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United Internet AG Annual Report 2019

Apr 30, 2021

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Annual Report

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Publication

rdts Internet Aktiengesellschaft

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

#### Aktiva
31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 557.829,50 585.125,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 557.829,00 585.125,00
B. Umlaufvermögen 1.521.373,53 1.551.169,41
I. Vorräte 63.569,68 150.555,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 666.437,83 617.962,99
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 295.802,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 791.366,02 782.651,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.525,42 9.719,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.088.728,45 2.146.014,33
#### Passiva
31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 459.766,54 854.406,89
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnrücklagen 97.657,87 95.624,78
III. Gewinnvortrag 165.487,11 621.260,31
IV. Bilanzgewinn 146.621,56 87.521,80
B. Rückstellungen 901.382,00 774.523,40
C. Verbindlichkeiten 705.325,91 496.030,04
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 705.325,91 136.927,02
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 359.103,02
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.390,00 4.060,00
E. Passive latente Steuern 15.864,00 16.994,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.088.728,45 2.146.014,33

Anhang

Allgemeine Angaben zum Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz.

Größenklasse des Unternehmens (§ 267 HGB)

Die Gesellschaft weist zum Abschlusstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Angaben zu den Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BGBI I, S.1102) aufgestellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284 Abs. 2 HGB)

Der Jahresabschluss der rdts AG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des AG-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von  4 Jahren, bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den gesetzlichen  Vorschriften vorgenommen.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 250,00 netto wurde die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens über Euro 250,00 bis zu einem Wert von EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und die Poolabschreibung mit 20% jährlich vorgenommen.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 v. H. auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.

Die aktive Rechnungsabgrenzung wurde für entstandene Aufwendungen für das kommende Wirtschaftsjahr gebildet.

Sonstige  Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Summe der  Rückdeckungsansprüche wurden aus der Versicherungsmitteilung der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG,  40195 Düsseldorf vom Januar 2020 entnommen und dementsprechend bewertet.

Die Ermittlung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen erfolgt gemäß § 253 HGB.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet.

III. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im

wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr

fand nicht statt.

IV. Angaben zur Bilanz

Aktiva

Forderungen und Ausleihungen an den Vorstand

Gegenüber dem Vorstand  bestanden am 31. Dezember 2019 Forderungen und Ausleihungen in Höhe von 31.12.2019 € 4.366,10

Passiva

Gemäß Gründungsurkunde vom 24.06.1999 beträgt das Grundkapital Euro 50.000,00.

Eventualverbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 7, 251 HGB)

Zum Abschlussstichtag bestanden keine nicht in der Bilanz aufgeführten Haftungsverhältnisse.

Verbindlichkeiten an den Vorstand

Gegenüber dem Vorstand  bestanden am 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten in Höhe von

31.12.2019 31.12.2018
€ 20.527,94 € 15.732,16

Die Ergebnisverwendung wurde bei der Jahreshauptversammlung festgestellt.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf eine Darstellung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß

§ 326 Satz 2 HGB verzichtet.

V. Sonstige Angaben

Angabe der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)

Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Geschäftsführung der rdts AG durch die beiden Vorstände:

Thomas Stiren, Trier

Raphael Detemple, Trier

Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Für die Angaben n. § 285 Nr. 9 a und b HGB wird die Befreiungsvorschrift zum Unterlassen n. § 286 Abs. 4 HGB angewendet.

Im Geschäftsjahr 2019 bestand der Aufsichtsrataus folgenden Mitgliedern:

Bernhard Hügle, Trier (Vorsitzender)

Oswald Hentges (Stellvertreter)

Prof. Achim Schröder

Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 10.

Trier, den 24.Februar 2021(Unterschrift Vorstand T. Stiren)                

(Unterschrift Vorstand R. Detemple)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 24.02.2021 festgestellt.