Management Reports • Jun 22, 2017
Management Reports
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1. Grundlagen des Konzerns
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung
2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2016
2.2.1 Verkehrs- und Transportleistungen
2.2.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen
2.2.3 Sonstige Dienstleistungen
2.3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
2.3.1 Ertragslage
2.3.2 Vermögens- und Finanzlage
3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
4. Chancen- und Risikobericht
4.1 Chancen- und Risikomanagementsystem
4.2 Verkehrs- und Transportleistungen
4.2.1 üstra
4.2.2 üstra Reisen
4.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen
4.3.1 TransTecBau
4.4 Sonstige Dienstleistungen
4.4.1 protec
4.4.2 RevCon
4.4.3 Gehry-Tower
4.5 Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands
5. Erklärung zur Unternehmensführung
5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex
5.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse
5.4 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen
für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb
des Vorstands
6. Sonstige Berichte
6.1 Vergütungsbericht
6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB
7. Prognosebericht
7.1 Verkehrs- und Transportleistungen
7.1.1 üstra
7.1.2 üstra Reisen
7.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen
7.2.1 TransTecBau
7.3 Sonstige Dienstleistungen
7.3.1 protec
7.3.2 RevCon
7.3.3 Gehry-Tower
1. Grundlagen des Konzerns
Der Konsolidierungskreis des Konzerns der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover (üstra), hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert.
Der üstra Konzern ist in drei Segmente gegliedert:

Die wirtschaftlich höchste Bedeutung kommt dem Segment „Verkehrs- und Transportleistungen“ zu. Innerhalb dieses Segments wird die üstra als wirtschaftlich mit Abstand bedeutendste Einheit separat betrachtet, ebenfalls diesem Segment wird die üstra Reisen zugeordnet. Das Segment „Beratungs- und Ingenieurleistungen“ beinhaltet die Geschäftstätigkeit der TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover (TransTecBau). Das Segment „Sonstige Dienstleistungen“ umfasst die Aktivitäten der protec Service GmbH, Hannover (protec), der RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover (RevCon) sowie der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover (Gehry-Tower).
Die üstra ist die umweltfreundliche Mobilitätsdienstleisterin für Hannover. Mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen gehört die üstra zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Mit rund 176 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie die leistungsstärkste Dienstleisterin für den Nahverkehr in Niedersachsen.
Die Region Hannover als Körperschaft ist der Aufgabenträger für den Nahverkehr, nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern für das gesamte Gebiet der Region Hannover. Die üstra ist mit ihren Leistungen das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität in der Landeshauptstadt. Mit ihren Bahnen und Bussen fahren mehr als 480.000 Menschen täglich. Mit über 39 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und rund 2.000 Beschäftigten befördert die üstra die Hannoveraner und die Gäste der Stadt tagsüber im 10-Minuten-Takt.
Die üstra kooperiert im Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH). Mehrheitsgesellschafter des GVH ist die Region Hannover, welche 51 % der Gesellschaftsanteile hält. Die beteiligten Verkehrsunternehmen halten in Summe 49 % der Gesellschaftsanteile am GVH. Gesellschafter auf Seiten der Verkehrsunternehmen sind neben der üstra die RegioBus Hannover GmbH, die DB Regio AG, die metronom Eisenbahngesellschaft mbH, die erixx GmbH und die WestfalenBahn GmbH. Der GVH sorgt für ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem.
Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die üstra im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie „vitale üstra 2020“ dar.
Mit Wirkung vom 25. September 2015 hat die Region Hannover die üstra auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Sinne der VO (EG) 1370/2007 mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover betraut. Der ÖDA umfasst alle bis dahin von der üstra betriebenen Linien (Linienbündel „Stadt Hannover“) und hat eine Laufzeit von 22½ Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), die Liniengenehmigungen für das Linienbündel „Stadt Hannover“ erteilt.
Die üstra Reisen betreibt Linienverkehre, überwiegend als Subunternehmer für die üstra, ein Reisebüro und die Maschseeschifffahrt.
Gegenstand der TransTecBau sind die Planung und ingenieurtechnische Bearbeitung von Verkehrsanlagen. Zusätzlich wird die Kompetenz im Bereich des motorisierten Individualverkehrs ständig erweitert. Das Leistungsspektrum deckt die Bereiche Infrastrukturplanung, Bauherrenaufgaben, Betriebstechnik, Vermessung und Projektsteuerung ab.
Die protec erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Personen und Objekten sowie Facilitymanagement, Reinigung und Parkraumbewirtschaftung.
Als Dienstleister für Revisionstätigkeiten erbringt die RevCon unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse ihrer Mandanten zu verbessern. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind dabei, neben der Beratung, die kaufmännische Revision, die IT-Revision, die Wahrnehmung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie die Technische- und Baurevision einschließlich der Vergabekontrolle.
Die Gehry-Tower betreibt und vermietet das nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichtete Gebäude Goethestraße 13a/Reuterstraße 8 in Hannover.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit aller Gesellschaften liegt in der Region Hannover.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung
Die deutsche Wirtschaft befand sich im Jahr 2016 weiter im Aufschwung. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 1,9 % (Vorjahr: +1,7 %). Der Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft lag im Inland. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 2,0 %, die des Staates sogar um 4,2 %. Dieser kräftige Anstieg ist unter anderem auf die hohe Zuwanderung von Schutzsuchenden und die daraus resultierenden Kosten zurück zu führen. Auch die Investitionen legten zu. Der Außenhandel hat das Wachstum dagegen leicht gebremst, die Importe stiegen stärker als die Exporte. Alle Wirtschaftsbereiche trugen zur wirtschaftlichen Belebung im Jahr 2016 bei. Überdurchschnittlich entwickelte sich dabei der Baubereich. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2016 um 2,8 % zu. Der Anstieg der in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte lag mit 2,6 % auf dem Vorjahresniveau. Die Verbraucherpreise sind im Jahresdurchschnitt um 0,5 % gestiegen. Der Zuwachs war damit höher als im Vorjahr (+ 0,3 %). Die geringe Jahresteuerungsrate wurde im Wesentlichen durch die Preisentwicklung für Energie geprägt. Energie insgesamt verbilligte sich um 5,4 % vor allem infolge der Preisentwicklung für Mineralölprodukte. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise lag die Jahresteuerungsrate bei +1,2 %. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um 1,0 % auf 43,4 Millionen. Der stärkste Anstieg der Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahr war in den Dienstleistungsbereichen zu verzeichnen. Die Zahl der Arbeitslosen ging im Jahresdurchschnitt um 3,7 Prozentpunkte auf 2,7 Millionen zurück, die Arbeitslosenquote betrug 6,1 %. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Hannover lag die Arbeitslosenquote zum Stichtag 31. Dezember 2016 bei 7,0 % (Vorjahr: 7,4 %).
Die Fahrgastzahlen im ÖPNV der im Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zusammengeschlossenen Personenverkehrsunternehmen sind nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2016 um 1,8 % gestiegen (Vorjahr: +0,5 %). Das heißt, dass 10,18 Milliarden Fahrgäste in 2016 in Deutschland mit Bussen und Bahnen gefahren sind. Tendenziell bestätigt sich auch für 2016 der Trend der vergangenen Jahre: Ländliche Busverkehre sind eher rückläufig, Verkehre in Ballungsräumen (hier vor allem die schienengebundenen Verkehre) befinden sich im Aufwind.
Analog zu den Fahrgastzahlen stiegen auch die Fahrgeldeinnahmen der ÖPNV-Unternehmen im letzten Jahr weiter an. Trotzdem nahm der Kostendeckungsgrad im Branchendurchschnitt leicht ab. Inzwischen muss wesentlich mehr Geld in die Erneuerung der Fahrzeuge und Infrastruktur investiert werden. Nach Aussage des Präsidenten des VDV liegt dies am wachsenden Sanierungsstau im deutschen ÖPNV und an der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen, die einfach weniger Spielräume für Verkehrsinvestitionen haben als noch vor einigen Jahren. Dies lässt befürchten, dass die spezifischen Kosten der Nahverkehrsunternehmen in stärkerem Maße als die allgemeinen Verbraucherpreise der privaten Haushalte steigen werden.
Die Bundespolitik hat im vergangenen Jahr einige richtungsweisende Entscheidungen in Sachen ÖPNV-Finanzierung getroffen. So wurde die Aufstockung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr, die Weiterführung des Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) für große ÖPNV-Ausbaumaßnahmen und die zusätzlichen Investitionsprogramme für finanzschwache Kommunen beschlossen. Allerdings sollen die GVFG-Mittel bis mindestens 2025 auf dem derzeitigen Niveau eingefroren werden. Damit würde es seit 1997 keine Erhöhung dieser Mittel geben. Ein weiterer Baustein der bisherigen Finanzierung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden sind die sogenannten Entflechtungsmittel aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG). Diese fallen als solche ab dem Jahr 2020 weg. Die Mittel werden seitens des Bundes zwar weiter an die Länder gezahlt, aber nicht mehr konkret als Entflechtungsmittel, sondern allgemein über die Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen und ohne Zweckbindung. Damit sind nun die Länder in der Pflicht, diese Mittel auch weiterhin für die dringenden Investitionen in den kommunalen ÖPNV bereit zu stellen. Nach derzeitigem Stand ist in Niedersachsen noch keine Anschlussregelung für die Zeit nach 2019 vorgesehen.
2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2016
2.2.1 Verkehrs- und Transportleistungen
2.2.1.1 üstra
Die üstra positioniert sich weiterhin als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. Als öffentliches Verkehrsunternehmen sieht sich die üstra den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet und verankert die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit in ihren Aktivitäten. Zur Erreichung der Ziele dieser vorgenannten fünf strategischen Handlungsfelder wurden in 2016 entsprechende Projekte durchgeführt, wie z.B. das Pilotprojekt Elektrobus, die Beschaffung neuer Stadtbahnfahrzeuge, die Weiterentwicklung des Mobilitätsshops sowie die Stärkung der Arbeitgebermarke üstra.
Die üstra versteht sich als Kompetenzträgerin für den Nahverkehr und sieht sich mitverantwortlich für die Umsetzung des 2011 verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplans „pro KIima“ der Region Hannover und des ebenfalls 2011 beschlossenen „Masterplans Mobilität“ der Stadt Hannover. Ziel beider verkehrspolitischen Pläne ist es, die Bürger zu immer häufigerer Nutzung von Verkehrsmitteln, die dem Umweltverbund zuzurechnen sind, zu bewegen. Die üstra strebt eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 1 % pro Jahr an. Noch höhere Zuwächse sind möglich, wenn die öffentliche Hand die Rahmenbedingungen für den ÖPNV weiter verbessert. So kann ein deutlicher Schritt zur Reduzierung der Schadstoffbelastung durch den Verkehr erreicht werden.
2016 war im Hinblick auf die Fahrgastzahlen ein sehr erfolgreiches Jahr für die üstra. Mit 176,0 Millionen Fahrgästen wurden 3,8 % mehr Fahrgäste als im Vorjahr gezählt. Neben demographischen Faktoren (Bevölkerungszuwachs in den Jahren 2015 und 2016 u.a. durch Flüchtlinge) ist das gute Verkehrsangebot Garant für den Markterfolg gewesen.
Der wichtigste Gradmesser für den Unternehmenserfolg der üstra sind neben den Fahrgastzahlen die Tarifeinnahmen. Auf Ebene des GVH wurde zum 1. Januar 2016 eine Tarifanpassung von durchschnittlich 2,2 % durchgeführt. Der GVH liegt im Verbündevergleich bei einem qualitativ hochwertigen Verkehrsangebot preislich eher im Mittelfeld. Durch ein attraktives Tarifangebot sollen Kundenbindung und Neukundengewinnung unterstützt werden.
Besonders nachgefragt war in 2016 das Tarifangebot im Sozialtarif „MobilCard S“. Über 19.000 MobilCards S pro Monat im GVH zeigen, dass bei den Berechtigten ein großer Bedarf für dieses Angebot besteht. Gegenüber 2015 entspricht das einer Nachfragesteigerung um etwa 25 %. Auch bei den Tickets im Sozialtarif gab es beträchtliche Nachfragesteigerungen. Durch den Wegfall der Wertmarke S zum 1. Januar 2016 wurde die Nutzung der TagesTickets S wesentlich einfacher und günstiger. Gegenüber dem Vorjahr konnte die Nachfrage in diesem Segment um etwa 70 % gesteigert werden.
Einen großen Anteil an der Nachfragesteigerung im Sozialtarif hat der Bevölkerungszuwachs in Hannover ab dem zweiten Halbjahr 2015, insbesondere durch Zuwanderung von Schutzsuchenden. Diese Gruppe muss für Sprach- und Integrationskurse mobil sein, verfügt aber nicht über eine eigene motorisierte Alternative. Die üstra hat auf die Situation mit einem Flüchtlingsbeauftragten reagiert, der auf Institutionen, Einrichtungen und Verbände zugeht, die in der Flüchtlingsbetreuung tätig sind. Auch mit gezieltem Informationsmaterial hat die üstra dazu beigetragen, für diese Gruppe den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern.
Aber auch in anderen Segmenten verzeichnete die üstra Nachfragesteigerungen. Das betrifft insbesondere den Bereich Großkunden, wo die Zusammenarbeit mit dem Unternehmensverband AGA zur Akquisition von kleinen und mittleren Firmen (zwischen 10 und 50 Teilnehmern) sehr erfolgreich war. Auch bei den MobilCards für „Senioren“ konnte die Nachfrage im Abo durch gezielte Marketingmaßnahmen gesteigert werden, obwohl zum 1. Januar 2016 die Altersgrenze von 60 auf 63 angehoben worden war.
Nur bei Berücksichtigung der sich wandelnden Anforderungen des Marktes und der Kunden kann die üstra langfristig erfolgreich sein. Bei der Beurteilung von Stärken und Schwächen und bei der Entwicklung neuer Angebote (z. B. Automaten, Fahrzeuge) beteiligt die üstra ihre Kunden und insbesondere Vertreter von mobilitätseingeschränkten Personen. Seit 1998 führt die üstra regelmäßig repräsentative Telefonbefragungen ihrer Kunden durch. Mit dieser „Kundenzufriedenheitsbefragung“ kann die üstra Fehlentwicklungen erkennen, Wirkungen von Angebotsänderungen messen und die Umsetzung von Zielgrößen verfolgen.
Beim ÖPNV-Kundenbarometer 2016 von TNS Infratest Ende August bewerteten die befragten Kunden die üstra erneut mit der Schulnote „sehr gut“. Damit gehörte die üstra im bundesweiten Vergleich mit 42 Verkehrsunternehmen zur Spitzengruppe und konnte das gute Ergebnis aus dem vergangenen Jahr bestätigen. Die Gesamtzufriedenheit als ein wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikator zur Steuerung des Unternehmens betrug 2,45. Damit wurde die Zielvorgabe erreicht.
Bestnoten erreichte die üstra auch bei einer Befragung der Landeshauptstadt zur Lebensqualität in Hannover, deren Ergebnisse im März 2016 vorgestellt wurden. Von 24 Lebensbereichen in Hannover schnitt der Öffentliche Personennahverkehr am besten ab. 93 Prozent der Befragten waren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zufrieden oder sehr zufrieden. Im Vergleich zur letzten Erhebung aus dem Jahr 2011 bedeutete dies nochmal eine Steigerung von sieben Prozentpunkten.
Eine von der üstra im Sommer 2016 durchgeführte Kundenbefragung hat ergeben, dass insgesamt 83 Prozent der Fahrgäste dafür sind, das Trinken von Alkohol in den Fahrzeugen der üstra zu verbieten. Die Mehrheit hatte dabei erklärt, sich bei einem solchen Verbot sicherer in Bus und Bahn zu fühlen. Die üstra reagierte darauf mit einem Alkoholkonsumverbot in Bussen, Bahnen und unterirdischen Stationen ab dem 1. Januar 2017. Auch diese Entscheidung erfuhr große Aufmerksamkeit in der Presse.
Eine intensive Beteiligung der Verbände von Behinderten und Mobilitätseingeschränkten führte zur Festlegung von eindeutigen Regeln für die Mitnahme von E-Scootern, die ebenfalls zum 1. Januar 2017 in Kraft traten.
Ein besonders wichtiges Projekt zur Ansprache von Gelegenheitskunden war die Erweiterung des „Mobilitätsshops“, mit dem die üstra für die Verkehrsunternehmen im GVH Online-Tickets anbietet. Mit direkter Verknüpfung zur Fahrplanauskunft können Kunden im Internet oder per Smartphones Online-Tickets erwerben, die ausgedruckt, aber auch im Smartphone angezeigt werden können. Gleichzeitig können sich Kunden bei der Registrierung zum Online-Shop auch für Carsharing bei stadtmobil anmelden oder Taxi-Vertragskunde werden und dadurch Rabatte bei der Taxennutzung erhalten. Anfang 2016 wurde im Mobilitätsshop, der auf uestra.de, gvh.de und in der GVH-App erreichbar ist, neben der ÖPNV-Auskunft und dem Ticketkauf auch Routing für andere Verkehrsmittel, die Taxenbestellung und Buchung von Carsharing-Fahrzeugen eingeführt. Das Tarifangebot im Online-Shop wurde im Dezember 2015 durch das KurzstreckenTicket und durch das Angebot einer Messe-Fahrtberechtigung für die Messen DOMOTEX, CeBIT und HannoverMesse ergänzt. Mittelfristig soll das multimodale Angebot im Mobilitätsshop ausgeweitet werden. Neben dem Angebot von Einzel- und TagesTickets soll der Abschluss von Aboverträgen im Shop und der Kauf von Monatskarten ermöglicht werden.
Im konventionellen Vertrieb hat die üstra 2016 die Betreuung von 30 Service- und Vorverkaufsstellen im Regionsgebiet von der regiobus übernommen. Für die Kunden, die ihre Tickets im Vorverkauf erwerben, bedeutet das einheitlichen Service im GVH bei allen Verbundinformationen und im Ticketerwerb.
Für die Präsenz in digitalen Medien wird das Online-Marketing immer wichtiger für die üstra. Mit einer interaktiven Karte bietet die üstra auf Ihrer Internetseite nicht nur Unternehmensinfos und Abfahrtzeiten, sondern auch Kundenservice, Veranstaltungshinweise und Erlebnisse, um Fahrtanreize zu vermitteln. In Kooperation mit dem Veranstaltungsmagazin Stadtkind und der Firma HACON sind die Auskünfte zu Fahrten und Angeboten der üstra seit Anfang 2016 auch in der App „MyHannover“ verfügbar.
Die üstra hat ihre direkte Kundenansprache mit ihrem Newsletter „üstra Fahrgemeinschaft“ und einem Infodienst für Verkehrsmeldungen intensiviert. Auch die sozialen Medien werden intensiv genutzt, neben Facebook und Twitter ist die üstra jetzt auch auf Instagram vertreten.
Mit ihrem Infomobil ist die üstra fast täglich an verschiedenen Orten in Hannover präsent. Einmal pro Woche ist das Infomobil in Langenhagen, Laatzen, Altwarmbüchen und Ronnenberg im Einsatz, alle 14 Tage in Rethen. Freitags und an Wochenenden kommen zusätzliche Einsätze bei Veranstaltungen und besonderen Aktionen hinzu.
Nachdem die Deutsche Messe AG 2015 die KombiTicketvereinbarung mit dem GVH nicht verlängert hatte, hat die üstra ihr Informations- und Vertriebsangebot für die großen Messen in Hannover verstärkt. Mit dem Angebot von „MesseCards“ zu den Großmessen Domotex, CeBIT und HannoverMesse, die für die Dauer der jeweiligen Messe als ÖPNV-Fahrberechtigung herausgegeben wurden, konnte der Fahrkartenerwerb für das Ausstellerpersonal deutlich erleichtert werden. Insbesondere der Vertrieb über den Mobilitätsshop war sehr erfolgreich.
In 2016 wurden die Hochbahnsteige Krepenstraße, Goetheplatz und Großer Hillen in Betrieb genommen. Damit sind diese Haltestellen jetzt barrierefrei ausgebaut. Insgesamt sind damit 76 % der Haltestellen barrierefrei, 47 Haltestellen sind noch mit Hochbahnsteigen auszustatten. Für die Fahrgäste, wie für die üstra wird es immer wichtiger, dass die strategisch wichtigen Haltestellen vorrangig barrierefrei ausgebaut werden. Fehlt beispielsweise nur noch eine Haltestelle für den barrierefreien Ausbau, z.B. auf der Linie 6 die Station „Bahnhof Nordstadt“, so hängt hieran der gesamte Einsatz des TW 3000 für diese Linie. Die üstra spricht sich darum vehement für den vorrangigen Ausbau der Stationen aus, die den Einsatz der TW 3000 ermöglichen. In den nächsten vier Jahren sollte dies – davon ist die üstra überzeugt – möglich sein. Auch im Busbereich wurden in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover etwa 20 Haltestellen neu gestaltet und damit der Zugang von Mobiltätseingeschränkten zu unseren Bussen wesentlich erleichtert.
Hannover bekommt eine neue Stadtbahn – unter dem Titel „TW 3000“ läuft bei der üstra die größte Neubeschaffung seit der Expo. Insgesamt hat die üstra bisher 100 neue Stadtbahnfahrzeuge bestellt. Möglich wird diese Investition, weil die Fahrzeuge zu 50 % durch Mittel des Landes Niedersachsen nach dem EntflechtG gefördert werden. Für weitere 46 Fahrzeuge ist ein Förderantrag bei der LNVG gestellt worden, welcher zwischenzeitlich auch positiv beschieden wurde. Damit kann auch diese Bestellung ausgelöst werden. In 2016 wurden neun weitere neue Stadtbahnfahrzeuge ausgeliefert. Zum 31. Dezember 2016 verfügte die üstra damit über insgesamt 40 neue Stadtbahnfahrzeuge. Die restlichen Fahrzeuge sollen sukzessive bis 2019 ausgeliefert werden.
Unter dem Motto „Unsere Vision: Null Emission“ hat die üstra Anfang April 2016 einen Testbetrieb mit drei Elektrobussen gestartet. Auf dem August-Holweg-Platz in Ricklingen feierte die üstra zusammen mit Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, vielen Hannoveranerinnen und Hannoveranern sowie zahlreichen weiteren geladenen Gästen den Start der üstra Busse in die Elektromobilität. Der zunächst vorgesehene Testbetrieb erfolgt auf den Linien 100 und 200, die als Ringlinien durch Hannovers Innenstadt führen. Die Länge der Linien beträgt jeweils 16 km mit insgesamt 42 Haltestellen und einer Fahrzeit von ca. 53 Minuten. Durch ihre kreisförmige Linienführung, kurze Haltestellenabstände und einen einzigen gemeinsamen Endpunkt am August-Holweg-Platz bieten die sogenannten „Erlebnislinien“ optimale Testbedingungen. Am Endpunkt wurden zwei Lademasten installiert, und auch auf dem Betriebshof Vahrenwald wurden entsprechende Lademöglichkeiten geschaffen. Durch die Nutzung des Stroms aus dem Stadtbahnnetz benötigt der Betrieb mit den Elektrobussen keine eigenen Unterwerke zur Stromversorgung, so kann auch die Energierückspeisung, die bei Bremsvorgängen der Stadtbahn entstehen durch den Elektrobus aufgenommen werden.
Breiten Raum in der Berichterstattung der hannoverschen Medien nahm ab Mitte Februar 2016 der sogenannte Bonusstreit mit der Region Hannover ein. Dabei ging es um die Bonuszahlungen an die Mitarbeiter der üstra für 2014. Das Thema hielt sich über Wochen in den Medien und wurde teilweise äußerst kontrovers behandelt. Anfang Juni wurde die Kontroverse mit einer Vereinbarung zwischen dem Vorstand der üstra und der Region Hannover beigelegt.
Eine Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der üstra als Arbeitgeberin und zur Erhöhung der Präsenz bei potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern war die bundesweit beachtete Kampagne „üstra rockt“, bei der üstra-Mitarbeiter einen Männerrock als Dienstkleidung tragen. Mit dieser Kampagne, die auch in 2016 fortgesetzt wurde, sollen in erster Linie Frauen angesprochen werden, weil diese Zielgruppe bislang im Fahrdienst und in den technischen Berufen deutlich unterrepräsentiert ist. Hintergrund ist, dass die üstra bis zum Jahr 2022 rund 600 feststehende Personalabgänge durch Neueinstellungen kompensieren muss und gleichzeitig den Frauenanteil erhöhen möchte.
Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen (CBL-Transaktionen) abgeschlossen. In 2016 hat der Investor ein Angebot zur vorzeitigen Beendigung der Transaktionsverträge der CBL-Transaktionen 1998 gemacht. Die üstra hat dies angenommen und mit den Vertragsparteien einen Beendigungsvertrag zur vorzeitigen Beendigung abgeschlossen. Die CBL-Transaktion 1998 wurde damit sechs Jahre früher als vertraglich vorgesehen und wie vorgesehen ohne weitere Zuzahlung beendet. Am 3. Januar 2017 wurde wie vertraglich vorgesehen den Beendigungsvertrag zur planmäßigen Beendigung der CBL-Transaktion 1997 geschlossen. Damit kann die üstra fast 20 Jahre nach Vertragsabschluss über die bisher in den beiden CBL-Transaktionen gebundenen Stadtbahnfahrzeuge wieder frei von Rechten Dritter verfügen.
Im Oktober 2016 kehrte der Stadtbahn-Prototyp „TW 601“ inklusive großem überregionalen Presseecho nach 41 Jahren zurück nach Hannover. Zuvor hatten die hannoversche Medienlandschaft sowie die üstra die Rückholungs-Aktion des Fördervereins STRASSENBAHN HANNOVER e.V. bereits über mehrere Wochen öffentlich dokumentiert und begleitet. Der Förderverein hatte über mehrere Jahre Spenden für die Rückholung des TW 601 gesammelt und konnte das Fahrzeug im Oktober 2016 dann an seiner früheren Wirkungsstätte in Hannover präsentieren. Bereits 1970 war der Stadtbahnwagen-Prototyp erstmals nach Hannover ausgeliefert wurden. Seinerzeit sollten im Zuge des U-Bahn-Baus mit zwei Wagen, mit dem Nummern 600 und 601, Erkenntnisse für die spätere Serienbestellung gewonnen werden. Schon vor Aufnahme des Stadtbahnbetriebes im Herbst 1975 wurden die beiden Prototypen jedoch abgestellt und der TW 601 nach Kanada gebracht. 1988 wurde der TW 601 dann an einen Oldtimer-Verein in Edmonton abgegeben, wo er seitdem auf einer touristischen Straßenbahnlinie eingesetzt wurde. Zurück ging es im Herbst 2016 zunächst auf einem Tieflader von Edmonton nach Baltimore, von dort per Schiff über den Atlantik nach Bremerhaven und dann wieder per Tieflader nach Hannover. 11.000 Kilometer mussten so zurückgelegt werden - die längste Strecke, die je eine hannoversche Bahn am Stück bewältigt hat.
Im Jahr 2016 wurde die üstra erneut in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement durch ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen erfolgreich auditiert. Das Arbeitsschutzmanagementsystem der üstra wurde im Jahr 2014 rezertifiziert und ist noch bis zum Jahr 2017 gültig.
Im Geschäftsjahr 2016 waren bei der üstra im Jahresdurchschnitt 2.086 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 2.024). Die Zahl der aktiv Beschäftigten ist auf 1.897 gestiegen (Vorjahr: 1.812). Mit wenigen Ausnahmen konnten in den vergangenen Jahren die Restrukturierungsmaßnahmen mit Personalabbau im Rahmen des Projektes „vitale üstra 2020“ sozialverträglich über den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Passivphase der Altersteilzeit bzw. durch Erreichen der regulären Altersrente umgesetzt werden. Im Durchschnitt befanden sich 79 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Passivphase der Altersteilzeit (Vorjahr: 118).
Die Zahl der Auszubildenden und Praktikanten betrug im Durchschnitt 110 (Vorjahr: 94). Die Berufsausbildung der üstra ist ein Instrument zur Sicherstellung der Deckung zukünftiger Personalbedarfe. Die berufliche Ausbildung ist aber auch ein soziales Anliegen und Ausdruck der „gesamtgesellschaftlichen“ Verantwortung eines kommunalen Unternehmens. Von daher bildet die üstra auch über Bedarf aus und berücksichtigt dabei insbesondere auch benachteiligte Jugendliche, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um diesen einen Einstieg in die Berufsausbildung und damit in ein zukünftiges Beschäftigungsverhältnis zu geben. Dabei kooperiert die üstra mit Pro Beruf. Wie im Vorjahr hat die üstra auch in 2016 die Möglichkeit der „Teilzeitausbildung für junge Frauen“ in Kooperation mit Sina – Soziale Integration Neue Arbeit angeboten.
2.2.1.2 üstra Reisen
Die drei Bereiche der üstra Reisen (Linienverkehr, Reisebüro und Maschseeschifffahrt) zeigten wie in den Vorjahren positive operative Ergebnisse.
Im Linienverkehr wurde der größte Teil des Umsatzes durch Subunternehmertätigkeit für die üstra erzielt. Daneben werden für die RegioBus Hannover GmbH, Hannover (RegioBus), ebenfalls Subunternehmerleistungen erbracht.
Der zum 31.01.2015 ausgelaufene Ergänzungstarifvertrag zwischen dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wurde mit einer Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Januar2017 verlängert und beinhaltet Lohnerhöhungen zum 01. Februar 2015 und 01. Februar 2016.
Durch die Ausbildung von Fachkräften im Fahrbetrieb wird eine bessere Balance im Altersdurchschnitt der Mitarbeiter im Fahrdienst angestrebt. Die Auszubildenden haben nach erfolgreicher Beendigung ihrer Ausbildung die Perspektive, frei werdende Stellen von altersbedingt ausscheidenden Mitarbeitern zu übernehmen.
Das Reisebüro erreichte im Jahr 2016 im Wettbewerb „Club der Besten“ des Franchisegebers FIRST Reisebüro den dritten Platz. Hierdurch spiegeln sich sowohl die hohe Kundenzufriedenheit als auch die positive Umsatzentwicklung wider.
Der Maschseeschifffahrtsbetrieb konnte die bisherige positive Entwicklung der letzten Jahre bestätigen.
Die im Auftrage der Verkehrsunternehmen in Niedersachsen durchgeführte Abwicklung des Schülerferientickets Niedersachsen konnte abermals positive Ergebnisbeiträge generieren.
2.2.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen
2.2.2.1 Beratungs- und Ingenieurleistungen
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der TransTecBau lag im Geschäftsjahr 2016 weiterhin in Hannover. Im Auftrag der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, Hannover (infra) erfolgten Planungsaktivitäten für Hochbahnsteige (Großer Hillen, Am Soltekampe, Kurze-Kamp-Straße, Bothfeld, Wunstorfer Straße). Weitere Planungsaktivitäten betrafen die Projekte Ausbau „Badenstedter Straße“ und „Wunstorfer Straße“. Ferner wurden die Planungen an der Verlängerungsstrecke nach Hemmingen in beiden Abschnitten und zum Projekt „10/17“ weitergeführt. Der Schwerpunkt der Bautätigkeiten lag auf der Fortsetzung der Bauaktivitäten bei den Hochbahnsteigprojekten „Großer Hillen“ und „Krepenstraße“. Beide Maßnahmen konnten termingerecht in Betrieb genommen werden. Zusätzlich fanden bauvorbereitende Maßnahmen für den Hochbahnsteig „Am Soltekampe“ und an der Verlängerungsstrecke nach Hemmingen im Abschnitt 1 statt. Des Weiteren begann die Baurealisierung im Projekt „10/17“ in den Abschnitten 2 und 4 sowie bauvorbereitende Maßnahmen in den Abschnitten 1 und 3. Der Hochbahnsteig „Goetheplatz“ im Abschnitt 4 konnte termingerecht zum Fahrplanwechsel der üstra im Dezember 2016 in Betrieb genommen werden.
Im überregionalen Bereich wurden die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnstrecke U5 an verschiedenen Stationen in Frankfurt am Main im Wesentlichen fertiggestellt. Die Planungsaktivitäten in Magdeburg und Bremen wurden weitergeführt.
2.2.3 Sonstige Dienstleistungen
2.2.3.1 protec
Die protec erbringt Ihre Leistungen überwiegend im üstra Konzern im Bereich Sauberkeit und Sicherheit in den Bussen und Bahnen und auf den Haltestellen der üstra.
Im Geschäftsjahr 2016 konnten im Drittgeschäft mehrere neue Aufträge generiert werden. Dies trägt zum weiteren Umsatzwachstum der protec bei.
Im Bereich Sicherheit wurde ein neues Vergütungskonzept für die Mitarbeiter ab 2017 erarbeitet, mit dem Betriebsrat vereinbart und beschlossen.
Das seit 2003/2004 geltende Sicherheitskonzept für Fahrgäste der üstra, welches die Auftragsgrundlage für die protec darstellt, wurde gemeinsam mit der üstra überprüft und an die aktuellen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen angepasst. Die Umsetzung erarbeiteter Maßnahmen obliegt im Wesentlichen der üstra.
In Abstimmung mit dem Gesellschafter wurde in 2016 ein Strategie-Entwicklungsprozess aufgesetzt, der sich vor allem mit den Aspekten Werte (Verhalten und Zusammenarbeit), Unternehmens- und Bereichsstrategien sowie Maßnahmen zur Strategie-Implementierung befasste.
Die Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Zeit- und Betriebsdatenerfassung wurden abgeschlossen und die Realisierung sukzessive begonnen. Für den Bereich Bus der üstra wurde eine mobile Bus-Waschanlage angeschafft, die während der Bauzeit auf dem Betriebshof Mittelfeld durch die protec eingesetzt wird.
2.2.3.2 RevCon
Die RevCon erbringt ihre Leistungen überwiegend im üstra Konzern. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind dabei, neben der Beratung, die kaufmännische Revision, die IT-Revision, die Wahrnehmung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie die Technische- und Baurevision einschließlich der Vergabekontrolle.
Im Konzern hat die üstra in 2016 zusätzliche Revisionsdienstleistungen beauftragt und dafür der RevCon temporär zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung gestellt. Im Drittgeschäft entwickelte sich die Auftragslage gut, es wurden für mehrere Bestands- und Neukunden verschiedene Prüfungs- bzw. Beratungsprojekte umgesetzt.
2.2.3.3 Gehry-Tower
Der einzige Gesellschaftszweck ist der Betrieb und die Vermietung des nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichteten Gebäudes Goethestraße 13a/Reuterstraße 8, genannt Gehry-Tower, in Hannover.
Die üstra hat das gesamte Gebäude bis zum 31. Mai 2031 angemietet (Generalmietvertrag). Das Gebäude ist komplett untervermietet.
2.3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zum Plan günstig verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar.
2.3.1 Ertragslage
Der üstra Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2016 ein negatives operatives Ergebnis in Höhe von -9.306 Tsd. € (Vorjahr: -12.034 Tsd. €). Das oberhalb des Vorjahresniveaus liegende operative Ergebnis resultiert vornehmlich aus der üstra.
Das operative Ergebnis des Segments Verkehrs- und Transportleistungen fiel im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum mit -10.469 Tsd. € besser aus (Vorjahr: -13.779 Tsd. €). Im Hinblick auf das Konzernergebnis ging die üstra in der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2016 von einem Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme durch die VVG von -32.754 Tsd. € aus; wegen höherer Tarifeinnahmen und zum Teil deutlicher Kostenunterschreitungen schloss die üstra das Geschäftsjahr 2016 mit einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von -15.227 Tsd. € (Vorjahr: -21.136 Tsd. €) ab. Das Jahresergebnis der üstra Reisen beträgt 216 Tsd. € (vor Gewinnabführung) und liegt damit unter dem Jahresergebnis 2015
(311 Tsd. € vor Gewinnabführung).
Das operative Ergebnis des Segments Beratungs- und Ingenieurleistungen betrug im Geschäftsjahr 2016 179 Tsd. € (Vorjahr: 159 Tsd. €; Plan: 299 Tsd. €) und resultiert vorrangig aus dem auf niedrigem Niveau stagnierenden Drittgeschäft. Das Jahresergebnis der TransTecBau beträgt 215 Tsd. € und liegt damit unter dem Jahresergebnis 2015 (313 Tsd. €).
Das Segment Sonstige Dienstleistungen erzielte im Geschäftsjahr 2016 ein operatives Ergebnis von 984 Tsd. €, das damit deutlich unter dem vergleichbaren Vorjahreswert von 1.586 Tsd. € lag. Das Jahresergebnis der protec (vor Gewinnabführung) ist von 737 Tsd. € auf 587 Tsd. € (Plan 2016: 622 Tsd. €) gesunken. Das Jahresergebnis der RevCon (vor Gewinnabführung) ist leicht von 235 Tsd. € auf 225 Tsd. € gesunken. Bei der Gehry-Tower ist das Jahresergebnis ebenfalls von 59 Tsd. € auf 47 Tsd. € gesunken.
Im Einzelnen haben sich die Komponenten des operativen Ergebnisses wie folgt entwickelt:
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| Operatives Ergebnis (in Tsd. €) | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Verkehrs- und Transportleistungen | -10.469 | -13.779 |
| Beratungs- und Ingenieurleistungen | 179 | 159 |
| Sonstige Dienstleistungen | 984 | 1.586 |
| Operatives Ergebnis | -9.306 | - 12.034 |
Die Umsatzerlöse (nach Ausweisänderung) stiegen gegenüber dem Vorjahr um 11.691 Tsd. € auf 218.134 Tsd. € an.
Dies resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Segmenterlöse bei der üstra um 11.433 Tsd. € auf 213.512 Tsd. €. Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich des Verkehrsverbundes GVH für Vorjahre) sind um 10.768 Tsd. € auf 162.006 Tsd. € (Plan: 153.940 Tsd. €) gestiegen. Gründe hierfür liegen in der zum 1. Januar 2016 durchgeführten Tariferhöhung von durchschnittlich 2,2 % bei der üstra sowie ein Anstieg bei den Fahrgastzahlen um 3,8 % auf 176,0 Millionen (Vorjahr: 169,6 Millionen).
Der Außenumsatz der protec ging um 45 Tsd. € auf 1.362 Tsd. € zurück. Der Außenumsatz der TransTecBau stieg in 2016 um 168 Tsd. € auf 3.954 Tsd. €, was im Wesentlichen auf das geringere Drittgeschäft zurückzuführen ist.
Die sonstigen betrieblichen Erträge (nach Ausweisänderungen) stiegen im üstra Konzern im Geschäftsjahr 2016 auf 8.721 Tsd. € (Vorjahr: 4.479 Tsd. €). Ursächlich für den primär auf Ebene der üstra entfallenen Anstieg sind die Erträge aus der vorzeitigen Beendigung des US-Cross-Border Lease (4.373 Tsd. €).
Der Materialaufwand stieg im üstra Konzern um 1.675 Tsd. € auf 62.965 Tsd. €. Dies resultiert vorrangig aus dem Anstieg des Materialaufwandes bei der üstra um 4.145 Tsd. €, was im Wesentlichen auf höhere Pachtabgaben (4.063 Tsd. €) zurückzuführen ist.
Der Personalaufwand im üstra Konzern betrug im Geschäftsjahr 2016 127.160 Tsd. € (Vorjahr: 120.296 Tsd. €) und betraf mit 112.464 Tsd. € (Vorjahr: 106.135 Tsd. €) hauptsächlich die üstra. Bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte sind die Personalaufwendungen im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Vermögenswerte des Anlagevermögens stiegen gegenüber dem Vorjahr erneut leicht um 1.161 Tsd. € auf 17.950 Tsd. €. Die Abschreibungen weisen zwar zur Zeit in einem 15-Jahres Vergleich einen niedrigen Umfang auf, aufgrund der Anschaffungen neuer Stadtbahnwagen (TW 3000) werden die Abschreibungen zukünftig allerdings wieder steigen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des üstra Konzerns (nach Ausweisänderung) sind von 24.580 Tsd. € auf 28.086 Tsd. € gestiegen. Diese Entwicklung ist vornehmlich der üstra zuzuschreiben und beruht unter anderem auf Kostensteigerungen. Ab dem Geschäftsjahr 2015 wurde durch die Sanierung des Verwaltungsgebäudes Am Hohen Ufer ein Ausweichquartier in der Georgstraße 52 („AWS“) angemietet. Im Zusammenhang mit der Sanierung und der Anmietung des Ausweichstandortes sind im Geschäftsjahr 2016 Aufwendungen in Höhe von 4.206 Tsd. € angefallen.
Beim Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen war ein Zuwachs von 34 Tsd. € auf 1.236 Tsd. € zu verzeichnen.
Das im Geschäftsjahr 2016 negative übrige Finanzergebnis sank weiter von -440 Tsd. € auf - 556 Tsd. €. Diese Entwicklung beruht auf um 91 Tsd. € auf 707 Tsd. € gestiegenen Zinsaufwendungen (Vorjahr 616 Tsd. €) und bei gleichzeitig um 23 Tsd. € rückläufigen Zinserträgen (Vorjahr 141 Tsd. €), was auf das erneut gesunkene Zinsniveau zurückzuführen ist. Das übrige Beteiligungsergebnis sank gegenüber dem Vorjahr von 35 Tsd. € auf 32 Tsd. €.
Bei den Ertragsteuern handelt es sich erneut um einen Steueraufwand, welcher gegenüber dem Vorjahr (136 Tsd. €) in 2016 43 Tsd. € beträgt und vornehmlich aus laufenden Ertrags- sowie sonstigen Steuern in Höhe von 99 Tsd. € und latenten Steuern in Höhe von 56 Tsd. € aus Bewertungsunterschieden bei den Fertigungsaufträgen der TransTecBau resultiert.
Das Geschäftsjahr 2016 schloss mit einem Jahresergebnis von -8.670 Tsd. € ab (Vorjahr: -11.407 Tsd. €).
Die im Sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Effekten aus der Neubewertung von Pensionsverpflichtungen haben sich von +13.383 Tsd. € im Vorjahr auf – 38.568 Tsd. € verändert. Diese Entwicklung resultiert größtenteils aus der Zinsentwicklung. Die Pensionsverpflichtungen sind der wesentliche Posten, der das Gesamtergebnis von 2.048 Tsd. € auf -47.453 Tsd. € deutlich gesenkt hat.
2.3.2 Vermögens- und Finanzlage
Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 erhöhte sich die Bilanzsumme von 368.454 Tsd. € auf 375.721 Tsd. €. Die Veränderung ist im Wesentlichen durch folgenden Sachverhalte bedingt:
Auf der Aktivseite der Konzernbilanz hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Investitionstätigkeit in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von insgesamt 21.649 Tsd. € (Vorjahr: 82.056 Tsd. €; Plan: 125.186 Tsd. €) ausgewirkt. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner Investitionsmaßnahmen wurde in 2016 in geringerem Umfang als geplant investiert. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2016 eine Anschaffungskostenminderung in Höhe von 6.926 Tsd. € berücksichtigt. Den Investitionen standen Abschreibungen in Höhe von 17.950 Tsd. € gegenüber. Dadurch reduzierten sich unter Berücksichtigung von weiteren Zugängen und Zuschüssen die beiden Vermögenspositionen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 11.560 Tsd. € auf 260.883 Tsd. €.In den letzten beiden Geschäftsjahren ist mit der Beschaffung der TW 3000 wieder ein höheres Investitionsvolumen zu verzeichnen. Dieses wird sich in den nächsten Jahren weiterhin auf einem hohen Niveau bewegen. Für 2017 ist erstmals seit der EXPO-Zeit (im Jahr 2000) wieder die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von 47,1 Mio. € geplant. Weitere Kredite sollen in den Jahren 2018 und 2019 aufgenommen werden. Es soll ein Gesamtvolumen von 112,2 Mio. € aufgenommen werden.
Aus Investitionsmaßnahmen, die für die Folgejahre geplant sind, entstehen dem Konzern Belastungen in Höhe des nicht durch Investitionszuwendungen gedeckten Eigenanteils, der sich planungsgemäß auf 75.194 Tsd. € (Vorjahr: 29.404 Tsd. €) belaufen wird. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 30.475 Tsd. €, die in den Jahren 2016 bis 2019 fällig werden.
Die Finanzanlagen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 12.090 Tsd. € auf 11.151 Tsd. €.
Die unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen erhöhten sich aufgrund der positiven Ergebnisbeiträge durch die X-City Marketing GmbH, Hannover und die Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle KG, Hannover um 1.236 Tsd. € auf 12.186 Tsd. €.
Das Vorratsvermögen ist geringfügig auf 11.179 Tsd. € gesunken (Vorjahr: 11.556 Tsd. €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Fertigungsaufträgen stiegen auf 10.797 Tsd. € an (Vorjahr: 9.113 Tsd. €). Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stiegen deutlich von 860 Tsd. € auf 10.501 Tsd. € an. Der Anstieg dieser Position ist im Wesentlichen auf eine Schadenersatz-Forderung in Form einer Energiepönale gegenüber dem Herstellerkonsortium des TW 3000 zurückzuführen. Der Liquiditätsbestand stieg um 7.564 Tsd. € von 51.441 Tsd. € auf 59.005 Tsd. €.
Auf der Passivseite der Bilanz kam es zu einem Rückgang des Eigenkapitals von 43.380 Tsd. € auf 11.154 Tsd. €. Das erwirtschaftete Konzernjahresergebnis von -8.670 Tsd. € wird innerhalb des Ergebnisvortrags ausgewiesen. Aufgrund des gesunkenen Diskontierungszinssatzes (von 1,75 % auf 2,35 %) erhöhte sich die Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen von -108.630 Tsd. € auf -147.413 Tsd. €.
Das von 261.312 Tsd. € auf 285.852 Tsd. € gestiegene langfristige Fremdkapital resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Pensionsrückstellungen von 203.189 Tsd. € auf 244.920 Tsd. €. Die sonstigen Verpflichtungen sanken von 39.752. € auf 26.262 Tsd. €, was im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Stadtbahnwagen TW 3000 und der damit verbundenen Verrechnung von Zuschüssen steht. Ebenso sind bei den übrigen Rückstellungen Rückgänge von insgesamt 1.090 Tsd. € zu verzeichnen. Auch die Finanzverbindlichkeiten verminderten sich erneut durch die planmäßige Tilgung von Bankdarlehen um 2.556 Tsd. € auf 2.556 Tsd. €. Aufgrund der durchgängig guten Liquiditätslage erfolgte im Geschäftsjahr 2016 keine weitere Inanspruchnahme von Krediten.
Das kurzfristige Fremdkapital ist von 63.762 Tsd. € auf 78.415 Tsd. € angestiegen, was vornehmlich auf den Anstieg im Bereich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen ist, in dem unter anderem die höheren Verbindlichkeiten aus der Pacht der Infrastruktur gegenüber der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH enthalten sind.
In den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2017 hat sich das stabile Geschäftsumfeld der üstra fortgeführt.
3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die wesentlichen Merkmale des bei der üstra bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
| ― | Es gibt bei der üstra eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert. |
| ― | Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. |
| ― | Die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt. |
| ― | Im Bereich der eingesetzten Finanzbuchhaltungssysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt. |
| ― | Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch konzernweite Richtlinien (z.B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien, etc.) gewährleistet. Diese werden laufend aktualisiert und bei Bedarf angepasst. |
| ― | Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. |
| ― | Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. |
| ― | Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. |
| ― | Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Kontroll- und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand. Es ist Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses im üstra Konzern. |
| ― | Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft. |
4. Chancen- und Risikobericht
4.1 Chancen- und Risikomanagementsystem
Die üstra ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der üstra ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig.
Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Chancen- und Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Chancen- und Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Chancen- und Risikomanagementsystem.
Grundsätzlich wird das Chancen- und Risikomanagementsystem der üstra im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Dabei liegt der Focus auf Gesellschaften, die aus Chancen- und Risikosicht besonders relevant sind.
Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Chancen und Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Chancen- und Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Chancen- und Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird.
Chancen und Risiken sind als mögliche Planabweichungen definiert. Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert – eine Diskontierung erfolgt nicht.
Die Bewertung von Chancen erfolgt grundsätzlich nach den Dimensionen „Chancenpotenzial“, „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Standard der realisierten Chancenhandhabung“.
Risiken werden hinsichtlich des Schadenpotentials als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der üstra erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge.
Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:
| ― | Sehr gering (< 20 %) |
| ― | “Gering” (20 % bis < 40 %), |
| ― | “Mittel” (40 % bis < 60 %), |
| ― | “Hoch” (60 % bis < 80 %), |
| ― | “Sehr hoch” (80 % bis 100 %). |
Die Risikobedeutung als Ergebnis der beiden Faktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Schadenpotential“ ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| Eintrittswahrscheinlichkeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Schadenpotential | 0-20% | 20-40% | 40-60% | 60-80% | 80-100% |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| > 20 Mio. € | mittel | hoch | hoch | hoch | hoch |
| 1-20 Mio. € | gering | mittel | mittel | hoch | hoch |
| < 1 Mio. € | gering | gering | mittel | mittel | mittel |
Die im Rahmen des Risikomanagementsystems des üstra Konzerns vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein.
Alle im Konzernabschluss konsolidierten Gesellschaften sind über das Beteiligungsmanagement in das Risikofrüherkennungssystem der üstra eingebunden.
4.2 Verkehrs- und Transportleistungen
4.2.1 üstra
Für die üstra – als kommunales Unternehmen – ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur begrenzt wesentliche (Markt-) Chancen im Unterschied zu Unternehmen der freien Wirtschaft (beispielsweise Industrie- und Handelsunternehmen).
4.2.1.1 Umfeld und Markt
Aufgrund der Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte sind bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige Tendenzen feststellbar. Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem GVFG gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Diese sogenannten Entflechtungsmittel aus dem EntflechtG fallen als solche ab dem Jahr 2020 weg. Die Mittel werden seitens des Bundes zwar weiter an die Länder gezahlt, aber nicht mehr konkret als Entflechtungsmittel, sondern allgemein über die Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen und damit ohne Zweckbindung. Damit sind nun die Länder in der Pflicht, diese Mittel auch weiterhin für die dringenden Investitionen in den kommunalen ÖPNV bereit zu stellen. Nach derzeitigem Stand ist in Niedersachsen noch keine Anschlussregelung für die Zeit nach 2019 vorgesehen.
Bei den Tarifersatzeinnahmen bestehen Planungsunsicherheiten aufgrund von möglichen Änderungen der politischen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen. Dieses Risiko wird als gering bewertet.
4.2.1.2 Leistungswirtschaftliche Risiken
Die üstra hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftlichkeit durch wachsende Einnahmen sowie interne Einsparmaßnahmen weiter zu verbessern.
Auf der Einnahmenseite geht die üstra davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Der Anteil, der aus stärkerer Kundennachfrage resultiert, wird vermutlich gegenüber dem Anteil, der aus preislichen und strukturellen Maßnahmen generiert wird, tendenziell sinken. Die Risiken liegen darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen Kunden langfristig an die üstra zu binden bzw. mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen mindestens zur Deckung der Aufwandssteigerungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Der ÖPNV blieb bislang im Wesentlichen von krisenbedingten Rückgängen bei den Fahrgastzahlen und den Fahrgeldeinnahmen verschont. Ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen kann sich allerdings im Nahverkehr bei den Pendlerzahlen und im Freizeit- und Einkaufsverkehr auswirken. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die üstra bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des GVH, der Genehmigungsbehörde, des Aufgabenträgers Region Hannover und der Konzernmutter VVG abhängig ist. Die bisher beschriebenen Risiken auf der Einnahmenseite werden als niedrig bewertet.
Bei der Umsetzung von in der Region Hannover politisch gewünschten Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität geht die üstra davon aus, dass ein unmittelbarer erfolgswirksamer Ausgleich durch die Region Hannover erfolgt. Dies gilt insbesondere für die beabsichtigte massiv rabattierte Beförderung von Kindern und Jugendlichen. Das finanzielle Risiko aus solchen Maßnahmen wird als hoch eingeschätzt.
Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover genießt der ÖPNV aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse Vorrang an den Lichtsignalanlagen. Sollte diese Vorrangschaltung für den ÖPNV zurück genommen werden, würde der ÖPNV durch die damit verbundene Verlängerung der Reisezeit unattraktiver für die Fahrgäste. Damit wären Einnahmenrückgänge und eine Erhöhung der Betriebskosten durch den höheren Fahrzeugeinsatz bei Verlängerung der Fahrzeiten zu erwarten. Das Risiko wird als hoch eingestuft.
Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und oligopolbedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung zu. Sollten die Preise entgegen der Planungsprämissen überproportional steigen, würde dies die üstra mit zusätzlichen Belastungen treffen. Im Hinblick auf die Preisentwicklung für Kraftstoffe wird das Risiko als mittel bewertet. Nach erfolgter Ausschreibung wurde ein Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hannover AG geschlossen, welcher der üstra zumindest bis 2018 Planungssicherheit in Bezug auf die Beschaffungskosten für Strom, ohne Steuern und Abgaben verschafft und somit nur eine geringe Risikobedeutung hat.
Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen und die Abkündigung von Ersatzteilen bzw. Support für technische Anlagen führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Insgesamt werden die Risiken hieraus als gering bewertet.
4.2.1.3 Personal
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die üstra. Risiken bestehen darin, Leistungsträger für offene Stellen im Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegengewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitermotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als mittel bewertet.
4.2.1.4 Informationstechnik
Der Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der üstra hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch die kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden als gering bewertet.
4.2.1.5 Finanzwirtschaftlicher Bereich
Durch die finanzielle Einbindung der üstra in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
4.2.2 üstra Reisen
Werden nach Ablauf des bestehenden Tarifvertrages im Jahr 2017 Lohnerhöhungen nicht von den Auftraggebern ausgeglichen führt dies zu einem Ergebnisrisiko, welches als gering bewertet wird.
Die geplanten Ergebnisse der üstra Reisen können nur erreicht werden, wenn das Auftragsvolumen sich nicht verringert und somit keine personellen Überkapazitäten in der Gesellschaft entstehen. Das Risiko hieraus wird als gering bewertet.
Chancen werden in zusätzlichen Leistungen im Schienenersatzverkehr gesehen.
4.3. Beratungs- und Ingenieurleistungen
4.3.1 TransTecBau
Für bekannte oder zu erwartende Risiken der TransTecBau wurden unter anderem Rückstellungen für Honorarrisiken, Gewährleistungsverpflichtungen und sonstige Rückstellungen gebildet.
Der Rückstellung für Honorarrisiken wurden in 2016 weitere Mittel zugeführt. Sie berücksichtigt das Risiko, dass die TransTecBau aufgrund der Honorardeckung durch die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen hat, die einen höheren Aufwand erfordern bzw. nur zum Teil abgerechnet werden können. Ferner wird durch die Rückstellung das Risiko erwarteter Kostenüberschreitungen bei Einzelprojekten berücksichtigt.
Bei den gebildeten Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen konnte ein wesentliches Risiko ausgekehrt und erfolgswirksam aufgelöst werden. Zuführungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich. Zuführungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Die TransTecBau hat seit 1995 alle Neubaumaßnahmen im Bereich der Stadtbahninfrastruktur der üstra und infra, besonders die zur Weltausstellung EXPO 2000, planerisch durchgeführt und baulich umgesetzt. Dabei sind Fördergelder nach dem GVFG als wesentlicher Bestandteil der Finanzierung eingesetzt worden. Mit der Übertragung der Stadtbahn-Infrastrukturanlagen durch die üstra auf die infra zum 1. Juli 2001 sind grundsätzlich auch die Rechte und Pflichten aus den Förderzusagen nach GVFG und die daraus resultierenden Risiken an die infra übergegangen. Mögliche Risiken für die TransTecBau im Zuge der Prüfung von geförderten Baumaßnahmen nach dem GVFG können weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Dieses Risiko wird derzeit als gering eingestuft.
Des Weiteren besteht ein dokumentiertes internes Kontrollsystem als Bestandteil des Qualitätsmanagement-Systems zur Risikovorsorge und Qualitätssicherung. Der TÜV-Nord hat ein Überwachungsaudit nach ISO 9001 durchgeführt und das Qualitätsmanagement-System der TransTecBau bestätigt.
4.4 Sonstige Dienstleistungen
4.4.1 protec
Durch die Konzentration der protec auf das Kerngeschäft mit der üstra wurden sowohl Vertragsverlängerungsrisiken bei der protec als auch vergaberechtliche Risiken bei der üstra abgebaut.
Nach Umstellung des Abrechnungsmodells gegenüber der üstra können die wirtschaftlichen Risiken bei protec als Dienstleister für den Winterdienst der üstra ab 2016 signifikant reduziert werden. Dieses Risiko wird derzeit als gering eingestuft.
Die Stellenbesetzung mit qualifiziertem Personal bleibt weiterhin problemhaftet. Gängige und übliche Personalmarketingmaßnahmen, welche angestoßen worden sind, führen nur bedingt und auch nicht nachhaltig zu einer Verbesserung der Situation. In 2017 sollen weitere Maßnahmen zur Personalrekrutierung bzw. Personalmarketing entwickelt werden, sicherlich wird auch die neue Lohnstruktur ab Januar 2017 zur Verbesserung beitragen. Das Risiko wird derzeit als gering eingestuft.
Sowohl geringe Chancen und als auch geringe Risiken ergeben sich auch weiterhin im Wesentlichen durch das Geschäftsvolumen mit nicht konzerngebundenen Unternehmen im Rahmen der Ausschöpfung des zulässigen Drittgeschäftsanteils.
4.4.2 RevCon
Sowohl geringe Chancen und als auch geringe Risiken ergeben sich auch weiterhin im Wesentlichen durch das Geschäftsvolumen mit nicht konzerngebundenen Unternehmen im Rahmen der Ausschöpfung des zulässigen Drittgeschäftsanteils.
4.4.3 Gehry-Tower
Die Gehry-Tower weist keine Chancen und Risiken aus. Aufgrund des mit der üstra bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrages ergeben sich keine Vermietungsrisiken für die Gehry-Tower. Da das Gebäude noch relativ jung ist, ist mittelfristig nicht mit größeren Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen.
4.5 Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten üstra Konzerns gefährden könnten. Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die üstra ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat.
5. Erklärung zur Unternehmensführung
5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird.
Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.
5.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Der üstra Konzern wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:
| ― | Die üstra hat die UITP-Charta für Nachhaltige Entwicklung unterzeichnet und sich damit zum nachhaltigen Handeln verpflichtet. Der Geschäftsbericht für 2016 beinhaltet einen Bericht zu den Aktivitäten des Unternehmens zur Verbesserung der Nachhaltigkeit. |
| ― | Die üstra arbeitet kontinuierlich und systematisch daran, ihre fünf strategischen Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover weiter zu entwickeln. Die üstra positioniert sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. |
| ― | Der ÖDA sieht vor, die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen regelmäßig im Rahmen eines Benchmarks zu überprüfen und marktfähige Kostenstrukturen zu realisieren. Für die Instandhaltung der Infrastruktur erfolgt dieser Marktvergleich in einem Vier-Jahres-Rhythmus. |
| ― | Durch die Unternehmensführung nach dem Management-Prinzip Management by Objectives (MbO) erfolgt eine zielorientierte sowie bereichs- und hierarchieübergreifend abgestimmte Steuerung der Unternehmen im üstra-Konzern. Sie gewährleistet die Konzentration auf Prioritäten und erhöht die Verbindlichkeit getroffener Zielvereinbarungen. Zudem wird dadurch Transparenz über die Unternehmens-, Bereichs- und Gruppenziele geschaffen. Gleichzeitig wird das ergebnisorientierte Arbeiten gefördert. Das Zielvereinbarungssystem soll eine enge Verzahnung mit den strategischen Handlungsfeldern der üstra sicherstellen sowie die Einhaltung der im ÖDA definierten Zielgrößen gewährleisten. |
| ― | Mit dem praktizierten Co-Management wird die frühzeitige und aktive Einbeziehung des Betriebsrats in alle wichtigen unternehmensbezogenen Entscheidungen angestrebt, um Akzeptanz bei strategischen Fragen und Veränderungsnotwendigkeiten zu erhalten. |
| ― | Mit der Teilnahme am Audit „berufundfamilie“ werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik gefördert. Gleichzeitig wird eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen erreicht. |
| ― | Mit dem bei der üstra praktizierten Gesundheitsmanagement soll die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten erreicht werden. Zudem werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitermotivation angestrebt. Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit. |
| ― | Die üstra setzt das regelmäßige, strukturierte Mitarbeitergespräch als formalisiertes Führungsinstrument zur wechselseitigen Rückmeldung ein; damit soll die Zusammenarbeit und Arbeitsatmosphäre verbessert und weiterentwickelt werden, um den gemeinsamen Erfolg zu sichern. |
| ― | Mit der Zielsetzung, die Feedbackkultur weiter auszubauen und Führungskräften eine Rückmeldung über beobachtbare Verhaltensweisen auf der Grundlage definierter Kompetenzen zu geben, hat die üstra für die Führungskräfteebenen Vorstand, Unternehmensbereichsleiter und (Stabs-)Bereichsleiter 2016 ein 360 Grad Feedback durchgeführt. |
| ― | 2016 wurde mit dem „Kulturbarometer“ erstmalig eine unternehmensweite Befragung zur Bewertung der Zusammenarbeit von Führungskräften und zugeordneten Teams auf der Grundlage festgelegter Kulturwerte durchgeführt. Das Verfahren umfasst auch die Hinterlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und deren konsequente Umsetzungsverfolgung. Eine jährliche Wiederholung der Befragung ist vorgesehen. |
| ― | Zur Stärkung der Attraktivität als Arbeitgeber (Employer Branding) hat sich die üstra in 2015 einem Check der Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft unterzogen und das Zertifikat des Landes Niedersachsen „Demografiefest. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb“ erhalten. Die in diesem Zusammenhang erarbeiteten Maßnahmen haben das Ziel für den demografischen Wandel gerüstet zu sein. Mit den Maßnahmen sollen die Arbeitszufriedenheit und Motivation und damit der Gesundheitsstand erhöht werden. |
| ― | Die üstra hat ein Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutz- und Energiemanagementsystem eingeführt und ist nach den Standards DIN EN ISO 9001, DIN EN 13816, DIN EN 15838, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 und NFL/ILO-OSH 2001 zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierungen wird das integrierte Managementsystem regelmäßig durch unabhängige Zertifizierer überprüft. Ziele dieses Systems sind die Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, die Verbesserung der Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie die Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs. |
Informationen über das Audit „berufundfamilie“ und das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement sowie der Nachhaltigkeitsbericht wie auch die Angaben zu Unternehmensführungspraktiken der üstra sind auf der Internetseite uestra.de/unternehmen zu finden.
5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse
Der Vorstand der üstra besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Der Vorstand der üstra besteht aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet der Vorstandsvorsitzende André Neiß die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Das Vorstandsmitglied Wilhelm Lindenberg hat die Funktion des Arbeitsdirektors inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb der Stadtbahnen und Busse, für die Fahrzeuge und die Betriebsanlagen und für den gesamten Personalbereich. Dem Vorstand sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und sieben Stabsbereiche zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie in wöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitungen sicher.
Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wählt gemäß Mitbestimmungsgesetz aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der üstra den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss „zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe“ (sog. Vermittlungsausschuss).
Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz- und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt.
Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Geschäftsordnungsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertreter zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertreters sind zulässig; ein persönlicher Stellvertreter ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt.
Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z. B. im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.
Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen.
Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit.
5.4 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Die üstra hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Für das gesamte Unternehmen wird ein Frauenanteil von 22 % bis 2022 angestrebt. Zum 31. Dezember 2016 betrug der Frauenanteil insgesamt 19,1 %, im Kerngeschäft lag der Frauenanteil bei 18,1 %. Neben dieser freiwilligen Zielsetzung gilt es gemäß dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ auch entsprechende Ziele für die Führungspositionen festzulegen und zu erreichen.
Für den Aufsichtsrat gilt die Regelung des § 96 Abs. 2 AktG. Danach muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Aufgrund eines Widerspruchs der Seite der Arbeitnehmervertreter der üstra ist der jeweilige Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Vorhergehende Wahlbeschlüsse bleiben hiervon unberührt und bestehende Mandate können bis zu ihrem regulären Ende wahrgenommen werden. Den zehn Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat der üstra gehören derzeit nur zwei statt mindestens drei Frauen an, da Neuwahlen zum Aufsichtsrat seit dem 1. Januar 2016 nicht anstanden. Es wird jedoch angestrebt, den gesetzlichen Mindestanteil mit der nächsten Umbesetzung im Aufsichtsrat zu erfüllen.
Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0 % für die erste Umsetzungsfrist am 30. Juni 2017 beschlossen. Eine Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand ist bis zum Ablauf der ersten Umsetzungsfrist nicht realisierbar, da die Vertragslaufzeiten der bestehenden Vorstandsverträge erst nach dieser Frist enden. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand hat der Vorstand eine Zielgröße von 14,3 % für die erste Umsetzungsfrist beschlossen. Dieser Zielwert entsprach dem Ist-Stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Zum 31. Dezember 2016 betrug der Frauenanteil für diese Ebenen 18,4 %. In 2016 ist es der üstra gelungen, ungeplant frei gewordene Stellen und neue Stellen in diesen Ebenen überwiegend mit Frauen zu besetzen.
6. Sonstige Berichte
6.1 Vergütungsbericht
Das Vergütungssystem des Vorstands der üstra hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z.B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit (ausgenommen Versorgungszusagen) werden dem Vorstand nicht gewährt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der üstra geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung.
6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB
Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen.
Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra verfügt. Die übrigen Aktien der üstra befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz.
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand der üstra besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen.
Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.
Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der üstra – beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals – auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht.
Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind.
7. Prognosebericht
Auf der Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung unter Abwägung der Risiko- und Chancenpotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen:
7.1 Verkehrs- und Transportleistungen
7.1.1 üstra
Die üstra setzt den eingeschlagenen Weg der Restrukturierung und Effizienzsteigerung zur Einhaltung der im ÖDA vereinbarten Ziele weiter fort und berücksichtigt sich daraus ergebene nachhaltige Aufwandsreduzierungen im Wirtschaftsplan. Dabei sind die bisher festgestellten Restrukturierungspotenziale bei der üstra weitgehend realisiert worden. Den Auswirkungen der Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die Erlössteigerungen künftig nicht ausreichen, um die Kostensteigerungen zu kompensieren, so dass der Verlust der üstra weiter ansteigen wird.
Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, mit denen die üstra per ÖDA betraut wurde, erfolgt über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der Versorgung- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) und der üstra bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Bedingt dadurch weist die üstra folglich rechnerisch negative Ergebnisse aus. Zum 1. Januar 2017 ist die Verantwortung für die Gewährung der finanziellen Ausgleichsleistungen für die Schülerbeförderung auf die kommunalen Aufgabenträger übertragen worden. Konkret heißt dies: Die ehemaligen § 45a PBefG-Mittel werden nicht mehr direkt an die Verkehrsunternehmen gezahlt, sondern die Aufgabenträger erhalten diese Mittel nach § 7a Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG). Die Region Hannover als Aufgabenträger hat mitgeteilt, dass sie die Ausgleichsleistungen für Schüler- und Ausbildungsverkehre, die die üstra bis 2016 direkt von der LNVG erhalten hat, nicht direkt als ertragswirksamen Zuschuss an die üstra weitereichen wird, sondern diesen mittelbar über den ÖDA und damit über den Verlustausgleich finanziert. Dies geschieht vorbehaltlich einer steuerlichen Prüfung. Das führt bei der üstra zu einem weiteren Anstieg des Verlustes. In der Planung für das Geschäftsjahr 2017 geht die üstra von einem Jahresfehlbetrag von 37,4 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der üstra, der VVG, übernommen wird.
Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2017 wird damit gerechnet, dass die zum 1. Januar 2017 im GVH vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 1,8 % vollumfänglich auf die üstra durchschlägt. Die üstra plant für das Jahr 2017 Tarifeinnahmen in Höhe von 163,9 Mio. €. Generell strebt die üstra eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 1 % pro Jahr an. Aufgrund von umfangreichen Baumaßnahmen im Innenstadtbereich und den damit verbundenen Umleitungen von Stadtbahn- und Buslinien wird für 2017 mit negativen Auswirkungen auf die Fahrgastzahlen gerechnet. Damit wird nur ein leichter Anstieg der Fahrgastzahlen um 0,2 % auf ca. 176,4 Mio. erwartet.
Im Verkehrsangebot sind nur geringfügige Änderungen geplant, so dass die Betriebsleistungen (Nutz-Wagenkilometer) auf dem Niveau von 2016 erwartet werden.
Für 2017 wurde mit der Region Hannover als Aufgabenträger für die Globalkundenzufriedenheit ein Zielwert von 2,45 vereinbart.
Für das Jahr 2017 sind Investitionen in Höhe von 140,7 Mio. € geplant, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 75,2 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte.
Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der VVG und der üstra bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag führt dazu, dass die üstra nicht einen ausreichenden Cashflow erwirtschaften kann, um den hohen Investitionsbedarf der Zukunft aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Aus diesem Grund ist ein Investitionspakt zwischen Aufgabenträger und der üstra zur Finanzierung der für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen notwendigen Investitionen unerlässlich. Die üstra ist derzeit in Gesprächen mit der Region, um die Finanzierung zukünftiger Investitionen abzustimmen. Für 2017 ist erstmals seit der EXPO-Zeit wieder die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen geplant.
Der ÖDA bildet den Rahmen für die zukünftige weitere Entwicklung der Gesellschaft und bestimmt das unternehmerische Handeln. Er sorgt für die Dauer seiner Laufzeit für ein volles Auftragsbuch. Allerdings ist die üstra bei der Weiterentwicklung des Verkehrsangebots und bei der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere die Ergebnisentwicklung stark abhängig von den Beschlüssen der Region Hannover, die gemäß ÖDA oftmals notwendig sind.
7.1.2 üstra Reisen
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2017 geht die üstra Reisen von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,2 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft üstra abgeführt wird.
Für 2017 rechnet die üstra Reisen mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 18,1 Mio. € und liegt damit auf Vorjahresniveau.
Im Bereich Linienverkehr wird von einem stabilen Auftragsvolumen ausgegangen. Hier wird der Kilometersatz aufgrund gestiegener Kosten angehoben.
Das Tagesfahrtengeschäft, das bis Ende 2015 in Kooperation mit regiobus durchgeführt wurde, erfolgt jetzt in Eigenregie.
Die Preise im Linienverkehr der Maschseeschifffahrt bleiben im Jahr 2017 nach der Erhöhung in 2014 unverändert. Die Preise im Charterbetrieb bleiben weiterhin unverändert.
Für das Jahr 2017 sind Investitionen in Höhe von 0,4 Mio. € geplant. Die Schwerpunkte bei den Investitionen liegen in der Ersatzbeschaffung eines Reisebusses zur Verbesserung der Altersstruktur im Fuhrpark und bei Betriebs- und Geschäftsausstattungen.
7.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen
7.2.1 TransTecBau
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2017 geht die TransTecBau von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,1 Mio. € aus. Darüber hinaus sieht die Mittelfristplanung weiterhin positive Ergebnisse vor, die die Zukunft der TransTecBau sicherstellen werden.
Im Hinblick auf die Auftragslage der TransTecBau in der Region Hannover werden sich neben den bereits erteilten Aufträgen zum Ausbau der Stadtbahninfrastruktur die direkten Anfragen aus den verschiedenen Verwaltungen in der Region Hannover mittelfristig weiter fortsetzen.
Aufgrund der in Teilen erfolgten Beschlüsse zur Realisierung der Maßnahmen „Stadtbahnverlängerung Hemmingen“ und „Projekt 10/17“ haben sich die Tätigkeiten im regionalen Raum manifestiert. Um die notwendigen Leistungen vollständig erbringen zu können ist die TransTecBau bereits heute aus Kapazitätsgründen auf die Unterstützung von Subunternehmern angewiesen.
Die getroffenen Entscheidungen zur Weiterentwicklung der TransTecBau und auch die laut Wirtschaftsplan bereits zu 80 % gesicherte Auftragslage mit einem Volumen von
4,3 Mio. € unterstreichen eine positive Fortführungsperspektive der Gesellschaft, wobei ein Großteil der Aufträge eine Laufzeit über das Jahr 2017 hinaus hat.
7.3 Sonstige Dienstleistungen
7.3.1 protec
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2017 geht die protec von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,4 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft üstra abgeführt wird.
Für 2017 rechnet die protec mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 12,8 Mio. € und liegt damit über dem Vorjahresniveau. Dies ist vor allem auf Preisanpassungen durch erforderliche Vergütungsänderungen für die Mitarbeiter zurückzuführen. Natürlich tragen auch neue Aufträge im Drittgeschäft sowie erhöhte Umsätze in der Parkraumbewirtschaftung für das Klinikum Region Hannover zum Umsatzanstieg bei.
Die äußerst positive Entwicklung des Unternehmens der letzten Geschäftsjahre, insbesondere auch nach der Beendigung des Managementvertrags mit der primetec, kann fortgesetzt werden. Das derzeit hohe Ansehen der protec ist eine gute Ausgangslage, um das Drittgeschäft wieder auf eine Größe von bis zu 20 % des Umsatzes auszubauen. Schwerpunkt der Aktivitäten der protec bleibt aber weiterhin die Konzentration auf das ursprüngliche Kerngeschäft, nämlich auf die Sauberkeit und Sicherheit in den Bussen und Bahnen und auf den Haltestellen der üstra. Zu erwarten sind stabile und risikofreie Geschäftsaktivitäten.
Die bereits 2016 begonnene Ausbildungsoffensive im Bereich Sicherheit wird auch in 2017 fortgesetzt. Ab der zweiten Jahreshälfte wird von insgesamt ca. 25 - 30 Auszubildenden ausgegangen. Die Auszubildenden haben nach erfolgreicher Beendigung ihrer Ausbildung die Perspektive, frei werdende Stellen von ausscheidenden Mitarbeitern zu übernehmen. Diese Maßnahme ist ein Baustein, um der Arbeitsmarktlage im Sicherheitsgewerbe zu begegnen.
Für das Jahr 2017 sind Investitionen in Höhe von 0,2 Mio. € geplant, wovon ca. ein Drittel für die Neuausstattung des Sozialbereiches im Gebäude am Standort Döhren vorgesehen ist. Ansonsten handelt es sich im Wesentlichen um erforderliche Ersatzinvestitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung nebst der erforderlichen EDV.
7.3.2 RevCon
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2017 geht die RevCon von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,1 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft üstra abgeführt wird.
Die RevCon bleibt auch weiterhin die prüfungsausführende Gesellschaft für die üstra. Für 2017 rechnet die RevCon mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 0,9 Mio. € und liegt damit auf Vorjahresniveau.
Auch in 2017 wird konsequent und nachhaltig die Umsetzung und Einhaltung der Regelungen der Geschäftsordnung und dem Revisionshandbuch der üstra fortgeführt. Im Vordergrund steht dabei die Umsetzung der Empfehlungen aus dem zweiten externen Quality Assessment.
7.3.3 Gehry-Tower
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2017 geht die Gehry-Tower von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,08 Mio. € aus.
Der Geschäftsverlauf bleibt aufgrund des mit der üstra bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrages stabil, es werden wie im Vorjahr Umsatzerlöse in Höhe von 0,5 Mio. € geplant.
Hannover, 22. März 2017
**üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft
Der Vorstand**
gez. André Neiß
gez. Wilhelm Lindenberg
AKTIVA
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| Anhang Verweis | 31.12.2016 € |
31.12.2015 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | (1) | 5.051.738,59 | 4.087 |
| Sachanlagen | (2) | 255.831.034,93 | 268.356 |
| Übrige Finanzanlagen | (3) | 11.150.950,19 | 12.090 |
| Anlagenwerte | 272.033.723,71 | 284.533 | |
| Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | (4) | 12.185.630,94 | 10.950 |
| 284.219.354,65 | 295.483 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | (6) | 11.178.677,33 | 11.556 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | (7) | 1.158.921,37 | 951 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (8) | 9.638.562,40 | 8.162 |
| Ertragsteuerforderungen | 19.641,17 | 0 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (9) | 59.004.984,89 | 51.441 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (10) | 10.500.609,87 | 861 |
| 91.501.397,03 | 72.971 | ||
| 375.720.751,68 | 368.454 | ||
| PASSIVA | |||
| Anhang Verweis | 31.12.2016 € |
31.12.2015 Tsd. € |
|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | (11) | 67.490.528,32 | 67.491 |
| Kapitalrücklage | (12) | 203.103.333,91 | 187.876 |
| Ergebnisvortrag | (13) | -112.027.657,74 | -103.357 |
| Sonstige Ergebnisbestandteile | (13) | -147.412.608,28 | -108.630 |
| 11.153.596,21 | 43.380 | ||
| Langfristiges Fremdkapital | |||
| Pensionsrückstellungen | (14) | 244.920.183,00 | 203.189 |
| Übrige Rückstellungen | (15) | 11.739.202,32 | 13.134 |
| Latente Steuerschulden | (5) | 69.986,11 | 124 |
| Finanzverbindlichkeiten | (16) | 2.556.455,00 | 5.113 |
| Sonstige Verpflichtungen | (18) | 26.261.608,00 | 39.752 |
| 285.547.434,43 | 261.312 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | |||
| Übrige Rückstellungen | (15) | 7.226.063,04 | 5.896 |
| Ertragsteuerschulden | 0,00 | 10 | |
| Finanzverbindlichkeiten | (16) | 2.556.460,00 | 2.557 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (17) | 40.690.975,74 | 31.567 |
| Sonstige Verpflichtungen | (18) | 28.546.222,26 | 23.732 |
| 79.019.721,04 | 63.762 | ||
| 375.720.751,68 | 368.454 |
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| Anhang Verweis | € | Vorjahr* Tsd. € |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (20) | 218.133.805,33 | 206.443 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (21) | 8.720.922,51 | 4.479 |
| Materialaufwand | 62.965.153,53 | 61.290 | |
| Personalaufwand | (22) | 127.160.447,88 | 120.296 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | (23) | 17.949.746,98 | 16.789 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (24) | 28.085.877,59 | 24.580 |
| Operatives Ergebnis | -9.306.498,14 | -12.033 | |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 1.235.849,57 | 1.202 | |
| Übriges Beteiligungsergebnis | 32.454,86 | 35 | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 118.457,01 | 141 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 707.405,09 | 616 | |
| Übriges Finanzergebnis | (25) | -556.493,22 | -440 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -8.627.141,79 | -11.271 | |
| Ertragsteuern | (26) | 43.199,72 | 136 |
| Jahresergebnis | (27) | -8.670.341,51 | -11.407 |
| davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens | -8.670.341,51 | -11.407 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| In den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umzugliederndes | |||
| sonstiges Ergebnis | |||
| Neubewertungen im Zusammenhang mit | |||
| Pensionsverpflichtungen | (14) | -38.568.177,00 | 13.383 |
| In den Folgeperioden erfolgswirksam umzugliederndes | |||
| sonstiges Ergebnis | |||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte: | |||
| in der laufenden Periode entstandene Gewinne (Verluste) | -214.184,49 | 72 | |
| Sonstiges Ergebnis | -38.782.361,49 | 13.455 | |
| Gesamtergebnis | -47.452.703,00 | 2.048 | |
| davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens | -47.452.703,00 | 2.048 | |
| Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | (27) | -1,80 | 0,08 |
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund von vorgenommenen Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 ab (zu Einzelheiten vgl. Angabe 1 im Anhang)
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| (in €) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Ergebnisvortrag |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2015 | 67.490.528,32 | 166.723.873,86 | -91.949.912,43 |
| Gesamtergebnis | |||
| Jahresergebnis | -11.407.403,80 | ||
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Gesamtergebnis | -11.407.403,80 | ||
| Transaktionen mit Eigentümern | |||
| Verlustübernahme | 21.152.714,59 | ||
| Stand 31. Dezember 2015 | 67.490.528,32 | 187.876.588,45 | -103.357.316,23 |
| Stand 1. Januar 2016 | 67.490.528,32 | 187.876.588,45 | -103.357.316,23 |
| Gesamtergebnis | |||
| Jahresergebnis | -8.670.341,51 | ||
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Gesamtergebnis | -8.670.341,51 | ||
| Transaktionen mit Eigentümern | |||
| Verlustübernahme | 15.226.745,46 | ||
| Stand 31. Dezember 2016 | 67.490.528,32 | 203.103.333,91 | -112.027.657,74 |
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| (in €) | Rücklage für Pensionsverpflichtungen | Rücklage zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Anteilseigner der Muttergesellschaft Summe |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2015 | -122.863.720,00 | 778.162,61 | 20.178.932,36 |
| Gesamtergebnis | |||
| Jahresergebnis | -11.407.403,80 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 13.383.439,00 | 71.871,60 | 13.455.310,60 |
| Gesamtergebnis | 13.383.439,00 | 71.871,60 | 2.047.906,80 |
| Transaktionen mit Eigentümern | |||
| Verlustübernahme | 21.152.714,59 | ||
| Stand 31. Dezember 2015 | -109.480.281,00 | 850.034,21 | 43.379.553,75 |
| Stand 1. Januar 2016 | -109.480.281,00 | 850.034,21 | 43.379.553,75 |
| Gesamtergebnis | |||
| Jahresergebnis | -8.670.341,51 | ||
| Sonstiges Ergebnis | -38.568.177,00 | -214.184,49 | -38.782.361,49 |
| Gesamtergebnis | -38.568.177,00 | -214.184,49 | -47.452.703,00 |
| Transaktionen mit Eigentümern | |||
| Verlustübernahme | 15.226.745,46 | ||
| Stand 31. Dezember 2016 | -148.048.458,00 | 635.849,72 | 11.153.596,21 |
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| Verweis Anhang | Tsd. € | Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|---|
| Jahresergebnis | -8.670 | -11.407 | |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | (23) | 17.950 | 16.789 |
| Abnahme(-) / Zunahme der Rückstellungen | (15) | 3.403 | -1.901 |
| Aktivierte Eigenleistungen(-) | (2) | -15 | -21 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge(-) / Aufwendungen | -3.765 | -1.272 | |
| Saldo der Gewinne(-) und Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | -82 | 718 | |
| Saldo der erhaltenen Zinserträge (-) und gezahlten Zinsaufwendungen (+) | 555 | 449 | |
| Saldo der Erträge(-) und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen | (25) | -1.236 | -1.202 |
| Zunahme(-) / Abnahme der Vorräte, der Forderungen und sonstiger Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit bzw. dem Finanzmittelfonds zuzuordnen sind | -5.000 | 1.200 | |
| Zunahme / Abnahme(-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verpflichtungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 5.198 | 6.002 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 8.338 | 9.355 | |
| -davon aus erstatteten(-) / gezahlten Ertragsteuern -32 Tsd. € (Vorjahr: -24 Tsd. €) | |||
| Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellem Anlagevermögen | 0 | 333 | |
| Investitionen(-) in das immaterielle Anlagevermögen | (1) | -2.184 | -931 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen | 2.358 | 1.270 | |
| Investitionen(-) in das Sachanlagevermögen | (2) | -18.523 | -81.935 |
| Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | (18) | 5.140 | 32.389 |
| Rückzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -436 | -130 | |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen | 2.469 | 3.108 | |
| Investitionen(-) in das Finanzanlagevermögen | (3) | -1.744 | -1.474 |
| Erhaltene Zinsen | 115 | 130 | |
| Erhaltene Dividenden | 32 | 35 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -12.773 | -47.205 | |
| Ergebnisausgleichszahlungen der Unternehmenseigner | (12) | 15.227 | 21.153 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | -2.557 | -2.557 | |
| Gezahlte Zinsen | -671 | -579 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 11.999 | 18.017 | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 7.564 | -19.833 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 51.441 | 71.274 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 59.005 | 51.441 | |
| Finanzmittelfonds: | |||
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten / | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (9) | 59.005 | 51.441 |
| Finanzmittelfonds | 59.005 | 51.441 |
1. Allgemeine Informationen
2. Rechnungslegungsmethoden
2.1 Konsolidierung
2.1.1 Konsolidierungskreis
2.1.2 Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode)
2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden
2.2.1 Immaterielle Vermögenswerte
2.2.2 Sachanlagen
2.2.3 Leasingverhältnisse
2.2.4 Übrige Finanzanlagen
2.2.5 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
2.2.6 Steuerabgrenzungsposten
2.2.7 Vorräte
2.2.8 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
2.2.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
2.2.10 Pensionsrückstellungen
2.2.11 Übrige Rückstellungen
2.2.12 Übriges Fremdkapital
2.2.13 Gewinnrealisierung
2.2.14 Zuwendungen der öffentlichen Hand
2.2.15 Ergebnisabführung
2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
2.3.1 Neue und überarbeitete Standards
2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards
2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
2.5.1 Schätzungen und Annahmen
3. Finanzrisikomanagement
3.1 Kapitalstruktur
3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente
3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten
3.4 Beizulegender Zeitwert
3.5 Liquiditätsrisiko
3.6 Kreditrisiko
3.6.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen
3.6.2 Unverzinsliche Kredite und Forderungen
3.6.3 Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten
3.7 Zinsrisiken
3.7.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen
3.7.2 Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten
4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz
5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung
6. Segmentberichterstattung
6.1 Geschäftssegmentbildung
6.2 Beschreibung der berichteten Segmente
6.2.1 üstra
6.2.2 Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen
6.2.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen
6.2.4 Sonstige Dienstleistungen
6.3 Segmentinformationen
6.4 Angaben auf Konzernebene
7. Sonstige Angaben
7.1 Arbeitnehmerschaft
7.2 Nahe stehende Personen
7.2.1 Organbezüge
7.2.2 Beziehungen zur Muttergesellschaft
7.2.3 Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen
7.3 Verkehrskonzessionen
7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand
7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB
7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex
7.8 Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Anlage 1 Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2016
Anlage 2 Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2015
1. Allgemeine Informationen
Der Konzernabschluss der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (üstra), Hannover, zum 31. Dezember 2016 ist in Anwendung von § 315a Abs. 1 HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London, (IASB) aufgestellt worden.
Die üstra ist ein Unternehmen mit Sitz in Hannover/Deutschland, Am Hohen Ufer 6 und ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 3791 eingetragen. Die Aktien der üstra sind zum Börsenhandel zugelassen. Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden als „Konzern“ bezeichnet) werden in der Segmentberichterstattung beschrieben (Abschnitt 6 des Konzernanhangs). Informationen über ihr oberstes Mutterunternehmen werden im Abschnitt 7 des Konzernanhangs dargestellt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 22. März 2017 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat zur Prüfung gemäß § 171 Abs. 1 AktG freigegeben.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.
Es besteht keine Absicht zur Aufgabe von Geschäftsbereichen, so dass sich alle Angaben auf fortzuführende Geschäftsbereiche beziehen.
Im Geschäftsjahr 2016 hat die üstra AG eine Methodenänderung im Ausweis ihrer Umsatzerlöse mit dem Ziel eines einheitlicheren Ausweises im Bereich der operativen Erträge vorgenommen. Während in der Vergangenheit bereits die Umsatzerlöse der Konzerntochter TransTec Bau unter den Umsatzerlösen ausgewiesen waren, wurden inhaltlich sehr ähnliche Bau-, Reparatur- und Instandsetzungsdienstleistungen der üstra AG gegenüber der infra im Rahmen des Instandhaltungsvertrages bisher unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Bei den nationalen wie internationalen Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung ist eine Ausweitung der Inhaltsdefinition von Umsatzerlösen zu beobachten. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die üstra AG, unter den sonstigen betrieblichen Erträgen nur noch Erträge aus Sondersachverhalten sowie Sachanlagegewinnen und anderen Bereichen auszuweisen, die nicht zu den Segmenten der Verkehrs- und Transportdienstleistungen sowie Beratungs- und Ingenieurleistungen gehören.
Die insoweit umgegliederten Erträge aus dem Infrastrukturvertrag mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, Hannover, (infra) in die Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr 19.758 Tsd. € (Vorjahr: 18.930 Tsd. €). Erträge aus anderen weiterberechneten Kosten und Mieten werden in 2016 ebenfalls unter den Umsatzerlösen anstatt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen (10.814 Tsd. €; Vorjahr: 10.876 Tsd. €). Für die korrespondierenden Aufwandsposten wurde eine Umgliederung zwischen sonstigen betrieblichen Aufwand und Materialaufwand vorgenommen (22.395 Tsd. €).
Der Konzernabschluss enthält deswegen Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode in angepasster Form.
2. Rechnungslegungsmethoden
2.1 Konsolidierung
2.1.1 Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der üstra und ihrer Tochtergesellschaften, deren Finanz- und Geschäftspolitik die üstra zur Erzielung eigenen wirtschaftlichen Nutzens bestimmen kann. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
| ― | die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben); |
| ― | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und |
| ― | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Besitzt die üstra keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, wird bei der Beurteilung berücksichtigt, ob die üstra die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat sowie alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:
| ― | eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten; |
| ― | Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren; |
| ― | Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns. |
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, wird erneut geprüft, ob ein Beteiligungsunternehmen beherrscht wird.
Im Ergebnis der Beurteilung durch die Gesellschaft besitzt die üstra keine Verfügungsgewalt über Beteiligungsunternehmen, bei denen keine Mehrheit der Stimmrechte besteht.
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die üstra über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern.
Die erfolgte Klassifizierung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
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| Nr. | Name und Sitz der Konzerngesellschaft Hauptgeschäftstätigkeit | Kapital-/ Stimmrechtsanteil % |
Anteile gehalten von | Eigenkapital Tsd. € |
Jahresergebnis Tsd. € |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsolidierte Tochterunternehmen | |||||
| 1 | TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft | 100 | üstra | 2.220 3) | 215 3) |
| Hannover mbH, Hannover | |||||
| Baumanagement | |||||
| 2 | protec service GmbH, Hannover | 100 | üstra | 337 3) | 588 2) 3) |
| Sicherheitsdienstleistungen | |||||
| 3 | RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover | 100 | üstra | 100 3) | 225 2) 3) |
| Revisions und Beratungsdienstleistungen | |||||
| 4 | Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover | 100 | üstra | 968 3) | 47 3) |
| Grundstücksvermietung | |||||
| 5 | üstra Reisen GmbH, Hannover | 100 | üstra | 1.645 3) | 216 2) 3) |
| Reiseverkehrsdienstleitungen | |||||
| Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen | |||||
| Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | |||||
| 6 | X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover | 50 | üstra | 12.038 3) | 1.810 3) |
| Vermietung von Werbeflächen | |||||
| 7 | Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH | 30 | üstra | 20.556 3) | 1.103 3) |
| -Gebäudeservice- KG, Hannover | |||||
| Grundstücksgesellschaft | |||||
| Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen | |||||
| 8 | Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. | 100 | Nr.7 | 51 3) | 0 3) |
| -Gebäudeservice- KG, Hannover | |||||
| Grundstücksgesellschaft | |||||
| 9 | TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH | 50 | üstra | 346 3) | 74 3) |
| Hannover | |||||
| Reiseverkehrsdienstleitungen | |||||
| 10 | GVH - Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Hannover | 33 | üstra | 256 4) | 117 4) |
| Reiseverkehrsdienstleitungen |
1) vorläufiger handelsrechtlicher Jahresabschluss 2016
2) vor Ergebnisabführung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
3) gemäß Jahresabschluss 2016 nach HGB
4) gemäß Jahresabschluss 2015 nach HGB
Die protec service GmbH (protec), die RevCon Audit und Consulting GmbH (RevCon), die üstra Reisen GmbH (üstra Reisen) nehmen im Hinblick auf die Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses die Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.
Nicht konsolidierte Unternehmen werden nicht konsolidiert, weil die Kriterien von IFRS 10.7 nicht vorliegen.
Der Kreis der unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
2.1.2 Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode)
Bei Mutter-Tochter-Beziehungen, die bereits vor dem 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt auf die Rechnungslegung nach den IFRS, Bestand hatten, wurde von dem Wahlrecht des IFRS 1 Gebrauch gemacht, das bisher angewandte Verfahren der Kapitalkonsolidierung (Buchwertmethode) beizubehalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die im Rahmen dieses Verfahrens praktizierte offene Verrechnung aktivischer, als Geschäfts- und Firmenwert klassifizierter Unterschiedsbeträge mit der Kapitalrücklage. Auch im Falle des Abgangs eines erworbenen Unternehmens wird die Verrechnung nicht rückgängig gemacht. Somit bleiben diese Geschäfts- und Firmenwerte bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns oder -verlustes außer Ansatz. Nach dem 1. Januar 2004 erfolgten keine Erwerbsvorgänge von Tochterunternehmen.
Alle maßgeblichen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Leistungsbeziehungen dieser Unternehmen zueinander stammen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung), werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Assoziierte Unternehmen, bei denen der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt, werden unter Anwendung der Equity-Methode bewertet. Die Equity-Bewertung basiert auf den zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgestellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode liegt durchweg vor dem 1. Januar 2004. Wie bei der Kapitalkonsolidierung wurden daher, in Ausübung des Wahlrechts nach IFRS 1, die unter Anwendung der Kapitalanteilsmethode ermittelten und als Geschäfts- und Firmenwerte angesehenen aktivischen Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss und dem anteilig auf die üstra entfallenden Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens sowie deren Verrechnung mit der Kapitalrücklage aufrechterhalten. Sie bleiben bei der Ermittlung eines etwaigen Veräußerungsgewinns bzw. -verlustes unberücksichtigt. Weitere im Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS bestehende Unterschiedsbeträge zwischen dem nach den IFRS ermittelten Eigenkapitalanteils der üstra und deren Eigenkapitalanteil nach dem HGB wurden erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag verrechnet. Damit entspricht der Wertansatz der „at equity“ bewerteten Beteiligungen im Konzernabschluss dem anteilig auf die üstra entfallenden Eigenkapital dieser Gesellschaften. Die nicht nach der Equity Methode in den Konzern einbezogenen Beteiligungen werden unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesen und als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft.
2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden
2.2.1 Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Unentgeltlich zugewendete Verkehrskonzessionen werden nicht angesetzt.
Die Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Sämtliche immaterielle Vermögenswerte weisen bestimmbare Nutzungsdauern auf, die zwischen drei und fünf Jahren liegen.
Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die Abschreibungsdauer sowie die Abschreibungsmethode. Darüber hinaus werden nach IAS 36 die Buchwerte der Vermögenswerte dahingehend überprüft, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf bei diesen Vermögenswerten festzustellen sind. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen nach IAS 36 auf diesen Wert vorgenommen. Dabei gilt als erzielbarer Betrag der Barwert der aus der künftigen Nutzung im Unternehmen erwarteten Mittelzuflüsse oder ein höherer beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.
2.2.2 Sachanlagen
Die Sachanlagen enthalten die im Eigentum der Konzernunternehmen stehenden Vermögenswerte.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Dabei werden die Anschaffungskosten um Skonti und Rabatte gekürzt. Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet.
Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden linear ermittelt. Diesen Abschreibungen liegen bei den einzelnen Posten folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Bauten einschließlich Außenanlagen | 10 bis 50 Jahre |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 10 bis 50 Jahre |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 10 bis 30 Jahre |
| Busse | 12 Jahre |
| Stadtbahnwagen | 30 Jahre |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 10 bis 20 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 25 Jahre |
Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 nach den vorstehend für die immateriellen Vermögenswerte erläuterten Grundsätzen, ggf. unter Berücksichtigung etwaiger zahlungsmittelgenerierender Einheiten, vorgenommen.
2.2.3 Leasingverhältnisse
Leasingverhältnisse werden auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser beurteilt. Sie werden dann als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingbedingungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasing klassifiziert.
Die Abschreibung geleaster Anlagen erfolgt über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses, wenn diese die Nutzungsdauer des Leasinggegenstands unterschreitet.
2.2.4 Übrige Finanzanlagen
Die Ein- und Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum jeweiligen Erfüllungstag. Die üstra legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit der erstmaligen Kategorisierung fest.
Wertpapiere in Form von Schuldscheindarlehen und Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Erkennbaren Ausfallrisiken bei den Wertpapieren und Ausleihungen wird durch aufwandswirksam erfasste Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sie werden angesetzt, soweit der auf der Basis des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelte Barwert des künftig erwarteten Mittelzuflusses unter dem Buchwert des betreffenden Vermögenswerts liegt.
Als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden einerseits Beteiligungswerte und andererseits verpfändete Fondsanteile klassifiziert.
Die nicht marktgängigen Beteiligungswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuften verpfändeten Fondsanteile werden nach der erstmaligen Bewertung in den folgenden Perioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden als sonstiges Ergebnis in der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte erfasst. Wenn ein solcher Vermögenswert ausgebucht wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust in die sonstigen betrieblichen Erträge umgegliedert. Wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist, wird der kumulierte Verlust GuV-wirksam in die Finanzaufwendungen umgegliedert und aus der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ausgebucht.
2.2.5 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind mit dem auf den Konzern entfallenden Eigenkapitalanteil bilanziert. Die von diesen Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr erwirtschafteten Ergebnisse werden, soweit anteilig auf den Konzern entfallend, GuV-wirksam (Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) dem Beteiligungsbuchwert zugeschrieben. Erhaltene Gewinnausschüttungen vermindern den Beteiligungsbuchwert und fließen nicht in das Konzernergebnis ein. Für Gemeinschaftsunternehmen wird ebenfalls die Equity-Methode angewendet.
2.2.6 Steuerabgrenzungsposten
Bezogen auf Vermögenswerte und Schulden sowie auf etwaige steuerliche Verluste der üstra und ihrer Tochtergesellschaften protec, üstra Reisen und RevCon werden keine latenten Steuern angesetzt, da auf der Grundlage des bestehenden Organschaftsverhältnisses die steuerlichen Ergebnisse dieser Gesellschaften sowie die Steuerbasis der Vermögenswerte und Schulden der nicht zum Konzern der üstra gehörenden Organträgerin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover, zuzurechnen sind und keine Steuerumlagen seitens der Organträgerin erhoben werden.
Daneben resultieren die aktiven latenten Steuern bzw. die latenten Steuerschulden aus temporären Abweichungen zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz im Hinblick auf die Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden konsolidierter Tochterunternehmen außerhalb des vorgenannten Organschaftsverhältnisses. Dieses betrifft die TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (TransTecBau), Hannover. Darüber hinaus existieren bei der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH (Gehry-Tower), steuerliche Verlustvorträge, aus denen in der Zukunft Steuerentlastungseffekte erwartet werden können. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur insoweit aktiviert, als vorliegende Unternehmensplanungsrechnungen eine Nutzung durch verrechnungsfähige zu versteuernde Differenzen oder durch zu erwartende ausreichende steuerliche Gewinne in künftigen Perioden erwarten lassen. Daher wurden für Gehry-Tower keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die Bildung und Auflösung der Steuerabgrenzungsposten erfolgt GuV-wirksam.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand des einheitlich angewandten Steuersatzes von 32 % bemessen, der in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangt. Dabei werden die steuerlichen Regelungen und Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Aktive und passive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden saldiert, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und laufende Steueransprüche mit laufenden Steuerverbindlichkeiten aufgerechnet werden können.
2.2.7 Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten, die nach der Durchschnittsmethode ermittelt werden, bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungspreis angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, der Materialeinzel- und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet.
2.2.8 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Die Erfassung finanzieller Vermögenswerte erfolgt im Zeitpunkt, zu dem die üstra Vertragspartei wird; die Ausbuchung zum jeweiligen Erfüllungstag. Die üstra legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit der erstmaligen Kategorisierung fest. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Geldleistungsforderungen einschließlich der unterhaltenen Bankguthaben werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Dabei sind einzeln erkennbare Ausfallrisiken sowie das allgemeine Kreditrisiko durch entsprechende GuV-wirksam erfasste Wertminderungen berücksichtigt, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen oder der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz im Entstehungszeitpunkt.
Forderungen aus Fertigungsaufträgen, die ausschließlich die TransTecBau betreffen, umfassen die bis zum Bilanzstichtag entsprechend dem Leistungsfortschritt realisierten Auftragserlöse, soweit sich das Ergebnis des jeweiligen Auftrags verlässlich schätzen lässt. Dabei wird der Leistungsfortschritt regelmäßig als Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten ermittelt. Ist das Ergebnis eines Auftrags dagegen nicht verlässlich schätzbar, werden Auftragserlöse nur in Höhe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten vereinnahmt, soweit diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einbringlich sind. Auftragskosten werden in der Periode ihrer Entstehung, erwartete Verluste aus einem Fertigungsauftrag sofort als Aufwand erfasst.
Ansprüche auf die Nutzung bestimmter Leistungen, die durch bereits erbrachte Geldleistungen erworben wurden und in der Folgeperiode realisiert werden, sind nach den für immaterielle Vermögenswerte geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls reduziert um Wertminderungsabschläge sowie um Aufwendungen, die auf bereits erhaltene Teilleistungen entfallen, bilanziert.
2.2.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten.
Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
2.2.10 Pensionsrückstellungen
Der Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen einschließlich der Pensionszusagen der Unterstützungseinrichtung, für deren Erfüllung die üstra einzustehen hat, liegt gemäß IAS 19 das Anwartschaftsbarwertverfahren (so genannte Projected Unit Credit-Methode) zugrunde. Der Wertansatz der Verpflichtungen wird um den beizulegenden Zeitwert des von der Unterstützungseinrichtung gehaltenen Planvermögens reduziert.
Neubewertungen (einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste) der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, da auf den Konzern nicht anwendbar) und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen) werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in welcher sie anfallen, in einer Rücklage für Pensionsverpflichtungen im sonstigen Ergebnis (debitorisch oder kreditorisch) erfasst. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in dem Jahr ihres Entstehens als Teil der Pensionsrückstellung bilanziert und zum Jahresende im sonstigen Ergebnis erfasst, und in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende Zinsaufwand wird grundsätzlich ermittelt durch Multiplikation des Abzinsungssatzes und der Netto-Pensionsschuld oder dem Netto-Pensionsvermögenswert, d.h. der versicherungsmathematischen Verpflichtung abzüglich des Planvermögens, jeweils zum Beginn der Periode. Der Zinsaufwand wird im operativen Ergebnis gezeigt.
Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder dem Zeitpunkt, an dem der Konzern mit der Restrukturierung verbundene Kosten ansetzt, GuV-wirksam erfasst.
Das Planvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
2.2.11 Übrige Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen bestehende ungewisse Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine wirtschaftliche Belastung des Konzerns nach sich ziehen. Ihre Bemessung ergibt sich aus der bestmöglichen Schätzung der Verpflichtung durch den Vorstand. Die Rückstellungen werden diskontiert, sofern deren Barwert aufgrund eines erst in Zukunft zu erwartenden Ressourcenabflusses wesentlich niedriger ist.
2.2.12 Übriges Fremdkapital
Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz im Zeitpunkt, zu dem die üstra Vertragspartei wird, zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Kurzfristig fällige Leistungen an Beschäftigte aufgrund bereits erbrachter Arbeitsleistungen sowie mit solchen Leistungen in Zusammenhang stehende Beiträge und Abgaben sind in Höhe der zu zahlenden Beträge passiviert. Für angesammelte Ansprüche auf zu vergütende Abwesenheiten aufgrund von Resturlaub und geleisteter Mehrarbeit erfolgt die Passivierung in Höhe der erwarteten Kosten.
Bereits erhaltene Vorauszahlungen für nach dem Bilanzstichtag zu erbringende Leistungen werden unter den sonstigen Verpflichtungen abgegrenzt. Hierzu zählte bis 2016 auch ein bereits vereinnahmter Barwertvorteil aus einer sogenannten US-Cross-Border-Lease-Transaktion über insgesamt 85 Stadtbahnwagen, die vermietet und anschließend zurückgemietet wurden. Ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach werden die US-Cross-Border-Lease-Transaktionen nicht als Leasingverhältnis nach IAS 17 angesehen, da die wesentlichen Risiken und Chancen sowie die mit Bezug auf die Nutzung der Stadtbahnwagen bestehenden Rechte durch die getroffenen Vereinbarungen nicht transferiert worden sind. Aufgrund der gegebenen Verfügungsbeschränkungen des Konzerns erfolgte die ertragswirksame Realisation des Barwertvorteils linear über die Laufzeit der Verträge.
In 2016 hat der Vertragspartner ein Angebot zur vorzeitigen Beendigung des US-Cross-Border-Leasingvertrages von 1998 gemacht. Die üstra hat dieses Angebot angenommen und mit den Vertragsparteien einen Vertrag zur vorzeitigen Beendigung abgeschlossen. Der US-Cross-Border-Leasingvertrag von 1998 wurde damit sechs Jahre früher als vertraglich vorgesehen und ohne weitere Zuzahlung beendet. Aus diesem Grund wurde der verbliebene Barwertvorteil in Höhe von 1.902 Tsd. € (Stand: 31. Dezember 2015) im Geschäftsjahr erfolgswirksam aufgelöst. Davon entfallen 1.426 Tsd. € auf die vorzeitige Auflösung. Des Weiteren wurde die Rückstellung für Nachbesicherungspflicht in Höhe von 2.471 Tsd. € aufgelöst. Wir verweisen auf die Angaben zu den sonstigen betrieblichen Erträgen unter Abschnitt 5.(21).
2.2.13 Gewinnrealisierung
Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung bewertet. Umsatzsteuern und Erlösschmälerungen sind abgesetzt. Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen werden angesetzt, nachdem die Leistung erbracht wurde. Dabei kommt für Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen die Annahme zum Tragen, dass die Beförderungsleistung grundsätzlich in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrausweise durch die Kunden steht. Vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen, die zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen nach dem Bilanzstichtag berechtigen, werden passivisch abgegrenzt. Für Bestellerentgelte und sonstige Abgeltungs- und Ausgleichszahlungen, die das tarifliche Beförderungsentgelt ergänzen, gelten die Realisationsgrundsätze entsprechend. Bei Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen kommt die Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad, die sogenannte Percentage-of-Completion-Methode zur Anwendung, welche die TransTecBau betrifft. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrads erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Auftragskosten als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Auftragskosten.
Miet- und Zinserträge werden periodengerecht abgegrenzt. Mieteinnahmen aus Operating-Leasing werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses GuV-wirksam erfasst. Die Abgrenzung der Zinserträge erfolgt auf der Grundlage der ausstehenden Darlehenssumme und des vereinbarten Zinssatzes.
Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
2.2.14 Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt und werden mittels des reduzierten Abschreibungsbetrags über die Lebensdauer des Vermögenswerts im Gewinn oder Verlust erfasst.
2.2.15 Ergebnisabführung
Ansprüche auf Verlustausgleich sowie Verpflichtungen zur Gewinnabführung, basierend auf dem mit der VVG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, werden als Einlagen der bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft behandelt und fließen nicht in das Jahresergebnis des Konzerns ein; Einlagen werden in die Kapitalrücklagen eingestellt. Die Ergebnisausgleichsansprüche bzw. -verpflichtungen werden erfasst, wenn der auszugleichende Verlust bzw. der abzuführende Gewinn durch den vorliegenden handelsrechtlichen Jahresabschluss der üstra bestimmt ist.
2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
Die für die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 angewandten Rechnungslegungsmethoden wurden unverändert übernommen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildeten die Methodenänderung im Ausweis der Umsatzerlöse (siehe Abschnitt 1) und die zum 1. Januar 2016 erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen.
2.3.1 Neue und überarbeitete Standards
Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 sind die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen verbindlich anzuwenden:
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| IFRS/IFRIC* | Bezeichnung |
|---|---|
| Änderungen an IAS 19: | Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge |
| Verbesserungen zu IFRS (2010-2012) | IFRS 8: Angaben zur Zusammenfassung von Geschäftssegmenten und Überleitungsrechnung von den Summen der Segmentvermögenswerte zu Vermögenswerten des Unternehmens IFRS 13: Erklärung zur Änderung von IFRS 9 im Hinblick auf die Bewertung von kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten infolge der Veröffentlichung von IFRS 13 IAS 24: Klarstellung, dass Unternehmen, welche entscheidende Planungs-, Leitungs- und Überwachungsleistungen (externes Management in Schlüsselpositionen) an ein Unternehmen erbringen, als nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 für das Empfängerunternehmen gelten, und Aufnahme einer Erleichterungsregelung für Angaben über die für diese Geschäftsführungsleistungen durch das externe Unternehmen an seine Mitarbeiter gezahlte Vergütung. |
| Änderung an IAS 1 | Offenlegungsinitiative |
| Verbesserungen zu IFRS (2012-2014) | IFRS 5: Klarstellung beim Abgang von Vermögenswerten IFRS 7: Klarstellung bei Gebühren in Dienstleistungsverträgen |
| Änderung an IAS 16 und IAS 38 | Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden |
* verkürzte Auflistung sofern die Inhalte der neuen Standards für die Gesellschaft relevant werden können
Diese Standards und Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf diesen Konzernabschluss.
2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards
Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Empfehlungen zur vorzeitigen Anwendung neuer Standards, von Änderungen bestehender Standards und Interpretationen werden nicht umgesetzt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten.
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| IFRS/IFRIC | Bezeichnung | Verbindlicher Erstanwendungszeitpunkt für Geschäftsjahre |
|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | ab dem 1. Januar 2018 |
| IFRS 15 | Umsatzerlöse aus Verträge mit Kunden | ab dem 1. Januar 2018 |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | ab dem 1. Januar 2019 * |
| Änderung an IAS 12 | Erfassung latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste | ab dem 1. Januar 2017 * |
| Änderungen zu IAS 7 | Änderungen Disclosure Initiative | Ab dem 1. Januar 2017 * |
| Klarstellungen zu IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | ab dem 1. Januar 2018 * |
| Änderungen an IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen | ab dem 1. Januar 2018 * |
* EU-Endorsement (Anerkennung für Rechtsverbindlichkeit) bisher noch nicht erfolgt
Die Neufassungen und Änderungen bestehender Standards sowie die neu eingeführten Interpretationen haben nach gegenwärtigen Erkenntnissen auf den Eigenkapital- und Ergebnisausweis im Konzernabschluss der üstra keine besonderen Auswirkungen.
IFRS 9 Finanzinstrumente
Die üstra beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Im Geschäftsjahr 2016 hat die üstra eine Bewertung der Auswirkungen aller drei Aspekte von IFRS 9 durchgeführt. Diese vorläufige Beurteilung basiert auf aktuell verfügbaren Informationen und kann sich aufgrund weiterer detaillierter Analysen oder zusätzlicher angemessener und belastbarer Informationen, die dem Konzern in der Zukunft zur Verfügung gestellt werden, ändern. Insgesamt rechnet der Konzern nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf seine Bilanz und das Eigenkapital.
(a) Klassifizierung und Bewertung
Der Konzern rechnet bei der Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 nicht mit erheblichen Auswirkungen auf seine Bilanz oder das Eigenkapital. Er geht davon aus, dass er alle zum beizulegenden Zeitwert gehaltenen finanziellen Vermögenswerte weiterhin zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Kredite und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gehalten, um die vertraglichen Cash-flows zu vereinnahmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf das ausstehende Nominal darstellen. Daher rechnet der Konzern damit, dass diese nach IFRS 9 auch weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
(b) Wertminderungen
Der Konzern beabsichtigt, den vereinfachten Ansatz anzuwenden und die erwarteten Gesamtlaufzeit-Verluste (expected credit losses) aus allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen. Der Konzern rechnet aufgrund der Nichtbesicherung seiner Kredite und Forderungen mit Auswirkungen auf sein Eigenkapital, es bedarf jedoch noch einer detaillierteren Analyse aller relevanten und belastbaren Informationen einschließlich der in die Zukunft gerichteten Elemente, um die Höhe der Auswirkungen zu bestimmen.
(c) Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Da der Konzern derzeit keine Sicherungsbeziehungen bilanziert, ergeben sich für die üstra keine Änderungen aus den neuen Kriterien des
IFRS 9 für Sicherungsbeziehungen.
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 15 wurde im Mai 2014 veröffentlicht und führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden ein. Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann (der Transaktionspreis im Sinne von IFRS 15). Der neue Standard zu Umsatzerlösen wird alle derzeit bestehenden Vorschriften zur Umsatzrealisierung nach IFRS ersetzen. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, ist entweder die vollständige retrospektive Anwendung oder eine modifizierte retrospektive Anwendung vorgeschrieben. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden und dafür den vollständig retrospektiven Ansatz zu wählen. Im Geschäftsjahr 2016 führte der Konzern eine vorläufige Beurteilung von IFRS 15 durch, die sich im Zuge der weiteren detaillierteren Analyse möglicherweise ändern kann. Des Weiteren berücksichtigt der Konzern die vom IASB im Juli 2015 in einem Exposure Draft veröffentlichten Klarstellungen und wird die weiteren Entwicklungen überwachen.
Der Konzern erbringt im Wesentlichen Verkehrs- und Transportleistungen sowie Beratungs- und Ingenieurleistungen. Der Konzern ist zu der Einschätzung gelangt, dass die Dienstleistungen über einen Zeitraum erbracht werden, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen gleichzeitig verbraucht.
Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Einführung des IFRS 15 sind zur Zeit noch nicht ermittelt.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Basierend auf einer ersten Analyse wurden die nachfolgend aufgeführten Effekte ermittelt. Die Analyse ist jedoch noch nicht abgeschlossen und wird von Seiten des Konzerns stetig im Lichte der Entwicklung der Auslegung von IFRS 16 aktualisiert.
(a) Konzern als Leasingnehmer
Der Konzern hat bislang Operating-Leasingverhältnisse durch den Flächennutzungsvertrag Stadtbahn mit der infra und ansonsten überwiegend über bewegliche Vermögenswerte (Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kraftfahrzeuge) sowie über Immobilien abgeschlossen. Bisher sind die Zahlungsverpflichtungen für Operating-Leasingverhältnisse lediglich im Anhang anzugeben. Künftig sind jedoch die aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Rechte und Verpflichtungen als Vermögenswert (Nutzungsrecht am Leasinggegenstand) und Schuld (Leasingverbindlichkeit) verpflichtend in der Bilanz anzusetzen. Der Konzern erwartet daraus eine wesentliche Erhöhung der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt. Hinsichtlich des in den künftigen Perioden anfallenden Umfangs der bilanziell zu erfassenden Leasingverhältnisse auf Leasingnehmerseite verweisen wir darüber hinaus auf die Angaben unter 5.(24). In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen bislang unter den Posten Materialaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Zukünftig werden stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.
In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse bislang im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Zukünftig werden die Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse in Zinszahlungen sowie Tilgungszahlungen aufgeteilt werden. Während die Zinszahlungen weiterhin im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden, werden die Tilgungszahlungen dem Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden.
2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.
Die der jeweiligen Schätzung zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen sind bei den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz erläutert. Die Annahmen und Schätzungen basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis GuV-wirksam berücksichtigt.
Die Entwicklungen an den Finanzmärkten haben in zweierlei Hinsicht Auswirkungen auf IFRS Konzernabschlüsse. Zum einen ist dies die anhaltende Niedrigzinspolitik der Zentralbanken. Soweit Bewertungen im IFRS Abschluss auf einem Abzinsungsmodell (DCF-Modell) mit aktuellen Marktzinssätzen beruhen, erhöhen sich die hierbei ermittelten Barwerte. Dies wirkt sich im Rahmen eines etwaigen Wertminderungstests positiv aus, da zusätzlicher Bewertungsspielraum entsteht. Auf der Passivseite jedoch führt dies zu einer Erhöhung der Wertansätze für Schulden. Davon sind insbesonders die Pensionsverpflichtungen betroffen. Die aktuelle Niedrigzinsphase hat zum einen Auswirkungen auf den verwendeten Zinssatz für die Berechnung der Pensionsrückstellung. Zum anderen wirkt sich die aktuelle Niedrigzinsphase indirekt auch auf andere Bewertungsparameter wie Inflation und Gehaltssteigerungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen in Abschnitt 2.5.1 sowie den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4. Für die Auswirkungen auf die Zeitwerte verzinslicher finanzieller Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Erläuterungen zum beizulegenden Zeitwert in Abschnitt 3.4. und der Sensitivitätsanalyse in 3.7.2.
Zum anderen weisen die Kapitalmärkte als Ergebnis weltwirtschaftlicher Entwicklungen eine hohe Volatilität bei den Aktienkursen auf. Dies führt bei kursbezogenen Bewertung in einem IFRS Konzernabschluss (etwa Available-for-sale Finanzwerte) zu direkten Bewertungsschwankungen, die je nach Bewertungskategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung oder über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital zu erfassen sind. Bei der üstra wirken sich diese Entwicklungen auf den Kapitalmärkten vorrangig auf die Höhe zukünftiger Erträge aus verzinslichen Krediten und Forderungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zum Liquiditätsrisiko in Abschnitt 3.5 und 3.7.1.
In den nachfolgend dargestellten Bereichen wurden besonders ermessensbehaftete Annahmen über die Festlegung wesentlicher Parameter getroffen, die einen erheblichen Einfluss auf die durch den Konzernabschluss vermittelte Vermögens- und Ertragslage der üstra haben.
2.5.1 Schätzungen und Annahmen
Fahrzeuge für den Personennahverkehr
Die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Fahrzeuge für den Personenverkehr (101.761 Tsd. €; Vorjahr: 100.648 Tsd. €) hängt in hohem Maße vom technologischen Wandel sowie der Entwicklung wesentlicher Betriebskostenkomponenten (insbesondere Energiepreise) ab. Der Vorstand geht nach Beobachtung der Marktentwicklung für das Berichtsjahr davon aus, dass die für Stadtbahnwagen und Busse getroffenen Annahmen in Hinblick auf die Nutzungsdauern von in der Regel 30 Jahren (Stadtbahnwagen) bzw. 12 Jahren (Busse) weiterhin aufrechterhalten werden können.
Rückstellungen für Pensionen
Der Diskontierungssatz für die Pensionsverpflichtungen (244.920 Tsd. €; Vorjahr: 203.189 Tsd. €) im Rahmen der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2016 wurde in Höhe von 1,75 % (Vorjahr: 2,35 %) ermittelt. Je nach angewandter Ermittlungsmethodik und der damit verbundenen Gewichtung der einbezogenen Anleihen ergeben sich zum 31. Dezember 2016 teils voneinander abweichende Zinssätze. Entsprechend den vertretenen methodischen Ansätzen ergibt sich für den Bestand der Anspruchsberechtigten hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes ein Schätzintervall von etwa 1,17 % bis 1,95 % (Vorjahr 1,8 % bis 2,6 %).
Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen werden in den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4 dargestellt.
Rückstellung für Nachbesicherungspflicht
Die üstra hatte in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen abgeschlossen. Für das eingetretene Risiko der Verschlechterung der Bonität der an der Transaktion beteiligten Deutsche Bank AG, wurde im Vorjahr eine Rückstellung in Höhe von 2.471 Tsd. € gebildet. Der Vertrag von 1997 betraf zum 31. Dezember 2016 nur noch 4 Stadtbahnfahrzeuge und die Laufzeit dieses Vertrages endete am 3. Januar 2017. Für den anderen US-Cross-Border Leasingvertrages von 1998 hat die üstra im Geschäftsjahr mit den Vertragsparteien einen Vertrag zur vorzeitigen Beendigung abgeschlossen. Damit ist auch das Risiko aus der Nachbesicherungspflicht aufgrund der Verschlechterung der Bonität der an der Transaktion beteiligten Deutschen Bank AG entfallen. Die Rückstellung in Höhe von 2.471 Tsd. € wurde im Berichtsjahr aufgelöst.
3. Finanzrisikomanagement
3.1 Kapitalstruktur
Der Konzern weist die folgende Kapitalstruktur auf:
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| 31.12.2016 | 31.12.2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Tsd. € | % | Tsd. € | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapita | 11.154 | 3,0 | 43.380 | 11,8 |
| Langfristiges Fremdkapital | 285.547 | 76,0 | 261.312 | 70,8 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 79.020 | 21,0 | 63.762 | 17,3 |
| 375.721 | 100,0 | 368.454 | 100,0 |
Im Hinblick auf das Eigenkapital verfolgt der Konzern, basierend auf dem mit der Muttergesellschaft bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eine Strategie der nominellen Kapitalerhaltung auf Ebene der Einzelgesellschaft, gemessen am gezeichneten Kapital (67.491 Tsd. €) sowie der sich nach deutschem Handelsrecht ergebenden Kapitalrücklage (66.743 Tsd. €) der üstra. Eigenkapitalveränderungen im Konzernabschluss ergeben sich folglich insoweit, als die zum Ausgleich des handelsrechtlichen Ergebnisses von der üstra geleisteten Einlagen der Muttergesellschaft bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft von dem sich nach den IFRS ergebenden Ergebnis abweichen und Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen während der Konzernzugehörigkeit Ergebnisse thesaurieren. Weitere Eigenkapitaländerungen ergeben sich durch die Anpassung der Pensionsrückstellungen aufgrund von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten sowie aus der Anpassung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.
Die Fremdkapitalaufnahme des Konzerns orientiert sich vor allem am zyklischen Investitionsbedarf im operativen Geschäft, der nur zum Teil durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert wird. In einer Phase größerer Investitionsvorhaben kommt es deshalb regelmäßig zu einem Anstieg, in den Amortisationsperioden zu einer Absenkung des Verschuldungsgrads.
Weitere Strategien eines Austarierens in Bezug auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital im Sinne einer an kapitalmarkttheoretischen Erwägungen ausgerichteten Unternehmensführung werden gegenwärtig nicht verfolgt. Kapitalstrukturrisiken, die zu einer Gefährdung der Fortführung des Konzerns führen könnten, bestehen aufgrund des Ergebnisausgleichsmechanismus nicht.
Wir verweisen auch auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts.
3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente
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| Übrige Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten | Übrige Finanzanlagen zum beizulegenden Zeitwert | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kredite und Forderungen | 763 | 1.078 | 0 | 0 | 9.639 | 8.162 |
| (davon verzinsliche Kredite und Forderungen) | (763) | (1.078) | ||||
| (davon unverzinsliche Kredite und Forderungen) | (9.639) | (8.162) | ||||
| (in den Zahlungsmitteln enthaltener Kassenbestand) | ||||||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 86 | 86 | 10.302 | 10.926 | 0 | 0 |
| (davon nicht marktgängige Beteiligungswerte) | (86) | (86) | ||||
| (davon marktgängige Kapitalanlagen) | (10.302) | (10.926) | ||||
| 849 | 1.164 | 10.302 | 10.926 | 9.639 | 8.162 |
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| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente | Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kredite und Forderungen | 59.005 | 51.441 | 10.477 | 829 | 79.884 | 61.510 |
| (davon verzinsliche Kredite und Forderungen) | (0.000) | (41.195) | (0) | (0) | (0.763) | (42.273) |
| (davon unverzinsliche Kredite und Forderungen) | (59.005) | (10.246) | (10.477) | (829) | (79.121) | (19.237) |
| (in den Zahlungsmitteln enthaltener Kassenbestand) | (586) | (579) | (586) | (579) | ||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 10.388 | 11.012 |
| (davon nicht marktgängige Beteiligungswerte) | (86) | (86) | ||||
| (davon marktgängige Kapitalanlagen) | (10.302) | (10.926) | ||||
| 59.005 | 51.441 | 10.477 | 829 | 90.272 | 72.522 |
Über bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sowie über erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügt der Konzern nicht. Es existieren ebenfalls keine Kredite und Forderungen, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte eingestuft worden sind. Sicherungsverhältnisse bestehen nicht.
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte beziehen sich zum einen auf nicht marktgängige Beteiligungswerte, für die kein geregelter Markt vorliegt und deren Veräußerung derzeit nicht geplant ist. Hierunter fallen definitionsgemäß alle Beteiligungen von üstra, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind. Zum anderen hält die üstra Kapitalanlagen, insbesondere in verpfändeten Fondsanteilen (zum Zwecke der Sicherung von Altersteilzeit und Wertkonten), deren beizulegender Zeitwert durch die auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreise bestimmt wird.
Innerhalb der finanziellen Vermögenswerte werden die Kredite und Forderungen sowie die nicht marktgängigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten und die marktgängigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.
In der Bilanz werden in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten darüber hinaus Forderungen gegen Arbeitnehmer in Höhe von 24 Tsd. € (Vorjahr: 31 Tsd. €) ausgewiesen. In den kurzfristigen sonstigen Verpflichtungen werden darüber hinaus insbesondere erhaltene Zuschüsse für zukünftige Investitionen (14.515 Tsd. €; Vorjahr: 9.597 Tsd. €), arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten (6.511 Tsd. €; Vorjahr: 8.071 Tsd. €) sowie erhaltene Anzahlungen (2.427 Tsd. €; Vorjahr: 2.577 Tsd. €) ausgewiesen.
3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten
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| Zinserträge | Zinsauf- wendungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kredite und Forderungen | 118 | 141 | 0 | 0 |
| Andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 707 | 616 |
| Gesamt | 118 | 141 | 707 | 616 |
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| Wertminderung(-)/ -aufholung | Ergebnisbeitrag gesamt | |||
|---|---|---|---|---|
| 2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kredite und Forderungen | -98 | -146 | 20 | -5 |
| Andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | -707 | -616 |
| Gesamt | -98 | -146 | -687 | -621 |
Die in vorstehender Tabelle als Wertminderungsaufwand erfassten Ergebnisbeiträge beziehen sich auf neu gebildete Wertberichtigungen für identifizierte Forderungsausfallrisiken sowie Aufwendungen aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen wurden in der vorstehenden Tabelle saldiert. Nettogewinne und Nettoverluste, in die Buchgewinne und -verluste aus dem Abgang der Vermögenswerte einfließen, sind im Geschäftsjahr in Höhe von -77 Tsd. € (Vorjahr: 280 Tsd. €) angefallen.
Darüber hinaus wurden im sonstigen Ergebnis die Wertänderungen der von der üstra gehaltenen Kapitalanlagen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2016 belief sich der Ergebnisbeitrag auf
-214 Tsd. € (Vorjahr: 72 Tsd. €).
3.4 Beizulegender Zeitwert
In der folgenden Tabelle sind die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente je betrachteter Klasse zusammengefasst:
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| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 42.009 | 19.237 | ||
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 37.875 | 42.273 | 37.900 | 42.356 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 1.159 | 951 | ||
| Nicht marktgängige Beteiligungswerte | 86 | 86 | ||
| Marktgängige Kapitalanlagen | 10.302 | 10.926 | 10.302 | 10.926 |
| 91.431 | 73.473 | |||
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 48.959 | 40.195 | ||
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 5.113 | 7.669 | 5.432 | 8.313 |
| 54.072 | 47.864 |
Bei den unverzinslichen Krediten und Forderungen, den Forderungen aus Auftragsfertigung und den unverzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten kommt der beizulegende Wert dem Buchwert aufgrund der vornehmlich kurzen Laufzeiten sehr nahe, so dass eine gesonderte Ermittlung der beizulegenden Werte unterbleibt. Der Buchwert stellt eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Werts dar.
Innerhalb der verzinslichen Kredite und Forderungen wird bei den kurzfristigen, innerhalb eines Jahres fälligen Geldanlagen angenommen, dass deren Buchwerte die Zeitwerte angemessen abbilden. Die Zeitwerte längerfristiger Ausleihungen, die die Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle - KG (HRG Passerelle) betreffen, wurden im Berichtsjahr auf der Basis der vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungsleistungen sowie die Duration dieser Zahlungen und die Kreditwürdigkeit reflektierender Zinssätze von 3,1 % (Vorjahr: 3,1 %) bestimmt.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
| ― | Stufe 1 – In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise; |
| ― | Stufe 2 – Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist; |
| ― | Stufe 3 – Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. |
Im Geschäftsjahr haben keine Umgruppierungen zwischen den Stufen stattgefunden.
Der beizulegende Wert der nicht marktgängigen Beteiligungswerte innerhalb der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte ist in Anbetracht der fehlenden Marktgängigkeit der Beteiligungswerte nicht verlässlich ermittelbar.
Der beizulegende Zeitwert der marktgängigen Kapitalanlagen wurde auf der Grundlage von Börsenpreisen gemäß Stufe 1 ermittelt.
Bei den ausschließlich Bankdarlehen umfassenden verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten, welche das KfW-Darlehen der üstra betreffen, werden die Zeitwerte auf der Grundlage einer Zahlungsstromanalyse der enthaltenen Einzelposten ermittelt. Dabei werden die Zahlungen unter Anwendung laufzeitadäquater Zinssätze diskontiert. Die angewandten Zinssätze reflektieren die Fremdkapitalkosten von Unternehmen erstklassiger Bonität und betragen 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %).
3.5 Liquiditätsrisiko
Die folgende Tabelle zeigt die aus den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns im Zeitablauf resultierenden Auszahlungsströme nach Maßgabe der zugrunde liegenden vertraglichen Fälligkeitsvereinbarungen.
Der angegebene Zinssatz reflektiert den gewichteten durchschnittlichen Effektivzins.
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| 31.12.2016 | Zins % |
weniger als 1 Tilgung Tsd. € |
Monat Zinsen Tsd. € |
1-3 Tilgung Tsd. € |
Monate Zinsen Tsd. € |
|---|---|---|---|---|---|
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 48.959 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 5 | 0 | 0 | 1.278 | 128 |
| Gesamt | 48.959 | 0 | 1.278 | 128 | |
| Zins | weniger als 1 | Monat | 1-3 | Monate | |
| Tilgung | Zinsen | Tilgung | Zinsen | ||
| Vorjahr | % | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 40.195 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 5 | 0 | 0 | 1.278 | 191 |
| Gesamt | 40.195 | 0 | 1.278 | 191 |
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| 31.12.2016 | Zins % |
3 Monate bis 1 Tilgung Tsd. € |
Jahr Zinsen Tsd. € |
1-5 Tilgung Tsd. € |
Jahre Zinsen Tsd. € |
|---|---|---|---|---|---|
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 5 | 1.278 | 96 | 2.557 | 95 |
| Gesamt | 1.278 | 96 | 2.557 | 95 | |
| Zins | 3 Monate bis 1 | Jahr | 1-5 | Jahre | |
| Tilgung | Zinsen | Tilgung | Zinsen | ||
| Vorjahr | % | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 5 | 1.278 | 159 | 5.113 | 319 |
| Gesamt | 1.278 | 159 | 5.113 | 319 |
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| 31.12.2016 | Zins % |
über 5 Tilgung Tsd. € |
Jahre Zinsen Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
kumulierte Zinsen Tsd. € |
netto Tsd. € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 48.959 | 0 | 48.959 | |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 5 | 0 | 0 | 5.432 | 319 | 5.113 |
| Gesamt | 0 | 0 | 54.391 | |||
| Zins | über 5 | Jahre | kumulierte | |||
| Tilgung | Zinsen | gesamt | Zinsen | netto | ||
| Vorjahr | % | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 40.195 | 0 | 40.195 | |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 5 | 0 | 0 | 8.338 | 669 | 7.669 |
| Gesamt | 0 | 0 | 48.533 |
Den Liquiditätsabflüssen aus der Bedienung vorstehender Verbindlichkeiten stehen Finanzmittelbestände und erwartete, auf den vertraglich vereinbarten Fälligkeiten basierende Mittelzuflüsse aus den vorhandenen finanziellen Vermögenswerten gegenüber, die in der nachstehenden Übersicht zusammengefasst sind.
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| 31.12.2016 | Zins % |
weniger als 1 Tilgung Tsd. € |
Monat Zinsen Tsd. € |
1-3 Tilgung Tsd. € |
Monate Zinsen Tsd. € |
|---|---|---|---|---|---|
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 42.009 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0,2 | 37.113 | 0 | 2 | 0 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 0 | 292 | 0 | |
| Gesamt | 79.122 | 0 | 294 | 0 | |
| Zins | weniger als 1 Monat | 1-3 Monate | |||
| Vorjahr | % | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | ö19.237 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0,2 | 41.196 | 0 | 2 | 0 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 0 | 596 | 0 | |
| Gesamt | 60.433 | 0 | 598 | 0 |
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| 31.12.2016 | Zins % |
3 Monate bis Tilgung Tsd. € |
1 Jahr Zinsen Tsd. € |
1-5 Tilgung Tsd. € |
Jahre Zinsen Tsd. € |
|---|---|---|---|---|---|
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0,2 | 338 | 21 | 422 | 3 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 0 | 867 | 0 | |
| Gesamt | 338 | 21 | 1.289 | 3 | |
| Vorjahr | Zins % |
3 Monate bis Tilgung Tsd. € |
1 Jahr Zinsen Tsd. € |
1-5 Tilgung Tsd. € |
Jahre Zinsen Tsd. € |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0,2 | 315 | 39 | 760 | 45 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 0 | 355 | 0 | |
| Gesamt | 315 | 39 | 1.115 | 45 |
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| 31.12.2016 | Zins % |
über 5 Tilgung Tsd. € |
Jahre Zinsen Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
kumulierte Zinsen Tsd. € |
netto Tsd. € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Unverzinsliche Krediteund Forderungen | 0 | 0 | 42.009 | 0 | 42.009 | |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0,2 | 0 | 0 | 37.899 | 24 | 37.875 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 0 | 1.159 | 0 | 1.159 | |
| Gesamt | 0 | 0 | 81.067 | |||
| Vorjahr | Zins % |
über 5 Tilgung Tsd. € |
Jahre Zinsen Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
kumulierte Zinsen Tsd. € |
netto Tsd. € |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 0 | 0 | 19.237 | 0 | 19.237 | |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0,2 | 0 | 0 | 42.357 | 84 | 42.273 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 0 | 951 | 0 | 951 | |
| Gesamt | 0 | 0 | 62.545 |
Kreditlinien bestehen in Höhe von 10,0 Mio. € (Vorjahr: 10,0 Mio. €), waren jedoch zum Stichtag nicht in Anspruch genommen worden.
Das Liquiditätsmanagement ist so angelegt, dass der in den kurzfristigen Laufzeitbandbreiten mobilisierbare Liquiditätszufluss erheblich über den zu erwartenden Liquiditätsabflüssen aus der Begleichung der Verbindlichkeiten liegt. Der kurzfristige Liquiditätsüberhang basiert vornehmlich auf konzeptionell kurzfristigen Geldanlagen in Form von Termin- und Tagesgeldern, während Darlehensaufnahmen auf der Grundlage von Festzinsvereinbarungen und langen Laufzeiten getroffen werden, um die zugrunde liegenden Investitionen auf eine gesicherte Finanzierungs- und Kalkulationsbasis zu stellen.
Aufgrund der Divergenz in den Zinsbindungsfristen ist der Konzern einem Zinsstrukturrisiko ausgesetzt, da die Prolongationen der kurzfristigen Anlagen auf der Basis aktueller Marktzinsverhältnisse vorgenommen werden. Deshalb können bei konstanten Zahlungsmittelabflüssen aus der Bedienung der Verbindlichkeiten die künftigen Zahlungsströme aus den Mittelanlagen schwanken. Eine signifikante Absenkung des Marktzinsniveaus hätte jedoch keine erhebliche Auswirkung auf die Liquiditätssituation des Konzerns.
3.6 Kreditrisiko
3.6.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen
Die verzinslichen Kredite und Forderungen entfallen ganz oder überwiegend auf Geldanlagen bei inländischen Kreditinstituten und betreffen im Wesentlichen die üstra. Dabei werden die einzelnen Anlagen gestreut. Der Buchwert der Klasse von insgesamt 37.875 Tsd. € (Vorjahr: 42.273 Tsd. €) spiegelt das maximale Kreditausfallrisiko wider. In geringem Umfang im Bestand enthaltene Ausleihungen an Mitarbeiter von 9 Tsd. € (Vorjahr: 14 Tsd. €) sind in der Regel grundpfandrechtlich gesichert.
Darüber hinaus sind in dieser Klasse Ausleihungen von 753 Tsd. € (Vorjahr: 1.058 Tsd. €) an das Beteiligungsunternehmen HRG Passerelle enthalten.
Hinweise auf Wertbeeinträchtigungen bestehen nicht.
Überfällige, aber dennoch nicht wertgeminderte verzinsliche Kredite und Forderungen bestehen nicht.
3.6.2 Unverzinsliche Kredite und Forderungen
Da Entgelte für die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in wesentlichem Umfang im Voraus vereinnahmt werden, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Adressenausfallrisiken insgesamt als von eher untergeordneter Bedeutung anzusehen. Größere Einzelforderungen richten sich in der Regel gegen Personen, die der öffentlichen Hand nahe stehen und von zweifelsfreier Bonität sind. Das Forderungsmanagement bei den übrigen breit gestreuten Debitoren mit privatwirtschaftlichem Hintergrund – die größte Einzelforderung beläuft sich auf 8.842 Tsd. € (Vorjahr: 1.333 Tsd. €) – besteht im Wesentlichen in der Festlegung von Kreditlinien und einem konsequenten Mahnwesen. Für weitere Erläuterungen zur größten Einzelforderung in diesem Geschäftsjahr verweisen wir auf Abschnitt 4.(10). Besondere Sicherungsinstrumente werden daher nicht verwandt. In den unverzinslichen Krediten und Forderungen von 42.009 Tsd. € (Vorjahr: 19.237 Tsd. €) werden Guthaben bei Banken von 21.893 Tsd. € (Vorjahr: 10.246 Tsd. €) ausgewiesen, bei denen das Ausfallrisiko als sehr gering anzusehen ist. Daher spiegelt der Wert von 20.116 Tsd. € (Vorjahr: 8.991 Tsd. €) das maximale Forderungsausfallrisiko auf unverzinsliche Kredite und Forderungen wider.
Die allgemein eingeräumten Zahlungsziele sind abhängig von der Art der fakturierten Leistung. Fakturierungen von Leistungen des Verkehrs- und Transportsegments im Rahmen des Fahrkartenverkaufs sowie von sonstigen Dienstleistungen sind im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen versehen. Bei Werkstattleistungen, Beratungs- und Ingenieurleistungen sowie bei Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand bzw. der öffentlichen Hand nahe stehenden Personen bestehen dagegen unterschiedliche, teilweise von Nebenbedingungen abhängige Fälligkeitsabreden.
Die zum Bilanzstichtag überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen weisen die folgende Altersstruktur auf:
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| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Bis 90 Tage | 2546 | 1165 |
| 90 bis 180 Tage | 871 | 63 |
| Mehr als 180 Tage | 302 | 385 |
| 3719 | 1613 |
Auf die vorstehend dargestellten Forderungen, die im Wesentlichen die üstra betreffen, wurden zu den Bilanzstichtagen keine Wertberichtigungen gebildet, da keine wesentlichen negativen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Schuldner festgestellt wurden und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird.
Wertgeminderte Forderungen werden in Form einer Kombination von standardisierten und individuellen Analysetechniken identifiziert. Dabei gelten grundsätzlich Forderungen als vollständig wertgemindert, wenn sie ohne entsprechende Fälligkeitsabrede nach einem Jahr nicht beglichen worden sind. Sofern sich in Zusammenhang mit eingeleiteten Inkassobemühungen die Bonität eines Schuldners als zweifelhaft herausstellt oder der Konzern Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners erlangt, wird nach individuellen Erfordernissen auch zu einem früheren Zeitpunkt über Einzelwertberichtigungen Vorsorge getroffen. Risiken in den darüber hinaus gehenden Forderungsbestand wird durch die Bildung einer portfoliobasierten Wertberichtigung Rechnung getragen.
Insgesamt haben sich die Wertberichtigungskonten der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wie folgt entwickelt:
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| Einzelbewertung Tsd. € |
Portfoliobasierte Bewertung Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
Einzelbewertung Tsd. € |
Portfoliobasierte Bewertung Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zu Beginn des Jahres | 367 | 121 | 488 | 325 | 104 | 429 |
| Wertminderungsaufwand | 7 | 14 | 21 | 48 | 0 | 48 |
| Wertaufholungen | 4 | 0 | 4 | -6 | 17 | 11 |
| Stand zum Ende des Jahres | 378 | 135 | 513 | 367 | 121 | 488 |
3.6.3 Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten
Die üstra hat eine Bürgschaft zugunsten von Gläubigern einer nicht konsolidierten Beteiligungsgesellschaft abgegeben, welche die HRG Passerelle (120 Tsd. €) betreffen. Die maximale Ausfallrisikoposition entspricht dem Bürgschaftsvolumen zum Bilanzstichtag von 120 Tsd. € (Vorjahr: 120 Tsd. €). Zurzeit wird nicht von einer Inanspruchnahme ausgegangen, so dass von einer Risikovorsorge durch Bildung einer Rückstellung abgesehen wurde.
3.7 Zinsrisiken
Der Konzern ist insbesondere den im Folgenden erläuterten Zinsrisiken ausgesetzt. Marktrisiken beinhaltende Posten lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Wechselkursrisiken bestehen aufgrund der Inlandsbezogenheit des Geschäfts nicht. Finanzderivate, deren risikobegrenzende oder -verstärkende Wirkungen zu berücksichtigen wären, werden nicht eingesetzt.
Die nachfolgenden Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der zum 31. Dezember 2016 bestehenden Verhältnisse und unter der Prämisse konstant bleibender weiterer Faktoren erstellt.
3.7.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen
Die kurzfristigen Geldanlagen unterliegen einem Zinsrisiko, das sich primär auf die zukünftig generierten Zinszahlungen bezieht, während der Einfluss des Risikos auf den Zeitwert der Anlage zu vernachlässigen ist. Würde sich bei dem gegebenen kurz- und mittelfristigen Anlagevolumen (37.875 Tsd. €; Vorjahr: 42.273 Tsd. €) das Zinsniveau um 100 Basispunkte verändern, ergäbe sich eine gleichgerichtete Auswirkung für das Jahresergebnis sowie auch für das Eigenkapital von insgesamt 379 Tsd. € (Vorjahr: 423 Tsd. €). Die in geringerem Umfang darüber hinaus in der Klasse enthaltenen längerfristigen Ausleihungen (HRG Passerelle) mit einem Buchwert von insgesamt 753 Tsd. € (Vorjahr: 1.058 Tsd. €) sind dagegen einem Zeitwertrisiko ausgesetzt, das im Falle eines Zinsanstiegs um 100 Basispunkte zu einem Wertverlust von 9 Tsd. € (Vorjahr: 23 Tsd. €) und im Falle eines Zinsrückgangs in gleicher Höhe zu einem Wertanstieg von 9 Tsd. € (Vorjahr: 24 Tsd. €) führen würde. Das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Konzerns werden durch derartige Zeitwertänderungen jedoch nicht beeinflusst, weil die Ausleihungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
3.7.2 Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten
Der Zeitwert der Bankdarlehen schwankt durch eine Änderung des Marktzinsniveaus.
Stiegen bei den Bankdarlehen die relevanten Marktzinssätze um 100 Basispunkte an, wäre bei dem zum Abschlussstichtag gegebenen Verschuldungsstand eine Reduktion des Zeitwerts der Bankdarlehen um etwa 66 Tsd. € (Vorjahr: 140 Tsd. €) verbunden, wohingegen der Zeitwert bei einer Reduktion der Zinsen um 100 Basispunkte um etwa 68 Tsd. € (Vorjahr: 144 Tsd. €) zunähme.
Da die Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ergäben sich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital des Konzerns.
4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz
(1) Immaterielle Vermögenswerte
Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und deren Entwicklung ist in separaten Anlagenspiegeln für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 dargestellt. Inhaltlich handelt es sich bei dem Posten im Wesentlichen um erworbene Software mit bestimmbarer Nutzungsdauer. Die Abschreibungen des Geschäftsjahrs von 1.215 Tsd. € (Vorjahr: 1.274 Tsd. €) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen.
(2) Sachanlagen
Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung der Sachanlagen wird gleichfalls auf die separaten Anlagenspiegel verwiesen.
Pfandrechte oder sonstige Sicherungsinstrumente zugunsten Dritter bestehen nicht.
Verfügungsbeschränkungen gelten für die im Rahmen der US-Cross-Border-Lease-Transaktionen gehaltenen vier Stadtbahnwagen (Laufzeit endet im Januar 2017). Im Geschäftsjahr 2016 wurden Anschaffungskostenminderungen bei der Neuanschaffung von Stadtbahnwagen berücksichtigt (6.926 Tsd. €). Wir verweisen auf unsere weiteren Erläuterungen unter (10) Sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie (15) Übrige Rückstellungen. Indikatoren für eine Wertminderung des Sachanlagevermögens waren nicht erkennbar.
Aus Investitionsmaßnahmen, die für die Folgejahre geplant sind, entstehen dem Konzern Belastungen in Höhe des nicht durch Investitionszuwendungen gedeckten Eigenanteils, der sich planungsgemäß auf 75.194 Tsd. € (Vorjahr: 29.404 Tsd. €) belaufen wird. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 30.475 Tsd. €, die in den Jahren 2017 bis 2019 fällig werden.
(3) Übrige Finanzanlagen
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| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Marktgängige Kapitalanlagen | 10.302 | 10.926 |
| Ausleihungen | 763 | 1.078 |
| Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen | 86 | 86 |
| 11.151 | 12.090 |
Die marktgängigen Kapitalanlagen umfassen insbesondere Fondsanteile und bestehen in Höhe von 1.380 Tsd. € (Vorjahr: 3.533 Tsd. €) zur Absicherung der Erfüllungsrückstände und Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeitverträgen. Weitere Kapitalanlagen in Höhe von 8.922 Tsd. € (Vorjahr: 7.392 Tsd. €) bestehen im Rahmen eines Wertkontenmodells für Arbeitnehmer. Sämtliche den Arbeitnehmern zuzurechnende Kapitalanlagen sind durch die üstra insolvenzgesichert.
Die Ausleihungen bestehen wie im Vorjahr aus Darlehen an das Beteiligungsunternehmen HRG Passerelle sowie an Belegschaftsmitglieder.
Die Anteile an nicht nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften sind nicht börsennotiert.
(4) Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Der Ausweis der unter der Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen von 12.186 Tsd. € (Vorjahr: 10.950 Tsd. €) betrifft Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Die üstra besitzt einen Anteil von 50 % an dem Gemeinschaftsunternehmen X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover, (im Folgenden: X-City Marketing). Die X-City Marketing betreibt im Wesentlichen eigenständig Verkehrsmittelwerbung auf Bussen und Bahnen, Plakatwerbung, Großbildprojektionen, neue Medien und Fahrgastfernsehen. Der Anteil des Konzerns an der X-City Marketing wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die X-City Marketing ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der X-City Marketing:
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| 31.12.2016 Tsd. € |
31.12.2015 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 10.642 | 8.794 |
| Langfristige Vermögenswerte | 3.094 | 3.158 |
| Kurzfristige Schulden | 1.698 | 1.724 |
| Eigenkapital | 12.038 | 10.228 |
| Anteil der Beteiligung des Konzerns | 50% | 50% |
| Buchwert der Beteiligung | 6.019 | 5.114 |
Gewinn- und Verlustrechnung der X-City Marketing in zusammengefasster Form:
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| 2016 Tsd. € |
2015 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 8.463 | 8.030 |
| Sonstige Erträge | 111 | 505 |
| Betriebliche Aufwendungen | -5.330 | -5.215 |
| Abschreibungen | -513 | -643 |
| Finanzergebnis | -1 | 2 |
| Ergebnis vor Steuern | 2.730 | 2.679 |
| Ertragsteuern | -921 | -885 |
| Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis | 1.809 | 1.794 |
Die X-City Marketing hatte zum 31. Dezember 2016 und 2015 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die X-City Marketing darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu beide Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Gewinnausschüttungen sind im Berichtsjahr und im Vorjahr nicht erfolgt.
Die üstra besitzt einen Anteil von 30 % an dem assoziierten Unternehmen Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle - KG, Hannover, (im Folgenden: HRG Passerelle). Die HRG Passerelle ist eine Immobiliengesellschaft zur Entwicklung des privaten und gewerblichen Immobiliensektors in Hannover. Der Anteil des Konzerns an der HRG Passerelle wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die HRG Passerelle ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der HRG Passerelle:
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| 2016 Tsd. € |
2015 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittelund Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. TEUR 1.189 | 2.584 | 2.537 |
| Langfristige Vermögenswerte | 52.091 | 54.551 |
| Kurzfristige Schulden | 6.408 | 4.567 |
| Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden | 27.711 | 33.068 |
| Eigenkapital | 20.556 | 19.453 |
| Anteil des Konzerns | 30% | 30% |
| Buchwert der Beteiligung | 6.167 | 5.836 |
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| 2016 Tsd. € |
2015 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 10.486 | 10.856 |
| Sonstige Erträge | 115 | 161 |
| Betriebliche Aufwendungen | -5.349 | -5.491 |
| Abschreibungen | -2.575 | -2.630 |
| Finanzergebnis | -1.177 | -1.556 |
| Ergebnis vor Steuern | 1.500 | 1.340 |
| Steuern | -397 | -323 |
| Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis | 1.103 | 1.017 |
Die HRG Passerelle hatte zum 31. Dezember 2016 und 2015 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die HRG Passerelle darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Gewinnausschüttungen sind im Berichtsjahr und im Vorjahr nicht erfolgt.
(5) Aktive latente Steuern / Latente Steuerschulden
Die Steuerabgrenzungssachverhalte sowie die daraus resultierenden Steuerabgrenzungsposten haben sich wie folgt entwickelt:
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| 01.01. Tsd.€ |
Aufwand (-)/Ertrag Tsd.€ |
31.12. Tsd.€ |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Auftragsfertigung | -229 | 3 | -226 |
| Übrige Rückstellungen | 122 | -21 | 101 |
| Temporäre Differenzen | -107 | -18 | -125 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsjahr 2015 | -107 | -18 | -125 |
| Langfristige Auftragsfertigung | -226 | 47 | -179 |
| Übrige Rückstellungen | 101 | 8 | 109 |
| Temporäre Differenzen | -125 | 55 | -70 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsjahr 2016 | -125 | 55 | -70 |
Die latenten Steuern beziehen sich vollumfänglich auf konsolidierte Tochtergesellschaften, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG stehen.
Dagegen weist die üstra als steuerliche Organgesellschaft der VVG nebst ihren im Organkreis befindlichen Tochtergesellschaften nach der formellen Betrachtungsweise aufgrund fehlender Steuerumlagen keine Steuerlatenzen nach IAS 12 aus.
Grundsätzlich werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet, sofern diese bei Tochtergesellschaften bestehen, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG stehen. Obwohl bei Gehry-Tower steuerliche Verlustvorträge bestehen, erfolgte keine Aktivierung latenter Steuern auf diese Verlustvorträge aufgrund der Kriterien des IAS 12.35 und 36, da eine verlässliche Planung zukünftiger Gewinne nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2015 bestanden gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 410 Tsd. € sowie körperschaftssteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.150 Tsd. €.
(6) Vorräte
Bei den Vorräten von 11.179 Tsd. € (Vorjahr: 11.556 Tsd. €) handelt es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die im Wesentlichen von der üstra gehalten werden. Im Berichtsjahr sind Abwertungen in Höhe von 4.176 Tsd. € (Vorjahr: 3.965 Tsd. €) zur Anpassung an einen niedrigeren Nettoveräußerungswert vorhanden, die der Überalterung einzelner Vorratspositionen Rechnung tragen. Im Geschäftsjahr 2016 werden unter dem Materialaufwand 26.622 Tsd. € als Aufwand erfasste Anschaffungskosten von Vorräten ausgewiesen.
(7) Forderungen aus Fertigungsaufträgen
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| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Auftragsforderungen aufgrund entstandener Kosten und abgegrenzter Gewinne | 1.214 | 978 |
| Erhaltene Anzahlungen | -55 | -27 |
| 1.159 | 951 |
Von den Forderungen aus Fertigungsaufträgen haben 2 Tsd. € (Vorjahr: 34 Tsd. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
(8) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 9.639 Tsd. € (Vorjahr: 8.162 Tsd. €) sind um Wertberichtigungen in Höhe von 347 Tsd. € (Vorjahr: 316 Tsd. €) reduziert, die Unsicherheiten in Hinblick auf den Bestand einzelner Forderungen sowie erkennbare Bonitätsrisiken abdecken.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
(9) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der Posten in Höhe von 59.005 Tsd. € (Vorjahr: 51.441 Tsd. €) umfasst neben dem Kassenbestand Bankeinlagen in Form von Sichtguthaben und kurzfristigen Termingeldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten.
(10) Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Von den sonstigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 10.501 Tsd. € (Vorjahr: 861 Tsd. €) sind 30 Tsd. € (Vorjahr: 3 Tsd. €) nach mehr als einem Jahr fällig. Bestehenden Ausfallrisiken wird durch die gebildeten Einzelwertberichtigungen in Höhe von 166 Tsd. € (Vorjahr: 172 Tsd. €) begegnet. Im Geschäftsjahr werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten Forderungen aus einer Einigung mit dem Konsortium Stadtbahnwagen Hannover in Höhe von 8.242 Tsd. € ausgewiesen. Dies betrifft eine Anschaffungskostenminderung bei den neu ausgelieferten Stadtbahnwagen (6.926 Tsd. €) sowie der darauf entfallenden Vorsteuer (1.316 Tsd. €). Wir verweisen zusätzlich auf die Erläuterungen im Abschnitt 4. (15) über die korrespondierenden Rückstellungen für Rückerstattungsrisiken für erhaltene Anzahlungen.
(11) Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital zum 31. Dezember 2016 der üstra beträgt unverändert 67.490.528,32 € und ist voll eingezahlt. Die auf den Inhaber lautenden 26.400.000 Stückaktien ohne Nennwert sind eingeteilt in:
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| 244.000 Sammelurkunden über jeweils 100 Aktien | 24.400.000 Stück |
| 80.000 Sammelurkunden über jeweils 20 Aktien | 1.600.000 Stück |
| 40.000 Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien | 400.000 Stück |
Die Höhe des Grundkapitals sowie die Anzahl der Stückaktien sind im Geschäftsjahr und im Vorjahr unverändert geblieben.
Wie im Vorjahr sind die in den Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien verbrieften 400.000 Stück zum Handel im regulierten Markt der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover, der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg und der Börse Berlin i.S.d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.
(12) Kapitalrücklage
Die in der Kapitalrücklage verrechneten Sachverhalte gliedern sich wie folgt:
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| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Aufgelder aus der Ausgabe neuer Anteile | 23.622 | 23.622 |
| Andere Zuzahlungen | 43.121 | 43.121 |
| Kapitalrücklage des Mutterunternehmens | 66.743 | 66.743 |
| Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren | 134.838 | 113.685 |
| Verlustübernahme des abgelaufenen Jahres | 15.226 | 21.153 |
| Verrechnung aktivischer Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung | ||
| - Kapitalkonsolidierung | -2.991 | -2.991 |
| - Equity-Bewertung | -10.713 | -10.713 |
| 203.103 | 187.877 |
Die Erhöhung der Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme des laufenden Verlustes (nach HGB) der üstra in Höhe von 15.227 Tsd. € im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG.
Die Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren erfolgten ebenfalls im Rahmen des vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG.
In der Kapitalflussrechnung sind unter dem Posten "Ergebnisausgleichzahlungen der Unternehmenseigner" die im Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Verlustübernahmen enthalten.
(13) Ergebnisvortrag und sonstige Ergebnisbestandteile
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| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Stand zu Beginn des Jahres | -103.357 | -91.950 |
| Jahresergebnis | -8.671 | -11.407 |
| Stand zum Ende des Jahres | -112.028 | -103.357 |
In den Sonstigen Ergebnisbestandteilen ist eine Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen in Höhe von -148.048 Tsd. € (Vorjahr: -109.480 Tsd. €) enthalten. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Anhangsangabe 14. Des Weiteren ist eine Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (636 Tsd. €; Vorjahr: 850 Tsd. €) enthalten, in der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (214 Tsd. €; Vorjahr: 72 Tsd. €) von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten erfasst werden.
(14) Pensionsrückstellungen
Die auf leistungsorientierten Versorgungszusagen basierende betriebliche Altersversorgung umfasst neben Einzelzusagen an Vorstände, leitende Angestellte und deren Hinterbliebene auf tariflichen und sonstigen betrieblichen Vereinbarungen beruhende Pensionszusagen.
Die auf betrieblichen Vereinbarungen beruhenden Pensionszusagen von der üstra sind im Wesentlichen von der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. erteilt worden. Wegen der Subsidiärhaftung des Trägerunternehmens für Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse besteht für die üstra insoweit eine mittelbare Verpflichtung, als die Verbindlichkeiten der Unterstützungskasse deren Vermögen übersteigen. Die Versorgungsleistungen der Unterstützungseinrichtung, die ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung oder unter bestimmten Bedingungen auch als vorgezogene Altersrente geleistet werden, sind teils abhängig vom Endgehalt vor dem Ruhestandseintritt, teils basieren sie auf einem Bausteinprinzip, mittels dem über die Dauer der Betriebszugehörigkeit sukzessiv Rentenansprüche aus den versorgungsrelevanten Jahresbezügen des jeweiligen Kalenderjahrs abgeleitet werden. Neben der Altersrente erstrecken sich die Versorgungsleistungen auch auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, wobei die Ehegattenrente 60 % und Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrenten 12 % bzw. 20 % der Altersrente des jeweiligen Mitarbeiters betragen. Das Bausteinprinzip kommt gleichfalls zur Anwendung, soweit Mitarbeiter laufendes Arbeitsentgelt gegen eine zusätzliche Versorgungszusage umwandeln.
Bei der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen wurden folgende versicherungsmathematische Bewertungsparameter zugrunde gelegt:
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| 31.12.2016 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 1,75 % | 2,35 % |
| Einkommenstrend | 3,0 % | 3,0 % |
| Rententrend | 2,0 % bzw. 1,0 % falls vertraglich vereinbart | 2,0 % bzw. 1,0 % falls vertraglich vereinbart |
| Sterblichkeit und Invalidität | „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck | „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck |
Darüber hinaus wurden Annahmen zur Fluktuation getroffen, die nicht auf konzernbezogenen Erhebungen, sondern auf branchenübergreifenden Fluktuationsstatistiken beruhen. Dabei kommen alters- und geschlechtsspezifische jährliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten wie im Vorjahr in einer Bandbreite von 0,05 bis 12,5 % zum Tragen.
Die Überleitung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar:
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| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen | 386.015 | 343.141 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens der Versorgungseinrichtung | -141.095 | -139.952 |
| Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste (-) | ||
| 244.920 | 203.189 |
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt:
GuV-wirksam erfasste Aufwendungen für Altersversorgung
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| 2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Dienstaufwand des laufenden Jahres | 8.331 | 8.877 |
| Netto Zinsen | 4.646 | 1.962 |
| 12.977 | 10.839 |
Diese Aufwendungen werden vollständig im Personalaufwand erfasst.
Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2016:
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| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung | ||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2016 | 343.141 | 139.952 | 203.189 | |
| Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen | Laufender Dienstzeitaufwand | 8.331 | 8.331 | |
| Zinsaufwand | 7.915 | 3.269 | 4.646 | |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | ||
| Im Periodenergebnis erfasste Zwischensumme | 16.246 | 3.269 | 12.977 | |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -11.810 | -10.846 | -964 | |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/(Verluste) aus Neubemessung | Erträge aus Planvermögen (ausschließlich der im Zinsaufwand enthaltenen Beträge) | -130 | 130 | |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen | 39.197 | 39.197 | ||
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | -759 | -759 | ||
| Zwischensumme enthalten im Sonstigen Ergebnis | 38.438 | -130 | 38.568 | |
| Arbeitgeberbeiträge | 8.850 | -8.850 | ||
| 31.12.2016 | 386.015 | 141.095 | 244.920 |
Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2015:
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| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung | ||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2015 | 353.465 | 138.229 | 215.236 | |
| Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen | Laufender Dienstzeitaufwand | 8.877 | 8.877 | |
| Zinsaufwand | 7.471 | 5.510 | 1.961 | |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -800 | -800 | ||
| Im Periodenergebnis erfasste Zwischensumme | 15.548 | 5.510 | 10.038 | |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -11.784 | -10.782 | -1.002 | |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/(Verluste) aus Neubemessung | Erträge aus Planvermögen (ausschließlich der im Zinsaufwand enthaltenen Beträge) | -705 | 705 | |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen | -12.187 | -12.187 | ||
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | -1.901 | -1.901 | ||
| Zwischensumme enthalten im Sonstigen Ergebnis | -14.088 | -705 | -13.383 | |
| Arbeitgeberbeiträge | 7.700 | -7.700 | ||
| 31.12.2015 | 343.141 | 139.952 | 203.189 |
Das Planvermögen ist wie folgt strukturiert:
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| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Schuldinstrumente | 66.282 | 65.944 |
| Bankguthaben | 30.769 | 30.683 |
| Immobilien | 43.281 | 42.711 |
| Sonstige Vermögenswerte | 763 | 614 |
| 141.095 | 139.952 |
Die Schuldinstrumente bestehen aus nicht börsennotierten Schuldscheindarlehen verschiedener Banken.
Der tatsächlich erzielte Nettovermögensertrag auf das Planvermögen beläuft sich auf 3.139 Tsd. € oder 2,24 % (Vorjahr 4.804 Tsd. €).
Die üstra geht davon aus, dass im Jahr 2017 dem Planvermögen etwa 9.260 Tsd. € (Vorjahr: 8.850 Tsd. €) zugeführt werden.
Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2016 dargestellt:
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| Annahmen | Abzinsungssatz | Lebenserwartung | ||
|---|---|---|---|---|
| Szenario | Erhöhung um 0,5 % Tsd. € |
Rückgang um 0,5 % Tsd. € |
Anstieg um 1 Jahr Tsd. € |
Rückgang um 1 Jahr Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung | -33.120 | 38.345 | 13.247 | -11.835 |
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| Annahmen | Künftige Gehaltssteigerungen | Künftige Rentensteigerungen | ||
|---|---|---|---|---|
| Szenario | Erhöhung um 0,5 % Tsd. € |
Rückgang um 0,5 % Tsd. € |
Erhöhung um 1 % Tsd. € |
Rückgang um 1 % Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung | 2.553 | -2.433 | 2.977 | -2.487 |
Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.
Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt:
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| 2016 Tsd. € |
2015 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| innerhalb der nächsten 12 Monate (nächstes Geschäftsjahr) | 12.154 | 12.041 |
| Zwischen 2 und 5 Jahren | 51.819 | 51.190 |
| Zwischen 5 und 10 Jahren | 68.755 | 67.900 |
| Über 10 Jahre | 416.768 | 411.941 |
| Erwartete Auszahlungen gesamt | 549.496 | 543.072 |
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums für die Verpflichtungen aus Entgeltumwandlung 25,6 Jahre (Vorjahr: 25,1 Jahre) und für Verpflichtungen ohne Entgeltumwandlung 18,6 Jahre (Vorjahr: 17,6 Jahre).
(15) Übrige Rückstellungen
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| 01.01.2016 Tsd. € |
Verbrauch Tsd. € |
Auflösung Tsd. € |
Zuführung Aufzinsung* Tsd. € |
31.12.2016 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen | 12.186 | 3.286 | 0 | 1.979 | 10.887 |
| 8* | |||||
| Sonstige | 948 | 274 | 0 | 178 | 852 |
| Langfristige Rückstellungen | 13.134 | 3.560 | 0 | 2.165 | 11.739 |
| Rückerstattungsrisiken | 3.000 | 0 | 0 | 3.983 | 6.983 |
| Einnahmepoolausgleich | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nachbesicherungspflicht US-Lease | 2.471 | 2.471 | 0 | ||
| Gewährleistungsrisiken | 206 | 0 | 165 | 0 | 41 |
| Risiken aus schwebenden Geschäften | 219 | -45 | 79 | 17 | 202 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 5.896 | -45 | 2.715 | 4.000 | 7.226 |
| 19.030 | 3.515 | 2.715 | 6.165 | 18.965 |
Die Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen beziehen sich in Höhe von 366 Tsd. € (Vorjahr: 1.028 Tsd. €) auf Aufstockungsleistungen, die aus dem Eintritt von Mitarbeitern in den vorzeitigen Ruhestand resultieren. Darüber hinaus umfassen die Rückstellungen Verpflichtungen aus Erfüllungsrückständen, die aus der Vollzeittätigkeit der Arbeitnehmer in der aktiven Phase der Altersteilzeit erwachsen. Die Bemessung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen basiert auf den bestehenden Vertragsverhältnissen. Bei der Bewertung der Verpflichtungen ist ein an der durchschnittlichen Laufzeit orientierter Diskontierungszinssatz von 0,07 % (Vorjahr: 0,15 %) zur Anwendung gekommen, der aus der Rendite erstklassiger Unternehmensanleihen abgeleitet wurde. Dementsprechend ergibt sich ein Zinsaufwand von 8 Tsd. € (Vorjahr: 18 Tsd. €).
Darüber hinaus ist in den Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen ein Betrag von 9.081 Tsd. € (Vorjahr: 7.392 Tsd. €) für ein Wertkontenmodell enthalten. Die in der Vergangenheit von der üstra gewährten Erfolgsprämien sowie die individuellen Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter werden nach Wahl des Mitarbeiters durch die üstra den jeweiligen Kapitalanlagenarten zugeführt. Die angesparten Wertguthaben werden zur bezahlten Freistellung des Mitarbeiters verwendet. Die entsprechenden Kapitalanlagen werden unter sonstigen Finanzanlagen ausgewiesen.
Die Rückstellung für Rückerstattungsrisiken reflektiert drohende Rückforderungsansprüche im Hinblick auf erhaltene Investitionszuwendungen. Im Geschäftsjahr haben sich diese um 3.983 Tsd. € erhöht. Diese Erhöhung steht im Zusammenhang mit der Anschaffungskostenminderung bei der Neuanschaffung von Stadtbahnwagen, die zu einem drohenden Rückforderungsanspruch bei erhaltenen Investitionszuwendungen führt. Ansonsten wird auf die Ausführungen zu den Eventualverbindlichkeiten verwiesen.
Die Rückstellung für die Nachbesicherungspflicht im Rahmen des US-Cross-Border-Lease wurde in 2014 gebildet, da das Risiko einer Verschlechterung der Bonität der an der Transaktion beteiligten Deutsche Bank AG abgesichert werden musste. Durch die vorzeitige Beendigung des US-Cross-Border-Lease Vertrages wurde die Rückstellung im Geschäftsjahr aufgelöst.
Die Rückstellung für Gewährleistungsrisiken umfasst wahrscheinliche Verpflichtungen aus der Erbringung von Leistungen der TransTecBau.
Mit der Rückstellung für Risiken aus schwebenden Geschäften werden Abrechnungsrisiken sowie drohende Verluste aus Kostenüberschreitungen für Beratungs- und Ingenieurleistungsaufträge abgedeckt.
Die Inanspruchnahme der kurzfristigen Rückstellungen wird innerhalb des folgenden Geschäftsjahrs und bei den langfristigen Rückstellungen über einen längeren Zeitraum erwartet, wobei die Rückstellungen für Altersteilzeit auch den Anteil des Jahres 2017 enthalten.
(16) Finanzverbindlichkeiten
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| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Darlehen von Kreditinstituten / | ||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 2.556 | 5.113 |
| Darlehen von Kreditinstituten / | ||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 2.556 | 2.556 |
| 5.112 | 7.669 |
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt zu tilgen
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| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Im ersten Jahr | 2.556 | 2.556 |
| Im zweiten Jahr | 2.556 | 2.556 |
| Im dritten Jahr | 0 | 2.557 |
| Im vierten Jahr | 0 | 0 |
| Nach fünf Jahren | 0 | 0 |
| 5.112 | 7.669 |
Das KfW-Darlehen bei der üstra ist durchweg mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet, die sich auf den Zeitraum bis zur planmäßigen Volltilgung des Darlehens im Jahr 2018 erstreckt. Weitere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen nicht vor.
Kreditsicherheiten wurden nicht gewährt.
(17) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 40.691 Tsd. € (Vorjahr: 31.567 Tsd. €) umfassen neben den bereits in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen auch Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen von 2.237 Tsd. € (Vorjahr: 2.373 Tsd. €).
(18) Sonstige Verpflichtungen
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| 31.12.2016 Tsd. € |
31.12.2015 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Langfristige | ||
| Langfristiger Anteil erhaltener Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren | 26.262 | 38.325 |
| Langfristiger Anteil des gestundeten Beitrags an den Pensionssicherungsverein | 0 | 0 |
| 26.262 | 39.752 | |
| Kurzfristige | ||
| Arbeitnehmerbezogene Verpflichtungen | 8.543 | 8.071 |
| Erhaltene Anzahlungen | 2.427 | 2.577 |
| Kurzfristiger Anteil des Barwertvorteils aus Cross-Border-Lease-Transaktion | 0 | 476 |
| Kurzfristiger Anteil erhaltene Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren | 14.515 | 9.597 |
| Sonstige | 3.061 | 3.011 |
| 28.546 | 23.732 | |
| 54.808 | 63.484 |
Gegenstand der US-Cross-Border-Lease-Transaktion war die Vermietung und anschließende Rückmietung von Stadtbahnwagenkontingenten. Sowohl die Eigentums- wie auch die Nutzungsrechte an den Fahrzeugen lagen bei der üstra. Aus der sofortigen Begleichung der sich aus der Vermietung und Rückmietung ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen ist der üstra ein Barwertvorteil in Höhe von 9.987 Tsd. € entstanden, der in Anbetracht der fortbestehenden Verfügungsbeschränkungen über die Vertragslaufzeit abgegrenzt wurde. Durch die vorzeitige Beendigung des US-Cross-Border Lease Vertrages im Geschäftsjahr wurde der Barwertvorteil vollständig aufgelöst.
Die arbeitnehmerbezogenen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus der laufenden Abrechnung von Löhnen und Gehältern sowie den mit den Beschäftigungsverhältnissen verbundenen Abgaben. Darüber hinaus werden entstandene Erfüllungsrückstände für ausstehenden Urlaub und Überstunden und für ausstehende Abschlusszahlungen aus Ziel- und Tantiemevereinbarungen erfasst.
Die erhaltenen Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren sind Zuschüsse für die Anschaffung neuer Stadtbahnen in Höhe von 40.777 Tsd. € (Vorjahr: 47.922 Tsd. €), die im Anschaffungszeitpunkt mit den Anschaffungskosten der Vermögenswerte verrechnet werden. Ansonsten verweisen wir auf weitere Erläuterungen unter 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand.
(19) Eventualverbindlichkeiten
In den zurückliegenden Jahren wurden im Rahmen der Finanzierung von Sachanlageninvestitionen erhebliche Investitionszuwendungen des Bundes und des Landes Niedersachsen vereinnahmt. Die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme sowie die Ordnungsmäßigkeit der Verwendung dieser Zuwendungen ist Gegenstand noch ausstehender Verwendungsnachweisprüfungen. Durch Bildung einer Rückstellung von 6.983 Tsd. € (Vorjahr: 3.000 Tsd. €) wurde den Rückerstattungsrisiken Rechnung getragen.
5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung
(20) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse von 218.134 Tsd. € (Vorjahr: 206.443 Tsd. €) werden im Rahmen der Segmentberichterstattung nach Dienstleistungsgruppen aufgegliedert. Auf Fertigungsaufträge entfallen Erlöse in Höhe von 4.248 Tsd. € (Vorjahr: 4.301 Tsd. €). Damit sind für Fertigungsaufträge, die zum Stichtag noch nicht abgeschlossen waren, in Summe 2.614 Tsd. € nach IAS 11 realisiert worden, bei darauf bislang angefallenen Kosten von 2.158 Tsd. €. Die Erträge aus weiterberechneten Kosten resultieren insbesondere aus Serviceverträgen für allgemeine Instandhaltung sowie projekt- und schadensbezogenen Sachverhalten mit der infra in Höhe von 19.758 Tsd. €.
(21) Sonstige betriebliche Erträge
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| 2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Cross-Border Lease | 2.471 | 0 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Sonstige | 244 | 469 |
| Erträge aus Versicherungsentschädigungen | 2.118 | 999 |
| Erträge aus Cross-Border-Lease (Barwert) | 1.902 | 476 |
| Erträge aus Schadensersatzansprüchen | 600 | 1.091 |
| Gewinne aus Sachanlagenabgängen | 110 | 402 |
| Übrige | 1.276 | 1.042 |
| 8.721 | 4.479 |
Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus bestehenden Operating-Leasingverhältnissen fallen, gerechnet vom Bilanzstichtag, in folgenden Zeitspannen an:
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| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 59 | 207 |
| Zwischen zwei und fünf Jahren | 220 | 258 |
| 279 | 465 |
(22) Personalaufwand
Im Personalaufwand von 127.160 Tsd. € (Vorjahr: 120.296 Tsd. €) sind die unter Angabe (14) aufgeführten Aufwendungen für Altersversorgung enthalten.
Für die gesetzliche Rentenversicherung als beitragsorientierten Pensionsplan fallen die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an, die sich im Geschäftsjahr 2016 auf 8.764 Tsd. € (Vorjahr: 8.576 Tsd. €) belaufen.
(23) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen entfallen in Höhe von 17.950 Tsd. € (Vorjahr: 16.789 Tsd. €) auf planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht angefallen.
(24) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen von 28.086 Tsd. € (Vorjahr: 24.580 Tsd. €) enthält Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von 10.270 Tsd. € (Vorjahr: 9.555 Tsd. €).
Zum Bilanzstichtag hatte der Konzern offene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen, die sich wie folgt zusammensetzen:
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| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 3.210 | 3.079 |
| Zwischen zwei und fünf Jahren | 6.494 | 6.973 |
| Nach fünf Jahren | 168 | 1.013 |
| 9.872 | 11.065 |
Die Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen betreffen im Wesentlichen Mieten für
Geschäftsräume, Büroausstattungsgegenstände und Dienstfahrzeuge. In der Regel weisen die Verträge feste Grundmietzeiten auf.
(25) Finanz- und Beteiligungsergebnis
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| 2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Zinsen auf Festgeldanlagen | 55 | 80 |
| Darlehenszinsen | 42 | 56 |
| Übrige Zinserträge | 21 | 5 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 118 | 141 |
| Zinsen auf Darlehen | 233 | 331 |
| Übrige Zinsaufwendungen | 474 | 285 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 707 | 616 |
| Zinsergebnis | -589 | -475 |
| Übrige Beteiligungserträge | 32 | 35 |
| Übriges Beteiligungsergebnis | 32 | 35 |
| Übriges Finanzergebnis | -557 | -440 |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 1.236 | 1.202 |
(26) Ertragsteuern
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| 2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Laufende Steuern | 98 | 118 |
| (davon periodenfremd) | (0) | (0) |
| Latente Steuern | -55 | 18 |
| (davon periodenfremd) | (0) | (0) |
| 43 | 136 |
Bei der Analyse der Ertragsteuern ist zu berücksichtigen, dass das auf der Ebene der üstra entstehende Ergebnis sowie das Ergebnis der protec, der üstra Reisen und der RevCon aufgrund des bestehenden Organschaftsverhältnisses dem Organträger zugerechnet wird. Hiervon ausgenommen ist lediglich die auf Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter von der üstra zu entrichtende Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.
Im Übrigen unterliegen die entstehenden Ergebnisse der inländischen Ertragsbesteuerung, wobei auf der Grundlage der geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen für die Berechnung des laufenden Steueraufwands wie im Vorjahr ein Steuersatz von insgesamt 32 % für Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zum Tragen kommt. Der Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern zum 31. Dezember 2016 und im Vorjahr basiert ebenfalls auf einem Steuersatz von 32 %.
Die Ertragsteuern lassen sich wie folgt abstimmen:
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| 2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Steuerbasis | -8.627 | -11.271 |
| Theoretischer Steueraufwand bei einem Steuersatz von 32 % | -2.761 | -3.607 |
| Effekt aus dem Nichtansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge | -15 | -19 |
| Effekt aus dem Saldo von Erträgen (-) / Aufwendungen (+) der auf Konzernebene nicht besteuerten Ergebnisbestandteile der üstra | 2.863 | 4.146 |
| Effekt aus dem Saldo von Erträgen (-) / Aufwendungen (+) nicht steuerbarer Ergebniseinflüsse aus Konsolidierungsmaßnahmen | -44 | -384 |
| Effektiver Ertragsteueraufwand | 43 | 136 |
| Effektiver Steuersatz (in % der Steuerbasis) | -0,5 | -1,2 |
27) Gesamtjahresergebnis / Ergebnis je Aktie
Aus den Gesamtergebnissen und der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Zahl der Aktien lässt sich das Ergebnis je Aktie wie folgt ableiten:
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| 2016 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Gesamtergebnis (in EUR) | -47.452.703 | 2.047.907 |
| Anzahl der Aktien | 26.400.000 | 26.400.000 |
| Ergebnis je Aktie verwässert und unverwässert (in EUR) | -1,80 | 0,08 |
6. Segmentberichterstattung
6.1 Geschäftssegmentbildung
Wesentliche Grundlage für die Darstellung der Segmentinformationen ist die regelmäßige interne Berichterstattung an die Entscheidungsträger und die in dieser Berichterstattung vorzufindende Struktur der Finanzinformationen. Entsprechend den Organisationsgrundlagen des Konzerns folgen die intern berichteten Segmente der Art der Dienstleistungen sowie dem regulatorischen Umfeld, während geografische Aspekte keine Bedeutung haben. Von hervorgehobener Bedeutung für die Lage des Konzerns ist die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die Muttergesellschaft üstra, so dass deren Geschäftsaktivitäten und Ergebnisse Gegenstand separater Analysen in der internen Berichterstattung sind. Die Rechtseinheit „üstra“ stellt demzufolge ein eigenständiges Geschäftssegment neben dem Segment der übrigen „Verkehrs- und Transportleistungen“ dar. Daneben bestehen die Segmente „Beratungs- und Ingenieurleistungen“ sowie „Sonstige Dienstleistungen“. Die Einteilung der Segmente ist somit im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
6.2 Beschreibung der berichteten Segmente
6.2.1 üstra
Im Segment „üstra“ wird über den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die üstra berichtet. Die Nahverkehrsleistungen umfassen den Betrieb von Stadtbahn- und Buslinien.
6.2.2 Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen
Das Segment bezieht sich auf die „Verkehrs- und Transportleistungen“, die von den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der üstra ausgeführt werden. Hierunter fallen überwiegend die von der üstra Reisen erbrachten Subunternehmerleistungen im Rahmen der Durchführung des Buslinienverkehrs, die als intersegmentäre Leistungen an die üstra ausgewiesen werden. Enthalten sind überdies die Ergebnisse der TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH (TaxiBus).
6.2.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen
Die TransTecBau betreibt das Segment „Beratungs- und Ingenieurleistungen“, das hauptsächlich die Planung und Baubetreuung sowie -steuerung von Stadtbahnbauprojekten beinhaltet. Hieraus werden Honorarumsätze generiert. Darüber hinaus gehende Bautätigkeit, bei der die Gesellschaft als Generalunternehmer Bauarbeiten in eigenem Namen und für eigene Rechnung an Subunternehmen vergibt und anschließend dem Auftraggeber weiterbelastet, ist im Wesentlichen auf die Endabwicklung der in den Vorjahren eingeleiteten Projekte konzentriert.
6.2.4 Sonstige Dienstleistungen
Das Segment „Sonstige Dienstleistungen“ umfasst die Tätigkeit der protec, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Bewachung von Personen und Objekten sowie der Reinigung von Objekten und Haltestellen erbringt. Ferner gehen in das Segment die Vermietungsleistungen der Gehry-Tower sowie die Prüfungs- und Beratungsleistungen der RevCon ein, die nahezu ausschließlich gegenüber der üstra erbracht werden und sich damit als intersegmentäre Aktivitäten darstellen. Enthalten sind zudem die Ergebnisse aus Werbe- und Vermarktungsaktivitäten der X-City Marketing sowie aus Vermietungsaktivitäten der HRG Passerelle, welche nicht mehrheitlich durch den Konzern gehalten werden.
6.3 Segmentinformationen
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| 1. Januar bis 31. Dezember 2016/2015 | üstra | Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2016 Tsd. € |
2015 Tsd. € |
2016 Tsd. € |
2015 Tsd. € |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse | |||||
| Gesamtumsätze | 213.512 | 202.079 | * | 18.204 | 17.801 |
| Intersegmentumsätze | -3.993 | -4.061 | * | -15.544 | -15.279 |
| Außenumsätze | 209.519 | 198.018 | * | 2.660 | 2.522 |
| Überleitungen | |||||
| Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung | |||||
| Konzernumsatzerlöse | |||||
| Segmentergebnis | -1.061 | -1.321 | 291 | 376 | |
| Enthaltene Zinserträge | 241 | 269 | 1 | 2 | |
| Enthaltene Zinsaufwendungen | 1.993 | 2.149 | 0 | 0 | |
| Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen | 20.418 | 18.735 | 401 | 412 | |
| Enthaltener Ergebnisanteil an assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Enthaltene Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung | 15.450 | 10.700 | 0 | 0 | |
| Enthaltener Ertragsteueraufwand und -ertrag(-) | 2 | 1 | 35 | 31 | |
| Überleitungen: | |||||
| Segmentergebnis | |||||
| a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses | |||||
| Auftragsfertigung | |||||
| Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen | |||||
| Mindererlöse aus Anlagenabgängen | |||||
| Vorratsbewertung | |||||
| Pensionsverpflichtungen | |||||
| Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen | |||||
| Eliminierung der Auflösung Wertberichtigung Beteiligungswert HRG | |||||
| Bewertung von Finanzinstrumenten | |||||
| Latente Steuern | |||||
| b) Konzernabschlussspezifika | |||||
| c) Ertragsteuern | |||||
| d) Verlustübernahme | |||||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund von vorgenommenen Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 31. Dezember 2015 ab (zu Einzelheiten vgl. Angabe 1 im Anhang)
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| 1. Januar bis 31. Dezember 2016/2015 | Beratungs- und Ingenieurleistungen | Sonstige Dienstleistungen | ||
|---|---|---|---|---|
| 2016 Tsd. € |
2015 Tsd. € |
2016 Tsd. € |
2015 Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse | ||||
| Gesamtumsätze | 4.024 | 4.608 | 12.629 | 12.165 |
| Intersegmentumsätze | -280 | -515 | -10.643 | -10.049 |
| Außenumsätze | 3.744 | 4.093 | 1.986 | 2.116 |
| Überleitungen | ||||
| Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung | ||||
| Konzernumsatzerlöse | ||||
| Segmentergebnis | 215 | 313 | 2.095 | 2.234 |
| Enthaltene Zinserträge | 1 | 1 | 2 | 2 |
| Enthaltene Zinsaufwendungen | 0 | 0 | 127 | 133 |
| Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen | 120 | 94 | 365 | 351 |
| Enthaltener Ergebnisanteil an assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 1.236 | 1.202 |
| Enthaltene Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Enthaltener Ertragsteueraufwand und -ertrag(-) | 96 | 118 | 0 | 0 |
| Überleitungen: | ||||
| Segmentergebnis | ||||
| a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses | ||||
| Auftragsfertigung | ||||
| Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen | ||||
| Mindererlöse aus Anlagenabgängen | ||||
| Vorratsbewertung | ||||
| Pensionsverpflichtungen | ||||
| Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen | ||||
| Eliminierung der Auflösung Wertberichtigung Beteiligungswert HRG | ||||
| Bewertung von Finanzinstrumenten | ||||
| Latente Steuern | ||||
| b) Konzernabschlussspezifika | ||||
| c) Ertragsteuern | ||||
| d) Verlustübernahme | ||||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund von vorgenommenen Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 31. Dezember 2015 ab (zu Einzelheiten vgl. Angabe 1 im Anhang)
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| 1. Januar bis 31. Dezember 2016/2015 | Gesamtbetrag | ||
|---|---|---|---|
| 2016 Tsd. € |
2015 Tsd. € |
||
| --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse | |||
| Gesamtumsätze | 248.369 | 236.653 | * |
| Intersegmentumsätze | -30.460 | -29.904 | * |
| Außenumsätze | 217.909 | 206.749 | * |
| Überleitungen | |||
| Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung | 225 | -306 | |
| Konzernumsatzerlöse | 218.134 | 206.443 | |
| Segmentergebnis | 1.540 | 1.602 | |
| Enthaltene Zinserträge | 245 | 274 | |
| Enthaltene Zinsaufwendungen | 2.120 | 2.282 | |
| Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen | 21.304 | 19.592 | |
| Enthaltener Ergebnisanteil an assoziierten Unternehmen | 1.236 | 1.202 | |
| Enthaltene Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung | 15.450 | 10.700 | |
| Enthaltener Ertragsteueraufwand und -ertrag(-) | 133 | 150 | |
| Überleitungen: | |||
| Segmentergebnis | 1.540 | 1.602 | |
| a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses | |||
| Auftragsfertigung | -130 | -12 | |
| Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen | 1.530 | 1.896 | |
| Mindererlöse aus Anlagenabgängen | 0 | 0 | |
| Vorratsbewertung | -82 | 53 | |
| Pensionsverpflichtungen | 4.976 | 5.876 | |
| Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen | -136 | 448 | |
| Eliminierung der Auflösung Wertberichtigung Beteiligungswert HRG | -1.368 | 0 | |
| Bewertung von Finanzinstrumenten | 214 | -72 | |
| Latente Steuern | 55 | -17 | |
| 5.059 | 8.172 | ||
| b) Konzernabschlussspezifika | -42 | -28 | |
| c) Ertragsteuern | 43 | 136 | |
| d) Verlustübernahme | -15.227 | -21.153 | |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -8.627 | -11.271 |
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund von vorgenommenen Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 31. Dezember 2015 ab (zu Einzelheiten vgl. Angabe 1 im Anhang)
Die Segmentergebnisse enthalten sämtliche Erträge und Aufwendungen, die in das Jahresergebnis nach Steuern, jedoch vor Ergebnisabführung einfließen. Nicht in das Ergebnis des Segments „üstra“ einbezogen sind die Bestandteile des Beteiligungsergebnisses der üstra, da die zugrunde liegenden Aktivitäten in den Ergebnissen der jeweiligen Segmente reflektiert werden. Die Festlegung der Segmentergebnisgröße wie auch die zur Ermittlung der Segmentergebnisse herangezogenen Wertmaßstäbe berücksichtigen die internen Steuerungs- und Berichtspraktiken. Da die interne Berichterstattung keine Informationen zum Segmentvermögen und zu den Segmentschulden enthält und Angaben hierüber auch nicht auf andere Weise dem Konzernvorstand vorgelegt werden, unterbleibt eine Bestimmung des Segmentvermögens und der Segmentschulden gleichfalls in diesem Konzernabschluss.
Die im Segmentergebnis enthaltenen Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung setzen sich aus laufenden Zuwendungen in Höhe von 8.850 Tsd. €, sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in Höhe von 6.600 Tsd. € zusammen.
Bei der Ermittlung der an den Konzernvorstand übermittelten Segmentergebnisse kommen grundsätzlich die für die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (HGB) zum Tragen, die erheblich von den für den Konzernabschluss geltenden IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen abweichen. Folglich divergieren der Gesamtbetrag der Segmentergebnisse und das auf Konzernabschlussebene ausgewiesene Jahresergebnis deutlich. Weiterhin gehen in die Segmentberichterstattung Ergebnisbestandteile jener Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ein, die unter Wesentlichkeitserwägungen im Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nach den für assoziierte Unternehmen geltenden Regelungen anteilig erfasst werden.
Die sich hieraus ergebenden Überleitungsposten umfassen im Wesentlichen folgende Sachverhalte:
Auftragsfertigung
Im Konzernabschluss werden die Auftragserlöse aus der Auftragsfertigung der TransTecBau entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst, wohingegen die Umsatzerlöse aus solchen Aufträgen und die Gewinne hieraus in der Segmentberichterstattung erst nach Abschluss eines Auftrags realisiert werden.
Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen
Für Stadtbahnwagen und Busse der üstra wird in der IFRS-Rechnungslegung von einer längeren wirtschaftlichen Nutzbarkeit ausgegangen, so dass sich die verrechneten Abschreibungen sowie die Aufwendungen und Erträge aus Veräußerungsvorgängen von den handelsrechtlichen Segmentergebnisbestandteilen unterscheiden.
Vorratsbewertung
Abweichend zur Segmentberichterstattung nach handelsrechtlichen Wertmaßstäben werden im IFRS-Abschluss keine rein beschaffungsmarktinduzierten Niederstwertabschreibungen vorgenommen.
Pensionsverpflichtungen
Anders als in der handelsrechtlichen Rechnungslegung werden im Konzernabschluss die mittelbar über die Versorgungseinrichtung zugerechneten Pensionsverpflichtungen vollständig angesetzt. Darüber hinaus bestehen Unterschiede im zugrundegelegten Diskontierungssatz. Im Zeitablauf kommt es deshalb zu Abweichungen bei der jährlichen Dotierung der Pensionsrückstellungen.
Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen
Es handelt sich um Ergebnisverschiebungen, die im Wesentlichen aus der restriktiveren Bilanzierung von Verpflichtungsrückstellungen im IFRS-Konzernabschluss resultieren. Ferner führen die Einbeziehung künftiger Ereignisse in der IFRS-Rechnungslegung sowie unterschiedliche Abzinsungspraktiken zu Bewertungsabweichungen.
Bewertung von Finanzinstrumenten
Effekte aus Finanzinstrumenten werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt.
Latente Steuern, Ertragssteuern
Effekte aus Steuern werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt.
Konzernabschlussspezifika
Bei dem Überleitungsposten zum Segmentergebnis handelt es sich um die Eliminierung von Beteiligungsergebnissen.
Verlustübernahme
Die im Einzelabschluss der üstra gezeigte Verlustübernahme im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG wird im Konzernabschluss als Einstellung in die Kapitalrücklage ausgewiesen.
6.4 Angaben auf Konzernebene
Die Umsatzerlöse mit externen Kunden (Außenumsätze) gliedern sich nach der Art der erbrachten Leistungen wie folgt:
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| 2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Linien- und Gelegenheitsverkehr | 179.980 | 169.172 |
| Erträge aus Instandhaltungsvertrag | 19.758 | 18.930 |
| Erträge aus weiterberechneten Kosten | 8.626 | 8.505 |
| Bautechnische Planungs- und Beratungsleistungen | 3.968 | 3.786 |
| Unternehmensbezogene Dienstleistungen | 1.986 | 2.116 |
| Mieten und Pachten | 1.853 | 1.749 |
| Reklameflächenvermietung und Übrige | 1.963 | 2.185 |
| 218.134 | 206.443 |
Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns sind ausschließlich inlandsbezogen. Umsatzerlöse mit externen Kunden in Drittländern werden nicht getätigt. Über langfristige Vermögenswerte, die außerhalb Deutschlands liegen, verfügt der Konzern nicht.
7. Sonstige Angaben
7.1 Arbeitnehmerschaft
Bei in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen waren während des Geschäftsjahres 2016 im Jahresdurchschnitt 2.536 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.452) beschäftigt , von denen 2.267 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.201) im Verkehrs- und Transportbereich, 50 Mitarbeiter (Vorjahr: 45) im Bereich Beratungs- und Ingenieurleistungen und 219 Mitarbeiter (Vorjahr: 206) im Bereich sonstige Dienstleistungen tätig waren.
7.2 Nahe stehende Personen
7.2.1 Organbezüge
Die Vergütung des Vorstands setzt sich wie folgt zusammen:
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| Grundvergütung Tsd. € |
Tantieme Tsd. € |
sonstige Vergütung Tsd. € |
2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|
| André Neiß | 270 | 81 | 15 | 366 | 318 |
| Wilhelm Lindenberg | 235 | 71 | 14 | 320 | 274 |
| 686 | 592 |
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| Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge | Anwartschaftsbarwert | |||
|---|---|---|---|---|
| 2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| André Neiß | 349 | -173 | 4.240 | 3.456 |
| Wilhelm Lindenberg | 80 | -276 | 3.777 | 3.229 |
| 429 | -449 | 8.017 | 6.685 |
Die Grundvergütung, Tantieme und sonstige Vergütung sind den kurzfristig fälligen Leistungen zuzuordnen. Die Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge stellen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und umfassen den im Rahmen der Bildung von Pensionsrückstellungen berücksichtigten Dienstzeitaufwand für den aktuellen Vorstand.
Aktienkursbezogene Vergütungen werden nicht gewährt.
Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene betragen 672 Tsd. € (Vorjahr: 667 Tsd. €). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beträgt 10.231 Tsd. € (Vorjahr: 9.870 Tsd. €).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten 46 Tsd. € (Vorjahr: 33 Tsd. €) Sitzungsgelder.
7.2.2 Beziehungen zur Muttergesellschaft
Oberste Muttergesellschaft und gleichzeitig herrschende Gesellschafterin der üstra ist die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH. Die Beziehungen zur Gesellschafterin beschränken sich auf die typischerweise im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorzunehmenden organschaftlichen Steuerverrechnungen sowie auf die Durchführung der Ergebnisabführung. Darüber hinausgehende operative Geschäftsbeziehungen werden nicht unterhalten. In die Bilanz und die Gesamtergebnisrechnung sind die bestehenden Verrechnungsbeziehungen wie folgt eingeflossen:
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| 31.12.2016 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Steuerverrechnungen | 28 | 691 |
| Verlustausgleichsforderungen | 15.227 | 21.153 |
| Sonstige Verpflichtungen(-) / Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 15.255 | 21.844 |
7.2.3 Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen
Die sonstigen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen, die nicht konsolidiert werden, sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt. Wesentlich beeinflusst werden die Geschäftsbeziehungen durch die Beziehungen zwischen der infra und der üstra.
Zwischen der üstra und der Schwestergesellschaft infra bestehen gegenseitige Leistungsbeziehungen. Die infra verpachtet die Schieneninfrastruktureinrichtungen an die üstra. Die üstra erbringt ihrerseits Instandhaltungsmaßnahmen an diesen Einrichtungen sowie Beratungs- und Ingenieurleistungen, die gegenüber der infra berechnet werden.
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| 2016 | Assoziierte Unternehmen Tsd. € |
Sonstige verbundene Unternehmen Tsd. € |
|---|---|---|
| Operative Transaktionen | ||
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 2.843 | 27.637 |
| Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen | 1 | 74 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe und den Bezug sonstiger Leistungen | 1.845 | 29.494 |
| Ausstehende Forderungen aus dem Leistungsverkehr | 338 | 1.919 |
| Ausstehende Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr | 78 | 19.647 |
| Finanzbeziehungen | ||
| Ausleihungen | 753 | 0 |
| Gegebene Garantien | 120 | 0 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 45 | 0 |
| Erträge aus Beteiligungen | 32 | 0 |
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| 2015 | Assoziierte Unternehmen Tsd. € |
Sonstige verbundene Unternehmen Tsd. € |
|---|---|---|
| Operative Transaktionen | ||
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 2.665 | 26.741 |
| Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen | 0 | 0 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe und den Bezug sonstiger Leistungen | 952 | 34.864 |
| Ausstehende Forderungen aus dem Leistungsverkehr | 365 | 1.158 |
| Ausstehende Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr | 78 | 16.356 |
| Finanzbeziehungen | ||
| Gegebene Garantien | 120 | 0 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 54 | 0 |
| Erträge aus Beteiligungen | 37 | 0 |
Bei den mit nahe stehenden Personen getätigten Umsätzen handelt es sich um Beratungs- und Ingenieurleistungen, die an die infra erbracht werden, sowie um Dienstleistungen, die mit der Durchführung des Bus- und Stadtbahnwagenverkehrs in Zusammenhang stehen. Die mit sonstigen verbundenen Unternehmen generierten Dienstleistungserträge resultieren vornehmlich aus der Erbringung von Instandhaltungsleistungen an die infra.
Bei der Preisgestaltung der umfangreichen Verrechnungsbeziehungen aus der Erbringung von Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen sind sowohl das Selbstkostenprinzip als auch an den Marktverhältnissen orientierte Vergütungsmodelle zur Anwendung gelangt.
Die von sonstigen verbundenen Unternehmen bezogenen Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf die Beschaffung von Energie bei der Stadtwerke Hannover AG.
Für die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten, die vollumfänglich im Zahlungswege auszugleichen sind, wurden keine Sicherungsabreden getroffen. Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen wegen eines Ausfallrisikos sind nicht angefallen.
Ferner unterhält der Konzern Beziehungen zur Versorgungseinrichtung der üstra e. V., die in erster Linie die Einlage liquider Mittel in das Kassenvermögen betreffen. Die im Berichtsjahr zugeführten Werte von 8.850 Tsd. € (Vorjahr: 7.700 Tsd. €) führen zu einer entsprechenden Reduzierung der Pensionsrückstellungen und haben somit keine Ergebnisauswirkungen. Darüber hinaus bestehen mit der Versorgungseinrichtung laufende Geschäftsbeziehungen, im Wesentlichen aus der Anmietung von Räumlichkeiten und aus der Weiterbelastung von Kostenanteilen. Hieraus sind im Geschäftsjahr Aufwendungen von 242 Tsd. € (Vorjahr: 239 Tsd. €) und Erträge von 65 Tsd. € (Vorjahr: 117 Tsd. €) erwachsen. Der aktivische Verrechnungssaldo beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 15 Tsd. € (Vorjahr: 22 Tsd. €).
7.3 Verkehrskonzessionen
Die üstra hat Konzessionen inne, die zeitlich befristete Genehmigungen für den Betrieb von Bus- und Stadtbahnlinien nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darstellen. Rechte und Pflichten, die sich für die üstra aus den Konzessionen ergeben, regeln das PBefG und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften. So ist die üstra nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet, die genehmigten Linienbetriebe aufzunehmen und während der Laufzeit der Konzessionen aufrechtzuerhalten. Fahrpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, die dem Zustimmungsvorbehalt der Genehmigungsbehörde unterliegen, sind als Auflagen von der üstra zu beachten. Für den Betrieb von Stadtbahnlinien besitzt die üstra wie im Vorjahr 15 Konzessionen, die am 24. März 2038 auslaufen. Für den Betrieb von Buslinien besitzt die üstra 38 Konzessionen, die ebenfalls am 24. März 2038 auslaufen.
7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand
Neben den vorstehend genannten Verkehrskonzessionen erhält die üstra weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand, insbesondere in Form von Investitionszuschüssen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) sowie auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen gewährt werden. Hinsichtlich der bezuschussten Investitionen sind regelmäßig Bindefristen zu beachten, deren Verletzung entsprechende Rückforderungsansprüche der Zuwendungsgeber auslöst. Im Berichtsjahr wurden Zuwendungen in Höhe von 5.140 Tsd. € (Vorjahr: 32.389 Tsd. €) vereinnahmt.
7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 119 Tsd. € (Vorjahr: 134 Tsd. €) Honorare für die Abschlussprüfungen, 34 Tsd. € (Vorjahr: 17 Tsd. €) für andere Bestätigungsleistungen und 14 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) für sonstige Leistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten. Steuerberatungsleistungen wurden nicht erbracht.
7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Abschluss des Geschäftsjahres nicht ereignet.
7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der üstra haben eine nach § 161 AktG vorgesehene Erklärung am 11. Mai 2016 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung der Homepage der Gesellschaft unter https://www.uestra.de/unternehmen/ueberuns/investor-relations/archiv-corporate-governance/ dauerhaft zugänglich gemacht.
7.8 Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hannover, den 22. März 2017
**üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Der Vorstand**
gez. André Neiß
gez. Wilhelm Lindenberg
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| Bruttobuchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2016 € |
Zugänge € |
Abgänge € |
Umbuchungen € |
Stand am 31.12.2016 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Konzessionsähnliche Rechte | 24.131.063,83 | 632.906,97 | 18.000,00 | 221.251,25 | 24.967.222,05 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.158.706,16 | 1.518.250,20 | 0,00 | -187.394,75 | 2.489.561,61 |
| 25.289.769,99 | 2.151.157,17 | 18.000,00 | 33.856,50 | 27.456.783,66 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten | 172.928.480,31 | 505.052,31 | 789.699,53 | 497.725,81 | 173.141.558,90 |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und | |||||
| Sicherungsanlagen | 80.311.279,29 | 434.400,12 | 571,00 | 1.345.334,34 | 82.090.442,75 |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 537.900.298,54 | 3.913.640,69 | 15.246.327,51 | 13.851.000,00 | 540.418.611,72 |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 12.799.080,82 | 328.177,88 | 415.740,65 | 322.487,22 | 13.034.005,27 |
| Andere Anlagen, | |||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 86.958.072,06 | 4.205.864,06 | 1.841.506,42 | 1.484.360,16 | 90.806.789,86 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 99.309.371,84 | 3.185.160,53 | 507,56 | -17.534.764,03 | 84.959.260,78 |
| 990.206.582,86 | 12.572.295,59 | 18.294.352,67 | -33.856,50 | 984.450.669,28 | |
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen | |||||
| Übrige Finanzanlagen | 12.090.177,71 | 1.529.678,88 | 2.468.906,40 | 0,00 | 11.150.950,19 |
| 12.090.177,71 | 1.529.678,88 | 2.468.906,40 | 0,00 | 11.150.950,19 | |
| 1.027.586.530,56 | 16.253.131,64 | 20.781.259,07 | 0,00 | 1.023.058.403,13 |
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| Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2016 € |
Zugänge € |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Konzessionsähnliche Rechte | 484.778,13 | * | 0,00 | * |
| 20.717.621,28 | 1.214.645,66 | |||
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 0,00 | 0,00 | |||
| 484.778,13 | * | 0,00 | * | |
| 20.717.621,28 | 1.214.645,66 | |||
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke und Bauten | 79.428.800,94 | * | 0,00 | * |
| 51.587.495,69 | 1.877.216,14 | |||
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und | 40.905.898,39 | * | 338.939,03 | * |
| Sicherungsanlagen | 26.449.461,15 | 1.674.377,11 | ||
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 264.117.191,96 | * | 7.852.860,83 | * |
| 173.135.495,19 | 10.588.206,03 | |||
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 906.794,11 | * | 110.409,25 | * |
| 8.548.727,39 | 605.330,94 | |||
| Andere Anlagen, | 28.426.495,96 | * | 0,00 | * |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 48.344.330,75 | 3.797.927,25 | ||
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 0,00 | 0,00 | |||
| 413.785.181,36 | * | 8.302.209,11 | * | |
| 308.065.510,17 | 18.543.057,47 | |||
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 0,00 | 0,00 | |||
| Finanzanlagen | ||||
| Übrige Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | ||
| 0,00 | 0,00 | |||
| 414.269.959,49 | * | 8.302.209,11 | * | |
| 328.783.131,45 | 19.757.703,13 | ** |
* = verrechnete Investitionszuschüsse
** = darin enthalten Auswirkungen aus Zuschüssen wegen Bruttoausweis im Anlagespiegel
*** = Abschreibungen ohne Auswirkungen von Zuschüssen wegen Nettoausweis in der GuV
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| Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse | ||||
|---|---|---|---|---|
| Abgänge € |
Umbuchungen € |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Konzessionsähnliche Rechte | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 18.000,00 | 6.000,00 | |||
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 0,00 | 0,00 | |||
| 0,00 | * | 0,00 | * | |
| 18.000,00 | 6.000,00 | |||
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke und Bauten | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 789.174,89 | 0,00 | |||
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und | 17.041,09 | * | 0,00 | * |
| Sicherungsanlagen | 571,00 | 0,00 | ||
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 2.122.959,99 | * | 0,00 | * |
| 14.912.931,13 | 0,00 | |||
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 1.349,45 | * | 0,00 | * |
| 408.904,09 | 0,09 | |||
| Andere Anlagen, | 102.636,54 | * | 0,00 | * |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.714.755,58 | -6.000,09 | ||
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 0,00 | 0,00 | |||
| 2.243.987,07 | * | 0,00 | * | |
| 17.826.336,69 | -6.000,00 | |||
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 0,00 | 0,00 | |||
| Finanzanlagen | ||||
| Übrige Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | ||
| 0,00 | 0,00 | |||
| 2.243.987,07 | */** | 0,00 | * | |
| 17.844.336,69 | 0,00 |
* = verrechnete Investitionszuschüsse
** = darin enthalten Auswirkungen aus Zuschüssen wegen Bruttoausweis im Anlagespiegel
*** = Abschreibungen ohne Auswirkungen von Zuschüssen wegen Nettoausweis in der GuV
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| Stand am 31.12.2016 € |
Nettobuchwerte Stand am 31.12.2016 € |
||
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Konzessionsähnliche Rechte | 484.778,13 | * | |
| 21.920.266,94 | 2.562.176,98 | ||
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | * | |
| 0,00 | 2.489.561,61 | ||
| 484.778,13 | |||
| 21.920.266,94 | 5.051.738,59 | ||
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten | 79.428.800,94 | * | |
| 52.675.536,94 | 41.037.221,02 | ||
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und | 41.227.796,33 | * | |
| Sicherungsanlagen | 28.123.267,26 | 12.739.379,16 | |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 269.847.092,80 | * | |
| 168.810.770,09 | 101.760.748,83 | ||
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 1.015.853,91 | * | |
| 8.745.154,33 | 3.272.997,03 | ||
| Andere Anlagen, | 28.323.859,42 | * | |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 50.421.502,33 | 12.061.428,11 | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | * | |
| 0,00 | 84.959.260,78 | ||
| 419.843.403,40 | * | ||
| 308.776.230,95 | 255.831.034,93 | ||
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 0,00 | * | |
| 0,00 | 0,00 | ||
| Finanzanlagen | |||
| Übrige Finanzanlagen | 0,00 | 11.150.950,19 | |
| 0,00 | 11.150.950,19 | ||
| 420.328.181,53 | * | ||
| 330.696.497,89 | 272.033.723,71 |
* = verrechnete Investitionszuschüsse
** = darin enthalten Auswirkungen aus Zuschüssen wegen Bruttoausweis im Anlagespiegel
*** = Abschreibungen ohne Auswirkungen von Zuschüssen wegen Nettoausweis in der GuV
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| Bruttobuchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2015 € |
Zugänge € |
Abgänge € |
Umbuchungen € |
Stand am 31.12.2015 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Konzessionsähnliche Rechte | 23.037.922,43 | 544.777,03 | 118.237,71 | 666.602,08 | 24.131.063,83 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.771.850,63 | 386.826,20 | 333.368,59 | -666.602,08 | 1.158.706,16 |
| 24.809.773,06 | 931.603,23 | 451.606,30 | 0,00 | 25.289.769,99 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten | 175.269.771,66 | 11.409,84 | 2.408.818,42 | 56.117,23 | 172.928.480,31 |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und | |||||
| Sicherungsanlagen | 80.116.066,29 | 87.753,14 | 5.532,87 | 112.992,73 | 80.311.279,29 |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 458.808.331,66 | 42.048.093,28 | 9.456.126,40 | 46.500.000,00 | 537.900.298,54 |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 12.907.261,26 | 251.436,77 | 359.617,21 | 0,00 | 12.799.080,82 |
| Andere Anlagen, | |||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 85.608.384,94 | 2.385.061,29 | 1.576.500,85 | 541.126,68 | 86.958.072,06 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 110.179.104,89 | 36.340.503,59 | 0,00 | -47.210.236,64 | 99.309.371,84 |
| 922.888.920,70 | 81.124.257,91 | 13.806.595,75 | 0,00 | 990.206.582,86 | |
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen | |||||
| Übrige Finanzanlagen | 13.651.729,19 | 1.546.179,43 | 3.107.730,91 | 0,00 | 12.090.177,71 |
| 13.651.729,19 | 1.546.179,43 | 3.107.730,91 | 0,00 | 12.090.177,71 | |
| 961.350.422,95 | 83.602.040,57 | 17.365.932,96 | 0,00 | 1.027.586.530,56 |
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| Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2015 € |
Zugänge € |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Konzessionsähnliche Rechte | 484.778,13 | * | 0,00 | * |
| 19.561.938,91 | 1.273.920,08 | |||
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 0,00 | 0,00 | |||
| 484.778,13 | * | 0,00 | * | |
| 19.561.938,91 | 1.273.920,08 | |||
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke und Bauten | 79.428.800,94 | * | 0,00 | * |
| 51.144.654,42 | 1.918.014,48 | |||
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und | 40.905.898,39 | * | 0,00 | * |
| Sicherungsanlagen | 24.743.354,89 | 1.711.639,13 | ||
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 226.255.546,58 | * | 37.861.645,38 | * |
| 174.073.459,53 | 7.633.027,59 | |||
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 1.034.223,71 | * | 0,00 | * |
| 8.132.187,66 | 631.078,67 | |||
| Andere Anlagen, | 28.429.345,34 | * | 0,00 | * |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 46.275.321,42 | 3.621.541,24 | ||
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 0,00 | 0,00 | |||
| 376.053.814,96 | * | 37.861.645,38 | * | |
| 304.368.977,92 | 15.515.301,11 | |||
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 0,00 | 0,00 | |||
| Finanzanlagen | ||||
| Übrige Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | ||
| 0,00 | 0,00 | |||
| 376.538.593,09 | * | 37.861.645,38 | * | |
| 323.930.916,83 | 16.789.221,19 |
* = verrechnete Investitionszuschüsse
scroll
| Abgänge € |
Umbuchungen € |
|||
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Konzessionsähnliche Rechte | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 118.237,71 | 0,00 | |||
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 0,00 | 0,00 | |||
| 0,00 | * | 0,00 | * | |
| 118.237,71 | 0,00 | |||
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke und Bauten | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 1.475.173,21 | 0,00 | |||
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und | 0,00 | * | 0,00 | * |
| Sicherungsanlagen | 5.532,87 | 0,00 | ||
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 8.570.991,93 | 0,00 | |||
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 127.429,60 | * | 0,00 | * |
| 214.538,94 | 0,00 | |||
| Andere Anlagen, | 2.849,38 | * | 0,00 | * |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.552.531,91 | 0,00 | ||
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 0,00 | 0,00 | |||
| 130.278,98 | * | 0,00 | * | |
| 11.818.768,86 | 0,00 | |||
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 0,00 | * | 0,00 | * |
| 0,00 | 0,00 | |||
| Finanzanlagen | ||||
| Übrige Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | ||
| 0,00 | 0,00 | |||
| 130.278,98 | * | 0,00 | * | |
| 11.937.006,57 | 0,00 |
* = verrechnete Investitionszuschüsse
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| Nettobuchwerte | |||
|---|---|---|---|
| Stand am 31.12.2015 € |
Stand am 31.12.2015 € |
||
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Konzessionsähnliche Rechte | 484.778,13 | * | |
| 20.717.621,28 | 2.928.664,42 | ||
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | * | |
| 0,00 | 1.158.706,16 | ||
| 484.778,13 | |||
| 20.717.621,28 | 4.087.370,58 | ||
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten | 79.428.800,94 | * | |
| 51.587.495,69 | 41.912.183,68 | ||
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und | 40.905.898,39 | * | |
| Sicherungsanlagen | 26.449.461,15 | 12.955.919,75 | |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 264.117.191,96 | * | |
| 173.135.495,19 | 100.647.611,39 | ||
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 906.794,11 | * | |
| 8.548.727,39 | 3.343.559,32 | ||
| Andere Anlagen, | 28.426.495,96 | * | |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 48.344.330,75 | 10.187.245,35 | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | * | |
| 0,00 | 99.309.371,84 | ||
| 413.785.181,36 | * | ||
| 308.065.510,17 | 268.355.891,33 | ||
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 0,00 | * | |
| 0,00 | 0,00 | ||
| Finanzanlagen | |||
| Übrige Finanzanlagen | 0,00 | 12.090.177,71 | |
| 0,00 | 12.090.177,71 | ||
| 414.269.959,49 | * | ||
| 328.783.131,45 | 284.533.439,62 |
* = verrechnete Investitionszuschüsse
Wir haben den von der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzernanhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetztlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hannover, den 10. April 2017
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Luther, Wirtschaftsprüfer
Tretow, Wirtschaftsprüferin
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden.
Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagements sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen.
Darüber hinaus hat er vom Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Vorstands“ jeweils umfassend Informationen über die das Unternehmen aktuell betreffenden Angelegenheiten erhalten.
Detailliert wurden Fragen der künftigen Finanz-, Investitions- und Personalplanung erörtert und - teilweise unter Beteiligung von Referenten - vertieft. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden geprüft, ausführlich erörtert und - sofern erforderlich - entschieden. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat dazu ausführliche schriftliche Informationen vom Vorstand erhalten und den vorgelegten Geschäftsführungsmaßnahmen nach ausgiebiger vorheriger Prüfung seine Zustimmung erteilt.
Der Aufsichtsrat hat alle Berichte des Vorstands geprüft, in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen.
Zu Maßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG (zum Beispiel Einsicht in Bücher und Schriften der Gesellschaft) bestand keine Veranlassung. Sonderberichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG wurden im Geschäftsjahr 2016 ebenfalls nicht erbeten, da der Aufsichtsrat aufgrund der umfassenden Regelberichterstattung des Vorstands keine Veranlassung dazu sah.
Darüber hinaus hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats umfassenden Kontakt zu dem Vorstandsvorsitzenden und dem weiteren Mitglied des Vorstands. In zahlreichen Gesprächen wurden alle wichtigen Ereignisse und Fragen der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstrategie besprochen.
Im Berichtsjahr haben sich der Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in insgesamt 30 Sitzungen, so im Einzelnen:
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| Verkehrs- und Bauausschuss | 4 Sitzungen, |
| Finanz- und Prüfungsausschuss | 4 Sitzungen, |
| Beteiligungsausschuss | 4 Sitzungen, |
| Präsidialausschuss | 8 Sitzungen und |
| Aufsichtsratsplenum | 10 Sitzungen (davon 2 Klausurtagungen und 1 Workshop), |
von der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugt.
Kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsratsplenums teilgenommen.
Ein Beschluss außerhalb einer Sitzung, z.B. im schriftlichen Verfahren, wurde im Berichtsjahr nicht gefasst.
Schwerpunkte der Überwachung und Beratung
Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren neben der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Jahr 2015 und der wirtschaftlichen Entwicklung der üstra und ihrer Töchter im Berichtszeitraum vor allem die folgenden Themen:
•
Der Aufsichtsrat hat sich ausführlich über die zukünftige Personalstrategie, die zukünftige Strategie im Bereich E-Bus, die Beschaffungsstrategie für weitere Stadtbahnen sowie weitere Investitionsmaßnahmen informieren lassen. Ebenso hat er sich über die prognostizierte Entwicklung der Betrieblichen Altersversorgung informieren lassen und die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen diskutiert (Sitzung am 04./05.02.2016).
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Der Aufsichtsrat hat sich in mehreren Sitzungen über das Thema „Mitarbeiterbonus 2014“ informiert und abschließend beraten (Sitzungen am 04.02.2016,12.02.2016,11.05.2016,09.06.2016,20.06.2016 und 09.12.2016).
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Der Aufsichtsrat hat sich über die Themen
| • | Verfahren der üstra gegen die Landesbeauftragte für Datenschutz in Sachen Einsatz von Videotechnik in Stadtbahnen (Sitzungen am 12.02.2016 und 11.05.2016), |
| • | Alkoholkonsumverbot an Haltestellen und in Stadtbahnen (Sitzung am 12.02.2016), |
| • | Fahrgastentwicklung (Sitzungen am 12.02.2016 und 11.05.2016), |
| • | Digitalisierung und Industrie 4.0: Die üstra Perspektive auf Industrietrends (Sitzung am 28.10.2016), |
| • | Sachstand TW3000 (Sitzungen am 11.05.2016,28.10.2016 und 09.12.2016), |
| • | Baumaßnahmen 2016 (Sitzung am 11.05.2016), |
| • | Unfallbericht Bus und Stadtbahn 2015 (Sitzung am 11.05.2016), |
| • | Erfahrungen E-Bus-Einsatz (Sitzungen am 11.05.2016,28.10.2016 und 09.12.2016), |
| • | Stand der Sanierung der Unternehmenszentrale „Hohes Ufer“ (Sitzungen am 12.02.2016,11.05.2016,28.10.2016 und 09.12.2016), |
| • | Rabattiertes ÖPNV-Angebot für Kinder und Jugendliche (Sitzung am 09.12.2016), |
informieren lassen.
| • | Der Aufsichtsrat hat über die Beschaffung des 3. Loses der Stadtbahnfahrzeuge vom Typ TW3000 (46 weitere neue Stadtbahnfahrzeuge TW3000 in den Jahren 2018 bis 2019) beraten und ihr zugestimmt (Sitzung am 12.02.2016). |
| • | Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat sich im Rahmen seiner Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems der üstra einschließlich der Internen Revision ausführlich über den Jahresbericht 2015 sowie den Prüfungsplan 2016 der Internen Revision informieren lassen (Sitzung am 27.04.2016). |
| • | Der Aufsichtsrat hat sich ausführlich über den Jahresbericht der Internen Revision 2015 informieren lassen (Sitzung am 11.05.2016). |
| • | Der Aufsichtsrat hat die im Rahmen der Tarifmaßnahme zum 01.01.2017 geplante Änderung der Fahrpreise beraten und ihr zugestimmt (Sitzung am 11.05.2016). |
| • | Der Aufsichtsrat hat sich zu den Auswirkungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) informieren lassen (Sitzung am 11.05.2016). |
| • | Der Aufsichtsrat hat sich über den Stand und die weitere Entwicklung der Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft informieren lassen (Sitzungen am 11.05.2016 und 28.10.2016). |
| • | Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen eines Workshops zum Thema Beschaffung des 4. Loses der Stadtbahnfahrzeuge vom Typ TW3000/3500 informiert und ausgetauscht (Sitzung am 23.11.2016). |
| • | Schließlich hat der Aufsichtsrat mit seiner Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 den künftigen wirtschaftlichen Handlungsrahmen für die Gesellschaft festgelegt (Sitzung am 09.12.2016). |
Deutscher Corporate Governance Kodex
Im Geschäftsjahr 2016 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 11.05.2016 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 AktG unterzeichnet. Aufgrund der Aktionärsstruktur des Unternehmens, des damit verbundenen geringen Streubesitzes und der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat, wurde nach eingehender Beratung beschlossen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht zu folgen. Einwände des Abschlussprüfers gegen die Entsprechenserklärung wurden nicht erhoben.
Die aktuelle Entsprechenserklärung kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uestra.de eingesehen werden.
Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016
Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2016 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2016 einschließlich Lagebericht über das Geschäftsjahr 2016 sowie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31.12.2016 einschließlich Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2016 geprüft und beide mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat eine Vorprüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht und des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht durchgeführt und in seiner Sitzung am 27.04.2017 zusammen mit dem Vorstand die beiden Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Finanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses empfohlen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und die jeweiligen Prüfungsberichte seinerseits sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung am 28.04.2017 zusammen mit dem Vorstand und in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv erörtert sowie den Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung entgegengenommen.
Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hat der Abschlussprüfer nicht festgestellt.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt, keine Einwände gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht und den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht erhoben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 28.04.2017 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats
Aufgrund der mit Ablauf des 14.09.2016 wirksamen Amtsniederlegung des als Arbeitnehmervertreter gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Gunnar Straßburger, rückte für die restliche Dauer dessen Amtszeit, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, mit Wirkung ab dem 15.09.2016 das für ihn gewählte Ersatzmitglied Frau Beate-Renée Gutgesell in den Aufsichtsrat nach.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der üstra und den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für die im Geschäftsjahr 2016 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Hannover, den 28. April 2017
*Aufsichtsrat der
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft*
Der Aufsichtsratsvorsitzende
gez. Ulf-Birger Franz
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