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ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

Annual Report Jun 26, 2014

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Annual Report

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üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Hannover

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013

1. Grundlagen der Gesellschaft

Die üstra ist der umweltfreundliche Mobilitätsdienstleister für Hannover. Mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen gehört die üstra zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Mit über 164 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie der leistungsstärkste Dienstleister für Nahverkehr in Niedersachsen.

Die üstra bietet der Region Hannover und ihren Bürgerinnen und Bürgern attraktive Mobilität an. Abgestimmt auf die Anforderungen der Region Hannover als Aufgabenträger für den Nahverkehr trägt die üstra mit ihren Leistungen wesentlich zu einem nachhaltigen Verkehrssystem bei. Mit knapp 38 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und über 1.800 (aktiven) Beschäftigten befördert die üstra die Hannoveraner in der Innenstadt tagsüber im 10-Minuten-Takt.

Die üstra kooperiert im Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH) auf Seiten der Verkehrsunternehmen mit der RegioBus Hannover GmbH, der DB Regio AG, der metronom Eisenbahngesellschaft mbH und der erixx GmbH. Als Aufgabenträger ist die Region Hannover weiterer Partner im GVH. Der GVH sorgt für ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem.

Mit Wirkung vom 1. Juni 2009 hat die Region Hannover der üstra die Betrauung und Finanzierungszusage für die Stadtbahnverkehrsleistungen nach Maßgabe der Altmark-Trans-Kriterien erteilt.

Mit Wirkung vom 1. Juli 2010 hat die Region Hannover der üstra die Betrauung und Finanzierungszusage für die Busverkehrsleistungen mittels eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) 1370/2007 erteilt.

Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die üstra im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie „vitale üstra 2020“ dar.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung

Die deutsche Wirtschaft hat sich im Jahr 2013 als stabil erwiesen und ist moderat gewachsen. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,4 % (Vorjahr +0,7 %). Wichtigster Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft war der Konsum. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 0,9 %, die des Staates um 1,1 %. Dagegen gingen die Investitionen erneut zurück und der sonst robuste Außenhandel büßte an Dynamik ein. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten in 2013 ihre Wirtschaftsleistung steigern. Dabei waren die Unternehmensdienstleister der Wirtschaftsbereich mit einem besonders deutlichen Zuwachs. Dagegen ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Baugewerbe nochmals zurück. Das Produzierende Gewerbe, das ohne das Baugewerbe gut ein Viertel der gesamten Bruttowertschöpfung ausmacht, konnte das Niveau des Vorjahres in etwa halten. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2013 um 2,1 % zu. Der Anstieg der in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte fiel mit 2,5 % etwas höher als im Vorjahr aus. Die Verbraucherpreise sind im Jahresdurchschnitt um 1,5 % gestiegen, damit lag die Jahresteuerungsrate deutlich niedriger als in den beiden Vorjahren. Für den deutlichen Anstieg waren vor allem die Preise für Nahrungsmittel verantwortlich. Energie verteuerte sich 2013 um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr. In den Vorjahren wurden deutlich höhere Preisanstiege ermittelt, der Einfluss der Energie auf die Gesamtteuerung hat sich somit abgeschwächt. Allerdings fiel die Preisentwicklung der einzelnen Energieprodukte unterschiedlich aus. So standen dem Preisanstieg für Strom vor allem in Folge der Erhöhung der EEG-Umlage fallende Preise für leichtes Heizöl und Kraftstoffe gegenüber. Der Arbeitsmarkt hat sich im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld bewährt. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um 0,6 % auf 41,8 Millionen. Dabei hat die Erwerbstätigkeit in fast allen Wirtschaftsbereichen zugelegt. Den größten Anteil hieran hatte der Dienstleistungsbereich. Die Zahl der Arbeitslosen stieg im Jahresdurchschnitt um 0,1 Prozentpunkte auf 2,95 Millionen, zum Stichtag 31. Dezember 2013 lag die Arbeitslosenquote bundesweit bei 6,7 % (Vorjahr 6,5 %). Im Bezirk der Agentur für Arbeit Hannover lag die Arbeitslosenquote zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei 7,8 % (Vorjahr 8,0 %).

Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der im Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zusammengeschlossenen Personenverkehrsunternehmen sind nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2013 um 0,8 % gestiegen (2012: +0,9 %). Das heißt, dass in 2013 über 9,8 Milliarden Fahrgäste in Deutschland mit Bussen und Bahnen gefahren sind. Tendenziell bestätigt sich auch für 2013 der Trend der vergangenen Jahre: ländliche Busverkehre sind eher rückläufig, Verkehre in Ballungsräumen (hier vor allem die schienengebundenen Verkehre) befinden sich im Aufwind. Allein in den letzten zehn Jahren konnten die ÖPNV-Unternehmen 7,4 % Prozent Fahrgäste dazugewinnen.

Die Unsicherheiten bei der Preisentwicklung für Energie und Treibstoffe sowie beim allgemeinen Materialaufwand lassen befürchten, dass die spezifischen Kosten der Nahverkehrsunternehmen in stärkerem Maße als die allgemeinen Verbraucherpreise der privaten Haushalte steigen werden.

Mit Sorge werden die Perspektiven der ÖPNV-Finanzierung betrachtet. Laut VDV kann der seit Jahren festzustellende Rückgang der Mitfinanzierung des ÖPNV aus öffentlichen Kassen von der Branche nicht kompensiert werden. Dies kann die positive Entwicklung der gesamten Nahverkehrsbranche negativ beeinflussen. So haben Bund und Länder in 2013 zwar beschlossen, die Entflechtungsmittel zum Ausbau kommunaler Verkehrsinfrastruktur bis 2019 in unveränderter Höhe zu belassen. Allerdings reicht die Verstetigung dieser Mittel allein nicht aus, um den angefallenen Sanierungsstau im ÖPNV aufzulösen.

2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2013

Entsprechend der Zielsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, die nachhaltige marktorientierte Entwicklung des Unternehmens voranzutreiben und die üstra als vitales integriertes Verkehrsunternehmen in der Region Hannover zu behaupten, führte die üstra die im Jahr 2005 unter der Überschrift „vitale üstra 2020“ gestartete Unternehmensstrategie und den damit verbundenen Um- und Restrukturierungsprozess auch im Jahr 2013 fort.

Neben der Fortsetzung des notwendigen Restrukturierungsprozesses hat die üstra die in 2011 begonnene Umsetzung der Unternehmensstrategie für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover vorangetrieben. Die üstra positioniert sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, als innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. Als öffentliches Verkehrsunternehmen sieht sich die üstra den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet und verankert die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit in ihren Aktivitäten. Diese vorgenannten fünf strategischen Handlungsfelder wurden in die 2013 überarbeitete Unternehmenspolitik übernommen. In der konkreten Umsetzung lag der Fokus im Jahr 2013 auf Projekten rund um das Thema Kundenfreundlichkeit.

Die Nutzerfinanzierung wird weiter vorangetrieben. Auf Ebene des GVH wurden Tarifanpassungen im Dezember 2012 und im Dezember 2013 von jeweils 3,1 % durchgeführt. Im Bundesvergleich lagen diese Preissteigerungen eher im unteren Bereich. Der GVH liegt bei einem qualitativ hochwertigen Verkehrsangebot preislich eher im Mittelfeld. Durch Attraktivität des Tarifangebotes soll auch weiterhin die Neukundengewinnung unterstützt werden.

Der Großraum-Verkehr Hannover hat sich 2013 in neuer Gesellschaftsform etabliert. Der GVH wurde zum 1. Januar 2013 als GmbH neu gegründet. Gesellschafter sind die Region Hannover mit 51 % Gesellschaftsanteil und alle Verkehrsunternehmen im Verkehrsgebiet, wovon auf die üstra ein Gesellschaftsanteil von 33 % entfällt. Die GmbH löste als Mischverbund die bisherige GVH GbR ab, in der nur üstra und RegioBus Gesellschafter waren. Die üstra führt für die Verkehrsunternehmen im GVH die Abonnementzentrale und die Aufgaben der Kundenanlaufstelle im Kundenzentrum durch und koordiniert für den GVH die Arbeitsbereiche Vertrieb/Service, Kommunikation/Werbung und Verkehrsangebot/ Fahrgastinformation.

Die üstra versteht sich als Kompetenzträger für den Nahverkehr und sieht sich mitverantwortlich für die Umsetzung des 2011 verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplans „pro KIima“ der Region Hannover und des ebenfalls 2011 beschlossenen „Masterplans Mobilität“ der Stadt Hannover. Ziel der verkehrspolitischen Pläne ist ein deutlicher Zuwachs des Umweltverbundes bei der Verkehrsmittelwahl. Die üstra strebt eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 1 % pro Jahr an. Höhere Zuwächse sind möglich, wenn die öffentliche Hand die Rahmenbedingungen für den ÖPNV weiter verbessert. So kann ein deutlicher Schritt zur Reduzierung der CO2-Belastung durch den Verkehr erreicht werden.

Ein wichtiges Marketinginstrument der üstra zur aktiven Kundenansprache war die Präsenz bei Messen wie der Seniora und der INFA 2013 und bei großen Veranstaltungen wie der Nacht der Museen, der Nacht der Theater, des Regionsentdeckertags oder des Hannover-Marathons. Dazu gehörte auch der Aktionstag im Kundenzentrum im September 2013 und das Hybridbusfest in Linden anlässlich der Beschaffung weiterer Hybridbusse, die auf den Linien 100/200 eingesetzt werden.

Die Kundenansprache vor Ort („Quartiersmarketing“) wurde 2013 in den westlichen Stadtteilen Hannovers fortgesetzt. Mit den quartiersspezifischen Informationen, mit Präsenz von Mobilitätsberatern und mit doppelseitigen Anzeigen in der kostenlosen Sonntagszeitung wurde hohe Aufmerksamkeit erzielt.

Ein besonderes Augenmerk der üstra liegt in der „Digitalisierung“ der Kundenbeziehung und verändertem Verkehrsverhalten der Bevölkerung. Für Internet und mobile Nutzung führte die üstra 2013 eine „interaktive“ Karte ein, die die geografische Orientierung im Netz für die Kunden deutlich erleichtert. Gleichzeitig wurde die aktive Präsenz in interaktiven Medien wie facebook oder twitter vorbereitet, die Anfang 2014 realisiert wird. Mit dem Projekt „Mobilitätsplattform für die Metropolregion Hannover“ bereitet sich die üstra nicht nur auf das elektronische Ticketing vor – GVH-Fahrkarten werden im Internet zum Ausdruck und mobil auf das Smartphone heruntergeladen werden können – sondern auch auf den Vertrieb weiterer Mobilitätsdienstleistungen wie Taxi- oder Carsharing-Nutzung.

Mit der Eröffnung von neuen Hochbahnsteigen konnte der barrierefreie Zugang zum System Stadtbahn weiter gefördert werden. In 2013 wurden die Haltestellen Schwarzer Bär, Freudenthalstraße und Stöckener Markt mit Hochbahnsteigen ausgestattet. Mit neuen Aufzügen an den Stationen Markthalle/Landtag und Kröpcke konnte der barrierefreie Zugang auch in den Tunnelstationen in der Innenstadt deutlich verbessert werden. Darüber hinaus wurde begonnen, die Tunnelstationen mit Defibrillatoren auszustatten, um im Notfall sofortige Hilfsmaßnahmen zu ermöglichen. Möglich wurde dies durch ein gemeinsames Projekt der Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover, der Medizinischen Hochschule Hannover, der Deutsche Herzstiftung e.V., der Wilhelm-Hirte-Stiftung, der protec Service GmbH, der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) und der üstra

Hannover bekommt eine neue Stadtbahn – unter dem Arbeitstitel „TW 3000“ bereitet die üstra die größte Neuanschaffung seit der Expo vor. Insgesamt hat die üstra 100 neue Stadtbahnfahrzeuge bestellt. Möglich wird diese Investition, weil die Fahrzeuge zu 50 % durch Mittel des Landes Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) gefördert werden. Im November 2013 wurde das erste Fahrzeug nach Hannover überführt, wo die dynamische Inbetriebnahme erfolgt. Nach gründlicher Vorbereitung für den Einsatz wird das Fahrzeug im Frühjahr 2014 den Linienverkehr aufnehmen können.

Mit der Beschaffung und Inbetriebnahme weiterer 18 Hybridbusse wurde die Erneuerung der Busflotte weiter vorangetrieben. Insgesamt sollen 42 Hybridbusse in den Jahren 2013 bis 2015 beschafft werden. Im Rahmen des Schaufensters „Elektromobilität“ fördert das Land Niedersachsen diese Maßnahme mit insgesamt 1,5 Mio. €.

Im Jahr 2013 erfolgte ein erfolgreiches Rezertifizierungsaudit Qualitätsmanagement und Umweltmanagement.

2.3 Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2013 waren bei der üstra im Jahresdurchschnitt2.018 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.962). Die Zahl der aktiv Beschäftigten ist auf 1.785 gestiegen (Vorjahr 1.756). Die Anzahl der Beschäftigten ist insbesondere im Fahrdienst aufgrund der im Dezember 2012 vorgenommenen Angebotsausweitung weiter angestiegen. Gleichzeitig setzt die üstra in den anderen Bereichen ihren Restrukturierungskurs im Rahmen des Projektes „vitale üstra 2020“ fort. Der daraus resultierende Personalabbau wird sozialverträglich über den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Passivphase der Altersteilzeit bzw. durch Erreichen der regulären Altersrente umgesetzt. Im Durchschnitt befanden sich 155 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Passivphase der Altersteilzeit (Vorjahr: 130).

Die Zahl der Auszubildenden und Praktikanten betrug im Durchschnitt 78 (Vorjahr: 76).

2.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

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2.4.1.1.1 Geschäftsentwicklung (in Tsd. €)
2013 2012 2011 2010
--- --- --- --- ---
Grundkapital 67.491 67.491 67.491 67.491
Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände 231.017 168.024 177.249 134.765
Bilanzsumme 315.430 289.980 274.475 254.558
Investitionen* 84.170 9.592 59.347 13.661
Abschreibungen** 16.996 17.108 15.589 15.124
Umsatzerlöse 153.249 141.681 148.225 159.299
Personalaufwand 103.954 97.410 94.982 92.877
Ergebnis nach Steuern*** -18.001 -18.306 -13.832 -2.269

* ohne Finanzanlagen ** auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen *** vor Verlustübernahme durch VVG

Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2013 günstig verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar.

2.4.1 Umsatzentwicklung

Die Erlöse aus Verkehrsleistungen (einschließlich Fahrplanverkauf und Verkehrsmittelwerbung) betrugen 153.249 Tsd. € im Geschäftsjahr 2012 (Vorjahr: 141.681 Tsd. €). Im Vergleich zur Planung von 149.951 Tsd. € ist ein Anstieg um 3.313 Tsd. € zu verzeichnen. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Tarifeinnahmen zurück zu führen.

Die Einnahmen aus den vom Fahrgast gezahlten Fahrgeldern sind im Geschäftsjahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 11.879 Tsd. € bzw. 9,3 % auf 139.074 Tsd. € gestiegen.

Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich des Verkehrsverbundes GVH für Vorjahre) sind um 11.850 Tsd. € auf 137.845 Tsd. € gestiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich im Vorjahreswert der in 2012 gebuchte Einnahme-Poolausgleich für die Jahre 2009 bis 2011 mit 5.425 Tsd. € negativ auswirkt. Bereinigt um die Effekte des Poolausgleichs für Vorjahre sind die Tarifeinnahmen um 6.314 Tsd. € auf 137.734 Tsd. € gestiegen. Somit entfaltete die zum 9. Dezember 2012 durchgeführte Tariferhöhung von durchschnittlich 3,1 % ihre gewünschte Wirkung. Weitere wesentliche Zuwächse resultieren aus den winterlichen Witterungsverhältnissen in den Monaten Januar und März sowie dem regenintensiven Monat Mai, die viele Menschen zu einem Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bewegt haben dürften. Die Fahrgastzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 % auf 164,8 Millionen gestiegen.

Die üstra hat bei ihren Fahrausweisprüfungen in 2013 etwas mehr Schwarzfahrer angetroffen als im Jahr zuvor. Insgesamt wurden 56.731 Personen (Vorjahr: 55.220) ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Der Anteil der festgestellten Schwarzfahrer an den überprüften Fahrgästen ist mit 1,99 % (Vorjahr: 1,98 %) etwa gleich geblieben. Die Einnahmen aus dem erhöhten Beförderungsentgelt sind um 2,4 % auf 1.229 Tsd. € gestiegen. Ziel der intensiven Fahrausweisprüfungen ist nicht möglichst viele Schwarzfahrer zu erwischen, sondern die Zahlungsmoral der Menschen, die den Nahverkehr in Hannover nutzen, zu stärken.

Auf Grundlage der in 2006 erfolgten Gesetzesänderung für den Ausgleich von rabattierten Beförderungen im Ausbildungsverkehr (§ 45 a PBefG) hat das Land Niedersachsen, vertreten durch die LNVG, im Jahr 2007 die gesetzlich festgelegte Ermittlung der Ausgleichsleistungen durch ein vertraglich geregeltes Verfahren ersetzt. Im Jahr 2012 hat die üstra eine Ergänzungsvereinbarung mit der LNVG geschlossen, mit der die bisherige Regelung ohne die bis 2011 geltende Minderung von jährlich 1 % des Ausgleichsbetrages fortgeführt wird. Als neue Obergrenze je Unternehmen wurde der beihilferechtlich maximal zulässige Ausgleichsbetrag, der sich aktuell aus der Anwendung der durch einen Gutachter neu ermittelten Sollkostensätze ergeben würde, festgelegt. Somit beträgt die Ausgleichsleistung im Jahr 2013 wie im Vorjahr 8.169 Tsd. €.

Der Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV gemäß § 148 Sozialgesetzbuch IX erfolgt bei der üstra unter Ansatz einer alle zwei Jahre durch Fahrgastzählungen zu erhebenden betriebsindividuellen Schwerbehindertenquote. Der für die Erstattungsleistungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Personen gesetzlich zugrunde zu legende Anteil von beförderten Fahrgästen mit Schwerbehinderung betrug in Niedersachsen für das Jahr 2013 voraussichtlich 2,85 %. Für das Jahr 2013 kommt die in 2012 ermittelte betriebsindividuelle Quote von 4,20 % abzüglich der Kürzung von 1/3 der amtlichen Quote zum Ansatz. Somit können für die Berechnung der Ausgleichsleistungen 3,25 % in Ansatz gebracht werden (Vorjahr 3,26 %). Bedingt durch die Spitzabrechnung für das Vorjahr sind die gebuchten Ausgleichsleistungen 2013 gegenüber dem Vorjahr um 41 Tsd. € bzw. 0,9 % auf 4.314 Tsd. € zurückgegangen.

Die sonstigen Umsatzerlöse von 1.692 Tsd. € (Vorjahr: 1.961 Tsd. €) betreffen vorrangig Erträge aus der Vermietung von Reklameflächen.

2.4.2 Ertragslage

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 42.624 Tsd. € (Vorjahr: 44.868 Tsd. €, Plan: 37.873 Tsd. €). Größte Position sind Erträge aus vertraglichen Leistungen gegenüber Dritten 34.832 Tsd. € (Vorjahr: 38.306 Tsd. €), insbesondere Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist begründet in der geänderten Auftragsvergabe für Erneuerungsmaßnahmen der infra, die seit 2013 direkt durch die infra erfolgt. Weitere wesentliche Posten im Jahr 2013 waren: Ersatz von Schäden 1.054 Tsd. € (Vorjahr 1.526 Tsd. €), Erträge aus Mieten und Pachten 1.537 Tsd. € (Vorjahr 1.671 Tsd. €) und Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 1.120 Tsd. € (Vorjahr 251 Tsd. €). Der Anstieg der letzten Position war die ungeplante Veräußerung eines Teils des alten Stadtbahnbetriebshofs Vahrenwald.

Im Geschäftsjahr 2013 betrugen die Betriebsaufwendungen 213.010 Tsd. € (Vorjahr: 206.924 Tsd. €, Plan 214.450 Tsd. €).

Der Materialaufwand betrug 41.919 Tsd. € (Vorjahr: 41.827 Tsd. €). Diese Position beinhaltet: 15.122 Tsd. € (Vorjahr: 14.884 Tsd. €) Energiekosten, 11.731 Tsd. € (Vorjahr: 12.293 Tsd. €) Material und Fremdleistungen für die Instandhaltung der Fahrzeuge und eigenen Anlagen sowie 15.065 Tsd. € (Vorjahr: 14.651 Tsd. €) Aufwand für Subunternehmerleistungen im Busbereich. Im Bereich der Energiekosten konnte der Wirkarbeitspreis für Strom durch Ausübung von Verlängerungsoptionen auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden.

Der Personalaufwand betrug insgesamt 103.954 Tsd. € (Vorjahr: 97.410 Tsd. €). Bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte sind die Personalaufwendungen im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen wurden in 2013 weitere 7.115 Tsd. € (Vorjahr: 3.000 Tsd. €) zugeführt. Zum 31. Dezember 2013 beträgt die Deckungslücke in der Finanzierung der Altersversorgung 37.588 Tsd. € (Vorjahr: 38.014 Tsd. €).

Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrugen 16.996 Tsd. € (Vorjahr: 17.108 Tsd. €). Im Zuge der Beschaffung neuer Fahrzeuge werden die Abschreibungen in den Folgejahren wieder kontinuierlich ansteigen.

Der sonstige betriebliche Aufwand betrug 50.142 Tsd. € (Vorjahr: 50.578 Tsd. €). Neben den Aufwendungen für das Kerngeschäft laufen in dieser Position auch die Vorleistungen für Drittaufträge und hier vorrangig für Leistungen im Rahmen des Instandhaltungsvertrages mit der infra auf. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf das höhere Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen der infra zurückzuführen.

Die Erträge aus Beteiligungen und Gewinnabführungen betrugen 739 Tsd. € (Vorjahr: 3.230 Tsd. €). Im Wesentlichen wurden in 2013 die abgeführten Ergebnisse von protec Service GmbH, RevCon Audit und Consulting GmbH und üstra Reisen GmbH auf Grundlage der mit der üstra abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge vereinnahmt.

Im Geschäftsjahr 2013 wurden Zinserträge in Höhe von 1.112 Tsd. € (Vorjahr: 1.810 Tsd. €) erwirtschaftet. Die Finanzierung der geplanten Investitionen erfolgt im Wesentlichen durch den Einsatz eigener liquider Mittel und durch Investitionszuschüsse. Der damit verbundene Rückgang der Liquidität führt zu einem Rückgang der Zinserträge.

Abschreibungen auf Finanzanlagen sind im Geschäftsjahr 2013 wie im Vorjahr nicht angefallen.

Die Zinsaufwendungen betrugen 2.833 Tsd. € (Vorjahr: 3.090 Tsd. €), davon entfielen 2.300 Tsd. € (Vorjahr: 2.457 Tsd. €) auf die Aufzinsungen von Rückstellungen.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in 2013 betrug -18.106 Tsd. € (Vorjahr: -18.374 Tsd. €).

Außerordentliche Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2013 nicht angefallen.

Das Geschäftsjahr 2013 schloss vor Verlustübernahme mit einem Jahresfehlbetrag von 18.001 Tsd. € ab (Vorjahr: 18.306 Tsd. €). Im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag von 30.688 Tsd. € ist dies eine Verbesserung um 12.687 Tsd. €. Die Ergebnisverbesserung ist auf höhere Tarifeinnahmen und zum Teil deutliche Kostenunterschreitungen zurück zu führen.

2.4.3 Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen und betrug zum 31. Dezember 2013 315.430 Tsd. € (Vorjahr 289.980 Tsd. €). Die einzelnen Bilanzpositionen entwickelten sich dabei wie folgt:

Auf der Aktivseite sind die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen auf 231.017 Tsd. € (Vorjahr: 168.024 Tsd. €) deutlich angestiegen. Hier wirkt sich die hohe Investitionstätigkeit, insbesondere in die Erneuerung der Fahrzeugflotte, im Jahr 2013 aus. Das Investitionsvolumen lag deutlich über den Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen. Die Finanzanlagen sind auf 28.796 Tsd. € (Vorjahr 51.783 Tsd. €) zurückgegangen. In 2013 lief planmäßig ein Teil der mittelfristigen Anlage liquider Mittel in festverzinsliche Wertpapiere aus, diese Mittel wurden zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt.

Das Vorratsvermögen ist auf 10.947 Tsd. € (Vorjahr: 10.523 Tsd. €) gestiegen. Die Forderungen sind auf 8.166 Tsd. € (Vorjahr: 8.519 Tsd. €) zurückgegangen, was im Wesentlichen auf den Wegfall der Forderung gegen die VVG aus der Verlustübernahme gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zurückzuführen ist, für die in 2013 bereits Abschläge gezahlt wurden. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit 859 Tsd. € (Vorjahr: 1.178 Tsd. €) ausgewiesen. Die liquiden Mittel sind auf 35.645 Tsd. € (Vorjahr: 49.943 Tsd. €) zurückgegangen. Dieser Rückgang resultiert aus der Finanzierung der Investitionen.

Auf der Passivseite sind die Rückstellungen auf 77.011 Tsd. € (Vorjahr: 73.872 Tsd. €) gestiegen. Dem Anstieg der Rückstellungen für Pensionen stehen Verbräuche der sonstigen Rückstellungen, insbesondere der Verpflichtungen für Altersteilzeit, gegenüber.

Die Kreditverbindlichkeiten wurden planmäßig weiter zurückgeführt. Die Bankdarlehen valutierten zum 31. Dezember 2013 mit 12.783 Tsd. € (Vorjahr: 15.339 Tsd. €), dies entspricht einer Tilgung um 2.556 Tsd. €. Aufgrund der durchgängig guten Liquiditätslage erfolgte im Geschäftsjahr 2013 keine weitere Inanspruchnahme von Krediten.

Die übrigen Verbindlichkeiten sind auf 86.676 Tsd. € (Vorjahr: 61.281 Tsd. €) gestiegen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf erhaltene Anzahlungen (Zuschüsse) für die in den Jahren 2013 bis 2018 auszuliefernden neuen Stadtbahnfahrzeuge sowie auf Verbindlichkeiten gegenüber der VVG aus Rückzahlungsverpflichtungen für zu hoch gezahlte Abschläge aus der Verlustübernahme zurückzuführen.

2.4.4 Investitionen

Das Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrug im Geschäftsjahr 2013 84.170 Tsd. € (Vorjahr: 9.592 Tsd. €). Investitionszuschüsse wurden im Umfang von 17.498 Tsd. € für die Fahrzeugbeschaffung der Stadtbahnen TW3000 und Hybridbusse sowie die Grunderneuerung der Busabstellhalle und Werkstatt Vahrenwald generiert.

Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag in der Erneuerung der Fahrzeugflotte. Für die 100 neuen Stadtbahnfahrzeuge wurden weitere Anzahlungen fällig. Im Bereich Bus wurden neun Solobusse und neun Gelenkbusse mit Hybridtechnologie beschafft. Weitere größere Investitionen wurden für die Grunderneuerung der Busabstellhalle Vahrenwald und für die Modernisierung und den Ausbau der IT- und Kommunikationssysteme getätigt.

3. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2013 nicht ereignet.

4. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die wesentlichen Merkmale des bei der üstra bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Es gibt bei der üstra eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert.
Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.
Die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
Im Bereich der eingesetzten Finanzbuchhaltungssysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt.
Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch konzernweite Richtlinien (z.B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien etc.) gewährleistet. Diese werden laufend aktualisiert und bei Bedarf angepasst.
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.
Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z.B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt.
Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet.
Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Kontroll- und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand. Es ist Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses im Unternehmen.
Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft.

5. Chancen- und Risikobericht

5.1 Risikomanagementsystem

Die üstra ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der üstra ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig.

Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Risikomanagementsystem.

Grundsätzlich wird das Risikomanagementsystem der üstra im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Dabei liegt der Focus auf Gesellschaften, die aus Risikosicht besonders relevant sind.

Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird.

Als Risiko sind grundsätzlich negative Planabweichungen definiert (Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen). Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert – eine Diskontierung erfolgt nicht. Risiken werden hinsichtlich des Schadenpotentials als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der üstra erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge.

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:

“Sehr gering” (< 20 %)
“Gering” (20 % bis < 40 %),
“Mittel” (40 % bis < 60 %),
“Hoch” (60 % bis < 80 %),
“Sehr hoch” (80 % bis 100 %).

Die Risikobedeutung als Ergebnis der beiden Faktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Schadenpotential“ ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

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> 20 Mio. € mittel hoch hoch hoch hoch
1 - 20 Mio. € gering mittel mittel hoch hoch
< 1 Mio. € gering gering mittel mittel mittel
0 - 20 % 20 - 40 % 40 - 60 % 60 - 80 % 80 - 100 %

Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der üstra vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein.

5.2 Umfeld und Markt

Zum 1. Januar 2013 ist die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Kraft getreten. Damit wurde das PBefG an die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße angepasst. Die bisherigen Erfahrungen haben noch keine ausreichende Kenntnis darüber gebracht, inwieweit sich die Neuregelungen in der Praxis bewähren, und wie weit sie ausreichende Rechtssicherheit bieten. Die sich daraus ergebenden Risiken werden als mittel eingestuft.

Mit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 des Bundes wurde auch das Regionalisierungsgesetz und damit ein zentrales Instrument zur Finanzierung des Personennahverkehrs geändert. Die dem Land Niedersachsen auferlegten Kürzungen von Finanzmitteln wurden in gleicher Höhe an die Aufgabenträger weitergegeben. Bei weiteren Kürzungen sind negative Auswirkungen auch auf ÖPNV-Leistungen beispielsweise durch Reduzierung von Verkehrsleistungen zu erwarten. Eine Rücknahme des Verkehrsangebots könnte zu Rückgängen bei den Fahrgastzahlen führen und würde den positiven Trend in der Entwicklung der Einnahmen voraussichtlich gefährden.

Darüber hinaus bestehen Planungsunsicherheiten aufgrund von möglichen Änderungen der politischen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Ausgleichszahlungen für rabattierte Ausbildungsverkehre nach Ende der bestehenden vertraglichen Finanzierung und die Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen.

Aufgrund der Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte sind bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige Tendenzen feststellbar. Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Bund und Länder haben in 2013 zwar beschlossen, die Entflechtungsmittel zum Ausbau kommunaler Verkehrsinfrastruktur bis 2019 in unveränderter Höhe zu belassen. Allerdings reicht die Verstetigung dieser Mittel allein nicht aus, um den angefallenen Sanierungsstau im ÖPNV aufzulösen. Des Weiteren unterliegen diese Zahlungen ab dem 1. Januar 2014 nur noch einer allgemeinen „investiven Zweckbindung“, wodurch die derzeitige spezielle Zweckbindung zugunsten des Verkehrssektors entfallen könnte und z. B. Fahrzeugbeschaffungen künftig deutlich schwieriger zu finanzieren sein dürften. Das Land Niedersachsen plant in diesem Zusammenhang die Einführung eines Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.

5.3 Leistungswirtschaftliche Risiken

Die üstra hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftlichkeit durch wachsende Einnahmen sowie interne Einsparmaßnahmen weiter zu verbessern.

Auf der Einnahmenseite geht die üstra davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Der Anteil, der aus stärkerer Kundennachfrage resultiert, wird vermutlich gegenüber dem Anteil, der aus preislichen und strukturellen Maßnahmen generiert wird, tendenziell sinken. Die Risiken liegen darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen Kunden langfristig an die üstra zu binden bzw. mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen mindestens zur Deckung der Aufwandssteigerungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Der ÖPNV blieb bislang im Wesentlichen von krisenbedingten Rückgängen bei den Fahrgastzahlen und den Fahrgeldeinnahmen verschont. Ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen kann sich allerdings im Nahverkehr bei den Pendlerzahlen und im Freizeit- und Einkaufsverkehr auswirken. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die üstra bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des Verkehrsverbundes Großraum-Verkehr Hannover (GVH), der Genehmigungsbehörde, des Aufgabenträgers Region Hannover und der Konzernmutter VVG abhängig ist. Die Risiken auf der Einnahmenseite werden als gering bewertet.

Begleitend betreibt die üstra nach wie vor ein konsequentes Kostenmanagement, das dazu beitragen soll die mit dem Aufgabenträger vereinbarten Ziele zu erreichen. Bei sich abzeichnenden Abweichungen werden entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Das Risiko der Nichterreichung der vereinbarten Ziele wird als hoch bewertet.

Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und oligopolbedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung zu. Sollten die Preise entgegen der Planungsprämissen überproportional steigen, würde dies die üstra mit zusätzlichen Belastungen treffen. Im Hinblick auf die Preisentwicklung für Kraftstoffe wird das Risiko als mittel bewertet. Nach erfolgter Ausschreibung wurde ein neuer Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hannover AG geschlossen, der der üstra zumindest bis 2018 Planungssicherheit in Bezug auf die Beschaffungskosten für Strom verschafft und somit nur eine geringe Risikobedeutung hat. Neue Unsicherheiten bestehen allerdings im Hinblick auf die bisherige Praxis der Reduzierung der EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Europäische Kommission hat im Dezember 2013 ein förmliches Hauptprüfverfahren zum EEG in seiner Fassung ab 1. Januar 2012 eröffnet. Damit möchte die Kommission die Konformität des EEG mit Europäischem Beihilferecht prüfen. Derzeit sind stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen durch die besondere Ausgleichsregelung im EEG zum Schutz ihrer Wettbewerbsfähigkeit von der EEG-Umlage weitestgehend befreit. Aus Sicht der Bundesregierung stellen die EEG-Förderung und die Ausgleichsregelungen keine Beihilfe dar und sind mit dem EU-Recht vereinbar. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung besteht das Risiko der Rückzahlung der seit 2012 gewährten Reduzierung der EEG-Umlage. Dies Risiko wird derzeit noch als gering eingestuft.

Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen und die Abkündigung von Ersatzteilen, insbesondere der Leistungselektronik und des Betriebsfunks, führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Insgesamt werden die Risiken hieraus als gering bewertet.

5.4 Personal

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die üstra. Risiken bestehen darin, Leistungsträger für offene Stellen in unserem Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegen gewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitermotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als mittel bewertet.

5.5 Informationstechnik

Der Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der üstra hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch die kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden als gering bewertet.

5.6 Finanzwirtschaftlicher Bereich

Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2013 waren noch 85 Stadtbahnfahrzeuge Gegenstand der beiden Transaktionen. Die Risiken aus diesen Transaktionen werden im Rahmen des Risikomanagements kontinuierlich überwacht. Bei Untergang eines der in den beiden Transaktionen eingebundenen Stadtbahnfahrzeuge ist die üstra verpflichtet ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu stellen oder den vertraglich vereinbarten Kündigungswert zu zahlen. Verstärkt durch die Finanzmarktkrise ergeben sich für die üstra aus diesen Transaktionen Risiken bei einer etwaigen Insolvenz jeweils einer der an den beiden Transaktionen beteiligten Banken. Diesen Risiken ist vertraglich durch die Einräumung des Rechts zum Austausch der jeweiligen Bank begegnet. Bereits eingetreten ist das Risiko der Verschlechterung der Bonität der an beiden Transaktionen beteiligten Deutsche Bank AG, woraus sich vertraglich eine Nachbesicherungspflicht ergibt. Die Kosten für eine Nachbesicherung sind von der üstra zu tragen und schmälern den von der üstra in den Jahren 1997 und 1998 erhaltenen Finanzierungsvorteil. Derzeit liegt die Art der vorzunehmenden Nachbesicherung noch nicht fest. Die Risiken aus den US-Lease Transaktionen werden als mittel bewertet.

Durch die finanzielle Einbindung der üstra in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

5.7 Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten Unternehmens gefährden könnten. Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die üstra ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat.

6. Erklärung zur Unternehmensführung

6.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird.

Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.

6.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Das Unternehmen wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:

Die üstra hat die UITP-Charta für Nachhaltige Entwicklung unterzeichnet und sich damit zum nachhaltigen Handeln verpflichtet. Der Geschäftsbericht für 2013 beinhaltet einen Bericht zu den Aktivitäten des Unternehmens zur Verbesserung der Nachhaltigkeit.
Im Rahmen des Projektes Kulturwandel hat die üstra ihre fünf strategischen Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover weiter entwickelt: Die üstra positioniert sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, als innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr.
Im Rahmen des Partnerschaftsvertrags mit der Region Hannover, ver.di und dem Betriebsrat hat sich die üstra verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen jährlich im Rahmen eines Benchmarks zu überprüfen und marktfähige Kostenstrukturen zu realisieren. Für die Instandhaltung der Infrastruktur erfolgt dieser Marktvergleich in einem Vier-Jahres-Rhythmus.
Durch das Management by Objectives (MbO) erfolgt eine zielorientierte, bereichs- und hierarchieübergreifend abgestimmte Steuerung des Unternehmens. Es gewährleistet die Konzentration auf Prioritäten und erhöht die Verbindlichkeit getroffener Vereinbarungen. Zudem wird eine Transparenz über die Unternehmens-, Bereichs- und Gruppenziele geschaffen. Gleichzeitig wird das ergebnisorientierte Arbeiten gefördert.
Mit dem praktizierten Co-Management wird die frühzeitige und aktive Einbeziehung des Betriebsrats in allen wichtigen unternehmensbezogenen Entscheidungen angestrebt, um Akzeptanz bei strategischen Fragen und Veränderungsnotwendigkeiten zu erhalten.
Mit der Teilnahme am Audit berufundfamilie werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik gefördert. Gleichzeitig wird eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen erreicht.
Mit dem bei der üstra praktizierten Gesundheitsmanagement soll die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten erreicht werden. Zudem wird die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitermotivation angestrebt. Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit.
Die üstra setzt das regelmäßige, strukturierte Mitarbeitergespräch als formalisiertes Führungsinstrument zur wechselseitigen Rückmeldung ein; damit soll die Zusammenarbeit und Arbeitsatmosphäre verbessert und weiterentwickelt werden, um den gemeinsamen Erfolg zu sichern.
Die üstra hat ein Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystem eingeführt und ist nach den Standards DIN EN ISO 9001, DIN EN 13816, DIN EN 15838, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 und NFL/ILO-OSH 2001 zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierungen wird das integrierte System regelmäßig durch unabhängige Gutachter überprüft. Ziele dieses Systems sind die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, die Verbesserung der Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie die Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs.

Informationen über das Audit berufundfamilie, das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement sowie der Nachhaltigkeitsbericht wie auch die Angaben zu Unternehmensführungspraktiken der üstra sind auf der Internetseite www.uestra.de zu finden.

6.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse

Der Vorstand der üstra besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.

Der Vorstand der üstra besteht aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet der Vorstandsvorsitzende André Neiß die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Das Vorstandsmitglied Wilhelm Lindenberg hat die Funktion des Arbeitsdirektors inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb von Stadtbahn- und Busverkehren, für die Fahrzeuge und die Betriebsanlagen und für den gesamten Personalbereich. Dem Vorstand sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und sieben Stabsbereiche zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie in wöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitungen sicher.

Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wählt gem. MitbestG aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der üstra den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss „zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe“ (sog. Vermittlungsausschuss).

Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz- und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG.; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt.

Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Geschäftsordnungsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertreter zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertreters sind zulässig; ein persönlicher Stellvertreter ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt.

Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z. B. im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.

Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit.

7. Sonstige Berichte

7.1 Vergütungsbericht

Das Vergütungssystem des Vorstands der üstra hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z. B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit (ausgenommen Versorgungszusagen) werden dem Vorstand nicht gewährt.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der üstra geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung.

7.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen.

Die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra verfügt. Die übrigen Aktien der üstra befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz.

Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

Der Vorstand der üstra besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen.

Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.

Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der üstra – beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals – auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht.

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind.

8. Prognosebericht

Vor dem Hintergrund der knapper werdenden öffentlichen Finanzierungsmittel und der durch die Liberalisierung des Verkehrsmarktes entstehenden Veränderungen sowie der europäischen Vorgaben verfolgt die üstra weiterhin das Ziel, den schon in den Vorjahren eingeleiteten Um- und Restrukturierungsprozess im Jahr 2014 fortzusetzen. Den Auswirkungen der deutlichen Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können und auf der Aufwandsseite weitere Restrukturierungspotenziale umgesetzt werden.

Allerdings bestehen Planungsunsicherheiten in den folgenden Feldern:

Regionalisierungsmittel zur Finanzierung von Nahverkehrsleistungen;
Kommunale Mittel zur Finanzierung von Nahverkehrsleistungen aufgrund der angespannten finanziellen Lage des Aufgabenträgers;
Ausgleichszahlungen für rabattierte Ausbildungsverkehre nach Ende der bestehenden vertraglichen Finanzierung;
Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen;
Investitionsförderung.

Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2014 wird damit gerechnet, dass die zum 15. Dezember 2013 vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 3,1 % fast vollumfänglich in gleichem Maß auf die üstra durchschlägt. Die üstra plant für das Jahr 2014 Tarifeinnahmen in Höhe von 139,8 Mio. €. Dabei strebt die üstra eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 1 % pro Jahr an.

Im Verkehrsangebot sind für 2014 nur sehr geringer Veränderungen geplant, so dass die Betriebsleistungen auf dem Niveau des Vorjahres liegen werden.

Die nächsten Jahre sind geprägt durch die weitere Umsetzung des geplanten Restrukturierungsprogramms zur Einhaltung der im Partnerschaftsvertrag vereinbarten Ziele; in diesem Zusammenhang sind weiterhin nachhaltige Aufwandsreduzierungen vorgesehen. Allerdings werden überproportionale Kostensteigerungen im Bereich der Energiekosten und bei den Abschreibungen, hier aufgrund der Fahrzeugneubeschaffung, erwartet. Die geplante Steigerung der Tarifeinnahmen wird diese Kostensteigerung mittelfristig nicht kompensieren können, so dass der Verlust der üstra weiter ansteigen wird.

In der Planung für das Geschäftsjahr 2014 geht die üstra von einem Jahresfehlbetrag von 29,8 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der üstra, der VVG, ausgeglichen wird.

Für das Jahr 2014 sind Investitionen in Höhe von 48,2 Mio. € geplant, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 32,6 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte.

Den hohen Investitionsbedarf für die Erneuerung der Fahrzeugflotte kann die üstra nicht mit eigenen Mittel abdecken. Derzeit werden gemeinsam mit der Region Hannover verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten geprüft.

Hannover, 21. Februar 2014

**üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe

Aktiengesellschaft**

Der Vorstand

André Neiß

Wilhelm Lindenberg

Bilanz zum 31. Dezember 2013

Aktiva

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EUR EUR EUR Vorjahr

TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände 4.257.153,68 4.407
II. Sachanlagen 226.760.046,77 163.617
III. Finanzanlagen 28.795.796,40 51.783
259.812.996,85 219.807
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 10.946.660,47 10.523
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.230.397,76 7.153
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 357.256,06 953
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 578.739,41 413
4. sonstige Vermögensgegenstände 858.965,36 1.178
9.025.358,59 9.697
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 35.644.822,47 49.943
55.616.841,53 70.163
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 10
0,00 10
315.429.838,38 289.980
Passiva
EUR EUR Vorjahr

TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 67.490.528,32 67.490
II. Kapitalrücklage 66.742.955,56 66.743
134.233.483,88 134.233
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 57.178.452,10 48.518
2. Steuerrückstellungen 250.000,00 471
3. sonstige Rückstellungen 19.582.496,75 24.883
77.010.948,85 73.872
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.782.295,00 15.339
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.715.509,72 11.057
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 14.925.898,98 8.123
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 74.859,40 74
5. sonstige Verbindlichkeiten 55.959.535,54 42.027
99.458.098,64 76.620
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.727.307,01 5.255
315.429.838,38 289.980

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013

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EUR EUR EUR Vorjahr

TEUR
1. Umsatzerlöse 153.249.014,71 141.681
2. andere aktivierte Eigenleistungen 14.334,72 51
3. sonstige betriebliche Erträge 42.623.996,50 44.868
4. Gesamtleistung 195.887.345,93 186.600
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 22.414.365,71 22.122
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 19.504.152,88 19.705
41.918.518,59 41.827
6. Rohergebnis 153.968.827,34 144.773
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 73.466.070,85 71.152
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 30.487.805,30 26.258
103.953.876,15 97.410
8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 16.995.683,20 17.108
9. sonstige betriebliche Aufwendungen 50.142.349,55 50.579
171.091.908,90 165.097
-17.123.081,56 -20.324
10. Erträge aus Beteiligungen 27.027,39 2.380
11. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 711.666,19 850
12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 946.943,80 1.518
13. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 164.834,14 291
1.850.471,52 5.039
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.832.916,66 3.090
-982.445,14 1.949
15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -18.105.526,70 -18.375
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.511,01 1
17. sonstige Steuern -107.974,59 -70
18. Erträge aus Verlustübernahme 18.001.063,12 18.306
19. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,00 0

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss 2013 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Ergänzend dazu waren die Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes zu beachten.

In der Bilanz sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Diese Posten werden nachstehend im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um den Besonderheiten des öffentlichen Personennahverkehrs Rechnung zu tragen, wurde im Anlagespiegel der Posten Technische Anlagen und Maschinen weiter untergliedert.

II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich gewährter Skonti und Rabatte bewertet. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden um planmäßige Abschreibungen gemindert. Investitionszuschüsse werden offen von den Anschaffungskosten abgesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Zu deren Ermittlung werden die steuerlichen Abschreibungstabellen herangezogen, soweit die dort genannten Nutzungsdauern innerhalb der Bandbreite der handelsrechtlich zulässigen Nutzungsdauern liegen. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2008 werden bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 € und bis zu 1.000 € betragen, aufgrund untergeordneter Bedeutungals Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und Ausleihungen mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen sind außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt worden. Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, der Materialeinzel und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertabschläge vorgenommen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Prozentsatz für die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen beträgt wie im Vorjahr 1,0 %.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Geldmarktfonds angelegt. Im Rahmen des in 2011 eingeführten Wertkontenmodells bestehen Anlagen in Tagesgeld, Nullkuponanleihen und Investmentfonds. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen und sind als zweckexklusives Deckungsvermögen einzustufen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt daher zum beizulegenden Zeitwert und es wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zu Grunde liegenden Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Wertkonten verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin sind ein Gehaltstrend und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen.Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.

Die Berechnung der Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Analog zu den Pensionsverpflichtungen wird für Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren herangezogen. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Bei den sonstigen Rückstellungen wurde im Übergangszeitpunkt von dem Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 EGHGB Gebrauch gemacht. Diese werden daher unter Anwendung der für sie in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB (vor BilMoG) geltenden Vorschriften fortgeführt.

Analog zum Vorjahr sind die Vorauszahlungen in Höhe von 1.490 Tsd. € (Vorjahr 1.444 Tsd. €) für die Verpflichtungen aus den bestehenden vertraglichen Risiken gegenüber HDN in Höhe von 1.915 Tsd. € passivisch bei der Ermittlung der Rückstellung in Höhe von 425 Tsd. € berücksichtigt worden.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in 2013 ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, der dem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist.

Der Anteilsbesitz ist aus einer gesonderten Aufstellung ersichtlich, der dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist.

Die Vorräte betreffen vornehmlich Werkstattstoffe einschließlich Ersatzteile.

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 357 Tsd. € (Vorjahr: 953 Tsd. €) betreffen mit 449 Tsd. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: 90 Tsd. € Verbindlichkeiten) und mit 31 Tsd. € Forderungen aus Gewinnabführung (Vorjahr: 926 Tsd. € (Überhang der Verpflichtungen aus Verlustübernahme)), die mit 123 Tsd. € Steuererstattungsverpflichtungen (Vorjahr: 1.969 Tsd. € Ansprüche) saldiert werden. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 7 Tsd. € (Vorjahr: 3 Tsd. €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der Restbetrag in Höhe von 852 Tsd. € (Vorjahr: 1.175 Tsd. €) hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin enthalten sind abgegrenzte Zinserträge in Höhe von 389 Tsd. € (Vorjahr: 677 Tsd. €).

Die Kapitalrücklagen resultieren unverändert mit 23.622 Tsd. € aus Aufgeldern aus der Ausgabe von Anteilen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) sowie mit 43.121 Tsd. € aus anderen Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB).

Die auf die Versorgungseinrichtung der üstra e.V. übertragenen Pensionsverpflichtungen belaufen sich zum 31. Dezember 2013 auf 203.686 Tsd. € (Vorjahr: 199.602 Tsd. €). Das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Kassenvermögen (Deckungskapital) beträgt 132.392 Tsd. € (Vorjahr: 134.733 Tsd. €), so dass sich nach Passivierung von Rückstellungen bei der üstra Hannoversche Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft (üstra) in Höhe von 33.706 Tsd. € (Vorjahr: 26.855 Tsd. €) ein Fehlbetrag in Höhe von 37.588 Tsd. € (Vorjahr: 38.014 Tsd. €) ergibt.

Die Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt 57.178 Tsd. € (Vorjahr: 48.518 Tsd. €)decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und aktiven Mitarbeitern ab; davon sind 33.706 Tsd. € (Vorjahr: 26.855 Tsd. €)zur Reduzierung der Deckungslücke bei der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. zurückgestellt. Der verwendete Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2013 auf 4,90 % p.a. (im Vorjahr: 5,06 % p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. und eine Rentendynamik von 2,0 % p.a. bzw. 1,0 % p.a. zugrunde gelegt.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten u. a. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit (3.566 Tsd. €), für Rückerstattungsrisiken (6.134 Tsd. €), für Urlaubs- und Prämienansprüche (3.855 Tsd. €), für Drohverluste (3.027 Tsd. €) und Verpflichtungen aus dem Einnahmenpoolausgleich (250 Tsd. €). Darüber hinaus sind Verpflichtungen gegenüber dem HDN für zukünftige Umlageverpflichtungen in Höhe von 425 Tsd. € enthalten, die nach Abzug bereits geleisteter Vorauszahlungen verbleiben.

Für Altersteilzeitverpflichtungen ergibt sich ein Rechnungszins von 4,90 % p.a. sowie ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. Für die Jubiläumsverpflichtungen ergibt sich ein Rechnungszins von 4,90 % p.a.

Der Erfüllungsrückstand aus Altersteilzeitverträgen (Erfüllungsbetrag) zum 31. Dezember 2013 beläuft sich auf 13.649 Tsd. € (Vorjahr: 19.746 Tsd. €). Nach Verrechnung mit dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens (Geldmarktfonds) in Höhe von 10.083 Tsd. € (Vorjahr: 12.302 Tsd. €)verbleibt eine Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen von 3.566 Tsd. € (Vorjahr: 7.444 Tsd. €). Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände belaufen sich auf 9.738 Tsd. € (Vorjahr: 12.082 Tsd. €).

Eine Rückstellung aus Wertkonten ist im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht zu bilden, da sich nach der Saldierung des beizulegenden Zeitwertes des zugehörigen Deckungsvermögens (Finanzanlagen) in Höhe von 4.796 Tsd. € (Vorjahr: 3.916 Tsd. €) mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtung aus den Wertguthaben in Höhe von 4.796 Tsd. € (Vorjahr: 3.916 Tsd. €) keine Verpflichtung ergibt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens belaufen sich auf 4.652 Tsd. € (Vorjahr: 3.782 Tsd. €).

Bei den sonstigen Rückstellungen wurde von den Wahlrechten des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 EGHGB Gebrauch gemacht. Der Betrag der Überdeckung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 4 EGHGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 113 Tsd. € (Vorjahr: 135 Tsd. €). Die nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehaltenen Rückstellungen wurden im Geschäftsjahr in voller Höhe zurückgeführt (Vorjahr: 45 Tsd. €).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, die sämtlich nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, stellen sich wie folgt dar:

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Gesamt

Tsd. €
Restlaufzeit bis 1 Jahr

Tsd. €
Restlaufzeit über 5 Jahre

Tsd. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.782 2.556 0
(Vorjahr) (15.339) (2.556) (2.556)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.716 15.716 0
(Vorjahr) (11.057) (11.057) (0)
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen 14.926 14.926 0
(Vorjahr) (8.123) (8.123) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 75 75 0
(Vorjahr) (74) (74) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 55.960 26.672 0
(Vorjahr) (42.027) (4.527) (0)
Gesamt 99.459 59.945 0
(Vorjahr) (76.620) (26.337) (2.556)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit 7.391 Tsd. € aus Ansprüchen (Vorjahr: 2 Tsd. € Verpflichtungen) aus Steuern, die mit Verpflichtungen in Höhe von 9.851 Tsd. € aus unterjährig abgegrenzten Verlustübernahmen und 12.466 Tsd. € aus Lieferungen und Leistungen saldiert worden sind.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen:

Verbindlichkeiten aus Steuer

819 Tsd. € (Vorjahr: 758 Tsd. €)
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

835 Tsd. € (Vorjahr: 816 Tsd. €)

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von 184 Tsd. € (Vorjahr: 221 Tsd. €) abgegrenzte Zinsaufwendungen enthalten.

3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt und sind mit 137.845 Tsd. € (Vorjahr: 125.995 Tsd. €) aus Tarifeinnahmen, mit 12.483 Tsd. € (Vorjahr: 12.525 Tsd. €) aus Ausgleichszahlungen und mit 2.921 Tsd. € (Vorjahr: 3.161 Tsd. €) aus sonstigen Einnahmen ausgewiesen. Der Posten Umsatzerlöse enthält aperiodische Erlösschmälerungen in Höhe von 95 Tsd. € (Vorjahr: aperiodische Erlösschmälerungen 5.665 Tsd. €).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind aperiodische Erträge in Höhe von 1.120 Tsd. € (Vorjahr: 251 Tsd. €) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, in Höhe von 1 Tsd. € (Vorjahr 5 Tsd. €) aus Schrotterlösen, in Höhe von 3 Tsd. € (Vorjahr: 3 Tsd. €) aus Boni und Rabatten aus Vorjahren, in Höhe von 51 Tsd. € (Vorjahr: 197 Tsd. €) aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen, in Höhe von 124 Tsd. € (Vorjahr: 418 Tsd. €) aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens zur Deckung von Altersteilzeitansprüchen und in Höhe von 2.753 Tsd. € (Vorjahr: 1.342 Tsd. €) aus der Auflösung und dem Verbrauch von Rückstellungen enthalten.

Der Personalaufwand betrifft mit 15.008 Tsd. € (Vorjahr: 10.702 Tsd. €) Aufwendungen für die Altersversorgung. Die Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens für die Wertkonten führt zu einem Ertrag von 144 Tsd. € (Vorjahr: 132 Tsd. €). Der Aufwand aus dem Erfüllungsbetrag der Schulden aus Wertkonten steigt in gleicher Höhe. Die Saldierung dieser Erträge und Aufwendungen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt den Wert Null. Das Wertkontenmodell ist somit für die üstra im Berichtsjahr ergebnisneutral. Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung einschließlich Zinssatzänderung der langfristigen Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Diese werden seit 2010 im Zinsergebnis ausgewiesen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aperiodische Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen von 455 Tsd. € enthalten.

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen mit 141 Tsd. € (Vorjahr: 154 Tsd. €) verbundene Unternehmen.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit 15 Tsd. € (Vorjahr: 10 Tsd. €) verbundene Unternehmen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Dritte. Hierunter sind mit 2.300 Tsd. € (Vorjahr: 2.457 Tsd. €) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen, davon 834 Tsd. € für Altersteilzeitverpflichtungen (Vorjahr: 1.054 Tsd. €), enthalten.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren aus Körperschaftsteuer für Ausgleichszahlungen und Gewerbesteuer aus Vorjahren.

III. Ergänzende Angaben 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse:

Bürgschaftsverpflichtungen bestehen in Höhe von 120 Tsd. € (Vorjahr: 120 Tsd. €) für Darlehensverpflichtungen eines Beteiligungsunternehmens. Aufgrund der derzeitigen Geschäftsentwicklung und Liquiditätslage des Beteiligungsunternehmens wird zurzeit von einer Inanspruchnahme nicht ausgegangen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen:

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Laufzeitende Tsd. €
- Mietvertrag Gehry Tower 31. Mai 2031 7.586

Für 2014 sind Investitionen von 48.165 Tsd. € genehmigt. Nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 32.587 Tsd. €. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 73.277 Tsd. €, die in den Geschäftsjahren 2014 bis 2019 fällig werden. Für die Strombeschaffung wurden bereits Verträge mit der enercity Contracting GmbH, Hannover, bis zum Jahr 2018 zu festen Konditionen geschlossen.

Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen abgeschlossen. Bereits eingetreten ist das Risiko der Verschlechterung der Bonität der an der Transaktion beteiligten Deutsche Bank AG, woraus sich vertraglich eine Nachbesicherungspflicht ergibt. Die Kosten für eine Nachbesicherung sind von der üstra zu tragen und schmälern den von der üstra in den Jahren 1997 und 1998 erhaltenen Finanzierungsvorteil. Derzeit liegt die Art und die Höhe der vorzunehmenden Nachbesicherung noch nicht fest. Zum 31. Dezember 2013 befanden sich noch 85 Stadtbahnfahrzeuge in den Transaktionen.

2. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG

Die üstra betreibt auf ihrem Betriebsgelände an den drei Standorten Leinhausen, Glocksee und Mittelfeld Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und fällt damit in den Anwendungskreis des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), insbesondere des § 6b EnWG. Die üstra erzielte im Geschäftsjahr aus der Erzeugung von Strom insgesamt Einspeisevergütungen in Höhe von 209 Tsd. €. Darüber hinaus hat sie im Umfang von 11.454 Tsd. € Strom bezogen.

3. Beteiligungsunternehmen und Unternehmensverbindungen

Der Anteilsbesitz ist in einer gesonderten Aufstellung ersichtlich, die dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist.

Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zur Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH, Hannover. Darüber hinaus bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit den Tochtergesellschaften üstra Reisen GmbH, Hannover, protec service GmbH, Hannover, und RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover.

4. Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe

Aufsichtsrat

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Mitglieder des Aufsichtsrats Beruf, Arbeitgeber Mitglied im Aufsichtsrat / vergleichbaren Kontrollgremium von:
Hauke Jagau Regionspräsident, § Kreissiedlungsgesellschaft Hannover mbH
(Vorsitzender), Region Hannover (Vorsitzender)
Laatzen § Sparkasse Hannover AöR
(Vorsitzender)
§ hannoverimpuls GmbH
(Vorsitzender)
§ Hannover Marketing und Tourismus GmbH
§ Hannover Veranstaltungs-GmbH
§ Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
§ Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH
und als Konzernmandate i. S. v. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG:
§ Zoo Hannover GmbH
(Vorsitzender)
§ Zoo Hannover Service GmbH
(Vorsitzender)
Dietmar Kaschube [1],(stellv. Vorsitzender), DV-Betreuer, § Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
Hannover üstra Hannoversche (stellv. Vorsitzender)
Verkehrsbetriebe AG § TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH
(stellv. Vorsitzender)
Mira Ball 1, Gewerkschaftssekretärin im Fachbereich Verkehr, § Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
Hannover ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bezirk Hannover/Leine – Weser § RegioBus Hannover GmbH
Willi Degener 1, Kfz-Schlosser, § TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH
Burgdorf üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG
Martina Dierßen 1, Justitiarin, ---
Hannover ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Niedersachsen-Bremen
Metin Dirim 1, Industriemechaniker und Busfahrer, ---
Hannover üstra Hannoversche
(ab 15.08.2013) Verkehrsbetriebe AG
Silke Gardlo, Vorsitzende, Ltg. der Webportale, § Sparkasse Hannover AöR
Hannover Gleichberechtigung und Vernetzung e.V.
Denise Hain [2], Sachbearbeiterin Schadenregulierung, ---
Hannover üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG
Hermann Hane 1, Leiter Landesfachgruppe ÖPNV im Fachbereich Verkehr, § TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH
Braunschweig ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Niedersachsen-Bremen
Dieter Katzmarek 1, Betriebsschlosser, ---
Hannover üstra Hannoversche
(bis 15.08.2013) Verkehrsbetriebe AG
Bernhard Klockow, Dipl.-Ingenieur, ---
Barsinghausen Ltd. Gewerbedirektor i.R.
(bis 15.08.2013)
Uwe Köhler 1, Busfahrer, ---
Sarstedt üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG
Walter Paul Meinhold, Rektor a. D., ---
Hannover Land Niedersachsen
(ab 15.08.2013)
Jürgen Mineur, Diplom-Ingenieur, Softwareentwickler, § Hafen Hannover GmbH
Hannover selbständig
Karlheinz Mönkeberg, Diplom-Ingenieur, § TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH
Hannover Rentner (Vorsitzender)
Anton Ploner 1, Lehrfahrmeister, ---
Barsinghausen üstra Hannoversche
(ab 15.08.2013) Verkehrsbetriebe AG
Werner Rump, Polizeivollzugsbeamter, § Wirtschaftsbetriebe Neustadt am Rübenberge GmbH
Neustadt a. Rbge. Bundespolizeidirektion Hannover (stellv. Vorsitzender)
§ Stadtwerke Neustadt a. Rbge. GmbH
(stellv. Vorsitzender)
§ Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG
Raoul Schmidt-Lamontain, § Diplom-Ingenieur (Architektur), § TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH
Hannover § Sanierungsplaner in der Stadterneuerung,
Landeshauptstadt Hannover
Ulrich-Peter Schröder [3], DV-Administrator, ---
Laatzen üstra Hannoversche
(bis 15.08.2013) Verkehrsbetriebe AG
Meike Schümer, Krankenschwester, ---
Hannover Klinikum Region Hannover GmbH
Gunnar Straßburger 1, Leiter U-/ Stadtbahn, ---
Hannover üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG
Mike Weidemann, Kaufmann / Immobilienverwaltung, § TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH
Hannover selbständig
Eberhard Wicke [4], Diplom-Handelslehrer i. R., § Sparkasse Hannover AöR
Garbsen Land Niedersachsen

Vorstand

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Mitglieder des Vorstands Ausbildung Mitglied im Aufsichtsrat / vergleichbaren Kontrollgremium von:
André Neiß Dipl.-Betriebswirt § IVU Traffic Technologies AG
(Vorsitzender), § Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsunternehmen beka GmbH
Hannover § Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. – Passerelle – KG
§ Haftpflichtgemeinschaft Deutscher
Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN)
(Vorsitzender)
§ KKH-Allianz (Ersatzkasse)
Wilhelm Lindenberg Arbeitswissenschaftler § VDV-Akademie e.V.
(Betrieb und Personal), (WA) § DEVK Deutsche Eisenbahnversicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G.
Hannover

Die Mitglieder des Vorstandes erhalten derzeit Bezüge, die sich zusammensetzen aus:

einer festen jährlichen Grundvergütung
einer jährlichen Tantieme, deren Höhe sich danach bemisst, inwieweit bestimmte unternehmenserfolgsspezifische und persönliche Ziele erreicht wurden, und
sonstige Vergütungen (Geldwerte Vorteile)
Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge

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Grundvergütung

Tsd. €
Tantieme

Tsd. €
Sonstige Vergütung

Tsd. €
Gesamt

Tsd. €
Vorsorgeaufwand für Ruhestandsbezüge

Tsd. €
Pensionsverpflichtungen

Tsd. €
André Neiß 225 68 16 309 193 1.614
Wilhelm Lindenberg 200 60 14 274 46 2.413
Gesamt 425 128 30 583 239 4.027

Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen betragen 686 Tsd. €. Die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betragen 9.070 Tsd. €.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten 37 Tsd. € Sitzungsgelder.

5. Honorar des Abschlussprüfers

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 85 Tsd. € Honorare für Abschlussprüfungsleistungen, 15 Tsd. € für andere Bestätigungsleistungen und 23 Tsd. € für sonstige Leistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten.

6. Grundkapital

Das Grundkapital beträgt 67.490.528,32 €. Es ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

7. Mutterunternehmen

Die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover ist das Mutterunternehmen, das für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften, sowie einen Konzernlagebericht aufstellt. Mutterunternehmen für den größten Konsolidierungskreis ist die Mehrheitsgesellschafterin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) mit Sitz in Hannover. Die VVG ist eingetragen im Handelsregister Hannover Abt. B unter der Nr. 6692. Der Konzernabschluss der VVG wird nach § 325 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und dort bekannt gemacht.

8. Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der VVG gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft verfügt.

Die üstra-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg, der Niedersächsischen Börse zu Hannover und der Börse Berlin i.S.d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die üstra-Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

9. Arbeitnehmerschaft

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2.018, davon 78 Auszubildende (1.510 gewerbliche Arbeitnehmer und 508 Angestellte).

10. Mitteilung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine nach § 161 AktG vorgesehene Erklärung am 26. April 2013 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 2. Mai 2013 und auf der Homepage der Gesellschaft unter www.uestra.de dauerhaft zugänglich gemacht.

11. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

1 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 MitbestG

2 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 MitbestG

3 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 MitbestG

4 Aufsichtsratsmitglied gemäß § 100 Abs. 5 AktG („Finanzexperte“)

Hannover, den 21. Februar 2014

üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

André Neiß

Wilhelm Lindenberg

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2013

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Bruttobuchwerte
Stand am 1.1.2013

EUR
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
Umbuchungen

EUR
Stand am 31.12.2013

EUR
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene konzessionsähnliche Rechte 21.250.250,35 603.151,55 699.398,47 57.292,25 21.211.295,68
2. geleistete Anzahlungen 878.323,27 461.146,46 99.310,26 -57.292,25 1.182.867,22
22.128.573,62 1.064.298,01 798.708,73 0,00 22.394.162,90
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 165.446.582,79 922.795,37 167.323,35 5.641.517,01 171.843.571,82
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 79.262.908,40 117.645,41 1.383.465,33 64.527,08 78.061.615,56
3. Fahrzeuge für Personenverkehr 436.300.751,16 7.063.771,67 2.657.243,89 0,00 440.707.278,94
4. Maschinen und maschinelle Anlagen 11.491.855,45 749.285,72 81.080,05 580.373,98 12.740.435,10
5. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 79.685.510,71 1.562.409,17 1.098.463,30 591.802,46 80.741.259,04
6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 45.397.402,63 72.689.645,88 335.197,55 -6.878.220,53 110.873.630,43
817.585.011,14 83.105.553,22 5.722.773,47 0,00 894.967.790,89
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.599.529,24 0,00 0,00 0,00 6.599.529,24
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.034.836,00 0,00 102.454,84 0,00 2.932.381,16
3. Beteiligungen 8.321.635,69 0,00 0,00 0,00 8.321.635,69
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.208.400,00 0,00 0,00 0,00 1.208.400,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 45.000.000,00 0,00 22.875.000,00 0,00 22.125.000,00
6. sonstige Ausleihungen 43.959,62 0,00 9.941,78 0,00 34.017,84
64.208.360,55 0,00 22.987.396,62 0,00 41.220.963,93
903.921.945,31 84.169.851,23 29.508.878,82 0,00 958.582.917,72

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Abschreibungen
Stand am 1.1.2013

EUR
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
Umbuchungen

EUR
Stand am 31.12.2013

EUR
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene 511.574,13 I 0,00 I 26.796,00 I 0,00 I 484.778,13 I
konzessionsähnliche Rechte 17.209.571,10 1.115.262,46 672.602,47 0,00 17.652.231,09
0,00 I 0,00 I 0,00 I 0,00 I 0,00 I
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
511.574,13 I 0,00 I 26.796,00 I 0,00 I 484.778,13 I
17.209.571,10 1.115.262,46 672.602,47 0,00 17.652.231,09
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 77.544.032,39 I 2.889.364,85 I 26.238,06 I 0,00 I 8.0407.159,18 I
und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 46.762.567,39 2.102.140,53 25.491,57 0,00 48.839.216,35
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und 40.975.056,86 I 17.721,70 I 69.158,47 I 0,00 I 40.923.620,09 I
Sicherungsanlagen 22.916.418,75 1.564.022,41 1.310.354,41 0,00 23.170.086,75
226.804.933,47 I 703.125,00 I 1.455.690,37 I 0,00 I 226.052.368,10 I
3. Fahrzeuge für Personenverkehr 164.667.009,13 8.053.233,99 1.200.370,39 0,00 171.519.872,73
1.060.396,23 I 0,00 I 26.172,52 I 0,00 I 1.034.223,71 I
4. Maschinen und maschinelle Anlagen 7.018.547,92 585.210,24 43.996,03 0,00 7.559.762,13
5. andere Anlagen, 28.478.969,22 I 0,00 I 48.672,89 I 0,00 I 28.430.296,33 I
Betriebs- und Geschäftsausstattung 37.740.282,61 3.575.813,57 1.044.957,43 0,00 40.271.138,75
0,00 I I I I 0,00 I
6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
374.863.388,17 I 3.610.211,55 I 1.625.932,31 I 0,00 I 376.847.667,41 I
279.104.825,80 15.880.420,74 3.625.169,83 0,00 291.360.076,71
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.045.167,53 0,00 0,00 0,00 6.045.167,53
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 6.380.000,00 0,00 0,00 0,00 6.380.000,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6. sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
12.425.167,53 0,00 0,00 0,00 12.425.167,53
375.374.962,30 I 3.610.211,55 I 1.652.728,31 I 0,00 I 377.332.445,54 I
308.739.564,43 16.995.683,20 4.297.772,30 0,00 321.437.475,33

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Nettobuchwerte
Stand am 31.12.2013

EUR
Vorjahr

EUR
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene konzessionsähnliche Rechte 3.074.286,46 3.529.105,12
2. geleistete Anzahlungen 1.182.867,22 878.323,27
4.257.153,68 4.407.428,39
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 42.597.196,29 41.139.983,01
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 13.967.908,72 15.371.432,79
3. Fahrzeuge für Personenverkehr 43.135.038,11 44.828.808,56
4. Maschinen und maschinelle Anlagen 4.146.449,26 3.412.911,30
5. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.039.823,96 13.466.258,88
6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 110.873.630,43 45.397.402,63
226.760.046,77 163.616.797,17
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 554.361,71 554.361,71
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.932.381,16 3.034.836,00
3. Beteiligungen 1.941.635,69 1.941.635,69
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.208.400,00 1.208.400,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 22.125.000,00 45.000.000,00
6. sonstige Ausleihungen 34.017,84 43.959,62
28.795.796,40 51.783.193,02
259.812.996,85 219.807.418,58

I = erhaltene Investitionszuschüsse

Aufstellung des Anteilsbesitzes der üstra AG zum 31. Dezember 2013

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Beteiligungsunternehmen Anteil am Kapital Anteile gehalten von Eigenkapital

TEUR
Ergebnis

TEUR
unmittelbare Beteiligungen
1 üstra Reisen GmbH, Hannover 100% üstra 945 288 2)
2 TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover 100% üstra 1.478 233
3 protec service GmbH, Hannover 100% üstra 337 286 2)
4 RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover 100% üstra 100 138 2)
5 Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover 100% üstra 803 27
6 X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover 50% üstra 7.083 1) 1.516 1)
7 TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Hannover 50% üstra 297 49
8 GVH - Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Hannover 33% üstra 23 3) -2 3)
9 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. -Passerelle- KG, Hannover 30% üstra 18.017 202
mittelbare Beteiligungen
10 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. -Gebäudeservice- KG, Hannover 100% 9 0 0

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1) vorläufiger Jahresabschluss 2013
2) vor Ergebnisabführung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
3) Jahresabschluss 2012

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.

Hannover, den 28. Februar 2014

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Luther, Wirtschaftsprüfer

Bock, Wirtschaftsprüfer

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