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ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 4, 2020

452_rns_2020-06-04_421ffc4d-fe51-46b0-a05d-57cc4db511df.html

Annual / Quarterly Financial Statement

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ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Hannover

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt 5. des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover (GVH) unterliegen einem Poolausgleich unter den am GVH beteiligten Verkehrsträgern. Zur Ermittlung der voraussichtlichen Höhe dieses Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2019 schätzen die gesetzlichen Vertreter den Anteil der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft an den gesamten Tarifeinnahmen im GVH ein.

Vor dem Hintergrund der materiellen Bedeutung der Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen und der vorhandenen Ermessensspielräume bei der Bestimmung der Höhe des Poolausgleichs erachten wir die Prüfung der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen im Rahmen unserer Prüfung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft.

Wir haben die in der internen Bilanzierungsrichtlinie konkretisierten Bilanzierungsvorgaben unter Berücksichtigung der Vorschriften des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden gewürdigt.

Wir haben die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Höhe des Poolausgleichs zu den vertraglichen Regelungen zum Poolausgleich abgestimmt und die Annahmen für den Gesamtpool des GVH und die auf die ÜSTRA entfallenden Fahrgäste beurteilt, indem wir unter anderem die von der Region Hannover geschätzten Tarifeinnahmen im GVH-Verkehrsgebiet für das Jahr 2019 als Prüfungsnachweis eingeholt haben. Weiterhin haben wir bei der Beurteilung der Annahmen die unterjährigen Poolausgleichsabrechnungen für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Endabrechnung des Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2018 berücksichtigt.

Insgesamt haben sich aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den bezüglich der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter 2.2.14 "Umsatzerlöse".

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB in Abschnitt 5. des Konzernlageberichts, ferner den "Nachhaltigkeitsbericht", den "Nichtfinanziellen Bericht gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" und den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus-

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. August 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Gesetzlich vorgeschriebene und nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Finanzinformationen sowie Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefan Marks.

Hannover, 9. April 2020

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Eickhoff, Wirtschaftsprüfer

Marks, Wirtschaftsprüfer

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

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Anhang Verweis 31.12.2019

31.12.2018

Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (1) 4.437.198,83 4.220.020,03
Sachanlagen (2) 317.341.557,16 305.494.072,42
Übrige Finanzanlagen (3) 14.311.937,90 12.005.689,75
Anlagenwerte 336.090.693,89 321.719.782,20
Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen (4) 12.889.184,55 11.165.919,34
348.979.878,44 332.885.701,54
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (6) 11.726.249,74 9.955.712,74
Vertragsvermögenswerte
(Forderungen aus Fertigungsaufträgen) (7) 782.026,70 1.220.880,46
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (8) 12.272.523,04 12.458.515,08
Ertragsteuerforderungen 5.824,17 14.670,64
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (9) 91.931.774,26 64.786.310,71
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (10) 17.440.157,98 18.354.527,05
134.158.555,89 106.790.616,68
483.138.434,33 439.676.318,22
PASSIVA
Anhang Verweis 31.12.2019

31.12.2018

Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (11) 67.490.528,32 67.490.528,32
Kapitalrücklage (12) 296.649.783,30 260.679.353,50
Ergebnisvortrag (13) -179.900.465,05 -152.172.249,07
Sonstige Ergebnisbestandteile (13) -181.225.393,00 -139.758.133,00
3.014.453,57 36.239.499,75
Langfristiges Fremdkapital
Pensionsrückstellungen (14) 295.867.758,00 244.654.928,00
Übrige Rückstellungen (15) 18.137.470,62 18.228.143,21
Latente Steuerschulden (5) 10.785,31 57.302,37
Finanzverbindlichkeiten (16) 55.421.997,47 39.255.130,54
Sonstige Verpflichtungen (18) 26.425.903,39 6.915.850,00
395.863.914,79 309.111.354,12
Kurzfristiges Fremdkapital
Übrige Rückstellungen (15) 5.148.329,24 3.664.500,61
Ertragsteuerschulden 54.428,88 0,00
Finanzverbindlichkeiten (16) 7.436.700,00 4.899.369,46
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (17) 38.210.099,91 34.588.298,97
Sonstige Verpflichtungen (18) 33.410.507,94 51.173.295,31
84.260.065,97 94.325.464,35
483.138.434,33 439.676.318,22

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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Anhang Verweis 1.1.-31.12.2019

1.1.-31.12.2018

Umsatzerlöse (20) 222.042.830,34 219.891.606,25
Sonstige betriebliche Erträge (21) 6.535.553,01 4.036.376,28
Materialaufwand (22) 52.366.391,28 55.335.782,21
Personalaufwand (23) 155.256.295,41 141.429.206,84
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (24) 23.811.040,65 20.758.910,09
Sonstige betriebliche Aufwendungen (25) 25.862.686,11 24.876.497,49
Operatives Ergebnis -28.718.030,10 -18.472.414,10
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 1.723.265,21 1.134.254,60
Übriges Beteiligungsergebnis 63.591,90 114,00
Zinsen und ähnliche Erträge 520.170,38 1.014.729,05
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.247.399,65 810.858,35
Übriges Finanzergebnis (26) -663.637,37 203.984,70
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -27.658.402,26 -17.134.174,80
Ertragsteuern (27) 69.813,72 80.258,61
Jahresergebnis (28) -27.728.215,98 -17.214.433,41
davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens -27.728.215,98 -17.214.433,41
Sonstiges Ergebnis
In den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umzugliederndes Sonstiges Ergebnis
Neubewertungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen (14) -41.467.260,00 5.654.835,00
In den Folgeperioden erfolgswirksam umzugliederndes sonstiges Ergebnis
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte:
In der laufenden Periode entstandene Gewinne (Verluste) 0,00 -431.571,56
Sonstiges Ergebnis -41.467.260,00 5.223.263,44
Gesamtergebnis -69.195.475,98 -11.991.169,97
davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens (28) -69.195.475,98 -11.991.169,97
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) -2,62 -0,45

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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(in €) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Ergebnisvortrag Rücklage für Pensionsverpflichtungen
Stand 1. Januar 2018 67.490.528,32 234.787.912,45 -134.957.815,66 -145.412.968,00
Jahresergebnis -17.214.433,41
Sonstiges Ergebnis 5.654.835,00
Gesamtergebnis -17.214.433,41 5.654.835,00
Transaktionen mit Eigentümern
Verlustübernahme 25.891.441,05
Stand 31. Dezember 2018 67.490.528,32 260.679.353,50 -152.172.249,07 -139.758.133,00
Stand 1. Januar 2019 67.490.528,32 260.679.353,50 -152.172.249,07 -139.758.133,00
Jahresergebnis -27.728.215,98
Sonstiges Ergebnis -41.467.260,00
Gesamtergebnis -27.728.215,98 -41.467.260,00
Transaktionen mit Eigentümern
Verlustübernahme 35.970.429,80
Stand 31. Dezember 2019 67.490.528,32 296.649.783,30 -179.900.465,05 -181.225.393,00

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(in €) Rücklage zur erfolgsneutralen Bewertung Anteilseigner des Mutterunternehmens Summe
Stand 1. Januar 2018 431.571,56 22.339.228,67
Jahresergebnis -17.214.433,41
Sonstiges Ergebnis -431.571,56 5.223.263,44
Gesamtergebnis -431.571,56 -11.991.169,97
Transaktionen mit Eigentümern
Verlustübernahme 25.891.441,05
Stand 31. Dezember 2018 0,00 36.239.499,75
Stand 1. Januar 2019 0,00 36.239.499,75
Jahresergebnis -27.728.215,98
Sonstiges Ergebnis 0,00 -41.467.260,00
Gesamtergebnis 0,00 -69.195.475,98
Transaktionen mit Eigentümern
Verlustübernahme 35.970.429,80
Stand 31. Dezember 2019 0,00 3.014.453,57

Konzern-Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2019

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Verweis Anhang Tsd. € Vorjahr

Tsd. €
Jahresergebnis -27.728 -17.214
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (24) 23.811 20.759
Abnahme(-) / Zunahme der Rückstellungen (15) 11.139 7.658
Aktivierte Eigenleistungen(-) (2) -917 -294
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge(-) / Aufwendungen -25 -38
Saldo der Gewinne(-) und Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen -141 -165
Saldo der erhaltenen Zinserträge (-) und gezahlten Zinsaufwendungen (+) 367 403
Saldo der Erträge(-) und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen (26) 1.723 -1.134
Zunahme(-) / Abnahme der Vorräte, der Forderungen und sonstiger Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit bzw. dem Finanzmittelfonds zuzuordnen sind -159 13.640
Zunahme / Abnahme(-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verpflichtungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.968 -7.259
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 10.038 16.356
-davon aus erstatteten(-) / gezahlten Ertragsteuern 97 Tsd. € (Vorjahr: 110 Tsd. €)
Investitionen(-) in das immaterielle Anlagevermögen (1) -1.452 -601
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 325 270
Investitionen(-) in das Sachanlagevermögen (2) -65.000 -85.389
Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (18) 33.222 44.446
Rückzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0 -94
Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen 46 405
Investitionen(-) in das Finanzanlagevermögen (3) -2.352 -1.533
Erhaltene Zinsen 520 15
Erhaltene Dividenden 64 500
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -34.627 -41.981
Ergebnisausgleichszahlungen der Unternehmenseigner (12) 35.970 25.891
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 24.817 20.840
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -6.113 -6.795
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten im Sinne des IFRS 16 -2.051 0
Gezahlte Zinsen -888 -418
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 51.735 39.518
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 27.146 13.893
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 64.786 50.893
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 91.932 64.786
Finanzmittelfonds:
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten / Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (9) 91.932 64.786
Finanzmittelfonds 91.932 64.786

KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr 2019

1. Allgemeine Informationen

Der Konzernabschluss der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA), Hannover, zum 31. Dezember 2019 ist in Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London, (IASB) aufgestellt worden.

Die ÜSTRA ist ein Unternehmen mit Sitz in Hannover/Deutschland, Am Hohen Ufer 6 und ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 3791 eingetragen. Die Aktien der ÜSTRA sind zum Börsenhandel zugelassen. Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden als "Konzern" bezeichnet) werden in der Segmentberichterstattung beschrieben (Abschnitt 6 des Konzernanhangs). Informationen über ihr oberstes Mutterunternehmen werden im Abschnitt 7 des Konzernanhangs dargestellt.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 30. März 2020 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat zur Prüfung gemäß § 171 Abs. 1 AktG freigegeben.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.

2. Rechnungslegungsmethoden

2.1 Konsolidierung

2.1.1 Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der ÜSTRA und ihrer Tochtergesellschaften, deren Finanz- und Geschäftspolitik die ÜSTRA zur Erzielung eigenen wirtschaftlichen Nutzens bestimmen kann. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben);
eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und
die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Besitzt die ÜSTRA keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, wird bei der Beurteilung berücksichtigt, ob die ÜSTRA die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat sowie alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:

eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten;
Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren;
Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, wird erneut geprüft, ob ein Beteiligungsunternehmen beherrscht wird.

Die Beurteilung durch die Gesellschaft hat ergeben, dass die ÜSTRA keine Verfügungsgewalt über Beteiligungsunternehmen besitzt, bei denen sie keine Mehrheit der Stimmrechte hat.

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die ÜSTRA über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse. In der Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn die ÜSTRA direkt oder indirekt einen Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % besitzt. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern. Die erfolgte Klassifizierung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

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Nr. Name und Sitz der Konzerngesellschaft Hauptgeschäftstätigkeit Kapital-/ Stimmrechtsanteil Anteile gehalten von Eigenkapital

Tsd. €
Jahresergebnis

Tsd. €
Konsolidierte Tochterunternehmen
1 ÜSTRA Reisen GmbH, Hannover Reiseverkehrsdienstleitungen 100% ÜSTRA 1.845 3) 208 2) 3)
2 TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover Baumanagement 100% ÜSTRA 2.646 3) 232 3)
3 protec service GmbH, Hannover Sicherheitsdienstleistungen 100% ÜSTRA 337 3) 767 2) 3)
4 RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover Revisions und Beratungsdienstleistungen 100% ÜSTRA 100 3) 240 2) 3)
5 Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover Grundstücksvermietung 100% ÜSTRA 1.343 3) 135 3)
Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
6 X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover Vermietung von Werbeflächen 50% ÜSTRA 10.984 3) 2.611 3)
7 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle KG, Hannover Grundstücksgesellschaft 30% ÜSTRA 24.657 3) 1.392 3)
Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen
8 TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Hannover Reiseverkehrsdienstleitungen 50% ÜSTRA 459 3) 80 3)
9 GVH - Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Hannover Reiseverkehrsdienstleitungen 33% ÜSTRA 739 1) 387 1)
10 FM Hannover GmbH Sicherheitsdienstleistungen 30% Nr. 3 390 3) 365 3)

1) vorläufiger handelsrechtlicher Jahresabschluss 2019

2) vor Ergebnisabführung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

3) gemäß Jahresabschluss 2019 nach HGB

Die protec service GmbH (protec), die RevCon Audit und Consulting GmbH (RevCon) und die ÜSTRA Reisen GmbH (ÜSTRA Reisen) nehmen im Hinblick auf die Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses die Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen werden nicht einbezogen, da kein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28.6 erfüllt ist

Der Kreis der unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

2.1.2 Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode)

Bei Mutter-Tochter-Beziehungen, die bereits vor dem 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt auf die Rechnungslegung nach den IFRS, Bestand hatten, wurde von dem Wahlrecht des IFRS 1 Gebrauch gemacht, das bisher angewandte Verfahren der Kapitalkonsolidierung (Buchwertmethode) beizubehalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die im Rahmen dieses Verfahrens praktizierte offene Verrechnung aktivischer, als Geschäfts- und Firmenwert klassifizierter Unterschiedsbeträge mit der Kapitalrücklage. Auch im Falle des Abgangs eines erworbenen Unternehmens wird die Verrechnung nicht rückgängig gemacht. Somit bleiben diese Geschäftsund Firmenwerte bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns oder -verlustes außer Ansatz. Nach dem 1. Januar 2004 erfolgten keine Erwerbsvorgänge von Tochterunternehmen.

Alle maßgeblichen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Leistungsbeziehungen dieser Unternehmen zueinander stammen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung), werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Assoziierte Unternehmen, bei denen der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt, werden unter Anwendung der Equity-Methode bewertet. Die Equity-Bewertung basiert auf den zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgestellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode liegt durchweg vor dem 1. Januar 2004. Wie bei der Kapitalkonsolidierung wurden daher, in Ausübung des Wahlrechts nach IFRS 1, die unter Anwendung der Kapitalanteilsmethode ermittelten und als Geschäfts- und Firmenwerte angesehenen aktivischen Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss und dem anteilig auf die ÜSTRA entfallenden Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens sowie deren Verrechnung mit der Kapitalrücklage aufrechterhalten. Sie bleiben bei der Ermittlung eines etwaigen Veräußerungsgewinns bzw. -verlustes unberücksichtigt. Weitere im Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS bestehende Unterschiedsbeträge zwischen dem nach den IFRS ermittelten Eigenkapitalanteil der ÜSTRA und deren Eigenkapitalanteil nach dem HGB wurden erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag verrechnet. Damit entspricht der Wertansatz der "at equity" bewerteten Beteiligungen im Konzernabschluss dem anteilig auf die ÜSTRA entfallenden Eigenkapital dieser Gesellschaften.

2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

2.2.1 Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Unentgeltlich zugewendete Verkehrskonzessionen werden nicht angesetzt. Geleistete Anzahlungen auf aktivierungsfähige Vermögenswerte werden bereits in den immateriellen Vermögenswerten aktiviert.

Die Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Bei den immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um Software die über Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben wird.

Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die Abschreibungsdauer sowie die Abschreibungsmethode. Darüber hinaus werden nach IAS 36 die Buchwerte der Vermögenswerte dahingehend überprüft, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf bei diesen Vermögenswerten festzustellen sind. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Buchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen nach IAS 36 auf diesen Wert vorgenommen. Dabei gilt als erzielbarer Betrag der Barwert der aus der künftigen Nutzung im Unternehmen erwarteten Mittelzuflüsse oder ein höherer beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.

2.2.2 Sachanlagen

Die Sachanlagen enthalten die im Eigentum der Konzernunternehmen stehenden Vermögenswerte.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Dabei werden die Anschaffungskosten um Skonti und Rabatte gekürzt. Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet. Wir verweisen auf 4. (2). Geleistete Anzahlungen auf aktivierungsfähige Vermögenswerte werden bereits in den Sachanlagen aktiviert.

Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden linear ermittelt.

Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern zu verteilen. Die Abschreibung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Diesen Abschreibungen liegen bei den einzelnen Posten folgende Nutzungsdauern zugrunde:

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Bauten einschließlich Außenanlagen 10 bis 50 Jahre
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 10 bis 50 Jahre
Fahrzeuge für Personenverkehr 10 bis 30 Jahre
Busse 12 Jahre
Stadtbahnwagen 30 Jahre
Maschinen und maschinelle Anlagen 10 bis 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 25 Jahre

Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 nach den vorstehend für die immateriellen Vermögenswerte erläuterten Grundsätzen vorgenommen. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann und die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage ist, Mittelzuflüsse zu erzielen (zahlungsmittelgenerierende Einheit).

2.2.3 Leasingverhältnisse und Erstanwendung IFRS 16

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2019 war erstmals IFRS 16 anzuwenden. IFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen, inklusive IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC 15 Operating-Leasingverhältnisse und SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.

Auswirkungen auf die Bilanzierung des Leasingnehmers:

IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Vereinfachungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit bis einschließlich ein Jahr) und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter (Neuwert bis einschließlich 5.000 €), welche der Konzern in Anspruch nimmt. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard - das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen.

Bei Vertragsabschluss beurteilt der Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht verleiht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht verleiht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes zu kontrollieren, beurteilt der Konzern, ob:

der Vertrag die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, dieser kann explizit oder implizit angegeben werden und sollte physisch unterschiedlich sein;
der Konzern das Recht hat, während des gesamten Nutzungszeitraums im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des Vermögenswertes zu ziehen und
der Konzern das Recht hat, die Nutzung des Vermögenswertes zu steuern. Der Konzern hat dieses Recht, wenn er über die Entscheidungsbefugnisse verfügt, die für die Änderung der Art und Weise und des Zwecks der Nutzung des Vermögenswertes am relevantesten sind.
der Konzern das Recht hat, den Vermögenswert zu betreiben oder
der Konzern den Vermögenswert so konzipiert hat, dass er vorher bestimmt, wie und zu welchem Zweck er genutzt wird.

Zum 1. Januar 2019 wendet der Konzern IFRS 16 erstmalig nach der modifiziert retrospektiven Methode an. Bei Anwendung dieser Methode werden die Vergleichsinformationen des Geschäftsjahres 2018 nicht angepasst. Im Erstanwendungszeitpunkt wurden Nutzungsrechte an Vermögenswerten aktiviert und Leasingverbindlichkeiten passiviert.

Erstmalig wird eine Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt der Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung des jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 angewendet wurde, beträgt 1,39 %, wobei bis zu einer Restlaufzeit bis zu 20 Jahre eine Grenzfremdkapitalzinssatz von 1,05 % Anwendung findet. Bei einer Restlaufzeit ab 20 Jahren wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz von 1,50 % verwendet. Die Erfassung der Zinsaufwendungen erfolgt im Finanzergebnis in der Gesamtergebnisrechnung.

Nutzungsrechte werden grundsätzlich in Höhe der Leasingverbindlichkeit angesetzt. Die Abschreibung der Vermögenswerte erfolgt über die Laufzeit der zugrundeliegenden Leasingverträge.

Im Übergangszeitpunkt zum 1. Januar 2019 nahm der Konzern die folgenden Erleichterungsvorschriften in Anspruch.

Der Konzern wendet die Ausnahmeregelung bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses bei der Umstellung an. Dies bedeutet, dass der Konzern IFRS 16 auf alle Verträge anwendet, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen worden sind und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind.
Zudem wurden das Vereinfachungswahlrecht nach IFRS 16. C8(b)(ii) in Anspruch genommen sowie die Vereinfachungsregelungen des IFRS 16 C.10 (d) und (e).

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen grundsätzlich:

feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes
Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind und
den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.

Der Konzern hatte bis zum 31. Dezember 2018 Operating-Leasingverhältnisse durch den Flächennutzungsvertrag Stadtbahn mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover mbH, Hannover (infra) und ansonsten überwiegend über bewegliche Vermögenswerte (Betriebs- und Geschäftsausstattung und Kraftfahrzeuge) sowie über Immobilien abgeschlossen.

Der Flächennutzungsvertrag verpflichtet den Konzern zu fixen und variablen Leasingraten. Die variablen Leasingraten sind an das Spartenergebnis "Stadtbahn" geknüpft und werden erst im Folgejahr berechnet und beglichen. Die variablen Leasingraten sind daher nicht Bestandteil der Leasingverbindlichkeit. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor seinem Auslaufen schriftlich gekündigt wird. Aktuell ist keine Kündigung geplant. Daher geht der Konzern von einer Laufzeit von 20 Jahren aus, was der Restlaufzeit des ÖDA entspricht.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen bislang unter den Posten Materialaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2019 werden stattdessen Abschreibungen auf Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.

In der Kapitalflussrechnung wurden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2019 werden die Zahlungen für bisherige Operating-Leasingverhältnisse in Zinszahlungen sowie Tilgungszahlungen aufgeteilt. Die Zins- sowie Tilgungszahlungen werden dem Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet.

Zum 1. Januar 2019 wurden nach IFRS 16 im Sachanlagevermögen Nutzungsrechte an Leasinggegenständen "Grundstücke und Bauten" in Höhe von 11.993 Tsd. €, "Gleisanlagen, Streckenausrüstungen und Sicherungsanlagen" in Höhe von 17.330 Tsd. € und "Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung" von 589 Tsd. € aktiviert. Der wesentliche Zugang (17.330 Tsd. €) entfällt somit auf den Anlagennutzungsvertrag der Stadtbahn mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover mbH, Hannover (infra). Im Gegenzug haben sich die sonstigen Verbindlichkeiten um 29.908 Tsd. € erhöht. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.

Die außerbilanziellen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 werden wie folgt auf die bilanzierten Verbindlichkeiten zum 01. Januar 2019 übergeleitet:

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Tsd. €
Mindestleasingzahlungen aus operativen Leasingverhältnissen zum 31.12.2018 10.536
Effekt aus der Diskontierung mit dem Grenzfremdkapitalzins -409
Sonstige Anpassungen -304
Anwendungserleichterungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen -87
Anwendungserleichterungen aus Leasingverhältnissen mit einem geringen Wert -166
Anpassung aufgrund von Einschätzungen von Vertragsverlängerungsoptionen 20.337
Leasingverbindlichkeit 1. Januar 2019 29.908

Die Auswirkungen auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung im Geschäftsjahr 2019:

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31.12.2019

Tsd. €
Materialaufwand 52.366
- davon variable Leasingaufwendungen 9.883
Sonstige betriebliche Aufwendungen 25.863
- davon Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse -87
- davon Aufwendungen aus Leasingverhältnissen mit einem geringen Wert -166
Abschreibungen 23.811
- davon auf Nutzungsrechte 2.225
Zinsaufwendungen 1.247
- davon aus der Aufzinsung 408

Die undiskontierten Leasingverbindlichkeiten betragen:

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31.12.2019

Tsd. €
Bis zu einem Jahr 2.745
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 9.774
Länger als fünf Jahre 20.306

In der Kapitalflussrechnung wurden im Finanzierungs-Cash-Flow Auszahlungen für Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.051 Tsd. € und Zinsen in Höhe von 408 Tsd. € erfasst.

Für weitere Informationen verweisen wir auf den Konzern-Anlagenspiegel.

Der Konzern hat lediglich in unwesentlicher Höhe Verträge, in denen er als Leasinggeber auftritt. Mit ihnen werden in unwesentlicher Höhe Mieterträge erzielt. Diese werden linear über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfasst.

Ansatz- und Bewertungsgrundsätze bis zum 31. Dezember 2018

Bis zum 31. Dezember 2018 wurde ein Leasingverhältnis als eine Vereinbarung definiert, in der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht an der Nutzung eines Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum übertragt. Anhand der wirtschaftlichen Chancen und Risiken an einem Leasinggegenstand wurde beurteilt, ob dem Leasingnehmer (Finance Lease) oder dem Leasinggeber (Operating Lease) das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand zuzurechnen ist.

Leasingnehmer - Operating Lease

Mietaufwendungen aus Operating-Lease-Vertragen wurden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Leasinggeber - Operating Lease

Tritt der Konzern als Leasinggeber im Rahmen von Operating-Lease-Verhältnissen auf, wird der überlassene Leasinggegenstand weiterhin in der Konzernbilanz erfasst und planmäßig abgeschrieben. Mietertrage aus Operating-Lease-Verhältnissen wurden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge als Umsatzerlöse bzw. im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Der Konzern hat lediglich in unwesentlicher Höhe Verträge, in denen er als Leasinggeber auftritt. Mit ihnen werden in unwesentlicher Höhe Mieterträge erzielt. Diese werden linear über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfasst.

2.2.4 Finanzinstrumente

IFRS 9 Finanzinstrumente legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Posten fest.

IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI).

i. Ansatz und Bewertung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL bewertet wird, werden die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb bzw. ihrer Ausgabe zurechenbar sind, hinzugerechnet bzw. abgezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte - Klassifizierung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste

Für Zwecke der Folgebilanzierung werden Schuldinstrumente anhand der zwei Kriterien "Geschäftsmodell" und "vertragliche Ausgestaltung der Zahlungsströme" klassifiziert.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.

Ein Schuldinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:

Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:

Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl im Halten finanzieller Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und
seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Sofern die oben genannten Kriterien für die Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. FVOCI nicht erfüllt sind, werden die Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Klassifizierung und Bewertung von Eigenkapitalinvestments erfolgt grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Davon abweichend besteht beim erstmaligen Ansatz eines originären Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, das unwiderrufliche Wahlrecht, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.

Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, zu FVTPL zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.

Im ÜSTRA Konzern werden finanzielle Vermögenswerte unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells und des Zahlungsstromkriteriums zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust) bewertet. Es wird weder von der Fair Value Option noch von der OCI Option Gebrauch gemacht.

Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, umfassen Zinserträge, Zinsaufwendungen, Dividenden und Abschreibungen und werden erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten - Klassifizierung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird. Für den Konzern ist lediglich der Ansatz der fortgeführten Anschaffungskosten einschlägig.

Gewinn und Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten stellen im wesentliche Zinsaufwendungen aus Darlehen dar und werden im Zinsergebnis erfolgswirksam erfasst.

ii. Ausbuchung

Finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er nicht die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert behält.

Der Konzern führt Transaktionen durch, in denen er bilanzierte Vermögenswerte überträgt, aber entweder alle oder alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem übertragenen Vermögenswert behält. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Führt eine Überprüfung von geänderten Vertragsbedingungen anhand quantitativer und qualitativer Kriterien zu der Einschätzung, dass beide Vertragswerke als substanziell gleich anzusehen sind, so wird die alte Verbindlichkeit zu geänderten Bedingungen fortgeführt, indem der Buchwert ergebniswirksam angepasst wird. Der neue Buchwert der Verbindlichkeit ergibt sich dabei aus dem Barwert der modifizierten Zahlungsströme, die mit dem ursprünglichen Effektivitätszinssatz diskontiert werden. Kommt der Konzern zu der Einschätzung, dass die Vertragsbedingungen und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind, wird sie ausgebucht. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.

Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Konzern nicht einschlägig.

iii. Wertminderung

Für die Bemessung von Wertminderungen verwendet der Konzern ein Modell an, mit dem die erwarteten Kreditausfälle finanzieller Vermögenswerte ermittelt werden. Ausgangspunkt des Modells ist die Analyse der tatsächlichen historischen Ausfallraten, die bei gegebener Relevanz unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen und der Einflüsse aktueller Veränderungen im makroökonomischen Umfeld angepasst werden. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen.

Das Wertminderungsmodell wird auf finanzielle Vermögenswerte angewendet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden - mit Ausnahme von als Finanzanlagen gehaltenen Dividendenpapieren - sowie auf vertragliche Vermögenswerte.

Grundsätzlich sind gem. IFRS 9 erwartete Verluste auf Basis eines 3-stufigen Ansatzes zu ermitteln (allgemeiner Ansatz). In den Anwendungsbereich fallen Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte, die hieraus erwarteten Verluste sind jedoch für den Konzern von untergeordneter Bedeutung.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte hat der Konzern den vereinfachten Ansatz angewendet und die Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste (expected credit losses) bemessen.

iv. Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität

Der Konzern schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten. Der Konzern stuft einen finanziellen Vermögenswert als in der Bonität beeinträchtigt ein, wenn er über 360 Tage überfällig ist.

Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn der finanzielle Vermögenswert mindestens 360 Tage überfällig ist und entsprechende Informationen über einen wahrscheinlichen Ausfall vorliegen.

v. Abschreibung

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Im Konzern ist dies der Fall, wenn davon auszugehen, dass aus einem Insolvenzverfahren keinerlei Rückflüsse zu erwarten sind.

Wir verweisen im Weiteren auf die Abschnitte 3.2 sowie 3.6.

2.2.5 Übrige Finanzanlagen

Die übrigen Finanzanagen enthalten im Wesentlichen Fondsanteile, die gemäß IFRS 9 in der Kategorie FVTPL ergebniswirksam bilanziert werden.

Die nicht marktgängigen Beteiligungswerte werden aus Wesentlichkeitsgründen weiterhin zu Anschaffungskosten bewertet.

2.2.6 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind mit dem auf den Konzern entfallenden Eigenkapitalanteil bilanziert. Die von diesen Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr erwirtschafteten Ergebnisse werden, soweit anteilig auf den Konzern entfallend, GuV-wirksam (Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) dem Beteiligungsbuchwert zugeschrieben. Erhaltene Gewinnausschüttungen vermindern den Beteiligungsbuchwert und fließen nicht in das Konzernergebnis ein. Für Gemeinschaftsunternehmen wird ebenfalls die Equity-Methode angewendet.

2.2.7 Steuerabgrenzungen

Bezogen auf Vermögenswerte und Schulden sowie auf etwaige steuerliche Verluste der ÜSTRA und ihrer Tochtergesellschaften protec, ÜSTRA Reisen und RevCon werden keine latenten Steuern angesetzt, da auf der Grundlage des bestehenden Organschaftsverhältnisses die steuerlichen Ergebnisse dieser Gesellschaften sowie die Steuerbasis der Vermögenswerte und Schulden der nicht zum Konzern der ÜSTRA gehörenden Organträgerin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover, zuzurechnen sind und keine Steuerumlagen seitens der Organträgerin erhoben werden.

Daneben resultieren die aktiven latenten Steuern bzw. die latenten Steuerschulden aus temporären Abweichungen zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz im Hinblick auf die Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden konsolidierter Tochterunternehmen außerhalb des vorgenannten Organschaftsverhältnisses. Dieses betrifft die TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (TransTecBau), Hannover. Darüber hinaus existieren bei der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH (Gehry-Tower) steuerliche Verlustvorträge, aus denen in der Zukunft Steuerentlastungseffekte erwartet werden können. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur insoweit aktiviert, als vorliegende Unternehmensplanungsrechnungen eine Nutzung durch verrechnungsfähige zu versteuernde Differenzen oder durch zu erwartende ausreichende steuerliche Gewinne in künftigen Perioden erwarten lassen. Da keine Nutzung zu erwarten ist, wurden für Gehry-Tower keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die Bildung und Auflösung der Steuerabgrenzungsposten erfolgt GuV-wirksam.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand des einheitlich angewandten Steuersatzes von 32 % bemessen, der in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangt. Dabei werden die steuerlichen Regelungen und Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Aktive und passive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden saldiert, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und laufende Steueransprüche mit laufenden Steuerverbindlichkeiten aufgerechnet werden können.

2.2.8 Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten, die nach der Durchschnittsmethode ermittelt werden bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungspreis angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der direkt zurechenbaren Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, der Materialeinzel- und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet.

2.2.9 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Bei Forderungen aus Fertigungsaufträgen handelt es sich um Vertragsvermögenswerte im Sinne des IFRS 15. Diese betreffen ausschließlich die TransTecBau und umfassen die bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungsverpflichtungen. Diese Leistungen stellen einen Vermögenswert dar, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die TransTecBau aufweist und die Gesellschaft hat einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen. Dabei wird der Leistungsfortschritt regelmäßig als Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen direkt zurechenbaren Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten ermittelt. Ist das Ergebnis eines Auftrags dagegen nicht verlässlich schätzbar, werden Auftragserlöse nur in Höhe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten vereinnahmt, soweit diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einbringlich sind. Auftragskosten werden in der Periode ihrer Entstehung, erwartete Verluste aus einem Fertigungsauftrag sofort als Aufwand erfasst.

Ansprüche auf die Nutzung bestimmter Leistungen, die durch bereits erbrachte Geldleistungen erworben wurden und in der Folgeperiode realisiert werden, sind nach den für immaterielle Vermögenswerte geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls reduziert um Wertminderungsabschläge sowie um Aufwendungen, die auf bereits erhaltene Teilleistungen entfallen, bilanziert.

2.2.10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.

Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet.

2.2.11 Pensionsrückstellungen

Der Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen einschließlich der Pensionszusagen der Unterstützungseinrichtung, für deren Erfüllung die ÜSTRA einzustehen hat, liegt gemäß IAS 19 das Anwartschaftsbarwertverfahren (sogenannte Projected Unit Credit-Methode) zugrunde. Der Wertansatz der Verpflichtungen wird um den beizulegenden Zeitwert des von der Unterstützungseinrichtung gehaltenen Planvermögens reduziert.

Neubewertungen (einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste) der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, da auf den Konzern nicht anwendbar) und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen) werden sofort in der Bilanz und in der Periode, in welcher sie anfallen, in einer Rücklage für Pensionsverpflichtungen im sonstigen Ergebnis (debitorisch oder kreditorisch) erfasst. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in dem Jahr ihres Entstehens als Teil der Pensionsrückstellung bilanziert und zum Jahresende im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende Zinsaufwand wird grundsätzlich ermittelt durch Multiplikation des Abzinsungssatzes und der Netto-Pensionsschuld oder dem Netto-Pensionsvermögenswert, d. h. der versicherungsmathematischen Verpflichtung abzüglich des Planvermögens, jeweils zum Beginn der Periode. Der Zinsaufwand wird im operativen Ergebnis gezeigt.

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder dem Zeitpunkt, an dem der Konzern mit der Restrukturierung verbundene Kosten ansetzt, GuV-wirksam erfasst.

Das Planvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

2.2.12 Übrige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen bestehende ungewisse Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine wirtschaftliche Belastung des Konzerns nach sich ziehen. Ihre Bemessung ergibt sich aus der bestmöglichen Schätzung der Verpflichtung durch den Vorstand. Die Rückstellungen werden diskontiert, sofern deren Barwert aufgrund eines erst in Zukunft zu erwartenden Ressourcenabflusses wesentlich niedriger ist.

2.2.13 Übriges Fremdkapital

Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz im Zeitpunkt, zu dem eine in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft Vertragspartei wird, sowie in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Kurzfristig fällige Leistungen an Beschäftigte aufgrund bereits erbrachter Arbeitsleistungen sowie mit solchen Leistungen in Zusammenhang stehende Beiträge und Abgaben sind in Höhe der zu zahlenden Beträge passiviert. Für angesammelte Ansprüche auf zu vergütende Abwesenheiten aufgrund von Resturlaub und geleisteter Mehrarbeit erfolgt die Passivierung in Höhe der erwarteten Kosten. Zudem werden bereits erhaltene, aber noch nicht verbrauchte Zuschüsse für zukünftige Investitionen hier ausgewiesen.

2.2.14 Umsatzerlöse

Der Konzern erzielt hauptsächlich Umsatzerlöse aus Verkehrs- und Transportleistungen. Die Umsatzerlöse, die aus diesem Segment erzielt werden, betreffen im Wesentlichen das Fahrkartengeschäft der ÜSTRA. Dieses lässt sich in sofort nutzbare Tickets (Kurzstrecken; Einzelticket, Tagesticket) und über einen längeren Zeitraum nutzbare Tickets (Monats-/Halbjahres-/Jahresabos) unterteilen. Dabei kommt die Annahme zum Tragen, dass die Beförderungsleistung grundsätzlich in direktem Zusammenhang mit dem Zeitraum der möglichen Nutzung steht. Erlöse aus Verkehrs- und Transportleistungen werden gemäß IFRS 15.35 a (der Kunde erlangt unmittelbar mit Erbringung der Leistung den Nutzen) zeitraumbezogen realisiert. Auch wenn der Zeitraum für die sofort nutzbaren Tickets teilweise ein sehr kurzer ist.

Im weiteren Segment des Konzerns werden in unwesentlichem Umfang Beratungs- und Ingenieurleistungen erbracht. Auch hier erfolgt die Umsatzrealisierung über einen Zeitraum. Bei Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen (Vertragsvermögenswerte) im Sinne des IFRS 15.35 c (es entsteht ein Vermögenswert, der für die ÜSTRA keinen alternativen Nutzen hat und für den ein jederzeitiger Vergütungsanspruch für die bisher erbrachte Leistung besteht) kommt die Gewinnrealisierung nach der inputorientierten Methode zur Anwendung; dies betrifft die TransTecBau. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrads erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Auftragskosten als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Auftragskosten. Die Auftragserlöse beinhalten den ursprünglich im Vertrag vereinbarten Erlös zuzüglich aller Zahlungen für Abweichungen, sofern es wahrscheinlich ist, dass sie zu Erlösen führen und verlässlich bewertet werden können. Dies ist bei den gegebenen Verträgen der Fall.

Zudem werden im Konzern sonstige Dienstleistungen erbracht. Der Konzern ist zu der Einschätzung gelangt, dass bei kontinuierlicher Leistungserbringung über einen Zeitraum die Umsatzerlöse zeitraumbezogen outputorientiert realisiert werden.

Dies entspricht den geltenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden nach IFRS 15.

Sobald der Anspruch auf Vergütung unbedingt wird, wird er unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Auf den separaten Ausweis der erhaltenen Vorauszahlungen auf Zeitkarten in der Bilanz wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet, wir verweisen auf den Abschnitt 4. (18).

2.2.15 Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen

Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:

Zinserträge
Zinsaufwendungen
Dividendenerträge
Dividendenaufwendungen

Die Abgrenzung der Zinserträge erfolgt auf der Grundlage der ausstehenden Darlehenssumme und des vereinbarten Zinssatzes.

Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

2.2.16 Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt und werden mittels des reduzierten Abschreibungsbetrags über die Lebensdauer des Vermögenswerts im Gewinn oder Verlust erfasst.

2.2.17 Ergebnisabführung

Ansprüche auf Verlustausgleich sowie Verpflichtungen zur Gewinnabführung, basierend auf dem mit der VVG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, werden als Einlagen der bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft behandelt und fließen nicht in das Jahresergebnis des Konzerns ein; Einlagen werden in die Kapitalrücklagen eingestellt. Die Ergebnisausgleichsansprüche bzw. -verpflichtungen werden erfasst, wenn der auszugleichende Verlust bzw. der abzuführende Gewinn durch den vorliegenden handelsrechtlichen Jahresabschluss der ÜSTRA bestimmt ist.

2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Die für die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 angewandten Rechnungslegungsmethoden wurden unverändert übernommen. Eine Ausnahme bilden die zum 1. Januar 2019 erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen, wir verweisen auf den Abschnitt 2.2.3.

Neue und überarbeitete Standards

Zum 1. Januar 2019 hat der Konzern erstmalig IFRS 16 angewendet. Des Weiteren ist zum 1. Januar 2019 eine Reihe neuer oder überarbeiteter Standards und Interpretationen verbindlich anzuwenden; diese haben jedoch keinen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss:

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IFRS/IFRIC* Bezeichnung
IFRS 16 Leasingverhältnisse
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
Änderungen an IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
Änderungen an IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Änderungen an IAS 19 Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen
Jährliche Verbesserungen 2015-2017 Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23

* verkürzte Auflistung, sofern die Inhalte der neuen Standards für die Gesellschaft grundsätzlich relevant sind.

2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Empfehlungen zur vorzeitigen Anwendung neuer Standards, von Änderungen bestehender Standards und Interpretationen werden nicht umgesetzt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten.

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IFRS/IFRIC Bezeichnung Verbindlicher Erstanwendungszeitpunkt für Geschäftsjahre
diverse Standards/Rahmenkonzept Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards ab dem 1. Januar 2020
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Änderungen in Bezug auf die Definition von "wesentlich" ab dem 1. Januar 2020
Änderungen an IFRS 3 Änderungen zur Klarstellung der Definition eines Geschäftsbetriebs ab dem 1. Januar 2020
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7: Referenzzinssatzreform ab dem 1. Januar 2020
IFRS 17 Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2021
IFRS 10 und IAS 28 Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen noch offen
IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig ab dem 1. Januar 2022

Der Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus den o.g. Verlautbarungen.

2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

Die der jeweiligen Schätzung zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen sind bei den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz erläutert. Die Annahmen und Schätzungen basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis GuV-wirksam berücksichtigt.

Die Entwicklungen an den Finanzmärkten haben in zweierlei Hinsicht Auswirkungen auf IFRS Konzernabschlüsse. Zum einen ist dies die anhaltende Niedrigzinspolitik der Zentralbanken. Soweit Bewertungen im IFRS Abschluss auf einem Abzinsungsmodell (DCF-Modell) mit aktuellen Marktzinssätzen beruhen, erhöhen sich die hierbei ermittelten Barwerte. Dies wirkt sich im Rahmen eines etwaigen Wertminderungstests positiv aus, da zusätzlicher Bewertungsspielraum entsteht. Auf der Passivseite jedoch führt dies zu einer Erhöhung der Wertansätze für Schulden. Davon sind insbesondere die Pensionsverpflichtungen betroffen. Die aktuelle Niedrigzinsphase hat zum einen Auswirkungen auf den verwendeten Zinssatz für die Berechnung der Pensionsrückstellung. Zum anderen wirkt sich die aktuelle Niedrigzinsphase indirekt auch auf andere Bewertungsparameter wie Inflation und Gehaltssteigerungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen in Abschnitt 2.5.1 sowie den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4. Für die Auswirkungen auf die Zeitwerte verzinslicher finanzieller Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Erläuterungen zum beizulegenden Zeitwert in Abschnitt 3.4. und der Sensitivitätsanalyse in 3.7.2.

Zum anderen weisen die Kapitalmärkte als Ergebnis weltwirtschaftlicher Entwicklungen eine hohe Volatilität bei den Aktienkursen auf. Dies führt bei kursbezogenen Bewertungen in einem IFRS Konzernabschluss (etwa Finanzwerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) zu direkten Bewertungsschwankungen, die je nach Bewertungskategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung oder über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital zu erfassen sind. Bei der ÜSTRA wirken sich diese Entwicklungen auf den Kapitalmärkten vorrangig auf die Höhe zukünftiger Erträge aus verzinslichen Krediten und Forderungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zum Liquiditätsrisiko in Abschnitt 3.5 und 3.7.1.

In den nachfolgend dargestellten Bereichen wurden besonders ermessensbehaftete Annahmen über die Festlegung wesentlicher Parameter getroffen, die einen erheblichen Einfluss auf die durch den Konzernabschluss vermittelte Vermögens- und Ertragslage der ÜSTRA haben.

2.5.1 Schätzungen und Annahmen

Fahrzeuge für den Personennahverkehr

Die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Fahrzeuge für den Personenverkehr (190.905 Tsd. €; Vorjahr: 165.164 Tsd. €) hängt in hohem Maße vom technologischen Wandel sowie der Entwicklung wesentlicher Betriebskostenkomponenten (insbesondere Energiepreise) ab. Der Vorstand geht nach Beobachtung der Marktentwicklung für das Berichtsjahr davon aus, dass die für Stadtbahnwagen und Busse getroffenen Annahmen in Hinblick auf die Nutzungsdauern von in der Regel 30 Jahren (Stadtbahnwagen) bzw. 12 Jahren (Busse) weiterhin aufrechterhalten werden können.

Bestimmung der Laufzeit von Leasingverträgen mit Kündigungsoption

Im Rahmen der Ausübung von Kündigungsoptionen bei Leasingverhältnissen werden Ermessensentscheidungen über die Wahrscheinlichkeit der Ausübung bestehender Kündigungsoptionen getroffen. Dies betrifft den Flächennutzungsvertrag Stadtbahn mit der infra. Für die Ausübung der Kündigungsoption beurteilt die ÜSTRA ihre Verpflichtungen aus dem ÖDA. Wir verweisen auch auf Abschnitt 2.2.3.

Rückstellungen für Pensionen

Der Bewertung von Rückstellungen für Pensionen liegen unter anderem Annahmen über den Diskontierungszinssatz, zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Sterbetafeln zugrunde. Diese Annahmen können aufgrund veränderter externer Faktoren, wie wirtschaftliche Bedingungen oder Marktlage sowie Sterblichkeitsraten von den tatsächlichen Daten abweichen.

Der Diskontierungssatz für die Pensionsverpflichtungen (295.868 Tsd. €; Vorjahr: 244.655 Tsd. €) im Rahmen der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2019 wurde in Höhe von 1,05 % (Vorjahr: 1,9 %) ermittelt. Je nach angewandter Ermittlungsmethodik und der damit verbundenen Gewichtung der einbezogenen Anleihen ergeben sich zum 31. Dezember 2019 teils voneinander abweichende Zinssätze. Entsprechend den vertretenen methodischen Ansätzen ergibt sich für den Bestand der Anspruchsberechtigten hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes ein Schätzintervall von etwa 0,9 % bis 1,3 % (Vorjahr 1,70 % bis 2,02 %).

Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen werden in den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4. (14) dargestellt.

Poolausgleich

Die Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr-Hannover (GVH) unterliegen einem Poolausgleich unter den am GVH beteiligten Verkehrsträgern. Zur Ermittlung der voraussichtlichen Höhe dieses Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2019 schätzen die gesetzlichen Vertreter den Anteil der ÜSTRA an den gesamten Tarifeinnahmen im GVH ein.

3. Finanzrisikomanagement

3.1 Kapitalstruktur

Der Konzern weist die folgende Kapitalstruktur auf:

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31.12.2019

Tsd. €
% Vorjahr

Tsd. €
%
Eigenkapital 3.014 0,6 36.239 8,2
Langfristiges Fremdkapital 395.864 82,0 309.111 70,3
Kurzfristiges Fremdkapital 84.260 17,4 94.326 21,5
483.138 100,00 439.676 100,0

Im Hinblick auf das Eigenkapital verfolgt der Konzern, basierend auf dem mit der Muttergesellschaft bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eine Strategie der nominellen Kapitalerhaltung auf Ebene der Einzelgesellschaft, gemessen am gezeichneten Kapital (67.491 Tsd. €) sowie der sich nach deutschem Handelsrecht ergebenden Kapitalrücklage (66.743 Tsd. €) der ÜSTRA. Eigenkapitalveränderungen im Konzernabschluss ergeben sich folglich insoweit, als die zum Ausgleich des handelsrechtlichen Ergebnisses von der ÜSTRA geleisteten Einlagen der Muttergesellschaft bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft von dem sich nach den IFRS ergebenden Ergebnis abweichen und Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen während der Konzernzugehörigkeit Ergebnisse thesaurieren. Die wesentliche Reduzierung des Eigenkapitals begründet sich durch die Anpassung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 41.467 Tsd. € aufgrund von versicherungsmathematischen Verlusten, die im Eigenkapital erfasst werden.

Zudem hat sich das langfristige Fremdkapital durch die Passivierung der Leasingverbindlichkeit (erstmalige Anwendung des IFRS 16) um 26.326 Tsd. € im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Das kurzfristige Fremdkapital hat sich aus den gleichen Gründen um 2.111 Tsd. € erhöht. Wir verweisen auch auf Abschnitt 2.2.3.

Die Fremdkapitalaufnahme des Konzerns orientiert sich vor allem am zyklischen Investitionsbedarf im operativen Geschäft, der nur zum Teil durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert wird. In einer Phase größerer Investitionsvorhaben kommt es deshalb regelmäßig zu einem Anstieg, in den Amortisationsperioden zu einer Absenkung des Verschuldungsgrads.

Weitere Strategien eines Austarierens in Bezug auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital im Sinne einer an kapitalmarkttheoretischen Erwägungen ausgerichteten Unternehmensführung werden gegenwärtig nicht verfolgt. Kapitalstrukturrisiken, die zu einer Gefährdung der Fortführung des Konzerns führen könnten, bestehen aufgrund des Ergebnisausgleichsmechanismus nicht.

Wir verweisen auch auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts.

3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente

In folgender Tabelle werden die Buchwerte, Wertansätze nach IFRS 9 und beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2019 dargestellt:

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Übrige Finanzanlagen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
31.12.2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
31.12.2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
31.12.2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
--- --- --- --- --- --- ---
zu fortgeführten Anschaffungskosten 3 49 12.273 12.459 91.932 64.786
Beizulegenden Zeitwert 14.309 11.957 0 0 0 0
(davon marktgängige Kapitalanlagen) (14.215) (11.863)
Zeitwert 14.312 12.006 12.273 12.459 91.932 64.786

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Sonstige finanzielle Vermögenswerte Summe Summe
31.12.2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
31.12.2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
--- --- --- --- ---
zu fortgeführten Anschaffungskosten 17.322 18.331 121.530 95.625
Beizulegenden Zeitwert 0 0 14.309 11.957
(davon marktgängige Kapitalanlagen) (14.215) (11.863)
Zeitwert 17.322 18.331 135.839 107.582

Über erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügt der Konzern nicht. Es existieren ebenfalls keine finanziellen Vermögenswerte, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert eingestuft worden sind. Sicherungsverhältnisse bestehen nicht.

Die ÜSTRA hält Kapitalanlagen, insbesondere in verpfändeten Fondsanteilen (zum Zwecke der Sicherung der Wertkonten), deren beizulegender Zeitwert durch die auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreise (FVTPL) bestimmt wird (Stufe 1).

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. Der Konzern geht davon aus, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.

In der Bilanz werden in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten darüber hinaus Forderungen gegen Arbeitnehmer in Höhe von 118 Tsd. € (Vorjahr: 24 Tsd. €) ausgewiesen. In den kurzfristigen sonstigen Verpflichtungen werden insbesondere erhaltene Zuschüsse für zukünftige Investitionen (16.406 Tsd. €; Vorjahr: 37.350 Tsd. €), arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten (8.669 Tsd. €; Vorjahr: 8.186 Tsd. €) sowie erhaltene Anzahlungen (2.521 Tsd. €; Vorjahr: 2.556 Tsd. €) ausgewiesen.

Die Buchwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte dar.

3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten

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Zinserträge Zinsaufwendungen Wertminderung(-)/ -aufholung
2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
--- --- --- --- --- --- ---
zu fortgeführten Anschaffungskosten 67 15 1.247 811 -18 -239
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert 453 1.000 0 0 0 0
Gesamt 520 1.015 1.247 811 -18 -239

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Ergebnisbeitrag gesamt
2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
--- --- ---
zu fortgeführten Anschaffungskosten -1.198 -1.035
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert 453 1.000
Gesamt -745 -35

Die in vorstehender Tabelle als Wertminderungsaufwand erfassten Ergebnisbeiträge beziehen sich auf neu gebildete Wertberichtigungen für Forderungsausfallrisiken sowie Aufwendungen aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen wurden in der vorstehenden Tabelle saldiert. Nettogewinne und Nettoverluste, in die Buchgewinne und -verluste aus dem Abgang der Vermögenswerte einfließen, sind im Geschäftsjahr in Höhe von -11 Tsd. € (Vorjahr: 165 Tsd. €) angefallen.

3.4 Beizulegender Zeitwert

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie gem. IFRS 13 eingeordnet, basierend auf dem Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise;
Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist;
Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Im Geschäftsjahr haben keine Umgruppierungen zwischen den Stufen stattgefunden.

Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Im Konzern werden lediglich Fondsanteile zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für alle anderen Vermögenswerte und Schulden entspricht der Buchwert näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

3.5 Liquiditätsrisiko

Die folgende Tabelle zeigt die aus den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns im Zeitablauf resultierenden Auszahlungsströme nach Maßgabe der zugrunde liegenden vertraglichen Fälligkeitsvereinbarungen. Die Zahlungsströme der Leasingverbindlichkeiten werden im Abschnitt 2.2.3 dargestellt.

Der angegebene Zinssatz reflektiert den gewichteten durchschnittlichen Effektivzins.

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Zins weniger als 1 Monat 1-3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr
31.12.2019 % Tilgung

Tsd. €
Zinsen

Tsd. €
Tilgung

Tsd. €
Zinsen

Tsd. €
Tilgung

Tsd. €
--- --- --- --- --- --- ---
Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 42.162 0 0 0 0
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 0,28 0 0 1.795 121 5.642
Gesamt 42.162 0 1.795 121 5.642

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3 Monate bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre
31.12.2019 Zinsen

Tsd. €
Tilgung

Tsd. €
Zinsen

Tsd. €
Tilgung

Tsd. €
Zinsen

Tsd. €
gesamt

Tsd. €
--- --- --- --- --- --- ---
Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 42.162
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 340 29.598 1.345 25.824 383 65.048
Gesamt 340 29.598 1.345 25.824 383 107.210

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31.12.2019 kumulierte Zinsen

Tsd. €
netto

Tsd. €
Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 0 42.162
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 2.189 62.859
Gesamt

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Zins weniger als 1 Monat 1-3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr
Vorjahr % Tilgung

Tsd. €
Zinsen

Tsd. €
Tilgung

Tsd. €
Zinsen

Tsd. €
Tilgung

Tsd. €
--- --- --- --- --- --- ---
Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 35.963 0 0 0 0
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 0,23 0 0 1.178 100 3.532
Gesamt 35.963 0 1.178 100 3.532

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3 Monate bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre
Vorjahr Zinsen

Tsd. €
Tilgung

Tsd. €
Zinsen

Tsd. €
Tilgung

Tsd. €
Zinsen

Tsd. €
gesamt

Tsd. €
--- --- --- --- --- --- ---
Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 35.963
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 291 19.105 1.156 20.340 436 46.138
Gesamt 291 19.105 1.156 20.340 436 82.101

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Vorjahr kumulierte Zinsen

Tsd. €
netto

Tsd. €
Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 0 35.963
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 1.983 44.155
Gesamt

Kreditlinien bestehen im Berichtsjahr nicht.

Das Liquiditätsmanagement ist so angelegt, dass der in den kurzfristigen Laufzeitbandbreiten mobilisierbare Liquiditätszufluss erheblich über den zu erwartenden Liquiditätsabflüssen aus der Begleichung der Verbindlichkeiten liegt. Der kurzfristige Liquiditätsüberhang basiert vornehmlich auf konzeptionell kurzfristigen Geldanlagen in Form von Termin- und Tagesgeldern, während Darlehensaufnahmen auf der Grundlage von Festzinsvereinbarungen und langen Laufzeiten getroffen werden, um die zugrunde liegenden Investitionen auf eine gesicherte Finanzierungs- und Kalkulationsbasis zu stellen.

Aufgrund der Divergenz in den Zinsbindungsfristen ist der Konzern einem Zinsstrukturrisiko ausgesetzt, da die Prolongationen der kurzfristigen Anlagen auf der Basis aktueller Marktzinsverhältnisse vorgenommen werden. Deshalb können bei konstanten Zahlungsmittelabflüssen aus der Bedienung der Verbindlichkeiten die künftigen Zahlungsströme aus den Mittelanlagen schwanken. Eine signifikante Absenkung des Marktzinsniveaus hätte jedoch keine erhebliche Auswirkung auf die Liquiditätssituation des Konzerns.

3.6 Kreditrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Flüssige Mittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte des Konzerns.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Im Konzern werden Wertberichtigungen im Wesentlichen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte gebildet. Für Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte sind die erwarteten Verluste hingegen von untergeordneter Bedeutung.

Da Entgelte für die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in wesentlichem Umfang im Voraus vereinnahmt werden, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Adressenausfallrisiken insgesamt als nicht signifikant anzusehen. Größere Einzelforderungen richten sich in der Regel gegen Personen, die der öffentlichen Hand nahestehen und von zweifelsfreier Bonität sind. Bei den übrigen breit gestreuten Debitoren mit privatwirtschaftlichem Hintergrund besteht das Forderungsmanagement im Wesentlichen in der Festlegung von Kreditlinien und einem konsequenten Mahnwesen. Diese Forderungen entfallen im Wesentlichen auf Forderungen aus der Leistungserbringung der TransTecBau und der ÜSTRA Reisen gegenüber fremden Dritten. Eine gesonderte Besicherung durch Versicherungen o.ä. erfolgt indes nicht.

Die allgemein eingeräumten Zahlungsziele sind abhängig von der Art der fakturierten Leistung. Fakturierungen von Leistungen des Verkehrs- und Transportsegments im Rahmen des Fahrkartenverkaufs sowie von sonstigen Dienstleistungen sind im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen versehen. Bei Werkstattleistungen, Beratungs- und Ingenieurleistungen sowie bei Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand bzw. der öffentlichen Hand nahestehenden Personen bestehen dagegen unterschiedliche, teilweise von Nebenbedingungen abhängige Fälligkeitsabreden.

Ausfallsgefährdete Forderungen werden in Form einer Kombination von standardisierten und individuellen Analysetechniken identifiziert. Im Wesentlichen werden Verkehrs- und Transportleistungen erbracht, hier erwirbt der Kunde durch Zahlung sein Ticket. Risiken im darüber hinaus gehenden Forderungsbestand wird durch die Bildung einer portfoliobasierten Wertberichtigung Rechnung getragen. Der Konzern wendet den vereinfachten Wertminderungsansatz gemäß IFRS 9 an, somit werden die über die Vertragslaufzeit erwarteten Kreditverluste berücksichtigt. Ausgangspunkt des Wertminderungsmodells ist eine Analyse der tatsächlichen historischen Ausfallraten. Diese historischen Ausfallraten werden bei gegebener Relevanz unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen und der Einflüsse aktueller Veränderungen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Aufgrund äußerst geringer, bonitätsbedingter Forderungsausfälle in der Vergangenheit wird der erwartete Kreditverlust derzeit für das Gesamtportfolio an Forderungen des Konzerns ermittelt. Die historischen Ausfallraten werden aber regelmäßig analysiert, um bei Bedarf eine differenzierte Vorgehensweise für unterschiedliche Portfolios anzuwenden. Auf dieser Grundlage wurde, wie auch im Vorjahr, eine portfoliobasierte Wertberichtigung von 1 % erfasst (124 Tsd. €).

Überdies werden Wertberichtigungen im Rahmen individueller Würdigungen vorgenommen. Ein wesentliches Kriterium ist in diesem Zusammenhang die Überfälligkeit. Dabei gelten grundsätzlich Forderungen als in ihrer Bonität beeinträchtigt, wenn sie ohne entsprechende Fälligkeitsabrede nach einem Jahr nicht beglichen worden sind. Sofern sich in Zusammenhang mit eingeleiteten Inkassobemühungen die Bonität eines Schuldners als zweifelhaft herausstellt oder der Konzern Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners erlangt, gilt der Schuldner als ausgefallen und es werden nach individuellen Erfordernissen auch zu einem früheren Zeitpunkt individuelle Wertberichtigungen gebildet.

Insgesamt haben sich die Wertberichtigungskonten der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wie folgt entwickelt:

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2019 Vorjahr
Einzelbewertung

Tsd. €
expected credit losses

Tsd. €
gesamt

Tsd. €
Einzelbewertung

Tsd. €
Portfoliobasierte Bewertung

Tsd. €
gesamt

Tsd. €
--- --- --- --- --- --- ---
Stand zu Beginn des Jahres 695 125 820 667 115 782
Wertminderungsaufwand 1 6 7 28 10 38
Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen 0 0 0 0 0 0
Wertaufholungen -20 -7 -27 0 0 0
Stand zum Ende des Jahres 676 124 800 695 125 820

3.6.1 Unverzinsliche finanzielle Verpflichtung

Die ÜSTRA hat eine Bürgschaft zugunsten von Gläubigern einer nicht konsolidierten Beteiligungsgesellschaft abgegeben, welche die Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle KG, Hannover, (im Folgenden: HRG) (120 Tsd. €) betreffen. Die maximale Ausfallrisikoposition entspricht dem Bürgschaftsvolumen zum Bilanzstichtag von 120 Tsd. € (Vorjahr: 120 Tsd. €). Zurzeit wird nicht von einer Inanspruchnahme ausgegangen, so dass von einer Risikovorsorge durch Bildung einer Rückstellung abgesehen wurde.

3.7 Zinsrisiken

Der Konzern ist insbesondere den im Folgenden erläuterten Zinsrisiken ausgesetzt:

Wechselkursrisiken bestehen aufgrund der Inlandsbezogenheit des Geschäfts nicht.
Finanzderivate, deren risikobegrenzende oder -verstärkende Wirkungen zu berücksichtigen wären, werden nicht eingesetzt.

Die nachfolgenden Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der zum 31. Dezember 2019 bestehenden Verhältnisse und unter der Prämisse konstant bleibender weiterer Faktoren erstellt.

3.7.1 Marktrisiko

Die kurzfristigen Geldanlagen unterliegen einem Zinsrisiko, das sich primär auf die zukünftig generierten Zinszahlungen bezieht, während der Einfluss des Risikos auf den Zeitwert der Anlage zu vernachlässigen ist. Würde sich bei dem gegebenen kurz- und mittelfristigen Anlagevolumen (66.572 Tsd. €; Vorjahr: 7.140 Tsd. €) das Zinsniveau um 100 Basispunkte verändern, ergäbe sich eine gleichgerichtete Auswirkung für das Jahresergebnis sowie auch für das Eigenkapital von insgesamt 666 Tsd. € (Vorjahr: 71 Tsd. €). Das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Konzerns werden durch derartige Zeitwertänderungen jedoch nicht beeinflusst, weil die Ausleihungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

3.7.2 Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten

Der Zeitwert der Bankdarlehen schwankt durch eine Änderung des Marktzinsniveaus.

Stiegen bei den Bankdarlehen die relevanten Marktzinssätze um 100 Basispunkte an, wäre damit bei dem zum Abschlussstichtag gegebenen Verschuldungsstand eine Reduktion des Zeitwerts der Bankdarlehen um etwa -8.466 Tsd. € (Vorjahr: -5.439 Tsd. €) verbunden, wohingegen sich der Zeitwert bei einer Reduktion der Zinsen um 100 Basispunkte um etwa 11.968 Tsd. € (Vorjahr: 6.889 Tsd. €) erhöhen würde.

Da die Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ergeben sich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital des Konzerns.

4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz

(1) Immaterielle Vermögenswerte

Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und deren Entwicklung sind in separaten Anlagenspiegeln für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 dargestellt. Inhaltlich handelt es sich bei dem Posten im Wesentlichen um erworbene Software mit bestimmbarer Nutzungsdauer. Die Abschreibungen des Geschäftsjahrs von 1.232 Tsd. € (Vorjahr: 1.277 Tsd. €) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" ausgewiesen.

(2) Sachanlagen

Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung der Sachanlagen wird gleichfalls auf die separaten Anlagenspiegel verwiesen.

Im Rahmen der Umsetzung des IFRS 16 wurden Nutzungsrechte im Sachanlagevermögen von 29.912 Tsd. € zum 1. Januar 2019 aktiviert. Wir verweisen auch auf Abschnitt 2.2.3. Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich unterjährige Zugänge von 581 Tsd. € im Rahmen der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein wesentlicher Teil der Nutzungsrechte entfällt auf den Flächennutzungsvertrag. Der Flächennutzungsvertrag setzt sich aus einer jährlich fixen Vergütung von 1.000 Tsd. € und einer an das Spartenergebnis Stadtbahn geknüpften, variablen Komponente zusammen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor seinem Auslaufen schriftlich gekündigt wird. Aktuell ist keine Kündigung geplant. Daher geht der Konzern von einer Laufzeit von 20 Jahren aus, was der Restlaufzeit des ÖDA entspricht. Wir verweisen hierfür auch auf Abschnitt 5. (25). Gemäß IFRS 16.38 (b) i.V.m. 16.27 (b) sind die variablen Leasingzahlungen im Fall der ÜSTRA nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen und werden weiterhin in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der das eingetretene Ereignis die Zahlung auslöst.

Durch die Aufnahme des Darlehens in Höhe von 24.667 Tsd. € wurde eine Sicherungsübereignung von Elektrobussen im Wert von 52.732 Tsd. € mit der KfW vereinbart. In den Vorjahren wurden Darlehen bei der Sparkasse Hannover aufgenommen, die durch 92 Stadtbahnfahrzeuge besichert wurden. Weitere Sicherungsbeziehungen liegen nicht vor.

Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet. Im Berichtsjahr hat der Konzern 32.222 Tsd. € Zuschüsse erhalten, es wurden 60.982 Tsd. € mit getätigten Anschaffungen verrechnet, sodass der Bestand noch nicht verwendeter erhaltener Investitionszuschüsse 16.505 Tsd. € beträgt; der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Wir verweisen auf unsere weiteren Erläuterungen unter (18) Sonstige Verpfichtungen. Indikatoren für eine Wertminderung des Sachanlagevermögens waren nicht erkennbar.

Aus Investitionsmaßnahmen, die für die Folgejahre geplant sind, entstehen dem Konzern Belastungen in Höhe des nicht durch Investitionszuwendungen gedeckten Eigenanteils, der sich planungsgemäß auf 56.334 Tsd. € (Vorjahr: 67.012 Tsd. €) belaufen wird. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 13.303 Tsd. €, die in 2020 fällig werden.

(3) Übrige Finanzanlagen

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31.12.2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Marktgängige Kapitalanlagen 14.215 11.863
Ausleihungen 3 49
Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen 94 94
14.312 12.006

Die Kapitalanlagen in Höhe von 14.215 Tsd. € (Vorjahr: 11.863 Tsd. €) bestehen im Rahmen eines Wertkontenmodells für Arbeitnehmer. Sämtliche den Arbeitnehmern zuzurechnende Kapitalanlagen sind durch die ÜSTRA insolvenzgesichert. Wir verweisen zusätzlich auf Abschnitt (15) Übrige Rückstellungen.

Die Anteile an nicht nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften sind nicht börsennotiert.

(4) Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Der Ausweis der unter der Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen von 12.889 Tsd. € (Vorjahr: 11.166 Tsd. €) betrifft Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 50 % an dem Gemeinschaftsunternehmen X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover, (im Folgenden: X-City). Die X-City betreibt im Wesentlichen eigenständig Verkehrsmittelwerbung auf Bussen und Bahnen, Plakatwerbung, Großbildprojektionen, neue Medien und Fahrgastfernsehen. Der Anteil des Konzerns an der X-City wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die X-City ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der X-City:

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31.12.2019

Tsd. €
31.12.2018

Tsd. €
Kurzfristige Vermögenswerte, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 7.112 Tsd. € 8.001 4.883
Langfristige Vermögenswerte 6.447 6.428
Kurzfristige Schulden 3.464 2.938
Eigenkapital 10.984 8.373
Anteil der Beteiligung des Konzerns 50% 50%
Buchwert der Beteiligung 5.492 4.187

Gewinn- und Verlustrechnung der X-City in zusammengefasster Form:

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2019

Tsd. €
2018

Tsd. €
Umsatzerlöse 15.252 13.014
Sonstige Erträge 619 104
Betriebliche Aufwendungen -8.434 -7.994
Sonstige Aufwendungen -3.174 -2.947
Finanzergebnis -17 -4
Ergebnis vor Steuern 4.246 2.173
Ertragsteuern -1.635 -775
Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 2.611 1.398

Die X-City hatte zum 31. Dezember 2019 und 2018 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die X-City darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu beide Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Gewinnausschüttungen aus dem Gewinnvortrag sind im Berichtsjahr in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr 500 Tsd. €) erfolgt.

Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 30 % an dem assoziierten Unternehmen HRG. Sie ist eine Immobiliengesellschaft zur Entwicklung des privaten und gewerblichen Immobiliensektors in Hannover. Der Anteil des Konzerns an der HRG wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die HRG ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der HRG:

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31.12.2019

Tsd. €
31.12.2018

Tsd. €
Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 2.155 Tsd. € 3.336 1.764
Langfristige Vermögenswerte 46.095 47.479
Kurzfristige Schulden 4.107 3.947
Langfristige Schulden 20.667 22.031
Eigenkapital 24.657 23.265
Anteil des Konzerns 30% 30%
Buchwert der Beteiligung 7.397 6.980

Gewinn- und Verlustrechnung der HRG in zusammengefasster Form:

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2019

Tsd. €
2018

Tsd. €
Umsatzerlöse 10.708 10.679
Sonstige Erträge 255 441
Betriebliche Aufwendungen -6.518 -6.582
Sonstige Aufwendungen -1.987 -2.119
Finanzergebnis -872 -727
Ergebnis vor Steuern 1.586 1.692
Ertragsteuern -194 -240
Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 1.392 1.451

Die HRG hatte zum 31. Dezember 2019 und 2018 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die HRG darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Gewinnausschüttungen sind im Berichtsjahr und im Vorjahr nicht erfolgt.

(5) Aktive latente Steuern / Latente Steuerschulden

Die Steuerabgrenzungssachverhalte sowie die daraus resultierenden Steuerabgrenzungsposten haben sich wie folgt entwickelt:

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01.01.

Tsd.€
Aufwand (-) / Ertrag

Tsd.€
31.12.

Tsd.€
Langfristige Auftragsfertigung -153 -17 -170
Übrige Rückstellungen 117 -4 113
Temporäre Differenzen -36 -21 -57
Geschäftsjahr 2018 -36 -21 -57
Langfristige Auftragsfertigung -170 46 -124
Übrige Rückstellungen 113 0 113
Temporäre Differenzen -57 46 -11
Steuerliche Verlustvorträge 0 0 0
Geschäftsjahr 2019 -57 46 -11

Die latenten Steuern beziehen sich vollumfänglich auf konsolidierte Tochtergesellschaften, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG stehen.

Dagegen weist die ÜSTRA als steuerliche Organgesellschaft der VVG nebst ihren im Organkreis befindlichen Tochtergesellschaften nach der formellen Betrachtungsweise aufgrund fehlender Steuerumlagen keine Steuerlatenzen nach IAS 12 aus.

Grundsätzlich werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet, sofern diese bei Tochtergesellschaften bestehen, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG stehen. Obwohl bei Gehry-Tower steuerliche Verlustvorträge bestehen, erfolgte keine Aktivierung latenter Steuern auf diese Verlustvorträge aufgrund der Kriterien des IAS 12.35 und 36, da eine verlässliche Planung zukünftiger Gewinne nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2019 bestanden gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 344 Tsd. € sowie körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 861 Tsd. €.

(6) Vorräte

Bei den Vorräten von 11.726 Tsd. € (Vorjahr: 9.956 Tsd. €) handelt es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die im Wesentlichen von der ÜSTRA gehalten werden. Im Berichtsjahr sind Abwertungen in Höhe von 5.552 Tsd. € (Vorjahr: 5.407 Tsd. €) zur Anpassung an einen niedrigeren Nettoveräußerungswert vorhanden, die der Überalterung einzelner Vorratspositionen Rechnung tragen. Im Geschäftsjahr 2019 werden unter dem Materialaufwand 24.396 Tsd. € (Vorjahr: 24.431 Tsd. €) als Aufwand erfasste Anschaffungskosten von Vorräten ausgewiesen.

(7) Vertragsvermögenswerte (Forderungen aus Fertigungsaufträgen)

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31.12.2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Auftragsforderungen aufgrund entstandener Kosten und abgegrenzter Gewinne 862 1.221
Erhaltene Anzahlungen -80 0
782 1.221

Es bestehen keine Vertragsvermögenswerte mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

(8) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 12.273 Tsd. € (Vorjahr: 12.459 Tsd. €) sind um Wertberichtigungen in Höhe von 800 Tsd. € (Vorjahr: 820 Tsd. €) reduziert, die Unsicherheiten im Hinblick auf den Bestand einzelner Forderungen sowie erkennbare Bonitätsrisiken abdecken.

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

(9) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Posten in Höhe von 91.932 Tsd. € (Vorjahr: 64.786 Tsd. €) umfasst neben dem Kassenbestand Bankeinlagen in Form von Sichtguthaben und kurzfristigen Termingeldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten.

(10) Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 17.440 Tsd. € (Vorjahr: 18.355 Tsd. €) bestehen neben der Forderung aus dem Ergebnisabführungsvertrag (11.000 Tsd. €; Vorjahr: 8.496 Tsd. €) aus Forderungen aus einer Einigung mit dem Konsortium Stadtbahnwagen Hannover in Höhe von 3.962 Tsd. € (Vorjahr: 7.433 Tsd. €). Dies betrifft Anschaffungskostenminderungen bei den neu ausgelieferten Stadtbahnwagen (3.330 Tsd. €) sowie die darauf entfallende Vorsteuer (632 Tsd. €). Bestehenden Ausfallrisiken wird durch die gebildeten Einzelwertberichtigungen in Höhe von 225 Tsd. € (Vorjahr: 184 Tsd. €) begegnet.

(11) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital zum 31. Dezember 2019 der ÜSTRA beträgt unverändert 67.490.528,32 € und ist voll eingezahlt. Die auf den Inhaber lautenden 26.400.000 Stückaktien ohne Nennwert sind eingeteilt in:

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244.000 Sammelurkunden über jeweils 100 Aktien 24.400.000 Stück
80.000 Sammelurkunden über jeweils 20 Aktien 1.600.000 Stück
40.000 Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien 400.000 Stück

Die Höhe des Grundkapitals sowie die Anzahl der Stückaktien sind im Geschäftsjahr und im Vorjahr unverändert geblieben.

Wie im Vorjahr sind die in den Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien verbrieften 400.000 Stück zum Handel im regulierten Markt der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover, der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg und der Börse Berlin i. S. d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

(12) Kapitalrücklage

Die in der Kapitalrücklage verrechneten Sachverhalte gliedern sich wie folgt:

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31.12.2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Aufgelder aus der Ausgabe neuer Anteile 23.622 23.622
Andere Zuzahlungen 43.121 43.121
Kapitalrücklage des Mutterunternehmens 66.743 66.743
Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren 207.639 181.749
Verlustübernahme des abgelaufenen Jahres 35.971 25.891
Verrechnung aktivischer Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung
- Kapitalkonsolidierung -2.991 -2.991
- Equity-Bewertung -10.712 -10.713
296.650 260.679

Die Erhöhung der Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme des laufenden Verlustes (nach HGB) der ÜSTRA in Höhe von 35.971 Tsd. € (Vorjahr: 25.891 Tsd. €) im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG.

Die Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren erfolgten ebenfalls im Rahmen des vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG.

In der Kapitalflussrechnung sind unter dem Posten "Ergebnisausgleichzahlungen der Unternehmenseigner" die im Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Verlustübernahmen enthalten.

(13) Ergebnisvortrag und sonstige Ergebnisbestandteile

Ergebnisvortrag

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31.12.2019

Tsd. €
Stand zu Beginn des Jahres -152.172
Jahresergebnis -27.728
Stand zum Ende des Jahres -179.900

In den Sonstigen Ergebnisbestandteilen ist eine Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen in Höhe von -181.225 Tsd. € (Vorjahr: -139.758 Tsd. €) enthalten. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Angabe (14).

(14) Pensionsrückstellungen

Die auf leistungsorientierten Versorgungszusagen basierende betriebliche Altersversorgung umfasst neben Einzelzusagen an Vorstände, leitende Angestellte und deren Hinterbliebene auf tariflichen und sonstigen betrieblichen Vereinbarungen beruhende Pensionszusagen.

Die auf betrieblichen Vereinbarungen beruhenden Pensionszusagen der ÜSTRA sind im Wesentlichen von der Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e.V. erteilt worden. Wegen der Subsidiärhaftung des Trägerunternehmens für Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse besteht für die ÜSTRA insoweit eine mittelbare Verpflichtung, als die Verbindlichkeiten der Unterstützungskasse deren Vermögen übersteigen. Die Versorgungsleistungen der Unterstützungseinrichtung, die ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung oder unter bestimmten Bedingungen auch als vorgezogene Altersrente geleistet werden, sind teils abhängig vom Endgehalt vor dem Ruhestandseintritt, teils basieren sie auf einem Bausteinprinzip, mittels dem über die Dauer der Betriebszugehörigkeit sukzessiv Rentenansprüche aus den versorgungsrelevanten Jahresbezügen des jeweiligen Kalenderjahrs abgeleitet werden. Neben der Altersrente erstrecken sich die Versorgungsleistungen auch auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, wobei die Ehegattenrente 60 % und Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrenten 12 % bzw. 20 % der Altersrente des jeweiligen Mitarbeiters betragen. Das Bausteinprinzip kommt gleichfalls zur Anwendung, soweit Mitarbeiter laufendes Arbeitsentgelt gegen eine zusätzliche Versorgungszusage umwandeln.

Bei der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen wurden folgende versicherungsmathematische Bewertungsparameter zugrunde gelegt:

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31.12.2019 Vorjahr
Diskontierungszinssatz 1,05 % 1,90 %
Einkommenstrend 3,0 % 3,0 %
Rententrend 2,0 % bzw. 1,0 % falls 2,0 % bzw. 1,0 %
vertraglich vereinbart falls vertraglich vereinbart
Sterblichkeit und Invalidität "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus
Heubeck Heubeck

Im Vorjahr wurde eine Annahme zur Fluktuation getroffen, die nicht auf konzernbezogenen Erhebungen, sondern auf branchenübergreifenden Fluktuationsstatistiken beruhte. Dabei ist eine alters- und geschlechtsspezifische jährliche Fluktuationswahrscheinlichkeit in einer Bandbreite von 0,05 bis 12,5 % zum Tragen gekommen. Im aktuellen Geschäftsjahr ist eine Fluktuation von 0% angenommen worden.

Die Überleitung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar:

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31.12.2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen 451.269 386.452
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens der Versorgungseinrichtung -155.401 -141.797
295.868 244.655

In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt:

GuV-wirksam erfasste Aufwendungen für Altersversorgung

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2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Dienstzeitaufwand des laufenden Jahres 16.175 9.953
Netto-Zinsen 5.124 4.482
21.299 14.435

Diese Aufwendungen werden vollständig im Personalaufwand erfasst.

Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2019:

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Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung
1. Januar 2019 386.452 141.797 244.655
Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen Laufender Dienstzeitaufwand 16.175 16.175
Zinsaufwand 7.219 2.095 5.124
Im Periodenergebnis erfasste Zwischensumme 23.394 2.095 21.299
Gezahlte Versorgungsleistungen -12.482 -11.353 -1.129
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/(Verluste) aus Neubemessung Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen 66.725 12.438 54.287
Erfahrungsbedingte Anpassungen -12.820 0 -12.820
Zwischensumme enthalten im Sonstigen Ergebnis 53.905 12.438 41.467
Arbeitgeberbeiträge 10.424 -10.424
31. Dezember 2019 451.269 155.401 295.868

Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2018:

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Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung
1. Januar 2018 383.080 136.273 246.807
Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen Laufender Dienstzeitaufwand 9.953 9.953
Zinsaufwand 7.012 2.530 4.482
Im Periodenergebnis erfasste Zwischensumme 16.965 2.530 14.435
Gezahlte Versorgungsleistungen -12.236 -11.274 -962
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/(Verluste) aus Neubemessung Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen -2.835 4.298 -7.133
Erfahrungsbedingte Anpassungen -3.277 0 -3.277
Zwischensumme enthalten im Sonstigen Ergebnis -1.357 4.298 -5.655
Arbeitgeberbeiträge 9.970 -9.970
31. Dezember 2018 386.452 141.797 244.655

Das Planvermögen ist wie folgt strukturiert:

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31.12.2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Schuldinstrumente 70.015 56.618
Bankguthaben 15.757 32.793
Immobilien 83.578 58.626
Sonstige Schulden -13.949 -6.241
155.401 141.797

Die Schuldinstrumente bestehen aus nicht börsennotierten Schuldscheindarlehen verschiedener Banken.

Der tatsächlich erzielte Nettovermögensertrag auf das Planvermögen beläuft sich auf 2.095 Tsd. € oder 1,48 % (Vorjahr 2.530 Tsd. €).

Die ÜSTRA geht davon aus, dass im Jahr 2020 dem Planvermögen etwa 10.818 Tsd. € (Vorjahr: 10.424 Tsd. €) zugeführt werden.

Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2019 dargestellt:

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Annahmen Abzinsungssatz Lebenserwartung
Szenario Erhöhung um 0,5

% Tsd. €
Rückgang um 0,5

% Tsd. €
Anstieg um 1 Jahr

Tsd. €
Rückgang um 1 Jahr

Tsd. €
--- --- --- --- ---
Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung -50.953 35.620 9.324 -31.482

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Annahmen Künftige Gehaltssteigerungen Künftige Rentensteigerungen
Szenario Erhöhung um 0,5

% Tsd. €
Rückgang um 0,5

% Tsd. €
Erhöhung um 1

% Tsd. €
Rückgang um 1

% Tsd. €
--- --- --- --- ---
Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung 0 0 3.050 -2.546

Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.

Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt:

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2019

Tsd. €
2018

Tsd. €
innerhalb der nächsten 12 Monate (nächstes Geschäftsjahr) 12.623 12.992
Zwischen 2 und 5 Jahren 53.193 54.098
Zwischen 5 und 10 Jahren 66.867 70.848
Über 10 Jahre 337.544 416.164
Erwartete Auszahlungen gesamt 470.227 554.102

Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums für die Verpflichtungen aus Entgeltumwandlung 29,6 Jahre (Vorjahr: 25,0 Jahre) und für Verpflichtungen ohne Entgeltumwandlung 22,0 Jahre (Vorjahr: 18,5 Jahre).

(15) Übrige Rückstellungen

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01.01.2019

Tsd. €
Verbrauch

Tsd. €
Auflösung

Tsd. €
Zuführung Aufzinsung*

Tsd. €
31.12.2019

Tsd. €
Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen 11.862 0 0 2.364 14.215
-11 *
Sonstige 6.366 2.585 919 1.073 3.934
Langfristige Rückstellungen 18.228 2.585 919 3.426 18.137
Rückerstattungsrisiken 3.457 0 427 320 3.350
Einnahmepoolausgleich 0 0 0 1.620 1.620
Risiken aus schwebenden Geschäften 208 67 141 178 178
Kurzfristige Rückstellungen 3.665 67 568 2.118 5.148
21.893 2.652 1.487 5.544 23.285

In den Rückstellungen für Vorruhestandsvereinbarungen ist ein Betrag von 14.215 Tsd. € (Vorjahr: 11.862 Tsd. €) für ein Wertkontenmodell enthalten. Die in der Vergangenheit von der ÜSTRA gewährten Erfolgsprämien sowie die individuellen Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter werden nach Wahl des Mitarbeiters durch die ÜSTRA den jeweiligen Kapitalanlagenarten zugeführt. Die angesparten Wertguthaben werden zur bezahlten Freistellung des Mitarbeiters verwendet. Die entsprechenden Kapitalanlagen werden unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesen.

Die Rückstellung für Rückerstattungsrisiken reflektiert drohende Rückforderungsansprüche im Hinblick auf erhaltene Investitionszuwendungen. Im Geschäftsjahr haben sich diese um 107 Tsd. € verringert.

Mit der Rückstellung für Risiken aus schwebenden Geschäften werden Abrechnungsrisiken sowie drohende Verluste aus Kostenüberschreitungen für Beratungs- und Ingenieurleistungsaufträge abgedeckt.

Die Inanspruchnahme der kurzfristigen Rückstellungen wird innerhalb des folgenden Geschäftsjahrs und bei den langfristigen Rückstellungen über einen längeren Zeitraum erwartet.

(16) Finanzverbindlichkeiten

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31.12.2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Darlehen von Kreditinstituten / Langfristige Finanzverbindlichkeiten 55.422 39.255
Darlehen von Kreditinstituten / Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 7.437 4.899
62.859 44.154

Die Verbindlichkeiten sind wie folgt zu tilgen:

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31.12.2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Im ersten Jahr 7.437 4.899
Im zweiten Jahr 7.371 4.902
Im dritten Jahr 7.283 4.904
Ab dem vierten Jahr 40.768 29.449
62.859 44.154

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein weiteres Darlehen bei der KfW zur Finanzierung des Eigenanteils bei der Beschaffung der Elektrobusse aufgenommen. Dieses Darlehen ist mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet, die sich auf den Zeitraum bis zur planmäßigen Volltilgung des Darlehens im Jahr 2029 erstreckt. In den Vorjahren wurden Darlehen bei der Sparkasse Hannover zur Finanzierung des Eigenanteils bei der Beschaffung der Stadtbahnwagen aufgenommen. Diese Darlehen sind mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet, die sich auf den Zeitraum bis zur planmäßigen Volltilgung der Darlehen im Jahr 2028 erstreckt. Weitere wesentliche Darlehen lagen nicht vor.

Kreditsicherheiten wurden im Rahmen der Neukreditaufnahme gewährt. Siehe hierzu unter Abschnitt 2 Sachanlagen.

(17) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 38.210 Tsd. € (Vorjahr: 34.588 Tsd. €) umfassen neben den bereits in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen auch Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen von 1.551 Tsd. € (Vorjahr: 1.725 Tsd. €).

(18) Sonstige Verpflichtungen

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31.12.2019

Tsd. €
31.12.2018

Tsd. €
Langfristige
Langfristiger Anteil Verbindlichkeiten aus dem aktivierten Nutzungsrechte 26.326 0
Langfristiger Anteil erhaltener Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren 100 6.916
26.426 6.916
Kurzfristige
Arbeitnehmerbezogene Verpflichtungen 8.669 8.186
Erhaltene Anzahlungen 2.521 2.556
Erhaltene Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren 16.405 37.350
Kurzfristiger Anteil Verbindlichkeiten aus dem aktivierten Nutzungsrechte 2.111 0
Sonstige 3.704 3.081
33.410 51.173
59.836 58.089

Die arbeitnehmerbezogenen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus der laufenden Abrechnung von Löhnen und Gehältern sowie den mit den Beschäftigungsverhältnissen verbundenen Abgaben. Darüber hinaus werden entstandene Erfüllungsrückstände für ausstehenden Urlaub und Überstunden und für ausstehende Abschlusszahlungen aus Ziel- und Tantiemevereinbarungen erfasst.

Die erhaltenen Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren sind Zuschüsse für die Anschaffung neuer Stadtbahnen in Höhe von 16.505 Tsd. € (Vorjahr: 44.266 Tsd. €), die im Anschaffungszeitpunkt mit den Anschaffungskosten der Vermögenswerte verrechnet werden. Ansonsten verweisen wir auf weitere Erläuterungen unter 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand.

Die Leasingverbindlichkeiten (zum Stichtag 28.438 Tsd. €) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

(19) Eventualverbindlichkeiten

In den zurückliegenden Jahren wurden im Rahmen der Finanzierung von Sachanlageninvestitionen erhebliche Investitionszuwendungen des Bundes und des Landes Niedersachsen vereinnahmt. Die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme sowie die Ordnungsmäßigkeit der Verwendung dieser Zuwendungen ist Gegenstand noch ausstehender Verwendungsnachweisprüfungen. Durch Bildung einer Rückstellung von 3.350 Tsd. € (Vorjahr: 3.457 Tsd. €) wurde bereits den höchstwahrscheinlichen Rückerstattungsrisiken Rechnung getragen.

5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung

(20) Umsatzerlöse

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2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Verkehrs- und Transportleistungen 214.943 212.417
Beratungs- und Ingenieurleistungen 4.420 4.648
Sonstige Dienstleistungen 2.680 2.827
222.043 219.892

Die Umsatzerlöse mit externen Kunden (Außenumsätze) gliedern sich nach der Art der erbrachten Leistungen wie folgt:

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2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Linien- und Gelegenheitsverkehr 177.500 174.598
Erträge aus Instandhaltungsvertrag 21.378 20.989
Erträge aus weiterberechneten Kosten 13.384 13.508
Bautechnische Planungs- und Beratungsleistungen 4.420 4.543
Mieten und Pachten 926 1.793
Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2.680 2.827
Reklameflächenvermietung 1.755 1.634
222.043 219.892

Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns sind ausschließlich inlandsbezogen. Umsatzerlöse mit externen Kunden in Drittländern werden nicht getätigt. Über langfristige Vermögenswerte, die außerhalb Deutschlands liegen, verfügt der Konzern nicht.

Auf Fertigungsaufträge entfallen Erlöse in Höhe von 4.420 Tsd. €. Die Erträge aus weiterberechneten Kosten resultieren insbesondere aus Serviceverträgen für allgemeine Instandhaltung sowie projekt- und schadensbezogenen Sachverhalten mit der infra in Höhe von 21.378 Tsd. €.

Diese Leistungen werden zeitraumbezogen erbracht. Daher werden auch die Umsatzerlöse zeitraumbezogen erfasst.

(21) Sonstige betriebliche Erträge

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2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Sonstige 1.487 54
Erträge aus Versicherungsentschädigungen 2.294 1.490
Erträge aus Schadensersatzansprüchen 103 280
Gewinne aus Sachanlagenabgängen 141 182
Übrige 2.511 2.030
6.536 4.036

(22) Materialaufwand

Die Materialaufwendungen enthalten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 24.395 Tsd. € sowie Aufwendungen für bezogenen Leistungen in Höhe von 27.972 Tsd. €.

(23) Personalaufwand

Im Personalaufwand von 155.256 Tsd. € (Vorjahr: 141.429 Tsd. €) sind die unter Angabe (14) aufgeführten Aufwendungen für Altersversorgung enthalten.

Für die gesetzliche Rentenversicherung als beitragsorientierten Pensionsplan fallen die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an, die sich im Geschäftsjahr 2019 auf 10.424 Tsd. € (Vorjahr: 9.970 Tsd. €) belaufen.

(24) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen entfallen in Höhe von 23.809 Tsd. € (Vorjahr: 20.759 Tsd. €) auf planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht angefallen.

(25) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Vorjahr waren in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen vor Anwendung des IFRS 16 in Höhe von 9.380 Tsd. € enthalten. Wir verweisen auf Abschnitt 2.2.3. Seit Beginn des Geschäftsjahres sind hier nur noch Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen von 87 Tsd. € sowie Aufwendungen aus Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, in Höhe von 166 Tsd. €, enthalten. Variable Leasingzahlungen sind nicht geleistet worden.

(26) Finanz- und Beteiligungsergebnis

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2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Zinsen auf Festgeldanlagen 60 2
Darlehenszinsen 0 0
Übrige Zinserträge 460 1.013
Zinsen und ähnliche Erträge 520 1.015
Zinsen auf Darlehen 484 417
Übrige Zinsaufwendungen 763 394
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.247 811
Zinsergebnis -727 204
Übrige Beteiligungserträge 64 0
Übriges Beteiligungsergebnis 64 0
Übriges Finanzergebnis -663 204
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 1.723 1.134

Die übrigen Zinserträge resultieren im Wesentlichen aus Zinserträgen aus Deka Investmentfonds in Höhe von 453 Tsd. € (Vorjahr: 1.000 Tsd. €) sowie aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 408 Tsd. €.

(27) Ertragsteuern

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2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Laufende Steuern 116 63
(davon periodenfremd) (0) (0)
Latente Steuern -46 17
(davon periodenfremd) (0) (0)
70 80

Bei der Analyse der Ertragsteuern ist zu berücksichtigen, dass das auf der Ebene der ÜSTRA entstehende Ergebnis sowie das Ergebnis der protec, der ÜSTRA Reisen und der RevCon aufgrund des bestehenden Organschaftsverhältnisses dem Organträger zugerechnet wird. Hiervon ausgenommen ist lediglich die auf Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter von der ÜSTRA zu entrichtende Körperschaftssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.

Im Übrigen unterliegen die entstehenden Ergebnisse der inländischen Ertragsbesteuerung, wobei auf der Grundlage der geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen für die Berechnung des laufenden Steueraufwands wie im Vorjahr ein Steuersatz von insgesamt 32 % für Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zum Tragen kommt. Der Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern zum 31. Dezember 2019 und im Vorjahr basiert ebenfalls auf einem Steuersatz von 32 %.

Die Ertragsteuern lassen sich wie folgt abstimmen:

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2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Steuerbasis -27.658 -17.134
Theoretischer Steueraufwand bei einem Steuersatz von 32 % -8.851 -5.483
Effekt aus dem Nichtansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge -42 -52
Effekt aus dem Saldo von Erträgen (-) / Aufwendungen der auf Konzernebene nicht besteuerten Ergebnisbestandteile der ÜSTRA 9.252 5.366
Effekt aus dem Saldo von Erträgen (-) / Aufwendungen nicht steuerbarer Ergebniseinflüsse aus Konsolidierungsmaßnahmen -289 249
Effektiver Ertragsteueraufwand 70 80
Effektiver Steuersatz (in % der Steuerbasis) -0,3 -0,5

(28) Gesamtjahresergebnis / Ergebnis je Aktie

Aus den Gesamtergebnissen und der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Zahl der Aktien lässt sich das Ergebnis je Aktie wie folgt ableiten:

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2019 Vorjahr
Gesamtergebnis (in EUR) -69.195.475,98 -11.991.169,97
Anzahl der Aktien 26.400.000 26.400.000
Ergebnis je Aktie verwässert und unverwässert (in EUR) -2,62 -0,45

6. Segmentberichterstattung

6.1 Geschäftssegmentbildung

Wesentliche Grundlage für die Darstellung der Segmentinformationen ist die regelmäßige interne Berichterstattung an die Entscheidungsträger und die in dieser Berichterstattung vorzufindende Struktur der Finanzinformationen. Entsprechend den Organisationsgrundlagen des Konzerns folgen die intern berichteten Segmente der Art der Dienstleistungen sowie dem regulatorischen Umfeld, während geografische Aspekte keine Bedeutung haben. Von hervorgehobener Bedeutung für die Lage des Konzerns ist die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die Muttergesellschaft ÜSTRA basierend auf dem Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA), so dass deren Geschäftsaktivitäten und Ergebnisse Gegenstand separater Analysen in der internen Berichterstattung sind. Die Rechtseinheit "ÜSTRA" stellt demzufolge ein eigenständiges Geschäftssegment neben dem Segment der übrigen "Verkehrs- und Transportleistungen" dar. Daneben bestehen die Segmente "Beratungsund Ingenieurleistungen" sowie "Sonstige Dienstleistungen". Die Einteilung der Segmente ist somit im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

6.2 Beschreibung der berichteten Segmente

6.2.1 ÜSTRA

Im Segment "ÜSTRA" wird über den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die ÜSTRA berichtet. Die Nahverkehrsleistungen umfassen den Betrieb von Stadtbahn- und Buslinien.

6.2.2 Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen

Das Segment bezieht sich auf die "Verkehrs- und Transportleistungen", die von den Tochterund Beteiligungsgesellschaften der ÜSTRA ausgeführt werden. Hierunter fallen überwiegend die von der ÜSTRA Reisen erbrachten Subunternehmerleistungen im Rahmen der Durchführung des Buslinienverkehrs, die als intersegmentäre Leistungen an die ÜSTRA ausgewiesen werden. Enthalten sind überdies die Ergebnisse der TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH (TaxiBus).

6.2.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen

Die TransTecBau betreibt das Segment "Beratungs- und Ingenieurleistungen", das hauptsächlich die Planung und Baubetreuung sowie -steuerung von Stadtbahnbauprojekten beinhaltet. Hieraus werden Honorarumsätze generiert. Darüber hinaus gehende Bautätigkeit, bei der die Gesellschaft als Generalunternehmer Bauarbeiten in eigenem Namen und für eigene Rechnung an Subunternehmen vergibt und anschließend dem Auftraggeber weiterbelastet, ist im Wesentlichen auf die Endabwicklung der in den Vorjahren eingeleiteten Projekte konzentriert.

6.2.4 Sonstige Dienstleistungen

Das Segment "Sonstige Dienstleistungen" umfasst die Tätigkeit der protec, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Bewachung von Personen und Objekten sowie der Reinigung von Objekten und Haltestellen erbringt. Ferner gehen in das Segment die Vermietungsleistungen der Gehry-Tower sowie die Prüfungs- und Beratungsleistungen der RevCon ein, die nahezu ausschließlich gegenüber der ÜSTRA erbracht werden und sich damit als intersegmentäre Aktivitäten darstellen. Enthalten sind zudem die Ergebnisse aus Werbe- und Vermarktungsaktivitäten der X-City sowie aus Vermietungsaktivitäten der HRG, welche nicht mehrheitlich durch den Konzern gehalten werden.

6.3 Segmentinformationen

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1. Januar bis 31. Dezember 2019/2018 ÜSTRA Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen Beratungs- und Ingenieurleistungen
2019

Tsd. €
2018

Tsd. €
2019

Tsd. €
2018

Tsd. €
2019

Tsd. €
2018

Tsd. €
--- --- --- --- --- --- ---
Segmenterlöse
Gesamtumsätze 216.754 214.264 18.916 17.944 5.803 4.866
Intersegmentumsätze -4.496 -4.498 -16.231 -15.293 -944 -323
Außenumsätze 212.258 209.766 2.685 2.651 4.859 4.543
Überleitungen
Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung
Konzernumsatzerlöse
Segmentergebnis -993 -1.214 88 293 232 128
Enthaltene Zinserträge 520 1.024 0 0 0 0
Enthaltene Zinsaufwendungen 2.129 2.074 -1 1 0 0
Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen 27.316 24.897 316 203 117 141
Enthaltener Ergebnisanteil an assoziierten Unternehmen 0 0 0 0 0 0
Enthaltene Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung 15.424 15.470 0 0 0 0
Enthaltener Ertragsteueraufwand und -ertrag(-) 1 1 39 43 115 59

Überleitungen:

Segmentergebnis

a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses

Auftragsfertigung

Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen

Vorratsbewertung

Pensionsverpflichtungen

Unterschiedsbetrag unter Anwendung des IFRS 16

Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen

Eliminierung der Auflösung Wertberichtigung Beteiligungswert HRG

Bewertung von Finanzinstrumenten

Latente Steuern

b) Konzernabschlussspezifika

c) Ertragsteuern

d) Verlustübernahme

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

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1. Januar bis 31. Dezember 2019/2018 Sonstige Dienstleistungen Gesamtbetrag
2019

Tsd. €
2018

Tsd. €
2019

Tsd. €
2018

Tsd. €
--- --- --- --- ---
Segmenterlöse
Gesamtumsätze 15.182 14.843 256.655 251.917
Intersegmentumsätze -12.502 -12.016 -34.173 -32.130
Außenumsätze 2.680 2.827 222.482 219.787
Überleitungen
Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung -439 105
Konzernumsatzerlöse 222.043 219.892
Segmentergebnis 2.865 2.306 2.192 1.513
Enthaltene Zinserträge 41 1 561 1.025
Enthaltene Zinsaufwendungen 22 32 2.150 2.107
Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen 380 359 28.129 25.600
Enthaltener Ergebnisanteil an assoziierten Unternehmen 1.723 1.134 1.723 1.134
Enthaltene Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung 0 0 15.424 15.470
Enthaltener Ertragsteueraufwand und -ertrag(-) 0 0 155 103
Überleitungen:
Segmentergebnis 2.192 1.513
a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses
Auftragsfertigung -144 52
Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen -348 143
Vorratsbewertung -2 -1
Pensionsverpflichtungen 7.990 8.859
Unterschiedsbetrag unter Anwendung des IFRS 16 -430 0
Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen -138 -213
Eliminierung der Auflösung Wertberichtigung Beteiligungswert HRG -1.000 -1.511
Bewertung von Finanzinstrumenten 0 432
Latente Steuern 47 -21
5.975 7.740
b) Konzernabschlussspezifika 75 -576
c) Ertragsteuern 70 80
d) Verlustübernahme -35.970 -25.891
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -27.658 -17.134

Die Segmentergebnisse enthalten sämtliche Erträge und Aufwendungen, die in das Jahresergebnis nach Steuern, jedoch vor Ergebnisabführung einfließen. Nicht in das Ergebnis des Segments "ÜSTRA" einbezogen sind die Bestandteile des Beteiligungsergebnisses der ÜSTRA, da die zugrunde liegenden Aktivitäten in den Ergebnissen der jeweiligen Segmente reflektiert werden. Die Festlegung der Segmentergebnisgröße wie auch die zur Ermittlung der Segmentergebnisse herangezogenen Wertmaßstäbe berücksichtigen die internen Steuerungs- und Berichtspraktiken. Da die interne Berichterstattung keine Informationen zum Segmentvermögen und zu den Segmentschulden enthält und Angaben hierüber auch nicht auf andere Weise dem Konzernvorstand vorgelegt werden, unterbleibt eine Bestimmung des Segmentvermögens und der Segmentschulden gleichfalls in diesem Konzernabschluss.

Die im Segmentergebnis enthaltenen Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung setzen sich aus laufenden Zuwendungen in Höhe von 10.424 Tsd. € sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in Höhe von 5.000 Tsd. € zusammen.

Bei der Ermittlung der an den Konzernvorstand übermittelten Segmentergebnisse kommen grundsätzlich die für die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (HGB) zum Tragen, die erheblich von den für den Konzernabschluss geltenden IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen abweichen. Folglich divergieren der Gesamtbetrag der Segmentergebnisse und das auf Konzernabschlussebene ausgewiesene Jahresergebnis deutlich. Weiterhin gehen in die Segmentberichterstattung Ergebnisbestandteile jener Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ein, die unter Wesentlichkeitserwägungen im Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nach den für assoziierte Unternehmen geltenden Regelungen anteilig erfasst werden.

Die sich hieraus ergebenden Überleitungsposten umfassen im Wesentlichen folgende Sachverhalte:

Auftragsfertigung

Im Konzernabschluss werden die Auftragserlöse aus der Auftragsfertigung der TransTecBau entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst, wohingegen die Umsatzerlöse aus solchen Aufträgen und die Gewinne hieraus in der Segmentberichterstattung erst nach Abschluss eines Auftrags realisiert werden.

Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen

Für Stadtbahnwagen und Busse der ÜSTRA wird in der IFRS-Rechnungslegung von einer längeren wirtschaftlichen Nutzbarkeit ausgegangen, sodass sich die verrechneten Abschreibungen sowie die Aufwendungen und Erträge aus Veräußerungsvorgängen von den handelsrechtlichen Segmentergebnisbestandteilen unterscheiden.

Vorratsbewertung

Abweichend zur Segmentberichterstattung nach handelsrechtlichen Wertmaßstäben werden im IFRS-Abschluss keine rein beschaffungsmarktinduzierten Niederstwertabschreibungen vorgenommen.

Pensionsverpflichtungen

Anders als in der handelsrechtlichen Rechnungslegung werden im Konzernabschluss die mittelbar über die Versorgungseinrichtung zugerechneten Pensionsverpflichtungen vollständig angesetzt. Darüber hinaus bestehen Unterschiede im zugrunde gelegten Diskontierungssatz. Im Zeitablauf kommt es deshalb zu Abweichungen bei der jährlichen Dotierung der Pensionsrückstellungen.

Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen

Es handelt sich um Ergebnisverschiebungen, die im Wesentlichen aus der restriktiveren Bilanzierung von Verpflichtungsrückstellungen im IFRS-Konzernabschluss resultieren. Ferner führen die Einbeziehung künftiger Ereignisse in der IFRS-Rechnungslegung sowie unterschiedliche Abzinsungspraktiken zu Bewertungsabweichungen.

Bewertung von Finanzinstrumenten

Effekte aus Finanzinstrumenten werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt.

Latente Steuern, Ertragssteuern

Effekte aus Steuern werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt.

Konzernabschlussspezifika

Bei dem Überleitungsposten zum Segmentergebnis handelt es sich um die Eliminierung von Beteiligungsergebnissen.

Verlustübernahme

Die im Einzelabschluss der ÜSTRA gezeigte Verlustübernahme im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG wird im Konzernabschluss als Einstellung in die Kapitalrücklage ausgewiesen.

IFRS 16

In den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen unter den Posten Materialaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2019 werden im Konzernabschluss stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Das Nutzungsrecht wird über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben.

7. Sonstige Angaben

7.1 Arbeitnehmerschaft

Bei in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen waren während des Geschäftsjahres 2019 im Jahresdurchschnitt 2.649 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.553) beschäftigt, von denen 2.337 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.268) im Verkehrs- und Transportbereich, 54 Mitarbeiter (Vorjahr: 52) im Bereich Beratungs- und Ingenieurleistungen und 258 Mitarbeiter (Vorjahr: 233) im Bereich sonstige Dienstleistungen tätig waren.

7.2 Nahestehende Personen

7.2.1 Organbezüge

Die Vergütung des Vorstands setzt sich wie folgt zusammen:

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Grundvergütung

Tsd. €
Tantieme

Tsd. €
sonstige Vergütung

Tsd. €
2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge 2019

Tsd. €
Dr. Volkhardt Klöppner (ab 8.12.2017) 270 81 9 360 354 0
Denise Hain (ab 8.12.2017) 235 71 1 307 307 0
Elke Zadel (ab 1.7.2019) 118 28 1 147 0 0
814 661 0

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Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge Anwartschaftsbaiwert
Vorjahr

Tsd. €
2019

Tsd. €
Vorjahr

Tsd. €
--- --- --- ---
Dr. Volkhardt Klöppner (ab 8.12.2017) 0 0 0
Denise Hain (ab 8.12.2017) 0 232 * 169 *
Elke Zadel (ab 1.7.2019) 0 0 0
0 232 * 169

* Pensionsverpflichtung aus Vorbeschäftigung

Die Grundvergütung, Tantieme und sonstige Vergütung sind den kurzfristig fälligen Leistungen zuzuordnen. Die Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge stellen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und umfassen den im Rahmen der Bildung von Pensionsrückstellungen berücksichtigten Dienstzeitaufwand für den aktuellen Vorstand.

Aktienkursbezogene Vergütungen werden nicht gewährt.

Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene betragen 855 Tsd. €. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beträgt 19.899 Tsd. €.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten 40 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €) Sitzungsgelder.

7.2.2 Beziehungen zur Muttergesellschaft

Oberste Muttergesellschaft und gleichzeitig herrschende Gesellschafterin der ÜSTRA ist die VVG. Die Beziehungen zur Gesellschafterin beschränken sich auf die typischerweise im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorzunehmenden organschaftlichen Steuerverrechnungen sowie auf die Durchführung der Ergebnisabführung. Darüberhinausgehende operative Geschäftsbeziehungen werden nicht unterhalten. In die Bilanz und die Gesamtergebnisrechnung sind die bestehenden Verrechnungsbeziehungen wie folgt eingeflossen:

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31.12.2019

Tsd. €
31.12.2018

Tsd. €
Forderungen aus Steuerverrechnungen 1.781 1.369
Verlustausgleichsforderungen 9.218 7.127
Sonstige Verpflichtungen (-) / Sonstige finanzielle Vermögenswerte 10.999 8.496

7.2.3 Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen

Die sonstigen Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen, die nicht konsolidiert werden, sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt. Wesentlich beeinflusst werden die Geschäftsbeziehungen durch die Beziehungen zwischen der infra und der ÜSTRA.

Zwischen der ÜSTRA und der Schwestergesellschaft infra bestehen gegenseitige Leistungsbeziehungen. Die für den Betrieb der Stadtbahnen notwendigen Schieneninfrastrukturanlagen stehen nicht im Eigentum der ÜSTRA. Diese werden von der infra zur Nutzung für den Fahrbetrieb im Personennahverkehr überlassen. Im Anlagen-Nutzungsvertrag hat sich die ÜSTRA gegenüber der infra verpflichtet, zuzüglich zu einem Fixbetrag von 1.000 Tsd. € einen Betrag von 50,0 % des in der Sparte Stadtbahn erwirtschafteten Gewinns nach Feststellung des Jahresabschlusses an die infra als Pacht zu zahlen. Die ÜSTRA erbringt ihrerseits Instandhaltungsmaßnahmen an diesen Einrichtungen sowie Beratungs- und Ingenieurleistungen, die gegenüber der infra berechnet werden. Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, die Wartung sowie die Instandsetzung der Schieneninfrastrukturanlagen.

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2019 Assoziierte Unternehmen

Tsd. €
Sonstige verbundene Unternehmen

Tsd. €
Operative Transaktionen
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.857 30.074
Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen 4 0
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe und den Bezug sonstiger Leistungen 1.972 21.721
Ausstehende Forderungen aus dem Leistungsverkehr 527 1.088
Ausstehende Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr 85 11.737
Finanzbeziehungen
Gegebene Garantien 120 0
Zinserträge aus Ausleihungen 1 0
Erträge aus Beteiligungen 23 0

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2018 Assoziierte Unternehmen

Tsd. €
Sonstige verbundene Unternehmen

Tsd. €
Operative Transaktionen
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 3.150 30.089
Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen 1 0
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe und den Bezug sonstiger Leistungen 1.819 25.030
Ausstehende Forderungen aus dem Leistungsverkehr 634 215
Ausstehende Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr 161 2.147
Finanzbeziehungen
Ausleihungen 374 0
Gegebene Garantien 120 0
Zinserträge aus Ausleihungen 10 0
Erträge aus Beteiligungen 515 0

Bei den mit nahestehenden Personen getätigten Umsätzen handelt es sich um Beratungs- und Ingenieurleistungen, die an die infra erbracht werden, sowie um Dienstleistungen, die mit der Durchführung des Bus- und Stadtbahnwagenverkehrs in Zusammenhang stehen. Die mit sonstigen verbundenen Unternehmen generierten Dienstleistungserträge resultieren vornehmlich aus der Erbringung von Instandhaltungsleistungen an die infra.

Bei der Preisgestaltung der umfangreichen Verrechnungsbeziehungen aus der Erbringung von Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen sind sowohl das Selbstkostenprinzip als auch an den Marktverhältnissen orientierte Vergütungsmodelle zur Anwendung gelangt.

Die von sonstigen verbundenen Unternehmen bezogenen Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf die Beschaffung von Energie bei der enercity AG.

Für die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten, die vollumfänglich im Zahlungswege auszugleichen sind, wurden keine Sicherungsabreden getroffen. Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen wegen eines Ausfallrisikos sind nicht angefallen.

Ferner unterhält der Konzern Beziehungen zur Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e. V., die in erster Linie die Einlage liquider Mittel in das Kassenvermögen betreffen. Die im Berichtsjahr zugeführten Werte von 10.424 Tsd. € (Vorjahr: 9.970 Tsd. €) führen zu einer entsprechenden Reduzierung der Pensionsrückstellungen und haben somit keine Ergebnisauswirkungen. Darüber hinaus bestehen mit der Versorgungseinrichtung laufende Geschäftsbeziehungen, im Wesentlichen aus der Anmietung von Räumlichkeiten und aus der Weiterbelastung von Kostenanteilen. Hieraus sind im Geschäftsjahr Aufwendungen von 236 Tsd. € (Vorjahr: 236 Tsd. €) und Erträge von 54 Tsd. € (Vorjahr: 95 Tsd. €) erwachsen. Der aktivische Verrechnungssaldo beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 9 Tsd. € (Vorjahr: 8 Tsd. €).

7.3 Verkehrskonzessionen

Die ÜSTRA hat Konzessionen inne, die zeitlich befristete Genehmigungen für den Betrieb von Bus- und Stadtbahnlinien nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darstellen. Rechte und Pflichten, die sich für die ÜSTRA aus den Konzessionen ergeben, regeln das PBefG und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften. So ist die ÜSTRA nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die genehmigten Linienbetriebe aufzunehmen und während der Laufzeit der Konzessionen aufrechtzuerhalten. Fahrpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, die dem Zustimmungsvorbehalt der Genehmigungsbehörde unterliegen, sind als Auflagen von der ÜSTRA zu beachten. Für den Betrieb von Stadtbahnlinien besitzt die ÜSTRA wie im Vorjahr 15 Konzessionen, die am 24. März 2038 auslaufen. Für den Betrieb von Buslinien besitzt die ÜSTRA 44 Konzessionen, die ebenfalls am 24. März 2038 auslaufen.

7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand

Neben den vorstehend genannten Verkehrskonzessionen erhält die ÜSTRA weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand, insbesondere in Form von Investitionszuschüssen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die durch die LNVG nach dem EntflechtG sowie auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen gewährt werden. Hinsichtlich der bezuschussten Investitionen sind regelmäßig Bindefristen zu beachten, deren Verletzung entsprechende Rückforderungsansprüche der Zuwendungsgeber auslöst. Im Berichtsjahr hat der Konzern Zuwendungen in Höhe von 33.222 Tsd. € (Vorjahr: 44.446 Tsd. €) erhalten.

7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 117 Tsd. € (Vorjahr: 110 Tsd. €) Honorare für die Abschlussprüfungen und 34 Tsd. € (Vorjahr: 31 Tsd. €) für andere Bestätigungsleistungen der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten. Steuerberatungsleistungen wurden nicht erbracht.

7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Während der Finalisierung der Abschlusserstellung hat die WHO den Pandemiestatus ausgerufen. Aller Voraussicht nach werden die Auswirkungen der Corona-Krise auch das Leistungsangebot der ÜSTRA betreffen und Einfluss auf die Ertrags- und Liquiditätssituation der Gesellschaft haben, sind allerdings derzeit noch nicht quantifizierbar. Durch Einschränkungen im Angebot und abschmelzende Fahrgastzahlen wäre insbesondere die Einnahmensituation (Tarif-und Tarifersatzeinnahmen) betroffen, die in der Planung noch von durchschnittlich ca. 15 Mio. € pro Monat ausgeht. Gegenläufige Effekte wären auf der Kostenseite insb. durch Einsparungen bei Strom- und Dieselverbrauch zu erwarten.

7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA haben eine nach § 161 AktG vorgesehene Erklärung am 28. April 2019 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.uestra.de/unternehmen/ueberuns/investor-relations/archiv-corporate-governance/ dauerhaft zugänglich gemacht.

7.8 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

Hannover, den 30. März 2020

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

gez. Dr. Volkhardt Klöppner

gez. Denise Hain

gez. Elke van Zadel

Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2019

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Bruttobuchwerte
Stand am 01.01.2019

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionsähnliche Rechte 27.899.348,85 546.618,00 1.158.285,54 42.070,13
Geleistete Anzahlungen 1.097.516,36 905.705,14 0,00 -42.070,13
28.996.865,21 1.452.323,14 1.158.285,54 0,00
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 172.908.104,15 9.935,26 7.443,86 36.505,00
IFRS 16 11.992.839,80
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 80.840.332,58 17.656,62 494.082,13 125.233,13
IFRS 16 17.329.352,83
Fahrzeuge für Personenverkehr 685.672.930,23 51.039.866,05 29.786.945,14 47.838.488,76
Maschinen und maschinelle Anlagen 13.907.065,38 156.709,75 156.106,19 853.928,34
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 92.380.434,35 2.423.793,48 1.917.860,05 1.175.626,59
IFRS 16 589.668,14 581.016,30
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 80.566.606,24 11.352.389,58 0,00 -50.029.781,82
1.144.194.493,90 65.581.367,04 32.362.437,37 0,00
Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 12.005.689,75 2.352.192,64 45.944,49 0,00
12.005.689,75 2.352.192,64 45.944,49 0,00
1.185.197.048,86 69.385.882,82 33.566.667,40 0,00

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Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse
Stand am 31.12.2019

Stand am 01.01.2019

--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 484.778,13 *
Konzessionsähnliche Rechte 27.329.751,44 24.292.067,05
0,00 *
Geleistete Anzahlungen 1.961.151,37 0,00
484.778,13 *
29.290.902,81 24.292.067,05
Sachanlagen
79.428.800,94 *
Grundstücke und Bauten 172.947.100,55 56.089.973,65
IFRS 16 11.992.839,80
40.764.883,32 *
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 80.489.140,20 30.665.505,88
IFRS 16 17.329.352,83
348.617.052,53 *
Fahrzeuge für Personenverkehr 754.764.339,90 171.892.343,03
993.771,91 *
Maschinen und maschinelle Anlagen 14.761.597,28 9.886.564,62
28.320.538,54 *
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 94.061.994,37 54.121.966,09
IFRS 16 1.170.684,44
0,00 *
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 41.889.214,00 0,00
498.125.047,24 *
1.177.413.423,57 322.656.353,27
Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 14.311.937,90 0,00
14.311.937,90 0,00
498.609.825,37 *
1.221.016.264,28 346.948.420,32

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Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse Nettobuchwerte
Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

Stand am 31.12.2019

Stand am 31.12.2019

--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 0,00 * 0,00 * 0,00 * 484.778,13 *
Konzessionsähnliche Rechte 1.232.067,12 1.155.208,32 0,00 24.368.925,85 2.476.047,46
0,00 * 0,00 * 0,00 * 0,00 *
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 1.961.151,37
0,00 * 0,00 * 0,00 * 484.778,13 *
1.232.067,12 1.155.208,32 0,00 24.368.925,85 4.437.198,83
Sachanlagen
0,00 * 0,00 * 0,00 * 79.428.800,94 *
Grundstücke und Bauten 1.940.582,16 1.894,24 0,00 58.028.661,57 46.415.697,98
IFRS 16 1.066.779,86 1.066.779,86
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und 0,00 * -43.157,63 * 0,00 * 40.808.040,95 *
Sicherungsanlagen 1.688.597,52 259.646,36 0,00 32.094.457,04 24.049.527,40
IFRS 16 866.467,64 866.467,64
60.954.030,31 * 5.491.144,90 * 0,00 * 404.079.937,94 *
Fahrzeuge für Personenverkehr 17.673.858,81 29.786.943,14 0,00 159.779.258,70 190.905.143,26
0,00 * 11.044,96 * 0,00 * 982.726,95 *
Maschinen und maschinelle Anlagen 750.281,26 156.106,19 0,00 10.480.739,69 3.298.130,64
0,00 * 0,00 * 0,00 * 28.320.538,54 *
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.720.912,28 2.023.959,78 0,00 55.818.918,59 10.783.843,88
IFRS 16 309.377,80 309.377,80
0,00 * 0,00 * 0,00 * 0,00 *
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 41.889.214,00
60.954.030,31 * 5.459.032,23 * 0,00 * 553.620.045,32 *
28.016.857,33 32.228.549,71 0,00 318.444.660,89 317.341.557,16
Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 14.311.937,90
0,00 0,00 0,00 0,00 14.311.937,90
60.954.030,31 * 5.459.032,23 * 0,00 * 554.104.823,45 *
29.248.924,45 33.383.758,03 0,00 342.813.586,74 336.090.693,89
5.437.883,80 ** 23.811.040,65 ***
5.437.883,80 **

* = verrechnete Investitionszuschüsse

** = darin enthalten Auswirkungen aus Zuschüssen wegen Bruttoausweis im Anlagespiegel

*** = Abschreibungen ohne Auswirkungen von Zuschüssen wegen Nettoausweis in der GuV

Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2018

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Bruttobuchwerte
Stand am 01.01.2018

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionsähnliche Rechte 27.304.475,46 534.964,27 122.721,06 182.630,18
Geleistete Anzahlungen 1.209.090,00 65.936,54 0,00 -177.510,18
28.513.565,46 600.900,81 122.721,06 5.120,00
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 173.496.284,99 637,00 588.817,84 0,00
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 82.185.007,02 20.709,38 1.365.383,82 0,00
Fahrzeuge für Personenverkehr 611.305.765,24 46.019.345,48 **** 16.757.515,38 45.105.334,89
Maschinen und maschinelle Anlagen 13.506.345,25 180.926,61 52.282,75 272.076,27
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 92.397.919,03 1.188.876,35 1.857.130,27 650.769,24
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 84.857.957,99 41.741.948,65 0,00 -46.033.300,40
1.057.749.279,52 89.152.443,47 20.621.130,06 -5.120,00
Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 11.308.844,92 1.101.587,09 404.742,27 0,00
11.308.844,92 1.101.587,09 404.742,27 0,00
1.097.571.689,90 90.854.931,37 21.148.593,39 0,00

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Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse
Stand am 31.12.2018

Stand am 01.01.2018

--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 484.778,13 *
Konzessionsähnliche Rechte 27.899.348,85 23.137.119,94
0,00 *
Geleistete Anzahlungen 1.097.516,36 0,00
484.778,13 *
28.996.865,21 23.137.119,94
Sachanlagen 79.428.800,94 *
Grundstücke und Bauten 172.908.104,15 54.662.675,15
41.191.554,02 *
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 80.840.332,58 29.893.573,74
306.633.310,08 *
Fahrzeuge für Personenverkehr 685.672.930,23 173.631.158,56
1.004.812,87 *
Maschinen und maschinelle Anlagen 13.907.065,38 9.264.656,06
28.320.538,54 *
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 92.380.434,35 51.828.108,44
0,00 *
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 80.566.606,24 0,00
456.579.016,45 *
1.126.275.472,93 319.280.171,95
Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 12.005.689,75 0,00
12.005.689,75 0,00
457.063.794,58 *
1.167.278.027,89 342.417.291,89

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Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse Nettobuchwerte
Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

Stand am 31.12.2018

Stand am 31.12.2018

--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 0,00 * 0,00 * 0,00 * 484.778,13 *
Konzessionsähnliche Rechte 1.277.409,25 122.462,14 0,00 24.292.067,05 3.122.503,67
0,00 * 0,00 * 0,00 * 0,00 *
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 1.097.516,36
0,00 * 0,00 * 0,00 * 484.778,13
1.277.409,25 122.462,14 0,00 24.292.067,05 4.220.020,03
Sachanlagen 0,00 * 0,00 * 0,00 * 79.428.800,94 *
Grundstücke und Bauten 1.946.447,53 519.149,03 0,00 56.089.973,65 37.389.329,56
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und 0,00 * 426.670,70 * 0,00 * 40.764.883,32 *
Sicherungsanlagen 1.730.746,20 958.814,06 0,00 30.665.505,88 9.409.943,38
45.888.127,18 * 3.904.384,73 * 0,00 * 348.617.052,53 *
Fahrzeuge für Personenverkehr 15.018.692,86 16.757.508,39 0,00 171.892.343,03 165.163.534,67
0,00 * 11.040,96 * 0,00 * 993.771,91 *
Maschinen und maschinelle Anlagen 674.191,31 52.282,75 0,00 9.886.564,62 3.026.728,85
Andere Anlagen, 0,00 * 0,00 * 0,00 * 28.320.538,54 *
Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.141.653,35 1.847.795,70 0,00 54.121.966,09 9.937.929,72
0,00 * 0,00 * 0,00 * 0,00 *
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 80.566.606,24
45.888.127,18 * 4.342.096,39 * 0,00 * 498.125.047,24 *
23.511.731,25 20.135.549,93 0,00 322.656.353,27 305.494.072,42
Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 12.005.689,75
0,00 0,00 0,00 0,00 12.005.689,75
45.888.127,18 * 4.342.096,39 * 0,00 * 498.609.825,37 *
24.789.140,50 20.258.012,07 0,00 346.948.420,32 321.719.782,20
4.030.230,41 ** 4.030.230,41 **
20.758.910,09 ***

* = verrechnete Investitionszuschüsse

** = darin enthalten Auswirkungen aus Zuschüssen wegen Bruttoausweis im Anlagespiegel

*** = Abschreibungen ohne Auswirkungen von Zuschüssen wegen Nettoausweis in der GuV

**** = vor Verrechnung mit Herstellerrückvergütung in Höhe von 3.470 T€

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019

1. Grundlagen des Konzerns

Der Konsolidierungskreis des Konzerns der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover (ÜSTRA), hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert.

Der ÜSTRA Konzern ist in drei Segmente gegliedert:

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Verkehrs- und Transportleistungen Beratungs- und Ingenieurleistungen Sonstige Dienstleistungen
ÜSTRA TransTecBau protec
ÜSTRA Reisen RevCon
Gehry-Tower

Die wirtschaftlich höchste Bedeutung kommt dem Segment "Verkehrs- und Transportleistungen" zu. Innerhalb dieses Segments wird die ÜSTRA als wirtschaftlich mit Abstand bedeutendste Einheit separat betrachtet, ebenfalls diesem Segment wird die ÜSTRA Reisen GmbH, Hannover (ÜSTRA Reisen) zugeordnet. Das Segment "Beratungs- und Ingenieurleistungen" beinhaltet die Geschäftstätigkeit der TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover (TransTecBau). Das Segment "Sonstige Dienstleistungen" umfasst die Aktivitäten der protec service GmbH, Hannover (protec), der RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover (RevCon) sowie der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover (Gehry-Tower).

Die ÜSTRA ist ein börsennotiertes Verkehrsunternehmen und betreibt mit ihren Kraftomnibussen (KOM) und Stadtbahnen das Stadtbus- und Stadtbahnliniennetz in der Landeshauptstadt Hannover sowie den umliegenden Städten und Gemeinden der Region Hannover. Durch ein Tochterunternehmen ist sie auch für die Maschseeschifffahrt in der Landeshauptstadt zuständig. Die ÜSTRA ist Partner im Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH), dem zweitältesten Verkehrsverbund in Deutschland. Als Mobilitätsdienstleisterin mit rund 175 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie im GVH ein leistungsstarker und umweltfreundlicher Partner für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Mit ihren Bahnen und Bussen fahren mehr als 475.000 Menschen täglich. Mit über 40 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Hannoveraner und die Gäste der Stadt tagsüber im 10-Minuten-Takt sicher und zuverlässig in der Innenstadt. Sie ist damit in der Landeshauptstadt Hannover mit ihren Leistungen das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität.

Der GVH steht dafür, dass die Menschen im Großraum Hannover für alle Busse und Bahnen nur einen Fahrschein benötigen und die Verkehrsmittel anhand von aufeinander abgestimmten Fahrplänen verkehren. Mehrheitsgesellschafter des GVH ist die Region Hannover, welche 51 % der Gesellschaftsanteile hält. Die weiteren 49 % der Gesellschaftsanteile an dieser Kooperation werden zusammen von den Verkehrsunternehmen ÜSTRA, regiobus Hannover GmbH (regiobus) sowie den Eisenbahnunternehmen DB Regio AG, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, erixx GmbH und WestfalenBahn GmbH gehalten.

Die Region Hannover übt darüber hinaus die Funktion des Aufgabenträgers für den hiesigen Nahverkehr aus. Und das nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern für alle 21 Städte und Gemeinden in der Gebietskörperschaft des Großraumes Hannover.

Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die ÜSTRA im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie dar.

Zur Gewährleistung einer EU-rechtskonformen Vertragsbeziehung zwischen dem Aufgabenträger Region Hannover und dem Verkehrsunternehmen ÜSTRA, hat die Region Hannover die ÜSTRA auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Sinne der VO (EG) 1370/2007 betraut. Mit Wirkung vom 25. September 2015 erbringt die ÜSTRA auf dieser Rechtsgrundlage die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren ÖPNV durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des GVH. Der ÖDA umfasst alle bis dahin von der ÜSTRA betriebenen Linien (Linienbündel "Stadt Hannover") und hat eine Laufzeit von 221/2 Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), die Liniengenehmigungen für das Linienbündel "Stadt Hannover" erteilt.

Die ÜSTRA Reisen betreibt Linienverkehre, überwiegend als Subunternehmer für die ÜSTRA, ein Reisebüro und die Maschseeschifffahrt.

Gegenstand der TransTecBau sind die Planung und ingenieurtechnische Bearbeitung von Verkehrsanlagen. Zusätzlich wird die Kompetenz im Bereich des motorisierten Individualverkehrs ständig erweitert. Das Leistungsspektrum deckt die Bereiche Infrastrukturplanung, Bauherrenaufgaben, Betriebstechnik, Vermessung und Projektsteuerung ab.

Die protec erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Personen und Objekten sowie Facilitymanagement, Reinigung und Parkraumbewirtschaftung.

Als Dienstleister für Revisionstätigkeiten erbringt die RevCon Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse ihrer Mandanten zu verbessern. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind dabei, neben der Beratung, die kaufmännische Revision, die IT-Revision, die Wahrnehmung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie die Technische- und Baurevision einschließlich der Vergabekontrolle.

Die Gehry-Tower betreibt und vermietet das nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichtete Gebäude Goethestraße 13a/Reuterstraße 8 in Hannover.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit aller Gesellschaften liegt in der Region Hannover.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung

Die bundesweiten Fahrgastzahlen im ÖPNV sind 2019 im 22. Jahr in Folge gestiegen - allerdings nur noch leicht. Hochgerechnet werden die Deutschen 2019 etwa 10,41 Milliarden Fahrten in Bussen und Bahnen gemacht haben, so der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Das entspräche einem Anstieg von 0,3 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Hier waren es 10,38 Milliarden Fahrten. Ein positives Ergebnis, allerdings mit Einschränkungen. Denn zunehmende Kapazitätsengpässe bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie umfangreiche Baumaßnahmen führen bei immer mehr Verkehrsbetrieben gerade in den Hauptverkehrszeiten in den Ballungsräumen und Großstädten zunehmend zu Problemen. Hinzu kommt, dass Fahrzeuge und Infrastruktur vielerorts in die Jahre gekommen sind, so dass neben einem Ausbau für mehr Klimaschutz in Deutschland vielerorts auch kostenintensive Sanierungen notwendig sind.

Mit entsprechenden gesetzgebenden bzw. haushaltstechnischen Beschlüssen unterstützen Bund und Länder Maßnahmen zum Ausbau bzw. der Grunderneuerung im ÖPNV. So hat der Bundesrat am 15. März 2019 nach dem Bundestag notwendige Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) schrittweise auf eine Milliarde Euro zu erhöhen. Mit diesen Geldern werden große Bauvorhaben im städtischen Nahverkehr gefördert.

Da bislang nur Neu- und Ausbau übers GVFG gefördert werden, müssen im weiteren Verlauf der Gesetzesänderung auch Erneuerungsmaßnahmen im städtischen Schienenverkehr als Fördertatbestand durch das GVFG möglich gemacht werden. Die Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen muss ins GVFG aufgenommen werden. Bei der Bestandssanierung sind allerdings auch die Länder gefordert, entsprechende Gelder vom Bund auch über 2019 hinaus zweckgebunden für die ÖPNV-Infrastruktur bereitzustellen.

Mit entsprechenden Beschlüssen hat das Bundeskabinett Anfang November 2019 wesentliche Weichenstellungen zur Stärkung des ÖPNV vorgenommen. Durch Novellen des GVFG und des Regionalisierungsgesetzes (RegG) sollen die Bundesmittel zum Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur sowie zum Schienenpersonennahverkehr- (SPNV) Betrieb umfassend aufgestockt werden.

Auf Grundlage der Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm wurde der Entwurf zum GVFG verabschiedet. Danach sollen sich die GVFG-Mittel zur Förderung des ÖPNV in 2020 von derzeit 332 auf 665 Millionen Euro verdoppeln. Ab 2021 werden die GVFG-Mittel dann auf 1 Mrd. Euro und ab 2025 auf 2. Mrd. Euro jährlich erhöht. Ab 2026 wird dieser Betrag um 1,8 Prozent jährlich dynamisiert.

Diese Mittel sollen künftig nachrangig auch für Sanierungsprojekte zur Verfügung stehen, was bedeutet, Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen können zusätzlich auch die Grunderneuerung bestehender Anlagen gefördert sanieren und beispielsweise U-Bahnhöfe modernisieren, Treppenaufgänge renovieren, tropfende Decken sanieren oder Tunnel ausbessern.

Der Fördersatz des Bundes wird zudem von 60 auf 75 Prozent erhöht, sofern eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt.

Entsprechende Vorhaben werden künftig ab einer Größenordnung von 30 Millionen Euro statt bisher 50 Millionen Euro gefördert - in Einzelfällen wird die Grenze sogar bis auf 10 Millionen Euro gesenkt. Dadurch können die Mittel für wirksame Projekte auch mit kleinerem Volumen eingesetzt werden. Die Novelle beinhaltet außerdem Erleichterungen zur Darlegung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens.

Ebenso im Bundeskabinett beschlossen wurde, die Regionalisierungsmittel an die Länder für den Schienenpersonennahverkehr in den Jahren 2020 bis 2023 um insgesamt 1,2 Milliarden Euro zu erhöhen und im Sinne der Planungssicherheit zu dynamisieren. Damit setzt das Kabinett ein weiteres Vorhaben aus dem Klimapaket um. Auf Basis der zusätzlichen Mittel können in den kommenden Jahren nicht nur Infrastrukturprojekte sondern auch zusätzliche Verkehrsleistungen durch die Aufgabenträger bestellt werden. Sie sind vorrangig für den Betrieb von Regional- und S-Bahnen vorgesehen. Festgelegt ist außerdem, dass auch diese Mittel generell jährlich um 1,8 Prozent steigen.

Die bislang für 2020 vorgesehene Erhöhung auf 8,8 Milliarden Euro wird nun um weitere 150 Millionen Euro aufgestockt. Dem Land Niedersachen stehen damit in 2020 rund 12,7 Mio. Euro mehr und somit insgesamt 760,9 Mio. Euro an finanziellen Mitteln zur Verfügung.

Die im Koalitionsvertrag erfolgte Zusage für Kommunen bezüglich des "Sofortprogrammes" mit Mitteln aus dem Mobilitätsfonds wurde bei einem "Dieselgipfel" Anfang Dezember 2018 von bisher einer Milliarde auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Förderfähig sind Maßnahmen aus den Bereichen:

E-Mobilität (betrifft vor allem den kommunalen Fuhrpark, Umrüstung und Neuanschaffungen im ÖPNV und die Ladeinfrastruktur),
Digitalisierung von Verkehrssteuerungssystemen und
Erweiterung der Fahrradinfrastruktur.

Trotzdem ist das Programm aus Sicht der betroffenen Städte unzureichend. Insbesondere reichen die Mittel für die Elektrifizierung kommunaler Fahrzeuge, vor allem im ÖPNV, nicht aus.

Im November 2018 hat das Plenum des Bundestags den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen bei Verkehrsprojekten beschlossen. Es gibt einen großen Konsens, die Beschleunigungsregelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) auch für das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu übernehmen. Eine solche Übernahme ist angesichts der großen Herausforderungen, vor denen der ÖPNV mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele steht, dringend erforderlich. Die Bundesregierung stimmte deshalb der Forderung des Bundesrates zu, die Regelungen zur Planungsbeschleunigung aus dem Gesetzentwurf "zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich" auf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem PBefG zu übertragen.

Stadt und Region Hannover haben sich zum Ziel gesetzt bis 2050 nahezu klimaneutral zu sein, bei gleichzeitiger Senkung des Energieverbrauchs. Auf der Basis der CO2-Zahlen von 1990 sollen die CO2-Emissionen in Hannover bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Bürger zu häufigerer Nutzung von Verkehrsmitteln, die dem Umweltverbund zuzurechnen sind, bewegt werden.

2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2019

2.2.1 Verkehrs- und Transportleistungen

2.2.1.1 ÜSTRA

Die ÜSTRA als Mobilitätsdienstleisterin für den öffentlichen Nahverkehr fühlt sich insbesondere den Zielen des 2011 verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplans "pro KIima" der Region Hannover und des ebenfalls 2011 beschlossenen "Masterplans Mobilität" der Stadt Hannover verpflichtet.

Nicht zuletzt auch durch die Jugendbewegung "Fridays for Future" hat die Diskussion über die notwendige Verkehrswende als Voraussetzung für effektiven Klimaschutz in 2019 an Fahrt aufgenommen. Auch die gesellschaftlichen Voraussetzungen dafür sind gut, die Landeshauptstadt Hannover wächst seit Jahren mit hoher Dynamik. Sie verdankt ihre Wanderungsgewinne in erster Linie den Zuzügen junger Erwachsener zwischen 18 bis Anfang 30. Zuzugsgrund ist häufig ein Studium, eine Ausbildung oder (erste) Berufstätigkeit in der Landeshauptstadt; das große Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebot ist auch bei der Zuwanderung aus dem Ausland ein wichtiger Pull-Faktor. Weiterhin ist zu beobachten, dass sich das Umland von Hannover besonders bei Familien stetiger Beliebtheit erfreut. Vor allem diese jungen Erwachsenen sind es, die das Thema "Verkehrswende" in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken. Und die ÜSTRA möchte in und mit der Region Hannover ihren Beitrag dazu leisten, diese auch umzusetzen. So kauft die ÜSTRA z.B. bereits seit 2015 ausschließlich CO2-freien Strom ein. Zur Reduzierung der im Straßenverkehr anfallenden Stickstoffdioxid und CO2-Belastungen wird die ÜSTRA bis Ende 2023 für die Umweltzone (Innenstadtbereich der Landeshauptstadt Hannover) ihre Busflotte auf Elektrofahrzeuge umstellen.

Auch zukünftig wird die ÜSTRA mutig die vorhandenen Kapazitäten im Nahverkehr deutlich erweitern und hat mit einem enormen Investitionsprogramm die Weichen für einen weiteren intensiven Ausbau des Nahverkehrs in der Region Hannover gestellt. Zu den Großprojekten, die mit dem Investitionsprogramm finanziert werden, gehören unter anderem:

die Entwicklung und Beschaffung von Stadtbahnen des neuen Typs TW 4000 ab 2022,
die Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb und der Aufbau einer Ladeinfrastruktur bis 2021,
der Neubau des Betriebshof Glocksee einschließlich neuer Leitstelle bis 2028,
die Digitalisierung der Verkehrstechnik bis 2021 und die Einführung neuer Assistenzsysteme bis 2022,
WLAN für Fahrgäste bis 2021 sowie
die Erneuerung der Fahrkartenautomaten bis 2021.

Investitionsvorhaben in dieser Größenordnung bedürfen flankierender Finanzmittel durch entsprechende Fördermittel durch Bund und Land, sodass das Einwerben von Fördermitteln bzw. Zuschüssen unabdingbar ist. So ist auch die Realisierung der Elektrobusoffensive nur mit Hilfe entsprechender Förderungen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie der LNVG möglich. Vom BMU hat die ÜSTRA über 22,7 Millionen Euro für diese Großprojekte erhalten.

Die LNVG bezuschusst dieses bislang in Höhe von weiteren 2,9 Millionen Euro, wobei weitere 1,7 Millionen EURO in Aussicht gestellt sind, sodass sich der Eigenanteil der ÜSTRA bei einem Gesamtvolumen von etwa 50,9 Millionen Euro auf rund 23,6 Millionen Euro beläuft.

Ab Ende 2023 wird die ÜSTRA auch mit der Stadtbahn zwischen Hannover und der südlich gelegenen Nachbarstadt Hemmingen verkehren; ein weiterer Beitrag zur Stärkung des ÖPNV und zur Verringerung von Umwelt- und Verkehrsbelastungen. Mit einem symbolischen Spatenstich am 22. Mai 2019 rückt der Anschluss der Stadt Hemmingen an das Stadtbahnnetz der Region Hannover in greifbare Nähe.

Für Streckenverlängerungen und aufgrund der weiter steigenden Nachfrage an ÖPNV-Angeboten werden zusätzliche Fahrzeuge benötigt. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der ÜSTRA Ende 2018 beschlossen, bis zu 40 Stadtbahnen der ersten Generation vom Typ TW 6000 aufarbeiten und rundum erneuern zu lassen. Das erste Fahrzeug, das diese Frischzellenkur erhalten hat, wurde Anfang Juni 2019 in Hannover der Öffentlichkeit präsentiert. Damit schließt das Unternehmen auf wirtschaftlich vertretbare Weise die Lücke an Fahrzeugen, bis voraussichtlich Mitte der 20er Jahre die nächste Fahrzeuggeneration TW 4000 in den Betrieb geht.

Das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste hat im ÖPNV einen hohen Stellenwert. Für effektive und effiziente Sicherheit im ÖPNV in Hannover sorgt zukünftig eine neue Einsatzleitstelle mit moderner Technik. Seit Mitte März 2019 hat die ÜSTRA Tochter protec eine neue Einsatzleitstelle für Sicherheit und Sauberkeit in der Fernroder Straße eröffnet. Von hier aus koordiniert die protec zukünftig rund um die Uhr ihre Einsätze, steuert die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter und hat Zugriff auf die Videoüberwachung an 186 Stadtbahnhaltestellen, die von der ÜSTRA bedient werden.

Für die Präsenz in digitalen Medien wird das Onlinemarketing immer wichtiger für die ÜSTRA. Dazu gehört insbesondere der Mobilitätsshop online und die Verbindung von aktuellen Fahrtinformationen, Fahrkartenvertrieb und weiteren Mobilitätsdienstleistungen. 2019 konnte der Onlineshop durch neue Angebote, wie Zahlung per Paypal und durch Kauf ohne Registrierung, deutlich attraktiver werden. Gleichzeitig stieg der Umsatz von Online-Tickets über den Navigator der Deutschen Bahn deutlich an. Im Jahr 2020 sollen auch Zeitkarten in der GVH-App erhältlich sein sowie Abonnements online abgeschlossen werden können. Dazu gehört ein Relaunch der GVH-App im Frühjahr 2020.

Die ÜSTRA unterstützt aktiv alle Bemühungen, den Anteil des Öffentlichen Nahverkehrs am Modal Split zu erhöhen. Dazu gehört ein einfaches leicht verständliches Tarifsystem, welches den Zugang insbesondere für Gelegenheitskunden und Auswärtige erleichtert. Deshalb haben Experten an einer Reform gearbeitet, die eine Vereinfachung des Tarifsystems und damit eine Verbesserung für die Kunden als Ziel hat. "Weniger Zonen und bessere Angebote ab 2020", so das Motto dieser GVH-Tarifreform, welche zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Bisher wurde das GVH-Tarifgebiet in drei oder aber vier Zonen unterteilt - je nachdem, welche Fahrkarte der Kunde kaufen wollte. Zukünftig entfällt die Unterteilung innerhalb des Innenstadtbereichs der Landeshauptstadt Hannover für MobilCards in zwei Zonen und es gilt für alle Fahrkartenarten das gleiche Zonenmodell.

Der Mobilitätsmarkt befindet sich im Umbruch, der Individualverkehr wird öffentlicher, der ÖPNV wird individueller. Neue Produkte und Anbieter platzieren sich am Markt, bezüglich des Mobilitätsverhaltens finden Wertewandel statt, die Digitalisierung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Deshalb haben die ÜSTRA und die MOIA GmbH (MOIA) von Anfang Juli 2019 bis Ende September 2019 in einem Pilotprojekt einen Zubringer-Dienst getestet. Unter dem Motto "3 Monate lang 3 Kilometer für 3 Euro" konnten ÖPNV-Kunden rund um die Stadtbahnhaltestellen Brabeckstraße, Schaumburgstraße und Am Soltekampe das KombiAngebot im Rahmen dieses Pilotprojektes nutzen. Ziel war es, den Hannoveranern mit der flexiblen Feinerschließung durch MOIA die "letzte Meile" zum Ziel so einfach wie möglich zu gestalten. Ein Umsteigen von einem auf das andere Verkehrsmittel kam zumindest in der Ausgestaltung des Tests in Hannover für viele nicht infrage, so dass die Kooperation nach der dreimonatigen Testphase nicht fortgeführt wurde. Zu wenig Kunden nutzten die MOIA-Bullis als Zubringer zur Stadtbahnhaltestelle.

Wie kann die Verkehrswende in Hannover tatsächlich funktionieren, wie ein Umdenken in Sachen Mobilität stattfinden? In einem Verkehrsexperiment mit Zukunft konnten Einwohner sowie Besucher der Region Hannover am 30. November 2019, dem ersten Adventswochenende, den gesamten Nahverkehr in der Region Hannover einen Tag lang kostenfrei nutzen. Um möglichst viele Autofahrer zum Umstieg auf Bus und Bahn zu überreden, wurde das Verkehrsangebot an diesem Aktionstag deutlich verstärkt, um mit umfangreichen Aktionen eine einfache Alternative zum motorisierten Individualverkehr anzubieten. Das Experiment wurde durch externe Gutachter und Marktforschungsinstitute begleitet, Kunden und Fahrpersonal wurden befragt und die Pünktlichkeitswerte analysiert - und es scheint funktioniert zu haben. Offenbar ließen mehr Menschen das eigene Auto stehen, weil Busse und Bahnen kostenlos fuhren. Nach Befragungen und Erhebungen kann man davon ausgehen, dass die Nutzung von Bussen und Bahnen gegenüber vergleichbaren Tagen um 39 % gestiegen ist, die Automobilnutzung dagegen um 40 % vermindert werden konnte.

Angesichts der Kosten der Aktion in Höhe von rund 600.000 Euro stellte jedoch der Verkehrsdezernent der Region Hannover klar, dass ein dauerhaft kostenloser Nahverkehr nicht finanzierbar sei. Wenn man den ÖPNV zukunftsfähig ausbauen wolle, brauche man die Einnahmen.

Konzepte auszuarbeiten, um den ÖPNV so anzubieten, so dass er durch die Kunden noch besser angenommen wird - das muss der Fokus sein! Eine Aufgabe, der sich in erster Linie der Aufgabenträger, also die Region Hannover gemeinsam mit den Unternehmen, die im GVH verbunden sind, annehmen wird.

Seit dem 15. Dezember 2019 bieten die ÜSTRA und regiobus mit der Marke sprintH den Menschen der Region ein neues, komfortables Fahrerlebnis. Die Einführung der sprintH Linien erfolgt sukzessive. Gestartet wurde mit den Linien 500 und 700 der regiobus. Die sprintH Linie 800 der ÜSTRA (heute 370) wird Ende 2021 in das Konzept integriert. Hinzu kommen die Linien 400 (heute 440), 600 (heute 650) und 900 (heute 640), sodass dann auf insgesamt sieben sprintH Linien das Umland mit der Stadt Hannover - entweder direkt oder im Anschluss an die Regionalzüge bzw. Stadtbahnen - verbunden wird. Alle Linien verkehren in einer engen leicht merkbaren Taktung und bieten auch attraktive Angebote während der Fahrt. Neben Monitoren im Innern, über die Informationen für Fahrgäste ausgestrahlt werden sollen, gibt es USB-Ladebuchsen und vor allem kostenloses WLAN. Insgesamt gibt es sieben sprintH Linien: Sechs werden von der regiobus, eine von der ÜSTRA bedient.

Insgesamt versteht sich die ÜSTRA als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. Als öffentliches Verkehrsunternehmen sieht sie sich - wie in den Vorjahren - den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet und verankert die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit in ihren Aktivitäten.

Als Teil der Stadtgesellschaft wird die ÜSTRA als ein wichtiger Akteur in Hannover wahrgenommen. Deshalb unterstützt die ÜSTRA die Kampagne "Hannover sauber", die vom Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover gestartet wurde. Die Öffentlichkeitskampagne und die "Hannover sauber - Müllmelde-App" werden von der ÜSTRA unterstützt. Dadurch erhält die ÜSTRA auch Hinweise auf Probleme an Haltestellen und kann sie zügig angehen.

Auch die berufliche Ausbildung ist, neben dem Aspekt der Sicherstellung der Deckung zukünftiger Personalbedarfe, ein soziales Anliegen und Ausdruck der "gesamtgesellschaftlichen" Verantwortung eines kommunalen Unternehmens. Anfang Februar 2019 wurde die ÜSTRA als herausragender Ausbildungsbetrieb in Hannover von der Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) ausgezeichnet. Für diese Zertifizierung hat sich die ÜSTRA Ausbildungsabteilung einem Audit unterzogen, in dem fünf Stufen der Ausbildung - von der Rekrutierung bis zur Übernahme - beleuchtet wurden. Bei der Begleitung von Ausbildern und Auszubildenden machten sich die Auditoren ein umfassendes Bild von den Strukturen und dem Ablauf der technischen, fahrtechnischen und der kaufmännischen Ausbildung bei der ÜSTRA. Als besonders positiv wurden unter anderem das starke Engagement im Schülermarketing, die verschiedenen Einführungsveranstaltungen für neue Auszubildende sowie die frühzeitige Förderung der Eigenständigkeit der Auszubildenden durch ihren Einsatz in betrieblichen Projekten hervorgehoben.

Ein wichtiger Gradmesser für den Unternehmenserfolg der ÜSTRA sind neben den Fahrgastzahlen die Tarifeinnahmen. Auf Ebene des GVH wurde zum 1. Januar 2020 eine Tarifanhebung von durchschnittlich 0,4 % durchgeführt, für 2019 waren es 2,25 %. Damit liegt der GVH im Verbundvergleich - bei einem qualitativ hochwertigen Verkehrsangebot - preislich nach wie vor im unteren Mittelfeld. Durch ein attraktives Tarifangebot sollen Kundenbindung und Neukundengewinnung unterstützt werden. Insbesondere im Großkundensegment konnten überdurchschnittliche Fahrgastzuwächse erzielt werden.

Trotz steigender Absatzzahlen im Fahrkartenverkauf mussten bei den Fahrgastzahlen in 2019 stagnierende bis leicht rückläufige Fahrgastzahlen verzeichnet werden.

Beim ÖPNV-Kundenbarometer 2019 von Kantar TNS bewerteten die befragten Kunden die ÜSTRA erneut mit der Schulnote "sehr gut". Das gute Ergebnis aus den vergangenen Jahren konnte bestätigt werden. Damit gehörte die ÜSTRA im bundesweiten Vergleich mit 36 Verkehrsunternehmen weiter zur absoluten Spitzengruppe. Besonders gelobt wird die ÜSTRA für ihr gutes Angebot und ihre sehr guten Aktivitäten zum Umweltschutz.

Um mobilitätseingeschränkten Fahrgästen eine durchgängige Beförderungskette mit Bussen und Bahnen anbieten zu können, werden im Stadtbahn- und Busbereich Haltestellen so um- bzw. neugestaltet, dass diesem Personenkreis damit der Zugang zu den Verkehrsmitteln wesentlich erleichtert wird. Der Ausbau von Bushaltestellen in der Landeshauptstadt Hannover erfolgte in Zusammenarbeit mit dieser. Auch der Ausbau in den Kommunen der Region schreitet voran und entwickelt sich positiv, sodass die Busse auch dort ihre Zubringerfunktion für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste immer besser erfüllen können.

Die Anzahl der Haltestellen im Stadtbahnnetz ist in 2019 mit 196 unverändert geblieben. Aktuell verfügt das Stadtbahnnetz weiterhin über 19 U-Bahn-Stationen und 136 Hochbahnsteige, sodass 79,1 % der Haltestellen barrierefrei sind. Nach wie vor sind noch 41 Haltestellen mit Hochbahnsteigen auszustatten.

Mittlerweile sind 140 Stadtbahnwagen TW 3000 in Betrieb genommen worden. Die restlichen bestellten 13 Fahrzeuge werden voraussichtlich bis Mai 2020 ausgeliefert, sodass der ÜSTRA dann insgesamt 153 Fahrzeuge des Typs TW 3000 zur Verfügung stehen. Die Fahrzeuge des Typs TW 2000/2500 wurden fast alle auf die besser sichtbaren und weniger störungsanfälligen LED-Anzeiger umgerüstet.

Dem ersten Fahrzeug des Typs TW 6000, welches einer erweiterten Hauptuntersuchung bzw. Aufarbeitung unterzogen und Anfang Juni 2019 in Hannover der Öffentlichkeit präsentiert wurde, sind in 2019 drei weitere Fahrzeuge gefolgt. "Wie Neu" unter diesem Motto werden diese Fahrzeuge den Kunden wieder zur Verfügung gestellt. Das Programm wird in den kommenden drei Jahren für mindestens 40 Fahrzeuge fortgesetzt.

Als Ersatz für die Fahrzeuge TW2000/2500 haben die Vorbereitungsarbeiten für eine neue Serie Stadtbahnfahrzeuge ("TW 4000") begonnen. Gemäß Aufsichtsratsbeschluss sollen insgesamt 125 Fahrzeuge in zwei Losen beschafft werden. In 2020 soll der Förderantrag über das erste Los von 75 Fahrzeugen bei der LNVG eingereicht und die Ausschreibung samt Unterlagen vorbereitet werden. Das Fahrzeug soll dabei analog dem TW 3000 25m lang und flexibel in Einzel- und Mehrfachtraktion einsetzbar werden.

Im Rahmen der Elektrobusoffensive wurde im ersten Halbjahr 2019 eine europaweite Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung von Elektrobussen durchgeführt. Im Juli 2019 konnte ein Rahmenvertrag mit der Firma EvoBus GmbH abgeschlossen werden. Im Dezember 2019 wurden vier Elektrobusse ausgeliefert. Als nächstes sind entsprechende Schulungen für das Werkstattpersonal und die Fahrbediensteten geplant.

Um gefährliche Situationen beim Rechtsabbiegen von Omnibussen zukünftig zu entschärfen und Unfälle mit Fahrradfahrern und Fußgängern zu vermeiden, werden kamerabasierte Abbiegeassistenten, die ein akustisches und optisches Warnsignal erzeugen, bei der ÜSTRA erprobt. In den Monaten September 2019 und Oktober 2019 wurden Systeme von drei Herstellern installiert. Unter Einbeziehung der Fahrbediensteten und den Mitarbeitern der Buswerkstatt werden die Systeme derzeit bewertet. Im März 2020 sollen die Systemattribute festgelegt werden.

Zur Verbesserung des Emissionsausstoßes der aktuellen Busflotte sollen 56 KOM mit SCR-Filteranlagen nachgerüstet werden. So können die Stickoxidemissionen um über 90 % reduziert werden. Im Zuge einer Markterprobung wurde im Oktober 2019 ein erstes Testsystem installiert, ein zweites System steht zum Einbau bereit. Nach einer angemessenen Erprobungszeit werden die Ergebnisse ausgewertet und bewertet.

"Eine neue Leitstelle für die Mobilität von morgen" - unter diesem Motto wird für rund 20 Millionen Euro eine neue Leitstelle auf Glocksee entwickelt, aus welcher heraus eine hocheffektive zentrale Steuerung von Verkehr und ÖPNV in der Region Hannover erfolgen kann. Diese wird zusammen mit der in die Jahre gekommenen und nicht mehr entwicklungsfähigen Betriebswerkstatt und dem Stationsgebäude (Baujahr 1961) derzeit geplant. Die alten Gebäude, die den zukünftigen Bedürfnissen und technischen Anforderungen nicht mehr entsprechen, sollen abgerissen und durch einen neuen Gebäudekomplex ersetzt werden. Das Investitionsvolumen für die gesamte Baumaßnahme beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf bis zu 80 Millionen Euro. Die Baumaßnahme soll in zwei Bauphasen bis 2028 unter laufendem Betrieb realisiert werden.

Im Sommer 2019 wurde die ÜSTRA erneut in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement durch ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen erfolgreich auditiert. Erstmals wurde auch das Arbeitsschutzmanagementsystem, welches zuvor alle 3 Jahre von der Verwaltungsberufsgenossenschaft auditiert wurde, nach einem internationalen Standard (ISO 45.001) zertifiziert. Dieses wird nun ebenfalls jährlich überwacht.

Die im Zusammenhang mit der Abberufung und fristlosen Kündigung der ehemaligen Vorstände André Neiß und Wilhelm Lindenberg seit 2018 rechtshängigen Verfahren beim Landgericht Hannover sind jeweils durch Vergleich beendet worden.

Mit Bescheid vom 15. Februar 2018 hat die LNVG den Zuwendungsbescheid vom 16. Februar 2017 über die Förderung von 11 Hybridbussen für das Programmjahr mit der Begründung eines Verstoßes gegen das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vollständig zurückgenommen. Die ÜSTRA hat gegen den Rücknahmebescheid im Mai 2018 Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Nach Klageerwiderung der LNVG steht eine verfahrensleitende Reaktion des Verwaltungsgerichts weiterhin aus.

Im Dezember 2018 ging der ÜSTRA ein anonymes Hinweisschreiben zu, in dem der Vorwurf der Vorteilsnahme freigestellter Betriebsratsmitglieder erhoben wurde. Die ÜSTRA hat daraufhin umgehend verschiedene Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts getroffen und eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der den Betriebsratsmitgliedern gewährten Vergütung beauftragt. Die Rechtsanwaltskanzlei kam zu dem Ergebnis, dass Betriebsratsmitglieder in der Vergangenheit teilweise eine zu hohe Vergütung erhalten haben. Nach sorgfältiger Abwägung hat sich die ÜSTRA entschieden, überzahlte Vergütung und zu viel entrichtete Beiträge zur Sozialversicherung, soweit rechtlich möglich, zurückzufordern.

2.2.1.2 ÜSTRA Reisen

Alle Sparten der Gesellschaft zeigen positive operative Ergebnisse. Nachdem der Betrieb der Maschseeschifffahrt aufgrund von Niedrigwasser im Jahr 2018 erstmals in der Unternehmensgeschichte zuerst eingeschränkt und dann eingestellt werden musste, konnte die Maschseeschifffahrt im Jahr 2019 mit nur geringen Einschränkungen wegen Niedrigwassers in der gesamten Saison durchgeführt werden.

Im Linienverkehr wurde der größte Teil des Umsatzes durch Subunternehmertätigkeit für die ÜSTRA erzielt. Daneben werden für die regiobus ebenfalls Subunternehmerleistungen erbracht.

Nach fristgerechter Kündigung des zwischen dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) und der ver.di geschlossenen Ergänzungstarifvertrags zum 31. Januar 2017 wurde zum 1. Februar 2017 ein daran anschließender Ergänzungstarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2020 für die Gesellschaft zwischen dem GVN und ver.di abgeschlossen. Darin werden Lohnerhöhungen für die gewerblichen Mitarbeiter zum 1. September 2017 und ab 1. März 2018 zeitgleiche Tarifanpassungen wie im Spartentarifvertrag Nahverkehr (TV-N) festgeschrieben.

Durch die Ausbildung von Fachkräften im Fahrbetrieb wird eine bessere Balance im Altersdurchschnitt der Mitarbeiter im Fahrdienst angestrebt. Die Auszubildenden haben nach erfolgreicher Beendigung ihrer Ausbildung die Perspektive frei werdende Stellen von altersbedingt ausscheidenden Mitarbeitern zu übernehmen.

Reisen nach Tansania werden seit Dezember 2016 auf einer eigenen Homepage (www.abenteuer-tansania.de) beworben, um neue Kundengruppen zu erschließen. Der Bekanntheitsgrad der Marke konnte weiter gesteigert werden und Umsatzzuwächse sind zu verzeichnen.

Die im Auftrage der Verkehrsunternehmen in Niedersachsen durchgeführte Abwicklung des Schülerferientickets Niedersachsen konnte abermals positive Ergebnisbeiträge generieren.

2.2.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen

2.2.2.1 TransTecBau

Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der TransTecBau lag im Geschäftsjahr 2019 weiterhin in Hannover.

Die Hochbahnsteigprojekte "Am Soltekampe", "Laatzen", "Steintor" und "Wunstorfer Straße" wurden dem Bauherrn 2018 termingerecht zur Inbetriebnahme übergeben. Die abschließenden Bauaktivitäten hierzu wurden im vierten Quartal 2019 fertiggestellt. Des Weiteren wurden die Baurealisierungen im Projekt "10/17" in den Abschnitten 3 und 4 im Wesentlichen im vierten Quartal abgeschlossen. Die baulichen Maßnahmen an der Verlängerungsstrecke nach Hemmingen im Abschnitt 1, zum Ausbau der Braunstraße, Hochbahnsteig "Humboldtstraße" und Hochbahnsteig "HCC" haben begonnen. Die Planungsaktivitäten befassten sich mit den Planungen an den Hochbahnsteigen "Rethen/Glagenbergweg", "Rethen/Pattenser Straße", "Gleidingen Nord", "Alter Flughafen", "Wiesenau", "Kurze-Kamp-Straße", "HCC" und den Projekten in der Limmerstraße. Weitere Planungsaktivitäten betrafen die Projekte Ausbau "Badenstedter Straße" und "Empelder Straße". Außerdem wurden die Planungen an der Verlängerungsstrecke nach Hemmingen in beiden Abschnitten und im Projekt "10/17" im Abschnitt 5 zur Realisierung des Hochbahnsteiges "Glocksee" weitergeführt.

Die Planungsleistungen für den Betriebshof Glocksee der ÜSTRA wurden fortgeführt. Außerdem wurden die Tätigkeiten für die ÜSTRA im Zusammenhang mit der Elektrifizierung des innerstädtischen Busnetzes erweitert. Auch die regiobus wurde im Rahmen der Elektrifizierung bestimmter Buslinien planerisch und durch Projektsteuerungsleistungen im Projekt "Betriebshof Gehrden" unterstützt.

2.2.3 Sonstige Dienstleistungen

2.2.3.1 protec

Die protec erbringt Ihre Leistungen überwiegend im ÜSTRA Konzern im Bereich Sauberkeit und Sicherheit in den Bussen und Bahnen und auf den Haltestellen der ÜSTRA. Die strategische Ausrichtung, sich auf die Leistungen rund um den ÖPNV zu fokussieren, wurde auch in 2019 fortgesetzt.

Im Vordergrund im ersten Quartal 2019 standen die Einrichtung und Inbetriebnahme des neuen Standortes Fernroder Straße für den Bereich Sicherheit. Es erfolgte die Möblierung sowie die Installation der technischen Komponente; vor allem für die neue Einsatzleitstelle. Im März 2019 folgte die offizielle Eröffnung. Die unterirdischen Räumlichkeiten in der U-Station Kröpcke wurden Ende Februar 2019 verlassen.

Im Bereich Reinigung erfolgte, wie geplant, ab Oktober 2019 die Reinigung der unterirdischen Stationen der ÜSTRA in Eigenregie.

protec hält 30 % der Anteile an der FM Hannover GmbH (FMH). Die FMH hat in 2019 aus dem Jahresüberschuss des Vorjahres anteilig an protec ausgeschüttet.

Im Dezember 2019 wurde ein genehmigtes Darlehen zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen.

2.2.3.2 RevCon

Die RevCon erbringt ihre Leistungen überwiegend im ÜSTRA Konzern. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind dabei, neben der Beratung, die kaufmännische Revision, die IT-Revision, die Wahrnehmung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie die Technische- und Baurevision einschließlich der Vergabekontrolle.

Im Drittgeschäft entwickelte sich die Auftragslage gut, es wurden für mehrere Bestands- und Neukunden verschiedene Prüfungs- bzw. Beratungsprojekte umgesetzt.

2.2.3.3 Gehry-Tower

Der einzige Gesellschaftszweck ist der Betrieb und die Vermietung des nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichteten Gebäudes Goethestraße 13a/Reuterstraße 8, genannt Gehry-Tower, in Hannover.

Die ÜSTRA hat das gesamte Gebäude bis zum 31. Mai 2031 angemietet (Generalmietvertrag). Das Gebäude ist komplett untervermietet.

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2019 annähernd wie geplant verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar.

2.3.1 Ertragslage

Der ÜSTRA Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2019 ein negatives operatives Ergebnis in Höhe von -28.718 Tsd. € (Vorjahr: -18.472 Tsd. €). Das unterhalb des Vorjahresniveaus liegende operative Ergebnis resultiert vornehmlich aus der ÜSTRA.

Das operative Ergebnis des Segments Verkehrs- und Transportleistungen fiel im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum mit -28.244 Tsd. € zurückhaltender aus (Vorjahr: -19.714 Tsd. €). Im Hinblick auf das Konzernergebnis ging die ÜSTRA in der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2018 von einem Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme durch die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH (VVG) von -39.678 Tsd. € aus; wegen höheren sonstigen betrieblichen Erträgen sowie Einsparungen im Bereich des sonstigen betrieblichen Aufwands schloss die ÜSTRA das Geschäftsjahr 2019 mit einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von -35.970 Tsd. € (Vorjahr: -25.891 Tsd. €) ab. Das Jahresergebnis der ÜSTRA Reisen beträgt 208 Tsd. € (vor Gewinnabführung/-verwendung) und liegt damit über dem Jahresergebnis 2018 (205 Tsd. € vor Gewinnabführung/-verwendung; Plan 2019: 172 Tsd. €).

Das operative Ergebnis des Segments Beratungs- und Ingenieurleistungen betrug im Geschäftsjahr 2019 -591 Tsd. € (Vorjahr: 50 Tsd. €). Das Jahresergebnis der TransTecBau beträgt 232 Tsd. € und liegt damit deutlich über dem Jahresergebnis 2018 (128 Tsd. €; Plan 2019: 150 Tsd. €).

Das Segment Sonstige Dienstleistungen erzielte im Geschäftsjahr 2019 ein operatives Ergebnis von 117 Tsd. €, das damit unter dem vergleichbaren Vorjahreswert von 1.192 Tsd. € lag. Das Jahresergebnis der protec (vor Gewinnabführung) ist von 808 Tsd. € auf 767 Tsd. € (Plan 2019: 656 Tsd. €) zurückgegangen. Das Jahresergebnis der RevCon (vor Gewinnabführung) ist von 202 Tsd. € auf 240 Tsd. € (Plan 2019: 54 Tsd. €) gestiegen. Hingegen ist bei der Gehry-Tower das Jahresergebnis von 162 Tsd. € auf 135 Tsd. € (Plan 2019: 71 Tsd. €) gesunken.

Im Einzelnen haben sich die Komponenten des operativen Ergebnisses wie folgt entwickelt:

Operatives Ergebnis (in Tsd. €)

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2019 2018
Verkehrs- und Transportleistungen -28.244 -19.714
Beratungs- und Ingenieurleistungen -591 50
Sonstige Dienstleistungen 117 1.192
Operatives Ergebnis -28.718 -18.472

Die Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2.151 Tsd. € auf 222.043 Tsd. €.

Dies resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Segmenterlöse bei der ÜSTRA um 2.490 Tsd. € auf 216.754 Tsd. €. Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich des Verkehrsverbundes GVH für Vorjahre) sind um 1.982 Tsd. € auf 172.034 Tsd. € (Plan 2019: 175.710 Tsd. €) gestiegen. Damit entfaltete die zum 1. Januar 2019 durchgeführte Tariferhöhung von durchschnittlich 2,25 % bei der ÜSTRA ihre gewünschte Wirkung. Die Fahrgastzahlen sind leicht um 1,5 % auf 171,8 Millionen (Vorjahr: 174,4 Millionen) zurückgegangen.

Der Außenumsatz der protec ging um 135 Tsd. € auf 2.468 Tsd. € und bei der TransTecBau um 229 Tsd. € auf 4.420 Tsd. € zurück, was im Wesentlichen auf leicht rückläufiges Drittgeschäft zurückzuführen ist.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im ÜSTRA Konzern im Geschäftsjahr 2019 auf 6.536 Tsd. € (Vorjahr: 4.036 Tsd. €), was primär auf Ebene der ÜSTRA angefallen ist.

Der Materialaufwand sank im ÜSTRA Konzern leicht um 2.970 Tsd. € auf 52.366 Tsd. €, was vorrangig aus dem geringeren Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen (Rückgang des variablen Anteils um 3.023 Tsd. € auf 9.883 Tsd. €) von der ÜSTRA an die infra resultiert.

Der Personalaufwand im ÜSTRA Konzern betrug im Geschäftsjahr 2019 155.256 Tsd. € (Vorjahr: 141.429 Tsd. €) und betraf mit 136.402 Tsd. € (Vorjahr: 124.668 Tsd. €) hauptsächlich die ÜSTRA. Bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte sowie erhöhte Aufwendungen für Altersversorgung sind die Personalaufwendungen im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen.

Die Abschreibungen auf abnutzbare Vermögenswerte des Anlagevermögens stiegen gegenüber dem Vorjahr erneut um 3.052 Tsd. € auf 23.811 Tsd. €. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Beschaffung und Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge bei der ÜSTRA zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ÜSTRA Konzerns sind leicht von 24.876 Tsd. € auf 25.863 Tsd. € angestiegen. Diese Entwicklung ist vornehmlich der ÜSTRA zuzuschreiben und betrifft hauptsächlich gestiegene Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten sowie gestiegenen Aufwendungen für Dienstleistungen

Beim Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen war ein Anstieg um 589 Tsd. € auf 1.723 Tsd. € zu verzeichnen.

Das übrige Finanzergebnis sank im Geschäftsjahr 2019 deutlich von 204 Tsd. € auf -664 Tsd. €. Für diese Entwicklung sind vorrangig rückläufige Zinserträge (von 1.015 Tsd. € auf 520 Tsd. €) sowie erneut gestiegene Zinsaufwendungen (von 811 Tsd. € auf 1.247 Tsd. €) verantwortlich. Dem gegenüber verzeichnete das übrige Beteiligungsergebnis einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 0 Tsd. € auf 64 Tsd. €.

Bei den Ertragsteuern handelt es sich erneut um einen Steueraufwand, welcher gegenüber dem Vorjahr (80 Tsd. €) in 2019 70 Tsd. € beträgt und mit 69 Tsd. € vornehmlich der TransTecBau zuzuschreiben ist. Dies setzt sich aus laufenden Ertrags- sowie sonstigen Steuern in Höhe von 116 Tsd. € und latenten Steuern in Höhe von -46 Tsd. € aus Bewertungsunterschieden bei den Fertigungsaufträgen zusammen.

Das Geschäftsjahr 2019 schloss mit einem Jahresergebnis von -27.728 Tsd. € ab (Vorjahr: -17.214 Tsd. €).

2.3.2 Vermögens- und Finanzlage

Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 erhöhte sich die Bilanzsumme von 439.676 Tsd. € auf 483.138 Tsd. €. Die Veränderung ist im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte bedingt:

Auf der Aktivseite der Konzernbilanz hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Investitionstätigkeit in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von insgesamt 66.453 Tsd. € (Vorjahr: 89.753 Tsd. €; Plan: 140.737 Tsd. €) ausgewirkt. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner Investitionsmaßnahmen wurde in 2019 in geringerem Umfang als geplant investiert. Den Investitionen standen Abschreibungen in Höhe von 23.811 Tsd. € gegenüber. Insgesamt erhöhten sich unter Berücksichtigung von weiteren Zugängen und Zuschüssen (60.954 Tsd. €) die beiden Vermögenspositionen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 12.065 Tsd. € auf 321.779 Tsd. €.

Nach IFRS 16 wurden im Sachanlagevermögen Nutzungsrechte an Leasinggegenständen "Grundstücke und Bauten" in Höhe von 11.993 Tsd. €, "Gleisanlagen, Streckenausrüstungen und Sicherungsanlagen" in Höhe von 17.329 Tsd. € und "Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung" von 1.171 Tsd. € aktiviert. Der wesentliche Zugang (17.329 Tsd. €) entfällt somit auf den Anlagennutzungsvertrag der Stadtbahn mit der infra.

Die Finanzanlagen stiegen gegenüber dem Vorjahr von 12.006 Tsd. € auf 14.312 Tsd. €.

Die unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen erhöhten sich um 1.723 Tsd. € auf 12.889 Tsd. €. Dies resultiert aus den positiven Ergebnisbeiträgen der X-City Marketing GmbH, Hannover (X-City) von 1.305 Tsd. € und der Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle KG, Hannover (HRG) von 418 Tsd. €.

Das Vorratsvermögen ist um 1.770 Tsd. € auf 11.726 Tsd. € gestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Fertigungsaufträgen sanken leicht von 13.679 Tsd. € auf 13.055 Tsd. €. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich von 18.355 Tsd. € auf 17.440 Tsd. €. Der Rückgang dieser Position ist vorrangig auf eine geringere Forderung der ÜSTRA gegenüber der Konzernmutter VVG aus der ausstehenden Verlustübernahme für 2019 (-11.000 Tsd. €) sowie darüber hinaus auf die teilweise Verrechnung der SchadenersatzForderung in Form einer Herstellerrückvergütung gegenüber dem Herstellerkonsortium des TW 3000 bei der ÜSTRA zur Beschaffung weiterer Fahrzeuge zurückzuführen. Der Liquiditätsbestand stieg um 27.146 Tsd. € auf 91.932 Tsd. € an, was auf die Verschiebung von Investitionen und die damit zusammenhängende spätere Abforderung liquider Mittel zurückzuführen ist.

Auf der Passivseite der Bilanz kam es zu einem Rückgang des Eigenkapitals von 36.239 Tsd. € auf 3.014 Tsd. €. Das erwirtschaftete Konzernjahresergebnis von -27.728 Tsd. € wird innerhalb des Ergebnisvortrags ausgewiesen. Aufgrund des reduzierten Diskontierungszinssatzes (von 1,90 % auf 1,05 %) stieg die Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen deutlich von -139.758 Tsd. € auf -181.225 Tsd. €.

Das von 309.111 Tsd. € auf 395.864 Tsd. € gestiegene langfristige Fremdkapital resultiert im Wesentlichen aus dem deutlichen Anstieg der sonstigen Verpflichtungen von 6.916 Tsd. € auf 26.426 Tsd. € und ist durch die Erfassung von Verbindlichkeiten aus den aktivierten Nutzungsrechten an Leasinggegenständen nach IFRS 16 begründet. Die Finanzverbindlichkeiten stiegen ebenfalls deutlich von 39.255 Tsd. € auf 55.422 Tsd. € durch eine geplante Kreditaufnahme zur Finanzierung der Beschaffung von Elektrobussen. Die Pensionsrückstellungen stiegen von 244.655 Tsd. € auf 295.868 Tsd. €, was im Zusammenhang mit dem gesunkenen Diskontierungszinssatz (von 1,9 % auf 1,05 %) steht. Die übrigen Rückstellungen sanken leicht um 91 Tsd. € auf 18.137 Tsd. €.

Das kurzfristige Fremdkapital ist von 94.325 Tsd. € auf 84.260 Tsd. € gesunken, was vornehmlich auf den Rückgang der kurzfristigen sonstigen Verpflichtungen von 51.173 Tsd. € auf 33.411 Tsd. € zurückzuführen ist und im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Stadtbahnwagen TW 3000 und der damit verbundenen Verrechnung von Zuschüssen steht. Hingegen sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (von 34.588 Tsd. € auf 38.210 Tsd. €) sowie die übrigen Rückstellungen (von 3.665 Tsd. € auf 5.148 Tsd. €) und die Finanzverbindlichkeiten (von 4.899 Tsd. € auf 7.437 Tsd. €) angestiegen.

3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die wesentlichen Merkmale des bei der ÜSTRA bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Es gibt bei der ÜSTRA eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert.
Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.
Die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
Im Bereich der eingesetzten Finanzbuchhaltungssysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt.
Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch konzernweite Richtlinien (z.B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien, etc.) gewährleistet. Diese werden laufend aktualisiert und bei Bedarf angepasst.
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.
Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z.B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt.
Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-AugenPrinzip angewendet.
Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Kontroll- und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand. Es ist Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses im Unternehmen.
Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft.

4. Chancen- und Risikobericht

4.1 Chancen- und Risikomanagementsystem

Die ÜSTRA ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der ÜSTRA ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig.

Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Chancen- und Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Chancen- und Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Chancen- und Risikomanagementsystem.

Grundsätzlich wird das Chancen- und Risikomanagementsystem der ÜSTRA im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Dabei liegt der Fokus auf Gesellschaften, die aus Chancen- und Risikosicht besonders relevant sind.

Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Chancen und Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Chancen- und Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Chancen- und Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird.

Chancen und Risiken sind als mögliche Planabweichungen definiert. Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert - eine Diskontierung erfolgt nicht.

Die Bewertung von Chancen erfolgt grundsätzlich nach den Dimensionen "Chancenpotenzial", "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Standard der realisierten Chancenhandhabung".

Risiken werden hinsichtlich ihres Schadenpotenzials als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der ÜSTRA erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge.

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:

"Sehr gering" (< 20 %)
"Gering" (20 % bis < 40 %),
"Mittel" (40 % bis < 60 %),
"Hoch" (60 % bis < 80 %),
"Sehr hoch" (80 % bis 100 %).

Die Risikobedeutung als Ergebnis der beiden Faktoren "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schadenpotenzial" ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

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Eintrittswahrscheinlichkeit
0-20% 20-40% 40-60% 60-80% 80-100%
--- --- --- --- --- --- ---
>20

Mio. €
Mittel hoch hoch hoch hoch
--- --- --- --- --- --- ---
Schadenpotenzial 1-20 Mio. € gering mittel mittel hoch hoch
< 1 Mio. € gering gering mittel mittel mittel

Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der ÜSTRA vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein.

Alle im Konzernabschluss konsolidierten Gesellschaften sind über das Beteiligungsmanagement in das Risikofrüherkennungssystem der ÜSTRA eingebunden.

4.2 Verkehrs- und Transportleistungen

4.2.1 ÜSTRA

Für die ÜSTRA - als kommunales Unternehmen - ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur begrenzt wesentliche (Markt-) Chancen im Unterschied zu Unternehmen der freien Wirtschaft (beispielsweise Industrie- und Handelsunternehmen).

4.2.1.1 Umfeld und Markt

Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem GVFG gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Diese sogenannten Entflechtungsmittel aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) entfallen als solche ab dem Jahr 2020. Die Mittel werden seitens des Bundes zwar weiter an die Länder gezahlt, aber nicht mehr konkret als Entflechtungsmittel sondern allgemein über die Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen und damit ohne Zweckbindung. Damit die Zuwendungen auch weiterhin auf gesetzlicher Basis abgesichert sind, wurde durch eine Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) eine dauerhafte Fortsetzung der Förderung ermöglicht. Das entsprechende Gesetz zur Verstetigung der Förderung nach dem NGVFG wurde vom Niedersächsischen Landtag im April 2018 beschlossen. Die jährlichen Finanzmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden werden somit auf einen Mindestbetrag von 150 Millionen Euro erhöht. Obwohl zusätzlich die Verteilung der Mittel zugunsten des kommunalen Straßen- und Radwegebaus angepasst wird und der Bereich ÖPNV/Schiene nur noch 50 % statt der bisherigen gesetzlich vorgeschriebenen 60 % der Mittel erhält, geht diese Änderung aufgrund der Mittelsteigerung um insgesamt 26,493 Millionen Euro nicht zulasten des ÖPNV (Steigerung für den Bereich um 0,9 Millionen Euro). Trotz der Anpassungen des NGVFG für den Bereich ÖPNV/Schiene reichen die Mittel nicht aus, um den angefallenen Sanierungsstau aufzulösen.

4.2.1.2 Leistungswirtschaftliche Chancen und Risiken

Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftlichkeit durch wachsende Einnahmen sowie interne Optimierungsmaßnahmen weiter zu verbessern.

Auf der Einnahmenseite geht die ÜSTRA davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Hierbei gelten die Grundannahmen, dass die ÜSTRA in den nächsten Jahren mit 1,0 % Fahrgastzuwachs im Durchschnitt pro Jahr sowie in den Folgejahren mit durchschnittlich 1,4 % Tarifsteigerung rechnet. Die Chancen der ÜSTRA liegen in einer darüber hinaus gehenden Fahrgaststeigerung und höher durchsetzbaren Preismaßnahmen.

Die Risiken liegen darin, dass es nicht gelingt, über Kundenbindungsmaßnahmen Kunden langfristig an die ÜSTRA zu binden bzw. in einer Planungenauigkeit der Einnahmeaufteilung im Verbund. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Dieses Risiko wird als mittleres Risiko bewertet.

Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die ÜSTRA bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des GVH, der Genehmigungsbehörde, des Aufgabenträgers Region Hannover und der Konzernmutter VVG abhängig ist. Mittlerweile gibt es Vorgaben der Region, zumindest bei der SparCard/Jugendnetzkarte und im Sozialtarif keine tariflichen Ausgleichsleistungen mehr zu leisten, sondern einen Verlustausgleich gegenüber den Unternehmen im eigenen Einflussbereich vorzunehmen. Das Risiko besteht jedoch weiterhin für die SchulCard und möglicherweise für andere tarifliche Vorgaben der Region. Das finanzielle Risiko aus solchen Maßnahmen wird als hoch eingeschätzt.

Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover genießt der ÖPNV aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse Vorrang an den Lichtsignalanlagen. Es gibt jedoch immer mehr Anforderungen und Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern. Sollte diese Vorrangschaltung für den ÖPNV zurückgenommen werden und bspw. Busspuren für Elektrofahrzeuge freigegeben werden, würde der ÖPNV durch die damit verbundene Verlängerung der Reisezeit unattraktiver für die Fahrgäste werden. Damit wären Einnahmenrückgänge und eine Erhöhung der Betriebskosten durch den höheren Fahrzeugeinsatz bei Verlängerung der Fahrzeiten zu erwarten. Das Risiko wird als hoch eingestuft.

Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Öl-Förderländern und Oligopol bedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise zu. Sollten die Preise, Steuern oder Abgaben entgegen der Planungsprämissen überproportional steigen, würde dies die ÜSTRA mit zusätzlichen Belastungen treffen. Bis 2022 wird der Strom gem. Stromliefervertrag bei enercity so eingekauft, dass die in der Mittelfristplanung (MiFri) hinterlegten Preise voraussichtlich eingehalten werden. Für Steuern und Abgaben wurden aktuell erwartete Preissteigerungen in der Planung hinterlegt, sodass damit das Risiko Strompreisentwicklung nur eine geringe Risikobedeutung hat. Im Hinblick auf die Kraftstoffbeschaffung kann die ÜSTRA aufgrund einer Ausschreibung und der daraus resultierenden Bestellmöglichkeit die Einkaufspreise für Diesel für maximal 12 Monate fixieren. Das Risiko bezüglich der Preisentwicklung für Kraftstoffe wird als gering bewertet.

Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen, die Abkündigung von Ersatzteilen bzw. Support für technische Anlagen sowie kriminelle Handlungen führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Insgesamt werden die Risiken hieraus als gering bis mittel bewertet.

4.2.1.3 Personal

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die ÜSTRA. Risiken bestehen darin, Leistungsträger für offene Stellen im Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegengewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitermotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als mittel bewertet.

4.2.1.4 Informationstechnik

Der Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der ÜSTRA hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch die kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden als gering bewertet.

4.2.1.5 Finanzwirtschaftlicher Bereich

Durch die finanzielle Einbindung der ÜSTRA in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

4.2.2 ÜSTRA Reisen

Werden nach Ablauf des bestehenden Tarifvertrages im Jahr 2020 Lohnerhöhungen nicht von den Auftraggebern ausgeglichen, führt dies zu einem Ergebnisrisiko, welches als mittel bewertet wird.

Die geplanten Ergebnisse der ÜSTRA Reisen können nur erreicht werden, wenn das Auftragsvolumen sich nicht verringert und somit keine personellen Überkapazitäten in der Gesellschaft entstehen. Das Risiko hieraus wird als gering bewertet.

Das Risiko eines möglichen Auftragsverlusts im Drittgeschäft ab dem Jahr 2021 wird als mittel bewertet.

Chancen bietet die gute Auftragslage von ÜSTRA Reisen.

4.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen

4.3.1 TransTecBau

Für bekannte oder zu erwartende Risiken der TransTecBau wurden unter anderem Rückstellungen für Honorarrisiken und sonstige Rückstellungen gebildet.

Die Rückstellungen für Honorarrisiken berücksichtigen das Risiko, dass die TransTecBau aufgrund der Honorardeckung durch die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen hat, die einen höheren Aufwand erfordern bzw. nur zum Teil abgerechnet werden können. Ferner wird durch die Rückstellungen das Risiko erwarteter Kostenüberschreitungen bei Einzelprojekten berücksichtigt. In 2019 wurden den Rückstellungen 239 Tsd. € zugeführt.

Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.

Die TransTecBau hat seit 1995 alle Neubaumaßnahmen im Bereich der Stadtbahninfrastruktur der ÜSTRA und infra, besonders die zur Weltausstellung EXPO 2000, planerisch durchgeführt und baulich umgesetzt. Dabei sind Fördergelder nach dem GVFG als wesentlicher Bestandteil der Finanzierung eingesetzt worden. Mit der Übertragung der Stadtbahn-Infrastrukturanlagen durch die ÜSTRA auf die infra zum 1. Juli 2001 sind grundsätzlich auch die Rechte und Pflichten aus den Förderzusagen nach GVFG und die daraus resultierenden Risiken an die infra übergegangen. Mögliche Risiken für die TransTecBau im Zuge der Prüfung von geförderten Baumaßnahmen nach dem GVFG können ausgeschlossen werden, da sämtliche Risiken durch die infra übernommen werden.

Die geplanten Ergebnisse der TransTecBau können nur erreicht werden, wenn das Auftragsvolumen sich nicht verringert und somit keine personellen Überkapazitäten in der Gesellschaft entstehen. Das Risiko hieraus wird als gering bewertet.

Die Stellenbesetzung mit qualifiziertem Personal bleibt weiterhin problembehaftet. Durch die Kooperation mit Universitäten wird versucht, möglichst viele Studenten als studentische Hilfskräfte oder durch eine Begleitung bei Bachelor- oder Masterarbeiten schon während ihres Studiums an die TransTecBau zu binden. Ziel hierbei ist es, junge Ingenieure nach dem Studium in ein Arbeitsverhältnis übernehmen zu können. Das Risiko hieraus wird als mittel bewertet.

Es besteht ein dokumentiertes internes Kontrollsystem als Bestandteil des Qualitätsmanagement-Systems zur Risikovorsorge und Qualitätssicherung. Der TÜV-Nord hat ein Überwachungsaudit nach DIN EN 9001:2015 durchgeführt und das QualitätsmanagementSystem der TransTecBau bestätigt.

Chancen bietet die gute Auftragslage von TransTecBau.

4.4 Sonstige Dienstleistungen

4.4.1 protec

Die Stellenbesetzung mit qualifiziertem Personal hat sich entspannt, bleibt aber weiterhin herausfordernd. Die umgesetzten Personalmarketingmaßnahmen, die zu einer Verbesserung und Stabilisierung der Situation führten, werden weiter entwickelt. Das Risiko wird derzeit als gering eingestuft.

Sowohl geringe Chancen und als auch geringe Risiken ergeben sich auch weiterhin im Wesentlichen durch das Geschäftsvolumen mit nicht konzerngebundenen Unternehmen im Rahmen der Ausschöpfung des zulässigen Drittgeschäftsanteils.

4.4.2 RevCon

Sowohl geringe Chancen und als auch geringe Risiken ergeben sich auch weiterhin im Wesentlichen durch das Geschäftsvolumen mit nicht konzerngebundenen Unternehmen im Rahmen der Ausschöpfung des zulässigen Drittgeschäftsanteils.

4.4.3 Gehry-Tower

Die Gehry-Tower weist keine Chancen und Risiken aus. Aufgrund des mit der ÜSTRA bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrages ergeben sich keine Vermietungsrisiken für die Gehry-Tower. Aufgrund des Alters der Immobilie ist mittelfristig nicht mit größeren Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen.

4.5 Fazit - Beurteilung aus Sicht des Vorstands

Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die ÜSTRA ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat.

Während der Finalisierung der Abschlusserstellung hat die WHO den Pandemiestatus ausgerufen. Aller Voraussicht nach werden die Auswirkungen der Corona-Krise auch das Leistungsangebot der ÜSTRA und ihrer Tochtergesellschaften betreffen und Einfluss auf die Ertrags- und Liquiditätssituation des Konzerns haben, sind allerdings derzeit noch nicht quantifizierbar. Durch Einschränkungen im Angebot und abschmelzende Fahrgastzahlen wäre insbesondere die Einnahmensituation (Tarif- und Tarifersatzeinnahmen) der ÜSTRA betroffen, die in der Planung noch von durchschnittlich ca. 15 Mio. € pro Monat ausgeht. Gegenläufige Effekte wären auf der Kostenseite insb. durch Einsparungen bei Strom- und Dieselverbrauch zu erwarten. Darüber hinaus sind die Folgen für das den Pensionsrückstellungen gegenüberzustellende Planvermögen ungewiss.

5. Erklärung zur Unternehmensführung

5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird.

Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.

5.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die ÜSTRA wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:

Die ÜSTRA hat die UITP-Charta für Nachhaltige Entwicklung unterzeichnet und sich damit zum nachhaltigen Handeln verpflichtet. Der Geschäftsbericht für 2019 beinhaltet einen Bericht zu den Aktivitäten des Unternehmens zur Verbesserung der Nachhaltigkeit.
Die ÜSTRA arbeitet kontinuierlich und systematisch daran, ihre fünf strategischen Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover weiter zu entwickeln. Die ÜSTRA positioniert sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr.
Der ÖDA sieht vor, die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen regelmäßig im Rahmen eines Benchmarks zu überprüfen und marktfähige Kostenstrukturen zu realisieren. Darüber hinaus nimmt die ÜSTRA auf freiwilliger Basis jährlich an einem Städtevergleich teil, welcher durch den Verein für den zwischenbetrieblichen Vergleich der öffentlichen Verkehrsunternehmen (ZBV) angeboten wird. Auch der für die Instandhaltung der Infrastruktur erforderliche Marktvergleich ist Bestandteil dieser Vergleiche. Die ÜSTRA hat in 2018 ihre Mitgliedschaft im ZBV wieder aufgenommen, da die Teilnahme an den transparenten Unternehmensvergleichen einen direkten Erfahrungsaustausch ermöglicht sowie das gegenseitige Lernen und die Optimierung der betrieblichen Abläufe gefördert werden.
Durch die Unternehmensführung nach dem Managementprinzip Management by Objectives (MbO) erfolgt eine zielorientierte sowie bereichs- und hierarchieübergreifend abgestimmte Steuerung des Unternehmens. Sie gewährleistet die Konzentration auf Prioritäten und erhöht die Verbindlichkeit getroffener Zielvereinbarungen. Zudem wird dadurch Transparenz über die Unternehmens-, Bereichs- und Gruppenziele geschaffen. Gleichzeitig wird das ergebnisorientierte Arbeiten gefördert. Das Zielvereinbarungssystem soll eine enge Verzahnung mit den strategischen Handlungsfeldern der ÜSTRA sicherstellen sowie die Einhaltung der im ÖDA definierten Zielgrößen gewährleisten.
Mit dem praktizierten Co-Management wird die frühzeitige und aktive Einbeziehung des Betriebsrats in alle wichtigen unternehmensbezogenen Entscheidungen angestrebt, um Akzeptanz bei strategischen Fragen und Veränderungsnotwendigkeiten zu erhalten.
Mit der Teilnahme am Audit "berufundfamilie" werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik gefördert. Gleichzeitig wird eine hohe Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen erreicht.
Mit dem bei der ÜSTRA praktizierten Gesundheitsmanagement soll die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten erreicht werden. Zudem werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitermotivation angestrebt. Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit.
Die ÜSTRA setzt das regelmäßige, strukturierte Mitarbeitergespräch als formalisiertes Führungsinstrument zur wechselseitigen Rückmeldung ein; damit soll die Zusammenarbeit und Arbeitsatmosphäre verbessert und weiterentwickelt werden, um den gemeinsamen Erfolg zu sichern.
2019 wurde mit dem "Kulturbarometer" zum fünften Mal eine unternehmensweite Befragung zur Bewertung der Zusammenarbeit von Führungskräften und zugeordneten Teams auf der Grundlage festgelegter Kulturwerte durchgeführt. Das Verfahren umfasst auch die Hinterlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und deren konsequente Umsetzungsverfolgung.
Im Rahmen der Stärkung der Attraktivität als Arbeitgeber (Employer Branding) hat die ÜSTRA in 2019 das Zertifikat des Landes Niedersachsen "Demografiefest. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb" erneut für weitere zwei Jahre erhalten.
Die ÜSTRA hat ein Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitsschutz- und Energiemanagementsystem eingeführt und ist nach den Standards DIN EN ISO 9001, DIN EN 13816, DIN EN 15838, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 und DIN EN ISO 45001 zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierungen wird das integrierte Managementsystem regelmäßig durch unabhängige Zertifizierer überprüft. Ziele dieses Systems sind die Gesunderhaltung der Mitarbeiter, die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, die Verbesserung der Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie die Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs.

Informationen über das Audit "berufundfamilie" und das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement sowie der Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA sind auf der Internetseite www.uestra.de/unternehmen zu finden.

5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse

Der Vorstand der ÜSTRA besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.

Der Vorstand der ÜSTRA bestand zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 aus zwei Mitgliedern und besteht seit der Bestellung von Frau Elke van Zadel als weiteres Vorstandsmitglied mit Wirkung ab dem 1. Juli 2019 aus drei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet der Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Volkhardt Klöppner die kaufmännische Leitung und das Marketing. Das Vorstandsmitglied Frau Denise Hain hat die Funktion der Arbeitsdirektorin inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb der Stadtbahnen und Busse und für den gesamten Personalbereich. Frau Elke van Zadel ist seit ihrer Bestellung zuständig für die Fahrzeuge und die Betriebsanlagen sowie die Informationstechnik, die bis zum 30. Juni 2019 von Frau Denise Hain bzw. Herrn Dr. Volkhardt Klöppner verantwortet wurden. Dem Vorstand sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und sieben Stabsbereiche zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie zweiwöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichs- und Stabsbereichsleitungen sicher.

Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wählt gemäß MitbestG aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ÜSTRA den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss "zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe" (sog. Vermittlungsausschuss). Im Geschäftsjahr 2019 führten Herr Ulf-Birger Franz den Vorsitz und Herr Christian Bickel den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat. Die Funktion des unabhängigen Finanzexperten im Aufsichtsrat gemäß § 100 Abs. 5 AktG hat im Geschäftsjahr 2019 Herr Eberhard Wicke wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat hat für sich eine Geschäftsordnung verabschiedet. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz- und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt.

Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Aufsichtsratsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertreter zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertreters sind zulässig; ein persönlicher Stellvertreter ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt.

Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z.B. im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in den Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.

Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit.

5.4 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Für das gesamte Unternehmen wird ein Frauenanteil von 22 % bis 2022 angestrebt. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Frauenanteil insgesamt 21,4 % (Vorjahr: 21,1 %).

Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand hat der Vorstand eine Zielgröße von 14,3 % für den ersten Umsetzungszeitraum beschlossen. Dieser Zielwert entsprach dem Ist-Stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Frauenanteil für diese Ebenen 15,8 % (Vorjahr: 16,2 %).

Für den Aufsichtsrat gilt die Regelung des § 96 Abs. 2 AktG. Danach muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Im Berichtsjahr gehören sowohl drei Frauen und mindestens drei Männer auf der Seite der Arbeitnehmervertreter, als auch auf der Seite der Anteilseignervertreter zum Gremium. Das Mindestanteilsgebot ist damit eingehalten.

Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 30 % bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Mit der Bestellung von Frau van Zadel mit Wirkung ab dem 1. Juli 2019 ist der Frauenanteil im Vorstand von 50 % auf 67 % gestiegen. Die festgelegte Zielgröße ist damit zum aktuellen Stand übererfüllt.

5.5 Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Die ÜSTRA ist von der Pflicht zur Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung in ihren Lagebzw. Konzernlagebericht befreit, da sie unter Anwendung der entsprechenden Befreiungsvorschriften einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht erstellt, der zusammen mit dem Einzel- und Konzernlagebericht im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zudem wird dieser Bericht auf der Internetseite der ÜSTRA unter www.uestra.de/Unternehmen/Nachhaltigkeit/Übersicht zur Verfügung gestellt.

5.6 Angaben zur Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat

Die ÜSTRA ist nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, in die Erklärung zur Unternehmensführung eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner Umsetzung und der im Berichtsjahr erreichten Ergebnisse aufzunehmen. Falls kein oder noch kein Diversitätskonzept verfolgt wird, ist dies zu erläutern. Die ÜSTRA verfolgt derzeit kein Diversitätskonzept für die zukünftige Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats. Die ÜSTRA ist der Ansicht, dass bestimmte Kriterien wie Alter oder ein bestimmter Bildungs- und Berufshintergrund zu keiner substantiellen Verbesserung der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats und deren Tätigkeit führen. Für den Frauenanteil im Vorstand und den beiden nachgeordneten Führungsebenen hat die ÜSTRA bereits Zielgrößen festgelegt. Für die Geschlechterquote im Aufsichtsrat gelten bereits die gesetzlichen Mindestquoten. Für die Festlegung darüber hinausgehender Diversitätsanforderungen sieht die ÜSTRA derzeit keine Notwendigkeit.

6. Sonstige Berichte

6.1 Vergütungsbericht

Das Vergütungssystem des Vorstands der ÜSTRA hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z.B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit werden dem Vorstand nicht gewährt.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der ÜSTRA geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung.

6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB

Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen.

Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der ÜSTRA unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen enercity zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der VVG gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % der Stimmrechte an der ÜSTRA verfügt. Die übrigen Aktien der ÜSTRA befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz.

Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

Der Vorstand der ÜSTRA besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. August 2018 hat beschlossen, die Anzahl der Vorstandsmitglieder von zwei auf drei Personen zu erhöhen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen.

Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.

Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der ÜSTRA - beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals - auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht.

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind.

7. Prognosebericht

Auf der Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung unter Abwägung der Risiko- und Chancenpotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen; diese berücksichtigen sowohl für das Mutterunternehmen ÜSTRA als auch die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften keine Auswirkungen der gegenwärtigen Corona-Krise, da diese zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zuverlässig abschätzbar sind:

7.1 Verkehrs- und Transportleistungen

7.1.1 ÜSTRA

Der ÖDA bildet den Rahmen für die zukünftige weitere Entwicklung der Gesellschaft und bestimmt das unternehmerische Handeln. Er bedeutet für die Dauer seiner Laufzeit sowohl für den Auftraggeber als auch für die Kunden garantierte Leistungen in der gewohnt guten Qualität. Allerdings ist die ÜSTRA bei der Weiterentwicklung des Verkehrsangebots und bei der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere die Ergebnisentwicklung, stark abhängig von den Beschlüssen der Region Hannover, die gemäß ÖDA oftmals notwendig sind.

Den Auswirkungen der Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die Erlössteigerungen künftig nicht ausreichen, um die Kostensteigerungen zu kompensieren, sodass der Verlust der ÜSTRA weiter ansteigen wird.

Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, mit denen die ÜSTRA per ÖDA betraut wurde, erfolgt über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der VVG und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Bedingt dadurch weist die ÜSTRA folglich rechnerisch negative Ergebnisse aus. In der Planung für das Geschäftsjahr 2020 geht die ÜSTRA von einem Jahresfehlbetrag von 49,8 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der ÜSTRA, der VVG, übernommen wird.

Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2020 wird damit gerechnet, dass die im Rahmen der Tarifstrukturreform zum 1. Januar 2020 im GVH vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 0,4 % vollumfänglich auf die ÜSTRA durchschlägt. Daneben plant die ÜSTRA mit einer Steigerung der Fahrgastzahlen um 0,8 %. Damit ergibt sich für das Jahr 2020 eine Planung der Tarifeinnahmen in Höhe von 174,9 Mio. €.

Insgesamt sind für 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 218 Mio. € geplant, die im Wesentlichen die Umsatzerlöse Verkehr (Tarifeinnahmen und Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV) und Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra beinhalten.

Für 2020 wurde mit der Region Hannover als Aufgabenträger für die Gesamtzufriedenheit der Kunden ein Zielwert von 2,45 vereinbart.

Für das Jahr 2020 sind Investitionen in Höhe von 80,3 Mio. € geplant, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 56,3 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte sowie der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb.

Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der VVG und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag führt dazu, dass die ÜSTRA nicht einen ausreichenden Cashflow erwirtschaften kann, um den hohen Investitionsbedarf der Zukunft aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Aus diesem Grund ist auch in den nächsten Jahren die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen geplant. Im Jahr 2020 soll ein Kreditvolumen in Höhe von 23,6 Mio. € aufgenommen werden.

7.1.2 ÜSTRA Reisen

In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2020 geht die ÜSTRA Reisen von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,18 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft ÜSTRA abgeführt wird.

Für 2020 rechnet die ÜSTRA Reisen mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 19,9 Mio. € und liegt damit über Vorjahresniveau.

Im Bereich Linienverkehr wird von einem höheren Umsatzvolumen ausgegangen. Hier wird mit steigender Kilometerleistung geplant.

In allen drei Geschäftsbereichen (Linie und Gelegenheitsverkehr, Reisebüro, Maschseeschifffahrt) sind für 2020 positive Deckungsbeiträge geplant.

Für das Jahr 2020 sind Investitionen in Höhe von 0,5 Mio. € geplant. Die Schwerpunkte bei den Investitionen liegen in der Ersatzbeschaffung von Linienbussen zur Verbesserung der Altersstruktur im Fuhrpark und bei Betriebs- und Geschäftsausstattungen.

7.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen

7.2.1 TransTecBau

In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2020 geht die TransTecBau von einem Jahresüberschuss von 0,15 Mio. € aus. Darüber hinaus sieht die MiFri weiterhin positive Ergebnisse vor, die die Zukunft der TransTecBau sicherstellen werden.

Im Hinblick auf die Auftragslage der TransTecBau in der Region Hannover werden sich neben den bereits erteilten Aufträgen zum Ausbau der Stadtbahninfrastruktur die direkten Anfragen aus den verschiedenen Verwaltungen in der Region Hannover mittelfristig weiter fortsetzen.

Aufgrund der erfolgten Beschlüsse zur Realisierung der Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau des Stadtbahnsystems und insbesondere aufgrund der Projekte "Neubau Betriebshof Glocksee", "Stadtbahnverlängerung Hemmingen" und "10/17" haben sich die Tätigkeiten im regionalen Raum manifestiert. Um die notwendigen Leistungen vollständig erbringen zu können, ist die TransTecBau bereits heute aus Kapazitätsgründen auf die Unterstützung von Subunternehmern angewiesen.

Die getroffenen Entscheidungen zur Weiterentwicklung der TransTecBau und auch die laut Wirtschaftsplan bereits zu 90 % gesicherte Auftragslage mit einem Volumen von 6,3 Mio. € unterstreichen eine positive Fortführungsperspektive der Gesellschaft, wobei ein Großteil der Aufträge eine Laufzeit über das Jahr 2020 hinaus hat.

7.3 Sonstige Dienstleistungen

7.3.1 protec

In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2020 geht die protec von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,7 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft ÜSTRA abgeführt wird.

Für 2020 rechnet die protec mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 14,9 Mio. € und liegt damit über dem Vorjahresniveau. Dies ist vor allem auf Preisanpassungen durch erforderliche Vergütungsänderungen für die Mitarbeiter bzw. Mengenanpassungen zurückzuführen.

Für das Jahr 2020 sind Investitionen in Höhe von 0,4 Mio. € geplant. Hierbei handelt es sich u. a. um Ersatzinvestitionen in die Parkraumbewirtschaftung und Renovierung am Standort Döhren.

Die äußerst positive Entwicklung des Unternehmens der letzten Geschäftsjahre kann fortgesetzt werden. Das derzeit hohe Ansehen der protec ist eine gute Ausgangslage, um das Drittgeschäft auf eine Größe von bis zu 20 % des Umsatzes zu stabilisieren. Schwerpunkt der Aktivitäten der protec bleibt aber weiterhin die Konzentration auf das ursprüngliche Kerngeschäft, nämlich auf die Sauberkeit und Sicherheit in den Bussen und Bahnen und auf den Haltestellen der ÜSTRA. Zu erwarten sind stabile und risikofreie Geschäftsaktivitäten.

7.3.2 RevCon

In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2020 geht die RevCon von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,1 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft ÜSTRA abgeführt wird.

Die RevCon bleibt auch weiterhin die prüfungsausführende Gesellschaft für die ÜSTRA. Für 2020 rechnet die RevCon mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 0,9 Mio. € und liegt damit ähnlich gegenüber Vorjahresniveau.

Auch in 2020 wird konsequent und nachhaltig die Umsetzung und Einhaltung der Regelungen der Geschäftsordnung und dem Revisionshandbuch der ÜSTRA fortgeführt. Im Vordergrund steht dabei die Umsetzung der Empfehlungen aus dem dritten externen Quality Assessment.

7.3.3 Gehry-Tower

In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2020 geht die Gehry-Tower von einem Jahresüberschuss von 0,06 Mio. € aus.

Der Geschäftsverlauf bleibt aufgrund des mit der ÜSTRA bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrages stabil, es werden wie im Vorjahr Umsatzerlöse in Höhe von 0,5 Mio. € geplant.

7.4 Auswirkungen der Corona Pandemie

Während der Finalisierung der Abschlusserstellung hat die WHO den Pandemiestatus ausgerufen. Aller Voraussicht nach werden die Auswirkungen der Corona-Krise auch das Leistungsangebot der ÜSTRA und ihrer Tochtergesellschaften betreffen und Einfluss auf die Ertrags- und Liquiditätssituation des Konzerns haben, sind allerdings derzeit noch nicht quantifizierbar. Durch Einschränkungen im Angebot und abschmelzende Fahrgastzahlen wäre insbesondere die Einnahmensituation (Tarif- und Tarifersatzeinnahmen) der ÜSTRA betroffen, die in der Planung noch von durchschnittlich ca. 15 Mio. € pro Monat ausgeht. Gegenläufige Effekte wären auf der Kostenseite insb. durch Einsparungen bei Strom- und Dieselverbrauch zu erwarten. Darüber hinaus sind die Folgen für das den Pensionsrückstellungen gegenüberzustellende Planvermögen ungewiss.

Hannover, 30. März 2020

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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