Annual Report • Jul 18, 2016
Annual Report
Open in ViewerOpens in native device viewer
über das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er war in alle Entscheidungen, denen der Vorstand seinen Angaben zufolge grundlegende Bedeutung für das Unternehmen beigemessen hat, unmittelbar eingebunden. In die Entscheidung zur Gewährung eines Mitarbeiterbonus für das Jahr 2014 war er nicht eingebunden.
Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagements sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen.
Der Vorstand hat im Berichtsjahr entschieden, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Geschäftsjahr 2014 eine freiwillige Bonuszahlung zu gewähren. Der Vorstand hat dieser Angelegenheit nach seinen Angaben keine grundlegende Bedeutung für das Unternehmen beigemessen und daher keine Veranlassung gesehen, den Aufsichtsrat zu informieren. Da die Bonuszahlung auch den zwischen der Region Hannover und der Gesellschaft bestehenden Partnerschaftsvertrag vom 29.05.2008 berührt, haben Gespräche zwischen der Region Hannover und dem Vorstand stattgefunden, die im Juni 2016 zu einer Verständigung geführt haben.
Darüber hinaus hat er vom Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Vorstands“ jeweils umfassend Informationen über die das Unternehmen aktuell betreffenden Angelegenheiten erhalten.
Detailliert wurden Fragen der künftigen Finanz-, Investitions- und Personalplanung erörtert und - teilweise unter Beteiligung von Referenten - vertieft. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden geprüft, ausführlich erörtert und - sofern erforderlich - entschieden. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat dazu ausführliche schriftliche Informationen vom Vorstand erhalten und den vorgelegten Geschäftsführungsmaßnahmen nach ausgiebiger vorheriger Prüfung seine Zustimmung erteilt.
Der Aufsichtsrat hat alle Berichte des Vorstands geprüft, in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen.
Zu Maßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG (zum Beispiel Einsicht in Bücher und Schriften der Gesellschaft) bestand keine Veranlassung. Sonderberichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG wurden im Geschäftsjahr 2015 ebenfalls nicht erbeten, da der Aufsichtsrat aufgrund der umfassenden Regelberichterstattung des Vorstands keine Veranlassung dazu sah.
Darüber hinaus hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats umfassenden Kontakt zu dem Vorstandsvorsitzenden und dem weiteren Mitglied des Vorstands. In zahlreichen Gesprächen wurde eine Vielzahl wichtiger Ereignisse und Fragen der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstrategie besprochen.
Im Berichtsjahr haben sich der Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in insgesamt 25 Sitzungen, so im Einzelnen:
scroll
| Verkehrs- und Bauausschuss | 5 Sitzungen, |
| Finanz- und Prüfungsausschuss | 4 Sitzungen, |
| Beteiligungsausschuss | 5 Sitzungen, |
| Präsidialausschuss | 5 Sitzungen und |
| Aufsichtsratsplenum | 6 Sitzungen (davon eine konstituierende Sitzung), |
von der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugt.
Nur das Aufsichtsratsmitglied Raoul Schmidt-Lamontain hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsratsplenums teilgenommen.
Ein Beschluss außerhalb einer Sitzung, z. B. im schriftlichen Verfahren, wurde im Berichtsjahr nicht gefasst.
Schwerpunkte der Überwachung und Beratung
Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren neben der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Jahr 2014 und der wirtschaftlichen Entwicklung der üstra und ihrer Töchter im Berichtszeitraum vor allem die folgenden Themen:
| • | Der Aufsichtsrat hat unter gleichzeitiger Anpassung ihrer Dienstverträge an Marktusancen beide Mitglieder des Vorstands wiederbestellt (Sitzung am 16.01.2015). Die Amtszeit des Vorstandsvorsitzenden Herr André Neiß läuft nun bis zum 31.08.2020, die des Vorstandsmitglieds Betrieb & Personal und Arbeitsdirektors Herr Wilhelm Lindenberg bis zum 31.12.2018. |
| • | Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat sich im Rahmen seiner Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems der üstra einschließlich der Internen Revision ausführlich über den Jahresbericht 2014 sowie den Prüfungsplan 2015 der Internen Revision informieren lassen (Sitzung am 22.04.2015). |
| • | Der Aufsichtsrat hat die im Rahmen der Tarifmaßnahme 2015/16 geplante Änderung der Fahrpreise ausführlich und insbesondere auch hinsichtlich der Frage der Einbeziehung der Kindertickets beraten und ihr zugestimmt (Sitzung am 24.04.2015). |
| • | Der Aufsichtsrat hat die zur brandschutztechnischen und energetischen Sanierung des Verwaltungsgebäudes geplanten Maßnahmen ausführlich beraten und ihrer Durchführung zugestimmt (Sitzung am 24.04.2015). |
| • | Der Aufsichtsrat hat sich anhand mehrerer Informationsvorlagen ausführlich über den Stand und die geplante weitere Entwicklung der Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft, insbesondere der protec service GmbH und der Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle KG, informieren lassen (Sitzung am 24.04.2015). |
| • | Der Aufsichtsrat hat sich ausführlich darüber informieren lassen, welche Auswirkungen auf die üstra das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben wird, und sodann für den Frauenanteil im Vorstand die Zielgröße und die Frist zu ihrer Erreichung festgelegt (Sitzung am 25.09.2015). |
| • | Der Aufsichtsrat hat die geplante Aufnahme der Westfalenbahn als weitere Gesellschafterin der Großraum-Verkehr Hannover GmbH ausführlich beraten und ihr zugestimmt (Sitzung am 09.12.2015). |
| • | Der Präsidialausschuss hat sich über den Mitarbeiterbonus 2014 informieren lassen und hierüber beraten; über das Ergebnis wurde der Aufsichtsrat unmittelbar darauf informiert (Sitzungen vom 09.12.2015). |
| • | Schließlich hat der Aufsichtsrat mit seiner Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 den künftigen wirtschaftlichen Handlungsrahmen für die Gesellschaft festgelegt (Sitzung am 09.12.2015). |
Deutscher Corporate Governance Kodex
Im Geschäftsjahr 2015 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 24.04.2015 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 AktG unterzeichnet. Aufgrund der Aktionärsstruktur des Unternehmens, des damit verbundenen geringen Streubesitzes und der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat, wurde nach eingehender Beratung beschlossen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht zu folgen. Einwände des Abschlussprüfers gegen die Entsprechenserklärung wurden nicht erhoben.
Die aktuelle Entsprechenserklärung kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uestra.de eingesehen werden.
Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015
Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2015 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 einschließlich Lagebericht über das Geschäftsjahr 2015 sowie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 einschließlich Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2015 geprüft und beide mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat eine Vorprüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht und des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht durchgeführt und in seiner Sitzung am 28.04.2016 zusammen mit dem Vorstand die beiden Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Finanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses empfohlen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und die jeweiligen Prüfungsberichte seinerseits sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung am 11.05.2016 zusammen mit dem Vorstand und in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv erörtert sowie den Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung entgegengenommen.
Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hat der Abschlussprüfer nicht festgestellt.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt, keine Einwände gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht und den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht erhoben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 11.05.2016 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats
In der ordentlichen Hauptversammlung am 16.07.2015 wurden die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Hauke Jagau und Herr Walter Paul Meinhold aus dem Aufsichtsrat abberufen und an ihrer Stelle Herr Ulf-Birger Franz und Herr Dipl.-Ing. Bernhard Klockow mit Wirkung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Außerdem rückte aufgrund der mit Ablauf des 09.10.2015 wirksamen Amtsniederlegung des von der Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats Herr Schmidt-Lamontain das für ihn gerichtlich bestellte Ersatzmitglied Herr Immo Heinzel am 10.11.2015 mit Wirkung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat nach.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der üstra und den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für die im Geschäftsjahr 2015 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Hannover, den 20. Juni 2016
**Aufsichtsrat der
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft**
Der Aufsichtsratsvorsitzende
gez. Ulf-Birger Franz
1. Grundlagen der Gesellschaft
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung
2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2015
2.3 Mitarbeiter
2.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
2.4.1 Umsatzentwicklung
2.4.2 Ertragslage
2.4.3 Vermögens- und Finanzlage
2.4.4 Investitionen
3. Nachtragsbericht
4. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
5. Chancen- und Risikobericht
5.1 Chancen- und Risikomanagementsystem
5.2 Umfeld und Markt
5.3 Leistungswirtschaftliche Chancen und Risiken
5.4 Personal
5.5 Informationstechnik
5.6 Finanzwirtschaftlicher Bereich
5.7 Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands
6. Erklärung zur Unternehmensführung
6.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex
6.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
6.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse
7. Sonstige Berichte
7.1 Vergütungsbericht
7.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
8. Prognosebericht
1. Grundlagen der Gesellschaft
Die üstra ist die umweltfreundliche Mobilitätsdienstleisterin für Hannover. Mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen gehört die üstra zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Mit rund 170 Millionen Beförderungsfällen im Jahr ist sie die leistungsstärkste Dienstleisterin für Nahverkehr in Niedersachsen.
Die Region Hannover als Körperschaft ist der Aufgabenträger für den Nahverkehr, nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern für das gesamte Gebiet der Region Hannover. Die üstra ist mit ihren Leistungen das Rückgrat der öffentlichen Mobilität in der Landeshauptstadt. Mit ihren Bahnen und Bussen fahren mehr als 450.000 Menschen täglich. Mit über 38 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und rund 2.000 Beschäftigten befördert die üstra die Hannoveraner und die Gäste der Stadt tagsüber im 10-Minuten-Takt.
Die üstra kooperiert im Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH). Mehrheitsgesellschafter des GVH ist die Region Hannover, welche 51 % der Gesellschaftsanteile hält. Die beteiligten Verkehrsunternehmen halten in Summe 49 % der Gesellschaftsanteile am GVH. Gesellschafter auf Seiten der Verkehrsunternehmen sind neben der üstra die RegioBus Hannover GmbH, die DB Regio AG, die metronom Eisenbahngesellschaft mbH und die erixx GmbH. Der GVH sorgt für ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem.
Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die üstra im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie „vitale üstra 2020“ dar.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2009 hat die Region Hannover der üstra die Betrauung und Finanzierungszusage für die Stadtbahnverkehrsleistungen nach Maßgabe der Altmark-Trans-Kriterien erteilt. Die Betrauung endete zum 24. September 2015.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2010 hat die Region Hannover der üstra die Betrauung und Finanzierungszusage für die Busverkehrsleistungen mittels eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) 1370/2007 erteilt. Die Betrauung endete zum 24. September 2015.
Mit Wirkung vom 25. September 2015 hat die Region Hannover die üstra auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Sinne der VO (EG) 1370/2007 mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover betraut. Der ÖDA umfasst alle bisher von der üstra betriebenen Linien (Linienbündel „Stadt Hannover“) und hat eine Laufzeit von 22½ Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), die Liniengenehmigungen für das Linienbündel „Stadt Hannover“ erteilt.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung
Die deutsche Wirtschaft befand sich im Jahr 2015 weiter im Aufschwung. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 1,7 % (Vorjahr: +1,6 %). Wichtigster Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft war wie im Vorjahr der Konsum. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 1,9 %, die des Staates sogar um 2,8 %, auch die Investitionen legten zu. Der Außenhandel gewann weiter an Dynamik, wobei die Exporte und Importe in fast gleichem Größenumfang gestiegen sind. Sowohl das Produzierende Gewerbe ohne Baugewerbe als auch die Dienstleistungsbranche insgesamt trugen zur wirtschaftlichen Belebung im Jahr 2015 bei. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2015 um 2,8 % zu. Der Anstieg der in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte fiel mit 2,5 % höher als im Vorjahr aus. Die Verbraucherpreise sind im Jahresdurchschnitt um 0,3 % gestiegen, damit ist die Jahresteuerungsrate seit 2011 rückläufig. Die geringe Jahresteuerungsrate wurde im Wesentlichen durch die Preisentwicklung für Energie geprägt. Energie insgesamt verbilligte sich um 7,0 % vor allem infolge der Rohölpreisentwicklung. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise lag die Jahresteuerungsrate bei +1,1 %. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um 0,8 % auf 43,0 Millionen. Der stärkste Anstieg der Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahr war in den Dienstleistungsbereichen zu verzeichnen. Die Zahl der Arbeitslosen ging im Jahresdurchschnitt um 0,3 Prozentpunkte auf 2,795 Millionen zurück, die Arbeitslosenquote betrug 6,4 %. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Hannover lag die Arbeitslosenquote zum Stichtag 31. Dezember 2015 bei 7,4 % (Vorjahr: 7,8 %).
Die Fahrgastzahlen im ÖPNV der im Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zusammengeschlossenen Personenverkehrsunternehmen sind nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2015 um 0,5 % gestiegen (Vorjahr: +0,6 %). Das heißt, dass in 2015 über 10 Milliarden Fahrgäste in Deutschland mit Bussen und Bahnen gefahren sind. Tendenziell bestätigt sich auch für 2015 der Trend der vergangenen Jahre: Ländliche Busverkehre sind eher rückläufig, Verkehre in Ballungsräumen (hier vor allem die schienengebundenen Verkehre) befinden sich im Aufwind.
Analog zu den Fahrgastzahlen stiegen auch die Erträge der ÖPNV-Unternehmen im letzten Jahr weiter an. Trotzdem nahm der Kostendeckungsgrad im Branchendurchschnitt leicht ab. Inzwischen muss wesentlich mehr Geld in die Erneuerung der Fahrzeuge und Infrastruktur investiert werden. Nach Aussage des Präsidenten des VDV liegt dies am wachsenden Sanierungsstau im deutschen ÖPNV und an der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen, die einfach weniger Spielräume für Verkehrsinvestitionen haben als noch vor einigen Jahren. Dies lässt befürchten, dass die spezifischen Kosten der Nahverkehrsunternehmen in stärkerem Maße als die allgemeinen Verbraucherpreise der privaten Haushalte steigen werden.
Die Bundespolitik hat im vergangenen Jahr einige richtungsweisende Entscheidungen in Sachen ÖPNV-Finanzierung getroffen. So wurde die Aufstockung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr, die Weiterführung des Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) für große ÖPNV-Ausbaumaßnahmen und die zusätzlichen Investitionsprogramme für finanzschwache Kommunen beschlossen. Allerdings ist für das 2019 auslaufende Entflechtungsgesetz (EntflechtG) nach derzeitigem Stand noch keine Anschlussregelung vorgesehen.
2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2015
Mit Wirkung vom 25. September 2015 hat die Region Hannover die üstra auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Sinne der VO (EG) 1370/2007 mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im ÖPNV durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover betraut. Der ÖDA umfasst alle bisher von der üstra betriebenen Linien (Linienbündel „Stadt Hannover“) und hat eine Laufzeit von 22½ Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) die Liniengenehmigungen für das Linienbündel „Stadt Hannover“ erteilt.
Die üstra positioniert sich weiterhin als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, als innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. Als öffentliches Verkehrsunternehmen sieht sich die üstra den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet und verankert die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit in ihren Aktivitäten. Zur Erreichung der Ziele dieser vorgenannten fünf strategischen Handlungsfelder wurden in 2015 entsprechende Projekte durchgeführt, wie z.B. das Pilotprojekt Elektrobus, die Beschaffung neuer Stadtbahnfahrzeuge, Mobilitätskarte, Stärkung der Arbeitgebermarke üstra.
Die Nutzerfinanzierung wird weiter vorangetrieben. Auf Ebene des GVH wurde zum 1. Januar 2015 eine Tarifanpassung von durchschnittlich 3,1 % durchgeführt. Der GVH liegt im Verbündevergleich bei einem qualitativ hochwertigen Verkehrsangebot preislich eher im Mittelfeld. Durch Attraktivität des Tarifangebotes sollen Kundenbindung und Neukundengewinnung unterstützt werden. Als besonders attraktiv hat sich 2015 das Tarifangebot im Sozialtarif „MobilCard S“ gezeigt. Mit über 13.000 MobilCards S pro Monat zeigt die Nachfrage, dass bei den Berechtigten ein großer Bedarf für dieses Angebot besteht. Gegenüber 2014 entspricht das einer Nachfragesteigerung um etwa 50 %. Auch bei den Tickets im Sozialtarif gab es Nachfragesteigerungen.
Aber auch in anderen Segmenten verzeichnete die üstra Nachfragesteigerungen. Nach leichten Rückgängen 2014 gegenüber 2013 wurden 2015 bei Fahrgasterhebungen mit 169,6 Mio. Fahrgästen 3,9 % mehr Fahrgäste gezählt als 2014.
Nur bei Berücksichtigung der sich wandelnden Anforderungen des Marktes und der Kunden kann die üstra langfristig erfolgreich sein. Bei der Beurteilung von Stärken und Schwächen und bei der Entwicklung neuer Angebote (z. B. Automaten, Fahrzeuge) beteiligt die üstra ihre Kunden und insbesondere Vertreter von mobilitätseingeschränkten Personen. Seit 1998 führt die üstra regelmäßig repräsentative Telefonbefragungen ihrer Kunden durch. Mit diesem „Kundenzufriedenheitsbefragung“ kann die üstra Fehlentwicklungen erkennen, Wirkungen von Angebotsänderungen messen und die Umsetzung von Zielgrößen verfolgen.
Im ÖPNV-Kundenbarometer 2015 wurde die üstra von 30 Vergleichsunternehmen als drittbestes Verkehrsunternehmen in Deutschland bewertet. Bei der Schnelligkeit der Beförderung und bei den Anschlüssen wurde die üstra am besten bewertet. Die Globalzufriedenheit als ein wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikator zur Steuerung des Unternehmens betrug 2,40. Der Durchschnitt der Befragung lag bei 2,88. Mit der Region Hannover als Aufgabenträger wurde ein Zielwert von 2,45 festgelegt.
Die üstra versteht sich als Kompetenzträgerin für den Nahverkehr und sieht sich mitverantwortlich für die Umsetzung des 2011 verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplans „pro KIima“ der Region Hannover und des ebenfalls 2011 beschlossenen „Masterplans Mobilität“ der Stadt Hannover. Ziel beider verkehrspolitischen Pläne ist es, die Bürger zu immer häufigerer Nutzung von Verkehrsmitteln, die dem Umweltverbund zuzurechnen sind, zu bewegen. Die üstra strebt eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 1 % pro Jahr an. Noch höhere Zuwächse sind möglich, wenn die öffentliche Hand die Rahmenbedingungen für den ÖPNV weiter verbessert. So kann ein deutlicher Schritt zur Reduzierung der Schadstoffbelastung durch den Verkehr erreicht werden.
Ein besonders wichtiges Projekt zur Ansprache von Gelegenheitskunden war die Einführung des „Mobilitätsshops“, mit dem die üstra für die Verkehrsunternehmen im GVH Online-Tickets anbietet. Mit direkter Verknüpfung zur Fahrplanauskunft können Kunden im Internet oder per Smartphones Online-Tickets erwerben, die ausgedruckt, aber auch im Smartphone angezeigt werden können. Gleichzeitig können sich Kunden bei der Registrierung zum Online-Shop auch für Carsharing bei Stadtmobil anmelden oder Taxi-Vertragskunde werden und dadurch Rabatte bei der Taxennutzung erhalten. In 2015 wurde die Weiterentwicklung des Online-Shops zu einem Mobilitätsportal vorbereitet. Zukünftig soll neben der ÖPNV-Auskunft und dem Ticketkauf auch Routing für andere Verkehrsmittel, die Taxenbestellung und Buchung von Carsharing-Fahrzeugen möglich sein. Das Tarifangebot im Online-Shop wurde im Dezember 2015 durch das KurzstreckenTicket und durch das Angebot einer Messe-Fahrtberechtigung für die DOMOTEX 2016 ergänzt.
In 2015 wurde im Rahmen der Neugestaltung des Internetauftritts auf www.uestra.de der Mobilitätsshop auf der üstra Internetseite angebunden. Mit dem neuen Auftritt wurde das Serviceangebot für Fahrgäste deutlich verbessert. Im Bereich Fahrgastcenter wurde unter anderem das Fundbüro online angebunden. Mit einer interaktiven Karte bietet die üstra nicht nur Linieninfos und Abfahrtzeiten, sondern auch Veranstaltungshinweise und Erlebnisse, um Fahrtanreize zu vermitteln. Seit Sommer 2015 hat die üstra ihr E-Mail-Marketing mit einem Newsletter („üstra Fahrgemeinschaft“) und einem Infodienst für Verkehrsmeldungen intensiviert.
Seit Anfang 2015 ist die üstra mit ihrem Infomobil fast täglich in Einkaufszentren und bei Veranstaltungen präsent. Einmal pro Woche ist das Infomobil in Langenhagen, Laatzen, Altwarmbüchen und Ronnenberg im Einsatz. Freitags und an Wochenenden kommen zusätzliche Einsätze bei Veranstaltungen und besonderen Aktionen hinzu. Aber auch bei Großveranstaltungen wie der Ideenexpo oder Konzerten von AC/DC oder Udo Lindenberg zeigte die üstra wieder ihre Leistungsfähigkeit.
Bei Großmessen mussten erstmals seit 17 Jahren Besucher und Fahrgäste lernen, dass die Eintrittskarte zur Messe nicht mehr gleichzeitig eine Fahrkarte für den ÖPNV (KombiTicket) darstellt. Die Deutsche Messe AG hatte die bestehende KombiTicket-Vereinbarung nicht verlängert. Nachdem es bei der DOMOTEX im Januar 2015 dadurch noch zu erheblichen Irritationen bei Messebesuchern bzw. Fahrgästen gekommen war, weil nur wenige Messebesucher über die Änderung informiert waren, konnte insbesondere zur CeBIT und zur Hannover Messe durch umfangreiche Informations- und Vertriebsmaßnahmen ein reibungsloser Anreiseverkehr gewährleistet werden, ohne dass Einnahmenverluste gegenüber der KombiTicket-Regelung zu verzeichnen waren.
Im Jahr 2015 wurde die besondere Ansprache der Kundengruppe der über 60-Jährigen fortgesetzt. Zum Tarifwechsel am 1. Januar 2016 wurde, da sich das Renteneintrittsalter deutlich nach hinten verschiebt, die Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 63 Jahren vorbereitet und umgesetzt. Für bestehende Abonnenten gilt Bestandsschutz. Aufgrund zahlreicher Wünsche von Kunden wurde zum 1. Januar 2016 die Mitnahme für die geänderte MobilCard 63plus eingeführt. Mit umfangreichen Materialien wurden die Kunden über die Maßnahmen informiert. Im November/Dezember 2015 konnten mit Promotionsständen am Kröpcke und im Kundenzentrum über 100 Neuabonnenten für das Seniorenangebot gewonnen werden.
In 2015 wurden die Hochbahnsteige Rethen/Bahnhof und Schaumburgstraße in Betrieb genommen. Damit sind diese beiden Haltestellen jetzt barrierefrei ausgebaut. Insgesamt sind damit 75 % der Haltestellen barrierefrei ausgebaut, 49 Haltestellen sind noch mit Hochbahnsteigen auszustatten.
Hannover bekommt eine neue Stadtbahn – unter dem Titel „TW 3000“ läuft bei der üstra die größte Neubeschaffung seit der Expo. Insgesamt hat die üstra bisher 100 neue Stadtbahnfahrzeuge bestellt. Möglich wird diese Investition, weil die Fahrzeuge zu 50 % durch Mittel des Landes Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) gefördert werden. Die ersten Fahrzeuge haben im März 2015 den Linienverkehr aufgenommen. Bis zum 31. Dezember 2015 wurden insgesamt 31 neue Stadtbahnfahrzeuge ausgeliefert. Darin enthalten sind auch die durch den Hersteller aufgrund eines Fertigungsmangels an den Schweißnähten sanierten Fahrzeuge. Die restlichen Fahrzeuge sollen sukzessive bis 2018 ausgeliefert werden.
„Emissionsfreier Nahverkehr“ – so lautet die Zukunft der üstra. Um diesem Ziel ein großes Stück näher zu kommen, hat die üstra in 2015 mehrere Maßnahmen durchgeführt. So fahren die Stadtbahnen der üstra seit Januar 2015 mit Strom aus 100 % regenerativen Energiequellen. Mit der Beschaffung und Inbetriebnahme weiterer 26 Hybridbusse wurde die Erneuerung der Busflotte weiter vorangetrieben. Insgesamt wurden im Zeitraum 2013 bis 2015 51 Hybridbusse beschafft. Im Rahmen des Schaufensters „Elektromobilität“ förderte das Land Niedersachsen diese Maßnahme mit insgesamt 2,0 Mio. €.
Neben den technischen Maßnahmen, die zur Reduzierung der Emissionen beitragen, trägt auch jeder Fahrgast im ÖPNV aktiv zum Klimaschutz bei und verbessert die Umweltbilanz. Deshalb verfolgt die üstra das Ziel Fahrgäste zu gewinnen und zu binden, um einen Beitrag zur Verringerung der Emissionen zu leisten. Mit den oben genannten Maßnahmen und bedingt durch die Steigerung der Fahrgastzahlen konnten die CO2 Emissionen im Jahr 2015 von 51,4 g CO2/Personenkilometer im Vorjahr auf 12,0 g CO2/Personenkilometer gesenkt werden.
Im Frühjahr 2016 startet die üstra ein Pilotprojekt mit drei Elektrobussen. Starten werden die Busse auf den Linien 100 und 200, die als repräsentative Ringlinien durch Hannovers Innenstadt führen. Die Länge der Linien beträgt jeweils 16 km mit insgesamt 42 Haltestellen und einer Fahrzeit von ca. 53 Minuten. Durch ihre kreisförmige Linienführung, kurze Haltestellenabstände und einen einzigen gemeinsamen Endpunkt am August-Holweg-Platz bieten die sogenannten „Erlebnislinien“ optimale Testbedingungen für den Pilotversuch mit den E-Bussen. In 2015 wurden in Vorbereitung die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen. So wurden am Endpunkt August-Holweg-Platz der Linien 100/200 zwei Lademasten installiert, und auch auf dem Betriebshof Vahrenwald wurden entsprechende Lademöglichkeiten vorbereitet. Durch die konsequente Nutzung des Stroms aus dem Stadtbahnnetz benötigt der Betrieb mit den Elektrobussen keine eigenen Unterwerke zur Stromversorgung.
Eine Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der üstra als Arbeitgeberin und zur Erhöhung der Präsenz bei potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern war in 2015 die bundesweit beachtete Kampagne „üstra rockt“, bei der 10 waschechte Bus- und Stadtbahnfahrer einen Männerrock als Dienstkleidung tragen und so ein markantes Zeichen gesetzt haben. Mit dieser Kampagne sollen in erster Linie Frauen angesprochen werden, weil diese Zielgruppe bislang im Fahrdienst und in den technischen Berufen deutlich unterrepräsentiert ist. Hintergrund ist, dass die üstra bis zum Jahr 2022 rund 600 feststehende Personalabgänge durch Neueinstellungen kompensieren muss und gleichzeitig den Frauenanteil erhöhen möchte. Für diese Kampagne hat die üstra und ihre Kreativagentur im Wettbewerb mit namenhaften DAX-Unternehmen den Human Ressource Excellence Award 2015 in der Kategorie „Recruiting-Kampagne“ erhalten.
Im Jahr 2015 wurde die üstra erneut in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement durch ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen erfolgreich auditiert. Das Arbeitsschutzmanagementsystem der üstra wurde im Jahr 2014 rezertifiziert und ist noch bis zum Jahr 2017 gültig. Darüber hinaus hat die üstra 2015 das Zertifikat des Landes Niedersachsen „Demografiefest. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb“ erhalten.
2.3 Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2015 waren bei der üstra im Jahresdurchschnitt 2.024 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 2.027). Die Zahl der aktiv Beschäftigten ist auf 1.812 gestiegen (Vorjahr: 1.792). Mit wenigen Ausnahmen konnten in den vergangenen Jahren die Restrukturierungsmaßnahmen mit Personalabbau im Rahmen des Projektes „vitale üstra 2020“ sozialverträglich über den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Passivphase der Altersteilzeit bzw. durch Erreichen der regulären Altersrente umgesetzt werden. Im Durchschnitt befanden sich 118 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Passivphase der Altersteilzeit (Vorjahr: 153).
Die Zahl der Auszubildenden und Praktikanten betrug im Durchschnitt 94 (Vorjahr: 82). Die Berufsausbildung der üstra ist ein Instrument zur Sicherstellung der Deckung zukünftiger Personalbedarfe. Die berufliche Ausbildung ist aber auch ein soziales Anliegen und Ausdruck der „gesamtgesellschaftlichen“ Verantwortung eines kommunalen Unternehmens. Von daher bildet die üstra auch über Bedarf aus und berücksichtigt dabei insbesondere auch schwer vermittelbare Jugendliche, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um diesen einen Einstieg in die Berufsausbildung und damit in ein zukünftiges Beschäftigungsverhältnis zu geben. Dabei kooperiert die üstra mit Pro Beruf.
2.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
scroll
| Geschäftsentwicklung | (in Tsd. €) | |||
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Grundkapital | 67.491 | 67.491 | 67.491 | 67.491 |
| Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände | 284.000 | 223.312 | 231.017 | 168.024 |
| Bilanzsumme | 356.724 | 317.432 | 315.430 | 289.980 |
| Investitionen* | 80.716 | 9.490 | 84.170 | 9.592 |
| Abschreibungen** | 18.735 | 16.781 | 16.996 | 17.108 |
| Umsatzerlöse | 168.213 | 162.681 | 153.249 | 141.681 |
| Personalaufwand | 111.007 | 106.825 | 103.954 | 97.410 |
| Ergebnis nach Steuern*** | -21.136 | -17.642 | -18.001 | -18.306 |
* ohne Finanzanlagen
** auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
*** vor Verlustübernahme durch VVG
Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2015 im Vergleich zum Plan günstig verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar.
2.4.1 Umsatzentwicklung
Die Erlöse aus Verkehrsleistungen (einschließlich Fahrplanverkauf und Verkehrsmittelwerbung) betrugen 168.213 Tsd. € im Geschäftsjahr 2015 (Vorjahr: 162.681 Tsd. €). Im Vergleich zur Planung von 160.875 Tsd. € ist ein Anstieg um 7.337 Tsd. € zu verzeichnen.
Die Einnahmen aus den vom Fahrgast gezahlten Fahrgeldern sind im Geschäftsjahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um 5.230 Tsd. € bzw. 3,5 % auf 152.811 Tsd. € gestiegen.
Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich im GVH für Vorjahre) sind gegenüber dem Vorjahr um 4.884 Tsd. € bzw. 3,34 % auf 151.238 Tsd. € gestiegen. Die zum 1. Januar 2015 durchgeführte Tariferhöhung von durchschnittlich 3,1 % entfaltete damit ihre gewünschte Wirkung. Die Fahrgastzahlen sind um 3,9 % auf 169,6 Millionen (Vorjahr: 163,3 Millionen) gestiegen.
Die üstra hat bei ihren Fahrausweisprüfungen in 2015 mehr Schwarzfahrer angetroffen als im Jahr zuvor. Insgesamt wurden 73.474 Personen (Vorjahr: 63.870) ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Der Anteil der festgestellten Schwarzfahrer an den überprüften Fahrgästen ist mit 2,14 % (Vorjahr: 1,97 %) angestiegen und liegt damit erstmals seit fünf Jahren wieder über 2 %. Die Zunahme der festgestellten Schwarzfahrer ist darauf zurück zu führen, dass die üstra im vergangenen Jahr mehr Fahrgäste überprüfte. Die Einnahmen aus dem erhöhten Beförderungsentgelt liegen mit 1.573 Tsd. € um 345 Tsd. € über dem Vorjahrswert. Die Erhöhung der Einnahmen ist neben der Zunahme der festgestellten Schwarzfahrer auch auf die Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgelts von 40 € auf 60 € je Fall zum 1. Juli 2016 zurück zu führen. Ziel der intensiven Fahrausweisprüfungen ist nicht möglichst viele Schwarzfahrer zu erwischen, sondern die Zahlungsmoral der Menschen, die den Nahverkehr in Hannover nutzen, zu stärken.
Auf Grundlage der in 2006 erfolgten Gesetzesänderung für den Ausgleich von rabattierten Beförderungen im Ausbildungsverkehr (§ 45a PBefG) hat das Land Niedersachsen, vertreten durch die LNVG, im Jahr 2007 die gesetzlich festgelegte Ermittlung der Ausgleichsleistungen durch ein vertraglich geregeltes Verfahren ersetzt. Im Jahr 2012 hat die üstra eine Ergänzungsvereinbarung mit der LNVG geschlossen, mit der die bisherige Regelung ohne die bis 2011 geltende Minderung von jährlich 1 % des Ausgleichsbetrages fortgeführt wird. Als neue Obergrenze je Unternehmen wurde der beihilferechtlich maximal zulässige Ausgleichsbetrag, der sich aktuell aus der Anwendung der durch einen Gutachter neu ermittelten Sollkostensätze ergeben würde, festgelegt. Somit beträgt die Ausgleichsleistung im Jahr 2015 wie im Vorjahr 8.169 Tsd. €.
Der Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV gemäß § 148 Sozialgesetzbuch IX erfolgt bei der üstra unter Ansatz einer alle zwei Jahre durch Fahrgastzählungen zu erhebenden betriebsindividuellen Schwerbehindertenquote. Der für die Erstattungsleistungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Personen gesetzlich zugrunde zu legende Anteil von beförderten Fahrgästen mit Schwerbehinderung wird für Niedersachsen für das Jahr 2015 mit 2,90 % prognostiziert. Für das Jahr 2015 kommt die in 2014 ermittelte betriebsindividuelle Quote von 4,51 % abzüglich der Kürzung von 1/3 der amtlichen Quote zum Ansatz. Somit können für die Berechnung der Ausgleichsleistungen 3,54 % in Ansatz gebracht werden (Vorjahr: 3,56 %). Bedingt durch den Anstieg der Tarifeinnahmen, welche die Basis für die Berechnung der Ausgleichsleistungen bilden, sind die Ausgleichsleistungen gegenüber dem Vorjahr um 311 Tsd. € bzw. 6,0 % angestiegen.
Die sonstigen Umsatzerlöse von 1.753 Tsd. € (Vorjahr: 1.762 Tsd. €) betreffen vorrangig Erträge aus der Vermietung von Reklameflächen.
2.4.2 Ertragslage
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 39.323 Tsd. € (Vorjahr: 38.109 Tsd. €, Plan: 39.031 Tsd. €). Größte Position sind Erträge aus vertraglichen Leistungen gegenüber Dritten 32.536 Tsd. € (Vorjahr: 30.027 Tsd. €), insbesondere Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist begründet in gestiegenen Leistungsvolumen bei mehreren Verträgen. Weitere wesentliche Posten waren: Ersatz von Schäden 999 Tsd. € (Vorjahr 1.428 Tsd. €), Erträge aus Mieten und Pachten 1.749 Tsd. € (Vorjahr: 1.755 Tsd. €), Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 373 Tsd. € (Vorjahr: 2.063 Tsd. €), Erträge aus der Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse 813 Tsd. € (Vorjahr: 2 Tsd. €). Seit 2014 werden Investitionszuschüsse passivisch in einem Sonderposten für Zuschüsse ausgewiesen und laufzeitadäquat zum bezuschussten Investitionsgut erfolgswirksam aufgelöst.
Im Geschäftsjahr 2015 betrugen die Betriebsaufwendungen 227.993 Tsd. € (Vorjahr: 217.446 Tsd. €, Plan: 224.971 Tsd. €).
Der Materialaufwand betrug 42.672 Tsd. € (Vorjahr: 44.129 Tsd. €). Diese Position beinhaltet: 13.804 Tsd. € (Vorjahr: 15.180 Tsd. €) Energiekosten, 13.117 Tsd. € (Vorjahr: 13.412 Tsd. €) Material und Fremdleistungen für die Instandhaltung der Fahrzeuge und eigenen Anlagen sowie 15.751 Tsd. € (Vorjahr: 15.537 Tsd. €) Aufwand für Subunternehmerleistungen im Busbereich. Im Bereich der Energiekosten konnte für den Wirkarbeitspreis für Strom durch Ausübung von Verlängerungsoptionen ein geringerer Preis als im Vorjahr erzielt werden. Beim Preis und damit beim Aufwand für Diesel war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.
Der Personalaufwand betrug insgesamt 111.007 Tsd. € (Vorjahr: 106.825 Tsd. €). Bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte und den Anstieg der Beschäftigten sind die Personalaufwendungen im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen wurden in 2015 weitere 3.000 Tsd. € (Vorjahr: 3.000 Tsd. €) zugeführt. Zum 31. Dezember 2015 beträgt die Deckungslücke in der Finanzierung der Altersversorgung 54.129 Tsd. € (Vorjahr: 36.705 Tsd. €). Ein Anstieg ist auch bei den Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen zu verzeichnen.
Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrugen 18.735 Tsd. € (Vorjahr: 16.781 Tsd. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Beschaffung und Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge zurück zu führen.
Der sonstige betriebliche Aufwand betrug 55.579 Tsd. € (Vorjahr: 49.712 Tsd. €). Wesentliche Positionen in diesem Bereich sind das Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen der infra, Vorleistungen für Drittaufträge sowie sonstige Dienstleistungen.
Die Erträge aus Beteiligungen und Gewinnabführungen betrugen 1.321 Tsd. € (Vorjahr: 789 Tsd. €). Im Wesentlichen wurden in 2015 die abgeführten Ergebnisse von protec Service GmbH, RevCon Audit und Consulting GmbH und üstra Reisen GmbH auf Grundlage der mit der üstra abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge vereinnahmt. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus positiven Sondereffekten bei der protec Service GmbH.
Im Geschäftsjahr 2015 wurden Zinserträge in Höhe von 269 Tsd. € (Vorjahr: 795 Tsd. €) erwirtschaftet. Die Finanzierung der geplanten Investitionen erfolgt im Wesentlichen durch den Einsatz eigener liquider Mittel und durch Investitionszuschüsse. Der damit verbundene Rückgang der Liquidität sowie das weiter sinkende Zinsniveau führen zu einem Rückgang der Zinserträge.
Abschreibungen auf Finanzanlagen sind im Geschäftsjahr 2015 nicht angefallen (Vorjahr: 9 Tsd. €).
Die Zinsaufwendungen betrugen 2.149 Tsd. € (Vorjahr: 2.460 Tsd. €), davon entfielen 1.817 Tsd. € (Vorjahr: 2.029 Tsd. €) auf die Aufzinsungen von Rückstellungen.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in 2015 betrug -20.997 Tsd. € (Vorjahr: -17.527 Tsd. €).
Außerordentliche Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2015 nicht angefallen.
Das Geschäftsjahr 2015 schloss vor Verlustübernahme mit einem Jahresfehlbetrag von 21.136 Tsd. € ab (Vorjahr: 17.642 Tsd. €). Im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag von 27.015 Tsd. € ist dies eine Verbesserung um 5.878 Tsd. €. Die Ergebnisverbesserung ist auf höhere Tarifeinnahmen und zum Teil deutliche Kostenunterschreitungen zurück zu führen.
2.4.3 Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen und betrug zum 31. Dezember 2015 356.724 Tsd. € (Vorjahr: 317.432 Tsd. €). Die einzelnen Bilanzpositionen entwickelten sich dabei wie folgt:
Auf der Aktivseite sind die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen auf 283.730 Tsd. € (Vorjahr: 223.313 Tsd. €) angestiegen. Hier wirkt sich die hohe Investitionstätigkeit, insbesondere in die Erneuerung der Fahrzeugflotte, im Jahr 2015 aus. Das Investitionsvolumen lag deutlich über den Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen. Die Finanzanlagen sind auf 6.349 Tsd. € (Vorjahr 6.615 Tsd. €) zurückgegangen. In 2015 wurden planmäßig Ausleihungen an Beteiligungen und verbundene Unternehmen getilgt.
Das Vorratsvermögen ist auf 11.228 Tsd. € (Vorjahr: 10.733 Tsd. €) gestiegen. Die Forderungen sind auf 7.765 Tsd. € (Vorjahr: 9.759 Tsd. €) zurückgegangen. Der Rückgang dieser Position im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem stichtagsbedingten Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit 659 Tsd. € (Vorjahr: 908 Tsd. €) ausgewiesen. Die liquiden Mittel sind auf 46.723 Tsd. € (Vorjahr: 66.104 Tsd. €) zurückgegangen. Dieser Rückgang resultiert aus der Finanzierung der Investitionen.
Auf der Passivseite ist der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen auf 38.232 Tsd. € (Vorjahr: 370 Tsd. €) gestiegen. Seit 2014 werden Investitionszuschüsse passivisch ausgewiesen und laufzeitadäquat zum bezuschussten Investitionsgut erfolgswirksam aufgelöst. Im Wesentlichen handelt es sich um Zuschüsse für die Beschaffung neuer Stadtbahnfahrzeuge.
Die Rückstellungen sind auf 93.175 Tsd. € (Vorjahr: 84.836 Tsd. €) gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für Pensionen zurückzuführen.
Die Kreditverbindlichkeiten wurden planmäßig weiter zurückgeführt. Die Bankdarlehen valutierten zum 31. Dezember 2015 mit 7.669 Tsd. € (Vorjahr: 10.226 Tsd. €), dies entspricht einer Tilgung um 2.556 Tsd. €. Aufgrund der durchgängig guten Liquiditätslage erfolgte im Geschäftsjahr 2015 keine weitere Inanspruchnahme von Krediten.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind auf 78.935 Tsd. € (Vorjahr: 83.095 Tsd. €) zurückgegangen. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Verwendung der Zuschüsse nach Fertigstellung der bezuschussten Investitionsgüter und die damit erfolgte Umbuchung von erhaltenen Anzahlungen (Zuschüsse) in den Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen zurückzuführen.
2.4.4 Investitionen
Das Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrug im Geschäftsjahr 2015 80.716 Tsd. € (Vorjahr: 9.490 Tsd. €). Investitionszuschüsse wurden im Umfang von 32.389 Tsd. € (Vorjahr: 542 Tsd. €) für die Beschaffung von Stadtbahnfahrzeugen, Hybridbussen sowie für das Pilotprojekt Elektrobusse vereinnahmt.
Damit lag das tatsächlich verausgabte Investitionsvolumen deutlich unter den für 2015 geplanten Investitionen in das Anlagevermögen von insgesamt 123.757 Tsd. €, bei einem Eigenanteil von 71.565 Tsd. €. Wesentlicher Grund für diese Planunterschreitung sind Verzögerungen bei der Auslieferung der neuen Stadtbahnfahrzeuge.
Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag in der Erneuerung der Fahrzeugflotte. Im Jahr 2015 wurden 31 neue Stadtbahnfahrzeuge und 26 Solobusse mit Hybridtechnologie beschafft. Für das zweite Los über 50 neue Stadtbahnfahrzeuge wurde die zweite Anzahlung fällig. Ferner wurde damit begonnen für das in 2016 startende Pilotprojekt Elektrobus die Ladeinfrastruktur aufzubauen. Weitere größere Investitionen wurden für den Ausbau der Infrastruktur auf den Stadtbahnbetriebshöfen und für die Modernisierung und den Ausbau der IT- und Kommunikationssysteme getätigt.
3. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2015 nicht ereignet.
4. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die wesentlichen Merkmale des bei der üstra bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
| ― | Es gibt bei der üstra eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert. |
| ― | Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. |
| ― | Die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt. |
| ― | Im Bereich der eingesetzten Finanzbuchhaltungssysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt. |
| ― | Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch konzernweite Richtlinien (z.B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien, etc.) gewährleistet. Diese werden laufend aktualisiert und bei Bedarf angepasst. |
| ― | Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. |
| ― | Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. |
| ― | Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. |
| ― | Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Kontroll- und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand. Es ist Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses im Unternehmen. |
| ― | Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft. |
5. Chancen- und Risikobericht
5.1 Chancen- und Risikomanagementsystem
Die üstra ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der üstra ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig.
Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Chancen- und Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Chancen- und Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Chancen- und Risikomanagementsystem.
Grundsätzlich wird das Chancen- und Risikomanagementsystem der üstra im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Dabei liegt der Focus auf Gesellschaften, die aus Chancen- und Risikosicht besonders relevant sind.
Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Chancen und Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Chancen- und Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Chancen- und Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird.
Chancen und Risiken sind als mögliche Planabweichungen definiert.
Für die üstra – als kommunales Unternehmen – ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur begrenzt wesentliche (Markt-) Chancen im Unterschied zu Unternehmen der freien Wirtschaft (beispielsweise Industrie- und Handelsunternehmen).
Die Bewertung von Chancen erfolgt grundsätzlich nach den Dimensionen „Chancenpotenzial“, „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Standard der realisierten Chancenhandhabung“.
Als Risiko sind grundsätzlich negative Planabweichungen definiert (Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen). Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert – eine Diskontierung erfolgt nicht. Risiken werden hinsichtlich des Schadenpotentials als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der üstra erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge.
Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:
| ― | Sehr gering (< 20 %) |
| ― | “Gering” (20 % bis < 40 %), |
| ― | “Mittel” (40 % bis < 60 %), |
| ― | “Hoch” (60 % bis < 80 %), |
| ― | “Sehr hoch” (80 % bis 100 %). |
Die Risikobedeutung als Ergebnis der beiden Faktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Schadenpotential“ ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
scroll
| > 20 Mio. € | mittel | hoch | hoch | hoch | hoch |
| 1 - 20 Mio. € | gering | mittel | mittel | hoch | hoch |
| < 1 Mio. € | gering | gering | mittel | mittel | mittel |
| 0 - 20 % | 20 - 40 % | 40 - 60 % | 60 - 80 % | 80 - 100 % |
Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der üstra vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein.
5.2 Umfeld und Markt
Aufgrund der Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte sind bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige Tendenzen feststellbar. Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem GVFG gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Bund und Länder haben in 2013 zwar beschlossen, die Entflechtungsmittel zum Ausbau kommunaler Verkehrsinfrastruktur bis zum Auslaufen des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) Ende 2019 in unveränderter Höhe zu belassen. Allerdings reicht die Verstetigung dieser Mittel allein nicht aus, um den angefallenen Sanierungsstau im ÖPNV aufzulösen. Nach derzeitigem Stand ist noch keine Anschlussregelung für die Zeit nach 2019 vorgesehen.
Die LNVG hat die bestehende vertragliche Regelung für die Ausgleichszahlungen für rabattierte Ausbildungsverkehre zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Bis dahin soll ein neues Finanzierungssystem für vom Land zu fördernde ÖPNV-Leistungen über die reinen Schülerbeförderungsleistungen hinaus erarbeitet werden. Dieses Risiko wird als mittel eingeschätzt. Darüber hinaus bestehen Planungsunsicherheiten aufgrund von möglichen Änderungen der politischen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen. Dieses Risiko wird als gering bewertet.
5.3 Leistungswirtschaftliche Chancen und Risiken
Die üstra hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftlichkeit durch wachsende Einnahmen sowie interne Einsparmaßnahmen weiter zu verbessern.
Auf der Einnahmenseite geht die üstra davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Der Anteil, der aus stärkerer Kundennachfrage resultiert, wird vermutlich gegenüber dem Anteil, der aus preislichen und strukturellen Maßnahmen generiert wird, tendenziell sinken. Die Risiken liegen darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen Kunden langfristig an die üstra zu binden bzw. mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen mindestens zur Deckung der Aufwandssteigerungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Der ÖPNV blieb bislang im Wesentlichen von krisenbedingten Rückgängen bei den Fahrgastzahlen und den Fahrgeldeinnahmen verschont. Ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen kann sich allerdings im Nahverkehr bei den Pendlerzahlen und im Freizeit- und Einkaufsverkehr auswirken. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die üstra bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des GVH, der Genehmigungsbehörde, des Aufgabenträgers Region Hannover und der Konzernmutter VVG abhängig ist. Die Risiken auf der Einnahmenseite werden als gering bewertet.
Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover genießt der ÖPNV aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse Vorrang an den Lichtsignalanlagen. Sollte diese Vorrangschaltung für den ÖPNV zurück genommen werden, würde der ÖPNV durch die damit verbundene Verlängerung der Reisezeit unattraktiver für die Fahrgäste. Damit wären Einnahmenrückgänge und eine Erhöhung der Betriebskosten durch den höheren Fahrzeugeinsatz bei Verlängerung der Fahrzeiten zu erwarten. Das Risiko wird als hoch eingestuft.
Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und oligopolbedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung zu. Sollten die Preise entgegen der Planungsprämissen überproportional steigen, würde dies die üstra mit zusätzlichen Belastungen treffen. Im Hinblick auf die Preisentwicklung für Kraftstoffe wird das Risiko als mittel bewertet. Nach erfolgter Ausschreibung wurde ein Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hannover AG geschlossen, welcher der üstra zumindest bis 2018 Planungssicherheit in Bezug auf die Beschaffungskosten für Strom, ohne Steuern und Abgaben verschafft und somit nur eine geringe Risikobedeutung hat.
Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen und die Abkündigung von Ersatzteilen für ältere Fahrzeuge bzw. Support für technische Anlagen führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Insgesamt werden die Risiken hieraus als gering bewertet.
5.4 Personal
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die üstra. Risiken bestehen darin, Leistungsträger für offene Stellen in unserem Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegen gewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitermotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als mittel bewertet.
5.5 Informationstechnik
Der Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der üstra hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch die kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden als gering bewertet.
5.6 Finanzwirtschaftlicher Bereich
Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen (CBL-Transaktionen) abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2015 waren noch 68 Stadtbahnfahrzeuge Gegenstand der beiden Transaktionen, wobei sich diese Anzahl Anfang Januar 2016 aufgrund einer weiteren vertragsgemäßen Teilbeendigung um weitere neun Stadtbahnfahrzeuge auf nunmehr 59 Stadtbahnfahrzeuge reduziert hat. Die Risiken aus diesen CBL-Transaktionen werden im Rahmen des Risikomanagements kontinuierlich überwacht. Bei Untergang eines der in den beiden CBL-Transaktionen eingebundenen Stadtbahnfahrzeuge ist die üstra verpflichtet, ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu stellen oder den vertraglich vereinbarten Kündigungswert zu zahlen. Verstärkt durch die Finanzmarktkrise ergeben sich für die üstra aus diesen CBL- Transaktionen Risiken bei einer etwaigen Insolvenz jeweils einer der an den beiden Transaktionen beteiligten Banken. Diesen Risiken ist vertraglich durch die Einräumung des Rechts zum Austausch der jeweiligen Bank begegnet. Bereits eingetreten ist das Risiko der Verschlechterung der Bonität der an beiden CBL-Transaktionen beteiligten Deutsche Bank AG, woraus sich vertraglich eine Nachbesicherungspflicht ergibt. Die Kosten für eine Nachbesicherung wären von der üstra zu tragen. Derzeit steht jedoch weder die Durchführung noch die Art der vorzunehmenden Nachbesicherung fest. Im Falle einer außerplanmäßigen vorzeitigen Vertragsbeendigung schließlich können wesentliche Währungs- und Zinsänderungsrisiken auftreten. Die Risiken aus den CBL-Transaktionen werden als mittel bewertet.
Durch die finanzielle Einbindung der üstra in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
5.7 Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten Unternehmens gefährden könnten. Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die üstra ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat.
6. Erklärung zur Unternehmensführung
6.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird.
Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.
6.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Das Unternehmen wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:
| ― | Die üstra hat die UITP-Charta für Nachhaltige Entwicklung unterzeichnet und sich damit zum nachhaltigen Handeln verpflichtet. Der Geschäftsbericht für 2015 beinhaltet einen Bericht zu den Aktivitäten des Unternehmens zur Verbesserung der Nachhaltigkeit. |
| ― | Die üstra arbeitet kontinuierlich und systematisch daran, ihre fünf strategischen Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover weiter zu entwickeln. Die üstra positioniert sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, als innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. |
| ― | Im Rahmen des Partnerschaftsvertrags mit der Region Hannover, ver.di und dem Betriebsrat hat sich die üstra verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen jährlich im Rahmen eines Benchmarks zu überprüfen und marktfähige Kostenstrukturen zu realisieren. Für die Instandhaltung der Infrastruktur erfolgt dieser Marktvergleich in einem Vier-Jahres-Rhythmus. |
| ― | Durch die Unternehmensführung nach dem Management-Prinzip Management by Objectives (MbO) erfolgt eine zielorientierte sowie bereichs- und hierarchieübergreifend abgestimmte Steuerung des Unternehmens. Sie gewährleistet die Konzentration auf Prioritäten und erhöht die Verbindlichkeit getroffener Zielvereinbarungen. Zudem wird dadurch Transparenz über die Unternehmens-, Bereichs- und Gruppenziele geschaffen. Gleichzeitig wird das ergebnisorientierte Arbeiten gefördert. Das Zielvereinbarungssystem soll eine enge Verzahnung mit den strategischen Handlungsfeldern der üstra sicherstellen sowie die Einhaltung der im Partnerschaftsvertrag definierten Zielgrößen gewährleisten. |
| ― | Mit dem praktizierten Co-Management wird die frühzeitige und aktive Einbeziehung des Betriebsrats in alle wichtigen unternehmensbezogenen Entscheidungen angestrebt, um Akzeptanz bei strategischen Fragen und Veränderungsnotwendigkeiten zu erhalten. |
| ― | Mit der Teilnahme am Audit „berufundfamilie“ werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik gefördert. Gleichzeitig wird eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen erreicht. |
| ― | Mit dem bei der üstra praktizierten Gesundheitsmanagement soll die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten erreicht werden. Zudem werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitermotivation angestrebt. Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit. |
| ― | Die üstra setzt das regelmäßige, strukturierte Mitarbeitergespräch als formalisiertes Führungsinstrument zur wechselseitigen Rückmeldung ein; damit soll die Zusammenarbeit und Arbeitsatmosphäre verbessert und weiterentwickelt werden, um den gemeinsamen Erfolg zu sichern. |
| ― | Zur Stärkung der Attraktivität als Arbeitgeber (Employer Branding) hat sich die üstra einem Check der Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft unterzogen und das Zertifikat des Landes Niedersachsen „Demografiefest. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb“ erhalten. Die in diesem Zusammenhang erarbeiteten Maßnahmen haben das Ziel für den demografischen Wandel gerüstet zu sein. Mit den Maßnahmen sollen die Arbeitszufriedenheit und Motivation und damit der Gesundheitsstand erhöht werden. |
| ― | Die üstra hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Für das gesamte Unternehmen wird ein Frauenanteil von 22 % bis 2022 angestrebt. Zum 31.12.2015 betrug der Frauenanteil insgesamt 17,8 %. Neben dieser freiwilligen Zielsetzung gilt es gemäß dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ auch entsprechende Ziele für die Führungspositionen festzulegen und zu erreichen. Für den Aufsichtsrat gilt die Regelungen des § 96 Abs. 2 AktG. Danach muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Es wird angestrebt diese Anteile mit der nächsten Umbesetzung im Aufsichtsrat umzusetzen. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0 % für die erste Umsetzungsfrist am 30.06.2017 beschlossen. Eine Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand ist bis zum Ablauf der ersten Umsetzungsfrist nicht realisierbar, da die Vertragslaufzeiten der bestehenden Vorstandsverträge erst nach dieser Frist enden. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand hat der Vorstand eine Zielgröße von 14,3 % für die erste Umsetzungsfrist beschlossen. Dies entspricht dem derzeitigen Stand. Bis zum Ende der ersten Umsetzungsfrist scheidet keine Führungskraft aus diesen Ebenen altersbedingt, d.h. mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Unternehmen aus. |
| ― | Die üstra hat ein Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutz- und Energiemanagementsystem eingeführt und ist nach den Standards DIN EN ISO 9001, DIN EN 13816, DIN EN 15838, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 und NFL/ILO-OSH 2001 zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierungen wird das integrierte Managementsystem regelmäßig durch unabhängige Zertifizierer überprüft. Ziele dieses Systems sind die Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, die Verbesserung der Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie die Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs. |
Informationen über das Audit „berufundfamilie“ und das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement sowie der Nachhaltigkeitsbericht wie auch die Angaben zu Unternehmensführungspraktiken der üstra sind auf der Internetseite unternehmen.uestra.de zu finden.
6.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse
Der Vorstand der üstra besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Der Vorstand der üstra besteht aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet der Vorstandsvorsitzende André Neiß die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Das Vorstandsmitglied Wilhelm Lindenberg hat die Funktion des Arbeitsdirektors inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb der Stadtbahnen und Busse, für die Fahrzeuge und die Betriebsanlagen und für den gesamten Personalbereich. Dem Vorstand sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und sieben Stabsbereiche zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie in wöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitungen sicher.
Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wählt gemäß Mitbestimmungsgesetz aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der üstra den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss „zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe“ (sog. Vermittlungsausschuss).
Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz- und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG.; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt.
Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Geschäftsordnungsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertreter zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertreters sind zulässig; ein persönlicher Stellvertreter ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt.
Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z. B. im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.
Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen.
Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit.
7. Sonstige Berichte
7.1 Vergütungsbericht
Das Vergütungssystem des Vorstands der üstra hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z. B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit (ausgenommen Versorgungszusagen) werden dem Vorstand nicht gewährt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der üstra geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung.
7.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen.
Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra verfügt. Die übrigen Aktien der üstra befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz.
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand der üstra besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen.
Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.
Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der üstra – beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals – auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht.
Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind.
8. Prognosebericht
Die üstra setzt den eingeschlagenen Weg der Restrukturierung und Effizienzsteigerung zur Einhaltung der im Partnerschaftsvertrag vereinbarten Ziele weiter fort und berücksichtigt sich daraus ergebene nachhaltige Aufwandsreduzierungen im Wirtschaftsplan. Dabei sind die bisher festgestellten Restrukturierungspotenziale bei der üstra weitgehend realisiert worden. Den Auswirkungen der Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die Erlössteigerungen künftig nicht ausreichen, um die Kostensteigerungen zu kompensieren, so dass der Verlust der üstra weiter ansteigen wird.
Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2016 wird damit gerechnet, dass die zum 1. Januar 2016 vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 2,2 % vollumfänglich auf die üstra durchschlägt. Die üstra plant für das Jahr 2016 Tarifeinnahmen in Höhe von 153,9 Mio. €. Dabei strebt die üstra eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 1 % pro Jahr an.
Im Verkehrsangebot sind aufgrund des Anstiegs der Fahrgastzahlen Änderungen in der Behängung bei der Stadtbahn geplant, die zu einem Anstieg der Betriebsleistungen (Wagenkilometer) führen.
Für 2016 wurde mit der Region Hannover als Aufgabenträger für die Globalzufriedenheit ein Zielwert von 2,45 vereinbart.
In der Planung für das Geschäftsjahr 2016 geht die üstra von einem Jahresfehlbetrag von 32,8 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der üstra, der VVG, übernommen wird.
Für das Jahr 2016 sind Investitionen in Höhe von 38,9 Mio. € geplant, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 29,4 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte.
Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der VVG und der üstra bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag führt dazu, dass die üstra nicht einen ausreichenden Cashflow erwirtschaften kann, um den hohen Investitionsbedarf der Zukunft aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Aus diesem Grund ist ein Investitionspakt zwischen Aufgabenträger und der üstra zur Finanzierung der für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen notwendigen Investitionen unerlässlich. Die üstra ist derzeit in Gesprächen mit der Region, um die Finanzierung zukünftiger Investitionen abzustimmen.
Hannover, 23. Februar 2016
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Aktiva
scroll
| EUR | EUR | EUR | Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 3.963.102,08 | 4.623 | ||
| II. Sachanlagen | 280.037.286,65 | 218.690 | ||
| III. Finanzanlagen | 6.348.937,23 | 6.615 | ||
| 290.349.325,96 | 229.928 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 11.228.242,72 | 10.733 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.998.941,24 | 8.606 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 477.868,43 | 688 | ||
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 288.224,99 | 465 | ||
| 4. sonstige Vermögensgegenstände | 658.724,10 | 908 | ||
| 8.423.758,76 | 10.667 | |||
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 46.722.850,29 | 66.104 | ||
| 66.374.851,77 | 87.504 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 0 | ||
| 356.724.177,73 | 317.432 | |||
| Passiva | ||||
| EUR | EUR | Vorjahr TEUR |
||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 67.490.528,32 | 67.490 | ||
| II. Kapitalrücklage | 66.742.955,56 | 66.743 | ||
| 134.233.483,88 | 134.233 | |||
| B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen | 38.231.521,04 | 370 | ||
| C. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 70.022.946,10 | 62.811 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 250.000,00 | 250 | ||
| 3. sonstige Rückstellungen | 22.902.066,25 | 21.775 | ||
| 93.175.012,35 | 84.836 | |||
| D. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 7.669.375,00 | 10.226 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.130.416,72 | 12.178 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 16.501.381,97 | 14.644 | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 82.173,85 | 123 | ||
| 5. sonstige Verbindlichkeiten | 50.221.329,94 | 56.150 | ||
| 86.604.677,48 | 93.321 | |||
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 4.479.482,98 | 4.672 | ||
| 356.724.177,73 | 317.432 |
scroll
| EUR | EUR | EUR | Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 168.212.559,70 | 162.681 | ||
| 2. andere aktivierte Eigenleistungen | 20.683,89 | 13 | ||
| 3. sonstige betriebliche Erträge | 39.323.142,97 | 38.109 | ||
| 4. Gesamtleistung | 207.556.386,56 | 200.803 | ||
| 5. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 21.711.109,72 | 24.019 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 20.961.144,45 | 20.110 | ||
| 42.672.254,17 | 44.129 | |||
| 6. Rohergebnis | 164.884.132,39 | 156.674 | ||
| 7. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | 79.681.189,45 | 76.225 | ||
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 31.325.995,06 | 30.600 | ||
| 111.007.184,51 | 106.825 | |||
| 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 18.735.288,28 | 16.780 | ||
| 9. sonstige betriebliche Aufwendungen | 55.578.591,42 | 49.712 | ||
| 185.321.064,21 | 173.317 | |||
| -20.436.931,82 | -16.643 | |||
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 36.948,79 | 13 | ||
| 11. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 1.283.931,34 | 776 | ||
| 12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 187.598,94 | 604 | ||
| Zuschreibungen zu Finanzanlagen | ||||
| 13. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 81.030,52 | 191 | ||
| 1.589.509,59 | 1.584 | |||
| 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0,00 | 8 | ||
| 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2.149.225,46 | 2.460 | ||
| 2.149.225,46 | -559.715,87 | -884 | ||
| 16. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -20.996.647,69 | -17.527 | ||
| 17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.295,52 | 1 | ||
| 18. sonstige Steuern | 138.176,29 | 114 | ||
| 19. Erträge aus Verlustübernahme | 21.136.119,50 | 17.642 | ||
| 20. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 0,00 | 0 |
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss 2015 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Ergänzend dazu waren die Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes zu beachten.
In der Bilanz sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Diese Posten werden nachstehend im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um den Besonderheiten des öffentlichen Personennahverkehrs Rechnung zu tragen, wurde im Anlagespiegel der Posten Technische Anlagen und Maschinen weiter untergliedert.
II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich gewährter Skonti und Rabatte bewertet. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden um planmäßige Abschreibungen gemindert. Bis zum Geschäftsjahr 2013 wurden Investitionszuschüsse offen von den Anschaffungskosten abgesetzt. Ab dem Geschäftsjahr 2014 erfolgt der Ausweis der erhaltenen Investitionszuschüsse in einem Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen. Entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Investitionsgutes wird dieser laufzeitadäquat aufgelöst.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Zu deren Ermittlung werden die steuerlichen Abschreibungstabellen herangezogen, soweit die dort genannten Nutzungsdauern innerhalb der Bandbreite der handelsrechtlich zulässigen Nutzungsdauern liegen. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2008 werden bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 € und bis zu 1.000 € betragen, aufgrund untergeordneter Bedeutung als Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und Ausleihungen mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen sind außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt worden. Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit dem Nennwert angesetzt.
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, der Materialeinzel und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertabschläge vorgenommen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Prozentsatz für die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen beträgt wie im Vorjahr 1,0 %.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Geldmarktfonds angelegt. Im Rahmen des in 2011 eingeführten Wertkontenmodells bestehen Anlagen in Tagesgeld, Nullkuponanleihen und Investmentfonds. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen und sind als zweckexklusives Deckungsvermögen einzustufen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt daher zum beizulegenden Zeitwert und es wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zu Grunde liegenden Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Wertkonten verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren.
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin sind ein Gehaltstrend und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.
Die Berechnung der Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Analog zu den Pensionsverpflichtungen wird für Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren herangezogen. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Bei den sonstigen Rückstellungen wurde im Übergangszeitpunkt von dem Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 EGHGB Gebrauch gemacht. Diese werden daher unter Anwendung der für sie in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB (vor BilMoG) geltenden Vorschriften fortgeführt.
Analog zum Vorjahr sind die Vorauszahlungen in Höhe von 1.638 Tsd. € (Vorjahr 1.588 Tsd. €) für die Verpflichtungen aus den bestehenden vertraglichen Risiken gegenüber HDN in Höhe von 2.327 Tsd. € passivisch bei der Ermittlung der Rückstellung in Höhe von 690 Tsd. € berücksichtigt worden.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
2. Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in 2015 ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, der dem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist.
Der Anteilsbesitz ist aus einer gesonderten Aufstellung ersichtlich, der dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist.
Die Vorräte betreffen vornehmlich Werkstattstoffe einschließlich Ersatzteile.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 478 Tsd. € (Vorjahr: 688 Tsd. €) betreffen mit 479 Tsd. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: 542 Tsd. €) und mit 47 Tsd. € Forderungen aus Gewinnabführung (Vorjahr: 211 Tsd. €), die mit 48 Tsd. € Steuererstattungsverpflichtungen (Vorjahr: 65 Tsd. €) saldiert werden. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 2 Tsd. € (Vorjahr: 7 Tsd. €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der Restbetrag in Höhe von 657 Tsd. € (Vorjahr: 901 Tsd. €) hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin enthalten sind abgegrenzte Zinserträge in Höhe von 10 Tsd. € (Vorjahr: 21 Tsd. €).
Die Kapitalrücklagen resultieren unverändert mit 23.622 Tsd. € aus Aufgeldern aus der Ausgabe von Anteilen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) sowie mit 43.121 Tsd. € aus anderen Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB).
Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen in Höhe von 38.232 Tsd. € (Vorjahr: 370 Tsd. €) ergibt sich aus dem ab dem Geschäftsjahr 2014 geänderten Ausweis erhaltener Investitionszuschüsse. Den erhaltenen Zuschüssen von 39.047 Tsd. € steht eine ratierliche Auflösung von 813 Tsd. € gegenüber.
Die Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB betragen 850 Tsd. € aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert (Verrechnung des Deckungsvermögens mit Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Wertkonten). Eine Ausschüttungssperre ergibt sich nicht, weil Erträge aus Verlustübernahme ausgewiesen werden und weil die frei verfügbare Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 43.121 Tsd. € beträgt.
Die auf die Versorgungseinrichtung der üstra e.V. übertragenen Pensionsverpflichtungen belaufen sich zum 31. Dezember 2015 auf 233.250 Tsd. € (Vorjahr: 214.183 Tsd. €). Das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Kassenvermögen (Deckungskapital) beträgt 139.952 Tsd. € (Vorjahr: 141.045 Tsd. €), so dass sich nach Passivierung von Rückstellungen bei der üstra in Höhe von 39.169 Tsd. € (Vorjahr: 36.433 Tsd. €) ein Fehlbetrag in Höhe von 54.129 Tsd. € (Vorjahr: 36.705 Tsd. €) ergibt.
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt 70.023 Tsd. € (Vorjahr: 62.811 Tsd. €) decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und aktiven Mitarbeitern ab; davon sind 39.169 Tsd. € (Vorjahr: 36.433 Tsd. €) zur Reduzierung der Deckungslücke bei der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. zurückgestellt. Der verwendete Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2015 auf 4,0 % p.a. (im Vorjahr: 4,62 % p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. und eine Rentendynamik von 2,0 % p.a. bzw. 1,0 % p.a. zugrunde gelegt.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten u. a. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit (1.116 Tsd. €), für Rückerstattungsrisiken (6.134 Tsd. €), für Urlaubs- und Prämienansprüche (4.633 Tsd. €), für Demografiemaßnahmen (944 Tsd. €), für ausstehende Rechnungen (1.390 Tsd. €) und für Drohverluste (5.571 Tsd. €). Darüber hinaus sind Verpflichtungen gegenüber dem HDN für zukünftige Umlageverpflichtungen in Höhe von 690 Tsd. € enthalten, die nach Abzug bereits geleisteter Vorauszahlungen verbleiben.
Für die Berechnung der Altersteilzeitverpflichtungen wurde ein Rechnungszins von 4,00 % p.a. sowie ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. angewendet. Bei den Jubiläumsverpflichtungen kam ein Rechnungszins von 4,00 % p.a. zum Ansatz.
Der Erfüllungsrückstand aus Altersteilzeitverträgen (Erfüllungsbetrag) zum 31. Dezember 2015 beläuft sich auf 4.649 Tsd. € (Vorjahr: 8.805 Tsd. €). Nach Verrechnung mit dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens (Geldmarktfonds) i.H.v. 3.533 Tsd. € (Vorjahr: 6.483 Tsd. €) verbleibt eine Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen von 1.116 Tsd. € (Vorjahr: 2.322 Tsd. €). Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände belaufen sich auf 3.120 Tsd. € (Vorjahr: 6.068 Tsd. €).
Eine Rückstellung aus Wertkonten ist im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht zu bilden, da sich nach der Saldierung des beizulegenden Zeitwertes des zugehörigen Deckungsvermögens (Finanzanlagen) in Höhe von 7.449 Tsd. € (Vorjahr: 5.875 Tsd. €) mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtung aus den Wertguthaben in Höhe von 7.449 Tsd. € (Vorjahr: 5.875 Tsd. €) keine Verpflichtung ergibt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens belaufen sich auf 7.012 Tsd. € (Vorjahr: 5.514 Tsd. €).
Bei den sonstigen Rückstellungen wurde von den Wahlrechten des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 EGHGB Gebrauch gemacht. Der Betrag der Überdeckung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 4 EGHGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 93 Tsd. € (Vorjahr: 112 Tsd. €). Die nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehaltenen Rückstellungen wurden bereits im Geschäftsjahr 2013 in voller Höhe zurückgeführt.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, die sämtlich nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, stellen sich wie folgt dar:
scroll
| Gesamt Tsd. € |
Restlaufzeit bis 1 Jahr Tsd. € |
Restlaufzeit über 5 Jahre Tsd. € |
|
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 7.669 | 2.556 | 0 |
| (Vorjahr) | (10.226) | (2.556) | (0) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.130 | 12.130 | 0 |
| (Vorjahr) | (12.178) | (12.178) | (0) |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 16.501 | 16.501 | 0 |
| (Vorjahr) | (14.644) | (14.644) | (0) |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 82 | 82 | 0 |
| (Vorjahr) | (123) | (123) | (0) |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 50.221 | 11.896 | 0 |
| (Vorjahr) | (56.149) | (24.454) | (0) |
| Gesamt | 86.605 | 43.165 | 0 |
| (Vorjahr) | (93.320) | (53.955) | (0) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit 609 Tsd. € aus Ansprüchen (Vorjahr: 760 Tsd. €) aus Steuern, die mit saldierten Verpflichtungen und Ansprüchen in Höhe von 1.176 Tsd. € aus Ergebnisabführungen und 15.934 Tsd. € aus Lieferungen und Leistungen saldiert worden sind.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen:
| ― | Verbindlichkeiten aus Steuern 820 Tsd. € (Vorjahr: 873 Tsd. €) |
| ― | Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 845 Tsd. € (Vorjahr: 840 Tsd. €) |
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von 110 Tsd. € (Vorjahr: 147 Tsd. €) abgegrenzte Zinsaufwendungen enthalten.
3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt und sind mit 151.238 Tsd. € (Vorjahr: 146.353 Tsd. €) aus Tarifeinnahmen, mit 13.648 Tsd. € (Vorjahr: 13.338 Tsd. €) aus Ausgleichszahlungen und mit 3.326 Tsd. € (Vorjahr: 2.990 Tsd. €) aus sonstigen Einnahmen ausgewiesen. Der Posten Umsatzerlöse enthält aperiodische Erlöse in Höhe von 479 Tsd. € (Vorjahr: aperiodische Erlöse 2.271 Tsd. €).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind aperiodische Erträge in Höhe von 373 Tsd. € (Vorjahr: 2.063 Tsd. €) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, in Höhe von 639 Tsd. € (Vorjahr: 140 Tsd. €) aus der Auflösung von Rückstellungen, in Höhe von 16 Tsd. € (Vorjahr: 38 Tsd. €) aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen, in Höhe von 53 Tsd. € (Vorjahr: 6 Tsd. €) aus Boni und Rabatten aus Vorjahren und in Höhe von 2 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) aus Schrotterlösen enthalten, weiterhin sind im Berichtsjahr keine Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens zur Deckung von Altersteilzeitansprüchen (Vorjahr: 70 Tsd. €) erfolgt.
Der Personalaufwand betrifft mit 14.792 Tsd. € (Vorjahr: 14.616 Tsd. €) Aufwendungen für die Altersversorgung. Die Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens für die Wertkonten führt zu einem Ertrag von 76 Tsd. € (Vorjahr: 217 Tsd. €). Der Aufwand aus dem Erfüllungsbetrag der Schulden aus Wertkonten steigt in gleicher Höhe. Die Saldierung dieser Erträge und Aufwendungen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt den Wert Null. Das Wertkontenmodell ist somit für die üstra im Berichtsjahr ergebnisneutral. Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung einschließlich Zinssatzänderung der langfristigen Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben.
Diese werden seit 2010 im Zinsergebnis ausgewiesen.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aperiodische Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen von 1.107 Tsd. € enthalten.
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen mit 132 Tsd. € (Vorjahr: 136 Tsd. €) verbundene Unternehmen.
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit 1 Tsd. € (Vorjahr: 6 Tsd. €) verbundene Unternehmen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Dritte. Hierunter sind mit 1.817 Tsd. € (Vorjahr: 2.029 Tsd. €) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen, davon 296 Tsd. € für Altersteilzeitverpflichtungen (Vorjahr: 538 Tsd. €), enthalten.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren aus Körperschaftsteuer für Ausgleichszahlungen.
III. Ergänzende Angaben
1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse:
Bürgschaftsverpflichtungen bestehen in Höhe von 120 Tsd. € (Vorjahr: 120 Tsd. €) für Darlehensverpflichtungen eines Beteiligungsunternehmens. Aufgrund der derzeitigen Geschäftsentwicklung und Liquiditätslage des Beteiligungsunternehmens wird zurzeit von einer Inanspruchnahme nicht ausgegangen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen:
scroll
| Laufzeitende | Tsd. € | |
|---|---|---|
| - Mietvertrag Gehry Tower | 31. Mai 2031 | 7.880 |
Für 2016 sind Investitionen von 38.921 Tsd. € genehmigt. Nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 29.404 Tsd. €. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 32.550 Tsd. €, die in den Geschäftsjahren 2016 bis 2019 fällig werden. Für die Strombeschaffung wurden bereits Verträge mit der enercity Contracting GmbH, Hannover, bis zum Jahr 2018 zu festen Konditionen geschlossen.
Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen abgeschlossen. Bereits eingetreten ist das Risiko der Verschlechterung der Bonität der an der Transaktion beteiligten Deutsche Bank AG, woraus sich vertraglich eine Nachbesicherungspflicht ergibt. Die Kosten für eine Nachbesicherung sind von der üstra zu tragen. Dem Risiko aus der drohenden Nachbesicherung begegnet die üstra durch die Bildung einer Rückstellung in Höhe von 2.471 Tsd. €. Zum 31. Dezember 2015 befanden sich noch 68 Stadtbahnfahrzeuge in den Transaktionen.
2. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG
Die üstra betreibt auf ihrem Betriebsgelände an den drei Standorten Leinhausen, Glocksee und Mittelfeld Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und fällt damit in den Anwendungskreis des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), insbesondere des § 6b EnWG. Die üstra erzielte im Geschäftsjahr aus der Erzeugung von Strom insgesamt Einspeisevergütungen in Höhe von 206 Tsd. €. Darüber hinaus hat sie im Umfang von 11.513 Tsd. € Strom bezogen.
3. Beteiligungsunternehmen und Unternehmensverbindungen
Der Anteilsbesitz ist in einer gesonderten Aufstellung ersichtlich, die dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist.
Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zur Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH, Hannover. Darüber hinaus bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit den Tochtergesellschaften üstra Reisen GmbH, Hannover, protec service GmbH, Hannover, und RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover.
4. Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe
Aufsichtsrat
scroll
| Mitglieder des Aufsichtsrats | Beruf, Arbeitgeber | Mitglied im Aufsichtsrat / vergleichbaren Kontrollgremium von: |
|---|---|---|
| Hauke Jagau | Regionspräsident, | · KSG Hannover mbH |
| (Vorsitz), | Region Hannover | (Vorsitz) |
| Laatzen | · Sparkasse Hannover AöR | |
| (bis 16.07.2015) | (stellv. Vorsitz) | |
| · hannoverimpuls GmbH | ||
| (bis 31.12.2015: stellv. Vorsitz; | ||
| ab 01.01.2016: Vorsitz) | ||
| · Hannover Marketing und Tourismus GmbH | ||
| · Hannover Veranstaltungs GmbH | ||
| · Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH | ||
| · Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH | ||
| · Zoo Hannover GmbH | ||
| (Vorsitz) | ||
| · Zoo Hannover Service GmbH | ||
| (Vorsitz) | ||
| · Klinikum Region Hannover GmbH | ||
| (Vorsitz) | ||
| · KRH Servicegesellschaft mbH | ||
| (Vorsitz) | ||
| · KRH Psychiatrie GmbH | ||
| (Vorsitz) | ||
| Ulf-Birger Franz | Dezernent für Wirtschaft, Verkehr und Bildung, Region Hannover | · GVH – Großraum-Verkehr Hannover GmbH |
| (Vorsitz), | (Vorsitz) | |
| Hannover | · HRG – Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG | |
| (ab 17.07.2015) | (bis 31.12.2015: stellv. Vorsitz; ab 01.01.2016: Vorsitz) | |
| · Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Wunstorf-Süd mbH | ||
| (stellv. Vorsitz) (ab 07.12.2015) | ||
| · Hannover Marketing und Tourismus GmbH | ||
| · TEWISS – Technik und Wissen GmbH | ||
| (ehemals PZH Produktionstechnisches Zentrum GmbH) | ||
| · RegioBus Hannover GmbH | ||
| (bis 10.03.2015) | ||
| · Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH | ||
| (Vorsitz) | ||
| Denise Hain 1 (stellv. Vorsitz), | Vorsitz Betriebsrat, | · Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH |
| Hannover | üstra Hannoversche | · TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (stellv. Vorsitz) |
| Verkehrsbetriebe AG | ||
| Mira Ball 1, | Ltg. Bundesfachgruppen Straßenpersonenverkehr und Schienenverkehr, | · Kölner Verkehrs-Betriebe AG |
| Berlin | ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft | (ab 03.11.2015) |
| Christian Bickel 1, | Industriemechaniker, | --- |
| Hannover | üstra Hannoversche | |
| Verkehrsbetriebe AG | ||
| Willi Degener 1, | stv. Vorsitz Betriebsrat, | · TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH |
| Burgdorf | üstra Hannoversche | |
| Verkehrsbetriebe AG | ||
| Martina Dierßen 1, | Justitiarin im Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, | --- |
| Hannover | ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft | |
| Metin Dirim 1, | Industriemechaniker und Busfahrer, | --- |
| Hannover | üstra Hannoversche | |
| Verkehrsbetriebe AG | ||
| Silke Gardlo, | Vorsitz, Ltg. Webportale, | · Sparkasse Hannover AöR |
| Hannover | Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. | |
| Hermann Hane 1, | Ltg. Landesfachgruppe ÖPNV im Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, | · TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH |
| Braunschweig | ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft | · NETINERA Deutschland GmbH |
| Immo Heinzel, | Online-Marketing-Manager, | --- |
| Hannover | VersaCommerce Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH | |
| (ab 10.11.2015) | ||
| Doris Klawunde, | Kauffrau, | --- |
| Lehrte | selbständig | |
| Bernhard Klockow, | Dipl.-Ingenieur, Ltd. Gewerbedirektor a.D., | --- |
| Barsinghausen | Landeshauptstadt Hannover | |
| (ab 17.07.2015) | ||
| Uwe Köhler 1, | freigestellter Betriebsrat, | --- |
| Sarstedt | üstra Hannoversche | |
| Verkehrsbetriebe AG | ||
| Walter Paul Meinhold, | Rektor a. D., | · THÜGA HOLDING GmbH & Co. KGaA |
| Hannover | Land Niedersachsen | · THÜGA AG |
| (bis 16.07.2015) | ||
| Jürgen Mineur, | Dipl.-Ingenieur, Softwareentwickler, | · Hafen Hannover GmbH |
| Hannover | selbständig | |
| Karlheinz Mönkeberg, | Dipl.-Ingenieur, | · TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (Vorsitz) |
| Hannover | Rentner | |
| Anton Ploner 1, | Ltg. Fahrerakademie, | --- |
| Barsinghausen | üstra Hannoversche | |
| Verkehrsbetriebe AG | ||
| Werner Rump, | Polizeivollzugsbeamter, | · Wirtschaftsbetriebe Neustadt am Rübenberge GmbH |
| Neustadt a. Rbge. | Bundespolizeidirektion Hannover | (stellv. Vorsitz) |
| · Stadtwerke Neustadt a. Rbge. GmbH | ||
| (stellv. Vorsitz) | ||
| · Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG | ||
| (ab 16.12.2015: Vorsitz) | ||
| Raoul Schmidt-Lamontain, | Dipl.-Ingenieur (Architektur), Sanierungskoordinator in der Stadterneuerung, | · TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH |
| Hannover | Landeshauptstadt Hannover (bis 07.10.2015) | |
| (bis 09.10.2015) | Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, Landeshauptstadt Dresden (ab 08.10.2015) | |
| Gunnar Straßburger 1, | Ltg. U-/ Stadtbahn, | --- |
| Hannover | üstra Hannoversche | |
| Verkehrsbetriebe AG | ||
| Mike Weidemann, | Kaufmann / Immobilienverwaltung, | · TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH |
| Hannover | selbständig | |
| Eberhard Wicke 2, | Dipl.-Handelslehrer i. R., | · Sparkasse Hannover AöR |
| Garbsen | Land Niedersachsen | |
| Vorstand | ||
| Mitglieder des Vorstands | Ausbildung | Mitglied im Aufsichtsrat / vergleichbaren Kontrollgremium von: |
| André Neiß | Dipl.-Betriebswirt | · IVU Traffic Technologies AG |
| (Vorsitz), | · Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsunternehmen beka GmbH | |
| Hannover | (bis 31.12.2015) | |
| · Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. | ||
| – Passerelle – KG | ||
| · Haftpflichtgemeinschaft Deutscher | ||
| Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen | ||
| (HDN) | ||
| (Vorsitz) | ||
| · Großraum-Verkehr Hannover GmbH | ||
| (GVH) | ||
| (stellv. Vorsitz) | ||
| Wilhelm Lindenberg | Arbeitswissenschaftler | · VDV-Akademie e.V. |
| (Betrieb und Personal), | (WA) | · DEVK Deutsche Eisenbahnversicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. |
| Hannover |
1 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 MitbestG
2 Aufsichtsratsmitglied gemäß § 100 Abs. 5 AktG („Finanzexperte“)
Die Mitglieder des Vorstandes erhalten derzeit Bezüge, die sich zusammensetzen aus:
| ― | einer festen jährlichen Grundvergütung |
| ― | einer jährlichen Tantieme, deren Höhe sich danach bemisst, inwieweit bestimmte unternehmenserfolgsspezifische und persönliche Ziele erreicht wurden, und |
| ― | sonstige Vergütungen (Geldwerte Vorteile) |
| ― | Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge |
scroll
| Grundvergütung Tsd. € |
Tantieme Tsd. € |
Sonstige Vergütung Tsd. € |
Gesamt Tsd. € |
Vorsorgeaufwand für Ruhestandsbezüge Tsd. € |
Pensionsverpflichtungen Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| André Neiß | 240 | 68 | 14 | 322 | 473 | 2.532 |
| Wilhelm Lindenberg | 200 | 60 | 14 | 274 | -260 | 2.495 |
| Gesamt | 440 | 128 | 28 | 596 | 213 | 5.027 |
Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen betragen 667 Tsd. €. Die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betragen 9.211 Tsd. €.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten 33 Tsd. € Sitzungsgelder.
5. Honorar des Abschlussprüfers
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 90 Tsd. € Honorare für Abschlussprüfungsleistungen und 17 Tsd. € für andere Bestätigungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten.
6. Grundkapital
Das Grundkapital beträgt 67.490.528,32 €. Es ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
7. Mutterunternehmen
Die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover ist das Mutterunternehmen, das für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften, sowie einen Konzernlagebericht aufstellt. Mutterunternehmen für den größten Konsolidierungskreis ist die Mehrheitsgesellschafterin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) mit Sitz in Hannover. Die VVG ist eingetragen im Handelsregister Hannover Abt. B unter der Nr. 6692. Der Konzernabschluss der VVG wird nach § 325 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und dort bekannt gemacht.
8. Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der VVG gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft verfügt.
Die üstra-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg, der Niedersächsischen Börse zu Hannover und der Börse Berlin i.S.d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die üstra-Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.
9. Arbeitnehmerschaft
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2.024, davon 94 Auszubildende, 1.449 gewerbliche Arbeitnehmer und 481 Angestellte.
10. Mitteilung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 24. April 2015 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 29. April 2015 und auf der Homepage der Gesellschaft unter www.uestra.de dauerhaft zugänglich gemacht.
11. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hannover, den 23. Februar 2016
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Der Vorstand
André Neiß
Wilhelm Lindenberg
scroll
| Bruttobuchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2015 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Umbuchungen EUR |
Stand am 31.12.2015 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. entgeltlich erworbene | 22.019.229,07 | 514.957,48 | 16.459,66 | 643.602,08 | 23.161.328,97 |
| konzessionsähnliche Rechte | |||||
| 2. geleistete Anzahlungen | 1.753.450,63 | 382.226,20 | 333.368,59 | -643.602,08 | 1.158.706,16 |
| 23.772.679,70 | 897.183,68 | 349.828,25 | 0,00 | 24.320.035,13 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 169.914.712,49 | 5.689,84 | 2.408.818,42 | 56.117,23 | 167.567.701,14 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 80.116.066,29 | 87.753,14 | 5.532,87 | 112.992,73 | 80.311.279,29 |
| 3. Fahrzeuge für Personenverkehr | 438.118.847,05 | 41.138.897,68 | 8.523.992,93 | 46.500.000,00 | 517.233.751,80 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen | 12.907.261,26 | 251.436,77 | 359.617,21 | 0,00 | 12.799.080,82 |
| 5. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 81.950.318,20 | 2.043.616,03 | 1.258.579,02 | 419.861,62 | 83.155.216,83 |
| 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 110.100.143,98 | 36.291.805,76 | 0,00 | -47.088.971,58 | 99.302.978,16 |
| 893.107.349,27 | 79.819.199,22 | 12.556.540,45 | 0,00 | 960.370.008,04 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.599.529,24 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 6.599.529,24 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.891.358,30 | 40.000,00 | 150.984,04 | 0,00 | 2.780.374,26 |
| 3. Beteiligungen | 8.321.635,69 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.321.635,69 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.208.400,00 | 0,00 | 150.000,00 | 0,00 | 1.058.400,00 |
| 5. sonstige Ausleihungen | 19.579,83 | 0,00 | 5.414,26 | 0,00 | 14.165,57 |
| 19.040.503,06 | 40.000,00 | 306.398,30 | 0,00 | 18.774.104,76 | |
| 935.920.532,03 | 80.756.382,90 | 13.212.767,00 | 0,00 | 1.003.464.147,93 |
scroll
| Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2015 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand am 31.12.2015 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. entgeltlich erworbene | 484.778,13 | 0,00 | 0,00 | 484.778,13 |
| konzessionsähnliche Rechte | 18.665.527,89 | 1.223.086,69 | 16.459,66 | 19.872.154,92 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 2. geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 484.778,13 | 0,00 | 0,00 | 484.778,13 | |
| 18.665.527,89 | 1.223.086,69 | 16.459,66 | 19.872.154,92 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 79.428.800,94 48.927.517,25 | 0,00 1.754.881,48 | 0,00 1.475.173,21 | 79.428.800,94 49.207.225,52 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 40.905.898,39 24.743.354,89 | 0,00 1.711.639,13 | 0,00 5.532,87 | 40.905.898,39 26.449.461,15 |
| 225.885.670,92 | 0,00 | 0,00 | 225.885.670,92 | |
| 3. Fahrzeuge für Personenverkehr | 173.629.397,53 | 10.038.378,61 | 8.523.992,93 | 175.143.783,21 |
| 1.034.223,71 | 0,00 | 127.429,60 | 906.794,11 | |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen | 8.132.187,66 | 631.078,67 | 214.538,94 | 8.548.727,39 |
| 5. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 28.429.345,34 | 0,00 | 2.849,38 | 28.426.495,96 |
| 43.301.130,18 | 3.376.223,70 | 1.247.490,08 | 45.429.863,80 | |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 375.683.939,30 | 0,00 | 130.278,98 | 375.553.660,32 | |
| 298.733.587,51 | 17.512.201,59 | 11.466.728,03 | 304.779.061,07 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.045.167,53 | 0,00 | 0,00 | 6.045.167,53 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 6.380.000,00 | 0,00 | 0,00 | 6.380.000,00 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5. sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 12.425.167,53 | 0,00 | 0,00 | 12.425.167,53 | |
| 376.168.717,43 | 0,00 | 130.278,98 | 376.038.438,45 | |
| 329.824.282,93 | 18.735.288,28 | 11.483.187,69 | 337.076.383,52 |
scroll
| Nettobuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand am 31.12.2015 EUR |
Vorjahr EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. entgeltlich erworbene | 2.804.395,92 | 2.868.923,05 |
| konzessionsähnliche Rechte | ||
| 2. geleistete Anzahlungen | 1.158.706,16 | 1.753.450,63 |
| 3.963.102,08 | 4.622.373,68 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 38.931.674,68 | 41.558.394,30 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 12.955.919,75 | 14.466.813,01 |
| 3. Fahrzeuge für Personenverkehr | 116.204.297,67 | 38.603.778,60 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen | 3.343.559,32 | 3.740.849,89 |
| 5. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.298.857,07 | 10.219.842,68 |
| 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 99.302.978,16 | 110.100.143,98 |
| 280.037.286,65 | 218.689.822,46 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 554.361,71 | 554.361,71 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.780.374,26 | 2.891.358,30 |
| 3. Beteiligungen | 1.941.635,69 | 1.941.635,69 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.058.400,00 | 1.208.400,00 |
| 5. sonstige Ausleihungen | 14.165,57 | 19.579,83 |
| 6.348.937,23 | 6.615.335,53 | |
| 290.349.325,96 | 229.927.531,67 | |
I = erhaltene Investitionszuschüsse
scroll
| Beteiligungsunternehmen | Anteil am Kapital | Anteile gehalten von | Eigenkapital TEUR |
Ergebnis TEUR |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| unmittelbare Beteiligungen | ||||||
| 1 üstra Reisen GmbH, Hannover | 100% | üstra | 1.645 | 311 | 2) | |
| 2 TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover | 100% | üstra | 2.005 | 313 | ||
| 3 protec service GmbH, Hannover | 100% | üstra | 337 | 737 | 2) | |
| 4 RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover | 100% | üstra | 100 | 235 | 2) | |
| 5 Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover | 100% | üstra | 921 | 59 | ||
| 6 X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover | 50% | üstra | 10.228 | 1) | 1.794 | 1) |
| 7 TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Hannover | 50% | üstra | 336 | 65 | ||
| 8 GVH - Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Hannover | 33% | üstra | 138 | 3) | -121 | 3) |
| 9 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. -Passerelle- KG, Hannover | 30% | üstra | 19.453 | 1.017 | ||
| mittelbare Beteiligungen | ||||||
| 10 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. -Gebäudeservice- KG, Hannover | 100% | 9 | 0 | 0 |
1) vorläufiger Jahresabschluss 2015
2) vor Ergebnisabführung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
3) Jahresabschluss 2014
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Hannover, den 11. März 2016
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Luther, Wirtschaftsprüfer
Kamieth, Wirtschaftsprüfer
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.