Annual Report (ESEF) • Sep 17, 2024
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Dezember 2023 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 2 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Inhaltsverzeichnis Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 3 Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 32 • Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 32 • Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1 Januar bis 31. Dezember 2023 34 • Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1 Januar bis 31. Dezember 2023 35 • Konzern-Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2023 36 • Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023 37 Anlage 1 – Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2023 101 Anlage 2 – Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2022 103 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 3 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 1. Grundlagen der Gesellschaft _________ 4 2. Wirtschaftsbericht __________ 5 2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung ____ 5 2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2023 ____ 6 2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage _______ 10 3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess _______ 16 4. Chancen- und Risikobericht __________ 17 4.1. Chancen ___________ 17 4.2. Risikomanagementsystem _________ 17 4.3. Verkehrs- und Transportleistungen________ 20 4.4. Sonstige Dienstleistungen _________ 22 4.5. Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands _______ 22 5. Erklärung zur Unternehmensführung (ungeprüft) _____ 23 5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex ______ 23 5.2 Vergütungsbericht und Vergütungssystem ______ 23 5.3 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken ______ 23 5.4 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse _________ 26 5.5 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands _ 27 5.6 Angaben zur Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat _____ 27 6. Sonstige Berichte __________ 28 6.1. Übernahmerechtliche Angaben nach § 315a HGB ______ 28 6.2. Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht gemäß § 315b Abs. 3, 315c i.V.m. § 289c HGB ____________ 29 7. Prognosebericht __________ 29 7.1. Verkehrs- und Transportleistungen_______ 29 7.2. Sonstige Dienstleistungen _________ 31 7.3. Konzernprognose __________ 31 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 4 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 1. Grundlagen der Gesellschaft Der Konsolidierungskreis des Konzerns der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover (ÜSTRA), hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert. Der ÜSTRA Konzern umfasst im Geschäftsjahr 2023 das Segment Verkehrs- und Transportleistungen (ÜSTRA). Bis zum 31. Mai 2022 bestand zudem das Segment „Beratungs- und Ingenieurleistungen“, welches die Geschäftstätigkeit der TransTecBau beinhaltete. Andere Segmente umfassen lediglich noch die Aktivitäten der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover (Gehry-Tower) sowie die Aktivitäten der Beteiligungsunternehmen der ÜSTRA. Entsprechend wird die Zusammensetzung und Entwicklung des ÜSTRA Konzerns maßgeblich durch die Entwicklung der ÜSTRA beeinflusst. Die ÜSTRA ist ein börsennotiertes Verkehrsunternehmen und betreibt mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen das Liniennetz in der Landeshauptstadt Hannover sowie den umliegenden Städten und Gemeinden der Region Hannover. Als Mobilitätsdienstleisterin mit bis 2019 1 durchschnittlich 170 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie im GVH ein Partner für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Mit ihren Bahnen und Bussen fahren in der Regel mehr als 470.000 Menschen täglich. Nach dem Wandel im Mobilitätsverhalten auch in Folge der Covid-19-Einflüsse konnten die Fahrgastzahlen auch im Jahr 2023 durch Anreize wie das vorrübergehende 9-Euro-Ticket und die Einführung des Deutschlandtickets wieder gesteigert werden. Sie liegen jedoch noch leicht unter dem Vor- Corona-Niveau. Mit über 40 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.400 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Menschen in Hannover und ihre Gäste tagsüber im 10- Minuten-Takt. Sie ist damit das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität der Landeshauptstadt Hannover und der Region. Die ÜSTRA ist Gesellschafter im Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH). Der GVH sorgt für einen attraktiven ÖPNV und sichert die Mobilität der Menschen in der Region Hannover. Die Verbundpartner erbringen die Verkehrsleistungen mit Bus, Stadtbahn, Regional- und S- Bahnlinien und ermöglichen unbegrenzte Mobilität im Tarifgebiet durch einen einheitlichen Tarif. Mehrheitsgesellschafter des GVH ist die Region Hannover, die 51 % der Gesellschaftsanteile hält. Die weiteren 49 % der Gesellschaftsanteile werden zusammen von den Verkehrsunternehmen ÜSTRA, regiobus Hannover GmbH (regiobus), DB Regio Aktiengesellschaft, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, erixx GmbH und WestfalenBahn GmbH gehalten. Weiterhin gehören zum Verbund die Transdev Hannover GmbH und Regionalverkehre Start Deutschland GmbH. Die Region Hannover übt darüber hinaus die Funktion der Aufgabenträgerin für den hiesigen Nahverkehr aus, und das nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern für alle 21 1 Referenzjahr vor Corona-Pandemie Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 5 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Städte und Gemeinden in der Region Hannover. Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die ÜSTRA im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat der ÜSTRA sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie dar. Die Region Hannover hat die ÜSTRA auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Wege einer Direktvergabe gemäß VO (EG) 1370/2007 betraut. Mit Wirkung vom 25. September 2015 erbringt die ÜSTRA auf dieser Rechtsgrundlage die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im ÖPNV durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des GVH. Der ÖDA umfasst alle bis dahin von der ÜSTRA betriebenen Linien (Linienbündel „Stadt Hannover“) und hat eine Laufzeit von 22½ Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Hannover, die Liniengenehmigungen für das Linienbündel erteilt. Die ÜSTRA ermittelt und berichtet unterjährig regelmäßig über die wirtschaftliche Entwicklung und Zielerreichung mit den wichtigsten Steuerungsgrößen Tarifeinnahmen, Umsatz und dem für den handelsrechtlichen Jahresabschluss des Mutterunternehmens ermittelten Jahresergebnis vor Verlustausgleich. Eine laufende Liquiditätskontrolle einschließlich eins Liquiditätsmanagements und einer Kreditüberwachung erfolgt durch den Bereich Rechnungswesen und Finanzen. Zudem ist die ÜSTRA seit Mai 2019 in das Cash-Management der Region Hannover einbezogen. Zur weiteren Liquiditätssteuerung besteht eine Kreditlinie von insgesamt 35 Mio. €. Damit ist sichergestellt, dass die ÜSTRA ihren laufenden Verbindlichkeiten im Prognosezeitraum jederzeit fristgerecht nachkommen kann. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung Die Sondereffekte wie Preissteigerungen und Lieferengpässe als Folge des Ukraine-Krieges waren in der deutschen Wirtschaft in 2023 weiterhin spürbar, schwächten sich allerdings im Verlauf des Jahres ab. Die Verbraucherpreise in Deutschland stiegen 2023 nach dem historischen Höchststand 2022 infolge der Ukraine-Krise weiter an. Die Inflationsrate schwächte sich im Jahresverlauf 2023 aber ab und lag im Jahresdurchschnitt nur noch bei 5,9 % im Vergleich zum Vorjahr mit 6,9 %. Die größten Preissteigerungen betrafen dabei Nahrungsmittel. Die Teuerung im Bereich Verkehr liegt im Jahresverlauf zum Teil deutlich unterhalb der Gesamtteuerung und beträgt in 2023 +3,0 % im Vergleich zum Vorjahresniveau. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 6 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Infolge sinkender Nachfrage durch die hohen Preisanstiege und steigenden Zinsen stockte die Wirtschaftsentwicklung 2023 in Deutschland. Im krisengeprägten Umfeld lag das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr vor der Corona-Pandemie 2019 war das BIP um 0,7 % höher. Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind im Jahr 2023 bundesweit um 8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Im Vergleich dazu sind, im Wesentlichen bedingt durch das 9-Euro-Ticket und das Deutschlandticket, die durchschnittlichen Ticketpreise im Jahr 2023 branchenweit im Vergleich zum Jahr 2020 um 23 % gesunken, was die Branche im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiepreisen für Kraftstoffe weiterhin vor wirtschaftliche Herausforderungen stellt. Steigende Fahrgastzahlen sind durch das zum Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket zu verzeichnen, welches als Nachfolgeprodukt des erfolgreichen 9-Euro-Tickets von Bund und Ländern beschlossen und bereits im Juni von bundesweit rund 11 Millionen Fahrgästen genutzt wurde. Das Deutschlandticket ermöglicht es in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs in Deutschland zu einem Monatspreis von 49 Euro zu fahren. In der ebenfalls bundesweit gültigen Variante des Jobtickets, bei dem sich der Arbeitgeber mit mindestens 25 % der Kosten beteiligt, reduziert sich der Preis auf 34,30 Euro. In der Region Hannover gibt es mit der 365-Euro-Variante für Job- und Sozialtickets weitere regionale Vergünstigungen, die den Preis auf 30,40 Euro pro Monat senken („Deutschlandticket Hannover sozial“ und „Deutschlandticket Hannover Job“). Darüber hinaus besteht sogar die Möglichkeit, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum 0-Euro-Tarif unterwegs sein können („Deutschlandticket Hannover Job 100“). Gleichzeitig hat die Bunderegierung die Kürzung der E-Bus-Förderung ab 2024 beschlossen. Die Absenkung der Mittel für die E-Bus-Förderung um 77 Mio. € erschwert damit aber die angezielte Umstellung der Bus-Flotten und Infrastrukturen im Rahmen der gesetzten Klimaziele erheblich. 2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2023 2.2.1 Verkehrs- und Transportleistungen 2.2.1.1 ÜSTRA Auf die ÜSTRA erfolgte am 31. März 2023 ein Cyberangriff. Dabei wurden mit einer sogenannten Ransomware Dateien auf Servern und Endgeräten verschlüsselt. Im unmittelbaren Anschluss an das Bekanntwerden des Angriffs wurden die zuständigen Behörden involviert und verschiedene technische und organisatorische Gegenmaßnahmen getroffen. Von dem Vorfall betroffen waren zahlreiche MS Office- sowie Betriebssysteme insbesondere in der Verwaltung, aber auch in den Betriebsbereichen. So waren zahlreiche kaufmännische Systeme und Personalsysteme betroffen als auch Dateien auf den einzelnen Datenservern. Kommunikationssysteme wie Telefonie und Mail waren zum Teil auch gestört. Der Fahrbetrieb war aufgrund einer netzwerkseitigen Trennung in seiner Kerndienstleistung zu keinem Zeitpunkt betroffen, sodass die Busse und Stadtbahnen ohne Beeinträchtigungen für Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 7 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft die Fahrgäste fuhren. Allerdings mussten auch in den Betriebsbereichen Dispositionsaufgaben längere Zeit manuell durchgeführt werden. Durch den Einsatz der ÜSTRA-Mitarbeitenden und die schnelle Anpassung von Prozessen konnten der Betrieb aufrechterhalten und die Störungen im Betrieb durch die Auswirkungen der Attacke begrenzt werden. Bis Ende 2023 konnten alle wesentlichen Systeme sowie eine Vielzahl von Daten gerettet und wiederhergestellt werden. Teilweise musste eine Ersatzbeschaffung initiiert werden. Die Erhöhung der IT-Sicherheit wurde parallel intensiv betrieben. Die zugehörigen Maßnahmen dauern noch an und werden im Jahr 2024 weitergeführt. Einige Monate später wurde bekannt, dass es im Zusammenhang mit dem Hackerangriff auf die IT-Systeme der ÜSTRA entgegen ersten Erkenntnissen doch zu einer unbefugten Offenlegung von dem Unternehmen zuzuordnenden Daten gekommen war. Obwohl es keine Erkenntnisse darüber gab, welche Daten betroffen waren, wurden proaktiv alle Kunden, die im März 2023 ein GVH Abo besaßen, sowie alle Mitarbeitenden ausführlich über den Vorfall und mögliche Risiken unterrichtet. Der Hackerangriff hatte auch unmittelbare Auswirkungen auf den Verkauf des Deutschlandtickets: Aufgrund der Wiederherstellung der Systeme verzögerte sich der ursprünglich für den 1. Mai 2023 geplante Start des Verkaufs des Deutschlandtickets im GVH um einen Monat auf den 1. Juni 2023. Eine kurzfristig ins Leben gerufene Übergangslösung und Kooperation mit dem Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) machte eine Buchung des Deutschlandtickets zum 1. Mai dennoch möglich, und zwar direkt ohne Abo-Antrag in der „FahrPlaner-App“. Trotz der verspäteten Verfügbarkeit des Deutschlandtickets im GVH konnten bis August bereits mehr als 60.000 Tickets verkauft werden. Der Absatz der verkauften Tickets ist stark auf die Varianten des Jobtickets zurückzuführen, die es so nur in der Region Hannover gibt: Mehr als die Hälfte der Abonnentinnen und Abonnenten des Deutschlandtickets im GVH bezogen das „Deutschlandticket Hannover Job“ und das „Deutschlandticket Hannover Job 100“. Weitere Deutschlandticket-Abos in der Region wurden über die Vertriebskanäle der Deutschen Bahn (DB) und andere Anbieter wie den VBN abgeschlossen. Die Fahrgast-Nachfrage für den Zeitraum Januar bis Dezember 2023 lässt sich bedingt durch den Cyberangriff nicht mehr nachweisen. Zähldaten von automatischen Zählgeräten sind verloren gegangen oder lassen sich nicht wiederherstellen. Aus den Verkaufsdaten der ersten beiden Monate lässt sich jedoch annehmen, dass die Fahrgastzahlen gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2022 weiter gestiegen sind. Die angenommenen Beförderungsdaten lassen aus den Verkaufsdaten bis dahin ein Niveau von knapp 91 % des Vergleichszeitraums des Vor-Coronajahres 2019 vermuten. Zum Ende des Jahres könnten ca. 95 % erreicht worden sein. Hilfen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm sind ausgelaufen. Die Bundespolitik hat jedoch mit Einführung des angekündigten Deutschlandtickets zunächst weitreichende Ausgleichszahlungen auf das Vor-Corona-Niveau durch entsprechende Richtlinien zugesichert. Damit wurde die Kundenrückgewinnung positiv beeinflusst. Die letzten gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie liefen im April 2023 aus. Im Mai 2023 hat die ÜSTRA alle Schutzmaßnahmen Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 8 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft aufgehoben und den Krisenstab Pandemieplanung aufgelöst. Im Jahr 2023 haben sich die Energiemärkte trotz neuer Risiken durch den Konflikt im Nahen Osten weiter beruhigt. Der Strommarkt gibt sich weniger volatil. Die inzwischen stark gesunkenen Preise stabilisieren sich im Vergleich zum Vorkrisenzeitraum auf einem hohen Niveau. Die Strombeschaffung für den Lieferzeitraum 2024 wurde im Dezember 2023 abgeschlossen. Für die Lieferzeiträume 2025 und 2026 konnten bereits Teilmengen zu günstigeren Preisen festgeschrieben werden. Die Gasspeicher waren witterungsbedingt voller als geplant, wodurch die Strompreise stabilisiert wurden. Darüber hinaus verringerten das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2023 erheblich. Die genaue Entlastungshöhe für die ÜSTRA wird allerdings erst 2024 zu ermitteln sein. Die Dieselpreise zeigen ebenfalls weniger starke Schwankungen. Der Umbau des Busbetriebshofes Mittelfeld schreitet stetig voran. Im November 2023 konnte der Rückzug vom Ausweichbetriebshof Messeparkplatz S29 auf den Busbetriebshof Mittelfeld erfolgen. Der Mitarbeiterparkplatz konnte zum größten Teil fertiggestellt werden. Der Einsatz der Elektrobusse auf den Linien 100, 200 und 121 wurde weiter fortgesetzt und auch die Linien 128 und 134 wurden elektrifiziert. Vereinzelt kommen Elektrobusse auch auf der Linie 120 zum Einsatz. Die Fertigstellung der Ladeinfrastruktur auf den Linien verzögert sich, da sich baurechtliche Verfahren in die Länge gezogen haben. Erste Planungen für die Streckenverlängerung Hemmingen gab es vor mehr als 30 Jahren, der Gleisbau startete ab 2019 – und am Ende dauerte es ganze 20 Minuten, bis die Ehrengäste aus Hannover auf der Premierenfahrt der neuen Stadtbahnlinie 13 am 9. Dezember 2023 die Station Hemmingen erreichten. Dafür hatten Bund, Land und Region gut 90 Millionen Euro in die rund 3,3 Kilometer lange Verlängerung der Stadtbahnstrecke A-Süd zwischen dem hannoverschen Stadtteil Oberricklingen und Hemmingen investiert. Im gleichen Zuge wurde die Linie 9 von Empelde zum Hauptbahnhof zurückgezogen. Vor dem Hintergrund der Aufgabe der Wendeschleife Rethen und des Neubaus eines Mittelhochbahnsteiges für die Linien 1 und 2 im Bereich Pattenser Straße begannen in 2023 die Arbeiten zur Verlängerung der Linie 2 bis zum Endpunkt Gleidingen (bisher Gleidingen/Orpheusweg). Dort entstehen in Verbindung mit einem zusätzlichen Kehrgleis entsprechende Hochbahnsteige. Die Verlängerung soll im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden. Bei dem Projekt Neubau Betriebshof Glocksee wurden in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Gesamtprojektkosten aktualisiert. Die Baupreisentwicklungen der letzten zwei Jahre mit einem Anstieg von ca. 25 % erfordern eine Anpassung der Planungen, um Kosten zu reduzieren und den ursprünglichen Rahmen einhalten zu können. Dementsprechend wurde eine Aktualisierung der Genehmigungsunterlagen erforderlich. Für das Vorhaben Neubau Stadtbahnbetriebshof Lahe wird seit dem Grunderwerb Ende 2022 in enger Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover Baurecht erwirkt, die Baurechtsschaffung wird für 2024 erwartet. Des Weiteren wurden Flächen zur Umsetzung der Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 9 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen identifiziert, für die die vertraglichen Grundlagen zwischen der LHH als Grundstückseigentümerin und der ÜSTRA als Nutzerin herbeizuführen sind. Darüber hinaus erfolgte die Abstimmung der mit dem Neubau zu realisierenden Nutzungsbedarfe. Anfang September 2022 wurde die Vergabeentscheidung für den Bau der neuen Stadtbahn TW 4000 als eine zentrale Weiche für die Verkehrswende in der Region Hannover vorgestellt. Als Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens erteilte die ÜSTRA dem spanischem Hersteller Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles (CAF) den Zuschlag zum Bau der neuen hochflurigen Stadtbahnen. Die Abstimmungen mit dem Fahrzeughersteller zur Auslieferung des ersten Loses 1a mit insgesamt 42 Fahrzeugen schritten im Jahr 2023 weiter voran. Schwerpunkt der Projektarbeit ist nach Abschluss der Pflichtenheftphase die Festlegung detaillierter Konstruktionsausführungen sowie die darauf basierenden Prüfungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch die Technische Aufsichtsbehörde. In diesem Zusammenhang wurde ein 1:1-Modell des vorderen Wagenteils als Rohbau durch den Hersteller für die Fertigstellung des Modells im Jahr 2024 geliefert. Das erste Fahrzeug der Serie wird im Dezember 2025 in Hannover erwartet. Mit dem Los 1b sind weitere 33 Fahrzeuge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH zur Förderung beantragt. Eine Entscheidung dazu steht allerdings noch aus. Die ÜSTRA setzte im Jahr 2023 auch die Modernisierung und Verjüngung ihrer Busflotte fort: Es wurden 9 neue Citaro-Hybridfahrzeuge beschafft, die jeweils als Solo- bzw. Gelenkbusse auf Hannovers Straßen unterwegs sein werden. Bereits Ende 2022 hatte die ÜSTRA das Teilprojekt 1 (sprinti) „Attraktives, flexibles und kostengünstiges On-Demand-Angebot (TP1)“ des Modellprojektes MoHaWiV 2 mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 20,8 Mio. € bei einer Förderquote von etwa 70 % übernommen. Im Jahr 2023 konnten nach einer erfolgreichen Ausschreibung Software, Dispositionssystem & Betrieb von 100 Fahrzeugen als On-Demand-Verkehr an das Unternehmen Via Mobility DE GmbH vergeben werden. Zusätzlich wurden 20 Sprinter City 75 Minibusse für den Projektzeitraum bis Ende 2024 durch die ÜSTRA geleast und mit ÜSTRA-Fahrpersonal in den sprinti-Betrieb integriert. Der sprinti wurde zudem nach §44 PBefG als Linienbedarfsverkehr konzessioniert. Damit die Region Hannover gegenüber der ÜSTRA die ungedeckten Aufwendungen für die On- Demand-Verkehrsdienste ausgleichen kann, wurde bis zur möglichen Erteilung eines entsprechenden ÖDAs für On-Demand-Verkehre im Jahr 2025 die Zeit mit einer Vergabe als Notmaßnahme überbrückt. Dieser „Not-ÖDA“ hat eine Dauer von längstens zwei Jahren und deckt damit die Laufzeit des MoHAWiV-Projekts bis 31.12.2024 ab. Die Übernahme des bestehenden sprinti-Betriebes im August 2023 sowie die Ausweitung des Betriebes auf 12 Kommunen in der Tarifzone C mit insgesamt 120 Fahrzeugen bis Jahresende 2023 wurde durch die ÜSTRA gesteuert und begleitet. Ende 2023 wurde der sprinti mit dem Deutschen Mobilitätspreis in der Kategorie „GoodPractice“ ausgezeichnet. 2 Modellregion Hannover - Wandel im Verkehr (MoHaWiV). Dabei handelt es sich um ein Förderprojekt zur Stärkung des ÖPNV zusammen mit regiobus, GVH und der Region, zu der u.a. auch ‚sprinti‘ gehört. TP 1-5 ist die Abkürzung für die darin befindlichen "Teilprojekte". Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 10 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Nach einer erneuten Sprengserie von Fahrkartenautomaten Ende 2022 bis April 2023 wurde der Ticketverkauf mit Bargeld an oberirdischen Haltestellen in der ersten Aprilhälfte 2023 vorerst eingestellt. Im Dezember 2023 wurden die ersten neuen Fahrkartenautomaten in der Tunnelstation Kröpcke aufgestellt, um sie unter echten Bedingungen zu testen. Die Inbetriebnahme der insgesamt 312 neuen Automaten im gesamten Streckennetz erfolgt im Frühjahr 2024. Am 10. September 2023 fand der 36. Entdeckertag in der Region Hannover statt, der in diesem Jahr zugleich ein Gratis-Fahr'n-Tag war. Alle Busse und Bahnen, S-Bahnen, alle Regionalzüge (RB, RE) und das On-Demand-System sprinti konnten im GVH am 10. September ganztägig (bis 24:00 Uhr) ohne Fahrkarte in der 2. Wagenklasse in den Zonen ABC genutzt werden. Rund 150.000 Menschen haben das Angebot an diesem Tag genutzt. Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit hat die ÜSTRA im November 2023 einen Rahmenkredit über 100 Mio. Euro bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) aufgenommen. Dieser dient den Investitionen in die Beschaffung von TW4000, Elektrobussen und Ladeinfrastruktur und kann über die nächsten vier Jahre bis 2028 in Anspruch genommen werden. Diese Finanzierung stellt die erste Grüne Finanzierung der ÜSTRA dar. Somit konnten das zertifizierte Grüne Rahmenwerk der ÜSTRA für grüne Finanzierungsdarlehn im Einklang mit den Green Loan Principles aus dem vorherigen Jahr genutzt werden. Am 14. November 2023 wurde eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Verkehrsunternehmen von der Regionsversammlung getroffen: Zur Weiterentwicklung der regionalen Verkehre sollen ÜSTRA und regiobus ab dem 01.01.2025 zu einem so genannten Gemeinschaftsbetrieb zusammengelegt werden. Beide Unternehmen bleiben zwar formal selbstständig, sollen in Zukunft aber organisatorisch unter der Dachmarke der ÜSTRA als ein Betrieb geführt werden. Durch den gemeinsamen Einsatz von Betriebsmitteln und Personal sollen wirtschaftliche Einsparpotenziale und Synergien realisiert werden. 2.2.2 Sonstige Dienstleistungen 2.2.2.1 Gehry-Tower Der einzige Gesellschaftszweck ist der Betrieb und die Vermietung des nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichteten Gebäudes Goethestraße 13a/Reuterstraße 8, genannt Gehry-Tower, in Hannover. Die ÜSTRA hat das gesamte Gebäude bis zum 31. Mai 2031 angemietet (Generalmietvertrag). Das Gebäude ist komplett untervermietet. Wesentliche Auswirkungen aus der Cyberattacke ergaben sich für die Gehry-Tower nicht. 2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung insbesondere durch die Entwicklung bei der ÜSTRA, im Geschäftsjahr 2023 dank der Ausgleichsleistungen in Bezug auf das Deutschlandticket sowie den Zuschüssen i.R. der neuen Energiepreisbremsengesetze im Vergleich zum handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 11 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Plan (135.772 Tsd. €) erneut günstiger verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar: 2.3.1 Umsatzentwicklung Die Umsatzerlöse erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 10.319 Tsd. € auf 174.356 Tsd. €. Im Vergleich zum Plan von 203.571 Tsd. € ist eine Abweichung von -29.215 Tsd. € im Wesentlichen durch die ungeplante Einführung des Deutschlandtickets zu verzeichnen. Der Anstieg zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Segmenterlösen bei der ÜSTRA von 162.004 Tsd. € auf 174.336 Tsd. €. Die darin enthaltenen Umsatzerlöse aus Verkehrsleistungen (einschließlich Verkehrsmittelwerbung) betrugen 130.608 Tsd. € (Vorjahr: 122.485 Tsd. €). Dabei sind die darin enthaltenen Einnahmen aus den vom Fahrgast gezahlten Fahrgeldern (inkl. erhöhtem Beförderungsentgelt) in Folge der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise in den Jahren 2019 bis 2022 und unter dem Einfluss der Einführung des Deutschlandtickets inklusive der weiteren Einführung preisgeminderter 365-Euro-Tickets im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 6.690 Tsd. € bzw. 5,7 % auf 124.835 Tsd. € gestiegen. Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich im GVH für Vorjahre) sind gegenüber dem Vorjahr um 7.022 Tsd. € bzw. 6,0 % auf 124.425 Tsd. € gestiegen. Zum 1. Januar 2023 wurde rechnerisch eine moderate Anhebung der Tarifpreise von durchschnittlich 2,12 % vorgenommen. Diese wirkte jedoch im Zuge der Einführung des bundesweit gültigen Deutschlandtickets nur zu Beginn des Jahres und im Weiteren dann auf den Bartarif. In Folge der negativen Effekte aus den Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Rahmen der Corona- Pandemie der letzten Jahre konnte ein Anstieg an Fahrten im ÖPNV erwartet werden. Im Verlauf des Geschäftsjahres zeichnete sich dieser Zuwachs auch ab. Die verstärkte Nutzung von Tages- und Monatskarten, deren Umsatz das Vorkrisenniveau noch nicht ganz erreichte, führte bis Mai zu einem deutlichen Einnahmezuwachs. Mit der Einführung des bundesweit gültigen preislich vergünstigten Deutschlandtickets (49€), unterstützt durch in der Region nochmals reduzierte regionale 365-Euro-Tickets soll die Verkehrswende gefördert werden. Dies führt zunächst zu damit verbundenen Verlagerungen von Tages- und Monatskarten, zum im Abonnement angebotenen Deutschlandticket und somit zu einer wesentlichen Tarifeinnahmeminderung. Entsprechende Ausgleichsleistungen von Bund und Land sind unter 2.3.3 erläutert. Ein Zuwachs zeigt sich auch im Bereich der Schulfahrkarten, insbesondere beim Ausgleich der Region Hannover für Schulfahrten von Schülern mit einer Entfernung von mehr als zwei Kilometern vom Schulort. Tarifeinnahmen in Folge von Veranstaltungen und Messen bewegten sich auf dem Vorjahresniveau. Fahrgastzahlen konnten in Folge eines Cyberangriffs im Jahr 2023 nicht ermittelt werden. Auf Basis der Annahmen eines gemittelten Jahreswerts werden Fahrgastzahlen von 162 Millionen (Vorjahr: 142,8 Millionen) geschätzt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 12 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Die ÜSTRA hat in Folge des Cyberangriffs zeitweilig von März bis Oktober wegen fehlender technischer Systeme keine Fahrausweisprüfungen im Jahr 2023 vornehmen können. Die Einnahmen aus dem erhöhten Beförderungsentgelt liegen daher mit 410 Tsd. € um 332 Tsd. € unter dem Vorjahreswert. Der Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV gemäß § 231 Sozialgesetzbuch IX erfolgte in der Vergangenheit bei der ÜSTRA unter Ansatz einer alle zwei Jahre durch Fahrgastzählungen zu erhebenden betriebsindividuellen Schwerbehindertenquote. Für das Jahr 2018 wurde die betriebsindividuelle Quote letztmalig durch das Beratungsunternehmen GVS erhoben und in Höhe von 3,62 % ermittelt. Durch diverse Vorkommnisse (Coronapandemie, Ukraine-Krise, Cyberangriff) wurde seitdem keine Erhebung der betriebsindividuellen Quote mehr durchgeführt. Der für die Erstattungsleistungen der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Personen damit ersatzweise gesetzlich zugrunde zulegende Anteil wurde im Jahr 2023 durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Verkehr für Niedersachsen mit 2,59 % (Vorjahr 2,55 %) festgestellt. Dieser amtliche Satz wird im Jahr 2023 verwendet. Aufgrund genannter höherer Tarifeinnahmen, jedoch leicht geringerer Zahlungen von erhöhten Beförderungsentgelten, welche die 100%-Basis für die Berechnung der Ausgleichsleistungen bilden, sind die Ausgleichsleistungen gegenüber dem Vorjahr um 399 Tsd. € bzw. 13,6 % auf 3.332 Tsd. € gestiegen. Eine weitere Ausgleichszahlung erfolgte in Höhe von 1.098 Tsd. € in Zusammenhang mit der im GVH angebotenen neuen „Ausbildungsnetzkarte“. Diese wurde gegenüber dem zuständigen Aufgabenträger durch Landesmittel gem. § 7e, Anlage 3 NNVG gefördert und an die ÜSTRA durchgereicht. Die sonstigen Umsatzerlöse aus Verkehrsleistungen in Höhe von 1.343 Tsd. € (Vorjahr: 1.408 Tsd. €) betreffen vorrangig Erträge aus der Vermietung von Werbeflächen und Provisionserlöse. Hier wurden leichte Zuwächse aus Pachterlösen für Verkehrsmittelwerbung erzielt, jedoch blieben im Vorjahr von der Deutschen Bahn erzielte zusätzliche Erlöse aus der Anerkennung von DB-Fahrausweisen im GVH-Gebiet wegen fehlender Baumaßnahmen in der Region Hannover im Eisenbahnverkehr (Hauptbahnhof Hannover) aus. Hier wurden DB- Fahrgäste mit Stadtbahnen vom Bahnhof Laatzen bzw. Fischerhof weiterbefördert. Die Umsatzerlöse aus dem Drittgeschäft betrugen 43.728 Tsd. € (Vorjahr: 39.519 Tsd. €). Größte Positionen sind Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) mit 29.252 Tsd. € (Vorjahr 27.055 Tsd. €). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die nachverhandelten Kostensteigerungen im Instandhaltungsvertrag zurückzuführen. 2.3.2 Ertragslage Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im ÜSTRA Konzern im Geschäftsjahr 2023 auf 96.839 Tsd. € (Vorjahr: 85.890 Tsd. €; Plan: 66.004 Tsd. €). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 13 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ergibt sich insbesondere aus dem Zuschuss im Rahmen der neuen Energiepreisbremsengesetze in Höhe von 18.052 Tsd. €. Im Vergleich zum Plan wirken sich insbesondere die ungeplanten Ausgleichsleistungen für das Deutschlandticket in Höhe von 48.080 Tsd. € aus, während die Einnahmen aus dem ÖPNV- Rettungsschirm 2022mit 10.503 Tsd. € den Planwert (17.100 Tsd. €) unterschritten. Die Fördermittel für das Projekt MoHaWiV lagen mit 11.081 Tsd. € insgesamt höher als geplant (7.980,2 Tsd. €). Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die Auszahlung von ausstehenden Versicherungserstattungen als Schadensersatz zum Großbrand Betriebshof Mittelfeld 2021 in 2023; diese sinken jedoch im Vergleich zur Schadenregulierung im Vorjahr (5.823 Tsd. €) auf 3.506 Tsd. €. Weitere wesentliche sonstige Erträge ergaben sich aus einer Zahlung zur Abgeltung von Gewährleistungsansprüchen von Mängeln beim TW3000 durch den Hersteller in Höhe von 2.977 Tsd. €. Der Materialaufwand im ÜSTRA Konzern stieg erneut deutlich um 35.542 Tsd. € auf 106.641 Tsd. €, was vorrangig aus gestiegenen Energiepreisen bei der ÜSTRA (+30.349 Tsd. €) resultiert und im Zusammenhang mit der Ukrainekrise steht. Den gestiegenen Energiekosten steht der Zuschuss im Rahmen der neuen Energiepreisbremsegesetze in Höhe von 18.052 Tsd. € gegenüber, der innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge gezeigt wird. Der Personalaufwand im ÜSTRA Konzern betrug im Geschäftsjahr 2023 162.309 Tsd. € (Vorjahr: 148.057 Tsd. €) und betraf mit 162.306 Tsd. € (Vorjahr: 145.690 Tsd. €) hauptsächlich die ÜSTRA. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert sowohl aus höheren Entgeltzahlungen als auch aus dem Anstieg der Pensionsverpflichtungen. Die Abschreibungen auf abnutzbare Vermögenswerte des Anlagevermögens stiegen gegenüber dem Vorjahr leicht um 1.774 Tsd. € auf 24.361 Tsd. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ÜSTRA Konzerns sind um 11.844 Tsd. € auf 48.782 Tsd. € gestiegen. Diese Entwicklung ist vornehmlich der ÜSTRA zuzuschreiben und betrifft insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt sprinti (+11.777 Tsd. €). Beim Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen war ein Rückgang um 206 Tsd. € auf 3.035 Tsd. € zu verzeichnen. Das übrige Finanzergebnis verbesserte sich im Geschäftsjahr 2023 von -1.054 Tsd. € auf –539 Tsd. €, was insbesondere auf gestiegene Zinsen und ähnliche Erträge von 246 Tsd. € auf 3.462 Tsd. € sowie dem gegenüberstehenden gestiegenen Zinsen und ähnliche Aufwendungen von 1.486 Tsd. € auf 4.051 Tsd. € zurückzuführen ist. Unter den Ertragsteuern wird ein Steueraufwand von 1 Tsd. € nach einem Steuerertrag von Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 14 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 115 Tsd. € im Vorjahr ausgewiesen. Das Geschäftsjahr 2023 schloss mit einem Konzernjahresergebnis von -68.401 Tsd. € ab (Vorjahr: -26.452 Tsd. €). 2.3.3 Operatives Ergebnis Der ÜSTRA Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2023 ein negatives operatives Ergebnis nach IFRS in Höhe von -70.897 Tsd. € (Vorjahr: -28.754 Tsd. €). Das im Vergleich zum Vorjahr deutlich schlechtere operative Ergebnis resultiert vornehmlich aus der ÜSTRA. Das operative Ergebnis des Segments Verkehrs- und Transportleistungen verschlechterte sich im Geschäftsjahr 2023 deutlich im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum auf -70.534 Tsd. € (Vorjahr: -30.594 Tsd. €). Hauptgrund für den deutlichen Ergebnisrückgang war zum einen ein deutlicher Anstieg des Materialaufwands in Folge höherer Energiekosten um 35.542 Tsd. €, der durch Erträge aus Zuschüssen i. R. der neuen Energiepreisbremsengesetze i. H. v. 18.052 Tsd. € nur teilweise kompensiert werden konnte. Daneben waren die deutlichen Anstiege des Personalaufwands und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ursächlich. Im Einzelnen haben sich die Komponenten des operativen Ergebnisses wie folgt entwickelt: Operatives Ergebnis (in Tsd. €) 2023 2022 Verkehrs- und Transportleistungen -70.534 -30.594 Beratungs- und Ingenieurleistungen 0 634 Sonstige Dienstleistungen -363 1.206 Operatives Ergebnis -70.897 -28.754 2.3.4 Vermögens- und Finanzlage Gegenüber dem Vorjahr stieg die Bilanzsumme von 542.388 Tsd. € auf 585.845 Tsd. €. Die Veränderung ist im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte bedingt: Auf der Aktivseite der Konzernbilanz haben sich im Vergleich zum Vorjahr die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von insgesamt 86.714 Tsd. € (Vorjahr: 86.733 Tsd. €; Plan: 159.365 Tsd. €) ausgewirkt. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen insbesondere bei der Beschaffung von Stadtbahnwagen des Typs TW 4000 (Los 1b) wurde in 2023 in geringerem Umfang als geplant investiert. Den Investitionen standen Abschreibungen in Höhe von 24.361 Tsd. € gegenüber. Insgesamt erhöhten sich unter Berücksichtigung von weiteren Zugängen und Zuschüssen die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr um 55.504 Tsd. € auf 409.612 Tsd. €. Nach IFRS 16 wurden im Sachanlagevermögen Nutzungsrechte an Leasinggegenständen Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 15 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft „Grundstücke und Bauten“ in Höhe von 10.694 Tsd. €, „Gleisanlagen, Streckenausrüstungen und Sicherungsanlagen“ in Höhe von 17.329 Tsd. € und „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ von 4.237 Tsd. € aktiviert. Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich unterjährige Zugänge von 3.904 Tsd. € (Vorjahr: 187 Tsd. €), wobei der wesentliche Zugang (3.136 Tsd. €) auf den Bereich Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung entfällt. Die Finanzanlagen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 15.878 Tsd. € auf 18.717 Tsd. €, was aus der ÜSTRA resultiert und die Guthaben der Wertkonten-Depots betrifft. Die unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures und Beteiligungen erhöhten sich insbesondere aufgrund der Ergebnisentwicklung der Joint Ventures von 28.438 Tsd. € auf 29.913 Tsd. €. Das Vorratsvermögen ist geringfügig um 638 Tsd. € auf 13.165 Tsd. € gesunken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 11.677 Tsd. € auf 17.182 Tsd. €. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte nahmen deutlich von 86.897 Tsd. € auf 40.818 Tsd. € ab. Der Rückgang dieses Postens resultiert zum einen aus der vollständigen Rückzahlung von Termingeldern mit einer Laufzeit über 3 Monaten, die sich dadurch auf 0 Tsd. € (Vorjahr: 74.000 Tsd. €) reduzierten. Demgegenüber steht der Anstieg der Forderung der ÜSTRA gegenüber der Konzernmutter VVG, bedingt durch die ausstehende Auszahlung auf die Verlustübernahme für 2023, in Höhe von 22.934 Tsd. € (Vorjahr: -546 Tsd. €). Der Liquiditätsbestand stieg von 31.587 Tsd. € auf 56.438 Tsd. €. Auf der Passivseite der Bilanz kam es zu einem Rückgang des Eigenkapitals von 272.564 Tsd. € auf 257.758 Tsd. €. Das erwirtschaftete Konzernjahresergebnis von -68.401 Tsd. € wird innerhalb des Ergebnisvortrags ausgewiesen. Aufgrund des leicht rückläufigen Diskontierungszinssatzes (von 3,90 % auf 3,45 %) reduzierte sich die Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen von 37.794 Tsd. € auf 19.779 Tsd. €. Das von 223.509 Tsd. € auf 254.316 Tsd. € gestiegene langfristige Fremdkapital resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Finanzverbindlichkeiten. Aufgrund weiterer Darlehensaufnahmen auf Ebene der ÜSTRA erhöhten sich diese deutlich von 67.497 Tsd. € auf 112.748 Tsd. €. Auch die sonstigen Verpflichtungen stiegen um 18.071 Tsd. € auf 59.863 Tsd. €. Der Anstieg ist insbesondere bedingt durch den Anstieg der erhaltenen Zuschüsse für Investitionen der Folgejahre (+19.200 Tsd. €). Hingegen reduzierten sich die Pensionsrückstellungen von 95.019 Tsd. € auf 58.370 Tsd. €, was insbesondere aus der Verrechnung mit Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert i.R.e. CTA -Modells (60.848 Tsd. €) resultiert. Das kurzfristige Fremdkapital erhöhte sich von 46.315 Tsd. € auf 74.115 Tsd. €, was vornehmlich aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (von 21.659 Tsd. € auf 37.273 Tsd. €) resultiert und auf die ÜSTRA zurückzuführen ist. Auch die kurzfristigen sonstigen Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 16 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Verpflichtungen stiegen, bedingt durch den Zugang erhaltener Zuschüsse, von 15.463 Tsd. € auf 21.722 Tsd. €. Die Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich ebenfalls von 9.143 Tsd. € auf 13.683 Tsd. €, was auf die Aufnahme weiterer Darlehen bei der ÜSTRA zurückzuführen ist. 3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Die wesentlichen Merkmale des bei der ÜSTRA bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: • Es gibt bei der ÜSTRA eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert. • Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. • Die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme wurden nach dem Cyber-angriff 2023 durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Zugriffe weiter gestärkt. • Im Bereich der eingesetzten Finanzbuchhaltungssysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt. • Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch Richtlinien (z.B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien, etc.) gewährleistet. Diese werden laufend aktualisiert und bei Bedarf angepasst. • Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. • Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z.B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. • Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird das Vier-Augen-Prinzip angewendet. • Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Kontroll- und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand. Es ist Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses im Unternehmen. • Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft. Am 31. März 2023 ist die ÜSTRA Ziel eines Cyberangriffs geworden. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der ÜSTRA konnte bei dem erlittenen Angriff durch eingeleitete Notfallpläne und Maßnahmen einen Schutz vor einem größeren Schaden innerhalb der Rechnungslegung gewährleisten. Zeitweise standen die IT-Systeme jedoch nicht zur Verfügung, sodass über längere Zeiträume die kaufmännischen Abläufe massiv beeinträchtigt waren und die Mitarbeitenden durch manuelle Prozessschritte und zusätzliche Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 17 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Kontrolltätigkeiten nur mit erheblichen Verzögerungen arbeiten konnten, wodurch sich insbesondere im Rechnungswesen der Aufstellungsprozess des Jahres- und Konzernabschlusses verzögerte. Um das Erfolgsrisiko von Hackerangriffen zukünftig stärker zu minimieren, sind im Rahmen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems neben IT-gestützten Maßnahmen, unter anderem Schulungsmaßnahmen zur Bewusstseinsstärkung vor den Gefahren durch Cyberkriminalität umgesetzt worden. Ein E-Learning-Tool für die permanente Schulung aller Mitarbeitenden im Bereich Cyber-Training ist derzeit in der Beschaffungsphase. 4. Chancen- und Risikobericht Die genaue Betrachtung von Chancen und Risiken erlaubt es zu erkennen, wie sich die ÜSTRA im Rahmen von Veränderungen der Bedingungen und Anforderungen von Stakeholdern und Umwelt positionieren kann und an welchen Stellen Veränderungen vorgenommen werden sollten. Die Nutzung des Verbesserungspotenzials zählt daher zu den wichtigsten Aufgaben des Managements. Auch wenn sich nicht alle Probleme vorhersehen oder lösen lassen, mindert das Risikomanagement die Gefahren, die der ÜSTRA evtl. Schaden zufügen können. 4.1. Chancen Für die ÜSTRA – als kommunales Unternehmen – ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Zuge der Daseinsvorsorge nur begrenzt wesentliche (Markt-) Chancen im Unterschied zu Unternehmen der freien Wirtschaft (beispielsweise Industrie- und Handelsunternehmen). Potenzielle Chancen werden unternehmensweit erkannt und genutzt. Im Rahmen des neuen Gemeinschaftsbetriebs und der Markenstärkung der ÜSTRA können neue Fahrgäste gewonnen werden und somit erhöhte Tarifeinnahmen generiert werden. Durch den Gemeinschaftsbetrieb ÜSTRA – regiobus mit gemeinsamer Nutzung der Betriebsmittel können für beide Unternehmen beispielsweise Synergieeffekte generiert werden, die zu Kosteneinsparungen in verschiedenen Bereichen führen. Im Rahmen der Energiekosten können aufgrund der durch die Ukraine-Krise zuletzt stark angestiegen Preise möglicherweise wieder geringere Einkaufpreise realisiert werden. Über eine Beschaffung der benötigten Mengen in Tranchen besteht die Chance, Energiekosten zu realisieren, die unter dem Plan liegen. Im Risikomanagementsystem werden diese Chancen nicht abgebildet. 4.2. Risikomanagementsystem Das Ziel des Risikomanagementsystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG ist darauf ausgerichtet, den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 18 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Die ÜSTRA ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der ÜSTRA ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig. Die Steuerung von Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Chancen- und Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Beteiligungsunternehmen eingebettet sind. Das Zentrale Risikocontrolling hat dabei die fachliche Verantwortung für den Prozess, während die Führungskräfte für die laufende Verfolgung und Steuerung der „eigenen“ Risikosituation verantwortlich sind. Grundsätzlich wird das Risikomanagementsystem der ÜSTRA im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems. Das Risikocontrolling erstattet regelmäßig zum Quartalsende Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die quartalsweise aktualisiert und ergänzt wird. Der Aufsichtsrat ist verpflichtet, die Maßnahmen des Risikomanagements zu überwachen. Als Risiko sind grundsätzlich negative Planabweichungen definiert (Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen). Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert – eine Diskontierung erfolgt nicht. Risiken werden hinsichtlich ihres Schadenspotenzials als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der ÜSTRA erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge. Zum Jahresbeginn 2023 ist eine überarbeitete Risikomanagement-Richtlinie in Kraft getreten, aus der sich einige Veränderungen, insbesondere in der Risikobewertung ergeben. Bezüglich der Risikostrategie sowie auch der Organisation des Risikomanagements gibt es keine Veränderungen. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 19 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Bezüglich der Risikoidentifikation werden einige Risiken gemäß der Risikosphärentrennung gemäß ÖDA vom Auftraggeber der Region Hannover zugeordnet und werden daher nicht von der ÜSTRA als Risiko geführt, insbesondere Erlöse und Ausgleichzahlungen. Es findet eine konzerneinheitliche Kategorisierung von Risiken in Risikoklassen (A, B, C) auf Basis des möglichen Schadenpotenzials und der Eintrittswahrscheinlichkeit statt. Das Schadenspotenzial wird für alle zu bewertenden identifizierten Risiken nach der Nettobewertung bestimmt, d.h. nach umgesetzten Maßnahmen zur Risikosteuerung. Compliance- und Nachhaltigkeitsrisiken können auch als nicht monetär bewertete Risiken geführt werden. Für alle bestandsgefährdenden A-Risiken wird als Zusatzinformation das Brutto- Schadenspotenzial ermittelt, d.h. ohne Berücksichtigung der ergriffenen Gegenmaßnahmen zur Risikominderung. Das Schadenspotenzial wird in vier Klassen eingeordnet, wobei die Klasse 4 den unteren Schwellenwert für die Erfassung von Risiken darstellt. Schadenspotenzial Klasse Monetär Reputationsrisiken Personenschäden 4 < 150.000 € Innerhalb der Gruppe Leichter Unfall 3 150 Tsd. € - 1 Mio. € Lokale Medien Schwerer Unfall 2 1 Mio. € - 20 Mio. € Nationale Medien Dauerhafte Beeinträchtigung 1 > 20 Mio. € Internationale Medien Todesfall Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt ebenfalls in vier Klassen: Eintrittswahrscheinlichkeit Klasse Beschreibung Faktor für Aggregation gering Sehr unwahrscheinlich, noch nie in einem Unternehmen wie der ÜSTRA vorgekommen (> 100 Jahre) 0,01 mittel Einmal in 50 – 100 Jahren 0,03333 hoch Einmal in 25 – 50 Jahren 0,1 sehr hoch Alle fünf Jahre 0,5 Die Eintrittswahrscheinlichkeit bezieht sich auf den Mittelfrist-Planungs-Zeitraum. Der Faktor für die Aggregation ist der Multiplikator für die Schadenshöhe im Rahmen der Berechnung des aggregierten Risikos, welche für die erhobenen A-Risiken stattfindet. Die Klassifizierung in A-, B- und C-Risiken ergibt sich aus der Bewertung von Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 20 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Schadenpotential, Mio. € > 20 Mio. € A 1 – 20 Mio. € B 0,15 – 1 Mio. € C < 0,15 Mio. € gering mittel hoch sehr hoch Eintrittswahrscheinlichkeit Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der ÜSTRA vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein. 4.3. Verkehrs- und Transportleistungen 4.3.1. ÜSTRA Die genaue Betrachtung von Chancen und Risiken erlaubt es zu erkennen, wie sich die ÜSTRA im Rahmen von Veränderungen der Bedingungen und Anforderungen von Stakeholdern und Umwelt positionieren kann und an welchen Stellen Veränderungen vorgenommen werden sollten. Die Nutzung des Verbesserungspotenzials zählt daher zu den wichtigsten Aufgaben des Managements. Auch wenn sich nicht alle Probleme vorhersehen oder lösen lassen, mindert das Risikomanagement die Gefahren, die der ÜSTRA evtl. Schaden zufügen können. 4.3.1.1. Leistungswirtschaftliche Risiken Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover genießt der ÖPNV aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse Vorrang an den Lichtsignalanlagen. Es gibt jedoch immer mehr Anforderungen und Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern. Sollte diese Vorrangschaltung für den ÖPNV zurückgenommen werden, würde der ÖPNV durch die damit verbundene Verlängerung der Reisezeit unattraktiver für die Fahrgäste. Damit wären Einnahmenrückgänge Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 21 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft und eine Erhöhung der Betriebskosten durch den höheren Fahrzeugeinsatz bei Verlängerung der Fahrzeiten zu erwarten. Das Risiko wird als mittleres B-Risiko eingestuft. Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Öl-Förderländern und Oligopol-bedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise zu. Sollten die Preise, Steuern oder Abgaben bspw. durch die neue CO 2 -Abgabe, entgegen der Planwerte, überproportional steigen, würde dies die ÜSTRA mit zusätzlichen Belastungen treffen. Für 2024 wurde die Beschaffung von Strom auf Basis eines neu geschlossenen Stromliefervertrags mit der enercity Aktiengesellschaft zu Preisen unterhalb der in der Wirtschaftsplanung hinterlegten Preise im Dezember 2023 abgeschlossen. Für die Folgejahre bleibt die Risikoeinschätzung im Rahmen der Mittelfristplanung aufgrund der unsicheren Lage weiter bestehen, hat aktuell aber als C-Risiko eine geringe Risikobedeutung. Im Hinblick auf die Kraftstoffbeschaffung kann die ÜSTRA aufgrund einer Ausschreibung und der daraus resultierenden Bestellmöglichkeit die Einkaufspreise für Diesel für maximal 12 Monate fixieren. Die derzeit erhöhten stagnierenden Preise führen dazu, dass das Risiko bezüglich der Preisentwicklung als geringes C-Risiko bewertet wird. Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen, Eigenschäden, veraltete Techniken oder die Abkündigung von Ersatzteilen bzw. Support für technische Anlagen sowie kriminelle Handlungen führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Risiken, dass neue Stadtbahnfahrzeuge zukünftig nicht wie geplant eingesetzt werden können, werden ebenso als B-Risiko bewertet. 4.3.1.2. Personal Qualifizierte und motivierte Mitarbeitende und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die ÜSTRA. Risiken bestehen darin, Leistungsträgerinnen und Leistungsträger für offene Stellen im Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegengewirkt. Gleichzeitig sollen damit eine hohe Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitendenmotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als B- und C-Risiken bewertet. 4.3.1.3. Informationstechnik Der Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der ÜSTRA hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen insbesondere nach dem durch den externen Hackerangriff eingetretenen Risiko immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Weiterhin können professionelle, zielgerichtete Attacken trotz der nach dem erfolgten Angriff ergriffenen Maßnahmen zur Systemsicherung, Verbesserung Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 22 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft der Angriffserkennung und Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins auch die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen durchbrechen, da bspw. menschliche Unachtsamkeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden nach einer Überprüfung und Neubewertung infolge des Risikoeintritts insgesamt als B- und C-Risiken bewertet. 4.3.1.4. Finanzwirtschaftlicher Bereich Der ÖDA sichert grundsätzlich die langfristige Geschäftsgrundlage der ÜSTRA. Durch dessen Ausgestaltung und die finanzielle Einbindung der ÜSTRA in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken im Hinblick auf den Verlustausgleich nahezu ausgeschlossen, insbesondere so lange der ÖDA und der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bestehen und der maximal ausgleichsfähige Betrag gemäß des ÖDA nicht überschritten wird. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Aufgrund der gestiegenen Investitionsvolumen und Kreditaufnahmen steigt die Bedeutung von Finanzierung und Liquidität im Unternehmen an, weshalb dabei Risiken im Zusammenhang mit Akquise und Umsetzung der Finanzierung von Projekten und Investitionen in Großprojekte durch Fremdkapital und Fördermittel gesehen werden. Aus der zunehmenden Unsicherheit durch externe Einflüsse und der steigenden Komplexität der Investitions- und Finanzströme ergeben sich zudem auch geringe Liquiditätsrisiken für die ÜSTRA. Diese könnten die Verschiebungen von Investitionen zur Folge haben. Insgesamt werden die Finanzrisiken als B- bzw. C-Risiken bewertet. 4.4. Sonstige Dienstleistungen 4.4.1. Gehry-Tower Die Gehry-Tower weist keine Chancen und Risiken auf. Das Objekt ist derzeit vollständig vermietet, überwiegend an Unternehmen aus dem VVG-Konzern. Bei Ausfall eines Mieters könnte die ÜSTRA aufgrund eigenen Platzbedarfes die Räume selbst übernehmen und damit Fremdanmietung verringern. Vor dem Hintergrund des Alters der Immobilie und des damit verbundenen höheren Verschleißes und der Abkündigung von Ersatzteilen ist mit steigenden laufenden Instandhaltungskosten zu rechnen, welche entsprechend im Wirtschaftsplan berücksichtigt wurden. 4.5. Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind über die genannten Risiken hinaus keine weiteren Risiken bekannt, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche, Konzernunternehmen oder gar des gesamten Konzerns gefährden könnten. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die ÜSTRA ausreichend versichert ist und ausreichend risikobegrenzende Vorsorge getroffen hat. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 23 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 5. Erklärung zur Unternehmensführung (ungeprüft) 3 5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird. Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und dem damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex- Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist. 5.2 Vergütungsbericht und Vergütungssystem In der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juli 2021 wurde das Vergütungssystem für die Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG sowie die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 113 Abs. 3 AktG beschlossen. Auf der Internetseite des Unternehmens unter https://www.uestra.de/unternehmen/uestra/investor-relations/ sind das Vergütungssystem für den Vorstand und der Beschluss über die Vergütung für den Aufsichtsrat öffentlich zugänglich. Unter derselben Internetadresse sind der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 öffentlich zugänglich. 5.3 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Die ÜSTRA wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind: • Seit dem 01.01.2023 fällt die ÜSTRA unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dazu wurde eine menschenrechtsbeauftragte Person benannt und ein Beschwerdekanal eingerichtet, die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie erfolgt bis zum 31.05.2024 (gesetzliche Frist). Zudem wurde 3 Bei den als (ungeprüft) gekennzeichneten Bestandteilen des Konzernlageberichts handelt es sich um Informationen, die nicht der Prüfung durch den Abschlussprüfer unterlagen. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 24 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft eine Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich (inklusive der Beteiligungsunternehmen ÜSTRA Reisen GmbH, TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, RevCon Audit und Consulting GmbH, Gehry- Tower Objektgesellschaft mbH, protec service GmbH, Fahrgastmedien Hannover GmbH) sowie der unmittelbaren Lieferanten (inklusive derer der genannten Beteiligungen) durchgeführt. Für priorisierte Risiken gemäß LkSG wurden Präventions- oder Abhilfemaßnahmen definiert. Ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten wird erstellt und auf der Webseite der ÜSTRA veröffentlicht. • Die ÜSTRA hat eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und damit die Zielrichtung für ihr nachhaltiges Handeln vorgegeben. • Die ÜSTRA arbeitet kontinuierlich und systematisch daran, ihre fünf strategischen Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover weiterzuentwickeln. Im Jahr 2023 wurden die Handlungsfelder weiter geschärft und mit Zielbildern hinterlegt, welche einen sinnstiftenden und handlungsleitenden Rahmen für das gesamte Unternehmen bilden. • Der ÖDA sieht vor, die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen regelmäßig im Rahmen eines Benchmarks zu überprüfen und marktfähige Kostenstrukturen zu realisieren. Auch der für die Instandhaltung der Infrastruktur erforderliche Marktvergleich ist Bestandteil dieser Vergleiche. Die Teilnahme an den transparenten Unternehmensvergleichen ermöglicht einen direkten Erfahrungsaustausch sowie das gegenseitige Lernen und die Optimierung der betrieblichen Abläufe. • Durch die Unternehmensführung nach dem Managementprinzip Management by Objectives (MbO) erfolgt eine zielorientierte sowie bereichs- und hierarchieübergreifend abgestimmte Steuerung des Unternehmens. Sie gewährleistet die Konzentration auf Prioritäten und erhöht die Verbindlichkeit getroffener Zielvereinbarungen. Zudem wird dadurch Transparenz über die Unternehmens-, Bereichs- und Gruppenziele geschaffen. Gleichzeitig wird ein ergebnisorientiertes Arbeiten gefördert. Das Zielvereinbarungssystem soll eine enge Verzahnung mit den strategischen Handlungsfeldern der ÜSTRA sicherstellen sowie die Einhaltung der im ÖDA definierten Zielgrößen gewährleisten. • Mit dem praktizierten Co-Management wird die frühzeitige und aktive Einbeziehung des Betriebsrats in alle wichtigen unternehmensbezogenen Entscheidungen angestrebt, um Akzeptanz bei strategischen Fragen und Veränderungsnotwendigkeiten zu erhalten. • Mit der Teilnahme am Audit „berufundfamilie“ werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik gefördert. Gleichzeitig wird eine hohe Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen erreicht. Im Jahr 2023 wurde die ÜSTRA erneut mit dem Zertifikat berufundfamilie ausgezeichnet. • Die ÜSTRA arbeitet kontinuierlich und systematisch an der Umsetzung struktureller Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit sowie der Entwicklung einer inklusiven Unternehmenskultur. Mit Unterzeichnung der Charta der Vielfalt hat das Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 25 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Unternehmen sein bestehendes Engagement bekräftigt, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung sowie sozialer Herkunft zu schaffen. • Mit dem bei der ÜSTRA praktizierten Gesundheitsmanagement soll die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten erreicht werden. Zudem werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitendenmotivation angestrebt. Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit. • Die ÜSTRA setzt das regelmäßige, strukturierte Mitarbeitendengespräch als formalisiertes Führungsinstrument zur wechselseitigen Rückmeldung ein; damit soll die Zusammenarbeit und Arbeitsatmosphäre verbessert und weiterentwickelt werden, um den gemeinsamen Erfolg zu sichern. • Beim ÖPNV-Kundenbarometer 2023 schaffte es die ÜSTRA im Vergleich mit 35 anderen Verkehrsunternehmen wie im Vorjahr mit Platz 6 und dem Prädikat „sehr gut“ für die Gesamtzufriedenheit erneut unter die Top 10. Im Vergleich zu 2022 war die Gesamtzufriedenheit der Fahrgäste signifikant besser. • Die ÜSTRA Berufsausbildung wurde 2022 erneut von der IHK Hannover mit dem Qualitätssiegel „TOP Ausbildung“ zertifiziert. Nach dem Erstaudit 2018 wurde auch die Re-Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen und bestanden. • Die ÜSTRA hat ein Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitsschutz- und Energiemanagementsystem eingeführt und ist nach den Standards DIN EN ISO 9001, DIN EN 13816, DIN EN 15838, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 45001 und DIN EN ISO 50001 zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierungen wird das integrierte Managementsystem regelmäßig durch unabhängige, externe Zertifizierungsagenturen überprüft. Im Jahr 2023 wurde das QM- System nach DIN EN ISO 9001 und nach DIN EN 13816 rezertifiziert. Ziele dieses Systems sind unter anderem die Gesunderhaltung der Mitarbeitenden, die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, die Verbesserung der Energieeffizienz bei den Fahrzeugen und der Infrastruktur sowie die Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs. Informationen über die Zertifizierung des Managementsystems befinden sich auf der Internetseite https://www.uestra.de/unternehmen/uestra/portrait/unser- qualitaetsmanagement. Informationen über das Audit „berufundfamilie“ sowie der Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA sind auf der Internetseite https://www.uestra.de/unternehmen/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsberichte zu finden. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 26 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 5.4 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse Der Vorstand der ÜSTRA besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einer Arbeitsdirektorin oder einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum/zur Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand der ÜSTRA besteht aus drei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet die Vorstandsvorsitzende Frau Elke van Zadel die Bereiche Technik, IT, Infrastruktur, Marketing, Vertrieb und Kundendialog. Frau Denise Hain hat die Funktion der Arbeitsdirektorin inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb der Stadtbahnen und Busse und für den gesamten Personalbereich. Frau Regina Oelfke ist zuständig für die Bereiche Finanzen und Recht. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie zweiwöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitungen sicher, die im 6- Wochenturnus um die Stabsbereichsleitungen ergänzt werden. Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertretende der Anteilseigner und der Arbeitnehmenden. Der Aufsichtsrat wählt gemäß MitbestG aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ÜSTRA den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss „zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe“ (sog. Vermittlungsausschuss). Im Geschäftsjahr 2023 führten Herr Ulf-Birger Franz den Vorsitz und Herr Christian Bickel den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat. Die Funktion der unabhängigen Finanzexperten im Aufsichtsrat gemäß § 100 Abs. 5 AktG haben im Geschäftsjahr 2023 Herr Eike Lengemann auf dem Gebiet der Abschlussprüfung und Herr Prof. Dr. Roland Zieseniß auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat für sich eine Geschäftsordnung verabschiedet. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz- und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmendenvertretenden besetzt. Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Aufsichtsratsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertretenden zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertretenden sind zulässig; ein persönlicher Stellvertretender ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt. Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen Unterlagen erläutert. In Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 27 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z.B. im schriftlichen Verfahren, zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind. Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit. 5.5 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Für das gesamte Unternehmen wird ein Frauenanteil von 21,7 % bis Ende 2024 angestrebt. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Frauenanteil insgesamt 21,4 % (Vorjahr: 21,3 %). Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand hat der Vorstand eine Zielgröße von 14,3 % für den ersten Umsetzungszeitraum beschlossen. Dieser Zielwert entsprach dem Ist-Stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Frauenanteil für diese Ebenen 29,7 % (Vorjahr: 25,6 %). Für den Aufsichtsrat gilt die Regelung des § 96 Abs. 2 AktG. Danach muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Im Berichtsjahr gehören auf der Seite der Arbeitnehmervertretenden drei Frauen und sieben Männer. Auf der Seite der Anteilseignervertretenden sind es vier Frauen und sechs Männer im Gremium. Das Mindestanteilsgebot ist damit eingehalten. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 30 % bis zum 31. Dezember 2028 beschlossen. Der Frauenanteil im Vorstand liegt bei 100 %. Die festgelegte Zielgröße ist damit zum aktuellen Stand übererfüllt. 5.6 Angaben zur Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat Die ÜSTRA ist nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, in die Erklärung zur Unternehmensführung eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner Umsetzung und der im Berichtsjahr erreichten Ergebnisse aufzunehmen. Falls kein oder noch kein Diversitätskonzept verfolgt wird, ist dies zu erläutern. Die ÜSTRA verfolgt derzeit kein Diversitätskonzept für die zukünftige Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats. Die ÜSTRA ist der Ansicht, dass bestimmte Kriterien wie Alter oder ein bestimmter Bildungs- und Berufshintergrund zu keiner substanziellen Verbesserung des Vorstands und Aufsichtsrats und deren Tätigkeit führen. Für Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 28 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft den Frauenanteil im Vorstand und den beiden nachgeordneten Führungsebenen hat die ÜSTRA bereits Zielgrößen festgelegt. Für die Geschlechterquote im Aufsichtsrat gelten bereits die gesetzlichen Mindestquoten. Für die Festlegung darüberhinausgehender Diversitätsanforderungen sieht die ÜSTRA derzeit keine Notwendigkeit. 6. Sonstige Berichte 6.1. Übernahmerechtliche Angaben nach § 315a HGB Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Dem Vorstand sind mit Ausnahme des nachfolgenden Sachverhalts keine weiteren Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen. Zum 31. Dezember 2023 hielt die VVG eine Beteiligung von 98,38 % und die Region Hannover eine Beteiligung von 1,09 % an der ÜSTRA, wobei die Region Hannover zu 19,51 % und die Landeshauptstadt Hannover zu 80,49 % an der VVG beteiligt ist. Die mehrheitlich von der VVG (zu 75,09 %) gehaltene enercity Aktiengesellschaft hielt an diesem Stichtag ihrerseits eine Beteiligung von 0,01% an der ÜSTRA. Die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover haben als Gesellschafter der VVG ihre langjährig praktizierte Sphärentrennung der Bereiche Energie und ÖPNV zu Dokumentationszwecken in einer Gesellschaftervereinbarung vom 8. Februar 2024 niedergelegt. Aufgrund dieser Sphärentrennung bestimmt die Region Hannover trotz ihrer Minderheitsbeteiligung an der VVG grundsätzlich alle deren wesentlichen Angelegenheiten, die in den Bereich des ÖPNV und damit in den Geschäftsbereich der ÜSTRA fallen. Gleiches gilt umgekehrt für den Bereich Energie zugunsten der Landeshauptstadt Hannover. Im Ergebnis beherrscht damit die Region Hannover die Stimmabgabe durch die VVG-Geschäftsführung in der Hauptversammlung der ÜSTRA im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen und kommunalrechtlichen Möglichkeiten und soweit für die Landeshauptstadt Hannover keine Unzumutbarkeit vorliegt. Ausweislich der Stimmrechtsmitteilungen vom 8. März 2024 beträgt der aufgrund dieses abgestimmten Verhaltens gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zusammengerechnete Stimmrechtsanteil der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover an der ÜSTRA jeweils 99,48 %. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmende am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Der Vorstand der ÜSTRA besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter eine Arbeitsdirektorin oder ein Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. August 2018 hat beschlossen, die Anzahl der Vorstandsmitglieder Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 29 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft von zwei auf drei Personen zu erhöhen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam. Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der ÜSTRA – beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals – auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht. Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmenden getroffen sind. 6.2. Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht gemäß § 315b Abs. 3, 315c i.V.m. § 289c HGB Die ÜSTRA ist von der Pflicht zur Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung in ihren Lage- bzw. Konzernlagebericht befreit, da sie unter Anwendung der entsprechenden Befreiungsvorschriften einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht erstellt, der neben dem Einzel- und Konzernlagebericht im Unternehmensregister eingestellt wird. Zudem wird dieser Bericht unter: https://www.uestra.de/unternehmen/uestra/investor- relations/finanzberichte auf der Internetseite der ÜSTRA zur Verfügung gestellt. 7. Prognosebericht Auf der Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung unter Abwägung der Risiko- und Chancenpotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen: 7.1. Verkehrs- und Transportleistungen 7.1.1. ÜSTRA Der ÖDA bildet den Rahmen für die zukünftige weitere Entwicklung der Gesellschaft und Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 30 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft bestimmt das unternehmerische Handeln. Er bedeutet für die Dauer seiner Laufzeit sowohl für den Auftraggeber als auch für die Kunden garantierte Leistungen in der gewohnt guten Qualität. Allerdings ist die ÜSTRA bei der Weiterentwicklung des Verkehrsangebots und bei der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere bei der Ergebnisentwicklung, stark abhängig von den Beschlüssen der Region Hannover, die gemäß ÖDA oftmals notwendig sind und die Risikosphäre des Aufgabenträgers fallen. Auch zukünftig werden die Erlöse nicht ausreichen, um die Kostenentwicklung zu kompensieren, sodass der Verlust der ÜSTRA weiter ansteigen wird. Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, mit denen die ÜSTRA per ÖDA betraut wurde, erfolgt über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der VVG und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Bedingt dadurch weist die ÜSTRA folglich rechnerisch negative Ergebnisse aus. In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2024 geht die ÜSTRA von einem Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von 138,6 Mio. € aus. Nach den andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie und dem deutlichen Umbruch auf Grund des eingeführten Deutschlandtickets wird in der Planung für das Jahr 2024 von steigenden Einnahmen ausgegangen. Es wird dabei aufgrund fehlender Fahrgastdaten 2023 keine Trennung zwischen Fahrgastzuwachs und Zuwachs einer rechnerischen Tarifanhebung vorgenommen. Annahme ist ein Zuwachs aus beiden Effekten um 3 %. Damit ergibt sich für das Jahr 2024 eine Planung der Tarifeinnahmen in Höhe von 126,7 Mio. €. Bisher ist für die Jahre 2023 und 2024 ein bundesweiter Zuschussbedarf für das Deutschland-Ticket in Höhe von 3 Mrd. € kalkuliert, der zu gleichen Teilen vom Bund und den Ländern finanziert wird. Der Ausgleich von Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen wird in einer ersten Phase erneut über das Konstrukt einer Billigkeitsrichtlinie vorgenommen, die sich an die Regularien des „Corona- Rettungsschirms“ anlehnt. Die Regularien sind in der Gesetzgebung von Bund (Regionalisierungsgesetz) sowie auf Länderebene im Rahmen des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) beschrieben. Insgesamt sind für 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 132,3 Mio. € geplant, die im Wesentlichen die Umsatzerlöse Verkehr (Tarifeinnahmen und Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV) und Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra beinhalten. Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die ÜSTRA werden von verschiedenen Konflikten, insbesondere in Osteuropa, beeinflusst. Die ursprünglich sehr hoch prognostizierten Energiekosten haben sich im Laufe des Jahres 2023 auf einem gegenüber dem Vorjahr stark erhöhtem Niveau, jedoch deutlich unter der Kostenannahme für 2023 stabilisiert. Die sich daraus ergebenen Preissteigerungen im Jahr 2024 wirken sich in allen Bereichen aus, und bewegen sich nach derzeitiger Einschätzung im Rahmen der Wirtschaftsplanung. Für das Jahr 2024 sind Investitionen in Höhe von 114,2 Mio. € geplant, nach Abzug des Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 31 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Realisierungsfaktors und des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 74,5 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist weiterhin die Erneuerung der Fahrzeugflotte, der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb sowie der Neubau des Betriebshofes Glocksee und eines weiteren Betriebshofes in Lahe. Die für die Erfüllung der gemäß ÖDA zu erbringenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen notwendigen Investitionen können nicht in ausreichendem Maße durch Cashflow erwirtschaftet werden. Auf Grundlage des gesicherten Verlustausgleichs gemäß dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der VVG und der ÜSTRA wird aus diesem Grund darüber hinaus für die Finanzierung des hohen Investitionsbedarfs der Zukunft die Aufnahme weiterer Kredite geplant. Im Jahr 2024 soll ein Kreditvolumen in Höhe von 71,8 Mio. € aufgenommen werden. 7.2. Sonstige Dienstleistungen 7.2.1. Gehry-Tower In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2024 geht die Gehry-Tower von einem Jahresfehlbetrag von 157 Tsd. € aus. Der Geschäftsverlauf bleibt aufgrund des mit der ÜSTRA bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrags stabil, es werden Umsatzerlöse in Höhe von 533 Tsd. € geplant. 7.3. Konzernprognose Zusammenfassend wird für eine Konzernprognose aufgrund der Tatsache, dass die ÜSTRA den wesentlichen Teil des Konzerns ausmacht, auf das Kapitel 7.1.1 verwiesen. Hannover, 17. Juni 2024 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Vorstand gez. Elke Maria van Zadel gez. Denise Hain gez. Regina Oelfke Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 32 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Konzernbilanz für das Geschäftsjahr 2023 AKTIVA Anhang 31.12.2023 31.12.2022 Verweis Tsd. € Tsd. € Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögensgegenstände 4.(1) 8.863 7.328 Sachanlagen 4.(2) 400.749 346.780 Übrige Finanzanlagen 4.(3) 17.041 15.878 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte 4.(4) 29.913 28.438 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 1.676 0 458.242 398.424 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 4.(7) 13.165 13.803 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.(8) 17.182 11.677 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.(9) 56.438 31.587 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.(6) 40.818 86.897 127.603 143.964 585.845 542.388 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 33 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft PASSIVA Anhang Verweis 31.12.2023 Tsd. € 31.12.2022 Tsd. € Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 4.(11) 67.491 67.491 Kapitalrücklage 4.(12) 535.208 463.598 Ergebnisvortrag 4.(13) -364.720 -296.319 Rücklage für Pensionsverpflichtungen 19.779 37.794 257.758 272.564 Langfristiges Fremdkapital Pensionsrückstellungen 4.(14) 58.370 95.019 Übrige Rückstellungen 4.(15) 23.335 19.201 Finanzverbindlichkeiten 4.(16) 112.748 67.497 Sonstige nicht finanzielle Verpflichtungen 4.(18) 41.092 21.892 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 4.(18) 18.771 19.900 254.316 223.509 Kurzfristiges Fremdkapital Übrige Rückstellungen 4.(15) 50 50 Finanzverbindlichkeiten 4.(16) 13.683 9.143 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.(17) 37.273 21.659 Sonstige nicht finanzielle Verpflichtungen 4.(18) 16.937 13.699 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 4.(18) 5.828 1.764 73.771 46.315 585.845 542.388 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 34 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 1.1.- 1.1.- Anhang 31.12.2023 31.12.2022 Verweis Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 5.(20) 174.356 164.037 Sonstige betriebliche Erträge 5.(21) 96.840 85.890 Materialaufwand 5.(22) 106.641 71.099 Personalaufwand 5.(23) 162.309 148.057 Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte u Sachanlagen 5.(24) 24.360 22.587 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.(25) 48.782 36.938 Operatives Ergebnis -70.896 -28.754 Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und 5.(26) 3.035 3.241 Gemeinschaftsunternehmen nach Steuern Übriges Beteiligungsergebnis 5.(26) 50 186 Zinsen und ähnliche Erträge 5.(26) 3.462 246 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.(26) 4.051 1.486 Übriges Finanzergebnis 5.(26) -539 -1.054 Ergebnis vor Steuern -68.400 -26.567 Ertragsteuern 5.(27) 1 -115 Jahresergebnis 5.(28) -68.401 -26.452 davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens -68.401 -26.452 Sonstiges Ergebnis In den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umzugliederndes Sonstiges Ergebnis Neubewertung im Zusammenhang mit 4.(14) -18.015 164.616 Pensionsverpflichtungen Sonstiges Ergebnis 4.(14) -18.015 164.616 Gesamtergebnis 5.(28) -86.416 138.164 davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens -86.416 138.164 Ergebnis je Aktie (in EUR) Unverwässertes Jahresergebnis je Aktie -2,59 -1,00 Verwässertes Jahresergebnis je Aktie -2,59 -1,00 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 35 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (in Tsd. €) Anhang Gezeich Kapital- Ergebnis- Rücklage Anteils- Verweis -netes rücklage vortrag für eigner des Kapital Pensions- Mutter- verpflich- unter- tungen nehmens Summe Stand 4.(11), 4.(12), 67.491 415.468 -269.867 -126.822 86.270 1. Januar 2022 4.(13) Jahresergebnis 5.(28) -26.452 -26.452 Sonstiges Ergebnis 4.(14) 164.616 164.616 Gesamtergebnis 5.(28) -26.452 164.616 138.164 Transaktionen mit Eigentümern 4.(12) 48.130 48.130 Verlustübernahme Stand 4.(11), 4.(12), 67.491 463.598 -296.31 9 37.794 272.564 31. Dezember 2022 4.(13) Stand 4.(11), 4.(12), 67.491 463.598 -296.319 37.794 272.564 1. Januar 2023 4.(13) Jahresergebnis 5.(28) -68.401 -68.401 Sonstiges Ergebnis 4.(14) -18.01 5 -18.01 5 Gesamtergebnis 5.(28) -68.401 -18.015 -86.416 Transaktionen mit Eigentümern 4.(12) Verlustübernahme 71.610 71.610 Stand 4.(11), 4.(12), 67.491 535.20 8 -364.720 19.779 257.758 31. Dezember 2023 4.(13) Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 36 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Konzern-Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2023 Verweis Vorjahr Anhang Tsd. € Tsd. € Jahresergebnis -68.401 -26.452 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 5.(24) 24.360 22.587 Abnahme(-) / Zunahme der Rückstellungen 4.(15) -50.865 -1.742 Aktivierte Eigenleistungen(-) 4.(2) -4 -21 Sonstige zahlungsunwirksame Erträge(-) / Aufwendungen 0 -4.787 Saldo der Gewinne(-) und Verluste aus dem Abgang von 190 710 immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen Saldo der Zinserträge (-) und Zinsaufwendungen 589 1.240 Saldo der Erträge(-) und Aufwendungen a. assoziierten Unternehmen 4.(26) -3.036 -3.241 Sonstige Beteiligungserträge -50 -186 Zunahme(-) / Abnahme der Vorräte, der Forderungen und sonstiger Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungs- tätigkeit bzw. dem Finanzmittelfonds zuzuordnen sind -17.873 18.732 Ertragsteueraufwand 1 -115 Ertragsteuerzahlungen 0 1 Zunahme / Abnahme(-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verpflichtungen, die nicht der 17.300 2.866 Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -97.789 9.592 Investitionen(-) in das immaterielle Anlagevermögen 4.(1) -2.879 -2.399 Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 4 9.086 Investitionen(-) in das Sachanlagevermögen 4.(2) -79.927 -84.313 Einzahlungen a. Zuwendungen f. Investitionen i. d. Sachanlageverm. 4.(18) 26.962 19.317 Rückzahlungen von Zuwendungen für Investitionen 0 -8.612 Termingelder mit einer Laufzeit von über 3 Monaten 74.000 -54.000 Abgang von Tochterunternehmen (abzgl. d. abgeg. Liquiditätsbest.) 2.1.1 0 -2.719 Investitionen(-) in das Finanzanlagevermögen 4.(3) -1.163 0 Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen 0 1.624 Erhaltene Zinsen 5.(26) 2.637 99 Erhaltene Dividenden 1.608 1.679 Cashflow aus der Investitionstätigkeit 21.242 -120.238 Ergebnisausgleichszahlungen der Unternehmenseigner 4.(12) 56.695 52.701 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 61.193 43.144 Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -11.200 -4.910 Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten i.S. des IFRS 16 -2.047 -2.297 Gezahlte Zinsen 5.(26) -3.243 -990 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 101.398 87.648 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 24.851 -22.998 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 31.587 54.585 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 56.438 31.587 Finanzmittelfonds: Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten / Zahlungsmittel 4.(9) 56.438 31.587 und Zahlungsmitteläquivalente Finanzmittelfonds 56.438 31.587 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 37 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2023 1. Allgemeine Informationen _________ 38 2. Rechnungslegungsmethoden _________ 38 2.1 Konsolidierung ................................................................................................................................... 38 2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden .................................................. 41 2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden .............................................................................. 53 2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards............................. 54 2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen .................................... 55 3. Finanzrisikomanagement _________ 57 3.1 Kapitalstruktur ................................................................................................................................... 57 3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente ......................................................................................... 58 3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten ..................................................................................... 59 3.4 Beizulegender Zeitwert ..................................................................................................................... 59 3.5 Liquiditätsrisiko ................................................................................................................................. 63 3.6 Kreditrisiko ......................................................................................................................................... 64 3.7 Zinsrisiken .......................................................................................................................................... 65 4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz ______ 66 5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ____ 86 6. Segmentberichterstattung _________ 91 6.1 Geschäftssegmentbildung ................................................................................................................ 91 6.2 Beschreibung der berichteten Segmente ........................................................................................ 91 7. Sonstige Angaben _______________ 95 7.1 Arbeitnehmerschaft........................................................................................................................... 95 7.2 Nahestehende Personen ................................................................................................................... 95 7.3 Verkehrskonzessionen ...................................................................................................................... 99 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand ............................................................................................. 99 7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB ............................................................................................................................................................. 99 7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag .............................................................................................. 100 7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex ............................................................................. 100 Anlage 1 Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2023 Anlage 2 Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2022 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 38 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 1. Allgemeine Informationen Der Konzernabschluss der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA), Hannover, zum 31. Dezember 2023 ist in Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London, (IASB) aufgestellt worden. Die ÜSTRA ist ein Unternehmen mit Sitz in Hannover/Deutschland und ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 3791 eingetragen. Die Aktien der ÜSTRA sind zum Börsenhandel zugelassen. Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden als „Konzern“ bezeichnet) werden in der Segmentberichterstattung beschrieben (Abschnitt 6 des Konzernanhangs). Informationen über ihr oberstes Mutterunternehmen werden im Abschnitt 7 des Konzernanhangs dargestellt. Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 17. Juni 2024 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat zur Prüfung gemäß § 171 Abs. 1 AktG freigegeben. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen. 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1 Konsolidierung 2.1.1 Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der ÜSTRA und ihrer Tochtergesellschaft der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover, die von der ÜSTRA beherrscht wird. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, wird erneut geprüft, ob ein Beteiligungsunternehmen beherrscht wird. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die ÜSTRA über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse auszuüben. In der Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 39 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn die ÜSTRA direkt oder indirekt einen Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % besitzt. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern. Die erfolgte Klassifizierung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Die protec, die RevCon, die TransTecBau, die ÜSTRA Reisen sowie die Fahrgastmedien Hannover GmbH werden als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert, obwohl die ÜSTRA jeweils über 90 % der Anteile an den genannten Gesellschaften verfügt. Der Ausweis als Gemeinschaftsunternehmen erfolgt vor dem Hintergrund, dass die ÜSTRA diese nicht beherrscht. So beinhalten die Gesellschaftsverträge jeweils Bestimmungen, dass wesentlichen Geschäftsentscheidungen grundsätzliche einstimmig mit der Minderheitsgesellschafterin zu treffen sind. Angesichts dessen erfolgt ein Ausweis als Gemeinschaftsunternehmen. Kapital-/ Stimm- Anteile Eigen- Jahres- Name und Sitz der Konzerngesellschaft rechts- gehalten kapital ergebnis Nr. Hauptgeschäftstätigkeit anteil von Tsd. € Tsd. € Konsolidierte Tochterunternehmen 1 Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover 100 % ÜSTRA 2) 1.836 2) 142 Grundstücksvermietung Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen 2 ÜSTRA Reisen GmbH, Hannover 90 % ÜSTRA 2) 1.723 2) 78 Reiseverkehrsdienstleistungen 3 protec service GmbH, Hannover 90 % ÜSTRA 2) 1.205 2) 868 Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen 4 TransTec Bauplanungs- und 90 % ÜSTRA 2) 3.131 2) 256 Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover Baumanagement 5 RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover 90 % ÜSTRA 2) 391 2) 291 Revisions- und Beratungsdienstleistungen 6 X-City Marketing Hannover GmbH, Hannover 50 % ÜSTRA 2) 12.698 2) 1.714 Vermietung von Werbeflächen 7 Fahrgastmedien Hannover GmbH, Hannover 90 % ÜSTRA 1) 742 1) 299 Werbedienstleistungen Assoziierte Unternehmen 8 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mit 30 % ÜSTRA 2) 28.632 2) 1.519 beschränkter Haftung HRG & Co. Passerelle KG, Hannover Grundstücksverwaltung 9 TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft 50 % ÜSTRA 2) 726 2) 159 mbH, Hannover Reiseverkehrsdienstleistungen 10 GVH – Großraum-Verkehr Hannover GmbH, 33 % ÜSTRA 1) 4.716 1) -1.120 Hannover Reiseverkehrsdienstleistungen 1) vorläufiger Jahresabschluss 2023 2) Jahresabschluss 2023 3) Jahresabschluss 2022 Der Kreis vollkonsolidierter Unternehmen hat sich gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 nicht verändert. 2.1.2 Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode) Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 40 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 41 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Alle maßgeblichen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Leistungsbeziehungen dieser Unternehmen zueinander stammen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung), werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Gemeinschaftsunternehmen / Joint Ventures sind Unternehmen, die der Konzern gemeinschaftlich führt. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der Equity-Methode. Assoziierte Unternehmen, bei denen der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung hat, werden unter Anwendung der Equity- Methode bewertet. Die Equity-Bewertung basiert auf den zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgestellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften. 2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden Der Konzern hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben. Darüber hinaus wendet der Konzern seit dem 1. Januar 2023 Angaben zu Rechnungslegungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2) an. Die Änderungen schreiben „wesentliche Angaben zu Rechnungslegungsmethoden“ anstelle von „Darstellung der maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden“ vor. Obwohl die Änderungen nicht zu einer Änderung der Rechnungslegungsmethoden selbst führten, wirkten sie sich in bestimmten Fällen auf die in den Anhangangaben enthaltenen Darstellungen zu den Rechnungslegungsmethoden aus. 2.2.1 Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen bewertet. Unentgeltlich zugewendete Verkehrskonzessionen werden nicht angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Bei den immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um Software, die über Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben wird. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. 2.2.2 Sachanlagen Die Sachanlagen enthalten die im Eigentum der Konzernunternehmen stehenden Vermögenswerte. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 42 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen angesetzt. Dabei werden die Anschaffungskosten um Skonti und Rabatte gekürzt. Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet. Wir verweisen auf 4. (2). Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern zu verteilen. Die Abschreibung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Diesen Abschreibungen liegen bei den einzelnen Posten folgende Nutzungsdauern zugrunde: Bauten einschließlich Außenanlagen 10 bis 50 Jahre Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 5 bis 28,6 Jahre Fahrzeuge für Personenverkehr 10 bis 30 Jahre Busse 12 Jahre Stadtbahnwagen 30 Jahre Maschinen und maschinelle Anlagen 10 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 10 Jahre 2.2.3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu den historischen Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungskosten abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern zu verteilen. Die Abschreibung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Mieterlöse aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden als sonstige Umsatzerlöse linear über die Mietlaufzeit erfasst. Zum 1. Januar 2023 wurde die Immobilie mit einem Buchwert in Höhe von 1.851 Tsd. € der Gehry- Tower Objektgesellschaft mbH (Gehry-Tower), Hannover, aus den Sachanlagevermögen in den Posten als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umgegliedert. Die Umgliederung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Immobilie derzeit von Mietern außerhalb des Konsolidierungskreises der ÜSTRA genutzt wird. 2.2.4 Leasingverhältnisse Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 43 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft i. Als Leasingnehmer Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts begründet, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen beschreibt. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Eine Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt der Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung des jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. Die Erfassung der Zinsaufwendungen erfolgt im Finanzergebnis in der Gesamtergebnisrechnung. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Anwendung der Effektiv- zinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Nutzungsrechte werden grundsätzlich in Höhe der Leasingverbindlichkeit angesetzt. Die Abschreibung der Vermögenswerte erfolgt über die Laufzeit der zugrundeliegenden Leasingverträge. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen grundsätzlich: • feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen; • variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes; Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 44 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der wesentlichste Leasingvertrag ist der Anlagennutzungsvertrag. Dieser verpflichtet den Konzern zu fixen und variablen Leasingraten. Die variablen Leasingraten sind an ein positives Spartenergebnis „Stadtbahn“ geknüpft und werden erst im Folgejahr berechnet und beglichen. Die variablen Leasingraten sind daher nicht Bestandteil der Leasingverbindlichkeit. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor seinem Auslaufen schriftlich gekündigt wird. Aktuell ist keine Kündigung geplant. Daher geht der Konzern von einer Restlaufzeit von 15 Jahren aus, was der Restlaufzeit des ÖDA (Öffentlichen Dienstleistungsauftrag) entspricht. Die Auswirkungen auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung: 31.12.2023 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Materialaufwand 106.641 71.099 - davon variable Leasingaufwendungen 0 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen 48.782 36.938 - davon Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 164 269 - davon Aufw. aus Leasingverhältnissen m. einem geringeren Wert 233 136 Abschreibungen 24.360 22.587 - davon auf Nutzungsrechte 2.434 1.868 Zinsaufwendungen 4.051 1.486 - davon aus der Aufzinsung 348 321 Im Geschäftsjahr und auch im Vorjahr war das Ergebnis des Bereichs Stadtbahn negativ, sodass keine variablen Leasingzahlungen angefallen sind. Die undiskontierten Leasingverbindlichkeiten betragen: 31.12.2023 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Bis zu einem Jahr 44.921 2.510 Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 7.902 7.948 Länger als fünf Jahre 13.155 15.161 In der Kapitalflussrechnung wurden im Finanzierungs-Cash-Flow Auszahlungen für Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.047 Tsd. € und Zinsen in Höhe von 3.243 Tsd. € erfasst. Für weitere Informationen bezüglich der Verteilung auf die einzelnen Posten im Anlagevermögen verweisen wir auf den Konzern-Anlagenspiegel. Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 45 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert (Neuwert bis einschließlich 5.000 €) zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit bis einschließlich ein Jahr), einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. ii. Als Leasinggeber Der Konzern hat lediglich in unwesentlicher Höhe Verträge, in denen er als Leasinggeber auftritt. Mit ihnen werden in unwesentlicher Höhe Mieterträge erzielt. Diese werden linear über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfasst. 2.2.5 Finanzinstrumente IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). i. Ansatz und Bewertung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL bewertet wird, werden die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb bzw. seinen Ausgaben zurechenbar sind, hinzugerechnet bzw. abgezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Finanzielle Vermögenswerte – Klassifizierung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste Für Zwecke der Folgebilanzierung werden Schuldinstrumente anhand der zwei Kriterien „Geschäftsmodell“ und „vertragliche Ausgestaltung der Zahlungsströme“ klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 46 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde: • Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu FVOCI bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde: • Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl im Halten finanzieller Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und • seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Sofern die oben genannten Kriterien für die Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. FVOCI nicht erfüllt sind, werden die finanziellen Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Klassifizierung und Bewertung von Eigenkapitalinvestments erfolgt grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Davon abweichend besteht beim erstmaligen Ansatz eines originären Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, das unwiderrufliche Wahlrecht, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen. Im ÜSTRA Konzern werden finanzielle Vermögenswerte unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells und des Zahlungsstromkriteriums zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust) bewertet. Es wird weder von der Fair Value Option noch von der OCI Option Gebrauch gemacht. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten umfassen Zinserträge, Zinsaufwendungen, Dividenden und Abschreibungen und werden erfolgswirksam erfasst. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 47 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Finanzielle Verbindlichkeiten – Klassifizierung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim erstmaligen Ansatz als ein solches designiert wird. Für den Konzern ist lediglich der Ansatz von Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten einschlägig. Gewinne und Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten stellen im wesentlichen Zinsaufwendungen aus Darlehen dar und werden im Zinsergebnis erfolgswirksam erfasst. ii. Ausbuchung Finanzielle Vermögenswerte Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Finanzielle Verbindlichkeiten Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Führt eine Überprüfung von geänderten Vertragsbedingungen anhand quantitativer und qualitativer Kriterien zu der Einschätzung, dass beide Vertragswerke als substanziell gleich anzusehen sind, so wird die alte Verbindlichkeit zu geänderten Bedingungen fortgeführt, indem der Buchwert ergebniswirksam angepasst wird. Der neue Buchwert der Verbindlichkeit ergibt sich dabei aus dem Barwert der modifizierten Zahlungsströme, die mit dem ursprünglichen Effektivitätszinssatz diskontiert werden. Kommt der Konzern zu der Einschätzung, dass die Vertragsbedingungen und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind, wird sie ausgebucht. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst. Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Konzern nicht einschlägig. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 48 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft iii. Wertminderung Für finanzielle Vermögenswerte, deren Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt, wendet der Konzern das Expected-Credit-Loss (ECL)-Modell gemäß IFRS 9 an. Danach hängt die Höhe der als Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle erfassten Wertberichtigung grundsätzlich davon ab, inwieweit sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz verschlechtert hat. Der sog. allgemeine Ansatz unterscheidet dabei zwischen folgenden beiden Bewertungsebenen: - 12-Monats-ECL: Bei erstmaliger Erfassung und wenn sich das Ausfallrisiko ab dem erstmaligen Ansatz des Fremdkapitalinstrumentes nicht signifikant erhöht hat, wird eine Wertberichtigung für die innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditausfälle erfasst. - Gesamtlaufzeit-ECL: Wenn sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, wird eine Wertberichtigung für die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Bei der Bemessung des Ausfallrisikos werden angemessene quantitative und qualitative Informationen und Erfahrungswerte des Konzerns sowie kundenspezifische Informationen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen, beruhen. Der Konzern schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten. Es wird angenommen, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn er über 360 Tage überfällig ist Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn sich in Zusammenhang mit eingeleiteten Inkassobemühungen die Bonität eines Schuldners als zweifelhaft herausstellt oder der Konzern Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners erlangt. In diesem Fall gilt der Schuldner als ausgefallen. Finanzielle Vermögenswerte werden abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht mehr erwartet wird, dass der finanzielle Vermögenswert noch ganz oder teilweise realisierbar ist. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat der Konzern den vereinfachten Ansatz angewendet und die Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste (expected credit losses) bemessen. Ausgangspunkt des Wertminderungsmodells ist eine Analyse der tatsächlichen historischen Ausfallraten. Diese historischen Ausfallraten werden bei gegebener Relevanz unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen und der Einflüsse aktueller Veränderungen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Aufgrund äußerst geringer, bonitätsbedingter Forderungsausfälle in der Vergangenheit wird der erwartete Kreditverlust derzeit für das Gesamtportfolio an Forderungen des Konzerns ermittelt. Die Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 49 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft historischen Ausfallraten werden aber regelmäßig analysiert, um bei Bedarf eine differenzierte Vorgehensweise für unterschiedliche Portfolios anzuwenden. iv. Abschreibung Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Im Konzern ist dies der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass aus einem Insolvenzverfahren keinerlei Rückflüsse zu erwarten sind. Wir verweisen im Weiteren auf die Abschnitte 3.2 sowie 3.6. 2.2.6 Übrige Finanzanlagen Die übrigen Finanzanlagen enthalten im Wesentlichen Fondsanteile, die gemäß IFRS 9 in der Kategorie FVTPL ergebniswirksam bilanziert werden. Die nicht marktgängigen Beteiligungswerte werden aus Wesentlichkeitsgründen weiterhin zu Anschaffungskosten bewertet. 2.2.7 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Gem. IAS 28.10 werden bei der Equity-Methode die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. In der Folge erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem Anteil des Anteilseigners am Ergebnis des Beteiligungsunternehmens. Der Anteil des Anteilseigners am Ergebnis des Beteiligungsunternehmens wird in dessen Ergebnis ausgewiesen. Vom Beteiligungsunternehmen empfangene Ausschüttungen vermindern den Buchwert der Anteile. 2.2.8 Steuerabgrenzungen Bezogen auf Vermögenswerte und Schulden sowie auf etwaige steuerliche Verluste der ÜSTRA werden keine latenten Steuern angesetzt, da auf der Grundlage des bestehenden Organschaftsverhältnisses die steuerlichen Ergebnisse der ÜSTRA sowie die Steuerbasis der Vermögenswerte und Schulden der nicht zum Konzern der ÜSTRA gehörenden Organträgerin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover, zuzurechnen sind und keine Steuerumlagen seitens der Organträgerin erhoben werden. Bei der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH (Gehry-Tower), Hannover, bestehen steuerliche Verlustvorträge, aus denen in der Zukunft Steuerentlastungseffekte erwartet werden können. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur insoweit aktiviert, als vorliegende Unternehmensplanungsrechnungen eine Nutzung durch verrechnungsfähige zu versteuernden Differenzen oder durch zu erwartende ausreichende steuerliche Gewinne in künftigen Perioden Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 50 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft erwarten lassen. Da keine Nutzung zu erwarten ist, wurden für Gehry-Tower keine aktiven latenten Steuern gebildet. 2.2.9 Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten, die nach der Durchschnittsmethode ermittelt werden bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungspreis angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der direkt zurechenbaren Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, der Materialeinzel- und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet. 2.2.10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nennwert bewertet. 2.2.11 Pensionsrückstellungen Der Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen einschließlich der Pensionszusagen der Unterstützungseinrichtung, für deren Erfüllung die ÜSTRA einzustehen hat, liegt gemäß IAS 19 das Anwartschaftsbarwertverfahren (sogenannte Projected Unit Credit- Methode) zugrunde. Der Wertansatz der Verpflichtungen wird um den beizulegenden Zeitwert des von der Unterstützungseinrichtung gehaltenen Planvermögens reduziert. Neubewertungen (einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste) der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, da auf den Konzern nicht anwendbar) und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen) werden sofort in der Bilanz und in der Periode, in welcher sie anfallen, in einer Rücklage für Pensionsverpflichtungen im sonstigen Ergebnis (debitorisch oder kreditorisch) erfasst. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in dem Jahr ihres Entstehens als Teil der Pensionsrückstellung bilanziert und zum Jahresende im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 51 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende Zinsaufwand wird grundsätzlich ermittelt durch Multiplikation des Abzinsungssatzes und der Netto-Pensionsschuld oder dem Netto- Pensionsvermögenswert, d. h. der versicherungsmathematischen Verpflichtung abzüglich des Planvermögens, jeweils zum Beginn der Periode. Der Zinsaufwand wird im übrigen Finanzergebnis gezeigt. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder dem Zeitpunkt, an dem der Konzern mit der Restrukturierung verbundene Kosten ansetzt, GuV-wirksam erfasst. Das Planvermögen ist vor dem Zugriff der Gläubiger des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. 2.2.12 Übrige Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen bestehende ungewisse Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine wirtschaftliche Belastung des Konzerns nach sich ziehen. Ihre Bemessung ergibt sich aus der bestmöglichen Schätzung der Verpflichtung durch den Vorstand. Die Rückstellungen werden diskontiert, sofern deren Barwert aufgrund eines erst in Zukunft zu erwartenden Ressourcenabflusses wesentlich niedriger ist. 2.2.13 Übriges Fremdkapital Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz im Zeitpunkt, zu dem eine in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft Vertragspartei wird, sowie in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Kurzfristig fällige Leistungen an Beschäftigte aufgrund bereits erbrachter Arbeitsleistungen sowie mit solchen Leistungen in Zusammenhang stehende Beiträge und Abgaben sind in Höhe der zu zahlenden Beträge passiviert. Für angesammelte Ansprüche auf zu vergütende Abwesenheiten aufgrund von Resturlaub und geleisteter Mehrarbeit erfolgt die Passivierung in Höhe der erwarteten Kosten. Zudem werden bereits erhaltene, aber noch nicht verbrauchte Zuschüsse für zukünftige Investitionen hier ausgewiesen. 2.2.14 Umsatzerlöse Der Konzern erzielt hauptsächlich Umsatzerlöse aus Verkehrs- und Transportleistungen. Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen das Fahrkartengeschäft der ÜSTRA. Dieses lässt sich in sofort nutzbare Tickets (Kurzstrecken; Einzelticket, Tagesticket) und über einen längeren Zeitraum nutzbare Tickets (Monats-/Halbjahres-/Jahresabos) unterteilen. Dabei kommt die Annahme zum Tragen, dass die Beförderungsleistung grundsätzlich in direktem Zusammenhang mit dem Zeitraum der möglichen Nutzung steht. Erlöse aus Verkehrs- und Transportleistungen werden Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 52 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft gemäß IFRS 15.35 a (der Kunde erlangt unmittelbar mit Erbringung der Leistung den Nutzen) zeitraumbezogen realisiert, auch wenn der Zeitraum für die sofort nutzbaren Tickets teilweise ein sehr kurzer ist. Die Umsatzrealisierung bei Tickets, die über einen längeren Zeitraum nutzbar sind, erfolgt linear zeitraumbezogen. Die unterjährig vorläufig erzielten Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr-Hannover (GVH) werden erst in dem der Leistungserbringung nachfolgenden Geschäftsjahr durch eine abschließende Einnahmeneuverteilung (GVH-Poolausgleich) unter den am GVH beteiligten Verkehrsträgern vorgenommen. Die Ermittlung des Anteils der ÜSTRA an den gesamten Tarifeinnahmen im GVH und dem daraus abgeleiteten zu erwartenden GVH- Poolausgleich für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf Basis der gezählten und zuletzt im Rahmen einer im Jahr 2019 durchgeführten Strukturerhebung (Zählung und Befragung Fahrgäste) vorgenommen. Dabei wird der zuletzt für das Jahr 2022 rechnerisch ermittelte ÜSTRA-Anteil in Prozent (ÜSTRA-Fahrten x Umsteigehäufigkeit x Reiseweiten x anteilige Fahrteneinnahme) in gleicher Höhe für das Jahr 2023 in Ansatz gebracht und mit den im Jahr 2023 erzielten GVH- Gesamteinnahmen multipliziert. In der weiteren Folge werden die im Jahr 2023 von der ÜSTRA unterjährig erzielten und gebuchten Kasseneinnahmen saldiert. Der Saldo führt entweder zu einer finanziellen Verbindlichkeit (geringere Erlöserwartung) oder zu einer nicht steuerbaren Erlösbuchung (höhere Erlöserwartung). Die Abrechnung des GVH-Poolausgleichs stellt eine variable Vergütung dar, die entsprechend vorsichtig zu schätzen ist und Umsatzerlöse nur dann erfasst werden, wenn eine Vereinnahmung der Umsatzerlöse nahezu sicher ist. Zum 31. Dezember 2023 hat der Konzern eine finanzielle Verbindlichkeit und eine entsprechende Minderung der Umsatzerlöse in Höhe von 1.387 Tsd. € erfasst. Zudem werden durch den Konzern Instandhaltungsleistungen erbracht. Diese betreffen insbesondere laufende Instandhaltungsmaßnahmen für die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra), Hannover. Im Vorjahr wurden bautechnische Planungs- und Beratungsleistungen durch den Konzern erbracht. Der Konzern ist bezüglich der Instandhaltungsleistungen und der bautechnischen Planungs- und Beratungsleistungen zu der Einschätzung gelangt, dass bei kontinuierlicher Leistungserbringung über einen Zeitraum, die Umsatzerlöse linear gemäß Zeitablauf realisiert werden. Sobald der Anspruch auf Vergütung unbedingt wird, wird er unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Auf den separaten Ausweis der erhaltenen Vorauszahlungen auf Zeitkarten in der Bilanz wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet, wir verweisen auf den Abschnitt 4. (18). 2.2.15 Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen: - Zinserträge - Zinsaufwendungen - Dividendenerträge Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 53 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 2.2.16 Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt und werden mittels des reduzierten Abschreibungsbetrags über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts im Gewinn oder Verlust erfasst. Zuwendungen, die zum Ausgleich von Aufwendungen oder Verlusten gewährt wurden, werden in der Periode als Ertrag in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. 2.2.17 Ergebnisabführung Ansprüche auf Verlustausgleich sowie Verpflichtungen zur Gewinnabführung, basierend auf dem mit der VVG (Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover, Hannover) geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, werden als Einlagen der bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft behandelt und fließen nicht in das Jahresergebnis des Konzerns ein; Einlagen werden in die Kapitalrücklagen eingestellt. Die Ergebnisausgleichsansprüche bzw. -verpflichtungen werden erfasst, wenn der auszugleichende Verlust bzw. der abzuführende Gewinn durch den vorliegenden handelsrechtlichen Jahresabschluss der ÜSTRA bestimmt ist. 2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden Die für die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 angewandten Rechnungslegungsmethoden wurden unverändert übernommen. Eine Ausnahme bilden die zum 1. Januar 2023 erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen. Neue und überarbeitete Standards Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sind eine Reihe neuer oder überarbeiteter Standards und Interpretationen verbindlich anzuwenden; diese haben jedoch keinen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 54 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft IFRS Bezeichnung IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge Änderungen an IAS 1 und IFRS Angabe von Rechnungslegungsmethoden Practice Statement 2 Änderungen an IAS 8 Definition von „Schätzungen“ Änderungen an IAS 12 Latente Steuern in Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion (Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln Änderungen an IAS 12) - Rückwirkend zum 01.01.2023 Änderungen an IAS 12 (Seit dem Reform des internationalen Steuersystems – 23. Mai 2023) Mustervorschriften für Pillar 2 – Änderungen an IAS 12 2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Empfehlungen zur vor- zeitigen Anwendung neuer Standards, von Änderungen bestehender Standards und Interpretationen werden nicht umgesetzt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten. IFRS/IFRIC Bezeichnung Verbindlicher Erstanwendungszeit- punkt für Geschäftsjahre Änderungen an Leasingverbindlichkeiten aus einer Sale-and- ab dem 1. Januar 2024 IFRS 16 Leaseback-Transaktion Änderungen an Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen ab dem 1. Januar 2024 IAS 1 (Covenants) und Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig Änderungen an Auswirkung von Änderungen der 1. Januar 2025 IAS 21 Wechselkurse: Mangel an Umtauschbarkeit Änderungen an Kapitalflussrechnung und IFRS 7 1. Januar 2024 IAS 7 Finanzinstrumente. Anhangangabe – Vereinbarungen zu Lieferantenkrediten IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss ab dem 1. Januar 2024 IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche ab dem 1. Januar 2027 Rechenschaftspflicht: Angaben Der Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus den o.g. Verlautbarungen. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 55 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Die der jeweiligen Schätzung zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen werden bei den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz erläutert. Die Annahmen und Schätzungen basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis GuV-wirksam berücksichtigt. Klimabezogene Sachverhalte sind insofern für den Konzernabschluss von Bedeutung, als dass Klimaschutzziele verfolgt werden, die sich unter anderem auf Investitionsentscheidungen des Konzerns auswirken. So liegen beispielsweise Investitionsschwerpunkte auf der Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Elektroantrieb sowie auf dem weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur. Für die Beschaffung von umweltfreundlichen Elektrobussen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 4.253 Tsd. €. A. Ermessensentscheidungen Bestimmung der Laufzeit von Leasingverträgen mit Kündigungsoption Im Rahmen der Ausübung von Kündigungsoptionen bei Leasingverhältnissen werden Ermessensentscheidungen über die Wahrscheinlichkeit der Ausübung bestehender Kündigungsoptionen getroffen. Dies betrifft den Anlagennutzungsvertrag Stadtbahn mit der infra. Für die Ausübung der Kündigungsoption beurteilt die ÜSTRA ihre Verpflichtungen aus dem ÖDA. Wir verweisen auch auf Abschnitt 2.2.4. B. Annahmen und Schätzungsunsicherheiten Die Entwicklungen an den Finanzmärkten haben in zweierlei Hinsicht Auswirkungen auf IFRS- Konzernabschlüsse. Zum einen sind dies nach der anhaltenden Niedrigzinspolitik der Zentralbanken auch als Reaktion auf die Inflation deutliche steigenden Zinsen. Auf der Passivseite jedoch führt dies zu einer Reduktion der Wertansätze für Schulden. Davon sind insbesondere die Pensionsverpflichtungen betroffen. Die aktuell steigenden Zinsen haben zum einen Auswirkungen auf den verwendeten Zinssatz für die Berechnung der Pensionsrückstellung. Zum anderen wirken sie sich indirekt auf andere Bewertungsparameter wie Inflation und Gehaltssteigerungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 56 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen in den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4. Für die Auswirkungen auf die Zeitwerte verzinslicher finanzieller Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Erläuterungen zum beizulegenden Zeitwert in Abschnitt 3.4 und der Sensitivitätsanalyse in 3.7.2. Zum anderen weisen die Kapitalmärkte als Ergebnis weltwirtschaftlicher Entwicklungen eine hohe Volatilität bei den Aktienkursen auf. Dies führt bei kursbezogenen Bewertungen in einem IFRS- Konzernabschluss (etwa finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) zu direkten Bewertungsschwankungen, die je nach Bewertungskategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung oder über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital zu erfassen sind. Bei der ÜSTRA wirken sich diese Entwicklungen auf den Kapitalmärkten vorrangig auf die Höhe des in den übrigen Finanzanlagen erfassten Fondsvermögens (zum Zwecke der Sicherung der Wertkonten) aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zum Liquiditätsrisiko in Abschnitt 3.5 und 3.7.1. Fahrzeuge für den Personennahverkehr Die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Fahrzeuge für den Personenverkehr (180.679 Tsd. €; Vorjahr: 185.294 Tsd. €) hängt in hohem Maße vom technologischen Wandel sowie der Entwicklung wesentlicher Betriebskostenkomponenten ab. Der Vorstand geht nach Beobachtung der Marktentwicklung für das Berichtsjahr davon aus, dass die für Stadtbahnwagen und Busse getroffenen Annahmen in Hinblick auf die Nutzungsdauern von in der Regel 30 Jahren (Stadtbahnwagen) bzw. 12 Jahren (Busse) weiterhin aufrechterhalten werden können. Rückstellungen für Pensionen Der Bewertung von Rückstellungen für Pensionen liegen unter anderem Annahmen über den Diskontierungszinssatz, zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Sterbetafeln zugrunde. Diese Annahmen können aufgrund veränderter externer Faktoren, wie wirtschaftliche Bedingungen oder Marktlage sowie Sterblichkeitsraten von den tatsächlichen Daten abweichen. Der Diskontierungssatz für die Pensionsverpflichtungen (58.370 Tsd. €; Vorjahr: 95.019 Tsd. €) im Rahmen der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 wurde in Höhe von 3,45 % (Vorjahr: 3,90 %) ermittelt. Je nach angewandter Ermittlungsmethodik und der damit verbundenen Gewichtung der einbezogenen Anleihen ergeben sich zum 31. Dezember 2023 teils voneinander abweichende Zinssätze. Entsprechend den vertretenen methodischen Ansätzen ergibt sich für den Bestand der Anspruchsberechtigten hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes ein Schätzintervall von etwa 3,15 % bis 3,57 % (Vorjahr 3,4 % bis 4,4 %). Zur Absicherung von unmittelbaren Altersvorsorgeverpflichtungen hat die ÜSTRA (Treugeber) im Geschäftsjahr 2023 Vermögensgegenstände in Form von Barmitteln auf den Pensionstreuhand e.V. (Treuhänder) übertragen. Damit ist der Pensionstreuhand e.V. zivilrechtlicher Eigentümer der Vermögengegenstände. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 57 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen werden in den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4. (14) dargestellt. Ausweis von Gemeinschaftsunternehmen Die protec, die RevCon, die TransTecBau sowie die ÜSTRA Reisen werden als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert, obwohl die Muttergesellschaft ÜSTRA jeweils über 90 % der Anteile an den genannten Gesellschaften verfügt. Der Ausweis als Gemeinschaftsunternehmen erfolgt vor dem Hintergrund, dass die ÜSTRA diese nicht beherrscht. So beinhalten die Gesellschaftsverträge jeweils Bestimmungen, dass wesentlichen Geschäftsentscheidungen grundsätzliche einstimmig mit der Minderheitsgesellschafterin zu treffen sind. Angesichts dessen erfolgt ein Ausweis als Gemeinschaftsunternehmen. 3. Finanzrisikomanagement 3.1 Kapitalstruktur Der Konzern weist die folgende Kapitalstruktur auf: 31.12.2023 % Vorjahr % Tsd. € Tsd. € Eigenkapital 257.758 44,0 272.564 50,3 Langfristiges Fremdkapital 254.316 43,4 223.509 41,2 Kurzfristiges Fremdkapital 73.771 12,6 46.315 8,5 585.845 100,00 542.388 100,00 Im Hinblick auf das Eigenkapital verfolgt der Konzern, basierend auf dem mit der Muttergesellschaft bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eine Strategie der nominellen Kapitalerhaltung auf Ebene der Einzelgesellschaft, gemessen am gezeichneten Kapital (67.491 Tsd. €) sowie der sich nach deutschem Handelsrecht ergebenden Kapitalrücklage (66.743 Tsd. €) der ÜSTRA. Eigenkapitalveränderungen im Konzernabschluss ergeben sich folglich insoweit, als die zum Ausgleich des handelsrechtlichen Ergebnisses von der ÜSTRA geleisteten Einlagen der Muttergesellschaft bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft von dem sich nach IFRS ergebenden Ergebnis abweichen und Tochterunternehmen sowie assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen während der Konzernzugehörigkeit Ergebnisse thesaurieren. Die Verringerung des Eigenkapitals begründet sich im Wesentlichen aufgrund von versicherungsmathematischen Verlusten in Höhe von -18.015 Tsd. €, die über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital erfasst wurden. Das kurzfristige Fremdkapital hat sich aufgrund von gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Finanzverbindlichkeiten erhöht. Zudem haben sich die sonstigen Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 58 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Verpflichtungen um 5.915 Tsd. € erhöht, hauptsächlich aufgrund von Erhaltenen Anzahlungen auf Fördermittel i.H.v. 3.943 Tsd. € (Vorjahr: 1.274 Tsd. €). Der Anstieg des langfristigen Fremdkapitals um 30.807 Tsd. € auf 254.316 Tsd. € resultiert im Wesentlichen aus den deutlich gestiegenen Finanzverbindlichkeiten um 45.251 Tsd. € auf 112.748 Tsd. €, aufgrund zusätzlicher Darlehensaufnahmen. Die Fremdkapitalaufnahme des Konzerns orientiert sich vor allem am zyklischen Investitionsbedarf im operativen Geschäft, der nur zum Teil durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert wird. In einer Phase größerer Investitionsvorhaben kommt es deshalb regelmäßig zu einem Anstieg, in den Amortisationsperioden zu einer Absenkung des Verschuldungsgrads. Weitere Strategien eines Austarierens in Bezug auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital im Sinne einer an kapitalmarkttheoretischen Erwägung ausgerichteten Unternehmensführung werden gegenwärtig nicht verfolgt. Kapitalstrukturrisiken, die zu einer Gefährdung der Fortführung des Konzerns führen könnten, bestehen aufgrund des Ergebnisausgleichsmechanismus nicht. Für weitere Ausführungen zum Risikomanagement des Konzerns verweisen wir auf den Konzernlagebericht, Abschnitt 3. 3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente In folgender Tabelle werden die Buchwerte, Wertansätze nach IFRS 9 und beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2023 dargestellt: Finanzanlagen Forderungen aus Zahlungsmittel und Sonstige finanzielle Summe Summe Lieferungen und Zahlungsmittel- Vermögenswerte Leistungen äquivalente 31.12.2023 Vorjahr 31.12.2023 Vorjahr 31.12.2023 Vorjahr 31.12.2023 Vorjahr 31.12.2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € zu fortgeführten 154 170 17.182 11.678 56.438 31.587 40.818 86.897 114.592 130.332 Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert, entspricht dem Buchwert 16.887 15.707 0 0 0 0 0 0 16.887 15.707 (davon marktgängige (16.778) (15.598) (16.778) (15.598) Kapitalanlagen) Buchwert 17.041 15.877 17.182 11.678 56.438 31.587 40.818 86.897 131.479 146.039 Über erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügt der Konzern nicht. Es existieren ebenfalls weder finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden noch als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert eingestuft worden sind. Sicherungsverhältnisse bestehen nicht. Die ÜSTRA hält Kapitalanlagen, unter anderem in verpfändeten Fondsanteilen (zum Zwecke der Sicherung der Wertkonten), deren beizulegender Zeitwert durch die auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreise (FVTPL) bestimmt wird (Stufe 1), sowie im Vorjahr Termingeldanlagen. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 59 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. Der Konzern geht davon aus, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. In der Bilanz werden in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten darüber hinaus Forderungen gegen Arbeitnehmer in Höhe von 11 Tsd. € (Vorjahr: 30 Tsd. €) ausgewiesen. In den kurzfristigen sonstigen Verpflichtungen werden insbesondere erhaltene Zuschüsse für zukünftige Investitionen (3.943 Tsd. €; Vorjahr: 1.273 Tsd. €), arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten (10.991 Tsd. €; Vorjahr: 9.185 Tsd. €) ausgewiesen. Zudem sind hier Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 1.533 Tsd. € (Vorjahr: 2.472 Tsd. €) ausgewiesen. Die Buchwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte dar. 3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten Zinserträge Zinsaufwen- Wertminderung(- Ergebnisbeitrag dungen )/ -aufholung gesamt 2023 Vorjahr 2023 Vorjahr 2023 Vorjahr 2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € zu fortgeführten Anschaffungskosten 3.462 246 4.051 1.486 155 -54 -434 -1.295 Finanzielle Vermögenswerte zum fair value 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 3.462 246 4.051 1.486 155 -54 -434 -1.295 Die in vorstehender Tabelle als Wertminderungsaufwand erfassten Ergebnisbeiträge beziehen sich auf neu gebildete Wertberichtigungen für Forderungsausfallrisiken sowie Aufwendungen aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen wurden in der vorstehenden Tabelle saldiert. Nettogewinne und Nettoverluste, welche in die Buchgewinne und -verluste aus dem Abgang der Vermögenswerte einfließen, sind im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 264 Tsd. € (Vorjahr: 132 Tsd. €) angefallen. Der Ertrag (1.197 Tsd. €) aus den Wertkonten (Finanzielle Vermögenswerte zum FVTPL) wird im Personalaufwand ausgewiesen. 3.4 Beizulegender Zeitwert Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie gem. IFRS 13 eingeordnet, basierend auf dem Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 60 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist: • Stufe 1 – In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise; • Stufe 2 – Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist; • Stufe 3 – Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. Im Geschäftsjahr 2023 haben keine Umgruppierungen zwischen den Stufen stattgefunden. Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Im Konzern werden lediglich Fondsanteile zum beizulegenden Zeitwert unter Bezugnahme auf den beobachtbaren Marktwert bewertet. Das Bewertungsmodell finanzieller Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, diskontiert mit einem risikoadjustierten Abzinsungssatz. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Schulden sind in der folgenden Tabelle nicht enthalten. Deren Buchwert entspricht näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. 31. Dezember 2023 Buchwert Beizulegender Zeitwert Finanzielle Vermö- genswerte zu fortge- führten Sonstige Zwing- Anschaff- finanzielle Anhang- end zu ungs- Verbind- angabe FVTPL kosten lichkeiten Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt In Tsd. € Finanzielle Vermögenswert e zum beizulegenden Zeitwert Marktgängige Kapitalanlagen 4 (3) 16.778 - 16.778 16.778 16.778 Nicht zum 16.778 0 0 16.778 16.778 0 0 16.778 beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswert e Ausleihungen 4 (3) 155 155 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4 (8) 17.182 17.182 Sonstige finanzielle Vermögenswert e 4 (6) 40.818 40.818 Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente 4 (9) 56.438 56.438 Nicht zum 0 114.593 0 114.593 0 0 0 0 beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden Finanzverbind- lichkeiten (16) 4 126.431 126.431 125.967 0 Verbindlich- keiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle (17), 4 4 Verpflichtungen (18) 61.872 61.872 0 0 188.303 188.303 0 0 0 0 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 61 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 31. Dezember 2022 Buchwert Beizulegender Zeitwert Finanzielle Vermö- genswerte zu fortge- führten Sonstige Zwing- Anschaff- finanzielle Anhang- end zu ungs- Verbind- angabe FVTPL kosten lichkeiten Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt In Tsd. € Finanzielle Vermögenswert e zum beizulegenden Zeitwert Marktgängige Kapitalanlagen 4 (3) 15.598 - 15.598 15.598 15.598 Nicht zum 15.598 0 0 15.598 15.598 0 0 15.598 beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswert e Ausleihungen 4 (3) 171 171 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4 (8) 11.678 11.678 Sonstige finanzielle Vermögenswert e 4 (6) 86.897 86.897 Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente 4 (9) 31.587 31.587 Nicht zum 0 130.333 0 130.333 0 0 0 0 beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden Finanzverbind- lichkeiten (16) 4 76.640 76.640 43.723 0 Verbindlich- keiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle (17), 4 4 Verpflichtungen (18) 43.323 43.323 0 0 119.963 119.963 0 0 0 0 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 62 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 63 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 3.5 Liquiditätsrisiko Die folgende Tabelle zeigt die aus den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns im Zeitablauf resultierenden Auszahlungsströme nach Maßgabe der zugrunde liegenden vertraglichen Fälligkeitsvereinbarungen. Die Zahlungsströme der Leasingverbindlichkeiten werden im Abschnitt 2.2.4 dargestellt. Der angegebene Zinssatz reflektiert den gewichteten durchschnittlichen Effektivzins. Zins weniger als 1 1 – 3 Monate 3 Monate bis 1 1 – 5 Jahre über 5 Jahre kumu Monat Jahr -lierte % Tilgun Zinsen Tilgun Zinsen Tilgun Zinsen Tilgun Zinsen Tilgun Zinsen gesamt Zinsen netto 31.12.2023 g g g g g Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Unverzinsliche finanzielle 42.438 0 0 0 1.387 0 0 0 0 0 43.825 0 43.825 Verbindlich- keiten Verzinsliche 2,85 finanzielle 221 12 3.368 858 10.102 2.475 54.835 10.496 57.905 10.310 150.582 24.151 126.431 Verbindlich- keiten Gesamt 42.659 12 3.368 858 11.489 2.475 54.835 10.496 57.905 10.310 194.406 Zins weniger als 1 1 – 3 Monate 3 Monate bis 1 1 – 5 Jahre über 5 Jahre kumu- Monat Jahr lierte % Tilgun Zinsen Tilgun Zinsen Tilgun Zinsen Tilgun Zinsen Tilgun Zinsen gesamt Zinsen netto Vorjahr g g g g g Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Unverzinsliche finanzielle 24.189 0 0 0 0 0 0 0 0 0 24.189 0 24.189 Verbindlich- keiten Verzinsliche 0,97 finanzielle 212 15 2.233 330 6.696 954 39.459 4.091 28.039 4.909 86.937 10.298 76.639 Verbindlich- keiten Gesamt 24.401 15 2.233 330 6.696 954 39.459 4.091 28.039 4.909 111.126 Kreditlinien bestehen im Berichtsjahr i. H. v. 135.000 Tsd. € (Vorjahr: 35.000 Tsd. €). Diese wurden, wie im Vorjahr, nicht Anspruch genommen. Neben den bestehenden Kreditlinien in Höhe von 35.000 Tsd. € hat die ÜSTRA zur Finanzierung der Investitionstätigkeit im November 2023 einen Rahmenkredit über 100.000 Tsd. € bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) aufgenommen. Dieser dient den Investitionen in die Beschaffung von TW4000, Elektrobussen und Ladeinfrastruktur und kann über die nächsten vier Jahre bis 2028 in Anspruch genommen werden. Der Rahmenkredit wurde zum Stichtag nicht in Anspruch genommen. Das Liquiditätsmanagement ist so angelegt, dass der in den kurzfristigen Laufzeitbandbreiten mobilisierbare Liquiditätszufluss erheblich über den zu erwartenden Liquiditätsabflüssen aus der Begleichung der Verbindlichkeiten liegt. Der kurzfristige Liquiditätsüberhang basiert vornehmlich auf konzeptionell kurzfristigen Geldanlagen in Form von Termin- und Tagesgeldern, während Darlehensaufnahmen auf der Grundlage von Festzinsvereinbarungen und langen Laufzeiten Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 64 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft getroffen werden, um die zugrunde liegenden Investitionen auf eine gesicherte Finanzierungs- und Kalkulationsbasis zu stellen. Aufgrund der Divergenz in den Zinsbindungsfristen ist der Konzern einem Zinsstrukturrisiko ausgesetzt, da die Prolongationen der kurzfristigen Anlagen auf der Basis aktueller Marktzinsverhältnisse vorgenommen werden. Deshalb können bei konstanten Zahlungsmittelabflüssen aus der Bedienung der Verbindlichkeiten die künftigen Zahlungsströme aus den Mittelanlagen schwanken. Eine signifikante Absenkung des Marktzinsniveaus hätte jedoch keine erhebliche Auswirkung auf die Liquiditätssituation des Konzerns. 3.6 Kreditrisiko Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Flüssigen Mitteln und sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte Im Konzern werden Wertberichtigungen im Wesentlichen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte gebildet. Für Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte sind die erwarteten Verluste hingegen von untergeordneter Bedeutung. Da Entgelte für die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in wesentlichem Umfang im Voraus vereinnahmt werden, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Adressenausfallrisiken insgesamt als nicht signifikant anzusehen. Größere Einzelforderungen richten sich in der Regel gegen Personen, die der öffentlichen Hand nahestehen und von zweifelsfreier Bonität sind. Bei den übrigen breit gestreuten Debitoren mit privatwirtschaftlichem Hintergrund besteht das Forderungsmanagement im Wesentlichen in der Festlegung von Kreditlinien und einem konsequenten Mahnwesen. Eine gesonderte Besicherung durch Versicherungen o. ä. erfolgt indes nicht. Die allgemein eingeräumten Zahlungsziele sind abhängig von der Art der fakturierten Leistung. Fakturierungen von Leistungen des Verkehrs- und Transportsegments im Rahmen des Fahrkartenverkaufs sowie von sonstigen Dienstleistungen sind im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen versehen. Bei Werkstattleistungen sowie bei Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand bzw. der öffentlichen Hand nahestehenden Personen bestehen dagegen unterschiedliche, teilweise von Nebenbedingungen abhängige Fälligkeitsabreden. Der Konzern wendet in Bezug auf die Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Wertminderungsansatz gemäß IFRS 9 an, somit werden die über Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 65 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft die Vertragslaufzeit erwarteten Kreditverluste berücksichtigt. Ausgangspunkt des Wertminderungsmodells ist eine Analyse der tatsächlichen historischen Ausfallraten. Diese historischen Ausfallraten werden bei gegebener Relevanz unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen und der Einflüsse aktueller Veränderungen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Aufgrund äußerst geringer, bonitätsbedingter Forderungsausfälle in der Vergangenheit wird der erwartete Kreditverlust derzeit für das Gesamtportfolio an Forderungen des Konzerns ermittelt. Die historischen Ausfallraten werden aber regelmäßig analysiert, um bei Bedarf eine differenzierte Vorgehensweise für unterschiedliche Portfolios anzuwenden. Auf dieser Grundlage wurde, wie auch im Vorjahr, eine portfoliobasierte Wertberichtigung von 1 % erfasst (92 Tsd. €). Insgesamt haben sich die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wie folgt entwickelt: In Tsd. € 2023 2022 Stand zu Beginn des Jahres 666 708 Wertminderungsaufwand 5 354 Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen 0 0 Wertaufholungen -165 -396 Stand zum Ende des Jahres 506 666 3.7 Zinsrisiken Der Konzern ist insbesondere den im Folgenden erläuterten Zinsrisiken ausgesetzt: - Wechselkursrisiken bestehen aufgrund der Inlandsbezogenheit des Geschäfts nicht. - Finanzderivate, deren risikobegrenzende oder -verstärkende Wirkungen zu berücksichtigen wären, werden nicht eingesetzt. Die nachfolgenden Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der zum 31. Dezember 2023 bestehenden Verhältnisse und unter der Prämisse konstant bleibender weiterer Faktoren erstellt. 3.7.1 Marktrisiko Das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Konzerns werden durch Zeitwertänderungen des zur Sicherung von Mitarbeiteransprüchen aus Wertkonten verpfändeten Fondsvermögen beeinflusst. Darüber hinaus werden alle Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sodass hieraus kein Einfluss durch Zeitwertänderungen auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Konzerns besteht. 3.7.2 Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten Der Zeitwert der Bankdarlehen schwankt durch eine Änderung des Marktzinsniveaus. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 66 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Stiegen bei den Bankdarlehen die relevanten Marktzinssätze um 100 Basispunkte an, wäre damit bei dem zum Abschlussstichtag gegebenen Verschuldungsstand eine Reduktion des Zeitwerts der Bankdarlehen um etwa -6.139 Tsd. € (Vorjahr: -3.159 Tsd. €) verbunden, wohingegen sich der Zeitwert bei einer Reduktion der Zinsen um 100 Basispunkte um etwa 6.734 Tsd. € (Vorjahr: 3.466 Tsd. €) erhöhen würde. Da die Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ergeben sich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital des Konzerns. 4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz (1) Immaterielle Vermögenswerte Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und deren Entwicklung sind unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in separaten Anlagenspiegeln für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 dargestellt. Inhaltlich handelt es sich bei dem Posten im Wesentlichen um erworbene Software mit bestimmbarer Nutzungsdauer. Die Abschreibungen des Geschäftsjahrs von 1.214 Tsd. € (Vorjahr: 852 Tsd. €) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen. (2) Sachanlagen Im Berichtsjahr ergaben sich bei den Fahrzeugen für Personenverkehr inkl. der Umbuchungen aus den geleisteten Anzahlungen Zugänge von 11.976 Tsd. €. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau haben sich um 50.040 Tsd. € erhöht. Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung der Sachanlagen wird gleichfalls auf die separaten Anlagenspiegel verwiesen. Im Sachanlagevermögen sind zum Stichtag Nutzungsrechte im Sinne des IFRS 16 in Höhe von 22.556 Tsd. € (Vorjahr: 21.089 Tsd. €) aktiviert. Wir verweisen auch auf Abschnitt 2.2.4. Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich unterjährige Zugänge von 3.904 Tsd. € (Vorjahr: 187 Tsd. €) im Rahmen der Grundstücke und Bauten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein wesentlicher Teil der Nutzungsrechte entfällt auf den Anlagennutzungsvertrag. Der Anlagennutzungsvertrag setzt sich aus einer jährlich fixen Vergütung von 1.000 Tsd. € und einer an das Spartenergebnis Stadtbahn geknüpften, variablen Komponente zusammen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor seinem Auslaufen schriftlich gekündigt wird. Aktuell ist keine Kündigung geplant. Daher geht der Konzern von einer Restlaufzeit von 15 Jahren aus, was der Restlaufzeit des ÖDA entspricht. Gemäß IFRS 16.38 (b) i.V.m. 16.27 (b) sind die variablen Leasingzahlungen im Fall der ÜSTRA nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen und werden weiterhin in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der das eingetretene Ereignis die Zahlung auslöst. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 67 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet. Im Berichtsjahr hat der Konzern 26.962 Tsd. € Zuschüsse erhalten. Da noch nicht alle Zuschüsse mit getätigten Anschaffungen des Geschäftsjahres verrechnet werden konnten, hat sich der Bestand noch nicht verwendeter aber schon erhaltener Investitionszuschüsse auf 45.035 Tsd. € erhöht. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Wir verweisen auf unsere weiteren Erläuterungen unter 4. (18) Sonstige Verpflichtungen. Indikatoren für eine Wertminderung des Sachanlagevermögens waren bis auf einen Sachverhalt für eine verunfallte Stadtbahn nicht erkennbar. Aus Investitionsmaßnahmen, die für die Folgejahre geplant sind, entstehen dem Konzern Be- lastungen in Höhe des nicht durch Investitionszuwendungen gedeckten Eigenanteils, der sich planungsgemäß auf 74.461 Tsd. € (Vorjahr: 116.134 Tsd. €) belaufen wird. Für die Beschaffung von Stadtbahnen vom Typ TW 4000 (32.869 Tsd. €) und von Hybridbussen (4.253 Tsd. €) bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen von insgesamt 37.122 Tsd. €, die in den Folgejahren fällig werden. (3) Übrige Finanzanlagen 31.12.2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Marktgängige Kapitalanlagen 16.778 15.598 Ausleihungen 155 171 Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen 108 108 17.041 15.877 Die Kapitalanlagen in Höhe von 16.778 Tsd. € (Vorjahr: 15.598 Tsd. €) bestehen im Rahmen eines Wertkontenmodells für Arbeitnehmer. Sämtliche den Arbeitnehmern zuzurechnende Kapitalanlagen sind durch die ÜSTRA insolvenzgesichert. Wir verweisen zusätzlich auf Abschnitt 4. (15) Übrige Rückstellungen. Die Anteile an nicht nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften sind nicht börsennotiert. (4) Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen und Joint Ventures Der Ausweis der unter der Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen und Joint Ventures von 29.912 Tsd. € (Vorjahr: 28.438 Tsd. €) betrifft Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 30 % an dem assoziierten Unternehmen Hannover Region Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung HRG & Co. – Passerelle KG, Hannover, (im Folgenden: HRG). Sie ist eine Immobiliengesellschaft zur Entwicklung des privaten und gewerblichen Immobiliensektors in Hannover. Der Anteil des Konzerns an der HRG wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die HRG ist nicht börsennotiert. Nachfolgend e Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 68 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der HRG: 31.12.2023 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 1.996 Tsd. € 4.555 2.725 Langfristige Vermögenswerte 37.305 39.773 Kurzfristige Schulden 4.809 4.129 Langfristige Schulden 8.418 11.256 Eigenkapital 28.632 27.113 Anteil der Beteiligung des Konzerns 30 % 30 % Buchwert der Beteiligung 8.589 8.134 Gewinn- und Verlustrechnung der HRG in zusammengefasster Form: 2023 2022 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 10.965 10.630 Sonstige Erträge 1.066 543 Betriebliche Aufwendungen 7.758 -6.945 Sonstige Aufwendungen 2.199 -2.029 Finanzergebnis -284 -347 Ergebnis vor Steuern 1.790 1.852 Ertragsteuern -271 -271 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 1.519 1.581 Die HRG hatte zum 31. Dezember 2023 und 2022 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die HRG darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 90 % an dem assoziierten Unternehmen Fahrgastmedien Hannover GmbH, (im Folgenden: FGMH). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Werberechten der Region Hannover, insbesondere für die ÜSTRA und die regiobus sowie die Bereitstellung von redaktionellen Dienstleistungen und technischen Unterstützungsleistungen im Bereich Fahrgastmedien und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Der Anteil des Konzerns an der FGMH wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die FGMH ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der FGMH: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 69 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 31.12.2023 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 653 Tsd. € 973 635 Langfristige Vermögenswerte 164 122 Kurzfristige Schulden 258 145 Langfristige Schulden 139 169 Eigenkapital 740 443 Anteil der Beteiligung des Konzerns 90 % 90 % Buchwert der Beteiligung 666 399 Gewinn- und Verlustrechnung der FGMH in zusammengefasster Form: 2023 2022 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 1.799 1.485 Sonstige Erträge 8 46 Betriebliche Aufwendungen 951 875 Sonstige Aufwendungen 400 325 Finanzergebnis -5 -5 Ergebnis vor Steuern 451 326 Ertragsteuern -154 -107 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 297 219 Die FGMH hatte zum 31. Dezember 2023 und 2022 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die FGMH darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 90 % an dem Joint Venture protec service GmbH (im Folgenden: protec), Hannover. Die protec erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Personen und Objekten sowie Facilitymanagement, Reinigung und Parkraumbewirtschaftung. Die protec ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanz- informationen über die Beteiligung des Konzerns an der protec: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 70 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 31.12.2023 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 1.120 Tsd. € 1.873 1.871 Langfristige Vermögenswerte 5.103 5.102 Kurzfristige Schulden 2.593 2.735 Langfristige Schulden 3.072 3.344 Eigenkapital 1.311 893 Geschäfts- oder Firmenwert 3.829 3.829 5.140 4.722 Anteil der Beteiligung des Konzerns 90 % 90 % Buchwert der Beteiligung 4.626 4.249 Gewinn- und Verlustrechnung der protec in zusammengefasster Form: 2023 2022 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 17.410 15.710 Sonstige Erträge 229 481 Betriebliche Aufwendungen 14.240 12.846 Sonstige Aufwendungen 2.349 1.879 Finanzergebnis 247 63 Ergebnis vor Steuern 1.297 1.529 Ertragsteuern -392 -489 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 905 1.040 Die protec hatte zum 31. Dezember 2023 und 2022 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die protec darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 90 % an dem Joint Venture ÜSTRA Reisen GmbH (im Folgenden: ÜSTRA Reisen), Hannover. Die ÜSTRA Reisen betreibt Linienverkehre, überwiegend als Subunternehmer für die ÜSTRA, ein Reisebüro und die Maschseeschifffahrt. Die ÜSTRA Reisen ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der ÜSTRA Reisen: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 71 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 31.12.2023 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 2.820 Tsd. € 5.058 3.825 Langfristige Vermögenswerte 794 676 Kurzfristige Schulden 4.125 2.756 Langfristige Schulden 4 11 Eigenkapital 1.723 1.734 Geschäfts- oder Firmenwert 387 387 2.110 2.121 Anteil der Beteiligung des Konzerns 90 % 90 % Buchwert der Beteiligung 1.899 1.909 Gewinn- und Verlustrechnung der ÜSTRA Reisen in zusammengefasster Form: 2023 2022 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 30.788 27.898 Sonstige Erträge 710 717 Betriebliche Aufwendungen 29.765 27.151 Sonstige Aufwendungen 1.671 1.318 Finanzergebnis 6 6 Ergebnis vor Steuern 68 152 Ertragsteuern -5 -64 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 63 88 Die ÜSTRA Reisen hatte zum 31. Dezember 2023 und 2022 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die ÜSTRA Reisen darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 90 % an dem Joint Venture TransTecBau. Gegenstand der TransTecBau sind die Planung und ingenieurtechnische Bearbeitung von Verkehrsanlagen. Die TransTecBau ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der TransTecBau: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 72 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 31.12.2023 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 2.355 Tsd. € 5.231 2.334 Langfristige Vermögenswerte 2.245 5.451 Kurzfristige Schulden 2.866 3.169 Langfristige Schulden 1.140 1.414 Eigenkapital 3.470 3.201 Geschäfts- oder Firmenwert 2.818 2.818 6.288 6.019 Anteil der Beteiligung des Konzerns 90 % 90 % Buchwert der Beteiligung 5.659 5.417 Gewinn- und Verlustrechnung der TransTecBau in zusammengefasster Form: 2023 2022 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 8.963 8.921 Sonstige Erträge 44 137 Betriebliche Aufwendungen 7.438 7.452 Sonstige Aufwendungen 1.291 1.306 Finanzergebnis -30 -30 Ergebnis vor Steuern 249 269 Ertragsteuern 41 -249 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 289 20 Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 90 % an dem Joint Venture RevCon. Die RevCon erbringt Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen u.a. mit den Schwerpunkten Beratung, kaufmännische Revision und IT-Revision. Die RevCon ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der RevCon: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 73 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 31.12.2023 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 416 Tsd. € 655 359 Langfristige Vermögenswerte 8 7 Kurzfristige Schulden 272 266 Eigenkapital 391 100 Geschäfts- oder Firmenwert 1.969 1.969 2.360 2.069 Anteil der Beteiligung des Konzerns 90 % 90 % Buchwert der Beteiligung 2.124 1.862 Gewinn- und Verlustrechnung der RevCon in zusammengefasster Form: 2023 2022 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 1.139 1.076 Sonstige Erträge 7 10 Betriebliche Aufwendungen 592 689 Sonstige Aufwendungen 123 120 Finanzergebnis -1 186 Ergebnis vor Steuern 430 463 Ertragsteuern -141 -90 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 289 373 Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 50 % an dem Joint Venture X-City Marketing Hannover GmbH, Hannover, (im Folgenden: X-City). Die X-City betreibt im Wesentlichen eigenständig Verkehrsmittelwerbung auf Bussen und Bahnen, Plakatwerbung, Großbildprojektionen und neue Medien. Der Anteil des Konzerns an der X-City wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die X-City ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der X-City: 31.12.2023 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 7.650 Tsd. € 9.045 8.879 Langfristige Vermögenswerte 6.124 6.575 Kurzfristige Schulden 2.471 2.890 Eigenkapital 12.698 12.564 Anteil der Beteiligung des Konzerns 50 % 50 % Buchwert der Beteiligung 6.349 6.282 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 74 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Gewinn- und Verlustrechnung der X-City in zusammengefasster Form: 2023 2022 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 14.191 13.304 Sonstige Erträge 153 400 Betriebliche Aufwendungen 9.380 8.641 Sonstige Aufwendungen 2.354 2.645 Finanzergebnis 10 -1 Ergebnis vor Steuern 2.620 2.417 Ertragsteuern -907 -837 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 1.714 1.580 Die X-City hatte zum 31. Dezember 2023 und 2022 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die X-City darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu beide Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Gewinnausschüttungen sind im Berichtsjahr in Höhe von 790 Tsd. € erfolgt. Das Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen i.H.v. 3.036 Tsd. € setzt sich im Wesentlichen aus dem Ergebnis der Protec, X-City, TransTecBau, ÜSTRA Reisen und HRG zusammen. (5) Aktive latente Steuern / Latente Steuerschulden Die ÜSTRA weist als steuerliche Organgesellschaft der VVG nebst ihren im Organkreis befindlichen Tochtergesellschaft nach der formellen Betrachtungsweise aufgrund fehlender Steuerumlagen keine Steuerlatenzen nach IAS 12 aus. Obwohl bei der Gehry-Tower steuerliche Verlustvorträge bestehen, erfolgte keine Aktivierung latenter Steuern auf diese Verlustvorträge aufgrund der Kriterien des IAS 12.35 und 36, da eine verlässliche Planung zukünftiger Gewinne nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2023 bestanden körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 376 Tsd. €. (6) Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 40.818 Tsd. € (Vorjahr: 86.897 Tsd. €) enthalten Forderungen aus Versicherungserstattungen und Gewährleistungsansprüchen in Höhe von 4.413 Tsd. € sowie eine Forderung aus dem Teilprojekt sprinti in Höhe von 10.768 Tsd. €. Daneben sind Forderungen gegen die VVG in Höhe von 22.934 Tsd. € enthalten. Letztere resultieren in Höhe von 14.916 Tsd. € aus der Verlustübernahme sowie in Höhe von 8.018 Tsd. € aus der umsatzsteuerlichen Organschaft. Im Vorjahr waren 74.000 Tsd. € Termingelder enthalten. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 75 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (7) Vorräte Bei den Vorräten von 13.165 Tsd. € (Vorjahr: 13.803 Tsd. €) handelt es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die im Wesentlichen von der ÜSTRA gehalten werden. Im Berichtsjahr sind Abwertungen in Höhe von 7.923 Tsd. € (Vorjahr: 6.808 Tsd. €) zur Anpassung an einen niedrigeren Nettoveräußerungswert vorhanden, die der Überalterung einzelner Vorratspositionen Rechnung tragen. Im Geschäftsjahr 2023 werden unter dem Materialaufwand 66.254 Tsd. € (Vorjahr: 33.767 Tsd. €) als Aufwand erfasste Anschaffungskosten von Vorräten ausgewiesen. (8) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17.182 Tsd. € (Vorjahr: 11.678 Tsd. €) sind um Wertberichtigungen in Höhe von 507 Tsd. € (Vorjahr: 666 Tsd. €) reduziert, die Unsicherheiten im Hinblick auf den Bestand einzelner Forderungen sowie erkennbare Bonitätsrisiken abdecken. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (9) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Posten in Höhe von 56.438 Tsd. € (Vorjahr: 31.587 Tsd. €) umfasst neben dem Kassenbestand Bankeinlagen in Form von Sichtguthaben und Tagesgeldanlagen. (11) Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital zum 31. Dezember 2023 der ÜSTRA beträgt unverändert 67.490.528,32 € und ist voll eingezahlt. Die auf den Inhaber lautenden 26.400.000 Stückaktien ohne Nennwert sind eingeteilt in: 244.000 Sammelurkunden über jeweils 100 Aktien 24.400.000 Stück 80.000 Sammelurkunden über jeweils 20 Aktien 1.600.000 Stück 40.000 Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien 400.000 Stück Die Höhe des Grundkapitals sowie die Anzahl der Stückaktien sind im Geschäftsjahr 2023 und im Vorjahr unverändert geblieben. Wie im Vorjahr sind die in den Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien verbrieften 400.000 Stück zum Handel im regulierten Markt der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover, der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg und der Börse Berlin i. S. d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 76 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (12) Kapitalrücklage Bei den in der Kapitalrücklage verrechneten Sachverhalten handelt es sich um Aufgelder aus der Ausgabe neuer Anteile und anderen Zuzahlungen. Zudem werden Verlustübernahmen ausgewiesen. Die Erhöhung der Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme des laufenden Verlustes (nach HGB) der ÜSTRA in Höhe von 71.610 Tsd. € (Vorjahr: 48.130 Tsd. €) im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG. Die Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren erfolgten ebenfalls im Rahmen des vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG. In der Kapitalflussrechnung sind unter dem Posten Ergebnisausgleichszahlungen der Unternehmenseigner die im Geschäftsjahr 2023 tatsächlich zugeflossenen Verlustübernahmen enthalten. (13) Ergebnisvortrag und sonstige Ergebnisbestandteile 31.12.2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Stand zu Beginn des Jahres -296.319 -269.867 Jahresergebnis -68.401 -26.452 Stand zum Ende des Jahres -364.720 -296.319 (14) Pensionsrückstellungen Die auf leistungsorientierten Versorgungszusagen basierende betriebliche Altersversorgung umfasst neben Einzelzusagen an Vorstände, leitende Angestellte und deren Hinterbliebene auf tariflichen und sonstigen betrieblichen Vereinbarungen beruhende Pensionszusagen. Die auf betrieblichen Vereinbarungen beruhenden Pensionszusagen der ÜSTRA sind im Wesentlichen von der Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e.V. erteilt worden. Wegen der Subsidiärhaftung des Trägerunternehmens für Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse besteht für die ÜSTRA insoweit eine mittelbare Verpflichtung, als die Verbindlichkeiten der Unterstützungskasse deren Vermögen übersteigen. Die Versorgungsleistungen der Unterstützungseinrichtung, die ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung oder unter bestimmten Bedingungen auch als vorgezogene Altersrente geleistet werden, sind teils abhängig vom Endgehalt vor dem Ruhestandseintritt, teils basieren sie auf einem Bausteinprinzip, mittels dem über die Dauer der Betriebszugehörigkeit sukzessiv Rentenansprüche aus den versorgungsrelevanten Jahresbezügen des jeweiligen Kalenderjahrs abgeleitet werden. Neben der Altersrente erstrecken sich die Versorgungsleistungen auch auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, wobei die Ehegattenrente 60 % und Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrenten 12 % bzw. 20 % der Altersrente des Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 77 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft jeweiligen Mitarbeiters betragen. Das Bausteinprinzip kommt gleichfalls zur Anwendung, soweit Mitarbeiter laufendes Arbeitsentgelt gegen eine zusätzliche Versorgungszusage umwandeln. Bei der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen wurden folgende versicherungsmathematische Bewertungsparameter zugrunde gelegt: 31.12.2023 Vorjahr Diskontierungszinssatz 3,45 % 3,90 % Einkommenstrend 3,0 % 3,0 % Rententrend 2,5 % bzw. 1,0 % falls 2,5 % bzw. 1,0 % falls vertraglich vereinbart vertraglich vereinbart Sterblichkeit und Invalidität „Richttafeln 2018 G“ „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus von Prof. Dr. Klaus Heubeck Heubeck Analog zum Vorjahr wurde auch im Geschäftsjahr 2023 eine Annahme zur Fluktuation getroffen, die nicht auf konzernbezogenen Erhebungen, sondern auf branchenübergreifenden Fluktuationsstatistiken beruhte. Dabei ist eine alters- und geschlechtsspezifische jährliche Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0 % zum Tragen gekommen. Im aktuellen Geschäftsjahr ist wie im Vorjahr eine Fluktuation von 0 % angenommen worden. Die Überleitung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen auf die im Konzern- abschluss ausgewiesenen Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar: 31.12.2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen 317.451 288.456 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens der -259.082 -193.437 Versorgungseinrichtung 58.370 95.019 In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt: 2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Dienstzeitaufwand des laufenden Jahres 8.701 7.238 Netto-Zinsen 10.688 5.577 19.389 12.815 Diese Aufwendungen werden vollständig im Personalaufwand erfasst. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 78 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2023: Barwert der Beizulegen- Schuld aus leistungsorien- der Zeitwert der leistungs- tierten des Planver- orientierten Verpflichtung mögens Verpflichtung 1. Januar 2023 288.456 193.437 95.019 Erfolgswirksam erfasste Laufender Dienstzeitaufwand 8.701 8.701 Aufwendungen für Zinsaufwand 10.992 304 10.688 Pensionsverpflichtungen Im Periodenergebnis erfasste 19.693 304 19.389 Zwischensumme Gezahlte -12.852 -11.617 -1.235 Versorgungsleistungen Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Im Sonstigen Ergebnis Änderungen finanzieller erfasste Gewinne/ Annahmen 21.408 4.138 17.269 (Verluste) aus Erfahrungsbedingte Neubemessung Anpassungen 746 746 Zwischensumme enthalten im 22.154 4.138 18.016 Sonstigen Ergebnis Arbeitgeberbeiträge 72.819 -72.819 31. Dezember 2023 317.451 259.082 58.370 Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2022: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 79 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Barwert der Beizulegen- Schuld aus leistungsorien- der Zeitwert der leistungs- tierten des Planver- orientierten Verpflichtung mögens Verpflichtung 1. Januar 2022 454.592 195.250 259.342 Erfolgswirksam erfasste Laufender Dienstzeitaufwand 7.238 7.238 Aufwendungen für Zinsaufwand 5.823 246 5.577 Pensionsverpflichtungen Im Periodenergebnis erfasste 13.061 246 12.815 Zwischensumme Gezahlte -12.871 -11.542 -1.329 Versorgungsleistungen Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Im Sonstigen Ergebnis Änderungen finanzieller erfasste Gewinne/ Annahmen -159.170 -1.710 -157.460 (Verluste) aus Erfahrungsbedingte Neubemessung Anpassungen -7.156 -7.156 Zwischensumme enthalten im -166.326 -1.710 -164.616 Sonstigen Ergebnis Arbeitgeberbeiträge 11.193 -11.193 31. Dezember 2022 288.456 193.437 95.019 Das Planvermögen ist wie folgt strukturiert: 31.12.2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Schuldinstrumente 90.300 58.298 Bankguthaben 48.931 17.467 Immobilien 124.765 124.260 Sonstige Vermögenswerte -4.913 -6.588 259.082 193.437 Die Schuldinstrumente bestehen aus nicht börsennotierten Schuldscheindarlehen verschiedener Banken sowie Termingeldanlagen. Der tatsächlich erzielte Nettovermögensertrag auf das Planvermögen beläuft sich auf 304 Tsd. € oder 0,11 % (Vorjahr: 246 Tsd. €). Die ÜSTRA hat sich für die Ausfinanzierung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen in Form eines Contractual Trust Arrangements (CTA) entschieden. Aus diesem Anlass ist ein Pensionstreuhand e.V. im Jahr 2018 gegründet worden. Die Fondsauflage hat am 20. November 2023 stattgefunden und erfolgte in zwei Tranchen mit Anschaffungskosten in Höhe von Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 80 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft insgesamt 59.400 Tsd. €. Der Erfüllungsbetrag der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen im Rahmen des CTA beträgt 115.555 Tsd. €. Die ÜSTRA geht davon aus, dass im Jahr 2024 dem Planvermögen etwa 14.276 € (Vorjahr: 11.872 Tsd. €) zugeführt werden. Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2023 dargestellt: Annahmen Abzinsungssatz Lebenserwartung Erhöhung Rückgang Anstieg um Rückgang Szenario um 0,5 % um 0,5 % 1 Jahr um 1 Jahr Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Auswirkungen auf die leistungsorientierte -23.633 27.069 12.454 -12.905 Verpflichtung Annahmen Künftige Künftige Gehaltssteigerungen Rentensteigerungen Erhöhung Rückgang Erhöhung Rückgang Szenario um 0,5 % um 0,5 % um 1 % um 1 % Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Auswirkungen auf die leistungsorientierte 0 0 1.694 -1.450 Verpflichtung Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert. Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt: 2023 2022 Tsd. € Tsd. € Innerhalb der nächsten 12 Monate (nächstes Geschäftsjahr) 13.278 13.235 Zwischen 2 und 5 Jahren 56.493 56.055 Zwischen 5 und 10 Jahren 71.491 70.844 Über 10 Jahre 383.782 356.297 Erwartete Auszahlungen gesamt 525.044 496.431 Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums für die Verpflichtungen aus Entgeltumwandlung 27,9 Jahre (Vorjahr: 27,7 Jahre) und für Verpflichtungen ohne Entgeltumwandlung 21,5 Jahre (Vorjahr: 20,4 Jahre). Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 81 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (15) Übrige Rückstellungen Zuführung Um- 01.01.2023 Abgang Verbrauch Auflösung Aufzinsung gliederung 31.12.2023 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Altersteilzeit- und Vorruhe- 15.598 0 0 0 1.792 0 16.778 standsverein- barung -612 Sonstige 3.603 0 955 0 3.909 0 6.557 Langfristige 19.201 0 955 0 5.089 0 23.335 Rückstellungen Rückerstattungs- risiken 50 0 0 0 0 0 50 Kurzfristige 50 0 0 0 0 0 50 Rückstellungen 19.251 0 955 0 5.089 0 23.385 * In den Rückstellungen für Vorruhestandsvereinbarungen ist ein Betrag von 16.778 Tsd. € (Vorjahr: 15.598 Tsd. €) für ein Wertkontenmodell enthalten. Die in der Vergangenheit von der ÜSTRA gewährten Erfolgsprämien sowie die individuellen Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter werden nach Wahl des Mitarbeiters durch die ÜSTRA den jeweiligen Kapitalanlagenarten zugeführt. Die angesparten Wertguthaben werden zur bezahlten Freistellung des Mitarbeiters verwendet. Die entsprechenden Kapitalanlagen werden unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesen. Die Rückstellung für Rückerstattungsrisiken reflektiert drohende Rückforderungsansprüche im Hinblick auf erhaltene Investitionszuwendungen (siehe auch Angabe 7.4). Die Inanspruchnahme der kurzfristigen Rückstellungen wird innerhalb des folgenden Geschäftsjahrs und bei den langfristigen Rückstellungen über einen längeren Zeitraum erwartet. (16) Finanzverbindlichkeiten 31.12.2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Darlehen von Kreditinstituten / 112.748 67.497 Langfristige Finanzverbindlichkeiten Darlehen von Kreditinstituten / 13.683 9.143 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 126.431 76.640 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 82 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Die Überleitung der Bilanzansätze inkl. weiterer Informationen zur Kapitalflussrechnung ist der folgenden Darstellung zu entnehmen: kurz- lang- fristige fristige Finanz- Finanz- Leasing- verbind- verbind- verbind- lich- lich- lich- Kapital- keiten keiten keiten rücklage Gesamt Bilanz zum 01.01.2022 4.926 33.512 23.235 415.468 477.141 Veränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit Ergebnisausgleichszahlungen der 0 0 0 52.701 52.701 Unternehmenseigner Einzahlungen aus der Aufnahme von 0 43.144 0 0 43.144 Krediten Auszahlungen aus der Tilgung von -4.910 0 0 0 -4.910 Krediten Umgliederung 9.142 -9.142 0 0 0 Auszahlungen für 0 0 -2.297 0 -2.297 Leasingverbindlichkeiten Gezahlte Zinsen -133 -525 -333 0 -990 Cashflow aus der 4.100 33.477 -2.630 52.701 87.648 Finanzierungstätigkeit Sonstige Änderungen bezogen auf den Bilanzansatz Zinsaufwand 118 508 333 0 958 Neue Leasingverhältnisse 0 0 726 0 726 Ergebnisausgleichszahlungen 0 0 0 -4.571 -4.571 (Unterschiedsbetrag zu EAV) Gesamt Sonstige Änderungen 118 508 1.059 -4.571 -2.887 Bilanz zum 31.12.2022 9.143 67.497 21.664 463.598 561.902 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 83 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft lang- kurz- fristige fristige Finanz- Leasing- Finanz- verbind- verbind- verbind- lich lich- Kapital- lich-keiten keiten keiten rücklage Gesamt Bilanz zum 01.01.2023 9.143 67.497 21.664 463.598 561.902 Veränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit Ergebnisausgleichszahlungen der 0 0 0 56.695 56.695 Unternehmenseigner Einzahlungen aus der Tilgung von 0 61.193 0 0 61.193 Krediten Auszahlungen aus der Tilgung -11.200 0 0 0 -11.200 von Krediten Umgliederung 15.742 -15.742 0 0 0 Auszahlungen für 0 0 -2.047 0 -2.047 Leasingverbindlichkeiten Gezahlte Zinsen -1.269 -1.625 -349 0 -3.243 Cashflow aus der 3.273 43.826 -2.396 56.695 101.398 Finanzierungstätigkeit Sonstige Änderungen bezogen auf den Bilanzansatz Zinsaufwand 1.266 1.426 349 0 3.041 Neue Leasingverhältnisse 0 0 3.595 0 3.595 Offene Ansprüche auf Ergebnisausgleichszahlungen 0 0 0 14.915 14.915 (Unterschiedsbetrag zu EAV) Gesamt Sonstige Änderungen 1.266 1.426 3.944 14.915 21.551 Bilanz zum 31.12.2023 13.683 112.748 23.212 535.208 684.851 Die Verbindlichkeiten sind wie folgt zu tilgen: 31.12.2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Im ersten Jahr 13.685 9.142 Im zweiten Jahr 14.400 9.132 Im dritten Jahr 15.127 9.859 Ab dem vierten Jahr 83.219 48.507 126.431 76.640 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 84 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Im Geschäftsjahr 2023 wurden neue Darlehen mit einem Volumen von 61.193 Tsd. € zur Finanzierung des Eigenanteils bei der Beschaffung von neuen Elektrobussen und Stadtbahnwagen vom Typ TW4000 aufgenommen. Diese Darlehen sind jeweils mit einer Festzinsvereinbarung bis zur planmäßigen Volltilgung der Darlehen in den Jahren 2029 bzw. 2037 ausgestattet. Die Zinssätze liegen in der Bandbreite von 2,88% p.a. bis 3,87% p.a. Die Finanzverbindlichkeiten nahmen um 49.791 Tsd. € zu, sodass die Darlehen von Kreditinstituten zum 31. Dezember 2023 insgesamt 126.431 Tsd. € (Vorjahr: 76.640 Tsd. €) betragen. Konditionen der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten Buchwert Währung Nominal- 31.12.2023 31.12.2022 zinssatz Tsd. € Tsd. € Bankdarlehen EUR 2,88 % 65.438 7.700 Bankdarlehen EUR 3,12 % 24.650 24.650 Bankdarlehen – Tranche A EUR 0,82 % 18.604 23.314 Bankdarlehen – Tranche B EUR 1,12 % Bankdarlehen EUR 0,54 % 16.698 19.733 Bankdarlehen EUR 2,40 % 1.041 1.243 126.431 76.640 (17) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 37.273Tsd. € (Vorjahr: 21.659 Tsd. €) umfassen neben den bereits in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen auch Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen von 1.393 Tsd. € (Vorjahr: 1.155 Tsd. €). Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 85 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (18) Sonstige Verpflichtungen a) Sonstige nicht finanzielle Verpflichtungen 31.12.2023 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Langfristig Langfristiger Anteil erhaltener Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren 41.092 21.892 41.092 21.892 Kurzfristig Arbeitnehmerbezogene Verpflichtungen 10.991 9.185 Vertragsverbindlichkeiten 1.533 2.472 Erhaltene Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren 3.943 1.273 Sonstige 470 769 16.937 13.699 58.029 35.591 Die arbeitnehmerbezogenen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus der laufenden Abrechnung von Löhnen und Gehältern sowie den mit den Beschäftigungsverhältnissen verbundenen Abgaben. Darüber hinaus werden entstandene Erfüllungsrückstände für ausstehenden Urlaub und Überstunden und für ausstehende Abschlusszahlungen aus Ziel- und Tantiemevereinbarungen erfasst. Die erhaltenen Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren sind Zuschüsse für die Anschaffung neuer Stadtbahnen sowie für den Ausbau von Ladesystemen an Haltestellen und für die Bereitstellung von WLAN für die Fahrgäste in Höhe von 45.035 Tsd. € (Vorjahr: 23.165 Tsd. €), die im Anschaffungszeitpunkt mit den Anschaffungskosten der Vermögenswerte verrechnet werden. Ansonsten verweisen wir auf weitere Erläuterungen unter 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 86 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen 31.12.2023 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Langfristig Langfristiger Anteil Leasingverbindlichkeiten 18.771 19.900 Kurzfristig Leasingverbindlichkeiten 4.441 1.764 Verbindlichkeit aus GVH-Poolausgleich 1.387 0 24.599 21.644 Die Leasingverbindlichkeiten (zum Bilanzstichtag 23.212 Tsd. €) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. (19) Eventualverbindlichkeiten In den zurückliegenden Jahren wurden im Rahmen der Finanzierung von Sachanlageninvestitionen erhebliche Investitionszuwendungen des Bundes und des Landes Niedersachsen vereinnahmt. Die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme sowie die Ordnungsmäßigkeit der Verwendung dieser Zuwendungen ist Gegenstand noch ausstehender Verwendungsnachweisprüfungen. Durch Bildung einer Rückstellung von 50 Tsd. € (Vorjahr: 50 Tsd. €) wurde bereits den höchstwahrscheinlichen Rückerstattungsrisiken Rechnung getragen, sodass keine weiteren Eventualverbindlichkeiten hierfür bestehen. 5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung (20) Umsatzerlöse 31.12.2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Verkehrs- und Transportleistungen 146.581 135.514 Instandhaltungsleistungen 25.665 23.802 Bautechnische Planungs- und Beratungsleistungen 0 2.107 Sonstige Dienstleistungen 2.110 2.614 174.356 164.037 Die Umsatzerlöse gliedern sich nach der Art der erbrachten Leistungen wie folgt: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 87 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Erlöse aus Verträgen mit Kunden Tarifeinnahmen Linien- und Gelegenheitsverkehr 142.568 132.237 Instandhaltungsleistungen 25.665 23.802 Erträge aus weiterberechneten Kosten 4.013 3.277 Bautechnische Planungs- und 0 2.107 Beratungsleistungen 172.246 161.423 Sonstige Dienstleistungen Reklameflächenvermietung 1.237 1.223 Mieten und Pachten 853 1.349 Unternehmensbezogene Dienstleistungen 20 42 2.110 2.614 174.356 164.037 Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns sind ausschließlich inlandsbezogen. Umsatzerlöse mit externen Kunden in Drittländern werden nicht getätigt. Die Tarifeinnahmen aus Linien- und Gelegenheitsverkehr werden zeitraumbezogen, entsprechend der zeitlichen Nutzung der Fahrkarten, erbracht. Wir verweisen auch Abschnitt 4.(18). Die Erlöse aus Mieten und Pachten sowie Reklameflächenvermietung sind Umsatzerlöse im Sinne des IFRS 16. Hier tritt die ÜSTRA als Leasinggeber auf. Vertragssalden 31.12.2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.182 11.677 Vertragsverbindlichkeiten 1.533 2.472 18.715 14.149 Der zum 31. Dezember 2022 in den Vertragsverbindlichkeiten enthaltene Betrag von 2.472 Tsd. € wurde im Geschäftsjahr 2023 als Umsatzerlöse erfasst (2022: 4.100 Tsd. €). Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich um Vorauszahlungen auf Fahrtkarten (1.533 Tsd. €) aus Zeitkarten und Abonnements. Die Erfüllung erfolgt durch Zeitablauf zum jeweiligen Monatsende, ab Stichtag innerhalb der nächsten zwölf Monate. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 88 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 oder zum 31. Dezember 2022 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. (21) Sonstige betriebliche Erträge 2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Erträge aus Fördermitteln 69.816 70.030 Erträge aus Versicherungsentschädigungen/Schadenersatz 3.506 5.823 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Sonstige 0 37 Gewinne aus Sachanlagenabgängen 206 466 Erträge aus Verzicht auf künftige Gewährleistungsansprüche 2.977 50 Zuschuss Energiepreisbremse 18.052 0 Übrige 2.282 9.484 96.839 85.890 Die Erträge aus Fördermitteln resultieren im Geschäftsjahr insbesondere aus dem Ausgleich von Schäden im ÖPNV im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket (48.080 Tsd. €). Des Weiteren werden Fördermittel aus dem „ÖPNV-Rettungsschirm“ für die Monate September 2022 bis Dezember 2022 in Höhe von 10.503 Tsd. € ausgewiesen. Ferner sind im Geschäftsjahr Fördermittel des Bundes für ÖPNV-Modellprojekte enthalten (11.081 Tsd. €). Die Erträge aus Versicherungsentschädigungen/Schadenersatz betreffen Versicherungsregulierungen für Schäden an Fahrzeugen. Besonders hervorzuheben sind hier die Schäden aus dem Großbrand des ÜSTRA Betriebshofs in Hannover Mittelfeld. Die Effekte aus dem Zuschuss Energiepreisbremse stehen im Zusammenhang mit den entsprechenden Maßnahmen aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung, welche die Auswirkungen der stark gestiegenen Energiepreise für Unternehmen abmildern sollen. (22) Materialaufwand Die Materialaufwendungen enthalten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 66.254 Tsd. € (Vorjahr: 33.767 Tsd. €) sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 40.387 Tsd. € (Vorjahr: 37.332 Tsd. €). Der Anstieg des Materialaufwands begründet sich im Wesentlichen durch gestiegene Beschaffungspreise für Strom (41.369 Tsd. €, Vorjahr 10.366 Tsd. €). Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 89 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (23) Personalaufwand Im Personalaufwand von 162.309 Tsd. € (Vorjahr: 148.057 Tsd. €) sind die unter Abschnitt 4. (14) aufgeführten Aufwendungen für Altersversorgung enthalten. Der Personalaufwand setzt sich i.H.v. 120.179 Tsd. € (Vorjahr: 111.033 Tsd. €) aus Löhnen und Gehältern und 42.130 Tsd. € (Vorjahr: 37.024 Tsd. €) aus sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung zusammen. Für die gesetzliche Rentenversicherung als beitragsorientierten Pensionsplan fallen die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an, die sich im Geschäftsjahr 2023 auf 11.972 Tsd. € (Vorjahr: 11.193 Tsd. €) belaufen. (24) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen entfallen in Höhe von 24.360 Tsd. € (Vorjahr: 21.693 Tsd. €) auf planmäßige Abschreibungen. Im Geschäftsjahr gab es keine Wertminderungen (Vorjahr: 894 Tsd. €). Die Wertminderungen des Vorjahres betrafen einen verunfallten Stadtbahnwagen der Fahrzeugflotte TW 3000. (25) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ÜSTRA Konzerns von 48.782 Tsd. € sind gegenüber dem Vorjahresjahreszeitraum (36.938 Tsd. €) gestiegen. Der Anstieg resultiert aus dem Projekt „sprinti“, einem On-Demand-Service, bei dem Fahrgäste auf Abruf Fahrten buchen können. Weiterhin haben sich die Aufwendungen für Fahrausweisprüfdiensten sowie Aufwendungen in Bezug auf den Cybervorfall erhöht. Diese Kosten beinhalten i.W. Kosten für die Systemwiederherstellung. Des Weiteren sind hier noch Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen von 164 Tsd. € (Vorjahr: 269 Tsd. €) sowie Aufwendungen aus Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, in Höhe von 233 Tsd. € (Vorjahr: 136 Tsd. €) enthalten. Variable Leasingzahlungen sind nicht geleistet worden. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 90 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (26) Übriges Finanzergebnis 2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Zinsen auf Festgeldanlagen 2.637 231 Übrige Zinserträge 825 15 Zinsen und ähnliche Erträge 3.462 246 Zinsen auf Darlehen 2.418 508 Übrige Zinsaufwendungen 1.633 978 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.051 1.486 Zinsergebnis -589 -1.240 Übrige Beteiligungserträge 50 186 Übriges Finanzergebnis -539 -1.054 (27) Ertragsteuern 2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Laufende Steuern 1 -55 (davon periodenfremd) (0) (0) Latente Steuern 0 -60 (davon periodenfremd) (0) (0) 1 -115 Bei der Analyse der Ertragsteuern ist zu berücksichtigen, dass das auf der Ebene der ÜSTRA entstehende Ergebnis dem Organträger zugerechnet wird. Hiervon ausgenommen ist lediglich die auf Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter von der ÜSTRA zu entrichtende Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Im Übrigen unterliegen die entstehenden Ergebnisse der inländischen Ertragsbesteuerung, wobei auf der Grundlage der geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen für die Berechnung des laufenden Steueraufwands im Vorjahr ein Steuersatz von insgesamt 32 % für Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zum Tragen kommt. Der Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern zum 31. Dezember 2023 basiert ebenfalls auf einem Steuersatz von 32 %. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 91 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (28) Jahresergebnis Aus den Gesamtergebnissen und der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Zahl der Aktien lässt sich das Ergebnis je Aktie wie folgt ableiten: 2023 Vorjahr Anzahl der Aktien 26.400.000 26.400.000 Jahresergebnis (in EUR) -68.401.270,46 -26.452.398,26 Jahresergebnis je Aktie -2,59 -1,00 verwässert und unverwässert (in EUR) 6. Segmentberichterstattung 6.1 Geschäftssegmentbildung Wesentliche Grundlage für die Darstellung der Segmentinformationen ist die regelmäßige interne Berichterstattung an die Entscheidungsträger und die in dieser Berichterstattung vorzufindende Struktur der Finanzinformationen. Entsprechend den Organisationsgrundlagen des Konzerns folgen die intern berichteten Segmente der Art der Dienstleistungen sowie dem regulatorischen Umfeld, während geografische Aspekte keine Bedeutung haben. Von hervorgehobener Bedeutung für die Lage des Konzerns ist die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die Muttergesellschaft ÜSTRA basierend auf dem ÖDA, so dass deren Geschäftsaktivitäten und Ergebnisse Gegenstand separater Analysen in der internen Berichterstattung sind. Die Rechtseinheit „ÜSTRA“ stellt demzufolge ein eigenständiges Geschäftssegment dar. 6.2 Beschreibung der berichtspflichtigen Segmente 6.2.1 ÜSTRA Im Segment „ÜSTRA“ wird über den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die ÜSTRA berichtet. Die Nahverkehrsleistungen umfassen den Betrieb von Stadtbahn- und Buslinien. 6.2.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen Mit der TransTecBau (bis zum 31.05.2022 vollkonsolidiert) hat der Konzern im Vorjahr das Segment „Beratungs- und Ingenieurleistungen“ betrieben, dass hauptsächlich die Planung und Baubetreuung sowie -steuerung von Stadtbahnbauprojekten beinhaltet. Hieraus wurden Honorarumsätze generiert. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 92 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 6.2.3 Andere Bereiche Andere Geschäftsbereiche umfassen die Vermietungsaktivitäten der Gehry-Tower sowie die Werbe- und Vermarktungsaktivitäten der X-City und Vermietungsaktivitäten der HRG, welche nicht mehrheitlich durch den Konzern gehalten werden. Bis zum Vorjahr waren zudem die Prüfungs- und Beratungsleistungen der RevCon (bis zum 31.05.2022 vollkonsolidiert) enthalten. Keines dieser Bereiche erfüllt die quantitativen Schwellenwerte für die Bestimmung berichtspflichtiger Segmente in den Jahren 2023 oder 2022. 6.3 Segmentinformationen Bei der Ermittlung der an den Konzernvorstand übermittelten Segmentergebnisse kommen grundsätzlich die für die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (HGB) zum Tragen, die erheblich von den für den Konzernabschluss geltenden IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen abweichen. Folglich divergieren der Gesamtbetrag der Segmentergebnisse und das auf Konzernabschlussebene ausgewiesene Jahresergebnis deutlich. Weiterhin gehen in die Segmentberichterstattung Ergebnisbestandteile jener Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ein, die unter Wesentlichkeitserwägungen im Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nach den für assoziierte Unternehmen geltenden Regelungen anteilig erfasst werden. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 93 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Beratungs- und (Verkehrs- und Ingenieur- Summe berichts- Transport-leistungen) leistungen pflichtige Segmente Andere Bereiche Gesamtbetrag 2023 2022 ÜSTRA 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Segmenterlöse Gesamtumsätze 174.336 162.004 0 2.917 174.336 164.921 537 877 174.873 165.798 Intersegmentumsätze 0 -116 0 -356 0 -472 -518 -835 -518 -1.307 Außenumsätze 174.336 161.888 0 2.561 174.336 164.449 19 42 174.355 164.491 Davon Erlöse aus Verträgen mit Kunden 172.246 159.316 0 2.107 172.246 161.423 0 0 172.246 161.423 Davon Sonstige Umsatzerlöse 2.090 2.572 0 454 2.090 3.026 19 42 2.109 3.068 Überleitungen Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung 0 -454 Konzernumsatzerlöse 174.355 164.037 Segmentergebnis 0 -1.493 0 -1.419 0 -2.912 869 1.647 869 -1.265 Enthaltene Zinserträge 3.462 247 0 0 3.462 247 0 0 3.462 247 Enthaltene Zinsaufwendungen 4.846 2.415 0 0 4.846 2.415 13 15 4.859 2.430 Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen 41.399 32.164 0 90 41.399 32.254 88 176 41.487 32.430 Enthaltene Aufwendungen für Ausstattung der Versorgungseinrichtung 14.972 17.193 0 0 14.972 17.193 0 0 14.972 17.193 Enthaltener Ertragsteueraufwand und -ertrag (-) 1 1 0 31 1 32 0 0 1 32 Überleitungen: Segmentergebnis 869 -1.265 a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses Auftragsfertigung 0 -238 Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen 350 487 Vorratsbewertung 197 -152 Pensionsverpflichtungen 5.303 17.207 Unterschiedsbetrag unter Anwendung des IFRS 16 -77 130 Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen -1.307 173 Latente Steuern 0 147 4.466 17.754 b) Änderung des Konsolidierungskreises 0 4.108 c) Konzernabschlussspezifika -2.125 1.081 d) Ertragsteuern 0 -115 e) Verlustübernahme -71.611 -48.130 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -68.401 -26.567 Die handelsrechtlichen Segmentergebnisse enthalten sämtliche Erträge und Aufwendungen, die in das Jahresergebnis nach Steuern, jedoch vor Ergebnisabführung einfließen. Nicht in das Ergebnis des Segments „ÜSTRA“ einbezogen sind die Bestandteile des Beteiligungsergebnisses der ÜSTRA, da die zugrunde liegenden Aktivitäten in den Ergebnissen der jeweiligen Segmente reflektiert werden. Die Festlegung der Segmentergebnisgröße wie auch die zur Ermittlung der Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 94 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Segmentergebnisse herangezogenen Wertmaßstäbe berücksichtigen die internen Steuerungs- und Berichtspraktiken. Da die interne Berichterstattung keine Informationen zum Segmentvermögen und zu den Segmentschulden enthält und Angaben hierüber auch nicht auf andere Weise dem Konzernvorstand vorgelegt werden, unterbleibt eine Bestimmung des Segmentvermögens und der Segmentschulden gleichfalls in diesem Konzernabschluss. Die im Segmentergebnis enthaltenen Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung setzen sich aus laufenden Zuwendungen in Höhe von 11.972 Tsd. €. Die sich zwischen den Segmentinformationen nach HGB und Konzerninformationen nach IFRS ergebenden Überleitungsposten umfassen im Wesentlichen folgende Sachverhalte: Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen Für Stadtbahnwagen und Busse der ÜSTRA wird in der IFRS-Rechnungslegung von einer längeren wirtschaftlichen Nutzbarkeit ausgegangen, sodass sich die verrechneten Abschreibungen sowie die Aufwendungen und Erträge aus Veräußerungsvorgängen von den handelsrechtlichen Segmentergebnisbestandteilen unterscheiden. Vorratsbewertung Abweichend zur Segmentberichterstattung nach handelsrechtlichen Wertmaßstäben werden im IFRS-Abschluss keine rein beschaffungsmarktinduzierten Niederstwertabschreibungen vorgenommen. Pensionsverpflichtungen Anders als in der handelsrechtlichen Rechnungslegung werden im Konzernabschluss die mittelbar über die Versorgungseinrichtung zugerechneten Pensionsverpflichtungen vollständig angesetzt. Darüber hinaus bestehen Unterschiede im zugrunde gelegten Diskontierungssatz. Im Zeitablauf kommt es deshalb zu Abweichungen bei der jährlichen Dotierung der Pensionsrückstellungen. Konzernabschlussspezifika Bei dem Überleitungsposten zum Segmentergebnis handelt es sich um die Eliminierung von Beteiligungsergebnissen. Verlustübernahme Die im Einzelabschluss der ÜSTRA gezeigte Verlustübernahme im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG wird im Konzernabschluss als Einstellung in die Kapitalrücklage ausgewiesen. IFRS 16 In den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen unter den Posten Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2019 werden im Konzernabschluss stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 95 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of- use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Das Nutzungsrecht wird über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. 7. Sonstige Angaben 7.1 Arbeitnehmerschaft Bei in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen waren während des Geschäftsjahres 2023 im Jahresdurchschnitt 2.328 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.423) beschäftigt, von denen 2.328 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.344) im Verkehrs- und Transportbereich, 0 Mitarbeiter (Vorjahr: 74) im Bereich Beratungs- und Ingenieurleistungen und 0 Mitarbeiter (Vorjahr: 5) im Bereich sonstige Dienstleistungen tätig waren. 7.2 Nahestehende Personen 7.2.1 Organbezüge Die Mitglieder des Vorstandes erhielten Gesamtbezüge in Höhe von 1.064 Tsd. € (Vorjahr: 1.060 Tsd. €). Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst: 2023 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Kurzfristig fällige Leistungen 998 994 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (0) (0) Andere langfristig fällige Leistungen 66 66 1.064 1.060 Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen beinhaltet Gehälter, Sachleistungen und Beiträge in einen leistungsorientierten Plan für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene betragen 958 Tsd. € (Vorjahr: 1.059 Tsd.€). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beträgt 13.788 Tsd. € (Vorjahr: 13.526 Tsd. €). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten 41 Tsd. € (Vorjahr: 41 Tsd. €) Sitzungsgelder. 7.2.2 Beziehungen zur Muttergesellschaft Oberste Muttergesellschaft und gleichzeitig herrschende Gesellschafterin der ÜSTRA ist die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover. In deren Konzernabschluss ist die ÜSTRA einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der VVG wird nach § 325 HGB der das Unternehmensregister führenden Stelle Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 96 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft übermittelt und dort bekannt gemacht. Die Beziehungen zur Gesellschafterin beschränken sich auf die typischerweise im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorzunehmenden organschaftlichen Steuerverrechnungen sowie auf die Durchführung der Ergebnisabführung. Darüberhinausgehende operative Geschäftsbeziehungen werden nicht unterhalten. In die Bilanz und die Gesamtergebnisrechnung sind die bestehenden Verrechnungsbeziehungen wie folgt eingeflossen: 31.12.2023 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Forderungen aus Steuerverrechnungen 8.018 5.117 Verlustausgleichsforderungen/-Verbindlichkeiten 14.916 -4.571 Sonstige Verpflichtungen (-) / 22.934 546 Sonstige finanzielle Vermögenswert Bei den Steuerverrechnungen handelt es sich um Umsatzsteuer. Steuern vom Einkommen und Ertrag entfallen, aufgrund des vorhandenen Organschaftsverhältnisses. 7.2.3 Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen Die sonstigen Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen, die nicht konsolidiert werden, sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt. Wesentlich beeinflusst werden die Geschäftsbeziehungen durch die Beziehungen zwischen der infra und der ÜSTRA. Zwischen der ÜSTRA und der Schwestergesellschaft infra bestehen gegenseitige Leistungsbeziehungen. Die für den Betrieb der Stadtbahnen notwendigen Schieneninfrastrukturanlagen stehen nicht im Eigentum der ÜSTRA. Diese werden von der infra zur Nutzung für den Fahrbetrieb im Personennahverkehr überlassen. Im Anlagennutzungsvertrag hat sich die ÜSTRA gegenüber der infra verpflichtet, zuzüglich zu einem Fixbetrag von 1.000 Tsd. € einen Betrag von 50,0 % des in der Sparte Stadtbahn erwirtschafteten Gewinns nach Feststellung des Jahresabschlusses an die infra als Pacht zu zahlen. Die ÜSTRA erbringt ihrerseits Instandhaltungsmaßnahmen an diesen Einrichtungen die gegenüber der infra berechnet werden. Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, die Wartung sowie die Instandsetzung der Schieneninfrastrukturanlagen. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 97 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 2023 Assoziierte Unternehmen Tsd. € Joint Ventures / nahestehende Gemeinschafts- Sonstige Unternehmen unternehmen Tsd. € Tsd. € Operative Transaktionen Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.870 29.839 6.056 Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der 10 2 12 Überlassung von Ressourcen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den Bezug 1.046 43.473 40.538 sonstiger Leistungen Ausstehende Forderungen aus dem 646 2.607 1.396 Leistungsverkehr Ausstehende Verbindlichkeiten aus 332 5.118 1.606 dem Leistungsverkehr Finanzbeziehungen Forderung aus einer Ausleihung der 0 169 0 ÜSTRA an FGMH Zinserträge aus Ausleihungen 0 5 0 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 98 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Sonstige Joint Ventures / Assoziierte nahestehende Gemeinschafts- Unternehmen Unternehmen unternehmen 2022 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Operative Transaktionen Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.951 35.111 5.669 Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der 8 0 7 Überlassung von Ressourcen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den Bezug 938 10.636 28.921 sonstiger Leistungen Ausstehende Forderungen aus dem 488 1.569 546 Leistungsverkehr Ausstehende Verbindlichkeiten aus 121 1.399 2.477 dem Leistungsverkehr Finanzbeziehungen Forderung aus einer Ausleihung der 169 0 0 ÜSTRA an FGMH Zinserträge aus Ausleihungen 5 0 0 Bei den mit nahestehenden Personen getätigten Umsätzen handelt es sich um Dienstleistungen, die mit der Durchführung des Bus- und Stadtbahnwagenverkehrs in Zusammenhang stehen. Die mit sonstigen verbundenen Unternehmen generierten Dienstleistungserträge resultieren vornehmlich aus der Erbringung von Instandhaltungsleistungen an die infra. Bei der Preisgestaltung der umfangreichen Verrechnungsbeziehungen aus der Erbringung von Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen sind sowohl das Selbstkostenprinzip als auch an den Marktverhältnissen orientierte Vergütungsmodelle zur Anwendung gelangt. Die von sonstigen verbundenen Unternehmen bezogenen Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf die Beschaffung von Energie bei der enercity AG. Für die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten, die vollumfänglich im Zahlungswege auszugleichen sind, wurden keine Sicherungsabreden getroffen. Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen wegen eines Ausfallrisikos sind nicht angefallen. Ferner unterhält der Konzern Beziehungen zur Versorgungseinrichtung des ÜSTRA e. V., die in erster Linie die Einlage liquider Mittel in das Kassenvermögen betreffen. Die im Berichtsjahr Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 99 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft zugeführten Werte von 11.972 Tsd. € (Vorjahr: 11.193 Tsd. €) führen zu einer entsprechenden Reduzierung der Pensionsrückstellungen und haben somit keine Ergebnisauswirkungen. Darüber hinaus bestehen mit der Versorgungseinrichtung laufende Geschäftsbeziehungen, im Wesentlichen aus der Anmietung von Räumlichkeiten und aus der Weiterbelastung von Kostenanteilen. 7.3 Verkehrskonzessionen Die ÜSTRA hat Konzessionen inne, die zeitlich befristete Genehmigungen für den Betrieb von Bus- und Stadtbahnlinien nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darstellen. Rechte und Pflichten, die sich für die ÜSTRA aus den Konzessionen ergeben, regeln das PBefG und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften. So ist die ÜSTRA nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die genehmigten Linienbetriebe aufzunehmen und während der Laufzeit der Konzessionen aufrechtzuerhalten. Fahrpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, die dem Zustimmungsvorbehalt der Genehmigungsbehörde unterliegen, sind als Auflagen von der ÜSTRA zu beachten. Für den Betrieb von Stadtbahnlinien besitzt die ÜSTRA wie im Vorjahr 15 Konzessionen, die am 24. März 2038 auslaufen. Für den Betrieb von Buslinien besitzt die ÜSTRA 46 Konzessionen, die ebenfalls am 24. März 2038 auslaufen. 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand Neben den vorstehend genannten Verkehrskonzessionen erhält die ÜSTRA weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand, insbesondere in Form von Investitionszuschüssen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die durch die LNVG nach dem EntflechtG sowie auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen gewährt werden. Hinsichtlich der bezuschussten Investitionen sind regelmäßig Bindefristen zu beachten, deren Verletzung entsprechende Rückforderungsansprüche der Zuwendungsgeber auslöst. Im Berichtsjahr hat der Konzern Zuwendungen in Höhe von 5.092 Tsd. € (Vorjahr: 19.317 Tsd. €) verbucht, gezahlt wurden in 2023 26.962 Tsd. €. Zudem hat der Konzern Zuwendungen aus Fördermitteln in Höhe von 69.817 Tsd. € (Vorjahr: 70.030 Tsd. €) erhalten. Die Zuwendungen wurden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. 7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 112 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) Honorare für die Abschlussprüfungen der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, enthalten. Diese bezogen sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses nebst (Konzern) Lagebericht der ÜSTRA. Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen wurden nicht erbracht. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 100 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit Beschlussfassung der Regionsversammlung am 14.11.2023 bilden die ÜSTRA und die regiobus per 01.01.2025 einen Gemeinschaftsbetrieb. Dazu ist im April 2024 eine Prozessvereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit mit den Mitbestimmungsgremien im Projekt Gemeinschaftsbetrieb ÜSTRA und regiobus durch Gremienvertreter geschlossen worden. 7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA haben eine nach § 161 AktG vorgesehene Erklärung am 26. April 2024 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.uestra.de/unternehmen/uestra/investor-relations/corporate- governance/ dauerhaft zugänglich gemacht. Hannover, den 17. Juni 2024 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Vorstand gez. Elke van Zadel gez. Denise Hain gez. Regina Oelfke Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 101 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Entwicklung der Anlagewerte zum 31. Dezember 2023 Bruttobuchwerte Stand am Um- Stand am 01.01.2023 Zugänge Abgänge buchungen 31.12.2023 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionsähnliche Rechte 24.997 1.304 0 1.259 27.560 Geleistete Anzahlungen 4.030 1.575 130 -1.259 4.216 29.027 2.879 130 0 31.776 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 183.963 484 5.369 0 179.078 IFRS 16 9.926 768 10.694 Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 77.109 686 0 2.576 80.372 IFRS 16 17.329 0 17.329 Fahrzeuge für Personenverkehr 819.846 10.482 9.699 1.494 822.123 Maschinen und maschinelle Anlagen 16.571 530 0 598 17.699 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 92.007 5.140 544 7.890 104.493 IFRS 16 1.100 3.136 0 4.237 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 83.282 62.609 11 -12.558 133.322 1.301.134 83.835 15.623 0 1.369.346 1.330.161 86.714 15.753 0 1.401.122 1) * = verrechnete Investitionszuschüsse ** = darin enthalten Auswirkungen aus Zuschüssen wegen Bruttoausweis im Anlagenspiegel *** = Abschreibungen ohne Auswirkungen von Zuschüssen wegen Nettoausweis in der GuV 1) = Umgliederung in die Kategorie als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 102 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse Nettobuchwerte Wert- Stand am minde- Um- Stand am Stand am 01.01.2023 Zugänge rungen Abgänge buchungen 31.12.2023 31.12.2023 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 484 0 0 0 484 21.215 1.214 0 0 0 22.429 4.647 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.216 484 0 0 0 484 21.215 1.214 0 0 0 22.429 8.863 83.567 0 1.314 0 82.253 63.888 3.206 0 3.516 0 63.578 40.174 2.976 791 0 3.766 32.425 822 231 0 33.017 36.113 1.477 0 0 0 37.590 22.762 3.466 866 0 4.332 422.744 4.256 16.424 0 410.576 211.808 28.759 0 9.699 0 230.867 180.679 513 0 10 0 503 12.555 707 0 0 0 13.261 3.935 28.400 14 28 0 28.386 55.073 4.326 0 538 0 58.862 19.877 827 778 0 0 1.605 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 133.322 567.649 5.092 18.006 0 554.735 386.706 40.910 0 13.753 0 413.862 400.749 568.133 5.092 18.006 0 555.219 407.920 42.124 0 13.753 0 436.291 409.612 * * * * * * * * * * * * * * * * * * 1) * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * 17.763 ** 2.642 ** 24.360 *** Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 103 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2022 Bruttobuchwerte Stand am Um- Stand am 01.01.2022 Zugänge Abgänge buchungen 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionsähnliche Rechte 28.050 994 5.122 1.075 24.997 Geleistete Anzahlungen 3.716 1.405 16 -1.075 4.030 31.766 2.399 5.138 0 29.027 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 174.284 77 2 9.605 183.963 IFRS 16 9.796 129 9.926 Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 85.329 59 8.285 6 77.109 IFRS 16 17.329 0 17.329 Fahrzeuge für Personenverkehr 801.940 19.887 1.981 0 819.846 Maschinen und maschinelle Anlagen 16.368 483 416 135 16.571 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 90.533 3.397 2..522 600 92.007 IFRS 16 1.068 58 26 1.100 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 34.334 60.243 948 -10.346 83.282 1.230.980 84.333 14.180 0 1.301.134 1.262.747 86.733 19.318 0 1.330.161 * = verrechnete Investitionszuschüsse ** = darin enthalten Auswirkungen aus Zuschüssen wegen Bruttoausweis im Anlagenspiegel *** = Abschreibungen ohne Auswirkungen von Zuschüssen wegen Nettoausweis in der GuV Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 Seite 104 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse Nettobuchwerte Wert- Stand am Minde- Um- Stand am Stand am 01.01.2022 Zugänge rungen Abgänge buchungen 31.12.2022 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 485 0 0 0 484 25.305 852 0 4.942 0 21.215 3.298 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.030 485 0 0 0 484 25.305 852 0 4.942 0 21.215 7.328 79.429 4.366 228 0 83.567 61.562 2.326 0 0 0 63.888 43.458 2.217 758 0 2.976 40.597 0 8.172 0 32.425 34.826 1.434 0 147 0 36.113 22.435 2.599 866 0 3.466 417.222 19.013 13.491 0 422.744 191.280 21.646 864 1.981 0 211.808 185.294 908 2 397 0 513 11.852 730 0 28 0 12.555 3.504 28.519 0 119 0 28.400 54.875 2.602 0 2.403 0 55.073 8.807 605 243 0 21 827 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 83.282 566.676 23.380 22.407 0 567.649 359.816 30.605 864 4.580 0 386.706 346.780 567.160 23.380 22.407 0 568.133 385.121 31.457 864 9.522 0 407.920 354.108 * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * 9.734 ** 9.734 ** 22.587 ***
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