Annual / Quarterly Financial Statement • May 3, 2019
Annual / Quarterly Financial Statement
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Wir haben den Konzernabschluss der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt 5. des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in Abschnitt 5. des Konzernlageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Die Umsatzrealisierung von Beförderungsleistungen erfolgt grundsätzlich in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrausweise durch die Kunden. Vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen, die zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen nach dem Bilanzstichtag berechtigen, werden zeitanteilig passivisch abgegrenzt. Die Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr-Hannover (GVH) unterliegen zudem einem Poolausgleich unter den am GVH beteiligten Verkehrsträgern. Zur Ermittlung der voraussichtlichen Höhe dieses Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2018 schätzen die gesetzlichen Vertreter den Anteil der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft an den gesamten Tarifeinnahmen im GVH ein.
Vor dem Hintergrund der materiellen Bedeutung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen und der vorhandenen Ermessensspielräume bei der Bestimmung der Höhe des Poolausgleichs erachten wir die Prüfung der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen im Rahmen unserer Prüfung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft.
Wir haben die in der internen Bilanzierungsrichtlinie konkretisierten Bilanzierungsvorgaben unter Berücksichtigung der Vorschriften des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden gewürdigt.
Wir haben die Ermittlung der Gesellschaft hinsichtlich der periodengerechten Abgrenzung der Einnahmen aus dem Erwerb von Zeitfahrausweisen anhand der systemseitig erfassten fahrausweisspezifischen Nutzungszeiträume nachvollzogen und die rechnerische Aufteilung analysiert. Wir haben die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Höhe des Poolausgleichs zu den vertraglichen Regelungen zum Poolausgleich abgestimmt und die Annahmen für den Gesamtpool des GVH und die auf die ÜSTRA entfallenden Fahrgäste beurteilt, indem wir unter anderem die von der Region Hannover geschätzten Tarifeinnahmen im GVH-Verkehrsgebiet für das Jahr 2018 als Prüfungsnachweis eingeholt haben. Weiterhin haben wir bei der Beurteilung der Annahmen die unterjährigen Poolausgleichsabrechnungen für das Geschäftsjahr 2018 sowie die Endabrechnung des Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2017 berücksichtigt.
Insgesamt haben sich aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen keine Einwendungen ergeben.
Zu den bezüglich der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter 2.2.14 "Umsatzerlöse".
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB in Abschnitt 5. des Konzernlageberichts, ferner die für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile "Nachhaltigkeitsbericht", "Nichtfinanzielle Erklärung gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" und den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. August 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 31. August 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
| ― | Gesetzlich vorgeschriebene und nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Finanzinformationen sowie Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen |
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefan Marks.
Hannover, 15. April 2019
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Eickhoff, Wirtschaftsprüfer
Marks, Wirtschaftsprüfer
AKTIVA
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| Anhang Verweis | 31.12.2018 € |
31.12.2017 € |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | (1) | 4.220.020,03 | 4.891.667,39 |
| Sachanlagen | (2) | 305.494.072,42 | 281.890.091,13 |
| Übrige Finanzanlagen | (3) | 12.005.689,75 | 11.308.844,92 |
| Anlagenwerte | 321.719.782,20 | 298.090.603,44 | |
| Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | (4) | 11.165.919,34 | 10.531.664,74 |
| 332.885.701,54 | 308.622.268,18 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | (6) | 9.955.712,74 | 10.931.753,70 |
| Vertragsvermögenswerte (Forderungen aus Fertigungsaufträgen) | (7) | 1.220.880,46 | 1.004.501,27 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (8) | 12.458.515,08 | 14.403.240,18 |
| Ertragsteuerforderungen | 14.670,64 | 82.306,10 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (9) | 64.786.310,71 | 50.892.857,07 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (10) | 18.354.527,05 | 32.692.697,58 |
| 106.790.616,68 | 110.007.355,90 | ||
| 439.676.318,22 | 418.629.624,08 | ||
| PASSIVA | |||
| Anhang Verweis | 31.12.2018 € |
31.12.2017 € |
|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | (11) | 67.490.528,32 | 67.490.528,32 |
| Kapitalrücklage | (12) | 260.679.353,50 | 234.787.912,45 |
| Ergebnisvortrag | (13) | -152.172.249,07 | -135.308.696,08 |
| Sonstige Ergebnisbestandteile | (13) | -139.758.133,00 | -144.630.516,02 |
| 36.239.499,75 | 22.339.228,67 | ||
| Langfristiges Fremdkapital | |||
| Pensionsrückstellungen | (14) | 244.654.928,00 | 246.807.145,00 |
| Übrige Rückstellungen | (15) | 18.228.143,21 | 14.495.615,45 |
| Latente Steuerschulden | (5) | 57.302,37 | 36.656,33 |
| Finanzverbindlichkeiten | (16) | 39.255.130,54 | 24.727.495,00 |
| Sonstige Verpflichtungen | (18) | 6.915.850,00 | 18.421.788,00 |
| 309.111.354,12 | 304.488.699,78 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | |||
| Übrige Rückstellungen | (15) | 3.664.500,61 | 3.241.188,19 |
| Finanzverbindlichkeiten | (16) | 4.899.369,46 | 5.382.460,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (17) | 34.588.298,97 | 43.203.713,40 |
| Sonstige Verpflichtungen | (18) | 51.173.295,31 | 39.974.334,04 |
| 94.325.464,35 | 91.801.695,63 | ||
| 439.676.318,22 | 418.629.624,08 |
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| Anhang Verweis | 1.1.-31.12.2018 € |
1.1.-31.12.2017 € |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (20) | 219.891.606,25 | 217.646.789,87 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (21) | 4.036.376,28 | 3.409.341,83 |
| Materialaufwand | 55.335.782,21 | 52.332.036,04 | |
| Personalaufwand | (22) | 141.429.206,84 | 136.486.224,79 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | (23) | 20.758.910,09 | 19.262.807,40 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (24) | 24.876.497,49 | 37.105.897,35 |
| Operatives Ergebnis | -18.472.414,10 | -24.130.833,88 | |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 1.134.254,60 | 1.346.033,80 | |
| Übriges Beteiligungsergebnis | 114,00 | 37.292,37 | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 1.014.729,05 | 34.971,11 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 810.858,35 | 540.208,50 | |
| Übriges Finanzergebnis | (25) | 203.984,70 | -467.945,02 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -17.134.174,80 | -23.252.745,10 | |
| Ertragsteuern | (26) | 80.258,61 | 28.293,24 |
| Jahresergebnis | (27) | -17.214.433,41 | -23.281.038,34 |
| davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens | -17.214.433,41 | -23.281.038,34 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| In den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umzugliederndes Sonstiges Ergebnis | |||
| Neubewertungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen | (14) | 5.654.835,00 | 2.635.490,00 |
| In den Folgeperioden erfolgswirksam umzugliederndes sonstiges Ergebnis | |||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte: | |||
| In der laufenden Periode entstandene Gewinne (Verluste) | -431.571,56 | 146.602,26 | |
| Sonstiges Ergebnis | 5.223.263,44 | 2.782.092,26 | |
| Gesamtergebnis | -11.991.169,97 | -20.498.946,08 | |
| davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens | (27) | -11.991.169,97 | -20.498.946,08 |
| Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | -0,45 | -0,78 |
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| (in €) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Ergebnisvortrag |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2017 | 67.490.528,32 | 203.103.333,91 | -112.027.657,74 |
| Jahresergebnis | -23.281.038,34 | ||
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Gesamtergebnis | -23.281.038,34 | ||
| Transaktionen mit Eigentümern | |||
| Verlustübernahme | 31.684.578,54 | ||
| Stand 31. Dezember 2017 | 67.490.528,32 | 234.787.912,45 | -135.308.696,08 |
| Stand 1. Januar 2018 | 67.490.528,32 | 234.787.912,45 | -135.308.696,08 |
| Anpassung aufgrund IFRS 9 | 350.880,42 | ||
| Stand 1. Januar 2018 nach Anpassung aufgrund IFRS 9 | 67.490.528,32 | 234.787.912,45 | -134.957.815,66 |
| Jahresergebnis | -17.214.433,41 | ||
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Gesamtergebnis | -17.214.433,41 | ||
| Transaktionen mit Eigentümern | |||
| Verlustübernahme | 25.891.441,05 | ||
| Stand 31. Dezember 2018 | 67.490.528,32 | 260.679.353,50 | -152.172.249,07 |
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| (in €) | Rücklage für Pensionsverpflichtungen | Rücklage zur erfolgsneutralen Bewertung | Anteilseigner des Mutterunternehmens Summe |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2017 | -148.048.458,00 | 635.849,72 | 11.153.596,21 |
| Jahresergebnis | -23.281.038,34 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 2.635.490,00 | 146.602,26 | 2.782.092,26 |
| Gesamtergebnis | 2.635.490,00 | 146.602,26 | -20.498.946,08 |
| Transaktionen mit Eigentümern | |||
| Verlustübernahme | 31.684.578,54 | ||
| Stand 31. Dezember 2017 | -145.412.968,00 | 782.451,98 | 22.339.228,67 |
| Stand 1. Januar 2018 | -145.412.968,00 | 782.451,98 | 22.339.228,67 |
| Anpassung aufgrund IFRS 9 | -350.880,42 | 0,00 | |
| Stand 1. Januar 2018 nach Anpassung aufgrund IFRS 9 | -145.412.968,00 | 431.571,56 | 22.339.228,67 |
| Jahresergebnis | -17.214.433,41 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 5.654.835,00 | -431.571,56 | 5.223.263,44 |
| Gesamtergebnis | 5.654.835,00 | -431.571,56 | -11.991.169,97 |
| Transaktionen mit Eigentümern | |||
| Verlustübernahme | 25.891.441,05 | ||
| Stand 31. Dezember 2018 | -139.758.133,00 | 0,00 | 36.239.499,75 |
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| Verweis Anhang | Tsd. € | Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|---|
| Jahresergebnis | -17.214 | -23.281 | |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | (23) | 20.759 | 19.263 |
| Abnahme(-) / Zunahme der Rückstellungen | (15) | 7.658 | 1.407 |
| Aktivierte Eigenleistungen(-) | (2) | -294 | -158 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge(-) / Aufwendungen | -38 | -286 | |
| Saldo der Gewinne(-) und Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | -165 | 25 | |
| Saldo der erhaltenen Zinserträge (-) und gezahlten Zinsaufwendungen (+) | 403 | 138 | |
| Saldo der Erträge(-) und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen | (25) | -1.134 | -1.346 |
| Zunahme(-) / Abnahme der Vorräte, der Forderungen und sonstiger Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit bzw. dem Finanzmittelfonds zuzuordnen sind | 13.640 | -26.568 | |
| Zunahme / Abnahme(-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verpflichtungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -7.259 | 7.218 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 16.356 | -23.588 | |
| - davon aus erstatteten(-) / gezahlten Ertragsteuern 97 Tsd. € (Vorjahr: 110 Tsd. €) | |||
| Investitionen(-) in das immaterielle Anlagevermögen | (1) | -601 | -1.271 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen | 270 | 28 | |
| Investitionen(-) in das Sachanlagevermögen | (2) | -85.389 | -83.324 |
| Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | (18) | 44.446 | 40.511 |
| Rückzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -94 | 0 | |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen | 405 | 1.695 | |
| Investitionen(-) in das Finanzanlagevermögen | (3) | -1.533 | -1.706 |
| Erhaltene Zinsen | 15 | 35 | |
| Erhaltene Dividenden | 500 | 3.000 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -41.981 | -41.032 | |
| Ergebnisausgleichszahlungen der Unternehmenseigner | (12) | 25.891 | 31.685 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 20.840 | 28.260 | |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | -6.795 | -3.264 | |
| Gezahlte Zinsen | -418 | -173 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 39.518 | 56.508 | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 13.893 | -8.112 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 50.893 | 59.005 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 64.786 | 50.893 | |
| Finanzmittelfonds: | |||
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten / Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (9) | 64.786 | 50.893 |
| Finanzmittelfonds | 64.786 | 50.893 |
Der Konzernabschluss der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA), Hannover, zum 31. Dezember 2018 ist in Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London, (IASB) aufgestellt worden.
Die ÜSTRA ist ein Unternehmen mit Sitz in Hannover/Deutschland, Am Hohen Ufer 6 und ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 3791 eingetragen. Die Aktien der ÜSTRA sind zum Börsenhandel zugelassen. Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden als "Konzern" bezeichnet) werden in der Segmentberichterstattung beschrieben (Abschnitt 6 des Konzernanhangs). Informationen über ihr oberstes Mutterunternehmen werden im Abschnitt 7 des Konzernanhangs dargestellt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 29. März 2018 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat zur Prüfung gemäß § 171 Abs. 1 AktG freigegeben.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.
Es besteht keine Absicht zur Aufgabe von Geschäftsbereichen, so dass sich alle Angaben auf fortzuführende Geschäftsbereiche beziehen.
Der Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der ÜSTRA und ihrer Tochtergesellschaften, deren Finanz- und Geschäftspolitik die ÜSTRA zur Erzielung eigenen wirtschaftlichen Nutzens bestimmen kann. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
| ― | die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben); |
| ― | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und |
| ― | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Besitzt die ÜSTRA keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, wird bei der Beurteilung berücksichtigt, ob die ÜSTRA die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat sowie alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:
| ― | eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten; |
| ― | Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren; |
| ― | Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns. |
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, wird erneut geprüft, ob ein Beteiligungsunternehmen beherrscht wird.
Im Ergebnis der Beurteilung durch die Gesellschaft besitzt die ÜSTRA keine Verfügungsgewalt über Beteiligungsunternehmen, bei denen keine Mehrheit der Stimmrechte besteht.
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die ÜSTRA über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern.
Die erfolgte Klassifizierung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
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| Nr. | Name und Sitz der Konzerngesellschaft Hauptgeschäftstätigkeit | Kapital-/Stimmrechtsanteil | Anteile gehalten von | Eigenkapital Tsd. € |
Jahresergebnis Tsd. € |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsolidierte Tochterunternehmen | |||||
| 1 | ÜSTRA Reisen GmbH, Hannover | 100% | ÜSTRA | 1.6453) | 2052) 3) |
| Reiseverkehrsdienstleistungen | |||||
| 2 | TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover | 100% | ÜSTRA | 2.4143) | 1283) |
| Baumanagement | |||||
| 3 | protec service GmbH, Hannover | 100% | ÜSTRA | 3373) | 8082) 3) |
| Sicherheitsdienstleistungen | |||||
| 4 | RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover | 100% | ÜSTRA | 1003) | 2022) 3) |
| Revisions und Beratungsdienstleistungen | |||||
| 5 | Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover | 100% | ÜSTRA | 1.2093) | 1623) |
| Grundstücksvermietung | |||||
| Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen | |||||
| Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | |||||
| 6 | X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover | 50% | ÜSTRA | 8.3733) | 1.3983) |
| Vermietung von Werbeflächen | |||||
| 7 | Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle - KG, Hannover | 30% | ÜSTRA | 23.2651) | 1.4511) |
| Grundstücksgesellschaft | |||||
| Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen | |||||
| 8 | Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. -Gebäudeservice- KG, Hannover | 100% | Nr. 7 | 511) | 01) |
| Grundstücksgesellschaft | |||||
| 9 | TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Hannover | 50% | ÜSTRA | 4233) | 893) |
| Reiseverkehrsdienstleistungen | |||||
| 10 | GVH - Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Hannover | 33% | ÜSTRA | 1.1431) | 2901) |
| Reiseverkehrsdienstleitungen | |||||
| 11 | FM Hannover GmbH, Hannover | 30% | Nr. 3 | 1621) | 1381) |
| Sicherheitsdienstleistungen |
1) vorläufiger handelsrechtlicher Jahresabschluss 2018
2) vor Ergebnisabführung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
3) gemäß Jahresabschluss 2018 nach HGB
Die protec service GmbH (protec), die RevCon Audit und Consulting GmbH (RevCon) und die ÜSTRA Reisen GmbH (ÜSTRA Reisen) nehmen im Hinblick auf die Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses die Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.
Nicht konsolidierte Unternehmen werden nicht konsolidiert, weil die Kriterien von IFRS 10.7 nicht vorliegen.
Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen werden nicht einbezogen, da kein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28.6 erfüllt ist
Der Kreis der unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Bei Mutter-Tochter-Beziehungen, die bereits vor dem 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt auf die Rechnungslegung nach den IFRS, Bestand hatten, wurde von dem Wahlrecht des IFRS 1 Gebrauch gemacht, das bisher angewandte Verfahren der Kapitalkonsolidierung (Buchwertmethode) beizubehalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die im Rahmen dieses Verfahrens praktizierte offene Verrechnung aktivischer, als Geschäfts- und Firmenwert klassifizierter Unterschiedsbeträge mit der Kapitalrücklage. Auch im Falle des Abgangs eines erworbenen Unternehmens wird die Verrechnung nicht rückgängig gemacht. Somit bleiben diese Geschäfts- und Firmenwerte bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns oder -verlustes außer Ansatz. Nach dem 1. Januar 2004 erfolgten keine Erwerbsvorgänge von Tochterunternehmen.
Alle maßgeblichen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Leistungsbeziehungen dieser Unternehmen zueinander stammen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung), werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Assoziierte Unternehmen, bei denen der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt, werden unter Anwendung der Equity-Methode bewertet. Die Equity-Bewertung basiert auf den zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgestellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode liegt durchweg vor dem 1. Januar 2004. Wie bei der Kapitalkonsolidierung wurden daher, in Ausübung des Wahlrechts nach IFRS 1, die unter Anwendung der Kapitalanteilsmethode ermittelten und als Geschäfts- und Firmenwerte angesehenen aktivischen Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss und dem anteilig auf die ÜSTRA entfallenden Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens sowie deren Verrechnung mit der Kapitalrücklage aufrechterhalten. Sie bleiben bei der Ermittlung eines etwaigen Veräußerungsgewinns bzw. -verlustes unberücksichtigt. Weitere im Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS bestehende Unterschiedsbeträge zwischen dem nach den IFRS ermittelten Eigenkapitalanteil der ÜSTRA und deren Eigenkapitalanteil nach dem HGB wurden erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag verrechnet. Damit entspricht der Wertansatz der "at equity" bewerteten Beteiligungen im Konzernabschluss dem anteilig auf die ÜSTRA entfallenden Eigenkapital dieser Gesellschaften. Die nicht nach der Equity Methode in den Konzern einbezogenen Beteiligungen werden unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesen und wie unter 2.2.4 dargestellt nach IFRS 9 eingestuft.
Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Unentgeltlich zugewendete Verkehrskonzessionen werden nicht angesetzt. Geleistete Anzahlungen auf aktivierungsfähige Vermögenswerte werden bereits in den immateriellen Vermögenswerten aktiviert.
Die Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Sämtliche immaterielle Vermögenswerte weisen bestimmbare Nutzungsdauern auf, die zwischen drei und fünf Jahren liegen.
Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die Abschreibungsdauer sowie die Abschreibungsmethode. Darüber hinaus werden nach IAS 36 die Buchwerte der Vermögenswerte dahingehend überprüft, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf bei diesen Vermögenswerten festzustellen sind. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen nach IAS 36 auf diesen Wert vorgenommen. Dabei gilt als erzielbarer Betrag der Barwert der aus der künftigen Nutzung im Unternehmen erwarteten Mittelzuflüsse oder ein höherer beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.
Die Sachanlagen enthalten die im Eigentum der Konzernunternehmen stehenden Vermögenswerte.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Dabei werden die Anschaffungskosten um Skonti und Rabatte gekürzt. Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet. Wir verweisen auf 4. (2). Geleistete Anzahlungen auf aktivierungsfähige Vermögenswerte werden bereits in den Sachanlagen aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden linear ermittelt. Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert.
Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Diesen Abschreibungen liegen bei den einzelnen Posten folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Bauten einschließlich Außenanlagen | 10 bis 50 Jahre |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 10 bis 50 Jahre |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 10 bis 30 Jahre |
| Busse | 12 Jahre |
| Stadtbahnwagen | 30 Jahre |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 10 bis 20 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 25 Jahre |
Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 nach den vorstehend für die immateriellen Vermögenswerte erläuterten Grundsätzen, ggf. unter Berücksichtigung etwaiger zahlungsmittelgenerierender Einheiten, vorgenommen.
Leasingverhältnisse werden auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser beurteilt. Sie werden dann als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingbedingungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasing klassifiziert.
Die Abschreibung geleaster Anlagen erfolgt über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses, wenn diese die Nutzungsdauer des Leasinggegenstands unterschreitet.
IFRS 9 Finanzinstrumente legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Posten fest. Dieser Standard ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.
IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegelt.
IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard eliminiert die bestehenden Kategorien des IAS 39: bis zur Endfälligkeit zu halten, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbar.
Durch die Erstanwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 ergeben sich für den Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf seine Bilanz, das Eigenkapital und die Gewinn- und Verlustrechnung. Alle zum beizulegenden Zeitwert gehaltenen finanziellen Vermögenswerte sind auch unter IFRS 9 weiterhin zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Kredite und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf das ausstehende Nominal darstellen. Diese werden nach IFRS 9 auch weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
IFRS 9 hat das Modell der ,eingetretenen Verluste' des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der, erwarteten Kreditausfälle' ersetzt. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung ist auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt worden.
Das neue Wertminderungsmodell wird auf finanzielle Vermögenswerte angewendet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden - mit Ausnahme von als Finanzanlagen gehaltenen Dividendenpapieren - sowie auf vertragliche Vermögenswerte.
Der Konzern hat den vereinfachten Ansatz angewendet und die erwarteten Gesamtlaufzeit-Verluste (expected credit losses) aus allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Wir verweisen auf Abschnitt 3.6.2.
Da der Konzern derzeit keine Sicherungsbeziehungen bilanziert, haben sich für die ÜSTRA keine Änderungen aus den neuen Kriterien des IFRS 9 für Sicherungsbeziehungen ergeben. Der Konzern behält sich das Wahlrecht des IFRS 9 vor, weiterhin die Kriterien des IAS 39 als Basis für eine mögliche künftige Bilanzierung anzuwenden.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
AKTIVA
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| Klassifizierung nach IAS 39 | Klassifizierung nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2017 TEUR |
Buchwert nach IFRS 01.01.2018 TEUR |
||
|---|---|---|---|---|---|
| Übrige Finanzanlagen | Kredite und Forderungen | zu fortgeführten Anschaffungskosten | 428 | 428 | |
| Übrige Finanzanlagen | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | zum beizulegenden Zeitwert (erfolgswirksam) | (a) | 99 | 99 |
| Übrige Finanzanlagen | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | zum beizulegenden Zeitwert (erfolgswirksam) | (b) | 10.782 | 10.782 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Kredite und Forderungen | zu fortgeführten Anschaffungskosten | 14.403 | 14.403 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Kredite und Forderungen | zu fortgeführten Anschaffungskosten | (c) | 50.893 | 50.893 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Kredite und Forderungen | zu fortgeführten Anschaffungskosten | 32.662 | 32.662 | |
| Finanzielle Vermögenswerte, gesamt | 109.267 | 109.267 |
(a) Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte bezogen sich bereits im Vorjahr zum einen auf nicht marktgängige Beteiligungswerte, für die kein geregelter Markt vorliegt und deren Veräußerung derzeit nicht geplant ist. Hierunter fallen definitionsgemäß alle Beteiligungen der ÜSTRA, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind.
(b) Zum anderen hält die ÜSTRA Kapitalanlagen, insbesondere in verpfändeten Fondsanteilen (zum Zwecke der Sicherung Wertkonten), deren beizulegender Zeitwert durch die auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreise bestimmt wird. Die Bewertung erfolgt seit dem 1. Januar 2018 als FVTPL ergebniswirksam.
(c) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. Der Konzern geht davon aus, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
Die Erstanwendung des IFRS 9 hat zu keinen Auswirkungen bei den finanziellen Verbindlichkeiten geführt.
Der Zeitpunkt der Erstanwendung ist der 1. Januar 2018. Der Konzern wendet retrospektiv ohne Änderung der Vorjahreszahlen an.
Die Ein- und Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum jeweiligen Erfüllungstag. Die ÜSTRA legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit der erstmaligen Kategorisierung fest.
Wertpapiere in Form von Schuldscheindarlehen und Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Erkennbaren Ausfallrisiken bei den Wertpapieren und Ausleihungen wird durch aufwandswirksam erfasste Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sie werden angesetzt, soweit der auf der Basis des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelte Barwert des künftig erwarteten Mittelzuflusses unter dem Buchwert des betreffenden Vermögenswerts liegt.
Die nicht marktgängigen Beteiligungswerte werden aus Wesentlichkeitsgründen weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die nach IAS 39 als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuften verpfändeten Fondsanteile werden nach der erstmaligen Bewertung in den folgenden Perioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Seit dem 1. Januar 2018 erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Wert gemäß IFRS 9 erfolgswirksam. Der zum 31. Dezember 2017 ausgewiesene Vortrag (351 Tsd. €) wurde unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode in den Ergebnisvortrag umgegliedert. Gemäß IFRS 9 werden die Fondsanteile seit dem 1. Januar 2018 in der Kategorie FVTPL ergebniswirksam bilanziert.
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind mit dem auf den Konzern entfallenden Eigenkapitalanteil bilanziert. Die von diesen Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr erwirtschafteten Ergebnisse werden, soweit anteilig auf den Konzern entfallend, GuV-wirksam (Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) dem Beteiligungsbuchwert zugeschrieben. Erhaltene Gewinnausschüttungen vermindern den Beteiligungsbuchwert und fließen nicht in das Konzernergebnis ein. Für Gemeinschaftsunternehmen wird ebenfalls die Equity-Methode angewendet.
Bezogen auf Vermögenswerte und Schulden sowie auf etwaige steuerliche Verluste der ÜSTRA und ihrer Tochtergesellschaften protec, ÜSTRA Reisen und RevCon werden keine latenten Steuern angesetzt, da auf der Grundlage des bestehenden Organschaftsverhältnisses die steuerlichen Ergebnisse dieser Gesellschaften sowie die Steuerbasis der Vermögenswerte und Schulden der nicht zum Konzern der ÜSTRA gehörenden Organträgerin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover, zuzurechnen sind und keine Steuerumlagen seitens der Organträgerin erhoben werden.
Daneben resultieren die aktiven latenten Steuern bzw. die latenten Steuerschulden aus temporären Abweichungen zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz im Hinblick auf die Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden konsolidierter Tochterunternehmen außerhalb des vorgenannten Organschaftsverhältnisses. Dieses betrifft die TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (TransTecBau), Hannover. Darüber hinaus existieren bei der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH (Gehry-Tower), steuerliche Verlustvorträge, aus denen in der Zukunft Steuerentlastungseffekte erwartet werden können. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur insoweit aktiviert, als vorliegende Unternehmensplanungsrechnungen eine Nutzung durch verrechnungsfähige zu versteuernde Differenzen oder durch zu erwartende ausreichende steuerliche Gewinne in künftigen Perioden erwarten lassen. Da keine Nutzung zu erwarten ist, wurden für Gehry-Tower keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die Bildung und Auflösung der Steuerabgrenzungsposten erfolgt GuV-wirksam.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand des einheitlich angewandten Steuersatzes von 32 % bemessen, der in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangt. Dabei werden die steuerlichen Regelungen und Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Aktive und passive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden saldiert, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und laufende Steueransprüche mit laufenden Steuerverbindlichkeiten aufgerechnet werden können.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten, die nach der Durchschnittsmethode ermittelt werden, bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungspreis angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der direkt zurechenbaren Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, der Materialeinzel- und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet.
Die Erfassung finanzieller Vermögenswerte erfolgt im Zeitpunkt, zu dem die ÜSTRA Vertragspartei wird; die Ausbuchung zum jeweiligen Erfüllungstag. Die ÜSTRA legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit der erstmaligen Kategorisierung fest. Mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden die finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Bezüglich der Wertminderungen verweisen wir auf Abschnitt 3.6.2.
Bei Forderungen aus Fertigungsaufträgen handelt es sich um Vertragsvermögenswerte im Sinne des IFRS 15. Diese betreffen ausschließlich die TransTecBau und umfassen die bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungsverpflichtungen. Diese Leistungen stellen einen Vermögenswert dar, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die TransTecBau aufweist und die Gesellschaft hat einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen. Dabei wird der Leistungsfortschritt regelmäßig als Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen direkt zurechenbaren Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten ermittelt. Ist das Ergebnis eines Auftrags dagegen nicht verlässlich schätzbar, werden Auftragserlöse nur in Höhe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten vereinnahmt, soweit diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einbringlich sind. Auftragskosten werden in der Periode ihrer Entstehung, erwartete Verluste aus einem Fertigungsauftrag sofort als Aufwand erfasst.
Ansprüche auf die Nutzung bestimmter Leistungen, die durch bereits erbrachte Geldleistungen erworben wurden und in der Folgeperiode realisiert werden, sind nach den für immaterielle Vermögenswerte geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls reduziert um Wertminderungsabschläge sowie um Aufwendungen, die auf bereits erhaltene Teilleistungen entfallen, bilanziert.
Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten.
Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Der Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen einschließlich der Pensionszusagen der Unterstützungseinrichtung, für deren Erfüllung die ÜSTRA einzustehen hat, liegt gemäß IAS 19 das Anwartschaftsbarwertverfahren (so genannte Projected Unit Credit-Methode) zugrunde. Der Wertansatz der Verpflichtungen wird um den beizulegenden Zeitwert des von der Unterstützungseinrichtung gehaltenen Planvermögens reduziert.
Neubewertungen (einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste) der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, da auf den Konzern nicht anwendbar) und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen) werden sofort in der Bilanz und in der Periode, in welcher sie anfallen, in einer Rücklage für Pensionsverpflichtungen im sonstigen Ergebnis (debitorisch oder kreditorisch) erfasst. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in dem Jahr ihres Entstehens als Teil der Pensionsrückstellung bilanziert und zum Jahresende im sonstigen Ergebnis erfasst, und in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende Zinsaufwand wird grundsätzlich ermittelt durch Multiplikation des Abzinsungssatzes und der Netto-Pensionsschuld oder dem Netto-Pensionsvermögenswert, d.h. der versicherungsmathematischen Verpflichtung abzüglich des Planvermögens, jeweils zum Beginn der Periode. Der Zinsaufwand wird im operativen Ergebnis gezeigt.
Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder dem Zeitpunkt, an dem der Konzern mit der Restrukturierung verbundene Kosten ansetzt, GuV-wirksam erfasst.
Das Planvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen bestehende ungewisse Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine wirtschaftliche Belastung des Konzerns nach sich ziehen. Ihre Bemessung ergibt sich aus der bestmöglichen Schätzung der Verpflichtung durch den Vorstand. Die Rückstellungen werden diskontiert, sofern deren Barwert aufgrund eines erst in Zukunft zu erwartenden Ressourcenabflusses wesentlich niedriger ist.
Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz im Zeitpunkt, zu dem eine in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft Vertragspartei wird, sowie in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Kurzfristig fällige Leistungen an Beschäftigte aufgrund bereits erbrachter Arbeitsleistungen sowie mit solchen Leistungen in Zusammenhang stehende Beiträge und Abgaben sind in Höhe der zu zahlenden Beträge passiviert. Für angesammelte Ansprüche auf zu vergütende Abwesenheiten aufgrund von Resturlaub und geleisteter Mehrarbeit erfolgt die Passivierung in Höhe der erwarteten Kosten. Zudem werden bereits erhaltene, aber noch nicht verbrauchte Zuschüsse für zukünftige Investitionen hier ausgewiesen.
IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Der ÜSTRA Konzern wendet IFRS 15 erstmals zum 1. Januar 2018 an. Kernelement der in IFRS 15 normierten Grundsätze ist das einheitliche Fünf-Stufen Modell:
1. Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden
2. Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen
3. Bestimmung des Transaktionspreises
4. Aufteilung des Transaktionspreises auf Leistungsverpflichtungen
5. Erfassung der Umsatzerlöse bei Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen.
Der Konzern erzielt hauptsächlich Umsatzerlöse aus Verkehrs- und Transportleistungen. Die Umsatzerlöse, die aus diesen Segmenten erzielt werden, betreffen im Wesentlichen das Fahrkartengeschäft der ÜSTRA. Dieses lässt sich in sofort nutzbare Tickets (Kurzstrecken; Einzelticket, Tagesticket) und über einen längeren Zeitraum nutzbare Tickets (Monats-/Halbjahres-/ Jahresabos) unterteilen. Dabei kommt die Annahme zum Tragen, dass die Beförderungsleistung grundsätzlich in direktem Zusammenhang mit dem Zeitraum der möglichen Nutzung steht. Erlöse aus Verkehrs- und Transportleistungen werden gemäß IFRS 15.35 a (der Kunde erlangt unmittelbar mit Erbringung der Leistung den Nutzen) zeitraumbezogen realisiert. Auch wenn der Zeitraum für die sofort nutzbaren Tickets teilweise ein sehr kurzer ist.
Im weiteren Segment des Konzerns werden in unwesentlichem Umfang Beratungs- und Ingenieurleistungen durchgeführt. Auch hier erfolgt die Umsatzrealisierung über einen Zeitraum. Bei Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen (Vertragsvermögenswerte) im Sinne des IFRS 15.35 c (es entsteht ein Vermögenswert, der für die ÜSTRA keinen alternativen Nutzen hat und für den ein jederzeitiger Vergütungsanspruch für die bisher erbrachte Leistung besteht) kommt die Gewinnrealisierung nach der inputorientierten Methode zur Anwendung; dies betrifft die TransTecBau. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrads erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Auftragskosten als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Auftragskosten. Die Auftragserlöse beinhalten den ursprünglich im Vertrag vereinbarten Erlös zuzüglich aller Zahlungen für Abweichungen, sofern es wahrscheinlich ist, dass sie zu Erlösen führen und verlässlich bewertet werden können. Dies ist bei den gegebenen Verträgen der Fall.
Zudem werden im Konzern sonstige Dienstleistungen erbracht. Der Konzern ist zu der Einschätzung gelangt, dass bei kontinuierlicher Leistungserbringung über einen Zeitraum die Umsatzerlöse zeitraumbezogen outputorientiert realisiert werden. Mieterträge werden linear über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfasst. Mieteinnahmen aus Operating-Leasing werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses GuV-wirksam erfasst.
Dies entspricht den bis zum 31.Dezember 2017 geltenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden nach IAS 18 und IAS 11.
Damit ergaben sich durch die Erstanwendung von IFRS 15 keine Anpassungen außer der Umformulierung der Forderungen aus Fertigungsaufträgen/Auftragsfertigung, die jetzt als Vertragsvermögenswerte bezeichnet werden. Sobald der Anspruch auf Vergütung unbedingt wird, wird er unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Auf den separaten Ausweis der erhaltenen Vorauszahlungen auf Zeitkarten in der Bilanz wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet, wir verweisen auf den Abschnitt 4. (18).
Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:
| ― | Zinserträge |
| ― | Zinsaufwendungen |
| ― | Dividendenerträge |
| ― | Dividendenaufwendungen |
Die Abgrenzung der Zinserträge erfolgt auf der Grundlage der ausstehenden Darlehenssumme und des vereinbarten Zinssatzes.
Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt und werden mittels des reduzierten Abschreibungsbetrags über die Lebensdauer des Vermögenswerts im Gewinn oder Verlust erfasst.
Ansprüche auf Verlustausgleich sowie Verpflichtungen zur Gewinnabführung, basierend auf dem mit der VVG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, werden als Einlagen der bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft behandelt und fließen nicht in das Jahresergebnis des Konzerns ein; Einlagen werden in die Kapitalrücklagen eingestellt. Die Ergebnisausgleichsansprüche bzw. -verpflichtungen werden erfasst, wenn der auszugleichende Verlust bzw. der abzuführende Gewinn durch den vorliegenden handelsrechtlichen Jahresabschluss der ÜSTRA bestimmt ist.
Die für die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 angewandten Rechnungslegungsmethoden wurden unverändert übernommen. Eine Ausnahme bilden die zum 1. Januar 2018 erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen, wir verweisen auf die Abschnitte 2.2.4 und 2.2.14.
Zum 1. Januar 2018 hat der Konzern erstmalig IFRS 15 und IFRS 9 angewendet. Zum 1. Januar 2018 ist zudem eine Reihe neuer oder überarbeiteter Standards und Interpretationen verbindlich anzuwenden; diese haben jedoch keinen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss:
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| IFRS/IFRIC* | Bezeichnung |
|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
| Änderungen an IFRS 2 | Einstufung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen |
| Änderungen an IFRS 4 | Anwendung des IFRS 9 mit IFRS 4 Versicherungsverträge |
| Änderungen an IAS 40 | Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien |
| Jährliche Verbesserungen 2014-2016 | Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 |
| IFRIC 22 | Geschäfte in fremder Währung und geleistete Vorauszahlungen |
* verkürzte Auflistung, sofern die Inhalte der neuen Standards für die Gesellschaft relevant werden können.
Standards, deren Anwendungszeitpunkt erst nach dem Bilanzstichtag liegen, wurden nicht vorzeitig angewendet. Wir verweisen auf 2.4.
Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Empfehlungen zur vorzeitigen Anwendung neuer Standards, von Änderungen bestehender Standards und Interpretationen werden nicht umgesetzt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten.
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| IFRS/IFRIC | Bezeichnung | Verbindlicher Erstanwendungszeitpunkt für Geschäftsjahre |
|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | ab dem 1. Januar 2019 |
| Änderungen an IAS 19 | Änderungen zu Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen | ab dem 1. Januar 2019 |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | ab dem 1. Januar 2019 |
| Änderungen an IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | ab dem 1. Januar 2019 |
| Änderungen an IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | ab dem 1. Januar 2019 |
| diverse Standards/ Rahmenkonzept | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards | ab dem 1. Januar 2020* |
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8 | Änderungen in Bezug auf die Definition von "wesentlich" | ab dem 1. Januar 2020* |
| Änderungen an IFRS 3 | Änderungen zur Klarstellung der Definition eines Geschäftsbetriebs | ab dem 1. Januar 2020* |
* Endorsement durch die EU steht noch aus.
Mit Ausnahme von IFRS 16 erwartet der Konzern keine wesentlichen Auswirkungen aus den o.g. Verlautbarungen.
IFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen, inklusive IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC 15 Operating-Leasingverhältnisse und SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.
Der Standard ist erstmalig anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Der Konzern hat die geschätzten Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss, wie unten dargestellt, beurteilt. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung dieses Standards zum 1. Januar 2019 können hiervon abweichen, da z.B. die neuen Rechnungslegungsmethoden bis zur Veröffentlichung des ersten Konzernabschlusses nach dem Erstanwendungszeitpunkt Änderungen unterliegen können.
IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Vereinfachungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard - das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen.
Bisher wurden folgende Sachverhalte als wesentlich identifiziert:
Der Konzern hat bislang Operating-Leasingverhältnisse durch den Flächennutzungsvertrag Stadtbahn mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover mbH, Hannover (infra) und ansonsten überwiegend über bewegliche Vermögenswerte (Betriebs- und Geschäftsausstattung und Kraftfahrzeuge) sowie über Immobilien abgeschlossen.
Der Flächennutzungsvertrag setzt sich aus einer jährlich fixen Vergütung von 1.000 Tsd. € und einer an das Spartenergebnis Stadtbahn geknüpften, variablen Komponente zusammen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor seinem Auslaufen schriftlich gekündigt wird. Aktuell ist keine Kündigung geplant. Gemäß IFRS 16.38 (b) i.V.m. 16.27 (b) sind die variablen Leasingzahlungen im Fall der ÜSTRA nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen und werden weiterhin in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der das eingetretene Ereignis die Zahlung auslöst. Daher geht der Konzern von einer Laufzeit von 20 Jahren aus, was der Restlaufzeit des ÖDA entspricht. Wir verweisen hierfür auch auf Abschnitt 5 (24).
Der Konzern beabsichtigt, IFRS 16 erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode anzuwenden. Aus diesem Grund wird der kumulative Effekt aus der Anwendung von IFRS 16 als eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte im Ergebnisvortrag zum 1. Januar 2019 erfasst. Vergleichsinformationen werden nicht angepasst.
Der Konzern beabsichtigt, die Ausnahmeregelung bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses bei der Umstellung zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Konzern IFRS 16 auf alle Verträge anwenden wird, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen worden sind und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen bislang unter den Posten Materialaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Zukünftig werden stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.
In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse bislang im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Zukünftig werden die Zahlungen für bisherige Operating-Leasingverhältnisse in Zinszahlungen sowie Tilgungszahlungen aufgeteilt werden. Während die Zinszahlungen weiterhin im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden, werden die Tilgungszahlungen dem Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden.
Basierend auf den derzeit verfügbaren Informationen schätzt der Konzern, dass sich die Bilanzsumme um 19,1 Mio € erhöhen wird. Zum 1. Januar 2019 wird auf der Aktivseite das Anlagevermögen um ein Right of use in Höhe von 19,1 Mio € erhöht. Auf der Passivseite wird eine abgezinste Leasingverbindlichkeit von 12,3 Mio € und das Eigenkapital um 6,8 Mio € erhöht werden. Die Bewertungsannahmen basieren für den Flächennutzungsvertrag auf einer Laufzeit von 20 Jahren sowie einem ermittelten Grenzfremdkapitalzinssatz von 2 %. Alle anderen Leasinggegenstände werden über ihre voraussichtliche Restlaufzeit mit einem Grenzfremdkapitalzinssatz von 2 % abgezinst. Basierend auf den derzeit verfügbaren Informationen erwartet der Konzern für das Jahr 2019 eine Ausweisänderung in der Gesamtergebnisrechnung von 2,4 Mio €. Der Leasingaufwand wird aus den sonstigen betrieblichen Aufwand in den Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (ca. 2 Mio €) umgegliedert. Zudem entsteht ein Zinsaufwand von ca. 0,4 Mio €.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.
Die der jeweiligen Schätzung zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen sind bei den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz erläutert. Die Annahmen und Schätzungen basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis GuV-wirksam berücksichtigt.
Die Entwicklungen an den Finanzmärkten haben in zweierlei Hinsicht Auswirkungen auf IFRS Konzernabschlüsse. Zum einen ist dies die anhaltende Niedrigzinspolitik der Zentralbanken. Soweit Bewertungen im IFRS Abschluss auf einem Abzinsungsmodell (DCF-Modell) mit aktuellen Marktzinssätzen beruhen, erhöhen sich die hierbei ermittelten Barwerte. Dies wirkt sich im Rahmen eines etwaigen Wertminderungstests positiv aus, da zusätzlicher Bewertungsspielraum entsteht. Auf der Passivseite jedoch führt dies zu einer Erhöhung der Wertansätze für Schulden. Davon sind insbesondere die Pensionsverpflichtungen betroffen. Die aktuelle Niedrigzinsphase hat zum einen Auswirkungen auf den verwendeten Zinssatz für die Berechnung der Pensionsrückstellung. Zum anderen wirkt sich die aktuelle Niedrigzinsphase indirekt auch auf andere Bewertungsparameter wie Inflation und Gehaltssteigerungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen in Abschnitt 2.5.1 sowie den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4. Für die Auswirkungen auf die Zeitwerte verzinslicher finanzieller Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Erläuterungen zum beizulegenden Zeitwert in Abschnitt 3.4. und der Sensitivitätsanalyse in 3.7.2.
Zum anderen weisen die Kapitalmärkte als Ergebnis weltwirtschaftlicher Entwicklungen eine hohe Volatilität bei den Aktienkursen auf. Dies führt bei kursbezogenen Bewertungen in einem IFRS Konzernabschluss (etwa Finanzwerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) zu direkten Bewertungsschwankungen, die je nach Bewertungskategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung oder über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital zu erfassen sind. Bei der ÜSTRA wirken sich diese Entwicklungen auf den Kapitalmärkten vorrangig auf die Höhe zukünftiger Erträge aus verzinslichen Krediten und Forderungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zum Liquiditätsrisiko in Abschnitt 3.5 und 3.7.1.
In den nachfolgend dargestellten Bereichen wurden besonders ermessensbehaftete Annahmen über die Festlegung wesentlicher Parameter getroffen, die einen erheblichen Einfluss auf die durch den Konzernabschluss vermittelte Vermögens- und Ertragslage der ÜSTRA haben.
Die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Fahrzeuge für den Personenverkehr (165.164 Tsd. €; Vorjahr: 131.041 Tsd. €) hängt in hohem Maße vom technologischen Wandel sowie der Entwicklung wesentlicher Betriebskostenkomponenten (insbesondere Energiepreise) ab. Der Vorstand geht nach Beobachtung der Marktentwicklung für das Berichtsjahr davon aus, dass die für Stadtbahnwagen und Busse getroffenen Annahmen in Hinblick auf die Nutzungsdauern von in der Regel 30 Jahren (Stadtbahnwagen) bzw. 12 Jahren (Busse) weiterhin aufrechterhalten werden können.
Der Diskontierungssatz für die Pensionsverpflichtungen (244.655 Tsd. €; Vorjahr: 246.807 Tsd. €) im Rahmen der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 wurde in Höhe von 1,9 % (Vorjahr: 1,86 %) ermittelt. Je nach angewandter Ermittlungsmethodik und der damit verbundenen Gewichtung der einbezogenen Anleihen ergeben sich zum 31. Dezember 2018 teils voneinander abweichende Zinssätze. Entsprechend den vertretenen methodischen Ansätzen ergibt sich für den Bestand der Anspruchsberechtigten hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes ein Schätzintervall von etwa 1,70 % bis 2,02 % (Vorjahr 1,55 % bis 2,05 %).
Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen werden in den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4 dargestellt.
Die Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr-Hannover (GVH) unterliegen einem Poolausgleich unter den am GVH beteiligten Verkehrsträgern. Zur Ermittlung der voraussichtlichen Höhe dieses Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2018 schätzen die gesetzlichen Vertreter den Anteil der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft an den gesamten Tarifeinnahmen im GVH ein.
Der Konzern weist die folgende Kapitalstruktur auf:
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| 31.12.2018 Tsd. € |
% | Vorjahr Tsd. € |
% | |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 36.239 | 8,2 | 22.339 | 5,3 |
| Langfristiges Fremdkapital | 309.111 | 70,3 | 304.489 | 72,8 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 94.326 | 21,5 | 91.802 | 21,9 |
| 439.676 | 100,00 | 418.630 | 100,0 |
Im Hinblick auf das Eigenkapital verfolgt der Konzern, basierend auf dem mit der Muttergesellschaft bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eine Strategie der nominellen Kapitalerhaltung auf Ebene der Einzelgesellschaft, gemessen am gezeichneten Kapital (67.491 Tsd. €) sowie der sich nach deutschem Handelsrecht ergebenden Kapitalrücklage (66.743 Tsd. €) der ÜSTRA. Eigenkapitalveränderungen im Konzernabschluss ergeben sich folglich insoweit, als die zum Ausgleich des handelsrechtlichen Ergebnisses von der ÜSTRA geleisteten Einlagen der Muttergesellschaft bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft von dem sich nach den IFRS ergebenden Ergebnis abweichen und Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen während der Konzernzugehörigkeit Ergebnisse thesaurieren. Weitere Eigenkapitaländerungen ergeben sich durch die Anpassung der Pensionsrückstellungen aufgrund von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten sowie aus der Anpassung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Aus der erstmaligen Umstellung auf die Regelungen des IFRS 16 wird auf Basis der aktuellen Erkenntnisse zum 1. Januar 2019 eine Erhöhung um 6,8 Mio € erwartet.
Die Fremdkapitalaufnahme des Konzerns orientiert sich vor allem am zyklischen Investitionsbedarf im operativen Geschäft, der nur zum Teil durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert wird. In einer Phase größerer Investitionsvorhaben kommt es deshalb regelmäßig zu einem Anstieg, in den Amortisationsperioden zu einer Absenkung des Verschuldungsgrads.
Weitere Strategien eines Austarierens in Bezug auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital im Sinne einer an kapitalmarkttheoretischen Erwägungen ausgerichteten Unternehmensführung werden gegenwärtig nicht verfolgt. Kapitalstrukturrisiken, die zu einer Gefährdung der Fortführung des Konzerns führen könnten, bestehen aufgrund des Ergebnisausgleichsmechanismus nicht.
Wir verweisen auch auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts.
In folgender Tabelle werden die Buchwerte, Wertansätze nach IFRS 9 und beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2018 dargestellt:
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| Übrige Finanzanlagen 31.12.2018 Tsd. € |
Übrige Finanzanlagen 31.12.2018 Tsd. € |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2018 Tsd. € |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31.12.2018 Tsd. € |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 31.12.2018 Tsd. € |
Summe 31.12.2018 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| zu fortgeführten Anschaffungskosten | 49 | 0 | 12.459 | 64.786 | 18.331 | 95.625 |
| zum beizulegenden Zeitwert | 94 | 11.863 | 0 | 0 | 0 | 11.957 |
| (davon nicht marktgängige Beteiligungswerte, zu fortgeführten Anschaffungskosten) | (94) | 94 | ||||
| (davon marktgängige Kapitalanlagen) | (11.863) | 11.863 | ||||
| Buchwert, entspricht dem beizulegenden Zeitwert | 143 | 11.863 | 12.459 | 64.786 | 18.331 | 107.582 |
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| Langfristige Finanzverbindlichkeiten 31.12.2018 Tsd. € |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 31.12.2018 Tsd. € |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2018 Tsd. € |
Kurzfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen 31.12.2018 Tsd. € |
Summe 31.12.2018 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 39.255 | 4.899 | 34.588 | 1.375 | 80.117 |
| Beizulegender Zeitwert | 37.812 | 7.141 | 34.588 | 1.375 |
Im Vergleich hierzu die Kategorisierung zum 31. Dezember 2017 nach IAS 39:
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| Übrige Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten 31.12.2017 Tsd. € |
Übrige Finanzanlagen zum beizulegenden Zeitwert 31.12.2017 Tsd. € |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2017 Tsd. € |
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente 31.12.2017 Tsd. € |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 31.12.2017 Tsd. € |
Summe 31.12.2017 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kredite und Forderungen | 428 | 0 | 14.403 | 50.893 | 32.662 | 98.386 |
| (davon verzinsliche Kredite und Forderungen) | (428) | (5.915) | (0) | (6.343) | ||
| (davon unverzinsliche Kredite und Forderungen) | (14.403) | (44.978) | (32.662) | (92.043) | ||
| (in den Zahlungsmitteln enthaltener Kassenbestand) | (586) | (586) | ||||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 99 | 10.782 | 0 | 0 | 0 | 10.881 |
| (davon nicht marktgängige Beteiligungswerte) | (99) | (99) | ||||
| (davon marktgängige Kapitalanlagen) | (10.782) | (10.782) | ||||
| 527 | 10.782 | 14.403 | 50.893 | 32.662 | 109.267 |
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| Langfristige Finanzverbindlichkeiten 31.12.2017 Tsd. € |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 31.12.2017 Tsd. € |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2017 Tsd. € |
Kurzfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen 31.12.2017 Tsd. € |
Summe 31.12.2017 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 24.727 | 5.382 | 43.204 | 876 | 74.189 |
Über bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sowie über erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügt der Konzern nicht. Es existieren ebenfalls keine Kredite und Forderungen, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte eingestuft worden sind. Sicherungsverhältnisse bestehen nicht.
Die übrigen Finanzanlagen beziehen sich auf nicht marktgängige Beteiligungswerte, für die kein geregelter Markt vorliegt und deren Veräußerung derzeit nicht geplant ist. Hierunter fallen definitionsgemäß alle Beteiligungen der ÜSTRA, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind. Zum anderen hält die ÜSTRA Kapitalanlagen, insbesondere in verpfändeten Fondsanteilen (zum Zwecke der Sicherung von Altersteilzeit und Wertkonten), deren beizulegender Zeitwert durch die auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreise bestimmt wird (Stufe 1).
Innerhalb der finanziellen Vermögenswerte werden die Kredite und Forderungen sowie die nicht marktgängigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten und die marktgängigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.
In der Bilanz werden in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten darüber hinaus Forderungen gegen Arbeitnehmer in Höhe von 24 Tsd. € (Vorjahr: 31 Tsd. €) ausgewiesen. In den kurzfristigen sonstigen Verpflichtungen werden insbesondere erhaltene Zuschüsse für zukünftige Investitionen (Tsd. 37.350 €; Vorjahr: 27.486 Tsd. €), arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten (8.186 Tsd. €; Vorjahr: 7.212 Tsd. €) sowie erhaltene Anzahlungen (2.556 Tsd. €; Vorjahr: 2.647 Tsd. €) ausgewiesen.
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| Zinserträge 2018 Tsd. € |
Zinsaufwendungen 2018 Tsd. € |
Wertminderung(-)/-aufholung 2018 Tsd. € |
Ergebnisbeitrag gesamt 2018 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|
| zu fortgeführten Anschaffungskosten | 15 | 811 | -239 | -1.035 |
| Finanzielle Vermögenswerte zum fair value | 1.000 | 0 | 0 | 1.000 |
| Gesamt | 1.015 | 811 | -239 | -35 |
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| Zinserträge 2017 Tsd. € |
Zinsaufwendungen 2017 Tsd. € |
Wertminderung(-)/-aufholung 2017 Tsd. € |
Ergebnisbeitrag gesamt 2017 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|
| Kredite und Forderungen | 35 | 0 | -98 | -63 |
| Andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 540 | 0 | -540 |
| Gesamt | 35 | 540 | -98 | -603 |
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| Zinserträge | Zinsaufwendungen | Wertminderung(-)/-aufholung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kredite und Forderungen | 1.015 | 35 | 0 | 0 | -239 | -98 |
| Andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 811 | 540 | 0 | 0 |
| Gesamt | 1.015 | 35 | 811 | 540 | -239 | -98 |
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| Ergebnisbeitrag gesamt | ||
|---|---|---|
| 2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- |
| Kredite und Forderungen | 776 | -63 |
| Andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -811 | -540 |
| Gesamt | -35 | -603 |
Die in vorstehender Tabelle als Wertminderungsaufwand erfassten Ergebnisbeiträge beziehen sich auf neu gebildete Wertberichtigungen für identifizierte Forderungsausfallrisiken sowie Aufwendungen aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen wurden in der vorstehenden Tabelle saldiert. Nettogewinne und Nettoverluste, in die Buchgewinne und -verluste aus dem Abgang der Vermögenswerte einfließen, sind im Geschäftsjahr in Höhe von 165 Tsd. € (Vorjahr: -25 Tsd. €) angefallen.
In der folgenden Tabelle sind die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente je betrachteter Klasse zum 31. Dezember 2018 nach IFRS 9 und zum 31. Dezember 2017 nach IAS 39 zusammengefasst:
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| Übrige Finanzanlagen 31.12.2018 Tsd. € |
Übrige Finanzanlagen 31.12.2018 Tsd. € |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2018 Tsd. € |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31.12.2018 Tsd. € |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 31.12.2018 Tsd. € |
Summe 31.12.2018 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| zu fortgeführten Anschaffungskosten | 49 | 0 | 12.459 | 64.786 | 18.331 | 95.625 |
| zum beizulegenden Zeitwert | 94 | 11.863 | 0 | 0 | 0 | 11.957 |
| (davon nicht marktgängige Beteiligungswerte, zu fortgeführten Anschaffungskosten) | (94) | 94 | ||||
| (davon marktgängige Kapitalanlagen) | (11.863) | 11.863 | ||||
| Buchwert, entspricht dem beizulegenden Zeitwert | 143 | 11.863 | 12.459 | 64.786 | 18.331 | 107.582 |
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| Langfristige Finanzverbindlichkeiten 31.12.2018 Tsd. € |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 31.12.2018 Tsd. € |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2018 Tsd. € |
Kurzfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen 31.12.2018 Tsd. € |
Summe 31.12.2018 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 39.255 | 4.899 | 34.588 | 1.375 | 80.117 |
| Beizulegender Zeitwert | 37.812 | 7.141 | 34.588 | 1.375 |
Folgende Darstellung ist dem Vorjahr entnommen, bzgl. der Kategorisierung verweisen wir auch auf Abschnitt 2.2.4.
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| Buchwert Vorjahr Tsd. € |
Beizulegender Zeitwert Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 92.043 | |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 6.343 | 6.350 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 1.005 | |
| Nicht marktgängige Beteiligungswerte | 99 | |
| Marktgängige Kapitalanlagen | 10.782 | 10.782 |
| 110.272 | ||
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 44.080 | |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 30.109 | 32.080 |
| 74.189 |
Bei den unverzinslichen Krediten und Forderungen, den Vertragsvermögenswerten (Forderungen aus Fertigungsaufträgen) und den unverzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten kommt der beizulegende Wert dem Buchwert aufgrund der vornehmlich kurzen Laufzeiten sehr nahe, so dass eine gesonderte Ermittlung der beizulegenden Werte unterbleibt.
Innerhalb der verzinslichen Kredite und Forderungen wird bei den kurzfristigen, innerhalb eines Jahres fälligen Geldanlagen angenommen, dass deren Buchwerte die Zeitwerte angemessen abbilden. Die Zeitwerte längerfristiger Ausleihungen, die die Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle - KG (HRG Passerelle) betreffen, wurden im Berichtsjahr auf der Basis der vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungsleistungen sowie die Duration dieser Zahlungen und die Kreditwürdigkeit reflektierender Zinssätze von 3,1 % (Vorjahr: 3,1 %) bestimmt.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie gem. IFRS 13 eingeordnet, basierend auf dem Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
| ― | Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise; |
| ― | Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist; |
| ― | Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. |
Im Geschäftsjahr haben keine Umgruppierungen zwischen den Stufen stattgefunden.
Der beizulegende Wert der nicht marktgängigen Beteiligungswerte innerhalb der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte ist in Anbetracht der fehlenden Marktgängigkeit der Beteiligungswerte nicht verlässlich ermittelbar. Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Reklassifizierung in die ergebniswirksame Fair-Value-Bewertung vorgenommen. Eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts unterblieb aus Wesentlichkeitsaspekten, sodass die Beteiligungswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Der beizulegende Zeitwert der marktgängigen Kapitalanlagen wurde auf der Grundlage von Börsenpreisen gemäß Stufe 1 ermittelt.
Bei den ausschließlich Bankdarlehen umfassenden verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten, welche Sparkassen-Darlehen zur Finanzierung des 3. Loses bei der Beschaffung 46 weiterer Stadtbahnwagen TW 3000 der ÜSTRA betreffen, werden die Zeitwerte auf der Grundlage einer Zahlungsstromanalyse der enthaltenen Einzelposten ermittelt. Dabei werden die Zahlungen unter Anwendung laufzeitadäquater Zinssätze diskontiert. Die angewandten Zinssätze reflektieren die Fremdkapitalkosten von Unternehmen erstklassiger Bonität und betragen 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %). Hier findet das Bewertungsverfahren der Stufe 3 Anwendung, bei dem der Input-Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basiert.
Die folgende Tabelle zeigt die aus den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns im Zeitablauf resultierenden Auszahlungsströme nach Maßgabe der zugrunde liegenden vertraglichen Fälligkeitsvereinbarungen.
Der angegebene Zinssatz reflektiert den gewichteten durchschnittlichen Effektivzins.
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| Zins | weniger als 1 Monat | 1-3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | % | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 35.963 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0,23 | 0 | 0 | 1.178 | 100 | 3.532 |
| Gesamt | 35.963 | 0 | 1.178 | 100 | 3.532 |
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| 3 Monate bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre | kumulierte | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 35.963 |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 291 | 19.105 | 1.156 | 20.340 | 436 | 46.138 |
| Gesamt | 291 | 19.105 | 1.156 | 20.340 | 436 | 82.101 |
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| kumulierte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2018 | Zinsen Tsd. € |
netto Tsd. € |
| --- | --- | --- |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 35.963 |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 1.983 | 44.155 |
| Gesamt |
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| Zins | weniger als 1 Monat | 1-3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahr | % | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 44.080 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0,81 | 0 | 0 | 1.985 | 120 | 3.397 |
| Gesamt | 44.080 | 0 | 1.985 | 120 | 3.397 |
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| 3 Monate bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre | kumulierte | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahr | Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 44.080 |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 193 | 11.304 | 637 | 13.423 | 275 | 31.334 |
| Gesamt | 193 | 11.304 | 637 | 13.423 | 275 | 75.414 |
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| kumulierte | ||
|---|---|---|
| Vorjahr | Zinsen Tsd. € |
netto Tsd. € |
| --- | --- | --- |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 44.080 |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 1.225 | 30.109 |
| Gesamt |
Den Liquiditätsabflüssen aus der Bedienung vorstehender Verbindlichkeiten stehen Finanzmittelbestände und erwartete, auf den vertraglich vereinbarten Fälligkeiten basierende Mittelzuflüsse aus den vorhandenen finanziellen Vermögenswerten gegenüber, die in der nachstehenden Übersicht zusammengefasst sind.
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| Zins | weniger als 1 Monat | 1-3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | % | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 88.484 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0,1 | 7.092 | 0 | 0 | 0 | 47 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Gesamt | 95.576 | 0 | 0 | 0 | 47 |
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| 3 Monate bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre | kumulierte | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 88.484 |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 7.140 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 1.221 | 0 | 0 | 0 | 1.221 |
| Gesamt | 0 | 1.222 | 0 | 0 | 0 | 96.845 |
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| kumulierte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2018 | Zinsen Tsd. € |
netto Tsd. € |
| --- | --- | --- |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 0 | 88.484 |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0 | 7.140 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 1.221 |
| Gesamt |
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| Zins | weniger als 1 Monat | 1-3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahr | % | Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 92.043 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 0,4 | 5.915 | 0 | 0 | 0 | 290 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Gesamt | 97.958 | 0 | 0 | 0 | 290 |
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| 3 Monate bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre | kumulierte | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahr | Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
Tilgung Tsd. € |
Zinsen Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 92.043 |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 7 | 136 | 0 | 2 | 0 | 6.350 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 1.005 | 0 | 0 | 0 | 1.005 |
| Gesamt | 7 | 1.141 | 0 | 2 | 0 | 99.398 |
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| kumulierte | ||
|---|---|---|
| Vorjahr | Zinsen Tsd. € |
netto Tsd. € |
| --- | --- | --- |
| Unverzinsliche Kredite und Forderungen | 0 | 92.043 |
| Verzinsliche Kredite und Forderungen | 7 | 6.343 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | 0 | 1.005 |
| Gesamt |
Kreditlinien bestehen im Berichtsjahr nicht.
Das Liquiditätsmanagement ist so angelegt, dass der in den kurzfristigen Laufzeitbandbreiten mobilisierbare Liquiditätszufluss erheblich über den zu erwartenden Liquiditätsabflüssen aus der Begleichung der Verbindlichkeiten liegt. Der kurzfristige Liquiditätsüberhang basiert vornehmlich auf konzeptionell kurzfristigen Geldanlagen in Form von Termin- und Tagesgeldern, während Darlehensaufnahmen auf der Grundlage von Festzinsvereinbarungen und langen Laufzeiten getroffen werden, um die zugrunde liegenden Investitionen auf eine gesicherte Finanzierungs- und Kalkulationsbasis zu stellen.
Aufgrund der Divergenz in den Zinsbindungsfristen ist der Konzern einem Zinsstrukturrisiko ausgesetzt, da die Prolongationen der kurzfristigen Anlagen auf der Basis aktueller Marktzinsverhältnisse vorgenommen werden. Deshalb können bei konstanten Zahlungsmittelabflüssen aus der Bedienung der Verbindlichkeiten die künftigen Zahlungsströme aus den Mittelanlagen schwanken. Eine signifikante Absenkung des Marktzinsniveaus hätte jedoch keine erhebliche Auswirkung auf die Liquiditätssituation des Konzerns.
Die verzinslichen Kredite und Forderungen entfallen ganz oder überwiegend auf Geldanlagen bei inländischen Kreditinstituten und betreffen im Wesentlichen die ÜSTRA. Dabei werden die einzelnen Anlagen gestreut. Der Buchwert von insgesamt 7.140 Tsd. € (Vorjahr: 6.343 Tsd. €) spiegelt das maximale Kreditausfallrisiko wider.
Darüber hinaus sind in dieser Klasse Ausleihungen von 45 Tsd. € (Vorjahr: 422 Tsd. €) an das Beteiligungsunternehmen HRG Passerelle enthalten.
Hinweise auf Wertbeeinträchtigungen bestehen nicht.
Ausfallgefährdete, aber dennoch nicht wertgeminderte verzinsliche Kredite und Forderungen bestehen nicht.
Die unverzinslichen Kredite und Forderungen setzen sich aus Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerten zusammen. In den unverzinslichen Krediten und Forderungen von 88.484 Tsd. € (Vorjahr: 92.043 Tsd. €) werden Guthaben bei Banken von 64.786 Tsd. € (Vorjahr: 50.893 Tsd. €) ausgewiesen, bei denen das Ausfallrisiko als sehr gering anzusehen ist. Daher spiegelt der Wert von 23.698 Tsd. € (Vorjahr: 47.065 Tsd. €) das maximale Forderungsausfallrisiko auf unverzinsliche Kredite und Forderungen wider. Da Entgelte für die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in wesentlichem Umfang im Voraus vereinnahmt werden, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Adressenausfallrisiken insgesamt als von eher untergeordneter Bedeutung anzusehen. Größere Einzelforderungen richten sich in der Regel gegen Personen, die der öffentlichen Hand nahe stehen und von zweifelsfreier Bonität sind. Bei der größten Einzelforderung in Höhe von 7.433 Tsd. € (Vorjahr: 10.903 Tsd. €), handelt es sich um einer Herstellerrückvergütung aus der Anschaffung von Sachanlagen. Für weitere Erläuterungen zur größten Einzelforderung in diesem Geschäftsjahr verweisen wir auf Abschnitt 4.(10). Das Forderungsmanagement bei den übrigen breit gestreuten Debitoren mit privatwirtschaftlichem Hintergrund besteht im Wesentlichen in der Festlegung von Kreditlinien und einem konsequenten Mahnwesen. Diese Forderungen entfallen im Wesentlichen auf Forderungen aus der Leistungserbringung der TransTecBau und der ÜSTRA Reisen gegenüber fremden Dritten. Besondere Sicherungsinstrumente werden daher nicht verwandt.
Die allgemein eingeräumten Zahlungsziele sind abhängig von der Art der fakturierten Leistung. Fakturierungen von Leistungen des Verkehrs- und Transportsegments im Rahmen des Fahrkartenverkaufs sowie von sonstigen Dienstleistungen sind im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen versehen. Bei Werkstattleistungen, Beratungs- und Ingenieurleistungen sowie bei Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand bzw. der öffentlichen Hand nahe stehenden Personen bestehen dagegen unterschiedliche, teilweise von Nebenbedingungen abhängige Fälligkeitsabreden.
Die zum 31. Dezember 2017 überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen weisen die folgende Altersstruktur auf:
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| 31.12.2017 Tsd. € |
|
|---|---|
| Bis 90 Tage | 3.567 |
| 90 bis 180 Tage | 3.263 |
| Mehr als 180 Tage | 9.562 |
| 16.392 |
Auf die vorstehend dargestellten Forderungen, die im Wesentlichen die ÜSTRA betrafen, wurden keine Wertberichtigungen gebildet, da keine wesentlichen negativen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Schuldner festgestellt wurden und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wurde.
Ausfallsgefährdete Forderungen werden in Form einer Kombination von standardisierten und individuellen Analysetechniken identifiziert. Dabei gelten grundsätzlich Forderungen als vollständig wertgemindert, wenn sie ohne entsprechende Fälligkeitsabrede nach einem Jahr nicht beglichen worden sind. Sofern sich in Zusammenhang mit eingeleiteten Inkassobemühungen die Bonität eines Schuldners als zweifelhaft herausstellt oder der Konzern Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners erlangt, wird nach individuellen Erfordernissen auch zu einem früheren Zeitpunkt über Einzelwertberichtigungen Vorsorge getroffen.
Zudem werden die erwarteten Gesamtlaufzeit-Verluste (expected credit losses) aus allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 201 Tsd. € (2017: 79 Tsd. €; 2016: 73 Tsd. €) Forderungen ausgebucht. Im Wesentlichen werden Verkehrs- und Transportleistungen erbracht, hier erwirbt der Kunde durch Zahlung sein Ticket. Risiken in den darüber hinaus gehenden Forderungsbestand wird durch die Bildung einer portfoliobasierten Wertberichtigung Rechnung getragen. Aufgrund dessen wurde, wie auch im Vorjahr, ein expected credit loss von 1 % erfasst (125 Tsd. €). Aus der Erstanwendung des IFRS 9 ergeben sich keine Veränderungen.
Insgesamt haben sich die Wertberichtigungskonten der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wie folgt entwickelt:
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| 2018 | Vorjahr | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelbewertung Tsd. € |
expected credit losses Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
Einzelbewertung Tsd. € |
Portfoliobasierte Bewertung Tsd. € |
gesamt Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zu Beginn des Jahres | 667 | 115 | 782 | 378 | 135 | 513 |
| Wertminderungsaufwand | 28 | 10 | 38 | 276 | -20 | 256 |
| Wertaufholungen | 0 | 0 | 0 | 13 | 0 | 13 |
| Stand zum Ende des Jahres | 695 | 125 | 820 | 667 | 115 | 782 |
Die ÜSTRA hat eine Bürgschaft zugunsten von Gläubigern einer nicht konsolidierten Beteiligungsgesellschaft abgegeben, welche die HRG Passerelle (120 Tsd. €) betreffen. Die maximale Ausfallrisikoposition entspricht dem Bürgschaftsvolumen zum Bilanzstichtag von 120 Tsd. € (Vorjahr: 120 Tsd. €). Zurzeit wird nicht von einer Inanspruchnahme ausgegangen, so dass von einer Risikovorsorge durch Bildung einer Rückstellung abgesehen wurde.
Der Konzern ist insbesondere den im Folgenden erläuterten Zinsrisiken ausgesetzt. Marktrisiken beinhaltende Posten lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Wechselkursrisiken bestehen aufgrund der Inlandsbezogenheit des Geschäfts nicht. Finanzderivate, deren risikobegrenzende oder -verstärkende Wirkungen zu berücksichtigen wären, werden nicht eingesetzt.
Die nachfolgenden Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der zum 31. Dezember 2018 bestehenden Verhältnisse und unter der Prämisse konstant bleibender weiterer Faktoren erstellt.
Die kurzfristigen Geldanlagen unterliegen einem Zinsrisiko, das sich primär auf die zukünftig generierten Zinszahlungen bezieht, während der Einfluss des Risikos auf den Zeitwert der Anlage zu vernachlässigen ist. Würde sich bei dem gegebenen kurz- und mittelfristigen Anlagevolumen (7.140 Tsd. €; Vorjahr: 6.343 Tsd. €) das Zinsniveau um 100 Basispunkte verändern, ergäbe sich eine gleichgerichtete Auswirkung für das Jahresergebnis sowie auch für das Eigenkapital von insgesamt 71 Tsd. € (Vorjahr: 63 Tsd. €). Die in geringerem Umfang darüber hinaus in der Klasse enthaltenen längerfristigen Ausleihungen (HRG Passerelle) mit einem Buchwert von insgesamt 45 Tsd. € (Vorjahr: 422 Tsd. €) sind dagegen einem Zeitwertrisiko ausgesetzt, das im Falle eines Zinsanstiegs um 100 Basispunkte zu einem Wertverlust von 0,2 Tsd. € (Vorjahr: 3 Tsd. €) und im Falle eines Zinsrückgangs in gleicher Höhe zu einem Wertanstieg von 0,2 Tsd. € (Vorjahr: 4 Tsd. €) führen würde. Das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Konzerns werden durch derartige Zeitwertänderungen jedoch nicht beeinflusst, weil die Ausleihungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Der Zeitwert der Bankdarlehen schwankt durch eine Änderung des Marktzinsniveaus.
Stiegen bei den Bankdarlehen die relevanten Marktzinssätze um 100 Basispunkte an, wäre damit bei dem zum Abschlussstichtag gegebenen Verschuldungsstand eine Reduktion des Zeitwerts der Bankdarlehen um etwa -5.439 Tsd. € (Vorjahr: -2.300 Tsd. €) verbunden, wohingegen sich der Zeitwert bei einer Reduktion der Zinsen um 100 Basispunkte um etwa -6.889 Tsd. € (Vorjahr: 2.928 Tsd. €) erhöhen würde. Das Absinken des Zeitwerts bei einem Anstieg der Marktzinssätze um 100 Basispunkte ist auf die Aufnahme langfristiger Darlehen bei der Sparkasse in Höhe von nominal 20.840 Tsd. € zurückzuführen.
Da die Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ergäben sich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital des Konzerns.
Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und deren Entwicklung sind in separaten Anlagenspiegeln für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 dargestellt. Inhaltlich handelt es sich bei dem Posten im Wesentlichen um erworbene Software mit bestimmbarer Nutzungsdauer. Die Abschreibungen des Geschäftsjahrs von 1.277 Tsd. € (Vorjahr: 1.432 Tsd. €) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" ausgewiesen.
Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung der Sachanlagen wird gleichfalls auf die separaten Anlagenspiegel verwiesen.
Durch die Aufnahme des Darlehens in Höhe von 18.840 Tsd. € wurde eine Sicherungsübereignung von 46 Stadtbahnfahrzeugen an die Sparkasse Hannover vereinbart. Weitere Pfandrechte oder sonstige Sicherungsinstrumente zugunsten Dritter bestehen nicht.
Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet. Im Berichtsjahr hat der Konzern 40.446 Tsd. € Zuschüsse erhalten, es wurden 45.951 Tsd. € mit getätigten Anschaffungen verrechnet, sodass der Bestand an noch nicht verwendeter erhaltener Investitionszuschüsse 44.266 Tsd. € beträgt, der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Wir verweisen auf unsere weiteren Erläuterungen unter (10) Sonstige finanzielle Vermögenswerte. Indikatoren für eine Wertminderung des Sachanlagevermögens waren nicht erkennbar.
Aus Investitionsmaßnahmen, die für die Folgejahre geplant sind, entstehen dem Konzern Belastungen in Höhe des nicht durch Investitionszuwendungen gedeckten Eigenanteils, der sich planungsgemäß auf 67.012 Tsd. € (Vorjahr: 83.410 Tsd. €) belaufen wird. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 34.480 Tsd. €, die in den Jahren 2019 bis 2020 fällig werden.
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| 31.12.2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Marktgängige Kapitalanlagen | 11.863 | 10.782 |
| Ausleihungen | 49 | 428 |
| Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen | 94 | 99 |
| 12.006 | 11.309 |
Die marktgängigen Kapitalanlagen umfassen insbesondere Fondsanteile und bestehen in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 20 Tsd. €) zur Absicherung der Erfüllungsrückstände und Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeitverträgen. Weitere Kapitalanlagen in Höhe von 11.863 Tsd. € (Vorjahr: 10.762 Tsd. €) bestehen im Rahmen eines Wertkontenmodells für Arbeitnehmer. Sämtliche den Arbeitnehmern zuzurechnende Kapitalanlagen sind durch die ÜSTRA insolvenzgesichert.
Die Ausleihungen bestehen wie im Vorjahr aus Darlehen an das Beteiligungsunternehmen HRG Passerelle sowie an Belegschaftsmitglieder.
Die Anteile an nicht nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften sind nicht börsennotiert.
Der Ausweis der unter der Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen von 11.166 Tsd. € (Vorjahr: 10.532 Tsd. €) betrifft Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 50 % an dem Gemeinschaftsunternehmen X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover, (im Folgenden: X-City Marketing). Die X-City Marketing betreibt im Wesentlichen eigenständig Verkehrsmittelwerbung auf Bussen und Bahnen, Plakatwerbung, Großbildprojektionen, neue Medien und Fahrgastfernsehen. Der Anteil des Konzerns an der X-City Marketing wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die X-City Marketing ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der X-City Marketing:
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| 31.12.2018 Tsd. € |
31.12.2017 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 4.883 | 5.189 |
| Langfristige Vermögenswerte | 6.428 | 4.758 |
| Kurzfristige Schulden | 2.938 | 1.972 |
| Eigenkapital | 8.373 | 7.975 |
| Anteil der Beteiligung des Konzerns | 50% | 50% |
| Buchwert der Beteiligung | 4.187 | 3.988 |
Gewinn- und Verlustrechnung der X-City Marketing in zusammengefasster Form:
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| 2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 13.014 | 13.618 |
| Sonstige Erträge | 104 | 24 |
| Betriebliche Aufwendungen | -7.994 | -10.059 |
| Sonstige Aufwendungen | -2.947 | -605 |
| Finanzergebnis | -4 | -3 |
| Ergebnis vor Steuern | 2.173 | 2.975 |
| Ertragsteuern | -775 | -1.023 |
| Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis | 1.398 | 1.952 |
Die X-City Marketing hatte zum 31. Dezember 2018 und 2017 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die X-City Marketing darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu beide Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Gewinnausschüttungen aus dem Gewinnvortrag sind im Berichtsjahr in Höhe 500 Tsd. € von (Vorjahr 3.000 Tsd. €) erfolgt.
Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 30 % an dem assoziierten Unternehmen HRG Passerelle. Sie ist eine Immobiliengesellschaft zur Entwicklung des privaten und gewerblichen Immobiliensektors in Hannover. Der Anteil des Konzerns an der HRG Passerelle wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die HRG Passerelle ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der HRG Passerelle:
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| 31.12.2018 Tsd. € |
31.12.2017 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. TEUR 1.130 | 1.764 | 2.525 |
| Langfristige Vermögenswerte | 47.479 | 49.700 |
| Kurzfristige Schulden | 3.947 | 5.356 |
| Langfristige Schulden | 22.031 | 25.055 |
| Eigenkapital | 23.265 | 21.814 |
| Anteil des Konzerns | 30% | 30% |
| Buchwert der Beteiligung | 6.980 | 6.544 |
Gewinn- und Verlustrechnung der HRG Passerelle in zusammengefasster Form:
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| 2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 10.679 | 10.558 |
| Sonstige Erträge | 441 | 210 |
| Betriebliche Aufwendungen | -6.582 | -6.789 |
| Sonstige Aufwendungen | -2.119 | -1.680 |
| Finanzergebnis | -727 | -1.006 |
| Ergebnis vor Steuern | 1.692 | 1.293 |
| Ertragsteuern | -240 | -35 |
| Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis | 1.451 | 1.258 |
Die HRG Passerelle hatte zum 31. Dezember 2018 und 2017 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die HRG Passerelle darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Gewinnausschüttungen sind im Berichtsjahr und im Vorjahr nicht erfolgt.
Die Steuerabgrenzungssachverhalte sowie die daraus resultierenden Steuerabgrenzungsposten haben sich wie folgt entwickelt:
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| 01.01. Tsd.€ |
Aufwand (-) / Ertrag Tsd.€ |
31.12. Tsd.€ |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Auftragsfertigung | -179 | 26 | -153 |
| Übrige Rückstellungen | 109 | 8 | 117 |
| Temporäre Differenzen | -70 | 34 | -36 |
| Geschäftsjahr 2017 | -70 | 34 | -36 |
| Langfristige Auftragsfertigung | -153 | -17 | -170 |
| Übrige Rückstellungen | 117 | -4 | 113 |
| Temporäre Differenzen | -36 | -21 | -57 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsjahr 2018 | -36 | -21 | -57 |
Die latenten Steuern beziehen sich vollumfänglich auf konsolidierte Tochtergesellschaften, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG stehen.
Dagegen weist die ÜSTRA als steuerliche Organgesellschaft der VVG nebst ihren im Organkreis befindlichen Tochtergesellschaften nach der formellen Betrachtungsweise aufgrund fehlender Steuerumlagen keine Steuerlatenzen nach IAS 12 aus.
Grundsätzlich werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet, sofern diese bei Tochtergesellschaften bestehen, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG stehen. Obwohl bei Gehry-Tower steuerliche Verlustvorträge bestehen, erfolgte keine Aktivierung latenter Steuern auf diese Verlustvorträge aufgrund der Kriterien des IAS 12.35 und 36, da eine verlässliche Planung zukünftiger Gewinne nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2018 bestanden gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 410 Tsd. € sowie körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.024 Tsd. €.
Bei den Vorräten von 9.956 Tsd. € (Vorjahr: 10.932 Tsd. €) handelt es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die im Wesentlichen von der ÜSTRA gehalten werden. Im Berichtsjahr sind Abwertungen in Höhe von 5.407 Tsd. € (Vorjahr: 4.631 Tsd. €) zur Anpassung an einen niedrigeren Nettoveräußerungswert vorhanden, die der Überalterung einzelner Vorratspositionen Rechnung tragen. Im Geschäftsjahr 2018 werden unter dem Materialaufwand 24.431 Tsd. € (Vorjahr: 24.931 Tsd. €) als Aufwand erfasste Anschaffungskosten von Vorräten ausgewiesen.
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| 31.12.2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Vertragsvermögenswerte (Auftragsforderungen) aufgrund entstandener Kosten und abgegrenzter Gewinne | 1.221 | 1.059 |
| Erhaltene Anzahlungen | 0 | -54 |
| 1.221 | 1.005 |
Bei den Forderungen aus Fertigungsaufträgen handelt es sich um "Vertragsvermögenswerte" im Sinne des IFRS 15.
Von den Vertragsvermögenswerten haben 0 Tsd. € (Vorjahr: 2 Tsd. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 12.459 Tsd. € (Vorjahr: 14.403 Tsd. €) sind um Wertberichtigungen in Höhe von 820 Tsd. € (Vorjahr: 782 Tsd. €) reduziert, die Unsicherheiten im Hinblick auf den Bestand einzelner Forderungen sowie erkennbare Bonitätsrisiken abdecken.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Der Posten in Höhe von 64.786 Tsd. € (Vorjahr: 50.893 Tsd. €) umfasst neben dem Kassenbestand Bankeinlagen in Form von Sichtguthaben und kurzfristigen Termingeldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 18.355 Tsd. € (Vorjahr: 32.693 Tsd. €) bestehen neben der Forderung aus dem Ergebnisabführungsvertrag (8.496 Tsd. €; Vorjahr: 20.136 Tsd. €) aus Forderungen aus einer Einigung mit dem Konsortium Stadtbahnwagen Hannover in Höhe von 7.433 Tsd. € (im Vorjahr 10.903 Tsd. €). Dies betrifft eine Anschaffungskostenminderung bei den neu ausgelieferten Stadtbahnwagen (6.246 Tsd. €) sowie die darauf entfallende Vorsteuer (1.187 Tsd. €). Bestehenden Ausfallrisiken wird durch die gebildeten Einzelwertberichtigungen in Höhe von 184 Tsd. € (Vorjahr: 466 Tsd. €) begegnet.
Das Grundkapital zum 31. Dezember 2018 der ÜSTRA beträgt unverändert 67.490.528,32 € und ist voll eingezahlt. Die auf den Inhaber lautenden 26.400.000 Stückaktien ohne Nennwert sind eingeteilt in:
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| 244.000 Sammelurkunden über jeweils 100 Aktien | 24.400.000 Stück |
| 80.000 Sammelurkunden über jeweils 20 Aktien | 1.600.000 Stück |
| 40.000 Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien | 400.000 Stück |
Die Höhe des Grundkapitals sowie die Anzahl der Stückaktien sind im Geschäftsjahr und im Vorjahr unverändert geblieben.
Wie im Vorjahr sind die in den Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien verbrieften 400.000 Stück zum Handel im regulierten Markt der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover, der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg und der Börse Berlin i. S. d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.
Die in der Kapitalrücklage verrechneten Sachverhalte gliedern sich wie folgt:
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| 31.12.2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Aufgelder aus der Ausgabe neuer Anteile | 23.622 | 23.622 |
| Andere Zuzahlungen | 43.121 | 43.121 |
| Kapitalrücklage des Mutterunternehmens | 66.743 | 66.743 |
| Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren | 181.749 | 150.064 |
| Verlustübernahme des abgelaufenen Jahres | 25.891 | 31.685 |
| Verrechnung aktivischer Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung | ||
| - Kapitalkonsolidierung | -2.991 | -2.991 |
| - Equity-Bewertung | -10.713 | -10.713 |
| 260.679 | 234.788 |
Die Erhöhung der Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme des laufenden Verlustes (nach HGB) der ÜSTRA in Höhe von 25.891 Tsd. € (Vorjahr: 31.684 Tsd. €) im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG.
Die Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren erfolgten ebenfalls im Rahmen des vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG.
In der Kapitalflussrechnung sind unter dem Posten "Ergebnisausgleichzahlungen der Unternehmenseigner" die im Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Verlustübernahmen enthalten.
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| 31.12.2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Stand zu Beginn des Jahres | -135.309 | -112.028 |
| Anpassung aufgrund von IFRS 9 | 351 | 0 |
| Jahresergebnis | -17.214 | -23.281 |
| Stand zum Ende des Jahres | -152.172 | -135.309 |
In den Sonstigen Ergebnisbestandteilen ist eine Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen in Höhe von -139.758 Tsd. € (Vorjahr: -145.413 Tsd. €) enthalten. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Anhangsangabe 14. Des Weiteren ist im Vorjahr eine Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (0 Tsd. €; Vorjahr: 782 Tsd. €) enthalten. Im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 9 wurden 351 Tsd. € zum 1. Januar 2018 in den Ergebnisvortrag umgegliedert.
Die auf leistungsorientierten Versorgungszusagen basierende betriebliche Altersversorgung umfasst neben Einzelzusagen an Vorstände, leitende Angestellte und deren Hinterbliebene auf tariflichen und sonstigen betrieblichen Vereinbarungen beruhende Pensionszusagen.
Die auf betrieblichen Vereinbarungen beruhenden Pensionszusagen der ÜSTRA sind im Wesentlichen von der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. erteilt worden. Wegen der Subsidiärhaftung des Trägerunternehmens für Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse besteht für die ÜSTRA insoweit eine mittelbare Verpflichtung, als die Verbindlichkeiten der Unterstützungskasse deren Vermögen übersteigen. Die Versorgungsleistungen der Unterstützungseinrichtung, die ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung oder unter bestimmten Bedingungen auch als vorgezogene Altersrente geleistet werden, sind teils abhängig vom Endgehalt vor dem Ruhestandseintritt, teils basieren sie auf einem Bausteinprinzip, mittels dem über die Dauer der Betriebszugehörigkeit sukzessiv Rentenansprüche aus den versorgungsrelevanten Jahresbezügen des jeweiligen Kalenderjahrs abgeleitet werden. Neben der Altersrente erstrecken sich die Versorgungsleistungen auch auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, wobei die Ehegattenrente 60 % und Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrenten 12 % bzw. 20 % der Altersrente des jeweiligen Mitarbeiters betragen. Das Bausteinprinzip kommt gleichfalls zur Anwendung, soweit Mitarbeiter laufendes Arbeitsentgelt gegen eine zusätzliche Versorgungszusage umwandeln.
Bei der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen wurden folgende versicherungsmathematische Bewertungsparameter zugrunde gelegt:
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| 31.12.2018 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 1,90 % | 1,86 % |
| Einkommenstrend | 3,0 % | 3,0 % |
| Rententrend | 2,0 % bzw. 1,0 % falls vertraglich vereinbart | 2,0 % bzw. 1,0 % falls vertraglich vereinbart |
| Sterblichkeit und Invalidität | "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck | "Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck |
Darüber hinaus wurden Annahmen zur Fluktuation getroffen, die nicht auf konzernbezogenen Erhebungen, sondern auf branchenübergreifenden Fluktuationsstatistiken beruhen. Dabei kommen alters- und geschlechtsspezifische jährliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten wie im Vorjahr in einer Bandbreite von 0,05 bis 12,5 % zum Tragen.
Die Überleitung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar:
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| 31.12.2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen | 386.452 | 383.080 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens der Versorgungseinrichtung | -141.797 | -136.273 |
| 244.655 | 246.807 |
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt:
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| 2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand des laufenden Jahres | 9.953 | 10.543 |
| Netto-Zinsen | 4.482 | 4.191 |
| 14.435 | 14.734 |
Diese Aufwendungen werden vollständig im Personalaufwand erfasst.
Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2018:
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| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung | ||
|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2018 | 383.080 | 136.273 | 246.807 | |
| Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen | Laufender Dienstzeitaufwand | 9.953 | 9.953 | |
| Zinsaufwand | 7.012 | 2.530 | 4.482 | |
| Im Periodenergebnis erfasste Zwischensumme | 16.965 | 2.530 | 14.435 | |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -12.236 | -11.274 | -962 | |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/(Verluste) aus Neubemessung | Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen | -2.835 | 4.298 | -7.133 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | -3.277 | 0 | -3.277 | |
| Zwischensumme enthalten im Sonstigen Ergebnis | -1.357 | 4.298 | -5.655 | |
| Arbeitgeberbeiträge | 9.970 | -9.970 | ||
| 31. Dezember 2018 | 386.452 | 141.797 | 244.655 |
Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2017:
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| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung | ||
|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2017 | 386.015 | 141.095 | 244.920 | |
| Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen | Laufender Dienstzeitaufwand | 10.543 | 10.543 | |
| Zinsaufwand | 6.644 | 2.453 | 4.191 | |
| Im Periodenergebnis erfasste Zwischensumme | 17.187 | 2.453 | 14.734 | |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -12.018 | -11.066 | -952 | |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/(Verluste) aus Neubemessung | Versicherungsmathematische | |||
| Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen | -7.782 | -5.469 | -2.313 | |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | -322 | 0 | -322 | |
| Zwischensumme enthalten im Sonstigen Ergebnis | -8.104 | -5.469 | -2.635 | |
| Arbeitgeberbeiträge | 9.260 | -9.260 | ||
| 31. Dezember 2017 | 383.080 | 136.273 | 246.807 |
Das Planvermögen ist wie folgt strukturiert:
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| 31.12.2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Schuldinstrumente | 56.618 | 62.541 |
| Bankguthaben | 32.793 | 30.085 |
| Immobilien | 58.626 | 43.281 |
| Sonstige Schulden / Vermögenswerte | -6.241 | 366 |
| 141.797 | 136.273 |
Die Schuldinstrumente bestehen aus nicht börsennotierten Schuldscheindarlehen verschiedener Banken.
Der tatsächlich erzielte Nettovermögensertrag auf das Planvermögen beläuft sich auf 2.530 Tsd. € oder 1,86 % (Vorjahr 2.453 Tsd. €).
Die ÜSTRA geht davon aus, dass im Jahr 2019 dem Planvermögen etwa 10.424 Tsd. € (Vorjahr: 9.970 Tsd. €) zugeführt werden.
Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2018 dargestellt:
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| Annahmen | Abzinsungssatz | Lebenserwartung | ||
|---|---|---|---|---|
| Szenario | Erhöhung um 0,5 % Tsd. € |
Rückgang um 0,5 % Tsd. € |
Anstieg um 1 Jahr Tsd. € |
Rückgang um 1 Jahr Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung | -39.863 | 28.981 | 4.963 | -19.483 |
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| Annahmen | Künftige Gehaltssteigerungen | Künftige Rentensteigerungen | ||
|---|---|---|---|---|
| Szenario | Erhöhung um 0,5 % Tsd. € |
Rückgang um 0,5 % Tsd. € |
Erhöhung um 1 % Tsd. € |
Rückgang um 1 % Tsd. € |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung | 1.311 | -1.258 | 2.704 | -2.269 |
Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.
Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt:
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| 2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| innerhalb der nächsten 12 Monate (nächstes Geschäftsjahr) | 12.992 | 12.476 |
| Zwischen 2 und 5 Jahren | 54.098 | 53.154 |
| Zwischen 5 und 10 Jahren | 70.848 | 70.058 |
| Über 10 Jahre | 416.164 | 420.637 |
| Erwartete Auszahlungen gesamt | 554.102 | 556.325 |
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums für die Verpflichtungen aus Entgeltumwandlung 25,0 Jahre (Vorjahr: 25,0 Jahre) und für Verpflichtungen ohne Entgeltumwandlung 18,5 Jahre (Vorjahr: 18,4 Jahre).
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| 01.01.2018 Tsd. € |
Verbrauch Tsd. € |
Auflösung Tsd. € |
Zuführung Aufzinsung* Tsd. € |
31.12.2018 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen | 10.763 | 5 | 1 | 1.105 | 11.862 |
| 0* | |||||
| Sonstige | 3.733 | 886 | 0 | 3.519 | 6.366 |
| Langfristige Rückstellungen | 14.496 | 891 | 1 | 4.624 | 18.228 |
| Rückerstattungsrisiken | 3.000 | 0 | 0 | 457 | 3.457 |
| Risiken aus schwebenden Geschäften | 241 | 188 | 53 | 208 | 208 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 3.241 | 188 | 53 | 665 | 3.665 |
| 17.737 | 1.079 | 54 | 5.289 | 21.893 |
In den Rückstellungen für Vorruhestandsvereinbarungen ist ein Betrag von 11.862 Tsd. € (Vorjahr: 10.762 Tsd. €) für ein Wertkontenmodell enthalten. Die in der Vergangenheit von der ÜSTRA gewährten Erfolgsprämien sowie die individuellen Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter werden nach Wahl des Mitarbeiters durch die ÜSTRA den jeweiligen Kapitalanlagenarten zugeführt. Die angesparten Wertguthaben werden zur bezahlten Freistellung des Mitarbeiters verwendet. Die entsprechenden Kapitalanlagen werden unter übrigen Finanzanlagen ausgewiesen.
Die Rückstellung für Rückerstattungsrisiken reflektiert drohende Rückforderungsansprüche im Hinblick auf erhaltene Investitionszuwendungen. Im Geschäftsjahr haben sich diese um 457 Tsd. € erhöht.
Mit der Rückstellung für Risiken aus schwebenden Geschäften werden Abrechnungsrisiken sowie drohende Verluste aus Kostenüberschreitungen für Beratungs- und Ingenieurleistungsaufträge abgedeckt.
Die Inanspruchnahme der kurzfristigen Rückstellungen wird innerhalb des folgenden Geschäftsjahrs und bei den langfristigen Rückstellungen über einen längeren Zeitraum erwartet.
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| 31.12.2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Darlehen von Kreditinstituten / Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 39.255 | 24.727 |
| Darlehen von Kreditinstituten / Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 4.899 | 5.383 |
| 44.154 | 30.110 |
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt zu tilgen:
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| 31.12.2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Im ersten Jahr | 4.899 | 5.383 |
| Im zweiten Jahr | 4.902 | 2.826 |
| Im dritten Jahr | 4.904 | 2.826 |
| Ab dem vierten Jahr | 29.449 | 19.075 |
| 44.154 | 30.110 |
Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein weiteres Darlehen bei der Sparkasse Hannover zur Finanzierung des Eigenanteils bei der Beschaffung der Stadtbahnwagen aufgenommen. Dieses Darlehen ist mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet, die sich auf den Zeitraum bis zur planmäßigen Volltilgung des Darlehens im Jahr 2028 erstreckt. Weitere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen nicht vor.
Kreditsicherheiten wurden im Rahmen der Neukreditaufnahme gewährt. Siehe hierzu unter Abschnitt 2 Sachanlagen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 34.588 Tsd. € (Vorjahr: 43.204 Tsd. €) umfassen neben den bereits in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen auch Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen von 1.725 Tsd. € (Vorjahr: 2.734 Tsd. €).
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| 31.12.2018 Tsd. € |
31.12.2017 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Langfristige | ||
| Langfristiger Anteil erhaltener Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren | 6.916 | 18 422 |
| Kurzfristige | 6.916 | 18 422 |
| Arbeitnehmerbezogene Verpflichtungen | 8 186 | 7 212 |
| Erhaltene Anzahlungen | 2.556 | 2 647 |
| Erhaltene Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren | 37 350 | 27 486 |
| Sonstige | 3 081 | 2 629 |
| 51.173 | 39 974 | |
| 58089 | 58 396 |
Die arbeitnehmerbezogenen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus der laufenden Abrechnung von Löhnen und Gehältern sowie den mit den Beschäftigungsverhältnissen verbundenen Abgaben. Darüber hinaus werden entstandene Erfüllungsrückstände für ausstehenden Urlaub und Überstunden und für ausstehende Abschlusszahlungen aus Ziel- und Tantiemevereinbarungen erfasst.
Die erhaltenen Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren sind Zuschüsse für die Anschaffung neuer Stadtbahnen in Höhe von 44.266 Tsd. € (Vorjahr: 45.908 Tsd. €), die im Anschaffungszeitpunkt mit den Anschaffungskosten der Vermögenswerte verrechnet werden. Ansonsten verweisen wir auf weitere Erläuterungen unter 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand.
In den zurückliegenden Jahren wurden im Rahmen der Finanzierung von Sachanlageninvestitionen erhebliche Investitionszuwendungen des Bundes und des Landes Niedersachsen vereinnahmt. Die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme sowie die Ordnungsmäßigkeit der Verwendung dieser Zuwendungen ist Gegenstand noch ausstehender Verwendungsnachweisprüfungen. Durch Bildung einer Rückstellung von 3.457 Tsd. € (Vorjahr: 3.000 Tsd. €) wurde bereits den höchstwahrscheinlichen Rückerstattungsrisiken Rechnung getragen.
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| 31.12.2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Verkehrs- und Transportleistungen | 212.417 | 210.230 |
| Beratungs- und Ingenieurleistungen | 4.648 | 4.582 |
| Sonstige Dienstleistungen | 2.827 | 2.835 |
| 219.892 | 217.647 |
Die Umsatzerlöse mit externen Kunden (Außenumsätze) gliedern sich nach der Art der erbrachten Leistungen wie folgt:
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| 2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Linien- und Gelegenheitsverkehr | 174.598 | 172.429 |
| Erträge aus Instandhaltungsvertrag | 20.989 | 20.211 |
| Erträge aus weiterberechneten Kosten | 13.508 | 14.173 |
| Bautechnische Planungs- und Beratungsleistungen | 4.543 | 4.753 |
| Mieten und Pachten | 1.793 | 1.711 |
| Unternehmensbezogene Dienstleistungen | 2.827 | 2.836 |
| Reklameflächenvermietung | 1.634 | 1.534 |
| 219.892 | 217.647 |
Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns sind ausschließlich inlandsbezogen. Umsatzerlöse mit externen Kunden in Drittländern werden nicht getätigt. Über langfristige Vermögenswerte, die außerhalb Deutschlands liegen, verfügt der Konzern nicht.
Auf Fertigungsaufträge entfallen Erlöse in Höhe von 4.648 Tsd. € (Vorjahr: 4.582 Tsd. €). Die Erträge aus weiterberechneten Kosten resultieren insbesondere aus Serviceverträgen für allgemeine Instandhaltung sowie projekt- und schadensbezogenen Sachverhalten mit der infra in Höhe von 20.989 Tsd. €.
Die Umsatzerlöse werden zeitraumbezogen erbracht.
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| 2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Sonstige | 54 | 267 |
| Erträge aus Versicherungsentschädigungen | 1.490 | 1.151 |
| Erträge aus Schadensersatzansprüchen | 280 | 66 |
| Gewinne aus Sachanlagenabgängen | 182 | 207 |
| Übrige | 2.030 | 1.718 |
| 4.036 | 3.409 |
Im Personalaufwand von 141.429 Tsd. € (Vorjahr: 136.486 Tsd. €) sind die unter Angabe (14) aufgeführten Aufwendungen für Altersversorgung enthalten.
Für die gesetzliche Rentenversicherung als beitragsorientierten Pensionsplan fallen die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an, die sich im Geschäftsjahr 2018 auf 9.970 Tsd. € (Vorjahr: 9.096 Tsd. €) belaufen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen entfallen in Höhe von 20.759 Tsd. € (Vorjahr: 19.263 Tsd. €) auf planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht angefallen.
Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen von 24.876 Tsd. € (Vorjahr: 37.106 Tsd. €) enthält Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von 9.380 Tsd. € (Vorjahr: 11.021 Tsd. €).
Zum Bilanzstichtag hatte der Konzern offene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen, die sich wie folgt zusammensetzen:
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| 31.12.2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 1.788 | 2.752 |
| Zwischen zwei und fünf Jahren | 4.044 | 7.801 |
| Nach fünf Jahren | 4.704 | 13 |
| 10.536 | 10.566 |
Die Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen betreffen im Wesentlichen Mieten für Geschäftsräume, Büroausstattungsgegenstände und Dienstfahrzeuge. In der Regel weisen die Verträge feste Grundmietzeiten auf.
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| 2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Zinsen auf Festgeldanlagen | 2 | 8 |
| Darlehenszinsen | 0 | 0 |
| Übrige Zinserträge | 1.013 | 27 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 1.015 | 35 |
| Zinsen auf Darlehen | 417 | 174 |
| Übrige Zinsaufwendungen | 394 | 366 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 811 | 540 |
| Zinsergebnis | 204 | -505 |
| Übrige Beteiligungserträge | 0 | 37 |
| Übrige Beteiligungsaufwendungen | 0 | 0 |
| Übriges Beteiligungsergebnis | 0 | 37 |
| Übriges Finanzergebnis | 204 | -468 |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 1.134 | 1.346 |
Der Anstieg der Übrigen Zinserträge resultiert aus den erstmalig abgegrenzten Zinserträgen aus Deka Investmentfonds in Höhe von EUR 1,0 Mio.
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| 2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Laufende Steuern | 63 | 62 |
| (davon periodenfremd) | 0 | 0 |
| Latente Steuern | 17 | -34 |
| (davon periodenfremd) | 0 | 0 |
| 80 | 28 |
Bei der Analyse der Ertragsteuern ist zu berücksichtigen, dass das auf der Ebene der ÜSTRA entstehende Ergebnis sowie das Ergebnis der protec, der ÜSTRA Reisen und der RevCon aufgrund des bestehenden Organschaftsverhältnisses dem Organträger zugerechnet wird. Hiervon ausgenommen ist lediglich die auf Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter von der ÜSTRA zu entrichtende Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.
Im Übrigen unterliegen die entstehenden Ergebnisse der inländischen Ertragsbesteuerung, wobei auf der Grundlage der geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen für die Berechnung des laufenden Steueraufwands wie im Vorjahr ein Steuersatz von insgesamt 32 % für Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zum Tragen kommt. Der Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern zum 31. Dezember 2018 und im Vorjahr basiert ebenfalls auf einem Steuersatz von 32 %.
Die Ertragsteuern lassen sich wie folgt abstimmen:
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| 2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Steuerbasis | -17.134 | -23.253 |
| Theoretischer Steueraufwand bei einem Steuersatz von 32 % | -5.483 | -7.441 |
| Effekt aus dem Nichtansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge | -52 | -25 |
| Effekt aus dem Saldo von Erträgen (-) / Aufwendungen der auf Konzernebene nicht besteuerten Ergebnisbestandteile der ÜSTRA | 5.366 | 6.901 |
| Effekt aus dem Saldo von Erträgen (-) / Aufwendungen nicht steuerbarer Ergebniseinflüsse aus Konsolidierungsmaßnahmen | 249 | 593 |
| Effektiver Ertragsteueraufwand | 80 | 28 |
Aus den Gesamtergebnissen und der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Zahl der Aktien lässt sich das Ergebnis je Aktie wie folgt ableiten:
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| 2018 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Gesamtergebnis (in EUR) | -11.991.169,97 | -20.498.946,08 |
| Anzahl der Aktien | 26.400.000 | 26.400.000 |
| Ergebnis je Aktie verwässert und unverwässert (in EUR) | -0,45 | -0,78 |
Wesentliche Grundlage für die Darstellung der Segmentinformationen ist die regelmäßige interne Berichterstattung an die Entscheidungsträger und die in dieser Berichterstattung vorzufindende Struktur der Finanzinformationen. Entsprechend den Organisationsgrundlagen des Konzerns folgen die intern berichteten Segmente der Art der Dienstleistungen sowie dem regulatorischen Umfeld, während geografische Aspekte keine Bedeutung haben. Von hervorgehobener Bedeutung für die Lage des Konzerns ist die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die Muttergesellschaft ÜSTRA basierend auf dem Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA), so dass deren Geschäftsaktivitäten und Ergebnisse Gegenstand separater Analysen in der internen Berichterstattung sind. Die Rechtseinheit "ÜSTRA" stellt demzufolge ein eigenständiges Geschäftssegment neben dem Segment der übrigen "Verkehrs- und Transportleistungen" dar. Daneben bestehen die Segmente "Beratungs- und Ingenieurleistungen" sowie "Sonstige Dienstleistungen". Die Einteilung der Segmente ist somit im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Im Segment "ÜSTRA" wird über den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die ÜSTRA berichtet. Die Nahverkehrsleistungen umfassen den Betrieb von Stadtbahn- und Buslinien.
Das Segment bezieht sich auf die "Verkehrs- und Transportleistungen", die von den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der ÜSTRA ausgeführt werden. Hierunter fallen überwiegend die von der ÜSTRA Reisen erbrachten Subunternehmerleistungen im Rahmen der Durchführung des Buslinienverkehrs, die als intersegmentäre Leistungen an die ÜSTRA ausgewiesen werden. Enthalten sind überdies die Ergebnisse der TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH (TaxiBus).
Die TransTecBau betreibt das Segment "Beratungs- und Ingenieurleistungen", das hauptsächlich die Planung und Baubetreuung sowie -steuerung von Stadtbahnbauprojekten beinhaltet. Hieraus werden Honorarumsätze generiert. Darüber hinaus gehende Bautätigkeit, bei der die Gesellschaft als Generalunternehmer Bauarbeiten in eigenem Namen und für eigene Rechnung an Subunternehmen vergibt und anschließend dem Auftraggeber weiterbelastet, ist im Wesentlichen auf die Endabwicklung der in den Vorjahren eingeleiteten Projekte konzentriert.
Das Segment "Sonstige Dienstleistungen" umfasst die Tätigkeit der protec, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Bewachung von Personen und Objekten sowie der Reinigung von Objekten und Haltestellen erbringt. Ferner gehen in das Segment die Vermietungsleistungen der Gehry-Tower sowie die Prüfungs- und Beratungsleistungen der RevCon ein, die nahezu ausschließlich gegenüber der ÜSTRA erbracht werden und sich damit als intersegmentäre Aktivitäten darstellen. Enthalten sind zudem die Ergebnisse aus Werbe- und Vermarktungsaktivitäten der X-City Marketing sowie aus Vermietungsaktivitäten der HRG Passerelle, welche nicht mehrheitlich durch den Konzern gehalten werden.
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| 1. Januar bis 31. Dezember 2018/2017 | üstra | Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen | Beratungs- und Ingenieurleistungen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse | ||||||
| Gesamtumsätze | 214.264 | 211.987 | 17.944 | 18.273 | 4.866 | 4.829 |
| Intersegmentumsätze | -4.498 | -4.390 | -15.293 | -15.640 | -323 | -76 |
| Außenumsätze | 209.766 | 207.597 0 | 2.651 | 2.633 0 | 4.543 | 4.753 0 |
| Überleitungen | ||||||
| Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung | ||||||
| Konzernumsatzerlöse | ||||||
| Segmentergebnis | -1.214 | -1.611 | 293 | 255 | 128 | 65 |
| Enthaltene Zinserträge | 1.024 | 152 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Enthaltene Zinsaufwendungen | 2.074 | 1.738 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen | 24.897 | 21.961 | 203 | 376 | 141 | 135 |
| Enthaltener Ergebnisanteil an assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Enthaltene Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung | 15.470 | 17.160 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Enthaltener Ertragsteueraufwand und -ertrag(-) | 1 | 1 | 43 | 31 | 59 | 61 |
| Überleitungen: | ||||||
| Segmentergebnis | ||||||
| a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses | ||||||
| Auftragsfertigung | ||||||
| Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen | ||||||
| Vorratsbewertung | ||||||
| Pensionsverpflichtungen | ||||||
| Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen | ||||||
| Bewertung von Finanzinstrumenten | ||||||
| Latente Steuern | ||||||
| b) Konzernabschlussspezifika | ||||||
| c) Ertragsteuern | ||||||
| d) Verlustübernahme | ||||||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
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| 1. Januar bis 31. Dezember 2018/2017 | Sonstige Dienstleistungen | Gesamtbetrag | ||
|---|---|---|---|---|
| 2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse | ||||
| Gesamtumsätze | 14.843 | 14.652 | 251.917 | 249.741 |
| Intersegmentumsätze | -12.016 | -11.817 | -32.130 | -31.923 |
| Außenumsätze | 2.827 | 2.835 0 | 219.787 | 217.818 |
| Überleitungen | ||||
| Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung | 105 | -171 | ||
| Konzernumsatzerlöse | 219.892 | 217.647 | ||
| Segmentergebnis | 2.306 | 2.806 | 1.513 | 1.515 |
| Enthaltene Zinserträge | 1 | 1 | 1.025 | 154 |
| Enthaltene Zinsaufwendungen | 32 | 119 | 2.107 | 1.857 |
| Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen | 359 | 405 | 25.600 | 22.877 |
| Enthaltener Ergebnisanteil an assoziierten Unternehmen | 1.134 | 1.346 | 1.134 | 1.346 |
| Enthaltene Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung | 0 | 0 | 15.470 | 17.160 |
| Enthaltener Ertragsteueraufwand und -ertrag(-) | 0 | 0 | 103 | 93 |
| Überleitungen: | ||||
| Segmentergebnis | 1.513 | 1.515 | ||
| a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses | ||||
| Auftragsfertigung | 52 | -96 | ||
| Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen | 143 | 621 | ||
| Vorratsbewertung | -1 | -18 | ||
| Pensionsverpflichtungen | 8.859 | 9.404 | ||
| Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen | -213 | 123 | ||
| Bewertung von Finanzinstrumenten | 432 | -147 | ||
| Latente Steuern | -21 | 33 | ||
| 7.740 | 9.920 | |||
| b) Konzernabschlussspezifika | -576 | -3.031 | ||
| c) Ertragsteuern | 80 | 28 | ||
| d) Verlustübernahme | -25.891 | -31.685 | ||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -17.134 | -23.253 |
Die Segmentergebnisse enthalten sämtliche Erträge und Aufwendungen, die in das Jahresergebnis nach Steuern, jedoch vor Ergebnisabführung einfließen. Nicht in das Ergebnis des Segments "ÜSTRA" einbezogen sind die Bestandteile des Beteiligungsergebnisses der ÜSTRA, da die zugrunde liegenden Aktivitäten in den Ergebnissen der jeweiligen Segmente reflektiert werden. Die Festlegung der Segmentergebnisgröße wie auch die zur Ermittlung der Segmentergebnisse herangezogenen Wertmaßstäbe berücksichtigen die internen Steuerungs- und Berichtspraktiken. Da die interne Berichterstattung keine Informationen zum Segmentvermögen und zu den Segmentschulden enthält und Angaben hierüber auch nicht auf andere Weise dem Konzernvorstand vorgelegt werden, unterbleibt eine Bestimmung des Segmentvermögens und der Segmentschulden gleichfalls in diesem Konzernabschluss.
Die im Segmentergebnis enthaltenen Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung setzen sich aus laufenden Zuwendungen in Höhe von 9.970 Tsd. € sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in Höhe von 5.500 Tsd. € zusammen.
Bei der Ermittlung der an den Konzernvorstand übermittelten Segmentergebnisse kommen grundsätzlich die für die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (HGB) zum Tragen, die erheblich von den für den Konzernabschluss geltenden IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen abweichen. Folglich divergieren der Gesamtbetrag der Segmentergebnisse und das auf Konzernabschlussebene ausgewiesene Jahresergebnis deutlich. Weiterhin gehen in die Segmentberichterstattung Ergebnisbestandteile jener Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ein, die unter Wesentlichkeitserwägungen im Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nach den für assoziierte Unternehmen geltenden Regelungen anteilig erfasst werden.
Die sich hieraus ergebenden Überleitungsposten umfassen im Wesentlichen folgende Sachverhalte:
Im Konzernabschluss werden die Auftragserlöse aus der Auftragsfertigung der TransTecBau entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst, wohingegen die Umsatzerlöse aus solchen Aufträgen und die Gewinne hieraus in der Segmentberichterstattung erst nach Abschluss eines Auftrags realisiert werden.
Für Stadtbahnwagen und Busse der ÜSTRA wird in der IFRS-Rechnungslegung von einer längeren wirtschaftlichen Nutzbarkeit ausgegangen, so dass sich die verrechneten Abschreibungen sowie die Aufwendungen und Erträge aus Veräußerungsvorgängen von den handelsrechtlichen Segmentergebnisbestandteilen unterscheiden.
Abweichend zur Segmentberichterstattung nach handelsrechtlichen Wertmaßstäben werden im IFRS-Abschluss keine rein beschaffungsmarktinduzierten Niederstwertabschreibungen vorgenommen.
Anders als in der handelsrechtlichen Rechnungslegung werden im Konzernabschluss die mittelbar über die Versorgungseinrichtung zugerechneten Pensionsverpflichtungen vollständig angesetzt. Darüber hinaus bestehen Unterschiede im zugrunde gelegten Diskontierungssatz. Im Zeitablauf kommt es deshalb zu Abweichungen bei der jährlichen Dotierung der Pensionsrückstellungen.
Es handelt sich um Ergebnisverschiebungen, die im Wesentlichen aus der restriktiveren Bilanzierung von Verpflichtungsrückstellungen im IFRS-Konzernabschluss resultieren. Ferner führen die Einbeziehung künftiger Ereignisse in der IFRS-Rechnungslegung sowie unterschiedliche Abzinsungspraktiken zu Bewertungsabweichungen.
Effekte aus Finanzinstrumenten werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt.
Effekte aus Steuern werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt.
Bei dem Überleitungsposten zum Segmentergebnis handelt es sich um die Eliminierung von Beteiligungsergebnissen.
Die im Einzelabschluss der ÜSTRA gezeigte Verlustübernahme im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG wird im Konzernabschluss als Einstellung in die Kapitalrücklage ausgewiesen.
Bei in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen waren während des Geschäftsjahres 2018 im Jahresdurchschnitt 2.553 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.548) beschäftigt, von denen 2.268 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.269) im Verkehrs- und Transportbereich, 52 Mitarbeiter (Vorjahr: 52) im Bereich Beratungs- und Ingenieurleistungen und 233 Mitarbeiter (Vorjahr: 227) im Bereich sonstige Dienstleistungen tätig waren.
Die Vergütung des Vorstands setzt sich wie folgt zusammen:
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| Grundvergütung Tsd. € |
Tantieme Tsd. € |
sonstige Vergütung Tsd. € |
2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge 2018 Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Volkhardt Klöppner (ab 8.12.2017) | 270 | 81 | 3 | 354 | 17 | 0 |
| Denise Hain (ab 8.12.2017) | 235 | 71 | 1 | 307 | 15 | 0 |
| 661 | 32 | 0 |
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| Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge | Anwartschaftsbarwert | ||
|---|---|---|---|
| Vorjahr Tsd. € |
2018 Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- |
| Dr. Volkhardt Klöppner (ab 8.12.2017) | 0 | 0 | 0 |
| Denise Hain (ab 8.12.2017) | 12 | 169* | 169 |
| 12 | 169* | 169 |
* Pensionsverpflichtung aus Vorbeschäftigung
Die Grundvergütung, Tantieme und sonstige Vergütung sind den kurzfristig fälligen Leistungen zuzuordnen. Die Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge stellen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und umfassen den im Rahmen der Bildung von Pensionsrückstellungen berücksichtigten Dienstzeitaufwand für den aktuellen Vorstand.
Aktienkursbezogene Vergütungen werden nicht gewährt.
Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene betragen 688 Tsd. €. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beträgt 18.097 Tsd. €.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten 44 Tsd. € (Vorjahr: 45 Tsd. €) Sitzungsgelder.
Oberste Muttergesellschaft und gleichzeitig herrschende Gesellschafterin der ÜSTRA ist die VVG. Die Beziehungen zur Gesellschafterin beschränken sich auf die typischerweise im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorzunehmenden organschaftlichen Steuerverrechnungen sowie auf die Durchführung der Ergebnisabführung. Darüber hinausgehende operative Geschäftsbeziehungen werden nicht unterhalten. In die Bilanz und die Gesamtergebnisrechnung sind die bestehenden Verrechnungsbeziehungen wie folgt eingeflossen:
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| 31.12.2018 Tsd. € |
31.12.2017 Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Steuerverrechnungen | 1.369 | 5.259 |
| Verlustausgleichsforderungen | 7.127 | 14.877 |
| Sonstige Verpflichtungen(-) / Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 8.496 | 20.136 |
Die sonstigen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen, die nicht konsolidiert werden, sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt. Wesentlich beeinflusst werden die Geschäftsbeziehungen durch die Beziehungen zwischen der infra und der ÜSTRA.
Zwischen der ÜSTRA und der Schwestergesellschaft infra bestehen gegenseitige Leistungsbeziehungen. Die für den Betrieb der Stadtbahnen notwendigen Schieneninfrastrukturanlagen stehen nicht im Eigentum der ÜSTRA. Diese werden von der infra zur Nutzung für den Fahrbetrieb im Personennahverkehr überlassen. Im Anlagen-Nutzungsvertrag hat sich die ÜSTRA gegenüber der infra verpflichtet, einen zuzüglich zu einem Fixbetrag von 1.000 Tsd. € einen Betrag von 50,0 % des in der Sparte Stadtbahn erwirtschafteten Gewinns nach Feststellung des Jahresabschlusses an die infra als Pacht zu zahlen. Die ÜSTRA erbringt ihrerseits Instandhaltungsmaßnahmen an diesen Einrichtungen sowie Beratungs- und Ingenieurleistungen, die gegenüber der infra berechnet werden. Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, die Wartung sowie die Instandsetzung der Schieneninfrastrukturanlagen.
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| 2018 | Assoziierte Unternehmen Tsd. € |
Sonstige verbundene Unternehmen Tsd. € |
|---|---|---|
| Operative Transaktionen | ||
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 3.150 | 30.089 |
| Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen | 1 | 0 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe und den Bezug sonstiger Leistungen | 1.819 | 25.030 |
| Ausstehende Forderungen aus dem Leistungsverkehr | 634 | 215 |
| Ausstehende Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr | 161 | 2.147 |
| Finanzbeziehungen | ||
| Ausleihungen | 374 | 0 |
| Gegebene Garantien | 120 | 0 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 10 | 0 |
| Erträge aus Beteiligungen | 515 | 0 |
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| 2017 | Assoziierte Unternehmen Tsd. € |
Sonstige verbundene Unternehmen Tsd. € |
|---|---|---|
| Operative Transaktionen | ||
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 2.737 | 30.791 |
| Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen | 1 | 0 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe und den Bezug sonstiger Leistungen | 1.798 | 19.940 |
| Ausstehende Forderungen aus dem Leistungsverkehr | 268 | 4.508 |
| Ausstehende Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr | 83 | 10.597 |
| Finanzbeziehungen | ||
| Ausleihungen | 422 | 0 |
| Gegebene Garantien | 120 | 0 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 23 | 0 |
| Erträge aus Beteiligungen | 37 | 0 |
| Zinsaufwendungen | 0 | 0 |
Bei den mit nahe stehenden Personen getätigten Umsätzen handelt es sich um Beratungs- und Ingenieurleistungen, die an die infra erbracht werden, sowie um Dienstleistungen, die mit der Durchführung des Bus- und Stadtbahnwagenverkehrs in Zusammenhang stehen. Die mit sonstigen verbundenen Unternehmen generierten Dienstleistungserträge resultieren vornehmlich aus der Erbringung von Instandhaltungsleistungen an die infra.
Bei der Preisgestaltung der umfangreichen Verrechnungsbeziehungen aus der Erbringung von Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen sind sowohl das Selbstkostenprinzip als auch an den Marktverhältnissen orientierte Vergütungsmodelle zur Anwendung gelangt.
Die von sonstigen verbundenen Unternehmen bezogenen Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf die Beschaffung von Energie bei der enercity AG.
Für die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten, die vollumfänglich im Zahlungswege auszugleichen sind, wurden keine Sicherungsabreden getroffen. Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen wegen eines Ausfallrisikos sind nicht angefallen.
Ferner unterhält der Konzern Beziehungen zur Versorgungseinrichtung der üstra e. V., die in erster Linie die Einlage liquider Mittel in das Kassenvermögen betreffen. Die im Berichtsjahr zugeführten Werte von 9.970 Tsd. € (Vorjahr: 9.260 Tsd. €) führen zu einer entsprechenden Reduzierung der Pensionsrückstellungen und haben somit keine Ergebnisauswirkungen. Darüber hinaus bestehen mit der Versorgungseinrichtung laufende Geschäftsbeziehungen, im Wesentlichen aus der Anmietung von Räumlichkeiten und aus der Weiterbelastung von Kostenanteilen. Hieraus sind im Geschäftsjahr Aufwendungen von 236 Tsd. € (Vorjahr: 240 Tsd. €) und Erträge von 95 Tsd. € (Vorjahr: 95 Tsd. €) erwachsen. Der aktivische Verrechnungssaldo beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 8 Tsd. € (Vorjahr: 11 Tsd. €).
Die ÜSTRA hat Konzessionen inne, die zeitlich befristete Genehmigungen für den Betrieb von Bus- und Stadtbahnlinien nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darstellen. Rechte und Pflichten, die sich für die ÜSTRA aus den Konzessionen ergeben, regeln das PBefG und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften. So ist die ÜSTRA nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet, die genehmigten Linienbetriebe aufzunehmen und während der Laufzeit der Konzessionen aufrechtzuerhalten. Fahrpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, die dem Zustimmungsvorbehalt der Genehmigungsbehörde unterliegen, sind als Auflagen von der ÜSTRA zu beachten. Für den Betrieb von Stadtbahnlinien besitzt die ÜSTRA wie im Vorjahr 15 Konzessionen, die am 24. März 2038 auslaufen. Für den Betrieb von Buslinien besitzt die ÜSTRA 38 Konzessionen, die ebenfalls am 24. März 2038 auslaufen.
Neben den vorstehend genannten Verkehrskonzessionen erhält die ÜSTRA weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand, insbesondere in Form von Investitionszuschüssen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) sowie auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen gewährt werden. Hinsichtlich der bezuschussten Investitionen sind regelmäßig Bindefristen zu beachten, deren Verletzung entsprechende Rückforderungsansprüche der Zuwendungsgeber auslöst. Im Berichtsjahr wurden Zuwendungen in Höhe von 44.446 Tsd. € (Vorjahr: 40.511 Tsd. €) vereinnahmt.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 110 Tsd. € (Vorjahr: 102 Tsd. €) Honorare für die Abschlussprüfungen und 31 Tsd. € (Vorjahr: 31 Tsd. €) für andere Bestätigungsleistungen der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten. Steuerberatungsleistungen wurden nicht erbracht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Abschluss des Geschäftsjahres nicht ereignet.
Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA haben eine nach § 161 AktG vorgesehene Erklärung am 28. April 2018 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung der Homepage der Gesellschaft unter https://www.uestra.de/unternehmen/ueberuns/investor-relations/archiv-corporate-governance/ dauerhaft zugänglich gemacht.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hannover, den 29. März 2019
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Der Vorstand
gez. Dr. Volkhardt Klöppner
gez. Denise Hain
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| Bruttobuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand am 01.01.2018 € |
Zugänge € |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Konzessionsähnliche Rechte | 27.304.475,46 | 534.964,27 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.209.090,00 | 65.936,54 |
| 28.513.565,46 | 600.900,81 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten | 173.496.284,99 | 637,00 |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | ||
| 82.185.007,02 | 20.709,38 | |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 611.305.765,24 | 46.019.345,48 **** |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 13.506.345,25 | 180.926,61 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||
| 92.397.919,03 | 1.188.876,35 | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 84.857.957,99 | 41.741.948,65 |
| 1.057.749.279,52 | 89.152.443,47 | |
| Finanzanlagen | ||
| Übrige Finanzanlagen | 11.308.844,92 | 1.101.587,09 |
| 11.308.844,92 | 1.101.587,09 | |
| 1.097.571.689,90 | 90.854.931,37 |
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| Bruttobuchwerte | Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse | |||
|---|---|---|---|---|
| Abgänge € |
Umbuchungen € |
Stand am 31.12.2018 € |
Stand am 01.01.2018 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 484.778,13* | |||
| Konzessionsähnliche Rechte | 122.721,06 | 182.630,18 | 27.899.348,85 | 23.137.119,94 |
| 0,00* | ||||
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | -177.510,18 | 1.097.516,36 | 0,00 |
| 484.778,13* | ||||
| 122.721,06 | 5.120,00 | 28.996.865,21 | 23.137.119,94 | |
| Sachanlagen | 79.428.800,94* | |||
| Grundstücke und Bauten | 588.817,84 | 0,00 | 172.908.104,15 | 54.662.675,15 |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 41.191.554,02* | |||
| 1.365.383,82 | 0,00 | 80.840.332,58 | 29.893.573,74 | |
| 306.633.310,08* | ||||
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 16.757.515,38 | 45.105.334,89 | 685.672.930,23 | 173.631.158,56 |
| 1.004.812,87* | ||||
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 52.282,75 | 272.076,27 | 13.907.065,38 | 9.264.656,06 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 28.320.538,54* | |||
| 1.857.130,27 | 650.769,24 | 92.380.434,35 | 51.828.108,44 | |
| 0,00* | ||||
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | -46.033.300,40 | 80.566.606,24 | 0,00 |
| 456.579.016,45* | ||||
| 20.621.130,06 | -5.120,00 | 1.126.275.472,93 | 319.280.171,95 | |
| Finanzanlagen | ||||
| Übrige Finanzanlagen | 404.742,27 | 0,00 | 12.005.689,75 | 0,00 |
| 404.742,27 | 0,00 | 12.005.689,75 | 0,00 | |
| 457.063.794,58* | ||||
| 21.148.593,39 | 0,00 | 1.167.278.027,89 | 342.417.291,89 |
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| Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse | Nettobuchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zugänge € |
Abgänge € |
Umbuchungen € |
Stand am 31.12.2018 € |
Stand am 31.12.2018 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0,00* | 0,00* | 0,00* | 484.778,13* | |
| Konzessionsähnliche Rechte | 1.277.409,25 | 122.462,14 | 0,00 | 24.292.067,05 | 3.122.503,67 |
| 0,00* | 0,00* | 0,00* | 0,00* | ||
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.097.516,36 |
| 0,00* | 0,00* | 0,00* | 484.778,13 | ||
| 1.277.409,25 | 122.462,14 | 0,00 | 24.292.067,05 | 4.220.020,03 | |
| Sachanlagen | 0,00* | 0,00* | 0,00* | 79.428.800,94* | |
| Grundstücke und Bauten | 1.946.447,53 | 519.149,03 | 0,00 | 56.089.973,65 | 37.389.329,56 |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 0,00* | 426.670,70* | 0,00* | 40.764.883,32* | |
| 1.730.746,20 | 958.814,06 | 0,00 | 30.665.505,88 | 9.409.943,38 | |
| 45.888.127,18* | 3.904.384,73* | 0,00* | 348.617.052,53* | ||
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 15.018.692,86 | 16.757.508,39 | 0,00 | 171.892.343,03 | 165.163.534,67 |
| 0,00* | 11.040,96* | 0,00* | 993.771,91* | ||
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 674.191,31 | 52.282,75 | 0,00 | 9.886.564,62 | 3.026.728,85 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00* | 0,00* | 0,00* | 28.320.538,54* | |
| 4.141.653,35 | 1.847.795,70 | 0,00 | 54.121.966,09 | 9.937.929,72 | |
| 0,00* | 0,00* | 0,00* | 0,00* | ||
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 80.566.606,24 |
| 45.888.127,18* | 4.342.096,39* | 0,00* | 498.125.047,24* | ||
| 23.511.731,25 | 20.135.549,93 | 0,00 | 322.656.353,27 | 305.494.072,42 | |
| Finanzanlagen | |||||
| Übrige Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 12.005.689,75 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 12.005.689,75 | |
| 45.888.127,18* | 4.342.096,39* | 0,00* | 498.609.825,37* | ||
| 24.789.140,50 | 20.258.012,07 | 0,00 | 346.948.420,32 | 321.719.782,20 | |
| 4.030.230,41** | 4.030.230,41** | ||||
| 20.758.910,09*** |
* = verrechnete Investitionszuschüsse
** = darin enthalten Auswirkungen aus Zuschüssen wegen Bruttoausweis im Anlagespiegel
*** = Abschreibungen ohne Auswirkungen von Zuschüssen wegen Nettoausweis in der GuV
**** = vor Verrechnung mit Herstellerrückvergütung in Höhe von 3.470 T€
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| Bruttobuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand am 01.01.2017 € |
Zugänge € |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Konzessionsähnliche Rechte | 24.967.222,05 | 720.094,82 |
| Geleistete Anzahlungen | 2.489.561,61 | 552.162,12 |
| 27.456.783,66 | 1.272.256,94 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten | 173.141.558,90 | -27.737,63 |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | ||
| 82.090.442,75 | 101.088,83 | |
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 540.418.611,72 | 39.240.483,45 |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 13.034.005,27 | 431.189,08 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||
| 90.806.789,86 | 3.180.323,63 | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 84.959.260,78 | 40.555.658,75 |
| 984.450.669,28 | 83.481.006,11 | |
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen | ||
| Übrige Finanzanlagen | 11.150.950,19 | 1.852.858,56 |
| 11.150.950,19 | 1.852.858,56 | |
| 1.023.058.403,13 | 86.606.121,61 |
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| Bruttobuchwerte | Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse | |||
|---|---|---|---|---|
| Abgänge € |
Umbuchungen € |
Stand am 31.12.2017 € |
Stand am 01.01.2017 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 484.778,13* | |||
| Konzessionsähnliche Rechte | 215.475,14 | 1.832.633,73 | 27.304.475,46 | 21.920.266,94 |
| 0,00* | ||||
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | -1.832.633,73 | 1.209.090,00 | 0,00 |
| 484.778,13* | ||||
| 215.475,14 | 0,00 | 28.513.565,46 | 21.920.266,94 | |
| Sachanlagen | 79.428.800,94* | |||
| Grundstücke und Bauten | 0,00 | 382.463,72 | 173.496.284,99 | 52.675.536,94 |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 41.227.796,33* | |||
| 38.159,17 | 31.634,61 | 82.185.007,02 | 28.123.267,26 | |
| 269.847.092,80* | ||||
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 7.213.085,93 | 38.859.756,00 | 611.305.765,24 | 168.810.770,10 |
| 1.015.853,91* | ||||
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 202.076,96 | 243.227,86 | 13.506.345,25 | 8.745.154,33 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 28.323.859,42* | |||
| 2.729.073,81 | 1.139.879,35 | 92.397.919,03 | 50.421.502,33 | |
| 0,00 * | ||||
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | -40.656.961,54 | 84.857.957,99 | 0,00 |
| 419.843.403,40* | ||||
| 10.182.395,87 | 0,00 | 1.057.749.279,52 | 308.776.230,96 | |
| 0,00 * | ||||
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen | ||||
| Übrige Finanzanlagen | 1.694.963,83 | 0,00 | 11.308.844,92 | 0,00 |
| 1.694.963,83 | 0,00 | 11.308.844,92 | 0,00 | |
| 420.328.181,53* | ||||
| 12.092.834,84 | 0,00 | 1.097.571.689,90 | 330.696.497,90 |
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| Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse | Nettobuchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zugänge € |
Abgänge € |
Umbuchungen € |
Stand am 31.12.2017 € |
Stand am 31.12.2017 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0,00* | 0,00* | 0,00* | 484.778,13* | |
| Konzessionsähnliche Rechte | 1.432.109,55 | 215.256,55 | 0,00 | 23.137.119,94 | 3.682.577,39 |
| 0,00* | 0,00* | 0,00* | 0,00* | ||
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.209.090,00 |
| 0,00* | 0,00* | 0,00* | 484.778,13 | ||
| 1.432.109,55 | 215.256,55 | 0,00 | 23.137.119,94 | 4.891.667,39 | |
| Sachanlagen | 0,00* | 0,00* | 0,00* | 79.428.800,94* | |
| Grundstücke und Bauten | 1.987.138,21 | 0,00 | 0,00 | 54.662.675,15 | 39.404.808,90 |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 155.195,89* | 191.438,20* | 0,00* | 41.191.554,02* | |
| 1.808.465,65 | 38.159,17 | 0,00 | 29.893.573,74 | 11.099.879,26 | |
| 39.159.336,73* | 2.373.119,45* | 0,00* | 306.633.310,08* | ||
| Fahrzeuge für Personenverkehr | 11.904.775,73 * | 7.084.387,27 | 0,00 | 173.631.158,56 | 131.041.296,61 |
| 0,00* | 11.041,04* | 0,00* | 1.004.812,87* | ||
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 646.712,35 | 133.346,62 | 6.136,00 | 9.264.656,06 | 3.236.876,32 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00* | 3.320,88* | 0,00* | 28.320.538,54* | |
| 4.125.812,39 | 2.713.070,28 | -6.136,00 | 51.828.108,44 | 12.249.272,05 | |
| 0,00* | 0,00* | 0,00* | 0,00* | ||
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 84.857.957,99 |
| 39.314.532,62* | 2.578.919,57* | 0,00* | 456.579.016,45* | ||
| 20.472.904,33 | 9.968.963,34 | 0,00 | 319.280.171,95 | 281.890.091,13 | |
| 0,00* | 0,00* | 0,00* | 0,00 * | ||
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen | |||||
| Übrige Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 11.308.844,92 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 11.308.844,92 | |
| 39.314.532,62* | 2.578.919,57* | 0,00* | 457.063.794,58* | ||
| 21.905.013,88 | 10.184.219,89 | 0,00 | 342.417.291,89 | 298.090.603,44 | |
| 2.642.206,48** | 2.642.206,48** | ||||
| 19.262.807,40*** |
* = verrechnete Investitionszuschüsse
** = darin enthalten Auswirkungen aus Zuschüssen wegen Bruttoausweis im Anlagespiegel
*** = Abschreibungen ohne Auswirkungen von Zuschüssen wegen Nettoausweis in der GuV
Der Konsolidierungskreis des Konzerns der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover (ÜSTRA), hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert.
Der ÜSTRA Konzern ist in drei Segmente gegliedert:

Die wirtschaftlich höchste Bedeutung kommt dem Segment "Verkehrs- und Transportleistungen" zu. Innerhalb dieses Segments wird die ÜSTRA als wirtschaftlich mit Abstand bedeutendste Einheit separat betrachtet, ebenfalls diesem Segment wird die ÜSTRA Reisen zugeordnet. Das Segment "Beratungs- und Ingenieurleistungen" beinhaltet die Geschäftstätigkeit der TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover (TransTecBau). Das Segment "Sonstige Dienstleistungen" umfasst die Aktivitäten der protec service GmbH, Hannover (protec), der RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover (RevCon) sowie der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover (Gehry-Tower).
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (im Folgenden ÜSTRA) gehört mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen zur Spitzengruppe der Nahverkehrsunternehmen in Deutschland. Mit rund 175 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie die leistungsstärkste umweltfreundliche Mobilitätsdienstleisterin für Hannover sowie für den Nahverkehr in Niedersachsen.
Mit ihren Bahnen und Bussen fahren mehr als 475.000 Menschen täglich. Mit über 40 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Hannoveraner und die Gäste der Stadt tagsüber im 10-Minuten-Takt sicher und zuverlässig in der Innenstadt. Sie ist damit in der Landeshauptstadt Hannover mit ihren Leistungen das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität.
Dass die Menschen im Großraum Hannover für alle Busse und Bahnen nur einen Fahrschein benötigen und die Verkehrsmittel anhand von aufeinander abgestimmten Fahrplänen verkehren, dafür steht der Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH). Mehrheitsgesellschafter des GVH ist die Region Hannover, welche 51 % der Gesellschaftsanteile hält. Die weiteren 49 % der Gesellschaftsanteile an dieser Kooperation werden zusammen von den Verkehrsunternehmen ÜSTRA, regiobus Hannover GmbH sowie den Eisenbahnunternehmen DB Regio AG, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, erixx GmbH und WestfalenBahn GmbH gehalten.
Die Region Hannover übt darüber hinaus die Funktion des Aufgabenträgers für den hiesigen Nahverkehr aus. Und das nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern auch für die 21 weiteren Städte und Gemeinden in der Gebietskörperschaft des Großraumes Hannover.
Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die ÜSTRA im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie dar.
Zur Gewährleistung einer EU-rechtskonformen Vertragsbeziehung zwischen dem Aufgabenträger Region Hannover und dem Verkehrsunternehmen ÜSTRA, hat die Region Hannover die ÜSTRA auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Sinne der VO (EG) 1370/2007 betraut. Mit Wirkung vom 25. September 2015 erbringt die ÜSTRA auf dieser Rechtsgrundlage die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover. Der ÖDA umfasst alle bis dahin von der ÜSTRA betriebenen Linien (Linienbündel "Stadt Hannover") und hat eine Laufzeit von 22% Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), die Liniengenehmigungen für das Linienbündel "Stadt Hannover" erteilt.
Die ÜSTRA Reisen betreibt Linienverkehre, überwiegend als Subunternehmer für die ÜSTRA, ein Reisebüro und die Maschseeschifffahrt.
Gegenstand der TransTecBau sind die Planung und ingenieurtechnische Bearbeitung von Verkehrsanlagen. Zusätzlich wird die Kompetenz im Bereich des motorisierten Individualverkehrs ständig erweitert. Das Leistungsspektrum deckt die Bereiche Infrastrukturplanung, Bauherrenaufgaben, Betriebstechnik, Vermessung und Projektsteuerung ab.
Die protec erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Personen und Objekten sowie Facilitymanagement, Reinigung und Parkraumbewirtschaftung.
Als Dienstleister für Revisionstätigkeiten erbringt die RevCon unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse ihrer Mandanten zu verbessern. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind dabei, neben der Beratung, die kaufmännische Revision, die IT-Revision, die Wahrnehmung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie die Technische- und Baurevision einschließlich der Vergabekontrolle.
Die Gehry-Tower betreibt und vermietet das nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichtete Gebäude Goethestraße 13a/Reuterstraße 8 in Hannover.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit aller Gesellschaften liegt in der Region Hannover.
Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2018 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 1,5 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das neunte Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP jeweils um 2,2 % gestiegen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von +1,2 % liegt. Positive Wachstumsimpulse kamen 2018 vor allem aus dem Inland: Sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,0 %) als auch die staatlichen Konsumausgaben (+1,1 %) waren höher als im Vorjahr. Die deutschen Ausfuhren stiegen im Jahresdurchschnitt 2018 weiter, aber nicht mehr so stark wie in den Vorjahren: Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen waren um 2,4 % höher als 2017. Die Importe nahmen im gleichen Zeitraum mit +3,4 % stärker zu. Somit bremste der Außenbeitrag das deutsche BIP-Wachstum rein rechnerisch leicht (-0,2 Prozentpunkte). Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts konnten nahezu alle Wirtschaftsbereiche positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2018 beitragen. Erstmals seit fünf Jahren lag dabei die konjunkturelle Dynamik im Produzierenden Gewerbe unter der im Dienstleistungsbereich. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 %. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2018 um 3,2 % zu.
Der Anstieg der in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte lag mit 2,6 % deutlich unter dem Vorjahresniveau (3,8 %). Die Verbraucherpreise sind im Jahresdurchschnitt um 1,9 % gegenüber 2017 angestiegen. Die Jahresteuerungsrate 2018 lag damit etwas höher als im Vorjahr (2017: +1,8 %), für deren Anstieg maßgeblich die Energiepreise verantwortlich waren. Energieprodukte verteuerten sich 2018 gegenüber 2017 um 4,9 % und damit stärker als ein Jahr zuvor (2017: +3,1 % gegenüber 2016). Am stärksten erhöhten sich 2018 die Preise für leichtes Heizöl (+21,7 %), auch Kraftstoffe verteuerten sich spürbar (+7,8 %). Den starken Verbraucherpreiserhöhungen bei Mineralölprodukten gem. Index standen moderate Preisentwicklungen bei anderen Energieprodukten gegenüber (z.B. Strom +1,3 %).
Die Zahl der Erwerbstätigen stieg in 2018 bundesweit um 1,3 % auf 44,83 Millionen. Damit erreichte die Erwerbstätigkeit ihren höchsten Stand seit der Wiedervereinigung. Die Verteilung der Beschäftigten auf den Dienstleistungssektor und das Produzierende Gewerbe blieb 2018 nahezu unverändert. Langfristig betrachtet ist jedoch eine Verschiebung hin zum Dienstleistungssektor erkennbar. Im Jahr 2008 waren 68,0 % der Beschäftigten im Dienstleistungsgewerbe und 31,2 % im Produzierenden Gewerbe angestellt. Aktuell sind es knapp 71 % in einer Dienstleistungsbranche, während ca. 28,5 % der Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe tätig waren. Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen stieg um +4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Oktober 2017 bis September 2018). Insgesamt ist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge merklich gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+2 %).
Infolge dessen ging die Zahl der Arbeitslosen bundesweit im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte auf 5,2 % zurück. Lt. Bundesagentur für Arbeit waren 2018 im Jahresdurchschnitt 2,34 Millionen Menschen ohne Arbeit - 193.000 weniger als 2017.
In der Region Hannover waren im Dezember 2018 weniger als 39.000 Menschen arbeitslos gemeldet. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 betrug die Arbeitslosenquote im Bezirk der Agentur für Arbeit Hannover 6,2 % (Vorjahr: 6,8 %).
Wachsende Einwohnerzahlen in den Städten lassen die Fahrgastzahlen in Bussen und Bahnen weiter steigen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) rechnet mit 10,38 Milliarden Kundenfahrten im Jahr 2018. Das wäre ein weiterer Rekord, aber nur 0,6 % mehr als 2017, wie der Verband der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am 23. Dezember 2018 mitgeteilt hat. Im vergangenen Jahr hatte der Zuwachs bei 1,4 % gelegen, ein Jahr zuvor bei 1,8 %.
"Ein Kundenzuwachs ist immer ein gutes Ergebnis. Vor allem, wenn es auf diesem hohen Niveau stattfindet", sagte VDV-Verbandspräsident Ingo Wortmann. Die aktuelle Entwicklung zeigt aber auch, dass der ÖPNV aufgrund von Kapazitätsengpässen und umfangreichen Baumaßnahmen an Grenzen stößt.
Auch die Fahrkartenpreise sind in 2018 in Deutschland langsamer gestiegen. Nach einem Plus von 1,8 % im Vorjahr müssen Kunden nun im Schnitt 1,4 % mehr für ein Ticket bezahlen. Im Stadtverkehr kostet der Einzelfahrschein jetzt durchschnittlich 2,65 Euro, die Monatskarte 53,41 Euro. Je nach Wohnort kann sich das aber sehr unterscheiden. So freuten sich die Kunden in Berlin und München z.B. über Nullrunden in 2018.
Der Branchenverband sprach von einer maßvollen Preisgestaltung, die sicherstellen solle, dass sich alle Bürger Bus- und Bahnfahren leisten können. "Das ist im Rahmen der Daseinsvorsorge unsere Aufgabe und unser Anspruch", sagte der Präsident des VDV Ingo Wortmann.
Im März 2018 wurde der bundesweite Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD unterschrieben. An mehreren Stellen im Abschnitt "Verkehr" dieses Koalitionsvertrags finden sich Formulierungen, die dem öffentlichen Verkehr auf Straßen und Schienen eine zentrale Rolle und entsprechende Unterstützung für die Gestaltung der Mobilität der Zukunft zuschreiben.
So soll die erst im Juli 2017 neu angefügte "Versteinerungsklausel", die eine GVFG-Erhöhung erst ab 2025 zulässig macht, wieder gestrichen werden, wofür jedoch eine Änderung des Artikels 125c im Grundgesetz notwendig ist. Die dafür notwendige Gesetzesänderung, die den Weg für die Erhöhung und Dynamisierung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) freimachen soll, hat das Bundeskabinett im Mai 2018 beschlossen. Vorgesehen ist, dass das GVFG-Bundesprogramm jährlich auf 1 Milliarde Euro bis zum Jahr 2021 erhöht und danach dynamisiert werden soll. Doch die Reform des GVFG-Bundesprogramms stockt. Der Bundesrat hat das Vorhaben am 14. Dezember 2018 an den Vermittlungsausschuss überwiesen, weil die Bundesregierung die GVFG-Reform mit weiteren Grundgesetzänderungen verbunden hat. Hauptstreitpunkt ist die geplante Vorschrift in Artikel 104 b Absatz 2 GVFG in der Fassung des Gesetzesbeschlusses wonach die Länder Bundeshilfen künftig generell zur Hälfte mitfinanzieren müssen.
Für die Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen sind diese Mittel jedoch entscheidend für dringend benötigte Investitionen in Neu- und Ausbaumaßnahmen im Nahverkehr. Auch um die Ziele der Bundesregierung für Klimaschutz und Luftreinhaltung im Verkehrssektor zu erreichen, sind solche Fördermittel zur Stärkung des ÖPNV unabdingbar. Dafür ist die Anhebung der GVFG-Mittel ein wichtiger Beitrag, zumal die Branche dringend Planungssicherheit für Investitionen in Neu- und Ausbauvorhaben benötigt, die in der Regel einen langen Planungs- und Genehmigungsvorlauf haben. "Denn am Ende können wir nur mit einer deutlichen Angebots- und Qualitätssteigerung im ÖPNV die Menschen vom Umstieg auf Busse und Bahnen überzeugen", so am 03. Mai 2018 der damalige VDV Präsident Jürgen Fenske.
Grundsätzlich sind zusätzliche Investitionsmaßnahmen somit zentrale Voraussetzungen, damit die ÖPNV-Branche auch in den kommenden Jahren Marktanteile hinzugewinnen kann. Insofern ist die Zusage im Koalitionsvertrag, die Mittel aus dem Mobilitätsfonds für Kommunen zu verstetigen, ebenfalls eine wichtige Zeichensetzung. Das im August 2017 beim ersten Dieselgipfel mit der Autoindustrie vereinbarte und im September 2017, beim ersten Gipfeltreffen mit den Kommunen, auf eine Milliarde Euro Fondsvolumen verdoppelte "Sofortprogramm" beinhaltet ein Geflecht verschiedener Förderprogramme, die überwiegend beim BMVI und BMUB aufgehängt sind. Förderfähig sind Maßnahmen aus den Bereichen:
| ― | E-Mobilität (betrifft vor allem den kommunalen Fuhrpark, Umrüstung und Neuanschaffungen im ÖPNV und die Ladeinfrastruktur), |
| ― | Digitalisierung von Verkehrssteuerungssystemen und |
| ― | Erweiterung der Fahrradinfrastruktur. |
Flankierend zur Bereitstellung notwendiger Finanzmittel hat das Plenum des Bundestags im November 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen bei Verkehrsprojekten beschlossen. Bauvorhaben im städtischen Nahverkehr blieben im Gesetzesentwurf jedoch unberücksichtigt. Aufgrund deutlich vorgebrachter Kritik des VDV und seiner Mitgliedsunternehmen hat der Bundestag in einem Entschließungsantrag zum Gesetz die Bundesregierung auffordert, die Regelungen zur Planungsbeschleunigung zeitnah auch für das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - und damit auf ÖPNV-Bauvorhaben - zu übernehmen.
Einen weiteren Beitrag zur Stärkung des ÖPNV und zur Verringerung von Umwelt- und Verkehrsbelastungen sieht die Koalition in der Steuerbegünstigung von Jobtickets. Am 8. November 2018 hat der Bundestag eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes verabschiedet. Ab 1. Januar 2019 werden deshalb Jobtickets wieder steuerfrei werden, gleichzeitig wurde die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer gekürzt. Dies besagt eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes. Mit der Neuregelung wird eine Steuerbegünstigung wieder eingeführt, die im Jahr 1994 geschaffen und zehn Jahre später im Zuge von Einsparungen im Haushalt wieder gestrichen worden war.
Als nicht zielführend bewertet die ÖPNV-Branche die Diskussionen zu kostenlosem, also steuerfinanziertem Nahverkehr. Dies sind keine geeigneten, kurzfristigen Lösungen um Verkehrsprobleme zu lösen bzw. ÖPNV-Marktanteile nachhaltig zu steigern. Dafür bedarf es nachhaltiger Finanzierungszusagen von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften in Höhe von ca. zwölf Milliarden Euro pro Jahr (ohne die notwendigen Milliardenbeträge für die Infrastrukturinvestitionen). Kostenloser ÖPNV erzeugt eine zusätzliche Nachfrage, welche ohne ausreichende Fahrzeuge und neue und modernisierte Strecken mit den momentanen Kapazitäten gar nicht befriedigt werden könnte.
In der öffentlichen Wahrnehmung stand 2018 zunächst der Beginn der Tätigkeit des neuen Vorstandes im Fokus. Durch ein dem Aufsichtsrat Anfang Februar 2018 vorgelegtes Bündel an Sofortmaßnahmen wurden die internen Prozesse bei der Beschaffung verbessert, die Compliance-Regeln geschärft und die Rolle der internen Revision gestärkt. Zu den Maßnahmen gehörten unter anderem die Überarbeitung der Beschaffungsrichtlinie des Unternehmens, die Reorganisation des Einkaufs, die Implementierung eines Compliance-Management-Systems und die Installierung eines internen und externen Hinweisgebersystems. Für diese Maßnahmen erhielt der Vorstand die ausdrückliche Unterstützung des Aufsichtsrats.
Strategisch wichtige Themen und Ansätze wurden vom Vorstand zu einer Zukunftsoffensive zusammengefasst, die in 2018 breit kommuniziert wurde. Schwerpunkte sind die Beschaffung neuer Stadtbahnen, die Umstellung der gesamten Busflotte im Innenstadtbereich auf Elektromobilität sowie die Sanierung weiterer Liegenschaften. Hierfür gab es auf der Hauptversammlung im August 2018 von den Aktionären positive Resonanz für den Vorstand.
Der Mobilitätsmarkt befindet sich im Umbruch, der Individualverkehr (IV) wird öffentlicher, der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird individueller. Neue Produkte und Anbieter platzieren sich am Markt, bezüglich des Mobilitätsverhaltens finden Wertewandel statt, die Digitalisierung gewinnt immer mehr an Bedeutung und schlussendlich sind fossile Brennstoffe endlich. In diesem Umfeld entwickeln sich neue Angebote zwischen ÖPNV und Individualverkehr.
Um das Unternehmen ÜSTRA auf einen derart veränderten Markt vorzubereiten, hat der Aufsichtsrat im Rahmen einer Beschlussvorlage am 2. März eine Satzungsänderung zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes vorbereitet. Diese Satzungsänderung wurde dann von der Hauptversammlung im August 2018 beschlossen. Zukünftig kann die ÜSTRA neben dem ÖPNV ergänzende und erweiterte Mobilitätsdienstleistungen sowie sonstige Aktivitäten im Bereich Mobilität einschließlich zugehöriger Konzepte, Technologien und Infrastrukturen anbieten. Die Satzungsänderung steht im Kontext einer geregelten Zusammenarbeit im Geschäftsfeld "Mobilitätskonzepte" innerhalb des VVG-Konzerns.
Weiterhin positioniert sich die ÜSTRA als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. Als öffentliches Verkehrsunternehmen sieht sich die ÜSTRA - wie in den Vorjahren - den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet, und verankert die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit in ihren Aktivitäten.
Deshalb unterstützt die ÜSTRA u.a. auch die Kampagne "Hannover sauber", die Ende Mai vom Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover gestartet wurde. Hannover als eine schöne Stadt soll noch sauberer werden, weshalb deutliche Verstärkungen beim Reinigungspersonal und der Abfallfahndung sowie schnellere Abholung von wildem Müll Teile des Aktionsplanes sind. Aus dieser Verantwortung heraus steuert die ÜSTRA einen Elektrobus bei, der künftig mit dem Kampagnenmotiv - einem stilisierten Besen mit den Umrissen der Stadt Hannover - werbewirksam unterwegs sein wird.
Aber auch bei der Nachrüstung aller U-Bahn-Stationen mit Defibrillatoren zeigte die ÜSTRA ihre Verantwortlichkeit für das gesundheitliche Wohlergehen ihrer Fahrgäste. In den vergangenen Jahren wurden Defibrillatoren immer wieder Gegenstand von Vandalismus, bei denen die Geräte von der Wand gerissen und sinnlos zerstört wurden. Da die Mittel des Projekts finanziell begrenzt waren, konnten zerstörte oder fehlende Defibrillatoren schließlich nicht mehr ersetzt werden - es kam zu Lücken in der Ausstattung der Stationen. Mit einer Zuwendung der ÜSTRA konnten diese Lücken nun wieder geschlossen werden. Hannovers U-Bahn Stationen sind wieder lückenlos mit Defibrillatoren ausgestattet.
Die ÜSTRA als die Kompetenzträgerin für den Nahverkehr in Hannover sieht sich mitverantwortlich für die Umsetzung des 2011 verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplans "pro KIima" der Region Hannover und des ebenfalls 2011 beschlossenen "Masterplans Mobilität" der Stadt Hannover. Ziel beider verkehrspolitischer Pläne ist es, die Bürger zu häufigerer Nutzung von Verkehrsmitteln, die dem Umweltverbund zuzurechnen sind, zu bewegen. Somit könnte durch Verbesserungen im ÖPNV ein weiterer deutlicher Beitrag zur Reduzierung der innerstädtischen Schadstoffbelastung erreicht werden.
Neue Geschäftsmodelle wie Plattformökonomie und "Mobility-as-a-Service" etablieren sich zunehmend im ÖPNV. So ist der "Mobilitätsshop", mit dem die ÜSTRA Onlinetickets für die Verkehrsunternehmen im GVH anbietet, ein besonders wichtiges Element zur Ansprache von Gelegenheitskunden. Mit direkter Verknüpfung zur Fahrplanauskunft können Kunden im Internet oder per Smartphones Onlinetickets erwerben, die ausgedruckt und auch im Smartphone angezeigt werden können. Mit Onlinetickets für Messe-Fahrtberechtigungen z.B. für die Messen DOMOTEX, CeBIT und Hannover Messe konnte vor allem Ausstellerpersonal erreicht werden. Zusätzlich wurden 2018 zu großen Veranstaltungen, wie dem Maschseefest, "AktionsTickets" in Form von vergünstigten Tages-Tickets im Mobilitätsshop vermarktet. Mit der Registrierung zum Onlineshop können sich Kunden auch für Carsharing bei stadtmobil anmelden bzw. Taxivertragskunde werden und dadurch Rabatte bei der Taxennutzung erhalten. Allerdings musste das Mobilitätspaket "Hannovermobil" vom Markt genommen werden, da der Bestandteil BahnCard nicht mehr angeboten werden kann - die Deutsche Bahn hat die entsprechende Kooperation gekündigt. Dafür werden die Wahlmöglichkeiten für andere Carsharing-Angebote ausgeweitet. Darüber hinaus werden 2019 der Abschluss von Abo-Verträgen und der Kauf von Monatskarten im Mobilitätsshop ermöglicht werden.
Für die Präsenz in digitalen Medien wird das Onlinemarketing immer wichtiger für die ÜSTRA. Mit einer interaktiven Karte bietet die ÜSTRA auf ihrer Internetseite nicht nur Unternehmensinfos und Abfahrtzeiten an, sondern auch Kundenservice, Veranstaltungshinweise und Erlebnisse, um so weitere Fahrtanreize zu vermitteln. In den sozialen Medien ist die ÜSTRA auf facebook, Instagram und Twitter unterwegs. Insbesondere bei Unfällen oder bei Unwetterlagen kann die ÜSTRA aktuelle Informationen mobil und online liefern. Mit dem Newsletter "ÜSTRA Fahrgemeinschaft" präsentiert die ÜSTRA 14-tägig aktuelle Informationen zu Erlebnissen in Hannover und zur Nahverkehrswelt. Ebenfalls 14-tägig gibt es interessante Interviews und spannende Informationen rund um den Nahverkehr und das Unternehmen ÜSTRA in der Radiosendung "Grüne Welle". In Kooperation mit Radio Hannover läuft diese Sendung an jedem zweiten Freitag zwischen 13 und 14 Uhr auf Radio Hannover 100,0.
Zahlreiche ÖPNV Unternehmen bieten ihren Kunden mittlerweile ein WLAN Angebot an. Auch die ÜSTRA hat ein innovatives und zukunftsorientiertes Konzept für ein vollständiges WLAN-Angebot für Fahrgäste evaluiert. Nicht nur in den Fahrzeugen sondern auch an den Haltestellen könnte den Fahrgästen ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stehen. Politisch findet ein solches Angebot breite Unterstützung. Wegen erheblicher Investitions- und Betriebskosten wurden Förderanträge zum einen bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und zum anderen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gestellt. Bei beiden Anträgen wird in 2019 mit einer Entscheidung gerechnet.
Ein wichtiger Gradmesser für den Unternehmenserfolg der ÜSTRA sind neben den Fahrgastzahlen die Tarifeinnahmen. Auf Ebene des GVH wurde zum 1. Januar 2018 eine Tarifanpassung von durchschnittlich 1,9 % durchgeführt. Damit liegt der GVH im Verbundvergleich - bei einem qualitativ hochwertigen Verkehrsangebot - preislich nach wie vor im unteren Mittelfeld. Durch ein attraktives Tarifangebot sollen Kundenbindung und Neukundengewinnung unterstützt werden.
Insbesondere im Tarifangebot für Schüler konnten durch das Angebot der stark rabattierten "SparCard" Fahrgäste gewonnen werden. Die SparCard kostet für die Berechtigten nur 15 Euro zur Nutzung im gesamten Tarifgebiet. Ein Ausgleich der Mindereinnahmen erfolgt durch die Region Hannover.
Weiterhin sehr erfolgreich war die Großkundenakquise. Der Absatz in diesem Segment konnte in 2018 um ca. 5,2 % gesteigert werden. Aufgrund flankierender Maßnahmen zur Steuerbegünstigung von Jobtickets ab 1. Januar 2019, wird dieses Segment perspektivisch in 2019 an Bedeutung zunehmen.
Bei den Fahrgastzahlen mussten bei der ÜSTRA in 2018 - nach deutlichen Steigerungen in den Vorjahren - zum zweiten Mal in Folge leichte Fahrgastrückgänge verzeichnet werden. Neben der Baustellensituation war auch das nahezu durchgehend fahrradfreundliche Wetter 2018 ursächlich für stagnierende bis leicht rückläufige Fahrgastzahlen.
Beim ÖPNV-Kundenbarometer 2018 von Kantar TNS bewerteten die befragten Kunden die ÜSTRA erneut mit der Schulnote "sehr gut". Das gute Ergebnis aus den vergangenen Jahren konnte bestätigt werden. Damit gehörte die ÜSTRA im bundesweiten Vergleich mit 34 Verkehrsunternehmen weiter zur Spitzengruppe.
Um mobilitätseingeschränkten Fahrgästen eine durchgängige Beförderungskette mit Bussen und Bahnen anbieten zu können, werden im Stadtbahn- und Busbereich Haltestellen so um-bzw. neugestaltet, dass diesem Personenkreis damit der Zugang zu den Verkehrsmitteln wesentlich erleichtert wird. Der Ausbau von Bushaltestellen in der Landeshauptstadt Hannover erfolgte in Zusammenarbeit mit dieser.
In der Innenstadt konnte durch den Bau neuer Hochbahnsteige, unter anderem am Steintor mit barrierefreiem Umstieg zwischen den oberirdischen und unterirdischen Linien, die Zugänglichkeit des Nahverkehrssystems weiter verbessert werden. Die Haltestelle Laatzen wurde mit Hochbahnsteigen und einer doppelten Wendeschleife ausgerüstet. Zum Jahresende wurde der Hochbahnsteig an der Haltestelle Wunstorfer Straße in Betrieb genommen. Durch die neue Anordnung der Haltestellen im Rahmen des Ausbauprojektes 10/17 konnte die Haltestelle Clevertor mit Inbetriebnahme der neuen Hochbahnsteige entfallen und die Anzahl der Haltestellen im Stadtbahnnetz auf 196 reduziert werden. Aktuell verfügt das Stadtbahnnetz über 19 U-Bahn-Stationen und 136 Hochbahnsteige, sodass 79,1 % der Haltestellen barrierefrei sind. 41 Haltestellen sind noch mit Hochbahnsteigen auszustatten. Der Ausbau in den Kommunen der Region schreitet ebenfalls voran und entwickelt sich positiv, sodass die Busse auch dort ihre Zubringerfunktion für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste immer besser erfüllen können.
Die Mitnahme von E-Scootern in den Stadtbahnen der ÜSTRA soll weiterhin gewährleistet bleiben. Aufgrund bundesweiter Vorgaben muss die Mitnahme von E-Scootern in Bussen jedoch eingeschränkt werden auf E-Scooter, die für die Mitnahme in Bussen zertifiziert sind und auf Busse, die für die Mitnahme durch entsprechende Einrichtungen geeignet sind. Die Mitnahme von E-Rollstühlen ist weiterhin möglich. Bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge legt die ÜSTRA auf Barrierefreiheit weiterhin großen Wert.
Anfang Oktober 2018 erreichte der Stadtbahnwagen TW 3000 mit der Wagennummer 3100 per Tieflader hannoverschen Boden. Nach umfangreichen Tests war das Einhundertste Fahrzeug des Typs TW 3000 im November 2018 betriebsbereit und kann seitdem im Linienbetrieb eingesetzt werden. Eingehende Analysen der Fahrgastzahlenentwicklung und die Erstellung mehrerer Prognosen bei der ÜSTRA haben ergeben, dass der Bedarf an Fahrzeugen bis 2025 bzw. darüber hinaus einen Weiterbetrieb von mindestens 18, bzw. unter Berücksichtigung einer strategischen Fahrzeugreserve, von bis zu 40 Fahrzeugen TW 6000 nötig machen. Aufgrund des Fahrzeugalters wird für den Weiterbetrieb dieses Fahrzeugtyps eine umfangreichere Aufarbeitung notwendig; bis zu gegebener Zeit mit der Ersatzbestellung für die Fahrzeuge TW2000/2500 eine neue Serie Stadtbahnfahrzeuge ("TW4000") aufgelegt wird. Die aufgearbeiteten TW 6000-Fahrzeuge erfüllen die Betriebsvoraussetzungen bis 2028.
Bereits in 2016 wurden unter dem Motto "Unsere Vision Null Emission" im Rahmen eines Pilotprojektes und als Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) drei Elektrobusse in Betrieb genommen. Aufgrund des sehr positiv verlaufenen Testbetriebes hat sich die ÜSTRA in 2018 unter dem Motto "ÜSTRA-Elektrobusoffensive, in fünf Jahren innerstädtisch voll elektrisch" entschieden, bis zum Jahr 2023 innerhalb der Umweltzone Hannovers komplett mit 51 Elektrobussen elektrisch zu fahren.
Mit 18 Elektro-Gelenkbussen (18 m lang) und 30 Elektro Standardbussen (12 m lang) sollen bis 2023 insgesamt 48 weitere Fahrzeuge angeschafft werden. Alle Fahrzeuge sollen auf den Linien 100/200 (Solobusse), 121 (Gelenkbusse), 128/134 (Solobusse) und 120 (Solo- und Gelenkbusse) eingesetzt werden. Diese Linien wurden ausgewählt, da sie die Innenstadt berühren beziehungsweise die Innenstadt von Hannover queren und überwiegend innerhalb der Umweltzone der Stadt Hannover verlaufen. Auf diesen Innenstadtbuslinien sowie auf den Betriebshöfen Vahrenwald und Mittelfeld wird dazu schrittweise die Ladeinfrastruktur ausgebaut und die Elektrobusflotte erweitert. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Land Niedersachsen über die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) gefördert.
Aufgrund der teilweise langen Tagesumläufe für die Fahrzeuge von i.d.R. 200-300km/Tag, vereinzelt auch über 300 km/Tag, ist es derzeit notwendig, die Traktionsbatterien der Fahrzeuge während des Umlaufes nachzuladen ("Opportunity-Charging"), da mit der heute verfügbaren Technik die Batteriekapazität - zumindest bei elektrischer Heizung - für diese Fahrleistungen nicht ausreichend ist.
Die Nachladung soll - wie im Pilotprojekt bei der Linie 100/200 getestet - jeweils an den Endpunkten der Linien mittels Stromabnehmer (Pantograph) auf dem Dach des Fahrzeuges an einem Lademast erfolgen. Die Einspeisung der Ladetechnik soll aus der Fahrleitung, aus einem örtlich naheliegenden Gleichrichterwerk oder mit einem Mittelspannungsanschluss des Energieversorgers realisiert werden. Für die Versorgungssicherheit ist es wichtig, einen Energiemix bei der Einspeiseart herzustellen.
Des Weiteren sollen die Betriebshöfe in den nächsten Jahren vollständig für die Elektrifizierung der Busflotte ausgerüstet werden. Dafür wird eine neue Stromversorgung durch den örtlichen Energieversorger realisiert. Aufgrund des Betriebskonzeptes ist ein Mischbetrieb von Elektrobussen und Dieselbussen problemlos möglich. Die Mitarbeiter in der Buswerkstatt wurden im Hinblick auf die Umstellung auf das neue Antriebskonzept geschult.
Nach der Sanierung des Verwaltungsgebäude Am Hohen Ufer sind weitere Investitionen in Liegenschaften unumgänglich. Aufgrund von Substanzschäden und der durch die neuen Fahrzeuggenerationen notwendigen Anforderungen an bzw. in die aus dem Jahr 1958 stammenden Gebäude der Betriebswerkstatt und des Verwaltungsgebäudes Glocksee inkl. Leitstelle, steht dort ein Neubau an. Des Weiteren ist aufgrund heutiger technischer und energetischer Anforderungen, gesetzlicher Vorschriften und moderner Werkstattabläufe eine Grunderneuerung der Bushalle und der Werkstatt Mittelfeld nötig.
Erneut wurde die ÜSTRA in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement in 2018 durch ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen erfolgreich auditiert. Das Arbeitsschutzmanagementsystem der ÜSTRA, welches alle 3 Jahre von der Verwaltungsberufsgenossenschaft rezertifiziert wird, ist noch bis zum Jahr 2020 gültig.
Im Zusammenhang mit der Abberufung und fristlosen Kündigung der ehemaligen Vorstände André Neiß und Wilhelm Lindenberg sind seit 2018 Verfahren beim Landgericht Hannover rechtshängig.
Mit Bescheid vom 15. Februar 2018 hat die LNVG den Zuwendungsbescheid vom 16. Februar 2017 über die Förderung von 11 Hybridbussen für das Programmjahr mit der Begründung eines Verstoßes gegen das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vollständig zurückgenommen. Die ÜSTRA hat gegen den Rücknahmebescheid im Mai 2018 Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Nach Klageerwiderung der LNVG steht eine verfahrensleitende Reaktion des Verwaltungsgerichts weiterhin aus.
Im Geschäftsjahr 2018 waren bei der ÜSTRA im Jahresdurchschnitt 2.091 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Auszubildende und Praktikanten) beschäftigt (Vorjahr: 2.088). Die Altersteilzeit hat im Rahmen des Projektes "vitale ÜSTRA 2020" vereinbarte Restrukturierungsmaßnahmen mit sozialverträglichem Personalabbau umgesetzt. Der letzte Teilnehmer der Altersteilzeit hat im Februar 2018 die Passivphase beendet und ist in die reguläre Altersrente gegangen (Vorjahr: 36).
Der demografische Wandel ist seit Jahren ein wichtiger Bestandteil, dem sich die Unternehmen stellen müssen. Ältere Beschäftigte haben höhere Abwesenheiten und geringere Gesundheitsstände, als es die jüngeren Beschäftigten haben. Die Herausforderung für die ÜSTRA ist es, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Zum 31. Dezember 2018 waren 244 Mitarbeiter über 60 Jahre alt, das ist jeder neunte Mitarbeiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit liegt bei 16 Jahren. Das in dieser Zeit angeeignete Wissen muss den jüngeren Mitarbeitern vermittelt werden. Hierbei legen wir besonderen Wert auf einen Wissenstransfer von Schlüsselqualifikationen im Unternehmen.
In 2018 wurden 183 Mitarbeiter eingestellt, davon waren 31 Auszubildende und Praktikanten (Vorjahr: 158, davon 46 Auszubildende und Praktikanten). Der größte Anteil an Einstellungen lag im Bereich des Fahrdienstes bei 82 neuen Mitarbeitern (Vorjahr: 74).
In Zukunft wird der Schwerpunkt auf den Rentenabgängern liegen, da eine Vielzahl von Stellen wiederzubesetzen ist. Die Berufsgruppen mit dem höchsten Wiederbesetzungsbedarf sind der Fahrdienst und die MINT-Berufe. Besonders bei diesen Berufen wird es in Zukunft einen stärkeren Wettkampf um geeignetes Personal geben. Ein wichtiger Aspekt ist es, neben der Positionierung als attraktive Arbeitgeberin, strategische Lösungsansätze, wie unter anderem veränderte Zugangsvoraussetzungen und die Erschließung neuer Zielgruppen am Arbeitsmarkt, zu verwirklichen.
Die Berufsausbildung der ÜSTRA ist ein Instrument zur Sicherstellung der Deckung zukünftiger Personalbedarfe. Die berufliche Ausbildung ist aber auch ein soziales Anliegen und Ausdruck der "gesamtgesellschaftlichen" Verantwortung eines kommunalen Unternehmens. Von daher bildet die ÜSTRA auch über Bedarf aus und berücksichtigt dabei insbesondere auch benachteiligte Jugendliche, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um diesen einen Einstieg in die Berufsausbildung und damit in ein zukünftiges Beschäftigungsverhältnis zu geben. Die Zahl der Auszubildenden und Praktikanten in 2018 betrug im Durchschnitt 104 (Vorjahr: 113).
Die Sparten Linienverkehr und Reisebüro der ÜSTRA Reisen zeigten wie in den Vorjahren positive operative Ergebnisse. Die Sparte Maschsee konnte kein positives Ergebnis erzielen, da der Betrieb auf Grund von Niedrigwasser erstmals in der Unternehmensgeschichte zuerst eingeschränkt und dann eingestellt werden musste.
Im Linienverkehr wurde der größte Teil des Umsatzes durch Subunternehmertätigkeit für die ÜSTRA erzielt. Daneben werden für die regiobus Hannover GmbH, Hannover (regiobus), ebenfalls Subunternehmerleistungen erbracht.
Nach fristgerechter Kündigung des zwischen dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geschlossenen Ergänzungstarifvertrags zum 31.Januar 2017 wurde zum 1. Februar 2017 ein daran anschließender Ergänzungstarifvertrag mit einer Laufzeit von bis zum 30. Juni 2020 für die Gesellschaft zwischen dem GVN und ver.di abgeschlossen. Darin werden Lohnerhöhungen für die gewerblichen Mitarbeiter zum 1. September 2017 und ab 1. März 2018 zeitgleiche Tarifanpassungen wie im Spartentarifvertrag Nahverkehr (TV-N) festgeschrieben.
Durch die Ausbildung von Fachkräften im Fahrbetrieb wird eine bessere Balance im Altersdurchschnitt der Mitarbeiter im Fahrdienst angestrebt. Die Auszubildenden haben nach erfolgreicher Beendigung ihrer Ausbildung die Perspektive, frei werdende Stellen von altersbedingt ausscheidenden Mitarbeitern zu übernehmen.
Reisen nach Tansania werden seit Dezember 2016 auf einer eigenen Homepage "www.abenteuer-tansania.de" beworben, um neue Kundengruppen zu erschließen. In den Jahren 2017 und 2018 ist dies erfolgreich gelungen.
Die im Auftrage der Verkehrsunternehmen in Niedersachsen durchgeführte Abwicklung des Schülerferientickets Niedersachsen konnte abermals positive Ergebnisbeiträge generieren.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der TransTecBau lag im Geschäftsjahr 2018 weiterhin in Hannover. Im Auftrag der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, Hannover (infra) erfolgten Planungsaktivitäten für Hochbahnsteige (HCC, Humboldtstraße, Bahnhof Nordstadt, Wunstorfer Straße und den Projekten in der Limmerstraße). Weitere Planungsaktivitäten betrafen die Projekte Ausbau "Badenstedter Straße" und "Empelder Straße". Ferner wurden die Planungen an der Verlängerungsstrecke nach Hemmingen in beiden Abschnitten und zum Projekt "10/17" weitergeführt. Die Hochbahnsteigprojekte Am Soltekampe, Laatzen, Steintor und Wunstorfer Straße wurden dem Bauherrn termingerecht zur Inbetriebnahme übergeben. Die Bauaktivitäten konnten hierzu weitestgehend fertig gestellt werden. Des Weiteren wurden die Baurealisierungen im Projekt "10/17" in den Abschnitten 3 und 4 im Wesentlichen abgeschlossen. Zusätzlich fanden bauvorbereitende Maßnahmen an der Verlängerungsstrecke nach Hemmingen im Abschnitt 1 statt.
Im überregionalen Bereich wurden Planungsaktivitäten in Magdeburg und Bremen weitergeführt.
Die protec erbringt Ihre Leistungen überwiegend im ÜSTRA Konzern im Bereich Sauberkeit und Sicherheit in den Bussen und Bahnen und auf den Haltestellen der ÜSTRA. Die strategische Ausrichtung, sich auf die Leistungen rund um den ÖPNV zu fokussieren, wurde auch in 2018 fortgesetzt.
Ebenso erfolgte die Weiterentwicklung wesentlicher Elemente zur Attraktivitätsseigerung der protec als Arbeitgeber. Nachdem im 2017 die Ausstattung im Vordergrund stand, wurde in 2018 insbesondere in die Ausbildung für die Beschäftigten im Bereich Sicherheit intensiviert.
Nachdem Ende 2017 ein zunächst ausgewähltes Objekt für das Projekt "Neue Einsatzleitstelle" nicht mehr zur Verfügung stand, wurde Mitte 2018 ein neues passendes Objekt gefunden (Fernroder Str./ Hannover). Die Vorbereitungen für den Umzug der Leitstelle und die Zusammenfassung des Bereiches Sicherheit an einem Standort fanden dann im zweiten Halbjahr statt; die Inbetriebnahme ist für das erste Quartal 2019 vorgesehen. Die geplanten Investitionen aus 2018 verschieben sich daher in das Folgejahr.
Im Bereich Reinigung wurde mit entsprechenden Vorbereitungen begonnen, ab 2019 die Reinigung der unterirdischen Stationen der ÜSTRA in Eigenregie vorzunehmen. Auch diese Maßnahme richtet sich an der strategischen Zielsetzung aus.
Im Rahmen der Neuorganisation der HRG GmbH HRG & Co. - Passerelle KG wurde die Beteiligung protec city GmbH umfirmiert in FM Hannover GmbH (FMH), an der protec nun 30 % Anteile hält. Auf FMH wurden im August 2018 die Geschäftsbereiche der HRG Gebäudeservice übertragen und der Geschäftsbetrieb sodann aufgenommen.
Die RevCon erbringt ihre Leistungen überwiegend im ÜSTRA Konzern. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind dabei, neben der Beratung, die kaufmännische Revision, die IT-Revision, die Wahrnehmung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie die Technische- und Baurevision einschließlich der Vergabekontrolle.
Im Drittgeschäft entwickelte sich die Auftragslage gut, es wurden für mehrere Bestands- und Neukunden verschiedene Prüfungs- bzw. Beratungsprojekte umgesetzt.
Der einzige Gesellschaftszweck ist der Betrieb und die Vermietung des nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichteten Gebäudes Goethestraße 13a/Reuterstraße 8, genannt Gehry-Tower, in Hannover.
Die ÜSTRA hat das gesamte Gebäude bis zum 31. Mai 2031 angemietet (Generalmietvertrag). Das Gebäude ist komplett untervermietet.
Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2018 annähernd wie geplant verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar.
Der ÜSTRA Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2018 ein negatives operatives Ergebnis in Höhe von -18.472 Tsd. € (Vorjahr: -24.130 Tsd. €). Das oberhalb des Vorjahresniveaus liegende operative Ergebnis resultiert vornehmlich aus der ÜSTRA.
Das operative Ergebnis des Segments Verkehrs- und Transportleistungen fiel im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum mit -19.714 Tsd. € besser aus (Vorjahr: -26.144 Tsd. €). Im Hinblick auf das Konzernergebnis ging die ÜSTRA in der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2018 von einem Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme durch die VVG von -33.875 Tsd. € aus; wegen höherer Tarifeinnahmen und zum Teil deutlicher Kostenunterschreitungen schloss die ÜSTRA das Geschäftsjahr 2018 mit einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von -25.891 Tsd. € (Vorjahr: -31.685 Tsd. €) ab. Das Jahresergebnis der ÜSTRA Reisen beträgt 205 Tsd. € (vor Gewinnabführung) und liegt damit über dem Jahresergebnis 2017 (193 Tsd. € vor Gewinnabführung).
Das operative Ergebnis des Segments Beratungs- und Ingenieurleistungen betrug im Geschäftsjahr 2018 50 Tsd. € (Vorjahr: 3 Tsd. €; Plan: 71 Tsd. €). Das Jahresergebnis der TransTecBau beträgt 128 Tsd. € und liegt damit deutlich über dem Jahresergebnis 2017 (66 Tsd. €).
Das Segment Sonstige Dienstleistungen erzielte im Geschäftsjahr 2018 ein operatives Ergebnis von 1.192 Tsd. €, das damit leicht unter dem vergleichbaren Vorjahreswert von 2.011 Tsd. € lag. Das Jahresergebnis der protec (vor Gewinnabführung) ist von 1.066 Tsd. € auf 808 Tsd. € (Plan 2018: 656 Tsd. €) zurückgegangen. Das Jahresergebnis der RevCon (vor Gewinnabführung) ist ebenfalls leicht von 315 Tsd. € auf 202 Tsd. € (Plan 2018: 118 Tsd. €) gesunken. Hingegen stieg bei der Gehry-Tower das Jahresergebnis von 79 Tsd. € auf 162 Tsd. € (Plan 2018: 76 Tsd. €).
Im Einzelnen haben sich die Komponenten des operativen Ergebnisses wie folgt entwickelt:
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Verkehrs- und Transportleistungen | -19.714 | -26.144 |
| Beratungs- und Ingenieurleistungen | 50 | 3 |
| Sonstige Dienstleistungen | 1.192 | 2.011 |
| Operatives Ergebnis | -18.472 | -24.130 |
Die Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2.245 Tsd. € auf 219.892 Tsd. €.
Dies resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Segmenterlöse bei der ÜSTRA um 2.277 Tsd. € auf 214.264 Tsd. €. Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich des Verkehrsverbundes GVH für Vorjahre) sind um 4.214 Tsd. € auf 170.051 Tsd. € (Plan: 163.890 Tsd. €) gestiegen. Damit entfaltete die zum 1. Januar 2018 durchgeführte Tariferhöhung von durchschnittlich 1,9 % bei der ÜSTRA ihre gewünschte Wirkung. Die Fahrgastzahlen sind leicht um 0,3 % auf 174,4 Millionen (Vorjahr: 174,9 Millionen) zurückgegangen.
Der Außenumsatz der protec ging leicht um 15 Tsd. € auf 2.603 Tsd. € zurück. Der Außenumsatz der TransTecBau stieg hingegen in 2018 um 67 Tsd. € auf 4.649 Tsd. €, was im Wesentlichen auf einen Anstieg des Drittgeschäfts zurückzuführen ist.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im ÜSTRA Konzern im Geschäftsjahr 2018 auf 4.036 Tsd. € (Vorjahr: 3.409 Tsd. €), was primär auf Ebene der ÜSTRA angefallen ist.
Der Materialaufwand stieg im ÜSTRA Konzern leicht um 3.004 Tsd. € auf 55.336 Tsd. €. Dies resultiert vorrangig aus dem Anstieg des Materialaufwandes bei der ÜSTRA um 3.605 Tsd. €, was im Wesentlichen auf ein höheres Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen (Anstieg um 4.732 Tsd. € auf 13.906 Tsd. €) an die infra zurückzuführen ist.
Der Personalaufwand im ÜSTRA Konzern betrug im Geschäftsjahr 2018 141.429 Tsd. € (Vorjahr: 136.486 Tsd. €) und betraf mit 124.668 Tsd. € (Vorjahr: 120.286 Tsd. €) hauptsächlich die ÜSTRA. Bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte sowie erhöhte Aufwendungen für Altersversorgung sind die Personalaufwendungen im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Vermögenswerte des Anlagevermögens stiegen gegenüber dem Vorjahr erneut leicht um 1.496 Tsd. € auf 20.759 Tsd. €. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Beschaffung und Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge bei der ÜSTRA zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ÜSTRA Konzerns sind von 37.106 Tsd. € auf 24.876 Tsd. € zurückgegangen. Diese Entwicklung ist vornehmlich der ÜSTRA zuzuschreiben und betrifft niedrigere Werbungskosten (-1.013 Tsd. €), geringere Fremdarbeiten (-764 Tsd. €) sowie einen deutlichen Rückgang der Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen (-9.220 Tsd. €), was wiederum aus dem weitest gehenden Abschluss der Sanierung der Verwaltung "Am Hohen Ufer" resultiert.
Beim Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen war ein Rückgang um 212 Tsd. € auf 1.134 Tsd. € zu verzeichnen.
Das übrige Finanzergebnis stieg im Geschäftsjahr 2018 deutlich von -468 Tsd. € auf 204 Tsd. €. Für diese Entwicklung sind vorrangig die deutlich um 980 Tsd. € auf 1.015 Tsd. € gestiegenen Zinserträge (Vorjahr 35 Tsd. €) verantwortlich, was durch abgegrenzte Zinserträge i. H. v. 1.000 Tsd. € aus dem beendeten Vertragsmodell Altersteilzeit bedingt ist, denen um 271 Tsd. € auf 811 Tsd. € gestiegenen Zinsaufwendungen (Vorjahr 540 Tsd. €) gegenüberstehen. Das übrige Beteiligungsergebnis reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr von 37 Tsd. € auf 0 Tsd. €.
Bei den Ertragsteuern handelt es sich erneut um einen Steueraufwand, welcher gegenüber dem Vorjahr (28 Tsd. €) in 2018 80 Tsd. € beträgt und mit 79 Tsd. € vornehmlich der TransTecBau zuzuschreiben ist. Dies setzt sich aus laufenden Ertrags- sowie sonstigen Steuern in Höhe von 58 Tsd. € und latenten Steuern in Höhe von 21 Tsd. € aus Bewertungsunterschieden bei den Fertigungsaufträgen zusammen.
Das Geschäftsjahr 2018 schloss mit einem Jahresergebnis von -17.214 Tsd. € ab (Vorjahr: -23.281 Tsd. €).
Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 erhöhte sich die Bilanzsumme von 418.630 Tsd. € auf 439.676 Tsd. €. Die Veränderung ist im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte bedingt:
Auf der Aktivseite der Konzernbilanz hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Investitionstätigkeit in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von insgesamt 89.753 Tsd. € (Vorjahr: 84.753 Tsd. €; Plan: 140.737 Tsd. €) ausgewirkt. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner Investitionsmaßnahmen wurde in 2018 in geringerem Umfang als geplant investiert. Den Investitionen standen Abschreibungen in Höhe von 20.759 Tsd. € gegenüber. Insgesamt erhöhten sich unter Berücksichtigung von weiteren Zugängen und Zuschüssen (45.888 Tsd. €) die beiden Vermögenspositionen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 22.932 Tsd. € auf 309.714 Tsd. €.
Die Finanzanlagen stiegen gegenüber dem Vorjahr von 11.309 Tsd. € auf 12.006 Tsd. €.
Die unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen erhöhten sich um 634 Tsd. € auf 11.166 Tsd. €. Dies resultiert aus der Gewinnausschüttung der X-City Marketing GmbH, Hannover (X-City) von 500 Tsd. € sowie dem gegenüberstehenden positiven Ergebnisbeiträgen der X-City und der Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle KG, Hannover (HRG) von 1.134 Tsd. €.
Das Vorratsvermögen ist erneut geringfügig auf 9.956 Tsd. € zurückgegangen (Vorjahr: 10.932 Tsd. €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Fertigungsaufträgen sanken auf 13.679 Tsd. € (Vorjahr: 15.408 Tsd. €). Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich deutlich von 32.693 Tsd. € auf 18.355 Tsd. €. Der Rückgang dieser Position ist vorrangig auf eine geringere Forderung der ÜSTRA gegenüber der Konzernmutter VVG aus der ausstehenden Verlustübernahme für 2018 (-11.640 Tsd. €) sowie darüber hinaus auf die teilweise Verrechnung der Schadenersatz-Forderung in Form einer Herstellerrückvergütung gegenüber dem Herstellerkonsortium des TW 3000 bei der ÜSTRA zur Beschaffung weiterer Fahrzeuge zurückzuführen. Der Liquiditätsbestand stieg um 13.893 Tsd. € auf 64.786 Tsd. € an, was auf die Verschiebung von Investitionen und die damit zusammenhängende spätere Abforderung liquider Mittel zurückzuführen ist.
Auf der Passivseite der Bilanz kam es zu einem Anstieg des Eigenkapitals von 22.339 Tsd. € auf 36.239 Tsd. €. Das erwirtschaftete Konzernjahresergebnis von -17.214 Tsd. € wird innerhalb des Ergebnisvortrags ausgewiesen. Aufgrund des erneut leicht gestiegenen Diskontierungszinssatzes (von 1,86 % auf 1,90 %) reduzierte sich die Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen von -144.631 Tsd. € auf -139.758 Tsd. €.
Das von 304.489 Tsd. € auf 309.301 Tsd. € gestiegene langfristige Fremdkapital resultiert im Wesentlichen aus dem deutlichen Anstieg der Finanzverbindlichkeiten von 24.727 Tsd. € auf 39.445 Tsd. € durch eine weitere geplante Kreditaufnahme zur Finanzierung des 3. Loses bei der Beschaffung von Stadtbahnwagen TW 3000. Die Pensionsrückstellungen reduzierten sich leicht von 246.807 Tsd. € auf 244.655 Tsd. €. Die sonstigen Verpflichtungen sanken von 18.422 Tsd. € auf 6.916 Tsd. €, was im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Stadtbahnwagen TW 3000 und der damit verbundenen Verrechnung von Zuschüssen steht. Bei den übrigen Rückstellungen hingegen ist ein Anstieg von insgesamt 3.732 Tsd. € zu verzeichnen.
Das kurzfristige Fremdkapital ist von 91.802 Tsd. € auf 94.136 Tsd. € angestiegen, was vornehmlich auf den Anstieg der kurzfristigen sonstigen Verpflichtungen (von 39.974 Tsd. € auf 51.173 Tsd. €) zurückzuführen ist und durch den Zugang von erhaltenen Zuschüssen begründet wird. Demgegenüber sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 43.204 Tsd. € auf 34.588 Tsd. € zurückgegangen, was vorrangig aus deutlich rückläufigen Drittleistungen, insbesondere durch den weitest gehenden Abschluss der Sanierung der Verwaltung "Am Hohen Ufer", resultiert.
Die wesentlichen Merkmale des bei der ÜSTRA bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
| ― | Es gibt bei der ÜSTRA eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert. |
| ― | Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. |
| ― | Die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt. |
| ― | Im Bereich der eingesetzten Finanzbuchhaltungssysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt. |
| ― | Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch konzernweite Richtlinien (z. B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien, etc.) gewährleistet. Diese werden laufend aktualisiert und bei Bedarf angepasst. |
| ― | Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. |
| ― | Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. |
| ― | Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. |
| ― | Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Kontroll- und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand. Es ist Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses im Unternehmen. |
| ― | Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft. |
Die ÜSTRA ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der ÜSTRA ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig.
Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Chancen- und Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Chancen- und Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Chancen- und Risikomanagementsystem.
Grundsätzlich wird das Chancen- und Risikomanagementsystem der ÜSTRA im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Dabei liegt der Fokus auf Gesellschaften, die aus Chancen- und Risikosicht besonders relevant sind.
Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Chancen und Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Chancen- und Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Chancen- und Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird.
Chancen und Risiken sind als mögliche Planabweichungen definiert. Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert - eine Diskontierung erfolgt nicht.
Die Bewertung von Chancen erfolgt grundsätzlich nach den Dimensionen "Chancenpotenzial", "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Standard der realisierten Chancenhandhabung".
Risiken werden hinsichtlich ihres Schadenspotenzials als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der ÜSTRA erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge.
Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:
| ― | "Sehr gering" (< 20 %) |
| ― | "Gering" (20 % bis < 40 %), |
| ― | "Mittel" (40 % bis < 60 %), |
| ― | "Hoch" (60 % bis < 80 %), |
| ― | "Sehr hoch" (80 % bis 100 %). |
Die Risikobedeutung als Ergebnis der beiden Faktoren "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schadenspotenzial" ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| Eintrittswahrscheinlichkeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 0-20% | 20-40% | 40-60% | 60-80% | 80-100% | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Schadenspotenzial | > 20 Mio. € | mittel | hoch | hoch | hoch | hoch |
| 1-20 Mio. € | gering | mittel | mittel | hoch | hoch | |
| < 1 Mio. € | gering | gering | mittel | mittel | mittel |
Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der ÜSTRA vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein.
Alle im Konzernabschluss konsolidierten Gesellschaften sind über das Beteiligungsmanagement in das Risikofrüherkennungssystem der ÜSTRA eingebunden.
Für die ÜSTRA - als kommunales Unternehmen - ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur begrenzt wesentliche (Markt-) Chancen im Unterschied zu Unternehmen der freien Wirtschaft (beispielsweise Industrie- und Handelsunternehmen).
Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Diese sogenannten Entflechtungsmittel aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) entfallen als solche ab dem Jahr 2020. Die Mittel werden seitens des Bundes zwar weiter an die Länder gezahlt, aber nicht mehr konkret als Entflechtungsmittel, sondern allgemein über die Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen und damit ohne Zweckbindung. Damit die Zuwendungen auch weiterhin auf gesetzlicher Basis abgesichert sind, wurde durch eine Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) eine dauerhafte Fortsetzung der Förderung ermöglicht. Das entsprechende Gesetz zur Verstetigung der Förderung nach dem NGVFG wurde vom Niedersächsischen Landtag im April 2018 beschlossen. Die jährlichen Finanzmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden werden somit auf einen Mindestbetrag von 150 Millionen Euro erhöht. Obwohl zusätzlich die Verteilung der Mittel zugunsten des kommunalen Straßen- und Radwegebaus angepasst wird und der Bereich ÖPNV/Schiene nur noch 50 % statt der bisherigen gesetzlich vorgeschriebenen 60 % der Mittel erhält, geht diese Änderung aufgrund der Mittelsteigerung um insgesamt 26,493 Millionen Euro nicht zulasten des ÖPNV (Steigerung für den Bereich um 0,9 Millionen Euro). Diese Verstetigung der Mittel für den Bereich ÖPNV/Schiene allein reicht allerdings nicht aus, um den angefallenen Sanierungsstau aufzulösen.
Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftlichkeit durch wachsende Einnahmen sowie interne Optimierungsmaßnahmen weiter zu verbessern.
Auf der Einnahmenseite geht die ÜSTRA davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Hierbei gelten die Grundannahmen, dass die ÜSTRA in den nächsten Jahren im Durchschnitt mit einem Prozent Fahrgastzuwachs pro Jahr sowie mit durchschnittlich zwei Prozent Tarifsteigerungen rechnet. Die Risiken liegen darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen Kunden langfristig an die ÜSTRA zu binden bzw. mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen mindestens zur Deckung der Aufwandssteigerungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die ÜSTRA bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des GVH, der Genehmigungsbehörde, des Aufgabenträgers Region Hannover und der Konzernmutter VVG abhängig ist. Die bisher beschriebenen Risiken auf der Einnahmenseite werden als niedrig bewertet.
Bei der Umsetzung von in der Region Hannover politisch gewünschten Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität geht die ÜSTRA davon aus, dass ein unmittelbarer erfolgswirksamer Ausgleich durch die Region Hannover erfolgt. Dies gilt weiterhin insbesondere für die rabattierte Beförderung von Kindern und Jugendlichen sowie anderen öffentlich diskutierten Vergünstigungsforderungen. Das finanzielle Risiko aus solchen Maßnahmen wird als hoch eingeschätzt.
Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover genießt der ÖPNV aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse Vorrang an den Lichtsignalanlagen. Sollte diese Vorrangschaltung für den ÖPNV zurückgenommen werden, würde der ÖPNV durch die damit verbundene Verlängerung der Reisezeit unattraktiver für die Fahrgäste. Damit wären Einnahmenrückgänge und eine Erhöhung der Betriebskosten durch den höheren Fahrzeugeinsatz bei Verlängerung der Fahrzeiten zu erwarten. Das Risiko wird als hoch eingestuft.
Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Öl-Förderländern und Oligopol bedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise zu. Sollten die Preise, Steuern oder Abgaben entgegen der Planungsprämissen überproportional steigen, würde dies die ÜSTRA mit zusätzlichen Belastungen treffen. Nach erfolgter Ausschreibung in 2016 wurde ein Stromliefervertrag mit der enercity AG geschlossen, welcher der ÜSTRA aktuell bis 2021 Planungssicherheit in Bezug auf den Wirkarbeitspreis für Strom verschafft. Für Steuern und Abgaben wurden aktuell erwartete Preissteigerungen in der Planung hinterlegt, sodass damit das Risiko Strompreisentwicklung nur eine geringe Risikobedeutung hat. Im Hinblick auf die Kraftstoffbeschaffung kann die ÜSTRA aufgrund einer Ausschreibung und der daraus resultierenden Bestellmöglichkeit die Einkaufspreise für Diesel für maximal 12 Monate fixieren. Das Risiko bezüglich der Preisentwicklung für Kraftstoffe wird als mittel bewertet, wobei nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund der im Vergleich zum Oktober 2018 (Planungsstand) gesunkenen Ölpreise ein Risiko erst ab 2022 gesehen wird.
Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen, die Abkündigung von Ersatzteilen bzw. Support für technische Anlagen sowie kriminelle Handlungen führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Insgesamt werden die Risiken hieraus als gering bis mittel bewertet.
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die ÜSTRA. Risiken bestehen darin, Leistungsträger für offene Stellen im Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegengewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitermotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als mittel bewertet.
Der Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der ÜSTRA hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch die kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden als gering bewertet.
Durch die finanzielle Einbindung der ÜSTRA in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes.
Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Werden nach Ablauf des bestehenden Tarifvertrages im Jahr 2020 Lohnerhöhungen nicht von den Auftraggebern ausgeglichen führt dies zu einem Ergebnisrisiko, welches als mittel bewertet wird.
Die geplanten Ergebnisse der ÜSTRA Reisen können nur erreicht werden, wenn das Auftragsvolumen sich nicht verringert und somit keine personellen Überkapazitäten in der Gesellschaft entstehen. Das Risiko hieraus wird als gering bewertet.
Chancen bietet die gute Auftragslage von ÜSTRA Reisen.
Für bekannte oder zu erwartende Risiken der TransTecBau wurden unter anderem Rückstellungen für Honorarrisiken, Gewährleistungsverpflichtungen und sonstige Rückstellungen gebildet.
Die Rückstellungen für Honorarrisiken berücksichtigen das Risiko, dass die TransTecBau aufgrund der Honorardeckung durch die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen hat, die einen höheren Aufwand erfordern bzw. nur zum Teil abgerechnet werden können. Ferner wird durch die Rückstellungen das Risiko erwarteter Kostenüberschreitungen bei Einzelprojekten berücksichtigt. In 2018 wurden den Rückstellungen 291 T€ zugeführt.
Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Die TransTecBau hat seit 1995 alle Neubaumaßnahmen im Bereich der Stadtbahninfrastruktur der ÜSTRA und infra, besonders die zur Weltausstellung EXPO 2000, planerisch durchgeführt und baulich umgesetzt. Dabei sind Fördergelder nach dem GVFG als wesentlicher Bestandteil der Finanzierung eingesetzt worden. Mit der Übertragung der Stadtbahn-Infrastrukturanlagen durch die ÜSTRA auf die infra zum 1. Juli 2001 sind grundsätzlich auch die Rechte und Pflichten aus den Förderzusagen nach GVFG und die daraus resultierenden Risiken an die infra übergegangen. Mögliche Risiken für die TransTecBau im Zuge der Prüfung von geförderten Baumaßnahmen nach dem GVFG können ausgeschlossen werden, da sämtliche Risiken durch die infra übernommen werden.
Die geplanten Ergebnisse der TransTecBau können nur erreicht werden, wenn das Auftragsvolumen sich nicht verringert und somit keine personellen Überkapazitäten in der Gesellschaft entstehen. Das Risiko hieraus wird als gering bewertet.
Die Stellenbesetzung mit qualifiziertem Personal bleibt weiterhin problembehaftet. Durch die Kooperation mit Universitäten wird versucht, möglichst viele Studenten als studentische Hilfskräfte oder durch eine Begleitung bei Bachelor- oder Masterarbeiten schon während ihres Studiums an die TransTecBau zu binden. Ziel hierbei ist es, junge Ingenieure nach dem Studium in ein Arbeitsverhältnis übernehmen zu können. Das Risiko hieraus wird als mittel bewertet.
Es besteht ein dokumentiertes internes Kontrollsystem als Bestandteil des Qualitätsmanagement-Systems zur Risikovorsorge und Qualitätssicherung. Der TÜV-Nord hat ein Rezertifizierungsaudit nach ISO 9001 durchgeführt und das Qualitätsmanagement-System der TransTecBau bestätigt.
Chancen bietet die gute Auftragslage von TransTecBau.
Die Stellenbesetzung mit qualifiziertem Personal hat sich entspannt, bleibt aber weiterhin herausfordernd. Die umgesetzten Personalmarketingmaßnahmen, die zu einer Verbesserung und Stabilisierung der Situation führten, werden weiter entwickelt. Das Risiko wird derzeit als gering eingestuft.
Sowohl geringe Chancen und als auch geringe Risiken ergeben sich auch weiterhin im Wesentlichen durch das Geschäftsvolumen mit nicht konzerngebundenen Unternehmen im Rahmen der Ausschöpfung des zulässigen Drittgeschäftsanteils.
Sowohl geringe Chancen und als auch geringe Risiken ergeben sich auch weiterhin im Wesentlichen durch das Geschäftsvolumen mit nicht konzerngebundenen Unternehmen im Rahmen der Ausschöpfung des zulässigen Drittgeschäftsanteils.
Die Gehry-Tower weist keine Chancen und Risiken aus. Aufgrund des mit der ÜSTRA bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrages ergeben sich keine Vermietungsrisiken für die Gehry-Tower. Da das Gebäude noch relativ jung ist, ist mittelfristig nicht mit größeren Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten Unternehmens gefährden könnten. Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die ÜSTRA ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat.
Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird.
Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.
Die ÜSTRA wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:
| ― | Die ÜSTRA hat die UITP-Charta für Nachhaltige Entwicklung unterzeichnet und sich damit zum nachhaltigen Handeln verpflichtet. Der Geschäftsbericht für 2018 beinhaltet einen Bericht zu den Aktivitäten des Unternehmens zur Verbesserung der Nachhaltigkeit. |
| ― | Die ÜSTRA arbeitet kontinuierlich und systematisch daran, ihre fünf strategischen Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover weiter zu entwickeln. Die ÜSTRA positioniert sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. |
| ― | Der ÖDA sieht vor, die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen regelmäßig im Rahmen eines Benchmarks zu überprüfen und marktfähige Kostenstrukturen zu realisieren. Darüber hinaus nimmt die ÜSTRA auf freiwilliger Basis jährlich an einem Städtevergleich teil, welcher durch den ZBV (Verein für den zwischenbetrieblichen Vergleich der öffentlichen Verkehrsunternehmen) angeboten wird. Auch der für die Instandhaltung der Infrastruktur erforderliche Marktvergleich ist Bestandteil dieser Vergleiche. Die ÜSTRA hat in 2018 ihre Mitgliedschaft im ZBV wieder aufgenommen, da die Teilnahme an den transparenten Unternehmensvergleichen einen direkten Erfahrungsaustausch ermöglicht sowie das gegenseitige Lernen und die Optimierung der betrieblichen Abläufe gefördert werden. |
| ― | Durch die Unternehmensführung nach dem Managementprinzip Management by Objectives (MbO) erfolgt eine zielorientierte sowie bereichs- und hierarchieübergreifend abgestimmte Steuerung des Unternehmens. Sie gewährleistet die Konzentration auf Prioritäten und erhöht die Verbindlichkeit getroffener Zielvereinbarungen. Zudem wird dadurch Transparenz über die Unternehmens-, Bereichs- und Gruppenziele geschaffen. Gleichzeitig wird das ergebnisorientierte Arbeiten gefördert. Das Zielvereinbarungssystem soll eine enge Verzahnung mit den strategischen Handlungsfeldern der ÜSTRA sicherstellen sowie die Einhaltung der im ÖDA definierten Zielgrößen gewährleisten. |
| ― | Mit dem praktizierten Co-Management wird die frühzeitige und aktive Einbeziehung des Betriebsrats in alle wichtigen unternehmensbezogenen Entscheidungen angestrebt, um Akzeptanz bei strategischen Fragen und Veränderungsnotwendigkeiten zu erhalten. |
| ― | Mit der Teilnahme am Audit "berufundfamilie" werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik gefördert. Gleichzeitig wird eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen erreicht. |
| ― | Mit dem bei der ÜSTRA praktizierten Gesundheitsmanagement soll die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten erreicht werden. Zudem werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitermotivation angestrebt. Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit. |
| ― | Die ÜSTRA setzt das regelmäßige, strukturierte Mitarbeitergespräch als formalisiertes Führungsinstrument zur wechselseitigen Rückmeldung ein; damit soll die Zusammenarbeit und Arbeitsatmosphäre verbessert und weiterentwickelt werden, um den gemeinsamen Erfolg zu sichern. |
| ― | 2018 wurde mit dem "Kulturbarometer" zum vierten Mal eine unternehmensweite Befragung zur Bewertung der Zusammenarbeit von Führungskräften und zugeordneten Teams auf der Grundlage festgelegter Kulturwerte durchgeführt. Das Verfahren umfasst auch die Hinterlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und deren konsequente Umsetzungsverfolgung. Die Befragung wird jährlich wiederholt. |
| ― | Im Rahmen der Stärkung der Attraktivität als Arbeitgeber (Employer Branding) hat die ÜSTRA in 2017 das Zertifikat des Landes Niedersachsen "Demografiefest. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb" für weitere zwei Jahre erhalten. In 2018 wurde an der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen mit dem Ziel gearbeitet, für den demografischen Wandel gerüstet zu sein. |
| ― | Die ÜSTRA hat ein Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitsschutz- und Energiemanagementsystem eingeführt und ist nach den Standards DIN EN ISO 9001, DIN EN 13816, DIN EN 15838, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 und NFL/ILO-OSH 2001 zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierungen wird das integrierte Managementsystem regelmäßig durch unabhängige Zertifizierer überprüft. Ziele dieses Systems sind die Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, die Verbesserung der Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie die Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs. |
Informationen über das Audit "berufundfamilie" und das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement sowie der Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA sind auf der Internetseite uestra.de/unternehmen zu finden.
Der Vorstand der ÜSTRA besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Der Vorstand der ÜSTRA bestand im Geschäftsjahr 2018 und besteht auch gegenwärtig noch aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet der Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Volkhardt Klöppner die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Das Vorstandsmitglied Frau Denise Hain hat die Funktion der Arbeitsdirektorin inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb der Stadtbahnen und Busse, für die Fahrzeuge und die Betriebsanlagen und für den gesamten Personalbereich. Dem Vorstand sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und sieben Stabsbereiche zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie zweiwöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichs- und Stabsbereichsleitungen sicher.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. August 2018 hat beschlossen, die Anzahl der Vorstandsmitglieder von zwei auf drei Personen zu erhöhen. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2018 hat der Aufsichtsrat der ÜSTRA Frau Dipl.-Ing. Elke Maria van Zadel mit Wirkung ab dem 1. Juli 2019 zum weiteren Mitglied des Vorstandes der ÜSTRA bestellt. Im Rahmen einer Organisationsplananpassung wird sie zukünftig das Ressort "Technik, IT und Infrastruktur" verantworten.
Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wählt gemäß Mitbestimmungsgesetz aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ÜSTRA den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss "zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe" (sog. Vermittlungsausschuss). Im Geschäftsjahr 2018 führten Herr Ulf-Birger Franz den Vorsitz und Herr Christian Bickel den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat. Die Funktion des unabhängigen Finanzexperten im Aufsichtsrat gemäß § 100 Abs. 5 AktG hat im Geschäftsjahr 2018 Herr Eberhard Wicke wahrgenommen.
Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz- und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt.
Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Aufsichtsratsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertreter zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertreters sind zulässig; ein persönlicher Stellvertreter ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt.
Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z.B. im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.
Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen.
Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit.
Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Für das gesamte Unternehmen wird ein Frauenanteil von 22 % bis 2022 angestrebt. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Frauenanteil insgesamt 21,1 % (Vorjahr: 20,3 %).
Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand hat der Vorstand eine Zielgröße von 14,3 % für den ersten Umsetzungszeitraum beschlossen. Dieser Zielwert entsprach dem Ist-Stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Frauenanteil für diese Ebenen 16,2 % (Vorjahr: 15,4 %).
Für den Aufsichtsrat gilt die Regelung des § 96 Abs. 2 AktG. Danach muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Seit dem 10. August 2017 gehören sowohl drei Frauen auf die Seite der Arbeitnehmervertreter, als auch auf der Seite der Anteilseignervertreter zum Gremium. Das Mindestanteilsgebot ist damit eingehalten.
Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 30 % bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Seit der Bestellung von Frau Denise Hain und Herrn Dr. Volkhardt Klöppner am 8. Dezember 2017 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 50 %. Die festgelegte Zielgröße ist damit übererfüllt.
Die ÜSTRA ist von der Pflicht zur Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung in ihren Lage-bzw. Konzernlagebericht befreit, da sie unter Anwendung der entsprechenden Befreiungsvorschriften einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht erstellt, der zusammen mit dem Einzel- und Konzernlagebericht im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zudem wird dieser Bericht unter uestra.de/Unternehmen/Nachhaltigkeit/Übersicht/ auf der Internetseite der ÜSTRA zur Verfügung gestellt.
Die ÜSTRA ist nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, in die Erklärung zur Unternehmensführung eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner Umsetzung und der im Berichtsjahr erreichten Ergebnisse aufzunehmen. Falls kein oder noch kein Diversitätskonzept verfolgt wird, ist dies zu erläutern. Die ÜSTRA verfolgt derzeit kein Diversitätskonzept für die zukünftige Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats. Die ÜSTRA ist der Ansicht, dass bestimmte Kriterien wie Alter oder ein bestimmter Bildungs- und Berufshintergrund zu keiner substantiellen Verbesserung der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats und deren Tätigkeit führen. Für den Frauenanteil im Vorstand und den beiden nachgeordneten Führungsebenen hat die ÜSTRA bereits Zielgrößen festgelegt. Für die Geschlechterquote im Aufsichtsrat gelten bereits die gesetzlichen Mindestquoten. Für die Festlegung darüber hinausgehender Diversitätsanforderungen sieht die ÜSTRA derzeit keine Notwendigkeit.
Das Vergütungssystem des Vorstands der ÜSTRA hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z.B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit werden dem Vorstand nicht gewährt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der ÜSTRA geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung.
Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen.
Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der ÜSTRA unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG (firmiert seit März 2018 als enercity AG) zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der ÜSTRA verfügt. Die übrigen Aktien der ÜSTRA befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz.
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand der ÜSTRA besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. August 2018 hat beschlossen, die Anzahl der Vorstandsmitglieder von zwei auf drei Personen zu erhöhen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen.
Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.
Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der ÜSTRA - beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals - auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht.
Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind.
Auf der Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung unter Abwägung der Risiko- und Chancenpotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen:
Der ÖDA bildet den Rahmen für die zukünftige weitere Entwicklung der Gesellschaft und bestimmt das unternehmerische Handeln. Er bedeutet für die Dauer seiner Laufzeit sowohl für den Auftraggeber als auch für die Kunden garantierte Leistungen in der gewohnt guten Qualität. Allerdings ist die ÜSTRA bei der Weiterentwicklung des Verkehrsangebots und bei der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere die Ergebnisentwicklung, stark abhängig von den Beschlüssen der Region Hannover, die gemäß ÖDA oftmals notwendig sind.
Den Auswirkungen der Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die Erlössteigerungen künftig nicht ausreichen, um die Kostensteigerungen zu kompensieren, sodass der Verlust der ÜSTRA weiter ansteigen wird.
Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, mit denen die ÜSTRA per ÖDA betraut wurde, erfolgt über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der Versorgung- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Bedingt dadurch weist die ÜSTRA folglich rechnerisch negative Ergebnisse aus. In der Planung für das Geschäftsjahr 2019 geht die ÜSTRA von einem Jahresfehlbetrag von 39,7 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der ÜSTRA, der VVG, übernommen wird.
Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2019 wird damit gerechnet, dass die zum 1. Januar 2019 im GVH vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 2,25 % vollumfänglich auf die ÜSTRA durchschlägt. Daneben plant die ÜSTRA mit einer Steigerung der Fahrgastzahlen um 1 %. Damit ergibt sich für das Jahr 2019 eine Planung der Tarifeinnahmen in Höhe von 175,7 Mio. €.
Insgesamt sind für 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 217,2 Mio. € geplant, die im Wesentlichen die Umsatzerlöse Verkehr (Tarifeinnahmen und Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV) und Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra beinhalten.
Für 2019 wurde mit der Region Hannover als Aufgabenträger für die Gesamtzufriedenheit der Kunden ein Zielwert von 2,45 vereinbart.
Für das Jahr 2019 sind Investitionen in Höhe von 111,7 Mio. € geplant, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 67 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte sowie der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb.
Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der VVG und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag führt dazu, dass die ÜSTRA nicht einen ausreichenden Cashflow erwirtschaften kann, um den hohen Investitionsbedarf der Zukunft aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Aus diesem Grund ist auch in den nächsten Jahren die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen geplant. Im Jahr 2019 soll ein Kredit in Höhe von 33,5 Mio. € aufgenommen werden.
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2019 geht die ÜSTRA Reisen von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,17 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft ÜSTRA abgeführt wird.
Für 2019 rechnet die ÜSTRA Reisen mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 19,0 Mio. € und liegt damit über Vorjahresniveau.
Im Bereich Linienverkehr wird von einem höherem Umsatzvolumen ausgegangen. Hier wird der Kilometersatz aufgrund gestiegener Kosten angehoben.
Die Preise im Linienverkehr der Maschseeschifffahrt bleiben im Jahr 2019 nach der letzten Erhöhung im Jahr 2018 konstant. Die Preise im Charterbetrieb werden erhöht.
Für das Jahr 2019 sind Investitionen in Höhe von 0,4 Mio. € geplant. Die Schwerpunkte bei den Investitionen liegen in der Ersatzbeschaffung eines Reisebusses zur Verbesserung der Altersstruktur im Fuhrpark und bei Betriebs- und Geschäftsausstattungen.
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2019 geht die TransTecBau von einem Jahresüberschuss von 0,15 Mio. € aus. Darüber hinaus sieht die Mittelfristplanung weiterhin positive Ergebnisse vor, die die Zukunft der TransTecBau sicherstellen werden.
Im Hinblick auf die Auftragslage der TransTecBau in der Region Hannover werden sich neben den bereits erteilten Aufträgen zum Ausbau der Stadtbahninfrastruktur die direkten Anfragen aus den verschiedenen Verwaltungen in der Region Hannover mittelfristig weiter fortsetzen.
Aufgrund der erfolgten Beschlüsse zur Realisierung der Maßnahmen "Stadtbahnverlängerung Hemmingen" und "Projekt 10/17" haben sich die Tätigkeiten im regionalen Raum manifestiert. Um die notwendigen Leistungen vollständig erbringen zu können, ist die TransTecBau bereits heute aus Kapazitätsgründen auf die Unterstützung von Subunternehmern angewiesen.
Die getroffenen Entscheidungen zur Weiterentwicklung der TransTecBau und auch die laut Wirtschaftsplan bereits zu 85 % gesicherte Auftragslage mit einem Volumen von 5,1 Mio. € unterstreichen eine positive Fortführungsperspektive der Gesellschaft, wobei ein Großteil der Aufträge eine Laufzeit über das Jahr 2019 hinaus hat.
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2019 geht die protec von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,7 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft ÜSTRA abgeführt wird.
Für 2019 rechnet die protec mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 14,2 Mio. € und liegt damit über dem Vorjahresniveau. Dies ist vor allem auf Preisanpassungen durch erforderliche Vergütungsänderungen für die Mitarbeiter bzw. Mengenanpassungen zurückzuführen.
Für das Jahr 2019 sind Investitionen in Höhe von 0,6 Mio. € geplant, wovon ca. 0,3 Mio. € für den neuen Standort inklusiver neuer Einsatzleitstelle veranschlagt wurden. Zur Einrichtung und Ausstattung der angemieteten Flächen sind umfangreiche Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Ansonsten handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in den Maschinen- und Gerätepark zur Erbringung der Reinigung unterirdischer Haltestellen in Eigenregie sowie Ersatzinvestitionen in der Parkraumbewirtschaftung.
Die äußerst positive Entwicklung des Unternehmens der letzten Geschäftsjahre kann fortgesetzt werden. Das derzeit hohe Ansehen der protec ist eine gute Ausgangslage, um das Drittgeschäft auf eine Größe von bis zu 20 % des Umsatzes zu stabilisieren. Schwerpunkt der Aktivitäten der protec bleibt aber weiterhin die Konzentration auf das ursprüngliche Kerngeschäft, nämlich auf die Sauberkeit und Sicherheit in den Bussen und Bahnen und auf den Haltestellen der ÜSTRA. Zu erwarten sind stabile und risikofreie Geschäftsaktivitäten.
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2019 geht die RevCon von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,05 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft ÜSTRA abgeführt wird.
Die RevCon bleibt auch weiterhin die prüfungsausführende Gesellschaft für die ÜSTRA. Für 2019 rechnet die RevCon mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 0,9 Mio. € und liegt damit auf Vorjahresniveau.
Auch in 2019 wird konsequent und nachhaltig die Umsetzung und Einhaltung der Regelungen der Geschäftsordnung und dem Revisionshandbuch der ÜSTRA fortgeführt. Im Vordergrund wird die Umsetzung der in 2018 erarbeiteten Maßnahmen aus dem dritten externen Quality Assessment 2017 stehen.
In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2019 geht die Gehry-Tower von einem Jahresüberschuss von 0,07 Mio. € aus.
Der Geschäftsverlauf bleibt aufgrund des mit der ÜSTRA bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrages stabil, es werden wie im Vorjahr Umsatzerlöse in Höhe von 0,5 Mio. € geplant.
Hannover, 29. März 2019
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden.
Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagements sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Darüber hinaus hat er vom Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt "Bericht des Vorstands" jeweils umfassend Informationen über die das Unternehmen aktuell betreffenden Angelegenheiten erhalten.
Detailliert wurden Fragen der künftigen Finanz-, Investitions- und Personalplanung erörtert und - teilweise unter Beteiligung von Referenten - vertieft. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden geprüft, ausführlich erörtert und - sofern erforderlich - entschieden. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat dazu ausführliche schriftliche Informationen vom Vorstand erhalten und den vorgelegten Geschäftsführungsmaßnahmen nach ausgiebiger vorheriger Prüfung seine Zustimmung erteilt.
Der Aufsichtsrat hat alle Berichte des Vorstands geprüft, in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen.
Zu eigenen Maßnahmen des Aufsichtsrats gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG (z. B. Einsicht in Bücher und Schriften der Gesellschaft) bestand keine Veranlassung. Die Überprüfung der Geschäftsführung der ehemaligen Vorstandsmitglieder Neiß und Lindenberg durch externe Berater gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie die rechtliche Beratung und Begleitung der Gesellschaft im Zusammenhang mit sämtlichen beschlossenen Maßnahmen betreffend die o.g. ehemaligen Vorstandsmitglieder, die in 2017 durch den Aufsichtsrat beauftragt wurden, dauerten in 2018 weiter an (siehe im Einzelnen unter "Schwerpunkte der Überwachung und Beratung"). Sonderberichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG wurden im Geschäftsjahr 2018 nicht erbeten, da der Aufsichtsrat aufgrund der umfassenden Regelberichterstattung keine Veranlassung dazu sah.
Darüber hinaus hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats umfassenden Kontakt zu dem Vorstandsvorsitzenden und dem weiteren Mitglied des Vorstands. In zahlreichen Gesprächen wurden alle wichtigen Ereignisse und Fragen der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstrategie besprochen.
Im Berichtsjahr haben der Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats insgesamt 32 Sitzungen, so im Einzelnen:
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| Verkehrs- und Bauausschuss | 4 Sitzungen, |
| Finanz- und Prüfungsausschuss | 4 Sitzungen, |
| Beteiligungsausschuss | 4 Sitzungen, |
| Präsidialausschuss | 12 Sitzungen und |
| Aufsichtsratsplenum | 8 Sitzungen (davon 1 Klausurtagung), |
abgehalten und dabei auch die Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands geprüft und erörtert.
Kein Aufsichtsratsmitglied hat im Berichtsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsratsplenums teilgenommen.
Ein Beschluss außerhalb einer Sitzung, z. B. im schriftlichen Verfahren, wurde im Berichtsjahr nicht gefasst.
Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren neben der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Jahr 2017 die Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung der ÜSTRA und ihrer Töchter im Berichtszeitraum vor allem im Hinblick auf die folgenden Themen:
| ― | Der Aufsichtsrat hat einen Bericht der internen Revision insbesondere zu Vergaben bei der ÜSTRA mit Beteiligung von amtierenden und ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern bzw. deren Angehörigen entgegen genommen und beschlossen, eine gemeinsame Erklärung von Aufsichtsrat und Vorstand bezüglich der Maßnahmen zur Rückgewinnung compliance-adäquater Handlungsstärke bei der ÜSTRA abzugeben (Sitzung am 05.02.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich zum Thema Auftragsvergaben an Aufsichtsräte und deren Angehörige beraten und zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Sinne einer Selbstbindung die gesetzlichen Zustimmungspflichten konkretisiert und Anzeigepflichten beschlossen (Sitzungen am 05.02.2018, 02.03.2018 und 27.04.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich zum Sachstand Fördermittel Hybridbusse 2017 informieren lassen (Sitzungen am 05.02.2018, 01.03.2018, 02.03.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat einer Mittelumschichtung im Investitionsplan für das Projekt "Sanierung des Verwaltungsgebäudes Am Hohen Ufer" zugestimmt und sich laufend über den Sachstand des Projekts informieren lassen (Sitzungen am 05.02.2018, 02.03.2018 und 19.10.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich über den Sachstand TW 3000 informieren lassen (Sitzungen am 02.03.2018 und 27.04.2018). |
| ― | Aussprache und Beratung des Aufsichtsrats über Pflichtverletzungen der ehemaligen Vorstandsmitglieder sowie vorsorglich erneuter Widerruf der Bestellung und (erneute) außerordentliche und fristlose Kündigung der beiden Altvorstände (Sitzung am 02.03.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat der Ergänzung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft um das Geschäftsfeld Mobilitätskonzepte zugestimmt und sich über einen Kooperationsvertrag zwischen ÜSTRA und enercity im Bereich Mobilitätskonzepte informieren lassen (Sitzung am 02.03.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich über die Themen Evakuierungs- und Notfallpläne sowie Brandschutz im Tunnel, Entwicklung der Bewerberzahlen und Frauenquote informieren lassen, die Zustimmung für die Bestellung eines neuen Geschäftsführers Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH erteilt und die Zielvereinbarungen des Vorstands für 2018 beraten und beschlossen (Sitzung am 02.03.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich mit der Ergänzung der Rechnungsprüfungspflicht des Aufsichtsrats um nichtfinanzielle Erklärung gemäß CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz befasst und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen beschlossen (Sitzungen am 02.03.2018 und 27.04.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich über den Sachstand des Projekts Compliance-Management-System informieren lassen (Sitzungen am 02.03.2018, 04./05.06.2018, 19.10.2018 und 05.12.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich über den Sachstand Nachprüfung Vergaben 2017 informieren lassen und Prüfungsinhalte konkretisiert (Sitzungen 02.03.2018, 27.04.2018, 04./05.06.2018 und 05.12.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig zum E-Bus Projekt informieren lassen und der Freigabe des geplanten Investitionsbudgets für das Wirtschaftsjahr 2018 zugestimmt sowie die geänderten Rahmenbedingungen der Förderkulisse und den damit verbundenen Finanzplanänderungen zur Kenntnis genommen (Sitzungen am 27.04.2018, 04./05.06.2018 und 19.10.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich über die Themen fachliche Qualifikation im Bereich Einkauf, Trickbetrug bei der Versorgungseinrichtung der ÜSTRA, Beteiligungsbericht 2017 und Entgeltbericht 2017 informieren lassen sowie den Beschlussvorlagen zu den Themen Jahresabschluss und Wirtschaftsplan bei ÜSTRA Reisen, Mietvertrag Druckstraße und Tarifmaßnahme 2018/2019 zugestimmt (Sitzung am 27.04.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung beraten und beschlossen (Sitzungen am 27.04.2018 und 04./05.06.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich zum Thema Haftpflichtansprüche gegen Altvorstände informieren lassen und beraten (Sitzungen am 27.04.2018 und 01.06.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich ausführlich über den Jahresbericht der Internen Revision 2017 informieren lassen und diesen zur Kenntnis genommen (Sitzung am 27.04.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig zur Besetzung des dritten Vorstands beraten und abschließend über die Bestellung eines dritten Vorstandsmitgliedes und den Abschluss eines Anstellungsvertrages mit dem neuen Vorstandsmitglied beschlossen (Sitzungen am 16.05.2018, 01.06.2018, 19.10.2018 und 05./14.12.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich auf seiner Klausurtagung unter anderem mit den Themen Personalwirtschaftliche Voraussetzungen und Lösungen im Hinblick auf den demographischen und technischen Wandel, Evaluierung Pilotprojekt Elektrobusse, Vorrangschaltung als notwendige Voraussetzung für Erreichung der Klima- und Umweltziele sowie neue Mobilität befasst (Klausurtagung am 04./05.06.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über den Sachstand der Verfahren betreffend die Altvorstände informieren lassen und beraten (Sitzungen am 04./05.06.2018, 19.10.2018 und 05.12.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat dem Vergleichsabschluss Schienenkartell zugestimmt (Sitzungen am 04./05.06.2018 und 05.12.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat hinsichtlich seiner inneren Ordnung nach den Arbeitnehmervertreterwahlen beschlossen (Sitzung am 16.08.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich hinsichtlich der Themen Werbung auf Stadtbahnen und Bussen, WLAN für Fahrgäste, Unfallstatistik 2018, Beteiligungsbericht 2018, Vorstellung der Versorgungseinrichtung der ÜSTRA, Betrachtung D-Linie und Innenstadtverkehr informieren lassen und zu den Themen Festlegung Zielgröße Frauenanteil im Vorstand, Zielvereinbarung des Vorstands 2019 und Projektgenehmigung Zugfüllstandsermittlung beschlossen (Sitzung am 19.10.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich zum Sachstand Aufarbeitung TW 6000 informieren lassen und zum weiteren Vorgehen beschlossen (Sitzungen am 19.10.2018 und 05.12.2018). |
| ― | Der Aufsichtsrat hat sich über die aktuelle Entwicklung beim GVH informiert, dem Wirtschaftsplan 2019 und der außerplanmäßigen Zuführung zu den mittelbaren Pensionsverpflichtungen zugestimmt und die Mittelfristplanung 2020-2023 zur Kenntnis genommen (Sitzung am 05.12.2018). |
Im Geschäftsjahr 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 27.04.2018 die Er-klärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 AktG unterzeichnet. Aufgrund der Aktionärsstruktur des Unternehmens, des damit verbundenen geringen Streubesitzes und der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat, wurde nach eingehender Beratung beschlossen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht zu folgen. Einwände des Abschlussprüfers gegen die Entsprechenserklärung wurden nicht erhoben. Die aktuelle Entsprechenserklärung kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter uestra.de eingesehen werden.
Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2018 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Hannover hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 einschließlich Lagebericht über das Geschäftsjahr 2018 sowie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31.12.2018 einschließlich Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2018 geprüft und beide mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat eine Vorprüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht, des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht und des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts durchgeführt und in seiner Sitzung am 25.04.2019 zusammen mit dem Vorstand die beiden Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Finanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses empfohlen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, die jeweiligen Prüfungsberichte und den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht seinerseits sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung am 26.04.2019 zusammen mit dem Vorstand und in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv erörtert sowie den Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung entgegengenommen.
Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hat der Abschlussprüfer nicht festgestellt.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt, keine Einwände gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht erhoben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 26.04.2019 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Herr Christian Bickel, Frau Margot Backhaus, Frau Mira Ball, Herr Willi Degener, Herr Metin Dirim, Herr Holger Elix, Herr Hermann Hane, Herr Uwe Köhler, Frau Martina Dierßen und Herr Anton Ploner endete mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der ÜSTRA am 16.08.2018.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Mindestanteilsgebots sind aufgrund der Arbeitnehmervertreterwahlen Herr Christian Bickel, Frau Mira Ball, Herr Willi Degener, Herr Metin Dirim, Herr Holger Elix, Herr Hermann Hane, Frau Linda Katzmarek, Herr Uwe Köhler, Frau Mira Neumaier und Herr Carsten Oppermann mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16.08.2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 - das ist das vierte Geschäftsjahr, das nach ihrer Wahl beginnt (§ 8 Abs. (3) der Satzung) - beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt worden.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ÜSTRA und den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für die im Geschäftsjahr 2018 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Hannover, den 26. April 2019
Aufsichtsrat der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsratsvorsitzende
gez. Ulf-Birger Franz
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