Management Reports • Jul 21, 2016
Management Reports
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Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen des Konzerns
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung
2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2014
2.2.1 Verkehrs- und Transportleistungen
2.2.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen
2.2.3 Sonstige Dienstleistungen
2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
2.3.1 Ertragslage
2.3.2 Vermögens- und Finanzlage
3. Nachtragsbericht
4. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
5. Chancen- und Risikobericht
5.1 Chancen- und Risikomanagementsystem
5.2 Verkehrs- und Transportleistungen
5.2.1 üstra
5.2.2 üstra Reisen
5.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen
5.3.1 TransTecBau
5.4 Sonstige Dienstleistungen
5.4.1 protec
5.4.2 RevCon
5.4.3 Gehry-Tower
5.5 Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands
6. Erklärung zur Unternehmensführung
6.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex
6.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
6.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse
7. Sonstige Berichte
7.1 Vergütungsbericht
7.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB
8. Prognosebericht
8.1 Verkehrs- und Transportleistungen
8.1.1 üstra
8.1.2 üstra Reisen
8.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen
8.2.1 TransTecBau
8.3 Sonstige Dienstleistungen
8.3.1 Protec
8.3.2 RevCon
8.3.3 Gehry-Tower
1. Grundlagen des Konzerns
Der Konsolidierungskreis des Konzerns der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover (üstra), hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert.
Der üstra Konzern ist in drei Segmente gegliedert:

Die wirtschaftlich höchste Bedeutung kommt dem Segment „Verkehrs- und Transportleistungen“ zu. Innerhalb dieses Segments wird die üstra als wirtschaftlich mit Abstand bedeutendste Einheit separat betrachtet, ebenfalls diesem Segment wird die üstra Reisen zugeordnet. Das Segment „Beratungs- und Ingenieurleistungen“ beinhaltet die Geschäftstätigkeit der TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover (TransTecBau). Das Segment „Sonstige Dienstleistungen“ umfasst die Aktivitäten der protec Service GmbH, Hannover (protec), der RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover (RevCon) sowie der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover (Gehry-Tower).
Die üstra ist die umweltfreundliche Mobilitätsdienstleisterin für Hannover. Mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen gehört die üstra zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Mit rund 170 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie die leistungsstärkste Dienstleisterin für Nahverkehr in Niedersachsen.
Die Region Hannover als Körperschaft ist der Aufgabenträger für den Nahverkehr, nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern für das gesamte Gebiet der Region Hannover. Die üstra ist mit ihren Leistungen das Rückgrat der öffentlichen Mobilität in der Landeshauptstadt. Mit ihren Bahnen und Bussen fahren mehr als 450.000 Menschen täglich. Mit über 38 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und rund 2.000 Beschäftigten befördert die üstra die Hannoveraner und die Gäste der Stadt tagsüber im 10-Minuten-Takt.
Die üstra kooperiert im Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH). Mehrheitsgesellschafter des GVH ist die Region Hannover, welche 51 % der Gesellschaftsanteile hält. Die beteiligten Verkehrsunternehmen halten in Summe 49 % der Gesellschaftsanteile am GVH. Gesellschafter auf Seiten der Verkehrsunternehmen sind neben der üstra die RegioBus Hannover GmbH, die DB Regio AG, die metronom Eisenbahngesellschaft mbH und die erixx GmbH. Der GVH sorgt für ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem.
Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die üstra im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie „vitale üstra 2020“ dar.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2009 hat die Region Hannover der üstra die Betrauung und Finanzierungszusage für die Stadtbahnverkehrsleistungen nach Maßgabe der Altmark-Trans-Kriterien erteilt. Die Betrauung endete zum 24. September 2015.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2010 hat die Region Hannover der üstra die Betrauung und Finanzierungszusage für die Busverkehrsleistungen mittels eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) 1370/2007 erteilt. Die Betrauung endete zum 24. September 2015.
Mit Wirkung vom 25. September 2015 hat die Region Hannover die üstra auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Sinne der VO (EG) 1370/2007 mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover betraut. Der ÖDA umfasst alle bisher von der üstra betriebenen Linien (Linienbündel „Stadt Hannover“) und hat eine Laufzeit von 22½ Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), die Liniengenehmigungen für das Linienbündel „Stadt Hannover“ erteilt.
Die üstra Reisen betreibt Linienverkehre, überwiegend als Subunternehmer für die üstra, ein Reisebüro und die Maschseeschifffahrt.
Gegenstand der TransTecBau sind die Planung und ingenieurtechnische Bearbeitung von Verkehrsanlagen. Zusätzlich wird die Kompetenz im Bereich des motorisierten Individualverkehrs ständig erweitert. Das Leistungsspektrum deckt die Bereiche Infrastrukturplanung, Bauherrenaufgaben, Betriebstechnik, Vermessung und Projektsteuerung ab.
Die protec erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Personen und Objekten sowie Facilitymanagement, Reinigung und Parkraumbewirtschaftung.
Als Dienstleister für Revisionstätigkeiten erbringt die RevCon unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse ihrer Mandanten zu verbessern. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind dabei, neben der Beratung, die kaufmännische Revision, die IT-Revision, die Wahrnehmung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie die Technische- und Baurevision einschließlich der Vergabekontrolle.
Die Gehry-Tower betreibt und vermietet das nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichtete Gebäude Goethestraße 13a/Reuterstraße 8 in Hannover.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit aller Gesellschaften liegt in der Region Hannover.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung
Die deutsche Wirtschaft befand sich im Jahr 2015 weiter im Aufschwung. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 1,7 % (Vorjahr: +1,6 %). Wichtigster Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft war wie im Vorjahr der Konsum. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 1,9 %, die des Staates sogar um 2,8 %, auch die Investitionen legten zu. Der Außenhandel gewann weiter an Dynamik, wobei die Exporte und Importe in fast gleichem Größenumfang gestiegen sind. Sowohl das Produzierende Gewerbe ohne Baugewerbe als auch die Dienstleistungsbranche insgesamt trugen zur wirtschaftlichen Belebung im Jahr 2015 bei. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2015 um 2,8 % zu. Der Anstieg der in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte fiel mit 2,5 % höher als im Vorjahr aus. Die Verbraucherpreise sind im Jahresdurchschnitt um 0,3 % gestiegen, damit ist die Jahresteuerungsrate seit 2011 rückläufig. Die geringe Jahresteuerungsrate wurde im Wesentlichen durch die Preisentwicklung für Energie geprägt. Energie insgesamt verbilligte sich um 7,0 % vor allem infolge der Rohölpreisentwicklung. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise lag die Jahresteuerungsrate bei +1,1 %. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um 0,8 % auf 43,0 Millionen. Der stärkste Anstieg der Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahr war in den Dienstleistungsbereichen zu verzeichnen. Die Zahl der Arbeitslosen ging im Jahresdurchschnitt um 0,3 Prozentpunkte auf 2,795 Millionen zurück, die Arbeitslosenquote betrug 6,4 %. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Hannover lag die Arbeitslosenquote zum Stichtag 31. Dezember 2015 bei 7,4 % (Vorjahr: 7,8 %).
Die Fahrgastzahlen im ÖPNV der im Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zusammengeschlossenen Personenverkehrsunternehmen sind nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2015 um 0,5 % gestiegen (Vorjahr: +0,6 %). Das heißt, dass in 2015 über 10 Milliarden Fahrgäste in Deutschland mit Bussen und Bahnen gefahren sind. Tendenziell bestätigt sich auch für 2015 der Trend der vergangenen Jahre: Ländliche Busverkehre sind eher rückläufig, Verkehre in Ballungsräumen (hier vor allem die schienengebundenen Verkehre) befinden sich im Aufwind.
Analog zu den Fahrgastzahlen stiegen auch die Erträge der ÖPNV-Unternehmen im letzten Jahr weiter an. Trotzdem nahm der Kostendeckungsgrad im Branchendurchschnitt leicht ab. Inzwischen muss wesentlich mehr Geld in die Erneuerung der Fahrzeuge und Infrastruktur investiert werden. Nach Aussage des Präsidenten des VDV liegt dies am wachsenden Sanierungsstau im deutschen ÖPNV und an der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen, die einfach weniger Spielräume für Verkehrsinvestitionen haben als noch vor einigen Jahren. Dies lässt befürchten, dass die spezifischen Kosten der Nahverkehrsunternehmen in stärkerem Maße als die allgemeinen Verbraucherpreise der privaten Haushalte steigen werden.
Die Bundespolitik hat im vergangenen Jahr einige richtungsweisende Entscheidungen in Sachen ÖPNV-Finanzierung getroffen. So wurde die Aufstockung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr, die Weiterführung des Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) für große ÖPNV-Ausbaumaßnahmen und die zusätzlichen Investitionsprogramme für finanzschwache Kommunen beschlossen. Allerdings ist für das 2019 auslaufende Entflechtungsgesetz (EntflechtG) nach derzeitigem Stand noch keine Anschlussregelung vorgesehen.
2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2015
2.2.1 Verkehrs- und Transportleistungen
2.2.1.1 üstra
Mit Wirkung vom 25. September 2015 hat die Region Hannover die üstra auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Sinne der VO (EG) 1370/2007 mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im ÖPNV durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover betraut. Der ÖDA umfasst alle bisher von der üstra betriebenen Linien (Linienbündel „Stadt Hannover“) und hat eine Laufzeit von 22½ Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) die Liniengenehmigungen für das Linienbündel „Stadt Hannover“ erteilt.
Die üstra positioniert sich weiterhin als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, als innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. Als öffentliches Verkehrsunternehmen sieht sich die üstra den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet und verankert die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit in ihren Aktivitäten. Zur Erreichung der Ziele dieser vorgenannten fünf strategischen Handlungsfelder wurden in 2015 entsprechende Projekte durchgeführt, wie z.B. das Pilotprojekt Elektrobus, die Beschaffung neuer Stadtbahnfahrzeuge, Mobilitätskarte, Stärkung der Arbeitgebermarke üstra.
Die Nutzerfinanzierung wird weiter vorangetrieben. Auf Ebene des GVH wurde zum 1. Januar 2015 eine Tarifanpassung von durchschnittlich 3,1 % durchgeführt. Der GVH liegt im Verbündevergleich bei einem qualitativ hochwertigen Verkehrsangebot preislich eher im Mittelfeld. Durch Attraktivität des Tarifangebotes sollen Kundenbindung und Neukundengewinnung unterstützt werden. Als besonders attraktiv hat sich 2015 das Tarifangebot im Sozialtarif „MobilCard S“ gezeigt. Mit über 13.000 MobilCards S pro Monat zeigt die Nachfrage, dass bei den Berechtigten ein großer Bedarf für dieses Angebot besteht. Gegenüber 2014 entspricht das einer Nachfragesteigerung um etwa 50 %. Auch bei den Tickets im Sozialtarif gab es Nachfragesteigerungen.
Aber auch in anderen Segmenten verzeichnete die üstra Nachfragesteigerungen. Nach leichten Rückgängen 2014 gegenüber 2013 wurden 2015 bei Fahrgasterhebungen mit 169,6 Mio. Fahrgästen 3,9 % mehr Fahrgäste gezählt als 2014.
Nur bei Berücksichtigung der sich wandelnden Anforderungen des Marktes und der Kunden kann die üstra langfristig erfolgreich sein. Bei der Beurteilung von Stärken und Schwächen und bei der Entwicklung neuer Angebote (z. B. Automaten, Fahrzeuge) beteiligt die üstra ihre Kunden und insbesondere Vertreter von mobilitätseingeschränkten Personen. Seit 1998 führt die üstra regelmäßig repräsentative Telefonbefragungen ihrer Kunden durch. Mit diesem „Kundenzufriedenheitsbefragung“ kann die üstra Fehlentwicklungen erkennen, Wirkungen von Angebotsänderungen messen und die Umsetzung von Zielgrößen verfolgen.
Im ÖPNV-Kundenbarometer 2015 wurde die üstra von 30 Vergleichsunternehmen als drittbestes Verkehrsunternehmen in Deutschland bewertet. Bei der Schnelligkeit der Beförderung und bei den Anschlüssen wurde die üstra am besten bewertet. Die Globalzufriedenheit als ein wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikator zur Steuerung des Unternehmens betrug 2,40. Der Durchschnitt der Befragung lag bei 2,88. Mit der Region Hannover als Aufgabenträger wurde ein Zielwert von 2,45 festgelegt.
Die üstra versteht sich als Kompetenzträgerin für den Nahverkehr und sieht sich mitverantwortlich für die Umsetzung des 2011 verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplans „pro KIima“ der Region Hannover und des ebenfalls 2011 beschlossenen „Masterplans Mobilität“ der Stadt Hannover. Ziel beider verkehrspolitischen Pläne ist es, die Bürger zu immer häufigerer Nutzung von Verkehrsmitteln, die dem Umweltverbund zuzurechnen sind, zu bewegen. Die üstra strebt eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 1 % pro Jahr an. Noch höhere Zuwächse sind möglich, wenn die öffentliche Hand die Rahmenbedingungen für den ÖPNV weiter verbessert. So kann ein deutlicher Schritt zur Reduzierung der Schadstoffbelastung durch den Verkehr erreicht werden.
Ein besonders wichtiges Projekt zur Ansprache von Gelegenheitskunden war die Einführung des „Mobilitätsshops“, mit dem die üstra für die Verkehrsunternehmen im GVH Online-Tickets anbietet. Mit direkter Verknüpfung zur Fahrplanauskunft können Kunden im Internet oder per Smartphones Online-Tickets erwerben, die ausgedruckt, aber auch im Smartphone angezeigt werden können. Gleichzeitig können sich Kunden bei der Registrierung zum Online-Shop auch für Carsharing bei Stadtmobil anmelden oder Taxi-Vertragskunde werden und dadurch Rabatte bei der Taxennutzung erhalten. In 2015 wurde die Weiterentwicklung des Online-Shops zu einem Mobilitätsportal vorbereitet. Zukünftig soll neben der ÖPNV-Auskunft und dem Ticketkauf auch Routing für andere Verkehrsmittel, die Taxenbestellung und Buchung von Carsharing-Fahrzeugen möglich sein. Das Tarifangebot im Online-Shop wurde im Dezember 2015 durch das KurzstreckenTicket und durch das Angebot einer Messe-Fahrtberechtigung für die DOMOTEX 2016 ergänzt.
In 2015 wurde im Rahmen der Neugestaltung des Internetauftritts auf www.uestra.de der Mobilitätsshop auf der üstra Internetseite angebunden. Mit dem neuen Auftritt wurde das Serviceangebot für Fahrgäste deutlich verbessert. Im Bereich Fahrgastcenter wurde unter anderem das Fundbüro online angebunden. Mit einer interaktiven Karte bietet die üstra nicht nur Linieninfos und Abfahrtzeiten, sondern auch Veranstaltungshinweise und Erlebnisse, um Fahrtanreize zu vermitteln. Seit Sommer 2015 hat die üstra ihr E-Mail-Marketing mit einem Newsletter („üstra Fahrgemeinschaft“) und einem Infodienst für Verkehrsmeldungen intensiviert.
Seit Anfang 2015 ist die üstra mit ihrem Infomobil fast täglich in Einkaufszentren und bei Veranstaltungen präsent. Einmal pro Woche ist das Infomobil in Langenhagen, Laatzen, Altwarmbüchen und Ronnenberg im Einsatz. Freitags und an Wochenenden kommen zusätzliche Einsätze bei Veranstaltungen und besonderen Aktionen hinzu. Aber auch bei Großveranstaltungen wie der Ideenexpo oder Konzerten von AC/DC oder Udo Lindenberg zeigte die üstra wieder ihre Leistungsfähigkeit.
Bei Großmessen mussten erstmals seit 17 Jahren Besucher und Fahrgäste lernen, dass die Eintrittskarte zur Messe nicht mehr gleichzeitig eine Fahrkarte für den ÖPNV (KombiTicket) darstellt. Die Deutsche Messe AG hatte die bestehende KombiTicket-Vereinbarung nicht verlängert. Nachdem es bei der DOMOTEX im Januar 2015 dadurch noch zu erheblichen Irritationen bei Messebesuchern bzw. Fahrgästen gekommen war, weil nur wenige Messebesucher über die Änderung informiert waren, konnte insbesondere zur CeBIT und zur Hannover Messe durch umfangreiche Informations- und Vertriebsmaßnahmen ein reibungsloser Anreiseverkehr gewährleistet werden, ohne dass Einnahmenverluste gegenüber der KombiTicket-Regelung zu verzeichnen waren.
Im Jahr 2015 wurde die besondere Ansprache der Kundengruppe der über 60-Jährigen fortgesetzt. Zum Tarifwechsel am 1. Januar 2016 wurde, da sich das Renteneintrittsalter deutlich nach hinten verschiebt, die Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 63 Jahren vorbereitet und umgesetzt. Für bestehende Abonnenten gilt Bestandsschutz. Aufgrund zahlreicher Wünsche von Kunden wurde zum 1. Januar 2016 die Mitnahme für die geänderte MobilCard 63plus eingeführt. Mit umfangreichen Materialien wurden die Kunden über die Maßnahmen informiert. Im November/Dezember 2015 konnten mit Promotionsständen am Kröpcke und im Kundenzentrum über 100 Neuabonnenten für das Seniorenangebot gewonnen werden.
In 2015 wurden die Hochbahnsteige Rethen/Bahnhof und Schaumburgstraße in Betrieb genommen. Damit sind diese beiden Haltestellen jetzt barrierefrei ausgebaut. Insgesamt sind damit 75 % der Haltestellen barrierefrei ausgebaut, 49 Haltestellen sind noch mit Hochbahnsteigen auszustatten
Hannover bekommt eine neue Stadtbahn – unter dem Titel „TW 3000“ läuft bei der üstra die größte Neubeschaffung seit der Expo. Insgesamt hat die üstra bisher 100 neue Stadtbahnfahrzeuge bestellt. Möglich wird diese Investition, weil die Fahrzeuge zu 50 % durch Mittel des Landes Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) gefördert werden. Die ersten Fahrzeuge haben im März 2015 den Linienverkehr aufgenommen. Bis zum 31. Dezember 2015 wurden insgesamt 31 neue Stadtbahnfahrzeuge ausgeliefert. Darin enthalten sind auch die durch den Hersteller aufgrund eines Fertigungsmangels an den Schweißnähten sanierten Fahrzeuge. Die restlichen Fahrzeuge sollen sukzessive bis 2018 ausgeliefert werden.
„Emissionsfreier Nahverkehr“ – so lautet die Zukunft der üstra. Um diesem Ziel ein großes Stück näher zu kommen, hat die üstra in 2015 mehrere Maßnahmen durchgeführt. So fahren die Stadtbahnen der üstra seit Januar 2015 mit Strom aus 100 % regenerativen Energiequellen. Mit der Beschaffung und Inbetriebnahme weiterer 26 Hybridbusse wurde die Erneuerung der Busflotte weiter vorangetrieben. Insgesamt wurden im Zeitraum 2013 bis 2015 51 Hybridbusse beschafft. Im Rahmen des Schaufensters „Elektromobilität“ förderte das Land Niedersachsen diese Maßnahme mit insgesamt 2,0 Mio. €.
Neben den technischen Maßnahmen, die zur Reduzierung der Emissionen beitragen, trägt auch jeder Fahrgast im ÖPNV aktiv zum Klimaschutz bei und verbessert die Umweltbilanz. Deshalb verfolgt die üstra das Ziel Fahrgäste zu gewinnen und zu binden, um einen Beitrag zur Verringerung der Emissionen zu leisten. Mit den oben genannten Maßnahmen und bedingt durch die Steigerung der Fahrgastzahlen konnten die CO2 Emissionen im Jahr 2015 von 51,4 g CO2/Personenkilometer im Vorjahr auf 12,0 g CO2/Personenkilometer gesenkt werden.
Im Frühjahr 2016 startet die üstra ein Pilotprojekt mit drei Elektrobussen. Starten werden die Busse auf den Linien 100 und 200, die als repräsentative Ringlinien durch Hannovers Innenstadt führen. Die Länge der Linien beträgt jeweils 16 km mit insgesamt 42 Haltestellen und einer Fahrzeit von ca. 53 Minuten. Durch ihre kreisförmige Linienführung, kurze Haltestellenabstände und einen einzigen gemeinsamen Endpunkt am August-Holweg-Platz bieten die sogenannten „Erlebnislinien“ optimale Testbedingungen für den Pilotversuch mit den E-Bussen. In 2015 wurden in Vorbereitung die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen. So wurden am Endpunkt August-Holweg-Platz der Linien 100/200 zwei Lademasten installiert, und auch auf dem Betriebshof Vahrenwald wurden entsprechende Lademöglichkeiten vorbereitet. Durch die konsequente Nutzung des Stroms aus dem Stadtbahnnetz benötigt der Betrieb mit den Elektrobussen keine eigenen Unterwerke zur Stromversorgung.
Eine Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der üstra als Arbeitgeberin und zur Erhöhung der Präsenz bei potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern war in 2015 die bundesweit beachtete Kampagne „üstra rockt“, bei der 10 waschechte Bus- und Stadtbahnfahrer einen Männerrock als Dienstkleidung tragen und so ein markantes Zeichen gesetzt haben. Mit dieser Kampagne sollen in erster Linie Frauen angesprochen werden, weil diese Zielgruppe bislang im Fahrdienst und in den technischen Berufen deutlich unterrepräsentiert ist. Hintergrund ist, dass die üstra bis zum Jahr 2022 rund 600 feststehende Personalabgänge durch Neueinstellungen kompensieren muss und gleichzeitig den Frauenanteil erhöhen möchte. Für diese Kampagne haben die üstra und ihre Kreativagentur im Wettbewerb mit namenhaften DAX-Unternehmen den Human Ressource Excellence Award 2015 in der Kategorie „Recruiting-Kampagne“ erhalten.
Im Jahr 2015 wurde die üstra erneut in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement durch ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen erfolgreich auditiert. Das Arbeitsschutzmanagementsystem der üstra wurde im Jahr 2014 rezertifiziert und ist noch bis zum Jahr 2017 gültig. Darüber hinaus hat die üstra 2015 das Zertifikat des Landes Niedersachsen „Demografiefest. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb“ erhalten.
Im Geschäftsjahr 2015 waren bei der üstra im Jahresdurchschnitt 2.024 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter1 beschäftigt (Vorjahr: 2.027). Die Zahl der aktiv Beschäftigten ist auf 1.812 gestiegen (Vorjahr: 1.792). Mit wenigen Ausnahmen konnten in den vergangenen Jahren die Restrukturierungsmaßnahmen mit Personalabbau im Rahmen des Projektes „vitale üstra 2020“ sozialverträglich über den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Passivphase der Altersteilzeit bzw. durch Erreichen der regulären Altersrente umgesetzt werden. Im Durchschnitt befanden sich 118 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Passivphase der Altersteilzeit (Vorjahr: 153).
Die Zahl der Auszubildenden und Praktikanten betrug im Durchschnitt 94 (Vorjahr: 82). Die Berufsausbildung der üstra ist ein Instrument zur Sicherstellung der Deckung zukünftiger Personalbedarfe. Die berufliche Ausbildung ist aber auch ein soziales Anliegen und Ausdruck der „gesamtgesellschaftlichen“ Verantwortung eines kommunalen Unternehmens. Von daher bildet die üstra auch über Bedarf aus und berücksichtigt dabei insbesondere auch schwer vermittelbare Jugendliche, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um diesen einen Einstieg in die Berufsausbildung und damit in ein zukünftiges Beschäftigungsverhältnis zu geben. Dabei kooperiert die üstra mit Pro Beruf.
1Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in der Folge nur noch der Begriff Mitarbeiter verwendet, wobei hiermit selbstverständlich die männliche und weibliche Belegschaft bezeichnet wird.
2.2.1.2 üstra Reisen
Die drei Bereiche der üstra Reisen (Linienverkehr, Reisebüro und Maschseeschifffahrt) zeigten wie in den Vorjahren positive operative Ergebnisse.
Im Linienverkehr wurde der größte Teil des Umsatzes durch Subunternehmertätigkeit für die üstra erzielt. Daneben werden für die RegioBus Hannover GmbH, Hannover (RegioBus), ebenfalls Subunternehmerleistungen erbracht.
Nach fristgerechter Kündigung des zwischen dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geschlossenen Ergänzungstarifvertrags zum 31.Januar 2015 wurde zum 1. Februar 2015 ein daran anschließender Ergänzungstarifvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für die Gesellschaft zwischen dem GVN und ver.di abgeschlossen. Darin werden Lohnerhöhungen für die gewerblichen Mitarbeiter zum 1. Februar 2015 und zum 1. Februar 2016 festgeschrieben.
Durch die Ausbildung von Fachkräften im Fahrbetrieb wird eine bessere Balance im Altersdurchschnitt der Mitarbeiter im Fahrdienst angestrebt. Die Auszubildenden haben nach erfolgreicher Beendigung ihrer Ausbildung die Perspektive, frei werdende Stellen von altersbedingt ausscheidenden Mitarbeitern zu übernehmen.
Das Reisebüro erreichte im Jahr 2015 im Wettbewerb „Club der Besten“ des Franchisegebers FIRST Reisebüro den siebten Platz. Hierdurch spiegeln sich sowohl die hohe Kundenzufriedenheit als auch die positive Umsatzentwicklung wider.
Der Maschseeschifffahrtsbetrieb konnte die bisherige positive Entwicklung der letzten Jahre bestätigen.
Die im Auftrage der Verkehrsunternehmen in Niedersachsen durchgeführte Abwicklung des Schülerferientickets Niedersachsen konnte abermals positive Ergebnisbeiträge generieren.
2.2.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen
2.2.2.1 Beratungs- und Ingenieurleistungen
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der TransTecBau lag im Geschäftsjahr 2015 weiterhin in Hannover. Im Auftrag der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, Hannover (infra) erfolgten Planungsaktivitäten für Hochbahnsteige (Laatzen, Großer Hillen, Rethen/Bahnhof, HCC, Am Soltekampe). Ferner wurden die Planungen an der Verlängerungsstrecke nach Hemmingen im Abschnitt Westerfeld und zum Projekt „10/17“ weitergeführt. Der Schwerpunkt der Bautätigkeiten lag auf der Weiterführung der bereits bestehenden Baumaßnahmen der Hochbahnsteige „Großer Hillen“, „Schaumburgstraße“ und „Rethen/Bahnhof“. Die beiden letztgenannten Maßnahmen wurden termingerecht zum Fahrplanwechsel der üstra im Dezember 2015 in Betrieb genommen. Des Weiteren wurden bauvorbereitende Maßnahmen im Projekt „10/17“ planmäßig abgeschlossen.
Im überregionalen Bereich wurden die bestehenden Planungsaufträge weiter bearbeitet. Dies umfasst in Frankfurt am Main die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnstrecke U5 an mehreren Stationen. In Magdeburg wurde die Bearbeitung des Planungsauftrages „Wiener Straße“ fortgesetzt. Ebenso wurden die Planungsaktivitäten in Düsseldorf und Bremen weitergeführt.
2.2.3 Sonstige Dienstleistungen
2.2.3.1 protec
Die protec erbringt Ihre Leistungen überwiegend im üstra Konzern im Bereich Sauberkeit und Sicherheit in den Bussen und Bahnen und auf den Haltestellen der üstra. Die Umsatzsteigerungen im Vergleich zum Planansatz sind insbesondere auf die gestiegenen Anforderungen im Bereich Reinigung aufgrund von Flächenanpassungen und Sonderreinigungen sowie erhöhte Umsätze im Bereich der Fahrausweisprüfung zurück zu führen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der Vertragsabschluss für 2015 mit der üstra für die Reinigungs- und Winterdienstleistungen erst nach Planerstellung erfolgte. Ebenfalls führte die Übernahme der Umzugsleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung Hauptverwaltung zu ungeplanten Umsatzzuwächsen bei der protec. Darüber hinaus gab es geringere Umsätze in der Parkraumbewirtschaftung durch Projektverzögerungen im Klinikum Region Hannover, welche durch ungeplante Erträge mit der primetec GmbH, Hannover (primetec) wieder ausgeglichen werden konnten.
Im ersten Quartal wurde die Beendigung des Managementvertrags mit der primetec zum 30. Juni 2015 beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden diverse Abläufe und Geschäftsprozesse bei der protec neu organisiert.
Nach mehreren Monaten Projektverzögerung beim Umbau des Krankenhauses Siloah (Außenanlage) konnte die neue Anlage zur Parkraumbewirtschaftung erst Anfang April in Betrieb genommen werden. Durch das Klinikum Region Hannover wurde zunächst der bestehende Vertrag für die Parkraumbewirtschaftung zum Ende 2015 gekündigt, um jedoch auch gleichzeitig in neue Verhandlungen mit der protec für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit einzusteigen. Mittlerweile ist ein neuer Vertrag als Basis der weiteren Zusammenarbeit abgeschlossen worden.
Im April erfolgte die Inbetriebnahme des neuen Multifunktionsfahrzeugs für den Reinigungsbereich. Darüber hinaus wurden Investitionen für die Modernisierung der eingesetzten EDV-Systeme (Leitstellentechnik und Rechenzentrum) umgesetzt.
2.2.3.2 RevCon
Die RevCon erbringt ihre Leistungen überwiegend im üstra Konzern. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind dabei, neben der Beratung, die kaufmännische Revision, die IT-Revision, die Wahrnehmung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie die Technische- und Baurevision einschließlich der Vergabekontrolle.
Im Drittgeschäft entwickelte sich die Auftragslage gut, es wurden für mehrere Bestands- und Neukunden verschiedene Prüfungs- bzw. Beratungsprojekte umgesetzt.
2.2.3.3 Gehry-Tower
Der einzige Gesellschaftszweck ist der Betrieb und die Vermietung des nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichteten Gebäudes Goethestraße 13a/Reuterstraße 8, genannt Gehry-Tower, in Hannover.
Die üstra hat das gesamte Gebäude bis zum 31. Mai 2031 angemietet (Generalmietvertrag). Das Gebäude ist komplett untervermietet.
2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2015 im Vergleich zum Plan günstig verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar.
2.3.1 Ertragslage
Der üstra Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2015 ein negatives operatives Ergebnis in Höhe von -12.034 Tsd. € (Vorjahr: -10.244 Tsd. €). Das unterhalb des Vorjahresniveaus liegende operative Ergebnis resultiert vornehmlich aus der üstra.
Das operative Ergebnis des Segments Verkehrs- und Transportleistungen fiel im Geschäftsjahr 2015 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum mit -13.779 Tsd. € schlechter aus (Vorjahr: -12.004 Tsd. €). Im Hinblick auf das Konzernergebnis ging die üstra in der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2015 von einem Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme durch die VVG von 27.015 Tsd. € aus; wegen höherer Tarifeinnahmen und zum Teil deutlicher Kostenunterschreitungen schloss die üstra das Geschäftsjahr 2015 mit einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von 21.136 Tsd. € (Vorjahr 17.642 Tsd. €) ab. Das Jahresergebnis der üstra Reisen beträgt 311 Tsd. € (vor Gewinnabführung) und liegt damit unter dem Jahresergebnis 2014 (350 Tsd. € vor Gewinnabführung).
Das operative Ergebnis des Segments Beratungs- und Ingenieurleistungen betrug im Geschäftsjahr 2015 159 Tsd. € (Vorjahr: 730 Tsd. €; Plan: 289 Tsd. €) und resultiert vorrangig aus dem rückläufigen Drittgeschäft. Das Jahresergebnis der TransTecBau beträgt 313 Tsd. € und liegt damit über dem Jahresergebnis 2014 (215 Tsd. €).
Das Segment Sonstige Dienstleistungen erzielte im Geschäftsjahr 2015 ein operatives Ergebnis von 1.586 Tsd. €, das damit deutlich über dem vergleichbaren Vorjahreswert von 1.030 Tsd. € lag. Das Jahresergebnis der protec (vor Gewinnabführung) ist von 215 Tsd. € bedingt durch Sondereffekte als auch Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen auf 737 Tsd. € (Plan 2015: 227 Tsd. €) angestiegen. Das Jahresergebnis der RevCon (vor Gewinnabführung) ist erneut leicht von 211 Tsd. € auf 235 Tsd. € gestiegen. Bei der Gehry-Tower hingegen ist das Jahresergebnis auf dem Vorjahresniveau von 59 Tsd. € geblieben.
Im Einzelnen haben sich die Komponenten des operativen Ergebnisses wie folgt entwickelt:
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| Operatives Ergebnis (in Tsd. €) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Verkehrs- und Transportleistungen | -13.779 | - 12.004 |
| Beratungs- und Ingenieurleistungen | 159 | 730 |
| Sonstige Dienstleistungen | 1.586 | 1.030 |
| Operatives Ergebnis | - 12.034 | - 10.244 |
Die Umsatzerlöse als besonderer finanzieller Leistungsindikator stiegen gegenüber dem Vorjahr um 4.253 Tsd. € auf 176.638 Tsd. € an.
Dies resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Segmenterlöse bei der üstra um 5.532 Tsd. € auf 168.213 Tsd. €. Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich des Verkehrsverbundes GVH für Vorjahre) sind um 4.885 Tsd. € auf 151.238 Tsd. € (Plan: 144.970 Tsd. €) gestiegen. Damit entfaltete die zum 1. Januar 2015 durchgeführte Tariferhöhung von durchschnittlich 3,1 % bei der üstra ihre gewünschte Wirkung. Die Fahrgastzahlen sind um 3,9 % auf 169,6 Millionen (Vorjahr: 163,3 Millionen) gestiegen.
Der Außenumsatz der protec ging bedingt durch die Beendigung des erwähnten Managementvertrages um 365 Tsd. € auf 1.407 Tsd. € zurück. Auch der Außenumsatz der TransTecBau sank in 2015 um 897 Tsd. € auf 3.786 Tsd. €, was im Wesentlichen auf das geringere Drittgeschäft zurückzuführen ist.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im üstra Konzern im Geschäftsjahr 2015 auf 34.285 Tsd. € (Vorjahr: 33.574 Tsd. €). Ursächlich für den primär auf Ebene der üstra entfallenen Anstieg sind höhere Erträge aus vertraglichen Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von 32.536 Tsd. € (Vorjahr: 30.027 Tsd. €), insbesondere Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra. Dem gegenüber reduzierten sich die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen auf 373 Tsd. € (Vorjahr: 2.063 Tsd. €) sowie die Erträge aus dem Ersatz von Schäden auf 999 Tsd. € (Vorjahr: 1.428 Tsd. €). Bei der TransTecBau sind die sonstigen betrieblichen Erträge ebenfalls um 60 Tsd. € auf 157 Tsd. € gestiegen. Bei der üstra Reisen und der Gehry-Tower hingegen sind die sonstigen betrieblichen Erträge um 731 Tsd. € auf 188 Tsd. € gesunken. Bei der protec und der RevCon war ein leichter Anstieg von insgesamt 15 Tsd. € auf zusammen 143 Tsd. € zu verzeichnen.
Der Materialaufwand sank im üstra Konzern um 1.772 Tsd. € auf 38.895 Tsd. €. Dies resultiert vorrangig aus dem Rückgang des Materialaufwandes bei der üstra um 1.457 Tsd. €, was im Wesentlichen auf geringere Energiekosten zurückzuführen ist. Auch bei der üstra Reisen, der TransTecBau und der Gehry-Tower sank der Materialaufwand insgesamt um 108 Tsd. € auf 11.538 Tsd. €. Bei der protec und der RevCon hingegen stiegen die Materialaufwendungen um insgesamt 154 Tsd. € auf 2.657 Tsd. €.
Der Personalaufwand im üstra Konzern betrug im Geschäftsjahr 2015 120.296 Tsd. € (Vorjahr: 117.389 Tsd. €) und betraf mit 106.135 Tsd. € (Vorjahr: 103.579 Tsd. €) hauptsächlich die üstra. Bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte sind die Personalaufwendungen im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen. Bei der TransTecBau sank der Personalaufwand leicht von 2.578 Tsd. € auf 2.538 Tsd. €. Bei der üstra Reisen erhöhten sich die Personalaufwendungen bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte gegenüber dem Vorjahr um 237 Tsd. € auf 5.406 Tsd. €. Bei der protec stiegen die Personalkosten auftragsbedingt und durch tarifvertragliche Anpassungen um 156 Tsd. € auf 6.126 Tsd. €. Bei der RevCon sowie bei der Gehry-Tower hingegen gab es keine Veränderung zum Vorjahr (insgesamt 92 Tsd. €).
Die Abschreibungen auf abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens stiegen gegenüber dem Vorjahr erneut leicht um 998 Tsd. € auf 16.789 Tsd. €. Die Abschreibungen weisen weiterhin einen im historischen Vergleich niedrigen Umfang auf, der das in den letzten Jahren sehr moderate Investitionsvolumen und die hohe Förderquote der Investitionen widerspiegelt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des üstra Konzerns sind von 42.357 Tsd. € auf 46.975 Tsd. € gestiegen und ist vornehmlich der üstra zuzuschreiben. Insbesondere sind in diesem Bereich das um 1.326 Tsd. € höhere Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen der infra, die um 902 Tsd. € höheren Vorleistungen für Drittaufträge sowie um 644 Tsd. € höhere Dienstleistungen zu nennen. Des Weiteren wird ab dem Geschäftsjahr 2015 durch die Sanierung des Verwaltungsgebäudes Am Hohen Ufer ein Ausweichquartier in der Georgstraße 52 („AWS“) angemietet. Im Zusammenhang mit der Sanierung und der Anmietung des Ausweichstandortes sind Aufwendungen in Höhe von 948 Tsd. € angefallen.
Beim Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen war ein Zuwachs von 401 Tsd. € auf 1.202 Tsd. € zu verzeichnen.
Das im Geschäftsjahr 2015 negative übrige Finanzergebnis sank von 209 Tsd. € auf ‑440 Tsd. €. Diese Entwicklung beruht kumuliert betrachtet auf um 145 Tsd. € gestiegenen Zinsaufwendungen (Vorjahr 471 Tsd. €) und auf um 526 Tsd. € rückläufigen Zinserträgen (Vorjahr 667 Tsd. €), was auf das erneut gesunkene Zinsniveau zurückzuführen ist. Das übrige Beteiligungsergebnis stieg gegenüber dem Vorjahr von 13 Tsd. € auf 35 Tsd. €.
Bei den Ertragsteuern handelt es sich erneut um einen Steueraufwand, welcher gegenüber dem Vorjahr (254 Tsd. €) in 2015 136 Tsd. € beträgt und vornehmlich aus laufenden Ertrags- sowie sonstigen Steuern in Höhe von 119 Tsd. € und latenten Steuern in Höhe von 17 Tsd. € aus Bewertungsunterschieden bei den Fertigungsaufträgen der TransTecBau resultiert.
Das Geschäftsjahr 2015 schloss mit einem Jahresergebnis, als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator, von -11.407 Tsd. € ab (Vorjahr: ‑9.488Tsd. €; Plan: -29.800 Tsd. €).
2.3.2 Vermögens- und Finanzlage
Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 erhöhte sich die Bilanzsumme leicht von 364.667 Tsd. € auf 368.454 Tsd. €. Die Veränderung ist im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte bedingt:
Auf der Aktivseite der Konzernbilanz hat sich die im Vergleich zum Vorjahr hohe Investitionstätigkeit in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von insgesamt 82.056 Tsd. € (Vorjahr: 9.971 Tsd. €; Plan: 125.186 Tsd. €) ausgewirkt. Der Zugang der Investitionen betraf in 2015 bei der üstra insbesondere die neuen Stadtbahnwagen TW 3000, welche ursprünglich für 2014 geplant waren und aufgrund des Lieferverzugs erst in 2015 in Betrieb genommen werden konnten sowie die Neubeschaffung von Hybridbussen. Den Investitionen standen Abschreibungen in Höhe von 16.789 Tsd. € gegenüber. Dadurch reduzierten sich unter Berücksichtigung von weiteren Zugängen und Zuschüssen (37.862 Tsd. €) die beiden Vermögenspositionen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 25.214 Tsd. € auf 272.443 Tsd. €.
Die Finanzanlagen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 13.652 Tsd. € auf 12.090 Tsd. €.
Die unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen erhöhten sich aufgrund der positiven Ergebnisbeiträge durch die X-City Marketing GmbH, Hannover und die Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle KG, Hannover um 1.202 Tsd. € auf 10.950 Tsd. €.
Das Vorratsvermögen ist auf 11.556 Tsd. € angestiegen (Vorjahr: 10.946 Tsd. €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Fertigungsaufträgen sanken auf 9.113 Tsd. € an (Vorjahr: 10.827 Tsd. €). Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sanken leicht von 983 Tsd. € auf 860 Tsd. €. Der Liquiditätsbestand ging um 19.833 Tsd. € von 71.274 Tsd. € auf 51.441 Tsd. € zurück, was vorrangig auf erfolgten Auszahlungen in Bezug auf die Beschaffung der neuen Stadtbahnwagen TW 3000 zurückzuführen ist.
Auf der Passivseite der Bilanz kam es zu einem Anstieg des Eigenkapitals von 20.179 Tsd. € auf 43.380 Tsd. €. Dabei führte der handelsrechtliche Verlustausgleich durch die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) bei der üstra von 21.136 Tsd. € zu einer Einlage des Mutterunternehmens in die Kapitalrücklage. Darüber hinaus wird das erwirtschaftete Konzernjahresergebnis von -11.407 Tsd. € innerhalb des Ergebnisvortrags ausgewiesen. Aufgrund des gestiegenen Diskontierungszinssatzes (von 2,15 % auf 2,35 %) reduzierte sich die Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen von ‑122.086 Tsd. € auf -108.630 Tsd. €.
Das von 295.119 Tsd. € auf 261.312 Tsd. € gesunkene langfristige Fremdkapital resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Pensionsrückstellungen von 215.236 Tsd. € auf 203.189 Tsd. € sowie dem Rückgang der sonstigen Verpflichtungen von 56.110 Tsd. € auf 39.752 Tsd. €, was im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Stadtbahnwagen TW 3000 und der damit verbundenen Verrechnung von Zuschüssen steht. Ebenso sind bei den übrigen Rückstellungen Rückgänge von insgesamt 2.863 Tsd. € zu verzeichnen. Auch die Finanzverbindlichkeiten verminderten sich erneut durch die planmäßige Tilgung von Bankdarlehen um 2.556 Tsd. € auf 5.113 Tsd. €. Aufgrund der durchgängig guten Liquiditätslage erfolgte im Geschäftsjahr 2015 keine weitere Inanspruchnahme von Krediten.
Das kurzfristige Fremdkapital ist von 49.369 Tsd. € auf 63.762 Tsd. € angestiegen, was vornehmlich auf die erhaltenen Zuschüsse in Höhe von 9.597 Tsd. € für Stadtbahnwagen TW 3000, welche voraussichtlich in 2016 in Betrieb genommen werden, zurückzuführen ist.
3. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2015 nicht ereignet.
4. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die wesentlichen Merkmale des bei der üstra bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
| ― | Es gibt bei der üstra eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert. |
| ― | Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. |
| ― | Die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt. |
| ― | Im Bereich der eingesetzten Finanzbuchhaltungssysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt. |
| ― | Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch konzernweite Richtlinien (z.B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien, etc.) gewährleistet. Diese werden laufend aktualisiert und bei Bedarf angepasst. |
| ― | Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. |
| ― | Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. |
| ― | Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. |
| ― | Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Kontroll- und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand. Es ist Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses im üstra Konzern. |
| ― | Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft. |
5. Chancen- und Risikobericht
5.1 Chancen- und Risikomanagementsystem
Die üstra ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der üstra ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig.
Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Chancen- und Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Chancen- und Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Chancen- und Risikomanagementsystem.
Grundsätzlich wird das Chancen- und Risikomanagementsystem der üstra im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Dabei liegt der Focus auf Gesellschaften, die aus Chancen- und Risikosicht besonders relevant sind.
Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Chancen und Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Chancen- und Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Chancen- und Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird.
Chancen und Risiken sind als mögliche Planabweichungen definiert. Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert – eine Diskontierung erfolgt nicht.
Die Bewertung von Chancen erfolgt grundsätzlich nach den Dimensionen „Chancenpotenzial“, „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Standard der realisierten Chancenhandhabung“.
Risiken werden hinsichtlich des Schadenpotentials als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der üstra erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge.
Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:
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| Sehr gering | (< 20 %) |
| “Gering” | (20 % bis < 40 %) |
| “Mittel” | (40 % bis < 60 %), |
| “Hoch” | (60 % bis < 80 %) |
| “Sehr hoch” | (80 % bis 100 %) |
Die Risikobedeutung als Ergebnis der beiden Faktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Schadenpotential“ ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| > 20 Mio. € | mittel | hoch | hoch | hoch | hoch |
| 1 - 20 Mio. € | gering | mittel | mittel | hoch | hoch |
| < 1 Mio. € | gering | gering | mittel | mittel | mittel |
| 0 - 20 % | 20 - 40 % | 40 - 60 % | 60 - 80 % | 80 - 100 % |
Die im Rahmen des Risikomanagementsystems des üstra Konzerns vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein.
Alle im Konzernabschluss konsolidierten Gesellschaften sind über das Beteiligungsmanagement in das Risikofrüherkennungssystem der üstra eingebunden.
5.2 Verkehrs- und Transportleistungen
5.2.1 üstra
Für die üstra – als kommunales Unternehmen – ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur begrenzt wesentliche (Markt-) Chancen im Unterschied zu Unternehmen der freien Wirtschaft (beispielsweise Industrie- und Handelsunternehmen).
5.2.1.1 Umfeld und Markt
Aufgrund der Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte sind bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige Tendenzen feststellbar. Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem GVFG gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Bund und Länder haben in 2013 zwar beschlossen, die Entflechtungsmittel zum Ausbau kommunaler Verkehrsinfrastruktur bis zum Auslaufen des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) Ende 2019 in unveränderter Höhe zu belassen. Allerdings reicht die Verstetigung dieser Mittel allein nicht aus, um den angefallenen Sanierungsstau im ÖPNV aufzulösen. Nach derzeitigem Stand ist noch keine Anschlussregelung für die Zeit nach 2019 vorgesehen.
Die LNVG hat die bestehende vertragliche Regelung für die Ausgleichszahlungen für rabattierte Ausbildungsverkehre zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Bis dahin soll ein neues Finanzierungssystem für vom Land zu fördernde ÖPNV-Leistungen über die reinen Schülerbeförderungsleistungen hinaus erarbeitet werden. Dieses Risiko wird als mittel eingeschätzt. Darüber hinaus bestehen Planungsunsicherheiten aufgrund von möglichen Änderungen der politischen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen. Dieses Risiko wird als gering bewertet.
5.2.1.2 Leistungswirtschaftliche Risiken
Die üstra hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftlichkeit durch wachsende Einnahmen sowie interne Einsparmaßnahmen weiter zu verbessern.
Auf der Einnahmenseite geht die üstra davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Der Anteil, der aus stärkerer Kundennachfrage resultiert, wird vermutlich gegenüber dem Anteil, der aus preislichen und strukturellen Maßnahmen generiert wird, tendenziell sinken. Die Risiken liegen darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen Kunden langfristig an die üstra zu binden bzw. mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen mindestens zur Deckung der Aufwandssteigerungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Der ÖPNV blieb bislang im Wesentlichen von krisenbedingten Rückgängen bei den Fahrgastzahlen und den Fahrgeldeinnahmen verschont. Ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen kann sich allerdings im Nahverkehr bei den Pendlerzahlen und im Freizeit- und Einkaufsverkehr auswirken. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die üstra bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des GVH, der Genehmigungsbehörde, des Aufgabenträgers Region Hannover und der Konzernmutter VVG abhängig ist. Die Risiken auf der Einnahmenseite werden als gering bewertet.
Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover genießt der ÖPNV aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse Vorrang an den Lichtsignalanlagen. Sollte diese Vorrangschaltung für den ÖPNV zurück genommen werden, würde der ÖPNV durch die damit verbundene Verlängerung der Reisezeit unattraktiver für die Fahrgäste. Damit wären Einnahmenrückgänge und eine Erhöhung der Betriebskosten durch den höheren Fahrzeugeinsatz bei Verlängerung der Fahrzeiten zu erwarten. Das Risiko wird als hoch eingestuft.
Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom - und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und oligopolbedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung zu. Sollten die Preise entgegen der Planungsprämissen überproportional steigen, würde dies die üstra mit zusätzlichen Belastungen treffen. Im Hinblick auf die Preisentwicklung für Kraftstoffe wird das Risiko als mittel bewertet. Nach erfolgter Ausschreibung wurde ein Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hannover AG geschlossen, welcher der üstra zumindest bis 2018 Planungssicherheit in Bezug auf die Beschaffungskosten für Strom, ohne Steuern und Abgaben verschafft und somit nur eine geringe Risikobedeutung hat.
Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen und die Abkündigung von Ersatzteilen bzw. Support für technische Anlagen führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Insgesamt werden die Risiken hieraus als gering bewertet.
5.2.1.3 Personal
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die üstra. Risiken bestehen darin, Leistungsträger für offene Stellen in unserem Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegen gewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitermotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als mittel bewertet.
5.2.1.4 Informationstechnik
Der Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der üstra hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch die kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden als gering bewertet.
5.2.1.5 Finanzwirtschaftlicher Bereich
Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen (CBL-Transaktionen) abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2015 waren noch 68 Stadtbahnfahrzeuge Gegenstand der beiden Transaktionen, wobei sich diese Anzahl Anfang Januar 2016 aufgrund einer weiteren vertragsgemäßen Teilbeendigung um weitere neun Stadtbahnfahrzeuge auf nunmehr 59 Stadtbahnfahrzeuge reduziert hat. Die Risiken aus diesen CBL-Transaktionen werden im Rahmen des Risikomanagements kontinuierlich überwacht. Bei Untergang eines der in den beiden CBL-Transaktionen eingebundenen Stadtbahnfahrzeuge ist die üstra verpflichtet, ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu stellen oder den vertraglich vereinbarten Kündigungswert zu zahlen. Verstärkt durch die Finanzmarktkrise ergeben sich für die üstra aus diesen CBL- Transaktionen Risiken bei einer etwaigen Insolvenz jeweils einer der an den beiden Transaktionen beteiligten Banken. Diesen Risiken ist vertraglich durch die Einräumung des Rechts zum Austausch der jeweiligen Bank begegnet. Bereits eingetreten ist das Risiko der Verschlechterung der Bonität der an beiden CBL-Transaktionen beteiligten Deutsche Bank AG, woraus sich vertraglich eine Nachbesicherungspflicht ergibt. Die Kosten für eine Nachbesicherung wären von der üstra zu tragen. Derzeit steht jedoch weder die Durchführung noch die Art der vorzunehmenden Nachbesicherung fest. Im Falle einer außerplanmäßigen vorzeitigen Vertragsbeendigung schließlich können wesentliche Währungs- und Zinsänderungsrisiken auftreten. Die Risiken aus den CBL-Transaktionen werden als mittel bewertet.
Durch die finanzielle Einbindung der üstra in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
5.2.2 üstra Reisen
Werden nach Ablauf des bestehenden Tarifvertrages im Jahr 2017 Lohnerhöhungen nicht von den Auftraggebern ausgeglichen führt dies zu einem Ergebnisrisiko, welches als gering bewertet wird.
Die geplanten Ergebnisse der üstra Reisen können nur erreicht werden, wenn das Auftragsvolumen sich nicht verringert und somit keine personellen Überkapazitäten in der Gesellschaft entstehen. Das Risiko hieraus wird als gering bewertet.
Chancen bietet die gute Auftragslage von üstra Reisen.
5.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen
5.3.1 TransTecBau
Für bekannte oder zu erwartende Risiken der TransTecBau wurden unter anderem Rückstellungen für Honorarrisiken, Gewährleistungsverpflichtungen und sonstige Rückstellungen gebildet.
Der Rückstellung für Honorarrisiken wurden in 2015 weitere Mittel zugeführt. Sie berücksichtigt das Risiko, dass die TransTecBau aufgrund der Honorardeckung durch die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen hat, die einen höheren Aufwand erfordern bzw. nur zum Teil abgerechnet werden können. Ferner wird durch die Rückstellung das Risiko erwarteter Kostenüberschreitungen bei Einzelprojekten berücksichtigt.
Bei den gebildeten Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus Vorjahren gab es keine Veränderungen. Zuführungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Die TransTecBau hat seit 1995 alle Neubaumaßnahmen im Bereich der Stadtbahninfrastruktur der üstra und infra, besonders die zur Weltausstellung EXPO 2000, planerisch durchgeführt und baulich umgesetzt. Dabei sind Fördergelder nach dem GVFG als wesentlicher Bestandteil der Finanzierung eingesetzt worden. Mit der Übertragung der Stadtbahn-Infrastrukturanlagen durch die üstra auf die infra zum 1. Juli 2001 sind grundsätzlich auch die Rechte und Pflichten aus den Förderzusagen nach GVFG und die daraus resultierenden Risiken an die infra übergegangen. Mögliche Risiken für die TransTecBau im Zuge der Prüfung von geförderten Baumaßnahmen nach dem GVFG können weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Dieses Risiko wird derzeit als gering eingestuft.
Des Weiteren besteht ein dokumentiertes internes Kontrollsystem als Bestandteil des Qualitätsmanagement-Systems zur Risikovorsorge und Qualitätssicherung. Der TÜV-Nord hat ein Überwachungsaudit nach ISO 9001 durchgeführt und das Qualitätsmanagement-System der TransTecBau bestätigt. Chancen bietet die gute Auftragslage von TransTecBau.
5.4 Sonstige Dienstleistungen
5.4.1 protec
Durch die Konzentration der protec auf das Kerngeschäft mit der üstra wurden sowohl Vertragsverlängerungsrisiken bei der protec als auch vergaberechtliche Risiken bei der üstra abgebaut.
Nach Umstellung des Abrechnungsmodells gegenüber der üstra können die wirtschaftlichen Risiken bei protec als Dienstleister für den Winterdienst der üstra ab 2016 signifikant reduziert werden. Dieses Risiko wird derzeit als gering eingestuft.
Die Stellenbesetzung mit qualifiziertem Personal bleibt weiterhin problemhaftet. Gängige und übliche Personalmarketingmaßnahmen, welche angestoßen worden sind, führen nur bedingt und auch nicht nachhaltig zu einer Verbesserung der Situation. Es zeichnet sich ab, dass mittelfristig auch eine Anpassung der Lohnstruktur gerade im Bereich Sicherheit erfolgen sollte. Die dazu erforderlichen Schritte sind bereits mit dem Gesellschafter abgestimmt. Das Risiko wird derzeit als gering eingestuft.
Chancen ergeben sich auch weiterhin ausschließlich durch das Geschäftsvolumen mit nicht konzerngebundenen Unternehmen im Rahmen der Ausschöpfung des zulässigen Drittgeschäftsanteils.
5.4.2 RevCon
Sowohl geringe Chancen und als auch geringe Risiken ergeben sich auch weiterhin im Wesentlichen durch das Geschäftsvolumen mit nicht konzerngebundenen Unternehmen im Rahmen der Ausschöpfung des zulässigen Drittgeschäftsanteils.
5.4.3 Gehry-Tower
Die Gehry-Tower weist keine Chancen und Risiken aus. Aufgrund des mit der üstra bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrages ergeben sich keine Vermietungsrisiken für die Gehry-Tower. Da das Gebäude noch relativ jung ist, ist mittelfristig nicht mit größeren Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen.
5.5 Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten üstra Konzerns gefährden könnten. Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die üstra ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat.
6. Erklärung zur Unternehmensführung
6.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird.
Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.
6.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Der üstra Konzern wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:
| ― | Die üstra hat die UITP-Charta für Nachhaltige Entwicklung unterzeichnet und sich damit zum nachhaltigen Handeln verpflichtet. Der Geschäftsbericht für 2015 beinhaltet einen Bericht zu den Aktivitäten des Unternehmens zur Verbesserung der Nachhaltigkeit. |
| ― | Die üstra arbeitet kontinuierlich und systematisch daran, ihre fünf strategischen Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover weiter zu entwickeln. Die üstra positioniert sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, als innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. |
| ― | Im Rahmen des Partnerschaftsvertrags mit der Region Hannover, ver.di und dem Betriebsrat hat sich die üstra verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen jährlich im Rahmen eines Benchmarks zu überprüfen und marktfähige Kostenstrukturen zu realisieren. Für die Instandhaltung der Infrastruktur erfolgt dieser Marktvergleich in einem Vier-Jahres-Rhythmus. |
| ― | Durch die Unternehmensführung nach dem Management by Objectives (MbO) erfolgt eine zielorientierte sowie bereichs- und hierarchieübergreifend abgestimmte Steuerung der Unternehmen im üstra Konzern. Es gewährleistet die Konzentration auf Prioritäten und erhöht die Verbindlichkeit getroffener Vereinbarungen. Zudem wird dadurch Transparenz über die Unternehmens-, Bereichs- und Gruppenziele geschaffen. Gleichzeitig wird das ergebnisorientierte Arbeiten gefördert. Das Zielvereinbarungssystem soll eine enge Verzahnung mit den strategischen Handlungsfeldern der üstra sicherstellen sowie die Einhaltung der im Partnerschaftsvertrag definierten Zielgrößen gewährleisten. |
| ― | Mit dem praktizierten Co-Management wird die frühzeitige und aktive Einbeziehung des Betriebsrats in alle wichtigen unternehmensbezogenen Entscheidungen angestrebt, um Akzeptanz bei strategischen Fragen und Veränderungsnotwendigkeiten zu erhalten. |
| ― | Mit der Teilnahme am Audit „berufundfamilie“ werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik gefördert. Gleichzeitig wird eine hohe Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen erreicht. |
| ― | Mit dem bei der üstra praktizierten Gesundheitsmanagement soll die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten erreicht werden. Zudem werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitermotivation angestrebt. Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit. |
| ― | Die üstra setzt das regelmäßige, strukturierte Mitarbeitergespräch als formalisiertes Führungsinstrument zur wechselseitigen Rückmeldung ein; damit soll die Zusammenarbeit und Arbeitsatmosphäre verbessert und weiterentwickelt werden, um den gemeinsamen Erfolg zu sichern. |
| ― | Zur Stärkung der Attraktivität als Arbeitgeber (Employer Branding) hat sich die üstra einem Check der Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft unterzogen und das Zertifikat des Landes Niedersachsen „Demografiefest. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb“ erhalten. Die in diesem Zusammenhang erarbeiteten Maßnahmen haben das Ziel für den demografischen Wandel gerüstet zu sein. Mit den Maßnahmen sollen die Arbeitszufriedenheit und Motivation und damit der Gesundheitsstand erhöht werden. |
| ― | Die üstra hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Für das gesamte Unternehmen wird ein Frauenanteil von 22 % bis 2022 angestrebt. Zum 31.12.2015 betrug der Frauenanteil insgesamt 17,8 %. Neben dieser freiwilligen Zielsetzung gilt es gemäß dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ auch entsprechende Ziele für die Führungspositionen festzulegen und zu erreichen. Für den Aufsichtsrat der üstra gilt die Regelungen des § 96 Abs. 2 AktG. Danach muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Es wird angestrebt diese Anteile mit der nächsten Umbesetzung im Aufsichtsrat umzusetzen. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0 % für die erste Umsetzungsfrist am 30.06.2017 beschlossen. Eine Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand ist bis zum Ablauf der ersten Umsetzungsfrist nicht realisierbar, da die Vertragslaufzeiten der bestehenden Vorstandsverträge erst nach dieser Frist enden. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand hat der Vorstand eine Zielgröße von 14,3 % für die erste Umsetzungsfrist beschlossen. Dies entspricht dem derzeitigen Stand. Bis zum Ende der ersten Umsetzungsfrist scheidet keine Führungskraft aus diesen Ebenen altersbedingt, d.h. mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Unternehmen aus. |
| ― | Die üstra hat ein Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutz- und Energiemanagementsystem eingeführt und ist nach den Standards DIN EN ISO 9001, DIN EN 13816, DIN EN 15838, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 und NFL/ILO-OSH 2001 zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierungen wird das integrierte Managementsystem regelmäßig durch unabhängige Zertifizierer überprüft. Ziele dieses Systems sind die Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, die Verbesserung der Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie die Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs. |
Informationen über das Audit „berufundfamilie“ und das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement sowie der Nachhaltigkeitsbericht wie auch die Angaben zu Unternehmensführungspraktiken der üstra sind auf der Internetseite unternehmen.uestra.de zu finden.
6.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse
Der Vorstand der üstra besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Der Vorstand der üstra besteht aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet der Vorstandsvorsitzende André Neiß die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Das Vorstandsmitglied Wilhelm Lindenberg hat die Funktion des Arbeitsdirektors inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb der Stadtbahnen und Busse, für die Fahrzeuge und die Betriebsanlagen und für den gesamten Personalbereich. Dem Vorstand sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und sieben Stabsbereiche zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie in wöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitungen sicher.
Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wählt gemäß Mitbestimmungsgesetz aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der üstra den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss „zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe“ (sog. Vermittlungsausschuss).
Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz- und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt.
Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Geschäftsordnungsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertreter zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertreters sind zulässig; ein persönlicher Stellvertreter ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt.
Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z. B. im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.
Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen.
Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit.
7. Sonstige Berichte
7.1 Vergütungsbericht
Das Vergütungssystem des Vorstands der üstra hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z. B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit (ausgenommen Versorgungszusagen) werden dem Vorstand nicht gewährt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der üstra geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung.
7.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB
Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen.
Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra verfügt. Die übrigen Aktien der üstra befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz.
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand der üstra besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen.
Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.
Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der üstra – beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals – auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht.
Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind.
8. Prognosebericht
Auf der Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung unter Abwägung der Risiko- und Chancenpotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen:
8.1 Verkehrs- und Transportleistungen
8.1.1 üstra
Die üstra setzt den eingeschlagenen Weg der Restrukturierung und Effizienzsteigerung zur Einhaltung der im Partnerschaftsvertrag vereinbarten Ziele weiter fort und berücksichtigt sich daraus ergebene nachhaltige Aufwandsreduzierungen im Wirtschaftsplan. Dabei sind die bisher festgestellten Restrukturierungspotenziale bei der üstra weitgehend realisiert worden. Den Auswirkungen der Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die Erlössteigerungen künftig nicht ausreichen, um die Kostensteigerungen zu kompensieren, so dass der Verlust der üstra weiter ansteigen wird.
Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2016 wird damit gerechnet, dass die zum 1. Januar 2015 vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 2,2 % vollumfänglich auf die üstra durchschlägt. Die üstra plant für das Jahr 2016 Tarifeinnahmen, welche einen bedeutsamen finanziellen Leistungsindikator darstellen, in Höhe von 153,9 Mio. €. Dabei strebt die üstra eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 1 % pro Jahr an.
Im Verkehrsangebot sind aufgrund des Anstiegs der Fahrgastzahlen Änderungen in der Behängung bei der Stadtbahn geplant, die zu einem Anstieg der Betriebsleistungen (Wagenkilometer) führen.
Für 2016 wurde mit der Region Hannover als Aufgabenträger für den nicht finanziellen Leistungsindikator, die Globalzufriedenheit, ein Zielwert von 2,45 vereinbart.
In der Planung für das Geschäftsjahr 2016 geht die üstra von einem Jahresfehlbetrag, als wesentlicher finanzieller Leistungsindikator, von 32,8 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der üstra, der VVG, übernommen wird.
Für das Jahr 2016 sind Investitionen in Höhe von 38,9 Mio. € geplant, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 29,4 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte.
Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der VVG und der üstra bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag führt dazu, dass die üstra nicht einen ausreichenden Cashflow erwirtschaften kann, um den hohen Investitionsbedarf der Zukunft aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Aus diesem Grund ist ein Investitionspakt zwischen Aufgabenträger und der üstra zur Finanzierung der für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen notwendigen Investitionen unerlässlich. Die üstra ist derzeit in Gesprächen mit der Region, um die Finanzierung zukünftiger Investitionen abzustimmen.
8.1.2 üstra Reisen
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2016 geht die üstra Reisen von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,2 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft üstra abgeführt wird.
Für 2016 rechnet die üstra Reisen mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 17,8 Mio. € und liegt damit auf Vorjahresniveau.
Im Bereich Linienverkehr wird von einem stabilen Auftragsvolumen ausgegangen. Hier wird der Kilometersatz aufgrund gestiegener Kosten angehoben.
Auf Grund der Aufgabe des touristischen Busgeschäftes der RegioBus werden die Tagesfahrten, die bis Ende 2015 in Kooperation mit RegioBus durchgeführt worden sind, zukünftig in Eigenregie fortgesetzt.
Die Preise im Linienverkehr der Maschseeschifffahrt bleiben im Jahr 2016 nach der Erhöhung in 2014 unverändert. Die Preise im Charterbetrieb bleiben weiterhin unverändert.
Für das Jahr 2016 sind Investitionen in Höhe von 0,1 Mio. € geplant. Die Schwerpunkte bei den Investitionen liegen in der Beschaffung eines gebrauchten Linienbusses zur Verbesserung der Altersstruktur im Fuhrpark und bei Betriebs- und Geschäftsausstattungen.
8.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen
8.2.1 TransTecBau
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2016 geht die TransTecBau von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,2 Mio. € aus. Darüber hinaus sieht die Mittelfristplanung weiterhin positive Ergebnisse vor, die die Zukunft der TransTecBau sicherstellen werden.
Im Hinblick auf die Auftragslage der TransTecBau in der Region Hannover werden sich neben den bereits erteilten Aufträgen zum Ausbau der Stadtbahninfrastruktur die direkten Anfragen aus den verschiedenen Verwaltungen in der Region Hannover mittelfristig weiter fortsetzen.
Aufgrund der in Teilen erfolgten Beschlüsse zur Realisierung der Maßnahmen „Stadtbahnverlängerung Hemmingen“ und „Projekt 10/17“ haben sich die Tätigkeiten im regionalen Raum manifestiert. Um die notwendigen Leistungen vollständig erbringen zu können ist die TransTecBau bereits heute aus Kapazitätsgründen auf die Unterstützung von Subunternehmern angewiesen.
Die getroffenen Entscheidungen zur Weiterentwicklung der TransTecBau und auch die laut Wirtschaftsplan bereits zu 80 % gesicherte Auftragslage mit einem Volumen von 4,2 Mio. € unterstreichen eine positive Fortführungsperspektive der Gesellschaft, wobei ein Großteil der Aufträge eine Laufzeit über das Jahr 2016 hinaus hat.
8.3 Sonstige Dienstleistungen
8.3.1 Protec
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2016 geht die protec von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,3 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft üstra abgeführt wird.
Nach der Trennung von der primetec entwickelte sich das Regelgeschäft in beiden Geschäftsbereichen äußerst positiv und stellt eine solide Basis für die kommenden Jahre dar. Das derzeit hohe Ansehen der protec ist eine gute Ausgangslage, um das Drittgeschäft wieder auf eine Größe von bis zu 20 % des Umsatzes auszubauen. In 2016 sollen die Grundlagen für die zukünftige Vertriebsausrichtung der protec geschaffen werden. Schwerpunkt der Aktivitäten der protec bleibt aber weiterhin die Konzentration auf das ursprüngliche Kerngeschäft, nämlich auf die Sauberkeit und Sicherheit in den Bussen und Bahnen und auf den Haltestellen der üstra. Zu erwarten sind stabile und risikofreie Geschäftsaktivitäten. Für 2016 rechnet die protec mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 11,0 Mio. € und liegt damit leicht über dem Vorjahresniveau.
In 2016 soll das Vergütungsmodell im Bereich Sicherheit neu geregelt werden. Als weiterer Optimierungsbaustein soll gemeinsam mit der üstra das seit vielen Jahren als Grundlage der erfolgreichen Tätigkeit der protec bestehende Sicherheitskonzept den aktuellen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen angepasst werden.
Für das Jahr 2016 sind Investitionen in Höhe von 0,2 Mio. € geplant. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit sind die Einführung einer elektronischen Zeit- und Betriebsdatenerfassung sowie Ersatzinvestitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung nebst der erforderlichen EDV.
8.3.2 RevCon
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2016 geht die RevCon von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,1 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft üstra abgeführt wird.
Die RevCon bleibt auch weiterhin die prüfungsausführende Gesellschaft für die üstra. Für 2016 rechnet die RevCon mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 0,7 Mio. € und liegt damit auf Vorjahresniveau.
Auch in 2016 wird konsequent und nachhaltig die Umsetzung und Einhaltung der Regelungen der Geschäftsordnung und dem Revisionshandbuch der üstra fortgeführt. Im Vordergrund steht dabei die Umsetzung der Empfehlungen aus dem zweiten externen Quality Assessment.
8.3.3 Gehry-Tower
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2016 geht die Gehry-Tower von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,05 Mio. € aus.
Der Geschäftsverlauf bleibt aufgrund des mit der üstra bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrages stabil, es werden wie im Vorjahr Umsatzerlöse in Höhe von 0,5 Mio. € geplant. Aufgrund des auslaufenden Büromöbel-Leasingvertrages und der damit verbundenen Übernahme der Anlagen verbessert sich die Ergebnissituation der Gehry-Tower.
Hannover, 24. März 2016
**üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft
Der Vorstand**
gez. André Neiß
gez. Wilhelm Lindenberg
AKTIVA
scroll
| Anhang Verweis | 31.12.2015 EUR |
31.12.2014 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | (1) | 4.087.370,58 | 4.763 |
| Sachanlagen | (2) | 268.355.891,33 | 242.466 |
| Übrige Finanzanlagen | (3) | 12.090.177,71 | 13.652 |
| Anlagenwerte | 284.533.439,62 | 260.881 | |
| Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | (4) | 10.949.781,37 | 9.747 |
| Aktive latente Steuern | (5) | 0,00 | 0 |
| 295.483.220,99 | 270.628 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | (6) | 11.555.524,88 | 10.946 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | (7) | 951.353,62 | 902 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (8) | 8.162.005,12 | 9.925 |
| Ertragsteuerforderungen | 0,00 | 8 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (9) | 51.441.115,15 | 71.274 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (10) | 860.391,10 | 983 |
| 72.970.389,87 | 94.038 | ||
| 368.453.610,86 | 364.666 | ||
| PASSIVA | |||
| Anhang Verweis | 31.12.2015 EUR |
31.12.2014 TEUR |
|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | (11) | 67.490.528,32 | 67.491 |
| Kapitalrücklage | (12) | 187.876.588,45 | 166.724 |
| Ergebnisvortrag | (13) | -103.357.316,23 | -91.950 |
| Sonstige Ergebnisbestandteile | (13) | -108.630.246,79 | -122.086 |
| 43.379.553,75 | 20.179 | ||
| Langfristiges Fremdkapital | |||
| Pensionsrückstellungen | (14) | 203.188.890,00 | 215.236 |
| Übrige Rückstellungen | (15) | 13.134.171,03 | 15.997 |
| Latente Steuerschulden | (5) | 124.611,71 | 107 |
| Finanzverbindlichkeiten | (16) | 5.112.915,00 | 7.669 |
| Sonstige Verpflichtungen | (19) | 39.751.768,54 | 56.110 |
| 261.312.356,28 | 295.119 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | |||
| Übrige Rückstellungen | (15) | 5.896.187,43 | 6.271 |
| Ertragsteuerschulden | 9.507,76 | 76 | |
| Finanzverbindlichkeiten | (16) | 2.556.460,00 | 2.556 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (17) | 31.567.346,24 | 28.058 |
| Sonstige Verpflichtungen | (18) | 23.732.199,40 | 12.407 |
| 63.761.700,83 | 49.368 | ||
| 368.453.610,86 | 364.666 |
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| Anhang Verweis | 31.12.2015 EUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (20) | 176.637.510,82 | 172.385 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (21) | 34.284.535,67 | 33.574 |
| Materialaufwand | 38.895.312,57 | 40.667 | |
| Personalaufwand | (22) | 120.295.681,66 | 117.389 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | (23) | 16.789.221,19 | 15.791 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (24) | 46.975.395,93 | 42.357 |
| Operatives Ergebnis | -12.033.564,86 | -10.245 | |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 1.202.296,14 | 801 | |
| Übriges Beteiligungsergebnis | 35.261,29 | 13 | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 141.120,04 | 667 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 616.104,40 | 471 | |
| Übriges Finanzergebnis | (25) | -439.723,07 | 209 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -11.270.991,79 | -9.235 | |
| Ertragsteuern | (26) | 136.412,01 | 254 |
| Jahresergebnis | (27) | -11.407.403,80 | -9.489 |
| davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens | -11.407.403,80 | -9.489 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| In den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umzugliederndes | |||
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Neubewertungen im Zusammenhang mit | (14) | 13.383.439,00 | -68.415 |
| Pensionsverpflichtungen | |||
| In den Folgeperioden erfolgswirksam umzugliederndes | |||
| sonstiges Ergebnis | |||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte: | |||
| In der laufenden Periode entstandene Gewinne (Verluste) | 71.871,60 | 287 | |
| Sonstiges Ergebnis | 13.455.310,60 | -68.128 | |
| Gesamtergebnis | (27) | 2.047.906,80 | -77.617 |
| davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens | 2.047.906,80 | -77.617 | |
| Ergebnisverwendung des Jahresergebnisses | |||
| Verlustübernahme | 21.152.714,59 | 17.642 | |
| Einstellung(-) in die Kapitalrücklage | -21.152.714,59 | -17.642 | |
| Einstellung(-) in den Ergebnisvortrag | 11.407.403,80 | 9.488 | |
| 0,00 | 0 | ||
| Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | (27) | 0,08 | -2,94 |
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| (in €) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Ergebnisvortrag | Rücklage zur Neubewertung der Pensions- verpflichtungen |
Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Anteilseigner der Mutter- gesellschaft Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2014 | 67.490.528,32 | 149.082.100,96 | -82.461.429,52 | -54.449.084,00 | 491.116,46 | 80.153.232,22 |
| Gesamtergebnis | ||||||
| Jahresergebnis | -9.488.482,91 | -9.488.482,91 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | -68.414.636,00 | 287.046,15 | -68.127.589,85 | |||
| Gesamtergebnis | -9.488.482,91 | -68.414.636,00 | 287.046,15 | -77.616.072,76 | ||
| Transaktionen mit Eigentümern | ||||||
| Verlustübernahme | 17.641.772,90 | 17.641.772,90 | ||||
| Stand 31. Dezember 2014 / 1. Januar 2015 | 67.490.528,32 | 166.723.873,86 | -91.949.912,43 | -122.863.720,00 | 778.162,61 | 20.178.932,36 |
| Gesamtergebnis | ||||||
| Jahresergebnis | -11.407.403,80 | -11.407.403,80 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | 13.383.439,00 | 71.871,60 | 13.455.310,60 | |||
| Gesamtergebnis | -11.407.403,80 | 13.383.439,00 | 71.871,60 | 2.047.906,80 | ||
| Transaktionen mit Eigentümern | ||||||
| Verlustübernahme | 21.152.714,59 | 21.152.714,59 | ||||
| Stand 31. Dezember 2015 | 67.490.528,32 | 187.876.588,45 | -103.357.316,23 | -109.480.281,00 | 850.034,21 | 43.379.553,75 |
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| Verweis Anhang | Tsd. € | Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|---|
| Jahresergebnis | -11.407 | -9.488 | |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | (23) | 16.789 | 15.791 |
| Abnahme(-) / Zunahme der Rückstellungen | (15) | -1.901 | -986 |
| Aktivierte Eigenleistungen(-) | (2) | -21 | -16 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge(-) / Aufwendungen | -1.272 | 1.654 | |
| Saldo der Gewinne(-) und Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 718 | -1.849 | |
| Saldo der erhaltenen Zinserträge (-) und gezahlten Zinsaufwendungen (+) | 449 | 136 | |
| Saldo der Erträge(-) und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen | (25) | -1.202 | -801 |
| Zahlungsmittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit vor Veränderungen des Nettoumlaufvermögens | 2.153 | 4.437 | |
| Zunahme(-) / Abnahme der Vorräte, der Forderungen und sonstiger Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit bzw. dem Finanzmittelfonds zuzuordnen sind | 1.200 | -1.419 | |
| Dummy Anlagevermögen | |||
| Zunahme / Abnahme(-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verpflichtungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 6.002 | 945 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 9.355 | 3.963 | |
| -davon aus erstatteten(-) / gezahlten Ertragsteuern -24 Tsd. € (Vorjahr: -379 Tsd. €) | |||
| Investitionen(-) in das immaterielle Anlagevermögen | (1) | -931 | -1.561 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen | 1.270 | 355 | |
| Investitionen(-) in das Sachanlagevermögen | (2) | -81.935 | -11.863 |
| Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | (18) | 32.389 | 542 |
| Rückzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -130 | ||
| Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen | 3.108 | 25.732 | |
| Investitionen(-) in das Finanzanlagevermögen | (3) | -1.474 | -805 |
| Erhaltene Zinsen | 130 | 299 | |
| Erhaltene Dividenden | 35 | 13 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -47.205 | 12.712 | |
| Ergebnisausgleichszahlungen der Unternehmenseigner | (12) | 21.153 | 17.641 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | -2.557 | -2.556 | |
| Gezahlte Zinsen | -579 | -434 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 18.017 | 14.651 | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -19.833 | 31.326 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 71.274 | 39.948 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 51.441 | 71.274 | |
| Finanzmittelfonds: | |||
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten / | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (9) | 51.441 | 71.274 |
| Finanzmittelfonds | 51.441 | 71.274 |
1. Allgemeine Informationen
2. Rechnungslegungsmethoden
2.1 Konsolidierung
2.1.1 Konsolidierungskreis
2.1.2 Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode)
2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden
2.2.1 Immaterielle Vermögenswerte
2.2.2 Sachanlagen
2.2.3 Leasingverhältnisse
2.2.4 Übrige Finanzanlagen
2.2.5 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
2.2.6 Steuerabgrenzungsposten
2.2.7 Vorräte
2.2.8 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
2.2.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
2.2.10 Pensionsrückstellungen
2.2.11 Übrige Rückstellungen
2.2.12 Übriges Fremdkapital
2.2.13 Gewinnrealisierung
2.2.14 Zuwendungen der öffentlichen Hand
2.2.15 Ergebnisabführung
2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
2.3.1 Neue und überarbeitete Standards
2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards
2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
2.5.1 Schätzungen und Annahmen
3. Finanzrisikomanagement
3.1 Kapitalstruktur
3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente
3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten
3.4 Beizulegender Zeitwert
3.5 Liquiditätsrisiko
3.6 Kreditrisiko
3.6.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen
3.6.2 Unverzinsliche Kredite und Forderungen
3.6.3 Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten
3.7 Zinsrisiken
3.7.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen
3.7.2 Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten
4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz
5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung
6. Segmentberichterstattung
6.1 Geschäftssegmentbildung
6.2 Beschreibung der berichteten Segmente
6.2.1 üstra
6.2.2 Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen
6.2.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen
6.2.4 Sonstige Dienstleistungen
6.3 Segmentinformationen
6.4 Angaben auf Konzernebene
7. Sonstige Angaben
7.1 Arbeitnehmerschaft
7.2 Nahe stehende Personen
7.2.1 Organbezüge
7.2.2 Beziehungen zur Muttergesellschaft
7.2.3 Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen
7.3 Verkehrskonzessionen
7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand
7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB
7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex
7.8 Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Anlage 1 Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2015
Anlage 2 Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2014
1. Allgemeine Informationen
Der Konzernabschluss der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (üstra) zum 31. Dezember 2015 ist in Anwendung von § 315a Abs. 1 HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London, (IASB) aufgestellt worden.
Die üstra ist ein Unternehmen mit Sitz in Hannover / Deutschland, Am Hohen Ufer 6. Die Aktien der üstra sind zum Börsenhandel zugelassen. Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden als „Konzern“ bezeichnet) werden in der Segmentberichterstattung beschrieben (Abschnitt 6 des Konzernanhangs). Informationen über ihr oberstes Mutterunternehmen werden im Abschnitt 7 des Konzernanhangs dargestellt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 24. März 2016 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat zur Prüfung gemäß § 171 Abs. 1 AktG freigegeben.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.
Es besteht keine Absicht zur Aufgabe von Geschäftsbereichen, so dass sich alle Angaben auf fortzuführende Geschäftsbereiche beziehen.
Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode.
2. Rechnungslegungsmethoden
2.1 Konsolidierung
2.1.1 Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der üstra und ihrer Tochtergesellschaften, deren Finanz- und Geschäftspolitik die üstra zur Erzielung eigenen wirtschaftlichen Nutzens bestimmen kann. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
| ― | die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben), |
| ― | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und |
| ― | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Besitzt die üstra keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, wird bei der Beurteilung berücksichtigt, ob die üstra die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat sowie alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:
| ― | eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten |
| ― | Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren |
| ― | Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns |
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, wird erneut geprüft, ob ein Beteiligungsunternehmen beherrscht wird.
Im Ergebnis der Beurteilung durch die Gesellschaft besitzt die üstra keine Verfügungsgewalt über Beteiligungsunternehmen, bei denen keine Mehrheit der Stimmrechte besteht.
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die üstra über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern.
Die erfolgte Klassifizierung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
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| Nr. / Name und Sitz der Konzerngesellschaft Hauptgeschäftstätigkeit | Kapital-/ Stimmrechts- anteil | Anteile gehalten von | Eigenkapital Tsd. € |
Jahresergebnis Tsd. € |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konsolidierte Tochterunternehmen | ||||||
| 1 TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover | 100% | üstra | 2.005 | 3) | 313 | 3) |
| Baumanagement | ||||||
| 2 protec service GmbH, Hannover | 100% | üstra | 337 | 3) | 737 | 2) |
| Sicherheitsdienstleistungen | ||||||
| 3 RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover | 100% | üstra | 100 | 3) | 235 | 2) |
| Revisions und Beratungsdienstleistungen | ||||||
| 4 Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover | 100% | üstra | 921 | 3) | 59 | 3) |
| Grundstücksvermietung | ||||||
| 5 üstra Reisen GmbH, Hannover | 100% | üstra | 1.645 | 3) | 311 | 2) |
| Reiseverkehrsdienstleitungen | ||||||
| Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen | ||||||
| Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | ||||||
| 6 X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover | 50% | üstra | 10.228 | 1) | 1.794 | 1) |
| Vermietung von Werbeflächen | ||||||
| 7 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle - KG, Hannover | 30% | üstra | 19.453 | 1) | 1.017 | 1) |
| Grundstücksgesellschaft | ||||||
| Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen | ||||||
| 8 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. -Gebäudeservice- KG, Hannover | 100% | Nr. 7 | 0 | 4) | 0 | 4) |
| Grundstücksgesellschaft | ||||||
| 9 TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Hannover | 50% | üstra | 336 | 3) | 65 | 3) |
| Reiseverkehrsdienstleitungen | ||||||
| 10 GVH - Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Hannover | 33% | üstra | 138 | 4) | -121 | 4) |
| Reiseverkehrsdienstleitungen |
1) vorläufiger handelsrechtlicher Jahresabschluss 2015
2) vor Ergebnisabführung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
3) gemäß Jahresabschluss 2015 nach HGB
4) gemäß Jahresabschluss 2014 nach HGB
Die protec service GmbH (protec), die RevCon Audit und Consulting GmbH (RevCon), die üstra Reisen GmbH (üstra Reisen) nehmen im Hinblick auf die Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses die Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.
Der Kreis der unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
2.1.2 Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode)
Bei Mutter-Tochter-Beziehungen, die bereits vor dem 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt auf die Rechnungslegung nach den IFRS, Bestand hatten, wurde von dem Wahlrecht des IFRS 1 Gebrauch gemacht, das bisher angewandte Verfahren der Kapitalkonsolidierung (Buchwertmethode) beizubehalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die im Rahmen dieses Verfahrens praktizierte offene Verrechnung aktivischer, als Geschäfts- und Firmenwert klassifizierter Unterschiedsbeträge mit der Kapitalrücklage. Auch im Falle des Abgangs eines erworbenen Unternehmens wird die Verrechnung nicht rückgängig gemacht. Somit bleiben diese Geschäfts- und Firmenwerte bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns oder -verlustes außer Ansatz. Nach dem 1. Januar 2004 erfolgten keine Erwerbsvorgänge von Tochterunternehmen.
Alle maßgeblichen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Leistungsbeziehungen dieser Unternehmen zueinander stammen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung), werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Assoziierte Unternehmen, bei denen der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt, werden unter Anwendung der Equity-Methode bewertet. Die Equity-Bewertung basiert auf den zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgestellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode liegt durchweg vor dem 1. Januar 2004. Wie bei der Kapitalkonsolidierung wurden daher in Ausübung des Wahlrechts nach IFRS 1 die unter Anwendung der Kapitalanteilsmethode ermittelten und als Geschäfts- und Firmenwerte angesehenen aktivischen Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss und dem anteilig auf die üstra entfallenden Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens sowie deren Verrechnung mit der Kapitalrücklage aufrechterhalten. Sie bleiben bei der Ermittlung eines etwaigen Veräußerungsgewinns bzw. -verlustes unberücksichtigt. Weitere im Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS bestehende Unterschiedsbeträge zwischen dem nach den IFRS ermittelten Eigenkapitalanteil der üstra und deren Eigenkapitalanteil nach dem HGB wurden erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag verrechnet. Damit entspricht der Wertansatz der „at equity“ bewerteten Beteiligungen im Konzernabschluss dem anteilig auf die üstra entfallenden Eigenkapital dieser Gesellschaften. Die nicht nach der Equity Methode in den Konzern einbezogenen Beteiligungen werden unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesen und als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft.
2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden
2.2.1 Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Unentgeltlich zugewendete Verkehrskonzessionen werden nicht angesetzt.
Die Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Sämtliche immaterielle Vermögenswerte weisen bestimmbare Nutzungsdauern auf, die zwischen drei und fünf Jahren liegen. Erhaltene Investitionszuschüsse sind von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt.
Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die Abschreibungsdauer sowie die Abschreibungsmethode. Darüber hinaus werden nach IAS 36 die Buchwerte der Vermögenswerte dahingehend überprüft, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf bei diesen Vermögenswerten festzustellen sind. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen nach IAS 36 auf diesen Wert vorgenommen. Dabei gilt als erzielbarer Betrag der Barwert der aus der künftigen Nutzung im Unternehmen erwarteten Mittelzuflüsse oder ein höherer beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.
2.2.2 Sachanlagen
Die Sachanlagen enthalten die im Eigentum der Konzernunternehmen stehenden Vermögenswerte.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Dabei werden die Anschaffungskosten um Skonti und Rabatte gekürzt. Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet.
Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden linear ermittelt. Diesen Abschreibungen liegen bei den einzelnen Posten folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Bauten einschließlich Außenanlagen | 10 bis 50 Jahre |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 10 bis 50 Jahre |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 10 bis 30 Jahre |
| Busse | 12 Jahre |
| Stadtbahnwagen | 30 Jahre |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 10 bis 20 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 25 Jahre |
Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 nach den vorstehend für die immateriellen Vermögenswerte erläuterten Grundsätzen, ggf. unter Berücksichtigung etwaiger zahlungsmittelgenerierender Einheiten, vorgenommen.
2.2.3 Leasingverhältnisse
Leasingverhältnisse werden auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser beurteilt. Sie werden dann als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingbedingungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasing klassifiziert.
Als Anschaffungskosten der im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen gehaltenen Vermögenswerte gilt der Verkehrswert der geleasten Anlagen, wenn nicht der Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses niedriger ist.
Die Abschreibung geleaster Anlagen erfolgt über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses, wenn diese die Nutzungsdauer des Leasinggegenstands unterschreitet.
2.2.4 Übrige Finanzanlagen
Die Ein- und Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum jeweiligen Erfüllungstag. Die üstra legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit der erstmaligen Kategorisierung fest.
Wertpapiere in Form von Schuldscheindarlehen und Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Erkennbaren Ausfallrisiken bei den Wertpapieren und Ausleihungen wird durch aufwandswirksam erfasste Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sie werden angesetzt, soweit der auf der Basis des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelte Barwert des künftig erwarteten Mittelzuflusses unter dem Buchwert des betreffenden Vermögenswerts liegt.
Als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden einerseits Beteiligungswerte und andererseits verpfändete Fondsanteile klassifiziert.
Die nicht marktgängigen Beteiligungswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da ein beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann.
Die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuften verpfändeten Fondsanteile werden nach der erstmaligen Bewertung in den folgenden Perioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden als sonstiges Ergebnis in der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte erfasst. Wenn ein solcher Vermögenswert ausgebucht wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust in die sonstigen betrieblichen Erträge umgegliedert. Wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist, wird der kumulierte Verlust GuV-wirksam in die Finanzaufwendungen umgegliedert und aus der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ausgebucht.
2.2.5 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind mit dem auf den Konzern entfallenden Eigenkapitalanteil bilanziert. Die von diesen Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr erwirtschafteten Ergebnisse werden, soweit anteilig auf den Konzern entfallend, GuV-wirksam (Ergebnis aus assoziierten Unternehmen) dem Beteiligungsbuchwert zugeschrieben. Erhaltene Gewinnausschüttungen vermindern den Beteiligungsbuchwert und fließen nicht in das Konzernergebnis ein. Für Gemeinschaftsunternehmen wird ebenfalls die Equity-Methode angewendet.
2.2.6 Steuerabgrenzungsposten
Bezogen auf Vermögenswerte und Schulden sowie auf etwaige steuerliche Verluste der üstra und ihrer Tochtergesellschaften protec, üstra Reisen und RevCon werden keine latenten Steuern angesetzt, da auf der Grundlage des bestehenden Organschaftsverhältnisses die steuerlichen Ergebnisse dieser Gesellschaften sowie die Steuerbasis der Vermögenswerte und Schulden der nicht zum Konzern der üstra gehörenden Organträgerin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover, zuzurechnen sind und keine Steuerumlagen seitens der Organträgerin erhoben werden.
Daneben resultieren die aktiven latenten Steuern bzw. die latenten Steuerschulden aus temporären Abweichungen zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz im Hinblick auf die Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden konsolidierter Tochterunternehmen außerhalb des vorgenannten Organschaftsverhältnisses. Dieses betrifft die TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (TransTecBau), Hannover. Darüber hinaus existieren bei der Gehry-Tower, steuerliche Verlustvorträge, aus denen in der Zukunft Steuerentlastungseffekte erwartet werden können. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur insoweit aktiviert, als vorliegende Unternehmensplanungsrechnungen eine Nutzung durch verrechnungsfähige zu versteuernde Differenzen oder durch zu erwartende ausreichende steuerliche Gewinne in künftigen Perioden erwarten lassen. Daher wurden für Gehry Tower keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die Bildung und Auflösung der Steuerabgrenzungsposten erfolgt GuV-wirksam.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand des einheitlich angewandten Steuersatzes von 32 % bemessen, der in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangt. Dabei werden die steuerlichen Regelungen und Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Aktive und passive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden saldiert, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und laufende Steueransprüche mit laufenden Steuerverbindlichkeiten aufgerechnet werden können.
2.2.7 Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten, die nach der Durchschnittsmethode ermittelt werden, bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungspreis angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, der Materialeinzel- und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet.
2.2.8 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Die Erfassung finanzieller Vermögenswerte erfolgt im Zeitpunkt, zu dem die üstra Vertragspartei wird; die Ausbuchung zum jeweiligen Erfüllungstag. Die üstra legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit der erstmaligen Kategorisierung fest. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Geldleistungsforderungen einschließlich der unterhaltenen Bankguthaben werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Dabei sind einzeln erkennbare Ausfallrisiken sowie das allgemeine Kreditrisiko durch entsprechende GuV-wirksam erfasste Wertminderungen berücksichtigt, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen oder der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz im Entstehungszeitpunkt.
Forderungen aus Fertigungsaufträgen, die ausschließlich die TransTecBau betreffen, umfassen die bis zum Bilanzstichtag entsprechend dem Leistungsfortschritt realisierten Auftragserlöse, soweit sich das Ergebnis des jeweiligen Auftrags verlässlich schätzen lässt. Dabei wird der Leistungsfortschritt regelmäßig als Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten ermittelt. Ist das Ergebnis eines Auftrags dagegen nicht verlässlich schätzbar, werden Auftragserlöse nur in Höhe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten vereinnahmt, soweit diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einbringlich sind. Auftragskosten werden in der Periode ihrer Entstehung, erwartete Verluste aus einem Fertigungsauftrag sofort als Aufwand erfasst.
Ansprüche auf die Nutzung bestimmter Leistungen, die durch bereits erbrachte Geldleistungen erworben wurden und in der Folgeperiode realisiert werden, sind nach den für immaterielle Vermögenswerte geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls reduziert um Wertminderungsabschläge sowie um Aufwendungen, die auf bereits erhaltene Teilleistungen entfallen, bilanziert.
2.2.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten.
Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
2.2.10 Pensionsrückstellungen
Der Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen einschließlich der Pensionszusagen der Unterstützungseinrichtung, für deren Erfüllung die üstra einzustehen hat, liegt gemäß IAS 19 das Anwartschaftsbarwertverfahren (so genannte Projected Unit Credit-Methode) zugrunde. Der Wertansatz der Verpflichtungen wird um den beizulegenden Zeitwert des von der Unterstützungseinrichtung gehaltenen Planvermögens reduziert.
Neubewertungen (einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste) der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, da auf den Konzern nicht anwendbar) und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen) werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in welcher sie anfallen, in einer Rücklage für Pensionsverpflichtungen im sonstigen Ergebnis (debitorisch oder kreditorisch) erfasst. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in dem Jahr Ihres Entstehens als Teil der Pensionsrückstellung bilanziert und zum Jahresende im sonstigen Ergebnis erfasst, und in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende Zinsaufwand wird grundsätzlich ermittelt durch Multiplikation des Abzinsungssatzes und der Netto-Pensionsschuld oder dem Netto-Pensionsvermögenswert, d.h. der versicherungsmathematischen Verpflichtung abzüglich des Planvermögens, jeweils zum Beginn der Periode. Der Zinsaufwand wird im operativen Ergebnis gezeigt.
Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder dem Zeitpunkt, an dem der Konzern mit der Restrukturierung verbundene Kosten ansetzt, GuV-wirksam erfasst.
Das Planvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
2.2.11 Übrige Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen bestehende ungewisse Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine wirtschaftliche Belastung des Konzerns nach sich ziehen. Ihre Bemessung ergibt sich aus der bestmöglichen Schätzung der Verpflichtung durch den Vorstand. Die Rückstellungen werden diskontiert, sofern deren Barwert aufgrund eines erst in Zukunft zu erwartenden Ressourcenabflusses wesentlich niedriger ist.
2.2.12 Übriges Fremdkapital
Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz im Zeitpunkt, zu dem die üstra Vertragspartei wird, zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Kurzfristig fällige Leistungen an Beschäftigte aufgrund bereits erbrachter Arbeitsleistungen sowie mit solchen Leistungen in Zusammenhang stehende Beiträge und Abgaben sind in Höhe der zu zahlenden Beträge passiviert. Für angesammelte Ansprüche auf zu vergütende Abwesenheiten aufgrund von Resturlaub und geleisteter Mehrarbeit erfolgt die Passivierung in Höhe der erwarteten Kosten.
Bereits erhaltene Vorauszahlungen für nach dem Bilanzstichtag zu erbringende Leistungen werden unter den sonstigen Verpflichtungen abgegrenzt. Hierzu zählt auch ein bereits vereinnahmter Barwertvorteil aus einer so genannten Cross-Border-Lease-Transaktion über insgesamt 85 Stadtbahnwagen, die vermietet und anschließend zurückgemietet wurden. Ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach werden die Cross-Border-Lease-Transaktionen nicht als Leasingverhältnis nach IAS 17 angesehen, da die wesentlichen Risiken und Chancen sowie die mit Bezug auf die Nutzung der Stadtbahnwagen bestehenden Rechte durch die getroffenen Vereinbarungen nicht transferiert worden sind. Aufgrund der gegebenen Verfügungsbeschränkungen des Konzerns erfolgt die ertragswirksame Realisation des Barwertvorteils linear über die Laufzeit der Verträge (insgesamt 21 Jahre; bis 2019).
2.2.13 Gewinnrealisierung
Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung bewertet. Umsatzsteuern und Erlösschmälerungen sind abgesetzt. Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen werden angesetzt, nachdem die Leistung erbracht wurde. Dabei kommt für Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen die Annahme zum Tragen, dass die Beförderungsleistung grundsätzlich in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrausweise durch die Kunden steht. Vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen, die zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen nach dem Bilanzstichtag berechtigen, werden passivisch abgegrenzt. Für Bestellerentgelte und sonstige Abgeltungs- und Ausgleichszahlungen, die das tarifliche Beförderungsentgelt ergänzen, gelten die Realisationsgrundsätze entsprechend. Bei Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen kommt die Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad, die sogenannte Percentage-of-Completion-Methode zur Anwendung, welche die TransTecBau betrifft. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrads erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Auftragskosten als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Auftragskosten.
Miet- und Zinserträge werden periodengerecht abgegrenzt. Mieteinnahmen aus Operating-Leasing werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses GuV-wirksam erfasst. Die Abgrenzung der Zinserträge erfolgt auf der Grundlage der ausstehenden Darlehenssumme und des vereinbarten Zinssatzes.
Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
2.2.14 Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt und werden mittels des reduzierten Abschreibungsbetrags über die Lebensdauer des Vermögenswerts im Gewinn oder Verlust erfasst.
2.2.15 Ergebnisabführung
Ansprüche auf Verlustausgleich sowie Verpflichtungen zur Gewinnabführung, basierend auf dem mit der VVG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, werden als Einlagen der bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft behandelt und fließen nicht in das Jahresergebnis des Konzerns ein; Einlagen werden in die Kapitalrücklagen eingestellt. Die Ergebnisausgleichsansprüche bzw. -verpflichtungen werden erfasst, wenn der auszugleichende Verlust bzw. der abzuführende Gewinn durch den vorliegenden handelsrechtlichen Jahresabschluss der üstra bestimmt ist.
2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
Die für die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 angewandten Rechnungslegungsmethoden wurden unverändert übernommen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildeten die zum 1. Januar 2015 erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen.
2.3.1 Neue und überarbeitete Standards
Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 sind die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen verbindlich anzuwenden:
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| IFRS/IFRIC | Bezeichnung |
|---|---|
| IFRIC 21 - Abgaben | Abgaben an Behörden |
| Verbesserungen zu IFRS (2011-2013) | IFRS 13 – Bemessung des beizulegenden Zeitwertes Klarstellung zum Anwendungsbereich der Bewertung auf Portfoliobasis gemäß IFRS 13.48 ff. IAS 40 - Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien: Klarstellung zur Anwendung von IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung von Immobilien als Finanzinvestitionen oder als vom Eigentümer selbst genutzte Vermögenswerte. |
Nicht alle diese Standards und Änderungen wirken sich auf den Konzernabschluss aus. Hat ein Standard oder eine Änderung Auswirkungen auf den Konzernabschluss, so wird dies nebst Beschreibung der Auswirkung nachfolgend erläutert.
2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards
Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Empfehlungen zur vorzeitigen Anwendung neuer Standards, von Änderungen bestehender Standards und Interpretationen werden nicht umgesetzt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten.
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| IFRS/IFRIC | Bezeichnung | Verbindlicher Erstanwendungszeitpunkt für Geschäftsjahre |
|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | ab dem 1. Januar 2018 * |
| IFRS 15 | Umsatzerlöse aus Verträge mit Kunden | ab dem 1. Januar 2018 * |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | ab dem 1. Januar 2019 * |
| Änderungen zu IFRS 10 und IAS 28 | Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen | ab dem 1. Januar 2016 * |
| Änderung zu IAS 16 und IAS 38 | Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden | ab dem 1. Januar 2016 |
| Änderung zu IFRS 11 | Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit | ab dem 1. Januar 2016 |
| Änderung an IAS 12 | Erfassung latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste | ab dem 1. Januar 2017 * |
| Änderung zu IAS 19 | Beiträge von Arbeitnehmern | ab dem 1. Februar 2015 |
| Verbesserungen zu IFRS (2010-2012) | Verbesserungen zu IFRS (2010-2012) | ab dem 1. Februar 2015 |
| Verbesserungen zu IFRS (2012-2014) | Verbesserungen zu IFRS (2012-2014) | ab dem 1. Januar 2016 |
| Änderungen zu IAS 1 | Änderungen Disclosure Initiative | Ab dem 1. Januar 2016 |
| Änderungen zu IAS 7 | Änderungen Disclosure Initiative | Ab dem 1. Januar 2016* |
* EU-Endorsement (Anerkennung für Rechtsverbindlichkeit) bisher noch nicht erfolgt.
Die Neufassungen und Änderungen bestehender Standards sowie die neu eingeführten Interpretationen haben nach gegenwärtigen Erkenntnissen auf den Eigenkapital- und Ergebnisausweis im Konzernabschluss der üstra keine besonderen Auswirkungen.
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden
Im Geschäftsjahr 2015 führte der Konzern eine vorläufige Beurteilung von IFRS 15 durch, die sich im Zuge der weiteren detaillierteren Analyse möglicherweise ändern kann. Des Weiteren berücksichtigt der Konzern die vom IASB im Juli 2015 in einem Exposure Draft veröffentlichten Klarstellungen und wird die weiteren Entwicklungen überwachen.
Der Konzern erbringt im Wesentlichen Verkehrs- und Transportleistungen sowie Beratungs- und Ingenieurleistungen. Der Konzern ist vorläufig zu der Einschätzung gelangt, dass die Dienstleistungen über einen Zeitraum erbracht werden, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen gleichzeitig verbraucht. Daher rechnet der Konzern nicht mit wesentlichen Auswirkungen aus der Einführung des IFRS 15.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Überschlägig wird die Anwendung des neuen Standards zu einer Bilanzverlängerung führen. Der exakte Umfang der Auswirkungen muss jedoch noch ermittelt werden. Der derzeitige Umfang der nicht bilanzierten operativen Leasingverhältnisse ergibt sich aus Note 24.
2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.
Die der jeweiligen Schätzung zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen sind bei den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz erläutert. Die Annahmen und Schätzungen basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis GuV-wirksam berücksichtigt.
Die Entwicklungen an den Finanzmärkten haben in zweierlei Hinsicht Auswirkungen auf IFRS Konzernabschlüsse. Zum einen ist dies die anhaltende Niedrigzinspolitik der Zentralbanken. Soweit Bewertungen im IFRS Abschluss auf einem Abzinsungsmodell (DCF-Modell) mit aktuellen Marktzinssätzen beruhen, erhöhen sich die hierbei ermittelten Barwerte. Dies wirkt sich im Rahmen eines etwaigen Wertminderungstest positiv aus, da zusätzlicher Bewertungsspielraum entsteht. Auf der Passivseite jedoch, führt dies zu einer Erhöhung der Wertansätze für Schulden. Davon sind insbesonders die Pensionsverpflichtungen betroffen. Die aktuelle Niedrigzinsphase hat zum einen Auswirkungen auf den verwendeten Zinssatz für die Berechnung der Pensionsrückstellung. Zum anderen wirkt sich die aktuelle Niedrigzinsphase indirekt auch auf andere Bewertungsparameter wie Inflation und Gehaltssteigerungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen in Abschnitt 2.5.1 sowie den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4. Für die Auswirkungen auf die Zeitwerte verzinslicher finanzieller Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Erläuterungen zum beizulegenden Zeitwert in Abschnitt 3.4. und der Sensitivitätsanalyse in 3.7.2.
Zum anderen weisen die Kapitalmärkte als Ergebnis weltwirtschaftlicher Entwicklungen eine hohe Volatilität bei den Aktienkursen auf. Dies führt bei kursbezogenen Bewertung in einem IFRS Konzernabschluss (etwa Available-for-sale Finanzwerte) zu direkten Bewertungsschwankungen, die je nach Bewertungskategorie in der GuV oder über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital zu erfassen sind. Bei der üstra wirken sich diese Entwicklungen auf den Kapitalmärkten vorrangig auf die Höhe zukünftiger Erträge aus verzinslichen Krediten und Forderungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zum Liquiditätsrisiko in Abschnitt 3.5 und 3.7.1.
In den nachfolgend dargestellten Bereichen wurden besonders ermessensbehaftete Annahmen über die Festlegung wesentlicher Parameter getroffen, die einen erheblichen Einfluss auf die durch den Konzernabschluss vermittelte Vermögens- und Ertragslage der üstra haben.
2.5.1 Schätzungen und Annahmen
Fahrzeuge für den Personennahverkehr
Die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Fahrzeuge für den Personenverkehr (100.648 Tsd. €; Vorjahr: 58.479 Tsd. €) hängt in hohem Maße vom technologischen Wandel sowie der Entwicklung wesentlicher Betriebskostenkomponenten (insbesondere Energiepreise) ab. Der Vorstand geht nach Beobachtung der Marktentwicklung für das Berichtsjahr davon aus, dass die für Stadtbahnwagen und Busse getroffenen Annahmen in Hinblick auf die Nutzungsdauern von in der Regel 30 Jahren (Stadtbahnwagen) bzw. 12 Jahren (Busse) weiterhin aufrechterhalten werden können.
Rückstellungen für Pensionen
Der Diskontierungssatz für die Pensionsverpflichtungen (203.189 Tsd. €; Vorjahr: 215.236 Tsd. €) im Rahmen der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2015 wurde in Höhe von 2,35 % (Vorjahr: 2,15 %) ermittelt. Je nach angewandter Ermittlungsmethodik und der damit verbundenen Gewichtung der einbezogenen Anleihen ergeben sich zum 31. Dezember 2015 teils voneinander abweichende Zinssätze. Entsprechend den vertretenen methodischen Ansätzen ergibt sich für den Bestand der Anspruchsberechtigten hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes ein Schätzintervall von etwa 1,8 % bis 2,6 % (Vorjahr: 1,5 % bis 2,4 %).
Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen werden in den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4 dargestellt.
Rückstellung für Nachbesicherungspflicht
Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen abgeschlossen. Bereits eingetreten ist das Risiko der Verschlechterung der Bonität der an der Transaktion beteiligten Deutsche Bank AG, woraus sich vertraglich eine Nachbesicherungspflicht ergibt. Die Kosten für eine Nachbesicherung sind von der üstra zu tragen. Für das Risiko der Nachbesicherung wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung in Höhe von 2.471 Tsd. € (Vorjahr: 2.817 Tsd. €) gebildet.
3. Finanzrisikomanagement
3.1 Kapitalstruktur
Der Konzern weist die folgende Kapitalstruktur auf:
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| 31.12.2015 | Vorjahr | zum 1.1.2014 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tsd. € | % | Tsd. € | % | Tsd. € | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | 43.380 | 11,8 | 20.179 | 5,5 | 80.153 | 22,1 |
| Langfristiges Fremdkapital | 261.312 | 70,9 | 295.119 | 81,0 | 233.042 | 64,3 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 63.762 | 17,3 | 49.369 | 13,5 | 49.295 | 13,6 |
| 368.454 | 100,0 | 364.667 | 100,0 | 362.490 | 100,0 |
Im Hinblick auf das Eigenkapital verfolgt der Konzern, basierend auf dem mit der Muttergesellschaft bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eine Strategie der nominellen Kapitalerhaltung auf Ebene der Einzelgesellschaft, gemessen am gezeichneten Kapital (67.491 Tsd. €) sowie der sich nach deutschem Handelsrecht ergebenden Kapitalrücklage (66.743 Tsd. €) der üstra. Eigenkapitalveränderungen im Konzernabschluss ergeben sich folglich insoweit, als die zum Ausgleich des handelsrechtlichen Ergebnisses von der üstra geleisteten Einlagen der Muttergesellschaft bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft von dem sich nach den IFRS ergebenden Ergebnis abweichen und Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen während der Konzernzugehörigkeit Ergebnisse thesaurieren. Weitere Eigenkapitaländerungen ergeben sich durch die Anpassung der Pensionsrückstellungen aufgrund von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten sowie aus der Anpassung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.
Die Fremdkapitalaufnahme des Konzerns orientiert sich vor allem am zyklischen Investitionsbedarf im operativen Geschäft, der nur zum Teil durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert wird. In einer Phase größerer Investitionsvorhaben kommt es deshalb regelmäßig zu einem Anstieg, in den Amortisationsperioden zu einer Absenkung des Verschuldungsgrads.
Weitere Strategien eines Austarierens in Bezug auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital im Sinne einer an kapitalmarkttheoretischen Erwägungen ausgerichteten Unternehmensführung werden gegenwärtig nicht verfolgt. Kapitalstrukturrisiken, die zu einer Gefährdung der Fortführung des Konzerns führen könnten, bestehen aufgrund des Ergebnisausgleichsmechanismus nicht.
Wir verweisen auch auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts.
3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente
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| Übrige Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten | Übrige Finanzanlagen zum beizulegenden Zeitwert | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kredite und Forderungen | 1.078 | 1.236 | 0 | 0 | 8.162 | 9.925 |
| (davon verzinsliche Kredite und Forderungen) | (1.078) | (1.236) | ||||
| (davon unverzinsliche Kredite und Forderungen) | (8.162) | (9.925) | ||||
| (in den Zahlungsmitteln enthaltener Kassenbestand) | ||||||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 86 | 86 | 10.926 | 12.330 | 0 | 0 |
| (davon nicht marktgängige Beteiligungenswerte) | (86) | (86) | ||||
| (davon marktgängige Kapitalanlagen) | (10.926) | (12.330) | ||||
| 1.164 | 1.322 | 10.926 | 12.330 | 8.162 | 9.925 |
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| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kredite und Forderungen | 51.441 | 71.274 | 829 | 948 | 61.510 | 83.383 |
| (davon verzinsliche Kredite und Forderungen) | (41.195) | (63.219) | (0) | (0) | (42.273) | (64.455) |
| (davon unverzinsliche Kredite und Forderungen) | (10.246) | (8.055) | (829) | (948) | (19.237) | (18.928) |
| (in den Zahlungsmitteln enthaltener Kassenbestand) | (579) | (587) | (579) | (587) | ||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 11.012 | 12.416 |
| (davon nicht marktgängige Beteiligungenswerte) | (86) | (86) | ||||
| (davon marktgängige Kapitalanlagen) | (10.926) | (12.330) | ||||
| 51.441 | 71.274 | 829 | 948 | 72.522 | 95.799 |
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| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 5.113 | 7.669 | 2.556 | 2.556 | 31.567 | 28.058 |
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| Kurzfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen | Summe | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 8.628 | 7.126 | 47.864 | 45.409 |
Über bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sowie über erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügt der Konzern nicht. Es existieren ebenfalls keine Kredite und Forderungen, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte eingestuft worden sind. Sicherungsverhältnisse bestehen nicht.
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte beziehen sich zum einen auf nicht marktgängige Beteiligungswerte, für die kein geregelter Markt vorliegt und deren Veräußerung derzeit nicht geplant ist. Hierunter fallen definitionsgemäß alle Beteiligungen von üstra, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind. Zum anderen hält die üstra Kapitalanlagen, insbesondere in verpfändeten Fondsanteilen (zum Zwecke der Sicherung von Altersteilzeit und Wertkonten), deren beizulegender Zeitwert durch die auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreise bestimmt wird.
Innerhalb der finanziellen Vermögenswerte werden die Kredite und Forderungen sowie die nicht marktgängigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten und die marktgängigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.
In der Bilanz werden in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten darüber hinaus Forderungen gegen Arbeitnehmer in Höhe von 31 Tsd. € (Vorjahr: 28 Tsd. €) ausgewiesen. In den kurzfristigen sonstigen Verpflichtungen werden darüber hinaus insbesondere erhaltene Zuschüsse für zukünftige Investitionen (9.597 Tsd. €; Vorjahr: 0 Tsd. €), arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten (8.071 Tsd. €; Vorjahr: 6.682 Tsd. €) sowie erhaltene Anzahlungen (2.577 Tsd. €; Vorjahr: 2.294 Tsd. €) ausgewiesen.
3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten
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| Zinserträge | Zinsaufwendungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kredite und Forderungen | 141 | 809 | 0 | 0 |
| Andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 616 | 613 |
| Gesamt | 141 | 809 | 616 | 613 |
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| Wertminderung(-)/-aufholung | Ergebnisbeitrag gesamt | |||
|---|---|---|---|---|
| 2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kredite und Forderungen | -146 | -10 | -5 | 799 |
| Andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | -616 | -613 |
| Gesamt | -146 | -10 | -621 | 186 |
Die in vorstehender Tabelle als Wertminderungsaufwand erfassten Ergebnisbeiträge beziehen sich auf neu gebildete Wertberichtigungen für identifizierte Forderungsausfallrisiken sowie Aufwendungen aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen wurden in der vorstehenden Tabelle saldiert. Nettogewinne und Nettoverluste, in die Buchgewinne und -verluste aus dem Abgang der Vermögenswerte einfließen, sind im Geschäftsjahr in Höhe von 280 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) angefallen.
Darüber hinaus wurden im sonstigen Ergebnis die Wertänderungen der von der üstra gehaltenen Kapitalanlagen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2015 belief sich der Ergebnisbeitrag auf 72 Tsd. € (Vorjahr: 287 Tsd. €).
3.4 Beizulegender Zeitwert
In der folgenden Tabelle sind die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente je betrachteter Klasse zusammengefasst:
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| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 19.237 | 18.928 | ||
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 42.273 | 64.455 | 42.356 | 64.643 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 951 | 902 | ||
| Nicht marktgängige Beteiligungenswerte | 86 | 86 | ||
| Marktgängige Kapitalanlagen | 10.926 | 12.330 | 10.926 | 12.330 |
| 73.473 | 96.701 | |||
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 40.195 | 38.001 | ||
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 7.669 | 10.225 | 8.313 | 11.338 |
| 47.864 | 48.226 |
Bei den unverzinslichen Krediten und Forderungen, den Forderungen aus Auftragsfertigung und den unverzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten kommt der beizulegende Wert dem Buchwert aufgrund der vornehmlich kurzen Laufzeiten sehr nahe, so dass eine gesonderte Ermittlung der beizulegenden Werte unterbleibt. Der Buchwert stellt eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Werts dar.
Innerhalb der verzinslichen Kredite und Forderungen wird bei den kurzfristigen, innerhalb eines Jahres fälligen Geldanlagen angenommen, dass deren Buchwerte die Zeitwerte angemessen abbilden. Die Zeitwerte längerfristiger Ausleihungen, die die Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle - KG (HRG Passerelle) betreffen, wurden im Berichtsjahr auf der Basis der vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungsleistungen sowie die Duration dieser Zahlungen und die Kreditwürdigkeit reflektierender Zinssätze von 3,1 % (Vorjahr: 3,1 %) bestimmt.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
| ― | Stufe 1 – In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise |
| ― | Stufe 2 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist |
| ― | Stufe 3 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist |
Der beizulegende Wert der nicht marktgängigen Beteiligungswerte innerhalb der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte ist in Anbetracht der fehlenden Marktgängigkeit der Beteiligungswerte nicht verlässlich ermittelbar.
Der beizulegende Zeitwert der marktgängigen Kapitalanlagen wurde auf der Grundlage von Börsenpreisen gemäß Stufe 1 ermittelt.
Bei den ausschließlich Bankdarlehen umfassenden verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten, welche das KfW-Darlehen der üstra betreffen, werden die Zeitwerte auf der Grundlage einer Zahlungsstromanalyse der enthaltenen Einzelposten ermittelt. Dabei werden die Zahlungen unter Anwendung laufzeitadäquater Zinssätze diskontiert. Die angewandten Zinssätze reflektieren die Fremdkapitalkosten von Unternehmen erstklassiger Bonität und betragen 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %).
3.5 Liquiditätsrisiko
Die folgende Tabelle zeigt die aus den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns im Zeitablauf resultierenden Auszahlungsströme nach Maßgabe der zugrunde liegenden vertraglichen Fälligkeitsvereinbarungen.
Der angegebene Zinssatz reflektiert den gewichteten durchschnittlichen Effektivzins.
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| Zins | weniger als 1 Monat | 1-3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | % | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 40.195 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 5,1 | 0 | 0 | 1.278 | 191 | 1.278 | 159 | 5.113 | 319 |
| Gesamt | 40.195 | 0 | 1.278 | 191 | 1.278 | 159 | 5.113 | 319 |
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| über 5 Jahre | kumulierte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
netto Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 40.195 | 0 | 40.195 |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 8.338 | 669 | 7.669 |
| Gesamt | 0 | 0 | 48.533 |
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| Zins | weniger als 1 Monat | 1-3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahr | % | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 35.184 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 5,1 | 0 | 0 | 1.278 | 255 | 1.278 | 223 | 7.669 | 670 |
| Gesamt | 35.184 | 0 | 1.278 | 255 | 1.278 | 223 | 7.669 | 670 |
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| über 5 Jahre | kumulierte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahr | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
netto Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 35.184 | 0 | 35.184 |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 11.373 | 1.148 | 10.225 |
| Gesamt | 0 | 0 | 46.557 |
Den Liquiditätsabflüssen aus der Bedienung vorstehender Verbindlichkeiten stehen Finanzmittelbestände und erwartete, auf den vertraglich vereinbarten Fälligkeiten basierende Mittelzuflüsse aus den vorhandenen finanziellen Vermögenswerten gegenüber, die in der nachstehenden Übersicht zusammengefasst sind.
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| Zins | weniger als 1 Monat | 1-3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | % | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 19.237 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0,2 | 41.196 | 0 | 2 | 0 | 315 | 39 | 760 | 45 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 0 | 596 | 0 | 0 | 0 | 355 | 0 | |
| Gesamt | 60.433 | 0 | 598 | 0 | 315 | 39 | 1.115 | 45 |
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| über 5 Jahre | kumulierte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
netto Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 0 | 0 | 19.237 | 0 | 19.237 |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0 | 0 | 42.357 | 84 | 42.273 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 0 | 951 | 0 | 951 |
| Gesamt | 0 | 0 | 62.545 |
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| Zins | weniger als 1 Monat | 1-3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahr | % | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 18.928 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0,2 | 63.220 | 0 | 2 | 0 | 136 | 56 | 755 | 136 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 0 | 360 | 0 | 0 | 0 | 542 | 0 | |
| Gesamt | 82.148 | 0 | 362 | 0 | 136 | 56 | 1.297 | 136 |
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| über 5 Jahre | kumulierte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahr | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
netto Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 0 | 0 | 18.928 | 0 | 18.928 |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 342 | 5 | 64.652 | 197 | 64.455 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 0 | 902 | 0 | 902 |
| Gesamt | 342 | 5 | 84.482 |
Kreditlinien bestehen in Höhe von 10,0 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €), waren jedoch zum Stichtag nicht in Anspruch genommen worden.
Das Liquiditätsmanagement ist so angelegt, dass der in den kurzfristigen Laufzeitbandbreiten mobilisierbare Liquiditätszufluss erheblich über den zu erwartenden Liquiditätsabflüssen aus der Begleichung der Verbindlichkeiten liegt. Der kurzfristige Liquiditätsüberhang basiert vornehmlich auf konzeptionell kurzfristigen Geldanlagen in Form von Termin- und Tagesgeldern, während Darlehensaufnahmen auf der Grundlage von Festzinsvereinbarungen und langen Laufzeiten getroffen werden, um die zugrunde liegenden Investitionen auf eine gesicherte Finanzierungs- und Kalkulationsbasis zu stellen.
Aufgrund der Divergenz in den Zinsbindungsfristen ist der Konzern einem Zinsstrukturrisiko ausgesetzt, da die Prolongationen der kurzfristigen Anlagen auf der Basis aktueller Marktzinsverhältnisse vorgenommen werden. Deshalb können bei konstanten Zahlungsmittelabflüssen aus der Bedienung der Verbindlichkeiten die künftigen Zahlungsströme aus den Mittelanlagen schwanken. Eine signifikante Absenkung des Marktzinsniveaus hätte jedoch keine erhebliche Auswirkung auf die Liquiditätssituation des Konzerns.
3.6 Kreditrisiko
3.6.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen
Die verzinslichen Kredite und Forderungen entfallen ganz oder überwiegend auf Geldanlagen bei inländischen Kreditinstituten und betreffen im Wesentlichen die üstra. Dabei werden die einzelnen Anlagen gestreut. Der Buchwert der Klasse von insgesamt 42.273 Tsd. € (Vorjahr: 64.455 Tsd. €) spiegelt das maximale Kreditausfallrisiko wider. In geringem Umfang im Bestand enthaltene Ausleihungen an Mitarbeiter von 14 Tsd. € (Vorjahr: 20 Tsd. €) sind in der Regel grundpfandrechtlich gesichert.
Darüber hinaus sind in dieser Klasse Ausleihungen von 1.058 Tsd. € (Vorjahr: 1.208 Tsd. €) an das Beteiligungsunternehmen HRG Passerelle enthalten.
Hinweise auf Wertbeeinträchtigungen bestehen nicht.
Überfällige, aber dennoch nicht wertgeminderte verzinsliche Kredite und Forderungen bestehen nicht.
3.6.2 Unverzinsliche Kredite und Forderungen
Da Entgelte für die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in wesentlichem Umfang im Voraus vereinnahmt werden, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Adressenausfallrisiken insgesamt als von eher untergeordneter Bedeutung anzusehen. Größere Einzelforderungen richten sich in der Regel gegen Personen, die der öffentlichen Hand nahe stehen und von zweifelsfreier Bonität sind. Das Forderungsmanagement bei den übrigen breit gestreuten Debitoren mit privatwirtschaftlichem Hintergrund – die größte Einzelforderung beläuft sich auf 1.333 Tsd. € (Vorjahr: 1.644 Tsd. €) – besteht im Wesentlichen in der Festlegung von Kreditlinien und einem konsequenten Mahnwesen. Besondere Sicherungsinstrumente werden daher nicht verwandt. In den unverzinslichen Krediten und Forderungen von 19.237 Tsd. € (Vorjahr: 18.928 Tsd. €) werden Guthaben bei erstklassigen Banken von 10.246 Tsd. € (Vorjahr: 8.054 Tsd. €) ausgewiesen, bei denen das Ausfallrisiko als sehr gering anzusehen ist. Daher spiegelt der Wert von 8.991 Tsd. € (Vorjahr: 10.874 Tsd. €) das maximale Forderungsausfallrisiko auf unverzinsliche Kredite und Forderungen wider.
Die allgemein eingeräumten Zahlungsziele sind abhängig von der Art der fakturierten Leistung. Fakturierungen von Leistungen des Verkehrs- und Transportsegments im Rahmen des Fahrkartenverkaufs sowie von sonstigen Dienstleistungen sind im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen versehen. Bei Werkstattleistungen, Beratungs- und Ingenieurleistungen sowie bei Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand bzw. der öffentlichen Hand nahe stehenden Personen bestehen dagegen unterschiedliche, teilweise von Nebenbedingungen abhängige Fälligkeitsabreden.
Die zum Bilanzstichtag überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen weisen die folgende Altersstruktur auf:
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| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Bis 90 Tage | 1.165 | 2.022 |
| 90 bis 180 Tage | 63 | 778 |
| Mehr als 180 Tage | 385 | 590 |
| 1.613 | 3.390 |
Auf die vorstehend dargestellten Forderungen, die im Wesentlichen die üstra betreffen, wurden zu den Bilanzstichtagen keine Wertberichtigungen gebildet, da keine wesentlichen negativen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Schuldner festgestellt wurden und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird.
Wertgeminderte Forderungen werden in Form einer Kombination von standardisierten und individuellen Analysetechniken identifiziert. Dabei gelten grundsätzlich Forderungen als vollständig wertgemindert, wenn sie ohne entsprechende Fälligkeitsabrede nach einem Jahr nicht beglichen worden sind. Sofern sich in Zusammenhang mit eingeleiteten Inkassobemühungen die Bonität eines Schuldners als zweifelhaft herausstellt oder der Konzern Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners erlangt, wird nach individuellen Erfordernissen auch zu einem früheren Zeitpunkt über Einzelwertberichtigungen Vorsorge getroffen. Risiken in den darüber hinaus gehenden Forderungsbestand wird durch die Bildung einer portfoliobasierten Wertberichtigung Rechnung getragen.
Insgesamt haben sich die Wertberichtigungskonten der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wie folgt entwickelt:
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| 2015 | Vorjahr | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelbewertung Tsd. € |
Portfolio- basierte Bewertung Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
Einzelbewertung Tsd. € |
Portfolio- basierte Bewertung Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zu Beginn des Jahres | 325 | 104 | 429 | 375 | 91 | 466 |
| Wertminderungsaufwand | 48 | 0 | 48 | 0 | 13 | 13 |
| Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wertaufholungen | -6 | 17 | 11 | -50 | 0 | -50 |
| Stand zum Ende des Jahres | 367 | 121 | 488 | 325 | 104 | 429 |
3.6.3 Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten
Die üstra hat eine Bürgschaft zugunsten von Gläubigern einer nicht konsolidierten Beteiligungsgesellschaft abgegeben, welche die HRG Passerelle (120 Tsd. €) betreffen. Die maximale Ausfallrisikoposition entspricht dem Bürgschaftsvolumen zum Bilanzstichtag von 120 Tsd. € (Vorjahr: 120 Tsd. €). Trotz der angespannten Geschäftsentwicklung und Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft wird zurzeit nicht von einer Inanspruchnahme ausgegangen, so dass von einer Risikovorsorge durch Bildung einer Rückstellung abgesehen wurde.
3.7 Zinsrisiken
Der Konzern ist insbesondere den im Folgenden erläuterten Zinsrisiken ausgesetzt. Marktrisiken beinhaltende Posten lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Wechselkursrisiken bestehen aufgrund der Inlandsbezogenheit des Geschäfts nicht. Finanzderivate, deren risikobegrenzende oder -verstärkende Wirkungen zu berücksichtigen wären, werden nicht eingesetzt.
Die nachfolgenden Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der zum 31. Dezember 2015 bestehenden Verhältnisse und unter der Prämisse konstant bleibender weiterer Faktoren erstellt.
3.7.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen
Die kurzfristigen Geldanlagen unterliegen einem Zinsrisiko, das sich primär auf die zukünftig generierten Zinszahlungen bezieht, während der Einfluss des Risikos auf den Zeitwert der Anlage zu vernachlässigen ist. Würde sich bei dem gegebenen kurz- und mittelfristigen Anlagevolumen (42.273 Tsd. €; Vorjahr: 64.455 Tsd. €) das Zinsniveau um 100 Basispunkte verändern, ergäbe sich eine gleichgerichtete Auswirkung für das Jahresergebnis sowie auch für das Eigenkapital von insgesamt 423 Tsd. € (Vorjahr: 645 Tsd. €). Die in geringerem Umfang darüber hinaus in der Klasse enthaltenen längerfristigen Ausleihungen (HRG Passerelle) mit einem Buchwert von insgesamt 1.058 Tsd. € (Vorjahr: 1.208 Tsd. €) sind dagegen einem Zeitwertrisiko ausgesetzt, das im Falle eines Zinsanstiegs um 100 Basispunkte zu einem Wertverlust von 23 Tsd. € (Vorjahr: 61 Tsd. €) und im Falle eines Zinsrückgangs in gleicher Höhe zu einem Wertanstieg von 24 Tsd. € (Vorjahr: 65 Tsd. €) führen würde. Das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Konzerns werden durch derartige Zeitwertänderungen jedoch nicht beeinflusst, weil die Ausleihungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
3.7.2 Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten
Der Zeitwert der Bankdarlehen schwankt durch eine Änderung des Marktzinsniveaus.
Stiegen bei den Bankdarlehen die relevanten Marktzinssätze um 100 Basispunkte an, wäre bei dem zum Abschlussstichtag gegebenen Verschuldungsstand eine Reduktion des Zeitwerts der Bankdarlehen um etwa 140 Tsd. € (Vorjahr: 243 Tsd. €) verbunden, wohingegen der Zeitwert bei einer Reduktion der Zinsen um 100 Basispunkte um etwa 144 Tsd. € (Vorjahr: 253 Tsd. €) zunähme.
Da die Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ergäben sich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital des Konzerns.
4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz
(1) Immaterielle Vermögenswerte
Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und deren Entwicklung ist in separaten Anlagenspiegeln für die Geschäftsjahre 2015 und 2014 dargestellt. Inhaltlich handelt es sich bei dem Posten im Wesentlichen um erworbene Software mit bestimmbarer Nutzungsdauer. Die Abschreibungen des Geschäftsjahrs von 1.274 Tsd. € (Vorjahr: 1.160 Tsd. €) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen.
(2) Sachanlagen
Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung der Sachanlagen wird gleichfalls auf die separaten Anlagenspiegel verwiesen.
Pfandrechte oder sonstige Sicherungsinstrumente zugunsten Dritter bestehen nicht.
Verfügungsbeschränkungen gelten für die im Rahmen der Cross-Border-Lease-Transaktionen gehaltenen 85 Stadtbahnwagen.
Aus Investitionsmaßnahmen, die für die Folgejahre geplant sind, entstehen dem Konzern Belastungen in Höhe des nicht durch Investitionszuwendungen gedeckten Eigenanteils, der sich planungsgemäß auf 29.404 Tsd. € (Vorjahr: 71.618 Tsd. €) belaufen wird. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 32.550 Tsd. €, die in 2016 bis 2019 fällig werden.
(3) Übrige Finanzanlagen
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| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Marktgängige Kapitalanlagen | 10.926 | 12.330 |
| Ausleihungen | 1.078 | 1.236 |
| Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen | 86 | 86 |
| 12.090 | 13.652 |
Die marktgängigen Kapitalanlagen umfassen insbesondere Fondsanteile und bestehen in Höhe von 3.533 Tsd. € (Vorjahr: 6.484 Tsd. €) zur Absicherung der Erfüllungsrückstände und Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeitverträgen. Weitere Kapitalanlagen in Höhe von 7.392 Tsd. € (Vorjahr: 5.846 Tsd. €) bestehen im Rahmen eines Wertkontenmodells für Arbeitnehmer. Sämtliche den Arbeitnehmern zuzurechnende Kapitalanlagen sind durch die üstra insolvenzgesichert.
Die Ausleihungen bestehen wie im Vorjahr aus Darlehen an das Beteiligungsunternehmen HRG Passerelle sowie an Belegschaftsmitglieder.
Die Anteile an nicht nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften sind nicht börsennotiert.
(4) Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Der Ausweis der unter der Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen von 10.950 Tsd. € (Vorjahr: 9.747 Tsd. €) betrifft Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Die üstra besitzt einen Anteil von 50 % an dem Gemeinschaftsunternehmen X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover (im Folgenden: X-City Marketing). Die X-City Marketing betreibt im Wesentlichen eigenständig Verkehrsmittelwerbung auf Bussen und Bahnen, Plakatwerbung, Großbildprojektionen, neue Medien und Fahrgastfernsehen. Der Anteil des Konzerns an der X-City Marketing wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die X-City Marketing ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der X-City Marketing:
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| 31.12.2015 Tsd. € |
31.12.2014 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 8.794 | 6.897 |
| Langfristige Vermögenswerte | 3.158 | 3.126 |
| Kurzfristige Schulden | 1.724 | 1.590 |
| Eigenkapital | 10.228 | 8.433 |
| Anteil der Beteiligung des Konzerns | 50% | 50% |
| Buchwert der Beteiligung | 5.114 | 4.217 |
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| 2015 Tsd. € |
2014 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 8.030 | 8.347 |
| Sonstige Erträge | 505 | 161 |
| Betriebliche Aufwendungen | -5.215 | -5.895 |
| Abschreibungen | -643 | -523 |
| Finanzergebnis | 2 | 2 |
| Ergebnis vor Steuern | 2.679 | 2.092 |
| Ertragsteuern | -885 | -742 |
| Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis | 1.794 | 1.350 |
Die X-City Marketing hatte zum 31. Dezember 2015 und 2014 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die X-City Marketing darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu beide Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Gewinnausschüttungen sind im Berichtsjahr und im Vorjahr nicht erfolgt.
Die üstra besitzt einen Anteil von 30 % an dem assoziierten Unternehmen Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle - KG, Hannover (im Folgenden: HRG Passerelle). Die HRG Passerelle ist eine Immobiliengesellschaft zur Entwicklung des privaten und gewerblichen Immobiliensektors in Hannover. Der Anteil des Konzerns an der HRG Passerelle wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die HRG Passerelle ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der HRG Passerelle:
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| 31.12.2015 Tsd. € |
31.12.2014 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. TEUR 1.212 | 2.537 | 1.743 |
| Langfristige Vermögenswerte | 54.551 | 57.108 |
| Kurzfristige Schulden | 4.567 | 4.036 |
| Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden | 33.068 | 36.379 |
| Eigenkapital | 19.453 | 18.436 |
| Anteil des Konzerns | 30% | 30% |
| Buchwert der Beteiligung | 5.836 | 5.531 |
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| Gewinn- und Verlustrechnung der HRG in zusammengefasster Form: | 2015 Tsd. € |
2014 Tsd. € |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 10.856 | 10.633 |
| Sonstige Erträge | 161 | 98 |
| Betriebliche Aufwendungen | -5.491 | -5.665 |
| Abschreibungen | -2.630 | -2.625 |
| Finanzergebnis | -1.556 | -1.675 |
| Ergebnis vor Steuern | 1.340 | 766 |
| Steuern | -323 | -347 |
| Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis | 1.017 | 419 |
Die HRG Passerelle hatte zum 31. Dezember 2015 und 2014 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die HRG Passerelle darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Gewinnausschüttungen sind im Berichtsjahr und im Vorjahr nicht erfolgt.
(5) Aktive latente Steuern / Latente Steuerschulden
Die Steuerabgrenzungssachverhalte sowie die daraus resultierenden Steuerabgrenzungsposten haben sich wie folgt entwickelt:
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| 01.01. Tsd.€ | Aufwand (-) /Ertrag Tsd.€ | 31.12. Tsd.€ | |
|---|---|---|---|
| Langfristige Auftragsfertigung | -104 | -125 | -229 |
| Übrige Rückstellungen | 120 | 2 | 122 |
| Temporäre Differenzen | 16 | -123 | -107 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsjahr 2014 | 16 | -123 | -107 |
| Langfristige Auftragsfertigung | -229 | 3 | -226 |
| Übrige Rückstellungen | 122 | -21 | 101 |
| Temporäre Differenzen | -107 | -18 | -125 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsjahr 2015 | -107 | -18 | -125 |
Die latenten Steuern beziehen sich vollumfänglich auf konsolidierte Tochtergesellschaften, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG stehen.
Dagegen weist die üstra als steuerliche Organgesellschaft der VVG nebst ihren im Organkreis befindlichen Tochtergesellschaften nach der formellen Betrachtungsweise aufgrund fehlender Steuerumlagen keine Steuerlatenzen nach IAS 12 aus.
Grundsätzlich werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet, sofern diese bei Tochtergesellschaften bestehen, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG stehen. Obwohl bei Gehry-Tower steuerliche Verlustvorträge bestehen, erfolgte keine Aktivierung latenter Steuern auf diese Verlustvorträge aufgrund der Kriterien des IAS 12.35 und 36, da eine verlässliche Planung zukünftiger Gewinne nicht hinreichend wahrscheinlich ist.
(6) Vorräte
Bei den Vorräten von 11.556 Tsd. € (Vorjahr: 10.946 Tsd. €) handelt es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die im Wesentlichen von der üstra gehalten werden. Im Berichtsjahr sind Abwertungen in Höhe von 3.965 Tsd. € (Vorjahr: 3.780 Tsd. €) zur Anpassung an einen niedrigeren Nettoveräußerungswert vorhanden, die der Überalterung einzelner Vorratspositionen Rechnung tragen.
(7) Forderungen aus Fertigungsaufträgen
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| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Auftragsforderungen aufgrund entstandener Kosten und abgegrenzter Gewinne | 978 | 1.038 |
| Erhaltene Anzahlungen | -27 | -136 |
| 951 | 902 |
Von den Forderungen aus Fertigungsaufträgen haben 34 Tsd. € (Vorjahr: 639 Tsd. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
(8) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8.162 Tsd. € (Vorjahr: 9.925 Tsd. €) sind um Wertberichtigungen in Höhe von 316 Tsd. € (Vorjahr: 277 Tsd. €) reduziert, die Unsicherheiten in Hinblick auf den Bestand einzelner Forderungen sowie erkennbare Bonitätsrisiken abdecken.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
(9) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der Posten in Höhe von 51.441 Tsd. € (Vorjahr: 71.274 Tsd. €) umfasst neben dem Kassenbestand Bankeinlagen in Form von Sichtguthaben und kurzfristigen Termingeldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten.
(10) Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Von den sonstigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 860 Tsd. € (Vorjahr: 983 Tsd. €) sind 3 Tsd. € (Vorjahr: 15 Tsd. €) nach mehr als einem Jahr fällig. Bestehenden Ausfallrisiken wird durch die gebildeten Einzelwertberichtigungen in Höhe von 172 Tsd. € (Vorjahr: 152 Tsd. €) begegnet.
(11) Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital zum 31. Dezember 2015 der üstra beträgt unverändert 67.490.528,32 € und ist voll eingezahlt. Die auf den Inhaber lautenden 26.400.000 Stückaktien sind eingeteilt in:
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| 244.000 Sammelurkunden über jeweils 100 Aktien | 24.400.000 Stück |
| 80.000 Sammelurkunden über jeweils 20 Aktien | 1.600.000 Stück |
| 40.000 Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien | 400.000 Stück |
Die Höhe des Grundkapitals sowie die Anzahl der Stückaktien sind im Geschäftsjahr und im Vorjahr unverändert geblieben.
Wie im Vorjahr sind die in den Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien verbrieften 400.000 Stück zum Handel im regulierten Markt der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover, der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg und der Börse Berlin i.S.d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.
(12) Kapitalrücklage
Die in der Kapitalrücklage verrechneten Sachverhalte gliedern sich wie folgt:
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| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Aufgelder aus der Ausgabe neuer Anteile | 23.622 | 23.622 |
| Andere Zuzahlungen | 43.121 | 43.121 |
| Kapitalrücklage des Mutterunternehmens | 66.743 | 66.743 |
| Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren | 113.685 | 96.043 |
| Verlustübernahme des abgelaufenen Jahres | 21.153 | 17.642 |
| Verrechnung aktivischer Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung | ||
| - Kapitalkonsolidierung | -2.991 | -2.991 |
| - Equity-Bewertung | -10.713 | -10.713 |
| 187.877 | 166.724 |
Die Erhöhung der Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme des laufenden Verlustes (nach HGB) der üstra in Höhe von 21.136 Tsd. € im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG.
Die Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren erfolgten ebenfalls im Rahmen des vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG.
In der Kapitalflussrechnung sind unter dem Posten "Ergebnisausgleichzahlungen der Unternehmenseigner" die im Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Verlustübernahmen enthalten.
(13) Ergebnisvortrag und sonstige Ergebnisbestandteile
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| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Stand zu Beginn des Jahres | -91.950 | -82.461 |
| Jahresergebnis | -11.407 | -9.489 |
| Stand zum Ende des Jahres | -103.357 | -91.950 |
In den Sonstigen Ergebnisbestandteilen ist eine Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen in Höhe von –109.480 Tsd. € (Vorjahr: -122.864 Tsd. €) enthalten. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Anhangsangabe 14. Des Weiteren ist eine Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (850 Tsd. €; Vorjahr: 778 Tsd. €) enthalten, in der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (72 Tsd. €; Vorjahr: 287 Tsd. €) von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten erfasst werden.
(14) Pensionsrückstellungen
Die auf leistungsorientierten Versorgungszusagen basierende betriebliche Altersversorgung umfasst neben Einzelzusagen an Vorstände, leitende Angestellte und deren Hinterbliebene auf tariflichen und sonstigen betrieblichen Vereinbarungen beruhende Pensionszusagen.
Die auf betrieblichen Vereinbarungen beruhenden Pensionszusagen von der üstra sind im Wesentlichen von der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. erteilt worden. Wegen der Subsidiärhaftung des Trägerunternehmens für Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse besteht für die üstra insoweit eine mittelbare Verpflichtung, als die Verbindlichkeiten der Unterstützungskasse deren Vermögen übersteigen. Die Versorgungsleistungen der Unterstützungseinrichtung, die ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung oder unter bestimmten Bedingungen auch als vorgezogene Altersrente geleistet werden, sind teils abhängig vom Endgehalt vor dem Ruhestandseintritt, teils basieren sie auf einem Bausteinprinzip, mittels dem über die Dauer der Betriebszugehörigkeit sukzessiv Rentenansprüche aus den versorgungsrelevanten Jahresbezügen des jeweiligen Kalenderjahrs abgeleitet werden. Neben der Altersrente erstrecken sich die Versorgungsleistungen auch auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, wobei die Ehegattenrente 60 % und Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrenten 12 % bzw. 20 % der Altersrente des jeweiligen Mitarbeiters betragen. Das Bausteinprinzip kommt gleichfalls zur Anwendung, soweit Mitarbeiter laufendes Arbeitsentgelt gegen eine zusätzliche Versorgungszusage umwandeln.
Bei der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen wurden folgende versicherungsmathematische Bewertungsparameter zugrunde gelegt:
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| 31.12.2015 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 2,35 % | 2,15 % |
| Einkommenstrend | 3,0 % | 3,0 % |
| Rententrend | 2,0 % bzw. 1,0 % falls vertraglich vereinbart | 2,0 % bzw. 1,0 % falls vertraglich vereinbart |
| Sterblichkeit und Invalidität | Heubeck-Richttafeln 2005G | Heubeck-Richttafeln 2005G |
Darüber hinaus wurden Annahmen zur Fluktuation getroffen, die nicht auf konzernbezogenen Erhebungen, sondern auf branchenübergreifenden Fluktuationsstatistiken beruhen. Dabei kommen alters- und geschlechtsspezifische jährliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten wie im Vorjahr in einer Bandbreite von 0,05 bis 12,5 % zum Tragen.
Die Überleitung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar:
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| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen | 343.141 | 353.465 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens der Versorgungseinrichtung | -139.952 | -138.229 |
| 203.189 | 215.236 |
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt:
GuV-wirksam erfasste Aufwendungen für Altersversorgung
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| 2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand des laufenden Jahres | 8.877 | 5.784 |
| Netto-Zinsen | 1.962 | 5.039 |
| 10.839 | 10.823 |
Diese Aufwendungen werden vollständig im Personalaufwand erfasst.
Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2015:
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| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung | ||
|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2015 | 353.465 | 138.229 | 215.236 | |
| Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen | Laufender Dienstzeitaufwand | 8.877 | 8.877 | |
| Zinsaufwand | 7.471 | 5.510 | 1.961 | |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -800 | -800 | ||
| Im Periodenergebnis erfasste Zwischensumme | 15.548 | 5.510 | 10.038 | |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -11.784 | -10.782 | -1.002 | |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/(Verluste) aus Neubemessung | Erträge aus Planvermögen (ausschließlich der im Zinsaufwand enthaltenen Beträge) | -705 | 705 | |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen demografischer Annahmen | 0 | |||
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen | -12.187 | -12.187 | ||
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | -1.901 | -1.901 | ||
| Zwischensumme enthalten im Sonstigen Ergebnis | -14.088 | -705 | -13.383 | |
| Arbeitgeberbeiträge | 7.700 | -7.700 | ||
| 31. Dezember 2015 | 343.141 | 139.952 | 203.189 |
Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2014:
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| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung | ||
|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2014 | 275.529 | 129.277 | 146.252 | |
| Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen | Laufender Dienstzeitaufwand | 5.784 | 5.784 | |
| Zinsaufwand | 9.572 | 4.533 | 5.039 | |
| Im Periodenergebnis erfasste Zwischensumme | 15.356 | 4.533 | 10.823 | |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -11.599 | -10.551 | -1.048 | |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/(Verluste) aus Neubemessung | Erträge aus Planvermögen (ausschließlich der im Zinsaufwand enthaltenen Beträge) | 5.764 | -5.764 | |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen demografischer Annahmen | 0 | |||
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen | 72.586 | 72.586 | ||
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | 1.593 | 1.593 | ||
| Zwischensumme enthalten im Sonstigen Ergebnis | 74.179 | 5.764 | 68.415 | |
| Arbeitgeberbeiträge | 9.206 | -9.206 | ||
| 31. Dezember 2014 | 353.465 | 138.229 | 215.236 |
Das Planvermögen ist wie folgt strukturiert:
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| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Schuldinstrumente | 65.944 | 76.000 |
| Bankguthaben | 30.683 | 17.006 |
| Immobilien | 42.711 | 42.711 |
| Sonstige Vermögenswerte | 614 | 2.512 |
| 139.952 | 138.229 |
Die Schuldinstrumente bestehen aus nicht börsennotierten Schuldscheindarlehen verschiedener Banken.
Im Planvermögen sind von Unternehmen des üstra Konzerns selbstgenutzte Immobilien mit einem beizulegenden Zeitwert von 4.423 Tsd. € (Vorjahr: 4.428 Tsd. €) enthalten. Die üstra hat in 2014 ein selbst genutztes Grundstück an die Versorgungseinrichtung als Einbringung von Planvermögen übertragen. Das Grundstück wurde vor der Übertragung mit einem Buchwert von 284 Tsd. € im Sachanlagevermögen ausgewiesen und wird seit der Übertragung mit dem beizulegenden Zeitwert von 2.306 Tsd. € bilanziert. Der aus dieser Übertragung resultierende Buchgewinn in Höhe von 2.021 Tsd. € wurde im Vorjahr als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen.
Der tatsächlich erzielte Nettovermögensertrag auf das Planvermögen beläuft sich auf 4.804 Tsd. € oder 3,48 % (Vorjahr 10.297 Tsd. €).
Die üstra geht davon aus, dass im Jahr 2016 dem Planvermögen etwa 8.850 Tsd. € (Vorjahr: 7.700 Tsd. €) zugeführt werden.
Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2015 dargestellt:
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| Annahmen | Abzinsungssatz | Lebenserwartung | ||
|---|---|---|---|---|
| Szenario | Erhöhung um 0,5 % Tsd. € |
Rückgang um 0,5 % Tsd. € |
Anstieg um 1 Jahr Tsd. € |
Rückgang um 1 Jahr Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung | -27.676 | 31.813 | 11.240 | -10.081 |
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| Annahmen | Künftige Gehaltssteigerungen | Künftige Rentensteigerungen | ||
|---|---|---|---|---|
| Szenario | Erhöhung um 0,5 % Tsd. € |
Rückgang um 0,5 % Tsd. € |
Erhöhung um 1 % Tsd. € |
Rückgang um 1 % Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung | 2.443 | -2.326 | 2.650 | -2.223 |
Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.
Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt:
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| 2015 Tsd. € |
2014 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| innerhalb der nächsten 12 Monate (nächstes Geschäftsjahr) | 12.041 | 12.064 |
| Zwischen 2 und 5 Jahren | 51.190 | 50.771 |
| Zwischen 5 und 10 Jahren | 67.900 | 67.367 |
| Über 10 Jahre | 411.941 | 410.071 |
| Erwartete Auszahlungen gesamt | 543.072 | 540.273 |
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums für die Verpflichtungen aus Entgeltumwandlung 25,1 Jahre (Vorjahr: 26,0 Jahre) und für Verpflichtungen ohne Entgeltumwandlung 17,6 Jahre (Vorjahr: 17,9 Jahre).
(15) Übrige Rückstellungen
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| 01.01.2015 Tsd. € |
Verbrauch Tsd. € |
Auflösung Tsd. € |
Zuführung Aufzinsung* Tsd. € |
31.12.2015 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Altersteilzeitvereinbarungen | 15.105 | 4.680 | 0 | 1.743 | 12.186 |
| 18* | |||||
| Sonstige | 892 | 168 | 0 | 224 | 948 |
| Langfristige Rückstellungen | 15.997 | 4.848 | 0 | 1.985 | 13.134 |
| Rückerstattungsrisiken | 3.000 | 0 | 0 | 0 | 3.000 |
| Einnahmepoolausgleich | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nachbesicherungspflicht US-Lease | 2.817 | 0 | 346 | 0 | 2.471 |
| Gewährleistungsrisiken | 206 | 0 | 0 | 0 | 206 |
| Risiken aus schwebenden Geschäften | 248 | -11 | 123 | 83 | 219 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 6.271 | -11 | 469 | 83 | 5.896 |
| 22.268 | 4.837 | 469 | 2.068 | 19.030 |
Die Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen beziehen sich in Höhe von 1.028 Tsd. € (Vorjahr: 1.978 Tsd. €) auf Aufstockungsleistungen, die aus dem Eintritt von Mitarbeitern in den vorzeitigen Ruhestand resultieren. Darüber hinaus umfassen die Rückstellungen Verpflichtungen aus Erfüllungsrückständen, die aus der Vollzeittätigkeit der Arbeitnehmer in der aktiven Phase der Altersteilzeit erwachsen. Die Bemessung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen basiert auf den bestehenden Vertragsverhältnissen. Bei der Bewertung der Verpflichtungen ist ein an der durchschnittlichen Laufzeit orientierter Diskontierungszinssatz von 0,15 % (Vorjahr: 0,07 %) zur Anwendung gekommen, der aus der Rendite erstklassiger Unternehmensanleihen abgeleitet wurde. Dementsprechend ergibt sich ein Zinsaufwand von 18 Tsd. € (Vorjahr: 11 Tsd. €).
Darüber hinaus ist in den Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen ein Betrag von 7.392 Tsd. € (Vorjahr: 5.846 Tsd. €) für ein Wertkontenmodell enthalten. Die in der Vergangenheit von der üstra gewährten Erfolgsprämien sowie die individuellen Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter werden nach Wahl des Mitarbeiters durch die üstra den jeweiligen Kapitalanlagenarten zugeführt. Die angesparten Wertguthaben werden zur bezahlten Freistellung des Mitarbeiters verwendet. Die entsprechenden Kapitalanlagen werden unter sonstigen Finanzanlagen ausgewiesen.
Die Rückstellung für Rückerstattungsrisiken reflektiert drohende Rückforderungsansprüche im Hinblick auf erhaltene Investitionszuwendungen. Es wird auf die Ausführungen zu den Eventualverbindlichkeiten verwiesen.
Die Rückstellung für die Nachbesicherungspflicht im Rahmen des US-Cross-Border-Lease wurde im Vorjahr gebildet, da das Risiko einer Verschlechterung der Bonität der an der Transaktion beteiligten Deutsche Bank AG eingetreten ist, woraus sich vertraglich eine Nachbesicherungspflicht ergibt, deren Kosten von der üstra zu tragen sind. Die voraussichtlichen Kosten wurden im Rahmen einer Barwertermittlung in Höhe von 2.471 Tsd. € (Vorjahr: 2.817 Tsd. €) berechnet.
Die Rückstellung für Gewährleistungsrisiken umfasst wahrscheinliche Verpflichtungen aus der Erbringung von Leistungen der TransTecBau.
Mit der Rückstellung für Risiken aus schwebenden Geschäften werden Abrechnungsrisiken sowie drohende Verluste aus Kostenüberschreitungen für Beratungs- und Ingenieurleistungsaufträge abgedeckt.
Die Inanspruchnahme der kurzfristigen Rückstellungen wird innerhalb des folgenden Geschäftsjahrs und bei den langfristigen Rückstellungen über einen längeren Zeitraum erwartet, wobei die Rückstellungen für Altersteilzeit auch den Anteil des Jahres 2016 enthalten.
(16) Finanzverbindlichkeiten
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| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Darlehen von Kreditinstituten / | ||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 5.113 | 7.669 |
| Darlehen von Kreditinstituten / | ||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 2.556 | 2.556 |
| 7.669 | 10.225 |
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt zu tilgen
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| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Im ersten Jahr | 2.556 | 2.556 |
| Im zweiten Jahr | 2.556 | 2.556 |
| Im dritten Jahr | 2.557 | 2.556 |
| Im vierten Jahr | 0 | 2.557 |
| 7.669 | 10.225 |
Das KfW-Darlehen bei der üstra ist durchweg mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet, die sich auf den Zeitraum bis zur planmäßigen Volltilgung des Darlehens im Jahr 2018 erstreckt. Weitere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen nicht vor.
Kreditsicherheiten wurden nicht gewährt.
(17) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 31.567 Tsd. € (Vorjahr: 28.058 Tsd. €) umfassen neben den bereits in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen auch Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen von 2.373 Tsd. € (Vorjahr: 386 Tsd. €).
(18) Sonstige Verpflichtungen
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| 31.12.2015 Tsd. € |
31.12.2014 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Langfristige | ||
| Langfristiger Anteil erhaltener Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren | 38.325 | 54.208 |
| Langfristiger Anteil des Barwertvorteils aus Cross-Border-Lease-Transaktion | 1.427 | 1.902 |
| 39.752 | 56.110 | |
| Kurzfristige | ||
| Arbeitnehmerbezogene Verpflichtungen | 8.071 | 7.102 |
| Erhaltene Anzahlungen | 2.577 | 2.294 |
| Kurzfristiger Anteil des Barwertvorteils aus Cross-Border-Lease-Transaktion | 476 | 476 |
| Kurzfristiger Anteil des gestundeten Beitrags an den Pensionssicherungsverein | 0 | 0 |
| Erhaltene Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren | 9.597 | 0 |
| Sonstige | 3.011 | 2.535 |
| 23.732 | 12.407 | |
| 63.484 | 68.517 |
Gegenstand der Cross-Border-Lease-Transaktion ist die Vermietung und anschließende Rückmietung von Stadtbahnwagenkontingenten. Sowohl die Eigentums- wie auch die Nutzungsrechte an den Fahrzeugen liegen weiterhin bei der üstra. Aus der sofortigen Begleichung der sich aus der Vermietung und Rückmietung ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen ist der üstra ein Barwertvorteil in Höhe von 9.987 Tsd. € entstanden, der in Anbetracht der fortbestehenden Verfügungsbeschränkungen über die Vertragslaufzeit abgegrenzt wird und sich zum Stichtag auf 1.903 Tsd. € (Vorjahr: 2.378 Tsd. €) beläuft.
Die arbeitnehmerbezogenen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus der laufenden Abrechnung von Löhnen und Gehältern sowie den mit den Beschäftigungsverhältnissen verbundenen Abgaben. Darüber hinaus werden entstandene Erfüllungsrückstände für ausstehenden Urlaub und Überstunden und für ausstehende Abschlusszahlungen aus Ziel- und Tantiemevereinbarungen erfasst.
Die erhaltenen Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren sind Zuschüsse für die Anschaffung neuer Stadtbahnen in Höhe von 47.922 Tsd. € (Vorjahr: 54.208), die im Anschaffungszeitpunkt mit den Anschaffungskosten der Vermögenswerte verrechnet werden. Ansonsten verweisen wir auf weitere Erläuterungen unter 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand.
(19) Eventualverbindlichkeiten
In den zurückliegenden Jahren wurden im Rahmen der Finanzierung von Sachanlageninvestitionen erhebliche Investitionszuwendungen des Bundes und des Landes Niedersachsen vereinnahmt. Die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme sowie die Ordnungsmäßigkeit der Verwendung dieser Zuwendungen ist Gegenstand noch ausstehender Verwendungsnachweisprüfungen. Durch Bildung einer Rückstellung von 3.000 Tsd. € wurde den Rückerstattungsrisiken Rechnung getragen.
5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung
(20) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse von 176.638 Tsd. € (Vorjahr: 172.385 Tsd. €) werden im Rahmen der Segmentberichterstattung nach Dienstleistungsgruppen aufgegliedert. Auf Fertigungsaufträge entfallen Erlöse in Höhe von 4.301 Tsd. € (Vorjahr: 4.753 Tsd. €).
(21) Sonstige betriebliche Erträge
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| 2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Weiterberechnete Kosten | 28.441 | 25.859 |
| Mieterlöse | 1.607 | 1.575 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 469 | 63 |
| Erträge aus Cross-Border-Lease-Transaktionen | 476 | 476 |
| Gewinne aus Sachanlagenabgängen | 402 | 2.059 |
| Übrige | 2.890 | 3.542 |
| 34.285 | 33.574 |
Die Erträge aus weiterberechneten Kosten resultieren insbesondere aus Serviceverträgen für allgemeine Instandhaltung sowie projekt- und schadensbezogenen Sachverhalten mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, Hannover (infra).
Hinsichtlich der Gewinne aus Sachanlagenabgängen im Vorjahr verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Planvermögen im Bereich Pensionsrückstellungen.
Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus bestehenden Operating-Leasingverhältnissen fallen, gerechnet vom Bilanzstichtag, in folgenden Zeitspannen an:
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| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 207 | 90 |
| Zwischen zwei und fünf Jahren | 258 | 136 |
| Nach fünf Jahren | 0 | 0 |
| 465 | 226 |
(22) Personalaufwand
Im Personalaufwand von 120.296 Tsd. € (Vorjahr: 117.389 Tsd. €) sind die unter Angabe 14 aufgeführten Aufwendungen für Altersversorgung enthalten.
Für die gesetzliche Rentenversicherung als beitragsorientierten Pensionsplan fallen die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an, die sich im Geschäftsjahr 2015 auf 8.576 Tsd. € (Vorjahr: 7.933 Tsd. €) belaufen.
(23) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen entfallen in Höhe von 16.789 Tsd. € (Vorjahr: 15.791 Tsd. €) auf planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht angefallen.
(24) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen von 46.975 Tsd. € (Vorjahr: 42.357 Tsd. €) enthält Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von 24.901 Tsd. € (Vorjahr: 22.395 Tsd. €). Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sämtliche im Rahmen des Instandhaltungsvertrags angefallenen Kosten zwischen der üstra und der infra sowie die Pachtaufwendungen für die Infrastruktur an die infra.
Zum Bilanzstichtag hatte der Konzern offene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen, die sich wie folgt zusammensetzen:
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| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 3.079 | 2.536 |
| Zwischen zwei und fünf Jahren | 6.973 | 6.767 |
| Nach fünf Jahren | 1.013 | 1.099 |
| 11.065 | 10.402 |
Die Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen betreffen im Wesentlichen Mieten für Schieneninfrastruktureinrichtungen, Geschäftsräume, Büroausstattungsgegenstände und Dienstfahrzeuge. In der Regel weisen die Verträge feste Grundmietzeiten auf. Der auf die Schieneninfrastruktureinrichtungen bezogene Nutzungsvertrag enthält neben einer festen jährlichen Mietrate eine bedingte Vergütungskomponente, die an einen etwaigen, durch den Stadtbahnverkehr erzielten Jahresgewinn anknüpft.
(25) Finanz- und Beteiligungsergebnis
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| 2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Zinsen auf Festgeldanlagen | 80 | 168 |
| Darlehenszinsen | 56 | 469 |
| Übrige Zinserträge | 5 | 30 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 141 | 667 |
| Zinsen auf Darlehen | 331 | 429 |
| Übrige Zinsaufwendungen | 285 | 42 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 616 | 471 |
| Zinsergebnis | -475 | 196 |
| Übrige Beteiligungserträge | 35 | 13 |
| Übriges Beteiligungsergebnis | 35 | 13 |
| Übriges Finanzergebnis | -440 | 209 |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 1.202 | 801 |
(26) Ertragsteuern
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| 2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Laufende Steuern | 118 | 131 |
| (davon periodenfremd) | (0) | (0) |
| Latente Steuern | 18 | 123 |
| (davon periodenfremd) | (0) | (0) |
| 136 | 254 |
Bei der Analyse der Ertragsteuern ist zu berücksichtigen, dass das auf der Ebene der üstra entstehende Ergebnis sowie das Ergebnis der protec, der üstra Reisen und der RevCon aufgrund des bestehenden Organschaftsverhältnisses dem Organträger zugerechnet wird. Hiervon ausgenommen ist lediglich die auf Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter von der üstra zu entrichtende Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.
Im Übrigen unterliegen die entstehenden Ergebnisse der inländischen Ertragsbesteuerung, wobei auf der Grundlage der geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen für die Berechnung des laufenden Steueraufwands wie im Vorjahr ein Steuersatz von insgesamt 32 % für Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zum Tragen kommt. Der Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern zum 31. Dezember 2015 und im Vorjahr basiert ebenfalls auf einem Steuersatz von 32 %.
Die Ertragsteuern lassen sich wie folgt abstimmen:
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| 2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Steuerbasis | -11.271 | -9.235 |
| Theoretischer Steueraufwand bei einem Steuersatz von 32 % | -3.607 | -2.863 |
| Effekt aus dem Nichtansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge | -19 | -19 |
| Effekt aus dem Saldo von Erträgen (-) / Aufwendungen der auf Konzernebene nicht besteuerten Ergebnisbestandteile der üstra | 4.146 | 3.374 |
| Effektiver Ertragsteueraufwand | 136 | 254 |
| Effektiver Steuersatz (in % der Steuerbasis) | -1,2 | -2,8 |
(27) Gesamtjahresergebnis / Ergebnis je Aktie
Aus den Gesamtergebnissen und der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Zahl der Aktien lässt sich das Ergebnis je Aktie wie folgt ableiten:
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| 2015 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Gesamtergebnis (in EUR) | 2.047.906,80 | -77.616.072,76 |
| Anzahl der Aktien | 26.400.000 | 26.400.000 |
| Ergebnis je Aktie verwässert und unverwässert (in EUR) | 0,08 | -2,94 |
6. Segmentberichterstattung
6.1 Geschäftssegmentbildung
Wesentliche Grundlage für die Darstellung der Segmentinformationen ist die regelmäßige interne Berichterstattung an die Entscheidungsträger und die in dieser Berichterstattung vorzufindende Struktur der Finanzinformationen. Entsprechend den Organisationsgrundlagen des Konzerns folgen die intern berichteten Segmente der Art der Dienstleistungen sowie dem regulatorischen Umfeld, während geografische Aspekte keine Bedeutung haben. Von hervorgehobener Bedeutung für die Lage des Konzerns ist die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die Muttergesellschaft üstra, so dass deren Geschäftsaktivitäten und Ergebnisse Gegenstand separater Analysen in der internen Berichterstattung sind. Die Rechtseinheit „üstra“ stellt demzufolge ein eigenständiges Geschäftssegment neben dem Segment der übrigen „Verkehrs- und Transportleistungen“ dar. Daneben bestehen die Segmente „Beratungs- und Ingenieurleistungen“ sowie „Sonstige Dienstleistungen“. Die Einteilung der Segmente ist somit im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
6.2 Beschreibung der berichteten Segmente
6.2.1 üstra
Im Segment „üstra“ wird über den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die üstra berichtet. Die Nahverkehrsleistungen umfassen den Betrieb von Stadtbahn- und Buslinien.
6.2.2 Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen
Das Segment bezieht sich auf die „Verkehrs- und Transportleistungen“, die von den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der üstra ausgeführt werden. Hierunter fallen überwiegend die von der üstra Reisen erbrachten Subunternehmerleistungen im Rahmen der Durchführung des Buslinienverkehrs, die als intersegmentäre Leistungen an die üstra ausgewiesen werden. Enthalten sind überdies die Ergebnisse der TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH (TaxiBus).
6.2.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen
Die TransTecBau betreibt das Segment „Beratungs- und Ingenieurleistungen“, das hauptsächlich die Planung und Baubetreuung sowie -steuerung von Stadtbahnbauprojekten beinhaltet. Hieraus werden Honorarumsätze generiert. Darüber hinaus gehende Bautätigkeit, bei der die Gesellschaft als Generalunternehmer Bauarbeiten in eigenem Namen und für eigene Rechnung an Subunternehmen vergibt und anschließend dem Auftraggeber weiterbelastet, ist im Wesentlichen auf die Endabwicklung der in den Vorjahren eingeleiteten Projekte konzentriert.
6.2.4 Sonstige Dienstleistungen
Das Segment „Sonstige Dienstleistungen“ umfasst die Tätigkeit der protec, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Bewachung von Personen und Objekten sowie der Reinigung von Objekten und Haltestellen erbringt. Ferner gehen in das Segment die Vermietungsleistungen der Gehry-Tower sowie die Prüfungs- und Beratungsleistungen der RevCon ein, die nahezu ausschließlich gegenüber der üstra erbracht werden und sich damit als intersegmentäre Aktivitäten darstellen. Enthalten sind zudem die Ergebnisse aus Werbe- und Vermarktungsaktivitäten der X-City Marketing sowie aus Vermietungsaktivitäten der HRG Passerelle, welche nicht mehrheitlich durch den Konzern gehalten werden.
6.3 Segmentinformationen
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| 1. Januar bis 31. Dezember 2015/2014 | üstra | Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen | Beratungs- und Ingenieurleistungen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2015 Tsd. € |
2014 Tsd. € |
2015 Tsd. € |
2014 Tsd. € |
2015 Tsd. € |
2014 Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse | ||||||
| Gesamtumsätze | 168.213 | 162.681 | 17.801 | 17.624 | 4.608 | 4.142 |
| Intersegmentumsätze | 0 | 0 | -15.279 | -15.092 | -515 | -69 |
| Außenumsätze | 168.213 | 162.681 | 2.522 | 2.532 | 4.093 | 4.073 |
| Überleitungen | ||||||
| Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung | ||||||
| Konzernumsatzerlöse | ||||||
| Segmentergebnis | -1.321 | -789 | 376 | 424 | 313 | 214 |
| Enthaltene Zinserträge | 269 | 795 | 2 | 5 | 1 | 4 |
| Enthaltene Zinsaufwendungen | 2.149 | 2.461 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen | 18.735 | 16.789 | 412 | 353 | 94 | 93 |
| Enthaltener Ergebnisanteil an assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Enthaltene Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung | 10.700 | 12.206 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Enthaltener Ertragsteueraufwand und -ertrag(-) | 1 | 1 | 31 | 35 | 118 | 128 |
| Überleitungen: | ||||||
| Segmentergebnis | ||||||
| a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses | ||||||
| Auftragsfertigung | ||||||
| Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen | ||||||
| Vorratsbewertung | ||||||
| Pensionsverpflichtungen | ||||||
| Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen | ||||||
| Bewertung von Finanzinstrumenten | ||||||
| Latente Steuern | ||||||
| b) Konzernabschlussspezifika | ||||||
| c) Ertragsteuern | ||||||
| d) Verlustübernahme | ||||||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
scroll
| 1. Januar bis 31. Dezember 2015/2014 | Sonstige Dienstleistungen | Gesamtbetrag | ||
|---|---|---|---|---|
| 2015 Tsd. € |
2014 Tsd. € |
2015 Tsd. € |
2014 Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse | ||||
| Gesamtumsätze | 12.165 | 11.542 | 202.787 | 195.989 |
| Intersegmentumsätze | -10.049 | -9.053 | -25.843 | -24.214 |
| Außenumsätze | 2.116 | 2.489 | 176.944 | 171.775 |
| Überleitungen | ||||
| Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung | -306 | 611 | ||
| Konzernumsatzerlöse | 176.638 | 172.386 | ||
| Segmentergebnis | 2.234 | 1.286 | 1.602 | 1.135 |
| Enthaltene Zinserträge | 2 | 5 | 274 | 809 |
| Enthaltene Zinsaufwendungen | 133 | 141 | 2.282 | 2.602 |
| Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen | 351 | 320 | 19.592 | 17.555 |
| Enthaltener Ergebnisanteil an assoziierten Unternehmen | 1.202 | 801 | 1.202 | 801 |
| Enthaltene Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung | 0 | 0 | 10.700 | 12.206 |
| Enthaltener Ertragsteueraufwand und -ertrag(-) | 0 | 0 | 150 | 164 |
| Überleitungen: | ||||
| Segmentergebnis | 1.602 | 1.135 | ||
| a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses | ||||
| Auftragsfertigung | -12 | 392 | ||
| Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen | 1.896 | 1.729 | ||
| Vorratsbewertung | 53 | -1 | ||
| Pensionsverpflichtungen | 5.876 | 5.063 | ||
| Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen | 448 | 306 | ||
| Bewertung von Finanzinstrumenten | -72 | -287 | ||
| Latente Steuern | -17 | -123 | ||
| 8.172 | 7.079 | |||
| b) Konzernabschlussspezifika | -28 | -61 | ||
| c) Ertragsteuern | 136 | 254 | ||
| d) Verlustübernahme | -21.153 | -17.642 | ||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -11.271 | -9.235 |
Die Segmentergebnisse enthalten sämtliche Erträge und Aufwendungen, die in das Jahresergebnis nach Steuern, jedoch vor Ergebnisabführung einfließen. Nicht in das Ergebnis des Segments „üstra“ einbezogen sind die Bestandteile des Beteiligungsergebnisses der üstra, da die zugrunde liegenden Aktivitäten in den Ergebnissen der jeweiligen Segmente reflektiert werden. Die Festlegung der Segmentergebnisgröße wie auch die zur Ermittlung der Segmentergebnisse herangezogenen Wertmaßstäbe berücksichtigen die internen Steuerungs- und Berichtspraktiken. Da die interne Berichterstattung keine Informationen zum Segmentvermögen und zu den Segmentschulden enthält und Angaben hierüber auch nicht auf andere Weise dem Konzernvorstand vorgelegt werden, unterbleibt eine Bestimmung des Segmentvermögens und der Segmentschulden gleichfalls in diesem Konzernabschluss.
Die im Segmentergebnis enthaltenen Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung setzen sich aus laufenden Zuwendungen in Höhe von 7.700 Tsd. €, sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in Höhe von 3.000 Tsd. € zusammen.
Bei der Ermittlung der an den Konzernvorstand übermittelten Segmentergebnisse kommen grundsätzlich die für die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (HGB) zum Tragen, die erheblich von den für den Konzernabschluss geltenden IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen abweichen. Folglich divergieren der Gesamtbetrag der Segmentergebnisse und das auf Konzernabschlussebene ausgewiesene Jahresergebnis deutlich. Weiterhin gehen in die Segmentberichterstattung Ergebnisbestandteile jener Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ein, die unter Wesentlichkeitserwägungen im Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nach den für assoziierte Unternehmen geltenden Regelungen anteilig erfasst werden.
Die sich hieraus ergebenden Überleitungsposten umfassen im Wesentlichen folgende Sachverhalte:
Auftragsfertigung
Im Konzernabschluss werden die Auftragserlöse aus der Auftragsfertigung der TransTecBau entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst, wohingegen die Umsatzerlöse aus solchen Aufträgen und die Gewinne hieraus in der Segmentberichterstattung erst nach Abschluss eines Auftrags realisiert werden.
Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen
Für Stadtbahnwagen und Busse der üstra wird in der IFRS-Rechnungslegung von einer längeren wirtschaftlichen Nutzbarkeit ausgegangen, so dass sich die verrechneten Abschreibungen sowie die Aufwendungen und Erträge aus Veräußerungsvorgängen von den handelsrechtlichen Segmentergebnisbestandteilen unterscheiden.
Vorratsbewertung
Abweichend zur Segmentberichterstattung nach handelsrechtlichen Wertmaßstäben werden im IFRS-Abschluss keine rein beschaffungsmarktinduzierten Niederstwertabschreibungen vorgenommen.
Pensionsverpflichtungen
Anders als in der handelsrechtlichen Rechnungslegung werden im Konzernabschluss die mittelbar über die Versorgungseinrichtung zugerechneten Pensionsverpflichtungen vollständig angesetzt. Darüber hinaus bestehen Unterschiede im zugrundegelegten Diskontierungssatz. Im Zeitablauf kommt es deshalb zu Abweichungen bei der jährlichen Dotierung der Pensionsrückstellungen.
Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen
Es handelt sich um Ergebnisverschiebungen, die im Wesentlichen aus der restriktiveren Bilanzierung von Verpflichtungsrückstellungen im IFRS-Konzernabschluss resultieren. Ferner führen die Einbeziehung künftiger Ereignisse in der IFRS-Rechnungslegung sowie unterschiedliche Abzinsungspraktiken zu Bewertungsabweichungen.
Bewertung von Finanzinstrumenten
Effekte aus Finanzinstrumenten werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt.
Latente Steuern, Ertragssteuern
Effekte aus Steuern werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt.
Konzernabschlussspezifika
Bei dem Überleitungsposten zum Segmentergebnis handelt es sich um die Eliminierung von Beteiligungsergebnissen.
Verlustübernahme
Die im Einzelabschluss der üstra gezeigte Verlustübernahme im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG wird im Konzernabschluss als Einstellung in die Kapitalrücklage ausgewiesen.
6.4 Angaben auf Konzernebene
Die Umsatzerlöse mit externen Kunden (Außenumsätze) gliedern sich nach der Art der erbrachten Leistungen wie folgt:
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| 2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Linien- und Gelegenheitsverkehr | 169.172 | 163.580 |
| Reklameflächenvermietung | 1.563 | 1.636 |
| Bautechnische Planungs- und Beratungsleistungen | 3.786 | 4.683 |
| Bauleistungen | 1 | 1 |
| Unternehmensbezogene Dienstleistungen | 2.116 | 2.489 |
| Sonstige | 0 | -4 |
| 176.638 | 172.385 |
Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns sind ausschließlich inlandsbezogen. Umsatzerlöse mit externen Kunden in Drittländern werden nicht getätigt. Über langfristige Vermögenswerte, die außerhalb Deutschlands liegen, verfügt der Konzern nicht.
7. Sonstige Angaben
7.1 Arbeitnehmerschaft
Bei in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen waren während des Geschäftsjahres 2015 im Jahresdurchschnitt 2.452 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.458) beschäftigt, von denen 2.201 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.206) im Verkehrs- und Transportbereich, 45 Mitarbeiter (Vorjahr: 45) im Bereich Beratungs- und Ingenieurleistungen und 206 Mitarbeiter (Vorjahr: 207) im Bereich sonstige Dienstleistungen tätig waren.
7.2 Nahe stehende Personen
7.2.1 Organbezüge
Die Vergütung des Vorstands setzt sich wie folgt zusammen:
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| Grundvergütung Tsd. € |
Tantieme Tsd. € |
sonstige Vergütung Tsd. € |
2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|
| André Neiß | 236 | 68 | 14 | 318 | 310 |
| Wilhelm Lindenberg | 200 | 60 | 14 | 274 | 274 |
| 592 | 584 |
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| Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge | Anwartschaftsbarwert | |||
|---|---|---|---|---|
| 2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| André Neiß | -173 | 269 | 3.456 | 3.118 |
| Wilhelm Lindenberg | -276 | 78 | 3.229 | 3.734 |
| -449 | 347 | 6.685 | 6.852 |
Die Grundvergütung, Tantieme und sonstige Vergütung sind den kurzfristig fälligen Leistungen zuzuordnen. Die Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge stellen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und umfassen den im Rahmen der Bildung von Pensionsrückstellungen berücksichtigten Dienstzeitaufwand für den aktuellen Vorstand.
Aktienkursbezogene Vergütungen werden nicht gewährt.
Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene betragen 667 Tsd. € (Vorjahr: 698 Tsd. €). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beträgt 9.870 Tsd. € (Vorjahr: 10.252 Tsd. €).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten 33 Tsd. € (Vorjahr: 38 Tsd. €) Sitzungsgelder.
7.2.2 Beziehungen zur Muttergesellschaft
Oberste Muttergesellschaft und gleichzeitig herrschende Gesellschafterin der üstra ist die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH. Die Beziehungen zur Gesellschafterin beschränken sich auf die typischerweise im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorzunehmenden organschaftlichen Steuerverrechnungen sowie auf die Durchführung der Ergebnisabführung. Darüber hinausgehende operative Geschäftsbeziehungen werden nicht unterhalten. In die Bilanz und die Gesamtergebnisrechnung sind die bestehenden Verrechnungsbeziehungen wie folgt eingeflossen:
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| 31.12.2015 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Steuerverrechnungen | 691 | 787 |
| Verlustausgleichsforderungen | 21.153 | 17.642 |
| Sonstige Verpflichtungen(-) / Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 21.844 | 18.429 |
7.2.3 Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen
Die sonstigen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen, die nicht konsolidiert werden, sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt. Wesentlich beeinflusst werden die Geschäftsbeziehungen durch die Beziehungen zwischen der infra und der üstra.
Zwischen der üstra und der Schwestergesellschaft infra bestehen gegenseitige Leistungsbeziehungen. Die infra verpachtet die Schieneninfrastruktureinrichtungen an die üstra und erbringt Instandhaltungsmaßnahmen an diesen Einrichtungen und rechnet diese an die üstra ab. Die üstra erbringt ihrerseits Instandhaltungsmaßnahmen an diesen Einrichtungen sowie Beratungs- und Ingenieurleistungen, die gegenüber der infra berechnet werden.
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| 2015 | Assoziierte Unternehmen Tsd. € |
Sonstige verbundene Unternehmen Tsd. € |
|---|---|---|
| Operative Transaktionen | ||
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 1.879 | 3.208 |
| Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen | 786 | 23.533 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe und den Bezug sonstiger Leistungen | 1.712 | 36.847 |
| Ausstehende Forderungen aus dem Leistungsverkehr | 365 | 1.158 |
| Ausstehende Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr | 78 | 16.356 |
| Finanzbeziehungen | ||
| Ausleihungen | 1.058 | 0 |
| Gegebene Garantien | 120 | 0 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 54 | 0 |
| Erträge aus Beteiligungen | 37 | 0 |
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| 2014 | Assoziierte Unternehmen Tsd. € |
Sonstige verbundene Unternehmen Tsd. € |
|---|---|---|
| Operative Transaktionen | ||
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 2.004 | 3.114 |
| Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen | 851 | 21.798 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe und den Bezug sonstiger Leistungen | 1.738 | 26.222 |
| Ausstehende Forderungen aus dem Leistungsverkehr | 562 | 1.739 |
| Ausstehende Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr | 73 | 14.967 |
| Finanzbeziehungen | ||
| Ausleihungen | 1.208 | 0 |
| Gegebene Garantien | 120 | 0 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 60 | 0 |
| Erträge aus Beteiligungen | 13 | 0 |
Bei den mit nahe stehenden Personen getätigten Umsätzen handelt es sich um Beratungs- und Ingenieurleistungen, die an die infra erbracht werden, sowie um Dienstleistungen, die mit der Durchführung des Bus- und Stadtbahnwagenverkehrs in Zusammenhang stehen. Die mit sonstigen verbundenen Unternehmen generierten Dienstleistungserträge resultieren vornehmlich aus der Erbringung von Instandhaltungsleistungen an die infra.
Bei der Preisgestaltung der umfangreichen Verrechnungsbeziehungen aus der Erbringung von Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen sind sowohl das Selbstkostenprinzip als auch an den Marktverhältnissen orientierte Vergütungsmodelle zur Anwendung gelangt.
Die von sonstigen verbundenen Unternehmen bezogenen Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf die Beschaffung von Energie bei der Stadtwerke Hannover AG.
Für die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten, die vollumfänglich im Zahlungswege auszugleichen sind, wurden keine Sicherungsabreden getroffen. Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen wegen eines Ausfallrisikos sind nicht angefallen.
Ferner unterhält der Konzern Beziehungen zur Versorgungseinrichtung der üstra e. V., die in erster Linie die Einlage liquider Mittel in das Kassenvermögen betreffen. Die im Berichtsjahr zugeführten Werte von 7.700 Tsd. € (Vorjahr: 9.206 Tsd. €) führen zu einer entsprechenden Reduzierung der Pensionsrückstellungen und haben somit keine Ergebnisauswirkungen. Darüber hinaus bestehen mit der Versorgungseinrichtung laufende Geschäftsbeziehungen, im Wesentlichen aus der Anmietung von Räumlichkeiten und aus der Weiterbelastung von Kostenanteilen. Hieraus sind im Geschäftsjahr Aufwendungen von 239 Tsd. € (Vorjahr: 234 Tsd. €) und Erträge von 117 Tsd. € (Vorjahr: 104 Tsd. €) erwachsen. Der aktivische Verrechnungssaldo beläuft sich zum 31. Dezember 2015 auf 22 Tsd. € (Vorjahr: 5 Tsd. €).
7.3 Verkehrskonzessionen
Die üstra hat Konzessionen inne, die zeitlich befristete Genehmigungen für den Betrieb von Bus- und Stadtbahnlinien nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darstellen. Rechte und Pflichten, die sich für die üstra aus den Konzessionen ergeben, regeln das PBefG und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften. So ist die üstra nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet, die genehmigten Linienbetriebe aufzunehmen und während der Laufzeit der Konzessionen aufrechtzuerhalten. Fahrpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, die dem Zustimmungsvorbehalt der Genehmigungsbehörde unterliegen, sind als Auflagen von der üstra zu beachten. Für den Betrieb von Stadtbahnlinien besitzt die üstra wie im Vorjahr 15 Konzessionen, die am 24. März 2038 auslaufen. Für den Betrieb von Buslinien besitzt die üstra 38 Konzessionen, die ebenfalls am 24. März 2038 auslaufen.
7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand
Neben den vorstehend genannten Verkehrskonzessionen erhält die üstra weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand, insbesondere in Form von Investitionszuschüssen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) sowie auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen gewährt werden. Hinsichtlich der bezuschussten Investitionen sind regelmäßig Bindefristen zu beachten, deren Verletzung entsprechende Rückforderungsansprüche der Zuwendungsgeber auslöst. Im Berichtsjahr wurden Zuwendungen in Höhe von 32.389 Tsd. € (Vorjahr: 542 Tsd. €) vereinnahmt.
7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfer s nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 134 Tsd. € (Vorjahr 107 Tsd. €) Honorare für die Abschlussprüfungen, 17 Tsd. € (Vorjahr 16 Tsd. €) für andere Bestätigungsleistungen und 0 Tsd. € (Vorjahr 124 Tsd. €) für sonstige Leistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten. Steuerberatungsleistungen wurden nicht erbracht.
7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Abschluss des Geschäftsjahres nicht ereignet.
7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der üstra haben eine nach § 161 AktG vorgesehene Erklärung am 24. April 2015 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 29. April 2015 und auf der Homepage der Gesellschaft unter www.uestra.de/corporate_governance.html dauerhaft zugänglich gemacht.
7.8 Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hannover, den 24. März 2016
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Der Vorstand
gez. André Neiß
gez. Wilhelm Lindenberg
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| Bruttobuchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2015 € |
Zugänge € |
Abgänge € |
Umbuchungen € |
Stand am 31.12.2015 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Konzessionsähnliche Rechte | 23.037.922,43 | 544.777,03 | 118.237,71 | 666.602,08 | 24.131.063,83 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.771.850,63 | 386.826,20 | 333.368,59 | -666.602,08 | 1.158.706,16 |
| 24.809.773,06 | 931.603,23 | 451.606,30 | 0,00 | 25.289.769,99 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten | 175.269.771,66 | 11.409,84 | 2.408.818,42 | 56.117,23 | 172.928.480,31 |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 80.116.066,29 | 87.753,14 | 5.532,87 | 112.992,73 | 80.311.279,29 |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 458.808.331,66 | 42.048.093,28 | 9.456.126,40 | 46.500.000,00 | 537.900.298,54 |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 12.907.261,26 | 251.436,77 | 359.617,21 | 0,00 | 12.799.080,82 |
| Andere Anlagen, | 85.608.384,94 | 2.385.061,29 | 1.576.500,85 | 541.126,68 | 86.958.072,06 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | |||||
| 0,00 | |||||
| 0,00 | |||||
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 110.179.104,89 | 36.340.503,59 | 0,00 | -47.210.236,64 | 99.309.371,84 |
| 922.888.920,70 | 81.124.257,91 | 13.806.595,75 | 0,00 | 990.206.582,86 | |
| Finanzanlagen | |||||
| Übrige Finanzanlagen | 13.651.729,19 | 1.546.179,43 | 3.107.730,91 | 0,00 | 12.090.177,71 |
| 13.651.729,19 | 1.546.179,43 | 3.107.730,91 | 0,00 | 12.090.177,71 | |
| 961.350.422,95 | 83.602.040,57 | 17.365.932,96 | 0,00 | 1.027.586.530,56 | |
| Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 10.162.915,01 | 1.202.296,14 | 0,00 | 0,00 | 11.365.211,15 |
scroll
| Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2015 € |
Zugänge € |
Abgänge € |
Umbuchungen € |
Stand am 31.12.2015 € |
||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||||||
| 484.778,13 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 484.778,13 | * | |
| Konzessionsähnliche Rechte | 19.561.938,91 | 1.273.920,08 | 118.237,71 | 0,00 | 20.717.621,28 | |||||
| 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | |
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||||
| 484.778,13 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 484.778,13 | ||
| 19.561.938,91 | 1.273.920,08 | 118.237,71 | 0,00 | 20.717.621,28 | ||||||
| Sachanlagen | ||||||||||
| 79.428.800,94 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 79.428.800,94 | * | |
| Grundstücke und Bauten | 51.144.654,42 | 1.918.014,48 | 1.475.173,21 | 0,00 | 51.587.495,69 | |||||
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 40.905.898,39 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 40.905.898,39 | * |
| 24.743.354,89 | 1.711.639,13 | 5.532,87 | 0,00 | 26.449.461,15 | ||||||
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 226.255.546,58 | * | 37.861.645,38 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 264.117.191,96 | * |
| 174.073.459,53 | 7.633.027,59 | 8.570.991,93 | 0,00 | 173.135.495,19 | ||||||
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 1.034.223,71 | * | 0,00 | * | 127.429,60 | * | 0,00 | * | 906.794,11 | * |
| Andere Anlagen, | 8.132.187,66 | 631.078,67 | 214.538,94 | 0,00 | 8.548.727,39 | |||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 28.429.345,34 | * | 0,00 | * | 2.849,38 | * | 0,00 | * | 28.426.495,96 | * |
| 46.275.321,42 | 3.621.541,24 | 1.552.531,91 | 0,00 | 48.344.330,75 | ||||||
| 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||||
| 376.053.814,96 | * | 37.861.645,38 | * | 130.278,98 | * | 0,00 | * | 413.785.181,36 | * | |
| 304.368.977,92 | 15.515.301,11 | 11.818.768,86 | 0,00 | 308.065.510,17 | ||||||
| Finanzanlagen | ||||||||||
| Übrige Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||||
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 376.538.593,09 | * | 37.861.645,38 | * | 130.278,98 | * | 0,00 | * | 414.269.959,49 | * | |
| 323.930.916,83 | 16.789.221,19 | 11.937.006,57 | 0,00 | 328.783.131,45 | ||||||
| Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 415.429,78 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 415.429,78 |
scroll
| Nettobuchwerte | |
|---|---|
| Stand am 31.12.2015 € |
|
| --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |
| Konzessionsähnliche Rechte | 2.928.664,42 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.158.706,16 |
| 4.087.370,58 | |
| Sachanlagen | |
| 41.912.183,68 | |
| Grundstücke und Bauten | |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | |
| 12.955.919,75 | |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | |
| 100.647.611,39 | |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | |
| Andere Anlagen, | 3.343.559,32 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
| 10.187.245,35 | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 99.309.371,84 |
| 268.355.891,33 | |
| Finanzanlagen | |
| Übrige Finanzanlagen | 12.090.177,71 |
| 12.090.177,71 | |
| 284.533.439,62 | |
| Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 10.949.781,37 |
* = verrechnete Investitionszuschüsse
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| Bruttobuchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2014 € |
Zugänge € |
Abgänge € |
Umbuchungen € |
Stand am 31.12.2014 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Konzessionsähnliche Rechte | 22.220.656,90 | 861.637,53 | 154.372,00 | 110.000,00 | 23.037.922,43 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.294.408,22 | 698.983,41 | 111.541,00 | -110.000,00 | 1.771.850,63 |
| 23.515.065,12 | 1.560.620,94 | 265.913,00 | 0,00 | 24.809.773,06 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten | 177.198.630,99 | 848.964,64 | 3.065.737,10 | 287.913,13 | 175.269.771,66 |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 78.061.615,56 | 196.000,78 | 21.393,90 | 1.879.843,85 | 80.116.066,29 |
| Sicherungsanlagen | |||||
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 461.268.870,50 | 3.736.976,94 | 5.761.045,38 | -436.470,40 | 458.808.331,66 |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 12.740.435,10 | 262.485,35 | 95.659,19 | 0,00 | 12.907.261,26 |
| Andere Anlagen, | |||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 84.716.652,44 | 1.663.347,16 | 1.416.808,96 | 645.194,30 | 85.608.384,94 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 110.879.883,48 | 1.702.932,84 | 27.230,55 | -2.376.480,88 | 110.179.104,89 |
| 924.866.088,07 | 8.410.707,71 | 10.387.875,08 | 0,00 | 922.888.920,70 | |
| Finanzanlagen | |||||
| Übrige Finanzanlagen | 16.175.109,18 | 1.092.543,95 | 3.615.923,94 | 0,00 | 13.651.729,19 |
| 16.175.109,18 | 1.092.543,95 | 3.615.923,94 | 0,00 | 13.651.729,19 | |
| 964.556.262,37 | 11.063.872,60 | 14.269.712,02 | 0,00 | 961.350.422,95 | |
| Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 9.362.017,36 | 800.897,65 | 0,00 | 0,00 | 10.162.915,01 |
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| Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2014 € |
Zugänge € |
Abgänge € |
Umbuchungen € |
Stand am 31.12.2014 € |
||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||||||
| 484.778,13 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 484.778,13 | * | |
| Konzessionsähnliche Rechte | 18.555.757,41 | 1.159.557,50 | 153.376,00 | 0,00 | 19.561.938,91 | |||||
| 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | |
| Geleistete Anzahlungen | 32.370,00 | 0,00 | 32.370,00 | 0,00 | 0,00 | |||||
| 484.778,13 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 484.778,13 | ||
| 18.588.127,41 | 1.159.557,50 | 185.746,00 | 0,00 | 19.561.938,91 | ||||||
| Sachanlagen | ||||||||||
| 80.407.159,18 | * | 0,00 | * | 996.079,94 | * | 17.721,70 | * | 79.428.800,94 | * | |
| Grundstücke und Bauten | 50.893.521,52 | 2.032.881,86 | 1.785.166,36 | 3.417,40 | 51.144.654,42 | |||||
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 40.923.620,09 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | -17.721,70 | * | 40.905.898,39 | * |
| Sicherungsanlagen | 23.170.086,75 | 1.598.079,44 | 21.393,90 | -3.417,40 | 24.743.354,89 | |||||
| 226.052.368,10 | * | 369.875,66 | * | 166.697,18 | * | 0,00 | * | 226.255.546,58 | * | |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 173.402.949,22 | 6.540.756,69 | 5.577.577,25 | -292.669,13 | 174.073.459,53 | |||||
| 1.034.223,71 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 1.034.223,71 | * | |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 7.559.762,13 | 666.196,14 | 93.770,61 | 0,00 | 8.132.187,66 | |||||
| Andere Anlagen, | 28.430.296,33 | * | 0,00 | * | 950,99 | * | 0,00 | * | 28.429.345,34 | * |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 43.494.115,70 | 3.793.721,10 | 1.305.184,51 | 292.669,13 | 46.275.321,42 | |||||
| 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | 0,00 | * | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 6.253,05 | 0,00 | 6.253,05 | 0,00 | 0,00 | |||||
| 376.847.667,41 | * | 369.875,66 | * | 1.163.728,11 | * | 0,00 | * | 376.053.814,96 | * | |
| 298.526.688,37 | 14.631.635,23 | 8.789.345,68 | 0,00 | 304.368.977,92 | ||||||
| Finanzanlagen | ||||||||||
| Übrige Finanzanlagen | 0,00 | 8.634,79 | 8.634,79 | 0,00 | 0,00 | |||||
| 0,00 | 8.634,79 | 8.634,79 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 377.332.445,54 | * | 369.875,66 | * | 1.163.728,11 | * | 0,00 | * | 376.538.593,09 | * | |
| 317.114.815,78 | 15.799.827,52 | 8.983.726,47 | 0,00 | 323.930.916,83 | ||||||
| Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 415.429,78 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 415.429,78 |
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| Nettobuchwerte | |
|---|---|
| Stand am 31.12.2014 € |
|
| --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |
| Konzessionsähnliche Rechte | 2.991.205,39 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.771.850,63 |
| 4.763.056,02 | |
| Sachanlagen | |
| Grundstücke und Bauten | 44.696.316,30 |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | |
| Sicherungsanlagen | 14.466.813,01 |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 58.479.325,55 |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 3.740.849,89 |
| Andere Anlagen, | |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.903.718,18 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 110.179.104,89 |
| 242.466.127,82 | |
| Finanzanlagen | |
| Übrige Finanzanlagen | 13.651.729,19 |
| 13.651.729,19 | |
| 260.880.913,03 | |
| Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 9.747.485,23 |
* = verrechnete Investitionszuschüsse
Wir haben den von der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzernanhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hannover, den 24. März 2016
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Luther, Wirtschaftsprüfer
Kamieth, Wirtschaftsprüfer
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