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ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 12, 2018

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Annual / Quarterly Financial Statement

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ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Hannover

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Abschnitt 5. des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in Abschnitt 5. des Konzernlageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Umsatzrealisierung von Beförderungsleistungen erfolgt grundsätzlich in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrausweise durch die Kunden. Vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen, die zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen nach dem Bilanzstichtag berechtigen, werden zeitanteilig passivisch abgegrenzt. Die Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr-Hannover (GVH) unterliegen zudem einem Poolausgleich unter den am GVH beteiligten Verkehrsträgern. Zur Ermittlung der voraussichtlichen Höhe dieses Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2017 schätzen die gesetzlichen Vertreter den Anteil der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft an den gesamten Tarifeinnahmen im GVH ein.

Vor dem Hintergrund der materiellen Bedeutung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen und der vorhandenen Ermessensspielräume bei der Bestimmung der Höhe des Poolausgleichs erachten wir die Prüfung der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen im Rahmen unserer Prüfung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft.

Wir haben die in der internen Bilanzierungsrichtlinie konkretisierten Bilanzierungsvorgaben unter Berücksichtigung der Vorschriften des IAS 18 Umsatzerlöse gewürdigt.

Wir haben die Ermittlung der Gesellschaft hinsichtlich der periodengerechten Abgrenzung der Einnahmen aus dem Erwerb von Zeitfahrausweisen anhand der systemseitig erfassten fahrausweisspezifischen Nutzungszeiträume nachvollzogen und die rechnerische Aufteilung analysiert. Wir haben die Grundlage für die Berechnungen für den Poolausgleich mit den vertraglichen Regelungen zum Poolausgleich abgestimmt und die Annahmen für den Gesamtpool des GVH und die auf die ÜSTRA entfallenden Fahrgäste beurteilt, indem wir unter anderem die von der Region Hannover geschätzten Tarifeinnahmen im GVH-Verkehrsgebiet für das Jahr 2017 sowie die Nachfrageveränderung im ersten Halbjahr 2017, die von dem GVH berechnet wurden, als Prüfungsnachweise eingeholt haben. Weiterhin haben wir bei der Beurteilung der Annahmen die unterjährigen Poolausgleichsabrechnungen für das Geschäftsjahr 2017 sowie die Endabrechnung des Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2016 berücksichtigt.

Insgesamt haben sich aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den bezüglich der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter 2.2.13 „Umsatzerlöse".

2. Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Bei der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft bestehen Pensionsverpflichtungen aus Einzelzusagen/Versorgungsverordnung 2002 und der Versorgungseinrichtung der üstra e.V., die im Konzernabschluss nach Saldierung mit dem Vermögen der Versorgungseinrichtung der üstra e.V., Hannover, das als Planvermögen qualifiziert, unter den Pensionsrückstellungen bilanziert werden. Die dem Ansatz und der Bewertung der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens zugrunde liegenden Annahmen, insbesondere Diskontierungszinssätze, Fluktuation, Sterbewahrscheinlichkeit und die Gehalts- und Rentenentwicklung sowie die Bewertungsparameter für die Bewertung des Immobilienvermögens und von Schuldscheindarlehen (Planvermögen) werden durch die gesetzlichen Vertreter der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft bestimmt und sind ermessensbehaftet.

Vor dem Hintergrund der materiellen Bedeutung, Komplexität der Bewertungsmodelle sowie der ermessensbehafteten Annahmen der gesetzlichen Vertreter erachten wir die Ermittlung der Pensionsrückstellungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft.

Wir haben die Pensionsverpflichtungen anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen beurteilt. Darüber hinaus haben wir die Bewertungsparameter zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen u. a. durch Vergleich mit marktbezogenen Daten und internen Unternehmensstatistiken analysiert. Zusätzlich haben wir die Qualifikation des vom Vorstand für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen eingesetzten Versicherungsmathematikers und die Eignung der Tätigkeit des Sachverständigen als Prüfungsnachweis beurteilt. Hinsichtlich des Planvermögens haben wir unter anderem anhand von Bankkontoauszügen die Höhe der Bankguthaben nachvollzogen. Den Ansatz der Schuldscheindarlehen haben wir zu den vertraglichen Grundlagen abgestimmt. Die für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag durch die gesetzlichen Vertreter herangezogenen Zinssätze haben wir zu den von den Kreditinstituten für Schuldinstrumente vergleichbarer Laufzeit und vergleichbaren Risikos zur Verfügung gestellten Zinssätzen abgestimmt. Zudem haben wir die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte rechnerisch nachvollzogen.

Aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellungen haben sich keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den Angaben der Gesellschaft im Hinblick auf die Pensionsrückstellungen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter 2.2.10 „Pensionsrückstellungen".

3. Bilanzierung und Bewertung der Fahrzeuge für den Personenverkehr

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Vor dem Hintergrund der materiellen Bedeutung und der umfangreichen Investitionen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft in die unter diesem Posten bilanzierten Stadtbahnen vom Typ TW 3000 erachten wir die Bilanzierung und Bewertung der Fahrzeuge für den Personenverkehr als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Bewertung des Sachanlagevermögens analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft.

Wir haben in Stichproben anhand von Rechnungen Nachweise für die für Zugänge aus Fahrzeugen für den Personenverkehr ausgewiesenen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie darüber hinaus aus den Abnahmeprotokollen für den Aktivierungszeitpunkt erlangt. Die für die Bemessung der Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern haben wir anhand der Erfahrungen der Vergangenheit mit vergleichbaren Fahrzeugen gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die für diese Zugänge ermittelten Abschreibungen rechnerisch überprüft und im Übrigen die gesamte im Geschäftsjahr erfasste Abschreibung anhand des verhältnismäßigen Anteils an den Anschaffungskosten verplausibilisiert.

Aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung der Fahrzeuge aus Personenverkehr haben sich keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den Angaben der Gesellschaft im Hinblick auf die Fahrzeuge für den Personenverkehr verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang in den Abschnitten 2.2.2 „Sachanlagen", 4. „Angaben zu Posten der Konzernbilanz" sowie im Konzernanlagenspiegel.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB in Abschnitt 5. des Lageberichts, ferner die für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile „Nachhaltigkeitsbericht", „Nichtfinanzielle Erklärung gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" und den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 10. August 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Gesetzlich vorgeschriebene und nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Finanzinformationen sowie Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefan Marks.

Hannover, den 6. April 2018

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Eickhoff, Wirtschaftsprüfer

Marks, Wirtschaftsprüfer

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017

AKTIVA

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Anhang 31.12.2017 31.12.2016
Verweis
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Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (1) 4.891.667,39 5.051.738,59
Sachanlagen (2) 281.890.091,13 255.831.034,93
Übrige Finanzanlagen (3) 11.308.844,92 11.150.950,19
Anlagenwerte 298.090.603,44 272.033.723,71
Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen (4) 10.531.664,74 12.185.630,94
308.622.268,18 284.219.354,65
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (6) 10.931.753,70 11.178.677,33
Forderungen aus Fertigungsaufträgen (7) 1.004.501,27 1.158.921,37
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (8) 14.403.240,18 9.638.562,40
Ertragsteuerforderungen 82.306,10 19.641,17
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (9) 50.892.857,07 59.004.984,89
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (10) 32.692.697,58 10.500.609,87
110.007.355,90 91.501.397,03
418.629.624,08 375.720.751,68
PASSIVA
Anhang 31.12.2017 31.12.2016
Verweis
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (11) 67.490.528,32 67.490.528,32
Kapitalrücklage (12) 234.787.912,45 203.103.333,91
Ergebnisvortrag (13) -135.308.696,08 -112.027.657,74
Sonstige Ergebnisbestandteile (13) -144.630.516,02 -147.412.608,28
22.339.228,67 11.153.596,21
Langfristiges Fremdkapital
Pensionsrückstellungen (14) 246.807.145,00 244.920.183,00
Übrige Rückstellungen (15) 14.495.615,45 11.739.202,32
Latente Steuerschulden (5) 36.656,33 69.986,11
Finanzverbindlichkeiten (16) 24.727.495,00 2.556.455,00
Sonstige Verpflichtungen (18) 18.421.788,00 26.261.608,00
304.488.699,78 285.547.434,43
Kurzfristiges Fremdkapital
Übrige Rückstellungen (15) 3.241.188,19 7.226.063,04
Finanzverbindlichkeiten (16) 5.382.460,00 2.556.460,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (17) 43.203.713,40 40.690.975,74
Sonstige Verpflichtungen (18) 39.974.334,04 28.546.222,26
91.801.695,63 79.019.721,04
418.629.624,08 375.720.751,68

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

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Anhang 1.1.-31.12.2017 1.1.-31.12.2016
Verweis
--- --- --- ---
Umsatzerlöse (20) 217.646.789,87 218.133.805,33
Sonstige betriebliche Erträge (21) 3.409.341,83 8.720.922,51
Materialaufwand 52.332.036,04 62.965.153,53
Personalaufwand (22) 136.486.224,79 127.160.447,88
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (23) 19.262.807,40 17.949.746,98
Sonstige betriebliche Aufwendungen (24) 37.105.897,35 28.085.877,59
Operatives Ergebnis -24.130.833,88 -9.306.498,14
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 1.346.033,80 1.235.849,57
Übriges Beteiligungsergebnis 37.292,37 32.454,86
Zinsen und ähnliche Erträge 34.971,11 118.457,01
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 540.208,50 707.405,09
Übriges Finanzergebnis (25) -467.945,02 -556.493,22
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -23.252.745,10 -8.627.141,79
Ertragsteuern (26) 28.293,24 43.199,72
Jahresergebnis (27) -23.281.038,34 -8.670.341,51
davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens -23.281.038,34 -8.670.341,51
Sonstiges Ergebnis
In den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umzugliederndes Sonstiges Ergebnis
Neubewertungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen (14) 2.635.490,00 -38.568.177,00
In den Folgeperioden erfolgswirksam umzugliederndes sonstiges Ergebnis
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte:
In der laufenden Periode entstandene Gewinne (Verluste) 146.602,26 -214.184,49
Sonstiges Ergebnis 2.782.092,26 -38.782.361,49
Gesamtergebnis -20.498.946,08 -47.452.703,00
davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens (27) -20.498.946,08 -47.452.703,00
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) -0,78 -1,80

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017

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(in €) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Ergebnisvortrag
Stand 1. Januar 2016 67.490.528,32 187.876.588,45 -103.357.316,23
Jahresergebnis -8.670.341,51
Stand 31. Dezember 2016 67.490.528,32 203.103.333,91 -112.027.657,74
Stand 1. Januar 2017 67.490.528,32 203.103.333,91 -112.027.657,74
Jahresergebnis -23.281.038,34
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis -23.281.038,34
Transaktionen mit Eigentümern
Verlustübernahme 31.684.578,54
Stand 31. Dezember 2017 67.490.528,32 234.787.912,45 -135.308.696,08

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(in €) Rücklage für Pensionsverpflichtungen Rücklage zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Anteilseigner der Muttergesellschaft

Summe
Stand 1. Januar 2016 -109.480.281,00 850.034,21 43.379.553,75
Jahresergebnis -8.670.341,51
Stand 31. Dezember 2016 -148.048.458,00 635.849,72 11.153.596,21
Stand 1. Januar 2017 -148.048.458,00 635.849,72 11.153.596,21
Jahresergebnis -23.281.038,34
Sonstiges Ergebnis 2.635.490,00 146.602,26 2.782.092,26
Gesamtergebnis 2.635.490,00 146.602,26 -20.498.946,08
Transaktionen mit Eigentümern
Verlustübernahme 31.684.578,54
Stand 31. Dezember 2017 -145.412.968,00 782.451,98 22.339.228,67

Konzern-Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2017

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Verweis Vorjahr
Anhang Tsd. € Tsd. €
--- --- --- ---
Jahresergebnis -23.281 -8.670
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (23) 19.263 17.950
Abnahme(-) / Zunahme der Rückstellungen (15) 1.407 3.403
Aktivierte Eigenleistungen(-) (2) -158 -15
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge(-) / Aufwendungen -286 -3.765
Saldo der Gewinne(-) und Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 25 -82
Saldo der erhaltenen Zinserträge (-) und gezahlten Zinsaufwendungen (+) 138 555
Saldo der Erträge(-) und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen (25) -1.346 -1.236
Zunahme(-) / Abnahme der Vorräte, der Forderungen und sonstiger Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit bzw. dem Finanzmittelfonds zuzuordnen sind -26.568 -5.000
Zunahme / Abnahme(-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verpflichtungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7.218 5.198
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -23.588 8.338
- davon aus erstatteten(-) / gezahlten Ertragsteuern 110 Tsd. € (Vorjahr: -32 Tsd. €)
Investitionen(-) in das immaterielle Anlagevermögen (1) -1.271 -2.184
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 28 2.358
Investitionen(-) in das Sachanlagevermögen (2) -83.324 -18.523
Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (18) 40.511 5.140
Rückzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0 -436
Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen 1.695 2.469
Investitionen(-) in das Finanzanlagevermögen (3) -1.706 -1.744
Erhaltene Zinsen 35 115
Erhaltene Dividenden 3.000 32
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -41.032 -12.773
Ergebnisausgleichszahlungen der Unternehmenseigner (12) 31.685 15.227
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 28.260 0
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -3.264 -2.557
Gezahlte Zinsen -173 -671
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 56.508 11.999
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -8.112 7.564
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 59.005 51.441
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 50.893 59.005
Finanzmittelfonds:
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten / Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (9) 50.893 59.005
Finanzmittelfonds 50.893 59.005

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017

1. Allgemeine Informationen

2. Rechnungslegungsmethoden

2.1 Konsolidierung

2.1.1 Konsolidierungskreis

2.1.2 Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode)

2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

2.2.1 Immaterielle Vermögenswerte

2.2.2 Sachanlagen

2.2.3 Leasingverhältnisse

2.2.4 Übrige Finanzanlagen

2.2.5 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

2.2.6 Steuerabgrenzungen

2.2.7 Vorräte

2.2.8 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

2.2.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

2.2.10 Pensionsrückstellungen

2.2.11 Übrige Rückstellungen

2.2.12 Übriges Fremdkapital

2.2.13 Umsatzerlöse

2.2.14 Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen

2.2.15 Zuwendungen der öffentlichen Hand

2.2.16 Ergebnisabführung

2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

2.3.1 Neue und überarbeitete Standards

2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

2.5.1 Schätzungen und Annahmen

3. Finanzrisikomanagement

3.1 Kapitalstruktur

3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente

3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten

3.4 Beizulegender Zeitwert

3.5 Liquiditätsrisiko

3.6 Kreditrisiko

3.6.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen

3.6.2 Unverzinsliche Kredite und Forderungen

3.6.3 Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten

3.7 Zinsrisiken

3.7.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen

3.7.2 Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten

4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz

5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung

6. Segmentberichterstattung

6.1 Geschäftssegmentbildung

6.2 Beschreibung der berichteten Segmente

6.2.1 ÜSTRA

6.2.2 Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen

6.2.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen

6.2.4 Sonstige Dienstleistungen

6.3 Segmentinformationen

6.4 Angaben auf Konzernebene

7. Sonstige Angaben

7.1 Arbeitnehmerschaft

7.2 Nahe stehende Personen

7.2.1 Organbezüge

7.2.2 Beziehungen zur Muttergesellschaft

7.2.3 Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen

7.3 Verkehrskonzessionen

7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand

7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB

7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex

7.8 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Anlage 1 – Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2017

Anlage 2 – Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2016

1. Allgemeine Informationen

Der Konzernabschluss der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA), Hannover, zum 31. Dezember 2017 ist in Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London, (IASB) aufgestellt worden.

Die ÜSTRA ist ein Unternehmen mit Sitz in Hannover/Deutschland, Am Hohen Ufer 6 und ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 3791 eingetragen. Die Aktien der ÜSTRA sind zum Börsenhandel zugelassen. Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden als „Konzern" bezeichnet) werden in der Segmentberichterstattung beschrieben (Abschnitt 6 des Konzernanhangs). Informationen über ihr oberstes Mutterunternehmen werden im Abschnitt 7 des Konzernanhangs dargestellt.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 29 März 2018 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat zur Prüfung gemäß § 171 Abs. 1 AktG freigegeben.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.

Es besteht keine Absicht zur Aufgabe von Geschäftsbereichen, so dass sich alle Angaben auf fortzuführende Geschäftsbereiche beziehen.

2. Rechnungslegungsmethoden

2.1 Konsolidierung

2.1.1 Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der ÜSTRA und ihrer Tochtergesellschaften, deren Finanz- und Geschäftspolitik die ÜSTRA zur Erzielung eigenen wirtschaftlichen Nutzens bestimmen kann. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben);
eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und
die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Besitzt die ÜSTRA keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, wird bei der Beurteilung berücksichtigt, ob die ÜSTRA die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat sowie alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:

eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten;
Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren;
Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, wird erneut geprüft, ob ein Beteiligungsunternehmen beherrscht wird.

Im Ergebnis der Beurteilung durch die Gesellschaft besitzt die ÜSTRA keine Verfügungsgewalt über Beteiligungsunternehmen, bei denen keine Mehrheit der Stimmrechte besteht.

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die ÜSTRA über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern.

Die erfolgte Klassifizierung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

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Nr./Name und Sitz der Konzerngesellschaft Kapital-/ Stimmrechtsanteil Anteile gehalten von Eigenkapital Jahresergebnis
Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- ---
Konsolidierte Tochterunternehmen
1 üstra Reisen GmbH, Hannover 100% ÜSTRA 1.6453) 1932) 3)
2 TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover 100% ÜSTRA 2.2863) 663)
3 protec service GmbH, Hannover 100% ÜSTRA 3373) 1.0662) 3)
4 RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover 100% ÜSTRA 1003) 3152) 3)
5 Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover 100% ÜSTRA 1.0473) 793)
Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
6 X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover 50% ÜSTRA 7.9753) 1.9373)
Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH 7 HRG & Co. - Passerelle - KG, Hannover 30% ÜSTRA 21.8141) 1.2581)
Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen
Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. 8 -Gebäudeservice- KG, Hannover 100% Nr. 7 511) 01)
TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, 9 Hannover 50% ÜSTRA 3343) 623)
10 GVH - Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Hannover 33% ÜSTRA 4873) 3423)
11 protec City GmbH 51% Nr. 3 251) k. A.4)

1) vorläufiger handelsrechtlicher Jahresabschluss 2017

2) vor Ergebnisabführung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

3) gemäß Jahresabschluss 2017 nach HGB

4) keine Angabe, da Jahresabschluss noch nicht vorliegt. In 2017 erfolgte noch kein operatives Geschäft.

Die protec service GmbH (protec), die RevCon Audit und Consulting GmbH (RevCon), die üstra Reisen GmbH (üstra Reisen) nehmen im Hinblick auf die Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses die Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Nicht konsolidierte Unternehmen werden nicht konsolidiert, weil die Kriterien von IFRS 10.7 nicht vorliegen.

Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen werden nicht einbezogen, da kein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28.6 erfüllt sind.

Auf die Einbeziehung der im Geschäftsjahr 2017 neu gegründeten protec city GmbH wird aus Wesentlichkeitsgründen zum Stichtag verzichtet. Die Gesellschaft verfügt zum Stichtag noch über kein operatives Geschäft.

Der Kreis der unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

2.1.2 Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode)

Bei Mutter-Tochter-Beziehungen, die bereits vor dem 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt auf die Rechnungslegung nach den IFRS, Bestand hatten, wurde von dem Wahlrecht des IFRS 1 Gebrauch gemacht, das bisher angewandte Verfahren der Kapitalkonsolidierung (Buchwertmethode) beizubehalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die im Rahmen dieses Verfahrens praktizierte offene Verrechnung aktivischer, als Geschäfts- und Firmenwert klassifizierter Unterschiedsbeträge mit der Kapitalrücklage. Auch im Falle des Abgangs eines erworbenen Unternehmens wird die Verrechnung nicht rückgängig gemacht. Somit bleiben diese Geschäfts- und Firmenwerte bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns oder -verlustes außer Ansatz. Nach dem 1. Januar 2004 erfolgten keine Erwerbsvorgänge von Tochterunternehmen.

Alle maßgeblichen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Leistungsbeziehungen dieser Unternehmen zueinander stammen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung), werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Assoziierte Unternehmen, bei denen der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt, werden unter Anwendung der Equity-Methode bewertet. Die Equity-Bewertung basiert auf den zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgestellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode liegt durchweg vor dem 1. Januar 2004. Wie bei der Kapitalkonsolidierung wurden daher, in Ausübung des Wahlrechts nach IFRS 1, die unter Anwendung der Kapitalanteilsmethode ermittelten und als Geschäfts- und Firmenwerte angesehenen aktivischen Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss und dem anteilig auf die ÜSTRA entfallenden Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens sowie deren Verrechnung mit der Kapitalrücklage aufrechterhalten. Sie bleiben bei der Ermittlung eines etwaigen Veräußerungsgewinns bzw. -verlustes unberücksichtigt. Weitere im Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS bestehende Unterschiedsbeträge zwischen dem nach den IFRS ermittelten Eigenkapitalanteils der ÜSTRA und deren Eigenkapitalanteil nach dem HGB wurden erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag verrechnet. Damit entspricht der Wertansatz der „at equity" bewerteten Beteiligungen im Konzernabschluss dem anteilig auf die ÜSTRA entfallenden Eigenkapital dieser Gesellschaften. Die nicht nach der Equity Methode in den Konzern einbezogenen Beteiligungen werden unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesen und als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft.

2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

2.2.1 Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Unentgeltlich zugewendete Verkehrskonzessionen werden nicht angesetzt.

Die Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Sämtliche immaterielle Vermögenswerte weisen bestimmbare Nutzungsdauern auf, die zwischen drei und fünf Jahren liegen.

Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die Abschreibungsdauer sowie die Abschreibungsmethode. Darüber hinaus werden nach IAS 36 die Buchwerte der Vermögenswerte dahingehend überprüft, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf bei diesen Vermögenswerten festzustellen sind. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen nach IAS 36 auf diesen Wert vorgenommen. Dabei gilt als erzielbarer Betrag der Barwert der aus der künftigen Nutzung im Unternehmen erwarteten Mittelzuflüsse oder ein höherer beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.

2.2.2 Sachanlagen

Die Sachanlagen enthalten die im Eigentum der Konzernunternehmen stehenden Vermögenswerte.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Dabei werden die Anschaffungskosten um Skonti und Rabatte gekürzt. Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet. Wir verweisen auf 4. (2).

Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden linear ermittelt. Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert.

Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Diesen Abschreibungen liegen bei den einzelnen Posten folgende Nutzungsdauern zugrunde:

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Bauten einschließlich Außenanlagen 10 bis 50 Jahre
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 10 bis 50 Jahre
Fahrzeuge für Personenverkehr 10 bis 30 Jahre
Busse 12 Jahre
Stadtbahnwagen 30 Jahre
Maschinen und maschinelle Anlagen 10 bis 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 25 Jahre

Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 nach den vorstehend für die immateriellen Vermögenswerte erläuterten Grundsätzen, ggf. unter Berücksichtigung etwaiger zahlungsmittelgenerierender Einheiten, vorgenommen.

2.2.3 Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse werden auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser beurteilt. Sie werden dann als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingbedingungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasing klassifiziert.

Die Abschreibung geleaster Anlagen erfolgt über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses, wenn diese die Nutzungsdauer des Leasinggegenstands unterschreitet.

2.2.4 Übrige Finanzanlagen

Die Ein- und Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum jeweiligen Erfüllungstag. Die ÜSTRA legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit der erstmaligen Kategorisierung fest.

Wertpapiere in Form von Schuldscheindarlehen und Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Erkennbaren Ausfallrisiken bei den Wertpapieren und Ausleihungen wird durch aufwandswirksam erfasste Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sie werden angesetzt, soweit der auf der Basis des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelte Barwert des künftig erwarteten Mittelzuflusses unter dem Buchwert des betreffenden Vermögenswerts liegt.

Als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden einerseits Beteiligungswerte und andererseits verpfändete Fondsanteile klassifiziert.

Die nicht marktgängigen Beteiligungswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuften verpfändeten Fondsanteile werden nach der erstmaligen Bewertung in den folgenden Perioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden als sonstiges Ergebnis in der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte erfasst. Wenn ein solcher Vermögenswert ausgebucht wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust in die sonstigen betrieblichen Erträge umgegliedert. Wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist, wird der kumulierte Verlust GuV-wirksam in die Finanzaufwendungen umgegliedert und aus der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ausgebucht.

2.2.5 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind mit dem auf den Konzern entfallenden Eigenkapitalanteil bilanziert. Die von diesen Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr erwirtschafteten Ergebnisse werden, soweit anteilig auf den Konzern entfallend, GuV-wirksam (Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) dem Beteiligungsbuchwert zugeschrieben. Erhaltene Gewinnausschüttungen vermindern den Beteiligungsbuchwert und fließen nicht in das Konzernergebnis ein. Für Gemeinschaftsunternehmen wird ebenfalls die Equity-Methode angewendet.

2.2.6 Steuerabgrenzungen

Bezogen auf Vermögenswerte und Schulden sowie auf etwaige steuerliche Verluste der ÜSTRA und ihrer Tochtergesellschaften protec, üstra Reisen und RevCon werden keine latenten Steuern angesetzt, da auf der Grundlage des bestehenden Organschaftsverhältnisses die steuerlichen Ergebnisse dieser Gesellschaften sowie die Steuerbasis der Vermögenswerte und Schulden der nicht zum Konzern der ÜSTRA gehörenden Organträgerin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover, zuzurechnen sind und keine Steuerumlagen seitens der Organträgerin erhoben werden.

Daneben resultieren die aktiven latenten Steuern bzw. die latenten Steuerschulden aus temporären Abweichungen zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz im Hinblick auf die Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden konsolidierter Tochterunternehmen außerhalb des vorgenannten Organschaftsverhältnisses. Dieses betrifft die TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (TransTecBau), Hannover. Darüber hinaus existieren bei der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH (Gehry-Tower), steuerliche Verlustvorträge, aus denen in der Zukunft Steuerentlastungseffekte erwartet werden können. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur insoweit aktiviert, als vorliegende Unternehmensplanungsrechnungen eine Nutzung durch verrechnungsfähige zu versteuernde Differenzen oder durch zu erwartende ausreichende steuerliche Gewinne in künftigen Perioden erwarten lassen. Daher wurden für Gehry-Tower keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die Bildung und Auflösung der Steuerabgrenzungsposten erfolgt GuV-wirksam.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand des einheitlich angewandten Steuersatzes von 32 % bemessen, der in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangt. Dabei werden die steuerlichen Regelungen und Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Aktive und passive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden saldiert, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und laufende Steueransprüche mit laufenden Steuerverbindlichkeiten aufgerechnet werden können.

2.2.7 Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten, die nach der Durchschnittsmethode ermittelt werden, bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungspreis angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, der Materialeinzel- und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet.

2.2.8 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die Erfassung finanzieller Vermögenswerte erfolgt im Zeitpunkt, zu dem die ÜSTRA Vertragspartei wird; die Ausbuchung zum jeweiligen Erfüllungstag. Die ÜSTRA legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit der erstmaligen Kategorisierung fest. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Geldleistungsforderungen einschließlich der unterhaltenen Bankguthaben werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Dabei sind einzeln erkennbare Ausfallrisiken sowie das allgemeine Kreditrisiko durch entsprechende GuV-wirksam erfasste Wertminderungen berücksichtigt, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen oder der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz im Entstehungszeitpunkt.

Forderungen aus Fertigungsaufträgen, die ausschließlich die TransTecBau betreffen, umfassen die bis zum Bilanzstichtag entsprechend dem Leistungsfortschritt realisierten Auftragserlöse, soweit sich das Ergebnis des jeweiligen Auftrags verlässlich schätzen lässt. Dabei wird der Leistungsfortschritt regelmäßig als Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten ermittelt. Ist das Ergebnis eines Auftrags dagegen nicht verlässlich schätzbar, werden Auftragserlöse nur in Höhe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten vereinnahmt, soweit diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einbringlich sind. Auftragskosten werden in der Periode ihrer Entstehung, erwartete Verluste aus einem Fertigungsauftrag sofort als Aufwand erfasst.

Ansprüche auf die Nutzung bestimmter Leistungen, die durch bereits erbrachte Geldleistungen erworben wurden und in der Folgeperiode realisiert werden, sind nach den für immaterielle Vermögenswerte geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls reduziert um Wertminderungsabschläge sowie um Aufwendungen, die auf bereits erhaltene Teilleistungen entfallen, bilanziert.

2.2.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten.

Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

2.2.10 Pensionsrückstellungen

Der Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen einschließlich der Pensionszusagen der Unterstützungseinrichtung, für deren Erfüllung die ÜSTRA einzustehen hat, liegt gemäß IAS 19 das Anwartschaftsbarwertverfahren (so genannte Projected Unit Credit-Methode) zugrunde. Der Wertansatz der Verpflichtungen wird um den beizulegenden Zeitwert des von der Unterstützungseinrichtung gehaltenen Planvermögens reduziert.

Neubewertungen (einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste) der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, da auf den Konzern nicht anwendbar) und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen) werden sofort in der Bilanz und in der Periode, in welcher sie anfallen, in einer Rücklage für Pensionsverpflichtungen im sonstigen Ergebnis (debitorisch oder kreditorisch) erfasst. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in dem Jahr ihres Entstehens als Teil der Pensionsrückstellung bilanziert und zum Jahresende im sonstigen Ergebnis erfasst, und in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende Zinsaufwand wird grundsätzlich ermittelt durch Multiplikation des Abzinsungssatzes und der Netto-Pensionsschuld oder dem Netto-Pensionsvermögenswert, d.h. der versicherungsmathematischen Verpflichtung abzüglich des Planvermögens, jeweils zum Beginn der Periode. Der Zinsaufwand wird im operativen Ergebnis gezeigt.

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder dem Zeitpunkt, an dem der Konzern mit der Restrukturierung verbundene Kosten ansetzt, GuV-wirksam erfasst.

Das Planvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

2.2.11 Übrige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen bestehende ungewisse Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine wirtschaftliche Belastung des Konzerns nach sich ziehen. Ihre Bemessung ergibt sich aus der bestmöglichen Schätzung der Verpflichtung durch den Vorstand. Die Rückstellungen werden diskontiert, sofern deren Barwert aufgrund eines erst in Zukunft zu erwartenden Ressourcenabflusses wesentlich niedriger ist.

2.2.12 Übriges Fremdkapital

Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz im Zeitpunkt, zu dem die ÜSTRA Vertragspartei wird, zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Kurzfristig fällige Leistungen an Beschäftigte aufgrund bereits erbrachter Arbeitsleistungen sowie mit solchen Leistungen in Zusammenhang stehende Beiträge und Abgaben sind in Höhe der zu zahlenden Beträge passiviert. Für angesammelte Ansprüche auf zu vergütende Abwesenheiten aufgrund von Resturlaub und geleisteter Mehrarbeit erfolgt die Passivierung in Höhe der erwarteten Kosten.

2.2.13 Umsatzerlöse

Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung bewertet. Umsatzsteuern und Erlösschmälerungen sind abgesetzt. Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen werden angesetzt, nachdem die Leistung erbracht wurde. Dabei kommt für Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen die Annahme zum Tragen, dass die Beförderungsleistung grundsätzlich in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrausweise durch die Kunden steht. Vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen, die zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen nach dem Bilanzstichtag berechtigen, werden passivisch abgegrenzt. Bei Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen kommt die Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad, die sogenannte Percentage-of-Completion-Methode zur Anwendung, welche die TransTecBau betrifft. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrads erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Auftragskosten als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Auftragskosten.

Mieterträge werden linear über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfasst. Mieteinnahmen aus Operating-Leasing werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses GuV-wirksam erfasst.

2.2.14 Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen

Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:

Zinserträge
Zinsaufwendungen
Dividendenerträge
Dividendenaufwendungen

Die Abgrenzung der Zinserträge erfolgt auf der Grundlage der ausstehenden Darlehenssumme und des vereinbarten Zinssatzes.

Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

2.2.15 Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt und werden mittels des reduzierten Abschreibungsbetrags über die Lebensdauer des Vermögenswerts im Gewinn oder Verlust erfasst.

2.2.16 Ergebnisabführung

Ansprüche auf Verlustausgleich sowie Verpflichtungen zur Gewinnabführung, basierend auf dem mit der VVG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, werden als Einlagen der bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft behandelt und fließen nicht in das Jahresergebnis des Konzerns ein; Einlagen werden in die Kapitalrücklagen eingestellt. Die Ergebnisausgleichsansprüche bzw. -verpflichtungen werden erfasst, wenn der auszugleichende Verlust bzw. der abzuführende Gewinn durch den vorliegenden handelsrechtlichen Jahresabschluss der ÜSTRA bestimmt ist.

2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Die für die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 angewandten Rechnungslegungsmethoden wurden unverändert übernommen. Eine Ausnahme bilden die zum 1. Januar 2017 erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen.

2.3.1 Neue und überarbeitete Standards

Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 sind die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen verbindlich anzuwenden:

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IFRS/IFRIC* Bezeichnung
Änderungen an IAS 7 Angabeninitiative
Verbesserungen zu IFRS 12 (2014-2016) Anhangangaben für Zinserträge aus Beteiligungen sollen ebenfalls für Zinserträge aus zum Verkauf bestimmten Beteiligungen angewendet werden.
Änderung an IAS 12 Erfassung von latenten Steueransprüchen für nicht realisierte Verluste

* verkürzte Auflistung sofern die Inhalte der neuen Standards für die Gesellschaft relevant werden können

Diese Standards und Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf diesen Konzernabschluss. Eine detaillierte Überleitung im Sinne des IAS 7 wird nicht für wesentlich erachtet. Mit dem Gesellschafter besteht ein Ergebnisabführungsvertrag bzw. eine Verlustübernahmevereinbarung, welche sich im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit widerspiegelt. Zudem wurden neue Kredite (28.260 Tsd. €) für die Beschaffung des Anlagevermögens aufgenommen. Wir verweisen zudem auf die Konzern-Kapitalflussrechnung.

2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Empfehlungen zur vorzeitigen Anwendung neuer Standards, von Änderungen bestehender Standards und Interpretationen werden nicht umgesetzt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten.

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IFRS/IFRIC Bezeichnung Verbindlicher Erstanwendungszeitpunkt für Geschäftsjahre
IFRS 9 Finanzinstrumente ab dem 1. Januar 2018
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträge mit Kunden ab dem 1. Januar 2018
IFRS 16 Leasingverhältnisse ab dem 1. Januar 2019
IFRS 17 Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2021
Änderung an IFRS 2 Einstufung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen ab dem 1. Januar 2018
Änderungen an IFRS 4 Anwendungen des IFRS 9 mit IFRS 4 Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2018
Änderungen an IAS 40 Übertragung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ab dem 1. Januar 2018
Verbesserungen 2014- 2016 Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 ab dem 1. Januar 2018
IFRIC 22 Geschäfte in fremder Währung und geleistete Vorauszahlungen ab dem 1. Januar 2018
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung ab dem 1. Januar 2018
Änderungen an IAS 19 Änderungen zu Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen ab dem 1. Januar 2019

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRS 9 Finanzinstrumente legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Posten fest. Dieser Standard ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.

IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegelt.

IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard eliminiert die bestehenden Kategorien des IAS 39: bis zur Endfälligkeit zu halten, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbar.

Die ÜSTRA beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Im Geschäftsjahr 2017 hat die ÜSTRA eine Bewertung der Auswirkungen aller drei Aspekte von IFRS 9 durchgeführt. Diese Beurteilung basiert auf aktuell verfügbaren Informationen und kann sich aufgrund weiterer detaillierter Analysen oder zusätzlicher angemessener und belastbarer Informationen, die dem Konzern in der Zukunft zur Verfügung gestellt werden, ändern. Insgesamt rechnet der Konzern nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf seine Bilanz und das Eigenkapital.

(a) Klassifizierung und Bewertung

Der Konzern rechnet bei der Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 nicht mit erheblichen Auswirkungen auf seine Bilanz oder das Eigenkapital. Er geht davon aus, dass er alle zum beizulegenden Zeitwert gehaltenen finanziellen Vermögenswerte weiterhin zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Kredite und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf das ausstehende Nominal darstellen. Daher rechnet der Konzern damit, dass diese nach IFRS 9 auch weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

IFRS 9 ersetzt das Modell der ‚eingetretenen Verluste' des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der ,erwarteten Kreditausfälle'. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.

Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden – mit Ausnahme von als Finanzanlagen gehaltenen Dividendenpapieren – sowie auf vertragliche Vermögenswerte.

(b) Wertminderungen

Der Konzern beabsichtigt, den vereinfachten Ansatz anzuwenden und die erwarteten Gesamtlaufzeit-Verluste (expected credit losses) aus allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 79 Tsd. €, im Vorjahr 73 Tsd. € Forderungen ausgebucht. Im Wesentlichen werden Verkehrs- und Transportleistungen erbracht, hier erwirbt der Kunde durch Zahlung sein Ticket. Die Auswirkung ist zum Umstellungszeitpunkt daher als nicht wesentlich erwartet.

Die geschätzten Auswirkungen der Anwendungen dieser Standards auf das Konzerneigenkapital zum 1. Januar 2018 basieren auf die derzeitigen Beurteilungen. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung des Standards zum 1. Januar 2018 können hiervon abweichen, da der Konzern die relevanten und belastbaren Informationen einschließlich der in die Zukunft gerichteten Elemente fortführend würdigt, um die Höhe der Auswirkungen zu bestimmen.

(c) Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Da der Konzern derzeit keine Sicherungsbeziehungen bilanziert, ergeben sich für die ÜSTRA keine Änderungen aus den neuen Kriterien des IFRS 9 für Sicherungsbeziehungen.

(d) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.

IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 15 wurde im Mai 2014 veröffentlicht und führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden ein. Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann (der Transaktionspreis im Sinne von IFRS 15). Der neue Standard zu Umsatzerlösen wird alle derzeit bestehenden Vorschriften (IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramm) zur Umsatzrealisierung nach IFRS ersetzen. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, ist entweder die vollständige retrospektive Anwendung oder eine modifizierte retrospektive Anwendung vorgeschrieben. Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum 1. Januar 2018 anzuwenden.

Der Konzern erbringt im Wesentlichen Verkehrs- und Transportleistungen sowie sonstige Dienstleistungen. Der Konzern ist zu der Einschätzung gelangt, dass diese Dienstleistungen zeitpunktbezogen erbracht werden, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen gleichzeitig verbraucht. Aufgrund dessen ergeben sich auf Basis der aktuell vorliegenden Daten keine Veränderungen zum Umstellungszeitpunkt.

Zudem werden aktuell in unwesentlichem Umfang Beratungs- und Ingenieurleistungen durchgeführt. Auftragserlöse im Sinne des IAS 11 beinhalten derzeit den ursprünglich im Vertrag vereinbarten Erlös zuzüglich aller Zahlungen für Abweichungen, sofern es wahrscheinlich ist, dass sie zu Erlösen führen und verlässlich bewertet werden können. Wenn ein Anspruch oder eine Abweichung erfasst wird, wird der Vertragsfortschritt oder Vertragspreis angepasst und die kumulative Vertragsposition an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt.

Nach IFRS 15 werden Ansprüche und Anpassungen in die Vertragsbilanzierung einbezogen, sobald sie genehmigt werden.

Basierend auf der Einschätzung erwartet der Konzern aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Zum Stichtag wurden 868 Tsd. € Umsatzerlöse aus Percentage of Completion und 534 TSd. € Kosten realisiert.

Der Konzern beabsichtigt, beim Übergang auf IFRS 15 die modifizierte retrospektive Methode, nach der die kumulierten Anpassungsbeträge auf den 1. Januar 2018 erfasst werden, in seinem Konzernabschluss anzuwenden. Infolgedessen wird der Konzern die Anforderungen des IFRS 15 nicht auf jede dargestellte Vergleichsperiode anwenden.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

IFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen, inklusive IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC 15 Operating-Leasingverhältnisse und SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.

Der Standard ist erstmalig anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist erlaubt, wenn das Unternehmen IFRS 15 vor oder am Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 16 anwendet.

IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard – das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen. Der Konzern hat eine erste Beurteilung der möglichen Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss abgeschlossen, eine detaillierte Beurteilung ist noch nicht abgeschlossen. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung wird von zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen, etwa des Zinssatzes des Konzerns zum 1. Januar 2019, der Zusammensetzung des Leasingportfolios zu diesem Zeitpunkt, der Einschätzung des Konzern über die Ausübung von Verlängerungsoptionen und dem Ausmaß, in dem der Konzern Ausnahmeregelungen und Ansatzbefreiungen in Anspruch nimmt, abhängen.

Bisher wurden folgende Sachverhalte als wesentlich identifiziert.

(a) Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern hat bislang Operating-Leasingverhältnisse durch den Flächennutzungsvertrag Stadtbahn mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover mbH, Hannover (infra), und ansonsten überwiegend über bewegliche Vermögenswerte (Betriebs- und Geschäftsausstattung und Kraftfahrzeuge) sowie über Immobilien abgeschlossen.

Der Flächennutzungsvertrag setzt sich aus einer jährlich fixen Vergütung von 1.000 Tsd. € und einer an das Spartenergebnis Stadtbahn geknüpften, variablen Komponente zusammen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor seinem Auslaufen schriftlich gekündigt wird. Aktuell ist keine Kündigung geplant. Gemäß IFRS 16.27 (b), (c) sind die variablen Leasingzahlungen nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen und werden weiterhin in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der das eingetretene Ereignis die Zahlung auslöst. Wir verweisen hierfür auch auf 5 (24).

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen bislang unter den Posten Materialaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Zukünftig werden stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.

In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse bislang im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Zukünftig werden die Zahlungen für bisherige Operating-Leasingverhältnisse in Zinszahlungen sowie Tilgungszahlungen aufgeteilt werden. Während die Zinszahlungen weiterhin im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden, werden die Tilgungszahlungen dem Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden.

Beim Übergang auf IFRS 16 kann der Konzern wählen, ob er:

die Definition des IFRS 16 für ein Leasingverhältnis auf alle seine Verträge anwendet oder
eine Ausnahmeregelung anwendet und somit nicht neu beurteilt, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt bzw. dieser ein solches enthält.

Der Konzern beabsichtigt, die Ausnahmeregelung bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses bei der Umstellung zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Konzern IFRS 16 auf alle Verträge anwenden wird, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen worden sind und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind.

Der Konzern erwartet auf Basis der aktuellen Schätzung eine wesentliche Erhöhung in Höhe von circa 17 Mio. € der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt.

2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

Die der jeweiligen Schätzung zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen sind bei den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz erläutert. Die Annahmen und Schätzungen basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis GuV-wirksam berücksichtigt.

Die Entwicklungen an den Finanzmärkten haben in zweierlei Hinsicht Auswirkungen auf IFRS Konzernabschlüsse. Zum einen ist dies die anhaltende Niedrigzinspolitik der Zentralbanken. Soweit Bewertungen im IFRS Abschluss auf einem Abzinsungsmodell (DCF-Modell) mit aktuellen Marktzinssätzen beruhen, erhöhen sich die hierbei ermittelten Barwerte. Dies wirkt sich im Rahmen eines etwaigen Wertminderungstests positiv aus, da zusätzlicher Bewertungsspielraum entsteht. Auf der Passivseite jedoch führt dies zu einer Erhöhung der Wertansätze für Schulden. Davon sind insbesondere die Pensionsverpflichtungen betroffen. Die aktuelle Niedrigzinsphase hat zum einen Auswirkungen auf den verwendeten Zinssatz für die Berechnung der Pensionsrückstellung. Zum anderen wirkt sich die aktuelle Niedrigzinsphase indirekt auch auf andere Bewertungsparameter wie Inflation und Gehaltssteigerungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen in Abschnitt 2.5.1 sowie den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4. Für die Auswirkungen auf die Zeitwerte verzinslicher finanzieller Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Erläuterungen zum beizulegenden Zeitwert in Abschnitt 3.4. und der Sensitivitätsanalyse in 3.7.2.

Zum anderen weisen die Kapitalmärkte als Ergebnis weltwirtschaftlicher Entwicklungen eine hohe Volatilität bei den Aktienkursen auf. Dies führt bei kursbezogenen Bewertung in einem IFRS Konzernabschluss (etwa Available-for-sale Finanzwerte) zu direkten Bewertungsschwankungen, die je nach Bewertungskategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung oder über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital zu erfassen sind. Bei der ÜSTRA wirken sich diese Entwicklungen auf den Kapitalmärkten vorrangig auf die Höhe zukünftiger Erträge aus verzinslichen Krediten und Forderungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zum Liquiditätsrisiko in Abschnitt 3.5 und 3.7.1.

In den nachfolgend dargestellten Bereichen wurden besonders ermessensbehaftete Annahmen über die Festlegung wesentlicher Parameter getroffen, die einen erheblichen Einfluss auf die durch den Konzernabschluss vermittelte Vermögens- und Ertragslage der ÜSTRA haben.

2.5.1 Schätzungen und Annahmen

Fahrzeuge für den Personennahverkehr

Die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Fahrzeuge für den Personenverkehr (131.041 Tsd. €; Vorjahr: 101.762 Tsd. €) hängt in hohem Maße vom technologischen Wandel sowie der Entwicklung wesentlicher Betriebskostenkomponenten (insbesondere Energiepreise) ab. Der Vorstand geht nach Beobachtung der Marktentwicklung für das Berichtsjahr davon aus, dass die für Stadtbahnwagen und Busse getroffenen Annahmen in Hinblick auf die Nutzungsdauern von in der Regel 30 Jahren (Stadtbahnwagen) bzw. 12 Jahren (Busse) weiterhin aufrechterhalten werden können.

Rückstellungen für Pensionen

Der Diskontierungssatz für die Pensionsverpflichtungen (246.807 Tsd. €; Vorjahr: 244.920 Tsd. €) im Rahmen der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2017 wurde in Höhe von 1,86 % (Vorjahr: 1,75 %) ermittelt. Je nach angewandter Ermittlungsmethodik und der damit verbundenen Gewichtung der einbezogenen Anleihen ergeben sich zum 31. Dezember 2017 teils voneinander abweichende Zinssätze. Entsprechend den vertretenen methodischen Ansätzen ergibt sich für den Bestand der Anspruchsberechtigten hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes ein Schätzintervall von etwa 1,55 % bis 2,05 % (Vorjahr 1,17 % bis 1,95 %).

Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen werden in den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4 dargestellt.

Poolausgleich

Die Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr-Hannover (GVH) unterliegen zudem einem Poolausgleich unter den am GVH beteiligten Verkehrsträgern. Zur Ermittlung der voraussichtlichen Höhe dieses Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2017 schätzen die gesetzlichen Vertreter den Anteil der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft an den gesamten Tarifeinnahmen im GVH ein.

3. Finanzrisikomanagement

3.1 Kapitalstruktur

Der Konzern weist die folgende Kapitalstruktur auf:

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31.12.2017 Vorjahr
Tsd. € % Tsd. € %
--- --- --- --- ---
Eigenkapital 22.339 5,3 11.154 3,0
Langfristiges Fremdkapital 304.489 72,8 285.547 76,0
Kurzfristiges Fremdkapital 91.802 21,9 79.020 21,0
418.630 100,0 375.721 100,0

Im Hinblick auf das Eigenkapital verfolgt der Konzern, basierend auf dem mit der Muttergesellschaft bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eine Strategie der nominellen Kapitalerhaltung auf Ebene der Einzelgesellschaft, gemessen am gezeichneten Kapital (67.491 Tsd. €) sowie der sich nach deutschem Handelsrecht ergebenden Kapitalrücklage (66.743 Tsd. €) der ÜSTRA. Eigenkapitalveränderungen im Konzernabschluss ergeben sich folglich insoweit, als die zum Ausgleich des handelsrechtlichen Ergebnisses von der ÜSTRA geleisteten Einlagen der Muttergesellschaft bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft von dem sich nach den IFRS ergebenden Ergebnis abweichen und Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen während der Konzernzugehörigkeit Ergebnisse thesaurieren. Weitere Eigenkapitaländerungen ergeben sich durch die Anpassung der Pensionsrückstellungen aufgrund von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten sowie aus der Anpassung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.

Die Fremdkapitalaufnahme des Konzerns orientiert sich vor allem am zyklischen Investitionsbedarf im operativen Geschäft, der nur zum Teil durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert wird. In einer Phase größerer Investitionsvorhaben kommt es deshalb regelmäßig zu einem Anstieg, in den Amortisationsperioden zu einer Absenkung des Verschuldungsgrads.

Weitere Strategien eines Austarierens in Bezug auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital im Sinne einer an kapitalmarkttheoretischen Erwägungen ausgerichteten Unternehmensführung werden gegenwärtig nicht verfolgt. Kapitalstrukturrisiken, die zu einer Gefährdung der Fortführung des Konzerns führen könnten, bestehen aufgrund des Ergebnisaus-gleichsmechanismus nicht.

Wir verweisen auch auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts.

3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente

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Übrige Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungsleosten Übrige Finanzanlagen zum beizulegenden Zeitwert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2017 Vorjahr 31.12.2017 Vorjahr 31.12.2017 Vorjahr
--- --- --- --- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- --- ---
Kredite und Forderungen 428 763 0 0 14.403 9.639
(davon verzinsliche Kredite und Forderungen) (428) (763)
(davon unverzinsliche Kredite und Forderungen) (14.403) (9.639)
(in den Zahlungsmitteln enthaltener Kassenbestand)
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 99 86 10.782 10.302 0 0
(davon nicht marktgängige Beteiligungswerte) (99) (86)
(davon marktgängige Kapitalanlagen) (10.782) (10.302)
527 849 10.782 10.302 14.403 9.639

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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Sonstige finanzielle Vermögenswerte Summe
31.12.2017 Vorjahr 31.12.2017 Vorjahr 31.12.2017 Vorjahr
--- --- --- --- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- --- ---
Kredite und Forderungen 50.893 59.005 32.662 10.477 98.386 79.884
(davon verzinsliche Kredite und Forderungen) (5.915) (37.112) (0) (0) (6.343) (37.875)
(davon unverzinsliche Kredite und Forderungen) (44.978) (21.893) (32.662) (10477) (92.043) (42.009)
(in den Zahlungsmitteln enthaltener Kassenbestand) (586) (586) (586) (586)
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0 10.881 10.388
(davon nicht marktgängige Beteiligungswerte) (99) (86)
(davon marktgängige Kapitalanlagen) (10.782) (10.302)
50.893 59.005 32.662 10.477 109.267 90.272

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Langfristige Finanzverbindlichkeiten Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2017 Vorjahr 31.12.2017 Vorjahr 31.12.2017 Vorjahr
--- --- --- --- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- --- ---
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 24.727 2.557 5.382 2.556 43.204 40.691

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Kurzfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen Summe
31.12.2017 Vorjahr 31.12.2017 Vorjahr
--- --- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- ---
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 876 8.268 74.189 54.072

Über bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sowie über erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügt der Konzern nicht. Es existieren ebenfalls keine Kredite und Forderungen, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte eingestuft worden sind. Sicherungsverhältnisse bestehen nicht.

Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte beziehen sich zum einen auf nicht marktgängige Beteiligungswerte, für die kein geregelter Markt vorliegt und deren Veräußerung derzeit nicht geplant ist. Hierunter fallen definitionsgemäß alle Beteiligungen der ÜSTRA, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind. Zum anderen hält die ÜSTRA Kapitalanlagen, insbesondere in verpfändeten Fondsanteilen (zum Zwecke der Sicherung von Altersteilzeit und Wertkonten), deren beizulegender Zeitwert durch die auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreise bestimmt wird.

Innerhalb der finanziellen Vermögenswerte werden die Kredite und Forderungen sowie die nicht marktgängigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten und die marktgängigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.

In der Bilanz werden in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten darüber hinaus Forderungen gegen Arbeitnehmer in Höhe von 31 Tsd. € (Vorjahr: 24 Tsd. €) ausgewiesen. In den kurzfristigen sonstigen Verpflichtungen werden darüber hinaus insbesondere erhaltene Zuschüsse für zukünftige Investitionen (27.486 Tsd. €; Vorjahr: 14.515 Tsd. €), arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten (6.662 Tsd. €; Vorjahr: 6.511 Tsd. €) sowie erhaltene Anzahlungen (2.647 Tsd. €; Vorjahr: 2.427 Tsd. €) ausgewiesen.

3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten

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Zinserträge Zinsaufwendungen
2017 Vorjahr 2017 Vorjahr
--- --- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- ---
Kredite und Forderungen 35 118 0 0
Andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 540 707
Gesamt 35 118 540 707

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Wertminderung(-)/

-aufholung
Ergebnisbeitrag gesamt
2017 Vorjahr 2017 Vorjahr
--- --- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- ---
Kredite und Forderungen -98 -98 -63 20
Andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 -540 -707
Gesamt -98 -98 -603 -687

Die in vorstehender Tabelle als Wertminderungsaufwand erfassten Ergebnisbeiträge beziehen sich auf neu gebildete Wertberichtigungen für identifizierte Forderungsausfallrisiken sowie Aufwendungen aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen wurden in der vorstehenden Tabelle saldiert. Nettogewinne und Nettoverluste, in die Buchgewinne und -verluste aus dem Abgang der Vermögenswerte einfließen, sind im Geschäftsjahr Verluste in Höhe von 25 Tsd. € (Vorjahr: -82 Tsd. €) angefallen.

Darüber hinaus wurden im sonstigen Ergebnis die Wertänderungen der von der ÜSTRA gehaltenen Kapitalanlagen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2017 belief sich der Ergebnisbeitrag auf 147 Tsd. € (Vorjahr: -214 Tsd. €).

3.4 Beizulegender Zeitwert

In der folgenden Tabelle sind die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente je betrachteter Klasse zusammengefasst:

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Buchwert Beizulegender Zeitwert
31.12.2017 Vorjahr 31.12.2017 Vorjahr
--- --- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- ---
Unverzinsliche Kredite und Forderungen 92.043 42.009
Verzinsliche Kredite und Forderungen 6.343 37.875 6.350 37.900
Forderungen aus Auftragsfertigung 1.005 1.159
Nicht marktgängige Beteiligungswerte 99 86
Marktgängige Kapitalanlagen 10.782 10.302 10.782 10.302
110.272 91.431
Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 44.080 48.959
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 30.109 5.113 32.080 5.432
74.189 54.072

Bei den unverzinslichen Krediten und Forderungen, den Forderungen aus Auftragsfertigung und den unverzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten kommt der beizulegende Wert dem Buchwert aufgrund der vornehmlich kurzen Laufzeiten sehr nahe, so dass eine gesonderte Ermittlung der beizulegenden Werte unterbleibt. Der Buchwert stellt eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Werts dar. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der geänderten Darstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der VVG im Vergleich zum Vorjahr. Im Vorjahr wurden diese saldiert.

Innerhalb der verzinslichen Kredite und Forderungen wird bei den kurzfristigen, innerhalb eines Jahres fälligen Geldanlagen angenommen, dass deren Buchwerte die Zeitwerte angemessen abbilden. Die Zeitwerte längerfristiger Ausleihungen, die die Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle - KG (HRG Passerelle) betreffen, wurden im Berichtsjahr auf der Basis der vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungsleistungen sowie die Duration dieser Zahlungen und die Kreditwürdigkeit reflektierender Zinssätze von 3,1 % (Vorjahr: 3,1 %) bestimmt.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1 – In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise;
Stufe 2 – Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist;
Stufe 3 – Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Im Geschäftsjahr haben keine Umgruppierungen zwischen den Stufen stattgefunden.

Der beizulegende Wert der nicht marktgängigen Beteiligungswerte innerhalb der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte ist in Anbetracht der fehlenden Marktgängigkeit der Beteiligungswerte nicht verlässlich ermittelbar.

Der beizulegende Zeitwert der marktgängigen Kapitalanlagen wurde auf der Grundlage von Börsenpreisen gemäß Stufe 1 ermittelt.

Bei den ausschließlich Bankdarlehen umfassenden verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten, welche das KfW-Darlehen sowie das Sparkassen-Darlehen zur Finanzierung des 3. Loses bei der Beschaffung 46 weiterer Stadtbahnwagen TW 3000 der ÜSTRA betreffen, werden die Zeitwerte auf der Grundlage einer Zahlungsstromanalyse der enthaltenen Einzelposten ermittelt. Dabei werden die Zahlungen unter Anwendung laufzeitadäquater Zinssätze diskontiert. Die angewandten Zinssätze reflektieren die Fremdkapitalkosten von Unternehmen erstklassiger Bonität und betragen 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %).

3.5 Liquiditätsrisiko

Die folgende Tabelle zeigt die aus den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns im Zeitablauf resultierenden Auszahlungsströme nach Maßgabe der zugrunde liegenden vertraglichen Fälligkeitsvereinbarungen.

Der angegebene Zinssatz reflektiert den gewichteten durchschnittlichen Effektivzins.

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weniger

als 1 Monat
1-3 Monate 3 Monate

bis 1 Jahr
Zins Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen
--- --- --- --- --- --- --- ---
31.12.2017 % Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 44.080 0 0 0 0 0
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 0,81 0 0 1.985 120 3.397 193
Gesamt 44.080 0 1.985 120 3.397 193

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1-5 Jahre über 5 Jahre kumulierte
Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen gesamt Zinsen netto
--- --- --- --- --- --- --- ---
31.12.2017 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 44.080 0 44.080
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 11.304 637 13.423 275 31.334 1.225 30.109
Gesamt 11.304 637 13.423 275 75.414

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weniger

als 1 Monat
1-3 Monate 3 Monate

bis 1 Jahr
Zins Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen
--- --- --- --- --- --- --- ---
31.12.2016 % Tsd. € Tsd € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 48.959 0 0 0 0 0
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 5,1 0 0 1.278 128 1.278 96
Gesamt 48.959 0 1.278 128 1.278 96

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1-5 Jahre über 5 Jahre kumulierte
Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen gesamt Zinsen netto
--- --- --- --- --- --- --- ---
31.12.2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 48.959 0 48.959
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 2.557 95 0 0 5.432 319 5.113
Gesamt 2.557 95 0 0 54.391

Den Liquiditätsabflüssen aus der Bedienung vorstehender Verbindlichkeiten stehen Finanzmittelbestände und erwartete, auf den vertraglich vereinbarten Fälligkeiten basierende Mittelzuflüsse aus den vorhandenen finanziellen Vermögenswerten gegenüber, die in der nachstehenden Übersicht zusammengefasst sind.

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Zins weniger

als 1 Monat
1-3 Monate 3 Monate

bis 1 Jahr
Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen
--- --- --- --- --- --- --- ---
31.12.2017 % Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
Unverzinsliche Kredite und Forderungen 92.043 0 0 0 0 0
Verzinsliche Kredite und Forderungen 0,4 5.915 0 0 0 290 7
Forderungen aus Auftragsfertigung 0 0 0 0 0
Gesamt 97.958 0 0 0 290 7

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1-5 Jahre über 5 Jahre kumulierte
Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen gesamt Zinsen netto
--- --- --- --- --- --- --- ---
31.12.2017 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
Unverzinsliche Kredite und Forderungen 0 0 0 0 92.043 0 92.043
Verzinsliche Kredite und Forderungen 136 0 2 0 6.350 7 6.343
Forderungen aus Auftragsfertigung 1.005 0 0 0 1.005 0 1.005
Gesamt 1.141 0 2 0 99.399

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Zins weniger

als 1 Monat
1-3 Monate 3 Monate

bis 1 Jahr
Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen
--- --- --- --- --- --- --- ---
31.12.2016 % Tsd. € Tsd € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
Unverzinsliche Kredite und Forderungen 42.009 0 0 0 0 0
Verzinsliche Kredite und Forderungen 0,2 37.113 0 2 0 338 21
Forderungen aus Auftragsfertigung 0 0 292 0 0 0
Gesamt 79.122 0 294 0 338 21

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1-5 Jahre über 5 Jahre kumulierte
Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen gesamt Zinsen netto
--- --- --- --- --- --- --- ---
31.12.2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
Unverzinsliche Kredite und Forderungen 0 0 0 0 42.009 0 42.009
Verzinsliche Kredite und Forderungen 422 3 0 0 37.899 24 37.875
Forderungen aus Auftragsfertigung 867 0 0 0 1.159 0 1.159
Gesamt 1.289 3 0 0 81.067

Kreditlinien bestehen im Berichtsjahr nicht mehr (Vorjahr: 10.000 Tsd. €).

Das Liquiditätsmanagement ist so angelegt, dass der in den kurzfristigen Laufzeitbandbreiten mobilisierbare Liquiditätszufluss erheblich über den zu erwartenden Liquiditätsabflüssen aus der Begleichung der Verbindlichkeiten liegt. Der kurzfristige Liquiditätsüberhang basiert vornehmlich auf konzeptionell kurzfristigen Geldanlagen in Form von Termin- und Tagesgeldern, während Darlehensaufnahmen auf der Grundlage von Festzinsvereinbarungen und langen Laufzeiten getroffen werden, um die zugrunde liegenden Investitionen auf eine gesicherte Finanzierungs- und Kalkulationsbasis zu stellen.

Aufgrund der Divergenz in den Zinsbindungsfristen ist der Konzern einem Zinsstrukturrisiko ausgesetzt, da die Prolongationen der kurzfristigen Anlagen auf der Basis aktueller Marktzinsverhältnisse vorgenommen werden. Deshalb können bei konstanten Zahlungsmittelabflüssen aus der Bedienung der Verbindlichkeiten die künftigen Zahlungsströme aus den Mittelanlagen schwanken. Eine signifikante Absenkung des Marktzinsniveaus hätte jedoch keine erhebliche Auswirkung auf die Liquiditätssituation des Konzerns.

3.6 Kreditrisiko

3.6.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen

Die verzinslichen Kredite und Forderungen entfallen ganz oder überwiegend auf Geldanlagen bei inländischen Kreditinstituten und betreffen im Wesentlichen die ÜSTRA. Dabei werden die einzelnen Anlagen gestreut. Der Buchwert von insgesamt 6.343 Tsd. € (Vorjahr: 37.875 Tsd. €) spiegelt das maximale Kreditausfallrisiko wider. In geringem Umfang im Bestand enthaltene Ausleihungen an Mitarbeiter von 6 Tsd. € (Vorjahr: 9 Tsd. €) sind in der Regel grundpfandrechtlich gesichert.

Darüber hinaus sind in dieser Klasse Ausleihungen von 422 Tsd. € (Vorjahr: 753 Tsd. €) an das Beteiligungsunternehmen HRG Passerelle enthalten.

Hinweise auf Wertbeeinträchtigungen bestehen nicht.

Überfällige, aber dennoch nicht wertgeminderte verzinsliche Kredite und Forderungen bestehen nicht.

3.6.2 Unverzinsliche Kredite und Forderungen

Da Entgelte für die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in wesentlichem Umfang im Voraus vereinnahmt werden, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Adressenausfallrisiken insgesamt als von eher untergeordneter Bedeutung anzusehen. Größere Einzelforderungen richten sich in der Regel gegen Personen, die der öffentlichen Hand nahe stehen und von zweifelsfreier Bonität sind. Das Forderungsmanagement bei den übrigen breit gestreuten Debitoren mit privatwirtschaftlichem Hintergrund – die größte Einzelforderung beläuft sich auf 10.903 Tsd. € (Vorjahr: 8.842 Tsd. €) – besteht im Wesentlichen in der Festlegung von Kreditlinien und einem konsequenten Mahnwesen. Für weitere Erläuterungen zur größten Einzelforderung in diesem Geschäftsjahr verweisen wir auf Abschnitt 4.(10). Besondere Sicherungsinstrumente werden daher nicht verwandt. In den unverzinslichen Krediten und Forderungen von 92.043 Tsd. € (Vorjahr: 42.009 Tsd. €) werden Guthaben bei Banken von 44.978 Tsd. € (Vorjahr: 21.893 Tsd. €) ausgewiesen, bei denen das Ausfallrisiko als sehr gering anzusehen ist. Daher spiegelt der Wert von 47.065 Tsd. € (Vorjahr: 20.116 Tsd. €) das maximale Forderungsausfallrisiko auf unverzinsliche Kredite und Forderungen wider.

Die allgemein eingeräumten Zahlungsziele sind abhängig von der Art der fakturierten Leistung. Fakturierungen von Leistungen des Verkehrs- und Transportsegments im Rahmen des Fahrkartenverkaufs sowie von sonstigen Dienstleistungen sind im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen versehen. Bei Werkstattleistungen, Beratungs- und Ingenieurleistungen sowie bei Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand bzw. der öffentlichen Hand nahe stehenden Personen bestehen dagegen unterschiedliche, teilweise von Nebenbedingungen abhängige Fälligkeitsabreden.

Die zum Bilanzstichtag überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen weisen die folgende Altersstruktur auf:

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31.12.2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Bis 90 Tage 3.567 2.546
90 bis 180 Tage 3.263 871
Mehr als 180 Tage 9.562 302
16.392 3.719

Auf die vorstehend dargestellten Forderungen, die im Wesentlichen die ÜSTRA betreffen, wurden zu den Bilanzstichtagen keine Wertberichtigungen gebildet, da keine wesentlichen negativen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Schuldner festgestellt wurden und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird.

Wertgeminderte Forderungen werden in Form einer Kombination von standardisierten und individuellen Analysetechniken identifiziert. Dabei gelten grundsätzlich Forderungen als vollständig wertgemindert, wenn sie ohne entsprechende Fälligkeitsabrede nach einem Jahr nicht beglichen worden sind. Sofern sich in Zusammenhang mit eingeleiteten Inkassobemühungen die Bonität eines Schuldners als zweifelhaft herausstellt oder der Konzern Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners erlangt, wird nach individuellen Erfordernissen auch zu einem früheren Zeitpunkt über Einzelwertberichtigungen Vorsorge getroffen. Risiken in den darüber hinaus gehenden Forderungsbestand wird durch die Bildung einer portfoliobasierten Wertberichtigung Rechnung getragen.

Insgesamt haben sich die Wertberichtigungskonten der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wie folgt entwickelt:

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2017
Einzelbewertung Portfolio-basierte Bewertung gesamt
--- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- ---
Stand zu Beginn des Jahres 378 135 513
Wertminderungsaufwand 276 -20 256
Wertaufholungen 13 0 13
Stand zum Ende des Jahres 667 115 782

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Vorjahr
Einzelbewertung Portfolio-basierte Bewertung gesamt
--- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- ---
Stand zu Beginn des Jahres 367 121 488
Wertminderungsaufwand 7 14 21
Wertaufholungen 4 0 4
Stand zum Ende des Jahres 378 135 513

3.6.3 Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten

Die ÜSTRA hat eine Bürgschaft zugunsten von Gläubigern einer nicht konsolidierten Beteiligungsgesellschaft abgegeben, welche die HRG Passerelle (120 Tsd. €) betreffen. Die maximale Ausfallrisikoposition entspricht dem Bürgschaftsvolumen zum Bilanzstichtag von 120 Tsd. € (Vorjahr: 120 Tsd. €). Zurzeit wird nicht von einer Inanspruchnahme ausgegangen, so dass von einer Risikovorsorge durch Bildung einer Rückstellung abgesehen wurde.

3.7 Zinsrisiken

Der Konzern ist insbesondere den im Folgenden erläuterten Zinsrisiken ausgesetzt. Marktrisiken beinhaltende Posten lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Wechselkursrisiken bestehen aufgrund der Inlandsbezogenheit des Geschäfts nicht. Finanzderivate, deren risikobegrenzende oder -verstärkende Wirkungen zu berücksichtigen wären, werden nicht eingesetzt.

Die nachfolgenden Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der zum 31. Dezember 2017 bestehenden Verhältnisse und unter der Prämisse konstant bleibender weiterer Faktoren erstellt.

3.7.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen

Die kurzfristigen Geldanlagen unterliegen einem Zinsrisiko, das sich primär auf die zukünftig generierten Zinszahlungen bezieht, während der Einfluss des Risikos auf den Zeitwert der Anlage zu vernachlässigen ist. Würde sich bei dem gegebenen kurz- und mittelfristigen Anlagevolumen (6.343 Tsd. €; Vorjahr: 37.875 Tsd. €) das Zinsniveau um 100 Basispunkte verändern, ergäbe sich eine gleichgerichtete Auswirkung für das Jahresergebnis sowie auch für das Eigenkapital von insgesamt 63 Tsd. € (Vorjahr: 379 Tsd. €). Die in geringerem Umfang darüber hinaus in der Klasse enthaltenen längerfristigen Ausleihungen (HRG Passerelle) mit einem Buchwert von insgesamt 422 Tsd. € (Vorjahr: 753 Tsd. €) sind dagegen einem Zeitwertrisiko ausgesetzt, das im Falle eines Zinsanstiegs um 100 Basispunkte zu einem Wertverlust von 3 Tsd. € (Vorjahr: 9 Tsd. €) und im Falle eines Zinsrückgangs in gleicher Höhe zu einem Wertanstieg von 4 Tsd. € (Vorjahr: 9 Tsd. €) führen würde. Das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Konzerns werden durch derartige Zeitwertänderungen jedoch nicht beeinflusst, weil die Ausleihungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

3.7.2 Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten

Der Zeitwert der Bankdarlehen schwankt durch eine Änderung des Marktzinsniveaus.

Stiegen bei den Bankdarlehen die relevanten Marktzinssätze um 100 Basispunkte an, wäre damit bei dem zum Abschlussstichtag gegebenen Verschuldungsstand eine Reduktion des Zeitwerts der Bankdarlehen um etwa -2.300 Tsd. € (Vorjahr: 66 Tsd. €) verbunden, wohingegen der Zeitwert bei einer Reduktion der Zinsen um 100 Basispunkte um etwa 2.928 Tsd. € (Vorjahr: 68 Tsd. €) zunähme. Das Absinken des Zeitwerts bei einem Anstieg der Marktzinssätze um 100 Basispunkte ist auf die Aufnahme des langfristigen Darlehens bei der Sparkasse in Höhe von nominal 28.260 Tsd. € zurückzuführen.

Da die Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ergäben sich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital des Konzerns.

4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz

(1) Immaterielle Vermögenswerte

Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und deren Entwicklung sind in separaten Anlagenspiegeln für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 dargestellt. Inhaltlich handelt es sich bei dem Posten im Wesentlichen um erworbene Software mit bestimmbarer Nutzungsdauer. Die Abschreibungen des Geschäftsjahrs von 1.432 Tsd. € (Vorjahr: 1.215 Tsd. €) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" ausgewiesen.

(2) Sachanlagen

Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung der Sachanlagen wird gleichfalls auf die separaten Anlagenspiegel verwiesen.

Durch die Aufnahme des Darlehens in Höhe von 28.260 Tsd. € wurde eine Sicherungsübereignung von 46 Stadtbahnfahrzeugen an die Sparkasse Hannover vereinbart. Weitere Pfandrechte oder sonstige Sicherungsinstrumente zugunsten Dritter bestehen nicht.

Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet. Im Berichtsjahr hat der Konzern 40.511 Tsd. € Zuschüsse erhalten, es wurden 39.362 Tsd. € mit getätigten Anschaffungen verrechnet, sodass der Bestand an noch nicht verwendeter erhaltener Investitionszuschüsse 45.908 Tsd. € beträgt, der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Wir verweisen auf unsere weiteren Erläuterungen unter (10) Sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie (15) Übrige Rückstellungen. Indikatoren für eine Wertminderung des Sachanlagevermögens waren nicht erkennbar.

Aus Investitionsmaßnahmen, die für die Folgejahre geplant sind, entstehen dem Konzern Belastungen in Höhe des nicht durch Investitionszuwendungen gedeckten Eigenanteils, der sich planungsgemäß auf 83.410 Tsd. € (Vorjahr: 75.194 Tsd. €) belaufen wird. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 61.138 Tsd. €, die in den Jahren 2018 bis 2020 fällig werden. Zudem wurden zwischen der ÜSTRA und MAN sowie SOLARIS Rahmenverträge geschlossen, welche der ÜSTRA für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils Optionen zur Beschaffung einer bestimmten Anzahl an Niederflur-Solo-Hybridbussen (MAN) bzw. Niederflur-Gelenk-Hybridbussen (SOLARIS) einräumen. Für das Lieferjahr 2017 bestand eine Option für den Bezug von sechs Niederflur-Solo-Hybridbussen von MAN (ä 356 Tsd. €/Bus) sowie fünf Niederflur-Gelenk-Hybridbussen von SOLARIS (548 Tsd. €/Bus), die am 25. Januar 2017 ausgeübt wurde. In Folge einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bzgl. der Förderungen der Busbeschaffung innerhalb der ÜSTRA kam es zu einem Kommunikationsmissverständnis und die Bestellung wurde vor Vorliegen des finalen Förderungsbescheids ausgelöst. Die LNVG hat mit Anhörungsverfahren vom 15. Februar 2018 entschieden die bewilligte Zuwendung in Höhe von 1.948 Tsd. € zurückzunehmen. Aufgrund dessen wurde auch keine Forderung aktiviert.

(3) Übrige Finanzanlagen

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31.12.2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Marktgängige Kapitalanlagen 10.782 10.302
Ausleihungen 428 763
Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen 99 86
11.309 11.151

Die marktgängigen Kapitalanlagen umfassen insbesondere Fondsanteile und bestehen in Höhe von 20 Tsd. € (Vorjahr: 1.380 Tsd. €) zur Absicherung der Erfüllungsrückstände und Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeitverträgen. Weitere Kapitalanlagen in Höhe von 10.762 Tsd. € (Vorjahr: 8.922 Tsd. €) bestehen im Rahmen eines Wertkontenmodells für Arbeitnehmer. Sämtliche den Arbeitnehmern zuzurechnende Kapitalanlagen sind durch die ÜSTRA insolvenzgesichert.

Die Ausleihungen bestehen wie im Vorjahr aus Darlehen an das Beteiligungsunternehmen HRG Passerelle sowie an Belegschaftsmitglieder.

Die Anteile an nicht nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften sind nicht börsennotiert.

(4) Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Der Ausweis der unter der Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen von 10.532 Tsd. € (Vorjahr: 12.186 Tsd. €) betrifft Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 50 % an dem Gemeinschaftsunternehmen X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover, (im Folgenden: X-City Marketing). Die X-City Marketing betreibt im Wesentlichen eigenständig Verkehrsmittelwerbung auf Bussen und Bahnen, Plakatwerbung, Großbildprojektionen, neue Medien und Fahrgastfernsehen. Der Anteil des Konzerns an der X-City Marketing wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die X-City Marketing ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der X-City Marketing:

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31.12.2017 31.12.2016
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Kurzfristige Vermögenswerte 5.189 10.642
Langfristige Vermögenswerte 4.758 3.094
Kurzfristige Schulden 1.972 1.698
Eigenkapital 7.975 12.038
Anteil der Beteiligung des Konzerns 50% 50%
Buchwert der Beteiligung 3.988 6.019

Gewinn- und Verlustrechnung der X-City Marketing in zusammengefasster Form:

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2017 2016
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Umsatzerlöse 13.618 8.463
Sonstige Erträge 24 111
Betriebliche Aufwendungen -10.059 -4.402
Sonstige Aufwendungen -605 -1.441
Finanzergebnis -3 -1
Ergebnis vor Steuern 2.975 2.730
Ertragsteuern -1.023 -919
Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 1.952 1.810

Die X-City Marketing hatte zum 31. Dezember 2017 und 2016 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die X-City Marketing darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu beide Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Gewinnausschüttungen aus dem Gewinnvortrag sind im Berichtsjahr in Höhe von 3.000 Tsd. € erfolgt. Im Vorjahr hat es keine Ausschüttungen gegeben.

Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 30 % an dem assoziierten Unternehmen HRG Passerelle. Sie ist eine Immobiliengesellschaft zur Entwicklung des privaten und gewerblichen Immobiliensektors in Hannover. Der Anteil des Konzerns an der HRG Passerelle wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die HRG Passerelle ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der HRG Passerelle:

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31.12.2017 31.12.2016
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. TEUR 1.130 2.525 2.584
Langfristige Vermögenswerte 49.700 52.091
Kurzfristige Schulden 5.356 6.408
Langfristige Schulden 25.055 27.711
Eigenkapital 21.814 20.556
Anteil des Konzerns 30% 30%
Buchwert der Beteiligung 6.544 6.167

Gewinn- und Verlustrechnung der HRG Passerelle in zusammengefasster Form:

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2017 2016
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Umsatzerlöse 10.558 10.486
Sonstige Erträge 210 115
Betriebliche Aufwendungen -6.789 -6.288
Sonstige Aufwendungen -1.680 -1.637
Finanzergebnis -1.006 2.677
Ergebnis vor Steuern 1.293 1.500
Ertragsteuern -35 -14
Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 1.258 1.103

Die HRG Passerelle hatte zum 31. Dezember 2017 und 2016 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die HRG Passerelle darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Gewinnausschüttungen sind im Berichtsjahr und im Vorjahr nicht erfolgt.

(5) Aktive latente Steuern / Latente Steuerschulden

Die Steuerabgrenzungssachverhalte sowie die daraus resultierenden Steuerabgrenzungsposten haben sich wie folgt entwickelt:

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01.01. Aufwand (-) / Ertrag 31.12.
Tsd.€ Tsd.€ Tsd.€
--- --- --- ---
Langfristige Auftragsfertigung -226 47 -179
Übrige Rückstellungen 101 8 109
Temporäre Differenzen -125 55 -70
Geschäftsjahr 2016 -125 55 -70
Langfristige Auftragsfertigung -179 26 -153
Übrige Rückstellungen 109 8 117
Temporäre Differenzen -70 34 -36
Geschäftsjahr 2017 -70 34 -36

Die latenten Steuern beziehen sich vollumfänglich auf konsolidierte Tochtergesellschaften, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG stehen.

Dagegen weist die ÜSTRA als steuerliche Organgesellschaft der VVG nebst ihren im Organkreis befindlichen Tochtergesellschaften nach der formellen Betrachtungsweise aufgrund fehlender Steuerumlagen keine Steuerlatenzen nach IAS 12 aus.

Grundsätzlich werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet, sofern diese bei Tochtergesellschaften bestehen, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der WG stehen. Obwohl bei Gehry-Tower steuerliche Verlustvorträge bestehen, erfolgte keine Aktivierung latenter Steuern auf diese Verlustvorträge aufgrund der Kriterien des IAS 12.35 und 36, da eine verlässliche Planung zukünftiger Gewinne nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2017 bestanden gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 392 Tsd. € sowie körperschaftssteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.101 Tsd. €.

(6) Vorräte

Bei den Vorräten von 10.932 Tsd. € (Vorjahr: 11.179 Tsd. €) handelt es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die im Wesentlichen von der ÜSTRA gehalten werden. Im Berichtsjahr sind Abwertungen in Höhe von 4.631 Tsd. € (Vorjahr: 4.176 Tsd. €) zur Anpassung an einen niedrigeren Nettoveräußerungswert vorhanden, die der Überalterung einzelner Vorratspositionen Rechnung tragen. Im Geschäftsjahr 2017 werden unter dem Materialaufwand 24.931 Tsd. € als Aufwand erfasste Anschaffungskosten von Vorräten ausgewiesen.

(7) Forderungen aus Fertigungsaufträgen

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31.12.2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Auftragsforderungen aufgrund entstandener Kosten und abgegrenzter Gewinne 1.059 1.214
Erhaltene Anzahlungen -54 -55
1.005 1.159

Von den Forderungen aus Fertigungsaufträgen haben 0 Tsd. € (Vorjahr: 2 Tsd. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

(8) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14.403 Tsd. € (Vorjahr: 9.639 Tsd. €) sind um Wertberichtigungen in Höhe von 782 Tsd. € (Vorjahr: 513 Tsd. €) reduziert, die Unsicherheiten im Hinblick auf den Bestand einzelner Forderungen sowie erkennbare Bonitätsrisiken abdecken. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer unsaldierten Darstellung im Vergleich zum Vorjahr.

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

(9) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Posten in Höhe von 50.893 Tsd. € (Vorjahr: 59.005 Tsd. €) umfasst neben dem Kassenbestand Bankeinlagen in Form von Sichtguthaben und kurzfristigen Termingeldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten.

(10) Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 32.693 Tsd. € (Vorjahr: 10.501 Tsd. €) bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus einer Einigung mit dem Konsortium Stadtbahnwagen Hannover in Höhe von 10.903 Tsd. € (im Vorjahr 8.242 Tsd. €). Dies betrifft eine Anschaffungskostenminderung bei den neu ausgelieferten Stadtbahnwagen (9.162 Tsd. €) sowie der darauf entfallenden Vorsteuer (1.741 Tsd. €). Bestehenden Ausfallrisiken wird durch die gebildeten Einzelwertberichtigungen in Höhe von 466 Tsd. € (Vorjahr: 166 Tsd. €) begegnet.

(11) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital zum 31. Dezember 2017 der ÜSTRA beträgt unverändert 67.490.528,32 € und ist voll eingezahlt. Die auf den Inhaber lautenden 26.400.000 Stückaktien ohne Nennwert sind eingeteilt in:

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244.000 Sammelurkunden über jeweils 100 Aktien 24.400.000 Stück
80.000 Sammelurkunden über jeweils 20 Aktien 1.600.000 Stück
40.000 Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien 400.000 Stück

Die Höhe des Grundkapitals sowie die Anzahl der Stückaktien sind im Geschäftsjahr und im Vorjahr unverändert geblieben.

Wie im Vorjahr sind die in den Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien verbrieften 400.000 Stück zum Handel im regulierten Markt der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover, der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg und der Börse Berlin i. S. d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

(12) Kapitalrücklage

Die in der Kapitalrücklage verrechneten Sachverhalte gliedern sich wie folgt:

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31.12.2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Aufgelder aus der Ausgabe neuer Anteile 23.622 23.622
Andere Zuzahlungen 43.121 43.121
Kapitalrücklage des Mutterunternehmens 66.743 66.743
Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren 150.064 134.838
Verlustübernahme des abgelaufenen Jahres 31.685 15.226
Verrechnung aktivischer Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung
- Kapitalkonsolidierung -2.991 -2.991
- Equity-Bewertung -10.713 -10.713
234.788 203.103

Die Erhöhung der Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme des laufenden Verlustes (nach HGB) der ÜSTRA in Höhe von 31.685 Tsd. € im Rahmen des Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG.

Die Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren erfolgten ebenfalls im Rahmen des vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG.

In der Kapitalflussrechnung sind unter dem Posten „Ergebnisausgleichzahlungen der Unternehmenseigner" die im Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Verlustübernahmen enthalten.

(13) Ergebnisvortrag und sonstige Ergebnisbestandteile

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31.12.2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Stand zu Beginn des Jahres -112.028 -103.357
Jahresergebnis -23.281 -8.671
Stand zum Ende des Jahres -135.309 -112.028

In den Sonstigen Ergebnisbestandteilen ist eine Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen in Höhe von -145.413 Tsd. € (Vorjahr: -148.048 Tsd. €) enthalten. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Anhangsangabe 14. Des Weiteren ist eine Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (782 Tsd. €; Vorjahr: 636 Tsd. €. €) enthalten, in der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (146 Tsd. €; Vorjahr: 214 Tsd. €) von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten erfasst werden.

(14) Pensionsrückstellungen

Die auf leistungsorientierten Versorgungszusagen basierende betriebliche Altersversorgung umfasst neben Einzelzusagen an Vorstände, leitende Angestellte und deren Hinterbliebene auf tariflichen und sonstigen betrieblichen Vereinbarungen beruhende Pensionszusagen.

Die auf betrieblichen Vereinbarungen beruhenden Pensionszusagen von der ÜSTRA sind im Wesentlichen von der Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e.V. erteilt worden. Wegen der Subsidiärhaftung des Trägerunternehmens für Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse besteht für die ÜSTRA insoweit eine mittelbare Verpflichtung, als die Verbindlichkeiten der Unterstützungskasse deren Vermögen übersteigen. Die Versorgungsleistungen der Unterstützungseinrichtung, die ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung oder unter bestimmten Bedingungen auch als vorgezogene Altersrente geleistet werden, sind teils abhängig vom Endgehalt vor dem Ruhestandseintritt, teils basieren sie auf einem Bausteinprinzip, mittels dem über die Dauer der Betriebszugehörigkeit sukzessiv Rentenansprüche aus den versorgungsrelevanten Jahresbezügen des jeweiligen Kalenderjahrs abgeleitet werden. Neben der Altersrente erstrecken sich die Versorgungsleistungen auch auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, wobei die Ehegattenrente 60 % und Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrenten 12 % bzw. 20 % der Altersrente des jeweiligen Mitarbeiters betragen. Das Bausteinprinzip kommt gleichfalls zur Anwendung, soweit Mitarbeiter laufendes Arbeitsentgelt gegen eine zusätzliche Versorgungszusage umwandeln.

Bei der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen wurden folgende versicherungsmathematische Bewertungsparameter zugrunde gelegt:

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31.12.2017 Vorjahr
Diskontierungszinssatz 1,86 % 1,75 %
Einkommenstrend 3,0 % 3,0 %
Rententrend 2,0 % bzw. 1,0 % falls vertraglich vereinbart 2,0 % bzw. 1,0 % falls vertraglich vereinbart
Sterblichkeit und Invalidität „Richttafeln 2005 G"

von Prof. Dr. Klaus Heubeck
„Richttafeln 2005 G"

von Prof. Dr. Klaus Heubeck

Die Überleitung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar:

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31.12.2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen 383.080 386.015
246.807 244.920

In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt:

GuV-wirksam erfasste Aufwendungen für Altersversorgung

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2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Dienstzeitaufwand des laufenden Jahres 10.543 8.331
Netto-Zinsen 4.191 4.646
14.734 12.977

Diese Aufwendungen werden vollständig im Personalaufwand erfasst.

Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2017:

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Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung
Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen 1. Januar 2017 386.015 141.095 244.920
Laufender Dienstzeitaufwand 10.543 10.543
Zinsaufwand 6.644 2.453 4.191
Im Periodenergebnis erfasste Zwischensumme 17.187 2.453 14.734
Gezahlte Versorgungsleistungen -12.018 -11.066 -952
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/(Verluste) aus Neubemessung Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen -7.782 -5.469 -2.313
Erfahrungsbedingte Anpassungen -322 0 -322
Zwischensumme enthalten im Sonstigen Ergebnis -8.104 -5.469 -2.635
Arbeitgeberbeiträge 9.260 -9.260
31. Dezember 2017 383.080 136.273 246.807

Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2016:

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Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung
1. Januar 2016 343.141 139.952 203.189
Erfolgswirksam erfasste Laufender Dienstzeitaufwand 8.331 8.331
Aufwendungen für Zinsaufwand 7.915 3.269 4.646
Pensionsverpflichtungen Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0
Im Periodenergebnis erfasste Zwischensumme 16.246 3.269 12.977
Gezahlte Versorgungsleistungen -11.810 -10.846 -964
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/(Verluste) aus Neubemessung Erträge aus Planvermögen (ausschließlich der im Zinsaufwand enthaltenen Beträge) -130 130
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen 39.197 39.197
Erfahrungsbedingte Anpassungen -759 -759
Zwischensumme enthalten im Sonstigen Ergebnis 38.438 -130 38.568
Arbeitgeberbeiträge 8.850 -8.850
31. Dezember 2016 386.015 141.095 244.920

Das Planvermögen ist wie folgt strukturiert:

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31.12.2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Schuldinstrumente 62.541 66.282
Bankguthaben 30.085 30.769
Immobilien 43.281 43.281
Sonstige Vermögenswerte 366 763
136.273 141.095

Die Schuldinstrumente bestehen aus nicht börsennotierten Schuldscheindarlehen verschiedener Banken.

Der tatsächlich erzielte Nettovermögensertrag auf das Planvermögen beläuft sich auf 2.453 Tsd. € oder 2,24 % (Vorjahr 3.139 Tsd. €).

Die ÜSTRA geht davon aus, dass im Jahr 2018 dem Planvermögen etwa 9.970 Tsd. € (Vorjahr: 9.260 Tsd. €) zugeführt werden.

Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2017 dargestellt:

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Annahmen Abzinsungssatz Lebenserwartung
Szenario Erhöhung

um 0,5 %
Rückgang

um 0,5 %
Anstieg

um 1 Jahr
Rückgang

um 1 Jahr
--- --- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- ---
Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung -32.425 37.509 12.996 -11.625
Annahmen Künftige Gehaltssteigerungen Künftige Rentensteigerungen
Szenario Erhöhung

um 0,5 %
Rückgang

um 0,5 %
Erhöhung

um 1 %
Rückgang

um 1 %
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung 2.035 -1.940 3.127 -2.609

Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.

Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt:

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2017 2016
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
innerhalb der nächsten 12 Monate (nächstes Geschäftsjahr) 12.476 12.154
Zwischen 2 und 5 Jahren 53.154 51.819
Zwischen 5 und 10 Jahren 70.058 68.755
Über 10 Jahre 420.637 416.768
Erwartete Auszahlungen gesamt 556.325 549.496

Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums für die Verpflichtungen aus Entgeltumwandlung 25,0 Jahre (Vorjahr: 25,6 Jahre) und für Verpflichtungen ohne Entgeltumwandlung 18,4 Jahre (Vorjahr: 18,6 Jahre).

(15) Übrige Rückstellungen

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01.01.2017 Verbrauch Auflösung Zuführung Aufzinsung* 31.12.2017
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- ---
Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen 10.887 1.778 147 1.808 10.763
-8*
Sonstige 852 152 0 3.033 3.733
Langfristige Rückstellungen 11.739 1.930 147 4.833 14.496
Rückerstattungsrisiken 6.983 3.983 0 0 3.000
Gewährleistungsrisiken 41 0 41 0 0
Risiken aus schwebenden Geschäften 202 69 78 186 241
Kurzfristige Rückstellungen 7.226 4.052 120 186 3.241
18.965 5.982 267 5.019 17.737

Die Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen beziehen sich in Höhe von 1 Tsd. € (Vorjahr: 366 Tsd. €) auf Aufstockungsleistungen, die aus dem Eintritt von Mitarbeitern in den vorzeitigen Ruhestand resultieren. Darüber hinaus umfassen die Rückstellungen Verpflichtungen aus Erfüllungsrückständen, die aus der Vollzeittätigkeit der Arbeitnehmer in der aktiven Phase der Altersteilzeit erwachsen. Die Bemessung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen basiert auf den bestehenden Vertragsverhältnissen. Bei der Bewertung der Verpflichtungen ist ein an der durchschnittlichen Laufzeit bis zu einem Jahr orientierter Diskontierungszinssatz von 0,00 % (Vorjahr: 0,07 %) zur Anwendung gekommen, der aus der Rendite erstklassiger Unternehmensanleihen abgeleitet wurde. Dementsprechend ergibt sich ein Zinsertrag von 8 Tsd. € (Vorjahr: -8 Tsd. €).

Darüber hinaus ist in den Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen ein Betrag von 10.762 Tsd. € (Vorjahr: 9.081 Tsd. €) für ein Wertkontenmodell enthalten. Die in der Vergangenheit von der ÜSTRA gewährten Erfolgsprämien sowie die individuellen Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter werden nach Wahl des Mitarbeiters durch die ÜSTRA den jeweiligen Kapitalanlagenarten zugeführt. Die angesparten Wertguthaben werden zur bezahlten Freistellung des Mitarbeiters verwendet. Die entsprechenden Kapitalanlagen werden unter sonstigen Finanzanlagen ausgewiesen.

Die Rückstellung für Rückerstattungsrisiken reflektiert drohende Rückforderungsansprüche im Hinblick auf erhaltene Investitionszuwendungen. Im Geschäftsjahr haben sich diese um 3.983 Tsd. € vermindert. Aufgrund der neuen Erkenntnisse besteht das Rückzahlungsrisiko für diese erhaltenen Zuschüsse nicht mehr. Es erfolgte eine Umgliederung in das Sachanlagevermögen, da erhaltene Zuschüsse die Anschaffungskosten mindern. Ansonsten wird auf die Ausführungen zu den Eventualverbindlichkeiten verwiesen.

Die Rückstellung für Gewährleistungsrisiken umfasst wahrscheinliche Verpflichtungen aus der Erbringung von Leistungen der TransTecBau.

Mit der Rückstellung für Risiken aus schwebenden Geschäften werden Abrechnungsrisiken sowie drohende Verluste aus Kostenüberschreitungen für Beratungs- und Ingenieurleistungsaufträge abgedeckt.

Die Inanspruchnahme der kurzfristigen Rückstellungen wird innerhalb des folgenden Geschäftsjahrs und bei den langfristigen Rückstellungen über einen längeren Zeitraum erwartet, wobei die Rückstellungen für Altersteilzeit auch den Anteil des Jahres 2018 enthalten.

(16) Finanzverbindlichkeiten

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31.12.2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Darlehen von Kreditinstituten / Langfristige Finanzverbindlichkeiten 24.727 2.556
Darlehen von Kreditinstituten / Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 5.383 2.556
30.110 5.112

Die Verbindlichkeiten sind wie folgt zu tilgen:

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31.12.2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Im ersten Jahr 5.383 2.556
Im zweiten Jahr 2.826 2.556
Im dritten Jahr 2.826 0
Ab dem vierten Jahr 19.075 0
30.110 5.112

Das KfW-Darlehen bei der ÜSTRA ist durchweg mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet, die sich auf den Zeitraum bis zur planmäßigen Volltilgung des Darlehens im Jahr 2018 erstreckt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein weiteres Darlehen bei der Sparkasse Hannover zur Finanzierung des Eigenanteils bei der Beschaffung der Stadtbahnwagen aufgenommen. Dieses Darlehen ist durchweg mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet, die sich auf den Zeitraum bis zur planmäßigen Volltilgung des Darlehens im Jahr 2027 erstreckt. Weitere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen nicht vor.

Kreditsicherheiten wurden im Rahmen der Neukreditaufnahme gewährt. Siehe hierzu unter Abschnitt 2 Sachanlagen.

(17) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 43.204 Tsd. € (Vorjahr: 40.691 Tsd. €) umfassen neben den bereits in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen auch Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen von 2.734 Tsd. € (Vorjahr: 2.237 Tsd. €).

(18) Sonstige Verpflichtungen

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31.12.2017 31.12.2016
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Langfristige
Langfristiger Anteil erhaltener Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren 18.422 26.262
18.422 26.262
Kurzfristige
Arbeitnehmerbezogene Verpflichtungen 7.212 8.543
Erhaltene Anzahlungen 2.647 2.427
Erhaltene Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren 27.486 14.515
Sonstige 2.629 3.061
39.974 28.546
58.396 54.808

Die arbeitnehmerbezogenen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus der laufenden Abrechnung von Löhnen und Gehältern sowie den mit den Beschäftigungsverhältnissen verbundenen Abgaben. Darüber hinaus werden entstandene Erfüllungsrückstände für ausstehenden Urlaub und Überstunden und für ausstehende Abschlusszahlungen aus Ziel- und Tantiemevereinbarungen erfasst.

Die erhaltenen Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren sind Zuschüsse für die Anschaffung neuer Stadtbahnen in Höhe von 45.908 Tsd. € (Vorjahr: 40.777 Tsd. €), die im Anschaffungszeitpunkt mit den Anschaffungskosten der Vermögenswerte verrechnet werden. Ansonsten verweisen wir auf weitere Erläuterungen unter 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand.

(19) Eventualverbindlichkeiten

In den zurückliegenden Jahren wurden im Rahmen der Finanzierung von Sachanlageninvestitionen erhebliche Investitionszuwendungen des Bundes und des Landes Niedersachsen vereinnahmt. Die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme sowie die Ordnungsmäßigkeit der Verwendung dieser Zuwendungen ist Gegenstand noch ausstehender Verwendungsnachweisprüfungen. Durch Bildung einer Rückstellung von 3.000 Tsd. € (Vorjahr: 6.134 Tsd. €) wurde den Rückerstattungsrisiken Rechnung getragen.

5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung

(20) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse von 217.647 Tsd. € (Vorjahr: 218.134 Tsd. €) werden im Rahmen der Segmentberichterstattung nach Dienstleistungsgruppen aufgegliedert. Auf Fertigungsaufträge entfallen Erlöse in Höhe von 4.753 Tsd. € (Vorjahr: 4.248 Tsd. €). Damit sind für Fertigungsaufträge, die zum Stichtag noch nicht abgeschlossen waren, in Summe 868 Tsd. € nach IAS 11 realisiert worden, bei darauf bislang angefallenen Kosten von 534 Tsd. €. Die Erträge aus weiterberechneten Kosten resultieren insbesondere aus Serviceverträgen für allgemeine Instandhaltung sowie projekt- und schadensbezogenen Sachverhalten mit der infra in Höhe von 20.211 Tsd. €.

(21) Sonstige betriebliche Erträge

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2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Cross-Border Lease 0 2.471
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Sonstige 267 244
Erträge aus Versicherungsentschädigungen 1.151 2.118
Erträge aus Cross-Border-Lease (Barwert) 0 1.902
Erträge aus Schadensersatzansprüchen 66 600
Gewinne aus Sachanlagenabgängen 207 110
Übrige 1.718 1.276
3.409 8.721

(22) Personalaufwand

Im Personalaufwand von 136.486 Tsd. € (Vorjahr: 127.160 Tsd. €) sind die unter Angabe (14) aufgeführten Aufwendungen für Altersversorgung enthalten.

Für die gesetzliche Rentenversicherung als beitragsorientierten Pensionsplan fallen die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an, die sich im Geschäftsjahr 2017 auf 9.096 Tsd. € (Vorjahr: 8.764 Tsd. €) belaufen.

(23) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen entfallen in Höhe von 19.263 Tsd. € (Vorjahr: 17.950 Tsd. €) auf planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht angefallen.

(24) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen von 37.106 Tsd. € (Vorjahr: 28.086 Tsd. €) enthält Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von 11.021 Tsd. € (Vorjahr: 10.270 Tsd. €).

Zum Bilanzstichtag hatte der Konzern offene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen, die sich wie folgt zusammensetzen:

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31.12.2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Innerhalb eines Jahres 2.752 3.210
Zwischen zwei und fünf Jahren 7.801 6.494
Nach fünf Jahren 13 168
10.566 9.872

Die Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen betreffen im Wesentlichen Mieten für Geschäftsräume, Büroausstattungsgegenstände und Dienstfahrzeuge. In der Regel weisen die Verträge feste Grundmietzeiten auf.

(25) Finanz- und Beteiligungsergebnis

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2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Zinsen auf Festgeldanlagen 8 55
Darlehenszinsen 0 42
Übrige Zinserträge 27 21
Zinsen und ähnliche Erträge 35 118
Zinsen auf Darlehen 174 233
Übrige Zinsaufwendungen 366 474
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 540 707
Zinsergebnis -505 -589
Übrige Beteiligungserträge 37 32
Übriges Beteiligungsergebnis 37 32
Übriges Finanzergebnis -468 -557
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 1.346 1.236

(26) Ertragsteuern

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2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Laufende Steuern 62 98
(davon periodenfremd) 0 0
Latente Steuern -34 -55
(davon periodenfremd) 0 0
28 43

Bei der Analyse der Ertragsteuern ist zu berücksichtigen, dass das auf der Ebene der ÜSTRA entstehende Ergebnis sowie das Ergebnis der protec, der üstra Reisen und der RevCon aufgrund des bestehenden Organschaftsverhältnisses dem Organträger zugerechnet wird. Hiervon ausgenommen ist lediglich die auf Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter von der ÜSTRA zu entrichtende Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.

Im Übrigen unterliegen die entstehenden Ergebnisse der inländischen Ertragsbesteuerung, wobei auf der Grundlage der geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen für die Berechnung des laufenden Steueraufwands wie im Vorjahr ein Steuersatz von insgesamt 32 % für Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zum Tragen kommt. Der Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern zum 31. Dezember 2017 und im Vorjahr basiert ebenfalls auf einem Steuersatz von 32 %.

Die Ertragsteuern lassen sich wie folgt abstimmen:

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2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Steuerbasis -23.253 -8.627
Theoretischer Steueraufwand bei einem Steuersatz von 32 % -7.441 -2.761
Effekt aus dem Nichtansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge -25 -15
Effekt aus dem Saldo von Erträgen (-) / Aufwendungen der auf Konzernebene nicht besteuerten Ergebnisbestandteile der üstra 6.901 2.863
Effekt aus dem Saldo von Erträgen (-) / Aufwendungen nicht steuerbarer Ergebniseinflüsse aus Konsolidierungsmaßnahmen 593 -44
Effektiver Ertragsteueraufwand 28 43

(27) Gesamtjahresergebnis / Ergebnis je Aktie

Aus den Gesamtergebnissen und der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Zahl der Aktien lässt sich das Ergebnis je Aktie wie folgt ableiten:

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2017 Vorjahr
Gesamtergebnis (in EUR) -20.498.946,08 -47.452.703,00
Anzahl der Aktien 26.400.000 26.400.000
Ergebnis je Aktie verwässert und unverwässert (in EUR) -0,78 -1,80

6. Segmentberichterstattung

6.1 Geschäftssegmentbildung

Wesentliche Grundlage für die Darstellung der Segmentinformationen ist die regelmäßige interne Berichterstattung an die Entscheidungsträger und die in dieser Berichterstattung vorzufindende Struktur der Finanzinformationen. Entsprechend den Organisationsgrundlagen des Konzerns folgen die intern berichteten Segmente der Art der Dienstleistungen sowie dem regulatorischen Umfeld, während geografische Aspekte keine Bedeutung haben. Von hervorgehobener Bedeutung für die Lage des Konzerns ist die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die Muttergesellschaft ÜSTRA, so dass deren Geschäftsaktivitäten und Ergebnisse Gegenstand separater Analysen in der internen Berichterstattung sind. Die Rechtseinheit „ÜSTRA" stellt demzufolge ein eigenständiges Geschäftssegment neben dem Segment der übrigen „Verkehrs- und Transportleistungen" dar. Daneben bestehen die Segmente „Beratungs- und Ingenieurleistungen" sowie „Sonstige Dienstleistungen". Die Einteilung der Segmente ist somit im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

6.2 Beschreibung der berichteten Segmente

6.2.1 ÜSTRA

Im Segment „ÜSTRA" wird über den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die ÜSTRA berichtet. Die Nahverkehrsleistungen umfassen den Betrieb von Stadtbahn- und Buslinien.

6.2.2 Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen

Das Segment bezieht sich auf die „Verkehrs- und Transportleistungen", die von den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der ÜSTRA ausgeführt werden. Hierunter fallen überwiegend die von der üstra Reisen erbrachten Subunternehmerleistungen im Rahmen der Durchführung des Buslinienverkehrs, die als intersegmentäre Leistungen an die ÜSTRA ausgewiesen werden. Enthalten sind überdies die Ergebnisse der TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH (TaxiBus).

6.2.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen

Die TransTecBau betreibt das Segment „Beratungs- und Ingenieurleistungen", das hauptsächlich die Planung und Baubetreuung sowie -steuerung von Stadtbahnbauprojekten beinhaltet. Hieraus werden Honorarumsätze generiert. Darüber hinaus gehende Bautätigkeit, bei der die Gesellschaft als Generalunternehmer Bauarbeiten in eigenem Namen und für eigene Rechnung an Subunternehmen vergibt und anschließend dem Auftraggeber weiterbelastet, ist im Wesentlichen auf die Endabwicklung der in den Vorjahren eingeleiteten Projekte konzentriert.

6.2.4 Sonstige Dienstleistungen

Das Segment „Sonstige Dienstleistungen" umfasst die Tätigkeit der protec, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Bewachung von Personen und Objekten sowie der Reinigung von Objekten und Haltestellen erbringt. Ferner gehen in das Segment die Vermietungsleistungen der Gehry-Tower sowie die Prüfungs- und Beratungsleistungen der RevCon ein, die nahezu ausschließlich gegenüber der ÜSTRA erbracht werden und sich damit als inter-segmentäre Aktivitäten darstellen. Enthalten sind zudem die Ergebnisse aus Werbe- und Vermarktungsaktivitäten der X-City Marketing sowie aus Vermietungsaktivitäten der HRG Passerelle, welche nicht mehrheitlich durch den Konzern gehalten werden.

6.3 Segmentinformationen

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1. Januar bis 31. Dezember 2017/2016 üstra Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen Beratungs- und Ingenieurleistungen
2017 2016 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- --- ---
Segmenterlöse
Gesamtumsätze 211.987 213.512 18.273 18.204 4.829 4.024
Intersegmentumsätze -4.390 -3.993 -15.640 -15.544 -76 -280
Außenumsätze 207.597 209.519 2.633 2.660 4.753 3.744
Überleitungen
Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung
Konzernumsatzerlöse
Segmentergebnis -1.611 -1.061 255 291 65 215
Enthaltene Zinserträge 152 241 0 1 1 1
Enthaltene Zinsaufwendungen 1.738 1.993 0 0 0 0
Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen 21.961 20.418 376 401 135 120
Enthaltener Ergebnisanteil an assoziierten Unternehmen 0 0 0 0 0 0
Enthaltene Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung 17.160 15.450 0 0 0 0
Enthaltener Ertragsteueraufwand und ertrag(-) 1 2 31 35 61 96
Überleitungen:
Segmentergebnis
a) Abweichende Wertrmaßstäbe des Konzernabschlusses
Auftragsfertigung
Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen
Vorratsbewertung
Pensionsverpflichtungen
Unterschiede bei der Bilanzierung samtiger Rückstellungen
Eliminierung der Auflösung Wertberichtigung Beteiligungswert ERG
Bewertung von Finanzinstrumenten
Latente Steuern
b) Konzernabschlussspezifika
c) Ertragsteuern
d) Verlustübernahme
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

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1. Januar bis 31. Dezember 2017/2016 Sonstige Dienstleistungen Gesamtbetrag
2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- ---
Segmenterlöse
Gesamtumsätze 14.652 12.629 249.741 248.369
Intersegmentumsätze -11.817 -10.643 -31.923 -30.460
Außenumsätze 2.835 1.986 217.818 217.909
Überleitungen
Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung -171 225
Konzernumsatzerlöse 217.647 218.134
Segmentergebnis 2.806 2.095 1.515 1.540
Enthaltene Zinserträge 1 2 154 245
Enthaltene Zinsaufwendungen 119 127 1.857 2.120
Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen 405 365 22.877 21.304
Enthaltener Ergebnisanteil an assoziierten Unternehmen 1.346 1.236 1.346 1.236
Enthaltene Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung 0 0 17.160 15.450
Enthaltener Ertragsteueraufwand und ertrag(-) 0 0 93 133
Überleitungen:
Segmentergebnis 1.515 1.540
a) Abweichende Wertrmaßstäbe des Konzernabschlusses
Auftragsfertigung -96 -130
Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen 621 1.530
Vorratsbewertung -18 -82
Pensionsverpflichtungen 9.404 4.976
Unterschiede bei der Bilanzierung samtiger Rückstellungen 123 -136
Eliminierung der Auflösung Wertberichtigung Beteiligungswert ERG 0 -1.368
Bewertung von Finanzinstrumenten -147 214
Latente Steuern 33 55
9.920 5.059
b) Konzernabschlussspezifika -3.031 -42
c) Ertragsteuern 28 43
d) Verlustübernahme -31.685 -15.227
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -23.253 -8.627

Die Segmentergebnisse enthalten sämtliche Erträge und Aufwendungen, die in das Jahresergebnis nach Steuern, jedoch vor Ergebnisabführung einfließen. Nicht in das Ergebnis des Segments „ÜSTRA" einbezogen sind die Bestandteile des Beteiligungsergebnisses der ÜSTRA, da die zugrunde liegenden Aktivitäten in den Ergebnissen der jeweiligen Segmente reflektiert werden. Die Festlegung der Segmentergebnisgröße wie auch die zur Ermittlung der Segmentergebnisse herangezogenen Wertmaßstäbe berücksichtigen die internen Steuerungs- und Berichtspraktiken. Da die interne Berichterstattung keine Informationen zum Segmentvermögen und zu den Segmentschulden enthält und Angaben hierüber auch nicht auf andere Weise dem Konzernvorstand vorgelegt werden, unterbleibt eine Bestimmung des Segmentvermögens und der Segmentschulden gleichfalls in diesem Konzernabschluss.

Die im Segmentergebnis enthaltenen Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung setzen sich aus laufenden Zuwendungen in Höhe von 9.260 Tsd. € sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in Höhe von 7.900 Tsd. € zusammen.

Bei der Ermittlung der an den Konzernvorstand übermittelten Segmentergebnisse kommen grundsätzlich die für die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (HGB) zum Tragen, die erheblich von den für den Konzernabschluss geltenden IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen abweichen. Folglich divergieren der Gesamtbetrag der Segmentergebnisse und das auf Konzernabschlussebene ausgewiesene Jahresergebnis deutlich. Weiterhin gehen in die Segmentberichterstattung Ergebnisbestandteile jener Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ein, die unter Wesentlichkeitserwägungen im Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nach den für assoziierte Unternehmen geltenden Regelungen anteilig erfasst werden.

Die sich hieraus ergebenden Überleitungsposten umfassen im Wesentlichen folgende Sachverhalte:

Auftragsfertigung

Im Konzernabschluss werden die Auftragserlöse aus der Auftragsfertigung der TransTecBau entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst, wohingegen die Umsatzerlöse aus solchen Aufträgen und die Gewinne hieraus in der Segmentberichterstattung erst nach Abschluss eines Auftrags realisiert werden.

Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen

Für Stadtbahnwagen und Busse der ÜSTRA wird in der IFRS-Rechnungslegung von einer längeren wirtschaftlichen Nutzbarkeit ausgegangen, so dass sich die verrechneten Abschreibungen sowie die Aufwendungen und Erträge aus Veräußerungsvorgängen von den handelsrechtlichen Segmentergebnisbestandteilen unterscheiden.

Vorratsbewertung

Abweichend zur Segmentberichterstattung nach handelsrechtlichen Wertmaßstäben werden im IFRS-Abschluss keine rein beschaffungsmarktinduzierten Niederstwertabschreibungen vorgenommen.

Pensionsverpflichtungen

Anders als in der handelsrechtlichen Rechnungslegung werden im Konzernabschluss die mittelbar über die Versorgungseinrichtung zugerechneten Pensionsverpflichtungen vollständig angesetzt. Darüber hinaus bestehen Unterschiede im zugrunde gelegten Diskontierungssatz. Im Zeitablauf kommt es deshalb zu Abweichungen bei der jährlichen Dotierung der Pensionsrückstellungen.

Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen

Es handelt sich um Ergebnisverschiebungen, die im Wesentlichen aus der restriktiveren Bilanzierung von Verpflichtungsrückstellungen im IFRS-Konzernabschluss resultieren. Ferner führen die Einbeziehung künftiger Ereignisse in der IFRS-Rechnungslegung sowie unterschiedliche Abzinsungspraktiken zu Bewertungsabweichungen.

Bewertung von Finanzinstrumenten

Effekte aus Finanzinstrumenten werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt.

Latente Steuern, Ertragssteuern

Effekte aus Steuern werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt.

Konzernabschlussspezifika

Bei dem Überleitungsposten zum Segmentergebnis handelt es sich um die Eliminierung von Beteiligungsergebnissen.

Verlustübernahme

Die im Einzelabschluss der ÜSTRA gezeigte Verlustübernahme im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG wird im Konzernabschluss als Einstellung in die Kapitalrücklage ausgewiesen.

6.4 Angaben auf Konzernebene

Die Umsatzerlöse mit externen Kunden (Außenumsätze) gliedern sich nach der Art der erbrachten Leistungen wie folgt:

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2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Linien- und Gelegenheitsverkehr 172.429 179.980
Erträge aus Instandhaltungsvertrag 20.211 19.758
Erträge aus weiterberechneten Kosten 14.173 8.626
Bautechnische Planungs- und Beratungsleistungen 4.753 3.968
Mieten und Pachten 1.711 1.853
Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2.836 1.986
Reklameflächenvermietung 1.534 1.963
217.647 218.134

Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns sind ausschließlich inlandsbezogen. Umsatzerlöse mit externen Kunden in Drittländern werden nicht getätigt. Über langfristige Vermögenswerte, die außerhalb Deutschlands liegen, verfügt der Konzern nicht.

7. Sonstige Angaben

7.1 Arbeitnehmerschaft

Bei in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen waren während des Geschäftsjahres 2017 im Jahresdurchschnitt 2.548 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.536) beschäftigt, von denen 2.269 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.267) im Verkehrs- und Transportbereich, 52 Mitarbeiter (Vorjahr: 50) im Bereich Beratungs- und Ingenieurleistungen und 227 Mitarbeiter (Vorjahr: 219) im Bereich sonstige Dienstleistungen tätig waren.

7.2 Nahe stehende Personen

7.2.1 Organbezüge

Die Vergütung des Vorstands setzt sich wie folgt zusammen:

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Grundvergütung Tantieme sonstige Vergütung 2017 Vorjahr
--- --- --- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- --- ---
André Neiß (bis 8.12.2017) 268 81 15 364 366
Wilhelm Lindenberg (bis 8.12.2017) 235 71 14 320 320
Dr. Volkhardt Klöppner (ab 8.12.2017) 17 0 0 17 0
Denise Hain (ab 8.12.2017) 15 0 0 15 0
716 686

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Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge Anwartschaftsbarwert
2017 Vorjahr 2017 Vorjahr
--- --- --- --- ---
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
--- --- --- --- ---
André Neiß (bis 8.12.2017) 386 349 4.169 4.240
Wilhelm Lindenberg (bis 8.12.2017) 91 80 5.866 3.777
Dr. Volkhardt Klöppner (ab 8.12.2017) 0 0 0 0
Denise Hain (ab 8.12.2017) 12 0 169 0
489 429 10.204 8.017

Die Grundvergütung, Tantieme und sonstige Vergütung sind den kurzfristig fälligen Leistungen zuzuordnen. Die Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge stellen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und umfassen den im Rahmen der Bildung von Pensionsrückstellungen berücksichtigten Dienstzeitaufwand für den aktuellen Vorstand.

Aktienkursbezogene Vergütungen werden nicht gewährt.

Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene betragen 675 Tsd. € (Vorjahr: 672 Tsd. €). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beträgt 8.859 Tsd. € (Vorjahr: 10.231 Tsd. €).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten 45 Tsd. € (Vorjahr: 46 Tsd. €) Sitzungsgelder.

7.2.2 Beziehungen zur Muttergesellschaft

Oberste Muttergesellschaft und gleichzeitig herrschende Gesellschafterin der ÜSTRA ist die VVG. Die Beziehungen zur Gesellschafterin beschränken sich auf die typischerweise im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorzunehmenden organschaftlichen Steuerverrechnungen sowie auf die Durchführung der Ergebnisabführung. Darüber hinausgehende operative Geschäftsbeziehungen werden nicht unterhalten. In die Bilanz und die Gesamtergebnisrechnung sind die bestehenden Verrechnungsbeziehungen wie folgt eingeflossen:

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31.12.2017 Vorjahr
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Forderungen aus Steuerverrechnungen 5.259 28
Verlustausgleichsforderungen 14.877 15.227
Sonstige Verpflichtungen(-) / Sonstige finanzielle Vermögenswerte 20.136 15.255

7.2.3 Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen

Die sonstigen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen, die nicht konsolidiert werden, sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt. Wesentlich beeinflusst werden die Geschäftsbeziehungen durch die Beziehungen zwischen der infra und der ÜSTRA.

Zwischen der ÜSTRA und der Schwestergesellschaft infra bestehen gegenseitige Leistungsbeziehungen. Die für den Betrieb der Stadtbahnen notwendigen Schieneninfrastrukturanlagen stehen nicht im Eigentum der ÜSTRA. Diese werden von der infra zur Nutzung für den Fahrbetrieb im Personennahverkehr überlassen. Die ÜSTRA erbringt ihrerseits Instandhaltungsmaßnahmen an diesen Einrichtungen sowie Beratungs- und Ingenieurleistungen, die gegenüber der infra berechnet werden. Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, die Wartung sowie die Instandsetzung der Schieneninfrastrukturanlagen.

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2017 Assoziierte Unternehmen Sonstige verbundene Unternehmen
Tsd. € Tsd. €
--- --- ---
Operative Transaktionen
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.737 30.791
Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen 1 0
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe und den Bezug sonstiger Leistungen 1.798 19.940
Ausstehende Forderungen aus dem Leistungsverkehr 268 4.508
Ausstehende Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr 83 10.597
Finanzbeziehungen
Ausleihungen 422 0
Gegebene Garantien 120 0
Zinserträge aus Ausleihungen 23 0
Erträge aus Beteiligungen 37 0
Zinsaufwendungen 0 0
2016 Assoziierte Unternehmen Sonstige verbundene Unternehmen
Tsd. € Tsd. €
Operative Transaktionen
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.843 27.637
Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen 1 74
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe und den Bezug sonstiger Leistungen 1.845 29.494
Ausstehende Forderungen aus dem Leistungsverkehr 338 1.919
Ausstehende Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr 78 19.647
Finanzbeziehungen
Ausleihungen 753 0
Gegebene Garantien 120 0
Zinserträge aus Ausleihungen 45 0
Erträge aus Beteiligungen 32 0

Bei den mit nahe stehenden Personen getätigten Umsätzen handelt es sich um Beratungs- und Ingenieurleistungen, die an die infra erbracht werden, sowie um Dienstleistungen, die mit der Durchführung des Bus- und Stadtbahnwagenverkehrs in Zusammenhang stehen. Die mit sonstigen verbundenen Unternehmen generierten Dienstleistungserträge resultieren vornehmlich aus der Erbringung von Instandhaltungsleistungen an die infra.

Bei der Preisgestaltung der umfangreichen Verrechnungsbeziehungen aus der Erbringung von Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen sind sowohl das Selbstkostenprinzip als auch an den Marktverhältnissen orientierte Vergütungsmodelle zur Anwendung gelangt.

Die von sonstigen verbundenen Unternehmen bezogenen Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf die Beschaffung von Energie bei der Stadtwerke Hannover AG.

Für die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten, die vollumfänglich im Zahlungswege auszugleichen sind, wurden keine Sicherungsabreden getroffen. Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen wegen eines Ausfallrisikos sind nicht angefallen.

Ferner unterhält der Konzern Beziehungen zur Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e. V., die in erster Linie die Einlage liquider Mittel in das Kassenvermögen betreffen. Die im Berichtsjahr zugeführten Werte von 9.260 Tsd. € (Vorjahr: 8.850 Tsd. €) führen zu einer entsprechenden Reduzierung der Pensionsrückstellungen und haben somit keine Ergebnisauswirkungen. Darüber hinaus bestehen mit der Versorgungseinrichtung laufende Geschäftsbeziehungen, im Wesentlichen aus der Anmietung von Räumlichkeiten und aus der Weiterbelastung von Kostenanteilen. Hieraus sind im Geschäftsjahr Aufwendungen von 240 Tsd. € (Vorjahr: 242 Tsd. €) und Erträge von 95 Tsd. € (Vorjahr: 65 Tsd. €) erwachsen. Der aktivische Verrechnungssaldo beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 11 Tsd. € (Vorjahr: 15 Tsd. €).

7.3 Verkehrskonzessionen

Die ÜSTRA hat Konzessionen inne, die zeitlich befristete Genehmigungen für den Betrieb von Bus- und Stadtbahnlinien nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darstellen. Rechte und Pflichten, die sich für die ÜSTRA aus den Konzessionen ergeben, regeln das PBefG und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften. So ist die ÜSTRA nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet, die genehmigten Linienbetriebe aufzunehmen und während der Laufzeit der Konzessionen aufrechtzuerhalten. Fahrpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, die dem Zustimmungsvorbehalt der Genehmigungsbehörde unterliegen, sind als Auflagen von der ÜSTRA zu beachten. Für den Betrieb von Stadtbahnlinien besitzt die ÜSTRA wie im Vorjahr 15 Konzessionen, die am 24. März 2038 auslaufen. Für den Betrieb von Buslinien besitzt die ÜSTRA 38 Konzessionen, die ebenfalls am 24. März 2038 auslaufen.

7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand

Neben den vorstehend genannten Verkehrskonzessionen erhält die ÜSTRA weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand, insbesondere in Form von Investitionszuschüssen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) sowie auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen gewährt werden. Hinsichtlich der bezuschussten Investitionen sind regelmäßig Bindefristen zu beachten, deren Verletzung entsprechende Rückforderungsansprüche der Zuwendungsgeber auslöst. Im Berichtsjahr wurden Zuwendungen in Höhe von 40.511 Tsd. € (Vorjahr: 5.140 Tsd. €) vereinnahmt.

7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 102 Tsd. € (Vorjahr KPMG: 119 Tsd. €) Honorare für die Abschlussprüfungen und 31 Tsd. € (Vorjahr KPMG: 34 Tsd. €) für andere Bestätigungsleistungen, sowie 0 Tsd. € (Vorjahr KPMG: 14 Tsd. €) für sonstige Leistungen der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten. Steuerberatungsleistungen wurden nicht erbracht.

7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Abschluss des Geschäftsjahres nicht ereignet.

7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA haben eine nach § 161 AktG vorgesehene Erklärung am 28. April 2017 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung der Homepage der Gesellschaft unter https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/archiv-corporate-governance/ dauerhaft zugänglich gemacht.

7.8 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

Hannover, den 29. März 2018

**ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe

Aktiengesellschaft**

Der Vorstand

gez. Dr. Volkhardt Klöppner

gez. Denise Hain

Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2017

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Bruttobuchwerte
Stand am

01.01.2017
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am

31.12.2017
--- --- --- --- --- ---
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionsähnliche Rechte 24.967.222,05 720.094,82 215.475,14 1.832.633,73 27.304.475,46
Geleistete Anzahlungen 2.489.561,61 552.162,12 0,00 -1.832.633,73 1.209.090,00
27.456.783,66 1.272.256,94 215.475,14 0,00 28.513.565,46
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 173.141.558,90 -27.737,63 0,00 382.463,72 173.496.284,99
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 82.090.442,75 101.088,83 38.159,17 31.634,61 82.185.007,02
Fahrzeuge für Personenverkehr 540.418.611,72 39.240.483,45 7.213.085,93 38.859.756,00 611.305.765,24
Maschinen und maschinelle Anlagen 13.034.005,27 431.189,08 202.076,96 243.227,86 13.506.345,25
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 90.806.789,86 3.180.323,63 2.729.073,81 1.139.879,35 92.397.919,03
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 84.959.260,78 40.555.658,75 0,00 -40.656.961,54 84.857.957,99
984.450.669,28 83.481.006,11 10.182.395,87 0,00 1.057.749.279,52
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 11.150.950,19 1.852.858,56 1.694.963,83 0,00 11.308.844,92
11.150.950,19 1.852.858,56 1.694.963,83 0,00 11.308.844,92
1.023.058.403,13 86.606.121,61 12.092.834,84 0,00 1.097.571.689,90

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Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse
Stand am

01.01.2017
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am

31.12.2017
--- --- --- --- --- ---
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
484.778,13* 0,00* 0,00* 0,00* 484.778,13
Konzessionsähnliche Rechte 21.920.266,94 1.432.109,55 215.256,55 0,00 23.137.119,94
0,00* 0,00* 0,00* 0,00* 0,00*
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
484.778,13* 0,00* 0,00* 0,00* 484.778,13
21.920.266,94 1.432.109,55 215.256,55 0,00 23.137.119,94
Sachanlagen
79.428.800,94* 0,00* 0,00* 0,00* 79.428.800,94*
Grundstücke und Bauten 52.675.536,94 1.987.138,21 0,00 0,00 54.662.675,15
41.227.796,33* 155.195,89* 191.438,20* 0,00* 41.191.554,02*
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 28.123.267,26 1.808.465,65 38.159,17 0,00 29.893.573,74
269.847.092,80* 39.159.336,73 * 2.373.119,45* 0,00* 306.633.310,08*
Fahrzeuge für Personenverkehr 168.810.770,10 11.904.775,73* 7.084.387,27 0,00 173.631.158,56
1.015.853,91* 0,00* 11.041,04* 0,00* 1.004.812,87*
Maschinen und maschinelle Anlagen 8.745.154,33 646.712,35 133.346,62 6.136,00 9.264.656,06
28.323.859,42* 0,00* 3.320,88* 0,00* 28.320.538,54*
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.421.502,33 4.125.812,39 2.713.070,28 -6.136,00 51.828.108,44
0,00* 0,00 * 0,00* 0,00* 0,00*
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
419.843.403,40* 39.314.532,62* 2.578.919,57* 0,00* 456.579.016,45*
308.776.230,96 20.472.904,33 9.968.963,34 0,00 319.280.171,95
0,00* 0,00* 0,00* 0,00* 0,00*
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
420.328.181,53* 39.314.532,62* 2.578.919,57* 0,00* 457.063.794,58*
330.696.497,90 21.905.013,88 10.184.219,89 0,00 342.417.291,89
2.642.206,48** 2.642.206,48**
19.262.807,40***

scroll

Nettobuchwerte
Stand am

31.12.2017
--- ---
--- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionsähnliche Rechte 3.682.577,39
Geleistete Anzahlungen 1.209.090,00
4.891.667,39
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 39.404.808,90
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 11.099.879,26
Fahrzeuge für Personenverkehr 131.041.296,61
Maschinen und maschinelle Anlagen 3.236.876,32
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.249.272,05
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 84.857.957,99
281.890.091,13
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 0,00
Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 11.308.844,92
11.308.844,92
298.090.603,44

* = verrechnete Investitionszuschüsse

** = darin enthalten Auswirkungen aus Zuschüssen wegen Bruttoausweis im Anlagespiegel

*** = Abschreibungen ohne Auswirkungen von Zuschüssen wegen Nettoausweis in der GuV

Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2016

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Bruttobuchwerte
Stand am

01.01.2016
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am

31.12.2016
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Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionsähnliche Rechte 24.131.063,83 632.906,97 18.000,00 221.251,25 24.967.222,05
Geleistete Anzahlungen 1.158.706,16 1.518.250,20 0,00 -187.394,75 2.489.561,61
25.289.769,99 2.151.157,17 18.000,00 33.856,50 27.456.783,66
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 172.928.480,31 505.052,31 789.699,53 497.725,81 173.141.558,90
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 80.311.279,29 434.400,12 571,00 1.345.334,34 82.090442,75
Fahrzeuge für Personenverkehr 537.900.298,54 3.913.640,69 17.035.893,12 13.851.000,00 538.629.046,11
Maschinen und maschinelle Anlagen 12.799.080,82 328.177,88 415.740,65 322.487,22 13.034.005,27
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 86.958.072,06 4.205.864,06 1.841.506,42 1.484.360,16 90.806.789,86
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 99.309.371,84 3.185.160,53 507,56 -17.534.764,03 84.959.260,78
990.206.582,86 12.572.295,59 20.083.918,28 -33.856,50 982.661.103,67
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 12.090.177,71 1.529.678,88 2.468.906,40 0,00 11.150.950,19
12.090.177,71 1.529.678,88 2.468.906,40 0,00 11.150.950,19
1.027.586.530,56 16.253.131,64 22.570.824,68 0,00 1.021.268.837,52

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Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse
Stand am

01.01.2016
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am

31.12.2016
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Immaterielle Vermögenswerte
484.778,13* 0,00* 0,00* 0,00* 484.778,13*
Konzessionsähnliche Rechte 20.717.621,28 1.214.645,66 18.000,00 6.000,00 21.920.266,94
0,00* 0,00* 0,00* 0,00* 0,00*
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
484.778,13* 0,00* 0,00* 0,00* 484.778,13
20.717.621,28 1.214.645,66 18.000,00 6.000,00 21.920.266,94
Sachanlagen
79.428.800,94* 0,00* 0,00* 0,00* 79.428.800,94*
Grundstücke und Bauten 51.587.495,69 1.877.216,14 789.174,89 0,00 52.675.536,94
40.905.898,39* 338.939,03* 0,00* 0,00* 41.244.837,42*
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 26.449.461,15 1.657.336,02 571,00 0,00 28.106.226,17
264.117.191,96* 6.063.295,22* 333.394,38* 0,00* 269.847.092,80*
Fahrzeuge für Personenverkehr 173.135.495,19 8.798.640,42* 14.912.931,13 0,00 167.021.204,48
906.794,11* 110.409,25* 0,00* 0,00* 1.017.203,36*
Maschinen und maschinelle Anlagen 8.548.727,39 603.981,49 408.904,09 0,09 8.743.804,88
28.426.495,96* 0,00* 102.636,54* 0,00* 28.323.859,42*
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.344.330,75 3.797.927,25 1.714.755,58 -6.000,09 50.421.502,33
0,00* 0,00* 0,00* 0,00* 0,00*
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
413.785.181,36* 6.512.643,50* 436.030,92* 0,00* 419.861.793,94*
308.065.510,17 16.735.101,32 17.826.336,69 -6.000,00 306.968.274,80
0,00* 0,00* 0,00* 0,00* 0,00*
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
414.269.959,49* 6.512.643,50* 436.030,92* 0,00* 420.346.572,07*
328.783.131,45 17.949.746,98 17.844.336,69 0,00 328.888.541,74

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Nettobuchwerte
Stand am

31.12.2016
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Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionsähnliche Rechte 2.562.176,98
Geleistete Anzahlungen 2.489.561,61
5.051.738,59
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 41.037.221,02
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 12.739.379,16
Fahrzeuge für Personenverkehr 101.760.748,83
Maschinen und maschinelle Anlagen 3.272.997,03
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.061.428,11
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 84.959.260,78
255.831.034,93
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 0,00
Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 11.150.950,19
11.150.950,19
272.033.723,71

* = verrechnete Investitionszuschüsse

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017

1. Grundlagen des Konzerns

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung

2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2017

2.2.1 Verkehrs- und Transportleistungen

2.2.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen

2.2.3 Sonstige Dienstleistungen

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1 Ertragslage

2.3.2 Vermögens- und Finanzlage

3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

4. Chancen- und Risikobericht

4.1 Chancen- und Risikomanagementsystem

4.2 Verkehrs- und Transportleistungen

4.2.1 ÜSTRA

4.2.2 üstra Reisen

4.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen

4.3.1 TransTecBau

4.4 Sonstige Dienstleistungen

4.4.1 protec

4.4.2 RevCon

4.4.3 Gehry-Tower

4.5 Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands

5. Erklärung zur Unternehmensführung

5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex

5.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse

5.4 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

5.5 Nichtfinanzielle Erklärung gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

5.6 Angaben zur Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat 28

6. Sonstige Berichte

6.1 Vergütungsbericht

6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB

7. Prognosebericht

7.1 Verkehrs- und Transportleistungen

7.1.1 ÜSTRA

7.1.2 üstra Reisen

7.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen

TransTecBau

7.3 Sonstige Dienstleistungen

7.3.1 protec

7.3.2 RevCon

7.3.3 Gehry-Tower

1. Grundlagen des Konzerns

Der Konsolidierungskreis des Konzerns der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover (ÜSTRA), hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert.

Der ÜSTRA Konzern ist in drei Segmente gegliedert:

Die wirtschaftlich höchste Bedeutung kommt dem Segment „Verkehrs- und Transportleistungen" zu. Innerhalb dieses Segments wird die ÜSTRA als wirtschaftlich mit Abstand bedeutendste Einheit separat betrachtet, ebenfalls diesem Segment wird die üstra Reisen zugeordnet. Das Segment „Beratungs- und Ingenieurleistungen" beinhaltet die Geschäftstätigkeit der TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover (TransTecBau). Das Segment „Sonstige Dienstleistungen" umfasst die Aktivitäten der protec service GmbH, Hannover (protec), der RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover (RevCon) sowie der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover (Gehry-Tower).

Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (im Folgenden ÜSTRA) ist die umweltfreundliche Mobilitätsdienstleisterin für Hannover und gehört mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen zur Spitzengruppe der Nahverkehrsunternehmen in Deutschland. Mit rund 175 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie die leistungsstärkste Dienstleisterin für den Nahverkehr in Niedersachsen.

Aufgabenträger für den Nahverkehr, nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern auch für die 21 weiteren Städte und Gemeinden in der Gebietskörperschaft des Großraumes Hannover, ist die Region Hannover. In der Landeshauptstadt Hannover ist die ÜSTRA mit ihren Leistungen das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität. Mit ihren Bahnen und Bussen fahren mehr als 480.000 Menschen täglich. Mit über 39 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Hannoveraner und die Gäste der Stadt tagsüber im 10-Minuten-Takt.

Dass die Menschen im Großraum Hannover für alle Busse und Bahnen nur einen Fahrschein benötigen und die Verkehrsmittel anhand von aufeinander abgestimmten Fahrplänen verkehren, dafür steht der Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH). Die ÜSTRA ist zusammen mit dem Verkehrsunternehmen RegioBus Hannover GmbH sowie den Eisenbahnunternehmen DB Regio AG, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, erixx GmbH und WestfalenBahn GmbH Mitgesellschafter dieses Verkehrsverbundes. Zusammen halten sie in Summe 49 % der Gesellschaftsanteile. Mehrheitsgesellschafter des GVH ist die Region Hannover, welche 51 % der Gesellschaftsanteile hält.

Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die ÜSTRA im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie dar.

Mit Wirkung vom 25. September 2015 hat die Region Hannover die ÜSTRA auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Sinne der VO (EG) 1370/2007 mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover betraut. Der ÖDA umfasst alle bis dahin von der ÜSTRA betriebenen Linien (Linienbündel „Stadt Hannover") und hat eine Laufzeit von 22 Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), die Liniengenehmigungen für das Linienbündel „Stadt Hannover" erteilt.

Die üstra Reisen betreibt Linienverkehre, überwiegend als Subunternehmer für die ÜSTRA, ein Reisebüro und die Maschseeschifffahrt.

Gegenstand der TransTecBau sind die Planung und ingenieurtechnische Bearbeitung von Verkehrsanlagen. Zusätzlich wird die Kompetenz im Bereich des motorisierten Individualverkehrs ständig erweitert. Das Leistungsspektrum deckt die Bereiche Infrastrukturplanung, Bauherrenaufgaben, Betriebstechnik, Vermessung und Projektsteuerung ab.

Die protec erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Personen und Objekten sowie Facilitymanagement, Reinigung und Parkraumbewirtschaftung.

Als Dienstleister für Revisionstätigkeiten erbringt die RevCon unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse ihrer Mandanten zu verbessern. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind dabei, neben der Beratung, die kaufmännische Revision, die IT-Revision, die Wahrnehmung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie die Technische- und Baurevision einschließlich der Vergabekontrolle.

Die Gehry-Tower betreibt und vermietet das nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichtete Gebäude Goethestraße 13a/Reuterstraße 8 in Hannover.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit aller Gesellschaften liegt in der Region Hannover.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung

Die deutsche Wirtschaft ist auch in 2017 wieder kräftig gewachsen. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist 2017 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf der Grundlage vorläufiger Zahlen um 2,2 % (Vorjahr: +1,9 %) gestiegen. Dies ist das stärkste Wachstum seit 2011. Die Kauflust der Verbraucher, gestiegene Investitionen und die Nachfrage nach Produkten „Made in Germany" wurden als die „Wachstumsmotoren" identifiziert. Im Export war in 2017 das vierte Rekordjahr in Folge zu verzeichnen. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 2,0 %, die des Staates um 1,4 %. Der Außenhandel konnte im Jahresdurchschnitt weiter zulegen, allerdings sind die Importe stärker als die Exporte gestiegen. Nahezu alle Wirtschaftsbereiche trugen zur wirtschaftlichen Belebung im Jahr 2017 bei. Überdurchschnittlich entwickelten sich die Dienstleistungsbereiche Information und Kommunikation sowie Handel, Verkehr und Gastgewerbe. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2017 um 3,9 % zu. Der Anstieg der in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte lag mit 3,8 % deutlich über dem Vorjahresniveau. So sind die Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt um 1,8 % und damit stärker als in den vergangenen vier Jahren gestiegen (Vorjahr +0,5 %). Für diesen deutlichen Anstieg waren maßgeblich die Energiepreise verantwortlich (+3,1 %). Aber auch die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich mit +3,0 % deutlich. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg in 2017 um 1,5 % auf 44,3 Millionen. Den stärksten Anstieg gegenüber dem Vorjahr hatten die Dienstleistungsbereiche zu verzeichnen. In Folge dessen ging die Zahl der Arbeitslosen bundesweit im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte auf 2,5 Millionen zurück. Die bundesweite Arbeitslosenquote in 2017 betrug 5,7 %. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Hannover ist die Arbeitslosenquote zum Stichtag 31. Dezember 2017 ebenfalls gesunken. Sie lag im Jahresdurchschnitt 2017 bei 6,8 % (Vorjahr: 7,0 %).

Die Fahrgastzahlen im ÖPNV der im Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zusammengeschlossenen Personenverkehrsunternehmen sind nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2017 um 1,4 % gestiegen (Vorjahr: +1,8 %). Das heißt, dass 10,32 Milliarden Fahrgäste in 2017 in Deutschland mit Bussen und Bahnen gefahren sind. Tendenziell bestätigt sich auch für 2017 der Trend der vergangenen Jahre: Ländliche Busverkehre sind eher rückläufig, Verkehre in Ballungsräumen (hier vor allem die schienengebundenen Verkehre) befinden sich im Aufwind.

Analog zu den Fahrgastzahlen stiegen auch die Fahrgeldeinnahmen der ÖPNV-Unternehmen im letzten Jahr weiter an. Nach Aussage des Präsidenten des VDV ist eine weitere positive Entwicklung bei den Einnahmen von zentraler Bedeutung für die Branche. Es werden immer mehr Kunden befördert, dafür benötigen die Unternehmen mehr Personal und mehr Fahrzeuge und müssen zusätzliches Geld für die Instandhaltung der Fahrzeugflotten und technischen Anlagen ausgeben. Die steigenden Ausgaben durch das wachsende Angebot und die zunehmenden Instandhaltungskosten wirken sich auf den Kostendeckungsgrad im undesweiten ÖPNV ebenso aus wie Abschreibungen aus Investitionen. Nichts desto trotz stieg der bundesweite Kostendeckungsgrad zuletzt von 76,1 % auf 76,3 %, und damit nach vier Jahren erstmals, wieder leicht an. Trotzdem oder gerade deswegen können bzw. werden häufig dringende Investitionen in den Nahverkehr nicht getätigt. Aufgrund der Ertragslage der Unternehmen verbunden mit der nach wie vor angespannten Haushaltslage der Kommunen, fehlt immer wieder der finanzielle Rahmen für notwendige Investitionen.

Die Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte bedingt bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige bzw. stagnierende Tendenzen. Die Bundespolitik hat zwar im vergangenen Jahr beschlossen, die finanziellen Mittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), welches für größere ÖPNV-Investitionsvorhaben über 50 Millionen Euro bereitstellt und bis Ende 2019 befristet war, über das Jahr 2019 hinaus unbefristet fortzusetzen. Aber aufgrund einer in 2017 beschlossenen sogenannten „Versteinerungsklausel" in Artikel 125c GG verbleibt die Mittelhöhe bis Ende 2024 auf dem heutigen Niveau von jährlich 333 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass das Bundesprogramm bereits heute für 20 Jahre überzeichnet ist und mehrere Großprojekte enthält, welche die Mittel über viele Jahre binden. Zum anderen werden Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem GVFG gefördert wurden, seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Diese sogenannten Entflechtungsmittel aus dem EntflechtG entfallen als solche ab dem Jahr 2020. Im Zuge der Neuordnung sind nun die Länder in der Pflicht, ab 2020 zur Verfügung stehende nicht zweckgebundene Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen per Landesgesetz weiterhin zweckgebunden für Ausbau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen. Damit liegt die Verantwortung, die an Stelle der Entflechtungsmittel zugesagten zusätzlichen Umsatzsteueranteile nicht im allgemeinen Haushalt versickern zu lassen, bei den Bundesländern. Nach derzeitigem Stand plant die Landesregierung Niedersachsens eine entsprechende Anschlussregelung für die Zeit nach 2019 zu erarbeiten. Angesichts der zur Verfügung stehenden Bundesmittel ist bereits heute absehbar, dass der ÖPNV-Ausbau in den deutschen Ballungsräumen viel zu langsam erfolgen wird, um einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können. Hier muss die neue Bundesregierung handeln und die Kommunen entsprechend unterstützen.

2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2017

2.2.1 Verkehrs- und Transportleistungen

2.2.1.1 ÜSTRA

Die ÜSTRA positioniert sich weiterhin als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. Als öffentliches Verkehrsunternehmen sieht sich die ÜSTRA den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet, und verankert die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit in ihren Aktivitäten. Zur Erreichung der Ziele dieser strategischen Handlungsfelder wurden in 2017 entsprechende Projekte durch- bzw. fortgeführt. Dazu gehören das Projekt Elektrobus, die Beschaffung neuer Stadtbahnfahrzeuge, die Weiterentwicklung des Mobilitätsshops sowie die Stärkung der Arbeitgebermarke ÜSTRA. Belohnt wurde die ÜSTRA Anfang 2017 durch die Verleihung des German Design Awards für die Kampagne „Unsere Vision: Null Emission".

Die ÜSTRA versteht sich als Kompetenzträgerin für den Nahverkehr und sieht sich mitverantwortlich für die Umsetzung des 2011 verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplans „pro Klima" der Region Hannover und des ebenfalls 2011 beschlossenen „Masterplans Mobilität" der Stadt Hannover. Ziel beider verkehrspolitischer Pläne ist es, die Bürger zu häufigerer Nutzung von Verkehrsmitteln, die dem Umweltverbund zuzurechnen sind, zu bewegen. Die ÜSTRA strebt eine Steigerung der Fahrgastzahlen von 1 % pro Jahr an. Weitere Potentiale sind vorhanden und könnten erschlossen werden. Hierzu bedarf es jedoch der Verbesserung entsprechender Rahmenbedingungen für den ÖPNV, auch durch die öffentliche Hand. Somit könnte durch Verbesserungen im ÖPNV ein weiterer deutlicher Beitrag zur Reduzierung der innerstädtischen Schadstoffbelastung erreicht werden.

Aufgrund der Baustellensituation in der Stadt Hannover waren die Kunden der ÜSTRA in 2017 zahlreichen Umleitungen und Verspätungen durch Staus ausgesetzt, so dass die Attraktivität des Angebotes auf einigen Linien als eingeschränkt bezeichnet werden musste. Anders als in den Vorjahren hatte die Stadt Hannover keinen Bevölkerungszuwachs mehr aufzuweisen. Nach deutlichen Steigerungen der Fahrgastzahlen in den Vorjahren mussten bei der ÜSTRA in 2017 deshalb leichte Rückgänge verzeichnet werden.

Der wichtigste Gradmesser für den Unternehmenserfolg der ÜSTRA sind neben den Fahrgastzahlen die Tarifeinnahmen. Auf Ebene des GVH wurde zum 1. Januar 2017 eine Tarifanpassung von durchschnittlich 1,8 % durchgeführt. Damit liegt der GVH im Verbundvergleich – bei einem qualitativ hochwertigen Verkehrsangebot – preislich nach wie vor im Mittelfeld. Durch ein attraktives Tarifangebot sollen Kundenbindung und Neukundengewinnung unterstützt werden.

Insbesondere beim Tarifangebot des Sozialtarifes verzeichnete der Verkehrsverbund GVH in 2017 wieder hohe Nachfragesteigerungen. Über 20.000 „MobilCards S" pro Monat zeigen, dass bei den Berechtigten weiter ein großer Bedarf für dieses Angebot besteht. Ebenso gab es bei den rabattierten Tickets in diesem Segment beträchtliche Nachfragesteigerungen. Mit 200.000 „TagesEinzelTickets S" pro Monat konnte die Nachfrage gegenüber dem Vorjahr um etwa 15 % gesteigert werden.

Weiterhin sehr erfolgreich war auch die Großkundenakquise, wo die Zusammenarbeit mit dem Unternehmensverband AGA zur Akquisition von kleinen und mittleren Firmen (zwischen 10 und 50 Teilnehmern) geführt hat. In 2017 wurde in Folge einer Kooperation zwischen ÜSTRA und enercity ein SammelBestellerAbo für enercity-Kunden abgeschlossen, mit dem bereits nach wenigen Monaten mehrere Hundert Abonnenten gewonnen werden konnten.

Das Jahr 2017 war ein ganz besonderes in der Geschichte der ÜSTRA. Das Unternehmen konnte sein 125-jähriges Jubiläum feiern. Mehrere Jubiläumsveranstaltungen verankerten die ÜSTRA als Traditionsunternehmen in der Stadtgeschichte. Den Auftakt machte am

Himmelfahrtstag, dem 25. Mai, die bislang größte Oldtimerparade vor dem Hauptbahnhof auf dem Ernst-August-Platz. Vor rund 5.000 Zuschauern wurden rund 50 historische Fahrzeuge vom Holzwagen bis zum TW 3000 und vom Pferdeomnibus bis zum Elektrobus präsentiert. Weiter ging es im Jubiläumsjahr mit einer Kuchenverteilaktion am eigentlichen Geburtstag, dem 22. Juni, bei der 1.250 Stücke vom Geburtstagskuchen verteilt wurden. Der Höhepunkt war das große Jubiläumsfest auf dem Opernplatz am 5. August mit Zukunftscafö und Ausschnitten aus der Metropolitan-Show des GOP. Das Varietö hatte 2017 ein ganz besonderes Programm aufgelegt, das mit Stadtbahn-Ausstattung und ÜSTRA-Bezug auf die Bühne gebracht wurde. Eine spektakuläre Lichtshow, die das historische Opernhaus in das ÜSTRA-Grün tauchte, zog am Abend viele tausend Zuschauer an und sorgte für reges Medieninteresse.

Pünktlich zum 125-jährigen Jubiläum frischte die ÜSTRA ihren Markenauftritt auf. Das Erscheinungsbild des Unternehmens wurde mit einem neuen Corporate Design grundlegend überarbeitet und vereinheitlicht, die Wiedererkennung erleichtert und der Bekanntheitswert der Marke verstärkt. Insbesondere die Darstellung in Onlinemedien wurde damit deutlich verbessert. Das Erscheinungsbild der ÜSTRA wurde nach zwanzig Jahren zeitgemäß aktualisiert.

Zum Jubiläum erschien auch die umfangreichste Chronik der ÜSTRA, die es bislang gab. Auf fast 600 Seiten mit über 1.700 Bildern (viele davon bislang unveröffentlicht) wird darin die Geschichte des Nahverkehrs in Hannover wieder lebendig. Die Chronik erzählt nicht nur vom Betrieb und seinen Fahrzeugen, sondern auch die Geschichte der Menschen, die in diesen 125 Jahren bei der ÜSTRA gearbeitet haben.

Beim ÖPNV-Kundenbarometer 2017 von TNS Infratest bewerteten die befragten Kunden die ÜSTRA erneut mit der Schulnote „sehr gut". Damit gehörte die ÜSTRA im bundesweiten Vergleich mit 42 Verkehrsunternehmen zur Spitzengruppe. Das gute Ergebnis aus dem vergangenen Jahr konnte bestätigt werden.

Das im Januar 2017 durch die ÜSTRA eingeführte Alkoholkonsumverbot in Bussen, Bahnen und unterirdischen Stationen hat sich bewährt. Ab dem 1. Januar 2018 gilt auch bei der DB Regio ein Alkoholkonsumverbot, so dass mittlerweile nahezu im gesamten Verbund die gleichen Regeln gelten.

Eine intensive Beteiligung der Verbände von Behinderten und Mobilitätseingeschränkten führte zur Festlegung von eindeutigen Regeln für die Mitnahme von E-Scootern, die ebenfalls zum 1. Januar 2017 in Kraft traten. Der GVH hat damit einen beispielhaften Kompromiss zwischen Sicherheitsanforderungen und Bedürfnissen von Behinderten umgesetzt, der von Verbänden und von der Landesnahverkehrsgesellschaft als Genehmigungsbehörde unterstützt wird.

Ein besonders wichtiges Element zur Ansprache von Gelegenheitskunden ist der „Mobilitätsshop", mit dem die ÜSTRA Online-Tickets für die Verkehrsunternehmen im GVH anbietet. Mit direkter Verknüpfung zur Fahrplanauskunft können Kunden im Internet oder per Smartphones Online-Tickets erwerben, welche ausgedruckt und auch im Smartphone

angezeigt werden können. Mit Online-Tickets für Messe-Fahrtberechtigungen z. B. für die Messen DOMOTEX, CeBIT und Hannover Messe konnten vor allem Ausstellerpersonale erreicht werden. Zusätzlich wurden 2017 zu großen Veranstaltungen wie dem Schützenfest oder dem Maschseefest „AktionsTickets" in Form von vergünstigten TagesTickets im Mobilitätsshop vermarktet. Mit der Registrierung zum Online-Shop können sich Kunden auch für Carsharing bei stadtmobil anmelden bzw. Taxi-Vertragskunde werden und dadurch Rabatte bei der Taxennutzung erhalten. Mittelfristig soll das multimodale Angebot im Mobilitätsshop ausgeweitet werden. Neben dem Angebot von Einzel- und TagesTickets soll der Abschluss von Abo-Verträgen im Shop und der Kauf von Monatskarten ermöglicht werden.

Für die Präsenz in digitalen Medien wird das Online-Marketing immer wichtiger für die ÜSTRA. Mit einer interaktiven Karte bietet die ÜSTRA auf Ihrer Internetseite nicht nur Unternehmensinfos und Abfahrtzeiten an, sondern auch Kundenservice, Veranstaltungshinweise und Erlebnisse, um so weitere Fahrtanreize zu vermitteln. In den sozialen Medien ist die ÜSTRA auf facebook, Instagram und Twitter unterwegs. So konnten 2017 bei mehreren Unwetterlagen oder Glatteis aktuelle Informationen mobil und online geliefert werden. Mit dem Newsletter „ÜSTRA Fahrgemeinschaft" präsentiert die ÜSTRA 14-tägig aktuelle Informationen zu Erlebnissen in Hannover und zur Nahverkehrswelt.

Hannover bekommt eine neue Stadtbahn – unter dem Titel „TW 3000" läuft bei der ÜSTRA die größte Neubeschaffung seit der Expo 2000. Insgesamt hat die ÜSTRA bisher 146 neue Stadtbahnfahrzeuge bestellt. Möglich wird diese Investition, weil die Fahrzeuge zu 50 % durch Mittel des Landes Niedersachsen nach dem EntflechtG gefördert werden. So konnten in 2017 weitere 28 neue Stadtbahnfahrzeuge ausgeliefert und in Betrieb genommen werden. Zum 31. Dezember 2017 verfügte die ÜSTRA damit über insgesamt 68 neue Stadtbahnfahrzeuge. Die restlichen Fahrzeuge sollen sukzessive bis 2019 ausgeliefert werden. Für zusätzliche sieben Fahrzeuge ist ein Förderantrag bei der LNVG gestellt worden.

Ein weiteres herausragendes Ereignis in 2017 für den Stadtbahnbetrieb war die Inbetriebnahme des neuen Streckenabschnittes auf den Linien 10 und 17 zum Raschplatz mit den neuen barrierefreien Hochbahnsteigen Hauptbahnhof/Rosenstraße und Hauptbahnhof/ZOB (Projekt 10/17). Die bisherige Streckenführung zum Aegidientorplatz inklusive der Haltestellen Thielenplatz/Schauspielhaus, Hbf./Ernst-August-Platz und Aegidientorplatz (oberirdisch) wurde dafür aufgegeben, wodurch sich die Anzahl der Haltestellen im Stadtbahnnetz auf 197 reduziert hat. Aktuell verfügt das Stadtbahnnetz damit über 19 U-Bahn-Stationen und 133 Hochbahnsteige, so dass 77,2 % der Haltestellen barrierefrei sind. 45 Haltestellen sind noch mit Hochbahnsteigen auszustatten.

Für die Fahrgäste, wie für die ÜSTRA wird es immer wichtiger, dass die strategisch wichtigen Haltestellen vorrangig barrierefrei ausgebaut werden. Fehlt beispielsweise auf einem Streckenabschnitt nur eine Haltestelle im barrierefreien Ausbau, so z. B. auf der Linie 6 die Station „Bahnhof Nordstadt", so hängt hieran der gesamte Einsatz des TW 3000 für diese Linie. Die ÜSTRA spricht sich darum vehement für den vorrangigen barrierefreien Ausbau der Haltestellen aus, um so den Einsatz weiterer TW 3000 zu ermöglichen. In den nächsten vier Jahren kann die Umsetzung des dafür notwenigen Bauprogrammes möglich sein, davon ist die ÜSTRA überzeugt. Im Jahr 2017 wurden die Bauarbeiten an den Hochbahnsteigen „Am Soltekampe„ und „Laatzen" begonnen. Diese sollen im Jahr 2018 fertig gestellt werden.

Um mobilitätseingeschränkten Fahrgästen eine durchgängige Beförderungskette mit Bussen und Bahnen anbieten zu können, wurden auch im Busbereich Haltestellen so um- bzw. neugestaltet, dass ihnen damit der Zugang zu den Bussen wesentlich erleichtert wird. Der Ausbau von etwa 20 Bushaltestellen in der Landeshauptstadt Hannover erfolgte in Zusammenarbeit mit dieser. Der Ausbau in den Kommunen der Region schreitet ebenfalls voran und entwickelt sich positiv, so dass die Busse auch dort ihre Zubringerfunktion für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste immer besser erfüllen können.

Bereits in 2016 wurden unter dem Motto „Unsere Vision: Null Emission" im Rahmen eines Pilotprojektes und als Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) drei Elektrobusse in Betrieb genommenen. Der Einsatz der Fahrzeuge erfolgte auch 2017 noch in der Pilotphase und zwar auf den Linien 100 und 200. Dabei war für die Elektrobusflotte insbesondere für die 2. Jahreshälfte eine stabile Verfügbarkeit zu verzeichnen.

Im Zuge der kontinuierlichen Ersatzbeschaffung wurde die ÜSTRA-Busflotte 2017 um 12 weitere Hybridbusse (7 Solo- und 5 Gelenkbusse) verjüngt. Ein Teil dieser Fahrzeuge wurde vom Land Niedersachsen gefördert. Aufgrund der höheren Beschaffungskosten für solche Antriebsarten sind entsprechende Fördermittel für kommunale Verkehrsunternehmen wie die ÜSTRA unabdingbar. Unterschiedliche Wahrnehmungen im Zusammenhang mit der Kommunikation zur Bewilligung der Fördergelder für elf dieser Fahrzeuge haben dazu geführt, dass die entsprechende Förderung strittig ist. In Folge dessen mussten diese elf Fahrzeuge bis auf weiteres zu 100 % von der ÜSTRA finanziert werden. Für den Fall, dass es zu einer Rücknahme des Zuwendungsbescheides aufgrund von Rechtswidrigkeit kommen sollte, wurde der Directors-and-Officers (D&O)-Versicherung, die die ÜSTRA für seine Organe und leitenden Angestellten abgeschlossen hat, der Vorgang angezeigt.

Die ÜSTRA verfolgt das Ziel, insbesondere die Kommunikation gegenüber dem Kunden schneller, transparenter und verbindlicher zu gestalten. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt direkten und schnellen Zugang zu aktuellen Informationen innerhalb des Unternehmens haben. In einem ersten Schritt wurden daher die Fahrdienstpersonale eines Busbetriebshofes mit mobilen Endgeräten (Tablets) ausgestattet. Bei positivem Projektverlauf ist ein Rollout über alle Betriebshöfe der ÜSTRA vorgesehen.

Am 3. Januar 2017 wurde mit dem Abschluss des vertraglich vorgesehen Beendigungsvertrags zur Cross-Border-Leasing (CBL) Transaktion aus 1997 ein umstrittenes Geschäftsmodell abgeschlossen. Damit kann die ÜSTRA fast 20 Jahre nach Vertragsabschluss über die bisher in den beiden CBL-Transaktionen gebundenen Stadtbahnfahrzeuge wieder frei von Rechten Dritter verfügen.

Erneut wurde die ÜSTRA in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement in 2017 durch ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen auditiert. Dabei konnten die Zertifikate für die Normen DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und DIN EN ISO 14001

(Umweltmanagement) erfolgreich auf den aktuellen Stand 2015 umgestellt werden. Weiterhin wurde das Arbeitsschutzmanagementsystem der ÜSTRA von der Verwaltungsberufsgenossenschaft rezertifiziert, das neue Zertifikat ist bis zum Jahr 2020 gültig.

Nach knapp zweijähriger Bauphase konnte am 20. November 2017 mit dem Rückzug in die angestammte Unternehmenszentrale am Hohen Ufer die Sanierung dieses Standortes weitestgehend abgeschlossen werden. In Abstimmung mit der Denkmalpflege, unter Berücksichtigung von Brandschutzauflagen sowie aktueller energetischer Auflagen wurde der Bestandsbau von Dieter Oesterlen transparenter und heller. Es sind funktionale Büros und moderne, offene Kommunikationsbereiche, sowie ein neuer Eventbereich mit angeschlossener(m) Kantine/Bistro entstanden.

Am 8. Dezember 2017 hat der Aufsichtsrat einen neuen Vorstand bestellt. Als neue Vorstände wurde Herr Dr. Volkhardt Klöppner (Vorsitz) und Frau Denise Hain (Personal und Betrieb) bestellt. Die bisherigen Vorstände Herr André Neiß und Herr Wilhelm Lindenberg wurden zeitgleich vom Aufsichtsrat abberufen und mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben freigestellt.

Im Geschäftsjahr 2017 waren bei der ÜSTRA im Jahresdurchschnitt 2.088 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Auszubildende und Praktikanten) beschäftigt (Vorjahr: 2.086). Die Zahl der aktiv Beschäftigten ist auf 1.939 gestiegen (Vorjahr: 1.897). Über den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Passivphase der Altersteilzeit bzw. durch Erreichen der regulären Altersrente konnten so in den vergangenen Jahren die im Rahmen des Projektes „vitale ÜSTRA 2020" vereinbarten Restrukturierungsmaßnahmen mit sozialverträglichem Personalabbau umgesetzt werden. Im Jahresdurchschnitt 2017 befanden sich 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Passivphase der Altersteilzeit (Vorjahr: 79).

Die Berufsausbildung der ÜSTRA ist ein Instrument zur Sicherstellung der Deckung zukünftiger Personalbedarfe. Die berufliche Ausbildung ist aber auch ein soziales Anliegen und Ausdruck der „gesamtgesellschaftlichen" Verantwortung eines kommunalen Unternehmens. Von daher bildet die ÜSTRA auch über Bedarf aus und berücksichtigt dabei insbesondere auch benachteiligte Jugendliche, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um diesen einen Einstieg in die Berufsausbildung und damit in ein zukünftiges Beschäftigungsverhältnis zu geben. Die Zahl der Auszubildenden und Praktikanten in 2017 betrug im Durchschnitt 113 (Vorjahr: 110).

2.2.1.2 üstra Reisen

Die drei Bereiche der üstra Reisen (Linienverkehr, Reisebüro und Maschseeschifffahrt) zeigten wie in den Vorjahren positive operative Ergebnisse.

Im Linienverkehr wurde der größte Teil des Umsatzes durch Subunternehmertätigkeit für die ÜSTRA erzielt. Daneben werden für die regiobus Hannover GmbH, Hannover (regiobus), ebenfalls Subunternehmerleistungen erbracht.

Nach fristgerechter Kündigung des zwischen dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geschlossenen Ergänzungstarifvertrags zum 31. Januar 2017 wurde zum 1. Februar 2017 ein daran anschließender Ergänzungstarifvertrag mit einer Laufzeit von bis zum 30. Juni 2020 für die Gesellschaft zwischen dem GVN und ver.di abgeschlossen. Darin werden Lohnerhöhungen für die gewerblichen Mitarbeiter zum 1. September 2017 und ab 1. März 2018 zeitgleiche Tarifanpassungen wie im Spartentarifvertrag Nahverkehr (TV-N) festgeschrieben.

Durch die Ausbildung von Fachkräften im Fahrbetrieb (FiF) wird eine bessere Balance im Altersdurchschnitt der Mitarbeiter im Fahrdienst angestrebt. Die Auszubildenden haben nach erfolgreicher Beendigung ihrer Ausbildung die Perspektive, frei werdende Stellen von altersbedingt ausscheidenden Mitarbeitern zu übernehmen.

Reisen nach Tansania werden seit Dezember 2016 auf einer eigenen Homepage „www.abenteuer-tansania.de" beworben, um neue Kundengruppen zu erschließen. In 2017 wurde ein guter Auftragseingang unter der Marke Abenteuer Tansania erzielt.

Der Maschseeschifffahrtsbetrieb konnte die bisherige positive Entwicklung der letzten Jahre bestätigen.

Die im Auftrage der Verkehrsunternehmen in Niedersachsen durchgeführte Abwicklung des Schülerferientickets Niedersachsen konnte abermals positive Ergebnisbeiträge generieren.

2.2.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen

TransTecBau

Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der TransTecBau lag im Geschäftsjahr 2017 weiterhin in Hannover. Im Auftrag der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, Hannover (infra) erfolgten Planungsaktivitäten für Hochbahnsteige (Großer Hillen, Am Soltekampe, Laatzen, Humboldtstraße, Bahnhof Nordstadt und Wunstorfer Straße). Weitere Planungsaktivitäten betrafen die Projekte Ausbau „Badenstedter Straße" und „Empelder Straße". Ferner wurden die Planungen an der Verlängerungsstrecke nach Hemmingen in beiden Abschnitten und zum Projekt „10/17" weitergeführt. Der Schwerpunkt der Bautätigkeiten lag auf der Fortsetzung der Bauaktivitäten bei den Hochbahnsteigprojekten „Großer Hillen" und „Am Soltekampe". Zusätzlich fanden bauvorbereitende Maßnahmen an der Verlängerungsstrecke nach Hemmingen im Abschnitt 1 statt. Des Weiteren konnten die Baurealisierungen im Projekt „10/17" in den Abschnitten 1 und 2 planmäßig fertig gestellt und pünktlich in Betrieb genommen werden. In den Abschnitten 3 und 4 werden die Baumaßnahmen planmäßig auch im Jahr 2018 fortgeführt.

Im überregionalen Bereich wurden Planungsaktivitäten in Magdeburg und Bremen weitergeführt.

2.2.3 Sonstige Dienstleistungen

2.2.3.1 protec

Die protec erbringt Ihre Leistungen überwiegend im ÜSTRA Konzern im Bereich Sauberkeit und Sicherheit in den Bussen und Bahnen und auf den Haltestellen der ÜSTRA.

Hervorzuheben sind für das Geschäftsjahr 2017 die vertrieblichen Erfolge. So konnten im Drittgeschäft bestehende Aufträge bei Kunden erweitert werden. Dies trägt zum weiteren Umsatzwachstum der protec bei.

Gemeinsam mit der ÜSTRA wurde die Zusammenarbeit mit der Polizei wieder intensiviert, der bestehende Rahmen der Partnerschaft wurde aktualisiert und den heutigen Anforderungen angepasst.

Im Projekt „Neue Einsatzleitstelle" wurden die Anforderungen spezifiziert. Derzeit läuft die Objektauswahl für einen neuen Standort.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Sicherheit ÖPNV wurden neben neuer Arbeitsbekleidung auch Ergänzungen der Führungs- und Einsatzmittel sowie neue Schutzwesten ausgewählt und bestellt, die nun seit Ende 2017 zum Einsatz kommen.

In Absicht einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit mit einer anderen Gesellschaft im Reinigungsbereich wurde in 2017 die protec city GmbH (protec city) gegründet, an der die protec 51 % der Anteile hält. Die protec city hat in 2017 noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung bzw. Neuordnung der Geschäftsbereiche der protec city ist angedacht die Beteiligungsverhältnisse neu zu strukturieren, so dass der Anteil der protec an der Gesellschaft voraussichtlich auf unter 50 % fallen wird.

In 2017 erfolgten Investitionen in den Gerätepark Reinigung sowie Inventar für den Standort Döhren.

2.2.3.2 RevCon

Die RevCon erbringt ihre Leistungen überwiegend im ÜSTRA Konzern. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind dabei, neben der Beratung, die kaufmännische Revision, die IT-Revision, die Wahrnehmung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie die Technische- und Baurevision einschließlich der Vergabekontrolle.

Im Konzern hat die ÜSTRA seit 2016 zusätzliche Revisionsdienstleistungen beauftragt und dafür der RevCon temporär zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung gestellt. Im Drittgeschäft entwickelte sich die Auftragslage gut, es wurden für mehrere Bestands- und Neukunden verschiedene Prüfungs- bzw. Beratungsprojekte umgesetzt.

2.2.3.3 Gehry-Tower

Der einzige Gesellschaftszweck ist der Betrieb und die Vermietung des nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichteten Gebäudes Goethestraße 13a/Reuterstraße 8, genannt Gehry-Tower, in Hannover.

Die ÜSTRA hat das gesamte Gebäude bis zum 31. Mai 2031 angemietet (Generalmietvertrag). Das Gebäude ist komplett untervermietet.

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2017 annähernd wie geplant verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar.

2.3.1 Ertragslage

Der ÜSTRA Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2017 ein negatives operatives Ergebnis in Höhe von -24.130 Tsd. € (Vorjahr: -9.306 Tsd. €). Das deutlich unterhalb des Vorjahresniveaus liegende operative Ergebnis resultiert vornehmlich aus der ÜSTRA.

Das operative Ergebnis des Segments Verkehrs- und Transportleistungen fiel im Geschäftsjahr 2017 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum mit -26.144 Tsd. € schlechter aus (Vorjahr: -10.469 Tsd. €). Im Hinblick auf das Konzernergebnis ging die ÜSTRA in der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2017 von einem Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme durch die VVG von -37.387 Tsd. € aus; wegen höherer Tarifeinnahmen und zum Teil deutlicher Kostenunterschreitungen schloss die ÜSTRA das Geschäftsjahr 2017 mit einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von -31.685 Tsd. € (Vorjahr: -15.227 Tsd. €) ab. Das Jahresergebnis der üstra Reisen beträgt 193 Tsd. € (vor Gewinnabführung) und liegt damit unter dem Jahresergebnis 2016 (216 Tsd. € vor Gewinnabführung).

Das operative Ergebnis des Segments Beratungs- und Ingenieurleistungen betrug im Geschäftsjahr 2017 3 Tsd. € (Vorjahr: 179 Tsd. €; Plan: 71 Tsd. €). Das Jahresergebnis der TransTecBau beträgt 66 Tsd. € und liegt damit deutlich unter dem Jahresergebnis 2016 (215 Tsd. €).

Das Segment Sonstige Dienstleistungen erzielte im Geschäftsjahr 2017 ein operatives Ergebnis von -2.011 Tsd. €, das damit über dem vergleichbaren Vorjahreswert von 984 Tsd. € lag. Das Jahresergebnis der protec (vor Gewinnabführung) ist von 587 Tsd. € auf 1.066 Tsd. € (Plan 2017: 366 Tsd. €) gestiegen. Das Jahresergebnis der RevCon (vor Gewinnabführung) ist ebenfalls leicht von 225 Tsd. € auf 315 Tsd. € (Plan 2017: 118 Tsd. €) gestiegen und auch bei der Gehry-Tower ist das Jahresergebnis von 47 Tsd. € auf 79 Tsd. € (Plan 2017: 76 Tsd. €) gestiegen.

Im Einzelnen haben sich die Komponenten des operativen Ergebnisses wie folgt entwickelt:

Operatives Ergebnis (in Tsd. €)

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2017 2016
Verkehrs- und Transportleistungen -26.144 -10.469
Beratungs- und Ingenieurleistungen 3 179
Sonstige Dienstleistungen 2.011 984
Operatives Ergebnis -24.130 -9.306

Die Umsatzerlöse sanken gegenüber dem Vorjahr leicht um 486 Tsd. € auf 217.647 Tsd. €.

Dies resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang der Segmenterlöse bei der ÜSTRA um 1.525 Tsd. € auf 211.987 Tsd. €, was hauptsächlich auf den nicht vollständig kompensierten Wegfall der Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG (Vorjahr: 8.169 Tsd. €) zurückzuführen ist. Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich des Verkehrsverbundes GVH für Vorjahre) sind um 4.831 Tsd. € auf 166.837 Tsd. € (Plan: 163.890 Tsd. €) gestiegen. Damit entfaltete die zum 1. Januar 2017 durchgeführte Tariferhöhung von durchschnittlich 1,8 % bei der ÜSTRA ihre gewünschte Wirkung. Die Fahrgastzahlen sind leicht um 0,6 % auf 174,9 Millionen (Vorjahr: 176,0 Millionen) zurückgegangen.

Der Außenumsatz der protec stieg deutlich um 856 Tsd. € auf 2.618 Tsd. € an. Auch der Außenumsatz der TransTecBau stieg in 2017 um 614 Tsd. € auf 4.582 Tsd. €, was im Wesentlichen auf einen Anstieg des Drittgeschäfts zurückzuführen ist.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken im ÜSTRA Konzern im Geschäftsjahr 2017 auf 3.409 Tsd. € (Vorjahr: 8.721 Tsd. €). Ursächlich für den primär auf Ebene der ÜSTRA angefallenen Rückgang ist der Wegfall des Sondereffekts aus 2016 aus der vorzeitigen Beendigung des US-Cross-Border Lease (4.373 Tsd. €).

Der Materialaufwand sank im ÜSTRA Konzern deutlich um 10.633 Tsd. € auf 52.332 Tsd. €. Dies resultiert vorrangig aus dem Rückgang des Materialaufwandes bei der ÜSTRA um 11.033 Tsd. €, was im Wesentlichen auf ein geringeres Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen (10.376 Tsd. €) an die infra zurückzuführen ist.

Der Personalaufwand im ÜSTRA Konzern betrug im Geschäftsjahr 2017 136.486 Tsd. € (Vorjahr: 127.160 Tsd. €) und betraf mit 120.286 Tsd. € (Vorjahr: 112.464 Tsd. €) hauptsächlich die ÜSTRA. Bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte sowie erhöhte Aufwendungen für Altersversorgung sind die Personalaufwendungen im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen.

Die Abschreibungen auf abnutzbare Vermögenswerte des Anlagevermögens stiegen gegenüber dem Vorjahr erneut leicht um 1.313 Tsd. € auf 19.263 Tsd. €. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Beschaffung und Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge bei der ÜSTRA zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ÜSTRA Konzerns sind von 28.086 Tsd. € auf 37.106 Tsd. € gestiegen. Diese Entwicklung ist vornehmlich der ÜSTRA zuzuschreiben und resultiert vorrangig aus den Aufwendungen für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes Am Hohen Ufer, welche schwerpunktmäßig in 2017 angefallen sind.

Beim Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen war ein Zuwachs von 110 Tsd. € auf 1.346 Tsd. € zu verzeichnen.

Das im Geschäftsjahr 2017 negative übrige Finanzergebnis stieg leicht von -556 Tsd. € auf -468 Tsd. €. Für diese Entwicklung sind vorrangig die um 167 Tsd. € auf 540 Tsd. € gesunkenen Zinsaufwendungen (Vorjahr 707 Tsd. €) sowie die um 83 Tsd. € 35 Tsd. € rückläufigen Zinserträge (Vorjahr 118 Tsd. €) verantwortlich, was auf das weiterhin niedrige Zinsniveau zurückzuführen ist. Das übrige Beteiligungsergebnis stieg gegenüber dem Vorjahr von 32 Tsd. € auf 37 Tsd. €.

Bei den Ertragsteuern handelt es sich erneut um einen Steueraufwand, welcher gegenüber dem Vorjahr (43 Tsd. €) in 2017 28 Tsd. € beträgt und vornehmlich aus laufenden Ertrags- sowie sonstigen Steuern in Höhe von 61 Tsd. € und dem gegenüberstehenden latenten Steuern in Höhe von 34 Tsd. € aus Bewertungsunterschieden bei den Fertigungsaufträgen der TransTecBau resultiert.

Das Geschäftsjahr 2017 schloss mit einem Jahresergebnis von -23.281 Tsd. € ab (Vorjahr: -8.670 Tsd. €).

2.3.2 Vermögens- und Finanzlage

Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 erhöhte sich die Bilanzsumme von 375.721 Tsd. € auf 418.630 Tsd. €. Die Veränderung ist im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte bedingt:

Auf der Aktivseite der Konzernbilanz hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Investitionstätigkeit in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von insgesamt 84.753 Tsd. € (Vorjahr: 14.723 Tsd. €; Plan: 140.737 Tsd. €) ausgewirkt. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner Investitionsmaßnahmen wurde in 2017 in geringerem Umfang als geplant investiert. Den Investitionen standen Abschreibungen in Höhe von 19.263 Tsd. € gegenüber. Dadurch reduzierten sich unter Berücksichtigung von weiteren Zugängen und Zuschüssen (39.315 Tsd. €) die beiden Vermögenspositionen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 25.899 Tsd. € auf 286.782 Tsd. €.

Die Finanzanlagen stiegen gegenüber dem Vorjahr von 11.151 Tsd. € auf 11.309 Tsd. €.

Die unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen reduzierten sich um 1.653 Tsd. € auf 10.532 Tsd. €. Dies resultiert aus der Gewinnausschüttung der X-City Marketing GmbH, Hannover (X-City) von 3.000 Tsd. € sowie dem gegenüberstehenden positiven Ergebnisbeiträgen der X-City und der Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle KG, Hannover (HRG), von 1.346 Tsd. €.

Das Vorratsvermögen ist geringfügig auf 10.932 Tsd. € zurückgegangen (Vorjahr: 11.179 Tsd. €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Fertigungsaufträgen stiegen auf 15.408 Tsd. € an (Vorjahr: 10.797 Tsd. €), was im Wesentlichen aus höheren Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen im WG-Konzern in Höhe von 4.315 Tsd. € aufgrund des desaldierten Ausweises im Vergleich zum Vorjahr resultiert. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stiegen von 10.501 Tsd. € auf 32.693 Tsd. € an. Der Anstieg dieser Position ist vorrangig auf eine Forderung der ÜSTRA gegenüber der Konzernmutter VVG aus der ausstehenden Verlustübernahme für 2017 sowie darüber hinaus auf die Zuführung zur Schadenersatz-Forderung in Form einer Herstellerrückvergütung gegenüber dem Herstellerkonsortium des TW 3000 bei der ÜSTRA zurückzuführen. Der Liquiditätsbestand sank um 8.112 Tsd. € von 59.005 Tsd. € auf 50.893 Tsd. €.

Auf der Passivseite der Bilanz kam es zu einem Anstieg des Eigenkapitals von 11.154 Tsd. € auf 22.339 Tsd. €. Das erwirtschaftete Konzernjahresergebnis von -23.281 Tsd. € wird innerhalb des Ergebnisvortrags ausgewiesen. Aufgrund des leicht gestiegenen Diskontierungszinssatzes (von 1,75 % auf 1,86 %) reduzierte sich die Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen von -147.412 Tsd. € auf -144.631 Tsd. €.

Das von 285.547 Tsd. € auf 304.489 Tsd. € gestiegene langfristige Fremdkapital resultiert im Wesentlichen aus dem deutlichen Anstieg der Finanzverbindlichkeiten von 2.556 Tsd. € auf 24.727 Tsd. € durch eine geplante Kreditaufnahme zur Finanzierung des 3. Loses bei der Beschaffung von weiteren Stadtbahnwagen TW 3000 resultiert. Die Pensionsrückstellungen stiegen leicht von 244.920 Tsd. € auf 246.807 Tsd. €. Die sonstigen Verpflichtungen sanken von 26.262 € auf 18.422 Tsd. €, was im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Stadtbahnwagen TW 3000 und der damit verbundenen Verrechnung von Zuschüssen steht. Bei den übrigen Rückstellungen hingegen sind Zugänge von insgesamt 2.757 Tsd. € zu verzeichnen.

Das kurzfristige Fremdkapital ist von 79.020 Tsd. € auf 91.802 Tsd. € angestiegen, was vornehmlich auf den Anstieg der kurzfristigen sonstige Verpflichtungen zurückzuführen ist und durch den Zugang von erhaltenen Zuschüssen von 12.971 Tsd. € auf 27.486 Tsd. begründet wird.

3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die wesentlichen Merkmale des bei der ÜSTRA bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Es gibt bei der ÜSTRA eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert.
Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.
Die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
Im Bereich der eingesetzten Finanzbuchhaltungssysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt.
Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch konzernweite Richtlinien (z. B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien, etc.) gewährleistet. Diese werden laufend aktualisiert und bei Bedarf angepasst.
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.
Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt.
Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet.
Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Kontroll- und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand. Es ist Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses im Unternehmen.
Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft.

4. Chancen- und Risikobericht

4.1 Chancen- und Risikomanagementsystem

Die ÜSTRA ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der ÜSTRA ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig.

Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Chancen- und Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Chancen- und Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Chancen- und Risikomanagementsystem.

Grundsätzlich wird das Chancen- und Risikomanagementsystem der ÜSTRA im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Dabei liegt der Fokus auf Gesellschaften, die aus Chancen- und Risikosicht besonders relevant sind.

Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Chancen und Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Chancen- und Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Chancen- und Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird.

Chancen und Risiken sind als mögliche Planabweichungen definiert. Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert – eine Diskontierung erfolgt nicht.

Die Bewertung von Chancen erfolgt grundsätzlich nach den Dimensionen „Chancenpotenzial", „Eintrittswahrscheinlichkeit" und „Standard der realisierten Chancenhandhabung".

Risiken werden hinsichtlich ihres Schadenpotenzials als „relevant", „wesentlich" und „bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der ÜSTRA erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge.

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:

„Sehr gering" (< 20 %),
„Gering" (20 % bis < 40 %),
„Mittel" (40 % bis < 60 %),
„Hoch" (60 % bis < 80 %),
„Sehr hoch" (80 % bis 100 %).

Die Risikobedeutung als Ergebnis der beiden Faktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit" und „Schadenpotenzial" ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

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Eintrittswahrscheinlichkeit
0-20% 20-40% 40-60% 60-80% 80-100%
--- --- --- --- --- --- ---
> 20 Mio. € Mittel hoch hoch hoch hoch
Schadenpotenzial 1-20 Mio. € gering mittel mittel hoch hoch
< 1 Mio. € gering gering mittel mittel mittel

Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der ÜSTRA vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein.

Alle im Konzernabschluss konsolidierten Gesellschaften sind über das Beteiligungsmanagement in das Risikofrüherkennungssystem der ÜSTRA eingebunden.

4.2 Verkehrs- und Transportleistungen

4.2.1 ÜSTRA

Für die ÜSTRA – als kommunales Unternehmen – ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur begrenzt wesentliche (Markt-) Chancen im Unterschied zu Unternehmen der freien Wirtschaft (beispielsweise Industrie- und Handelsunternehmen).

4.2.1.1 Umfeld und Markt

Bedingt durch die Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte sind bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige bzw. stagnierende Tendenzen feststellbar. Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem GVFG gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Diese sogenannten Entflechtungsmittel aus dem EntflechtG entfallen als solche ab dem Jahr 2020. Die Mittel werden seitens des Bundes zwar weiter an die Länder gezahlt, aber nicht mehr konkret als Entflechtungsmittel, sondern allgemein über die Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen und damit ohne Zweckbindung. Damit sind nun die Länder in der Pflicht, diese Mittel auch weiterhin für die dringenden Investitionen in den kommunalen ÖPNV bereit zu stellen. Nach derzeitigem Stand plant die Landesregierung Niedersachsens eine Anschlussregelung für die Zeit nach 2019 zu erarbeiten.

Bei den Tarifersatzeinnahmen bestehen Planungsunsicherheiten aufgrund von möglichen Änderungen der politischen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen. Dieses Risiko wird als gering bewertet.

4.2.1.2 Leistungswirtschaftliche Chancen und Risiken

Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftlichkeit durch wachsende Einnahmen sowie interne Optimierungsmaßnahmen weiter zu verbessern.

Auf der Einnahmenseite geht die ÜSTRA davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Der Anteil, der aus stärkerer Kundennachfrage resultiert, wird vermutlich gegenüber dem Anteil, der aus preislichen und strukturellen Maßnahmen generiert wird, tendenziell sinken. Die Risiken liegen darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen Kunden langfristig an die ÜSTRA zu binden bzw. mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen mindestens zur Deckung der Aufwandssteigerungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die ÜSTRA bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des GVH, der Genehmigungsbehörde, des Aufgabenträgers Region Hannover und der Konzernmutter VVG abhängig ist. Die bisher beschriebenen Risiken auf der Einnahmenseite werden als niedrig bewertet.

Bei der Umsetzung von in der Region Hannover politisch gewünschten Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität geht die ÜSTRA davon aus, dass ein unmittelbarer erfolgswirksamer Ausgleich durch die Region Hannover erfolgt. Dies gilt insbesondere für die zum 1. Januar 2018 eingeführte rabattierte Beförderung von Kindern und Jugendlichen. Das finanzielle Risiko aus solchen Maßnahmen wird als hoch eingeschätzt.

Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover genießt der ÖPNV aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse Vorrang an den Lichtsignalanlagen. Sollte diese Vorrangschaltung für den ÖPNV zurück genommen werden, würde der ÖPNV durch die damit verbundene Verlängerung der Reisezeit unattraktiver für die Fahrgäste. Damit wären Einnahmenrückgänge und eine Erhöhung der Betriebskosten durch den höheren Fahrzeugeinsatz bei Verlängerung der Fahrzeiten zu erwarten. Das Risiko wird als hoch eingestuft.

Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und Oligopol bedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung zu. Sollten die Preise, Steuern oder Abgaben entgegen der Planungsprämissen überproportional

steigen, würde dies die ÜSTRA mit zusätzlichen Belastungen treffen. Im Hinblick auf die Preisentwicklung für Kraftstoffe wird das Risiko als mittel bewertet. Nach erfolgter Ausschreibung wurde ein Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hannover AG geschlossen, welcher der ÜSTRA zumindest bis 2020 Planungssicherheit in Bezug auf den Wirkarbeitspreis für Strom, ohne Steuern und Abgaben verschafft. Damit hat das Risiko Strompreisentwicklung nur eine geringe Risikobedeutung.

Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen und die Abkündigung von Ersatzteilen bzw. Support für technische Anlagen führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Insgesamt werden die Risiken hieraus als gering bewertet.

4.2.1.3 Personal

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die ÜSTRA. Risiken bestehen darin, Leistungsträger für offene Stellen im Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegengewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitermotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als mittel bewertet.

4.2.1.4 Informationstechnik

Der Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der ÜSTRA hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch die kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden als gering bewertet.

4.2.1.5 Finanzwirtschaftlicher Bereich

Durch die finanzielle Einbindung der ÜSTRA in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

4.2.2 üstra Reisen

Werden nach Ablauf des bestehenden Tarifvertrages im Jahr 2020 Lohnerhöhungen nicht von den Auftraggebern ausgeglichen führt dies zu einem Ergebnisrisiko, welches als mittel bewertet wird.

Die geplanten Ergebnisse der üstra Reisen können nur erreicht werden, wenn das Auftragsvolumen sich nicht verringert und somit keine personellen Überkapazitäten in der Gesellschaft entstehen. Das Risiko hieraus wird als gering bewertet.

Chancen bietet die gute Auftragslage von üstra Reisen.

4.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen

4.3.1 TransTecBau

Für bekannte oder zu erwartende Risiken der TransTecBau wurden unter anderem Rückstellungen für Honorarrisiken, Gewährleistungsverpflichtungen und sonstige Rückstellungen gebildet.

Die Rückstellungen für Honorarrisiken berücksichtigen das Risiko, dass die TransTecBau aufgrund der Honorardeckung durch die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen hat, die einen höheren Aufwand erfordern bzw. nur zum Teil abgerechnet werden können. Ferner wird durch die Rückstellungen das Risiko erwarteter Kostenüberschreitungen bei Einzelprojekten berücksichtigt. In 2017 wurden den Rückstellungen 210 T€ zugeführt.

Bei den gebildeten Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen konnte ein wesentliches Risiko ausgekehrt und erfolgswirksam aufgelöst werden. Zuführungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.

Die TransTecBau hat seit 1995 alle Neubaumaßnahmen im Bereich der Stadtbahninfrastruktur der ÜSTRA und infra, besonders die zur Weltausstellung EXPO 2000, planerisch durchgeführt und baulich umgesetzt. Dabei sind Fördergelder nach dem GVFG als wesentlicher Bestandteil der Finanzierung eingesetzt worden. Mit der Übertragung der Stadtbahn-Infrastrukturanlagen durch die ÜSTRA auf die infra zum 1. Juli 2001 sind grundsätzlich auch die Rechte und Pflichten aus den Förderzusagen nach GVFG und die daraus resultierenden Risiken an die infra übergegangen. Mögliche Risiken für die TransTecBau im Zuge der Prüfung von geförderten Baumaßnahmen nach dem GVFG können weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Dieses Risiko wird derzeit als gering eingestuft.

Die geplanten Ergebnisse der TransTecBau können nur erreicht werden, wenn das Auftragsvolumen sich nicht verringert und somit keine personellen Überkapazitäten in der Gesellschaft entstehen. Das Risiko hieraus wird als gering bewertet.

Die Stellenbesetzung mit qualifiziertem Personal bleibt weiterhin problemhaftet. Durch die Kooperation mit Universitäten oder Auftritten bei Veranstaltungen wie der VDV Personalbörse wird versucht, möglichst viele Studenten als Studentische Hilfskräfte oder durch eine Begleitung bei Bachelor- oder Masterarbeiten schon während ihres Studiums an die TransTecBau zu binden. Ziel hierbei ist es, junge Ingenieure nach dem Studium in ein Arbeitsverhältnis übernehmen zu können. Das Risiko hieraus wird als mittel bewertet.

Es besteht ein dokumentiertes internes Kontrollsystem als Bestandteil des Qualitätsmanagement-Systems zur Risikovorsorge und Qualitätssicherung. Der TÜV-Nord hat ein Überwachungsaudit nach ISO 9001 durchgeführt und das Qualitätsmanagement-System der TransTecBau bestätigt.

Chancen bietet die gute Auftragslage von TransTecBau.

4.4 Sonstige Dienstleistungen

4.4.1 protec

Nach Umstellung des Abrechnungsmodells gegenüber der ÜSTRA können die wirtschaftlichen Risiken bei protec als Dienstleister für den Winterdienst der ÜSTRA ab 2016 signifikant reduziert werden. Dieses Risiko wird derzeit als gering eingestuft.

Die Stellenbesetzung mit qualifiziertem Personal bleibt weiterhin problemhaftet. Gängige und übliche Personalmarketingmaßnahmen, welche angestoßen worden sind, führten bisher nur bedingt und wenig nachhaltig zu einer Verbesserung der Situation. Gegen Ende 2017 entspannte sich die Thematik ein wenig. In 2018 sollen weitere Maßnahmen zur Personalrekrutierung bzw. Personalmarketing entwickelt und umgesetzt werden. Das Risiko wird derzeit als gering eingestuft.

Sowohl geringe Chancen und als auch geringe Risiken ergeben sich auch weiterhin im Wesentlichen durch das Geschäftsvolumen mit nicht konzerngebundenen Unternehmen im Rahmen der Ausschöpfung des zulässigen Drittgeschäftsanteils.

4.4.2 RevCon

Sowohl geringe Chancen und als auch geringe Risiken ergeben sich auch weiterhin im Wesentlichen durch das Geschäftsvolumen mit nicht konzerngebundenen Unternehmen im Rahmen der Ausschöpfung des zulässigen Drittgeschäftsanteils.

4.4.3 Gehry-Tower

Die Gehry-Tower weist keine Chancen und Risiken aus. Aufgrund des mit der ÜSTRA bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrages ergeben sich keine Vermietungsrisiken für die Gehry-Tower. Da das Gebäude noch relativ jung ist, ist mittelfristig nicht mit größeren Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen.

4.5 Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten ÜSTRA-Konzerns gefährden könnten. Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die ÜSTRA ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat.

5. Erklärung zur Unternehmensführung

5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird.

Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.

5.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Der ÜSTRA Konzern wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:

Die ÜSTRA hat die UITP-Charta für Nachhaltige Entwicklung unterzeichnet und sich damit zum nachhaltigen Handeln verpflichtet. Der Geschäftsbericht für 2017 beinhaltet einen Bericht zu den Aktivitäten des Unternehmens zur Verbesserung der Nachhaltigkeit.
Die ÜSTRA arbeitet kontinuierlich und systematisch daran, ihre fünf strategischen Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover weiter zu entwickeln. Die ÜSTRA positioniert sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr.
Der ÖDA sieht vor, die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen regelmäßig im Rahmen eines Benchmarks zu überprüfen und marktfähige Kostenstrukturen zu realisieren. Für die Instandhaltung der Infrastruktur erfolgt dieser Marktvergleich in einem Vier-Jahres-Rhythmus.
Durch die Unternehmensführung nach dem Management-Prinzip Management by Objectives (MbO) erfolgt eine zielorientierte sowie bereichs- und hierarchieübergreifend abgestimmte Steuerung des Unternehmens. Sie gewährleistet die Konzentration auf Prioritäten und erhöht die Verbindlichkeit getroffener Zielvereinbarungen. Zudem wird dadurch Transparenz über die Unternehmens-, Bereichs- und Gruppenziele geschaffen.

Gleichzeitig wird das ergebnisorientierte Arbeiten gefördert. Das Zielvereinbarungssystem soll eine enge Verzahnung mit den strategischen Handlungsfeldern der ÜSTRA sicherstellen sowie die Einhaltung der im ÖDA definierten Zielgrößen gewährleisten.
Mit dem praktizierten Co-Management wird die frühzeitige und aktive Einbeziehung des Betriebsrats in alle wichtigen unternehmensbezogenen Entscheidungen angestrebt, um Akzeptanz bei strategischen Fragen und Veränderungsnotwendigkeiten zu erhalten.
Mit der Teilnahme am Audit „berufundfamilie" werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik gefördert. Gleichzeitig wird eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen erreicht.
Mit dem bei der ÜSTRA praktizierten Gesundheitsmanagement soll die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten erreicht werden. Zudem werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitermotivation angestrebt. Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit.
Die ÜSTRA setzt das regelmäßige, strukturierte Mitarbeitergespräch als formalisiertes Führungsinstrument zur wechselseitigen Rückmeldung ein; damit soll die Zusammenarbeit und Arbeitsatmosphäre verbessert und weiterentwickelt werden, um den gemeinsamen Erfolg zu sichern.
2017 wurde mit dem „Kulturbarometer" zum zweiten Mal eine unternehmensweite Befragung zur Bewertung der Zusammenarbeit von Führungskräften und zugeordneten Teams auf der Grundlage festgelegter Kulturwerte durchgeführt. Das Verfahren umfasst auch die Hinterlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und deren konsequente Umsetzungsverfolgung. Die Befragung wird jährlich wiederholt.
Zur Verbesserung der Erfassung und Auswertung der Daten sowie des Zugriffs der jeweiligen Mitarbeitergruppen, wurde eine neue IT-Anwendung bereitgestellt.
Zur Stärkung der Attraktivität als Arbeitgeber (Employer Branding) hat sich die ÜSTRA in 2017 einem erneuten Check der Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft unterzogen und das Zertifikat des Landes Niedersachsen „Demografiefest. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb" für weitere zwei Jahre erhalten. Die in diesem Zusammenhang erarbeiteten Maßnahmen haben das Ziel für den demografischen Wandel gerüstet zu sein. Mit den Maßnahmen sollen die Arbeitszufriedenheit und Motivation und damit der Gesundheitsstand erhöht werden.
Die ÜSTRA hat ein Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitsschutz- und Energiemanagementsystem eingeführt und ist nach den Standards DIN EN ISO 9001, DIN EN 13816, DIN EN 15838, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 und NFL/ILO-OSH 2001 zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierungen wird das integrierte Managementsystem regelmäßig durch unabhängige Zertifizierer überprüft. Ziele dieses Systems sind die Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, die Verbesserung der Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie die Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs.

Informationen über das Audit „berufundfamilie" und das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement sowie der Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA sind auf der Internetseite uestra.de/unternehmen zu finden.

5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse

Der Vorstand der ÜSTRA besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.

Der Vorstand der ÜSTRA besteht aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortete bis zu seinem Ausscheiden am 8. Dezember 2017 der Vorstandsvorsitzende André Neiß die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Am 8. Dezember 2017 wurde Herr Dr. Volkhardt Klöppner zum neuen Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzenden berufen und hat die Verantwortung für die zuvor genannten Unternehmensbereiche übernommen. Das Vorstandsmitglied Wilhelm Lindenberg hatte bis zu seiner Abberufung am 8. Dezember 2017 die Funktion des Arbeitsdirektors inne und war gleichzeitig zuständig für den Betrieb der Stadtbahnen und Busse, für die Fahrzeuge und die Betriebsanlagen und für den gesamten Personalbereich. Am 8. Dezember 2017 wurde Frau Denise Hain zum neuen Vorstandsmitglied berufen. Sie hat seitdem die Funktion der Arbeitsdirektorin inne und verantwortet gleichzeitig die zuvor genannten Unternehmensbereiche. Dem Vorstand sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und acht Stabsbereiche zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie in Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitungen sicher.

Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wählt gemäß Mitbestimmungsgesetz aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ÜSTRA den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss „zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe" (sog. Vermittlungsausschuss). Im Geschäftsjahr 2017 führten Herr Ulf-Birger Franz den Vorsitz, Frau Denise Hain bis zum 8. Dezember 2017 und Herr Christian Bickel seit dem 20. Dezember 2017 den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat. Die Funktion des unabhängigen Finanzexperten im Aufsichtsrat gemäß § 100 Abs. 5 AktG hat im Geschäftsjahr 2017 Herr Eberhard Wicke wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz- und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt.

Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Geschäftsordnungsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertreter zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertreters sind zulässig; ein persönlicher Stellvertreter ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt.

Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z. B. im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.

Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit.

5.4 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Für das gesamte Unternehmen wird ein Frauenanteil von 22 % bis 2022 angestrebt. Zum 31. Dezember 2017 betrug der Frauenanteil insgesamt 20,3 % (Vorjahr: 19,1 %).

Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand hat der Vorstand eine Zielgröße von 14,3 % für den ersten Umsetzungszeitraum beschlossen. Dieser Zielwert entsprach dem Ist-Stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Zum 31. Dezember 2017 betrug der Frauenanteil für diese Ebenen 15,4 % (Vorjahr: 18,4 %).

Für den Aufsichtsrat gilt die Regelung des § 96 Abs. 2 AktG. Danach muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Aufgrund eines Widerspruchs seitens der Arbeitnehmervertreter der ÜSTRA ist der jeweilige Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Seit der Wahl der Anteilseignervertreter in der Hauptversammlung am 10. August 2017 gehören jeweils der Seite der Arbeitnehmervertreter und der Anteilseignervertreter drei Frauen an. Das Mindestanteilsgebot ist damit eingehalten. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0 % bis zum 31. Dezember 2018 beschlossen. Seit der Bestellung von Frau Denise Hain und Herrn Dr. Volkhardt Klöppner am 8. Dezember 2017 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 50 %. Die festgelegte Zielgröße ist damit übererfüllt.

5.5 Nichtfinanzielle Erklärung gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Die nichtfinanzielle Erklärung erfolgt außerhalb des Lageberichts in einer gesonderten nichtfinanziellen Konzernerklärung, die zusammen mit dem Einzel- und Konzernlagebericht im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zudem wird diese Erklärung unter https://www.uestra.de/unternehmen/nachhaltigkeit/uebersicht/ auf der Internetseite der ÜSTRA zur Verfügung gestellt.

5.6 Angaben zur Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat

Die ÜSTRA ist nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, in die Erklärung zur Unternehmensführung eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner Umsetzung und der im Berichtsjahr erreichten Ergebnisse aufzunehmen. Falls kein oder noch kein Diversitätskonzept verfolgt wird, ist dies zu erläutern. Die ÜSTRA verfolgt derzeit kein Diversitätskonzept für die zukünftige Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats. Die ÜSTRA ist der Ansicht, dass bestimmte Kriterien wie Alter oder ein bestimmter Bildungs- und Berufshintergrund zu keiner substantiellen Verbesserung der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats und deren Tätigkeit führen. Für den Frauenanteil im Vorstand und den beiden nachgeordneten Führungsebenen hat die ÜSTRA bereits Zielgrößen festgelegt. Für die Geschlechterquote im Aufsichtsrat gelten bereits die gesetzlichen Mindestquoten. Für die Festlegung darüber hinausgehender Diversitätsanforderungen sieht die ÜSTRA derzeit keine Notwendigkeit.

6. Sonstige Berichte

6.1 Vergütungsbericht

Das Vergütungssystem des Vorstands der ÜSTRA hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z. B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit (ausgenommen Versorgungszusagen) werden dem Vorstand nicht gewährt.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der ÜSTRA geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung.

6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB

Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen.

Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der ÜSTRA unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der ÜSTRA verfügt. Die übrigen Aktien der ÜSTRA befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz.

Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

Der Vorstand der ÜSTRA besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen.

Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.

Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der ÜSTRA – beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals – auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht.

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind.

7. Prognosebericht

Auf der Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung unter Abwägung der Risiko- und Chancenpotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen:

7.1 Verkehrs- und Transportleistungen

7.1.1 ÜSTRA

Der ÖDA bildet den Rahmen für die zukünftige weitere Entwicklung der Gesellschaft und bestimmt das unternehmerische Handeln. Er bedeutet für die Dauer seiner Laufzeit sowohl für den Auftraggeber als auch für die Kunden garantierte Leistungen in der gewohnt guten Qualität. Allerdings ist die ÜSTRA bei der Weiterentwicklung des Verkehrsangebots und bei der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere die Ergebnisentwicklung, stark abhängig von den Beschlüssen der Region Hannover, die gemäß ÖDA oftmals notwendig sind.

Den Auswirkungen der Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die Erlössteigerungen künftig nicht ausreichen, um die Kostensteigerungen zu kompensieren, so dass der Verlust der ÜSTRA weiter ansteigen wird.

Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, mit denen die ÜSTRA per ÖDA betraut wurde, erfolgt über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der Versorgung- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Bedingt dadurch weist die ÜSTRA folglich rechnerisch negative Ergebnisse aus. In der Planung für das Geschäftsjahr 2018 geht die ÜSTRA von einem Jahresfehlbetrag von 33,9 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der ÜSTRA, der VVG, übernommen wird.

Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2018 wird damit gerechnet, dass die zum 1. Januar 2018 im GVH vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 1,9 % vollumfänglich auf die ÜSTRA durchschlägt. Die ÜSTRA plant für das Jahr 2018 Tarifeinnahmen in Höhe von 171,0 Mio. €. Generell strebt die ÜSTRA eine Steigerung der Fahrgastzahlen um 1 % pro Jahr an.

Insgesamt sind für 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 214,2 Mio. € geplant, die im Wesentlichen die Umsatzerlöse Verkehr (Tarifeinnahmen und Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV) und Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra beinhalten.

Im Verkehrsangebot sind insbesondere im Stadtbahnbereich Angebotsausweitungen geplant, die zu einem Anstieg der Betriebsleistungen (Nutz-Zugkilometer und Nutz-Wagenkilometer) führt. So soll die Linie 6 komplett mit 3-Wagenzügen fahren und die Linie 8 in den Nachmittagsstunden bis zur Dragonerstraße verlängert werden. Im Busbereich sind nur geringfügige Änderungen geplant, so dass die Betriebsleistungen auf dem Niveau von 2017 erwartet werden.

Für 2018 wurde mit der Region Hannover als Aufgabenträger für die Gesamtzufriedenheit der Kunden ein Zielwert von 2,45 vereinbart.

Für das Jahr 2018 sind Investitionen in Höhe von 138,0 Mio. € geplant, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 83,4 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte.

Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der WG und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag führt dazu, dass die ÜSTRA nicht einen ausreichenden Cashflow erwirtschaften kann, um den hohen Investitionsbedarf der Zukunft aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Aus diesem Grund ist auch in den nächsten Jahren die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen geplant. Im Jahr 2018 soll ein Kredit in Höhe von 20,7 Mio. € aufgenommen werden.

7.1.2 üstra Reisen

In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2018 geht die üstra Reisen von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,2 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft ÜSTRA abgeführt wird.

Für 2018 rechnet die üstra Reisen mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 18,3 Mio. € und liegt damit auf Vorjahresniveau.

Im Bereich Linienverkehr wird von einem stabilen Auftragsvolumen ausgegangen. Hier wird der Kilometersatz aufgrund gestiegener Kosten angehoben.

Die Preise im Linienverkehr der Maschseeschifffahrt werden im Jahr 2018 nach der letzten Erhöhung im Jahr 2014 angepasst. Die Preise im Charterbetrieb werden ebenfalls erhöht.

Für das Jahr 2018 sind Investitionen in Höhe von 0,4 Mio. € geplant. Die Schwerpunkte bei den Investitionen liegen in der Ersatzbeschaffung eines Reisebusses zur Verbesserung der Altersstruktur im Fuhrpark und bei Betriebs- und Geschäftsausstattungen.

7.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen

TransTecBau

In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2018 geht die TransTecBau von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,1 Mio. € aus. Darüber hinaus sieht die Mittelfristplanung weiterhin positive Ergebnisse vor, die die Zukunft der TransTecBau sicherstellen werden.

Im Hinblick auf die Auftragslage der TransTecBau in der Region Hannover werden sich neben den bereits erteilten Aufträgen zum Ausbau der Stadtbahninfrastruktur die direkten Anfragen aus den verschiedenen Verwaltungen in der Region Hannover mittelfristig weiter fortsetzen.

Aufgrund der erfolgten Beschlüsse zur Realisierung der Maßnahmen „Stadtbahnverlängerung Hemmingen" und „Projekt 10/17" haben sich die Tätigkeiten im regionalen Raum manifestiert. Um die notwendigen Leistungen vollständig erbringen zu können ist die TransTecBau bereits heute aus Kapazitätsgründen auf die Unterstützung von Subunternehmern angewiesen.

Die getroffenen Entscheidungen zur Weiterentwicklung der TransTecBau und auch die laut Wirtschaftsplan bereits zu 70 % gesicherte Auftragslage mit einem Volumen von 5,3 Mio. € unterstreichen eine positive Fortführungsperspektive der Gesellschaft, wobei ein Großteil der Aufträge eine Laufzeit über das Jahr 2018 hinaus hat.

7.3 Sonstige Dienstleistungen

7.3.1 protec

In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2018 geht die protec von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,7 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft ÜSTRA abgeführt wird.

Für 2018 rechnet die protec mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 13,5 Mio. € und liegt damit über dem Vorjahresniveau. Dies ist vor allem auf Preisanpassungen durch erforderliche Vergütungsänderungen für die Mitarbeiter zurückzuführen.

Die bereits 2016 begonnene Ausbildungsoffensive im Bereich Sicherheit wird auch in 2018 fortgesetzt. Ab der zweiten Jahreshälfte wird von insgesamt ca. 30 - 35 Auszubildenden ausgegangen. Die Auszubildenden haben nach erfolgreicher Beendigung ihrer Ausbildung die Perspektive, frei werdende Stellen von ausscheidenden Mitarbeitern zu übernehmen. Diese Maßnahme ist ein Baustein, um der Arbeitsmarktlage im Sicherheitsgewerbe zu begegnen.

Für das Jahr 2018 sind Investitionen in Höhe von 0,5 Mio. € geplant, wovon ca. 0,4 Mio. € für die neue Einsatzleitstelle veranschlagt wurden. Neben der Anmietung neuer Flächen in der Innenstadt sind hierfür umfangreiche Investitionsmaßnahmen zur Einrichtung und Ausstattung vorgesehen. Ansonsten handelt es sich im Wesentlichen um erforderliche Ersatzinvestitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung nebst der erforderlichen EDV.

Die äußerst positive Entwicklung des Unternehmens der letzten Geschäftsjahre kann fortgesetzt werden. Das derzeit hohe Ansehen der protec ist eine gute Ausgangslage, um das Drittgeschäft auf eine Größe von bis zu 20 % des Umsatzes zu stabilisieren. Schwerpunkt der Aktivitäten der protec bleibt aber weiterhin die Konzentration auf das ursprüngliche Kerngeschäft, nämlich auf die Sauberkeit und Sicherheit in den Bussen und Bahnen und auf den Haltestellen der ÜSTRA. Zu erwarten sind stabile und risikofreie Geschäftsaktivitäten.

7.3.2 RevCon

In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2018 geht die RevCon von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,1 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft ÜSTRA abgeführt wird.

Die RevCon bleibt auch weiterhin die prüfungsausführende Gesellschaft für die ÜSTRA. Für 2018 rechnet die RevCon mit (im Wesentlichen konzerninternen) Umsätzen in Höhe von 0,9 Mio. € und liegt damit auf Vorjahresniveau.

Auch in 2018 wird konsequent und nachhaltig die Umsetzung und Einhaltung der Regelungen der Geschäftsordnung und dem Revisionshandbuch der ÜSTRA fortgeführt. Im Vordergrund steht dabei die Umsetzung der Empfehlungen aus dem zweiten externen Quality Assessment.

7.3.3 Gehry-Tower

In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2018 geht die Gehry-Tower von einem Jahresergebnis nach Steuern von 0,1 Mio. € aus.

Der Geschäftsverlauf bleibt aufgrund des mit der ÜSTRA bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrages stabil, es werden wie im Vorjahr Umsatzerlöse in Höhe von 0,5 Mio. € geplant.

Hannover, den 29. März 2018

**ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe

Aktiengesellschaft**

Der Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden.

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagements sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Darüber hinaus hat er vom Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Vorstands" jeweils umfassend Informationen über die das Unternehmen aktuell betreffenden Angelegenheiten erhalten.

Detailliert wurden Fragen der künftigen Finanz-, Investitions- und Personalplanung erörtert und – teilweise unter Beteiligung von Referenten – vertieft. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden geprüft, ausführlich erörtert und – sofern erforderlich – entschieden. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat dazu ausführliche schriftliche Informationen vom Vorstand erhalten und den vorgelegten Geschäftsführungsmaßnahmen nach ausgiebiger vorheriger Prüfung seine Zustimmung erteilt.

Der Aufsichtsrat hat alle Berichte des Vorstands geprüft, in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen.

Zu eigenen Maßnahmen des Aufsichtsrats gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG (z. B. Einsicht in Bücher und Schriften der Gesellschaft) bestand keine Veranlassung. Der Aufsichtsrat hat jedoch gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 externe Berater mit der Überprüfung der Geschäftsführung der ehemaligen Vorstandsmitglieder Neiß und Lindenberg beauftragt (siehe im Einzelnen unter „Schwerpunkte der Überwachung und Beratung"). Sonderberichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG wurden im Geschäftsjahr 2017 zum Thema Verlust von Fördergeldern aufgrund vorzeitigen Maßnahmenbeginns bei der Hybridbusbeschaffung erbeten.

Darüber hinaus hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats umfassenden Kontakt zu dem Vorstandsvorsitzenden und dem weiteren Mitglied des Vorstands. In zahlreichen Gesprächen wurden alle wichtigen Ereignisse und Fragen der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstrategie besprochen.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer „Sonderprüfung Vergaben" beauftragt.

Eine weitere Rechtsanwaltskanzlei wurde mit der Beratung im Hinblick auf Handlungsmöglichkeiten und eventuelle Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Verlust von Fördergeldern bei der Hybridbusbeschaffung und mit der Beratung und der Begleitung der Gesellschaft im Zusammenhang mit sämtlichen beschlossenen Maßnahmen betreffend den Vorstand der Gesellschaft sowie sich daraus weiter ergebenden Maßnahmen beauftragt.

Im Berichtsjahr haben der Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats insgesamt 31 Sitzungen, so im Einzelnen:

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Verkehrs- und Bauausschuss 4 Sitzungen,
Finanz- und Prüfungsausschuss 5 Sitzungen,
Beteiligungsausschuss 3 Sitzungen,
Präsidialausschuss 9 Sitzungen und
Aufsichtsratsplenum 10 Sitzungen (davon 1 Klausurtagung)

abgehalten und dabei auch die Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands geprüft und erörtert.

Mit Ausnahme von Frau Klawunde (eine von drei Sitzungen bis zu Ihrem Ausscheiden am 08.10.2017) hat kein Aufsichtsratsmitglied im Berichtsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsratsplenums teilgenommen.

Ein Beschluss außerhalb einer Sitzung, z. B. im schriftlichen Verfahren, wurde im Berichtsjahr nicht gefasst.

Schwerpunkte der Überwachung und Beratung

Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren neben der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Jahr 2016 die Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung der ÜSTRA und ihrer Töchter im Berichtszeitraum vor allem im Hinblick auf die folgenden Themen:

Abschluss des US-Lease-Verfahrens, Feststellungen der steuerlichen Betriebsprüfung bezüglich Pensionsrückstellungen, die Vernetzungsinitiative des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), das Konzept Krisenmanagement, das CO2-Gutachten der ÜSTRA sowie das Bauprojekt Wedelstraße (Sitzung am 17.02.2017).
Der Aufsichtsrat hat über das Thema Zwischenausschreibung TW 4000 vs. Aufarbeitung TW 6000 beraten und der Variante Aufarbeitung TW 6000 zugestimmt (Sitzung am 17.02.2017).
Der Aufsichtsrat hat über die Festlegung von Grundsätzen und Handlungsrahmen für die Aufnahme von Darlehen beraten und diesen zugestimmt (Sitzung am 17.02.2017).
Sanierung Hohes Ufer (Sitzungen am 17.02.2017, 28.04.2017, 27.10.2017, 08.12.2017).
Sachstand TW 3000 (Sitzungen am 17.02.2017, 28.04.2017, 20.06.2017, 27.10.2017).
E-Bus Projekt (Sitzungen am 17.02.2017, 28.04.2017, 07./08.09.2017).
Der Aufsichtsrat hat sich über das Treuhandmodel zur finanziellen Absicherung unmittelbarer Pensionszusagen informieren lassen und der Umsetzung sowie Zuführung außerplanmäßiger Pensionsverpflichtungen zugestimmt (Sitzungen am 17.02.2017 und 08.12.2017).
Zwischenbilanz zum Alkoholkonsumverbot, Erneuerung Verkehrstechnik, Projekt zu Dynamischen Fahrgastinformation (DFI), Stromlieferung 2019ff., steuerliche Unbedenklichkeitsprüfung bzgl. § 7a NNVG (vormals § 45a PBefG), Abrechnung der Bonusvereinbarung vom 23.06.2016, Prüfung Rechtsformänderung, ÜSTRA im Bericht „Die besten Arbeitgeber – Focus-Spezial", Frauenquote in der Ausbildung (Sitzung am 28.04.2017).
Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat sich über Neuerungen im Rahmen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes und der Neufassung des Prüfungsstandards IDW PS 400 betreffend den Bestätigungsvermerk berichten lassen und sich im Rahmen seiner Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems der ÜSTRA einschließlich der Internen Revision ausführlich über den Jahresbericht 2016 sowie den Prüfungsplan 2017 der Internen Revision informieren lassen (Sitzungen am 16.02.2017, 27.04.2017,07.09.2017).
Der Aufsichtsrat hat sich ausführlich über den Jahresbericht der Internen Revision 2016 informieren lassen (Sitzung am 28.04.2017).
Der Aufsichtsrat hat der Mittelumschichtung für das Projekt Ersatzbeschaffung Entwerter zugestimmt (Sitzung am 28.04.2017).
Der Aufsichtsrat hat sich zur Tarifmaßnahme 2017/2018 beraten und ihr zugestimmt (Sitzung am 28.04.2017).
Der Aufsichtsrat hat sich über den Stand und die weitere Entwicklung der Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft informieren lassen (Sitzung am 28.04.2017).
Der Aufsichtsrat hat der Kostenerhöhung für das Projekt Sanierung Hohes Ufer zugestimmt (Sitzung am 28.04.2017).
Der Aufsichtsrat hat im Hinblick auf den Frauenanteil im Vorstand der Festlegung der Zielgröße sowie der Frist der Umsetzung zur ihrer Erreichung zugestimmt und sich über den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes hinsichtlich der Festlegung der Zielgröße sowie der Frist zu ihrer Erreichung informieren lassen (Sitzung am 28.04.2017).
Der Aufsichtsrat hat der Reinvestition der Herstellerrückvergütung aus dem LOS 1 TW 3000 in zusätzliche Fahrzeuge zugestimmt und sich über den Sachstand der Umsetzung informieren lassen (Sitzungen am 20.06.2017, 07./08.09.2017, 27.10.2017).
Der Aufsichtsrat hat beschlossen, eine auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Überprüfung der Auftragsvergabe zur Kampagne „ÜSTRA rockt" sowie weitere stichprobenartige Überprüfungen zur Verifizierung der Vergabepraxis zu beauftragen und hat sich regelmäßig zu dem Thema beraten (Sitzungen am 10.08.2017, 7./8.09.2017, 27.10.2017, 08.12.2017, 20.12.2017).
Aufarbeitung TW 6000 (Sitzungen am 07./08.09.2017 und 27.10.2017).
Start MOIA in Hannover, „Neue Marke, Corporate Design, 125 Jahre ÜSTRA", Zukunft Mobilität „Quo vadis ÜSTRA", Investitionen 2018 bis 2027, TW 4000 erste Überlegungen (Sitzung am 07./08.09.2017).
Verfahren der ÜSTRA gegen die Landesbeauftragte für Datenschutz in Sachen Einsatz von Videotechnik in Stadtbahnen (Sitzungen am 07./08.09.2017 und 03.11.2017).
Kooperation Mobilitätskonzepte mit enercity (07./08.09.2017 und 08.12.2017).
Der Aufsichtsrat hat sich über die Planungen für den Neubau des Betriebshofes Glocksee informieren lassen und der Beauftragung von Planungsleistungen zugestimmt (Sitzung am 07./08.09.2017).
Der Aufsichtsrat hat sich zum Thema Verlust von Fördergeldern aufgrund vorzeitigen Maßnahmenbeginns bei der Hybridbusbeschaffung beraten und eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Beratung im Hinblick auf Handlungsmöglichkeiten und eventuelle Schadensersatzansprüche beauftragt (Sitzungen am 07./08.09.2017, 28.09.2017, 03.11.2017, 20.12.2017).
Der Aufsichtsrat hat sich über die Mittelfristplanung 2019 bis 2022 informieren lassen und mit seiner Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 den künftigen wirtschaftlichen Handlungsrahmen für die Gesellschaft festgelegt (Sitzung am 08.12.2017).
Der Aufsichtsrat hat sich über das Ergebnis der Prüfung der vom Vorstand zu verantwortenden Compliance-Strukturen und des Compliance-Managements sowie die im Hinblick auf den Vorstand zu treffenden Personalentscheidungen beraten.

Sodann hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Mitglieder des Vorstands (Herren André Neiß und Wilhelm Lindenberg) abzuberufen und jeweils widerruflich von den Verpflichtungen aus den Vorstandsdienstverträgen freizustellen und weitere damit in Zusammenhang stehende Beschlüsse gefasst. Im Anschluss hat der Aufsichtsrat beschlossen, zwei neue Vorstandsmitglieder (Herr Dr. Volkhardt Klöppner und Frau Denise Hain) zu bestellen und Vorstandsdienstverträge mit diesen abzuschließen sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Beschlüsse gefasst (Sitzung am 08.12.2017).
Der Aufsichtsrat hat beschlossen, eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Beratung und der Begleitung der Gesellschaft im Zusammenhang mit sämtlichen beschlossenen Maßnahmen betreffend den Vorstand der Gesellschaft sowie sich daraus weiter ergebenden Maßnahmen zu beauftragen (Sitzung am 08.12.2017).
Der Aufsichtsrat hat der Verlängerung der Laufzeit des bestehenden Gesellschafterdarlehens bis zum 30.06.2019 für die Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh HRG & Co. - Passerelle - KG zugestimmt (Sitzung am 20.12.2017).
Der Aufsichtsrat hat sich über die Pflichtverletzungen der ehemaligen Vorstandsmitglieder beraten und vorsorglich die Beschlüsse betreffend den ehemaligen Vorstand erneut gefasst. Zusätzlich wurde die außerordentliche und fristlose Kündigung des Vorstandsdienstvertrages mit Herrn Neiß sowie im Hinblick auf Herrn Lindenberg einen Nachtrag über die Beendigung des Vorstandsdienstvertrages beschlossen (Sitzung am 20.12.2017).
Neuanfang bei der ÜSTRA „Ankommen / Verstehen / Gestalten" (Sitzung am 20.12.2017)

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im Geschäftsjahr 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 28.04.2017 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 AktG unterzeichnet. Aufgrund der Aktionärsstruktur des Unternehmens, des damit verbundenen geringen Streubesitzes und der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat, wurde nach eingehender Beratung beschlossen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht zu folgen. Einwände des Abschlussprüfers gegen die Entsprechenserklärung wurden nicht erhoben. Die aktuelle Entsprechenserklärung kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter uestra.de eingesehen werden.

Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017

Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2017 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Hannover hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2017 einschließlich Lagebericht über das Geschäftsjahr 2017 sowie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31.12.2017 einschließlich Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2017 geprüft und beide mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat eine Vorprüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht, des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht und des gesonderten nichtfinanzielle Konzernberichts durchgeführt und in seiner Sitzung am 26.04.2018 zusammen mit dem Vorstand die beiden Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer erörtert.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Finanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses empfohlen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, die jeweiligen Prüfungsberichte und den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht seinerseits sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung am 27.04.2018 zusammen mit dem Vorstand und in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv erörtert sowie den Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung entgegengenommen.

Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hat der Abschlussprüfer nicht festgestellt.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt, keine Einwände gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht erhoben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 27.04.2018 gebilligt.

Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Ulf-Birger Franz, Frau Silke Gardlo, Herr Immo Heinzel, Frau Doris Klawunde, Herr Bernhard Klockow, Herr Jürgen Mineur, Herr Karl-Heinz Mönkeberg, Herr Werner Rump, Herr Mike Weidemann und Herr Eberhard Wicke endete mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der ÜSTRA am 10.08. 2017.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Mindestanteilsgebots sind auf Vorschlag des Aufsichtsrats Herr Daniel Farnung, Herr Ulf-Birger Franz, Frau Silke Gardlo, Herr Frank Jacobs, Frau Brigitte Nieße, Herr Ernesto Nebot Pomar, Herr Frank Straßburger, Herr Mike Weidemann und Herr Eberhard Wicke mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10.08.2017 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 – das ist das vierte Geschäftsjahr, das nach ihrer Wahl beginnt (§ 8 Abs. (3) der Satzung) – beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt worden.

Die Amtszeit des mit Wirkung ab dem 15.09.2016 in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds Frau Beate-Renee Gutgesell endete durch wirksame Amtsniederlegung zum Ablauf des 30.09.2017. Mit Wirkung ab dem 09.10.2017 rückte Herr Holger Elix durch gerichtliche Bestellung nach.

Mit Bestellung zum Vorstandsmitglied ist Frau Denise Hain am 08.12.2017 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit Wirkung ab dem 08.12.2017 rückte das für Frau Hain gewählte Ersatzmitglied Frau Margot Backhaus in den Aufsichtsrat nach.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ÜSTRA und den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für die im Geschäftsjahr 2017 geleistete erfolgreiche Arbeit.

Hannover, den 27. April 2018

**Aufsichtsrat der

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft**

Der Aufsichtsratsvorsitzende

gez. Ulf-Birger Franz

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