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USU Software AG — Annual Report 2017
Apr 25, 2018
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Annual Report
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USU Software AG
Möglingen
Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
one digital day
the world of USU
Zu Ihrer Information: USU - seit 40 Jahren im Geschäft mit der digitalen Transformation.
USU WORLD / BERLIN
Es ist Mittwochmitternacht, 10. Mai 2017:
In zehn Stunden startet im Kosmos-Theater zu Berlin die USU World. 500 Gäste werden erwartet. Elektronisch gebucht.
Kennzahlen
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| Das Geschäftsjahr der USU nach IFRS in TEUR |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 84.361 | 72.101 |
| Bereinigtes EBIT | 6.125 | 9.614 |
| Bereinigtes Konzernergebnis | 6.089 | 7.991 |
| Bereinigtes Ergebnis je Aktie | 0,58 | 0,76 |
| EBITDA | 6.837 | 10.782 |
| EBIT | 3.222 | 8.299 |
| Jahresüberschuss | 3.367 | 6.784 |
| Ergebnis je Aktie | 0,32 | 0,64 |
| Eigenkapital | 63.006 | 63.623 |
| Bilanzsumme | 99.386 | 91.905 |
| Eigenkapitalquote | 63,4 % | 69,2 % |
| Liquide Mittel und Kapitalanlagen | 15.729 | 23.180 |
| Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit | 5.171 | 5.132 |
| Anzahl der Mitarbeiter zum Ende des Jahres | 668 | 544 |
VORWORT
In aller Stille ...
Mitternacht. Du weißt, bald bist Du dran. Noch einmal gehst Du am Laptop über Deinen Text, den Du sofort wieder vergessen willst, damit Du am Morgen frei sprechen kannst. "Von einem Redner soll man die Füße sehen", heißt ein indisches Sprichwort. Wie wahr! Vor allem wahr in einer Welt des Unsichtbaren. Denn alles, was digital ist, ist auch unsichtbar, zeigt sich nur in gewandelter Form - wie Dein Text auf Deinem Bildschirm.
"Digitale Transformation" heißt das Motto der USU World, die in wenigen Stunden hier in Berlin ihre Pforten öffnen wird. 500 Gäste werden erwartet. 500 echte Menschen, die Deinen Worten und denen Deiner Kollegen lauschen werden. Echte Worte, allenfalls digital verstärkt über die Lautsprecheranlagen, gesteuert von einem Mischpult auf der anderen Bühne des Saales. Alles live. Und dennoch gilt:
Digital ist überall. Jederzeit.
... und wir, wir nehmen Sie mit.
... feilt der Chef noch an seiner Rede.
Digitalisierung weltweit
| ― | 2010: 5 Milliarden "Dinge" im Internet |
| ― | 2017: 20 Milliarden "Dinge" im Internet |
USU World
| ― | 2010: 177 Teilnehmer aus 84 Unternehmen |
| ― | 2017: 502 Teilnehmer aus 182 Unternehmen |
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
USU Software AG
| ― | 2007: 31,0 Millionen Euro Umsatz |
| ― | 2017: 84,4 Millionen Euro Umsatz |
| ― | 2007: 3,1 Millionen Euro bereinigtes EBIT |
| ― | 2017: 6,1 Millionen Euro bereinigtes EBIT |
Spitzenleistungen ...
Seit vier Jahrzehnten im Markt. Das allein ist im schnellen Digital-Geschäft eine Spitzenleistung. Seit 30 Jahren sind wir mit eigenen Softwareprodukten präsent. Vor 20 Jahren beschlossen wir, mit dem Jahrtausendwechsel an die Börse zu gehen. Wie der Berliner Fernsehturm, der Mauer und Teilung überwand, überlebten wir Crashs und Krisen, die New Economy ebenso wie den Neuen Markt und die weltweite Finanzkrise. 2002 retteten wir durch eine Fusion den einstigen Börsenstar Openshop. Wir sind top. Denn die Digitalisierung ist unser Geschäft, Transformation unsere Herausforderung. Seit 1977. USU.
Digital ist überall. Jederzeit.
... und wir, wir setzen Meilensteine.
... bleiben bestehen.
GRUPPE
Entwicklung der USU-Gruppe
| ― | 2007: 8 Unternehmen. Präsenz/Standorte in 3 Ländern |
| ― | 2017: 14 Unternehmen Präsenz/Standorte in 6 Ländern |
Die Plattform ...
Überall Signale. Auf dem Handy. Über Displays. Aus Lautsprechern. Dann der Windstoß. Das Quietschen der Bremsen. Das Zischen der Türen. Das Gedränge und Gemenge. Das Brummen und Summen.
Egal, ob real oder digital, alles gehört zusammen, lädt sich auf, lädt sich ab, steigt ein, steigt aus. Die U-Bahn. Noch mit Fahrer. Bald ohne.
Das Ziel bist nur noch Du selbst. Und doch bist Du immer umgeben von anderen. Mit unbekannten Zielen. Aber wenn Du Glück hast, dann bist Du zwischen all den Fremden kein Fremder, bist nicht allein, sondern Teil einer Gruppe. Auf derselben Linie, die sich wiederum vereint mit anderen Linien zu einer sicheren Plattform in die Zukunft - zur USU oder gar zur USU-World, unserem Kongress. Alles fasst, alles hält alles zusammen, so dass jeder alles nutzen kann.
Eigentlich war das schon immer so. Zumindest bei der USU, die sich seit 40 Jahren im IT-Markt engagiert.
Heute haben wir dabei einen ständigen, lautlosen, unsichtbaren Begleiter: die Digitalisierung. Sie ist die Plattform in unsere nächsten 40 Jahre. Für die USU-Gruppe. Für unsere Kunden und Partner. Für unsere Mitarbeiter und Aktionäre.
Digital ist überall. Jederzeit.
... und wir, wir sind das Ziel.
... zur Zukunft
MITARBEITER
Beschäftigte in der IT (Deutschland)
| ― | 2008: 450.000 Mitarbeiter |
| ― | 2017: 676.000 Mitarbeiter |
Beschäftigte bei der USU (weltweit)
| ― | 2008: 252 Mitarbeiter |
| ― | 2017: 668 Mitarbeiter |
Untergrund-Bewegung
Tag oder Nacht. Oben oder unten. Eigentlich egal, Hauptsache digital. Die Bits sind überall. Unsichtbar. Sie leiten und begleiten uns. Sie sind Botschaften. An uns. Von uns. Sie sind Musik in unseren Ohren. Sie sind da. Immerzu. In ihrer eigenen, unsichtbaren Welt. In unserer sichtbaren Welt - wie zum Beispiel der USU World, in der an diesem 10. Mai 2017 diese digitale Welt menschliche Worte findet, Bilder sendet, spürbar wird, kurzum: das große Thema ist.
Es ist die Welt, um die wir uns kümmern. Mit unseren weltweit über 600 Mitarbeitern und den Abertausenden von Menschen bei unseren Kunden. Es geht um Milliarden. Es geht um Milliarden Menschen, die mit unserer Hilfe teilnehmen an dieser digitalen Welt. Zuhause. Bei der Arbeit. Unterwegs.
Digital ist überall. Jederzeit.
... und wir, wir nehmen Sie mit.
Der lange Weg zur Arbeit ...
INTERNATIONALISIERUNG
Wunder-Schuhe
Der Weltmarkt. Den spürst Du bis in die Zehenspitzen hinein. Dafür wurdest Du geboren. Dafür wurde Deine Firma geschaffen. Dafür leben Deine Kollegen, Deine Partner, Deine Kunden. Dahin strebt alles. Die Inventionen. Die Innovationen. Die Investitionen. Die Internationalisierung.
Jedes Stück Software. Die ganze Digitalisierung. Alles ist Weltmarkt - und muss dennoch so gut passen, als sei es speziell für jeden einzelnen von uns geschaffen. Ein Wunder-Werk.
Das verlangt viel. Vor allem Steh-Vermögen. Die USU ist seit zwanzig Jahren weltweit unterwegs. Gutes Schuhwerk. Anpassungsfähig. Beharrlich.
Einmal im Jahr laden wir dann die ganze Welt zu uns ein. Zu unserer USU-World. Wunderbar.
Digital ist überall. Jederzeit. ... und. wir, wir sind schon da.
Alles passt wie angegossen
Spitzenpositionen der Technologiefirmen
| ― | 2017: 85 Prozent der Top 500 sind Multis |
| ― | 2017: 20 Prozent Gewinnmarge dank Globalisierung |
Spitzenwerte der USU Software AG
| ― | 2017: Kunden in 15 Ländern Europas, Amerikas, Asiens und Australiens |
| ― | 2017: 28,2 Prozent Auslandsanteil am Umsatz |
PRODUKTGESCHÄFT/IT-MANAGEMENT
Fahr-Stunde ...
Da kommt etwas auf uns zu. Wohin mit Big Brummer, wenn Berlin per Gesetz den Diesel aus allen Städten verbannt? Er löst sich ja nicht einfach in digitales Wohlgefallen auf, oder? Stimmt. Brummis lassen sich aber digital organisieren, fahren nur noch bis an den Stadtrand. Alles umladen. Die letzte Fahr-Stunde in die Metropolen der Welt übernehmen dann kleine Elektrolieferwagen, vielleicht sogar schon vollautomatisch, selbststeuernd. Ein Zukunftsthema? Es war vor allem ein heißes Thema auf der USU-World, bei der reale und digitale Welt zusammenkamen.
Übrigens: IT-Ressourcen müssen ähnlich organisiert werden. Welche Anwendung läuft wo am besten? Wie sieht die Auslastung aus? Was haben die Abertausenden von Geräten, die heute mit IT versorgt werden, eigentlich geladen? Und immer wieder: Was kostet das?
Fragen über Fragen. Die USU hat zwar nicht auf alles eine Antwort, aber sie hat ein Portfolio an innovativen Software-Produkten, die auf alles eine sichere Antwort finden können. In jeder IT-Umgebung. Heute und morgen. Real und digital. Alles unter einem Dach. Alles unter Kontrolle.
Digital ist überall. Jederzeit.
... und wir, wir fahren schon mal voraus.
... in die Zukunft.
| ― | 2017: 3,7 Billionen Dollar IT-Ausgaben weltweit |
| ― | 2017: 3,5 Billionen Dollar Automobilumsatz weltweit |
| ― | 2017: Software und Services von USU verwalten mehr als 40 Millionen IT-Geräte |
| ― | 2017: 6 Prozent aller von USU verwalteten IT-Geräte sind mobil |
PRODUKTGESCHÄFT/UNYMIRA
| ― | 2017: 2,2 Milliarden Menschen arbeiten kostenlos für Facebook. Sehr sozial. |
| ― | 2017: 1,7 Milliarden Menschen sind mobil mit Facebook verbunden. Sehr mobil. |
| ― | 2017: 301 Mitarbeiter der USU beraten 812 Kunden weltweit. Mit höchstem Engagement. |
| ― | 2018: Alle Beratungsengagements der USU im Bereich der Digitalisierung sind unter einem Dach vereint. Mit aller Kompetenz. |
"Da kiekste, wa?"
Natürlich schreckst Du zusammen, wenn Du, ganz in ein Thema vertieft, plötzlich von der Seite im tiefsten Berliner Dialekt angesprochen wirst. Aber dann fängst Du Dich und lächelst. Der Sprung von der ernsten Gedankenwelt in eine freche Sprachwelt - kein Problem. Schon gar nicht für Berliner, schon gar nicht in der Hauptstadt.
Wir sind auch gesprungen. Wir nannten uns BIG Social Media, Business Solutions, KCenter oder unitB. Wir gehörten alle zusammen - unter dem Dach der USU, unserer Hauptstadt. Uns trennten noch nicht einmal Gedankenwelten, allenfalls Sprachwelten. Deutsch. Englisch. Schwäbisch. Berlinerisch. In diesen und anderen Dialekten und Sprachen beraten wir unsere Kunden auf vielfältigste Weise in Sachen Digitalisierung. Erfahrung aus 10.000 Kundenprojekten in vierzig Jahren.
Was uns fehlte, war ein gemeinsamer Name, ein gemeinsamer Auftritt, der auch vor internationalem Publikum Bestand hat. Und so entstand der Name "unymira". Uny - für das Gemeinsame, mira - für das Wunderbare jeder Zusammenarbeit. Untereinander, vor allem aber mit Kunden und Partnern.
Digital ist überall. Jederzeit.
... und wir, wir haben die Erfahrung.
Dit ist Knorke!"
INNOVATION/SOFTWAREENTWICKLUNG
| ― | 1977: Der italienische Regisseur Luigi Cozzi färbt mühsam den Schwarz-Weiß-Film "Godzilla" von 1954. Hauptdarsteller ist ein Dinosaurier. Doch der Film mit den meisten Innovationen kommt aus der Zukunft: "Star Wars". |
| ― | 2017: Künstliche Intelligenz wird eingesetzt, um Film-Trailer zu erstellen. Was wochenlange Arbeit erforderte, schafft der Computer an einem einzigen Tag. |
| ― | 1977: Mainframes sind die Dinosaurier des Computerzeitalters. Alles Wissen der USU konzentriert sich auf diesen Rechnertyp - Kopf einer einzigen Person: Udo Strehl. |
| ― | 2017: Smartphones sind die Säugetiere der Digitalisierung.Sie ziehen alle Aufmerksamkeit auf sich - und die Innovationen. |
| ― | Die USU investiert 13,8 Millionen Euro bzw.16,4 % des Konzernumsatzes in Forschung und Entwicklung - und beschäftigt in diesem Bereich 194 Mitarbeiter 29 % der Konzernbelegschaft. |
Knochen-Arbeit
Bis eins ins andere passt. Bis sich alles fügt. Bis alles eins ist. Bis Du endlich fertig bist. Da vergeht Zeit, viel Zeit. Aber davon merkst Du nichts. Denn Du bist in der Ewigkeit. Du bist in der Welt der Software-Entwicklung, in der Faszination alles und Zeit nichts ist, in der alles, was möglich ist, auch wirklich wird. Durch Programmierung. Plötzlich wird alles lebendig. Es ist wie in dem Film "Nachts im Museum". Und so kommst Du Dir vielleicht auch vor, wenn Dich Deine Arbeit in ihren Bann nimmt. Ein Wunderwerk entsteht.
Seit vierzig Jahren erfinden wir Software. Tag für Tag. Zeile für Zeile. Stück für Stück. Knochenarbeit. Und doch immer für ein Ganzes, für ein Neues. Für uns. Für alle Welt. Und für diese Welt gilt mehr denn je:
Digital ist überall. Jederzeit.
... und wir, wir bauen die Software dafür.
Jede Zeit braucht ein starkes Rückgrat.
AKTIE
Applaus ...
Gibt es eigentlich eine USU-Aktie? So richtig als Papier? Etwas, das man schwarz auf weiß besitzt und getrost nach Hause tragen kann? Immerhin wird mit dieser Aktie ja seit der Jahrtausendwende gehandelt.
Eben. Deshalb ist die USU-Aktie ja auch total digital. Von Anfang an. Seit dem Jahr 2000. Sie ist trotzdem kein Bitcoin. Dahinter stehen reale Werte, die täglich von unseren Aktionären gewichtet werden. In Sekundenschnelle, aber zumeist mit sehr langfristigen Perspektiven. Gut so. Denn 2017 wuchs der Wert dieser Aktie um rund 30 Prozent.
Hinter jeder Aktie steht damit ein Unternehmenswert von insgesamt 250 Millionen Euro. Natürlich in echtem Geld. Als Aktionär kannst Du sagen: Es ist Dein Geld, Dein Unternehmen, auch wenn Du nur ein einziges Stück besitzt.
Digital ist überall. Jederzeit.
... und wir, wir schaffen daraus echte Werte.
... für einen Highflyer.
| ― | 1977: 465 Firmen werden an deutschen Börsen gehandelt. Ihr Wert entspricht knapp 11 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Wert: 65,1 Milliarden Dollar. |
| ― | 2016: 531 Firmen sind in Deutschland gelistet. Ihr Börsenwert beträgt 49,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Wert: 1.716 Milliarden Dollar |
| ― | 2007: Schlusskurs der USU-Aktie auf XETRA: 4,2 Euro = 43,4 Millionen Euro Börsenkapitalisierung der USU Software AG |
| ― | 2017: Schlusskurs der USU-Aktie auf XETRA: |
| ― | 26,2 Euro = 275,7 Millionen Euro Börsenkapitalisierung der USU Software AG |
SOZIALES
Uferstündchen ..
Manchmal musst Du abschalten. Auch das Smartphone. Manchmal möchtest Du nur träumen. Undigital. Manchmal bist Du nur Mensch. Ein Mensch von Mensch zu Mensch. Dann ist man nur man selbst.
Und noch manchmaler bist Du auch ganz einfach selbstlos.
Vielleicht ist dies die Zeit, in der Du wirklich kreativ bist. Ohne Schnick schnack. Alles aus Dir selbst heraus. Naja, und dann kommst Du auf völlig verrückte Ideen. Wie zum Beispiel, anderen Menschen etwas zu schenken. Deine Aufmerksamkeit. Deine Kraft. Deine Zuwendung.
Oder Du machst Geschenke. Zum Beispiel zu Deinem 40. Geburtstag. Endlich gescheit. Sagt man im Schwabenland. Und damit andere ebenso gescheit werden wie Du und Deine Kollegen, verschenkst Du 40 iPads an eine Schule.
Wer Erfolg will, muss ihn mit anderen teilen. Dann darf man sich auch einmal ein Päuschen gönnen. Gemeinsam. Am Ufer des großen Digitalstroms. Damit sich dieser mit unseren Träumen füllt.
Digital ist überall. Jederzeit.
... und wir, wir bleiben Mensch.
... am Digitalstrom.
―
2017: 15 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland im Ehrenamt.
―
2017: Ehrenamt - für die USU eine Ehrensache - in Themen wie
| ― | "Birdies for Help", einem Golfturnier zugunsten regionaler Kinder- und Jugendprojekte, |
| ― | SOS-Kinderdorf, |
| ― | Kinder unserer Welt, |
| ― | Youth a New Foundation, |
| ― | Deutsche Sporthilfe |
NACHHALTIGKEIT
| ― | Der Stromverbrauch der USU-Gruppe Deutschland hatte sich von 2014 bis 2016 um 2,15 % reduziert. |
| ― | 73 % des verbrauchten Stroms der USU-Gruppe in Deutschland wurde im Jahr 2017 aus erneuerbaren Energien gewonnen |
Die Kehrtwende ...
Kaum ein Begriff ist so nachhaltig wie der der Nachhaltigkeit. 1987 als ein Entwicklungsprozess definiert, leitete er eine weltweite Kehrtwende ein. Verlangt wird der schonende Umgang mit Ressourcen. Überall. 30 Jahre später muss das Thema Nachhaltigkeit sogar Teil der Geschäftsberichte sein.
Nachhaltigkeit ist etwas, das man nur sieht, wenn es fehlt. Eine Stadt pflegt ihre Straßen und Plätze. Tagtäglich. Ein Staat achtet seine Umwelt. Bis in die feinste Staubflocke. Und ein Unternehmen? Es pflegt vor allem - wie letztlich alle anderen auch - seine Zahlen. Zahlen, die nachweisen, dass alles gut ist, weil alles bestens ist und bleibt: der Energieverbrauch, der Ressourceneinsatz, das soziale Miteinander. Bei der USU ist dies sogar Teil des Geschäftsmodells. Bis in unsere Produkte hinein. Wir kümmern uns um die IT-Ressourcen unserer Kunden.
Nachhaltigkeit verlangt Nachhaltigkeit in allem, was man tut. Die Digitalisierung hilft uns, sofort zu erkennen, was sich verändert. Damit alles sich zum Besseren kehrt.
Digital ist überall. Jederzeit.
... und wir, wir denken weiter.
... ist unumkehrbar.
| ― | 2017: 80 Prozent der deutschen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro haben Digitalisierungsprojekte aufgesetzt. |
| ― | 2025: 425 Milliarden Euro an Wertschöpfung werden in Deutschland in den nächsten sieben Jahren allein durch die Digitalisierung gewonnen. |
| ― | 2018: USU plant eine Umsatzsteigerung auf 93 - 98 Millionen Euro bei einem Bereinigten EBIT von 7,5 - 10 Millionen Euro |
| ― | 2021: USU plant eine Umsatzsteigerung auf 140 Millionen Euro bei einem Bereinigten EBIT von 20 Millionen Euro |
AUSBLICK
Wart's ab!
Feierabend. Es geht nach Hause. Per pedes. Per pedales. Per automobiles. Oder nimmst Du doch die Bahn? Alles wie jeden Tag nach Geschäftsschluss. Banale Entscheidungen, bestimmt von Wetter und Weg, Zeit und Ziel.
Veränderungen spürt man nur leicht im Alltagstrott. Und doch sind sie da. Sie schwirren durch die Luft. Navis. Twitters. Whatsapps. Überall sind die Signale des Hier und Jetzt, die uns still und leise in das Morgen und Übermorgen führen. Mächtige, digitale Impulse. Bald überlagern sie alles andere. Ampeln verschwinden, Verkehrsschilder, Ortsnamen. Aber wir, die USU, wir bleiben. Seit 40 Jahren. Für uns ist noch lange nicht Feierabend.
Für uns ist jeder Tag mehr als nur ein Startup in die Zukunft. Wir geben Orientierung. Gerade dann, wenn es heißt:
Digital ist überall. Jederzeit.
... und wir, wir sehen weiter.
Die Zukunft gehört nicht nur den Startups.
KUNDENPROJEKTE
400 Mitarbeiter für 40.000 Rechner
Die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) ist die zentrale IT-Dienstleisterin in der Landesverwaltung. Sie wurde 2015 als Kernstück der IT-Neuordnung im Land gegründet. Mit aktuell rund 400 Mitarbeitenden bietet die BITBW ihren Kunden in der Landesverwaltung ein breites Produktportfolio.
Nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren gewann die USU AG das ausgeschriebene Projekt mit umfangreichen Software- und Dienstleistungspaketen. Der Auftrag umfasst die Lieferung der IT-Servicemanagement (ITSM)-Software Valuemation inklusive dazugehöriger Dienstleistungen wie Installation, Konfiguration, Customizing, Schulungen und weiterer Unterstützungsleistungen. Im Zuge der Neuorganisation der Landes-IT werden die IT-Servicemanagement-Prozesse ressortübergreifend auf Basis der ITIL® Best Practices standardisiert. Über einen geplanten Zeitraum von sechs Jahren gilt es, verschiedene Einzelsysteme abzulösen und schrittweise durch die landesweite Nutzung der USU-Software Valuemation als zentraler ITSM-Software zu ersetzen.
Nach erfolgreichem Projektverlauf startete der Produktivbetrieb im Januar 2017. Alle Einrichtungen und Dienststellen beziehen als Kunden ihre IT-Dienstleistungen bei der BITBW. Auf Basis von Valuemation bietet die BITBW ein breites IT-Serviceportfolio und konsolidiert die IT-Infrastruktur des Landes. Ein Service-Portal unterstützt die Beauftragung und Erbringung von sowohl standardisierten als auch von kundenindividuellen Dienstleistungen. Valuemation ging im Januar 2017 zuerst bei der BITBW in Betrieb und wird seither bei den Kunden sukzessive implementiert. Aktuell steuert die BITBW mit Valuemation landesweit ca. 40.000 betreute Arbeitsplatzrechner und 3.800 Remote-Anschlüsse.
"Mit Valuemation haben wir die Projektanforderungen in einer ersten Umsetzungsphase trotz engem Zeitrahmen erfolgreich umsetzen können. Sowohl die USU als Projektpartner als auch das Tool haben sich als flexibel und funktional erwiesen, so dass wir noch während der ersten Projektphase auf zusätzliche Anforderungen eingehen konnten."
Ulrich Buck,
Servicemanager und Projektleiter, BITBW
Im Mittelpunkt: der Service
Die Jungheinrich AG zählt zu den weltweit führenden Unternehmen der Intralogistik. Mit ihrem Portfolio aus Flurförderzeugen, Logistiksystemen sowie Dienstleistungen bietet sie ihren Kunden umfassende Lösungen aus einer Hand. Rund 16.000 Mitarbeiter, darunter mehr als 4.800 mobile Kundendiensttechniker, sorgen für eine flächendeckende, kompetente Beratung und umfassende Services.
Für die Umsetzung ihrer Vision eines ganzheitlichen Service Lifecycle Managements unter dem Leitmotiv "Der Service im Mittelpunkt" setzt Jungheinrich auf die Software und Beratungsexpertise aus dem USU-Geschäftsbereich Valuemation. Das Ziel ist die technische, prozessuale und fachliche Betreuung aller Servicebereiche im Konzern mit Hilfe einer zentralen Servicemanagement-Lösung.
Die USU-Suite Valuemation unterstützt Jungheinrich von der Planung über die Beschaffung, Installation und den Betrieb bis hin zur Stilllegung von Services - u. a. im IT-Asset- und Software-Lizenzmanagement, beim automatisierten Software-Rollout, im IT-Support inkl. IT Self-Service, bei der Planung des IT-Budgets sowie bei der Verwaltung und Steuerung von Service- und Infrastrukturkomponenten in einer Servicemanagement-Database (SMDB) und Configuration Management Database (CMDB). Außerdem fiel in 2017 der Startschuss für eine Entwicklungspartnerschaft von Jungheinrich mit USU, um künftig auf Basis von Valuemation weitere Anforderungen in den Bereichen Auftragsmanagement, Identity Management und Zeiterfassung im IT-Servicemanagement gemeinsam umzusetzen.
"Mit Valuemation als zentraler Plattform wurde unsere Vision ,Der Service im Mittelpunkt' Wirklichkeit. Die USU-Software bietet uns die Flexibilität, individuelle Anpassungen an unseren Serviceprozessen vorzunehmen und auf dieser Basis auch eigene Module für Spezialaufgaben zu entwickeln, z.B. für Remote Maintenance. Mit der USU verbindet uns eine vertrauensvolle Partnerschaft. Wir schätzen die Möglichkeit, interessante neue USU-Produkte durch unser Kunden-Feedback auf den Weg zu bringen oder weiter verfeinern zu können."
Matthias Nischwitz,
Gruppenleiter Internal Tools, Jungheinrich AG
Smartes Lizenzmanagement
Die Haufe Group steht beispielhaft für erfolgreiche Transformierungsprozesse. Das mittelständische Unternehmen hat sich in zwei Dekaden vom Verlagshaus zum Software-Unternehmen gewandelt und erwirtschaftet heute 95 Prozent seines Umsatzes mit digitalen Produkten und Services. Aktuell beschäftigt Haufe konzernweit 1.880 Mitarbeiter an 19 Standorten im In- und Ausland.
Auch im Lizenzmanagement strebt die Haufe Group nach digitalem Wandel. Ein modernisiertes Software Asset Management (SAM) sollte die Transparenz über Softwarelizenzen gewährleisten - dauerhaft und automatisiert. Darüber hinaus sollten auch alle Tochtergesellschaften eingebunden werden. Nach einer Sondierungsphase und einem Proof of Concept wurde SmartTrack im Unternehmen eingeführt. Die Plattform erfüllte als einzige die hohen fachlichen Anforderungen, und das Aspera Team überzeugte mit detailliertem Fachwissen in der Lizenzverarbeitung.
Bereits nach zwei Monaten stand eine aussagekräftige Lizenzbilanz zur Verfügung. In dieser Zeit gelang es dem Projektteam, die Lizenzplattform SmartTrack zu implementieren. Darüber hinaus wurden mehr als dreißig Geschäftsprozesse neu dokumentiert und optimiert. Damit wurde auch die Lizenznutzung standardisiert und vereinheitlicht. So wurde und wird sichergestellt, dass keine Lizenzen unnötig oder widerrechtlich vergeben werden. Auf der Basis der aktualisierten Lizenzbilanz konnten die Verantwortlichen im Rahmen eines Audits mit Microsoft vorteilhaftere Lizenzierungsmodelle verhandeln.
Heute verfügt die Haufe Group über eine exakte Abbildung ihrer Lizenzen und Verbrauchsdaten in SmartTrack. Das Unternehmen hat einen entscheidenden Schritt zur Compliance-Sicherung vollzogen und damit in kürzester Zeit einen höheren Reifegrad im Lizenzmanagement erreicht. Die gesamte Unternehmensgruppe profitiert von der erhöhten Datenqualität sowie weitergehenden Informationen wie Gerätedetails oder Nutzerdaten, z. B. der Service Desk.
"IT-Architekturen sind keine Insellösungen. Während der Implementierung von SmartTrack wurden die Kollegen vom Service-Desk auf die von SmartTrack generierten Daten aufmerksam. Dadurch wurde eine cross-funktionale Nutzung der Daten realisiert."
Ramona Knäble,
License Manager der Haufe Group
Weltweites Netzwerk
Die Putzmeister-Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Maschinen zur Betonförderung. Daneben gehören z. B. Anlagentechnik, Dickstoffförderung in der Industrie, im Tunnel und unter Tage oder Verputzmaschinen zum breiten Portfolio. Internationale Zusammenarbeit ist der Schlüssel, um industrielle Großprojekte über alle fünf Kontingente erfolgreich zu meistern. Um eine effektive Arbeit in weltweit vernetzten Teams auch weiterhin sicherstellen zu können, benötigte man eine einheitliche digitale Plattform für 17 Tochtergesellschaften, 12 Sprachen und 3.000 Anwender. Gefragt war eine flexible, offene und benutzerfreundliche Informations- und Kommunikationsbasis, die einen komfortablen Log-in, personalisierten Zugriff und eine dezentrale Pflege ermöglichte. Die Verantwortlichen entschieden sich für eine Portallösung auf Basis von Liferay und die Expertise des Liferay-Platin-Partners unymira.
Im ersten Schritt wurden das Intra-, Extra- und Internet analysiert, um die wichtigsten Inhalte als Vorgabe in den Anforderungskatalog zu übernehmen. Mit dem Anspruch einer dezentralen Pflege stand vor allem die Mitarbeiter-Schulung im Vordergrund. Mehrsprachigkeit, die einfache Anmeldung über 10 LDAPs sowie ein ausgefeiltes Berechtigungskonzept, das die Inhalte automatisch zuordnet, waren weitere wesentliche Funktionen, die implementiert wurden.
Heute schafft die durchgehende Portallösung "InSite Putzmeister" eine positive User Experience für alle Partner, Mitarbeiter und Kunden". Denn Liferay erlaubt personalisierte Zugänge. Das ist besonders für das Händler-Extranet wichtig. Auf das Intranet haben alle Mitarbeiter Zugriff und können in ihrer Sprache relevante Arbeitsdokumente sowie die gesamte Produktpalette inklusive aller Varianten und länderspezifischen Produkte einsehen. Außerdem ist ein vollständiges Kontaktverzeichnis aller Mitarbeiter weltweit verfügbar - und erleichtert die themenspezifische Zusammenarbeit deutlich.
"Mit ,InSite Putzmeister' haben wir es zum ersten Mal geschafft, alle 17 Landesgesellschaften und das komplette Händler- und Partnernetzwerk komfortabel anzubinden - nicht zuletzt dank der Expertise von unymira."
Holger Bartolomä,
Webmaster Putzmeister Holding GmbH
Neue digitale Plattform
Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) bietet als Interessensvertretung und Dienstleister für die regionale Wirtschaft unterschiedlichste Services an. Etwa 300.000 Unternehmen profitieren zum Beispiel von vielfältigen Beratungsleistungen rund um alle wirtschaftlichen Aspekte oder von Prüfungen bzw. Lehrgängen. Um die neuen E-Government-Vorgaben zur verbesserten elektronischen Kommunikation mit Mitgliedern und Partnern umzusetzen, schrieben die IHK-Verantwortlichen die Entwicklung und Implementierung eines Online-Anmeldedienstes aus. Technische Basis hierfür sollte das vorhandene Extranet-Portal auf Basis von Liferay sein. Aufgrund umfassender Kompetenzen als Digital-Experte und Liferay Platinum Service Partner erhielt die USU mit dem Geschäftsbereich unymira den Zuschlag.
Ziel war es, beispielhaft den Prozess "Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler" abzubilden. Dieser sollte als "Blaupause" für alle weiteren Anmeldungsprozesse zu Prüfungen oder angebotenen Lehrgängen im Geschäftsfeld "Bildung & Beruf" der IHK dienen. Meilensteine der Umsetzung waren u.a. die Erstellung einer Teilnehmerverwaltung, die Anbindung eines E-Payment-Dienstleisters sowie die Integration des Vorgangsbearbeitungssystems der IHK. Nach Tests und einer Feinabstimmungsphase konnte die neue digitale Plattform im April 2017 produktiv geschaltet werden. In der Folge wurden weitere Anforderungen sukzessive umgesetzt, z. B. für die Prüfung "Taxen und Mietwagenverkehr" im Bereich Berufszugang. Hierfür musste das System extreme Lastspitzen verarbeiten.
Das Extranet der IHK Berlin bildet heute über eine moderne Oberfläche zentrale Fachverfahren und Services ab. Die durchgängig elektronischen und dokumentierten Prozesse minimieren nicht nur den Bearbeitungsaufwand bei Prüfungen und Lehrgängen, sondern bieten durch die Integration der Gebührenzahlung auch eine deutlich höhere Qualität bei den Prüfungsanmeldungen.
"Unser langfristiges Ziel ist es, alle bestehenden und zukünftigen Anwendungen der IHK Berlin sowohl für interne Anwender als auch für externe Kunden benutzerfreundlich über Liferay anzubinden bzw. zu integrieren. Für diese anspruchsvolle Aufgabe haben wir mit unymira einen kompetenten Strategie- und Technologiepartner an der Seite, der uns bei allen Facetten der Digitalisierung unterstützt."
CIO, IHK Berlin
Stephan Wolter
IT-Services aus einem Guss
Eine zentrale und transparente 360-Grad-Sicht auf sämtliche technischen und kaufmännischen IT-Daten - das war eines der wesentlichen Ziele eines Großprojektes bei S&T. Der international agierende österreichische Technologiekonzern strebte eine Gesamtlösung mit einheitlicher Datenhaltung aus einer Hand an und entschied sich aufgrund des umfassenden Software-Portfolios sowie der Fachexpertise für die USU-Gruppe. Zum Einsatz kamen einerseits die Produktlinie Valuemation des gleichnamigen USU-Geschäftsfeldes, welche die einzelnen Prozesse eines effizienten und wirtschaftlichen IT Service Managements (ITSM) unterstützen sollte. Andererseits war für die zentrale Überwachung der komplexen IT-Infrastruktur und der -Services geplant, das ZIS-System der USU-Tochtergesellschaft LeuTek zu nutzen.
Die Umsetzung des Projekts verlief in mehreren Stufen. Innerhalb weniger Monate konnten die Service Operation-Prozesse, also alle Maßnahmen zur Bereitstellung und Instandhaltung der IT-Services, umgesetzt und produktiv geschaltet werden. Zahlreiche Schnittstellen zu allen wichtigen Partnerlösungen erlauben nun einen reibungslosen Datentransfer - auch zur Monitoring-Lösung von LeuTek. Diese sorgt seit Oktober 2017 dafür, dass sämtliche zentrale und dezentrale IT Services und Service Levels überwacht und für die Kunden in einer Ansicht zusammengeführt werden. Derzeit werden die Wissensdatenbank KnowledgeCenter sowie eine Configuration Management Database (CMDB) implementiert. In einem weiteren Schritt ist geplant, die Themen Service Portfolio Management und Financial Management zu realisieren. Mittelfristig soll das USU-System auch sämtliche Service-Aufträge des technischen "Field Service" unterstützen. Insgesamt löst das USU-Gesamtsystem eine Reihe heterogener Insellösungen ab.
"Ein professionelles IT-Servicemanagement ist das Rückgrat unseres Geschäftsmodells. Trotz der Komplexität haben wir das ITSM-Projekt mit Hilfe der Technik und Expertise der USU-Gruppe gut umsetzen können. Heute verfügen wir über einen Rundumblick auf unsere IT und unsere Services".
Hannes Föttinger, verantwortlich für ITSM bei der S&T AG
Die persönliche Direkt-Bank
Die Allgemeine Beamten Bank mit Sitz in Berlin bietet insbesondere Beamten und Kunden aus dem Öffentlichen Dienst ein exklusives Portfolio. Im Zuge der digitalen Transformation in der Branche war es ein zentrales Ziel der Allgemeinen Beamten Bank, den Wandel von einer regionalen Filialbank zur überregionalen Direktbank mit individuellen Produkten und persönlicher Betreuung erfolgreich zu bewältigen. Eine leistungsfähige digitale Plattform sollte vor allem die Quote der Online-Kreditabschlüsse deutlich erhöhen. Mit dem Aufbau und der Nutzung einer neuen digitalen Infrastruktur war auch ein Relaunch der Marke "Allgemeine Beamten Bank" verbunden. Daher entschied man sich mit unymira für einen Dienstleister mit umfassenden Kompetenzen in den Bereichen Digitalstrategie, Branding, Digital Experience, und IT-Technologien.
Die Projektvorgehensweise stellte die Perspektive des Kunden in den Mittelpunkt. Nach einer Website-Analyse und Zielgruppensegmentierung wurden Konzept und Design typischer Anwendungsszenarien entwickelt und die Implementierung auf der technischen Basis des ContentManagement-Systems Magnolia CMS durchgeführt. Wichtigster Gradmesser für den Erfolg des Projektes war die Konversionsrate, also der prozentuale Anteil der Website-Besucher, die eine vorher definierte Aktion durchführen, beispielsweise einen Kreditantrag stellen. Durch die Neukonzeption von Design, Funktionalitäten und begleitende Online-Performance-Marketing-Maßnahmen, konnte eine Verdoppelung des Neukreditgeschäftes über die Homepage erreicht werden.
Heute haben durchgehende automatisierte Prozesse die vielen manuellen Schritte bei der Antragsbearbeitung abgelöst, z. B. bei der Bonitätsprüfung. So werden die kompletten Bestell- und Marketing-Abläufe online durchgeführt. Darüber hinaus wurden die verschiedenen Kooperationspartner der Allgemeinen Beamten Bank erfolgreich in die Online-Architektur integriert.
"Mit unymira haben wir einen Partner an unserer Seite, der uns nicht nur bezüglich unserer Online-Strategie hervorragend positioniert hat, sondern auch im operativen Tagesgeschäft durch schnelle, professionelle Lösungen überzeugt."
ABK Allgemeine Beamten Bank AG
Generalbevollmächtigter
Frank Löwel
Smart Data für die vierte industrielle Revolution
Durch die zunehmende Automatisierung im Maschinen- und Anlagenbau fallen immer größere Datenmengen - »Big Data« - an. Im Schnitt verdoppelt sich die Datenmenge alle zwei Jahre und soll 2020 rund 40 Zettabyte, also 40 mal 1021 Bytes betragen. Das "Internet der Dinge" trägt wesentlich zu diesem beispiellosen Datenwachstum bei. So verfügt eine Druckmaschine heute über rund 2.500 Sensoren und meldet vier Millionen Ereignisdaten am Tag. Diese Daten gilt es zu analysieren und zu interpretieren - aus Big Data werden auf diese Weise Smart Data.
Dieser Herausforderungen nimmt sich das Projekt "SAKE - Semantische Analyse Komplexer Ereignisse" an, das im Rahmen des Technologieprogramms "Smart Data - Innovationen aus Daten" vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird. Teilnehmende Organisationen sind neben dem Fraunhofer IAIS, die Heidelberger Druckmaschinen AG, AviComp Controls GmbH, Ontos GmbH sowie die Universität Leipzig. USU verantwortet als Konsortialführer die Gesamtkoordination.
Mit der SAKE-Plattform soll eine »Big-Data-Toolbox« für die Verarbeitung von Sensordaten entstehen, insbesondere für Maschinenbau, Produktion und IT-Monitoring. Auf Basis vorgefertigter Module sollen künftig individuelle Anwendungen für unterschiedliche Einsatzzwecke realisiert werden. Evaluiert wird die Praxistauglichkeit der Module im realen industriellen Umfeld bei den am Projekt beteiligten Industriepartnern.
Ein Schwerpunkt ist beispielsweise die Fehleranalyse von Druckmaschinen. In einem weiteren Szenario soll eine Software zur Fehlerfrüherkennung von Kompressor-Anlagen zum Einsatz kommen. Ein anderes Arbeitsfeld ist die Entwicklung einer innovativen datengetriebenen Regulierungstechnik für Turbokompressoren oder die Energieerzeugung bei der Instandhaltung von Windparks. Auch eine Ausweitung auf Bereiche wie Mobilität und Gesundheit wäre, bei entsprechender Anpassung der Auswertungsalgorithmen, denkbar.
"Der Einsatz von Smart-Data-Lösungen stellt eine enorme Chance für den Standort Deutschland dar. Leuchtturmprojekte wie das Projekt SAKE zeigen sowohl die große Vielfalt als auch das Potenzial von Anwendungen und Dienstleistungen, die auf dieser Technologie aufbauen."
Henrik Oppermann, Leiter Forschung, USU Software AG
RÜCKBLICK
| ― | 1977: Gründung der USU GmbH durch Udo Strehl |
| ― | 1996: Umwandlung in eine Aktiengesellschaft |
| ― | 2000: Börsengang |
| ― | 2002: Fusion mit Openshop zur heutigen USU Software AG |
| ― | 2005: Übernahme der Omega Software GmbH |
| ― | 2006: Übernahme der LeuTek GmbH |
| ― | 2010: Übernahme der Aspera GmbH |
| ― | 2012: Übernahme der B.I.G. Social Media GmbH |
| ― | 2013: Gründung der Aspera Technologies Inc.,USA |
| ― | 2015: Übernahme der SecurIntegration GmbH |
| ― | 2016: Verschmelzung von SecurIntegration auf Aspera |
| ― | 2017: Gründung von KATANA, Übernahme der unitB technology GmbH, Übernahme der EASYTRUST SAS, France |
Einfach anders.
Manchmal möchte man noch einmal den Menschen zuhören, wie sie vor 40 Jahren über die Welt von morgen sprachen. Nicht in großen Reden, die kann man ja nachlesen, sondern im Alltag. Von Mensch zu Mensch. Über alle Hürden hinweg.
Vieles war 1977 einfacher. Heute ist vieles anders. Trotzdem wären wir erstaunt darüber, was wir damals bereits alles wussten. Denn wir haben schon vor Jahrzehnten die Weichen in jene Zukunft gestellt, in der wir heute leben.
Digitalisierung war damals für die Menschen in der IT längst kein Fremdwort. In der IT war schon immer alles digital. Das ist der Weg. Das ist das Ziel.
Das gilt vor allem für die USU Software AG, die 2017 ihren 40. Geburtstag feierte. "USU - einfach anders" - so heißt unser Lieblingsslogan. Seit Jahr und Tag. Einfach, weil sich bei uns von Anfang an alles um die Digitalisierung in ihrer reinsten Form drehte: um Software. Anders, weil Software einfach alles verändert.
Digital ist überall. Jederzeit.
... und wir, wir bleiben wir.
40 Jahre USU.
Der Beirat der USU-Gruppe
Der nachhaltige geschäftliche Erfolg und die Zukunftsfähigkeit von Wachstumsunternehmen wie der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften basieren insbesondere auf der positiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihren Kunden und Interessenten. Dabei geht es im Sinne einer langfristigen und partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung darum, den Kunden einen hohen Service und nachweisbaren Mehrwert zu bieten.
In diesem Sinne verfolgt die USU Software AG mit ihrem produkt- und serviceorientierten Angebotsportfolio konzernweit das Ziel, bei ihren Kunden neben einer hohen Serviceverbesserung auch enorme Einsparpotenziale herbeizuführen, so dass sich die Investitionen in die Softwarelösungen des USU-Konzerns in sehr kurzer Zeit amortisieren und insofern eine Win-Win-Situation zwischen USU und ihren Kunden entsteht. Entsprechend zählen inzwischen über 800 Unternehmen aus allen Bereichen der Wirtschaft zum internationalen Kundenkreis der USU-Gruppe.
Die Basis aller Anstrengungen ist insofern die strikte Kundenorientierung, welche die USU-Gruppe seit nunmehr über 40 Jahren als oberstes Prinzip der Geschäftsstrategie verfolgt. Umfassend unterstützt wird die USU Software AG hierbei von ihrem Beirat, dessen Mitglieder dem gesamten USU-Konzern mit ihrer hohen Fachkompetenz und langjährigen Managementerfahrung zur Seite stehen. Der Beirat besteht aus Persönlichkeiten der Wirtschaft, die über eine tiefgreifende Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet der Informationstechnologie verfügen. Ein Großteil der Mitglieder des Beirats kommt dabei aus dem direkten Kundenkreis der USU Software AG und ihrer Konzerntöchter.
Bei den regelmäßigen Zusammentreffen des Beirats mit dem Vorstand und Management von USU werden aktuelle Themen und strategische Entwicklungen des Marktes und der USU-Gruppe sowie zukünftige Trends erörtert. Das wichtigste Ziel ist und bleibt dabei, die Bedürfnisse der Kunden nachhaltig zu befriedigen und insofern die Kundenbeziehungen auf Basis einer vertrauensvollen Partnerschaft zu festigen und weiter auszubauen. Um eine Kontinuität im Bereich des Beirats zu gewährleisten, werden die Beiratsmitglieder der USU-Gruppe für die Zeit von zwei Jahren berufen, wobei eine erneute Berufung nach Ablauf einer Amtsperiode zulässig ist.
Zur Drucklegung dieses Geschäftsberichts 2017 gehören dem Beirat der USU-Gruppe im Einzelnen an:
Andreas Dümmler,
IS Manager, Arburg GmbH & Co. KG
Frank Karsten,
Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Versicherungsgruppe
Joachim Langmack,
Unternehmensberater
Stefan Leser,
ehem. CEO, Kuoni Reisen AG
Uwe Neumeier,
Chief Digital Officer,
Hellmann Worldwide Logistics GmbH & Co. KG
Heike Niederau-Buck,
Leiterin IT Strategie (CIO), Salzgitter AG
Dr. Hans-Joachim Popp,
CIO Deutsches Zentrum für Luft- u. Raumfahrt
Dr. Dieter Pütz,
Senior Vice President IT Shared Services,
Dt. Post IT Services GmbH
Werner Schmidt,
Vorstand, LVM-Versicherung
Ralf Stankat,
Vorstand IT/Operations der Basler Versicherungen
Werner Strohmayr,
Unternehmensberater
Daniel Thomas,
Mitglied des Vorstands, HUK-Coburg
Der Vorstand dankt allen Mitgliedern des USU-Beirats für ihre engagierte Unterstützung, ihren Rat sowie ihre fundierten Anregungen zur erfolgreichen Weiterentwicklung der USU-Gruppe und freut sich auf eine weiterhin vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit im laufenden Geschäftsjahr 2018.
Bericht des Aufsichtsrats
der USU Software AG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
die USU Software AG befindet sich weiterhin auf einem Wachstumspfad und hat insofern das Geschäftsjahr 2017, ungeachtet eines Ergebnisrückgangs im Gesamtkonzern insgesamt positiv abgeschlossen. Und auch als Einzelgesellschaft hat die USU Software AG in 2017 wieder einen Jahresüberschuss erzielt. Demgemäß sollen die Aktionäre der USU Software AG entsprechend der Dividendenpolitik der Gesellschaft wie in den Vorjahren wieder am Unternehmenserfolg partizipieren. Entsprechend schließt sich der Aufsichtsrat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 an, eine Dividende auf Vorjahresniveau auszuschütten. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG werden der Hauptversammlung der Gesellschaft daher am 28. Juni 2018 vorschlagen, wie im Vorjahr eine Dividende von 40 Eurocent je Aktie auszuschütten.
Wahrnehmung der Pflichten des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2017 die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben und Pflichten umfassend wahr. Demgemäß hat der Aufsichtsrat den Vorstand regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat wurde kontinuierlich, zeitnah und umfassend vom Vorstand über die Entwicklung und Lage der USU Software AG und des Konzerns, die Unternehmensplanung, etwaige Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der ursprünglichen Planung, das Risikomanagement und die Compliance sowie wesentliche Geschäftsvorgänge und -vorhaben unterrichtet und begleitete seinerseits die Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Konzerns. Entsprechend stand der Aufsichtsrat im Laufe des Jahres in engem Kontakt mit dem Vorstand. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte sowie Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, im Vorfeld vollumfänglich informiert, nahm seinerseits eine sorgfältige Prüfung vor und stimmte diesen einstimmig zu.
Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats
In der Besetzung des Vorstandes gab es im Geschäftsjahr 2017 keine Veränderungen. Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der USU Software AG fanden im Geschäftsjahr 2017 ebenfalls nicht statt.
Da sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammensetzt, wurde im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Unabhängig davon nimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die für diese Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahr.
Sitzungen des Aufsichtsrats und Beratungsschwerpunkte
Im Geschäftsjahr 2017 fanden sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats waren bei diesen Sitzungen persönlich anwesend, so dass die durchschnittliche Teilnahmequote der Aufsichtsräte an den Sitzungen bei 100 Prozent lag.
In den Aufsichtsratssitzungen, an denen regelmäßig der Vorstandssprecher und bedarfsweise das Bereichsmanagement der Tochtergesellschaften teilnahmen, bildete die Erörterung der Geschäftsentwicklung, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der strategischen Planung der USU Software AG und des Konzerns einen zentralen Schwerpunkt der Berichte und Beratungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat über den Gang der Geschäfte der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie über die laufenden Innovationsprojekte des Konzerns und mögliche Akquisitionsobjekte unterrichten. Der Vorstand der Gesellschaft berichtete im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen über die Umsatz-, Ertrags- und Rentabilitätsentwicklung inklusive der Abweichungen zur Planung sowie die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand das Risikomanagement der USU Software AG und des Gesamtkonzerns und ließ sich ausführlich die bestehenden Risiken und geplanten Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung aufzeigen. Zudem erläuterte der Vorstand die weitere Unternehmensplanung für die USU Software AG und den Konzern und stellte die Kernpunkte der Finanz-, Investitions- und Personalplanung dar. Ein weiterer Themenschwerpunkt war im Berichtsjahr die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft inklusive der Aktivitäten des Vorstands im Bereich Investor Relations.
Im Rahmen der Bilanz feststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 15. März 2017 erfolgte die Berichterstattung des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung, die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach eingehender Erörterung mit dem Vorstand der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer sowie die letztendliche Feststellung des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat hat sich dabei der Empfehlung des Vorstands angeschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Dividende von EUR 0,40 je Aktie vorzuschlagen. Ein weiteres Thema dieser Aufsichtsratssitzung war neben den Statusberichten des Vorstands zu den einzelnen Bereichen und dem Gesamtkonzern auch die Vorstellung der EASYTRUST als möglichen Übernahmekandidaten.
Die Aufsichtsratssitzung vom 12. Mai 2017, an der Geschäftsführer der unitB technology GmbH teilnahmen, hatte neben der aktuellen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften insbesondere die Entwicklung der neuesten Konzerntochter unitB technology GmbH zum Inhalt. Weitere Themen waren die Erörterung der potenziellen Übernahme der EASYTRUST SAS sowie die Tagesordnung der Hauptversammlung am 4. Juli 2017, die in der Sitzung einstimmig verabschiedet wurde.
In der Aufsichtsratssitzung am Vortag der Hauptversammlung, am 3. Juli 2017, stand neben der aktuellen Berichterstattung des Vorstands zum Geschäftsverlauf der USU Software AG und des Gesamtkonzerns sowie der weiteren Planung für die Folgequartale die Vorbereitung der Hauptversammlung im Fokus. Zudem wurde die vorzeitige Vertragsverlängerung mit dem Mitglied des Vorstandes Bernhard Böhler erörtert, und letzlich beschlossen, den Vertrag von Vorstandsmitglied Bernhard Böhler vorzeitig bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Innerhalb des Vorstandsteams verantwortet er seit Oktober 2014 den Vertrieb und die Internationalisierung des USU-Konzerns.
Die Aufsichtsratssitzung am 12. September 2017 hatte neben der aktuellen Berichterstattung des Vorstands zum Geschäftsverlauf der USU Software AG und des Gesamtkonzerns sowie der weiteren Planung für die Folgequartale auch die avisierte Zusammenlegung der vier bislang eigenständigen USU-Bereiche BIG Social Media, Business Solutions, KCenter sowie unitB technology unter einer Marke, die sich auf die intelligente Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Service konzentriert, sowie die Detailentwicklung der jüngsten USU-Tochtergesellschaft EASYTRUST SAS zum Inhalt.
Die Berichterstattung zur aktuellen Geschäftsentwicklung und Hochrechnung auf das Gesamtjahr 2017 inklusive der Diskussion über die Planabweichung war Kerninhalt der Aufsichtsratssitzung vom 30. November 2017. Dabei erörterte der Aufsichtsrat auch die notwendige Planreduzierung inklusive der damit verbundenen Auswirkungen mit dem Vorstand. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die potenziell notwendige gerichtliche Bestellung eines neuen Wirtschaftsprüfers wegen einer eventuellen formalen Abhängigkeit des bisherigen Prüfers. Ein weiteres Thema dieser Aufsichtsratssitzung war die avisierte Umsetzung der Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex inklusive der Verabschiedung der zugehörigen Entsprechenserklärung. In diesem Zusammenhang legte der Aufsichtsrat die Zielgröße Null als Frauenanteil im Vorstand und Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2021 fest und erarbeitete ein Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats soll das Gremium zudem bei drei Mitgliedern über mindestens zwei unabhängige Mitglieder der Anteilseigner verfügen, was durch die unabhängigen Mitglieder Günter Daiss und Erwin Staudt gegeben ist. Ferner führte der Aufsichtsrat Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 30. November 2017 eine Effizienzprüfung mit einem positiven Ergebnis durch.
Die Sitzung des Aufsichtsrats am 18. Dezember 2017 hatte die Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Gesamtkonzerns inklusive der Hochrechnung auf das Geschäftsjahr 2017 und die Planung für das Folgejahr 2018 sowie die Mittelfristplanung 2021 zum Inhalt. Der Aufsichtsrat erörterte die aufgezeigten Pläne ausführlich mit dem Vorstand und genehmigte die Planung für das Geschäftsjahr 2018 einstimmig.
Corporate Governance und Entsprechenserklärung
Eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle der USU Software AG und des Gesamtkonzerns standen und stehen auch zukünftig im Fokus der Aktivitäten des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat fühlt sich diesen Prämissen der Corporate Governance verpflichtet und agiert entsprechend in diesem Sinne. Am 30. November 2017 hat der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand die Punkte des Deutschen Corporate Governance Kodex ausführlich erörtert. Gemäß §161 Aktiengesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG die zugehörige Entsprechenserklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Diese Entsprechenserklärung ist als Teil der Erklärung zur Unternehmensführung der USU Software AG gemäß § 289a HGB im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns dieses Geschäftsberichts unter VII. 2 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB und Coporate Governance Bericht nach Ziffer 3.10 DCGK enthalten, unter dem auch der Vergütungsbericht mit der individualisierten Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 aufgeführt ist.
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses
Der Aufsichtsrat erteilte der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, auf Basis einer gerichtlichen Bestellung den Prüfungsauftrag und stimmte mit dieser die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2017 ab.
Gegenstand der Prüfungen waren die Buchführung, der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ("HGB") aufgestellte Jahresabschluss 2017, der gemäß §315a HGB nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss 2017 sowie der zugehörige Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017. Des Weiteren prüfte der Aufsichtsrat die nichtfinanzielle Konzernerklärung der USU Software AG, die am 19. März 2018 auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht wurde
Der Jahresabschluss der USU Software AG, der Konzernabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 wurden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen. Dem Aufsichtsrat wurden die genannten Abschlussunterlagen inklusive des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und der nichtfinanziellen Erklärung sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers rechtzeitig zur Prüfung ausgehändigt. Auf der Bilanz feststellenden Sitzung am 19. März 2018 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Nach Abschluss der eigenen Prüfung sowie ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss und stimmt dem Bericht des Vorstands über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 zu. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Gleichzeitig stimmt der Aufsichtsrat der Beschlussvorlage des Vorstands zur Gewinnverwendung zu, den nach HGB ermittelten Bilanzgewinn der USU Software AG zum 31. Dezember 2017 in Höhe von TEUR 6.175 wie folgt zu verwenden:
| ― | Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien bzw. TEUR 4.210 |
| ― | Vortrag des verbleibenden Gewinns von TEUR 1.965 auf neue Rechnung. |
Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit den Pflichtangaben gemäß § 289 Abs. 3 und Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4 HGB und den zugehörigen Berichten befasst. Diesbezüglich verweist der Aufsichtsrat auf die Angaben und Erläuterungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 unter V. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem sowie unter VIII. Nichtfinanzielle Konzernerklärung. Der Aufsichtsrat hat seinerseits eine Prüfung der Berichte und der darin enthaltenen Angaben und Erläuterungen vorgenommen und stellt fest, dass diese vollständig und inhaltlich korrekt sind. Insofern macht sich der Aufsichtsrat diese zu Eigen. Der Aufsichtsrat stimmt insofern der nichtfinanziellen Erklärung sowie den Angaben zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem zu und hat keine Einwendungen gegen diese.
Ferner hat der Vorstand der USU Software AG als Konzern-Muttergesellschaft der USU-Gruppe gemäß §312 AktG einen Bericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und nahe stehenden Personen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 (im Folgenden kurz: "Abhängigkeitsbericht") erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben:
"Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen."
Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Dem Aufsichtsrat haben sowohl der Abhängigkeitsbericht des Vorstands als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vorgelegen. Die Prüfung durch den Aufsichtsrat gemäß § 314 AktG hat zu keinen Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstandes geführt.
Schlussbemerkungen und Danksagung
Der nachhaltige Erfolg der USU Software AG und ihrer Konzerntochtergesellschaften in ihrer nunmehr über 40-jährigen Historie ist maßgeblich der Verdienst der gesamten Konzernbelegschaft. Ich möchte mich daher im Namen des gesamten Aufsichtsrates explizit bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der USU-Gruppe für ihr hohes Engagement und ihre Loyalität bedanken. Zugleich danke ich dem gesamten Management der Tochtergesellschaften für ihren hohen persönlichen Einsatz und ihre außerordentlichen Leistungen. Mein besonderer Dank gilt ferner dem Vorstandsteam für die mit Leidenschaft und Unternehmergeist umgesetzte positive Weiterentwicklung der USU Software AG und der gesamten USU-Gruppe. Der Aufsichtsrat ist optimistisch, dass der Vorstand den erfolgreichen Wachstumstrend der Gesellschaft nachhaltig und ertragsstark fortsetzen wird und freut sich auf die weitere vertrauensvolle und professionelle Zusammenarbeit.
Möglingen, den 19. März 2018
Für den Aufsichtsrat
Udo Strehl, Vorsitzender des Aufsichtsrats der USU-Software AG
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften

I. GRUNDLAGEN DER USU SOFTWARE AG UND DES KONZERNS
Die USU Software AG, Möglingen, Deutschland, ist als Konzernmuttergesellschaft direkt oder indirekt an den folgenden operativ tätigen Gesellschaften beteiligt: Aspera GmbH, Aachen, Deutschland; Aspera Technologies Inc., Boston, USA; B.I.G. Social Media GmbH, Berlin, Deutschland; LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Deutschland; Omega Software GmbH, Obersulm, Deutschland; USU AG, Möglingen, Deutschland; unitB technology GmbH, Berlin, Deutschland, USU Austria GmbH, Wien, Österreich; USU (Schweiz) AG, Zug, Schweiz; USU Software s.r.o., Brno, Tschechische Republik, USU SAS, Les Garenne Colombes, Frankreich. Zudem bestehen Beteiligungen der USU Software AG an der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, Deutschland, und der USU Consulting GmbH, Sursee, Schweiz, welche nicht mehr operativ tätig sind.
I.1 Aktuelle Unternehmensstruktur USU Software AG
Am 5. Januar 2017 hat die USU Software AG 100% der Geschäftsanteile der unitB technology GmbH, Berlin ("unitB technology"), einer international ausgerichteten Full-Service Agentur für digitale Kommunikation und IT, übernommen.
Hinsichtlich weiterführender Informationen zur Übernahme der unitB technology wird auf die Ausführungen im Konzernanhang dieses Geschäftsberichts 2017 unter dem Punkt Veränderung der Konzernorganisation verwiesen.
Am 4. Mai 2017 hat die Gesellschaft sämtliche Anteilsscheine der EASYTRUST SAS, La Garenne Colombes, Frankreich, ("EASYTRUST") übernommen. Mit dem Kauf von EASYTRUST erweitert die USU-Gruppe ihre Wertschöpfungstiefe im IT Management und ihre internationale Präsenz im wichtigen französischen Markt.
EASYTRUST ist ein hochspezialisierter Software-Hersteller im Bereich der automatischen Erkennung und Analyse von Hard- und Software in komplexen Infrastrukturen und dem Software-Lizenzmanagement von Oracle-Produkten. Mit Wirkung zum 19. September 2017 wurde die EASYTRUST SAS in USU SAS umbenannt.
Hinsichtlich weiterführender Informationen zur Übernahme von EASTRUST wird auf die Ausführungen im Konzernanhang dieses Geschäftsberichts 2017 unter dem Punkt Veränderung der Konzernorganisation verwiesen.
Zum 1. Januar 2018 hat USU ihr etabliertes Strategie- und Technologie-Portfolio für den Kunden- und IT-Service im neuen Geschäftsfeld unymira gebündelt. Es vereint die vier bislang eigenständigen USU-Bereiche BIG Social Media, Business Solutions, KCenter sowie unitB technology und fokussiert auf die intelligente Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Service.
I.2 Geschäftsmodell, Ziele, Strategien und Steuerungssystem
Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch "USU-Gruppe" oder "USU" genannt) entwickeln und vertreiben Softwarelösungen für wissensbasiertes Servicemanagement. USU ist der größte europäische Anbieter für IT- und Knowledge-Management-Software.
Der Kompetenzbereich IT Management unterstützt Unternehmen mit umfassenden ITIL® -konformen Lösungen für das strategische und operative IT- & Enterprise Servicemanagement. Kunden erhalten mit USU-Lösungen eine Gesamtsicht auf ihre IT-Prozesse sowie ihre IT-Infrastruktur und sind in der Lage, Services transparent zu planen, zu verrechnen, zu überwachen und aktiv zu steuern. Im Bereich Software-Lizenzmanagement gehört USU dabei zu den führenden Herstellern weltweit.
Mit intelligenten Lösungen und ihrer Expertise im Kompetenzfeld Digital Interaction treibt USU die Digitalisierung von Geschäftsprozessen voran. Durch Standard-Software und Beratungsleistungen werden Service-Abläufe automatisiert und Wissen aktiv für alle Kommunikations-Kanäle und Kundenkontaktpunkte in Vertrieb, Marketing und Kundenservice bereitgestellt. Das Portfolio in diesem Bereich wird durch Software für Industrial Big Data sowie das Service-Segment mit Systemintegration und individuellen Anwendungen komplettiert.
Über 800 USU-Kunden aus allen Teilen der internationalen Wirtschaft schaffen mit USU-Lösungen Transparenz, sind agiler, sparen Kosten und senken ihre Risiken, beispielsweise Allianz, Baloise Group, BOSCH, BMW, Daimler, Deutsche Telekom, Evonik, Heidelberger Druckmaschinen, Jacobs Engineering, Jungheinrich, Poste Italiane, Texas Instruments, VW, W&W oder ZDF.
Die USU Software AG hat sich zum Ziel gesetzt, in den kommenden Jahren beim Konzernumsatz jeweils über dem Durchschnitt des IT-Marktes zu wachsen und zugleich die Profitabilität weiter auszubauen. Im Vordergrund steht dabei, durch Innovationen und die Verbreiterung der internationalen Marktpräsenz organisch zu wachsen, wobei anorganisches Wachstum in Form von Akquisitionen und Unternehmensbeteiligungen ebenfalls Teil der Unternehmensstrategie ist.
Für das laufende Geschäftsjahr erwartet der Vorstand, unter Berücksichtigung der jüngsten operativen Entwicklungen die konzernweiten Umsatzerlöse auf EUR 93-98 Mio. auszuweiten und zugleich das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Bereinigtes EBIT") auf EUR 7,5 - 10 Mio. zu steigern. Die aktuelle Mittelfristplanung sieht für das Jahr 2021 vor, den Konzernumsatz auf EUR 140 Mio. zu steigern und gleichzeitig das Bereinigte EBIT auf EUR 20 Mio. auszubauen.
Die wesentlichen Leistungsindikatoren für die USU Software AG sowie für den Konzern sind Umsatzerlöse und das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern.
Da das Konzernergebnis der USU-Gruppe nach IFRS durch verschiedene Sondereffekte beeinflusst wurde und wird, welche eine Vergleichbarkeit der Ertragskraft von USU über die Geschäftsjahre hinweg erschweren, hat die Gesellschaft zu Informationszwecken zusätzlich ein Bereinigtes Konzernergebnis ermittelt. Dieses stellt das um die Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte sowie zusätzlicher akquisitionsbedingter Sonderfaktoren bereinigte Konzernergebnis inklusive der damit verbundenen Steuereffekte dar. Auf Basis dieses Bereinigten Konzernergebnisses weist die USU Software AG unter Berücksichtigung der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Stückaktien ferner ein Bereinigtes Ergebnis pro Aktie aus. Des Weiteren wird ein Bereinigtes EBIT, welches als maßgebliche Planungs- und Steuerungsgröße fungiert, ausgewiesen. Sowohl das Bereinigte Konzernergebnis und das Bereinigte EBIT als auch das Bereinigte Ergebnis pro Aktie stellen keine IFRS-bezogenen Kennzahlen dar.
I.3 Forschung und Entwicklung
Angesichts der Herausforderungen der digitalen Transformation ist die Innovationskraft von Unternehmen eine Schlüssel-Komponente für den langfristigen Geschäftserfolg. Sie prägt u.a. die Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern, führt zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie zur Umsetzung neuer Geschäftsmodelle. Das Schweizer Investment-Forschungsunternehmen ALPORA hat die USU-Gruppe als TOP INNOVATOR für 2017 mit einem Award ausgezeichnet. Die detaillierte Analyse-Methode von ALPORA basiert auf wissenschaftlicher Forschung und liefert ein umfassendes Bild der Innovationsfähigkeit von Unternehmen. "Dieser Messansatz hat die hohe Innovationskraft der USU Software objektiv bestätigt", so Dr. Julian Vincent Kauffeldt von ALPORA.
Die USU Software AG investiert seit Jahren überdurchschnittlich viel in Forschung & Entwicklung (F&E), im Geschäftsjahr 2017 insgesamt TEUR 13.817 (2016: TEUR 11.276 bzw. 16,4% (2016: 15,6%) des Konzernumsatzes. Die Zahl der angestellten Mitarbeiter in diesem Bereich betrug zum 31. Dezember 2017 insgesamt 194 (31. Dezember 2016: 158). Die F&E-Aufwände der USU-Gruppe werden nicht aktiviert.
Die Fertigstellung und Veröffentlichung der Version 5.0 der IT Service Management-Suite Valuemation im Sommer 2017 war ein Meilenstein innerhalb der F&E-Aktivitäten des gleichnamigen Geschäftsfeldes. Die Neugestaltung des Oberflächen-Designs sowie die Optimierung der prozessorientierten Anwenderführung sind die Schwerpunkte dieser neuen Produktversion, die von Kunden wie Interessenten ein sehr gutes Feedback erhielt. Auf vielfältigen Kundenwunsch waren auch die Self Service-Funktionalitäten in Valuemation ausgebaut worden. Ein eigenes Modul bündelt künftig plattformunabhängig die Anfragen der Endanwender in einem Kanal. Die Field Support-Anwendung wurde im mobilen Umfeld ebenfalls um die Endanwender-Funktionalität erweitert. Zudem wird das Analytics-Werkzeug Service Intelligence nun unter dem Namen Valuemation Analytics vermarktet, um auch hier die stärkere Anbindung an die Service Management-Produktlinie Valuemation nach außen darzustellen. Des Weiteren begann das Entwicklungsteam mit der Umsetzung neuer Funktionalitäten für die nächste Version von Valuemation, u.a. eine Verbesserung der Benutzerverwaltung im Web oder die Überwachung der Performance.
Erneut bescheinigte das US-Analystenhaus Pink Elephant der USU-Produktsuite Valuemation höchste Prozesstreue und Konformität in 16 ITIL® -Prozessen. ITIL® ist der weltweit anerkannte De-Facto-Standard für IT-Servicemanagement. Derzeit gibt es weltweit lediglich zwei Software-Anbieter mit dieser Auszeichnung, darunter die USU AG als erster und bislang einziger Hersteller in der deutschsprachigen Region. Dieses Zertifikat spielt für viele Unternehmen in der Beschaffungs- und Tool-Auswahlphase eine große Rolle.

Analyse-Darstellung von Valuemation im Rahmen des Incident Prozesses
Im Bereich Business Service Monitoring und Alarm-Management erfolgte 2017 die Freigabe neuer ZIS-Versionen. Neben der klassischen Infrastruktur wie Server, Datenbanken und Netzwerke bietet das System nun auch den transparenten und konsolidierten Überblick über die gesamte Cloud-Infrastruktur. Der neue ZIS-Cloud-Connector erlaubt es, Private-, Public- und Hybrid-Clouds der jeweiligen Anbieter effektiv zu überwachen. Die Schnittstellen zu den Marktführern Amazon WebServices, Windows Azure und Google Cloud Platform wurden bereits erstellt, weitere Konnektoren werden sukzessive entwickelt. Außerdem erfolgte die Umsetzung verschiedener Module auf dem aktuellen Web-Standard HTML5 sowie der Ausbau von Capacity Monitoring, also der Überwachung von Speicherkapazitäten für Daten.

Screenshot ZIS-System
Im Geschäftsfeld Software-Lizenzmanagement konnten neue Versionen der Aspera-Software SmartTrack ausgeliefert werden. Beispielsweise ist nun der Import von Simulations-Tabellen möglich, so dass Vergleiche zwischen unterschiedlichen Szenarien leicht durchführbar sind. Neue Features betreffen z.B. die Lizenzmetriken von Microsoft, teilbare Tabellenansichten oder so genannte Konnektoren, welche den Import von Geräte- bzw. Software-Daten aus dem Microsoft Active Directory erlauben. Auch die Wissensdatenbank Knowledge Center wurde integriert. Verbessert wurden ferner die Kalkulationsmöglichkeiten für Lizenzaufwände. Mit der Anwendung License Control for Salesforce veröffentlichte Aspera die erste Lösung zur Lizenzoptimierung für Salesforce-Nutzer. Des Weiteren wurden neue Versionen für die Aspera-Lösungen SAM Intelligence sowie License Control for SAP® Software freigegeben. Letztere optimiert mit einer intuitiven Bedienoberfläche vor allem die indirekte Nutzung auf SAP zugreifender Systeme.
Die Technologien des auf Oracle spezialisierten Lizenzmanagement-Anbieters USU SAS (ehemals Easytrust SAS) wurden in im Verlaufe von 2017 sukzessive in das Aspera-Gesamtportfolio integriert und weiterentwickelt, woraus License Control for Oracle entstand. Das Werkzeug betrachtet sowohl die komplexe Infrastruktur (Hardware, Virtualisierung, Systeme) als auch Verträge bzw. Lizenzen und liefert einen umfassenden Überblick über Compliance- und Audit-Risiken.
Für die Nutzung der Aspera-Produkte und ihre erfolgreichen Projekte im Lizenzmanagement sind die Novartis AG und die F. Hoffmann-La Roche AG mit einem SAMS Europe Award 2017 ausgezeichnet worden.

Screenshot SmartTrack
Zu Beginn des Jahres 2018 hat USU das Portfolio der bisher eigenständigen Bereiche BIG Social Media, Business Solutions, KCenter sowie unitb technology in der neuen Marke unymira gebündelt. Dies betrifft insbesondere die Produkte für Social Media Management und IT- bzw. Kundenservice, die nun zentral weiterentwickelt werden.
Kernprodukt ist nach wie vor die intelligente Wissensdatenbank Knowledge Center. In 2017 wurden neue Versionen veröffentlicht. Diese bieten neben geführten Fehlerdiagnosen anhand grafisch modellierter Gesprächsleitfäden sowie der Darstellung von Dokumenten auf den gängigen mobilen Endgeräten auch Verbesserungen bei den Redaktionsfunktionen sowie eine einfachere Bearbeitung großer Dokumentenmengen.
Außerdem erfolgte die Freigabe eines neuen Releases von Knowledge First. Die Lösung für Web-Self-Service verfügt über eine deutlich verbesserte Integrationsfähigkeit, insbesondere bei so genannten One Page-Seiten. Neu ist die Lösung Knowledge Bot, die Ende September 2017 vorgestellt wurde und als intelligente Service- und FAQ-Bot-Anwendung bestimmte Inhalte für die Kundenkommunikation automatisiert verfügbar macht.
USU erhielt in diesem Segment auch 2017 mehrere Awards für ihre Software-Innovationen, zum Beispiel den Contact Center Technology Award des Medienunternehmens TMC. Darüber hinaus gehört USU laut dem US-Magazin CIO Review zu den TOP 20 Lösungsanbieter im Bereich Knowledge Management.
Im Kompetenzfeld Social Media Management wurde die Software Connect in den Bereichen Engagement, Publishing und Monitoring weiterentwickelt. Darüber hinaus standen Service-Bots für Social Media im Mittelpunkt der Aktivitäten. Das neue Produkt "Bot Hub" fungiert dabei als Dreh- und Angelpunkt von kleinen, konfigurierbaren Service-Programmen. Es stellt bedarfsgerecht einen oder mehrere Service-Bots für verschiedene Kommunikationskanäle bereit, verfügt über eine verbesserte Antworterkennung durch ein Natural Language Processing-Verfahren und regelt, wenn nötig, auch die Übergabe an Service-Agents.
Beim Geschäftsbereich Katana, der sich auf das Wachstumsthema Industrial Big Data konzentriert und als jüngstes Geschäftsfeld 2017 aus dem Forschungssegment hervorgegangen ist, wurde an einer SaaS-Lösung gearbeitet, die in Kürze vor allem kleinere Kunden mit kostengünstigen und standardisierten Lösungen ansprechen soll. Diese Lösung soll die vorhandene Applikation ergänzen, die "on demand" beim Kunden oder als ASP-Modell in einer "Private Cloud" als Service angeboten wird. Das Operativsystem beim Referenzkunden Heidelberger Druckmaschinen wurde weiter ausgebaut und ist derzeit die weltweit größte dokumentierte Predictive Maintenance-Anwendung. Des Weiteren befindet sich mit Katana Flow eine Anwendung für die grafische Programmierung von Data Pipelines im Beta-Status der Entwicklung.
Die Zusammenarbeit mit Universitäten, Instituten und Analysten spielt im Bereich Forschung eine wichtige Rolle. Regelmäßig nimmt USU auch an interdisziplinären Forschungsprojekten teil, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert werden. So beschäftigt sich das Großprojekt "Linked Data for Mobility" (LIMBO) mit der Verarbeitung von Geodaten für innovative Mobilitätslösungen und neue Geschäftsmodelle. Auch bei einem weiteren, derzeit laufenden Projekt SmartMMI geht es um Geodaten. USU bringt hierfür ihre Expertise im Bereich Datenanalyse ein, um aus Verkehrsdaten des ÖPNVs Anschlussdispositionen ableiten zu können. Im Bereich der Datenanalyse wurden außerdem Schutzrechte für zwei Erfindungen angemeldet.
II. WIRTSCHAFTSBERICHT

Screenshot Knowledge Center
II. 1 Zusammenfassung
Im Geschäftsjahr 2017 steigerte die USU Software AG den Konzernumsatz nach IFRS um 17,0 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 84.361 (2016: TEUR 72.101). Dieser Anstieg resultierte insbesondere von einem starken Inlandsgeschäft, welches um 17,2% auf TEUR 60.573 (2016: TEUR 51.672) zulegte. Neben der organischen Umsatzsteigerung trug hierzu auch die akquisitorische Geschäftsausweitung bei. Zugleich steigerte USU auf Jahressicht aber auch das Auslandsgeschäft, das insbesondere infolge zahlreicher im vierten Quartal 2017 im Ausland erzielter Lizenzabschlüsse um insgesamt 16,4% auf TEUR 23.788 (2016: TEUR 20.429) zulegte.
Im Zuge von ausgeweiteten Auslandsinvestitionen blieb die Ergebnisentwicklung der USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2017 unter der des Vorjahres zurück. Demgemäß sank das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ("EBITDA") um 36,6% gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 6.837 (2016: TEUR 10.782), während sich das EBIT auf TEUR 3.222 (2016: TEUR 8.299) summierte. Das Konzernergebnis sank zugleich um etwa zwei Drittel von TEUR 6.784 im Vorjahr auf jetzt TEUR 3.367. Das Ergebnis pro Aktie belief sich entsprechend auf EUR 0,32 (2016: EUR 0,64).
Unter Herausrechnung der akquisitionsbedingten Sondereffekte erzielte die USU-Gruppe ein bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Bereinigtes EBIT") von TEUR 6.125 (2016: TEUR 9.614). Dies entspricht einem Rückgang um 36,3% gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres. Zugleich sank das Bereinigte Konzernergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2016 um 23,8% auf TEUR 6.089 (2016: TEUR 7.991). Das Bereinigte Ergebnis je Aktie verringerte sich entsprechend von EUR 0,76 im Vorjahr auf EUR 0,58 im Berichtszeitraum.
Der nach HGB ermittelte Jahresüberschuss der USU Software AG lag im Geschäftsjahr 2017 mit TEUR 2.790 (2016: TEUR 2.963) knapp unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 3.385 (2016: TEUR 4.631) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 6.175 (2016: TEUR 7.594). Dieser soll wie in den Vorjahren unter anderem für die Zahlung einer Dividende an alle Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Gemäß der kommunizierten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft und im Sinne der Kontinuität schlägt der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine Dividendenausschüttung von EUR 0,40 je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2017 vor.
Für die USU Software AG erwartet der Vorstand im Geschäftsjahr 2018 den leicht positiven Wachstumstrend in Bezug auf EBIT und Umsatz der Vorjahre fortzusetzen, wobei der Trend in Richtung SaaS-Geschäft das Wachstum etwas verlangsamt. Zwar erwartet der Vorstand bereits ab dem Geschäftsjahr 2018 erste positive Effekte aus den Auslandsinvestitionen, die sich jedoch erst mit einem zeitlichen Verzug voll auswirken werden. Dagegen wird sich die Portfolioerweiterung um das Thema Knowledge Management in den Auslandsmärkten, insbesondere in den USA, ab 2018 positiv auswirken. Zugleich soll sich das Inlandsgeschäft erfolgreich weiterentwickeln und zu einem weiteren Ausbau des Produktgeschäftes, aus welchem die USU-Gruppe Lizenz-, Wartungs- sowie produktbezogene Beratungserlöse erzielt, führen. Aber auch das Servicegeschäft, mit dem USU produktunabhängige Beratungsumsätze aus Individualprojekten generiert, soll weiter zulegen. In Summe geht der Vorstand davon aus, wie avisiert auch im Geschäftsjahr 2018 wieder deutlich stärker als der Markt zu wachsen. Ein wichtiges Indiz dieser Prognose ist unter anderem der konzernweite Auftragsbestand, der zum 31. Dezember 2017 im Vorjahresvergleich um 11,4% auf TEUR 44.055 (2016: TEUR 39.534) angestiegen ist. Die Planung für 2018 sieht entsprechend vor, die konzernweiten Umsatzerlöse auf EUR 93-98 Mio. auszuweiten und zugleich das Bereinigte EBIT überproportional auf EUR 7,5-10 Mio. zu steigern. Zudem bekräftigt der Vorstand die Mittelfristplanung 2021 von EUR 140 Mio. Konzernumsatz bei einem Bereinigten EBIT von EUR 20 Mio. Im Fokus der strategischen Planung stehen dabei die drei etablierten Wachstumssäulen der USU-Gruppe: der Ausbau der Internationalisierung, die Entwicklung und Markteinführung neuer Produktinnovationen sowie anorganisches Wachstum durch Akquisitionen.
II. 2 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2017 gekennzeichnet durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum. So lag das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ("Destatis")1 im Jahr 2017 um 2,2% höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das achte Jahr in Folge gewachsen. Positive Wachstumsimpulse kamen 2017 primär aus dem Inland: Die privaten Konsumausgaben waren preisbereinigt um 2,0% höher als ein Jahr zuvor, die staatlichen Konsumausgaben stiegen mit +1,4% vergleichsweise unterdurchschnittlich. Die Bruttoanlageinvestitionen legten 2017 im Vorjahresvergleich mit + 3,0 % überdurchschnittlich zu. Die Bauinvestitionen stiegen dabei um 2,6%. In Ausrüstungen (v.a. Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge) wurde preisbereinigt 3,5% mehr investiert als im Vorjahr. Die Sonstigen Anlagen, zu denen unter anderem die Ausgaben für Forschung und Entwicklung gehören, lagen ebenfalls um 3,5% über dem Vorjahresniveau. Die Bruttoinvestitionen insgesamt, zu denen neben den Bruttoanlageinvestitionen die Vorratsveränderungen zählen, waren preisbereinigt um 3,6% höher als 2016.
Die deutschen Ausfuhren konnten im Jahresdurchschnitt 2017 ebenfalls weiter zulegen. So waren die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen um 4,7% höher als im Vorjahr. Die Importe legten im gleichen Zeitraum stärker zu (+5,2%). Der resultierende Außenbeitrag, also die Differenz zwischen Exporten und Importen, trug rein rechnerisch +0,2 Prozentpunkte zum BIP-Wachstum bei.
Der Euroraum verzeichnete gemäß einer vorläufigen Schnellschätzung des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat)2 im Jahr 2017 gleichfalls einen starken BIP-Zuwachs von 2,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Auch weltweit konnte nach Statista-Angaben3 im Jahr 2017 wieder ein deutliches BIP-Wachstum von 3,7 % (2016: 3,2 %) verzeichnet werden.
II. 3 Branchenbezogene Entwicklung
Der deutsche Hightech-Markt ist im Betrachtungszeitraum nach Prognosen des Branchenverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. ("BITKOM")4 , mit einem Anstieg des Marktvolumens um 1,9 % auf EUR 160,8 Mrd. (2016: EUR 157,8 Mrd.) nicht ganz so stark gewachsen, wie die Gesamtwirtschaft, wobei der deutsche IT-Markt wieder überproportional um 3,4% gegenüber dem Vorjahr zulegen konnte. Dabei entwickelte sich der Softwaremarkt mit einem Wachstum von 6,3% auch im Berichtsjahr wieder besonders stark, während der Markt für IT-Services einen Zuwachs von 2,3% erzielte. Auch der weltweite IT-Gesamtmarkt verzeichnete im Berichtsjahr 2017 gemäß der Prognose des amerikanischen Marktforschungsunternehmens Gartner5 einen deutlichen Anstieg des Marktvolumens um 3,8% auf, wobei der Enterprise Software- und IT-Services-Markt weltweit mit Wachstumsraten von 8,9% bzw. 4,3% wiederum deutlich überproportional zulegen konnten.
1 Vgl. destatis-Pressemitteilung 011 vom 11. Januar 2018, veröffentlicht unter https://www.destatis.de
2 Vgl. eurostat-Pressemitteilung vom 30. Januar 2018 - 20/2018, veröffentlicht unter http://ec.europa.eu/eurostat
3 Vgl.: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/197039/umfrage/veraenderung-des-weltweiten-bruttoinlandsprodukts/
4 BITKOM-Presseinformation vom 18.10. 2016, veröffentlicht unter www.bitkom.org
5 Pressemitteilung Gartner, Gartner Worldwide IT Spending Forecast, vom 16.01.2018, veröffentlicht unter https://gartner.com/newsroom/id/3845563
II. 4 Geschäftsverlauf
Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften haben im Geschäftsjahr 2017 ungeachtet von Umsatzverschiebungen vom On-premises- hin zum SaaS-Geschäft einen neuerlichen Rekordwert beim Konzernumsatz in Höhe von TEUR 84.361 (2016: TEUR 72.101) erzielt, während das Bereinigte Ergebnis mit TEUR 6.125 (2016: TEUR 9.614) infolge erhöhter Investitionen ins Auslandsgeschäft sowie den Personalstamm der USU-Gruppe nicht den Vorjahreswert erreichen konnte, so dass im Berichtsjahr nicht die ursprüngliche Planung von EUR 83-88 Mio. Konzernumsatz bei einem Bereinigten EBIT von EUR 10-11,5 Mio. erreicht wurde. Dagegen erreichte die USU Software AG die im Verlauf des Jahres angepasste Guidance, die einen Konzernumsatz von EUR 83-86 Mio. bei einem Bereinigten EBIT von EUR 6-8 Mio. vorsah.
Vergleich deutsches Wirtschafts- und Marktwachstum versus Umsatzwachstum der USU-Gruppe in Prozent

Während sich das Lizenzgeschäft in den ersten drei Quartalen infolge der kundeseitigen Präferenzverschiebung vom On-premises- hin zum SaaS-Geschäft deutlich verhalten entwickelte, drehte sich diese Entwicklung im Abschlussquartal signifikant. Entsprechend profitierte USU auf Jahressicht sowohl vom Lizenz-, als auch dem Wartungsgeschäft, welches die SaaS-Erlöse beinhaltet, am stärksten. Regional entwickelte sich dabei das Inlandsgeschäft besonders positiv. Zugleich steigerte USU aber auch das Auslandsgeschäft infolge zahlreicher im Ausland erzielter Lizenzabschlüsse, welche vor allem im vierten Quartal 2017 umgesetzt wurden. Neben der organischen Geschäftsausweitung trugen auch akquisitionsbedingte Umsatzbeiträge zu diesem Wachstum bei. Aufgrund einer deutlichen Erhöhung der Kostenbasis infolge gezielter Investitionen in das Auslandsgeschäft und die Ausweitung der Konzernbelegschaft sank zugleich das operative Ergebnis der USU-Gruppe.
II. 5 Umsatz- und Kostenentwicklung
Konzernumsatz
Im Geschäftsjahr 2017 steigerte die USU Software AG den Konzernumsatz nach IFRS um 17,0% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 84.361 (2016: TEUR 72.101). Dieser Anstieg resultierte insbesondere von einem starken Inlandsgeschäft, welches um 17,2% auf TEUR 60.573 (2016: TEUR 51.672) zulegte. Neben der organischen Umsatzsteigerung trug hierzu auch die akquisitorische Geschäftsausweitung bei. Zugleich steigerte USU auf Jahressicht aber auch das Auslandsgeschäft, das insbesondere infolge zahlreicher im vierten Quartal 2017 im Ausland erzielter Lizenzabschlüsse um insgesamt 16,4% auf TEUR 23.788 (2016: TEUR 20.429) zulegte. Aufgrund des überproportional gesteigerten Inlandgeschäftes sank jedoch der Anteil des Auslandsgeschäftes am Konzernumsatz leicht von 28,3% im Vorjahr auf nunmehr 28,2%. Aufgrund der gezielten Auslandsinvestitionen und mit Blick auf die Ausweitung des SaaS-Geschäftes erwartet der Vorstand, mittelfristig den Auslandsanteil am Gesamtumsatz wieder über die 30 %-Marke auszubauen.
Das Geschäft mit Softwarelizenzen baute USU im Geschäftsjahr 2017, ungeachtet der in den ersten drei Quartalen verzeichneten Verschiebung im Richtung SaaS-Geschäft um 27,0% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 15.559 (2016: TEUR 12.250) aus. Maßgeblich hierfür waren zahlreiche Lizenzabschlüsse im Abschlussquartal insbesondere in den USA, aber auch in den sonstigen von USU betreuten Auslandsmärkten. Zugleich erhöhte sich das Wartungsgeschäft um 14,1 % auf TEUR 22.275 (2016: TEUR 19.515), was insbesondere aus gesteigerten SaaS-Erlösen herrührt, die dem Wartungsgeschäft zugeordnet werden .
Das Beratungsgeschäft wuchs auf im Berichtsjahr 2017 um insgesamt 13,4% gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 44.526 (2016: TEUR 39.254). Die sonstigen Erlöse, welche im Wesentlichen projektbezogene Handelswarenumsätze mit fremdbezogener Hard- und Software beinhalten, beliefen sich im Betrachtungszeitraum auf insgesamt TEUR 2.001 (2016: TEUR 1.082). Dies entspricht einer Steigerung um 85,0 % gegenüber dem Vorjahr.
Umsatzentwicklung der USU-Gruppe nach Quartalen in TEUR

Konzernumsatz

Lizenz- und Wartungs- (inkl. SaaS-) Umsatz
Umsatzentwicklung der USU-Gruppe nach Segmenten in Prozent

Das Leistungsspektrum des Geschäftsfeldes "Produktgeschäft" umfasst sämtliche Aktivitäten rund um die USU-Produktpalette im Markt für IT Management-Lösungen, zu dem auch die jüngst akquirierte USU SAS (vormals: EASYTRUST SAS) aus Frankreich zugerechnet wird, im Knowledge Management-Markt sowie dem aus dem Forschungsbereich hervorgegangenen neuen Geschäftsbereich für Big Data Analytics, Katana. Das Geschäftsfeld "Servicegeschäft" beinhaltet Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten, individuelle Anwendungsentwicklung sowie im Zuge der Übernahme der unitB technology auch digitale Strategie-Beratung, Service- und UX-Design sowie Webportale, Apps und Intranets.
Das Segment "Produktgeschäft" steuerte im Berichtsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR64.532 (2016: TEUR57.140) zum Konzernumsatz bei, was einem Anstieg um 12,9% gegenüber dem Vorjahr entspricht, der sowohl aus der organischen Umsatzsteigerung, als auch der Übernahme der französischen EASYTRUST SAS (heute: USU SAS) resultiert.
Im gleichen Zeitraum baute die USU-Gruppe den beratungsbezogenen Umsatz des Segments "Servicegeschäft" um 33,2% auf TEUR19.696 (2016: TEUR14.787) aus. Neben der organischen Geschäftsausweitung trug hierzu insbesondere die Anfang Januar 2017 übernommene unitB technology bei. Die nicht den Segmenten zugeordneten Umsätze summierten sich im Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 133 (2016: TEUR 173).
Operative Kosten
Die operative Kostenbasis der USU-Gruppe erhöhte sich im Betrachtungszeitraum um 24,6% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 79.226 (2016: TEUR 63.598).
Dieser Zuwachs spiegelt zum einen die erhöhten Auslandsinvestitionen in Marketing und Vertrieb sowie Entwicklung wider, die USU gezielt zum nachhaltigen Ausbau des Auslandsgeschäftes tätigt, zum anderen sind erstmals die Kosten der im Berichtsjahr akquirierten unitB technology und EASYTRUST in den Konzernkosten der USU-Gruppe enthalten.
Zudem resultiert der Kostenanstieg aus höheren Personalaufwendungen infolge des strategischen Ausbaus der Konzernbelegschaft für die erfolgreiche Umsetzung des mittelfristigen Wachstumsziels.
Die Herstellungskosten des Umsatzes stiegen im Geschäftsjahr 2017 um 20,3% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 38.843 (2016: TEUR 32.281). Dieser Anstieg resultiert primär aus der Erhöhung der angestellten Beratermannschaft um 22,4% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 301 (31. Dezember 2016: 246) Mitarbeiter zum 31. Dezember 2017. Die auf den Konzernumsatz bezogene Herstellkostenquote stieg zugleich von 44,8 % im Jahr 2016 auf nunmehr 46,0 %. Das Bruttoergebnis erhöhte sich im gleichen Zeitraum auf TEUR 45.518 (2016: TEUR 39.820), was einer Bruttomarge von 54,0% (2016: 55,2%) entspricht.
Die Marketing- und Vertriebsaufwendungen erhöhte USU im Geschäftsjahr 2017 zielgerichtet überproportional zur Forcierung der Auslandsaktivitäten um 29,1 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 17.228 (2016: TEUR 13.348). In diesem Zusammenhang baute USU unter anderem die Vertriebsmannschaft für den US-amerikanischen und den kanadischen Markt aus und verstärkte die Marketingaktivitäten in diesen Märkten wie auch in Frankreich und England. Die umsatzbezogene Kostenquote für den Bereich Marketing und Vertrieb erhöhte sich entsprechend von 18,5 % im Vorjahr auf nunmehr 20,4 %.
Rechtsberatungs- und Due Dilligence- sowie sonstige Anschaffungsnebenkosten im Zuge der Übernahmen der unitB technology und der EASYTRUST führten im Geschäftsjahr 2017 unter anderem zu einer Erhöhung der Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen um 39,5% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 9.338 (2016: TEUR 6.693). Dazu trugen auch erhöhte Kosten im Rahmen der Vereinheitlichung der internen Konzern-IT-Administration der USU-Gruppe bei. Bezogen auf den Konzernumsatz stieg die Verwaltungskostenquote von 9,3% im Vorjahreszeitraum auf 11,1 % im Berichtsjahr 2017.
Im Zuge des Ausbaus der Forschungs- und Entwicklungsmannschaft auf 194 (31. Dezember 2016: 158) Mitarbeiter zum 31. Dezember 2017 stiegen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Berichtszeitraum um 22,5% gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 13.817 (2016: TEUR 11.276). Dazu trug unter anderem auch der Personalausbau des neuen Geschäftsbereiches KATANA bei. Zudem flossen in diese Aufwandsposition die Investitionen der USU-Gruppe in die Weiterentwicklung der Softwareprodukte der EASYTRUST und die Verbindung mit den bestehenden USU-Produkten. Die auf den Konzernumsatz bezogene Aufwandsquote für Forschung und Entwicklung stieg entsprechend im Jahr 2017 leicht auf 16,4% (2016: 15,6%) an. USU investiert stetig in die Neu- und Weiterentwicklung des eigenen Produktportfolios und arbeitet permanent an innovativen, marktbezogenen Softwarelösungen. Diesbezüglich sei auf den separaten Bericht Forschung und Entwicklung dieses Konzernlageberichts verwiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen summierten sich im Jahr 2017 auf insgesamt TEUR 285 (2016: TEUR 1.012).
II. 6 Ertragslage
Im Zuge der ausgeweiteten Auslandsinvestitionen blieb die Ergebnisentwicklung der USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2017 unter der des Vorjahres. Demgemäß sank das EBITDA um 36,6% gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 6.837 (2016: TEUR 10.782). Unter Einbeziehung der Abschreibungen von TEUR 3.615 (2016: TEUR 2.484) erzielte USU im gleichen Zeitraum ein EBIT von TEUR 3.222 (2016: TEUR 8.299). Das Finanzergebnis summierte sich im Jahr 2017 auf TEUR -109 (2016: TEUR 11) und beinhaltet primär Aufwendungen aus Währungsdifferenzen infolge der Schwäche des US-Dollars gegenüber dem Euro. Unter Hinzurechnung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von TEUR 254 (2016: TEUR -1.526) sank das Konzernergebnis um etwa die Hälfte von TEUR 6.784 im Vorjahr auf jetzt TEUR 3.367. Das Ergebnis pro Aktie belief sich entsprechend auf EUR 0,32 (2016: EUR 0,64).
Ergebnisentwicklung der USU-Gruppe in TEUR

II. 7 Bereinigtes Konzernergebnis
Die nachfolgende Tabelle zeigt, ausgehend vom EBIT, die Überleitungsrechnung zu den nicht IFRS-bezogenen Ergebniskenngrößen Bereinigtes EBIT, Bereinigtes Konzernergebnis sowie Bereinigtes Ergebnis je Aktie. Diese stellen zu Informationszwecken die um akquisitionsbedingte Sondereffekte bereinigten Kennzahlen der USU-Gruppe dar. Das Bereinigte EBIT ist zugleich die zentrale Ergebnis-Kenngröße des USU-Konzerns.
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| Bereinigtes Konzernergebnis in TEUR |
01.01.2017- 31.12.2017 | 01.01.2016- 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) | 3.222 | 8.299 |
| Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwillabschreibung | 2.198 | 1.216 |
| Akquisitionsbedingte Sonderfaktoren | 705 | 99 |
| - davon aus Stay-Bonus | 300 | 100 |
| - davon aus Beratungskosten unitB technology | 149 | 0 |
| - davon aus Kaufpreisanpassungen | -25 | -140 |
| - davon aus Anschaffungsnebenkosten | 281 | 139 |
| Bereinigtes EBIT | 6.125 | 9.614 |
| Finanzerträge (gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) | 90 | 272 |
| Finanzaufwendungen (gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) | -199 | -261 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) | 2 54 | -1.526 |
| Steuereffekte bezogen auf Bereinigungen | -181 | -108 |
| - davon aus Abschreibungen | -181 | -108 |
| Bereinigtes Konzernergebnis | 6.089 | 7.991 |
| Bereinigtes Ergebnis je Aktie (in EUR): | 0,58 | 0,76 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien: | ||
| Unverwässert und verwässert | 10.523.770 | 10.523.770 |
Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Bereinigtes EBIT") blieb im Zuge der erhöhten Auslandsinvestitionen im Berichtsjahr 2017 mit TEUR 6.125 (2016: TEUR 9.614) um 36,3% hinter dem Vergleichswert des Vorjahres zurück. Zugleich sank das Bereinigte Konzernergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2016 um 23,8% auf TEUR 6.089 (2016: TEUR 7.991). Das Bereinigte Ergebnis je Aktie verringerte sich entsprechend von EUR 0,76 im Vorjahr auf EUR 0,58 im Berichtszeitraum.
II. 8 Vermögens- und Finanzlage
Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte der USU-Gruppe zum 31. Dezember 2017 im Zuge der Übernahmen der unitB technology sowie der EASYTRUST auf TEUR 58.828 (31. Dezember 2016: TEUR 48.016).
Auf Basis der durchgeführten Kaufpreisallokationen für die unitB technology und EASYTRUST erhöhten sich dabei die immateriellen Vermögenswerte von TEUR 5.428 zum 31. Dezember 2016 auf TEUR 8.487 zum 31. Dezember 2017, während die Geschäfts- und Firmenwerte auf TEUR 41.183 (31. Dezember 2016: TEUR 35.575) zum Ende des Berichtszeitraums anstiegen. Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken dagegen im gleichen Zeitraum von TEUR 43.889 zum 31. Dezember 2016 auf nunmehr TEUR 40.558, was vor allem auf den mit der Zahlung der fälligen Kaufpreisbestandteile für den Erwerb der unitB technology und der EASYTRUST sowie der Dividendenausschüttung an die USU-Aktionäre verbundenen Rückgang der Konzernliquidität zurückzuführen ist. So sanken die liquiden und liquiditätsnahen Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten zzgl. Wertpapiere) zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 15.729 (31. Dezember 2016: TEUR 23.180).
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich das Fremdkapital in Form der kurz- und langfristigen Schulden der USU-Gruppe zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 36.380 (31. Dezember 2016: TEUR 28.282), was unter anderem aus gestiegenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen aus dem Personal- und Sozialbereich, erhöhten Steuerverbindlichkeiten und aus gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhöhten passiven Rechnungsabgrenzungsposten für bereits zu Jahresbeginn in Rechnung gestellte Wartungsverträge herrührt, für die eine zugehörige Leistungserbringung und Umsatzrealisierung im weiteren Jahresverlauf erfolgt. Zudem führten Kaufpreisverbindlichkeiten für die Übernahme der unitB technology GmbH in Höhe von TEUR 750 zum 31. Dezember 2017 (31. Dezember 2016: TEUR 0) zu diesem Anstieg. Zugleich ging das Eigenkapital der USU-Gruppe von TEUR 63.623 zum 31. Dezember 2016 auf TEUR 63.006 zum 31. Dezember 2017 zurück, was aus der im Geschäftsjahr 2017 erfolgten Dividendenauszahlung an die Aktionäre der USU Software AG in Höhe von TEUR 4.210 herrührt. Bei einer Bilanzsumme von TEUR 99.386 (31. Dezember 2016: TEUR 91.905) belief sich die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2017 auf 63,4 % (31. Dezember 2016: 69,2 %). Damit ist die USU Software AG bei keinerlei Bankverbindlichkeiten nach wie vor äußerst solide finanziert.
II. 9 Cash-Flow und Investitionen
Zum 31. Dezember 2017 verfügte die USU-Gruppe über eine Konzernliquidität in Höhe von TEUR 15.729 (31. Dezember 2016: TEUR 23.180). Darin enthalten waren jederzeit kündbare Wertpapiere in Höhe von TEUR 3.014 (2016: TEUR 3.014) sowie flüssige Mittel und kurzfristige Kapitalanlagen von TEUR 12.715 (2016: TEUR 20.166). Der ausgewiesene Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb der unitB technology und der EASYTRUST und den damit verbundenen Kaufpreiszahlungen sowie der Dividendenzahlung an die Aktionäre der Gesellschaft.
Zugleich lag der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit von USU mit TEUR 5.171 (2016: TEUR 5.132) im Geschäftsjahr 2017 leicht über dem Vergleichswert des Vorjahres. Dabei standen dem Ergebnisrückgang ein Anstieg der Abschreibungen sowie punktuelle Veränderungen im Working Capital gegenüber.
Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit von TEUR -8.225 (2016: TEUR -1.181) spiegelt vor allem die Übernahmen der unitB technology und der EASYTRUST wider und enthält entsprechend den Posten "Erwerb von Tochterunternehmen, abzüglich erhaltener Zahlungsmittel" in Höhe von TEUR -7.129 (2016: TEUR 0). Zugleich summierten sich die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte auf TEUR -1.375 (2016: TEUR -1.211).
Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit summierte sich Jahr 2017 auf TEUR -4.209 (2016: TEUR -3.883) und beinhaltet ausschließlich die Dividendenzahlung an die Aktionäre der USU Software AG von EUR 0,40 (2016: EUR 0,35) je Aktie bzw. insgesamt TEUR 4.209 (2016: TEU 3.683), während der Vorjahres-Vergleichswert noch die Tilgung von Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR -200 beinhaltet.
Entwicklung des Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit der USU-Gruppe in TEUR

II. 10 Derzeitige Lage des Konzerns
Die USU-Gruppe befindet sich weiterhin auf einem profitablen Wachstumskurs. Nach dem Erreichen eines neuen Umsatzrekordes in Verbindung mit einem hohen Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2017 ist die USU-Gruppe nach wie vor in einer ausgezeichneten wirtschaftlichen Situation. Mit den neuen Produktinnovationen, die unter anderem im neuen Geschäftsbereich KATANA die Wachstumsmärkte Big Data und Künstliche Intelligenz adressieren und dem hohen Potenzial der weiteren Internationalisierung sowie den im Jahr 2017 erworbenen neuen Konzertöchtern unitB technology und EASYTRUST sieht der Vorstand der USU Software AG den Gesamtkonzern insgesamt gut aufgestellt, um die avisierten Ziele der kommenden Jahre, insbesondere im Hinblick auf die Mittelfristplanung 2021, erfolgreich umsetzen zu können. Ein wichtiges Indiz ist dabei unter anderem der Auftragsbestand, den die USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2017, unter anderem durch deutlich gesteigerte SaaS-Aufträge wiederum ausgebaut hat. Die höchsten Wachstumspotenziale sieht der Vorstand weiterhin im Ausbau des Auslandsgeschäfts, insbesondere in Nordamerika und dem europäischen Ausland sowie mittelfristig auch in Asien. Aber auch für das Inlandsgeschäft erwartet der Vorstand weiterhin leicht über dem Markt liegende Wachstumsraten. Zudem verfügt USU über eine hohe, frei verfügbare Konzernliquidität, um gemäß der Wachstumsstrategie auch in das zusätzliche akquisitorische Wachstum zu investieren.
II. 11 Entwicklung und Lage der USU Software AG
Alle nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich auf den Einzelabschluss der USU Software AG nach HGB.
Die USU Software AG konzentriert sich im Wesentlichen auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie den Bereich Forschung, der am Standort Karlsruhe der Gesellschaft angesiedelt ist, an dem zum 31. Dezember 2017 insgesamt 17 Mitarbeiter tätig waren. Die wesentlichen Erträge der USU Software AG resultieren aus ihren operativ tätigen Tochtergesellschaften. Zu diesen zählen die Konzerntöchter Aspera GmbH ("Aspera"), LeuTek GmbH ("LeuTek"), Omega Software GmbH ("Omega") und B.I.G. Social Media GmbH ("BIG"), mit denen die Gesellschaft Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen hat sowie die jüngst erworbenen Konzerntochtergesellschaften unitB technology GmbH und USU SAS ("EASYTRUST").
Im Geschäftsjahr 2017 erzielte die USU Software AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.823 (2016: TEUR 1.323), die primär aus dem neuen Bereich Katana, der aus dem Forschungsbereich hervorgegangen ist und Lösungen für Big Data und Künstliche Intelligenz entwickelt und vertreibt, herrühren. Zudem erzielte USU aus den Ergebnisabführungsverträgen mit ihren Konzerntochtergesellschaften die mit korrespondierenden Aufwendungen saldierten Erträge von TEUR 3.873 (2016: TEUR 6.171) sowie TEUR 3.000 aus einer Ausschüttung der USU AG. Die sonstigen betrieblichen Erträge der Gesellschaft in Höhe von TEUR 2.165 (2016: TEUR 1.728) enthalten vor allem konzerninterne Verrechnungen sowie erhaltene Fördermittel im Rahmen von Forschungsprojekten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von insgesamt TEUR 3.955 (2016: TEUR 2.644) sind im Wesentlichen Kosten für in Anspruch genommene Serviceleistungen der Konzern-Tochtergesellschaften, Veranstaltungs- und Marketingkosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Börsen- und Investor Relations-Kosten enthalten.
Der Materialaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 233 (2016: TEUR 50). In Verbindung mit der Aufstockung der Unternehmensbelegschaft auf durchschnittlich 33 (2016: 19) Angestellte hat sich der Personalaufwand der USU Software AG im gleichen Zeitraum auf TEUR 3.454 (2016: TEUR 2.515) erhöht.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen summierten sich im Jahr 2017 auf TEUR 70 (2016: TEUR 95). Zugleich beliefen sich die Abschreibungen auf Finanzanlagen auf TEUR 0, während im Vorjahr Abschreibungen auf Finanzanlagen von TEUR 400 angefallen waren.
Das Zinsergebnis lag saldiert bei TEUR -372 (2016: TEUR -260) und beinhaltet im Wesentlichen Zinszahlungen an Tochtergesellschaften.
Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 14 (2016: TEUR -297) verblieb letztlich im Geschäftsjahr 2017 für die USU Software AG als Einzelgesellschaft ein Jahresüberschuss von TEUR 2.790 (2016: TEUR 2.963). Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 3.385 (2016: TEUR 4.631) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 6.175 (2016: TEUR 7.594). Dieser soll wie in den Vorjahren unter anderem für die Zahlung einer Dividende an alle Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Gemäß der kommunizierten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft und im Sinne der Kontinuität schlägt der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine Dividendenausschüttung von EUR 0,40 je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2017 vor.
Entwicklung der Dividendenausschüttung je Aktie der USU Software AG in EUR

* Vorschlag der Verwaltung an die Hauptversammlung der USU Software AG
Die USU Software AG als Einzelgesellschaft hat die für 2017 geplanten originären Umsatzerlöse und das geplante bereinigte EBIT nur leicht verfehlt.
Auf der Aktivseite der Bilanz stieg das Anlagevermögen zum Ende des Geschäftsjahres 2017 auf insgesamt TEUR 49.478 (2016: TEUR 39.837), was primär an der Übernahme der unitB Technology und der EASYTRUST zurückzuführen ist. Das Umlaufvermögen stieg zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 auf TEUR 15.831 (2016: TEUR 14.942), was unter anderem auf gestiegene Forderungen gegen verbundene Unternehmen für die stichtagsbedingt noch ausstehenden Zahlungen der Ergebnisabführungen zurückzuführen ist. Zugleich verringerte sich die Unternehmensliquidität infolge der Kaufpreiszahlungen für die übernommenen Unternehmen unitB Technology und EASYTRUST sowie der Dividendenzahlung an die USU-Aktionäre auf TEUR 3.364 (2016: TEUR 4.902). Auf der Passivseite lag das Eigenkapital infolge der im Berichtsjahr erfolgten Dividendenausschüttung mit TEUR 30.343 (2016: TEUR 31.763) unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Zugleich stieg das Fremdkapital von TEUR 23.073 zum 31. Dezember 2016 auf nunmehr TEUR 35.043, was im Wesentlichen aus gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber den Tochtergesellschaften der USU Software AG resultiert. Bei einer Bilanzsumme von TEUR 65.401 (2016: TEUR 54.836) lag die Eigenkapitalquote der USU Software AG zum Ende des Geschäftsjahres 2017 bei 46,4% (2016: 57,9 %).
Die Fokussierung der USU Software AG auf das Beteiligungsgeschäft wird auch in den Folgejahren zu einer hohen Abhängigkeit der Gesellschaft von der Geschäftsentwicklung ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere der Aspera, der LeuTek und der USU AG führen. Bezüglich der damit verbundenen Chancen und Risiken wird auf den Risikobericht des Konzerns verwiesen.
II. 12 Auftragsbestand
Zum Ende des Geschäftsjahres 2017 belief sich der konzernweite Auftragsbestand der USU-Gruppe auf TEUR 44.055 (31. Dezember 2016: TEUR 39.534) und lag damit um 11,4% über dem Vergleichswert des Vorjahres. Dieser Anstieg spiegelt sowohl die gestiegenen Auftragseingänge der bestehenden Konzerngesellschaften als auch die anorganisch hinzugekommenen Auftragsbestände der neuen Konzerntöchter EASYTRUST und unitB technology wider.
Der stichtagsbezogene Auftragsbestand zum Ende des Quartals stellt aufgrund von verbindlichen Verträgen die bereits fixierten zukünftigen Umsätze der USU-Gruppe auf Sicht der kommenden 12 Monate dar. Diese beinhalten vorwiegend projektbezogene Aufträge sowie Wartungs- und SaaS-Verträge.
Entwicklung des Auftragsbestandes der USU-Gruppe in TEUR

II. 13 Mitarbeiter
Zum 31. Dezember 2017 baute die USU-Gruppe ihre Belegschaft gegenüber dem Vorjahr plangemäß um 22,8 % auf 668 (31. Dezember 2016: 544) Mitarbeiter aus. Neben dem organischen Personalausbau trugen hierzu primär die Übernahmen der unitB technology und der EASYTRUST bei, die zum Ende des Geschäftsjahres 2017 über insgesamt 75 Mitarbeiter verfügten. Nach Funktionsbereichen untergliedert beschäftigte USU zum 31. Dezember 2017 insgesamt 301 (2016: 246) Mitarbeiter im Bereich Beratung und Services, 194 (2016: 158) Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung, 91 (2016: 77) Mitarbeiter im Bereich Vertrieb und Marketing sowie 82 (2016: 63) Mitarbeiter in der Administration. Segmentbezogen waren 482 (2016: 418) Mitarbeiter im Geschäftsfeld "Produktgeschäft", 104 (2016: 63) Mitarbeiter im Geschäftsfeld "Servicegeschäft" sowie 82 (2016: 63) Mitarbeiter im Zentralbereich der USU-Gruppe tätig.
Nicht in den Konzern-Personalzahlen enthalten sind die drei Vorstände der USU Software AG sowie ein weiteres Mitglied des Vorstands der Tochtergesellschaft USU AG, 108 freie Mitarbeiter, auf die im Projektgeschäft im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann, 14 Aushilfskräfte und 10 Auszubildende sowie 35 Praktikanten/Werkstudenten.
Der durchschnittliche Personalbestand der USU-Gruppe erhöhte sich im Berichtsjahr 2017 auf 661 (2016: 528) Mitarbeiter. Bei einem Konzernumsatz von TEUR 84.361 (2016: TEUR 72.101) blieb der durchschnittlich pro Mitarbeiter erzielte Umsatzbeitrag mit TEUR 128 (2016: TEUR 137) unter dem Niveau des Vorjahres, was daraus resultierte, dass die USU-Gruppe die Belegschaft im Berichtsjahr zur erfolgreichen Umsetzung ihrer Mittelfristplanung deutlich ausbaute, die neuen Kollegen aber aufgrund der notwendigen Einarbeitungszeit nicht von Beginn an voll produktiv waren. Der Personalaufwand erhöhte sich im Berichtsjahr 2017 entsprechend auf TEUR 49.632 (2016: TEUR 40.194). Demzufolge belief sich die Personalkostenquote auf 58,8% (2016: 55,7%) des Konzernumsatzes.
Personalbezogene Kennzahlen der USU-Gruppe

Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Umsatz pro Mitarbeiter in TEUR

Personalaufwand in TEUR

Personalkostenquote in Prozent
Für das Geschäftsjahr 2018 und die Folgejahre plant der Vorstand einen weiteren Ausbau der Konzernbelegschaft zur Umsetzung der mittelfristigen Wachstumsziele. Neben der Gewinnung hoch qualifizierter Fach- und Führungskräfte steht zugleich die Bindung und Motivierung des bestehenden Personals im Fokus der Personalmaßnahmen. In diesem Kontext ist auch die teilweise Variabilität der Gehälter einer Vielzahl der USU-Mitarbeiter zu sehen, welche als zusätzlicher Leistungsanreiz sowohl die individuelle Zielerreichung als auch den Gesamterfolg der Abteilung, des Unternehmens oder des Konzerns gesondert honoriert. Daneben besteht ein umfangreiches und flexibles, mitarbeiterbezogenes Firmenwagen-Programm. Zudem investiert die USU-Gruppe im Rahmen des Karriere- und Laufbahnmodells "USU - U Step Up" kontinuierlich in die Entwicklung und Weiterbildung der konzernweiten Belegschaft. Dabei bietet USU ihren Mitarbeitern und Führungskräften neben fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung von Soft Skills auch weiterführende Auffrischungs- und Vertiefungsangebote zur Personalentwicklung an. Ein gemeinsames Wertesystem, kurze Informationswege, eine familiäre Arbeitsatmosphäre sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen runden die vielfältigen Maßnahmen zur langfristigen Förderung und Motivierung der Belegschaft der USU-Gruppe ab.
Der Frauenanteil an der Belegschaft der USU Gruppe lag zum Ende des Geschäftsjahres 2017 mit 27% (2016: 24%) leicht über dem Niveau des Vorjahres.
III. NACHTRAGSBERICHT
Für den Nachtragsbericht verweisen wir auf den Konzernanhang.
IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
IV. 1 Prognosebericht
Gesamtwirtschaft
Nach der positiven deutschen Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2017 dürfte sich der Aufschwung gemäß der jüngsten Untersuchung der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose6 , an der die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mitwirkten, auch in den Folgejahren fortsetzen. Er steht mittlerweile auf deutlich breiterer Basis als noch vor einem Jahr. So tragen die Investitionen nach der Gemeinschaftsdiagnose spürbar zur gesamtwirtschaftlichen Expansion bei, und es kommen weiterhin kräftige Impulse aus dem Ausland. Aber auch die Konsumnachfrage dürfte stark bleiben, wenn auch mit abnehmender Dynamik. Für das nächste und übernächste Jahr rechnen die Institute insofern insgesamt mit einem Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 2,0% bzw. 1,8%.
Auch für die Weltwirtschaft wird gemäß der Gemeinschaftsdiagnose mit einer anhaltenden Aufschwungsphase gerechnet. So steigt die Produktion in den USA, in Japan und im Euroraum deutlich schneller als im Trend. Demgemäß prognostizieren die Institute für die Weltwirtschaft für die Jahre 2018 und 2019 überdurchschnittliche Expansionsraten von 3,1 % bzw. 2,9%.
Branche
Die deutsche ITK-Branche, bestehend aus Informationstechnik, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik, wird nach Prognosen des Branchenverbandes BITKOM7 unter anderem durch die Digitalisierung der Industrie auch in den kommenden Jahren einen Wachstumsschub verzeichnen. Entsprechend erwartet BITKOM für den deutschen ITK-Markt im Jahr 2018 ein Wachstum von 1,3% auf 162,9 Milliarden Euro (2017: 160,8 Milliarden Euro). Für den weltweiten IT-Markt sagt das Marktforschungsunternehmen Gartner in seinem am 16. Januar 2018 veröffentlichten Worldwide IT Spending Forecast-Update8 einen Anstieg der IT-Ausgaben in 2018 gegenüber dem Vorjahr um 4,5% auf 3,7 Billionen Dollar voraus. Der maßgeblichste Wachstumsbereich ist gemäß Gartner das Segment Unternehmenssoftware mit einem Anstieg um 9,5% auf 389 Milliarden Dollar (2017: 355 Milliarden Dollar). Und auch für das Jahr 2019 erwartet Gartner ein Wachstum des weltweiten IT-Marktes, das mit 2,7% auf 3.784 Milliarden Dollar jedoch etwas verhaltener ausfallen wird als im Jahr 2018.
6 Vgl. Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2017 vom 28. September 2017, veröffentlicht unter http://gemeinschaftsdiagnose.de/2017/09/28/
7 Vgl. BITKOM-Pressemitteilung vom 25. Oktober 2017, veröffentlicht unter www.bitkom.de
8 Vgl. Gartner-Pressemitteilung vom 16. Januar 2018, veröffentlicht unter www.gartner.com
Ausblick
Für die USU Software AG erwartet der Vorstand im Geschäftsjahr 2018 den leicht positiven Wachstumstrend in Bezug auf EBIT und Umsatz der Vorjahre fortzusetzen, wobei der Trend in Richtung SaaS-Geschäft das Wachstum etwas verlangsamt. Zwar erwartet der Vorstand bereits ab dem Geschäftsjahr 2018 erste positive Effekte aus den Auslandsinvestitionen, die sich jedoch erst mit einem zeitlichen Verzug voll auswirken werden. Dagegen wird sich die Portfolioerweiterung um das Thema Knowledge Management in den Auslandsmärkten, insbesondere in den USA, ab 2018 komplett positiv auswirken. Zugleich soll sich das Inlandsgeschäft erfolgreich weiterentwickeln und zu einem weiteren Ausbau des Produktgeschäftes, aus welchem die USU-Gruppe Lizenz-, Wartungs- sowie produktbezogene Beratungserlöse erzielt, führen. Aber auch das Servicegeschäft, mit dem USU produktunabhängige Beratungsumsätze aus Individualprojekten generiert, soll weiter zulegen. In Summe geht der Vorstand davon aus, wie avisiert auch im Geschäftsjahr 2018 wieder deutlich stärker als der Markt zu wachsen. Ein wichtiges Indiz dieser Prognose ist unter anderem der konzernweite Auftragsbestand, der zum 31. Dezember 2017 im Vorjahresvergleich um 11,4% auf TEUR 44.055 (2016: TEUR 39.534) angestiegen ist. Die Planung für 2018 sieht entsprechend vor, die konzernweiten Umsatzerlöse auf EUR 93 - 98 Mio. auszuweiten und zugleich das Bereinigte EBIT überproportional auf EUR 7,5-10 Mio. zu steigern. Zudem bekräftigt der Vorstand die Mittelfristplanung 2021 von EUR 140 Mio. Konzernumsatz bei einem Bereinigten EBIT von EUR 20 Mio. Im Fokus der strategischen Planung stehen dabei die drei etablierten Wachstumssäulen der USU-Gruppe: der Ausbau der Internationalisierung, die Entwicklung und Markteinführung neuer Produktinnovationen sowie anorganisches Wachstum durch Akquisitionen.
Als Hauptumsatzträger werden im Geschäftsjahr 2017 die Konzerntöchter USU AG, Aspera GmbH und LeuTek GmbH fungieren. Zugleich werden die in der Vergangenheit akquirierten oder neu gegründeten Tochtergesellschaften positive Umsatz- und Ergebniseffekte zum Gesamtkonzern beitragen. Die Konzernmuttergesellschaft USU Software AG wird sich als Einzelgesellschaft neben den Forschungsprojekten und der Entwicklung und dem Vertrieb von Industrial Big Data-Produkten im Umfeld des Themas Industrie 4.0 sowie auf die Erbringung von Service-Leistungen für die Konzerngesellschaften weiterhin auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an IT-Unternehmen konzentrieren und insofern weiterhin an der Geschäftsentwicklung ihrer Konzerntöchter partizipieren.
Unter den vorgenannten Prämissen plant der Vorstand, auch für das Geschäftsjahr 2018 die Anteilseigner der USU Software AG wie in den Vorjahren am operativen Unternehmenserfolg der Gesellschaft maßgeblich zu beteiligen und die aktionärsfreundliche Dividendenpolitik, die eine Ausschüttung einer Dividende vorsieht, die nie unter dem Vorjahreswert liegt und etwa der Hälfte des erwirtschafteten Gewinns entsprechen soll, fortzuführen.
Entwicklung von Konzernumsatz und Bereinigtem EBIT der USU-Gruppe in TEUR

IV. 2 Risikobericht
Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Chancen und Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Dieses besteht unter anderem in der Erschließung und in der Nutzung von Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der USU-Gruppe dienen. Unternehmerische Chancen werden einerseits im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses und andererseits im Rahmen der laufend fortentwickelten Unternehmensstrategie berücksichtigt.
Unter Risiken und Chancen im Überblick dieses Risikoberichtes sowie im Prognosebericht unter dem Gliederungspunkt Ausblick werden die Chancen näher dargestellt.
Risikomanagementsystem
Der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken ist die Basis eines nachhaltigen Geschäftserfolges. Daher bedient sich das Management der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften eines zentralen Risikomanagementsystems zur frühzeitigen Erkennung, Analyse, Bewertung, Steuerung und Bewältigung der Risiken der USU-Gruppe. Dieses ist zur Sicherstellung eines konzernweiten Risikobewusstseins in die Aufbau- und Ablauforganisation von USU eingebunden. Um den Risikocharakter des Konzerns individuell abbilden zu können, nutzt der Konzern die eigenentwickelte Software Valuemation Risk Manager.
Risikomanagementprozess
Der etablierte und bereits langjährig bewährte Risikomanagementprozess der USU-Gruppe verfolgt das Konzept eines Regelkreises. In den einzelnen Schritten werden die wesentlichen Elemente der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung durch entsprechende Maßnahmen berücksichtigt. Im folgenden Schaubild ist der Risikomanagementprozess der USU-Gruppe dargestellt:
Risikomanagementprozess der USU-Gruppe

Der Prozess des Risikomanagements beginnt mit der Identifizierung und Erfassung der relevanten Risiken durch den Vorstand, das Top-Management sowie die jeweiligen Bereichsleiter der Tochtergesellschaften. Die Risiken werden analysiert, dokumentiert und bezüglich ihrer potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Eine Risikomatrix visualisiert und klassifiziert die Ergebnisse. Daraus ableitend werden, in Abhängigkeit von der Risikoklassifizierung, gezielte Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung umgesetzt.
Sämtliche Aktivitäten werden vom Risikomanagementverantwortlichen der Gesellschaft und des Konzerns in einem Risikoreport zusammengefasst. Auf Basis dieses Reports führen der Vorstand der USU Software AG und das Management der Tochtergesellschaften ein kontinuierliches Risikocontrolling durch und unterrichten den Aufsichtsrat regelmäßig über wesentliche Risiken sowie über Risikoveränderungen.
Risiken im Überblick
Aus dem aktuellen Risikobericht der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften geht hervor, dass gegenwärtig und für die absehbare Zukunft keine Existenz bedrohenden Einzelrisiken identifiziert werden konnten, deren Eintritt als sehr wahrscheinlich bewertet wurde. Dennoch kann der Vorstand der USU Software AG keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich nicht mehrere Risiken in Summe bestandsgefährdend auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die im Rahmen des Risikomanagements als schwerwiegend eingestuft wurden oder aber einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können nach Berücksichtigung von Maßnahmen:
Qualitative Bewertung
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| Begriff | Potentielle Schadenshöhe (in €) |
|---|---|
| Unbedeutend | 5.000 |
| Gering | 50.000 |
| Mittel | 150.000 |
| Schwerwiegend | 500.000 |
| Existenzbedrohend | 3.000.000 |
Eintrittswahrscheinlichkeit
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| Begriff | Eintrittswahrscheinlichkeit (in %) |
|---|---|
| Nahezu unmöglich | 5% |
| Unwahrscheinlich | 10% |
| Möglich | 35% |
| Wahrscheinlich | 60% |
| Sehr wahrscheinlich | 90% |
Markt-, Wettbewerbs- und Dienstleistungsrisiken
Aufgrund der in den Vorjahren verzeichneten, weltweit labilen Konjunkturentwicklung ist die Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation innerhalb des Risikomanagements der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften von zentraler Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Forecast- und Planungssicherheit der Gesellschaft und ihrer Konzerntöchter. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei in der Markt-Diversifizierung, um die Abhängigkeit der Geschäftsentwicklung vom deutschen Kernmarkt zu reduzieren und zugleich neue Wachstumsmärkte zu erschließen. So hat die Geschäftsausweitung der Konzerntochter Aspera Technologies und die damit verbundene stärkere Durchdringung des US-Marktes und des Marktes in Kanada sowie der Ausbau des europäischen Geschäftes, u.a durch die Übernahme der EASYTRUST in 2017 ungeachtet des starken Inlandsgeschäftes zu einer Festigung des Auslandsanteils am Konzernumsatz im Bereich von knapp 30% geführt. Der Vorstand sieht in dem weiteren Ausbau des Auslandsgeschäftes zugleich eine maßgebliche Chance hinsichtlich der zukünftigen operativen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Gesamtkonzerns. Dabei kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine nachlassende konjunkturelle Dynamik in den von USU betreuten Regionen negativ auf die IT-Branche auswirkt und insofern auch zu einer verhaltenen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften führt.
Als Software- und IT-Unternehmen agiert die USU Software AG in einem wettbewerbsintensiven HightechMarkt, der einem stetigen Wandel unterlegen ist. Sowohl große als auch mittelgroße Softwareunternehmen erweitern durch Diversifizierung oder Akquisitionen das eigene Angebotsportfolio und erschließen sich dadurch neue Absatzpotenziale. In diesem Zusammenhang kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zu einem starken Preisdruck und Verdrängungswettbewerb in einzelnen Marktsegmenten kommt, in denen USU agiert.
Die USU Software AG hat im Geschäftsjahr 2017 das Angebotsportfolio durch die Übernahmen der unitB Technology GmbH und der EASYTRUST SAS (heute: USU SAS), ausgebaut. Zusätzlich wurde das Produktangebot um zahlreiche innovative Neuentwicklungen angereichert. Mit dem erweiterten Angebotsportfolio hat sich USU strategisch im Wachstumsmarkt für wissensbasierte Service-Management-Lösungen positioniert und konzentriert sich zugleich auf chancenreiche Zukunftsthemen innerhalb der Informationstechnologie, beispielsweise auf Industrial Big Data. Zudem bindet USU gezielt Mitarbeiter der tschechischen Tochtergesellschaft USU Software s.r.o. in Beratungsprojekte ein und greift im Bedarfsfall auf über 100 externe Berater zurück, um eine positive Rendite in den Projekten zu erzielen.
Dem Markt- und Dienstleistungsrisiko werden insgesamt 10 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für jedes der Risiken auf "schwerwiegend" beziffert. Hierbei werden 4 Marktrisiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "möglich" eingruppiert, 2 mit "unwahrscheinlich" und 2 mit "wahrscheinlich". Bei den Dienstleistungsrisiken wird je ein Risiko als "wahrscheinlich" und eines als "möglich" eingestuft in der Wahrscheinlichkeit.
Produkt-, Projekt- und rechtliche Risiken
Die von der USU Software AG und ihren Tochtergesellschaften vertriebene eigenentwickelte Software kann, wie nahezu jede Software, mit Fehlern behaftet sein, die trotz gründlicher Prüfungen und sorgfältiger Tests auftreten können. Daraus resultierende Fehlfunktionen können zu Lasten der USU-Gruppe zu Gewährleistungs- und Haftungsfolgen führen. Die eigenentwickelte Software kommt zudem vorwiegend im Rahmen von größeren Projekten zum Einsatz, bei denen die Gesellschaft vertraglich fixierte Zusagen bezüglich der Funktionalitäten, der zeitlichen Fertigstellung sowie der Projektkosten trifft. Dabei besteht das Risiko, dass infolge von Produktmängeln oder Leistungsstörungen der eingeplante Zeit- und Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, was wiederum Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bzw. negative Deckungsbeiträge des jeweiligen Projektes zur Folge haben kann. Um derartige Produkt- und Projektrisiken zu minimieren, nutzt die USU-Gruppe ein umfangreiches Qualitätsmanagement innerhalb der Entwicklungsaktivitäten. Zudem verfügt USU über ein effektives Projektcontrolling, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen vornehmen zu können. Zusätzlich besteht eine Produkthaftpflichtversicherung zur Risikobegrenzung, die insbesondere für Daten-, Datenträger- und Implementierungsschäden sowie Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge des Fehlens von vereinbarten Eigenschaften ab einer Schadenshöhe von TEUR 40 bis maximal EUR 5 Mio. je Schadensfall eintritt.
Den Produkt-, Projekt- und rechtlichen Risiken werden insgesamt 16 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für das Produktrisiko mit "gering" beziffert und für die Projekt-, und Rechtlichen Risiken mit "schwerwiegend". Hierbei wird das Produktrisiko mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "möglich" eingruppiert, 3 der Projektrisiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "unwahrscheinlich" und 5 der Projektrisiken mit "möglich". Bei den Rechtlichen Risiken wird ein Risiko als "wahrscheinlich" und vier als "möglich" eingestuft weitere zwei als "unwahrscheinlich."
Beteiligungsrisiken
Die USU Software AG ist über ihre Tochtergesellschaften indirekt deren jeweiligem Risikoumfeld ausgesetzt. Aus den Beziehungen zu den Tochterunternehmen können aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen Belastungen entstehen. Ein weiteres potenzielles Risiko besteht in diesem Zusammenhang im Einzelabschluss der USU Software AG hinsichtlich der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte an der USU AG, der Omega, der LeuTek, der Aspera, der BIG, der unitB Technology und der EASYTRUST.
Das Risiko bezüglich der Tochtergesellschaften besteht jedoch nur für den Fall, dass sich deren Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dauerhaft verschlechtert. Deshalb setzt die Gesellschaft ein effektives Berichtswesen und Controlling im Gesamtkonzern ein, um derartige Risiken zu minimieren.
Das Beteiligungs-Risiko ist ein Teil der Rechtlichen Risiken und wird mit einer potentiellen Schadenshöhe nach Maßnahmen von "schwerwiegend" beziffert bei einer "möglichen" Eintrittswahrscheinlichkeit.
Forschungs- und Entwicklungsrisiken
Die hohe Wettbewerbsintensität und das spezifische Käuferverhalten bedingen extrem kurze Entwicklungszyklen neuer Produktversionen bzw. -releases. Gleichzeitig steigen die Anforderungen aufgrund schneller technologischer Veränderungen stetig an. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hält die USU-Gruppe ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf einem kontinuierlich hohen Niveau und nutzt dabei insbesondere die Ressourcen der Entwicklungsgesellschaft USU Software s.r.o. in der Tschechischen Republik sowie zusätzlich lokale Ressourcen. Knapp 200 Mitarbeiter arbeiten an der stetigen marktorientierten Weiterentwicklung der konzerneigenen Softwareprodukte nach Maßgabe der Anforderungen aus dem Produktmanagement. Zudem runden Tests und Maßnahmen zum Qualitätsmanagement den Entwicklungsprozess ab. Durch den engen Kontakt mit führenden Marktanalysten kann dabei schnell auf eventuelle technologische Veränderungen eingegangen werden. Als technologischer Vorreiter konzipiert die USU-Gruppe zudem eigene Innovationen zur permanenten Verbesserung und Erweiterung des Produktportfolios.
Den Risiken aus Forschung- und Entwicklung werden insgesamt 2 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für die Risiken aus Forschung- und Entwicklung mit "mittel" beziffert. Beide Risiken aus Forschung- und Entwicklung werden mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit "möglich belegt."
Entwicklung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der USU-Gruppe in TEUR

Personal- und Managementrisiken
Die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie der wirtschaftliche Erfolg der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften beruht maßgeblich auf der Leistung ihrer Fach- und Führungskräfte. Die Gesellschaft ist daher in besonderem Maße auf hoch qualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig den sich stellenden Marktanforderungen und Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen kann der Gesellschaft ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträger. Aus diesem Grund hat USU zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um trotz des Wettbewerbs am Personalmarkt zusätzliche hoch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und gleichzeitig das vorhandene Personal an die USU-Gruppe zu binden.
In gleichem Maße hat die bedarfsgerechte Förderung der Mitarbeiter einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Gesamtkonzerns. Spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote, ein umfangreiches Talentförderungs-, Karriere- und Laufbahnmodell sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen tragen zur Bindung der Fach- und Führungskräfte bei. Eine positive Unternehmenskultur erhöht ferner die Erfolgsquote bei der Gewinnung und langjährigen Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Hinsichtlich weiterführender Informationen zum Thema Personal sei an dieser Stelle auf den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2017 verwiesen, der im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter www.usu.de/nachhaltigkeit zur Einsicht und zum Download bereitsteht.
Den Risiken aus Personal und Management werden insgesamt 10 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für die Risiken aus Personal mit "schwerwiegend" beziffert, für die Risiken aus Management auf "gering". Das Risiko aus Management wird mit "nahezu unmöglich" eingeschätzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für die Risiken aus Personal verteilt sich mit fünf Risiken auf "möglich" mit drei Risiken auf "unwahrscheinlich" und mit einem Risiko auf "wahrscheinlich".
Entwicklung der Konzernbelegschaft der USU-Gruppe

IT-Risiken
Als Software- und IT-Unternehmen sind die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften von der dauerhaften Betriebsbereitschaft und Sicherheit der konzernweiten Rechenzentren, der Netzwerke und der IT-Systeme abhängig. Durch den steigenden Anteil von eigenen SaaS-Angeboten erhöht sich zusätzlich die Abhängigkeit von der IT-Infrastruktur. Ein teilweiser oder vollständiger Ausfall der IT-Systeme kann sich daher, ebenso wie ein unberechtigter Zugriff auf die Quellcodes der eigenentwickelten Softwareprodukte, auf Kunden- und Projektdokumentationen oder auf sonstige unternehmenskritische Daten, negativ auf die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe auswirken.
Um derartigen Risiken vorzubeugen, besteht bereits seit mehreren Jahren ein spezifisches Konzept zur Risikovorsorge speziell für den IT-Bereich, welches in das Risikomanagementsystem des Konzerns eingebunden ist.
Die IT-Risiken werden nach Maßnahmen auf "mittel" beziffert und bestehen aus 9 Einzelrisiken. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten verteilen sich mit 4 Risiken auf "möglich" mit 3 Risiken auf "wahrscheinlich" und mit zwei Risiken auf "unwahrscheinlich".
Finanz- und Liquiditätsrisiken
Die USU Software AG verfügt zum Stichtag 31. Dezember 2017 konzernweit über umfangreiche Finanzmittel von etwa EUR 16 Mio. für zukünftige Investitionen, für potenzielle Akquisitionen sowie zur Absicherung der operativen Geschäftsaktivitäten. Diese Mittel werden zur Generierung von Zinserträgen in vorwiegend kurzfristige Kapitalanlagen investiert. Dabei besteht das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Wertverlustes einer oder mehrerer Kapitalanlagen.
Zur Risikobegrenzung investiert die Gesellschaft daher ausschließlich in risikoarme Kapitalanlagen mit kurzen Restlaufzeiten. Kapitalanlagen in hoch spekulative Wertpapiere bzw. Aktien werden nicht vorgenommen.
Die Finanz-Risiken werden nach Maßnahmen in Summe auf "existenzbedrohend" beziffert und bestehen aus 11 Einzelrisiken. Die Einrittswahrscheinlichkeiten verteilen sich mit fünf Risiken auf "möglich" mit drei Risiken auf "unwahrscheinlich", mit zwei Risiken auf "nahezu unmöglich" und mit einem Risiko auf "sehr wahrscheinlich".
Entwicklung der Konzernliquidität der USU-Gruppe in TEUR

Goodwill-Risiken
Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert ("Goodwill") wird anstelle einer planmäßigen Abschreibung gemäß IFRS 3 mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung ("Impairment Test") unterzogen. Das Ergebnis des Impairment Tests kann entweder in der Bestätigung des angesetzten Goodwills bestehen oder aber zu einer das Jahresergebnis mindernden Abschreibung führen, welche sich entsprechend negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der USU Software AG auswirken könnte.
Der im Geschäftsjahr 2017 durchgeführte Impairment Test erbrachte einen Impairmentbedarf von TEUR800 auf den Goodwill der BIG. Infolge der erwartet positiven operativen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Gesamtkonzerns geht der Vorstand im Folgejahr von keiner das Jahresergebnis mindernden Goodwillabschreibung aus.
Das Goodwill-Risiko ist ein Teil der Finanzrisiken und wird mit einer potentiellen Schadenshöhe nach Maßnahme von "schwerwiegend" beziffert bei einer "unwahrscheinlichen" Eintrittswahrscheinlichkeit.
Forderungsausfallrisiken
Mögliche Risiken aus Forderungsverlusten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch ein aktives Forderungsmanagement minimiert. Darüber hinaus bildet die Gesellschaft hierfür eine ausreichende bilanzielle Risikovorsorge. Insgesamt kann daher das Ausfallrisiko als begrenzt angesehen werden. Im Hinblick auf die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit mit möglichen negativen Auswirkungen einer Wirtschafts- und Finanzmarktkrise auf die wirtschaftliche Situation grundsätzlich als solvent geltender Unternehmen kann in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei der für die USU Software AG als charakteristisch anzusehenden, von marktstarken Unternehmen geprägten Kundenstruktur die insolvenzbedingten Risiken aus Forderungsausfällen zunehmen können.
Das Forderungsausfall-Risiko ist ein Teil der Finanzrisiken und wird mit einer potentiellen Schadenshöhe nach Maßnahmen von "mittel" beziffert bei einer "möglichen" Eintrittswahrscheinlichkeit.
Wechselkursrisiken
Die Gesellschaft tätigt in gewissem Umfang Fremdwährungstransaktionen und ist deshalb Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die entsprechend Auswirkungen auf die in EUR ausgewiesenen Vermögenswerte und Erträge haben. Vor allem durch das wachsende US-Geschäft steigen dabei insbesondere die US-Dollar-Volumina. Ebenso entstehen Transaktionsrisiken bei auf ausländische Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten, die sich jedoch auch positiv auf die Ertragsentwicklung auswirken können.
Das Wechselkurs-Risiko ist ein Teil der Finanzrisiken und wird mit einer potentiellen Schadenshöhe nach Maßnahmen von "schwerwiegend" beziffert bei einer "möglichen" Eintrittswahrscheinlichkeit.
IV. 3 Chancenbericht
Aus den umfangreichen Chancen der USU Software AG und des Konzerns sieht der Vorstand neben den bereits erwähnten Punkten noch die folgenden Potenziale als besonders wichtig an:
Die USU-Gruppe verfügt mit ihrem auf wachstumsstarke Segmente des IT-Marktes ausgerichteten, innovativen Produktportfolio über ideale Voraussetzungen, um in den kommenden Jahren das Neu- und Bestandskundengeschäft weiter deutlich auszubauen. Neben dem inländischen Kernmarkt bietet dabei vor allem der weitere Ausbau der internationalen Präsenz der USU-Gruppe überdurchschnittliche Wachstumspotenziale. Diese basieren zum einen aus der avisierten Geschäftsausweitung der eigenen Aktivitäten in Europa und den USA, zum anderen aus dem weltweit ausgerichteten Partnervertrag mit dem US-amerikanischen Softwarekonzern CA Technologies und der zusätzlichen Verbreiterung der globalen Präsenz und des weltweiten USU-Partnernetzwerkes. Ein weiterer Kernbestandteil der Wachstumsstrategie der USU-Gruppe ist die Abrundung des Produktportfolios durch neue Produktinnovationen. Hierzu verfügt USU über eine eigene Forschungseinheit, die mit dem Bereich Katana bereits ein neues Geschäftsfeld zum USU-Konzernportfolio beigesteuert hat. Gerade dieser Bereich, der Lösungen für die Zukunftsmärkte Big Data und künstliche Intelligenz (KI) entwickelt und vertreibt, bietet mittelfristig enorme Wachstumschancen. Eine wesentliche Chance besteht ferner in der Gewinnung zusätzlicher Fach- und Führungskräfte und der damit verbundenen Erweiterung der Konzernbelegschaft, um die bestehenden Wachstumsoptionen vollumfänglich zu nutzen. Schließlich gehört auch externes Wachstum in Form von Akquisitionen oder Beteiligungen an Unternehmen wie die Anfang 2017 durchgeführten Übernahmen der UnitB technology und der EASYTRUST zur Wachstumsstrategie der USU-Gruppe. Dahingehend verfügt USU über eine umfangreiche Konzernliquidität für zukünftige Übernahmen, um sich bietende Akquisitionsoptionen flexibel nutzen zu können.
V. RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Bei der USU Software AG ist das auf den Rechnungslegungsprozess bezogene interne Kontrollsystem ("RIKS") und das rechnungslegungsbezogene interne Risikomanagementsystem ("RIRMS") als umfassendes System zur Sicherstellung eines regelungskonformen Jahres- bzw. Konzernabschlusses konzernweit implementiert.
Das RIKS umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Das RIRMS beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung, -steuerung und -bewältigung in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem von USU ist derart eingerichtet, dass die erforderliche Sicherheit für die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Erstellung der extern publizierten Jahres- und Konzernabschlüsse gewährleistet ist. Grundlage hierfür ist eine klar definierte Führungs- und Unternehmensstruktur mit entsprechenden Aufgabenzuordnungen. So werden die rechnungslegungsbezogenen Schlüsselfunktionen zentral über die USU Software AG sowie die USU AG gesteuert. Die spezifischen Verantwortungsbereiche sind dabei eindeutig zugeordnet.
Ein umfangreiches, regelmäßig aktualisiertes Richtlinienwesen, bestehend aus Kompetenzregelung, Berichtswesen, Reisekosten- und Zeiterfassungsrichtlinien sowie Investitionsgenehmigungen ist eingerichtet. Dieses regelt unter anderem das Vier-Augen-Prinzip bei den rechnungslegungsbezogenen Prozessen. Durch konzernweite Vorgaben zur Bilanzierung und Bewertung wird zudem die Einheitlichkeit der Rechnungslegung in der USU-Gruppe sichergestellt.
Die USU-Gruppe verfügt über ein weitreichendvereinheitlichtes, standardisiertes Finanzsystem, welches ausschließlich den am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeitern entsprechend ihres Zuständigkeitsbereiches durch klar definierte Zugriffsrechte zugänglich ist.
Für die termingerechte Erstellung der Monats-, Quartals- und Jahres- sowie Konzernabschlüsse auf Basis der vom Vorstand vorgegebenen zeitlichen Abschlussplanung ist zentral die Finanzabteilung der USU AG im Zusammenspiel mit dem Projekt- und Finanzcontrolling dieser Tochtergesellschaft der USU Software AG verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende der USU Software AG, der für das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Rechnungslegungssystem der Gesellschaft und des Gesamtkonzerns die Gesamtverantwortung trägt, kontrolliert und überwacht seinerseits die Erstellung und führt einen Abgleich mit der permanent aktualisierten Hochrechnung durch. Üblicherweise sind für USU als Software- und IT-Beratungsunternehmen die Umsatzrealisierung, die Werthaltigkeit der Firmenwerte und der Beteiligungsbuchwerte sowie die Bewertung der Forderungen, der unfertigen Leistungen und der Rückstellungen von zentraler risikobezogener Bedeutung.
Regelmäßige Fortbildungen der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Personen sowie die zeitnahe Untersuchung neuer oder geänderter rechnungslegungsbezogener Vorschriften gewährleisten eine kontinuierliche Aktualität hinsichtlich der (Konzern-)Abschlusserstellung.
VI. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN
VI. 1 Gezeichnetes Kapital, Aktien und Aktionärsstruktur
Zum 31. Dezember 2017 waren 10.523.770 (2016: 10.523.770) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ("Stückaktien") der USU Software AG mit ebenso vielen Stimmrechten und einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro ausgegeben. Hiervon sind 5.375.044 (2015: 5.370.044) Aktien dem Hauptaktionär und Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft, Udo Strehl, zuzurechnen, was einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 51,08 % (2016: 51,03 %) entspricht. Davon hält er 5.000 (2016: 2.000.176) Aktien direkt und weitere 5.338.044 (2016: 3.337.868) Aktien über die AUSUM GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter Udo Strehl ist. Zusätzlich 32.000 (2016: 32.000) Aktien der USU Software AG sind Udo Strehl über die Wissen ist Zukunft-Stiftung ("WIZ-Stiftung") zuzurechnen, deren alleiniger Geschäftsführer er ist. Peter Scheufler, ehemaliger Gesellschafter von LeuTek, werden gemäß seiner Mitteilung an die Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 insgesamt 5,32% des Grundkapitals bzw. 560.021 Aktien der USU Software AG zugerechnet. Als weiterer Aktionär über der Meldeschwelle von 3 % fungiert die MainFirst SICAV, die zum Stichtag 31. Dezember 2017 gemäß einer Mitteilung an die Gesellschaft insgesamt 481.221 Aktien der Gesellschaft hielt, was einem Stimmrechtsanteil von 4,57 % entspricht.
Aktionärsstruktur der USU Software AG zum 31. Dezember 2017

VI. 2 Befugnisse des Vorstands bezüglich der Ausgabe von Aktien und des Aktienrückkaufs
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand bis zum 3. Juli 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu nominal EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017").
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. März 2000 wurde das Grundkapital der USU Software AG ferner um TEUR 757 durch Ausgabe von 756.911 auf den Inhaber lautende Stückaktien zur Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital"). Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2004 wurde das Bedingte Kapital auf TEUR 378 herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionsrechte von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Zum 31. Dezember 2017 waren keine Optionsrechte ausstehend.
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juni 2015 wurde der Vorstand der Gesellschaft zudem ermächtigt, in der Zeit bis zum 17. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einem oder mehreren Schritten Aktien der Gesellschaft zu erwerben.
Dabei dürfen die erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien, die die Gesellschaft aufgrund einer früheren Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien hält, insgesamt einen Anteil von 10% am Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung nicht überschreiten.
Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen der USU Software AG
Gemäß § 84 AktG sowie § 8 Abs. 2 der Satzung der USU Software AG erfolgt die Bestellung oder Abberufung des Vorstands durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. In dringenden Fällen ist gemäß § 85 AktG eine gerichtliche Bestellung eines Vorstands möglich, dessen Amt jedoch erlischt, sobald der Mangel behoben ist. Der Aufsichtsrat ist ferner gemäß § 18 der Satzung ermächtigt, Änderungen der Satzung, die nur ihre Fassung betreffen, zu beschließen. Jede sonstige Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Dieser bedarf gemäß § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Nicht die Satzung betreffende Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen im Übrigen gemäß § 133 AktG der einfachen Stimmenmehrheit.
VI. 3 USU-Aktien (ISIN DE000A0BVU28)
Die Aktien der USU Software AG sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapier-Kenn-Nummer ("WKN") A0BVU2 bzw. der International Security Identification Number (Internationale Wertpapier-Kenn-Nummer, "ISIN") DE000A0BVU28 notiert und dort zum Handel im Regulierten Markt zugelassen.
VI. 4 Aktienkursentwicklung
Im Jahr 2017 setzten die Aktienmärkte den positiven Trend des Vorjahres fort und verzeichneten zum Teil deutliche Kurszuwächse und neue Höchstwerte. Entsprechend stieg der Technology All Share zum Stichtag 31. Dezember 2017 im Vergleich zum Vergleichsstichtag des Vorjahres auf dem elektronischen Handelsplatz XETRA um 37,0% auf 2.880,31 Punkte (31. Dezember 2016: 2102,78 Punkte), was einem Neuen Allzeithoch zum Ende eines Jahres entspricht. Der Deutsche Aktienindex (DAX) erreichte im gleichen Zeitraum auf XETRA einen Wertzuwachs um 12,5% auf 12.917,64 Punkte (31. Dezember 2016: 11481,06 Punkte) und markierte damit ebenfalls ein neues Allzeithoch zum Ende eines Jahres.
Kursverlauf der USU Software AG-Aktie im Jahr 2017

Auch der Aktienkurs der USU Software AG stieg im Geschäftsjahr 2017 wieder deutlich an und legte zum 31. Dezember 2017 auf XETRA auf EUR 26,20 (31. Dezember 2016: EUR 20,20) zu, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 29,7% entspricht. Dabei verzeichnete die USU-Aktie im Jahresverlauf mit EUR 31,57 auf Schlusskursbasis auf XETRA ein neues 10-Jahreshoch.
VII. CORPORATE GOVERNANCE
Corporate Governance umfasst die wesentlichen Standards für eine transparente und wertorientierte Führung und Kontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen. Diese Standards wurden von der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" erarbeitet und im Corporate Governance Kodex ("Kodex") als Umsetzungsempfehlungen zusammengefasst. Kernziel des Kodex ist die Förderung des Vertrauens der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Der Kodex trat im Jahr 2002 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2017 aktualisiert.
VII. 1 Entsprechenserklärung Corporate Governance
Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich zu erklären, inwiefern diesen Empfehlungen entsprochen wurde bzw. wird sowie bei der Nichtanwendung von Empfehlungen, dies zu begründen. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben sich nachdrücklich zur Umsetzung der wesentlichen Empfehlungen des Kodex bekannt und am 30. November 2017 die nachfolgende Entsprechenserklärung 2017 abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht:
"Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG erklären, dass seit der letzten Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2016 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird, wobei folgende Empfehlungen nicht angewendet wurden bzw. werden:
Unter Ziffer 2.1.3 empfiehlt der Kodex, dass der Vorstand für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen soll.
Zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen hat der Vorstand verschiedene Maßnahmen implementiert. Die Grundzüge dieser Maßnahmen bestehen in der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter zu den gesetzlichen und internen Regelungen und der Risiken, der Kommunikation und Überwachung der Einhaltung der internen Kompetenzrichtlinie und des Vier-Augen-Prinzips, der Analyse der besonderen Risikolage des Unternehmens orientiert am Geschäfts- und Leistungsgegenstand sowie den Vertragspartnern.
Unter Ziffer 4.2.3 empfiehlt der Kodex, dass variable Vergütungsteile der Vorstandsmitglieder grundsätzlich eine mehrjährige und im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage haben, welche nicht vorzeitig ausbezahlt werden sollen. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen gemäß der Kodexregelung keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied.
Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der Vorstandsbestellung und -erweiterung keine diesbezüglichen Vereinbarungen vertraglich fixiert und plant dies auch für die Zukunft nicht. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die derzeitige Vorstandsvergütung die Interessen der Stakeholder der Gesellschaft umfassend berücksichtigt, den Vorstand in hohem Maße motiviert und insofern zu einer nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung beiträgt.
Nach Ziffer 5.1.2 des Kodex soll bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity) geachtet und eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt werden. Zudem muss der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen, sowie Fristen zu deren Erreichung, festlegen.
Der Aufsichtsrat der USU Software AG orientierte und orientiert sich auch zukünftig bei der Besetzung des Vorstands grundsätzlich an der fachlichen und persönlichen Eignung der in Frage kommenden Personen, unabhängig von deren Geschlecht oder Alter, da sich die Gesellschaft das Potenzial älterer, erfahrener und renommierter Persönlichkeiten bei der Besetzung des Vorstandes nicht pauschal vorenthalten möchte. Eine pauschale Altersgrenze für Vorstandsmitglieder der USU Software AG war und ist, ebenso wie eine konkrete geschlechtsbezogene Vorgabe, daher nicht vorgesehen.
Der Vorstand wurde erst zum 1. Oktober 2014 von einem auf drei Mitglieder erweitert und besteht seitdem aus drei männlichen Mitgliedern. Aufgrund der laufenden Vorstandsverträge sind hier mindestens bis zum 30. Juni 2021 keine Änderungen vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 30. November 2017 die Zielgröße Null als Frauenanteil bis zum 30. Juni 2021 festgelegt.
Gemäß Ziffer 5.3.1, 5.3.2 sowie 5.3.3. des Kodex soll der Aufsichtsrat Ausschüsse, wie z. B. einen Prüfungsausschuss oder einen Nominierungsausschuss, bilden.
Da sich der Aufsichtsrat der USU Software AG aus drei Mitgliedern zusammensetzt, wurde und wird auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Unabhängig davon nimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die für diese Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahr.
Laut Ziffer 5.4.1 des Kodex ist der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Für den Frauenanteil legt der Aufsichtsrat Zielgrößen und entsprechende Fristen zur Erreichung fest. Vorschläge des Aufsichtsrats sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren.
Der Aufsichtsrat der USU Software AG orientiert sich hinsichtlich seiner Zusammensetzung grundsätzlich an der fachlichen und persönlichen Eignung der in Frage kommenden Personen unter Berücksichtigung ihrer zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Eine pauschale Altersgrenze und eine Begrenzung der Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder der USU Software AG war und ist, ebenso wie eine konkrete geschlechtsbezogene Vorgabe, nicht vorgesehen, da sich die Gesellschaft das Potenzial älterer, erfahrener und renommierter Persönlichkeiten bei der Besetzung des Aufsichtsrates nicht pauschal vorenthalten möchte. Zudem würde eine derartige Vorgabe aus Sicht der Gesellschaft die Wahlrechte der Aktionäre auf der Hauptversammlung in ungeeigneter Weise einschränken. Der Aufsichtsrat besteht aus drei männlichen Mitgliedern, die in der Hauptversammlung vom 17. Juni 2016 für eine weitere satzungsgemäße Amtsperiode gewählt wurden. Der Aufsichtsrat hat deshalb in seiner Sitzung vom 30. November 2017 die Zielgröße Null als Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2021 festgelegt und ein Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium erarbeitet. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats soll das Gremium bei drei Mitgliedern über mindestens zwei unabhängige Mitglieder der Anteilseigner verfügen, was durch die unabhängigen Mitglieder Günter Daiss und Erwin Staudt gegeben ist.
Gemäß Ziffer 5.4.6 des Kodex sollen Aufsichtsratsmitglieder unter anderem für die Übernahme des Vorsitzes bzw. des stellvertretenden Vorsitzes, oder der Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss eine gesonderte Vergütung erhalten.
Eine Vergütung für die Übernahme des stellvertretenden Vorsitzes im Aufsichtsrat, oder die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss des Aufsichtsrats, waren und sind nicht vorgesehen. Die Gesellschaft sieht einen erhöhten Leistungsanreiz aufgrund der Übernahme des stellvertretenden Vorsitzes im Aufsichtsrat als nicht gegeben an, da die Aufsichtsräte der USU Software AG auch unabhängig davon in hohem Maße und mit viel Engagement zum Wohle der Gesellschaft tätig sind. Aufgrund der Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit drei erfahrenen Mitgliedern, welche die vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahrnehmen, wurde und wird auch zukünftig auf die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen und insofern die zugehörige Vergütung verzichtet.
Nach Ziffer 7.1.2 des Kodex sollen Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.
Die USU Software AG veröffentlichte und veröffentlicht auch in Zukunft Zwischenberichte im Rahmen der Regelungen der entsprechenden Börsenordnung unverzüglich nach der Fertigstellung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Fristbestimmungen wird den Informationsinteressen der Aktionäre der Gesellschaft nach Einschätzung der USU Software AG in ausreichendem Maße Rechnung getragen, zumal die gesetzlichen Publizitätspflichten vollumfänglich beachtet und eingehalten werden.
Möglingen, 30. November 2017
USU Software AG
Gezeichnet Vorstand und Aufsichtsrat
Sowohl die aktuelle als auch die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind auch auf der Internetseite www.usu.de/investoren/corporate-governance.html dauerhaft zugänglich.
VII.2 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F UND § 315D HGB UND COPORATE GOVERNANCE BERICHT NACH ZIFFER 3.10 DCGK (UNGEPRÜFT)
DIVERSITÄTSKONZEPT
Festlegungen gemäß dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst":
Der Vorstand der USU Software AG hat bereits im Jahr 2015 beschlossen, dass bei der Besetzung von Führungsfunktionen auf sämtlichen Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der USU Software AG und deren verbundenen Unternehmen auf Vielfalt geachtet wird und insofern die angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt ist. In der USU Gruppe beträgt der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands Null und in der zweiten Ebene unterhalb des Vorstands 10 %, was oberhalb der Zielgröße des Vorstands liegt. Der Vorstand hatte als Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene Null und in der zweiten Führungsebene 7% mit der Erreichungsfrist bis zum 30. Juni 2017 festgelegt, was insofern planmäßig erreicht bzw. übererfüllt wurde.
Der Aufsichtsrat und Vorstand der USU Software AG besteht aktuell aus jeweils drei männlichen Mitgliedern. Der Vorstand wurde erst zum 1. Oktober 2014 von einem auf drei Mitglieder erweitert. Aufgrund der laufenden Vorstandsverträge sind hier mindestens bis zum 30. Juni 2021 keine Änderungen vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 30. November 2017 die Zielgröße Null als Frauenanteil bis zum 30. Juni 2021 festgelegt.
Der Aufsichtsrat besteht aus drei männlichen Mitgliedern, die in der Hauptversammlung vom 17. Juni 2016 für eine weitere satzungsgemäße Amtsperiode gewählt wurden. Der Aufsichtsrat hat deshalb in seiner Sitzung vom 30. November 2017 die Zielgröße Null als Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2021 festgelegt und ein Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium erarbeitet. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt.
VERGÜTUNGSBERICHT
Vergütung des Vorstands
Die Vergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung sämtlicher Bezüge im Konzernkreis in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung für jedes Vorstandsmitglied festgelegt. Diese umfasst entsprechend den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") monetäre Vergütungsteile, Versorgungszusagen und sonstige Zusagen. Die monetären Vergütungsteile des Vorstands werden unterteilt nach Fixum und variablem Bestandteil. Der variablen Vergütung, die ausschließlich eine einjährige Komponente beinhaltet, liegt eine jährlich vom Aufsichtsrat festgelegte Zielerreichung zugrunde, die nach Abschluss der Jahresplanung für das jeweilige Geschäftsjahr fixiert wird. Dabei richtet sich die Höhe der tatsächlich zur Auszahlung kommenden variablen Vergütung nach dem Grad der Erreichung der vereinbarten quantitativen und qualitativen Ziele.
Die Vorstandsvergütung der USU Software AG belief sich im Geschäftsjahr 2017 in Summe auf TEUR 870,7 (2016: TEUR 1.026,1) und beinhaltet sämtliche Bezüge des Vorstandes innerhalb des Konzernkreises. Der Vorstandsvorsitzende der USU Software AG, Bernhard Oberschmidt, ist gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der Konzerntochter USU AG, Präsident der Konzerntochter USU (Schweiz) AG sowie Geschäftsführer der Konzerntöchter Openshop Internet Software GmbH, USU Austria GmbH und USU Consulting GmbH. Der Vorstand Dr. Benjamin Strehl ist zudem Vorstand der USU AG.
Individualisierte Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 in TEUR
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| Bernhard Oberschmidt Vorstandsvorsitzender | Bernhard Böhler Vorstand | Dr. Benjamin Strehl Vorstand | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 201 6 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 184,0 | 184,0 | 106,7 | 160,0 | 132,0 | 120,0 |
| Nebenleistungen | 22,4 | 23,3 | 11,4 | 11, 6 | 12,0 | 9,0 |
| Summe | 206,4 | 207,3 | 118,1 | 171,6 | 144,0 | 129,0 |
| Einjährige variable Vergütung | 138,2 | 169,3 | 81,9 | 141,1 | 115,2 | 141,5 |
| Mehrjährige variable Vergütung | - | - | - | - | - | - |
| Sonstiges | - | - | - | - | - | - |
| Summe | 344,6 | 376,6 | 200,0 | 312,7 | 259,2 | 270,5 |
| Versorgungsaufwand | 22,3 | 22,1 | 22,3 | 22,1 | 22,3 | 22,1 |
| Gesamtvergütung | 366,9 | 398,7 | 222,3 | 334,8 | 281,5 | 292,6 |
Individualisierte Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 in TEUR
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| Fixe Vergütung USU Software AG | Variable Vergütung USU Software AG | Fixe Vergütung USU AG | |
|---|---|---|---|
| Udo Strehl | 60,0 | 0 | 10,0 |
| Günter Daiss | 12,5 | 0 | 7,5 |
| Erwin Staudt | 12,5 | 0 | 5,0 |
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Aufsichtsratsvergütung der USU Software AG ist in §17 der Satzung der Gesellschaft geregelt und wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Juni 2011 letztmalig geändert. Gemäß den Kodex-Regelungen setzt sich die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats aus einem Fixum und einem erfolgsabhängigen Bestandteil zusammen. Demnach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied der USU Software AG neben der Auslagenerstattung eine jährliche fixe Vergütung für jedes volle Geschäftsjahr, in dem eine Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat vorlag, in Höhe von TEUR 12,5 und der Aufsichtsratsvorsitzende einen Betrag von TEUR 60,0. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche jährliche variable Vergütung. Diese ist von dem im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder im Konzernlagebericht ausgewiesenen operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im Verhältnis zu den ausgewiesenen konzernweiten Umsatzerlösen abhängig. Ab einem Anteil des EBITDA an den Umsatzerlösen des Konzerns von 8% wird für jeden vollen Prozentpunkt, der einen Anteil des EBITDA an den Umsatzerlösen des Konzerns von 8 % übersteigt, ein Zuschlag von 10% der fixen Jahresvergütung zusätzlich jährlich variabel vergütet. Die Gesamtvergütung ist dabei auf 200% der fixen Jahresvergütung begrenzt. Im Geschäftsjahr 2017 belief sich der Anteil des EBITDA an den konzernweiten Umsatzerlösen auf 8,1 %. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats der USU Software AG lag entsprechend bei 0% des jeweiligen Fixums der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder, so dass keine variable Vergütung an den Aufsichtsrat gezahlt wurde.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der USU Software AG sind gleichzeitig auch im Aufsichtsrat der Konzerntochter USU AG vertreten. Die Aufsichtsratsvergütung der USU AG wurde durch die Hauptversammlung dieser Gesellschaft am 22. Mai 2000 gemäß § 12 der Satzung der USU AG beschlossen und gilt, bis die Hauptversammlung etwas anderes beschließt. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied der USU AG neben der Auslagenerstattung eine jährliche fixe Vergütung für jedes Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat in Höhe von TEUR 5,0, der Aufsichtsratsvorsitzende TEUR 10,0 und der Stellvertretende Vorsitzende TEUR 7,5. Variable Komponenten waren und sind in der Aufsichtsratsvergütung der USU AG nicht vorgesehen.
Die konzernweite Aufsichtsratsvergütung der USU-Gruppe belief sich im Geschäftsjahr 2017 in Summe auf TEUR 107,5 (2016: TEUR 158,5).
VIII. NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG (ungeprüft)
Die Prinzipien für nachhaltigkeitsorientiertes Handeln sind eine wichtige Grundlage der USU-Geschäftstätigkeit. Unter nachhaltigkeitsorientiertem Handeln versteht die USU-Gruppe eine Balance zwischen den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales zu finden und die Belange der Stakeholder in Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen.

Die USU ist sich bewusst, dass dies ein komplexer Abwägungsprozess ist und Interdependenzen nicht immer vollumfänglich im Voraus eingeschätzt werden können. Die USU ist aber bestrebt sich hier kontinuierlich zu hinterfragen und weiterzuentwickeln, um mit ihrem Handeln einen positiven Beitrag für die Stakeholder und die Gesellschaft in Gänze zu leisten. Wertschöpfungs- und Austauschprozesse gestaltet die USU daher markt-, umwelt- und gesellschaftsorientiert. Vorstand, Management und die Mitarbeiter stellen sich ihrer Verantwortung. Nachhaltigkeit und soziales, ethisches Handeln wird bei der USU-Gruppe seit der Gründung des Unternehmens implizit praktiziert und ist daher fest in der Unternehmenskultur verankert. Dies ist für die USU ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der nur im ständigen Dialog mit den Stakeholdern gelingen kann.
Gesellschaftliche Verantwortung bei der USU Software AG hat viele Facetten und ist in der Unternehmensführung und Geschäftsstrategie fest verankert. Die USU verfügt momentan über keine dezidierte Nachhaltigkeitsstrategie, sondern über eine übergreifende Gesamtgeschäftsstrategie, aus welcher sich alle weiteren Teilbereiche ableiten. Einer dieser Teilbereiche ist das Themengebiet Nachhaltigkeit. Die Gesamtstrategie umfasst die drei Geschäftsprinzipien "Company, Customers & Products", auf welchen das Werteverständnis, die Verpflichtung zum nachhaltigen Handeln und die dazugehörige operative Planung des Unternehmens basieren. Dabei steht das Prinzip "Company" dafür, dass die USU ein attraktives Unternehmen für Mitarbeiter und Investoren sowie für das gesamte Unternehmensumfeld ist. Das bedeutet einen fairen und respektvollen Umgang mit den Stakeholdern zu pflegen, ebenso wie das Bewusstsein und die Wahrnehmung der ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung im Fokus zu behalten. Denn nur durch ein solches Verhalten kann das Unternehmen einen langfristigen Erfolg sicherstellen und die Attraktivität für Investoren steigern. Die beiden Prinzipien "Customers" und "Products" tragen zusätzlich dazu bei, dass die USU-Gruppe nachhaltig erfolgreich ist. Der Fokus des Handelns der USU ist auf ihre Kunden gerichtet, denen individuelle Softwarelösungen angeboten werden. Diese Individualität und Nähe zum Kunden hilft beim Aufbau dauerhafter Kundenbeziehungen und Partnerschaften. Daneben steht die USU mit ihren Produkten für exzellente softwarebasierte Lösungen sowie für eine hohe Innovationskraft. Die Qualität der Produkte und die Entwicklung neuer Innovationen trägt maßgeblich zu einem langfristigen Unternehmenserfolg bei.
Die USU-Gruppe ist ein Softwarehaus, bei welchem das Kerngeschäft darin besteht, Softwarelösungen selbst zu entwickeln, zu vertreiben und den Kunden beratend zur Seite zu stehen. Daher beruht der wirtschaftliche Erfolg in besonders hohem Maße auf der Leistung und dem Wissen der Fach- und Führungskräfte. Das Unternehmen ist auf hochqualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig den sich stellenden Marktanforderungen und individuellen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Auch unter Berücksichtigung des Fach- und Führungskräftemangels in der Branche, ist es wichtig, ein attraktiver Arbeitgeber sein. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen kann der Gesellschaft ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträger. Um diesem Personalrisiko entgegenzuwirken, steht neben der Gewinnung von Fach- und Führungskräften zugleich die Bindung und Motivierung des bestehenden Personals im Fokus der Personalmaßnahmen. In diesem Kontext ist auch die teilweise Variabilität der Gehälter einer Vielzahl der Mitarbeiter zu sehen, welcher als zusätzlicher Leistungsanreiz die Zielerreichung honoriert. Daneben wird ein umfangreiches und flexibles Firmenwagen-Programm zur Verfügung gestellt. Zudem investiert die USU-Gruppe im Rahmen ihres Karriere- und Laufbahnmodells kontinuierlich in die Entwicklung und Weiterbildung der Belegschaft. Neben fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung von Soft Skills werden auch Auffrischungs- und Vertiefungsangebote zur Personalentwicklung angeboten. Ein gemeinsames Wertesystem, kurze Informationswege, eine familiäre Arbeitsatmosphäre sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen runden die vielfältigen Maßnahmen ab. Zwar sieht die USU-Gruppe im Bereich Personal ein großes Risiko durch den Fach- und Führungskräftemangel, jedoch besteht ferner in der Gewinnung zusätzlicher qualifizierter Mitarbeiter und der damit verbundenen Erweiterung der Konzernbelegschaft, um die bestehenden Wachstumsoptionen im Produkt- und Servicegeschäft vollumfänglich zu nutzen, eine wesentliche Chance.
Daneben ist die USU-Gruppe in zahlreichen Aktivitäten, die unter dem Postulat nachhaltigkeitsorientiertes Handeln subsumiert werden können, involviert.
Dazu gehören u.a.
| ― | die Erweiterung der dualen Ausbildung und Talentförderung zur langfristigen Sicherung von Fach- und Führungskräften |
| ― | ein ausgeprägtes soziales und kulturelles Engagement, wobei insbesondere auf Regionalität und auf einen Bezug zum Unternehmensumfeld geachtet wird |
| ― | ergonomische Büroeinrichtungen für alle Mitarbeitenden |
| ― | Leistungen durch einen Betriebsarzt |
| ― | standortabhängig täglich frisch gekochte Speisen und kostenloses Obst, sowie die für Mitarbeiter kostenlose Bereitstellung von Wasserspendern, um den Ressourcenverbrauch durch die Nutzung von wiederverwendbaren Trinkflaschen zu reduzieren |
| ― | die Möglichkeit der Mitarbeitenden zur Nutzung von über die Firma geleasten Fahrrädern und Pedelecs |
| ― | die besondere Förderung von Dienst-Pkws mit einer guten CO2 -Effizienzklasse |
| ― | die Reduktion des Stromverbrauchs beispielsweise durch konsequentes Umstellen auf LED-Technik oder durch die Virtualisierung von Servern |
Vorstand und Management versprechen sich damit eine transparente Sichtweise auf das Unternehmen, sowohl durch die Mitarbeitenden als auch durch die Kunden und Partner der USU Software AG.
Die bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts identifizierten Handlungsfelder sollen helfen, das Bewusstsein für die wichtigen Themen zu schärfen, deren Status zu erfassen und Verbesserungen zu dokumentieren. Dies wird mittelfristig Mitarbeitenden und Kunden mehr Orientierung geben und den ökonomischen Erfolg des Unternehmens sichern.
Ohne die Bemühungen für nachhaltiges Handeln konkret an einem einzelnen internationalen Standard für nachhaltiges Wirtschaften zu orientieren, agiert die USU-Gruppe neben gesetzlichen Vorgaben unter anderem im Einklang mit den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN Global Compact) sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
VIII. 1 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand der USU Software AG führt die Geschäfte unter eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze und des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand. Dabei tragen die Mitglieder des Vorstands - ungeachtet ihrer internen Eigenverantwortung für die ihnen übertragenen Vorstandsressorts - gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die durch den Vorstandsvorsitzenden regelmäßig, mindestens einmal im Monat, einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl der Mitglieder, darunter der Vorsitzende, anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Dieser ist darüber hinaus berechtigt, einem mit Mehrheit gefassten Beschluss zu widersprechen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden.
Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat über die Entwicklung und Lage einschließlich der Rentabilität der USU Software AG und des Konzerns, die Unternehmensplanung, das Risikomanagement sowie wesentliche Geschäftsvorgänge und -vorhaben erfolgt regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter. Aufgrund seiner Größe hat der Aufsichtsrat auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Vielmehr werden die Aufgaben vom Aufsichtsrat gemeinschaftlich wahrgenommen. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats bestimmt sich nach den Bestimmungen der Gesetze und der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der USU Software AG. Hierzu gehört unter anderem, dass der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands bestellt, die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt, eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt und sich gleichermaßen eine Geschäftsordnung gibt. Des Weiteren überwacht der Aufsichtsrat kontinuierlich den Vorstand und begleitet diesen beratend.
Ferner stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Eine ausführliche Erläuterung der Tätigkeit des Aufsichtsrats erfolgt jährlich im Rahmen der Berichterstattung des Aufsichtsratsvorsitzenden an die Aktionäre der Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im Jahr, nach den Regelungen der Satzung einberufen. Regelmäßig nimmt der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft an diesen Sitzungen teil. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn an der Beschlussfassung alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilnehmen. Dabei werden Beschlüsse des Aufsichtsrats mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht gesetzlich oder durch die Satzung der Gesellschaft etwas anderes vorgeschrieben ist.
Sowohl für den Vorstand als auch den Aufsichtsrat besteht eine D&O-Versicherung, für welche ein Selbstbehalt vereinbart wurde.
IX. BERICHT ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Der Vorstand der USU Software AG hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben: "Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen."
X. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der USU Software AG und des Konzerns vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der USU Software AG und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der USU Software AG und des Konzerns beschrieben sind.
Möglingen, 6. März 2018
Bernhard Oberschmidt,Vorsitzender des Vorstands
Bernhard Böhler, Mitglied des Vorstands
Dr. Benjamin Strehl, Mitglied des Vorstands
Konzernabschluss
Konzernbilanz zum 31.12.2017
USU Software AG, Möglingen
AKTIVA
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| Anhang | 31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 angepasst TEUR |
01.01.2016 angepasst TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Vermögenswerte | ||||
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Immaterielle Vermögenswerte | (10) | 8.487 | 5.428 | 6. 702 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | (11) | 41.183 | 35.575 | 35.575 |
| 49.670 | 41.003 | 42.277 | ||
| Sachanlagen | (12) | 2.230 | 2.134 | 2.141 |
| Finanzielle Vermögenswerte | (13) | 687 | 681 | 669 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | (19) | 342 | 408 | 393 |
| Latente Steuern | (33) | 5.899 | 3.790 | 4.234 |
| 58.828 | 48.016 | 49.714 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Vorräte | (14) | 511 | 529 | 646 |
| Noch nicht abgerechnete Leistungen | (15) | 3.468 | 3.862 | 2.456 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (16) | 17.443 | 14.190 | 11.498 |
| Forderungen aus Ertragsteuern | (17) | 1.012 | 561 | 367 |
| Finanzielle Vermögenswerte | (18) | 1.279 | 833 | 575 |
| Übrige Vermögenswerte | 205 | 125 | 84 | |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | (19) | 911 | 609 | 737 |
| Wertpapiere | (20) | 3.014 | 3.014 | 3.014 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | (21) | 12.715 | 20.166 | 20.095 |
| 40.558 | 43.889 | 39.472 | ||
| 99.386 | 91.905 | 89.186 | ||
| PASSIVA | ||||
| Anhang | 31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 angepasst TEUR |
01.01.2016 angepasst TEUR |
|
| Eigenkapital und Schulden | ||||
| Eigenkapital | (22) | |||
| Gezeichnetes Kapital (Bedingtes Kapital TEUR 378; i.V. TEUR 378) | 10.524 | 10.524 | 10.524 | |
| Kapitalrücklage | 52.792 | 52.792 | 52.792 | |
| Gesetzliche Rücklage | 574 | 574 | 574 | |
| Kumuliertes sonstiges Eigenkapital | -105 | -330 | -61 | |
| Übriges Eigenkapital | -779 | 63 | -3.038 | |
| 63.006 | 63.623 | 60.791 | ||
| Langfristige Schulden | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | (23) | 250 | 0 | 0 |
| Pensionsrückstellungen | (24) | 2.203 | 2.266 | 1. 908 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | (32) | 2.443 | 456 | 457 |
| Latente Steuern | (33) | 2.457 | 0 | 108 |
| 7.353 | 2.722 | 2.473 | ||
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Ertragsteuerschulden | (25) | 1.266 | 529 | 613 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | (26) | 918 | 0 | 335 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | (27) | 7.421 | 6.208 | 6.362 |
| Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten | (28) | 3.363 | 1.662 | 2.047 |
| Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen | (29) | 7.457 | 9.287 | 9.868 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (30) | 3.567 | 2.343 | 1.857 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | (32) | 5.035 | 5.531 | 4. 840 |
| 29.027 | 25.560 | 25.922 | ||
| 99.386 | 91.905 | 89.186 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
USU Software AG, Möglingen
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| Anhang | 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (34) | 84.361 | 72.101 |
| Herstellungskosten des Umsatzes | (35) | -38.843 | -32.281 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 45.518 | 39.820 | |
| Vertriebs- und Marketingaufwendungen | (36) | -17.228 | -13.348 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | (37) | -9.338 | -6.693 |
| Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen | (38) | -13.817 | -11.276 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (39) | 1.017 | 1.261 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (40) | -732 | -249 |
| Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwill | (44) | -2.198 | -1.216 |
| Finanzerträge | (41 ) | 90 | 272 |
| Finanzaufwendungen | (42) | -199 | -261 |
| Gewinn vor Steuern | 3.113 | 8.310 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (43) | 2 54 | -1.526 |
| Konzernergebnis | 3.367 | 6.784 | |
| Posten, die nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können: | |||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionsrückstellungen | 230 | -285 | |
| Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste | -271 | 86 | |
| Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können: | |||
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung | 267 | -70 | |
| Sonstiges Ergebnis | 226 | -269 | |
| Gesamtergebnis | 3.593 | 6.515 | |
| Ergebnis je Aktie in Euro (verwässert und unverwässert) | (22) | 0,32 | 0,64 |
| Anzahl der zugrunde gelegten Aktien | 10.523.770 | 10.523.770 |
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2017
USU Software AG, Möglingen
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| Anhang | 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss | 3.367 | 6.784 | |
| +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 3.615 | 2.483 | |
| +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | -87 | -263 | |
| +/- Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -1.166 | -4.179 | |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 78 | 270 | |
| +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge | 109 | -11 | |
| +/- Ertragsteuerzahlungen | -488 | -1.548 | |
| +/- Gezahlte Zinsen/erhaltene Zinsen | -3 | 70 | |
| +/- Ertragssteueraufwand/-ertrag | -254 | 1.526 | |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | (45) | 5.171 | 5.132 |
| - Erwerb von Tochterunternehmen, abzüglich erworbener Zahlungsmittel | -7.129 | 0 | |
| - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -165 | -167 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 29 | 30 | |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -1.210 | -1.044 | |
| + Einzahlungen aus Positionen, die nicht der betrieblichen Tätigkeit oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 250 | 0 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | (46) | -8.225 | -1.181 |
| - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens | -4.209 | -3.683 | |
| - Tilgung von Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tochterunternehmen | 0 | -200 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | (47) | -4.209 | -3.883 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -7.263 | 68 | |
| +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | -188 | 3 | |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 20.166 | 20.095 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | (48) | 12.715 | 20.166 |
| Finanzmittelfonds | |||
| Flüssige Mittel | 12.715 | 20.166 | |
| 12.715 | 20.166 |
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2017
USU Software AG, Möglingen
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| Gezeichnetes Kapital | Kapital- rücklage |
Gesetzliche Rücklage | übriges Eigenkapital | Kumuliertes sonstiges Eigenkapital Pensionspläne | Kumuliertes sonstiges Eigenkapital Währungs- umrechnung |
Eigenkapital | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2015 | 10.523.770 | 10.524 | 52.792 | 574 | -3.025 | 0 | -74 | 60.791 |
| Fehlerberichtigung | -13 | 13 | ||||||
| Konsolidiertes Eigenkapital zum 1. Januar 2016* | 10.523.770 | 10.524 | 52.792 | 574 | -3.038 | 13 | -74 | 60.791 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 6.784 | 0 | 0 | 6.784 |
| Übriges Ergebnis, nach Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 | -199 | -70 | -269 | |
| Konzern-Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 6.784 | -199 | -70 | 6.515 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 | 0 | -3.683 | 0 | 0 | -3.683 |
| Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2016 | 10.523.770 | 10.524 | 52.792 | 574 | 63 | -186 | -144 | 63.623 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.367 | 0 | 0 | 3.367 |
| Übriges Ergebnis, nach Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -42 | 267 | 225 |
| Konzern-Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.367 | -42 | 267 | 3.592 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 | 0 | -4.209 | 0 | 0 | -4.209 |
| Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 | 10.523.770 | 10.524 | 52.792 | 574 | -779 | -228 | 123 | 63.006 |
* angepasst aufgrund des gesonderten Ausweises der Pensionen im kumulierten sonstigen Eigenkapital
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017
USU Software AG, Möglingen
A. DIE GESELLSCHAFT
Die Konzernmuttergesellschaft USU Software AG hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister unter HRB 206442 eingetragen. Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch "Gruppe" genannt) entwickeln und vertreiben ganzheitliche Softwarelösungen. Das Leistungsspektrum umfasst dabei Lösungen im Bereich "Business Service Management" für den effizienten und kostenoptimalen Einsatz der IT-Infrastruktur eines Unternehmens sowie im Bereich "Knowledge Solutions" zur Optimierung wissensintensiver Geschäftsprozesse. Darüber hinaus bietet die Gruppe im Bereich "Business Solutions" Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten sowie individuelle Anwendungsentwicklung an.
Der Konzern umfasst Tochtergesellschaften im Inland, in der Schweiz, in der Tschechischen Republik, in Frankreich, in Österreich und in den USA. Die Kunden der Gesellschaft befinden sich vorwiegend im Inland und stammen hauptsächlich aus den Branchen Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Automobil- und Konsumgüterindustrie, Dienstleistungen und Handel sowie aus dem Öffentlichen Sektor.
Die Gesellschaft ist im "Prime Standard" an der Frankfurter Börse gelistet.
B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
1. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
Der Konzernabschluss wurde gemäß § 315e HGB nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB), London, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernabschluss berücksichtigt darüber hinaus die zusätzlichen Anforderungen des § 315e Abs. 1 HGB.
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen sind einheitlich nach den Vorschriften der IFRS aufgestellt worden.
Der Konzernabschluss wurde in der funktionalen Währung des Mutterunternehmens (Euro) erstellt. Alle Betragsangaben im Konzernabschluss werden gerundet auf Tausend Euro ("TEUR"), außer den Angaben, die sich auf Aktien beziehen. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2017.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, mit Ausnahme von bestimmten finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die Darstellung in der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Aktive und passive latente Steuern sowie Rückstellungen für Pensionen werden grundsätzlich als langfristige Posten, erhaltene Anzahlungen werden grundsätzlich als kurzfristige Posten dargestellt.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Der Vorstand beabsichtigt den Konzernabschluss am 15. März 2018 zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freizugeben. Es ist geplant, dass der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. März 2018 den vorliegenden, vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss billigen und zur Veröffentlichung freigeben wird.
Der zum 31. Dezember 2017 nach den Bestimmungen des HGB aufgestellte Jahresabschluss der USU Software AG und dieser Konzernabschluss werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht.
2. Erstmalig angewandte und kürzlich erlassene Rechnungslegungsvorschriften
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.
Die erstmals zum 1. Januar 2017 verpflichtend in der EU anzuwendenden Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Die nachfolgenden, vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsstandards sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden auch nicht vorzeitig angewandt:
| ― | IFRS 9 "Finanzinstrumente" wird die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 ersetzen. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie ein neues Wertminderungsmodell, basierend auf den erwarteten Kreditausfällen, ein. IFRS 9 enthält weiterhin neue Regelungen zur Anwendung des Hedge Accounting. IFRS 9 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2018 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die USU Software AG hat keine derivativen Finanzinstrumente im Einsatz. Neben den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Bankguthaben sind unter den kurzfristigen Vermögenswerten noch Wertpapiere ausgewiesen, die ausschließlich börsennotierte Industrieanleihen mit hohem Bonitätsrating und entsprechend einem geringerem Wertminderungsrisiko betreffen. Daher rechnet die USU bei der Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 abgesehen von zusätzlich erforderlichen Anhangsangaben mit keinen relevanten Auswirkungen auf die Konzernbilanz oder auf das Eigenkapital. |
| ― | IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" regelt die Erfassung von Umsatzerlösen und ersetzt IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IAS 18 "Umsatzerlöse". Gemäß IFRS 15 werden die Umsatzerlöse in Höhe des Betrags der der Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen für die gelieferten Güter bzw. erbrachten Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird, realisiert. Umsatzerlöse werden nach IFRS 15 regelmäßig dann realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter/ Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält Vorgaben zum Ausweis der aus Verträgen mit Kunden resultierenden Leistungsüberschüsse und -verpflichtungen, d. h. für Vermögenswerte und Schulden, die sich aus der vom Unternehmen erbrachten Leistung bzw. aus der Zahlung des Kunden ergeben. IFRS 15 fordert zusätzliche Anhangsangaben zu Art, Höhe, zeitlichem Anfall sowie den Unsicherheiten von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen. IFRS 15 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2018 beginnen. Die USU rechnet bei der Anwendung IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" mit keinen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. |
| ― | IFRS 16 "Leasingverhältnisse" enthält Regelungen zur bilanziellen Abbildung von Leasingvereinbarungen und wird IAS 17 sowie die dazugehörigen Interpretationen IFRIC 4, SIC 15 und SIC 27 ersetzen. Im Hinblick auf den Leasingnehmer sieht IFRS 16 eine einzige Bilanzierungsmethode vor. Diese führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte für die erlangten Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten, die aus Leasingvereinbarungen stammen, in der Bilanz zu erfassen sind. Eine Ausnahme gilt lediglich für kurzfristige Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten sowie für geringwertige Vermögenswerte. Beim Leasinggeber hingegen wird wie bisher zwischen Finanzierungs- und Mietleasingvereinbarungen (finance bzw. operate leases) unterschieden. IFRS 16 enthält außerdem neue Regelungen zum Ausweis und zu den Anhangsangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen. Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 16 ist der 1.1.2019. Als Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 erwarten wir eine Erhöhung der Bilanzsumme, da Nutzungsrechte beziehungsweise Leasingverbindlichkeiten angesetzt werden müssen, die zuvor nicht in der Bilanz angesetzt waren, sowie eine Erhöhung des Betriebsergebnisses, da Kosten, die in der Vergangenheit als Mietaufwendungen ausgewiesen wurden, nunmehr als Zinsaufwendungen zu klassifizieren sind. Da die Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 von den Leasingverträgen abhängen werden, die im Zeitpunkt der Erstanwendung bestehen, sind die Auswirkungen von IFRS 16 auf unseren Konzernabschluss derzeit noch nicht verlässlich abschätzbar. |
Die übrigen veröffentlichten, von der EU noch nicht übernommenen, geänderten Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Bei Anerkennung dieser Standards durch die EU, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, ist keine vorzeitige Anwendung dieser Standards vorgesehen.
Auswirkungen aus der Korrektur von Fehlern
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses der USU Software AG wurde festgestellt, dass in der Vergangenheit bestimmte finanzielle Vermögenswerte nicht in den betreffenden Posten der Konzernbilanz gemäß IAS 1.54 (d) bzw. IAS 1.54 (m), sondern innerhalb der "Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerten" mit entsprechenden Angaben im Konzernanhang ausgewiesen wurden. Ebenso waren die längerfristigen Anteile des aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungspostens nicht gesondert ausgewiesen. Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen wurden in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. In Folge dessen wurden gemäß IAS 8 (Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern) in der Konzernbilanz im Geschäftsjahr 2017 die Vorjahresangaben entsprechend den betreffenden Normen wie folgt angepasst:
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| Bilanzposten in TEUR |
31. Dezember 2016 (wie berichtet) | Vorgenommene Anpassungen | 31. Dezember 2016 (angepasst) |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Finanzielle Vermögenswerte | 0 | +681 | 681 |
| Übrige Forderungen und Vermögenswerte | 681 | -681 | 0 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | +408 | 408 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Finanzielle Vermögenswerte | 260 | +573 | 833 |
| Übrige Vermögenswerte | 698 | -573 | 125 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 1.017 | -408 | 609 |
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| Bilanzposten in TEUR |
31. Dezember 2016 (wie berichtet) | Vorgenommene Anpassungen | 31. Dezember 2016 (angepasst) |
|---|---|---|---|
| Langfristige Schulden | |||
| Passiver Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | +456 | 456 |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 2.155 | -493 | 1.662 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.850 | +493 | 2.343 |
| Passiver Rechnungsabgrenzungsposten | 5.987 | -456 | 5.531 |
3. Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss der USU Software AG und der von ihr beherrschten Unternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen (Tochterunternehmen). Die USU Software AG erlangt die Beherrschung, wenn sie:
| ― | Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, |
| ― | schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und |
| ― | die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. |
Die USU Software AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.
Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen.
Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am neubewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Ein aus Erstkonsolidierungen verbleibender Geschäfts- oder Firmenwert wird gesondert erfasst. Gemäß IFRS 3 werden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann (Impairment-Only-Approach).
Konzerninterne Umsätze, Zwischengewinne, Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen sowie Haftungsverhältnisse zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert.
4. Konsolidierungskreis
Die Gruppe besteht aus der USU Software AG und aus dreizehn deutschen und ausländischen Tochtergesellschaften, die jeweils zu 100 % gehalten werden.
Nachfolgende Gesellschaften wurden neben dem Konzernmutterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis stellen die nach jeweils landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten Werte dar. Es bestehen keine nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
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| Konsolidierungskreis | Eigenkapital 31.12.2017 TEUR |
Jahresergebnis 2017 TEUR |
|---|---|---|
| Name und Sitz der Gesellschaft | ||
| USU AG, Möglingen | 29.623 | 8.664 |
| LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen1) | 3.428 | 2.049 |
| Omega Software GmbH, Obersulm1) | 970 | 180 |
| USU Software s. r. o., Brno, Tschechische Republik2) | 1.219 | 149 |
| USU (Schweiz) AG, Zug, Schweiz2) | -39 | -6 |
| USU Austria GmbH, Wien, Osterreich2) | -558 | 58 |
| Openshop Internet Software GmbH, Möglingen1) | -773 | -1 |
| Aspera GmbH, Aachen1) | 2.997 | 2.697 |
| USU Consulting GmbH, Sursee, Schweiz | 30 | -10 |
| Aspera Technologies Inc., Boston, USA | -1.203 | 531 |
| B.I.G. Social Media GmbH, Berlin1) | 658 | -1.047 |
| unitB Technolgy GmbH, Berlin | 1.907 | -36 |
| USU SAS, Paris | -3.363 | -1.434 |
1) Jahresergebnis vor/Eigenkapital nach Ergebnisabführung an die USU Software AG aufgrund vorliegender Ergebnisabführungsverträge
2) Die Gesellschaften werden zu 100% von der USU AG gehalten.
5. Währung und Währungsumrechnung
Es werden alle Geschäftsvorfälle mit dem am Tag des Geschäftsvorfalles gültigen Wechselkurs umgerechnet. Zu jedem Bilanzstichtag werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Stichtagskurses angesetzt; nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet, und nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig war. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Differenzen werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt gemäß IAS 21 auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Die ausländischen, konsolidierten Tochterunternehmen werden als wirtschaftlich selbstständige Teileinheiten betrachtet, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch autonom sind. Ihre Bewertungswährungen sind entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung die jeweiligen Landeswährungen. Erträge und Aufwendungen werden zu den durchschnittlichen Wechselkursen während des Berichtsjahres, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs und das jeweilige Eigenkapital der Tochtergesellschaften zu historischen Kursen umgerechnet. Der Unterschiedsbetrag aus der eigenkapitalbezogenen Währungsumrechnung wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet und in einer separaten Spalte des Eigenkapitalspiegels dargestellt.
Währungsdifferenzen, die im Rahmen der Schuldenkonsolidierung auftreten, werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Die Umrechnung der Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften, die nicht der Europäischen Währungsunion angehören, wurde unter Verwendung der folgenden Umrechnungskurse in EUR durchgeführt:
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| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|
| Währung (1 EUR entspricht) | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Schweizer Franken (CHF) | 1,1702 | 1,0739 | 1,1117 | 1,0902 |
| Tschechische Kronen (CZK) | 25,535 | 27,021 | 26,326 | 27,034 |
| US Dollar (USD) | 1,1993 | 1,0541 | 1,1297 | 1,1069 |
Im abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die erfolgswirksam erfassten Umrechnungsdifferenzen auf TEUR -128 (2016: TEUR -66).
6. Verwendung von Schätzungen sowie Ermessensentscheidungen mit wesentlichem Einfluss
Die Aufstellung der Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag, die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode sowie die damit im Zusammenhang stehenden Angaben im Jahresabschluss beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Bereiche, die wesentliche Einschätzungen erforderlich machen, sind insbesondere die Bilanzierung nach der Percentage-of-Completion-Methode (siehe dazu Konzernanhangsangabe 7.6 und 7.17), die Festlegung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer bei immateriellen Vermögenswerten (Konzernanhangsangabe 7.1 und 9.), die Entscheidung zur Nichtaktivierung von Softwareentwicklungskosten (Konzernanhangsangabe 7.19), Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen (Konzernanhangsangabe 16.), Eventualverbindlichkeiten, Pensionsrückstellungen (Konzernanhangsangabe 24.) und sonstige Rückstellungen (Konzernanhangsangabe 28.) sowie die Einschätzung der Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen in Form von Aktivierungen latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge (Konzernanhangsangabe 33).
Ferner sind wesentliche Schätzungen und Annahmen zur Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie von Kaufpreisverbindlichkeiten (Earn-out), insbesondere im Falle von Unternehmenserwerben im Rahmen von durchzuführenden Kaufpreisallokationen sowie bei der Wertminderungsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes, erforderlich (Konzernanhangsangabe 8., 9., 10. und 26.).
Die der Discounted-Cash-Flow-Bewertung im Rahmen der Wertminderungsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes zu Grunde liegenden Cash-Flows basieren auf aktuellen Geschäftsplanungen, wobei von einem Planungshorizont von drei Jahren ausgegangen wurde. Hierbei werden Annahmen über die künftigen Umsatz- und Kostenentwicklungen getroffen. Sollten wesentliche Annahmen von den tatsächlichen Größen abweichen, könnte dies in der Zukunft zu erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten führen.
7. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Abschlüsse der USU Software AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden entsprechend IFRS 10.19 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
7.1 Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IAS 38 bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte enthalten vor allem Software, Wartungsverträge und Kundenstämme, die entsprechend ihrer jeweiligen voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von drei bis dreizehn Jahren planmäßig linear abgeschrieben werden. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer - hierzu zählen Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Namens- und Markenrechte - werden anstelle einer planmäßigen Abschreibung mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung ("Impairment Test") nach IAS 36 unterzogen. Die "Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte" werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen.
7.2 Sachanlagen
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt nach IAS 16 zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen. Reparaturkosten werden unmittelbar als Aufwand verrechnet. Die Abschreibung erfolgt linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlagegüter. Dabei werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
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| EDV-Hardware | 3 Jahre |
| Einbauten in Gebäude | 10 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 Jahre |
7.3 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
Bei allen immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Werthaltigkeit des Buchwertes mindestens einmal pro Geschäftsjahr überprüft. Die Wertminderungsprüfung wird grundsätzlich jährlich zum 30. September durchgeführt. Zudem wird bei diesen, wie auch bei den immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer und Sachanlagen, eine Wertminderungsprüfung dann durchgeführt, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte. Diese lagen in den Geschäftsjahren 2016 nicht vor. Für 2017 ergibt sich ein Wertminderungsbedarf bei der ZGE BIG in Höhe von TEUR 800.
Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswertes den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert des Vermögenswertes. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswertes zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag, abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist der Kapitalwert der geschätzten künftigen Cash-Flows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind.
Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (im Folgenden auch "ZGE") ermittelt, der er zugeordnet ist. Dabei ist nach IAS 36.6 eine ZGE die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Zur Ermittlung der zu erwartenden Cash-Flows jeder ZGE müssen Grundannahmen hinsichtlich der Finanzpläne sowie der zur Abzinsung herangezogenen Zinssätze getroffen werden.
Die Wertminderungsprüfung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer ist dabei im Rahmen der jährlichen Wertminderungsprüfung für die Geschäfts- oder Firmenwerte abgedeckt, da diese in den Buchwerten der jeweiligen ZGEs enthalten sind. Wir verweisen hierzu auf die Konzernanhangsangabe 10. und 11.
Zum Zwecke der Werthaltigkeitsprüfungen der im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte, sind diese auf ihre entsprechenden ZGE zuzuordnen.
Da bei der USU-Gruppe die Zahlungsmittelflüsse, mit Ausnahme der Omega Software GmbH und der Aspera Technologies Inc., auf Ebene der Tochtergesellschaften USU AG, LeuTek GmbH, Aspera GmbH, B.I.G. Social Media GmbH, unitB Technology GmbH und der USU SAS geplant und abgegrenzt werden, gelten als ZGE zum einen die USU AG zusammen mit der Omega Software GmbH für das Segment Produktgeschäft, sowie die USU AG mit dem Segment Servicegeschäft und zum anderen die Tochtergesellschaften LeuTek GmbH, die Aspera GmbH zusammen mit der Aspera Technologies Inc., die USU SAS, sowie die B.I.G. Social Media GmbH, die alle vollständig dem Produktgeschäft zugeordnet sind. Die unitB Technology GmbH, die ebenfalls eine ZGE bildet - wird vollständig dem Servicegeschäft zugeordnet. Zur Differenzierung der beiden Bereiche Produkt- und Servicegeschäft verweisen wir auf die Konzernanhangsangabe zur Segmentberichterstattung unter G.
Die Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden gem. IAS 36.A17 (a) als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC) berechnet. Zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten wurden zum einen die Eigenkapitalkosten, die sich aus risikofreiem Basiszins und Risikozuschlag (Marktrisikoprämie, multipliziert mit einem Betafaktor auf Grundlage einer Peer-Group-Analyse) zusammensetzen und zum anderen der Fremdkapitalkostensatz, der dem durchschnittlichen Fremdkapitalkostensatz der Peer-Group-Unternehmen entspricht, herangezogen. Eigen- und Fremdkapitalkosten werden mit der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer-Group-Unternehmen gewichtet. Die Fremdkapitalkosten vor Steuern bewegen sich innerhalb einer Bandbreite von 2,39% bis 3,64%. Die Marktrisikoprämie wurde mit einem Wert von 7 % angesetzt. Das unverschuldete Beta bewegt sich innerhalb einer Bandbreite von 0,77 bis 1,21.
Es wurden spezifische Kapitalkosten pro ZGE ermittelt. Dabei wurden vier verschiedene Peer Groups abgeleitet. Eine gemeinsame Peer Group für die ZGE Aspera, USU Servicegeschäft, USU Produktgeschäft und LeuTek sowie jeweils eine Peer Group für BIG, unitB und USU SAS.
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| ZGE | WACC | |
|---|---|---|
| USU Produktgeschäft | 2017 | 7,99 % |
| 2016 | 7,10 % | |
| USU Servicegeschäft | 2017 | 7,99 % |
| 2016 | 7,10 % | |
| Aspera | 2017 | 7,98 % |
| 2016 | 7,09 % | |
| LeuTek | 2017 | 7,99 % |
| 2016 | 7,10 % | |
| BIG | 2017 | 9,73 % |
| 2016 | 8,81 % | |
| unitB | 2017 | 6,61 % |
| 2016 | - | |
| USU SAS | 2017 | 7,39 % |
| 2016 | - |
Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitstests wurde für die ZGE BIG ein Abschreibungsbedarf in Höhe von TEUR800 ermittelt.
Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren aufwandswirksam erfassten Wertminderung für eine Sachanlage oder einen immateriellen Vermögenswert wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung bzw. Verringerung der Wertminderung eines Vermögenswerts wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre.
Wertaufholungen auf Abschreibungen, die im Rahmen von Wertminderungsprüfungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst wurden, sind nicht zulässig.
Für die Ermittlung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden im Wesentlichen die im Folgenden aufgeführten Annahmen zugrunde gelegt. Als Ausgangsbasis wurden das in den jeweiligen Planungen (Planungszeitraum 2018 bis 2020) angegebene EBIT verwendet. Das Working Capital wurde in Abhängigkeit der Entwicklung der Umsatzerlöse geplant, für die Investitionen wurde die Annahme getroffen, dass diese den Abschreibungen entsprechen, so dass für die Bewertung direkt auf das EBIT abgestellt wurde. In der ewigen Rente wurde ein Wachstumsfaktor von 1 % unterstellt.
7.4 Finanzinstrumente
Finanzinstrumente werden gemäß IAS 39 in die folgenden Kategorien eingeteilt:
(a) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
(b) bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen,
(c) Kredite und Forderungen und
(d) zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.
Finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, die die Gesellschaft bis zur Endfälligkeit zu halten beabsichtigt und halten kann, ausgenommen von der Gesellschaft ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert.
Finanzielle Vermögenswerte, die hauptsächlich erworben wurden, um einen Gewinn aus der kurzfristigen Wertentwicklung zu erzielen, werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Alle sonstigen finanziellen Vermögenswerte, ausgenommen vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft. Die Gesellschaft hat ebenso wie im Vorjahr ausschließlich finanzielle Vermögenswerte der Kategorien "Kredite und Forderungen".
Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag erfasst.
Bei der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes wird dieser grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen. Transaktionskosten werden mit einbezogen, es sei denn, es handelt sich um finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wobei die Gesellschaft in den zwei abgelaufenen Geschäftsjahren keine Finanzinstrumente dieser Kategorie hatte.
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den am Abschlussstichtag notierten Marktpreis bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören (i) die Verwendung aktueller Geschäftsvorfälle zwischen vertragswilligen und unabhängigen Vertragspartnern, (ii) der Vergleich mit dem aktuellen Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, (iii) die Analyse von diskontierten Cash-Flows.
Vom Unternehmen ausgereichte Forderungen und Kredite werden zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im "kumulierten sonstigen Eigenkapital" ausgewiesen. Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren werden als Bestandteil des Zinsergebnisses ausgewiesen. Bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns werden die jeweiligen finanziellen Vermögenswerte einzeln herangezogen.
Finanzinstrumente, deren Buchwerte aufgrund ihrer Kurzfristigkeit den beizulegenden Zeitwert approximieren, umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Wertpapiere, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Bankverbindlichkeiten.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie kurzfristige Fest- und Tagesgelder.
Die langfristigen Finanzinstrumente sind, abgesehen von den darin enthaltenen Aktivwerten von nicht qualifizierten Rückdeckungsversicherungen, mit den fortgeführten Anschaffungskosten nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, ausgewiesen. Die ausgewiesenen Buchwerte entsprechen dabei ebenfalls näherungsweise den korrespondierenden Zeitwerten.
Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind - und somit alle finanziellen Vermögenswerte der Gesellschaft - daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise (wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner, der Wegfall eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert, bedeutende Veränderung des technologischen, ökonomischen, rechtlichen Umfelds sowie des Marktumfelds des Emittenten, ein andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwertes des finanziellen Vermögenswertes unter die fortgeführten Anschaffungskosten) auf eine Wertminderung hindeuten. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand, welcher sich durch einen im Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert begründet, wird erfolgswirksam erfasst. Wurden Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten bisher erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, so sind diese bis zur Höhe der ermittelten Wertminderung aus dem Eigenkapital zu eliminieren und erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung zu überführen. Ergibt sich zu späteren Bewertungszeitpunkten, dass der beizulegende Zeitwert infolge von Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, objektiv gestiegen ist, werden die Wertminderungen in entsprechender Höhe erfolgswirksam zurückgenommen. Wertminderungen, die zur Veräußerung verfügbare und mit den Anschaffungskosten bilanzierte nicht börsenorientierte Eigenkapitalinstrumente betreffen, dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Solche Eigenkapitalinstrumente lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Der im Rahmen der Prüfung auf etwaige Wertminderungen zu bestimmende beizulegende Zeitwert von den mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Krediten und Forderungen entspricht regelmäßig dem Barwert der geschätzten und mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Cash-Flows.
Die Wertminderungen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden finanzielle Vermögenswerte, für welche ein potenzieller Abwertungsbedarf besteht, anhand gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften gruppiert (i.d.R. zeitliches Ausmaß des Zahlungsverzuges) und gemeinsam auf Wertminderungen untersucht sowie ggf. wertberichtigt. In Abhängigkeit des Zeitraumes der Überfälligkeit erfolgen stufenweise Wertberichtigungen von 25 % bis 100 %, die auf historischen Erfahrungswerten basieren. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab.
7.5 Vorräte
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder den vom Absatzmarkt ermittelten verlustfreien niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt worden und betreffen im Wesentlichen Softwarelizenzen fremder Anbieter sowie EDV-Hardware.
Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Ein Abwertungsbedarf aufgrund gesunkener Nettoveräußerungswerte am Abschlussstichtag ergab sich nicht.
7.6 Noch nicht abgerechnete Leistungen
Noch nicht abgerechnete Leistungen aus Dienstleistungsaufträgen und kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert. Bei dieser Verfahrensweise wird der Fertigstellungsgrad aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten ermittelt. Sofern in einer Periode festgestellt wird, dass aus der Erfüllung eines Dienstleistungsauftrages ein Verlust resultieren wird, wird der geschätzte Gesamtverlust aus dem jeweiligen Auftrag unmittelbar in voller Höhe als Aufwand erfasst. Die Gesellschaft weist für alle laufenden Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden, bei denen die angefallenen Kosten zuzüglich der erfassten Gewinne die Summe der Abschlagsrechnungen übersteigen, eine Forderung aus.
Bei Dienstleistungsaufträgen mit passivischem Saldo gegenüber Kunden, bei denen die Summe der Abschlagsrechnungen die angefallenen Kosten zuzüglich der erfassten Gewinne übersteigt, weist der Konzern eine Verbindlichkeit aus (siehe Konzernanhangangabe 7.13).
7.7 Latente Steuern
Latente Steuern wurden auf der Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeits-Methode nach IAS 12 bilanziert. Demnach sind Steuerabgrenzungsposten grundsätzlich für sämtliche temporären Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet worden. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, wenn ihre Nutzung in hohem Maße gesichert erscheint. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragsteuersätze, die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt galten bzw. erwartet wurden.
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen und die latenten Steuern sich auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.
Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern werden dann gebildet, wenn ein Verfall des steuerlichen Vorteils wahrscheinlicher ist als dessen Nutzung.
Latente Steueransprüche (-schulden) werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte (Schulden) ausgewiesen.
7.8 Eigene Anteile
Eigene Aktien werden zum Marktpreis am Erwerbstag zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet und vom Eigenkapital abgesetzt. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung können die eigenen Aktien als Akquisitionswährung und zum Einzug verwendet werden. Zu den Stichtagen 31. Dezember 2016 und 2017 hielt die USU Software AG keine eigenen Aktien.
7.9 Kumuliertes sonstiges Eigenkapital
In dieser Position werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern (z. B. Kapitalerhöhungen oder Ausschüttungen) beruhen. Hierzu zählen der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren sowie korrespondierende latente Steuern.
7.10 Rückstellungen für Pensionen
Die versicherungsmathematische Bewertung der für ein ehemaliges Vorstandsmitglied der USU AG sowie für einen Teil der Mitarbeiter der LeuTek GmbH gebildeten Pensionsrückstellungen basiert auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (Projected Unit Credit Method). Bei diesem Verfahren werden neben der am Bilanzstichtag zugesagten Rente auch künftig zu erwartende Steigerungen der zugesagten Renten berücksichtigt, sofern es sich nicht um Einmalzahlungen handelt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, beispielsweise aus der Anpassung des Abzinsungssatzes, werden bei der Gruppe ergebnisneutral entsprechend IFRS19.37d mit dem Eigenkapital verrechnet. Der laufende Dienstzeitaufwand wird als Aufwand innerhalb des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Der laufende Zinsaufwand und der erwartete Kapitalertrag des Planvermögens werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
7.11 Sonstige Rückstellungen
Eine sonstige Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft einer gegenwärtigen (rechtlichen oder faktischen) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses nachzukommen hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die wirtschaftlichen Nutzen darstellen und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. In Fällen, in denen der Zinseffekt wesentlich ist, werden langfristige Rückstellungen abgezinst.
7.12 Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
7.13 Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen
Von Kunden erhaltene Anzahlungen, soweit sie sich nicht auf erbrachte Leistungen beziehen, werden unter den Verbindlichkeiten passiviert. Soweit sie sich auf erbrachte Leistungen beziehen, werden sie aktivisch von den angefallenen Kosten zuzüglich der Ergebnisse aus noch nicht abgerechneten Projekten abgesetzt.
7.14 Zuwendung öffentliche Hand
Eine bedingungslose Zuwendung der öffentlichen Hand wird als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sobald ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht. Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zuwendungen, die den Konzern für angefallene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen erfasst werden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
7.15 Eventualverbindlichkeiten und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist. Sie sind in der Bilanz nicht erfasst worden. Die im Konzernanhang angegebenen Verpflichtungsvolumina entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag im Zeitraum der Konzernabschlusserstellung, die Wertansätze erhellen, werden im Konzernabschluss berücksichtigt. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die neue Sachverhalte begründen, werden in der Konzernbilanz nicht erfasst, jedoch bei Wesentlichkeit im Konzernanhang angegeben.
7.16 Leasing
Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnisses werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Ein Leasingverhältnis wird dann als Operating-Leasing klassifiziert, wenn der wirtschaftliche Gehalt der Leasingvereinbarung nicht im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden waren, auf die Gesellschaft als Leasingnehmerin übertragen hat.
Es liegen nur Operating-Leasingverhältnisse bei der Gruppe vor.
7.17 Umsatzerlöse
Die Gruppe erzielt Umsätze aus der Lizenzvergabe von Softwareprodukten an Endkunden, aus Beratungsdienstleistungen im Softwareumfeld sowie aus Wartungsverträgen.
Die Umsatzerlöse aus der Softwarelizenz sind dann realisiert, wenn die Lieferung erfolgt ist, der Kaufpreis festgesetzt oder bestimmbar ist, die Vereinnahmung angemessen sichergestellt ist und nachweislich eine Vereinbarung besteht. Die den Beratungsdienstleistungen zugerechneten Umsatzerlöse werden mit Erbringung der Leistungen realisiert. Die den Wartungsaufträgen zugerechneten Umsatzerlöse werden anteilig über die Vertragsdauer berücksichtigt.
Die Gruppe bietet Kombinationen ihrer Leistungen ihren Kunden im Rahmen eines einzelnen Vertrages (Kombinationsvertrag- Lizenz und Wartung) oder in mehreren separaten Verträgen (Vertragsbündel- Lizenz, Wartung und Beratung) an.
Soweit das Vertragsbündel oder der Kombinationsvertrag insgesamt keinen kundenspezifischen Auftrag im Sinne des IAS 11 darstellt, realisiert die Gruppe die aus diesen Vertragsbündeln oder Kombinationsverträgen resultierenden Umsatzerlöse gemäß den Verkaufswerten der einzelnen Leistungen. Die Ermittlung des Einzelpreises wird anhand des Preises festgestellt, der verlangt werden würde, wenn eine Leistung getrennt verkauft werden würde.
Für Wartungen wird der übliche Preis auf Grundlage von Verlängerungssätzen für Wartungen gleicher Dauer, bzw. soweit diese nicht vorliegen, an der vom Vorstand der Gruppe verabschiedeten Preisliste bestimmt. In den Fällen, in denen die zu erbringende Beratungsdienstleistung oder Wartung des Vertragsbündels den üblichen Preis unterschreiten, werden die Differenzbeträge zu den üblichen Preisen der Beratungsdienstleistung oder Wartung aus dem realisierten Lizenzumsatz abgegrenzt und entsprechend über den Zeitraum der Erbringung der Beratungsdienstleistung bzw. der Wartung realisiert.
In den Fällen, in denen die Zahlung der Lizenzgebühren von der Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen abhängig ist, die die Software in ihrer Funktionalität wesentlich verändern oder erweitern, werden die Umsätze für die Softwarelizenz- und Beratungen im Sinne des IAS11 abgegrenzt und nach dem Fertigstellungsgrad der Beratungsdienstleistung realisiert. Der zu realisierende Umsatz- und Ertragsanteil wird dabei durch das bisher erbrachte Beratungsvolumen zum geschätzten Gesamtdienstleistungsvolumen bei Fertigstellung bemessen. Aufwendungen für nachträgliche Änderungen seitens des Kunden werden in den noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen berücksichtigt, sofern Ihre Realisierung wahrscheinlich ist und sie hinreichend zuverlässig geschätzt werden können.
Die Methode der Umsatzrealisierung nach IAS 11 basiert auf Schätzungen. Aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten ist es möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen, nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.
7.18 Herstellungskosten des Umsatzes
Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen umfassen Kosten, die direkt oder indirekt den Umsatzerlösen zuordenbar sind.
Darunter fallen insbesondere Löhne und Gehälter, Honorare und Gebühren für Fremdlizenzen.
7.19 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Bei der Gruppe fallen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Zusammenhang mit der (Weiter-) Entwicklung von Software an. Nach IAS 38 besteht für Forschungsaufwendungen ein Aktivierungsverbot, während Entwicklungsaufwendungen bei einem kumulativen Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig sind. Die Aktivierung von Software-Entwicklungsaufwendungen beginnt mit der Erreichung der technischen Realisierbarkeit und endet mit der Einführung der Softwareversion auf dem Markt. Die Gruppe hat die technische Realisierbarkeit mit der Fertigstellung eines entsprechenden Arbeitsmodells ("working model") gleichgesetzt. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem Erreichen der technischen Realisierbarkeit und der Einführung der Softwareversion auf dem Markt werden keine Entwicklungsaufwendungen aktiviert, da solche Aufwendungen unwesentlich sind. Die Gruppe hat ihre gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen entsprechend aufwandswirksam verbucht (2017: TEUR 13.817, 2016: TEUR 11.276).
C. VERÄNDERUNG DER KONZERNORGANISATION
8. Erwerb der unitB Technology GmbH
Am 5. Januar 2017 hat die USU Software AG 100% der Geschäftsanteile der unitB technology GmbH, Berlin ("unitB technology"), einer international ausgerichteten Full-Service Agentur für digitale Kommunikation und IT, übernommen und erstmalig konsolidiert.
Mit 42 Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung erwirtschaftete unitB technology 2016 einen Umsatz von 4,0 Mio. Euro bei einer operativen Ergebnismarge von 9 Prozent. Das Portfolio der unitB technology reicht von digitaler Strategie-Beratung über Service- und UX-Design bis hin zur Realisierung komplexer Webportale, Apps und Intranets. Die besondere Stärke liegt dabei in der konsequenten Verbindung von Strategie, Kreativität und IT-Technologie. Mit dem Aufbau moderner digitaler Lösungen schafft unitB technology die Grundlage für eine effektive kundenzentrierte Online-Kommunikation und die Optimierung von digitalen Transformationsprozessen ihrer Kunden. Große Unternehmen vor allem aus den Bereichen Banken- und Versicherungen sowie Healthcare, z.B. die Volks- und Raiffeisenbanken, direct line, FIDUCIA & GAD IT oder Bayer, setzen die Lösungen von unitB technology bereits erfolgreich ein. Mit der digitalen Beratungs- und UX-Expertise und den modernen technischen Lösungen der unitB technology ergänzt die USU ihr Angebot um wichtige Schlüsselkompetenzen. Über die unitB technology GmbH wurde durch den Erwerb von 100% der Anteile Beherrschung erlangt. Die unitB technology wird bei USU dem Segment "Servicegeschäft" zugeordnet.
Der in bar zu entrichtende Kaufpreis beinhaltet einen fixen und einen variablen Kaufpreisanteil. Der fixe Anteil beläuft sich auf TEUR 4.204. Der variable Anteil setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, die insgesamt maximal TEUR 900 betragen. Ein Bestandteil des variablen Anteils ist dabei an die Weiterbeschäftigung der Verkäufer in der unitB technology bis mindestens 31.12.2019 geknüpft ("Stay-Bonus"). Sofern beide Verkäufer bis zu diesem Zeitpunkt in der unitB technology beschäftigt sind, ergibt sich ein maximaler Stay-Bonus in Höhe von TEUR 400. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens beider Verkäufer in diesem Zeitraum, reduziert sich der Stay-Bonus pro Jahr um TEUR 200.
Der zweite Bestandteil des variablen Kaufpreisanteils ist an die Erreichung eines EBIT-Ziels ("earn-out") für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 der unitB technology GmbH geknüpft und ist nicht gestaffelt. Sofern das EBIT-Ziel erreicht wird, ergibt sich eine earn-out-Zahlung in Höhe von TEUR 500. Sofern das EBIT-Ziel nicht erreicht wird, wird kein earn-out gezahlt. Auf Basis der Entwicklung der Gesellschaft bewertet das Management die zukünftige Belastung in Höhe eines Erwartungswerts von TEUR 475, was zu einem gesamten erwarteten Kaufpreis von TEUR 4.679 führt.
Die noch zu zahlenden Kaufpreisverbindlichkeiten sind bis Ende März 2019 fällig, u.a. in Abhängigkeit vom erzielten EBIT der Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018.
In der Änderungsvereinbarung zum Geschäftsanteilskauf und Abtretungsvertrag vom 22. November 2017 wurde ein Staybonus für 2018 und 2019 von TEUR 400 vereinbart sowie ein "earn out" von TEUR 250 unabhängig vom Eintreten der erstmals vertraglich vereinbarten Regelungen.
Die Kaufpreisaufteilung aus diesem Erwerb wurde inzwischen endgültig bestimmt. Nachfolgend wird die Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwertes im Überblick dargestellt:
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| in TEUR | Beizulegende Zeitwerte |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.488 |
| Sachanlagen | 55 |
| Vorräte | 93 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.263 |
| Sonstige Vermögenswerte | 77 |
| Liquide Mittel | 1.380 |
| Latente Steuerschulden | -449 |
| Verbindlichkeiten | -390 |
| Rückstellungen | -452 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | -83 |
| 2.982 | |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.697 |
| Kaufpreis (Barwert) | 4.679 |
Der Nettoabfluss von Zahlungsmitteln aus dem Erwerb errechnet sich aus dem finalen Kaufpreis von TEUR 4.103 abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von insgesamt TEUR 1.380 und beläuft sich auf TEUR 2.723.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen fällige Bruttobeträge in Höhe von TEUR 1.263, wovon zum Erwerbszeitpunkt TEUR 0 als voraussichtlich uneinbringlich eingeschätzt werden.
Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Begabung der Belegschaft der unitB technology sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung des Unternehmens in das bestehende Geschäft des Konzerns. Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht steuerlich abzugsfähig.
Die im Rahmen der endgültigen Kaufpreisallokation zusätzlich identifizierten, steuerlich nicht abzugsfähigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.488 teilen sich wie folgt auf:
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| TEUR | Geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer Jahre | |
|---|---|---|
| Kundenbeziehungen | 1.072 | 6 |
| Vorteilhafter Vertrag | 364 | 4 |
| Auftragsbestand | 42 | 0,5 |
| Wartungsverträge | 10 | 0,5 |
| 1.488 |
Die verwendete Bewertungstechnik zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes des immateriellen Vermögenswerts "Kundenbeziehungen" war die Residualwertmethode. Diese berücksichtigt den Barwert der erwarteten Netto-Cash-Flows, die die Kundenbeziehungen erzeugen, mit Ausnahme aller Cash-Flows, die mit unterstützenden Vermögenswerten verbunden sind.
Die verwendete Bewertungstechnik zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes des immateriellen Vermögenswerts "Vorteilhafter Vertrag" war die Methode der unmittelbaren Cash-Flow-Prognose. Bei dieser wird der (direkte) Zahlungsmittelzufluss eines Investitionsobjektes, der sich aus der operativen Nutzung ergibt, dem operativen Zahlungsmittelabfluss gegenübergestellt, der sich für das Investitionsobjekt in der jeweiligen Periode ergibt. Auf diese Weise können konkrete Zahlungsströme von Investitionsobjekten, die sich beispielsweise aus Verträgen ergeben, mit marktüblichen Zahlungsströmen verglichen und die Differenzen bewertet werden.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der unitB technology sind Rechtsberatungs- und Due Dilligence-Kosten in Höhe von TEUR 231 angefallen. Sie wurden von der übertragenen Gegenleistung ausgenommen, als Aufwand des Geschäftsjahres erfasst und innerhalb der Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Im Konzernjahresüberschuss sind TEUR -260 aus dem zusätzlich durch die unitB technology generierten Geschäft enthalten. Die Konzernumsatzerlöse des aktuellen Geschäftsjahres beinhalten dabei TEUR 3.863 der unitB technology.
Die unitB technology wurde mit dem gesamten Geschäftsjahr 2017 in den Konzernabschluss einbezogen. Daher gibt es keinen Unterschied zwischen den Konzernzahlen und einer Pro forma Betrachtung.
9. Erwerb der EASYTRUST SAS (seit 19. September 2017: USU SAS)
Am 4. Mai 2017 hat die Gesellschaft 100% der Anteile an der EASYTRUST SAS, La Garenne Colombes, Frankreich, ("EASYTRUST") erworben. Mit dem Kauf von EASYTRUST erweitert die USU-Gruppe ihre Wertschöpfungstiefe im IT Management und ihre internationale Präsenz im wichtigen französischen Markt. Die Easytrust SAS wurde mit dem Ziel erworben, die bestehende Marktposition im Oracle Software Asset Management-Markt zu stärken und durch die Bündelung der Aktivitäten mit der Aspera GmbH entsprechende Synergien bei beiden Gesellschaften zu heben und letztendlich ein umfangreiches Lösungs-Portfolio aus einer Hand anzubieten. Über die EASYTRUST wurde durch den Erwerb von 100% der Anteile Beherrschung erlangt. Die EASYTRUST wird bei USU dem Segment "Produktgeschäft" zugeordnet.
EASYTRUST ist ein hochspezialisierter Software-Hersteller im Bereich der automatischen Erkennung und Analyse von Hard- und Software in komplexen Infrastrukturen. Die Lösungen von EASYTRUST gewährleisten, dass jederzeit aktuelle, vollständige und nachvollziehbare Informationen über die IT-Landschaft bereitstehen. Schwerpunkte sind die Erkennung von Soft- und Hardware im Umfeld großer Rechenzentren. Darüber hinaus bietet EASYTRUST FOR ORACLE eine automatische, vom Hersteller verifizierte Vermessung und Optimierung von Oracle-Produkten. Damit liefert EASYTRUST wichtige Daten für das Lizenzmanagement der USU-Tochter Aspera, die damit ihre Marktposition als weltweit einziger One-Stop Full-Service Provider für Lizenzmanagement untermauert.
EASYTRUST wurde im Jahr 2010 gegründet und beschäftigt aktuell 29 Mitarbeiter. Zum namhaften Kundenkreis gehören Unternehmen wie YVES ROCHER, SAFRAN oder CANAL+.
Laut Kaufvertrag wurde der vollständige Kaufpreis i. H. v. TEUR 4.750 unmittelbar und in voller Höhe auf das Konto des Verkäufers überweisen. Es existieren somit keine bedingten Kaufpreisbestandteile.
Die anschaffungsbezogenen Kosten für Berater und Rechtsanwälte beliefen sich auf TEUR 199. Sie wurden von der übertragenen Gegenleistung ausgenommen, als Aufwand des Geschäftsjahres erfasst und innerhalb der Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Der Unterschiedsbetrag, der aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und den Zeitwerten der bislang identifizierten erworbenen Vermögenswerte und Schulden resultiert, beträgt TEUR 4.710 und wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.
Nachfolgend wird die Ermittlung des vorläufigen Geschäfts- oder Firmenwertes im Überblick dargestellt:
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| in TEUR | Beizulegende Zeitwerte |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 2.953 |
| Sachanlagen | 6 |
| Finanzanlagen | 30 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 141 |
| Sonstige Vermögenswerte | 263 |
| Liquide Mittel | 344 |
| Latente Steuerschulden | -984 |
| Rückstellungen | -455 |
| Verbindlichkeiten | -1.250 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | -1.008 |
| 40 | |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 4.710 |
| Kaufpreis (Barwert) | 4.750 |
Der Nettoabfluss von Zahlungsmitteln aus dem Erwerb errechnet sich aus dem Kaufpreis von TEUR 4.750 abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von insgesamt TEUR 344 und beläuft sich auf TEUR 4.406.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen fällige Bruttobeträge in Höhe von TEUR 141, wovon zum Erwerbszeitpunkt TEURO als voraussichtlich uneinbringlich eingeschätzt werden.
Aus dem Erwerb der Easytrust SAS ist ein Geschäfts- oder Firmenwert entstanden, weil die gezahlte Gegenleistung Beträge für die Vorteile aus den erwarteten Synergien, Umsatzwachstum, künftiges Entwicklungspotential und bestehende Arbeitskräfte enthält. Die Vorteile werden nicht getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.
Der erworbene Geschäfts- oder Firmenzweck ist nicht für Steuerzwecke abzugsfähig.
Die im Rahmen der vorläufigen Kaufpreisallokation zusätzlich identifizierten, steuerlich nicht abzugsfähigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2.953 teilen sich wie folgt auf:
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| Geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer | ||
|---|---|---|
| TEUR | Jahre | |
| --- | --- | --- |
| Kundenbeziehungen | 245 | 10 |
| Software | 2.621 | 10 |
| Auftragsbestand | 7 | 0,5 |
| Wartungsverträge | 80 | 1 |
| 2.953 |
Zur Bewertung der Immateriellen Vermögenswerte "Kundenbeziehungen" und "Auftragsbestand" wurde die Residualwertmethode angewendet. Für "Software" wurde das Lizenzpreisanalogieverfahren angewendet.
Mit Wirkung zum 19. September 2017 wurde die EASYTRUST SAS in USU SAS umbenannt.
Im Konzernumsatz sind Umsatzerlöse der Easytrust SAS in Höhe von TEUR 1.962 enthalten. Der Ergebnisbeitrag der Easytrust belief sich im Berichtsjahr auf TEUR 1.434.
Wäre der Unternehmenszusammenschluss am 01.01.2017 erfolgt, hätte der Konzernumsatz der USU Software AG TEUR 84.946 und der Konzernjahresüberschuss TEUR 2.616 betragen. Bei der Bestimmung der Angaben auf den Konzernumsatz und den Konzernjahresüberschuss, unter dieser Annahme, hat der Vorstand der USU Software AG die Abschreibungen aus dem Erwerb der immateriellen Vermögenswerte zum 01.01.2017 und die Abschreibungen der erworbenen beizulegenden Zeitwerte des Sachanlagevermögens zum 01.01.2017 zwischen dem Zeitraum 01.01.2017 bis 03.05.2017 berücksichtigt. Gemäß der Einschätzung des Vorstands der USU AG lassen diese Angaben eine ungefähre Beurteilung der Ertragskraft der USU AG nach der Akquisition der Easytrust SAS zu und stellen einen Vergleichsmaßstab für künftige Perioden dar.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ
10. Immaterielle Vermögenswerte
Hinsichtlich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlage 3A und 3B). Die Anlagen 3A und 3B sind integraler Bestandteil des Konzernanhangs.
Der Buchwert der Kundenliste beinhaltet im Rahmen des Erwerbs der unitB und der EASYTRUST SAS identifizierte vertragliche Kundenbeziehungen im Bereich der Beratungsleistungen. Der Zugang in Höhe von TEUR 1.317 entfällt in Höhe von TEUR 1.072 auf den Erwerb der unitB und in Höhe von TEUR 245 auf den Erwerb der EASYTRUST SAS.
Die ökonomischen Restnutzungsdauern wurden unter Berücksichtigung der Fluktuationsrate der Kunden für die Kundenbeziehungen aus dem Bereich der unitB mit 6 Jahren und für die Kundenbeziehungen aus dem Bereich der EASYTRUST SAS mit 10 Jahren angesetzt.
In den immateriellen Vermögenswerten sind Namens- und Markenrechte in Höhe von TEUR 2.011 ausgewiesen, die sich wie folgt auf die ZGEs verteilen:
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| ZGE | 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|---|---|---|
| USU AG/Omega (Produktgeschäft) | 445 | 445 |
| USU AG (Servicegeschäft) | 85 | 85 |
| LeuTek (Produktgeschäft) | 829 | 829 |
| Aspera (Produktgeschäft) | 652 | 652 |
| 2.011 | 2.011 |
Aus wirtschaftlicher Sicht ist derzeit ein Ende des Nutzungszeitraumes der Marken nicht erkennbar.
Da die Namens- und Markenrechte in den Buchwerten der ZGEs der Gruppe enthalten sind, ist die jährliche Prüfung auf Wertminderungsbedarf im Rahmen der jeweiligen Wertminderungsprüfungen für die Geschäfts- oder Firmenwerte abgedeckt. Wir verweisen hierzu auf Konzernanhangsangabe 11.
Die Namens- und Markenrechte betreffen sowohl das Segment "Produktgeschäft" als auch das Segment "Servicegeschäft" (bezüglich der Segmentaufteilung siehe Konzernanhangsangabe G).
Soweit Abschreibungen aufgrund vorgenommener Wertminderungsprüfungen durchgeführt werden, werden diese in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen.
Die erworbene Software wurde im Rahmen des Kaufs der EASYTRUST SAS in Höhe von TEUR 2.621 erworben.
11. Geschäfts- oder Firmenwerte
Die Geschäfts- oder Firmenwerte beinhalten ausschließlich Beträge aus der Kapitalkonsolidierung. Durch Vergleich der Buchwerte einer ZGE, einschließlich der jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte, mit den höheren Werten aus Nutzungswerten beizulegenden und Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten der jeweiligen ZGE werden die Geschäfts- oder Firmenwerte auf Wertminderung geprüft.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Gruppe resultieren aus den Akquisitionen der USU AG, der Omega, der LeuTek, der Aspera, der BIG, der unitB Technology GmbH und der USU SAS (vormals EASYTRUST SAS).
Der Zugang bei den Geschäfts- oder Firmenwerten resultiert in Höhe von TEUR 4.710 aus dem Erwerb der EASYTRUST SAS und in Höhe von TEUR 1.697 aus dem Erwerb der unitB.
Aufgrund der starken Verzahnung des operativen Geschäfts der USU AG mit der Omega ist die Omega in die ZGE USU AG (Produktgeschäft) integriert. Somit bestehen im Konzern die ZGEs Aspera, LeuTek, USU AG - Produktgeschäft und USU AG - Servicegeschäft, die BIG, die unitB Technology GmbH und die USU SAS.
Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten einer ZGE wird durch den Barwert der künftigen Cash-Flows bestimmt. Die Berechnung erfolgt mittels einer Discounted-Cash-Flow-Methode der Stufe 3 nach IAS 36.134e in Verbindung mit IFRS 13, bei der die aus der ZGE erwarteten Zahlungen abgezinst werden. Diese basieren dabei auf dem vom Aufsichtsrat genehmigten Finanzplan für das folgende Geschäftsjahr und der darauf aufsetzenden Mittelfristplanung durch den Vorstand. Der Planungszeitraum für den Finanzplan und die Mittelfristplanung beträgt insgesamt drei Jahre.
Der Finanzplan wird detailliert über die vom Management der Gruppe erwarteten Umsatzerlöse und der damit verbundenen Mittelzuflüsse abgeleitet. Die geplanten Umsatzerlöse definieren die notwendige Beraterkapazität und die damit verbundenen Mittelabflüsse. Dabei werden neben Erfahrungswerten auch externe Marktdaten zur Planung der Umsatzerlöse herangezogen. Auszahlungen in Verbindung mit fixen Kosten werden auf Basis von Erfahrungswerten fortgeschrieben. Die wesentlichen werttreibenden Faktoren der Planung sind die geplanten Umsatzerlöse und die darauf bezogene EBIT-Marge. Die EBIT-Marge wird insbesondere durch die geplanten Lizenzumsatzerlöse aus eigenen Softwareprodukten bestimmt. Ferner sind in der EBIT-Marge zukünftige Gehaltssteigerungen und steigende Aufwendungen für freie Mitarbeiter berücksichtigt.
Der Planung liegen folgende Wachstumsraten der Umsatzerlöse zugrunde:
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| 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|
| USU AG/Omega (Produktgeschäft) | 9,9% | 11,8% | 9,1% |
| USU AG (Servicegeschäft) | 3,3% | 4,3% | 4,8% |
| unitB Technology (Servicegeschäft) | 15,1% | 9,8% | 9,7% |
| LeuTek (Produktgeschäft) | 1,3% | 3,8% | 4,8% |
| Aspera (Produktgeschäft) | 25,3% | 16,9% | 17,3% |
| BIG (Produktgeschäft) | -15,8% | 21,6% | 12,5% |
| USU SAS (Produktgeschäft) | 254,8% | 24,3% | 42,6% |
Anschließend an die Mittelfristplanung wird vom Management mit einer ewigen Rente geplant, für die ein jährliches Wachstum von 1,0% (2016: 1,0%) unterstellt wird.
Der jeweilige gewichtete Abzinsungssatz setzt sich zusammen aus einem risikolosen Basiszinssatz und einer Marktrisikoprämie, die mit der Risikostruktur der Gruppe sowie der ZGE gewichtet wird.
Die nachfolgende Tabelle erläutert, wie sich die Geschäfts- oder Firmenwerte auf die ZGEs verteilen:
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| ZGE | 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|---|---|---|
| USU AG/Omega (Produktgeschäft) | 12.869 | 12.868 |
| USU AG (Servicegeschäft) | 2. 322 | 2.322 |
| LeuTek (Produktgeschäft) | 10.448 | 10.448 |
| unitB Technology (Servicegeschäft) | 1.697 | 0 |
| Aspera (Produktgeschäft) | 7.773 | 7.773 |
| BIG (Produktgeschäft) | 1.364 | 2.164 |
| USU SAS (Produktgeschäft) | 4.710 | 0 |
| 41.183 | 35.575 |
Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitstests wurde für die ZGE BIG ein Abschreibungsbedarf in Höhe von TEUR 800 auf den erzielbaren Betrag ermittelt. Die Buchwerte der übrigen ZGE waren geringer als deren erzielbare Beträge, somit war für diese keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu erfassen.
Die Veränderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte nach Berichtseinheiten in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 sind nachfolgend dargestellt.
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| in TEUR | Produktgeschäft | Servicegeschäft | Konzern |
|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2016 | 33.253 | 2. 322 | 35.575 |
| Veränderung in 2016 | 0 | 0 | 0 |
| Stand zum 31. Dezember 2016 | 33.253 | 2. 322 | 35.575 |
| Veränderung in 2017 | 3.910 | 1.698 | 5.608 |
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 37.163 | 4.019 | 41.183 |
Die Veränderungen in 2017 resultieren aus den Erwerben der Tochtergesellschaften unitB (TEUR 1.697) und der EASYTRUST SAS (TEUR 4.710) sowie aus der Goodwillabschreibung der BiG (-TEUR 800).
Die nachfolgende Tabelle erläutert die Sensitivität einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte von bestimmten Kernannahmen:
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| Zusätzliche außerplanmäßige Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes bei | Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um 1 %-Punkt | Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um 1,5%-Punkte |
|---|---|---|
| USU AG/Omega (Produktgeschäft) | 0 | 0 |
| USU AG (Servicegeschäft) | 0 | 0 |
| unitB Technology (Servicegeschäft) | 0 | 0 |
| LeuTek (Produktgeschäft) | 0 | 0 |
| Aspera (Produktgeschäft) | 0 | 0 |
| BIG (Produktgeschäft) | TEUR 1.108 | TEUR 1.237 |
| USU SAS (Produktgeschäft) | 0 | 0 |
Im Hinblick auf die Bestimmung der erzielbaren Beträge der ZGEs würde eine Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um 1 bzw. 1,5%-Punkte lediglich bei der ZGE BIG dazu führen, dass die Buchwerte die erzielbaren Beträge übersteigen.
Eine Verringerung der geplanten Umsatzerlöse um 10% p.a bei gleichbleibender EBIT Rate würde bei der ZGE BIG zu einem Impairmentbedarf von TEUR 124 führen. Bei allen anderen ZGEs würde sich kein Wertberichtigungsbedarf ergeben.
12. Sachanlagen
Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen betrug im Geschäftsjahr 2017 TEUR 1.169 (2016: TEUR 1.043). Im Bereich des Sachanlagevermögens existieren keine Beschränkungen von Verfügungsrechten oder als Sicherheit verpfändete Gegenstände.
Hinsichtlich der Gliederung des Sachanlagevermögens verweisen wir auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlagen 3A und 3B).
13. Finanzielle Vermögenswerte
Unter den übrigen finanziellen Vermögenswerten sind Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 687 (2016: TEUR 681) ausgewiesen, bei denen die Versorgungsberechtigten keinen Zugriff auf die Versicherung haben.
14. Vorräte
Die Vorräte in Höhe von TEUR 511 (2016: TEUR 529) beinhalten im Wesentlichen Softwarelizenzen fremder Anbieter sowie EDV-Hardware. Da sich zum Bilanzstichtag keine Bestandsrisiken ergaben, waren Wertabschläge nicht notwendig.
15. Noch nicht abgerechnete Leistungen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die insgesamt zum 31. Dezember 2017 und 2016 ausgewiesenen noch nicht abgerechneten Leistungen und die damit verbundenen in Rechnung gestellten Beträge:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Angefallene Kosten zzgl. Ergebnisse nicht abgerechneter Projekte | 7.586 | 9.798 |
| davon aus Dienstleistungsverträgen gemäß IAS 18 | 5.148 | 5.660 |
| davon aus Fertigungsaufträgen gemäß IAS 11 | 2.438 | 4.138 |
| abzgl. erhaltener Beträge aus gestellten Abschlagsrechnungen | -6.298 | -7.691 |
| Saldo | 1.288 | 2.107 |
| davon: noch nicht abgerechnete Leistungen | 3.468 | 3.862 |
| davon: Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen | -2.180 | -1.755 |
Aus Fertigungsaufträgen gemäß IAS 11 wurden im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 5.977 (2016: TEUR 5.278) erzielt.
16. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel nicht verzinslich und kurzfristig fällig. Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 17.611 | 14.519 |
| Wertberichtigung zum 1. Januar | -329 | -348 |
| Verbrauch/Inanspruchnahme des Geschäftsjahres | 119 | 6 |
| Aufwandswirksame Zuführung | -13 | -33 |
| Auflösung | 55 | 46 |
| Wertberichtigung zum 31. Dezember | -168 | -329 |
| 17.443 | 14.190 |
Zum 31. Dezember 2017 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von TEUR 707 (2016: TEUR 734) wertberichtigt. Hiervon waren TEUR 401 bis zu 90 Tage überfällig, TEUR 101 über 90 Tage sowie TEUR 206 über 360 Tage überfällig.
Bei den überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen liegen keine Anzeichen vor, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Forderungen, deren Fälligkeit neu verhandelt wurde und die ansonsten Wert zu berichtigen gewesen wären, lagen weder am Abschlussstichtag noch im Vorjahr vor.
17. Forderungen aus Ertragsteuern
Die Forderungen aus Ertragsteuern betreffen Überzahlungen von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie von Gewerbesteuer.
18. Finanzielle Vermögenswerte
In den finanziellen Vermögenswerten sind enthalten geleistete Anzahlungen in Höhe von TEUR 185 (2016: TEUR 573). Darüber hinaus sind sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 1.094 (2016: TEUR 260) enthalten. Die sonstigen Forderungen bestehen in Höhe von TEUR 750 aus auf einem Treuhandkonto hinterlegten Zahlungen in Zusammenhang mit dem Erwerb der unitB.
19. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Messekosten sowie abgegrenzte Aufwendungen aus Wartungsverträgen.
20. Wertpapiere
Die unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Wertpapiere betreffen zur Veräußerung verfügbare börsennotierte Industrieanleihen mit hohem Bonitätsrating und stellen sich wie folgt dar:
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| Jahr | Anschaffungskosten TEUR |
Unrealisierte Gewinne TEUR |
Unrealisierte Verluste TEUR |
Marktwert TEUR |
|---|---|---|---|---|
| 2016 | 3.014 | 0 | 0 | 3.014 |
| 2017 | 3.014 | 18 | 0 | 3.032 |
21. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Fest- und Tagesgelder | 5.483 | 9.634 |
| Sichteinlagen | 7.229 | 10.528 |
| Kassenbestand | 3 | 4 |
| 12.715 | 20.166 |
22. Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung in Anlage 5 dargestellt.
22.1 Grundkapital und Aktien
Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2017 wie im Vorjahr auf TEUR 10.524 und ist eingeteilt in 10.523.770 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ("Stückaktien") mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von jeweils EUR 1,00.
22.2 Genehmigtes Kapital
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017"). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/ oder wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt - und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien - und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert wurden sowie um den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 in sinngemäßer Anwendung von §186 Abs. 3 Satz 4 AktG aus-gegeben worden sind.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen - auch zum Aktientausch - sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, auszuschließen.
Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach §53 Abs. 1 Satz 1 oder §53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017, einschließlich des weiteren Inhalts der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.
22.3 Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung aus den Jahren 2000 und 2004 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf TEUR378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2017 waren keine Optionsrechte ausstehend.
22.4 Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die USU Software AG und beträgt zum Stichtag unverändert TEUR 52.792.
22.5 Gesetzliche Rücklage
Die gesetzliche Rücklage wurde gemäß § 150 Abs. 1 AktG gebildet und betrifft ausschließlich die USU AG.
22.6 Übrige Bestandteile des Eigenkapitals
Bezüglich der Zusammensetzung des kumulierten sonstigen Eigenkapitals bzw. des Bilanzverlusts wird auf den Eigenkapitalspiegel in Anlage 5 und auf die Gesamtergebnisrechnung in Anlage 2 verwiesen.
22.7 Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte (zugleich mangels Verwässerungseffekt auch das verwässerte) Ergebnis je Aktie für die einzelnen Perioden wird entsprechend IAS 33 durch Division des Konzernergebnisses durch die Anzahl der im Jahresdurchschnitt sich im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt.
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Auf die Aktionäre der USU Software AG entfallendes Konzernergebnis: in TEUR | 3.367 | 6.784 |
| Anzahl der Aktien im Jahresdurchschnitt: in Stück | 10.523.770 | 10.523.770 |
| Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie: in EUR | 0,32 | 0,64 |
Die Anzahl der sich an den jeweiligen Bilanzstichtagen im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt sich wie folgt:
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| 2017 Stück | 2016 Stück | |
|---|---|---|
| Zahl der Aktien zum 1. Januar | 10.523.770 | 10.523.770 |
| Zahl der Aktien zum 31. Dezember | 10.523.770 | 10.523.770 |
22.8 Gewinnverwendung
Die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 der USU Software AG erfolgte durch die ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2017. Die Hauptversammlung hat dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, so dass ab dem 7. Juli 2017 eine Dividende von EUR 0,40 für die 10.523.770 dividendenberechtigten Stückaktien (TEUR 4.209) ausgeschüttet wurde.
Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 schlägt der Vorstand vor, aus dem Bilanzgewinn der USU Software AG zum 31. Dezember 2017 eine Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien (TEUR 4.209) auszuschütten.
23. Finanzielle Verbindlichkeiten
In den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ist eine Put Option über den Verkauf von 2,63 % der Anteile an der USU SAS enthalten.
24. Pensionsrückstellungen
Zum einen bestehen für die Gruppe Versorgungszusagen gegenüber Mitarbeitern der LeuTek, die für die Begünstigten eine Einmalzahlung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsehen. Zum anderen unterhält die USU AG einen Pensionsplan für einen ehemaligen Vorstand und jetziges Aufsichtsratsmitglied. Dieser leistungsorientierte Pensionsplan ("Defined Benefit Plan") garantiert dem Begünstigten eine lebenslang zahlbare monatliche Altersrente.
Die Pensionsrückstellungen sind nach der sogenannten "Projected Unit Credit Method" gemäß IAS 19 ermittelt worden. Dabei sind die künftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet worden. Die Berechnungen erfolgten mit den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 2,05% (2016: 1,90%). Im Falle des Pensionsplans wird außerdem unverändert zum Vorjahr eine Erhöhung der späteren Rentenbeträge von 1 % während der Anwartschaftsphase sowie von 2% ab Rentenzahlungsbeginn zugrunde gelegt. Da es sich bei den Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern um Einmalzahlungen handelt, wird ein Rententrend von 0% angesetzt. Im Falle der Versorgungszusage gegenüber Mitarbeitern wurde die Fluktuationswahrscheinlichkeit wie im Vorjahr altersabhängig individuell berücksichtigt. Im Falle des Pensionsplanes wurde eine Fluktuationsrate von 0% (2016: 0%) berücksichtigt. Aus dem Planvermögen wird eine jährliche Verzinsung von durchschnittlich 2,05% (2016: 1,90%) erwartet. Das Management stützt sich dabei auf historische Ertragsreihen und Marktvorhersagen von Analysten.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral mit dem Bilanzverlust verrechnet. Bewertungsstichtag für die Pensionsverpflichtung ist der 31. Dezember 2017.
Zum 31. Dezember 2017 hat die Gesellschaft mit versicherungsmathematischen Verlusten saldierte versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von insgesamt (kumuliert) TEUR -1.790 (vor Steuern) mit dem Bilanzverlust verrechnet.
Es ist Geschäftspolitik der Gesellschaft, Beträge bei Versicherungsgesellschaften anzulegen, um den versicherungsmathematischen Barwert der Pensionsverpflichtung abzudecken. Rückdeckungsversicherungen, soweit diese an die Berechtigten verpfändet worden sind, wurden als qualifiziertes Planvermögen identifiziert.
In den nachfolgenden Übersichten sind die jeweiligen Entwicklungen der Pensionsverpflichtung und des Planvermögens dargestellt.
Entwicklung der Pensionsverpflichtung:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Berichtsjahres | 4.057 | 3.648 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 138 | 42 |
| Zinsaufwand | 76 | 88 |
| Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus | ||
| - demografischen Annahmen | 0 | 0 |
| - finanziellen Annahmen | -227 | 279 |
| - erfahrungsbedingter Anpassung | 0 | 0 |
| Anwartschaftsbarwert am Ende des Berichtsjahres | 4.044 | 4.057 |
Entwicklung des Planvermögens:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zu Beginn des Berichtsjahres | 1.791 | 1.740 |
| Erträge des Planvermögens (Zinsertrag) | 28 | 34 |
| Einzahlungen in das Planvermögen (Arbeitgeber) | 19 | 23 |
| Abschreibungen des Planvermögens | 0 | 0 |
| Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus | ||
| - demografischen Annahmen | 0 | 0 |
| - finanziellen Annahmen | 3 | -6 |
| - erfahrungsbedingter Berichtigung | 0 | 0 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Ende des Berichtsjahres | 1.841 | 1.791 |
Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtung:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtung | 4.044 | 4.057 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 1.841 | 1.791 |
| Bilanzierte Verpflichtung | 2.203 | 2.266 |
Nennenswerte erfahrungsbedingte Anpassungen auf die Pensionsverpflichtung und auf das Planvermögen waren nicht zu verzeichnen. Die Arbeitgeberbeiträge in das Planvermögen werden für das Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 38 geschätzt.
Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | -138 | -42 |
| Zinsaufwand | -76 | -88 |
| Erträge des Planvermögens (Zinsertrag) | 28 | 34 |
| Abschreibungen des Planvermögens | 0 | 0 |
| -187 | -96 |
Sowohl der aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung sich ergebende Zinsaufwand als auch die Erträge aus dem Planvermögen wurden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst. Der laufende Dienstzeitaufwand wird innerhalb des betrieblichen Aufwandes ausgewiesen.
Sensitivitätsanalyse:
Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit nachstehenden Beträgen beeinflusst.
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| 31. Dezember 2017 Effekt in TEUR |
Erhöhung der leistungsorientierten Verpflichtung TEUR |
Minderung der leistungsorientierten Verpflichtung TEUR |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz (1 % Veränderung) | 570 | -468 |
| Künftige Pensionsentwicklung (1 % Veränderung) | 429 | -353 |
Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cash-Flows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen.
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensions-Verpflichtung betrug rd. 16 Jahre zum 31.12.2017.
Für die zum Bilanzstichtag bestehenden leistungsorientierten Versorgungszusagen werden für die nächsten zehn Jahre folgende Netto-Pensionszahlungen unter Berücksichtigung der Deckung durch Rückdeckungsversicherungen prognostiziert:
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| Geschäftsjahr zum 31.12. | Erwartete Leistungszahlungen TEUR |
|---|---|
| 2018 - 2022 | 0 |
| 2023 - 2027 | 49 |
Bei der Konzerngesellschaft USU AG wurde für die Vorstandsmitglieder eine Versorgungszusage abgegeben. Die Versorgungszusage wird von einer Versicherung erfüllt. Bei diesen beitragsorientierten Pensionsplänen geht die Gruppe über die Entrichtung von Beitragszahlungen an die Versicherung keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen betrug im Geschäftsjahr insgesamt TEUR 52 (2016: TEUR 60).
Als beitragsorientierter Versorgungsplan wird darüber hinaus die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland angesehen. Der für die gesetzliche Rentenversicherung erfasste Aufwand beträgt dabei TEUR 2.628 (2016: TEU 1.886). Davon entfielen auf Vorstandsmitglieder TEUR 33 (2016: TEUR 38).
25. Ertragsteuerschulden
Die Ertragsteuerschulden in Höhe von TEUR 1.266 (2016: TEUR 529) resultieren im Wesentlichen aus der Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer für die USU AG (TEUR 1.206). Der Anstieg begründet sich durch das gute Jahresergebnis und dem Verbrauch der Verlustvorträge bei der Konzerngesellschaft.
26. Finanzielle Verbindlichkeiten
Die zum 31.12.2017 ausgewiesenen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 750, die sich aus dem Erwerb der unitB zum 1.1.2017 ergaben.
27. Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich
Die Verbindlichkeiten im Personal- und Sozialbereich haben insgesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Urlaub und variable Vergütung | 6.117 | 5.220 |
| Übrige Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 1.304 | 988 |
| 7.421 | 6.208 |
28. Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten beinhalten die folgenden Positionen:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Übrige Verbindlichkeiten | 2.278 | 1.017 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.084 | 645 |
| 3.362 | 1.662 |
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen sowie sonstige erkennbare Einzelrisiken mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten mit im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer.
29. Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen
Die Position resultiert einerseits aus Anzahlungen, die auf Einzelvertragsebene betrachtet, die erbrachten Leistungen übersteigen. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Erläuterungen zu den noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen (Konzernanhangsangabe 15). Andererseits sind in dieser Position auch erhaltene Anzahlungen für Bestellungen von Lizenzen enthalten.
30. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben insgesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und beinhalten in diesem Jahr TEUR 736 (2016: TEUR 493) Verbindlichkeiten für ausstehende Eingangsrechnungen.
31. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
Aus den nachfolgenden Tabellen sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen der Kategorisierung von Finanzinstrumenten nach IAS 32/39, der Klassifizierung der Finanzinstrumente nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich. Die Klassenbildung nach IFRS 7 entspricht bei der Gesellschaft den Kategorien von Finanzinstrumenten nach IAS 32/39. Des Weiteren werden die beizulegenden Zeitwerte (Fair Value) gegenübergestellt, die bei der Gesellschaft sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr mit den entsprechenden Buchwerten übereinstimmen.
Gemäß IFRS 13 ist der Fair Value als Preis definiert, den man im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Dabei ist eine Fair Value-Hierarchie mit drei Bewertungsstufen zu unterscheiden, welche sich danach richten, ob der Fair Value von Finanzinstrumenten auf Grundlage von veröffentlichten notierten Marktpreisen (Hierarchiestufe 1), auf Basis von Ableitungen aus veröffentlichten notierten Marktpreisen (Hierarchiestufe 2) oder nicht beobachtbaren Parametern (Hierarchiestufe 3) ermittelt worden ist. Die USU Software AG verfügt aufgrund der zwischenzeitlich bezahlten Kaufpreisverbindlichkeit derzeit über keine Finanzinstrumente der Hierarchiestufe 2 und 3.
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| in TEUR zum 31.12.2017 | IAS 39- Kategorie bzw. IFRS 7-Klasse | Wertansatz Bilanz nach IAS 39 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair Value erfolgsneutral | Fair Value erfolgswirksam | Fair Value | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Noch nicht abgerechnete Leistungen | IAS 11 | 3.468 | 3.468 | 0 | 0 | 3.468 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | K+F1) | 17.443 | 17.443 | 0 | 0 | 17.443 |
| finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) | K+F | 1.279 | 1.279 | 0 | 0 | 1.279 |
| Wertpapiere | zVv3) | 3.014 | 0 | 3.014 | 0 | 3.014 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | K+F | 12.715 | 12.715 | 0 | 0 | 12.715 |
| Aggregiert nach Klassen/Kategorien | ||||||
| Kredite und Forderungen | K+F | 31.437 | 31.437 | 0 | 0 | 31.437 |
| Noch nicht abgerechnete Leistungen | IAS 11 | 3.468 | 3.468 | 0 | 0 | 3.468 |
| zur Veräußerung verfügbar | zVv3) | 3.014 | 0 | 3.014 | 0 | 3.014 |
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| in TEUR zum 31.12.2017 | IAS 39- Kategorie bzw. IFRS 7-Klasse | Wertansatz Bilanz nach IAS 39 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair Value erfolgsneutral | Fair Value erfolgswirksam | Fair Value | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | fortgef. AK2) | 3.567 | 3.567 | 0 | 0 | 3.567 |
| Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen | fortgef. AK/IAS 11 | 7.457 | 7.457 | 0 | 0 | 7.457 |
| Aggregiert nach Klassen/Kategorien | ||||||
| bewertet zu fortgef. AK | fortgef. AK/IAS 11 | 11.024 | 11.024 | 0 | 0 | 11.024 |
1) K+F: Kredite und Forderungen
2) fortgef. AK: fortgeführte Anschaffungskosten
3) zVv: zur Veräußerung verfügbar (Hierarchiestufe 1)
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| in TEUR zum 31.12.2016 | IAS 39- Kategorie bzw. IFRS 7-Klasse | Wertansatz Bilanz nach IAS 39 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair Value erfolgsneutral | Fair Value erfolgswirksam | Fair Value | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Noch nicht abgerechnete Leistungen | IAS 11 | 3.862 | 3.862 | 0 | 0 | 3.862 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | K+F1) | 14.190 | 14.190 | 0 | 0 | 14.190 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | K+F | 833 | 833 | 0 | 0 | 833 |
| Wertpapiere | zVv4) | 3.014 | 0 | 3.014 | 0 | 3.014 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | K+F | 20.166 | 20.166 | 0 | 0 | 20.166 |
| Aggregiert nach Klassen/ Kategorien | ||||||
| Kredite und Forderungen | K+F | 35.189 | 35.189 | 0 | 0 | 35.189 |
| Noch nicht abgerechnete Leistungen | IAS 11 | 3.862 | 3.862 | 0 | 0 | 3.862 |
| zur Veräußerung verfügbar | zVv | 3.014 | 0 | 3.014 | 0 | 3.014 |
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| in TEUR zum 31.12.2016 | IAS 39- Kategorie bzw. IFRS 7-Klasse | Wertansatz Bilanz nach IAS 39 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair Value erfolgsneutral | Fair Value erfolgswirksam | Fair Value | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | fortgef. AK2) | 2.343 | 2.343 | 0 | 0 | 2.343 |
| Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen | fortgef. AK/IAS 11 | 9.287 | 9.287 | 0 | 0 | 9.287 |
| Aggregiert nach Klassen/ Kategorien | ||||||
| bewertet zu fortgef. AK | fortgef. AK/IAS 11 | 11.630 | 11.630 | 0 | 0 | 11.630 |
1) K+F: Kredite und Forderungen
2) fortgef. AK: fortgeführte Anschaffungskosten
3) EZBZWB: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Hierarchiestufe 3)
4) zVv: zur Veräußerung verfügbar (Hierarchiestufe 1)
Kassenbestand und Bankguthaben, noch nicht abgerechnete unfertige Leistungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen, kurzfristige Ausleihungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Gleiches gilt für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und für die übrigen Verbindlichkeiten.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten entsprechend den IAS 39-Kategorien dargestellt:
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| in TEUR | aus Zinsen | aus Folgebewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| zum Fair Value | Wertberichtigung | Zuschreibung | Aufzinsung | aus Währungsumrechnung | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten der Kategorie | ||||||
| Kredite und Forderungen | 30 | 0 | 0 | 18 | 0 | -92 |
| zur Veräußerung verfügbar | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 30 | 0 | 0 | 18 | 0 | -92 |
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| in TEUR | aus Abgang | Nettoergebnis | |
|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten der Kategorie | |||
| Kredite und Forderungen | 0 | -44 | 33 |
| zur Veräußerung verfügbar | 0 | 0 | 0 |
| finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0 | 0 | 0 |
| finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 211 | 211 | 135 |
| Summe | 211 | 167 | 168 |
Die Zinsen aus Finanzinstrumenten der Kategorie Kredite und Forderungen sowie die übrigen Komponenten des Nettoergebnisses werden im Finanzergebnis erfasst (siehe dazu Konzernanhangsangabe 41 und 42). Davon ausgenommen sind die Wertberichtigungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter den Vertriebskosten ausgewiesen werden.
Im Rahmen der erfolgsneutralen Erfassung der Wertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2017 Bewertungsgewinne von TEUR 0 (2016: TEUR 0) im Eigenkapital erfasst. Von den im Eigenkapital erfassten Beträgen wurden im Geschäftsjahr 2017 Verluste von insgesamt TEUR 0 (2016: Verluste von TEUR 0) in die Gewinn- und Verlustrechnung transferiert.
Erträge und Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenso wie im Vorjahr nur in unwesentlichem Umfang angefallen.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Wertminderungsaufwendungen für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten zusammenfassend dargestellt:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Wertminderungsaufwand erfasst in der Kategorie Kredite und Forderungen | 0 | -33 |
32. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen die Umsatzabgrenzung von Wartungs- und Serviceverträgen für Software, für die die Rechnungsstellung im Berichtszeitraum erfolgte.
33. Latente Steuern
Aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung in den vergangenen Jahren sowie aufgrund der positiven Ergebnisplanung für die Planjahre 2018 bis 2020 werden bei der USU Software AG aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge des Organkreises in Höhe der passiven latenten Steuern des steuerlichen Organkreises sowie für künftige Planergebnisse gebildet. Dabei wurde die Höhe der Aktivierung auf Basis der vom Aufsichtsrat genehmigten Planergebnisse der USU Software AG für drei Planjahre ermittelt. Passive latente Steuern werden mit den aktiven latenten Steuern auf Organkreisebene saldiert.
Aktive und passive latente Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzposten:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
Ergebniswirksame Veränderung 2017 TEUR |
Erfolgsneutrale Veränderung 2017 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern: | ||||
| Rückstellungen | 456 | 566 | 161 | -271 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 33 | -33 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 533 | 607 | -74 | |
| Sachanlagen | 8 | 9 | -1 | |
| Übrige Vermögensgegenstände | 171 | 0 | 171 | |
| Aus Verlustvorträgen | 5.894 | 5.999 | -105 | |
| Aktive latente Steuern, brutto | 7.062 | 7.214 | 119 | -271 |
| Abzüglich Saldierung | -1.163 | -3.424 | ||
| Aktive latente Steuer, Saldiert | 5.899 | 3.790 | ||
| Passive latente Steuern: | ||||
| Nicht ausgeschüttete Gewinne | 338 | 245 | -93 | |
| Rückstellungen | 1 | 0 | -1 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 2.529 | 1.524 | 428 | -1.433 |
| Unfertige Leistungen | 663 | 1.524 | 861 | |
| Sonstige | 91 | 131 | 40 | |
| Passive latente Steuern, brutto | 3.620 | 3.424 | 1.236 | -1.433 |
| Abzüglich Saldierung | -1.163 | -3.424 | ||
| Passive latente Steuer, Saldiert | 2.457 | 0 | ||
| Saldo | 3.442 | 3.790 | 1.355 | -1.704 |
| Bilanzausweis nach Saldierung: | ||||
| Aktive latente Steuern | 5.899 | 3.790 | ||
| Passive latente Steuern | 2.457 | 0 |
Zum 31. Dezember 2017 werden aktive latente Steuern auf bestehende inländische Verlustvorträge in Höhe von ca. TEUR 16.775 (2016: ca. TEUR 23.211) nicht gebildet, da ein entsprechendes steuerliches Ergebnis in dieser Höhe in nächster Zukunft nicht erwartet wird. Aus dem gleichen Grund wurden auf die ausländischen Verlustvorträge in Höhe von ca. TEUR 3.804 (2016: ca. TEUR 2.798) insgesamt keine aktiven latenten Steuern gebildet. Verlustvorträge für deutsche Ertragsteuern sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, jedoch ist die jährliche Verrechenbarkeit des Verlustvortrages auf Teile des zu versteuernden Einkommens beschränkt.
E. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
34. Umsatzerlöse
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Unternehmensbereichen wird in der Segmentberichterstattung dargestellt (Konzernanhangsangabe G).
Die Umsatzerlöse nach Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Beratung | 44.526 | 39.254 |
| Lizenzen | 15.559 | 12.250 |
| Wartung | 22.275 | 19.515 |
| Sonstiges | 2.001 | 1.082 |
| 84.361 | 72.101 |
35. Herstellungskosten des Umsatzes
Die Herstellungskosten des Umsatzes umfassen folgende Aufwendungen:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personalaufwand | 21.762 | 18.940 |
| Honorare für externe Mitarbeiter | 8.790 | 7.495 |
| Planmäßige Abschreibungen | 586 | 484 |
| Sonstige Aufwendungen | 7.705 | 5.362 |
| 38.843 | 32.281 |
36. Vertriebs- und Marketingaufwendungen
Die Vertriebs- und Marketingaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personalaufwand | 11.547 | 8.338 |
| Planmäßige Abschreibungen | 188 | 150 |
| Sonstige Aufwendungen | 5.493 | 4.860 |
| 17.228 | 13.348 |
37. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personalaufwand | 5.770 | 4.106 |
| Planmäßige Abschreibungen | 301 | 291 |
| Sonstige Aufwendungen | 3.267 | 2.296 |
| 9.338 | 6.693 |
38. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personalaufwand | 10.552 | 8.810 |
| Planmäßige Abschreibungen | 344 | 343 |
| Sonstige Aufwendungen | 2.921 | 2.123 |
| 13.817 | 11.276 |
39. Sonstige betriebliche Erträge
In diesem Posten sind im Wesentlichen Forschungsgelder aus öffentlicher Hand in Höhe von TEUR 691 (2016: TEUR 617), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 22 (2016: TEUR 4), sowie Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 68 (2016: TEUR 34) ausgewiesen. Bei den Zuwendungen aus öffentlicher Hand handelt es sich um Ertragszuschüsse, die korrespondierend zum bezuschussten Aufwand vereinnahmt werden. Die Zuschüsse sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Forderungen aus Ertragszuschüssen werden unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Unerfüllte Bedingungen und andere Erfolgsaussichten liegen nach Angaben des Vorstands nicht vor.
40. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In diesem Posten enthalten ist u.a. die Umsatzsteuer aus geldwerten Vorteilen in Höhe von TEUR 142 (2016: TEUR 131). Darüber hinaus enthält der Posten Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 128 (2016: TEUR 66).
41. Finanzerträge
Die Finanzerträge enthalten folgende Posten:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Zinserträge | 30 | 40 |
| Ertrag aus Währungsdifferenzen von Guthaben bei Kreditinstituten | 36 | 170 |
| Sonstiges | 24 | 62 |
| Finanzerträge | 90 | 272 |
42. Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ertrag aus Währungsdifferenzen von Guthaben bei Kreditinstituten | 128 | 195 |
| Sonstiges | 71 | 66 |
| Finanzaufwendungen | 199 | 261 |
43. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ertragsteuern des Geschäftsjahres | -1.115 | -1.065 |
| Ertragsteuern für Vorjahre | 13 | -39 |
| Latente Steuern | 1.356 | -422 |
| Steueraufwand (-)/Steuerertrag (+) | 254 | -1.526 |
Das Einkommen der Gesellschaft unterliegt im Geschäftsjahr 2017 unverändert zum Vorjahr einem Körperschaftsteuersatz von 15% zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5% auf die Körperschaftsteuer sowie eines effektiven Gewerbesteuersatzes von 12,8%. Der Steuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag und effektivem Gewerbesteuersatz beträgt insgesamt 28,6%. Im Organkreis beläuft sich der Steuersatz auf 30,0 %.
Latente Steuern auf Zwischengewinne werden jeweils mit dem aktuellen bzw. zukünftig geltenden Steuersatz berechnet.
Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der Ertragsteuern unter Anwendung des theoretischen Ertragssteuersatzes des Mutterunternehmens:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 3.113 | 8.310 |
| Theoretischer Steueraufwand 28,6 % (2016: 28,6 %) | -890 | -2.377 |
| Veränderung des theoretischen Steueraufwands aufgrund: | ||
| Auflösung Wertberichtigung auf latente Steuern auf Verlustvorträge/Nutzung bislang nicht aktivierter Verlustvorträge | 1.356 | 935 |
| Periodenfremde Steuernachzahlungen/-erstattungen | -13 | -39 |
| Steuerfreie Erträge/nicht abzugsfähige Aufwendungen | -137 | 92 |
| Abweichung Steuersätze zum Steuersatz des Konzerns | -62 | -137 |
| Steueraufwand (-)/ Steuerertrag (+) | 254 | -1.526 |
44. Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Quartalsdurchschnitt) im Geschäftsjahr betrug:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Beratung und Services | 295 | 239 |
| Forschung und Entwicklung | 194 | 156 |
| Verwaltung und Finanzen | 81 | 60 |
| Vertrieb und Marketing | 90 | 73 |
| 660 | 528 |
Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Gehälter | 43.670 | 34.820 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung | 5.962 | 5.374 |
| 49.632 | 40.194 |
Die Abschreibungen stellen sich wie folgt dar:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 1.646 | 1.441 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen | 1.169 | 1.043 |
| Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | 800 | 0 |
| 3.615 | 2.484 |
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte enthalten Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierten immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 1.397. Hierauf entfallen TEUR 573 auf die im Berichtsjahr erworbenen Gesellschaften unitB und USU SAS. Hinsichtlich der im Berichtsjahr getätigten Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwerte verweisen wir auf Konzernanhangsangabe 11.
F. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Auswirkungen von Akquisitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. Beider erstmaligen Einbeziehung von erworbenen Tochterunternehmen werden nur die tatsächlichen Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung gezeigt. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, abzüglich der Festgeldanlagen mit einer Laufzeit > 3 Monaten (vergleiche Konzernanhangsangabe 48). Investitionen in Wertpapiere erfolgen grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität und weniger unter dem Gesichtspunkt der Liquidität und werden in der Folge nicht im Finanzmittelfonds ausgewiesen.
Die Cash-Flows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt, wogegen der Cash-Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit indirekt aus dem Periodenergebnis abgeleitet wird. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzposten um Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Veränderungen des Konsolidierungskreises berücksichtigt. Infolgedessen können die Veränderungen der betroffenen Bilanzposten nicht in allen Fällen aus der Konzernbilanz abgeleitet werden.
45. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Aus der betrieblichen Tätigkeit heraus erzielte die USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2017 einen positiven Cash-Flow von TEUR 5.171 (2016: TEUR 5.132).
46. Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
Im Berichtszeitraum 2017 werden Nettoausgaben aus Investitionstätigkeit von insgesamt TEUR -8.225 ausgewiesen, nachdem im Geschäftsjahr 2016 die Nettoausgaben aus Investitionstätigkeit noch TEUR -1.181 betragen haben.
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte summierten sich auf TEUR 1.375 (2016: TEUR 1.211) und enthalten im Wesentlichen Auszahlungen für Neu- und Ersatzinvestitionen in Hard- und Software.
47. Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit
Der negative Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit betrifft im Berichtszeitraum die im Geschäftsjahr 2017 erfolgte Dividendenausschüttung an die Aktionäre der USU Software AG in Höhe von TEUR 4.209 (EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien).
48. Finanzmittelfonds
Die nachstehende Tabelle zeigt die Bestandteile der flüssigen Mittel und kurzfristigen Kapitalanlagen (Finanzmittelfonds) auf. Festgeldanlagen mit einer Laufzeit über 3 Monaten sind nicht im Finanzmittelfonds enthalten.
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Fest- und Tagesgelder mit Laufzeit <= 3 Monaten | 5.483 | 9.634 |
| Sichteinlagen | 7.229 | 10.528 |
| Kassenbestand | 3 | 4 |
| 12.715 | 20.166 |
G. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
IFRS 8 verlangt die Angabe von Informationen über die Geschäftssegmente des Konzerns auf Basis des "Management Approach". Danach hat die Einteilung der Berichtssegmente derjenigen für die interne Berichterstattung zu folgen.
USU ist in den zwei Geschäftssegmenten "Produktgeschäft" und "Servicegeschäft" tätig.
Das Leistungsspektrum des Geschäftssegmentes "Produktgeschäft" umfasst diejenigen Aktivitäten, die rund um die USU-Produktpalette in den Märkten für Business Service Management und Knowledge Solutions erbracht werden. Dazu gehören die Produkte und Dienstleistungen um die Themen
| ― | Infrastructure Management (effiziente Verwaltung des IT-Bestandes, von Verträgen und Softwarelizenzen), |
| ― | Service/Change Management (Einhaltung und Formalisierung der IT-Service Prozesse inklusive Beschaffung, Support und Wartung), |
| ― | Finance Management (Transparenz, Planung und Budgetierung sowie verursachergerechte Verrechnung von IT-Kosten und -Leistungen), |
| ― | Process Management (Überwachung, Visualisierung und Steuerung sämtlicher für den IT-Betrieb erforderlicher Systeme und Prozesse) sowie |
| ― | Knowledge Management zur Optimierung wissensintensiver Geschäftsprozesse. |
Das Geschäftssegment "Servicegeschäft" beinhaltet Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten sowie die individuelle Anwendungsentwicklung. Das Leistungsportfolio adressiert eine breite Palette technisch orientierter Themen, die durch eigene Methodiken und erprobte Prozessmodelle umgesetzt werden. Diese erstrecken sich auf ausgewählte Spezialbereiche, auf die eigenverantwortliche Durchführung von IT-Projekten oder auf die Projektunterstützung mit qualifiziertem IT-Personal.
Die nicht zugeordneten Aktivitäten umfassen im Wesentlichen die Aufwendungen aus dem administrativen Bereich der Muttergesellschaft (Vorstand, Finanzen, Recht etc.), des Weiteren die Umsätze aus Warenverkäufen an Mitarbeiter und Weiterbelastung von Prämien zur Haftpflichtversicherung an freie Mitarbeiter sowie die Wertpapiere des Umlaufvermögens und die Bankguthaben.
Die interne Steuerung und Berichterstattung basiert auf den in Anmerkung 7 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung nach IFRS. Der Konzern misst den Erfolg seiner Segmente anhand einer Segmentergebnisgröße, die in der internen Steuerung und Berichterstattung als "EBIT" bezeichnet wird.
Die Segmentergebnisgröße EBIT setzt sich zusammen aus dem Bruttoergebnis vom Umsatz, den Vertriebs- und Marketingaufwendungen, den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, den Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie dem sonstigen betrieblichen Ergebnis.
Segmentvermögen und Segmentschulden werden ebenso wie das Segmentergebnis in Übereinstimmung mit den vom Konzern im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ermittelt.
Die Vermögenswerte der Segmente umfassen grundsätzlich alle Vermögenswerte. Die Vermögenswerte der Segmente schließen Vermögenswerte aus Ertragsteuern sowie bestimmte Finanzinstrumente (einschließlich Liquidität) aus.
Die Segmentschulden beinhalten grundsätzlich alle Schulden. Die Schulden der Segmente beinhalten nicht die Schulden aus Ertragsteuern, die Schulden aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie bestimmte Finanzinstrumente (einschließlich finanzielle Verbindlichkeiten).
Die Informationen in der nachstehenden Tabelle zu den Segmentinvestitionen und den planmäßigen Abschreibungen umfassen die immateriellen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte) und die Sachanlagen.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Segmentumsatzerlöse und -ergebnisse auf die Konzernumsatzerlöse und das Konzernergebnis übergeleitet.
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| in TEUR | Produktgeschäft | Servicegeschäft | ||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 64.532 | 57.140 | 19.696 | 14.787 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) | 7.413 | 10.341 | 1.694 | 1.793 |
| Finanzerträge | 24 | 35 | 1 | 1 |
| Finanzaufwendungen | -37 | -25 | -6 | 0 |
| Ertragsteuern | 34 | -34 | 99 | -10 |
| Konzernergebnis | 7.434 | 10.317 | 1.788 | 1.784 |
| Segmentvermögen/Konzernvermögen | 70.408 | 69.807 | 13.140 | 6.878 |
| davon Geschäfts- oder Firmenwerte | 37.164 | 33.254 | 4.019 | 2.322 |
| Segmentschulden/Konzernschulden | 25.270 | 23.026 | 4.520 | 2.302 |
| Segmentinvestitionen | 962 | 933 | 293 | 161 |
| planmäßige Abschreibungen | 2.075 | 2.126 | 589 | 202 |
| Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | 800 | 0 | 0 | 0 |
| Mitarbeiter (Stichtag 31.12.) | 482 | 418 | 104 | 63 |
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| in TEUR | Summe Segmente | nicht zugeordnet | ||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 84.228 | 71.927 | 133 | 173 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) | 9.107 | 12.134 | -5.886 | -3.835 |
| Finanzerträge | 25 | 36 | 65 | 236 |
| Finanzaufwendungen | -43 | -25 | -156 | -236 |
| Ertragsteuern | 133 | -44 | 121 | -1.482 |
| Konzernergebnis | 9.222 | 12.101 | -5.857 | -5.317 |
| Segmentvermögen/Konzernvermögen | 83.548 | 76.685 | 15.837 | 15.220 |
| davon Geschäfts- oder Firmenwerte | 41.183 | 35.576 | 0 | 0 |
| Segmentschulden/Konzernschulden | 29.790 | 25.328 | 6.590 | 2.954 |
| Segmentinvestitionen | 1.255 | 1.094 | 120 | 116 |
| planmäßige Abschreibungen | 2.664 | 2. 328 | 151 | 155 |
| Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | 800 | 0 | 0 | 0 |
| Mitarbeiter (Stichtag 31.12.) | 586 | 481 | 82 | 63 |
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| in TEUR | Konzern | |
|---|---|---|
| 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 84.361 | 72.100 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) | 3.222 | 8.299 |
| Finanzerträge | 90 | 272 |
| Finanzaufwendungen | -199 | -261 |
| Ertragsteuern | 254 | -1.526 |
| Konzernergebnis | 3.367 | 6.784 |
| Segmentvermögen/Konzernvermögen | 99.385 | 91.905 |
| davon Geschäfts- oder Firmenwerte | 41.183 | 35.576 |
| Segmentschulden/Konzernschulden | 36.380 | 28.282 |
| Segmentinvestitionen | 1.375 | 1.210 |
| planmäßige Abschreibungen | 2.815 | 2.483 |
| Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | 800 | 0 |
| Mitarbeiter (Stichtag 31.12.) | 668 | 544 |
Intersegmentäre Umsatzerlöse lagen weder im Geschäftsjahr 2017 noch im Vorjahr vor.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden TEUR 60.573 (2016: TEUR 51.672) bzw. 71,80% (2016: 71,67%) der konsolidierten Umsatzerlöse in Deutschland erzielt. Die im Ausland erzielten Umsatzerlöse betrugen TEUR 23.788 (2016: TEUR 20.429) bzw. 28,20% (2016: 28,33%). Die ausländischen Umsatzerlöse entfallen insbesondere auf die USA TEUR 10.896 (2016: TEUR 8.620), Schweiz TEUR 2.101 (2016: TEUR 3.142) und Österreich TEUR 2.158 (2016: TEUR 1.250). Die geografische Zuordnung der Umsatzerlöse basiert auf dem Land, in dem der Kunde seinen Sitz hat.
Der Konzern hat keine Transaktionen mit externen Einzelkunden, die sich auf mehr als 10% der Konzernumsatzerlöse belaufen.
Die außerhalb Deutschlands getätigten Investitionen machen 16% des entsprechenden konsolidierten Gesamtwertes aus. Die ausländischen Investitionen entfallen im Wesentlichen auf die Konzerngesellschaften in USA, Tschechien und Frankreich.
Die Überleitung der Segmentvermögenswerte und -schulden zu den Vermögenswerten und -schulden der Gruppe stellt sich wie folgt dar:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Segmentvermögen | 83.548 | 76.685 |
| Nicht zugeordnetes Vermögen | ||
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 4.501 | 6.468 |
| Wertpapiere | 3.014 | 3.014 |
| Aktive latente Steuern | 5.899 | 3.790 |
| Ertragsteuerforderungen | 636 | 554 |
| Übrige Vermögenswerte | 1.787 | 1.394 |
| 15.837 | 15.220 | |
| Konzernvermögen | 99.385 | 91.905 |
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Segmentschulden | 29.790 | 25.328 |
| Nicht zugeordnete Schulden | ||
| Passive latente Steuern | 1.205 | 0 |
| Rückstellungen für Pensionen | 1.279 | 1.480 |
| Sonstige Ertragsteuerverbindlichkeiten | 1.206 | 472 |
| Übrige Schulden | 2.900 | 1.002 |
| 6.590 | 2.954 | |
| Konzernschulden | 36.380 | 28.282 |
H. Sonstige Angaben
49. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Als nahestehende Personen ("Related Parties") der USU Software AG gelten gemäß IAS 24 Personen oder Unternehmen, die die Gruppe beherrschen oder maßgeblichen Einfluss nehmen können, einschließlich der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat, oder auf die die Gruppe maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Als nahestehende Personen gelten dabei nicht Unternehmen, die bereits im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen sind.
Das oberste Management und die Aufsichtsratsmitglieder sind als nahestehende Personen im Sinne des IAS 24.9 anzusehen. Im Geschäftsjahr 2017 lagen zwischen dem Vorstand sowie den Aufsichtsratsmitgliedern und den nicht in den Konzernabschluss einbezogenen nahestehenden Personen und Unternehmen die nachstehend beschriebenen Geschäftsbeziehungen vor.
Der Vorstand bestätigt, dass alle nachfolgend beschriebenen Transaktionen mit nahestehenden Parteien zu Bedingungen ausgeführt wurden, wie sie der Gesellschaft auch von fremden Dritten gewährt worden wären.
49.1 Udo Strehl/AUSUM GmbH (AUSUM)
Im Geschäftsjahr 2017 kam es wie im Vorjahr zu keinen Kostenerstattungen seitens der USU AG an die AUSUM. Demgegenüber wurden der AUSUM von der USU AG 2017 anteilige Kfz-Kosten in Höhe von TEUR 10 (2016: TEUR 7) in Rechnung gestellt.
49.2 Karin Weiler-Strehl
Die USU AG beauftragt über die AUSUM Frau Karin Weiler-Strehl, die Ehefrau von Herrn Udo Strehl, auf Einzelvertragsbasis mit Beratungsleistungen. Die Aufwendungen aus diesen Beratungsverträgen mit Frau Weiler-Strehl betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 36 (2016: TEUR 42).
Die USU AG hat von Frau Karin Weiler-Strehl das Verwaltungsgebäude Spitalhof in Möglingen angemietet. Am 20. Juli 2007 wurde zwischen den zwei Parteien ein neuer Mietvertrag mit Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017 geschlossen. Wird das Mietverhältnis nicht spätestens 24 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert es sich um weitere 4 Jahre. Das Mietverhältnis ist derzeit ungekündigt, sodass sich die Laufzeit bis zum 31.12.2021 verlängert. Danach beträgt die monatliche Gesamtmiete TEUR 24 (2016: TEUR 23,5) zuzüglich Nebenkosten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden der USU AG für die Vermietung des Verwaltungsgebäudes sowie der Stellplätze TEUR 299 (2016: TEUR 293) in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus hat die USU Software AG von Frau Karin Weiler-Strehl ein Büro in der Münchinger Straße in Möglingen angemietet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Mietzahlungen in Höhe von TEUR 10 (2016: TEUR 10) geleistet.
49.3 Darlehen an Aktionäre
Zum 31. Dezember 2017 bestanden keine Darlehensforderungen.
49.4 Bezüge des obersten Managements und des Aufsichtsrats
Die Geschäfte der Gruppe werden verantwortlich von den Vorständen der USU Software AG und der USU AG geleitet:
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| Bernhard Oberschmidt | (Chief Executive Officer) |
| Klaus Bader | (Executive Vice President) |
| Dr. Benjamin Strehl | (Executive Vice President) |
| Bernhard Böhler | (Executive Vice President) |
Die Bezüge der Vorstände belaufen sich im Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt TEUR 1.186 (2016: TEUR 1.518).
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| Fixe Vergütung: | TEUR 593 | (2016: TEUR 739) |
| Variable Vergütung: | TEUR 477 | (2016: TEUR 646) |
| Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung Firmenfahrzeuge: | TEUR 64 | (2016: TEUR 73) |
| Beitragsorientierte Pensionsaufwendungen: | TEUR 52 | (2016: TEUR 60) |
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2017 betrugen TEUR 107 (2016: TEUR 159). Regelungen über die Vergütung des Aufsichtsrates finden sich im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns im Kapitel "Vergütungsbericht".
Hinsichtlich der für ein Mitglied des Aufsichtsrates und ehemaligen Vorstands gebildeten Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 2.791 vor Verrechnung mit dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 1.512 verweisen wir auch auf die Konzernanhangsangabe 24.
50. Honorare des Abschlussprüfers
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| a) Abschlussprüfungen (Einzelabschlüsse und Konzernabschluss) | TEUR 128 | (2016: TEUR 120) |
| b) Sonstige Leistungen | TEUR 7 | (2016: TEUR 33) |
51. Sonstige Angaben
51.1 Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2016 sowie zum 31. Dezember 2017 bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.
51.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kraftfahrzeuge geleast (Operating Leasing) als auch Bürogebäude gemietet. Die Zinssätze, die den Verträgen zugrunde liegen, sind marktüblich. Weder für gemietete Bürogebäude noch für geleaste Betriebs- und Geschäftsausstattung und Kraftfahrzeuge bestehen vorteilhafte Kauf- oder Mietverlängerungsoptionen bei Beendigung des Leasingverhältnisses. Sale-and-Leaseback-Transaktionen haben in keinem der beiden Geschäftsjahre stattgefunden. Die jährlich erwarteten Mindestzahlungen aus Leasing- und Mietverträgen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich insgesamt wie folgt dar:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen | ||
| In den nächsten 12 Monaten | 679 | 599 |
| In den nächsten 13 bis 60 Monaten | 530 | 584 |
| In mehr als 60 Monaten | 0 | 0 |
| 1.209 | 1.183 | |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Gebäudemiete | ||
| In den nächsten 12 Monaten | 1.538 | 1.337 |
| In den nächsten 13 bis 60 Monaten | 2.960 | 2.729 |
| In mehr als 60 Monaten | 0 | 0 |
| 4.498 | 4.066 | |
| 5.707 | 5.249 |
Die Aufwendungen für Operating-Leasing- und Mietverträge beliefen sich für das Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 2.624 (2016: TEUR 2.320).
52. Rechtsstreitigkeiten, sonstige Eventualschulden und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Gesellschaft kann im Zuge ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren einschließlich Fragen der Produkthaftung und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten verwickelt werden. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass künftig aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen können, die nicht in vollem Umfang durch Versicherungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft der Gesellschaft, ihre Finanzlage oder ihr betriebliches Ergebnis haben könnten. Nach Einschätzung der Gesellschaft und ihrer Rechtsberater zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2016 sind in den gegenwärtig anhängigen Rechtsverfahren Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage zu Lasten der Gruppe nicht zu erwarten.
Bis zur Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand ergaben sich keine weiteren nennenswerten Ereignisse, über die zu berichten wäre.
53. Organe
53.1 Vorstand
Dem Vorstand der Muttergesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2017 an:
Bernhard Oberschmidt,
Vorsitzender des Vorstands, Diplom-Ökonom
Bernhard Böhler,
stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
Dr. Benjamin Strehl,
Dipl.-Kaufmann
Die Gesamtbezüge des aktiven Vorstands beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 870. Einzelheiten hierzu werden im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns unter "Vergütungsbericht" erläutert.
53.2 Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2017 an:
Udo Strehl, Vorsitzender
Geschäftsführer der AUSUM GmbH, Möglingen
Aufsichtsratsvorsitzender der USU AG, Möglingen
Günter Daiss, Stellvertretender Vorsitzender
Geschäftsführer Daiss Agrar, Ungarn
Geschäftsführer Green Kft., Ungarn
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der USU AG, Möglingen
Erwin Staudt,
Unternehmensberater, Leonberg
Aufsichtsratsmitglied der Grenke AG, Baden-Baden
Aufsichtsratsmitglied der PROFI Engineering Systems AG, Darmstadt
Aufsichtsratsmitglied der USU AG, Möglingen
Verwaltungsratsmitglied der Interstuhl Büromöbel GmbH & Co. KG, Meßstetten
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 107,5. Einzelheiten hierzu werden im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns unter "Vergütungsbericht" erläutert.
54. Finanzielles Risikomanagement
Die Gruppe unterliegt mit ihren finanziellen Aktivitäten verschiedenen Risiken, deren Messung, Steuerung und Überwachung durch ein systematisches Risikomanagement erfolgt. Nachstehend wird im Einzelnen auf das Management von Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Marktrisiken (Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Effektenkursrisiken) eingegangen.
54.1 Kreditrisiken
Die Gruppe ist Kreditrisiken im Bereich der flüssigen Mittel, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der marktgängigen Wertpapiere ausgesetzt.
Flüssige Mittel und marktgängige Wertpapiere werden bei anerkannten Kreditinstituten gehalten bzw. von Unternehmen mit guter Bonität erworben. Die Gruppe beobachtet ständig die Kreditwürdigkeit dieser Unternehmen und erwartet keine Ausfälle. Da keine Sicherheiten vorhanden sind, ist das maximale Risiko im Falle eines Ausfalls der bilanzierte Betrag.
Die Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine fortlaufende Überprüfung der Bonität der Gegenparteien minimiert. Da mit den Kunden keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen getroffen werden, stellt die Gesamtheit der bei den Vermögenswerten ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar.
Für den Fall, dass der Gruppe Sachverhalte bekannt sind, die die Fähigkeit eines bestimmten Kunden, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, mindern könnte, erfasst die Gruppe eine Einzelwertberichtigung bezüglich der fälligen Beträge und vermindert die Netto-Forderungen auf den Betrag, den die Gruppe in angemessener Weise als erzielbar erachtet. Darüber hinaus erfasst die Gruppe Risiken aus der Einbringlichkeit von Forderungen im Rahmen einer Portfoliobewertung.
Bei den weder überfälligen noch im Wert geminderten finanziellen Vermögenswerten deuten (ebenso wie im Vorjahr) keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
54.2 Liquiditätsrisiken
Die Gruppe benötigt zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen liquide Mittel, die die Gruppe weitgehend aus dem laufenden Geschäftsbetrieb deckt. Ferner bestehen Kreditlinien zur Abdeckung eventueller Liquiditätsengpässe.
Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind mit Ausnahme der unter Konzernanhangsangabe 23 beschriebenen Verbindlichkeit kurzfristiger Natur, d. h. innerhalb eines Jahres fällig.
54.3 Zinsbedingte Cash-Flow-Risiken
Marktzinssatzänderungen wirken sich bei der USU Software AG im Wesentlichen auf die Cash-Flows aus den Geldanlagen aus. Wenn das Marktzinssatzniveau zum 31. Dezember 2017 um 1 % höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Ergebnis und das Eigenkapital um jeweils TEUR 142 (31. Dezember 2016: TEUR 181) höher (geringer) gewesen.
54.4 Wechselkursrisiken
Die Gesellschaft tätigt in gewissem Umfang Fremdwährungstransaktionen und ist deshalb Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die entsprechend Auswirkungen auf die in EUR ausgewiesenen Vermögenswerte und Erträge haben. Ebenso entstehen Transaktionsrisiken bei auf ausländische Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten. Auf die Angaben von Sensitivitäten wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.
55. Zusätzliche Angaben zum Kapital
Die USU Software AG unterliegt keinen externen oder satzungsmäßigen Mindestkapitalanforderungen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel einer hohen Eigenkapitalfinanzierung, um mit dieser finanziellen Flexibilität ihre Wachstumsziele zu erreichen. Zudem wird von Kundenseite eine hohe Eigenkapitalquote und Liquidität als Investitionssicherheit gefordert.
Das Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember 2017 und 2016:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
Veränderung % |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Schulden | 7.353 | 2.722 | 170,1 % |
| Kurzfristige Schulden | 29.027 | 25.560 | 13,6 % |
| Fremdkapital | 36.380 | 28.282 | 28,6 % |
| Eigenkapital | 63.006 | 63.623 | -1,0 % |
| Bilanzsumme | 99.386 | 91.905 | 8,1 % |
| Eigenkapitalquote | 63,4 % | 69,2 % |
Die Gesellschaft hat wie im Vorjahr keine Nettofinanzschulden, da die liquiden Mittel die verzinslichen Verbindlichkeiten übersteigen. Die Aufrechterhaltung der bestehenden Kapitalstruktur kann dabei beispielsweise durch die Ausweitung des Bilanzgewinns infolge positiver zukünftiger Jahresüberschüsse oder die Ausgabe neuer Anteile erreicht werden.
56. Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB
Die folgenden, in den Konzernabschluss der USU Software AG einbezogenen, inländischen Tochterunternehmen haben für das Geschäftsjahr 2017 Befreiungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:
| ― | Aspera GmbH, Aachen |
| ― | LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen |
| ― | Omega Software GmbH, Obersulm |
| ― | Openshop Internet Software GmbH, Möglingen |
| ― | B.I.G. Social Media GmbH, Berlin |
| ― | unitB Technology GmbH |
I. WERTPAPIERGESCHÄFTE DER ORGANE
Die folgende Tabelle ist im Zusammenhang mit den in den Zwischenberichten der USU Software AG veröffentlichten Angaben zum Wertpapierbesitz der Organe der Gesellschaft zu lesen. Von Organmitgliedern der Gesellschaft werden zum 31. Dezember 2017 Aktien der USU Software AG, Möglingen, in folgendem Umfang gehalten:
Aktienoptionen und Wandelobligationen der USU Software AG werden von den Organmitgliedern nicht gehalten.
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| Meldepflichtiger Wertpapierbesitz (Stück) |
2017 Aktien | 2016 Aktien |
|---|---|---|
| Vorstand | ||
| Bernhard Oberschmidt | 156.518 | 156.518 |
| Bernhard Böhler | 167.572 | 167.572 |
| Dr. Benjamin Strehl | 0 | 0 |
| Aufsichtsrat | ||
| Udo Strehl*) | 5.000 | 2.000.176 |
| Erwin Staudt | 100.000 | 100.000 |
| Günter Daiss | 85.500 | 85.500 |
*) Über die AUSUM GmbH werden Herrn Udo Strehl als Mehrheitsgesellschafter dieser Gesellschaft gemäß § 22 (1) S.1 Nr. 1 WpHG zusätzlich 5.338.044 (2016: 3.337.868) Stimmrechte an der USU Software AG zugerechnet.Zusätzlich werden über die "Wissen ist Zukunft-Stiftung" Udo Strehl als Geschäftsführer dieser Stiftung 32.000 (2016: 32.000) Stimmrechte an der USU Software AG gemäß § 22 (1) S.1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Am 21. September 2017 hat der Aufsichtsratsvorsitzende, Udo Strehl, die von ihm gehaltenen 2.000.176 Aktien der USU Software AG auf die AUSUM GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter er ist, übertragen. Im Dezember 2017 erwarb Herr Strehl 5.000 Aktien im privaten Bestand.
Aktienoptionen und Wandelobligationen der USU Software AG werden von den Organmitgliedern nicht gehalten.
J. DIVIDENDENZAHLUNG
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen eine Dividendenzahlung in Höhe von TEUR 4.209 (EUR 0,40 je Aktie) vor.
K. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben am 30. November 2017 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu-software.de dauerhaft zugänglich gemacht. Nähere Ausführungen zur Entsprechenserklärung sind im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu diesem Konzernabschluss enthalten.
Möglingen, 6. März 2018
Bernhard Oberschmidt, Vorsitzender des Vorstands
Bernhard Böhler, Mitglied des Vorstands
Dr. Benjamin Strehl, Mitglied des Vorstands
Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2017 USU Software AG, Möglingen
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2017 TEUR |
Währungsanpassung TEUR |
Zugänge TEUR |
Zugänge Erwerbe TEUR |
Abgänge TEUR |
Stand am 31.12.2017 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Erworbene Software/ Auftragsbestand | 7.250 | 3 | 165 | 2.727 | 0 | 10.145 |
| Namens- und Markenrechte | 2.532 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.532 |
| Wartungsverträge/ Vorteilhafte Verträge | 3.126 | 0 | 0 | 495 | 0 | 3.621 |
| Kundenstamm | 8.352 | 0 | 0 | 1.317 | 0 | 9.669 |
| 21.260 | 3 | 165 | 4.539 | 0 | 25.967 | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 57.693 | 0 | 0 | 6.407 | 0 | 64.100 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 268 | 0 | 55 | 1 | 90 | 234 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.508 | 7 | 1.155 | 61 | 507 | 5.224 |
| 4.776 | 7 | 1.210 | 62 | 597 | 5.458 | |
| 83.729 | 10 | 1.375 | 11.008 | 597 | 95.525 |
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| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2017 TEUR |
Währungsanpassung TEUR |
Zugänge TEUR |
Abgänge TEUR |
Stand am 31.12.2017 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Erworbene Software/ Auftragsbestand | 6.479 | 2 | 557 | 0 | 7.038 |
| Namens- und Markenrechte | 521 | 0 | 0 | 0 | 521 |
| Wartungsverträge/ Vorteilhafte Verträge | 3.126 | 0 | 196 | 0 | 3. 322 |
| Kundenstamm | 5.706 | 0 | 893 | 0 | 6.599 |
| 15.832 | 2 | 1.646 | 0 | 17.480 | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 22.118 | 0 | 800 | 0 | 22.918 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten | 164 | 0 | 21 | 90 | 95 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.478 | 10 | 1.148 | 504 | 3.132 |
| 2.642 | 10 | 1.169 | 594 | 3.227 | |
| 40.592 | 12 | 3.615 | 594 | 43.625 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand am 31.12.2017 TEUR |
Stand am 31.12.2016 TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Erworbene Software/ Auftragsbestand | 3.107 | 771 |
| Namens- und Markenrechte | 2.011 | 2.011 |
| Wartungsverträge/ Vorteilhafte Verträge | 299 | 0 |
| Kundenstamm | 3.070 | 2.646 |
| 8.487 | 5.428 | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 41.182 | 35.575 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten | 139 | 104 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.092 | 2.030 |
| 2.231 | 2.134 | |
| 51.900 | 43.137 |
Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2016 USU Software AG, Möglingen
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2016 TEUR |
Währungsanpassung TEUR |
Zugänge TEUR |
Abgänge TEUR |
Stand am 31.12.2016 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Erworbene Software/ Auftragsbestand | 7.111 | 0 | 167 | 28 | 7.250 |
| Namens- und Markenrechte | 2.532 | 0 | 0 | 0 | 2.532 |
| Wartungsverträge/ Vorteilhafte Verträge | 3.126 | 0 | 0 | 0 | 3.126 |
| Kundenstamm | 8.352 | 0 | 0 | 0 | 8.352 |
| 21.121 | 0 | 167 | 28 | 21.260 | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 57.693 | 0 | 0 | 0 | 57.693 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten | 226 | 0 | 42 | 0 | 268 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.236 | 3 | 1.002 | 733 | 4.508 |
| 4.462 | 3 | 1.044 | 733 | 4.776 | |
| 83.276 | 3 | 1.211 | 761 | 83.729 |
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| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2016 TEUR |
Währungsanpassung TEUR |
Zugänge TEUR |
Abgänge TEUR |
Stand am 31.12.2016 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Erworbene Software/ Auftragsbestand | 6.026 | 0 | 481 | 28 | 6.479 |
| Namens- und Markenrechte | 521 | 0 | 0 | 0 | 521 |
| Wartungsverträge/ Vorteilhafte Verträge | 3.037 | 0 | 89 | 0 | 3.126 |
| Kundenstamm | 4.835 | 0 | 871 | 0 | 5.706 |
| 14.419 | 0 | 1.441 | 28 | 15.832 | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 22.118 | 0 | 0 | 0 | 22.118 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten | 146 | 0 | 18 | 0 | 164 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.175 | 1 | 1.025 | 723 | 2.478 |
| 2.321 | 1 | 1.043 | 723 | 2.642 | |
| 38.858 | 1 | 2.484 | 751 | 40.592 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand am 31.12.2016 TEUR |
Stand am 31.12.2015 TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Erworbene Software/ Auftragsbestand | 771 | 1.085 |
| Namens- und Markenrechte | 2.011 | 2.011 |
| Wartungsverträge/ Vorteilhafte Verträge | 0 | 89 |
| Kundenstamm | 2.646 | 3.517 |
| 5.428 | 6.702 | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 35.575 | 35.575 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten | 104 | 80 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.030 | 2.061 |
| 2.134 | 2.141 | |
| 43.137 | 44.418 |
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
An die USU Software AG. Möglingen
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der USU Software AG, Möglingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern; "USU") - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer zusammenfassenden Darstellung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der USU für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung und die in Abschnitt VII.2 des zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung und die in Abschnitt VII.2. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschluss
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
2. Realisierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen, Beratungsdienstleistungen und Wartungsleistungen
Zu 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
a) Das Risiko für den Abschluss
In dem Konzernabschluss der USU wird unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 41,2 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht circa 41,4% der Konzernbilanzsumme. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen.
Es erfolgte eine Bewertung mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter, der geplanten operativen Margen sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Es wurde dabei ein Bewertungsgutachten von einem externen Sachverständigen verwendet. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten 7.1, 7.3 und 11. des Konzernanhangs enthalten.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Drei-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen Markterwartungen überzeugt.
Die Verlässlichkeit der Unternehmensplanungen wurde anhand eines retrospektiven Plan-Ist-Vergleiches zwischen den Planzahlen, die der Bewertung im Vorjahr zugrunde lag und dem tatsächlichen Eintritt im Geschäftsjahr 2017 beurteilt. Soweit bedeutsame Abweichungen zu verzeichnen waren, wurden diese mit den gesetzlichen Vertretern auf ihre Relevanz für den vorliegenden Abschluss erörtert.
Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung derselben auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer bzw. keiner Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind bzw. entsprechend abgewertet wurden.
Die im Geschäftsjahr 2017 vorgenommene Wertberichtigung auf den Geschäfts- oder Firmenwert von B.l.G. Social Media GmbH, Berlin, in Höhe von TEUR 800 haben wir nachvollzogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.
Zu 2. Realisierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen, Beratungsdienstleistungen und Wartungsleistungen
a) Das Risiko für den Abschluss
Die Gruppe erzielt Umsätze aus der Lizenzvergabe von Softwareprodukten an Endkunden, aus Beratungsdienstleistungen im Softwareumfeld sowie aus Wartungsverträgen.
Die Umsatzerlöse aus der Softwarelizenz sind dann realisiert, wenn die Lieferung erfolgt ist, der Kaufpreis festgesetzt oder bestimmbar ist, die Vereinnahmung angemessen sichergestellt ist und nachweislich eine Vereinbarung besteht. Die den Beratungsdienstleistungen zugerechneten Umsatzerlöse werden mit Erbringung der Leistungen realisiert. Die den Wartungsaufträgen zugerechneten Umsatzerlöse werden anteilig über die Vertragsdauer berücksichtigt.
Die Gruppe bietet Kombinationen ihrer Leistungen ihren Kunden im Rahmen eines einzelnen Vertrages (Kombinationsvertrag- Lizenz und Wartung) oder in mehreren separaten Verträgen (Vertragsbündel- Lizenz, Wartung und Beratung) an.
Soweit das Vertragsbündel oder der Kombinationsvertrag insgesamt keinen kundenspezifischen Auftrag im Sinne des IAS 11 darstellt, realisiert die Gruppe die aus diesen Vertragsbündeln oder Kombinationsverträgen resultierenden Umsatzerlöse gemäß den Verkaufswerten der einzelnen Leistungen. Die Ermittlung des Einzelpreises wird anhand des Preises festgestellt, der verlangt werden würde, wenn eine Leistung getrennt verkauft werden würde.
Für Wartungen wird der übliche Preis auf Grundlage von Verlängerungssätzen für Wartungen gleicher Dauer, bzw. soweit diese nicht vorliegen, an der vom Vorstand der Gruppe verabschiedeten Preisliste bestimmt. In den Fällen, in denen die zu erbringende Beratungsdienstleistung oder Wartung des Vertragsbündels den üblichen Preis unterschreiten, werden die Differenzbeträge zu den üblichen Preisen der Beratungsdienstleistung oder Wartung aus dem realisierten Lizenzumsatz abgegrenzt und entsprechend über den Zeitraum der Erbringung der Beratungsdienstleistung bzw. der Wartung realisiert.
In den Fällen, in denen die Zahlung der Lizenzgebühren von der Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen abhängig ist, die die Software in ihrer Funktionalität wesentlich verändern oder erweitern, werden die Umsätze für die Softwarelizenz- und Beratungen im Sinne des lAS 11 abgegrenzt und nach dem Fertigstellungsgrad der Beratungsdienstleistung realisiert. Der zu realisierende Umsatz- und Ertragsanteil wird dabei durch das bisher erbrachte Beratungsvolumen zum geschätzten Gesamtdienstleistungsvolumen bei Fertigstellung bemessen. Aufwendungen für nachträgliche Änderungen seitens des Kunden werden in den noch nicht abgerechneten Leistungen berücksichtigt, sofern Ihre Realisierung wahrscheinlich ist und sie hinreichend zuverlässig geschätzt werden können.
Die Methode der Umsatzrealisierung nach lAS 11 basiert auf Schätzungen. Aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten ist es möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen, nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.
Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind insbesondere in den Abschnitten 7.17 und 34. des Konzernanhangs enthalten.
Aufgrund der verschiedenen Arten der Umsatzerzielung bei Softwarelizenzen, Beratungsdienstleistungen und Wartungsleistungen war die Umsatzrealisierung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Wir haben die Übereinstimmung der von USU angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Umsatzerlösen mit dem IFRS Rahmenkonzept und den einschlägigen IFRS gewürdigt. Für eine Stichprobe der im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse haben wir durch die Überprüfung der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusammenhang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der USU aus den Bereichen Rechnungslegung und/oder Vertrieb ein Verständnis über die Transaktion erlangt. Wir haben darüber hinaus Saldenbestätigungen von den jeweiligen Kunden eingeholt, um die von USU bilanzierten Forderungen zum Bilanzstichtag verifizieren zu können und beurteilt, ob USU alle separaten Bilanzierungseinheiten ordnungsgemäß identifiziert und den Transaktionspreis für solche Einheiten auf Basis der Methode der relativen beizulegenden Zeitwerte zugeordnet hat. Ebenso haben wir beurteilt, ob die für jede separate Bilanzierungseinheit geltenden Rechnungslegungsgrundsätze zur Realisierung der Umsatzerlöse angemessen angewendet wurden, um eine periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse sicherzustellen. Ferner haben wir die Angemessenheit der zugehörigen Konzernanhangangaben beurteilt.
Wir halten die von USU ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Realisierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen und Dienst- und Wartungsleistungen im Geschäftsjahr 2017 für geeignet, eine sachgerechte Abbildung im Konzernabschluss zu ermöglichen. Für die im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossenen und von uns überprüften Softwarevereinbarungen war eindeutig nachvollziehbar, welche der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Realisierung der Umsatzerlöse anzuwenden war.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung, |
| ― | die in Abschnitt VlI.2, des zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lagebericht sowie unseres Bestätigungsvermerks, |
| ― | den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und den zusammengefassten Lagebericht
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden vom Amtsgericht Stuttgart per gerichtlichem Beschluss am 22. Dezember 2017 als Abschlussprüfer bestellt. Wir wurden am 8. Januar 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der USU tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVo (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Linda Ruoß."
Stuttgart, 6. März 2018
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Christian Fuchs, Wirtschaftsprüfer
Linda Ruoß, Wirtschaftsprüferin
Jahresabschluss
der RG
Bilanz zum 31.12.2017
USU Software AG, Möglingen
AKTIVA
scroll
| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeldlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und ähnliche Rechte | 51.414,45 | 101.165,45 |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 26.870,38 | 19.679,50 |
| III. Finanzanlagen | 49.399.995,58 | 39.716.400,23 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| Unfertige Erzeugnisse | 10.209,32 | 0, 00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 143.126,53 | 142.135,30 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 10.765.494,38 | 9.125.632,01 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.548.027,54 | 772.733,03 |
| 12.456.648,45 | 10.040.500,34 | |
| III. Wertpapiere | 3.014.230,00 | 3.014.230,00 |
| IV. Flüssige Mittel | 350.012,78 | 1.887.582,80 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 91.491,73 | 56.146,54 |
| 65.400.872,69 | 54.835.704,86 | |
| PASSIVA | ||
| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital (Bedingtes Kapital TEUR 378;i.V. TEUR 378) | 10.523.770,00 | 10.523.770,00 |
| II. Kapitalrücklage | 13.644.662,64 | 13.644.662,64 |
| III. Bilanzgewinn | 6.174.925,84 | 7.594.797,38 |
| 30.343.358,48 | 31.763.230,02 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Steuerrückstellungen | 0,00 | 16.292,59 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 1.570.496,34 | 1.119.509,14 |
| 1.570.496,34 | 1.135.801,73 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 224.261,01 | 93.865,99 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 32.725.807,62 | 21.589.640,05 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 522.529,79 | 253.167,07 |
| 33.472.598,42 | 21.936.673,11 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 14.419,45 | 0,00 |
| 65.400.872,69 | 54.835.704,86 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017
USU Software AG, Möglingen
scroll
| 2017 EUR |
2016 EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.822.556,00 | 1.323.391,98 |
| 2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 10.209,32 | 0, 00 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 2.164.710,62 | 1.729.106,59 |
| 3.997.475,94 | 3.052.498,57 | |
| 4. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 184.969,25 | 43.590,73 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 48.219,28 | 5.925,01 |
| 233.188,53 | 49.515,74 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 3.049.966,47 | 2.287.298,09 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 404.202,44 | 227.652,37 |
| (davon für Altersversorgung TEUR 1; i. V. TEUR 42) | ||
| 3.454.168,91 | 2.514.950,46 | |
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 70.354,89 | 95.045,19 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.954.199,58 | 2.644.930,20 |
| -3.714.435,97 | -2.251.943,02 | |
| 8. Erträge aus Beteiligungen | 3.000.000,00 | 0, 00 |
| 9. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 1.055.952,10 | 167.000,00 |
| 10. Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen | 4.928.510,77 | 6.338.188,68 |
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 22.186,35 | 66.359,52 |
| (davon von verbundenen Unternehmen: TEUR 8; i. V. TEUR 0) | ||
| 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0,00 | 400.000,00 |
| 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 394.325,74 | 325.613,46 |
| (davon an verbundene Unternehmen: TEUR 394; i. V. TEUR 325) | ||
| 14. Steuern vom Einkommen | -14.569,84 | 296.653,87 |
| 15. Sonstige Steuern | 10.916,69 | 0,00 |
| 6.504.072,43 | 5.215.280,87 | |
| 15. Jahresüberschuss | 2.789.636,46 | 2.963.337,85 |
| 16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 3.385.289,38 | 4.631.459,53 |
| 17. Bilanzgewinn | 6.174.925,84 | 7.594.797,38 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
USU Software AG, Möglingen
A. ALLGEMEINE HINWEISE
Die USU Software AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 206442 eingetragen und hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland.
Der Jahresabschluss der USU Software AG wurde gemäß §§242 ff. und §§264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Als börsennotierte Gesellschaft gilt die USU Software AG gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als große Kapitalgesellschaft.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden.
Die Betragsangaben erfolgen - soweit nicht anders vermerkt - in Tausend Euro (TEUR).
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten (zuzüglich Nebenkosten), vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von weniger als EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Abschreibungen planmäßig in der Regel nach Maßgabe steuerlich zulässiger Sätze ermittelt. Die Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Abschreibungen werden vorgenommen, soweit es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Die nicht abgerechneten unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die angefallenen, einzeln nachgewiesenen Arbeitszeiten, bewertet zu Einzelkosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten. Vom Wahlrecht der Einbeziehung von Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht. Zinsen für Fremdkapital werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Bezogene Fremdleistungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Erkennbaren Einzelrisiken wird gegebenenfalls durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden nach § 253 Abs. 4 HGB zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr werden zum Barwert unter Anwendung der laufzeitadäquaten Abzinsungssätze gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bewertet. Voraussichtliche, erst in der Zukunft sich bis zur Erfüllung der Verpflichtung auswirkende Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Die Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile der Mitarbeiter einschließlich der Mitglieder des Vorstands der USU Software AG basieren auf der individuellen Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der jeweils realisierten Zielerreichungsgrade unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Zielgrößen.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.
Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB nach dem bilanzorientierten temporary-Konzept ermittelt. Latente Steuern werden für die USU Software AG unter Einbeziehung ihrer Organgesellschaften insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Geschäfts-/Firmenwert, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen gebildet. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge der USU Software AG berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz (zum 31.12.2017: rd. 30,7%).
Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern verrechnet. Bei der USU Software AG verbleibt nach Verrechnung ein Überhang aktiver latenter Steuern. Die Gesellschaft hat vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) keinen Gebrauch gemacht.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit TEUR 7.929 (2016: 6.306) aus Gewinnabführungen von Tochtergesellschaften und aus einer Ausschüttung der USU AG, mit TEUR 1.737 (2016: 1.897) aus einem kurzfristigen Darlehen sowie im Übrigen aus Dienstleistungen.
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - Restlaufzeiten von unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Vorsteuern in Höhe von TEUR 9 (2016: TEUR 9), die im Folgejahr abzugsfähig sind.
3. Gezeichnetes Kapital
Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in unverändert 10.523.770 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00.
Genehmigtes Kapital
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/ oder wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt - und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe neuer Aktien - und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert wurden sowie auf den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen - auch zum Aktientausch - sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, auszuschließen.
Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017, einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung aus den Jahren 2000 und 2004 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf TEUR 378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung diente ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2017 waren keine Optionsrechte ausstehend.
4. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für den Kauf der unitB technology GmbH, Berlin (TEUR 750), Bonusverpflichtungen (TEUR 375), Geschäftsbericht (TEUR 133) sowie für Urlaub (TEUR 105).
5. Verbindlichkeiten
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| Art der Verbindlichkeiten | Gesamt | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1-5 Jahre | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 224 | 94 | 222 | 94 | 2 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 32.726 | 21.589 | 5.305 | 464 | 27.421 | 21.125 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 523 | 253 | 273 | 253 | 250 | 0 |
| (davon aus Steuern) | (212) | (134) | (212) | (134) | (0) | (0) |
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | (0) | (0) | (0) | (0) | (0) | (0) |
| 33.473 | 21.936 | 5.800 | 811 | 27.673 | 21.125 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen überwiegend Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 31.650, 2016: TEUR 21.357), die in Höhe von TEUR 31.650 (2016: TEUR 21.125) durch eine Globalzession der Forderungen besichert sind. TEUR 22 (2016: TEUR 67) resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
6. Umsatzerlöse
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Beratung | 357 | 276 |
| Lizenzen | 124 | 0 |
| Wartung | 10 | 0 |
| Sonstiges | 1.332 | 1.047 |
| 1.823 | 1.323 |
Die im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse resultieren in Höhe von TEUR 1.816 (2016: 1.255) aus dem Inland und in Höhe von TEUR 7 (2016: TEUR 68) aus dem Ausland.
7. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 2.164 (2016: TEUR 1.729) resultieren im Wesentlichen aus Dienstleistungen für Konzernunternehmen (TEUR 1.285, 2016: TEUR 0) und Forschungsgeldern in Höhe von TEUR 691 (2016: TEUR 617).
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0 (2016: TEUR 146) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 81 (2016: TEUR 274).
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Der Posten enthält Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1 (2016: TEUR 10).
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 196 (2016: TEUR 0) für nachträgliche Kostenbelastungen aus dem Vorjahr enthalten.
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/ Aufwendungen aus Verlustübenahme
Die Gesellschaft hat mit der Openshop Internet Software GmbH am 2. März 2000 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Mit der Omega Software GmbH wurde am 19. Mai 2005, mit der LeuTek GmbH am 29. Dezember 2006 sowie mit der Aspera GmbH am 31. Mai 2012 jeweils ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Diese wurden 2014 im Hinblick auf steuerliche Erfordernisse geringfügig angepasst. Die USU Software AG hat am 6. Mai 2015 mit der B.I.G. Social Media GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Danach haben sich die beteiligten Unternehmen verpflichtet, während der Dauer des Vertrages ihren gesamten Gewinn an die USU Software AG abzuführen. Eine Einstellung in die freien Rücklagen ist nur mit Zustimmung durch die USU Software AG möglich. Im Gegenzug hat sich die USU Software AG verpflichtet, jeden während der Dauer des Vertrages entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, wenn dieser nicht durch die Auflösung von während der Dauer dieses Vertrages gebildeten freien Rücklagen ausgeglichen werden kann.
Der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 von der LeuTek GmbH, der Aspera GmbH und der Omega Software GmbH erzielte Gewinn wurde von der USU Software AG aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages entsprechend vereinnahmt. Der im Jahresabschluss der Openshop Internet Software GmbH und der B.I.G. Social Media GmbH ausgewiesene Verlust wurde von der USU Software AG ausgeglichen.
Die Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen betreffen mit TEUR 4.929 (2016: TEUR 6.338) verbundene Unternehmen.
Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen in Höhe von TEUR 1.056 (2016: TEUR 167) verbundene Unternehmen.
10. Finanzergebnis
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit TEUR 8 (2016: TEUR 0) verbundene Unternehmen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 389 (2016: TEUR 325) verbundene Unternehmen.
11. Steuern
In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind ausschließlich periodenfremde Aufwendungen und Erträge enthalten.
E. SONSTIGE ANGABEN
Angaben zum Anteilsbesitz
Die USU Software AG besitzt jeweils 100% der Anteile an nachfolgend aufgelisteten Gesellschaften. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis stellen dabei die nach jeweils landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften bilanzierten Werte dar:
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| Eigenkapital 31.12.2017 in TEUR |
Jahresergebnis 2017 in TEUR |
|
|---|---|---|
| USU AG, Möglingen | 29.623 | 8.664 |
| LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen1) | 3.428 | 2.049 |
| Omega Software GmbH, Obersulm1) | 970 | 180 |
| Openshop Internet Software GmbH, Möglingen1) | -773 | -1 |
| Aspera GmbH, Aachen1) | 2.997 | 2.697 |
| B.I.G. Social Media GmbH, Berlin1) | 1.706 | -1.055 |
| USU Consulting GmbH, Sursee, Schweiz | 30 | -10 |
| Aspera Technologies Inc., Boston, USA | -1.203 | 531 |
| unitB GmbH, Berlin | 1.907 | -36 |
| USU SAS, Paris | -3.363 | -1.434 |
1) Jahresergebnis vor/Eigenkapital nach Ergebnisabführung an die USU Software AG.
Die nachfolgenden 100%-Beteiligungen werden mittelbar über die USU AG, Möglingen, gehalten.
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| Eigenkapital 31.12.2017 in TEUR |
Jahresergebnis 2017 in TEUR |
|
|---|---|---|
| USU Software s. r. o., Brno, Tschechische Republik | 1.219 | 149 |
| USU (Schweiz) AG, Zug, Schweiz | -39 | -6 |
| USU Austria GmbH, Wien, Österreich | -558 | 58 |
12. Mitarbeiter
Durchschnittlich waren während des Geschäftsjahres 2017 33 (2016: 19) Angestellte bei der Gesellschaft beschäftigt .
13. Haftungsverhältnisse
Die USU Software AG haftet gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag der USU AG für das Betriebsgebäude im Spitalhof.
Der Vorstand geht davon aus, dass aufgrund der bei der USU AG vorhandenen Liquiditätsausstattung sowie der nachhaltigen Ertragskraft derzeit kein Risiko der Inanspruchnahme aus dem vorgenannten Haftungsverhältnis besteht.
Des Weiteren hat die USU Software AG gegenüber der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, sowie der USU Consulting GmbH, Sursee, Schweiz (verbundene Unternehmen) Patronatserklärungen abgegeben. Danach hat sich die USU Software AG, Möglingen, dazu verpflichtet, diese Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2017 sowie für das Geschäftsjahr 2018 in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten nachkommen können. Darüber hinaus hat die USU Software AG den Rangrücktritt sämtlicher bestehender Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 779 (2016: TEUR 779) gegen die Openshop Internet Software GmbH und in Höhe von TEUR 0 (2016: TEUR 0) gegen die USU Consulting GmbH, Schweiz, erklärt.
Der Vorstand geht davon aus, dass derzeit keine konkretisierten Risiken der Inanspruchnahme aus dem vorgenannten Haftungsverhältnis bestehen. Die Gesellschaft übt keine aktive Geschäftstätigkeit aus. Sie verfügt über ausreichend liquide Mittel, um Dritten gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Zum Bilanzstichtag bestehende Forderungen der USU Software AG sind vollständig wertberichtigt.
Gegenüber fünf Beteiligungsgesellschaften bestehen Gewinnabführungs-/Ergebnisabführungsverträge.
14. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von TEUR 492 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen stellen sich diese wie folgt dar:
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| Fällig 2018 TEUR |
fällig 2019 TEUR |
fällig ab 2020 TEUR |
31.12.2017 Gesamt TEUR |
31.12.2016 Gesamt TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Operate Leasing | |||||
| Gebäude | 75 | 79 | 163 | 318 | 280 |
| Bürogeräte | 3 | 2 | 0 | 5 | 5 |
| PKW | 83 | 53 | 14 | 150 | 93 |
| Summe (Nominalwerte) | 161 | 134 | 177 | 473 | 378 |
Bei den außerbilanziellen Geschäften im Bereich Operate Leasing handelt es sich hauptsächlich um Gebäudemiete, Kfz-Leasingverträge und Mietverträge über Bürogeräte einschließlich IT-Hardware. Diese Verträge stellen eine Finanzierungsalternative dar, durch die im Wesentlichen eine Liquiditäts- und Eigenkapitalbindung sowie die Übernahme wesentlicher wirtschaftlicher Risiken vermieden werden. Weiterhin besteht Planungs- und Kalkulationssicherheit im Hinblick auf die für die Laufzeit fest vereinbarten Leasingkonditionen. Ein Risiko besteht darin, dass über die übernommenen Gegenstände insbesondere im Falle mangelnder Auslastung nicht frei verfügt werden kann.
15. Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2017 an:
Udo Strehl, Vorsitzender
Geschäftsführer der AUSUM GmbH, Möglingen
Aufsichtsratsvorsitzender der USU AG, Möglingen
Günter Daiss, Stellvertretender Vorsitzender
Geschäftsführer Daiss Agrar, Ungarn
Geschäftsführer Green Kft., Ungarn
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der USU AG, Möglingen
Erwin Staudt,
Unternehmensberater, Leonberg
Aufsichtsratsmitglied der Grenke AG, Baden-Baden
Verwaltungsratsmitglied der Interstuhl Büromöbel GmbH & Co. KG, Meßstetten
Aufsichtsratsmitglied der PROFI Engineering Systems AG, Darmstadt
Aufsichtsratsmitglied der USU AG, Möglingen
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats
Die Bezüge des Aufsichtsrats enthalten grundsätzlich eine fixe und eine variable Komponente. Der für das Geschäftsjahr 2017 vergütete fixe Anteil belief sich auf TEUR 85.
16. Vorstand
Bernhard Oberschmidt (Vorsitzender des Vorstands)
Aufsichtratsmitglied der Dürr Dental SE, Bietigheim-Bissingen
Bernhard Böhler
Dr. Benjamin Strehl
Gesamtbezüge des Vorstands
Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 870. Einzelheiten hierzu werden im Vergütungsbericht zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 dargestellt.
17. Honorare des Abschlussprüfers
Die Honorare des Abschlussprüfers für Abschlussprüferleistungen betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 74.
18. Nachtragsbericht
Am 5. März 2018 wurde eine Ausschüttung aus der Tochtergesellschaft USU AG, Möglingen, in Höhe von TEUR 3.000 beschlossen, die phasengleich bei der USU Software AG vereinnahmt wurde.
19. Konzernverhältnisse
Die USU Software AG ist Mutterunternehmen für die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführten Unternehmen. Diese sind zur USU Software AG verbundene Unternehmen. Die USU Software AG erstellt gemäß §315a Abs. 1 HGB den Konzernabschluss nach den IFRS für den kleinsten und für den größten Kreis von Unternehmen. Die Offenlegung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts erfolgt beim elektronischen Bundesanzeiger. Ferner ist der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht auf Anfrage bei der USU Software AG in Möglingen erhältlich. Er wird zudem auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu-software.de zugänglich gemacht.
20. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance-Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben am 30. November 2017 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß §161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu-software.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Nähere Ausführungen zur Entsprechenserklärung sind im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu diesem Jahresabschluss enthalten.
21. Angaben gemäß §160 Absatz 1 Nr. 8 AktG der USU Software AG
Der USU Software AG sind folgende Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären zugegangen, die mindestens 3 % der Stimmrechtsanteile halten:
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| Mitteilungspflichtiger | Datum der Schwellenberührung | Stimmrechtsanteil | |
|---|---|---|---|
| In % | Absolut | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Peter Scheufler | 30.07.2012 | 9,96% | 1.047.929 |
| Main First SICAV | 25.11.2015 | 3,05% | 321.254 |
| AUSUM GmbH | 21.09.2017 | 50,72% | 5.338.044 |
22. Gewinnverwendung
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 in Höhe von TEUR 6.175 wie folgt zu verwenden:
| ― | Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien bzw. TEUR 4.210. |
| ― | Vortrag des verbleibenden Gewinns von TEUR 1.965 auf neue Rechnung. |
Möglingen, 6. März 2018
Bernhard Oberschmidt, Vorsitzender des Vorstands
Bernhard Böhler, Mitglied des Vorstands
Dr. Benjamin Strehl, Mitglied des Vorstands
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017
USU Software AG, Möglingen
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2017 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand am 31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeldlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und ähnliche Rechte | 242.932,02 | 1.602,29 | 0,00 | 244.534,31 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 312.270,28 | 26.192,48 | 13.207,36 | 325.255,40 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 41.827.839,24 | 9.683.595,35 | 0,00 | 51.511.434,59 |
| 42.383.041,54 | 9.711.390,12 | 13.207,36 | 52.081.224,30 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2017 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand am 31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeldlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und ähnliche Rechte | 141.766,57 | 51.353,29 | 0,00 | 193.119,86 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 292.590,78 | 19.001,60 | 13.207,36 | 298.385,02 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.111.439,01 | 0,00 | 0,00 | 2.111.439,01 |
| 2.545.796,36 | 70.354,89 | 13.207,36 | 2.602.943,89 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand am 31.12.2017 EUR |
Stand am 31.12.2016 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeldlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und ähnliche Rechte | 51.414,45 | 101.165,45 |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 26.870,38 | 19.679,50 |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 49.399.995,58 | 39.716.400,23 |
| 49.478.280,41 | 39.837.245,18 |
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
An die USU Software AG. Möglingen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der USU Software AG, Möglingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der USU Software AG, Möglingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung und die in Abschnitt VII.2. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung und die in Abschnitt VII.2. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
| ― | Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen |
a) Risiko für den Abschluss
Im Jahresabschluss der USU Software AG, Möglingen, werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 49.400 (79% der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. In Abschnitt B und E des Anhangs sind weitergehende Erläuterungen zur Bilanzierung des Finanzanlagevermögens enthalten.
Zur Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Sicht der die Anteile an verbundenen Unternehmen haltenden Gesellschaft einzunehmen. Grundlage der Bewertungen sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden mittels Discounted Cashflow-Verfahren ermittelt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten. Es wurde dabei ein Bewertungsgutachten von einem externen Sachverständigen verwendet. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Bei unserer Prüfung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse im Zusammenhang mit den angesetzten gewichteten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Werthaltigkeitstest der jeweiligen Anteile an verbundenen Unternehmen bilden. Bei unserer Einschätzung der Ergebnisse der Bewertungen zum 31. Dezember 2017 haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen zugrunde liegen. Wir haben außerdem vorliegende Bewertungsgutachten von durch die Gesellschaft beauftragten externen Gutachtern gewürdigt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten Kapitalkosten beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet. um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung, |
| ― | die im Abschnitt VII. 2 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, |
| ― | den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und |
| ― | die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht. den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lagebericht und relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden vom Amtsgericht Stuttgart per gerichtlichem Beschluss vom 22. Dezember 2017 als Abschlussprüfer bestellt. Wir wurden am 8. Januar 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der USU Software AG, Möglingen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVo (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Linda Ruoß."
Stuttgart, 6. März 2018
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Christian Fuchs, Wirtschaftsprüfer
Linda Ruoß, Wirtschaftsprüferin
Vorstand und Aufsichtsrat
der USU Software AG
Bernhard Oberschmidt
Vorsitzender des Vorstands
Dr. Benjamin Strehl
Mitglied des Vorstands
Bernhard Böhler
stellv. Vorstandsvorsitzender
Erwin Staudt
Mitglied des Aufsichtsrats
Udo Strehl
Aufsichtsratsvorsitzender
Günter Daiss
stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
Finanzkalender für 2018*
29. März 2018
Veröffentlichung Geschäftszahlen 2017
12. April 2018
LBBW-Roadshow,
Düsseldorf, Köln
15. Mai 2018
Analysten- und Investorenkonferenz im Rahmen der Veranstaltung Frühjahrskonferenz,
Frankfurt am Main
24. Mai 2018
Veröffentlichung 3-Monatsbericht 2018
28. Juni 2018
Jahreshauptversammlung,
Ludwigsburg
30. August 2018
Veröffentlichung 6-Monatsbericht 2018
7. - 9. September 2018
14. IR-Fahrt - Rüttnauer Research,
Bremen
22. November 2018
Veröffentlichung 9-Monatsbericht 2018
26. - 28. November 2018
Analysten- und Investorenkonferenz im Rahmen der Veranstaltung Deutsches Eigenkapitalforum 2018,
Frankfurt am Main
* Die angegebenen Termine für das Geschäftsjahr 2018 sind vorläufig. Eventuelle Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage der Gesellschaft unter www.usu.de
Glossar
AktG
Abkürzung für Aktiengesetz.
Aktive/passive latente Steuern
Zukünftig zu erhaltende/zu zahlende Ertragsteuern, die aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Steuer- und Handelsbilanz resultieren.
Alpora
ist ein Investment-Forschungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz, das besonders innovative Unternehmen in unterschiedlichen Branchen und Regionen identifiziert und daraus Anlageprodukte kreiert.
App
Abkürzung für Applikation. Der Begriff bezieht sich grundsätzlich auf jede Art von Anwendungssoftware. Im Sprachgebrauch sind damit aber meist Anwendungen für Smartphones und Tablet-Computer gemeint.
ASP-Modell
Abkürzung für Application Service Provider-Modell. Bezeichnet ein Software-Mietmodell, das historisch gesehen der Vorläufer so genannter ► SaaS-Anwendungen ist. Firmen, die den ASP-Ansatz präferieren, wollen meist firmenspezifische Besonderheiten umgesetzt haben.
Aspera
Abkürzung für Aspera GmbH. Aspera ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG. Als hoch spezialisierter Lösungsanbieterfür das Software-Lizenzmanagementagiert Aspera in einem stark wachsenden Marktsegment. Zum Produktportfolio der Aspera gehört unter anderem das auf den Premiummarkt ausgerichtete Produkt ► SmartTrack.
Aspera Technologies
Abkürzung für Aspera Technologies Inc. Aspera Technologies ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG und wurde im Jahr 2012 in Boston, USA, gegründet. Ziel der Gesellschaft ist der Vertrieb, die Wartung und Implementierung von USU-Lösungen wie beispielsweise ► SmartTrack in den USA.
Asset Monitoring
siehe: Monitoring
Audit
bezeichnet im Bereich Software-Lizenzmanagement die Überprüfung zum Einsatz der Software vor Ort beim Kunden. Überprüft werden vor allem die Nutzung und die gekauften Softwarelizenzen.
Bereinigtes EBIT
stellt das um akquisitionsbedingte Sonderfaktoren bereinigte, nicht ► IFRS-bezogene Ergebnis vor Zinsen und Steuern der USU Software AG dar.
BIG Social Media
Abkürzung für B.I.G. Social Media GmbH. BIG Social Media, ein internationaler Anbieter von ► SaaS-Lösungen im Bereich ► Social Media Management, BIG Social Media ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG. Mit ihrem innovativen Produkt ► BIG CONNECT unterstützt BIG ihre Kunden dabei, die Entwicklungen in den Sozialen Medien zu erkennen, zu managen und erfolgreich zu nutzen.
Big Data
Big Data bezeichnet den Einsatz großer Datenmengen aus vielfältigen Quellen mit einer hohen Verarbeitungsgeschwindigkeit zur Erzeugung wirtschaftlichen Nutzens. Big Data definiert sich über vier Eigenschaften: das Datenvolumen, die Vielzahl von Datenquellen, die Geschwindigkeit der Datenproduktion und die steigende Anzahl von Nutzern, die sich mittels Analysen die Potenziale von Big Data erschließen wollen.
BIG CONNECT,
Software-Produkt der Konzern-Tochter ► BIG Social Media für das ► Social Media Management.
BIP
Abkürzung für Bruttoinlandsprodukt. Das BIP ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Es misst den Geldwert aller im Inland produzierten Waren und Dienstleistungen. Das um die Preisentwicklung bereinigte BIP wird als reales BIP bezeichnet. Die Veränderungsrate dieses realen BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum der Volkswirtschaften.
BMWi
Abkürzung für Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Branding
ist im Bereich Marketing das Etablieren einer Marke durch gezielte Werbung
Bot
kommt vom Englischen "robot" - Roboter. Unter Bot versteht man ein Computerprogramm, das weitgehend automatisch sich wiederholende Aufgaben abarbeitet,
Bruttoergebnis
Umsatz abzüglich Herstellungskosten des Umsatzes.
Capacity Monitoring
Capacity Monitoring überwacht die vorhandenen IT-Kapazitäten und stellt damit sicher, dass diese den aktuellen und künftigen Anforderungen gerecht werden.
Chat
kommt vom Englischen "to chat" - sich unterhalten. Damit wird die elektronische Kommunikation in Echtzeit bezeichnet, meist über das Internet.
Chatbots
Chatbots bezeichnet ein Software-System, das auf menschliche Text-Anfragen automatisch reagiert. Er fungiert dabei als virtueller Assistent, der mit Flugverbindungen, Preisen, Hotels und Mietwägen auf Suchanfragen von Anwendern antwortet.
Cloud
siehe: Coud computing.
Cloud computing
Englischer Begriff für den Bezug von ► IT-Services über die Internet-"Wolke". Dabei müssen die Nutzer die benötigte Hard- oder Software nicht mehr kaufen, vor Ort installieren und unterhalten, sondern können die gewünschten IT-Leistungen flexibel als Service dann über das Internet beziehen und nutzen, wenn sie diese benötigen.
CMDB
Abkürzung für Configuration Management Database. In dieser Datenbank werden die Informationen über alle Anlagen und Betriebsmittel der ► IT verwaltet, z.B. PC's mit ihren Software- bzw. Hardwarebestandteilen, Verträgen etc. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen ► IT-Asset Management Datenbank werden auch die gegenseitigen Abhängigkeiten der verwalteten Objekte abgebildet.
Compliance
Selbstverpflichtung eines Unternehmens bzw. dessen Führungskräfte, sich an die vom Gesetzgeber, den Anteilseignern oder dem Aufsichtsgremium aufgestellten Regeln zu halten, die vielfach ethische Aspekte der Unternehmensphilosophie enthalten. Ziel ist die Vermeidung sowohl eines negativen Images als auch der Ausschluss von Haftungsfällen bzw. Schadensersatzklagen.
Configuration Management
Die für das ► IT Service Management notwendigen Informationen über IT-Infrastruktur und -Services werden vom Configuration Management bereitgestellt. Stets aktuelle und historische Informationen über die Configuration Items (CIs)sind in der Configuration Management Database (► CMDB) verfügbar.
CMS
Abkürzung für Content Management System - ist eine Anwendung, mit dessen Hilfe Content (Inhalte) erstellt, bearbeitet und organisiert wird. Dieser kann aus Texten, Bildern, Videos, Multimedia-Dokumenten in Webseiten und anderen Medienformen bestehen.
Corporate Governance
Bezeichnung für die verantwortliche, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle eines Unternehmens. Von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sind die wesentlichen Standards erarbeitet und im Corporate Governance Kodex zusammengefasst worden.
DAX
Abkürzung für Deutscher Aktienindex. Der DAX spiegelt als wichtigster Aktienindex in Deutschland die Entwicklung der 30 größten und umsatzstärksten Unternehmen wider, die an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind.
Destatis
Abkürzung für Statistisches Bundesamt.
Directors Dealings
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Führungspersonen eines Emittenten gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014.
EASYTRUST
Abkürzung für EASYTRUST SAS, die zwischenzeitlich in USU SAS umbenannt wurde. EASYTRUST ist eine Tochtergesellschaft der ► USU Software AG.
EBIT
Abkürzung für Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Earnings before interest and taxes).
EBITDA
Abkürzung für Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization).
EBT
Abkürzung für Ergebnis vor Steuern (Earnings before taxes).
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote errechnet sich, indem das bilanzielle Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme gesetzt wird. Je höher die Eigenkapitalquote einer Gesellschaft ist, desto geringer ist der Verschuldungsgrad dieser Gesellschaft.
ist ein soziales Netzwerk, das vom gleichnamigen US-amerikanischen Unternehmen Facebook Inc. betrieben wird.
Gartner
Abkürzung für Gartner Inc., einem amerikanischen Marktforschungsunternehmen.
Goodwill
Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus der Übernahme von Geschäftsbetrieben sowie aus der Kapitalkonsolidierung resultieren.
HGB
Abkürzung für Handelsgesetzbuch.
IFRS
Internationale Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards), die insbesondere eine weltweit vergleichbare Bilanzierung und Publizität sicherstellen, das Vertrauen in die Finanzmärkte stärken und den Schutz der Anleger verbessern sollen.
Impairment Test
Werthaltigkeitstest zur Bewertung des Anlagevermögens und Prüfung auf eine eventuell notwendige Wertminderung. Dabei wird unter anderem der in der Konzernbilanz ausgewiesene ► Goodwill anstelle einer planmäßigen Abschreibung gemäß ► IFRS 3 mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung unterzogen. Das Ergebnis des Impairment Tests kann entweder in der Bestätigung des angesetzten Geschäfts- oder Firmenwetes bestehen oder aber zu einer das Jahresergebnis mindernden Abschreibung führen.
Industrial Big Data
bezeichnet eine sehr große Menge an unstrukturierten und semistrukturierten Maschinendaten, die in der Fertigungsindustrie durch die intelligente Vernetzung entlang der gesamten Produktionskette entstehen.
Internet der Dinge
oder Internet of Things (IoT) bezeichnet die Vernetzung von Gegenständen, z. B. Geräte, Sonsoren etc. mit dem Internet. Damit lassen sich Anwendungen automatisieren und Aufgaben ohne Eingriff von außen erledigen.
ISIN
Abkürzung für International Securities Identification Number. Die ISIN ist eine zwölfstellige internationale Kenn-Nummer für Wertpapiere und ermöglicht die eindeutige Identifikation für ein Wertpapier, das an der Börse gehandelt wird.
IT
Abkürzung für Informationstechnologie
IT-Analytics
bezeichnet die übergreifende Analyse, Überwachung und Steuerung von Informationen aus allen relevanten ► IT Service Management-Systemen und ► ITIL®-Prozessen.
IT Asset Management
Umfasst das automatisierte Verwalten aller IT-Komponenten und deren Beziehungen über deren kompletten Lebenszyklus inklusive aller finanziellen, beschaffungstechnischen und vertraglichen Informationen.
ITIL®
IT Infrastructure Library - eine Sammlung fachlich-methodischer Grundlagen zur Optimierung von ► IT-Service-Prozessen. ITIL® wurde Ende der 80er Jahre durch die CCTA (Central Computer and Telecommunications Agency) aus der Praxis entwickelt und stellt ein herstellerunabhängiges Regelwerk dar, das eine systematische Vorgehensweise für die Einführung, das Betreiben und Managen der ►IT und ihrer Dienstleistungen beschreibt. ITIL® definiert Prozesse, Funktionen, Rollen, Verantwortlichkeiten und Gestaltungselemente, die die Grundlage und Voraussetzung für einen effizienten und effektiven Betrieb der IT bildet.
IT-Service
Bereitstellung einer oder mehrerer technischer oder nicht-technischer Systeme (Hardware, Software, Mitarbeiter), die zur Durchführung von Geschäftsprozessen notwendig sind.
ITSM
Abkürzung für ► IT Service Management.
IT Service Management
Gesamtheit von bewährten Maßnahmen und Methoden, die nötig sind, um die bestmögliche Unterstützung von Geschäftsprozessen durch die IT-Organisation zu erreichen. IT Service Management beschreibt den Wandel der ►IT in Richtung Kunden- und Serviceorientierung unter Beachtung der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung. Durch die wertschöpfende Integration des organisationsweiten Wissens in die Kernabläufe des Unternehmens bietet USU ihren Kunden zusätzlich das Potenzial, durch eine einheitliche Informationsbasis ihre Geschäftsprozesse zusätzlich zu optimieren und kosteneffizient zu wirtschaften.
Katana
ist ein neues ►WSW-Geschäftsfeld, das aus dem USU-Forschungsbereich hervorgegangen ist und sich auf Big Data-Analytics-Anwendungen und Daten-getriebene Services konzentriert.
KatanaFlow
ist eine neue grafische Entwicklungsumgebung für Data Science im Maschinen- und Anlagenbau. Die leistungsfähige und benutzerfreundliche Webanwendung unterstützt Ingenieure bei der Analyse und Aufbereitung von Industriedaten.
Knowledge Bot
ist eine ► Bot-Lösung des ► WSW-Geschäftsfeldes ► unymira für die Service-Unterstützung bei Standardfragen.
KnowledgeFirst
ist eine intelligente Lösung für Web Self-Service des ► USU-Geschäftsfeldes ► unymira. Die Applikation unterstützt bei Fragen bzw. Problemen und liefert auf Basis der integrierten ► Wissensdatenbank die passende Antwort zum jeweiligen Anliegen.
Knowledge Management
ist ein zusammenfassender Begriff für alle strategischen bzw. operativen Tätigkeiten und Managementaufgaben, die auf den bestmöglichen Umgang mit Wissen abzielen.
Latente Steuern
siehe: Aktive/passive latente Steuern.
LDAP
ist die Abkürzung von "Lightweight Directory Access Protocol". LDAP ist ein Verzeichnisdienst, mit dem Anwender Organisationen, Individuen und andere Ressourcen in einem Netzwerk finden.
LeuTek
Abkürzung für LeuTek GmbH. LeuTek ist eine Tochtergesellschaft der ► USU Software AG. LeuTek ist ein Softwarehaus, das Standardsoftware im Bereich ► Systems Management, wie die eigenentwickelte Software ► ZIS-System, entwickelt und vertreibt.
Liferay
ist eine lizenzkostenfreie Open-Source-Software, die in Unternehmen als Mitarbeiter- und Geschäftsprozessorientiertes Portal eingesetzt wird.
Linked Data for Mobility (LIMBO)
ist ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben, das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert wird. Ziel ist es, Mobilitätsdaten mit neuen Datenquellen zu vernetzen und auf dieser Basis innovative Mobilitätslösungen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Lizenzmetrik
Die Lizenzmetrik gibt an, wie der Lizenzbedarf für die Nutzung von Software gezählt werden soll. Marktübliche Metriken sind beispielsweise Anzahl der Installationen, Anzahl der Anwender, Dauer der Nutzung etc.
Monitoring
Englische Bezeichnung für die Betriebsüberwachung von einzelnen PC, Servern oder ganzen Rechenzentren.
myCMDB
Aktuelle Produktsuite der Tochtergesellschaft ► OMEGA. Mit myCMDB bietet die ► USU-Gruppe eine Standard-Softwarelösung im Bereich ► IT Service Management für kleine und mittelständische Unternehmen sowie öffentliche Verwaltungen.
OMEGA
Abkürzung für Omega Software GmbH. OMEGA ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG. Wesentliches Geschäftsfeld von OMEGA ist die Erbringung von Dienstleistungen und der Vertrieb von Produkten, wie beispielsweise die Produktsuite ► myCMDB.
On Premise
bezeichnet im Gegensatz zu einer Mietlösung wie ► SaaS eine vor Ort installierte Software-Lösung. Der Nutzer erwirbt, installiert und verwaltet die Software auf eigener Hardware.
Pink Elephant
ist ein weltweit anerkanntes ► ITIP-Zertifizierungshaus. Das Unternehmen hat mit PinkVERIFY™ eine objektive Methodik entwickelt, um ► ITSM-Software beurteilen und hinsichtlich funktionaler und integrativer Kriterien bewerten zu können.
Predictive Maintenance
oder auch vorausschauende Wartung ist definiert als Bewertung von Wartungsinformationen auf Basis von Live-Maschinen- und Produktionsdaten, um Maschinen und Anlagen proaktiv zu warten, bevor es zu Stillständen oder Qualitätsverlusten kommt.
Prime Standard
Zulassungs- bzw. Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse für Unternehmen, die sich international positionieren wollen. Prime Standard Unternehmen müssen hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen. die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Regulierten Marktes hinausgehen.
Private Cloud
stellt ihre Services exklusiv für Organisationen zur Verfügung. Im Gegensatz zur Public ► Cloud ist sie nicht für die Allgemeinheit per Internet zu erreichen. Die Private Cloud kann auf firmeneigenen Rechnern oder durch Dritte gehostet werden und bietet ein hohes Maß an Kontrolle und Sicherheit.
Proof of Concept
bezeichnet im Rahmen einer Marktevaluierung einen Machbarkeitsnachweis des Software-Herstellers. In der Regel ist damit die Entwicklung eines Prototyps verbunden, der die benötigte Kernfunktionalität aufweist.
Release
Die fertige und veröffentlichte Version einer Software wird als Release bezeichnet. Damit geht eine Veränderung der Versionsbezeichnung, meist ein Hochzählen der Versionsnummer, einher.
Remote Maintenance
bezeichnet die Wartung von räumlich entfernten Anlagen, Maschinen oder Computern.
SaaS
Abkürzung für ► Software-as-a-Service.
SAM
Abkürzung für ► Software Asset Management.
Self-Service
ermöglicht dem Anwender den einfachen, intuitiven Zugang zur Lösung für seine Anfragen und Probleme. Damit werden Abläufe und Prozesse vereinfacht und beschleunigt sowie die Zufriedenheit der Anwender erhöht.
Service Desk
ist die zentrale Anlaufstelle für alle Serviceanfragen innerhalb einer Organisationsstruktur. Die Hauptaufgabe des Servicedesks nach ► ITIL® ist die ein- und ausgehende Kommunikation mit den Anwendern von ► IT-Services.
Service Level Agreement
bezeichnet die messbare Beschreibung einer zu erbringenden IT-Dienstleistung, einschließlich der zu erreichenden Qualität und der anzuwendenden Messgrößen.
SLA
Abkürzung für ► Service Level Agreement.
Smart Data
sind Datenbestände, die mittels Algorithmen nach bestimmten Strukturen aus größeren Datenmengen (vgl. ►Big Data) extrahiert wurden und sinnvolle Informationen erhalten. Dadurch können Geschäftsabläufe und Entscheidungsprozesse optimiert oder automatisiert werden.
SmartMMI
ist ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben, das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert wird. Inhalt der Arbeiten im Verbundprojekt ist die Erforschung, Entwicklung und Erprobung einer Methodik und Plattform für dynamische Mobilitätsinformationen für den Öffentlichen Verkehr.
SmartTrack
Software-Lizenzmanagement-Lösung der Konzerntochter ►Aspera zur revisionssicheren Einhaltung von ►Compliance-Richtlinien in Bezug auf die Nutzung von Software-Lizenzen sowie der Realisierung von umfangreichen Kosteneinsparungen durch Lizenzoptimierungen. Kunden, die SmartTrack nutzen, sparen einen hohen Anteil ihrer Ausgaben für Softwarelizenzen ein und können die Compliance zu jeder Zeit nachweisen.
SMDB
Abkürzung für Service Management Database. Enthält über die technischen Informationen einer Configuration Management Database ►CMDB hinaus auch Informationen zu den betreffenden Services.
Social Media
Englische Bezeichnung für soziale Medien wie beispielsweise ► Facebook, Twitter sowie diverse spezialisierte Foren. Soziale Medien ermöglichen ihren Nutzern, sich untereinander auszutauschen und mediale Inhalte einzeln oder in Gemeinschaft zu gestalten. Sie stellen insofern ein alltägliches Kommunikations- und Informationsmedium dar und gewinnen für Unternehmen - vom Marketing über den Vertrieb bis hin zur Personalakquise - immer mehr an Bedeutung.
Software-as-a-Service
Englische Bezeichnung für die flexible und skalierbare Bereitstellung einer Software als Service über das Internet. Ein Kunde kann die benötigte Software bedarfsbezogen über das Internet nutzen und muss diese nicht mehr lokal installieren. SaaS stellt insofern einen Teilbereich des ►Cloud computing dar.
Systems Management
Zentralisierte Verwaltung, Überwachung, Visualisierung, Automatisierung und Steuerung sämtlicher für den operativen IT-Betrieb erforderlichen Systeme und Prozesse eines Unternehmens oder Konzerns.
unitB technology GmbH
ist seit Januar 2017 eine Tochtergesellschaft der ►USU. Das Unternehmen ist eine auf Digitale Medien und IT spezialisierte Full-Service-Agentur, die IT- und Marketing-Lösungen für Corporate Websites, Produktmarketing und Kundenkommunikation entwickelt. Damit ergänzt sie das Konzern-Portfolio, z.B. USU-Portal-Lösungen.
Unymira
ist ein neues ► USU-Geschäftsfeld, das Produkte und Kompetenzen der vier bislang eigenständigen USU-Bereiche ► BIG Social Media, ► Business Solutions, ► KCenter sowie ► unitB technology bündelt. unymira bietet ein etabliertes Strategie- und Technologie-Portfolio für den Kunden- und IT-Service.
USU
Abkürzung für die gesamte USU-Gruppe, also die Konzern-Muttergesellschaft USU Software AG sowie deren Tochtergesellschaften, unter anderem die USU AG, ►Aspera, ►Aspera Technologies, ►BIG, ►LeuTek, ►OMEGA, ► unitb technology GmbH oder ► USU SAS. Die USU-Gruppe hat sich strategisch im Markt für ► IT- und ►Knowledge Management Software positioniert.
USU KnowledgeCenter
Modular aufgebaute, webbasierte Produktsuite des ►USU-Geschäftsfeldes ► unymira für die Informationsbereitstellung in wissensintensiven Geschäftsprozessen. Die patentierte Technologie des USU KnowledgeCenter wurde mehrfach ausgezeichnet.
USU SAS (vormals "EASYTRUST SAS")
ist ein hochspezialisierter französischer Software-Hersteller im Bereich der automatischen Erkennung und Analyse von Hard- und Software in komplexen Infrastrukturen und dem Software-Lizenzmanagement von Oracle-Produkten.
USU - U Step Up
Karriere- und Laufbahnmodell von ► USU zur kontinuierlichen Entwicklung und Weiterbildung der Belegschaft.
UX-Design
oder User Experience Design dient dazu, dem Anwender beim Bedienen von Produkten oder Services das bestmögliche Erlebnis zu bieten. UX ist dabei für die Gestaltung der Bedienoberfläche zuständig, z. B. einer Website oder einer ►App.
Valuemation
Die USU-Produktsuite Valuemation unterstützt Organisationen im operativen ► IT Service Management und Enterprise Service Management mit umfassenden modularen Lösungen.
Verlustvortrag
Übertragung entstandener steuerlicher Verluste auf künftige Wirtschaftsjahre zum Zwecke der steuerlichen Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen.
Wissensdatenbank
Wissensdatenbanken sind spezielle Datenbanken für das Wissensmanagement. Sie stellen die Grundlage für die Sammlung von Informationen dar. Organisationen machen darin ihre Ideen, Problemlösungen, Artikel, Prozesse, Benutzerhandbücher und andere Inhalte für alle Berechtigten verfügbar. Eine Wissensdatenbank bedarf einer sorgfältig strukturierten Klassifizierung, einer Formatierung des Inhalts und benutzerfreundlicher Suchfunktionalitäten.
WKN
Abkürzung für Wertpapier-Kenn-Nummer Die WKN diente zur eindeutigen Identifizierung eines Wertpapiers in Deutschland. Im Zuge der weltweiten Vereinheitlichung der Wertpapier-Kennungen wurde die WKN durch die internationale Wertpapier-Kenn-Nummer ► ISIN ersetzt.
WpHG
Abkürzung für Wertpapierhandelsgesetz.
XETRA
Abkürzung für das Elektronische Handelssystem (Exchange Electronic Trading) der Frankfurter Wertpapierbörse.
Zettabyte
ist eine Maßeinheit für Speicherkapazität und steht für 1021 Bytes. Das sind Sextillionen Bytes oder in Zahlen 1.000.000.000.000.000.000.000 Bytes.
ZIS/ZIS-System
Software-Produkt der Konzern-Tochter ► LeuTek zur Überwachung, Visualisierung, Automatisierung und Steuerung sämtlicher für den operativen IT-Betrieb erforderlicher Systeme und Prozesse.
Impressum
Herausgeber
USU Software AG
Spitalhof
D-71696 Möglingen
Tel: +49 (0) 7141 4867-0
Fax: +49 (0) 7141 4867-200
www.usu-software.de
Investor Relations
Falk Sorge
Tel: +49 (0) 7141 4867-351
Fax: +49 (0) 7141 4867-108
Public Relations
Dr. Thomas Gerick
Tel: +49 (0) 7141 4867-440
Fax: +49 (0) 7141 4867-300
Konzeption
Raimund Vollmer, Reutlingen
© USU Software AG, Möglingen
Gestaltung
Stephan Kieninger,
Freework Grafik-Design GmbH,
Möglingen
Fotografien
Raimund Vollmer, Reutlingen
Britta Konrad, Rangsdorf
Stephan Kieninger, Möglingen
Niels Hegmans, Köln
Michael Rahn | Photography, Berlin
phonlamaiphoto/Fotolia (Umschlag)
Produktion
Klaus Enzig e. K., Agentur für Druck,
Medien und Organisation, Stuttgart
Offizin Scheufele, Druck & Medien
GmbH & Co.KG, Stuttgart
ISBN 978-3-943825-07-7