Annual Report • May 22, 2015
Annual Report
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1. Grundlagen der Gesellschaft
Die üstra ist der umweltfreundliche Mobilitätsdienstleister für Hannover. Mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen gehört die üstra zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Mit rund 165 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie der leistungsstärkste Dienstleister für Nahverkehr in Niedersachsen.
Die Region Hannover als Körperschaft ist der Aufgabenträger für den Nahverkehr, nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern für das gesamte Gebiet der Region Hannover. Die üstra ist mit ihren Leistungen das Rückgrat der öffentlichen Mobilität in der Landeshauptstadt. Mit ihren Bahnen und Bussen fahren mehr als 450 Tausend Menschen täglich, das entspricht einem Wert von über 80 % der Stadtbevölkerung. Mit knapp 38 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und über 1.800 Beschäftigten befördert die üstra die Hannoveraner in der Innenstadt tagsüber im 10-Minuten-Takt.
Die üstra kooperiert im Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH). Mehrheitsgesellschafter des GVH ist die Region Hannover, welche 51 % der Gesellschaftsanteile hält. Die beteiligten Verkehrsunternehmen halten in Summe 49 % der Gesellschaftsanteile am GVH. Gesellschafter auf Seiten der Verkehrsunternehmen sind neben der üstra die RegioBus Hannover GmbH, die DB Regio AG, die metronom Eisenbahngesellschaft mbH und die erixx GmbH. Der GVH sorgt für ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem.
Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die üstra im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie „vitale üstra 2020“ dar.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2009 hat die Region Hannover der üstra die Betrauung und Finanzierungszusage für die Stadtbahnverkehrsleistungen nach Maßgabe der Altmark-Trans-Kriterien erteilt.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2010 hat die Region Hannover der üstra die Betrauung und Finanzierungszusage für die Busverkehrsleistungen mittels eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) 1370/2007 erteilt.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung
Die deutsche Wirtschaft hat sich im Jahr 2014 als stabil erwiesen. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 1,5 % (Vorjahr +0,1 %). Wichtigster Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft war der Konsum. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 1,1 %, die des Staates um 1,0 %, auch die Investitionen legten zu. Der Außenhandel gewann trotz eines weiterhin schwierigen außenwirtschaftlichen Umfelds etwas an Dynamik. Fast alle Wirtschaftsbereiche konnten zur Belebung der deutschen Wirtschaft beitragen. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2014 um 2,2 % zu. Der Anstieg der in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte fiel mit 2,1 % in gleicher Höhe wie im Vorjahr aus. Die Verbraucherpreise sind im Jahresdurchschnitt um 0,9 % gestiegen, damit ist die Jahresteuerungsrate seit 2011 rückläufig. Die Jahresteuerungsrate wurde wesentlich durch die Preisrückgänge für Energie geprägt. Energie verbilligte sich um 2,1 % vor allem infolge der Rohölpreisentwicklung. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise lag die Jahresteuerungsrate bei +1,3 %. Der Arbeitsmarkt hat sich im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld bewährt. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um 0,9 % auf 42,6 Millionen. Im Jahr 2014 legte die Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahr in fast allen Wirtschaftsbereichen zu. Die Zahl der Arbeitslosen ging im Jahresdurchschnitt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,898 Millionen zurück, die Arbeitslosenquote betrug 6,7 %. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Hannover lag die Arbeitslosenquote zum Stichtag 31. Dezember 2014 bei 7,8 % (Vorjahr 7,8 %).
Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der im Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zusammengeschlossenen Personenverkehrsunternehmen sind nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2014 um 0,6 % gestiegen (Vorjahr +0,8 %). Das heißt, dass in 2014 über 10 Milliarden Fahrgäste in Deutschland mit Bussen und Bahnen gefahren sind. Tendenziell bestätigt sich auch für 2014 der Trend der vergangenen Jahre: ländliche Busverkehre sind eher rückläufig, Verkehre in Ballungsräumen (hier vor allem die schienengebundenen Verkehre) befinden sich im Aufwind. Allein in den letzten zehn Jahren konnten die ÖPNV-Unternehmen 7,4 % Prozent Fahrgäste dazugewinnen.
Die Unsicherheiten bei der Preisentwicklung für Energie und Treibstoffe sowie beim allgemeinen Materialaufwand lassen befürchten, dass die spezifischen Kosten der Nahverkehrsunternehmen in stärkerem Maße als die allgemeinen Verbraucherpreise der privaten Haushalte steigen werden.
Mit Sorge werden die Perspektiven der ÖPNV-Finanzierung betrachtet. Laut VDV kann der seit Jahren festzustellende Rückgang der Mitfinanzierung des ÖPNV aus öffentlichen Mitteln von der Branche nicht kompensiert werden. Dies kann die positive Entwicklung der gesamten Nahverkehrsbranche negativ beeinflussen. So haben Bund und Länder in 2013 zwar beschlossen, die Entflechtungsmittel zum Ausbau kommunaler Verkehrsinfrastruktur bis 2019 in unveränderter Höhe zu belassen. Allerdings reicht die Verstetigung dieser Mittel allein nicht aus, um den angefallenen Sanierungsstau im ÖPNV aufzulösen. Die Erarbeitung einer Anschlussregelung für das 2019 auslaufende Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wurde 2014 seitens der Bundesregierung in die Bund-Länder-Finanzkommission delegiert. Für das ebenfalls 2019 auslaufende Entflechtungsgesetz (EntflechtG) ist nach derzeitigem Stand keine Anschlussregelung vorgesehen.
In Niedersachsen ist zum 1. Januar 2014 das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NdsGVFG) in Kraft getreten. Verbunden damit ist eine schrittweise Umschichtung des Anteils der Entflechtungsmittel des Bundes für Niedersachsen für den schienen- und straßengebundenen ÖPNV von derzeit 40 % auf 60 % in 2017.
2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2014
Entsprechend der Zielsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, die nachhaltige marktorientierte Entwicklung des Unternehmens voranzutreiben und die üstra als vitales integriertes Verkehrsunternehmen in der Region Hannover zu behaupten, führte die üstra die im Jahr 2005 unter der Überschrift „vitale üstra 2020“ gestartete Unternehmensstrategie und den damit verbundenen Restrukturierungsprozess auch im Jahr 2014 fort.
Neben der Fortsetzung des notwendigen Restrukturierungsprozesses hat die üstra die in 2011 begonnene Umsetzung der Unternehmensstrategie für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover vorangetrieben. Die üstra positioniert sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, als innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. Als öffentliches Verkehrsunternehmen sieht sich die üstra den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet und verankert die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit in ihren Aktivitäten. Diese vorgenannten fünf strategischen Handlungsfelder wurden in die 2013 überarbeitete Unternehmenspolitik übernommen. In der konkreten Umsetzung lag der Fokus im Jahr 2014 auf Projekten rund um das Thema Kompetenzträgerin Nahverkehr.
Die Region Hannover als zuständige Behörde hat im Jahr 2014 die Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an die üstra vorbereitet, der sämtliche Stadtbahn- und Busverkehrsleistungen der üstra erfassen und zur langfristigem Absicherung von Betrieb und Finanzierung der üstra eine Laufzeit von 22 1/2 Jahren haben soll, beginnend ab dem 25. September 2015. Die dazu nach Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 5 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (kurz: PBefG) erforderliche Vorabbekanntmachung ist am 16. Mai 2014 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2014/S 094-163846) erfolgt; konkurrierende Anträge anderer Verkehrsunternehmen sind in der Frist des § 8b Abs. 5 Satz 2 PBefG nicht gestellt worden. Die üstra hat die Arbeiten der Region im Jahr 2014 intensiv begleitet und unterstützt. In Abstimmung mit der Region Hannover hat die üstra genehmigungsrechtlich die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass zeitlich parallel zur Erteilung des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages für alle davon erfassten Verkehre neue PBefG-Linienverkehrsgenehmigungen mit einer einheitlichen und die Spielräume des § 16 PBefG voll ausschöpfenden Geltungsdauer durch die LNVG erteilt werden können. Hierfür ist die üstra von der LNVG von über den 24. September 2015 hinausreichenden Verpflichtungen aus den alten Linienverkehrsgenehmigungen entbunden worden und hat die üstra die Voraussetzungen dafür geschaffen, die neuen Linienverkehrsgenehmigungen so frühzeitig zu beantragen, dass die rechtzeitig von der LNVG erteilt werden können.
Die Nutzerfinanzierung wird weiter vorangetrieben. Auf Ebene des GVH wurden im Dezember 2013 und zum 1. Januar 2015 Tarifanpassungen von jeweils durchschnittlich 3,1 % durchgeführt. Der GVH liegt bei einem qualitativ hochwertigen Verkehrsangebot preislich eher im bundesrepublikanischen Mittelfeld. Durch Attraktivität des Tarifangebotes sollen auch weiterhin Kundenbindung und Neukundengewinnung unterstützt werden. Als besonders attraktiv hat sich 2014 das neue Tarifangebot im Sozialtarif, die MobilCard S gezeigt. Mit über 12.000 MobilCards S pro Monat zeigt die Nachfrage, dass bei den Berechtigten ein großer Bedarf für dieses Angebot besteht.
Die üstra versteht sich als Kompetenzträger für den Nahverkehr und sieht sich mitverantwortlich für die Umsetzung des 2011 verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplans „pro KIima“ der Region Hannover und des ebenfalls 2011 beschlossenen „Masterplans Mobilität“ der Stadt Hannover. Ziel beider verkehrspolitischen Pläne ist es, die Bürger zu immer häufigerer Nutzung von Verkehrsmitteln, die dem Umweltverbund zuzurechnen sind zu bewegen. Die üstra strebt eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 1 % pro Jahr an. Noch höhere Zuwächse sind möglich, wenn die öffentliche Hand die Rahmenbedingungen für den ÖPNV weiter verbessert. So kann ein deutlicher Schritt zur Reduzierung der CO2-Belastung durch den Verkehr erreicht werden.
Ein besonders wichtiges Projekt zur Ansprache von Gelegenheitskunden war die Einführung des „Mobilitätsshops“, mit dem die üstra für die Verkehrsunternehmen im GVH Onlinetickets anbietet. Mit direkter Verknüpfung zur Fahrplanauskunft können Kunden im Internet oder per Smartphones Onlinetickets erwerben, die ausgedruckt, aber auch im Smartphone angezeigt werden können. Gleichzeitig können sich Kunden bei der Registrierung zum Onlineshop auch für Carsharing bei Stadtmobil anmelden oder Taxi-Vertragskunde werden und dadurch Rabatte bei der Taxennutzung erhalten. In 2015 soll der Onlineshop zu einem Mobilitätsportal ausgebaut werden, auf dem neben der ÖPNV-Auskunft und dem Ticketkauf auch Routing für andere Verkehrsmittel und Buchung von Carsharing-Fahrzeugen möglich sein wird.
Ein wichtiges Marketinginstrument der üstra zur aktiven Kundenansprache war die Präsenz bei Messen wie der INFA 2014 und bei großen Veranstaltungen wie die Nacht der Museen, der Nacht der Theater, der Regionsentdeckertag oder der Hannover-Marathon. Ein Höhepunkt war die Kooperation mit der Landesausstellung „Hannovers Herrscher auf Englands Thron“ und der Tag der Deutschen Einheit, der 2014 aufgrund der niedersächsischen Bundesratspräsidentschaft in Hannover gefeiert wurde. Hier zeigte sich einmal mehr, dass die üstra erste Adresse für reibungslose An- und Abfahrt auch bei Großveranstaltungen ist.
Besonderes Augenmerk wurde in 2014 auf die Kundengruppe der über 60-Jährigen gelegt. Für das Abo der MobilCard 60 plus wurde in der zweiten Jahreshälfte ein besonderes Werbekonzept mit attraktiven Prämien gestartet.
Mit der Fortführung der Kampagne „üstra verbindet“ hat die üstra nicht nur Imagewerbung betrieben, sondern durch den Kurzfilm „üstra verbindet Hannover und die Welt“ ein deutliches Zeichen für eine offene Gesellschaft geliefert, das bundesweit Beachtung fand.
Am 14. Dezember 2014 wurde die Streckenverlängerung der Stadtbahnlinie 7 zum neuen Endpunkt Misburg in Betrieb genommen. Im Rahmen der Verlängerung wurden auch die Haltestellen Kafkastraße und Am Forstkamp gebaut. Die drei neuen Haltestellen sind barrierefrei ausgebaut und verfügen über Hochbahnsteige.
Des Weiteren wurde in 2014 der Hochbahnsteig Saarbrückener Straße in Betrieb genommen. Der Hochbahnsteig ersetzt die bisherigen, nicht barrierefreien, Haltestellen Mettlacher Straße und Kaiser-Wilhelm-Straße.
Hannover bekommt eine neue Stadtbahn – unter dem Arbeitstitel „TW 3000“ läuft bei der üstra die größte Neuanschaffung seit der Expo. Insgesamt hat die üstra 100 neue Stadtbahnfahrzeuge bestellt. Möglich wird diese Investition, weil die Fahrzeuge zu 50 % durch Mittel des Landes Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) gefördert werden. Am 7. März 2014 wurde das neue Fahrzeug zum ersten Mal der Öffentlichkeit präsentiert, der Fahrgastbetrieb sollte kurze Zeit später aufgenommen werden. Allerdings wurden Mitte März 2014 Fertigungsmängel an den Schweißnähten festgestellt, betroffen davon waren die ersten 20 Fahrzeuge. Die Mängel an den Fahrzeugen werden im Laufe des Jahres 2015 durch den Hersteller behoben. Die üstra und das Herstellerkonsortium haben unter Beteiligung der Technischen Aufsichtsbehörde einen entsprechenden Sanierungsplan verbindlich festgeschrieben. Die Kosten für die Sanierung trägt der Hersteller. Im Dezember 2014 wurde das 21. Fahrzeug nach Hannover überführt, wo die dynamische Inbetriebnahme erfolgt. Nach gründlicher Vorbereitung für den Einsatz wird das Fahrzeug im Frühjahr 2015 den Linienverkehr aufnehmen können.
Mit der Beschaffung und Inbetriebnahme weiterer sieben Hybridbusse wurde die Erneuerung der Busflotte weiter vorangetrieben. Insgesamt sollen 51 Hybridbusse in den Jahren 2013 bis 2015 beschafft werden. Im Rahmen des Schaufensters „Elektromobilität“ fördert das Land Niedersachsen diese Maßnahme mit insgesamt 2,0 Mio. €.
Im Jahr 2014 wurde die üstra erneut in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement erfolgreich rezertifiziert. Des Weiteren wurde der Anwendungsbereich des Energiemanagements auf alle Unternehmensbereiche der üstra ausgeweitet und ebenfalls erfolgreich zertifiziert. Darüber hinaus wurde die üstra, für ihren freiwilligen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, vom Verein Pro Hannover Region - Verein zur Entwicklung der regionalen Wirtschaft e.V. (PHR) mit dem CSR-Siegel ausgezeichnet.
2.3 Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2014 waren bei der üstra im Jahresdurchschnitt 2.027 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 2.018). Die Zahl der aktiv Beschäftigten ist auf 1.792 gestiegen (Vorjahr 1.785). Der aus der Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes „vitale üstra 2020“ resultierende Personalabbau wurde sozialverträglich über den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Passivphase der Altersteilzeit bzw. durch Erreichen der regulären Altersrente umgesetzt. Im Durchschnitt befanden sich 153 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Passivphase der Altersteilzeit (Vorjahr: 155).
Die Zahl der Auszubildenden und Praktikanten betrug im Durchschnitt 82 (Vorjahr: 78). Die Berufsausbildung der üstra ist ein Instrument zur Sicherstellung der Deckung zukünftiger Personalbedarfe. Die berufliche Ausbildung ist aber auch ein soziales Anliegen und Ausdruck der „gesamtgesellschaftlichen“ Verantwortung eines kommunalen Unternehmens. Von daher bildet die üstra auch über Bedarf aus und berücksichtigt dabei insbesondere auch schwer vermittelbare Jugendliche, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um diesen einen Einstieg in die Berufsausbildung und mithin in ein zukünftiges Beschäftigungsverhältnis zu geben. Dabei kooperiert die üstra mit Pro Beruf.
2.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
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| Geschäftsentwicklung | 2014 (in Tsd. €) |
2013 (in Tsd. €) |
2012 (in Tsd. €) |
2011 (in Tsd. €) |
|---|---|---|---|---|
| Grundkapital | 67.491 | 67.491 | 67.491 | 67.491 |
| Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände | 223.312 | 231.017 | 168.024 | 177.249 |
| Bilanzsumme | 317.432 | 315.430 | 289.980 | 274.475 |
| Investitionen[1] | 9.490 | 84.170 | 9.592 | 59.347 |
| Abschreibungen[2] | 16.781 | 16.996 | 17.108 | 15.589 |
| Umsatzerlöse | 162.681 | 153.249 | 141.681 | 148.225 |
| Personalaufwand | 106.825 | 103.954 | 97.410 | 94.982 |
| Ergebnis nach Steuern[3] | -17.642 | -18.001 | -18.306 | -13.832 |
Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2014 günstig verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar.
2.4.1 Umsatzentwicklung
Die Erlöse aus Verkehrsleistungen (einschließlich Fahrplanverkauf und Verkehrsmittelwerbung) betrugen 162.681 Tsd. € im Geschäftsjahr 2014 (Vorjahr: 153.249 Tsd. €). Im Vergleich zur Planung von 155.693 Tsd. € ist ein Anstieg um 6.988 Tsd. € zu verzeichnen. Dies ist im Wesentlichen auf positive Effekte aus dem Einnahme-Poolausgleich im GVH zurück zu führen.
Die Einnahmen aus den vom Fahrgast gezahlten Fahrgeldern sind im Geschäftsjahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um 8.507 Tsd. € bzw. 6,1 % auf 147.581 Tsd. € gestiegen.
Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich im GVH für Vorjahre) sind um 8.508 Tsd. € auf 146.353 Tsd. € gestiegen. Dabei trägt der ungeplante Einnahme-Poolausgleich im GVH für 2013 wesentlich zur Verbesserung der Tarifeinnahmen bei. Als Folgewirkung des Fahrgastzuwachses in 2013 profitiert die üstra im GVH auch in 2014 aus den neu vereinbarten Sonderzahlungen der Verbundpartner in Folge der sich hieraus ergebenden Quotierungen. Bereinigt um die Effekte des Poolausgleichs für Vorjahre sind die Tarifeinnahmen um 6.426 Tsd. € auf 144.160 Tsd. € gestiegen. Somit entfaltete die im Dezember 2013 durchgeführte Tariferhöhung von durchschnittlich 3,1 % ihre gewünschte Wirkung. Nach witterungsbedingter überdurchschnittlicher Fahrgastnachfrage im Jahr 2013 konnten die Fahrgastzahlen, wie erwartet, nicht ganz auf dem Niveau gehalten werden und weisen in 2014 einen Rückgang um 0,9% auf 163,3 Millionen aus.
Die üstra hat bei ihren Fahrausweisprüfungen in 2014 mehr Schwarzfahrer angetroffen als im Jahr zuvor. Insgesamt wurden 63.870 Personen (Vorjahr: 56.731) ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Der Anteil der festgestellten Schwarzfahrer an den überprüften Fahrgästen ist mit 1,97 % (Vorjahr: 1,99 %) etwa gleich geblieben. Die Einnahmen aus dem erhöhten Beförderungsentgelt liegen mit 1.228 Tsd. € auf dem Vorjahreswert. Ziel der intensiven Fahrausweisprüfungen ist nicht möglichst viele Schwarzfahrer zu erwischen, sondern die Zahlungsmoral der Menschen, die den Nahverkehr in Hannover nutzen, zu stärken.
Auf Grundlage der in 2006 erfolgten Gesetzesänderung für den Ausgleich von rabattierten Beförderungen im Ausbildungsverkehr (§ 45 a PBefG) hat das Land Niedersachsen, vertreten durch die LNVG, im Jahr 2007 die gesetzlich festgelegte Ermittlung der Ausgleichsleistungen durch ein vertraglich geregeltes Verfahren ersetzt. Im Jahr 2012 hat die üstra eine Ergänzungsvereinbarung mit der LNVG geschlossen, mit der die bisherige Regelung ohne die bis 2011 geltende Minderung von jährlich 1 % des Ausgleichsbetrages fortgeführt wird. Als neue Obergrenze je Unternehmen wurde der beihilferechtlich maximal zulässige Ausgleichsbetrag, der sich aktuell aus der Anwendung der durch einen Gutachter neu ermittelten Sollkostensätze ergeben würde, festgelegt. Somit beträgt die Ausgleichsleistung im Jahr 2014 wie im Vorjahr 8.169 Tsd. €.
Der Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV gemäß § 148 Sozialgesetzbuch IX erfolgt bei der üstra unter Ansatz einer alle zwei Jahre durch Fahrgastzählungen zu erhebenden betriebsindividuellen Schwerbehindertenquote. Der für die Erstattungsleistungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Personen gesetzlich zugrunde zu legende Anteil von beförderten Fahrgästen mit Schwerbehinderung wird für Niedersachsen für das Jahr 2014 mit 2,85 % prognostiziert. Für das Jahr 2014 ermittelte betriebsindividuelle Quote beträgt 4,51 % abzüglich der Kürzung von 1/3 der amtlichen Quote. Somit können für die Berechnung der Ausgleichsleistungen 3,56 % in Ansatz gebracht werden (Vorjahr 3,25 %). Bedingt durch den Anstieg der betriebsindividuellen Quote und der Tarifeinnahmen, welche die Basis für die Berechnung der Ausgleichsleistungen bilden, sind die Ausgleichsleistungen gegenüber dem Vorjahr um 854 Tsd. € bzw. 19,8 % angestiegen.
Die sonstigen Umsatzerlöse von 1.762 Tsd. € (Vorjahr: 1.692 Tsd. €) betreffen vorrangig Erträge aus der Vermietung von Reklameflächen.
2.4.2 Ertragslage
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 38.109 Tsd. € (Vorjahr: 42.624 Tsd. €, Plan: 36.694 Tsd. €). Größte Position sind Erträge aus vertraglichen Leistungen gegenüber Dritten 30.027 Tsd. € (Vorjahr: 34.832 Tsd. €), insbesondere Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist begründet in der geänderten Auftragsvergabe für Erneuerungsmaßnahmen der infra, die seit 2013 direkt durch die infra erfolgt. Weitere wesentliche Posten im Jahr 2014 waren: Ersatz von Schäden 1.428 Tsd. € (Vorjahr 1.054 Tsd. €), Erträge aus Mieten und Pachten 1.755 Tsd. € (Vorjahr 1.537 Tsd. €) und Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 2.063 Tsd. € (Vorjahr 1.120 Tsd. €). Der Anstieg in der letzten Position resultiert aus der ungeplanten Übertragung des betrieblich nicht mehr notwendigen Grundstücks des alten Stadtbahnbetriebshofs Vahrenwald an die Versorgungseinrichtung der üstra e.V. (VE) zur Erhöhung des Deckungskapitals der betrieblichen Altersversorgung.
Im Geschäftsjahr 2014 betrugen die Betriebsaufwendungen 217.446 Tsd. € (Vorjahr: 213.010 Tsd. €, Plan 219.601 Tsd. €).
Der Materialaufwand betrug 44.129 Tsd. € (Vorjahr: 41.919 Tsd. €). Diese Position beinhaltet: 15.180 Tsd. € (Vorjahr: 15.122 Tsd. €) Energiekosten, 13.412 Tsd. € (Vorjahr: 11.731 Tsd. €) Material und Fremdleistungen für die Instandhaltung der Fahrzeuge und eigenen Anlagen sowie 15.537 Tsd. € (Vorjahr: 15.065 Tsd. €) Aufwand für Subunternehmerleistungen im Busbereich. Im Bereich der Energiekosten konnte der Wirkarbeitspreis für Strom durch Ausübung von Verlängerungsoptionen auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Beim Preis und damit beim Aufwand für Diesel war ein leichter Rückgang zu verzeichnen.
Der Personalaufwand betrug insgesamt 106.825 Tsd. € (Vorjahr: 103.954 Tsd. €). Bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte sind die Personalaufwendungen im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen wurden in 2014 weitere 3.000 Tsd. € (Vorjahr: 7.115 Tsd. €) zugeführt. Zusätzlich erfolgte durch die Übertragung des betrieblich nicht mehr notwendigen Grundstücks des alten Stadtbahnbetriebshofs Vahrenwald eine Erhöhung des Deckungskapitals der VE um 2.306 Tsd. €. Zum 31. Dezember 2014 beträgt die Deckungslücke in der Finanzierung der Altersversorgung 36.705 Tsd. € (Vorjahr: 37.588 Tsd. €).
Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrugen 16.781 Tsd. € (Vorjahr: 16.996 Tsd. €). Im Zuge der Beschaffung neuer Fahrzeuge werden die Abschreibungen in den Folgejahren wieder kontinuierlich ansteigen.
Der sonstige betriebliche Aufwand betrug 49.712 Tsd. € (Vorjahr: 50.142 Tsd. €). Wesentliche Positionen in diesem Bereich sind das Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen der infra, Vorleistungen für Drittaufträge sowie sonstige Dienstleistungen.
Die Erträge aus Beteiligungen und Gewinnabführungen betrugen 789 Tsd. € (Vorjahr: 739 Tsd. €). Im Wesentlichen wurden in 2014 die abgeführten Ergebnisse von protec Service GmbH, RevCon Audit und Consulting GmbH und üstra Reisen GmbH auf Grundlage der mit der üstra abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge vereinnahmt.
Im Geschäftsjahr 2014 wurden Zinserträge in Höhe von 795 Tsd. € (Vorjahr: 1.112 Tsd. €) erwirtschaftet. Die Finanzierung der geplanten Investitionen erfolgt im Wesentlichen durch den Einsatz eigener liquider Mittel und durch Investitionszuschüsse. Der damit verbundene Rückgang der Liquidität sowie das weiter sinkende Zinsniveau führen zu einem Rückgang der Zinserträge.
Abschreibungen auf Finanzanlagen sind im Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 9 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) für ein Arbeitgeber-Darlehen angefallen.
Die Zinsaufwendungen betrugen 2.460 Tsd. € (Vorjahr: 2.833 Tsd. €), davon entfielen 2.029 Tsd. € (Vorjahr: 2.300 Tsd. €) auf die Aufzinsungen von Rückstellungen.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in 2014 betrug -17.527 Tsd. € (Vorjahr: -18.106 Tsd. €).
Außerordentliche Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2014 nicht angefallen.
Das Geschäftsjahr 2014 schloss vor Verlustübernahme mit einem Jahresfehlbetrag von 17.642 Tsd. € ab (Vorjahr: 18.001 Tsd. €). Im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag von 29.802 Tsd. € ist dies eine Verbesserung um 12.160 Tsd. €. Die Ergebnisverbesserung ist auf höhere Tarifeinnahmen und zum Teil deutliche Kostenunterschreitungen zurück zu führen.
2.4.3 Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen und betrug zum 31. Dezember 2014 317.432 Tsd. € (Vorjahr 315.430 Tsd. €). Die einzelnen Bilanzpositionen entwickelten sich dabei wie folgt:
Auf der Aktivseite sind die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen auf 223.312 Tsd. € (Vorjahr: 231.017 Tsd. €) zurückgegangen. Hier wirkt sich die geringe Investitionstätigkeit im Jahr 2014 aus. Das Investitionsvolumen lag deutlich unter den Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen. Die Finanzanlagen sind auf 6.615 Tsd. € (Vorjahr 28.796 Tsd. €) zurückgegangen. In 2014 lief planmäßig der verbliebene Teil der mittelfristigen Anlage liquider Mittel in festverzinsliche Wertpapiere aus, diese Mittel sollen zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt werden.
Das Vorratsvermögen ist auf 10.733 Tsd. € (Vorjahr: 10.947 Tsd. €) zurückgegangen. Die Forderungen sind auf 9.759 Tsd. € (Vorjahr: 8.166 Tsd. €) gestiegen. Der Anstieg dieser Position im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit 908 Tsd. € (Vorjahr: 859 Tsd. €) ausgewiesen. Die liquiden Mittel sind auf 66.104 Tsd. € (Vorjahr: 35.645 Tsd. €) gestiegen. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Rückfluss der Mittel aus den festverzinslichen Wertpapieren.
Auf der Passivseite sind die Rückstellungen auf 84.836 Tsd. € (Vorjahr: 77.011 Tsd. €) gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für Pensionen zurückzuführen. Ferner wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung für die Nachbesicherungspflicht der US-Cross-Border-Lease Transaktionen (CBL-Transaktion) gebildet. Die Nachbesicherungspflicht ergibt sich aus der Verschlechterung der Bonität der an beiden CBL-Transaktionen beteiligten Deutsche Bank AG.
Die Kreditverbindlichkeiten wurden planmäßig weiter zurückgeführt. Die Bankdarlehen valutierten zum 31. Dezember 2014 mit 10.226 Tsd. € (Vorjahr: 12.782 Tsd. €), dies entspricht einer Tilgung um 2.556 Tsd. €. Aufgrund der durchgängig guten Liquiditätslage erfolgte im Geschäftsjahr 2014 keine weitere Inanspruchnahme von Krediten.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind auf 83.095 Tsd. € (Vorjahr: 86.676 Tsd. €) zurückgegangen. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen.
2.4.4 Investitionen
Das Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrug im Geschäftsjahr 2014 9.490 Tsd. € (Vorjahr: 84.170 Tsd. €). Investitionszuschüsse wurden im Umfang von 542 Tsd. € (Vorjahr 17.498 Tsd. €) für die Beschaffung von Hybridbussen sowie für das Pilotprojekt Elektrobusse generiert.
Damit lag das tatsächlich verausgabte Investitionsvolumen deutlich unter den für 2014 geplanten Investitionen in das Anlagevermögen von insgesamt 48.165 Tsd. € bei einem Eigenanteil von 32.587 Tsd. €. Bedingt durch die Fertigungsmängel an den Schweißnähten an den neuen Stadtbahnfahrzeugen kommt es zu einem Lieferverzug. Die sanierten Fahrzeuge sollen jetzt im Jahr 2015 ausgeliefert werden.
Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag in der Erneuerung der Fahrzeugflotte. Im Jahr 2014 wurden sieben Gelenkbusse mit Hybridtechnologie beschafft. Weitere größere Investitionen wurden für den Ausbau der Infrastruktur auf den Stadtbahnbetriebshöfen und für die Modernisierung und den Ausbau der IT- und Kommunikationssysteme getätigt.
3. Nachtragsbericht
Der Aufsichtsrat der üstra hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2015 die erneute Wiederbestellung von André Neiß zum Vorstandsvorsitzenden bis zum 31. August 2020 und des Vorstandsmitglieds Wilhelm Lindenberg bis zum Jahr 2018, bis zum Erreichen der Altersgrenze, beschlossen.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2014 nicht ereignet.
4. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die wesentlichen Merkmale des bei der üstra bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
| ― | Es gibt bei der üstra eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert. |
| ― | Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. |
| ― | Die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt. |
| ― | Im Bereich der eingesetzten Finanzbuchhaltungssysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt. |
| ― | Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch konzernweite Richtlinien (z.B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien, etc.) gewährleistet. Diese werden laufend aktualisiert und bei Bedarf angepasst. |
| ― | Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. |
| ― | Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. |
| ― | Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. |
| ― | Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Kontroll- und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand. Es ist Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses im Unternehmen. |
| ― | Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft. |
5. Chancen- und Risikobericht
5.1 Chancen- und Risikomanagementsystem
Die üstra ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der üstra ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig.
Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Chancen- und Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Chancen- und Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Chancen- und Risikomanagementsystem.
Grundsätzlich wird das Chancen- und Risikomanagementsystem der üstra im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Dabei liegt der Focus auf Gesellschaften, die aus Chancen- und Risikosicht besonders relevant sind.
Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Chancen und Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Chancen- und Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Chancen- und Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird.
Chancen und Risiken sind als mögliche Planabweichung definiert.
Für die üstra – als kommunales Unternehmen – ergeben sich auf Grund der Rahmenbedingungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur begrenzt wesentliche (Markt-) Chancen im Unterschied zu Unternehmen der freien Wirtschaft (beispielsweise Industrie- und Handelsunternehmen).
Bei der Ableitung von wesentlichen Chancen beschränkt sich die üstra ausschließlich auf den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) Bus und Stadtbahn. Sobald der ÖDA in einer belastbaren Entwurfsfassung steht, wird die üstra eine entsprechende Chancenbetrachtung vornehmen.
Die Bewertung von Chancen erfolgt grundsätzlich nach den Dimensionen „Chancenpotenzial“, „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Standard der realisierten Chancenhandhabung“.
Als Risiko sind grundsätzlich negative Planabweichungen definiert (Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen). Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert – eine Diskontierung erfolgt nicht. Risiken werden hinsichtlich des Schadenpotentials als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der üstra erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge.
Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:
| ― | Sehr gering (< 20 %) |
| ― | “Gering” (20 % bis < 40 %), |
| ― | “Mittel” (40 % bis < 60 %), |
| ― | “Hoch” (60 % bis < 80 %), |
| ― | “Sehr hoch” (80 % bis 100 %). |
Die Risikobedeutung als Ergebnis der beiden Faktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Schadenpotential“ ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| > 20 Mio. € | mittel | hoch | hoch | hoch | hoch |
| 1 - 20 Mio. € | gering | mittel | mittel | hoch | hoch |
| < 1 Mio. € | gering | gering | mittel | mittel | mittel |
| 0 - 20 % | 20 - 40 % | 40 - 60 % | 60 - 80 % | 80 - 100 % |
Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der üstra vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein.
5.2 Umfeld und Markt
Zum 1. Januar 2013 ist die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Kraft getreten. Damit wurde das PBefG an die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße angepasst. Die bisherigen Erfahrungen haben noch keine ausreichende Kenntnis darüber gebracht, inwieweit sich die Neuregelungen in der Praxis bewähren, und wie weit sie ausreichende Rechtssicherheit bieten. Die sich daraus ergebenden Risiken werden als mittel eingestuft.
Mit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 des Bundes wurde auch das Regionalisierungsgesetz und damit ein zentrales Instrument zur Finanzierung des Personennahverkehrs geändert. Die dem Land Niedersachsen auferlegten Kürzungen von Finanzmitteln wurden in gleicher Höhe an die Aufgabenträger weitergegeben. Bei weiteren Kürzungen sind negative Auswirkungen auch auf ÖPNV-Leistungen beispielsweise durch Reduzierung von Verkehrsleistungen zu erwarten. Eine Rücknahme des Verkehrsangebots könnte zu Rückgängen bei den Fahrgastzahlen führen und würde den positiven Trend in der Entwicklung der Einnahmen voraussichtlich gefährden.
Darüber hinaus bestehen Planungsunsicherheiten aufgrund von möglichen Änderungen der politischen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Ausgleichszahlungen für rabattierte Ausbildungsverkehre nach Ende der bestehenden vertraglichen Finanzierung und die Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen. Diese Risiken werden als gering bewertet.
Aufgrund der Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte sind bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige Tendenzen feststellbar. Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem GVFG gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Bund und Länder haben in 2013 zwar beschlossen, die Entflechtungsmittel zum Ausbau kommunaler Verkehrsinfrastruktur bis 2019 in unveränderter Höhe zu belassen. Allerdings reicht die Verstetigung dieser Mittel allein nicht aus, um den angefallenen Sanierungsstau im ÖPNV aufzulösen. Die Erarbeitung einer Anschlussregelung für das 2019 auslaufende GVFG wurde 2014 seitens der Bundesregierung in die Bund-Länder-Finanzkommission delegiert. Für das ebenfalls 2019 auslaufende EntflechtG ist nach derzeitigem Stand keine Anschlussregelung vorgesehen. In Niedersachsen ist zum 1. Januar 2014 das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NdsGVFG) in Kraft getreten. Verbunden damit ist eine schrittweise Umschichtung des Anteils der Entflechtungsmittel des Bundes für Niedersachsen für den schienen- und straßengebundenen ÖPNV von derzeit 40 % auf 60 % in 2017.
5.3 Leistungswirtschaftliche Risiken
Die üstra hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftlichkeit durch wachsende Einnahmen sowie interne Einsparmaßnahmen weiter zu verbessern.
Auf der Einnahmenseite geht die üstra davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Der Anteil, der aus stärkerer Kundennachfrage resultiert, wird vermutlich gegenüber dem Anteil, der aus preislichen und strukturellen Maßnahmen generiert wird, tendenziell sinken. Die Risiken liegen darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen Kunden langfristig an die üstra zu binden bzw. mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen mindestens zur Deckung der Aufwandssteigerungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Der ÖPNV blieb bislang im Wesentlichen von krisenbedingten Rückgängen bei den Fahrgastzahlen und den Fahrgeldeinnahmen verschont. Ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen kann sich allerdings im Nahverkehr bei den Pendlerzahlen und im Freizeit- und Einkaufsverkehr auswirken. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die üstra bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des GVH, der Genehmigungsbehörde, des Aufgabenträgers Region Hannover und der Konzernmutter VVG abhängig ist. Die Risiken auf der Einnahmenseite werden als gering bewertet.
Begleitend betreibt die üstra nach wie vor ein konsequentes Kostenmanagement, das dazu beitragen soll die mit dem Aufgabenträger vereinbarten Ziele zu erreichen. Bei sich abzeichnenden Abweichungen werden entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Das Risiko der Nichterreichung der vereinbarten Ziele wird als mittel bewertet.
Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und oligopolbedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung zu. Sollten die Preise entgegen der Planungsprämissen überproportional steigen, würde dies die üstra mit zusätzlichen Belastungen treffen. Im Hinblick auf die Preisentwicklung für Kraftstoffe wird das Risiko als mittel bewertet. Nach erfolgter Ausschreibung wurde ein neuer Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hannover AG geschlossen, welcher der üstra zumindest bis 2018 Planungssicherheit in Bezug auf die Beschaffungskosten für Strom verschafft und somit nur eine geringe Risikobedeutung hat.
Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen und die Abkündigung von Ersatzteilen älterer Fahrzeuge führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Insgesamt werden die Risiken hieraus als gering bewertet.
5.4 Personal
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die üstra. Risiken bestehen darin, Leistungsträger für offene Stellen in unserem Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegen gewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitermotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als mittel bewertet.
5.5 Informationstechnik
Der Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der üstra hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch die kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden als gering bewertet.
5.6 Finanzwirtschaftlicher Bereich
Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen (CBL-Transaktionen) abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2014 waren noch 85 Stadtbahnfahrzeuge Gegenstand der beiden Transaktionen, wobei sich diese Anzahl Anfang Januar 2015 aufgrund einer weiteren vertragsgemäßen Teilbeendigung um weitere 17 Stadtbahnfahrzeuge auf nunmehr 68 Stadtbahnfahrzeuge reduziert hat. Die Risiken aus diesen CBL-Transaktionen werden im Rahmen des Risikomanagements kontinuierlich überwacht. Bei Untergang eines der in den beiden CBL-Transaktionen eingebundenen Stadtbahnfahrzeuge ist die üstra verpflichtet ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu stellen oder den vertraglich vereinbarten Kündigungswert zu zahlen. Verstärkt durch die Finanzmarktkrise ergeben sich für die üstra aus diesen CBL-Transaktionen Risiken bei einer etwaigen Insolvenz jeweils einer der an den beiden Transaktionen beteiligten Banken. Diesen Risiken ist vertraglich durch die Einräumung des Rechts zum Austausch der jeweiligen Bank begegnet. Bereits eingetreten ist das Risiko der Verschlechterung der Bonität der an beiden CBL-Transaktionen beteiligten Deutsche Bank AG, woraus sich vertraglich eine Nachbesicherungspflicht ergibt. Die Kosten für eine Nachbesicherung wären von der üstra zu tragen. Derzeit steht jedoch weder die Durchführung noch die Art der vorzunehmenden Nachbesicherung fest. Im Falle einer außerplanmäßigen vorzeitigen Vertragsbeendigung schließlich können wesentliche Währungs- und Zinsänderungsrisiken auftreten. Die Risiken aus den CBL-Transaktionen werden als mittel bewertet.
Durch die finanzielle Einbindung der üstra in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
5.7 Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten Unternehmens gefährden könnten. Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die üstra ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat.
6. Erklärung zur Unternehmensführung
6.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird.
Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.
6.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Das Unternehmen wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:
| ― | Die üstra hat die UITP-Charta für Nachhaltige Entwicklung unterzeichnet und sich damit zum nachhaltigen Handeln verpflichtet. Der Geschäftsbericht für 2014 beinhaltet einen Bericht zu den Aktivitäten des Unternehmens zur Verbesserung der Nachhaltigkeit. |
| ― | Die üstra arbeitet kontinuierlich und systematisch daran, ihre fünf strategischen Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover weiter zu entwickeln. Die üstra positioniert sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, als innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. |
| ― | Im Rahmen des Partnerschaftsvertrags mit der Region Hannover, ver.di und dem Betriebsrat hat sich die üstra verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen jährlich im Rahmen eines Benchmarks zu überprüfen und marktfähige Kostenstrukturen zu realisieren. Für die Instandhaltung der Infrastruktur erfolgt dieser Marktvergleich in einem Vier-Jahres-Rhythmus. |
| ― | Durch die Unternehmensführung nach dem Management-Prinzip Management by Objectives (MbO) erfolgt eine zielorientierte sowie bereichs- und hierarchieübergreifend abgestimmte Steuerung des Unternehmens. Sie gewährleistet die Konzentration auf Prioritäten und erhöht die Verbindlichkeit getroffener Zielvereinbarungen. Zudem wird dadurch Transparenz über die Unternehmens-, Bereichs- und Gruppenziele geschaffen. Gleichzeitig wird das ergebnisorientierte Arbeiten gefördert. Das Zielvereinbarungssystem soll eine enge Verzahnung mit den strategischen Handlungsfeldern der üstra sicherstellen sowie die Einhaltung der im Partnerschaftsvertrag definierten Zielgrößen gewährleisten. |
| ― | Mit dem praktizierten Co-Management wird die frühzeitige und aktive Einbeziehung des Betriebsrats in alle wichtigen unternehmensbezogenen Entscheidungen angestrebt, um Akzeptanz bei strategischen Fragen und Veränderungsnotwendigkeiten zu erhalten. |
| ― | Mit der Teilnahme am Audit „berufundfamilie“ werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik gefördert. Gleichzeitig wird eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen erreicht. |
| ― | Mit dem bei der üstra praktizierten Gesundheitsmanagement soll die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten erreicht werden. Zudem werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitermotivation angestrebt. Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit. |
| ― | Die üstra setzt das regelmäßige, strukturierte Mitarbeitergespräch als formalisiertes Führungsinstrument zur wechselseitigen Rückmeldung ein; damit soll die Zusammenarbeit und Arbeitsatmosphäre verbessert und weiterentwickelt werden, um den gemeinsamen Erfolg zu sichern. |
| ― | Die üstra hat ein Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystem eingeführt und ist nach den Standards DIN EN ISO 9001, DIN EN 13816, DIN EN 15838, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 und NFL/ILO-OSH 2001 zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierungen wird das integrierte System regelmäßig durch unabhängige Gutachter überprüft. Ziele dieses Systems sind die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, die Verbesserung der Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie die Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs. |
Informationen über das Audit berufundfamilie und das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement sowie der Nachhaltigkeitsbericht wie auch die Angaben zu Unternehmensführungspraktiken der üstra sind auf der Internetseite www.uestra.de in der Rubrik „Unternehmen“ zu finden.
6.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse
Der Vorstand der üstra besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Der Vorstand der üstra besteht aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet der Vorstandsvorsitzende André Neiß die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Das Vorstandsmitglied Wilhelm Lindenberg hat die Funktion des Arbeitsdirektors inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb der Stadtbahnen und Busse, für die Fahrzeuge und die Betriebsanlagen und für den gesamten Personalbereich. Dem Vorstand sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und sieben Stabsbereiche zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie in wöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitungen sicher.
Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wählt gemäß Mitbestimmungsgesetz aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der üstra den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss „zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe“ (sog. Vermittlungsausschuss).
Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz- und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG.; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt.
Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Geschäftsordnungsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertreter zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertreters sind zulässig; ein persönlicher Stellvertreter ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt.
Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z. B. im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.
Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen.
Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit.
7. Sonstige Berichte
7.1 Vergütungsbericht
Das Vergütungssystem des Vorstands der üstra hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z. B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit (ausgenommen Versorgungszusagen) werden dem Vorstand nicht gewährt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der üstra geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung.
7.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen.
Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra verfügt. Die übrigen Aktien der üstra befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz.
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand der üstra besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen.
Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.
Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der üstra – beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals – auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht.
Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind.
8. Prognosebericht
Vor dem Hintergrund der knapper werdenden öffentlichen Finanzierungsmittel und der durch die Liberalisierung des Verkehrsmarktes entstehenden Veränderungen sowie der europäischen Vorgaben verfolgt die üstra weiterhin das Ziel, den schon in den Vorjahren eingeleiteten Um- und Restrukturierungsprozess im Jahr 2015 fortzusetzen. Den Auswirkungen der deutlichen Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können und auf der Aufwandsseite weitere Restrukturierungspotenziale umgesetzt werden.
Allerdings bestehen Planungsunsicherheiten in den folgenden Feldern:
| ― | Regionalisierungsmittel zur Finanzierung von Nahverkehrsleistungen; |
| ― | Kommunale Mittel zur Finanzierung von Nahverkehrsleistungen aufgrund der angespannten finanziellen Lage des Aufgabenträgers; |
| ― | Ausgleichszahlungen für rabattierte Ausbildungsverkehre nach Ende der bestehenden vertraglichen Finanzierung; |
| ― | Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen; |
| ― | Investitionsförderung. |
Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2015 wird damit gerechnet, dass die zum 1. Januar 2015 vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 3,1 % fast vollumfänglich in gleichem Maß auf die üstra durchschlägt. Die üstra plant für das Jahr 2015 Tarifeinnahmen in Höhe von 145,0 Mio. €. Dabei strebt die üstra eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 1 % pro Jahr an.
Im Bereich des Verkehrsangebots wird die zum 14. Dezember 2014 in Betrieb genommene Streckenverlängerung nach Misburg zu einem Anstieg der Betriebsleistungen führen.
Die üstra wird den eingeschlagenen Weg der Restrukturierung und Effizienzsteigerung zur Einhaltung der im Partnerschaftsvertrag vereinbarten Ziele weiter fortsetzen und sich daraus ergebene nachhaltige Aufwandsreduzierungen im Wirtschaftsplan berücksichtigen. Allerdings werden überproportionale Kostensteigerungen im Bereich der Energiekosten und bei den Abschreibungen, hier aufgrund der Fahrzeugneubeschaffung, erwartet. Die geplante Steigerung der Tarifeinnahmen wird diese Kostensteigerung mittelfristig nicht kompensieren können, so dass der Verlust der üstra weiter ansteigen wird.
In der Planung für das Geschäftsjahr 2015 geht die üstra von einem Jahresfehlbetrag von 27,0 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der üstra, der VVG, ausgeglichen wird.
Für das Jahr 2015 sind Investitionen in Höhe von 123,8 Mio. € geplant, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 71,6 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte.
Den hohen Investitionsbedarf für die Erneuerung der Fahrzeugflotte kann die üstra nicht mit eigenen Mittel abdecken. Derzeit werden gemeinsam mit der Region Hannover verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten geprüft.
1 ohne Finanzanlagen
2 auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
3 vor Verlustübernahme durch VVG
Hannover, 20. Februar 2015
**üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft**
André Neiß, Vorstand
Wilhelm Lindenberg, Vorstand
Aktiva
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| EUR | EUR | EUR | Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 4.622.373,68 | 4.257 | ||
| II. Sachanlagen | 218.689.822,46 | 226.760 | ||
| III. Finanzanlagen | 6.615.335,53 | 28.796 | ||
| 229.927.531,67 | 259.813 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 10.732.809,86 | 10.947 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.605.609,67 | 7.230 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 687.746,62 | 357 | ||
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 465.203,79 | 579 | ||
| 4. sonstige Vermögensgegenstände | 907.990,81 | 859 | ||
| 10.666.550,89 | 9.025 | |||
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 66.104.482,94 | 35.645 | ||
| 87.503.843,69 | 55.617 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 260,00 | 0 | ||
| 317.431.635,36 | 315.430 | |||
| Passiva | ||||
| EUR | EUR | Vorjahr TEUR |
||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 67.490.528,32 | 67.490 | ||
| II. Kapitalrücklage | 66.742.955,56 | 66.743 | ||
| 134.233.483,88 | 134.233 | |||
| B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen | 369.875,66 | 0 | ||
| C. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 62.811.328,10 | 57.178 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 250.000,00 | 250 | ||
| 3. sonstige Rückstellungen | 21.774.566,73 | 19.583 | ||
| 84.835.894,83 | 77.011 | |||
| D. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 10.225.835,00 | 12.782 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.178.050,32 | 15.716 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 14.643.918,00 | 14.926 | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 122.910,08 | 75 | ||
| 5. sonstige Verbindlichkeiten | 56.149.734,65 | 55.960 | ||
| 93.320.448,05 | 99.459 | |||
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 4.671.932,94 | 4.727 | ||
| 317.431.635,36 | 315.430 |
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| EUR | EUR | EUR | Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 162.680.979,82 | 153.249 | ||
| 2. andere aktivierte Eigenleistungen | 13.207,71 | 14 | ||
| 3. sonstige betriebliche Erträge | 38.108.802,99 | 42.624 | ||
| 4. Gesamtleistung | 200.802.990,52 | 195.887 | ||
| 5. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 24.018.970,42 | 22.414 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 20.109.794,56 | 19.504 | ||
| 44.128.764,98 | 41.918 | |||
| 6. Rohergebnis | 156.674.225,54 | 153.969 | ||
| 7. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | 76.225.233,33 | 73.466 | ||
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 30.599.908,88 | 30.488 | ||
| 106.825.142,21 | 103.954 | |||
| 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 16.780.589,34 | 16.996 | ||
| 9. sonstige betriebliche Aufwendungen | 49.711.760,37 | 50.142 | ||
| 173.317.491,92 | 171.092 | |||
| -16.643.266,38 | -17.123 | |||
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 12.614,00 | 27 | ||
| 11. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 776.452,68 | 712 | ||
| 12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 604.080,24 | 947 | ||
| 13. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 191.185,79 | 165 | ||
| 1.584.332,71 | 1.851 | |||
| 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 8.634,79 | 0 | ||
| 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2.459.917,67 | 2.833 | ||
| 2.468.552,46 | -884.219,75 | -982 | ||
| 16. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -17.527.486,13 | -18.105 | ||
| 17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.296,59 | 4 | ||
| 18. sonstige Steuern | 112.990,18 | -108 | ||
| 19. Erträge aus Verlustübernahme | 17.641.772,90 | 18.001 | ||
| 20. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 0,00 | 0 |
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss 2014 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Ergänzend dazu waren die Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes zu beachten.
In der Bilanz sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Diese Posten werden nachstehend im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um den Besonderheiten des öffentlichen Personennahverkehrs Rechnung zu tragen, wurde im Anlagespiegel der Posten Technische Anlagen und Maschinen weiter untergliedert.
II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich gewährter Skonti und Rabatte bewertet. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden um planmäßige Abschreibungen gemindert. Bis zum Geschäftsjahr 2013 wurden Investitionszuschüsse offen von den Anschaffungskosten abgesetzt. Ab dem Geschäftsjahr 2014 erfolgt der Ausweis der erhaltenen Investitionszuschüsse in einem Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen. Entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Investitionsgutes wird dieser laufzeitadäquat aufgelöst.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Zu deren Ermittlung werden die steuerlichen Abschreibungstabellen herangezogen, soweit die dort genannten Nutzungsdauern innerhalb der Bandbreite der handelsrechtlich zulässigen Nutzungsdauern liegen. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2008 werden bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 € und bis zu 1.000 € betragen, aufgrund untergeordneter Bedeutung als Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und Ausleihungen mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen sind außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt worden. Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit dem Nennwert angesetzt.
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, der Materialeinzel und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertabschläge vorgenommen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Prozentsatz für die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen beträgt wie im Vorjahr 1,0 %.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Geldmarktfonds angelegt. Im Rahmen des in 2011 eingeführten Wertkontenmodells bestehen Anlagen in Tagesgeld, Nullkuponanleihen und Investmentfonds. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen und sind als zweckexklusives Deckungsvermögen einzustufen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt daher zum beizulegenden Zeitwert und es wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zu Grunde liegenden Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Wertkonten verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin sind ein Gehaltstrend und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen.Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.
Die Berechnung der Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Analog zu den Pensionsverpflichtungen wird für Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren herangezogen. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Bei den sonstigen Rückstellungen wurde im Übergangszeitpunkt von dem Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 EGHGB Gebrauch gemacht. Diese werden daher unter Anwendung der für sie in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB (vor BilMoG) geltenden Vorschriften fortgeführt.
Analog zum Vorjahr sind die Vorauszahlungen in Höhe von 1.588 Tsd. € (Vorjahr 1.490 Tsd. €) für die Verpflichtungen aus den bestehenden vertraglichen Risiken gegenüber HDN in Höhe von 2.172 Tsd. € passivisch bei der Ermittlung der Rückstellung in Höhe von 584 Tsd. € berücksichtigt worden.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
2. Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in 2014 ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, der dem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist.
Der Anteilsbesitz ist aus einer gesonderten Aufstellung ersichtlich, der dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist.
Die Vorräte betreffen vornehmlich Werkstattstoffe einschließlich Ersatzteile.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 688 Tsd. € (Vorjahr: 357 Tsd. €) betreffen mit 542 Tsd. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: 449 Tsd. € ) und mit 211 Tsd. € Forderungen aus Gewinnabführung (Vorjahr: 31 Tsd. €), die mit 65 Tsd. € Steuererstattungsverpflichtungen (Vorjahr: 123 Tsd. €) saldiert werden. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 7 Tsd. € (Vorjahr: 7 Tsd. €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der Restbetrag in Höhe von 901 Tsd. € (Vorjahr: 852 Tsd. €) hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin enthalten sind abgegrenzte Zinserträge in Höhe von 21 Tsd. € (Vorjahr: 389 Tsd. €).
Die Kapitalrücklagen resultieren unverändert mit 23.622 Tsd. € aus Aufgeldern aus der Ausgabe von Anteilen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) sowie mit 43.121 Tsd. € aus anderen Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB).
Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen in Höhe von 370 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) ergibt sich aus dem ab dem Geschäftsjahr 2014 geänderten Ausweis erhaltener Investitionszuschüsse. Den im Geschäftsjahr erhaltenen Zuschüssen von 372 Tsd. € steht eine ratierliche Auflösung von 2 Tsd. € gegenüber.
Die Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB betragen TEUR 758 aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert (Verrechnung des Deckungsvermögens mit Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Wertkonten). Eine Ausschüttungssperre ergibt sich nicht, weil Erträge aus Verlustübernahme ausgewiesen werden und weil die frei verfügbare Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB TEUR 43.121 beträgt.
Die auf die Versorgungseinrichtung der üstra e.V. übertragenen Pensionsverpflichtungen belaufen sich zum 31. Dezember 2014 auf 214.183 Tsd. € (Vorjahr: 203.686 Tsd. €). Das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Kassenvermögen (Deckungskapital) beträgt 141.045Tsd. € (Vorjahr: 132.392 Tsd. €), so dass sich nach Passivierung von Rückstellungen bei der üstra in Höhe von 36.433 Tsd. € (Vorjahr: 33.706 Tsd. €) ein Fehlbetrag in Höhe von 36.705 Tsd. € (Vorjahr: 37.588 Tsd. €) ergibt.
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt 62.811 Tsd. € (Vorjahr: 57.178 Tsd. €)decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und aktiven Mitarbeitern ab; davon sind 36.433 Tsd. € (Vorjahr: 33.706 Tsd. €)zur Reduzierung der Deckungslücke bei der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. zurückgestellt. Der verwendeteRechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf 4,62 % p.a. (im Vorjahr: 4,90 % p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. und eine Rentendynamik von 2,0 % p.a. bzw. 1,0 % p.a. zugrunde gelegt.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten u. a. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit (2.322 Tsd. €), für Rückerstattungsrisiken (6.134 Tsd. €), für Urlaubs- und Prämienansprüche (3.938 Tsd. €) und für Drohverluste (5.823 Tsd. €). Darüber hinaus sind Verpflichtungen gegenüber dem HDN für zukünftige Umlageverpflichtungen in Höhe von 584 Tsd. € enthalten, die nach Abzug bereits geleisteter Vorauszahlungen verbleiben.
Für Altersteilzeitverpflichtungen ergibt sich ein Rechnungszins von 4,62 % p.a. sowie ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. Für die Jubiläumsverpflichtungen ergibt sich ein Rechnungszins von 4,62 % p.a..
Der Erfüllungsrückstand aus Altersteilzeitverträgen (Erfüllungsbetrag) zum 31. Dezember 2014 beläuft sich auf 8.805 Tsd. € (Vorjahr: 13.649 Tsd. €). Nach Verrechnung mit dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens (Geldmarktfonds) in Höhe von 6.483 Tsd. € (Vorjahr: 10.083 Tsd. €)verbleibt eine Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen von 2.322 Tsd. € (Vorjahr: 3.566 Tsd. €). Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände belaufen sich auf 6.068 Tsd. € (Vorjahr: 9.738 Tsd. €).
Eine Rückstellung aus Wertkonten ist im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht zu bilden, da sich nach der Saldierung des beizulegenden Zeitwertes des zugehörigen Deckungsvermögens (Finanzanlagen) in Höhe von 5.875 Tsd. € (Vorjahr: 4.796 Tsd. €) mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtung aus den Wertguthaben in Höhe von 5.875 Tsd. € (Vorjahr: 4.796 Tsd. €) keine Verpflichtung ergibt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens belaufen sich auf 5.514 Tsd. € (Vorjahr: 4.652 Tsd. €).
Bei den sonstigen Rückstellungen wurde von den Wahlrechten des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 EGHGB Gebrauch gemacht. Der Betrag der Überdeckung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 4 EGHGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 112 Tsd. € (Vorjahr: 113 Tsd. €). Die nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehaltenen Rückstellungen wurden bereits im Geschäftsjahr 2013 in voller Höhe zurückgeführt.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, die sämtlich nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, stellen sich wie folgt dar:
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| Gesamt Tsd. € |
Restlaufzeit bis 1 Jahr Tsd. € |
Restlaufzeit über 5 Jahre Tsd. € |
|
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr) | 10.226 (12.782) | 2.556 (2.556) | 0 (0) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr) | 12.178 (15.716) | 12.178 (15.716) | 0 (0) |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr) | 14.644 (14.926) | 14.644 (14.926) | 0 (0) |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Vorjahr) | 123 (75) | 123 (75) | 0 (0) |
| Sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr) | 56.149 (55.960) | 24.454 (26.672) | 0 (0) |
| Gesamt (Vorjahr) | 93.320 (99.459) | 53.955 (59.945) | 0 (0) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit 760 Tsd. € aus Ansprüchen (Vorjahr: 7.391 Tsd. €) aus Steuern, die mit saldierten Verpflichtungen und Ansprüchen in Höhe von 945 Tsd. € aus Ergebnisabführungen und 14.459 Tsd. € aus Lieferungen und Leistungen saldiert worden sind.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen:
| ― | Verbindlichkeiten aus Steuern 873 Tsd. € (Vorjahr: 819 Tsd. €) |
| ― | Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 840 Tsd. € (Vorjahr: 835 Tsd. €) |
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von 147 Tsd. € (Vorjahr: 184 Tsd. €) abgegrenzte Zinsaufwendungen enthalten.
3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt und sind mit 146.353 Tsd. € (Vorjahr: 137.845 Tsd. €) aus Tarifeinnahmen, mit 13.338 Tsd. € (Vorjahr: 12.483 Tsd. €) aus Ausgleichszahlungen und mit 2.990 Tsd. € (Vorjahr: 2.921 Tsd. €) aus sonstigen Einnahmen ausgewiesen. Der Posten Umsatzerlöse enthält aperiodische Erlöse in Höhe von 2.271 Tsd. € (Vorjahr: aperiodische Erlösschmälerungen 95 Tsd. €).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind aperiodische Erträge in Höhe von 2.063 Tsd. € (Vorjahr: 1.120 Tsd. €) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, in Höhe von 140 Tsd. € (Vorjahr: 2.452 Tsd. €) aus der Auflösung von Rückstellungen, in Höhe von 70 Tsd. € (Vorjahr: 124 Tsd. €) aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens zur Deckung von Altersteilzeitansprüchen, in Höhe von 38 Tsd. € (Vorjahr: 51 Tsd. €) aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen, in Höhe von 6 Tsd. € (Vorjahr: 3 Tsd. €) aus Boni und Rabatten aus Vorjahren und in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr 1 Tsd. €) aus Schrotterlösen enthalten.
Der Personalaufwand betrifft mit 14.616 Tsd. € (Vorjahr: 15.008 Tsd. €) Aufwendungen für die Altersversorgung. Die Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens für die Wertkonten führt zu einem Ertrag von 217 Tsd. € (Vorjahr: 144 Tsd. €). Der Aufwand aus dem Erfüllungsbetrag der Schulden aus Wertkonten steigt in gleicher Höhe. Die Saldierung dieser Erträge und Aufwendungen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt den Wert Null. Das Wertkontenmodell ist somit für die üstra im Berichtsjahr ergebnisneutral. Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung einschließlich Zinssatzänderung der langfristigen Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Diese werden seit 2010 im Zinsergebnis ausgewiesen.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aperiodische Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen von 130 Tsd. € enthalten.
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen mit 136 Tsd. € (Vorjahr: 141 Tsd. €) verbundene Unternehmen.
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit 6 Tsd. € (Vorjahr: 15 Tsd. €) verbundene Unternehmen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Dritte. Hierunter sind mit 2.029 Tsd. € (Vorjahr: 2.300 Tsd. €) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen, davon 538 Tsd. € für Altersteilzeitverpflichtungen (Vorjahr: 834 Tsd. €), enthalten.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren aus Körperschaftsteuer für Ausgleichszahlungen.
III. Ergänzende Angaben
1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse:
Bürgschaftsverpflichtungen bestehen in Höhe von 120 Tsd. € (Vorjahr: 120 Tsd. €) für Darlehensverpflichtungen eines Beteiligungsunternehmens. Aufgrund der derzeitigen Geschäftsentwicklung und Liquiditätslage des Beteiligungsunternehmens wird zurzeit von einer Inanspruchnahme nicht ausgegangen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen:
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| Laufzeitende | Tsd. € | |
|---|---|---|
| - Mietvertrag Gehry Tower | 31. Mai 2031 | 7.074 |
Für 2015 sind Investitionen von 123.757 Tsd. € genehmigt. Nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 71.618 Tsd. €. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 47.050 Tsd. €, die in den Geschäftsjahren 2015 bis 2019 fällig werden. Für die Strombeschaffung wurden bereits Verträge mit der enercity Contracting GmbH, Hannover, bis zum Jahr 2018 zu festen Konditionen geschlossen.
Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen abgeschlossen. Bereits eingetreten ist das Risiko der Verschlechterung der Bonität der an der Transaktion beteiligten Deutsche Bank AG, woraus sich vertraglich eine Nachbesicherungspflicht ergibt. Die Kosten für eine Nachbesicherung sind von der üstra zu tragen. Dem Risiko aus der drohenden Nachbesicherung begegnet die üstra durch die Bildung einer Rückstellung in Höhe von 2.817 Tsd. €. Zum 31. Dezember 2014 befanden sich noch 85 Stadtbahnfahrzeuge in den Transaktionen.
2. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG
Die üstra betreibt auf ihrem Betriebsgelände an den drei Standorten Leinhausen, Glocksee und Mittelfeld Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und fällt damit in den Anwendungskreis des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), insbesondere des § 6b EnWG. Die üstra erzielte im Geschäftsjahr aus der Erzeugung von Strom insgesamt Einspeisevergütungen in Höhe von 215 Tsd. €. Darüber hinaus hat sie im Umfang von 11.461 Tsd. € Strom bezogen.
3. Beteiligungsunternehmen und Unternehmensverbindungen
Der Anteilsbesitz ist in einer gesonderten Aufstellung ersichtlich, die dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist.
Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zur Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH, Hannover. Darüber hinaus bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit den Tochtergesellschaften üstra Reisen GmbH, Hannover, protec service GmbH, Hannover, und RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover.
4. Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe
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| Aufsichtsrat | ||
|---|---|---|
| Mitglieder des Aufsichtsrats | Beruf, Arbeitgeber | Mitglied im Aufsichtsrat / vergleichbaren Kontrollgremium von: |
| Hauke Jagau (Vorsitz), Laatzen | Regionspräsident, Region Hannover | KSG Hannover mbH (Vorsitz) Sparkasse Hannover AöR (bis 30.04.2014: Vorsitz; ab 01.05.2014: stellv. Vorsitz) hannoverimpuls GmbH (bis 31.12.2013: Vorsitz; ab 01.01.2014: stellv. Vorsitz) Hannover Marketing und Tourismus GmbH Hannover Veranstaltungs-GmbH Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH Zoo Hannover GmbH (Vorsitz) Zoo Hannover Service GmbH (Vorsitz) Klinikum Region Hannover GmbH (Vorsitz) (ab 29.07.2014) KRH Servicegesellschaft mbH (Vorsitz) (ab 29.07.2014) Klinikum Region Hannover Psychiatrie GmbH (Vorsitz) (ab 29.07.2014) |
| Dietmar Kaschube[1] (stellv. Vorsitz), Hannover (bis 24.07.2014) | DV-Betreuer, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG | Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (stellv. Vorsitz) (bis 31.07.2014) TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (stellv. Vorsitz) (bis 24.07.2014) |
| Denise Hain (ab 25.07.2014: stellv. Vorsitz), Hannover | Bürokauffrau, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG | Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (ab 01.08.2014) TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (stellv. Vorsitz) (ab 25.07.2014) |
| Mira Ball[1], Hannover | Ltg. Fachgruppen Straßenpersonenverkehr und Schienenverkehr, ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft | Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (bis 31.10.2014) RegioBus Hannover GmbH (bis 31.12.2014) |
| Christian Bickel[1], Hannover (ab 24.07.2014) | Industriemechaniker, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG | Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (bis 31.07.2014) |
| Willi Degener[1], Burgdorf | Kfz-Schlosser, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG | TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH |
| Martina Dierßen[1], Hannover | Justitiarin im Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft | --- |
| Metin Dirim[1], Hannover | Industriemechaniker und Busfahrer, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG | --- |
| Silke Gardlo, Hannover | Vorsitz, Ltg. Webportale, Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. | Sparkasse Hannover AöR |
| Hermann Hane[1], Braunschweig | Ltg. Fachgruppe ÖPNV im Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft | TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH NETINERA Deutschland GmbH (ab 25.03.2014) |
| Doris Klawunde, Lehrte (ab 24.07.2014) | Kauffrau, selbständig | Klinikum Region Hannover GmbH (bis 31.07.2014) |
| Uwe Köhler[1], Sarstedt | Busfahrer, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG | --- |
| Walter Paul Meinhold, Hannover | Rektor a. D., Land Niedersachsen | THÜGA HOLDING GmbH & Co. KGaA THÜGA AG |
| Jürgen Mineur, Hannover | Dipl.-Ingenieur, Softwareentwickler, selbständig | Hafen Hannover GmbH |
| Karlheinz Mönkeberg, Hannover | Dipl.-Ingenieur, Rentner | TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (Vorsitz) |
| Anton Ploner[1], Barsinghausen | Ltg. Fahrerakademie, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG | --- |
| Werner Rump, Neustadt a. Rbge. | Polizeivollzugsbeamter, Bundespolizeidirektion Hannover | Wirtschaftsbetriebe Neustadt am Rübenberge GmbH (stellv. Vorsitz) Stadtwerke Neustadt a. Rbge. GmbH (stellv. Vorsitz) Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG |
| Raoul Schmidt-Lamontain, Hannover | Dipl.-Ingenieur (Architektur), Sanierungsplaner in der Stadterneuerung, Landeshauptstadt Hannover | TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH |
| Meike Schümer, Hannover (bis 24.07.2014) | Krankenschwester, Klinikum Region Hannover GmbH | --- |
| Gunnar Straßburger[1], Hannover | Ltg. U-/ Stadtbahn, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG | --- |
| Mike Weidemann, Hannover | Kaufmann / Immobilienverwaltung, selbständig | TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH |
| Eberhard Wicke[2], Garbsen | Dipl.-Handelslehrer i. R., Land Niedersachsen | Sparkasse Hannover AöR |
| Vorstand | ||
| Mitglieder des Vorstands | Ausbildung | Mitglied im Aufsichtsrat / vergleichbaren Kontrollgremium von: |
| André Neiß (Vorsitz), Hannover | Dipl.-Betriebswirt | IVU Traffic Technologies AG Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsunternehmen beka GmbH Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. – Passerelle – KG Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN) (Vorsitz) Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH) (stellv. Vorsitz) KKH-Allianz (Ersatzkasse) (bis 31.12.2014) |
| Wilhelm Lindenberg (Betrieb und Personal), Hannover | Arbeitswissenschaftler (WA) | VDV-Akademie e.V. DEVK Deutsche Eisenbahnversicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. |
Die Mitglieder des Vorstandes erhalten derzeit Bezüge, die sich zusammensetzen aus:
| ― | einer festen jährlichen Grundvergütung |
| ― | einer jährlichen Tantieme, deren Höhe sich danach bemisst, inwieweit bestimmte unternehmenserfolgsspezifische und persönliche Ziele erreicht wurden, und |
| ― | sonstige Vergütungen (Geldwerte Vorteile) |
| ― | Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge |
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| Grundvergütung Tsd. € |
Tantieme Tsd. € |
Sonstige Vergütung Tsd. € |
Gesamt Tsd. € |
Vorsorgeaufwand für Ruhestandsbezüge Tsd. € |
Pensionsverpflichtungen Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| André Neiß | 225 | 68 | 17 | 310 | 240 | 1.933 |
| Wilhelm Lindenberg | 200 | 60 | 14 | 274 | 138 | 2.669 |
| Gesamt | 425 | 128 | 31 | 584 | 378 | 4.602 |
Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen betragen 698 Tsd. €. Die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betragen 9.284 Tsd. €.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten 37 Tsd. € Sitzungsgelder.
5. Honorar des Abschlussprüfers
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 89 Tsd. € Honorare für Abschlussprüfungsleistungen, 19 Tsd. € für andere Bestätigungsleistungen und 124 Tsd. € für sonstige Leistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten.
6. Grundkapital
Das Grundkapital beträgt 67.490.528,32 €. Es ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
7. Mutterunternehmen
Die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover ist das Mutterunternehmen, das für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften, sowie einen Konzernlagebericht aufstellt. Mutterunternehmen für den größten Konsolidierungskreis ist die Mehrheitsgesellschafterin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) mit Sitz in Hannover. Die VVG ist eingetragen im Handelsregister Hannover Abt. B unter der Nr. 6692. Der Konzernabschluss der VVG wird nach § 325 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und dort bekannt gemacht.
8. Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der VVG gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft verfügt.
Die üstra-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg, der Niedersächsischen Börse zu Hannover und der Börse Berlin i.S.d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die üstra-Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.
9. Arbeitnehmerschaft
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2.027, davon 82 Auszubildende (1.503 gewerbliche Arbeitnehmer und 524 Angestellte).
10. Mitteilung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 25. April 2014 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 30. April 2014 und auf der Homepage der Gesellschaft unter www.uestra.de dauerhaft zugänglich gemacht.
11. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
1 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 MitbestG
2 Aufsichtsratsmitglied gemäß § 100 Abs. 5 AktG („Finanzexperte“)
Hannover, den 20. Februar 2015
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
André Neiß, Vorstand
Wilhelm Lindenberg, Vorstand
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| Bruttobuchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2014 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Umbuchungen EUR |
Stand am 31.12.2014 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. entgeltlich erworbene konzessionsähnliche Rechte | 21.211.295,68 | 792.653,39 | 94.720,00 | 110.000,00 | 22.019.229,07 |
| 2. geleistete Anzahlungen | 1.182.867,22 | 680.583,41 | 0,00 | -110.000,00 | 1.753.450,63 |
| 22.394.162,90 | 1.473.236,80 | 94.720,00 | 0,00 | 23.772.679,70 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 171.843.571,82 | 848.964,64 | 3.065.737,10 | 287.913,13 | 169.914.712,49 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 78.061.615,56 | 196.000,78 | 21.393,90 | 1.879.843,85 | 80.116.066,29 |
| 3. Fahrzeuge für Personenverkehr | 440.707.278,94 | 3.569.976,94 | 5.721.938,43 | -436.470,40 | 438.118.847,05 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen | 12.740.435,10 | 262.485,35 | 95.659,19 | 0,00 | 12.907.261,26 |
| 5. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 80.741.259,04 | 1.515.628,93 | '951.764,07 | 645.194,30 | 81.950.318,20 |
| 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 110.873.630,43 | 1.623.971,93 | 20.977,50 | -2.376.480,88 | 110.100.143,98 |
| 894.967.790,89 | 8.017.028,57 | 9.877.470,19 | 0,00 | 893.107.349,27 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.599.529,24 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 6.599.529,24 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.932.381,16 | 75.000,00 | 116.022,86 | 0,00 | 2.891.358,30 |
| 3. Beteiligungen | 8.321.635,69 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.321.635,69 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.208.400,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.208.400,00 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 22.125.000,00 | 0,00 | 22.125.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| 6. sonstige Ausleihungen | 34.017,84 | 0,00 | 14.438,01 | 0,00 | 19.579,83 |
| 41.220.963,93 | 75.000,00 | 22.255.460,87 | 0,00 | 19.040.503,06 | |
| 958.582.917,72 | 9.565.265,37 | 32.227.651,06 | 0,00 | 935.920.532,03 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2014 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Umbuchungen EUR |
Stand am 31.12.2014 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. entgeltlich erworbene | 484.778,13[I] | [I] | [I] | 0,00[I] | 484.778,13[I] |
| konzessionsähnliche Rechte | 17.652.231,09 | 1.108.016,80 | 94.720,00 | 0,00 | 18.665.527,89 |
| 0,00[I] | 0,00[I] | 0,00[I] | 0,00[I] | 0,00[I] | |
| 2. geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 484.778,13[I] | 0,00[I] | 0,00[I] | 0,00[I] | 484.778,13[I] | |
| 17.652.231,09 | 1.108.016,80 | 94.720,00 | 0,00 | 18.665.527,89 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich | 80.407.159,18[I] | 0,00[I] | 996.079,94[I] | 17.721,70[I] | 79.428.800,94[I] |
| der Bauten auf fremden Grundstücken | 48.839.216,35 | 1.870.049,86 | 1.785.166,36 | 3.417,40 | 48.927.517,25 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und | 40.923.620,09[I] | 0,00[I] | 0,00[I] | -17.721,70[I] | 40.905.898,39[I] |
| Sicherungsanlagen | 23.170.086,75 | 1.598.079,44 | 21.393,90 | -3.417,40 | 24.743.354,89 |
| 3. Fahrzeuge für | 226.052.368,10[I] | 0,00[I] | 166.697,18[I] | 0,00[I] | 225.885.670,92[I] |
| Personenverkehr | 171.519.872,73 | 7.957.435,18 | 5.555.241,25 | -292.669,13 | 173.629.397,53 |
| 4. Maschinen und maschinelle | 1.034.223,71[I] | 0,00[I] | 0,00[I] | 0,00[I] | 1.034.223,71[I] |
| Anlagen | 7.559.762,13 | 666.196,14 | 93.770,61 | 0,00 | 8.132.187,66 |
| 5. andere Anlagen, Betriebs- | 28.430.296,33[I] | 0,00[I] | 950,99[I] | 0,00[I] | 28.429.345,34[I] |
| und Geschäftsausstattung | 40.271.138,75 | 3.580.811,92 | 843.489,62 | 292.669,13 | 43.301.130,18 |
| 6. geleistete Anzahlungen und | 0,00[I] | 0,00[I] | 0,00[I] | 0,00[I] | 0,00[I] |
| Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 376.847.667,41[I] | 0,00[I] | 1.163.728,11[I] | 0,00[I] | 375.683.939,30[I] | |
| 291.360.076,71 | 15.672.572,54 | 8.299.061,74 | 0,00 | 298.733.587,51 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.045.167,53 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 6.045.167,53 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 6.380.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 6.380.000,00 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 6. sonstige Ausleihungen | 0,00 | 8.634,79 | 8.634,79 | 0,00 | 0,00 |
| 12.425.167,53 | 8.634,79 | 8.634,79 | 0,00 | 12.425.167,53 | |
| 377.332.445,54[I] | 0,00[I] | 1.163.728,11[I] | 0,00[I] | 376.168.717,43[I] | |
| 321.437.475,33 | 16.789.224,13 | 8.402.416,53 | 0,00 | 329.824.282,93 |
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| Nettobuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand am 31.12.2014 EUR |
Vorjahr EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. entgeltlich erworbene konzessionsähnliche Rechte | 2.868.923,05 | 3.074.286,46 |
| 2. geleistete Anzahlungen | 1.753.450,63 | 1.182.867,22 |
| 4.622.373,68 | 4.257.153,68 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 41.558.394,30 | 42.597.196,29 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 14.466.813,01 | 13.967.908,72 |
| 3. Fahrzeuge für Personenverkehr | 38.603.778,60 | 43.135.038,11 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen | 3.740.849,89 | 4.146.449,26 |
| 5. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.219.842,68 | 12.039.823,96 |
| 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 110.100.143,98 | 110.873.630,43 |
| 218.689.822,46 | 226.760.046,77 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 554.361,71 | 554.361,71 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.891.358,30 | 2.932.381,16 |
| 3. Beteiligungen | 1.941.635,69 | 1.941.635,69 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.208.400,00 | 1.208.400,00 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 22.125.000,00 |
| 6. sonstige Ausleihungen | 19.579,83 | 34.017,84 |
| 6.615.335,53 | 28.795.796,40 | |
| 229.927.531,67 | 259.812.996,85 |
I = erhaltene Investitionszuschüsse
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| Beteiligungsunternehmen | Anteil am Kapital | Anteile gehalten von | Eigenkapital TEUR |
Ergebnis TEUR |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| unmittelbare Beteiligungen | ||||||
| 1 üstra Reisen GmbH, Hannover | 100% | üstra | 1.645 | 350 | [2] | |
| 2 TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover | 100% | üstra | 1.692 | 215 | ||
| 3 protec service GmbH, Hannover | 100% | üstra | 337 | 215 | [2] | |
| 4 RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover | 100% | üstra | 100 | 211 | [2] | |
| 5 Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover | 100% | üstra | 862 | 59 | ||
| 6 X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover | 50% | üstra | 8.433 | [1] | 1.350 | [1] |
| 7 TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Hannover | 50% | üstra | 345 | 74 | ||
| 8 GVH - Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Hannover | 33% | üstra | 259 | [3] | 236 | [3] |
| 9 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. -Passerelle- KG, Hannover | 30% | üstra | 18.436 | 419 | ||
| mittelbare Beteiligungen | ||||||
| 10 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. -Gebäudeservice- KG, Hannover | 100% | 9 | 0 | 0 |
1 vorläufiger Jahresabschluss 2014
2 vor Ergebnisabführung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
3 Jahresabschluss 2013
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Hannover, den 27. Februar 2015
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Luther, Wirtschaftsprüfer
Bock, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden.
Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagements sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Darüber hinaus hat er vom Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Vorstands" jeweils umfassend Informationen über die das Unternehmen aktuell betreffenden Angelegenheiten erhalten.
Detailliert wurden Fragen der künftigen Finanz-, Investitions- und Personalplanung erörtert und — teilweise unter Beteiligung von Referenten — vertieft. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden geprüft, ausführlich erörtert und — sofern erforderlich — entschieden. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat dazu ausführliche schriftliche Informationen vom Vorstand erhalten und den vorgelegten Geschäftsführungsmaßnahmen nach ausgiebiger vorheriger Prüfung seine Zustimmung erteilt.
Der Aufsichtsrat hat alle Berichte des Vorstands geprüft, in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen.
Zu Maßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG (zum Beispiel Einsicht in Bücher und Schriften der Gesellschaft) bestand keine Veranlassung. Sonderberichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG wurden im Geschäftsjahr 2014 ebenfalls nicht erbeten, da der Aufsichtsrat aufgrund der umfassenden Regelberichterstattung des Vorstands keine Veranlassung dazu sah.
Darüber hinaus hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats umfassenden Kontakt zu dem Vorstandsvorsitzenden und dem weiteren Mitglied des Vorstands. In zahlreichen Gesprächen wurden alle wichtigen Ereignisse und Fragen der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstrategie besprochen.
Im Berichtsjahr haben sich der Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in insgesamt 26 Sitzungen, so im Einzelnen:
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| Verkehrs- und Bauausschuss | 4 Sitzungen, |
| Finanz- und Prüfungsausschuss | 5 Sitzungen (davon eine Klausurtagung), |
| Beteiligungsausschuss | 4 Sitzungen, |
| Präsidialausschuss | 6 Sitzungen (davon eine außerordentliche Sitzung) und |
| Aufsichtsratsplenum | 7 Sitzungen (davon eine Klausurtagung, eine außerordentliche und eine konstituierende Sitzung), |
von der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugt.
Ein Beschluss außerhalb einer Sitzung, z. B. im schriftlichen Verfahren, wurde im Berichtsjahr nicht gefasst.
Schwerpunkte der Überwachung und Beratung
Schwerpunkte der überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren neben der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Jahr 2013 und der wirtschaftlichen Entwicklung der üstra und ihrer Töchter im Berichtszeitraum vor allem die folgenden Themen:
| • | Der Aufsichtsrat hat sich in einer außerordentlichen Sitzung ausführlich über den Stand der Unternehmensentwicklung informieren lassen, darunter auch über den aktuellen Sachstand zu den festgestellten Mängeln der ersten neugelieferten Stadtbahnfahrzeuge und das weitere Vorgehen hierzu; außerdem hat er in dieser Sitzung der Beschaffung von Hybridbussen zugestimmt (Sitzung am 19.06.2014). |
| • | Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat sich in einer Klausurtagung im Rahmen seiner Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems der üstra einschließlich der Internen Revision ausführlich über den Verlauf und das befundfreie Ergebnis der Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) sowie über den Prüfungsplan 2014 der Internen Revision informieren lassen; außerdem hat er mögliche Schwerpunkte der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses identifiziert; bereits in der Bilanzsitzung war ihm der Jahresbericht 2013 der Internen Revision erläutert worden (Sitzungen am 25.04.2014 und 19.06.2014). |
| • | Der Aufsichtsrat hat sich in einer Klausurtagung über die Weiterentwicklung der strategischen und operativen Ausrichtung der üstra, insbesondere über die wirtschaftliche Zukunft der Gesellschaft, die Handlungsfelder Social Media, Multimodale Mobilität und Attraktiver Arbeitgeber sowie über die Umweltziele der üstra und den Sachstand des E-Bus-Projektes informieren lassen (Sitzung am 19./20.06.2014). |
| • | Der Aufsichtsrat hat die im Rahmen der Tarifmaßnahme 2015 geplante Änderung der Fahrpreise ausführlich beraten und ihr zugestimmt (Sitzung am 24.07.2014). |
| • | Der Aufsichtsrat hat sich anhand einer Informationsvorlage ausführlich über den Stand und die geplante weitere Entwicklung der Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft, insbesondere der üstra Reisen GmbH und der protec service GmbH, informieren lassen (Sitzung am 17.10.2014). |
| • | Schließlich hat der Aufsichtsrat mit seiner Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 den künftigen wirtschaftlichen Handlungsrahmen für die Gesellschaft festgelegt (Sitzung am 05.12.2014). |
Deutscher Corporate Governance Kodex
Im Geschäftsjahr 2014 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 25. April 2014 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 AktG unterzeichnet. Aufgrund der Aktionärsstruktur des Unternehmens, des damit verbundenen geringen Streubesitzes und der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat, wurde nach eingehender Beratung beschlossen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht zu folgen. Einwände des Abschlussprüfers gegen die Entsprechenserklärung wurden nicht erhoben.
Die aktuelle Entsprechenserklärung kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uestra.de eingesehen werden.
Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014
Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2014 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 einschließlich Lagebericht über das Geschäftsjahr 2014 sowie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 einschließlich Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2014 geprüft und beide mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat eine Vorprüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht und des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht durchgeführt und in seiner Sitzung am 22. April 2015 zusammen mit dem Vorstand die beiden Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Finanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses empfohlen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und die jeweiligen Prüfungsberichte seinerseits sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung am 24. April 2015 zusammen mit dem Vorstand und in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv erörtert sowie den Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung entgegengenommen.
Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hat der Abschlussprüfer nicht festgestellt.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt, keine Einwände gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht und den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht erhoben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 24. April 2015 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats
In der ordentlichen Hauptversammlung am 24.07.2014 wurde das von der Hauptversammlung gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Frau Meike Schümer aus dem Aufsichtsrat abberufen und an ihrer Stelle Frau Doris Klawunde mit Wirkung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Außerdem rückte aufgrund der Amtsniederlegung des von den Arbeitnehmern gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats Herr Dietmar Kaschube mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.07.2014 für die Dauer seiner restlichen Amtszeit das für ihn gewählte Ersatzmitglied Herr Christian Bickel in den Aufsichtsrat nach.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der üstra und den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für die im Geschäftsjahr 2014 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Hannover, den 24. April 2015
Aufsichtsrat der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsratsvorsitzende
gez. Hauke Jagau
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