Annual Report (ESEF) • Apr 8, 2022
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Der ÖCGK ist auf www.uniqagroup.com und auch unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich. Der Corporate-Governance-Bericht und der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht der UNIQA Insurance Group AG sind in diesem Bericht gemäß § 267b in Verbindung mit § 251 Abs. 3 UGB zusammengefasst. Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex werden mit Ausnahme von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK jährlich durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwen- dung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance. Die Berichte über die externe Evaluierung gemäß Regel 62 des ÖCGK sind ebenfalls unter www.uniqagroup.com abrufbar. Bei der Selbstevaluierung des Aufsichtsrats betreffend die Effizienz seiner Tätigkeit (Regel 36 ÖCGK) wird der Auf- sichtsrat von der Vienna Strategy HUB GmbH unterstützt. UNIQA erklärt sich auch weiterhin bereit, den ÖCGK in sei- ner jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Bei nachfolgen- der C-Regel („Comply or Explain“) weicht UNIQA jedoch von den Bestimmungen des Kodex in der geltenden Fassung ab und begründet dies wie folgt: Regel 49 ÖCGK Aufgrund der gewachsenen Aktionärsstruktur von UNIQA und der Besonderheit des Versicherungsgeschäfts in Bezug auf die Veranlagung von Vermögenswerten besteht eine Rei- he von Verträgen mit einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern nahestehenden Unternehmen, in denen diese Aufsichtsrats- mitglieder Organfunktionen wahrnehmen. Sofern derartige Verträge eine Genehmigungspflicht des Aufsichtsrats gemäß § 95 Abs. 5 Z. 12 Aktiengesetz (Regel 48 ÖCGK) erfordern sollten, können aus geschäftspolitischen und wettbewerbs- rechtlichen Gründen die Details dieser Verträge nicht offen- gelegt werden. Sämtliche Geschäfte werden jedenfalls auf der Grundlage marktkonformer Konditionen abgeschlossen und abgewickelt. 5 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2021 Andreas Brandstetter, Chief Executive Officer (CEO) * 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002 bis 30. Juni 2024 Strategie & Transformation, UNIQA Ventures, Neue Geschäftsfelder (Gesundheit), Generalsekretariat, Revision Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE, Villach Mitglied des Kuratoriums des KHM-Museums- verbands Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich 124.479 Stück Peter Eichler, Personenversicherung * 1961, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 Produktentwicklung Kranken, Leben & Unfall, Leistung Kranken-Stationär, Asset- Management (UCM/UREM) Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Vorsitzender des Aufsichtsrats der PremiQaMed Holding GmbH, Wien Mitglied des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (bis 19. Mai 2021) Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau Mitglied des Aufsichtsrats der AXA Życie Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (bis 9. April 2021 – Verschmelzung mit UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A.) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA penzijní společnost a.s. Prag (seit 12. Mai 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA investiční společnost a.s. Prag (seit 12. Mai 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA poisťovňa a.s., Bratislava (seit 15. Jänner 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.d.s., a.s. Bratislava (seit 10. Juni 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.s.s., a.s. Bratislava (seit 10. Juni 2021) Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf (bis 19. März 2021 Mitglied des Verwaltungsrats) 10.669 Stück Wolf-Christoph Gerlach, Operations * 1979, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2023 Antrag, Vertrag & Kundenservice, Schaden Kfz-/Sach-/Unfallversicherung, Leistung Leben & Kranken-Ambulant, Betriebsorganisation (inkl. OPEX & GPO), Einkauf & Verwaltung, Group Service Center (Nitra) Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari de Viata SA, Bukarest (seit 3. März 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (seit 19. Mai 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (seit 15. März 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der AXA životní pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 – Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.) Mitglied des Aufsichtsrats der AXA pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 – Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (seit 28. Juni 2021) 6.570 Stück Peter Humer, Kunde & Markt Österreich * 1971, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 Landesdirektionen, Retail Österreich, Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft, Vertriebsservice, Vertriebsmanagement, Corporate Österreich, Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate, Affinity-Geschäft, Kunstver- sicherung, Digitalisierung Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Mitglied des Aufsichtsrats der Salzburg Wohnbau GmbH, Salzburg Mitglied des Aufsichtsrats der „Wohnungseigentum“, Tiroler gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H., Innsbruck (seit 1. August 2021) 10.937 Stück Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International * 1966, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 Retail International, Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft, Vertriebsservice, Vertriebsmanagement, Corporate International, Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate, Große/ internationale Makler, Affinity-Geschäft, Bank International, Produktservice, Vertriebsservice, Vertriebsmanagement, Neue Versicherungs- lösungen, Mergers & Acquisitions, Performance & Change Management International, General- sekretariat International Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz (bis 22. Jänner 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari SA, Bukarest (bis 24. August 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari de Viata SA, Bukarest (bis 24. August 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance plc, Sofia (bis 19. April 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA poisťovňa a.s., Bratislava (bis 14. Jänner 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (bis 14. Jänner 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau (bis 9. April 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (bis 9. April 2021) Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf (bis 19. März 2021 Präsident des Verwaltungsrats) Präsident des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest (seit 30. März 2021) 17.848 Stück René Knapp, HR & Marke * 1983, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2023 Strategisches Personalmanagement, Operati- ves Personalmanagement, Marke & Kommuni- kation, Ethik, Nachhaltigkeit & Public Affairs, Betriebsrat Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichi- schen Förderungsgesellschaft der Versiche- rungsmathematik GmbH (ÖFdV GmbH), Wien (seit 19. Februar 2021) Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (bis 14. Jänner 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA osiguranje d.d., Zagreb (bis 4. März 2021) Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA poisťovňa a.s., Bratislava (bis 14. Jänner 2021) 10.000 Stück Erik Leyers, Data & IT * 1969, bestellt seit 1. Juni 2016 bis 30. Juni 2024 Daten-Management, UITS (UNIQA IT Ser- vices GmbH), Projekt UIP (UNIQA Insurance Platform) Mitglied des Aufsichtsrats der Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau Mitglied des Aufsichtsrats der AXA Ubezpieczenia Towarzystwo Ubezpieczeń i Reasekuracji S.A., Warschau (bis 9. April 2021 – Verschmelzung mit UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (bis 19. Mai 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag Mitglied des Aufsichtsrats der AXA životní pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 – Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.) Mitglied des Aufsichtsrats der AXA pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 – Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s. ) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra Vorsitzender des Aufsichtsrats der sTech d.o.o., Belgrad 9.371 Stück Zusammensetzung des Vorstands Geschäftsbericht 2021 6 Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2021 Andreas Brandstetter, Chief Executive Officer (CEO) * 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002 bis 30. Juni 2024 Strategie & Transformation, UNIQA Ventures, Neue Geschäftsfelder (Gesundheit), Generalsekretariat, Revision Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE, Villach Mitglied des Kuratoriums des KHM-Museums- verbands Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich 124.479 Stück Peter Eichler, Personenversicherung * 1961, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 Produktentwicklung Kranken, Leben & Unfall, Leistung Kranken-Stationär, Asset- Management (UCM/UREM) Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Vorsitzender des Aufsichtsrats der PremiQaMed Holding GmbH, Wien Mitglied des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (bis 19. Mai 2021) Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau Mitglied des Aufsichtsrats der AXA Życie Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (bis 9. April 2021 – Verschmelzung mit UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A.) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA penzijní společnost a.s. Prag (seit 12. Mai 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA investiční společnost a.s. Prag (seit 12. Mai 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA poisťovňa a.s., Bratislava (seit 15. Jänner 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.d.s., a.s. Bratislava (seit 10. Juni 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.s.s., a.s. Bratislava (seit 10. Juni 2021) Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf (bis 19. März 2021 Mitglied des Verwaltungsrats) 10.669 Stück Wolf-Christoph Gerlach, Operations * 1979, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2023 Antrag, Vertrag & Kundenservice, Schaden Kfz-/Sach-/Unfallversicherung, Leistung Leben & Kranken-Ambulant, Betriebsorganisation (inkl. OPEX & GPO), Einkauf & Verwaltung, Group Service Center (Nitra) Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari de Viata SA, Bukarest (seit 3. März 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (seit 19. Mai 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (seit 15. März 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der AXA životní pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 – Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.) Mitglied des Aufsichtsrats der AXA pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 – Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (seit 28. Juni 2021) 6.570 Stück Peter Humer, Kunde & Markt Österreich * 1971, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 Landesdirektionen, Retail Österreich, Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft, Vertriebsservice, Vertriebsmanagement, Corporate Österreich, Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate, Affinity-Geschäft, Kunstver- sicherung, Digitalisierung Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Mitglied des Aufsichtsrats der Salzburg Wohnbau GmbH, Salzburg Mitglied des Aufsichtsrats der „Wohnungseigentum“, Tiroler gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H., Innsbruck (seit 1. August 2021) 10.937 Stück Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International * 1966, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 Retail International, Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft, Vertriebsservice, Vertriebsmanagement, Corporate International, Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate, Große/ internationale Makler, Affinity-Geschäft, Bank International, Produktservice, Vertriebsservice, Vertriebsmanagement, Neue Versicherungs- lösungen, Mergers & Acquisitions, Performance & Change Management International, General- sekretariat International Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz (bis 22. Jänner 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari SA, Bukarest (bis 24. August 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari de Viata SA, Bukarest (bis 24. August 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance plc, Sofia (bis 19. April 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA poisťovňa a.s., Bratislava (bis 14. Jänner 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (bis 14. Jänner 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau (bis 9. April 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (bis 9. April 2021) Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf (bis 19. März 2021 Präsident des Verwaltungsrats) Präsident des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest (seit 30. März 2021) 17.848 Stück René Knapp, HR & Marke * 1983, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2023 Strategisches Personalmanagement, Operati- ves Personalmanagement, Marke & Kommuni- kation, Ethik, Nachhaltigkeit & Public Affairs, Betriebsrat Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichi- schen Förderungsgesellschaft der Versiche- rungsmathematik GmbH (ÖFdV GmbH), Wien (seit 19. Februar 2021) Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (bis 14. Jänner 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA osiguranje d.d., Zagreb (bis 4. März 2021) Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA poisťovňa a.s., Bratislava (bis 14. Jänner 2021) 10.000 Stück Erik Leyers, Data & IT * 1969, bestellt seit 1. Juni 2016 bis 30. Juni 2024 Daten-Management, UITS (UNIQA IT Ser- vices GmbH), Projekt UIP (UNIQA Insurance Platform) Mitglied des Aufsichtsrats der Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau Mitglied des Aufsichtsrats der AXA Ubezpieczenia Towarzystwo Ubezpieczeń i Reasekuracji S.A., Warschau (bis 9. April 2021 – Verschmelzung mit UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (bis 19. Mai 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag Mitglied des Aufsichtsrats der AXA životní pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 – Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.) Mitglied des Aufsichtsrats der AXA pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 – Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s. ) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra Vorsitzender des Aufsichtsrats der sTech d.o.o., Belgrad 9.371 Stück 7 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2021 Klaus Pekarek, Kunde & Markt Bank Österreich * 1956, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2022 Produktservice, Vertriebsservice, Vertriebsmanagement Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien 13.283 Stück Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko * 1967, bestellt seit 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2024 Recht & Compliance, Investor Relations, Controlling, Finance & Accounting, Aktuariat, Risikomanagement, Regulatorik, Rückversicherung, Revision Mitglied des Aufsichtsrats der Wiener Börse AG, Wien Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz (bis 22. Jänner 2021) Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (seit 15. März 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der AXA životní pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 – Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.) Mitglied des Aufsichtsrats der AXA pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 – Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.) Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest (seit 20. September 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (seit 18. Juni 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (seit 28. Juni 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau (seit 28. Juni 2021) 17.797 Stück Zusammensetzung des Vorstands Arbeitsweise des Vorstands Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands der UNIQA Insurance Group AG ist in der Geschäftsordnung ge- regelt. Die vom Gesamtvorstand beschlossene Geschäftsver- teilung wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Geschäftsord- nung regelt die Informations- und Genehmigungspflichten der Vorstandsmitglieder untereinander und gegenüber dem Aufsichtsrat. Ein Katalog von Maßnahmen, die der Zustim- mung des Aufsichtsrats bedürfen, ist festgelegt. Vorstands- sitzungen, in denen die Mitglieder des Vorstands über den aktuellen Geschäftsverlauf berichten, Maßnahmen beschlie- ßen und unternehmensstrategische Entscheidungen treffen, finden in der Regel wöchentlich statt. Darüber hinaus erfolgt ein kontinuierlicher Informationsaustausch über relevante Aktivitäten und Geschehnisse zwischen den Vorstandsmit- gliedern. Die Sitzungen der personenident besetzten Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG werden in der Regel in gemeinsamer Sitzung abgehalten. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeit- nah und umfassend über alle relevanten Fragen der Ge- schäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gruppe. Darüber hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vor- standsvorsitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens. Geschäftsbericht 2021 8 Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2021 Klaus Pekarek, Kunde & Markt Bank Österreich * 1956, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2022 Produktservice, Vertriebsservice, Vertriebsmanagement Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien 13.283 Stück Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko * 1967, bestellt seit 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2024 Recht & Compliance, Investor Relations, Controlling, Finance & Accounting, Aktuariat, Risikomanagement, Regulatorik, Rückversicherung, Revision Mitglied des Aufsichtsrats der Wiener Börse AG, Wien Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz (bis 22. Jänner 2021) Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (seit 15. März 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der AXA životní pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 – Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.) Mitglied des Aufsichtsrats der AXA pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 – Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.) Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest (seit 20. September 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (seit 18. Juni 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (seit 28. Juni 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau (seit 28. Juni 2021) 17.797 Stück 9 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht Zusammensetzung des Aufsichtsrats Name Aufsichtsratsmandate in in- und ausländischen börsennotierten Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2021 Walter Rothensteiner, Vorsitzender * 1953, bestellt seit 3. Juli 1995 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG, Wien Christian Kuhn, 1. Vorsitzender-Stellvertreter * 1954, bestellt seit 15. Mai 2006 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Johann Strobl, 2. Vorsitzender-Stellvertreter * 1959, bestellt seit 25. Mai 2020 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Tatra banka, a. s., Bratislava Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien Burkhard Gantenbein, 3. Vorsitzender- Stellvertreter * 1963, bestellt seit 29. Mai 2017 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 25.250 Stück Markus Andréewitch, Mitglied * 1955, bestellt seit 26. Mai 2014 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien Marie-Valerie Brunner, Mitglied * 1967, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien 1.750 Stück Anna Maria D’Hulster, Mitglied * 1964, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien Elgar Fleisch, Mitglied * 1968, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien Martin Grüll, Mitglied * 1959, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien Jutta Kath, Mitglied * 1960, bestellt seit 30. Mai 2016 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich Vom Zentralbetriebsrat entsandt Sabine Andre * 1966, seit 20. Mai 2019 Peter Gattinger * 1976, vom 10. April 2013 bis 26. Mai 2015 und seit 30. Mai 2016 Heinrich Kames * 1962, seit 10. April 2013 56 Stück Harald Kindermann * 1969, seit 26. Mai 2015 750 Stück Irene Scheiber * 1965, seit 20. Mai 2020 Geschäftsbericht 2021 10 Ausschüsse des Aufsichtsrats Ausschuss Vorsitzender Vorsitzender- Stellvertreter:in Mitglieder Vom Zentralbetriebsrat entsandt Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten Walter Rothensteiner Christian Kuhn Burkhard Gantenbein, Johann Strobl Arbeitsausschuss Walter Rothensteiner Christian Kuhn Elgar Fleisch, Burkhard Gantenbein, Martin Grüll, Johann Strobl Sabine Andre, Peter Gattinger, Heinrich Kames Prüfungsausschuss Walter Rothensteiner Christian Kuhn Anna Maria D’Hulster, Burkhard Gantenbein, Jutta Kath, Johann Strobl Sabine Andre, Peter Gattinger, Heinrich Kames Veranlagungsausschuss Martin Grüll Christian Kuhn Marie-Valerie Brunner, Anna Maria D’Hulster, Burkhard Gantenbein, Jutta Kath Sabine Andre, Peter Gattinger, Heinrich Kames IT-Ausschuss Markus Andréewitch Jutta Kath Marie-Valerie Brunner, Elgar Fleisch Peter Gattinger, Heinrich Kames Ausschuss für die Digitale Transformation Elgar Fleisch Burkhard Gantenbein Markus Andréewitch, Marie-Valerie Brunner, Anna Maria D’Hulster, Walter Rothensteiner Sabine Andre, Peter Gattinger, Heinrich Kames 11 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen Planungen und Vorhaben. Er entscheidet über die ihm durch Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Ange- legenheiten. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen. Er setzt sich aus zehn Kapitalvertreter:innen und fünf Arbeitneh- mervertreter:innen zusammen und ist im Jahr 2021 zu fünf Sitzungen zusammengetreten. Eine Entscheidung wurde im Umlaufweg getroffen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2021 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich oder virtuell im Wege einer Telefon- bzw. Videokonferenz teilgenommen. Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und be- zugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss für Vor- standsangelegenheiten bestellt, der gleichzeitig auch als No- minierungs- und Vergütungsausschuss agiert und der sich aus den Mitgliedern des Aufsichtsratspräsidiums zusammen- setzt. In mehreren Sitzungen hat sich der Ausschuss 2021 mit der Vergütungsstrategie und der Nachfolgeplanung be- schäftigt. Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Be- urteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu berichten. Der Arbeitsausschuss kann grundsätzlich in allen Angelegenheiten entscheiden, die dem Aufsichtsrat obliegen; Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und kraft Geset- zes dem Gesamtaufsichtsrat vorbehaltene Angelegenheiten sind jedoch ausgenommen. Der Arbeitsausschuss hielt 2021 keine Sitzung ab. Eine Entscheidung wurde im Umlaufweg getroffen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Prüfungs- ausschuss tagte in drei Sitzungen unter Beiziehung des (Konzern-) Abschlussprüfers, wobei auch Diskussionen mit dem Abschlussprüfer ohne Anwesenheit des Vorstands stattfanden. Er behandelte sämtliche Abschlussunterlagen, den Corporate-Governance-Bericht und den Gewinnverwen- dungsvorschlag des Vorstands sowie den Bericht über die Prüfung des Risikomanagements (je für das Geschäftsjahr 2020); weiters wurde die Planung der Abschlussprüfungen 2021 der Gesellschaften der Unternehmensgruppe mit dem Abschlussprüfer erörtert, und der Abschlussprüfer berich- tete über die Ergebnisse von Vorprüfungen. Im Besonderen wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Feststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Ver- fügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verant- wortliche laufend über ihre Tätigkeit. Anhand von konkreten Fallbeispielen wurde der Rechnungslegungsprozess über- wacht. Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2023 wurde eine öffentliche Ausschreibung eingeleitet. Der Veranlagungsausschuss berät den Vorstand bei dessen Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis. Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapital- struktur und über die Ausrichtung des Risiko- und des As- set-Liability-Managements. Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts zur Umsetzung der UNIQA Insurance Platform (neues IT-Kernsystem). Der Ausschuss für die Digitale Transformation hielt im Jahr 2021 vier Sitzungen ab, in denen er sich mit der Digitalisie- rung von Kernprozessen, der Reduktion von Komplexitäten im Produktportfolio sowie mit der Vertiefung von kunden- bzw. mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen befasste. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtauf- sichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet. Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Aus- schüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen. Aufgrund der personenidenten Zusammensetzung bei den Kapitalvertretern tagt der Aufsichtsrat der UNIQA Insuran- ce Group AG in gemeinsamer Sitzung mit dem Aufsichtsrat der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Aufsichts- ratsmitglieder haben ihre Unabhängigkeit im Sinn der Re- gel 53 des ÖCGK erklärt. Sowohl Anna Maria D’Hulster als auch Jutta Kath erfüllen auch die Kriterien der Regel 54 des ÖCGK, d. h. sie sind weder Anteilseignerinnen mit einer Be- teiligung von mehr als 10 Prozent noch vertreten sie deren Interessen. Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Bezie- hung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. UNIQA hat als weitere Kriterien für die Unabhängigkeit ei- nes Aufsichtsratsmitglieds die folgenden Punkte festgelegt: Geschäftsbericht 2021 12 • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitende:r Ange- stellte:r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein. • Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder ei- nem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäfts- verhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeuten- den Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unter- nehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erheb- liches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Beteiligte:r oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungsgesellschaft ge- wesen sein. • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmit- glied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist, es sei denn, eine der Gesellschaften ist mit der anderen konzernmäßig verbunden oder an ihr unternehmerisch beteiligt. • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichts- ratsmitglieder, die Anteilseigner:innen mit einer unter- nehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners bzw. einer solchen Anteilseignerin vertreten. • Das Aufsichtsratsmitglied soll kein:e enge:r Familienange- hörige:r (direkter Nachkomme, Ehegatte:Ehegattin, Lebens- gefährte:Lebensgefährtin, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punk- ten beschriebenen Position befinden. Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Stellungen Unsere Mitarbeiter:innen sind ebenso vielfältig wie unsere Kund:innen. Mit ihnen gemeinsam bilden wir – der Grund- idee der Versicherung folgend – eine Gemeinschaft, in der wir uns gegenseitig schätzen und respektieren, ungeachtet von Geschlecht, Alter, Herkunft, körperlicher Befähigung, sexu- eller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder anderen Eigenschaften. Die Entscheidung, Diversität und Inklusion bei UNIQA zu fördern, ist die Entscheidung, „Customer first“ zu leben. UNIQA ist davon überzeugt, dass durch umfassende Diver- sität der Unternehmenserfolg nachhaltig gesteigert werden kann. Dies belegen nicht zuletzt auch zahlreiche Studien. Neben besseren Finanzergebnissen, einer höheren Zufrie- denheit bei Kund:innen und Mitarbeiter:innen und höherem Innovationspotenzial wirkt Diversität besonders auf gestei- gerte Resilienz, Risikobewusstsein und Flexibilität und ist damit in Pandemiezeiten ein entscheidender Erfolgsfaktor. Mit Marie-Valerie Brunner, Anna Maria D’Hulster und Jutta Kath sind drei Frauen in den Aufsichtsrat der UNIQA In- surance Group AG gewählt. Die Quote von weiblichen Auf- sichtsratsmitgliedern unter den gewählten Mitgliedern (Ka- pitalvertreter:innen) beläuft sich daher auf die gesetzlich geforderten 30 Prozent. Mit Sabine Andre und Irene Scheiber sind zwei Frauen in den Kreis der Arbeitnehmervertreter:in- nen im Aufsichtsrat delegiert, womit in der Kurie der Arbeit- nehmervertreter:innen eine Quote von 40 Prozent weiblicher Mitglieder gegeben ist. Bezogen auf den Gesamtaufsichtsrat wird die gesetzliche Quote von Frauen mit einem Anteil von 33 Prozent ebenfalls übertroffen. Den mit neun Mitgliedern personenident besetzten Vorstän- den der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Öster- reich Versicherungen AG gehört keine Frau an. Da dies nicht der Überzeugung von UNIQA entspricht, setzt die UNIQA Group neben dem klaren Commitment „Mehr Frauen in Lei- tungsfunktionen“ diverse begleitende Maßnahmen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen so zu ver- ändern, dass die Durchlässigkeit der Organisation für Frau- enkarrieren zunimmt. Mit 57,3 Prozent (2020: 56,3 Prozent) wurde der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft in der UNIQA Group per Ende 2021 erneut um 1 Prozentpunkt erhöht. Getrieben wird dieser hohe Anteil vor allem durch die internationalen Versicherungsgesellschaften (62,6 Prozent). Der Frauenanteil in den Vorständen im Konzern liegt bei 28,1 Prozent und konnte gegenüber 2020 deutlich gesteigert werden (23,1 Prozent). Das ist darauf zurückzuführen, dass in den internationalen Gesellschaften trotz einer Reduktion der Vorstandspositionen insgesamt durch die Integration der ehemaligen AXA-Gesellschaften die Anzahl der Frauen sogar leicht erhöht werden konnte. Von insgesamt 494 Führungskräften in Österreich sind 165 Frauen, dies entspricht einem Anteil von über 33 Prozent und damit rund 2 Prozentpunkten mehr als im Vorjahr. In den internationalen Gesellschaften der UNIQA Group sind derzeit 484 von insgesamt 991 Führungskräften weiblich. Damit blieb der Wert nahezu konstant bei knapp 49 Prozent. In der gesamten UNIQA Group liegt der Durchschnitt der weiblichen Führungskräfte daher bei 43,7 Prozent (649 von insgesamt 1.485 Personen) und damit deutlich über dem Vor- jahr (39,4 Prozent). 13 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht Diversitätskonzept Nach der formalen Bestellung einer Beauftragten für Diver- sität & Inklusion im Jahr 2020 wurde nun das Diversity & Inclusion Committee ins Leben gerufen. Unter der Schirm- herrschaft von zwei Vorstandsmitgliedern hat es sich das Komitee zur Aufgabe gemacht, die Einbettung von Diversität & Inklusion in alle Bereiche und Prozesse des Unternehmens zu verbessern und die Übereinstimmung mit der Strategie sicherzustellen. Um die rechtlichen Grundlagen fester zu ver- ankern, fanden Trainings zum Gleichbehandlungsrecht am Arbeitsplatz statt. Unverändert gelten die bereits bekannten Schwerpunkte: 1. Frauen im Management – mehr Frauen in Leitungs- funktionen 2. Gehaltsgerechtigkeit – gleiches Entgelt für gleich- wertige Arbeit 3. Generationenmanagement – Alt und Jung tragen gemeinsam zum Unternehmenserfolg bei 4. Menschen mit Behinderung – integrieren, fördern und stärkenorientiert einsetzen 5. Vereinbarkeit von Beruf und Familie 6. Internationalität und Herkunft – Internationalität und Kulturvielfalt als Stärke nutzen 7. Sexuelle Orientierung – jede sexuelle Orientierung und Identität wird respektiert Im April 2021 fand ein Workshop mit allen Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands zu diesem Themenbereich statt. Der Fokus lag dabei auf Gender-Diversität. Messbarkeit sieht UNIQA als wesentliches Kriterium für die erfolgreiche Umsetzung jeder Strategie. Deshalb wur- de im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Mitarbeiter- befragung ein Inklusionsindex geschaffen. Als Kombination bestimmter Fragen gibt er an, wie gut es gelingt, eine Ar- beitsumgebung zu schaffen, in der Wertschätzung, Chan- cengleichheit, Fairness und Zugehörigkeit für die unter- schiedlichsten Menschen bei UNIQA erlebbar sind. 2021 wurde dieser Index erstmals erhoben. Er dient nun als wichtige Standortbestimmung für Diversität & Inklusion aus Sicht der Beschäftigten. Frauen im Management Ziel war es hier 2021, mittels einer fundierten Ist-Analyse den Status quo zu bestimmen und Ansätze für wirkungsvolle Maßnahmen zu finden. Dies wurde erfolgreich im Rahmen der Indizierung für den Frauen-Karriere-Index umgesetzt. Als eines der wesentlichsten Ergebnisse wurden Rekrutierungs- richtlinien erarbeitet. Diese sollen Vielfalt in allen Teams und auf allen Führungsebenen fördern, die Chancengleich- heit für alle Mitarbeitenden sicherstellen und ein objektives und transparentes Auswahlverfahren für Führungskräfte gewährleisten. Zusätzlich wurde das UNIQA Mentoring-Programm gestar- tet, das Talente bei der persönlichen und beruflichen Weiter- entwicklung unterstützen soll. Mentoring macht es möglich, fachliches und strategisches (Erfahrungs-)Wissen zu teilen, das Netzwerk zu erweitern und Fähigkeiten zu optimieren. Dadurch gilt es als wirksame Maßnahme zur Erhöhung der Karrierechancen im Unternehmen. Wir verstehen Mentoring als Bereicherung für alle Beteiligten – sowohl Mentees als auch Mentor:innen. Im November konnte im Rahmen eines Pilotprojekts bereits der erste Jahrgang starten. Die erfolgreichen Kooperationen mit den Female Founders und den Business Riots wurden 2021 fortgesetzt. Damit bie- tet UNIQA immer wieder attraktive Möglichkeiten zur per- sönlichen Entwicklung. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein klarer Beitrag zur Chancengleichheit. Um unsere offene Haltung zu diesem Thema auch nach außen zu zeigen und Impulse für laufende Verbesserungen zu erhalten, wurde UNIQA 2021 Mitglied im Netzwerk „Unternehmen für Familien“. Auf Basis der Erfahrungen mit Homeoffice im Rahmen der Coronakrise wurden Modelle erarbeitet, um den Mitarbeitenden über die- se Zeit hinaus die Möglichkeit zu geben, Homeoffice in einer passenden Form zu nutzen. Gehaltsgerechtigkeit Eines unserer Ziele lautet „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, sämtliche ge- setzlichen Anforderungen in Bezug auf gleiches Entgelt zu erfüllen. Um eine gerechtere Entlohnung zu unterstützen, hat UNIQA in Österreich Daten zur Entgeltgleichheit erho- ben und analysiert und wendet Best Practices zur Beseiti- gung von Voreingenommenheit bei Gehaltsentscheidungen an. Eine wichtige Voraussetzung, um die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Aufgaben herzustellen, war die Implemen- tierung eines Gradings. Diese erfolgte ebenfalls 2021. Da es auch Aufschluss über die Geschlechterverteilung in höher- wertigen Funktionen gibt, liefert es einen weiteren wichtigen Ansatzpunkt für gezielte Maßnahmen. Generationenmanagement Der zunehmende Fachkräftemangel, der sich durch die demo- grafische Entwicklung in den kommenden Jahren noch ver- stärken wird, wurde als eine große Herausforderung der Zu- kunft identifiziert. 2022 wird der Anteil der Bevölkerung im Geschäftsbericht 2021 14 arbeitsfähigen Alter in Österreich erstmals rückläufig sein. Auch hier setzt UNIQA an unterschiedlichen Punkten an: vom neu gegründeten Generationen-Netzwerk, das die Bedürfnisse und Erwartungen unterschiedlicher Altersgruppen erhebt, bis hin zu einem österreichweiten Lehrlingskonzept, das die ver- stärkte Ausbildung eigener Fachkräfte zum Ziel hat. Menschen mit Behinderung Der im 4. Quartal 2020 gestartete DisAbility Performance Check wurde 2021 abgeschlossen. Damit erfolgte eine detail- lierte Analyse der Situation der Menschen mit Behinderung bei UNIQA. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Untersu- chung wurde eine Strategie zum schrittweisen Ausbau der Inklusion erarbeitet. Zu den bereits umgesetzten Maßnah- men zählen die Reduktion von Barrieren auf der Website ebenso wie ein Kommunikationsschwerpunkt rund um den Tag der Menschen mit Behinderung oder die gezielte Sensi- bilisierung der Mitarbeitenden. Damit wurde ein kontinuier- licher Prozess gestartet, der 2022 mit der Gründung eines Netzwerks für Inklusion und Angeboten von Jobshadowing für Studierende mit Behinderung fortgesetzt werden soll. Ein neuerliches Engagement bei Veranstaltungen von myAbility (myAbility Lounge im Oktober und Disability Comfort Day im November 2021) zeigen das Bekenntnis von UNIQA zu Menschen mit Behinderung. Engagement gegen Ausgrenzung Auch unsere grundsätzliche Ablehnung jeder Form der Aus- grenzung und Diskriminierung haben wir 2021 erneut durch zahlreiche Akzente betont. So hat UNIQA den Internationa- len Weltfrauentag ebenso gefeiert wie den Pride-Month, im Zuge dessen auch ein Netzwerk für Angehörige und Unter- stützende der LGBTQIA+-Community gegründet wurde. Der UNIQA Tower wurde mit einer eindrucksstarken Regenbo- gen-Bespielung als prominenter Botschafter am Donauka- nal eingesetzt. „Orange the World“ als klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und #purplelightup für eine barrierefreie Wirtschaft ließen ihn ebenfalls in den entsprechenden Far- ben erstrahlen. Unser Beitritt zur Charter der Vielfalt der WKO ist ein weiterer Ausdruck unserer Haltung. Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht wird gemäß § 78c Aktiengesetz von Vorstand und Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG aufgestellt und der Hauptversammlung am 23. Mai 2022 zur Abstimmung vorgelegt werden. Risikobericht, Directors’ Dealings Ein umfangreicher Risikobericht (Regeln 69 und 70 ÖCGK) findet sich im Konzernanhang. Die im Berichtsjahr erfolgten Meldungen über Directors’ Dealings (Regel 73 ÖCGK) sind im Bereich Investor Relations auf www.uniqagroup.com dar- gestellt. Externe Evaluierung Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex für das Geschäftsjahr 2021 werden mit Ausnah- me von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK durch die PwC Wirt- schaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentli- chen unter Anwendung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance. Die Evaluierung durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH über die Einhaltung der Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2021 durch UNIQA – soweit diese von der Entsprechenserklärung von UNIQA um- fasst waren – wird zeitgleich mit dem Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2021 veröffentlicht werden. Eine Regel war auf UNIQA im Evaluierungszeitraum nicht anwendbar. Wien, am 9. März 2022 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Klaus Pekarek Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 15 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht Bericht des Aufsichtsrats Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, nach dem schwierigen Transformationsjahr 2020 war es dem Aufsichtsrat 2021 besonders wichtig, den Vor- stand im ersten Jahr unseres neuen Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding the Future“ bestmöglich zu unter- stützen und in unserer Funktion als Aufsichtsgremium aufmerksam zu begleiten. Um Ihnen einen guten Überblick über die Arbeit des Aufsichtsrats in diesem wirtschaftlich erfolgreichen Jahr zu geben, gliedere ich meinen Bericht – ähnlich wie im vergangenen Jahr – in drei Teile: 1. Was uns 2021 besonders wichtig war Der Schwerpunkt unserer Sitzungen lag klar auf der Um- setzung unseres neuen Strategieprogramms. Wir haben uns dabei nicht allein auf die Finanzkennzahlen konzentriert, sondern uns intensiv mit den dahinterliegenden Projekten und Arbeitsprogrammen beschäftigt. Sehr bald war erfreu- licherweise ersichtlich, dass wir nicht nur bei der Entwick- lung des bestehenden Kerngeschäfts Fortschritte erzielen, sondern dass sich auch der erwartete Ergebnisbeitrag aus der Integration der AXA-Gesellschaften in Polen, Tschechien und der Slowakei plangemäß einstellt. Die operative Arbeitsweise unseres Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse blieb – den gerade gültigen gesetzlichen Maß- nahmen rund um Covid-19 entsprechend – variabel: Ein Teil unserer Sitzungen fand physisch statt, ein weitaus größe- rer virtuell. Da der Aufsichtsrat der börsennotierten UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig auch jener der UNIQA Ös- terreich Versicherungen AG ist, ist die Bandbreite von rein strategischen bis hin zu besonders kunden- und geschäfts- nahen Themen naturgemäß sehr groß: eine spannende He- rausforderung für unseren Aufsichtsrat, die eine präzise Vorbereitung der Sitzungen und – gerade bei einem digi- talen Sitzungsformat – ein besonders diszipliniertes Zeit- management fordert, denn unsere Sitzungen dauerten im Geschäftsjahr 2021 im Schnitt rund sechs Stunden. Die Ent- scheidung, die Hauptversammlung ebenfalls wieder „nur“ virtuell durchzuführen, ist uns besonders schwergefallen – spätestens seit der Kapitalerhöhung vom Oktober 2013, dem sogenannten „Re-IPO“, ist Vorstand wie Aufsichtsrat eine aktive, zeitgemäße Kapitalmarktkommunikation und damit der persönliche Austausch mit Ihnen als unseren Aktionä- rinnen und Aktionären ein zentrales Anliegen. Dass dieser in Form einer physischen Begegnung eindeutig besser mög- lich ist als in virtueller Form, ist unbestritten. Die Reflexion über die Qualität unserer Zusammenarbeit in- nerhalb des Aufsichtsrats und über jene mit dem Vorstand hat stark an Stellenwert gewonnen. Wir haben deshalb Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strategisches Management der Wirtschaftsuniversität Wien, dafür gewonnen, uns bei der strukturierten Optimie- rung der Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats pro- fessionell zu unterstützen und mit uns gemeinsam Verbes- serungsvorschläge zu erarbeiten. Es ist uns ein Anliegen, gerade in dynamischen und volatilen Zeiten die Qualität unserer Arbeitsweise immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und konsequent weiterzuentwickeln. 2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2021 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA In- surance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichts- ratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch aus- führliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert. Im Jahr 2021 fanden vier Informationsveranstaltungen bzw. Spezialseminare zu den Themenbereichen Diversität, IFRS 9/17, IT Security, Risikomanagement und Compliance für den Aufsichtsrat statt. Für den IT-Ausschuss wurde eine Informationsveranstaltung zum Thema Agile Transforma- tion abgehalten. Geschäftsbericht 2021 16 Die Schwerpunkte unserer Beratungen Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2021 zu fünf Sitzungen zu- sammen. Im Mittelpunkt unserer Sitzungen standen die jeweilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Da- rüber hinaus trafen wir eine Entscheidung im Umlaufweg. • In unserer Sitzung vom 17. Februar befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus wurde über die An- passung der Geschäftsordnungen für Vorstand und Auf- sichtsrat Beschluss gefasst (Erhöhung der Betragsgren- zen für die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats) und Geschäftsordnungen für nunmehr sämtliche bestellten Ausschüsse erlassen. • Im Fokus der Sitzung vom 7. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezem- ber 2020 und die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2021. Weiters befassten wir uns mit den Tages- ordnungspunkten der 22. ordentlichen Hauptversamm- lung vom 31. Mai 2021, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinnverwendung und dem Vorschlag an die Haupt- versammlung, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Ab- schlussprüferin für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluie- rung der Einhaltung der Bestimmungen des Österreichi- schen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäfts- jahr 2020 wurde zur Kenntnis genommen. • In der Sitzung vom 19. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal 2021 und der Entwicklung im laufenden 2. Quartal 2021. Weiters wur- den die Ergebnisse aus dem mit Unterstützung von Univ.- Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strategisches Management der Wirtschaftsuniversität Wien, abgewickelten Programm „Board Excellence“ zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Effizienz und Ef- fektivität des Aufsichtsrats präsentiert und erörtert. • Am 18. August beschäftigten wir uns mit der Ergebnis- situation der Unternehmensgruppe im 1. Halbjahr 2021 und der Entwicklung im laufenden 3. Quartal 2021. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die Notwendigkeit von Investitionen in die Infrastruktur der Privatkliniken Confraternität und Goldenes Kreuz in Wien unterrichtet. Der Vorstand wurde ersucht, angesichts dieser Notwen- digkeiten weiterführende Überlegungen in diesem Zusam- menhang anzustellen. • Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Grup- pe in den ersten drei Quartalen 2021 und der laufenden Entwicklung im 4. Quartal 2021 befassten wir uns in der Sitzung am 17. November mit der aktualisierten Vorschau- rechnung für das Geschäftsjahr 2021. Die vom Vorstand vorgelegte Planrechnung 2022 und Mittelfristplanung bis 2026 wurde vom Aufsichtsrat angenommen. Ein Investi- tionsvorhaben zur Neuerrichtung bzw. Zusammenlegung der Privatkliniken Confraternität und Goldenes Kreuz am Standort der Privatklinik Confraternität in Wien wurde vom Aufsichtsrat genehmigt. Schließlich beschäftigten wir uns mit der Effizienzprüfung unserer Tätigkeit. • Am 25. November fassten wir im Umlaufweg Beschluss über den teilweisen Rückkauf der Tier-2-Emissionen 2023 und 2026 im Volumen von bis zu 375 Millionen Euro und genehmigten die Begebung einer neuen nach- rangigen Tier-2-Anleihe („Green Bond“) mit gleich hohem Nennbetrag. 17 Corporate Governance Bericht des Aufsichtsrats Die Ausschüsse des Aufsichtsrats Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, sind neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsaus- schuss fünf weitere Ausschüsse eingerichtet. • Von besonderer Bedeutung war auch im Jahr 2021 die Arbeit des Präsidiums des Aufsichtsrats, das personenident auch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten sowie den No- minierungs und Vergütungsausschuss für den Vorstand bil- det. In mehreren Sitzungen hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt des Strategieprogramms UNIQA 3.0 so- wie mit der Vergütungsstrategie des erweiterten Vorstands und der Nachfolgeplanung beschäftigt. • Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2021 in drei Sitzungen in Anwesenheit der (Konzern-)Abschlussprüfe- rin, mit der auch Diskussionen ohne Beisein des Vorstands stattfanden. In der Sitzung vom 7. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht über die Prüfung des Risikomanagements der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen der Jahresbericht 2020 der Internen Revision samt dem Revisionsplan für das laufende Jahr und der Jahrestä- tigkeitsbericht 2020 der Compliance- Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. In der Sitzung vom 19. Mai stellte die Abschlussprüferin die Planung der Abschlussprüfung für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2021 vor und stimmte sie mit dem Ausschuss ab. In der Sitzung vom 17. November in- formierte die Abschlussprüferin über die Ergebnisse der Vorprüfungen. Für die Abschlussprüfung des Geschäfts- jahres 2023 wurde die Abwicklung einer öffentlichen Aus- schreibung initiiert. Anhand konkreter Fallbeispiele hat sich der Ausschuss zudem mit dem Rechnungslegungs- prozess der Gesellschaft beschäftigt. Dem Ausschuss wur- den quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund ihrer Prüfungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. • Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Ka- pitalstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des Asset-Liability-Managements. • Der IT -Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts bei der Um- setzung der UNIQA Insurance Platform. Im Einvernehmen mit dem Gesamtaufsichtsrat wurde der Aufgabenbereich des Ausschusses aufgrund des gegebenen Zusammen- hangs mit der UNIQA Insurance Platform auf die Prüfung und Begleitung sämtlicher IT-Projekte ausgeweitet. • Der Ausschuss für die Digitale Transformation widmete sich in vier Sitzungen der Digitalisierung von Kernprozes- sen, der Reduktion von Komplexitäten im Produktportfolio sowie der Vertiefung von kunden- bzw. mitarbeiterorien- tierten digitalen Arbeitsweisen. • Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten. Eine Entscheidung zum Verkauf einer Immobilie wurde im Umlaufweg getroffen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben anschließend die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Ar- beit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet. Geschäftsbericht 2021 18 3. Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage- bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2021 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH ge- prüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung des gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Berichts und des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts je für das Geschäftsjahr 2021 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2021 wurden je mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2021 führte die PwC Wirtschafts- prüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsan- wälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Geschäftsjahr 2021 eingehalten hat. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2021 zur Kennt- nis genommen und den Jahresabschluss 2021 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2021 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptver- sammlung am 23. Mai 2022 wird demnach eine Dividenden- ausschüttung in Höhe von 55 Cent je Aktie vorgeschlagen werden. Ich darf auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats al- len Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 herzlich dan- ken und ihnen weiterhin viel Erfolg wünschen. Wien, im April 2022 Für den Aufsichtsrat Walter Rothensteiner Vorsitzender des Aufsichtsrats 19 Corporate Governance Bericht des Aufsichtsrats 20 Über diesen Bericht Der vorliegende Bericht wurde in Übereinstimmung mit dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsver- besserungsgesetz (NaDiVeG) (EU Richtlinie 2014/95/EU) erstellt und umfasst diejenigen Nachhaltigkeitsbelange, die auch unsere wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wider- spiegeln. Die in diesem Bericht beschriebenen Konzepte entspre- chen den Inhalten des Nachhaltigkeitsberichts 2021, der in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) „Option Kern“ erstellt wurde. Der Bericht wird gemeinsam mit dem Geschäftsbericht am 8. April2022 veröffentlicht. Der vorliegende Nichtfinanzi- elle Bericht, als Teil unseres Geschäftsberichts 2021, um- fasst das Geschäftsjahr 2021 und somit den Zeitraum vom 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021. Dort, wo es zweck- mäßig ist, vergleichen wir unsere Fortschritte mit den im Vorjahr kommunizierten Zielen und geben einen Ausblick auf unsere Ziele für das nächste Jahr. Da die UNIQA Insurance Group AG mit Hauptsitz in Wien das Versicherungsgeschäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt betreibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Themen der Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung auf Konzernebene konzipiert und nachfolgend in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In diesem Sinne besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein anderes – abgewandeltes oder eingeschränktes – Konzept, das in anderer Weise verfolgt wird. Folglich handelt es sich beim vorliegenden Bericht um den zusam- mengefassten gesonderten Nichtfinanziellen Bericht der UNIQA Insurance Group AG gemäß § 267a UGB. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde auch 2021 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft mit der betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) beauftragt. Einzelheiten zu den Ergebnissen der Prüfung finden Sie im Bestätigungsvermerk der nichtfinanziellen Berichterstattung. Verweise auf Fundstellen außerhalb des Geschäftsberichts erfolgen ausschließlich auf den Nachhal- tigkeitsbericht 2021, der ebenso der betriebswirtschaftli- chen Prüfung unterliegt. Beschreibung des Unternehmens Die UNIQA Group ist eine der führenden Versiche- rungsgruppen in ihren beiden Kernmärkten Österreich und Zentral- und Osteuropa (CEE). Wir bieten unseren Kund:innen Schaden- und Unfallversicherungen sowie Lebens- und Krankenversicherungen an. Als Finanzdienst- leisterin ist es unser Bestreben, nachhaltigkeitsbezogene Risiken zu berücksichtigen sowie Chancen aus ESG-Trends (ESG– Environment, Social, Governance) mitaufzuneh- men. Nachfolgend legen wir unseren Managementansatz dazu dar. Weitere Informationen zu unserem Geschäftsmo- dell finden sich im Kapitel Strategie des Geschäftsberichts. Nachhaltigkeitsstrategie und ESG-Governance Wir setzen uns sorgfältig mit jenen Rahmenbedingungen auseinander, die wir förderlich für ein besseres Leben halten. Dazu treten wir in Diskurs mit Stakeholder:innen, Expert:innen und der Öffentlichkeit, teilen unsere Sicht- weisen und engagieren uns. Damit ist Nachhaltigkeit ein zentraler Teil unseres Handelns. Mit unserer klaren Haltung erzeugen wir Verständnis bei allen unseren Stakeholder:innen und Unterstützung durch alle unsere Stakeholder:innen – Mitarbeitende, Kund:innen, Inves- tor:innen und die Öffentlichkeit. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie ist dabei ganzheitlich ausgerichtet. Sie verbindet unser ökonomisches Streben mit einem klaren ökologischen und sozialen Bekenntnis zu Umweltschutz und gesellschaftlicher Verantwortung. Wesentlichkeitskonzept Der Erfolg von UNIQA baut darauf auf, dass wir verstehen, wie sich die Welt verändert und wie wir darauf reagie- Nichtfinanzieller Bericht NICHTFINANZIELLER BERICHT 21 Nichtfinanzieller Bericht NICHTFINANZIELLER BERICHT ren müssen. Im Sommer 2021 haben wir daher eine neue Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, die jene ESG- Themen identifiziert, die für unsere Stakeholder:innen und unser Geschäft als am wichtigsten wahrgenommen werden. Zudem haben wir eine neue Stakeholderidentifika- tion einschließlich der dazugehörigen Gewichtung durch- geführt. Wir haben in Summe vier Stakeholdergruppen festgelegt, die unmittelbar von unseren Unternehmensak- tivitäten betroffen sind: Kund:innen, Mitarbeiter:innen, Investor:innen und die Öffentlichkeit. Die Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage unseres Nachhaltigkeitsansatzes, unserer Nachhaltigkeitsstrategie sowie unserer Berichterstattung. Die vier wichtigsten ma- teriellen Themen aus Sicht der Stakeholder:innen waren im Jahr 2021: Cyberrisiken, digitale Service- und Kundenori- entierung, Beratung zu und Prävention von Naturkatastro- phen sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen. Die vier wichtigsten wesentlichen Themen aus Sicht von UNIQA waren: Gesundheit und Zufriedenheit der Mitar- beiter:innen, Engagement für Klimawandel, Engagement für Umwelt sowie Diversität und Chancengleichheit. Vertiefende Informationen zum Prozess und zu den Er- gebnissen der Wesentlichkeitsanalyse sind im Nachhaltig- keitsbericht 2021 dargelegt. Nachhaltigkeitsstrategie Unsere Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Oktober 2020 verabschiedet und basiert auf fünf Säulen: Nach ESG-Kriterien ausgerichtete Veranlagungspolitik Produktpolitik, die auf das Konzept ESG eingeht und dadurch Zusatznutzen stiftet Vorbildhafte eigene Betriebsführung Transparente Berichterstattung Anerkennung und gemeinsame Verfolgung gesellschaftli- cher Zielsetzungen im Stakeholdermanagement Unser fundamentales Ziel war es 2021, diese Nachhaltig- keitsstrategie zu operationalisieren und im Unternehmen durch Meilensteinpläne zu verankern. Unser operativer Fokus liegt auf den Säulen 1 bis 3, gestützt durch trans- parente Offenlegung (Säule 4) und Einbindung unserer Stakeholder:innen (Säule 5). ESG-Governance Unser maßgebliches Gremium für Nachhaltigkeitsagenden ist das Group ESG Committee, das 2021 eingerichtet wur- de. Es besteht aus Mitgliedern des Vorstands der UNIQA Insurance Group AG sowie aus Bereichsleiter:innen der Schlüsselabteilungen, tagt vierteljährlich und gibt dem Vorstand Empfehlungen zur Entscheidungsfindung zu ESG-Themen. Das Komitee ist für die Integration und Stär- kung von ESG-Aspekten in Versicherungs-, Investment- und Vermögensverwaltungsaktivitäten verantwortlich, einschließlich der strategischen Definition und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der ESG-Ambitionen für die gesamte UNIQA Group. Ebenso zu seinen Aufgaben zählen die Erarbeitung und Einführung von entsprechen- den Richtlinien. Weitere Verantwortlichkeiten finden sich in der Beaufsich- tigung der Umsetzung der gruppenweiten Klimastrategie bzw. des Umweltmanagements sowie in der Unterstützung der Umsetzung der strategischen Maßnahmen und Projek- te in den Tochtergesellschaften. Das Group ESG Office von UNIQA ist Teil des Anfang 2020 neu geschaffenen Bereichs „Sustainability, Ethics & Public Affairs“. Es ist für die operative Steuerung der Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in die Kerngeschäftsfelder der UNIQA Group verantwort- lich. Im Rahmen von ESG-Arbeitsgruppen, die ESG- Spezialist:innen und/oder Vertreter:innen verschiedener operativer Einheiten und Fachabteilungen zusammenbrin- gen, werden Vorschläge zur ESG-Integration im Unterneh- men entwickelt und diskutiert. Nachhaltigkeitsrisiken Mit einer ausgeprägten Risiko- und Nachhaltigkeits- kultur stellt UNIQA die Weichen, um langfristig wirt- schaftlich erfolgreich, profitabel und nachhaltig zu sein. Gemäß der letzten Änderung des delegierten Rechtsakts der Solvency- II-Richtline (2009/138/EG) im April 2021 müssen Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement- system berücksichtigt werden. Unser Ziel ist es, einen angemessenen und konsistenten Ansatz zur Betrachtung der Nachhaltigkeitsrisiken zu entwickeln, diesen stetig anzuwenden und regelmäßig zu aktualisieren. In diesem Sinne analysieren wir klimabezogene Risiken und Chancen im Rahmen des Risikomanagements (im Zuge der unter- nehmenseigenen Beurteilung der Risiko- und Finanzlage). Bei den Klima risiken sind für uns vor allem die zunehmen- den Wetter extreme relevant, da sie zu einer Zunahme der Schadenquote und damit auch der Ausfallrisiken führen. 22 Die Ergebnisse aus der Nachhaltigkeitsrisikoidentifikation und -bewertung sollen dazu dienen, die Managementent- scheidungen im Rahmen der Produktgestaltung oder der Veranlagungsstrategie von UNIQA zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund führte das Group Risk Manage- ment im Jahr 2021 eine Impact- und GAP-Analyse zu aktuellen und zukünftigen regulatorischen Anforderun- gen, Branchenrichtlinien und marktspezifischen Best Practices durch. ESG wurde als wesentlicher Schwerpunkt im Rahmen des Gesamtrisikozyklus (Risikoidentifikation, Risikobewertung, Limit-Setzung, Controlling und Repor- ting), der Gestaltung von Klimarisikoszenarien und der Integration von ESG in Risikomodelle von UNIQA identi- fiziert. Darüber hinaus wurden auch die Entwicklung von ESG-Indikatoren im Investment- und Portfoliomanage- ment als grundlegend angesehen. Daraus abgeleitet wurden Verbesserungsfelder im Zusammenhang mit Nachhaltig- keitsrisiken identifiziert und eine Roadmap erstellt, um deren Umsetzung sicherzustellen. Um Klimarisiken angemessen zu begegnen, haben wir zu- dem das NatCAT Competence Center (NCCC) gegründet, mit dem wir aufkommende soziale und ökologische Risiken beobachten und überwachen. Aus dem NCCC werden die Risikoexposure der Gruppe und deren Veränderungen, Ak- kumulierungen und jährlich erwartete Schäden sowie der Rückversicherungsschutz, der zum Schutz der Gruppe vor größeren Naturkatastrophen erforderlich ist, bewertet. Da- bei wenden wir modernste Modellierungstechniken an, die auf stochastischen Modellen basieren, die Hunderttausen- de simulierte Ereignisse für Hagel, Sturm, Überschwem- mung und Erdbeben enthalten. Diese Modelle stammen von externen Anbieter:innen oder werden innerhalb des NCCC-F&E-Teams selbst entwickelt. Ihre Ergebnisse sind die Grundlage unseres konzernweiten Risikomanagements für Naturkatastrophen. Zusätzlich werden mit diesen Modellen jährlich Stressszenarien berechnet, um die Ro- bustheit unserer Underwriting- und Rückversicherungsde- ckung zu testen. Die Gefährdung aus den Modellen kann in Karten visualisiert werden, die in den Corporate Business Navigator (CBN) einfließen, ein Instrument zur Risikoprü- fung und -bewertung, das von den Group Underwriters und Risk Engineers verwendet wird. Nachhaltigkeitsrisken werden derzeit nicht als eigene Risikokategorie behandelt, sondern im Rahmen der beste- henden zehn Risikokategorien berücksichtigt. Im Berichts- jahr 2021 wurden keine wesentlichen berichtspflichtigen ESG-Risiken identifiziert, die im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen sowie unseren Produkten oder Dienstleistungen stehen und schwere negative Auswirkungen auf die wesentlichen nichtfinanziellen Belange haben können. Umweltbelange Dieser Abschnitt beschreibt den Einfluss der Umweltbe- lange auf unsere Geschäftstätigkeit sowie die Auswirkun- gen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt. Es werden sowohl Konzepte und Maßnahmen als auch konkrete Ziele und Auswirkungen erläutert. Im Bereich der Umweltbelange sind für uns insbesondere folgende Themen wesentlich: Engagement für den Klima- wandel, Engagement für die europäischen Umweltziele, Beratung zu und Prävention von Naturkatastrophen. Wir stellen uns diesen Herausforderungen, indem wir mit un- seren Kapitalanlagen und unseren Versicherungsproduk- ten den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützen. Zudem ist es unser Bestreben, unsere eigene Betriebsführung unter Beachtung unserer ökologischen und sozialen Zielsetzungen vorbildhaft zu gestalten. UNIQA Klimastrategie UNIQA bleibt als Versicherin von den Auswirkungen des Klimawandels nicht verschont. Die UNIQA Klimastrategie ist deshalb Teil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Um den Risiken des Klimawandels entgegenzuwirken, ist es uns ein Anliegen, den Schutz des Klimas zu einem Bestand- teil unseres Kerngeschäfts zu machen und unsere Ziele im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klima- abkommens zu gestalten. Dabei fokussieren wir uns auf drei Kernbereiche: Veranlagung, Underwriting und die eigene Betriebsführung. Die Konzepte dazu werden im Folgenden dargelegt. Umweltbelange in der Veranlagung UNIQA sieht sich einem verantwortungsvollen und nach- haltigen Management der Kapitalanlagen verpflichtet. Wir sind überzeugt, dass eine nachhaltige Anlagestrategie langfristig wirtschaftlich erfolgreich sein kann und eine positive Ergänzung zu den klassischen Anlagezielen Rendi- te, Sicherheit und Liquidität darstellt. Laufende Bewertung der ökologischen und sozialen Aus- wirkungen auf unsere Anlagen Bewertung der Auswirkungen von Unternehmen und Ländern, in denen wir investiert haben, auf die Umwelt und die sozialen Lebensbedingungen NICHTFINANZIELLER BERICHT 23 Nichtfinanzieller Bericht Einrichtung neuer ESG-Datenbanken, um aktuelle Bewer- tungen kontinuierlich in unsere Investitionsentscheidun- gen einfließen zu lassen Einbeziehung der indirekten Kohlenstoffemissionen unse- rer Investitionen in unseren Managementprozess Einführung eines wissenschaftlich fundierten 1,5-Grad- Klimazielpfads zur Reduktion der Kohlenstoffemissionen in Übereinstimmung mit dem Pariser Abkommen Mit der freiwilligen Unterzeichnung der UN Principles for Responsible Investment (PRI) und der Zusammenarbeit mit allen Unterzeichner:innen setzen wir wichtige Schrit- te, um dieses ambitionierte langfristige Ziel zu erreichen. Zugleich bilden die PRI den Rahmen unserer gruppenweiten UNIQA Responsible Investments Guideline. Diese regelt das Kapitalanlagemanagement einschließlich verbindlicher Ausschlusskriterien. 2021 wurde die Guideline überarbeitet und aktualisiert. 2021 sind wir zudem der Net-Zero Asset Owner Alliance beigetreten, deren Prinzipien damit ein weiteres Rahmen- werk unserer Veranlagungsstrategie sowie unserer Bericht- erstattungsrichtlinien bilden. Auf dieser Grundlage wollen wir nun einen Klimapfad erarbeiten, um unsere Veranlagung an das Pariser Klimaziel von 1,5 Grad Celsius heranzuführen und das Ziel Klimaneutralität bis 2040 für Österreich und bis 2050 für unsere internationalen Tochtergesellschaften zu erreichen. Gemeinsames Engagement für die Durchset- zung der erforderlichen Maßnahmen bei Unternehmen und Gesetzgeber:innen sowie gute Abstimmung mit den anderen Mitgliedern tragen dazu bei. Im Jahr 2021 haben wir zudem einen Vertrag mit ISS (Ins- titutional Shareholder Services) abgeschlossen, um unsere Anlageportfolios besser im Hinblick auf ESG-Kriterien un- tersuchen zu können. Die Bewertungen erfolgen für einzelne Emittent:innen (Unternehmen oder Länder) und nicht für bestimmte Anlageklassen. Somit können wir nun auch ein- zelne Aspekte von ESG-Risiken sowie Klimadaten und Kli- marisiken für börsennotierte Vermögenswerte analysieren. Als Ausschlusskriterium in der Veranlagung gilt für uns wei- terhin thermische Kohle. Bereits Ende 2019 hatten wir alle Investments in kohlebasierte Unternehmen verkauft. Die Integration der ehemaligen Tochtergesellschaften von AXA in Polen, Tschechien und der Slowakei hat unserem Portfolio jedoch wieder einzelne Investitionen in Unternehmen mit Kohle-Exposure eingebracht. Wir sind jedoch bestrebt, diese Positionen im Sinne unserer Dekarbonisierungsstrategie schnellstmöglich abzubauen. Mit der im März 2021 in Kraft getretenen neuen EU-Offen- legungsverordnung (SFDR) und ihren Klassifizierungs- und Berichtsanforderungen haben wir uns im Berichtszeitraum intensiv auseinandergesetzt. Ein erster Bericht zu den zwei Umweltaspekten der EU-Taxonomie-Klassifikation wird im Abschnitt „Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung“ veröffentlicht. Darüber hinaus haben wir unsere vier gemanagten fonds- gebundenen Dachfonds UNIQA Portfolio I bis IV mit 1.Jän- ner 2022 auf Artikel-8-Produkte umgestellt und den Veranla- gungsprozess neu strukturiert. Ziele und Zielerreichung: Veranlagung Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022 ESG-Integration in unserem Anlageportfolio Während unsere ESG-Ziele für den Durchschnitt aller unserer Finanzanlagen festgelegt sind, müssen wir die ESG-Daten für jeden einzelnen Vermögenswert analysieren, um die Qualität auf Basis der einzelnen Vermögenswerte zu verbessern. Wir haben damit bereits 2021 begonnen. In den kommenden Jahren werden wir an der Entwicklung eines dem Pariser 1,5-Grad-Ziel entsprechenden Klima- zielpfads arbeiten. Wir streben Klimaneutralität bis 2040 in Österreich und bis 2050 in unseren internationalen Tochtergesellschaften an. Unsere Mitgliedschaften werden uns dabei unterstützen und den Weg dafür ebnen. Nachhaltige Investments Das übergeordnete Ziel für 2025 war es, ein Volumen von 1 Milliarde Euro an nachhaltigen Investments (grüne und nachhaltige Anleihen, Infrastrukturdarlehen, die positiv auf die Umsetzung von SDGs wirken, ESG-Aktienfonds) aufzubauen. Dieses Ziel konnten wir schon im Jahr 2021 erreichen. Auch die Emission eines weiteren Green Bonds im Volumen von 375 Millionen Euro im Dezember 2021 unterstützt die stabile Weiterentwicklung unserer nach- haltigen Investments über die Folgejahre. Weiterhin Ausbau des Volumens an grünen Assets und Implementierung der überarbeiteten Guideline „Responsible Investment@UNIQA“ NICHTFINANZIELLER BERICHT 24 Umweltbelange im Underwriting im Bereich Retail Als größte Gesundheitsversicherin in Österreich tragen wir gleichermaßen Verantwortung für den persönlichen Lebensstandard unserer Kund:innen und die Wertschöp- fungsprozesse unseres Unternehmens. Risikoprävention und -minderung sind die Kernbereiche, in denen ökolo- gische und soziale Auswirkungen verstärkt in den Bera- tungsansatz einbezogen werden müssen. In unserem Versi- cherungsgeschäft werden daher Nachhaltigkeitsaspekte im Underwriting sowie bei Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt. Neben unserem bestehenden Portfolio liegt unser Fokus darauf, weitere ökologische Anlagemöglichkeiten anzu- bieten, insbesondere nachhaltigere Produkte (fondsge- bundene Versicherungsprodukte) und sogar rein „grüne“ Produkte. Eine wichtige Grundlage für diese nachhaltige Optimierung ist die Umstellung der UNIQA Portfolios I bis IV auf Produkte laut Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung ab dem 1. Jänner 2022. Investitionen erfolgen nur noch in Subfonds gemäß Art. 8 und Art. 9 (Investmentfonds und ETFs). Artikel-8-Fonds berücksichtigen ökologische sowie soziale Merkmale und investieren in Unterneh- men, die eine gute Unternehmensführung aufweisen. Umweltbelange im Underwriting im Bereich Corporate & Affinity Auch unseren Unternehmenskund:innen möchten wir maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen mit Mehrwert im Sinne der Nachhaltigkeit anbieten. Die Erar- beitung einer langfristigen Strategie zur Implementierung von Maßnahmen gegen den Klimawandel stand hier 2021 an oberster Stelle. Beispiele dafür sind Beratung zu und Service bei Naturkatastrophen, Wiederherstellung nach Schäden (Post-Loss Consultancy) oder Präventionsmaß- nahmen gegen Betriebsunterbrechungen durch Naturkata- strophen. Seit 2019 verzichten wir auf Neukundengeschäft mit Un- ternehmen mit direktem oder indirektem Kohleanteil von mehr als 30 Prozent. Wir verzichten auch auf das Neukun- dengeschäft mit Bergbauunternehmen, die mehr als 20 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr produzieren. Darüber hinaus bekennt sich UNIQA – unter bestimmten Bedin- Artikel-9-Fonds streben darüber hinaus auch ein nachhal- tiges Anlageziel an und tragen zur Umsetzung der Sustain- able Development Goals der Vereinten Nationen bei. Ein weiteres Ziel ist es, unser Angebot an Versicherungs- produkten, die umwelt- und klimabezogene Kriterien erfüllen, schrittweise zu erweitern, um einen nachhaltigen Lebensstil und eine nachhaltige Unternehmensführung auf breiter Basis zu fördern. Hierfür haben wir im Jahr 2021 unsere Kundensegmente und ihre Nachhaltigkeits- profile durch Marktumfragen erhoben und die Ergebnisse in die Planung der Produktentwicklung aufgenommen. Zudem setzen wir auf die Verbesserung der Beratungs- qualität zu Ressourceneffizienz und Emissionsminderung sowie auf nachhaltige Versicherungszusatzbausteine. Mit unserer Reparaturversicherung, die als ergänzender Produktbaustein im Rahmen der Eigenheimversicherung abgeschlossen werden kann, ersetzen wir beispielsweise unseren Kund:innen die Reparaturkosten von Haushalts- und Haustechnikgeräten zum Zeitwert. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung wiederum bieten wir bei Versicherung eines Elektroautos eine Prämienersparnis von 25 Prozent. gungen – zu einer proaktiven, unterstützenden Begleitung bestehender Kund:innen aus der Kohleindustrie bei der Transformation ihrer Geschäftsmodelle bis zumindest 2025. Dies gilt auch für Unternehmen, die Strom aus ver- schiedenen Quellen erzeugen, insbesondere erneuerbare Energie aus Solar- und Windparks, aber auch Strom aus thermischen Anlagen. Voraussetzung dafür sind jedoch die Entwicklung und Umsetzung eines glaubwürdigen Transformationsplans und die Ausrichtung an definierten Nachhaltigkeitskriterien. Die Versicherungspolizzen für bestehende Kund:innen, die den geforderten Nachweis über ihren Dekarbonisierungsprozess nicht erbringen, werden ab 2026 nicht verlängert. Ein weiterer Fokus unserer Dekarbonisierungsstrategie ist das Angebot von geeigneten Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energie sowohl für neue als auch für bestehende Kund:innen. Um unsere Ambitionen dahingehend konsequent zu verfol- gen, haben wir uns Ende 2020 freiwillig zur Einhaltung der Ziele und Zielerreichung: Umweltbelange im Underwriting im Bereich Retail Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022 Nachhaltigkeitsprofile Abschluss von vorbereitenden Maßnahmen der Ermittlung der Nachhaltigkeitsprofile und Integration der Ergebnisse in die Produktplanungsprozesse. Fortführung der Markterkenntnisse zu Umweltbelangen und fortlaufende Integration in neue Produkte NICHTFINANZIELLER BERICHT 25 Nichtfinanzieller Bericht Principles for Sustainable Insurance (PSI) verpflichtet. Die Prinzipien wurden von der Finanzinitiative des Umwelt- programms der Vereinten Nationen (UNEP FI) entwickelt. Mit ihrer Unterzeichnung verpflichten wir uns, entlang der gesamten Wertschöpfungskette die sogenannten ESG- Umweltbelange in der Betriebsführung UNIQA fühlt sich dazu verpflichtet, eine vorbildhafte eigene Betriebsführung zu leben. Dieses Commitment ist ein wesentlicher Schwerpunkt in unserer Nachhaltigkeits- strategie. Übergeordnetes Ziel ist es, unseren ökologischen Fuß- abdruck immer weiter zu verringern und bis 2040 in Österreich bzw. 2050 in unseren internationalen Tochter- gesellschaften CO2-neutral zu werden. Wir achten dabei auf die Anwendung internationaler Zertifizierungen und Standards – sowohl bei unseren Lieferant:innen als auch in unserer eigenen Betriebsführung. Wir setzen auf eine Steigerung der Energieeffizienz, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, eine Reduktion der CO2-Emissi- onen, konsequente Ressourcenschonung und die Förde- rung klimafreundlicher Mobilität. Zudem verfügen wir in Österreich seit 2018 über ein Energiemonitoringsystem, das es uns ermöglicht, unsere Nachhaltigkeitsinitiativen und die dadurch erzielten Fortschritte transparent und auf vergleichbarer Basis darzustellen. Zur Unterstützung und weiteren Intensivierung des bereits bestehenden Energie- monitorings wurde Anfang 2022 das Ziel verabschiedet, bis Aspekte (Environment, Social, Governance) zu berück- sichtigen, also Fragen der Ökologie, der gesellschaftlichen Verantwortung und der Unternehmensführung syste- matisch in die Aktivitäten mit allen Stakeholder: innen einzubeziehen. spätestens 2025 ein nach EMAS zertifiziertes Umweltma- nagementsystem einzuführen. Die Umweltbelange in unserer Betriebsführung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Chief Operating Officer und werden vom Bereich Group Procurement verantwortet. Der Fokus liegt hier vorerst auf unserem größten Kern- markt Österreich. Insbesondere verfolgen wir in folgenden fünf Bereichen konkrete CO2-Reduktionsziele: Installation von Photovoltaiksystemen Ökologisierung von Heizungen/Kühlsystemen Optimierung des Energiemonitorings Flächendeckende Umstellung auf LED Ökologisierung des Fuhrparks Ziele und Zielerreichung: Umweltbelange im Underwriting im Bereich Corporate & Affinity Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022 Dekarbonisierung 2021 haben wir begonnen, jährliche Bewertungen und ein Monitoring des bestehenden kohlebezogenen Portfo- lios vorzunehmen. Bereits seit 2020 werden alle unsere Kund:innen einer Klassifizierung anhand bestimmter Nach- haltigkeitskriterien unterzogen. Fortführung der Bewertungen und des Monitorings und Überführung in einen standardisierten jährlichen Prozess, bei dem unsere Underwriter:innen und Risikoingenieur:in- nen jährlich die Entwicklung der angeforderten Nachhal- tigkeitspläne jeder Kundin und jedes Kunden überwachen Ziele und Zielerreichung: Umweltbelange in der Betriebsführung Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022 Installation von Photovoltaiksystemen Mitte 2020 haben wir das Projekt „Photovoltaikoffensi- ve“ ins Leben gerufen – mit dem Ziel, bis Ende 2022 an ca. 20 Vertriebsstandorten Photovoltaikanlagen zu errich- ten. Bereits 2021 gingen zwölf Photovoltaikanlagen mit Erzeugungskapazitäten zwischen 4 und 36 kWp in Betrieb. Die gesamte installierte Leistung beläuft sich auf rund 184 kWp. Damit können jährlich ca. 190.000 kWh Ökostrom produziert werden. Fortsetzung des Projekts „Photovoltaikoffensive“ und Errichtung von sieben weiteren Anlagen mit einer Gesamt- leistung bis ca. 80 kWp Ökologisierung des Fuhrparks Das ambitionierte Ziel des UNIQA Fuhrparkmanagements ist es, den CO 2 -Ausstoß der Firmenflotte in Österreich bis Ende 2024 auf 40 Gramm pro Kilometer zu senken. Bis Ende 2021 konnten wir unseren CO 2 -Ausstoß bereits auf rund 87 Gramm pro Kilometer senken. Im Sinne des genannten CO 2 -Reduktionsziels statten wir unsere Standorte weiterhin mit einer Ladeinfrastruktur für E-Mobile aus. Für 2022 ist geplant, an weiteren 13 Standorten E-Ladestationen mit einer Gesamtleistung von rund 530 kW zu installieren. NICHTFINANZIELLER BERICHT 26 Sozialbelange In diesem Abschnitt gehen wir darauf ein, wie gesellschaft- liche und soziale Fragen unsere Geschäftstätigkeit und -beziehungen beeinflussen, und umgekehrt. Schwerpunkt- mäßig erläutern wir unsere Konzepte im Umgang mit ge- sellschaftlichen Aktivitäten und Sponsorings, Kundenori- entierung und innovativen Services und Produkten sowie Datenschutz. Da unserem Verständnis nach Arbeitneh- merbelange Teil der Sozialbelange sind, haben wir diese ebenso als Unterkapitel integriert und beschreiben unsere diesbezüglichen Konzepte. Gesellschaftliche Aktivitäten und Sponsoring Als größte Gesundheitsversicherin Österreichs setzen wir den Schwerpunkt unseres gesellschaftlichen Engage- ments in den Bereichen Gesundheit und Bildung. Unsere Unternehmensstrategie UNIQA 3.0 beschreibt auch unser Weltbild, aus dem wir die wichtigsten gesellschaftlichen Risiken und Bedürfnisse für unser Handeln ableiten. Ein Schwerpunkt liegt vor allem auf der Förderung junger und benachteiligter Menschen. Zudem setzt UNIQA vielfäl- tige Akzente durch die Unterstützung von Initiativen im allgemeinen Interesse. Kunst und Sportförderung bilden hier in allen unseren Märkten wichtige Schwerpunkte. Diese reichen von langfristigen Sponsoringmaßnahmen bis hin zur Unterstützung von Einzelprojekten, mit denen wir uns aufgrund unserer Unternehmenswerte identifizieren können. Durch unseren Beitritt zur Initiative für transparente Zu- sammenarbeit bekennen wir uns zu einem offenen Umgang mit NGOs, Vereinen und Sponsorings. In Umsetzung des von der Initiative formulierten Kodex für transparente Zusammenarbeit wollen wir der Öffentlichkeit klaren Einblick geben, mit welchen NGOs wir zusammenarbei- ten, erklären, auf welche Art und zu welchem Zweck wir uns engagieren, sowie uns dem Diskurs stellen, wie unsere Stakeholder:innen unser Engagement beurteilen. Im Jahr 2021 haben wir unseren Ansatz zu sozialen Belangen weiterentwickelt. Die Strategie und die Umset- zungsrichtlinien wurden dahingehend überarbeitet, dass unsere Sponsorships ESG-konform sind. Dies erfolgte nach dem DNSH-Prinzip (DNSH – Do No Significant Harm), wonach ein Sponsorship zumindest eines der ESG-Kriteri- en erfüllen muss. Zudem müssen unsere Partner:innen ab einer gewissen Sponsoringhöhe glaubwürdig nachhaltiges Handeln belegen oder überhaupt ein Nachhaltigkeitskon- zept vorweisen können. In enger Zusammenarbeit mit der UNIQA Privatstiftung wurden 2021 ca. 1,1 Millionen Euro für soziale Projekte zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden in Projekte in- vestiert, die eng mit unserem Geschäftsfeld Gesundheit in Zusammenhang stehen oder die Kontinuität eines bereits vorhandenen Bezugs zu UNIQA stärken. Seit Herbst 2021 besteht eine neue Kooperation mit den Special Olympics Österreich (SOÖ), die Trainings- und Sportangebote sowie sportliche Betreuung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung organisieren und zur Verfügung stellen. In Zusammenarbeit mit diesem gemeinnützigen Verein begleitet UNIQA Veranstaltungen und Wettbewerbe wie etwa die Special Olympics Sommer- spiele 2022. Unsere Mitarbeiter:innen werden zudem die Möglichkeit haben, ihren UNIQA Sozialtag im Rahmen der Sommerspiele in Anspruch zu nehmen und als Corporate Volunteers zu fungieren. Weitere Einblicke in unsere Initiativen finden sich in unse- rem Nachhaltigkeitsbericht 2021 im Kapitel 3 „Nachhaltig- keit in unserer UNIQA Gemeinschaft“. Ziele und Zielerreichung: Sozialbelange Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022 Sport- und Kultursponsoringstrategie Wir haben unsere Sponsoringstrategie als wichtigen Teil der Brand-Strategie 2021 ESG-konform überarbeitet, so- dass nun auch Sport- und Kultursponsorings dahingehend ausgerichtet werden können. Die Implementierung der Strategie wird fortgesetzt. Corporate-Volunteering- Aktivitäten Im Geschäftsjahr 2021 hat sich UNIQA durch Spenden, be- triebliche Freiwilligenarbeit (UNIQA Sozialtag) oder durch Kooperationen und Initiativen der UNIQA Privatstiftung sozial engagiert. Im Einklang mit unserer Strategie und unseren Umsetzungsrichtlinien werden wir auch 2022 wieder Maßnahmen und Initiativen setzen und einen Beitrag zu allgemeingesellschaftlichen Anliegen leisten. NICHTFINANZIELLER BERICHT 27 Nichtfinanzieller Bericht Ziele und Zielerreichung: Kundenorientierung und innovative Services und Produkte Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022 Produktentwicklung Unser langfristiges strategisches Ziel ist es, als Inspiring Coaches verlässliche Begleiter:innen unserer Kund:innen für die Verbesserung ihres Lebens zu sein. Mit dem Ausbau unserer telemedizinischen Services, aber auch mit der Entwicklung des Post-COVID-Checks kommen wir unserer sozialen Verantwortung nach. Wir konzentrieren uns weiterhin auf die Entwicklung von Produkten und Services mit nachhaltigem sozialem Nutzen für unsere Kund:innen. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Ausbau unserer digitalen Services. Kundenorientierung und innovative Services und Produkte Eine Versicherung muss Sicherheit geben: Unsere Kund:innen erwarten eine an ihre Lebenssituation ange- passte Risikoabsicherung, und wir unterstützen sie sowohl in der Schadenprävention als auch im Schadenfall durch einfache, kundenfreundliche Kommunikation und rasche Abwicklung. Als unterstützende Begleiterin denken und handeln wir dabei stets aus Kundensicht. Eine wichtige Rolle für die Kundenzufriedenheit spielen laut unserer internen Richtlinie zum Thema Vertrieb vor allem Verständlichkeit und Transparenz. Darum arbeiten wir laufend daran, dass unsere Produktinformationsblät- ter kurz, prägnant und verständlich sind und gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Schulungen unter- stützen unsere Mitarbeitenden dabei, nicht nur fachlich korrekt, sondern auch kundenfreundlich und verständlich zu kommunizieren. Mit dem Customer Centricity Index (CCI) machen wir die Stimme unserer Kund:innen an bestehenden und neuen Kundenkontaktpunkten strukturiert hörbar. Wir verfügen damit über eine erprobte Methode, um uns in den für unse- re Kund:innen wesentlichen Bereichen Produkt, Vertrieb, Schaden/Leistung und Service noch kundenzentrierter auszurichten. Wir lernen gezielt aus dem täglichen Feed- back und jährlich rund 120.000 aktiv eingeholten Kunden- bewertungen und verbessern auf dieser Basis kontinuier- lich unsere Abläufe, Services und Kontaktpunkte entlang der sogenannten Kundenreise. Mit unseren Maßnahmen zur digitalen Kundenberatung schaffen wir Nähe zu den Kund:innen, ohne dass unsere Berater:innen physisch präsent sein müssen. Wir erhöhen dadurch nicht nur die Effizienz und helfen unseren Kund:innen sowie unseren Mitarbeiter:innen, Zeit zu sparen, sondern reduzieren dadurch auch Emissionen. Auch Kundenbeschwerden nutzen wir als wichtiges Feed- back-Tool. Unser Beschwerdemanagement besteht dabei aus zwei Prozessen: Zunächst werden Kundenanliegen ord- nungsgemäß bearbeitet, danach versuchen wir konsequent, potenzielle positive Effekte aus einer Kundenbeschwerde zu identifizieren und zu realisieren, um ein positives Kun- denerlebnis sicherzustellen. Die Entwicklung von nachhaltigen Produkten und Services in Kombination mit sozialer Verantwortung ist uns ein großes Anliegen. Im Rahmen der Eigenheimversicherung bieten wir etwa bei Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monate prämienfreien Schutz an. Wichtige Neuerungen haben wir auch im Zuge der Covid-19-Pandemie entwickelt. Seit Juni 2021 sind zum Beispiel im neuen Privatarzt-Tarif telemedizinische Ser- vices enthalten und werden künftig noch weiter ausgebaut. Insbesondere in Zeiten der Pandemie hilft dieser Ser- vice, persönliche Kontakte zu minimieren und dennoch die Gesundheitsvorsorge nicht zu vernachlässigen. Mit der Entwicklung des Post-COVID-Checks im Jahr 2021 bieten wir sowohl unseren Kund:innen als auch unseren Mitarbeiter:innen, die unter Folgebeschwerden einer Covid-19-Erkrankung leiden, die Möglichkeit, sich medizi- nisch untersuchen zu lassen und somit Sicherheit über den eigenen Gesundheitszustand zu erlangen. Erweitert wurde unser Angebot zudem um das Post-COVID-eCoaching, das wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner enlivio anbieten. Es zielt darauf ab, Kund:innen nach einer Covid-19-Erkrankung mit einem moderaten Training zu begleiten und sie zu motivieren, wieder fit zu werden. NICHTFINANZIELLER BERICHT 28 Datenschutz Unser beruflicher wie privater Alltag ist ohne einen kontinuierlichen Datenaustausch kaum mehr vorstell- bar. Datenschutz ist zum Grundrecht geworden. Konkret geht es um den Schutz personenbezogener Daten und der dahinterstehenden Menschen vor Missbrauch während der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. In Europa wird dies durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationale Gesetze geregelt. Um den strengen Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten gerecht zu werden, hat UNIQA eine Datenschutzorganisati- on (Datenschutz-Governance) im Unternehmen aufgebaut. Ihr Ziel ist es, durch ein effizientes Datenschutzmanage- mentsystem (DSMS) den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen und einen kontinuierlichen Verbesserungs- prozess auf der Basis eines Risikomanagementsystems zu gewährleisten. Die bzw. der Datenschutzbeauftragte berichtet direkt dem Vorstand und überwacht als Second Line of Defense die Einhaltung der Datenschutzvorschriften im Unternehmen Arbeitnehmerbelange Dieser Abschnitt beschreibt die Auswirkungen unserer Mitarbeiter:innen auf unsere Geschäftsaktivitäten und -beziehungen sowie die Auswirkungen der Geschäfts- aktivitäten und -beziehungen von UNIQA auf unsere Mitarbeiter:innen. Der Fokus liegt auf unserer „People & Culture“-Strategie sowie den dazugehörigen Konzepten und Maßnahmen. Mit dem neuen Strategieprogramm UNIQA 3.0 haben wir uns auch für unsere Mitarbeiter:innen einiges vorgenom- men. Übergeordnetes Ziel ist es, bis 2024 die attraktivste Arbeitgeberin der Branche zu werden. Konkret möchten und die First Line of Defense. In dieser Rolle ist die bzw. der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei. Quartalsweise finden Meetings der lokalen Datenschutzkomitees statt. In jedem Bereich wird eine Datenschutzkoordinatorin bzw. ein Datenschutzkoordinator eingesetzt. Diese fungieren als Erstansprechpartner:innen in Datenschutzangelegen- heiten des Fachbereichs und unterstützen die Data Owners zum Beispiel bei der Beratung zu Projekten und bei der Be- antwortung konkreter Fragen. Zur effizienteren Unterstüt- zung der First Line of Defense und für die Projektberatung wurde im Jahr 2021 zusätzlich zum bereits bestehenden Datenschutz Legal auch der Bereich Datenschutz Opera- tions implementiert. Beide Einheiten beraten zu daten- schutzrechtlichen Fragen und zu notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Weiters unterstützen sie bei der Führung des Verarbeitungsverzeichnisses sowie bei der Behandlung von Data Breaches und fungieren als Schnittstelle zu internen und externen Kund:innen in Fragen, die eine interdisziplinäre Datenschutzexpertise (Datenschutz, Datensicherheit) erfordern. wir dafür zumindest 4,5 Sterne auf einer Skala von 1 bis 5 erreichen. Um dieses Ziel zu erfüllen, wurde im Jahr 2021 eine Fülle an Maßnahmen konzipiert, die 2022 und in den Folgejahren umgesetzt werden. Auf Basis dieser Maßnah- men wollen wir auch in unseren internationalen Tochter- gesellschaften Standards für das HR-Management etablie- ren. Damit soll über alle Landesorganisationen hinweg in wesentlichen HR-Prozessen ein gruppenweiter Standard gewährleistet werden, der zu einer ausgezeichneten Em- ployee Experience beiträgt. Insgesamt wurden dafür fünf zentrale Handlungsfelder definiert: Employee Experience, Employee Engagement, Learning & Leadership, Digital Skills und Future of Work. Ziele und Zielerreichung: Datenschutz Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022 Implementierung der Datenschutz-Governance Datenschutz ist ein interdisziplinäres Thema und bedarf einer fachübergreifenden Expertise und entsprechender Schnittstellen in der Beratung. Aus diesem Grund wurde eine Datenschutzorganisation (Datenschutz-Governance) im Unternehmen aufgebaut und 2021 um den Bereich Da- tenschutz Operations ergänzt. Unser Ziel im Jahr 2021 war es, die schrittweise Implementierung der neuen Governan- ce zum Datenschutz bei UNIQA zu starten. Wir führen die Implementierung der neuen Governance zum Thema Datenschutz aus dem Jahr 2021 fort und schließen diese ab. Ausbau des Datenschutz- managementsystems (DSMS) Um der Rechenschaftspflicht aus der DSGVO und den damit verbundenen Dokumentationspflichten nachkom- men zu können, sind laufend Prozesse zur Umsetzung von Datenschutz im Unternehmen erforderlich. Ziel im Jahr 2022 ist es, durch ein effizientes Datenschutzmanagementsystem (DSMS) den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf der Basis eines Risikomanagementsystems zu gewährleisten. NICHTFINANZIELLER BERICHT 29 Nichtfinanzieller Bericht Konkret gehören zu diesen gruppenweiten Standards fol- gende Handlungsfelder: einheitlicher Recruiting- Prozess, einheitlicher Onboardingprozess, einheitlicher Bewer- tungs- und Feedbackprozess für Führungskräfte – der Inspiring Coach Compass, gruppenweites Performancema- nagement sowie Digitalisierung von HR-Services. Schwerpunkte im Jahr 2021 waren zum einen die Unter- stützung der in Österreich laufenden Kosteneinsparungen sowie Projekte, die UNIQA bis 2024 zur attraktivsten Arbeitgeberin in unserem Markt machen sollen. Zum ande- ren lag unser Hauptaugenmerk 2021 erneut darauf, unsere Mitarbeiter:innen während der Covid-19-Pandemie zu schützen, Gesundheitsrisiken zu minimieren und flexible Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Als größte Gesund- heitsversicherin Österreichs haben wir uns auch klar für die Impfung ausgesprochen und ermutigen auch unsere Mitarbeiter:innen aktiv dazu. Sozial verantwortlicher Personalabbau in Österreich Um die aktuell großen Herausforderungen für die Versi- cherungswirtschaft bewältigen und unseren Kund:innen auch zukünftig wettbewerbsfähige Services anbieten zu können, haben wir in Österreich eine neue, kundenzent- rierte Organisationsstruktur eingeführt. Ziel war es, die Komplexität der Strukturen und Prozesse zu reduzieren und auch die absoluten Kosten und die Kostenquote zu senken. Die damit verbundenen organisatorischen Ände- rungen führten zum Wegfall zahlreicher Arbeitsplätze. Um diesen Stellenabbau möglichst sozial verträglich zu gestal- ten, haben wir mit dem Betriebsrat einen Sozialplan ver- einbart. Wir haben große Anstrengungen unternommen, um die Auflösung der Dienstverträge mit zum Teil langjäh- rigen Mitarbeiter:innen so behutsam wie möglich durch- zuführen. Neben Einmalzahlungen und einem Härtefonds wurden dazu auch längerfristige Pensionierungsmodelle sowie eine Arbeitsstiftung und Outplacement angeboten. Sämtliche Auflösungen erfolgten einvernehmlich, und dank der attraktiven Angebote aus dem Sozialplan erreich- ten wir eine Annahmequote von 90 Prozent. Insgesamt wurden dadurch in Österreich 371 Stellen abgebaut, davon 279 im Innendienst und 92 im Außendienst. Neue, hybride Arbeitswelt bei UNIQA Um die unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie notwendigen Veränderungen sowohl für Kund:innen als auch für Mitarbeiter:innen so gut wie möglich zu gestalten, haben wir in Österreich mit der Flexibilisierung des Home- office einen neuen Standard für geografisch flexibles Arbei- ten etabliert. Eine Betriebsvereinbarung schafft einheitli- che Rahmenbedingungen – Mitarbeitende können aus drei Arbeitsmodellen mit mehr oder weniger Home office-Anteil wählen und ein für sie passendes Gesamtpaket aus Arbeit im Büro, zu Hause oder mobil kreieren. Damit möchten wir bewusst einen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung, Vertrauen und Flexibilität setzen. Auch die Arbeitskultur bei UNIQA wird gemeinsam mit den Mitarbeitenden neu definiert. Gesundheit und Zufriedenheit 2021 fand erneut die UNIQA Mitarbeiterbefragung in Österreich statt. Die Teilnahmequote lag bei 72,4 Prozent. Die gestellten Fragen behandelten die Themenbereiche Arbeitssituation, Arbeitsabläufe, Führungsstruktur, Ziel orientierung, berufliche Entwicklung, Unternehmens- image und Gesamtzufriedenheit. Die Gesamtzufrieden- heit erreichte 76 von 100 möglichen Punkten. Der neu eingeführte Integrationsindex ergab, dass das Gefühl, bei UNIQA dazuzugehören und authentisch sein zu können, bei den meisten Befragten stark ausgeprägt ist. Verglichen mit der letzten Mitarbeiterbefragung von 2019 zeigten die Ergebnisse jedoch eine rückläufige Bewertung. Eine entscheidende Rolle in puncto Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen spielt unser UNIQA Betriebsrat. Seine Arbeit erstreckt sich auf die vier Berei- che „Soziales“, „Wirtschaftliches“, „Gesundheitliches“ und „Kulturelles“. Alle Aktivitäten auf diesen Gebieten haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter:innen und damit auf den Erfolg von UNIQA. Neben Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, speziellen Vitalveranstaltungen in Bezug auf Fitness und Work-Life- Balance umfasst das gemeinsame Serviceangebot auch Unterstützung für mehr mentale Gesundheit. Da soziale Kontakte gerade in Zeiten von Einschränkungen sehr wichtig sind, leisten Betriebsausflüge und andere organi- sierte Treffen wertvolle Beiträge für die Festigung unserer UNIQA Gemeinschaft und die Förderung der Verbunden- heit unter den Kolleg:innen. Darüber hinaus spielt der UNIQA Betriebsrat bei der Erarbeitung neuer oder der Verbesserung bestehender Benefits, wie zum Beispiel der Beteiligung am Unternehmenserfolg, dem Pensionskas- sensystem, der Gruppenkrankenversicherung und dem Programm „Gemeinsam besser leben“, eine zentrale Rolle. Der UNIQA Sozialtag wurde 2013 ins Leben gerufen und ist ein freiwillig gewährter dienstfreier Arbeitstag, bei dem das soziale Engagement für benachteiligte Menschen im Vordergrund steht. Mit Stand November 2021 wurden be- reits rund 900 Tage als Sozialtage in Anspruch genommen. Ausgehend von einer durchschnittlichen täglichen Arbeits- NICHTFINANZIELLER BERICHT 30 zeit von acht Stunden sind das 7.168 Stunden an ehrenamt- lich geleisteter Arbeit. Aus- und Weiterbildung Begleitendes Lernen gehört bei UNIQA zum gelebten Alltag. Dazu steht allen Außen- und Innendienstmitar- beiter:innen in Österreich seit vielen Jahren auch unsere Online-Plattform zur Verfügung. Gerade in Pandemiezei- ten hat sich die Digitalisierung unseres Weiterbildungs- angebots zu einem wichtigen Dreh- und Angelpunkt der Ausbildung entwickelt und ermöglicht einen selbstgesteu- erten digitalen Wissensaufbau. Das Angebot umfasst nicht nur bekannte E-Learning-Kurse, sondern auch spezifische Webinare. Viele Formate, darunter auch unser Lernfor- mat „Lunch & Learn“, wurden aufgrund der gewonnenen Flexibilität und des guten Feedbacks komplett auf das Webinarformat umgestellt. Dadurch ermöglichen wir allen Mitarbeitenden in ganz Österreich die Teilnahme, zudem ermöglicht die Aufnahmefunktion auch ein spä- teres Nachsehen der Webinare. Insgesamt haben 2021 7 Online-„Lunch & Learn“-Veranstaltungen mit knapp 1.000Mitarbeitenden sowie 1.423 Webinare und 325 Prä- senztrainings stattgefunden. Seit Februar 2021 stehen allen Mitarbeiter:innen über die Ausbildungsplattform auch GoodHabitz-Trainings zur Ver- fügung. Diese umfassen beispielsweise Trainings zur per- sönlichen Entwicklung, zur Sprache, zu Management und Teamwork oder zu Produktivität. Die Trainings sind online, hybrid oder in persona im Team durchführbar, da sie in drei Abschnitten – mit einem Kick-off, einer Selbstlernphase und einem Wrap-up – abgehalten werden. 2022 werden die benötigten Lizenzen von 1.000 auf 5.000 erweitert, sodass künftig auch unsere Außendienstmitarbeiter:innen in ganz Österreich diese Trainings nutzen können. Leadership und Führung Die Covid-19-Pandemie und die damit einhergehende Digitalisierung der Arbeitswelt beschleunigte auch die Anforderungen an unsere Führungskräfte. Insbesondere gilt es, neue Kommunikations- und Arbeitswege zukunfts- orientiert und effizient zu gestalten. Unser Leadership- Development-Angebot unter dem Titel #leader_ship etwa soll die Kompetenzen unserer Führungskräfte in den Bereichen Mitarbeiterführung und Management stärken. Der Fokus liegt dabei auf der persönlichen zukunftsorien- tierten Entwicklung der Führungskräfte selbst sowie jener der Mitarbeiter:innen. Ziel ist es, die eigenen Entwick- lungsfelder zu kennen und kontinuierlich an Verbesserun- gen auf diesem Gebiet zu arbeiten. Führungskräfte sollen als Schlüsselfunktionen unserer Organisation befähigt und dazu ermutigt werden, entwicklungsorientierte Mitarbei- tergespräche zu führen und ihre Führungskompetenz im Umgang mit vielfältigen Teams und den damit verbunde- nen unterschiedlichen Arbeitsweisen und Lebenswelten zu stärken. Zudem haben wir den Inspiring Coach Compass eingeführt, der als neues Instrument zum Feedback und zur Entwicklung von Topführungskräften beiträgt. Darüber hinaus wurde 2021 ein neues Führungsleitbild erarbeitet, das auf den in der Unternehmensstrategie UNIQA 3.0 definierten Guiding Principles basiert. Es dient als Orientierungshilfe, Inspiration und Wegweiser, um eine Kultur von Inspiring Coaches zu schaffen, die Zusammen- arbeit zu stärken, Mitarbeiter:innen zur Eigenverantwor- tung zu motivieren und die Effizienz zu steigern. Kulturtransformation Als Fundament für die Umsetzung des Strategiepro- gramms UNIQA 3.0 wollen wir auch unsere Unterneh- menskultur aktiv neu gestalten. Wir schaffen damit den kulturellen Rahmen, in dem wir als Inspiring Coaches unsere ambitionierten Ziele erreichen. Dafür haben wir ein konzernweites Kulturtransformationsprogramm gestartet und ein Culture Office als Kompetenzzentrum eingerichtet. In den ersten beiden Quartalen 2021 erfolgte eine gruppenweite Befragung, um den Status quo in Sachen Unternehmenskultur zu erheben. Darauf aufbauend haben wir eine Zielkultur definiert, die auf drei Dimensionen beruht und mit unseren Guiding Principles verknüpft ist. In den letzten beiden Quartalen des Jahres 2021 haben wir Best Practices im Kulturwandel erprobt und Pilotprojek- te erfolgreich umgesetzt. Für das kommende Jahr ist der konzernweite Roll-out dieser Projekte geplant. NICHTFINANZIELLER BERICHT 31 Nichtfinanzieller Bericht Ziele und Zielerreichung: Arbeitnehmerbelange Ziele und Zielerreichung: Diversität und Inklusion Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022 Attraktivste Arbeitgeberin der Branche Im Rahmen unserer Strategie UNIQA 3.0 haben wir uns das langfristige Ziel gesetzt, bis 2024 die beste Arbeitge- berin der Branche zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine Fülle an Maßnahmen konzipiert, die sich auf fünf Handlungsfelder beziehen: Employee Experience, Employee Engagement, Learning & Leadership, Digital Skills und Future of Work. Fortführung und Umsetzung der 2021 definierten Maß- nahmen, so z. B. die Einführung einheitlicher Standards für das HR-Management in allen Ländern, die zu einer ausgezeichneten Employee Experience in der gesamten Gruppe beitragen Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022 „Diversity & Inclusion“- Strategie Eines der wesentlichsten Ziele im Jahr 2021 war die Durchführung einer Standortbestimmung sowie einer Ist-Analyse zu unterschiedlichen bereits bestehenden Initiativen. Darauf aufbauend wurden weitere Maßnahmen zur Verbesserung initiiert (z. B. Recruiting-Richtlinien, Equal-Pay-Analyse. Im Jahr 2022 streben wir die Fertigstellung und Implemen- tierung der „Diversity & Inclusion“-Strategie innerhalb der gesamten Gruppe sowie die Ausarbeitung und Verabschie- dung einer gruppenweiten Diversity & Inclusion Policy an. Darüber hinaus ist geplant, einen standardisierten Prozess zur Behandlung von Diskriminierungsvorwürfen einzuführen. Diversität und Inklusion Wir bekennen uns zur Kraft der Vielfalt und geben Into- leranz und Ausgrenzung keinen Raum. Gelebte Vielfalt macht UNIQA zu einem Ort des persönlichen Wachstums, der Entwicklung und des sinnstiftenden Engagements. Bei uns findet jede und jeder den richtigen Platz um ihr bzw. sein volles Potenzial zum Wohl unserer Kund:innen, Kolleg:innen und des Unternehmens zu entfalten. Gemein- sam besser leben – für uns ist das erst glaubhaft erfüllt, wenn jedes Geschlecht, jede Nationalität, jede Mehr- oder Minderheit bei UNIQA gleichberechtigt ist und dieselben Chancen hat. Mit der Nominierung einer Diversity-Beauftragten und dem Startschuss für das Projekt einer strukturellen und organisatorischen Verankerung und Förderung von Vielfalt haben wir bereits im Jahr 2020 wichtige Impulse zum Thema Diversität gesetzt. 2021 wurde nun das Diversi- ty & Inclusion Committee ins Leben gerufen. Unter der Schirmherrschaft von zwei Vorstandsmitgliedern hat es sich das Komitee zur Aufgabe gemacht, die Einbettung von Diversität und Inklusion in alle Bereiche und Prozesse des Unternehmens zu stärken und die Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie sicherzustellen. Bereits vor- handene Elemente wie die Leitsätze und Ziele zum Thema Diversität und Inklusion werden im Jahr 2022 zu einer eigenen, umfassenden „Diversity & Inclusion“-Strategie gebündelt. Diese wird die Basis und den Rahmen für alle unsere Aktivitäten auf diesem Gebiet bilden. Darüber hinaus sind wir 2021 der Charta der Vielfalt der Wirtschaftskammer Österreich beigetreten. Anhand einer fundierten Ist-Analyse haben wir 2021 den Status quo unserer bereits bestehenden Aktivitäten und In- itiativen ermittelt, um Ansätze für wirkungsvolle weitere Maßnahmen zu finden. Erfolgreich wurde dies bereits im Rahmen der Indizierung für den Frauen-Karriere-Index umgesetzt. Als eines der wesentlichsten Ergebnisse wur- den Recruiting-Richtlinien erarbeitet. Diese sollen Vielfalt in allen Teams und auf allen Führungsebenen fördern, die Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden sicherstellen und ein objektives und transparentes Auswahlverfahren für Führungskräfte gewährleisten. Außerdem wurde das UNIQA Mentoring-Programm gestartet, das Talente bei der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung un- terstützen soll. Darüber hinaus haben wir 2021 eine Equal-Pay-Analyse durchgeführt, in deren Rahmen Daten zur Entgeltgleich- heit zwischen Männern und Frauen erhoben und analy- siert wurden. Um Voreingenommenheiten bei Gehaltsent- scheidungen zu beseitigen, werden zudem konsequent Best Practices angewendet. Weitere Initiativen und Maßnahmen finden sich in unse- rem Nachhaltigkeitsbericht 2021. NICHTFINANZIELLER BERICHT 32 Unser Umgang mit Covid-19 Die Covid-19-Pandemie hatte uns auch 2021 fest im Griff und beeinflusste unseren Alltag weiterhin maßgeblich. Unser Krisenteam, eine multidisziplinäre Task Force mit Expert:innen aus unterschiedlichsten Fachbereichen, be- obachtete wie bereits 2020 laufend das Infektionsgesche- hen und veranlasste je nach aktueller Lage entsprechende Maßnahmen, so zum Beispiel die Erstellung von Richtli- nien für mobiles Arbeiten, strenge Hygiene- und Sicher- heitsvorkehrungen, Distanzregeln, Einschränkungen bei Geschäftsreisen etc. Die Maßnahmen wurden laufend aktualisiert und die Mitarbeiter:innen wöchentlich über Neuerungen informiert. Angesichts der deutlichen Zunahme des Arbeitens im Homeoffice sorgte UNIQA auch für einen angemesse- nen Datenschutz für Mitarbeitende. So arbeiten alle Mitarbeiter:innen im Homeoffice stets über gesicherte VPN-Verbindungen. Zudem haben wir unsere Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen gängige Arten von Cyberangriffen angepasst und eine Awareness-Kampag- ne gegen Phishing gestartet, um die Achtsamkeit für das Thema im beruflichen sowie privaten Alltag zu steigern. Entsprechend der aktuellen Risikolage und dem Infekti- onsgeschehen war im Sommer 2021 eine vorübergehende Wiederbesiedelung der UNIQA Standorte in Österreich möglich. Diese erfolgte unter strengen Auflagen und Richtlinien, wie zum Beispiel Hygienemaßnahmen und Einschränkungen für Besprechungen, und war unmittel- bar an nationale und regionale Infektionsraten und weitere Kriterien geknüpft. Zudem wurde die Lage vom Krisen- team laufend beobachtet und darüber regelmäßig an den Vorstand berichtet. Im Rahmen unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiter:innen empfehlen wir aktiv die Impfung gegen Covid-19 und haben uns als Mitglied der Wirtschaftskam- mer Österreich der Aktion „Mein Team. Unsere Imp- fung.“ angeschlossen. Auch online bekennen wir uns zur Impfung und beteiligen uns an der Aktion #Zusammen- GegenCorona. Die weltweite Pandemie hat die Bedeutung der Gesund- heit und des psychischen Wohlbefindens ganz massiv in den Fokus gerückt. Mit der Aktion #mentalhealthmat- ters setzen wir aktiv ein Zeichen und haben zahlreiche Maßnahmen eingeführt, um unsere Mitarbeiter:innen in Zeiten der Krise zu unterstützen. Unser bestehendes Angebot KEEP BALANCE wurde von consentiv, einem Tochterunternehmen unseres Health-Start-ups SanusX, abgelöst. Im Rahmen dieses Services können telefonische, persönliche oder Online-Beratungen zu verschiedensten beruflichen und privaten Themen in Anspruch genommen werden. Menschenrechte Der korrekte und wertschätzende Umgang mit Menschen ist ein wichtiger Teil unseres Selbstverständnisses und Kern unserer Unternehmenskultur. In diesem Sinne liegt uns auch eine vorbildliche Haltung in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte am Herzen. Besonders im Mitarbeiterbereich ist etwa die Achtung der Menschen- würde ein grundlegender Orientierungsmaßstab für uns. Wir bekennen uns dazu, niemanden aufgrund von ethni- scher Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder sonstigen Merkmalen zu benachteiligen. Darauf aufbauend haben wir in unserem Code of Conduct interne Standards für ethisches Verhalten festgelegt, die über die geltenden Gesetze hinausgehen. Wir arbeiten konsequent daran, Menschenrechtsfragen verstärkt in un- seren Prozessen zu integrieren, um neuen Anforderungen verlässlich gerecht zu werden. Mit unserem Beitritt zum UN Global Compact im Novem- ber 2020 haben wir uns dazu verpflichtet, die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in der gesamten UNIQA Group einzuhalten. Die darin enthaltenen zehn Prinzipien sind in unseren gruppenweit gültigen UNIQA Code of Conduct aufgenommen worden. Einmal jährlich berichten wir über unsere diesbezüglichen Fortschritte. Im Geschäftsjahr 2021 haben wir gemeinsam mit ande- ren Mitgliedern der Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative (RNI) Arbeiten zu einer Mustervorlage für eine Menschen- rechts-Policy begonnen, um genauer auf menschenrechts- relevante Implikationen in einem Geschäftsmodell und in vor- und nachgelagerten Leistungsbeziehungen eingehen zu können. Nach Abschluss dieses Vorhabens wollen wir die Erkenntnisse konzernintern umsetzen. NICHTFINANZIELLER BERICHT 33 Nichtfinanzieller Bericht Bekämpfung von Korruption und Bestechung und Compliance Als verantwortungsvolles Unternehmen betrachten wir die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Regelungen, un- ternehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsät- ze als unverzichtbar. Das Versicherungsgeschäft erfordert ein hohes Maß an Vertrauen, daher ist rechtmäßiges und integres Handeln nicht nur entscheidend für den Ruf der gesamten UNIQA Group, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für unseren dauerhaften Erfolg. Die Themen Korruptionsbekämpfung und Compliance sind auf Gruppenebene im Fachbereich Group Legal & Compliance angesiedelt, der bzw. dem CFO direkt un- terstellt ist. Dieser Fachbereich schafft die Basis für ein einheitliches Vorgehen über die gesamte Gruppe hinweg und wird in jeder Versicherungsgesellschaft der UNIQA Group durch eine eigene lokale Compliance- Funktion unterstützt. Zu weiteren Steuerungsaufgaben der Group-Compliance-Funktion gehört die Überprüfung der Einhaltung der internen und externen Vorgaben. Anstel- le der standardmäßigen Vor-Ort-Prüfungen (Company Visits) haben wir im Jahr 2021 das Tool „Check of Focus Areas“ eingeführt. Auf diese Weise wurde in jedem Versi- cherungsunternehmen der UNIQA Gruppe die Einhaltung von ausgewählten Vorgaben zu allgemeiner Compliance, Geldwäscheprävention und FATCA überprüft und das Er- gebnis in Form eines schriftlichen Berichts an das jeweilige zuständige lokale Vorstandsmitglied berichtet. Ein wesentliches Tool zur Compliance-Steuerung bei UNIQA ist die jährlich stattfindende Compliance- Konferenz, die der Vermittlung neuer Inhalte und dem Erfahrungsaustausch innerhalb der Gruppe dient. Der UNIQA Group Code of Conduct wurde im Jahr 2020 grundlegend überarbeitet, 2021 folgten der Roll-out und die Kommunikation der Neuauflage. Der Verhaltenskodex gibt eine klare Orientierung zu den wichtigsten Compli- ance-Themen. Er spiegelt die Strategie UNIQA 3.0 ebenso wider wie unsere Guiding Principles und unsere Unter- nehmenskultur. Die im Verhaltenskodex festgehaltenen Grundsätze und Regeln gelten für sämtliche Bereiche unseres täglichen Handelns und sind für Vorstand und Aufsichtsrat und alle Mitarbeiter:innen gleichermaßen bindend. Für spezielle Compliance- Themen, wie zum Beispiel Geldwäscheprävention oder die Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), des Com- mon Reporting Standard sowie von Solvency II, bestehen besondere Vorschriften. Diese werden in Form von spezi- fischen Policys, Standards und Manuals sowie konkreten Anweisungen zu ausgewählten Einzelthemen abgehandelt. Mit der Neuauflage wurden folgende Themen neu geregelt bzw. ergänzt: Spenden und sonstige Zuwendungen an bzw. von politischen Parteien, politischen Parteien nahestehen- den Organisationen sowie wahlwerbenden Parteien sind nicht mehr zulässig. Von diesem Verbot ausgenommen ist lediglich das Sponsoring von Veranstaltungen, die zwar von politischen Parteien oder ihnen nahestehenden Or- ganisationen veranstaltet werden, bei denen jedoch keine parteipolitischen Inhalte diskutiert werden und die der Allgemeinheit zugänglich sind. Im Jahr 2021 wurde das „Governance, Risk and Compli- ance“-(GRC-)Tool in allen Versicherungsgesellschaften der Gruppe ausgerollt. In einem bereichsübergreifenden Projekt wurde hier durch ein Tool mit mehreren Modu- len (Compliance, Datenschutz, Risikomanagement und IT -Security) eine Lösung geschaffen, die die Stärkung des integrierten Ansatzes bei der Erfassung von Risiken zum Ziel hat. Im Compliance-Modul werden Compliance- Risiken und risikominimierende Maßnahmen gesamthaft erfasst und administriert und damit gleichzeitig die Basis für eine einheitliche Berichterstattung geschaffen. Lokale Compliance -Verantwortliche, Geldwäschebeauftragte und FATCA Responsible Officers haben auf Basis der im GRC-Tool erfassten Daten bereits im Jahr 2021 an die Group -Funktionen sowie an ihre lokalen Vorstände und Aufsichtsräte berichtet. Ziele und Zielerreichung: Menschenrechte Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022 Integration von Menschenrechten Mit unserem Beitritt zum UN Global Compact und unserer Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern der Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative (RNI) haben wir den Grundstein gelegt, um Menschenrechte in unsere Unternehmens- prozesse zu integrieren. Wir werden die Integration von Menschenrechtsleitlinien in allen relevanten Geschäftsbereichen und Kernprozessen fortsetzen. NICHTFINANZIELLER BERICHT 34 Das E-Learning-Modul zum Thema Compliance wurde 2021 neu überarbeitet und zu Jahresende für alle Innen- und Außendienstmitarbeiter:innen in Österreich zur verpflichtenden Teilnahme freigeschaltet. Schwerpunkte bilden die Themen Zuwendungen, Whistleblowing und Interessenkonflikte, und zu Übungszwecken können die Teilnehmer:innen am Ende des Moduls auch diverse Fra- gen beantworten. Weitere E-Learning-Module zum Thema Geldwäscheprävention stehen mittlerweile ebenfalls zur Verfügung. Im Jahr 2021 haben wir die bestehenden ständigen Vertraulichkeitsbereiche evaluiert und entsprechend den strukturellen, organisatorischen und personellen Änderungen aktualisiert. Um den geänderten Arbeitsum- ständen Rechnung zu tragen, haben wir für neue Mitarbei- ter:innen regelmäßige virtuelle Schulungen zum Thema Emittenten-Compliance eingeführt. In jedem Quartal werden dafür zwei bis drei Termine zur Auswahl angebo- ten. Zusätzlich haben wir auch unsere Führungskräfte im Rahmen eines spezifischen Formats über die wichtigsten Themen und Entwicklungen im Bereich der Emittenten- Compliance geschult. Die Compliance -Verantwortliche be- richtete regelmäßig über die wichtigsten Angelegenheiten der Emittenten -Compliance an den Gesamtvorstand, der darüber hinaus einen ausführlichen Jahresbericht erhielt. Zudem fand ein regelmäßiger Austausch zu den aktuellen Themen mit dem ressortzuständigen Vorstandsmitglied statt. Ziele und Zielerreichung: Bekämpfung von Korruption und Bestechung und Compliance Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022 Compliance-Management- System Das bestehende Compliance-Management-System wurde auf neu erworbene Versicherungsgesellschaften sowie bestehende Nichtversicherungsgesellschaften von wesent- licher Bedeutung für die UNIQA Group ausgeweitet. Compliance-Risiken werden im neu eingeführten Tool strukturiert erfasst, wodurch das Monitoring deutlich erleichtert wird. Antikorruptions- maßnahmen Das Projekt zur Einführung eines gruppenweiten Systems zur Erkennung von sanktionierten und politisch exponier- ten Personen wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Compliance-Funktion bei UNIQA Österreich wird die Initiative zur Stärkung des Bewusstseins für Compliance und Antikorruptionsmaßnahmen bei Vertriebsmitarbeiter:innen fortsetzen. Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung Um die Ziele des European Green Deal und des EU-Klima- zielplans 2030 zu erreichen, fordert der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums die Schaf- fung eines standardisierten Klassifizierungssystems für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten in Form der EU-Taxonomie. Die Taxonomie-Verordnung, die den Rahmen für die EU-Taxonomie festlegt, wurde im Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 12. Juli 2020 in Kraft. Gemäß Taxonomie- Verordnung sind Finanzmarktteilnehmer:innen, die in der EU relevante Finanzprodukte anbieten, verpflichtet, ihre Ausrichtung an der Taxonomie offenzulegen. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung gibt es zur Anwen- dung der delegierten Verordnungen keine einheitlichen Datengrundlagen, und unterschiedliche Auslegungen kommen zur Anwendung. Die Ermittlung unserer quanti- tativen und qualitativen Angaben erfolgt daher im Rahmen eines „Best-Effort-Ansatzes“ und berücksichtigt unseren derzeitigen Wissensstand. Wir verfolgen im Rahmen unserer Gesamtstrategie die Pariser Klimaziele und sind daher auch bestrebt, sowohl die indirekten Emissionen der Vermögenswerte in unserer Veranlagung als auch die indirekten Emissionen der versicherten Risiken durch unseren Managementansatz und unser Engagement zu erfassen und nach noch zu erstellenden Zwischenzielen laufend zu reduzieren. Wir gehen davon aus, dass dies in Zukunft auch den Anteil der taxonomiekonformen Aktivi- täten steigernwird. Im Bereich der Veranlagung erfolgten bei UNIQA be- reits im Herbst 2020 erste Recherchen hinsichtlich einer entsprechenden Umstellung der Datenbanken. Da seitens der berichtspflichtigen Unternehmen im Geschäftsjahr noch keine Informationen gemäß Artikel 8 der Taxonomie- Verordnung veröffentlicht wurden, hat UNIQA mangels Verfügbarkeit von konkreten Unternehmensangaben zur erstmaligen Schätzung der Daten auf alternative Da- tenquellen seitens spezialisierter Datenanbieter:innen zurückgegriffen. Eine ausführliche Analyse und ein Vergleich von ESG-Datenanbieter:innen ergab, dass die Nachhaltigkeitsdaten von ISS ESG einem fundamentalen Ansatz entsprechen, auch wenn diese zu großen Teilen auch auf Ableitungen und Schätzungen beruhen. Sowohl quantitative als auch qualitative Informationen liegen sehr detailliert vor, wodurch eine umfassende ESG-Bewertung NICHTFINANZIELLER BERICHT 35 Nichtfinanzieller Bericht unserer Tätigkeiten sichergestellt ist. Um die Einhaltung der Verordnung technisch zu unterstützen, hat ISS ESG eine umfassende Lösung zur Anpassung an die EU- Taxonomie entwickelt. Mit April 2021 erfolgte die entspre- chende Umstellung der Datenlieferung. Mit der EU Taxonomy Alignment Solution von ISS ESG deckt unser externer Datenanbieter derzeit über 400taxo- nomiespezifische Screening-Faktoren, entlang eines fünfstufigen Screening-Prozesses ab. Die fünf Schritte bestehen aus der Identifizierung taxonomierelevanter Aktivitäten, der Schätzung der daraus erzielten Einnah- men, der Bewertung ihrer Übereinstimmung mit den in der EU-Taxonomie definierten Kriterien für einen sub- stanziellen Beitrag, der Prüfung, ob die Aktivitäten die „DoNoSignificant Harm“-(DHNS-)Kriterien erfüllen, und der Prüfung, ob sie mit den sozialen Schutzmaßnah- men übereinstimmen. Jede:r Emittent:in wird anhand von 74Aktivitäten bewertet, wobei jede Aktivität den fünf einzelnen Schritten des Prozesses entspricht. Obwohl noch keine Unternehmensberichte über die Anpas- sung der EU-Taxonomie vorliegen, ist ISS ESG zuversicht- lich, dass mittels des Tools eine realitätsgetreue Bewertung geboten wird. Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass in jenen Fällen, in denen zum aktuellen Zeitpunkt keine Daten verfügbar sind, auf Näherungswerte und Annahmen zurückgegriffen wird. Bei der Bewertung der Übereinstimmung von Unterneh- mensemittent:innen mit den Kriterien der EU-Taxonomie geht das Tool über eine binäre Bewertung hinaus. Entspre- chend der Empfehlung seitens der EU, dass Investor:innen nicht nur den Anteil der Investitionen melden, die nach- weislich mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, sondern auch den Anteil, der potenziell mit der Taxonomie überein- stimmt, gibt es verschiedene Kategorien der Ausrichtung. Die EU Taxonomy Aligned Solution von ISS ESG stützt sich auf mehrere eigene Modellierungen sowie auf Datensätze von Dritten. Im Geschäftsjahr 2021 wurde aus unseren Investments ein Anteil von 4,20 Prozent an grundsätzlich taxonomie- zurechenbaren nachhaltigen Aktivitäten und ein Anteil von 44,87 Prozent an nicht der Taxonomie zurechenbaren Investments abgeleitet. Dabei wurden die veröffentlichten Beurteilungskriterien für die ersten beiden Klimaziele der EU-Taxonomie-Verordnung beachtet. Alle Staatsanleihen und Anleihen supranationaler Emittent:innen wurden gemäß den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie- Verordnung aus der Berechnung ausgeklammert. Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zent- ralbanken und supranationalen Emittent:innen beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 47,09 Prozent. Der Anteil von Derivaten beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 1,95 Prozent. Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinan- zieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind, beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 26,95 Prozent. Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte eine detaillierte Recherche über ca. 40 Sachsparten hinsichtlich aller Prämienbestandteile auf Basis der verrechneten Prä- mie vor etwaiger Rückversicherung. Dabei wurden Leis- tungsinhalte und Deckungsumfang durch Underwriting- Spezialist:innen hinsichtlich der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels untersucht. Aufgrund teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen wurden Privatkundengeschäft und Industrie-/Gewerbekundenge- schäft separat analysiert und betreffend der Taxonomie- Fähigkeit der Versicherungstätigkeit klassifiziert. Die Prämienanteile der analysierten Sachsparten wurden in weiterer Folge zu den in den delegierten Verordnungen festgelegten Kategorien zusammengefasst, und der Anteil an grundsätzlich taxonomiezurechenbaren nachhalti- gen Aktivitäten in Relation zur gesamten verrechneten Nichtlebensversicherungsprämie (vor Rückversicherung) wurde abgeleitet. Im Geschäftsjahr 2021 wurde aus unseren verrechneten Sachversicherungsprämien (vor Rückversicherung) ein Anteil von 41,79 Prozent an grundsätzlich taxonomie- zurechenbaren nachhaltigen Aktivitäten abgeleitet, die dem Umweltziel der Anpassung an den Klimawandel zugeordnet werden können. Dies betrifft im Wesentlichen Versicherungsdeckungen für Naturkatastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen. Dem- entsprechend können 58,21 Prozent der verrechneten Sachversicherungsprämien (vor Rückversicherung) nicht taxonomiezurechenbaren Aktivitäten zugeordnet werden. NICHTFINANZIELLER BERICHT 36 Wir bestätigen, dass der zusammengefasste Nichtfinanzielle Bericht der UNIQA Insurance Group AG gemäß § 267a Abs. 2 UGB und der EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung 2021/852) alle Angaben enthält, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Konzerns sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind und sich zumindest auf Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen. Die Angaben umfassen eine Beschreibung des Kerngeschäfts der UNIQA Insurance Group AG sowie ihrer Konzepte in Bezug auf die erwähnten Belange einschließlich der angewendeten Due-Diligence- Prozesse und der wesent- lichen Risiken. Ebenso enthalten sind Informationen zu den Ergebnissen der Umsetzung dieser Konzepte und die wichtigsten Leistungsindikatoren. Wien, am 9. März 2022 Erklärung der gesetzlichen Vertreter Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Klaus Pekarek Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands NICHTFINANZIELLER BERICHT 37 Nichtfinanzieller Bericht Bericht über die unabhängige Prüfung des zusammen- gefassten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicher- heit des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB (im Folgenden „zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht“) der UNIQA Insurance Group AG (der „Gesellschaft“), Wien, für das Geschäftsjahr 2021 durchgeführt. Zusammenfassende Beurteilung Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft nicht in wesentlichen Belangen in Überein- stimmung mit den Anforderungen gemäß § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Verordnung 2021/852) übereinstimmt. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die ordnungsgemäße Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß § 267a UGB und der „EU-Taxono- mie-Verordnung“ (EU-Verordnung 2021/852) liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesell- schaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemesse- ner Methoden zur zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentli- chen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeits- angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Der Aufsichtsrat hat den zusammengefassten nichtfinanzi- ellen Bericht zu prüfen. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungs- handlungen und der von uns erlangten Nachweise eine zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt ge- worden sind, die uns zu der Annahme verlassen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der Gesell- schaft in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des § 267a UGB und der „EU-Taxonomie- Verordnung“ (EU-Verordnung 2021/852) übereinstimmt. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der österrei- chischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfun- gen (KFS/PG 13) und zu ausgewählten Fragen bei der ge- sonderten Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen und nichtfinanziellen Berichten gemäß § 243b und § 267a UGB sowie von Nachhaltigkeitsberichten (KFS/PE 28) sowie der International Standards on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) – Assurance engagements other than audits or reviews of historical financial information– durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich der Vorschriften zur Unabhängigkeit einzu- halten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grund- satzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere zusammenfassende Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können. Wir erteilen diesen Bericht auf Grundlage des mit Ihnen geschlossenen Auftrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten, die Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) 2018, herausgegeben von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (https://www.ksw.or.at/desktopdefault. aspx/tabid-209/) zugrunde liegen. Unsere Verantwortlich- keit und Haftung ist analog zu § 275 Abs. 2 UGB gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Dritten auf die für Abschlussprüfungen von kleinen und mittelgroßen Gesell- schaften geltende Haftungshöchstgrenze von EUR 2 Mio. beschränkt. NICHTFINANZIELLER BERICHT 38 Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicher- heit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Ver- gleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtge- mäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten: Beurteilung der Gesamtdarstellung der Angaben und nichtfinanziellen Informationen Kritische Würdigung der Wesentlichkeitsanalyse des Un- ternehmens unter Berücksichtigung der Anliegen exter- ner Stakeholder durch Befragung der verantwortlichen Mitarbeiter und Einsichtnahme in relevante Dokumente Erlangung eines Überblicks über die verfolgten Konzepte einschließlich der angewandten Due Diligence-Prozesse sowie der Prozesse zur Sicherstellung der realitätsgetreu- en Darstellung im zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht durch die Durchführung von Interviews mit den Unternehmensverantwortlichen sowie die Durchsicht der internen Richtlinien, Verfahrensanweisungen und Managementsysteme im Zusammenhang mit nicht finan- ziellen Belangen/Angaben Erlangung eines Verständnisses der Berichterstattungs- prozesse durch Befragung von relevanten Mitarbeitern und Einsichtnahme in ausgewählte Dokumentationen Evaluierung der berichteten Angaben durch analytische Prüfungshandlungen hinsichtlich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, Befragung von relevanten Mitar- beitern und Einsichtnahme in ausgewählte Dokumenta- tionen Kritische Würdigung der Angaben entsprechend den An- forderungen der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Ver- ordnung 2021/852) Überprüfung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts hinsichtlich seiner Vollständigkeit gemäß den Anforderungen laut § 267a UGB und der „EU- Taxonomie- Verordnung“ (EU-Verordnung 2021/852) Die Durchführung der Prüfung, insbesondere sämtliche Gespräche sowie Prüfungshandlungen, wurden aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie und den Corona- Schutzmaßnahmen virtuell durchgeführt. Für den Daten- austausch wurden von uns bereitgestellte Plattformen sowie der Mail- und Postweg genutzt. Befragungen fanden telefonisch sowie mittels Videokonferenzen statt. Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist: die Prüfung der Prozesse und der internen Kontrollen insbesondere hinsichtlich Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit die Durchführung von Prüfungshandlungen an einzelnen Standorten sowie von Messungen bzw. eigenen Beurtei- lungen zur Prüfung der Verlässlichkeit und Richtigkeit der erhaltenen Daten die Prüfung der Vorjahreszahlen, zukunftsbezogener Angaben oder Daten aus externen Studien die Prüfung der korrekten Übernahme der Daten und Verweise aus dem Jahres- bzw. Konzernabschluss in die nichtfinanzielle Berichterstattung und die Prüfung von Informationen und Angaben auf der Homepage oder weiteren Verweisen im Internet Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschluss- prüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüs- sen. Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. von Unterschlagun- gen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungs- widrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrages. NICHTFINANZIELLER BERICHT 39 Nichtfinanzieller Bericht Verwendungsbeschränkung Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interes- se des Auftraggebers erstellt wird, bildet er keine Grund- lage für ein allfälliges Vertrauen anderer dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche anderer dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Wien 9. März 2022 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer gezeichnet NICHTFINANZIELLER BERICHT 40 Wirtschaftliches Umfeld Die Wirtschaftsentwicklung war im Jahr 2021 vor allem von der Coronapandemie bzw. den damit verbundenen Restriktionen geprägt. Zu Beginn des Jahres führten die stark steigenden Covid-19-Fallzahlen im Euroraum zu anhaltenden Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivität. Daraus folgte ein negatives Wirtschaftswachs- tum von – 4,1 Prozent im 1. Quartal 2021. Dank der Ent- wicklung, Zulassung und Verimpfung neuer Impfstoffe gegen das Coronavirus konnten die Volkswirtschaften großzügige Öffnungsschritte setzen. Dementsprechend konnte ein starkes Wirtschaftswachstum im 2. Quartal (+12,8 Prozent) und 3. Quartal (+5,6 Prozent) verzeichnet werden. Auch der Arbeitsmarkt erholte sich im Zuge der wirtschaftlichen Erholung. Zu Beginn des Jahres 2021 betrug die Arbeitslosenquote noch 7,0 Prozent. Zum Jah- resende erholte sich der Arbeitsmarkt trotz der erneuten Covid-19-Restriktionen im 4. Quartal auf 5,3 Prozent. Auf- grund der verschärften Pandemielage im 4. Quartal 2021 wurden seitens der Bundesregierung erneut Restriktionen verhängt. Der erneute Lockdown des öffentlichen Lebens ließ die Wirtschaft um 2,2 Prozent im 4. Quartal sinken. Die vollständige Öffnung der Wirtschaft führte auch zu einer steigenden Inflationsdynamik. Die Entwicklung der Inflation im Jahr 2021 war von unterschiedlichen Effekten bestimmt. Stark steigenden Energiepreise, globale Liefer- kettenfriktionen und die starke Erholung am Arbeitsmarkt befeuerten die Inflation ab dem 2. Halbjahr 2021. Für Österreich wurde im Jahr 2021 eine Inflation von 2,7Pro- zent gemessen, das Land befindet sich damit im Durschnitt der Eurozone (2,6 Prozent). Aufgrund der anhaltenden Inflationsdynamik im 4.Quartal setzten die großen Noten- banken erste geldpolitische Maßnahmen. Als erste große Notenbank erhöhte die Bank of England den Leitzins auf 0,25 Prozent im 4. Quartal. Als Reaktion auf die steigende Inflation in der Eurozone beschloss die EZB im Dezember, das pandemiebezogene Notfallkaufprogramm (PEPP) zu beenden. Auch eine erste Zinsanhebung ist bei anhaltend hoher Inflation möglich. Auch die US-Notenbank FED kündigte ihren Ausstieg aus ihrem Anleiheankaufpro- gramm an. Darüber hinaus wurden auch erste Zinsschrit- te als Reaktion auf eine erhöhte Inflation in den USA in Aussicht gestellt. Die Risikoprämien im Euroraum veränderten sich im Jahresverlauf kaum und befanden sich zu Jahresende 2021 nahe ihrem Vorkrisenniveau. Dies ist vor allem auf die geldpolitischen Maßnahmen der EZB zurückzuführen. Darüber hinaus stärkte der von der EU beschlossene EU Recovery Fund das Vertrauen der Anleger in die Kredit- würdigkeit der Länder des Euroraums: Durch direkte Schuldenaufnahmen der EU, die eine kostengünstige Finanzierung sicherstellen, sollen Zuschüsse und Kredite an die Mitgliedsländer gewährt werden. Veritable wirtschaftliche Erholung in CEE Auch in Zentral- und Osteuropa befinden sich die Öko- nomien seit dem Anlaufen der Covid-19-Impfkampagnen auf einem wirtschaftlichen Erholungspfad. In Polen legte das BIP im Jahr 2021 um 5,7 Prozent zu und befindet sich bereits wieder über dem Vorkrisenniveau 2019. Die stark wirtschaftliche Erholung befeuerte auch die Inflation (5,1Prozent) im Jahr 2021. Auch in Tschechien konnte sich die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr mit einem Wachstum von 3,1 Prozent erholen. Ungarns Wirtschaft verzeichnete im Jahr 2021 ein Wachstum von 7,3 Prozent und befindet sich bereits über dem Niveau von vor dem Ausbruch der Coronapandemie. Auch in den übrigen Märk- ten in CEE führte die Wiedereröffnung der Wirtschaft zu einem veritablen Wirtschaftswachstum. Konzern- lagebericht KONZERNLAGEBERICHT 41 Konzernlagebericht UNIQA Group Mit einem verrechneten Prämienvolumen inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens- versicherung von 6.358,0 Millionen Euro zählt die UNIQA Group zu den führenden Versicherungsgruppen in Zentral- und Osteuropa. Die in den Prämien der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung enthaltenen Spar- anteile in Höhe von 324,6 Millionen Euro werden gemäß FAS 97 (US-GAAP) mit der Veränderung der Deckungs- rückstellung saldiert. Das verrechnete Prämienvolumen ohne Berücksichtigung der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung beträgt 6.033,4Mil- lionen Euro. UNIQA in Europa UNIQA bietet ihre Produkte und Dienstleistungen über alle Vertriebswege (angestellter Außendienst, General- agenturen, Makler, Banken- und Direktvertrieb) an und ist in nahezu allen Versicherungssparten tätig. In Öster- reich ist UNIQA die zweitgrößte Versicherungsgruppe, in der Wachstumsregion CEE ist sie in 15 Ländern zu Hause: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, dem Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, der Slowakei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn. Darüber hinaus zählen auch Versicherungen in der Schweiz und in Liechtenstein zur UNIQA Group. Die börsennotierte Holdinggesellschaft UNIQA Insurance Group AG ist für die Konzernsteuerung verantwortlich und betreibt das indirekte Versicherungsgeschäft, das als aktive Rückversicherung mit einem anderen Versiche- rungsunternehmen abgeschlossen wird. Darüber hinaus übernimmt sie zahlreiche Servicefunktionen für die UNIQA Österreich Versicherungen AG und ihre internatio- nalen Konzerngesellschaften, um Synergieeffekte optimal zu nutzen und die langfristige Unternehmensstrategie konsequent umzusetzen. Schaden- und Unfallversicherung Die Schaden- und Unfallversicherung umfasst Sachversi- cherungen für Privatpersonen und Unternehmen sowie die private Unfallversicherung. In der Schaden- und Unfallver- sicherung verbuchte die UNIQA Group 2021 verrechnete Prämien von 3.489,5 Millionen Euro (2020: 3.010,3 Mil- lionen Euro) – das sind 54,9 Prozent (2020: 54,1 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. Der mit Abstand größte Anteil am Volumen in der Schaden- und Unfallversiche- rung stammt aus dem Privatkundengeschäft. Die meisten Schaden- und Unfallversicherungsverträge werden für einen beschränkten Zeitrahmen – mit bis zu drei Jahren Dauer – abgeschlossen. Die breite Streuung unterschiedli- cher Risiken von sehr vielen Kund:innen und die verhält- nismäßig kurze Laufzeit der Verträge bedeuten einen nur moderaten Kapitalbedarf und machen dieses Geschäftsfeld auch deswegen attraktiv. Krankenversicherung Die Krankenversicherung in Österreich umfasst die freiwillige Krankenversicherung für Privatkund:innen, die betriebliche Gesundheitsvorsorge sowie Opting-out- Angebote für bestimmte Freiberufler wie Rechtsanwälte, Architekten oder Apotheker. In CEE steht das Kranken- versicherungsgeschäft dagegen noch am Anfang, doch mit dem steigenden Wohlstand in der Region ist das langfristi- ge Wachstumspotenzial umso größer. Gruppenweit betru- gen die verrechneten Prämien 2021 1.226,5 MillionenEuro (2020: 1.167,6 Millionen Euro) – das sind 19,3 Prozent (2020: 21,0 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. In Österreich ist UNIQA mit rund 46 Prozent Marktanteil in dieser strategisch wichtigen Sparte die unangefochtene Nummer eins. Der weitaus überwiegende Anteil – rund 91 Prozent der Prämien – fällt in Österreich an, rund 9 Pro- zent international. Lebensversicherung Die Lebensversicherung sichert wirtschaftliche Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der Kund:innen ab. Sie umfasst Ansparprodukte wie die klassische oder die fondsgebundene Lebensversicherung. Hinzu kommen so- genannte Biometrieprodukte zur Absicherung von Risiken wie Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Ableben. Das Geschäftsmodell der Lebensversicherung ist langfris- tig ausgerichtet: Die Laufzeiten bewegen sich durchschnitt- lich um die 25 Jahre. Die Lebensversicherung sieht sich immer noch großen Herausforderungen gegenüber, da das Niedrigzinsumfeld alle langfristigen Spar- und Anlagefor- men – und damit auch die Lebensversicherung – besonders belastet. In der Lebensversicherung erreichte UNIQA 2021 gruppenweit ein Prämienvolumen (inklusive der Sparan- teile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversiche- rung) von 1.642,0 Millionen Euro (2020: 1.387,5 Millionen Euro) – das sind 25,8 Prozent (2020: 24,9 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. 42 In den IFRS-Konzernabschluss einbezogene Unternehmen In den Konzernabschluss sind – neben dem Jahresab- schluss der UNIQA Insurance Group AG – grundsätz- lich die Jahresabschlüsse aller in- und ausländischen Tochter gesellschaften sowie jene der beherrschten Investmentfonds einbezogen. Der Konsolidierungs- kreis umfasste– einschließlich der UNIQA Insurance GroupAG – 31inländische (2020: 33) und 58 internati- onale (2020:66) Tochtergesellschaften sowie 5 inländi- sche (2020: 5) und 8 internationale (2020: 6) beherrschte Pensions- und Investmentfonds. Bei den assoziierten Gesellschaften handelt es sich um 4 inländische (2020:4) und 1internationales Unternehmen (2020: 1), die für die Konzernrechnungslegung nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden. Nähere Angaben zu den konsolidierten und assoziierten Unternehmen enthalten die entsprechenden Übersichten im Konzernabschluss. Die Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden sind ebenfalls im Konzernabschluss dargestellt. Risikoberichterstattung Der ausführliche Risikobericht von UNIQA findet sich im Anhang zum Konzernabschluss 2021. Corporate-Governance-Bericht UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Öster- reichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und veröffentlicht den konsolidierten Corporate-Governance- Bericht auf www.uniqagroup.com im Bereich „Investor Relations“. Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, konsolidierter nichtfinanzieller Bericht Gemäß § 267a Abs. 6 UGB erstellt die UNIQA Insurance Group AG die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung als gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht. Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzi- elle Bericht wird von sämtlichen gesetzlichen Vertretern aufgestellt und unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt und gemeinsam mit dem Konzern- lagebericht gemäß § 280 UGB offengelegt. KONZERNLAGEBERICHT 43 Konzernlagebericht Prämienentwicklung Das Gesamtprämienvolumen von UNIQA erhöhte sich 2021– unter Berücksichtigung der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung in Höhe von 324,6 Millionen Euro (2020: 304,1 MillionenEuro)– um 14,2 Prozent auf 6.358,0 Millionen Euro (2020:5.565,3Mil- lionen Euro). Haupttreiber hierfür war die volle Wirkung der Erstkonsolidierung der ehemaligen AXA-CEE- Gesellschaften, die im 4. Quartal 2020 stattgefunden hat. Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der index- gebundenen Lebensversicherung Angaben in Millionen Euro 2017 20192018 2020 2021 6.358 5.3095.293 5.373 5.565 Im Bereich der Versicherungen gegen laufende Prämienzahlung gab es dabei einen erfreulichen Anstieg um 13,4 Prozent auf 6.207,8 Millionen Euro (2020: 5.472,2 Millionen Euro). Im Bereich des Einmalerlagsge- schäfts erhöhte sich das Prämienvo- lumen ebenfalls auf 150,2 Millionen Euro (2020: 93,2 Millionen Euro). Die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfallversicherung stiegen 2021 um 15,9Prozent auf 3.489,5 Millionen Euro (2020: 3.010,3Mil- lionen Euro). In der Krankenversicherung stiegen die ver- rechneten Prämien im Berichtszeitraum um 5,0 Prozent auf 1.226,5 Millionen Euro (2020: 1.167,6 Millionen Euro). In der Lebensversicherung erhöhten sich die verrech- neten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung insgesamt um 18,3Prozent auf 1.642,0 Millionen Euro (2020: 1.387,5Mil- lionen Euro). Die abgegrenzten Konzernprämien inklusive der Sparan- teile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversiche- rung (nach Rückversicherung) in Höhe von 324,6 Millionen Euro (2020: 304,1 Millionen Euro) stiegen um 12,9 Prozent auf 6.022,2 Millionen Euro (2020: 5.333,7 Millionen Euro). Das abgegrenzte Prämienvolumen im Eigenbehalt (nach IFRS) stieg um 13,3 Prozent auf 5.697,6 Millionen Euro (2020: 5.029,5 Millionen Euro). Kennzahlen UNIQA Group Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 6.358,0 5.565,3 5.372,6 Kostenquote (nach Rückversicherung) 27,4 % 29,4 % 27,2 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 93,7 % 97,8 % 96,4 % Ergebnis vor Steuern 382,3 57,1 232,0 Konzernergebnis (den Aktionären der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil des Periodenergebnisses) 314,7 19,4 171,0 Geschäftsverlauf im Konzern Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) um 14,2 Prozent auf 6.358,0 Millionen Euro gestiegen Combined Ratio von 97,8 Prozent auf 93,7 Prozent verbessert Finanzierungskosten wegen Einmaleffekt aufgrund von Anleiherückkäufen im 4. Quartal 2021 auf 134,8 Millionen Euro gestiegen Ergebnis vor Steuern aufgrund der sehr starken Entwicklung im Jahr 2021 bei 382,3 Millionen Euro Dividendenvorschlag für 2021 von 0,55 Euro je Aktie 44 Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien 3.489,5 3.010,3 2.846,8 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 1.965,1 – 1.775,1 – 1.719,5 Schadenquote (nach Rückversicherung) 61,3 % 63,2 % 64,2 % Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 1.037,8 – 970,7 – 861,2 Kostenquote (nach Rückversicherung) 32,4 % 34,6 % 32,2 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 93,7 % 97,8 % 96,4 % Kapitalanlageergebnis 135,2 29,5 122,1 Ergebnis vor Steuern 107,3 – 67,9 61,4 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 3.891,2 3.732,1 3.061,3 Entwicklung der Versicherungsleistungen Die Versicherungsleistungen vor Rückversicherung (siehe Erläuterung 8 im Konzernabschluss) erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021 um 14,3 Prozent auf 4.365,5 Milli- onenEuro (2020: 3.819,8 Millionen Euro). Die konsoli- dierten Versicherungsleistungen im Eigenbehalt stiegen im vergangenen Jahr weniger stark als die abgegrenzten Prämieneinnahmen um 11,1 Prozent auf 4.104,2 Millio- nenEuro (2020: 3.694,6 Millionen Euro). Versicherungsleistungen im Eigenbehalt Angaben in Millionen Euro 3.547 3.666 3.634 3.695 4.104 2017 20192018 2020 2021 Die Schadenquote nach Rückversicherung in der Schaden- und Unfallversicherung verringerte sich 2021 trotz einer deutlichen Belastung aus Naturkatastrophen- und Groß- schäden aufgrund einer günstigen Basisschadenentwick- lung auf 61,3 Prozent (2020: 63,2 Prozent). Die Schaden- belastung aus Naturkatastrophen war dabei mit rund 94Millionen Euro weit über dem Durchschnitt der letzten Jahre. Vor allem im Bereich der Kfz-Versicherung gab es rückläufige Schadenaufwände aufgrund der geringeren Mobilität im Jahr 2021 in Zusammenhang mit Covid-19. Die Combined Ratio nach Rückversicherung verbesserte sich daher und aufgrund der gesunkenen Kostenquote auf Gruppenebene stark auf 93,7 Prozent (2020: 97,8 Prozent). Combined Ratio nach Rückversicherung Angaben in Prozent 2017 20192018 2020 2021 Schadenquote Kostenquote 97,5 96,4 96,8 97,8 93,7 61,3 63,2 64,2 65,4 65,9 31,6 32,2 31,4 34,6 32,4 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die gesamten konsolidierten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (siehe Erläuterung 9 im Konzernab- schluss) abzüglich der erhaltenen Rückversicherungspro- visionen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungs- abgaben stiegen im Geschäftsjahr 2021 um 5,2 Prozent auf 1.648,5 Millionen Euro (2020: 1.566,4 Millionen Euro). Die Aufwendungen für den Versicherungsabschluss abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 23,6 Millionen Euro (2020: 18,5 Millionen Euro) erhöhten sich dabei geringer als das abgegrenzte Prämienvolumen um 10,1 Prozent auf 1.029,2 Millio- nen Euro (2020:934,9Millionen Euro). Die sonstigen Aufwendungen für den Versiche- rungsbetrieb verringerten sich um 1,9Prozent auf 619,4Millionen Euro (2020:631,5Millionen Euro). Darin enthalten sind Aufwendungen im Rahmen des Innovations- und Investitionsprogramms in Höhe von rund 60 Millionen Euro (2020: rund 62Millionen Euro). Im Geschäftsjahr 2020 war eine ein- malige Restrukturierungsrückstel- lung in Höhe von rund 100 Millionen Euro kostenwirksam enthalten. Im Jahr 2021 sind allerdings die vollen KONZERNLAGEBERICHT 45 Konzernlagebericht Kosten der ehemaligen AXA-CEE-Gesellschaften in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro aufgrund der ganzjäh- rigen Konsolidierung enthalten. Der Rückgang der Auf- wendungen für den Versicherungsbetrieb ist daher unter anderem auf die ersten Erfolge aus dem Kostenprogramm zurückzuführen. Die Kostenquote nach Rückversicherung – das Verhältnis der gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben zu den abgegrenzten Konzernprämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – verbesserte sich aufgrund der oben dargestellten Entwick- lung im abgelaufenen Jahr auf 27,4 Prozent (2020:29,4Pro- zent). Die Kostenquote vor Rückversicherung sank auf 26,4Prozent (2020: 28,6 Prozent). Kapitalanlagen Der Kapitalanlagebestand der UNIQA Group (inklusive als Finanzinvestitionen gehaltener Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierter Finanzanlagen und sonstiger Kapitalanlagen) sank im Geschäftsjahr 2021 um 2,4Prozent auf 21.785,0 Millionen Euro (31. Dezem- ber2020:22.319,2 Millionen Euro). Das Kapitalanlageergebnis stieg um 28,2 Prozent auf 648,0Millionen Euro (2020: 505,4 Millionen Euro). Ausschlaggebend dafür waren Realisate aus Aktienfonds, festverzinslichen Wertpapieren und im geringeren Ausmaß Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien. Wäh- rungseffekte in Höhe von 8,8 Millionen Euro belasteten das Kapitalanlageergebnis negativ. Darüber hinaus entstand aufgrund der Bilanzierung der 15,3-prozentigen Beteiligung an der STRABAG SE nach der Equity-Methode 2021 ein positiver Ergebnisbeitrag in Höhe von 70,5 Millionen Euro (2020: 56,0 Millionen Euro). Eine Detaildarstellung des Kapitalanlageergebnisses findet sich im Konzernabschluss (siehe Erläuterung 4 im Konzernab- schluss). Sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen Die sonstigen Erträge stiegen 2021 um 38,7 Prozent auf 300,4 Millionen Euro (2020: 216,5 Millionen Euro). Die sonstigen Aufwendungen wuch- sen im Berichtsjahr weniger stark um 8,7 Prozent auf 250,6 Millionen Euro (2020: 230,5 Millionen Euro). Ergebnis Das versicherungstechnische Ergebnis der UNIQA Group stieg 2021 aufgrund der verbesserten Kostenentwicklung und der günstigen Schadenbelastung um 167,2 Prozent auf 209,2 Millionen Euro (2020: 78,3 Millionen Euro). Das operative Ergebnis erhöhte sich um 137,4 Prozent auf 588,0Millionen Euro (2020: 247,6 Millionen Euro). Dementsprechend versiebenfachte sich das Ergebnis vor Steuern von UNIQA nahezu auf 382,3 Millionen Euro (2020: 57,1 Millionen Euro). Auch das Periodenergebnis erhöhte sich im Berichtsjahr auf 317,9 Millionen Euro (2020:24,3 Millionen Euro). Der Ertragsteueraufwand erhöhte sich 2021 aufgrund des guten Ergebnisses auf 64,4Millionen Euro (2020: 32,8 Millionen Euro). Ergebnis vor Steuern Angaben in Millionen Euro 2017 20192018 2020 2021 265 232 295 57 382 Das Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil des Perioden- ergebnisses) belief sich auf 314,7 Millionen Euro (2020:19,4Millionen Euro). Das Ergebnis je Aktie stieg dadurch auf 1,03 Euro (2020: 0,06 Euro). Krankenversicherung Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien 1.226,5 1.167,6 1.130,8 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 997,7 – 963,1 – 969,3 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 206,6 – 225,0 – 187,8 Kostenquote (nach Rückversicherung) 17,0 % 19,3 % 16,7 % Kapitalanlageergebnis 163,1 104,5 109,0 Ergebnis vor Steuern 173,0 79,5 85,8 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 3.812,8 3.622,8 3.433,9 46 Ergebnis je Aktie Angaben in Euro 0,56 0,56 0,79 0,06 1,03 2017 20192018 2020 2021 Der Return on Equity (Eigenkapitalrentabilität nach Steu- ern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss) stieg im Berichtsjahr auf 9,3 Prozent (2020: 0,6 Prozent). Operating Return on Equity Angaben in Prozent 2017 20192018 2020 2021 5,1 5,4 7,9 9,3 0,6 Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat und der Hauptver- sammlung auf dieser Grundlage die Ausschüttung einer Dividende von 55 Cent je Aktie (2020: 18 Cent je Aktie) vorschlagen. 1) Vorschlag an die Hauptversammlung Dividende je Aktie Angaben in Euro 0,55 1) 2017 20192018 2020 2021 0,53 0,51 0,18 0,18 Eigenmittel und Bilanzsumme Das den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance GroupAG zurechenbare Eigenkapital sank im abge- laufenen Geschäftsjahr um 146,5 Millionen Euro auf 3.303,6Millionen Euro (31. Dezember 2020: 3.450,1Milli- onen Euro). Grund dafür war der Rückgang in der Bewer- tung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumen- ten durch den Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus. Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss beliefen sich auf 19,7Millionen Euro (31. Dezember 2020: 24,8 Millionen Euro). Die Konzernbilanzsumme erreichte am 31. Dezem- ber 2021 einen Wert von 31.547,8 Millionen Euro (31.De- zember 2020: 31.908,0 Millionen Euro). Cashflow Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von UNIQA belief sich 2021 auf 726,1 Millionen Euro (2020:167,9 Millionen Euro). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug – 653,2 Millionen Euro (2020:–714,7Millionen Euro). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich auf – 127,9 Millionen Euro (2020: 712,8 Millionen Euro). Insgesamt verrin- gerte sich der Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr 2021 leicht um 48,1 Millionen Euro auf 592,6 Millionen Euro (2020:640,7Millionen Euro). KONZERNLAGEBERICHT 47 Konzernlagebericht Mitarbeitende Der durchschnittliche Mitarbeiterstand (Vollzeitäquiva- lente, FTE) von UNIQA stieg 2021 aufgrund der Einbezie- hung der AXA-CEE-Gesellschaften auf 14.849 FTE (2020: 13.408). Davon waren 4.005 FTE (2020: 4.138) als ange- stellte Außendienstmitarbeitende im Vertrieb tätig. Die Anzahl der Arbeitnehmer:innen in der Verwaltung betrug 10.844FTE (2020: 9.271). In der Region Zentraleuropa (CE) – Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn – beschäftigte die Gruppe 2021 im Schnitt 4.887 FTE (2020: 3.231), während 2.286 FTE (2020: 2.285) in der Region Südosteuropa (SEE) – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien – und 1.599 FTE (2020: 1.622) in der Region Osteuropa (EE) – Rumänien und Ukraine – tätig waren. In Russland (RU) arbeiteten 110 FTE (2020: 103). Die durchschnittliche Zahl der FTE in den westeuropäischen Märkten betrug 2021 42 (2020: 42). In Österreich waren 5.925 FTE angestellt (2020: 6.125). Einschließlich der Mitarbeiter:innen der exklusiv für UNIQA tätigen Generalagenturen sind rund 22.400 Personen für die Gruppe aktiv. Im Jahr 2021 waren 51 Prozent (2020: 60 Prozent) der bei UNIQA in Österreich in der Administration einge- setzten Mitarbeitenden Frauen. Im Verkauf betrug das Verhältnis 80 Prozent Männer zu 20 Prozent Frauen (2020:80Prozent Männer zu 20 Prozent Frauen). 17,3 Pro- zent (2020:24,6 Prozent) der Arbeitnehmer:innen waren teilzeitbeschäftigt. Das Durchschnittsalter lag im abgelau- fenen Jahr bei 44 Jahren (2020: 44,5 Jahre). In Österreich partizipieren nahezu alle Mitarbeiter:innen in Form eines variablen Anteils am Unterneh- menserfolg. Es gibt einerseits ein Bonussystem für Manager:innen und ausgewählte Schlüsselkräfte und andererseits eine Erfolgsbe- teiligung für berechtigte Mitarbei- ter:innen. Am Bonusprogramm für Manager:innen und ausgewählte Schlüsselkräfte, einem variablen Entlohnungssystem, das sowohl an den Erfolg des Unternehmens als auch an die persönliche Performance gekoppelt ist, nahmen 2021 rund 13 Prozent (2020: keine Bonusaus- schreibung) der Mitarbeiter:innen teil. An der Erfolgsbeteiligung für 2021 werden rund 73Prozent der Mitarbeiter:innen (2020: keine Mitarbeiter- beteiligung) partizipieren. Die Höhe des Budgets für die Erfolgsbeteiligung ist abhängig von der Erreichung eines Ertragsziels, und die Ausschüttungen finden erst nach Feststellen des Unternehmenserfolgs im Folgejahr statt. Weiters bietet UNIQA jungen Mitarbeiter:innen in der Aus- bildung die Möglichkeit, fremde Kulturen kennenzulernen und internationale Kontakte zu knüpfen. Derzeit befinden sich 88 Lehrlinge in Ausbildung. Lebensversicherung Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 1.642,0 1.387, 5 1.394,9 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 1.141,4 – 956,4 – 977,3 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 404,1 – 370,7 – 358,1 Kostenquote (nach Rückversicherung) 25,2 % 27,2 % 26,1 % Kapitalanlageergebnis 349,6 371,3 354,1 Ergebnis vor Steuern 102,0 45,5 84,8 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 15.9 07,0 16.442,0 15.588,7 davon versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (im Eigenbehalt) 5.028,5 5.115,4 4.646,0 48 Operative Segmente UNIQA Österreich Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) auf3.916,6Millionen Euro gestiegen Kostenquote durch konsequentes Kostenprogramm auf 20,0 Prozent gesunken Combined Ratio von 98,7 Prozent auf 91,7 Prozent verbessert Ergebnis vor Steuern bei 339,2 Millionen Euro Prämienentwicklung Bei UNIQA Österreich erhöhten sich die verrechneten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der index gebundenen Lebensversicherung im Jahr 2021 um 2,1Prozent auf 3.916,6 Millionen Euro (2020: 3.837,5Mil- lionenEuro). Die laufenden Prämien stiegen dabei um 1,5Prozent auf 3.864,1 Millionen Euro (2020: 3.807,7 Mil- lionen Euro). Das Einmalerlagsgeschäft erhöhte sich auf 52,5Millionen Euro (2020: 29,8 Millionen Euro). Inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebunde- nen Lebensversicherung betrug das abgegrenzte Prämien- volumen von UNIQA Österreich 3.113,3 MillionenEuro (2020: 3.076,7 Millionen Euro). Das abgegrenzte Prämien- volumen im Eigenbehalt (nach IFRS) stieg 2021 um 1,1Prozent auf 2.900,1 Millionen Euro (2020: 2.869,7Milli- onenEuro). Während die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfallversicherung um 3,4 Prozent auf 1.857,6 Millionen Euro (2020: 1.796,1 Millionen Euro) stiegen, erhöhten sie sich in der Krankenversicherung um 2,8 Prozent auf 1.120,5Millionen Euro (2020: 1.089,6 Millionen Euro). In der Lebensversicherung (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) reduzierten sie sich hingegen leicht um 1,4 Prozent auf 938,5Millionen Euro (2020: 951,8 Millionen Euro). Kennzahlen UNIQA Österreich Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3.916,6 3.837, 5 3.800,8 Kostenquote (nach Rückversicherung) 20,0 % 23,4 % 20,8 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 91,7 % 98,7 % 93,9 % Ergebnis vor Steuern 339,2 – 119,1 159,6 Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien 1.857,6 1.796,1 1.760,7 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 684,8 – 698,6 – 688,3 Schadenquote (nach Rückversicherung) 63,0 % 65,5 % 65,6 % Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 311,9 – 353,7 – 2 97,4 Kostenquote (nach Rückversicherung) 28,7 % 33,2 % 28,3 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 91,7 % 98,7 % 93,9 % Kapitalanlageergebnis 132,9 – 196,1 33,7 Ergebnis vor Steuern 191,3 – 197,3 83,1 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 1.189,6 1.171,6 1.099,3 KONZERNLAGEBERICHT 49 Konzernlagebericht Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens- versicherung – UNIQA Österreich Angaben in Millionen Euro 3.657 3.801 3.734 3.838 3.917 2017 20192018 2020 2021 Die abgegrenzten Prämien im Eigenbehalt (nach IFRS) stiegen in der Schaden- und Unfallversicherung um 1,9Pro- zent auf 1.086,7 Millionen Euro (2020: 1.066,1 Millionen Euro) und in der Krankenversicherung um 2,6Prozent auf 1.111,1 Millionen Euro (2020: 1.082,7 Millionen Euro). In der Lebensversicherung sanken sie hingegen um 2,6Prozent auf 702,3 Millionen Euro (2020: 720,9 Mil- lionenEuro). Inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung betrug das abgegrenzte Prämienvolumen in der Lebensversicherung 915,5Millionen Euro (2020: 927,9 Millionen Euro). Entwicklung der Versicherungsleistungen Die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt erhöhten sich 2021 bei UNIQA Österreich um 2,5 Prozent auf 2.442,3Mil- lionen Euro (2020: 2.383,7 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung sanken sie sogar trotz des Wachstums der abgegrenzten Prämien um 2,0Prozent auf 684,8Millionen Euro (2020: 698,6 Millionen Euro). Dadurch verbesserte sich die Schadenquote in der Schaden- und Unfallversicherung 2021 auf 63,0Prozent (2020:65,5Pro- zent). Die Combined Ratio nach Rück- versicherung im Segment UNIQA Österreich verringerte sich auch auf- grund der verbesserten Kostenquote erheblich auf 91,7 Prozent (2020: 98,7 Prozent). In der Krankenversi- cherung erhöhten sich die Versiche- rungsleistungen im Eigenbehalt um 3,4Prozent auf 947,7Millionen Euro (2020: 916,9Millionen Euro). In der Lebensversicherung stiegen sie um 5,4 Prozent auf 809,8 Millionen Euro (2020: 768,2Millionen Euro). Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 201,7 Millionen Euro (2020: 194,3 Millionen Euro) ver- ringerten sich im Geschäftsjahr 2021 um 13,5 Prozent auf 622,2Millionen Euro (2020: 719,3 Millionen Euro). Im Vor- jahr waren die Aufwendungen für den Versicherungs betrieb aufgrund von außerordentlichen Restrukturierungsauf- wendungen erhöht. In der Schaden- und Unfallversiche- rung sanken sie um 11,8 Prozent auf 311,9 Millionen Euro (2020:353,7 Millionen Euro). In der Krankenversicherung gingen sie ebenfalls um 14,6 Prozent auf 151,1 Millionen Euro zurück (2020: 176,9 Millionen Euro). Und auch in der Lebensversicherung verringerten sie sich um 15,6 Prozent auf 159,3 Millionen Euro (2020: 188,8 Millionen Euro). Die Kostenquote nach Rückversicherung von UNIQA Österreich – das Verhältnis der gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben zu den abgegrenzten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebunde- nen Lebensversicherung – sank daher im abgelaufenen Jahr auf 20,0 Prozent (2020: 23,4 Prozent). Kapitalanlageergebnis Das Kapitalanlageergebnis erhöhte sich 2021 im Segment UNIQA Österreich um 252,8 Prozent auf 567,3 Millionen Euro (2020: 160,8 Millionen Euro). Krankenversicherung Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien 1.120,5 1.089,6 1.056,3 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 947,7 – 916,9 – 927, 8 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 151,1 – 176,9 – 153,3 Kostenquote (nach Rückversicherung) 13,6 % 16,3 % 14,6 % Kapitalanlageergebnis 112,0 95,1 101,2 Ergebnis vor Steuern 124,7 84,6 70,9 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 3.753,4 3.573,2 3.386,2 50 Ergebnis vor Steuern Das Ergebnis vor Steuern von UNIQA Österreich stieg im Berichtsjahr vor allem aufgrund des Rückgangs der Kosten und der guten Schadenentwicklung sowie des gestiegenen Kapitalanlageergebnisses auf 339,2 Millionen Euro (2020: – 119,1 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung verbesserte es sich auf 191,3Mil- lionen Euro (2020: – 197,3 Millionen Euro). In der Kranken versicherung erhöhte es sich um 47,4 Prozent auf 124,7Millionen Euro (2020: 84,6 Millionen Euro). In der Lebensversicherung stieg das Ergebnis vor Steuern auf 23,3Millionen Euro (2020: – 6,3 Millionen Euro). 263 160 232 – 119 339 Ergebnis vor Steuern UNIQA Österreich Angaben in Millionen Euro 2017 20192018 2021 2020 Lebensversicherung Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 938,5 951,8 983,9 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 809,8 – 768,2 – 810,3 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 159,3 – 188,8 – 185,1 Kostenquote (nach Rückversicherung) 17,4 % 20,3 % 19,3 % Kapitalanlageergebnis 322,5 261,9 289,1 Ergebnis vor Steuern 23,3 – 6,3 5,5 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 13.181,5 13.817,0 13.940,2 KONZERNLAGEBERICHT 51 Konzernlagebericht UNIQA International Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) auf 2.423,3 Millionen Euro gestiegen Combined Ratio auf hervorragende 92,9 Prozent weiter verbessert Versicherungstechnisches Ergebnis auf 100,1 Millionen Euro gestiegen Ergebnis vor Steuern aufgrund der Verbesserung im technischen Ergebnis bei 133,7 Millionen Euro Kennzahlen UNIQA International Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 2.423,3 1.705,4 1.561,2 Kostenquote (nach Rückversicherung) 35,5 % 38,8 % 38,3 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 92,9 % 93,3 % 95,0 % Ergebnis vor Steuern 133,7 – 27,0 16,0 Prämienentwicklung Die verrechneten Prämien inklusive der Sparantei- le der fonds- und der indexgebundenen Lebensver- sicherung erhöhten sich 2021 im Segment UNIQA International aufgrund der Akquisition der ehemali- gen AXA-Gesellschaften in Polen, Tschechien und der Slowakei um 42,1Prozent auf 2.423,3 Millionen Euro (2020:1.705,4Millionen Euro). Während die laufenden Prämien einen Anstieg um 41,6 Prozent auf 2.325,6Mil- lionen Euro (2020: 1.642,1 Millionen Euro) verzeichne- ten, stiegen die Einmalerlagsprämien um 54,1Prozent auf 97,7 Millionen Euro (2020: 63,4Millionen Euro). Damit trugen die internationalen Gesellschaften 2021 insgesamt 38,1 Prozent (2020: 30,6Prozent) zu den Ge- samtkonzernprämien bei. Inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexge- bundenen Lebensversicherung betrug das abgegrenzte Prämienvolumen von UNIQA International 1.671,3Mil- lionen Euro (2020: 1.200,5 Millionen Euro). Das abge- grenzte Prämienvolumen im Eigenbehalt (nach IFRS) erhöhte sich 2021 um 41,4 Prozent auf 1.559,9 Millio- nenEuro (2020: 1.103,4 Millionen Euro). Während die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfallversicherung um 35,7 Prozent auf 1.618,7 Milli- onen Euro (2020: 1.192,6 Millionen Euro) zunahmen, stiegen sie in der Krankenversicherung um 36,0 Prozent auf 106,0 Millionen Euro (2020: 77,9 Millionen Euro). In der Lebensversicherung erhöhten sich die verrechneten Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) um 60,6 Prozent auf 698,6 Millionen Euro (2020: 434,9 Millionen Euro). Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensver- sicherung – UNIQA International Angaben in Millionen Euro 1.609 1.5611.565 1.705 2.423 2017 2019 2018 2020 2021 Die abgegrenzten Prämien im Eigenbehalt (nach IFRS) stiegen in der Schaden- und Unfallversicherung um 28,4Prozent auf 902,4 Millionen Euro (2020: 702,5 Mil- lionen Euro), in der Krankenversicherung stiegen sie um 25,5 Prozent auf 93,4 Millionen Euro (2020: 74,4 Millio- nenEuro). In der Lebensversicherung erhöhten sie sich um 72,8Prozent auf 564,1 Millionen Euro (2020:326,4Mil- lionen Euro). Inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung betrug das abgegrenzte Prämienvolumen in der Lebensversicherung 675,5Millionen Euro (2020: 423,5 Millionen Euro). In Zentraleuropa (CE) – die Region umfasst Polen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn – erhöhten sich die verrechneten Prämien inklusive der Sparanteile der 52 fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der Einbeziehung der ehemaligen AXA-CEE-Gesellschaften um 57,9 Prozent auf 1.805,1Millionen Euro (2020: 1.143,5 Millionen Euro). In Osteuropa (EE) – bestehend aus Rumänien und der Ukraine – stiegen sie um 9,7 Prozent auf 211,8Mil- lionen Euro (2020: 193,1 Millionen Euro). In Südosteu- ropa (SEE)– zusammengesetzt aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, dem Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien – nahmen die verrechneten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 2021 um 11,8 Prozent auf 323,7 Millionen Euro (2020: 289,5 Millio- nen Euro) zu. In Russland (RU) stiegen sie um 3,3 Prozent auf 73,7Millionen Euro (2020: 71,4 Millionen Euro). In Westeuropa (WE) beliefen sie sich auf 8,9 Millionen Euro (2020: 8,0 Millionen Euro). Entwicklung der Versicherungsleistungen Die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt von UNIQA International erhöhten sich 2021 um 43,9 Prozent auf 875,0Millionen Euro (2020: 608,1 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen sie dabei um 31,0Prozent auf 505,8Milli- onenEuro (2020: 386,2 Millio- nenEuro). In der Krankenversiche- rung nahmen sie um 18,3Prozent auf 49,9 Millionen Euro (2020:42,2Mil- lionen Euro) zu. Ebenso erhöhten sie sich in der Lebensversicherung um 77,6 Prozent auf 319,3Millionen Euro (2020: 179,8 Millionen Euro). Die Schadenquote in der Schaden- und Unfallversicherung stieg dadurch 2021 leicht auf 56,1 Prozent (2020: 55,0 Prozent), die Combined Ratio nach Rückversicherung des Segments UNIQA International verbesser- te sich dennoch auf 92,9 Prozent (2020:93,3 Prozent). In der Region CE stiegen die Versi- cherungsleistungen im Jahr 2021 um 63,2 Prozent auf 607,8 Millionen Euro (2020: 372,5 Millionen Euro), in der Region EE erhöhten sie sich um 16,2 Prozent auf 74,0 Millionen Euro (2020: 63,7 Millionen Euro). In SEE nahmen sie um 13,0 Pro- zent auf 130,7 Millionen Euro zu (2020:115,6Millionen Euro). In Russland lagen die Leistungen mit 61,7 Millionen Euro um 12,4 Prozent über dem Vorjahresniveau (2020: 54,9Mil- lionen Euro). In Westeuropa sanken sie auf 0,8 Millio- nenEuro (2020: 1,3 Millionen Euro). Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 185,7 Millionen Euro (2020: 129,2 Millionen Euro) erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021 um 27,1 Prozent auf 592,7Mil- lionen Euro (2020: 466,4 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen sie um 23,3 Prozent auf 332,2 Millionen Euro (2020: 269,4 Millionen Euro), in der Krankenversicherung nahmen sie um 32,0 Prozent auf 36,1Millionen Euro (2020: 27,4 Millionen Euro) zu. In der Lebensversicherung erhöhten sie sich um 32,3 Prozent auf 224,4 Millionen Euro (2020: 169,6 Millionen Euro). Die Kostenquote nach Rückversicherung von UNIQA International – das Verhältnis der gesamten Aufwendun- gen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien 1.618,7 1.192,6 1.076,9 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 505,8 – 386,2 – 347,6 Schadenquote (nach Rückversicherung) 56,1 % 55,0 % 56,6 % Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 332,2 – 269,4 – 235,7 Kostenquote (nach Rückversicherung) 36,8 % 38,3 % 38,4 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 92,9 % 93,3 % 95,0 % Kapitalanlageergebnis 34,8 34,2 25,3 Ergebnis vor Steuern 36,2 – 37,2 – 30,5 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 1.220,3 1.275,9 678,6 Krankenversicherung Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien 106,0 77,9 74,6 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 49,9 – 42,2 – 38,8 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 36,1 – 27,4 – 21,3 Kostenquote (nach Rückversicherung) 38,7 % 36,8 % 31,8 % Kapitalanlageergebnis 0,2 0,0 0,4 Ergebnis vor Steuern 7,0 4,5 7,1 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 56,4 46,0 44,8 KONZERNLAGEBERICHT 53 Konzernlagebericht Rückversicherungsabgaben zu den abgegrenzten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebunde- nen Lebensversicherung – belief sich im abgelaufenen Jahr auf 35,5 Prozent (2020: 38,8 Prozent). In CE stiegen die Aufwendungen für den Versicherungsbe- trieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisio- nen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben im Berichtsjahr um 48,6 Prozent auf 381,7 Millionen Euro (2020: 256,9 Millionen Euro). In EE erhöhten sie sich leicht um 1,8 Prozent auf 70,6 Millionen Euro (2020:69,3Millio- nen Euro). In SEE nahmen sie um 2,9 Prozent auf 104,4Mil- lionen Euro (2020: 101,5 Millionen Euro) zu. In Russland sanken die Kosten um 9,1 Prozent auf 12,2 Millionen Euro (2020: 13,4 Millionen Euro), während sie sich in Westeuro- pa auf 1,8 Millionen Euro (2020: 1,4 Millionen Euro) belie- fen. In der Verwaltung ( UNIQA International AG) sanken die Kosten um 7,5 Prozent auf 22,1 Millionen Euro (2020: 23,8 Millionen Euro). Kapitalanlageergebnis Das Kapitalanlageergebnis des Segments verringer- te sich 2021 um 32,1 Prozent auf 72,0 Millionen Euro (2020:106,1Millionen Euro). Lebensversicherung Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 698,6 434,9 409,8 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 319,3 – 179,8 – 155,1 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 224,4 – 169,6 – 157,9 Kostenquote (nach Rückversicherung) 33,2 % 40,0 % 39,3 % Kapitalanlageergebnis 37,0 71,8 35,9 Ergebnis vor Steuern 90,5 5,7 39,4 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 2.756,5 2.651,6 1.654,4 Ergebnis vor Steuern Das Ergebnis vor Steuern im Segment UNIQA International stieg im Berichtsjahr aufgrund der Verbesserung im technischen Ergebnis auf 133,7 Millionen Euro an (2020: – 27,0 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversiche- rung erhöhte sich das Ergebnis vor Steuern daher auf 36,2 Millionen Euro (2020: – 37,2 Millionen Euro), in der Krankenversicherung nahm es um 55,9 Prozent auf 7,0 Millionen Euro zu (2020: 4,5 Millionen Euro). In der Lebensversicherung schließlich stieg das Ergebnis vor Steuern auf 90,5 Millionen Euro (2020: 5,7Millio- nenEuro). Ergebnis vor Steuern UNIQA International Angaben in Millionen Euro 43 16 55 – 27 134 2017 20192018 2020 2021 54 Gruppenfunktionen Kennzahlen Gruppenfunktionen Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 67,9 – 80,0 – 48,5 Kapitalanlageergebnis 606,8 96,2 356,3 Ergebnis vor Steuern 377,9 – 48,5 255,0 Im Segment Gruppenfunktionen sanken die Aufwendun- gen für den Versicherungsbetrieb um 15,1 Prozent auf 67,9Millionen Euro (2020: 80,0 Millionen Euro). Rückversicherung Kennzahlen Rückversicherung Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Verrechnete Prämien 1.469,5 1.162,7 1.129,2 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 788,0 – 700,6 – 700,4 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 359,8 – 311,0 – 303,7 Kostenquote (nach Rückversicherung) 29,3 % 29,4 % 29,5 % Ergebnis vor Steuern 95,6 58,3 33,5 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 1.564,6 1.373,6 1.406,4 Das verrechnete Prämienvolumen im Segment Rückver- sicherung stieg 2021 um 26,4 Prozent auf 1.469,5 Millio- nenEuro (2020: 1.162,7 Millionen Euro). Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens- versicherung – Rückversicherung Angaben in Millionen Euro 1.092 1.129 1.098 1.163 1.470 2017 20192018 2020 2021 Das abgegrenzte Prämienvolumen im Eigenbehalt (nachIFRS) erhöhte sich um 16,4 Prozent auf 1.229,2 Mil- lionenEuro (2020: 1.056,1 Millionen Euro). Die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt nah- men 2021 um 12,5 Prozent auf 788,0 Millionen Euro (2020:700,6 Millionen Euro) zu. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb ab- züglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 10,4 Millionen Euro (2020: 12,2 Millionen Euro) stiegen um 15,7 Prozent auf 359,8 Millionen Euro (2020:311,0 Millionen Euro). Das Kapitalanlageergebnis nahm 2021 auf 33,7 Millio- nenEuro zu (2020: 6,9 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern im Segment Rückversicherung erhöhte sich um 64,0 Prozent auf 95,6 Millionen Euro (2020: 58,3 Millionen Euro). Das Kapitalanlageergebnis stieg auf 606,8 Millionen Euro (2020: 96,2 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 auf 377,9 Milionen Euro (2020: – 48,5 Millionen Euro). KONZERNLAGEBERICHT 55 Konzernlagebericht Im Segment Konsolidierung belief sich das Kapitalanlage- ergebnis 2021 auf – 631,9 Millionen Euro (2020: 135,4Mil- lionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern betrug – 564,1 Millionen Euro (2020: 193,4 Millionen Euro). Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Ende Februar 2022 ist der seit mehreren Jahren zwischen der Ukraine und Russland bestehende Konflikt eskaliert. UNIQA ist in der Ukraine durch zwei Versicherungsgesell- schaften sowie drei Immobiliengesellschaften vertreten, in Russland hält UNIQA 75 Prozent an einer Lebensversiche- rungsgesellschaft (die übrigen 25 Prozent werden von der JSC Raiffeisenbank gehalten). Aufgrund der gegenwärtig noch nicht einschätzbaren und sich laufend ändernden Situation ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzern- abschlusses keine abschließende Beurteilung der künftigen Auswirkungen auf UNIQA möglich. Da es sich um ein wert- begründendes Ereignis handelt, das im Jahr 2022 liegt, ergeben sich auf diesen Konzernabschluss zum 31.Dezem- ber 2021 keine Auswirkungen. Im Jahr 2021 beliefen sich die verrechneten Prämien in der Ukraine auf rund 110 Millionen Euro, in Russland auf rund 75 Millionen Euro – in Summe somit rund 3 Prozent der insgesamt von UNIQA verrechneten Prämien. Die Vermö- genswerte, die auf die Versicherungsgesellschaften in der Ukraine entfallen, belaufen sich per 31. Dezember 2021 auf rund 140 Millionen Euro – rund 90 Millionen Euro hiervon auf Kapitalanlagen. Die Immobiliengesellschaften in der Ukraine verfügen per Ende 2021 über Vermögenswerte in Höhe von rund 20 Millionen Euro. In Russland belaufen sich die dem von UNIQA gehaltenen Anteil zurechenba- ren Vermögenswerte auf rund 250 Millionen Euro – rund 230Millionen Euro entfallen hiervon auf Kapitalanlagen. Sollte es zu einem Verlust der Kontrolle über die Gesell- schaften aus Konsolidierungssicht kommen, ohne dass es zum Erhalt einer Gegenleistung kommt, würde sich hinsichtlich der Gesellschaften in der Ukraine per Ende 2021 ein negativer Effekt auf die Konzerngewinn- und -verlustrechnung in Höhe von rund 95 Millionen Euro ergeben. Der Effekt, der sich aus dem UNIQA Anteil der Gesellschaft in Russland ergeben würde, beläuft sich per Ende 2021 auf rund 43 Millionen Euro. Darüber hinaus werden in anderen Konzerngesellschaf- ten Kapitalanlagen, die von ukrainischen bzw. russischen Emittent:innen begeben wurden, gehalten. Der Buchwert dieser Kapitalanlagen beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf rund 200 Millionen Euro. Die weitere Entwicklung der Lage wird beobachtet, und es werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen auf UNIQA gering zu halten. Ausblick Konjunkturausblick Der IWF prognostiziert aktuell für Österreich ein Wirt- schaftswachstum von 3,9 Prozent. Jedoch ist jede Prognose in Bezug auf die gesamtwirt- schaftliche Entwicklung in unseren Märkten derzeit mit so hoher Unsicherheit wie schon lange nicht mehr verbun- den. Die Konsequenzen des kriegerischen Konflikts in der Ukraine, die pandemische Situation, die Inflationsentwick- lung und damit verbunden die Reaktion der Zentralbanken sowie die weitere Entwicklung auf den internationalen Kapitalmärkten – all das ist im Moment sehr schwer einzuschätzen. Die EZB hält trotz steigender Inflation die Leitzinsen noch unverändert. Jedoch wird das pandemiebezogene Anlei- heankaufprogramm PEPP im 1. Quartal 2022 sein Ende finden. Gemäß der EZB geht man von einer temporären Inflationsdynamik aus, die sich im Jahr 2022 wieder nor- malisieren soll. Ob diese Einschätzung berechtigt ist, wird sich im weiteren Jahresverlauf zeigen. Konsolidierung Kennzahlen Konsolidierung Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019 Kapitalanlageergebnis – 631,9 135,4 – 286,2 Ergebnis vor Steuern – 564,1 193,4 – 232,1 56 Unternehmensausblick Anders als das gesamtwirtschaftliche Umfeld schätzen wir die Situation in unserem versicherungstechnischen Kern- geschäft unverändert als solide ein. Unser Versicherungs- geschäft hat in der Pandemie große Resilienz bewiesen. Unsere Kunden haben trotz wirtschaftlicher Herausfor- derungen nicht auf ihren Versicherungsschutz verzichtet, sodass die Stornorate für die gegebenen Rahmenbedin- gungen sehr moderat blieb. Dies stimmt uns auch für das Prämienvolumen des Jahres 2022 optimistisch. Aufgrund des Konflikts in der Ukraine, ausgelöst durch den russischen Angriff, und der damit verbundenen Sanktio- nen können wir – im Moment – allerdings keine sinnvolle Prognose zum Geschäftsverlauf in diesen beiden Ländern abgeben. Auf Gruppenebene betrifft das allerdings weniger als 3 Prozent der verrechneten Prämien. Der Schadenaufwand im direkten Zusammenhang mit Covid-19 wurde bereits im Jahr 2020 voll verbucht und hat daher keine signifikante Auswirkung auf das Geschäftsjahr 2022. Wir haben im abgelaufenen Geschäftsjahr die größte Restrukturierung in unserer Firmengeschichte fortge- setzt, und das Programm zeigt bereits erste Erfolge. Strikte Kostendisziplin und weitere Optimierungen sind für 2022 jedoch weiterhin unerlässlich, um die Verwaltungskosten trotz hohen Investitionsbedarfs zu stabilisieren. Zusammengefasst sehen wir trotz eins sehr schwer ein- schätzbaren Umfelds keine signifikanten Verwerfungen in unserem versicherungstechnischen Kerngeschäft. Das bedeutet, wir rechnen im Jahr 2022 mit stabilen oder leicht steigenden Prämien und gehen von einer Combined Ratio in etwa auf dem Niveau von 2021 aus. Wir können aber aktuell keine solide Einschätzung der Ka- pitalmarktentwicklung abgeben und daher auch keine sta- bile Prognose zu unserem Kapitalanlageergebnis machen. Die Ausschüttung der Dividende orientiert sich am Un- ternehmenserfolg. UNIQA plant, 50 bis 60 Prozent des Konzern ergebnisses als Dividende an die Unternehmens- eigner:innen auszuschütten. Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB 1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG be- trägt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber:innen lautenden nennwertlosen Stückak- tien zusammen. Das Grundkapital wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten. 2. Bezüglich der Anteile der UNIQA Versicherungsver- ein Privatstiftung, der Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, der Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung und der RZB Versi- cherungsbeteiligung GmbH besteht ein Stimmrechts- bindungsvertrag. Wechselseitige Vorkaufsrechte sind vereinbart. 3. Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versi- cherungsbeteiligung GmbH insgesamt 10,87 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privatstif- tung hält direkt und indirekt über die Austria Versiche- rungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt 49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft. 4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. 5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben das Stimmrecht unmittelbar aus. 6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sons- tigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestim- mungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichts- rat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. 7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30.Juni2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens 80.000.000Euro durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 30.Mai2023 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück KONZERNLAGEBERICHT 57 Konzernlagebericht eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Akti- en, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochter- unternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2021 hielt die Gesellschaft 2.034.739Stück eigene Aktien. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherun- gen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter der BL Syndikat Be- teiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzurechnen. 8. Hinsichtlich der Beteiligung an der STRABAG SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktionär:innen dieser Gesellschaft. 9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der UNIQA Insurance Group AG besteht in nachvollziehbaren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Systemen, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein systemati- sches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Umfang und Ausrich- tung der eingerichteten Systeme wurden anhand der unter- nehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet. Trotz Schaffung der angemessenen Rahmenwerke verbleibt stets ein gewisses Restrisiko, da auch angemessen und funkti- onsfähig eingerichtete Systeme keine absolute Sicherheit bei der Identifikation und Steuerung der Risiken gewähr- leisten können. Zielsetzungen: a) Identifikation und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des (Konzern-)Abschlusses entgegenstehen könnten b) Begrenzung erkannter Risiken, zum Beispiel durch Hin- zuziehung externer Spezialist:innen c) Überprüfung erkannter Risiken hinsichtlich ihres Einflusses auf den Konzernabschluss und entsprechende Abbildung dieser Risiken Zielsetzung des internen Kontrollsystems im Rechnungs- legungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, damit trotz der identifizierten Risiken ein ordnungsgemä- ßer Abschluss erstellt wird. Neben den im Risikobericht be- schriebenen Risiken analysiert das Risikomanagementsys- tem weitere Risiken innerhalb der betrieblichen Abläufe, Compliance, internen Berichterstattung etc. Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das Konzernrechnungswesen der UNIQA Group einge- gliedert. Neben dem Rechnungswesensystem SAP S/4 HANA wird ein harmonisiertes versicherungsspezifisches IT-System für die Zwecke der Gesellschaft verwendet. Zur Gewährleistung eines sicheren Ablaufs bestehen Compli- ance-Richtlinien sowie Betriebsorganisations-, Bilanzie- rungs- und Konsolidierungshandbücher. Identifikation und Kontrolle der Risiken Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durch- geführt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und Anweisungen definiert und mit dem bestehenden Berechti- gungskonzept abgestimmt. Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfi- gurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungslegungs- prozess werden zeitnah an das Management berichtet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Die Vorgehens- weise bei der Identifikation und Kontrolle der Risiken wird regelmäßig durch ein externes unabhängiges Beratungs- unternehmen evaluiert. Information und Kommunikation Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer- tungen werden in Form von monatlichen Berichten und Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden Information an das Management. Der darauf aufbauende Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Abschlüssen der Gesellschaft. 58 Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit Die Systeme des internen Kontroll- und Risiko- managementsystems sind nicht statisch, sondern werdenfortlaufend an geänderte Anforderungen und Rahmen bedingungen angepasst. Für die Identifikation dieser Änderungsnotwendigkeiten ist die laufende Über- wachung der gesamten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen dafür sind: a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kontrol- len beauftragten Personen b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Trans- aktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf Kon- trollschwächen schließen lassen c) Stichprobenweise Prüfung der Wirksamkeit durch die Interne Revision und umfangreiche Wirksamkeitstests durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams Berichterstattung an den Aufsichtsrat/ Prüfungsausschuss Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss durch Berichte der Internen Revi- sion und gesonderte Beauftragung externer Dritter. Gewinnverwendungsvorschlag Der nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Versiche- rungsaufsichtsgesetz (VAG) aufgestellte Einzelabschluss der UNIQA Insurance Group AG weist für das Geschäfts- jahr 2021 einen Bilanzgewinn von 171.031.286,15 Euro (2020: 55.722.592,34 Euro) aus. Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 23. Mai 2022 vorschlagen, diesen Bilanzgewinn für die Ausschüttung einer Dividende von 55Cent auf jede der 309.000.000 zum Stichtag ausgege- benen dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Wien, am 9. März 2022 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Klaus Pekarek Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands KONZERNLAGEBERICHT 59 Konzernlagebericht 60 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 Vermögenswerte Angaben in Tausend Euro Erläuterung 31.12.2021 31.12.2020 Sachanlagen 12 365.493 364.739 Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte 10 1.462.087 1.451.149 Immaterielle Vermögenswerte 11 712.287 647.619 Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1 1.241.860 1.219.213 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 2 656.393 677.921 Sonstige Kapitalanlagen 3 19.886.724 20.422.107 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3 5.154.053 5.218.124 Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen 5 591.671 514.268 Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 6 0 131 Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 13 714.823 684.249 Forderungen aus Ertragsteuern 15 84.900 59.130 Latente Steueransprüche 16 84.909 8.594 Zahlungsmittel 14 592.583 640.713 Summe Vermögenswerte 31.547.783 31.907.957 Eigenkapital und Schulden Angaben in Tausend Euro Erläuterung 31.12.2021 31.12.2020 Eigenkapital Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen 21 1.789.923 1.789.923 Eigene Aktien 22 – 16.614 – 16.614 Kumulierte Ergebnisse 1.530.299 1.676.762 3.303.609 3.450.072 Anteile ohne beherrschenden Einfluss 24 19.678 24.760 3.323.286 3.474.832 Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten 25 1.057.559 1.069.920 Versicherungstechnische Rückstellungen 5 19.174.105 19.195.742 Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 6 5.028.507 5.115.506 Finanzverbindlichkeiten 26 723.317 693.566 Andere Rückstellungen 17, 19 726.270 847.235 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 27 1.017.197 994.221 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 15 115.393 93.051 Latente Steuerschulden 16 382.149 423.884 28.224.497 28.433.125 Summe Eigenkapital und Schulden 31.547.783 31.907.957 K onzernabschluss 61 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Konzerngewinn- und -verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 Angaben in Tausend Euro Erläuterung 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 7 Gesamtrechnung 5.997.224 5.231.531 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 299.652 – 201.992 5.697.572 5.029.539 Technischer Zinsertrag 318.949 322.125 Sonstige versicherungstechnische Erträge Gesamtrechnung 27.973 41.302 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften 308 368 28.281 41.669 Versicherungsleistungen 8 Gesamtrechnung – 4.365.526 – 3.819.752 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften 261.323 125.174 – 4.104.204 – 3.694.579 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 9 Aufwendungen für den Versicherungsabschluss – 1.052.751 – 953.377 Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 619.362 – 631.546 Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben 23.586 18.524 – 1.648.527 – 1.566.399 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen Gesamtrechnung – 79.555 – 49.830 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 3.319 – 4.232 – 82.874 – 54.061 Versicherungstechnisches Ergebnis 209.197 78.295 Kapitalanlageergebnis 4 Erträge aus Kapitalanlagen 835.058 773.686 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 268.193 – 333.965 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 81.087 65.689 647.951 505.409 Sonstige Erträge 28 300.381 216.548 Umgliederung technischer Zinsertrag – 318.949 – 322.125 Sonstige Aufwendungen 29 – 250.619 – 230.497 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 378.765 169.335 Operatives Ergebnis 587.962 247.631 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 10, 11 – 70.911 – 125.817 Finanzierungsaufwendungen – 134.762 – 64.758 Ergebnis vor Steuern 382.289 57.056 Ertragsteuern 15 – 64.385 – 32.775 Periodenergebnis 317.904 24.281 davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil 314.696 19.405 davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil 3.207 4.876 Ergebnis je Aktie (in Euro) 1) 1,03 0,06 Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf 306.965.261 306.965.261 1) Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Es wird auf Basis des Periodenergebnisses ermittelt. KONZERNABSCHLUSS 62 Konzerngesamtergebnisrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Periodenergebnis 317.904 24.281 In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 64.906 – 35.708 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern – 16.225 8.913 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – 1.566 – 5.188 47.115 – 31.983 In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge Währungsumrechnung Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 33.957 – 48.135 In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen – 7.100 0 Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – 1.018.659 632.111 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern 95.149 – 68.467 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Gewinnbeteiligung 506.472 – 339.329 In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen –142.878 – 68.659 In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen – latente Steuern 8.601 9.498 In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen – latente Gewinnbeteiligung 72.821 36.260 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 8.836 – 10.004 – 442.801 143.275 Sonstiges Ergebnis – 395.686 111.292 Gesamtergebnis – 77.783 135.573 davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil – 76.808 134.805 davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil – 975 768 63 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Konzerngeldflussrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 Angaben in Tausend Euro Erläuterung 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Periodenergebnis 317.904 24.281 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen 148.193 191.812 Abschreibungen bzw. Zuschreibungen übriger Kapitalanlagen 56.902 132.409 Gewinn bzw. Verlust aus dem Abgang von Kapitalanlagen – 36.925 – 40.089 Veränderung der aktivierten Abschlusskosten – 63.111 7.592 Veränderung bei erfolgswirksam bewerteten Wertpapieren – 30.576 45.408 Veränderung der Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft 8.127 8.542 Veränderung der sonstigen Forderungen – 59.309 – 6.437 Veränderung der Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft – 18.788 – 56.653 Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten 65.952 22.250 Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen 393.384 – 208.442 Veränderung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen – 36.657 208 Veränderung der latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden – 34.583 – 5.936 Veränderung sonstiger Bilanzposten 15.570 52.963 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 726.084 167.908 Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 25.352 13.712 Auszahlungen aus dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen – 173.070 – 122.625 Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen 1.440 587 Nettoauszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen – 38.917 – 967.128 Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen 3.334.346 3.466.661 Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen – 3.866.428 – 3.447.712 Veränderung von Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 64.070 341.815 Cashflow aus der Investitionstätigkeit – 653.207 – 714.690 Dividendenzahlungen 21 – 58.578 – 56.658 Transaktionen zwischen Eigentümern – 11.818 – 577 Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 370.323 792.871 Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 26 – 427.860 – 22.815 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit – 127.933 712.821 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds – 55.057 166.039 davon Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Zukäufen konsolidierter Tochterunternehmen 1.259 31.202 Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Währungskursänderungen 6.927 – 4.948 Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres 14 640.713 479.621 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 14 592.583 640.713 Gezahlte Ertragsteuern (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) – 102.334 – 33.371 Gezahlte Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) – 151.136 – 65.202 Erhaltene Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) 375.223 386.059 Erhaltene Dividenden (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) 147.558 43.544 KONZERNABSCHLUSS 64 Entwicklung des Konzerneigenkapitals Kumulierte Angaben in Tausend Euro Erläuterung Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen Eigene Aktien Bewertung von zur V eräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungs- verpflichtungen Stand am 1. Jänner 2020 1.789.923 – 16.614 633.372 – 314.860 Änderung des Konsolidierungskreises Dividende an Aktionär:innen Gesamtergebnis 200.033 – 26.847 Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis 200.033 – 26.847 Stand am 31. Dezember 2020 1.789.923 – 16.614 833.405 – 341.707 Stand am 1. Jänner 2021 1.789.923 – 16.614 833.405 – 341.707 Änderung des Konsolidierungskreises Dividende an Aktionär:innen 21 Gesamtergebnis – 473.385 48.526 Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis – 473.385 48.526 Stand am 31. Dezember 2021 1.789.923 – 16.614 360.020 – 293.180 65 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Ergebnisse Differenzen aus Währungs- umrechnung Übrige kumulierte Ergebnisse Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil Anteile ohne beherrschenden Einfluss Eigenkapital gesamt – 170.286 1.446.185 3.367.720 19.399 3.387.119 2.801 2.801 5.998 8.799 – 55.254 – 55.254 – 1.405 – 56.658 – 42.596 4.214 134.805 768 135.573 19.405 19.405 4.875 24.281 – 42.596 – 15.192 115.399 – 4.107 111.292 – 212.882 1.397.946 3.450.072 24.760 3.474.832 – 212.882 1.397.946 3.450.072 24.760 3.474.832 – 14.402 – 14.402 – 784 – 15.185 – 55.254 – 55.254 – 3.324 – 58.578 26.085 321.966 – 76.808 – 975 – 77.783 314.696 314.696 3.207 317.904 26.085 7.270 – 391.504 – 4.182 – 395.686 – 186.797 1.650.257 3.303.609 19.678 3.323.286 KONZERNABSCHLUSS 66 67 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Erläuterungen zum Konzernabschluss ALLGEMEINE ANGABEN Die UNIQA Insurance Group AG (UNIQA) ist ein Unter- nehmen mit Sitz in Österreich. Die Adresse des eingetra- genen Sitzes des Unternehmens lautet Untere Donaustraße 21, 1029 Wien. Der Konzern ist hauptsäch- lich mit dem Betrieb der Schaden- und Unfall- sowie der Kranken- und der Lebensversicherung beschäftigt. Die UNIQA Insurance Group AG ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der FN 92933t eingetragen. Die Aktien der UNIQA Insurance Group AG sind im Premiumsegment der Wiener Börse – dem prime market – gelistet. Die UNIQA Insurance Group AG unterliegt den regulatorischen Vorschriften europäischer und österrei- chischer Aufsichtsbehörden (Finanzmarktaufsicht, Euro- päische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung). Die Anforderungen umfassen im Speziellen die quantitativen und qualitativen Solvabilitätsvorschriften. Dieser Konzernabschluss ist in Tausend Euro aufgestellt, sofern nicht anders angegeben. Bei der Summierung ge- rundeter Beträge und Prozentangaben können durch Ver- wendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferen- zen entstehen. Die funktionale Währung von UNIQA ist der Euro. Der Bilanzstichtag von UNIQA ist der 31. Dezember. Rechnungslegungsgrundsätze Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Bestimmungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie bis zum Bilanzstichtag von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden, aufgestellt. Die zusätzlichen Anfor- derungen des § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie des § 138 Abs. 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurden erfüllt. Verwendung von Ermessensentscheidungen und S chätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungs- methoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögens- werte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annah- men werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Ermessensausübungen und zukunftsbezogene Annahmen, die wesentliche Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss haben könnten, sind in den folgenden Erläuterungen beschrieben: Erläuterung 1: Als Finanzinvestition gehaltene Immobi- lien (Annahmen bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten) Erläuterung 2: Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (Annahmen und Modelle bei der Ergebnis- schätzung der STRABAG SE) Erläuterung 3: Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanla- gen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversiche- rung (Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten) Erläuterung 5 und Erläuterung 44: Versicherungstechni- sche Rückstellungen (Annahmen und Modelle bei der Be- rechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen) Erläuterung 11: Immaterielle Vermögenswerte (Annah- men bei der Ermittlung der Firmenwerte) Erläuterung 16: Latente Steuern (Beurteilung der Reali- sierbarkeit latenter Steueransprüche) Erläuterung 17: Leistungsorientierte Pläne (Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Versorgungsver- pflichtungen) KONZERNABSCHLUSS 68 In der folgenden Tabelle sind die Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen der Vermögenswerte und der Schulden zusammengefasst: Bilanzposition Bewertungsgrundsatz Vermögenswerte Sachanlagen fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten Immaterielle Vermögenswerte - mit bestimmbarer Nutzungsdauer fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten - mit unbestimmbarer Nutzungsdauer Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen fortgeführter anteiliger Wert des Eigenkapitals der Kapitalanlage bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag Sonstige Kapitalanlagen - Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden beizulegender Zeitwert - Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte beizulegender Zeitwert - Kredite und Forderungen fortgeführte Anschaffungskosten Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung beizulegender Zeitwert Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen analog zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung analog zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft fortgeführte Anschaffungskosten Forderungen aus Ertragsteuern in der Höhe, in der ein Anspruch gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen Latente Steueransprüche undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden Zahlungsmittel fortgeführte Anschaffungskosten Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten Versicherungstechnische Rückstellungen Sachversicherung: Rückstellung für Schäden und noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (undiskontierter Wert erwarteter zukünftiger Zahlungsverpflichtungen) Lebens- und Krankenversicherung: Deckungsrückstellung nach aktuariellen Rechnungsgrundlagen (diskontierter Wert erwarteter zukünftiger Leistungen abzüglich Prämien) Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Deckungsrückstellung basierend auf der Wertentwicklung der veranlagten Beiträge Finanzverbindlichkeiten - Verbindlichkeiten aus Ausleihungen fortgeführte Anschaffungskosten - Derivative Finanzinstrumente beizulegender Zeitwert Andere Rückstellungen - aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode - sonstige Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags Verbindlichkeiten und übrige Schulden fortgeführte Anschaffungskosten Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in der Höhe, in der eine Verpflichtung gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen Latente Steuerschulden undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden 69 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der be- richtspflichtigen Segmente entsprechen den Konzern- bilanzierungs- und -bewertungsmethoden. Das Segment- ergebnis vor Ertragsteuern wurde unter Berücksichtigung der folgenden Komponenten ermittelt: Summierung der IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen unter Berücksichtigung von Beteiligungsertragseliminierungen innerhalb des jeweiligen Segments und Wertminderungen des Firmenwerts. Alle übrigen Konsolidierungseffekte (Periodenergebnis assoziierter Unternehmen, Zwischen- ergebniseliminierungen und sonstige segmentübergrei- fende Effekte) sind in „Konsolidierung“ enthalten. Das so ermittelte Segmentergebnis wird dem Vorstand der UNIQA Insurance Group AG zur Steuerung der Gruppe für die folgenden operativen Segmente berichtet: UNIQA Österreich – beinhaltet das österreichische Versicherungsgeschäft. UNIQA International – beinhaltet neben allen internatio- nalen Erstversicherungsgesellschaften sowie internatio- nalen Dienstleistungsunternehmen auch Investment- managementgesellschaften und Pensionskassen. Dieses Segment wird regional noch in folgende Hauptbereiche gegliedert: Central Europe (CE – Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn) Eastern Europe (EE – Rumänien und Ukraine) Russland (RU) Southeastern Europe (SEE – Albanien, Bosnien und Her- zegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) Western Europe (WE – Liechtenstein und Schweiz) Verwaltung Rückversicherung – beinhaltet die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz) und das Rückversicherungsgeschäft der UNIQA Insurance Group AG. Gruppenfunktionen – beinhaltet die restlichen Posten der UNIQA Insurance Group AG (Kapitalanlageergebnis und Verwaltungskosten) sowie alle übrigen inländischen und internationalen Dienstleistungsgesellschaften. KONZERNABSCHLUSS 70 Operative Segmente UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3.916.574 3.837.500 2.423.271 1.705.441 1.469.540 1.162.667 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3.113.292 3.076.677 1.671.286 1.200.485 1.229.245 1.056.076 Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (Gesamtrechnung) 213.210 207.018 111.385 97.104 0 0 Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (im Eigenbehalt) 213.210 207.018 111.385 97.104 0 0 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 3.703.364 3.630.482 2.311.886 1.608.337 1.469.540 1.162.667 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 2.900.082 2.869.659 1.559.901 1.103.382 1.229.245 1.056.076 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) – konzernintern – 766.653 – 727.578 – 565.542 – 369.557 1.323.851 1.096.712 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) – konzernextern 3.666.735 3.597.237 2.125.442 1.472.938 – 94.605 – 40.636 T echnischer Zinsertrag 289.740 294.250 29.209 27.875 0 0 Sonstige versicherungstechnische Erträge 5.080 4.977 33.398 26.636 266 7.606 Versicherungsleistungen – 2.442.288 – 2.383.735 – 874.992 – 608.096 – 787.981 – 700.605 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 622.244 – 719.347 – 592.734 – 466.354 – 359.815 – 310.966 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 20.688 – 13.405 – 54.732 – 42.579 – 16.633 – 14.801 V ersicherungstechnisches Ergebnis 109.682 52.399 100.050 40.864 65.083 37.311 Kapitalanlageergebnis 567.298 160.801 72.030 106.084 33.708 6.899 Erträge aus Kapitalanlagen 560.659 486.190 108.249 132.427 44.757 37.579 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 91.965 – 338.250 – 36.491 – 26.599 – 11.049 – 30.680 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 98.604 12.861 272 256 0 0 Sonstige Erträge 2.921 1.592 146.385 46.161 4.198 18.013 Umgliederung technischer Zinsertrag – 289.740 – 294.250 – 29.209 – 27.875 0 0 Sonstige Aufwendungen – 11.144 – 9.527 – 81.462 – 63.793 – 4.462 – 1.031 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 269.336 – 141.384 107.745 60.577 33.443 23.881 Operatives Ergebnis 379.017 – 88.985 207.795 101.441 98.526 61.192 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte – 1.786 – 1.786 – 69.125 – 123.947 0 0 Finanzierungsaufwendungen – 38.016 – 28.287 – 4.995 – 4.530 – 2.901 – 2.901 Ergebnis vor Steuern 339.215 – 119.058 133.674 – 27.036 95.625 58.291 Combined Ratio (Schaden- und Unfallversicherung, nach Rückversicherung) 1) 91,7 % 98,7 % 92,9 % 93,3 % 93,8 % 95,8 % Kostenquote (nach Rückversicherung) 2) 20,0 % 23,4 % 35,5 % 38,8 % 29,3 % 29,4 % Wertminderungen für Segmente UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Firmenwert Wertminderungen 0 0 – 12.100 – 105.752 0 0 Kapitalanlagen Wertminderungen – 1.939 – 19.627 0 – 1.200 0 0 Wertaufholungen 0 51 129 0 0 0 1) Summe aus den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und Versicherungsleistungen im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie jeweils im Eigenbehalt – in der Schaden- und Unfallversicherung. 2) Verhältnis der gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben zu den abgegrenzten Konzernprämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung. 71 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 0 0 – 1.451.386 – 1.140.262 6.358.000 5.565.346 0 0 8.344 423 6.022.167 5.333.662 0 0 0 0 324.595 304.122 0 0 0 0 324.595 304.122 0 0 – 1.451.386 – 1.140.262 6.033.405 5.261.224 0 0 8.344 423 5.697.572 5.029.539 0 0 8.344 423 0 0 0 0 0 0 5.697.572 5.029.539 0 0 0 0 318.949 322.125 373 13.288 – 10.836 – 10.839 28.281 41.669 4.892 2.318 – 3.835 – 4.461 – 4.104.204 – 3.694.579 – 67.932 – 80.049 – 5.802 10.316 – 1.648.527 – 1.566.399 – 7.311 – 163 16.491 16.887 – 82.874 – 54.061 – 69.978 – 64.606 4.361 12.327 209.197 78.295 606.776 96.202 – 631.860 135.424 647.951 505.409 752.040 321.071 – 630.647 – 203.581 835.058 773.686 – 156.274 – 225.227 27.585 286.791 – 268.193 – 333.965 11.009 358 – 28.798 52.213 81.087 65.689 188.868 180.237 – 41.991 – 29.455 300.381 216.548 0 0 0 0 – 318.949 – 322.125 – 192.040 – 184.942 38.489 28.796 – 250.619 – 230.497 603.603 91.498 – 635.362 134.764 378.765 169.335 533.625 26.892 – 631.001 147.091 587.962 247.631 0 0 0 – 84 – 70.911 – 125.817 – 155.772 – 75.428 66.923 46.389 – 134.762 – 64.758 377.853 – 48.537 – 564.078 193.396 382.289 57.056 n/a n/a n/a n/a 93,7 % 97,8 % n/a n/a n/a n/a 27,4 % 29,4 % Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 0 0 0 0 – 12.100 – 105.752 – 15.845 – 49.943 0 0 – 17.784 – 70.770 0 0 0 0 129 51 KONZERNABSCHLUSS 72 Gliederung nach Geschäftsbereichen Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Tausend Euro UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 1.857.585 1.796.102 1.618.657 1.192.585 1.425.000 1.125.744 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 1.086.677 1.066.070 902.411 702.548 1.206.962 1.039.922 Technischer Zinsertrag 0 0 0 789 0 0 Sonstige versicherungstechnische Erträge 3.069 2.923 12.901 7.529 237 7.581 Versicherungsleistungen – 684.823 – 698.649 – 505.832 – 386.161 – 775.000 – 687.026 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 311.854 – 353.673 – 332.185 – 269.392 – 356.610 – 309.509 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 13.377 – 7.612 – 45.434 – 36.442 – 13.718 – 11.748 Versicherungstechnisches Ergebnis 79.692 9.059 31.861 18.871 61.871 39.220 Kapitalanlageergebnis 132.858 – 196.135 34.829 34.234 28.904 1.651 Erträge aus Kapitalanlagen 162.308 84.348 49.471 48.615 39.953 32.331 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 31.007 – 280.686 – 14.915 – 14.637 – 11.049 – 30.680 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 1.556 203 272 256 0 0 Sonstige Erträge 2.237 1.355 17.058 18.302 4.019 18.011 Umgliederung technischer Zinsertrag 0 0 0 – 789 0 0 Sonstige Aufwendungen – 10.284 – 8.344 – 19.572 – 15.503 – 4.259 – 929 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 124.812 – 203.124 32.314 36.245 28.665 18.733 Operatives Ergebnis 204.504 – 194.065 64.175 55.116 90.536 57.953 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 0 0 – 23.365 – 87.947 0 0 Finanzierungsaufwendungen – 13.218 – 3.220 – 4.606 – 4.374 – 2.901 – 2.901 Ergebnis vor Steuern 191.286 – 197.285 36.204 – 37.205 87.635 55.052 Krankenversicherung Angaben in Tausend Euro UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 1.120.480 1.089.620 105.978 77.936 8.729 6.795 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 1.111.095 1.082.685 93.402 74.409 8.460 6.420 Technischer Zinsertrag 91.100 88.746 2 2 0 0 Sonstige versicherungstechnische Erträge 1.726 1.455 218 143 0 0 Versicherungsleistungen – 947.665 – 916.935 – 49.879 – 42.177 – 4.919 – 6.056 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 151.080 – 176.857 – 36.119 – 27.362 – 197 – 249 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 1.433 – 227 – 616 – 433 0 0 Versicherungstechnisches Ergebnis 103.743 78.867 7.007 4.581 3.344 115 Kapitalanlageergebnis 111.968 95.073 163 30 0 0 Erträge aus Kapitalanlagen 102.578 120.805 223 254 0 0 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 31.745 – 31.097 – 61 – 224 0 0 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 41.134 5.365 0 0 0 0 Sonstige Erträge 551 127 3.691 3.278 52 0 Umgliederung technischer Zinsertrag – 91.100 – 88.746 – 2 – 2 0 0 Sonstige Aufwendungen – 696 – 749 – 3.715 – 3.415 – 159 – 14 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 20.722 5.705 138 – 110 – 107 – 14 Operatives Ergebnis 124.466 84.573 7.145 4.471 3.237 102 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 0 0 – 172 0 0 0 Finanzierungsaufwendungen 190 0 – 4 0 0 0 Ergebnis vor Steuern 124.656 84.573 6.969 4.471 3.237 102 73 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 0 0 – 1.411.709 – 1.104.104 3.489.533 3.010.327 0 0 7.814 414 3.203.865 2.808.954 0 0 0 0 0 789 308 13.253 – 5.404 – 2.450 11.111 28.836 0 153 532 – 3.436 – 1.965.123 – 1.775.119 – 31.873 – 42.022 – 5.240 3.872 – 1.037.763 – 970.724 – 7.204 – 868 11.579 11.618 – 68.153 – 45.053 – 38.769 – 29.485 9.282 10.017 143.937 47.683 467.151 40.683 – 528.547 149.113 135.195 29.547 561.625 182.732 – 545.387 – 127.167 267.971 220.859 – 96.031 – 141.175 8.523 265.340 – 144.478 – 201.837 1.557 – 874 8.318 10.940 11.703 10.525 6.568 8.537 382 481 30.264 46.685 0 0 0 0 0 – 789 – 10.138 – 11.066 99 – 2.676 – 44.153 – 38.518 463.581 38.153 – 528.065 146.918 121.306 36.925 424.812 8.669 – 518.784 156.935 265.243 84.607 0 0 0 – 82 – 23.365 – 88.029 – 141.541 – 67.437 27.734 13.414 – 134.532 – 64.519 283.271 – 58.769 – 491.049 170.266 107.347 – 67.941 Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 0 0 – 8.729 – 6.796 1.226.458 1.167.554 0 0 305 99 1.213.262 1.163.614 0 0 0 0 91.102 88.747 0 0 0 – 1 1.944 1.597 4.892 2.165 – 156 – 53 – 997.727 – 963.056 – 19.237 – 20.486 9 – 12 – 206.624 – 224.966 – 66 390 0 0 – 2.115 – 270 – 14.411 – 17.931 158 33 99.841 65.666 88.840 28.468 – 37.847 – 19.029 163.124 104.542 116.721 83.032 – 25.769 – 42.871 193.754 161.220 – 27.881 – 54.564 2.258 7.901 – 57.429 – 77.985 0 0 – 14.336 15.941 26.799 21.307 181.145 168.409 – 29.538 – 27.121 155.902 144.693 0 0 0 0 – 91.102 – 88.747 – 179.839 – 169.985 29.655 27.606 – 154.754 – 146.556 90.147 26.893 – 37.730 – 18.543 73.170 13.931 75.736 8.962 – 37.572 – 18.510 173.011 79.597 0 0 0 0 – 172 0 – 42 – 65 1 0 146 – 66 75.695 8.896 – 37.572 – 18.510 172.985 79.531 KONZERNABSCHLUSS 74 Lebensversicherung Angaben in Tausend Euro UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 938.508 951.778 698.637 434.921 35.811 30.128 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 915.520 927.921 675.472 423.528 13.824 9.734 Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (Gesamtrechnung) 213.210 207.018 111.385 97.104 0 0 Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (im Eigenbehalt) 213.210 207.018 111.385 97.104 0 0 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 725.299 744.760 587.252 337.817 35.811 30.128 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 702.311 720.903 564.087 326.424 13.824 9.734 Technischer Zinsertrag 198.639 205.504 29.207 27.084 0 0 Sonstige versicherungstechnische Erträge 285 599 20.280 18.964 29 25 Versicherungsleistungen – 809.800 – 768.151 – 319.281 – 179.758 – 8.062 – 7.523 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 159.310 – 188.817 – 224.430 – 169.599 – 3.008 – 1.208 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 5.879 – 5.566 – 8.682 – 5.704 – 2.915 – 3.053 Versicherungstechnisches Ergebnis – 73.754 – 35.527 61.182 17.412 – 133 – 2.025 Kapitalanlageergebnis 322.472 261.862 37.039 71.820 4.804 5.248 Erträge aus Kapitalanlagen 295.772 281.036 58.554 83.558 4.804 5.248 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 29.213 – 26.467 – 21.516 – 11.738 0 0 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 55.913 7.293 0 0 0 0 Sonstige Erträge 133 111 125.636 24.581 126 2 Umgliederung technischer Zinsertrag – 198.639 – 205.504 – 29.207 – 27.084 0 0 Sonstige Aufwendungen – 164 – 435 – 58.175 – 44.875 – 44 – 88 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 123.802 56.034 75.293 24.442 4.886 5.162 Operatives Ergebnis 50.048 20.507 136.475 41.854 4.753 3.137 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte – 1.786 – 1.786 – 45.589 – 36.000 0 0 Finanzierungsaufwendungen – 24.988 – 25.067 – 385 – 155 0 0 Ergebnis vor Steuern 23.274 – 6.346 90.501 5.698 4.753 3.137 75 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 0 0 – 30.947 – 29.363 1.642.009 1.387.465 0 0 225 – 89 1.605.041 1.361.094 0 0 0 0 324.595 304.122 0 0 0 0 324.595 304.122 0 0 – 30.947 – 29.363 1.317.414 1.083.343 0 0 225 – 89 1.280.446 1.056.972 0 0 0 0 227.846 232.589 65 35 – 5.432 – 8.387 15.227 11.237 0 0 – 4.212 – 972 – 1.141.354 – 956.404 – 16.822 – 17.541 – 571 6.457 – 404.140 – 370.708 – 41 315 4.911 5.269 – 12.606 – 8.739 – 16.798 – 17.190 – 5.078 2.277 – 34.581 – 35.053 50.784 27.050 – 65.467 5.340 349.632 371.321 73.694 55.306 – 59.491 – 33.542 373.333 391.606 – 32.362 – 29.489 16.805 13.550 – 66.286 – 54.143 9.453 1.233 – 22.781 25.332 42.585 33.858 1.154 3.292 – 12.834 – 2.816 114.215 25.171 0 0 0 0 – 227.846 – 232.589 – 2.063 – 3.891 8.735 3.866 – 51.711 – 45.423 49.875 26.452 – 69.567 6.390 184.289 118.479 33.077 9.261 – 74.645 8.667 149.708 83.426 0 0 0 – 1 – 47.375 – 37.787 – 14.190 – 7.926 39.188 32.975 – 376 – 173 18.887 1.336 – 35.457 41.640 101.957 45.466 KONZERNABSCHLUSS 76 Gliederung UNIQA International nach Regionen Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) Kapitalanlageergebnis Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Polen 523.996 264.324 13.186 15.551 Slowakei 198.978 89.735 4.864 3.197 Tschechien 300.437 246.685 5.773 7.754 Ungarn 75.562 73.985 4.283 6.023 Zentraleuropa (CE) 1.098.972 674.728 28.107 32.525 Rumänien 59.567 53.743 4.936 4.901 Ukraine 93.072 84.936 4.876 10.598 Osteuropa (EE) 152.639 138.679 9.813 15.499 Russland 72.301 70.253 16.379 37.525 Russland (RU) 72.301 70.253 16.379 37.525 Albanien 36.372 31.367 328 661 Bosnien und Herzegowina 31.900 27.670 2.457 2.481 Bulgarien 37.318 37.058 1.683 1.065 Kosovo 13.816 11.541 284 271 Kroatien 49.940 49.241 7.744 11.696 Montenegro 10.379 10.241 718 684 Nordmazedonien 17.379 14.360 351 342 Serbien 37.350 37.036 4.063 3.958 Südosteuropa (SEE) 234.454 218.515 17.628 21.158 Liechtenstein 1.535 1.206 132 64 Schweiz 0 0 – 29 – 31 Westeuropa (WE) 1.535 1.206 103 33 Österreich 0 0 0 – 655 Verwaltung 0 0 0 – 655 UNIQA International 1.559.901 1.103.382 72.030 106.084 davon: Ergebnis vor Steuern Versicherungen Wertminderung Firmenwert 77 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Versicherungsleistungen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Ergebnis vor Steuern 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 – 308.561 – 162.139 – 191.064 – 112.662 20.084 4.184 – 106.807 – 45.321 – 61.566 – 41.405 56.181 5.364 – 171.824 – 144.319 – 96.006 – 72.298 40.260 33.325 – 20.574 – 20.733 – 33.052 – 30.571 5.859 8.632 – 607.767 – 372.512 – 381.689 – 256.935 122.384 51.506 – 28.572 – 29.598 – 27.795 – 24.954 5.043 – 58.218 – 45.473 – 34.116 – 42.780 – 44.386 10.519 14.166 – 74.046 – 63.714 – 70.575 – 69.339 15.562 – 44.052 – 61.716 – 54.919 – 12.179 – 13.394 15.651 20.178 – 61.716 – 54.919 – 12.179 – 13.394 15.651 20.178 – 15.792 – 10.971 – 17.007 – 14.640 3.928 244 – 20.012 – 16.834 – 12.828 – 11.345 1.464 1.683 – 18.451 – 12.387 – 17.106 – 20.960 – 8.375 – 14.855 – 8.556 – 7.152 – 4.490 – 4.712 1.006 100 – 30.965 – 34.289 – 22.436 – 21.007 3.156 1.813 – 4.820 – 5.060 – 4.741 – 4.657 1.141 965 – 8.736 – 6.721 – 8.551 – 7.304 475 581 – 23.336 – 22.222 – 17.236 – 16.841 229 – 20.232 – 130.667 – 115.638 – 104.395 – 101.467 3.025 – 29.701 – 796 – 1.313 – 1.839 – 1.385 – 914 – 789 0 0 0 0 23 310 – 796 – 1.313 – 1.839 – 1.385 – 891 – 479 0 0 – 22.057 – 23.832 – 22.057 – 24.488 0 0 – 22.057 – 23.832 – 22.057 – 24.488 – 874.992 – 608.096 – 592.734 – 466.354 133.674 – 27.036 155.709 – 2.859 – 12.100 – 105.752 KONZERNABSCHLUSS 78 Konzernbilanz – Gliederung nach Geschäftsbereichen Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 Vermögenswerte Sachanlagen 176.900 192.969 59.584 36.906 Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte 301.272 263.103 319.442 291.608 Immaterielle Vermögenswerte 533.838 420.406 11.700 3.295 Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 183.910 196.515 236.456 235.293 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 89.678 81.270 218.828 230.391 Sonstige Kapitalanlagen 5.533.015 5.682.319 3.876.589 3.874.305 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 0 0 0 0 Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen 478.912 389.131 3.023 1.141 Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 0 0 0 0 Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 413.861 483.558 479.347 311.762 Forderungen aus Ertragsteuern 68.295 46.406 3.029 1.821 Latente Steueransprüche 71.933 3.693 43 0 Zahlungsmittel 245.926 266.613 73.731 164.526 Summe Geschäftsbereichsvermögenswerte 8.097.539 8.025.983 5.281.773 5.151.047 Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten 1.057.559 1.069.920 0 0 Versicherungstechnische Rückstellungen 4.374.791 4.122.722 3.815.927 3.623.875 Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 0 0 0 0 Finanzverbindlichkeiten 683.169 715.976 29.603 29.461 Andere Rückstellungen 366.912 395.230 315.120 408.517 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 485.909 694.209 333.311 241.173 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 95.246 63.214 5.124 6.598 Latente Steuerschulden 56.276 61.344 151.890 156.837 Summe Geschäftsbereichsschulden 7.119.863 7.122.614 4.650.976 4.466.461 79 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Lebensversicherung Konsolidierung Konzern 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 129.009 134.863 0 0 365.493 364.739 841.448 896.464 – 75 – 25 1.462.087 1.451.149 166.749 223.918 0 0 712.287 647.619 821.493 787.405 0 0 1.241.860 1.219.213 347.886 366.260 0 0 656.393 677.921 10.903.753 11.493.995 – 426.632 – 628.512 19.886.724 20.422.107 5.154.053 5.218.124 0 0 5.154.053 5.218.124 110.505 124.028 – 770 – 31 591.671 514.268 0 131 0 0 0 131 68.924 208.767 – 247.308 – 319.837 714.823 684.249 13.576 10.903 0 0 84.900 59.130 12.933 4.901 0 0 84.909 8.594 272.925 209.574 0 0 592.583 640.713 18.843.255 19.679.332 – 674.784 – 948.405 31.547.783 31.907.957 419.258 419.258 – 419.258 – 419.258 1.057.559 1.069.920 10.988.198 11.450.699 – 4.812 – 1.554 19.174.105 19.195.742 5.028.507 5.115.506 0 0 5.028.507 5.115.506 29.358 91.574 – 18.813 – 143.444 723.317 693.566 46.379 45.468 – 2.141 – 1.980 726.270 847.235 427.819 441.129 – 229.842 – 382.290 1.017.197 994.221 15.023 23.239 0 0 115.393 93.051 173.983 205.703 0 0 382.149 423.884 17.128.525 17.792.575 – 674.866 – 948.525 28.224.497 28.433.125 Konzerneigenkapital und Anteile ohne beherrschenden Einfluss 3.323.286 3.474.832 Summe Eigenkapital und Schulden 31.547.783 31.907.957 Die zu jedem Geschäftsbereich angegebenen Beträge wur- den um die aus geschäftsbereichsinternen Vorgängen re- sultierenden Beträge bereinigt. Daher kann aus dem Saldo der Geschäftsbereichsvermögenswerte und -schulden nicht auf das dem jeweiligen Geschäftsbereich zugeteilte Eigenkapital geschlossen werden. KONZERNABSCHLUSS 80 Finanzielle Vermögenswerte und Schulden Die folgende Tabelle stellt eine Übersicht finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden dar. Stand 31. Dezember 2021 Stand 31. Dezember 2020 Angaben in Tausend Euro Buchwerte Beizulegende Zeitwerte Buchwerte Beizulegende Zeitwerte Finanzielle Vermögenswerte Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1.241.860 2.757.558 1.219.213 2.521.161 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 656.393 655.252 677.921 518.552 Sonstige Kapitalanlagen 19.886.724 19.896.996 20.422.107 20.435.635 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 293.880 293.880 241.029 241.029 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 19.167.965 19.167.965 19.678.925 19.678.925 Kredite und Forderungen 424.879 435.151 502.152 515.680 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 5.154.053 5.154.053 5.218.124 5.218.124 Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 714.823 714.823 684.249 684.249 Zahlungsmittel 592.583 592.583 640.713 640.713 Finanzielle Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten 1.057.559 1.150.264 1.069.920 1.231.774 Finanzverbindlichkeiten 723.317 723.317 693.566 693.566 Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten 599.490 599.490 610.098 610.098 Derivative Finanzinstrumente 21.843 21.843 1.908 1.908 Leasingverbindlichkeiten 101.984 101.984 81.560 81.560 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 1.017.197 1.017.197 994.221 994.221 Kapitalanlagen 1 . Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mit- tels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis des Ertragswertverfahrens erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Diskon- tierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslas- tung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwick- lung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Eben- falls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt. Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des bei- zulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Die Bewertungsverfahren re- agieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter. So würde beispielsweise eine Reduktion des angewende- ten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränder- ten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhö- hung der ermittelten Immobilienwerte führen. Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der er- warteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Para- metern zu einer Verringerung der ermittelten Immobi- lienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Stichtag auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements unter Be- rücksichtigung der aktuell vorherrschenden Marktver- hältnisse festgelegt. 81 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Anschaffungs- und Herstellungskosten Angaben in Tausend Euro Stand am 1. Jänner 2020 1.809.883 Währungsumrechnung – 20.596 Veränderung des Konsolidierungskreises 97.606 Zugänge 52.232 Abgänge – 5.201 Umbuchungen – 14.408 Stand am 31. Dezember 2020 1.919.516 Stand am 1. Jänner 2021 1.919.516 Währungsumrechnung 785 Veränderung des Konsolidierungskreises 49.612 Zugänge 10.352 Abgänge – 14.178 Umbuchungen 24.807 Stand am 31. Dezember 2021 1.990.893 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Stand am 1. Jänner 2020 – 672.439 Währungsumrechnung 6.118 Zugänge aus Abschreibungen – 38.344 Zugänge aus Wertminderungen – 9.459 Abgänge 2.214 Umbuchungen 5.986 Zuschreibungen 5.621 Stand am 31. Dezember 2020 – 700.303 Stand am 1. Jänner 2021 – 700.303 Währungsumrechnung – 1.096 Veränderung des Konsolidierungskreises 3.007 Zugänge aus Abschreibungen – 41.208 Zugänge aus Wertminderungen – 7.206 Abgänge 6.525 Umbuchungen – 8.815 Zuschreibungen 61 Stand am 31. Dezember 2021 – 749.034 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfall- versicherung Kranken- versicherung Lebens- versicherung Gesamt Stand am 1. Jänner 2020 214.693 242.077 680.674 1.137.444 Stand am 31. Dezember 2020 196.515 235.293 787.405 1.219.213 Stand am 31. Dezember 2021 183.910 236.456 821.493 1.241.860 Beizulegende Zeitwerte Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfall- versicherung Kranken- versicherung Lebens- versicherung Gesamt Stand am 31. Dezember 2020 439.767 624.609 1.456.785 2.521.161 Stand am 31. Dezember 2021 444.511 719.560 1.593.486 2.757.558 2. Nach der Equity-Methode bilanzierte F inanzanlagen Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktions- kosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Perioden- ergebnis sowie an Veränderungen im sonstigen Ergebnis bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der maßgebliche Einfluss endet. UNIQA überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhalts- punkte dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen wertgemindert sind. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteili- gungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat im Periodenergebnis erfasst. Ein Wertminderungsauf- wand wird rückgängig gemacht, wenn es eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen gegeben hat, die zur Feststel- lung des erzielbaren Betrags verwendet wurde. KONZERNABSCHLUSS 82 Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen Angaben in Tausend Euro STRABAG SE Assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind 2021 1) 2020 2) 2021 2020 Nettovermögen 1. Jänner 3.966.748 3.789.440 189.059 162.884 Änderung des Konsolidierungskreises 0 0 – 6.962 0 Dividenden – 707.940 – 92.340 – 4.029 – 495 Periodenergebnis nach Steuern 461.217 366.695 27.159 27.562 Sonstiges Ergebnis 47.726 – 97.046 – 62 – 892 Nettovermögen 31. Dezember 3.767.752 3.966.748 205.165 189.059 Anteil am assoziierten Unternehmen 15,29 % 14,26 % diverse Anteilshöhen Buchwert 575.903 606.320 80.490 71.601 1) Schätzung für den 31.12.2021 auf Basis der zum Abschlussstichtag verfügbaren Finanzinformationen zum 30.6.2021 der STRABAG SE 2) Die Buchwerte werden von den im Umlauf befindlichen Aktien berechnet. 2021: 15,29 %, 2020: 15,29 % UNIQA ist an der STRABAG SE zum Stichtag 31. Dezem- ber 2021 mit 15,3 Prozent (31. Dezember 2020: 14,3 Prozent) am Grundkapital beteiligt. UNIQA führt die Beteiligung an der STRABAG SE aufgrund vertraglicher Vereinbarungen als assoziierte Beteiligung. Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode erfolgt für den Anteil an der STRABAG SE ausgehend von veröffentlich- ten Finanzinformationen zum 30. Juni 2021 eine Schät- zung bis zum 31. Dezember 2021. Der Zeitwert der Anteile ergibt sich aus dem Börsenkurs zum 31. Dezember 2021 und beläuft sich auf 574.762 Tau- send Euro (2020: 446.950 Tausend Euro). Zusammengefasste Gesamt- ergebnisrechnung STRABAG SE 1) Angaben in Tausend Euro 1 – 6/2021 1 – 6/2020 Umsatzerlöse 6.535.483 6.321.813 Abschreibungen – 266.095 – 255.012 Zinserträge 12.546 20.572 Zinsaufwendungen – 15.941 – 34.058 Ertragsteuern – 45.854 – 30.984 Periodenergebnis 90.941 630 Sonstiges Ergebnis 29.386 – 58.194 Gesamtergebnis 120.327 – 57.564 1) STRABAG SE Halbjahresbericht 2021, veröffentlicht im August 2021 Zusammengefasste Bilanz STRABAG SE 1) Angaben in Tausend Euro 30.6.2021 31.12.2020 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.875.307 2.856.954 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 4.672.450 4.124.139 Kurzfristige Vermögenswerte 6.547.757 6.981.093 Langfristige Vermögenswerte 5.127.349 5.153.348 Summe Vermögenswerte 11.675.106 12.134.441 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 433.790 163.896 Sonstige kurzfristige Schulden 5.532.321 5.479.476 Kurzfristige Schulden 5.966.111 5.643.372 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 728.924 992.111 Sonstige langfristige Schulden 1.463.689 1.390.738 Langfristige Schulden 2.192.613 2.382.849 Summe Schulden 8.158.724 8.026.221 Nettovermögen 3.516.382 4.108.220 1) STRABAG SE Halbjahresbericht 2021, veröffentlicht im August 2021 Alle übrigen nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind aus Konzernsicht einzeln betrachtet unwesentlich und werden aggregiert dargestellt. Zum Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurden die zuletzt veröffentlichten Abschlüsse der assozi- ierten Unternehmen herangezogen und um wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem jeweiligen Abschluss- stichtag und dem 31. Dezember 2021 angepasst. 83 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Zusammengefasste Infor- mationen für assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Anteil des Konzerns an Gewinnen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 10.588 10.827 Anteil des Konzerns an Verlusten aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 0 – 36 Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis – 25 – 357 Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis 10.563 10.434 3. Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der f onds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Seit 1. Jänner 2018 wendet UNIQA für IFRS 9 den Auf- schubansatz an. Dieser ermöglicht UNIQA, den Erstan- wendungszeitpunkt von IFRS 9 bis zum Inkrafttreten von IFRS 17 aufzuschieben. Finanzielle Vermögenswerte werden erstmals am Erfül- lungstag erfasst. Ausgebucht werden sie, wenn die vertrag- lichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Ver- mögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen über- tragen werden. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wird (Fair-Value-Option). Darunter fallen strukturierte Anleihen, ausgewählte Fremd- und Eigen- kapitalinstrumente sowie Derivate und Investmentzertifi- kate, deren Widmung in dieser Kategorie erfolgte. Die Fair-Value-Option wird bei strukturierten Produkten angewendet, bei denen Grundgeschäft und Derivat nicht zerlegt, sondern als Einheit bilanziert werden. Unreali- sierte Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Das maximale Ausfallrisiko dieser Produkte ist mit dem Buchwert begrenzt. Weiters bestehen keine Siche- rungsbeziehungen oder Kreditderivate für diese finanziel- len Vermögenswerte. Die Änderung von beizulegenden Zeitwerten dieser Wertpapiere wurde nicht durch Ände- rungen von Kreditrisiken bedingt. Derivate werden zwecks Absicherung von Kapitalanlagen und zur Ertragsmehrung im Rahmen der aufsichtsrecht- lich zulässigen Grenzen eingesetzt. Sämtliche Wert- schwankungen werden im Periodenergebnis erfasst. Finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanz- instrumenten sind unter den sonstigen Kapitalanlagen ausgewiesen. Finanzielle Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Finanzverbindlich- keiten ausgewiesen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu- züglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewer- tet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Ver- äußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Entsprechende Wert- änderungen werden, mit Ausnahme von Wertminderun- gen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen bei zur Veräußerung verfügbaren Schuldverschreibungen, im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Wenn ein Vermögens- wert ausgebucht wird, wird das kumulierte sonstige Er- gebnis ins Periodenergebnis umgegliedert. Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden durch Umgliede- rung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Verluste im Periodenergebnis erfasst. Der kumulierte Verlust, der vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert wird, ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten – abzüglich etwaiger Tilgungen, Amortisationen und abzüg- lich bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberich- tigungen – und dem beizulegenden Zeitwert. Wenn sich der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Ver- äußerung verfügbaren Schuldinstruments in einer folgen- den Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der Erfassung der Wertminderung eingetreten ist, werden die Wertbe- richtigungen rückgängig gemacht und der Betrag der Wer- taufholung im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, können nicht im Periodener- gebnis erfasst werden. Kredite und Forderungen Kredite und Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten KONZERNABSCHLUSS 84 Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzins- methode bewertet. Bei Fremdkapitalinstrumenten und Vermögenswerten, die der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet sind, erfolgt diese Überprüfung im Rahmen eines internen Wertminderungsprozesses. Bei Vorliegen objektiver Hin- weise darauf, dass eine Werthaltigkeit nicht gegeben ist, wird eine Wertminderung vorgenommen. Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Ver- mögenswerten keine Werthaltigkeit gegeben ist, gelten: der Ausfall oder Verzug von Schuldner:innen, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von Schuld- ner:innen oder Hinweise darauf, dass ein solches bevor- steht, nachteilige Veränderungen der Bonität von Kreditneh- mer:innen oder Emittent:innen, Veränderungen hinsichtlich der Aktivität des Markts für ein Wertpapier oder andere beobachtbare Daten, die auf eine signifikante Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten. Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein sig- nifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizule- genden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Als signifi- kant wird ein Rückgang um 20 Prozent, als anhaltend ein Zeitraum von zumindest neun Monaten angesehen. Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows ermittelt, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Falls es keine realistischen Aus- sichten hinsichtlich der Einbringlichkeit des Vermögens- werts gibt, werden die Beträge wertberichtigt. Bei Eintre- ten eines Ereignisses, das zu einer Wertaufholung führt, wird diese im Periodenergebnis erfasst. Eine Ausbuchung findet statt, wenn die endgültige Nichteinbringlichkeit identifiziert wurde. Die sonstigen Kapitalanlagen sind in folgende Klassen bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert: Sonstige Kapitalanlagen Stand 31. Dezember 2021 Angaben in Tausend Euro Nicht verzinsliche Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Kapitalanlagen aus Investment- verträgen Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 52.352 182.475 0 2.792 56.260 293.880 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 1.331.890 17.836.075 0 0 0 19.167.965 Kredite und Forderungen 0 62.691 362.187 0 0 424.879 Summe 1.384.242 18.081.241 362.187 2.792 56.260 19.886.724 davon im Rahmen der Fair-Value-Option 52.352 182.475 0 0 0 234.827 Sonstige Kapitalanlagen Stand 31. Dezember 2020 Angaben in Tausend Euro Nicht verzinsliche Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Kapitalanlagen aus Investment- verträgen Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 6.442 162.844 0 17.823 53.920 241.029 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 978.834 18.700.091 0 0 0 19.678.925 Kredite und Forderungen 0 88.269 413.883 0 0 502.152 Summe 985.276 18.951.204 413.883 17.823 53.920 20.422.107 davon im Rahmen der Fair-Value-Option 6.442 162.844 0 0 0 169.286 85 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Die Buchwerte der sonstigen Kapitalanlagen stellen, mit Ausnahme der reklassifizierten Anleihen, beizulegende Zeitwerte dar. Reklassifizierte Anleihen sind in der Posi- tion „Festverzinsliche Wertpapiere“ unter „Kredite und Forderungen“ subsummiert, deren beizulegender Zeit- wert sich zum 31. Dezember 2021 auf 72.964 Tausend Euro (31. Dezember 2020: 101.797 Tausend Euro) beläuft. Die Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung sind in folgende Klassen bzw. Katego- rien von Finanzinstrumenten gegliedert: Kapitalanlagen der fonds- und der index- gebundenen Lebensversicherung Stand 31. Dezember 2021 Angaben in Tausend Euro Nicht verzinsliche Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 2.532.889 2.515.441 86.368 19.355 5.154.053 Summe 2.532.889 2.515.441 86.368 19.355 5.154.053 Kapitalanlagen der fonds- und der index- gebundenen Lebensversicherung Stand 31. Dezember 2020 Angaben in Tausend Euro Nicht verzinsliche Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 2.076.362 3.024.384 117.378 0 5.218.124 Summe 2.076.362 3.024.384 117.378 0 5.218.124 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsicht- lich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festge- legt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Be- wertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet. Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht be- obachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpas- sungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informa- tionen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur Bestim- mung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforde- rungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertun- gen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewer- tung werden dem Prüfungsausschuss berichtet. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basie- rend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in un- terschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie einge- ordnet: Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märk- ten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hie- runter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds. Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise han- delt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv ein- gestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitä- ten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte. Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsver- fahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise KONZERNABSCHLUSS 86 vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorlie- gen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Be- teiligungen, Private-Equity-Fonds sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 er- füllen, zugeordnet. Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten In- putfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value- Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewer- tung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Be- wertung insgesamt wesentlich ist. UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiede- nen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt: Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorran- gig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine ent- sprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kom- men für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zuge- ordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung: Marktwertorientierter Ansatz Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen iden- tische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind. Kapitalwertorientierter Ansatz Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Bar- wertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungs- ströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden. Kostenorientierter Ansatz Der kostenorientierte Ansatz entspricht in der Regel dem Wert, der eingesetzt werden müsste, um den Vermögenswert wiederzubeschaffen. 87 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte Vermögenswerte Preismethode Inputfaktoren Preismodell Festverzinsliche Wertpapiere Notierte Rentenpapiere Notierter Kurs - - Nicht notierte Rentenpapiere Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven Discounted Cashflow ABS ohne Marktquotierungen Theoretischer Kurs - Discounted Cashflow, Single Deal Review, Peer Infrastrukturfinanzierungen Theoretischer Kurs - Discounted Cashflow Nicht festverzinsliche Wertpapiere Notierte Aktien/Investmentfonds Notierter Kurs - - Private Equities Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode Hedgefonds Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode Sonstige Unternehmensanteile Theoretischer Wert WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie Bewertungsgutachten Derivative Finanzinstrumente Aktien-Basket-Zertifikat Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes Monte Carlo N-DIM CMS Floating Rate Note Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) LIBOR-Market-Modell, Hull-White- Garman-Kohlhagen Monte Carlo CMS-Spread-Zertifikat Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Kontraktspezifisches Modell FX (Binary) Option Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM Option (Inflation, OTC, OTC FX Options) Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS Strukturierte Anleihen Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, LMM Swap, Cross Currency Swap Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell Swaption, Total Return Swaption Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black/Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell Kapitalanlagen aus Investmentverträgen Notierte Aktien/Investmentfonds Notierter Kurs - - Nicht notierte Investmentfonds Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode KONZERNABSCHLUSS 88 Bewertungshierarchie der sonstigen Kapitalanlagen Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.019.258 770.685 88 2.866 312.544 205.283 1.331.890 978.834 Festverzinsliche Wertpapiere 13.172.587 14.048.895 3.131.198 3.535.446 1.532.290 1.115.750 17.836.075 18.700.091 Summe 14.191.845 14.819.580 3.131.286 3.538.312 1.844.834 1.321.033 19.167.965 19.678.925 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.828 912 1.770 1.966 47.755 3.564 52.352 6.442 Festverzinsliche Wertpapiere 148.953 115.158 12.552 28.239 20.970 19.447 182.475 162.844 Derivative Finanzinstrumente 122 65 2.540 9.336 131 8.422 2.792 17.823 Kapitalanlagen aus Investmentverträgen 47.816 45.534 3.602 3.543 4.843 4.843 56.260 53.920 Summe 199.718 161.669 20.464 43.084 73.698 36.277 293.880 241.029 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 Finanzverbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente 1.830 0 7.964 1.908 12.050 0 21.843 1.908 Summe 1.830 0 7.964 1.908 12.050 0 21.843 1.908 Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 0 0 0 2.757.558 2.521.161 2.757.558 2.521.161 Kredite und Forderungen Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 0 0 271.797 278.384 90.390 135.499 362.187 413.883 Festverzinsliche Wertpapiere 15.711 16.051 57.253 85.746 0 0 72.964 101.797 Summe 15.711 16.051 329.051 364.130 90.390 135.499 435.151 515.680 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 Finanzverbindlichkeiten Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten 0 0 0 0 701.474 691.657 701.474 691.657 Summe 0 0 0 0 701.474 691.657 701.474 691.657 Nachrangige Verbindlichkeiten 1.150.264 1.231.774 0 0 0 0 1.150.264 1.231.774 Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2 Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 285.234 Tausend Euro (2020: 255.520 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 359.168 Tausend Euro (2020: 493.055 Tau- send Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Än- derungen in der Handelsfrequenz und der Handels- aktivität zurückzuführen. 89 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 3.315.599 2.908.360 1.072.624 1.116.739 765.831 1.193.026 5.154.053 5.218.124 Summe 3.315.599 2.908.360 1.072.624 1.116.739 765.831 1.193.026 5.154.053 5.218.124 Stufe-3-Finanzinstrumente Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegen- den Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewer- tungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen. Festverzinsliche Wertpapiere Sonstige Sonstige Kapitalanlagen Gesamt Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Angaben in Tausend Euro 2021 2020 2021 2020 2021 2020 2021 2020 Stand am 1. Jänner 1.115.750 879.787 241.560 229.648 1.357.310 1.109.434 1.193.026 120.801 Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 1 – 1.659 0 0 0 – 1.659 0 0 0 Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 2 – 10.379 – 39.342 0 0 – 10.379 – 39.342 0 0 Transfers in die Stufe 3 18.314 2.610 0 1 18.314 2.611 1.860 604.062 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Gewinne und Verluste – 31 – 1.854 2.381 – 24.777 2.350 – 26.631 – 11.769 6.710 Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste 16.378 14.275 3.275 1.874 19.653 16.149 0 0 Zugänge 788.684 258.597 238.737 108.603 1.027.421 367.201 117.992 695 Abgänge – 395.158 – 11.267 – 111.595 – 88.333 – 506.753 – 99.600 – 531.762 – 10.784 Veränderung aus Währungsumrechnung 391 – 189 – 166 – 550 226 – 739 – 3.516 0 Änderung des Konsolidierungskreises 0 13.133 0 15.094 0 28.227 0 471.541 Stand am 31. Dezember 1.532.290 1.115.750 374.193 241.560 1.906.483 1.357.310 765.831 1.193.026 Sensitivitäten Festverzinsliche Wertpapiere Der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor bei der Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können, werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die fest- verzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basis- punkten eine Verringerung des Werts von 7,7 Prozent (2020: 7,0 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 8,4 Prozent (2020: 8,3 Prozent). Sonstige Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentli- chen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen. Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermö- genswerte bewertet, die vom Fondsmanager mittels spezi- fischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zu- grunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Internationale Private-Equity- und Venture-Capital-Be- wertungen (IPEV). Für sonstige Beteiligungen der Stufe 3 wird das investierte Kapital als angemessene Größe für den Fair Value angesehen. In diesen Fällen ist eine Sensiti- vitätsanalyse nicht anwendbar. KONZERNABSCHLUSS 90 Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Ausleihungen Hypothekendarlehen 6.219 7.925 Polizzendarlehen und Polizzenvorauszahlungen 11.173 12.343 Sonstige Ausleihungen 66.652 110.000 Summe 84.044 130.269 Übrige Kapitalanlagen Einlagen bei Kreditinstituten 271.797 278.384 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 6.346 5.230 Summe 278.143 283.614 Gesamtsumme 362.187 413.883 Die Buchwerte der Ausleihungen und übrigen Kapitalan- lagen entsprechen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Sicher- heiten und der Bonität des Schuldners, für Einlagen bei Kreditinstituten auf Basis von notierten Preisen. Wertberichtigungen Ausleihungen Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Stand am 1. Jänner – 2.602 – 2.713 Verbrauch 141 83 Auflösung 780 16 Währungsumrechnung – 4 13 Stand am 31. Dezember – 1.685 – 2.602 Vertragliche Restlaufzeiten beizule- gender Zeitwerte für Ausleihungen Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Bis zu 1 Jahr 14.957 7.141 Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 13.763 22.759 Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren 51.309 95.368 Von mehr als 10 Jahren 4.015 5.001 Summe 84.044 130.269 4. Kapitalanlageergebnis Nach Geschäftsbereichen Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien – 2.873 – 4.806 7.157 7.762 54.400 37.306 58.684 40.263 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 11.703 10.525 26.799 21.307 42.585 33.858 81.087 65.689 Nicht festverzinsliche Wertpapiere 24.419 – 17.782 98.274 10.067 3.654 5.781 126.346 – 1.934 Zur Veräußerung verfügbar – 2.796 – 17.757 98.009 9.565 3.781 5.897 98.994 – 2.295 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 27.215 – 25 264 502 – 127 – 116 27.352 361 Festverzinsliche Wertpapiere 147.162 53.207 45.365 70.586 242.656 281.809 435.182 405.602 Zur Veräußerung verfügbar 147.892 48.751 46.500 65.790 242.434 281.747 436.826 396.288 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet – 730 4.456 – 1.135 4.796 222 62 – 1.643 9.314 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 4.065 2.283 2.322 1.133 19.048 23.940 25.434 27.356 Ausleihungen 645 816 1.567 1.327 3.908 4.808 6.120 6.951 Übrige Kapitalanlagen 3.420 1.467 755 – 194 15.139 19.132 19.314 20.405 Derivative Finanzinstrumente – 23.606 8.910 – 8.717 1.851 662 – 169 – 31.661 10.591 Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 25.674 – 22.790 – 8.075 – 8.163 – 13.373 – 11.204 – 47.122 – 42.158 Summe 135.195 29.547 163.124 104.542 349.632 371.321 647.951 505.409 davon: Laufende Erträge/Aufwendungen 113.945 108.512 98.338 93.794 308.957 316.712 521.241 519.018 Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen 21.250 – 78.965 64.786 10.748 40.674 54.609 126.710 – 13.609 Wertminderungen – 3.810 – 35.121 – 4.950 – 29.698 – 9.025 – 5.951 – 17.784 – 70.770 91 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Nach Ertragsart Angaben in Tausend Euro Laufende Erträge/Aufwendungen Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen Gesamt davon Wertminderung 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 864 14.378 – 6.816 5.889 – 5.952 20.266 0 0 Nicht festverzinsliche Wertpapiere (im Rahmen der Fair-Value-Option) 537 760 26.816 – 399 27.352 361 0 0 Festverzinsliche Wertpapiere (im Rahmen der Fair-Value-Option) 408 1.095 – 2.052 8.219 – 1.643 9.314 0 0 Derivative Finanzinstrumente – 81 12.523 – 31.580 – 1.931 – 31.661 10.591 0 0 Kapitalanlagen aus Investmentverträgen 1) 0 0 0 0 0 0 0 0 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 386.874 375.078 148.946 18.915 535.820 393.993 – 10.579 – 61.311 Nicht festverzinsliche Wertpapiere 37.719 29.053 61.275 – 31.348 98.994 – 2.295 – 10.549 – 44.439 Festverzinsliche Wertpapiere 349.155 346.025 87.671 50.263 436.826 396.288 – 30 – 16.872 Kredite und Forderungen 24.942 30.157 493 – 2.801 25.434 27.356 0 0 Festverzinsliche Wertpapiere 2.667 3.724 – 2 – 26 2.665 3.698 0 0 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 22.275 26.432 495 – 2.775 22.770 23.658 0 0 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 74.596 74.723 – 15.912 – 34.460 58.684 40.263 – 7.206 – 9.459 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 81.087 66.840 0 – 1.151 81.087 65.689 0 0 Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 47.122 – 42.158 0 0 – 47.122 – 42.158 0 0 Summe 521.241 519.018 126.710 – 13.609 647.951 505.409 – 17.784 – 70.770 1) Bei den Erträgen aus Kapitalanlagen aus Investmentverträgen handelt es sich um Durchlaufposten, weshalb diese hier nicht ausgewiesen werden. Kapitalanlageergebnisdetail Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Laufende Erträge/Aufwendungen aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Mieteinnahmen 99.234 99.575 Betriebliche Aufwendungen – 24.637 – 24.851 Währungsgewinne/-verluste Währungsgewinne 68.029 90.345 Währungsverluste – 76.798 – 106.091 Ergebnis Währungsgewinne/-verluste – 8.769 – 15.746 Direkt im Eigenkapital wurden positive Währungseffekte aus Kapitalanlagen in Höhe von 10.116 Tausend Euro (2020: negative Währungseffekte in Höhe von 8.547 Tau- send Euro) erfasst. Nettoergebnis nach Bewertungskategorien Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Im Periodenergebnis erfasst – 5.952 20.266 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Im Periodenergebnis erfasst 535.820 393.993 davon Reklassifizierungen vom Eigenkapital in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung – 142.878 – 68.659 Im sonstigen Ergebnis erfasst – 1.161.536 563.452 Nettoergebnis – 625.716 957.445 Kredite und Forderungen Im Periodenergebnis erfasst 25.434 27.356 Finanzielle V erbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Im Periodenergebnis erfasst – 134.762 – 64.758 KONZERNABSCHLUSS 92 Versicherungstechnische Posten Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie Investmentverträge mit ermessensabhängiger Über- schussbeteiligung fallen in den Anwendungsbereich von IFRS 4 (Versicherungsverträge). In Übereinstimmung mit IAS 8 wurden für alle Fälle, in denen IFRS 4 keine spezifi- schen Regelungen zu Ansatz und Bewertung enthält, die Bestimmungen der US Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) in der zum 1. Jänner 2005 gelten- den Fassung herangezogen. Für die Bilanzierung und Be- wertung versicherungsspezifischer Posten der Lebensver- sicherung mit Gewinnbeteiligung wurde FAS 120 beachtet, bei geschäftstypischen Abschlussposten der Kranken- sowie der Schaden- und Unfallversicherung FAS 60 und im Bereich der Rückversicherung FAS 113. Die fondsge- bundene Lebensversicherung, bei der die Versicherungs- nehmer:innen allein das Kapitalanlagerisiko tragen, wird in Anlehnung an FAS 97 bilanziert. Aufgrund regulatorischer Vorgaben sind versicherungs- technische Posten mit geeigneten Vermögenswerten zu bedecken (Deckungsstock). Dem Deckungsstock gewid- mete Werte unterliegen, wie in der Versicherungsbranche üblich, einer Beschränkung hinsichtlich Verfügbarkeit in der Gruppe. Versicherungs- und Investmentverträge Versicherungsverträge sind Verträge, durch die signifikan- tes Versicherungsrisiko übernommen wird. Investment- verträge sind Verträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Sie fallen in den Anwendungsbereich von IAS 39 (Finanz- instrumente). Rückversicherungsverträge Die abgegebene Rückversicherung wird aktivseitig in einem gesonderten Posten dargestellt. Die Erfolgsposten (Prämien und Leistungen) werden offen von den entspre- chenden Posten in der Gesamtrechnung abgezogen, wäh- rend die Provisionserträge gesondert in einem eigenen Posten dargestellt werden. Die übernommene Rückver- sicherung (indirektes Geschäft) wird als Versicherungs- vertrag abgebildet. 5. Versicherungstechnische Rückstellungen Prämienüberträge Bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, wie beispiels- weise den meisten Schaden- und Unfallversicherungen, werden die auf künftige Jahre entfallenden Prämien in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Regelungen un- ter US-GAAP als Prämienüberträge ausgewiesen. Die Höhe dieser Prämienüberträge entspricht dem in künfti- gen Perioden anteilig gewährten Versicherungsschutz. Prämien, die bei Abschluss bestimmter langfristiger Ver- träge erhoben werden (z. B. Vorabgebühren), werden als Prämienüberträge ausgewiesen. In Übereinstimmung mit den maßgeblichen Regelungen unter US-GAAP werden diese Gebühren nach der gleichen Methode wie die Amor- tisation aktivierter Abschlusskosten erfasst. Diese Prä- mienüberträge werden grundsätzlich einzeln für jeden Versicherungsvertrag und Tag genau ermittelt. Stammen sie aus dem Lebensversicherungsgeschäft, so zählen sie zur Deckungsrückstellung. Deckungsrückstellung Deckungsrückstellungen werden maßgeblich in den Spar- ten Lebens- und Krankenversicherung gebildet. Ihr Bilanz- ansatz ergibt sich nach aktuariellen Grundsätzen aus dem prospektiv ermittelten Barwert der zukünftigen Leistungen der Versicherungsgesellschaft abzüglich des Barwerts der erwarteten zukünftigen Prämien auf Einzelvertragsbasis. Deckungsrückstellungen werden ebenfalls in den Schaden- und Unfallsparten gebildet, die lebenslange Obligationen decken (Unfallrenten sowie Renten in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung). Berechnet wird die Deckungs- rückstellung des Versicherungsunternehmens unter Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Rechnungs- grundlagen, die im Kapitel 44 „Risikoprofil“ unter den ver- sicherungstechnischen Risiken weiter ausgeführt sind. Die Rechnungsgrundlagen berücksichtigen Annahmen bezüg- lich Kosten, Sterblichkeit, Invalidität sowie Zinsentwick- lung. Dabei werden angemessene Sicherheitsmargen einbe- zogen, um das Änderungs-, Irrtums- sowie Zufallsrisiko über die Vertragslaufzeit zu berücksichtigen. Für Verträge mit überwiegend Investmentcharakter (z. B. fondsgebundene Lebensversicherung) werden für die Bewertung der Deckungsrückstellung die Vorschriften von FAS 97 verwendet. Die Deckungsrückstellung ergibt sich aus den Zuführungen der Anlagebeträge, der Wert- entwicklung der zugrunde liegenden Kapitalanlagen und den vertragsgemäßen Entnahmen. Die Deckungsrückstellung für Krankenversicherungen wird mittels Rechnungsgrundlagen berechnet, die der bes- ten Einschätzung unter Beachtung von Sicherheitsmargen entsprechen. Einmal festgelegte Rechnungsgrundlagen sind grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des entspre- chenden Teilbestands anzuwenden (Locked-in Principle). 93 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche- rungsfälle umfasst sowohl die Rückstellung für zum Bilanzstichtag schon gemeldete Schäden als auch die Rückstellung für noch nicht gemeldete, aber bereits ein- getretene Schadenereignisse. Die Rückstellung in der Schaden- und Unfallversicherung wird auf einer Best-Estimate-Basis ermittelt. Zur Berech- nung der Schadenreserven kommen aktuarielle Standard- modelle zum Einsatz, die auf Basis von historischen Daten parametrisiert werden. Die getroffenen Annahmen wer- den laufend überprüft und, wenn notwendig, einer Anpas- sung unterzogen. Beispiele für wesentliche Annahmen sind die Entwicklung der Schadenfrequenz sowie der durchschnittlichen Schadenaufwände. Eine weitere wesentliche Annahme stellen die Abwicklungsmuster der einzelnen Geschäftszweige dar, die von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden können. Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Schadeninflation werden nur insofern getroffen, als auch die zukünftige Entwicklung auf Basis der historischen Beobachtungen extrapoliert wird. In Bereichen, in denen die Vergangenheitswerte keine Anwendung statistischer Verfahren zulassen, werden Berechnungen auf Basis von Marktdaten bzw. Experteneinschätzungen vorgenommen. Eine Diskontierung der Schadenreserven wird nur für ei- nen kleinen Teil von Rentenreserven vorgenommen, für die auch eine Deckungsrückstellung gebildet wird. Zu- künftig erwartete Regresszahlungen werden von der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle in Abzug gebracht. Direkt dem Schadenereignis zuordenbare Kosten der Schadenregulierung, wie zum Beispiel Kosten für Gutachten, werden schon in der Rück- stellungsberechnung inkludiert. Rückstellungen für in- terne Regulierungsaufwendungen werden in einem geson- derten Berechnungsverfahren ermittelt. Aufgrund des Zu- fallsrisikos in den zugrunde liegenden Annahmen ist die Berechnung der Rückstellung für noch nicht abge- wickelte Versicherungsfälle mit Unsicherheit verbunden. In Kapitel 44 „Risikoprofil“ finden sich weitere Angaben dazu. In der Krankenversicherung wird die Schadenrückstel- lung aufgrund von Erfahrungswerten und unter Berück- sichtigung des bekannten Leistungsrückstands geschätzt. In der Lebensversicherung wird mit Ausnahme der Spät- schadenrückstellung einzelvertraglich gerechnet. Die Rückstellung für das übernommene Geschäft ent- spricht im Allgemeinen den Angaben der Vorversiche- rungsgesellschaft. Rückstellung für Prämienrückerstattung und Gewinnbeteiligung Die Rückstellung für Prämienrückerstattung enthält die den Versicherungsnehmern gemäß gesetzlichen oder ver- traglichen Regelungen zustehenden Beträge für die erfolgs- abhängige und die erfolgsunabhängige Gewinnbeteiligung. In der Lebens- und Krankenversicherung mit ermessens- abhängiger Gewinnbeteiligung werden Unterschiede zwi- schen lokaler Bewertung und der Bewertung nach IFRS unter Berücksichtigung einer latenten Gewinnbeteiligung dargestellt, wobei auch hier je nach Ausweis der Verände- rung der zugrunde liegenden Bewertungsunterschiede eine Erfassung im Periodenergebnis oder im sonstigen Er- gebnis erfolgt. Die Zuführung zur Rückstellung für latente Gewinnbeteiligung beträgt überwiegend 85 Prozent der Bewertungsdifferenzen nach Steuern. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen Die Position umfasst im Wesentlichen die Drohverlust- rückstellung für übernommenes Rückversicherungsge- schäft sowie eine Rückstellung für zu erwartende Storni und Prämienausfälle. Liability-Adequacy-Test Im Liability-Adequacy-Test wird überprüft, ob die gebilde- ten IFRS-Reserven ausreichend sind. Für den Lebensver- sicherungsbestand wird eine sogenannte Best-Estimate-Reserve mit der IFRS-Reserve abzüglich Deferred Acquisition Costs zuzüglich Unearned Revenue Liability (URL) verglichen. Diese Berechnungen werden quartalsweise separat für gemischte Versicherungen, Ren- tenverträge, Risikoversicherungen sowie fonds- und in- dexgebundene Verträge durchgeführt. Da UNIQA bereits einen Best-Estimate-Ansatz für die Schadenreserveberechnung in der Nichtlebensversiche- rung durchführt, werden lediglich die zukünftig zu erwar- tenden Prämien getestet. Geschäftsbereiche, die bei der jährlichen Berechnung einen Überschuss aus den zukünf- tigen Prämien abzüglich der erwarteten zukünftigen Schä- den und Kosten von weniger als 5 Prozent haben, werden quartalsweise überprüft. Die getesteten Geschäftsbereiche sind für die Nichtlebensversicherung die Sparten Kraft- fahrzeug-Haftpflichtversicherung, Allgemeine Haftpflicht und Sonstige. KONZERNABSCHLUSS 94 Gesamtrechnung Angaben in Tausend Euro Prämien- überträge Deckungs- rückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle Rückstellung für erfolgs- unabhängige Prämien- rückerstattung Rückstellung für erfolgsabhän- gige Prämien- rückerstattung bzw. Gewinn- beteiligung der Versicherungs- nehmer:innen Sonstige versicherungs- technische Rückstellungen Gesamt Schaden- und Unfallversicherung Stand am 1. Jänner 2021 912.121 11.528 3.134.012 41.612 741 21.231 4.121.245 Währungskursdifferenzen 4.374 – 135 3.676 – 18 40 304 8.241 Portfolioveränderungen 0 – 32.667 – 1 – 32.668 Zugänge 83 1.677 981 19.611 22.353 Abgänge – 229 – 6.293 – 19.844 – 26.366 Verrechnete Prämien 3.489.533 3.489.533 Abgegrenzte Prämien – 3.469.209 – 3.469.209 Schäden Rechnungsjahr 2.206.981 2.206.981 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 1.163.699 – 1.163.699 Veränderung Schäden Vorjahre – 37.812 – 37.812 Schadenzahlungen Vorjahre – 748.501 – 748.501 Stand am 31. Dezember 2021 936.819 11.248 3.361.990 36.979 1.761 21.301 4.370.098 Krankenversicherung Stand am 1. Jänner 2021 19.098 3.244.673 207.236 16.807 134.848 1.213 3.623.875 Währungskursdifferenzen 1.068 412 619 – 6 1 2.093 Portfolioveränderungen – 65 – 65 Zugänge 192.460 10.266 43.397 1.916 248.039 Abgänge – 32.533 – 10.551 – 21.617 – 1.030 – 65.731 Verrechnete Prämien 1.226.458 1.226.458 Abgegrenzte Prämien – 1.212.057 – 1.212.057 Schäden Rechnungsjahr 758.575 758.575 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 628.905 – 628.905 Veränderung Schäden Vorjahre 10.677 10.677 Schadenzahlungen Vorjahre – 147.150 – 147.150 Stand am 31. Dezember 2021 34.567 3.405.012 200.987 16.515 156.628 2.100 3.815.808 Lebensversicherung Stand am 1. Jänner 2021 9.812.856 243.527 14.982 1.372.760 6.497 11.450.622 Währungskursdifferenzen 29.430 2.384 44 942 19 32.820 Portfolioveränderungen 613 32.851 – 11.039 22.426 Zugänge 256.552 5.026 82.420 5.205 349.203 Abgänge – 285.480 – 10.999 – 599.759 – 5.540 – 901.779 Schäden Rechnungsjahr 1.233.828 1.233.828 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 1.032.022 – 1.032.022 Veränderung Schäden Vorjahre 18.452 18.452 Schadenzahlungen Vorjahre – 185.351 – 185.351 Stand am 31. Dezember 2021 9.813.972 313.669 9.053 845.324 6.180 10.988.198 Summe Stand am 1. Jänner 2021 931.220 13.069.057 3.584.775 73.401 1.508.349 28.940 19.195.741 Währungskursdifferenzen 5.442 29.707 6.679 21 982 323 43.154 Portfolioveränderungen 0 613 118 – 11.039 – 10.308 Zugänge 449.095 16.969 126.798 26.732 619.594 Abgänge – 318.242 – 27.843 – 621.376 – 26.414 – 993.876 Verrechnete Prämien 4.715.991 4.715.991 Abgegrenzte Prämien – 4.681.266 – 4.681.266 Schäden Rechnungsjahr 4.199.384 4.199.384 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 2.824.626 – 2.824.626 Veränderung Schäden Vorjahre – 8.682 – 8.682 Schadenzahlungen Vorjahre – 1.081.002 – 1.081.002 Stand am 31. Dezember 2021 971.387 13.230.231 3.876.646 62.547 1.003.713 29.581 19.174.105 95 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Anteil der Rückversicherungs- gesellschaften Angaben in Tausend Euro Prämien- überträge Deckungs- rückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle Rückstellung für erfolgs- unabhängige Prämien- rückerstattung Rückstellung für erfolgsabhän- gige Prämien- rückerstattung bzw. Gewinn- beteiligung der Versicherungs- nehmer:innen Sonstige versicherungs- technische Rückstellungen Gesamt Schaden- und Unfallversicherung Stand am 1. Jänner 2021 82.259 1.378 302.912 20 2.561 389.131 Währungskursdifferenzen – 591 0 – 1.268 0 – 13 – 1.872 Portfolioveränderungen 0 1.101 1.101 Zugänge 1.544 1.544 Abgänge – 4 – 20 – 1.681 – 1.705 Verrechnete Prämien 225.376 225.376 Abgegrenzte Prämien – 258.781 – 258.781 Schäden Rechnungsjahr 182.955 182.955 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 18.063 – 18.063 Veränderung Schäden Vorjahre 58.091 58.091 Schadenzahlungen Vorjahre – 98.866 – 98.866 Stand am 31. Dezember 2021 48.263 1.374 426.864 2.411 478.912 Krankenversicherung Stand am 1. Jänner 2021 370 467 273 1 1.110 Währungskursdifferenzen 12 16 0 28 Portfolioveränderungen 303 303 Zugänge 3 3 Abgänge – 62 – 62 Verrechnete Prämien 4.937 4.937 Abgegrenzte Prämien – 3.617 – 3.617 Schäden Rechnungsjahr 1.353 1.353 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 724 – 724 Veränderung Schäden Vorjahre 231 231 Schadenzahlungen Vorjahre – 538 – 538 Stand am 31. Dezember 2021 1.702 405 913 4 3.023 Lebensversicherung Stand am 1. Jänner 2021 117.021 6.950 57 124.028 Währungskursdifferenzen 118 33 1 151 Portfolioveränderungen 0 – 181 – 181 Zugänge 4.573 70 4.644 Abgänge – 19.205 – 31 – 19.236 Schäden Rechnungsjahr 22.500 22.500 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 20.707 – 20.707 Veränderung Schäden Vorjahre 2.517 2.517 Schadenzahlungen Vorjahre – 3.981 – 3.981 Stand am 31. Dezember 2021 102.507 7.132 97 109.736 Summe Stand am 1. Jänner 2021 82.629 118.865 310.135 20 2.619 514.268 Währungskursdifferenzen – 579 118 – 1.219 0 – 12 – 1.693 Portfolioveränderungen 0 0 1.223 1.223 Zugänge 4.573 1.617 6.191 Abgänge – 19.270 – 20 – 1.713 – 21.003 Verrechnete Prämien 230.313 230.313 Abgegrenzte Prämien – 262.398 – 262.398 Schäden Rechnungsjahr 206.809 206.809 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 39.494 – 39.494 Veränderung Schäden Vorjahre 60.840 60.840 Schadenzahlungen Vorjahre – 103.385 – 103.385 Stand am 31. Dezember 2021 49.965 104.286 434.908 2.512 591.671 KONZERNABSCHLUSS 96 Im Eigenbehalt Angaben in Tausend Euro Prämien- überträge Deckungs- rückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle Rückstellung für erfolgs- unabhängige Prämien- rückerstattung Rückstellung für erfolgsabhän- gige Prämien- rückerstattung bzw. Gewinn- beteiligung der Versicherungs- nehmer:innen Sonstige versicherungs- technische Rückstellungen Gesamt Schaden- und Unfallversicherung Stand am 1. Jänner 2021 829.862 10.150 2.831.099 41.592 741 18.669 3.732.114 Währungskursdifferenzen 4.965 – 135 4.944 – 18 40 316 10.113 Portfolioveränderungen 0 – 33.768 – 1 – 33.769 Zugänge 83 1.677 981 18.066 20.808 Abgänge – 225 – 6.273 – 18.163 – 24.660 Verrechnete Prämien 3.264.157 3.264.157 Abgegrenzte Prämien – 3.210.428 – 3.210.428 Schäden Rechnungsjahr 2.024.026 2.024.026 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 1.145.636 – 1.145.636 Veränderung Schäden Vorjahre – 95.903 – 95.903 Schadenzahlungen Vorjahre – 649.636 – 649.636 Stand am 31. Dezember 2021 888.556 9.874 2.935.127 36.979 1.761 18.890 3.891.186 Krankenversicherung Stand am 1. Jänner 2021 18.729 3.244.206 206.963 16.807 134.848 1.212 3.622.765 Währungskursdifferenzen 1.056 412 603 – 6 1 2.066 Portfolioveränderungen – 368 – 368 Zugänge 192.460 10.266 43.397 1.914 248.036 Abgänge – 32.471 – 10.551 – 21.617 – 1.030 – 65.669 Verrechnete Prämien 1.221.521 1.221.521 Abgegrenzte Prämien – 1.208.440 – 1.208.440 Schäden Rechnungsjahr 757.222 757.222 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 628.181 – 628.181 Veränderung Schäden Vorjahre 10.447 10.447 Schadenzahlungen Vorjahre – 146.612 – 146.612 Stand am 31. Dezember 2021 32.865 3.404.607 200.073 16.515 156.628 2.096 3.812.785 Lebensversicherung Stand am 1. Jänner 2021 9.695.835 236.578 14.982 1.372.760 6.439 11.326.594 Währungskursdifferenzen 29.313 2.351 44 942 18 32.668 Portfolioveränderungen 613 33.031 – 11.039 22.606 Zugänge 251.979 5.026 82.420 5.135 344.559 Abgänge – 266.275 – 10.999 – 599.759 – 5.509 – 882.543 Schäden Rechnungsjahr 1.211.328 1.211.328 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 1.011.315 – 1.011.315 Veränderung Schäden Vorjahre 15.935 15.935 Schadenzahlungen Vorjahre – 181.370 – 181.370 Stand am 31. Dezember 2021 9.711.465 306.538 9.053 845.324 6.083 10.878.462 Summe Stand am 1. Jänner 2021 848.591 12.950.192 3.274.640 73.381 1.508.349 26.321 18.681.473 Währungskursdifferenzen 6.021 29.590 7.899 20 982 335 44.847 Portfolioveränderungen 0 613 – 1.105 – 11.039 – 11.531 Zugänge 444.522 16.969 126.798 25.114 613.403 Abgänge – 298.971 – 27.823 – 621.376 – 24.702 – 972.872 Verrechnete Prämien 4.485.678 4.485.678 Abgegrenzte Prämien – 4.418.868 – 4.418.868 Schäden Rechnungsjahr 3.992.575 3.992.575 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 2.785.132 – 2.785.132 Veränderung Schäden Vorjahre – 69.521 – 69.521 Schadenzahlungen Vorjahre – 977.618 – 977.618 Stand am 31. Dezember 2021 921.421 13.125.945 3.441.738 62.547 1.003.713 27.069 18.582.433 97 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Gesamtrechnung Angaben in Tausend Euro Prämien- überträge Deckungs- rückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle Rückstellung für erfolgs- unabhängige Prämien- rückerstattung Rückstellung für erfolgsabhän- gige Prämien- rückerstattung bzw. Gewinn- beteiligung der Versicherungs- nehmer:innen Sonstige versicherungs- technische Rückstellungen Gesamt Schaden- und Unfallversicherung Stand am 1. Jänner 2020 618.125 12.380 2.607.932 30.572 1.049 10.975 3.281.033 Währungskursdifferenzen – 22.320 – 1.075 – 36.545 – 139 – 30 – 312 – 60.422 Änderung des Konsolidierungskreises 290.145 475.485 2.167 767.797 Portfolioveränderungen – 105 – 31.846 156 – 205 1.671 – 30.328 Zugänge 1.783 39.036 16 13.197 54.032 Abgänge – 1.559 – 28.012 – 89 – 6.468 – 36.129 Verrechnete Prämien 3.010.327 3.010.327 Abgegrenzte Prämien – 2.984.051 – 2.984.051 Schäden Rechnungsjahr 1.753.449 1.753.449 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 908.651 – 908.651 Veränderung Schäden Vorjahre 26.839 26.839 Schadenzahlungen Vorjahre – 752.651 – 752.651 Stand am 31. Dezember 2020 912.122 11.528 3.134.012 41.612 741 21.231 4.121.245 Krankenversicherung Stand am 1. Jänner 2020 20.857 3.075.435 198.338 14.630 125.574 693 3.435.527 Währungskursdifferenzen – 2.083 – 498 – 811 – 53 0 – 8 – 3.453 Portfolioveränderungen – 35 0 – 68 32 – 32 0 – 103 Zugänge 200.896 11.459 28.000 1.192 241.548 Abgänge – 31.160 – 9.262 – 18.693 – 664 – 59.780 Verrechnete Prämien 1.167.554 1.167.554 Abgegrenzte Prämien – 1.167.195 – 1.167.195 Schäden Rechnungsjahr 688.708 688.708 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 556.435 – 556.435 Veränderung Schäden Vorjahre 38.597 38.597 Schadenzahlungen Vorjahre – 161.093 – 161.093 Stand am 31. Dezember 2020 19.098 3.244.673 207.236 16.807 134.848 1.213 3.623.875 Lebensversicherung Stand am 1. Jänner 2020 9.807.418 183.565 7.181 1.068.226 4.950 11.071.340 Währungskursdifferenzen – 67.719 – 2.740 – 216 – 2.585 – 352 – 73.611 Änderung des Konsolidierungskreises 156.291 53.136 7.726 764 1.264 219.182 Portfolioveränderungen 329 – 583 – 1.508 – 1.762 Zugänge 465.383 1.742 389.295 1.320 857.739 Abgänge – 548.846 – 1.451 – 81.434 – 685 – 632.415 Schäden Rechnungsjahr 1.049.951 1.049.951 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 893.296 – 893.296 Veränderung Schäden Vorjahre – 13.540 – 13.540 Schadenzahlungen Vorjahre – 132.965 – 132.965 Stand am 31. Dezember 2020 9.812.856 243.527 14.982 1.372.760 6.497 11.450.622 Summe Stand am 1. Jänner 2020 638.981 12.895.233 2.989.835 52.383 1.194.849 16.618 17.787.899 Währungskursdifferenzen – 24.403 – 69.292 – 40.096 – 408 – 2.615 – 672 – 137.485 Änderung des Konsolidierungskreises 290.145 156.291 528.622 7.726 764 3.431 986.979 Portfolioveränderungen – 139 329 – 32.498 188 – 1.745 1.671 – 32.192 Zugänge 668.062 52.237 417.311 15.709 1.153.318 Abgänge – 581.565 – 38.726 – 100.216 – 7.817 – 728.324 Verrechnete Prämien 4.177.881 4.177.881 Abgegrenzte Prämien – 4.151.245 – 4.151.245 Schäden Rechnungsjahr 3.492.107 3.492.107 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 2.358.382 – 2.358.382 Veränderung Schäden Vorjahre 51.896 51.896 Schadenzahlungen Vorjahre – 1.046.710 – 1.046.710 Stand am 31. Dezember 2020 931.220 13.069.057 3.584.775 73.401 1.508.349 28.940 19.195.742 KONZERNABSCHLUSS 98 Anteil der Rückversicherungs- gesellschaften Angaben in Tausend Euro Prämien- überträge Deckungs- rückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle Rückstellung für erfolgs- unabhängige Prämien- rückerstattung Rückstellung für erfolgsabhän- gige Prämien- rückerstattung bzw. Gewinn- beteiligung der Versicherungs- nehmer:innen Sonstige versicherungs- technische Rückstellungen Gesamt Schaden- und Unfallversicherung Stand am 1. Jänner 2020 29.467 12 187.799 2.462 219.739 Währungskursdifferenzen – 1.335 – 1 – 2.632 – 78 – 4.047 Änderung des Konsolidierungskreises 67.314 110.667 177.981 Portfolioveränderungen – 94 – 91 – 184 Zugänge 1.368 20 1.786 3.175 Abgänge – 1 – 1.609 – 1.610 Verrechnete Prämien 161.744 161.744 Abgegrenzte Prämien – 174.836 – 174.836 Schäden Rechnungsjahr 55.995 55.995 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 22.813 – 22.813 Veränderung Schäden Vorjahre 51.222 51.222 Schadenzahlungen Vorjahre – 77.234 – 77.234 Stand am 31. Dezember 2020 82.259 1.378 302.912 20 2.561 389.131 Krankenversicherung Stand am 1. Jänner 2020 207 520 862 1 1.591 Währungskursdifferenzen – 21 – 115 0 – 136 Portfolioveränderungen 20 – 461 – 440 Abgänge – 54 0 – 54 Verrechnete Prämien 2.596 2.596 Abgegrenzte Prämien – 2.433 – 2.433 Schäden Rechnungsjahr 637 637 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 424 – 424 Veränderung Schäden Vorjahre 44 44 Schadenzahlungen Vorjahre – 271 – 271 Stand am 31. Dezember 2020 370 467 273 1 1.110 Lebensversicherung Stand am 1. Jänner 2020 124.186 4.451 55 128.692 Währungskursdifferenzen – 226 – 61 0 – 287 Änderung des Konsolidierungskreises 219 1.402 1.621 Portfolioveränderungen – 784 20 – 764 Zugänge 68.875 6 68.881 Abgänge – 75.249 – 3 – 75.252 Schäden Rechnungsjahr 21.801 21.801 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 19.838 – 19.838 Veränderung Schäden Vorjahre 1.592 1.592 Schadenzahlungen Vorjahre – 2.418 – 2.418 Stand am 31. Dezember 2020 117.021 6.950 57 124.028 Summe Stand am 1. Jänner 2020 29.674 124.717 193.113 2.518 350.022 Währungskursdifferenzen – 1.357 – 227 – 2.808 – 79 – 4.470 Änderung des Konsolidierungskreises 67.314 219 112.069 179.602 Portfolioveränderungen – 73 – 784 – 532 – 1.389 Zugänge 70.243 20 1.792 72.055 Abgänge – 75.304 – 1.612 – 76.916 Verrechnete Prämien 164.340 164.340 Abgegrenzte Prämien – 177.269 – 177.269 Schäden Rechnungsjahr 78.433 78.433 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 43.075 – 43.075 Veränderung Schäden Vorjahre 52.858 52.858 Schadenzahlungen Vorjahre – 79.923 – 79.923 Stand am 31. Dezember 2020 82.629 118.865 310.135 20 2.619 514.268 99 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Im Eigenbehalt Angaben in Tausend Euro Prämien- überträge Deckungs- rückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle Rückstellung für erfolgs- unabhängige Prämien- rückerstattung Rückstellung für erfolgsabhän- gige Prämien- rückerstattung bzw. Gewinn- beteiligung der Versicherungs- nehmer:innen Sonstige versicherungs- technische Rückstellungen Gesamt Schaden- und Unfallversicherung Stand am 1. Jänner 2020 588.658 12.369 2.420.132 30.572 1.049 8.514 3.061.293 Währungskursdifferenzen – 20.984 – 1.074 – 33.913 – 139 – 30 – 234 – 56.375 Änderung des Konsolidierungskreises 222.831 364.819 2.167 589.816 Portfolioveränderungen – 11 – 31.755 156 – 205 1.671 – 30.143 Zugänge 414 39.016 16 11.411 50.857 Abgänge – 1.558 – 28.012 – 89 – 4.860 – 34.519 Verrechnete Prämien 2.848.583 2.848.583 Abgegrenzte Prämien – 2.809.215 – 2.809.215 Schäden Rechnungsjahr 1.697.454 1.697.454 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 885.837 – 885.837 Veränderung Schäden Vorjahre – 24.383 – 24.383 Schadenzahlungen Vorjahre – 675.417 – 675.417 Stand am 31. Dezember 2020 829.862 10.151 2.831.100 41.592 741 18.670 3.732.115 Krankenversicherung Stand am 1. Jänner 2020 20.649 3.074.915 197.475 14.630 125.574 692 3.433.936 Währungskursdifferenzen – 2.062 – 498 – 696 – 53 0 – 8 – 3.317 Portfolioveränderungen – 55 0 393 32 – 32 0 337 Zugänge 200.896 11.459 28.000 1.192 241.548 Abgänge – 31.107 – 9.262 – 18.693 – 664 – 59.726 Verrechnete Prämien 1.164.958 1.164.958 Abgegrenzte Prämien – 1.164.762 – 1.164.762 Schäden Rechnungsjahr 688.071 688.071 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 556.012 – 556.012 Veränderung Schäden Vorjahre 38.553 38.553 Schadenzahlungen Vorjahre – 160.822 – 160.822 Stand am 31. Dezember 2020 18.729 3.244.206 206.963 16.807 134.848 1.212 3.622.765 Lebensversicherung Stand am 1. Jänner 2020 9.683.232 179.114 7.181 1.068.226 4.894 10.942.648 Währungskursdifferenzen – 67.493 – 2.679 – 216 – 2.585 – 351 – 73.324 Änderung des Konsolidierungskreises 156.072 51.734 7.726 764 1.264 217.561 Portfolioveränderungen 1.113 – 603 – 1.508 – 998 Zugänge 396.508 1.742 389.295 1.314 788.858 Abgänge – 473.597 – 1.451 – 81.434 – 682 – 557.163 Schäden Rechnungsjahr 1.028.150 1.028.150 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 873.458 – 873.458 Veränderung Schäden Vorjahre – 15.133 – 15.133 Schadenzahlungen Vorjahre – 130.548 – 130.548 Stand am 31. Dezember 2020 9.695.835 236.578 14.982 1.372.760 6.439 11.326.594 Summe Stand am 1. Jänner 2020 609.307 12.770.516 2.796.722 52.383 1.194.849 14.100 17.437.877 Währungskursdifferenzen – 23.046 – 69.066 – 37.288 – 408 – 2.615 – 593 – 133.015 Änderung des Konsolidierungskreises 222.831 156.072 416.553 7.726 764 3.431 807.377 Portfolioveränderungen – 66 1.113 – 31.966 188 – 1.745 1.671 – 30.804 Zugänge 597.818 52.217 417.311 13.917 1.081.263 Abgänge – 506.262 – 38.726 – 100.216 – 6.205 – 651.408 Verrechnete Prämien 4.013.541 4.013.541 Abgegrenzte Prämien – 3.973.976 – 3.973.976 Schäden Rechnungsjahr 3.413.675 3.413.675 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 2.315.307 – 2.315.307 Veränderung Schäden Vorjahre – 962 – 962 Schadenzahlungen Vorjahre – 966.787 – 966.787 Stand am 31. Dezember 2020 848.591 12.950.192 3.274.640 73.381 1.508.349 26.321 18.681.474 KONZERNABSCHLUSS 100 Die als Rechnungsgrundlage für die Deckungsrückstellung verwendeten Zinssätze betrugen: Angaben in Prozent Kranken- versicherung Lebens- versicherung 2021 Für die Deckungsrückstellung 1,30 – 5,50 0,00 – 4,00 Für die aktivierten Abschlusskosten 1,30 – 5,50 2,48 – 2,79 2020 Für die Deckungsrückstellung 1,30 – 5,50 0,00 – 4,00 Für die aktivierten Abschlusskosten 1,30 – 5,50 2,31 – 2,51 Entwicklung der Rück- stellung für latente Gewinnbeteiligung Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Stand am 1. Jänner 1.382.410 1.074.803 Wertschwankungen bei jederzeit veräußerbaren Wertpapieren – 579.292 303.069 Ergebniswirksame Umwertungen 31.897 4.538 Stand am 31. Dezember 835.015 1.382.410 Schadenzahlungen Angaben in Tausend Euro 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt Rechnungsjahr 714.267 778.329 798.573 729.222 734.691 746.846 814.664 844.675 1.033.986 957.846 1.079.437 1 Jahr später 1.068.406 1.142.524 1.174.639 1.106.066 1.106.222 1.118.644 1.233.210 1.481.070 1.491.304 1.366.649 2 Jahre später 1.177.160 1.255.972 1.285.030 1.204.327 1.202.760 1.231.387 1.569.429 1.618.802 1.620.685 3 Jahre später 1.225.202 1.308.792 1.334.305 1.251.179 1.251.488 1.464.279 1.636.436 1.684.099 4 Jahre später 1.251.970 1.339.606 1.362.980 1.278.898 1.435.597 1.493.126 1.671.505 5 Jahre später 1.266.660 1.358.361 1.380.369 1.438.378 1.466.811 1.512.850 6 Jahre später 1.278.874 1.372.186 1.523.376 1.453.604 1.479.722 7 Jahre später 1.289.116 1.494.991 1.530.573 1.461.991 8 Jahre später 1.381.323 1.503.368 1.543.503 9 Jahre später 1.387.501 1.507.804 10 Jahre später 1.392.590 Schadenzahlungen und -reserven Angaben in Tausend Euro 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Rechnungsjahr 1.337.566 1.444.917 1.489.270 1.475.068 1.476.130 1.515.928 1.615.166 1.719.067 1.933.668 1.881.282 2.110.190 1 Jahr später 1.348.006 1.436.610 1.472.322 1.457.929 1.449.504 1.495.915 1.606.939 1.972.501 1.959.874 1.836.103 2 Jahre später 1.350.674 1.449.431 1.495.723 1.437.879 1.429.766 1.479.026 1.871.458 1.933.021 1.938.245 3 Jahre später 1.353.309 1.454.301 1.489.480 1.413.637 1.417.989 1.699.464 1.883.684 1.938.548 4 Jahre später 1.353.437 1.447.394 1.474.842 1.399.226 1.612.176 1.699.511 1.893.018 5 Jahre später 1.351.386 1.447.991 1.470.199 1.563.394 1.627.982 1.708.784 6 Jahre später 1.349.836 1.449.843 1.620.378 1.553.798 1.612.707 7 Jahre später 1.346.159 1.578.290 1.614.232 1.556.081 8 Jahre später 1.445.372 1.581.023 1.621.120 9 Jahre später 1.445.308 1.572.550 10 Jahre später 1.440.848 Abwicklungsgewinne/ -verluste 4.459 8.473 – 6.888 – 2.284 15.275 – 9.274 – 9.334 – 5.527 21.629 45.179 61.711 Abwicklungsgewinne/ -verluste vor 2011 – 1.669 Gesamt Abwicklungsgewinn/ -verlust 60.042 Bilanzreserve 48.259 64.746 77.617 94.090 132.985 195.934 221.512 254.450 317.560 469.454 1.030.753 2.907.359 Bilanzreserve für die Schadenjahre vor 2011 346.851 Zuzüglich sonstiger Reservenbestandteile (nicht im Dreieck erfasste Bestände, interne Schadenregulierungskosten etc.) 107.780 Schadenrückstellungen (Gesamtrechnung per 31. Dezember 2021) 3.361.990 101 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS 6. Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- u nd der indexgebundenen Lebensversicherung Diese Position betrifft die Deckungsrückstellung und die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen, de- ren Wert oder Ertrag sich nach Kapitalanlagen bestimmt, für die die Versicherungsnehmer:innen das Risiko tragen oder bei denen die Leistung indexgebunden ist. Die betref- fenden Kapitalanlagen werden in Anlagestöcken zusam- mengefasst, mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert und separat von den übrigen Kapitalanlagen geführt. Die Bewertung der Rückstellungen korrespondiert grundsätz- lich mit der Position „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“. Die Versiche- rungsnehmer:innen haben Anspruch auf die insgesamt er- zielten Erträge aus diesen Anlagen. Die unrealisierten Ge- winne und Verluste aus den Schwankungen der beizule- genden Zeitwerte der Anlagestöcke werden somit durch entsprechende Veränderungen dieser Rückstellungen aus- geglichen. Dem Anteil der Rückversicherer steht eine De- potverbindlichkeit in gleicher Höhe gegenüber. Für Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebens- versicherung wird für auf künftige Jahre entfallende Prämienanteile (wie z. B. Vorabgebühren) eine Unearned Revenue Liability gemäß FAS 97 berechnet und analog zu den aktivierten Abschlusskosten über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Versicherungstechnische Rück- stellungen der fonds- und der index- gebundenen Lebensversicherung Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Gesamtrechnung 5.028.507 5.115.506 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften 0 – 131 Summe 5.028.507 5.115.375 7. Prämien Die Position „Verrechnete Prämien –Gesamtrechnung“ umfasst jene Beiträge, die im Geschäftsjahr für die Gewäh- rung des Versicherungsschutzes entweder einmal oder laufend fällig gestellt wurden. Die verrechneten Prämien werden bei Ratenzahlung um Unterjährigkeitszuschläge und tarifmäßige Nebengebühren erhöht. Bei der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden nur die um den Sparanteil verminderten Prämien in der Position „Verrechnete Prämien“ ausgewiesen. Prämien Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Verrechnete Prämien – Gesamtrechnung 6.033.405 5.261.224 Verrechnete Prämien – Anteil Rückversicherungsgesellschaften – 266.794 – 190.549 Verrechnete Prämien – Eigenbehalt 5.766.610 5.070.675 Veränderung der Prämienabgrenzung – Gesamtrechnung – 36.181 – 29.693 Veränderung der Prämienabgrenzung – Anteil Rückversicherungsgesellschaften – 32.857 – 11.443 Abgegrenzte Prämien 5.697.572 5.029.539 Direktes Geschäft Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Schaden- und Unfallversicherung 3.420.488 2.952.952 Krankenversicherung 1.218.993 1.164.558 Lebensversicherung 1.308.767 1.079.697 Summe 5.948.249 5.197.208 davon: Inland 3.683.416 3.613.820 übrige Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum 1.901.728 1.254.479 Drittländer 363.106 328.909 Summe 5.948.249 5.197.208 Indirektes Geschäft Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Schaden- und Unfallversicherung 69.044 57.375 Krankenversicherung 7.465 2.996 Lebensversicherung 8.647 3.646 Summe 85.156 64.016 KONZERNABSCHLUSS 102 Verrechnete Prämien in der Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Direktes Geschäft Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung 291.938 273.683 Haftpflichtversicherung 312.973 275.426 Haushaltsversicherung 238.533 209.275 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 871.813 671.080 Rechtsschutzversicherung 102.339 99.178 See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 81.662 62.908 Sonstige Kraftfahrzeugversicherungen 683.252 587.090 Sonstige Sachversicherungen 334.134 299.740 Sonstige Versicherungen 96.724 73.040 Unfallversicherung 407.121 401.532 Summe 3.420.488 2.952.952 Indirektes Geschäft Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung 25.030 27.268 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 5.459 7.123 Sonstige Versicherungen 38.555 22.983 Summe 69.044 57.375 Direktes und indirektes Geschäft insgesamt 3.489.533 3.010.327 Abgegebene Rückversicherungs- prämien Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Schaden- und Unfallversicherung 225.376 161.744 Krankenversicherung 4.937 2.596 Lebensversicherung 36.481 26.209 Summe 266.794 190.549 Abgegrenzte Prämien Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Schaden- und Unfallversicherung 3.203.865 2.808.954 Gesamtrechnung 3.462.699 2.982.095 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 258.835 – 173.141 Krankenversicherung 1.213.262 1.163.614 Gesamtrechnung 1.217.624 1.166.261 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 4.363 – 2.648 Lebensversicherung 1.280.446 1.056.972 Gesamtrechnung 1.316.900 1.083.175 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 36.454 – 26.203 Summe 5.697.572 5.029.539 Abgegrenzte Prämien indirektes Geschäft Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Zeitgleich gebucht 56.035 51.926 Bis zu 1 Jahr zeitversetzt gebucht 226 2.976 Mehr als 1 Jahr zeitversetzt gebucht 127 108 Schaden- und Unfallversicherung 56.388 55.009 Zeitgleich gebucht 5.829 2.990 Bis zu 1 Jahr zeitversetzt gebucht 1.641 6 Krankenversicherung 7.470 2.996 Zeitgleich gebucht 8.408 3.405 Bis zu 1 Jahr zeitversetzt gebucht 150 240 Mehr als 1 Jahr zeitversetzt gebucht 89 0 Lebensversicherung 8.647 3.646 Summe 72.504 61.651 Ergebnis indirektes Geschäft Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Schaden- und Unfallversicherung 3.218 8.533 Krankenversicherung 2.529 – 111 Lebensversicherung – 2.738 – 1.900 Summe 3.009 6.522 103 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS 8. Versicherungsleistungen Gesamtrechnung Anteil der Rückversicherungs- gesellschaften Eigenbehalt Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Schaden- und Unfallversicherung Aufwendungen für Versicherungsfälle Zahlungen für Versicherungsfälle 1.912.200 1.711.589 – 116.929 – 100.048 1.795.271 1.611.541 Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 256.969 117.850 – 124.118 – 7.169 132.851 110.681 Summe 2.169.169 1.829.439 – 241.047 – 107.217 1.928.123 1.722.222 Veränderung der Deckungsrückstellung – 394 212 1 1 – 393 213 Veränderung der sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen 62 – 95 – 28 – 2 34 – 97 Aufwendungen für die erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Prämienrückerstattung 37.359 52.781 0 0 37.359 52.781 Gesamtbetrag der Leistungen 2.206.196 1.882.337 – 241.074 – 107.218 1.965.123 1.775.119 Krankenversicherung Aufwendungen für Versicherungsfälle Zahlungen für Versicherungsfälle 771.163 745.499 – 1.262 – 694 769.901 744.804 Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 6.803 9.783 – 322 14 – 7.125 9.797 Summe 764.360 755.282 – 1.584 – 680 762.776 754.602 Veränderung der Deckungsrückstellung 166.713 169.727 62 – 46 166.775 169.682 Aufwendungen für die erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Prämienrückerstattung 68.176 38.772 0 0 68.176 38.772 Gesamtbetrag der Leistungen 999.249 963.782 – 1.522 – 726 997.727 963.056 Lebensversicherung Aufwendungen für Versicherungsfälle Zahlungen für Versicherungsfälle 1.217.373 1.073.882 – 24.688 – 22.256 1.192.685 1.051.626 Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 34.907 11.204 – 330 – 1.137 34.577 10.067 Summe 1.252.280 1.085.086 – 25.018 – 23.393 1.227.263 1.061.693 Veränderung der Deckungsrückstellung – 150.750 – 145.657 6.354 6.163 – 144.395 – 139.493 Veränderung der sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen – 44 – 161 0 0 – 44 – 161 Aufwendungen für die erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. (latente) Gewinnbeteiligung 58.595 34.365 – 64 0 58.531 34.365 Gesamtbetrag der Leistungen 1.160.081 973.634 – 18.727 – 17.230 1.141.354 956.404 Summe 4.365.526 3.819.752 – 261.323 – 125.174 4.104.204 3.694.579 KONZERNABSCHLUSS 104 9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Schaden- und Unfallversicherung Abschlussaufwendungen Zahlungen 760.723 671.155 Veränderung der aktivierten Abschlusskosten – 47.561 – 26.506 Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 340.115 340.144 Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben – 15.514 – 14.068 1.037.763 970.724 Krankenversicherung Abschlussaufwendungen Zahlungen 115.621 115.654 Veränderung der aktivierten Abschlusskosten – 20.124 – 14.930 Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 112.135 124.594 Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben – 1.008 – 352 206.624 224.966 Lebensversicherung Abschlussaufwendungen Zahlungen 237.112 175.891 Veränderung der aktivierten Abschlusskosten 6.979 32.114 Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 167.111 166.808 Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben – 7.063 – 4.104 404.140 370.708 Summe 1.648.527 1.566.399 105 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Sonstige langfristige Vermögenswerte 1 0. Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte Aktivierte Abschlusskosten in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen Die aktivierten Abschlusskosten werden nach IFRS 4 in Anlehnung an US-GAAP bilanziert. Dabei werden bei Ver- trägen der Schaden- und Unfallversicherung Abgrenzun- gen von direkt dem Abschluss zugeordneten Kosten sowie eine Verteilung über die voraussichtliche vertragliche Laufzeit bzw. nach Maßgabe des Prämienübertrags vorge- nommen. In der Lebensversicherung werden die aktivier- ten Abschlusskosten nach dem Muster der erwarteten Bruttogewinne bzw. -margen amortisiert. Aktivierte Ab- schlusskosten im Versicherungsbereich, die einen unmit- telbaren Bezug zum Neugeschäft bzw. zu Verlängerungen von bereits bestehenden Verträgen haben und mit diesem variieren, werden aktiviert. Während der Laufzeit der be- treffenden Versicherungsverträge erfolgt eine Amortisa- tion. Beziehen sie sich auf Schaden- und Unfallversiche- rungen, so erfolgt die Amortisation nach der wahrscheinli- chen zukünftigen Vertragsdauer. Die Amortisation der Ab- schlusskosten für langfristige Krankenversicherungen er- folgt mit dem Anteil, den die verdienten Prämien am Bar- wert der zukünftig zu erwartenden Prämien haben. In der Lebensversicherung werden die Abschlusskosten über die Laufzeit in dem Verhältnis getilgt, in dem die erwarteten Ertragsüberschüsse in jedem einzelnen Jahr zum insgesamt aus den Verträgen prognostizierten Überschuss stehen. Die Veränderungen der aktivierten Abschlusskos- ten werden im Periodenergebnis unter der Position „Auf- wendungen für den Versicherungsbetrieb“ ausgewiesen. Versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten Aktivierte Abschlusskosten, die nicht in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stehen, werden nach IFRS 15 bilanziert. Das sind im Wesentlichen Verträge für die Ver- waltung von Pensions- und Investmentfonds. Dabei wer- den Kosten erfasst, die nicht angefallen wären, wenn der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Die Amortisa- tion erfolgt zeitanteilig über die Laufzeit der zugrunde lie- genden Verträge. Bestandswerte Bestandswerte aus Lebens-, Sach- und Unfallversiche- rungsverträgen sowie Pensionskassenverträgen betreffen erwartete zukünftige Margen aus entgeltlich erworbenen Geschäftsbetrieben. Sie werden zum beizulegenden Zeit- wert zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt. Die Amortisation der Bestandswerte wird entsprechend dem Verlauf der erwarteten Gewinnspannen (Estimated Gross Margins) vorgenommen. Die Amortisation der Bestandswerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten. Anschaffungs- und Herstellungskosten Angaben in Tausend Euro Aktivierte Abschlusskosten Bestandswerte Gesamt Stand am 1. Jänner 2020 1.123.795 112.195 1.235.990 Währungsumrechnung – 17.174 – 579 – 17.753 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 349.389 349.389 Abgänge 0 – 2.634 – 2.634 Zinszuschlag – 366 0 – 366 Aktivierung 367.275 0 367.275 Portfoliozugänge und -abgänge – 199 0 – 199 Amortisation – 357.128 0 – 357.128 Stand am 31. Dezember 2020 1.116.203 458.371 1.574.573 Stand am 1. Jänner 2021 1.116.203 458.371 1.574.573 Währungsumrechnung 3.443 4.708 8.152 Abgänge 0 – 2.486 – 2.486 Zinszuschlag 9.290 0 9.290 Aktivierung 360.661 0 360.661 Amortisation – 306.587 0 – 306.587 Stand am 31. Dezember 2021 1.183.011 460.593 1.643.603 KONZERNABSCHLUSS 106 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Aktivierte Abschlusskosten Bestandswerte Gesamt Stand am 1. Jänner 2020 – 104.028 – 104.028 Währungsumrechnung 534 534 Zugänge aus Abschreibungen – 20.064 – 20.064 Abgänge 134 134 Stand am 31. Dezember 2020 – 123.424 – 123.424 Stand am 1. Jänner 2021 – 123.424 – 123.424 Währungsumrechnung 208 208 Zugänge aus Abschreibungen – 58.832 – 58.832 Abgänge 532 532 Stand am 31. Dezember 2021 – 181.516 – 181.516 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Aktivierte Abschlusskosten Bestandswerte Gesamt Stand am 1. Jänner 2020 1.123.795 8.168 1.131.963 Stand am 31. Dezember 2020 1.116.203 334.947 1.451.149 Stand am 31. Dezember 2021 1.183.011 279.077 1.462.087 107 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS 11. Immaterielle Vermögenswerte Firmenwert Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte Zum Zwecke des Wertminderungstests hat UNIQA den Firmenwert auf folgende Cash-Generating Units (CGUs) aufgeteilt, die den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist, ent- sprechen. Eine Ausnahme hiervon bildet die SIGAL Group, bei der die drei Länder Albanien, Kosovo und Nordmazedonien aufgrund ihrer ähnlichen Entwicklung und organisatorischen Verknüpfung zu einer CGU zusam- mengefasst wurden: UNIQA Österreich Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group (SEE) Bulgarien (SEE) Polen (CE) Russland (RU) Tschechien (CE) Ungarn (CE) Firmenwert je CGU Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group 18.055 17.689 Bulgarien 5.412 17.512 Polen 41.534 41.873 Tschechien 232.363 219.871 Ungarn 14.485 14.696 UNIQA Österreich 37.737 37.737 Übrige 3.467 3.544 Summe 353.054 352.922 Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte Der Wertminderungstest wurde im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführt. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts wird der erzielbare Betrag der CGUs ermittelt. Eine Wertminderung wird vorgenom- men, wenn der erzielbare Betrag der CGUs niedriger ist als der zu bedeckende Wert, bestehend aus Firmenwert und dem anteiligen Nettoaktivvermögen. Die Wertminderung der Firmenwerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten. Ermittlung des erzielbaren Betrags Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Fir- menwerten wird auf Basis des Nutzungswerts unter An- wendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze mittels Ertragswertmethode (Dividend-Discount-Me- thode) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detailplanungs- phase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente). Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünf- tigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurie- rung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung ei- nes geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt eine Trennung der Ertragswerte nach den drei Geschäfts- bereichen, die dann in Summe den Unternehmenswert er- geben. Cashflowprognose (Mehrphasenmodell) Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allge- meinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die Be- rechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das Resultat eines strukturierten und standardisierten Ma- nagementdialogs. Dies schließt einen integrierten Berichts- und Dokumentationsprozess ein und berück- sichtigt Erfahrungswerte aus vorigen Planungsperioden. Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten- und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und Ähnliches mit ein. Phase 2: ewige Rente Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das letzte Jahr der Detailplanungsphase. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente ist ab dem Berichtsjahr 2020 von der bisherigen Ableitung über die Versicherungsdichte ent- koppelt und basiert auf mittelfristigen Wachstumsprogno- sen der jeweiligen Volkswirtschaft. Abhängig von der geo- grafischen Lage bewegen sich die unterlegten Wachstums- annahmen zwischen 1 und 4 Prozent. Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die Marktsituation und die makroökonomische Ent- wicklung konsistent und realistisch abzubilden. Als Be- zugsquellen dafür dienen unter anderem das eigene Research und von Damodaran publizierte Länderrisiken, Growth Rate Estimations und Multiples. KONZERNABSCHLUSS 108 Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes Die Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Geschäftsbereich-Betas für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sind konsis- tent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und Controllingprozess verwendet werden. Sie basieren auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell. Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssitu- ation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der Ka- pitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: Als Basiszins- satz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der Svensson-Methode (einer 30-jährigen Spot Rate deut- scher Bundesanleihen) verwendet. Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der letzten zehn Jahre einer definierten Peer Group berech- net. Die Ermittlung der Betas für die Geschäftsbereiche Sach-, Kranken- und Lebensversicherung beruht auf den Umsätzen im jeweiligen Geschäftsbereich der einzelnen Peer-Group-Gesellschaften. Der vom österreichischen Markt geprägte Geschäftsbereich Krankenversicherung wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben. Für die Kranken- und Lebensversicherung wird daher ein ein- heitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwen- det. In der österreichischen Bewertungspraxis wird die Markt- risikoprämie stichtagsbezogen aus der impliziten Markt- rendite auf Basis von Kapitalmarktdaten abgeleitet. Der Wachstumsfaktor wird konsistent zum EGT-Wachstum im Impairment-Test hergeleitet. Eine zusätzliche Länderrisikoprämie wurde auf Basis der Kalkulationen laut Professor Damodaran (NYU Stern) de- finiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisi- koprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Spread von Credit-Default-Swap-Spreads (CDS-Spreads) einer Rating-Klasse zu „risikofreien“ US-Staatsanleihen erho- ben. Der Spread wird um einen Volatilitätsunterschied zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst. Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Inflati- onsdifferenz für Nichteuroraumländer. Im Allgemeinen stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Infla- tion in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentli- cher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abwei- chung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risikolo- sen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation an- gepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase ange- setzt. Kapitalisierungszinssatz 2021 Diskontfaktor Diskontfaktor ewige Rente Angaben in Prozent Schaden/ Unfall Leben & Kranken Schaden/ Unfall Leben & Kranken Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group 1) 12,8 – 13,8 13,5 – 14,5 12,1 – 14 12,8 – 14,7 Bulgarien 10,5 11,2 10,1 10,8 Österreich 8,9 9,6 8,9 9,6 Polen 11,2 11,9 9,9 10,6 Russland 14,0 14,7 12,7 13,4 Tschechien 9,9 10,6 9,1 9,8 Ungarn 12,5 13,2 11,4 12,1 1) Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder. 109 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Kapitalisierungszinssatz 2020 Diskontfaktor Diskontfaktor ewige Rente Angaben in Prozent Schaden/ Unfall Leben & Kranken Schaden/ Unfall Leben & Kranken Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group 1) 12,1 – 13,2 12,9 – 14,0 11,7 – 13,4 12,5 – 14,1 Bulgarien 10,3 11,1 9,7 10,5 Österreich 8,6 9,4 8,6 9,4 Polen 10,0 10,8 9,7 10,4 Russland 12,8 13,5 12,1 12,9 Tschechien 9,2 10,0 8,6 9,4 Ungarn 12,1 12,8 11,1 11,9 1) Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder. Wertminderungen des Geschäftsjahres Ende 2021 wurde bekannt, dass es in der CGU Bulgarien zum Wegfall eines bedeutenden Vertriebskanals kommen wird. Aus diesem Grund liegt eine gegenüber dem Vorjahr deutlich angepasste Planung vor, wodurch sich ein Wert- minderungsbedarf in Höhe von 12,1 Millionen Euro ergibt. Sensitivitätsanalysen Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberech- nung und deren Einschätzung werden Sensitivitätsanaly- sen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die Hauptwerttreiber durchgeführt. Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volks- wirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitä- ten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusam- menhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Diese Prognosen und die damit verbundene Einschätzung der zukünftigen Marktsituation sind angesichts der in ein- zelnen Märkten noch anhaltenden Wirtschaftskrise die größte Unsicherheit im Zusammenhang mit den Bewer- tungsergebnissen. Für den Fall, dass sich die Versicherungsmärkte gänzlich anders entwickeln als in den Businessplänen und den zu- grunde liegenden Prognosen angenommen, könnten Wertminderungen der angesetzten Firmenwerte erforder- lich werden. Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich bei einem angenommenen Zinsanstieg von 50 Basispunk- ten bei der CGU Bulgarien eine Unterschreitung des Nut- zungswerts im Ausmaß von 1,6 Millionen Euro ergeben würde. Bei einem angenommenen Zinsanstieg von 100 Basispunkten würde sich bei der CGU Bulgarien eine Unterschreitung des Nutzungswerts im Ausmaß von 3,1 Millionen Euro ergeben, in der CGU SIGAL Group würde es zu einer Unterschreitung in Höhe von 0,3 Millio- nen Euro kommen. Bei einer Änderung der zugrunde ge- legten Cashflows um – 5 Prozent würde sich für die CGU Bulgarien eine Unterschreitung des Nutzungswerts zum Buchwert in Höhe von 1,8 Millionen Euro ergeben. Bei ei- ner Änderung der Cashflows um – 10 Prozent würde sich eine Unterschreitung in Höhe von 3,7 Millionen ergeben, für die CGU SIGAL Group in Höhe von 2,4 Millionen. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer li- near über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrie- ben wird. Kosten, die für selbst erstellte Software in der Forschungs- phase anfallen, werden erfolgswirksam in der Periode ih- res Entstehens erfasst. Die in der Entwicklungsphase an- fallenden Kosten werden aktiviert, sofern absehbar ist, dass die Software fertiggestellt wird, Absicht und Fähig- keit zur zukünftigen internen Nutzung gegeben sind und sich daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt. Die Abschreibung der übrigen immateriellen Vermögens- werte ist im Periodenergebnis nach erfolgter Betriebsauf- wandsverteilung in den Positionen „Versicherungsleistun- gen“, „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ und „Kapitalanlageergebnis“ ausgewiesen. Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte von UNIQA – mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzu- stellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Firmenwert und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte KONZERNABSCHLUSS 110 werden, außer im Falle des Vorliegens eines Triggering Event, jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Wertminderung im Hinblick auf den Firmenwert wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amor- tisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminde- rungsaufwand erfasst worden wäre. Anschaffungs- und Herstellungskosten Angaben in Tausend Euro Firmenwert In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Gesamt Stand am 1. Jänner 2020 358.446 38.529 368.440 765.415 Währungsumrechnung 2.181 0 – 4.717 – 2.536 Veränderung des Konsolidierungskreises 219.767 0 8.907 228.674 Zugänge 0 46.270 49.879 96.148 Abgänge – 171.752 0 – 3.385 – 175.138 Umbuchungen 0 – 9.241 9.220 – 20 Stand am 31. Dezember 2020 408.641 75.558 428.344 912.543 Stand am 1. Jänner 2021 408.641 75.558 428.344 912.543 Währungsumrechnung 12.313 – 12 990 13.291 Veränderung des Konsolidierungskreises – 58 0 9.760 9.702 Zugänge 0 76.958 188.584 265.542 Abgänge 1.398 – 35.985 – 159.529 – 194.116 Umbuchungen 0 – 12.131 12.127 – 4 Stand am 31. Dezember 2021 422.294 104.389 480.275 1.006.958 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Firmenwert In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Gesamt Stand am 1. Jänner 2020 – 121.719 0 – 189.144 – 310.863 Währungsumrechnung 0 0 3.538 3.538 Zugänge aus Abschreibungen 0 0 – 24.355 – 24.355 Zugänge aus Wertminderungen – 105.752 0 0 – 105.752 Abgänge 171.752 0 748 172.500 Zuschreibungen 0 0 9 9 Stand am 31. Dezember 2020 – 55.719 0 – 209.205 – 264.924 Stand am 1. Jänner 2021 – 55.719 0 – 209.205 – 264.924 Währungsumrechnung 0 0 – 848 – 848 Veränderung des Konsolidierungskreises 4 0 0 4 Zugänge aus Abschreibungen 0 0 – 33.048 – 33.048 Zugänge aus Wertminderungen – 12.100 0 0 – 12.100 Abgänge – 1.425 0 17.669 16.244 Umbuchungen 0 0 1 1 Stand am 31. Dezember 2021 – 69.240 0 – 225.431 – 294.671 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Firmenwert In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Gesamt Stand am 1. Jänner 2020 236.727 38.529 179.296 454.553 Stand am 31. Dezember 2020 352.922 75.558 219.139 647.619 Stand am 31. Dezember 2021 353.054 104.389 254.844 712.287 In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Software. 111 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS 12. Sachanlagen Sachanlagen werden nach dem Anschaffungskostenmodell bilanziert. Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen werden in der Position „Sonstige versicherungstechnische Erträge“ er- fasst, Verluste unter der Position „Sonstige versicherungs- technische Aufwendungen“. Wenn sich die Nutzung einer Immobilie ändert und eine von Eigentümer:innen selbst genutzte Immobilie zu einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wird, wird die Immobilie mit dem Buchwert zum Stichtag der Änderung in eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie umge- gliedert. Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt linear über eine Nutzungsdauer für Gebäude von 15 bis 80 Jahren und für technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstat- tung von 2 bis 20 Jahren. Abschreibungsmethoden, Nut- zungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschluss- stichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Beträge der Abschreibungen von den Sachanlagen werden im Periodenergebnis durch Vornahme einer Betriebsauf- wandsverteilung in den Positionen „Versicherungsleistun- gen“, „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ und „Kapitalanlageergebnis“ ausgewiesen, um die Aufwendun- gen und Erträge verursachungsgerecht zu verteilen. Leasingverhältnisse Konzernweit bestehen rund 1.200 Verträge, die in den An- wendungsbereich des Standards fallen und bei denen UNIQA als Leasingnehmerin auftritt. Es bestehen nahezu ausschließlich wenig komplexe Standardverträge. Diese betreffen überwiegend Immobilien sowie teilweise Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein wesentlicher Teil der aktivierten Nutzungsrechte besteht aus einer geringen Anzahl von Verträgen, die auf unbestimmte Dauer abge- schlossen sind. Für diese wurden auf Basis der wahr- scheinlichsten Annahmen Einschätzungen zur Laufzeit sowie zur Ausübung von Kündigungsoptionen getroffen. Die der Kalkulation dieser Verträge zugrunde liegenden Laufzeiten betragen bis zu 40 Jahre. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit der übrigen Verträge liegt zwischen 3 und 5 Jahren. Der Diskontierungszinssatz zur Ermittlung der Verbind- lichkeit setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz, der um das Länderrisiko, die Bonität, die Qualität der Sicherheit sowie einen Tilgungsfaktor angepasst wurde, zusammen. Eine Aufteilung der in den Leasingverhältnissen enthalte- nen Nichtmietkomponenten findet nicht statt. Leasing- verhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögens- wert einen Neuwert von 5 Tausend Euro nicht überschrei- tet, sowie jene mit einer Vertragslaufzeit von weniger als zwölf Monaten wurden nicht angesetzt. Anschaffungs- und Herstellungskosten Angaben in Tausend Euro Eigengenutzte Grundstücke und Bauten Nutzungsrechte aus eigen- genutzten Grundstücken und Bauten Sonstige Sachanlagen Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen Gesamt Stand am 1. Jänner 2020 414.585 70.584 238.429 1.757 725.355 Währungsumrechnung – 5.268 – 409 – 2.776 – 62 – 8.514 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 27.332 3.128 2.584 33.044 Zugänge 1.907 31.106 21.331 119 54.463 Abgänge – 33.048 – 29.498 – 8.831 – 249 – 71.626 Umbuchungen 14.355 0 73 0 14.428 Stand am 31. Dezember 2020 392.532 99.115 251.354 4.148 747.149 Stand am 1. Jänner 2021 392.532 99.115 251.354 4.148 747.149 Währungsumrechnung 660 442 709 36 1.847 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 920 0 920 Zugänge 2.668 46.290 23.963 533 73.454 Abgänge – 3.013 – 17.920 – 20.272 – 327 – 41.532 Umbuchungen – 24.858 0 4 0 – 24.854 Stand am 31. Dezember 2021 367.988 127.928 256.679 4.390 756.984 KONZERNABSCHLUSS 112 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Eigengenutzte Grundstücke und Bauten Nutzungsrechte aus eigen- genutzten Grundstücken und Bauten Sonstige Sachanlagen Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen Gesamt Stand am 1. Jänner 2020 – 186.048 – 9.937 – 176.947 – 643 – 373.575 Währungsumrechnung 1.910 112 1.694 27 3.745 Zugänge aus Abschreibungen – 11.142 – 13.066 – 16.673 – 736 – 41.617 Abgänge 27.637 599 6.561 235 35.031 Umbuchungen – 5.986 0 – 9 0 – 5.994 Stand am 31. Dezember 2020 – 173.628 – 22.292 – 185.373 – 1.117 – 382.410 Stand am 1. Jänner 2021 – 173.628 – 22.292 – 185.373 – 1.117 – 382.410 Währungsumrechnung – 216 – 100 – 511 3 – 823 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 1 0 1 Zugänge aus Abschreibungen – 8.164 – 16.491 – 17.456 – 1.210 – 43.321 Abgänge 1.949 9.590 14.386 273 26.198 Umbuchungen 8.866 0 – 1 0 8.865 Stand am 31. Dezember 2021 – 171.192 – 29.294 – 188.955 – 2.050 – 391.491 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Eigengenutzte Grundstücke und Bauten Nutzungsrechte aus eigen- genutzten Grundstücken und Bauten Sonstige Sachanlagen Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen Gesamt Stand am 1. Jänner 2020 228.537 60.647 61.482 1.114 351.780 Stand am 31. Dezember 2020 218.904 76.823 65.981 3.031 364.739 Stand am 31. Dezember 2021 196.796 98.634 67.723 2.340 365.493 Die beizulegenden Zeitwerte der eigengenutzten Grund- stücke und Bauten werden aus Sachverständigengutach- ten abgeleitet und setzen sich wie folgt zusammen: Beizulegende Zeitwerte Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfallversicherung Kranken- versicherung Lebens- versicherung Gesamt Stand am 31. Dezember 2020 189.887 38.566 205.250 433.703 Stand am 31. Dezember 2021 192.028 16.346 199.205 407.578 In den sonstigen Sachanlagen sind im Wesentlichen tech- nische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattungen ausgewiesen. Im Konzernabschluss erfasste Beträge Angaben in Tausend Euro 2021 2020 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Beträge Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 998 759 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 2.317 1.405 Aufwand für geringwertige Vermögenswerte (exklusive der Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse) 2.764 4.838 In der Konzerngeldflussrechnung erfasste Beträge Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse – 16.906 – 13.768 113 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1 3. Forderungen inklusive Forderungen aus dem V ersicherungsgeschäft Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Rückversicherungsforderungen Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 95.762 76.757 95.762 76.757 Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer:innen 301.426 324.837 an Versicherungsvermittler:innen 28.594 29.547 an Versicherungsunternehmen 9.857 13.741 339.877 368.124 Sonstige Forderungen Forderungen aus Dienstleistungen 95.224 81.788 Forderungen aus Kapitalanlagetransaktionen 11.047 0 Übrige Steuererstattungsansprüche 13.360 14.150 Übrige Forderungen 159.555 143.431 279.185 239.368 Zwischensumme 714.823 684.249 davon Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 694.048 680.264 von mehr als 1 Jahr 20.775 3.985 714.823 684.249 davon noch nicht wertberichtigte Forderungen bis zu 3 Monaten überfällig 18.374 6.939 mehr als 3 Monate überfällig 5.810 4.880 Gesamtsumme Forderungen inkl. Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 714.823 684.249 Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen im Wesentli- chen den Buchwerten. Wertberichtigungen Rückversicherungs- forderungen Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 1) Sonstige Forderungen Angaben in Tausend Euro 2021 2020 2021 2020 2021 2020 Stand 1. Jänner – 342 0 – 72.684 – 12.076 – 6.084 – 6.971 Änderung des Konsolidierungskreises 0 – 380 0 – 64.028 0 – 625 Dotierung – 309 0 – 10.430 – 2.684 – 5.895 – 1.587 Verbrauch 0 38 3.330 2.481 868 2.149 Auflösung 0 0 2.560 2.861 36 207 Währungsumrechnung 3 0 – 225 763 – 413 743 Stand 31. Dezember – 648 – 342 – 77.449 – 72.684 – 11.488 – 6.084 1) Die Wertberichtigungen gegenüber Versicherungsnehmer:innen werden in der Stornorückstellung ausgewiesen. KONZERNABSCHLUSS 114 14. Zahlungsmittel Die Bewertung der Zahlungsmittel in Fremdwährung er- folgt zu dem zum Stichtag aktuellen Devisenkurs. Der Fi- nanzmittelfonds in der Konzerngeldflussrechnung ent- spricht der Position „Zahlungsmittel“ in der Konzernbi- lanz. Steuern 1 5. Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr 88.255 46.378 Tatsächliche Steuern Vorjahre 10.919 – 8.736 Latente Steuern – 34.789 – 4.867 Summe 64.385 32.775 Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 25 Prozent in allen Segmenten zur Anwendung. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen. Im Jänner 2022 wurde in Österreich die Senkung des Kör- perschaftsteuersatzes auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 beschlossen. Wenn die neuen Körperschaftsteuersätze auf die zum 31. Dezember 2021 betreffend österreichische Konzerngesellschaften bi- lanzierten latenten Steuerforderungen bzw. -schulden (in Summe Überhang der latenten Steuerschulden) angewen- det werden, würde sich der Überhang an latenten Steuer- schulden um 10.271 Tausend Euro bzw. 20.543 Tau- send Euro verringern. Überleitungsrechnung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Ergebnis vor Steuern 382.289 57.056 Erwarteter Steueraufwand 1) 95.572 14.264 Korrigiert um Steuereffekte aus Steuerfreien Beteiligungserträgen – 21.196 – 17.873 Abschreibungen auf Bestandswerte 3.025 26.438 Steuerneutralen Konsolidierungseffekten 9 – 79 Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen – 16.264 16.001 Änderungen von Steuersätzen – 5 2.024 Steuersatzabweichungen – 35.556 – 26.063 Quellensteuern 1.476 1.562 Steuern Vorjahre 12.311 8.206 Verfall/Wertberichtigung von Verlustvorträgen und Sonstiges 25.014 8.293 Ertragsteueraufwand 64.385 32.775 Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent) 16,8 57,4 1) Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz Gruppenbesteuerung UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in An- spruch. Es bestehen drei steuerliche Unternehmensgrup- pen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Im- mobilienholding GmbH. In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder vom Gruppenträ- ger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteu- erbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflich- tung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt. 16. Latente Steuern Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die im Ge- schäftsjahr zwischen 9 und 25 Prozent (2020: zwischen 9 und 25 Prozent) lagen. Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen latenten Steuer- ansprüche und latenten Steuerschulden haben sich wie folgt entwickelt: 115 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden Angaben in Tausend Euro Stand am 1. Jänner 2020 – 352.302 Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen 4.867 Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen – 50.057 Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen – 18.964 Währungsdifferenzen 1.166 Stand am 31. Dezember 2020 – 415.291 Stand am 1. Jänner 2021 – 415.291 Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen 34.789 Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen 87.526 Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen – 3.917 Währungsdifferenzen – 346 Stand am 31. Dezember 2021 – 297.240 Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen betreffen im Wesentlichen Bewertungen von zur Veräußerung ver- fügbaren Finanzinstrumenten und Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen. Die Unterschiede zwischen den steuerlichen Buchwerten und den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz wirken sich wie folgt aus: Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Latente Steueransprüche Versicherungstechnische Posten 72.087 54.528 Kapitalanlagen 50.820 54.482 Neubewertungen der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen 54.909 73.309 Verlustvorträge 43.890 17.046 Sonstige Posten 62.604 89.675 Summe 284.309 289.040 Saldierungseffekt – 199.400 – 280.447 Summe nach Saldierung 84.909 8.594 Latente Steuerschulden Versicherungstechnische Posten 310.970 358.749 Kapitalanlagen 217.444 316.586 Neubewertungen der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen 1 1 Sonstige Posten 53.134 28.994 Summe 581.549 704.331 Saldierungseffekt – 199.400 – 280.447 Summe nach Saldierung 382.149 423.884 Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden – 297.240 – 415.291 Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit An- teilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, für die keine latente Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich auf 2.050.441 Tau- send Euro (2020: 1.778.691 Tausend Euro). Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueran- sprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige tem- poräre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zu- künftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprogno- sen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensin- tern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt, ge- prüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräf- tiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Ver- rechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das betreffende Konzernunternehmen aktuell oder in ei- ner Vorperiode einen Verlust erlitten hat. Von den ausgewiesenen latenten Steueransprüchen ent- fielen 43.890 Tausend Euro (2020: 17.046 Tausend Euro) auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von 33.009 Tausend Euro (2020: 11.023 Tausend Euro) wurden nicht angesetzt, da unter Berücksichtigung der Verfallsfristen von einer Ver- wertung in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist. Die steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von 328.011 Tau- send Euro (2020: 139.365 Tausend Euro) verfallen wie folgt, wobei unter „mehr als 5 Jahre“ auch steuerliche Ver- lustvorträge ohne Verfallsdatum in Höhe von 301.429 Tau- send Euro (2020: 112.986 Tausend Euro) enthalten sind. Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Bis zu 1 Jahr 1) 4.227 8.358 Zwischen 2 und 5 Jahren 2) 7.832 12.336 Mehr als 5 Jahre 3) 315.952 118.671 Summe 328.011 139.365 1) Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2021 1.456 Tausend Euro (31.12.2020: 1.081 Tausend Euro). 2) Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2021 2.754 Tausend Euro (31.12.2020: 5.455 Tausend Euro). 3) Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2021 140.206 Tausend Euro (31.12.2020: 53.409 Tausend Euro). Die steuerlichen Verlustvorträge umfassen sowohl Ver- lustvorträge, auf die latente Steueransprüche angesetzt wurden, als auch Verlustvorträge, auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. KONZERNABSCHLUSS 116 Sozialkapital 1 7. Leistungsorientierte Pläne Es gibt einzelvertragliche Pensionszusagen, einzelvertrag- liche Überbrückungszahlungen und Pensionszulagen ge- mäß Verbandsempfehlung. Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen erfolgt jährlich nach der Methode der laufenden Einmalprä- mien (Projected-Unit-Credit-Methode, PUC-Methode). Re- sultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögens- wert, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von etwaigen künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künfti- ger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Zur Berech- nung des Barwerts eines wirtschaftlichen Nutzens werden etwaige geltende Mindestdotierungsverpflichtungen be- rücksichtigt. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientier- ten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versiche- rungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (unter Ausschluss der erwarteten Zinserträge) und die Auswirkung der etwaigen Vermö- gensobergrenze. Die Nettozinsaufwendungen (Erträge) werden auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichts- periode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes ermit- telt. Der Abzinsungssatz wurde für die Bewertung der leis- tungsorientierten Versorgungsverpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet. Dieser Abzin- sungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeit- punkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen be- rücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszah- lungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungs- plänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden er- folgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Werden die Leistungen eines leistungsorientierten Ver- sorgungsplans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans werden zum Zeitpunkt der Ab- geltung erfasst. Der Ausweis der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen erfolgt unter der Bilanzposi- tion „Andere Rückstellungen“. Pensionsansprüche Personen, die eine einzelvertragliche Zusage haben, können zumeist im Alter von 60 bzw. 65 Jahren unter be- stimmten Voraussetzungen eine Pension in Anspruch neh- men. Die Höhe der Pension hängt meistens von der Anzahl der Dienstjahre und dem letzten Bezug vor Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis ab. Im Falle des Todes erhal- ten die anspruchsberechtigten Ehepartner:innen eine Pen- sion abhängig vom Vertrag in Höhe von 60, 50 oder 40 Pro- zent. Die Pensionen ruhen in dem Zeitraum, in dem eine Abfertigung bezahlt wird, und sind in der Regel wertgesi- chert. Die Finanzierung erfolgt bei Pensionen, die auf Ein- zelverträgen bzw. auf der Verbandsempfehlung basieren, über Rückstellungen. Der Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Bar- wert zur Verrentung garantiert wird, wird über den Bei- tragszeitraum rückgestellt und bei Pensionsantritt an die Pensionskasse übertragen. Die Festlegung der Finanzierung erfolgt im Geschäftsplan der Pensionskasse, in der Betriebs- vereinbarung und im Pensionskassenvertrag. Abfertigungsansprüche Arbeitnehmer:innen der österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 31. Dezember 2002 be- gonnen und ununterbrochen drei Jahre gedauert hat, ge- bührt bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abferti- gung, sofern nicht der:die Arbeitnehmer:in kündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder eine Entlassung vorliegt. 117 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen Angaben in Tausend Euro Barwert der Pensions- verpflichtungen Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Nettoschuld der Pensions- verpflichtungen Abfertigungs- verpflichtungen Gesamtbetrag der leistungs- orientierten Versorgungs- verpflichtungen Stand am 1. Jänner 2021 527.562 – 100.632 426.930 140.560 567.490 Laufender Dienstzeitaufwand 21.268 0 21.268 4.480 25.748 Zinsaufwand/-ertrag 1.826 – 284 1.542 – 111 1.432 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen – 2.997 0 – 2.997 – 4.060 – 7.057 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten 20.097 – 284 19.813 310 20.123 Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die erfolgswirksam erfasst werden) 0 – 6.150 – 6.150 0 – 6.150 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen 52 0 52 – 57 – 5 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen – 38.127 0 – 38.127 – 3.681 – 41.808 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen – 16.076 0 – 16.076 – 867 – 16.943 Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen – 54.151 – 6.150 – 60.301 – 4.605 – 64.906 Veränderung aus Währungsumrechnung – 1 0 – 1 115 115 Aus dem Plan geleistete Zahlungen – 17.973 630 – 17.343 – 20.784 – 38.127 Beiträge zum Planvermögen 0 – 11.227 – 11.227 0 – 11.227 Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen 298 0 298 1.718 2.015 Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen – 21.721 21.333 – 388 – 4.968 – 5.356 Änderung des Konsolidierungskreises – 348 0 – 348 – 3.851 – 4.199 Stand am 31. Dezember 2021 453.764 – 96.329 357.434 108.493 465.927 Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen Angaben in Tausend Euro Barwert der Pensions- verpflichtungen Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Nettoschuld der Pensions- verpflichtungen Abfertigungs- verpflichtungen Gesamtbetrag der leistungs- orientierten Versorgungs- verpflichtungen Stand am 1. Jänner 2020 498.469 – 100.536 397.933 134.318 532.251 Laufender Dienstzeitaufwand 20.936 0 20.936 10.524 31.460 Zinsaufwand/-ertrag 3.901 – 713 3.188 378 3.567 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen – 2.156 0 – 2.156 0 – 2.156 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten 22.682 – 713 21.969 10.902 32.871 Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die erfolgswirksam erfasst werden) 0 10 10 0 10 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen 57 0 57 – 62 – 5 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen 32.306 0 32.306 3.822 36.129 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen 941 0 941 – 694 248 Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen 33.305 10 33.315 3.066 36.381 Veränderung aus Währungsumrechnung – 43 0 – 43 27 – 16 Aus dem Plan geleistete Zahlungen – 17.171 624 – 16.547 – 7.537 – 24.085 Beiträge zum Planvermögen 91 – 9.831 – 9.741 0 – 9.741 Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen 75 0 75 – 217 – 142 Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen – 9.846 9.816 – 31 0 – 31 Stand am 31. Dezember 2020 527.562 – 100.632 426.930 140.560 567.490 KONZERNABSCHLUSS 118 Das Planvermögen der leistungsorientierten Pensionsver- pflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: Angaben in Prozent 31.12.2021 31.12.2020 Notiert (an aktivem Markt) Nicht notiert Notiert (an aktivem Markt) Nicht notiert Renten – Euro 22,2 1,6 22,4 1,3 Unternehmensanleihen – Euro 24,2 1,1 30,4 1,0 Aktien – Euro 11,9 0,1 9,5 0,0 Aktien – Non-Euro 11,1 0,4 7,2 0,0 Aktien – Emerging Markets 4,5 0,0 4,1 0,0 Alternative Investmentinstrumente 8,1 2,1 4,2 10,1 Immobilien 0,0 5,1 0,0 4,9 Bargeld 2,7 4,7 0,0 4,7 Summe 85,0 15,0 78,0 22,0 Für das kommende Jahr werden Beiträge zum Planvermö- gen in Höhe von 5.765 Tausend Euro erwartet. Der Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsver- pflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathe- matischen Berechnungsparameter zugrunde gelegt: Angewendete Berechnungsfaktoren Angaben in Prozent 2021 2020 Rechnungszins Abfertigungsverpflichtungen 0,4 0,8 Rechnungszins Pensionsverpflichtungen 1,0 1,0 Valorisierung der Bezüge 3,0 2,9 Valorisierung der Pensionen 2,0 2,0 Fluktuationsrate dienstjahres- abhängig dienstjahres- abhängig Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018 P – Angestellte AVÖ 2018 P – Angestellte Gewichtete durchschnittliche Laufzeiten in Jahren Leistungs- orientierte Pensions- verpflichtungen Abfertigungs- verpflichtungen 31. Dezember 2021 13,7 7,4 31. Dezember 2020 13,4 7,1 Die wesentlichen Risiken aus dem Versorgungsplan be- schränken sich auf das Investitionsrisiko, das Zinsände- rungsrisiko, die Lebenserwartung sowie das Gehaltsrisiko. Die Sensitivität der leistungsorientierten Versorgungsver- pflichtungen auf Änderungen in den gewichteten versicherungsmathematischen Berechnungsparametern beträgt: Sensitivitätsanalyse Angaben in Prozent Leistungsorientierte Pensions- verpflichtungen Abfertigungsverpflichtungen 2021 2020 2021 2020 Restlebenserwartung Veränderung der DBO (+ 1 Jahr) 3,0 3,1 Veränderung der DBO (– 1 Jahr) – 3,1 – 3,3 Rechnungszins Veränderung der DBO (+ 1 Prozentpunkt) – 11,6 – 12,5 – 6,0 – 6,6 Veränderung der DBO (– 1 Prozentpunkt) 14,6 15,7 6,8 7,5 Steigerungssatz für künftige Gehälter Veränderung der DBO (+ 0,75 %) 4,8 4,6 4,8 5,3 Veränderung der DBO (– 0,75 %) – 4,2 – 3,9 – 4,5 – 4,9 Steigerungssatz für künftige Pensionen Veränderung der DBO (+ 0,25 %) 3,4 3,7 Veränderung der DBO (– 0,25 %) – 3,3 – 3,5 119 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS 18. Beitragsorientierte Pläne Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plä- nen werden als Aufwand erfolgswirksam erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert er- fasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verrin- gerung künftiger Zahlungen entsteht. Der beitragsorien- tierte Plan wird im Wesentlichen von UNIQA finanziert. Pensionsansprüche Vorstandsmitglieder, Sondervertragsinhaber sowie aktive Mitarbeitende in Österreich unterliegen einer grundsätz- lich beitragsorientierten Pensionskassenvorsorge. Die Be- günstigten haben zusätzlich Anspruch auf einen Schluss- pensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pen- sionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird. Da den Begünstigten als erste auszuzahlende Pen- sion eine fixe Leistungshöhe zugesagt wird, ist die Zusage in der Beitragsphase als leistungsorientiert einzustufen. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, in welchem Ausmaß im Fall des Übertritts in die Alterspension bzw. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder des Todes als Akti- ver ein Schlusspensionskassenbeitrag auf das individuelle Deckungskapitalkonto des Begünstigten erbracht wird. In der Leistungsphase ergibt sich keine Verpflichtung für UNIQA. Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen Im Rahmen einer beitragsorientierten Mitarbeitervor- sorge zahlt die Arbeitgeberin festgelegte Beiträge an Mit- arbeitervorsorgekassen ein. Die Beiträge an die Mitarbei- tervorsorgekassen betrugen 4.501 Tausend Euro (2020: 4.537 Tausend Euro). Die Verpflichtung der Arbeitgeberin ist durch die Zahlung der Beiträge erfüllt. 19. Restrukturierungsmaßnahmen Im November 2020 hat der Aufsichtsrat Restrukturie- rungsmaßnahmen beschlossen, die hauptsächlich die Re- duktion der Anzahl der Mitarbeitenden am Standort Ös- terreich umfassen. Die dafür im Vorjahr gebildete Rest- rukturierungsrückstellung hat sich durch die Auflösung nicht verbrauchter Rückstellungen in Höhe von 3,4 Millionen Euro sowie durch die Verwendung im lau- fenden Jahr in Höhe von 38,0 Millionen Euro auf 57,2 Millionen Euro reduziert. Der Ausweis der Rückstellung für Restrukturierungsmaß- nahmen erfolgt unter der Bilanzposition „Andere Rück- stellungen“. 20. Mitarbeitende Personalaufwendungen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Gehälter 520.048 444.997 Aufwendungen für Abfertigungsverpflichtungen 310 10.902 Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen 19.813 21.969 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 140.293 127.861 Sonstige Sozialaufwendungen 7.016 5.631 Personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen 0 96.319 Summe 687.480 707.679 davon Geschäftsaufbringung 123.044 133.748 davon Verwaltung 563.693 574.322 davon Pensionist:innen 742 – 391 Durchschnittlicher Stand der Angestellten 31.12.2021 31.12.2020 Gesamt 14.849 13.408 davon Geschäftsaufbringung 4.005 4.138 davon Verwaltung 10.844 9.271 Eigenkapital 2 1. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen Das Grundkapital setzt sich aus 309.000.000 Stückaktien in Form von Inhaberaktien zusammen. Die Kapitalrück- lagen beinhalten gebundene Kapitalrücklagen, die im We- sentlichen aus dem Aufgeld aus Aktien resultieren. Am 14. Juni 2021 wurde eine Dividende in Höhe von 0,18 Euro je Aktie ausgezahlt. Dies entspricht einer Aus- schüttung in Höhe von 55.254 Tausend Euro. Vorbehalt- lich der Genehmigung der Hauptversammlung ist für das Geschäftsjahr eine Dividendenauszahlung in Höhe von 0,55 Euro je Aktie vorgesehen, was einer Ausschüttung in Höhe von 168.831 Tausend Euro entspricht. 22. Eigene Aktien Eigene Aktien 31.12.2021 31.12.2020 UNIQA Insurance Group AG Stückzahl 819.650 819.650 Anschaffungskosten in Tausend Euro 10.857 10.857 Anteil am gezeichneten Kapital in % 0,27 0,27 UNIQA Österreich Versicherungen AG Stückzahl 1.215.089 1.215.089 Anschaffungskosten in Tausend Euro 5.756 5.756 Anteil am gezeichneten Kapital in % 0,39 0,39 Summe 2.034.739 2.034.739 KONZERNABSCHLUSS 120 Ermächtigungen des Vorstands Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:in- nen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimm- recht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2020 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, mit Zustim- mung des Aufsichtsrats eigene Aktien für einen Zeitraum von 30 Monaten ab dem 30. November 2020 zu erwerben (Auslaufen der gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 erteilten Ermächtigung per 29. Novem- ber 2020). Der mit neu erworbenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit dem Anteil anderer eigener Aktien, die die Gesellschaft bereits erwor- ben hat und noch besitzt, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesell- schaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft. Der über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehal- tene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der Ver- schmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft. Dieser Aktienbestand ist nicht auf die 10-Prozent-Grenze anzurechnen. 23. Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement erfolgt unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen. Mit Inkraftsetzung von Solvency II ab 1. Jänner 2016 wurden die Definition und die Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs und die Steue- rung durch die Solvency-II-Vorgaben ersetzt. Die anrechenbaren Eigenmittel umfassen das konsoli- dierte Tier-1-Kapital, das im Wesentlichen aus dem ge- zeichneten Grundkapital inklusive des zugeordneten Emissionsagios sowie der Ausgleichsrücklage besteht. Das Tier-2-Kapital besteht zu 100 Prozent aus Nachrangver- bindlichkeiten. Bei den Tier-3-Eigenmittelbestandteilen handelt es sich im Wesentlichen um latente Nettosteuer- ansprüche. Im Rahmen der Konzernsteuerung wird die angemessene Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung nach Sol- vency II auf konsolidierter Basis laufend überwacht. Durch ein aktives Kapitalmanagement wird sichergestellt, dass die Kapitalausstattung der einzelnen Gruppenunter- nehmen und der gesamten Gruppe stets angemessen ist. Ein weiteres Ziel des aktiven Kapitalmanagements ist es, neben der Fünfjahresplanung auch aktiv die Finanzkraft von UNIQA unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingun- gen zu gewährleisten, um einen Fortbestand des Versiche- rungsbetriebs zu sichern. UNIQA hat für sich neben den regulatorischen Vorschrif- ten zur Bedeckung der Solvenzkapital- und Mindestkapi- talanforderungen auch eine Zielkapitalisierung der Gruppe in Form einer Solvenzkapitalquote – das sind die anrechenbaren Eigenmittel im Verhältnis zur Solvenzka- pitalanforderung – von mindestens 170 Prozent definiert. Die Steuerung der Solvenzkapitalquote erfolgt durch stra- tegische Maßnahmen, die zu einer Verminderung der Ka- pitalanforderungen führen und/oder die Menge an vor- handenem Kapital erhöhen. UNIQA berücksichtigt im Kapitalmanagementprozess auch potenzielle Auswirkungen auf das Rating durch aner- kannte Ratingagenturen. Aktuell bewertet Standard & Poor’s (S&P) die Kreditwürdigkeit der UNIQA Insurance Group AG mit „A–“. Im S&P-Kapitalmodell erreicht UNIQA mittlerweile eine signifikante Überdeckung des aktuellen Niveaus. UNIQA geht davon aus, langfristig zu- mindest eine Überdeckung des AA-Niveaus zu sichern und dadurch auch das Rating nachhaltig entlang der Unterneh- mensstrategie zu verbessern. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und die UNIQA Re AG sind mit „A“ eingestuft. Die im Jahr 2013 begebene Ergänzungskapitalanleihe (ursprünglich: 350,0 Millio- nen Euro, offener Restbetrag: 148,7 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 31. Juli 2023) wird von S&P mit „BBB“ be- wertet. Ebenso wird die im Jahr 2015 (ursprünglich: 500,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 326,3 Millio- nen Euro, Tier 2, First Call Date: 27. Juli 2026), die im Jahr 2020 (200,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juli 2025) sowie die im Jahr 2021 (375,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juni 2031) begebene nachrangige An- leihe von S&P mit „BBB“ bewertet. Den Ausblick für alle Gesellschaften bewertet S&P mit „stabil“. 121 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS 24. Anteile ohne beherrschenden Einfluss Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unter- nehmens bewertet. Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss bilanziert. Anteil am Eigenkapital Angaben in Tausend Euro SIGAL Group 1) Raiffeisen Life Insurance Company LLC Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind Gesamt Stand am 1. Jänner 2020 4.473 13.170 1.756 19.399 Periodenergebnis 621 4.177 78 4.876 Sonstiges Ergebnis – 47 – 2.405 – 1.655 – 4.107 Sonstige Eigenkapitalveränderungen 75 – 1.651 6.169 4.593 Stand am 31. Dezember 2020 5.122 13.290 6.348 24.760 Stand am 1. Jänner 2021 5.122 13.290 6.348 24.760 Periodenergebnis 610 3.410 – 812 3.207 Sonstiges Ergebnis 722 – 4.369 – 536 – 4.182 Sonstige Eigenkapitalveränderungen – 1.001 – 2.630 – 477 – 4.108 Stand am 31. Dezember 2021 5.454 9.701 4.523 19.678 1) Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group Anteil an den Vermögenswerten und Schulden 2) Angaben in Tausend Euro SIGAL Group 1) Raiffeisen Life Insurance Company LLC Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind Gesamt 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte 2.251 1.768 1.561 1.098 1.855 2.478 5.666 5.344 Langfristige Vermögenswerte 17.259 16.485 80.170 80.159 21.441 24.464 118.870 121.108 Zahlungsmittel 419 340 1.264 802 2.018 2.755 3.701 3.897 19.929 18.593 82.995 82.059 25.314 29.697 128.238 130.348 Schulden Kurzfristige Schulden 1.192 1.167 1.702 1.628 1.592 2.042 4.486 4.836 Langfristige Schulden 13.283 12.303 71.592 67.141 19.199 21.307 104.075 100.751 14.475 13.470 73.294 68.769 20.791 23.349 108.560 105.588 Nettovermögen 5.454 5.122 9.701 13.290 4.523 6.348 19.678 24.760 1) Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group 2) Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen. KONZERNABSCHLUSS 122 Finanzielle Schulden 2 5. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Juli 2013 hat die UNIQA Insurance Group AG eine Er- gänzungskapitalanleihe im Volumen von 350 Millio- nen Euro erfolgreich bei institutionellen Investor:innen in Europa platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 30 Jahren und kann erstmals nach 10 Jahren gekündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten zehn Jahre der Laufzeit 6,875 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Die Ergänzungskapitalanleihe erfüllt die Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime. Die Emis- sion diente weiters dazu, ältere Ergänzungskapitalanlei- hen von österreichischen Versicherungskonzerngesell- schaften zu ersetzen und die Kapitalausstattung und die Kapitalstruktur von UNIQA in Vorbereitung auf Sol- vency II zu stärken und langfristig zu optimieren. Seit Ende Juli 2013 ist die Ergänzungskapitalanleihe an der Börse in Luxemburg gelistet. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt. Die UNIQA Insurance Group AG platzierte im Juli 2015 eine nachrangige Anleihe im Volumen von 500 Millio- nen Euro bei institutionellen Investor:innen in Europa. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anre- chenbar. Die Anleihe ist nach Ablauf von 31 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann von UNIQA erstmals nach elf Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen ordentlich ge- kündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten elf Jahre der Laufzeit 6,00 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Seit Juli 2015 notiert die Anleihe an der Wiener Börse. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt. Im Juli 2020 wurde eine Nachranganleihe in Höhe von 200 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,507 Prozent des Nennbetrags begeben. Bei einer Lauf- zeit von 15,25 Jahren kann sie nach 5,25 Jahren vorbehalt- lich bestimmter Bedingungen erstmalig gekündigt wer- den. Die jährliche Verzinsung ist in den ersten 5,25 Jahren fix bei 3,25 Prozent; danach erfolgt eine variable Verzin- sung. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, geeignete Assets gemäß Green Bond Framework im gleichen Ausmaß der Emissionserlöse zu finanzieren oder zu refinanzieren. Die Emission notiert seit Juli 2020 an der Wiener Börse. UNIQA hat im Dezember 2021 nachrangige Anleihen mit einer Nominale von insgesamt 375 Millionen Euro zurück- gekauft. Der Rückkauf betrifft mit 201,3 Millionen Euro die im Jahr 2013 sowie mit 173,7 Millionen Euro die im Jahr 2015 platzierten nachrangigen Anleihen. Gleichzeitig wurde eine neue nachrangige Anleihe im Nennbetrag von 375 Millionen Euro platziert. Diese Anleihe ist nach Ab- lauf von 20 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedin- gungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann unter be- stimmten Voraussetzungen von UNIQA erstmals nach zehn Jahren gekündigt werden. Während der ersten zehn Jahre ist die Verzinsung fix 2,375 Prozent jährlich, danach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die nach- rangige Anleihe ist nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften als Tier-2-Basiseigenmittel anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflich- tet, Investitionen im Rahmen des Green Bond Frame- works in gleicher Höhe der Emission zu tätigen. Die mit dem Rückkauf einhergehende Rückkaufprämie beträgt rund 65 Millionen Euro und wurde in den Finanzierungs- kosten erfasst. 123 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS 26. Finanzverbindlichkeiten Im Juli 2020 hat die UNIQA Insurance Group AG eine Se- nior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,436 Prozent des Nennbetrags plat- ziert. Sie hat eine Laufzeit von zehn Jahren bei einem Nominalzins von 1,375 Prozent. Die Erlöse dienen der Fi- nanzierung des Kaufs ehemaliger AXA-Gesellschaften in Polen, Tschechien und der Slowakei. Buchwerte Angaben in Tausend Euro Langfristig Kurzfristig Gesamt 2021 2020 2021 2020 2021 2020 Nachrangige Verbindlichkeiten 1.042.838 1.045.451 14.721 24.469 1.057.559 1.069.920 Finanzverbindlichkeiten Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten 595.534 606.142 3.955 3.955 599.490 610.098 Derivative Finanzinstrumente 11.828 292 10.015 1.617 21.843 1.908 Leasingverbindlichkeiten 93.979 73.609 8.005 7.951 101.984 81.560 Summe 701.341 680.043 21.975 13.523 723.317 693.566 Veränderungen der Finanz- schulden Angaben in Tausend Euro Nachrangige Verbindlichkeiten Anleihen- und Darlehens- verbindlichkeiten Rückstellungen derivatives Geschäft Leasing- verbindlichkeiten Finanzverbindlich- keiten Gesamt V eränderungen der Finanzschulden Stand am 1. Jänner 2020 870.110 12.004 670 62.842 75.516 945.625 Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 197.826 595.045 0 0 595.045 792.871 Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 0 – 9.046 0 – 13.768 – 22.815 – 22.815 Währungsumrechnung 0 0 – 7 – 343 – 350 – 350 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 8.140 0 29.744 37.883 37.883 Sonstige Änderungen 1.984 3.955 1.246 3.086 8.287 10.271 davon Zinsaufwendungen 57.762 6.236 0 759 6.995 64.758 davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt) – 55.701 0 0 – 759 – 759 – 56.460 Stand am 31. Dezember 2020 1.069.920 610.098 1.908 81.560 693.566 1.763.485 Stand am 1. Jänner 2021 1.069.920 610.098 1.908 81.560 693.566 1.763.485 Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 370.323 0 0 0 0 370.323 Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit – 375.000 – 35.954 0 – 16.906 – 52.860 – 427.860 Währungsumrechnung 0 0 13 424 438 438 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 24.856 0 0 24.856 24.856 Sonstige Änderungen – 7.683 490 19.921 36.906 57.317 49.634 davon Zinsaufwendungen 124.429 9.335 0 998 10.333 134.762 davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt) – 134.408 – 8.250 0 – 998 – 9.248 – 143.656 Stand am 31. Dezember 2021 1.057.559 599.490 21.843 101.984 723.317 1.780.876 KONZERNABSCHLUSS 124 27. Verbindlichkeiten und übrige Schulden Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Rückversicherungsverbindlichkeiten Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 101.274 116.113 Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 61.438 46.555 162.712 162.668 Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmer:innen 161.395 183.672 gegenüber Versicherungsvermittler:innen 77.063 83.254 gegenüber Versicherungsunternehmen 27.047 17.411 265.505 284.337 Sonstige Verbindlichkeiten Personalbezogene Verpflichtungen 111.540 86.839 Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen 135.858 122.152 Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen 137.477 122.807 Übrige Steuerverpflichtungen (ohne Ertragsteuern) 71.003 55.964 Übrige Verbindlichkeiten 133.103 159.453 588.981 547.216 Zwischensumme 1.017.197 994.221 davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 859.557 889.166 von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 37.067 30.600 von mehr als 5 Jahren 120.573 74.454 1.017.197 994.221 Gesamtsumme Verbindlichkeiten und übrige Schulden 1.017.197 994.221 Sonstige nicht versicherungstechnische Erträge und A ufwendungen 2 8. Sonstige Erträge Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Schaden- und Unfallversicherung 30.264 46.685 Krankenversicherung 155.902 144.693 Lebensversicherung 114.215 25.171 davon: Erlöse von medizinischen Dienstleistungen 153.092 142.676 Erlöse von Pensions- und Investmentfonds 100.840 10.440 Erlöse von anderen Dienstleistungen 15.033 17.069 Währungskursveränderungen 13.507 30.471 Sonstiges 17.909 15.893 Summe 300.381 216.548 Bei den Erlösen aus medizinischen Dienstleistungen han- delt es sich nahezu ausschließlich um zeitpunktbezogen realisierte Erlöse. Die Erlöse von Pensions- und Investmentfonds beinhalten die von den Fonds an die Fondsinhaber:innen verrechne- ten Gebühren für die Verwaltung des Fondsvermögens. Dabei handelt es sich um zeitraumbezogene Leistungen, die den Zeitraum eines Jahres betreffen. 29. Sonstige Aufwendungen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Schaden- und Unfallversicherung 44.153 38.518 Krankenversicherung 154.754 146.556 Lebensversicherung 51.711 45.423 davon: Aufwendungen für medizinische Dienstleistungen 150.348 142.455 Aufwendungen von Pensions- und Investmentfonds 27.191 7.630 Aufwendungen für andere Dienstleistungen 26.572 20.667 Währungskursverluste 15.331 35.437 Sonstiges 31.176 24.309 Summe 250.619 230.497 125 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Sonstige Angaben 3 0. Konzernobergesellschaft Die UNIQA Insurance Group AG ist die Konzernoberge- sellschaft von UNIQA. Sie erfüllt neben ihren Aufgaben als Holding des Konzerns auch die der Rückversicherung. 31. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA Gruppe. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle An- stellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt. Bezüge des Vorstands Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Fixe Bezüge 1) 4.675 4.377 Variable Bezüge 2) 806 2.217 Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung 3) 1.140 2.137 Summe laufende Bezüge 6.621 8.731 1) Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 103 Tausend Euro (2020: 110 Tausend Euro). 2) Die variablen Bezüge umfassen ausschließlich die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2017. Die „Deferred-Komponente“ des STI umfasst 40 % des Anspruchs und gelangt nach Ablauf von drei Geschäftsjahren zur Auszahlung. 3) Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsverein- barung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Ziel- werte berechtigt. Für das Geschäftsjahr 2018 werden für variable Bezüge (STI) im Jahr 2022 voraussichtliche Auszahlungen für die Deferred-Komponente in Höhe von 909 Tausend Euro ge- tätigt. Für das Geschäftsjahr 2019 werden im Jahr 2023 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 795 Tau- send Euro vorgenommen. Für das Geschäftsjahr 2020 er- folgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short- Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden in den Folgejahren 2022 und 2025 voraussichtliche Auszahlun- gen in Höhe von 3.822 Tausend Euro getätigt. Die Aufwen- dungen des Geschäftsjahres 2021, die in den Folgejahren zur Auszahlung gelangen, belaufen sich auf 4.124 Tausend Euro. Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2021 aus der LTI-Zuteilung 2017 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA In- surance Group AG in Höhe von 1.140 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2022 bis 2025 ergibt sich für die bis zum 31. Dezember 2021 zugeteilten virtuellen Aktien eine vor- aussichtliche Auszahlung in Höhe von 4.334 Tau- send Euro. Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insge- samt 1.245 Tausend Euro (2020: 1.024 Tausend Euro) ge- leistet (die Prämie der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf 463 Tausend Euro). Die Bezüge für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.043 Tausend Euro (2020: 2.084 Tausend Euro). Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 790 Tau- send Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 wur- den Vergütungen in Höhe von 835 Tausend Euro passi- viert. An Sitzungsgeldern und Barauslagen wurden im Ge- schäftsjahr 65 Tausend Euro (2020: 75 Tausend Euro) aus- bezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abge- deckt. KONZERNABSCHLUSS 126 32. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit B arausgleich Seit dem Geschäftsjahr 2013 besteht für die Mitglieder der Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG ein anteilsbasier- tes Vergütungsprogramm. Im Rahmen dieses Programms werden für jedes Geschäftsjahr auf Grundlage dienstver- traglich festgelegter Zuteilungswerte virtuelle UNIQA Ak- tien auf Basis des Durchschnittskurses der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor Beginn des Performancezeitraums bedingt gewährt. Nach Ablauf eines Performancezeitraums von jeweils vier Jahren für die einzelnen jährlichen Tranchen bzw. in Abhängigkeit von bestimmten Erfolgskennzahlen sind Barauszahlungen vorgesehen, wobei Betragsgrenzen vereinbart sind. Die ausgewählten Erfolgskennzahlen haben das Ziel, eine relative marktbasierte Performancemessung und eine ab- solute Performancemessung in Abhängigkeit der unter- nehmensindividuellen Ziele der UNIQA Group sicherzu- stellen. Diese gleich gewichteten Erfolgskennzahlen beinhalten den Total Shareholder Return (TSR) der Stammaktie von UNIQA im Vergleich zum TSR der Aktien der Unternehmen des DJ EURO STOXX TMI Insurance, die P&C Net Combined Ratio im Schaden- und Unfallge- schäft von UNIQA und den Return on Risk Capital (die Rendite auf das ökonomisch erforderliche Eigenkapital). Mit dem Programm sind jährliche Investitionsverpflich- tungen in UNIQA Aktien mit einer Behaltefrist von eben- falls jeweils vier Jahren verbunden. Der Barausgleich errechnet sich für jede Aktientranche wie folgt: Auszahlung = A × B × C A = Anzahl der für den Performancezeitraum ausgelobten virtuellen Aktien. B = Durchschnittskurs der UNIQA Stammaktie im Zeit- raum von sechs Monaten vor dem Ende des Performance- zeitraums. C = Zielerreichungsgrad am Ende des Performancezeit- raums. Die maximale Zielerreichung liegt bei 200 Prozent. Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteils- basierter Vergütungen wird als Aufwand über den Zeit- raum erfasst, in dem ein uneingeschränkter Anspruch auf die Vergütungen erworben wird. Der beizulegende Zeit- wert basiert auf Erwartungen bezüglich der Zielerrei- chung der definierten Erfolgskennzahlen. Änderungen in den Bewertungsannahmen führen zu einer ergebniswirk- samen Anpassung der erfassten Rückstellungsbeträge. Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter anderen Rückstellungen ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2021 sind insgesamt 1.189.267 Stück (2020: 1.139.469 Stück) virtuelle Aktien bewertungsrele- vant. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen (ohne Lohnnebenkosten) zum Abschluss- stichtag beträgt 5.463 Tausend Euro (2020: 3.993 Tau- send Euro). 33. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen u nd Personen Unternehmen von UNIQA unterhalten diverse geschäftli- che Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unterneh- men identifiziert, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben. Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen gehören auch die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, asso- ziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von UNIQA. Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nahe Familienangehörige. Umfasst von der Erfassung sind hierbei insbesondere auch die Mitglieder des Manage- ments in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die ent- weder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben, sowie deren nahe Familien- angehörige. 127 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS T ransaktionen und Salden mit nahestehenden Unternehmen Angaben in Tausend Euro Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die UNIQA Group Nicht in den Konzern- abschluss einbezogene Tochterunter- nehmen Assoziierte Unternehmen der UNIQA Group Sonstige nahestehende Unternehmen Gesamt Transaktionen 2021 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 985 35 615 30.317 31.951 Erträge aus Kapitalanlagen 8.750 433 109.564 355 119.102 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 1.622 0 0 – 301 – 1.923 Sonstige Erträge 196 7.364 1.511 396 9.467 Sonstige Aufwendungen – 2.339 – 6.294 – 3.278 – 30.389 – 42.301 Stand am 31. Dezember 2021 Kapitalanlagen 221.559 10.226 656.393 93.278 981.456 Zahlungsmittel 201.367 0 0 51.432 252.799 Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 0 3.456 1 2.910 6.366 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 0 2.466 158 4.481 7.105 Anga b en i n Tausen d Euro Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die UNIQA Group Nicht in den Konzern- abschluss einbezogene Tochterunter- nehmen Assoziierte Unternehmen der UNIQA Group Sonstige nahestehende Unternehmen Gesamt Transaktionen 2020 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 966 34 1.238 21.151 23.389 Erträge aus Kapitalanlagen 1.695 566 14.116 4.299 20.677 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 1.647 0 0 – 2.491 – 4.138 Sonstige Erträge 157 7.384 1.922 385 9.847 Sonstige Aufwendungen – 2.574 – 8.886 – 2.092 – 25.576 – 39.128 Stand am 31. Dezember 2020 Kapitalanlagen 182.630 16.270 689.036 47.409 935.345 Zahlungsmittel 293.184 0 0 45.422 338.606 Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 112 10.161 1 3.687 13.961 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 0 4.222 135 5.133 9.489 T ransaktionen mit nahestehenden Personen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 850 898 Gehälter und sonstige kurzfristig fällige Leistungen 1) – 9.707 – 4.915 Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen – 2.128 – 2.015 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – 172 – 174 Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen – 2.685 0 Sonstige Erträge 262 275 Sonstige Aufwendungen – 130 – 144 1) Diese Position beinhaltet die fixen und die variablen Vorstandsbezüge sowie die Aufsichtsrats- vergütungen. 34. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und H aftungsverhältnisse Eingeräumte Optionen Zwischen UNIQA und den Minderheitsaktionären der SIGAL Group gibt es die Möglichkeit, durch die Ausübung einer beidseitigen Option, die von den Minderheitsaktionä- ren gehaltenen Unternehmensanteile gemäß einer verein- barten Kaufpreisformel zu erwerben. Der Optionszeitraum wurde durch eine Verlängerung der bisherigen Aktionärsver- einbarung neu geregelt, wobei der Ausübungszeitraum auf 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 vereinbart wurde. KONZERNABSCHLUSS 128 35. Aufwendungen für den Abschlussprüfer Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Geschäfts- jahr betrugen 1.843 Tausend Euro (2020: 2.340 Tau- send Euro); davon entfallen 382 Tausend Euro (2020: 386 Tausend Euro) auf Aufwendungen für die Abschluss- prüfung, 1.363 Tausend Euro (2020: 1.660 Tausend Euro) auf andere Bestätigungsleistungen und 98 Tausend Euro (2020: 294 Tausend Euro) auf sonstige Leistungen. 36. Konsolidierungskreis Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind von UNIQA beherrschte Unter- nehmen. Ein Unternehmen zählt als beherrscht, wenn: die Verfügungsgewalt über das Unternehmen bei UNIQA liegt, UNIQA schwankenden Renditen aus der Beteiligung aus- gesetzt ist und aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der Renditen beeinflusst werden kann. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Kon- zernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, zu dem die Be- herrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet. Verlust der Beherrschung Verliert UNIQA die Beherrschung über ein Tochterunter- nehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherr- schenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenka- pital ausgebucht. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung bewertet. Anteile an assoziierten Unternehmen Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, bei de- nen UNIQA einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Dies liegt in der Regel vor, sobald ein Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent besteht oder über vertragliche Rege- lungen rechtlich oder faktisch ein vergleichbarer maßgeb- licher Einfluss gewährleistet ist. Die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgt mit dem anteiligen Eigenka- pital (Equity-Methode). Pensions- und Investmentfonds Beherrschte Pensions- und Investmentfonds werden in die Konsolidierung miteinbezogen, soweit deren Fondsvo- lumen einzeln und in Summe betrachtet nicht von unter- geordneter Bedeutung ist. Ein Fonds zählt als beherrscht, wenn: UNIQA die relevanten Tätigkeiten des Fonds wie die Festlegung der Investmentstrategie sowie kurz- und mittelfristige Anlageentscheidungen bestimmt, UNIQA das Risiko von und die Rechte an variablen Erfol- gen des Fonds in Form von Ausschüttungen hat und an der Wertentwicklung des Fondsvermögens teilhat und die Bestimmungsmacht über die maßgeblichen Tätigkei- ten im Interesse von UNIQA durch die Bestimmung der Anlageziele und der einzelnen Anlageentscheidungen ausgeübt wird. Konsolidierungskreis 31.12.2021 31.12.2020 Voll konsolidierte Gesellschaften Inland 31 33 Ausland 58 66 Assoziierte Gesellschaften Inland 4 4 Ausland 1 1 Voll konsolidierte Pensions- und Investmentfonds Inland 5 5 Ausland 8 6 Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen so- wie nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziier- ten bzw. Gemeinschaftsunternehmen werden als zur Ver- äußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und unter der Position „Sonstige Kapitalanla- gen“ ausgewiesen. 37. Konsolidierungsgrundsätze Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert, wenn der Konzern Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare Nettovermögen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegenden Zeitwert des Netto- vermögens wird unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst. 129 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der Erfüllung von zuvor bestehenden Beziehungen verbundenen Beträge. Solche Beträge werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistungen im Periodenergebnis erfasst. Aus dem Erwerb von AXA-Gesellschaften haben sich für den zwölfmonatigen Bewertungszeitraum keine nachträglichen Anpassungen der angesetzten Vermögenswerte und Schulden ergeben. Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle Er- träge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäfts- vorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlus- ses eliminiert. Erstkonsolidierung Im 1. Quartal 2021 erfolgte die Erstkonsolidierung der UCP Private Equity UNIQA Cap.Partn.S.A. (Munsbach, Luxemburg) sowie der UCP Infrastructure Equity UNIQA Cap.Partn.S.A. (Munsbach, Luxemburg). Im 2. Quartal 2021 wurde die Light Investment Cotroceni Srl (Bukarest, Rumänien) erstkonsolidiert. Im 4. Quartal wurden die CherryHUB BSC Kft. (Budapest, Ungarn), die PremiaFIT Facility und IT Management und Service GmbH (Wien) sowie die Real Versicherungs- vermittlung GmbH (Wien) erstkonsolidiert. Die Erstkonsolidierung dieser Gesellschaften hat für UNIQA keine wesentlichen Auswirkungen. Erwerbe Im 1. Quartal erfolgte die Aktienübertragung für die im Vorjahr ausgeübte Option zum Erwerb der verbleibenden Anteile an der UNIQA Insurance Company, Private Joint Stock Company (Kiew, Ukraine). Umgründungsvorgänge Im 2. Quartal 2021 wurde die UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. (Lodz, Polen) mit der AXA Ubezpiecze- nia Towarzystwo Ubezpieczeń i Reasekuracji S.A. (Warschau, Polen) als aufnehmende Gesellschaft ver- schmolzen und auf UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. umfirmiert. Weiters erfolgte die Verschmelzung der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. (Lodz, Polen) mit der AXA Życie Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. (Warschau, Polen) sowie die Umfirmierung auf UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. Im 3. Quartal wurden die AXA pojišťovna a.s. (Prag, Tsche- chien), AXA životní pojišťovna a.s. (Prag, Tschechien) so- wie UNIQA poisťovňa a.s (Bratislava, Slowakei) mit der UNIQA pojišťovna, a.s. (Prag, Tschechien) als überneh- mende Gesellschaft verschmolzen. Weiters wurde die UNIQA InsService spol. s r.o. (Bratislava, Slowakei) mit der UNIQA Management Services s.r.o. (vormals: AXA Ma- nagement Services s.r.o.) (Prag, Tschechien) als überneh- mende Gesellschaft verschmolzen. Außerdem wurden im 3. Quartal die Hotel Burgenland Betriebs GmbH (Wien) mit der UNIQA Real Estate GmbH (Wien) als überneh- mende Gesellschaft, die Diakonissen & Wehrle Privatkli- nik GmbH (Wien) mit der PremiQaMed Privatkliniken GmbH (Wien) als übernehmende Gesellschaft sowie die UNIQA Real Estate Bulgaria EOOD (Sofia, Bulgarien) mit der UNIQA Real Estate CZ, s.r.o. (Prag, Tschechien) als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Im 4. Quartal wurden die Agenta Risiko- und Finanzie- rungsberatung Ges.m.b.H. (Wien) mit der Real Versiche- rungsvermittlung GmbH (Wien) als übernehmende Ge- sellschaft verschmolzen. Alle vorgenannten Verschmelzungen erfolgten rückwir- kend zum 1. Jänner 2021. Zudem erfolgte rückwirkend zum 1. Juli 2021 im 4. Quartal die Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Projekterrich- tungs GmbH (Wien) mit der UNIQA Insurance Group AG (Wien) als übernehmende Gesellschaft. Entkonsolidierung Im 2. Quartal 2021 wurde die UNIQA Számítástechnikai Szolgáltató Kft. (Budapest, Ungarn) entkonsolidiert. Liquidationen Im 4. Quartal 2021 wurde die UNIQA Real Estate BV (Hoofddorp, Niederlande) liquidiert. Veräußerungen Im 4. Quartal wurde die Reytarske LLC (Kiew, Ukraine) veräußert. KONZERNABSCHLUSS 130 Gesellschaft Konsolidierungsart Sitz Kapitalanteil per 31.12.2021 Angaben in Prozent Kapitalanteil per 31.12.2020 Angaben in Prozent Versicherungsunternehmen Inland UNIQA Insurance Group AG (Konzernobergesellschaft) Wien UNIQA Österreich Versicherungen AG Voll Wien 100,0 100,0 Versicherungsunternehmen Ausland AXA pojišťovna a.s. (Verschmelzung: 1.1.2021) Voll Tschechien, Prag 0,0 100,0 AXA životní pojišťovna a.s. (Verschmelzung: 1.1.2021) Voll Tschechien, Prag 0,0 100,0 Raiffeisen Life Insurance Company LLC Voll Russland, Moskau 75,0 75,0 SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a Voll Kosovo, Pristina 86,9 86,9 SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll Albanien, Tirana 86,9 86,9 SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll Albanien, Tirana 86,9 86,9 SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll Kosovo, Pristina 86,9 86,9 UNIQA AD Skopje Voll Nordmazedonien, Skopje 86,9 86,9 UNIQA Asigurari de Viata S.A. Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 UNIQA Asigurari S.A. Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 UNIQA Biztosító Zrt. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA Insurance Company, Private Joint Stock Company Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 UNIQA Insurance plc Voll Bulgarien, Sofia 99,9 99,9 UNIQA Life AD Skopje Voll Nordmazedonien, Skopje 86,9 86,9 UNIQA Life Insurance plc Voll Bulgarien, Sofia 99,8 99,8 UNIQA LIFE Private Joint Stock Company Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 UNIQA neživotno osiguranje a.d. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 UNIQA neživotno osiguranje a.d. Voll Montenegro, Podgorica 100,0 100,0 UNIQA osiguranje d.d. Voll Kroatien, Zagreb 100,0 100,0 UNIQA osiguranje d.d. Voll Bosnien und Herzegowina, Sarajevo 100,0 100,0 UNIQA poisťovňa a.s. (Verschmelzung: 1.1.2021) Voll Slowakei, Bratislava 0,0 100,0 UNIQA pojišťovna, a.s. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Re AG Voll Schweiz, Zürich 100,0 100,0 UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. (Verschmelzung: 1.1.2021) Voll Polen, Lodz 0,0 99,8 UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. (vormals: AXA Życie Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.) Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. (Verschmelzung: 1.1.2021) Voll Polen, Lodz 0,0 98,6 UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. (vormals: AXA Ubezpieczenia Towarzystwo Ubezpieczeń i Reasekuracji S.A.) Voll Polen, Warschau 99,7 100,0 UNIQA Versicherung AG Voll Liechtenstein, Vaduz 100,0 100,0 UNIQA životno osiguranje a.d. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 UNIQA životno osiguranje a.d. Voll Montenegro, Podgorica 100,0 100,0 Konzern-Dienstleistungsunternehmen Inland Agenta Risiko- und Finanzierungsberatung Gesellschaft m.b.H. (Verschmelzung: 1.10.2021) Voll Wien 0,0 100,0 Assistance Beteiligungs-GesmbH Voll Wien 64,0 64,0 call us Assistance International GmbH Voll Wien 50,2 50,2 Real Versicherungsvermittlung GmbH (Erstkonsolidierung: 1.10.2021) Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA 5 Star GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Capital Markets GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA IT Services GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Finanzierungs GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Management GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Valida Holding AG Equity-Methode Wien 40,1 40,1 Versicherungsmarkt-Servicegesellschaft m.b.H. Voll Wien 100,0 100,0 131 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Gesellschaft Konsolidierungsart Sitz Kapitalanteil per 31.12.2021 Angaben in Prozent Kapitalanteil per 31.12.2020 Angaben in Prozent Konzern-Dienstleistungsunternehmen Ausland CherryHUB BSC Kft. (Erstkonsolidierung: 31.12.2021) Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 DEKRA-Expert Műszaki Szakértői Kft. Equity-Methode Ungarn, Budapest 50,0 50,0 sTech d.o.o. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 UNIQA GlobalCare SA Voll Schweiz, Genf 100,0 100,0 UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o. Voll Slowakei, Nitra 100,0 100,0 UNIQA Ingatlanhasznosító Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA InsService spol. s r.o. (Verschmelzung: 1.1.2021) Voll Slowakei, Bratislava 0,0 100,0 UNIQA investiční společnost, a.s. (vormals: AXA investiční společnost a.s.) Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Management Services, s.r.o. (vormals: AXA Management Services s.r.o.) Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Polska S.A. (vormals: AXA Polska S.A.) Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Raiffeisen Software Service Kft. Voll Ungarn, Budapest 60,0 60,0 UNIQA Software Service S.R.L. Voll Rumänien, Cluj-Napoca 100,0 100,0 UNIQA Számítástechnikai Szolgáltató Kft. (Entkonsolidierung: 30.6.2021) Voll Ungarn, Budapest 0,0 100,0 Vitosha Auto OOD Voll Bulgarien, Sofia 99,9 99,9 Finanz- und strategische Beteiligungen Inland Diakonissen & Wehrle Privatklinik GmbH (Verschmelzung: 1.1.2021) Voll Gallneukirchen 0,0 92,6 Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiaFIT Facility und IT Management und Service GmbH (Erstkonsolidierung: 31.12.2021) Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Ambulatorien GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Beteiligungs GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Privatkliniken GmbH Voll Wien 100,0 100,0 STRABAG SE Equity-Methode Villach 15,3 14,3 UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H. Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Leasing GmbH Equity-Methode Wien 25,0 25,0 UNIQA Ventures GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Immobiliengesellschaften „Hotel am Bahnhof“ Errichtungs GmbH & Co KG Voll Wien 100,0 100,0 Asena LLC Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 AVE-PLAZA LLC Voll Ukraine, Charkiw 100,0 100,0 Black Sea Investment Capital LLC Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 City One Park Sp. z o.o. (vormals: Dabrine Investments Sp. z o.o.) Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Design Tower GmbH Voll Wien 100,0 100,0 DIANA-BAD Errichtungs- und Betriebs GmbH Equity-Methode Wien 33,0 33,0 EZL Entwicklung Zone Lassallestraße GmbH & Co. KG Voll Wien 100,0 100,0 Floreasca Tower SRL Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 Hotel Burgenland Betriebs GmbH (Verschmelzung: 1.1.2021) Voll Wien 0,0 100,0 IPM International Property Management Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Knesebeckstraße 8 – 9 Grundstücksgesellschaft mbH Voll Deutschland, Berlin 100,0 100,0 Light Investment Cotroceni SRL (Erstkonsolidierung: 30.6.2021) Voll Rumänien, Bukarest 100,0 0,0 Praterstraße Eins Hotelbetriebs GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Immobilien GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Pretium Ingatlan Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 KONZERNABSCHLUSS 132 Gesellschaft Konsolidierungsart Sitz Kapitalanteil per 31.12.2021 Angaben in Prozent Kapitalanteil per 31.12.2020 Angaben in Prozent Renaissance Plaza d.o.o. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 Reytarske LLC (Entkonsolidierung: 9.11.2021) Voll Ukraine, Kiew 0,0 100,0 R-FMZ Immobilienholding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Software Park Kraków Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Treimorfa Hotel Sp. z o.o. Voll Polen, Krakau 85,0 85,0 Treimorfa Project Sp. z o.o. Voll Polen, Krakau 85,0 85,0 UNIQA Immobilien-Projekterrichtungs GmbH (Verschmelzung: 22.12.2021) Voll Wien 0,0 100,0 UNIQA Linzer Straße 104 GmbH & Co KG Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Plaza Irodaház és Ingatlankezelő Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA poslovni centar korzo d.o.o. Voll Kroatien, Rijeka 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Bulgaria EOOD (Verschmelzung: 1.1.2021) Voll Bulgarien, Sofia 0,0 100,0 UNIQA Real Estate BV (Entkonsolidierung: 28.12.2021) Voll Niederlande, Hoofddorp 0,0 100,0 UNIQA Real Estate CZ, s.r.o. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Real Estate GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Inlandsholding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Polska Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Property Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real III, spol. s r.o. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA Real s.r.o. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA Retail Property GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Szolgáltató Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA-Invest Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Zablocie Park Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Pensions- und Investmentfonds SSG Valluga Fund Voll Irland, Dublin 100,0 100,0 UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Infrastructure Equity Select (Erstkonsolidierung: 30.6.2021) Voll Luxemburg, Munsbach 100,0 0,0 UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Equity Select (Erstkonsolidierung: 30.6.2021) Voll Luxemburg, Munsbach 100,0 0,0 UNIQA Corporate Bond Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA d.d.s., a.s. (vormals: AXA d.d.s., a.s.) Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA d.s.s., a.s. (vormals: AXA d.s.s., a.s.) Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA Eastern European Debt Fund Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Emerging Markets Debt Fund Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Euro Government Bond Fund Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA penzijní společnost, a.s. (vormals: AXA penzijní společnost a.s.) Voll Tschechien, Brünn 100,0 100,0 UNIQA Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A. (vormals: AXA Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A.) Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A. (vormals: AXA Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A.) Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA World Selection Voll Wien 100,0 100,0 133 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS 38. Änderungen von wesentlichen R echnungslegungsmethoden sowie neue u nd geänderte Standards Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet. Erstmals anzuwendende Änderungen und Standards Die nachstehenden Änderungen zu Standards, deren Zeit- punkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2021 ist, wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA. Standard Inhalt Erstmalig durch UNIQA anzuwenden Auswirkungen auf UNIQA IFRS 4, IFRS 9 Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge – Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 1. Jänner 2021 Ja IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4, IFRS 16 Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und weiteren IFRS hinsichtlich der Auswirkungen der IBOR-Reform (Phase 2) 1. Jänner 2021 Nein Künftig anzuwendende neue und geänderte Standards Außerdem hat das IASB eine Reihe weiterer Standards veröffentlicht, die in der Zukunft anwendbar sein werden. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards wird von UNIQA nicht beabsichtigt. Standard Inhalt Erstmalig durch UNIQA anzuwenden Endorsement durch die EU per 31. Dezember 2021 V oraussichtlich relevant für UNIQA Neue Standards IFRS 9 Finanzinstrumente 1. Jänner 2023 Ja Ja IFRS 9 Änderungen zu IFRS 9 – Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 1. Jänner 2023 Ja Ja IFRS 17 Versicherungsverträge 1. Jänner 2023 Ja Ja Geänderte Standards IAS 1 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 1. Jänner 2022 Nein Ja IFRS 3, IAS 16, IAS 37 Änderungen an IFRS 3 zwecks Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept Änderungen an IAS 16 in Bezug auf Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung Änderungen an IAS 37 in Bezug auf belastende Verträge 1. Jänner 2022 Ja Ja Folgende künftig anzuwendende Standards werden voraussichtlich nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Berichterstattung von UNIQA haben: IFRS 9 – Finanzinstrumente Da die Geschäftstätigkeit von UNIQA vorwiegend mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängt und UNIQA IFRS 9 bislang in keiner anderen Fassung angewendet hat, ist ein Aufschub der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf den 1. Jänner 2023 zulässig. Die Inanspruchnahme des Aufschubansatzes von UNIQA erfordert eine Veröffentli- chung von zusätzlichen Anhangangaben für den Zeitraum bis zur Erstanwendung von IFRS 9. Klassifizierung und Bewertung Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Ver- mögenswerte unter IFRS 9 ergibt sich aus dem Geschäfts- modell und dem SPPI-Kriterium („Solely Payments of Principal and Interest“). Auf Basis der derzeitigen Anhaltspunkte wird ein Großteil der sonstigen Kapitalanlagen von UNIQA unter das Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ klassifiziert. Ka- pitalanlagen ohne Verkaufsabsicht, wie beispielsweise Ter- mingelder und Darlehen, werden unter das Geschäftsmo- dell „Halten“ klassifiziert. KONZERNABSCHLUSS 134 Somit wird UNIQA festverzinsliche Wertpapiere, welche das SPPI-Kriterium erfüllen, künftig erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerten. Nicht fest verzinsliche Wertpapiere, insbesondere Fondszertifikate, werden zu- künftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert be- wertet. UNIQA plant jedoch das Wahlrecht der FVOCI-Option für ausgewählte Eigenkapitalinstrumente zu nutzen und für diese Instrumente folglich eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis durchzuführen. Sämtliche Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebun- denen Lebensversicherung werden unverändert zur der- zeitigen Bilanzierung unter IAS 39 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet. Sonstige Kapitalanlagen, die das SPPI-Kriterium er- füllen 1) auf Basis von Buchwerten in Prozent Nicht verzinsliche Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Kapitalanlagen aus Investment- verträgen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0,0 86,3 - - - Kredite und Forderungen - 0,3 99,8 - - Gesamt 0,0 86,6 99,8 0,0 0,0 1) Die Klassifizierung erfolgt gemäß IAS 39. Kapitalanlagen, die als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, klassifiziert wurden, erfüllen nicht die Voraussetzungen des SPPI-Tests. Zusammensetzung der sonstigen Kapitalanlagen, die das SPPI-Kriterium er- füllen Angaben in Tausend Euro Fortgeführte Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert Zeitwert- veränderung über die Periode Buchwert Beizulegender Zeitwert Zeitwert- veränderung über die Periode Staatsanleihen 10.585.782 10.468.551 – 157.724 6.843 6.812 119 Unternehmensanleihen 3.171.914 3.145.809 – 5.074 323.864 321.617 190.526 Covered-Bond-Anleihen 1.837.218 1.819.700 – 300.541 0 0 0 Ausleihungen 139.181 144.223 60.879 7.555 10.557 9.857 Übrige 283 282 282 2.092.646 2.092.452 546.678 Summe 15.734.378 15.578.564 – 402.177 2.430.908 2.431.438 747.179 Wertminderung Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem 3-Stufen Modell ist zukünftig ausschließlich für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskos- ten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, durchzuführen. Instrumente mit niedri- gem Ausfallrisiko („Investment-Grade“) werden dabei von UNIQA regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungs- modells zugewiesen. 135 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Ratingklassen Angaben in Tausend Euro Staatsanleihen Unternehmens- anleihen Covered-Bond- Anleihen Ausleihungen Übrige Gesamt AAA 1.898.454 9.700 1.163.190 46.079 0 3.117.422 AA 3.348.120 231.925 532.870 0 0 4.112.915 A 3.008.584 1.588.179 103.476 10.111 0 4.710.350 BBB 1.731.347 941.402 8.274 9.757 0 2.690.779 BB 256.193 100.097 0 0 0 356.290 B 294.271 9.053 0 0 0 303.324 ≤ CCC 11.773 0 0 0 0 11.773 Nicht geratet 37.041 291.558 29.408 73.234 283 431.525 Summe 10.585.782 3.171.914 1.837.218 139.181 283 15.734.378 Der beizulegende Zeitwert der Instrumente, die nicht über ein niedriges Ausfallrisiko (Non-Investment Grade) verfügen beträgt 671 Millionen Euro. UNIQA erwartet Auswirkungen aus der Umstellung auf IFRS 9 sowohl infolge der neuen Klassifizierungs- und Be- wertungsregeln als auch des neuen Wertminderungsmo- dells. Hierbei sind mögliche Erstanwendungs- sowie Folgebewertungseffekte insbesondere in der Kategorie „Nicht festverzinsliche Wertpapiere“ zu erwarten, da diese finanziellen Vermögenswerte zukünftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen. In einer ganzheitlichen Betrachtung sind in diesem Zusammenhang auch Wechselwirkungen mit IFRS 17 zu berücksichtigen. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgt im Zusammenhang mit IFRS 17 auch eine Parallelphase für IFRS 9, um die bei einer Anpassung der Vorjahreszahlen erforderlichen Vergleichszahlen sicherstellen zu können. IFRS 17 – Versicherungsverträge Am 25. Juni 2020 veröffentlichte das IASB (International Accounting Standards Board) den finalen Rechnungs- legungsstandard für Versicherungsverträge – IFRS 17. Der Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17 wurde auf den 1. Jänner 2023 festgelegt. Der Erstanwendungszeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 ist für Versicherungs- unternehmen an jenen von IFRS 17 geknüpft. Durch Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2021/2036 vom 19. November 2021 durch die EU-Kommission wurde IFRS 17 in EU-Recht übernommen. IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge. Das allgemeine Bewertungsmodell (General Measurement Model) wird für das langfristige Schaden- und Unfall- versicherungsgeschäft sowie für Lebensversicherungs- verträge ohne Gewinnbeteiligung zur Anwendung kommen. Für kurzfristige Versicherungsverträge – dies ist überwiegend im Bereich der Schaden- und Unfall- versicherung der Fall – wird UNIQA den Premium Allocation Approach anwenden. In der Kranken- versicherung und für gewinnberechtigte Verträge und Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebens- versicherung wird der Variable Fee Approach zur Anwendung kommen. Diese Einstufung entspricht den bislang getroffenen Annahmen zur Erstanwendung von IFRS 17. Sowohl für das allgemeine Bewertungsmodell als auch den Variable Fee Approach geht UNIQA zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernberichts davon aus, dass das sogenannte OCI-Wahlrecht dort zur Anwendung gelangen wird, wo auch die jeweils zugeordneten Finanz- instrumente auf der Aktivseite über das OCI bewertet werden. Die Gruppierung zur Bewertung und Bilanzierung der Versicherungsverträge erfolgt nach IFRS 17 folgendermaßen: Portfolios: Versicherungsverträge, die einem ähnlichen Risiko ausgesetzt sind und gemeinsam verwaltet werden, werden zu einem Portfolio zusammengefasst. Vertragsgruppen: Portfolios werden in Vertragsgruppen aufgeteilt. Annual Cohorts: Vertragsgruppen werden nach Zeichnungsjahren unterteilt („annual cohorts“). Bei gewinnberechtigten Verträgen der Kranken- und Lebensversicherung wird UNIQA die Option zur Ausnahme der verpflichtenden Unterteilung nach Zeichnungsjahren anwenden. Im Jahr 2021 wurden diverse IFRS-17-Fachkonzepte mit den Tochtergesellschaften zur lokalen Implementierung geteilt und um deren Ausprägungen und Spezifika erweitert. KONZERNABSCHLUSS 136 Eine zentrale Herausforderung in der Implementierung von IFRS 17 ist die Integration und Aufbereitung der für die Bewertung und Bilanzierung von Versicherungs- verträgen notwendigen Daten. Diese Arbeiten konnten im Geschäftsjahr 2021 weitgehend abgeschlossen werden. Sowohl hinsichtlich des versicherungstechnischen Nebenbuches als auch der neuen und adaptierten Schnittstellen zur Versorgung der Systeme mit den Daten wurden umfassende Tests vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2022 arbeitet UNIQA weiter an der Qualität der Systeme und Daten, um eine Compliance mit den Vorgaben von IFRS 17 sicherstellen zu können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Auswirkung und das Zusammenspiel von IFRS 9 und IFRS 17 auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung von ausgewählten UNIQA Gesellschaften analysiert. Diese Analyse wurde basierend auf mehreren Vereinfachungen und Annahmen durchgeführt. Beispielsweise wurden in den Segmenten der Kranken- und Lebensversicherungen die zukünftigen erwarteten Zahlungsströme den Ergebnissen des Market Consistent Embedded Value (MCEV) entnommen. Weiters kam in der Analyse eine näherungsweise Kostenzuordnung nach IFRS 17 zur Anwendung. Zur Herleitung des Risk Adjustment wurde ebenfalls ein vereinfachter Ansatz verwendet. Trotz Vereinfachungen und Schätzungen konnten wichtige Erkenntnisse erlangt werden: Die Vergleichbarkeit von IFRS 4 und IFRS 17 ist wegen der grundlegenden Unterschiede beider Rechnungs- legungsstandards nur eingeschränkt gegeben. Trotz gewisser Ähnlichkeiten mit den Solvabilitäts- vorschriften nach Solvency II ist die Interpretation der Ergebnisse nach IFRS 17 aufgrund der erheblich gestiegenen Komplexität eine Herausforderung. Darüber hinaus werden sich Kenngrößen zur Messung des Unternehmenserfolgs ändern und sich neue Kennzahlen, wie zum Beispiel Contractual Service Margin oder Loss Component, etablieren. Zur Bewertung und Bilanzierung von Versicherungs- verträgen nach IFRS 17 ist im Vergleich zu IFRS 4 die Verarbeitung und Validierung wesentlich größerer Datenmengen notwendig. Im Zuge der Auswirkungsanalyse kamen alle drei Bewertungsmodelle (General Measurement Model, Variable Fee Approach und Premium Allocation Approach) spezifisch für das Portfolio von ausgewählten UNIQA Gesellschaften zur Anwendung. Aufgrund des weiterhin eingeschränkten Umfangs dieser Auswirkungs- analyse können gegenwärtig noch keine präzisen Rückschlüsse auf die Auswirkung von IFRS 17 auf die gesamte Gruppe gezogen werden. 39. Fremdwährungsumrechnung Funktionale Währung und Berichtswährung Die im Abschluss jedes Konzernunternehmens enthalte- nen Positionen werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der Be- richtswährung von UNIQA, aufgestellt. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechsel- kurs zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeit- punkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktio- nale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Ab- schlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerech- net. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Positionen, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskos- ten in einer Fremdwährung erfasst werden, werden mit dem historischen Wechselkurs dargestellt. Daraus ergibt sich keine Währungsumrechnungsdifferenz. Währungsumrechnungsdifferenzen aus zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten werden – abweichend vom Grundsatz – ergebnisneutral im sonsti- gen Ergebnis erfasst. Eine Ausnahme hierzu bilden Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungs- differenzen aus dem sonstigen Ergebnis in das Perioden- ergebnis umgegliedert werden. Ausländische Geschäftsbetriebe Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Ge- schäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Er- werb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Währungsum- rechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis er- fasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten Ergeb- nisse in der Position „Differenzen aus 137 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Wäh- rungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschen- den Anteilen zugewiesen ist. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit den monatlichen Stich- tagskursen umgerechnet. In der Position „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden Währungsumrechnungsdiffe- renzen aus dem auf die fortgeführten Anschaffungskosten entfallenden Anteil am Buchwert in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst. Wesentliche Wechselkurse Euro- Stichtagskurse Euro- Durchschnittskurse 31.12.2021 31.12.2020 1 – 12/2021 1 – 12/2020 Schweizer Franken (CHF) 1,0331 1,0802 1,0800 1,0720 Tschechische Kronen (CZK) 24,8580 26,2420 25,6942 26,4138 Ungarische Forint (HUF) 369,1900 363,8900 359,2377 352,2423 Polnische Złoty (PLN) 4,5969 4,5597 4,5736 4,4518 Rumänische Lei (RON) 4,9490 4,8683 4,9206 4,8379 Ukrainische Hrywnja (UAH) 30,8866 34,6022 32,3684 30,9282 Russische Rubel (RUB) 85,3004 91,4671 87,6021 83,1271 Albanische Lek (ALL) 120,7600 123,2600 122,5062 124,0777 US-amerikanische Dollar (USD) 1,1326 1,2271 1,1844 1,1452 Japanische Yen (JPY) 130,3800 126,4900 130,0262 121,8885 Auswirkungen von Covid-19 Versicherungstechnisches Ergebnis In der Krankenversicherung kam es im Geschäftsjahr zu verringerten Leistungen durch Verzögerungen im Ge- sundheitssystem. Für Folgejahre wird mit keinen wesent- lichen Nachholeffekten gerechnet. Im Bereich der Lebensversicherung gab es, im Segment „UNIQA International“, Auswirkungen von Covid-19 im Hinblick auf die erhöhte Mortalitätsrate und somit auf die Versicherungsleistungen. Kapitalanlageergebnis Die (Stadt-)Hotel-Immobilien bilden einen Teil (6 Pro- zent) des UNIQA Immobilienportfolios. Da Städtereisen Covid-19-bedingt weiterhin massiv hinter dem Niveau wie im Geschäftsjahr 2019 verzeichnet zurückliegen, führte dies in diesem Bereich zu Mindermieteinnahmen in Höhe von rund 7 Millionen Euro. Weiters wurden diesen Bereich betreffend Wertberichtigungen in Höhe von 7 Millionen Euro vorgenommen. Auch bei den Handelsflächen musste im Vergleich zum Vor-Covid-19-Niveau eine Reduktion der Mieterlöse in Höhe von rund 3 Millionen Euro hingenommen werden. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Ende Februar 2022 ist der seit mehreren Jahren zwischen der Ukraine und Russland bestehende Konflikt eskaliert. UNIQA ist in der Ukraine durch zwei Versicherungsgesell- schaften sowie drei Immobiliengesellschaften vertreten, in Russland hält UNIQA 75 Prozent an einer Lebensversi- cherungsgesellschaft (die übrigen 25 Prozent werden von der JSC Raiffeisenbank gehalten). Aufgrund der gegen- wärtig noch nicht einschätzbaren und sich laufend ändernden Situation ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses keine abschließende Beurteilung der künftigen Auswirkungen auf UNIQA möglich. Da es sich um ein wertbegründendes Ereignis handelt, welches im Jahr 2022 liegt, ergeben sich auf diesen Konzern-ab- schluss zum 31. Dezember 2021 keine Auswirkungen. Im Jahr 2021 beliefen sich die verrechneten Prämien in der Ukraine auf rund 110 Millionen Euro, in Russland auf rund 75 Millionen Euro – in Summe somit rund 3 Prozent der insgesamt von UNIQA verrechneten Prämien. Die Ver- mögenswerte, die auf die Versicherungsgesellschaften in der Ukraine entfallen, belaufen sich per 31. Dezember 2021 auf rund 140 Millionen Euro – rund 90 Millionen Euro hiervon auf Kapitalanlagen. Die Immobiliengesell- schaften in der Ukraine verfügen per Ende 2021 über Ver- mögenswerte in Höhe von rund 20 Millionen Euro. In Russland belaufen sich die dem von UNIQA gehaltenen Anteil zurechenbaren Vermögenswerte auf rund 250 Mil- lionen Euro – rund 230 Millionen Euro entfallen hiervon auf Kapitalanlagen. Sollte es zu einem Verlust der Kontrolle über die Gesell- schaften aus Konsolidierungssicht kommen, ohne dass es zum Erhalt einer Gegenleistung kommt, würde sich hin- sichtlich der Gesellschaften in der Ukraine per Ende 2021 ein negativer Effekt auf die Konzerngewinn- und -verlust- rechnung in Höhe von rund 95 Millionen Euro ergeben. Der Effekt, der sich auf den UNIQA Anteil der Gesellschaft in Russland ergeben würde, beläuft sich per Ende 2021 auf rund 43 Millionen Euro. Darüber hinaus werden in anderen Konzerngesellschaften Kapitalanlagen, die von ukrainischen bzw. russischen KONZERNABSCHLUSS 138 Emittenten begeben wurden, gehalten. Der Buchwert die- ser Kapitalanlagen beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf rund 200 Millionen Euro. Die weitere Entwicklung der Lage wird beobachtet, und es werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen auf UNIQA gering zu halten. R isikobericht 4 0. Risikostrategie Prinzipien Die strategischen Ziele von UNIQA sind unmittelbar mit der Risikostrategie des Unternehmens verbunden. Die Eckpfeiler der Risikostrategie beruhen auf der Geschäfts- strategie und den Risiken, die diese nach sich zieht. Die klare Definition der Risikopräferenz schafft das Funda- ment für alle geschäftspolitischen Entscheidungen. Organisation Das Kerngeschäft von UNIQA ist, den Kund:innen Risiken abzunehmen, durch Bündelung zu reduzieren und dadurch Gewinn für das Unternehmen zu generieren. Im Zentrum stehen das Verständnis von Risiken und deren Besonderheiten. Um den Fokus auf Risiko zu gewährleis- ten, hat UNIQA auf Gruppenebene ein eigenes Risikovor- standsressort mit einem Group Chief Risk Officer (CRO) – in Personalunion mit dem Group Chief Financial Officer (CFO) – etabliert. Auch in den Konzerngesellschaften ist die Funktion des Chief Risk Officers im Vorstand angesie- delt. Dadurch wird eine risikobasierte Entscheidungsfin- dung in allen relevanten Gremien garantiert. UNIQA hat Prozesse eingerichtet, die es erlauben, Risiken zu identifi- zieren, zu analysieren und zu managen. Das Risikoprofil wird regelmäßig auf sämtlichen hierar- chischen Ebenen validiert und es werden Diskussionen in speziell eingerichteten Komitees mit Vorstandsbeteili- gung geführt. Dafür werden interne und externe Quellen herangezogen, um ein vollständiges Bild der Risikositua- tion zu erhalten. UNIQA überprüft regelmäßig, ob neue Bedrohungen in der Gruppe sowie in unseren Tochter gesellschaften auftreten. Risikotragfähigkeit und Risikoappetit UNIQA übernimmt Risiko im vollen Bewusstsein ihrer Risikotragfähigkeit. Diese wird als Kapazität, potenzielle Verluste aus Extremereignissen abzufangen, definiert, sodass die mittel- und langfristigen Ziele nicht gefährdet werden. Im Zentrum der Risikoentscheidungen steht das „Sol- vency Capital Requirement“ (SCR). Das SCR entspricht einer unternehmensspezifischen Risikoeinschätzung auf Basis eines partiellen internen Modells für die Marktrisi- ken sowie Nichtlebensrisiken als auch auf dem Standard- modell nach Solvency II für die übrigen Risikokategorien. Dies entspricht somit den regulatorischen Risikoberech- nungen nach dem Solvency-II-Rahmenwerk. Basierend auf diesem Ansatz streben wir eine Solvenzkapitalquote über 170 Prozent an. Wird der Grenzwert von 135 Prozent unterschritten, werden unmittelbare Maßnahmen ergrif- fen, um die Kapitalposition zu verbessern. Details zum Stichtag 31. Dezember 2021 inklusive einer detaillierten Veränderungsanalyse finden sich in der „UNIQA Capital Report“-Präsentation. Nicht quantifizierbare Risiken, insbesondere operatio- nelle Risiken, Prozessrisiken und strategische Risiken, werden im Rahmen des Risikoassessment-Prozesses iden- tifiziert und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden etwaige Risikomitigationsmaßnahmen gesetzt. Mit unserer Risikostrategie definieren wir, welche Risiken wir übernehmen und welche wir vermeiden wollen. Im Rahmen des Strategieprozesses wird der Risikoappetit, basierend auf der Risikotragfähigkeit von UNIQA, defi- niert. Aus diesem werden Toleranzen und Limits, die ein hinreichendes Frühwarnsystem bieten, abgeleitet, um bei etwaiger Zielabweichung zeitgerecht Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Risiken außerhalb des definierten Risikoappetits, wie beispielsweise Reputationsrisiken, begegnet UNIQA mit aktiven Maßnahmen, Transparenz und sorgfältiger Bewertung. Chancen Risiko bedeutet zugleich auch Chance. UNIQA analysiert regelmäßig Trends und Risiken, die Einfluss auf die Ge- sellschaft und dadurch auf die Kund:innen und UNIQA selbst haben. Die Mitarbeitenden im gesamten Unterneh- men werden involviert, um Trends früh zu erkennen und zu analysieren sowie geeignete Maßnahmen und Innova- tionen zu entwickeln. 41. Risikomanagementsystem Der Schwerpunkt des Risikomanagements mit den Steue- rungsstrukturen und definierten Prozessen liegt darin, dass die strategischen Ziele von UNIQA und ihren Kon- zerngesellschaften erreicht werden. Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unter- schiedlichen Unternehmensebenen stellt die 139 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Risikomanagementrichtlinie von UNIQA dar. Diese Richt- linie ist vom CFO/CRO und vom Gesamtvorstand verab- schiedet und beschreibt die Mindestanforderungen in Be- zug auf Organisationsstruktur und Prozessstruktur. Zusätzlich zur Risikomanagementrichtlinie auf Gruppen- ebene wird eine solche auch auf Ebene der Konzerngesell- schaften erstellt und verabschiedet. Die Risikomanage- mentrichtlinie auf Ebene der Gesellschaften wurde vom Vorstand der UNIQA Gesellschaften genehmigt und steht im Einklang mit der Risikomanagementrichtlinie von UNIQA. Organisationsstruktur (Governance) Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisa- tionsstruktur des Risikomanagements ist in der Risikoma- nagementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden die Prinzipien des Modells „Three lines“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflek- tiert. First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäfts- tätigkeit Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu le- ben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwa- chen. Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risiko- managementfunktionen Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunk- tionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Ge- schäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die opera- tive Ausübung einzugreifen. Third line: interne Prüfung Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Ge- staltung und Effektivität des gesamten internen Kontroll- systems, die das Risikomanagement und die Compliance umfasst (z. B. Interne Revision). KONZERNABSCHLUSS 140 Die relevanten Verantwortlichkeiten sind in der obigen Übersicht entsprechend dargestellt. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in den Aufsichtsratssitzungen über die Risikoberichterstattung umfassend informiert. Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess von UNIQA liefert perio- dische Informationen zum Risikoprofil und ermöglicht dem Topmanagement, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen. Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert: Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko (ALM-Risiko) Kreditrisiko/Ausfallrisiko Liquiditätsrisiko Konzentrationsrisiko Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung) Operationelles Risiko Emerging Risk Reputationsrisiko Ansteckungsrisiko (Contagion Risk) Strategisches Risiko 141 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Für diese Risikokategorien werden im Rahmen eines kon- zernweit standardisierten Risikomanagementprozesses die Risiken von UNIQA und ihren Konzerngesellschaften regelmäßig identifiziert, bewertet und berichtet. Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risi- ken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, So- ziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie wer- den nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokategorien berücksichtigt. Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risiko- managementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko- identifikation durchzuführen, werden parallel unter- schiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokatego- rien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen. Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstech- nischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen- werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entwe- der auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Markt- risiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unter- nehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch ei- gene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ be- wertet. 42. Aktivitäten und Ziele aus dem Jahr 2021 Basierend auf der externen und internen Entwicklung ha- ben sich die Aktivitäten im Jahr 2021 an folgenden Schwerpunkten orientiert: Covid-19 und Kapitalmarktumfeld Nachhaltigkeit AXA-Integration Weiterentwicklung des internen Modells Ausrollung GRC-Tool Covid-19 und Kapitalmarktumfeld Schon zu Beginn der Covid-19-Krise begann UNIQA die ei- gene Solvenzposition streng zu überwachen. Im Gegensatz zum Jahr 2020 war das Wirtschaftsumfeld im darauffol- genden Jahr stabiler. Im Jahr 2021 wurde die Zielkapitalposition des Unternehmens und der dazugehö- rigen Gesellschaften beibehalten, was zeigt, dass sie auf unerwartete Schocks wie die Covid-19-Krise gut vorberei- tet waren. UNIQA wird die Situation weiter genau be- obachten, um auf potenzielle Änderungen (ausgelöst durch eine weitere Covid-19-Welle) schnell reagieren zu können. Die Pandemie hat die Geschäftsentwicklung von UNIQA in einigen Bereichen beeinflusst. Sie hatte sowohl negative (Betriebsunterbrechungen, Veranstaltungsabsa- gen) als auch positive (geringere Schadenhäufigkeit im Kfz- und Unfallgeschäft, hohe Nachfrage bei Krankenver- sicherungen) Auswirkungen. Die Entwicklung des Kapi- talmarktumfelds, sowie die Veränderungen der Markt- werte wurden genau beobachtet. Außerdem führte das Un- ternehmen monatliche Solvenzabschätzungen durch. Das Jahr 2021 hat eine positive Zinsentwicklung mit sich ge- bracht, was zur Stärkung der Kapitalsituation von UNIQA geführt hat. Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit (oder Environmental Social Governance (ESG)) ist eines der Themen, die in den vergangenen Jah- ren immer mehr an Bedeutung gewonnen haben – einer- seits in den geltenden Regularien, andererseits aber auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Erste Schritte für die Integration von Nachhaltigkeit in den Risikomanagement- Rahmen wurden bereits eingeleitet und weiterführende Verbesserungen sind für das nächste Jahr geplant. Im Jahr 2021 wurde die Definition der Nachhaltigkeitsrisiken in der Group Risk Management Policy verankert. Weiters wurde das Anlageportfolio anhand ESG-Kriterien unter- sucht. Auch der Risikokatalog des internen Kontrollsys- tems wurde um die Risiken aus dem Klimawandel erweitert. Grundsätzlich wurde im heurigen Prozess der Risikobewertung versucht, erste Erfahrungen mit der herausfordernden Aufgabe der Bewertung langfristiger Klimaszenarien zu sammeln. Das Ziel bei dieser Bewer- tung ist, eine möglichst gute quantitative Aussage zu erhalten. Da dies jedoch (noch) nicht immer in allen Aspekten möglich bzw. mit großer Unsicherheit verbun- den ist, wurde im letzten Jahr auch mit qualitativen Vereinfachungen gearbeitet. AXA-Integration Ende 2020 hat UNIQA die vollständige Kontrolle über die AXA-Tochtergesellschaften in Polen, Tschechien und der Slowakei übernommen. Seit eineinhalb Jahren arbeiten lokale Projektteams in Polen, Tschechien und der Slowa- kei an der Integration unter der Leitung eines zentralen Integrationsmanagements in Wien. Im Jahr 2021 wurden wichtige Meilensteine aus Risikomanagementsicht KONZERNABSCHLUSS 142 erreicht. Die erworbenen Gesellschaften wurden erfolg- reich in den Risikomanagementprozessen von UNIQA in- kludiert. Unter anderem wurde die Integration in den Ri- sikokapitalberechnungsprozess erfolgreich durchgeführt. Weiterentwicklung des internen Modells Aufbauend auf dem Fachwissen, das durch die Entwick- lung des partiellen internen Modells erarbeitet wurde, wurde beschlossen, weitere Schritte zum Ausbau des Risi- komodells zu einem vollen internen Modell vorzunehmen. Mittelfristig soll dieses interne Modell vom Regulator ge- nehmigt und zur Ermittlung der regulatorischen Kapital- quote eingesetzt werden. Ziel ist, durch das interne Modell die spezifische Risikosituation von UNIQA adäquater als via Standardmodell abzubilden und entsprechend im Risi- komanagement zu berücksichtigen. Ein weiterer Vorteil eines internen Modells besteht in der reduzierten Betrof- fenheit von künftigen regulatorischen Anpassungen des Solvency-II-Standardmodells. Nach einer Genehmigung wäre UNIQA die erste österreichische Versicherungs- gruppe mit einem vollständigen internen Modell. Das mehrjährige Projekt hat im Jahr 2021 mit einer ersten Entwicklungsphase gestartet. Ausrollung GRC-Tool UNIQA hat in den vergangenen Jahren intensiv an der Er- weiterung des Konzepts des internen Kontrollsystems (IKS) gearbeitet. Um die Implementierung des IKS auch systemtechnisch zu unterstützen, wurde ein „Governance, Risk & Compliance“-(GRC-)Tool eingeführt. Das GRC- Tool wird als zentrales Element in der Steuerung des ope- rationellen Risikos verwendet. Die konzernweite Ausrol- lung war einer der Schwerpunkte und Herausforderungen im Jahr 2021. Dabei lag der Fokus einerseits auf der Einschulung der Mitarbeitenden in das neue System, andererseits in der Migration der Daten. Die vollständige Ausrollung innerhalb des Konzerns soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein. 43. Herausforderungen und Prioritäten im R isikomanagement für 2022 Environmental Social Governance (ESG) Bereits im vergangenen Jahr war das Thema Nachhaltig- keit von sehr hoher Bedeutung für UNIQA. Für das Risiko- management liegt der Fokus insbesondere auf dem Ma- nagement und dem Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Im Jahr 2022 wird man daher stark an der Bewertung der langfristigen Klimaszenarien arbeiten und versuchen, hier weitere Fortschritte und Verbesserungen voranzutreiben. Die Klimaszenarien sollen auch ein konstanter Bestand- teil des eigenen Risiko- und Solvenzbewertungsprozesses (ORSA) werden. Nach der Erweiterung des Risikokatalogs um die ESG-Risiken wird der Identifikationsprozess die- ser Risiken mit den jeweiligen Abteilungen stattfinden. Um die künftigen regulatorischen Erfordernisse zu erfül- len, wird im nächsten Jahr auch an der Integration der Nachhaltigkeitsrisiken in das Reporting-Rahmenwerk ge- arbeitet. Der Risikomanagementprozess in Bezug auf Nachhaltigkeit hinsichtlich des Anlageportfolios von UNIQA soll auch im nächsten Jahr verbessert werden. Die Ergebnisse aus der ESG-Risikobewertung sollen einerseits dazu dienen, regulatorische Erfordernisse zu erfüllen, und anderseits die Managemententscheidungen im Rahmen der Produktgestaltung oder Veranlagungsstrategie des Unternehmens unterstützen. Die Exposition gegenüber ESG-Risiken ist ein neues Per- formance-Merkmal und auch ein Wachstumstreiber im gegenwärtigen Umfeld. Daher haben diese sowohl für die Investor:innen als auch für die Kund:innen an Bedeutung gewonnen. Eine gute ESG-Performance wird unter ande- rem durch niedrigere zukünftige Kapitalkosten definiert, da das Unternehmen resilienter gegen langfristige Risiken ist. UNIQA hat als Kompositversicherung langfristige Ver- pflichtungen, weshalb eine langfristige Perspektive betrachtet werden muss. Die Ergebnisse der Eigenrisiko- bewertung zeigen, dass die Klimarisiken sowohl auf die Kapitalanlagen als auch auf die versicherungstechnischen Rückstellungen Auswirkungen haben können. UNIQA ver- fügt über ein System für die Auswertung der Wesentlich- keit einzelner Risiken auf die relevanten Bilanzpositionen mit dem Ziel, die Nachhaltigkeitsauswirkungen in dieses existierende Materialitätskonzept einzubinden. Daher legt UNIQA zukünftig einen starken Fokus auf die Weiter- entwicklung und das Management der Klimarisiken mit der klaren Idee, die Notwendigkeit für Anpassungen in der Unternehmensplanung und -strategie rechtzeitig zu iden- tifizieren. Volles internes Modell Die Weiterentwicklung des partiellen internen Modells auf ein volles internes Modell ist eines der wichtigsten Projekte aus der Sicht des Risikomanagements. Damit zielt UNIQA darauf ab, das eigene Risikoprofil adäquater abzubilden. Dieses Projekt wird mehrere Jahre andauern. 2021 wurde hauptsächlich an der Entwicklung des Modells gearbeitet. Im Jahr 2022 werden die ersten Modelldurch- läufe der einzelnen Risikomodule stattfinden. Es wird auch an den ersten Validierungen und den daraus folgen- den Erkenntnissen gearbeitet. Während des Jahres sind aus Projektsicht mehrere Feedbackschleifen zwischen Ex- pert:innen sowie Berater:innen geplant. Ein weiteres 143 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS wichtiges Ziel ist, einen Entwurf für die notwendige Ge- nehmigungsdokumentation des Modells zu erstellen. Im Jahr 2022 werden auch Vor-Ort-Prüfungen von der Fi- nanzmarktaufsicht stattfinden. Ziel ist es, die offizielle Ge- nehmigung des vollen internen Modells bis Ende 2023 zu erhalten. Security & Resilience Management Unternehmen sind mehr und mehr einer Reihe von Si- cherheitsrisiken ausgesetzt, die von Datendiebstahl über Ransomware bis hin zu „Distributed Denial of Service“- (DDoS-)Angriffen reichen. UNIQA hat für das Jahr 2022 einen starken Fokus auf diese Themen geplant und wird entsprechende Maßnahmen umsetzen. Es werden die für die operative Geschäftstätigkeit relevanten Vermögens- werte von UNIQA identifiziert und nach deren Schutzbe- darf klassifiziert. Ein Beispiel dafür wären IT-Anwendun- gen und deren benötigte IT-Infrastruktur, Rechenzentren oder das für den Betrieb benötigte Schlüsselpersonal. Ein Schwerpunkt im Jahr 2022 wird in der Behebung der iden- tifizierten Schwachstellen im Rahmen eines gruppenwei- ten, zentral koordinierten IT-Security-Programms liegen. Das Sicherheitsprogramm wird die intern entwickelten Rahmen von Sicherheitsanforderungen und die bereits implementierten Sicherheitskontrollen sowie deren Lü- cken umfassen. 44. Risikoprofil Das Risikoprofil von UNIQA ist sehr stark von den Lebens- und Krankenversicherungsbeständen der UNIQA Österreich Versicherungen AG beeinflusst. Durch diesen Umstand nimmt das Marktrisiko im Risikoprofil von UNIQA die zentrale Rolle ein. Die Konzerngesellschaften in Zentraleuropa betreiben das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich sowie im Lebens- und Krankenversicherungsbereich. In der CEE-Region überwiegt das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich. Dieser Umstand ist für UNIQA insofern von Bedeutung, als damit ein hohes Diversifikationselement zu dem von den österreichischen Gesellschaften dominierten Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft geschaffen wird. Die risikospezifischen Besonderheiten der Regionen manifestieren sich auch in den durch den internen Bewertungsansatz ermittelten Risikoprofilen. Markt- und Kreditrisiken Die Ausprägung der Markt- und Kreditrisiken ist von der Struktur der Kapitalveranlagung und deren Verteilung in verschiedene Veranlagungsklassen abhängig. In der nach- folgenden Tabelle werden die Kapitalanlagen, nach Veran- lagungsklassen aufgegliedert, dargestellt. Zusammensetzung der Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Verzinsliche Wertpapiere 16.021.778 17.577.469 Immobilienvermögen 1.241.860 1.219.213 Rentenfonds 2.059.540 1.373.557 Beteiligungen und sonstige Anteile 815.421 822.476 Aktien und Aktienfonds 1.224.155 840.135 Termingelder 272.172 279.315 Übrige Kapitalanlagen 150.051 207.077 Summe 21.784.976 22.319.241 Markt- und Kreditrisiken haben jedoch nicht nur einen Einfluss auf den Wert der Kapitalanlagen, sondern beein- flussen auch die Höhe der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Es besteht somit insbesondere in der Lebensversicherung eine Abhängigkeit zwischen der (Kurs-)Entwicklung der Vermögenswerte und der Ver- bindlichkeiten aus den Versicherungsverträgen. UNIQA managt die Ertragserwartungen und Risiken der Vermö- genswerte und Verbindlichkeiten aus Versicherungsver- trägen im Rahmen des ALM-Prozesses. Ziel ist es, mit möglichst hoher Sicherheit und ausgewogenem Risiko ausreichend Liquidität zu gewährleisten, um jenen Kapi- talertrag zu erwirtschaften, der nachhaltig höher ist als die garantierten Leistungen der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden in unterschiedlichen Abrechnungskreisen ge- führt. Die folgenden beiden Tabellen zeigen die wichtigsten Abrechnungskreise, die sich aus den verschiedenen Produktkategorien ergeben. Vermögenswerte Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung 12.414.127 12.565.453 Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 5.154.053 4.238.569 Langfristige Krankenversicherungsverträge 4.444.807 4.434.179 Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung 5.814.056 5.577.045 Summe 27.827.042 26.815.246 KONZERNABSCHLUSS 144 Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen: Eigengenutzte Grundstücke und Bauten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen Sonstige Kapitalanlagen Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Zahlungsmittel Versicherungstechnische Rück- stellungen und Verbindlichkeiten (im Eigenbehalt) Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung 10.979.313 11.243.000 Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 5.028.507 4.208.512 Langfristige Krankenversicherungsverträge 3.813.196 3.519.993 Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung 3.891.198 3.147.659 Summe 23.712.214 22.119.164 Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen: Versicherungstechnische Rückstellungen Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Rückversicherungsverbindlichkeiten (nur Depotver- bindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversiche- rungsgeschäft) Rückversicherungsanteil an den versicherungstechni- schen Rückstellungen Rückversicherungsanteil an den versicherungstechni- schen Rückstellungen der fonds- und der indexgebunde- nen Lebensversicherung Das Markt- und Kreditrisiko wird in Zins-, Credit- Spread-, Aktien-, Währungs- und Marktkonzentrationsri- siko unterteilt. Das Z insrisiko besteht für alle aktiv- und passivseitigen Bilanzposten, deren Wert in Abhängigkeit von Änderun- gen der risikofreien Zinskurven oder deren Volatilität schwankt. Aufgrund des hohen Anteils an zinstragenden Wertpapieren in der Veranlagung ist das Zinsrisiko ein wesentlicher Bestandteil des Marktrisikos. Das Zinsrisiko wird im Rahmen der ALM-basierten Veranlagungsstrate- gie aktiv gemanagt. Die folgende Tabelle zeigt die Struktur der Restlaufzeiten der verzinslichen Wertpapiere. Veranlagungsvolumen nach Laufzeiten Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Bis zu 1 Jahr 908.460 975.698 Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren 1.481.601 1.668.822 Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren 2.369.538 2.307.840 Mehr als 5 Jahre bis zu 7 Jahren 2.521.545 2.579.998 Mehr als 7 Jahre bis zu 10 Jahren 2.259.623 2.863.478 Mehr als 10 Jahre bis zu 15 Jahren 2.640.465 2.635.322 Mehr als 15 Jahre 3.840.546 4.546.309 Summe 16.021.779 17.577.469 Im Vergleich dazu werden in der nachfolgenden Tabelle die Deckungsrückstellung vor Rückversicherung in der Kranken- und Lebensversicherung sowie in der Nichtle- bensversicherung die Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf Jahresbänder aufge- teilt. In der Kranken- und Lebensversicherung erfolgte die Aufteilung anhand der erwarteten Cashflows aus dem ALM-Prozess. IFRS-Reserve nach erwarteten Fälligkeiten Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Bis zu 1 Jahr 1.244.623 1.015.663 Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren 1.244.715 1.122.053 Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren 1.194.601 1.290.754 Mehr als 5 Jahre bis zu 7 Jahren 1.002.338 1.074.151 Mehr als 7 Jahre bis zu 10 Jahren 1.556.280 1.453.751 Mehr als 10 Jahre bis zu 15 Jahren 2.167.754 2.233.169 Mehr als 15 Jahre 8.170.662 8.002.000 Summe 16.580.974 16.191.540 Da das Zinsrisiko in der Lebensversicherung aufgrund der langfristigen Verbindlichkeiten besonders relevant ist, wird im Folgenden der Fokus auf dieses Segment gelegt. Am Beispiel der UNIQA Österreich Versicherungen AG beträgt die gemittelte Zinssensitivität der Lebensversiche- rung bei einer Zinsveränderung um +/ – 50 Basispunkte für die Vermögenswerte 479,7 Millionen Euro und jener der Verbindlichkeiten 602,0 Millionen Euro. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten wird als Steuerungsbasis für das Zinsrisiko bzw. den Duration Gap verwendet. Im Rahmen des jährlichen ALM-Prozesses wird festgelegt, welche Budgets auf Ebene der operativen Gesellschaften für das Zinsrisiko aus strategischen Gründen akzeptiert werden. 145 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Der Rechnungszins, der bei der Zeichnung von Neuge- schäften der Kalkulation zugrunde gelegt werden darf, berücksichtigt in den meisten Gesellschaften von UNIQA eine Höchstzinssatzverordnung der jeweiligen lokalen Aufsichtsbehörde. In all jenen Ländern, in denen der höchstzulässige Rechnungszins nicht per Verordnung geregelt ist, werden durch die verantwortlichen Aktuare entsprechend vorsichtige und marktgerechte Annahmen getroffen. Für den Kernmarkt Österreich wird der zuläs- sige Höchstzins ab 1. Juli 2022 0 Prozent pro Jahr betra- gen. Im Bestand befinden sich jedoch auch ältere Verträge mit Rechnungszinssätzen. In den relevanten Märkten der UNIQA Group betragen diese bis zu 4 Prozent pro Jahr. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Rechnungszinssätze nach Region und Währung. Durchschnitt techn. Zinsen, traditionelles Geschäft nach Region und Währung Angaben in Prozent EUR USD Lokale Währung Österreich (AT) 2,1 Zentraleuropa (CE) 3,2 2,9 Osteuropa (EE) 3,4 3,5 3,1 Südosteuropa (SEE) 2,1 1,5 0,4 Russland (RU) 2,3 2,3 3,9 Da diese Zinssätze vom Versicherungsunternehmen ga- rantiert werden, besteht das finanzielle Risiko darin, dass diese Renditen nicht erwirtschaftet werden können. Da in der klassischen Lebensversicherung überwiegend in zins- tragende Titel investiert wird, stellt die Unvorhersehbar- keit der langfristigen Zinsentwicklung das bedeutendste finanzielle Risiko eines Lebensversicherungsunterneh- mens dar. Das Anlage- und Wiederanlagerisiko besteht darin, dass Prämien, die in der Zukunft eingehen, zu ei- nem bei Abschluss garantierten Zinssatz angelegt werden müssen. Es ist aber durchaus möglich, dass zur Zeit des Prämieneingangs keine entsprechenden Titel erhältlich sind. Ebenso müssen künftige Erträge zumindest zum Rechnungszins wiederveranlagt werden. Aus diesem Grund hat sich UNIQA in den wichtigsten Märkten bereits dazu entschieden, Produkte anzubieten, die keinen oder nur noch einen geringen Rechnungszins beinhalten. Ein Beispiel dafür ist in Österreich der Verkauf von aufgescho- benen Rentenprodukten mit einem Rechnungszins von 0 Prozent. Das C redit-Spread-Risiko bezeichnet das Risiko von Preisveränderungen aktiv- und passivseitiger Bilanz posten aufgrund von Veränderungen der Kreditrisiko- aufschläge oder deren Volatilität und wird für einzelne Wertpapiere in Abhängigkeit von deren Bonität (Rating) und Duration ermittelt. Bei der Veranlagung von Wertpa- pieren wird – unter Abwägung der Ertragschancen und Ri- siken – in Titel unterschiedlichster Bonität (Rating) inves- tiert. In der nachfolgenden Tabelle wird die Kreditqualität jener verzinslichen Wertpapiere, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, anhand deren Ratings dargestellt. Veranlagungsvolumen nach Ratings Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 AAA 3.117.422 3.704.679 AA 4.112.915 4.337.744 A 4.714.695 4.957.442 BBB 2.708.020 3.051.150 BB 403.258 397.365 B 314.606 317.206 ≤ CCC 11.773 1 Nicht geratet 639.089 811.881 Summe 16.021.778 17.577.469 Das A ktienrisiko ergibt sich aus Wertänderungen von Aktien und aktienähnlichen Anlagen aufgrund von Schwankungen der internationalen Aktienmärkte und entsteht damit insbesondere aus den Veranlagungsklassen „Beteiligungen und sonstige Anteile“ und „Aktien“. Die effektive Aktienquote wird über den selektiven Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken gesteuert. Das W ährungsrisiko entsteht durch Wechselkursschwan- kungen und deren Volatilität. Aufgrund des internationa- len Versicherungsgeschäfts veranlagt UNIQA in Wertpa- pieren unterschiedlicher Währungen und folgt dabei dem Prinzip, eine währungskongruente Bedeckung der Ver- bindlichkeiten auf Deckungsstock- bzw. Gesellschafts- ebene zu gewährleisten. Trotz des selektiven Einsatzes derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken ist es nicht immer kosteneffizient möglich oder aus Veran- lagungsgesichtspunkten zielführend, eine vollständige Währungskongruenz zwischen Aktiv- und Passivseite zu erreichen. Die folgenden Tabellen zeigen eine Aufschlüs- selung der Vermögenswerte und Schulden nach Währun- gen. KONZERNABSCHLUSS 146 Währungsrisiko 31.12.2021 Angaben in Tausend Euro Vermögenswerte Rückstellungen und Verbindlichkeiten EUR 24.569.387 22.541.840 USD 572.248 367.172 CZK 1.450.892 1.238.123 HUF 457.405 365.382 PLN 3.035.889 2.550.947 RON 340.731 231.992 Sonstige 1.121.230 929.041 Summe 31.547.783 28.224.497 Währungsrisiko 31.12.2020 Angaben in Tausend Euro Vermögenswerte Rückstellungen und Verbindlichkeiten EUR 25.405.823 23.317.599 USD 307.258 130.128 CZK 1.372.728 1.009.002 HUF 461.516 573.488 PLN 3.017.455 2.343.060 RON 289.071 203.474 Sonstige 1.046.284 877.670 Summe 31.900.133 28.454.421 Zur Messung und Steuerung des Markt- und Kreditrisikos und deren Komponenten werden neben den etablierten Markt- und Kreditrisikomodellen (MCEV, SCR u. ä.) ins- besondere Stresstests und Sensitivitätsanalysen einge- setzt. In den folgenden Tabellen werden die wichtigsten Markt- risiken in Form von Sensitivitätskennzahlen sowie deren Auswirkungen auf das Periodenergebnis und das Eigen- kapital dargestellt. In Abhängigkeit vom anzuwendenden Bewertungsprinzip können etwaige zukünftige Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu unter- schiedlichen Schwankungen im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis führen. Die Kennzahlen werden auf Basis finanzmathematischer Grundlagen theoretisch be- rechnet und berücksichtigen keine Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Marktrisiken bzw. keine gegen- steuernden Maßnahmen, die in verschiedenen Markt-sze- narien getroffen werden können. Die Sensitivitäten für sonstige Kapitalanlagen werden ermittelt, indem jedes Szenario für jede einzelne Position simuliert wird, wobei alle anderen Parameter jeweils kon- stant gehalten werden. Marktwertveränderungen ohne bilanzielle Auswirkung inkludieren im Fall des Zins- und des Credit-Spread-Risikos reklassifizierte Anleihen und Ausleihungen. Zinsrisiko 31.12.2021 31.12.2020 1) Angaben in Tausend Euro + 50 Basispunkte – 50 Basispunkte + 50 Basispunkte – 50 Basispunkte Staatsanleihen – 484.651 548.866 – 564.293 633.667 Unternehmensanleihen (inkl. Covered) – 176.478 189.139 – 198.932 207.914 Sonstige – 65.832 76.753 – 32.159 38.838 Summe – 726.962 814.759 – 795.383 880.419 davon Gewinn- und Verlustrechnung – 1.358 5.082 3.179 194 davon Eigenkapital – 725.603 809.678 – 798.563 880.225 Credit-Spread-Risiko 31.12.2021 31.12.2020 1) Angaben in Tausend Euro + 50 Basispunkte + 50 Basispunkte Gewinn- und Verlustrechnung – 374 503 Eigenkapital – 785.327 – 877.721 Summe – 785.701 – 877.218 Aktienrisiko 31.12.2021 31.12.2020 1) Angaben in Tausend Euro – 25 % – 25 % Gewinn- und Verlustrechnung – 4.098 – 33.160 Eigenkapital – 301.161 – 166.949 Summe – 305.259 – 200.110 1) Die Anpassung der Sensitivitätsberechnung wurde als Folge des geänderten Marktumfelds und in Abstimmung mit der aktuellen Marktpraxis vorgenommen. 147 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Währungsrisiko 31.12.2021 31.12.2020 Angaben in Tausend Euro 10 % – 10 % 10 % – 10 % PLN 128.226 – 128.015 146.247 – 146.247 USD 57.494 – 57.227 14.494 – 40.788 CZK 64.740 – 64.753 65.034 – 65.098 RUB 24.046 – 24.046 22.491 – 22.491 HUF 14.479 – 14.479 16.112 – 16.112 Sonstige 57.479 – 57.479 43.532 – 46.942 Summe 346.464 – 346.000 307.910 – 337.678 davon Gewinn- und Verlustrechnung 323.681 – 323.554 183.189 – 217.999 davon Eigenkapital 22.783 – 22.446 124.721 – 119.679 In der L ebensversicherung stellen die Zinsannahmen den wesentlichen Einflussfaktor auf den Liability-Adequacy- Test sowie die aktivierten Abschlusskosten dar. Aus diesem Grund sind im Folgenden Auswirkungen der impli- ziten Neugeldannahme (inklusive Reinvestitionen) angegeben. Geht man von einer erhöhten Neugeldannahme um 100 Basispunkte aus, so resultiert das in einem Nettoeffekt (nach Berücksichtigung latenter Gewinnbeteiligung) in Höhe von 8 Millionen Euro. Eine Verringerung dieser An- nahme um 100 Basispunkte hat einen Nettoeffekt von – 10 Millionen Euro zur Folge. Die beschriebenen Effekte beziehen sich auf Änderungen in den aktivierten Abschlusskosten sowie den Einfluss auf den Liability- Adequacy-Test. Die Ergebnisse wurden anhand des tradi- tionellen Geschäfts in Österreich ermittelt, die den Groß- teil der Deckungsrückstellung der Gruppe ausmachen. In der N ichtlebensversicherung wird die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf Basis bereits gemeldeter Schadenfälle und unter Anwendung von anerkannten statistischen Methoden gebildet. Eine wesentliche Annahme dabei ist, dass die beobachteten Schadenmuster aus der Vergangenheit eine sinnvolle Extrapolation in die Zukunft erlauben. In Fällen, in denen diese Annahme verletzt ist, müssen zusätzliche Anpassun- gen getroffen werden. Die Berechnung der Schadenrückstellungen ist aufgrund der Abwicklungsdauer der Schäden mit Unsicherheit ver- bunden. Zusätzlich zum normalen Zufallsrisiko gibt es auch andere Faktoren, die einen Einfluss auf die zukünf- tige Abwicklung der schon eingetreten Schadenfälle haben können. Insbesondere erwähnt sei der Reservierungspro- zess für Gerichtsschäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung. Für diese Schäden wird in der Regel eine Reserveschätzung auf Basis von Expertenwissen erstellt, die jedoch speziell bei Größtschäden zu Beginn der gerichtlichen Einbringung einer hohen Volatilität aus- gesetzt sein kann. Das partielle interne Modell in der Schaden- und Unfall- versicherung stellt dabei ein geeignetes Instrument dar, um die Volatilität im Abwicklungsprozess zu quantifizie- ren. Nach Analyse dieser Modellergebnisse wurde ermit- telt, dass eine Abweichung von 5 Prozent zur ermittelten Basisrückstellung ein realistisches Szenario darstellen kann. Auf Grundlage der aktuellen Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle von 3.254 Millio- nen Euro (ohne zuzügliche Reservebestandteile wie Rück- stellung für Schadenregulierung) im Konzern auf Brutto- basis würde das einen um 163 Millionen Euro höheren Schadenaufwand bedeuten. KONZERNABSCHLUSS 148 Auch die Krankenversicherung nach Art der Lebensversi- cherung ist inzwischen von der Niedrigzinsphase betrof- fen. Seit 1. Juli 2021 werden nur mehr Tarife mit dem Rechnungszins von 0,5 Prozent verkauft. Das und die ab dem Jahr 2018 verkauften Tarife mit dem Rechnungszins von 1 Prozent verringern den durchschnittlichen Rech- nungszins weiter. Eine Verringerung der Kapitalerträge um 100 Basispunkte (Basis: Veranlagungsergebnis 2020) würde das Ergebnis vor Steuern um ca. 41 Millionen Euro verringern. Liquiditätsrisiko Um sicherzustellen, dass UNIQA den Zahlungsverpflich- tungen innerhalb der nächsten zwölf Monate nachkom- men kann, erfolgt eine laufende Liquiditätsplanung. Zur Bedeckung von Verpflichtungen, deren Laufzeit zwölf Monate überschreitet, erfolgt eine möglichst fristenkon- gruente Veranlagung im Rahmen des ALM-Prozesses und der strategischen Vorgaben. Zudem ist ein Großteil des Wertpapierbestands auf liquiden Märkten börsennotiert und im Fall von Liquiditätsbelastungen kurzfristig und ohne signifikante Liquiditätsabschläge veräußerbar. Es bestehen Zeichnungsverpflichtungen im Wesentlichen im Fondsformat aus Beteiligungen im Gesundheitswesen und Veranlagungen in Private Debt sowie im Infrastruk- turbereich in Höhe von 794.770 Tausend Euro (2020: 574.187 Tausend Euro). Finanzverbindlichkeiten Vertragliche Restlaufzeiten per 31.12.2021 Angaben in Tausend Euro Anleihen- und Darlehensverbindli chkeiten Derivative Finanzinstrumente Leasing- verbindlichkeiten Gesamt 2022 8.250 10.015 10.502 28.767 2023 8.250 0 9.026 17.276 2024 8.250 0 7.497 15.747 2025 8.250 0 10.877 19.127 2026 8.250 0 5.174 13.424 > 2027 633.000 11.828 60.154 704.982 Finanzverbindlichkeiten Vertragliche Restlaufzeiten per 31.12.2020 Angaben in Tausend Euro Anleihen- und Darlehensverbindli chkeiten Derivative Finanzinstrumente Leasing- verbindlichkeiten Gesamt 2021 19.348 1.617 14.210 35.174 2022 8.250 13 11.051 19.314 2023 8.250 278 9.601 18.129 2024 8.250 0 7.393 15.643 2025 8.250 0 6.936 15.186 > 2026 641.250 0 34.891 676.141 Nachrangige Verbindlichkeiten Vertragliche Restlaufzeiten per 31.12.2021 Angaben in Tausend Euro Nominalbetrag 1) Kuponzahlung Gesamt 2022 0 45.207 45.207 2023 148.700 45.207 193.907 2024 0 34.984 34.984 2025 200.000 34.984 234.984 2026 326.300 28.484 354.784 > 2027 375.000 44.531 419.531 1) Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt 149 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Nachrangige Verbindlichkeiten Vertragliche Restlaufzeiten per 31.12.2020 Angaben in Tausend Euro Nominalbetrag 1) Kuponzahlung Gesamt 2021 0 60.563 60.563 2022 0 60.563 60.563 2023 350.000 60.563 410.563 2024 0 36.500 36.500 2025 200.000 36.500 236.500 > 2026 500.000 30.000 530.000 1) Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt Konzentrationsrisiken UNIQA ist bestrebt, K onzentrationsrisiken so niedrig wie möglich zu halten. Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis von UNIQA haben. Dieses Risiko steuert UNIQA durch ein internes Rückver- sicherungsunternehmen, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien unter Berücksichtigung stren- ger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrati- onsrisiken verantwortlich ist. Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner Emittenten gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten. Versicherungstechnische Risiken Die versicherungstechnischen Risiken werden in die Nichtlebensversicherung, Lebensversicherung und Krankenversicherung unterteilt. Das versicherungstechnische Risiko der N ichtlebensver- sicherung beinhaltet die drei Kategorien Prämien-, Reserve- und Katastrophenrisiko. Dabei definiert sich das Prämienrisiko als das Risiko, dass zukünftige Leistungen und Aufwendungen aus dem Versi- cherungsbetrieb höher sind als die dafür vereinnahmten Prämien. Solch ein Verlust kann im Versicherungsbetrieb auch von außergewöhnlich hohen, aber selten auftreten- den Schadenereignissen hervorgerufen werden, sogenannten Groß- oder Größtschäden. Eine weitere Be- drohung durch Ereignisse mit niedriger Frequenz, aber hohen Verlusten stellen Naturkatastrophen dar. Dieses Ri- siko umfasst finanzielle Verluste, die durch Naturgefahren wie Flut, Sturm, Hagel oder Erdbeben hervorgerufen wer- den. Im Gegensatz zu einzelnen Großschäden spricht man in diesem Fall auch von einem Schadenkumul. Das Reserverisiko beschreibt das Risiko, dass die gebilde- ten versicherungstechnischen Rückstellungen für bereits eingetretene Schadenfälle nicht ausreichend sind. Man spricht dann von einem Abwicklungsverlust. Die Schaden- reserve wird unter Anwendung von aktuariellen Metho- den berechnet. Externe Einflüsse, wie veränderte Schadenhöhen oder Frequenzen, Rechtsprechung, Reparatur- und Behandlungskosten, können zu einer Ab- weichung von der Schätzung führen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken und sie aktiv zu ma- nagen, laufen bei UNIQA mehrere in den Versicherungs- betrieb integrierte Prozesse. So regelt zum Beispiel eine Konzernrichtlinie, dass Neuprodukte nur dann eingeführt werden dürfen, wenn sie gewisse Profitabilitätskriterien erfüllen. Durch spezielles Risikomanagement im Under- writing (vor allem im Corporate-Bereich) sowie Bereit- stellung der entsprechenden Rückversicherungskapazität werden auch Großschäden und Naturkatastrophen ent- sprechend gemanagt. Auch in der Schadenreservierung regelt eine Richtlinie, wie von den lokalen Einheiten bei der Bildung von IFRS- Schadenreserven vorzugehen ist. Ein quartalsweises Monitoring und ein interner Review-Prozess stellen die Qualität der Reservierung in der gesamten Gruppe sicher. Ein wesentliches Element in der Risikomessung und in weiterer Folge der Risikosteuerung stellt das Partialmo- dell Non-Life dar. Dieses Risikomodell quantifiziert mit- tels stochastischer Simulationen den Risikokapitalbedarf KONZERNABSCHLUSS 150 pro Risikoklasse auf Gesellschafts- und auch auf Gruppen- ebene. Im Jahr 2021 wurden die von AXA akquirierten Einheiten in Polen, Tschechien und der Slowakei in das Gruppenmo- dell integriert. In der L ebensversicherung wird das versicherungstechni- sche Risiko generell als das Risiko des Verlusts oder nach- teiliger Entwicklungen betreffend den Wert von Versicherungsverbindlichkeiten definiert. Es unterteilt sich in die Kategorien Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Invaliditäts-, Storno-, Kosten-, Revisions- und Katastro- phenrisiko. Das Sterblichkeitsrisiko besteht aufgrund von möglichen Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Anstieg zurückzuführen sind und somit nachteilige Effekte auf die erwarteten Leistungen aus Risikoversiche- rungen haben. Das Langlebigkeitsrisiko bezieht sich auf nachteilige Aus- wirkungen zufälliger Schwankungen betreffend die Sterb- lichkeitsraten, die auf einen Rückgang der Sterblichkeits- rate zurückzuführen sind. Das Versicherungsunterneh- men ist dabei dem Risiko ausgesetzt, dass die erwartete Lebensdauer in der Kalkulation der Prämie in der Realität übertroffen und somit der Aufwand für Rentenzahlungen unterschätzt wird. Das Invaliditätsrisiko wird durch mögliche nachteilige Schwankungen betreffend die Invaliditäts-, Krankheits- und Morbiditätsraten im Vergleich zum Zeitpunkt der Prämienberechnung verursacht. Das Stornorisiko entsteht aufgrund von Schwankungen betreffend die Storno-, Kündigungs-, Verlängerungs-, Kapitalwahl- und Rückkaufsraten von Versicherungs- polizzen. Es kann als Unsicherheit in Bezug auf Kunden- verhalten zusammengefasst werden. Das Kostenrisiko bezieht sich auf nachteilige Auswirkun- gen aufgrund von Schwankungen betreffend die Verwal- tungskosten von Versicherungs- und Rückversicherungs- verträgen. Das Revisionsrisiko ergibt sich aufgrund von Schwankun- gen betreffend die Revisionsraten für Rentenversicherun- gen, die auf Änderungen im Rechtsumfeld zurückzuführen sind. Das Katastrophenrisiko ergibt sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die An- nahmen bei der Rückstellungsbildung für extreme/ außergewöhnliche Ereignisse. Das relevanteste Risiko in diesem Zusammenhang besteht in einem unmittelbaren drastischen Anstieg von Sterblichkeitsraten: In diesem Fall könnten Todesfallleistungen im Risikobestand nicht vollkommen durch die vereinnahmte Risikoprämie finan- ziert werden. Im Rahmen der Lebensversicherung sind die wesentlichen Risikominderungstechniken die Anpassung von zukünfti- gen Gewinnbeteiligungen bzw. eine entsprechende Prämi- enanpassung sowie der Abschluss von Rückversicherun- gen, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maß- nahmen sind essenziell für die zugrunde liegenden Risiko- modelle und beinhalten detaillierte Angaben und Rege- lungen, insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. In der Praxis unterstützt profitables Neugeschäft die Risi- kotragfähigkeit des Altbestands, wobei sorgfältige Risiko- selektion (z. B. Gesundheitschecks) und vorsichtig ge- wählte Rechnungsgrundlagen bei der Prämienberechnung wesentliche Eckpfeiler in der Produktgestaltung darstel- len. Eingeschlossene Prämienanpassungsklauseln erhö- hen das Risikominderungspotenzial, insbesondere für den Risiko- und den Berufsunfähigkeitsbestand. Die K rankenversicherung wird zum überwiegenden Teil in Österreich betrieben. Folglich liegt auch der Schwer- punkt für das Risikomanagement in Österreich. Die Krankenversicherung ist eine Schadenversicherung, die in ihren Rechengrundlagen biometrische Risiken be- rücksichtigt und in Österreich vorwiegend „nach Art der Lebensversicherung“ betrieben wird. Die wesentlichen Risikominderungstechniken der Kran- kenversicherung sind die Anpassung von zukünftigen Ge- winnbeteiligungen sowie die Prämienanpassung, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedin- gungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind es- senziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und be- inhalten detaillierte Angaben und Regelungen insbeson- dere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. Weiters sind auch hier in der Praxis klassische Risikominderungstech- niken von Relevanz. 151 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Diese umfassen für die Krankenversicherung: die vorsichtige Festsetzung des Rechnungszinses auf einem Niveau, das in der Erwartung langfristig verdient werden kann; eine Risikoselektion, das heißt eine gezielte Vorauswahl von Interessenten für Versicherungsprodukte, zum Bei- spiel durch Gesundheitschecks; die sorgfältige Auswahl der Ausscheidewahrscheinlich- keiten (Tod und Storno), um ausreichende Prämien für die zu erwartenden Leistungen zu verrechnen; die Berücksichtigung von Prämienanpassungsklauseln in verschiedenen Krankenversicherungsprodukten, um bei Veränderungen der Rechnungsgrundlagen die Prämien entsprechend den Veränderungen der Erwartungswerte anpassen zu können; wo nötig, werden Rückversicherungslösungen für Teilbe- stände angewendet. Neben diesen klassischen Risikominderungstechniken ist vor allem ein laufender Bestandsmanagementprozess etabliert. Dieser wird jährlich durchgeführt, indem die Notwendigkeiten von Tarifanpassungen ermittelt und be- wertet werden. Die Wirksamkeit der für das Krankenge- schäft beschriebenen Risikominderungstechniken wird mittels Gegenüberstellungen von rechnungsmäßigen und tatsächlichen Leistungen sowie mit Deckungsbeitrags- rechnungen beurteilt. Operationelles Risiko Operationelle Risiken umfassen Verluste aufgrund unge- nügender oder gescheiterter interner Prozesse sowie Ver- luste, die von Systemen, personellen Ressourcen oder ex- ternen Ereignissen verursacht werden. Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, nicht aber das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist das Risiko aus einer Unsicherheit aufgrund von Klagen oder einer Unsicherheit in der An- wendbarkeit oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften. Bei UNIQA werden rechtli- che Risiken laufend überwacht und an den Vorstand be- richtet. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses von UNIQA wurde auch der Risikoprozess für operationelle Risiken in Bezug auf Methoden, Ablauf und Zuständigkei- ten definiert. In allen Konzerngesellschaften ist ein Risi- komanager für die Einhaltung zuständig. Die Besonderheit der operationellen Risiken ist, dass diese in allen Prozessen und Abteilungen auftreten können. Da- her werden die operationellen Risiken von UNIQA in jeder operativen Gesellschaft auf einer sehr breiten Ebene iden- tifiziert und bewertet. Die Risikoidentifikation erfolgt mithilfe eines standardisierten Risikokatalogs, der regel- mäßig auf Vollständigkeit überprüft wird. UNIQA – als Finanzdienstleisterin – gehört laut internati- onalen Standards zur kritischen Infrastruktur mit wichti- ger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Notfälle, Krisen und Katastrophen kommen in der Regel unerwartet und können nicht geplant werden, sehr wohl aber Verfahren und Prozesse dafür, wie mit solchen Ereig- nissen umzugehen ist. Allerdings müssen sie als eine be- sondere Aufgabe des Managements behandelt werden – professionell, effizient und so schnell wie möglich. Bei UNIQA werden durch die Implementierung eines Bu- siness-Continuity-Management-Systems die Themen Kri- senvorsorge (Prävention), Krisenmanagement und Busi- ness Recovery (einschließlich Notfallplänen) berücksich- tigt. Das BCM-Modell von UNIQA basiert auf internatio- nalen Regeln und Standards und wird laufend weiterent- wickelt. Emerging Risk Das Emerging Risk bezeichnet neu entstandene oder sich verändernde Risiken, die schwer zu quantifizieren sind und erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation ha- ben können. Zu den Haupttreibern der sich wandelnden Risikolandschaft zählen neue wirtschaftliche, technologi- sche, gesellschaftspolitische und ökologische Entwicklun- gen sowie die zunehmenden gegenseitigen Abhängigkei- ten zwischen ihnen, die zu einer zunehmenden Risikoak- kumulation führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung re- gulatorischer Regelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder und die Verschiebung der Risikowahrneh- mung – zu berücksichtigen. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko bezeichnet das Verlustrisiko, das aufgrund einer möglichen Schädigung des Unternehmens- rufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines ne- gativen Gesamteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch die Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktio- när:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht. KONZERNABSCHLUSS 152 Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbeitung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewer- tet und gesteuert. Ansteckungsrisiko Vom Konzernrisikomanagement wird analysiert, ob das betrachtete Reputationsrisiko in der Gruppe oder in einer anderen Einheit auftreten kann und ob die Gefahr einer gruppeninternen „Ansteckung“ besteht. Die durchgeführ- ten Analysen beugen dem Ansteckungsrisiko vor. Strategisches Risiko Das strategische Risiko bezeichnet das Risiko, das aus Ma- nagemententscheidungen oder einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen, die sich auf aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken, resultiert. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadä- quater Managemententscheidungen infolge der Nichtbe- rücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds ent- steht. Die strategischen Risiken werden wie auch die ope- rationellen und Reputationsrisiken laufend bewertet. 45. Rückversicherung Der Vorstand determiniert direkt und indirekt die strate- gischen Inhalte der Rückversicherungspolitik durch seine Entscheidungen zur Risiko- und Kapitalpolitik. Die Ge- staltung des Einkaufs der externen Rückversicherung ist an den Risikomanagementprozess geknüpft und ermög- licht so eine Entlastung des Risikokapitals. Rückversicherungsstrukturen unterstützen nachhaltig die Optimierung des benötigten Risikokapitals und die Steue- rung des Einsatzes dieses Risikokapitals. Der maximalen Nutzung von Diversifikationseffekten kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Die kontinuierliche Analyse des Rückversicherungseinkaufs unter Effizienzgesichtspunk- ten ist wesentlicher Bestandteil der internen Risikomanagementprozesse. Die operative Umsetzung dieser Aufgaben übernimmt die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz). Sie verantwortet und gewährleistet die Umsetzung der vom Vorstand vorgege- benen Rückversicherungspolitik. Die UNIQA Re AG steht allen Konzerngesellschaften als Risikoträger für deren Rückversicherungsbedarf zur Verfügung. Der Einschätzung der Exponierung der von den Konzernge- sellschaften übernommenen Portfolios kommt eine zentrale Bedeutung zu. Im Interesse einer wertorientierten Steue- rung des Kapitaleinsatzes werden seit Jahren periodische Risikoassessments durchgeführt. Auf Basis ausführlicher Daten wird der Risikokapitalbedarf der betreffenden Einhei- ten ermittelt und deren Rückversicherungsprogramme ziel- gerichtet strukturiert. Die Leistungsversprechen für Schutz vor Schäden aus Naturgefahren stellen aufgrund des volatilen Schaden verhaltens und der denkbaren Höhe der Katastrophen- schäden häufig die mit Abstand höchste Risikokapital- belastung für die Sachversicherung dar. Dem hat UNIQA mit der Einrichtung einer entsprechend spezialisierten Einheit Rechnung getragen. In Zusammenarbeit mit in- ternen und externen Stellen werden die Expositionen so- wohl auf Länder- als auch auf Konzernebene permanent überwacht und bewertet. Durch die zielgerichtete Nut- zung aller verwertbaren Diversifikationseffekte und die Platzierung eines effizienten Retrozessionsprogramms erreicht UNIQA eine substanzielle Entlastung ihres Risikokapitals. Die UNIQA Re AG übernimmt im Berichtsjahr nahezu vollumfänglich alle in der UNIQA Group notwendigen Rückversicherungsabgaben. Lediglich in der Lebensversi- cherung wird ein Teil der notwendigen Zessionen direkt an externe Rückversicherungsgesellschaften abgegeben. Der Konzern übernimmt in den Retrozessionsprogram- men nach risiko- und wertorientierten Ansätzen angemes- sene Selbstbehalte. 153 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Freigabe zur Veröffentlichung Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Wien, am 9. März 2022 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Klaus Pekarek Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands KONZERNABSCHLUSS 154 Erklärung der gesetzlichen Vertreter Gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufge- stellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein mög- lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäfts- ergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernla- gebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wien, am 9. März 2022 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Klaus Pekarek Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 155 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss P rüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. De- zember 2021, der Konzerngewinn- und -verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021, der Konzerngesamt- ergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernan- hang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Kon- zernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermit- telt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Fi- nanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Überein- stimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU- VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grunds- ätze erfordern die Anwendung der International Stan- dards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsver- merks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vor- schriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs- nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund- lage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. B esonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernab- schlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Kon- zernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungs- sachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: Sachverhalt Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung der Firmenwerte sowie der sonstigen im- materiellen Vermögenswerte Sachverhalt Die Firmenwerte in Höhe von TEUR 353.054 sowie die noch in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermö- genswerte in Höhe von TEUR 104.389, die im Wesentli- chen Softwareentwicklungen im Rahmen der Erneuerung der gruppenweiten IT-Systeme betreffen, werden mindes- tens einmal jährlich sowie zusätzlich im Anlassfall auf Werthaltigkeit überprüft. Die dafür durchgeführten Werthaltigkeitstests erfordern seitens des Vorstands Ermessensentscheidungen, Schät- zungen und Annahmen, dazu zählen insbesondere die ge- planten Zahlungsströme in den einzelnen zahlungsmittel- generierenden Einheiten, zukünftige Marktgegebenhei- ten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Änderungen die- ser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben. Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurden die Be- wertung der Firmenwerte sowie der sonstigen immateriel- len Vermögenswerte von uns als besonders wichtiger Prü- fungssachverhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: Arbeitsabläufe und die Vorgehensweise bei der Bewer- tung evaluiert sowie ausgewählte Schlüsselkontrollen ge- testet, KONZERNABSCHLUSS 156 die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den mit den Bilanzierungsregeln des IAS 38 bzw. des IAS 36 abgeglichen, die Angemessenheit der Berechnungsmethode des Wert- haltigkeitstests geprüft und die wesentlichen Ermes- sensentscheidungen und Annahmen beurteilt, die Herleitung der Kapitalkosten nachvollzogen sowie ei- ner selbst durchgeführten Berechnung gegenübergestellt und die durch Vorstand und Aufsichtsrat genehmigte Unter- nehmensplanung mit den im Werthaltigkeitstest enthal- tenen Zahlungsströmen abgeglichen, sowie die Vollständigkeit der entsprechenden Anhangsangaben geprüft. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den sind IFRS-konform. Die zu Grunde liegenden Annah- men und Bewertungsparameter sind für uns nachvollzieh- bar und vertretbar. Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzern- anhang „Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen“ sowie „11. Immaterielle Vermögens- werte“ in den Erläuterungen zum Konzernabschluss 2. Refinanzierung von nachrangigen Verbindlichkeiten Sachverhalt UNIQA Insurance Group AG hat im Dezember des Ge- schäftsjahres zwei ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnominale von EUR 375 Mio. am Kapital- markt zurückgekauft. Die Anleihen wurden ursprünglich im Juli 2013 mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit der Gesellschaft im Juli 2023 bzw. im Juli 2015 mit erstmali- ger Kündigungsmöglichkeit der Gesellschaft im Juli 2026 begeben. Für den Teilrückkauf der beiden Anleihen wur- den zusätzliche Finanzierungskosten in Form von Rück- kaufprämien in Höhe von EUR 65 Mio. im Geschäftsjahr geleistet und aufwandsmäßig im Geschäftsjahr erfasst. Zur Finanzierung des Teilrückkaufs wurde eine Nachrang- anleihe (Tier 2) im gleichen Volumen in Höhe von EUR 375 Mio. am Kapitalmarkt platziert. Aufgrund der wesentlichen Ergebniswirkung wurde der Sachverhalt von uns als besonders wichtiger Prüfungs- sachverhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: die Genehmigungen der Finanzmarktaufsicht für den Teilrückkauf der beiden Anleihen und die Begebung der Nachranganleihe sowie die notwendigen unternehmens- internen Beschlüsse und Genehmigungen eingeholt, die Abbildung des Rückkaufs der beiden Anleihen und der in diesem Zusammenhang anfallenden Finanzie- rungskosten im Konzernabschluss und die Abbildung der neu begebenen Anleihe sowie der da- mit verbundenen Transaktionskosten im Konzernab- schluss geprüft. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den sind IFRS-konform. Wir erachten die Abbildung des oben stehenden Sachverhalts im Konzernabschluss als an- gemessen. Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzern- anhang „Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen“ sowie „25. Nachrangige Verbindlichkei- ten“ in den Erläuterungen zum Konzernabschluss Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informa- tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um- fassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenom- men den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir ge- ben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernab- schlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti- gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschluss- prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderwei- tig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss zie- hen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zu- sammenhang nichts zu berichten. 157 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und d es Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf- stellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Repor- ting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetz- lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrol- len, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung ei- nes Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von we- sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die ge- setzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern ein- schlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungs- grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit an- zuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beab- sichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine re- alistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwa- chung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu er- langen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von we- sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungs- vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insge- samt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffe- nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein- flussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Ab- schlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah- ren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentli- cher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand- lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs- handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs- urteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlun- gen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusam- menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig- keiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraft- setzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Ab- schlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon- trollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho- den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech- nungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die ge- setzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlang- ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicher- heit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben- heiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätig- keit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerk- sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von KONZERNABSCHLUSS 158 der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild er- reicht wird. Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnach- weise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter ande- rem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsa- mer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforde- rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tau- schen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenom- men werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejeni- gen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestäti- gungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts- vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachver- halts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsver- merk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise er- wartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mit- teilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse über- steigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforde- rungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge- stellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf- stellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wor- den, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver- ständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. 159 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSS Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außer- dem wurden wir von der Hauptversammlung am 31. Mai 2021 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Ab- schlussprüfer gewählt und am 6. Dezember 2021 vom Auf- sichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Be- richt zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Be- richt an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs- leistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft ge- wahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter. Wien, den 9. März 2022 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer gezeichnet Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. KONZERNABSCHLUSS Einzelabschluss UNIQA Insurance Group AG 161 KENNZAHLEN DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Kennzahlen Angaben in Tausend Euro 2021 2020 Verrechnete Prämien Gesamtrechnung 46.822 57.119 Abgegrenzte Prämien im Eigenbehalt 11.081 13.773 Aufwendungen für Versicherungsfälle im Eigenbehalt 11.266 13.858 Aufwendungen für Versicherungsbetrieb im Eigenbehalt 118.023 138.700 Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen 259.850 70.807 Kapitalanlagen 4.441.452 4.511.004 Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt 99.054 108.457 Eigenkapital 2.387.875 2.271.537 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 140.851 – 74.118 Jahresgewinn/-verlust 170.781 – 57.038 Dividende je Aktie (in €) 0,55 0,18 Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter:innen Außendienst 1 1 Mitarbeiter:innen Innendienst 632 620 Inhalt 162 Lagebericht 174 Bilanz 176 Gewinn- und Verlustrechnun g 178 A nhang 194 Bestätigungsvermer k 198 Erklärung der gesetzlichen Vertreter 199 Bericht des Aufsichtsrats KONZERNABSCHLUSS LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 162 Lagebericht Geschäftsverlauf 2021 Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 als über- nehmende Gesellschaft mit der UNIQA Immobilien- Projekterrichtungs GmbH verschmolzen, deren Vermögen rückwirkend zum 1. Juli 2021 im Wege der Gesamtrechts- nachfolge auf die Gesellschaft übertragen wurde. Die Vor- jahresangaben in diesem Bericht sowie im Jahres- abschluss und im Anhang wurden nicht angepasst und be- inhalten daher die Werte der aufnehmenden Gesellschaft. Am 2. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi- nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge- kauft und dafür eine Rückkaufsprämie in Höhe von 65.000 Tausend Euro geleistet. Diese Anleihen wurden ur- sprünglich im Juli 2013 und im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch die Ge- sellschaft zum Termin 31. Juli 2023 beziehungsweise zum Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten Kupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Prozent. Vom gesamten Rück- kaufsbetrag entfielen 201,3 Millionen Euro auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und 173,7 Millionen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe, sodass von der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volumen von 148,7 Millionen Euro und von der im Jahr 2015 begebenen Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen Euro verbleibt. Um den Kauf zu finan- zieren, hat die UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit einem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt platziert. Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft und agiert als Verwaltungs- und Vertriebsorganisation für die opera- tive Versicherungsgesellschaft. Das direkte Versicherungsgeschäft im Inland wird durch die operative Tochtergesellschaft als Erstversicherer betrieben: UNIQA Österreich Versicherungen AG Schaden- und Unfallversicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherung Rückversicherungsgeschäft Das Prämienvolumen im konzerninternen indirekten Geschäft betrug im Geschäftsjahr 20.497 Tausend Euro (2020: 22.143 Tausend Euro). Die verrechneten Prämien aus Übernahmen von Gesell- schaften außerhalb des Konzerns betrugen 26.325 Tau- send Euro (2020: 34.976 Tausend Euro). Die abgegebenen Rückversicherungsprämien betrugen im Jahr 2021 35.622 Tausend Euro (2020: 43.511 Tausend Euro). Den Prämieneinnahmen stehen insgesamt Zahlungen für Versicherungsleistungen an die Konzerngesellschaften in Höhe von 23.257 Tausend Euro (2020: 24.733 Tausend Euro) und an Gesellschaften außerhalb des Konzerns in Höhe von 15.224 Tausend Euro (2020: 20.257 Tausend Euro) gegen- über. Der an Rückversicherer abgegebene Anteil beträgt 27.642 Tausend Euro (2020: 31.172 Tausend Euro). Im Berichtsjahr erzielte das Unternehmen aus dem abgege- benen Rückversicherungsgeschäft ein Ergebnis von – 8.187 Tausend Euro (2020: – 9.223 Tausend Euro). Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen Die Nettofinanzerträge der Gesellschaft erreichten im Be- richtsjahr 259.850 Tausend Euro (2020: 70.807 Tau- send Euro). Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 2021 keine außeror- dentlichen Effekte aufgrund von Covid-19 auf den Ge- schäftsverlauf der Gesellschaft beobachtet werden. Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen der UNIQA Insurance Group AG verminderten sich im Berichtsjahr um 1,5 Prozent (2020: Erhöhung um 20,7 Prozent) auf insgesamt 4.441.452 Tau- send Euro (2020: 4.511.004 Tausend Euro). Darin enthal- ten sind Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 174.078 Tau- send Euro (2020: 190.032 Tausend Euro). Bei den Grundstücken und Bauten waren Zugänge in Höhe von 29.829 Tausend Euro (2020: 392 Tausend Euro) und Abgänge in Höhe von 1.194 Tausend Euro (2020: 3.752 Tausend Euro) zu verzeichnen. Der Netto-Zugang aus der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Pro- jekterrichtungs GmbH betrug 29.726 Tausend Euro und betraf im Wesentlichen den UNIQA Tower (Unterneh- menszentrale). Die Abschreibungen beliefen sich im Be- richtsjahr auf 4.803 Tausend Euro (2020: 9.026 Tau- 163 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG send Euro). Es wurden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr Zuschreibungen vorgenommen. Der Buchwert per 31. Dezember 2021 betrug 151.798 Tausend Euro (2020: 127.965 Tausend Euro). Sämtliche Liegenschaften befin- den sich im Inland. Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen beliefen sich Ende 2021 auf 4.040.216 Tau- send Euro (2020: 4.023.655 Tausend Euro). Die Abschrei- bungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr beliefen sich auf 28.142 Tausend Euro (2020: 36.844 Tausend Euro). Der Beteiligungsspiegel und weitere Details sind dem Anhang zu entnehmen. Die sonstigen Kapitalanlagen verminderten sich im Be- richtsjahr um 93.992 Tausend Euro (2020: Verminderung um 967 Tausend Euro) auf 75.360 Tausend Euro (2020: 169.352 Tausend Euro). Versicherungstechnische Rückstellungen Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen- behalt verminderten sich im Berichtsjahr um 8,7 Prozent (2020: Verminderung um 16,6 Prozent) auf 99.054 Tau- send Euro (2020: 108.457 Tausend Euro). Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversiche- rung, die in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversi- cherung ausgewiesen wird, hat sich im Eigenbehalt um 8.839 Tausend Euro (2020: Verminderung um 20.604 Tau- send Euro) auf 73.307 Tausend Euro (2020: 82.146 Tau- send Euro) vermindert. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche- rungsfälle im Eigenbehalt sank auf insgesamt 9.944 Tau- send Euro (2020: 10.065 Tausend Euro). Die Schwankungsrückstellung wurde nach den Vorschrif- ten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. II Nr. 324/2016 bzw. den von der Finanzmarktauf- sichtsbehörde (FMA) getroffenen Anordnungen berech- net. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die FMA gemäß § 154 Abs. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften auf- grund besonderer Umstände, insbesondere geänderter Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 564 Tausend Euro aufgelöst (2020: Zuführung von 380 Tausend Euro). Die Schwankungsrückstellung beläuft sich nunmehr auf 15.155 Tausend Euro (2020: 15.719 Tausend Euro). Davon entfielen 6.872 Tausend Euro auf die Sparte Kraftfahr- zeug-Fahrzeug (2020: 6.338 Tausend Euro) und 3.820 Tausend Euro auf die Sparte Sturm (2020: 4.828 Tausend Euro). Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Rahmen des Strategie- programms UNIQA 3.0 ein Kostenprogramm verabschie- det und damit verbunden ein Sozialplan vereinbart, der Sonderabfertigungs-, Altersteilzeit- und andere Aus- gleichsmodelle umfasst. Die Rückstellung für Restruktu- rierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro gebildet. Im Geschäftsjahr 2021 wur- den 4.451 Tausend Euro verbraucht. Nach Auflösung in Höhe von 973 Tausend Euro verbleibt eine Rückstellung in Höhe von 7.893 Tausend Euro per 31. Dezember 2021, die für Zahlungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren verwendet wird. Eigenkapital, EGT und Jahresgewinn Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im Geschäftsjahr 2021 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht zusammen. Im Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) von 140.851 Tausend Euro (2020: – 74.118 Tausend Euro) erzielt. Nach Steuern und Veränderung der Rücklagen und dem Verschmelzungser- gebnis errechnete sich ein Jahresgewinn von 170.781 Tau- send Euro (2020: Jahresverlust in Höhe von – 57.038 Tausend Euro). Mitarbeitende Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2021 wurden 633 (2020: 621) Mitarbeitende beschäftigt. Davon waren 632 (2020: 620) im Innendienst und 1 (2020: 1) im Außen- dienst tätig. Im Berichtsjahr stand 1 Lehrling (2020: 0) in der Ausbildung zu Versicherungskaufleuten. Ausgliederung gemäß § 156 VAG Im österreichischen Versicherungskonzern der Holding be- stehen folgende wesentliche Ausgliederungsbeziehungen: Die Holding (UNIQA Insurance Group AG, Wien) serviciert die operative Ebene weiterhin in den Berei- chen Buchhaltung/Bilanzierung, Controlling, Invest- mentverwaltung und seit 2019 die Interne Revision. LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 162 Lagebericht Geschäftsverlauf 2021 Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 als über- nehmende Gesellschaft mit der UNIQA Immobilien- Projekterrichtungs GmbH verschmolzen, deren Vermögen rückwirkend zum 1. Juli 2021 im Wege der Gesamtrechts- nachfolge auf die Gesellschaft übertragen wurde. Die Vor- jahresangaben in diesem Bericht sowie im Jahres- abschluss und im Anhang wurden nicht angepasst und be- inhalten daher die Werte der aufnehmenden Gesellschaft. Am 2. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi- nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge- kauft und dafür eine Rückkaufsprämie in Höhe von 65.000 Tausend Euro geleistet. Diese Anleihen wurden ur- sprünglich im Juli 2013 und im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch die Ge- sellschaft zum Termin 31. Juli 2023 beziehungsweise zum Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten Kupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Prozent. Vom gesamten Rück- kaufsbetrag entfielen 201,3 Millionen Euro auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und 173,7 Millionen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe, sodass von der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volumen von 148,7 Millionen Euro und von der im Jahr 2015 begebenen Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen Euro verbleibt. Um den Kauf zu finan- zieren, hat die UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit einem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt platziert. Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft und agiert als Verwaltungs- und Vertriebsorganisation für die opera- tive Versicherungsgesellschaft. Das direkte Versicherungsgeschäft im Inland wird durch die operative Tochtergesellschaft als Erstversicherer betrieben: UNIQA Österreich Versicherungen AG Schaden- und Unfallversicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherung Rückversicherungsgeschäft Das Prämienvolumen im konzerninternen indirekten Geschäft betrug im Geschäftsjahr 20.497 Tausend Euro (2020: 22.143 Tausend Euro). Die verrechneten Prämien aus Übernahmen von Gesell- schaften außerhalb des Konzerns betrugen 26.325 Tau- send Euro (2020: 34.976 Tausend Euro). Die abgegebenen Rückversicherungsprämien betrugen im Jahr 2021 35.622 Tausend Euro (2020: 43.511 Tausend Euro). Den Prämieneinnahmen stehen insgesamt Zahlungen für Versicherungsleistungen an die Konzerngesellschaften in Höhe von 23.257 Tausend Euro (2020: 24.733 Tausend Euro) und an Gesellschaften außerhalb des Konzerns in Höhe von 15.224 Tausend Euro (2020: 20.257 Tausend Euro) gegen- über. Der an Rückversicherer abgegebene Anteil beträgt 27.642 Tausend Euro (2020: 31.172 Tausend Euro). Im Berichtsjahr erzielte das Unternehmen aus dem abgege- benen Rückversicherungsgeschäft ein Ergebnis von – 8.187 Tausend Euro (2020: – 9.223 Tausend Euro). Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen Die Nettofinanzerträge der Gesellschaft erreichten im Be- richtsjahr 259.850 Tausend Euro (2020: 70.807 Tau- send Euro). Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 2021 keine außeror- dentlichen Effekte aufgrund von Covid-19 auf den Ge- schäftsverlauf der Gesellschaft beobachtet werden. Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen der UNIQA Insurance Group AG verminderten sich im Berichtsjahr um 1,5 Prozent (2020: Erhöhung um 20,7 Prozent) auf insgesamt 4.441.452 Tau- send Euro (2020: 4.511.004 Tausend Euro). Darin enthal- ten sind Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 174.078 Tau- send Euro (2020: 190.032 Tausend Euro). Bei den Grundstücken und Bauten waren Zugänge in Höhe von 29.829 Tausend Euro (2020: 392 Tausend Euro) und Abgänge in Höhe von 1.194 Tausend Euro (2020: 3.752 Tausend Euro) zu verzeichnen. Der Netto-Zugang aus der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Pro- jekterrichtungs GmbH betrug 29.726 Tausend Euro und betraf im Wesentlichen den UNIQA Tower (Unterneh- menszentrale). Die Abschreibungen beliefen sich im Be- richtsjahr auf 4.803 Tausend Euro (2020: 9.026 Tau- 163 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG send Euro). Es wurden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr Zuschreibungen vorgenommen. Der Buchwert per 31. Dezember 2021 betrug 151.798 Tausend Euro (2020: 127.965 Tausend Euro). Sämtliche Liegenschaften befin- den sich im Inland. Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen beliefen sich Ende 2021 auf 4.040.216 Tau- send Euro (2020: 4.023.655 Tausend Euro). Die Abschrei- bungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr beliefen sich auf 28.142 Tausend Euro (2020: 36.844 Tausend Euro). Der Beteiligungsspiegel und weitere Details sind dem Anhang zu entnehmen. Die sonstigen Kapitalanlagen verminderten sich im Be- richtsjahr um 93.992 Tausend Euro (2020: Verminderung um 967 Tausend Euro) auf 75.360 Tausend Euro (2020: 169.352 Tausend Euro). Versicherungstechnische Rückstellungen Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen- behalt verminderten sich im Berichtsjahr um 8,7 Prozent (2020: Verminderung um 16,6 Prozent) auf 99.054 Tau- send Euro (2020: 108.457 Tausend Euro). Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversiche- rung, die in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversi- cherung ausgewiesen wird, hat sich im Eigenbehalt um 8.839 Tausend Euro (2020: Verminderung um 20.604 Tau- send Euro) auf 73.307 Tausend Euro (2020: 82.146 Tau- send Euro) vermindert. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche- rungsfälle im Eigenbehalt sank auf insgesamt 9.944 Tau- send Euro (2020: 10.065 Tausend Euro). Die Schwankungsrückstellung wurde nach den Vorschrif- ten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. II Nr. 324/2016 bzw. den von der Finanzmarktauf- sichtsbehörde (FMA) getroffenen Anordnungen berech- net. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die FMA gemäß § 154 Abs. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften auf- grund besonderer Umstände, insbesondere geänderter Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 564 Tausend Euro aufgelöst (2020: Zuführung von 380 Tausend Euro). Die Schwankungsrückstellung beläuft sich nunmehr auf 15.155 Tausend Euro (2020: 15.719 Tausend Euro). Davon entfielen 6.872 Tausend Euro auf die Sparte Kraftfahr- zeug-Fahrzeug (2020: 6.338 Tausend Euro) und 3.820 Tausend Euro auf die Sparte Sturm (2020: 4.828 Tausend Euro). Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Rahmen des Strategie- programms UNIQA 3.0 ein Kostenprogramm verabschie- det und damit verbunden ein Sozialplan vereinbart, der Sonderabfertigungs-, Altersteilzeit- und andere Aus- gleichsmodelle umfasst. Die Rückstellung für Restruktu- rierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro gebildet. Im Geschäftsjahr 2021 wur- den 4.451 Tausend Euro verbraucht. Nach Auflösung in Höhe von 973 Tausend Euro verbleibt eine Rückstellung in Höhe von 7.893 Tausend Euro per 31. Dezember 2021, die für Zahlungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren verwendet wird. Eigenkapital, EGT und Jahresgewinn Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im Geschäftsjahr 2021 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht zusammen. Im Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) von 140.851 Tausend Euro (2020: – 74.118 Tausend Euro) erzielt. Nach Steuern und Veränderung der Rücklagen und dem Verschmelzungser- gebnis errechnete sich ein Jahresgewinn von 170.781 Tau- send Euro (2020: Jahresverlust in Höhe von – 57.038 Tausend Euro). Mitarbeitende Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2021 wurden 633 (2020: 621) Mitarbeitende beschäftigt. Davon waren 632 (2020: 620) im Innendienst und 1 (2020: 1) im Außen- dienst tätig. Im Berichtsjahr stand 1 Lehrling (2020: 0) in der Ausbildung zu Versicherungskaufleuten. Ausgliederung gemäß § 156 VAG Im österreichischen Versicherungskonzern der Holding be- stehen folgende wesentliche Ausgliederungsbeziehungen: Die Holding (UNIQA Insurance Group AG, Wien) serviciert die operative Ebene weiterhin in den Berei- chen Buchhaltung/Bilanzierung, Controlling, Invest- mentverwaltung und seit 2019 die Interne Revision. KONZERNABSCHLUSS LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 164 Die Agenden der Vermögensveranlagung von Holding und operativer Ebene sind an die UNIQA Capital Markets GmbH, Wien, ausgegliedert. Diverse Serviceleistungen in den Bereichen Vertrieb und Verwaltung werden von UNIQA Group Service Center Slovakia spol. s r.o., Nitra, für die Holding und die opera- tive Ebene erbracht. UNIQA IT Services GmbH, Wien, erbringt Dienstleistun- gen für die Holding und die operative Ebene in den Be- reichen Informationstechnologie und Telekommunikation. Geschäftsverlauf 2021 im Detail Soweit nicht anders vermerkt, sind die Beträge in den nachfolgenden Tabellen in Tausend Euro angegeben. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentan- gaben können durch Verwendung automatischer Rechen- hilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Angaben zu den wesentlichen erfolgswirksamen L eistungsindikatoren Der Ausweis der Kranken- und der Lebensversicherung erfolgt in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung. Die Entwicklung der Bruttoprämien stellt sich wie folgt dar: Prämien Angaben in Tausend Euro Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien Veränderung Veränderung 2021 2020 absolut % 2021 2020 absolut % Sonstige Versicherungen 26.294 34.384 – 8.090 – 23,5 25.437 35.053 – 9.616 – 27,4 Lebensversicherung 20.528 22.735 – 2.207 – 9,7 20.573 22.773 – 2.200 – 9,7 Summe indirektes Geschäft 46.822 57.119 – 10.297 – 18,0 46.010 57.826 – 11.816 – 20,4 Gesamtsumme 46.822 57.119 – 10.297 – 18,0 46.010 57.826 – 11.816 – 20,4 Die Aufwendungen für Versicherungsfälle inklusive der Veränderung der Deckungsrückstellung (der Lebensversi- cherung) gliedern sich in der Gesamtrechnung wie folgt auf: Aufwendungen für Versicherungsfälle u nd Erhöhung der Deckungs- r ückstellung Angaben in Tausend Euro Veränderung 2021 2020 absolut % See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 0 – 1 1 – 100,0 Sonstige Versicherungen 16.457 19.767 – 3.310 – 16,7 Lebensversicherung 15.529 19.631 – 4.102 – 20,9 Summe indirektes Geschäft 31.986 39.397 – 7.411 – 18,8 Gesamtsumme 31.986 39.397 – 7.411 – 18,8 165 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Die Entwicklung der Kosten (Abschlusskosten und sonsti- ger Betriebsaufwand) stellt sich wie folgt dar: Kosten Angaben in Tausend Euro Veränderung 2021 2020 absolut % Abschlusskosten Sonstige Versicherungen 6.197 9.104 – 2.907 – 31,9 Lebensversicherung 2.594 2.274 320 14,1 Summe indirektes Geschäft 8.791 11.378 – 2.587 – 22,7 Gesamtsumme 8.791 11.378 – 2.587 – 22,7 Sonstiger Betriebsaufwand Sonstige Versicherungen 116.457 136.441 – 19.984 – 14,6 Summe indirektes Geschäft 116.457 136.441 – 19.984 – 14,6 Gesamtsumme 116.457 136.441 – 19.984 – 14,6 Die Nettoerträge aus Kapitalanlagen ergeben sich aus der Saldierung der Ertragspositionen mit den entsprechenden Aufwandspositionen aus der nicht-versicherungstechni- schen Rechnung. Die Erträge aus nicht festverzinslichen Kapitalanlagen umfassen die entsprechenden Erfolgsposi- tionen der Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere. Die Erträge aus festverzinslichen Kapitalanlagen umfas- sen die der Schuldverschreibungen und anderer festver- zinslicher Wertpapiere: Erträge (netto) aus Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro Veränderung 2021 2020 absolut % Grundstücke und Bauten 4.633 13.299 – 8.666 – 65,2 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 349.794 78.153 271.641 347,6 Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen – 1.870 – 7.025 5.155 – 73,4 Festverzinsliche Kapitalanlagen 1.176 8.066 – 6.890 – 85,4 Guthaben bei Kreditinstituten 1) – 102 – 193 91 – 47,2 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 4.807 5.225 – 418 – 8,0 Gesamtsumme 358.438 97.525 260.913 267,5 1) Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach- tung hinzugerechnet. Nicht enthalten sind die Zinsen betreffend die Aufwen- dungen für das Sozialkapital, die Aufwendungen für die Vermögensverwaltung, Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Finanzierungen sowie Zinsenaufwen- dungen und -erträge aus begebenen Ergänzungskapital- anleihen in Summe von 98.589 Tausend Euro (2020: 27.090 Tausend Euro). Zur Berechnung der Nettorendite der Kapitalanlagen werden die Nettoerträge mit dem durchschnittlichen Stand der jeweiligen Kapitalanlage im Geschäftsjahr ins Verhältnis gesetzt. Rendite der Kapitalanlagen Angaben in Prozent 2021 2020 Grundstücke und Bauten 3,3 9,9 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 8,7 2,2 Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen – 2,3 – 5,1 Festverzinsliche Kapitalanlagen 7,6 51,9 Guthaben bei Kreditinstituten 1) – 1,4 – 1,8 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 2,6 2,7 Gesamtrendite 8,0 2,4 1) Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach- tung hinzugerechnet. Das Ergebnis des indirekten Geschäfts im Eigenbehalt stellt sich nach Abzug sämtlicher versicherungstechni- scher Positionen der Retrozession wie folgt dar: Ergebnis indirektes Geschäft i m Eigenbehalt Angaben in Tausend Euro Veränderung 2021 2020 absolut % Sonstige Versicherungen – 925 – 740 – 185 25,0 Lebensversicherung – 1.219 – 1.476 257 – 17,4 Summe indirektes Geschäft – 2.144 – 2.216 72 – 3,2 Gesamtsumme – 2.144 – 2.216 72 – 3,2 Die Steuern vom Einkommen zeigen folgende Entwicklung: Steuern Angaben in Tausend Euro Veränderung 2021 2020 absolut % Körperschaftsteuer für die Gruppe 16.096 – 7.486 23.582 – 315,0 Verrechnung mit Gruppenmitgliedern – 19.089 14.859 – 33.948 – 228,5 Quellensteuern – 130 – 206 76 – 36,9 – 3.123 7.167 – 10.290 – 143,6 Körperschaftsteuer aus Vorjahren 5.739 – 575 6.314 – 1.098,1 2.616 6.592 – 3.976 – 60,3 Latente Steuern 27.193 10.548 16.645 157,8 Gesamtsumme 29.809 17.140 12.669 73,9 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 164 Die Agenden der Vermögensveranlagung von Holding und operativer Ebene sind an die UNIQA Capital Markets GmbH, Wien, ausgegliedert. Diverse Serviceleistungen in den Bereichen Vertrieb und Verwaltung werden von UNIQA Group Service Center Slovakia spol. s r.o., Nitra, für die Holding und die opera- tive Ebene erbracht. UNIQA IT Services GmbH, Wien, erbringt Dienstleistun- gen für die Holding und die operative Ebene in den Be- reichen Informationstechnologie und Telekommunikation. Geschäftsverlauf 2021 im Detail Soweit nicht anders vermerkt, sind die Beträge in den nachfolgenden Tabellen in Tausend Euro angegeben. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentan- gaben können durch Verwendung automatischer Rechen- hilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Angaben zu den wesentlichen erfolgswirksamen Le istungsindikatoren Der Ausweis der Kranken- und der Lebensversicherung erfolgt in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung. Die Entwicklung der Bruttoprämien stellt sich wie folgt dar: Prämien Angaben in Tausend Euro Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien Veränderung Veränderung 2021 2020 absolut % 2021 2020 absolut % Sonstige Versicherungen 26.294 34.384 – 8.090 – 23,5 25.437 35.053 – 9.616 – 27,4 Lebensversicherung 20.528 22.735 – 2.207 – 9,7 20.573 22.773 – 2.200 – 9,7 Summe indirektes Geschäft 46.822 57.119 – 10.297 – 18,0 46.010 57.826 – 11.816 – 20,4 Gesamtsumme 46.822 57.119 – 10.297 – 18,0 46.010 57.826 – 11.816 – 20,4 Die Aufwendungen für Versicherungsfälle inklusive der Veränderung der Deckungsrückstellung (der Lebensversi- cherung) gliedern sich in der Gesamtrechnung wie folgt auf: Aufwendungen für Versicherungsfälle u nd Erhöhung der Deckungs- r ückstellung Angaben in Tausend Euro Veränderung 2021 2020 absolut % See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 0 – 1 1 – 100,0 Sonstige Versicherungen 16.457 19.767 – 3.310 – 16,7 Lebensversicherung 15.529 19.631 – 4.102 – 20,9 Summe indirektes Geschäft 31.986 39.397 – 7.411 – 18,8 Gesamtsumme 31.986 39.397 – 7.411 – 18,8 165 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Die Entwicklung der Kosten (Abschlusskosten und sonsti- ger Betriebsaufwand) stellt sich wie folgt dar: Kosten Angaben in Tausend Euro Veränderung 2021 2020 absolut % Abschlusskosten Sonstige Versicherungen 6.197 9.104 – 2.907 – 31,9 Lebensversicherung 2.594 2.274 320 14,1 Summe indirektes Geschäft 8.791 11.378 – 2.587 – 22,7 Gesamtsumme 8.791 11.378 – 2.587 – 22,7 Sonstiger Betriebsaufwand Sonstige Versicherungen 116.457 136.441 – 19.984 – 14,6 Summe indirektes Geschäft 116.457 136.441 – 19.984 – 14,6 Gesamtsumme 116.457 136.441 – 19.984 – 14,6 Die Nettoerträge aus Kapitalanlagen ergeben sich aus der Saldierung der Ertragspositionen mit den entsprechenden Aufwandspositionen aus der nicht-versicherungstechni- schen Rechnung. Die Erträge aus nicht festverzinslichen Kapitalanlagen umfassen die entsprechenden Erfolgsposi- tionen der Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere. Die Erträge aus festverzinslichen Kapitalanlagen umfas- sen die der Schuldverschreibungen und anderer festver- zinslicher Wertpapiere: Erträge (netto) aus Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro Veränderung 2021 2020 absolut % Grundstücke und Bauten 4.633 13.299 – 8.666 – 65,2 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 349.794 78.153 271.641 347,6 Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen – 1.870 – 7.025 5.155 – 73,4 Festverzinsliche Kapitalanlagen 1.176 8.066 – 6.890 – 85,4 Guthaben bei Kreditinstituten 1) – 102 – 193 91 – 47,2 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 4.807 5.225 – 418 – 8,0 Gesamtsumme 358.438 97.525 260.913 267,5 1) Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach- tung hinzugerechnet. Nicht enthalten sind die Zinsen betreffend die Aufwen- dungen für das Sozialkapital, die Aufwendungen für die Vermögensverwaltung, Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Finanzierungen sowie Zinsenaufwen- dungen und -erträge aus begebenen Ergänzungskapital- anleihen in Summe von 98.589 Tausend Euro (2020: 27.090 Tausend Euro). Zur Berechnung der Nettorendite der Kapitalanlagen werden die Nettoerträge mit dem durchschnittlichen Stand der jeweiligen Kapitalanlage im Geschäftsjahr ins Verhältnis gesetzt. Rendite der Kapitalanlagen Angaben in Prozent 2021 2020 Grundstücke und Bauten 3,3 9,9 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 8,7 2,2 Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen – 2,3 – 5,1 Festverzinsliche Kapitalanlagen 7,6 51,9 Guthaben bei Kreditinstituten 1) – 1,4 – 1,8 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 2,6 2,7 Gesamtrendite 8,0 2,4 1) Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach- tung hinzugerechnet. Das Ergebnis des indirekten Geschäfts im Eigenbehalt stellt sich nach Abzug sämtlicher versicherungstechni- scher Positionen der Retrozession wie folgt dar: Ergebnis indirektes Geschäft i m Eigenbehalt Angaben in Tausend Euro Veränderung 2021 2020 absolut % Sonstige Versicherungen – 925 – 740 – 185 25,0 Lebensversicherung – 1.219 – 1.476 257 – 17,4 Summe indirektes Geschäft – 2.144 – 2.216 72 – 3,2 Gesamtsumme – 2.144 – 2.216 72 – 3,2 Die Steuern vom Einkommen zeigen folgende Entwicklung: Steuern Angaben in Tausend Euro Veränderung 2021 2020 absolut % Körperschaftsteuer für die Gruppe 16.096 – 7.486 23.582 – 315,0 Verrechnung mit Gruppenmitgliedern – 19.089 14.859 – 33.948 – 228,5 Quellensteuern – 130 – 206 76 – 36,9 – 3.123 7.167 – 10.290 – 143,6 Körperschaftsteuer aus Vorjahren 5.739 – 575 6.314 – 1.098,1 2.616 6.592 – 3.976 – 60,3 Latente Steuern 27.193 10.548 16.645 157,8 Gesamtsumme 29.809 17.140 12.669 73,9 KONZERNABSCHLUSS LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 166 Wesentliche bilanzbezogene finanzielle Leistungs- i ndikatoren Der prozentuelle Anteil der wesentlichen bilanzbezoge- nen Leistungsindikatoren an der Bilanzsumme stellt sich wie folgt dar: Anteil an der Bilanzsumme Angaben in Prozent 31.12.2021 31.12.2020 Eigenkapital 47,2 45,3 Versicherungstechnische Rückstellungen und Depotverbindlichkeiten 3,9 4,3 Kapitalanlagen und flüssige Mittel 88,0 90,0 Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals: Entwicklung des Eigenkapitals Angaben in Tausend Euro Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Risikorücklage Bilanzgewinn Gesamt Stand 1.1.2020 308.180 1.705.662 201.671 240 168.234 2.383.986 Dividende 0 0 0 0 – 55.472 – 55.472 Zuweisung an Rücklagen 0 0 0 61 0 61 Jahresverlust 0 0 0 0 – 57.038 – 57.038 Stand 31.12.2020 308.180 1.705.662 201.671 301 55.723 2.271.537 Dividende 0 0 0 0 – 55.472 – 55.472 Zugang aus Verschmelzung 0 0 597 0 0 597 Zuweisung an Rücklagen 0 0 0 432 0 432 Jahresgewinn 0 0 0 0 170.781 170.781 Stand 31.12.2021 308.180 1.705.662 202.268 733 171.031 2.387.875 Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen- behalt inklusive der Depotverrechnung zeigen folgende Entwicklung: Versicherungstechnische Rückstellungen inkl. Depotverrechnung (im Eigenbehalt) Angaben in Tausend Euro Veränderung 31.12.2021 31.12.2020 absolut in % Prämienüberträge 649 528 121 22,9 Deckungsrückstellung 73.307 82.146 – 8.839 – 10,8 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 9.944 10.065 – 121 – 1,2 Schwankungsrückstellung 15.155 15.719 – 564 – 3,6 Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 100.295 107.348 – 7.053 – 6,6 Gesamtsumme 199.350 215.806 – 16.456 – 7,6 167 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Die Kapitalanlagen stellen sich gegliedert nach Bilanzpo- sitionen wie folgt dar (die laufenden Guthaben bei Kredit- instituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrachtung hinzugerechnet): Ka pitalanlagen Angaben in Tausend Euro Veränderung in % der Kapitalanlagen 31.12.2021 31.12.2020 absolut % 31.12.2021 31.12.2020 Grundstücke und Bauten 151.798 127.965 23.833 18,6 3,4 2,8 Anteile an verbundenen Unternehmen 2.679.659 2.614.491 65.168 2,5 60,2 57,9 Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.337.075 1.380.183 – 43.108 – 3,1 30,1 30,6 Beteiligungen 23.482 28.981 – 5.499 – 19,0 0,5 0,6 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 34.635 129.635 – 95.000 – 73,3 0,8 2,9 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 15.536 15.546 – 10 – 0,1 0,3 0,3 Sonstige Ausleihungen 3.535 3.596 – 61 – 1,7 0,1 0,1 Guthaben bei Kreditinstituten 7.456 6.765 691 10,2 0,2 0,1 Andere Kapitalanlagen 21.655 20.575 1.080 5,2 0,5 0,5 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 174.078 190.032 – 15.954 – 8,4 3,9 4,2 Gesamtsumme 4.448.909 4.517.767 – 68.858 – 1,5 100,0 100,0 Nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 243b UGB Da die UNIQA Insurance Group AG das Versicherungsge- schäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt be- treibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer- belange sowie die Themen Menschenrechte, Korruption und Bestechung auf Konzernebene konzipiert und sodann in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In diesem Sinn besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein anderes – abgewandeltes oder eingeschränktes – Konzept, das in anderer Weise verfolgt wird. Daher erfolgt die nicht- finanzielle Erklärung innerhalb des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts der UNIQA Insurance Group AG gemäß § 243b und 267a Unternehmensgesetz- buch (UGB). Der zusammengefasste nichtfinanzielle Be- richt wird von sämtlichen gesetzlichen Vertretern aufgestellt und unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt und gemeinsam mit dem Konzern- lagebericht gemäß § 280 UGB im Geschäftsbericht 2021 offengelegt. Angaben zu den wesentlichen Risiken und Ungewiss- h eiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist ( § 243 Abs. 1 UGB) Organisationsstruktur (Governance) In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen ist ein stan- dardisierter Risikoprozess implementiert, der die Aufgabe hat, die unternehmensrelevanten Risiken zu identifizie- ren, zu messen, zu aggregieren und zu steuern. Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unter- schiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risikoma- nagementrichtlinie dar, die sowohl auf Gruppen- als auch auf Gesellschaftsebene verabschiedet wurde. Diese Richt- linie wurde vom jeweiligen CFO/CRO (Chief Financial and Risk Officer) und vom Vorstand abgenommen und be- schreibt die Mindestanforderungen hinsichtlich der Auf- bau- und Ablauforganisation für den Risikomanagementprozess. Weiters wird in diesem Dokument auch der Rahmen für die Risikomanagementprozesse pro Risikokategorie fest- gelegt. In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen verantwor- tet ein CFO/CRO auf Vorstandsebene den Risikomanage- mentprozess. Er wird vom Risikomanager/ von der Risikomanagerin unterstützt, der für das Betreiben des Ri- sikomanagementprozesses in jedem UNIQA Versiche- rungsunternehmen zuständig ist. Ein wesentlicher Bestandteil der Governance der UNIQA Versicherungsunternehmen ist das Risikomanagementko- mitee. Das Risikomanagementkomitee ist ein interdiszip- linäres Führungsgremium, das den Risikomanager:innen und den CFO/CRO bei der Risikoidentifikation, -bewer- tung und -steuerung unterstützt, Zusammenhänge zwi- schen den Risikopositionen identifiziert und Maßnahmen zur Risikomitigation vorschlägt. LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 166 Wesentliche bilanzbezogene finanzielle Leistungs- i ndikatoren Der prozentuelle Anteil der wesentlichen bilanzbezoge- nen Leistungsindikatoren an der Bilanzsumme stellt sich wie folgt dar: Anteil an der Bilanzsumme Angaben in Prozent 31.12.2021 31.12.2020 Eigenkapital 47,2 45,3 Versicherungstechnische Rückstellungen und Depotverbindlichkeiten 3,9 4,3 Kapitalanlagen und flüssige Mittel 88,0 90,0 Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals: Entwicklung des Eigenkapitals Angaben in Tausend Euro Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Risikorücklage Bilanzgewinn Gesamt Stand 1.1.2020 308.180 1.705.662 201.671 240 168.234 2.383.986 Dividende 0 0 0 0 – 55.472 – 55.472 Zuweisung an Rücklagen 0 0 0 61 0 61 Jahresverlust 0 0 0 0 – 57.038 – 57.038 Stand 31.12.2020 308.180 1.705.662 201.671 301 55.723 2.271.537 Dividende 0 0 0 0 – 55.472 – 55.472 Zugang aus Verschmelzung 0 0 597 0 0 597 Zuweisung an Rücklagen 0 0 0 432 0 432 Jahresgewinn 0 0 0 0 170.781 170.781 Stand 31.12.2021 308.180 1.705.662 202.268 733 171.031 2.387.875 Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen- behalt inklusive der Depotverrechnung zeigen folgende Entwicklung: Versicherungstechnische Rückstellungen i nkl. Depotverrechnung (im Eigenbehalt) Angaben in Tausend Euro Veränderung 31.12.2021 31.12.2020 absolut in % Prämienüberträge 649 528 121 22,9 Deckungsrückstellung 73.307 82.146 – 8.839 – 10,8 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 9.944 10.065 – 121 – 1,2 Schwankungsrückstellung 15.155 15.719 – 564 – 3,6 Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 100.295 107.348 – 7.053 – 6,6 Gesamtsumme 199.350 215.806 – 16.456 – 7,6 167 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Die Kapitalanlagen stellen sich gegliedert nach Bilanzpo- sitionen wie folgt dar (die laufenden Guthaben bei Kredit- instituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrachtung hinzugerechnet): Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro Veränderung in % der Kapitalanlagen 31.12.2021 31.12.2020 absolut % 31.12.2021 31.12.2020 Grundstücke und Bauten 151.798 127.965 23.833 18,6 3,4 2,8 Anteile an verbundenen Unternehmen 2.679.659 2.614.491 65.168 2,5 60,2 57,9 Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.337.075 1.380.183 – 43.108 – 3,1 30,1 30,6 Beteiligungen 23.482 28.981 – 5.499 – 19,0 0,5 0,6 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 34.635 129.635 – 95.000 – 73,3 0,8 2,9 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 15.536 15.546 – 10 – 0,1 0,3 0,3 Sonstige Ausleihungen 3.535 3.596 – 61 – 1,7 0,1 0,1 Guthaben bei Kreditinstituten 7.456 6.765 691 10,2 0,2 0,1 Andere Kapitalanlagen 21.655 20.575 1.080 5,2 0,5 0,5 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 174.078 190.032 – 15.954 – 8,4 3,9 4,2 Gesamtsumme 4.448.909 4.517.767 – 68.858 – 1,5 100,0 100,0 Nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 243b UGB Da die UNIQA Insurance Group AG das Versicherungsge- schäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt be- treibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer- belange sowie die Themen Menschenrechte, Korruption und Bestechung auf Konzernebene konzipiert und sodann in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In diesem Sinn besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein anderes – abgewandeltes oder eingeschränktes – Konzept, das in anderer Weise verfolgt wird. Daher erfolgt die nicht- finanzielle Erklärung innerhalb des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts der UNIQA Insurance Group AG gemäß § 243b und 267a Unternehmensgesetz- buch (UGB). Der zusammengefasste nichtfinanzielle Be- richt wird von sämtlichen gesetzlichen Vertretern aufgestellt und unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt und gemeinsam mit dem Konzern- lagebericht gemäß § 280 UGB im Geschäftsbericht 2021 offengelegt. Angaben zu den wesentlichen Risiken und Ungewiss- heiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist ( § 243 Abs. 1 UGB) Organisationsstruktur (Governance) In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen ist ein stan- dardisierter Risikoprozess implementiert, der die Aufgabe hat, die unternehmensrelevanten Risiken zu identifizie- ren, zu messen, zu aggregieren und zu steuern. Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unter- schiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risikoma- nagementrichtlinie dar, die sowohl auf Gruppen- als auch auf Gesellschaftsebene verabschiedet wurde. Diese Richt- linie wurde vom jeweiligen CFO/CRO (Chief Financial and Risk Officer) und vom Vorstand abgenommen und be- schreibt die Mindestanforderungen hinsichtlich der Auf- bau- und Ablauforganisation für den Risikomanagementprozess. Weiters wird in diesem Dokument auch der Rahmen für die Risikomanagementprozesse pro Risikokategorie fest- gelegt. In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen verantwor- tet ein CFO/CRO auf Vorstandsebene den Risikomanage- mentprozess. Er wird vom Risikomanager/ von der Risikomanagerin unterstützt, der für das Betreiben des Ri- sikomanagementprozesses in jedem UNIQA Versiche- rungsunternehmen zuständig ist. Ein wesentlicher Bestandteil der Governance der UNIQA Versicherungsunternehmen ist das Risikomanagementko- mitee. Das Risikomanagementkomitee ist ein interdiszip- linäres Führungsgremium, das den Risikomanager:innen und den CFO/CRO bei der Risikoidentifikation, -bewer- tung und -steuerung unterstützt, Zusammenhänge zwi- schen den Risikopositionen identifiziert und Maßnahmen zur Risikomitigation vorschlägt. KONZERNABSCHLUSS LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 168 Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisa- tionsstruktur des Risikomanagements ist in der Risikoma- nagementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden die Prinzipien des Modells „Three lines of defence“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflektiert: First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäfts- tätigkeit Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu le- ben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwa- chen. Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risiko- managementfunktion Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunk- tionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Ge- schäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die operative Ausübung einzugreifen. Third line: Prüfungen durch die interne Revision Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Ge- staltung und Effektivität des gesamten internen Kontroll- systems, die das Risikomanagement und die Compliance umfasst (z. B. Interne Revision). Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess der UNIQA Insurance Group AG liefert periodische Informationen zum Risi- koprofil und ermöglicht dem Vorstand, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen. Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert: Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko (ALM- Risiko) Kreditrisiko/Ausfallrisiko Liquiditätsrisiko Konzentrationsrisiko Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfall- versicherung) Operationelles Risiko Emerging Risk Reputationsrisiko Ansteckungsrisiko (Contagion Risk) Strategisches Risiko Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risi- ken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, So- ziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrach- tet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokatego- rien berücksichtigt. Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risiko- managementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu be- schreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko- identifikation durchzuführen, werden parallel unter- schiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokatego- rien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen. Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstech- nischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen- werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entwe- der auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Markt- risiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unter- nehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ bewertet. Risikoprofil Die Risikosteuerung erfolgt durch die „Solvency Capital Requirement“ (SCR) zur Quantifizierung von Risiken so- wie durch die zum Tragen dieser Risiken vorhandenen ökonomischen Eigenmittel. Die SCR der UNIQA Insurance Group AG basiert auf einer unternehmensspe- zifischen Risikoeinschätzung mittels eines partiellen in- ternen Modells für die Markt- und Nichtlebensrisiken sowie auf dem Solvency-II-Standardmodell für die übri- gen Risikokategorien. Die weiteren UNIQA spezifischen Risiken, dazu zählen unter anderem operationelle Risiken und Prozessrisiken, werden mittels eines Experteneinschätzungsverfahrens bewertet. Die Risikobewertungen werden in einem Risiko- bericht konsolidiert und dem Management zur Verfügung gestellt. Der Risikomanagementprozess ermöglicht es, Ri- siken frühzeitig zu erkennen und durch das Setzen von Maßnahmen zu minimieren oder zu transferieren. 169 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Die für die UNIQA Insurance Group AG wesentlichen Ri- siken sind: Marktrisiko Als Marktrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Ver- luste aufgrund einer Änderung von Marktpreisen (z. B. Akti- enkurse, Zinsen, Wechselkurse), die die Aktiva und Passiva des Unternehmens beeinflussen. Es wird für die UNIQA Insurance Group AG mit dem partiellen internen Modell er- mittelt. Das Marktrisiko ist nach Solvency II unterteilt in: Zinsrisiko Währungsrisiko Aktienrisiko Immobilienrisiko Spreadrisiko Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko umfasst den Verlust, der aufgrund eines Zahlungsausfalls einer Gegenpartei entsteht. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko befasst sich mit dem Risiko eines Verlusts aufgrund der Tatsache, dass ein Unternehmen Aktiva nicht (oder nur mit negativen finanziellen Auswir- kungen) realisieren kann, um die Verbindlichkeiten zum Fälligkeitstermin erfüllen zu können. Konzentrationsrisiko Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis der UNIQA Insurance Group AG haben. Dieses Risiko wird durch ein internes Rückversicherungsunternehmen gesteuert, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien un- ter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist. Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner Emittenten gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Ge- samtveranlagungsvolumen nicht überschreiten. Versicherungstechnische Risiken Für die UNIQA Insurance Group AG als Nichtlebensversi- cherung ist unter versicherungstechnischem Risiko gene- rell das Risiko des Verlusts oder des Eintretens nachteiliger Entwicklungen betreffend den Wert der Ver- sicherungsverbindlichkeiten zu verstehen. Es wird im Rahmen des partiellen internen Modells in die folgenden Subrisikomodule unterteilt: Prämienrisiko Reserverisiko Stornorisiko Katastrophenrisiko Operationelles Risiko Als operationelles Risiko bezeichnet man das Risiko von finanziellen Verlusten, die aufgrund ineffizienter interner Prozesse oder von Systemen, Personen oder externen Er- eignissen verursacht werden. Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, aber nicht das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist die Gefahr von finanziellen Ver- lusten aufgrund von Klagen oder der Unsicherheit in der Anwendung oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften. Emerging Risks Unter dem Begriff „Emerging Risks“ sind im Entstehen be- findliche Risiken zusammengefasst, die zwar schwer zu quantifizieren sind, jedoch erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation haben können. Sie umfassen wirtschaftli- che, technologische, gesellschaftspolitische und umweltpo- litische Entwicklungen sowie die wachsenden Inter- dependenzen zwischen ihnen, die zu zunehmenden Risiken führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Ge- schäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Re- gelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berück- sichtigen. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ist das Verlustrisiko, das aufgrund ei- ner möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen Ge- samteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbei- tung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 168 Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisa- tionsstruktur des Risikomanagements ist in der Risikoma- nagementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden die Prinzipien des Modells „Three lines of defence“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflektiert: First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäfts- t ätigkeit Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu le- ben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwa- chen. Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risiko- m anagementfunktion Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunk- tionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Ge- schäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die operative Ausübung einzugreifen. Third line: Prüfungen durch die interne Revision Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Ge- staltung und Effektivität des gesamten internen Kontroll- systems, die das Risikomanagement und die Compliance umfasst (z. B. Interne Revision). Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess der UNIQA Insurance Group AG liefert periodische Informationen zum Risi- koprofil und ermöglicht dem Vorstand, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen. Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert: Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko (ALM- Risiko) Kreditrisiko/Ausfallrisiko Liquiditätsrisiko Konzentrationsrisiko Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfall- versicherung) Operationelles Risiko Emerging Risk Reputationsrisiko Ansteckungsrisiko (Contagion Risk) Strategisches Risiko Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risi- ken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, So- ziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrach- tet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokatego- rien berücksichtigt. Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risiko- managementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu be- schreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko- identifikation durchzuführen, werden parallel unter- schiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokatego- rien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen. Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstech- nischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen- werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entwe- der auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Markt- risiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unter- nehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ bewertet. Risikoprofil Die Risikosteuerung erfolgt durch die „Solvency Capital Requirement“ (SCR) zur Quantifizierung von Risiken so- wie durch die zum Tragen dieser Risiken vorhandenen ökonomischen Eigenmittel. Die SCR der UNIQA Insurance Group AG basiert auf einer unternehmensspe- zifischen Risikoeinschätzung mittels eines partiellen in- ternen Modells für die Markt- und Nichtlebensrisiken sowie auf dem Solvency-II-Standardmodell für die übri- gen Risikokategorien. Die weiteren UNIQA spezifischen Risiken, dazu zählen unter anderem operationelle Risiken und Prozessrisiken, werden mittels eines Experteneinschätzungsverfahrens bewertet. Die Risikobewertungen werden in einem Risiko- bericht konsolidiert und dem Management zur Verfügung gestellt. Der Risikomanagementprozess ermöglicht es, Ri- siken frühzeitig zu erkennen und durch das Setzen von Maßnahmen zu minimieren oder zu transferieren. 169 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Die für die UNIQA Insurance Group AG wesentlichen Ri- siken sind: Marktrisiko Als Marktrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Ver- luste aufgrund einer Änderung von Marktpreisen (z. B. Akti- enkurse, Zinsen, Wechselkurse), die die Aktiva und Passiva des Unternehmens beeinflussen. Es wird für die UNIQA Insurance Group AG mit dem partiellen internen Modell er- mittelt. Das Marktrisiko ist nach Solvency II unterteilt in: Zinsrisiko Währungsrisiko Aktienrisiko Immobilienrisiko Spreadrisiko Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko umfasst den Verlust, der aufgrund eines Zahlungsausfalls einer Gegenpartei entsteht. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko befasst sich mit dem Risiko eines Verlusts aufgrund der Tatsache, dass ein Unternehmen Aktiva nicht (oder nur mit negativen finanziellen Auswir- kungen) realisieren kann, um die Verbindlichkeiten zum Fälligkeitstermin erfüllen zu können. Konzentrationsrisiko Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis der UNIQA Insurance Group AG haben. Dieses Risiko wird durch ein internes Rückversicherungsunternehmen gesteuert, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien un- ter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist. Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner Emittenten gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Ge- samtveranlagungsvolumen nicht überschreiten. Versicherungstechnische Risiken Für die UNIQA Insurance Group AG als Nichtlebensversi- cherung ist unter versicherungstechnischem Risiko gene- rell das Risiko des Verlusts oder des Eintretens nachteiliger Entwicklungen betreffend den Wert der Ver- sicherungsverbindlichkeiten zu verstehen. Es wird im Rahmen des partiellen internen Modells in die folgenden Subrisikomodule unterteilt: Prämienrisiko Reserverisiko Stornorisiko Katastrophenrisiko Operationelles Risiko Als operationelles Risiko bezeichnet man das Risiko von finanziellen Verlusten, die aufgrund ineffizienter interner Prozesse oder von Systemen, Personen oder externen Er- eignissen verursacht werden. Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, aber nicht das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist die Gefahr von finanziellen Ver- lusten aufgrund von Klagen oder der Unsicherheit in der Anwendung oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften. Emerging Risks Unter dem Begriff „Emerging Risks“ sind im Entstehen be- findliche Risiken zusammengefasst, die zwar schwer zu quantifizieren sind, jedoch erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation haben können. Sie umfassen wirtschaftli- che, technologische, gesellschaftspolitische und umweltpo- litische Entwicklungen sowie die wachsenden Inter- dependenzen zwischen ihnen, die zu zunehmenden Risiken führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Ge- schäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Re- gelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berück- sichtigen. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ist das Verlustrisiko, das aufgrund ei- ner möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen Ge- samteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbei- tung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden KONZERNABSCHLUSS LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 170 wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewertet und gesteuert. Ansteckungs- und Übertragungsrisiko Als Übertragungsrisiko bezeichnet man das Risiko von fi- nanziellen Verlusten aufgrund von Ansteckungen zwischen Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe. Zum Beispiel kann sich ein Reputationsschaden eines verbunde- nen Unternehmens auf die UNIQA Insurance Group AG auswirken. Strategisches Risiko Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus Management- entscheidungen oder aus einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen resultiert, die sich auf ak- tuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Manage- mententscheidungen durch Nichtberücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategischen Risiken werden wie auch die operationellen und Reputati- onsrisiken laufend bewertet. Covid-19-Pandemie Schon zu Beginn der Covid-19-Krise begann die UNIQA Insurance Group AG, die eigene Solvenzposition streng zu überwachen. Im Gegensatz zum Jahr 2020 war das Wirt- schaftsumfeld im darauffolgenden Geschäftsjahr 2021 stabiler. Im Jahr 2021 wurde die Zielkapitalposition des Un- ternehmens und der dazugehörigen Gesellschaften beibe- halten, was zeigt, dass sie auf ein unerwartetes Ereignis wie die Covid-19-Krise gut vorbereitet waren. Das Unterneh- men wird die Situation weiter genau beobachten, um auf potenzielle Änderungen (ausgelöst durch weitere Covid-19- Wellen) schnell reagieren zu können. Die Pandemie hat die Geschäftsentwicklung der UNIQA In- surance Group AG selbst nicht wesentlich beeinflusst, wohl aber ihre Konzerngesellschaft, etwa die UNIQA Österreich Versicherungen AG. Diese hatte sowohl negative (Betriebs- unterbrechungen, Veranstaltungsabsagen) als auch positive (geringere Schadenhäufigkeit im Kfz- und Unfallgeschäft, hohe Nachfrage bei Krankenversicherungen) Auswirkun- gen. Die Entwicklung des Kapitalmarktumfelds sowie die Veränderungen der Marktwerte wurden genau beobachtet. Das Jahr 2021 hat eine positive Zinsentwicklung mit sich gebracht, was zur Stärkung der Kapitalsituation der UNIQA Insurance Group AG geführt hat. Angaben im Zusammenhang mit der Verwendung v on Finanzinstrumenten (§ 243 Abs. 3 Z. 5 UGB) Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt mit Be- dachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unternehmens gemäß der dafür vorgesehenen Strategie in festverzinsli- chen Wertpapieren, Aktien, Beteiligungen, Immobilien sowie derivativen Finanzinstrumenten. Bei der Festset- zung der Volumina und der Begrenzung der offenen Ge- schäfte wird auf den entsprechenden Risikogehalt der vorgesehenen Kategorien sowie auf Marktrisiken Rück- sicht genommen. Die Kapitalveranlagung erfolgt grundsätzlich unter Be- rücksichtigung der Aufrechterhaltung einer hohen Bonität und der sich daraus ableitenden Risikopositionierung. Die Berichterstattung an die zuständigen Vorstandsmitglieder erfolgt regelmäßig, die an den Aufsichtsrat quartalsweise. Die Entscheidungsstruktur hängt vom Risikogehalt der Anlage nach vollständiger Darlegung aller damit verbun- denen Risiken, auch unter Berücksichtigung möglicher Liquiditätsbelastungen, sowie bereits im Bestand befindli- cher Werte ab. Liquiditäts-/Cashflowrisiken Die Liquiditäts- und Cashflowrisiken werden durch eine Liquiditätsplanung und die laufende Überwachung der Zahlungsströme minimiert. Die Kapitalveranlagung er- folgt in laufender Abstimmung mit dem Cash-Manage- ment und unter Wahrung eines Sicherheitsbestands an liquiden Mitteln. Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen K ontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick a uf den Rechnungslegungsprozess (§ 243a Abs. 2 UGB) Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der UNIQA Insurance Group AG besteht aus nachvollziehba- ren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Syste- men, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein methodisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risi- ken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Der Um- fang der eingerichteten Systeme wurde anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet und soll in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess durch die Implementierung von Kontrollmaßnahmen sicherstel- len, dass identifizierte Risiken minimiert sind und ein ord- nungsgemäßer Abschluss gewährleistet ist. 171 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das Konzernrechnungswesen und in das interne Kontrollsys- tem der UNIQA Group eingegliedert. Zur Gewährleistung eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsoli- dierungshandbücher. Identifikation und Kontrolle der Risiken Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchge- führt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und An- weisungen definiert und mit dem bestehenden Berechtigungskonzept abgestimmt. Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfi- gurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungsle- gungsprozess werden zeitnah an das Management berich- tet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Information und Kommunikation Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer- tungen werden in Form von monatlichen Berichten und Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden Information an das Management. Der darauf aufbauende Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Ab- schlüssen der Gesellschaft. Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit Das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem sind keine statischen Systeme, sondern werden fortlau- fend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingun- gen angepasst. Für die Identifizierung dieser Änderungs- notwendigkeiten ist die laufende Überwachung der gesam- ten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen dafür sind: a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kon- trollen beauftragten Personen b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Transaktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf Kontrollschwächen schließen lassen c) Stichprobenweise Prüfung der Wirksamkeit durch die Interne Revision sowie umfangreiche Wirksamkeits- tests durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams Berichterstattung an den Aufsichtsrat/Prüfungsaus- schuss Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss durch Berichte der Internen Revi- sion. Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB 1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber:innen lautenden nennwert- losen Stückaktien zusammen. Das Grundkapital wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten. 2. Unter den Anteilen der UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung, der Austria Versicherungsverein Betei- ligungs-Verwaltungs GmbH, der Collegialität Versi- cherungsverein Privatstiftung und der RZB Versicherungsbeteiligung GmbH besteht ein Stimmrechtsbindungsvertrag. Wechselseitige Vor- kaufsrechte sind vereinbart. 3. Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versiche- rungsbeteiligung GmbH insgesamt 10,87 Prozent (Zu- rechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privat- stiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versi- cherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt 49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsege- setz) des Grundkapitals der Gesellschaft. 4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. 5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben das Stimmrecht unmittelbar aus. 6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sons- tigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Auf- sichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsrats- mitglied, das das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Be- endigung der darauffolgenden ordentlichen Haupt- versammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 170 wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewertet und gesteuert. Ansteckungs- und Übertragungsrisiko Als Übertragungsrisiko bezeichnet man das Risiko von fi- nanziellen Verlusten aufgrund von Ansteckungen zwischen Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe. Zum Beispiel kann sich ein Reputationsschaden eines verbunde- nen Unternehmens auf die UNIQA Insurance Group AG auswirken. Strategisches Risiko Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus Management- entscheidungen oder aus einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen resultiert, die sich auf ak- tuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Manage- mententscheidungen durch Nichtberücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategischen Risiken werden wie auch die operationellen und Reputati- onsrisiken laufend bewertet. Covid-19-Pandemie Schon zu Beginn der Covid-19-Krise begann die UNIQA Insurance Group AG, die eigene Solvenzposition streng zu überwachen. Im Gegensatz zum Jahr 2020 war das Wirt- schaftsumfeld im darauffolgenden Geschäftsjahr 2021 stabiler. Im Jahr 2021 wurde die Zielkapitalposition des Un- ternehmens und der dazugehörigen Gesellschaften beibe- halten, was zeigt, dass sie auf ein unerwartetes Ereignis wie die Covid-19-Krise gut vorbereitet waren. Das Unterneh- men wird die Situation weiter genau beobachten, um auf potenzielle Änderungen (ausgelöst durch weitere Covid-19- Wellen) schnell reagieren zu können. Die Pandemie hat die Geschäftsentwicklung der UNIQA In- surance Group AG selbst nicht wesentlich beeinflusst, wohl aber ihre Konzerngesellschaft, etwa die UNIQA Österreich Versicherungen AG. Diese hatte sowohl negative (Betriebs- unterbrechungen, Veranstaltungsabsagen) als auch positive (geringere Schadenhäufigkeit im Kfz- und Unfallgeschäft, hohe Nachfrage bei Krankenversicherungen) Auswirkun- gen. Die Entwicklung des Kapitalmarktumfelds sowie die Veränderungen der Marktwerte wurden genau beobachtet. Das Jahr 2021 hat eine positive Zinsentwicklung mit sich gebracht, was zur Stärkung der Kapitalsituation der UNIQA Insurance Group AG geführt hat. Angaben im Zusammenhang mit der Verwendung vo n Finanzinstrumenten (§ 243 Abs. 3 Z. 5 UGB) Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt mit Be- dachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unternehmens gemäß der dafür vorgesehenen Strategie in festverzinsli- chen Wertpapieren, Aktien, Beteiligungen, Immobilien sowie derivativen Finanzinstrumenten. Bei der Festset- zung der Volumina und der Begrenzung der offenen Ge- schäfte wird auf den entsprechenden Risikogehalt der vorgesehenen Kategorien sowie auf Marktrisiken Rück- sicht genommen. Die Kapitalveranlagung erfolgt grundsätzlich unter Be- rücksichtigung der Aufrechterhaltung einer hohen Bonität und der sich daraus ableitenden Risikopositionierung. Die Berichterstattung an die zuständigen Vorstandsmitglieder erfolgt regelmäßig, die an den Aufsichtsrat quartalsweise. Die Entscheidungsstruktur hängt vom Risikogehalt der Anlage nach vollständiger Darlegung aller damit verbun- denen Risiken, auch unter Berücksichtigung möglicher Liquiditätsbelastungen, sowie bereits im Bestand befindli- cher Werte ab. Liquiditäts-/Cashflowrisiken Die Liquiditäts- und Cashflowrisiken werden durch eine Liquiditätsplanung und die laufende Überwachung der Zahlungsströme minimiert. Die Kapitalveranlagung er- folgt in laufender Abstimmung mit dem Cash-Manage- ment und unter Wahrung eines Sicherheitsbestands an liquiden Mitteln. Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Ko ntroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick a uf den Rechnungslegungsprozess (§ 243a Abs. 2 UGB) Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der UNIQA Insurance Group AG besteht aus nachvollziehba- ren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Syste- men, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein methodisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risi- ken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Der Um- fang der eingerichteten Systeme wurde anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet und soll in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess durch die Implementierung von Kontrollmaßnahmen sicherstel- len, dass identifizierte Risiken minimiert sind und ein ord- nungsgemäßer Abschluss gewährleistet ist. 171 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das Konzernrechnungswesen und in das interne Kontrollsys- tem der UNIQA Group eingegliedert. Zur Gewährleistung eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsoli- dierungshandbücher. Identifikation und Kontrolle der Risiken Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchge- führt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und An- weisungen definiert und mit dem bestehenden Berechtigungskonzept abgestimmt. Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfi- gurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungsle- gungsprozess werden zeitnah an das Management berich- tet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Information und Kommunikation Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer- tungen werden in Form von monatlichen Berichten und Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden Information an das Management. Der darauf aufbauende Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Ab- schlüssen der Gesellschaft. Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit Das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem sind keine statischen Systeme, sondern werden fortlau- fend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingun- gen angepasst. Für die Identifizierung dieser Änderungs- notwendigkeiten ist die laufende Überwachung der gesam- ten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen dafür sind: a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kon- trollen beauftragten Personen b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Transaktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf Kontrollschwächen schließen lassen c) Stichprobenweise Prüfung der Wirksamkeit durch die Interne Revision sowie umfangreiche Wirksamkeits- tests durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams Berichterstattung an den Aufsichtsrat/Prüfungsaus- schuss Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss durch Berichte der Internen Revi- sion. Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB 1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber:innen lautenden nennwert- losen Stückaktien zusammen. Das Grundkapital wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten. 2. Unter den Anteilen der UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung, der Austria Versicherungsverein Betei- ligungs-Verwaltungs GmbH, der Collegialität Versi- cherungsverein Privatstiftung und der RZB Versicherungsbeteiligung GmbH besteht ein Stimmrechtsbindungsvertrag. Wechselseitige Vor- kaufsrechte sind vereinbart. 3. Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versiche- rungsbeteiligung GmbH insgesamt 10,87 Prozent (Zu- rechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privat- stiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versi- cherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt 49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsege- setz) des Grundkapitals der Gesellschaft. 4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. 5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben das Stimmrecht unmittelbar aus. 6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sons- tigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Auf- sichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsrats- mitglied, das das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Be- endigung der darauffolgenden ordentlichen Haupt- versammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. KONZERNABSCHLUSS LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 172 7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni 2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichts- rats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht ge- gen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen.Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch be- sitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochter- unternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2021 hielt die Gesell- schaft 2.034.739 Stück eigene Aktien. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resul- tiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligung Gesellschaft m.b.H. als über- tragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzurechnen. 8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit an- deren Aktionär:innen dieser Beteiligungsgesellschaft. 9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Abgelaufenes Geschäftsjahr und Ausblick 2022 E reignisse nach dem Bilanzstichtag Ende Februar 2022 ist der seit mehreren Jahren zwischen der Ukraine und Russland bestehende Konflikt eskaliert. Die UNIQA Insurance Group AG hält gemeinsam mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG in der Ukraine Be- teiligungen an zwei Versicherungsgesellschaften sowie drei Immobiliengesellschaften; in Russland hält UNIQA Österreich Versicherungen AG 75 Prozent an einer Le- bensversicherungsgesellschaft (die übrigen 25 Prozent werden von der JSC Raiffeisenbank gehalten). Aufgrund der gegenwärtig noch uneinschätzbaren und sich laufend ändernden Situation, ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses keine abschließende Beurteilung der künftigen Auswirkungen auf die UNIQA Insurance Group AG möglich. Da es sich um ein wertbegründendes Ereignis handelt, welches im Jahr 2022 liegt, ergeben sich auf diesen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 keine Auswirkungen. Im Jahr 2021 beliefen sich die verrechneten Prämien in der Ukraine auf rd. 110 Millionen Euro, in Russland auf rd. 75 Millionen Euro. Die Vermögenswerte, die auf die Versi- cherungsgesellschaften in der Ukraine entfallen, belaufen sich per 31. Dezember 2021 auf rd. 140 Millionen Euro – rd. 90 Millionen Euro hiervon auf Kapitalanlagen. Die Im- mobiliengesellschaften in der Ukraine verfügen per Ende 2021 über Vermögenswerte in Höhe von rd. 20 Millionen Euro. In Russland belaufen sich die dem von UNIQA ge- haltenen Anteil zurechenbaren Vermögenswerte auf rd. 250 Millionen Euro – rd. 230 Millionen Euro entfallen hiervon auf Kapitalanlagen. Der Beteiligungsansatz der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG an den Uk- rainischen Gesellschaften beträgt per 31. Dezember 2021 insgesamt rd. 70 Millionen Euro und an der Russischen Versicherungsgesellschaft rd. 15 Millionen Euro. Die weitere Entwicklung der Lage wird beobachtet und es werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen auf UNIQA Insurance Group AG ge- ring zu halten. 173 LAGEBERICHTLAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Konjunkturausblick Die Covid-19-Pandemie bleibt trotz einer Entspannung zu Jahresbeginn ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor für die wirtschaftliche Erholung. Der internationale Währungs- fonds prognostiziert für Österreich im kommenden Jahr ein Wirtschaftswachstum von 4,2 %. In Verbindung mit den soliden Wachstumsaussichten stellt sich auch die Preisentwicklung in den kommenden Monaten als dyna- misch dar. Steigende Energiepreise, länger anhaltende globale Lieferkettenfriktionen und ein über den Erwar- tungen liegender Arbeitsmarkt sind die aktuellen Treiber der Inflation in Europa. Diese Entwicklungen rufen auch die Geldpolitik der EZB auf den Plan. Als Reaktion auf die aktuelle Inflationsent- wicklung wurden erste geldpolitische Maßnahmen ange- deutet. Damit einhergehend wird mit einem schnelleren Ausstieg aus dem Ankaufprogrammen gerechnet. Auch erste Zinsanhebungen werden bei einer anhaltenden dy- namischen Preisentwicklung im Jahr 2022 erwartet. Unternehmensausblick Die nach wie vor anhaltende Covid-19-Pandemie erhöht die Unschärfe aller Aussagen über die zukünftige Ge- schäftsentwicklung. Die Prognosen in Bezug auf den wei- teren Verlauf der Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Einschätzung der künftigen Zentralbankpolitik, staatlichen Maßnahmen, die Reaktionen auf dem Kapital- markt und die Inflationsentwicklung sind aktuell mit gro- ßer Unsicherheit behaftet. Das Restrukturierungs- programm aus Ende 2020 schreibt bereits erste Erfolge und lässt die Verwaltungskosten sinken. Strikte Kosten- disziplin und weitere Optimierungen sind für 2022 jedoch weiterhin unerlässlich. Für das Geschäftsjahr 2022 erwar- tet die UNIQA Insurance Group AG aufgrund einer weiter verbesserten Kostensituation und eines leicht höheren Kapitalanlageergebnisses eine Ergebnissteigerung im Ver- gleich zu 2021. Wien, am 9. März 2022 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Klaus Pekarek Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 172 7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni 2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichts- rats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht ge- gen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen.Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch be- sitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochter- unternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2021 hielt die Gesell- schaft 2.034.739 Stück eigene Aktien. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resul- tiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligung Gesellschaft m.b.H. als über- tragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzurechnen. 8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit an- deren Aktionär:innen dieser Beteiligungsgesellschaft. 9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Abgelaufenes Geschäftsjahr und Ausblick 2022 Er eignisse nach dem Bilanzstichtag Ende Februar 2022 ist der seit mehreren Jahren zwischen der Ukraine und Russland bestehende Konflikt eskaliert. Die UNIQA Insurance Group AG hält gemeinsam mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG in der Ukraine Be- teiligungen an zwei Versicherungsgesellschaften sowie drei Immobiliengesellschaften; in Russland hält UNIQA Österreich Versicherungen AG 75 Prozent an einer Le- bensversicherungsgesellschaft (die übrigen 25 Prozent werden von der JSC Raiffeisenbank gehalten). Aufgrund der gegenwärtig noch uneinschätzbaren und sich laufend ändernden Situation, ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses keine abschließende Beurteilung der künftigen Auswirkungen auf die UNIQA Insurance Group AG möglich. Da es sich um ein wertbegründendes Ereignis handelt, welches im Jahr 2022 liegt, ergeben sich auf diesen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 keine Auswirkungen. Im Jahr 2021 beliefen sich die verrechneten Prämien in der Ukraine auf rd. 110 Millionen Euro, in Russland auf rd. 75 Millionen Euro. Die Vermögenswerte, die auf die Versi- cherungsgesellschaften in der Ukraine entfallen, belaufen sich per 31. Dezember 2021 auf rd. 140 Millionen Euro – rd. 90 Millionen Euro hiervon auf Kapitalanlagen. Die Im- mobiliengesellschaften in der Ukraine verfügen per Ende 2021 über Vermögenswerte in Höhe von rd. 20 Millionen Euro. In Russland belaufen sich die dem von UNIQA ge- haltenen Anteil zurechenbaren Vermögenswerte auf rd. 250 Millionen Euro – rd. 230 Millionen Euro entfallen hiervon auf Kapitalanlagen. Der Beteiligungsansatz der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG an den Uk- rainischen Gesellschaften beträgt per 31. Dezember 2021 insgesamt rd. 70 Millionen Euro und an der Russischen Versicherungsgesellschaft rd. 15 Millionen Euro. Die weitere Entwicklung der Lage wird beobachtet und es werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen auf UNIQA Insurance Group AG ge- ring zu halten. 173 LAGEBERICHTLAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Konjunkturausblick Die Covid-19-Pandemie bleibt trotz einer Entspannung zu Jahresbeginn ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor für die wirtschaftliche Erholung. Der internationale Währungs- fonds prognostiziert für Österreich im kommenden Jahr ein Wirtschaftswachstum von 4,2 %. In Verbindung mit den soliden Wachstumsaussichten stellt sich auch die Preisentwicklung in den kommenden Monaten als dyna- misch dar. Steigende Energiepreise, länger anhaltende globale Lieferkettenfriktionen und ein über den Erwar- tungen liegender Arbeitsmarkt sind die aktuellen Treiber der Inflation in Europa. Diese Entwicklungen rufen auch die Geldpolitik der EZB auf den Plan. Als Reaktion auf die aktuelle Inflationsent- wicklung wurden erste geldpolitische Maßnahmen ange- deutet. Damit einhergehend wird mit einem schnelleren Ausstieg aus dem Ankaufprogrammen gerechnet. Auch erste Zinsanhebungen werden bei einer anhaltenden dy- namischen Preisentwicklung im Jahr 2022 erwartet. Unternehmensausblick Die nach wie vor anhaltende Covid-19-Pandemie erhöht die Unschärfe aller Aussagen über die zukünftige Ge- schäftsentwicklung. Die Prognosen in Bezug auf den wei- teren Verlauf der Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Einschätzung der künftigen Zentralbankpolitik, staatlichen Maßnahmen, die Reaktionen auf dem Kapital- markt und die Inflationsentwicklung sind aktuell mit gro- ßer Unsicherheit behaftet. Das Restrukturierungs- programm aus Ende 2020 schreibt bereits erste Erfolge und lässt die Verwaltungskosten sinken. Strikte Kosten- disziplin und weitere Optimierungen sind für 2022 jedoch weiterhin unerlässlich. Für das Geschäftsjahr 2022 erwar- tet die UNIQA Insurance Group AG aufgrund einer weiter verbesserten Kostensituation und eines leicht höheren Kapitalanlageergebnisses eine Ergebnissteigerung im Ver- gleich zu 2021. Wien, am 9. März 2022 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Klaus Pekarek Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands KONZERNABSCHLUSS BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 174 Bilanz zum 31. Dezember 2021 Aktiva Angaben in Euro 31.12.2021 31.12.2020 A. Immaterielle Vermögensgegenstände Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 30.493.654,36 197.731.354,15 B. Kapitalanlagen I. Grundstücke und Bauten 1. Grundstücke und Bauten 150.951.009,97 126.846.809,34 2. Umgründungsmehrwert 846.547,00 1.118.588,00 II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.679.658.793,44 2.614.491.022,76 2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.337.074.926,79 1.380.183.107,08 3. Beteiligungen 23.482.146,54 28.980.923,25 III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 34.634.724,08 129.634.724,08 2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 15.536.353,77 15.546.306,10 3. Sonstige Ausleihungen 3.534.739,24 3.596.009,05 4. Andere Kapitalanlagen 21.654.569,13 20.574.569,14 IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 174.078.232,83 190.031.540,15 4.441.452.042,79 4.511.003.598,95 C. Forderungen I. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 7.498.227,13 7.248.436,93 II. Sonstige Forderungen 438.807.052,44 202.483.152,94 446.305.279,57 209.731.589,87 D. Anteilige Zinsen 18.067.171,72 12.908.290,26 E. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte 10.306.865,03 9.399.899,78 II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten 7.456.275,28 6.764.869,83 III. Andere Vermögensgegenstände 2.335.761,55 2.279.981,83 20.098.901,86 18.444.751,44 F. Rechnungsabgrenzungsposten I. Unterschiedsbetrag aus Personal-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung 2.390.441,40 4.780.884,60 II. Sonstige 31.140.148,27 25.934.881,70 33.530.589,67 30.715.766,30 G. Aktive latente Steuern 67.836.239,45 39.061.565,20 5.057.783.879,42 5.019.596.916,17 175 BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Passiva Angaben in Euro 31.12.2021 31.12.2020 A. Eigenkapital I. Grundkapital Nennbetrag 309.000.000,00 309.000.000,00 davon eigene Anteile – 819.650,00 – 819.650,00 II. Kapitalrücklagen 1. gebundene 1.705.588.527,23 1.705.588.527,23 2. nicht gebundene 73.279,87 73.279,87 III. Gewinnrücklagen 1. Gesetzliche Rücklage 573.296,24 573.296,24 2. Freie Rücklagen 201.694.348,35 201.097.772,46 IV. Risikorücklage 733.467,00 300.996,00 V. Bilanzgewinn 171.031.286,15 55.722.592,34 davon Gewinnvortrag 250.129,34 112.760.961,34 2.387.874.554,84 2.271.536.814,14 B. Nachrangige Verbindlichkeiten 1.050.000.000,00 1.050.000.000,00 C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt I. Prämienüberträge 1. Gesamtrechnung 2.160.167,52 1.333.896,56 2. Anteil der Rückversicherer – 1.511.193,90 – 806.001,94 II. Deckungsrückstellung 1. Gesamtrechnung 173.530.813,55 189.434.304,58 2. Anteil der Rückversicherer – 100.223.598,76 – 107.288.726,35 III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 1. Gesamtrechnung 38.250.195,90 37.248.893,71 2. Anteil der Rückversicherer – 28.306.560,38 – 27.184.238,85 IV. Schwankungsrückstellung 15.154.600,00 15.718.500,00 99.054.423,93 108.456.627,71 D. Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen I. Rückstellungen für Abfertigungen 17.996.954,16 19.383.843,00 II. Rückstellungen für Pensionen 171.094.619,42 179.584.986,00 III. Steuerrückstellungen 4.749.745,33 19.487.164,87 IV. Sonstige Rückstellungen 162.087.261,38 149.737.771,41 355.928.580,29 368.193.765,28 E. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 100.294.574,05 107.348.499,82 F. Sonstige Verbindlichkeiten I. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 6.521.545,39 8.906.310,82 II. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals) 600.000.000,00 600.000.000,00 III. Andere Verbindlichkeiten 458.110.200,92 505.154.898,40 1.064.631.746,31 1.114.061.209,22 5.057.783.879,42 5.019.596.916,17 BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 174 Bilanz zum 31. Dezember 2021 Aktiva Angaben in Euro 31.12.2021 31.12.2020 A. Immaterielle Vermögensgegenstände Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 30.493.654,36 197.731.354,15 B. Kapitalanlagen I. Grundstücke und Bauten 1. Grundstücke und Bauten 150.951.009,97 126.846.809,34 2. Umgründungsmehrwert 846.547,00 1.118.588,00 II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.679.658.793,44 2.614.491.022,76 2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.337.074.926,79 1.380.183.107,08 3. Beteiligungen 23.482.146,54 28.980.923,25 III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 34.634.724,08 129.634.724,08 2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 15.536.353,77 15.546.306,10 3. Sonstige Ausleihungen 3.534.739,24 3.596.009,05 4. Andere Kapitalanlagen 21.654.569,13 20.574.569,14 IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 174.078.232,83 190.031.540,15 4.441.452.042,79 4.511.003.598,95 C. Forderungen I. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 7.498.227,13 7.248.436,93 II. Sonstige Forderungen 438.807.052,44 202.483.152,94 446.305.279,57 209.731.589,87 D. Anteilige Zinsen 18.067.171,72 12.908.290,26 E. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte 10.306.865,03 9.399.899,78 II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten 7.456.275,28 6.764.869,83 III. Andere Vermögensgegenstände 2.335.761,55 2.279.981,83 20.098.901,86 18.444.751,44 F. Rechnungsabgrenzungsposten I. Unterschiedsbetrag aus Personal-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung 2.390.441,40 4.780.884,60 II. Sonstige 31.140.148,27 25.934.881,70 33.530.589,67 30.715.766,30 G. Aktive latente Steuern 67.836.239,45 39.061.565,20 5.057.783.879,42 5.019.596.916,17 175 BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Passiva Angaben in Euro 31.12.2021 31.12.2020 A. Eigenkapital I. Grundkapital Nennbetrag 309.000.000,00 309.000.000,00 davon eigene Anteile – 819.650,00 – 819.650,00 II. Kapitalrücklagen 1. gebundene 1.705.588.527,23 1.705.588.527,23 2. nicht gebundene 73.279,87 73.279,87 III. Gewinnrücklagen 1. Gesetzliche Rücklage 573.296,24 573.296,24 2. Freie Rücklagen 201.694.348,35 201.097.772,46 IV. Risikorücklage 733.467,00 300.996,00 V. Bilanzgewinn 171.031.286,15 55.722.592,34 davon Gewinnvortrag 250.129,34 112.760.961,34 2.387.874.554,84 2.271.536.814,14 B. Nachrangige Verbindlichkeiten 1.050.000.000,00 1.050.000.000,00 C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt I. Prämienüberträge 1. Gesamtrechnung 2.160.167,52 1.333.896,56 2. Anteil der Rückversicherer – 1.511.193,90 – 806.001,94 II. Deckungsrückstellung 1. Gesamtrechnung 173.530.813,55 189.434.304,58 2. Anteil der Rückversicherer – 100.223.598,76 – 107.288.726,35 III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 1. Gesamtrechnung 38.250.195,90 37.248.893,71 2. Anteil der Rückversicherer – 28.306.560,38 – 27.184.238,85 IV. Schwankungsrückstellung 15.154.600,00 15.718.500,00 99.054.423,93 108.456.627,71 D. Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen I. Rückstellungen für Abfertigungen 17.996.954,16 19.383.843,00 II. Rückstellungen für Pensionen 171.094.619,42 179.584.986,00 III. Steuerrückstellungen 4.749.745,33 19.487.164,87 IV. Sonstige Rückstellungen 162.087.261,38 149.737.771,41 355.928.580,29 368.193.765,28 E. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 100.294.574,05 107.348.499,82 F. Sonstige Verbindlichkeiten I. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 6.521.545,39 8.906.310,82 II. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals) 600.000.000,00 600.000.000,00 III. Andere Verbindlichkeiten 458.110.200,92 505.154.898,40 1.064.631.746,31 1.114.061.209,22 5.057.783.879,42 5.019.596.916,17 KONZERNABSCHLUSS GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 176 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Euro 2021 2020 I. Versicherungstechnische Rechnung 1. Abgegrenzte Prämien 11.081.448,86 13.773.058,27 a) Verrechnete Prämien 11.199.664,13 13.608.096,91 aa) Gesamtrechnung 46.821.778,00 57.119.442,34 ab) Abgegebene Rückversicherungsprämien – 35.622.113,87 – 43.511.345,43 b) Veränderung durch Prämienabgrenzung – 118.215,27 164.961,36 ba) Gesamtrechnung – 811.972,56 706.076,76 bb) Anteil der Rückversicherer 693.757,29 – 541.115,40 2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts 4.807.386,57 5.225.389,28 3. Sonstige versicherungstechnische Erträge 5.820.055,87 561.327,22 4. Aufwendungen für Versicherungsfälle – 11.266.302,49 – 13.858.357,85 a) Zahlungen für Versicherungsfälle – 10.839.350,85 – 13.817.156,40 aa) Gesamtrechnung – 38.481.030,73 – 44.989.471,37 ab) Anteil der Rückversicherer 27.641.679,88 31.172.314,97 b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 426.951,64 – 41.201,45 ba) Gesamtrechnung – 1.402.678,62 – 2.458.027,36 bb) Anteil der Rückversicherer 975.726,98 2.416.825,91 5. Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen 1.451.772,93 2.864.496,50 Deckungsrückstellung 1.451.772,93 2.864.496,50 a) Gesamtrechnung 7.897.524,57 8.051.271,09 b) Anteil der Rückversicherer – 6.445.751,64 – 5.186.774,59 6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 118.023.386,10 – 138.700.089,02 a) Aufwendungen für den Versicherungsabschluss – 8.792.222,90 – 11.377.758,45 b) Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 116.457.411,63 – 136.440.807,47 c) Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben 7.226.248,43 9.118.476,90 7. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 6.430.390,37 – 8.010.518,57 8. Veränderung der Schwankungsrückstellung 563.900,00 – 379.900,00 9. Versicherungstechnisches Ergebnis – 111.995.514,73 – 138.524.594,17 177 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Euro 2021 2020 II. Nicht-versicherungstechnische Rechnung 1. Versicherungstechnisches Ergebnis – 111.995.514,73 – 138.524.594,17 2. Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 451.836.841,35 210.881.622,45 a) Erträge aus Beteiligungen 368.010.457,76 123.719.232,22 davon verbundene Unternehmen 364.403.410,71 122.131.645,42 b) Erträge aus Grundstücken und Bauten 9.241.101,52 9.966.849,38 davon verbundene Unternehmen 255.307,62 544.403,15 c) Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 59.929.790,54 54.164.182,51 davon verbundene Unternehmen 47.858.195,08 41.839.049,69 d) Erträge aus Zuschreibungen 4.187.675,24 1.304,56 e) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 5.448.571,95 17.523.636,49 f) Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 5.019.244,34 5.506.417,29 3. Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen – 191.987.117,31 – 140.075.050,27 a) Aufwendungen für die Vermögensverwaltung – 11.588.669,41 – 10.386.399,11 b) Abschreibungen von Kapitalanlagen – 33.182.837,70 – 51.035.005,62 c) Zinsenaufwendungen – 139.955.621,98 – 67.692.916,06 d) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen – 1.099.969,05 – 1.668.057,09 e) Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 6.160.019,17 – 9.292.672,39 4. In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge – 4.807.386,57 – 5.225.389,28 5. Sonstige nicht-versicherungstechnische Erträge 54.168,11 74.684,85 6. Sonstige nicht-versicherungstechnische Aufwendungen – 2.250.327,93 – 1.249.452,13 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 140.850.662,92 – 74.118.178,55 8. Außerordentliche Aufwendungen 553.544,75 0,00 9. Steuern vom Einkommen 29.809.420,14 17.140.924,55 10. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 171.213.627,81 – 56.977.254,00 11. Zuweisung an Rücklagen – 432.471,00 – 61.115,00 Zuweisung an die Risikorücklage – 432.471,00 – 61.115,00 12. Jahresgewinn/ -verlust 170.781.156,81 – 57.038.369,00 13. Gewinnvortrag 250.129,34 112.760.961,34 14. Bilanzgewinn 171.031.286,15 55.722.592,34 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 176 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Euro 2021 2020 I. Versicherungstechnische Rechnung 1. Abgegrenzte Prämien 11.081.448,86 13.773.058,27 a) Verrechnete Prämien 11.199.664,13 13.608.096,91 aa) Gesamtrechnung 46.821.778,00 57.119.442,34 ab) Abgegebene Rückversicherungsprämien – 35.622.113,87 – 43.511.345,43 b) Veränderung durch Prämienabgrenzung – 118.215,27 164.961,36 ba) Gesamtrechnung – 811.972,56 706.076,76 bb) Anteil der Rückversicherer 693.757,29 – 541.115,40 2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts 4.807.386,57 5.225.389,28 3. Sonstige versicherungstechnische Erträge 5.820.055,87 561.327,22 4. Aufwendungen für Versicherungsfälle – 11.266.302,49 – 13.858.357,85 a) Zahlungen für Versicherungsfälle – 10.839.350,85 – 13.817.156,40 aa) Gesamtrechnung – 38.481.030,73 – 44.989.471,37 ab) Anteil der Rückversicherer 27.641.679,88 31.172.314,97 b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 426.951,64 – 41.201,45 ba) Gesamtrechnung – 1.402.678,62 – 2.458.027,36 bb) Anteil der Rückversicherer 975.726,98 2.416.825,91 5. Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen 1.451.772,93 2.864.496,50 Deckungsrückstellung 1.451.772,93 2.864.496,50 a) Gesamtrechnung 7.897.524,57 8.051.271,09 b) Anteil der Rückversicherer – 6.445.751,64 – 5.186.774,59 6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 118.023.386,10 – 138.700.089,02 a) Aufwendungen für den Versicherungsabschluss – 8.792.222,90 – 11.377.758,45 b) Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 116.457.411,63 – 136.440.807,47 c) Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben 7.226.248,43 9.118.476,90 7. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 6.430.390,37 – 8.010.518,57 8. Veränderung der Schwankungsrückstellung 563.900,00 – 379.900,00 9. Versicherungstechnisches Ergebnis – 111.995.514,73 – 138.524.594,17 177 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Euro 2021 2020 II. Nicht-versicherungstechnische Rechnung 1. Versicherungstechnisches Ergebnis – 111.995.514,73 – 138.524.594,17 2. Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 451.836.841,35 210.881.622,45 a) Erträge aus Beteiligungen 368.010.457,76 123.719.232,22 davon verbundene Unternehmen 364.403.410,71 122.131.645,42 b) Erträge aus Grundstücken und Bauten 9.241.101,52 9.966.849,38 davon verbundene Unternehmen 255.307,62 544.403,15 c) Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 59.929.790,54 54.164.182,51 davon verbundene Unternehmen 47.858.195,08 41.839.049,69 d) Erträge aus Zuschreibungen 4.187.675,24 1.304,56 e) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 5.448.571,95 17.523.636,49 f) Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 5.019.244,34 5.506.417,29 3. Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen – 191.987.117,31 – 140.075.050,27 a) Aufwendungen für die Vermögensverwaltung – 11.588.669,41 – 10.386.399,11 b) Abschreibungen von Kapitalanlagen – 33.182.837,70 – 51.035.005,62 c) Zinsenaufwendungen – 139.955.621,98 – 67.692.916,06 d) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen – 1.099.969,05 – 1.668.057,09 e) Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 6.160.019,17 – 9.292.672,39 4. In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge – 4.807.386,57 – 5.225.389,28 5. Sonstige nicht-versicherungstechnische Erträge 54.168,11 74.684,85 6. Sonstige nicht-versicherungstechnische Aufwendungen – 2.250.327,93 – 1.249.452,13 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 140.850.662,92 – 74.118.178,55 8. Außerordentliche Aufwendungen 553.544,75 0,00 9. Steuern vom Einkommen 29.809.420,14 17.140.924,55 10. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 171.213.627,81 – 56.977.254,00 11. Zuweisung an Rücklagen – 432.471,00 – 61.115,00 Zuweisung an die Risikorücklage – 432.471,00 – 61.115,00 12. Jahresgewinn/ -verlust 170.781.156,81 – 57.038.369,00 13. Gewinnvortrag 250.129,34 112.760.961,34 14. Bilanzgewinn 171.031.286,15 55.722.592,34 KONZERNABSCHLUSS ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 178 Anhang für das Geschäftsjahr 2021 I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 als überneh- mende Gesellschaft mit der UNIQA Immobilien- Projekterrichtungs GmbH verschmolzen, deren Vermögen rückwirkend zum 1. Juli 2021 im Wege der Gesamtrechts- nachfolge auf die Gesellschaft übertragen wurde. Die Vor- jahresangaben in diesem Bericht sowie im Jahresabschluss und im Anhang wurden nicht angepasst und beinhalten da- her die Werte der aufnehmenden Gesellschaft. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) und des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beauf- sichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsauf- sichtsgesetz 2016 – VAG 2016) in der jeweils geltenden Fassung erstellt. Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft in der Schaden- und Unfallversicherung und in der Lebensversi- cherung. Der Ausweis des gesamten Versicherungsgeschäfts erfolgt in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozent- angaben können durch Verwendung automatischer Rechen- hilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. II. Offenlegung und Erläuterung der Bilanzierungs- u nd Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grund- sätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beach- tung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresab- schlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge- halten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung be- achtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Grundsatz der Vorsicht wurde insofern entsprochen, als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne aus- gewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden wurden im Jahr 2021 beibehalten. Aktiva Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände wer- den zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen von 10 bis 25 Prozent p. a., angesetzt. Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhal- ten 6.926 Tausend Euro (2020: 38.782 Tausend Euro) für Anzahlungen. Grundstücke werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bauten werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden mit Abschreibungs- sätzen von 2 bis 3 Prozent bemessen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Ergänzungs- kapital und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere so- wie Wertrechte (gemäß Posten B. des § 144 Abs. 2 VAG) und Anteile an Investmentfonds sind dem Anlagevermö- gen gewidmet und werden gemäß den Bestimmungen des § 149 Abs. 2 VAG bewertet. Abschreibungen wurden nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraussicht- lich von Dauer ist. Der Buchwert der Aktien und anderen nicht festverzinsli- chen Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf 34.635 Tausend Euro (2020: 129.635 Tausend Euro), der Marktwert auf 40.001 Tausend Euro (2020: 136.665 Tau- send Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen. Gemäß § 3 Abs. 1a der Versicherungsunternehmen-Rech- nungslegungsverordnung (VU-RLV) werden festverzinsli- che Wertpapiere, für die das Wahlrecht gemäß § 149 Abs. 2 zweiter Satz VAG in Anspruch genommen wird, gemildert bewertet. Ein Unterschiedsbetrag, der sich aus höheren Anschaffungskosten von festverzinslichen Wertpapieren mit fixem Rückzahlungsbetrag ergibt, wird zeitanteilig, unter Anwendung der Effektivzinsmethode, abgeschrie- ben. Sind die Anschaffungskosten niedriger als der Rück- zahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag zeitanteilig, 179 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG unter Anwendung der Effektivzinsmethode, über die ge- samte Restlaufzeit bis zur Rückzahlung als Ertrag ver- bucht. Der Buchwert der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere belief sich zum Bilanzstich- tag auf 15.536 Tausend Euro (2020: 15.546 Tausend Euro), der Marktwert auf 16.348 Tausend Euro (2020: 17.026 Tau- send Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen. Gemäß § 149 VAG Abs. 1. sind Darlehen Kapitalanlagen laut Posten B des § 144 Abs.2 und werden wie Gegenstände des Anlagevermögens bewertet. Abschreibungen werden nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraus- sichtlich von Dauer ist. Stehen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts keine aktuellen Preisinformationen am Markt zur Verfü- gung, erfolgt eine Bewertung anhand von internen Bewer- tungsmodellen. Die sonstigen Forderungen und anteiligen Zinsen sind mit dem Nominalwert bilanziert. Forderungen, deren Ein- bringlichkeit zweifelhaft ist, werden einzelwertberichtigt, wobei die Wertberichtigungen direkt von den Nennbeträ- gen abgezogen werden. Die Bewertung der sonstigen Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Buchwerte der Sachanlagen werden um planmäßige Abschreibungen vermindert, die nach der betriebsge- wöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden. Gering- wertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Aktuarsvereinigung Österreich hat im August 2018 die Sterbetafeln als „Pensionstafeln AVÖ 2018-P“ neu veröf- fentlicht. Laut AFRAC-Stellungnahme 27 „Personalrück- stellungen (UGB)“ ist die jeweils am besten geeignete Sterbetafel zu verwenden. Geeignet ist eine Sterbetafel dann, wenn sie auf aktuellen Daten und Analysen beruht. Demnach wurden für die Berechnung der Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen bereits die neuen Sterbetafeln zugrunde gelegt. Der sich aus der erst- maligen Anwendung der neuen Sterbetafeln ergebende Unterschiedsbetrag wurde auf Basis der sogenannten „Override-Verordnung“ (BGBl. II Nr. 283/2018) vom 16. November 2018 in einen aktiven Rechnungsabgren- zungsposten eingestellt und über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig verteilt. Es erfolgt im Gegenzug eine volle Passivierung der jeweiligen Rückstellung. Der Unter- schiedsbetrag errechnet sich aus der Differenz zwischen dem nach den bisherigen Rechnungsgrundlagen errechne- ten Rückstellungsbetrag und dem Rückstellungsbetrag auf Basis der geänderten Rechnungsgrundlagen. Passiva Indirektes Geschäft Die in der Vertragsrückversicherung gebildeten Prämien- überträge, Deckungsrückstellungen und Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beruhen auf den Meldungen der Zedent:innen zum Stichtag 31. Dezem- ber 2021 bzw. 31. Dezember 2020 bei zeitgleicher Buchung. Die gemeldeten Schadenrückstellungen in der Schaden- und Unfallversicherung werden um Zuschläge ergänzt, wenn dies nach den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich gehalten wird. Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften der zuletzt mit BGBl. II Nr. 324/2016 geänderten Verord- nung des Bundesministeriums für Finanzen bzw. den von der Versicherungsaufsichtsbehörde getroffenen Anord- nungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 154 Abs. 4 VAG bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderte Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet. Personalrückstellungen Eine für den Stichtag 31. Dezember 2021 durchgeführte Be- rechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Abfertigungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszins- satzes von 0,78 Prozent (2020: 1,01 Prozent), jährlicher Ge- haltssteigerungen von 3,00 Prozent (2020: 3,00 Prozent), eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzli- chen oder individuellen Pensionsalters, der Projected- Unit-Credit-Methode sowie des Tafelwerks AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung sowie eines Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der An- zahl der Dienstjahre ergab ein Deckungskapital in Höhe von 73,52 Prozent (2020: 75,57 Prozent) der fiktiven Abfer- tigungsverpflichtungen am Bilanzstichtag. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer:innen erst- malig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 178 Anhang für das Geschäftsjahr 2021 I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 als überneh- mende Gesellschaft mit der UNIQA Immobilien- Projekterrichtungs GmbH verschmolzen, deren Vermögen rückwirkend zum 1. Juli 2021 im Wege der Gesamtrechts- nachfolge auf die Gesellschaft übertragen wurde. Die Vor- jahresangaben in diesem Bericht sowie im Jahresabschluss und im Anhang wurden nicht angepasst und beinhalten da- her die Werte der aufnehmenden Gesellschaft. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) und des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beauf- sichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsauf- sichtsgesetz 2016 – VAG 2016) in der jeweils geltenden Fassung erstellt. Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft in der Schaden- und Unfallversicherung und in der Lebensversi- cherung. Der Ausweis des gesamten Versicherungsgeschäfts erfolgt in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozent- angaben können durch Verwendung automatischer Rechen- hilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. II. Offenlegung und Erläuterung der Bilanzierungs- u nd Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grund- sätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beach- tung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresab- schlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge- halten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung be- achtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Grundsatz der Vorsicht wurde insofern entsprochen, als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne aus- gewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden wurden im Jahr 2021 beibehalten. Aktiva Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände wer- den zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen von 10 bis 25 Prozent p. a., angesetzt. Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhal- ten 6.926 Tausend Euro (2020: 38.782 Tausend Euro) für Anzahlungen. Grundstücke werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bauten werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden mit Abschreibungs- sätzen von 2 bis 3 Prozent bemessen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Ergänzungs- kapital und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere so- wie Wertrechte (gemäß Posten B. des § 144 Abs. 2 VAG) und Anteile an Investmentfonds sind dem Anlagevermö- gen gewidmet und werden gemäß den Bestimmungen des § 149 Abs. 2 VAG bewertet. Abschreibungen wurden nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraussicht- lich von Dauer ist. Der Buchwert der Aktien und anderen nicht festverzinsli- chen Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf 34.635 Tausend Euro (2020: 129.635 Tausend Euro), der Marktwert auf 40.001 Tausend Euro (2020: 136.665 Tau- send Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen. Gemäß § 3 Abs. 1a der Versicherungsunternehmen-Rech- nungslegungsverordnung (VU-RLV) werden festverzinsli- che Wertpapiere, für die das Wahlrecht gemäß § 149 Abs. 2 zweiter Satz VAG in Anspruch genommen wird, gemildert bewertet. Ein Unterschiedsbetrag, der sich aus höheren Anschaffungskosten von festverzinslichen Wertpapieren mit fixem Rückzahlungsbetrag ergibt, wird zeitanteilig, unter Anwendung der Effektivzinsmethode, abgeschrie- ben. Sind die Anschaffungskosten niedriger als der Rück- zahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag zeitanteilig, 179 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG unter Anwendung der Effektivzinsmethode, über die ge- samte Restlaufzeit bis zur Rückzahlung als Ertrag ver- bucht. Der Buchwert der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere belief sich zum Bilanzstich- tag auf 15.536 Tausend Euro (2020: 15.546 Tausend Euro), der Marktwert auf 16.348 Tausend Euro (2020: 17.026 Tau- send Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen. Gemäß § 149 VAG Abs. 1. sind Darlehen Kapitalanlagen laut Posten B des § 144 Abs.2 und werden wie Gegenstände des Anlagevermögens bewertet. Abschreibungen werden nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraus- sichtlich von Dauer ist. Stehen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts keine aktuellen Preisinformationen am Markt zur Verfü- gung, erfolgt eine Bewertung anhand von internen Bewer- tungsmodellen. Die sonstigen Forderungen und anteiligen Zinsen sind mit dem Nominalwert bilanziert. Forderungen, deren Ein- bringlichkeit zweifelhaft ist, werden einzelwertberichtigt, wobei die Wertberichtigungen direkt von den Nennbeträ- gen abgezogen werden. Die Bewertung der sonstigen Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Buchwerte der Sachanlagen werden um planmäßige Abschreibungen vermindert, die nach der betriebsge- wöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden. Gering- wertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Aktuarsvereinigung Österreich hat im August 2018 die Sterbetafeln als „Pensionstafeln AVÖ 2018-P“ neu veröf- fentlicht. Laut AFRAC-Stellungnahme 27 „Personalrück- stellungen (UGB)“ ist die jeweils am besten geeignete Sterbetafel zu verwenden. Geeignet ist eine Sterbetafel dann, wenn sie auf aktuellen Daten und Analysen beruht. Demnach wurden für die Berechnung der Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen bereits die neuen Sterbetafeln zugrunde gelegt. Der sich aus der erst- maligen Anwendung der neuen Sterbetafeln ergebende Unterschiedsbetrag wurde auf Basis der sogenannten „Override-Verordnung“ (BGBl. II Nr. 283/2018) vom 16. November 2018 in einen aktiven Rechnungsabgren- zungsposten eingestellt und über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig verteilt. Es erfolgt im Gegenzug eine volle Passivierung der jeweiligen Rückstellung. Der Unter- schiedsbetrag errechnet sich aus der Differenz zwischen dem nach den bisherigen Rechnungsgrundlagen errechne- ten Rückstellungsbetrag und dem Rückstellungsbetrag auf Basis der geänderten Rechnungsgrundlagen. Passiva Indirektes Geschäft Die in der Vertragsrückversicherung gebildeten Prämien- überträge, Deckungsrückstellungen und Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beruhen auf den Meldungen der Zedent:innen zum Stichtag 31. Dezem- ber 2021 bzw. 31. Dezember 2020 bei zeitgleicher Buchung. Die gemeldeten Schadenrückstellungen in der Schaden- und Unfallversicherung werden um Zuschläge ergänzt, wenn dies nach den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich gehalten wird. Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften der zuletzt mit BGBl. II Nr. 324/2016 geänderten Verord- nung des Bundesministeriums für Finanzen bzw. den von der Versicherungsaufsichtsbehörde getroffenen Anord- nungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 154 Abs. 4 VAG bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderte Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet. Personalrückstellungen Eine für den Stichtag 31. Dezember 2021 durchgeführte Be- rechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Abfertigungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszins- satzes von 0,78 Prozent (2020: 1,01 Prozent), jährlicher Ge- haltssteigerungen von 3,00 Prozent (2020: 3,00 Prozent), eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzli- chen oder individuellen Pensionsalters, der Projected- Unit-Credit-Methode sowie des Tafelwerks AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung sowie eines Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der An- zahl der Dienstjahre ergab ein Deckungskapital in Höhe von 73,52 Prozent (2020: 75,57 Prozent) der fiktiven Abfer- tigungsverpflichtungen am Bilanzstichtag. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer:innen erst- malig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht KONZERNABSCHLUSS ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 180 bis zum Zeitpunkt des Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters. Die in der Unternehmensbilanz zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene Rückstellung beträgt 17.997 Tausend Euro (2020: 19.384 Tausend Euro). Die gemäß § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelte Rückstellung für Abfertigungen beträgt 45 Prozent bzw. 60 Prozent der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. vertraglichen Abfertigungsansprüche am Bilanzstichtag (31. Dezember 2021: 14.404 Tausend Euro; 31. Dezem- ber 2020: 15.054 Tausend Euro). Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 171.095 Tausend Euro (2020: 179.585 Tau- send Euro) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit der Projected-Unit-Credit-Methode für An- wartschaften und mit dem Barwert für flüssige Pensionen nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung unter Zugrundelegung eines Rech- nungszinssatzes von 1,33 Prozent bzw. von 1,27 Prozent für Schlusspensionskassenbeiträge (2020: 1,62 Prozent bzw. 1,56 Prozent) und eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmögli- chen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters gemäß Pensionszusage bilanziert. Als jährliche Gehaltssteigerungen wurden 3,00 Prozent (2020: 3,00 Prozent) bzw. 0,50 Prozent (2020: 0,50 Prozent) für Manager:innen angesetzt und als jähr- liche Pensionssteigerungen wurden 2,00 Prozent (2020: 2,00 Prozent) bzw. 0,50 Prozent (2020: 0,50 Prozent) für Ma- nagerpensionen angesetzt. Die UNIQA Insurance Group AG hat ihre Pensionsverpflich- tungen gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Teil an einen selbständigen Rechtsträger ausgelagert. Der Wert der vom selbständigen Rechtsträger gehaltenen Vermögensgegen- stände beträgt 30.320 Tausend Euro (2020: 29.812 Tau- send Euro) und diese wurden unter Beachtung der Vermögensobergrenze mit dem Wert der Gesamtpensions- verpflichtung in Höhe von 201.415 Tausend Euro (2020: 209.397 Tausend Euro) saldiert. Die steuerliche Pensionsrückstellung gemäß § 14 EStG i. V. m. § 116 EStG in Höhe von 95.767 Tausend Euro (2020: 104.320 Tausend Euro) setzt sich aus dem Endstand der Rückstellung ergänzt um den Evidenzposten aus dem Über- gang von Mitarbeiter:innen zum 30. Juni 2020 in Höhe von 5.063 Tausend Euro zusammen und wird nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen nach dem Gegenwarts- wertverfahren unter Berücksichtigung der obigen Tafelwerke und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 6,00 Prozent ermittelt. Die sonstigen Personalrückstellungen in Höhe von 22.582 Tausend Euro (2020: 22.771 Tausend Euro) enthal- ten die Rückstellung für Jubiläumsgelder, die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube, die Rückstellung für Gut- stunden, die Rückstellung für Altersteilzeit und die Rück- stellung für schwebende Abfertigungszahlungen. Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Jubilä- umsgelder in Höhe von 1.417 Tausend Euro (2020: 1.602 Tausend Euro) werden nach versicherungsmathema- tischen Grundsätzen unter Verwendung der Projected- Unit-Credit-Methode nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,59 Prozent (2020: 0,90 Prozent) und eines kalkulatori- schen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen oder indivi- duellen Pensionsalters sowie eines Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre berechnet. Als jährliche Gehaltssteigerungen wurden 3,00 Prozent (2020: 3,00 Prozent) angesetzt. Als Rechnungszins kommt der Sieben-Jahres-Durch- schnittszinssatz mit Stand 31. Oktober 2021 zur Anwen- dung. Dieser ergibt sich analog der deutschen Rückstellungsabzinsungsverordnung aus den letzten 84 Monatsendständen. Sonstige nicht-versicherungstechnische Rückstellungen Die übrigen nicht-versicherungstechnischen Rückstellun- gen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruch- nahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risi- ken und der Höhe nach noch nicht feststehende Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind mit dem voraussichtlichen Er- füllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Sonstige Angaben Die auf fremde Währung lautenden Forderungen, anteiligen Zinsen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden grundsätzlich mit den Referenzkursen der Europäischen Zentralbank bewertet. Wertpapiere in Fremdwährungen wurden mit den Referenzkursen der Europäischen Zentral- bank zum Bilanzstichtag bzw. aus Vorjahren oder zum An- schaffungswert bilanziert. 181 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG In der Lebensversicherung werden die technischen Posten des übernommenen Rückversicherungsgeschäfts (versiche- rungstechnische Rückstellungen, technische Erträge und Aufwendungen) und die damit zusammenhängenden Retro- zessionsabgaben bei verbundenen Unternehmen zeitgleich gebucht. Die sonstigen Übernahmen werden um ein Jahr zeitversetzt in den Jahresabschluss aufgenommen. Die zeitgleich gebuchten abgegrenzten Prämien betrugen in der Lebensversicherung 20.541 Tausend Euro (2020: 22.731 Tausend Euro) und die um ein Jahr zeitversetzten Prä- mien 31 Tausend Euro (2020: 42 Tausend Euro). Sämtliche abgegrenzten Prämien im indirekten Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung in Höhe von 25.437 Tau- send Euro (2020: 35.053 Tausend Euro) wurden zeitgleich in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen. Sofern Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Per- sonen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB abgeschlossen wurden, er- folgten diese Abschlüsse zu marktüblichen Bedingungen. Zur Angabe über Aufwendungen für Abschlussprüfer ver- weisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss der UNIQA Insurance Group AG. III. Erläuterungen zu Posten der Bilanz Die Bilanzwerte der Posten „Immaterielle Vermögensge- genstände“, „Grundstücke und Bauten“, „Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“ ha- ben sich wie folgt entwickelt: Angaben in Tausend Euro Immaterielle Vermögens- gegenstände Grundstücke und Bauten Anteile an verbundenen Unternehmen Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen Beteiligungen Stand 1.1.2021 197.731 126.847 2.614.491 1.380.183 28.981 Umgründungsmehrwert 1.1.2021 0 1.119 0 0 Zugänge 800 29.829 3) 93.405 3.182 1.535 Abgänge – 163.594 2) – 1.194 – 774 – 47.148 – 6.976 Zuschreibungen 0 0 679 1.029 0 Abschreibungen – 4.444 – 4.803 – 28.142 – 170 – 57 Stand 31.12.2021 30.494 1) 151.798 2.679.659 1.337.075 23.482 1) davon Anzahlungen in Höhe von 6.926 Tausend Euro 2) beinhaltet den Verkauf des Allsparten-Kernversicherungssystems „UIP" in Höhe von 163.470 Tausend Euro 3) beinhaltet den Zugang aus der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Projekterrichtungs GmbH in Höhe von 29.726 Tausend Euro Der Umgründungsmehrwert gemäß § 202 Abs. 2 Z. 3 UGB in Höhe von 847 Tausend Euro stellt den Teil des Unterschieds- betrags zum 31. Dezember 2021 (2020: 1.119 Tausend Euro) dar, der aufgrund der Verschmelzung der UNIQA Immobi- lien-Besitz AG zum 31. Dezember 2000 den stillen Reserven der übernommenen Grundstücke und Bauten zugeordnet wurde. ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 180 bis zum Zeitpunkt des Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters. Die in der Unternehmensbilanz zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene Rückstellung beträgt 17.997 Tausend Euro (2020: 19.384 Tausend Euro). Die gemäß § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelte Rückstellung für Abfertigungen beträgt 45 Prozent bzw. 60 Prozent der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. vertraglichen Abfertigungsansprüche am Bilanzstichtag (31. Dezember 2021: 14.404 Tausend Euro; 31. Dezem- ber 2020: 15.054 Tausend Euro). Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 171.095 Tausend Euro (2020: 179.585 Tau- send Euro) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit der Projected-Unit-Credit-Methode für An- wartschaften und mit dem Barwert für flüssige Pensionen nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung unter Zugrundelegung eines Rech- nungszinssatzes von 1,33 Prozent bzw. von 1,27 Prozent für Schlusspensionskassenbeiträge (2020: 1,62 Prozent bzw. 1,56 Prozent) und eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmögli- chen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters gemäß Pensionszusage bilanziert. Als jährliche Gehaltssteigerungen wurden 3,00 Prozent (2020: 3,00 Prozent) bzw. 0,50 Prozent (2020: 0,50 Prozent) für Manager:innen angesetzt und als jähr- liche Pensionssteigerungen wurden 2,00 Prozent (2020: 2,00 Prozent) bzw. 0,50 Prozent (2020: 0,50 Prozent) für Ma- nagerpensionen angesetzt. Die UNIQA Insurance Group AG hat ihre Pensionsverpflich- tungen gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Teil an einen selbständigen Rechtsträger ausgelagert. Der Wert der vom selbständigen Rechtsträger gehaltenen Vermögensgegen- stände beträgt 30.320 Tausend Euro (2020: 29.812 Tau- send Euro) und diese wurden unter Beachtung der Vermögensobergrenze mit dem Wert der Gesamtpensions- verpflichtung in Höhe von 201.415 Tausend Euro (2020: 209.397 Tausend Euro) saldiert. Die steuerliche Pensionsrückstellung gemäß § 14 EStG i. V. m. § 116 EStG in Höhe von 95.767 Tausend Euro (2020: 104.320 Tausend Euro) setzt sich aus dem Endstand der Rückstellung ergänzt um den Evidenzposten aus dem Über- gang von Mitarbeiter:innen zum 30. Juni 2020 in Höhe von 5.063 Tausend Euro zusammen und wird nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen nach dem Gegenwarts- wertverfahren unter Berücksichtigung der obigen Tafelwerke und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 6,00 Prozent ermittelt. Die sonstigen Personalrückstellungen in Höhe von 22.582 Tausend Euro (2020: 22.771 Tausend Euro) enthal- ten die Rückstellung für Jubiläumsgelder, die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube, die Rückstellung für Gut- stunden, die Rückstellung für Altersteilzeit und die Rück- stellung für schwebende Abfertigungszahlungen. Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Jubilä- umsgelder in Höhe von 1.417 Tausend Euro (2020: 1.602 Tausend Euro) werden nach versicherungsmathema- tischen Grundsätzen unter Verwendung der Projected- Unit-Credit-Methode nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,59 Prozent (2020: 0,90 Prozent) und eines kalkulatori- schen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen oder indivi- duellen Pensionsalters sowie eines Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre berechnet. Als jährliche Gehaltssteigerungen wurden 3,00 Prozent (2020: 3,00 Prozent) angesetzt. Als Rechnungszins kommt der Sieben-Jahres-Durch- schnittszinssatz mit Stand 31. Oktober 2021 zur Anwen- dung. Dieser ergibt sich analog der deutschen Rückstellungsabzinsungsverordnung aus den letzten 84 Monatsendständen. Sonstige nicht-versicherungstechnische Rückstellungen Die übrigen nicht-versicherungstechnischen Rückstellun- gen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruch- nahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risi- ken und der Höhe nach noch nicht feststehende Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind mit dem voraussichtlichen Er- füllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Sonstige Angaben Die auf fremde Währung lautenden Forderungen, anteiligen Zinsen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden grundsätzlich mit den Referenzkursen der Europäischen Zentralbank bewertet. Wertpapiere in Fremdwährungen wurden mit den Referenzkursen der Europäischen Zentral- bank zum Bilanzstichtag bzw. aus Vorjahren oder zum An- schaffungswert bilanziert. 181 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG In der Lebensversicherung werden die technischen Posten des übernommenen Rückversicherungsgeschäfts (versiche- rungstechnische Rückstellungen, technische Erträge und Aufwendungen) und die damit zusammenhängenden Retro- zessionsabgaben bei verbundenen Unternehmen zeitgleich gebucht. Die sonstigen Übernahmen werden um ein Jahr zeitversetzt in den Jahresabschluss aufgenommen. Die zeitgleich gebuchten abgegrenzten Prämien betrugen in der Lebensversicherung 20.541 Tausend Euro (2020: 22.731 Tausend Euro) und die um ein Jahr zeitversetzten Prä- mien 31 Tausend Euro (2020: 42 Tausend Euro). Sämtliche abgegrenzten Prämien im indirekten Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung in Höhe von 25.437 Tau- send Euro (2020: 35.053 Tausend Euro) wurden zeitgleich in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen. Sofern Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Per- sonen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB abgeschlossen wurden, er- folgten diese Abschlüsse zu marktüblichen Bedingungen. Zur Angabe über Aufwendungen für Abschlussprüfer ver- weisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss der UNIQA Insurance Group AG. III. Erläuterungen zu Posten der Bilanz Die Bilanzwerte der Posten „Immaterielle Vermögensge- genstände“, „Grundstücke und Bauten“, „Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“ ha- ben sich wie folgt entwickelt: Angaben in Tausend Euro Immaterielle Vermögens- gegenstände Grundstücke und Bauten Anteile an verbundenen Unternehmen Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen Beteiligungen Stand 1.1.2021 197.731 126.847 2.614.491 1.380.183 28.981 Umgründungsmehrwert 1.1.2021 0 1.119 0 0 Zugänge 800 29.829 3) 93.405 3.182 1.535 Abgänge – 163.594 2) – 1.194 – 774 – 47.148 – 6.976 Zuschreibungen 0 0 679 1.029 0 Abschreibungen – 4.444 – 4.803 – 28.142 – 170 – 57 Stand 31.12.2021 30.494 1) 151.798 2.679.659 1.337.075 23.482 1) davon Anzahlungen in Höhe von 6.926 Tausend Euro 2) beinhaltet den Verkauf des Allsparten-Kernversicherungssystems „UIP" in Höhe von 163.470 Tausend Euro 3) beinhaltet den Zugang aus der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Projekterrichtungs GmbH in Höhe von 29.726 Tausend Euro Der Umgründungsmehrwert gemäß § 202 Abs. 2 Z. 3 UGB in Höhe von 847 Tausend Euro stellt den Teil des Unterschieds- betrags zum 31. Dezember 2021 (2020: 1.119 Tausend Euro) dar, der aufgrund der Verschmelzung der UNIQA Immobi- lien-Besitz AG zum 31. Dezember 2000 den stillen Reserven der übernommenen Grundstücke und Bauten zugeordnet wurde. KONZERNABSCHLUSS ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 182 Der Grundwert (Buchwert) bebauter Grundstücke beträgt 40.371 Tausend Euro (2020: 40.713 Tausend Euro). Der Bi- lanzwert (Buchwert inklusive Verschmelzungsmehrwert) selbst genutzter Liegenschaften beträgt 65.112 Tau- send Euro (2020: 40.013 Tausend Euro). Der Netto-Zugang aus der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Projekter- richtungs GmbH betrug 29.726 Millionen und betraf im Wesentlichen den UNIQA Tower (Unternehmenszen- trale). Mit 1. Jänner 2021 kam es zu einem konzerninternen Ver- kauf zu marktüblichen Bedingungen der Software und der Lizenzrechte am Allsparten-Kernversicherungssystem „UIP" (UNIQA Insurance Platform) von der UNIQA Insurance Group AG an die UNIQA Österreich Versicherungen AG. Die Zeitwerte der Kapitalanlagen setzen sich wie folgt zusammen: Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Grundstücke und Bauten Bewertung 2017 0 32.046 Bewertung 2018 0 762 Bewertung 2019 18.438 18.438 Bewertung 2020 253.987 163.137 Bewertung 2021 36.207 0 Gesamt 308.632 1) 214.383 1) Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.428.587 2) 4.424.970 2) 2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.337.336 4) 1.380.116 4) 3. Beteiligungen 90.600 2) 88.135 2) Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 40.001 3) 136.665 3) 2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 16.348 3) 17.026 3) 3. Sonstige Ausleihungen 3.535 3) 3.596 3) 4. Andere Kapitalanlagen 24.375 4) 20.575 4) Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 174.078 4) 190.032 4) 1) Die Wertermittlung der Grundstücke und Bauten erfolgte unter Beachtung des Liegenschaftsbewertungs- gesetzes auf Basis anerkannter Verkehrsermittlungsverfahren für Immobilien (reines Ertragswertverfahren, gewichtetes Ertrags- und Sachwertverfahren). 2) Die Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte auf Basis eines externen Bewertungsgutachtens, auf Basis von Markt- und Transaktionspreisen oder zu fortgeführten An- schaffungskosten. 3) Bewertung zu Markt- oder Börsenwerten 4) Bewertung mit den Nennwerten bzw. mit den Anschaffungskosten der aushaftenden Forderungen, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird Im Posten „Sonstige Rückstellungen“ sind folgende Positi- onen von wesentlichem Umfang enthalten: Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Jubiläumsgelde r 1.417 1.602 Kundenbetreuung und Marketing 69.989 60.774 Andere sonstige Rückstellungen 57.281 47.502 Restrukturierungsrückstellung 7.893 13.318 Noch nicht konsumierte Urlaube 3.717 3.732 Sonstiger Personalaufwand 14.931 15.419 Altersteilzeit 2.517 2.018 Rückstellungen für anteilsbasierende Vergütungen 2.809 3.712 Die Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro ge- bildet. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 4.451 Tausend Euro verbraucht. Nach Auflösung in Höhe von 973 Tau- send Euro verbleibt eine Rückstellung in Höhe von 7.893 Tausend Euro per 31. Dezember 2021, die für Zah- lungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren verwendet wird. 183 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG In den nachfolgend angeführten Bilanzposten sind zum 31. Dezember 2021 (2020) folgende Beträge enthalten, die aus der Verrechnung mit verbundenen Unternehmen stammen: Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 173.886 189.811 Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 7.336 6.435 Sonstige Forderungen 381.394 148.860 Anteilige Zinsen 17.996 12.551 Andere Verbindlichkeiten 392.654 441.784 Die sonstigen Forderungen resultieren im Wesentlichen aus der Steuer- sowie aus der Provisionsverrechnung und weiters sind Erträge aus Dividenden bzw. Ergebnisüber- nahmen in Höhe von 659 Tausend Euro (2020: 0 Tausend Euro) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zah- lungswirksam werden. Die anderen Verbindlichkeiten stammen im Wesentlichen aus Verrechnungspositionen von verbundenen Unterneh- men sowie aus der Provisionsverrechnung. Vom Gesamt- betrag entfallen 7.779 Tausend Euro (2020: 8.052 Tau- send Euro) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und 2.219 Tausend Euro (2020: 3.244 Tau- send Euro) auf Verbindlichkeiten aus Steuern. Die anderen Verbindlichkeiten enthalten keine Aufwen- dungen (2020: 906 Tausend Euro), die erst nach dem Bi- lanzstichtag fällig werden. Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das fol- gende Jahr 3.584 Tausend Euro (2020: 3.978 Tau- send Euro) und für die folgenden fünf Jahre 18.114 Tau- send Euro (2020: 17.294 Tausend Euro). Auf Basis der Investitionskosten und eines bestimmten Kalkulationszinssatzes ergeben sich im Zusammenhang mit der Finanzierung des UNIQA Towers im Jahr 2021 Leasingraten in Höhe von 1.848 Tausend Euro (2020: 3.696 Tausend Euro). Aufgrund der Verschmelzung mit der UNIQA Immobilien-Projekterrichtungs GmbH entfal- len diese Leasingraten ab dem 1. Juli 2021. ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 182 Der Grundwert (Buchwert) bebauter Grundstücke beträgt 40.371 Tausend Euro (2020: 40.713 Tausend Euro). Der Bi- lanzwert (Buchwert inklusive Verschmelzungsmehrwert) selbst genutzter Liegenschaften beträgt 65.112 Tau- send Euro (2020: 40.013 Tausend Euro). Der Netto-Zugang aus der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Projekter- richtungs GmbH betrug 29.726 Millionen und betraf im Wesentlichen den UNIQA Tower (Unternehmenszen- trale). Mit 1. Jänner 2021 kam es zu einem konzerninternen Ver- kauf zu marktüblichen Bedingungen der Software und der Lizenzrechte am Allsparten-Kernversicherungssystem „UIP" (UNIQA Insurance Platform) von der UNIQA Insurance Group AG an die UNIQA Österreich Versicherungen AG. Die Zeitwerte der Kapitalanlagen setzen sich wie folgt zusammen: Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Grundstücke und Bauten Bewertung 2017 0 32.046 Bewertung 2018 0 762 Bewertung 2019 18.438 18.438 Bewertung 2020 253.987 163.137 Bewertung 2021 36.207 0 Gesamt 308.632 1) 214.383 1) Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.428.587 2) 4.424.970 2) 2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.337.336 4) 1.380.116 4) 3. Beteiligungen 90.600 2) 88.135 2) Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 40.001 3) 136.665 3) 2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 16.348 3) 17.026 3) 3. Sonstige Ausleihungen 3.535 3) 3.596 3) 4. Andere Kapitalanlagen 24.375 4) 20.575 4) Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 174.078 4) 190.032 4) 1) Die Wertermittlung der Grundstücke und Bauten erfolgte unter Beachtung des Liegenschaftsbewertungs- gesetzes auf Basis anerkannter Verkehrsermittlungsverfahren für Immobilien (reines Ertragswertverfahren, gewichtetes Ertrags- und Sachwertverfahren). 2) Die Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte auf Basis eines externen Bewertungsgutachtens, auf Basis von Markt- und Transaktionspreisen oder zu fortgeführten An- schaffungskosten. 3) Bewertung zu Markt- oder Börsenwerten 4) Bewertung mit den Nennwerten bzw. mit den Anschaffungskosten der aushaftenden Forderungen, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird Im Posten „Sonstige Rückstellungen“ sind folgende Positi- onen von wesentlichem Umfang enthalten: Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Jubiläumsgelde r 1.417 1.602 Kundenbetreuung und Marketing 69.989 60.774 Andere sonstige Rückstellungen 57.281 47.502 Restrukturierungsrückstellung 7.893 13.318 Noch nicht konsumierte Urlaube 3.717 3.732 Sonstiger Personalaufwand 14.931 15.419 Altersteilzeit 2.517 2.018 Rückstellungen für anteilsbasierende Vergütungen 2.809 3.712 Die Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro ge- bildet. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 4.451 Tausend Euro verbraucht. Nach Auflösung in Höhe von 973 Tau- send Euro verbleibt eine Rückstellung in Höhe von 7.893 Tausend Euro per 31. Dezember 2021, die für Zah- lungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren verwendet wird. 183 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG In den nachfolgend angeführten Bilanzposten sind zum 31. Dezember 2021 (2020) folgende Beträge enthalten, die aus der Verrechnung mit verbundenen Unternehmen stammen: Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 31.12.2020 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 173.886 189.811 Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 7.336 6.435 Sonstige Forderungen 381.394 148.860 Anteilige Zinsen 17.996 12.551 Andere Verbindlichkeiten 392.654 441.784 Die sonstigen Forderungen resultieren im Wesentlichen aus der Steuer- sowie aus der Provisionsverrechnung und weiters sind Erträge aus Dividenden bzw. Ergebnisüber- nahmen in Höhe von 659 Tausend Euro (2020: 0 Tausend Euro) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zah- lungswirksam werden. Die anderen Verbindlichkeiten stammen im Wesentlichen aus Verrechnungspositionen von verbundenen Unterneh- men sowie aus der Provisionsverrechnung. Vom Gesamt- betrag entfallen 7.779 Tausend Euro (2020: 8.052 Tau- send Euro) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und 2.219 Tausend Euro (2020: 3.244 Tau- send Euro) auf Verbindlichkeiten aus Steuern. Die anderen Verbindlichkeiten enthalten keine Aufwen- dungen (2020: 906 Tausend Euro), die erst nach dem Bi- lanzstichtag fällig werden. Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das fol- gende Jahr 3.584 Tausend Euro (2020: 3.978 Tau- send Euro) und für die folgenden fünf Jahre 18.114 Tau- send Euro (2020: 17.294 Tausend Euro). Auf Basis der Investitionskosten und eines bestimmten Kalkulationszinssatzes ergeben sich im Zusammenhang mit der Finanzierung des UNIQA Towers im Jahr 2021 Leasingraten in Höhe von 1.848 Tausend Euro (2020: 3.696 Tausend Euro). Aufgrund der Verschmelzung mit der UNIQA Immobilien-Projekterrichtungs GmbH entfal- len diese Leasingraten ab dem 1. Juli 2021. KONZERNABSCHLUSS ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 184 IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und V erlustrechnung Der Ausweis der Lebensversicherung erfolgt gemäß § 140 Abs. 4 VAG zur Gänze in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung. Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungs- saldo gliedern sich im Jahr 2021 (2020) im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft wie folgt auf: Angaben in Tausend Euro Gesamtrechnung Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien Aufwendungen für Versicherungs- fälle Aufwendungen für den Versicherungs- betrieb Rück- versicherungs- saldo Indirektes Geschäft See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 0 0 0 0 0 Sonstige Versicherungen 26.294 25.437 16.457 65.756 – 2.134 Krankenversicherung 0 0 0 27.605 0 Lebensversicherung 20.528 20.573 23.427 31.887 – 6.052 Summe indirektes Geschäft 46.822 46.010 39.884 125.248 – 8.186 Vorjahr 57.119 57.826 47.448 147.819 – 9.223 Gesamtsumme 46.822 46.010 39.884 125.248 – 8.186 Vorjahr 57.119 57.826 47.448 147.819 – 9.223 Die Rückversicherungssalden beinhalten sämtliche Rück- versicherungspositionen der versicherungstechnischen Rechnung. Die Depotzinsenerträge aus dem indirekten Geschäft in Höhe von 4.807 Tausend Euro (2020: 5.225 Tausend Euro) wurden gemäß § 30 Rechnungslegungsverordnung (VU- RLV) in die technische Rechnung übertragen. Die UNIQA Insurance Group AG hat in den Jahren 2021 (2020) die nachfolgenden Personalaufwendungen buch- mäßig erfasst: Angaben in Tausend Euro 2021 2020 Gehälter und Löhne 56.016 51.922 Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse 2.375 9.513 1) Aufwendungen für die Altersvorsorge 9.587 21.562 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 14.458 14.748 Sonstige Sozialaufwendungen 933 4.179 1) Gesamtsumme 83.368 101.923 1) davon insgesamt Aufwendungen für Restrukturierung in Höhe von 11.050 Tausend Euro Von den gesamten Personalkosten entfallen keine (2020: keine) auf den Bereich Geschäftsaufbringung (Verkauf ) und 83.369 Tausend Euro (2020: 101.923 Tausend Euro) auf den Betriebsbereich. Die Veränderung der Personalrückstellungen ist in den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sowie in den versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen. Zinssatzänderungen werden unter den Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen und den sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen aus- gewiesen. Personalaufwendungen wurden auf Basis eines marktkon- formen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlagever- fahrens an die Konzernunternehmen verrechnet. Zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Ertragslage wurde die Dotierung der Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung in Aufwen- dungen für den Versicherungsbetrieb und in Zinsenauf- wendungen geteilt und entsprechend ausgewiesen. 185 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Für festverzinsliche Wertpapiere mit fixem Rückzahlungs- betrag ist gemäß § 3 Abs. 1a VU-RLV der Unterschiedsbe- trag, welcher als Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag definiert ist, (zeitanteilig) abzu- schreiben. Dieser Unterschiedsbetrag wird als Aufwand (netto) erfasst und beträgt für 2021 10 Tausend Euro (2020: 9 Tausend Euro). Bei der Ermittlung der Abschrei- bung kommt die Effektivzinsmethode zur Anwendung. Der gesamte Unterschiedsbetrag, der in Zukunft noch zu amor- tisieren ist, beträgt zum 31. Dezember 2021 36 Tausend Euro (2020: 46 Tausend Euro). Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge enthalten überwiegend Gewinne aus Anlagenverkäufen (vorwiegend aus dem konzerninternen Verkauf des Allsparten-Kern- versicherungssystems „UIP") in Höhe von 5.497 Tausend Euro (2020: 156 Tausend Euro) sowie Erträge der Feuer- schutzsteuer aus der Rückversicherungsabgabe des indi- rekten Geschäfts in Höhe von 234 Tausend Euro (2020: 337 Tausend Euro). Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen enthalten neben dem Pensionsaufwand für Pensionist:in- nen in Höhe von 2.720 Tausend Euro (2020: 3.414 Tau- send Euro) überwiegend Depot- und Saldozinsen aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 2.959 Tau- send Euro (2020: 3.126 Tausend Euro). Die sonstigen Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsener- träge betragen 5.019 Tausend Euro (2020: 5.506 Tau- send Euro). Davon stammen 4.807 Tausend Euro (2020: 5.225 Tausend Euro) aus Depotzinsenerträgen. Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen 6.160 Tausend Euro (2020: 9.293 Tausend Euro) und bein- halten Transaktionskosten in Höhe von 4.677 Tau- send Euro in Bezug auf die Begebung einer Nachranganleihe im Dezember 2021. Seit dem Geschäftsjahr 2005 fungiert die UNIQA Insurance Group AG als Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Im Veranla- gungsjahr 2021 umfasst die Unternehmensgruppe daher 18 (2020: 19) inländische und 13 (2020: 14) ausländische Gruppenmitglieder. Zum Zwecke der angemessenen Verteilung bei der Grup- penträgerin insgesamt für die Gruppe ermittelten und er- hobenen Steueraufwands auf die einzelnen der Gruppe angehörenden inländischen Gruppenmitglieder wurden Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlos- sen. Jene Gruppenmitglieder, die ein positives steuerliches Einkommen aufweisen, werden von der Gruppenträgerin mit einer positiven Steuerumlage belastet. Seit dem Jahr 2016 wird bei allen Gruppenmitgliedern mit negativem steuerlichem Einkommen eine negative Steuer- umlage gemäß dem aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent des zugerechneten Einkommens gutge- schrieben. Nach Beendigung der Unternehmensgruppe er- folgt ein allfälliger Schlussausgleich. Etwaige interne Verlustvorträge bis zum Jahr 2015 sind weiterhin mit allfäl- ligen in Folgejahren entstehenden der Gruppenträgerin zu- zurechnenden positiven Einkommen des Gruppen- mitglieds auszugleichen. Die Gruppenträgerin weist in der Gewinn- und Verlust- rechnung einen Körperschaftsteuerertrag für Rechenjahre in Höhe von 16.096 Tausend Euro (2020: einen Aufwand in Höhe von 7.486 Tausend Euro) sowie einen Aufwand für Quellensteuern in Höhe von 130 Tausend Euro (2020: 206 Tausend Euro) aus. Aus der Verrechnung von positiven Steuerumlagen ergibt sich für die Gruppenträgerin ein Steuerertrag in Höhe von 3.019 Tausend Euro (2020: 21.241 Tausend Euro), der mit den verrechneten negativen Steuerumlagen in Höhe von 22.107 Tausend Euro (2020: 6.382 Tausend Euro) aufgerechnet wird. Aus Steuern für Vorjahre ergibt sich für die Gruppenträgerin im Jahr 2021 ein Steuerertrag in Höhe von 5.739 Tausend Euro (2020: Aufwand in Höhe von 575 Tausend Euro). Im Berichtsjahr 2021 werden latente Steuerforderungen in Höhe von 27.193 Tausend Euro (2020: 10.548 Tausend Euro) dotiert. Der Stand der latenten Steuerforderungen im Berichtsjahr beträgt 67.839 Tausend Euro (2020: 39.062 Tausend Euro). Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den zum 31. Dezember 2021 geltenden Körperschaftsteuersätzen (25 Prozent für Österreich und 21 Prozent für die Slowa- kei). Die Differenzen zwischen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen betreffen im Wesentlichen Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteili- gungen sowie Rückstellungen für Sozialkapital und versi- cherungstechnische Rückstellungen. Weiters wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 161.266 Tausend Euro (2020: 51.114 Tausend Euro), davon 1.251 Tausend Euro (2020: 4.615 Tausend Euro) auf Verluste ausländischer Gruppen- mitglieder entfallend, gebildet. ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 184 IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Ve rlustrechnung Der Ausweis der Lebensversicherung erfolgt gemäß § 140 Abs. 4 VAG zur Gänze in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung. Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungs- saldo gliedern sich im Jahr 2021 (2020) im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft wie folgt auf: Angaben in Tausend Euro Gesamtrechnung Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien Aufwendungen für Versicherungs- fälle Aufwendungen für den Versicherungs- betrieb Rück- versicherungs- saldo Indirektes Geschäft See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 0 0 0 0 0 Sonstige Versicherungen 26.294 25.437 16.457 65.756 – 2.134 Krankenversicherung 0 0 0 27.605 0 Lebensversicherung 20.528 20.573 23.427 31.887 – 6.052 Summe indirektes Geschäft 46.822 46.010 39.884 125.248 – 8.186 Vorjahr 57.119 57.826 47.448 147.819 – 9.223 Gesamtsumme 46.822 46.010 39.884 125.248 – 8.186 Vorjahr 57.119 57.826 47.448 147.819 – 9.223 Die Rückversicherungssalden beinhalten sämtliche Rück- versicherungspositionen der versicherungstechnischen Rechnung. Die Depotzinsenerträge aus dem indirekten Geschäft in Höhe von 4.807 Tausend Euro (2020: 5.225 Tausend Euro) wurden gemäß § 30 Rechnungslegungsverordnung (VU- RLV) in die technische Rechnung übertragen. Die UNIQA Insurance Group AG hat in den Jahren 2021 (2020) die nachfolgenden Personalaufwendungen buch- mäßig erfasst: Angaben in Tausend Euro 2021 2020 Gehälter und Löhne 56.016 51.922 Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse 2.375 9.513 1) Aufwendungen für die Altersvorsorge 9.587 21.562 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 14.458 14.748 Sonstige Sozialaufwendungen 933 4.179 1) Gesamtsumme 83.368 101.923 1) davon insgesamt Aufwendungen für Restrukturierung in Höhe von 11.050 Tausend Euro Von den gesamten Personalkosten entfallen keine (2020: keine) auf den Bereich Geschäftsaufbringung (Verkauf ) und 83.369 Tausend Euro (2020: 101.923 Tausend Euro) auf den Betriebsbereich. Die Veränderung der Personalrückstellungen ist in den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sowie in den versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen. Zinssatzänderungen werden unter den Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen und den sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen aus- gewiesen. Personalaufwendungen wurden auf Basis eines marktkon- formen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlagever- fahrens an die Konzernunternehmen verrechnet. Zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Ertragslage wurde die Dotierung der Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung in Aufwen- dungen für den Versicherungsbetrieb und in Zinsenauf- wendungen geteilt und entsprechend ausgewiesen. 185 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Für festverzinsliche Wertpapiere mit fixem Rückzahlungs- betrag ist gemäß § 3 Abs. 1a VU-RLV der Unterschiedsbe- trag, welcher als Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag definiert ist, (zeitanteilig) abzu- schreiben. Dieser Unterschiedsbetrag wird als Aufwand (netto) erfasst und beträgt für 2021 10 Tausend Euro (2020: 9 Tausend Euro). Bei der Ermittlung der Abschrei- bung kommt die Effektivzinsmethode zur Anwendung. Der gesamte Unterschiedsbetrag, der in Zukunft noch zu amor- tisieren ist, beträgt zum 31. Dezember 2021 36 Tausend Euro (2020: 46 Tausend Euro). Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge enthalten überwiegend Gewinne aus Anlagenverkäufen (vorwiegend aus dem konzerninternen Verkauf des Allsparten-Kern- versicherungssystems „UIP") in Höhe von 5.497 Tausend Euro (2020: 156 Tausend Euro) sowie Erträge der Feuer- schutzsteuer aus der Rückversicherungsabgabe des indi- rekten Geschäfts in Höhe von 234 Tausend Euro (2020: 337 Tausend Euro). Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen enthalten neben dem Pensionsaufwand für Pensionist:in- nen in Höhe von 2.720 Tausend Euro (2020: 3.414 Tau- send Euro) überwiegend Depot- und Saldozinsen aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 2.959 Tau- send Euro (2020: 3.126 Tausend Euro). Die sonstigen Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsener- träge betragen 5.019 Tausend Euro (2020: 5.506 Tau- send Euro). Davon stammen 4.807 Tausend Euro (2020: 5.225 Tausend Euro) aus Depotzinsenerträgen. Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen 6.160 Tausend Euro (2020: 9.293 Tausend Euro) und bein- halten Transaktionskosten in Höhe von 4.677 Tau- send Euro in Bezug auf die Begebung einer Nachranganleihe im Dezember 2021. Seit dem Geschäftsjahr 2005 fungiert die UNIQA Insurance Group AG als Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Im Veranla- gungsjahr 2021 umfasst die Unternehmensgruppe daher 18 (2020: 19) inländische und 13 (2020: 14) ausländische Gruppenmitglieder. Zum Zwecke der angemessenen Verteilung bei der Grup- penträgerin insgesamt für die Gruppe ermittelten und er- hobenen Steueraufwands auf die einzelnen der Gruppe angehörenden inländischen Gruppenmitglieder wurden Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlos- sen. Jene Gruppenmitglieder, die ein positives steuerliches Einkommen aufweisen, werden von der Gruppenträgerin mit einer positiven Steuerumlage belastet. Seit dem Jahr 2016 wird bei allen Gruppenmitgliedern mit negativem steuerlichem Einkommen eine negative Steuer- umlage gemäß dem aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent des zugerechneten Einkommens gutge- schrieben. Nach Beendigung der Unternehmensgruppe er- folgt ein allfälliger Schlussausgleich. Etwaige interne Verlustvorträge bis zum Jahr 2015 sind weiterhin mit allfäl- ligen in Folgejahren entstehenden der Gruppenträgerin zu- zurechnenden positiven Einkommen des Gruppen- mitglieds auszugleichen. Die Gruppenträgerin weist in der Gewinn- und Verlust- rechnung einen Körperschaftsteuerertrag für Rechenjahre in Höhe von 16.096 Tausend Euro (2020: einen Aufwand in Höhe von 7.486 Tausend Euro) sowie einen Aufwand für Quellensteuern in Höhe von 130 Tausend Euro (2020: 206 Tausend Euro) aus. Aus der Verrechnung von positiven Steuerumlagen ergibt sich für die Gruppenträgerin ein Steuerertrag in Höhe von 3.019 Tausend Euro (2020: 21.241 Tausend Euro), der mit den verrechneten negativen Steuerumlagen in Höhe von 22.107 Tausend Euro (2020: 6.382 Tausend Euro) aufgerechnet wird. Aus Steuern für Vorjahre ergibt sich für die Gruppenträgerin im Jahr 2021 ein Steuerertrag in Höhe von 5.739 Tausend Euro (2020: Aufwand in Höhe von 575 Tausend Euro). Im Berichtsjahr 2021 werden latente Steuerforderungen in Höhe von 27.193 Tausend Euro (2020: 10.548 Tausend Euro) dotiert. Der Stand der latenten Steuerforderungen im Berichtsjahr beträgt 67.839 Tausend Euro (2020: 39.062 Tausend Euro). Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den zum 31. Dezember 2021 geltenden Körperschaftsteuersätzen (25 Prozent für Österreich und 21 Prozent für die Slowa- kei). Die Differenzen zwischen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen betreffen im Wesentlichen Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteili- gungen sowie Rückstellungen für Sozialkapital und versi- cherungstechnische Rückstellungen. Weiters wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 161.266 Tausend Euro (2020: 51.114 Tausend Euro), davon 1.251 Tausend Euro (2020: 4.615 Tausend Euro) auf Verluste ausländischer Gruppen- mitglieder entfallend, gebildet. KONZERNABSCHLUSS ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 186 Für Verlustvorträge in Höhe von 93.348 Tausend Euro (2020: keine) liegen im Planungshorizont aufgrund des volatilen Marktumfelds nicht ausreichend abgesicherte zu versteuernde Ergebnisse vor. Folglich wurden diesbezüg- lich keine latenten Steuerforderungen angesetzt. Im Jänner 2022 wurde im Rahmen der ökosozialen Steuer- reform die Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Öster- reich auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 im Nationalrat in der dritten Lesung be- schlossen. Wenn die neuen Körperschaftsteuersätze auf die zum 31. Dezember 2021 bilanzierten latenten Steuerforde- rungen angewendet werden, würden sie sich um 2.711 Tau- send Euro bzw. 5.423 Tausend Euro verringern. Für jenen Teil des zugerechneten negativen Einkommens der Gruppenmitglieder, der nicht durch eine negative Steu- erumlage der Gruppenträgerin abgegolten wurde (das sind 25 Prozent von 90 Prozent des zugerechneten negativen Einkommens des Gruppenmitglieds bis 2015), wurde nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung eine Rück- stellung für künftige Steuerbelastungen gemäß § 198 Abs. 8 Z. 1 UGB in Höhe von 59 Tausend Euro (2020: 11.094 Tau- send Euro) gebildet. Für die steuerlichen Verluste der Gruppenmitglieder, bei denen in absehbarer Zeit keine steuerlichen Gewinne entstehen werden, wurde keine Rückstellung gebildet. Der nicht rückgestellte Betrag im Jahr 2021 beträgt 11.263 Tausend Euro (2020: 11.501 Tau- send Euro). Für steuerlich geltend gemachte Verluste ausländischer Gruppenmitglieder wurde insoweit eine Rückstellung in Höhe von 1.447 Tausend Euro (2020: 5.690 Tausend Euro) gebildet, als sich diese Verluste in den nächsten Jahren vo- raussichtlich umkehren. Der Betrag der nicht rückgestell- ten Verluste (aufgrund anhaltender negativer Ergebnisse bzw. Verfalls von Verlustvorträgen) beläuft sich im aktuel- len Geschäftsjahr auf 8.701 Tausend Euro (2020: 10.842 Tausend Euro). V. Angaben über rechtliche Verhältnisse und B eteiligungen Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutter- unternehmen im Sinne des § 244 UGB. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 138 VAG i. V. m. § 245a UGB Gebrauch und erstellt den Konzernabschluss für den weitesten Kreis der Unternehmen nach international aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS). Der Kon- zernabschluss ist am Firmensitz in Wien erhältlich. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im Geschäftsjahr 2021 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht zusammen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermäch- tigt, das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bar- einlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt, höchs- tens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit ande- ren eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben. Zum 31. Dezember 2021 wurden 819.650 Stück, das sind 0,27 Prozent des Grundkapitals, gehalten. Zum Bilanzstich- tag 2020 wurden ebenfalls 819.650 Stück mit einem Buch- wert von 820 Tausend Euro gehalten. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesell- schaft mit der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschaf- ter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Die- ser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstzahl eigener Aktien anzurechnen. Am 2. Juli 2020 erfolgte die Platzierung einer Nachrangan- leihe (Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro unter institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von 15,25 Jahren und ist vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nach 5,25 Jahren erstmals ordentlich kündbar. Innerhalb der ersten 5,25 Jahre beträgt der Coupon jährlich 3,25 Pro- zent. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Der Emissi- onskurs wurde mit 99,507 Prozent festgelegt. Parallel zur Nachranganleihe begab die UNIQA Insurance Group AG am 2. Juli 2020 eine Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millio- nen Euro. Die Senior-Anleihe weist eine Laufzeit von zehn Jahren und einen jährlichen Coupon von 1,375 Prozent auf. Der Emissionskurs betrug 99,436 Prozent. Beide Anleihen notieren an der Wiener Börse. Der Nettoerlös aus den im Jahr 2020 erfolgten Emissionen wurde großteils an die UNIQA Österreich Versicherungen AG weitergeleitet, zur 187 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb von Tochtergesellschaften der AXA-Gruppe in Polen, Tsche- chien und der Slowakei sowie zur Investition in geeignete Assets gemäß des Green Bond Framework. Am 2. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi- nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge- kauft. Diese Anleihen wurden ursprünglich im Juli 2013 und im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 31. Juli 2023 beziehungsweise zum Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten Kupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Pro- zent. Vom gesamten Rückkaufsbetrag entfielen 201,3 Millio- nen Euro auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und 173,7 Millionen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe, sodass von der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volu- men von 148,7 Millionen und von der im Jahr 2015 begebe- nen Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen verbleibt. Um den Kauf zu finanzieren, hat die UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit ei- nem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt platziert. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von 20 Jahren und kann erstmals unter bestimm- ten Voraussetzungen nach zehn Jahren gekündigt werden. Innerhalb der ersten zehn Jahre beträgt der Kupon jährlich 2,375 Prozent, danach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die Anleihe notiert an der Wiener Börse. Im Rah- men des Green-Bond-Formats verpflichtet sich UNIQA, Investitionen in gleicher Höhe der Emission unter anderem in Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Wind- kraft, Solarparkanlagen) sowie nachhaltiger Abfallwirt- schaft (Mülltrennung, -verwertung inkl. Energieerzeugung) und Mobilität (Schienenverkehr, öffentlicher Nahverkehrs- ausbau) zu tätigen. Die Gesamttransaktion diente dazu, die potenzielle Laufzeit der ausstehenden Finanzierung zu ver- längern und die Zinsbelastung durch den niedrigeren Ku- pon in den kommenden Jahren zu senken. Sämtliche Ergänzungskapitalanleihen erfüllen die Anforde- rungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime und dienen dazu, die Kapi- talstruktur der UNIQA Group zu stärken und langfristig zu optimieren. Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen folgende Versicherungsbeziehungen: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Rückversicherungsübernahmen aus der Schaden- und Un- fallversicherung (bis 2013) sowie Lebensversicherung UNIQA osiguranje d.d., Zagreb Rückversicherungsübernahmen aus der Lebensversicherung UNIQA Re AG, Zürich Rückversicherungsabgaben aus der Schaden- und Unfall- versicherung Weiters bestehen folgende Beziehungen zu verbundenen Dienstleistungsunternehmen: UNIQA IT Services GmbH, Wien Datenverarbeitung UNIQA Capital Markets GmbH, Wien Kapitalveranlagung UNIQA Real Estate Management GmbH, Wien Liegenschaftsverwaltung UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra Serviceleistungen für den Vertrieb und die Verwaltung von Versicherungen Aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge mit Tochterunternehmen wurden folgende Ergebnisse über- nommen: Angaben in Tausend Euro 2021 2020 AGENTA Risiko- und Finanzierungsberatung GmbH, Wien 0 1) – 89 UNIQA Capital Markets GmbH, Wien – 272 381 UNIQA IT Services GmbH, Wien – 384 – 21 Hotel Burgenland Betriebs GmbH, Wien 0 2) – 817 Gesamtsumme – 656 – 546 1) Gesellschaft wurde mit 31.12.2020 in die Real Versicherungsvermittlung GmbH verschmolzen. 2) Gesellschaft wurde mit 31.12.2020 in die UNIQA Real Estate GmbH verschmolzen. ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 186 Für Verlustvorträge in Höhe von 93.348 Tausend Euro (2020: keine) liegen im Planungshorizont aufgrund des volatilen Marktumfelds nicht ausreichend abgesicherte zu versteuernde Ergebnisse vor. Folglich wurden diesbezüg- lich keine latenten Steuerforderungen angesetzt. Im Jänner 2022 wurde im Rahmen der ökosozialen Steuer- reform die Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Öster- reich auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 im Nationalrat in der dritten Lesung be- schlossen. Wenn die neuen Körperschaftsteuersätze auf die zum 31. Dezember 2021 bilanzierten latenten Steuerforde- rungen angewendet werden, würden sie sich um 2.711 Tau- send Euro bzw. 5.423 Tausend Euro verringern. Für jenen Teil des zugerechneten negativen Einkommens der Gruppenmitglieder, der nicht durch eine negative Steu- erumlage der Gruppenträgerin abgegolten wurde (das sind 25 Prozent von 90 Prozent des zugerechneten negativen Einkommens des Gruppenmitglieds bis 2015), wurde nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung eine Rück- stellung für künftige Steuerbelastungen gemäß § 198 Abs. 8 Z. 1 UGB in Höhe von 59 Tausend Euro (2020: 11.094 Tau- send Euro) gebildet. Für die steuerlichen Verluste der Gruppenmitglieder, bei denen in absehbarer Zeit keine steuerlichen Gewinne entstehen werden, wurde keine Rückstellung gebildet. Der nicht rückgestellte Betrag im Jahr 2021 beträgt 11.263 Tausend Euro (2020: 11.501 Tau- send Euro). Für steuerlich geltend gemachte Verluste ausländischer Gruppenmitglieder wurde insoweit eine Rückstellung in Höhe von 1.447 Tausend Euro (2020: 5.690 Tausend Euro) gebildet, als sich diese Verluste in den nächsten Jahren vo- raussichtlich umkehren. Der Betrag der nicht rückgestell- ten Verluste (aufgrund anhaltender negativer Ergebnisse bzw. Verfalls von Verlustvorträgen) beläuft sich im aktuel- len Geschäftsjahr auf 8.701 Tausend Euro (2020: 10.842 Tausend Euro). V. Angaben über rechtliche Verhältnisse und B eteiligungen Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutter- unternehmen im Sinne des § 244 UGB. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 138 VAG i. V. m. § 245a UGB Gebrauch und erstellt den Konzernabschluss für den weitesten Kreis der Unternehmen nach international aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS). Der Kon- zernabschluss ist am Firmensitz in Wien erhältlich. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im Geschäftsjahr 2021 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht zusammen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermäch- tigt, das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bar- einlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt, höchs- tens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit ande- ren eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben. Zum 31. Dezember 2021 wurden 819.650 Stück, das sind 0,27 Prozent des Grundkapitals, gehalten. Zum Bilanzstich- tag 2020 wurden ebenfalls 819.650 Stück mit einem Buch- wert von 820 Tausend Euro gehalten. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesell- schaft mit der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschaf- ter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Die- ser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstzahl eigener Aktien anzurechnen. Am 2. Juli 2020 erfolgte die Platzierung einer Nachrangan- leihe (Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro unter institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von 15,25 Jahren und ist vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nach 5,25 Jahren erstmals ordentlich kündbar. Innerhalb der ersten 5,25 Jahre beträgt der Coupon jährlich 3,25 Pro- zent. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Der Emissi- onskurs wurde mit 99,507 Prozent festgelegt. Parallel zur Nachranganleihe begab die UNIQA Insurance Group AG am 2. Juli 2020 eine Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millio- nen Euro. Die Senior-Anleihe weist eine Laufzeit von zehn Jahren und einen jährlichen Coupon von 1,375 Prozent auf. Der Emissionskurs betrug 99,436 Prozent. Beide Anleihen notieren an der Wiener Börse. Der Nettoerlös aus den im Jahr 2020 erfolgten Emissionen wurde großteils an die UNIQA Österreich Versicherungen AG weitergeleitet, zur 187 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb von Tochtergesellschaften der AXA-Gruppe in Polen, Tsche- chien und der Slowakei sowie zur Investition in geeignete Assets gemäß des Green Bond Framework. Am 2. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi- nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge- kauft. Diese Anleihen wurden ursprünglich im Juli 2013 und im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 31. Juli 2023 beziehungsweise zum Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten Kupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Pro- zent. Vom gesamten Rückkaufsbetrag entfielen 201,3 Millio- nen Euro auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und 173,7 Millionen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe, sodass von der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volu- men von 148,7 Millionen und von der im Jahr 2015 begebe- nen Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen verbleibt. Um den Kauf zu finanzieren, hat die UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit ei- nem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt platziert. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von 20 Jahren und kann erstmals unter bestimm- ten Voraussetzungen nach zehn Jahren gekündigt werden. Innerhalb der ersten zehn Jahre beträgt der Kupon jährlich 2,375 Prozent, danach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die Anleihe notiert an der Wiener Börse. Im Rah- men des Green-Bond-Formats verpflichtet sich UNIQA, Investitionen in gleicher Höhe der Emission unter anderem in Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Wind- kraft, Solarparkanlagen) sowie nachhaltiger Abfallwirt- schaft (Mülltrennung, -verwertung inkl. Energieerzeugung) und Mobilität (Schienenverkehr, öffentlicher Nahverkehrs- ausbau) zu tätigen. Die Gesamttransaktion diente dazu, die potenzielle Laufzeit der ausstehenden Finanzierung zu ver- längern und die Zinsbelastung durch den niedrigeren Ku- pon in den kommenden Jahren zu senken. Sämtliche Ergänzungskapitalanleihen erfüllen die Anforde- rungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime und dienen dazu, die Kapi- talstruktur der UNIQA Group zu stärken und langfristig zu optimieren. Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen folgende Versicherungsbeziehungen: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Rückversicherungsübernahmen aus der Schaden- und Un- fallversicherung (bis 2013) sowie Lebensversicherung UNIQA osiguranje d.d., Zagreb Rückversicherungsübernahmen aus der Lebensversicherung UNIQA Re AG, Zürich Rückversicherungsabgaben aus der Schaden- und Unfall- versicherung Weiters bestehen folgende Beziehungen zu verbundenen Dienstleistungsunternehmen: UNIQA IT Services GmbH, Wien Datenverarbeitung UNIQA Capital Markets GmbH, Wien Kapitalveranlagung UNIQA Real Estate Management GmbH, Wien Liegenschaftsverwaltung UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra Serviceleistungen für den Vertrieb und die Verwaltung von Versicherungen Aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge mit Tochterunternehmen wurden folgende Ergebnisse über- nommen: Angaben in Tausend Euro 2021 2020 AGENTA Risiko- und Finanzierungsberatung GmbH, Wien 0 1) – 89 UNIQA Capital Markets GmbH, Wien – 272 381 UNIQA IT Services GmbH, Wien – 384 – 21 Hotel Burgenland Betriebs GmbH, Wien 0 2) – 817 Gesamtsumme – 656 – 546 1) Gesellschaft wurde mit 31.12.2020 in die Real Versicherungsvermittlung GmbH verschmolzen. 2) Gesellschaft wurde mit 31.12.2020 in die UNIQA Real Estate GmbH verschmolzen. KONZERNABSCHLUSS ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 188 Zum 31. Dezember 2021 bestanden Beteiligungen im Aus- maß von wenigstens einem Fünftel des Kapitals an folgen- den Unternehmen: Name und Sitz Angaben in Tausend Euro Anteil am Kapital in % Letzter Jahresabschluss Eigenkapital 1) Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 1) Verbundene Unternehmen Inland UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 100,00 2021 1.583.859 273.051 call us Assistance International GmbH, Wien 31,00 2021 1.692 264 UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, Wien 100,00 2021 6.512 137 UNIQA IT Services GmbH, Wien 100,00 2021 658 384 UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 100,00 2021 4.464 272 Sanus X GmbH, Wien 100,00 2020 3.850 – 3.182 UNIQA Ventures GmbH, Wien 100,00 2021 70.216 – 1.878 Ausland UNIQA Re AG, Zürich 100,00 2021 404.294 71.427 CherryHUB BSC Kft., Budapest 100,00 2020 3 – 9 UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 100,00 2020 2.725 191 Beteiligungen Inland Valida Holding AG, Wien 40,13 2020 21.079 7.123 UNIQA Leasing GmbH, Wien 25,00 2020 – 27.150 11.157 goSmart Mobility GmbH, Wien 50,00 2020 336 – 457 POLYCOMMUNICATIONS Medien GmbH, Wien 44,72 2020 – 18 – 35 1) Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen in Euro – Gegenwerte zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank Ultimo 2008 Im Rahmen eines zwischen der Raiffeisen Informatik GmbH und der UNIQA IT Services GmbH abgeschlosse- nen Kooperationsvertrags über die Auslagerung der IT-/TK-Infrastruktur einschließlich der Arbeitskräfte- überlassung hat das Unternehmen eine solidarische Haf- tung für die Erfüllung der Pflichten der UNIQA IT Services GmbH übernommen. Darüber hinaus wurde mit der T-Systems Austria GmbH ein Auslagerungsvertrag für IT-/TK-Infrastrukturleistungen vereinbart. Als indirekte Eigentümerin der UNIQA Versicherung AG, Vaduz, verpflichtete sich die Gesellschaft mit Patronats- erklärung vom 28. November 2016, dafür zu sorgen, dass ihre Enkelgesellschaft jederzeit in der Lage ist, all ihre Verpflichtungen aus übernommenen Rückversicherungs- verträgen mit AXA Global P&C SA zu erfüllen. Die maxi- male Verpflichtung entspricht der Rückversicherungs- verbindlichkeit. Mit weiteren Patronatserklärungen verpflichtete sich die Gesellschaft darüber hinaus, dafür zu sorgen, dass ihre En- kelgesellschaft UNIQA Versicherung AG, Vaduz, finanziell so ausgestattet wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, all ihre Verpflichtungen – einschließlich aller Verpflichtungen aus übernommenen Rückversicherungsverträgen – gegen- über folgenden Gesellschaften zu erfüllen: Zurich Insurance plc (Niederlassung für Deutschland) (ab 1. Jänner 2017) Zurich Insurance Company Ltd., Zürich (ab 1. Jänner 2017) Axa Corporate Solutions Assurance, Paris (ab 1. Juni 2017) ERGO Asigurări SA, Romania (ab 26. Jänner 2018) VI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Ende Februar 2022 ist der seit mehreren Jahren zwischen der Ukraine und Russland bestehende Konflikt eskaliert. Die UNIQA Insurance Group AG hält gemeinsam mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG in der Ukraine Be- teiligungen an zwei Versicherungsgesellschaften sowie drei Immobiliengesellschaften; in Russland hält UNIQA Öster- reich Versicherungen AG 75 Prozent an einer Lebensversi- cherungsgesellschaft (die übrigen 25 Prozent werden von 189 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG der JSC Raiffeisenbank gehalten). Aufgrund der gegenwär- tig noch uneinschätzbaren und sich laufend ändernden Si- tuation, ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses keine abschließende Beurteilung der künftigen Auswirkungen auf die UNIQA Insurance Group AG möglich. Da es sich um ein wertbegründendes Ereignis handelt, welches im Jahr 2022 liegt, ergeben sich auf die- sen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 keine Auswir- kungen. Im Jahr 2021 beliefen sich die verrechneten Prämien in der Ukraine auf rd. 110 Millionen Euro, in Russland auf rd. 75 Millionen Euro. Die Vermögenswerte, die auf die Versiche- rungsgesellschaften in der Ukraine entfallen, belaufen sich per 31. Dezember 2021 auf rd. 140 Millionen Euro – rd. 90 Millionen Euro hiervon auf Kapitalanlagen. Die Immobili- engesellschaften in der Ukraine verfügen per Ende 2021 über Vermögenswerte in Höhe von rd. 20 Millionen Euro. In Russland belaufen sich die dem von UNIQA gehaltenen Anteil zurechenbaren Vermögenswerte auf rd. 250 Millio- nen Euro – rd. 230 Millionen Euro entfallen hiervon auf Kapitalanlagen. Der Beteiligungsansatz der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG an den Uk- rainischen Gesellschaften beträgt per 31. Dezember 2021 insgesamt rd. 70 Millionen Euro und an der Russischen Versicherungsgesellschaft rd. 15 Millionen Euro. Die weitere Entwicklung der Lage wird beobachtet und es werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen auf UNIQA Insurance Group AG ge- ring zu halten. VII. Angaben über personelle Verhältnisse Vo rstand Vorsitzender Andreas Brandstetter, Wien Mitglieder Peter Eichler, Wien Wolf-Christoph Gerlach, Wien Peter Humer, Eugendorf Wolfgang Kindl, Wien René Knapp, Wien Erik Leyers, Wien Klaus Pekarek, Klagenfurt Kurt Svoboda, Hainburg Aufsichtsrat Vorsitzender Walter Rothensteiner, Wien Vorsitzender-Stellvertreter Christian Kuhn, Wien (1. Vorsitzender-Stellvertreter) Johann Strobl, Walbersdorf (2. Vorsitzender-Stellvertreter) Burkhard Gantenbein, Wien (3. Vorsitzender-Stellvertreter) Mitglieder Markus Andréewitch, Wien Marie-Valerie Brunner, Wien Anna Maria D’Hulster, Vaduz Elgar Fleisch, St. Gallen Martin Grüll, Mödling Jutta Kath, Zürich Vom Zentralbetriebsrat entsandt Sabine Andre, St. Pölten Peter Gattinger, Wien Heinrich Kames, Wien Harald Kindermann, Schleedorf Irene Scheiber, Kristen Die durchschnittliche Zahl der als Angestellte tätigen Arbeitnehmer:innen betrug 633 (2020: 621); davon entfal- len 632 (2020: 620) auf den Innendienst und 1 (2020: 1) auf den Außendienst. Die tabellarische Darstellung und alle textlichen Angaben zu den Vorstandsbezügen beinhalten ausschließlich be- zahlte Beträge bezogen auf das gesamte Geschäftsjahr ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 188 Zum 31. Dezember 2021 bestanden Beteiligungen im Aus- maß von wenigstens einem Fünftel des Kapitals an folgen- den Unternehmen: Name und Sitz Angaben in Tausend Euro Anteil am Kapital in % Letzter Jahresabschluss Eigenkapital 1) Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 1) Verbundene Unternehmen Inland UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 100,00 2021 1.583.859 273.051 call us Assistance International GmbH, Wien 31,00 2021 1.692 264 UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, Wien 100,00 2021 6.512 137 UNIQA IT Services GmbH, Wien 100,00 2021 658 384 UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 100,00 2021 4.464 272 Sanus X GmbH, Wien 100,00 2020 3.850 – 3.182 UNIQA Ventures GmbH, Wien 100,00 2021 70.216 – 1.878 Ausland UNIQA Re AG, Zürich 100,00 2021 404.294 71.427 CherryHUB BSC Kft., Budapest 100,00 2020 3 – 9 UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 100,00 2020 2.725 191 Beteiligungen Inland Valida Holding AG, Wien 40,13 2020 21.079 7.123 UNIQA Leasing GmbH, Wien 25,00 2020 – 27.150 11.157 goSmart Mobility GmbH, Wien 50,00 2020 336 – 457 POLYCOMMUNICATIONS Medien GmbH, Wien 44,72 2020 – 18 – 35 1) Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen in Euro – Gegenwerte zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank Ultimo 2008 Im Rahmen eines zwischen der Raiffeisen Informatik GmbH und der UNIQA IT Services GmbH abgeschlosse- nen Kooperationsvertrags über die Auslagerung der IT-/TK-Infrastruktur einschließlich der Arbeitskräfte- überlassung hat das Unternehmen eine solidarische Haf- tung für die Erfüllung der Pflichten der UNIQA IT Services GmbH übernommen. Darüber hinaus wurde mit der T-Systems Austria GmbH ein Auslagerungsvertrag für IT-/TK-Infrastrukturleistungen vereinbart. Als indirekte Eigentümerin der UNIQA Versicherung AG, Vaduz, verpflichtete sich die Gesellschaft mit Patronats- erklärung vom 28. November 2016, dafür zu sorgen, dass ihre Enkelgesellschaft jederzeit in der Lage ist, all ihre Verpflichtungen aus übernommenen Rückversicherungs- verträgen mit AXA Global P&C SA zu erfüllen. Die maxi- male Verpflichtung entspricht der Rückversicherungs- verbindlichkeit. Mit weiteren Patronatserklärungen verpflichtete sich die Gesellschaft darüber hinaus, dafür zu sorgen, dass ihre En- kelgesellschaft UNIQA Versicherung AG, Vaduz, finanziell so ausgestattet wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, all ihre Verpflichtungen – einschließlich aller Verpflichtungen aus übernommenen Rückversicherungsverträgen – gegen- über folgenden Gesellschaften zu erfüllen: Zurich Insurance plc (Niederlassung für Deutschland) (ab 1. Jänner 2017) Zurich Insurance Company Ltd., Zürich (ab 1. Jänner 2017) Axa Corporate Solutions Assurance, Paris (ab 1. Juni 2017) ERGO Asigurări SA, Romania (ab 26. Jänner 2018) VI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Ende Februar 2022 ist der seit mehreren Jahren zwischen der Ukraine und Russland bestehende Konflikt eskaliert. Die UNIQA Insurance Group AG hält gemeinsam mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG in der Ukraine Be- teiligungen an zwei Versicherungsgesellschaften sowie drei Immobiliengesellschaften; in Russland hält UNIQA Öster- reich Versicherungen AG 75 Prozent an einer Lebensversi- cherungsgesellschaft (die übrigen 25 Prozent werden von 189 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG der JSC Raiffeisenbank gehalten). Aufgrund der gegenwär- tig noch uneinschätzbaren und sich laufend ändernden Si- tuation, ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses keine abschließende Beurteilung der künftigen Auswirkungen auf die UNIQA Insurance Group AG möglich. Da es sich um ein wertbegründendes Ereignis handelt, welches im Jahr 2022 liegt, ergeben sich auf die- sen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 keine Auswir- kungen. Im Jahr 2021 beliefen sich die verrechneten Prämien in der Ukraine auf rd. 110 Millionen Euro, in Russland auf rd. 75 Millionen Euro. Die Vermögenswerte, die auf die Versiche- rungsgesellschaften in der Ukraine entfallen, belaufen sich per 31. Dezember 2021 auf rd. 140 Millionen Euro – rd. 90 Millionen Euro hiervon auf Kapitalanlagen. Die Immobili- engesellschaften in der Ukraine verfügen per Ende 2021 über Vermögenswerte in Höhe von rd. 20 Millionen Euro. In Russland belaufen sich die dem von UNIQA gehaltenen Anteil zurechenbaren Vermögenswerte auf rd. 250 Millio- nen Euro – rd. 230 Millionen Euro entfallen hiervon auf Kapitalanlagen. Der Beteiligungsansatz der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG an den Uk- rainischen Gesellschaften beträgt per 31. Dezember 2021 insgesamt rd. 70 Millionen Euro und an der Russischen Versicherungsgesellschaft rd. 15 Millionen Euro. Die weitere Entwicklung der Lage wird beobachtet und es werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen auf UNIQA Insurance Group AG ge- ring zu halten. VII. Angaben über personelle Verhältnisse V orstand Vorsitzender Andreas Brandstetter, Wien Mitglieder Peter Eichler, Wien Wolf-Christoph Gerlach, Wien Peter Humer, Eugendorf Wolfgang Kindl, Wien René Knapp, Wien Erik Leyers, Wien Klaus Pekarek, Klagenfurt Kurt Svoboda, Hainburg Aufsichtsrat Vorsitzender Walter Rothensteiner, Wien Vorsitzender-Stellvertreter Christian Kuhn, Wien (1. Vorsitzender-Stellvertreter) Johann Strobl, Walbersdorf (2. Vorsitzender-Stellvertreter) Burkhard Gantenbein, Wien (3. Vorsitzender-Stellvertreter) Mitglieder Markus Andréewitch, Wien Marie-Valerie Brunner, Wien Anna Maria D’Hulster, Vaduz Elgar Fleisch, St. Gallen Martin Grüll, Mödling Jutta Kath, Zürich Vom Zentralbetriebsrat entsandt Sabine Andre, St. Pölten Peter Gattinger, Wien Heinrich Kames, Wien Harald Kindermann, Schleedorf Irene Scheiber, Kristen Die durchschnittliche Zahl der als Angestellte tätigen Arbeitnehmer:innen betrug 633 (2020: 621); davon entfal- len 632 (2020: 620) auf den Innendienst und 1 (2020: 1) auf den Außendienst. Die tabellarische Darstellung und alle textlichen Angaben zu den Vorstandsbezügen beinhalten ausschließlich be- zahlte Beträge bezogen auf das gesamte Geschäftsjahr KONZERNABSCHLUSS ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 190 2021. Hierbei ist zu beachten, dass die Vorstandsmitglie- der der UNIQA Insurance Group AG seit 1. Juli 2020 in ih- rer Funktion eine operative Doppelrolle einnehmen, da diese personenident auch Vorstandsfunktionen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA Group. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstel- lungsverträge der Vorstände mit der Gesellschaft, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt. Eine Umlage an die UNIQA Österreich Versicherungen AG erfolgt nicht auf der Grundlage individueller Werte, son- dern auf Basis eines marktkonformen, verursachungsge- rechten Kostenstellenumlageverfahrens. Die im Berichtsjahr ausbezahlten Aktivbezüge der Vor- standsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Vorstandsmitglieder der UNIQA Öster- reich Versicherungen AG sind, beliefen sich auf 6.621 Tau- send Euro (2020: 8.731 Tausend Euro). Davon entfallen auf fixe Gehaltsbestandteile 4.675 Tausend Euro (2020: 4.377 Tausend Euro) und auf variable Teile 1.946 Tau- send Euro (2020: 4.354 Tausend Euro). Im Berichtsjahr fielen keine Beendigungsansprüche an (2020: keine). Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 103 Tausend Euro (2020: 110 Tausend Euro). Der relative Anteil der Gesamtvergütung der fixen Gehaltsbestandteile beläuft sich auf 71 Prozent, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beläuft sich auf 29 Prozent. Die Gesamtvergütung entspricht der Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Mai 2020 beschlossen wurde. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder stehen in einem angemessenen Ver- hältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu den Usancen des Markts und setzen langfristige Verhaltensan- reize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Insbe- sondere die Zielwerte des Short-Term Incentive (STI) und des Long-Term Incentive (LTI) als variable Bezugsteile stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie von UNIQA, indem sie auf Kennzahlen Bezug nehmen, die für die strategische und langfristige Entwicklung von UNIQA von wesentlicher Bedeutung sind. Das Verhältnis von Fix- einkommen, das marktkonform festgelegt wird, und vari- ablen Bezügen ist angemessen und gewährleistet, dass kein Anreiz zur Erreichung von (lediglich auch nur kurz- fristigen) Bonifikationen entsteht. Es existiert kein Aktienoptionsprogramm. Das Long-Term Incentive (LTI) ist eine anteilsbasierte Vergütungsverein- barung mit Barausgleich, die abhängig von festgelegten Zielerfüllungsparametern auf Basis von jährlichen virtuel- len Investitionsbeträgen (Zuteilungswerten) in UNIQA Aktien nach einer Laufzeit von jeweils vier Jahren (Performancezeitraum) Einmalzahlungen vorsieht. Eine allfällige Rückforderung ausbezahlter variabler Ver- gütungsbestandteile („Clawback“) ist in Übereinstimmung mit der C-Regel 27 des Österreichischen Corporate Gover- nance Kodex (ÖCGK) vorgesehen, nämlich wenn sich he- rausstellen sollte, dass die variablen Vergütungsbestand- teile auf Grundlage offenkundig falscher Daten ausgezahlt wurden. 191 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende Aktivbezüge: Im Geschäftsjahr 2021 erhaltene Aktivbezüge Angaben in Tausend Euro Fixe Bezüge V ariable Bezüge (STI) 1) Mehrjährige aktienbasierte V ergütung (LTI) 2) Summe laufende Bezüge Relativer Anteil der Gesamtvergütung in % FIX STI LTI Andreas BRANDSTETTER 681 182 258 1.121 61 16 23 Peter EICHLER 471 105 148 724 65 15 20 Wolf-Christoph GERLACH 471 0 0 471 100 0 0 Peter HUMER 517 0 0 517 100 0 0 Wolfgang KINDL 516 123 195 834 62 15 23 René KNAPP 462 18 0 481 96 4 0 Erik LEYERS 471 105 148 725 65 14 20 Klaus PEKAREK 517 137 195 849 61 16 23 Kurt SVOBODA 568 137 195 900 63 15 22 Gesamtsumme 4.675 806 1.140 6.621 71 12 17 Vorjahr 4.377 2.217 2.137 8.731 50 25 24 1) Die variablen Bezüge umfassen ausschließlich die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2017.Die „Deferred-Komponente“ des STI umfasst 40 % des Anspruchs und gelangt nach Ablauf von drei Geschäftsjahren zur Auszahlung. 2) Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt. Details dazu siehe Konzernanhang der UNIQA Group. Für das Geschäftsjahr 2018 werden für das Short-Term In- centive (STI) im Jahr 2022 voraussichtliche Auszahlungen für die Deferred-Komponente in Höhe von 909 Tau- send Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2019 werden im Jahr 2023 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 795 Tausend Euro vorgenommen. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden in den Folgejahren 2022 und 2025 voraussichtliche Aus- zahlungen in Höhe von 3.822 Tausend Euro getätigt. Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2021 aus der LTI-Zuteilung 2017 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA In- surance Group AG in Höhe von 1.140 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2022 bis 2025 wurden für die bis zum 31. Dezember 2021 zugeteilten virtuellen Aktien voraussicht- liche Auszahlungen in Höhe von 4.334 Tausend Euro rück- gestellt. Neben den angeführten Aktivbezügen der Vorstandsmit- glieder des Unternehmens wurden für Pensionszusagen über die Valida Pension AG und für Rückdeckungsversi- cherungen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG 1.245 1) Tausend Euro (2020: 1.024 Tausend Euro) geleistet. Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende Beiträge: Angaben in Tausend Euro Pensionsbeiträge Andreas BRANDSTETTER 84 Peter EICHLER 86 Wolf-Christoph GERLACH 171 Peter HUMER 143 Wolfgang KINDL 119 René KNAPP 151 Erik LEYERS 170 Klaus PEKAREK 216 Kurt SVOBODA 105 Gesamtsumme 1.245 1) Vorjahr 1.024 1) davon Prämie Rückdeckungsversicherung in Höhe von 463 Tausend Euro für René Knapp, Wolf-Christoph Gerlach und Peter Humer Es sind Ruhebezüge, eine Berufsunfähigkeitsversorgung sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart, wobei die Versorgungsanwartschaften gegenüber der Valida Pension AG bestehen bzw. bei den Rückdeckungs- versicherungen rückgedeckte Versorgungsansprüche ge- genüber der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der Ruhebezug fällt grundsätzlich bei Erreichen der An- spruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach Sozi- alversicherungsgesetz (ASVG) an. Bei einem früheren Pensionsanfall reduziert sich der Pensionsanspruch. Für die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenversor- ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 190 2021. Hierbei ist zu beachten, dass die Vorstandsmitglie- der der UNIQA Insurance Group AG seit 1. Juli 2020 in ih- rer Funktion eine operative Doppelrolle einnehmen, da diese personenident auch Vorstandsfunktionen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA Group. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstel- lungsverträge der Vorstände mit der Gesellschaft, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt. Eine Umlage an die UNIQA Österreich Versicherungen AG erfolgt nicht auf der Grundlage individueller Werte, son- dern auf Basis eines marktkonformen, verursachungsge- rechten Kostenstellenumlageverfahrens. Die im Berichtsjahr ausbezahlten Aktivbezüge der Vor- standsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Vorstandsmitglieder der UNIQA Öster- reich Versicherungen AG sind, beliefen sich auf 6.621 Tau- send Euro (2020: 8.731 Tausend Euro). Davon entfallen auf fixe Gehaltsbestandteile 4.675 Tausend Euro (2020: 4.377 Tausend Euro) und auf variable Teile 1.946 Tau- send Euro (2020: 4.354 Tausend Euro). Im Berichtsjahr fielen keine Beendigungsansprüche an (2020: keine). Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 103 Tausend Euro (2020: 110 Tausend Euro). Der relative Anteil der Gesamtvergütung der fixen Gehaltsbestandteile beläuft sich auf 71 Prozent, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beläuft sich auf 29 Prozent. Die Gesamtvergütung entspricht der Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Mai 2020 beschlossen wurde. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder stehen in einem angemessenen Ver- hältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu den Usancen des Markts und setzen langfristige Verhaltensan- reize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Insbe- sondere die Zielwerte des Short-Term Incentive (STI) und des Long-Term Incentive (LTI) als variable Bezugsteile stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie von UNIQA, indem sie auf Kennzahlen Bezug nehmen, die für die strategische und langfristige Entwicklung von UNIQA von wesentlicher Bedeutung sind. Das Verhältnis von Fix- einkommen, das marktkonform festgelegt wird, und vari- ablen Bezügen ist angemessen und gewährleistet, dass kein Anreiz zur Erreichung von (lediglich auch nur kurz- fristigen) Bonifikationen entsteht. Es existiert kein Aktienoptionsprogramm. Das Long-Term Incentive (LTI) ist eine anteilsbasierte Vergütungsverein- barung mit Barausgleich, die abhängig von festgelegten Zielerfüllungsparametern auf Basis von jährlichen virtuel- len Investitionsbeträgen (Zuteilungswerten) in UNIQA Aktien nach einer Laufzeit von jeweils vier Jahren (Performancezeitraum) Einmalzahlungen vorsieht. Eine allfällige Rückforderung ausbezahlter variabler Ver- gütungsbestandteile („Clawback“) ist in Übereinstimmung mit der C-Regel 27 des Österreichischen Corporate Gover- nance Kodex (ÖCGK) vorgesehen, nämlich wenn sich he- rausstellen sollte, dass die variablen Vergütungsbestand- teile auf Grundlage offenkundig falscher Daten ausgezahlt wurden. 191 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende Aktivbezüge: Im Geschäftsjahr 2021 erhaltene Aktivbezüge Angaben in Tausend Euro Fixe Bezüge V ariable Bezüge (STI) 1) Mehrjährige aktienbasierte V ergütung (LTI) 2) Summe laufende Bezüge Relativer Anteil der Gesamtvergütung in % FIX STI LTI Andreas BRANDSTETTER 681 182 258 1.121 61 16 23 Peter EICHLER 471 105 148 724 65 15 20 Wolf-Christoph GERLACH 471 0 0 471 100 0 0 Peter HUMER 517 0 0 517 100 0 0 Wolfgang KINDL 516 123 195 834 62 15 23 René KNAPP 462 18 0 481 96 4 0 Erik LEYERS 471 105 148 725 65 14 20 Klaus PEKAREK 517 137 195 849 61 16 23 Kurt SVOBODA 568 137 195 900 63 15 22 Gesamtsumme 4.675 806 1.140 6.621 71 12 17 Vorjahr 4.377 2.217 2.137 8.731 50 25 24 1) Die variablen Bezüge umfassen ausschließlich die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2017.Die „Deferred-Komponente“ des STI umfasst 40 % des Anspruchs und gelangt nach Ablauf von drei Geschäftsjahren zur Auszahlung. 2) Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt. Details dazu siehe Konzernanhang der UNIQA Group. Für das Geschäftsjahr 2018 werden für das Short-Term In- centive (STI) im Jahr 2022 voraussichtliche Auszahlungen für die Deferred-Komponente in Höhe von 909 Tau- send Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2019 werden im Jahr 2023 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 795 Tausend Euro vorgenommen. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden in den Folgejahren 2022 und 2025 voraussichtliche Aus- zahlungen in Höhe von 3.822 Tausend Euro getätigt. Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2021 aus der LTI-Zuteilung 2017 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA In- surance Group AG in Höhe von 1.140 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2022 bis 2025 wurden für die bis zum 31. Dezember 2021 zugeteilten virtuellen Aktien voraussicht- liche Auszahlungen in Höhe von 4.334 Tausend Euro rück- gestellt. Neben den angeführten Aktivbezügen der Vorstandsmit- glieder des Unternehmens wurden für Pensionszusagen über die Valida Pension AG und für Rückdeckungsversi- cherungen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG 1.245 1) Tausend Euro (2020: 1.024 Tausend Euro) geleistet. Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende Beiträge: Angaben in Tausend Euro Pensionsbeiträge Andreas BRANDSTETTER 84 Peter EICHLER 86 Wolf-Christoph GERLACH 171 Peter HUMER 143 Wolfgang KINDL 119 René KNAPP 151 Erik LEYERS 170 Klaus PEKAREK 216 Kurt SVOBODA 105 Gesamtsumme 1.245 1) Vorjahr 1.024 1) davon Prämie Rückdeckungsversicherung in Höhe von 463 Tausend Euro für René Knapp, Wolf-Christoph Gerlach und Peter Humer Es sind Ruhebezüge, eine Berufsunfähigkeitsversorgung sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart, wobei die Versorgungsanwartschaften gegenüber der Valida Pension AG bestehen bzw. bei den Rückdeckungs- versicherungen rückgedeckte Versorgungsansprüche ge- genüber der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der Ruhebezug fällt grundsätzlich bei Erreichen der An- spruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach Sozi- alversicherungsgesetz (ASVG) an. Bei einem früheren Pensionsanfall reduziert sich der Pensionsanspruch. Für die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenversor- KONZERNABSCHLUSS ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 192 gung sind bei den Pensionszusagen über die Valida Pen- sion AG Sockelbeträge als Mindestversorgung vorgesehen. Bei den Rückdeckungsversicherungen entspricht die Höhe der Leistungen der Verrentung des Versicherungsrealisats aus der Rückdeckungsversicherung. Das Versorgungswerk bei der Valida Pension AG wird von der Gesellschaft für die Dauer der Mandatsausübung über laufende Beitragszahlungen für die einzelnen Vorstands- mitglieder finanziert, für die Rückdeckungsversicherun- gen leistet die Gesellschaft während aufrechten Vor- standsmandats Prämienzahlungen an die UNIQA Öster- reich Versicherungen AG nach einem gängigen Renten- tarif. Bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG fal- len Ausgleichszahlungen an, wenn Vorstandsmitglieder vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden (kalku- latorische Beitragszahlungsdauer zur Vermeidung von Überfinanzierungen). Angaben in Tausend Euro 2021 2020 Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen entfallen auf: Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte gemäß § 80 Abs. 1 AktG – 730 1) 4.183 Übrige Arbeitnehmer:innen 12.692 26.891 1) im Geschäftsjahr 2021 ergibt sich ein Ertrag aufgrund der Auflösung von Rückstellungen Beide Werte beinhalten auch die Aufwendungen für Pensi- onisten und Hinterbliebene. Die angegebenen Aufwen- dungen wurden auf Basis definierter Unternehmens- prozesse an die Konzernunternehmen verrechnet. An laufenden Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglie- der und deren Hinterbliebene waren im Berichtsjahr 2.043 Tausend Euro (2020: 2.084 Tausend Euro) aufzu- wenden. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit B arausgleich Für die Mitglieder des Vorstands ist ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm vorgesehen. Entsprechend diesem Programm werden den Mitgliedern des Vorstands zum 1. Jänner des jeweiligen Geschäftsjahres virtuelle Aktien be- dingt gewährt, die nach Ablauf des Leistungszeitraums von jeweils vier Jahren zum Erhalt einer Barzahlung bei Errei- chen vereinbarter Zielewerte berechtigen. Für diese anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich wurde, den Bestimmungen der AFRAC-Stel- lungnahme „Die Behandlung anteilsbasierter Vergütun- gen in UGB-Abschlüssen“ vom September 2007 (inkl. Ak- tualisierung vom Dezember 2015) folgend, der beizulegende Zeitwert ermittelt und die Rückstellung auf 5.861 Tausend Euro erhöht (2020: auf 3.712 Tausend Euro vermindert). Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter den sonstigen Rückstellungen (Rückstellung für LTI) ausgewiesen. Aufsichtsratsvergütungen Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats be- trugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 790 Tau- send Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 wurden Vergütungen in Höhe von 835 Tausend Euro rück- gestellt. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Ge- schäftsjahr 65 Tausend Euro (2020: 75 Tausend Euro) ausbezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Auf- sichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Öster- reich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergü- tungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG abgedeckt. Die Taggelder und Aufsichtsratsvergütungen teilten sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf: Vergütungen Angaben in Tausend Euro 2021 2020 Taggeld Vergütung 1) Gesamt Gesamt Walter ROTHENSTEINER 5 115 120 113 Christian KUHN 6 100 106 106 Erwin HAMESEDER (bis 25. Mai 2020) 0 0 0 34 Johann STROBL (ab 25. Mai 2020) 4 85 89 55 Burkhard GANTENBEIN 6 115 121 113 Markus ANDRÉEWITCH 5 60 65 59 Marie-Valerie BRUNNER 5 75 80 74 Anna Maria D’HULSTER 5 75 80 74 Elgar FLEISCH 5 75 80 73 Martin GRÜLL 5 60 65 66 Jutta KATH 5 75 80 81 Aufwandsentschädigungen an Arbeitnehmervertreter:innen 19 0 19 24 Gesamtsumme 65 835 900 865 1) Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, der Hauptversammlung 2022 die Vergütungen in Höhe von 835 Tausend Euro zur Beschlussfassung vorzuschlagen. 193 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG VIII. Gewinnverwendungsvorschlag Der Bilanzgewinn des Jahres 2021 in Höhe von 171.031.286,15 Euro wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von 55 Cent auf jede der dividendenberechtigten Stückaktien (309.000.000 zum 31. Dezember 2021 ausgegebene Stückaktien abzüglich am Tag der Beschlussfassung von der Gesellschaft unmittel- bar gehaltener eigener Aktien) im anteiligen Wert zum Grundkapital von je 1,00 Euro. Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetra- gen werden. Wien, am 9. März 2022 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Klaus Pekarek Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 192 gung sind bei den Pensionszusagen über die Valida Pen- sion AG Sockelbeträge als Mindestversorgung vorgesehen. Bei den Rückdeckungsversicherungen entspricht die Höhe der Leistungen der Verrentung des Versicherungsrealisats aus der Rückdeckungsversicherung. Das Versorgungswerk bei der Valida Pension AG wird von der Gesellschaft für die Dauer der Mandatsausübung über laufende Beitragszahlungen für die einzelnen Vorstands- mitglieder finanziert, für die Rückdeckungsversicherun- gen leistet die Gesellschaft während aufrechten Vor- standsmandats Prämienzahlungen an die UNIQA Öster- reich Versicherungen AG nach einem gängigen Renten- tarif. Bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG fal- len Ausgleichszahlungen an, wenn Vorstandsmitglieder vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden (kalku- latorische Beitragszahlungsdauer zur Vermeidung von Überfinanzierungen). Angaben in Tausend Euro 2021 2020 Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen entfallen auf: Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte gemäß § 80 Abs. 1 AktG – 730 1) 4.183 Übrige Arbeitnehmer:innen 12.692 26.891 1) im Geschäftsjahr 2021 ergibt sich ein Ertrag aufgrund der Auflösung von Rückstellungen Beide Werte beinhalten auch die Aufwendungen für Pensi- onisten und Hinterbliebene. Die angegebenen Aufwen- dungen wurden auf Basis definierter Unternehmens- prozesse an die Konzernunternehmen verrechnet. An laufenden Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglie- der und deren Hinterbliebene waren im Berichtsjahr 2.043 Tausend Euro (2020: 2.084 Tausend Euro) aufzu- wenden. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit B arausgleich Für die Mitglieder des Vorstands ist ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm vorgesehen. Entsprechend diesem Programm werden den Mitgliedern des Vorstands zum 1. Jänner des jeweiligen Geschäftsjahres virtuelle Aktien be- dingt gewährt, die nach Ablauf des Leistungszeitraums von jeweils vier Jahren zum Erhalt einer Barzahlung bei Errei- chen vereinbarter Zielewerte berechtigen. Für diese anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich wurde, den Bestimmungen der AFRAC-Stel- lungnahme „Die Behandlung anteilsbasierter Vergütun- gen in UGB-Abschlüssen“ vom September 2007 (inkl. Ak- tualisierung vom Dezember 2015) folgend, der beizulegende Zeitwert ermittelt und die Rückstellung auf 5.861 Tausend Euro erhöht (2020: auf 3.712 Tausend Euro vermindert). Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter den sonstigen Rückstellungen (Rückstellung für LTI) ausgewiesen. Aufsichtsratsvergütungen Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats be- trugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 790 Tau- send Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 wurden Vergütungen in Höhe von 835 Tausend Euro rück- gestellt. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Ge- schäftsjahr 65 Tausend Euro (2020: 75 Tausend Euro) ausbezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Auf- sichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Öster- reich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergü- tungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG abgedeckt. Die Taggelder und Aufsichtsratsvergütungen teilten sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf: Vergütungen Angaben in Tausend Euro 2021 2020 Taggeld Vergütung 1) Gesamt Gesamt Walter ROTHENSTEINER 5 115 120 113 Christian KUHN 6 100 106 106 Erwin HAMESEDER (bis 25. Mai 2020) 0 0 0 34 Johann STROBL (ab 25. Mai 2020) 4 85 89 55 Burkhard GANTENBEIN 6 115 121 113 Markus ANDRÉEWITCH 5 60 65 59 Marie-Valerie BRUNNER 5 75 80 74 Anna Maria D’HULSTER 5 75 80 74 Elgar FLEISCH 5 75 80 73 Martin GRÜLL 5 60 65 66 Jutta KATH 5 75 80 81 Aufwandsentschädigungen an Arbeitnehmervertreter:innen 19 0 19 24 Gesamtsumme 65 835 900 865 1) Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, der Hauptversammlung 2022 die Vergütungen in Höhe von 835 Tausend Euro zur Beschlussfassung vorzuschlagen. 193 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG VIII. Gewinnverwendungsvorschlag Der Bilanzgewinn des Jahres 2021 in Höhe von 171.031.286,15 Euro wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von 55 Cent auf jede der dividendenberechtigten Stückaktien (309.000.000 zum 31. Dezember 2021 ausgegebene Stückaktien abzüglich am Tag der Beschlussfassung von der Gesellschaft unmittel- bar gehaltener eigener Aktien) im anteiligen Wert zum Grundkapital von je 1,00 Euro. Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetra- gen werden. Wien, am 9. März 2022 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Klaus Pekarek Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands KONZERNABSCHLUSS BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 194 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezem- ber 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an die- sem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jah- resabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanz- lage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Ge- sellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichi- schen unternehmensrechtlichen und versicherungsauf- sichtsrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU- VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort- lichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- abschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh- mensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Über- einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestäti- gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsur- teil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach- verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prü- fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungs- sachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: Sachverhalt Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen U nternehmen und Beteiligungen Sachverhalt Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteili- gungen in Höhe von EUR 4.040.215.866,77 stellen einen we- sentlichen Anteil an den Kapitalanlagen der Gesellschaft dar. Die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unterneh- men und Beteiligungen kann in der Regel überwiegend, man- gels Verfügbarkeit, nicht auf Basis von Marktpreisen erfolgen. Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfordert somit Er- messensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Dazu zählen insbesondere geplante Zahlungsströme, zukünftige Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Ge- ringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwende- ten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben. Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurde die Bewer- tung der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen von uns als besonders wichtiger Prüfungssach- verhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: Arbeitsabläufe und die Vorgehensweise bei der Bewertung evaluiert sowie ausgewählte Schlüsselkontrollen getestet, die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft, die Wertansätze einzelner Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stichprobenhaft geprüft und Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Betei- ligungen in ausgewählten Fällen auf deren Werthaltigkeit geprüft. 195 BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf- sichtsrechtlichen Vorschriften. Wir erachten die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unterneh- men und Beteiligungen als vertretbar. Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. Kapitel II. „Offenlegung und Erläuterung der Bilan- zierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „Aktiva“ im Anhang zum Jahresabschluss. Refinanzierung von nachrangigen Verbindlichkeiten Sachverhalt Die Gesellschaft hat im Dezember des Geschäftsjahres zwei ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnominale von EUR 375 Mio. am Kapitalmarkt zurückgekauft. Die Anlei- hen wurden ursprünglich im Juli 2013 mit erstmaliger Kündi- gungsmöglichkeit der Gesellschaft im Juli 2023 bzw. im Juli 2015 mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit der Gesellschaft im Juli 2026 begeben. Für den Teilrückkauf der beiden Anlei- hen wurden zusätzliche Finanzierungskosten in Form von Rückkaufprämien in Höhe von EUR 65 Mio. im Geschäftsjahr geleistet und aufwandsmäßig im Geschäftsjahr erfasst. Zur Finanzierung des Teilrückkaufs wurde eine Nachrangan- leihe (Tier 2) im gleichen Volumen in Höhe von EUR 375 Mio. am Kapitalmarkt platziert. Aufgrund der wesentlichen Ergebniswirkung wurde der Sach- verhalt von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: die Genehmigungen der Finanzmarktaufsicht für den Teil- rückkauf der beiden Anleihen und die Begebung der Nach- ranganleihe sowie die notwendigen unternehmensinternen Beschlüsse und Genehmigungen eingeholt, die bilanzielle Behandlung des Rückkaufs der beiden An- leihen und der in diesem Zusammenhang anfallenden Fi- nanzierungskosten und, die bilanzielle Behandlung der neu begebenen Anleihe so- wie der damit verbundenen Transaktionskosten und des entstehenden Disagios geprüft. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf- sichtsrechtlichen Vorschriften Wir erachten die Abbildung des oben stehenden Sachverhalts im Jahresab- schluss als angemessen. Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. Kapitel V. „Angaben über rechtliche Verhältnisse und Beteiligungen“ im Anhang zum Jahresabschluss. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informa- tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um- fassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab- schlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti- gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschluss- prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderwei- tig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss zie- hen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zu- sammenhang nichts zu berichten Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und d es Prüfungsausschusses für den Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf- stellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh- mensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Fer- ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf- grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 194 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezem- ber 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an die- sem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jah- resabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanz- lage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Ge- sellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichi- schen unternehmensrechtlichen und versicherungsauf- sichtsrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU- VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort- lichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- abschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh- mensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Über- einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestäti- gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsur- teil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach- verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prü- fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungs- sachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: Sachverhalt Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen U nternehmen und Beteiligungen Sachverhalt Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteili- gungen in Höhe von EUR 4.040.215.866,77 stellen einen we- sentlichen Anteil an den Kapitalanlagen der Gesellschaft dar. Die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unterneh- men und Beteiligungen kann in der Regel überwiegend, man- gels Verfügbarkeit, nicht auf Basis von Marktpreisen erfolgen. Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfordert somit Er- messensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Dazu zählen insbesondere geplante Zahlungsströme, zukünftige Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Ge- ringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwende- ten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben. Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurde die Bewer- tung der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen von uns als besonders wichtiger Prüfungssach- verhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: Arbeitsabläufe und die Vorgehensweise bei der Bewertung evaluiert sowie ausgewählte Schlüsselkontrollen getestet, die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft, die Wertansätze einzelner Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stichprobenhaft geprüft und Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Betei- ligungen in ausgewählten Fällen auf deren Werthaltigkeit geprüft. 195 BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf- sichtsrechtlichen Vorschriften. Wir erachten die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unterneh- men und Beteiligungen als vertretbar. Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. Kapitel II. „Offenlegung und Erläuterung der Bilan- zierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „Aktiva“ im Anhang zum Jahresabschluss. Refinanzierung von nachrangigen Verbindlichkeiten Sachverhalt Die Gesellschaft hat im Dezember des Geschäftsjahres zwei ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnominale von EUR 375 Mio. am Kapitalmarkt zurückgekauft. Die Anlei- hen wurden ursprünglich im Juli 2013 mit erstmaliger Kündi- gungsmöglichkeit der Gesellschaft im Juli 2023 bzw. im Juli 2015 mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit der Gesellschaft im Juli 2026 begeben. Für den Teilrückkauf der beiden Anlei- hen wurden zusätzliche Finanzierungskosten in Form von Rückkaufprämien in Höhe von EUR 65 Mio. im Geschäftsjahr geleistet und aufwandsmäßig im Geschäftsjahr erfasst. Zur Finanzierung des Teilrückkaufs wurde eine Nachrangan- leihe (Tier 2) im gleichen Volumen in Höhe von EUR 375 Mio. am Kapitalmarkt platziert. Aufgrund der wesentlichen Ergebniswirkung wurde der Sach- verhalt von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: die Genehmigungen der Finanzmarktaufsicht für den Teil- rückkauf der beiden Anleihen und die Begebung der Nach- ranganleihe sowie die notwendigen unternehmensinternen Beschlüsse und Genehmigungen eingeholt, die bilanzielle Behandlung des Rückkaufs der beiden An- leihen und der in diesem Zusammenhang anfallenden Fi- nanzierungskosten und, die bilanzielle Behandlung der neu begebenen Anleihe so- wie der damit verbundenen Transaktionskosten und des entstehenden Disagios geprüft. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf- sichtsrechtlichen Vorschriften Wir erachten die Abbildung des oben stehenden Sachverhalts im Jahresab- schluss als angemessen. Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. Kapitel V. „Angaben über rechtliche Verhältnisse und Beteiligungen“ im Anhang zum Jahresabschluss. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informa- tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um- fassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab- schlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti- gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschluss- prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderwei- tig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss zie- hen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zu- sammenhang nichts zu berichten Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und d es Prüfungsausschusses für den Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf- stellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh- mensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Fer- ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf- grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. KONZERNABSCHLUSS BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 196 Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz- lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern ein- schlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungs- grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beab- sichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwa- chung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die P rüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu er- langen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesent- lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungs- vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insge- samt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffe- nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein- flussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Ab- schlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah- ren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentli- cher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand- lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, füh- ren sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die aus- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel- lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irr- tümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll- ständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au- ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Ab- schlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon- trollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho- den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech- nungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die ge- setzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlang- ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä- higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsi- cherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestä- tigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er- eignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der An- gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen- den Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter ande- rem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsa- mer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. 197 BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforde- rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tau- schen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenom- men werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejeni- gen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und da- her die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestäti- gungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts- vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestäti- gungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftiger- weise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Inte- resse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche An forderungen Bericht zum Lagebericht Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh- mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf- stellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den ös- terreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchge- führt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses ge- wonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständ- nisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU VO Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außer- dem wurden wir von der Hauptversammlung am 31. Mai 2021 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Ab- schlussprüfer gewählt und am 6. Dezember 2021 vom Auf- sichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Be- richt zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs- leistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft ge- wahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter Wien, den 9. März 2022 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer gezeichnet Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlus- ses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsver- merk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachi- gen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 196 Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz- lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern ein- schlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungs- grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beab- sichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwa- chung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die P rüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu er- langen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesent- lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungs- vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insge- samt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffe- nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein- flussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Ab- schlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah- ren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentli- cher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand- lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, füh- ren sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die aus- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel- lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irr- tümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll- ständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au- ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Ab- schlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon- trollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho- den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech- nungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die ge- setzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlang- ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä- higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsi- cherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestä- tigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er- eignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der An- gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen- den Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter ande- rem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsa- mer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. 197 BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforde- rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tau- schen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenom- men werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejeni- gen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und da- her die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestäti- gungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts- vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestäti- gungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftiger- weise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Inte- resse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche A nforderungen Bericht zum Lagebericht Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh- mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf- stellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den ös- terreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchge- führt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses ge- wonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständ- nisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU VO Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außer- dem wurden wir von der Hauptversammlung am 31. Mai 2021 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Ab- schlussprüfer gewählt und am 6. Dezember 2021 vom Auf- sichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Be- richt zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs- leistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft ge- wahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter Wien, den 9. März 2022 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer gezeichnet Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlus- ses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsver- merk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachi- gen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. KONZERNABSCHLUSS ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 198 Erklärung der gesetzlichen Vertreter Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufge- stellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst ge- treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ent- steht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Wien, am 9. März 2022 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Klaus Pekarek Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 199 BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Bericht des Aufsichtsrats Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre, s ehr geehrte Damen und Herren, nach dem schwierigen Transformationsjahr 2020 war es dem Aufsichtsrat 2021 besonders wichtig, den Vorstand im ersten Jahr unseres neuen Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding the Future“ bestmöglich zu unterstützen und in unserer Funktion als Aufsichtsgremium aufmerksam zu begleiten. Um Ihnen einen guten Überblick über die Ar- beit des Aufsichtsrats in diesem wirtschaftlich erfolgrei- chen Jahr zu geben, gliedere ich meinen Bericht – ähnlich wie im vergangenen Jahr – in drei Teile: 1. Wa s uns 2021 besonders wichtig wa r Der Schwerpunkt unserer Sitzungen lag klar auf der Um- setzung unseres neuen Strategieprogramms. Wir haben uns dabei nicht allein auf die Finanzkennzahlen kon- zentriert, sondern uns intensiv mit den dahinterliegenden Projekten und Arbeitsprogrammen beschäftigt. Sehr bald war erfreulicherweise ersichtlich, dass wir nicht nur bei der Entwicklung des bestehenden Kerngeschäfts Fort- schritte erzielen, sondern dass sich auch der erwartete Er- gebnisbeitrag aus der Integration der AXA-Gesellschaften in Polen, Tschechien und der Slowakei plangemäß einstellt. Die operative Arbeitsweise unseres Aufsichtsrats und sei- ner Ausschüsse blieb – den gerade gültigen gesetzlichen Maßnahmen rund um Covid-19 entsprechend – variabel: Ein Teil unserer Sitzungen fand physisch statt, ein weitaus größerer virtuell. Da der Aufsichtsrat der börsennotierten UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig auch jener der UNIQA Österreich Versicherungen AG ist, ist die Band- breite von rein strategischen bis hin zu besonders kunden- und geschäftsnahen Themen naturgemäß sehr groß: eine spannende Herausforderung für unseren Aufsichtsrat, die eine präzise Vorbereitung der Sitzungen und – gerade bei einem digitalen Sitzungsformat – ein besonders diszipli- niertes Zeitmanagement fordert, denn unsere Sitzungen dauerten im Geschäftsjahr 2021 im Schnitt rund sechs Stunden. Die Entscheidung, die Hauptversammlung eben- falls wieder „nur“ virtuell durchzuführen, ist uns beson- ders schwergefallen – spätestens seit der Kapitalerhöhung vom Oktober 2013, dem sogenannten „Re-IPO“, ist Vor- stand wie Aufsichtsrat eine aktive, zeitgemäße Kapital- marktkommunikation und damit der persönliche Austausch mit Ihnen als unseren Aktionärinnen und Aktio- nären ein zentrales Anliegen. Dass dieser in Form einer physischen Begegnung eindeutig besser möglich ist als in virtueller Form, ist unbestritten. Die Reflexion über die Qualität unserer Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und über jene mit dem Vor- stand hat stark an Stellenwert gewonnen. Wir haben des- halb Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strategisches Management der Wirtschafts- universität Wien, dafür gewonnen, uns bei der strukturier- ten Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats professionell zu unterstützen und mit uns gemeinsam Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Es ist uns ein Anliegen, gerade in dynamischen und volatilen Zei- ten die Qualität unserer Arbeitsweise immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und konsequent weiterzuentwi- ckeln. 2.Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2021 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unter- richten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beauf- sichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichts- ratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch aus- führliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert. Im Jahr 2021 fanden vier Informationsveranstaltungen bzw. Spezialseminare zu den Themenbereichen Diversität, IFRS 9/17, IT Security, Risikomanagement und Compliance für den Aufsichtsrat statt. Für den IT-Ausschuss wurde eine Informationsveranstaltung zum Thema Agile Transforma- tion abgehalten. Die Schwerpunkte unserer Beratungen Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2021 zu fünf Sitzungen zusam- men. Im Mittelpunkt unserer Sitzungen standen die jewei- lige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber hinaus trafen wir eine Entscheidung im Umlaufweg. In unserer Sitzung vom 17. Februar befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus wurde über die An- ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 198 Erklärung der gesetzlichen Vertreter Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufge- stellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst ge- treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ent- steht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Wien, am 9. März 2022 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Klaus Pekarek Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 199 BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Bericht des Aufsichtsrats Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre, s ehr geehrte Damen und Herren, nach dem schwierigen Transformationsjahr 2020 war es dem Aufsichtsrat 2021 besonders wichtig, den Vorstand im ersten Jahr unseres neuen Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding the Future“ bestmöglich zu unterstützen und in unserer Funktion als Aufsichtsgremium aufmerksam zu begleiten. Um Ihnen einen guten Überblick über die Ar- beit des Aufsichtsrats in diesem wirtschaftlich erfolgrei- chen Jahr zu geben, gliedere ich meinen Bericht – ähnlich wie im vergangenen Jahr – in drei Teile: 1 . W as uns 2021 besonders wichtig wa r Der Schwerpunkt unserer Sitzungen lag klar auf der Um- setzung unseres neuen Strategieprogramms. Wir haben uns dabei nicht allein auf die Finanzkennzahlen kon- zentriert, sondern uns intensiv mit den dahinterliegenden Projekten und Arbeitsprogrammen beschäftigt. Sehr bald war erfreulicherweise ersichtlich, dass wir nicht nur bei der Entwicklung des bestehenden Kerngeschäfts Fort- schritte erzielen, sondern dass sich auch der erwartete Er- gebnisbeitrag aus der Integration der AXA-Gesellschaften in Polen, Tschechien und der Slowakei plangemäß einstellt. Die operative Arbeitsweise unseres Aufsichtsrats und sei- ner Ausschüsse blieb – den gerade gültigen gesetzlichen Maßnahmen rund um Covid-19 entsprechend – variabel: Ein Teil unserer Sitzungen fand physisch statt, ein weitaus größerer virtuell. Da der Aufsichtsrat der börsennotierten UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig auch jener der UNIQA Österreich Versicherungen AG ist, ist die Band- breite von rein strategischen bis hin zu besonders kunden- und geschäftsnahen Themen naturgemäß sehr groß: eine spannende Herausforderung für unseren Aufsichtsrat, die eine präzise Vorbereitung der Sitzungen und – gerade bei einem digitalen Sitzungsformat – ein besonders diszipli- niertes Zeitmanagement fordert, denn unsere Sitzungen dauerten im Geschäftsjahr 2021 im Schnitt rund sechs Stunden. Die Entscheidung, die Hauptversammlung eben- falls wieder „nur“ virtuell durchzuführen, ist uns beson- ders schwergefallen – spätestens seit der Kapitalerhöhung vom Oktober 2013, dem sogenannten „Re-IPO“, ist Vor- stand wie Aufsichtsrat eine aktive, zeitgemäße Kapital- marktkommunikation und damit der persönliche Austausch mit Ihnen als unseren Aktionärinnen und Aktio- nären ein zentrales Anliegen. Dass dieser in Form einer physischen Begegnung eindeutig besser möglich ist als in virtueller Form, ist unbestritten. Die Reflexion über die Qualität unserer Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und über jene mit dem Vor- stand hat stark an Stellenwert gewonnen. Wir haben des- halb Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strategisches Management der Wirtschafts- universität Wien, dafür gewonnen, uns bei der strukturier- ten Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats professionell zu unterstützen und mit uns gemeinsam Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Es ist uns ein Anliegen, gerade in dynamischen und volatilen Zei- ten die Qualität unserer Arbeitsweise immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und konsequent weiterzuentwi- ckeln. 2.Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2021 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unter- richten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beauf- sichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichts- ratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch aus- führliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert. Im Jahr 2021 fanden vier Informationsveranstaltungen bzw. Spezialseminare zu den Themenbereichen Diversität, IFRS 9/17, IT Security, Risikomanagement und Compliance für den Aufsichtsrat statt. Für den IT-Ausschuss wurde eine Informationsveranstaltung zum Thema Agile Transforma- tion abgehalten. Die Schwerpunkte unserer Beratungen Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2021 zu fünf Sitzungen zusam- men. Im Mittelpunkt unserer Sitzungen standen die jewei- lige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber hinaus trafen wir eine Entscheidung im Umlaufweg. In unserer Sitzung vom 17. Februar befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus wurde über die An- KONZERNABSCHLUSS BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 200 passung der Geschäftsordnungen für Vorstand und Auf- sichtsrat Beschluss gefasst (Erhöhung der Betragsgren- zen für die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats) und Geschäftsordnungen für nunmehr sämtliche bestellten Ausschüsse erlassen. Im Fokus der Sitzung vom 7. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezem- ber 2020 und die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2021. Weiters befassten wir uns mit den Tages- ordnungspunkten der 22. ordentlichen Hauptversamm- lung vom 31. Mai 2021, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinnverwendung und dem Vorschlag an die Hauptversammlung, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2020 wurde zur Kenntnis genommen. In der Sitzung vom 19. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal 2021 und der Entwicklung im laufenden 2. Quartal 2021. Weiters wurden die Ergebnisse aus dem mit Unterstützung von Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Insti- tuts für Strategisches Management der Wirtschaftsuni- versität Wien, abgewickelten Programm „Board Excellence“ zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Effizienz und Effektivität des Aufsichtsrats präsentiert und erörtert. Am 18. August beschäftigten wir uns mit der Ergebnissi- tuation der Unternehmensgruppe im 1. Halbjahr 2021 und der Entwicklung im laufenden 3. Quartal 2021. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die Notwendig- keit von Investitionen in die Infrastruktur der Privatkli- niken Confraternität und Goldenes Kreuz in Wien unterrichtet. Der Vorstand wurde ersucht, angesichts dieser Notwendigkeiten weiterführende Überlegungen in diesem Zusammenhang anzustellen. Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen 2021 und der lau- fenden Entwicklung im 4. Quartal 2021 befassten wir uns in der Sitzung am 17. November mit der aktualisierten Vorschaurechnung für das Geschäftsjahr 2021. Die vom Vorstand vorgelegte Planrechnung 2022 und Mittelfrist- planung bis 2026 wurde vom Aufsichtsrat angenommen. Ein Investitionsvorhaben zur Neuerrichtung bzw. Zu- sammenlegung der Privatkliniken Confraternität und Goldenes Kreuz am Standort der Privatklinik Confrater- nität in Wien wurde vom Aufsichtsrat genehmigt. Schließlich beschäftigten wir uns mit der Effizienzprü- fung unserer Tätigkeit. Am 25. November fassten wir im Umlaufweg Beschluss über den teilweisen Rückkauf der Tier-2-Emissionen 2023 und 2026 im Volumen von bis zu 375 Millionen Euro und genehmigten die Begebung einer neuen nach- rangigen Tier-2-Anleihe („Green Bond“) mit gleich ho- hem Nennbetrag. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, sind neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsaus- schuss fünf weitere Ausschüsse eingerichtet. Von besonderer Bedeutung war auch im Jahr 2021 die Arbeit des Präsidiums des Aufsichtsrats, das personeni- dent auch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten sowie den Nominierungs‐ und Vergütungsausschuss für den Vorstand bildet. In mehreren Sitzungen hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt des Strategiepro- gramms UNIQA 3.0 sowie mit der Vergütungsstrategie des erweiterten Vorstands und der Nachfolgeplanung be- schäftigt. Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2021 in drei Sitzungen in Anwesenheit der (Konzern-)Abschluss- prüferin, mit der auch Diskussionen ohne Beisein des Vorstands stattfanden. In der Sitzung vom 7. April wur- den sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwen- dungsvorschlag und der Bericht über die Prüfung des Risikomanagements der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen der Jahresbericht 2020 der In- ternen Revision samt dem Revisionsplan für das lau- fende Jahr und der Jahrestätigkeitsbericht 2020 der Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kennt- nis genommen. In der Sitzung vom 19. Mai stellte die Ab- schlussprüferin die Planung der Abschlussprüfung für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäfts- jahr 2021 vor und stimmte sie mit dem Ausschuss ab. In der Sitzung vom 17. November informierte die Ab- schlussprüferin über die Ergebnisse der Vorprüfungen. Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2023 wurde die Abwicklung einer öffentlichen Ausschreibung initiiert. Anhand konkreter Fallbeispiele hat sich der Ausschuss zudem mit dem Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft beschäftigt. Dem Ausschuss wurden quar- talsweise die Berichte der Internen Revision über Prü- fungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund ihrer Prüfungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. 201 BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapi- talstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des As- set-Liability-Managements. Der IT‐Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts bei der Umsetzung der UNIQA Insurance Platform. Im Einver- nehmen mit dem Gesamtaufsichtsrat wurde der Aufga- benbereich des Ausschusses aufgrund des gegebenen Zusammenhangs mit der UNIQA Insurance Platform auf die Prüfung und Begleitung sämtlicher IT-Projekte aus- geweitet. Der Ausschuss für die Digitale Transformation widmete sich in vier Sitzungen der Digitalisierung von Kernpro- zessen, der Reduktion von Komplexitäten im Produkt- portfolio sowie der Vertiefung von kunden- bzw. mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen. Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten. Eine Entscheidung zum Ver- kauf einer Immobilie wurde im Umlaufweg getroffen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben anschlie- ßend die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet. 3. Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage- bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2021 wurden durch die PwC Wirtschaftsprü- fung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung des gesonderten konsolidierten nichtfinanzi- ellen Berichts und des konsolidierten Corporate-Gover- nance-Berichts je für das Geschäftsjahr 2021 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen erge- ben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2021 wurden je mit einem uneingeschränkten Be- stätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustim- mend zur Kenntnis genommen. Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2021 führte die PwC Wirt- schaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Ge- schäftsjahr 2021 eingehalten hat. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2021 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2021 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einver- standen erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2021 ge- mäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2022 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 55 Cent je Aktie vorgeschlagen werden. Ich darf auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats al- len Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften für ihren großen persön- lichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 herz- lich danken und ihnen weiterhin viel Erfolg wünschen. Wien, im April 2022 Für den Aufsichtsrat Dr. Walter Rothensteiner Vorsitzender des Aufsichtsrats BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 200 passung der Geschäftsordnungen für Vorstand und Auf- sichtsrat Beschluss gefasst (Erhöhung der Betragsgren- zen für die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats) und Geschäftsordnungen für nunmehr sämtliche bestellten Ausschüsse erlassen. Im Fokus der Sitzung vom 7. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezem- ber 2020 und die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2021. Weiters befassten wir uns mit den Tages- ordnungspunkten der 22. ordentlichen Hauptversamm- lung vom 31. Mai 2021, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinnverwendung und dem Vorschlag an die Hauptversammlung, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2020 wurde zur Kenntnis genommen. In der Sitzung vom 19. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal 2021 und der Entwicklung im laufenden 2. Quartal 2021. Weiters wurden die Ergebnisse aus dem mit Unterstützung von Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Insti- tuts für Strategisches Management der Wirtschaftsuni- versität Wien, abgewickelten Programm „Board Excellence“ zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Effizienz und Effektivität des Aufsichtsrats präsentiert und erörtert. Am 18. August beschäftigten wir uns mit der Ergebnissi- tuation der Unternehmensgruppe im 1. Halbjahr 2021 und der Entwicklung im laufenden 3. Quartal 2021. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die Notwendig- keit von Investitionen in die Infrastruktur der Privatkli- niken Confraternität und Goldenes Kreuz in Wien unterrichtet. Der Vorstand wurde ersucht, angesichts dieser Notwendigkeiten weiterführende Überlegungen in diesem Zusammenhang anzustellen. Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen 2021 und der lau- fenden Entwicklung im 4. Quartal 2021 befassten wir uns in der Sitzung am 17. November mit der aktualisierten Vorschaurechnung für das Geschäftsjahr 2021. Die vom Vorstand vorgelegte Planrechnung 2022 und Mittelfrist- planung bis 2026 wurde vom Aufsichtsrat angenommen. Ein Investitionsvorhaben zur Neuerrichtung bzw. Zu- sammenlegung der Privatkliniken Confraternität und Goldenes Kreuz am Standort der Privatklinik Confrater- nität in Wien wurde vom Aufsichtsrat genehmigt. Schließlich beschäftigten wir uns mit der Effizienzprü- fung unserer Tätigkeit. Am 25. November fassten wir im Umlaufweg Beschluss über den teilweisen Rückkauf der Tier-2-Emissionen 2023 und 2026 im Volumen von bis zu 375 Millionen Euro und genehmigten die Begebung einer neuen nach- rangigen Tier-2-Anleihe („Green Bond“) mit gleich ho- hem Nennbetrag. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, sind neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsaus- schuss fünf weitere Ausschüsse eingerichtet. Von besonderer Bedeutung war auch im Jahr 2021 die Arbeit des Präsidiums des Aufsichtsrats, das personeni- dent auch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten sowie den Nominierungs‐ und Vergütungsausschuss für den Vorstand bildet. In mehreren Sitzungen hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt des Strategiepro- gramms UNIQA 3.0 sowie mit der Vergütungsstrategie des erweiterten Vorstands und der Nachfolgeplanung be- schäftigt. Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2021 in drei Sitzungen in Anwesenheit der (Konzern-)Abschluss- prüferin, mit der auch Diskussionen ohne Beisein des Vorstands stattfanden. In der Sitzung vom 7. April wur- den sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwen- dungsvorschlag und der Bericht über die Prüfung des Risikomanagements der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen der Jahresbericht 2020 der In- ternen Revision samt dem Revisionsplan für das lau- fende Jahr und der Jahrestätigkeitsbericht 2020 der Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kennt- nis genommen. In der Sitzung vom 19. Mai stellte die Ab- schlussprüferin die Planung der Abschlussprüfung für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäfts- jahr 2021 vor und stimmte sie mit dem Ausschuss ab. In der Sitzung vom 17. November informierte die Ab- schlussprüferin über die Ergebnisse der Vorprüfungen. Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2023 wurde die Abwicklung einer öffentlichen Ausschreibung initiiert. Anhand konkreter Fallbeispiele hat sich der Ausschuss zudem mit dem Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft beschäftigt. Dem Ausschuss wurden quar- talsweise die Berichte der Internen Revision über Prü- fungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund ihrer Prüfungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. 201 BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapi- talstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des As- set-Liability-Managements. Der IT‐Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts bei der Umsetzung der UNIQA Insurance Platform. Im Einver- nehmen mit dem Gesamtaufsichtsrat wurde der Aufga- benbereich des Ausschusses aufgrund des gegebenen Zusammenhangs mit der UNIQA Insurance Platform auf die Prüfung und Begleitung sämtlicher IT-Projekte aus- geweitet. Der Ausschuss für die Digitale Transformation widmete sich in vier Sitzungen der Digitalisierung von Kernpro- zessen, der Reduktion von Komplexitäten im Produkt- portfolio sowie der Vertiefung von kunden- bzw. mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen. Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten. Eine Entscheidung zum Ver- kauf einer Immobilie wurde im Umlaufweg getroffen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben anschlie- ßend die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet. 3. Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage- bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2021 wurden durch die PwC Wirtschaftsprü- fung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung des gesonderten konsolidierten nichtfinanzi- ellen Berichts und des konsolidierten Corporate-Gover- nance-Berichts je für das Geschäftsjahr 2021 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen erge- ben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2021 wurden je mit einem uneingeschränkten Be- stätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustim- mend zur Kenntnis genommen. Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2021 führte die PwC Wirt- schaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Ge- schäftsjahr 2021 eingehalten hat. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2021 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2021 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einver- standen erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2021 ge- mäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2022 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 55 Cent je Aktie vorgeschlagen werden. Ich darf auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats al- len Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften für ihren großen persön- lichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 herz- lich danken und ihnen weiterhin viel Erfolg wünschen. Wien, im April 2022 Für den Aufsichtsrat Dr. Walter Rothensteiner Vorsitzender des Aufsichtsrats KONZERNABSCHLUSS 202 Impressum Herausgeberin UNIQA Insurance Group AG FN: 92933t Konzept, Beratung, Redaktion und Design Male Huber Friends GmbH / www.mhfriends.at Springer & Jacoby Österreich GmbH / sjaustria.com Übersetzung und Lektorat ASI GmbH / www.asint.at Redaktionsschluss 31. März 2022 Kontakt UNIQA Insurance Group AG Investor Relations Untere Donaustraße 21, 1029 Wien Tel.: +43 1 21175-3773 E-Mail: investor.relations@ UNIQA.at www. uniqagroup.com Information Der UNIQA Konzernbericht erscheint in deutscher und englischer Sprache und steht im Bereich Investor Rela- tions unserer Konzern-Website auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Die interaktive Onlineversion finden Sie unter berichte. uniqagroup.com. Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Dieser Bericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünf- tige Entwicklung der UNIQA Group beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller uns zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsäch- lichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnis- sen abweichen. Eine Gewähr kann für diese Angaben daher nicht übernommen werden. 203 www. uniqagroup.com
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