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Turbon AG — AGM Information 2011
May 6, 2011
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AGM Information
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News Details
AGM Announcements | 6 May 2011 15:19
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2011 in 45525 Hattingen, Ruhrdeich 10 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
06.05.2011 / 15:19

Turbon
Aktiengesellschaft
Hattingen
– Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 –
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, 22. Juni 2011, 11:00 Uhr,
auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung:
| 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die Turbon AG und den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010. |
| 2. | Ergebnisverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.034.502,10 wie folgt zu verwenden: (1) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von EUR 3.294.903,00 durch Zahlung einer Dividende von EUR 1,00 je Stückaktie Diese setzt sich zusammen aus a) Dividende von EUR 0,50 je Stückaktie für 3.294.903 Stückaktien: EUR 1.647.451,50 b) Sonderdividende von EUR 0,50 je Stückaktie für 3.294.903 Stückaktien: EUR 1.647.451,50 (2) Vortrag auf neue Rechnung EUR 5.739.599,10. |
| 3. | Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
| 4. | Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
| 5. | Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach Aktiengesetz § 96 Absatz 1 und § 101 Absatz 1 und nach dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG) § 1 Absatz 1, § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 10 der Satzung der Turbon AG aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung enden die Amtszeiten von Dr. Paul-Michael Günther, Thomas Hertrich, Simon J. McCouaig und Hans-Joachim Scholten. Der Aufsichtsrat schlägt als Vertreter der Aktionäre die Wahl folgender Mitglieder vor: Dr. Paul-Michael Günther, Wuppertal Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Thomas Hertrich, Aystetten Tax Director Europe, NCR GmbH Simon J. McCouaig, Wantage, Oxford/GB Vice President Europe, Consumables Solutions, NCR Corp. Hans-Joachim Scholten, Alzenau Dipl.-Kaufmann Die zur Wahl vorgeschlagenen Vertreter der Aktionäre bekleiden die nachstehend genannten Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Dr. Paul-Michael Günther DRICON Managing Consultants AG, Frankfurt am Main – Aufsichtsratsvorsitzender – Thomas Hertrich, Simon J. McCouaig, Hans-Joachim Scholten keine Mandate Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an die Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. Herr Scholten beabsichtigt im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat für den Aufsichtsrats-Vorsitz zu kandidieren. |
| 6. | Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien |
Die derzeit bestehende, durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 9. September 2010 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ist bis zum 31. August 2015 befristet und wurde fast vollständig ausgenutzt; derzeit umfasst der Rahmen noch 17.103 Aktien. 347.097 eigene Aktien der Gesellschaft wurden im April 2011 eingezogen. Um auch in Zukunft Aktien zurückkaufen zu können, soll die bestehende Ermächtigung durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
| a) | Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von maximal 10 vom Hundert zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung gilt bis zum 31. Mai 2016. Der Erwerb erfolgt mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder über die Börse. Im Falle eines öffentlichen Kaufangebots darf der Angebotspreis den Mittelwert der Aktienkurse (erste Preise der Turbon-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse im Spezialistenmodell der Fortlaufenden Auktion des elektronischen Handels oder einem künftigen Nachfolgemodell) an den letzten drei Börsentagen vor Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten (ohne Erwerbsnebenkosten). Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern das Angebot überzeichnet ist, erfolgt die Annahme nach Quoten. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis den vorgenannten Mittelwert der Aktienkurse an den drei dem jeweiligen Tag des Erwerbs vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten). |
| b) | Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung gemäß lit. a) erworbenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung durch die Einziehung zu ändern. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einziehung der zurückerworbenen Aktien auch dergestalt vornehmen, dass sich das Grundkapital nicht verändert, sondern durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht wird (§ 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). In diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend der Zahl der eingezogenen Aktien zu ändern. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre oder über die Börse zu veräußern. Die vorgenannten Ermächtigungen können jeweils einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. |
| 7. | Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen. |
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
1. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 15. Juni 2011 bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 01. Juni 2011 beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle):
| Turbon AG c/o COMMERZBANK AG GS-MO 2.1.1 AGM Service 60261 Frankfurt/Main |
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs an dem Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind an der Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt.
Aktionäre, die sich anmelden möchten, werden gebeten die ihnen von ihrem depotführenden Kreditinstitut zugesandten Unterlagen zur Eintrittskartenbestellung auszufüllen und rechtzeitig und vollständig an das entsprechende depotführende Kreditinstitut zurückzuschicken. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende Institut vorgenommen.
2. Stimmrechtsvertretung
Es wird darauf hingewiesen, dass für Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einer anderen Person besteht.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von der Formerfordernis können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf bestehen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, bitten wir sich mit diesen zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.
Auf der Rückseite der Eintrittskarte befindet sich die Möglichkeit zur Erteilung der Vollmacht und die Möglichkeit zur Erteilung der Untervollmacht. Ein entsprechendes Vollmachtsformular steht ebenfalls auf der Internetseite unserer Gesellschaft (www.turbon.de/Investor Relations/Aktie/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2011/Formulare) zur Verfügung. Des Weiteren kann das Formular kostenlos bei der Gesellschaft angefordert werden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen oder im Vorfelde der Gesellschaft per Post oder per Telefax wie folgt übermittelt werden:
Turbon AG
Sekretariat
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Telefax: +49 (0) 2324 504 156
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch elektronisch per E-Mail an folgende Adresse übermittelt werden:
Unseren Aktionären bieten wir als besonderen Service an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind die auf den Eintrittskarten oder der Internetseite der Gesellschaft (www.turbon.de/Investor Relations/Aktie/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2011/Formulare) vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulare zu verwenden.
Vollmachten und Weisungen müssen, wenn sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, schriftlich (Turbon AG, Sekretariat, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen), per Telefax (+49 (0) 2324 504 156) oder per E-Mail ([email protected]) spätestens bis zum 20. Juni 2011, 18:00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Später eingehende Vollmachten und Weisungen können nicht berücksichtigt werden.
Eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der unter ‘Teilnahmeberechtigung’ beschriebenen Form ist unabdingbare Voraussetzung zur Vertretung durch den Stimmrechtsvertreter.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
IV. Weitere Rechte der Aktionäre
1. Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro (dies entspricht 159.433 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 22. Mai 2011 bis 24:00 Uhr zugehen.
Ergänzungsverlangen können nur berücksichtigt werden, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (dies ist der 22. März 2011) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind.
Etwaige Ergänzungsvorschläge bitten wir an folgende Adresse zu richten:
Turbon AG
Sekretariat
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen eine Begründung enthalten und sind bis zum 14. Tag vor der Versammlung, d.h. bis zum Ende des 07. Juni 2011 ausschließlich zu richten an:
Turbon AG
Sekretariat
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Telefax: +49 (0) 2324 504 156
E-Mail: [email protected]
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter:
www.turbon.de/Investor Relations/Aktie/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2011/Gegenanträge und Wahlvorschläge veröffentlichen.
Das Recht, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt hiervon unberührt.
Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG sowie für die Zugänglichmachung solcher Vorschläge. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.
Das Recht, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt hiervon unberührt.
3. Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
V. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die in § 124a AktG genannten Informationen, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter:
www.turbon.de/Investor Relations/Aktie/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2011.
Hattingen, im April 2011
Turbon AG
Der Vorstand
Organisatorische Hinweise:
Die ordentliche Hauptversammlung der Turbon AG findet auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen statt.
Eine Anfahrtskizze entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.turbon.de (Rubrik Kontakt).
Ausreichend Parkplätze sind vorhanden.
Im Anschluss an die Hauptversammlung kann aufgrund der Örtlichkeit leider kein Essen angeboten werden.