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Turbon AG Audit Report / Information 2015

Jan 16, 2018

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Audit Report / Information

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Turbon AG

Hattingen

Veröffentlichung gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2015 der Turbon AG, Hattingen, fehlerhaft ist:

1. Im Konzernanhang wird nicht auf die Tatsache eingegangen, dass der Turbon-Konzern im Geschäftsjahr 2015 mit einem Kunden mehr als 10 % seiner gesamten Umsatzerlöse erzielte. Zudem werden der Gesamtbetrag der Umsatzerlöse mit diesem Kunden und das Segment, in dem die Umsatzerlöse ausgewiesen werden, nicht angegeben. Dies verstößt gegen IFRS 8.34 Satz 2.
2. Im Konzernanhang wird nicht angegeben, dass die Turbon AG von ihrem herrschenden Unternehmen durch die Ausübung einer im Vorjahr vereinbarten Kaufoption ein die Stimmrechtsmehrheit vermittelndes Aktienpaket der Embatex AG sowie eine Darlehens-forderung gegen die Embatex AG zu einem Gesamtpreis von 0,8 Mio. € kaufte; die Bewertung der im Vorjahr unentgeltlich eingeräumten Kaufoption führte bei der Bilanzierung des Erwerbs der Embatex AG zu einem Ertrag in Höhe von 1,6 Mio. € in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung. Zudem geht aus den Angaben betreffend die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Konzernanhang nicht hervor, dass Unternehmen des Turbon-Konzerns aufgrund einer Provisionsvereinbarung für Lieferungen und Leistungen an die Embatex AG Provisionen an das herrschende Unternehmen der Turbon AG zahlten. Dies verstößt gegen IAS 24.18 i.V.m. IAS 24.19 (a), wonach bei Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen innerhalb des Berichtszeitraums die Art der Beziehung zu diesem Unternehmen anzugeben ist und die Abschlussadressaten über die getätigten Geschäftsvorfälle in einer Weise zu unterrichten sind, dass sie die möglichen Auswirkungen dieser Beziehung auf den Konzernabschluss nachvollziehen können.
3. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist im Posten „Sonstige betriebliche Erträge" ein Betrag in Höhe von 1,6 Mio. € enthalten, der in dieser Höhe nicht im Geschäftsjahr 2015 entstanden ist. Der Ertrag resultiert aus einer am 27. Februar 2014 vom herrschenden Unternehmen der Turbon AG unentgeltlich eingeräumten Option zum Kauf von Aktien der Embatex AG und entspricht dem von der Turbon AG ermittelten beizulegenden Zeitwert dieser Option im Oktober 2015, als die Turbon AG die Beherrschung über die Embatex AG erlangte. Obgleich die Embatex AG noch im Geschäftsjahr 2014 eingeleitete Sanierungs-maßnahmen abschließen konnte, die Ertragslage des Unternehmens sich positiv entwickelte und der Vorstand der Embatex AG eine nachhaltige Verbesserung der Ertragslage erwartete, was einen nicht unwesentlichen beizulegenden Zeitwert der Option zum 31. Dezember 2014 nahelegte, wurde der im Oktober 2015 ermittelte beizulegende Zeitwert der Option vollständig im Geschäftsjahr 2015 als Ertrag erfasst. Dies verstößt gegen IAS 1.27 i.V.m. IAS 39.46, wonach die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung aufzustellen ist und ein Ertrag aus einem erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden Derivat in einem Geschäftsjahr nur in der Höhe erfasst werden darf, wie er im Geschäftsjahr entstanden ist.
4. Im Konzernanhang werden die Angaben zum Erwerb der Embatex AG unvollständig gemacht. Es fehlen die Angaben zum beizulegenden Zeitwert, zu den Bruttobeträgen sowie den voraussichtlich uneinbringlichen Beträgen der erworbenen Forderungen, zu den in der Gesamtergebnisrechnung des Turbon-Konzerns seit dem Erwerbszeitpunkt erfassten Erlösen der Embatex AG sowie zu den Umsätzen und zum Gewinn der Embatex AG für das gesamte Geschäftsjahr 2015. Dies verstößt gegen IFRS 3.B64 (h) und (q).

Hattingen, 15. Januar 2018

Turbon AG