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TUI AG

Annual Report Mar 4, 2021

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Annual Report

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Finanzbericht: 27808042 TUI AG Hannover und Berlin Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020 KENNZAHLEN TUI Group in Zahlen scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Umsatzerlöse 7.943,7 18.928,1 -58,0 Bereinigtes EBIT (IAS 17) 1 Hotels & Resorts -399,6 451,8 n.a. Kreuzfahrten -322,8 366,0 n.a. TUI Musement -114,6 55,7 n.a. Urlaubserlebnisse -837,0 873,5 n.a. Region Nord -975,1 58,5 n.a. Region Zentral -619,8 101,9 n.a. Region West -440,8 -28,6 n.a. Märkte & Airlines -2.035,7 131,8 n.a. Alle übrigen Segmente -160,2 -111,8 -43,3 TUI Group -3.032,8 893,5 n.a. Bereinigtes EBITDA (IAS 17) 2 -2.242,6 1.359,5 n.a. Bereinigtes EBIT (IFRS 16) -2.997,0 893,5 n.a. EBIT (IFRS 16) 1 -2.927,4 768,7 n.a. Bereinigtes EBITDA (IFRS 16) -1.615,0 1.359,5 n.a. EBITDA (IFRS 16) 2 -1.355,0 1.277,5 n.a. Konzernverlust -3.139,1 532,1 n.a. Ergebnis je Aktie € -5,34 0,71 n.a. Nettosach- und -finanzinvestitionen -149,3 1.118,4 n.a. Eigenkapitalquote (30.9.) 3 % 1,4 25,7 -24,3 Nettoverschuldung (30.9.) -6.420,9 -909,7 -605,8 Mitarbeiter (30.9.) 48.330 71.473 -32,4 Differenzen durch Rundungen möglich: Einzelne Zahlen könnten sich nicht genau zur angegebenen Summe addieren und Prozentangaben könnten nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Der vorliegende Geschäftsbericht 2020 der TUI Group bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020. Die TUI Group wendet seit dem 1. Oktober 2019 IFRS 16 an. Die Werte des Vorjahresvergleichszeitraums wurden diesbezüglich nicht angepasst. Zu den Anpassungen der Vorjahres werte siehe Seite 154 im Konzernanhang. Im Geschäftsjahr 2020 wird im Rahmen der internen Berichterstattung das bereinigte EBIT zudem um den Ergebniseffekt des IFRS 16 korrigiert ("bereinigtes EBIT (IAS 17)"), um die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr zu erleichtern. Dementsprechend stellt das bereinigte EBIT (IAS 17) die Segmentsteuerungsgröße im Sinne des IFRS 8 dar. 1 Das dem bereinigten EBIT zugrunde liegende EBIT definieren wir als das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Aufwendungen aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten des Konzerns. Für weitere Details siehe auch Seite 29. 2 Das EBITDA beschreibt das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Ab- und Zuschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Finanzanlagen und Umlaufvermögen. 3 Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme in %. Veränderung in Prozentpunkten. BERICHT DES AUFSICHTSRATS Sehr geehrte Damen und Herren, wir leiten auch in diesem Jahr als eines der ersten börsennotierten Unternehmen die Berichtssaison ein. An sich nichts Ungewöhnliches. Wir sind damit aber eines der ersten Unternehmen, die über ein Jahr mit einem ganz ungewöhnlichen Verlauf berichten. Es ist mittlerweile allgemein bekannt, dass der touristische Sektor durch die wegen der COVID-19-Pandemie verordneten Beschränkungen besonders hart getroffen wurde. Das gilt analog für unser Unternehmen. Unser Geschäftsmodell ist robust, was zuletzt durch die Kompensation von gravierenden negativen Effekten wie dem Grounding der Boeing 737 Max unter Beweis gestellt wurde. Jetzt aber sind wir durch die Reisebeschränkungen faktisch seit Mitte März in weiten Teilen an der Ausübung unserer unternehmerischen Tätigkeit gehindert. Auf unserer Hauptversammlung im Februar 2020 waren wir ob der Buchungszahlen auf Rekordniveau noch sehr optimistisch gestimmt. Das Coronavirus spielte noch keine große Rolle und das Unternehmen war auf dem Weg, das erfolgreichste Jahr seiner Firmengeschichte anzusteuern - um dann am Wochenende des 14. / 15. März in eine jähe Vollbremsung überzugehen. An diesem Wochenende wurden nahezu alle Destinationen geschlossen und wir mussten innerhalb kürzester Zeit auf einen unglaublichen Umsatzrückgang auf nahezu null reagieren. Niemand konnte vorhersagen, wie lange dieser Zustand andauern würde. Anfänglich, auch mit Blick auf die Entwicklung im Ursprungsland China, sind wir noch von einer Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs im Juni ausgegangen. Tatsächlich wurden ab Juni Reisebeschränkungen auf europäischer Ebene zunehmend aufgehoben, nur um einige Wochen später wieder weitgehend in den Lockdown zurückgeführt zu werden. Operativ mussten sich unsere Mitarbeiter auf permanent wechselnde Situationen in den unterschiedlichen Quell- und Zielmärkten einstellen, die teils sogar fast ohne zeitlichen Vorlauf verkündet wurden. Diese Situation hat unser Unternehmen vor extreme Herausforderungen gestellt, wie sie bislang undenkbar waren. Auf dieser Achterbahnfahrt haben uns das Feedback aus den unter COVID-19-Bedingungen durchgeführten Reisen und die Buchungslage für das kommende Jahr jedoch gezeigt, dass unsere Kunden den Urlaub mit TUI genossen haben und sie sich sicher fühlten. TUI steht als Marke für Vertrauen. Wir sind überzeugt: Sobald das Reisen wieder möglich sein wird, werden wir uns einer hohen Nachfrage erfreuen können. Wir hoffen, dass die kürzlich bekannt gegebenen Fortschritte zur Verfügbarkeit von Impfstoffen im Jahr 2021 die Phase des Übergangs in diese neue Normalität einleiten. Parallel dazu haben wir die Zeit genutzt, um den Umbau zu einem Plattformunternehmen weiter voranzutreiben, die Kostenposition massiv zu verbessern und die TUI nachhaltiger aufzustellen. Wir haben als Aufsichtsrat in diversen außerordentlichen Sitzungen seit Beginn der Krise die Arbeit des Vorstands begleitet und sind überzeugt davon, dass die TUI auf einem sehr guten Weg ist, in einer Post-COVID-19-Ära schnell zu alter Stärke zurückzufinden. Auch das Arbeiten hat sich bereits nachhaltig verändert. Das gilt auch für uns als Aufsichtsrat. Spricht der Deutsche Corporate Governance Kodex noch davon, dass die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen per Videokonferenz nicht die Regel sein soll, ist sie es seit März praktisch notgedrungen geworden. Und das hat erstaunlich gut funktioniert. Und dennoch wünschen wir uns als Aufsichtsrat, wie auch die Gesellschaft an sich und unsere Kunden, dass wir uns in der Zukunft wieder persönlich und ohne Einschränkungen begegnen können. So lehrt uns die COVID-19-Pandemie auch wieder, uns in Demut zu üben, gleichwohl aber auch, die Träume nicht aufzugeben. Denn wir werden irgendwann wieder uneingeschränkt reisen dürfen. Lassen Sie mich zum Abschluss der Einleitung noch einmal auf die personellen Veränderungen innerhalb des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 zurückblicken: Mit Ablauf der Hauptversammlung im Februar 2020 sind Frau Valerie Gooding und Frau Janis Kong nach über fünf Jahren aus dem Aufsichtsrat der TUI AG ausgeschieden. Beide Damen haben das Unternehmen seit dem Zusammenschluss mit der TUI Travel PLC im Dezember 2014 begleitet und durch ihre internationale Erfahrung und Expertise wesentlich bereichert. Dabei haben sie einen wichtigen Beitrag zur überaus erfolgreichen kulturellen Integration beim Zusammenschluss der beiden Unternehmen geleistet. Ich möchte ihnen an dieser Stelle für ihre herausragende Arbeit und ihr Engagement danken und wünsche ihnen für die Zukunft alles Gute. An ihrer Stelle hat die Hauptversammlung im Februar 2020 Frau Ingrid-Helen Arnold und Frau Maria Garana Corces für jeweils vier Jahre in den Aufsichtsrat gewählt. Frau Arnold blickt auf eine langjährige Karriere bei SAP zurück und wir freuen uns, mit ihr eine erfahrene Managerin in Sachen Transformationsprozesse sowohl als externer Dienstleister als auch in Bezug auf interne Restrukturierung für unser Gremium gewonnen zu haben. Frau Garana Corces, derzeit Vizepräsidentin Professional Services Europa, Mittlerer Osten und Afrika für Adobe Inc., war viele Jahre in verantwortungsvollen Positionen bei der Microsoft Corporation tätig, wo sie unter anderem den Aufbau eines Innovation Center in Zusammenarbeit mit der Tourismusbranche auf Menorca verantwortet hat. Die Erfahrungen der beiden im Hinblick auf die Entwicklung digitaler Lösungen und auf die strukturelle Neuaufstellung eines Unternehmens sind für uns vor dem Hintergrund der Transformation zu einem Unternehmen mit digitalen Plattformen von großem Wert. Mit der erfolgreichen Veräußerung von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten an das TUI Cruises Joint Venture hat zudem Herr Ortwin Strubelt den Aufsichtsrat zum 30. Juni 2020 verlassen. Herr Strubelt war bereits seit 2009 als Arbeitnehmervertreter Mitglied des Aufsichtsrats und im Prüfungsausschuss sowie im Präsidium vertreten. Seine langjährigen Erfahrungen im Unternehmen und seine Expertise im Kreuzfahrtsektorwaren eine große Bereicherung für unser Gremium. Ich möchte ihm im Namen des gesamten Aufsichtsrats für sein Engagement danken und wünsche ihm für den weiteren Weg viel Erfolg. Auf Antrag des Vorstands der TUI AG ist Herr Stefan Heinemann als Nachfolger von Herrn Strubelt zum 21. Juli 2020 gerichtlich bestellt worden. Herr Heinemann ist seit 2002 für die Tochtergesellschaft TUI Infotec GmbH tätig und verantwortet als Product Owner die Bereiche Disposition und Maintenance sowie IMSD (Infrastructure Management and Service Delivery) Aviation. Mit seinen Kenntnissen der unternehmensinternen Systemlandschaft ist er insbesondere hinsichtlich des Transformationsprozesses ein wertvoller Partner im Aufsichtsrat. Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten gemäß den im Corporate Governance Bericht (Seite 106) dargelegten Grundsätzen zusammen und lassen sich dabei von den Grundsätzen verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung leiten. Schwerpunkte unserer Überwachung waren die Recht- und Ordnungsmäßigkeit, die Zweckmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und der Konzernleitung, mit einem wesentlichen Fokus auf der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Hierauf wird im weiteren Verlauf des Berichts noch einzugehen sein. Der Vorstand hat uns durch schriftliche und mündliche Berichte innerhalb und außerhalb von Sitzungen regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Die Berichte beinhalteten alle relevanten Informationen zur Strategieentwicklung, zur Liquiditätsentwicklung, zur Planung, zur unterjährigen Geschäftsentwicklung und Lage des Konzerns, zur Risikosituation und zum Risikomanagement, zur Compliance, aber auch zu Berichten aus den Kapitalmärkten (zum Beispiel von Analysten), der Presse. Neben den Auswirkungen des Boeing-Groundings und des Brexit standen im Rahmen der Berichterstattung und Diskussion seit März dieses Jahres insgesamt die Bewältigung und die Folgen der COVID-19-Pandemie im Vordergrund. Wir haben in diesem Zusammenhang mit dem Vorstand die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge sowie die Weiterentwicklung des Unternehmens erörtert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, rechtzeitig eingebunden. Die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse haben wir nach eingehender Beratung gefasst. Hierzu haben wir uns regelmäßig anhand von Unterlagen vorbereitet, die der Vorstand dem Aufsichtsrat und den Ausschüssen vorab zur Verfügung gestellt hatte. Über eilbedürftige Themen hat der Vorstand den Aufsichtsrat auch zwischen den turnusmäßigen Sitzungen unverzüglich informiert. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats habe ich mich zudem auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen vom Vorstand regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage und über wesentliche Geschäftsvorgänge im Unternehmen unterrichten lassen. Beratungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen Vor den Aufsichtsratssitzungen trafen sich die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer jeweils in getrennten Vorbereitungssitzungen. Hieran haben regelmäßig auch Mitglieder des Vorstands teilgenommen. Erörterungen der Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten finden, soweit nicht anders von den Mitgliedern des Aufsichtsrats gewünscht, ohne die Mitglieder des Vorstands statt. Darüber hinaus kann jedes Mitglied des Aufsichtsrats jederzeit verlangen, eine Sitzung ohne Beisein der Mitglieder des Vorstands abzuhalten. Neben dem Plenum waren im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet, nämlich das Präsidium, der Prüfungsausschuss, der Strategieausschuss und der Nominierungsausschuss. Der gemäß §27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes zu bildende Vermittlungsausschuss musste nicht zusammenkommen. Über die Arbeit in den Ausschüssen berichten deren Vorsitzende regelmäßig und ausführlich innerhalb der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen. Vor dem Hintergrund der Beantragung weiterer Stabilisierungsmaßnahmen hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 15. September 2020 einen Sonderausschuss eingerichtet, um eine kurzfristig vorzunehmende finale Beschlussfassung zu der bewilligten Stabilisierungsmaßnahme zu gewährleisten. Neben Herrn Dr. Zetsche gehören dem Ausschuss Herr Frank Jakobi sowie Prof. Dr. Edgar Ernst an. Wie auch in den vorangegangenen Jahren konnten wir im Geschäftsjahr 2020 bei einer sehr hohen Sitzungsanzahl eine konstant hohe Teilnahmequote bei unseren Beratungen verzeichnen. Die Präsenz in den Plenumssitzungen lag im Durchschnitt bei 97,1 % (Vorjahr 93,5%) und in den Ausschüssen bei 98,8% (Vorjahr 97,3%). Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2020 an deutlich mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und entsprechend ihren Mitgliedschaften an dessen Ausschüssen teilgenommen. An der Sitzungsteilnahme verhinderte Mitglieder haben im Regelfall durch Stimmbotschaften an den Beschlussfassungen mitgewirkt. Die rechtzeitige Vorabverteilung von Unterlagen zur Sitzungsvorbereitung durch den Vorstand und der nahezu durchgängige Verzicht auf Tischvorlagen haben dabei die Vorbereitung der Sitzungen für die Aufsichtsratsmitglieder maßgeblich erleichtert. Seit Mitte März 2020 wurden aufgrund der COVID-19-Pandemie alle Aufsichtsratssitzungen im Wege der Telefon- oder Videokonferenz abgehalten. Wenn und soweit es aufgrund von Reisebeschränkungen und unter Berücksichtigung des gesundheitlichen Risikos wieder vertretbar ist, werden die Aufsichtsratssitzungen in der Regel auch wieder als physische Präsenzsitzungen organisiert werden. Sitzungsteilnahmen der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 scrollen Name Aufsichtsratssitzungen Präsidium Prüfungsausschuss Nominierungsausschuss Strategieausschuss Dr. Dieter Zetsche (Vorsitzender) 14 (14) 8 (8) 1 7 (7) 1 (1) 4 (4) Frank Jakobi (stellvertretender Vorsitzender) 14 (14) 8 (8) 3 (3) 4 (4) Peter Long (stellvertretender Vorsitzender) 14 (14) 8 (8) 1 (1) 4 (4) 1 Ingrid-Helen Arnold 10 (10) Andreas Barczewski 14 (14) 7 (7) Peter Bremme 13 (14) 8 (8) Prof. Dr. Edgar Ernst 14 (14) 7 (7) 1 4 (4) Wolfgang Flintermann 14 (14) Maria Garana Corces 9 (10) Angelika Gifford 14 (14) 8 (8) 4 (4) Valerie Frances Gooding 4(4) 3 (3) Stefan Heinemann 2(2) Dr. Dierk Hirschel 14 (14) 7 (7) Janis Carol Kong 4(4) 3 (3) Vladimir Lukin 14 (14) 4 (4) Coline Lucille McConville 14 (14) 6 (7) Alexey A. Mordashov 8 (14) 6 (8) 1 (1) 4 (4) Michael Pönipp 14 (14) 3 (3) 7 (7) Carola Schwirn 14 (14) Anette Strempel 14 (14) 8 (8) Ortwin Strubelt 11 (11) 5 (5) 4(4) Joan Trían Riu 14 (14) Stefan Weinhofer 14 (14) Sitzungsteilnahme in % 97,1 96,9 98,2 100,0 100,0 Sitzungsteilnahme Ausschüsse in % 98,8 (In Klammern: Anzahl durchgeführter Sitzungen) 1 Ausschussvorsitzender. Wesentliche Themen der Aufsichtsratsarbeit Es fanden vierzehn Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Zusätzlich wurden fünf Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Folgende Schwerpunkte waren Gegenstand der einzelnen Sitzungen: 1. In seiner Sitzung am 9. Oktober 2019 hat sich der Aufsichtsrat zunächst mit dem Rückblick auf das abgelaufene Geschäftsjahr befasst und dem Budget für das Geschäftsjahr 2020 zugestimmt. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Befassung mit der Vorstandsvergütung, wobei es zum einen Anpassungen im Vergütungssystem und zum anderen um Parameter der variablen Vorstandsvergütung für das abgelaufene und das laufende Geschäftsjahr ging. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Zielgrößen sowohl für seine eigene Zusammensetzung als auch für die des Vorstands überprüft. Schließlich haben wir uns über den Fortschritt der Markets and Domain Transformation berichten lassen. 2. Die Sitzung am 11. Dezember 2019 beinhaltete zunächst die Erörterung der jeweils vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Abschlüsse des Konzerns und der TUI AG, den zusammengefassten Lagebericht für den Konzern und die TUI AG, den Bericht des Aufsichtsrats, den Corporate Governance-Bericht und den Vergütungsbericht. Hierbei war auch der Abschlussprüfer zugegen. Der Prüfungsausschuss befasste sich bereits am Vortag umfassend mit diesen Berichten. Der Aufsichtsrat schloss sich nach seiner eigenen Prüfung dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers an. Wir billigten daraufhin die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und den zusammengefassten Lagebericht für die TUI AG und den Konzern. Damit war der Jahresabschluss 2019 festgestellt. Des Weiteren billigte der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats, den Corporate Governance-Bericht und den Vergütungsbericht. Ferner wurde die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden die Vorschläge an die Hauptversammlung, Frau Ingrid-Helen Arnold und Frau Maria Garana Corces für die frei werdenden Sitze von Frau Valerie Gooding und Frau Janis Kong in den Aufsichtsrat zu wählen, erörtert und beschlossen. Im Rahmen der Vorstandsangelegenheiten hat der Aufsichtsrat unter anderem den Dienstvertrag von Herrn Joussen um weitere fünf Jahre verlängert, die Verlängerung anderer Vorstandsmandate diskutiert und nach intensiver Erörterung eine rückwirkend für das Geschäftsjahr 2020 geltende Überarbeitung des Vergütungssystems beschlossen. Wir haben darüber hinaus einem angepassten Budget für das Geschäftsjahr 2020, welches die Effekte der Thomas Cook-Insolvenz sowie die Auswirkungen des andauernden Flugverbots der Boeing 737 Max detaillierter berücksichtigt, zugestimmt und eine entsprechend angepasste Planung für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 erörtert. Zudem erhielten wir einen Bericht über den aktuellen Stand der Einbringung von Hapag-Lloyd Keuzfahrten in das TUI Cruises Joint Venture. 3. Am 19. Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat die Bezugsgrößen für die JEV der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 in einem schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen. 4. Im Rahmen der außerordentlichen Sitzung vom 5. Februar 2020 hat der Aufsichtsrat dem Verkauf sämtlicher Anteile sowie Schiffe der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH an die TUI Cruises GmbH zugestimmt, nachdem er sich abschließend ausführlich mit den Aspekten Finanzierung, Dividendenzahlungen und Synergiepotenziale befasst hat. 5. In der Sitzung am 10. Februar 2020 haben wir uns über das laufende Geschäftsjahr berichten lassen und den Zwischenabschluss des ersten Quartals zum 31. Dezember 2019 erörtert. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit der organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung und der Neubesetzung der Ausschüsse infolge des Ausscheidens von Frau Gooding und Frau Kong befasst. Gemäß den Vorgaben des neu verabschiedeten DCGK hat der Aufsichtsrat zudem beschlossen, bestehende konzernexterne Mandate der Vorstandsmitglieder nicht auf die Vergütung anzurechnen. Neben dem Personal- und Sozialbericht erhielten wir einen Bericht über Nachhaltigkeit im Konzern und ein Update zum aktuellen Stand des Flugverbots für die Boeing 737 Max. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat der erneuten Ausgabe von Mitarbeiteraktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms oneShare für das Geschäftsjahr sowie dem Erwerb oder Leasing von zwei Maschinen des Typs Boeing 787-9 für die Langstrecke zugestimmt. 6. In einer außerordentlichen Sitzung am 3. März 2020 hat sich der Aufsichtsrat dann erstmals intensiver mit den ersten Auswirkungen der weltweiten Ausbreitung der COVID-19-Pandemie und deren möglichen Folgen für das Unternehmen und die Tourismusbranche insgesamt befasst. 7. In einer zweiten außerordentlichen Sitzung zu der sich abzeichnenden COVID-19-Pandemie befasste sich der Aufsichtsrat am 16. März 2020 mit den Auswirkungen der kurzfristig über das Wochenende 14./15. März 2020 in Kraft getretenen Reisebeschränkungen. Diese hatten eine fast vollständige Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs zur Folge und der Vorstand hatte noch am Abend des 15. März 2020 angekündigt, einen Antrag auf staatliche Beihilfen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Neben der Rücknahme der Prognose für das Geschäftsjahr 2020 haben wir potenzielle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und die notwendigen Schritte im Prozess zur Gewährung von Staatshilfen detailliert erörtert. 8. Am 26. März 2020 hat sich der Aufsichtsrat im Rahmen einer weiteren außerordentlichen Sitzung erneut mit den Folgen der COVID-19-Pandemie befasst. Außer mit internen Kostensenkungsmaßnahmen und striktem Liquiditätsmanagement haben wir uns auch ausführlich mit dem aktuellen Stand bezüglich der Gewährung von Staatshilfen und den damit verbundenen Bedingungen befasst sowie einen entsprechenden Antrag genehmigt. 9. Im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens hat der Aufsichtsrat dann am 1. April 2020 dem Abschluss des ersten Verfahrens zur Genehmigung deutscher Staatshilfen zugestimmt. 10. In der außerordentlichen Sitzung am 28. April 2020 haben wir ein Update zur aktuellen Lage der Gesellschaft nach Erhalt des staatlichen Überbrückungskredits erhalten. Dabei haben wir uns intensiv mit Maßnahmen zur Sicherung und Mobilisierung liquider Mittel auf Basis unterschiedlicher Szenarien bezüglich der Rückforderung von Kundenzahlungen befasst und mögliche Verringerungen der Kapazitäten bei den Airlines erörtert. Darüber hinaus hat der Vorstand über den Fortschritt des Vollzugs der Hapag-Lloyd-Transaktion sowie bei der Digitalisierung des Geschäftsbetriebs berichtet. 11. Am 12. Mai 2020 berichtete der Vorstand über das laufende Geschäftsjahr 2020, anschließend wurden der Q2-Quartalsabschluss sowie der Halbjahresfinanzbericht 2020 erörtert. Im Rahmen der Vorstandsangelegenheiten wurde unter anderem die Verlängerung der Bestellung und des Dienstvertrags von Herrn Ebel bis zum 30. November 2021 beschlossen. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat außerdem darüber informiert, dass er für die Monate April und Mai freiwillig auf 30% seiner Festvergütung verzichtet. Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit der Aufstellung des Vorstands sowie der Umsetzung der teilweise vertraglich zugesagten Absicherung von Pensionsansprüchen betroffener Mitglieder des Vorstands befasst. Neben einem Update zur neuen Fassung des DCGK und einem Update zum Liquiditätsstatus hat der Aufsichtsrat ein Update zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Entwicklung eines Konzepts für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs erhalten. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus der Erteilung von Prokuren zugestimmt. 12. In seiner außerordentlichen Sitzung vom 20. Mai 2020 hat der Aufsichtsrat einen ausführlichen Bericht über den erfolgreichen Abschluss einer Entschädigungsvereinbarung mit Boeing erhalten. 13. Vor dem Hintergrund der angekündigten Aufhebung der europaweiten Reisebeschränkungen hat sich der Aufsichtsrat in seiner außerordentlichen Sitzung am 9. Juni 2020 mit den Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs und den finanziellen Folgen für das Unternehmen befasst. Im Vordergrund standen dabei die Gewährung weiterer deutscher Staatshilfen sowie der Verschuldungsgrad und die Reduzierung der Kapazitäten bei der TUI fly GmbH. 14. Nachdem sich der Aufsichtsrat in seiner außerordentlichen Sitzung am 7. Juli 2020 erneut über den aktuellen Stand bezüglich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie informiert hatte, haben wir uns mit der Nachbesetzung des durch Ausscheiden von Herrn Strubelt frei gewordenen Sitzes im Aufsichtsrat, im Präsidium und im Prüfungsausschuss befasst. Vonseiten des Konzernbetriebsrats wurde Herr Stefan Heinemann als Aufsichtsratsmitglied zur gerichtlichen Bestellung vorgeschlagen und der Aufsichtsrat hat Herrn Pönipp als neues Mitglied des Präsidiums sowie Herrn Jakobi als neues Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt. 15. In der außerordentlichen Sitzung vom 12. August 2020 wurden die Rahmenbedingungen für den Erhalt eines weiteren Stabilisierungspakets in Form der Aufstockung der bestehenden KfW-Kreditlinie und der Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an den WSF erörtert und entsprechende Zustimmungen erteilt. 16. Am 13. August 2020 hat der Aufsichtsrat in einem schriftlichen Umlaufverfahren der Erhöhung des Grundkapitals der TUI AG zur Ausgabe von Belegschaftsaktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms oneShare 2020 zugestimmt und eine entsprechende Anpassung des §4 der Satzung beschlossen. 17. In einem weiteren schriftlichen Umlaufverfahren hat der Aufsichtsrat am 1. September 2020 entsprechende Nachtragsvereinbarungen zur Umsetzung der in ihren Dienstverträgen vertraglich geschuldeten insolvenzrechtlichen Absicherung der Vorstandspensionsverpflichtungen für die betroffenen Mitglieder des Vorstands, Frau Dr. Eller, Herrn Ebel und Herrn Rosenberger, beschlossen. 18. Im Rahmen der zweitägigen Sitzung hat der Aufsichtsrat am 15. September 2020 zunächst das Liquidity Profile und das Financial Profile sowie anschließend den Entwurf für das Budget des Geschäftsjahres 2021 sowie die Planung für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 erörtert. Anschließend haben wir dem Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem WSF zur Gewährung einer Stabilisierungsmaßnahme und eines Übernahmevertrags über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen zugestimmt. Zudem haben wir einen Ausschuss eingerichtet und diesen ermächtigt, über die finalen Bedingungen für die Stabilisierungsmaßnahme zu entscheiden. Im Rahmen der Vorstandsangelegenheiten haben wir dem Abschluss von Vertragsnachträgen, die die Vorgaben zur Vorstandsvergütung aus dem Rahmenvertrag mit dem WSF umsetzen, zugestimmt. Darüber hinaus haben wir die Bezugsgrößen und Ziele für die JEV für das kommende Geschäftsjahr 2021 vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen erörtert. Darüber hinaus haben wir beschlossen, die Zielsetzung für den Frauenanteil im Vorstand mit einer Frau beizubehalten. In Bezug auf die Aufsichtsratsangelegenheiten haben wir uns mit der Umsetzung des Teilverzichts auf die Festvergütung sowie mit der Selbstbeurteilung der Wirksamkeit unseres Gremiums befasst, die auf der Basis einer Umfrage im September durchgeführt wurde. Am darauffolgenden Strategietag hat der Aufsichtsrat ausführliche Berichte zum Fortschritt der Transformation aus den Märkten, aus den Bereichen der IT sowie der Airlines und aus dem Sektor der Urlaubserlebnisse -Hotels, Kreuzfahrt und Destination Experiences - erhalten und diese Berichte intensiv diskutiert. 19. In einem schriftlichen Umlaufverfahren hat der Aufsichtsrat am 29. September 2020 wie angekündigt die Bezugsgrößen und Ziele für die JEV der Vorstandsmitglieder für das kommende Geschäftsjahr 2021 beschlossen. Präsidium Das Präsidium ist für Vorstandsangelegenheiten (u.a. Nachfolgeplanung, Bestellung, Bedingungen der Anstellungsverträge, Vergütung, Vorschläge zum Vergütungssystem) zuständig. Darüber hinaus bereitet das Präsidium die Sitzungen des Aufsichtsrats vor. Im Berichtszeitraum fanden acht Sitzungen statt. Dem Präsidium gehör(t)en an: scrollen ― Dr. Dieter Zetsche (Vorsitzender) ― Peter Bremme ― Angelika Gifford ― Frank Jakobi ― Peter Long ― Alexey Mordashov ― Michael Pönipp (seit 7. Juli 2020) ― Anette Strempel ― Ortwin Strubelt (bis 30. Juni 2020) 1. In der Sitzung am 9. Oktober 2019 hat sich das Präsidium mit Vorstandsangelegenheiten befasst. Dies umfasste Beratungen zu verschiedenen Themen der Vorstandsvergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr und das laufende Geschäftsjahr. 2. Am 11. Dezember 2019 hat das Präsidium im Rahmen der Vorstandsangelegenheiten dem Aufsichtsrat die Verlängerung der Bestellung und des Dienstvertrags von Herrn Joussen empfohlen und einen Beschlussvorschlag betreffend die Anpassung des Vergütungssystems erarbeitet. 3. In seiner Sitzung vom 10. Februar 2020 hat das Präsidium eine Beschlussempfehlung für die Neubesetzung des Prüfungsausschusses durch Herrn Lukin abgegeben. Darüber hinaus wurde wegen des neu veröffentlichten DCGK empfohlen, die Vergütung für bestehende konzernfremde Mandate nicht auf die Vorstandsvergütung anzurechnen. Außerdem hat das Präsidium die mögliche Verlängerung der Bestellung und des Dienstvertrags von Herrn Ebel erörtert. 4. Am 3. April 2020 hat das Präsidium im Rahmen seiner außerordentlichen Sitzung über die Empfehlung einer einjährigen Verlängerung des Dienstvertrags und der Bestellung von Herrn Ebel beschlossen und sich mit der Aufstellung des Vorstands im Allgemeinen befasst. Darüber hinaus hat das Präsidium die weitere Befassung des Aufsichtsrats mit der COVID-19-Pandemie und den entsprechenden Auswirkungen erörtert. 5. In seiner Sitzung am 12. Mai 2020 hat das Präsidium erneut die Zusammensetzung und Aufstellung des Vorstands erörtert und sich mit einer vorläufigen Berechnung der variablen Vergütungsbestandteile der Vorstände für das laufende Geschäftsjahr 2020 befasst. Darüber hinaus hat das Präsidium einen finanziellen Beitrag des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 diskutiert. 6. Im Rahmen der Vorstandsangelegenheiten hat das Präsidium in seiner außerordentlichen Sitzung vom 20. Juli 2020 zunächst die Vorstandsvergütung vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erörtert sowie einen Beschlussvorschlag für die nach den Dienstverträgen vertraglich geschuldete Absicherung der Vorstandspensionen der betroffenen Vorstandsmitglieder erarbeitet. Darüber hinaus hat sich das Präsidium mit der Arbeitsorganisation des Vorstands und dem Zusammenwirken mit dem Aufsichtsrat befasst. Neben einer Bewertung der Zielerreichung und Performance von Herrn Rosenberger vor dem Hintergrund der angestrebten Markets and Domain Transformation hat das Präsidium in absehbarer Zeit anstehende Vertragsverlängerungen des Vorstands erörtert. 7. In seiner Sitzung am 15. September 2020 hat sich das Präsidium erneut mit den Laufzeiten der aktuellen Vorstandsverträge befasst und anschließend Beschlussvorschläge über die Vereinbarung von Nachträgen zu den Dienstverträgen, die die Regelungen des Rahmenvertrags mit dem WSF hinsichtlich der Vorstandsvergütung umsetzen, erörtert. Darüber hinaus wurden gemäß DCGK die Parameter für die Jahreserfolgsvergütung des Vorstands für das kommende Geschäftsjahr 2021 diskutiert und die Beibehaltung des Frauenanteils im Vorstand bis 2023 empfohlen. Anschließend hat das Präsidium die Umsetzung des freiwilligen Teilverzichts auf Aufsichtsratsvergütung sowie der Selbstbeurteilung der Wirksamkeit des Aufsichtsrats diskutiert. 8. Am 25. September 2020 hat das Präsidium im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung Herrn Ebel für die Nachfolge von Frau Conix als CFO vorgeschlagen sowie eine formelle Beschlussempfehlung der Bezugsgrößen und Ziele für die JEV des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 erarbeitet und die Angemessenheit der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020 festgestellt. PRÜFUNGSAUSSCHUSS Dem Prüfungsausschuss gehör(t)en an: scrollen ― Prof. Dr. Edgar Ernst (Vorsitzender) ― Andreas Barczewski ― Dr. Dierk Hirschel ― Frank Jakobi (seit 7. Juli 2020) ― Janis Kong (bis 11. Februar 2020) ― Vladimir Lukin (seit 11. Februar 2020) ― Coline McConville ― Michael Pönipp ― Ortwin Strubelt (bis 30. Juni 2020) ― Dr. Dieter Zetsche Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr zu sieben ordentlichen Sitzungen zusammen. Zu den Aufgaben sowie den Beratungs- und Beschlussgegenständen des Prüfungsausschusses wird auf dessen ausführlichen Bericht auf Seite 19 verwiesen. NOMINIERUNGSAUSSCHUSS Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten der Anteilseigner für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung bzw. zur Bestellung durch das Amtsgericht vor. Dem Nominierungsausschuss, der einmal tagte, gehör(t)en an: scrollen ― Dr. Dieter Zetsche (Vorsitzender) ― Peter Long ― Alexey Mordashov In der Sitzung am 10. Dezember 2019 befasste sich der Nominierungsausschuss mit der Beschlussempfehlung an den Aufsichtsrat, der Hauptversammlung 2020 Frau Ingrid-Helen Arnold und Frau Maria Garana Corces zur Wahl in den Aufsichtsrat als Nachfolgerinnen von Frau Valerie Gooding und Frau Janis Kong vorzuschlagen. Frau Valerie Gooding und Frau Janis Kong sind zum Ablauf der Hauptversammlung am 11. Februar 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. STRATEGIEAUSSCHUSS Aufgabe des Strategieausschusses ist es, den Vorstand bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Unternehmensstrategie zu beraten. Der Ausschuss trat im Geschäftsjahr zu insgesamt vier Sitzungen zusammen. Dem Strategieausschuss gehör(t)en an: scrollen ― Peter Long (Vorsitzender) ― Angelika Gifford ― Valerie Gooding (bis 11. Februar 2020) scrollen ― Frank Jakobi ― Prof. Dr. Edgar Ernst ― Alexey Mordashov ― Dr. Dieter Zetsche 1. In seiner Sitzung am 8. Oktober 2019 konnte sich der Ausschuss in Live-Präsentationen einen Eindruck von Funktionsweise und Fortschritt der One Purchasing- und Customer Experience-Plattformen machen und erörterte diese anschließend. 2. Am 10. Dezember 2019 erhielt der Strategieausschuss zunächst ein Update in Bezug auf die Auswirkungen der Thomas Cook-Insolvenz. Anschließend wurden der Fortschritt der Markets and Domain Transformation sowie ein Vergleich der TUI Websites im deutschen und englischen Quellmarkt erörtert. Dabei ging es um die Optimierung des digitalen Kundenerlebnisses und die Generierung von entsprechendem Traffic auf den Seiten. 3. Mit einem weiteren Update zur Umsetzung der Markets and Domain Transformation hat sich der Ausschuss am 10. Februar 2020 befasst. Daneben wurde diskutiert, inwieweit Kundenbedürfnisse analysiert werden und eine entsprechende Erfüllung gewährleistet wird. 4. In seiner Sitzung am 11. Mai 2020 hat der Strategieausschuss die infolge der COVID-19-Pandemie eingerichteten Work Streams erörtert und sich anschließend mit den Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs befasst. CORPORATE GOVERNANCE Die TUI AG Aktie hat ihre Erstnotierung an der London Stock Exchange im Vereinigten Königreich. Die Verfassung der TUI AG als Aktiengesellschaft deutschen Rechts bedingt in diesem Zusammenhang naturgemäß die regelmäßige und sehr ausführliche Befassung des Aufsichtsrats mit den Empfehlungen sowohl der deutschen als auch der britischen Corporate Governance. Neben der zwingenden Beachtung von Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG), des MitbestG, der Listing Rules und der Disclosure and Transparency Rules hatte die TUI AG im Rahmen des Zusammenschlusses erklärt, sowohl dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als auch - in praktikablem Umfang - dem UK Corporate Governance Code (UK CGC) zu entsprechen. Für den in seiner Grundkonzeption u.a. auf dem AktG aufsetzenden DCGK konnten wir mit dem Vorstand die uneingeschränkte Entsprechenserklärung 2020 gemäß §161 AktG abgeben. Hingegen gibt es zum UK CGC Abweichungen, die ihre Ursache größtenteils im konzeptionellen Unterschied zwischen dem monistischen Führungssystem einer Public Listed Company im Vereinigten Königreich (so genanntes One-Tier Board) und dem dualistischen Führungssystem aus Vorstand und Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft (so genanntes Two-Tier Board) nach deutschem Recht haben. Weitere Informationen zur Corporate Governance, die Entsprechenserklärung 2020 gemäß §161 AktG und die Erklärung zum UK CGC finden Sie im vom Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam aufgestellten Bericht zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht (Seite 106) sowie auf der Website der TUI AG. Aufgetretene Interessenkonflikte Der Aufsichtsrat hat das Vorliegen von Interessenkonflikten im laufenden Geschäftsjahr fortlaufend überwacht und festgestellt, dass im Geschäftsjahr 2020 kein Interessenkonflikt aufgetreten ist. Jahres- und Konzernabschlussprüfung der TUI AG und des TUI Konzerns Der Aufsichtsrat hat geprüft, ob der Jahres- und Konzernabschluss sowie die weitere Finanzberichterstattung den geltenden Anforderungen entsprechen. Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der TUI AG, der zusammengefasste Lagebericht der TUI AG und des TUI Konzerns sowie der auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurden von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerkversehen. Die genannten Unterlagen, der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers waren allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet worden. Sie wurden von uns ausführlich in der Prüfungsausschusssitzung am 1. Dezember 2020 sowie in unserer Bilanzsitzung am 2. Dezember 2020, in der uns der Vorstand die Abschlüsse umfassend erläuterte, behandelt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Abschlussprüfer berichteten in diesen Sitzungen über das Ergebnis ihrer Prüfungen, deren Schwerpunkte zuvor mit dem Prüfungsausschuss für das Berichtsjahr festgelegt worden waren. Weder der Abschlussprüfer noch der Prüfungsausschuss haben Schwächen des Risikofrüherkennungs- und internen Kontrollsystems festgestellt. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts hatten wir keinen Anlass, Einwendungen zu erheben, und stimmen daher mit dem Vorstand in seiner Einschätzung der Lage der TUI AG und des TUI Konzerns überein. Wir billigen auf Empfehlung des Prüfungsausschusses die Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2020; der Jahresabschluss der TUI AG ist damit festgestellt. Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat Die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat zum 30. September 2020 ergibt sich aus den Übersichten auf Seite 102 für den Aufsichtsrat bzw. auf Seite 104 für den Vorstand. AUFSICHTSRAT Mit Ablauf der Hauptversammlung 2020 sind Frau Valerie Gooding und Frau Janis Kong aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. In der gleichen Hauptversammlung wurden Frau Ingrid-Helen Arnold und Frau Maria Garana Corces für eine Amtszeit von vier Jahren zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der TUI AG gewählt. Zudem schied zum 30. Juni 2020 Herr Ortwin Strubelt aus dem Aufsichtsrat aus. Durch gerichtliche Bestellung vom 21. Juli 2020 wurde Herr Stefan Heinemann als Vertreter der Arbeitnehmer zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. PRÄSIDIUM Herr Ortwin Strubelt ist zum 30. Juni 2020 aus dem Aufsichtsrat und damit auch aus dem Präsidium ausgeschieden. Als vierten Vertreter der Arbeitnehmer im Präsidium hat der Aufsichtsrat Herrn Michael Pönipp gewählt. PRÜFUNGSAUSSCHUSS Mit Ablauf der Hauptversammlung 2020 ist Frau Kong aus dem Aufsichtsrat und damit auch aus dem Prüfungsausschuss ausgeschieden. Zur Nachbesetzung des frei gewordenen Sitzes wählte der Aufsichtsrat Herrn Vladimir Lukin in den Prüfungsausschuss. Nach dem Ausscheiden von Herrn Strubelt am 30. Juni 2020 wählte der Aufsichtsrat Herrn Frank Jakobi für den nunmehr frei gewordenen Sitz im Prüfungsausschuss. STRATEGIEAUSSCHUSS Nachdem Frau Gooding mit Ablauf der Hauptversammlung 2020 aus dem Aufsichtsrat und damit auch aus dem Strategieausschuss ausgeschieden war, hat der Aufsichtsrat entschieden, über eine etwaige Nachbesetzung zu einem späteren Zeitpunkt zu beschließen. VORSTAND Im Geschäftsjahr 2020 hat Frau Conix angekündigt, ihren Dienstvertrag, der zum 14. Juli 2021 ausläuft, nicht zu verlängern. Nach intensiver Erörterung hat der Aufsichtsrat entschieden, Herrn Sebastian Ebel mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zum CFO und Herrn Peter Krueger zum 1. Januar 2021 als neues Mitglied des Vorstands, zuständig für die Bereiche Strategy, M&A, Airlines und Joint Ventures, zu bestellen. Dank Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TUI Group für ihren großartigen Einsatz, der die TUI durch ein Geschäftsjahr mit noch nie dagewesenen Herausforderungen getragen hat. Vor dem Hintergrund der großen Unsicherheiten in 2020 sind ihr Engagement und Vertrauen in das Management und uns eine bemerkenswerte Leistung. Darüber hinaus möchte ich der Bundesregierung im Namen des gesamten Aufsichtsrats für ihre finanzielle Unterstützung und das damit verbundene grundsätzliche Vertrauen in unser Geschäftsmodell danken. Hannover, 9. Dezember 2020 Für den Aufsichtsrat Dr. Dieter Zetsche, Vorsitzender des Aufsichtsrats BERICHT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, als Prüfungsausschuss haben wir die Aufgabe, den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion zu unterstützen, und haben daher im Geschäftsjahr insbesondere Fragen zum Rechnungswesen und zur Finanzberichterstattung der TUI Group behandelt, wie dies aufgrund gesetzlicher Regelungen, des Deutschen Corporate Governance Kodex wie auch des UK Corporate Governance Kodex sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vorgesehen ist. Neben diesen Kernaufgaben haben wir insbesondere die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der internen Revision sowie das Legal Compliance-System zu überwachen. Darüber hinaus ist der Prüfungsausschuss für die Auswahl des externen Wirtschaftsprüfers verantwortlich. Der ausgewählte Wirtschaftsprüfer wird dann vom Aufsichtsrat der Hauptversammlung zur Bestellung vorgeschlagen. Nach der erfolgten Bestellung durch die Hauptversammlung beauftragt der Aufsichtsrat formal den externen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie mit einer etwaigen prüferischen Durchsicht solcher zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen, die den Vorgaben für den Halbjahresfinanzbericht entsprechen. Der Prüfungsausschuss wurde unmittelbar nach der Hauptversammlung 2016 aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl der Ausschussmitglieder gilt für die jeweilige Dauer ihres Aufsichtsratsmandats. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Frank Jakobi und Vladimir Lukin als neue Mitglieder in den Prüfungsausschuss gewählt worden, nachdem Janis Carol Kong und Ortwin Strubelt aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind. Damit besteht der Prüfungsausschuss derzeit aus den folgenden acht Mitgliedern des Aufsichtsrats: scrollen ― Prof. Dr. Edgar Ernst (Vorsitzender) ― Andreas Barczewski ― Dr. Dierk Hirschel ― Frank Jakobi ― Vladimir Lukin ― Coline Lucille McConville ― Michael Pönipp ― Dr. Dieter Zetsche Sowohl der Prüfungsausschussvorsitzende als auch die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses erfüllen nach Auffassung des Aufsichtsrats das Kriterium der Unabhängigkeit. Neben dem Prüfungsausschussvorsitzenden verfügt mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie Erfahrung in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollsystemen. Der Prüfungsausschuss trifft sich regelmäßig sechsmal im Jahr, zusätzlich kann es themenbezogen weitere Sitzungen geben. Zu diesen themenbezogenen Sitzungen gehört ein Treffen, in dem der Vorstand dem Prüfungsausschuss die wesentlichen Inhalte des Pre-Close Trading Update erläutert, das kurz vor dem Jahresabschlussstichtag veröffentlicht wird. Die übrigen Sitzungstermine und Tagesordnungen orientieren sich insbesondere am Berichtszyklus des Konzerns sowie an den Agenden des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses berichtet in der jeweils nachfolgenden Aufsichtsratssitzung über die Arbeit und die Vorschläge des Prüfungsausschusses. Außer den Prüfungsausschussmitgliedern nahmen auch der Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand sowie themenbezogen die Bereichsleiter Group Financial Accounting & Reporting, Group Audit, Group Legal, Compliance & Board Office, Group Treasury, Group Controlling sowie Group Investor Relations & Corporate Finance an den Sitzungen teil. Zu relevanten Themen wurde der Abschlussprüfer zu den Sitzungen eingeladen. Nach Erfordernis wurden weitere Mitglieder des leitenden Managements der TUI Group sowie operativ verantwortliche Führungskräfte der TUI Group oder auch externe Berater hinzugebeten. Sofern dies zur Vertiefung einzelner Themen und Sachverhalte erforderlich erschien, wurden über die Sitzungen des Prüfungsausschusses hinaus auch Einzelgespräche des Prüfungsausschussvorsitzenden mit dem Vorstand, Bereichsleitern oder den verantwortlichen Partnern des Abschlussprüfers geführt. Über wesentliche Ergebnisse aus diesen Gesprächen hat der Prüfungsausschussvorsitzende in der jeweils folgenden Sitzung berichtet. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses haben die Mitglieder wie in der Tabelle auf Seite 13 dargestellt teilgenommen. Aussagefähigkeit der Finanzberichterstattung und Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Die Aufstellung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht einer deutschen Aktiengesellschaft obliegt allein dem Vorstand. Gemäß §243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein und einen realistischen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft vermitteln. Das entspricht insoweit den Anforderungen des UK Corporate Governance Codex (UK CGC), nach dem Jahresabschluss und Geschäftsbericht zutreffend, ausgewogen und verständlich sein müssen. Der Vorstand ist - obgleich die Bewertung nicht dem Prüfungsausschuss übertragen wurde - vor diesem Hintergrund überzeugt, dass der vorgelegte Geschäftsbericht den Anforderungen beider Rechtssysteme genügt. Um uns selbst ebenfalls von der Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses und der Zwischenberichterstattung zu überzeugen, haben wir uns in den vier Prüfungsausschusssitzungen, die unmittelbar vor der Veröffentlichung des jeweiligen Abschlusses stattfanden, vom Vorstand ausführlich über die Geschäftsentwicklung und die finanzielle Situation des Konzerns informieren lassen. Die entsprechenden Berichte wurden erörtert. In diesen Sitzungen berichtete auch der Abschlussprüfer detailliert über wesentliche Aspekte des Abschlusses und über die Ergebnisse der Prüfung bzw. der prüferischen Durchsicht. Zur Überwachung der Rechnungslegung haben wir uns intensiv mit Einzelaspekten beschäftigt. Natürlich war dabei die wirtschaftliche Entwicklung der TUI aufgrund der COVID-19-Krise auch in unseren Sitzungen ein zentrales Thema. Insbesondere haben wir uns vom Vorstand der TUI AG intensiv über die Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität, insbesondere im Hinblick auf die staatlich gestützten Finanzierungen, sowie geplante Kapitalmaßnahmen berichten lassen. Darüber hinaus wurde die bilanzielle Behandlung wesentlicher Bilanzposten, insbesondere der Geschäfts- oder Firmenwerte, des Sachanlagevermögens, touristischer Vorauszahlungen und der sonstigen Rückstellungen, betrachtet. Hierbei haben wir uns in Abstimmung mit dem Abschlussprüfer vergewissert, dass die der Bilanzierung zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen angemessen waren. Weiterhin wurden wesentliche Rechtsstreitigkeiten sowie sich aus dem operativen Geschäft ergebende wesentliche Aspekte, insbesondere die Werthaltigkeitsprüfung der Vermögenswerte des Konzerns vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise, vom Prüfungsausschuss gewürdigt. Im Berichtszeitraum haben wir uns insbesondere mit folgenden Einzelaspekten beschäftigt: Bereits vor Ausbruch der COVID-19-Krise hat der Vorstand der TUI AG Optimierungsprozesse in Bezug auf die Struktur des Working Capital und der damit verbundenen Zahlungsströme eingeleitet. Auch die Schaffung eines zentralen Finanzbereichs zählte zu diesen Maßnahmen. Wir haben uns in unseren Sitzungen regelmäßig über diese Projekte informieren lassen. Aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise wurden diese Prozesse stark ausgeweitet und durch Maßnahmen zu einer strikten Kostenkontrolle begleitet. Über die entsprechenden Maßnahmen haben wir uns ebenfalls berichten lassen. Das seit März 2019 bestehende Startverbot für Flugzeuge des Typs Boeing 737 Max hatte auch im abgelaufenen Geschäftsjahr Einfluss auf die Ergebnissituation der TUI. Wir haben uns in unseren Sitzungen über die Auswirkungen des Flugverbots sowie den Stand der Verhandlungen mit Boeing über den Ersatz des entstandenen Schadens unterrichten lassen. Zu jedem Quartalsbericht und zum Jahresabschluss ist darüber hinaus über die Stetigkeit der Überleitung zur Kennzahl "bereinigtes Ergebnis" und die hier eliminierten wesentlichen Sachverhalte (Bereinigungen) diskutiert worden. Ebenso haben wir uns über die Unternehmenstransaktionen des Geschäftsjahres informieren lassen. Dies betraf insbesondere den Verkauf der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten an die TUI Cruises im Segment Kreuzfahrten. Darüber hinaus waren auch die übrigen Investitionen der TUI in den Bereichen Airlines sowie Hotels & Resorts, Cruises und IT Gegenstand unserer Betrachtung. Wir haben uns die wesentlichen Investitionen innerhalb der Konzernbereiche sowie die Ergebnisbeiträge dieser Investitionen und Desinvestitionen erläutern lassen. Neben diesen Themen wurde vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise der von der Gesellschaft erstellte Going Concern-Bericht besonders diskutiert, um die betreffenden Aussagen zur Unternehmensfortführung im Halbjahresbericht und im Jahresabschluss zu verifizieren. Auch das unter den Vorschriften der UK CGC abzugebende Viability Statement im Jahresabschluss war Gegenstand der Diskussion. Seit der Einführung der verpflichtenden Berichterstattung zur Corporate Social Responsibility (CSR) im Lagebericht liegt die Verantwortung für die inhaltliche Überprüfung dieser Angaben beim Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat sich entschlossen, sich bei der Überprüfung der Angaben vom Bereich Group Audit der TUI unterstützen zu lassen. Entsprechend haben wir uns im Geschäftsjahr über die Ergebnisse der Überprüfung durch Group Audit unterrichten lassen und sind der Auffassung, dass die im CSR-Bericht veröffentlichten Angaben sachgerecht und angemessen sind. Unsere Beurteilung aller diskutierten Aspekte der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung stimmt mit der Einschätzung des Managements und des Abschlussprüfers überein. Wirksamkeit des Kontroll- und Risikomanagementsystems Der Prüfungsausschuss lässt sich bei seiner gesetzlichen Verpflichtung, sich mit der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems zu befassen, von der Überzeugung leiten, dass ein stabiles und wirksames internes Kontrollsystem unerlässlich ist, um den wirtschaftlichen Erfolg dauerhaft zu sichern. Zur Erfüllung seiner Überwachungsaufgabe lässt sich der Prüfungsausschuss regelmäßig über den Reifegrad der implementierten Kontrollen und auch über die Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems informieren. Der Konzern hat sein internes Kontrollsystem auf Basis des COSO-Konzepts beständig weiterentwickelt. Dabei erfolgt die routinemäßige Überprüfung der wesentlichen Finanzkontrollen durch das lokale Management und wird vom Vorstand überwacht. In den größten Quellmärkten Großbritannien und Deutschland erfolgt daneben auch die Überprüfung weiterer interner Kontrollen. Die Compliance-Funktion ist im Konzern weiterhin in die Bereiche Finanzen, Recht und IT unterteilt. Diese Aufteilung spielt eine wesentliche Rolle für die Erkennung weiteren Kontrollbedarfs und die permanente Verbesserung der existierenden Kontrollen. Zusätzlich berichtet auch der Abschlussprüfer über von ihm festgestellte Schwächen des rechnungslegungsbezogenen Kontrollsystems im Konzern, deren zeitnahe Behebung durch das Management nachverfolgt wird. Der Prüfungsausschuss erhält, wie im Risikobericht ab Seite 33 dargestellt, regelmäßig Berichte über die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Das eingerichtete Risk Oversight Committee hat dabei eine entscheidende Bedeutung innerhalb des Konzerns. Wir sind überzeugt, dass damit ein angemessenes Risikomanagementsystem besteht. Die interne Revision stellt die unabhängige Überwachung der implementierten Prozesse und Systeme sowie der wesentlichen Projekte sicher und berichtet in jeder regelmäßigen Sitzung direkt dem Prüfungsausschuss. In der Berichtsperiode sind dem Prüfungsausschuss keine Prüfungsfeststellungen mitgeteilt worden, die auf wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems oder des Risikomanagementsystems hindeuten. Daneben finden regelmäßige Gespräche zwischen dem Prüfungsausschussvorsitzenden und dem Bereichsleiter der internen Revision zur engeren Abstimmung statt. Die jährliche Prüfungsplanung erfolgt agil. Der Prüfungsausschuss hat sich zu der Methodik eingehend berichten lassen und diese, zusammen mit den in diesem Zusammenhang bereits festgelegten Prüfungen des kommenden Geschäftsjahres, zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die regelmäßige Abstimmung sieht der Prüfungsausschuss die Effektivität der internen Revision gewährleistet. Im Rahmen unserer Sitzungen haben wir uns im Geschäftsjahr über den Stand der Umsetzung der Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung in den einzelnen Geschäftsbereichen informieren lassen. Wir sind auf Basis dieses Berichts der Überzeugung, dass die zu diesem Zwecke konzernweit angestoßenen Projekte und Maßnahmen dazu geeignet sind, die Vorgaben der EU-DSGVO zu erfüllen. Neben der üblichen Berichterstattung über das Legal Compliance-System haben wir uns über die Einführung des so genannten Integrity Passports im TUI Konzern informieren lassen. Das Legal Compliance-System des TUI Konzerns wurde im Geschäftsjahr in einem neu aufgelegten Verhaltenskodex beschrieben und den Mitarbeitern in Form des Integrity Passports zugänglich gemacht. Wir haben uns den Integrity Passport vorstellen und uns über den Stand der erfolgten Information der Mitarbeiter durch die Führungskräfte berichten lassen. Hinweisgebersysteme für Mitarbeiter bei Compliance-Verstößen Im TUI Konzern ist ein einheitliches Hinweisgebersystem eingerichtet, durch das Mitarbeiter auf mögliche Verstöße gegen Compliance-Richtlinien aufmerksam machen können. Im Rahmen der Berichterstattung über das Legal Compliance-System wurden uns die wesentlichen Erkenntnisse des laufenden Geschäftsjahres aus dem Hinweisgebersystem dargestellt. Prüfung der Unabhängigkeit und der Objektivität des Abschlussprüfers Für das Geschäftsjahr 2020 hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte) als Abschlussprüfer vorzuschlagen. Nach der Bestellung von Deloitte als Abschlussprüfer durch die Hauptversammlung im Februar 2020 hat der Aufsichtsrat Deloitte mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 beauftragt. Der Prüfungsausschuss hat sich von Deloitte vorab die Prüfungsplanung für den Jahresabschluss zum 30. September 2020 erläutern lassen. Dieser Plan umfasst die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte und den Kreis der aus Konzernsicht wesentlichen zu prüfenden Gesellschaften. Der Prüfungsausschuss ist davon überzeugt, dass damit eine angemessene Berücksichtigung der erkennbaren Risiken durch die Abschlussprüfung erfolgt. Zudem sieht er die Unabhängigkeit und Objektivität des Abschlussprüfers als gegeben. Auf Basis der regelmäßigen Berichterstattung durch den Abschlussprüfer haben wir uns von der Effektivität der externen Abschlussprüfung überzeugt und haben entschieden, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, der Hauptversammlung Deloitte auch für das Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer vorzuschlagen. Deloitte wurde von uns in einem öffentlichen Ausschreibungsprozess im Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer ausgewählt und ist seit der ersten Wahl durch die Hauptversammlung im Jahr 2017 ununterbrochen als Abschlussprüfer bestellt. Um die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers zu gewährleisten, sind dem Prüfungsausschuss grundsätzlich sämtliche Aufträge zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Wirtschaftsprüfer vor der Auftragsvergabe zur Zustimmung vorzulegen. Der Prüfungsausschuss macht dabei von der Möglichkeit Gebrauch, die Zustimmung größenabhängig an die Gesellschaft zu delegieren. Erst bei Überschreitung einer festgelegten Kostengrenze wird der Prüfungsausschussvorsitzende in die Entscheidung einbezogen. Sofern der Abschlussprüfer Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung für den Konzern erbracht hat, wurden diese dem Prüfungsausschuss der Art und Höhe nach erläutert. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der für die Gesellschaft bestehenden Richtlinie zur Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen, die die Anforderungen aus den Regelungen des AReG zu verbotenen Nichtprüfungsleistungen und zu Beschränkungen von Nichtprüfungsleistungen der Höhe nach berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2020 betrugen diese Nichtprüfungsleistungen 18,6% des Gesamthonorars des Abschlussprüfers, das sich auf 8.326,0 Mio. € belief. Ich bedanke mich bei den Prüfungsausschussmitgliedern, dem Abschlussprüfer und dem Management für die vertrauensvolle und engagierte Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Hannover, 9. Dezember 2020 Prof. Dr. Edgar Ernst, Vorsitzender des Prüfungsausschusses 2 ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT * * Der vorliegende zusammengefasste Lagebericht umfasst neben dem TUI Konzern auch die TUI AG. Er wurde gemäß §289, 289a, §315, §315a, §315b, §315c und §315d Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt. Darüber hinaus sind der Vergütungsbericht und die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Kennzahlentabelle Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. TUI GROUP STRATEGIE Gesamtstrategie TUI verzeichnete einen starken Start in das Geschäftsjahr mit Buchungszahlen für das Sommerprogramm 2020 auf dem höchstem Niveau seit dem Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel PLC. 1 Im März erzwangen jedoch die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie die sofortige Aussetzung des Großteils unseres Geschäftsbetriebs. In der Folge der weltweiten Reisewarnungen kam es zu einem starken Anstieg der Stornierungen von Reisen sowie der Rückerstattungen an Kunden und letztlich zu einem Liquiditätsengpass. Die COVID-19-Krise hat jedoch die Fundamentaldaten der Märkte einschließlich der grundsätzlichen Kundennachfrage intakt belassen, wie der starke Wiederanstieg der Buchungen im Zeitraum Juni und Juli nach der teilweisen Aufhebung von Reisebeschränkungen zeigt. 2 In Folge des Einsetzens einer zweiten COVID-19-Welle zu Beginn des Winterprogramms 2020 können erneut nur eingeschränkt Reisen in bestimmte europäische Destinationen wie zum Beispiel Griechenland oder Portugal angeboten werden. Erneute Auflagen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung machen die Durchführung des Geschäftsbetriebs in den meisten Bereichen der internationalen Touristik, Hotellerie und Kreuzfahrt nicht möglich. Dadurch können nur sehr begrenzte Umsätze erzielt werden. 3 Ungeachtet dessen wird eine Erholung der Reisebranche für das Geschäftsjahr 2021 prognostiziert. 4 Dank des Markenvorteils der TUI, der Bekanntheit für Sicherheit und Servicequalität 5 sowie der weltweiten Präsenz in unseren internationalen Destinationen sieht sich TUI in der Lage, die starke zugrunde liegende Kundennachfrage nach Aufhebung der Einschränkungen zu erfüllen. 2 Sobald die zur Zulassung eingereichten Impfstoffe im erforderlichen Ausmaß zum Einsatz kommen können, wird dies voraussichtlich die Aufhebung von Reisebeschränkungen erlauben und eine signifikante und zügige Erholung unseres Geschäfts ermöglichen. Seitens des Bundesgesundheitsministeriums wird erwartet, dass Ende 2020 bzw. Anfang 2021 mit einer Verabreichung der Impfstoffe begonnen werden kann. Dies würde dann in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu einer zügigen Entspannung der Lage führen. Nach wie vor betrachten wir unser integriertes Geschäftsmodell langfristig als einen Erfolgsfaktor und ein Kernelement unserer Strategie. Während der Pandemie erwies sich unser Fokus auf sichere End to End-Urlaube, die das gesamte Urlaubserlebnis der Kunden abdecken, als förderlich für die teilweise Wiederaufnahme unserer Programme im Sommer 2020. Auch die Destinationen haben diese besondere Stärke der TUI erkannt. So haben zum Beispiel die Regierungen Griechenlands und der Balearen die TUI für ihre Programme zum Neustart des Tourismus im Sommer 2020 ausgewählt. 1 Steigerung des Buchungsergebnisses per Januar 2020 um 14% gegenüber Januar 2019. 2 3,3 Mio. Buchungen seit teilweiser Aufhebung der Reisebeschränkungen (Buchungszeitraum 1. Juni 2020 bis 1. November 2020). 3 2,4 Mio. Buchungen für den Sommer 2020 im Vergleich zu 12,7 Mio. Buchungen im Vorjahreszeitraum (Stand 2. August 2020). 4 72 % erwarteter Anstieg der weltweiten Touristenankünfte in 2021 im Vergleich zu 2020. 5 Auszeichnung für Erreichen der höchsten Gesundheits- & Sicherheitsstandards unter globalen Hotelmarken (10. November 2020) -https://www.intertek.com/news/2020/11-10-intertek-cristal-awards-tui-group-best-global-hotel-brand/. Märkte & Airlines: Beschleunigung des Programms zur Neuausrichtung, um schlanker, stärker, flexibler und digitaler aus der Krise hervorzugehen Im Geschäftsbereich Märkte & Airlines fokussieren wir uns auf eine Verbesserung unserer Kostenposition bei gleichzeitiger Steigerung unseres Innovationstempos und höherer Flexibilität. Dies soll im Wesentlichen durch unsere Markets Transformation & Domaining-Initiative erreicht werden, im Rahmen derer zentralisierte Prozesse und Technologien eingeführt werden. Dadurch können wir unser Produktangebot über klassische Pauschalreisen hinaus ausbauen und attraktive Wachstumssegmente wie "Nur Unterkunft", "Nur Flug" und dynamische Paketierung erschließen. Zugleich soll uns dieser Ansatz ermöglichen, unsere führende Position im traditionellen Pauschalreisemarkt zu sichern und unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Ein weiterer Fokus liegt im Airline-Segment auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ausrichtung auf eine nachfragegerechte Flugkapazität. Durch die Neuausrichtung wird das Gesamtangebot für TUI wie auch für unsere Gäste und Partner ausgeweitet. Auf diesem erweiterten Ecosystem aufbauend, unterstützen unsere Kundenbeziehungsmanagement-Systeme das digitale Up- 6 und Cross-Selling 7 und fokussieren sich auf die Kundenbindung innerhalb der TUI Welt. Vor dem Hintergrund der Folgen der Pandemie hat die Markets Transformation & Domaining-Initiative deutlich an Relevanz und Geschwindigkeit gewonnen. Mit einem globalen Programm zur Neuausrichtung ist eine dauerhafte Senkung unserer Fixkostenbasis um über 300 Mio. € pro Jahr verbunden -ein Großteil davon im Bereich Märkte & Airlines. Um dies zu erreichen, beschleunigen wir jetzt unsere Transformation, führen Aufgaben und Funktionen konzernweit zusammen und konsolidieren unsere globalen IT-Strukturen. Zugleich optimieren wir durch Rightsizing-Maßnahmen 8 die Größe unserer Airlines sowie unser Auftragsbuch. Diese Maßnahmen befinden sich in allen Märkten bereits in der Umsetzung - so sind beispielsweise bei TUI fly Deutschland die Ziele eine Anpassung der Flotte auf rund die Hälfte der bestehenden 39 Maschinen innerhalb der nächsten drei Jahre und eine Konzentrierung der Zahl der Abflughäfen. Im gesamten Geschäftsbereich Märkte & Airlines sollen unprofitable Aktivitäten veräußert oder umstrukturiert werden. 6 Up-Selling: Verkauf von Produkt-Upgrades (zum Beispiel höhere Flugklasse oder Zimmerklasse). 7 Cross-Selling: Verkauf von komplementären oder zusätzlichen Produkten aus der TUI Palette. 8 Adaption der eigenen Flugkapazitäten an eigene Bedürfnisse und das externe Marktumfeld. Hotels & Kreuzfahrten: Asset Right-Expansion und Transformation, Erhöhung der Renditen dank vertikaler Integration Mit 433 Hotels 9 und 17 Kreuzfahrtschiffen zum 30. September 2020 haben wir ein großes Ferienhotel- und Kreuzfahrtgeschäft aufgebaut. Wir profitieren dabei von unserem integrierten Geschäftsmodell, da wir unsere Vertriebsstärke im Bereich Märkte & Airlines nutzen, um unsere Kunden in eigene Hotels und Kreuzfahrten zu steuern. Wir werden künftig unsere Kapitalintensität gegenüber den Investitionsausgaben der letzten Jahre reduzieren. Wir haben bereits im Dezember 2019 eine Asset Right-Strategie angekündigt und verfolgen diese konsequent - insbesondere indem wir den Anteil der durch Management- oder Franchiseverträge geführten Vermögenswerte in unserem Portfolio weiter steigern. In unserem Hotelgeschäft kombinieren wir die Neuausrichtung unseres Portfolios zugunsten von Management- oder Franchiseverträgen und nutzen unsere Joint Venture-Strukturen, um Asset Right-Wachstumschancen zu erschließen. Die für den Gast bedeutenden Aspekte - Vertrieb, Marke, Hotelkonzept und das Urlaubserlebnis vor Ort - liegen ungeachtet der vertraglichen Ausrichtung dabei in der Hand der TUI. Im Kreuzfahrtsegment nutzen wir für mehr Wachstum und zur Reduzierung der Kapitalintensität Joint Venture-Strukturen, wie durch die erfolgreiche Veräußerung von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten an das Joint Venture TUI Cruises unter Beweis gestellt. Auch unser Kreuzfahrtgeschäft in Großbritannien stellen wir neu auf und modernisieren die Flotte. 10 9 Inklusive von Dritthoteliers betriebener Hotels. 10 Flottenmodernisierung durch das Ausscheiden der zwei ältesten Schiffe (Celebration und Dream) sowie durch die Erschließung von Synergien durch Joint Venture-Strukturen. TUI Musement-Plattform: Ausbau der Reichweite auf dem Markt für Touren und Aktivitäten und Gewinnung von Kunden für das Gesamtangebot der TUI Durch den Erwerb von Musement hat die TUI im Markt für Touren und Aktivitäten eine skalierbare Plattform mit einem Bestand von etwa 168.000 Angeboten zum 30. September 2020 aufgebaut. Unser Geschäftsmodell beruht auf einer für beide Seiten - für den Urlauber wie für den Anbieter - offenen Plattform. Wir fokussieren uns dabei sowohl auf das Wachstum des B2B-Vertriebs - über strategische Kooperationen mit beispielsweise Booking.com - als auch auf den Ausbau des Angebots an die eigene TUI Kundenbasis. Produktseitig plant TUI, das Angebot durch eine Konsolidierung der Produkte am Markt auszubauen und so die Position als einer der größten Anbieter 11 in einem großen und schnell wachsenden Markt für Touren & Aktivitäten weiter zu stärken. 11 Auflistung der Anzahl an Aktivitäten für große Anbieter im Markt für Touren & Aktivitäten: Airbnb mit 30.000 (https://news.airbnb. com/airbnb-experiences-update/), GetYourGuide mit 60.000 (https://www.countervor9.de/vertrieb/paxconnect-macht-touren-von-get-your-guide-buchbar) und Viator mit 200.000 (https://www.viator.com/de-DE/support/about) Aktivitäten. Unsere Umwelt Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist für die TUI Group ein Eckpfeiler unserer Strategie zur kontinuierlichen Steigerung des Unternehmenswerts. So wollen wir die Voraussetzungen für einen langfristigen Erfolg sichern und Verantwortung für eine nachhaltige Transformation des Tourismussektors übernehmen. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie zielt im Handlungsfeld "Step lightly" darauf ab, die Umweltauswirkungen unserer Geschäftsbeziehungen zu reduzieren, und legt Ziele für Verbesserungen in allen wesentlichen Konzernbereichen fest. Im Geschäftsjahr 2020 sanken die absoluten Gesamtemissionen der TUI Group gegenüber dem Vorjahr, maßgeblich bedingt durch die COVID-19-Krise. Der spezifische C0 2-Ausstoß unserer Airlines stieg im Geschäftsjahr 2020 um 4,0% auf 67,8 g/pkm (Vorjahr 65,2 g/pkm). Dies ist auf das Grounding unserer Flotte infolge der COVID-19-Krise zurückzuführen. TUI betreibt weiterhin eine der emissionseffizientesten Flugzeugflotten Europas und bemüht sich kontinuierlich um weitere Verbesserungen. Unser gesetztes Ziel, die CO 2-lntensität im Bereich Airlines um 10% zu senken (Referenzjahr 2014, 67,56 g CO 2/pkm), haben wir nicht erreicht. Leider wurden unsere Fortschritte bei der Realisierung dieses Ziels durch das Flugverbot für die Boeing 737 Max und die damit verspäteten Auslieferungen erheblich beeinträchtigt. Außerdem hatte die COVID-19-Pandemie negative Auswirkungen auf diese relative Kenngröße. Seit dem Referenzjahr 2014 konnten wir die CO 2-lntensität unserer Flugzeugflotte um 3,6% bis zum Jahr 2019 verbessern. Infolge der Auswirkungen von COVID-19 auf den Flugbetrieb im Jahr 2020 gab es jedoch einen Anstieg um 0,4% gegenüber 2014. Unsere Mitarbeiter COVID-19 stellt die TUI Group und vor allem unsere Mitarbeiter vor außergewöhnliche Herausforderungen. Viele unserer Beschäftigten nehmen zum Beispiel an Kurzarbeit oder anderen staatlichen Arbeitssicherungsprogrammen teil. Durch die mit der Pandemie einhergehenden Kontakt- und Reisebeschränkungen ergaben sich neue Anforderungen an die tägliche lokale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit unserer Mitarbeiter. Aus diesem Grund galt es, Märkte, Systeme und Mitarbeiter global näher zusammenzubringen und stärker zu vernetzen. Die Schaffung zentraler bzw. internationaler Funktionen und Teams stand daher in diesem Geschäftsjahr im Vordergrund und wird im Rahmen der Transformation auch in der Zukunft ein zentrales Thema sein. Kommunikation, neue Formate der Zusammenarbeit und das Führungsverhalten haben in den letzten Monaten an Bedeutung gewonnen. Mit der schnellen und erfolgreichen Umstellung auf mobiles Arbeiten in weiten Teilen des Unternehmens ist die tägliche Zusammenarbeit digitaler geworden. Die Umsetzung moderner und digitaler Arbeitskonzepte ermöglicht unseren Mitarbeitern flexibles Arbeiten und schafft digitale sowie individuelle Freiräume. Die TUI Group schafft durch die Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen in dieser schwierigen Zeit ein Arbeitsumfeld, das es unseren Beschäftigten ermöglicht, sich weiterhin mit Leidenschaft für unser Unternehmen zu engagieren. GRUNDLAGEN DER TUI GROUP Konzernstruktur TUI GROUP scrollen URLAUBSERLEBNISSE MÄRKTE & AIRLINES ALLE ÜBRIGEN SEGMENTE Hotels & Resorts Region Nord Kreuzfahrten Region Zentral TUI Musement Region West Dachgesellschaft TUI AG Die TUI AG ist die Dachgesellschaft der TUI Group und hat ihren Geschäftssitz in Hannover und Berlin. Sie hält direkt oder indirekt über Beteiligungsgesellschaften Anteile an den wesentlichen Konzerngesellschaften, die das operative Geschäft des Konzerns in den einzelnen Ländern betreiben. Insgesamt gehörten am Bilanzstichtag 277 unmittelbare und mittelbare Tochterunternehmen zum Konsolidierungskreis der TUI AG. Zudem wurden 19 assoziierte Unternehmen und 30 Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss der TUI AG einbezogen. ORGANISATION UND LEITUNG Die TUI AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, deren Grundprinzip das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat ist. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng zusammen. Dabei trägt der Vorstand die Gesamtverantwortung für die Leitung des Unternehmens. Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands richten sich nach §§ 84 f. AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG. Satzungsänderungen erfolgen nach den Regelungen der §§ 179 ff. AktG in Verbindung mit § 24 der Satzung der TUI AG. VORSTAND UND GROUP EXECUTIVE COMMITTEE Der Vorstand der TUI AG bestand zum Bilanzstichtag aus dem Vorstandsvorsitzenden sowie fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Für die strategische und operative Führung der TUI Group ist ein Group Executive Committee eingerichtet. Es bestand zum 30. September 2020 aus zwölf Mitgliedern und tagt unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden Friedrich Joussen. Nach dem Bilanzstichtag hat der Aufsichtsrat einen Umbau der Konzernführung mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossen. Berichtsstruktur der TUI Group Die TUI Group ist ein weltweit operierender, integrierter Touristikkonzern. Die Kerngeschäfte der TUI Group, Urlaubserlebnisse und Märkte & Airlines, gliedern sich in die Segmente Hotels & Resorts, Kreuzfahrten und TUI Musement (zuvor Zielgebietserlebnisse) sowie die drei Regionen Nord, Zentral und West. Darüber hinaus gehören Alle übrigen Segmente zur TUI Group. Abgesehen von den folgenden Umgliederungen wurde der Konzern damit in der Struktur ähnlich wie im Vorjahr geführt. Im Februar 2020 haben wir den Verkauf von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten an das Gemeinschaftsunternehmen TUI Cruises vereinbart. Im Juli 2020 lagen alle erforderlichen Genehmigungen, einschließlich der Fusionsgenehmigung durch die Europäische Kommission, vor, und die Übertragung des Eigentums an den einzelnen Schiffen von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten wurde in diesem Monat abgeschlossen. Den Großteil des Kaufpreises für Hapag-Lloyd Kreuzfahrten haben wir bereits erhalten; der restliche Betrag soll innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Schiffsübertragungen fließen. Hapag-Lloyd Cruises gehört damit zu TUI Cruises und wird weiterhin unter dieser Traditionsmarke geführt. Im Berichtsjahr wurde die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge der Flugzeugleasinggesellschaften, die die Flugzeuge der TUI Group halten und diese konzernintern weitervermieten, verändert. Seit diesem Geschäftsjahr werden diese Posten vollständig den Fluggesellschaften zugeordnet, die das jeweilige Flugzeug nutzen (Segmente Region Nord, Region Zentral und Region West). Im Geschäftsbericht 2019 war nur das Ergebnis aus der konzerninternen Weitervermietung den jeweiligen Fluggesellschaften zugeordnet, während die anderen Posten in Allen übrigen Segmenten ausgewiesen wurden. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. URLAUBSERLEBNISSE Unter der Bezeichnung Urlaubserlebnisse fassen wir unsere Hotel-, Kreuzfahrt- und Zielgebietsaktivitäten zusammen. HOTELS & RESORTS Das Segment Hotels & Resorts umfasst das diversifizierte Portfolio unserer eigenen Hotelmarken und der Hotelbeteiligungen der TUI Group. Das Segment bündelt Hotelgesellschaften, an denen Mehrheitsbeteiligungen bestehen, Joint Ventures mit lokalen Partnern, Gesellschaften, an denen Beteiligungen mit einem maßgeblichen Einfluss gehalten werden, sowie Hotels, für die Managementverträge abgeschlossen wurden. Im Geschäftsjahr 2020 umfasste das Segment Hotels & Resorts insgesamt 355 Hotels mit 266.002 Betten. Mit 329 Häusern gehört die Mehrzahl zu den 4- oder 5-Sterne-Hotels. 46% wurden im Rahmen von Managementverträgen betrieben, 42% befanden sich im Eigentum der jeweiligen Hotelgesellschaft, 11% waren gepachtet und 1 % der Anlagen wurde über Franchisevereinbarungen geführt. Finanzierungsstruktur Hotels & Resorts Vorjahreswerte in Klammern. Eigene Hotelbetten nach Regionen Hotels & Resorts Portfolio scrollen Hotelmarke 3 Sterne 4 Sterne 5 Sterne Hotels, gesamt Betten Hauptstandorte Riu 3 49 47 99 101.528 Spanien, Mexiko, Karibik, Kapverden, Portugal, Marokko Robinson 1 17 7 25 15.321 Spanien, Griechenland, Türkei, Österreich Blue Diamond 3 12 18 33 30.610 Kuba, Dom. Rep., Jamaika, Mexiko, Saint Lucia Übrige Hotelbeteiligungen 19 112 67 198 118.543 Spanien, Griechenland, Türkei, Ägypten Gesamt 26 190 139 355 266.002 Stand: 30. September 2020 Riu ist gemessen an der Anzahl der Hotels die größte Hotelgesellschaft im Portfolio von Hotels & Resorts. Das Unternehmen mit Sitz auf Mallorca betreibt weltweit überwiegend Anlagen der 4- und 5-Sterne-Kategorie, die sich im Wesentlichen in Spanien, Mexiko und der Karibik befinden. Die drei Produktlinien Riu Clubhotels, Riu Plaza (Stadthotels) und Riu Palace (Premiumsegment) sprechen verschiedene Kundengruppen an. Robinson betreibt Clubhotels überwiegend im 4- und 5-Sterne-Segment und ist damit ein führender deutscher Anbieter für Cluburlaub. Die Hauptstandorte liegen in Spanien, Griechenland, der Türkei, auf den Malediven und in Österreich. Blue Diamond ist eine Hotelkette im karibischen Raum. Zum Segment Hotels & Resorts gehören 33 Anlagen in der Karibik und Mexiko. Zu den übrigen Hotelbeteiligungen gehören insbesondere die Flagship-Marken TUI Blue und TUI Magic Life. TUI Blue ist die jüngste Hotelmarke der TUI Group und richtet sich an ein internationales Publikum. Das Portfolio wird durch die Zusammenführung der bisherigen Angebote von TUI Blue sowie der Konzeptmarkenhotels von TUI Sensimar und TUI Family Life ausgebaut. Inklusive der auf das TUI Blue-Konzept umgestellten Hotels ist die Marke jetzt an 93 Standorten in 19 Ländern vertreten. TUI Magic Life ist eine All-Inclusive-Marke mit internationaler Ausrichtung, die Cluburlaub am Meer mit unterschiedlichen Schwerpunkten bietet. Von unseren Hotels, die von Dritthoteliers betrieben werden, gehören insgesamt 78 Anlagen zu unseren internationalen Konzeptmarken, sodass zur TUI Group insgesamt 433 Hotels gehören. KREUZFAHRTEN Das Segment Kreuzfahrten umfasst das Gemeinschaftsunternehmen TUI Cruises, unsere bisherige Beteiligungsgesellschaft Hapag-Lloyd Kreuzfahrten, die wir im Juli 2020 in das Joint Venture TUI Cruises eingebracht haben, sowie Marella Cruises. Die drei Kreuzfahrtlinien bedienen mit ihren zum Bilanzstichtag insgesamt 17 Schiffen verschiedene Zielgruppen mit unterschiedlichen Dienstleistungskonzepten. scrollen Finanzierungsstruktur Kreuzfahrtflotte Eigentum Leases Summe TUI Cruises (Joint Venture) 7 - 7 Marella Cruises 4 1 5 Hapag-Lloyd Kreuzfahrten (Tochterunternehmen von TUI Cruises) 5 - 5 Stand: 30. September 2020 TUI Cruises ist ein Gemeinschaftsunternehmen, an dem die TUI AG und die US-amerikanische Reederei Royal Caribbean Cruises Ltd. je zur Hälfte beteiligt sind. TUI Cruises nimmt mit ihren sieben Schiffen Spitzenpositionen im Bereich Kreuzfahrten im deutschsprachigen Raum ein: Der Berlitz Cruise Guide 2020, international wichtigster Gradmesser für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen, hat vier der Schiffe von TUI Cruises in die Top Five der Kategorie "Große Schiffe" gewählt. Im Juli 2020 wurde der Verkauf von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten, bislang im alleinigen Eigentum der TUI Group, an das Joint Venture TUI Cruises abgeschlossen. Die Traditionsmarke Hapag-Lloyd Cruises bleibt auch in der neuen Aufstellung ein führender Anbieter von Luxus- und Expeditionskreuzfahrten in deutschsprachigen Märkten. Die Flotte bestand zum Bilanzstichtag aus zwei Luxuskreuzfahrtschiffen der 5-Sterne-Plus-Kategorie, der Europa und der Europa 2, sowie drei Expeditionskreuzfahrtschiffen, von denen eins, die Hanseatic Inspiration, im Oktober 2019 zugegangen ist. Ein weiteres Expeditionskreuzfahrtschiff ist im Bau und soll 2021 ausgeliefert werden. Es soll dann das Expeditionsschiff Bremen ersetzen. Marella Cruises bietet im britischen Markt mit einer Flotte von fünf Schiffen Kreuzfahrten in unterschiedlichen Segmenten wie Familienurlaub oder Städtereisen an. TUI MUSEMENT (ZUVOR ZIELGEBIETS ERLEBNISSE) Im Segment TUI Musement werden Dienstleistungen vor Ort in den weltweiten Urlaubsdestinationen erbracht. Das Geschäftsmodell von TUI Musement basiert auf einer für Kunden und Anbieter offenen Online-Plattform. Sie bietet unseren Kunden die direkte Buchung von Touren, Aktivitäten und Ausflügen in den Zielgebieten und ermöglicht unseren Partnern sowie Drittanbietern den Vertrieb ihrer Angebote. TUI ist darüber hinaus in zahlreichen Urlaubsländern mit eigenen Mitarbeitern vor Ort. MÄRKTE & AIRLINES Wir verfügen mit den drei Regionen Nord, Zentral und West über gut aufgestellte Vertriebs- und Marketingorganisationen, die unseren Kunden attraktive Urlaubserlebnisse bieten. Der Vertrieb stützt sich dabei auf Online- und Offline-Vertriebskanäle. Die Reisebüros operieren als Eigentumsbetriebe, Joint Ventures oder Fremdbetreibermodelle. Um unseren Kunden eine große Auswahl an Hotelunterkünften anbieten zu können, greifen unsere Quellmarktorganisationen auf ein großes Portfolio eigener Hotels zurück. Sie haben darüber hinaus Zugriff auf zum Teil fest kontrahierte Bettenkapazitäten von Drittanbietern. Unseren eigenen Flugkapazitäten kommt in unserem Geschäftsmodell weiterhin eine wichtige Rolle zu. Durch die Kombination der eigenen Kapazitäten mit denen von Drittanbietern können wir unsere Reiseangebote in den einzelnen Quellmarktregionen marktgerecht zuschneiden und auf Änderungen in den Kundenpräferenzen flexibel reagieren. Durch die abgestimmte Steuerung der Flug- und Hotelkapazitäten sind wir in der Lage, Destinationen zu entwickeln, in denen wir die Margen beider Leistungsträger optimieren können. REGION NORD Das Segment Region Nord enthält die Veranstalter und Fluggesellschaften in Großbritannien, Irland und den Nordischen Ländern. Daneben werden diesem Segment die strategische Beteiligung Sunwing in Kanada und das assoziierte Unternehmen TUI Russia zugeordnet. REGION ZENTRAL Das Segment Region Zentral umfasst die Veranstalter und Fluggesellschaften in Deutschland sowie die Veranstalter in Österreich, Polen, der Schweiz und Italien. REGION WEST Dem Segment Region West werden die Veranstalter und Fluggesellschaften in Belgien und den Niederlanden sowie die Veranstalter in Frankreich zugeordnet. ALLE ÜBRIGEN SEGMENTE Zu "Allen übrigen Segmenten" gehören neben den Geschäftstätigkeiten für die neuen Märkte die Corporate Center-Funktionen der TUI AG und der Zwischen-Holding, die Immobiliengesellschaften des Konzerns sowie zentrale touristische Funktionen des Konzerns. Forschung und Entwicklung Als touristischer Dienstleistungskonzern betreibt die TUI Group keine Forschung und Entwicklung, die mit derjenigen produzierender Unternehmen vergleichbar wäre. Daher entfällt dieser Teilbericht. Wertorientierte Konzernsteuerung Steuerungssystem und Leistungsindikatoren Zur wertorientierten Steuerung der TUI Group sowie der einzelnen Geschäftsfelder ist ein standardisiertes Steuerungssystem eingerichtet. Das wertorientierte Steuerungssystem ist ein integraler Bestandteil des konzernweit einheitlichen Controlling- und Planungsprozesses. Unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Entwicklung der Ertragslage sind der Umsatz sowie ab dem Geschäftsjahr 2020 die international gebräuchlichere Ergebnisgröße "bereinigtes EBIT". Das bis zum Geschäftsjahr 2019 berichtete bereinigte EBITA ist als finanzielle Steuerungsgröße entfallen. Im laufenden Geschäftsjahr wird im Rahmen der internen Berichterstattung das bereinigte EBIT zudem um den Ergebniseffekt des IFRS 16 korrigiert ("bereinigtes EBIT (IAS 17)"), um die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr zu erleichtern. Dementsprechend stellt das bereinigte EBIT (IAS 17) die Segmentsteuerungsgröße im Sinne des IFRS 8 dar. Das dem bereinigten EBIT zugrunde liegende EBIT definieren wir als das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Aufwendungen aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten des Konzerns. Abweichend von der bisher verwendeten Steuerungsgröße EBITA sind in der Kennzahl EBIT Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte definitionsgemäß enthalten. Das bereinigte EBIT ist um Erträge und Aufwendungen angepasst worden, die aufgrund ihrer Höhe sowie der Häufigkeit ihres Eintritts die Beurteilung der operativen Ertragskraft der Unternehmensbereiche und des Konzerns erschweren oder verzerren. Hierzu zählen Abgangsergebnisse aus Finanzanlagen, wesentliche Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Vermögenswerten sowie wesentliche Restrukturierungs- und Integrationsaufwendungen. Daneben werden sämtliche Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten und bedingten Kaufpreiszahlungen bereinigt. Auch Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sind in der Überleitung zum bereinigten EBIT herausgerechnet worden. Für die Entwicklung der Finanzlage des Konzerns im Geschäftsjahr 2020 haben wir die Nettosach- und -finanzinvestitionen sowie die Nettofinanzposition des TUI Konzerns als die bedeutsamsten Leistungsindikatoren identifiziert. Als eine weitere finanzielle Stabilitätsgröße überwachen wir die Leverage Ratio des Konzerns. Im Zuge der periodischen Wertanalyse betrachten wir den Return on Invested Capital (ROIC) und den absoluten Wertbeitrag als bedeutsamste Leistungsindikatoren. Dabei werden dem erzielten ROIC die Gesamtkapitalkosten vor Steuern (WACC) gegenübergestellt. Als bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator betrachten wir den spezifischen C0 2-Ausstoß (in g CO 2/pkm) unserer Flugzeugflotte. Zur unterjährigen Verfolgung der Geschäftsentwicklung in den Segmenten beobachten wir auch weitere nachrangige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Gästezahlen unserer Veranstalter sowie Kapazität bzw. Passagiertage, Auslastung und Durchschnittspreise in den Segmenten Hotels & Resorts und Kreuzfahrten. Kapitalkosten Die Kapitalkosten berechnen sich als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC = Weighted Average Cost of Capital). Während die Eigenkapitalkosten die Renditeerwartung eines Anlegers bei einer Investition in die TUI Aktie widerspiegeln, werden für die Fremdkapitalkosten die durchschnittlichen Finanzierungskosten der TUI Group herangezogen. Dabei erfolgt die Betrachtung der Kapitalkosten grundsätzlich vor Steuern des Unternehmens und vor Steuern des Investors. Die so ermittelte Renditeanforderung entspricht der gleichen steuerlichen Ebene wie das in den ROIC eingehende bereinigte EBIT. Für das Geschäftsjahr 2020 rechnen wir mit einem Kapitalkostensatz von 7,74% für das Segment Hotel & Resorts, 9,74% für Marella Cruises, 8,39% für TUI Musement und 11,75 % für den Geschäftsbereich Märkte & Airlines. ROIC und Wertbeitrag Der ROIC errechnet sich ab dem Geschäftsjahr 2020 als Quotient aus dem bereinigten Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (bereinigtes EBIT) und dem durchschnittlich gebundenen verzinslichen Kapital (Invested Capital). Bis zum Geschäftsjahr 2019 wurde dagegen das bereinigte EBITA als Zählergröße für die Berechnung des Return on Invested Capital (ROIC) verwendet. Im laufenden Geschäftsjahr werden für die Berechnung des ROIC die Istwerte nach den Vorschriften des IAS 17 herangezogen, um die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr zu erleichtern. Die angesetzte Ergebnisgröße ist definitionsgemäß frei von steuerlichen und finanziellen Einflüssen und bereinigt um einmalige Sondereinflüsse. Das Invested Capital umfasst aus Konzernsicht in seiner passivischen Herleitung das Eigenkapital (inklusive Anteilen anderer Gesellschafter am Eigenkapital) sowie den Saldo aus verzinslichen Schuldpositionen und zinstragenden Vermögenswerten und eine Anpassung zur Berücksichtigung der saisonalen Veränderung der Nettofinanzposition des Konzerns. Darüber hinaus werden die kumulativen planmäßigen Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation dem Invested Capital wieder hinzugerechnet. Neben der relativen Performance-Größe ROIC wird auch der so genannte Wertbeitrag als absolute wertorientierte Erfolgsgröße herangezogen. Der Wertbeitrag errechnet sich aus der Differenz zwischen dem ermittelten ROIC und den zugehörigen Gesamtkapitalkosten vor Steuern (WACC), multipliziert mit dem gebundenen verzinslichen Kapital. Infolge der Geschäftsunterbrechung durch COVID-19 und des damit verbundenen erheblichen Ergebnisrückgangs ergibt sich ein ROIC der TUI Group von -42,51 %. Unter Berücksichtigung der gewichteten Kapitalkosten des Konzerns in Höhe von 10,32% errechnet sich ein damit negativer Wertbeitrag von 3,8 Mrd. € (Vorjahr positiver Wertbeitrag von 520,0 Mio. €). Invested Capital scrollen Mio. € Anhang 2020 2019 angepasst Eigenkapital 218,1 4.165,6 Gezeichnetes Kapital (24) 1.509,4 1.505,8 Kapitalrücklage (25) 4.211,0 4.207,5 Gewinnrücklagen (26) -6.168,8 -2.259,2 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital (28) 666,5 711,4 Zuzüglich verzinslicher Schuldpositionen 9.002,7 3.966,4 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (29) 1.015,0 1.068,0 Langfristige Finanzschulden (32), (41) 3.691,7 2.457,6 Kurzfristige Finanzschulden (32), (41) 577,3 224,6 Derivative Finanzinstrumente (41) 318,8 216,2 Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) 3.399,9 0,0 Abzüglich finanzieller Vermögenswerte 1.157,6 1.762,9 Derivative Finanzinstrumente (41) 96,4 347,8 Finanzmittel (23) 1.233,1 1.741,5 Übrige finanzielle Vermögenswerte 1 328,2 173,6 Saisonale Anpassung 2 -500,0 -500,0 Abzüglich Überdeckung von Pensionsplänen 363,3 310,0 Invested Capital vor Hinzurechnung der Effekte aus Kaufpreisallokationen 7.699,9 6.059,2 Invested Capital ohne Kaufpreisallokationen des Vorjahres 6.059,2 4.901,7 ø Invested Capital vor Hinzurechnung der Effekte aus Kaufpreisallokationen 3 6.879,6 5.480,5 Invested Capital vor Hinzurechnung der Effekte aus Kaufpreisallokationen 7.699,9 6.059,2 Zuzüglich Effekten aus Kaufpreisallokationen 259,8 250,8 Invested Capital 7.959,7 6.310,0 Invested Capital des Vorjahres 6.310,0 5.245,3 ø Invested Capital 3 7.134,8 5.777,6 1 Beinhaltet i.W. Sonstige finanzielle Vermögenswerte, Kreditanforderungen und Ausleihungen. 2 Anpassung zur Berücksichtigung der saisonalen Veränderungen der Nettofinanzposition. 3 Durchschnittswert aus Jahresanfangs- und -endbestand. ROIC scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Bereinigtes EBIT (IAS 17) -3.032,8 893,5 ø Invested Capital * 7.134,8 5.777,6 ROIC (IAS 17) % -42,51 15,47 Gesamtkapitalkosten vor Steuern (WACC) % 10,32 6,46 Wertbeitrag (IAS 17) -3.769,2 520,2 * Durchschnittswert aus Jahresanfangs- und -endbestand. Im Rahmen des Vorstandsvergütungssystems verwendete Konzernkennzahlen Die TUI Group wendet seit dem 1. Oktober 2019 IFRS 16 an. Die Werte des Vorjahresvergleichszeitraums wurden nicht angepasst. Die Festlegung der Zielwerte für die Vorstandsvergütung erfolgte auf Basis der nach den Vorschriften des IAS 17 aufgestellten Konzernplanung. Dementsprechend werden für die Bemessung der Zielerreichung im laufenden Geschäftsjahr ebenfalls die Istwerte nach den Vorschriften des IAS 17 herangezogen. Sowohl Ziel- als auch Istwerte im laufenden Jahr sind daher vor dem Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16 dargestellt. Eine Überleitung auf das bereinigte EBIT nach IFRS 16 ist im Abschnitt "Ertragslage" abgebildet. JEV-RELEVANTES KONZERNERGEBNIS AUF BASIS KONSTANTER WECHSELKURSE Für die Bemessung der Jahreserfolgsvergütung des Vorstands (JEV) wird das Konzernergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (Earnings before Interest and Taxes - EBIT) auf Basis konstanter Wechselkurse gewichtet mit 75% berücksichtigt. Die Bereinigung um Währungseffekte erlaubt es, die tatsächliche Managementleistung ohne Verzerrung durch währungsbedingte Translationseffekte zu messen. Das ausgewiesene Konzernergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (Earnings before Interest and Taxes [IAS 17] -EBIT [IAS 17]) nach IAS 17 auf Basis konstanter Wechselkurse hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Überleitung EBIT scrollen Mio. € 2020 EBIT (IFRS 16) -2.927,4 Anpassung IAS 17/IFRS 16 (IFRS 16-Effekt) -35,3 EBIT (IAS 17) -2.962,7 Währungskurseffekte aus Umrechnung zu Plankursen -21,4 EBIT zu Plankursen (IAS 17) -2.984,1 JEV-RELEVANTER CASH FLOW VOR DIVIDENDE Als zweite Konzernkennzahl wird bei der JEV die Cash Flow-Größe Cash Flow vor Dividende berücksichtigt, die mit einer Gewichtung von 25 % in die Berechnung einfließt. Der Cash Flow vor Dividende wird für diese Zwecke aus einem vereinfachten Ansatz ermittelt, der sich an die Management Cash Flow-Rechnung anlehnt. Die Ausgangsgröße EBIT des TUI Konzerns wird für diesen Zweck ebenfalls um Währungseffekte bereinigt. Der im Rahmen der JEV verwendete Cash Flow vor Dividende hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Cash Flow vor Dividende scrollen Mio. € 2020 EBIT (IAS 17) -2.962,7 Währungseffekt aus Umrechnung zu Plankursen -21,4 EBIT zu Plankursen (IAS 17) -2.984,1 Zuzüglich Abschreibungen/abzüglich Zuschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sach- und Finanzanlagen 963,3 Zuzüglich Veränderung Working Capital -1.260,5 Abzüglich anderer nicht zahlungswirksamer Ergebnisbestandteile -218,1 Abzüglich Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen 193,3 Zuzüglich von der TUI AG erhaltener Dividenden von Joint Ventures und assoziierten Unternehmen 7,1 Abzüglich gezahlter Zinsen -127,4 Abzüglich gezahlter Ertragsteuern 56,1 Abzüglich geleisteter Einzahlungen in Pensionsfonds -112,7 Abzüglich Nettosach- und -finanzinvestitionen 149,3 Konsolidierung 0,3 Cash Flow vor Dividende -3.333,4 Überleitung des Cash Flow vor Dividende auf die Kapitalflussrechnung scrollen Mio. € 2020 Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit -2.771,9 Zuzüglich Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit 161,8 Abzüglich Auszahlungen für Zinsen -251,9 Abzüglich Auszahlungen für den Erwerb von Minderheitsanteilen -1,6 Zuzüglich Einzahlungen aus der Ausgabe von Belegschaftsaktien 7,1 Abzüglich Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien -1,0 Abzüglich Einzahlungen aus dem Verkauf von Anteilen an Geldmarktfonds -16,6 Cash Flow vor Dividende zu Istkursen (IFRS 16) -2.874,1 Anpassung IAS 17/IFRS 16 (IFRS 16-Effekt) -437,9 Währungseffekt aus Umrechnung zu Plankursen -21,4 Cash Flow vor Dividende -3.333,4 PRO FORMA BEREINIGTES ERGEBNIS JE AKTIE Für die Bemessung der langfristigen Vergütung des Vorstands (Long Term Incentive Plan - LTIP) wird ab dem Geschäftsjahr 2020 ausschließlich die durchschnittliche Entwicklung des bereinigten Ergebnisses je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (LTIP-relevantes EPS [IAS 17]) berücksichtigt. Die folgende Tabelle zeigt das bereinigte Ergebnis je Aktie der TUI Group. Der normalisierte Konzernsteuersatz für das Berichtsjahr wurde vor dem Hintergrund des durch COVID-19 bedingten erheblichen Ergebnisrückgangs auf 0% reduziert, im Vorjahr wurden 18% angenommen. Im Vorjahr wurde der in der Berechnung verwendete Nettozinsaufwand um vereinnahmte Zinsanteile der Auflösung einer Rückstellung in Höhe von 35,0 Mio. € angepasst. Die Berechnung basiert auf dem gezeichneten Kapital zum Bilanzstichtag. Das bereinigte Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (LTIP-relevantes EPS IAS 17) hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Pro forma bereinigtes Ergebnis je Aktie der TUI Group scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Bereinigtes EBIT (IAS 17) -3.032,8 893,5 Abzüglich Nettozinsaufwand (IAS 17, im Vorjahr angepasst) -176,5 -112,0 Bereinigtes Ergebnis vor Steuern (IAS 17) -3.209,3 781,5 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (angenommener Steuersatz 0%, Vorjahr 18%) 0,0 140,7 Bereinigter Konzerngewinn (IAS 17) -3.209,3 640,8 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 9,4 115,7 Anteile der TUI AG Aktionäre am Konzerngewinn (IAS 17) -3.218,7 525,1 Anzahl Aktien am Bilanzstichtag in Mio. St. 590,4 589,0 Pro forma bereinigtes Ergebnis je Aktie (IAS 17; €) -5,45 0,89 RISIKOBERICHT Für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg unseres Konzerns und das Erreichen unserer strategischen Ziele ist ein erfolgreiches Management bestehender und neu auftretender Risiken entscheidend. Um Marktchancen nutzen und die hierin liegenden Erfolgspotenziale ausschöpfen zu können, müssen in angemessenem Umfang auch Risiken getragen werden. Daher bildet das Risikomanagement einen wesentlichen Bestandteil der als Grundsätze verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung verstandenen Corporate Governance unseres Konzerns. Risiko-Governance TUI Group Risikomanagementfunktionen und -verantwortlichkeiten VORSTAND - FÜHREN & SICHERSTELLEN Der Vorstand legt unter Einbeziehung des Aufsichtsrats die strategische Ausrichtung der TUI Group sowie die Art und das Ausmaß der Risiken fest, die der Konzern zur Erreichung seiner strategischen Ziele zu übernehmen bereit ist. Um sicherzustellen, dass die von dem Unternehmen gewählte strategische Ausrichtung die optimale der verfügbaren strategischen Optionen darstellt, wird der Vorstand durch die Konzernfunktion Group Strategy unterstützt. Diese Konzernfunktion soll den Vorstand bei der Einschätzung der Risikolandschaft und der Entwicklung potenzieller Strategien zur Steigerung des langfristigen Shareholder Value unterstützen. Group Controlling erstellt standardmäßig eine detaillierte Datenbasis in gleichbleibendem Format, die die Marktattraktivität, die Wettbewerbsposition und die Geschäftsergebnisse nach Geschäftsbereichen und Quellmärkten erfasst. Diese Daten werden dann verwendet, um Diskussionsgrundlagen zu schaffen, die es dem Vorstand ermöglichen, die Höhe und Art der Risiken zu bestimmen, die er bei der Verfolgung der strategischen Ziele als vertretbar erachtet. Hat der Vorstand die Strategie festgelegt, erörtert und verabschiedet, wird diese in die Dreijahresplanung des Konzerns eingebunden und trägt dazu bei, die Risikobereitschaft und die Erwartungen des Konzerns intern wie auch extern zu kommunizieren. Die Verantwortung für das Risikomanagement des Konzerns trägt der Vorstand. Er hat daher ein Risikomanagementsystem eingeführt und umgesetzt, um Risiken zu erkennen, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder sich erheblich auf die Erreichung der strategischen Ziele auswirken könnten. Diese Risiken werden als Hauptrisiken des Konzerns bezeichnet. Das Risikomanagementsystem beinhaltet auch eine konzernintern veröffentlichte Risikomanagement-Richtlinie, um die Führungsverantwortung für Risiken (im Sinne eines Tone from the Top) durch die Schaffung einer geeigneten Risikokultur im Konzern zu verstärken. Aufgrund dieser Kultur wird von den Mitarbeitern erwartet, sich risiko- und kontrollbewusst zu verhalten und "das Richtige zu tun". Die Richtlinie bietet die formale Voraussetzung, das Risikomanagement in die Aufbauorganisation des Konzerns einzubinden. Jedem Hauptrisiko ist ein Mitglied des Executive Committee als Risk Sponsor zugeordnet. Dadurch werden klare Verantwortungslinien geschaffen sowie ein umfassendes Verständnis und effektives Management der Hauptrisiken gewährleistet. Der Vorstand berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über die Einhaltung der Anforderungen für die Börsenzulassung im Vereinigten Königreich und Deutschland, die Gesamtrisikosituation des Konzerns, die einzelnen Hauptrisiken und das Management dieser Risiken sowie über die Ergebnisse und die Effektivität des Risikomanagementsystems insgesamt. RISIKOKOMITEE - ÜBERPRÜFEN & KOMMUNIZIEREN Im Auftrag des Vorstands ist das Risikokomitee (Risk Oversight Committee, ROC), das sich aus Mitgliedern des Executive Committee zusammensetzt, dafür verantwortlich, dass geschäftliche Risiken im Konzern gesellschafts- und funktionsübergreifend erkannt, eingeschätzt, gesteuert und überwacht werden. Das ROC tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen. Seine Aufgaben umfassen zum einen die Betrachtung der Hauptrisiken im Hinblick auf die Konzernstrategie und zum anderen die Festlegung der Risikotoleranz für jedes dieser Risiken. Weiterhin ist das ROC für die Beurteilung der operativen Effektivität der bestehenden Kontrollen zur Steuerung dieser Risiken sowie für Maßnahmenpläne zur weiteren Verbesserung der Kontrollen zuständig und muss zur Beurteilung der Risikolage die durch die Geschäftsbereiche erstellte Bottom up-Risikoberichterstattung überprüfen. Führungskräfte der wichtigsten Geschäftsbereiche des Konzerns nehmen abwechselnd an den Sitzungen des ROC teil, um das Risiko- und Kontrollkonzept ihres Bereichs vorzustellen. So können die ROC-Mitglieder Fragen zu bestehenden Prozessen und Risiken jedes Geschäftsbereichs und zu etwaigen neuen oder sich bereits abzeichnenden Risiken stellen, um zu beurteilen, ob weiterhin in allen wichtigen Geschäftsbereichen eine angemessene Risikokultur besteht. Der Ausschuss tagt unter dem Vorsitz des Vorstands Finanzen (CFO). Ihm gehören außerdem die Bereichsleiter operativer Ressorts und der mit dem Finanzmanagement befassten Ressorts sowie Vertreter aller Funktionen an, die der zweiten Verteidigungslinie zugeordnet sind. Das ROC berichtet halbjährlich an den Vorstand, um ihn über Veränderungen in der Risikolandschaft sowie Entwicklungen bei der Steuerung der Hauptrisiken zu unterrichten und um regelmäßige fundierte Diskussionen innerhalb des Vorstands über Risiken und deren Steuerung zu ermöglichen. GROUP RISK-TEAM - UNTERSTÜTZEN & BERICHTEN Darüber hinaus hat der Vorstand ein Group Risk-Team eingesetzt. Dessen Aufgabe ist es sicherzustellen, dass das Risikomanagementsystem effektiv funktioniert und dass die Risikomanagement-Richtlinie konzernweit angemessen umgesetzt wird. Das Group Risk-Team unterstützt den Risikomanagementprozess, indem es dem Management Orientierungshilfen und Unterstützung bietet und kritische Fragen an das Management richtet. Zugleich fungiert es als zentrale Stelle für die konzernweite Risikokoordinierung, -Überwachung und -berichterstattung. Es unterstützt auch das ROC bei der Erfüllung seiner Aufgaben und der Berichterstattung an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat. Das Group Risk-Team ist auch für den Einsatz der Risiko- und Kontrollsoftware verantwortlich, die die Risikoberichterstattungs- und Risikomanagementprozesse des Konzerns IT-technisch unterstützt. GESCHÄFTSBEREICHE & FUNKTIONEN - IDENTIFIZIEREN & BEWERTEN Jeder Geschäftsbereich und jede Funktion des Konzerns hat die Risikomanagement-Richtlinie anzuwenden. Dafür ist entweder jeweils ein eigener Risikoausschuss einzusetzen oder das Thema Risiko ist als ständiger Tagesordnungspunkt für die Sitzungen der Leitungsgremien aufzunehmen, um sicherzustellen, dass diesem Thema die erforderliche Aufmerksamkeit der obersten Führungsebene innerhalb des Geschäftsbereichs zukommt. Außerdem ernennen die Geschäftsbereiche jeweils einen Risk Champion, der die Risikomanagement-Richtlinie innerhalb des Geschäftsbereichs fördert und für eine effektive Anwendung sorgt. Die Risk Champions stehen in engem Kontakt mit dem Group Risk-Team, gewährleisten so die effiziente Funktionsweise des Risikomanagementsystems und entwickeln eine Kultur der kontinuierlichen Sensibilisierung sowie Verbesserung des Risikomanagements und der Berichterstattung. Risikobereitschaft Der Vorstand und der Prüfungsausschuss haben gemeinsam mit dem Risikokomitee (ROC) die Risikobereitschaft des Konzerns überprüft. Die Ergebnisse dieser Überprüfung weisen die Risikotoleranz des Vorstands für vier Risikotypen aus: Strategische Risiken - eine höhere Risikotoleranz, um überdurchschnittliche Renditen für unsere Aktionäre zu erwirtschaften. Dies ist aufgrund der COVID-19-Pandemie besonders relevant, da sie eine zügige Umsetzung der Restrukturierungsstrategie erforderlich macht. Compliance-Risiken - eine geringere Risikotoleranz hinsichtlich Compliancebezogener Risiken einschließlich der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen, der Sicherheit von Informationen in jeder Form und der Abwendung von Schaden für Kunden, Mitarbeiter und alle sonstigen Stakeholder. Finanzielle Risiken - eine geringere Risikotoleranz hinsichtlich finanzieller Risiken. Gerade auch während der aktuellen Pandemie ist der Konzern bestrebt, finanzielle Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten, und hat seine Kostenkontrolle und sein Liquiditätsmanagement verschärft. Operative Risiken - eine moderate Risikotoleranz hinsichtlich aller übrigen operativen Risiken. Der Vorstand will diese Risiken verantwortlich steuern, um unseren Kunden einzigartige Urlaubserlebnisse zu bieten. Er ist sich aber selbstverständlich bewusst, dass wir in einem von makroökonomischen und geopolitischen Herausforderungen geprägten Marktumfeld operieren. Unsere Hauptrisiken richten sich an diesen Risikotypen aus. Risikoberichterstattung Das Group Risk-Team verwendet konzernweit eine durchgängige Risikomanagementmethodik. Sie wird durch eine Risiko- und Kontrollsoftware systemtechnisch unterstützt, die die sprachliche Eindeutigkeit und Transparenz der Risiken, Kontrollen und Maßnahmen sowie Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten abbildet. Im Rahmen des operativen Tagesgeschäfts der Geschäftsbereiche und Funktionen werden Risiken kontinuierlich identifiziert, beurteilt und bewältigt. Darüber hinaus werden die Risiken mindestens quartalsweise auf verschiedenen Konzernebenen zusammengeführt, berichtet und überprüft. Risikoidentifizierung: Die jeweiligen Linienmanagements identifizieren die Risiken, die für die Verfolgung der Strategie des Geschäftsbereichs relevant sind. Dabei werden die folgenden vier Risikotypen zugrunde gelegt: scrollen ― längerfristige strategische Gefahren sowie neu auftretende Gefahren, ― mittelfristige Herausforderungen im Zusammenhang mit Business Change-Programmen, ― kurzfristige Risiken, die durch Veränderungen des externen und regulatorischen Umfelds ausgelöst werden, und ― kurzfristige Risiken im Hinblick auf interne Tätigkeiten und Kontrollen. Jedes Risiko wird einem so genannten Risikoverantwortlichen (Risk Owner) zugeordnet, der die Verantwortung und Kompetenz für ein angemessenes Management der Risiken hat. Risikobeschreibungen: Im Einklang mit besten Praktiken werden bei der Beschreibung der Art der Risiken die aus dem jeweiligen Risiko resultierenden grundlegenden Bedenken erläutert und die möglichen Faktoren benannt, die zum Eintreten des Risikos führen können. Darüber hinaus werden die möglichen Auswirkungen beschrieben, die sich aus dem Eintreten des Risikos ergeben können. Dies ermöglicht es den Geschäftsbereichen, den Funktionen und dem Konzern, das Zusammenwirken von Risiken und potenziellen auslösenden Ereignissen und/oder aggregierten Auswirkungen einzuschätzen, um dann geeignete Strategien zur Minimierung der Ursachen und/oder Auswirkungen zu entwickeln. Risikobewertung: Zunächst wird das Bruttorisiko (bzw. immanente Risiko) eingeschätzt, das im Wesentlichen dem negativen Szenario entspricht. Es ergibt sich aus den Auswirkungen eines Risikos in Kombination mit der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos für den Fall, dass es keine Kontrollen gäbe, um das Risiko zu steuern, zu mindern oder zu überwachen. Das Bruttorisiko zeigt eine potenzielle Risikohöhe auf, die entstünde, falls die Kontrollen komplett ausfallen würden oder nicht eingerichtet worden wären. Die Beurteilung der Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt jeweils auf Basis einer Skala von 1 bis 5 anhand der nachstehend aufgeführten Kriterien. Auswirkungen scrollen GERING MODERAT BEDEUTEND Auswirkungen auf Auswirkungen auf Auswirkungen auf Finanzen (Umsatz und / oder Kosten) Reputation Zuverlässigkeit der Technologie Compliance Arbeits- & Gesundheitsschutzstandards Umsetzung von Programmen Finanzen (Umsatz und / oder Kosten) Reputation Zuverlässigkeit der Technologie Compliance Arbeits- & Gesundheitsschutzstandards Umsetzung von Programmen Finanzen (Umsatz und / oder Kosten) Reputation Zuverlässigkeit der Technologie Compliance Arbeits- & Gesundheitsschutzstandards Umsetzung von Programmen scrollen GERING WESENTLICH SCHWERWIEGEND Auswirkungen auf Auswirkungen auf Auswirkungen auf Finanzen (Umsatz und / oder Kosten) Reputation Zuverlässigkeit der Technologie Compliance Arbeits- & Gesundheitsschutzstandards Umsetzung von Programmen Finanzen (Umsatz und / oder Kosten) Reputation Zuverlässigkeit der Technologie Compliance Arbeits- & Gesundheitsschutzstandards Umsetzung von Programmen Finanzen (Umsatz und / oder Kosten) Reputation Zuverlässigkeit der Technologie Compliance Arbeits- & Gesundheitsschutzstandards Umsetzung von Programmen Eintrittswahrscheinlichkeit scrollen SELTEN UNWAHRSCHEINLICH MÖGLICH WAHRSCHEINLICH RELATIV SICHER < 10 % 10 - < 30 % 30 - < 60 % 60 - < 80 % ≥ 80 % Als nächster Prozessschritt erfolgen die Beurteilung und Dokumentation der bestehenden Kontrollen, die zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und / oder seiner Auswirkungen bei Eintritt beitragen. Unter Berücksichtigung der bestehenden Kontrollen kann dann eine Einschätzung des aktuellen Risikos bzw. Nettorisikos erfolgen, das im Wesentlichen das realistischerweise zu erwartende Szenario darstellt. Es bemisst die Auswirkungen und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos unter Einbeziehung der festgelegten, wirksamen Kontrollen. Anhand des Nettorisikos können das aktuelle Risikoniveau und die Verlässlichkeit der derzeit durchgeführten Kontrollen eingeschätzt werden. Risikobewältigung: Hat das Management keine Bedenken angesichts der aktuellen Risikobewertung, wird das Risiko akzeptiert, sodass keine weiteren Maßnahmen zur Risikoreduzierung erforderlich sind. Die bestehenden Kontrollen werden fortgeführt, und das Management überwacht das Risiko, die Kontrollen und das Risikoumfeld, um sicherzustellen, dass es weiterhin der Risikotoleranz des Managements entspricht. Kommt das Management jedoch zu der Einschätzung, dass die aktuelle Risikoeinstufung zu hoch ist, wird ein Maßnahmenplan erarbeitet, um neue oder effizientere Kontrollen einzuführen, die die Auswirkungen und / oder die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos auf ein akzeptables Niveau reduzieren. Dies ist das so genannte Zielrisiko und es fungiert als Parameter für das Management, der gewährleistet, dass das Risiko im Einklang mit der Gesamtrisikotoleranz des Konzerns gesteuert wird. Der Risikoverantwortliche ist in der Regel diejenige Person, die die Umsetzung dieses Maßnahmenplans innerhalb einer vereinbarten Frist zu gewährleisten hat. Jeder Geschäftsbereich und jede Funktion überprüft weiterhin fortlaufend das jeweilige Risikoinventar anhand der für den Geschäftsbereich festgelegten Gremien, zum Beispiel eines lokalen Risikoausschusses. Diese Bottom up-Risikoberichterstattung wird vom ROC zusammen mit den Hauptrisiken des Konzerns erörtert. Neue Risiken werden in das Hauptrisikoinventar des Konzerns aufgenommen, wenn sie als signifikant eingestuft werden. So lassen sich Status und Fortschritt wichtiger Maßnahmenpläne entsprechend den Zielen und Erwartungen des Konzerns steuern. AD-HOC-RISIKOBERICHTERSTATTUNG Auch wenn ein formaler Prozess zur vierteljährlichen Berichterstattung über Risiken installiert ist, werden Risiken fortlaufend identifiziert, beurteilt und durch Gegenmaßnahmen minimiert. Wenn es aufgrund aktueller Ereignisse erforderlich und angemessen ist, können Risiken daher auch außerhalb des Quartalsprozesses an den Vorstand berichtet werden. Eine solche Ad-hoc-Berichterstattung erfolgt im Idealfall durch den Geschäftsbereich oder die Konzernfunktion, in deren Verantwortung die Steuerung des Risikos liegt, kann aber gegebenenfalls auch durch das Group Risk-Team erfolgen. BERICHTSKREIS (ENTITY SCOPING) Die Festlegung des zu überprüfenden Berichtskreises (Entity Scoping) erfolgt jährlich im Rahmen eines etablierten Prozesses, um die Konzerneinheiten zu bestimmen, die durch die Risiko- und Kontrollsoftware zu erfassen sind und damit sämtliche Kriterien des Risikoberichterstattungsprozesses zu erfüllen haben. Das Scoping geht von den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften aus und wendet Wesentlichkeitsschwellen im Hinblick auf Umsatz, Gewinn und Vermögenswerte an. Aus den derart ermittelten Gesellschaften werden die operativen Managementebenen identifiziert, durch die diese Einheiten gesteuert werden. Damit wird definiert, welche Einheiten in der Risiko- und Kontrollsoftware selbst zu erfassen sind, um eine konzernweite vollständige Bottom up-Risikoberichterstattung zu ermöglichen. So wird sichergestellt, dass die Risiken auf der Ebene, durch die die Risiken gesteuert werden, angemessen erfasst werden können. Risikopositionen AKTUELLE RISIKOPOSITION Darstellung der aktuellen Risikoposition unter Berücksichtigung der bestehenden und funktionsfähigen Kontrollen ANGESTREBTE RISIKOPOSITION Darstellung des angestrebten Risikoniveaus unter Berücksichtigung einer tolerierbaren und vertretbaren Risikoposition, die noch weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos beinhaltet EFFEKTIVITÄT DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS Mit Unterstützung des ROC und des Group Risk-Teams berichtet der Vorstand regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über die Ergebnisse und die Effektivität des Risikomanagementsystems sowie die damit verbundene Einhaltung der Anforderungen für die Börsenzulassung. Darüber hinaus erhält der Prüfungsausschuss von der Konzernrevision auf der Grundlage ihres Prüfplans eine Beurteilung ausgewählter Hauptrisiken, Prozesse und für den langfristigen geschäftlichen Erfolg des Konzerns entscheidender Business Transformation-Initiativen. Die Durchführung der oben beschriebenen Prüfungstätigkeiten hat ergeben, dass das Risikomanagementsystem während des Berichtsjahres funktionsfähig war und keine signifikanten Mängel oder Schwächen identifiziert worden sind. Natürlich gibt es stets Verbesserungsspielraum, und die Risk Champions sowie das Group Risk-Team arbeiten weiterhin gemeinsam an einer Verbesserung der Risikomanagement- und Berichterstattungsprozesse. Dies betrifft im Wesentlichen die Gewährleistung einer einheitlichen Vorgehensweise bei der Beurteilung der Risikoeinstufungen, eine klarere Identifizierung bestehender Kontrollen und etwaiger Maßnahmenpläne zur Einführung weiterer Kontrollen sowie die Berücksichtigung der vier Risikokategorien bei der Risikoidentifizierung. Schließlich haben die Jahresabschlussprüfer der TUI AG nach §317 Abs. 4 HGB geprüft, ob das bestehende, nach §91 Abs. 2 AktG einzurichtende Risikofrüherkennungssystem seine Aufgaben erfüllen kann. Hauptrisiken Die Hauptrisiken des Konzerns werden als "aktiv" bzw. "überwacht" eingestuft. Aktive Hauptrisiken sind Risiken, die wir aktiv steuern müssen, damit sie im Einklang mit unserer Risikobereitschaft stehen. Wir haben Maßnahmenpläne initiiert, um die Kontrollsicherheit für jedes dieser Risiken zu erhöhen bzw. zu verstärken und somit das aktuelle Nettorisiko auf den in der nachstehenden Grafik ausgewiesenen Zielwert zu reduzieren. Überwachte Hauptrisiken sind generelle, der Tourismusbranche immanente Risiken, die alle Gesellschaften in der Branche betreffen. Für diese Risiken haben wir systematische Kontrollen, Prozesse und Verfahren eingeführt, die jedes dieser Risiken reduzieren, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und/ oder die Auswirkungen eines etwaigen Eintritts zu minimieren. Diese Risiken werden weiterhin in unserem Risikoradar dargestellt und wir überwachen regelmäßig das Risiko, die Kontrollen und das Risikoumfeld, um sicherzustellen, dass die Risikoeinstufung in jedem Einzelfall stabil bleibt und weiterhin unserer Risikotoleranz entspricht. Der Grafik liegen die auf Seite 36 genannten Bewertungskriterien zugrunde. Hauptrisiken im Geschäftsjahr 2020 Infolge der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden weltweiten Reisebeschränkungen in Quellmärkten wie auch Destinationen traten mehrere Hauptrisiken gleichzeitig ein. Sie betrafen die Risikotypen Kundennachfrage, Inputkostenvolatilität, Cash Flow-Profil, Ereignisse in den Destinationen sowie Gesundheit und Sicherheit. Diese Hauptrisiken bleiben während der Dauer der Pandemie allesamt weiterhin erhöht. Die zur Bewältigung dieser Krise ergriffenen Maßnahmen haben zu einer weiteren Verschärfung des Hauptrisiko-Profils beigetragen. Das Risiko im Zusammenhang mit Integration und Umstrukturierung ist infolge des Umfangs und Tempos der erforderlichen Umstrukturierungsinitiativen gestiegen. Aufgrund der Kostensenkungsmaßnahmen im Personalbereich ist auch das Talent- und Führungskräfteentwicklungsrisiko gestiegen. Hingegen wird die Wachstumsstrategie nicht mehr als Hauptrisiko eingestuft, da Änderungen der Konzernstrategie erforderlich wurden. Ihr Schwerpunkt liegt nun auf Kostensenkungen und Konsolidierung statt auf dem Wachstum unserer Geschäftsbereiche mit konzerneigenen Vermögenswerten wie Hotels und Kreuzfahrtschiffen. Der Zeitpunkt einer möglichen vollständigen Wiederaufnahme der Reiseprogramme der TUI Group ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Sollte das touristische Programm langfristig nicht vollständig wieder aufgenommen werden können, könnte dies die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs des Konzerns gefährden, da die Gesellschaften der TUI Group dann möglicherweise nicht zur Realisierung ihrer Vermögenswerte und Rückzahlung ihrer Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsverlauf imstande wären. Diese Situation führt dazu, dass die TUI im ersten Kalenderquartal 2021 droht, zahlungsunfähig zu werden, sofern nicht weitere Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Maßnahmen wie die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen und eine signifikante Senkung der Gemeinkostenbasis sollen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Liquidität der TUI Group minimieren. Um weiterhin auch bei einem Ausbleiben eines Anstiegs von neuen Reisebuchungen und den damit verbundenen Vorauszahlungen über ausreichende Finanzmittel zu verfügen, hat sich die TUI mit der Unifirm Ltd., einem Bankenkonsortium, der KfW und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) auf ein weiteres Finanzierungspaket in Höhe von 1,8 Mrd. € geeinigt. Dazu wurde am 2. Dezember 2020 ein entsprechendes Term sheet unterzeichnet. Das Unterstützungs- und Stabilisierungspaket wird im Kapitel "Going Concern-Berichterstattung nach UK-Corporate Governance Code" im Anhang detailliert beschrieben. Während dieser Phase der Aussetzung des Reisegeschäfts überwacht der Vorstand weiterhin die Hauptrisiken, insbesondere die mit erhöhten Risiken behafteten Bereiche wie Kundennachfrage und Risiken, die sich auf das Finanzprofil des Konzerns auswirken (d.h. die Kostenvolatilität und den Cash Flow). Sofern sich aus der Risikobezeichnung nichts anderes ergibt, betreffen die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Risiken alle Segmente des Konzerns. Die aufgeführten Risiken sind die Hauptrisiken, denen wir ausgesetzt sind. Die Auflistung ist nicht abschließend. Die Risiken werden sich zwangsläufig im Laufe der Zeit aufgrund der Dynamik unseres Geschäfts entwickeln. Aktive Hauptrisiken scrollen Art des Risikos Risikobegrenzende Faktoren 1. IT-ENTWICKLUNG UND -STRATEGIE Unser Fokus liegt auf einer Verbesserung des Kundenerlebnisses durch ansprechende, intuitive, durchgängige und kontinuierliche Kundendienstleistungen. Diese erbringen wir anhand digitaler Lösungen, Kernplattformfunktionen und der zugrunde liegenden IT-Infrastrukturen und -Services, die zur Umsetzung unserer Konzernstrategie - eines profitablen Ergebniswachstums - erforderlich sind. - Im Zusammenwirken mit Führungskräften sowie Business- und IT Leadership-Teams haben wir die IT-Strategie des Konzerns entwickelt und kommuniziert. Sie richtet sich klar an unseren allgemeinen Geschäftszielen aus und berücksichtigt externe Faktoren wie das Tempo des technologischen Wandels, aber auch interne Faktoren wie die im IT-Bereich durchgängig erforderliche Qualität. Unsere Konzernstrategie gewährleistet eine stärkere vertikale Integration unseres Unternehmens, so dass wir von den Auswirkungen des disruptiven Potenzials rein digitaler Anbieter in geringerem Maße betroffen sind. Dennoch könnte es sich auf unsere Fähigkeit auswirken, in unseren Märkten führende technologische Lösungen anzubieten, wenn wir unsere IT-Strategie oder die technologische Weiterentwicklung nicht effektiv umsetzen sollten. Dies könnte unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere Fähigkeit, ein herausragendes Kundenerlebnis zu bieten, beeinträchtigen und sich entsprechend auf unsere Qualität und operative Effizienz auswirken. Dies hätte letztlich Auswirkungen auf die Anzahl unserer Kunden, den Umsatz und die Profitabilität. - Wir führen die Umsetzung unserer Online-Plattform und den damit verbundenen Übergang von Reisebüros über Online-Buchungen zu digitalen Angeboten fort, um das Kundenerlebnis zu verbessern und höhere Konversionsraten zu erzielen. -Wir führen die Umsetzung unserer neuen IT-Plattform TRIPS fort, die in allen Gesellschaften unseres Geschäftsbereichs Märkte eingeführt wird. - Durch die Einführung einer SAP-basierten zentralen Kundenplattform können wir sämtliche Informationen über die Kunden zusammenführen, damit eine einheitliche Sicht auf den Kunden über den gesamten Kundenzyklus entlang einer E-Plattform für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM) möglich wird, die strategische Marketinginitiativen unterstützen soll. - Integration und Weiterentwicklung der IT-Plattform Musement als Technologietreiber für das Kundenerlebnis. - Wir fokussieren uns zunehmend darauf, dass Kontinuitätspläne für kritische IT-Systeme vorhanden sind und regelmäßig getestet werden. - Die TUI Group hat klare, abgestufte Technologiestandards und damit verbundene Umsetzungspläne erstellt und kommuniziert, die mit konzernweiten und quellmarktbezogenen Zielen verbunden sind. - Wir haben API, Big Data, Cloud-Architektur und DevOps eingeführt, um unsere Prozessgeschwindigkeit sowie unsere Produktivität und Effizienz zu steigern. 2. INTEGRATION UND RESTRUKTURIERUNG Unser Schlüsselprinzip für Integration und Umstrukturierung ist es, dort zu konsolidieren, wo es möglich ist, und lokale Maßnahmen zu wählen, wo es nötig ist: insbesondere durch unsere Konzernplattformen und im Bereich Märkte & Airlines. - Das Markets & Domain Transformation Board ist eingerichtet worden, um die Standardisierung der Prozesse in allen Quellmärkten zu überwachen. Konzernweit haben wir daher eine Vielzahl von Harmonisierungsprojekten initiiert, um Synergien nutzen zu können. Aufgrund der fortlaufenden Überprüfung unserer eigenen Gesellschaften und der Mitbewerber betreiben wir zudem ein aktives Programm von Übernahmen (zum Beispiel die Gesellschaften der Sparte Destination Management von Hotelbeds) und Veräußerungen (zum Beispiel Boomerang Reisen und Berge & Meer) mit damit einhergehenden Integrationsprojekten. Vor dem Hintergrund von COVID-19 haben wir unser Akquisitionsprogramm verkleinert und konzentrieren uns stärker auf mögliche Veräußerungen. - Für alle wichtigen laufenden Restrukturierungs-, Übernahme- und Veräußerungsprogramme bestehen geeignete Projektmanagementstrukturen, um die effektive Umsetzung der Programme zu gewährleisten. Bei jedem groß angelegten Restrukturierungs- bzw. Integrationsprogramm besteht das immanente Risiko, dass die weitere Integration unseres Geschäfts zu einer Erhöhung der Komplexität führt. Auch der Abbau sich noch überlappender Konzernfunktionen zur Entwicklung eines schlankeren und gestrafften Geschäftsmodells könnte zu Herausforderungen führen. - Unser Projektreportingsystem stellt sicher, dass Fortschritte bei großen Projekten standardisiert erkannt werden können. Sollte es uns nicht gelingen, die identifizierten Chancen erfolgreich zu realisieren und zu optimieren, könnte dies unsere Fähigkeit erheblich beeinträchtigen, die aufgezeigten Vorteile erwartungsgemäß zu realisieren und den Shareholder Value zu steigern. Dieses Risiko hat sich in Folge der Pandemie erhöht, da der Konzern strukturelle Maßnahmen umsetzen musste, die über die regulären Standardisierungs- und Harmonisierungsprozesse hinausgehen. - Der Vorstand erhält regelmäßig Berichte über den Stand der wichtigsten Projekte, damit auftretende Themen umgehend gelöst werden können oder gegebenenfalls die konzernweite Koordination verbessert werden kann. - Die Umsetzung struktureller Maßnahmen in einer Zeit mit geringem Geschäftsvolumen begrenzt die möglichen Auswirkungen von Störungen im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen erheblich. 3. UMWELT- UND GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG (CSR) Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist für die TUI Group ein wesentliches Grundprinzip der Unternehmensführung und ein Eckpfeiler unserer Strategie zur kontinuierlichen Steigerung des Unternehmenswerts. So sichern wir die Voraussetzungen für einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und übernehmen Verantwortung für eine nachhaltige Transformation des Tourismussektors. - In 2015 haben wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie 2020 unter dem Titel "Better Holidays, Better World" entwickelt und initiiert. Sie umfasst konkrete Zielvorgaben für wichtige Nachhaltigkeitsindikatoren. Die TUI hat ein eigenes Nachhaltigkeitsteam eingesetzt, das eng mit den Geschäftsbereichen und anderen Stakeholdern zusammenarbeitet. Unser Fokus liegt auf einer Reduzierung der Umweltauswirkungen unseres Geschäftsbetriebs und der Förderung verantwortlicher Sozialpolitiken und -ergebnisse, sowohl direkt durch unser eigenes Geschäft als auch indirekt durch unseren Einfluss auf unsere Lieferkettenpartner, so dass wir positive Veränderungen herbeiführen können. - Wir betreiben eine der CO 2-effizientesten Airlines Europas und investieren weiterhin in neue, noch effizientere Flugzeuge und Kreuzfahrtschiffe. Sollte es uns nicht gelingen, soziale und ökologische Verbesserungen in allen Gesellschaften durchgängig erfolgreich umzusetzen, besteht das Risiko, dass unsere Lieferanten unsere CSR-Standards nicht einhalten und es uns nicht gelingt, die Destinationen zu einem nachhaltigeren Tourismusmanagement zu bewegen. - Die TUI Group hat ein Umweltmanagementsystem eingeführt. Alle unsere Airlines sind nach ISO 14001 zertifiziert worden. Sollte es uns nicht gelingen, unseren positiven Einfluss auf die Destinationen zu maximieren und die negativen Folgen in dem von den Anspruchsgruppen erwarteten Maß zu minimieren, könnte dies zu einem Vertrauensverlust bei unseren Stakeholdern, einem Reputationsschaden sowie einem Rückgang der Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen führen. -TUI hat zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Hotelanbieter dazu zu bewegen, sich einer vom Global Sustainable Tourism Council (GSTC) anerkannten Nachhaltigkeitszertifizierung durch Dritte zu unterziehen. - Die TUI Care Foundation fokussierte sich auf die Erreichung ihres 2020-Ziels für Spenden und Nachhaltigkeitsprojekte. Der besondere Schwerpunkt lag auf der Maximierung des wirtschaftlichen Nutzens des Tourismus in den Zielgebieten. 4. INFORMATIONSSICHERHEIT Der Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der von uns für unsere Gäste, Mitarbeiter, Lieferanten und Service Delivery-Teams bereitzustellenden Daten liegt in unserer Verantwortung. - Der Vorstand verpflichtet sich weiterhin, wichtige Initiativen zu unterstützen, um zu gewährleisten, dass alle bestehenden und künftigen IT-Systeme nach dem Prinzip "Secure by Design" ausgestaltet werden, dass das Risiko einer Schadensanfälligkeit effektiv gesteuert wird, dass der Benutzerzugang ausreichend kontrolliert wird und dass die Mitarbeiter geeignete Schulungsmaßnahmen durchlaufen, um ihr Bewusstsein für IT-Sicherheitsrisiken zu schärfen. Aufgrund weltweit zunehmender Cyber-Kriminalität und neuer Regelungen (zum Beispiel EU-DSGVO) handelt es sich hier um ein dynamisches Risiko. Zugleich sind wir infolge der Zusammenführung unter der gemeinsamen Dachmarke TUI und unserer zunehmenden Abhängigkeit von Online-Vertriebs- und -Kundenbetreuungskanälen (Internet / mobile Endgeräte) zunehmend Cyber- und Hacker-Angriffen ausgesetzt und dafür anfällig. - Wir haben eine konzernweite Kampagne zur Sensibilisierung für IT-Sicherheit gestartet, um sichere Verhaltensweisen bei unseren Mitarbeitern zu fördern. Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen für die Informationssicherheit gestärkt wird. Sollte es uns nicht gelingen, konzernweit ein angemessenes Schutzniveau durch Sicherheitskontrollen zu gewährleisten, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf unsere wichtigsten Stakeholder haben, mit einem Reputationsschaden einhergehen und möglicherweise auch finanzielle Folgen haben. - Alle externen Geräte werden fortlaufend überprüft sowie getestet und Protokollaufzeichnungen werden ständig überwacht, um potenzielle Gefahren umgehend zu identifizieren. - Kontinuierliche Verbesserungen dank gewonnener Erkenntnisse aus realen oder simulierten Cyber-Angriffen. 5. BREXIT Die wichtigste Frage für uns ist, ob unsere Airlines weiterhin im jetzigen Umfang Zugang zum EU-Luftraum haben werden. Wenn wir innereuropäische Routen nicht mehr fliegen könnten, beispielsweise von Deutschland nach Spanien, hätte dies signifikante operative und finanzielle Auswirkungen auf die TUI Group. - Der Vorstand hat einen Brexit-Lenkungsausschuss eingesetzt, der die Entwicklungen während der politischen Verhandlungen verfolgen, etwaige Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der TUI Group einschätzen und geeignete Strategien im Vorfeld des Ausstiegs Großbritanniens aus der Europäischen Union im Jahr 2020 koordinieren soll. Andere von Unsicherheit geprägte Bereiche umfassen den Status unserer britischen Mitarbeiter, die in der EU tätig sind, und umgekehrt, sowie die Möglichkeit, dass britische Gäste bei einem Urlaub in der EU ein Visum beantragen müssten. -Außerdem betreiben wir weiterhin Lobbyarbeit bei den Entscheidungsträgern im Vereinigten Königreich und in der EU, um die anhaltende Bedeutung eines liberalisierten und deregulierten Luftverkehrsmarkts in Europa und den Schutz der Flugangebote für Verbraucher in beiden Regionen zu betonen. Überwachte Hauptrisiken scrollen Art des Risikos Risikobegrenzende Faktoren A. EREIGNISSE IN DEN DESTINATIONEN Anbieter von Urlaubs- und Reisediensten sind dem immanenten Risiko ausgesetzt, dass Ereignisse eintreten können, die bestimmte Länder oder Destinationen ihres Portfolios betreffen. Dazu gehören Naturkatastrophen, wie Wirbelstürme oder Tsunamis, Ausbrüche von Krankheiten, wie die aktuelle COVID-19-Pandemie, politische Instabilitäten, wie beispielsweise in Ägypten, der Türkei und Griechenland in den letzten Jahren, die Folgen von Krieg in Ländern, die nahe unseren Quellmärkten und Destinationen liegen, sowie terroristische Anschläge, wie der tragische Anschlag in Tunesien im Jahr 2015. - Wir können das Auftreten solcher Ereignisse nicht verhindern, verfügen jedoch über detaillierte Krisenmanagementprozesse und Notfallpläne, die bei Eintritt eines Ereignisses dieser Art umgesetzt werden. Dabei hat das Wohlergehen unserer Gäste oberste Priorität. Es besteht das Risiko, dass wir bei einem solchen Ereignis, das sich auf eine oder mehrere unserer Destinationen auswirkt, von erheblichen operativen Störungen oder Kosten betroffen sein könnten. Es könnte erforderlich sein, unsere Kunden auszufliegen, und / oder das Ereignis könnte zu einem erheblichen Rückgang der Nachfrage für die betroffenen Ziele auch über einen längeren Zeitraum führen. - Sollte es angebracht sein, unsere Gäste umgehend in ihre Heimat auszufliegen, können wir den Rücktransport dank unserer großen Flugzeugflotte reibungslos und effizient durchführen, wie wir im März dieses Jahres unter Beweis gestellt haben, als alle Gäste coronabedingt in ihre Heimatländer zurückgeführt werden mussten. Dieses Risiko hat sich aufgrund von COVID-19 erhöht. Infolge der Pandemie waren fortgesetzte Änderungen der Reisehinweise und Flugkorridore zu berücksichtigen. - Wir richten uns in jedem unserer Quellmärkte nach den Reisewarnungen des jeweiligen Auswärtigen Amts im Hinblick auf nicht notwendige Reisen. Dadurch minimieren wir die Zahl unserer Gäste in gefährdeten Regionen. - Dank unserer Präsenz in allen wichtigen Urlaubsregionen können wir unseren Gästen alternative Destinationen anbieten und unser Destinationsportfolio umschichten, wenn ein konkretes Zielgebiet von einem externen Ereignis betroffen ist. Die betroffene Region wird in künftigen touristischen Saisons gegebenenfalls nicht mehr angeboten. - Wir gehen bei der Festlegung unserer Finanzpläne und -ziele grundsätzlich davon aus, dass in jedem Jahr ein gewisses Maß an Störungen in den Destinationen auftritt. Ein "übliches" Maß an Störungen können wir bewältigen, ohne die Erreichung unserer Ziele zu gefährden. B. TALENT- & FÜHRUNGSKRÄFTEENTWICKLUNG Eine wichtige Voraussetzung für unseren Erfolg ist unsere Fähigkeit, geeignete Fach- und Führungskräfte zu gewinnen, langfristig zu halten und weiterzuentwickeln, um sicherzustellen, dass wir unsere Mitarbeiter befähigen, unsere Strategie umzusetzen und sich zu künftigen Führungskräften zu entwickeln. - Durch unsere Mitarbeitergespräche, Entwicklungspläne und Karriereplanungsprozesse fördern wir eine hohe Leistungsbereitschaft und Motivation. Es besteht das Risiko, dass es uns nicht gelingen könnte, geeignete Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, künftige Führungskompetenzen aufzubauen und das Engagement und Vertrauen unserer Mitarbeiter zu erhalten. - Wir bauen einen Talentpool für Fach- und Führungskräfte auf, beispielsweise durch unser International Graduate Leadership Programme, mit dem wir hoch qualifizierte Hochschulabsolventen rekrutieren, bei der beruflichen Entwicklung fördern und an den Konzern binden, damit sie in Zukunft kaufmännische Führungspositionen im Konzern übernehmen. Sollten sich bei der Steuerung und Sicherung unseres Talentpools Herausforderungen ergeben, die sich auf die erfolgreiche Umsetzung unserer Strategie, die Förderung unserer Wettbewerbsfähigkeit und die Maximierung unserer operativen Leistung auswirken, könnte dies unsere Fähigkeit beeinträchtigen, den Konzern zukunftssicher aufzustellen, und damit auch das Vertrauen unserer Anteilseigner negativ beeinflussen. - Die von uns eingerichteten und betriebenen Online-Berufsakademien bieten unseren Mitarbeitern Lernangebote in speziellen Funktionsbereichen. Aufgrund der Pandemie ist dieses Risiko in diesem Geschäftsjahr durch die Sparmaßnahmen in Bezug auf unsere Mitarbeiter gestiegen. - Wir betreiben ein strategisch ausgerichtetes Leadership-Programm zur Sicherung leistungsstarker Führungskräfte auf allen Ebenen. C. KUNDENNACHFRAGE Reiseausgaben sind disponibel und preissensitiv und konkurrieren mit anderen Aufwendungen. Die wirtschaftlichen Aussichten bleiben ungewiss. Die Quellmärkte befinden sich in unterschiedlichen Konjunkturphasen. Außerdem haben sich in den letzten Jahren erfolgreiche substituierende Geschäftsmodelle wie internetbasierte Reise- und Hotelportale herausgebildet, die es dem Endkunden ermöglichen, die einzelnen Bestandteile einer Urlaubsreise selbst zusammenzustellen und separat zu buchen. Es besteht das Risiko, dass diese externen Faktoren in unserer Branche die Kaufkraft und die Reiselust unserer Kunden beeinträchtigen könnten. Dies könnte wiederum Auswirkungen auf unsere kurzfristigen Wachstumsraten haben und zu einer Margenerosion führen. Dieses Risiko hat sich erhöht, da die Kundennachfrage durch die Pandemie erheblich beeinträchtigt wurde. - Dank unserer Marktposition als globaler Touristikkonzern, unserer Markenstärke und unseres integrierten Geschäftsmodells können wir schlagkräftig auf Wettbewerbsrisiken reagieren. - Die TUI Group zeichnet sich durch die kontinuierliche Entwicklung neuer Reiseangebote aus. Wir entwickeln neue Konzepte und Dienstleistungen, die den Anforderungen und Präferenzen unserer Kunden entsprechen. Wir bauen solide und dauerhafte Beziehungen zu unseren wichtigsten Hotelpartnern auf, wodurch unsere Fähigkeit, neue und exklusive Konzepte für die TUI Group zu entwickeln, weiter gestärkt wird. - Viele Verbraucher räumen ihren Reiseausgaben gegenüber anderen disponiblen Ausgaben eine hohe Priorität ein. - Wir nutzen unsere Größe, um Kosten zu reduzieren und wettbewerbsfähige Preise anzubieten. - Durch eine Vielzahl von Quellmärkten sind wir nicht einem bestimmten Konjunkturzyklus ausgesetzt. - Wir fördern die Vorteile des Reisens mit einem global aufgestellten Veranstalter, damit unsere Kunden unbeschwert und vertrauensvoll reisen können. D. INPUTKOSTENVOLATILITÄT Ein erheblicher Teil der Betriebsausgaben fällt in nicht lokaler Währung an und / oder betrifft Flugzeug- und Schiffstreibstoff, wodurch das Unternehmen Risiken aus Wechselkursänderungen und Änderungen der Treibstoffkosten ausgesetzt ist. - Wir haben einen Hedging-Ausschuss eingerichtet, der die Absicherungsposition des Konzerns überwacht. Es besteht das Risiko von Kostensteigerungen und Margeneinbrüchen, wenn wir die Volatilität der Wechselkurse, der Treibstoffpreise und sonstiger Inputkosten unzureichend steuern. Dies könnte das Erreichen unserer Gewinnziele gefährden. Aufgrund der Pandemie besteht zudem das Risiko, dass möglicherweise keine Fazilitäten für den Abschluss von Sicherungsgeschäften verfügbar wären, um die Volatilität künftiger Saisons zu steuern. - Wir nutzen geeignete derivative Finanzinstrumente, um grundgeschäftsbezogene Risiken aus der Änderung von Treibstoffpreisen und Wechselkursen abzusichern. Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass wir bei einer zu starren Absicherungspolitik nicht in der Lage sind, auf den Preisdruck der Konkurrenz während der Saison zu reagieren, sodass dies negative Auswirkungen auf unsere Marktposition und / oder Rentabilität hätte. - Wir verfolgen eine angemessene Sicherungspolitik, die bereits zum Zeitpunkt der Absicherung die sich abzeichnende Entwicklung der Buchungsprofile der Kunden in den Quellmärkten erfasst. Somit erhalten wir eine bestimmte Planungssicherheit für die Inputkosten, die bei Preisgestaltung und Planung der Kapazität Berücksichtigung finden. Andererseits erhalten wir dadurch eine gewisse Flexibilität bei der Festlegung der Preise und sind somit in der Lage, auf den Wettbewerbsdruck bei Bedarf zu reagieren. Darüber hinaus könnten Veränderungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen wie die aktuell durch die Pandemie verursachten Änderungen Auswirkungen auf die Wechselkurse haben. Insbesondere im Fall der £ / €-Rate hätte dies einen direkten Einfluss auf die Umrechnung der Ergebnisse aus Nicht-Euro-Ländern in den Euro, die Berichtswährung der TUI Group. - Wir verfolgen die Entwicklung der Wechselkurse und Treibstoffmärkte, um über die aktuellsten Marktinformationen zu verfügen und unsere Sicherungspolitik fortlaufend angemessen zu gestalten. - Wir geben unsere wichtige Zielgröße für das Ergebniswachstum auf Basis konstanter Wechselkurse an. So lässt sich unser kurzfristiges Ergebnis ohne wechselkursbedingte Effekte einschätzen. Weitere Angaben zur Absicherung von Währungskurs- und Treibstoffpreisrisiken finden sich im Abschnitt "Finanzinstrumente" im Anhang zum Konzernabschluss. E. CASH FLOW-PROFIL Die Touristik ist durch eine Saisonalität des Geschäftsverlaufs geprägt. Die Gewinne werden überwiegend in den europäischen Sommermonaten erwirtschaftet. Auch die Zahlungsströme verlaufen ähnlich saisonal. Mit dem Eingang der Anzahlungen und Restzahlungen der Kunden ist der Bestand an liquiden Mitteln im Sommer am höchsten. Im Winter ist er am niedrigsten, da dann die Verpflichtungen gegenüber vielen Lieferanten nach Ende der Sommersaison zu begleichen sind. - Während der aktuellen Krise intensiviert der Vorstand die Überwachung der Zahlungsströme des Konzerns. Es besteht das Risiko, dass wir im Winter den saisonal bedingten geringen Bestand an liquiden Mitteln nicht angemessen steuern. Das könnte dazu führen, dass der Konzern im Winter nicht über ausreichend flüssige Mittel verfügt, um seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können und seine vertraglich festgelegten Finanzkennzahlen einzuhalten. - Die TUI Group hatte in Folge der weltweiten Reisebeschränkungen zur Eindämmung von COVID-19 im Geschäftsjahr 2020 trotz eingeleiteter Sparmaßnahmen einen Liquiditätsbedarf, der deutlich über den aus dem laufenden Geschäftsbetrieb resultierenden Einzahlungen und den vorhandenen, noch nicht ausgeschöpften Kreditlinien lag. Um diese Liquiditätslücken zu schließen, wurden neben den im Konzern eingeleiteten Kostensenkungs- und Zahlungsstundungsmaßnahmen sowie regionalen Stützungsmaßnahmen in unterschiedlichen Ländern zusätzliche Kreditlinien in Höhe von insgesamt 2,85 Mrd. €. gewährt. Um weiterhin auch bei einem Ausbleiben eines Anstiegs von neuen Reisebuchungen und den damit verbundenen Vorauszahlungen über ausreichende Finanzmittel zu verfügen, hat sich die TUI mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der KfW, dem Hauptaktionär der TUI AG und weiteren Finanzierungspartnern grundsätzlich auf ein drittes Finanzierungspaket geeinigt. Die COVID-19-Pandemie stellt das Cash-Flow-Profil des Konzerns vor zusätzliche Herausforderungen. Dies liegt an dem erheblich reduzierten Geschäftsbetrieb während der Sommermonate, in denen der Großteil der Zahlungen der Kunden eingeht. Zugleich verzeichnen wir erheblich kurzfristigere Buchungen. Viele Kunden buchen erst kurz vor der Abreise, sodass ihre Anzahlungen gegenüber früheren Tendenzen beim Buchungsverhalten kurzfristiger eingehen. - Unsere auf Urlaubserlebnisse fokussierte Strategie hilft uns, das Saisonalitätsrisiko zu reduzieren, da Hotels, Kreuzfahrten und Zielgebietserlebnisse ein ausgewogeneres unterjähriges Gewinn- und Cash Flow-Profil aufweisen. - Da unser Touristikgeschäft in zahlreichen Quellmärkten vertreten ist, profitiert es von einer Reihe antizyklischer Merkmale. So spielt beispielsweise die Wintersaison in den Quellmärkten Nordische Länder und Kanada eine wichtigere Rolle. Auch weisen einige unserer Marken, wie zum Beispiel die britische Skiurlaub-Marke Crystal Ski, ein anderes Saisonalitätsprofil auf und kompensieren so die Saisonalität des touristischen Geschäftsverlaufs. - Unterjährig erstellen wir regelmäßig kurz- und langfristige Cash Flow-Prognosen, die unser Finanzteam für ein effektives Management der Zahlungsmittelressourcen nutzt. Wir pflegen weiterhin gute Beziehungen zu den wichtigsten Gläubigern des Konzerns. Einige Kreditlinien des Konzerns unterliegen der Einhaltung bestimmter finanzieller Zielwerte (Covenants). Die Überprüfung dieser Covenants ist bis zum September 2021 ausgesetzt. Die Tests werden auf der Grundlage der vier letzten berichteten Quartale vor September 2021 durchgeführt. Wir gehen davon aus, dass unsere Ergebnisse dieser Berichtsquartale nach wie vor von der COVID-19-Pandemie beeinflusst werden. Infolgedessen werden wir möglicherweise die finanziellen Zielwerte nicht einhalten. Wir streben daher eine Aussetzung der Covenants (so genannter "Covenant-Holiday") für die am 30. September 2021 endende Testperiode und darüber hinaus an. - Wir überprüfen regelmäßig Optionen, um gegebenenfalls zusätzliches Kapital an den Finanzmärkten aufzunehmen und um unsere Free Cash Flow Position weiter zu verbessern. Weitere Informationen zu den in diesem Jahr durchgeführten Maßnahmen siehe auch Fortbestehensprognose (Viability Statement) auf Seite 47. F. EINHALTUNG GESETZLICHER UND AUFSICHTSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN Die meisten Anbieter von Urlaubs- und Reisedienstleistungen sind in unterschiedlichen Volkswirtschaften und Rechtsordnungen tätig. Dadurch unterliegen sie einer Vielzahl rechtlicher Bestimmungen sowie steuerlicher und anderer aufsichtsrechtlicher Gesetzesvorgaben, die sie einzuhalten haben. - Kommunikation und klares Vorleben der Unternehmenskultur durch das Management (Tone from the Top) bezüglich der Einhaltung von Gesetzen und Bestimmungen. Die TUI Group operiert aus zahlreichen Quellmärkten heraus und bietet Urlaubsprodukte in mehr als 115 Destinationen an. Daher sind wir mit einer Fülle von Gesetzen und Bestimmungen konfrontiert, die wir einzuhalten haben. Andernfalls wären wir dem Risiko von Strafzahlungen oder anderen Sanktionen durch aufsichtsrechtliche Stellen ausgesetzt. - Regelmäßige Berichterstattung in unterschiedlichen Gremien (Group Executive Committee, Prüfungsausschuss, Konzernbetriebsrat), um eine geeignete Kontrolle, Überwachung und Durchführung von Maßnahmenplänen zu gewährleisten und die Integrity & Compliance-Kultur konzernweit zu stärken. - Vorhalten rechtlicher und steuerlicher Fachkompetenz in allen wichtigen Geschäftsbereichen. Die entsprechenden Konzernfunktionen sind für die Pflege guter Beziehungen zu den zuständigen Regulierungsstellen und Behörden verantwortlich. - Fortlaufende Implementierung und Steuerung des Compliance Management-Systems seitens Group Integrity & Compliance durch die Kontrolle der Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen und die Beratung lokaler Teams bei konkreten Compliance-Themen. G. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT Für jeden Anbieter von Urlaubs- und Reisediensten ist es äußerst wichtig, die Gesundheit und Sicherheit seiner Kunden zu gewährleisten. Es besteht das Risiko, dass Kunden oder Mitarbeiter während einer TUI Urlaubsreise in einen Unfall bzw. Vorfall mit Krankheits-, Verletzungs- oder Todesfolge verwickelt werden könnten. Dadurch könnten Reputationsschäden für unser Unternehmen und / oder finanzielle Verpflichtungen aufgrund des Einleitens rechtlicher Schritte durch die betroffenen Parteien entstehen. - In allen Geschäftsbereichen sind Arbeitsschutzfunktionen etabliert, um sicherzustellen, dass Arbeitsschutzprozesse im Rahmen der normalen Betriebsabläufe einen angemessenen Stellenwert haben. - Die Funktion gewährleistet die Standardisierung und die Einhaltung der Best Practice-Standards. Zur Absicherung von Risiken durch den Eintritt bestimmter Ereignisse wurden geeignete Versicherungen abgeschlossen. H. LIEFERKETTENRISIKO Anbieter von Urlaubs- und Reisediensten sind dem immanenten Risiko ausgesetzt, dass ihre Hauptlieferanten, insbesondere für Hotels, Flugzeuge und Kreuzfahrtschiffe, ausfallen können. Dieses Risiko wird durch die branchenübliche Praxis von Vorauszahlungen an Hoteliers zur Sicherung von Hotelkontingenten für die Saison sowie in Bereichen verschärft, in denen ein Produkt oder eine Dienstleistung von einem einzigen Lieferanten bezogen wird. - Wir arbeiten mit namhaften, wirtschaftlich stabilen Lieferanten, insbesondere in Bereichen, in denen ein Service von einem einzigen Lieferanten bezogen wird. Es besteht das Risiko, dass wir bei einem Ausfall eines wichtigen Service unserer Hauptlieferanten unsere Kerntätigkeit nicht fortführen könnten. Dieses Risiko ist während der Pandemie stärker ausgeprägt, da auch Lieferanten von Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs betroffen sind. - Regelmäßige Überprüfung der Leistungen der Lieferanten anhand der vereinbarten Bedingungen. - Wir pflegen gute Beziehungen zu jedem unserer wichtigen Lieferanten. - Eigene Hotels und Hotels, die mit Joint Venture-Partnern betrieben werden, machen einen wesentlichen Teil unseres Programms aus. Dadurch wird unser inhärentes Risiko in diesem Bereich reduziert. - Vorauszahlungen basieren auf einem geregelten Genehmigungsverfahren, um die Höhe der geleisteten Anzahlungen zu begrenzen und um sicherzustellen, dass diese Zahlungen nur an vertrauens- und kreditwürdige Vertragspartner geleistet werden. - Anzahlungen werden rechtzeitig und ausreichend detailliert überwacht, um unser finanzielles Risiko auf einem vertretbaren Niveau zu halten. I. JOINT VENTURE-PARTNERSCHAFTEN Bei Touristikunternehmen ist es üblich, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit teilweise mit Joint Venture-Partnern zu arbeiten, um das Risiko neuer Unternehmen zu reduzieren, Zugang zu ihrer Expertise in Bezug auf den jeweiligen lokalen Markt zu erschließen und die Bilanz im Einklang mit unserer weniger kapitalintensiven ,Asset right'-Strategie zu stärken (zum Beispiel Hapag-Lloyd-Transaktion mit TUI Cruises). Der Konzern hat drei bedeutende Joint Ventures: Riu, TUI Cruises und Sunwing. - Wir pflegen gute Beziehungen zu jedem unserer wichtigsten Joint Venture-Partner. Sie alle unterstützen und engagieren sich umfassend für die Wachstumsstrategie des Konzerns. Sollte es uns nicht gelingen, gute Beziehungen zu unseren wichtigsten Partnern zu wahren, könnte dies dazu führen, dass die Ziele der Unternehmen nicht im Einklang mit den Konzernzielen stehen. Dies könnte zu operativen Schwierigkeiten führen und die Erreichung von Finanzzielen gefährden. Fortbestehensprognose (Viability Statement) Gemäß der Vorschrift 31 UK Corporate Governance Code beurteilt der Vorstand die Zukunftsaussichten der Gesellschaft über einen sich über mehr als die gemäß der Going Concern-Prämisse geforderten zwölf Monate erstreckenden Zeitraum. Der Vorstand betrachtet jährlich und rollierend auf Basis einer dreijährigen strategischen Planung die Geschäftsentwicklung. Die aktuelle Dreijahresplanung wurde im Oktober 2020 verabschiedet und erstreckt sich über den Zeitraum bis zum 30. September 2023. Ein Dreijahreshorizont wird für ein schnelllebiges Wettbewerbsumfeld, wie der Tourismus es ist, als angemessen betrachtet. Im Geschäftsjahr 2020 haben die durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Reisebeschränkungen die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung des Konzerns ab dem Ende des zweiten Quartals stark negativ beeinflusst. Die TUI Group war hierdurch zunächst gezwungen, ihr gesamtes Reiseprogramm einzustellen. Trotz einer gewissen Wiederaufnahme des Geschäfts ab Mai 2020 unterlag das Reisegeschäft insbesondere aufgrund unterschiedlicher und wechselnder Reisebeschränkungen in den Quellmärkten und Destinationen dauerhaften Beschränkungen. Diese Reisebeschränkungen wurden aufgrund steigender COVID-19-lnfektionszahlen im Herbst 2020 wieder auf nahezu alle für die TUI Group relevanten Destinationen ausgeweitet. Die TUI Group hatte aufgrund der oben beschriebenen Gründe im Geschäftsjahr 2020 trotz eingeleiteter Sparmaßnahmen einen Liquiditätsbedarf, der deutlich über den aus dem laufenden Geschäftsbetrieb resultierenden Einzahlungen und den vorhandenen, noch nicht ausgeschöpften Kreditlinien lag. Um diese Liquiditätslücken zu schließen, wurden neben den im Konzern eingeleiteten Kostensenkungs- und Zahlungsstundungsmaßnahmen sowie regionalen Stützungsmaßnahmen in unterschiedlichen Ländern zusätzliche Kreditlinien in Höhe von insgesamt 2,85 Mrd. € gewährt. Diese zusätzlichen Kreditlinien wurden im Rahmen von zwei Stabilisierungspaketen mit Unterstützung der Bundesregierung über die KfW Bank unter Verwendung der bestehenden revolvierende Kreditlinie in Höhe von 1,8 Mrd. € und 1,05 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Oktober 2020 eine Optionsanleihe in Höhe von 150 Mio. € gezeichnet. Die zum 30. September 2020 zur Verfügung stehenden Finanzierungszusagen von 1,8 Mrd. € waren zum Bilanzstichtag in voller Höhe in Anspruch genommen. Aktuell ist die TUI Group weiterhin von den negativen finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts (10. Dezember 2020) ist nicht absehbar, wann diese Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden und wann wir unser Reiseprogramm wieder vollständig wiederaufnehmen können. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt nicht verlässlich absehbar, wie schnell eine flächendeckende Impfung gegen das COVID-19-Virus erfolgen kann und wann Medikamente zur Behandlung einer COVID-19-Erkrankung zur Verfügung stehen werden. Auch eine Veränderung des Buchungsverhaltens kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der noch zur Verfügung stehenden Finanzierungslinien und der pandemiededingt geringen erwarteten Zahlungszuflüsse in der Wintersaison 2020/21 besteht das Risiko, dass die TUI Group bei einem Ausbleiben eines Anstiegs von neuen Reisebuchungen und damit verbundener Kundenanzahlungen im ersten Kalenderquartal 2021 wahrscheinlich ohne weitere Unterstützungsmaßnahmen oder den kurzfristigen Verkauf langfristiger Vermögenswerte nicht mehr über ausreichende Finanzmittel verfügt, um den Geschäftsbetrieb fortzusetzen. Insgesamt besteht das Risiko, dass die TUI Group nicht in der Lage ist, ihren Geschäftsbetrieb ohne weitere externe Unterstützungsmaßnahmen fortzuführen und im normalen Geschäftsbetrieb ihre Vermögenswerte zu realisieren und ihre Schulden zu bedienen. Um weiterhin auch bei einem Ausbleiben eines Anstiegs von neuen Reisebuchungen und den damit verbundenen Vorauszahlungen über ausreichende Finanzmittel zu verfügen, hat sich die TUI mit der Unifirm Ltd., einem Bankenkonsortium, der KfW und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), auf ein weiteres Finanzierungspaket in Höhe von 1,8 Mrd. € geeinigt. Dazu wurde am 2. Dezember 2020 ein entsprechendes Term sheet unterzeichnet. Die entsprechenden Verträge zu den einzelnen Komponenten des Term sheet waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts noch nicht unterschrieben. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt damit insbesondere davon ab, dass die TUI die eingeleiteten Maßnahmen des Unterstützungs- und Stabilisierungspakets erfolgreich durchführen kann. Das Unterstützungs- und Stabilisierungspaket wird im Kapitel "Going Concern-Berichterstattung nach UK Corporate Governance Code" im Anhang detailliert beschrieben. Diese eingeleiteten Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität hängen insbesondere von der Zustimmung der Außerordentlichen Hauptversammlung sowie der Genehmigung dieser Maßnahmen durch die EU ab. Der Vorstand der TUI AG geht davon aus, dass sämtliche erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen erteilt werden und insofern die geplanten Finanzierungsmaßnahmen rechtzeitig durchgeführt werden können. Wir gehen außerdem davon aus, dass wir die finanziellen Zielwerte zum 30. September 2021 aus dem bestehenden und aufgestockten RCF nicht werden einhalten können. Die Zahlungsfähigkeit der TUI ist daher gefährdet, wenn eine weitere Aussetzung der Einhaltung der Covenants für die am 30. September 2021 endende Testperiode und darüber hinaus nicht erreicht wird. Weiterhin müssen im Geschäftsjahr 2022 die Kredite der KfW (beide Tranchen) und die initiale Revolving Credit Facility im Gesamtumfang von 4,6 Mrd. € refinanziert werden. Aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf die zukünftige Geschäftsentwicklung besteht das Risiko, dass eine Refinanzierung am Banken- und Kapitalmarkt möglicherweise nicht gelingt wird und weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen notwendig sind. Der Vorstand geht davon aus, dass die erfolgreiche Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen wahrscheinlich möglich ist. Aufgrund der Abhängigkeit der Zahlungsfähigkeit des TUI Konzerns von den zusätzlichen Finanzierungsmaßnahmen, der Tatsache, dass gewisse Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung der Finanzierungsmaßnahmen noch erfüllt werden müssen, Risiken im Hinblick auf die Refinanzierbarkeit der externen Darlehen sowie der Unsicherheit in Bezug auf die zukünftige Entwicklung aufgrund der COVID-19-Pandemie, bestehen bedeutsame Zweifel an der Möglichkeit des TUI Konzerns die Unternehmenstätigkeit fortführen zu können. Insoweit handelt es sich um eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Konzerns. Der Vorstand hat eine fundierte Bewertung der Hauptrisiken des Unternehmens unter Einbeziehung zukünftiger Ereignisse, die das Geschäftsmodell, die künftigen Ergebnisse, die Solvenz oder die Liquidität gefährden würden, durchgeführt. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse werden die möglichen Auswirkungen der Hauptrisiken, wobei sie einzeln oder gemeinsam auftreten können, ermittelt. Das für die Einschätzung der Unternehmensfortführung verwendete Szenario unterstellt, dass die verschiedenen Konzernbereiche ihre Programme im Verlauf des Kalenderjahres 2021 sukzessive wieder aufnehmen können. Während im ersten und zweiten Quartal mit einer stark eingeschränkten Geschäftstätigkeit gerechnet wird, wird für den Sommer des Geschäftsjahres 2021 mit einer Erholung der Reisetätigkeit gerechnet, ohne dass das Vorkrisenniveau des Geschäftsjahres 2019 erreicht wird. Insbesondere der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Reisetätigkeit im Geschäftsjahr 2021 ist schwer vorhersagbar. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Gesellschaft, der Hauptrisiken und der oben genannten Sensitivitätsanalyse hat der Vorstand die begründete Erwartung, dass das Unternehmen in der Lage sein wird, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und die innerhalb des dreijährigen Betrachtungszeitraums auftretenden Verpflichtungen zu erfüllen. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (§289 Abs. 4 und §315 Abs. 4 HGB) 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ELEMENTE DES INTERNEN KONTROLL- UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM TUI KONZERN Das interne Kontrollsystem der TUI Group umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Das international anerkannte Rahmenwerk COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) bildet die konzeptionelle Grundlage für das interne Kontrollsystem der TUI Group, das aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem besteht. Der Vorstand der TUI AG hat im Rahmen seiner Organfunktion zur Führung der Geschäfte spezifische Konzernfunktionen als Verantwortliche des internen Steuerungssystems im TUI Konzern benannt. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems im TUI Konzern. Neben manuellen Prozesskontrollen - wie beispielsweise dem 4-Augen-Prinzip - sind auch die automatisierten IT-Prozess-Kontrollen ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Weiterhin werden durch Gremien, wie zum Beispiel durch den Risikoüberwachungsausschuss der TUI AG (ROC), sowie durch spezifische Konzernfunktionen prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Der Aufsichtsrat der TUI AG, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, und die Konzernrevision der TUI AG sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem im TUI Konzern eingebunden. Auf Grundlage des § 107 Abs. 3 AktG befasst sich der Prüfungsausschuss der TUI AG vor allem mit der Abschlussprüfung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems. Im Bericht des Prüfungsausschusses der TUI AG werden die Aussagefähigkeit der Finanzberichterstattung und die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erläutert. Der Konzernabschlussprüfer gewinnt Einblick in das Kontrollumfeld des TUI Konzerns. Insbesondere die Prüfung der Konzernabschlüsse durch den Konzernabschlussprüfer bzw. die Prüfung der einbezogenen Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften bilden eine wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Das Risikomanagementsystem, das als Enterprise Risk Management-System (ERM-System) als Bestandteil des internen Kontrollsystems eingeführt wurde, ist mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Konzernbuchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet. Im TUI Konzern umfasst das Risikomanagementsystem neben dem operativen Risikomanagement, das auch den Risikotransfer auf Versicherungsgesellschaften durch die Absicherung von Schadens- oder Haftungsrisiken sowie den Abschluss geeigneter Sicherungsgeschäfte zur Begrenzung von Fremdwährungs- und Rohstoffpreisrisiken beinhaltet, konzernweit auch die systematische Risikofrüherkennung, -Steuerung und -Überwachung. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem werden im Abschnitt "Risiko-Governance" dieses Risikoberichts erteilt. 2. EINSATZ VON IT-SYSTEMEN Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt in den Einzelabschlüssen der TUI AG und der Tochterunternehmen der TUI AG im Wesentlichen durch lokale Buchhaltungssysteme der Hersteller SAP und Oracle. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der TUI AG werden durch die Tochterunternehmen die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann durch sämtliche Konzernunternehmen in das Berichtssystem Oracle Hyperion Financial Management 11.1.2.4 (HFM) eingestellt werden. HFM wird dabei konzernweit als einheitliches Berichts- und Konsolidierungssystem eingesetzt, sodass keine weiteren Schnittstellen zur Erstellung des Konzernabschlusses vorhanden sind. In HFM werden sämtliche Konsolidierungsvorgänge zur Erstellung des Konzernabschlusses der TUI AG, wie zum Beispiel die Kapitalkonsolidierung, die Vermögens- und Schuldenkonsolidierung oder die Aufwandsund Ertragskonsolidierung einschließlich der Equity-Bewertung, generiert und vollständig dokumentiert. Nahezu alle Bestandteile des Konzernabschlusses der TUI AG einschließlich der Anhangangaben werden aus dem Konsolidierungssystem HFM entwickelt und validiert. HFM stellt auch diverse Module für Auswertungszwecke zur Verfügung, um ergänzende Informationen zur Erläuterung des Konzernabschlusses der TUI AG aufzubereiten. Der in das Berichts- und Konsolidierungssystem HFM integrierte Workflow-Prozess stellt sicher, dass nach der Erfassung der Datenpakete durch die Berichtsgesellschaften das System gesperrt wird, um weitere Änderungen zu verhindern. Dies sichert die Datenintegrität innerhalb des Systems und erleichtert die Identifizierung etwaiger weiterer notwendiger Änderungen der Berichtspakete. Dieser Workflow-Prozess wurde von der Konzernrevision seit Einführung des Systems mehrfach überprüft und validiert. Vom Konzernabschlussprüfer der TUI AG werden aus den im Berichts- und Konsolidierungssystem HFM durch die Konzerngesellschaften erfassten Formularabschlüssen nach eigenem Ermessen bestimmte Formularabschlüsse ausgewählt, die dann für Zwecke der Konzernabschlussprüfung geprüft werden. 3. SPEZIFISCHE (KONZERN-)RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENE RISIKEN Spezifische (konzern-)rechnungslegungsbezogene Risiken können zum Beispiel aus ungewöhnlichen oder komplexen Geschäften, insbesondere zeitkritisch zum Ende des Geschäftsjahres, entstehen. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem besonderen Risiko behaftet. Aus den Mitarbeitern notwendigerweise eingeräumten Ermessensspielräumen bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden können weitere (konzern-)rechnungslegungsbezogene Risiken resultieren. Auch aus der Auslagerung und Übertragung von rechnungslegungsspezifischen Aufgaben auf Servicegesellschaften können sich spezifische Risiken ergeben. Rechnungslegungsbezogene Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten werden im Anhang zum Konzernabschluss erläutert. 4. WESENTLICHE REGELUNGS- UND KONTROLLAKTIVITÄTEN ZUR SICHERSTELLUNG DER ORDNUNGSMÄSSIGKEIT UND VERLÄSSLICHKEIT DER (KONZERN-)RECHNUNGSLEGUNG Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der (Konzern-)Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahres- und Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen beispielhaft die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduzieren die Möglichkeit doloser Handlungen. Die organisatorischen Maßnahmen sind auch darauf ausgerichtet, unternehmens- oder konzernweite Umstrukturierungen oder Veränderungen in der Geschäftstätigkeit einzelner Geschäftsbereiche zeitnah und sachgerecht in der (Konzern-)Rechnungslegung zu erfassen. Weiterhin ist beispielsweise sichergestellt, dass bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrunde liegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des TUI Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur (Konzern-)Rechnungslegung sicher. Die Bilanzierungsvorschriften im TUI Konzern regeln zusammen mit den Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den TUI Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen. Sie beinhalten neben allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen und -methoden vor allem Regelungen zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Kapitalflussrechnung. Die TUI Bilanzierungsvorschriften regeln auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises sind auch die durch die Konzerngesellschaften im Konzernberichtssystem HFM monatlich, quartalsweise oder jährlich zu berichtenden Inhalte im Detail festgelegt. Die TUI Bilanzierungsvorschriften enthalten weiterhin zum Beispiel konkrete Vorgaben zur Abbildung, Abstimmung und Abwicklung von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen und zur Ermittlung des beizulegenden Werts von Vermögenswerten, insbesondere Geschäfts- oder Firmenwerten. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der (Konzern-)Rechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls die Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte und der hierzu mit dem Abschlussprüfer und dem lokalen Management geführten Abschlussbesprechungen. Gegebenenfalls darüber hinausgehende notwendige inhaltliche Anpassungen können, systemseitig abgegrenzt, von einer der nachgelagerten Instanzen vorgenommen werden. Durch die bereits systemtechnisch im Berichts- und Konsolidierungssystem HFM festgelegten Kontrollmechanismen wird das Risiko der Verarbeitung formal fehlerhafter Abschlüsse reduziert. Bestimmte Parameter werden zentral auf Konzernebene festgelegt und müssen von den Tochtergesellschaften angewendet werden. Dies betrifft u.a. auch die zentrale Festlegung der Parameter für die Bewertung von Pensions- oder sonstigen Rückstellungen sowie die Zinssätze für die Bewertung bestimmter Vermögenswerte im Rahmen von Cash Flow-Modellen. Mit der zentralen Durchführung von Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte wird die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien im Konzernabschluss sichergestellt. 5. EINSCHRÄNKENDE HINWEISE Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht durch die im TUI Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der (Konzern-)Rechnungslegung. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können allerdings der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden und führen dann zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems, sodass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme nicht die absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der (Konzern-)Rechnungslegung gewährleisten kann. Die getroffenen Aussagen beziehen sich nur auf die TUI AG und die nach IFRS 10 in den Konzernabschluss der TUI AG einbezogenen Tochterunternehmen. GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS UND PROGNOSEBERICHT Vergleich der tatsächlichen Geschäftsentwicklung 2020 mit der Prognose Nach einem guten Start in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres 2020 haben die durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Reisebeschränkungen ab Mitte März 2020 zu einem nahezu vollständigen Stillstand des Geschäftsbetriebs geführt. Dies hat die Ergebnisentwicklung des TUI Konzerns im Gesamtjahr erheblich belastet. Alle wesentlichen Zielwerte des Konzerns im Geschäftsjahr 2020 wurden daher erheblich verfehlt. Am 15. März 2020 hat der Vorstand der TUI AG angesichts der erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der Einschätzung der zukünftigen Entwicklung die Prognosen für das Geschäftsjahr 2020 zurückgezogen. Der Umsatz (IAS 17) der TUI Group vor Umrechnungseffekten nahm um 58,2 % im Vergleich zum Vorjahr ab, erwartet wurde ein mittleres bis hohes einstelliges Umsatzwachstum. Das bereinigte EBIT (IAS 17) der TUI Group verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 auf Basis konstanter Wechselkurse um 3.928,5 Mio. € auf einen operativen Verlust von 3.035,0 Mio. €. Erwartet wurde ein operativer Gewinn (bereinigtes EBIT IAS 17) von 950 bis 1.050 Mio. €. Der Ergebnisrückgang gegenüber der ursprünglichen Entwicklung betraf alle Segmente. Unter Berücksichtigung eines positiven Abgangsergebnisses aus dem Verkauf der deutschen Spezialveranstalter hatten wir für das Berichtsjahr zu bereinigende Nettobelastungen von 70 bis 90 Mio. € erwartet. Tatsächlich wurden im Berichtsjahr 69,6 Mio. € Nettoentlastungen bereinigt. Dieser Wert beinhaltet den nicht in unserer ursprünglichen Erwartung enthaltenen Abgangsgewinn aus dem Verkauf von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten an TUI Cruises von 476 Mio. € und nicht geplante Aufwendungen für Restrukturierungen und Wertberichtigungen vor dem Hintergrund der durch COVID-19 belasteten Geschäftsentwicklung. Als Folge der negativen Ergebnisentwicklung haben sich auch der ROIC (IAS 17) und der Wertbeitrag (IAS 17) deutlich schlechter entwickelt als erwartet. Ursprünglich hatten wir einen leicht rückläufigen ROIC und einen stabilen Wertbeitrag erwartet. Die Nettosach- und -finanzinvestitionen des Konzerns lagen mit - 149,3 Mio. € unter dem Zielwert von rund 750 bis 900 Mio. €. Ein wesentlicher Grund hierfür war der nicht in unserer Erwartung enthaltene Verkauf von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten an TUI Cruises. Darüber hinaus wurden vor dem Hintergrund der veränderten Geschäftsentwicklung Investitionen storniert oder zeitlich hinausgeschoben. Die zum Ende des Geschäftsjahres 2020 ausgewiesene Nettoverschuldung lag mit 6,4 Mrd. € ebenfalls deutlich über den erwarteten 1,8 bis 2,1 Mrd. €. Wesentlich hierfür waren die erheblichen Netto-Mittelabflüsse seit Beginn der Pandemie im März 2020, die durch die Aufnahme von Fremdkapital refinanziert werden mussten. Neben den durch die COVID-19-Pandemie verursachten Reisebeschränkungen führten auch das Grounding der Boeing 737 Max und die damit verspäteten Auslieferungen des effizienten Flugzeugtyps dazu, dass unser relatives Ziel, die spezifischen CO 2-Emissionen bis 2020 um 10 % zu senken, nicht erreicht wurde. Aus diesem Grund konnte auch das im Vorjahr prognostizierte Ziel einer leicht positiven Entwicklung nicht erreicht werden. Erwartete Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Entwicklung der weltweiten Produktionsleistung scrollen Veränderung in % 2021 2020 Welt + 5,2 - 4,4 Euro-Zone + 5,2 - 8,3 Deutschland + 4,2 - 6,0 Frankreich + 6,0 - 9,8 Großbritannien + 5,9 - 9,8 USA + 3,1 - 4,3 Russland + 2,8 - 4,1 Japan + 2,3 - 5,3 China + 8,2 +1,9 Indien + 8,8 - 10,3 Quelle: Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, Oktober 2020 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE SITUATION Der Internationale Währungsfonds IWF erwartet für das Kalenderjahr 2020 in Folge der Belastungen durch die COVID-19-Pandemie einen Einbruch der Weltkonjunktur um 4,4%. Für 2021 rechnen die Experten mit einer Erholung der weltweiten Produktionsleistung und prognostizieren ein Wirtschaftswachstum von 5,2 %. (IWF, World Economic Outlook, Oktober 2020). MARKTENTWICKLUNG IN DER TOURISTIK Die Szenarien für eine Erholung der Touristikbranche sind unterschiedlich. Die UNWTO erwartet, dass sich die Inlandsreisenachfrage schneller erholen wird als die Nachfrage nach Auslandsreisen. Das Gremium geht weiterhin davon aus, dass sich der internationale Reiseverkehr Ende 2020 oder Anfang 2021 zu erholen beginnt. (UNWTO, World Tourism Barometer, August/September 2020). Mittelfristige Szenarien für die Jahre 2021 bis 2024 deuten auf eine insgesamt starke Erholung im Kalenderjahr 2021 hin, basierend auf den Annahmen einer Umkehr der Entwicklung der Pandemie, eines deutlichen Anstiegs des Vertrauens der Reisenden sowie einer weitgehenden Aufhebung der Reisebeschränkungen bis Mitte des Jahres. Die Rückkehr der internationalen Ankünfte auf das Niveau von 2019 soll den Experten zufolge zweieinhalb bis vier Jahre dauern. (UNWTO, World Tourism Barometer, August/September 2020). AUSWIRKUNGEN AUF DIE TUI GROUP Die TUI Group ist als ein global operierender touristischer Anbieter abhängig von der Entwicklung der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Konsumnachfrage in den großen Quellmärkten, in denen wir mit unseren Hotel-, Kreuzfahrt- und Veranstaltermarken vertreten sind. Unsere Planung basiert auf den Annahmen des IWF zur künftigen Entwicklung der Weltwirtschaft und orientiert sich an der langfristigen Prognose der UNWTO. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 haben die durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Reisebeschränkungen ab Mitte März 2020 zu der Aussetzung unseres gesamten weltweiten Reiseprogramms geführt. Aktuell ist die TUI Group weiterhin von den negativen finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen, die sich in letzter Zeit durch neue "Lockdowns" in den Kernmärkten der TUI Group sowie Quarantäneanforderungen und Reisebeschränkungen im In- und Ausland wieder verschärft haben. Auch wenn sich in den letzten Wochen die positiven Nachrichten über die Entwicklung wirksamer Impfstoffe und besserer Tests gehäuft haben, werden diese externen Herausforderungen auch im Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich zunächst anhalten. Das weitere Pandemiegeschehen, die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, insbesondere im Hinblick auf Reiserestriktionen, und die kurzfristigen Auswirkungen der Pandemie auf das Kundenvertrauen können nur schwer prognostiziert werden. Am 15. März 2020 hat der Vorstand der TUI AG angesichts der erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der Einschätzung der zukünftigen Entwicklung die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 zurückgezogen und sieht sich angesichts der fortbestehenden Situation unverändert nicht in der Lage, eine konkrete Prognose abzugeben. Erwartete Entwicklung der Ertragslage TUI GROUP Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen ausländischer Tochterunternehmen in unserem Konzernabschluss erfolgt zu Monatsdurchschnittskursen. Einen wesentlichen Teil des Konzernumsatzes sowie einen hohen Ergebnis- und Cash Flow-Beitrag erwirtschaftet die TUI Group in Nicht-Euro-Währungen, insbesondere in Britischen Pfund. Unter Berücksichtigung des saisonalen Geschäftsverlaufs in der Touristik hat die unterjährige Kursentwicklung dieser Währungen gegenüber dem Euro daher einen hohen Einfluss auf die im Konzernabschluss der TUI AG ausgewiesenen finanziellen Kennzahlen. Unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Entwicklung der Ertragslage sind für das Geschäftsjahr 2021 der Umsatz sowie das bereinigte EBIT. Im Zuge der periodischen Wertanalyse betrachten wir den Return on Invested Capital (ROIC) und den absoluten Wertbeitrag als bedeutsamste Leistungsindikatoren. Dabei werden dem im jeweiligen Segment erzielten ROIC die segmentspezifischen Kapitalkosten gegenübergestellt. Die nachfolgenden Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im Geschäftsjahr 2021 basieren auf der Annahme konstanter Wechselkurse des abgelaufenen Geschäftsjahres 2020. UMSATZ Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir daher einen Anstieg des Umsatzes (IFRS 16) der TUI Group im Vergleich zum Vorjahr. BEREINIGTES EBIT Unter der Annahme wieder ansteigender Umsätze gehen wir auch von einer Erholung des bereinigten EBIT (IFRS 16) der TUI Group im Geschäftsjahr 2021 aus. BEREINIGUNGEN Aufgrund des Wegfalls der im Vorjahreswert enthaltenen positiven Abgangsergebnisse erwarten wir für das Geschäftsjahr 2021 zu bereinigende Nettobelastungen, während im Geschäftsjahr 2020 Nettoentlastungen bereinigt wurden. ROIC UND WERTBEITRAG Durch die erwartete Verbesserung unseres operativen Ergebnisses sollten sich der ROIC (IFRS 16) und der Wertbeitrag (IFRS 16) in Abhängigkeit von der Entwicklung der Kapitalkosten der TUI Group im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls verbessern. Erwartete Entwicklung der Finanzlage Für die Entwicklung der Finanzlage des Konzerns im Geschäftsjahr 2021 haben wir die Nettosach- und -finanzinvestitionen und die Nettofinanzposition des Konzerns als die bedeutsamsten Leistungsindikatoren identifiziert. NETTOSACH- UND -FINANZINVESTITIONEN Aufgrund der im Geschäftsjahr 2020 enthaltenen hohen Desinvestitionen erwarten wir in der TUI Group für das Geschäftsjahr 2021 einen Anstieg der Nettosach- und -finanzinvestitionen im Vergleich zum Vorjahr. NETTOFINANZPOSITION Wir erwarten im Geschäftsjahr 2021 einen Rückgang der Nettoverschuldung des Konzerns. Nachhaltige Entwicklung KLIMASCHUTZ UND EMISSIONEN Als bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator betrachten wir den spezifischen CO 2-Ausstoß (in g CO 2/pkm) unserer Flugzeugflotte. Im Geschäftsjahr 2020 haben die COVID-19-Krise und das Grounding der Boeing 737 Max sowie die damit verspäteten Auslieferungen des effizienten Flugzeugtyps zu einem Anstieg der spezifischen CO 2-Emissionen geführt. Im Geschäftsjahr 2021 erwarten wir eine Verringerung der spezifischen CO 2-Emissionen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020. Gesamtaussage zur aktuellen Lage und zur voraussichtlichen Entwicklung des TUI Konzerns durch den Vorstand Aktuell ist die TUI Group weiterhin von den negativen finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen. Das weitere Pandemiegeschehen, die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, insbesondere im Hinblick auf Reiserestriktionen, und die kurzfristigen Auswirkungen der Pandemie auf das Kundenvertrauen können nur schwer prognostiziert werden. Der Vorstand der TUI AG sieht sich angesichts der erheblichen Unsicherheiten für die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung unverändert nicht in der Lage, eine konkrete Prognose abzugeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts (9. Dezember 2020) war die Geschäftsentwicklung erwartungsgemäß weiter durch die Reisebeschränkungen beeinträchtigt. Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir auf Basis konstanter Wechselkurse gleichwohl eine Erholung des bereinigten EBIT der TUI Group im Vergleich zum Vorjahr. Prognose für die TUI AG Die zukünftige Geschäftsentwicklung der TUI AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Einflüssen wie die der TUI Group. Aufgrund der Verflechtungen zwischen der TUI AG und ihren Konzerngesellschaften spiegeln der dargestellte Ausblick, die Chancen sowie die Risiken für die TUI Group größtenteils auch die Erwartungen für die TUI AG wider. Daher gelten die Ausführungen für die TUI Group auch für die TUI AG. Chancenbericht Das Chancenmanagement der TUI Group folgt der Konzernstrategie für das Kerngeschäft Touristik. Die Verantwortung für das systematische Erkennen und die Nutzung sich bietender Chancen liegt bei dem operativen Management der Segmente Hotels & Resorts, Kreuzfahrten, TUI Musement und unserer Quellmärkte. Marktszenarien und kritische Erfolgsfaktoren der einzelnen Geschäftsbereiche werden im Rahmen des konzernweiten Planungs- und Steuerungsprozesses analysiert und bewertet. Kernaufgabe des TUI Group Vorstands ist es, wieder ein profitables Wachstum der TUI Group durch die Optimierung des Beteiligungsportfolios und die Weiterentwicklung der Konzernstruktur nachhaltig abzusichern. CHANCEN AUS DER ENTWICKLUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN Insbesondere die Einführung schnellerer Tests und wirksamer Impfstoffe würde eine signifikante und zügige Erholung unseres Geschäfts ermöglichen. Eine schnellere oder die Erwartungen übertreffende Erhöhung der Nachfrage nach Reisen würde sich positiv auf die TUI Group und ihre Sparten auswirken. Daneben könnten sich aus einem veränderten Wettbewerbsumfeld in einzelnen Märkten Chancen für die TUI Group ergeben. UNTERNEHMENSSTRATEGISCHE CHANCEN Chancen ergeben sich aus der Umsetzung unseres globalen Programms zur Neuausrichtung des Konzerns. Wir überprüfen unsere Aktivitäten, jede Geschäftseinheit und jede Konzerngesellschaft weltweit, um Synergien zu identifizieren und um schlanker, schneller und effizienter zu werden. Chancen sehen wir in der weiteren Anpassung unserer Strukturen und unserer Präsenz in den Märkten und in den Zielgebieten. Weitere Chancen bestehen in der beschleunigten Umwandlung unseres Konzerns in ein digitales Plattformgeschäft. Wir werden die reinen Unterkunfts- und Nur-Flug-Produkte ausbauen und unsere Möglichkeiten der dynamischen Paketierung erweitern. Chancen sehen wir in einer gegenüber unseren Erwartungen beschleunigten Transformation unserer digitalen Plattform im Segment TUI Musement. OPERATIVE CHANCEN Wir wollen weniger kapitalintensiv agieren und sehen Chancen in der Umsetzung unserer Asset Right-Strategie in unserem Hotel- und Kreuzfahrtgeschäft. Wir werden unsere Fluggesellschaften und unser Orderbuch auf eine für uns optimale Größe dimensionieren und umstrukturieren. Wir prüfen unprofitable Aktivitäten, um sie gegebenenfalls zu veräußern. Um die Kosten in den Griff zu bekommen, werden wir Synergien in Bereichen wie dem Hoteleinkauf nutzen und weitere Potenziale unserer globalen IT-Strukturen ausschöpfen. Chancen bestehen darin, unsere so genannten Overhead-Kosten im gesamten Konzern dauerhaft über das geplante Maß hinaus zu reduzieren. WIRTSCHAFTSBERICHT Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Entwicklung der weltweiten Produktionsleistung scrollen Veränderung in % 2020 * 2019 Welt - 4,4 + 2,8 Euro-Zone - 8,3 +1,3 Deutschland - 6,0 + 0,6 Frankreich - 9,8 +1,5 Großbritannien - 9,8 +1,5 USA - 4,3 + 2,2 Russland - 4,1 +1,3 Japan - 5,3 + 0,7 China +1,9 + 6,1 Indien -10,3 + 4,2 * Prognose. Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economics Outlook, Oktober 2020. Im Kalenderjahr 2020 befindet sich die Weltwirtschaft aufgrund der COVID-19-Pandemie in einer tiefen Rezession. Der Internationale Währungsfonds (IWF, World Economic Outlook, Oktober 2020) prognostiziert einen Rückgang der weltweiten Wirtschaftsleistung um 4,4 %. Gestützt durch beispiellose Konjunkturhilfen und geldpolitische Maßnahmen erwarten die Experten, dass die entwickelten Volkswirtschaften die Folgen der Pandemie besser bewältigen als zunächst befürchtet, sodass insgesamt ein Teil des wirtschaftlichen Einbruchs vom ersten Halbjahr 2020 im zweiten Halbjahr wettgemacht werden dürfte. Entwicklung wesentlicher Wechselkurse und Rohstoffpreise Die TUI Konzerngesellschaften sind mit ihren geschäftlichen Aktivitäten weltweit vertreten. Damit ist die TUI Group finanzwirtschaftlichen Risiken durch Veränderungen von Wechselkursen und Rohstoffpreisen ausgesetzt. Die wesentlichen operativen finanzwirtschaftlichen Transaktionsrisiken bestehen in Euro und US-Dollar. Sie entstehen hauptsächlich durch Fremdwährungskostenpositionen der einzelnen Konzerngesellschaften wie beispielsweise Kerosin und Bunkeröl oder Schiffshandling sowie im Hoteleinkauf. Die Parität des Britischen Pfund gegenüber dem Euro ist für die Umrechnung der im englischen Markt erzielten Ergebnisse im TUI Konzernabschluss von Bedeutung. In der Folge des Votums Großbritanniens für ein Ausscheiden aus der EU setzten sich Währungsschwankungen fort, die sich auf die Umrechnung der Ergebnisse unseres Geschäfts in Großbritannien auswirken. Rohstoffpreisänderungen wirken sich in der TUI Group insbesondere auf die Beschaffung von Treibstoffen wie Kerosin und Bunkeröl aus. Wechselkurs Britisches Pfund £/€ Wechselkurs US-Dollar $/€ Die Darstellung der Wechselkurs-Charts erfolgt in der am Devisenmarkt üblichen "Mengennotiz". Ein Rückgang dieser Notierung bedeutet, dass die dargestellte Währung gegenüber dem Euro an Wert zunimmt. Ein Anstieg dieser Notierung bedeutet, dass die dargestellte Währung gegenüber dem Euro an Wert einbüßt. Ölpreis Sorte Brent ($/Barrel) Risiken aus Wechselkursänderungen und Preisrisiken aus Treibstoffeinkäufen werden in der Touristik überwiegend durch derivative Sicherungsgeschäfte abgesichert. Angaben zu Sicherungsstrategien und Risikomanagement sowie zu Finanzgeschäften und ihrem Umfang am Bilanzstichtag enthalten die Abschnitte "Finanzlage" und "Risikobericht" des Lageberichts sowie der Abschnitt "Finanzinstrumente" im Anhang zum Konzernabschluss. Branchenüberblick Die TUI Group ist ein weltweit operierender Anbieter in der Touristik. Die Entwicklung des internationalen Touristikmarkts hat Einfluss auf alle Geschäftsbereiche des Konzerns. Ein Schlüsselindikator zur Messung der Größe der Tourismusindustrie ist die Zahl der internationalen Touristenankünfte. Nach Angaben der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen UNWTO gab es in 2019 etwa 1,5 Mrd. internationale Touristenankünfte, dies entspricht einem Anstieg von etwa 4% gegenüber dem Vorjahr. Verschiedene Faktoren hatten dieses Wachstum begünstigt: die relativ stabile Weltwirtschaft, eine wachsende Mittelschicht in den Schwellenländern, der technologische Fortschritt sowie günstige Reisekosten und Erleichterungen in der Visabeschaffung. Europa blieb der größte und reifste Tourismusmarkt der Welt und machte sowohl 2018 als auch 2019 etwa 51 % der internationalen Touristenankünfte aus. Südeuropa und die europäischen Mittelmeeranrainerstaaten gehörten gemessen an den internationalen Ankünften zu den größten touristischen Zielen der Welt. Der asiatisch-pazifische Raum stellt den zweitgrößten Markt dar, mit einem Marktanteil von fast 25 % in 2019 und einem Anstieg von ca. 5% im Vergleich zum Vorjahr, gefolgt von Amerika mit 15% der internationalen Ankünfte und einem Wachstum von 2% im Vergleich zum Vorjahr. (UNWTO World Tourism Barometer, Januar 2020). Die COVID-19-Pandemie hat besonders schwerwiegende Auswirkungen auf die Reise- und Tourismusbranche. In zahlreichen Märkten auf der ganzen Welt wurden Reisebeschränkungen verhängt; Flugzeuge blieben am Boden und Hotels geschlossen. Die UNWTO weist für die erste Hälfte des Kalenderjahres 2020 einen Rückgang der internationalen Ankünfte um 65% im Vergleich zum Vorjahr aus. Beispielsweise im Juni 2020 waren die weltweiten Ankünfte um 93% niedriger als im Vorjahr. (UNWTO, World Tourism Barometer, August/September 2020) Veränderung internationale touristische Ankünfte gegenüber Vorjahr scrollen Veränderung in % 2020 * 2019 * Welt -65,3 + 3,5 Europa -66,5 + 3,9 Asien und Pazifikraum -72,2 + 3,6 Amerika -55,2 +1,6 Afrika -57,1 + 5,4 Mittlerer Osten -56,9 + 2,1 Quelle: UNWTO World Tourism Barometer, August/September 2020 * Zeitraum Januar bis Juni. REISEVERMITTLERMARKT Ein Reisevermittler ist als Mittler zwischen einem Anbieter touristischer Leistungen wie zum Beispiel einer Fluggesellschaft oder einem Hotel und dem Endkunden tätig und erbringt in der Regel Vertriebs- oder damit verbundene Dienstleistungen. Der weltweite Umsatz der Reisevermittler für Urlaubsreisen betrug in 2019 ca. 720 Mrd. € zu konstanten Preisen von 2020 und festen Wechselkursen. Während für die Branche in 2020 gravierende Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erwartet werden, wird in der aktuellen Prognose für den Zeitraum 2019-2024 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 1 % auf Basis konstanter Preise von 2020 und fester Wechselkurse prognostiziert. (Euromonitor International Limited, Travel 2021 edition) Sowohl Reiseveranstalter als auch Online-Reisebüros (OTAs) gehören zur Gruppe der Reisevermittler. Ihre Geschäftsmodelle unterscheiden sich erheblich. Klassische Reiseveranstalter bieten ihren Kunden ein Pauschalprodukt (zum Beispiel bestehend aus Flug, Hotel und Transfers) in der Regel über eine Kombination aus Offline- (d.h. Reisebüro) und Online-Kanälen. Um Flug- und Hotelkapazitäten im Voraus zu sichern, verpflichtet sich ein Reiseveranstalter in der Regel zu einem bestimmten Anteil der benötigten Kapazitäten. Damit übernimmt der Reiseveranstalter das Risiko für die Auslastung der zugesagten Kapazität, kann aber im Gegenzug mit einem günstigen Tarif des Anbieters sowie der Möglichkeit rechnen, sich eine Unterkunft auf exklusiver Basis zu sichern. Im Gegensatz zu diesem Ansatz verpflichten sich OTAs in der Regel nicht zur Übernahme von Kontingenten. Ihr Angebot an die Anbieter ist eine digitale Vertriebsplattform mit einer breiten Kundenreichweite. Größere OTAs, aber auch die dynamische Paketierung * gewinnen zunehmend an Bedeutung. * Dynamische Zusammenstellung von Reiseleistungen wie Flug, Transfer, Hotel und Verpflegung zu einer Pauschalreise. FLUGMARKT Der weltweite Umsatz der Fluggesellschaften erreichte in 2019 etwa 670 Mrd. € (bei konstanten Preisen von 2020 und festen Wechselkursen). Die COVID-19-Krise hat die Luftverkehrsbranche besonders hart getroffen, da globale Reiseverbote Fluggesellschaften auf der ganzen Welt dazu veranlasst haben, ihre Flugzeuge am Boden zu halten und Flüge zu stornieren. Die IATA schätzt, dass die weltweite Luftfahrtindustrie allein für das Jahr 2020 Umsatzrückgänge in Höhe von rund 300 Mrd. US-Dollar verzeichnen wird (IATA, COVID-19 Updated Impact Assessment, April 2020). Die Erholungsszenarien variieren. Im Sommer 2020 zeichneten sich jedoch erste positive Signale ab. Mit der Wiedereröffnung wichtiger europäischer Destinationen für Besucher stieg die Flugkapazität langsam an, wobei es aufgrund erneuter Reisewarnungen und Lockdowns im Herbst/Winter 2020/21 wieder zu vermehrten Reisebeschränkungen kam. Der Ausblick für die fünf Jahre von 2019 bis 2024 zeigt jedoch trotz COVID-19 einen positiven Trend: Der weltweite Fluglinienmarkt soll voraussichtlich um ca. 2 % wachsen (auf Basis konstanter Preise von 2020 und fester Wechselkurse). (Euromonitor International Limited, Travel 2021 edition) Der Luftfahrtmarkt umfasst drei Arten von Fluggesellschaften: scrollen ― Full Service-Fluggesellschaften, die ein Netz von Drehkreuzen betreiben und versuchen, den Kunden globale Konnektivität anzubieten. ― Billigfluggesellschaften, die kostenoptimiert organisiert sind und ihren Kunden ein reduziertes Flugprodukt zu niedrigen Preisen anbieten. Aus der Netzwerkperspektive konzentrieren sie sich auf klare Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, die oft um günstigere sekundäre Flughäfen herum errichtet werden. ― Charterfluggesellschaften, die mit Reisebüros oder Reiseveranstaltern Verträge über die Beförderung einer vereinbarten Anzahl von Passagieren während des ganzen Jahres abschließen. Die Verantwortung für die Besetzung der verfügbaren Plätze mit Passagieren liegt beim Reiseveranstalter. Der europäische Luftverkehrsmarkt ist durch intensiven Wettbewerb und Überkapazitäten gekennzeichnet, was zu einem Druck auf die Erträge führt. Trotz mehrerer Insolvenzen hat der Markt keinen signifikanten Rückgang der Flugkapazitäten zu verzeichnen. Stattdessen wurde die Kapazität im Allgemeinen von den bestehenden Akteuren absorbiert. HOTELMARKT Die weltweiten Umsätze des Hotelmarkts beliefen sich in 2019 auf insgesamt ca. 560 Mrd. € (bei konstanten Preisen von 2020 und festen Wechselkursen). Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sollen die Hotelumsätze in 2020 auf ca. 310 Mrd. € zurückgehen. Dennoch sind Anzeichen für eine Erholung sichtbar: Nach dem starken Rückgang im Jahr 2020 wird für die weltweiten Hotelumsätze für den folgenden Dreijahreszeitraum (2021-2024) ein zweistelliges Wachstum prognostiziert. Für den übergreifenden Fünfjahreszeitraum von 2019 bis 2024 und unter Berücksichtigung des anfänglichen Rückgangs sowie eines starken Wiederaufschwungs wird erwartet, dass der weltweite Hotelumsatz jährlich durchschnittlich um 0,4% wachsen wird (auf Basis konstanter Preise von 2020 und fester Wechselkurse). (Euromonitor International Limited, Travel 2021 edition). Der Hotelmarkt teilt sich in die Ferien- und Geschäftshotellerie auf. Ferienhotels unterscheiden sich in diversen Merkmalen von Geschäftshotels, so beispielsweise durch eine längere durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste, die Standorte, die Ausstattung oder die Dienstleistungsangebote der Hotels. Aus Nachfragesicht unterteilt sich der Ferienhotelmarkt in Europa in mehrere kleinere Teilmärkte, die auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Gäste zugeschnitten sind. Diese Teilmärkte umfassen Premium-, Komfort- und Budgethotels sowie Familien-/Apartmenthotels und Club- oder Resorthotels. Hotelgesellschaften können in verschiedenen Marktsegmenten unterschiedliche Hotels bieten, weil sie sich häufig über das jeweilige Preissegment, die Sternebewertung, Exklusivität oder Ausstattung definieren. Insbesondere in Europa gibt es eine Reihe kleiner, häufig familiengeführter Häuser, die weniger gehoben sind und über weniger finanzielle Mittel verfügen. Die meisten familiengeführten Hotels werden nicht unter einer Marke geführt. Angesichts der Vielzahl von Eigentums- und Betriebsmodellen in der Ferienhotellerie und des fragmentierten Wettbewerbsumfelds, das zumindest in Europa nicht durch große Hotelketten dominiert wird, unterscheidet sich das Wettbewerbsumfeld von einem Standort zum nächsten erheblich. Trotz dieser starken Fragmentierung ist auch in Europa wie in nahezu allen Weltregionen ein struktureller Wandel in der Hotellerie zu beobachten; der Anteil der Hotelketten nimmt zu. KREUZFAHRTMARKT Die Umsätze im weltweiten Kreuzfahrtmarkt erreichten in 2019 ca. 64 Mrd. € (bei konstanten Preisen von 2020 und festen Wechselkursen). Die negativen Auswirkungen von COVID-19 waren auch für die Kreuzfahrtreedereien besonders gravierend. Für 2020 wird ein Umsatzrückgang für die Branche weltweit von ca. 60% angenommen. Nach dem deutlichen Einbruch wird für den Dreijahreszeitraum von 2021 bis 2024 eine starke zweistellige Wachstumsrate erwartet. Für den übergreifenden Fünfjahreszeitraum von 2019 bis 2024 wird prognostiziert, dass die weltweiten Umsätze des Kreuzfahrtmarkts nahezu das Niveau von 2019 erreichen werden. (Euromonitor International Limited, Travel 2021 edition) Schätzungsweise 26,8 Mio. Passagiere unternahmen im Kalenderjahr 2019 eine Hochseekreuzfahrt. Der nordamerikanische Markt ist mit rund 14,5 Mio. Passagieren der größte Kreuzfahrtmarkt der Welt geblieben, gefolgt von rund 6,9 Mio. Passagieren aus Europa (Cruise Market Watch, Market Share, 2018, und eigene Schätzungen). Die meistbesuchten Ziele waren die Karibik mit einem Anteil von 34,4% und das Mittelmeer mit 17,3% der Gäste. (CLIA, 2019 Cruise Trends & Industry Outlook) MARKT FÜR ZIELGEBIETSERLEBNISSE Der Markt für Touren und Aktivitäten ist ein schnell wachsendes Tourismussegment. Auf Anbieterseite ist der Markt stark fragmentiert und wird überwiegend offline betrieben. Aufgrund der zunehmenden Konsolidierung und Digitalisierung ist er jedoch Veränderungen unterworfen. Vor COVID-19 schwankte das für einen Fünfjahreszeitraum prognostizierte Marktwachstum zwischen 3% und 7%, je nach der zugrunde liegenden Definition dieses Markts. (eigene Schätzungen auf Grundlage von Quellen von Phocuswright und Euromonitor). Laut Euromonitor liegt die aktuelle Prognose für den Zeitraum 2019-2024 unter Berücksichtigung der Auswirkungen von COVID-19 bei einem jährlichen durchschnittlichen Wachstum von ca. 1 % auf Basis konstanter Preise von 2020 und fester Wechselkurse. Starke Kernmarke TUI Unsere Marke mit dem roten "Smile" - dem lächelnden Logo, das sich aus den drei Buchstaben des Markennamens TUI formt - steht für den Anspruch der TUI Group, ihren Gästen ein durchgängiges Kundenerlebnis, digitale Präsenz und Wettbewerbsstärke zu bieten. Um die Strahlkraft und Stärke unserer Kernmarke noch besser zu nutzen und das damit verbundene Wachstumspotenzial auszuschöpfen, haben wir in den letzten Jahren einen weltweiten Markenauftritt und ein durchgängiges Markenerlebnis geschaffen. TUI gehört zu den bekanntesten Reisemarken in unseren europäischen Kernländern. Wir vergeben Lizenzen oder Franchising für die Nutzung einiger unserer Reisebüro- und Hotelmarken an Dritte. Wir glauben, dass dies ein kosteneffizienter Weg ist, die Wirkung unseres Marketing sowie unseren Umsatz zu steigern. Den Schutz unseres Markenportfolios betrachten wir als ein Schlüsselelement unseres Geschäfts. Daher schützen wir unsere Hauptmarken, um unsere Geschäftsinteressen in jedem unserer Märkte bestmöglich abzusichern und zu entwickeln. Unsere Internet-Domain-Namen sind dabei ein wichtiger Baustein unseres Marktauftritts und des Online-Vertriebs unserer Produkte. Wir überwachen daher unsere Kernmarke TUI sowohl auf die Registrierung verwechselbarer Marken Dritter als auch auf fremde Internet-Domain-Registrierungen. Ertragslage des Konzerns Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Im Geschäftsjahr 2020 hat die Aussetzung des größten Teils des TUI Veranstalter-, Flug-, Hotel- und Kreuzfahrtgeschäfts infolge der weltweiten Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung des COVID-19-Virus ab Mitte März 2020 die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des TUI Konzerns erheblich belastet. Das bereinigte EBIT (IAS 17) der TUI Group verminderte sich im Berichtsjahr um 3.926,3 Mio. € auf -3.032,8 Mio. €. Auf Basis konstanter Wechselkurse entsprach dies einem Rückgang um 3.928,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der TUI AG für die Zeit vom 1.10.2019 bis 30.9.2020 scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Umsatzerlöse 7.943,7 18.928,1 -58,0 Umsatzkosten 9.926,1 17.489,4 -43,2 Bruttoverlust/-gewinn -1.982,4 1.438,7 n.a. Verwaltungsaufwendungen 1.017,3 987,1 + 3,1 Sonstige Erträge 574,4 21,3 n.a. Andere Aufwendungen 15,2 22,5 -32,4 Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 68,1 - n.a. Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte 180,6 4,5 n.a. Finanzerträge 35,3 119,7 -70,5 Finanzaufwendungen 321,7 171,4 + 87,7 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen -193,3 297,5 n.a. Wertminderungen auf Nettoinvestitionen in nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen 34,5 n.a. Ergebnis vor Ertragsteuern -3.203,3 691,6 n.a. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Aufwand [+], Ertrag [-]) -64,2 159,6 n.a. Konzernverlust/-gewinn -3.139,1 532,1 n.a. Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernverlust/-gewinn -3.148,4 416,4 n.a. Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Konzerngewinn 9,4 115,7 -91,9 UMSATZERLÖSE UND -KOSTEN Umsatz scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Hotels & Resorts 402,4 660,0 -39,0 Kreuzfahrten 472,6 965,8 -51,1 TUI Musement 306,3 856,2 -64,2 Urlaubserlebnisse 1.181,3 2.482,0 -52,4 Region Nord 2.462,0 6.355,2 -61,3 Region Zentral 2.859,6 6.416,9 -55,4 Region West 1.345,9 3.237,2 -58,4 Märkte & Airlines 6.667,5 16.009,3 -58,4 Alle übrigen Segmente 94,9 436,7 -78,3 TUI Group (IFRS 16) 7.943,7 18.928,1 -58,0 Währungsumrechnung -44,7 Anpassung IAS 17/IFRS 16 (IFRS 16-Effekt) 9,1 TUI Group (IAS 17, zu konstanten Wechselkursen) 7.908,2 18.928,1 -58,2 Der Umsatz des TUI Konzerns nahm in Folge der COVID-19-Pandemie im Geschäftsjahr 2020 um 58,0% auf 7.943,7 Mio. € ab. Bereinigt um Währungseffekte ging der Umsatz um 58,2% zurück. Die Gästezahlen lagen um 61,8% unter dem Vorjahreswert. Den Umsatzerlösen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Umsatzkosten gegenübergestellt, die im Berichtsjahr um 43,2% zurückgingen. BRUTTOVERLUST/-GEWINN Die Saldogröße aus Umsatzerlösen und -kosten reduzierte sich um 3.421,1 Mio. € gegenüber dem Wert des Vorjahres auf einen Bruttoverlust von 1.982,4 Mio. €. VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 30,2 Mio. € gegenüber dem Wert des Vorjahres auf 1.017,3 Mio. €. SONSTIGE ERTRÄGE UND ANDERE AUFWENDUNGEN Die sonstigen Erträge des Geschäftsjahres 2020 resultieren hauptsächlich aus der Veräußerung der deutschen Spezialveranstalter und von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten. Im Vorjahr waren hier im Wesentlichen die Erträge aus der Veräußerung von Flugzeugvermögen und von Gebäuden enthalten. In den anderen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2020 Verluste aus dem Verkauf von Flugzeugvermögen sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abgang von Gesellschaften des Konzerns enthalten. Im Vorjahr war hier mit 12,0 Mio. € der Verlust aus dem Verkauf der Corsair S. A. ausgewiesen. FINANZERGEBNIS Die Verschlechterung des Finanzergebnisses um 234,6 Mio. € auf -286,3 Mio. € resultiert insbesondere aus geringeren Zinserträgen, ferner waren im Vorjahr Erträge aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Sicherungsgeschäften enthalten. Die Finanzaufwendungen haben sich im Berichtsjahr um 150,3 Mio. € erhöht, was im Wesentlichen aus gestiegenen Zinsaufwendungen durch die Inanspruchnahme von Kreditlinien, dem geänderten Ausweis der Zinsaufwendungen aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 sowie aus Aufwendungen aus Wechselkursänderungen bei Leasingverbindlichkeiten resultierte. EQUITY-ERGEBNIS Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen in Höhe von -193,3 Mio. € enthält das anteilige Jahresergebnis der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Das gesunkene Ergebnis ist auf operative Belastungen durch die COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Zudem führte der Wertminderungstest für die Joint Ventures und assoziierten Unternehmen aufgrund der Entwicklung der Pandemie zum 30. September 2020 zu Wertminderungsaufwand in den Segmenten Hotels & Resorts und Region Zentral. ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN Das Ergebnis vor Ertragsteuern verminderte sich im Berichtsjahr um 3.894,9 Mio. € auf einen Verlust von 3.203,3 Mio. €. KONZERNVERLUST Der Konzernverlust des Geschäftsjahres 2020 betrug 3.139,1 Mio. € nach einem Konzerngewinn im Vorjahr von 532,1 Mio. €. ANTEIL DER AKTIONÄRE DER TUI AG AM KONZERNGEWINN Der auf die Aktionäre der TUI AG entfallende Anteil am Konzernverlust im Geschäftsjahr 2020 betrug -3.148,4 Mio. €. ANTEIL NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER AM KONZERNERGEBNIS Der Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Konzernergebnis betrug im Berichtsjahr 9,4 Mio. €. Er betraf vornehmlich die RIUSA II Gruppe. ERGEBNIS JE AKTIE Bezogen auf den Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernergebnis ergab sich ein unverwässertes Ergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 von -5,34 € (Vorjahr 0,71 €). ALTERNATIVE PERFORMANCE-KENNZAHLEN Ab dem Geschäftsjahr 2020 steuern wir den Konzern über die international gebräuchlichere Ergebnisgröße "bereinigtes EBIT", sodass das bisher verwendete bereinigte EBITA zukünftig als wesentliche finanzielle Steuerungsgröße entfällt. Das dem bereinigten EBIT zugrunde liegende EBIT definieren wir als das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Aufwendungen aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten des Konzerns. Abweichend von der bisher verwendeten Steuerungsgröße EBITA sind in der Kennzahl EBIT Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte definitionsgemäß enthalten. Das bereinigte EBIT ist um Erträge und Aufwendungen korrigiert worden, die aufgrund ihrer Höhe sowie der Häufigkeit ihres Eintritts die Beurteilung der operativen Ertragskraft der Unternehmensbereiche und des Konzerns erschweren oder verzerren. Hierzu zählen Abgangsergebnisse aus Finanzanlagen, wesentliche Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Vermögenswerten sowie wesentliche Restrukturierungs- und Integrationsaufwendungen. Daneben werden sämtliche Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten und bedingten Kaufpreiszahlungen bereinigt. Auch etwaige Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte würden in der Überleitung zum bereinigten EBIT korrigiert. Die TUI Group wendet ab dem 1. Oktober 2019 IFRS 16 an. Die Werte des Vorjahresvergleichszeitraums wurden nicht angepasst. Für eine bessere Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr werden in der internen Berichterstattung im laufenden Geschäftsjahr das bereinigte EBIT und das bereinigte EBITDA analog zu den Vorschriften des IAS 17 verwendet. Dementsprechend sind die Zahlen sowohl im Vorjahr als auch im laufenden Jahr vor dem Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16 dargestellt. Eine Überleitung auf das bereinigte EBIT nach IFRS 16 ist nachstehend abgebildet: Überleitung zum bereinigten EBIT (IAS 17) des TUI Konzerns scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Ergebnis vor Ertragsteuern -3.203,3 691,6 n.a. Zuzüglich Nettozinsbelastung (ohne Aufwand/Ertrag aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten) 281,7 74,1 280,4 Abzüglich/zuzüglich (Ertrag) Aufwand aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten -5,9 2,9 n.a. EBIT (IFRS 16, Vorjahr IAS 17) -2.927,4 768,7 n.a. Bereinigungen: abzüglich/zuzüglich zu bereinigender Einzelsachverhalte -119,1 86,1 zuzüglich Aufwand aus Kaufpreisallokation 49,5 38,8 Bereinigtes EBIT (IFRS 16) -2.997,0 893,5 n.a. Anpassungen IAS 17/IFRS 16 (IFRS 16-Effekt) -35,8 - n.a. Bereinigtes EBIT (IAS 17) -3.032,8 893,5 n.a. Das EBIT (IFRS 16) der TUI Group verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 um 3.696,1 Mio. € auf -2.927,4 Mio. €. EBIT (IFRS 16) scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Hotels & Resorts -463,7 442,8 n.a. Kreuzfahrten 153,3 366,0 -58,1 TUI Musement -146,1 34,7 n.a. Urlaubserlebnisse -456,4 843,5 n.a. Region Nord -1.036,1 37,1 n.a. Region Zentral -720,8 61,2 n.a. Region West -533,9 -44,6 n.a. Märkte & Airlines -2.290,7 53,7 n.a. Alle übrigen Segmente -180,3 -128,6 -40,2 TUI Group -2.927,4 768,7 n.a. Das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis (bereinigtes EBIT [IAS 17]) der TUI Group verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 um 3.926,3 Mio. € auf-3.032,8 Mio. €. Bereinigtes EBIT (IAS 17) scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Hotels & Resorts -399,6 451,8 n.a. Kreuzfahrten -322,8 366,0 n.a. TUI Musement -114,6 55,7 n.a. Urlaubserlebnisse -837,0 873,5 n.a. Region Nord -975,1 58,5 n.a. Region Zentral -619,8 101,9 n.a. Region West -440,8 -28,6 n.a. Märkte & Airlines -2.035,7 131,8 n.a. Alle übrigen Segmente -160,2 -111,8 -43,3 TUI Group -3.032,8 893,5 n.a. Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt Nettoerträge in Höhe von 119,1 Mio. € als Einzelsachverhalte bereinigt. Details hierzu werden im Anhang in der Segmentberichterstattung beschrieben. WEITERE SEGMENTKENNZAHLEN Überleitung auf EBITDA (IAS 17) scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % EBIT (IAS 17) -2.962,7 768,7 n.a. Abschreibungen und Wertminderungen (+)/Zuschreibungen (-) auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sach- und Finanzanlagen (IAS 17) 894,2 508,8 75,7 Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (IAS 17) 67,9 - n.a. EBITDA (IAS 17) -2.000,5 1.277,5 n.a. EBITDA (IAS 17) scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Hotels & Resorts -195,4 554,3 n.a. Kreuzfahrten 392,8 457,6 -14,2 TUI Musement -109,9 62,2 n.a. Urlaubserlebnisse 87,4 1.074,1 -91,9 Region Nord -877,0 163,1 n.a. Region Zentral -648,2 109,2 n.a. Region West -425,5 7,9 n.a. Märkte & Airlines -1.950,7 280,2 n.a. Alle übrigen Segmente -137,2 -76,9 -78,4 TUI Group -2.000,5 1.277,5 n.a. Bereinigtes EBITDA (IAS 17) scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Hotels & Resorts -195,1 563,3 n.a. Kreuzfahrten -82,9 457,6 n.a. TUI Musement -93,9 71,2 n.a. Urlaubserlebnisse -371,8 1.092,1 n.a. Region Nord -828,4 163,8 n.a. Region Zentral -546,9 146,7 n.a. Region West -369,2 18,1 n.a. Märkte & Airlines -1.744,5 328,7 n.a. Alle übrigen Segmente -126,3 -61,3 -106,0 TUI Group -2.242,6 1.359,5 n.a. Geschäftsentwicklung in den Segmenten * Vorbehalt zur Aussagekraft der Kennzahlen aufgrund von COVID-19 Die COVID-19-Krise, die Ende des zweiten Quartals des Geschäftsjahres 2020 in unseren europäischen Kernquellmärkten und -destinationen einsetzte, hatte im Berichtsjahr gravierende Auswirkungen auf die Tourismusbranche und die TUI Group. Als Folge der Krise haben wir unsere weltweiten touristischen Aktivitäten, einschließlich Flügen, Kreuzfahrten und Hotels, für mehrere Wochen nahezu vollständig eingestellt. Unsere Hotels nahmen ihren Betrieb ab Mitte Mai 2020 teilweise wieder auf. Ab Mitte Juni 2020 wurde der Geschäftsbetrieb mit Flugreisen zu den wieder eröffneten Zielen teilweise wieder aufgenommen. Kreuzfahrten bieten wir seit Juli 2020 teilweise wieder an. Aufgrund des nur stark eingeschränkt möglichen Geschäftsbetriebs sind die in den folgenden Abschnitten dargestellten operativen Kennzahlen zum 30. September 2020 nur bedingt oder nicht vergleichbar und lassen keinen Schluss auf die nachhaltige Entwicklung des Konzerns zu. Urlaubserlebnisse scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Umsatz (IAS 17) 1.181,3 2.482,0 -52,4 Bereinigtes EBIT (IAS 17) -837,0 873,5 n.a. Bereinigtes EBIT (IAS 17, zu konstanten Wechselkursen) -823,3 873,5 n.a. * Kommentierung auf Basis bereinigter Ergebnisgrößen nach IAS 17 zu konstanten Wechselkursen. Hotels & Resorts scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Gesamtumsatz (IAS 17) 751,4 1.511,8 -50,3 Umsatz (IAS 17) 402,4 660,0 -39,0 Bereinigtes EBIT (IAS 17) -399,6 451,8 n.a. Bereinigtes EBIT (IAS 17, zu konstanten Wechselkursen) -379,7 451,8 n.a. Kapazitäten Hotels, gesamt 1 (in Tsd.) 24.013 42.094 -43,0 Riu 11.144 18.057 -38,3 Robinson 2.083 3.333 -37,5 Blue Diamond 2.543 4.379 -41,9 Auslastung Hotels, gesamt 2 (in %), Veränderung (in %-Pkt.) 66 82 -16 Riu 72 88 -16 Robinson 62 73 -11 Blue Diamond 70 77 -7 Durchschnittserlös pro Bett - Hotels, gesamt 3 (in €) 71 66 +7,7 Riu 67 64 + 4,8 Robinson 100 93 +7,3 Blue Diamond 122 118 + 3,4 Die Umsatzgrößen enthalten alle vollkonsolidierten Gesellschaften, alle übrigen Kennzahlen inklusive Equity-Gesellschaften. 1 Anzahl Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels, multipliziert mit Öffnungstagen. 2 Belegte Betten, dividiert durch Kapazität. 3 Arrangement-Umsatz, dividiert durch belegte Betten. scrollen ― Unser Segment Hotels & Resorts verzeichnete ein bereinigtes EBIT von -380 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Rückgang um 832 Mio. € zu konstanten Wechselkursen. Diese Entwicklung war auf den entgangenen Ergebnisbeitrag infolge der COVID-19-bedingten Aussetzung unseres Geschäftsbetriebs im Q3 und die teilweise Wiederaufnahme in der Hauptsaison im Q4 zurückzuführen. Der Verlust beinhaltet Wertminderungen in Höhe von 78 Mio. € für das gesamte Portfolio insbesondere infolge des COVID-19-bedingten Anstiegs der gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) gemäß IAS 36. ― Zum 30. September waren ca. 40% unserer insgesamt 355 konzerneigenen Hotels in Betrieb (Vorjahr 354 konzerneigene Hotels). Dies spiegelte die Reduzierung der Kapazität für das Sommerprogramm 2020 im Bereich Märkte & Airlines wider. Im Frühsommer konnte das Reiseprogramm in einer Reihe von Destinationen wieder aufgenommen werden, darunter Deutschland, Österreich, Spanien, Griechenland, Zypern, die Türkei, Portugal, Kroatien, Bulgarien, Ägypten, Tunesien, Marokko und einige Fernziele wie Mexiko, Jamaika und Vietnam. scrollen ― Durch unser diversifiziertes Hotelportfolio in zahlreichen unterschiedlichen Destinationen konnten wir inländische Gäste in den Destinationen sowie Gäste aus unseren europäischen Kernmärkten bedienen. Zugleich konnten wir durch unseren hohen Anteil im Direktvertrieb einen erheblichen Anteil unseres Kundenvolumens im Bereich Märkte & Airlines in unsere eigenen Hotels und Kreuzfahrtschiffe steuern. Dadurch ließen sich jedoch die Auswirkungen der volatilen Situation im Zusammenhang mit Reisebeschränkungen im August und September in unseren wichtigen Destinationen wie der Türkei, Spanien und Griechenland nicht vollständig kompensieren. In der Folge gingen die Buchungen nach einer vielversprechenden Wiederaufnahme des Geschäfts im Juli wieder zurück. ― Aufgrund der oben beschriebenen Faktoren sank die Zahl der verfügbaren Bettennächte um 43%. Unsere durchschnittliche Auslastung ging im Gesamtjahr basierend auf den geöffneten Hotels um 16 Prozentpunkte auf 66% zurück (Vorjahr 82%). Aufgrund des Mix stieg die Durchschnittsrate um 8% auf 71 € (Vorjahr 66 Mio. €). ― Bei Riu sank die Auslastung gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozentpunkte auf 72% (Vorjahr 88%). Dies spiegelte die von zahlreichen Änderungen geprägten Reisebeschränkungen in Spanien, auf den Balearischen Inseln, auf den Kanarischen Inseln und in der Karibik wider. Aufgrund des Mix stieg die Durchschnittsrate um 5 % auf 67 € (Vorjahr 64 €). Die Entwicklung wurde von einem profitablen ersten Halbjahr des Riu-Hotelportfolios in Ganzjahresdestinationen begünstigt. ― Robinson erzielte eine Auslastung von 62 %, ein Rückgang um 11 Prozentpunkte (Vorjahr 73 %). Auch bei Robinson stieg die Durchschnittsrate aufgrund des Mix um 7% auf 100 € (Vorjahr 93 €). Der Ergebnisrückgang spiegelt die Aussetzung des Geschäftsbetriebs und die Reisebeschränkungen in der Sommersaison wider. ― Blue Diamond verzeichnete einen Rückgang seiner Auslastung um 7 Prozentpunkte auf 70% (Vorjahr 77%). Einschließlich der Währungseffekte stieg die Durchschnittsrate um 3% auf 122 € (Vorjahr 118 €). Sechs Häuser wurden ab Mitte Juli wieder eröffnet, vor allem für Gäste aus den USA. Aufgrund der von der kanadischen Regierung verhängten generellen Quarantänepflicht ging die Nachfrage aus der Region zurück. ― Unsere übrigen Hotelmarken verzeichneten aus den oben genannten Gründen ebenfalls einen operativen Verlust. ― Im Einklang mit unserer kapitalschonenden Wachstumsstrategie, die wir bei der Bekanntgabe unserer Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2019 präsentiert hatten, wurden 32 Häuser aus dem Konzernportfolio unter unserer neuen führenden Marke in der Ferienhotellerie, TUI Blue, repositioniert. Die Hotelmarke eröffnete vier neue Hotels. Einschließlich der 46 von unseren Dritt-Konzepthotelpartnern betriebenen Häuser ist TUI Blue jetzt an 93 Standorten vertreten (Vorjahr 12). Kreuzfahrten scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Umsatz (IAS 17) 1 472,6 965,8 -51,1 Bereinigtes EBIT (IAS 17) -322,8 366,0 n.a. Bereinigtes EBIT (IAS 17, zu konstanten Wechselkursen) -327,0 366,0 n.a. Auslastung (in %, Veränderung in %-Pkt.) TUI Cruises 88 101 -13 Marella Cruises 96 100 -4 Hapag-Lloyd Cruises 70 79 -9 Passagiertage (in Tsd.) TUI Cruises 2.965 6.137 -51,7 Marella Cruises 1.366 3.298 -58,6 Hapag-Lloyd Cruises 214 332 -35,6 Durchschnittsrate 2 (in €) TUI Cruises 141 174 -19,0 Marella Cruises 3 (in £) 146 149 -1,7 Hapag-Lloyd Cruises 601 641 -6,4 1 Der Umsatz enthält nicht TUI Cruises, da das Joint Venture at Equity im Konzernabschluss bewertet wird. 2 Pro Tag und Passagier. 3 Integrationsbedingt inklusive aller Pauschalreiselemente (Transfer, Flug, Hotel), in £. scrollen ― Mitte März begann die Rückführung der Kreuzfahrtpassagiere und Besatzungen. Während des Q3 wurde das Programm unserer drei Kreuzfahrtmarken ausgesetzt. Ende Juli nahmen TUI Cruises und Hapag-Lloyd Cruises ihren Betrieb aus Deutschland mit einer reduzierten Flotte und europäischen Routen teilweise wieder auf. Dies wurde durch die Entscheidung der deutschen Regierung, Auslandsreisen in EU-Mitgliedstaaten und Länder des Schengen-Raums ab Mitte Juni zuzulassen, ermöglicht und stellte den Vorteil unserer Diversifikation in verschiedenen Märkten unter Beweis. Neben dem bereits an Bord unserer Schiffe eingeführten umfangreichen Hygienekonzept wurden umfassende Präventivmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 im Rahmen unserer obligatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingeführt. Vor der Abreise erhalten unsere deutschen Gäste jetzt COVID-19-Tests als Teil ihres Kreuzfahrtpakets. Ein negatives Testergebnis ist für die Gäste und Besatzungsmitglieder Vorbedingung für das Einchecken an Bord. ― Im Gesamtjahr verzeichnete unser Segment Kreuzfahrten ein bereinigtes EBIT in Höhe von -327 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Rückgang um 693 Mio. € zu konstanten Wechselkursen. Unsere britische Marke Marella war am stärksten betroffen, da ein Neustart aufgrund der in Großbritannien verhängten Reisebeschränkungen nicht möglich war. Aufgrund des COVID-19-bedingten Anstiegs des WACC gemäß IAS 36 beinhaltet das Segment eine Wertminderung von 150 Mio. €. scrollen ― TUI Cruises (unser Gemeinschaftsunternehmen mit Royal Caribbean für den deutschsprachigen Markt) erzielte eine durchschnittliche Tagesrate von 141 €, ein Rückgang um 19% gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr 174 €). Dies ist auf die kurzfristige Vermarktung der Ersatzrouten und die unter der Bezeichnung "Blue Cruises" durchgeführten Kurzkreuzfahrten in europäischen Gewässern zurückzuführen. Die Auslastung von 88,1 % für das Gesamtjahr spiegelt die Umsetzung der Empfehlung der Regierung wider, aus Sicherheitsgründen die Passagierzahlen an Bord in der zweiten Geschäftsjahreshälfte zu halbieren (Vorjahr 100,7%). Drei der insgesamt sieben Schiffe der Flotte nahmen ihren Betrieb im vierten Quartal wieder auf. ― Hapag-Lloyd Cruises (unsere Luxus- und Expeditionskreuzfahrtmarke) erzielte eine durchschnittliche Tagesrate von 601 €. Dies war ein Rückgang um 6% gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr 641 €). Die Auslastung von 70,2% lag um 9 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert (Vorjahr 78,9%). Drei der fünf Schiffe der Flotte nahmen im Q4 ihren Betrieb wieder auf. ― Marella Cruises (unsere britische Kreuzfahrtmarke) setzte ihren Geschäftsbetrieb während der gesamten zweiten Hälfte des Geschäftsjahres im Einklang mit den Reisehinweisen der britischen Regierung komplett aus. Die im Gesamtjahr durchgeführten Passagiertage lagen daher um 59% unter dem Vorjahr. TUI Musement (bislang Zielgebietserlebnisse) scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Gesamtumsatz (IAS 17) 461,3 1.231,4 -62,5 Umsatz (IAS 17) 306,3 856,2 -64,2 Bereinigtes EBIT (IAS 17) -114,6 55,7 n.a. Bereinigtes EBIT (IAS 17, zu konstanten Wechselkursen) -116,6 55,7 n.a. scrollen ― TUI Musement verzeichnete einen operativen Verlust von 117 Mio. €, ein Rückgang des bereinigten EBIT um 172 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Dies spiegelt den COVID-19-Stillstand während des Großteils des Q3 wider. Im Q4 wurde aufgrund der teilweisen Wiederaufnahme des Betriebs im Bereich Märkte & Airlines ein geringes Geschäftsvolumen generiert. ― Mit 2,6 Mio. lag die Zahl der im Berichtsjahr vertriebenen Ausflüge und Aktivitäten um 73% unter dem Vorjahr. ― Außer durch die geänderten Verhaltensweisen und Erwartungen unserer Gäste wurden unsere Digitalisierungsinitiativen bei TUI Musement auch durch die Auswirkungen von COVID-19 erheblich beschleunigt. Unsere Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung eines "Digital First"-Servicemodells und der Forcierung unserer Plattformprojekte. ― Die beschriebenen Initiativen sowie unser breit angelegtes globales Programm zur Neuausrichtung wirken sich auf ca. 1.000 Stellen aus. Diese Funktionen sollen in den kommenden Saisons nicht neu besetzt bzw. abgebaut werden. Märkte & Airlines scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Umsatz (IAS 17) 6.676,6 16.009,3 -58,4 Bereinigtes EBIT (IAS 17) -2.035,7 131,8 n.a. Bereinigtes EBIT (IAS 17, zu konstanten Wechselkursen) -2.050,9 131,8 n.a. Direktvertrieb 1,3 (in %, Veränderung in %-Pkt.) 73 74 -1 Online-Vertrieb 2 3 (in %, Veränderung in %-Pkt.) 49 48 +1 Gästezahlen (in Tsd.) 8.057 21.075 -61,8 1 Anteil der über eigene Vertriebskanäle (stationär und online) verkauften Reisen. 2 Anteil der über Online-Plattformen verkauften Reisen. 3 Vorjahreswert inklusive der Veranstaltergäste von Berge & Meer und Boomerang. scrollen ― Unser Geschäftsbereich Märkte & Airlines verzeichnete im Gesamtjahr ein bereinigtes EBIT von-2.051 Mio. €, ein Rückgang um 2.183 Mio. € gegenüber dem Vorjahr zu konstanten Wechselkursen. Dies spiegelt die COVID-19-bedingte Aussetzung des Geschäftsbetriebs ab Mitte März im Einklang mit den behördlichen Anordnungen zur Eindämmung des COVID-19-Virus sowie die teilweise Wiederaufnahme in der Sommersaison wider. ― Unser integriertes und diversifiziertes Geschäftsmodell ermöglichte es uns, als einer der ersten Reiseveranstalter den Geschäftsbetrieb in Deutschland ab Mitte Juni teilweise wieder aufzunehmen. Im Juli erfolgte die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs in unseren übrigen europäischen Quellmärkten inklusive Großbritanniens. ― Im Q4 2020 betrug unsere Veranstalterkapazität rund ein Viertel des Vorjahresvolumens. Rund 2,3 Mio. Gäste konnten von Juni bis Oktober 2020 mit uns verreisen. ― Der Großteil unserer Kapazitäten betraf Kurz- und Mittelstreckenziele wie Griechenland, die Türkei, die Kanarischen und Balearischen Inseln, das spanische Festland, Portugal und Zypern. Das geringfügige Langstreckenprogramm entfiel auf Ziele wie die Dominikanischen Republik und Jamaika. ― Die Kundenanzahl verringerte sich um 62 % gegenüber dem Vorjahr auf 8,1 Mio. (Vorjahr 21,1 Mio. Gäste). ― Im Rahmen unseres globalen Programms zur Neuausrichtung haben wir weltweit unsere Aktivitäten, Geschäftseinheiten und Konzerngesellschaften geprüft, um Synergien zu identifizieren und um schlanker, schneller und effizienter agieren zu können. Wir haben in der Folge Maßnahmen angekündigt, die sich auf TUI UK (Region Nord), TUI fly (Region Zentral) und TUI France (Region West) auswirken werden. Region Nord scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Umsatz (IAS 17) 2.466,6 6.355,2 n.a. Bereinigtes EBIT (IAS 17) -975,1 58,5 n.a. Bereinigtes EBIT (IAS 17, zu konstanten Wechselkursen) -984,4 58,5 n.a. Direktvertrieb 1 (in %), Veränderung (in %-Pkt.) 91 94 -3 Online-Vertrieb 2 (in %), Veränderung (in %-Pkt.) 67 67 - Gästezahlen (in Tsd.) 2.438 7.428 -67,2 1 Anteil der über eigene Vertriebskanäle (stationär und online) verkauften Reisen. 2 Anteil der über Online-Plattformen verkauften Reisen. Die Region Nord umfasst unsere Gesellschaften in Großbritannien und den Nordischen Ländern sowie das Joint Venture in Kanada und das assoziierte Unternehmen in Russland. scrollen ― Die Region Nord verzeichnete ein bereinigtes EBIT von -984 Mio. €, ein Rückgang um 1.043 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. ― Die Gästezahl in der Region betrug für das Gesamtjahr 2,4 Mio., ein Rückgang um 67 % gegenüber dem Vorjahreswert von 7,4 Mio. Gästen. ― Globales Programm zur Neuausrichtung: Schon jetzt werden ca. 70% aller Buchungen bei TUI UK online getätigt. Daher haben wir die Schließung von 166 Reisebüros angekündigt und reduzieren damit unser stationäres Vertriebsnetz auf etwa 350 Filialen. 70% der ca. 900 betroffenen Mitarbeiter werden in neue Vertriebs- und Serviceteams im Home Office wechseln. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Großbritannien planen wir zudem, von konzernfremden Dritten betriebene Kundendienstzentren im Ausland zu schließen. Region Zentral scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Umsatz (IAS 17) 2.861,5 6.416,9 -55,4 Bereinigtes EBIT (IAS 17) -619,8 101,9 n.a. Bereinigtes EBIT (IAS 17, zu konstanten Wechselkursen) -620,8 101,9 n.a. Direktvertrieb 1,3 (in %, Veränderung in %-Pkt.) 54 53 +1 Online-Vertrieb 2 3 (in %, Veränderung in %-Pkt.) 26 23 + 3 Gästezahlen (in Tsd.) 3.230 7.830 -58,7 1 Anteil der über eigene Vertriebskanäle (stationär und online) verkauften Reisen. 2 Anteil der über Online-Plattformen verkauften Reisen. 3 Vorjahreswerte inklusive der Veranstaltergäste von Berge & Meer und Boomerang. Die Region Zentral umfasst unsere Tätigkeiten in Deutschland und Österreich (als ein Quellmarkt zusammengefasst), in der Schweiz und in Polen. scrollen ― Die Region Zentral verzeichnete ein bereinigtes EBIT von -621 Mio. €, ein Rückgang um 723 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. ― Die Gästezahl in der Region betrug für das Gesamtjahr 3,2 Mio., ein Rückgang um 59% gegenüber dem Vorjahreswert von 7,8 Mio. Gästen. ― Globales Programm zur Neuausrichtung: Ein schrittweiser Plan zur Neuaufstellung und zum Rightsizing von TUI fly Deutschland ist vereinbart worden. Wir planen, die aktuelle Flotte bis zum Geschäftsjahr 2024 auf rund die Hälfte der 39 TUI fly-Maschinen (Stand per Juni 2020) zu verkleinern und uns künftig auf nur noch fünf Abflughäfen zu konzentrieren. Der Stellenabbau ist in der Technik, der Verwaltung und bei den Crews vorgesehen. Region West scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Umsatz (IAS 17) 1.348,5 3.237,2 -58,3 Bereinigtes EBIT (IAS 17) -440,8 -28,6 n.a. Bereinigtes EBIT (IAS 17, zu konstanten Wechselkursen) -445,7 -28,6 n.a. Direktvertrieb 1 (in %), Veränderung (in %-Pkt.) 79 76 + 3 Online-Vertrieb 2 (in %), Veränderung (in %-Pkt.) 60 57 + 3 Gästezahlen (in Tsd.) 2.388 5.816 -58,9 1 Anteil der über eigene Vertriebskanäle (stationär und online) verkauften Reisen. 2 Anteil der über Online-Plattformen verkauften Reisen. Das Segment Region West umfasst unsere Tätigkeiten in Belgien, den Niederlanden und Frankreich. scrollen ― Die Region West verzeichnete ein bereinigtes EBIT von -446 Mio. €, ein Rückgang um 417 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. ― Die Gästezahl in der Region betrug für das Gesamtjahr 2,4 Mio., ein Rückgang um 59% gegenüber dem Vorjahreswert von 5,8 Mio. Gästen. ― Globales Programm zur Neuausrichtung: Durch eine Restrukturierung und Neupositionierung von TUI France werden wir uns künftig auf das Geschäft mit Kern-Clubmarken wie Marmara, Lookea und Nouvelle Frontieres konzentrieren. Wir planen, den Eigenvertrieb mit Reisebüros zu veräußern oder zu schließen. Künftig wollen wir konzernfremde Reisebüros als unseren wichtigsten Vertriebskanal nutzen, um die Organisation dadurch deutlich zu verschlanken. Geplant ist ein Abbau von 500 bis 600 Stellen. Dabei wird unterstellt, dass alle konzerneigenen Reisebüros veräußert werden und wir ab dem Geschäftsjahr 2021 die Gewinnzone erreichen. Alle übrigen Segmente scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Umsatz (IAS 17) 94,9 436,7 -78,3 Bereinigtes EBIT (IAS 17) -160,2 -111,8 -43,3 Bereinigtes EBIT (IAS 17, zu konstanten Wechselkursen) -160,8 -111,8 -43,8 scrollen ― In Allen übrigen Segmenten ging das bereinigte EBIT um 49 Mio. € gegenüber dem Vorjahr zurück. Der operative Verlust wurde durch die unmittelbaren Personal- und Sachkostensenkungen in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres begrenzt. Vermögenslage des Konzerns Entwicklung der Vermögensstruktur des Konzerns scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 angepasst Veränderung in % Anlagevermögen 11.345,1 11.038,1 2,8 Langfristige Forderungen 1.302,7 909,8 43,2 Langfristige Vermögenswerte 12.647,8 11.947,9 5,9 Vorräte 73,2 114,7 -36,2 Kurzfristige Forderungen 1.329,9 2.364,0 -43,7 Finanzmittel 1.233,1 1.741,5 -29,2 Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 57,2 50,0 14,4 Kurzfristige Vermögenswerte 2.693,4 4.270,2 -36,9 Aktiva 15.341,1 16.218,1 -5,4 Eigenkapital 218,1 4.165,6 -94,8 Fremdkapital 15.123,0 12.052,5 25,5 Passiva 15.341,1 16.218,1 -5,4 Die Bilanzsumme des Konzerns nahm im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 5,4% auf 15,3 Mrd. € ab. Vertikale Strukturkennzahlen Die langfristigen Vermögenswerte hatten einen Anteil von 82,4% am Gesamtvermögen, im Vorjahr betrug er 73,7%. Die Anlagenintensität (Anlagevermögen zu Gesamtvermögen) nahm von 68,1 % auf 74,0% zu. Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte am Gesamtvermögen betrug 17,6% - nach 26,3% im Vorjahr. Die Finanzmittel des Konzerns nahmen gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 508,4 Mio. € auf 1.233,1 Mio. € ab. Sie hatten damit einen Anteil am Gesamtvermögen von 8,0% - nach 10,7% im Vorjahr. Horizontale Strukturkennzahlen Die langfristigen Vermögenswerte waren am Bilanzstichtag nur noch zu 1,7% durch Eigenkapital gedeckt -nach 34,9% im Vorjahr. Ursächlich hierfür war das durch die COVID-19-bedingte Aussetzung des Geschäftsbetriebs verminderte Eigenkapital des Konzerns. Für das Anlagevermögen betrug die Deckung durch Eigenkapital 1,9% (Vorjahr 37,7%). Eigenkapital plus langfristige Finanzschulden deckten das Anlagevermögen zu 34,5%, im Vorjahr waren es 60,0%. Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte des Konzerns Struktur der langfristigen Vermögenswerte des Konzerns scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 angepasst Veränderung in % Geschäfts- oder Firmenwerte 2.914,5 3.009,2 -3,1 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 553,5 710,7 -22,1 Sachanlagen 3.462,5 5.810,7 -40,4 Nutzungsrechte 3.227,9 0,0 Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen 1.186,7 1.507,6 -21,3 Anlagevermögen 11.345,1 11.038,2 2,8 Forderungen und Vermögenswerte 1.003,1 707,7 41,7 Latente Ertragsteueransprüche 299,6 202,0 48,3 Langfristige Forderungen 1.302,7 909,7 43,2 Langfristige Vermögenswerte 12.647,8 11.947,9 5,9 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE Die Geschäfts- oder Firmenwerte verringerten sich um 3,1 % auf 2.914,5 Mio. €. Der Rückgang des Buchwerts resultiert im Wesentlichen aus Wertminderungen vor dem Hintergrund der COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen. SACHANLAGEN Die Sachanlagen betrugen zum Bilanzstichtag 3.462,5 Mio. € und lagen damit um 2.348,1 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Ein wesentlicher Grund für diesen Rückgang ist die Umbuchung der gemieteten Vermögensgegenstände in Höhe von 1.451,6 Mio. €, die als Finanzierungsleasing nach IAS 17 klassifiziert waren, in die Nutzungsrechte im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 im Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus wurde das Anlagevermögen der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH nach der Einigung über den Verkauf der Gesellschaft an das Joint Venture TUI Cruises GmbH in den Bilanzposten "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" umgebucht, bevor die Veräußerung Anfang Juni 2020 vollzogen wurde. Schließlich führte die Überprüfung der Buchwerte infolge der COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen zu Wertberichtigungen auf Hotels, Flugzeuge und Kreuzfahrtschiffe. Entwicklung der Sachanlagen scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 angepasst Veränderung in % Hotels mit Grundstücken 1.613,8 1.646,6 -2,0 Sonstige Gebäude und Grundstücke 185,1 225,0 -17,7 Flugzeuge 239,4 1.592,6 -85,0 Kreuzfahrtschiffe 438,3 1.258,3 -65,2 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 393,9 433,8 -9,2 Anlagen im Bau 220,6 173,1 27,4 Geleistete Anzahlungen 371,4 481,3 -22,8 Gesamt 3.462,5 5.810,7 -40,4 NUTZUNGSRECHTE TUI wendet im Geschäftsjahr 2020 erstmals die geänderten Vorschriften zur Leasingbilanzierung (IFRS 16) an. Als Leasingnehmer erfasst TUI nach IFRS 16 in der Bilanz Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten. Als Leasingnehmer mietet TUI neben mobilen Vermögenswerten wie Flugzeugen, Fahrzeugen und Kreuzfahrtschiffen auch Immobilien wie Hotelgebäude und -grundstücke, Bürogebäude und Reisebüros an. Infolge der Erstanwendung von IFRS 16 wurden am 1. Oktober 2019 Nutzungsrechte in Höhe von 3.831,6 Mio. € erfasst. Hiervon entfallen 1.451,6 Mio. € auf zuvor im Rahmen von Finanzierungsleasing aktivierte Vermögenswerte zuzüglich aktivierter Instandhaltungsleistungen, die aus dem Sachanlagevermögen in die Nutzungsrechte umgegliedert wurden. NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE UNTERNEHMEN Nach der Equity-Methode wurden 19 assoziierte Unternehmen und 30 Gemeinschaftsunternehmen bewertet. Mit 1.186,7 Mio. € nahm ihr Wert am Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr um 21,3 % ab. Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte des Konzerns Struktur der kurzfristigen Vermögenswerte des Konzerns scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 angepasst Veränderung in % Vorräte 73,2 114,7 -36,2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 1 590,2 1.211,3 -51,3 Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte 2 668,8 997,0 -32,9 Tatsächliche Ertragsteueransprüche 70,9 155,7 -54,5 Finanzmittel 1.233,1 1.741,5 -29,2 Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 57,2 50,0 14,4 Kurzfristige Vermögenswerte 2.693,4 4.270,2 -36,9 1 Inklusive Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten. 2 Inklusive touristischer Anzahlungen. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE Die kurzfristigen Vermögenswerte verminderten sich im Wesentlichen aufgrund des COVID-19-bedingten Rückgangs des operativen Geschäfts um 36,9% auf 2.693,4 Mio. €. Finanzlage des Konzerns Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements GRUNDSÄTZE Das Finanzmanagement der TUI Group erfolgt grundsätzlich zentral durch die TUI AG, die dabei die Rolle als interne Bank des Konzerns wahrnimmt. Das Finanzmanagement schließt alle Konzernunternehmen ein, an denen die TUI AG direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 50% hält. Das Finanzmanagement erfolgt nach Richtlinien, die sich auf sämtliche zahlungsstromorientierten Aspekte der Geschäftstätigkeit des Konzerns erstrecken. Im Zuge einer grenzüberschreitenden Organisation hat die TUI AG einen Teil der operativen Finanztätigkeiten an First Choice Holidays Finance Ltd., eine britische Konzerngesellschaft, ausgelagert. Die operativen Finanztätigkeiten erfolgen jedoch koordiniert zentralisiert. ZIELE Die Ziele des Finanzmanagements der TUI umfassen die ausreichende Liquiditätsversorgung der TUI AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken aus den Schwankungen von Währungen, Rohstoffpreisen und Zinsen sowie Ausfallrisiken aus Treasury-Aktivitäten. LIQUIDITÄTSSICHERUNG Die Liquiditätssicherung des Konzerns besteht aus zwei Komponenten: scrollen ― Die TUI Group entwickelt im Rahmen der jährlichen Konzernplanung einen mehrjährigen Finanzplan, aus dem der langfristige Finanzierungs- und Refinanzierungsbedarf abgeleitet wird. Diese Informationsgrundlage und das Beobachten der Finanzmärkte zur Identifikation von Refinanzierungsopportunitäten sind die Entscheidungsbasis dafür, frühzeitig geeignete Finanzierungsinstrumente zur langfristigen Unternehmensfinanzierung einzugehen. ― Die TUI sichert die kurzfristige Liquiditätsreserve durch syndizierte Kreditfazilitäten und bilaterale Bankkreditlinien sowie den Bestand an flüssigen Mitteln. Ebenso werden im Zuge des konzerninternen Finanzausgleichs die Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Gesellschaften eingesetzt. Grundlage für die Dispositionen mit den Banken ist ein monatliches, rollierendes Liquiditätsplanungssystem, dessen Berichtsfrequenz im Zuge der COVID-19-Situation auf wöchentlich erhöht wurde. BEGRENZUNG FINANZWIRTSCHAFTLICHER RISIKEN Die Konzerngesellschaften sind mit ihren geschäftlichen Aktivitäten weltweit vertreten. Damit ist die TUI Group finanzwirtschaftlichen Risiken durch Veränderungen von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Zinssätzen ausgesetzt. Die wesentlichen operativen, finanzwirtschaftlichen Transaktionsrisiken bestehen in Euro, US-Dollar, Britischen Pfund und schwedischen Kronen sowie in sich ändernden Treibstoffpreisen. Sie entstehen hauptsächlich durch Fremdwährungskostenpositionen der einzelnen Konzerngesellschaften wie zum Beispiel im Hoteleinkauf, Rechnungen für Kerosin und Bunkeröl oder Schiffshandlingkosten. Zur Begrenzung von Risiken aus Wechselkursänderungen für die Grundgeschäfte werden derivative Sicherungsgeschäfte in verschiedenen Fremdwährungen getätigt. Rohstoffpreisänderungen wirken sich in der TUI Group insbesondere auf die Kosten der Beschaffung von Treibstoffen wie Kerosin und Bunkeröl aus. Diese Preisrisiken aus Treibstoffeinkäufen werden überwiegend durch derivative Sicherungsgeschäfte abgesichert. Sofern es möglich ist, solche Preissteigerungen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen an Kunden weiterzugeben, fließt dieses in das Sicherungsverhalten ebenfalls ein. Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat die TUI ab Mitte März 2020 über einige Wochen operative Tätigkeiten eingestellt und mit der Wiederaufnahme der Geschäftsaktivitäten im Juni 2020 diese mit einer deutlich geringeren Kapazität betrieben. In der Konsequenz war die TUI mit ihren abgeschlossenen Währungs- und Treibstoffsicherungsgeschäften signifikant übersichert. Dieses hatte einen negativen finanziellen Effekt aufgrund der prospektiven Beendigung der Anwendung von Hedge Accounting. TUI hat einige Maßnahmen ergriffen, um dem Effekt der Übersicherung entgegenzuwirken. So wurden teilweise übersicherte Mengen an Währungs- und Treibstoffderivaten vorzeitig beendet und der Abschluss von Sicherungsgeschäften für zukünftige Währungs- oder Treibstoffbedarfe temporär ausgesetzt. Des Weiteren hat sich das stark angestiegene Kreditrisiko der TUI auf die Effektivität der verbleibenden Sicherungsbeziehungen im Hedge Accounting ausgewirkt. Infolgedessen mussten weitere Sicherungsbeziehungen im Bereich der Treibstoffsicherung, der Zinsen und der Fremdwährungssicherung beendet werden. Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken, die durch die Liquiditätsbeschaffung an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten sowie die Anlage von flüssigen Mitteln entstehen, werden im Rahmen des Zinsmanagements fallweise derivative Zinssicherungsinstrumente eingesetzt. Zur Begrenzung von Ausfallrisiken aus den Abwicklungszahlungen von Derivaten und in der Geldmarktanlage mit Banken sowie in der Anlage in Geldmarktfonds legen die TUI AG sowie die First Choice Holidays Finance Ltd. Bonitätskriterien bei der Auswahl ihrer Kontrahenten fest. Basierend auf den von den wesentlichen Ratingagenturen vergebenen Credit Ratings werden den Kontrahenten Handels- und Transaktionslimite zugewiesen. Die Credit Ratings sowie die damit korrespondierenden Limite werden regelmäßig überprüft. Im Fall von Marktwertänderungen bei Derivaten oder auch Ratingänderungen wird das Neugeschäft mit diesen Kontrahenten gegebenenfalls temporär eingestellt, bis die Limite wieder adäquat genutzt werden können. Der Einsatz von derivativen Sicherungsgeschäften erfolgt grundgeschäftsbezogen; eingesetzte Derivate dienen nicht der Spekulation. Weitere Angaben zu Sicherungsstrategien und Risikomanagement sowie zu Finanzgeschäften und ihrem Umfang am Bilanzstichtag enthalten der Risikobericht und der Abschnitt "Finanzinstrumente" im Anhang zum Konzernabschluss. Kapitalstruktur Kapitalstruktur des Konzerns scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 angepasst Veränderung in % Langfristige Vermögenswerte 12.647,8 11.947,9 + 5,9 Kurzfristige Vermögenswerte 2.693,4 4.270,2 - 36,9 Aktiva 15.341,1 16.218,1 - 5,4 Gezeichnetes Kapital 1.509,4 1.505,8 + 0,2 Kapitalrücklage 4.211,0 4.207,5 + 0,1 Gewinnrücklagen - 6.168,8 - 2.259,2 -173,1 Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital 666,5 711,4 - 6,3 Eigenkapital 218,1 4.165,6 - 94,8 Langfristige Rückstellungen 1.895,7 1.810,6 + 4,7 Kurzfristige Rückstellungen 421,6 394,3 + 6,9 Rückstellungen 2.317,3 2.204,9 + 5,1 Langfristige Finanzschulden 3.691,7 2.457,6 + 50,2 Kurzfristige Finanzschulden 577,3 224,6 +157,0 Finanzschulden 4.269,0 2.682,2 + 59,2 Langfristige Leasingverbindlichkeiten 2.712,6 - n. a. Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 687,3 - n. a. Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) 3.399,9 - n. a. Langfristige sonstige Verbindlichkeiten 503,7 472,6 + 6,6 Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 4.608,6 6.589,5 - 30,1 Sonstige Verbindlichkeiten 5.112,3 7.062,1 - 27,6 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten 24,5 103,1 - 76,2 Passiva 15.341,1 16.218,1 - 5,4 Kapitalrelationen scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 angepasst Veränderung in % Langfristiges Kapital 9.021,8 8.906,5 +1,3 Langfristiges Kapital relativ zur Bilanzsumme % 58,8 54,9 + 3,9 * Eigenkapitalquote % 1,4 25,7 - 24,3 * Eigenkapital und langfristige Finanzschulden 3.909,8 6.623,2 - 41,0 Eigenkapital und langfristige Finanzschulden relativ zur Bilanzsumme % 25,5 40,8 -15,4 * * In Prozentpunkten. Insgesamt nahm das langfristig zur Verfügung stehende Kapital um 1,3 % auf 9.021,8 Mio. € zu, relativ zur Bilanzsumme betrug es 58,8 % (Vorjahr 54,9 %). Die Eigenkapitalquote betrug 1,4 % (Vorjahr 25,7 %). Eigenkapital und langfristige Finanzschulden machten am Bilanzstichtag 25,5 % (Vorjahr 40,8 %) der Bilanzsumme aus. EIGENKAPITAL Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage stiegen gegenüber den Vorjahreswerten leicht. Die Anstiege waren durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien bedingt. Die Gewinnrücklagen verminderten sich im Berichtsjahr um 3,9 Mrd. € auf - 6,2 Mrd. €. Andere Gesellschafter hielten einen Anteil von 666,5 Mio. € am Eigenkapital. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen bestehen überwiegend aus Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, Steuerrückstellungen sowie Rückstellungen für betriebstypische Risiken, die je nach Eintrittserwartung als kurzfristig oder langfristig klassifiziert wurden. Sie ergaben am Bilanzstichtag insgesamt 2.317,3 Mio. € und lagen damit um 112,4 Mio. € über dem Wert des Vorjahres. FINANZSCHULDEN UND LEASINGVERBINDLICHKEITEN Zusammensetzung der Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 angepasst Veränderung in % Anleihen 298,9 297,8 + 0,4 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.953,7 870,0 + 354,4 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen * - 1.495,2 n.a. Sonstige Finanzschulden 16,4 19,2 -14,6 Finanzschulden 4.269,0 2.682,2 + 59,2 Leasingverbindlichkeiten 3.399,9 - n.a. * Finanzschulden enthalten letztmals zum 30.9.2019 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen. STRUKTURELLE VERÄNDERUNGEN DER FINANZSCHULDEN UND LEASING VERBINDLICHKEITEN Im Rahmen der Einführung des IFRS 16 zum 1. Oktober 2019 bei der TUI Group entfällt für die TUI als Leasingnehmer die Differenzierung zwischen Finanzierungs- und operativem Leasing. In diesem Zusammenhang werden die Leasingverbindlichkeiten separat in der Bilanz dargestellt und erläutert, sodass diese nicht mehr innerhalb der Finanzschulden ausgewiesen werden. Die Finanzschulden, ohne die im Vorjahr enthaltenen Leasingverbindlichkeiten, erhöhten sich im Vergleich zum 30. September 2019 um 3.082,0 Mio. € auf 4.269,0 Mio. €. Der Anstieg ergab sich fast ausschließlich aus einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 3.083,7 Mio. €. Weitere Informationen hierzu sind im Anhang zum Konzernabschluss erläutert. ÜBERSICHT ÜBER DIE BÖRSENNOTIERTEN ANLEIHEN DER TUI Die nachfolgende Übersicht zeigt die Fälligkeit, das Nominalvolumen sowie die jährliche Verzinsung der börsennotierten Anleihe aus 2016 über nominal 300,0 Mio. € mit fünfjähriger Laufzeit auf. Börsen notierte Anleihen scrollen Kapitalmaßnahmen Begebung Fälligkeit Volumen, initial Mio. € Volumen, ausstehend Mio. € Verzinsung % p.a. Anleihe 2016 * Oktober 2016 Oktober 2021 300,0 300,0 2,125 * Ab dem 1. Oktober 2020 beträgt die Verzinsung 9,5 % p.a. Die Inanspruchnahme der im August 2020 vereinbarten KfW-Kreditlinie in Höhe von 1,05 Mrd. € als Teil des staatlichen Stabilisierungspakets stand unter dem Vorbehalt der Aussetzung der in den Bedingungen der in 2021 fälligen 300 Mio. €-Anleihe vorgesehenen möglichen zukünftigen Begrenzung der Finanzverschuldung der TUI. Im Rahmen einer Abstimmung nach dem Schuldverschreibungsgesetz haben die Inhaber der Anleihe ihre Zustimmung zu der Aussetzung erteilt. Mit Wirksamkeit des Beschlusses erhöht sich die jährliche Verzinsung der Anleihe auf 9,5 % ab dem 1. Oktober 2020. Zudem besteht eine zusätzliche Verpflichtung zur quartalsweisen Zahlung von über 2,0% ab dem 1. April 2021. Außerdem verpflichtet sich die TUI AG zu einer vorzeitigen, partiellen Rückzahlung der Anleihe aus bestimmten zusätzlichen von der TUI AG aufgenommenen Finanzmitteln, soweit solche Finanzmittel insgesamt mindestens 150 Mio. € betragen. OPTIONSANLEIHE WSF Am 1. Oktober 2020 wurde eine nicht börsennotierte Optionsanleihe über 150,0 Mio. € an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ausgegeben. Die Anleihe hat eine Laufzeit von sechs Jahren und wird mit 9,5 % p.a. verzinst. Die beigefügten Optionsscheine haben eine Laufzeit von zehn Jahren und berechtigen zum Bezug von rund 58,7 Mio. Aktien der TUI AG zu rund 2,56 € pro Aktie. SYNDIZIERTE KREDITFAZILITÄT DER TUI AG Die syndizierte Kreditfazilität der TUI AG über ehemals 1,75 Mrd. € (inklusive einer Tranche in Höhe von 215 Mio. € für Bankavale) wurde im April 2020 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie um 1,8 Mrd. € auf 3,55 Mrd. € aufgestockt. Im August 2020 wurde diese Fazilität um weitere 1,05 Mrd. € auf 4,6 Mrd. € erhöht. Diese zweite Erhöhung fand unter den Auflagen statt, dass die Gläubiger der 300-Mio.-€-Anleihe der TUI AG gewissen Anpassungen der Anleihebedingungen zustimmen würden und dass die TUI AG eine 150-Mio.-€-Optionsanleihe an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds emittiert. Im Oktober 2020 wurde die letzte dieser beiden Auflagen erfüllt. Die Verzinsung bei Barinanspruchnahmen ist variabel und abhängig vom kurzfristigen Zinsniveau (EURIBOR oder LIBOR) zuzüglich einer vom Credit Rating der TUI abhängigen Marge. Die differenzierte Laufzeit dieser syndizierten Kreditfazilität ist im Kapitel "Going Concern-Berichterstattung nach UK Corporate Governance Code" des Jahresabschlusses erläutert. Zum Bilanzstichtag lag die Barinanspruchnahme dieser Kreditfazilität bei 3.315,9 Mio. €. Zudem war diese Kreditfazilität mit 106,8 Mio. € mittels der Inanspruchnahme von Bankavalen ausgenutzt. BANKKREDITE UND LEASINGVERBINDLICHKEITEN Die Bankverbindlichkeiten im Segment Kreuzfahrten haben sich aufgrund der Veräußerung der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten reduziert. Nähere Angaben enthält das Kapitel "Desinvestitionen" im Anhang zum Konzernabschluss. Die Verpflichtungen aus Leasingverbindlichkeiten beziehen sich im Wesentlichen auf Finanzierungen von Flugzeugen und Pacht von Hotelanlagen. Weitere Informationen, insbesondere zu den Restlaufzeiten, enthält der Abschnitt "Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten" im Anhang zum Konzernabschluss. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN Die zusammengefasste Größe sonstige Verbindlichkeiten umfasst im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sowie erhaltene touristische Anzahlungen und lag mit 5.112,3 Mio. € um 1.949,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert. BILATERALE AVALLINIEN DER TUI AG MIT VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN UND BANKEN Die TUI AG hat bilaterale Avallinien mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften in einem Gesamtvolumen von 85,4 Mio. € abgeschlossen. Sie dienen der Erfüllung von Anforderungen europäischer Kontroll- und Regulierungsbehörden zur Stellung von Garantien und Bürgschaften im Rahmen der Erbringung touristischer Dienstleistungen. Die ausgestellten Avale haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu 18 Monaten. Für die herausgelegten Avale wird eine Provision in Höhe eines fest vereinbarten Prozentsatzes, bezogen auf den maximalen Garantiebetrag, erhoben. Zum Bilanzstichtag waren diese Avallinien in voller Höhe in Anspruch genommen. Darüber hinaus hat die TUI AG mit Banken bilaterale Avallinien in einem Gesamtvolumen von 35,2 Mio. € zur Stellung von Bankavalen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abgeschlossen. Die Avale haben mitunter eine mehrjährige Laufzeit. Für die herausgelegten Avale wird eine Provision in Höhe eines fest vereinbarten Prozentsatzes, bezogen auf den maximalen Garantiebetrag, erhoben. Zum Bilanzstichtag waren diese Avallinien mit 28,3 Mio. € in Anspruch genommen. Verpflichtungen aus Finanzierungsvereinbarungen Das Schuldscheindarlehen über 425,0 Mio. € aus 2018, die Anleihe über 300,0 Mio. € aus 2016, die Optionsanleihe aus Oktober 2020 über 150,0 Mio. € sowie die Kreditfazilitäten und Avallinien der TUI AG enthalten eine Reihe von Verpflichtungen. Aus ihrer syndizierten Kreditfazilität über 4,6 Mrd. € unterliegt die TUI AG der Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen, so genannter Financial Covenants (wie im Vertrag definiert), die (a) die Einhaltung einer EBITDAR-zu-Nettozinsaufwand-Relation, die die relative Belastung der TUI Group aus dem Zinsergebnis sowie aus den Miet- und Pachtaufwendungen bemisst, und (b) die Einhaltung einer Nettoschulden-zu-EBITDA-Relation, die die relative Belastung des TUI Konzerns mit Finanzverbindlichkeiten ermittelt, erfordern. Die EBITDAR-zu-Nettozinsaufwand-Relation muss mindestens einen 1,5-fachen Deckungsgrad aufweisen; die Nettoschulden dürfen das 3,0-fache des EBITDA nicht überschreiten. Die Finanzkennzahlen werden halbjährlich ermittelt, wobei mit den Kreditgebern derzeit eine Aussetzung dieser Financial Covenant-Verpflichtung vereinbart wurde. Im September 2021 wird eine Ermittlung der Covenants wieder aufgenommen. Die Ermittlungen werden auf der Grundlage der vier letzten berichteten Quartale vor September 2021 durchgeführt. Wir gehen davon aus, dass unsere Ergebnisse dieser Berichtsquartale nach wie vor von der COVID-19-Pandemie beeinflusst werden. Infolgedessen werden wir möglicherweise die finanziellen Zielwerte nicht einhalten. Wir streben daher eine Aussetzung der Covenants für die am 30. September 2021 endende Testperiode und darüber hinaus im Rahmen der syndizierten Kreditfazilität an. Das Schuldscheindarlehen über 425,0 Mio. €, die Anleihe über 300,0 Mio. €, die Optionsanleihe vom Oktober 2020 über 150,0 Mio. € sowie die Kreditfazilitäten und Avallinien der TUI AG enthalten darüber hinaus Vertragsklauseln, die für Finanzierungsinstrumente dieser Art typisch sind. So wird unter anderem die Möglichkeit der TUI beschränkt, Vermögensgegenstände zu belasten oder zu veräußern, andere Unternehmen oder Beteiligungen zu erwerben oder Verschmelzungen durchzuführen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen führt dazu, dass die entsprechenden Finanzierungen oder Fazilitäten durch die Kreditgeber gekündigt und die jeweiligen Valutierungen sofort fällig gestellt werden können. Ratings durch Standard & Poor's und Moody's Ratings der TUI AG scrollen 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Standard & Poor's BB- BB- BB BB BB CCC+ Moody's Ba3 Ba2 Ba2 Ba2 Ba2 Caa1 scrollen Ausblick Standard & Poor's negativ Moody's negativ Standard & Poor's hat insbesondere im Zuge der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Einflüsse auf die Cash Flow-Generierung sowie der erhöhten Verschuldung das TUI Rating in mehreren Schritten auf "CCC+ (negativer Ausblick)" gesenkt. Gleichermaßen hat auch Moody's das TUI Rating sukzessive auf "Caa1 (negativer Ausblick)" gesenkt. Die 300,0-Mio.-€-Anleihe der TUI AG wird von Standard & Poor's mit "CCC+" und von Moody's mit "Caa1" bewertet. Die syndizierte Kreditfazilität der TUI AG wird von Standard & Poor's mit "CCC+" bewertet. Zielsetzungen zur finanziellen Stabilität Die TUI sieht als Voraussetzung für die weitere Unternehmensentwicklung ein verbessertes Credit Rating. Die strukturellen Verbesserungen im Zuge des Zusammenschlusses der TUI AG mit TUI Travel, die beobachtete operative Entwicklung in den vergangenen Jahren sowie eine Stärkung des Geschäftsmodells auch im schwierigen Marktumfeld haben im Jahr 2014 sowohl bei Standard & Poor's als auch bei Moody's zu einer Anhebung des Rating in das BB- bzw. Ba-Territorium geführt. Insbesondere infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist das Rating auf CCC+ bzw. Caa1 zurückgestuft worden. Eine Rückkehr in den B-Bereich sehen wir als Voraussetzung dafür, neben Vorteilen bei den Finanzierungskonditionen auch in angespannten gesamtwirtschaftlichen Situationen einen Zugang zu den Fremdkapitalmärkten zurückzuerlangen. Als finanzielle Stabilitätsgröße haben wir einen Schuldendeckungsgrad (Leverage Ratio) in folgender grundsätzlicher Form definiert: Leverage Ratio = (Bruttofinanzschulden + Leasing-Verbindlichkeiten + Nettoverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen)/berichtetes EBITDA. Diese grundsätzliche Definition unterliegt spezifischen Anpassungen, um aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Nach einer Leverage Ratio von 3,0x für das Geschäftsjahr 2019 * ergab sich aufgrund der Auswirkung der COVID-19-Pandemie im Geschäftsjahr 2020 ein negatives EBITDA und damit eine nicht aussagekräftige Leverage Ratio. Wir gehen für die Zeit nach dem Ende der COVID-19-Pandemie von einer Erholung unseres operativen Ergebnisses sowie einer Stabilisierung unserer Bilanzstrukturen aus, sodass wir als mittelfristige Zielsetzung eine Leverage Ratio von wieder unter 3,0x anstreben. * Die Leverage Ratio-Berechnung für das Geschäftsjahr 2019 erfolgte aufgrund der noch nicht angewandten Regelung des IFRS 16 leicht modifiziert. Zinsen und Finanzierungsumfeld Die kurzfristigen Zinsen lagen im Berichtsjahr weiterhin im historischen Vergleich auf einem äußerst niedrigen Niveau. In einigen Währungsräumen lag das Zinsniveau anhaltend im negativen Bereich. Darüber hinaus haben im Zuge der COVID-19-Pandemie einige Zentralbanken ihre Kurzfrist-Zinssätze gesenkt, um die Wirtschaft zu stimulieren. Entsprechend waren die Auswirkungen auf Erträge aus Geldmarktanlagen, aber auch auf die Referenzzinssätze bei variabel verzinslichen Verschuldungen. Die Kreditmargen für Unternehmen im so genannten Sub-Investment Grade-Bereich (auf Basis der handelbaren Kreditausfallversicherung CDS) sind im Frühjahr 2020 zunächst deutlich gestiegen und haben sich bis zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres wieder in Richtung des Ausgangsniveaus entwickelt. Die Kreditmargen für die TUI AG haben mit Ausbreitung der COVID-19-Pandemie neue Höchststände erreicht und notierten weiterhin im langjährigen Vergleich auf sehr hohem Niveau. Auch vor dem Hintergrund des schwierigen Kapitalmarktumfelds waren faktisch keine Refinanzierungsmöglichkeiten vorhanden. Liquiditätsanalyse Zum Bilanzstichtag betrug der Finanzmittelbestand der TUI AG als Obergesellschaft des TUI Konzerns 343,3 Mio. €. BESCHRÄNKUNGEN DES TRANSFERS VON FLÜSSIGEN MITTELN Beschränkungen des Transfers von flüssigen Mitteln innerhalb des Konzerns, die eine erhebliche Bedeutung für seine Liquidität haben könnten, wie zum Beispiel Kapitalverkehrsbeschränkungen oder Beschränkungen aufgrund abgeschlossener Kreditvereinbarungen, bestanden am Bilanzstichtag mit rund 0,3 Mrd. €. KONTROLLWECHSEL Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, befinden sich im Kapitel "Übernahmerechtliche Angaben". Siehe Kapitel "Übernahmerechtliche Angaben", Seite 94. Kapitalflussrechnung Zusammengefasste Kapitalflussrechnung scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Nettoab-/-Zufluss aus Geschäftstätigkeit -2.771,9 +1.114,9 Nettozu-/-abfluss aus Investitionstätigkeit +161,8 -1.141,4 Nettozu-/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit + 2.112,5 -763,8 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands -497,6 -790,3 In der Kapitalflussrechnung wird die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Auswirkungen infolge der Veränderungen des Konsolidierungskreises und aus der Fremdwährungsumrechnung sind dabei eliminiert. Die Kapitalflussrechnung des TUI Konzerns ist einschließlich der Veräußerungsgruppe Hapag-Lloyd Kreuzfahrten dargestellt. Mit Anwendung von IFRS 16 werden grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz als Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst. Dadurch werden seit dem Geschäftsjahr 2020 Zahlungen für Mietverträge zum weit überwiegenden Teil nicht mehr im Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit, sondern als Zinszahlungen und als Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten im Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der Finanzmittelbestand sank im Berichtszeitraum um 514,6 Mio. € auf 1.233,1 Mio. €. MITTELZUFLUSS /-ABFLUSS AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Aus laufender Geschäftstätigkeit flossen im Berichtsjahr 2.771,9 Mio. € ab (Vorjahr Zufluss 1.114,5 Mio. €). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum war im Wesentlichen auf die Einschränkung des operativen Geschäftsbetriebs infolge der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. MITTELZUFLUSS /-ABFLUSS AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT Aus der Investitionstätigkeit sind im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 161,8 Mio. € zugeflossen (Vorjahr Abfluss 1.141,4 Mio. €). Darin enthalten sind Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 587,0 Mio. € (Vorjahr 987,0 Mio. €). Aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Anlagen sind dem Konzern 109,9 Mio. € (Vorjahr 182,0 Mio. €) zugeflossen. Weiter sind hier 689,3 Mio. € Einzahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen an konsolidierten Gesellschaften enthalten, darin 646,0 Mio. € für den Verkauf der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten. Aus dem Verkauf der Anteile an zwei assoziierten Unternehmen flossen 62,5 Mio. € zu. MITTELZUFLUSS /-ABFLUSS AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT Aus der Finanzierungstätigkeit hat sich der Finanzmittelbestand insgesamt um 2.112,5 Mio. € erhöht (Vorjahr Abfluss 763,7 Mio. €). Im laufenden Geschäftsjahr flossen der TUI AG aus ihrer syndizierten Kreditfazilität nach Abzug von Kapitalbeschaffungskosten 3.302,4 Mio. € zu. Andere Gesellschaften der TUI Group haben Kredite in Höhe von 70,0 Mio. € aufgenommen. 693,8 Mio. € flossen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten ab, darunter 612,4 Mio. € für Leasingverbindlichkeiten. Im Berichtszeitraum sind für Zinszahlungen 251,9 Mio. € verwendet worden (Vorjahr 117,9 Mio. €). Die Dividenden an die Aktionäre der TUI AG betrugen 318,1 Mio. €, die Dividenden an Minderheitsaktionäre 0,6 Mio. €. Entwicklung des Finanzmittelbestands scrollen Mio. € 2020 2019 Bestand am Anfang der Periode +1.747,6 + 2.548,0 Wechselkursbedingte Veränderungen -17,0 -10,1 Zahlungswirksame Veränderungen -497,6 -790,3 Bestand am Ende der Periode +1.233,1 +1.747,6 Der Finanzmittelbestand umfasst alle flüssigen Mittel, d.h. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Die detaillierte Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen hierzu enthalten der Konzernabschluss sowie der Abschnitt "Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung" im Anhang zum Konzernabschluss. Investitionsanalyse Die Entwicklung des Anlagevermögens, einschließlich der Entwicklung der Sachanlagen und des immateriellen Vermögens sowie der Beteiligungen und der sonstigen Finanzanlagen, ist im Abschnitt "Vermögenslage" des Lageberichts dargestellt. Weitere Erläuterungen hierzu enthält der Konzernanhang. ZUGÄNGE ZUM SACHANLAGEVERMÖGEN In der nachfolgenden Tabelle sind die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen dargestellt. Finanzierungsvorgänge wie die Aufnahme von Darlehen und Finanzierungsleasingvereinbarungen werden bei dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. Nettosach- und -finanzinvestitionen scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Veränderung in % Bruttosachinvestitionen Hotels & Resorts 327,2 343,1 -4,6 Kreuzfahrten 48,8 253,1 -80,7 TUI Musement 12,8 21,2 -39,6 Urlaubserlebnisse 388,8 617,3 -37,0 Region Nord 35,7 56,8 -37,1 Region Zentral 14,6 33,7 -56,7 Region West 15,6 33,9 -54,0 Märkte & Airlines * 85,1 175,5 -51,5 Alle übrigen Segmente 61,4 77,3 -20,6 TUI Group 535,2 870,2 -38,5 Nettovorauszahlungen auf Flugzeugbestellungen -41,5 -0,8 n.a. Finanzinvestitionen 132,1 278,6 -52,6 Desinvestitionen -775,1 -29,5 n.a. Nettosach- und -finanzinvestitionen -149,3 1.118,4 n.a. * Inklusive 19,2 Mio. € für das Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr 51,1 Mio. €) Bruttosachinvestitionen der Flugzeugleasinggesellschaften, die - im Gegensatz zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - zwar insgesamt dem Bereich Märkte & Airlines, nicht aber den einzelnen Segmenten Region Nord, Region Zentral und Region West zugeordnet werden. Die Bruttosachinvestitionen der TUI Group betrugen im Berichtsjahr 535,2 Mio. € und lagen damit um 38,5 % unter dem Wert des Vorjahres. Ursächlich hierfür war unter anderem der COVID-19-bedingte Stopp einiger Investitionsprojekte und der Erwerb der Explorer 2 bei Marella im Vorjahr. Die Desinvestitionen des Geschäftsjahres 2020 betrafen im Wesentlichen den Verkauf der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten an unser Joint Venture TUI Cruises sowie den Verkauf von zwei deutschen Spezialreiseveranstaltern. Nachfolgend werden die Investitionen auf die Zugänge zu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen für die TUI Group übergeleitet. Überleitung Investitionen scrollen Mio. € 2020 2019 Bruttosachinvestitionen (Capex) 535,2 870,2 Finanzierungsleasing (IAS 17) - 210,8 Zugänge Nutzungsrechte -11,3 - Geleistete Anzahlungen 52,1 116,9 Schiffsfremdfinanzierung 115,5 115,5 Zugänge aus dem Erwerb von Gesellschaften - 25,4 Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen -2,1 36,7 Zugänge zu sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 689,4 1.375,5 Investitionsverpflichtungen BESTELLOBLIGOS Am Bilanzstichtag bestanden aufgrund von Vereinbarungen, die im Geschäftsjahr 2020 oder in Vorjahren abgeschlossen wurden, Bestellobligos für Investitionen in Höhe von insgesamt 2.549,0 Mio. €, davon betrafen 465,9 Mio. € geplante Auslieferungen im Geschäftsjahr 2020. Nettofinanzposition Im Zuge der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wurde die Definition der Nettofinanzposition des TUI Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 angepasst. Die bislang in die Finanzschulden einbezogenen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing nach IAS 17 werden ab dem Geschäftsjahr 2020 zusammen mit den Verpflichtungen aus den unter IAS 17 als operatives Leasing klassifizierten Leasingverhältnissen als Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Die Nettoverschuldung der fortzuführenden Geschäftsbereiche zum 30. September 2020 erhöhte sich unter Berücksichtigung dieser Ausweisänderung um 5.511 Mio. € auf 6.421 Mio. €. Die höhere Nettoverschuldung spiegelt auch die COVID-19-bedingt nahezu vollständige Inanspruchnahme unserer ursprünglichen revolvierenden Barkreditfazilität in Höhe von 1.535 Mio. € und zwei zusätzliche Erweiterungen in Höhe von 2,85 Mrd. € im Rahmen unseres mit der deutschen Bundesregierung vereinbarten Stabilisierungspakets wider. Nettofinanzposition scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 Veränderung in % Finanzschulden 4.269,0 2.682,2 + 59,2 davon Finanzierungsleasing (IAS 17) - 1.495,2 n.a. Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) 3.399,9 - n.a. Finanzmittel 1.233,1 1.741,5 -29,2 Kurzfristige verzinsliche Geldanlagen 14,9 31,1 -52,1 Nettoverschuldung -6.420,9 -909,7 -605,8 ZUSAMMENGEFASSTE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist für die TUI Group ein wesentliches Grundprinzip der Unternehmensführung und ein Eckpfeiler unserer Strategie zur kontinuierlichen Steigerung des Unternehmenswerts. Wir erkennen an, dass Nachhaltigkeit entscheidend für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg ist, und übernehmen eine Vorreiterrolle für eine nachhaltige Entwicklung des Tourismussektors. Im Folgenden berichten wir gemäß der Gesetzgebung zur CSR-Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen, die für ein besseres Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Kontexts und der künftigen Entwicklung unseres Unternehmens förderlich sind. Gemäß § 315b Abs. 1 Satz 3 HGB wird dabei zu einzelnen Aspekten auch an anderer Stelle im Konzernlagebericht enthaltene nichtfinanzielle Angaben verwiesen. Im Rahmen unserer Materialitätsanalyse haben wir uns ein Verständnis der Chancen und Risiken gemäß dem CSR-RUG verschafft. Wir haben keine nichtfinanziellen Risiken identifiziert. Über unser Risikomanagementsystem und die mit unserer Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und unseren Dienstleistungen verknüpften Hauptrisiken berichten wir in unserem Risikobericht ab Seite 33. Diese zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung ist durch die Konzernrevision der TUI Group im Auftrag des Aufsichtsrats geprüft worden. Unsere Berichterstattung berücksichtigt die Grundsätze des UN Global Compact. Daneben orientieren wir unser Nachhaltigkeitsengagement auch an den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Diese ermöglichen uns eine Gesamtbetrachtung der wesentlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und sind zugleich Maßstab zur Beurteilung der Relevanz unserer Initiativen. Nachhaltigkeitsstrategie und Implementierung TUI Nachhaltigkeitsstrategie 2020 Geschäftsmodell Die "Better Holidays, Better World"-Nachhaltigkeitsstrategie der TUI Group umfasst den Zeitraum 2015-2020. Sie beinhaltet die folgenden großen Handlungsfelder: scrollen ― Step lightly - ökologischen Fußabdruck verkleinern. Wir verpflichten uns, bis 2020 die emissionseffizientesten Airlines Europas zu betreiben und die CO 2-lntensität unserer Geschäftstätigkeit um 10% zu senken. ― Make a difference - positive Veränderungen anstoßen. Wir verpflichten uns, bis 2020 jährlich 10 Mio. nachhaltigere * Urlaubsreisen anzubieten, damit mehr Menschen vor Ort von den Vorteilen des Tourismus profitieren. ― Lead the way - Pionierarbeit für nachhaltigen Tourismus leisten. Wir verpflichten uns, bis 2020 das jährliche Fördervolumen auf 10 Mio. € zu steigern, um gemeinnützige Projekte zu unterstützen und die positiven Beiträge des Tourismus auszuweiten. Diese Aufgabe werden wir mit der TUI Gare Foundation leisten. ― Care more - Wir verpflichten uns, das Mitarbeiter-Engagement auf mehr als 80 Punkte zu steigern. Im Jahr 2020 schloss die TUI Group die Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie 2020 ab. Die in 2015 beschlossenen Handlungsfelder und Zielsetzungen betrafen die insbesondere in jüngerer Zeit öffentlich diskutierten ökologischen und sozialen Herausforderungen im Bereich Tourismus. Aufgrund des durch die COVID-19-Krise nur stark eingeschränkt möglichen Geschäftsbetriebs sind die in den folgenden Abschnitten dargestellten Kennzahlen zum 30. September 2020 nur bedingt oder nicht aussagekräftig. Wir arbeiten bereits jetzt an der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der TUI Group bis zum Geschäftsjahr 2030 unter Einbeziehung aktueller Herausforderungen sowie globaler Szenarien und Mechanismen, zum Beispiel des EU Green Deal. Die Strategie wird im Jahr 2021 veröffentlicht. * Gemessen an der Zahl unserer Gäste, die über uns einen Aufenthalt in einem Hotel mit einer vom Global Sustainable Tourism Council (GSTC) anerkannten Nachhaltigkeitszertifizierung buchen. MATERIALITÄT Die TUI Group hat eine formale Wesentlichkeitsbeurteilung ** mit einer Vielzahl von Stakeholder-Gruppen durchgeführt. Anhand anerkannter qualitativer und quantitativer Methoden wurden die wesentlichsten Aspekte durch eine globale Stakeholder-Umfrage und eine Folgenabschätzung identifiziert und priorisiert. Die nachstehende Grafik stellt die wichtigsten Nachhaltigkeitsbereiche dar, auf die die TUI das eigene Engagement und die eigenen Bemühungen fokussieren sollte. Die Ergebnisse der Beurteilung sind eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der kommenden TUI Nachhaltigkeitsstrategie für den Zeitraum ab 2020. ** Internationale Wesentlichkeitsanalyse 2018. Matrix wesentlicher Themen NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT In der TUI Group arbeitet ein Team erfahrener Nachhaltigkeitsexperten eng mit Führungskräften auf Konzern- und Geschäftsbereichsebene zusammen, um sicherzustellen, dass die Geschäfts- und die Nachhaltigkeitsstrategie aufeinander abgestimmt sind. Das Nachhaltigkeitsteam engagiert sich für die Umsetzung nachhaltigerer Praktiken im Konzern sowie entlang der Lieferkette und berät die TUI Gare Foundation bei Projektauswahl und Projektarbeit in den Destinationen. Regelmäßig wird das TUI Group Executive Committee über unsere Ergebnisse bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie weiterer wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen informiert. Diese stehen auch regelmäßig auf der Tagesordnung der Sitzungen der Geschäftsführung der Segmente und Plattformen (zum Beispiel Hotels und Aviation) sowie des Risikokomitees (ROC). Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagementansatzes der TUI Group ist die Konzernzentrale erfolgreich auf Einhaltung des ISO-14001:2015-Umweltstandards geprüft worden. Nachhaltigkeitsmanagement-Verankerung NACHHALTIGKEITSINDIZES Die TUI AG ist im Nachhaltigkeitsindex FTSE4Good und im Ethibel Sustainability Index (ESI) vertreten. TUI wurde im Rahmen des CDP Climate Change 2019 als eines der führenden Unternehmen bewertet. Umweltbelange Die Umweltverträglichkeit unserer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Qualitätsstandards. Thematische Schwerpunkte setzen wir in den Bereichen Klimaschutz und Ressourceneffizienz mit einem besonderen Fokus auf Abfällen und Wasserverbrauch. Ein schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen sowie die Verringerung negativer Umweltauswirkungen sind nicht nur für den Erfolg unseres Unternehmens von Bedeutung, sondern auch für die zukünftige positive Entwicklung der Reise- und Touristikbranche. Die im Rahmen unseres strategischen Handlungsfelds "Step lightly" ergriffenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu reduzieren, und legen klare und ambitionierte Ziele für Verbesserungen in den Bereichen Luftverkehr, Kreuzfahrten, Hotels, Büros, Reisebüros und Bodentransport fest. TUI hat konzernweit spezifische Initiativen zur Reduzierung der C0 2-Emissionen umgesetzt - von Treibstoffprogrammen für die Fluggesellschaften und Kreuzfahrtgesellschaften bis hin zu Energieeinsparungen in den Reisebüros sowie der Reduzierung der Zahl gedruckter Kataloge. scrollen ― Unser Ziel: Wir werden bis 2020 die emissionseffizientesten Airlines Europas betreiben und die CO 2-lntensität unserer Geschäftstätigkeit um 10% senken. (Referenzjahr 2014) Kohlendioxidemissionen (CO 2) scrollen t 2020 2019 Veränderung in % Airlines & Flug 2.725.937 5.811.963 -53,1 Kreuzfahrten 602.794 959.476 -37,2 Hotels 328.282 599.310 -45,2 Verwaltungsgebäude und Reisebüros 18.189 24.542 -25,9 Gästebeförderung (Land) 5.235 18.277 -71,4 Scope 3 (indirekte Emissionen der Wertschöpfungskette) 41.073 73.141 -43,8 Gesamt 3.721.510 7.486.709 -50,3 Im Geschäftsjahr 2020 sanken die absoluten Gesamtemissionen der TUI Group um 50,3% gegenüber dem Vorjahr infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in allen Geschäftsbereichen. Energieverbrauch der Geschäftsbereiche scrollen MWh 2020 2019 Veränderung in % Airlines & Flug 11.110.512 23.694.131 -53,1 Kreuzfahrten 2.328.410 3.712.568 -37,3 Hotels 947.324 1.683.294 -43,7 Verwaltungsgebäude/Reisebüros 64.931 85.689 -24,2 Bodentransport 20.986 73.277 -71,4 Gesamt 14.472.163 29.248.959 -50,5 Im Rahmen der Umweltberichterstattung der TUI Group weisen wir auch den Energieverbrauch nach Geschäftsbereichen aus. Der Bereich Airlines & Flug macht mehr als 76% des gesamten Energieverbrauchs aus. KLIMASCHUTZ UND RESSOURCENEFFIZIENZ DER TUI AIRLINES Schon heute betreiben wir eine der emissionseffizientesten Airlines Europas und bemühen uns kontinuierlich um weitere Verbesserungen. TUI Airlines haben zahleiche Maßnahmen eingeleitet, um die CO 2-Effizienz weiter zu steigern. Wir haben folgende Maßnahmen ergriffen, um unsere Effizienzziele zu erreichen: scrollen ― Prozessoptimierungen, wie zum Beispiel Single Engine Taxiing (einmotoriges Rollen zur bzw. von der Startbahn), Absenkung der Beschleunigungshöhe innerhalb des Abflugverfahrens und Optimierung des Sinkprofils durch Aktualisierung der Windvorhersage ― Gewichtsreduktion, zum Beispiel durch Einführung von Carbonbremsen und Optimierung der mitgeführten Wassermenge ― Optimierung der Flugplanung, zum Beispiel Optimierung der Entfernung zum Ausweichflughafen und der mitgeführten Treibstoffmenge ― Umsetzung eines Treibstoffmanagementsystems zur Verbesserung der Treibstoffanalyse, Identifizierung weiterer Einsparpotenziale und deren Nachverfolgung Unser im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie "Better Holidays, Better World" gesetztes Ziel einer Reduzierung der CO 2-lntensität um 10% bis 2020 im Airline-Bereich haben wir nicht erreicht. Es beruhte auf Effizienzsteigerungen und dem geplanten Flottenerneuerungsprogramm. Durch das Grounding der Boeing 737 Max und die damit verspäteten Auslieferungen wurden unsere Fortschritte bei der Zielerreichung erheblich beeinträchtigt. Darüber hinaus wurde die Realisierung unseres relativen Ziels, das auf Auslastungen und Treibstoffverbräuchen beruht, aufgrund der COVID-19-Krise unmöglich. Bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen nach der international anerkannten Norm ISO 14001 nehmen die TUI Airlines eine Vorreiterrolle ein. Im Berichtsjahr waren alle unsere Airlines nach ISO 14001:2015 zertifiziert. TUI Airlines - Treibstoffverbrauch und resultierende Emissionen scrollen 2020 2019 Veränderung in % Spezifischer Treibstoffverbrauch 1/100 pkm * 2,69 2,59 + 4,0 Kohlendioxidemissionen (CO 2) - absolut t 2.357.195 5.241.880 -55,0 Kohlendioxidemissionen (CO 2) - spezifisch kg/100 pkm * 6,78 6,52 + 4,0 * pkm = Passagierkilometer. TUI Airlines - CO 2-lntensität scrollen 2020 2019 Veränderung in % g CO 2e/pkm * TUI Airline-Flotte g CO 2/pkm * 67,8 65,2 4,0% 68,5 TUI Airways g CO 2/pkm * 65,5 64,3 1,9 % 66,1 TUI fly Belgien g CO 2/pkm * 75,1 70,4 6,7 % 75,9 TUI fly Deutschland g CO 2/pkm * 69,4 64,8 7,1 % 70,1 TUI fly Niederlande g CO 2/pkm * 66,4 64,2 3,4% 67,1 TUI fly Nordic g CO 2/pkm * 66,1 59,5 11,1 % 66,8 * pkm = Passagierkilometer. PwC Niederlande hat die Daten in der obenstehenden Tabelle "TUI Airlines - CO 2-lntensität" für das GJ 2020 geprüft. Das vollständige Dokument zur Methodik der Kennzahlenermittlung von Airline-CO 2-Daten sowie den Prüfungsbericht von PwC finden Sie unterwww.tuigroup.com/de-de/verantwortung/berichterstattung. Der spezifische C0 2-Ausstoß unserer Airlines stieg im Geschäftsjahr 2020 um 4,0%. Dies ist auf das Grounding unserer Flotte aufgrund der COVID-19-Krise zurückzuführen. Ergänzend erfolgt der Ausweis der spezifischen Emissionen zusätzlich in CO 2-Äquivalenten (CO 2e). Diese berücksichtigen neben Kohlendioxid (CO 2) die weiteren fünf klimawirksamen Treibhausgase laut Kyoto-Protokoll: Methan (CH 4), Distickstoffoxid (N 20), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF 6). KLIMASCHUTZ UND RESSOURCENMANAGEMENT IM KREUZFAHRTSEGMENT TUI Cruises betreibt weiterhin eine moderne und technologisch hochentwickelte Flotte. Durch eine Kombination modernster Technologien erzielen die Neubauten der Flotte Treibstoffeinsparungen. Ein intelligentes Energiemanagementsystem, effiziente Klimaanlagen, eine neuartige Belichtungssteuerung und die Nutzung von Abwärme der Motoren tragen zu einer erheblichen Reduzierung des CO 2-Fußabdrucks bei. Durch neue Abgasnachbehandlungssysteme reduzieren die Neubauten der Flotte auch die Schwefelemissionen um bis zu 99%. Das Abgasnachbehandlungssystem (Advanced Emission Purification System) ist auf den Schiffen weltweit rund um die Uhr im Einsatz - nicht nur in den Sonderemissionsgebieten in der Nord- und Ostsee, dem Ärmelkanal und Nordamerika, sondern auch in anderen Regionen, die TUI Cruises befährt, wie dem Mittelmeer, dem Orient, der Karibik und Mittelamerika. Alle Schiffe der Hapag-Lloyd Cruises Flotte werden mit dem schwefelarmen Marine-Gasöl mit einem Schwefelanteil von 0,1 % betrieben. Dies reduziert die Schwefelemissionen der Flotte um bis zu 80% und die Feinstaub- und Rußemissionen um bis zu 30%. Alle Schiffe der Hapag-Lloyd Cruises verfügen über tributylzinnfreie Unterwasseranstriche, bordeigene Meerwasserentsalzungsanlagen und biologische Kläranlagen für das Abwasser. Der Abfall wird entsprechend internationalen Vorschriften (MARPOL) umweltfreundlich an Bord getrennt und von Fachbetrieben landseitig entsorgt. Auch die Hanseatic Nature und die Hanseatic Inspiration der Hapag-Lloyd Cruises setzen auf führende Umwelttechnologie. Eine besondere Rumpfkonstruktion und neuartige Ruder mit einem Spezialpropeller reduzieren den Treibstoffverbrauch. Die Schiffe sind mit SCR-Katalysatoren ausgestattet, die den Stickoxid-Ausstoß um beinahe 95% reduzieren, und sind für die Verwendung von Landstrom vorbereitet. Im Geschäftsjahr 2020 arbeitete Marella Cruises an der Weiterentwicklung seiner Umweltdatenmanagementsysteme und -prozesse. Dadurch wurde die Umweltleistung weiter gesteigert. Kreuzfahrten - CO 2-lntensität, Trinkwasser und Abfall scrollen 2020 2019 Veränderung in % Kohlenstoffdioxid - spezifisch, kg/Kreuzfahrtpassagier pro Übernachtung 130 99 32,0 Frischwasser - spezifisch, l/Kreuzfahrtpassagier pro Übernachtung 107 85 26,0 Abfall - spezifisch, l/Kreuzfahrtpassagier pro Übernachtung 13,6 11,7 16,3 Im Geschäftsjahr 2020 stieg der spezifische CO 2-Ausstoß im Kreuzfahrtsegment um 32%. Dies war durch die vorübergehende Aussetzung des Kreuzfahrtbetriebs infolge von COVID-19 bedingt. Pro Nacht und Passagier belief sich die Abfallmenge auf 13,6 Liter - ein Anstieg um 16,3 % - und der Frischwasserverbrauch auf 107 Liter, ein Zuwachs um 26,0%. KLIMASCHUTZ UND RESSOURCENMANAGEMENT DER HOTELS Zusammen mit unseren Hotelpartnern arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung unserer Nachhaltigkeitsperformance. Eigene Untersuchungen haben ergeben, dass unsere Häuser mit Nachhaltigkeitszertifizierung bessere Umweltleistungen und ein höheres Maß an Kundenzufriedenheit aufweisen. Verträge mit unseren Hotelanbietern beinhalten eine Vertragsklausel, die unsere Partner darauf hinweist, Mindestkriterien im Bereich Nachhaltigkeit einzuhalten und auch eine glaubwürdige, vom Global Sustainable Tourism Council (GSTC) anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung einzuführen. TUI unterstützt ihre Hotelpartner bei dem Bemühen, diese Kriterien einzuhalten, indem sie sie berät und auf die Zertifizierung vorbereitet. Außerdem hat TUI eine eigene Online-Plattform eingerichtet, um die Hotelpartner über relevante Nachhaltigkeitsthemen zu informieren und ihnen Unterstützung bei der Suche nach nachhaltigen Lösungen für den Hotelbetrieb anzubieten. Hotels - CO 2-lntensität, Wasser * und Abfall scrollen 2020 2019 Veränderung in % Kohlenstoffdioxid - spezifisch, kg CO 2/Übernachtung 12,49 9,47 + 32,0 Wasser - spezifisch, 1/ Übernachtung 773 542 + 42,6 Abfall - spezifisch, kg/Übernachtung 2,2 2,1 + 6,6 * Einschließlich Wasser für häusliche Nutzung, Pools und Bewässerungszwecke. Ein effektives Abfallmanagementsystem zielt auf einen schonenden Umgang mit Ressourcen und die Verringerung negativer Umweltauswirkungen ab. Zugleich können Kosten durch Recycling gesenkt werden. Unsere Konzern- und Partnerhotels führen verschiedene Maßnahmen zur Abfallreduzierung durch, beispielsweise durch einen stärkeren Fokus auf den Einkauf bei lokalen Anbietern und die Reduzierung von Verpackungsabfällen durch den Verzicht auf Einzelverpackungen. Die Abfallmenge pro Übernachtung belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 2,2 kg, ein Anstieg um 6,6%. Der Anstieg der CO 2-Emissionen, des Wasserverbrauchs und des Abfallaufkommens pro Übernachtung ist auf die Auswirkungen der COVID-19-Krise und die vorübergehende Schließung von Hotels zurückzuführen. Wasser ist eine der wertvollsten Ressourcen der Welt. Neben Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs entwickeln unsere Hotels innovative Wege zur Lösung von Problemen mit der Frischwasserversorgung. So können beispielsweise Entsalzungsanlagen in Urlaubsländern einen wichtigen Beitrag leisten. EINWEGPLASTIK REDUZIEREN Der Anstieg der Plastikabfälle wirkt sich negativ auf die Reise- und Tourismusbranche aus. Dies gilt in besonderer Weise für den Strandurlaub. Die TUI Group ist sich bewusst, dass die Tourismusindustrie hier eine wichtige Rolle spielt. Daher liegt unser Fokus auf einer Vermeidung von Abfällen durch Reduzierung von Einwegplastik in unserem Geschäftsbetrieb. Mit Hilfe unserer Partner konnte die TUI bis Anfang 2020 über alle Geschäftsbereiche wie Hotels, Kreuzfahrten und Flug hinweg sowie in den Destinationen und Büros 250 Mio. Einwegplastikteile einsparen. Wie auch andere Unternehmen, die sich der Dringlichkeit und der Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zur Reduzierung von Plastikabfällen bewusst sind, hat die TUI die "International Tourism Plastic Pledge", eine Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Plastikabfällen, unterzeichnet. Sozialbelange und Zusammenarbeit mit den Destinationen Durch unsere Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir positive Veränderungen anstoßen. Wir sind überzeugt, dass der Tourismus starke positive Effekte entfalten kann. Er ermöglicht wirtschaftliche Entwicklung, schafft Arbeitsplätze, schützt Menschenrechte und fördert interkulturelle Verständigung und Toleranz entlang unserer Wertschöpfungskette. scrollen ― Unser Ziel: Wir werden bis 2020 jährlich 10 Mio. nachhaltigere * Urlaubsreisen anbieten, damit mehr Menschen vor Ort von den Vorteilen des Tourismus profitieren können. * Gemessen an der Zahl unserer Gäste, die über uns einen Aufenthalt in einem Hotel mit einer glaubwürdigen - im Sinne einer vom Global Sustainable Tourism Council (GSTC) anerkannten - Nachhaltigkeitszertifizierung buchen. NACHHALTIGERE URLAUBSREISEN Bei der Steigerung der Nachhaltigkeitsleistung in den Destinationen spielen Hotels eine entscheidende Rolle. Durch ein sorgfältiges Management seiner Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung, Wirtschaft und Lebensumwelt ist jedes Hotel einzigartig positioniert, um positive Effekte zu entfalten. Von unseren Hotels und Hotelpartnern erwarten wir, dass sie sich einer glaubwürdigen, unabhängigen Nachhaltigkeitszertifizierung unterziehen, um gute soziale und ökologische Praktiken nachzuweisen. Wir ermutigen unsere Hotels, sich einer vom GSTC (Global Sustainable Tourism Council) anerkannten Zertifizierung zu unterziehen. Wir unterstützen die Hotels bei der Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele und der Zertifizierung durch das Bereitstellen von speziellen Ressourcen und Materialien, Präsenzschulungen und Konferenzen, einer Online-Kooperation sowie Schulungen für Einkaufsleiter. Nachhaltigere Urlaubsreisen scrollen 2020 2019 Veränderung in % Kunden (in Mio.) in zertifizierten Hotels 1 3,8 10,3 -63,1 Anzahl zertifizierter Hotels 1 1.069 1.688 -36,7 Verhältnis GSTC-zertifizierter Hotels bei TUI Hotels (in %) 79 80 -1 2 1 Hotels mit einer vom Global Sustainable Tourism Council (GSTC) anerkannten Nachhaltigkeitszertifizierung. 2 Veränderung ist in Prozentpunkten angegeben. Im Geschäftsjahr 2019 stieg die Anzahl an Gästen, die in einem nach einem vom GSTC anerkannten Standard zertifizierten Hotel übernachteten, auf 10,3 Mio. (womit wir unser Ziel für 2019 übertrafen). Im Geschäftsjahr 2020 konnten wir hingegen aufgrund der COVID-19-bedingten Aussetzung des Geschäftsbetriebs kein weiteres Wachstum erzielen. Die Anzahl zertifizierter Hotels ging gegenüber dem Vorjahr um 36,7% auf 1.069 zurück. KOMMUNIKATION MIT KUNDEN Die Verankerung von Nachhaltigkeit in unserer Marke und die Sensibilisierung unserer Kunden sind wichtige Prioritäten. Wir wollen die Nachfrage nach nachhaltigeren Urlaubsreisen fördern, indem wir aufzeigen, wie diese Reisen zu einem besseren Urlaubserlebnis beitragen, und herausstellen, dass sie positive Veränderungen bewirken können. Ein Beispiel für eine Initiative ist der gemeinsam mit der Naturschutzorganisation Global Nature Fund (GNF) entwickelte Online-Souvenir-Guide. Dieser bietet Reisenden Tipps für den Erhalt der Artenvielfalt in der Destination und zeigt auf, wie sie durch den Kauf regionaler Produkte zur lokalen Wertschöpfung beitragen und zugleich unangenehme Überraschungen bei der Zollkontrolle auf der Heimreise vermeiden können. Im Geschäftsjahr 2020 setzte TUI den Ausbau der Online-Plattform fort. TIERSCHUTZ TUI überprüft ihre Anbieter gemäß etablierten Tierschutz-Leitlinien. Alle Anbieter von TUI Ausflügen zu Tieren müssen die Leitlinien der ABTA (Global Animal Welfare Guidance for Animals in Tourism) einhalten. Seit 2016 wurden mehr als 237 unabhängige Audits solcher Angebote im TUI Programm durchgeführt. Soweit möglich, unterstützen wir Anbieter bei der Arbeit an Verbesserungsplänen. Eine Reihe von Angeboten wurde jedoch aus dem Programm genommen, da sie die Standards nicht erfüllten. PIONIERARBEIT LEISTEN Die TUI Gare Foundation ist für uns der wichtigste Kanal für die Verwirklichung unseres Ziels, Pionierarbeit für nachhaltigen Tourismus zu leisten. scrollen ― Unser Ziel: Bis 2020 soll das jährliche Fördervolumen auf 10 Mio. € gesteigert werden, um die positiven Beiträge des Tourismus zu fördern; zur Unterstützung dieser Aufgabe werden wir die TUI Gare Foundation nutzen. Dies messen wir anhand der Investitionen in Nachhaltigkeitsprojekte und -initiativen sowie anhand von Mitgliedschaften, die gute Zwecke unterstützen und die positiven Auswirkungen des Tourismus verstärken. Gemeinnützige Projekte scrollen Mio. € 2020 2019 Veränderung in % Unterstützung für Nachhaltigkeits-/gemeinnützige Projekte 3,8 8,1 -52,7 Das Spendenaufkommen in unseren Geschäftsbereichen sowie bei Mitarbeitern und Gästen ging im Geschäftsjahr 2020 bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise um 52,7% auf 3,8 Mio. € zurück. Die TUI Gare Foundation wurde 2016 als Stiftung unseres Konzerns gegründet. Sie ist eine unabhängige, gemeinnützige Stiftung, deren Kuratoren mehrheitlich nicht bei der TUI beschäftigt sind. Die TUI Gare Foundation baut auf dem Potenzial des Tourismus als Triebfeder für positiven Wandel auf, indem sie Partnerschaften und Projekte unterstützt und initiiert, die der jungen Generation neue Zukunftschancen eröffnen und zu Entwicklung und Wohlstand in Destinationen in aller Welt beitragen. Die TUI Gare Foundation initiiert und unterstützt Projekte, die jungen Menschen auf der ganzen Welt neue Zukunftsperspektiven eröffnen. In 2020 startete ein Soforthilfeprogramm in der COVID-19-Krise: Gemeinsam unterstützen enpact und die TUI Gare Foundation 150 junge, innovative Unternehmerteams im Tourismussektor mit Mentoring und finanzieller Förderung. Security, Health & Safety Der Bereich Group Security, Health & Safety (Group SHS), die Konzernsicherheit der TUI AG, steht für den Betrieb und die Weiterentwicklung des ganzheitlichen Schutzkonzepts für Gäste und Mitarbeiter, die Reputation des Unternehmens und seine Vermögenswerte. Der intensive und stetige Austausch mit den Tochtergesellschaften sowie mit relevanten Fachabteilungen des Konzerns liefert die Basis für ein professionelles und bedarfsgerechtes Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Daneben plant und steuert Group SHS auch die Vorbereitung und Reaktion auf Krisen und sorgt für die Aufrechterhaltung der Kontinuität der Geschäftsabläufe im Falle von Betriebsunterbrechungen (Krisenmanagement und Business Continuity Management). Mit Beginn des Jahres 2020 lag der Schwerpunkt der Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich Group SHS auf der Unterstützung der Maßnahmen zur Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs im Juni 2020. Der Bereich steuerte sämtliche im Zusammenhang mit Gesundheit, Sicherheit, Krisenmanagement und Business Continuity ergriffenen Maßnahmen und unterstützte die Vorbereitungen für den Neustart des Reiseprogramms im Juni. Das Reiseerlebnis steht für Entspannung und Wohlfühlen oder auch für Erleben und Entdecken. Reisen kann jedoch gleichzeitig mit vielfältigen Risiken verbunden sein. Ziel der Aktivitäten der TUI im Bereich SHS ist es, diese Risiken für Gäste und Mitarbeiter, soweit sie über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen, im Rahmen der Möglichkeiten zu reduzieren. Im Bereich der Abwehr intendierter Gefahren für Leib und Leben unserer Gäste (etwa Kriminalität oder Terror) ("Security") und der Sicherstellung eines Reiseerlebnisses, das dem Gast für alle im Rahmen seiner Reise gebuchten Leistungen (beispielsweise Flug, Transfer zum Hotel, Hotelaufenthalt sowie Exkursionen) ein Höchstmaß an Sicherheit auch vor nicht beabsichtigten Gefahren ("Health & Safety") gewährleistet, handelt Group SHS proaktiv und nachhaltig. Sicherheitsrelevante Entwicklungen in unseren Destinationen werden fortlaufend beobachtet und analysiert und die Umsetzung von Maßnahmen zur Reaktion mit den Märkten besprochen. HEALTH & SAFETY Die Märkte lassen die Hotels risikobasiert regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung von Standards prüfen. Identifizierte Verbesserungsmöglichkeiten werden nachgehalten. Im Geschäftsjahr 2020 führte Group SHS in Hotels, bei denen die TUI Group die Anteilsmehrheit besitzt, sowie in Nicht-Konzernhotels 3.506 solcher Prüfungen (1.389 Vor-Ort-Audits, 463 Remote Audits und 1.654 Self Assessments) durch. Remote Audits wurden zu Beginn der Pandemie eingeführt. Die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs wurde von Group SHS sowie den Krisen- und Business Continuity-Teams eng begleitet. In allen Hotels setzte Group SHS Maßnahmen zur Hygienesicherung in COVID-19-Zeiten um. In den konzerneigenen Hotels wurde ein Zehn-Punkte-Plan umgesetzt und eine detaillierte Überprüfung der COVID-19-Maßnahmen gemäß den Protokollen für die Infektionsprävention abgeschlossen. Ergänzend entwickelte Group SHS gemeinsam mit dem Segment Hotels & Resorts COVID-19-Protokolle, die die Anforderungen für sämtliche TUI Hotels detailliert festlegen. Alle Hotels, bei denen TUI die Anteilsmehrheit besitzt und die im Zuge der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs wiedereröffneten bzw. die Wiedereröffnung geplant hatten, wurden von einem externen Anbieter einer speziellen obligatorischen Prüfung zur Vorbeugung der Ausbreitung der Infektion unterzogen. Sie erstreckte sich auch auf den Zehn-Punkte-Plan und das COVID-19-Protokoll der TUI Group, die die pandemiebedingten Hygiene- und Abstandsregelungen und -vorkehrungen festlegen. Insgesamt wurden 315 Prüfungen abgeschlossen. Diese Prüfungen werden für den Sommer 2021 überarbeitet. Daneben erhielten alle Vertragshotels Zugang zu kostenlosen webbasierten Begleit- und Schulungsunterlagen und hatten im Vorfeld des Neustarts eine Selbstbeurteilung ihrer COVID-19-Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Insgesamt erfolgten 5.422 Self Assessments. Sämtliche Strandhotels führten die Selbstbeurteilung vor oder unmittelbar nach Ankunft der Gäste durch. Bei den Kreuzfahrtgesellschaften und Airlines beteiligten sich die SHS-Teams zudem an der Entwicklung von Plänen, die spezielle Hygiene- und Abstandsregelungen und Maßnahmen zum größtmöglichen Schutz unserer Gäste vorsehen. Die Kreuzfahrtgesellschaften führten Präventionsmaßnahmen wie zusätzliche Gesundheitsfragebögen, die Sicherstellung der Einhaltung von Abstandsvorschriften an Bord sowie umfangreiche Hygienemaßnahmen durch. Die medizinische Versorgung wurde ausgebaut und die Besatzungen wurden in Bezug auf diese Maßnahmen weiter geschult. Die TUI Fluggesellschaften sind Unterzeichner der Charta der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zum sicheren Fliegen unter Pandemiebedingungen. Sie beinhaltet Richtlinien, die von der EASA in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) entwickelt wurden und für sicheres Fliegen mit unseren Maschinen sorgen. Dank der eingeführten Maßnahmen konnten die Fluggesellschaften den Flugbetrieb in den Sommermonaten erfolgreich wiederaufnehmen und die Umsetzung von Infektionsschutzkonzepten für unsere Fluggäste, Mitarbeiter und Dienstleister gewährleisten. SICHERHEIT (SECURITY) Ein weiteres Kernelement ist die Schaffung eines Bewusstseins für Sicherheit, welches durch drei Besuche ausgewählter Destinationen (Mexiko, Ägypten und Tunesien) gestärkt wurde. Der Austausch mit Hotelmanagern und mit Vertretern von TUI Musement sowie Sicherheits- und Tourismusbehörden liefert ein Gesamtbild der entsprechenden Destination und ihrer Herausforderungen für die TUI Group als integrierten Reisekonzern. Soweit unsere Hotels & Resorts durch Gesellschaften betrieben werden, bei denen die TUI Group die Anteilsmehrheit besitzt, werden ihre Sicherheitsstandards jährlich überprüft. Im Berichtsjahr wurden dadurch bis zum Ausbruch der COVID-19-Pandemie 53 (Vorjahr 45) Security Audits und Beratungen initiiert. Die Ergebnisse werden dem lokalen und dem Gruppenmanagement zur Verfügung gestellt und dienen der kontinuierlichen Verbesserung. Unsere Prüfung von Sicherheitskonzepten erstreckt sich auch auf Nicht-Konzernhotels. Im Geschäftsjahr 2020 wurden bis zum Ausbruch der COVID-19-Pandemie entsprechende Audits in 46 (Vorjahr 49) Nicht-Konzernhotels durchgeführt. BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT UND ARBEITSSICHERHEIT (OCCUPATIONAL HEALTH & SAFETY) Ein weiterer Teil des Bereichs Group SHS befasst sich mit allen Themen rund um die physische und psychische Gesundheit und die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter im Konzern voran. Neben der Sicherstellung aller geltenden Arbeitssicherheitsstandards bietet das Team Occupational Health mit professioneller Unterstützung zum Beispiel am Standort Hannover ein vielfältiges "TUI fit"-Leistungspaket von Sportkursen und verschiedenen Gesundheitscoaching- und Ernährungsberatungsangeboten bis hin zu ärztlichen (Vorsorge-) Untersuchungen oder Chirotherapie. Ein intensiver Austausch mit den Konzerngesellschaften analysiert zudem die Strukturen der TUI Group, damit weiter an einheitlichen Prozessen und gemeinsamen Standards gearbeitet wird. Einige der Angebote des "TUI fit"-Programms mussten aufgrund der Pandemie eingestellt werden. Die Occupational Health-Teams waren in die Reaktion auf die Pandemie eng eingebunden und spielten beim Management der Geschäftskontinuität und bei den Vorbereitungen für den Neustart des Geschäftsbetriebs eine maßgebliche Rolle. KRISENMANAGEMENT UND BUSINESS CONTINUITY TUI verfügt über ein konzernweit geltendes System für Krisenmanagement und Business Continuity in allen Geschäftsbereichen. Dieses kam insbesondere bei der COVID-19-Pandemie erfolgreich zur Anwendung. Unsere Mechanismen zur Ereignisbewältigung umfassen neben der Daten- und Lageerhebung vor Ort auch die Frage, wie Gäste und Mitarbeiter betroffen sind und welche Unterstützung erforderlich ist. Rund um die Uhr betriebene Lagezentren, verteilt auf unterschiedliche Quellmärkte, bilden die Basis für eine schnelle und sachgerechte Reaktion auf kritische Ereignisse. Erfahrene Krisenmanagerarbeiten konzernweit mit Experten für Kommunikation und Versicherungsmanagement zusammen, um rasch und flexibel reagieren zu können. Eine entsprechende Berichterstattung und Koordination durch Group SHS stellen sicher, dass das Management von allen wichtigen Ereignissen und Entwicklungen Kenntnis erhält und bei Bedarf unverzüglich Entscheidungen treffen kann. COVID-19-PANDEMIE Group SHS beobachtet die COVID-19-Lage seit Januar 2019. Die erste konzernweite Krisentelefonkonferenz zu diesem Thema fand am 22. Januar 2020 statt. Nach einer fortlaufenden Lagebeobachtung wurde am 24. Februar das Group Crisis Board aktiviert. Group SHS koordinierte das Krisenmanagement in allen Geschäftsbereichen. Insgesamt erfolgten mehr als 75 Krisenmanagementsitzungen zur Festlegung der Konzernstrategie, die anschließend bei zahllosen Krisentelefonkonferenzen an die operative Ebene kommuniziert wurde. Zudem wurde die Vorgehensweise zwischen den Märkten, Fluggesellschaften und den TUI Teams in den Destinationen koordiniert. Insgesamt wurden mehr als 201.000 Gäste aus Destinationen in ihre Heimatländer zurückgebracht. Parallel dazu wurden etwa 2.000 Mitarbeiter, ebenfalls mit Unterstützung durch Group SHS, zurückgeholt. Mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie wurden von Group SHS in Zusammenarbeit mit den konzernweiten Occupational Health-Teams Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen eingeführt und spezielle Informationen über COVID-19 konzernweit an alle Mitarbeiter der TUI Group kommuniziert. Dabei war es wichtig, so global wie möglich und zugleich so lokal wie notwendig vorzugehen, um die Einhaltung der strikten Regelungen und Vorgaben der jeweiligen Länder sicherzustellen und zugleich die besten Praktiken konzernweit zugunsten unserer Mitarbeiter zu verankern. In Deutschland wurde beispielsweise eine spezielle Hotline zur Koordination von Mitarbeiterfragen zu COVID-19 eingerichtet. Im Vereinigten Königreich wurden die geltenden Regelungen in angepasste Formate übersetzt und umfassend kommuniziert, um den Mitarbeitern Orientierung im Rahmen der Änderungen bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation zu bieten. Group SHS koordinierte die Schließung von Bürostandorten sowie Reisebüros und förderte die Gestaltung sicherer Arbeitsabläufe für das Mobile Arbeiten. Auch hier wurden die besten Praktiken an alle Geschäftsbereiche kommuniziert. Das Group SHS-Team arbeitet auch mit lokalen Behörden zusammen, um die Einhaltung lokaler Anforderungen für die sichere Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Diese Aufgabe wird derzeit und noch viele Monate lang fortgesetzt. Achtung der Menschenrechte Die TUI Group achtet alle international verkündeten Menschenrechte gemäß der Internationalen Menschenrechtscharta und erwartet dies auch von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern. In Bezug auf die Bekämpfung moderner Sklaverei mit den Elementen Zwangsarbeit und Menschenhandel haben wir uns besonders engagiert. Im Einklang mit den geltenden Gesetzen, Übereinkommen und Vorschriften verpflichtet sich TUI zur Achtung der Menschenrechte in sämtlichen Unternehmungen weltweit. Wir haben Richtlinien und Initiativen auf den Weg gebracht, um negative Auswirkungen in Bezug auf die Menschenrechte gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu überwachen, zu identifizieren, zu reduzieren sowie zu verhindern, und wir werden erforderlichenfalls Abhilfemaßnahmen ergreifen. Im September 2014 trat TUI dem UN Global Compact bei, wodurch sich die TUI Group verpflichtet, ihr Handeln an zehn universell anerkannten Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung auszurichten. Im Jahr 2012 unterzeichnete TUI zudem den Globalen Ethikkodex der UN-Welttourismusorganisation (UNWTO). Damit bekräftigten wir erneut unser Engagement für die Achtung der Menschenrechte. Wir haben eine Arbeitsgruppe zum Thema Menschenrechte eingesetzt, der Führungskräfte aus verschiedenen Abteilungen angehören und die sich mit der kontinuierlichen Analyse potenzieller Risiken hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte befasst. Wir arbeiten darüber hinaus aktiv im Vorstand des Global Sustainable Tourism Council (GSTC) und im Travelife-Vorstand mit. Beide Organisationen gehen diese Themen durch Nachhaltigkeitszertifizierungsstandards für Hotels an. Die TUI Group hat eine Reihe von Richtlinien sowie speziellen Prozessen für den Bereich Einkauf eingeführt, die sich auf die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und moderner Sklaverei fokussieren. scrollen ― Das Global Employment Statement findet Anwendung für unsere eigenen Mitarbeiter und unsere Vertragspartner. Der Fokus liegt auf einem fairen und verantwortungsvollen Umgang mit allen Mitarbeitern und auf der Einhaltung von gesetzlichen und industriespezifischen Anforderungen. ― Der Integrity Passport, unser Verhaltenskodex für die Mitarbeiter, verpflichtet uns zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Mitarbeiter der TUI Group werden auch ermutigt, etwaiges Fehlverhalten über die SpeakUp Line zu melden. ― Der Verhaltenskodex für Lieferanten setzt Mindeststandards, die wir von unseren Lieferanten erwarten. Der Kodex umfasst unter anderem Hinweise zur Achtung der Menschenrechte und des Arbeitsrechts, zur Ermittlung von Bestechungs- und Korruptionsrisiken, zur Erkennung negativer Umweltauswirkungen und zur Unterstützung des Gemeinwohls. ― Wir haben in unsere Verträge mit den Hotelpartnern und weiteren Lieferantengruppen ökologische und soziale Anforderungen aufgenommen. Wir erwarten von unseren Hotelpartnern, dass sie sich einer glaubwürdigen, vom Global Sustainable Tourism Council (GSTC) anerkannten und durch unabhängige Dritte durchgeführten Nachhaltigkeitszertifizierung unterziehen. Die vom GSTC anerkannten Programme zertifizieren höchste Standards in den Bereichen Menschenrechte, Schutz von Kindern und Gemeinwohl in der Tourismusbranche. Ein Schwerpunkt liegt auf der Sensibilisierung aller Geschäftsbereiche für das Thema Menschenrechte. Im Geschäftsjahr 2020 wurden bei TUI Musement 5.577 Schulungen zu den Themen Kinderschutz und Menschenrechte absolviert. Besatzungsmitglieder der TUI Airlines in Großbritannien, Deutschland und den skandinavischen Ländern durchlaufen bei ihrer Einarbeitung eine Schulung zum Thema Kinderschutz und Kinderhandel, die ihnen vermittelt, wie sich Kinderhandel erkennen lässt und was sie zu unternehmen haben. Im Geschäftsjahr 2020 erhielten 2.656 Kollegen eine entsprechende Schulung. Die TUI Group unterstützt eine Reihe von Projekten und Partnerschaften, um Menschenrechte in unseren Destinationen zu schützen. Wir nehmen an Konferenzen von TUI Hotelpartnern teil, um die Teilnehmer im Hinblick auf das Thema moderne Sklaverei zu sensibilisieren, und unterstützen Travelife bei Roadshows. Die TUI Group ist Gründungsmitglied der Human Trafficking Task Force des World Travel and Tourism Council, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Menschenhandel in der gesamten Tourismusindustrie zu unterbinden. Die TUI Group ist ebenfalls Mitglied in der von der internationalen Hilfsorganisation "Hope and Homes for Children" und von "ABTA - The UK Travel Association" gegründeten Orphanage Tourism Taskforce, um dem globalen Thema des so genannten Waisenhaus-Tourismus zu begegnen. Arbeitnehmerbelange COVID-19 ist die größte Krise, mit der die Tourismusindustrie und somit auch die TUI Group jemals konfrontiert waren, und stellt unser Unternehmen, unsere HR-Abteilungen sowie unsere Mitarbeiter vor nie dagewesene Herausforderungen. Durch die seit Mitte März 2020 geltenden massiven Reise- und Kontaktbeschränkungen kamen die Unternehmensaktivitäten zeitweise fast vollständig zum Erliegen. Dies erforderte sofortige kurzfristige Maßnahmen zur Senkung der laufenden Personalkosten, welche über verschiedene Wege umgesetzt wurden. Darüber hinaus muss TUI auch auf die langfristigen Auswirkungen der Pandemie reagieren und sich entsprechend neu und zukunftssicher aufstellen. Bereits bestehende Transformationspläne wurden daher neu ausgerichtet und auch zusätzliche Reorganisations- und Restrukturierungsprojekte kurzfristig angestoßen. Die Fortführung der Digitalisierungsstrategie ist hierbei ein weiterer Treiber in der Entwicklung zu einem digitalen Plattformunternehmen. Mit der schnellen und erfolgreichen Umstellung auf mobiles Arbeiten in weiten Teilen des Unternehmens ist auch die tägliche Zusammenarbeit unserer Mitarbeiter digitaler geworden. Kommunikation, neue Formate der Zusammenarbeit und das Führungsverhalten unserer Führungskräfte haben in den letzten Monaten an Bedeutung gewonnen. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr strategische HR-Projekte erfolgreich abgeschlossen, teilweise jedoch auch pausiert und gestoppt oder während der Krise in angepasster Form weitergeführt. COVID-19 & TUI TRANSFORMATION KURZFRISTIGE MASSNAHMEN ZUR SENKUNG DER PERSONALKOSTEN Aufgrund der rasanten Entwicklungen zu Beginn der COVID-19-Pandemie traf TUI die schwierige, aber notwendige Entscheidung, die Personalkosten weltweit ab März 2020 massiv zu senken. Kurzarbeit und wenn vorhanden weitere staatliche Programme zur Arbeitsplatzerhaltung, Gehaltskürzungen und -verzieht, unbezahlter Urlaub, Beendigung von saisonalen Verträgen und andere Maßnahmen zur Einsparung von Personalkosten wurden für die Dauer der Aussetzung unseres Geschäftsbetriebs umgesetzt. So wurden seit April 2020 flächendeckend in den deutschen Konzerngesellschaften Kurzarbeitsvereinbarungen getroffen, die zwischenzeitlich auch über das Ende des Geschäftsjahres 2020 hinaus verlängert wurden. TRANSFORMATION COVID-19 wird die Reisebranche schneller und tiefgreifender verändern, als das vorhersehbar war. Trends haben sich im Zuge der Pandemie dramatisch verstärkt: Kunden buchen mehr online als zuvor. Online-Services werden zur neuen Normalität. Gleichzeitig bewegen wir uns in einem unsicheren Marktumfeld, welches vor allem durch COVID-19 auch langfristigen Veränderungen unterworfen ist. Für TUI hat dies zur Folge, dass sich die Geschwindigkeit notwendiger Veränderungen erhöht und insbesondere die digitale Transformation vorangetrieben wird. Wesentliche Zukunftsherausforderungen haben wir mit dem Programm "Markets & Domain Transformation" seit Juli 2019 bereits forciert. Das Programm zielt darauf ab, unsere Märkte, Systeme und Mitarbeiter global näher zusammenzubringen. Die Bündelung unserer Stärken sowie die Sicherung und der Ausbau unserer Marktposition stellen wesentliche Merkmale der strategischen Ausrichtung dar. Gerade die langfristigen Auswirkungen auf die Branche machen weitere und noch entschiedenere Maßnahmen zur Kostenkontrolle notwendig. Deshalb beschleunigt und erweitert TUI ihre ursprünglichen Transformationspläne, um schnellere Erfolge, insbesondere in Bezug auf Kostensenkungen, zu erzielen. Insgesamt hat TUI sich zum Ziel gesetzt, die Overhead-Kosten dauerhaft um 30% zu reduzieren. Durch das neue Set-up aktueller Projekte wie zum Beispiel der Market Transformation, ONE Support Functions, ONE Purchasing, der Neuausrichtung in IT Domains sowie von TUI Musement wird die Transformation beschleunigt. Im Fokus der Veränderungen stehen Plattformen und kosteneffiziente Strukturen, die Stärkung unserer Marktposition sowie die zunehmende Digitalisierung und eine stärkere Fokussierung auf die Automatisierung von Prozessen. Mit dem Ziel, bestehenden und neuen Kunden eine große Auswahl an Produkten sowie Erlebnissen und einen flexiblen, personalisierten Service bereitstellen zu können, ergeben sich sowohl bedeutende Veränderungen in Bezug auf unsere Systemlandschaft und unsere Prozesse als auch auf unser Organisationsmodell und -design. Dies wirkt sich sowohl auf unsere Mitarbeiter als auch auf die Ausrichtung des Bereichs Human Resources aus. Im Geschäftsbereich Märkte & Airlines steht vor allem die Schaffung zentraler bzw. internationaler Funktionen und Teams im Vordergrund. Durch einheitliche und vereinfachte Prozesse über die Märkte hinweg sollen Arbeitsabläufe optimiert und eine höhere Konsistenz erreicht werden. In den Support-Funktionen Human Resources, Finance, Marketing, Corporate & External Affairs und Legal soll das Zusammenspiel zwischen der Gruppe und Märkte & Airlines sowie auch innerhalb von Märkte & Airlines stärker harmonisiert werden. Hier sollen Synergien geschaffen werden, sodass durch gemeinsame Prozesse Märkte und Funktionen optimal bedient werden können. Abgebildet wird dies durch eine neue integrierte Organisationsstruktur, welche mit Beginn des Geschäftsjahres 2021 umgesetzt wird. Unsere Kunden werden in ihrem Buchungsverhalten zunehmend digitaler, diese Entwicklung wurde durch COVID-19 weiter verstärkt. Im Segment TUI Musement wird daher die Transformation zu einem skalierbaren digitalen Plattformunternehmen stark beschleunigt. Wo möglich, werden digitale Prozesse und Technologien eingesetzt. Mit dem Ziel, bis 2021 einen "Digital First Service" zu bieten, wird die TUI App das Hauptmedium für den Kontakt zu unseren Kunden sein. Services können so schnell, zu jeder Zeit und von jedem Ort in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig werden Prozesse effizienter und Kosten werden reduziert. Diese Entwicklung wird künftig auch Auswirkungen auf die Art der Arbeit und die Interaktion haben. Die digitale Strategie steht auf den vier Säulen "Offer growth", "Sales growth", "Scalable platform" und "Digital culture". Damit einher geht auch die Umbenennung des gesamten Segments von TUI Destination Experiences in TUI Musement, um eine voll integrierte Organisationsstruktur zu schaffen. Die neue Organisationsstruktur tritt mit Beginn des Geschäftsjahres 2021 in Kraft. Die Konzeption und Umsetzung der Transformationsprojekte über alle Märkte und Segmente hinweg werden durch verschiedene Teams begleitet. Es erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an das Group Executive Committee sowie an den Aufsichtsrat. Auch die Mitarbeiter und Führungskräfte werden kontinuierlich per E-Mail und über das Intranet über die aktuelle Situation, Transformationspläne sowie die Veränderungen in der TUI Group informiert. Darüber hinaus finden Live-Chats, zum Beispiel "Cup of TUI" und "eCoffee", mit dem Vorstand und den Senior Executives statt, in welchen die Möglichkeit besteht, mit Fragen direkt an die Unternehmensführung heranzutreten. Innerhalb der einzelnen Bereiche wird die konkrete Umsetzung von Veränderungen zudem durch die jeweiligen Führungskräfte und HR begleitet. DIGITALISIERUNG UND NEWWORK Bereits im März 2018 wurden durch die Vereinbarung "newWork@TUI" die Rahmenbedingungen und Meilensteine auf dem Weg durch die digitale Transformation vorgegeben. Im Vordergrund steht die Schaffung moderner, digitaler Arbeitskonzepte, die unseren Mitarbeitern flexibles Arbeiten ermöglichen und digitale sowie individuelle Freiräume schaffen. Im Mittelpunkt steht dabei das Arbeitsergebnis und nicht die Anwesenheit am Arbeitsplatz. Die Einführung des webbasierten Office 365 im Geschäftsjahr 2019 ermöglicht die weltweite, grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu jeder Zeit. COVID-19 war die Bewährungsprobe für konzernweites digitales Arbeiten. Durch die mit der Pandemie einhergehenden Kontakt- und Reisebeschränkungen ergaben sich neue Anforderungen an die tägliche lokale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit unserer Mitarbeiter. TUI war hierauf durch die konzernweite Nutzung der Software MS Teams gut vorbereitet und konnte innerhalb weniger Tage auf diese Herausforderungen reagieren. Im März 2020 erfolgte in großen Teilen die Umstellung auf mobiles Arbeiten. Meetings werden seitdem telefonisch oder über webbasierte Anwendungen abgehalten. Diese Entwicklung hat gezeigt, dass die TUI schnell adaptionsfähig ist. Die Umsetzung des newWork-Konzepts wurde beschleunigt und damit auch die Transformation zu einem digitalen Plattformunternehmen vorangetrieben. Die aktuellen Regelungen gelten vorerst bis März 2021. Ein Konzept, wie die neue Form der Zusammenarbeit nach COVID-19 aussehen wird, ist aktuell in der Entwicklung. Für die Zukunft sieht TUI ein hybrides Arbeitsmodell, d. h. sowohl mobiles wie auch Arbeiten vor Ort, vor. WEITERE HR-PROJEKTE IM GESCHÄFTSJAHR 2020 ERFOLGREICH ABGESCHLOSSEN Während des ersten Halbjahres 2020 wurden strategisch bedeutsame Projekte erfolgreich abgeschlossen und wesentliche Meilensteine erreicht. Mit Beginn der COVID-19-Krise wurde entschieden, bestimmte Themen zu pausieren, wie zum Beispiel die Fortführung von OneShare oder Global 360. Einige Projekte wurden darüber hinaus im Hinblick auf die Krise angepasst und neu justiert. GRUPPENWEITE HR CLOUD-LÖSUNG TUI PEOPLE Auch im Geschäftsjahr 2020 wurde die Implementierung der gruppenweiten HR-Cloud-Plattform TUI People forciert, um die Entwicklung der TUI Group zu einem digitalen Plattformunternehmen auf HR-Seite zu unterstützen. Im September 2019 startete der Rollout von "TUI People Learning", der im Berichtsjahr erfolgreich abgeschlossen wurde. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2020 folgten "Workforce Analytics", ein Reporting Tool für HR-Mitarbeiter, sowie das Modul "TUI People Recruiting" als ganzheitliches Bewerbermanagementsystem mit einer neuen globalen Karriereseite. Zudem ist die TUI People App gestartet worden, welche die Anwendung des TUI People Systems für Führungskräfte und Mitarbeiter noch flexibler und einfacher möglich macht. Über ihr mobiles Endgerät können unsere Mitarbeiter eine Vielzahl von HR- und Talentmanagementaktivitäten durchführen. Darüber hinaus wurde ein digitaler Desktop-Assistent eingeführt, der den Nutzer interaktiv durch TUI People führt. Das Tool wird zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 weiter ausgerollt und wird für alle TUI People Nutzer verfügbar sein. RECRUITING Die TUI Strategie der globalen Talentakquise konzentriert sich auf ein übergeordnetes Ziel: die Nutzung der globalen Marke TUI und die Ausschöpfung von Skaleneffekten, um sowohl die Wahrnehmung als auch die Effektivität und Effizienz des Recruitings in allen Talentmärkten zu steigern. Nachdem aufgrund von COVID-19 die Rekrutierungsaktivitäten zunächst eingestellt wurden, ist dieses Ziel auch im Hinblick auf die Einsparung von Kosten umso wichtiger. Ein bedeutendes Projekt war der Aufbau der globalen Karriere-Website für die gesamte TUI Group. Wir präsentieren uns dort als moderner Arbeitgeber. Durch die Integration lokaler Karriereseiten sind alle Stellenangebote der TUI Group für Bewerber sichtbar. Die globale Website ist für Deutschland seit dem Berichtsjahr online. Die Migration aller lokalen Karriere-Websites wird Anfang des Geschäftsjahres 2021 abgeschlossen sein. Ein weiteres Projekt zielt darauf ab, die Komplexität der Rekrutierungsprozesse für Führungskräfte und Bewerber zu reduzieren, um die Erfahrung der Bewerber mit TUI als Arbeitgeber zu verbessern und die Geschwindigkeit der Einstellungsprozesse zu erhöhen. Zudem wurde auch im Recruiting-Bereich die Digitalisierung durch die Nutzung digitaler Instrumente wie zum Beispiel Video-Interviews beschleunigt. ENGAGEMENT Unsere Mitarbeiterbefragung TUIgether hat sich in den letzten fünf Jahren zu einem etablierten Feedback-Instrument entwickelt, das die Bedeutung eines ständigen Feedbacks als integraler Bestandteil der TUI Kultur unterstreicht. Die COVID-19-Pandemie hat jedoch eine sich schnell verändernde Situation geschaffen, in der sich viele Kollegen in Kurzarbeit oder anderen staatlichen Arbeitssicherungsprogrammen befinden. In diesem Umfeld würde eine globale Erhebung eine unvollständige Momentaufnahme, aber keine profunde Datenbasis für künftige Entscheidungen liefern. Deshalb hat TUI entschieden, die für 2020 geplante Mitarbeiterbefragung inklusive der Erhebung des Engagement Index zu verschieben. In der Zwischenzeit wird ein neuer Befragungsansatz in Form einer "Listening Strategy" entworfen, welcher es uns ermöglichen wird, in Zukunft flexibler zu sein und uns noch stärker auf relevante Daten zu konzentrieren. Im aktuellen Geschäftsjahr haben wir die Mitarbeiter ermutigt, die Gespräche im Rahmen des Performance- und Talentmanagement-Ansatzes "Great Place to Grow" als Feedback-Möglichkeit zu nutzen. PERFORMANCE & TALENT MANAGEMENT Unser globaler Performance- und Talentmanagement-Ansatz "Great Place to Grow" stellt sicher, dass jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, sich zu entwickeln und sein individuelles Potenzial voll auszuschöpfen. Die Grundsätze des Leistungsmanagements fördern Gespräche über Leistung, Karrierewünsche und Entwicklung, sodass die TUI Talente entwickeln und fördern kann. Die Meinung unserer Mitarbeiter zu diesem Prozess ist uns wichtig. Aus diesem Grund haben wir bereits im ersten Halbjahr mehr als 4.000 Kollegen in Deutschland um Feedback zu unserem globalen Performance- und Talentmanagement-Ansatz und zur Software-Anwendung gebeten. Das Benutzer-Feedback wurde ausgewertet und gemeinsam mit dem Konzernbetriebsrat wurden Verbesserungspotenziale identifiziert. Erste Maßnahmen zur Steigerung der User Experience wurden bereits umgesetzt. Ein Schlüsselerfolgsfaktor für die Benutzerakzeptanz ist zum Beispiel der leichte Zugang zu Informationen über Ansatz und Prozesse. Auf dem Lernportal TUI Learning Lounge sind Inhalte rund um den globalen Performance & Talent Management-Ansatz zusammengestellt. Dieser globale One-Stop-Shop ist jederzeit für jedermann zugänglich und wurde geschaffen, um die Mitarbeiter für ihre persönliche und berufliche Entwicklung zu befähigen. TUI LEARNING & DEVELOPMENT Die HR-Strategie Learning@TUI unterstützt Mitarbeiter und Führungskräfte der TUI auf globaler Ebene mit einer großen Bandbreite an Lerninhalten sowie im Rahmen von Führungs- und Managementprogrammen. Unsere Mitarbeiter sollen in die Lage versetzt werden, ihr eigenes Wachstum und ihre Karriere in einer sich ständig verändernden Welt selbst in die Hand zu nehmen. COVID-19 und die damit verbundenen neuen Arbeitsweisen erhöhen den Bedarf an mobilem Lernen. Mit der diesjährigen Einführung der TUI Learning Lounge hat die TUI eine entscheidende Grundlage dafür geschaffen, persönliche Entwicklung für alle Mitarbeiter unabhängig von Zeit und Ort auf jedem Gerät zugänglich zu machen. Die Plattform ist ein digitales Lernportal und bietet ein breites Spektrum an flexiblen Blended-Learning-Programmen sowie offenen On-Demand-Inhalten, welche unterschiedliche Methoden und Medien kombinieren und sowohl intern als auch extern bezogen werden. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Learning Lounge von mehr als 9.000 Mitarbeitern genutzt. Auch die TUI Academys in den Bereichen Finanzen, HR und IT konzentrieren sich auf die Entwicklung von Fähigkeiten, die zur Unterstützung funktionaler, globaler sowie strategischer Herausforderungen und Möglichkeiten erforderlich sind. Dies bietet Kollegen eine kontinuierliche berufliche Weiterentwicklungsperspektive und stellt sicher, dass aktuelles berufliches Fachwissen konsequent angewendet wird. Angesichts der Notwendigkeit, die Digitalisierung innerhalb der TUI zu beschleunigen, liegt der unmittelbare Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung der Tech-Akademie, um die Qualifizierung der Mitarbeiter in Bezug auf neue Technologien und Arbeitsweisen zu unterstützen. Im Bereich Leadership Development konzentrieren wir uns auf den Auf- und Ausbau der Talentpipeline der TUI. In diesem Jahr nahmen 177 Führungskräfte an unseren drei Leadership-Programmen teil, um mehr über das Arbeiten und Führen im digitalen Zeitalter zu erfahren. NACHWUCHSSICHERUNG UND DIGITALISIERUNG TUI legt den Fokus auch auf die Nachwuchsgewinnung und -förderung. Derzeit beschäftigt TUI in Deutschland 366 Auszubildende, von denen rund 76% weiblich sind. Die Ausbildungsquote lag bei 4,3%. In diesem Jahr haben 173 Auszubildende ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und die Übernahmequote liegt bei rund 50%. Darüber hinaus bietet die TUI Gruppe global verschiedene Ausbildungsprogramme in den einzelnen Segmenten zur Entwicklung und Förderung zukünftiger Fach- und Führungskräfte an. Das Ausbildungsprogramm in UK & I umfasst beispielsweise insgesamt 21 verschiedene Ausbildungsgänge und richtet sich nicht nur an Schulabgänger, sondern auch an Mitarbeiter, die sich weiterentwickeln möchten. Zurzeit befinden sich 314 Auszubildende in dem Programm. Im Rahmen unseres international ausgerichteten Traineeprogramms fördern wir Nachwuchstalente, um sie als zukünftige Experten oder Führungskräfte innerhalb der TUI Gruppe einsetzen zu können. Das internationale Graduiertenprogramm umfasste 18 Absolventen mit neun verschiedenen Nationalitäten, die in zehn verschiedenen Ländern Einsätze für eine globale Lernerfahrung absolvierten. DIVERSITY & INKLUSION Unsere Bemühungen zur Förderung von Vielfalt, Inklusion und Chancengleichheit haben wir im Berichtsjahr nochmals intensiviert. Als strategische Grundlage wurde eine "Diversity Roadmap 2030" entworfen. Um eine stärkere Messbarkeit der Fortschritte zu gewährleisten, wurde das in 2019 aufgesetzte erweiterte Diversity Reporting im Berichtsjahr wiederholt und weiter ausgebaut. Zur Umsetzung der Vorhaben wurde die "Diversity Action Group" mit Vertretern der Märkte und Segmente ins Leben gerufen. Neben den bereits bestehenden Mitarbeiternetzwerken in den Märkten haben sich zwei globale Mitarbeiternetzwerke gebildet, die sich für die Interessen von homosexuellen bzw. schwarzen Mitarbeitern engagieren. Um die Bedeutung der "Black Lives Matter"-Bewegung im Unternehmen zu diskutieren, fand ein globaler Webcast mit Arbeitsdirektorin Dr. Elke Eller und Rednern aus den Märkten statt. Darüber hinaus wurden eine ganze Reihe weiterer Lernmaterialien und virtueller Events zur Förderung von Vielfalt unter den Mitarbeitern und Führungskräften aufgesetzt. Es fanden verschiedene Trainings zum Thema "Unbewusste Vorurteile" statt und Diversity-Inhalte wurden im Intranet, in der Learning Lounge und in den Führungskräfte-Programmen geteilt. Die TUI beteiligte sich mit einem virtuellen Aktionstag am Diversity Day 2020 der Charta der Vielfalt. Zu Jahresbeginn 2020 brachten die gruppenweiten "Wellbeing Weeks" die Mitarbeiter mit über 30 Aktionen für einen gesunden, nachhaltigen und inklusiven Start ins Jahr zusammen. Infolge der zahlreichen Aktivitäten wurde TUI 2020 von der Financial Times als führendes Unternehmen beim Thema Vielfalt ausgezeichnet. Mit dem TUI Global Employment Statement und als Unterzeichnerin des UN Global Compact haben wir uns klar verpflichtet: Wir akzeptieren keine Benachteiligung aufgrund der nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, des Familienstands, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sozialen Herkunft. Entscheidungen über Einstellung, Gehalt, Sozialleistungen, Ausbildungsmöglichkeiten, Arbeitsaufgaben, Beförderung, Disziplinarverfahren und Kündigung dürfen nur auf objektiven Gründen beruhen. Auch im Berichtsjahr wurden im Bereich Diversity verschiedene Kennzahlen zum Anteil der weiblichen Führungskräfte und Mitarbeiter erhoben. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft ist im Vergleich zum Vorjahr auf 57,8% gestiegen. Während TUI in den vergangenen vier Jahren einen Anstieg des Anteils der Frauen in Führungspositionen verzeichnen konnte, sind die Zahlen in diesem Jahr konstant geblieben oder gesunken. Frauenanteil in Führung 2016-2020 in % Für Deutschland (TUI AG, TUI Deutschland, TUI fly) wurden im Rahmen der Selbstverpflichtung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des AktG sowie des GmbHG bereits im Geschäftsjahr 2015 Zielgrößen festgelegt. Auch in diesem Geschäftsjahr wurden nahezu alle Ziele erfüllt und so wurden im September 2020 erneut Zielgrößen bis 2023 festgelegt. Frauenanteil in Führungspositionen scrollen in % 30.9.2020 30.9.2019 Ziel 2020 TUI AG Aufsichtsrat 30 30 30 Vorstand/Geschäftsführung 2 Frauen 2 Frauen mind. 1 Frau Erste Managementebene unterhalb des Vorstands/ der Geschäftsführung 25 24 20 Zweite Managementebene unterhalb des Vorstands/ der Geschäftsführung 22 30 30 TUI Deutschland Aufsichtsrat 44 50 30 Vorstand/Geschäftsführung 40 20 25 Erste Managementebene unterhalb des Vorstands/ der Geschäftsführung 27 29 30 Zweite Managementebene unterhalb des Vorstands/ der Geschäftsführung 52 50 40 TUI fly Aufsichtsrat 33 33 30 Vorstand/Geschäftsführung 0 0 20 Erste Managementebene unterhalb des Vorstands/ der Geschäftsführung 13 13 30 Zweite Managementebene unterhalb des Vorstands/ der Geschäftsführung 45 45 40 ALTERSVORSORGE Innerhalb der TUI Group bieten viele Konzerngesellschaften ihren Mitarbeitern Altersversorgungsmodelle in Form von Direktzusagen oder über eine Pensionskasse an bzw. beteiligen sich zusätzlich mit Beiträgen an der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten. Für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung der Beschäftigten in Deutschland bestehen Gruppenverträge mit einem Versicherungsunternehmen. Mit diesem Angebot können die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile vor allem bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung über eine Direktversicherung optimal genutzt werden. ARBEITNEHMERVERTRETUNG Den Anforderungen der digitalen Transformation und dem permanenten Wandel der Arbeitswelten wollen TUI und die Arbeitnehmervertretungsgremien weiterhin aktiv begegnen und die Zukunft gemeinsam gestalten. Im nationalen wie internationalen Umfeld, auf betrieblicher sowie auf überbetrieblicher Ebene gibt es im TUI Konzern verschiedene Mitbestimmungsgremien. Der Konzernbetriebsrat ist das auf oberster Ebene der betrieblichen Mitbestimmung des Konzerns für die Arbeitnehmer in den deutschen Gesellschaften existierende Gremium. Die COVID-19-Pandemie hat sich ab März 2020 in erheblicher Weise auf die TUI ausgewirkt. Um dieser beispiellosen Krise zu begegnen, wurden mit den Mitbestimmungsgremien sowohl in Deutschland als auch in anderen Staaten Vereinbarungen zur kurzfristigen Einführung von Kurzarbeit und vergleichbaren staatlichen Unterstützungsprogrammen getroffen. Ein im Januar 2020 mit dem Konzernbetriebsrat vereinbarter Zukunftssicherungsvertrag gibt den in Deutschland beschäftigten Mitarbeitenden einen Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen bis zum 31. Dezember 2021. Daneben regelt dieser Vertrag weitere flankierende personelle Maßnahmen wie zum Beispiel die Möglichkeit von Freiwilligenprogrammen, Personalclearing, Sabbaticals und Qualifizierungsmöglichkeiten sowie die Förderung von Altersteilzeit. Auf europäischer Ebene findet mit dem TUI Europa Forum (TEF) ein Informations- und Konsultationsprozess bei grenzüberschreitenden Maßnahmen statt, die die Interessen der Mitarbeiter auf europäischer Ebene betreffen. Das TUI Europa Forum vertritt auf diesem Wege die Interessen unserer Mitarbeiter in den Auslandsgesellschaften und nimmt damit eine starke fördernde und integrative Aufgabe auf europäischer Ebene wahr. Derzeit begleitet das Forum die Transformationsprojekte, insbesondere die Neuausrichtung der globalen Funktionen, die Etablierung einer grenzüberschreitenden neuen Holding-Struktur der Fluggesellschafften sowie die Neuausrichtung von TUI Musement. MITARBEITERKENNZAHLEN Die Maßnahmen, die bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise getroffen werden mussten, haben sich über alle Segmente hinweg auf den Mitarbeiterbestand der TUI Group ausgewirkt. Folglich ist dieser im Berichtszeitraum um 32,4% auf 48.330 Mitarbeiter gesunken. Mitarbeiter nach Segmenten 1 scrollen 30.9.2020 30.9.2019 angepasst Veränderung in % Hotels & Resorts 16.041 29.898 -46,3 Kreuzfahrten 2 64 342 -81,3 TUI Musement 4.708 9.565 -50,8 Urlaubserlebnisse 20.813 39.805 -47,7 Region Nord 10.746 11.936 -10,0 Region Zentral 8.940 10.645 -16,0 Region West 5.602 6.713 -16,5 Märkte & Airlines 25.288 29.294 -13,7 Alle übrigen Segmente 2.229 2.374 -6,1 TUI Group 48.330 71.473 -32,4 1 Inkludiert sind alle Mitarbeiter der TUI Gesellschaften mit aktivem Anstellungsverhältnis, d. h. auch Mitarbeiter, die sich zum Stichtag in Kurzarbeit oder ähnlichen staatlichen Programmen befanden. 2 Die Mitarbeiter von TUI Cruises (JV) sind nicht inkludiert. Mitarbeiter auf den Kreuzfahrtschiffen werden primär über externe Crew Management-Agenturen angestellt. HOTELS & RESORTS COVID-19 führte zu einer deutlichen Verringerung der Anzahl der Beschäftigten im Hotelbereich. Die COVID-19-bedingte Nichteröffnung bzw. Schließung von Hotels in den Destinationen führte zum Wegfall von Saisonarbeitskräften. Aufgrund dessen reduzierte sich die Anzahl der Mitarbeiter um 46,3 % auf 16.041 Mitarbeiter. Die Reduzierung betraf alle Hotelbereiche. KREUZFAHRTEN Im Segment Kreuzfahrten ist die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr um 81,3 % gesunken. Dies ist durch den Verkauf der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten an das Joint Venture TUI Cruises begründet. Die verbleibenden 64 Mitarbeiter sind Marella Cruises zuzuordnen. TUI MUSEMENT (EHEM. ZIELGEBIETSERLEBNISSE) Die Anzahl der Mitarbeiter im Segment TUI Musement ist im Geschäftsjahr 2020 um 50,8% auf 4.708 Mitarbeiter gesunken. Ursächlich für den Abbau sind durch die COVID-19-Krise bedingte Schließungen von Zielgebieten, die die Reduzierung von Saisonarbeitskräften oder andere Restrukturierungsmaßnahmen zur Folge hatten. REGION NORD Die Mitarbeiterzahl in der Region Nord sank im Vergleich zum Vorjahr um 10,0% auf 10.746. Grund dafür sind Rückgänge in den Bereichen Retail, Tour Operator und Airline in Großbritannien von insgesamt 9,0% auf 9.966. Darüber hinaus verzeichnen die Mitarbeiterzahlen in den Nordics einen Rückgang von 20,4% auf 780. REGION ZENTRAL In der Region Zentral ist die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr um 16% auf 8.940 gesunken. Insbesondere in Deutschland führten Veräußerungen sowie Restrukturierungsmaßnahmen zu einem Rückgang der Mitarbeiterzahl von 8.584 auf 7.326. Durch Reisebüroschließungen sank die Anzahl der Mitarbeiter in Österreich um 7,4% auf 524. Restrukturierungsmaßnahmen führten dazu, dass die Mitarbeiterzahlen in Polen um 15,5% auf 638 und in der Schweiz um 7,4% auf 452 gesunken sind. Italien befindet sich in der Liquidation. REGION WEST In der Region West sank die Mitarbeiterzahl um 16,5 % im Vergleich zum Vorjahr auf 5.602. Dies ist auf Rückgänge in Belgien und Marokko sowie den Niederlanden, insbesondere im Bereich Airline, zurückzuführen. In Frankreich haben sich die Mitarbeiterzahlen aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen reduziert. ALLE ÜBRIGEN SEGMENTE Auch in den "übrigen Segmenten" machten sich die Auswirkungen der COVID-19-Krise bemerkbar: Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt um 6,1 % auf 2.229 gesunken. Dies spiegelt sich in der Anzahl der Beschäftigten in den Head Office-Funktionen in Deutschland wider, die um 9,7% auf 715 Mitarbeiter gesunken ist. Davon sind 301 Mitarbeiter bei der TUI AG beschäftigt. Ursächlich dafür ist vor allem das Auslaufen von befristeten Verträgen. Auch in den Head Office-Funktionen in UK hat sich die Anzahl der Mitarbeiter um 6,5 % auf 404 reduziert, wobei die Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Group IT mit 735 nahezu auf dem Vorjahresniveau geblieben ist. Das Segment Future Markets verzeichnet ebenfalls einen Rückgang der Mitarbeiterzahlen in allen Ländern um ca. 11,1 % auf 375 Mitarbeiter. Mitarbeiter nach Regionen * * Übersicht über die Mitarbeiter nach Sitz der Gesellschaft. WEITERE MITARBEITERKENNZAHLEN Mehr als die Hälfte der im Konzern beschäftigten Mitarbeiter sind höchstens 40 Jahre alt. Rund 64% der Konzernbelegschaft haben eine Betriebszugehörigkeit von bis zu zehn Jahren. Altersstruktur (30.9.2020) Betriebszugehörigkeit (30.9.2020) Beschäftigungsstruktur scrollen TUI Group Deutschland in % 30.9.2020 30.9.2019 30.9.2020 30.9.2019 Mitarbeiter (Anzahl) 48.330 71.473 8.841 10.419 Mitarbeiter, weiblich 57,8 55,2 66,2 67,7 Weibliche Mitarbeiter in Führungspositionen 28,5 35,7 31,4 33,4 Mitarbeiter in Teilzeit, gesamt 20,1 15,5 40,4 39,1 Mitarbeiter in Teilzeit, weiblich 30,3 24,3 52,2 49,5 Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverhältnissen 18,2 27,5 8,8 11,9 Personalaufwand scrollen Mio. € 2020 2019 Veränderung in % Löhne und Gehälter 1.871,6 2.019,0 -7,3 Sozialabgaben 247,1 291,6 -15,3 Altersversorgungsaufwand 142,3 139,2 + 2,2 Gesamt 2.261,0 2.449,8 -7,7 Das Vergütungspaket der TUI Group setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, welche sich an länder- und gesellschaftsspezifischen Rahmenbedingungen orientieren und Angemessenheit sowie Marktüblichkeit berücksichtigen. Neben einem festen Grundgehalt beinhaltet die Vergütung auch, abhängig von der jeweiligen Funktion, variable Bestandteile, welche die individuelle Leistung des einzelnen Mitarbeiters honorieren und die nachhaltige Beteiligung an langfristigen Unternehmenszielen fördern sollen. Über Aktienoptionsmöglichkeiten kann darüber hinaus das Senior-Management direkt an der Wertentwicklung des Unternehmens partizipieren. Der Personalaufwand des TUI Konzerns verminderte sich im Berichtszeitraum um 7,7% auf 2.261 Mio. €. Der Rückgang der Löhne und Gehälter sowie der Sozialabgaben im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus dem Rückgang der Mitarbeiterzahlen in der gesamten Gruppe aufgrund der COVID-19-Krise. Darüber hinaus wurden erhebliche Einsparungen u.a. durch die Inanspruchnahme von Kurzarbeit und weiteren staatlichen Programmen zur Arbeitsplatzerhaltung, Gehaltskürzungen und -verzieht sowie unbezahltem Urlaub generiert. Dem gegenüber stehen höhere Kosten für diverse Restrukturierungsprojekte innerhalb des Konzerns. Vermerk einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung Der Fachbereich Group Audit der TUI Group hat eine Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2020 mit begrenzter Prüfungssicherheit durchgeführt. Die Arbeit ist in Übereinstimmung mit den "International Standards on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (revised)" erfolgt. Die durchgeführten Prüfungshandlungen umfassten Interviews und die Aufnahme und Durchsicht relevanter Dokumente und weiterer Nachweise zur Einschätzung der Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der berichteten Daten. Ergänzend wurden Befragungen von für die genannten Belange verantwortlichen Mitarbeitern und Direktoren auf Konzernebene durchgeführt. Zudem erfolgte eine Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Schwerpunkt auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowohl im Hinblick auf die dargestellten Belange als auch auf die Ermittlung der notwendigen Angaben gelegt. Auf Basis der durchgeführten Prüfung und der erlangten Nachweise hat Group Audit keine Hinweise gefunden, die darauf schließen lassen, dass die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung des TUI Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt nicht recht-, ordnungs- oder zweckmäßig ist. JAHRESABSCHLUSS DER TUI AG Kurzfassung nach HGB Ertragslage der TUI AG Der Jahresabschluss der TUI AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt und vom Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft. Er wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Jahresabschluss ist im Internet dauerhaft verfügbar unter www.tuigroup.com/de-de/investoren. Im vorliegenden Geschäftsbericht ist der Lagebericht der TUI AG mit dem Lagebericht der TUI Group zusammengefasst. Gewinn- und Verlustrechnung der TUI AG scrollen Mio. € 2020 2019 Veränderung in % Umsatzerlöse 39,0 141,0 -72,3 Sonstige betriebliche Erträge 750,3 249,4 + 200,8 Materialaufwand 13,8 8,7 + 58,6 Personalaufwand 45,3 46,5 - 2,6 Abschreibungen 3,1 2,0 + 55,0 Sonstige betriebliche Aufwendungen 455,7 489,0 - 6,8 Beteiligungsergebnis - 984,8 237,7 n. a. Abschreibungen auf Finanzanlagen 1.556,8 40,6 n. a. Zinsergebnis 1,3 - 0,1 n. a. Aufwendungen (+) / Erträge (-) aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1,8 -73,7 n. a. Ergebnis nach Steuern - 2.270,6 114,9 n. a. Aufwendungen (+) / Erträge aus sonstigen Steuern (-) 2,1 - 5,1 n. a. Jahresergebnis - 2.272,7 120,0 n. a. Die Ertragslage der TUI AG als Obergesellschaft des Konzerns bestimmt sich maßgeblich aus den Ergebnissen ihrer Konzerngesellschaften, die direkt über Ergebnisabführungsverträge mit ihr verbunden sind oder ihre Gewinne aufgrund von Beschlüssen an sie ausschütten. UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Der Rückgang der Umsatzerlöse des Geschäftsjahres resultierte im Wesentlichen aus gesunkenen Lizenzerlösen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge entstand im Wesentlichen aus dem Verkauf von Beteiligungen. Im Juli 2020 wurden die Anteile der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH an die TUI Cruises GmbH veräußert. Dies führte zu einem Veräußerungsgewinn von 473,7 Mio. €. Gleichzeitig stiegen im Berichtsjahr die Erträge aus Kursgewinnen im Vorjahresvergleich an. Diesen Erträgen standen Aufwendungen aus Kursverlusten gegenüber, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurden. Weiterhin enthielten die sonstigen betrieblichen Erträge insbesondere Erträge aus konzerninternen Weiterbelastungen, denen aus anderen Konzernunternehmen an die TUI AG weiterbelastete Aufwendungen gegenüberstanden, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt wurden. AUFWENDUNGEN Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 gesunken. Die Aufwendungen für Altersversorgung haben sich im Wesentlichen aufgrund von geringeren Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen vermindert. Die Löhne und Gehälter blieben nahezu konstant. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassten im Wesentlichen Aufwendungen für den Finanz- und Geldverkehr, Honorare, Gebühren, Dienstleistungen, Zuführungen zu Wertberichtigungen, sonstige Verwaltungskosten sowie Aufwendungen aus Kursverlusten und aus der konzerninternen Verrechnung von Dienstleistungen. Gestiegenen Aufwendungen aus Kursverlusten standen gesunkene Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber. Dies führte insgesamt zu einem Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. BETEILIGUNGSERGEBNIS Im Vorjahr wurde das Beteiligungsergebnis besonders durch Ausschüttungen der TUI Cruises GmbH geprägt. Das Beteiligungsergebnis im Berichtsjahr umfasste im Wesentlichen Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen. Zusätzlich führten rückläufige Erträge aus Gewinnabführungsverträgen sowie geringere Erträge aus Beteiligungen insgesamt zu einem Rückgang des Beteiligungsergebnisses. ABSCHREIBUNGEN AUF FINANZANLAGEN Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen betrafen im Berichtsjahr im Wesentlichen Tochtergesellschaften, die dem Veranstalterbereich zuzuordnen sind. ZINSERGEBNIS Die Entwicklung des Zinsergebnisses resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Zinsaufwendungen für die Inanspruchnahme von kurzfristigen Verbindlichkeiten. Gegenläufig haben sich steigende Zinserträge aus der Weitergabe der Liquidität an Konzerngesellschaften ausgewirkt. STEUERN Die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultierten im Wesentlichen aus im laufenden Geschäftsjahr durchgeführten Neubewertungen von Steuerrückstellungen. Latente Steuern sind nicht enthalten. JAHRESERGEBNIS Für das Geschäftsjahr 2020 ergab sich ein Jahresfehlbetrag der TUI AG von 2.272,7 Mio. €. Vermögens- und Finanzlage der TUI AG Die Vermögens- und Finanzlage der TUI AG und ihre Bilanzstrukturen sind durch ihre Funktion als Obergesellschaft des TUI Konzerns geprägt. Die Bilanzsumme lag im Geschäftsjahr 2020 mit 9,1 Mrd. € unter dem Niveau des Vorjahres. Kurzbilanz der TUI AG (HGB-Abschluss) scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 Veränderung in % Immaterielle Vermögensgegenstände/Sachanlagen 44,5 49,3 -9,7 Finanzanlagen 8.044,1 8.596,2 -6,4 Anlagevermögen 8.088,6 8.645,5 -6,4 Forderungen 694,9 1.554,2 -55,3 Finanzmittel 343,3 155,1 +121,3 Umlaufvermögen 1.038,2 1.709,3 -39,3 Rechnungsabgrenzungen 0,4 0,4 - Aktiva 9.127,2 10.355,2 -11,9 Eigenkapital 2.924,4 5.508,1 -46,9 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,1 0,1 - Rückstellungen 297,1 289,7 + 2,6 Anleihen 300,0 300,0 - Sonstige Verbindlichkeiten 5.605,6 4.257,3 + 31,7 Verbindlichkeiten 5.905,6 4.557,3 + 29,6 Rechnungsabgrenzungsposten - - - Passiva 9.127,2 10.355,2 -11,9 ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS Das Anlagevermögen bestand am Bilanzstichtag nahezu vollständig aus Finanzanlagen. Die Entwicklung der Finanzanlagen ist auf Kapitalerhöhungen insbesondere bei der TUI Travel Ltd. sowie bei weiteren Tochtergesellschaften zurückzuführen. Diese Kapitalerhöhungen wurden von Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen überstiegen. Dies führte insgesamt zu einem Rückgang des Finanzanlagevermögens. Der Rückgang der Sachanlagen resultierte aus Abschreibungen im laufenden Geschäftsjahr. ENTWICKLUNG DES UMLAUFVERMÖGENS Der Rückgang des Umlaufvermögens um 39,3 % auf 1.038,2 Mio. € entfiel im Wesentlichen auf den Rückgang der Forderungen, der von dem Anstieg der Finanzmittel teilweise kompensiert wurde. Der Rückgang der Forderungen war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich die Ansprüche aus Ergebnisabführungsverträgen verringert haben. Der Anstieg der Finanzmittel resultierte aus dem Zufluss von liquiden Mitteln aufgrund der Erhöhung der syndizierten Kreditfazilität. Entwicklung der Kapitalstruktur der TUI AG EIGENKAPITAL Das Eigenkapital der TUI AG verminderte sich um 2.583,7 Mio. € auf 2.924,4 Mio. €. Ursächlich für diesen Rückgang war im Wesentlichen der Jahresfehlbetrag in Höhe 2.272,7 Mio. €. Die Gewinnrücklagen wurden vollständig mit dem Verlust des Geschäftsjahres verrechnet. Das gezeichnete Kapital der TUI AG besteht aus nennwertlosen Stückaktien, die jeweils in gleichem Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der auf eine einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beläuft sich auf rund 2,56 €. Das gezeichnete Kapital der TUI AG zum Ende des Geschäftsjahres stieg infolge der Begebung von Belegschaftsaktien. Zum Ende des Geschäftsjahres setzte sich das gezeichnete Kapital damit aus 590.415.100 Aktien zusammen. Die TUI AG hat gemäß §71 Abs. 1 Nr. 2 AktG 102.293 eigene Aktien zur Ausgabe an Mitarbeiter im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms erworben. Dies entspricht einem Erwerbsvolumen von 1,0 Mio. €. Die Kapitalrücklage erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien und aktienbasierter Vergütung um insgesamt 3,5 Mio. €. Der Jahresfehlbetrag betrug 2.272,6 Mio. €. Unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrags von 1.176,0 Mio. € und der Minderung der Gewinnrücklagen um 1.287,5 Mio. € ergab sich ein Bilanzgewinn von 190,9 Mio. €. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen. Die Eigenkapitalquote sank im Geschäftsjahr 2020 auf 32,0% (Vorjahr 53,2 %). RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen nahmen um 7,4 Mio. € auf 297,1 Mio. € zu. Sie setzten sich aus Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 151,6 Mio. € (Vorjahr 151,8 Mio. €), Steuerrückstellungen in Höhe von 35,6 Mio. € (Vorjahr 34,9 Mio. €) und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 109,9 Mio. € (Vorjahr 103,0 Mio. €) zusammen. Die Pensionsrückstellungen blieben im abgelaufenen Geschäftsjahr nahezu konstant, während die Rückstellungen für Drohverluste aus der Bewertung von Devisentermingeschäften sanken. Die Bildung von Rückstellungen aus Garantieverpflichtungen führte insgesamt zu gestiegenen Rückstellungen. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten der TUI AG betrugen 5.905,6 Mio. € und stiegen um 1.348,3 Mio. € oder 29,6%. Im Oktober 2016 begab die TUI AG eine unbesicherte Anleihe in Höhe von 300,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum Oktober 2021. Die Einnahmen aus der Begebung dieser Anleihe hat die TUI AG verwendet, um eine im September 2014 begebene fünfjährige Anleihe vorzeitig zu kündigen und zurückzuzahlen. Im Juli 2018 ist die TUI AG unbesicherte Schuldscheinverbindlichkeiten mit Banken in Höhe von 425,0 Mio. € eingegangen. Sie dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung und haben Laufzeiten zwischen fünf und zehn Jahren. Die syndizierte Kreditfazilität der TUI AG über ehemals 1,75 Mrd. € (inklusive einer Tranche in Höhe von 215 Mio. € für Bankavale) wurde im April 2020 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie um 1,8 Mrd. € auf 3,55 Mrd. € aufgestockt. Im August 2020 wurde diese Fazilität um weitere 1,05 Mrd. € auf 4,6 Mrd. € erhöht. Diese zweite Erhöhung fand unter den Auflagen statt, dass die Gläubiger der 300-Mio.-€-Anleihe der TUI AG gewissen Anpassungen der Anleihebedingungen zustimmen würden und dass die TUI AG eine 150-Mio.-€-Optionsanleihe an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds emittiert. Im Oktober 2020 wurde die letzte dieser beiden Auflagen erfüllt. Auf diese Erhöhung ist der Anstieg der Verbindlichkeiten maßgeblich zurückzuführen. Die Nettofinanzposition (Finanzmittel abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen und Schuldscheindarlehen) belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf-3.703,0 Mio. €. KAPITALBEVORRATUNGSBESCHLÜSSE Angaben zu neuen und bestehenden Kapitalbevorratungsbeschlüssen der Hauptversammlungen sind im folgenden Kapitel "Übernahmerechtliche Angaben" zu finden. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN gemäß § 289a und § 315a HGB und erläuternder Bericht Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital der TUI AG besteht aus nennwertlosen Stückaktien, die jeweils in gleichem Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der auf eine einzelne Aktie rechnerisch entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beläuft sich auf rund 2,56 €. Das in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg und Hannover eingetragene gezeichnete Kapital der TUI AG setzte sich zum Ende des Geschäftsjahres 2020 aus 590.415.100 Aktien zusammen (Vorjahr 589.020.588 Aktien) und betrug insgesamt 1.509.372.235,83 €. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der TUI AG nicht bekannt. BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN Folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, sind dem Vorstand der TUI AG gemeldet worden: Die Unifirm Limited, Zypern, hielt zum 30. September 2020 24,89 % der Stimmrechtsanteile an der TUI AG. Die Unifirm Limited wird laut einer Stimmrechtsmitteilung vom 21. Juni 2019 durch die KN-Holding Limited Liability Company, Cherepovets, Russische Föderation, kontrolliert. Aktionärsstruktur (30.9.2020) in % * 24,89 %. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 befanden sich rund 70 % der TUI Aktien im Streubesitz. Etwa 32 % aller TUI Aktien entfielen auf Privataktionäre, rund 34 % auf institutionelle Investoren sowie Finanzinstitute und etwa 34 % lagen in den Händen von strategischen Investoren. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestanden und bestehen nicht. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben Soweit die TUI AG im Rahmen ihres Mitarbeiteraktienprogramms Aktien an die Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern (teilweise mit einer unternehmensseitigen Sperrfrist) unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben. Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und Änderung der Satzung Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richten sich nach §§84 f. AktG in Verbindung mit §31 MitbestG. Satzungsänderungen erfolgen nach den Regelungen der §§179 ff. AktG in Verbindung mit §24 der Satzung der TUI AG. Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe oder zum Aktienrückkauf Die Hauptversammlung vom 11. Februar 2020 hat den Vorstand der TUI AG ermächtigt, gemäß §71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 5% des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 10. August 2021. Von der Möglichkeit, auf Grundlage dieses Beschlusses eigene Aktien zu erwerben, wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Gemäß dem mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zusammenhang mit der Ausgabe der Optionsanleihe geschlossenen Rahmenvertrag ist es der TUI AG und ihren Gruppengesellschaften grundsätzlich untersagt, eigene Aktien zurückzukaufen. Eine Ausnahme gilt für den Erwerb von Aktien, die im Rahmen des bereits laufenden Mitarbeiteraktienprogramms an die Mitarbeiter zu übertragen sind. Auf der Hauptversammlung vom 13. Februar 2018 wurde ein genehmigtes Kapital zur Ausgabe von Belegschaftsaktien über 30,0 Mio. € beschlossen. Der Vorstand der TUI AG ist ermächtigt, dieses genehmigte Kapital bis zum 12. Februar 2023 einmal oder mehrmals durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien gegen Bareinlage zu nutzen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 1.394.512 neue Belegschaftsaktien ausgegeben, so dass das genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag noch rund 22,3 Mio. € beträgt. Die Hauptversammlung am 9. Februar 2016 hat ein bedingtes Kapital zur Ausgabe von Schuldverschreibungen in Höhe von 150,0 Mio. € beschlossen. Die Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten sowie Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (mit und ohne Laufzeitbegrenzung) ist auf einen Nominalbetrag von 2,0 Mrd. € beschränkt und bis zum 8. Februar 2021 befristet. Mit Begebung einer Optionsschuldverschreibung über 150 Mio. € an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Oktober 2020 wurde diese Ermächtigung vollständig ausgenutzt. Weiterhin hat die Hauptversammlung vom 9. Februar 2016 eine Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen um insgesamt höchstens 150,0 Mio. € beschlossen. Diese Ermächtigung hat eine Gültigkeit bis zum 8. Februar 2021. Ebenfalls auf der Hauptversammlung am 9. Februar 2016 ist ein Beschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von 570,0 Mio. € gefasst worden. Die Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen ist auf 300,0 Mio. € beschränkt. Die Ermächtigung für dieses genehmigte Kapital endet am 8. Februar 2021. Von den beiden letztgenannten Ermächtigungen zum genehmigten Kapital aus 2016 wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen Die ausstehenden Finanzierungsinstrumente enthalten zum Teil Klauseln für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control). Ein Kontrollwechsel liegt insbesondere dann vor, wenn ein Dritter direkt oder indirekt die Kontrolle über mindestens 50% oder die Mehrheit der stimmberechtigten Aktien der TUI AG erwirbt. Im Falle eines Kontrollwechsels muss den Gläubigern der Schuldscheindarlehen über 425,0 Mio. € und der festverzinslichen Anleihe über 300,0 Mio. € der Rückkauf angeboten werden. Für die syndizierte Kreditfazilität in Höhe von 4,6 Mrd. € (inklusive Avalen), die zum Bilanzstichtag mit 3.315,9 Mio. € (Inanspruchnahme Barmittel) und 106,8 Mio. € (Inanspruchnahme Avale) ausgenutzt war, ist im Falle des Kontrollwechsels ein Kündigungsrecht seitens der Kreditgeber vorgesehen. Entsprechendes gilt auch für mehrere bilaterale Avallinien in einem Gesamtvolumen von 85,4 Mio. €, die mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen wurden und zum Bilanzstichtag in voller Höhe in Anspruch genommen waren. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen in Garantien, Leasing-, Options- und anderen Finanzierungsverträgen, die umfangreiche vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen auslösen könnten, die für die Liquidität des Konzerns von erheblicher Bedeutung wären. Neben den vorgenannten Finanzierungsinstrumenten beinhaltet eine Rahmenvereinbarung zwischen der Familie Riu und der TUI AG eine Klausel für den Fall eines Kontrollwechsels bei der TUI AG. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eine definierte Hauptversammlungspräsenzmehrheit einer Aktionärsgruppe besteht bzw. wenn ein Drittel der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat einer Aktionärsgruppe zuzurechnen ist. Im Falle des Kontrollwechsels hat die Familie Riu das Recht, von der TUI mindestens 20% und maximal sämtliche von der TUI gehaltenen Anteile an der RIUSA II S.A. zu erwerben. Eine entsprechende Vereinbarung hinsichtlich eines Kontrollwechsels bei der TUI AG besteht mit der El Chiaty Group. Ein Kontrollwechsel liegt auch hier vor, wenn eine definierte Hauptversammlungspräsenzmehrheit einer Aktionärsgruppe besteht bzw. wenn ein Drittel der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat einer Aktionärsgruppe zuzurechnen ist. Die El Chiaty Group hat in diesem Fall das Recht, von der TUI jeweils mindestens 15 % und maximal alle von der TUI gehaltenen Anteile an den gemeinsamen Hotelgesellschaften in Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten zu erwerben. Für das Joint Venture TUI Cruises GmbH zwischen Royal Caribbean Cruises Ltd. und der TUI AG wurde ebenfalls eine Vereinbarung für den Fall eines Kontrollwechsels bei der TUI AG getroffen. Sie beinhaltet für den Partner das Recht, eine Auflösung des Joint Venture zu verlangen und den Anteil der TUI AG unter gewissen Umständen zu einem gegenüber dem Verkaufspreis für den eigenen Anteil reduzierten Kaufpreis zu erwerben. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht. TUI AKTIE * COVID-19-Krise setzt TUI Aktie im Geschäftsjahr 2020 stark unter Druck Die TUI Aktie startete mit einem Kurs von 10,87 € in das Geschäftsjahr und zeigte bis Mitte Februar 2020 einen nahezu stabilen Verlauf. In diesem Zeitraum gab die TUI Group die Neuausrichtung ihrer Kapitalallokation bekannt und passte entsprechend ihre Dividendenpolitik an. Positive Kursreaktionen zogen der Verkauf von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten an die TUI Kreuzfahrten sowie die Veröffentlichung des Q1-Berichts Mitte Februar 2020 nach sich. In diesem Zusammenhang trugen auch die außergewöhnlich guten Buchungszahlen für den Sommer 2020 zu diesen Entwicklungen bei. Im weiteren Verlauf rückte die Ausbreitung des COVID-19-Virus immer weiter in den Fokus und setzte den Tourismussektor und damit das TUI Papier zunehmend unter Druck. Eine deutliche Kursreaktion zeigte sich Mitte März, nachdem die TUI in Übereinstimmung mit der Vorgabe der jeweiligen Regierungen und der Erklärung einer weltweiten Pandemie den größten Teil ihrer operativen Tätigkeiten einstellte und gleichzeitig Staatsgarantien beantragte. Zusätzlich zog der Vorstand die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 zurück und sah in der unsicheren Gesamtsituation davon ab, eine neue Prognose abzugeben. Die Einigung der TUI mit der deutschen Bundesregierung über ein erstes Stabilisierungspaket in Höhe von 1,8 Mrd. € innerhalb von nur zwei Wochen sorgte ebenso für eine kurzfristige Kurserholung wie die Aufhebung der globalen Reisewarnung in Deutschland Ende Mai 2020. Positive Impulse gingen auch von der Einigung mit Boeing über ein umfassendes Kompensationspaket bezüglich der Boeing 737 Max, der partiellen Wiederaufnahme des Geschäfts im Juni 2020, des erfolgreichen Abschlusses der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten-Transaktion sowie der Einigung über ein zweites Stabilisierungspaket mit der deutschen Bundesregierung in Höhe von 1,2 Mrd. € aus. Insgesamt gab das TUI Papier jedoch ab Mitte Juni 2020 wieder nach - zu groß war die Ungewissheit im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden Konsequenzen für die Unternehmen des gesamten Touristiksektors. * Die Inhalte dieses Kapitels sind ungeprüfte freiwillige Angaben. Angaben zur TUI Aktie scrollen 30. September 2020 WKN TUAG00 ISIN DE000UAG000 Börsenplätze London, Xetra, Hannover Reuters/ Bloomberg TUIGn.DE/TUI1.GR (Frankfurt am Main); TUIT.L/TUI:LN (London) Aktiengattung Namens-Stammaktien Grundkapital € 1.509.372.236 Anzahl der Aktien 590.415.100 Marktkapitalisierung Mrd.€ 2,0 Marktkapitalisierung Mrd. £ 1,7 Kursverlauf der TUI Aktie (GJ 2020) in % Langfristige Kursentwicklung der TUI Aktie (Xetra) scrollen € 2016 2017 2018 2019 2020 Höchstkurs 17,21 14,90 20,66 16,56 12,67 Tiefstkurs 10,17 11,46 14,34 7,87 2,89 Jahresendkurs 12,69 14,38 16,56 10,67 3,24 Notierungen, Indizes und Handel Die TUI Aktie hat ihre Hauptnotiz im Premiumsegment des Main Market der Londoner Börse und notiert in der FTSE-UK-Indexserie. Darüber hinaus ist sie mit einer Zweitnotiz im elektronischen Handelssystem Xetra sowie an der Börse Hannover gelistet. Da die TUI Aktien neben ihrer Notierung an der Londoner Börse auch zum Handel an einem regulierten Markt in Deutschland zugelassen sind, fällt TUI in den Anwendungsbereich des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und wird diesbezüglich allein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt. TUI ist zudem im Nachhaltigkeitsindex FTSE4Good und im Ethibel Sustainability Index (ESI) gelistet. Im Rahmen des CDP Climate Change 2019 wurde die TUI als eines der führenden Unternehmen bewertet. Im Geschäftsjahr 2020 betrug das durchschnittliche Handelsvolumen pro Tag an der Londoner Börse rund 3,0 Mio. Stücke, während im Xetra täglich rund 3,6 Mio. Stücke gehandelt wurden. Bezogen auf alle Handelsplattformen umfasste das tägliche Volumen in Großbritannien rund 6,7 Mio. und in der Euro-Linie ca. 6,9 Mio. Aktien. Somit verzeichnete sowohl die Pfund- als auch die Euro-Linie eine hohe Liquidität für den Handel von institutionellen und privaten Investoren. Analystenempfehlungen Analystenempfehlungen (30.9.2020) in % Analysen und Empfehlungen von Finanzanalysten sind Entscheidungsgrundlage für institutionelle sowie private Investoren. Im Berichtsjahr veröffentlichten rund 20 Analysten regelmäßig Studien zur TUI Group. Im September 2020 empfahlen 6% das TUI Papier zum "Kauf", 33% votieren für "Halten" und 61 % der Analysten empfahlen die Aktie zu "Verkaufen". Aktionärsstruktur Aktionärsstruktur (30.9.2020) in % * 24,89%. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 befanden sich rund 70% der TUI Aktien im Streubesitz. Etwa 32% aller TUI Aktien entfielen auf Privataktionäre, rund 34% auf institutionelle Investoren sowie Finanzinstitute und etwa 34% lagen in den Händen von strategischen Investoren. Geografische Aktionärsstruktur (30.9.2020) in % Dividendenpolitik Ergebnis- und Dividendenentwicklung der TUI Aktie scrollen € 2016 2017 2018 2019 2020 Ergebnis je Aktie + 1,78 + 1,10 + 1,25 + 0,71 - 5,34 Dividende 0,63 0,65 0,72 0,54 - Im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise hat sich die TUI mit der deutschen Bundesregierung auf Stabilisierungspakete geeinigt. Eine der Bedingungen für diese Unterstützung ist der faktische Verzicht der TUI auf Dividendenzahlungen für die Laufzeit der Kreditlinien und solange der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) investiert bleibt. Investor Relations Das TUI Investor Relations Team setzt auf einen offenen und kontinuierlichen Dialog sowie eine transparente Kommunikation mit Privataktionären, institutionellen Investoren, Equity- und Credit-Analysten sowie Kreditgebern. In einer Vielzahl von Gesprächen wurden die Konzernstrategie, die Geschäftsentwicklung in den einzelnen Unternehmensbereichen sowie die Implikationen der COVID-19-Krise diskutiert, damit die Anspruchsgruppen eine realistische Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der TUI Aktie vornehmen können. Die Konversationen im Geschäftsjahr 2020 konzentrierten sich insbesondere auf die Konsequenzen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie: scrollen ― Buchungsentwicklung und -verhalten der Kunden in Zeiten der Krise ― Anforderungen an Urlaubsprodukte und Hygienemaßnahmen vor dem Hintergrund von COVID-19 ― monatliche Cash-Kosten während des Stillstands und der partiellen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs ― Einigung mit der Bundesregierung über Stabilisierungspakete zur unmittelbaren Sicherung von Liquidität • Initiierung des so genannten Global Realignment-Programms, welches das Ziel hat, mehr als 300 Mio. € an Einsparungen pro Jahr bis zum Geschäftsjahr 2023 zu realisieren ― strategische Ausrichtung des Konzerns während und nach der COVID-19-Pandemie; insbesondere Beschleunigung der digitalen Initiativen und der Entwicklung hin zum Plattformunternehmen Wie gewohnt suchte das Führungsteam der TUI den Dialog mit den Investoren auf Roadshows und Konferenzen. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wurden viele dieser Veranstaltungen virtuell abgehalten. Das Management traf Investoren aus zahlreichen europäischen Finanzplätzen, den USA und Asien. Daneben legt das TUI Investor Relations-Team großen Wert auf den direkten Kontakt mit den Privatanlegern. Aufgrund der COVID-19-Situation wurde jedoch in diesem Geschäftsjahr auf Großveranstaltungen verzichtet und der intensive Austausch auf Basis zahlreicher Einzelgespräche gepflegt. Darüber hinaus wendet sich die TUI mit einem umfassenden Informationsangebot auf ihrer Website an Analysten, Investoren sowie private Anleger und hat u.a. alle Telefonkonferenzen live übertragen. 3 CORPORATE GOVERNANCE AUFSICHTSRAT UND VORSTAND Aufsichtsrat der TUI AG scrollen Name Funktion / Beruf Ort Erstbestellung Bestellt bis Ende HV Mandate 2 Dr. Dieter Zetsche Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI AG Stuttgart 13.2.2018 2023 b) Veta Health LLC Frank Jakobi 1 Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI AG Reiseverkehrskaufmann Hamburg 15.8.2007 2021 - - Peter Long Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI AG Vorsitzender Countrywide PLC Kent 9.2.2016 2021 - b) Countrywide PLC 3 Ingrid-Helen Arnold Präsidentin, SAP Data Network Walldorf 11.2.2020 2024 b) Heineken N. V. Andreas Barczewski 1 Flugkapitän Hannover 10.5.2006 2021 a) TUI fly GmbH 4 Peter Bremme 1 Landesbezirksfachbereichsleiter Besondere Dienstleistungen der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Hamburg 2.7.2014 2021 a) TÜV Nord AG - Prof. Dr. Edgar Ernst Präsident Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. Bonn 9.2.2011 2021 a) Metro AG Vonovia SE 4 Wolfgang Flintermann 1 Group Director Financial Accounting & Reporting, TUI AG Großburgwedel 13.6.2016 2021 a) Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG - María Garana Corces Vizepräsidentin Professional Services, Europa Mittlerer Osten und Afrika, Adobe Inc. London 11.2.2020 2024 - b) Alantra Partners, S. A. Liberbank, S. A. Angelika Gifford Vizepräsidentin Central Region, Facebook Inc. Berlin 26.3.2012 2021 a) thyssenkrupp AG b) Facebook Inc. 9.2.2016 * Valerie Gooding Mitglied von Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen London 11.12.2014 11.2.2020 - b) Aviva Insurance Ltd. Aviva Life Holdings Ltd. Vodafone Group PLC Stefan Heinemann 1 Product Owner Disposition & Maintenance, IMSD Aviation, TUI InfoTec GmbH Hannover 21.7.2020 2021 - - Dr. Dierk Hirschel 1 Bereichsleiter Wirtschaftspolitik der Gewerkschaft ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berlin 16.1.2015 2021 a) DZ Bank AG - Janis Kong Mitglied von Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen London 11.12.2014 11.2.2020 b) Bristol Airport Ltd. Copenhagen Airport Portmeirion Group PLC Roadis Transportation Holding S. L. U. South West Airports Ltd. Vladimir Lukin Sonderberater des CEO OOO Severgroup Moskau 12.2.2014 2024 5.6.2019 * Coline McConville Mitglied von Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen London 11.12.2014 2024 b) 3i Group PLC Fevertree Drinks PLC Travis Perkins PLC Alexey Mordashov Vorstandsvorsitzender PAO Severstal Moskau 9.2.2016 2021 b) JSC "Power Machines" 3 JSC "Severstal Management" 3 Lenta PLC 3 Nord Gold S. E. PAO "Severstal Management" 3 Michael Pönipp 1 Hotelkaufmann Hannover 17.4.2013 2021 a) TUI Deutschland GmbH Carola Schwirn 1 Ressortkoordinatorin im Fachbereich Verkehr der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berlin 1.8.2014 2021 Anette Strempel 1 Reiseverkehrskauffrau Hemmingen 2.1.2009 2021 Ortwin Strubelt 1 Reiseverkehrskaufmann Hamburg 3.4.2009 30.6.2020 Joan Trían Riu Mitglied des Vorstands der Riu Hotels & Resorts Palma de Mallorca 12.2.2019 2024 b) Ahungalla Resorts Ltd. RIUSA II S. A. Riu Hotels, S. A. Stefan Weinhofer 1 Referent Internationale Arbeitsbeziehungen, TUI AG Wien 9.2.2016 2021 b) TUI Austria Holding GmbH scrollen Name Anzahl der TUI AG Aktien (direkt und indirekt) 2 Dr. Dieter Zetsche 105.000 Frank Jakobi 1 1.291 Peter Long 8.625 Ingrid-Helen Arnold 0 Andreas Barczewski 1 0 Peter Bremme 1 0 Prof. Dr. Edgar Ernst 0 Wolfgang Flintermann 1 2.507 María Garana Corces 0 Angelika Gifford 4.100 Valerie Gooding 994 Stefan Heinemann 1 5.658 Dr. Dierk Hirschel 1 0 Janis Kong 5.985 Vladimir Lukin 0 Coline McConville 0 Alexey Mordashov 0 Michael Pönipp 1 1.226 Carola Schwirn 1 0 Anette Strempel 1 4.430 Ortwin Strubelt 1 2.946 Joan Trían Riu 0 Stefan Weinhofer 1 0 1 Vertreter der Arbeitnehmer. 2 Alle Angaben zu den Mandaten beziehen sich auf den 30. September 2020 bzw. auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat der TUI AG im GJ 2020. 3 Vorsitzender. 4 Stellvertretender Vorsitzender. * Neubestellung. a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 AktG. b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 AktG. Vorstand der TUI AG scrollen Name Ressort Mandate Anzahl TUI AG Aktien (direkt und indirekt) 1 Friedrich Joussen (Alter: 57 Jahre) Mitglied des Vorstands seit Oktober 2012 Vorsitzender seit Februar 2013 Co-Vorsitzender seit Dezember 2014 Vorsitzender seit Februar 2016 Aktuelle Bestellung bis September 2025 Vorsitzender a) Sixt SE 2 TUI Deutschland GmbH 2 TUI fly GmbH 2 b) RIUSA II S. A. 2 903.294 Birgit Conix (Alter: 55 Jahre) Mitglied des Vorstands seit Juli 2018 Aktuelle Bestellung bis Dezember 2020 CFO b) Sunwing Travel Group Inc. 0 David Burling (Alter: 52 Jahre) Mitglied des Vorstands seit Juni 2015 Aktuelle Bestellung bis Mai 2024 CEO Markets & Airlines a) TUI Deutschland GmbH TUI fly GmbH b) First Choice Holidays Ltd. First Choice Holidays & Flights Ltd. First Choice Olympic Ltd. Sunwing Travel Group Inc. TUI Canada Holdings Inc. TUI Northern Europe Ltd. TUI Nordic Holdings Sweden AB TUI Travel Group Management Services Ltd. TUI Travel Holdings Ltd. TUI Travel Ltd. TUI Travel Overseas Holdings Ltd. 16.300 Sebastian Ebel (Alter: 57 Jahre) Mitglied des Vorstands seit Dezember 2014 Aktuelle Bestellung bis Dezember 2020 Neue Bestellung ab Januar 2021 bis Dezember 2023 als CFO CEO Hotels & Resorts, Cruises, Destinations Experiences a) BRW Beteiligungs AG Eves Information Technology AG 2 TCT TechnikCentrumThale GmbH b) RIUSA II S. A. TUI China 12.750 Dr. Elke Eller (Alter: 58 Jahre) Mitglied des Vorstands seit Oktober 2015 Aktuelle Bestellung bis Oktober 2021 CHRO / Arbeitsdirektorin a) K+S AG TUI Deutschland GmbH TUI fly GmbH b) TUI Belgium N. V. TUI Nederland Holding N. V. 2 22.545 Frank Rosenberger (Alter: 52 Jahre) Mitglied des Vorstands seit Januar 2017 Aktuelle Bestellung bis Dezember 2021 CIO & Future Markets a) Peakwork AG TUI Deutschland GmbH - 5.000 1 Alle Angaben beziehen sich auf den 30. September 2020 bzw. auf den Zeitpunkt des Austritts aus dem Vorstand im GJ 2020. Peter Krueger ist mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zum Mitglied des Vorstands für die Bereiche Group Strategy, M&A, Airline und JVs bestellt. 2 Vorsitzende/-r. a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 AktG. b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 AktG. CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT Erklärung zur Unternehmensführung (Teil des Lageberichts) Die Grundsätze verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der TUI AG. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2020 mit Themen der Corporate Governance beschäftigt. Der Vorstand berichtet in diesem Kapitel - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 (DCGK) bzw. § 289a HGB sowie gemäß Disclosure and Transparency Rules (DTR) 7.2 bzw. Listing Rule (LR) 9.8.7R über die Corporate Governance im Unternehmen. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG Für die TUI AG als Aktiengesellschaft deutschen Rechts sind Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG verpflichtet, sich zur Anwendung des DCGK zu erklären. WORTLAUT DER ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2020 "Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß § 161 AktG: Seit Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im Dezember 2019 wurde und wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung mit Ausnahme von Empfehlung C.5 (Aufsichtsratsmandate von Vorstandsmitgliedern in konzernexternen Gesellschaften) und einigen Empfehlungen in Abschnitt G. I. (Vergütung des Vorstands) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprochen. EMPFEHLUNG C.5 Nach der Empfehlung C.5 soll, wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. Der Vorstandsvorsitzende der TUI AG, Herr Friedrich Joussen, übt das Mandat des Aufsichtsratsvorsitzenden bei Sixt SE aus. Herr Joussen hat dieses Mandat im Juni 2017 übernommen. Der Aufsichtsrat der TUI AG ist davon überzeugt, dass die Wahrnehmung dieses Mandates seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender nicht beeinträchtigt. EMPFEHLUNGEN G.1 UND G.2 In der seit März 2020 maßgeblichen Fassung des DCGK wurden die Empfehlungen G.1 und G.2 zur Festlegung eines Vergütungssystems im Sinne des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und zur Festlegung einer Ziel-Gesamtvergütung auf Grundlage dieses Vergütungssystems neu aufgenommen. Das ARUG II sieht zur Umsetzung eine Übergangsfrist ab dem 31. Dezember 2020 vor. Demgemäß plant der Aufsichtsrat, die Formulierung des bestehenden Vergütungssystems an das ARUG II anzupassen, das so angepasste Vergütungssystem der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 zur Billigung vorzulegen und auf Basis des angepassten Vergütungssystems die Ziel-Gesamtvergütungen der Vorstandsmitglieder festzusetzen. Insoweit sind bis dahin Abweichungen von den Empfehlungen G.1 und G.2 zu erklären. EMPFEHLUNGEN ZU VARIABLEN VERGÜTUNGSBESTANDTEILEN (ABSCHNITT G. I.3.) Im Rahmen der mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds vereinbarten Stabilisierungsmaßnahmen wurden für die TUI AG Beschränkungen der Vergütung für die Vorstandsmitglieder vereinbart. Die Vorstandsmitglieder haben zudem bereits im Rahmen der Beantragung von Staatshilfen auf die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2020 verzichtet. Diese Beschränkungen und der Verzicht können dazu führen, dass den Vorstandsmitgliedern während der Stabilisierungsmaßnahmen variable Vergütungsbestandteile nicht gewährt werden. Insoweit gehen die Empfehlungen G.6 (Anteile der variablen Vergütung aus langfristig und kurzfristig orientierten Zielen), G.7 (Festlegung der Leistungskriterien für alle variablen Vergütungsbestandteile), G.9 Satz 1 (Festlegung der Höhe der zu gewährenden variablen Vergütungsbestandteile) und G.11 Satz 1 (Berücksichtigung außergewöhnlicher Entwicklungen für variable Vergütungsbestandteile) ins Leere und es wird vorsorglich eine Abweichung von diesen Empfehlungen erklärt." UK Corporate Governance-Erklärung gemäß Ziffer 7.2 DTR bzw. LR 9.8.7R Für die TUI AG als ausländisches Unternehmen mit einem Premium-Listing an der London Stock Exchange sind Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 7.2 DTR bzw. LR 9.8.7R verpflichtet, sich zur Anwendung des UK Corporate Governance Code (UK CGC) zu erklären. Da für die TUI AG als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht insoweit auch der Deutsche Corporate Governance Kodex Anwendung findet, hatte die TUI AG im Zuge des Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC angekündigt, in praktikablem Maße auch dem UK CGC zu entsprechen. Die Anforderungen beider Kodizes sind in vielerlei Hinsicht ähnlich. Es gibt aber Aspekte, die inkompatibel sind, was nachfolgend erläutert wird. Aus diesem Grund wurde in manchen Punkten von den Kodexvorgaben des UK CGC und der so genannten Best Practice in Großbritannien abgewichen. So schreibt das für die TUI AG geltende deutsche Aktiengesetz zwingend ein dualistisches System vor (siehe auch unten den Abschnitt Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat auf Seite 110). Dieses dualistische System unterscheidet sich vom monistischen System im Vereinigten Königreich, auf dem der UK CGC beruht. Auch einige Grundsätze zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Organe einer deutschen Aktiengesellschaft unterscheiden sich von denen einer britischen Gesellschaft (zum Beispiel gibt es die Funktion des so genannten Company Secretary nicht). Vorstand und Aufsichtsrat haben daher nachstehend dargelegt, in welchen Bereichen dem UK CGC nicht entsprochen wird, und die Gründe für die Abweichungen erläutert. Überdies haben Vorstand und Aufsichtsrat erklärt, in welchen Bereichen die TUI AG zwar nicht dem Wortlaut des UK CGC entspricht, aber dem Sinn und Zweck der entsprechenden Regelung dennoch gerecht wird. Unterüberschriften beziehen sich zur besseren Orientierung der Aktionäre auf die Abschnitte des UK CGC. Darüber hinaus sind Informationen, die die Anwendung der Grundsätze und Bestimmungen des UK CGC belegen, im Corporate Governance-Bericht, im Bericht des Aufsichtsrats, im Bericht des Prüfungsausschusses sowie in den jeweiligen Teilen des zusammengefassten Lageberichts zu entnehmen. WORTLAUT DER UK CORPORATE GOVERNANCE-ERKLÄRUNG 2020 "Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß DTR 7.2 bzw. LR 9.8.7R: Abgesehen von den nachstehend genannten und erläuterten Abweichungen hat die TUI AG die Grundsätze angewandt und die Bestimmungen des UK CGC in der Fassung vom Juli 2018 über den gesamten Berichtszeitraum eingehalten." DIALOG MIT AKTIONÄREN (PROVISION 3) In deutschen Unternehmen ist es immer noch nicht weit verbreitete Praxis, dass die Ausschussvorsitzenden für Treffen mit Aktionären zur Verfügung stehen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht in Anregung A.3 lediglich vor, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats in angemessenem Rahmen bereit sein sollte, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. Einen Überblick über alle Termine des Vorstands mit Aktionären, an denen auch Mitarbeiter von Investor Relations teilgenommen haben, gibt nachstehende Tabelle. Dialog mit Aktionären scrollen Datum Veranstaltung Teilnehmer Dezember 2019 GJ 19 - Ergebnispräsentation FJ, BC Roadshow U K FJ, BC Januar 2020 Commerzbank German Investment Seminar BC UniCredit/Kepler Cheuvreux German Corporate Conference BC Februar 2020 GJ 20, Q1 - Ergebnispräsentation FJ, BC Hauptversammlung 2020 FJ, BC März 2020 Morgan Stanley Investor Call BC Mai 2020 GJ 20, H1 - Ergebnispräsentation FJ, BC Virtuelle Roadshow UK FJ, BC Virtuelle Roadshow Frankfurt am Main FJ, BC Virtuelle Roadshow Zürich BC Virtuelle Roadshow Paris BC Juni 2020 Virtuelle dbAccess Berlin Conference BC Barclays Investor Call BC August 2020 GJ 20, Q3 - Ergebnispräsentation FJ, BC Virtuelle Commerzbank Sector Conference BC September 2020 Virtuelle Berenberg & Goldman Sachs German Corporate Conference BC Virtuelle Bernstein Strategie Decision Conference FJ, BC Morgan Stanley Investoren Call BC Legende: Friedrich Joussen (FJ), Birgit Conix (BC) Wenn sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats (Anteilseignervertreter) oder Mitglieder des Vorstands mit bedeutenden Aktionären oder Investoren treffen, berichten sie über diese Treffen. Überdies werden ein monatlicher Investor Relations-Bericht sowie anlassbezogene Einschätzungen von Brokern an Vorstand und Aufsichtsrat übermittelt. Sie enthalten Updates zur Aktienkursentwicklung, Analysen der Verkäuferseite sowie Rückmeldungen und Einschätzungen von Investoren. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Ansicht, dass die TUI AG insofern dem Sinn und Zweck des UK CGC gerecht wird. UNABHÄNGIGKEIT DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER (PROVISION 10) Nach dem UK CGC muss das Board in seinem jährlichen Bericht für jeden Non-Executive Director angeben, ob es ihn als unabhängig im Sinne des UK CGC ansieht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind aufgrund der dem Aufsichtsrat durch das deutsche Aktiengesetz zugewiesenen Aufgaben als Non-Executive Directors im Sinne des UK CGC einzuordnen. Nach dem UK CGC sind Personen unabhängig, wenn sie aufgrund ihrer Persönlichkeit und in ihrem Urteil unabhängig sind und es keine Beziehungen oder Umstände gibt, die ihr Urteil beeinflussen oder beeinflussen könnten. Allerdings bezieht die TUI AG ihre Erklärung bezüglich der Unabhängigkeit nicht auf die zehn Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat (für eine genauere Beschreibung von Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern und den zugrunde liegenden Erwägungen siehe unten). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind fünf seiner neun Mitglieder auf Anteilseignerseite (der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist nach dem UK CGC nicht zu berücksichtigen) unabhängig im Sinn des UK CGC. Die als unabhängig erachteten Anteilseignervertreter sind: Frau Ingrid-Helen Arnold, Prof. Dr. Edgar Ernst, Frau Maria Garana Corces, Frau Angelika Gifford und Frau Coline McConville. Zudem war der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Dieter Zetsche, bei seiner Wahl zum Vorsitzenden in 2019 unabhängig und ist es immer noch (auch bei seiner Wahl in den Aufsichtsrat im Februar 2018 war Dr. Dieter Zetsche als unabhängig zu erachten). Die nach dem UK CGC als nicht unabhängig angesehenen Aufsichtsratsmitglieder sind Herr Alexey Mordashov, Herr Peter Long, Herr Vladimir Lukin und Herr Joan Trían Riu. Bei seiner Einschätzung hat der Aufsichtsrat insbesondere die nachfolgend genannten Gesichtspunkte berücksichtigt: ANTEILSEIGNER- UND ARBEITNEHMERVERTRETER Der Aufsichtsrat der TUI AG besteht aus zehn Mitgliedern, die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt werden ("Anteilseignervertreter") und zehn Mitgliedern, die die Arbeitnehmer der TUI AG vertreten ("Arbeitnehmervertreter"). Das unterscheidet sich von der Praxis in Großbritannien, wo typischerweise nur Aufsichtsratsmitglieder, die Großaktionäre vertreten, als Anteilseignervertreter bezeichnet werden, und nur solche Anteilseignervertreter gelten aufgrund ihrer Verbindung zu einem Großaktionär als nicht unabhängig im Sinn des UK CGC. Bei der TUI AG ist der Anteilseignervertreter Herr Joan Trían Riu (Riu Hotels, ca. 3,55 % der Stimmrechte) mit einem großen Aktionär verbunden. Herr Alexey Mordashov hat am 21. Juni 2019 mitgeteilt, dass sein Anteil an den Gesamtstimmrechten der TUI AG auf null gesunken ist. Zugleich wurde der Gesellschaft mitgeteilt, dass die entsprechenden ca. 24,89% der Stimmrechte über die von der KN-Holding LLC kontrollierte Unifirm Ltd. gehalten werden und Herr Mordashov 35 % der Anteile an der Unifirm Ltd. hält. Zudem bestehen Gemeinschaftsunternehmen der TUI AG mit der Riu Hotels S.A. sowie TUI Russia & CIS (wobei letzteres Unternehmen nach Informationen der Gesellschaft mittelbar mit Herrn Mordashov verbunden ist; Näheres dazu auf Seite 97 des Geschäftsberichts). Herr Peter Long war bis zu seiner Wahl in den Aufsichtsrat im Februar 2016 von Dezember 2014 bis Februar 2016 Co-Vorsitzender des Vorstands der TUI AG. Davor war er seit 2007 Mitglied des Vorstands der TUI AG und Chief Executive Officer der TUI Travel PLC. Herr Vladimir Lukin ist als Special Advisor to the CEO of OOO Severgroup tätig und ist so mit Herrn Mordashov verbunden. Weder Herr Alexey Mordashov noch Herr Peter Long, Herr Vladimir Lukin oder Herr Joan Trían Riu sind daher als unabhängig im Sinn des UK CGC anzusehen. Sieben der zehn Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats werden von den wahlberechtigten Arbeitnehmern des TUI Konzerns gewählt. Drei Arbeitnehmervertreter werden von einer deutschen Gewerkschaft vorgeschlagen (ver.di). Nach dem UK CGC wären so genannte Directors, die im Konzern angestellt sind oder in den vergangenen fünf Jahren angestellt waren oder die an der betrieblichen Altersvorsorge des Konzerns teilnehmen, grundsätzlich nicht als unabhängig zu erachten. In Großbritannien sind angestellte Directors in der Regel aktuelle oder ehemalige Führungskräfte ("Executives"). Im Gegensatz dazu müssen nach deutschem Recht die von den Mitarbeitern gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Arbeitnehmer des Konzerns sein und von den Arbeitnehmern ohne Einflussnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat gewählt werden. Zudem darf der Anstellungsvertrag von Arbeitnehmervertretern nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Die Arbeitnehmervertreter können ferner ebenso wie andere Arbeitnehmer an Altersvorsorgeplänen des Konzerns teilnehmen. Gewerkschaftsvertreter werden zwar von der Gewerkschaft vorgeschlagen und sind bei der Gewerkschaft beschäftigt, sind aber als Arbeitnehmervertreter einzuordnen. Sie können nur von ihrer jeweiligen Gewerkschaft aus dem Aufsichtsrat abberufen werden. Weder Vorstand noch Aufsichtsrat sind an der Bestellung oder Abberufung von Gewerkschaftsvertretern beteiligt. DIE HÄLFTE DES BOARDS SOLLEN UNABHÄNGIGE NON-EXECUTIVE DIRECTORS SEIN (PROVISION 11) Da im Lichte des UK CGC ausschließlich die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat betrachtet werden, ist mit fünf unabhängigen Mitgliedern (ohne den Vorsitzenden des Aufsichtsrats) mehr als die Hälfte der Mitglieder als unabhängig zu erachten. BESTIMMUNG EINES SENIOR INDEPENDENT DIRECTOR (PROVISION 12) Nach deutschem Recht und DCGK ist die Funktion eines so genannten Senior Independent Director nicht vorgesehen. Stattdessen können Aktionäre sämtliche Anliegen in der Hauptversammlung ansprechen und ihr Auskunftsrecht ausüben. In der Hauptversammlung stehen der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats für Fragen zur Verfügung und beide sind gesetzlich verpflichtet, angemessen zu antworten. Auch außerhalb der Hauptversammlung können sich Aktionäre an den Vorstand, insbesondere an den Vorsitzenden des Vorstands oder den Finanzvorstand, sowie zu aufsichtsratsspezifischen Themen an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder einen seiner Stellvertreter wenden. Herr Peter Long, der vor dem Zusammenschluss Chief Executive Officer der TUI Travel PLC war, wurde im Februar 2018 zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der TUI AG neben Herrn Frank Jakobi gewählt. Herr Frank Jakobi als Vertreter der Arbeitnehmer ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz erster stellvertretender Vorsitzender. AUFTEILUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN - VORSITZENDER DES AUFSICHTSRATS UND VORSITZENDER DES VORSTANDS (PROVISION 14) Die Funktionen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats (Dr. Dieter Zetsche) und des Vorsitzenden des Vorstands (Herr Friedrich Joussen) sind nach dem deutschen Aktiengesetz im Rahmen des dualistischen Systems eindeutig getrennt. Es ist nicht erforderlich und auch nicht möglich, darüber hinaus festzulegen, wie deren Zuständigkeiten und auch die des Vorstands und des Aufsichtsrats insgesamt aufgeteilt sind. Darüber hinaus ergibt sich die Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Vorstands und des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse auch unmittelbar aus gesetzlichen Regelungen und den jeweiligen Geschäftsordnungen. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Ansicht, dass die TUI AG insofern dem Sinn und Zweck des UK CGC gerecht wird. BERATUNG UND DIENSTE DES COMPANY SECRETARY (PROVISION 16) In deutschen Unternehmen gibt es die Funktion des Company Secretary nicht. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhalten aber vom Board Office der TUI AG Beratung in allen Governance-Angelegenheiten oder andere benötigte Dienstleistungen. Das Board Office fungiert dabei als Schnittstelle für Unternehmensangelegenheiten von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern und stellt sicher, dass Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen (das heißt Vorbereitung von Tagesordnungen, Protokollierung der Sitzungen und Sicherstellung der Beachtung der jeweils einschlägigen deutschen und britischen Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur Corporate Governance) regelkonform ablaufen. Das Board Office unterstützt ferner den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, den Vorsitzenden des Vorstands, den Finanzvorstand und die Vorsitzenden des Prüfungs- und des Strategieausschusses. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder können zudem über den Group Director Legal, Compliance & Board Office und das Board Office rechtlichen Rat einholen. Der Aufsichtsrat kann sich darüber hinaus mit Fragen zu sämtlichen Angelegenheiten direkt an den Vorstand wenden. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Ansicht, dass die TUI AG dem Sinn und Zweck des UK CGC gerecht wird. NOMINIERUNGSAUSSCHUSS - ZUSAMMENSETZUNG UND AUFGABEN (PROVISION 17) Die Funktion des Nominierungsausschusses einer typischen britischen Gesellschaft wird in der TUI AG von zwei Ausschüssen des Aufsichtsrats erfüllt: Nach den Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für seine Ausschüsse (die den "Terms of Reference" einer britischen Kapitalgesellschaft entsprechen) empfiehlt er dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten als Anteilseignervertreter für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung. Das Präsidium definiert die Anforderungen für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie deren Vergütung und empfiehlt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten. Auf dieser Grundlage bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Dieses Vorgehen unterscheidet sich von dem in Großbritannien, wo alle so genannten Directors von den Aktionären durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Nachfolgeplanung für Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene fällt in die Zuständigkeit des Vorstands. Allerdings haben die Aktionäre in Deutschland in jeder ordentlichen Hauptversammlung darüber zu entscheiden, ob sie die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entlasten. Seit der ordentlichen Hauptversammlung 2015 hat die TUI AG das Verfahren bei der Entscheidung über die Entlastung geändert, damit - wie in Großbritannien üblich - über die Entlastung jedes einzelnen Vorstandsund Aufsichtsratsmitglieds gesondert abgestimmt werden kann. Die TUI AG beabsichtigt, diese Praxis fortzusetzen. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass die TUI AG dem Sinn und Zweck des UK CGC gerecht wird, soweit dies praktikabel ist. Weder nach deutschem Recht noch nach Deutschem Corporate Governance Kodex ist es erforderlich, dass die Mehrheit der Mitglieder des Nominierungsausschusses unabhängig ist. Eines der nunmehr drei Mitglieder des Nominierungsausschusses ist mit dem Großaktionär verbunden (Herr Alexey Mordashov) und daher nicht unabhängig im Sinn des UK CGC. Herr Peter Long war bis zu seiner Wahl in den Aufsichtsrat im Februar 2016 von Dezember 2014 bis Februar 2016 Co-Vorsitzender des Vorstands der TUI AG. Angesichts dessen ist nur Dr. Dieter Zetsche im Sinne des UK CGC unabhängig. Die TUI AG erfüllt daher nicht die Anforderung des UK CGC, wonach die Mehrheit der Mitglieder des Nominierungsausschusses unabhängig sein soll. Die TUI AG ist aber der Ansicht, dass die aktuelle Besetzung des Nominierungsausschusses eine zuverlässige und auf Erfahrung basierende Vorauswahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite sicherstellt und gleichzeitig eine überschaubare Größe darstellt. JÄHRLICHE WIEDERWAHL DURCH DIE AKTIONÄRE IN DER HAUPTVERSAMMLUNG (PROVISION 18) Kein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied wird jährlich neu gewählt. Wie vorstehend bereits erläutert, lässt die TUI AG aber im Hinblick auf den UK CGC und die britische Best Practice über die Entlastung jedes Mitglieds des Vorstands und des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss des jeweils vorangegangenen Geschäftsjahres beschließt, freiwillig im Weg der Einzelentlastung beschließen. Die TUI AG beabsichtigt, diese Praxis so fortzusetzen. Das Ende der Bestelldauer von Mitgliedern des Aufsichtsrats ist der Tabelle "Aufsichtsrat und Vorstand" ab Seite 102 zu entnehmen. Aktuelle Lebensläufe aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind unter www.tuigroup.com/de-de/investoren/corporate-governance veröffentlicht. BEWERTUNG DER LEISTUNG DES BOARDS (PRINCIPLE L UND PROVISION 21) Die Leistung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds wird vom Aufsichtsrat jährlich mit Blick auf die Jahreserfolgsvergütung bewertet. Im Rahmen dieser Bewertung prüft der Aufsichtsrat auch die individuelle Gesamtleistung als Teil des Gesamtvorstands. Eine externe Leistungsbewertung des Vorstands wird jedoch nicht durchgeführt. Die Effizienz des Aufsichtsrats wird üblicherweise nicht jährlich überprüft. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder dem Aufsichtsratsplenum Rückmeldung geben, wann und wie immer es zweckmäßig oder erforderlich ist. Eine externe Bewertung, die die Arbeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats einschließt, wird mit Hilfe individueller Interviews und anonymisierter Rückmeldungen vorgenommen. Vorstandsmitglieder können sich am externen Bewertungsverfahren des Aufsichtsrats beteiligen. Die Gesamtergebnisse werden im Aufsichtsratsplenum vorgestellt und es werden gegebenenfalls zweckmäßige Maßnahmen vorgeschlagen und erörtert. Die letzte externe Prüfung des Aufsichtsrats wurde im Jahr 2015 von Board Consultants International durchgeführt. Board Consultants International hat keine sonstigen Verbindungen zur TUI AG. Aufgrund des bevorstehenden Wechsels im Vorsitz des Aufsichtsrats wurde Ende 2018 eine interne Effizienzprüfung durchgeführt, wobei diese durch einen Notar der GÖHMANN Rechtsanwälte und Notare zur Wahrung der Anonymität begleitet wurde. Zuletzt hat sich der Aufsichtsrat unter dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Dieter Zetsche in seiner Sitzung am 12. September 2019 mit den aus dem Ergebnis der Effizienzprüfung abgeleiteten Maßnahmen befasst. Für 2019 war aufgrund des Wechsels im Vorsitz des Aufsichtsrats keine Effizienzprüfung vorgesehen. Vielmehr hat sich der Aufsichtsrat auf die Umsetzung der aus der Effizienzprüfung abgeleiteten Maßnahmen konzentriert. Der Aufsichtsrat hat darüber beraten und beschlossen im Jahr 2020 das Thema externe Effizienzprüfung erneut aufzugreifen, nachdem eine angemessene Anzahl von Sitzungen unter dem Vorsitz von Dr. Dieter Zetsche durchgeführt wurde. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Effizienzprüfung (derzeit nach DCGK Selbstbeurteilung) intern Ende September 2020 durchgeführt. Es ist vorgesehen, dass sich der Aufsichtsrat im Dezember 2020 mit den Ergebnissen und etwaigen daraus abzuleitenden Maßnahmen befassen wird. ABSCHNITT ÜBER DEN NOMINIERUNGSAUSSCHUSS IM GESCHÄFTSBERICHT (PROVISION 23) Zu den Tätigkeiten des Nominierungsausschusses siehe Seite 11, die Teil des Schreibens des Vorsitzenden des Aufsichtsrats an die Aktionäre ist. Die Vorgehensweise bei der Nachfolgeplanung ist auf der Seite 113 dargestellt. Die Politik zu Diversity und Inklusion ist Seite 86 und 112 zu entnehmen. Zur Bewertung der Leistung des Boards siehe oben. ZUSAMMENSETZUNG DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES (PROVISION 24) Weder nach deutschem Recht noch nach Deutschem Corporate Governance Kodex ist vorgesehen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats kein Mitglied des Prüfungsausschusses sein sollte und dass der Prüfungsausschuss nur aus unabhängigen Mitgliedern bestehen darf. Dem Prüfungsausschuss gehören Dr. Dieter Zetsche als Aufsichtsratsvorsitzender und Herr Vladimir Lukin, der als abhängig anzusehen ist, an. Die TUI AG erfüllt daher nicht die Anforderung des UK CGC, ist aber der Ansicht, dass die aktuelle Besetzung des Prüfungsausschusses eine zuverlässige und auf Erfahrung basierende Arbeit sicherstellt. ZUTREFFENDER, AUSGEWOGENER UND VERSTÄNDLICHER JAHRESABSCHLUSS UND GESCHÄFTSBERICHT (PROVISION 27) Die Aufstellung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht einer deutschen Aktiengesellschaft obliegt allein dem Vorstand. Gemäß §243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein und einen realistischen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft vermitteln. Das entspricht insoweit den Anforderungen des UK CGC, nach dem Jahresabschluss und Geschäftsbericht zutreffend, ausgewogen und verständlich sein müssen. Der Vorstand ist - obgleich die Bewertung nicht dem Prüfungsausschuss übertragen wurde - vor diesem Hintergrund überzeugt, dass der vorgelegte Geschäftsbericht beiden Anforderungen genügt. EINSETZUNG UND ARBEITSWEISE DES REMUNERATION COMMITTEE (PROVISION 32, 34 UND 41) In der deutschen Governance-Struktur gibt es kein gesondertes Remuneration Committee. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird vom Aufsichtsrat und damit unter Beteiligung der Arbeitnehmervertreter auf Grundlage der Empfehlungen des Präsidiums überprüft und festgesetzt. Zuständigkeit und Aufgaben des Präsidiums werden in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats wird von den Aktionären in der Hauptversammlung beschlossen und ist in der Satzung geregelt. Sämtliche Details der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Vergütungsbericht ab Seite 117 zu entnehmen. KÜNDIGUNGSFRISTEN FÜR EXECUTIVE DIRECTORS (PROVISION 39) Mitglieder des Vorstands werden entsprechend der üblichen Praxis in Deutschland grundsätzlich für drei bis fünf Jahre bestellt. Die Bestellungen der entsprechenden Mitglieder des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2020 um drei Jahre verlängert. Das entspricht zwar noch nicht ganz der UK CGC-Empfehlung, der zufolge Kündigungsfristen oder Vertragslaufzeiten ein Jahr oder weniger betragen sollen. Die Dienstverträge enthalten jedoch Höchstgrenzen für die im Falle des Ausscheidens zu zahlenden Beträge. Weitere Informationen zur Corporate Governance ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT Die TUI AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das dualistische Führungssystem. Dieses weist dem Vorstand die Leitung und dem Aufsichtsrat die Kontrolle des Unternehmens zu. Vorstand und Aufsichtsrat der TUI AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen, wobei die Gremien sowohl hinsichtlich der Mitgliedschaft als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt sind. Beide Organe sind verpflichtet, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Der Vorstand der TUI AG bestand zum Bilanzstichtag 30. September 2020 aus sechs Mitgliedern. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung im Interesse des Unternehmens. Die Arbeit des Vorstands erfolgt auf Grundlage einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung. Die Zuständigkeitsbereiche des Vorstands sind in einer gesonderten Übersicht angegeben. Der Aufsichtsrat bestand zum Bilanzstichtag 30. September 2020 nach Gesetz und Satzung aus 20 Mitgliedern. In seiner Funktion als Kontrollorgan hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 entsprechend den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben kontinuierlich beraten und überwacht. Der Aufsichtsrat ist in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie die Festlegung der Jahresplanung, größere Akquisitionen und Desinvestitionen -beinhaltet die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Für ihre Arbeit haben sich der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss eine Geschäftsordnung gegeben. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist auf der Website des Unternehmens verfügbar. Im Übrigen wird auf weitere Details im Bericht des Aufsichtsrats auf der Seite 11 verwiesen. Die TUI AG hat für alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt abgeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt 10% des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung. ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS Die TUI AG unterliegt den Gesetzen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG). Der Aufsichtsrat setzt sich daher zu gleichen Teilen aus Vertretern der Anteilseigner und Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Vertreter der Arbeitnehmer im Sinne des MitbestG sind auch ein leitender Angestellter (§5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz) sowie drei Vertreter der Gewerkschaft. Der Aufsichtsrat war im Geschäftsjahr 2020 so zusammengesetzt, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung verfügten. Als Ziele für seine Zusammensetzung hat sich der Aufsichtsrat u.a. umfassende Branchenkenntnisse, eine Mindestanzahl von fünf unabhängigen Mitgliedern auf Anteilseignerseite, mindestens fünf Mitglieder mit internationaler Erfahrung sowie Vielfalt (Diversity) gesetzt (siehe auch die Diversitätskonzepte für Aufsichtsrat und Vorstand ab Seite 112 dieses Berichts). Zwölf Mitglieder des Aufsichtsrats verfügten über große internationale Erfahrung. Aufgrund der unterschiedlichen Werdegänge der Mitglieder war die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt durch eine große Vielfalt von relevanten Erfahrungen, Fähigkeiten und Branchenkenntnissen geprägt. Dem Aufsichtsrat gehörten auf Anteilseignerseite keine Mitglieder an, die in einer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft, zu deren Vorstand oder Dritten standen, sodass in dieser Hinsicht keine wesentlichen Interessenkonflikte bestanden. Sieben Vertreter der Anteilseigner (einschließlich des Vorsitzenden, welcher nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Zählung berücksichtigt werden kann) waren unabhängig. Die sieben von der Gesellschaft, von deren Vorstand und von einem kontrollierenden Aktionär unabhängigen Mitglieder waren Frau Ingrid-Helen Arnold, Prof. Dr. Edgar Ernst, Frau Maria Garana Corces, Frau Angelika Gifford, Herr Peter Long, Frau Coline McConville und Dr. Dieter Zetsche. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und erhalten dabei Unterstützung durch das Unternehmen. Das Unternehmen informiert regelmäßig die Mitglieder über aktuelle Gesetzesänderungen sowie über relevante Themen des Unternehmens und zur Corporate Governance. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten im Rahmen des Onboarding-Programms zudem die Gelegenheit, eingehend in wesentliche Themen des Aufsichtsrats eingeführt zu werden. INTERESSENKONFLIKTE Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse der TUI AG verpflichtet. Darüber hinaus unterliegen Vorstandsmitglieder während ihrer Tätigkeit einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 trat kein Interessenkonflikt auf, der dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats bzw. Vorstands offenzulegen war. Kein Mitglied von Aufsichtsrat oder Vorstand hat Organfunktionen bei Wettbewerbern oder Beraterverträge mit diesen. FESTLEGUNGEN NACH §§ 76 ABS. 4, 111 ABS. 5 AKTG Dem Aufsichtsrat gehörten zum Bilanzstichtag mindesten 30% weibliche und mindestens 30% männliche Mitglieder an, sodass die Anforderungen gemäß §96 Abs. 2 Satz 1 AktG erfüllt waren. Sowohl die Seite der Anteilseignervertreter als auch die der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat für die im Jahr 2020 einzuleitende Wahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, die zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 bestellt werden, gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesamterfüllung gemäß §96 Abs. 2 Satz 2 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG beschlossen, dass bis zum 31. Oktober 2020 eine Frau Mitglied des Vorstands sein soll. Dieses Ziel war im Berichtszeitraum mit der Zugehörigkeit von Dr. Elke Eller zum Vorstand erreicht und mit der Bestellung von Frau Birgit Conix zum Vorstand seit dem 15. Juli 2018 übererfüllt. Mit Beschluss vom 15. September 2020 hat der Aufsichtsrat die Zielgröße von einer Frau im Vorstand bis zum 30. September 2023 verlängert. Der Vorstand seinerseits hat gemäß §76 Abs. 4 AktG beschlossen, dass der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 20% und in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 30% betragen soll. Beide Zielgrößen sollten zum 30. September 2020 erreicht werden. Die TUI AG hat deshalb in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen implementiert, die darauf ausgerichtet sind, den Frauenanteil langfristig und nachhaltig zu steigern. Dazu gehörten u.a. die Frauenförderung in Talentprogrammen und die gezielte Ansprache im Stellenbesetzungsprozess. Zudem soll im Besetzungsprozess für Positionen im Senior Leadership-Team immer mindestens eine Frau auf der Shortlist sein. Trotz aller getroffenen Maßnahmen stehen die Eignung und Qualifikation der Kandidaten bei der Besetzung offener Positionen im Vordergrund. Durch diese Maßnahmen konnte in der TUI AG der Frauenanteil zum 30. September 2020 von 24% auf 25% auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands gesteigert und damit das Ziel von 20% übertroffen werden. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands beläuft sich der Frauenanteil auf 22%, somit wurde die Zielgröße von 30% unterschritten. Der Vorstand hat im September 2020 erneut Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Bis zum Stichtag am 30. September 2023 soll der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 25 % und in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 30% betragen. AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG Die Aktionäre der TUI AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der TUI AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Den Aktionären ist es außerdem möglich, ihre Stimme im Vorfeld der Hauptversammlung per Internet an die Stimmrechtsvertreter der TUI AG abzugeben. Zudem können sich die Aktionäre für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registrieren lassen. Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden gemäß aktienrechtlichen Vorschriften veröffentlicht und auf der Website der TUI AG in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Während der Hauptversammlung können die Vorträge des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstands zeitgleich im Internet verfolgt werden. RISIKOMANAGEMENT Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand der TUI AG und dem Management im TUI Konzern stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt, den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und von den Abschlussprüfern überprüft. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses einschließlich der Berichterstattung, der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Einzelheiten zum Risikomanagement im TUI Konzern sind im Risikobericht dargestellt. Hierin ist der gemäß Handelsgesetzbuch (§§289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthalten. TRANSPARENZ Die TUI AG setzt die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit unverzüglich, regelmäßig und zeitgleich über die wirtschaftliche Lage des Konzerns und neue Tatsachen in Kenntnis. Der Geschäftsbericht sowie die Zwischenberichte werden im Rahmen der dafür vorgegebenen Fristen veröffentlicht. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwicklungen informieren Pressemeldungen und gegebenenfalls Ad-hoc-Mitteilungen. Die Website www.tuigroup.com bietet darüber hinaus umfangreiche Informationen zum TUI Konzern und zur TUI Aktie. Die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen - wie Hauptversammlung, Geschäftsbericht und Zwischenberichte - sind in einem Finanzkalender zusammengestellt. Der Kalender wird mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf veröffentlicht und ist auf der Website der TUI AG abrufbar. AKTIEN UND AKTIENGESCHÄFTE DER ORGANMITGLIEDER Meldepflichtige Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte von Aktien der TUI AG oder von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten meldepflichtiger Personen (Directors' Dealings bzw. Managers' Transactions) sind der TUI AG im Geschäftsjahr 2020 von Herrn Friedrich Joussen bekanntgemacht worden. Einzelheiten können der Website des Unternehmens entnommen werden. Für Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte der Organmitglieder findet - neben entsprechenden gesetzlichen Vorschriften - das von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Group Manual Share Dealings by Restricted Persons Anwendung. Dieses sieht vor allem eine Freigabepflicht für Transaktionen mit Finanzinstrumenten der TUI AG von Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrats oder des Group Executive Committee sowie von Personen auf der Insiderliste vor. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG Die TUI AG stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Jahresabschluss der TUI AG wird gemäß deutschem Handelsrecht (HGB) erstellt. Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer testiert und vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Zwischenbericht wird vor der Veröffentlichung vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert. Der Konzern- sowie der Jahresabschluss der TUI AG wurden von dem durch die Hauptversammlung 2020 gewählten Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft. Die Prüfungen erfolgten nach deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung; ergänzend wurden die International Standards on Auditing beachtet. Die Prüfungen umfassten auch das Risikofrüherkennungssystem. Darüber hinaus wurde ein Review gemäß Listing Rule 9.8.10 R (1) und (2) durchgeführt. Der Konzernabschluss sowie -lagebericht zum 30. September 2020 wurden einer Prüfung unterzogen. Mit dem Abschlussprüfer wurde vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung unterrichtet. Zusätzlich wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass er den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum DCGK ergeben. Hierzu gab es im Rahmen der Prüfungen für das Geschäftsjahr 2020 jeweils keinen Anlass. Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands berücksichtigt die nachfolgenden Diversitätsaspekte: (a) Alter: Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enden in der Regel mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (zurzeit 67. Lebensjahr); (b) Geschlecht: Dem Vorstand soll eine Frau angehören; (c) Bildungs-/Berufshintergrund: Die Notwendigkeit verschiedener Bildungs- und Berufshintergründe ergibt sich bereits aus der Pflicht zu ordnungsmäßiger Geschäftsführung nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung. Darüber hinaus soll der Vorstand insgesamt bzw. durch seine einzelnen Mitglieder u.a. über folgende wesentliche Hintergründe verfügen: scrollen ― möglichst auch im Ausland erworbene Managementerfahrung und interkulturelle Kompetenz zur erfolgreichen Führung und Motivation globaler Teams; ― fundierte Praxiserfahrungen im Stakeholder-Dialog (Führungskräfte und Mitarbeiter sowie deren Gremien, Aktionäre, Öffentlichkeit); ― Erfahrung im IT-Management und Verständnis in Bezug auf die Digitalisierung vertikal integrierter Wertschöpfungsketten; ― profunde Erfahrungen in wertgetriebener, KPl-basierter Strategieentwicklung und -Umsetzung sowie der Unternehmenssteuerung; ― profunde Kenntnisse der Zusammenhänge und Anforderungen des Kapitalmarkts (Shareholder-Management); ― Kenntnisse der Rechnungslegung und des Finanzmanagements (Controlling, Finanzierung); ― tiefes Verständnis von und Erfahrungen im Changemanagement. MIT DEM DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS VERFOLGTE ZIELE Die Regelaltersgrenze soll einerseits amtierenden Mitgliedern des Vorstands ermöglichen, ihre Berufs- und Lebenserfahrung möglichst lange zum Wohle des Unternehmens einzubringen. Andererseits soll die Regelaltersgrenze eine regelmäßige Verjüngung des Gremiums unterstützen. Die Einbindung beider Geschlechter in die Vorstandsarbeit ist einerseits Ausdruck der Überzeugung des Aufsichtsrats, dass gemischtgeschlechtliche Teams zu gleichen oder besseren Ergebnissen gelangen als Teams, in denen nur ein Geschlecht repräsentiert ist. Sie ist aber auch die logische Fortsetzung der vom Vorstand im Unternehmen implementierten Maßnahmen zur Geschlechterdiversität (so genannte Gender-Diversity), die auf eine Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen abzielt. Diese Maßnahmen sind nur dann glaubwürdig auf- und umzusetzen, wenn der Vorstand nicht nur aus männlichen Mitgliedern besteht ("Proof of Concept"). Verschiedene Berufs- und Bildungshintergründe sind einerseits notwendig, um die dem Vorstand nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zukommenden Aufgaben und Pflichten ordnungsgemäß erfüllen zu können. Sie sind aber nach Auffassung des Aufsichtsrats andererseits auch Garant unterschiedlicher Blickwinkel auf Herausforderungen und die damit verbundenen Herangehensweisen, wie sie sich im unternehmerischen Alltag stellen. Besonderes Augenmerk kommt der internationalen Managementerfahrung zu. Ohne die Fähigkeit zur und Erfahrung in der Integration, Führung und Motivation globaler Teams ist die Berücksichtigung unterschiedlicher kultureller Hintergründe unter den Führungskräften und in der Belegschaft unmöglich. ART UND WEISE DER UMSETZUNG DES DIVERSITÄTSKONZEPTS FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS Ein wesentlicher Aspekt der Umsetzung des Diversitätskonzepts für die Besetzung des Vorstands ist die Einbindung des Aufsichtsrats in die Unternehmensorganisation, wie sie in Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung vorgesehen ist. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Aufsichtsrat die strategische, wirtschaftliche und tatsächliche Situation des Unternehmens kennt. Als Überwacher der Geschäftsführung durch den Vorstand trifft der Aufsichtsrat der TUI AG Entscheidungen für die Bereiche Geschäftsverteilung im Vorstand sowie Besetzung des Vorstands und damit letztlich auch für die Personal- und Nachfolgeplanung im Vorstand. Im Rahmen der Personal- und Nachfolgeplanung tauschen sich das Präsidium des Aufsichtsrats bzw. der Aufsichtsrat selbst regelmäßig mit dem Vorstand oder dessen Mitgliedern über geeignete Nachfolgekandidaten aus dem Konzern für Vorstandsämter (Notfall-, Mittelfrist- und Langfristszenarien) aus. Im Rahmen der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen oder im Zuge von deren Vorbereitung haben die Mitglieder des Aufsichtsrats die Gelegenheit, so genannte High Potencials aus dem Konzern fachlich und persönlich kennenzulernen. Präsidium und Aufsichtsrat stellen darüber hinaus eigene Erwägungen in den vorgenannten Bereichen an und erörtern diese Erwägungen auch in Abwesenheit des Vorstands. Hierzu gehört auch, dass externe Kandidaten für Vorstandsposten evaluiert und gegebenenfalls in den Auswahlprozess einbezogen werden. Bei alledem fließen auch vorstehend beschriebene Diversitätsaspekte für die Besetzung des Vorstands in die Entscheidungen des Aufsichtsrats ein. Auch lässt der Aufsichtsrat sich aktuell zweimal im Geschäftsjahr vom Vorstand über die Weiterentwicklung und Umsetzung von familienfreundlichen Konzepten (zum Beispiel räumlich und zeitlich flexibles Arbeiten durch Videokonferenzen, Teilzeitmodelle, Kulturwandel) und konkrete Maßnahmen zur Frauenförderung (zum Beispiel mindestens eine Frau in der Endauswahl bei Neu- oder Nachbesetzungen für Funktionen im so genannten Senior Leadership-Team) berichten. IM GESCHÄFTSJAHR 2020 ERREICHTE ERGEBNISSE Mit Wirkung zum 15. Juli 2018 wurde Frau Birgit Conix als zweite Frau zum Mitglied des Vorstands bestellt. Damit ist das vom Aufsichtsrat festgelegte Ziel, dass dem Vorstand mindestens eine Frau angehören soll, im Berichtszeitraum übererfüllt. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Frau Birgit Conix aus dem Vorstand mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 übernimmt Herr Sebastian Ebel ab 1. Januar 2021 das Finanzressort. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat Herrn Peter Krueger mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Weiterhin ist durch einen entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrats die Bestellung von Herrn David Burling um drei weitere Jahre verlängert worden (siehe Übersicht Vorstand auf Seite 104). Nach Auffassung des Aufsichtsrats tragen Herr Ebel, Herr Burling und Herr Krueger u.a. durch ihre beruflichen Werdegänge, ihre vielfältige internationale Erfahrung und ihren jeweiligen Berufshintergrund zur Diversität im Vorstand bei. Nähere Informationen zu diesen und allen anderen Mitgliedern des Vorstands können den Lebensläufen auf der Website des Unternehmens und der Kommunikation anlässlich der Entscheidungen des Aufsichtsrats entnommen werden. DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt die nachfolgenden Diversitätsaspekte. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der TUI AG sieht eine Regelaltersgrenze von 68 Jahren bei der Wahl in den Aufsichtsrat vor. Neben der gesetzlichen Geschlechterquote (§96 Abs. 2 Satz 1 AktG) hat sich der Aufsichtsrat weitere Ziele bezüglich seiner Zusammensetzung gegeben, nämlich die Internationalität und die Branchenkenntnisse, welche unterschiedliche Bildungs- und Berufshintergründe mit sich bringen, und die Anzahl der unabhängigen Mitglieder auf Anteilseignerseite. Auch die Geltung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer leistet einen maßgeblichen Beitrag zu einer Vielfältigkeit an Bildungs- und Berufshintergründen im Aufsichtsrat der TUI AG. MIT DEM DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS VERFOLGTE ZIELE Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass seine eigene Besetzung in Sachen Diversität ein unternehmensintern und -extern wichtiges Signal ist. Altersgrenze und Regelzugehörigkeitsdauer verfolgen dabei einerseits das Ziel, geeignete Kandidaten zu finden und zu halten. Die Mitglieder des Gremiums müssen dabei über ausreichend Berufserfahrung sowie persönliche Eignung für das Amt verfügen und die notwendigen Zeitressourcen zur Verfügung stellen können. Nach der Einarbeitung in das Geschäftsmodell und die Besonderheiten eines vertikal integrierten Unternehmens misst der Aufsichtsrat der Beständigkeit bei seiner Besetzung im Sinne der kontinuierlichen Begleitung der Unternehmensentwicklung ebenfalls eine bedeutsame Rolle zu. Andererseits soll der Aufsichtsrat sich aber auch regelmäßig mit neuen Ansätzen und Impulsen auseinandersetzen, welche zum Beispiel der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Unternehmen und Geschäftsmodell Rechnung tragen. Zur Erreichung beider Ziele sind die Altersgrenze und die Regelzugehörigkeitsdauer aus Sicht des Aufsichtsrats taugliche Instrumente. Weitere die Zusammensetzung betreffende Ziele (u.a. Internationalität, Branchenkenntnis) reflektieren die Anforderungen an das Beratungs- und Aufsichtsgremium, seine Aufgabe in einem global agierenden Unternehmen mit herausforderndem Wettbewerbsumfeld wahrzunehmen. Dafür sind zum Beispiel multikulturelle und internationale Erfahrungen in der Integration von Unternehmen ebenso wichtig wie die Kenntnis der Wert- und Erfolgstreiber der Branche. Bei alledem sind die Wirkung und kulturelle Besonderheiten des so genannten Stakeholder-Ansatzes einer sozialen Marktwirtschaft zu berücksichtigen, was durch die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter auch im Aufsichtsrat sichergestellt wird. ART UND WEISE DER UMSETZUNG DES DIVERSITÄTSKONZEPTS FÜR DEN AUFSICHTSRAT Die Umsetzung der mit dem Diversitätskonzept verfolgten Ziele ist durch die Verankerung seiner Bestandteile in Gesetz und Geschäftsordnung bzw. über das Erfordernis, sich im Rahmen der Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG zur Corporate Governance im Unternehmen zu erklären, gewährleistet. Für die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat stellt zudem der Nominierungsausschuss sicher, dass verpflichtende und freiwillige Ziele in Bezug auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats eingehalten werden. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Effizienzprüfungen unterzieht sich der Aufsichtsrat zudem einer Selbstevaluierung, welche auch Aspekte seiner Zusammensetzung umfasst. IM GESCHÄFTSJAHR 2020 ERREICHTE ERGEBNISSE Im Geschäftsjahr 2020 haben sich keine Veränderungen im bestehenden Diversitätskonzept ergeben. Entsprechend der seinerzeitigen Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Satz 2 DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) hat sich der Aufsichtsrat durch seinen Beschluss vom 14. September 2017 ein Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Gesamtgremiums gegeben. Dr. Dieter Zetsche hat seit seiner Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung 2018 aufgrund seiner umfangreichen Managementerfahrung aus der Führung eines weltweit agierenden Großkonzerns und seiner umfangreichen internationalen Erfahrung einen sehr wertvollen Beitrag zur Diversität im Gremium geleistet. Seine Kenntnisse und Fähigkeiten bringt er nunmehr als Vorsitzender des Aufsichtsrats ein. Mit der Wahl von Frau Ingrid-Helen Arnold und Frau Maria Garana Corces zu Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung im Februar 2020 wurde der Aufsichtsrat um umfangreiche Erfahrungen im Hinblick auf die Entwicklung digitaler Lösungen und die strukturelle Neuaufstellung eines Unternehmens bereichert, die für uns vor dem Hintergrund der Markets and Domain Transformation von großem Wert sind. Aus Sicht des Aufsichtsrats besteht aktuell kein weiteres Handlungserfordernis in Bezug auf Diversität. So sind auf Anteilseignerseite vier von zehn Aufsichtsräten Frauen und auch bei der Gesamtbetrachtung des Gremiums entspricht der Frauenanteil mit 30% der gesetzlich geforderten Quote. Mit sechs vertretenen Nationalitäten darf der Aufsichtsrat zudem als international besetzt gelten. Den auf der Website veröffentlichten und jährlich aktualisierten Lebensläufen seiner Mitglieder kann zudem die Vielfalt der Berufs- und Bildungshintergründe der einzelnen Mitglieder des Gremiums entnommen werden. Integrity & Compliance Bekämpfung von Korruption und Bestechung Bei der Durchführung unserer geschäftlichen Aktivitäten müssen wir eine Vielzahl nationaler und internationaler Gesetze, Vorschriften sowie interne Richtlinien beachten. Unser Compliance Management-System unterstützt uns dabei, diese Vorgaben einzuhalten. Es soll außerdem Fehlverhalten vorbeugen, Haftungsrisiken für das Unternehmen, seine gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte und Mitarbeiter beherrschbar machen und damit gleichzeitig den guten Ruf des Unternehmens schützen. Es ist elementarer Baustein unseres Bekenntnisses zu unternehmerischem, ökologischem und sozialem Handeln sowie Wirtschaften und unverzichtbares Element sowohl der Unternehmenskultur als auch unserer Corporate Governance-Aktivitäten. Im zweiten Halbjahr waren auch die Integrity & Compliance-Aktivitäten von der COVID-19-Krise betroffen. Aus betrieblichen Gründen wurden einige Maßnahmen wie beispielsweise Trainings, Umfragen und Kommunikation nur im reduzierten Umfang oder mit zeitlicher Verzögerung durchgeführt. Allerdings war die Arbeitsfähigkeit der Integrity & Compliance-Organisation jederzeit gewährleistet. TUI Compliance Management-System COMPLIANCE MANAGEMENT-SYSTEM Das Compliance Management-System der TUI Group ist risikobasiert. Es beruht auf der Systematik Vorbeugen, Erkennen und Reagieren, die sich wiederum aus einer Vielzahl unternehmensinterner Maßnahmen und Prozesse zusammensetzt. Im Fokus stehen dabei die Teilrechtsbereiche Korruptionsbekämpfung, Fairer Wettbewerb, Datenschutz sowie Handelssanktionen. Unser Compliance Management-System definiert hierfür den Aufbau- und Regelbetrieb wie auch die Dokumentation der Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse in diesen Bereichen. Das Compliance Management-System gilt für die TUI AG sowie alle in- und ausländischen Gesellschaften, an denen die TUI AG direkt oder indirekt Mehrheitsbeteiligungen hält, sowie sonstige Unternehmensbeteiligungen, sofern und soweit die Unternehmenssteuerung direkt oder indirekt bei der TUI AG liegt (so genannte "Geführte Konzerngesellschaften"). Unternehmensbeteiligungen, bei denen die Unternehmenssteuerung nicht der TUI AG obliegt (so genannte "Nicht Geführte Konzerngesellschaften"), wird die Umsetzung des Compliance Management-Systems empfohlen. Das Compliance Management-System entspricht in seiner Konzeption dem Prüfstandard PS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer. INTEGRITY & COMPLIANCE-ORGANISATION Unsere Compliance-Organisation unterstützt die Verantwortlichen darin, die Werte und Regularien in die Konzernstruktur hinein zu vermitteln und dort zu verankern. Sie sorgt dafür, dass die Compliance-Anforderungen konzernweit in den verschiedenen Ländern und Kulturkreisen umgesetzt werden. In den dezentralen Einheiten der TUI Group gibt es Ansprechpartner (Head Compliance Officers), die die Vorgaben des Integrity & Compliance-Teams umsetzen und unterstützen. Unter der Führung des Chief Compliance Officer nimmt das Integrity & Compliance-Team mit den dezentralen Compliance-Beauftragten auf verschiedenen Managementebenen folgende Aufgaben wahr: scrollen ― Sensibilisierung für das Thema Integrity & Compliance und die zugeordneten Fachthemen ― Implementierung der Ziele des Integrity Passport - des TUI Verhaltenskodex - sowie des Compliance-Regelwerks ― Durchführung von Schulungen ― Beratung von Führungskräften und Mitarbeitern ― Sicherstellung des erforderlichen Informationsaustauschs ― Monitoring von nationalen und internationalen Gesetzesinitiativen ― regelmäßige, vierteljährliche Berichterstattung an das Group Executive Committee, jährlich an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Im Mai 2020 wurden die Aufgaben des bisherigen Compliance-Ausschusses, der sich unter dem Vorsitz des Chief Financial Officer aus der Arbeitsdirektorin, dem Chief Compliance Officer, den Bereichsleitern Group External Affairs & Communications, Group Audit sowie Vertretern des Konzernbetriebsrats und des TUI Europa Forums zusammensetzte, auf einen neuen Compliance-Ausschuss des Konzernbetriebsrats übertragen. Der Grund dafür war, dass der überwiegende Teil der Themen des Compliance-Ausschusses der Mitbestimmung unterliegt und so effizienter behandelt und entschieden werden kann. Ständige Mitglieder des Compliance-Ausschusses des Konzernbetriebsrats sind Vertreter des Konzernbetriebsrats, der Director Integrity & Compliance sowie bei Bedarf weitere Arbeitgebervertreter. Ein Vertreter des TUI Europa Forums ist ständiger Gast der Arbeitsgruppe. INTEGRITY & COMPLIANCE-KULTUR Die Integrity & Compliance-Kultur beeinflusst das Verhalten der Mitarbeiter und deren Standpunkt zur Einhaltung der anwendbaren Regeln. Sie ist damit Grundlage für die Wirksamkeit des Compliance Management-Systems. Unsere Kultur ist geprägt durch die Grundeinstellung und Verhaltensweise des Managements sowie durch die Rolle des Aufsichtsorgans, also durch den so genannten "Tone from the Top". Sie findet ihren Ausdruck unter anderem in dem Unternehmenswert "Trusted", der an die persönliche Verantwortung der Mitarbeiter und die Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit im Umgang mit Kunden, Stakeholdern und Mitarbeitern appelliert. INTEGRITY PASSPORT - DER TUI VERHALTENSKODEX Die Integrity & Compliance-Kultur wird stark durch unseren Integrity Passport, den TUI Verhaltenskodex, geprägt. Dieser ist für alle Mitarbeiter, vom Vorstand bis zum Auszubildenden, und alle geführten Konzerngesellschaften verbindlich. Die Bezeichnung Integrity Passport verdeutlicht die Veränderung der Compliance-Kultur im Unternehmen: weg von einem rein regelbasierten Verständnis von Compliance hin zu einer Wertekultur der Integrität. Der Integrity Passport dient dem Vorstand, den Geschäftsführungen, den Führungskräften sowie den Mitarbeitern gleichermaßen als Leitbild. Er gibt in der täglichen Arbeit und in Konfliktsituationen zu wesentlichen Themen die Richtung vor: Fairer Wettbewerb, keine Bestechung und Korruption, angemessene Geschenke und Einladungen, Schutz unserer Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz, Umgang mit Interessenkonflikten, kein Insiderhandel, ordentliche Geschäftsbücher und Finanzunterlagen, Verhinderung von Geldwäsche, Handelsbeschränkungen, der respektvolle Umgang miteinander, Nachhaltigkeit sowie öffentliche Kommunikation in Bezug auf TUI und wie man Bedenken äußern kann. LIEFERANTENKODEX Ergänzend zum Integrity Passport gilt der Verhaltenskodex für Lieferanten. Darin sind die ethischen, sozialen und rechtlichen Erwartungen der TUI an ihre Geschäftspartner festgehalten. Darüber hinaus werden Geschäftspartner zur Einhaltung aller auf die Lieferantenbeziehung anwendbaren nationalen und internationalen Antikorruptionsgesetze vertraglich verpflichtet. Die Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern werden damit auf ein solides Fundament gestellt. INTEGRITY & COMPLIANCE-RICHTLINIEN-MANAGEMENT Die im Integrity Passport festgelegten Prinzipien werden zusätzlich durch unterschiedliche Richtlinien, Statements und Handbücher in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen umgesetzt. Hierzu trägt unser konzernweites Richtlinienmanagement bei, das die Vorgaben für gruppenweite Richtlinien erarbeitet und die Einbindung der jeweiligen internen Stakeholder-Gruppen, wie zum Beispiel anderer Fachabteilungen und des Betriebsrats, koordiniert. Die TUI Group strebt dadurch ein möglichst vollständiges und verständliches Richtlinienset an, das zugleich keine Überregulierung darstellt. Die Compliance-Richtlinien der TUI Group befassen sich unter anderem mit dem angemessenen Umgang mit Geschenken und Einladungen, Datenschutz, fairem Wettbewerb und der Einhaltung von Handelssanktionen. INTEGRITY & COMPLIANCE-RISlKOANALYSE Für die Themen Schutz des freien und fairen Wettbewerbs, Korruptionsprävention sowie Datenschutz und den Umgang mit Handelssanktionen wird grundsätzlich jährlich eine Risikoanalyse erstellt, wobei die Risiken nach den Kriterien von Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe (einschließlich Reputationsschäden) bewertet werden. Aus den Ergebnissen der Identifizierung der Compliance-Risiken werden entsprechende risikominimierende Maßnahmen abgeleitet. In diesem Geschäftsjahr lag der Fokus auf der Verbesserung bereits implementierter Kontrollen und Maßnahmen. Auch die jährliche Befragung von gesetzlichen Vertretern, Führungskräften und Mitarbeitern der TUI Group zur Erkennung möglicher Interessenkonflikte ist Teil der Risikoanalyse und -vorsorge. Die im zurückliegenden Geschäftsjahr in Großbritannien durchgeführte Befragung wurde von 98% der Adressaten beantwortet. Die Auswertung ergab, dass bei 9% der Befragten potenzielle Interessenkonflikte vorlagen, die weitere Untersuchungen erforderlich machten. Diese Interessenkonflikte wurden in der Folge abgestellt, genehmigt oder überwacht, wodurch die erforderliche Transparenz hergestellt wurde. DATENSCHUTZ Das Thema Datenschutz bleibt für die TUI Group weiterhin wichtig. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Kennzahlen eingeführt, anhand derer die Einhaltung von Datenschutzregelungen gemessen werden kann. Gemessen werden die Einhaltung der gesetzlichen Frist zur Beantwortung von Datenauskunftsanfragen (2020: 99,9%; 2019: 97%) und die Frage, wie viele Datenschutzbeschwerden berechtigt sind (2020: 57%; 2019: 21 %). Diese Kennzahlen werden quartalsweise an das Group Executive Committee berichtet. INTEGRITY & COMPLIANCE-SCHULUNGEN Schulungen sind ein Schlüsselelement des auf die Prävention von Fehlverhalten ausgerichteten Compliance Management-Systems und elementar für die Integrity & Compliance-Kultur in der TUI Group. Auf der Grundlage eines abgestuften Trainingskonzepts für Führungskräfte und Mitarbeiter wurden unternehmensweit Präsenz- und Online-Trainings durchgeführt. Für alle Mitarbeiter und Führungskräfte sind dabei zwei Online-Trainings verpflichtend: zum einen das Training zum Integrity Passport, in dem das Thema Integrität und die zugrunde liegenden Unternehmenswerte erläutert werden, zum anderen das Online-Training zum Thema Datenschutz, das ein Grundverständnis für dieses Thema vermittelt. Das im abgelaufenen Geschäftsjahr erstellte Online-Training "Fairer Wettbewerb" ergänzt die Kommunikation zur bereits implementierten Konzernrichtlinie. Darüber hinaus wurden in einzelnen Gesellschaften und Bereichen der TUI thematische Schwerpunktschulungen, zum Beispiel zu den Themen Korruptionsbekämpfung, Wettbewerbsrecht wie auch angemessener Umgang mit Geschenken und Einladungen, durchgeführt, um so risikoorientiert für die jeweiligen Herausforderungen zu sensibilisieren. HINWEISGEBERSYSTEM: SPEAKUP LINE TUI bietet Führungskräften und Mitarbeitern konzernweit die Möglichkeit, anonym und repressionsfrei Hinweise auf schwerwiegende Verstöße gegen Gesetze oder die im Integrity Passport verankerten Richtlinien abzugeben. Dieses Hinweisgebersystem steht Mitarbeitern derzeit in 53 Ländern zur Verfügung. Hinweisen wird im Interesse aller Stakeholder und des Unternehmens konsequent nachgegangen. Vertraulichkeit und Diskretion stehen dabei an oberster Stelle. Alle Mitteilungen aus dem Hinweisgebersystem werden vom Integrity & Compliance-Team, zum Teil in Abstimmung mit Group Audit, untersucht und aufgearbeitet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es über die SpeakUp Line insgesamt 50 Meldungen gegeben (2019: 83 Meldungen). Neben der SpeakUp Line nutzen Mitarbeiter auch die Möglichkeit zur direkten Meldung von Verstößen an ihre Vorgesetzten sowie an die jeweils zuständigen Compliance-Kontakte oder über das auch extern verfügbare Compliance-Postfach. Hier gab es weitere 19 Meldungen (2019: 21 Meldungen), denen bei Vorliegen eines Anhaltspunkts für den Verstoß gegen interne Richtlinien oder das Gesetz nachgegangen wurde. Von diesen insgesamt 69 Meldungen (2019: 104 Meldungen) lag bei neun (2019: 32 Meldungen) der anfängliche Verdacht eines Compliance-Verstoßes vor, was dann zu Untersuchungen und in der Folge in insgesamt fünf Fällen (2019: zwei Fälle) zu Disziplinarmaßnahmen geführt hat. Verstöße mit einem erheblichen Schweregrad, die zur Veröffentlichung einer Meldung Anlass gegeben hätten, gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht. ÜBERWACHUNG VON GESCHÄFTS BEZIEHUNGEN (DUE DILIGENCE-PROZESSE) Aufgrund unserer Tätigkeit in Ländern mit einem hohen Korruptionsindex besteht das Risiko von Bestechung und Bestechlichkeit. Daneben ist nicht auszuschließen, dass TUI Geschäftspartner Handelssanktionen unterliegen oder in Sanktionslisten aufgenommen werden. Deshalb führt das Integrity & Compliance-Team auf Anfrage und anlassbezogen Überprüfungen eines Teils der TUI Geschäftspartner mit Hilfe eines Internetdatenbank-Anbieters durch. Dabei werden die Namen der Geschäftspartner mit internationalen Sanktions-, Terrorismus- und Gesuchte-Personen-Listen abgeglichen und im Falle einer Übereinstimmung weitere Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung eingeleitet. Im Geschäftsjahr 2020 wurden auf diese Weise insbesondere Geschäftspartner aus dem Bereich Group Purchasing (Hotelpartner als wichtigste Gruppe der Geschäftspartner) sowie weitere Geschäftspartner in Ländern mit Sanktions- oder Korruptionsrisiko nach Compliance-Kriterien überprüft. In kritischen Fällen wurde die Geschäftsorganisation, die mit diesen Geschäftspartnern zusammenarbeitet, über die Resultate der Überprüfung informiert, damit weitere Absicherungsmaßnahmen getroffen werden konnten. Vergütungsbericht (Teil des Lageberichts) * Der Vergütungsbericht erläutert im Wesentlichen die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der TUI AG sowie die satzungsgemäße Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Vergütungsbericht orientiert sich insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des deutschen Aktiengesetzes (AktG) und, soweit möglich, den Empfehlungen des UK Corporate Governance Code (UK CGC). Darüber hinaus enthält der Vergütungsbericht bereits die Angaben gemäß § 162 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Damit setzt die TUI AG die Vorgaben zum Vergütungsbericht um, die sich aus dem Rahmenvertrag zur Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen ergeben, den sie am 29. September 2020 mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds abgeschlossen hat (Rahmenvertrag). Die TUI AG ist als deutsche Aktiengesellschaft auch an der London Stock Exchange (LSE) gelistet. Soweit zwingende Regelungen zur Führungsstruktur und rechtliche Vorgaben einer deutschen Aktiengesellschaft betroffen sind, werden diese Regelungen in diesem Bericht entsprechend dargestellt und gegebenenfalls in Kontext zum UK CGC gesetzt. * Es handelt sich hierbei auch um einen Vergütungsbericht gemäß §162 AktG. Vergütung des Vorstands BESTÄTIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DURCH DIE AKTIONÄRE Nach Vorarbeiten im Geschäftsjahr 2019 beschloss der Aufsichtsrat der TUI AG im Dezember 2019 rückwirkend zum Beginn des Geschäftsjahres 2020, mithin zum 1. Oktober 2019, ein überarbeitetes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands. Das Vergütungssystem in seiner überarbeiteten Form wurde von den Aktionären der TUI AG in der Hauptversammlung am 11. Februar 2020 ebenfalls rückwirkend zum Beginn des Geschäftsjahres 2020 gebilligt. Neben den gesetzlichen Erfordernissen wurden bei der Überarbeitung des Vergütungssystems die Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 sowie des Entwurfs der neuen Fassung des DCGK mit Stand vom 9. Mai 2019 berücksichtigt. 1 Darüber hinaus flössen auch die Empfehlungen des UK CGC sowie eine im Vereinigten Königreich abweichende Marktpraxis in die Überarbeitung ein. 2 Vor dem Hintergrund einer geänderten Marktpraxis und weiterer Entwicklungen in der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung seit der letzten grundlegenden Überarbeitung des Vergütungssystems wurde das Vergütungssystem für den Vorstand der TUI AG unter Einbeziehung und Berücksichtigung der vorgenannten Perspektiven überarbeitet und von den Aktionären der TUI AG gebilligt: Die definierten Leistungskennzahlen sind darauf ausgerichtet, die Interessen aller Stakeholder zu berücksichtigen und Wert für unsere Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber zu schaffen. Bei der Überarbeitung des Vorstandsvergütungssystems wurde der Aufsichtsrat von renommierten, unabhängigen externen Vergütungsberatern der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) unterstützt. Die Überarbeitung des Vergütungssystems beinhaltete unter anderem andere Erfolgsziele für die kurzfristige variable Vergütung ("JEV"). Zudem entfällt bei der Berechnung der langfristigen variablen Vergütung ("LTIP") das Erfolgsziel Total Shareholder Return ("TSR"). Darüber hinaus enthält das überarbeitete Vergütungssystem nun auch Malus- und Clawback-Regelungen und trägt damit den Anforderungen im Vereinigten Königreich ansässiger Stakeholder und den geänderten Empfehlungen des DCGK im Besonderen Rechnung. Wenngleich es in vielen den UK CGC anwendenden Gesellschaften übliche Praxis ist, war die TUI AG gemäß dem AktG in der bisher anzuwendenden Fassung vor dem ARUG II nicht zu einem jährlichen so genannten Say on Pay, einer Abstimmung der Aktionäre über das Vergütungssystem, verpflichtet. Um den Wünschen unserer in- und ausländischen Anteilseigner jedoch entgegenzukommen, hat der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats der TUI AG im Jahr 2018 angekündigt, das Vergütungssystem des Vorstands auf kommenden Hauptversammlungen für eine freiwillige und rechtlich nicht bindende Billigung durch die Aktionäre vorzulegen. Im Rahmen der Hauptversammlung 2020 hat die TUI AG hierfür eine Zustimmungsquote von 80,7% erhalten. In dem folgenden Vergütungsbericht sind die zu erreichenden Ziele rückwirkend für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 näher erläutert, um den Stakeholdern die Möglichkeit zu geben, die dem Vergütungssystem zugrunde liegende Zielerreichung nachzuvollziehen. Gemäß dem Aktiengesetz in der Fassung des ARUG II hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem künftig bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre zur Billigung vorzulegen. Der Aufsichtsrat hat eine solche Vorlage erstmals spätestens in der ersten ordentlichen Hauptversammlung vorzunehmen, die auf den 31. Dezember 2020 folgt. Das bisher bei der TUI AG in Anlehnung an den UK CGC freiwillig praktizierte Vorgehen entspricht diesen neuen Vorgaben bereits weitestgehend. 1 Die finale Fassung des neuen DCGK, die am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, konnte bei der Überarbeitung im Dezember 2019 noch nicht berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat wird die finale Fassung des DCGK im Rahmen seines Beschlusses über das Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands und dessen Vorlage an die Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz in der Fassung des ARUG II berücksichtigen. 2 Diese Aussage stellt keine Pflichtangabe dar und ist somit kein Gegenstand der Abschlussprüfung. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Auf Empfehlung des Präsidiums legt der Aufsichtsrat gemäß §87 Abs. 1 Satz 1 AktG die Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands fest. Zudem überprüft der Aufsichtsrat regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Dabei werden insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigt: scrollen ― Verständlichkeit und Transparenz ― wirtschaftliche Lage, Erfolg und nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ― Verknüpfung des Aktionärsinteresses an Wertsteigerung und Gewinnausschüttung mit entsprechenden Leistungsanreizen für die Mitglieder des Vorstands ― Wettbewerbsfähigkeit am Markt für hochqualifizierte Führungskräfte ― Angemessenheit und Orientierung an Aufgaben, Verantwortung und Erfolg jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, auch in einem relevanten Umfeld von vergleichbaren internationalen Unternehmen unter Berücksichtigung der typischen Praxis in anderen großen deutschen Gesellschaften ― Koppelung eines wesentlichen Teils der Gesamtvergütung an die Erreichung anspruchsvoller langfristiger Erfolgsziele ― angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Festvergütung und der erfolgsabhängigen Vergütung ― Angemessenheit im horizontalen und vertikalen Vergleich (siehe Seite 144) Das Ende 2019 vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem enthält zudem eine Malus- und Clawback-Regelung. Hiernach kann die Gesellschaft bei schwerwiegendem Verstoß des Berechtigten gegen die im Verhaltenskodex der Gesellschaft enthaltenen Grundsätze oder gegen Sorgfaltspflichten bei der Leitung des Unternehmens während des Bemessungszeitraums der entsprechenden variablen Vergütungsbestandteile die Auszahlungsbeträge kürzen, vollständig streichen bzw. nach Auszahlung ganz oder teilweise zurückfordern. Der Aufsichtsrat entscheidet hierüber im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen und hat in seiner Entscheidung insbesondere die Schwere des Verstoßes sowie die Höhe des dadurch verursachten Vermögens- oder Reputationsschadens zu berücksichtigen. I VERGÜTUNGSSYSTEM DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2020 Im Geschäftsjahr 2020 bestand die Vergütung der Mitglieder des Vorstands aus: (1) einer Festvergütung, (2) einer leistungsabhängigen Jahreserfolgsvergütung (JEV), (3) virtuellen Aktien im Rahmen des Long Term Incentive Plan (LTIP), (4) Nebenleistungen und (5) Versorgungsleistungen. Einzelheiten werden nachfolgend dargestellt: 1. FESTVERGÜTUNG Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie Zusammen mit den anderen Vergütungsbestandteilen bildet die Festvergütung die Grundlage dafür, dass die für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können. Die Vergütung soll den Fähigkeiten, der Erfahrung und den Aufgaben des einzelnen Mitglieds des Vorstands entsprechen. Vorgehen Für die Festsetzung der Festvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die einschlägigen und vorgenannten allgemeinen Grundsätze. Die Festvergütung wird in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils am Monatsende ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des für die Zahlung der Vergütung maßgeblichen Geschäftsjahres, wird die Festvergütung für dieses Geschäftsjahr zeitanteilig gezahlt. Die Bezüge wurden auch im Geschäftsjahr 2020 insbesondere überprüft, wenn Dienstverträge von Mitgliedern des Vorstands verlängert wurden. Sie können für die Laufzeit eines neuen Dienstvertrags im Rahmen des bestehenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands angepasst bzw. neu festgesetzt werden. Die Bezüge können ferner überprüft werden, wenn sich die Aufgaben oder die Verantwortung eines Mitglieds des Vorstands ändern. 2. LEISTUNGSABHÄNGIGE JAHRESERFOLGSVERGÜTUNG (JEV) Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie Die JEV soll Mitglieder des Vorstands dazu motivieren, während eines Geschäftsjahres anspruchsvolle und herausfordernde finanzielle, operative und strategische Ziele zu erreichen. Die Ziele spiegeln die Unternehmensstrategie wider und sind darauf gerichtet, den Unternehmenswert zu steigern. Insbesondere durch die Anknüpfung an das EBIT ist die einjährige variable Vergütung an die Zielerreichung einer wesentlichen Konzernkennzahl im jeweiligen Geschäftsjahr gekoppelt. Darstellung Jahreserfolgsvergütung Vorgehen Die JEV wird auf Grundlage von zwei Konzernkennzahlen und einem individuellen Leistungsfaktor, der auf der individuellen Leistung des Mitglieds des Vorstands, der Leistung des Gesamtvorstands und der Erreichung von Stakeholder-Zielen basiert, bemessen. Der Leistungszeitraum ist das Geschäftsjahr der TUI AG. Für jedes Mitglied des Vorstands ist ein individueller Zielbetrag (Zielbetrag) im Dienstvertrag vereinbart. Erfolgsziele sind rückwirkend seit dem 1. Oktober 2019 die Earnings before Interest and Taxes (EBIT) auf Basis konstanter Wechselkurse und der Free Cash Flow vor Dividenden (Cash Flow). Die Zielwerte für den einjährigen Leistungszeitraum für die Erfolgsziele EBIT und Cash Flow werden vom Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt. Die Zielerreichungsgrade errechnen sich wie folgt: 2.1 EARNINGS BEFORE INTEREST AND TAXES (EBIT) Das EBIT wird auf Basis konstanter Wechselkurse ermittelt und mit einer Gewichtung von 75 % berücksichtigt. Damit berücksichtigt die JEV eine der wesentlichen Finanzkennzahlen der TUI AG, wie sie im Abschnitt "Im Rahmen des Vorstandsvergütungssystems verwendete Konzernkennzahlen" definiert und ausgewiesen ist. Die Bereinigung um Währungseffekte erlaubt es, die tatsächliche Managementleistung ohne Verzerrung durch währungsbedingte Translationseffekte zu messen. scrollen ― Die EBIT-Komponente in der JEV muss einen Schwellenwert von mindestens 75% des Ergebnisziels (währungsbereinigt) erreichen (entspricht einer Zielerreichung von 50%), um bonusrelevant zu werden. ― Die Erreichung eines Ergebnisziels von 100% entspricht einer Zielerreichung von 100%. ― Die Berücksichtigung endet bei einer Übererreichung von 115% des (währungsbereinigten) Ergebnisziels (entspricht einer Zielerreichung von 180%). Bei einem Quotienten zwischen 75% und 100% wird die Zielerreichung zwischen 50% und 100% und bei einem Quotienten zwischen 100% und 115% wird sie zwischen 100% und 180% linear interpoliert. Die Zielerreichung wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zielerreichungskorridor EBIT in % 2.2 CASH FLOW Als zweite Konzernkennzahl findet eine Cash Flow-Größe Berücksichtigung, die mit einer Gewichtung von 25 % in die Berechnung einfließt. Der Free Cash Flow vor Dividenden für diese Zwecke errechnet sich aus dem im gebilligten und geprüften Konzernabschluss des TUI Konzerns ausgewiesenen unbereinigten Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT im gebilligten und geprüften Konzernabschluss des TUI Konzerns) auf Basis konstanter Wechselkurse zuzüglich der Differenz aus Abschreibungen und Zuschreibungen, zuzüglich der Veränderung des so genannten Betriebskapitals ("Working Capital"), abzüglich anderer nicht zahlungswirksamer Ergebnisbestandteile, abzüglich des Ergebnisses aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen, zuzüglich der von der TUI AG aus Beteiligungen erhaltenen Dividenden, abzüglich gezahlter Ertragsteuern und Zinsen, abzüglich geleisteter Einzahlungen in Pensionsfonds und abzüglich der Nettosach- und -finanzinvestitionen. Zum Working Capital im Sinne der Vorstandsvergütung zählen kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht Finanzmittel ("Cash"), Ertragsteueransprüche oder -Verbindlichkeiten oder derivative Finanzinstrumente sind. Weiterhin sind verzinsliche Forderungen und Verbindlichkeiten sowie kurzfristige Rückstellungen für Pensionen nicht enthalten. Die Zielerreichung für den Cash Flow wird anhand der Abweichung vom Cash Flow-Zielwert ermittelt, wobei die Abweichung in Prozent des budgetierten EBIT on Budget Rates für das jeweilige Geschäftsjahr berechnet wird. scrollen ― Die Cash Flow-Komponente in der JEV kann um -15 % des budgetierten EBIT on Budget Rates vom Zielwert abweichen (entspricht einer Zielerreichung von 50%), um bonusrelevant zu werden. ― Eine Abweichung von 0% vom Cash Flow-Zielwert entspricht einer Zielerreichung von 100%. ― Die Berücksichtigung endet bei einer positiven Abweichung von 15% des budgetierten EBIT on Budget Rates vom Zielwert (entspricht einer Zielerreichung von 180%). Bei einer "negativen" Abweichung zwischen -15 % und 0% wird die Zielerreichung zwischen 50% und 100% und bei einer "positiven" Abweichung zwischen 0% und 15 % wird sie zwischen 100% und 180% linear interpoliert. Die Zielerreichung wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zielerreichungskorridor Cash Flow in % Zudem hängt die JEV von einem individuellen Leistungsfaktor ab. Der Aufsichtsrat legt diesen individuellen Leistungsfaktor der JEV (0,8 bis 1,2) für jedes Mitglied des Vorstands orientiert an der Erfüllung von drei Zielkategorien fest: Neben individuellen Leistungszielen fließen Leistungsziele für den Gesamtvorstand und die Stakeholder-Ziele in die Festlegung ein. Der Aufsichtsrat legt die Ziele aus diesen drei Kategorien und deren Gewichtung zueinander für jedes Mitglied des Vorstands und für jedes Geschäftsjahr fest. Der sich aus der Multiplikation des jeweiligen Zielbetrags mit dem gewichteten Durchschnitt der Zielerreichungsgrade für das EBIT und den Cash Flow und dem individuellen Leistungsfaktor ergebende Betrag wird im Monat der Billigung und Prüfung des Konzernabschlusses des TUI Konzerns für das maßgebliche Geschäftsjahr ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des maßgeblichen Geschäftsjahres, bemisst sich der Anspruch auf Zahlung der JEV grundsätzlich zeitanteilig. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen und Entwicklungen berechtigt, die Planbedingungen nach billigem Ermessen sachgerecht anzupassen. Hierdurch soll seltenen Sondersituationen Rechnung getragen werden, die in den festgelegten Zielen nicht ausreichend erfasst waren. Diese Sondersituationen umfassen jedoch nicht allgemein ungünstige Marktentwicklungen. Der Aufsichtsrat kann den Auszahlungsbetrag infolge einer außergewöhnlichen Entwicklung entsprechend erhöhen oder auch verringern. Die Begrenzung der maximalen Zielerreichung für die Konzernkennzahlen EBIT und Cash Flow auf jeweils 180% findet auch bei der Anpassung der Planbedingungen Anwendung. Obergrenze Insgesamt ist die Auszahlung aus der JEV auf 216% des Zielbetrags begrenzt. Es besteht folglich eine jährliche und für jedes Mitglied des Vorstands individuelle Obergrenze für die JEV, welche der Darstellung auf Seite 136 zu entnehmen ist. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus gemäß §87 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AktG berechtigt, die JEV der Höhe nach zu begrenzen, um außergewöhnlichen Entwicklungen (zum Beispiel Unternehmensübernahmen, Veräußerung von Unternehmensteilen, Hebung stiller Reserven, externe Einflüsse) Rechnung zu tragen. 3. VIRTUELLE AKTIEN IM RAHMEN DES LONG TERM INCENTIVE PLAN (LTIP) 3.1 FUNKTIONSWEISE DES AKTUELLEN LONG TERM INCENTIVE PLAN (LTIP) Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie Der Unternehmenswert und der Wert für die Aktionäre (so genannter Shareholder Value) sollen langfristig gesteigert werden, indem ehrgeizige Ziele festgelegt werden, die eng mit dem Ertrag des Unternehmens, der Aktienkursentwicklung und der Dividende verknüpft sind. Durch die Anknüpfung an die Earnings per Share und die Entwicklung des Aktienkurses wird eine Kongruenz zwischen den Interessen und Erwartungen der Aktionäre und der Vorstandsvergütung hergestellt. Der Leistungszeitraum von vier Jahren trägt dazu bei, dass das Vorstandshandeln im laufenden Geschäftsjahr auch auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist. Darstellung LTIP Vorgehen Der LTIP besteht aus einem auf virtuellen Aktien beruhenden Programm und wird über eine Laufzeit von vier Jahren (Leistungszeitraum) bewertet. Die Gewährung erfolgt in jährlichen Tranchen. Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller Zielbetrag im Dienstvertrag festgelegt. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres wird jedem Mitglied des Vorstands dem Zielbetrag entsprechend eine vorläufige Anzahl virtueller Aktien zugeteilt. Diese stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende des Leistungszeitraums dar. Zur Festlegung dieser Anzahl wird der Zielbetrag durch den durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der dem Beginn des Leistungszeitraums (1. Oktober eines jeden Jahres) vorangegangenen 20 Börsentage geteilt. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des vierjährigen Leistungszeitraums und ist davon abhängig, ob das entsprechende Erfolgsziel erreicht wurde. 3.1.1 EARNINGS PER SHARE (EPS) Das für den LTIP maßgebliche Erfolgsziel ist die durchschnittliche Entwicklung des Ergebnisses pro Aktie (Earnings per Share - "EPS"). Die Durchschnittsbetrachtung über den vierjährigen Leistungszeitraum basiert auf einem pro forma bereinigten Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, wie es im Geschäftsbericht ausgewiesen wird. Die durchschnittliche Entwicklung des EPS pro Jahr (in %) errechnet sich aus vier gleich zu gewichtenden Jahreswerten (in %). Ein Jahreswert errechnet sich jeweils aus dem Quotienten des aktuellen EPS und des EPS des Vorjahres. Der erste Jahreswert ("Start-EPS") ermittelt sich jeweils aus dem ersten EPS im Leistungszeitraum und dem letzten EPS vor Beginn des Leistungszeitraums. Die Zielerreichung für die durchschnittliche Entwicklung des EPS p.a. auf Grundlage der Jahreswerte bestimmt sich wie folgt: scrollen ― Ein durchschnittlicher absoluter EPS-Wert von weniger als 50% des absoluten Start-EPS-Werts entspricht einer Zielerreichung von 0%. ― Ein durchschnittlicher absoluter EPS-Wert von 50% des absoluten Start-EPS-Werts entspricht einer Zielerreichung von 25 %. ― Ein durchschnittlicher absoluter EPS-Wert von 50% oder mehr des absoluten Start-EPS-Werts bis zu einer durchschnittlichen Steigerung p.a. von 5% entspricht einer Zielerreichung von 25% bis 100%. ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. von 5% entspricht einer Zielerreichung von 100%. ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. von 5% bis 10% entspricht einer Zielerreichung von 100% bis 175%. ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. von mehr als 10% entspricht einer Zielerreichung von 175 %. Bei einem durchschnittlichen absoluten EPS von 50% oder mehr des absoluten Start-EPS bis zu einer durchschnittlichen Steigerung p.a. von 5% wird die Zielerreichung zwischen 25% und 100%, bei einer durchschnittlichen Steigerung p.a. zwischen 5% und 10% oder darüber wird die Zielerreichung zwischen 100% und 175% linear interpoliert. Die Zielerreichung wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zielerreichungskorridor EPS in % Liegt der Vorjahreswert des EPS unter 0,50 €, legt der Aufsichtsrat für jedes darauf folgende Geschäftsjahr in dem Leistungszeitraum neue absolute Zielwerte für das EPS sowie Minimal- und Maximalwerte für die Bestimmung der prozentualen Zielerreichung fest. Zur Ermittlung der finalen Anzahl virtueller Aktien wird der Zielerreichungsgrad zum Datum des Ablaufs des Leistungszeitraums mit der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien multipliziert. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch die Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der 20 Börsentage vor Ablauf des Leistungszeitraums (30. September eines jeden Jahres). Der so ermittelte Auszahlungsbetrag wird im Monat der Billigung und Prüfung des Konzernabschlusses des TUI Konzerns für das maßgebliche Geschäftsjahr ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des für die Gewährung des LTIP maßgeblichen Geschäftsjahres, bemisst sich der Anspruch auf Zahlung des LTIP grundsätzlich zeitanteilig. Im Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht sich die vorläufige Anzahl virtueller Aktien im gleichen Verhältnis wie der Gesamtnennbetrag des Grundkapitals. Im Fall einer Kapitalherabsetzung ohne Rückzahlung von Einlagen verringert sich die vorläufige Anzahl virtueller Aktien im gleichen Verhältnis wie der Gesamtnennbetrag des Grundkapitals. Führt die TUI AG eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen, eine Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung von Einlagen oder eine sonstige Kapital- oder Strukturmaßnahme durch, die sich auf das Grundkapital auswirkt und eine nicht unerhebliche Beeinflussung des Werts der Aktie der TUI AG verursacht, so wird die vorläufige Anzahl virtueller Aktien ebenso angepasst. Über die Anpassung entscheidet der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen, um positive wie negative Auswirkungen der Kapital- oder Strukturmaßnahme auf den Wert der virtuellen Aktien in angemessener Weise zu neutralisieren. Diese Regelungen gelten entsprechend bei Beeinflussung des Aktienkurses in Folge der Zahlung einer unüblich hohen Superdividende. Obergrenze Die maximale LTIP-Auszahlung wird auf 240% des Zielbetrags je Leistungszeitraum begrenzt. Es besteht folglich eine jährliche und für jedes Mitglied des Vorstands individuelle Obergrenze für den LTIP, welche der Darstellung auf Seite 136 zu entnehmen ist. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus gemäß §87 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AktG berechtigt, den LTIP der Höhe nach zu begrenzen, um außergewöhnlichen Entwicklungen (zum Beispiel Unternehmensübernahmen, Veräußerung von Unternehmensteilen, Hebung stiller Reserven, externe Einflüsse) Rechnung zu tragen. 3.2 FUNKTIONSWEISE DES BISHERIGEN LONG TERM INCENTIVE PLAN (LTIP) 3.2.1 LTIP-TRANCHEN AUS DEN GESCHÄFTSJAHREN 2018 UND 2019 Vor dem ab dem Geschäftsjahr 2020 gültigen Vergütungssystem hatte die Hauptversammlung am 11. Februar 2018 einem damals neuen Vergütungssystem rückwirkend zum 1. Oktober 2017 zugestimmt, welches in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 entsprechend Anwendung fand. Innerhalb des vierjährigen Leistungszeitraums gelten die entsprechenden Regelungen für den LTIP für die in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 zugeteilten Tranchen weiterhin fort. Darstellung Vorgehen Der LTIP besteht aus einem auf virtuellen Aktien beruhenden Programm und wird über eine Laufzeit von vier Jahren (Leistungszeitraum) bewertet. Die Zuteilung erfolgte in jährlichen Tranchen. Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller Zielbetrag (Zielbetrag) im Dienstvertrag festgelegt. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres wurde dem Zielbetrag entsprechend eine vorläufige Anzahl virtueller Aktien festgelegt. Diese stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende des Leistungszeitraums dar. Zur Festlegung dieser Anzahl wurde der Zielbetrag durch den durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der dem Beginn des Leistungszeitraums (1. Oktober eines jeden Jahres) vorangegangenen 20 Börsentage geteilt. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des vierjährigen Leistungszeitraums und ist davon abhängig, ob das entsprechende Erfolgsziel erreicht wurde. 3.2.1.1 TOTAL SHAREHOLDER RETURN (TSR) Das Erfolgsziel zur Feststellung der Höhe des Auszahlungsbetrags nach Ablauf des Leistungszeitraums ist die Entwicklung des Total Shareholder Return (TSR) der TUI AG relativ zur Entwicklung des TSR des STOXX Europe 600 Travel & Leisure (Index). Der relative TSR wird mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Der Zielerreichungsgrad wird in Abhängigkeit vom TSR-Rang der TUI AG im Vergleich zu den TSR-Werten der Unternehmen des Index über den Leistungszeitraum festgelegt. Zur Ermittlung des relativen TSR der TUI AG werden die jeweils festgestellten TSR-Werte der Vergleichsunternehmen in absteigender Reihenfolge sortiert. Der relative TSR der TUI AG wird als Perzentil (Prozentrang) ausgedrückt. Der TSR stellt dabei die Summe aller Aktienkurssteigerungen plus die im Leistungszeitraum gezahlten Bruttodividenden dar. Für die Feststellung der Entwicklung der TSR-Werte für die TUI AG bzw. den Index wird auf Daten eines anerkannten Datenproviders zurückgegriffen (zum Beispiel Bloomberg, Thomson Reuters). Die Referenz für die Festlegung der Ränge ist die Zusammensetzung des Index am letzten Tag des Bezugszeitraums. Die Werte für diejenigen Unternehmen, die nicht während des gesamten Leistungszeitraums an einer Börse gelistet waren, werden zeitanteilig berücksichtigt. Die Zielerreichung (in %) bestimmt sich für den relativen TSR der TUI AG ausgehend von dem Perzentil wie folgt: scrollen ― Ein Perzentil unterhalb des Medians entspricht einer Zielerreichung von 0%. ― Ein Perzentil entsprechend dem Median entspricht einer Zielerreichung von 100%. ― Ein Perzentil entsprechend dem Maximalwert entspricht einer Zielerreichung von 175%. Bei einem Perzentil zwischen dem Median und dem Maximalwert wird die Zielerreichung zwischen 100% und 175% linear interpoliert. Der Zielerreichungsgrad wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zielerreichungskorridor TSR bis einschließlich GJ 2019 in % 3.2.1.2 EARNINGS PER SHARE (EPS) Zudem wird im LTIP die durchschnittliche Entwicklung der Earnings per Share (EPS) p.a. als weitere Konzernkennzahl mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Die Durchschnittsbetrachtung über den vierjährigen Leistungszeitraum basiert auf einem pro forma bereinigten Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, wie es im Geschäftsbericht ausgewiesen wird. Die durchschnittliche Entwicklung des EPS pro Jahr (in %) errechnet sich aus vier gleich zu gewichtenden Jahreswerten (in %). Ein Jahreswert errechnet sich jeweils aus dem Quotienten des aktuellen EPS und des EPS des Vorjahres. Der erste Jahreswert ermittelt sich jeweils aus dem ersten EPS im Leistungszeitraum und dem letzten EPS vor Beginn des Leistungszeitraums. Die Zielerreichung für die durchschnittliche Entwicklung des EPS p.a. auf Grundlage der Jahreswerte bestimmt sich wie folgt: scrollen ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. unter 3% entspricht einer Zielerreichung von 0%. ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. von 3 % entspricht einer Zielerreichung von 25 %. ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. von 5 % entspricht einer Zielerreichung von 100%. ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. von 10% oder darüber entspricht einer Zielerreichung von 175 %. Bei einer durchschnittlichen Steigerung p.a. zwischen 3 % und 5 % wird die Zielerreichung zwischen 25 % und 100%, bei einer durchschnittlichen Steigerung p.a. zwischen 5% und 10% oder darüber wird die Zielerreichung zwischen 100% und 175 % linear interpoliert. Auch hier wird die Zielerreichung kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zielerreichungskorridor EPS bis einschließlich GJ 2019 in % Liegt der Vorjahreswert des EPS unter 0,50 €, legt der Aufsichtsrat für jedes darauf folgende Geschäftsjahr in dem Leistungszeitraum neue absolute Zielwerte für das EPS sowie Minimal- und Maximalwerte für die Bestimmung der prozentualen Zielerreichung fest. Der Zielerreichungsgrad (in %) errechnet sich aus dem Durchschnitt der jeweiligen Zielerreichung für die Erfolgsziele relativer TSR der TUI AG und EPS. Zur Ermittlung der finalen Anzahl virtueller Aktien wird der Zielerreichungsgrad zum Datum des Ablaufs des Leistungszeitraums mit der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien multipliziert. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch die Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der 20 Börsentage vor Ablauf des Leistungszeitraums (30. September eines jeden Jahres). Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des für die Gewährung des LTIP maßgeblichen Geschäftsjahres, bemisst sich der Anspruch auf Zahlung des LTIP grundsätzlich zeitanteilig. Im Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht sich die vorläufige Anzahl virtueller Aktien im gleichen Verhältnis wie der Gesamtnennbetrag des Grundkapitals. Im Fall einer Kapitalherabsetzung ohne Rückzahlung von Einlagen verringert sich die vorläufige Anzahl virtueller Aktien im gleichen Verhältnis wie der Gesamtnennbetrag des Grundkapitals. Führt die TUI AG eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen, eine Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung von Einlagen oder eine sonstige Kapital- oder Strukturmaßnahme durch, die sich auf das Grundkapital auswirkt und eine nicht unerhebliche Beeinflussung des Werts der Aktie der TUI AG verursacht, so wird die vorläufige Anzahl virtueller Aktien ebenso angepasst. Über die Anpassung entscheidet der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen, um positive wie negative Auswirkungen der Kapital- oder Strukturmaßnahme auf den Wert der virtuellen Aktien in angemessener Weise zu neutralisieren. Diese Regelungen gelten entsprechend bei Beeinflussung des Aktienkurses infolge der Zahlung einer unüblich hohen Superdividende. 3.2.2 LTIP-TRANCHE AUS DEM GESCHÄFTSJAHR 2017 Für diejenigen Mitglieder des Vorstands, deren Dienstverträge bereits vor dem Geschäftsjahr 2018 bestanden, galt das vor dem 1. Oktober 2017 gültige Vergütungssystem in Bezug auf den LTIP im Geschäftsjahr 2020 parallel fort. Dies betraf lediglich die Tranche, die im Geschäftsjahr 2017 zugeteilt wurde. Aufgrund des vierjährigen Leistungszeitraums war diese Tranche grundsätzlich zum Ende des Geschäftsjahres 2020 auszuzahlen. 3 3 Die aktiven Mitglieder des Vorstands haben jedoch auf die Auszahlung der im GJ 2017 zugeteilten Tranche des LTIP verzichtet (siehe dazu Seite 127 des Geschäftsberichts). Darstellung Vorgehen Der LTIP bestand aus einem auf virtuellen Aktien beruhenden Programm und wurde über eine Laufzeit von vier Jahren (Leistungszeitraum) bewertet. Die Gewährung erfolgte in jährlichen Tranchen. Für die Mitglieder des Vorstands war ein jeweils individueller Zielbetrag (Zielbetrag) im Dienstvertrag festgelegt. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres wurde dem Zielbetrag entsprechend eine vorläufige Anzahl virtueller Aktien festgelegt. Diese stellte den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende des Leistungszeitraums dar. Zur Festlegung dieser Anzahl wurde der Zielbetrag durch den durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der dem Beginn des Leistungszeitraums (1. Oktober eines jeden Jahres) vorangegangenen 20 Börsentage geteilt. Ein Zahlungsanspruch entstand erst mit Ablauf des Leistungszeitraums und war davon abhängig, ob das entsprechende Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel zur Feststellung der Höhe des Auszahlungsbetrags nach Ablauf des Leistungszeitraums war die Entwicklung des Total Shareholder Return (TSR) der TUI AG relativ zur Entwicklung des TSR des STOXX Europe 600 Travel & Leisure (Index). Dabei wurde der Rang des TSR der TUI AG im Vergleich zu den Unternehmen des Index über den gesamten Leistungszeitraum betrachtet. Der TSR stellte dabei die Summe aller Aktienkurssteigerungen plus die im Leistungszeitraum gezahlten Bruttodividenden dar. Für die Feststellung der Entwicklung der TSR-Werte für die TUI AG bzw. den Index wurde auf Daten eines anerkannten Datenproviders zurückgegriffen (zum Beispiel Bloomberg, Thomson Reuters). Die Referenz für die Festlegung der Ränge war die Zusammensetzung des Index am letzten Tag des Bezugszeitraums. Die Werte für diejenigen Unternehmen, die nicht während des gesamten Leistungszeitraums an einer Börse gelistet waren, wurden zeitanteilig berücksichtigt. Der Zielerreichungsgrad wurde in Abhängigkeit vom TSR-Rang der TUI AG im Vergleich zu den TSR-Werten der Unternehmen des Index über den Leistungszeitraum festgelegt: scrollen ― Ein TSR-Wert der TUI AG auf dem letzten oder vorletzten Rang des Index entsprach einer Zielerreichung von 0%. ― Ein TSR-Wert der TUI AG auf dem drittletzten Rang des Index entsprach einer Zielerreichung von 25 %. ― Ein TSR-Wert der TUI AG im Median des Index entsprach einer Zielerreichung von 100%. ― Ein TSR-Wert der TUI AG auf dem dritten, zweiten oder ersten Rang des Index entsprach einer Zielerreichung von 175 %. Zwischen dem drittletzten und dem dritten Rang wurde die Zielerreichung zwischen 25% und 175% entsprechend linear interpoliert. Der Zielerreichungsgrad wurde kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zur Zielerreichung für die LTIP-Tranche für das Geschäftsjahr 2017 siehe Seite 131 des Geschäftsberichts. Zielerreichungskorridor TSR bis einschließlich GJ 2017 in % Zur Ermittlung der finalen Anzahl virtueller Aktien wurde der Zielerreichungsgrad zum Datum des Ablaufs des Leistungszeitraums mit der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien multipliziert. Der Auszahlungsbetrag ergab sich durch die Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der 20 Börsentage vor Ablauf des Leistungszeitraums (30. September eines jeden Jahres). Der so ermittelte Auszahlungsbetrag war grundsätzlich im Monat der Feststellung des Jahresabschlusses der TUI AG für das vierte Geschäftsjahr des Leistungszeitraums in bar auszubezahlen. Begann oder endete der Dienstvertrag im Verlauf des für die Gewährung des LTIP maßgeblichen Geschäftsjahres, bemaß sich der Anspruch auf Zahlung des LTIP grundsätzlich zeitanteilig. 3.3 ENTWICKLUNG DER STÜCKZAHL DER VIRTUELLEN AKTIEN DER AKTIVEN MITGLIEDER DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2020 scrollen Stück Zugang im GJ 2020 1 Friedrich Joussen 185.410,0 David Burling 93.212,0 Birgit Conix 93.212,0 Sebastian Ebel 93.212,0 Dr. Elke Eller 88.146,0 Frank Rosenberger 77.508,0 Abgang im GJ 2020 2 Friedrich Joussen 119.741,0 David Burling 40.453,0 Sebastian Ebel 40.453,0 Dr. Elke Eller 33.981,0 Frank Rosenberger 18.204,0 1 Vorbehaltlich der im Abschnitt "Vergütungsbeschränkungen aufgrund des Rahmenvertrags mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds" beschriebenen Beschränkungen. 2 Der Abgang entspricht der Anzahl der für die im GJ 2020 endende Tranche gewährten virtuellen Aktien. Auf die Auszahlung wurde verzichtet, siehe Seite 129. 3.4 AUFWAND FÜR DIE GEWÄHRUNG VIRTUELLER AKTIEN FÜR DEN LTIP DER AKTIVEN MITGLIEDER DES VORSTANDS GEMÄSS IFRS 2 IM GESCHÄFTSJAHR 2020 Aufwand für die Gewährung virtueller Aktien im G J 2020 nach IFRS 2 scrollen Tsd.€ Anteil am Gesamtaufwand GJ 2020 Anteil am Gesamtaufwand GJ 2019 Friedrich Joussen -1.190,4 -2.777,4 David Burling -687,3 -695,8 Birgit Conix -243,2 29,0 Sebastian Ebel -607,2 -751,6 Dr. Elke Eller -681,3 -529,0 Frank Rosenberger -384,1 -151,6 Gesamt -3.793,5 -4.876,4 Die Tabelle zeigt die individuellen Anteile am Gesamtaufwand aus der Zuführung zu den gemäß IFRS 2 zeitanteilig zu bildenden Rückstellungen für sämtliche während der Laufzeit der jeweiligen Dienstverträge zu gewährenden LTIP-Tranchen. Für die Ansprüche aus dem LTIP der TUI AG für aktive Mitglieder des Vorstands bestehen gemäß IFRS 2 Rückstellungen in Höhe von 2.083,9 Tsd. € (Vorjahr 5.877,4 Tsd.). Insgesamt bestehen nach IFRS Rückstellungen in Höhe von 146 Tsd. € für Horst Baier, ausgeschieden aus dem Vorstand am 30. September 2018, von denen 47 Tsd. € als Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sein werden (Verbindlichkeiten Vorjahr 0,0 Tsd. €). Die Rückstellungen berücksichtigen den auf Seite 129 erläuterten freiwilligen Verzicht der Mitglieder des Vorstands auf Auszahlungen variabler Vergütungsbestandteile im Geschäftsjahr 2020. 4. NEBENLEISTUNGEN Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie Die Nebenleistungen sollen am Markt für hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands wettbewerbsfähig sein, sodass geeignete Kandidaten für die Gesellschaft gewonnen und langfristig gehalten werden können. Ferner soll für die Mitglieder des Vorstands ein attraktives Arbeitsumfeld geschaffen werden. Vorgehen Mitglieder des Vorstands erhalten die folgenden Nebenleistungen: scrollen ― bei Geschäftsreisen Erstattung der Reisekosten entsprechend den hierfür geltenden Reisekostenrichtlinien der TUI AG. ― zweimal im Geschäftsjahr die Erstattung nachgewiesener Kosten (zum Beispiel durch Rechnungen) einer Reise oder einzelner Reisekomponenten, die in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden (Flug, Transfer im Zielgebiet, Unterkunft inklusive Ferienhäusern und -Wohnungen, Kreuzfahrt, Mietwagen, Rundreise), aus den Programmen eines Anbieters, an dem die TUI AG eine Mehrheitsbeteiligung hält (§16 AktG), ohne Limitierung auf Programmart, Klasse oder Preis. Mitreisende Ehe-/Lebenspartner erhalten für diese Leistungen einen Nachlass von 50%, mitreisende eigene Kinder sowie mitreisende Kinder von Ehe-/ Lebenspartnern bis zum Wegfall eines Anspruchs auf Kindergeld oder auf eine vergleichbare staatliche Leistung nach einer ausländischen Rechtsordnung einen Nachlass von 100% auf den regulären Reisepreis. Für Flüge (Einzelplatzgeschäft einer Fluggesellschaft, an der die TUI AG eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des §16 AktG hält), die nicht Teil einer Reise sind, wird eine Ermäßigung von 75% (mitreisende Ehe-/Lebenspartner, mitreisende Kinder bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen 50%) gewährt. ― einen angemessenen Dienstwagen mit Fahrer oder alternativ eine Fahrzeugpauschale in Höhe von 1,5 Tsd. € brutto monatlich. ― Versicherungsschutz wird gemäß den in Deutschland und im Vereinigten Königreich geltenden Vereinbarungen gewährt und wie folgt angeboten: Die TUI AG gewährt Herrn Joussen, Frau Conix, Herrn Ebel, Frau Dr. Eller und Herrn Rosenberger eine Unfallversicherung im üblichen Rahmen und zahlt die entsprechenden Versicherungsbeiträge während der Laufzeit ihrer Dienstverträge. Die Deckungssummen betragen für Herrn Joussen und Herrn Ebel 1.534 Tsd. € und für Frau Dr. Eller, Herrn Burling, Frau Conix und Herrn Rosenberger 1.500 Tsd. € im Todesfall und für Herrn Joussen und Herrn Ebel 3.218 Tsd. € und für Frau Dr. Eller, Herrn Burling, Frau Conix und Herrn Rosenberger 3.150 Tsd. € bei Invalidität. Ferner erhalten Herr Joussen, Frau Conix, Herr Ebel, Frau Dr. Eller und Herr Rosenberger einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Höhe, in der er bei einem abhängig Beschäftigten zu zahlen wäre, maximal jedoch die Hälfte der jeweiligen Versicherungsprämie. Herr Burling bleibt, soweit dies rechtlich zulässig ist, auf Kosten der TUI AG Begünstigter der britischen Risikolebensversicherungs-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungsprogramme. Die TUI AG schließt zudem eine Strafrechtsschutzversicherung ab, die den Mitgliedern des Vorstands für die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Deckung bietet, wenn diesen eine Handlung oder Unterlassung in Ausübung ihrer Tätigkeit für die TUI AG zugrunde liegt. Zudem schließt die TUI AG für die Mitglieder des Vorstands eine angemessene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ("D&O-Versicherung") ab - für den Fall, dass ein oder mehrere Mitglieder des Vorstands aufgrund von in Ausübung ihrer Tätigkeit begangenen Pflichtverletzungen von einem Dritten oder der Gesellschaft aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlich für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Für die D&O-Versicherung gilt ein Selbstbehalt von 10% des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung. Betrag Der Wert des Dienstwagens, der kostenlosen Reisen sowie der Versicherungsleistungen, die ein einzelnes Mitglied des Vorstands jährlich erhält, wird im Rahmen der auf Seite 136 aufgeführten Maximalvergütung als Nebenleistung berücksichtigt. 5. VERSORGUNGSLEISTUNGEN Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie Für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie sollen dafür erforderliche hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands gewonnen und gehalten werden. Die Versorgungsleistungen sollen am Markt für hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands wettbewerbsfähig sein und ihnen im Ruhestand ein entsprechendes Versorgungsniveau bieten. Vorgehen Versorgungsleistungen werden in Form von Ruhegehältern an frühere Mitglieder des Vorstands gezahlt, die entweder die vorgesehene Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft arbeitsunfähig sind. Die Mitglieder des Vorstands haben nach Ausscheiden aus dem Vorstand keinen Anspruch auf Übergangsbezüge. Ausgenommen hiervon ist Herr Ebel, dem gemäß einem Altvertrag Übergangsbezüge zustehen. Im Hinblick auf Ruhegehaltsansprüche gelten für Herrn Joussen, Herrn Ebel, Frau Dr. Eller und Herrn Rosenberger einerseits und für Herrn Burling und Frau Conix andererseits aufgrund der in Deutschland, Belgien und dem Vereinigten Königreich bestehenden Systeme unterschiedliche Grundsätze. Herr Joussen, Herr Ebel, Frau Dr. Eller und Herr Rosenberger haben Anspruch auf Ruhegehälter gemäß den Versorgungszusagen für Mitglieder des Vorstands der TUI AG. Diese Mitglieder des Vorstands erhalten jährlich einen vertraglich vereinbarten Betrag, der auf ein für das jeweilige Mitglied des Vorstands bestehendes Versorgungskonto eingezahlt wird. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung von Herrn Joussen, Herrn Ebel und Frau Dr. Eller werden mit einem in der Versorgungszusage festgelegten Prozentsatz verzinst. Der Zinssatz beträgt 5% p.a. Die jährliche Verzinsung für Herrn Rosenbergers Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung wird von der Gesellschaft nach billigem Ermessen so festgelegt, dass sie 5% nicht überschreitet. Die Auszahlung erfolgt nach Wahl des Bezugsberechtigten als Einmal-, Raten- oder Rentenzahlung. Die in den Dienstverträgen vorstehender Mitglieder des Vorstands vereinbarten Beträge sind: scrollen ― Herr Joussen: 454,5 Tsd. € pro Jahr. Bei Herrn Joussen kann das Ruhegehalt mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden. ― Herr Ebel: 207,0 Tsd. € pro Jahr. Bei Herrn Ebel kann das Ruhegehalt mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden. ― Frau Dr. Eller: 230,0 Tsd. € pro Jahr. Bei Frau Dr. Eller kann das Ruhegehalt mit Vollendung des 63. Lebensjahres ausgezahlt werden. ― Herr Rosenberger: 230,0 Tsd. € pro Jahr. Bei Herrn Rosenberger kann das Ruhegehalt mit Vollendung des 63. Lebensjahres ausgezahlt werden. Scheiden Herr Joussen, Herr Ebel, Frau Dr. Eller oder Herr Rosenberger vor dem normalen Pensionierungstag wegen dauernder Berufsunfähigkeit aus der TUI AG aus, erhalten sie eine Berufsunfähigkeitsrente bis zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit, längstens bis zum Erreichen des normalen Pensionierungstags. Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten verstorbener Mitglieder des Vorstands erhalten unter bestimmten Bedingungen bis zu ihrem Lebensende oder ihrer Wiederverheiratung eine Hinterbliebenenrente von 60% des Ruhegehalts. Kinder von verstorbenen Mitgliedern des Vorstands erhalten ein Waisengeld bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Halbwaisen erhalten 20% des Ruhegehalts und Vollwaisen erhalten 25 %. Der Anspruch setzt voraus, dass das Kind die Anforderungen des §32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt. Herr Burling erhält einen festen jährlichen Betrag zum Zwecke der Altersversorgung in Höhe von 225,0 Tsd. € in bar ausgezahlt. Frau Conix erhält einen festen jährlichen Betrag zum Zwecke der Altersversorgung in Höhe von 230,0 Tsd. € in bar ausgezahlt. 5.1 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN FÜR DIE AKTUELLEN MITGLIEDER DES VORSTANDS UNTER DEN VERSORGUNGSZUSAGEN DER TUI AG Die Pensionsverpflichtungen für aktive Mitglieder des Vorstands nach IAS 19 betrugen zum 30. September 2020 16.649,6 Tsd. € (zum Vorjahresstichtag 16.226,0 Tsd. €). Hiervon entfallen 5.721,7 Tsd. € (zum Vorjahresstichtag 6.085,8 Tsd. €) auf Ansprüche, die Herr Ebel im Rahmen seiner Tätigkeit für den TUI Konzern bis zum 31. August 2006 erdient hat. Die übrigen Ansprüche verteilen sich wie folgt: Ruhegehälter der aktuellen Mitglieder des Vorstands unter dem Altersversorgungsplan der TUI AG scrollen Zuführung zu/Auflösung von Pensionsrückstellungen Barwert zum Tsd. € 2020 2019 30.9.2020 30.9.2019 Friedrich Joussen 215,9 1.182,4 4.948,6 4732,7 Sebastian Ebel 118,6 506,8 2.183,8 2.065,2 Dr. Elke Eller 249,3 505,2 1.781,2 1.531,9 Frank Rosenberger 203,8 698,9 2.014,2 1.810,4 Gesamt 787,6 2.893,3 10.927,8 10.140,2 Nach handelsrechtlichen Vorschriften betrugen die Pensionsverpflichtungen für aktive Mitglieder des Vorstands 13.105,9 Tsd. € (zum Vorjahresstichtag 11.158,1 Tsd. €); hiervon entfallen 4.105,8 Tsd. € (zum Vorjahresstichtag 3.693,9 Tsd. €) auf Ansprüche, die Herr Ebel im Rahmen seiner Tätigkeit im TUI Konzern bis zum 31. August 2006 erdient hat. Für die Pensionsverpflichtungen von Herrn Ebel, Frau Dr. Eller und Herrn Rosenberger wurde gemäß vertraglicher Vereinbarung jeweils ein entsprechendes Vermögen treuhänderisch auf einen Treuhänder ausgelagert, um die Versorgungsrechte zu finanzieren und für den Sicherungsfall abzusichern. 5.2 PENSIONSZAHLUNGEN AN AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER DES VORSTANDS Für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene beliefen sich die gesamten Pensionszahlungen im Geschäftsjahr 2020 auf 6.055,3 Tsd. € (Vorjahr 6.016,0 Tsd. €). Davon entfielen im Geschäftsjahr 2020 874,1 Tsd. € auf den zum 31. März 2014 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Michael Frenzel und 910,3 Tsd. € auf den zum 30. September 2018 ausgeschiedenen Horst Baier. 4 Die übrigen Zahlungen entfielen auf ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen, die vor mehr als zehn Jahren aus dem Vorstand der TUI AG ausgeschieden sind. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene beliefen sich am Bilanzstichtag bewertet nach IAS 19 auf 73.483,7 Tsd. € (Vorjahr 79.767,9 Tsd. €) - ohne die Ansprüche von Herrn Ebel, 5.721,7 Tsd. € (Vorjahr 6.085,8 Tsd. €), die er im Rahmen seiner Tätigkeit für den TUI Konzern vor dem 31. August 2006 erdient hat. Nach handelsrechtlichen Vorschriften betrugen die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene 65.552,6 Tsd. € (Vorjahr 67.102,1 Tsd. €) - ohne die Ansprüche von Herrn Ebel, 4.105,8 Tsd. € (Vorjahr 3.693,9 Tsd. €), die er im Rahmen seiner Tätigkeit für den TUI Konzern vor dem 31. August 2006 erdient hat. 4 Herr Baier erhielt im GJ 2020 zudem eine Auszahlung aus dem LTIP in Höhe von 47 Tsd. €. Danach beträgt der relative Anteil der Pensionszahlung ca. 95,1 % der ihm im GJ 2020 gewährten Vergütung. 6. VERGÜTUNGSOBERGRENZEN Für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands (Vergütungsbestandteile und Gesamtvergütung) für ein Geschäftsjahr gelten folgende Obergrenzen. Zu beachten ist hierbei, dass bei Überschreiten der vertraglich festgelegten Obergrenze der Gesamtvergütung im Zufluss der LTIP anteilig gekürzt wird. Vergütungsobergrenzen scrollen Tsd. € Festvergütung 1 JEV LTIP Maximale Gesamtvergütung 2 Friedrich Joussen 1.100,0 2.743,2 4.392,0 7.500,0 David Burling 680,0 1.080,0 2.208,0 3.500,0 Birgit Conix 680,0 1.188,0 2.208,0 3.500,0 Sebastian Ebel 680,0 1.080,0 2.208,0 3.500,0 Dr. Elke Eller 680,0 1.177,2 2.208,0 3.500,0 Frank Rosenberger 600,0 1.004,4 1.836,0 3.500,0 1 Fester Betrag, keine Obergrenze 2 Vertraglich festgelegte Obergrenze für Gesamtvergütung (inklusive Festvergütung, JEV, LTIP, betrieblicher Altersvorsorge [bAV] und Nebenleistungen). Bei Überschreitung der vertraglich festgelegten Obergrenze für Gesamtvergütung im Zufluss wird der LTIP anteilig gekürzt. Die Vergütungsobergrenzen wurden für das Geschäftsjahr 2020 eingehalten, ohne dass eine Kürzung von Vergütungsbestandteilen veranlasst war. 7. LEISTUNGEN FÜR DEN FALL DER VORZEITIGEN BEENDIGUNG DER VORSTANDSTÄTIGKEIT Die bei vorzeitiger Beendigung seines Dienstvertrags ohne wichtigen Grund an ein Mitglied des Vorstands zu leistenden Zahlungen sind in dem Dienstvertrag von Herrn Joussen grundsätzlich auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt. In den Dienstverträgen von Frau Conix und Herrn Rosenberger ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund - im Falle einer vorzeitigen Beendigung während des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Dienstvertrags - nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen und, im Falle einer vorzeitigen Beendigung nach Ablauf des ersten Jahres nach Inkrafttreten dieses Dienstvertrags, nicht den Wert von einer Jahresvergütung überschreiten dürfen (Abfindungs-Cap). In den Dienstverträgen von Herrn Burling, Herrn Ebel und Frau Dr. Eller ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund nicht den Wert von einer Jahresvergütung überschreiten dürfen (Abfindungs-Cap). Bei allen Mitgliedern des Vorstands wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags abgegolten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Zieldirektvergütung (feste Vergütung, Zielbetrag der JEV und Zielbetrag des LTIP) des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Zieldirektvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt, soweit sich aus Ziffer 4.2.3 Abs. 4 Satz 3 DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 nicht ein geringerer Betrag ergibt. Wird der Dienstvertrag außerordentlich gekündigt, erhalten Mitglieder des Vorstands keine Leistungen. Wird die Bestellung eines Mitglieds des Vorstands widerrufen, endet auch der jeweilige Dienstvertrag. Beruht der Widerruf nicht auf einem Grund, der zugleich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Dienstvertrags darstellt, endet der Dienstvertrag mit Ablauf einer Auslauffrist. Diese Auslauffrist beträgt grundsätzlich zwölf Monate. Mit Herrn Joussen ist eine Auslauffrist von 24 Monaten vereinbart. Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrags werden die JEV und die Zahlungen aus dem LTIP wie folgt geregelt: scrollen ― JEV: ― Wird der Dienstvertrag vor Ablauf des einjährigen Leistungszeitraums seitens der Gesellschaft außerordentlich aus einem vom Mitglied des Vorstands zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt oder kündigt das Mitglied des Vorstands ohne wichtigen Grund, verfällt der Anspruch auf eine Jahreserfolgsvergütung für den betreffenden Leistungszeitraum ersatz- und entschädigungslos. ― In allen anderen Fällen einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags vor Ablauf des einjährigen Leistungszeitraums wird die JEV zeitanteilig ausgezahlt. ― LTIP: ― Die Ansprüche aus dem LTIP verfallen für sämtliche noch nicht ausgezahlte Tranchen ersatz- und entschädigungslos, wenn der Dienstvertrag vor Ablauf des Leistungszeitraums seitens der TUI AG außerordentlich aus einem vom Mitglied des Vorstands zu vertretenden wichtigen Grund oder seitens des Mitglieds des Vorstands ohne wichtigen Grund gekündigt wird. ― Wenn der Dienstvertrag vor Ablauf des Leistungszeitraums aus anderen Gründen endet, bleiben die Ansprüche aus dem LTIP für noch nicht ausgezahlte Tranchen erhalten. Die Tranche für das laufende Geschäftsjahr wird zeitanteilig reduziert. Die Ermittlung des Auszahlungsbetrags errechnet sich in gleicher Weise wie bei einer Fortsetzung des Dienstvertrags. Mit Herrn Joussen und Herrn Burling ist vereinbart, dass sie ab dem 1. Juni 2022 mit einer Frist von drei Monaten zum 30. September 2022 ihre Ämter als Mitglieder des Vorstands einseitig niederlegen können, wobei JEV und LTIP vertragsgemäß ausgezahlt werden und nicht verfallen. Sollten Herr Joussen oder Herr Burling dieses Niederlegungsrecht ausüben, endet der jeweilige Dienstvertrag nach Ablauf einer Auslauffrist von 24 bzw. neun Monaten. Die TUI AG ist berechtigt, die Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit einer Beendigung des Dienstvertrags, insbesondere nach einer Kündigung dieses Dienstvertrags, unabhängig davon, durch welche Partei diese ausgesprochen wird, oder im Anschluss an den Abschluss eines Aufhebungsvertrags, ganz oder teilweise von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen. Die Freistellung erfolgt zunächst unwiderruflich für die Dauer etwaiger noch bestehender Urlaubsansprüche, die damit erledigt sind. Im Anschluss daran bleibt die Freistellung bis zur Beendigung des Dienstvertrags aufrechterhalten. Sie ist widerruflich, falls im Zusammenhang mit der Abwicklung des Dienstverhältnisses Fragen bestehen oder eine vorübergehende Tätigkeit aus betrieblichen Gründen notwendig wird. Der Dienstvertrag im Übrigen wird hiervon nicht berührt. Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten keine so genannten Change of Control-Klauseln. II VERGÜTUNGSBESCHRÄNKUNGEN AUFGRUND DES RAHMENVERTRAGS MIT DEM WIRTSCHAFTSSTABILISIERUNGSFONDS Grundsatz Am 29. September 2020 hat die TUI AG mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds einen Rahmenvertrag zur Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen abgeschlossen, der verschiedene Vorgaben für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands während der Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen festlegt. Danach darf jedes am 31. Dezember 2019 bereits bestellte Mitglied des Vorstands, solange nicht mindestens 75% der Stabilisierungsmaßnahme zurückgeführt sind (unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen im Fall einer Doppelbeschäftigung bei einer anderen Gruppengesellschaft), keine Vergütung erhalten, die über die Grundvergütung dieses Mitglieds des Vorstands zum 31. Dezember 2019 hinausgeht. Ferner ist im Rahmenvertrag geregelt, dass die TUI AG, solange sie die Stabilisierungsmaßnahme in Anspruch nimmt, Mitgliedern des Vorstands unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen Boni, andere variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile oder Sonderzahlungen in Form von Aktienpaketen, Gratifikationen oder anderen gesonderten Vergütungen neben dem Festgehalt, sonstige in das freie Ermessen des Unternehmens gestellte Vergütungsbestandteile und Leistungen oder rechtlich nicht gebotene Abfindungen nicht gewähren wird. Für Mitglieder des Vorstands, die zum Zeitpunkt der Gewährung der Stabilisierungsmaßnahme oder danach zum Mitglied des Vorstands bestellt werden, gilt als Obergrenze die Grundvergütung von Mitgliedern des Vorstands derselben Verantwortungsstufe zum 31. Dezember 2019. Vorgehen Die TUI AG hat mit allen Mitgliedern des Vorstands entsprechende Änderungen der Dienstverträge vereinbart, die die nach dem Vergütungssystem grundsätzlich zugesagten Leistungen an die mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds vereinbarten Vergütungsbeschränkungen anpassen. Durch die entsprechende Änderung der Dienstverträge und die Verzichtserklärungen der Mitglieder des Vorstands weicht die TUI AG von dem im Geschäftsjahr 2020 bestehenden Vergütungssystem mit Blick auf die Festvergütung, die Jahreserfolgsvergütung und den Long Term Incentive Plan ab. Die Abweichung liegt im Interesse der TUI AG und ist Voraussetzung dafür, dass die TUI AG bei Bedarf Stabilisierungsmaßnahmen gemäß dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz in Anspruch nehmen kann. Neben dem freiwilligen Verzicht der aktiven Mitglieder des Vorstands und den vereinbarten Vergütungsbeschränkungen kam es im Geschäftsjahr 2020 nicht zu Abweichungen vom aktuell bestehenden Vergütungssystem. III ÜBERBLICK: INDIVIDUELLE VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS 1. TEILWEISER VERZICHT DER MITGLIEDER DES VORSTANDS AUF VERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2020 Im Rahmen der erstmaligen Beantragung von Staatshilfen aufgrund der dramatischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft haben sämtliche Mitglieder des Vorstands gegenüber der Gesellschaft einen freiwilligen Verzicht auf 30% ihrer Festvergütung für die Monate April und Mai 2020 erklärt. Aufgrund besonderer nationaler Maßnahmen in Großbritannien hat Herr Burling auf die Auszahlung weiterer 30% seiner Festvergütung für die Monate Juni und Juli 2020 verzichtet. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Vorstands im August 2020 gegenüber der KfW erklärt, trotz eines möglichen Anspruchs freiwillig auf sämtliche Auszahlungen aus den variablen Vergütungsbestandteilen JEV und LTIP zu verzichten. Tatsächlich hätten sich aus den zum 30. September 2020 auslaufenden LTIP-Tranchen für die Mitglieder des Vorstands folgende Auszahlungsbeträge ergeben: scrollen ― Friedrich Joussen: 103 Tsd. € ― David Burling: 34,8 Tsd. € ― Sebastian Ebel: 34,8 Tsd. € ― Dr. Elke Eller: 29,2 Tsd. € ― Frank Rosenberger: 15,7 Tsd. € Zudem haben alle Mitglieder des Vorstands seit März 2020 keine Urlaubsvergünstigungen in Anspruch genommen, die in den Dienstverträgen vereinbart sind. 2. INDIVIDUELLE VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 (GEMÄSS §314 ABS. 1 NR. 6A HGB) Der in der folgenden Tabelle gezeigte Betrag für den LTIP entspricht dem beizulegenden Zeitwert der LTIP-Tranchen des jeweiligen Mitglieds des Vorstands zum Zeitpunkt der Gewährung im Sinn von §314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 1 HGB gemäß den Vorschriften des HGB über die jeweils gesamte Vertragslaufzeit. Die Werte der Festvergütung und der JEV hingegen spiegeln die Zuflusswerte des Geschäftsjahres 2020 wider. Individuelle Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das GJ 2020 (gemäß §314 Abs. 1 Nr. 6a HGB) scrollen Tsd. € Festvergütung 1 JEV LTIP Gesamt 2020 Gesamt 2019 Friedrich Joussen 1.081,3 0,0 9.750,7 10.832,0 1.134,8 David Burling 638,0 0,0 3.675,3 4.313,3 709,1 Birgt Conix 664,2 0,0 0,0 664,2 682,1 Sebastian Ebel 664,0 0,0 0,0 664,0 680,0 Dr. Elke Eller 680,4 0,0 0,0 680,4 3.967,9 Frank Rosenberger 588,0 0,0 2.737,4 3.325,4 669,4 Gesamt 4.315,9 0,0 16.163,4 20.479,3 Vorjahr, gesamt 4.592,8 0,0 3.250,5 7.843,3 1 Inklusive Nebenleistungen (ohne Versicherungen aus Gruppenverträgen), berücksichtigt freiwilligen Verzicht aller Mitglieder des Vorstands auf 30 % der Festvergütung für Mai und April sowie bei Herrn Burling weitere 30 % für die Monate Juni bis September aufgrund einer nationalen Maßnahme im Vereinigten Königreich. 3. ZIELERREICHUNG Im Folgenden wird beschrieben, wie im Geschäftsjahr 2020 die Leistungskriterien angewendet und die Ziele für die variablen Vergütungsbestandteile erreicht wurden. Die Multiplikation der Zielbeträge mit den gewichteten Zielerreichungsgraden für das EBIT sowie den Cash Flow und dem individuellen Leistungsfaktor ergibt den für die Auszahlung der JEV berücksichtigten Betrag je Mitglied des Vorstands. Darstellung Jahreserfolgsvergütung Dabei orientieren sich die vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwerte des EBIT und des Cash Flow der Höhe nach an der operativen Jahresplanung und stehen im Einklang mit der Finanzkommunikation. In Bezug auf den individuellen Leistungsfaktor hat der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 beschlossen, die individuellen Ziele vor dem Hintergrund des unternehmensweiten Transformationsprozesses zugunsten der Gesamtvorstandsziele zurückzustellen. So waren die weitere Umsetzung der Transformation durch Reduzierung der Komplexität in der Systemlandschaft aber auch operativ und der Ausbau der digitalen Plattform über alle Quellmärkte hinweg ein wesentlicher Bestandteil der Zielsetzung. Damit eng verknüpft hat der Aufsichtsrat Engagement-Ziele definiert, die insbesondere die Bindung und Beteiligung der Mitarbeiter und Führungskräfte sowie einen umfassenden Change Management-Prozess umfassen. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Vorstands ambitionierte Nachhaltigkeitszielsetzungen erhalten. Darin finden unter anderem die Reduzierung von Umweltauswirkungen von Urlaubern sowie die Stärkung der positiven Auswirkungen des Tourismus in den jeweiligen Destinationen Berücksichtigung. Aufgrund des freiwillig erklärten Verzichts der Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat auf eine Feststellung der Zielerreichung für das EBIT und den Cash Flow verzichtet. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die zu einer zwischenzeitlichen Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs und zu einem erheblichen Liquiditätsengpass geführt haben, haben trotz eines buchungsstarken Geschäftsjahresbeginns und massiver Kosteneinsparmaßnahmen dazu geführt, dass keines der beiden Erfolgsziele im Geschäftsjahr 2020 hätte erreicht werden können. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus auf die Festlegung des individuellen Leistungsfaktors verzichtet. Trotz des immensen Arbeitseinsatzes, den die außergewöhnlichen Herausforderungen des Geschäftsjahres 2020 den Mitgliedern des Vorstands abverlangt haben, haben sie überdurchschnittliches Engagement und Einsatzbereitschaft gezeigt, wobei die vereinbarten Ziele im Fokus blieben. Der Aufsichtsrat ist nach intensiver Erörterung und trotz der Verzichtserklärung der Mitglieder des Vorstands zu dem Schluss gekommen, dass die Ziele im Rahmen des technisch und operativ Möglichen und unter Berücksichtigung der besonderen Herausforderungen äußerst zufriedenstellend und teilweise noch vor dem Zeitplan erfüllt wurden. Für die Auszahlung der LTIP-Tranche 2017-2020 maßgeblich wären die Bestimmungen des zum 1. Oktober 2017 abgelösten Vergütungssystems (Seite 117). Zugrunde zu legen wäre bei Gewährung der LTIP-Tranche ein durchschnittlicher Börsenkurs der TUI Aktie in Höhe von 12,36 €. Zum Ende des Leistungszeitraums lag ein durchschnittlicher Börsenkurs der TUI Aktie in Höhe von 3,44 € vor. Aufgrund des Zielerreichungsgrads des TSR-Rangs der TUI AG im Vergleich zu den TSR-Werten der Unternehmen des STOXX Europe 600 Travel & Leisure über den Leistungszeitraum ergibt sich beim LTIP eine Zielerreichung von 25%. Aufgrund des freiwillig erklärten Verzichts erfolgt im Geschäftsjahr 2020 jedoch keine Auszahlung aus dem LTIP für die aktiven Mitglieder des Vorstands. 4. WEITERES Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2020, wie im Vorjahr, keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für ihre vom Aufsichtsrat während ihrer Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2020 genehmigten Tätigkeiten in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Aufsichtsgremien von Unternehmen (vgl. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG), die nicht auf Grundlage einer Beteiligung der TUI AG an diesen Unternehmen ausgeübt wurden, erhielt Frau Dr. Eller 33,9 Tsd. € von der K+S AG und erwarb dort einen Anspruch in Höhe von 80,6 Tsd. €. Herr Joussen erhielt für sein Mandat im Aufsichtsrat der SIXT SE im Geschäftsjahr 2020 100,0 Tsd. €. Herr Ebel hat für seine Aufsichtsratsmandate bei der BRW Beteiligungs AG eine Vergütung in Höhe von 7,5 Tsd. € und bei der TCT GmbH eine Vergütung in Höhe von 20 Tsd. € erhalten. Diese Vergütungen wurden nicht auf die von der TUI AG gezahlte Vorstandsvergütung angerechnet. 5. ZUWENDUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2020 Mit der nachfolgenden Tabelle werden gemäß Ziffer 4.2.5 Anlage Tabellen 1 und 2 DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 die von der TUI AG im Sinn des DCGK a. F. "gewährten Zuwendungen" gezeigt. Die zugrundeliegenden Empfehlungen für die Angabe solcher Tabellen über die im Sinn des DCGK a.F. "gewährten Zuwendungen" sind zwar mit Inkrafttreten des neu gefassten DCGK am 20. März 2020 entfallen. Auch aus dem Aktiengesetz in der Fassung des ARUG II ergibt sich keine Vorgabe, entsprechende Angaben im Vergütungsbericht weiterhin aufzunehmen. Um unseren Aktionären einen besseren Vergleich mit den Angaben in den Vorjahren zu ermöglichen und den bisher erreichten Stand an Transparenz weiterhin aufrechtzuerhalten, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, auch in den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020 freiwillig die Angaben zu den im Sinn des DCGK a. F. "gewährten Zuwendungen" erneut aufzunehmen. Die im Sinn des DCGK a. F. "gewährten Zuwendungen" sind nicht gleichbedeutend mit der im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG "gewährten und geschuldeten Vergütung": scrollen ― "Gewährte Zuwendungen" im Sinn des DCGK a. F. sind - ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung - alle Vergütungsbestandteile, die einem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr wenigstens dem Grunde nach zugesagt wurden und deren (zukünftige) Höhe zumindest geschätzt werden kann. ― "Gewährte und geschuldete Vergütung" im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist hingegen nur eine im Geschäftsjahr faktisch betrachtet zugeflossene Vergütung oder eine Vergütung, die ausweislich der Entwurfsbegründung (BT-Drs. 19/9739, Seite 111) "nach rechtlichen Kategorien fällig, aber (bisher) nicht zugeflossen" ist. 5.1 GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN NACH DCGK A. F. Die Tabelle der "gewährten Zuwendungen" nach DCGK a.F. zeigt den jeweils im Geschäftsjahr zugeteilten Betrag. Die LTIP-Tranchen sind zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert per 1. Oktober 2019 berücksichtigt. Durch Multiplikation des jeweiligen Zielbetrags der Mitglieder des Vorstands mit einem Zeitwertfaktor von 0,78 € je Euro wurde dieser ermittelt. Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK a. F. scrollen Friedrich Joussen Vorstandsvorsitzender, seit 14. Februar 2013 1 Tsd. € 2019 2020 2020 (min.) 2020 (max.) Festvergütung 1.100,0 1.100,0 1.100,0 1.100,0 Nebenleistungen 2 52,8 36,3 36,3 36,3 Summe 1.152,8 1.136,3 1.136,3 1.136,3 Jahreserfolgsvergütung JEV 1.270,0 1.270,0 0,0 2.743,2 Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2019 - 2022) 2.122,8 LTIP (2020 - 2023) 1.427,4 0,0 4.392,0 Summe 4.545,6 3.833,7 1.136,3 8.271,5 Versorgungsaufwendungen 3 635,7 628,3 628,3 628,3 Gesamtvergütung 4 5.181,3 4.462,0 1.764,6 7.500,0 scrollen David Burling Mitglied des Vorstands, seit 1. Juni 2015 Tsd. € 2019 2020 2020 (min.) 2020 (max.) Festvergütung 680,0 680,0 680,0 680,0 Nebenleistungen 2 29,1 26,1 26,1 26,1 Summe 709,1 706,1 706,1 706,1 Jahreserfolgsvergütung JEV 500,0 500,0 0,0 1.080,0 Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2019 - 2022) 1.067,2 LTIP (2020 - 2023) 717,6 0,0 2.208,0 Summe 2.276,3 1.923,7 706,1 3.994,1 Versorgungsaufwendungen 3 225,0 225,0 225,0 225,0 Gesamtvergütung 4 2.501,3 2.148,7 931,1 3.500,0 scrollen Birgit Conix Mitglied des Vorstands, seit 15. Juli 2018 Tsd. € 2019 2 2020 2020 (min.) 2020 (max.) Festvergütung 680,0 680,0 680,0 680,0 Nebenleistungen 2 20,1 18,2 18,2 18,2 Summe 700,1 698,2 698,2 698,2 Jahreserfolgsvergütung JEV 550,0 550,0 0,0 1.188,0 Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2019 - 2022) 1.067,2 LTIP (2020 - 2023) 717,6 0,0 2.208,0 Summe 2.317,3 1.965,8 698,2 4.094,2 Versorgungsaufwendungen 3 230,0 230,0 230,0 230,0 Gesamtvergütung 4 2.547,3 2.195,8 928,2 3.500,0 Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK a. F. scrollen Sebastian Ebel Mitglied des Vorstands, seit 12. Dezember 2014 Tsd. € 2019 2020 2020 (min.) 2020 (max.) Festvergütung 680,0 680,0 680,0 680,0 Nebenleistungen 2 18,0 18,0 18,0 18,0 Summe 698,0 698,0 698,0 698,0 Jahreserfolgsvergütung JEV 500,0 500,0 0,0 1.080,0 Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2019 - 2022) 1.067,2 LTIP (2020 - 2023) 717,6 0,0 2.208,0 Summe 2.265,2 1.915,6 698,0 3.986,0 Versorgungsaufwendungen 3 288,9 285,9 285,9 285,9 Gesamtvergütung 4 2.554,1 2.201,5 983,9 3.500,0 scrollen Dr. Elke Eller Mitglied des Vorstands / Arbeitsdirektorin, seit 15. Oktober 2015 Tsd. € 2019 2020 2020 (min.) 2020 (max.) Festvergütung 680,0 680,0 680,0 680,0 Nebenleistungen 2 55,4 34,4 34,4 34,4 Summe 735,4 714,4 714,4 714,4 Jahreserfolgsvergütung JEV 545,0 545,0 0,0 1.177,2 Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2019 - 2022) 1.009,2 LTIP (2020 - 2023) 678,6 0,0 2.088,0 Summe 2.289,6 1.938,0 714,4 3.979,6 Versorgungsaufwendungen 3 360,6 356,7 356,7 356,7 Gesamtvergütung 4 2.650,2 2.294,7 1.071,1 3.500,0 scrollen Frank Rosenberger Mitglied des Vorstands, seit 1. Januar 2017 Tsd. € 2019 2020 2020 (min.) 2020 (max.) Festvergütung 600,0 600,0 600,0 600,0 Nebenleistungen 2 87,4 18,0 18,0 18,0 Summe 687,4 618,0 618,0 618,0 Jahreserfolgsvergütung JEV 465,0 465,0 0,0 1.004,4 Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2019 - 2022) 887,4 LTIP (2020 - 2023) 596,7 0,0 1.836,0 Summe 2.039,8 1.679,7 618,0 3.458,4 Versorgungsaufwendungen 3 416,5 408,8 408,8 408,8 Gesamtvergütung 4 2.456,3 2.088,5 1.026,8 3.500,0 1 Co-Vorstandsvorsitzender bis 9. Februar 2016; Mitglied des Vorstands seit 15. Oktober 2012. 2 Ohne Versicherungen aus Gruppenverträgen. 3 Für Herrn Joussen, Herrn Ebel, Frau Dr. Eller und Herrn Rosenberger Versorgungsaufwand nach IAS 19; für Herrn Burling und Frau Conix Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge. 4 Bei Überschreitung der vertraglich festgelegten Obergrenze für Gesamtvergütung im Zufluss wird der LTIP anteilig gekürzt. Die folgende Übersicht über die gewährte Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 verdeutlicht die Verteilung der einzelnen Vergütungskomponenten im Verhältnis zueinander. Hervorzuheben ist, dass bei der Gewährung bereits der Anteil der variablen Bestandteile der Vergütung in einem nicht unerheblichen Maße Berücksichtigung findet: Die mehrjährige variable Vergütung fließt mit 41 % der gewährten Gesamtzuwendungen ein, die JEV mit 21 %. Feststellen lässt sich, dass sich die gewährten Gesamtzuwendungen für die Mitglieder des Vorstands zu 62 % aus variablen Vergütungsbestandteilen zusammensetzen. 5.2 "ZUFLUSS" GEMÄSS DCGK A. F. UND "GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG" IM SINNE DES § 162 ABS. 1 SATZ 1 AKTG Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AktG sind zudem alle festen und variablen Vergütungsbestandteile anzugeben, die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 "gewährt und geschuldet" wurden. Im Wesentlichen entsprechen diese Angaben den bisher als "Zufluss" im Sinn des DCGK a. F. auszuweisenden Angaben. Zufluss gemäß DCGK a. F. und "gewährte und geschuldete Vergütung" im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG scrollen Friedrich Joussen Vorstandsvorsitzender, seit 14. Februar 2013 1 Tsd. € 2019 2019 2 2020 2020 2 Festvergütung 3 1.100,0 61,5 % 1.045,0 61,1 % Nebenleistungen 5 52,8 3,0 % 36,3 2,0 % Summe 1.152,8 64,5 % 1.081,3 63,1 % Jahreserfolgsvergütung 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2016 - 2019) 0,0 0,0 % 0,0 LTIP (2017 - 2020) 0,0 0,0 0,0 % Sonstiges 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Rückforderung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG 6 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Summe 1.152,8 64,5 % 1.081,3 63,2 % Versorgungsaufwendungen 7 635,7 35,5 % 628,3 36,8 % Gesamtvergütung 1.788,5 100,0 % 1.709,6 100,0 % scrollen David Burling Mitglied des Vorstands, seit 1. Juni 2015 Tsd. € 2019 2019 2 2020 2020 2 Festvergütung 3 680,0 72,8 % 611,9 4 70,9 % 4 Nebenleistungen 5 29,1 3,1 % 26,1 3,0 % Summe 709,1 75,9 % 638,0 73,9 % Jahreserfolgsvergütung 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2016 - 2019) 0,0 0,0 % 0,0 LTIP (2017 - 2020) 0,0 0,0 0,0 % Sonstiges 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Rückforderung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG 6 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Summe 709,1 75,9 % 638,0 73,9 % Versorgungsaufwendungen 7 225,0 24,1 % 225,0 26,1 % Gesamtvergütung 934,1 100,0 % 863,0 100,0 % scrollen Birgit Conix Mitglied des Vorstands, seit 15. Juli 2018 Tsd. € 2019 2019 2 2020 2020 2 Festvergütung 3 680,0 73,1 % 646,0 72,2 % Nebenleistungen 5 20,1 2,2 % 18,2 2,0 % Summe 700,1 75,3 % 664,2 74,2 % Jahreserfolgsvergütung 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2016 - 2019) 0,0 0,0 % 0,0 LTIP (2017 - 2020) 0,0 0,0 0,0 % Sonstiges 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Rückforderung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG 6 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Summe 700,1 75,3 % 664,2 74,3 % Versorgungsaufwendungen 7 230,0 24,7 % 230,0 25,7 % Gesamtvergütung 930,1 100,0 % 894,2 100,0 % 1 Co-Vorstandsvorsitzender bis 9. Februar 2016; Mitglied des Vorstands seit 15. Oktober 2012. 2 Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr "gewährten und geschuldeten" Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des Vorstands zugeflossen sind. Die hier angegeben relativen Anteile sind daher nicht mit den relativen Anteilen in der Beschreibung des Vergütungssystems gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 3 AktG vergleichbar, die der Hauptversammlung zusammen mit diesem Vergütungsbericht vorgelegt werden. Die im Vergütungssystem angegebenen Anteile beziehen sich auf die jeweiligen Zielwerte. 3 Unter Berücksichtigung eines freiwilligen Verzichts auf 30 % der Festvergütung für die Monate April und Mai 2020. 4 Unter Berücksichtigung eines zusätzlichen freiwilligen Verzichts auf 30 % der Festvergütung für die Monate Juni und Juli 2020 aufgrund nationaler Maßnahmen im Vereinigten Königreich. 5 Ohne Versicherungen aus Gruppenverträgen. 6 Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten - entsprechend dem vom Aufsichtsrat im Dezember 2019 beschlossenen Vergütungssystem - eine Malus- und Clawback-Regelung. Von dieser Regelung hat die TUI AG im GJ 2020 keinen Gebrauch gemacht. 7 Für Herrn Joussen, Herrn Ebel, Frau Dr. Eller und Herrn Rosenbeger Dienstzeitaufwand nach IAS 19 und damit keine "gewährte oder geschuldete Vergütung" im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Für Herrn Burling und Frau Conix Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge und damit Bestandteil der "gewährten und geschuldeten Vergütung" im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Zufluss gemäß DCGK a. F. und "gewährte und geschuldete Vergütung" im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG scrollen Sebastian Ebel Mitglied des Vorstands, seit 12. Dezember 2014 Tsd. € 2019 2019 2 2020 2020 2 Festvergütung 3 680,0 68,9 % 646,0 68,0 % Nebenleistungen 5 18,0 1,8 % 18,0 1,8 % Summe 698,0 70,7 % 664,0 69,9 % Jahreserfolgsvergütung 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2016 - 2019) 0,0 0,0 % 0,0 LTIP (2017 - 2020) 0,0 0,0 0,0 % Sonstiges 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Rückforderung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG 6 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Summe 698,0 70,7 % 664,0 69,9 % Versorgungsaufwendungen 7 288,9 29,3 % 285,9 30,1 % Gesamtvergütung 986,9 100,0 % 949,9 100,0 % scrollen Dr. Elke Eller Mitglied des Vorstands / Arbeitsdirektorin, seit 15. Oktober 2015 Tsd. € 2019 2019 2 2020 2020 2 Festvergütung 3 680,0 62,0 % 646,0 62,3 % Nebenleistungen 5 55,4 5,1 % 34,4 3,3 % Summe 735,4 67,1 % 680,4 65,6 % Jahreserfolgsvergütung 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2016 - 2019) 0,0 0,0 % 0,0 LTIP (2017 - 2020) 0,0 0,0 0,0 % Sonstiges 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Rückforderung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG 6 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Summe 735,4 67,1 % 680,4 65,6 % Versorgungsaufwendungen 7 360,6 32,9 % 356,7 34,4 % Gesamtvergütung 1.096,0 100,0 % 1.037,1 100,0 % scrollen Frank Rosenberger Mitglied des Vorstands, seit 1. Januar 2017 Tsd. € 2019 2019 2 2020 2020 2 Festvergütung 3 600,0 54,4 % 570,0 57,2 % Nebenleistungen 5 87,4 7,9 % 18,0 1,8 % Summe 687,4 62,3 % 588,0 59,0 % Jahreserfolgsvergütung 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2016 - 2019) 0,0 0,0 % 0,0 LTIP (2017 - 2020) 0,0 0,0 0,0 % Sonstiges 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Rückforderung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG 6 0,0 0,0 % 0,0 0,0 % Summe 687,4 62,3 % 588,0 59,0 % Versorgungsaufwendungen 7 416,5 37,7 % 408,8 41,0 % Gesamtvergütung 1.103,9 100,0 % 996,8 100,0 % 1 Co-Vorstandsvorsitzender bis 9. Februar 2016; Mitglied des Vorstands seit 15. Oktober 2012. 2 Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr "gewährten und geschuldeten" Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des Vorstands zugeflossen sind. Die hier angegeben relativen Anteile sind daher nicht mit den relativen Anteilen in der Beschreibung des Vergütungssystems gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 3 AktG vergleichbar, die der Hauptversammlung zusammen mit diesem Vergütungsbericht vorgelegt werden. Die im Vergütungssystem angegebenen Anteile beziehen sich auf die jeweiligen Zielwerte. 3 Unter Berücksichtigung eines freiwilligen Verzichts auf 30 % der Festvergütung für die Monate April und Mai 2020. 4 Unter Berücksichtigung eines zusätzlichen freiwilligen Verzichts auf 30 % der Festvergütung für die Monate Juni bis September 2020 aufgrund nationaler Maßnahmen im Vereinigten Königreich. 5 Ohne Versicherungen aus Gruppenverträgen. 6 Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten - entsprechend dem vom Aufsichtsrat im Dezember 2019 beschlossenen Vergütungssystem - eine Malus- und Clawback-Regelung. Von dieser Regelung hat die TUI AG im GJ 2020 keinen Gebrauch gemacht. 7 Für Herrn Joussen, Herrn Ebel, Frau Dr. Eller und Herrn Rosenbeger Dienstzeitaufwand nach IAS 19 und damit keine "gewährte oder geschuldete Vergütung" im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Für Herrn Burling und Frau Conix Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge und damit Bestandteil der "gewährten und geschuldeten Vergütung" im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Bei der kumulierten Betrachtung sowohl der Zuflüsse nach DCGK a. F. als auch der "gewährten und geschuldeten Vergütung" im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG wird deutlich, dass für die aktiven 1 Mitglieder des Vorstands keine Auszahlung aus variablen Vergütungsbestandteilen im Geschäftsjahr 2020 erfolgt: "Zufluss" gemäß DCGK a. F. aktiver Vorstand, gesamt "Gewährte oder geschuldete Vergütung" im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG 5.3 SONSTIGE LEISTUNGEN AN AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER DES VORSTANDS Herr Baier, der zum 30. September 2018 aus dem Vorstand der TUI AG ausgeschieden ist, hat einen Anspruch auf Auszahlung aus der zum 30. September 2020 ausgelaufenen LTIP-Tranche aus dem Geschäftsjahr 2017. Dieser Anspruch beläuft sich auf 47 Tsd. € 2 und gelangt im Dezember 2020 zur Auszahlung. 5.4 VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER JÄHRLICHEN VERÄNDERUNG DER VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS MIT DER ERTRAGSENTWICKLUNG UND DER DURCHSCHNITTLICHEN VERGÜTUNG VON ARBEITNEHMERN DER TUI AG 3 Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands mit der Ertragsentwicklung der TUI AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis gegenüber dem Vorjahr. Die in der Tabelle enthaltene Vergütung der Mitglieder des Vorstands bildet die im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Beträge ab. Für aktive Mitglieder des Vorstands entsprechen diese Werte für das Geschäftsjahr 2020 den in der Tabelle "Gewährte oder geschuldete Vergütung" im Sinne des §162 Abs. 1 Satz 1 AktG (Seite 133-134 des Geschäftsberichts) angegebenen Werten. Soweit Mitglieder des Vorstands in einzelnen Geschäftsjahren nur anteilig vergütet wurden, zum Beispiel aufgrund eines unterjährigen Eintritts, wurde die Vergütung für dieses Geschäftsjahr auf ein volles Jahr hochgerechnet, um die Vergleichbarkeit sicherzustellen. Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses der TUI AG gemäß §275 Abs. 2 Nr. 17 HGB dargestellt. Da die Vergütung der Mitglieder des Vorstands auch maßgeblich von der Entwicklung von Konzernkennzahlen abhängig ist, wird darüber hinaus auch die Entwicklung des im Konzernabschluss ausgewiesenen bereinigten EBITA des TUI Konzerns angegeben. Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der Belegschaft der TUI AG abgestellt. Da die Arbeitnehmer- und Vergütungsstrukturen in den Tochtergesellschaften vielfältig sind, insbesondere bei Beschäftigten im Ausland, bietet es sich an, für den Vergleich der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung nur auf die Belegschaft der TUI AG abzustellen. Diese Vergleichsgruppe wurde auch bei der Prüfung der Angemessenheit der Vergütung der Mitglieder des Vorstands herangezogen. Dabei wurde die Vergütung aller Arbeitnehmer, einschließlich der leitenden Angestellten im Sinne des §5 Abs. 3 BetrVG, berücksichtigt. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG erhalten, wurde diese Vergütung nicht berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet. 1 Zu ehemaligen Mitgliedern des Vorstands siehe Seite 128 des Geschäftsberichts. 2 Herr Baier erhielt im GJ 2020 darüber hinaus Pensionszahlungen in Höhe von 910,3 Tsd. €. Danach beträgt der relative Anteil des LTIP ca. 4,9% der ihm im GJ 2020 gewährten und geschuldeten Vergütung. 3 Der folgende Abschnitt stellt eine Pflichtangabe gemäß §162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG in Verbindung mit §26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG dar und ist gemäß §162 Abs. 3 Satz 2 AktG kein Gegenstand der Abschlussprüfung. Vergleich jährliche Veränderung der Vorstandsvergütung gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 2 scrollen Jährliche Veränderung (in %) 2020 ggb. 2019 Vorstandsvergütung 1 Friedrich Joussen -5% David Burling -15% Birgit Conix -5% Sebastian Ebel -5% Dr. Elke Eller -5% Frank Rosenberger -5% Horst Baier (CFO bis 30. September 2018) 2 10% Michael Frenzel (CEO bis 31. März 2014) 3 1% Ertragsentwicklung Jahresergebnis (TUI AG) 4 EBITA (Konzern) 5 - Durchschnittliche Vergütung der Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalentbasis Mitarbeiter der Gesellschaft -2% 1 "Gewährte und geschuldete" Vergütung im Sinne des §162 Abs. 1 Satz 1 AktG (Festvergütung, JEV, LTIP, Nebenleistungen sowie festes jährliches Versorgungsentgelt für Frau Conix und Herrn Burling; "Zuflusswerte"). 2 Herr Baier erhielt im GJ 2019 eine Auszahlung aus seinem Pensionsplan, im GJ 2020 erhielt er eine Auszahlung aus seinem Pensionsplan und aus der LTIP-Tranche 2017-2020. 3 Herr Frenzel erhielt in den GJ 2019 und 2020 Auszahlungen aus seinem Pensionsplan. 4 Jahresergebnis im Sinn von §275 Abs. 2 Nr. 17 HGB. 5 Bereinigtes EBITA des TUI Konzerns. ÜBERPRÜFUNG DER ANGEMESSENHEIT DER VORSTANDSVERGÜTUNG UND DES RUHEGEHALTS Der Aufsichtsrat hat nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 die jährliche Überprüfung der Vorstandsvergütung und der Ruhegehälter für das Geschäftsjahr 2020 vorgenommen. Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Höhe der Vorstandsvergütung und die der Ruhegehälter aus rechtlicher Sicht angemessen im Sinne des §87 Abs. 1 AktG sind. Für die Bewertung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung und des Ruhegehalts nimmt der Aufsichtsrat regelmäßig auch externe Beratung in Anspruch. Hierbei wird aus einer unternehmensexternen Perspektive zum einen das Verhältnis von Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt bewertet (Vertikalvergleich). Neben einer Status-quo-Betrachtung berücksichtigt der Vertikalvergleich auch die Entwicklung der Vergütungsrelationen im Zeitablauf. Zum anderen werden die Vergütungshöhe und -Struktur anhand einer Positionierung der TUI AG in einem Vergleichsmarkt bewertet (Horizontalvergleich). Der Vergleichsmarkt besteht aus einer Kombination von DAX- und MDAX-Unternehmen, die in den Geltungsraum des Aktiengesetzes fallen, die zu verwandten Branchen gehören bzw. vergleichbare Kernmerkmale aufweisen und zu denen eine Ähnlichkeit hinsichtlich der Unternehmensgröße zum Stichtag der Betrachtung besteht. Der Horizontalvergleich umfasst neben der Festvergütung auch die kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteile sowie die Höhe der betrieblichen Altersvorsorge. Vergleichsunternehmen für die Bewertung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung * scrollen Unternehmen Börsensegment Unternehmen Börsensegment Adidas AG Dax Hugo Boss AG MDax alstria office REIT-AG MDax Infineon Technologies AG Dax Aurubis AG MDax innogy SE MDax BASF SE Dax K+S AG MDax Bayer AG Dax KION GROUP AG MDax Bechtle AG MDax LANXESS AG MDax Beiersdorf AG Dax LEG Immobilien AG MDax Brenntag AG Dax Merck KGaA Dax Carl Zeiss Meditec AG MDax METRO AG MDax Continental AG Dax MorphoSys AG MDax Covestro AG Dax MTU Aero Engines AG MDax Daimler AG Dax Nemetschek SE MDax Delivery Hero AG Dax NORMA Group SE MDax Deutsche Euroshop AG MDax OSRAM Licht AG MDax Deutsche Lufthansa AG Dax ProSiebenSat.1 Media SE MDax Deutsche Post AG Dax Rheinmetall AG MDax Deutsche Telekom AG MDax RWE AG Dax Deutsche Wohnen AG MDax SAP SE Dax Drillisch AG MDax Sartorius AG MDax Dürr AG MDax Scout24 AG MDax E.ON SE Dax Siemens AG Dax Evonik Industries AG MDax Siltronic AG MDax Evotec AG MDax Software AG MDax Fielmann AG MDax Symrise AG MDax Fraport AG MDax TAG Immobilien AG MDax freenet AG MDax Telefónica Deutschland Holding AG MDax Fresenius Medical Care AG & Co KGaA Dax ThyssenKrupp AG Dax Fresenius SE & Co KGaA Dax Uniper SE MDax Fuchs Petrolub SE MDax United Internet AG MDax GEA Group AG MDax Volkswagen AG Dax Gerresheimer AG MDax Vonovia SE Dax HeidelbergCement AG Dax Wacker Chemie AG MDax Henkel AG & Co KGaA Dax Wirecard AG Dax HOCHTIEF AG MDax Zalando SE MDax * Diese stichtagsbezogene Tabelle stellt eine Angabe gemäß Ziffer G.3 DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 dar und ist kein Gegenstand der Abschlussprüfung. Vor dem Hintergrund des freiwilligen Verzichts auf Anteile der Festvergütung sowie sämtliche variablen Vergütungsbestandteile wurde für die Vergütung des Geschäftsjahres 2020 kein entsprechendes Gutachten über die Angemessenheit der Vergütungshöhe für Mitglieder des Vorstands in Auftrag gegeben. Wie auch schon im Geschäftsjahr 2019 lag die Vergütung deutlich unterhalb der des Geschäftsjahres 2018, deren Angemessenheit wiederum begutachtet und bestätigt wurde. Die zugeflossene Vergütung, die sich für das Geschäftsjahr 2020 außer aus der Fixvergütung lediglich aus Nebenleistungen und Beiträgen zur Altersvorsorge zusammensetzt, war der Höhe nach der Hauptsammlung, die im Geschäftsjahr 2020 über das Vergütungssystem abgestimmt hat, weitestgehend bekannt. Bezüge des Aufsichtsrats Die Regelungen und Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats ergeben sich aus § 18 der Satzung der TUI AG, die der Öffentlichkeit im Internet dauerhaft zugänglich ist. Die Aufsichtsratsvergütung wird in angemessenen Zeitabständen überprüft. Dabei werden der für die Ausübung des Amts zu erwartende Zeitaufwand und die Praxis in Unternehmen vergleichbarer Größe, Branche und Komplexität berücksichtigt. Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie Es sollen hochqualifizierte Mitglieder des Aufsichtsrats gewonnen und gehalten werden. Dadurch werden die Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats und die langfristige Entwicklung der TUI AG gefördert. Vorgehen Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer gehört, eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zu zahlende Vergütung in Höhe von 90,0 Tsd. € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, seine Stellvertreter erhalten das Doppelte der festen Vergütung eines Mitglieds des Aufsichtsrats. Für die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats (Präsidium, Prüfungsausschuss, Strategieausschuss, nicht aber Nominierungsausschuss) wird zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 42,0 Tsd. € gezahlt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache, der Vorsitzende des Strategieausschusses das Doppelte dieser Vergütung. Diese Vergütung wird ebenfalls nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres gezahlt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine sonstigen Vergütungsbestandteile und keine Nebenleistungen. Die Vergütung bezieht sich jeweils auf ein volles Geschäftsjahr. Für Teile eines Geschäftsjahres oder Rumpfgeschäftsjahre wird die Vergütung anteilig gezahlt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Ausschüsse erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen, unabhängig von deren Form, ein Sitzungsgeld von 1,0 Tsd. €je Sitzung. Zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (so genannte D&O-Versicherung) einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Es besteht ein Selbstbehalt, in dessen Höhe sich die Aufsichtsratsmitglieder privat versichern können. Obergrenze Da sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht aus variablen, sondern ausschließlich aus festen Bestandteilen zusammensetzt, entfällt die Notwendigkeit der Festlegung einer maximalen Gesamtvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Das gilt auch gemäß den neuen Vorgaben des Aktiengesetzes in der Fassung des ARUG II. Diese neuen Vorgaben sehen die Festlegung einer Maximalvergütung ausdrücklich nur für die Mitglieder des Vorstands, nicht aber auch für die Mitglieder des Aufsichtsrats vor. 1. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS, INSGESAMT Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen für die Gesellschaft haben die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Monate April bis einschließlich September freiwillig auf 30% ihrer Grundvergütung gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung in der Fassung vom 11. Februar 2020 verzichtet. Gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrats, insgesamt scrollen Tsd. € 2020 2019 Festvergütung 1.853,4 2.158,1 Langfristige variable Vergütung 0,0 252,9 Festvergütung für Ausschusstätigkeit 1.064,0 1.084,4 Sitzungsgelder 418,0 354,0 Vergütung für Tätigkeiten im Aufsichtsrat der TUI AG 3.335,4 3.849,4 Vergütung für Aufsichtsratsmandate im Konzern 37,3 40,6 Gesamt 3.372,7 3.890,0 Erstattet wurden überdies Reisekosten und Auslagen in Höhe von 182,8 Tsd. € (Vorjahr 188,4 Tsd. €). Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich danach zusammen mit dem Reisekosten- und Auslagenersatz auf 3.555,5 Tsd. € (Vorjahr 4.078,4 Tsd. €). 2. GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2020 Gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrats, individuell, 2020 scrollen Festvergütung 1 Festvergütung für Ausschusstätigkeit Sitzungsgelder Tsd. € in % Tsd. € in % Tsd. € in % Dr. Dieter Zetsche (Vorsitzender) 229,5 2 58,9 126,0 32,3 34,0 8,7 Frank Jakobi (stellvertretender Vorsitzender) 166,5 57,6 93,8 3 32,4 29,0 10,0 Peter Long (stellvertretender Vorsitzender) 153,0 2 50,0 126,0 41,2 27,0 8,8 Ingrid-Helen Arnold 4 44,0 81,5 10,0 18,5 Andreas Barczewski 76,5 47,4 42,0 26,0 21,0 13,0 Peter Bremme 76,5 54,8 42,0 30,1 21,0 15,1 Prof. Dr. Edgar Ernst 76,5 28,4 168,0 62,3 25,0 9,3 Wolfgang Flintermann 76,5 84,5 14,0 15,5 María Garana Corces 4 44,0 83,0 9,0 17,0 Angelika Gifford 76,5 41,0 84,0 45,0 26,0 13,9 Valerie Gooding 5 32,8 59,5 15,3 27,8 7,0 12,7 Stefan Heinemann 7 12,3 86,0 2,0 14,0 Dr. Dierk Hirschel 76,5 54,8 42,0 30,1 21,0 15,1 Janis Kong 5 32,8 59,5 15,3 27,8 7,0 12,7 Vladimir Lukin 76,5 63,1 26,8 6 22,1 18,0 14,8 Coline McConville 76,5 55,2 42,0 30,3 20,0 14,4 Alexey Mordashov 76,5 42,6 84,0 46,8 19,0 10,6 Michael Pönipp 76,5 45,6 51,8 3 30,9 24,0 14,3 Carola Schwirn 76,5 84,5 14,0 15,5 Anette Strempel 76,5 54,4 42,0 29,9 22,0 15,7 Ortwin Strubelt 8 67,5 44,9 63,0 41,9 20,0 13,3 Joan Trían Riu 76,5 84,5 14,0 15,5 Stefan Weinhofer 76,5 84,5 14,0 15,5 Gesamt 1.853,4 1.064,0 418,0 scrollen Vergütung für Aufsichtsratsmandate im Konzern Gesamt Tsd. € in % Dr. Dieter Zetsche (Vorsitzender) 389,5 Frank Jakobi (stellvertretender Vorsitzender) 289,3 Peter Long (stellvertretender Vorsitzender) 306,0 Ingrid-Helen Arnold 4 54,0 Andreas Barczewski 21,8 13,5 161,3 Peter Bremme 139,5 Prof. Dr. Edgar Ernst 269,5 Wolfgang Flintermann 90,5 María Garana Corces 4 53,0 Angelika Gifford 186,5 Valerie Gooding 5 55,1 Stefan Heinemann 7 14,3 Dr. Dierk Hirschel 139,5 Janis Kong 5 55,1 Vladimir Lukin 121,3 Coline McConville 138,5 Alexey Mordashov 179,5 Michael Pönipp 15,5 9,2 167,8 Carola Schwirn 90,5 Anette Strempel 140,5 Ortwin Strubelt 8 150,5 Joan Trían Riu 90,5 Stefan Weinhofer 90,5 Gesamt 37,3 3.372,7 1 Unter Berücksichtigung eines freiwilligen Verzichts auf 30 % der Festvergütung für die Monate April bis September 2020. 2 Unter Berücksichtigung eines zusätzlichen freiwilligen Verzichts auf 30 % der Vergütung als Vorsitzender / stellvertretender Vorsitzender für die Monate April bis September 2020. 3 Zeitanteilige Darstellung der Ausschussvergütung ab dem 7. Juli 2020. 4 Zeitanteilige Darstellung aller Vergütungskomponenten ab dem 11. Februar 2020. 5 Zeitanteilige Darstellung aller Vergütungskomponenten bis zum 11. Februar 2020. 6 Zeitanteilige Darstellung der Ausschussvergütung ab dem 11. Februar 2020. 7 Zeitanteilige Darstellung aller Vergütungskomponenten ab dem 21. Juli 2020. 8 Zeitanteilige Darstellung aller Vergütungskomponenten bis zum 30. Juni 2020. 3. VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER JÄHRLICHEN VERÄNDERUNG DER VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS MIT DER ERTRAGS ENTWICKLUNG UND DER DURCHSCHNITTLICHEN VERGÜTUNG VON ARBEITNEHMERN DER TUI AG 1 Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats mit der Ertragsentwicklung der TUI AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis gegenüber dem Vorjahr. Die in der Tabelle enthaltene Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bildet die im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Beträge ab. Für das Geschäftsjahr 2020 entsprechen diese Werte den in der Tabelle "Gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von §162 Abs. 1 Satz 1 AktG" (Seite 135 des Geschäftsberichts) angegebenen Werten. Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats in einzelnen Geschäftsjahren nur anteilig vergütet wurden, zum Beispiel aufgrund eines unterjährigen Eintritts, wurde die Vergütung für dieses Geschäftsjahr auf ein volles Jahr hochgerechnet, um die Vergleichbarkeit sicherzustellen. Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats früher dem Vorstand der TUI AG angehörten und hierfür eine Vergütung erhielten, wird diese in der vergleichenden Darstellung nicht berücksichtigt. Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses der TUI AG gemäß §275 Abs. 2 Nr. 17 HGB dargestellt. Da die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auch maßgeblich von der Entwicklung von Konzernkennzahlen abhängig ist, wird darüber hinaus auch die Entwicklung des im Konzernabschluss ausgewiesenen bereinigten EBITA des TUI Konzerns angegeben. Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der Belegschaft der TUI AG abgestellt. Da die Arbeitnehmer- und Vergütungsstrukturen in den Tochtergesellschaften vielfältig sind, insbesondere bei Beschäftigten im Ausland, bietet es sich an, für den Vergleich der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung nur auf die Belegschaft der TUI AG abzustellen. Diese Vergleichsgruppe wurde auch bei der Prüfung der Angemessenheit der Vergütung der Mitglieder des Vorstands herangezogen. Dabei wurde die Vergütung aller Arbeitnehmer, einschließlich der leitenden Angestellten im Sinne des §5 Abs. 3 BetrVG, berücksichtigt. Bei der Vergütung der Arbeitnehmer wurden Vergütungen nicht berücksichtigt, die Arbeitnehmer als Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG erhalten. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet. 1 Der folgende Abschnitt stellt eine Pflichtangabe gemäß §162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG dar und ist gemäß §162 Abs. 3 Satz 2 AktG kein Gegenstand der Abschlussprüfung. Vergleich jährliche Veränderung der Aufsichtsratsvergütung gemäß §162 Abs. 1 Nr. 2 AktG scrollen Jährliche Veränderung (in %) 2020 ggb. 2019 Aufsichtsratsvergütung 2 Dr. Dieter Zetsche 3 + 71 % Frank Jakobi + 0% Peter Long -8% Ingrid Arnold 4 n.a. Andreas Barzcewski -15% Peter Bremme -5% Prof. Dr. Edgar Ernst -6% Wolfgang Flintermann -10% Maria Garana Corces 4 n.a. Angelika Gifford 5 12% Valerie Gooding 6 -8% Stefan Heinemann 4 n.a. Dr. Dierk Hirschel -15% Janis Kong 6 -6% Vladimir Lukin 7 21 % Coline McConville -16% Alexey Mordashov -8% Michael Pönipp -7% Carola Schwirn -21 % Anette Strempel -14% Ortwin Strubelt 6 -11 % Joan Trían Riu 8 -10% Stefan Weinhofer -10% Ertragsentwicklung Jahresergebnis (TUI AG) 9 -1.994% EBITA (Konzern) 10 -440% Durchschnittliche Vergütung der Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalentbasis Mitarbeiter der Gesellschaft -2% 2 "Gewährte und geschuldete" Vergütung im Sinne von §162 Abs. 1 Satz 1 AktG (Festvergütung sowie variable Vergütung in GJ 2019 sofern anwendbar; "Zuflusswerte"). 3 Im GJ 2019 erst ab 23. Mai 2019 Vorsitzender des Aufsichtsrats, dementsprechend erhöhte Vergütung erst ab 23. Mai 2019. 4 Keine Angabe, da im GJ 2020 neu zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 5 Im GJ 2019 erst seit 23. Mai 2019 Mitglied im Präsidium, dementsprechend erhöhte Vergütung erst ab dem 23. Mai 2019. 6 Hochrechnung auf ganzjährliche Werte für GJ 2020 aufgrund unterjährigen Ausscheidens. 7 Hochrechnung auf ganzjährliche Werte für GJ 2019 aufgrund unterjähriger Bestellung, seit 12. Februar 2020 Mitglied des Prüfungsausschusses und dementsprechend erhöhte Vergütung ab dem 12. Februar 2020. 8 Hochrechnung auf ganzjährliche Werte für GJ 2019 aufgrund unterjähriger Bestellung. 9 Jahresergebnis im Sinne von §275 Abs. 2 Nr. 17 HGB. 2019: 120 Mio. €; 2020: -2.272,6 Mio. €. 10 Bereinigtes EBITA des TUI Konzerns. 2019: 893,3 Mio. €, 2020: -3.032,8 Mio. €. Abgesehen von den Arbeitsleistungen, die die Arbeitnehmervertreter im Rahmen ihrer Anstellungsverträge erbracht haben, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 keine persönlichen Leistungen, wie zum Beispiel Beratungs- oder Vermittlungsdienstleistungen, für die TUI AG oder deren Tochtergesellschaften erbracht und daher auch keine zusätzliche Vergütung aufgrund solcher Leistungen erhalten. 4 KONZERNABSCHLUSS UND -ANHANG KONZERNABSCHLUSS Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.10.2019 bis 30.9.2020 des TUI Konzerns scrollen Mio. € Anhang 2020 2019 angepasst * Umsatzerlöse (1) 7.943,7 18.928,1 Umsatzkosten (2) 9.926,1 17.489,4 Bruttoverlust/-gewinn -1.982,4 1.438,7 Verwaltungsaufwendungen (2) 1.017,3 987,1 Sonstige Erträge (3) 574,4 21,3 Andere Aufwendungen (3) 15,2 22,5 Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (12) 68,1 - Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte (40) 180,6 4,5 Finanzerträge (4) 35,3 119,7 Finanzaufwendungen (5) 321,7 171,4 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen (6) -193,3 297,5 Wertminderungen auf Nettoinvestitionen in nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen (6) 34,5 Ergebnis vor Ertragsteuern -3.203,3 691,6 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Aufwand [+], Ertrag [-]) (7) -64,2 159,6 Konzernverlust/-gewinn -3.139,1 532,1 Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernverlust/-gewinn (8) -3.148,4 416,4 Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Konzerngewinn (9) 9,4 115,7 * Für weitere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Änderung von Vorjahreswerten". Ergebnis je Aktie scrollen € Anhang 2020 2019 Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (10) -5,34 0,71 Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1.10.2019 bis 30.9.2020 des TUI Konzerns scrollen Mio. € Anhang 2020 2019 angepasst * Konzernverlust/-gewinn -3.139,1 532,1 Neubewertungen von Pensionsverpflichtungen und zugehörigem Fondsvermögen 25,5 -19,9 Sonstiges Ergebnis von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, das nicht umgegliedert werden kann -51,6 -36,2 Nettoverlust/-gewinn aus Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert sind -27,7 2,2 Zurechenbare Steuern auf Posten, die nicht umgegliedert werden können (11) -15,2 26,3 Posten, die nicht in die GuV umgegliedert werden können -69,0 -27,6 Währungsumrechnung -185,9 96,7 Erfolgsneutrale Umrechnung -187,0 96,7 Umgliederungsbeträge für erfolgswirksame Realisierung 1,1 - Cash Flow Hedges -316,1 -340,0 Zeitwertänderungen -65,0 6,6 Umgliederungsbeträge für erfolgswirksame Realisierung -251,1 -346,6 Sonstiges Ergebnis von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, das umgegliedert werden kann 13,0 0,8 Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen 13,0 0,8 Zurechenbare Steuern auf Posten, die umgegliedert werden können (11) 73,3 79,5 Posten, die in die GuV umgegliedert werden können -415,7 -163,0 Sonstige Ergebnisse -484,7 -190,6 Konzerngesamtergebnis -3.623,8 341,5 Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzerngesamtergebnis -3.580,4 215,9 Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Konzerngesamtergebnis -43,4 125,6 * Für weitere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Änderung von Vorjahreswerten". Konzernbilanz zum 30.9.2020 des TUI Konzerns Aktiva scrollen Mio. € Anhang 30.9.2020 30.9.2019 angepasst * Geschäfts- oder Firmenwerte (12) 2.914,5 3.009,2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte (13) 553,5 710,7 Sachanlagen (14) 3.462,5 5.810,7 Nutzungsrechte (15) 3.227,9 - Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen (16) 1.186,7 1.507,6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (17), (40) 402,4 60,9 Derivative Finanzinstrumente (40) 7,4 43,9 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (40) 10,6 43,0 Geleistete touristische Anzahlungen (18) 149,9 180,4 Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte (19) 423,2 369,9 Tatsächliche Ertragsteueransprüche 9,6 9,6 Latente Ertragsteueransprüche (20) 299,6 202,0 Langfristige Vermögenswerte 12.647,8 11.947,9 Vorräte (21) 73,2 114,7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (17), (40) 486,3 876,4 Derivative Finanzinstrumente (40) 88,9 303,8 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (40) 14,9 31,1 Geleistete touristische Anzahlungen (18) 555,5 865,4 Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte (19) 113,4 131,5 Tatsächliche Ertragsteueransprüche 70,9 155,7 Finanzmittel (22), (40) 1.233,1 1.741,5 Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte (23) 57,2 50,0 Kurzfristige Vermögenswerte 2.693,4 4.270,2 Summe Aktiva 15.341,1 16.218,1 Passiva Mio. € Anhang 30.9.2020 30.9.2019 angepasst * Gezeichnetes Kapital (24) 1.509,4 1.505,8 Kapitalrücklage (25) 4.211,0 4.207,5 Gewinnrücklagen (26) - 6.168,8 - 2.259,2 Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen - 448,4 3.454,2 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital (28) 666,5 711,4 Eigenkapital 218,1 4.165,6 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (29) 983,6 1.035,6 Sonstige Rückstellungen (30) 912,1 775,0 Langfristige Rückstellungen 1.895,7 1.810,6 Finanzschulden (31), (40) 3.691,7 2.457,6 Leasingverbindlichkeiten (31), (40) 2.712,6 - Derivative Finanzinstrumente (40) 44,0 59,1 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (32), (40) 7,2 15,6 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten (34) 198,4 100,1 Tatsächliche Ertragsteuerverbindlichkeiten 61,3 70,9 Latente Ertragsteuerverbindlichkeiten (20) 192,7 226,9 Langfristige Verbindlichkeiten 6.908,1 2.930,3 Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 8.803,7 4.740,9 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (29) 31,4 32,4 Sonstige Rückstellungen (30) 390,3 361,9 Kurzfristige Rückstellungen 421,6 394,3 Finanzschulden (31), (40) 577,3 224,6 Leasingverbindlichkeiten (31), (40) 687,3 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (40) 1.611,5 2.830,5 Derivative Finanzinstrumente (40) 274,8 157,1 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (32), (40) 422,0 89,6 Erhaltene touristische Anzahlungen (33) 1.770,1 2.911,2 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten (34) 447,8 519,3 Tatsächliche Ertragsteuerverbindlichkeiten 82,4 81,9 Kurzfristige Verbindlichkeiten 5.873,2 6.814,1 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten (35) 24,5 103,1 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 6.319,3 7.311,6 Summe Passiva 15.341,1 16.218,1 * Für weitere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Änderung von Vorjahreswerten". Eigenkapitalveränderungsrechnung des TUI Konzerns vom 1.10.2019 bis 30.9.2020 scrollen Mio. € Gezeichnetes Kapital (24) Kapitalrücklage (25) Andere Gewinnrücklagen Währungsumrechnung Stand zum 30.9.2018 1.502,9 4.200,5 -1.156,3 -1.273,6 Anwendung IFRS 9 - - 6,3 - Stand zum 1.10.2018 1.502,9 4.200,5 -1.150,0 -1.273,6 Dividenden - - - 423,3 - Aktienorientierte Vergütungsprogramme - - 5,0 - Ausgabe von Belegschaftsaktien 2,9 7,0 - - Erstkonsolidierung - - - - Konzerngewinn (angepasst) - - 416,4 - Währungsumrechnung - - 9,2 83,6 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - - - - Cash Flow Hedges - - - - Neubewertungen von Pensionsverpflichtungen und zugehörigem Fondsvermögen - - -19,9 - Sonstige Ergebnisse der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen - - - 35,2 - Den sonstigen Ergebnissen zurechenbare Steuern - - 26,3 - Sonstige Ergebnisse - - -19,6 83,6 Konzerngesamtergebnis (angepasst) - - 396,8 83,6 Stand zum 30.9.2019 1.505,8 4.207,5 -1.171,5 -1.190,0 Erstanwendung IFRS 16 - - -13,7 - Stand zum 1.10.2019 1.505,8 4.207,5 -1.185,2 -1.190,0 Dividenden - - - 318,1 - Aktienorientierte Vergütungsprogramme - - 2,9 - Ausgabe von Belegschaftsaktien 3,6 3,5 - - Auswirkungen aus Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen - - - 0,3 - Konzerngewinn / -verlust - - - 3.148,5 - Währungsumrechnung - - - 6,1 -136,0 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - - - - Cash Flow Hedges - - - - Neubewertungen von Pensionsverpflichtungen und zugehörigem Fondsvermögen - - 25,5 - Sonstige Ergebnisse der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen - - - 38,3 - Den sonstigen Ergebnissen zurechenbare Steuern - - -15,2 - Sonstige Ergebnisse - - - 34,1 -136,0 Konzerngesamtergebnis - - - 3.182,6 -136,0 Stand zum 30.9.2020 1.509,4 4.211,0 - 4.683,3 -1.326,0 scrollen Mio. € Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente Stand zum 30.9.2018 - 0,5 Anwendung IFRS 9 - - 0,5 Stand zum 1.10.2018 - - Dividenden - - Aktienorientierte Vergütungsprogramme - - Ausgabe von Belegschaftsaktien - - Erstkonsolidierung - - Konzerngewinn (angepasst) - - Währungsumrechnung 1,5 - Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 2,2 - Cash Flow Hedges - - Neubewertungen von Pensionsverpflichtungen und zugehörigem Fondsvermögen - - Sonstige Ergebnisse der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen - - Den sonstigen Ergebnissen zurechenbare Steuern - - Sonstige Ergebnisse 3,7 - Konzerngesamtergebnis (angepasst) 3,7 - Stand zum 30.9.2019 3,7 - Erstanwendung IFRS 16 - - Stand zum 1.10.2019 3,7 - Dividenden - - Aktienorientierte Vergütungsprogramme - - Ausgabe von Belegschaftsaktien - - Auswirkungen aus Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen - - Konzerngewinn / -verlust - - Währungsumrechnung 0,1 - Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - 27,7 - Cash Flow Hedges - - Neubewertungen von Pensionsverpflichtungen und zugehörigem Fondsvermögen - - Sonstige Ergebnisse der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen - - Den sonstigen Ergebnissen zurechenbare Steuern - - Sonstige Ergebnisse - 27,6 - Konzerngesamtergebnis - 27,6 - Stand zum 30.9.2020 - 23,9 - scrollen Mio. € Cash Flow Hedges Neubewertungsrücklage Gewinnrücklagen (26) Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter (28) Gesamt Stand zum 30.9.2018 353,9 12,9 - 2.062,6 3.640,8 634,8 4.275,6 Anwendung IFRS 9 - - 5,8 5,8 - 5,8 Stand zum 1.10.2018 353,9 12,9 - 2.056,8 3.646,6 634,8 4.281,4 Dividenden - - - 423,3 - 423,3 - 52,5 - 475,8 Aktienorientierte Vergütungsprogramme - - 5,0 5,0 - 5,0 Ausgabe von Belegschaftsaktien - - - 9,9 - 9,9 Erstkonsolidierung - - - - 3,5 3,5 Konzerngewinn (angepasst) - - 416,4 416,4 115,7 532,1 Währungsumrechnung - 8,3 0,6 86,6 86,6 10,1 96,7 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - - 2,2 2,2 - 2,2 Cash Flow Hedges - 340,0 - - 340,0 - 340,0 - - 340,0 Neubewertungen von Pensionsverpflichtungen und zugehörigem Fondsvermögen - - -19,9 -19,9 - -19,9 Sonstige Ergebnisse der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen - - - 35,2 - 35,2 - 0,2 - 35,4 Den sonstigen Ergebnissen zurechenbare Steuern 79,5 - 105,8 105,8 - 105,8 Sonstige Ergebnisse - 268,8 0,6 - 200,5 - 200,5 9,9 -190,6 Konzerngesamtergebnis (angepasst) - 268,8 0,6 215,9 215,9 125,6 341,5 Stand zum 30.9.2019 85,1 13,5 - 2.259,2 3.454,1 711,4 4.165,5 Erstanwendung IFRS 16 - - -13,7 -13,7 - -13,7 Stand zum 1.10.2019 85,1 13,5 - 2.272,9 3.440,4 711,4 4.151,8 Dividenden - - - 318,1 - 318,1 - 0,2 - 318,3 Aktienorientierte Vergütungsprogramme - - 2,9 2,9 - 2,9 Ausgabe von Belegschaftsaktien - - - 7,1 - 7,1 Auswirkungen aus Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen - - - 0,3 - 0,3 -1,3 -1,6 Konzerngewinn / -verlust - - - 3.148,5 - 3.148,5 9,4 - 3.139,1 Währungsumrechnung 9,4 - 0,7 -133,3 -133,3 - 52,6 -185,9 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - - - 27,7 - 27,7 - - 27,7 Cash Flow Hedges - 316,2 - - 316,2 - 316,2 0,1 - 316,1 Neubewertungen von Pensionsverpflichtungen und zugehörigem Fondsvermögen - - 25,5 25,5 - 25,5 Sonstige Ergebnisse der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen - - - 38,3 - 38,3 - 0,3 - 38,6 Den sonstigen Ergebnissen zurechenbare Steuern 73,3 - 58,1 58,1 - 58,1 Sonstige Ergebnisse - 233,5 - 0,7 - 431,9 - 431,9 - 52,8 - 484,7 Konzerngesamtergebnis - 233,5 - 0,7 - 3.580,4 - 3.580,4 - 43,4 - 3.623,8 Stand zum 30.9.2020 -148,4 12,8 - 6.168,8 - 448,4 666,5 218,1 Kapitalflussrechnung des TUI Konzerns für den Zeitraum vom 1.10.2019 bis zum 30.9.2020 scrollen Mio. € Anhang 2020 2019 angepasst * Veränderung Konzernverlust / -gewinn - 3.139,1 532,1 - 3.671,2 Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) 1.573,5 509,4 1.064,2 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) / Erträge (-) 313,4 - 256,1 569,5 Zinsaufwendungen 305,6 167,7 137,9 Dividenden von Joint Ventures und assoziierten Unternehmen 7,1 244,6 - 237,5 Gewinn (-) / Verlust (+) aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten - 564,3 - 5,3 - 559,0 Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte 33,1 - 3,1 36,2 Zunahme (-) / Abnahme (+) der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte 627,9 - 207,9 835,8 Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen 74,1 - 58,3 132,4 Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten - 2.003,2 191,8 - 2.195,0 Mittelabfluss / -zufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit (42) - 2.771,9 1.114,9 - 3.886,8 Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 109,9 182,0 -72,1 Einzahlungen / Auszahlungen aus Abgängen von konsolidierten Gesellschaften (abzüglich abgegebener Finanzmittel aus Unternehmensverkäufen) 689,3 - 52,4 741,7 Einzahlungen aus Abgängen sonstiger langfristiger Vermögenswerte 79,1 7,7 71,4 Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte - 587,0 - 987,0 400,0 Auszahlungen für Investitionen in konsolidierte Gesellschaften (abzüglich übernommener Finanzmittel aus Unternehmenskäufen) - 40,8 - 242,3 201,5 Auszahlungen für Investitionen in sonstige Vermögenswerte - 88,6 - 49,4 - 39,2 Mittelzufluss / -abfluss aus der Investitionstätigkeit (43) 161,8 -1.141,4 1.303,2 Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien -1,0 - 0,4 - 0,7 Einzahlungen aus der Ausgabe von Belegschaftsaktien 7,1 9,9 - 2,8 Auszahlungen für Anteilserhöhungen konsolidierter Gesellschaften -1,6 - -1,6 Zahlungen der Dividende von TUI AG - 318,1 - 423,3 105,2 Tochterunternehmen an nicht beherrschende Gesellschafter - 0,6 - 52,2 51,6 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 3.372,4 52,5 3.319,9 Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und Finanzschulden - 81,4 -110,1 28,7 Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten - 612,4 -122,3 - 490,1 Auszahlungen für Zinsen - 251,9 -117,9 -134,0 Mittelzufluss / -abfluss aus der Finanzierungstätigkeit (44) 2.112,5 -763,8 2.876,3 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands - 497,6 -790,3 292,7 Entwicklung des Finanzmittelbestands (45) Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 1.747,6 2.548,0 - 800,3 Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelbestands -17,0 - 10,1 -6,9 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands - 497,6 -790,3 292,7 Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.233,1 1.747,6 - 514,5 davon in der Bilanzposition "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" enthalten - 6,1 - 6,1 * Für weitere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Änderung von Vorjahreswerten". KONZERNANHANG Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses Allgemeine Erläuterungen Der TUI Konzern ist mit seinen wesentlichen Tochterunternehmen und Beteiligungen in der Touristik tätig. Die TUI AG mit Sitz in Hannover, Karl-Wiechert-Allee 4, ist die Muttergesellschaft des TUI Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Gesellschaft ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg (HRB 321) und Hannover (HRB 6580) eingetragen. Die Aktien der Gesellschaft werden an der London Stock Exchange und an den Wertpapierbörsen in Hannover und Frankfurt am Main gehandelt. Der vorliegende Konzernabschluss der TUI AG bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2020, das den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 umfasst. Sofern bei Tochtergesellschaften abweichende Geschäftsjahre bestehen, wurden zum Zwecke der Einbeziehung dieser Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der TUI AG Abschlüsse auf den 30. September erstellt. Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und der Öffentlichkeit auf der Website des Unternehmens (www.tuigroup.com) dauerhaft zugänglich gemacht. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Aufgrund der Verwendung gerundeter Beträge können sich bei Summenbildungen und Prozentangaben geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 9. Dezember 2020 vom Vorstand der TUI AG zur Veröffentlichung freigegeben. Grundlagen der Rechnungslegung ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG Der Konzernabschluss der TUI AG zum 30. September 2020 wurde gemäß der Verordnung 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rats in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Darüber hinaus wurden die nach § 315e Abs. 1 HGB in der Fassung, die für das Geschäftsjahr anzuwenden ist, zusätzlich zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Der Bilanzierung und Bewertung sowie den Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 liegen grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde, die dem Konzernabschluss 2019 zugrunde lagen, außer im Hinblick auf die erstmalige Anwendung neuer und geänderter Standards, wie nachstehend erläutert. NEU ANGEWENDETE STANDARDS Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020 wendet TUI die folgenden durch das IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, die das Endorsement-Verfahren der EU durchlaufen haben, erstmals verpflichtend an. Im GJ 2020 erstmals angewendete Standards scrollen Standard Anwendungspflicht ab Änderungen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung IFRS 16 Leasingverhältnisse 1.1.2019 IFRS 16 ersetzt den bisherigen IAS 17 und die zugehörigen Interpretationen. Für Leasingnehmer entfällt die Differenzierung zwischen Finanzierungs- und operativem Leasing. Stattdessen erfolgt eine Bilanzierung nach dem so genannten Nutzungsrechtansatz. Dabei sind in der Bilanz Vermögenswerte aus Nutzungsrechten an Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen anzusetzen. Bei kurzfristigen Leasingverhältnissen (unter zwölf Monate) und dem Leasing so genannter geringwertiger Vermögenswerte kann hiervon abgesehen werden. Die Leasinggeberbilanzierung entspricht weitgehend den bisherigen Regelungen. Hier erfolgt weiter eine Klassifizierung des Leasingverhältnisses nach den aus IAS 17 übernommenen Kriterien. IFRS 16 enthält darüber hinaus weitere Neuregelungen, insbesondere zur Definition eines Leasingverhältnisses, zu Sale and Lease Back-Transaktionen und der Bilanzierung von Untermietverhältnissen. Die Neuregelungen haben wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der TUI. Die Auswirkungen werden unten erläutert. IFRIC 23 Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern 1.1.2019 Die Interpretation ergänzt die Vorschriften des IAS 12 zur Bilanzierung von tatsächlichen und latenten Steuern hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen durch die Finanzbehörden oder die Finanzgerichtsbarkeit. Keine wesentlichen Auswirkungen. Änderungen an IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen 1.1.2019 Die Änderungen regeln, dass die Wertminderungsregeln des IFRS 9 auf langfristige Anteile anzuwenden sind, die nach dem wirtschaftlichen Gehalt Teil einer Nettoinvestition in ein nach der Equity-Methode bilanziertes assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen sind. Trotzdem sind derartige Anteile bei der Verlustzuweisung auf den Wert der Beteiligungen nach IAS 28 weiter (nachrangig) zu berücksichtigen. Keine wesentlichen Auswirkungen. Verschiedene Verbesserungen an IFRS (2015 - 2017) 1.1.2019 Die Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt 2015 - 2017 betreffen kleinere Änderungen an den Standards IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23. Keine wesentlichen Auswirkungen. Änderungen an IAS 19 Änderung, Kürzung oder Abgeltung 1.1.2019 Bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans sind der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung aktualisierter versicherungsmathematischer Annahmen neu zu ermitteln. Der Effekt der Vermögenswertobergrenze ist bei der Berechnung des Gewinns oder Verlusts aus einer Abgeltung nicht zu berücksichtigen und fließt separat ins sonstige Ergebnis ein. Keine wesentlichen Auswirkungen. IFRS 16 Die Änderungen der Vorschriften für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer durch IFRS 16 haben wesentliche Auswirkungen auf die Bestandteile des Konzernabschlusses und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der TUI. Zu weiteren grundlegenden Informationen über die Bilanzierung von Leasingverhältnissen seit dem 1. Oktober 2019 verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen". Als Leasinggeber ergeben sich bei TUI bei Übergang auf den IFRS 16 mit nachstehender Ausnahme keine Änderungen der Bilanzierung bestehender Leasingverhältnisse. Infolge der Neubeurteilung bestehender Untermietverhältnisse auf Grundlage des Nutzungsrechts aus dem Untermietverhältnis im Verhältnis zum Hauptleasingverhältnis werden drei Verträge als Finanzierungsleasing neu klassifiziert. Die aus den Hauptleasingverhältnissen entstehenden Nutzungsrechte werden ausgebucht und Forderungen in Höhe von 47,3 Mio. € aktiviert. Hinsichtlich der Wahlrechte und Erleichterungsvorschriften für Leasingnehmer hat TUI entschieden scrollen ― die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten gesondert in der Bilanz auszuweisen. ― von den Ansatz- und Bewertungswahlrechten für kurzfristige Leasingverhältnisse (mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten) und für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte Gebrauch zu machen. Die Leasingzahlungen bei solchen Leasingverhältnissen werden entweder linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder auf einer anderen systematischen Basis als Aufwand in den Umsatzkosten oder in den Verwaltungsaufwendungen erfasst. ― von der Möglichkeit, bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasing-Komponenten enthalten, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten, insbesondere bei Kfz- und IT-Leasingverhältnissen sowie bei Hotelkapazitätsverträgen Gebrauch zu machen. Daneben nimmt TUI das Wahlrecht für Leasingnehmer und Leasinggeber in Anspruch, die neuen Vorschriften nicht auf Leasingverträge über immaterielle Vermögenswerte anzuwenden. TUI wendet den IFRS 16 erstmals zum 1. Oktober 2019 und modifiziert retrospektiv im Einklang mit den Übergangsbestimmungen des Standards an. Die Vergleichsperiode des Vorjahres wird bei dieser Methode nicht angepasst. Der Effekt der Umstellung wird zum 1. Oktober 2019 erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Was die neue Definition eines Leasingverhältnisses betrifft, so wird das Wahlrecht zum Bestandsschutz für bestehende Verträge (so genanntes Grandfathering) beim Übergang auf IFRS 16 nicht in Anspruch genommen. Die neuen Vorschriften werden folglich auf alle am 1. Oktober 2019 bestehenden Verträge angewendet, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen - unabhängig davon, ob der TUI Konzern vertraglich als Leasingnehmer oder Leasinggeber agiert. Im Zusammenhang mit dem Einkauf von gemischten touristischen Dienstleistungen wird die Anmietung bzw. die Abnahme der überwiegenden Übernachtungskapazität eines Hotels als Leasing-Komponente identifiziert, wenn TUI dem Vertragspartner die Abnahme von mehr als 90% der Hotelkapazität fix für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten garantiert, keine vertragsbefreiende Rückgabe von Kontingenten zur Eigenvermarktung durch den Hotelier vereinbart ist und somit eine unentziehbare Zahlungsverpflichtung existiert. Bei Übergang auf den neuen Standard wendet TUI die folgenden Erleichterungsvorschriften für Leasingnehmer an: scrollen ― Für bereits unter IAS 17 als operatives Leasing klassifizierte Leasingverhältnisse wird die Leasingverbindlichkeit am 1. Oktober 2019 in Höhe des anhand des Grenzfremdkapitalzinses ermittelten Barwerts der künftigen Leasingzahlungen angesetzt. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz betrug 4,99%. Das Nutzungsrecht wird anfänglich in Höhe der Leasingverbindlichkeit bewertet und um den Betrag bestehender Mietvorauszahlungen und passivisch abgegrenzter Leasingzahlungen korrigiert. ― Für Leasingverträge, die zum Erstanwendungszeitpunkt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr hatten, setzt TUI analog zur Ausübung des Wahlrechts für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Leasingdauer von weniger als zwölf Monaten keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten an. ― Bei der anfänglichen Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der Erstanwendung bleiben die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt. ― Bei der Bestimmung der Laufzeit von Verträgen mit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden nachträglich erlangte bessere aktuelle Erkenntnisse (so genannte Hindsight) berücksichtigt. ― Zum Zeitpunkt der Erstanwendung werden die Nutzungsrechte nicht auf Wertminderungen geprüft. Stattdessen werden die zum 30. September 2019 bestehenden Rückstellungen für belastende Leasingverträge gegen das entsprechende Nutzungsrecht ausgebucht. Mit Übergang auf IFRS 16 wurden zum 1. Oktober 2019 Nutzungsrechte in Höhe von 2.390,3 Mio. € und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.368,6 Mio. € erstmals bilanziell erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen zum 30. September 2019 auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Oktober 2019: Überleitung zu den Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 scrollen Mio. € Finanzielle Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen am 30. September 2019 2.744,7 1 Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse -34,6 Anwendungserleichterung für Leasing geringwertiger Vermögenswerte -5,9 Änderungen aufgrund der Neudefinition von Leasingverhältnissen 81,8 Änderungen aufgrund von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen 178,6 Zahlungen für Nicht-Leasing-Komponenten und immaterielle Vermögenswerte -73,2 Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen 2.891,4 Abzinsung 522,8 Barwert der neuen Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 zum 1. Oktober 2019 2.368,6 2 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen am 30. September 2019 1.495,2 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing am 30. September 2019 4,7 Buchwert der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 zum 1. Oktober 2019 3.868,5 2 1 Vorjahreswert angepasst um 83,6 Mio. €. 2 Davon 7,0 Mio. € dargestellt in den Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten nach IFRS 5. Mit Übergang auf IFRS 16 werden die Buchwerte der am 30. September 2019 bestehenden Vermögenswerte und Schulden aus Finanzierungsleasingverhältnissen zum 1. Oktober 2019 in die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten um klassifiziert. Insgesamt ergeben sich durch die Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Oktober 2019 folgende Anpassungen der Konzernbilanz: Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf die Konzernbilanz des TUI Konzerns zum 1.10.2019 scrollen Mio. € Buchwert IAS 17 30.9.2019 Anwendung IFRS 16 Buchwert IFRS 16 1.10.2019 Aktiva Sonstige immaterielle Vermögenswerte 710,7 -13,7 697,0 Sachanlagen 5.810,7 -1.451,6 4.359,1 Nutzungsrechte - 3.831,6 3.831,6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 60,9 36,7 97,6 Geleistete touristische Anzahlungen 180,4 -8,4 172,0 Langfristige Vermögenswerte 11.947,9 2.394,6 14.342,5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 876,4 10,6 887,0 Geleistete touristische Anzahlungen 865,4 -86,5 778,9 Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 50,0 7,0 57,0 Kurzfristige Vermögenswerte 4.270,2 -68,9 4.201,2 Summe Aktiva 16.218,1 2.325,7 18.543,7 Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf die Konzernbilanz des TUI Konzerns zum 1.10.2019 scrollen Mio. € Buchwert IAS 17 30.9.2019 Anwendung IFRS 16 Buchwert IFRS 16 1.10.2019 Passiva Gewinnrücklagen -2.259,2 -13,7 -2.272,9 Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen 3.454,2 -13,7 3.440,4 Eigenkapital 4.165,6 -13,7 4.151,8 Sonstige Rückstellungen 775,0 2,1 777,1 Langfristige Rückstellungen 1.810,6 2,1 1.812,7 Finanzschulden 2.457,6 -1.364,7 1.092,9 Leasingverbindlichkeiten - 3.061,2 3.061,2 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 15,6 -4,7 10,9 Latente Ertragsteuerverbindlichkeiten 226,9 -0,4 226,5 Langfristige Verbindlichkeiten 2.930,3 1.691,4 4.621,7 Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 4.740,9 1.693,5 6.434,4 Sonstige Rückstellungen 361,9 -3,5 358,4 Kurzfristige Rückstellungen 394,3 -3,5 390,8 Finanzschulden 224,6 -130,5 94,1 Leasingverbindlichkeiten - 800,3 800,3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.830,5 -24,7 2.805,8 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 519,3 -2,7 516,6 Kurzfristige Verbindlichkeiten 6.814,1 642,4 7.456,6 Schulden i.Z.m. zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten 103,1 7,0 110,1 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 7.311,6 645,9 7.957,5 Summe Passiva 16.218,1 2.325,7 18.543,7 Going Concern-Berichterstattung nach UK Corporate Governance Code Der TUI Konzern deckt den täglichen Bedarf an Betriebskapital durch Bargeldbestände, Guthaben und Kredite bei Kreditinstituten. Die Nettoverschuldung (Finanzschulden zuzüglich Leasingverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel und abzüglich kurzfristiger verzinslicher Geldanlagen) des TUI Konzerns betrug zum 30. September 2020 6.420,9 Mio. € (zum 30. September 2019 909,7 Mio. €). Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Nettoverschuldung waren die bilanziell erfassten Leasingverbindlichkeiten durch die Erstanwendung des IFRS 16. Im Zuge der Erstanwendung des IFRS 16 wurde die Definition der Nettofinanzposition des TUI Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 angepasst. Die bislang in die Finanzschulden einbezogenen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing nach IAS 17 werden ab dem Geschäftsjahr 2020 zusammen mit den Verpflichtungen aus den unter IAS 17 als operatives Leasing klassifizierten Leasingverhältnissen als Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Nettofinanzposition scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 Veränderung in % Finanzschulden 4.269,0 2.682,2 + 59,2 davon Finanzierungsleasing (IAS 17) - 1.495,2 n.a. Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) 3.399,9 - n.a. Finanzmittel 1.233,1 1.741,5 -29,2 Kurzfristige verzinsliche Geldanlagen 14,9 31,1 -52,1 Nettoverschuldung -6.420,9 -909,7 -605,8 Der Anstieg der Nettoverschuldung ist außerdem eine Folge der weltweiten Reisebeschränkungen zur Eindämmung von COVID-19, die die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung des Konzerns ab dem Ende des zweiten Quartals stark negativ beeinflusst haben. Die TUI Group war durch die mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Reisebeschränkungen zunächst gezwungen, ihr gesamtes Reiseprogramm einzustellen. Trotz einer gewissen Wiederaufnahme des Geschäfts ab Mai 2020 unterlag das Reisegeschäft insbesondere aufgrund unterschiedlicher und wechselnder Reisebeschränkungen in den Quellmärkten und Destinationen dauerhaften Beschränkungen. Diese Reisebeschränkungen wurden aufgrund steigender COVID-19-lnfektionszahlen im Herbst 2020 wieder auf nahezu alle für die TUI Group relevanten Destinationen ausgeweitet. Die TUI Group hatte aufgrund der oben beschriebenen Gründe im Geschäftsjahr 2019/20 trotz eingeleiteter Sparmaßnahmen einen Liquiditätsbedarf, der deutlich über den aus dem laufenden Geschäftsbetrieb resultierenden Einzahlungen und den vorhandenen, noch nicht ausgeschöpften Kreditlinien lag. Um diese Liquiditätslücken zu schließen, wurden neben den im Konzern eingeleiteten Kostensenkungs- und Zahlungsstundungsmaßnahmen sowie regionalen Stützungsmaßnahmen in unterschiedlichen Ländern zusätzliche Kreditlinien in Höhe von insgesamt 2,85 Mrd. € gewährt. Die zusätzliche Kreditlinie wurde im Rahmen von zwei Stabilisierungspaketen mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung über die KfW unter Verwendung der bestehenden revolvierenden Kreditlinie in Höhe von 1,8 Mrd. € und 1,05 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Oktober 2020 eine Optionsanleihe in Höhe von 150 Mio. € gezeichnet. Die zum 30. September 2020 zur Verfügung stehenden Finanzierungszusagen von 1,8 Mrd. € waren zum Bilanzstichtag in voller Höhe in Anspruch genommen. Am 27. März 2020 erhielt die TUI AG die Zustimmung der deutschen Bundesregierung für einen Überbrückungskredit der KfW im Rahmen der staatlichen COVID-19-Programme in Höhe von 1,8 Mrd. €. Das Darlehen sollte die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abfedern, bis ein normaler Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Mit dem KfW-Darlehen wurde die bereits bestehende revolvierende Kreditlinie der TUI AG bei ihren Banken aufgestockt, der Vertrag wurde von dem Bankenkonsortium der bestehenden RCF-Fazilität am 8. April 2020 unterzeichnet. Das KfW-Darlehen über 1,8 Mrd. € hat verschiedene Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten und steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung bestimmter Bedingungen. Neben der Einhaltung der allgemeinen Regeln des KfW-Programms gehört zu den Bedingungen des KfW-Kredits unter anderem, dass die TUI AG während der Laufzeit des Überbrückungskredits keinen Beschluss über eine Dividendenzahlung fasst. In einem ersten Schritt wird die Kreditlinie am 1. April 2021 auf 1,3 Mrd. € reduziert. Wenn TUI ihre Anleihe 2016/2021 vor dem 31. Juli 2021 refinanziert oder die verbleibende Kreditverbindlichkeit in Höhe von 1,3 Mrd. € bis zu diesem Datum auf nichtstaatliche Geldgeber übertragen wird, wird das verbleibende Darlehen von 1,3 Mrd. € bis zum 20. Juli 2022 verfügbar sein. Andernfalls endet seine Laufzeit am 15. Oktober 2021. Die Gewährung der RCF und der neuen KfW-Kreditlinie unterliegt zudem der Einhaltung bestimmter finanzieller Zielwerte (Covenants) für die Schuldendeckung und die Zinsdeckung. Die Überprüfung dieser Covenants ist derzeit ausgesetzt. Im September 2021 werden Tests der Covenants wieder aufgenommen. Die Tests werden auf der Grundlage der vier letzten berichteten Quartale vor September 2021 durchgeführt. Wir gehen davon aus, dass unsere Ergebnisse dieser Berichtsquartale nach wie vor von der COVID-19-Pandemie beeinflusst werden. Infolgedessen werden wir voraussichtlich die finanziellen Zielwerte nicht einhalten. Wir streben daher eine Aussetzung der Covenants (so genannter Covenant Holiday) für die am 30. September 2021 endende Testperiode und darüber hinaus im Rahmen des RCF an. Am 12. August 2020 haben die TUI AG und die KfW eine Vereinbarung abgeschlossen, die im April 2020 zugesagte KfW-Tranche der bestehenden Revolving Credit Facility (RCF) um 1.050,0 Mio. € auf 2.850,0 Mio. € zu erhöhen. Die übrigen Vertragspartner der RCF haben dieser Änderung zugestimmt. Ihr Anteil an der RCF ist von der Änderung unberührt und beträgt weiterhin 1.750,0 Mio. €, von denen 215,0 Mio. € eine Akkreditivfazilität betreffen. Die Inanspruchnahme des zusätzlichen Kreditrahmens war zunächst davon abhängig, dass die TUI AG eine aktiengebundene Schuldverschreibung in Höhe von 150,0 Mio. € an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) emittiert und dass die Gläubiger der im Oktober 2021 fälligen Anleihe einer Änderung der Anleihebedingungen zustimmen, sodass die TUI AG einen bestimmten Zinsdeckungsgrad nicht mehr einhalten muss. Beide Bedingungen für die Aufnahme weiterer Mittel aus dem Erhöhungsbetrag des RCF wurden im Oktober 2020 erfüllt. Die Ausgabe der Optionsanleihe an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgte am 1. Oktober 2020. Die Optionsanleihe hat eine Laufzeit von sechs Jahren und wird mit 9,5 % pro Jahr verzinst. Nach Rückzahlung und Kündigung des oben genannten Aufstockungsbetrags von 1.050,0 Mio. € steht der TUI AG ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Mit der Anleihe wurden abtrennbare Optionsscheine begeben. Der Optionspreis je Aktie wurde auf den Mindestbetrag von gerundet 2,56 € festgelegt. Die Optionen haben eine Laufzeit von zehn Jahren und können jederzeit in Aktien der TUI AG gewandelt werden. Neben den Beschränkungen im Rahmen des bestehenden KfW-Darlehens, wie einem Verzicht auf Dividendenzahlungen und einer Einschränkung der Aktienrückkäufe, ist die Stabilisierungsmaßnahme des WSF mit weiteren Beschränkungen verbunden, unter anderem in Bezug auf Investitionen in andere Unternehmen, solange der WSF investiert bleibt. Auch die Vergütung für Vorstandsmitglieder unterliegt Beschränkungen. Mit Wirkung zum 16. Oktober 2020 wurden die Änderungen der Anleihebedingungen der im Oktober 2021 fälligen Anleihe über 300,0 Mio. € wirksam. Damit ist die Verpflichtung der TUI AG zur Einhaltung eines bestimmten Zinsdeckungsgrads bis zum Fälligkeitstag ausgesetzt. Dafür wurden die Zinsen ab dem 1. Oktober 2020 auf 9,5% p.a. erhöht. Ab dem 1. April 2021 ist zusätzlich quartalsweise ein Zins in Höhe von 2,0% des ausstehenden Nennbetrags der Anleihe zu zahlen. Schließlich verpflichtet sich die TUI AG zu einer vorzeitigen vollständigen oder teilweisen Rückzahlung der Anleihe aus bestimmten zusätzlich von der TUI AG aufgenommenen Finanzmitteln, soweit diese insgesamt mindestens 150,0 Mio. € betragen. Die Aufnahme von Finanzmitteln im Rahmen von staatlichen Beihilfen oder Unterstützungsmaßnahmen, aus Leasingvereinbarungen sowie Sale and Lease Back-Verträgen sind von dieser Regelung ausgenommen. Aktuell ist die TUI Group weiterhin von den negativen finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts (10. Dezember 2020) ist nicht absehbar, wann die Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden und wann wir unser Reiseprogramm wieder vollständig wiederaufnehmen können. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt nicht verlässlich absehbar, wie schnell eine flächendeckende Impfung gegen das COVID-19-Virus erfolgen kann und wann Medikamente zur Behandlung einer COVID-19-Erkrankung zur Verfügung stehen werden. Auch eine Veränderung des Buchungsverhaltens kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der noch zur Verfügung stehenden Finanzierungslinien und der pandemiebedingt geringen erwarteten Zahlungszuflüsse in der Wintersaison 2020/21 besteht das Risiko, dass die TUI Group bei einem Ausbleiben eines Anstiegs von neuen Reisebuchungen und damit verbundener Kundenanzahlungen im ersten Kalenderquartal 2021 wahrscheinlich ohne weitere Unterstützungsmaßnahmen oder den kurzfristigen Verkauf langfristiger Vermögenswerte nicht mehr über ausreichende Finanzmittel verfügt, um den Geschäftsbetrieb fortzusetzen. Insgesamt besteht das Risiko, dass die TUI Group nicht in der Lage ist, ihren Geschäftsbetrieb ohne weitere externe Unterstützungsmaßnahmen fortzuführen und im normalen Geschäftsbetrieb ihre Vermögenswerte zu realisieren und ihre Schulden zu bedienen. Um weiterhin auch bei einem Ausbleiben eines Anstiegs von neuen Reisebuchungen und den damit verbundenen Vorauszahlungen über ausreichende Finanzmittel zu verfügen, hat sich die TUI mit der Unifirm Ltd., einem Bankenkonsortium, der KfW und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), auf ein weiteres Finanzierungspaket in Höhe von 1,8 Mrd. € geeinigt. Dazu wurde am 2. Dezember 2020 ein entsprechendes Term sheet unterzeichnet. Die entsprechenden Verträge zu den einzelnen Komponenten des Term sheet waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts noch nicht unterschrieben. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt damit insbesondere davon ab, dass die TUI die eingeleiteten Maßnahmen des Finanzierungspakets erfolgreich durchführen kann. Das Finanzierungspaket beinhaltet scrollen ― eine Bezugsrechtskapitalerhöhung über rund 509 Mio. €; ― eine in Aktien der TUI wandelbare stille Einlage des WSF in Höhe von 420 Mio. €; ― eine nicht wandelbare stille Einlage des WSF in Höhe von 280 Mio. €; ― eine Staatsgarantie über 400 Mio. €, oder alternativ eine entsprechende Erhöhung der nicht wandelbaren stillen Einlage des WSF; und ― eine zusätzliche Kreditlinie der KfW über 200 Mio. € und eine Prolongation einer bestehenden Kreditlinie der KfW in Höhe von 500 Mio. € bis Juli 2022. Das Finanzierungspaket stärkt die Position der TUI und stellt ihr in diesem volatilen Marktumfeld eine Liquiditätsreserve zur Verfügung. Diese gleicht auch die bis zum Beginn der Sommersaison 2021 angenommenen Reisebeschränkungen aus. Das Paket wurde notwendig aufgrund der zunehmenden Reisebeschränkungen durch wieder ansteigende Infektionszahlen und ein damit verbundenes kurzfristigeres Buchungsverhalten einiger Kunden. Das weitere Finanzierungspaket ergänzt die bisherigen Finanzierungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in Form einer Kreditlinie der KfW in Höhe von insgesamt 2,85 Mrd. € und einer Optionsschuldverschreibung des WSF in Höhe von 150 Mio. € mit Optionsrechten auf rund 58,7 Mio. Aktien. Das Finanzierungspaket umfasst eine Finanzierungsmaßnahme des WSF in Form einer stillen Einlage ohne Verlustbeteiligung, die in Aktien der TUI gewandelt werden kann, in Höhe von 420 Mio. € (Stille Einlage I), und eine weitere stille Einlage mit Verlustbeteiligung in Höhe von 280 Mio. € (Stille Einlage II). Der Umtauschpreis für den WSF in Bezug auf die Stille Einlage I beträgt 1,00 € je Aktie. Im Fall einer Wandlung der Stillen Einlage I kommt es zu einer Beteiligung des WSF an der TUI von nicht mehr als 25 % plus eine Aktie. Die Einigung über die stillen Einlagen steht u.a. unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Zustimmung der Europäischen Kommission, der Erteilung der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen (soweit ein Vollzugsverbot besteht) sowie der Umsetzung der übrigen Komponenten des Finanzierungspakets. Darüber hinaus hat sich die KfW unter marktüblichen Vorbehalten dazu verpflichtet, sich an einer weiteren gesicherten Kreditlinie in Höhe von 200 Mio. € zu beteiligen und eine Prolongation eines Teilbetrags der bestehenden KfW-Kreditlinie zu gewähren. Die Prolongation betrifft einen Teil der bestehenden KfW-Kreditlinie in Höhe von 500 Mio. €, die anderenfalls am 1. April 2021 weggefallen wäre und nach der Prolongation eine Laufzeit wie die übrige bestehende KfW-Kreditlinie hat. Die Einigung über die KfW-Beteiligung steht u.a. unter dem Vorbehalt der Umsetzung der übrigen Komponenten des Finanzierungspakets. Das Finanzierungspaket sieht weiter eine Herabsetzung des Grundkapitals der TUI von 2,56 € je Aktie auf 1,00 € je Aktie vor (ohne Zusammenlegung von Aktien), gefolgt von einer Kapitalerhöhung mittels Bezugsrechtsemission in Höhe von rund 509 Mio. Aktien. Über die Kapitalherabsetzung, die Kapitalerhöhung und die Wandlungsrechte des WSF gemäß der Stillen Einlage I wird auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der TUI im Januar 2021 Beschluss gefasst werden. Der Bezugspreis soll 1,07 € je Aktie € betragen, was zu einem Zufluss von Nettofinanzmitteln nach Abzug von Gebühren und Kosten in Höhe von rund 509 Mio. € führt. Die Unifirm Ltd., als größte Einzelaktionärin der TUI mit einer Beteiligung von rd. 24,89%, hat unwiderruflich zugesagt, ihr Bezugsrecht im Rahmen dieser Kapitalerhöhung auszuüben (die Festbezugserklärung). Der restliche Betrag der Kapitalerhöhung wird durch Übernahmegarantien abgesichert, die unter dem Vorbehalt bestimmter Bedingungen und Konditionen stehen. Diesbezüglich hat sich Unifirm Ltd., zusätzlich zu ihrer Festbezugserklärung und falls die derzeitigen Aktionäre von ihrem Bezugsrecht keinen Gebrauch machen, verpflichtet, (i) weitere neu emittierte Aktien bis zu einer Gesamtbeteiligung von 36% auf der Basis einer Befreiung durch die BaFin nach dem WpÜG von der Pflicht zur Abgabe eines Pflichtangebots an die übrigen Aktionäre der TUI zu zeichnen (die Bedingte Übernamegarantie), und (ii) anderenfalls neu emittierte Aktien bis zu einer Gesamtbeteiligung von 29,9% zu zeichnen (die Unbedingte Übernamegarantie). Der dann noch verbleibende Teil der Kapitalerhöhung wird, unter für vergleichbare Transaktionen der Marktpraxis entsprechenden Konditionen, über ein marktübliches Underwriting eines Bankenkonsortiums abgesichert, welches auch den Fall erfasst, dass die vorgenannte Befreiung für die Unifirm Ltd. durch die BaFin nicht erteilt werden sollte. Der Zufluss aus der Kapitalerhöhung soll zur Rückführung der 300 Mio. € Senior Notes der TUI (fällig im Oktober 2021) verwendet werden und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Verlängerung des Fälligkeitenprofils der TUI. Der aus der Kapitalerhöhung bzw. aus dem Finanzierungspaket verbleibende Betrag soll allgemein die Liquidität der TUI stärken bzw. für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden. Teil der Finanzierungsmaßnahme soll weiterhin auch eine Avalkreditlinie in Höhe von 400 Mio. € sein. Die Avalkreditlinie soll durch eine Staatsgarantie, ggfs. unter Einbeziehung der Bundesländer, abgesichert werden. Sie soll den Zugriff auf Finanzmittel ermöglichen, die derzeit für sogenannte Cash Collaterals (Barsicherheiten) hinterlegt sind, indem die Cash Collaterals durch Avale abgelöst werden. Alternativ erfolgt eine Ausweitung der Stillen Einlage II durch den WSF. Zusätzlich zu den Beschränkungen im Rahmen des existierenden KfW-Kredits, wie zum Beispiel dem Verzicht der TUI auf Dividendenzahlungen und einer Beschränkung von Aktienrückkäufen, sind die stillen Einlagen durch den WSF mit weiteren Einschränkungen verbunden, u.a. hinsichtlich Investitionen in andere Unternehmen, solange der WSF investiert bleibt. Zudem sollen Vorstand und Aufsichtsrat soweit rechtlich zulässig darauf hinwirken, dass zwei vom WSF benannte Personen Mitglieder des Aufsichtsrats der TUI werden. Die TUI rechnet, nicht zuletzt mit Blick auf die bevorstehende Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen COVID-19, mit einer deutlichen Verringerung der derzeit bestehenden Reisebeschränkungen, und damit auch mit einer deutlichen weiteren Verbesserung ihrer Working Capital- und Liquiditätssituation. Wir arbeiten weiterhin an unterschiedlichen Nachfrageszenarien für die kommenden Saisons. Diese eingeleiteten Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität hängen insbesondere von der Zustimmung der Außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Januar 2021 zur oben beschriebenen Bezugsrechtsemission sowie der Genehmigung dieser Maßnahmen durch die EU ab. Der Vorstand der TUI AG geht davon aus, dass sämtliche erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen erteilt werden und insofern die geplanten Finanzierungsmaßnahmen rechtzeitig durchgeführt werden können. Wir gehen außerdem davon aus, dass wir die finanziellen Zielwerte zum 30. September 2021 aus dem bestehenden und aufgestockten RCF nicht werden einhalten können. Die Zahlungsfähigkeit der TUI ist daher gefährdet, wenn eine weitere Aussetzung der Einhaltung der Covenants für die am 30. September 2021 endende Testperiode und darüber hinaus nicht erreicht wird. Weiterhin müssen im Geschäftsjahr 2022 die Kredite der KfW (beide Tranchen) und die initiale Revolving Credit Facility im Gesamtumfang von 4,6 Mrd. € refinanziert werden. Aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf die zukünftige Geschäftsentwicklung besteht das Risiko, dass eine Refinanzierung am Banken- und Kapitalmarkt voraussichtlich nicht gelingt und weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen notwendig sind. Der Vorstand geht davon aus, dass die erfolgreiche Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen möglich ist. Aufgrund der Abhängigkeit der Zahlungsfähigkeit des TUI Konzerns von den zusätzlichen Finanzierungsmaßnahmen, der Tatsache, dass gewisse Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung der Finanzierungsmaßnahmen noch erfüllt werden müssen, Risiken im Hinblick auf die Refinanzierbarkeit der externen Darlehen sowie der Unsicherheit in Bezug auf die zukünftige Entwicklung aufgrund der COVID-19-Pandemie, bestehen bedeutsame Zweifel an der Möglichkeit des TUI Konzerns, die Unternehmenstätigkeit fortführen zu können. Insoweit handelt es sich um eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Konzerns. Auf Basis der oben beschriebenen Annahmen erwarten wir, dass der TUI Konzern trotz der vorhandenen Risiken aktuell und auch zukünftig über ausreichende Mittel verfügt, die sowohl aus der Mittelaufnahme als auch aus operativen Cash Flows resultieren, um seinen Zahlungsverpflichtungen für die absehbare Zukunft nachzukommen und die Unternehmensfortführung entsprechend zu gewährleisten. In Übereinstimmung mit der Vorschrift 30 des UK Corporate Governance Code bestätigt der Vorstand, dass es aus seiner Sicht angemessen ist, den Konzernabschluss unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufzustellen. Änderung von Vorjahreswerten Mit der zunehmenden Digitalisierung innerhalb des Veranstaltergeschäfts werden ab diesem Geschäftsjahr die entstehenden IT-Kosten des Segments Märkte & Airlines nicht mehr in vollem Umfang als Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen, sondern den Funktionsbereichen entsprechend anteilig auch als Umsatzkosten. Damit wird eine verbesserte Darstellung der Auswirkung der digitalen Transformation unseres Geschäftsmodells innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erreicht. Zusätzlich wurde die Definition der Umsatzkosten dahingehend geändert, dass auch Kosten, die für die Verwaltung eines Hotels im Zielgebiet anfallen, als Umsatzkosten gezeigt werden. Die Kosten der Hotel-Holdings dagegen werden nunmehr vollständig als Verwaltungskosten ausgewiesen. Diese Darstellung trägt dem operativen Charakter der Hotels vor Ort stärker Rechnung. In der Folge steigen die Umsatzkosten des Geschäftsjahres, während das Bruttoergebnis und die Verwaltungskosten entsprechend sinken. Die Vorjahreswerte der genannten Positionen wurden zur besseren Vergleichbarkeit der Perioden jeweils um 232,0 Mio. € angepasst. Im Vorjahr wurden geleistete touristische Anzahlungen, für die TUI als Agent handelte, in Höhe von 46,5 Mio. € und in gleicher Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Daher wurden die Vorjahreswerte um diese Beträge angepasst. Weitere unwesentliche Anpassungen in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Änderungen der Vorjahreswerte in der Bilanz basieren auf Anpassungen von Kaufpreisallokationen, die zum Teil bereits zum 30. September 2019 und zum 30. September 2020 finalisiert wurden. Konsolidierungsgrundsätze und -methoden GRUNDSÄTZE In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, die von der TUI AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht werden. Beherrschung liegt vor, wenn die TUI AG Verfügungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten hat, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihr Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und sie infolge der Verfügungsmacht die Höhe der variablen Rückflüsse beeinflussen kann. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit. Soweit der TUI Konzern bei Beteiligungsunternehmen weniger als die Mehrheit der Stimmrechte hält, kann aufgrund von vertraglichen oder ähnlichen Vereinbarungen eine Beherrschungsmöglichkeit bestehen, wie zum Beispiel bei der Beteiligung an der RIUSA II Gruppe. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der Rahmenverträge mit dem TUI Konzern sowie der erheblichen Bedeutung des Veranstaltergeschäfts für den wirtschaftlichen Erfolg der RIUSA II Gruppe ist der TUI Konzern in der Lage, auf die Entscheidungen in Bezug auf die relevantesten Aktivitäten und damit auf die Höhe der Renditen einen bestimmenden Einfluss auszuüben. Insbesondere durch die Dividendenzahlungen und Wertschwankungen der Beteiligung selbst ist der TUI Konzern variablen Renditen aus der RIUSA II Gruppe ausgesetzt. Deshalb wird die RIUSA II Gruppe vollkonsolidiert, obwohl der TUI Konzern nur 50% der Kapitalanteile hält. Bei der Beurteilung, ob eine Kontrolle vorliegt, werden die Existenz und Auswirkung substanzieller potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, zu dem die TUI die Beherrschung erlangt. Endet die Beherrschung, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus. Basis für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die Einzel- oder Gruppenabschlüsse der TUI AG und ihrer Tochterunternehmen, die nach einheitlichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden aufgestellt und in der Regel von Wirtschaftsprüfern geprüft bzw. einer prüferischen Durchsicht unterzogen worden sind. Assoziierte Unternehmen, auf die der TUI Konzern durch seine Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden nach der Equity-Methode bilanziert. In der Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn die TUI AG direkt oder indirekt einen Stimmrechtsanteil zwischen 20% und 50% besitzt. Ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert werden Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures). Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn der TUI Konzern auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung eine Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem oder mehreren Partnern führt und die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Gesellschaft besitzen. Zu den Gemeinschaftsunternehmen werden auch Gesellschaften gerechnet, bei denen der TUI Konzern zwar über eine Mehrheit oder Minderheit der Stimmrechte verfügt, bei denen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen die Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten jedoch nur einstimmig getroffen werden können. Die Bestimmung der Zeitpunkte, zu denen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in den Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen aufgenommen werden bzw. aus ihm ausscheiden, erfolgt analog zu den für Tochterunternehmen geltenden Grundsätzen. Die Fortschreibung der Equity-Bewertung basiert auf dem letzten verfügbaren Jahresabschluss bzw. auf den Zwischenabschlüssen zum 30. September, sofern die Bilanzstichtage abweichend vom Bilanzstichtag der TUI AG sind. Dies betrifft 37 Unternehmen mit einem Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember, vier Gesellschaften mit einem Geschäftsjahr vom 1. November bis 31. Oktober und zwei Gesellschaften mit einem Geschäftsjahr vom 1. April bis 31. März des Folgejahres. KONSOLIDIERUNGSKREIS In den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 wurden insgesamt 277 Tochterunternehmen einbezogen. Die Entwicklung der Anzahl der Gesellschaften seit dem 1. Oktober 2019 ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Entwicklung des Konsolidierungskreises * und der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften scrollen Mio. € Konsolidierte Tochterunternehmen Assoziierte Unternehmen Gemeinschaftsunternehmen Stand zum 30.9.2019 288 21 30 Zugänge 5 - 1 Gründung 2 - - Akquisition 1 - 1 Geschäftsausweitung 2 - - Veränderung der Beteiligungsquote 1 - -1 Abgänge 17 2 - Liquidation 2 - - Verkauf 7 2 - Verschmelzung 8 - - Stand zum 30.9.2020 277 19 30 * Anzahl ohne TUI AG. Die unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der TUI AG sind unter "Sonstige Erläuterungen - Aufstellung des Anteilsbesitzes des TUI Konzerns" aufgeführt. Nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden 39 Tochterunternehmen. Diese Gesellschaften sind auch bei zusammengefasster Betrachtung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Akquisitionen - Desinvestitionen AKQUISITIONEN DES GESCHÄFTSJAHRES Im Geschäftsjahr 2020 wurden Gesellschaften für eine Gegenleistung von insgesamt umgerechnet 42,6 Mio. € erworben. Davon entfielen 1,2 Mio. € auf gestundete Kaufpreiszahlungen und 41,4 Mio. € auf Zahlungsmittel. Zusammenfassende Darstellung der Akquisitionen scrollen Name und Sitz der erworbenen Gesellschaft Geschäftstätigkeit Erwerber Erwerbszeitpunkt Erworbener Anteil Übertragene Gegenleistung in Mio. € Kybele Turizm Yatirim San. Ve Tic. A.S., Istanbul, Türkei Hotelgesellschaft TT Hotels Turkey Otel Hizmetleri Turizm ve ticaret A.S. 16.1.2020 100% 39,9 Emder Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH & Co. KG, Emden Reisebüro TUI Deutschland GmbH 24.3.2020 50% 0,1 Sechs Reisebüros in Deutschland Reisebüro TUI Deutschland GmbH 1.11.2019- 2.1.2020 n.a. 2,4 Ein Reisebüro in Belgien Reisebüro TUI Belgium Retail N.V. 1.10.2019 n.a. 0,2 Gesamt 42,6 Die Erwerbe der Reisebüros in Deutschland und Belgien im Geschäftsjahr 2020 wurden im Zuge von Asset Deals ohne den Erwerb von Unternehmensanteilen durchgeführt und erfüllen die Kriterien eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3. Mit diesen Akquisitionen wird beabsichtigt, die Marktpräsenz im deutschen und belgischen Markt zu erhöhen. Mit dem Erwerb der Anteile an der Emder Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH & Co. KG, Emden, wurden die bisher durch den TUI Konzern gehaltenen 50% auf 100% aufgestockt. Hierdurch soll eine Steigerung von Ertragspotenzialen erreicht werden. Die vorher als nach der Equity-Methode bewertetes Gemeinschaftsunternehmen klassifizierte Beteiligung wurde erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen der Neubewertung der Beteiligung zum Akquisitionszeitpunkt wurde ein Verlust in Höhe von 1,8 Mio. € im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen ausgewiesen. Diese Erwerbe werden im Folgenden als "Reisebüros" gemeinsam dargestellt. Entsprechend der Wachstumsstrategie des TUI Konzerns dient der Erwerb der Kybele Turizm Yatirim San. Ve Tic. A.S., Istanbul, Türkei, der Sicherung von Übernachtungskapazitäten in der Destination Türkei und einer Steigerung des Ertragspotenzials. Überleitung zum Geschäfts- oder Firmenwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung scrollen Mio. € Kybele Turizm Yatirim San. Ve Tic. A.S. Reisebüros Übertragene Gegenleistung für den Erwerb der Anteile 39,9 2,7 Erworbenes Nettovermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 5,2 0,8 Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) 34,7 1,9 Die Kaufpreisallokationen der diesjährigen Akquisitionen wurden innerhalb des Geschäftsjahres finalisiert und es wurden keine weiteren immateriellen Vermögenswerte identifiziert. Der sich zwischen den übertragenen Gegenleistungen und dem erworbenen, neubewerteten Nettovermögen ergebende Unterschiedsbetrag wurde als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Dieser stellt im Wesentlichen einen Teil der zukünftigen Ertragspotenziale dar. Der auf die Kybele Turizm Yatirim San. Ve Tic. A.S., Istanbul, Türkei, entfallende Goodwill wurde im Segment Hotels & Resorts erfasst. Von den im Berichtsjahr aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerten sind voraussichtlich 2,1 Mio. € steuerlich abzugsfähig. Zeitwert der Erstkonsolidierungsbilanzen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung scrollen Mio. € Kybele Turizm Yatirim San. Ve Tic. A.S. Reisebüros Aktiva Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0,8 0,7 Sachanlagen 46,3 - Langfristige Vermögenswerte 47,1 0,7 Vorräte 0,1 - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 18,2 - Sonstige Vermögenswerte 0,5 0,1 Finanzmittel 0,1 0,5 Passiva Latente Ertragsteuerverbindlichkeiten 8,0 - Sonstige Rückstellungen 1,8 0,2 Finanzschulden 35,4 - Sonstige Verbindlichkeiten 15,6 0,3 Eigenkapital 5,2 0,8 Anteil der Aktionäre der TUI AG am Eigenkapital 5,2 0,8 Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen waren nicht erfolgt. Umsatz- und Ergebnisbeitrag der im Berichtszeitraum erstmals konsolidierten Gesellschaften scrollen Mio. € Kybele Turizm Yatirim San. Ve Tic. A.S. Umsatzerlöse ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung - Verlust ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung -1,1 Pro-forma-Umsatzerlöse für den Zeitraum 1.10.2019 bis 30.9.2020 3,8 Pro-forma-Verlust für den Zeitraum 1.10.2019 bis 30.9.2020 -14,9 Die weiteren erworbenen Gesellschaften hätten nur unwesentliche Umsatzerlöse und Ergebnisbeiträge erzielt, auch wenn sie bereits am 1. Oktober 2019 konsolidiert worden wären. Nach dem Bilanzstichtag wurden keine weiteren Unternehmenserwerbe durchgeführt. AKQUISITIONEN DES VORJAHRES Die Kaufpreiszuordnung der bereits im Geschäftsjahr 2019 erworbenen Papirüs Otelcilik Yatirim Turizm Seyahat insaat Ticaret A.S., Antalya, Türkei, wurde per 31. März 2020 wie folgt finalisiert: Auswirkungen von geänderten Kaufpreiszuordnungen und -anpassungen der Papirüs Otelcilik Yatirim Turizm Seyahat Insaat Ticaret A.S. auf die Konzernbilanz scrollen Mio. € Vorläufiger Zeitwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (31.5.2019) Anpassung Zeitwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung Aktiva Geschäfts- oder Firmenwerte - 21,5 21,5 Sachanlagen 104,5 -27,6 76,9 Anlagevermögen 104,5 -6,1 98,4 Sonstige Vermögenswerte 1,6 - 1,6 Passiva Latente Ertragsteuerverbindlichkeiten 16,2 -6,1 10,1 Sonstige Rückstellungen 0,4 - 0,4 Finanzschulden 18,5 - 18,5 Sonstige Verbindlichkeiten 14,4 - 14,4 Eigenkapital 56,6 - 56,6 Die vorgenommenen Anpassungen haben darüber hinaus im Vorjahr zu einer Verminderung der Umsatzkosten um 0,3 Mio. € und einer Erhöhung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um 0,1 Mio. € geführt. Im vorliegenden Abschluss wurde die Kaufpreisallokation der im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 erworbenen Renco (Zanzibar) Limited, Unguja, Tansania - inzwischen umbenannt in Gemma Limited -, ohne wesentliche Auswirkungen auf die Konzernbilanz abgeschlossen. DESINVESTITIONEN Am 1. Oktober 2019 wurden die Spezialreiseveranstalter Berge & Meer und Boomerang des Segments Region Zentral an die GENUI Zwölfte Beteiligungsgesellschaft mbH für 128,3 Mio.€ veräußert. Aus dem Verkauf der Gesellschaften wurde ein Gewinn in Höhe von 90,2 Mio. € erzielt, der in den sonstigen Erträgen ausgewiesen wird. In diesem Gewinn sind Erträge aus der Reklassifizierung von Beträgen enthalten, die bislang erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis angesetzt worden waren. Der Verkauf konnte weitgehend steuerfrei realisiert werden. Verkürzte Bilanz von Berge & Meer und Boomerang Reisen zum 1.10.2019 * scrollen Mio. € 1.10.2019 Aktiva Geschäfts- oder Firmenwerte 24,0 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 4,2 Übrige langfristige Vermögenswerte 0,9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 72,1 Übrige kurzfristige Vermögenswerte 36,8 Finanzmittel 6,1 144,1 Rückstellungen und Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten 5,3 Kurzfristige Rückstellungen 0,3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29,4 Erhaltene touristische Anzahlungen 53,5 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 20,4 108,9 * Auf Stand alone-Basis. Des Weiteren wurde die Gesellschaft Wolters Reisen GmbH des Segments Region Zentral am 20. Dezember 2019 für 6,3 Mio. € an die E-Domizil GmbH veräußert. In der Transaktion enthalten ist der Abgang von 1,7 Mio. € allokiertem Geschäfts- oder Firmenwert. Der Verkauf konnte weitgehend steuerfrei realisiert werden. Anfang Juli 2020 wurde die Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH an das Joint Venture TUI Cruises GmbH für 837,4 Mio. € veräußert. Der Kaufpreis setzt sich aus 706,2 Mio. € im Berichtsjahr geflossenen Zahlungsmitteln und einer finanziellen Forderung gegen TUI Cruises in Höhe von 71,1 Mio. € zusammen. Außerdem ist hier die Abtretung einer Verbindlichkeit der TUI AG gegenüber der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH an die TUI Cruises GmbH in Höhe von 60,2 Mio. € enthalten. Hapag-Lloyd Kreuzfahrten war Teil des Segments Kreuzfahrten und der führende Anbieter von Luxus- und Expeditionskreuzfahrten in deutschsprachigen Märkten. Aus dem Verkauf der Gesellschaft wurde ein Gewinn in Höhe von 475,6 Mio. € erzielt, der in den Sonstigen Erträgen ausgewiesen wird. In Ausübung des Bilanzierungswahlrechts wurde der Gewinn aus dem Verkauf gemäß IFRS 10 ermittelt, indem der Gewinn nicht um den Anteil gemindert wurde, den die TUI Group an dem Joint Venture hält. In diesem Gewinn sind Erträge aus der Reklassifizierung von Beträgen enthalten, die bislang erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis angesetzt worden waren. Der Verkauf konnte zu weiten Teilen steuerfrei realisiert werden bzw. mit den laufenden steuerlichen Verlusten der TUI AG verrechnet werden. Verkürzte Bilanz der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH zum 1.7.2020 scrollen Mio. € 1.7.2020 Aktiva Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 687,8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 7,9 Derivative Finanzinstrumente 10,2 Nutzungsrechte 7,2 Latente Ertragsteueransprüche 12,6 Vorräte 9,1 Geleistete touristische Anzahlungen 17,8 Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte 8,2 Finanzmittel 55,4 Übrige Aktiva 0,1 816,3 Rückstellungen und Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten 344,8 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8,0 Derivative Finanzinstrumente 15,6 Erhaltene touristische Anzahlungen 79,5 Latente Ertragsteuerverbindlichkeiten 10,0 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 19,8 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 16,8 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 11,6 Leasingverbindlichkeiten 7,2 Übrige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 7,6 520,9 WÄHRUNGSUMRECHNUNG Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ausgenommen hiervon sind Gewinne und Verluste, die als qualifizierte Sicherungsgeschäfte zur Absicherung zukünftiger Zahlungsströme (Cash Flow Hedges) im Eigenkapital zu erfassen sind. Jahresabschlüsse sind in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft erstellt. Als funktionale Währung einer Gesellschaft wird die Währung des wirtschaftlichen Umfelds bezeichnet, in dem die Gesellschaft primär tätig ist. Sofern Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in anderen Funktionalwährungen erstellt werden als dem Euro, der Berichtswährung des Konzerns, erfolgt die Umrechnung von Vermögenswerten und Schulden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs). Diesen Gesellschaften zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwerte und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und ebenso zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und damit das in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Jahresergebnis werden grundsätzlich mit demjenigen Monatsdurchschnittskurs umgerechnet, in dessen Periode der zugehörige Geschäftsvorfall fällt. Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und im Konzerneigenkapital als Unterschiede aus der Währungsumrechnung gesondert ausgewiesen. Wenn ein ausländisches Unternehmen oder ein ausländischer Geschäftsbetrieb veräußert wird, werden bislang im sonstigen Ergebnis erfasste Währungsdifferenzen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung erfasst. Umrechnungsdifferenzen bei nichtmonetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden (zum Beispiel erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Eigenkapitalinstrumente), sind in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nichtmonetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt werden (zum Beispiel erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte), innerhalb der Gewinnrücklagen erfasst. Im TUI Konzern gibt es im Berichts- und im Vorjahreszeitraum kein Tochterunternehmen, das seine Geschäfte in einer hochinflationären Volkswirtschaft betreibt. Bei der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, finden für die Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts sowie die Umrechnung der Geschäfts- oder Firmenwerte grundsätzlich die gleichen Grundsätze Anwendung wie bei konsolidierten Tochterunternehmen. NETTOINVESTITION IN EINEN AUSLÄNDISCHEN GESCHÄFTSBETRIEB Monetäre Posten in Form von ausstehenden Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Abwicklung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung dieser monetären Posten werden im sonstigen Ergebnis, d.h. erfolgsneutral im Eigenkapital, erfasst. Im TUI Konzern bestehen solche Darlehen insbesondere gegenüber Hotelgesellschaften in Nordafrika und in der Türkei. Wechselkurse von für den TUI Konzern bedeutenden Währungen scrollen Stichtagskurs Jahresdurchschnittskurs Je € 30.9.2020 30.9.2019 2020 2019 Britische Pfund 0,91 0,89 0,88 0,88 US-Dollar 1,17 1,09 1,12 1,13 Schweizer Franken 1,08 1,08 1,07 1,12 Schwedische Kronen 10,53 10,71 10,58 10,50 KONSOLIDIERUNGSMETHODEN Die Bilanzierung des Nettovermögens erworbener Geschäftsbetriebe erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei wird zunächst ungeachtet bestehender nicht beherrschender Anteile eine vollständige Zeitwertbewertung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Anschließend wird die zum Zeitwert bewertete Gegenleistung für den Erwerb des Geschäftsbetriebs mit dem auf den erworbenen Anteil entfallenden neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Von dem einzelfallweise ausübbaren Wahlrecht zur Bewertung der nicht beherrschenden Anteile zu ihrem beizulegenden Zeitwert (Full Goodwill-Methode) wurde wie im Vorjahr kein Gebrauch gemacht. Aktive Unterschiedsbeträge aus Unternehmenserwerben werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert und entsprechend den Vorschriften des IFRS 3 als Vermögenswert bilanziert. Passive Unterschiedsbeträge werden zum Zeitpunkt der Entstehung sofort ergebniswirksam aufgelöst, wobei der Effekt der Auflösung als sonstiger Ertrag ausgewiesen wird. Bei Anteilszukäufen nach Kontrollerlangung (Aufstockung der Anteile) werden Unterschiedsbeträge zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert von erworbenen Anteilen direkt im Eigenkapital erfasst. Analog werden die Effekte aus Anteilsverkäufen ohne Kontrollverlust ebenfalls direkt im Eigenkapital gebucht. Kommt es hingegen zu einer Kontrollerlangung bzw. einem Kontrollverlust, findet eine ergebniswirksame Gewinn- oder Verlustrealisierung statt. Diese Ergebniswirkung entsteht bei sukzessiven Unternehmenserwerben (Transaktionen mit Kontrollerlangung), indem der zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwert neu bewertet wird. Bei Transaktionen mit Kontrollverlust umfasst der Gewinn oder Verlust nicht nur den Unterschied zwischen den Buchwerten der abgehenden Anteile und der erhaltenen Gegenleistung, sondern auch das Ergebnis aus der Neubewertung der verbleibenden Anteile. Bei Verlust der Beherrschung wird das in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende Ergebnis berechnet als Differenz zwischen dem Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung zuzüglich des Zeitwerts einer eventuell zurückbehaltenen Beteiligung an dem Tochterunternehmen und dem anteiligen Buchwert des Tochterunternehmens. Bis dahin erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus der Währungsumrechnung und und dem anteiligen Buchwerts der Rücklage für Wertänderungen von Finanzinstrumenten werden zum Zeitpunkt der Veräußerung zusätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei der Veräußerung wird der diesen Tochtergesellschaften zurechenbare Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung einbezogen. Im Konzern werden die wesentlichen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode bilanziert und zum Zeitpunkt des Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Ansatz der Beteiligung des Konzerns an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen umfasst dabei den beim Erwerb jeweils aufgedeckten Geschäfts- oder Firmenwert. Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis aus den nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen) und der Anteil der erfolgsneutralen Veränderung der Rücklagen in den Gewinnrücklagen des Konzerns erfasst. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden im Beteiligungsbuchwert gezeigt. Wenn der Verlustanteil an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen dem ursprünglichen Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen inklusive anderer ungesicherter Forderungen entspricht bzw. diesen übersteigt, werden grundsätzlich keine weiteren Verluste erfasst. Darüber hinausgehende Verluste werden nur erfasst, sofern für das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen Verpflichtungen eingegangen oder für das Unternehmen Zahlungen geleistet wurden. Abweichungen zwischen den von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und den konzerneinheitlichen Rechnungslegungsvorschriften werden grundsätzlich angepasst. Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Konzerninterne Umsatzerlöse und andere Erträge sowie die entsprechenden Aufwendungen werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuern ergebniswirksam zurückgenommen. Zwischenverluste werden jedoch gegebenenfalls als Indikator für die Notwendigkeit der Durchführung eines Wertminderungstests in Bezug auf den übertragenen Vermögenswert betrachtet. Zwischengewinne aus Transaktionen mit nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an den Unternehmen eliminiert. Konzerninterne Lieferungen und Leistungen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Konzernabschluss ist auf Basis des Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzips erstellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, beispielsweise finanzielle Vermögenswerte und Derivate sowie das Planvermögen aus extern finanzierten leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss der TUI AG einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Wertansätze im Konzernabschluss werden unbeeinflusst von steuerlichen Vorschriften allein von der wirtschaftlichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Regelungen des IASB bestimmt. UMSATZERLÖSE TUI realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. Im Segment Märkte & Airlines erzielt TUI im Wesentlichen Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Pauschalreisen. Die in einer Pauschalreise beinhalteten Flüge, Hotelübernachtungen und sonstigen Dienstleistungen werden durch eine signifikante Integrationsleistung der TUI als Reiseveranstalter im Sinne des IFRS 15 in ein Produkt für den Kunden transformiert, sodass die Pauschalreise für die TUI eine Leistungsverpflichtung darstellt. Diese Umsatzerlöse werden realisiert, wenn TUI die Dienstleistung dem Kunden gegenüber erbringt, das heißt linear über die Dauer der Urlaubsreise, da der Kunde den Urlaub zeitanteilig konsumiert. Daneben erzielt TUI weitere Umsatzerlöse durch den Verkauf von weiteren touristischen Dienstleistungen, zum Beispiel Nur-Unterkunft-Angebote, Nur-Flug-Angebote oder Kreuzfahrten. Die Umsatzrealisation erfolgt jeweils mit der Erbringung der Serviceleistung durch TUI entweder zeitraumbezogen über die Dauer der Reise, sofern die Dienstleistung einen Zeitraum betrifft, zum Beispiel bei mehrtägigen Hotelübernachtungen, oder zeitpunktbezogen am Tag der Erbringung, zum Beispiel bei Flugleistungen am Flugtag. Umsätze aus langfristigen Verträgen werden gemäß IFRS 15 über die Laufzeit des individuellen Vertrags realisiert. Umbuchungsgebühren stellen keine eigenständige Leistungsverpflichtung dar. Die Umsatzrealisation erfolgt deshalb zusammen mit der Hauptleistung. Wenn TUI Kontrolle über den Vermögenswert erlangt, bevor er an den Kunden ausgeliefert wird, ist TUI Prinzipal dieser Leistung. Ansonsten handelt TUI als Agent. Als Prinzipal bilanziert TUI die realisierten Umsätze und Kosten brutto in der GuV, zum Beispiel für Umsätze aus der eigenen Reiseveranstaltertätigkeit, für die Hotelumsätze in eigenen Hotels und die Flugumsätze. TUI bilanziert die Umsatzerlöse aus Agententätigkeit netto in Höhe der erhaltenen Provision, zum Beispiel für die Vermittlung von Mietwagen und vermittelten Hotelumsätzen für Dritthotels, bei denen TUI über keine Kontrolle über das Hotelzimmer verfügt. Passagierbezogene Flugsteuern und -gebühren, die TUI im Namen von Dritten einzieht und an diese durchreicht, werden netto in der GuV ausgewiesen. TUI wendet die Erleichterungsregel gemäß IFRS 15.121 (a) an. Für die offenen Leistungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag berichtet die TUI somit alle Verpflichtungen für Verträge mit einer ursprünglichen Vertragslaufzeit von mehr als zwölf Monaten. TUI muss Strafzahlungen an Kunden für Flugverspätungen oder -annullierungen (so genannte Denied Boarding Compensations) leisten. Diese Zahlungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Flugleistung und sind daher variable Gegenleistungen. Somit werden Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen bzw. -Verspätungen umsatzmindernd in der GuV ausgewiesen. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE UND SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, sofern der Zufluss eines Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und verlässlich bewertet werden kann. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten und den direkt zurechenbaren Gemeinkosten zusammen. Sofern immaterielle Vermögenswerte nur über einen begrenzten Zeitraum nutzbar sind, erfolgt eine planmäßige lineare Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Durch Unternehmenszusammenschlüsse erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt und ebenfalls planmäßig linear abgeschrieben. Wirtschaftliche Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten scrollen Nutzungsdauer Marken, Lizenzen und übrige Rechte 5 bis 20 Jahre Transport- und Leasingverträge 12 bis 20 Jahre Computersoftware 3 bis 10 Jahre Kundenstamm 7 bis 15 Jahre Aufgrund des Beschlusses, die digitale Transformation des TUI Konzerns zu beschleunigen, wurden die Nutzungsdauern einzelner Software - Lösungen mit 1 bzw. 2 Jahren kürzer geschätzt. Zu weiteren Information verweisen wir auf den Abschnitt "Sonstige immaterielle Vermögenswerte". Sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen, wird der fortgeführte Buchwert des immateriellen Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Wertverlusten, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch die Erfassung außerplanmäßiger Wertminderungen Rechnung getragen. Abhängig von der funktionellen Zuordnung des immateriellen Vermögenswerts werden die planmäßigen Abschreibungen und die Wertminderungen in den Umsatzkosten oder den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (Impairment-Test). Darüber hinaus erfolgen Überprüfungen, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte anzeigen. Innerhalb des TUI Konzerns handelt es sich bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer ausschließlich um Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) bzw. einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert der getesteten Einheiten zuzüglich der zurechenbaren Geschäfts- oder Firmenwerte höher ist als der zukünftig erzielbare Betrag. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less Costs of Disposal) und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme der getesteten Einheit bei fortgeführter Nutzung im Unternehmen (Nutzungswert bzw. Value in Use). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem Betrag, der in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Vorzunehmende Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen. SACHANLAGEN Das Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen alle Gegenleistungen, die aufgebracht wurden, um einen Vermögenswert zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten werden auf Basis von Einzelkosten sowie direkt zurechenbaren Gemeinkosten und Abschreibungen ermittelt. Fremdkapitalkosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehen, werden für den Zeitraum bis zur Herstellung des betriebsbereiten Zustands des Vermögenswerts in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Vermögenswerte einbezogen. Der Finanzierungskostensatz ermittelt sich auf Basis der spezifischen Finanzierungskosten bei speziell für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommenen Fremdmitteln und ansonsten als gewogener Durchschnitt der Fremdkapitalkosten der aufgenommenen Fremdfinanzierung. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen werden nach der linearen Methode vorgenommen und richten sich nach den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Den nutzungsbedingten planmäßigen Abschreibungen liegen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde: Wirtschaftliche Nutzungsdauern Sachanlagevermögen scrollen Nutzungsdauer Hotelgebäude 30 bis 40 Jahre Sonstige Gebäude 25 bis 50 Jahre Kreuzfahrtschiffe 30 bis 35 Jahre Flugzeuge Flugzeugrümpfe und Triebwerke 22 bis 25 Jahre Triebwerksüberholungen Intervallabhängig, bis zu 12 Jahre Großreparaturen Intervallabhängig, bis zu 12 Jahre Ersatzteile Bis zu 12 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre Des Weiteren wird die Höhe der planmäßigen Abschreibungen durch die zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswerts erzielbaren Restwerte bestimmt. Bei Kreuzfahrtschiffen und Hotelgebäuden wird bei erstmaliger Bilanzierung von einem Restwert in Höhe von 15% bis 35% der Anschaffungskosten ausgegangen. Die Bestimmung der planmäßigen Abschreibung von Flugzeugrümpfen und -triebwerken bei erstmaliger Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung eines Restwerts von maximal 5% der Anschaffungskosten. Zahlungen im Rahmen eines Power by the Hour-Vertrags, die sich auf die nächste Instandhaltung der Komponente beziehen, werden als Anlagen im Bau aktiviert und zum Zeitpunkt der Instandhaltung in die entsprechende Komponente umgebucht. Sowohl wirtschaftliche Nutzungsdauern als auch angenommene Restwerte werden einmal jährlich im Rahmen der Konzernabschlusserstellung überprüft. Die Überprüfung der Restwerte erfolgt auf Basis von vergleichbaren Vermögenswerten am Ende ihrer Nutzungsdauer zum heutigen Zeitpunkt. Vorzunehmende Anpassungen werden als Korrektur der planmäßigen Abschreibungen über die Restnutzungsdauer des Vermögenswerts vorgenommen. Die Anpassung der planmäßigen Abschreibung erfolgt rückwirkend für das gesamte Geschäftsjahr, in dem die Überprüfung stattgefunden hat. Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des erzielbaren Restwerts, sodass dieser den verbliebenen Nettobuchwert des Vermögenswerts übersteigt, werden die planmäßigen Abschreibungen ausgesetzt. Zuschreibungen werden in diesem Fall nicht vorgenommen. Wertverlusten, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch die Erfassung von Wertminderungen Rechnung getragen. Sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen, wird im Rahmen der dann durchzuführenden Werthaltigkeitstests der Buchwert eines Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. LEASINGVERHÄLTNISSE LEASING Als Leasingverhältnisse gelten alle Verträge, bei denen das Recht zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt übertragen wird. Als Leasingnehmer mietet TUI neben mobilen Vermögenswerten wie Flugzeugen, Fahrzeugen und Kreuzfahrtschiffen insbesondere Immobilien wie Hotelgebäude und -grundstücke, Bürogebäude und Reisebüros an. Als Leasinggeber untervermietet TUI einige Flugzeuge und Flächen in Hotels und Bürogebäuden. TUI ALS LEASINGNEHMER Bis zum 30. September 2019 wurde gemäß der Kriterien des IAS 17 geprüft, wem das wirtschaftliche Eigentum an einem Leasinggegenstand zuzurechnen war. Gemietete Sachanlagen, bei denen TUI als Leasingnehmer alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trug (so genanntes Finanzierungsleasing), wurden aktiviert. Die Aktivierung erfolgte dabei zum beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts oder zum Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger war. Die Abschreibung erfolgte planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingverhältnisses. Dabei wurde die Abschreibungsmethode herangezogen, die auch für vergleichbare erworbene bzw. hergestellte Vermögenswerte Anwendung findet. Jede Leasingrate wurde in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt, so dass die Leasingverbindlichkeit konstant verzinst wurde. Der Zinsanteil wurde ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. War dem Leasinggeber entsprechend den Kriterien des IAS 17 das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasinggegenstand zuzurechnen (so genannter Operating Lease), wurden die Mietzahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Seit dem 1. Oktober 2019 bilanziert TUI für grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten. Bei Vertragsbeginn wird geprüft, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder beinhaltet. Neben klassischen Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen können unter anderem auch Dienstleistungsverträge und Kapazitätsverträge in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen. Im Zusammenhang mit dem Einkauf von gemischten touristischen Dienstleistungen wird die Anmietung bzw. die Abnahme der überwiegenden Übernachtungskapazität eines Hotels als Leasing-Komponente identifiziert, wenn TUI dem Vertragspartner die Abnahme von mehr als 90% der Hotelkapazität fix für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten garantiert, keine vertragsbefreiende Rückgabe von Kontingenten zur Eigenvermarktung durch den Hotelier vereinbart ist und somit eine unentziehbare Zahlungsverpflichtung existiert. Bei Verträgen, die neben einer oder mehreren Leasingkomponenten auch Nicht-Leasing-Komponenten enthalten, macht TUI von der Möglichkeit, auf die Trennung dieser Nicht-Leasing-Komponenten zu verzichten, insbesondere bei Kfz- und IT-Leasingverhältnissen sowie bei Hotelkapazitätsverträgen Gebrauch. Am Bereitstellungsdatum, also dem Datum, ab dem der zugrundeliegende Vermögenswert vom Leasinggeber zur Nutzung bereitgestellt wurde, wird eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen erfasst. Die Leasingzahlungen inkludieren alle fixen und quasi fixen Zahlungen und werden um vom Leasinggeber künftig zu erhaltende Mietanreizzahlungen reduziert. Die Leasingzahlungen umfassen daneben variable Zahlungen, die an einen Index oder einen Zinssatz gekoppelt sind, und erwartete Zahlungen aus Restwertgarantien. Leasingzahlungen für die Ausübung von Verlängerungs-, Kauf- und Kündigungsoptionen werden einbezogen, wenn die Ausübung dieser Optionen als hinreichend sicher beurteilt wird. Die Leasingzahlungen werden grundsätzlich mit dem impliziten Zins des Leasinggebers, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, abgezinst. Sofern dieser der TUI nicht bekannt ist, wird zur Ermittlung des Barwerts der Grenzfremdkapitalzins herangezogen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Buchwert mit dem angewendeten Zinssatz aufgezinst und um geleistete Leasingzahlungen reduziert. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (zum Beispiel Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet. Der Zinsaufwand aus der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit wird im Zinsergebnis erfasst. Variable Leasingzahlungen, die weder von einem Index noch von einem Zinssatz abhängen, werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der das Ereignis oder die Bedingungen eintreten, aufgrund derer die Zahlung erfolgt. Des Weiteren wird zum Bereitstellungsdatum ein Nutzungsrecht erfasst. Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit berichtigt. Die Anschaffungskosten umfassen den Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten sowie die vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize und die geschätzten Kosten der Restoration des Leasinggegenstands in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand bei Rückgabe. Aktivierte Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren Zeitraum aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses und der erwarteten Nutzungsdauer des Nutzungsrechts abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die TUI übergeht oder die Leasingzahlungen die zukünftige Ausübung einer Kaufoption berücksichtigen, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des Leasinggegenstands. Die Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte werden in den Umsatzkosten bzw. den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. TUI wendet die Ansatz- und Bewertungsausnahmen für alle kurzfristigen Leasingverhältnisse und für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte an. Ein Leasingverhältnis ist kurzfristig, wenn die Leasingdauer zwölf Monate nicht überschreitet und keine Kaufoption besteht. Die Leasingzahlungen bei solchen Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder auf einer anderen systematischen Basis als Aufwand in den Umsatzkosten bzw. den Verwaltungsaufwendungen erfasst. SALE AND LEASE BACK Bei Sale and Lease Back-Transaktionen wird zunächst gemäß den Kriterien des IFRS 15 geprüft, ob die Übertragung des Vermögenswerts einen Verkauf darstellt. Stellt die Übertragung einen Verkauf dar, setzt TUI als Verkäufer und Leasingnehmer das mit dem Rückleasing verbundene Nutzungsrecht in Höhe des anteiligen Buchwerts an, der sich aus dem anteiligen, zurückbehaltenen Nutzungsrecht ergibt. Der Gewinn oder Verlust aus der Verkaufstransaktion wird anteilig in Höhe der auf den Käufer und Leasinggeber übertragenen Rechte erfolgswirksam erfasst. Stellt die Übertragung keinen Verkauf dar, bilanziert TUI den rechtlich übertragenen Vermögenswert unverändert weiter und erfasst für die erhaltenen Erlöse eine finanzielle Verbindlichkeit. TUI ALS LEASINGGEBER Als Leasinggeber stuft TUI jedes Leasingverhältnis entweder als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungsleasing ein. Trägt TUI als Leasinggeber die wesentlichen Chancen und Risiken am zugrundeliegenden Vermögensgegenstand, erfolgt eine Einstufung als Operating Lease. Trägt der Leasingnehmer die wesentlichen Chancen und Risiken am zugrundeliegenden Vermögensgegenstand, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert. Bei Untermietverhältnissen erfolgt seit dem 1. Oktober 2019 diese Einstufung entsprechend IFRS 16 auf der Basis des Nutzungsrechts und nicht mehr wie bis zum 30. September 2019 unter IAS 17 auf Basis des dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vermögenswerts aus dem Hauptmietverhältnis. Die Mieterträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses linear in den Umsatzerlösen erfasst. Anfängliche direkte Kosten, die bei der Erlangung des Leasingverhältnisses entstehen, werden dem Buchwert des zugrunde liegenden Leasinggegenstands hinzugerechnet und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt. Bei Finanzierungsleasing setzt TUI eine Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition in den Leasingvertrag an und bucht den zugrunde liegenden Leasinggegenstand bzw. das Nutzungsrecht aus dem Hauptmietvertrag aus. Die von den Leasingnehmern gezahlten Leasingraten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt, so dass sich eine konstante Verzinsung der Nettoinvestition ergibt. Die Leasingforderung wird um erhaltene Tilgungsanteile vermindert. Der Zinsanteil der erhaltenen Zahlungen wird im Zinsergebnis erfasst. FINANZINSTRUMENTE Finanzinstrumente sind vertraglich vereinbarte Ansprüche oder Verpflichtungen, die zu einem Ab- oder Zufluss von finanziellen Vermögenswerten oder zur Ausgabe von Eigenkapitalrechten führen werden. Sie umfassen auch die insbesondere aus originären Vermögenswerten abgeleiteten (derivativen) Ansprüche oder Verpflichtungen. ORIGINÄRE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte werden in Abhängigkeit von dem betriebenen Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen bestimmt. Die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten erstreckt sich auf die Kategorien "Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)", "Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI)" und "Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL)". Originäre finanzielle Vermögenswerte werden mit dem Wert an dem Handelstag angesetzt, an dem sich der Konzern zum Kauf des Vermögenswerts verpflichtet. Diese werden beim erstmaligen Ansatz entsprechend ihrer Zwecksetzung als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert kategorisiert. Originäre finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten kategorisiert sind, werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung es ist, vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen, und deren Vertragsbedingungen ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag darstellen. Für die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte wird gemäß IFRS 9 eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet. Die Wertberichtigungen werden für einen finanziellen Vermögenswert über die Gesamtlaufzeit der erwarteten Kreditausfälle ("Lifetime Expected Credit Loss") oder auf der Grundlage der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste erfasst. Die Erfassung der erwarteten Kreditausfälle über die Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn sich das Kreditrisiko für einen finanziellen Vermögenswert seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat. Ansonsten ist die Wertberichtigung auf Basis der 12-Monats-Kreditausfälle zu ermitteln. IFRS 9 ermöglicht die Anwendung eines vereinfachten Ansatzes unter anderem für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese Posten dürfen bereits bei Zugang die erwarteten Kreditausfälle über die Gesamtlaufzeit ermittelt werden. Wertminderungen und Wertaufholungen werden unter dem gesonderten Posten "Wertminderungsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die gehaltenen Eigenkapitalinstrumente in der Bilanzposition "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" sind unwiderruflich als "Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" designiert, da sie für mittel- bis langfristige strategische Ziele gehalten werden. Dabei handelt es sich um Anteile an verbundenen, nicht konsolidierten Tochterunternehmen, Beteiligungen sowie sonstige Wertpapiere. Eine Erfassung aller kurzfristigen Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung würde nicht im Einklang mit der Strategie des Konzerns stehen. Sie werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern nicht die Absicht vorliegt, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern. Dividenden aus diesen Eigenkapitalinstrumenten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividenden stellen eindeutig eine Rückzahlung eines Teils der Anschaffungskosten der Eigenkapitalinstrumente dar. Der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus der Bewertung der Eigenkapitalinstrumente verbleibt auch nach dessen Ausbuchung im Eigenkapital und ist in die Gewinnrücklagen umzugliedern. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn eine Verpflichtung besteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zu deren beizulegendem Zeitwert. Bei aufgenommenen Krediten wird der Nominalbetrag um einbehaltene Disagios und gezahlte Transaktionskosten gekürzt. Die Folgebewertung originärer finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Von der so genannten Fair Value-Option macht TUI keinen Gebrauch. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich als Korrektur zu den Umsatzkosten erfasst. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Verbindlichkeiten, die nicht im Rahmen des normalen Leistungsprozesses anfallen, werden entsprechend dem Charakter der zugrunde liegenden Forderung bzw. Verbindlichkeit entweder unter den sonstigen Erträgen/anderen Aufwendungen oder unter den Finanzaufwendungen/-erträgen oder unter den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Eine Ausbuchung der Vermögenswerte erfolgt zum Zeitpunkt des Erlöschens bzw. der Übertragung der Rechte auf Zahlungen aus dem Vermögenswert und somit zu dem Zeitpunkt, zu dem im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen wurden. Die Rechte an einem Vermögenswert erlöschen, wenn die Ansprüche auf den Erhalt der Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ausgelaufen sind. Bei Übertragungen eines finanziellen Vermögenswerts wird entsprechend den Abgangsregelungen nach IFRS 9 geprüft, ob eine Ausbuchung zu erfolgen hat. DERIVATIVE FlNANZINSTRUMENTE UND HEDGING Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert am Tag des Vertragsabschlusses bewertet. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zu dem am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Soweit derivative Finanzinstrumente nicht im Rahmen des Hedge Accounting Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind, werden sie als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon, ob das derivative Finanzinstrument vollständig oder gegebenenfalls nur teilweise als Sicherungsinstrument designiert wurde, und von der Art des abgesicherten Grundgeschäfts abhängig. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung, wird dieser Sicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Der TUI Konzern macht von dem Wahlrecht Gebrauch, auch unter IFRS 9 unverändert die Vorschriften des IAS 39 für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen anzuwenden. Hedge Accounting wird ausschließlich zur Sicherung der Risiken schwankender Zahlungsströme aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden zukünftigen Transaktionen (Cash Flow Hedges) angewandt. Sicherungen von Bilanzposten (Fair Value Hedges), d.h. Sicherungen des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld, werden derzeit nicht in das Hedge Accounting einbezogen. Bei Abschluss der Transaktion werden die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel des Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie dokumentiert. Darüber hinaus wird sowohl zu Beginn der Sicherungsbeziehung als auch fortlaufend überwacht und dokumentiert, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Zahlungsströme der Grundgeschäfte hocheffektiv kompensieren. Der effektive Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Cash Flow Hedge für eine Absicherung von Zahlungsströmen bestimmt sind, wird im Eigenkapital erfasst. Der etwaige ineffektive Teil derartiger Wertänderungen wird dagegen ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Im Eigenkapital abgegrenzte Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht und als Ertrag bzw. Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Wenn ein Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien des IAS 39 zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt, verbleibt der bis dahin im Eigenkapital kumulierte Gewinn bzw. Verlust im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die ursprünglich gesicherte zukünftige Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, werden die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste sofort ergebniswirksam vereinnahmt. Detaillierte Angaben zu den Risikomanagementaktivitäten des Konzerns sind in Textziffer 40 sowie im Abschnitt "Risikobericht" des Lageberichts enthalten. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND FORDERUNGEN Hat TUI ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird ein Vertragsvermögenswert oder eine Forderung ausgewiesen. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern vertraglich berechtigt ist, eine Rechnung an den Kunden auszustellen, die nicht bereits durch den Kunden vorausbezahlt worden ist. Bedingt durch das touristische Geschäftsmodell, in dem der Kunde seine Reiseleistungen vorausbezahlt, sind Vertragsvermögenswerte mangels Vorleistung der TUI nicht vorhanden. VERTRAGSKOSTEN Die direkten Kosten, die unmittelbar aus dem Erhalt eines Vertrags resultieren, zum Beispiel Vertriebsprovisionen an ein Reisebüro bei Verkauf einer Reiseleistung, werden bei Zahlung der Provision als Vertragskosten in der Bilanz aktiviert. Der Aufwand daraus wird im Einklang mit den dazugehörigen Umsatzerlösen grundsätzlich über die Dauer der Reiseleistung realisiert. VORRÄTE Die Bewertung für gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt nach der Durchschnittsmethode. FINANZMITTEL Finanzmittel umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten und Kontokorrentguthaben. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. EIGENKAPITAL Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Wandelrechten zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. EIGENE AKTIEN Eigene Aktien werden zu Anschaffungskosten, einschließlich direkt zuordenbarer Anschaffungsnebenkosten, als Verringerung des Eigenkapitals ausgewiesen. Beim Erwerb oder Verkauf von Anteilen wird kein Gewinn oder Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Etwaige Unterschiede zwischen den Einnahmen aus dem Verkauf und den Anschaffungskosten werden in den Rücklagen erfasst. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Die angesetzte Pensionsrückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Übersteigt das Planvermögen eines leistungsorientierten Plans die DBO, wird der übersteigende Betrag als sonstiger Vermögenswert ausgewiesen. Die DBO wird jährlich von unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund einer gesetzlichen, einer vertraglichen oder einer freiwilligen Verpflichtung Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, und es darüber hinaus wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte. Wenn eine Vielzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Eine Rückstellung wird auch dann passiviert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung in Bezug auf eine einzelne in dieser Gruppe enthaltene Verpflichtung gering ist. Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz verwendet wird, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Bereits in den Schätzungen zukünftiger Zahlungsströme berücksichtigte Risiken haben keine Auswirkung auf den Abzinsungssatz. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam als Zinsaufwendungen erfasst. ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND Der Anspruch auf eine Zuwendung der öffentlichen Hand wird angesetzt, wenn TUI die notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt der Zuwendungen erfüllt und mit hoher Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendung gewährt wird. Erhaltene Investitionszuschüsse werden als Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gezeigt, sofern diese Zuschüsse direkt einzelnen Posten des Sachanlagevermögens zuzuordnen sind. Kann eine direkte Zuordnung zu einzelnen Posten des Sachanlagevermögens nicht vorgenommen werden oder handelt es sich um andere Zuwendungen der öffentlichen Hand, werden die erhaltenen Zuwendungen als passiver Rechnungsabgrenzungsposten unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden in den Zeiträumen aufwandsreduzierend erfasst, in denen die entsprechenden Aufwendungen anfallen. ERHALTENE TOURISTISCHE ANZAHLUNGEN (VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN) Eine Vertragsverbindlichkeit ist eine Verpflichtung des Konzerns gegenüber einem Kunden, Güter zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, für die der Kunde bereits Leistungen zum Beispiel in Form von Anzahlungen erbracht hat. Im touristischen Geschäftsmodell werden die Reiseleistungen im Wesentlichen vor Antritt angezahlt. Insofern stellen die erhaltenen touristischen Anzahlungen die Vertragsverbindlichkeiten im Sinne des IFRS 15 dar. LATENTE UND TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERN Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Unabhängig von der weiterhin bestehenden unbeschränkten Vortragsfähigkeit inländischer Verlustvorträge wird die jährliche Nutzung in Deutschland jedoch durch die Mindestbesteuerung beschränkt. Für ausländische Verlustvorträge bestehen oftmals länderspezifische zeitliche Begrenzungen der Vortragsfähigkeit und Beschränkungen der Nutzung für Gewinne aus der betrieblichen Tätigkeit, die bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt werden. Ertragsteuern werden unmittelbar dem Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben, wenn sich die Steuer auf Posten bezieht, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet werden. Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftig zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporäre Differenz oder ein noch nicht genutzter steuerlicher Verlust verwendet werden kann. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet worden sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente und tatsächliche Ertragsteuerverbindlichkeiten werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind. ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN Bei den im Konzern existierenden anteilsbasierten Vergütungsplänen handelt es sich um Vergütungspläne, die in bar oder auch durch Eigenkapitalinstrumente abgegolten werden. Für Transaktionen mit Barausgleich wird zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den Anspruchsberechtigten die daraus resultierende Schuld des Konzerns zu ihrem beizulegenden Zeitwert aufwandswirksam angesetzt. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Berichtsstichtag neu bemessen und alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Für Transaktionen mit Eigenkapitalausgleich wird der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente als Personalaufwand mit einer korrespondierenden direkten Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente ermittelt und über den Zeitraum verteilt, in dem die Mitarbeiter die Bezugsberechtigung für die Eigenkapitalinstrumente erdienen. Das Vorgehen bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der gewährten Eigenkapitalinstrumente wird unter Ziffer 40 dargestellt. ZUSAMMENFASSUNG AUSGEWÄHLTER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des TUI Konzerns zusammengefasst. Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethoden scrollen Bilanzposten Bewertungsmethode Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwerte Anschaffungskosten (Folgebewertung: Impairment-Test) Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten Sachanlagen Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten Nutzungsrechte Fortgeführte Anschaffungskosten Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen Fortgeführter anteiliger Wert des Eigenkapitals der Beteiligung Finanzielle Vermögenswerte Eigenkapitalinstrumente Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten (abhängig von dem zugrundeliegenden Geschäftsmodell und den vertraglichen Zahlungsströmen) Derivative Finanzinstrumente Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Finanzmittel Fortgeführte Anschaffungskosten Vorräte Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert Geleistete touristische Anzahlungen Anschaffungskosten (bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten Verbindlichkeiten und Rückstellungen Finanzschulden Fortgeführte Anschaffungskosten Rückstellungen für Pensionen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) Sonstige Rückstellungen Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags Leasingverbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten Erhaltene touristische Anzahlungen Fortgeführte Anschaffungskosten Finanzielle Verbindlichkeiten Originäre finanzielle Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen Die Darstellung der im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie der Eventualforderungen und -verbindlichkeiten ist von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abhängig. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt. Sämtliche Schätzungen und Annahmen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte zukünftige wirtschaftliche Umfeld in den Geschäftsfeldern und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Trotz sorgfältiger Schätzung kann die tatsächliche Entwicklung von den Schätzwerten abweichen. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Änderungen von Schätzungen werden grundsätzlich im Geschäftsjahr der Änderung und in den zukünftigen Perioden berücksichtigt. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN Die durch das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden getroffenen Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden im TUI Konzern haben können, betreffen im Wesentlichen die folgenden Sachverhalte: scrollen ― Bestimmung, wann der Konzern ein Beteiligungsunternehmen beherrscht und dieses somit vollkonsolidiert ― Bestimmung, wann ein Konzernunternehmen bei der Leistungserbringung als Agent oder Prinzipal auftritt ― Bestimmung, ob eine Vereinbarung als Leasingverhältnis zu klassifizieren ist oder ein Leasingverhältnis beinhaltet scrollen ― Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses als Leasingnehmer bei Verträgen mit Verlängerungs- bzw. Kündigungsoptionen BESTIMMUNG DER LAUFZEIT DES LEASINGVERHÄLTNISSES ALS LEASINGNEHMER TUI bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses basierend auf der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses unter Einbeziehung von Zeiträumen, die sich aus Optionen zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass TUI die Option ausüben wird, sowie von Zeiträumen, die sich aus Optionen zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass TUI die Option nicht ausüben wird. Viele der individuell ausverhandelten Flugzeug- und Immobilienleasingverträge der TUI beinhalten Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen. Die Beurteilung der TUI, ob es hinreichend sicher ist, dass eine Verlängerungsoption ausgeübt bzw. eine Kündigungsoption nicht ausgeübt werden wird, ist ermessensbehaftet. TUI berücksichtigt dabei alle maßgeblichen Fakten und Umstände, die TUI als Leasingnehmer einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung bzw. Nichtausübung der Verlängerungs- bzw. Kündigungsoption geben. Ab dem Bereitstellungsdatum beurteilt TUI die Dauer des Leasingverhältnisses neu, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung der Umstände eintritt, das bzw. die innerhalb unserer Kontrolle liegt und sich auf unsere ursprüngliche Beurteilung der hinreichenden Sicherheit auswirkt. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses wird zum Beispiel angepasst, wenn eine Verlängerungsoption ausgeübt wird bzw. eine Kündigungsoption nicht ausgeübt wird und dies in der ursprünglichen Beurteilung abweichend berücksichtigt wurde. Bei Flugzeugleasingverträgen bestimmen wir das Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses grundsätzlich anhand des vertraglich vereinbarten Rückliefertermins. Verlängerungsoptionen bei mittel- bis langfristigen Immobilienverträgen, zum Beispiel bei Bürogebäuden, Hotels oder Reisebüromietverträgen, werden bis zu dem Zeitpunkt einbezogen, bis zu dem TUI für den individuellen Einzelfall von einer hinreichenden Sicherheit der späteren Ausübung der Option ausgeht. Informationen über mögliche zukünftige Mietzahlungen, die sich auf Zeiträume beziehen, die nach dem Ausübungszeitpunkt von Verlängerungs- bzw. Kündigungsoptionen liegen, sind unter Textziffer 15 dargestellt. ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN Annahmen und Schätzungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden im TUI Konzern haben können, beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden bilanziellen Sachverhalte: scrollen ― zukünftige Entwicklung des Reisegeschäfts nach der COVID-19-Pandemie und Auswirkungen auf die Bewertung von Vermögenswerten ― Festlegung von Annahmen im Rahmen von Impairment-Tests, insbesondere für Geschäfts- oder Firmenwerte und Sachanlagevermögen ― Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte im Rahmen von Unternehmenserwerben und Bestimmung der Nutzungsdauer von erworbenen immateriellen Vermögenswerten ― Bestimmung von Nutzungsdauern und Restbuchwerten des Sachanlagevermögens ― Bestimmung von Parametern für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen ― Ansatz und Bewertung von sonstigen Rückstellungen ― Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinses für die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten ― Realisierbarkeit zukünftiger Steuerersparnisse aus steuerlichen Verlustvorträgen und steuerlich abzugsfähigen temporären Differenzen ― Bewertung steuerlicher Risiken ― erzielbare Beträge geleisteter touristischer Anzahlungen ― Bestimmung, dass die Pauschalreise durch die signifikante Integrationsleistung eine Leistungsverpflichtung darstellt ― Bestimmung der zeitraumbezogenen Umsatzrealisation linear über die Reisedauer ― Ermittlung der erwarteten Ausfallraten von Finanzinstrumenten ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG DES REISEGESCHÄFTS NACH DER COVID-19-PANDEMIE UND AUSWIRKUNG AUF DIE BEWERTUNG VON VERM0GENSGEGENSTÄNDEN Aufgrund der Entwicklung der COVID-19-Pandemie ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass Vermögenswerte des Konzerns wertgemindert sein könnten. Entsprechend wurden die Vermögenswerte des Konzerns -insbesondere die Geschäftseinheiten, die einen Geschäfts- und Firmenwert tragen, sowie Sachanlagen, sonstige immaterielle Vermögensgegenstände, Nutzungsrechte und nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen zum 30. September 2020 auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die Werthaltigkeitstests werden auf der Grundlage zukünftiger abgezinster Zahlungsmittelzuflüsse, die aus der mittelfristigen Unternehmensplanung abgeleitet werden, durchgeführt. Sowohl die Ableitung zukünftiger Zahlungsmittelüberflüsse als auch die Ermittlung des Zinssatzes unterliegen dabei in hohem Maße Annahmen und Schätzungen und sind mit Unsicherheiten verbunden. Die vereinzelten Öffnungen von Zielgebieten im Sommer 2020 zeigten, dass mit einer starken Nachfrage an Reisen nach Beendigung der Pandemie zu rechnen ist. Eine grundsätzliche Annahme unserer mittelfristigen Unternehmensplanung ist daher, dass unsere verschiedenen Konzernbereiche ihre Programme im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 sukzessive wieder aufnehmen können. Während im ersten und zweiten Quartal mit einer stark eingeschränkten Geschäftstätigkeit gerechnet wird, wird für den Sommer des Geschäftsjahres 2021 mit einer Erholung der Reisetätigkeit gerechnet, ohne dass das Vorkrisenniveau des Geschäftsjahres 2019 erreicht wird. Insbesondere der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Reisetätigkeit im Geschäftsjahr 2021 ist schwer vorhersagbar. Nach einer Übergangsphase im Geschäftsjahr 2022 mit einem weiteren Anstieg der Buchungen aufgrund der Wiedereröffnung aller Reiseziele und der Rückkehr des Verbrauchervertrauens wird erwartet, dass der Geschäftsverlauf des Konzerns spätestens im Geschäftsjahr 2023 zu einem normalisierten Nachfrageniveau und profitablen Wachstum zurückkehren und das vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie herrschende Niveau erreichen wird. Weitere wesentliche Einflussfaktoren sind der der Abzinsung zugrundeliegende gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern (WACC), die Wachstumsrate sowie die ewigen Rente. Änderungen dieser Annahmen können einen erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Wert und die Höhe einer möglichen Wertminderung haben. Im Folgenden beschreiben wir die wichtigsten Annahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung und der Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten der genannten Segmente. Um die den Annahmen zugrundeliegenden Unsicherheiten abschätzen zu können, haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die im Abschnitt "Geschäfts- oder Firmenwert" dargestellt werden. Im Bereich Märkte & Airlines wird spätestens für die zweite Hälfte des Geschäftsjahres 2021 mit der Wiederaufnahme der Reisetätigkeit gerechnet. Im Geschäftsjahr 2022 werden alle Zielgebiete für Reisen geöffnet sein und die Passagierzahlen weiter steigen. Im Rahmen einer vorsichtigen Geschäftsplanung wird mit dem Wiedererreichen der Anzahl der Gäste des Geschäftsjahres 2019 im Geschäftsjahr 2023 gerechnet. Die Wiedererteilung der Fluggenehmigung für die Flugzeuge des Typs Boeing 737 Max und damit verbundener Kostenersparnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 wird für das Geschäftsjahr 2021 angenommen. Unterstützend werden die bereits eingeleiteten Kosteneinsparungsmaßnahmen und Restrukturierungen, die stärkere Nutzung des Online-Vertriebs und die Investitionen in die Digitalisierung berücksichtigt. Diese Planannahmen sind mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet. Der der Abzinsung zugrundeliegende gewichtete Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern (WACC) der Märkte & Airlines wurde anhand von externen Kapitalmarktinformationen aus der Analyse vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. Aufgrund der erhöhten Unsicherheiten in Bezug auf die mittel- und langfristigen Markterwartungen des Bereichs Märkte & Airlines wurde zusätzlich ein Risikoaufschlag in Höhe von 1,1 % erfasst. Zusätzlich ergaben sich unter Berücksichtigung von werterhellenden Tatsachen in Bezug auf die spätere Aufnahme der Reisetätigkeit im ersten und zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2021 ein weiterer Aufschlag von 2,25 % auf die Kapitalkosten, so dass insgesamt ein Kapitalkostensatz von 11,75 % Anwendung findet. In den Planungen des Segmentes Hotels & Resorts ist eine Erholung des Volumens und der Ergebnisse auf das Niveau des Geschäftsjahres 2019 für das Geschäftsjahr 2022 vorgesehen. Durch zielgerichtete Steuerung der Nachfrage in eigene Hotelmarken werden diese sich vergleichsweise schneller erholen. Ebenfalls werden sich die in Europa liegenden Hotels schneller erholen als die Hotels in anderen Destinationen. Mittelfristig wird ein weiterer Anstieg der Umsätze weniger durch Kapazitätsausweitung, sondern eher durch Nachfrageanstieg und leichtem Anstieg der Durchschnittspreise geplant. Der Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern (WACC) im Segment Hotels & Resorts wird jeweils um Länderrisiken angepasst und enthält eine Anpassung zur Berücksichtigung der späteren Aufnahme der Reisetätigkeit im Geschäftsjahr 2021 in Höhe vom 0,11 %. Im Segment Kreuzfahrten wird für Marella Cruises mit einer Wiederaufnahme des Geschäftes im Geschäftsjahr 2021 geplant. Im Geschäftsjahr 2022 wird die dann reduzierte Flotte wieder in gewohntem Umfang eingesetzt werden, allerdings mit einer noch leicht geringeren Auslastung als im Geschäftsjahr 2019. Spätestens im Geschäftsjahr 2023 wird dann die Auslastung des Geschäftsjahres 2019 erreicht werden. TUI Cruises erwartet die Rückkehr auf ein normales Niveau im Geschäftsjahr 2022 ebenfalls mit einer reduzierten Flotte. Zur Ermittlung des Kapitalkostensatzes verweisen wir auf den Abschnitt "Geschäfts- oder Firmenwert". Die Entwicklung von TUI Musement ist zum einen abhängig von der Entwicklung der Gästezahlen des Bereiches Märkte & Airlines. Allerdings wird TUI Musement insbesondere in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 weiteres Wachstum durch den Online-Vertrieb ihrer Produkte generieren, so dass im Geschäftsjahr 2023 das Umsatzvolumen des Geschäftsjahres 2019 übertroffen wird. Zur Ermittlung des Kapitalkostensatzes verweisen wir auf den Abschnitt "Geschäfts- oder Firmenwert". UNTERNEHMENSERWERBE UND IM MATERIELLE VERMÖGENSWERTE Im Rahmen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sind die identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dabei werden regelmäßig Cash Flow-basierte Verfahren eingesetzt, die in Abhängigkeit von den zugrunde gelegten Annahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere die Einschätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Eventualverbindlichkeiten sind mit Unsicherheiten und Annahmen verbunden. Einzelheiten zu den Unternehmenserwerben bzw. den Nutzungsdauern immaterieller Vermögenswerte sind im Abschnitt "Akquisitionen - Desinvestitionen" des Kapitels "Konsolidierungsgrundsätze und -methoden" und im Abschnitt "Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" dargestellt. SACHANLAGEVERMÖGEN Die Bewertung der abnutzbaren Vermögenswerte des Sachanlagevermögens ist mit Schätzungen verbunden. Der Buchwert des Sachanlagevermögens zum 30. September 2020 beträgt 3.462,5 Mio. € (Vorjahr 5.810,7 Mio. €). Zur Überprüfung der Wertansätze wird laufend eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche und Faktoren wie zum Beispiel das marktbezogene oder technische Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag auf der Basis von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen. Die COVID-19-Pandemie stellte zum 30. September 2020 einen Anlass dar, die Vermögensgegenstände hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Sachanlagevermögens. Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt "Sachanlagen" des Kapitels "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" dargestellt. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Zum 30. September 2020 beträgt der Buchwert der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 1.015,0 Mio. € (Vorjahr 1.068,0 Mio. €). Für Pensionspläne, deren Fondsvermögen die Verpflichtung übersteigt, werden zum 30. September 2020 sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 363,3 Mio. € (Vorjahr 310,0 Mio. €) ausgewiesen. Für die Ermittlung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen, die auf den zugrunde gelegten Annahmen hinsichtlich der Lebenserwartung und des Abzinsungssatzes beruhen. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zum Bilanzstichtag beträgt 3.373,7 Mio. € (Vorjahr 3.397,9 Mio. €). Da als Planvermögen klassifizierte Vermögenswerte grundsätzlich nicht zur kurzfristigen Veräußerung bestimmt sind, können sich die Marktwerte des Fondsvermögens bis zur Realisierung signifikant verändern. Detailinformationen zu den versicherungsmathematischen Annahmen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen unter Ziffer 29 beschrieben. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Zum 30. September 2020 werden sonstige Rückstellungen in Höhe von 1.302,4 Mio. € (Vorjahr 1.136,9 Mio. €) ausgewiesen. Im Rahmen des Ansatzes und der Bewertung von Rückstellungen müssen in erheblichem Umfang Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, der Fälligkeit und der Höhe des Risikos getroffen werden. Der Beurteilung, ob eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, liegen in der Regel Einschätzungen interner oder externer Sachverständiger zugrunde. Die Höhe der Rückstellungen basiert auf den erwarteten Aufwendungen, die auf Basis der Sachverhaltsbeurteilung im Einzelfall anhand von Erfahrungswerten, Ergebnissen vergleichbarer Sachverhalte bzw. Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen bestimmt oder durch Sachverständige geschätzt werden. Aufgrund der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Aufwendungen von den Schätzungen abweichen und damit zu unerwarteten Belastungen führen. Einzelheiten zu den sonstigen Rückstellungen befinden sich bei den Erläuterungen zur Bilanz unter Ziffer 30. LEASING VERBINDLICHKEITEN Zum 30. September 2020 werden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 3.399,9 Mio. € (Vorjahr 1.495,2 Mio. € aus Finanzierungsleasing) ausgewiesen, die dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten künftigen Leasingzahlungen entsprechen. TUI kann nur in Ausnahmefällen den einem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz ohne Weiteres bestimmen. In allen anderen Fällen zieht TUI den eigenen Grenzfremdkapitalzins zur Bewertung der Leasingverbindlichkeit heran. Der Grenzfremdkapitalzins ist der Zinssatz, den TUI zahlen müsste, wenn TUI für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die TUI in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen mit dem Nutzungsrecht vergleichbaren Vermögenswert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzins erfordert deshalb regelmäßig Schätzungen darüber, welchen Zins der Konzern zahlen müsste. Hierbei sind unter anderem Annahmen darüber zu treffen, welche Zinsen Konzerngesellschaften zahlen müssten, wenn keine beobachtbaren Zinsen verfügbar wären oder wenn Anpassungen mit Blick auf die vertraglich individuell vereinbarten Konditionen wie zum Beispiel die Transaktionswährung oder die Vertragslaufzeit notwendig wären. TUI ermittelt den vertragsspezifischen Grenzfremdkapitalzins unter Verwendung beobachtbarer Faktoren (wie zum Beispiel Anleiherenditen und CDS-Quotierungen) und nimmt dabei gesellschaftsspezifische Anpassungen vor (wie zum Beispiel Länderrisikozuschläge). LATENTE ERTRAGSTEUERANSPRÜCHE Zum 30. September 2020 werden 299,6 Mio. € (Vorjahr 202,0 Mio. €) aktive latente Steuern ausgewiesen. Vor der Saldierung mit passiven latenten Steuern betragen die aktiven latenten Steuern 707,2 Mio. €, wovon 124,2 Mio. € (Vorjahr 116,4 Mio. €) auf Verlustvorträge entfallen, auf die aktive latente Steuern gebildet wurden. Die Einschätzung der Nutzbarkeit aktiver latenter Steuern beruht auf Annahmen hinsichtlich der Fähigkeit der jeweiligen Konzerngesellschaft, ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zu generieren. TUI beurteilt deshalb zu jedem Bilanzstichtag, ob die Realisierbarkeit von für die Zukunft erwarteten Steuerersparnisschreiben für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Bei der Beurteilung werden u.a. unternehmensinterne Prognosen über die zukünftige steuerliche Ertragssituation der Konzerngesellschaft herangezogen. Für die Ableitung der Nutzbarkeit von steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen Differenzen stellt TUI auf einen fünfjährigen Planungshorizont ab. Ändert sich die Beurteilung der Realisierbarkeit zukünftiger latenter Ertragsteueransprüche, werden gegebenenfalls Wertberichtigungen auf die aktivierten latenten Steuern vorgenommen. Einzelheiten zu den latenten Ertragsteueransprüchen befinden sich bei den Erläuterungen zur Bilanz unter Ziffer 20. TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERN Der TUI Konzern ist in verschiedenen Ländern ertragsteuerpflichtig. Zur Ermittlung der Ertragsteuerschulden sind wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit, den Zeitpunkt und die Beträge zu zahlender Steuern erforderlich. Es gibt Geschäftsvorfälle und Berechnungen, deren endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann. Rückstellungen oder Eventualverbindlichkeiten für unsichere Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung angemessener externer Beratung basierend auf der wahrscheinlichen oder möglichen Höhe der gegebenenfalls eintretenden zusätzlichen Steuerzahlungen angesetzt bzw. angegeben. Die Höhe der Verpflichtung für erwartete Steuerprüfungen basiert auf Schätzungen darüber, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. In der Periode der endgültigen Ermittlung der Besteuerung werden vorgenommene Schätzungen gegebenenfalls korrigiert. Segmentberichterstattung Erläuterungen zu den Segmenten Die Identifizierung von Geschäftssegmenten erfolgt anhand der internen Organisations- und Berichtsstruktur, die im TUI Konzern primär auf Grundlage der unterschiedlichen Produkte und Dienstleistungen sowie einer geografischen Aufteilung aufgebaut ist. Die einzelnen organisatorischen Einheiten werden unabhängig von ihrer gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsstruktur allein nach wirtschaftlichen Kriterien den Geschäftssegmenten zugeordnet. Die Segmente werden eigenständig von Segmentverantwortlichen geführt, an die regelmäßig separate Finanzinformationen für das jeweilige Segment geliefert werden. Diese Segmentverantwortlichen berichten regelmäßig innerhalb des Group Executive Committee, welches aus sechs Vorstandsmitgliedern und sechs weiteren Führungskräften besteht. Die rechtsverbindliche Entscheidung über die Verwendung der Ressourcen trifft der Vorstand. Daher wurde der Vorstand des TUI Konzerns als verantwortliche Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker, CODM) gemäß IFRS 8 identifiziert. Das Segment Hotels & Resorts umfasst alle eigenen Hotels und Hotelbeteiligungen des TUI Konzerns. Das Segment Kreuzfahrten besteht aus dem Gemeinschaftsunternehmen TUI Cruises, dessen Tochtergesellschaft Hapag-Lloyd Cruises sowie dem englischen Kreuzfahrtgeschäft Marella Cruises. Das Segment TUI Musement (bislang Zielgebietserlebnisse) enthält Gesellschaften, die Dienstleistungen in den Zielgebieten erbringen. ERZIELBARE BETRÄGE DER GELEISTETEN TOURISTISCHEN ANZAHLUNGEN Die geleisteten touristischen Vorauszahlungen betragen zum 30. September 2020 insgesamt 705,4 Mio. € (Vorjahr 1.045,8 Mio. €). Die Beurteilung der erzielbaren Beträge touristischer Vorauszahlungen an Hoteliers erfordert Annahmen über das Volumen des zukünftigen Handels mit den Hoteliers und die Kreditwürdigkeit dieser Hoteliers. Um die Werthaltigkeit der touristischen Vorauszahlungen zu beurteilen, berücksichtigt TUI die Finanzstärke der Hoteliers, die Qualität der Hotels sowie die Nachfrage für jedes Hotel und das touristische Zielgebiet während der vergangenen und für kommende Saisons. FINANZINSTRUMENTE Bei der Ermittlung der erwarteten Ausfallraten von Finanzinstrumenten im Sinne des IFRS 9 nutzt die TUI neben historischen Informationen auch Informationen, die von Annahmen über zukünftige ökonomische Entwicklungen abhängen. Es besteht die Unsicherheit, dass sich die zukünftig erwarteten Ausfallraten aufgrund von Marktentwicklungen, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die Wiederaufnahme des operativen touristischen Geschäfts, von den tatsächlich eintretenden Ausfallraten unterscheiden. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der Flugzeugleasinggesellschaften, die die Flugzeuge des TUI Konzerns halten und diese konzernintern weitervermieten, werden seit diesem Geschäftsjahr vollständig den Fluggesellschaften zugeordnet, die das jeweilige Flugzeug nutzen (Segmente Region Nord, Region Zentral und Region West). Im Vorjahreszeitraum waren die Flugzeugleasinggesellschaften vollständig in Allen übrigen Segmenten enthalten, während im Geschäftsbericht 2019 bereits das Ergebnis aus der konzerninternen Weitervermietung den jeweiligen Fluggesellschaften (Segmente Region Nord, Region Zentral und Region West) zugeordnet war. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Das Segment Region Nord enthält die Veranstalter und Fluggesellschaften in Großbritannien, Irland und den Nordischen Ländern sowie die Beteiligung an dem Veranstaltergeschäft der kanadischen Sunwing und das assoziierte Unternehmen TUI Russia. Außerdem wird in diesem Segment der Veranstalter TUI Lakes & Mountains gezeigt, der insbesondere im Winter eine große Rolle für die Auslastung der britischen Flugzeuge spielt. Das Segment Region Zentral umfasst die Veranstalter und Fluggesellschaften in Deutschland sowie die Veranstalter in Österreich, Polen und der Schweiz. Das Segment Region West beinhaltet die Veranstalter und Fluggesellschaften in Belgien und den Niederlanden sowie die Veranstalter in Frankreich. Neben den obigen Segmenten werden außerdem Alle übrigen Segmente ausgewiesen. Hierin sind neben den Geschäftstätigkeiten für die neuen Märkte insbesondere die Corporate Center-Funktionen des Konzerns und der Zwischen-Holding, die Immobiliengesellschaften des Konzerns sowie die zentralen Funktionen der Touristik, wie die Informationstechnologie enthalten. Erläuterungen zu den Segmentdaten Die angegebenen Segmentdaten basieren auf der regelmäßigen internen Berichterstattung an den Vorstand. Ab dem Geschäftsjahr 2020 wird die international gebräuchlichere Ergebnisgröße "bereinigtes EBIT" für die wertorientierte Unternehmensführung herangezogen. Im laufenden Geschäftsjahr wird im Rahmen der internen Berichterstattung das bereinigte EBIT zudem um den Ergebniseffekt des IFRS 16 korrigiert ("bereinigtes EBIT [IAS 17]"), um die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr zu erleichtern. Dementsprechend stellt das bereinigte EBIT (IAS 17) die Segmentsteuerungsgröße im Sinne des IFRS 8 dar. Das dem bereinigten EBIT zugrunde liegende EBIT definieren wir als das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Aufwendungen aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten des Konzerns. Abweichend von der bisher verwendeten Steuerungsgröße EBITA sind in der Kennzahl EBIT Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte definitionsgemäß enthalten. Das bereinigte EBIT ist um Einzelsachverhalte angepasst worden, die aufgrund ihrer Höhe sowie der Häufigkeit ihres Eintritts die Beurteilung der operativen Ertragskraft der Unternehmensbereiche und des Konzerns erschweren oder verzerren. Zu diesen Einzelsachverhalten zählen Abgangsergebnisse aus Finanzanlagen, wesentliche Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Vermögenswerten sowie wesentliche Restrukturierungs- und Integrationsaufwendungen. Daneben werden sämtliche Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten und bedingten Kaufpreiszahlungen bereinigt. Auch Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sind in der Überleitung zum bereinigten EBIT herausgerechnet worden. Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt Nettoerträge in Höhe von 119,1 Mio. € als Einzelsachverhalte bereinigt. Die im Geschäftsjahr 2020 bereinigten Abgangsgewinne resultierten in Höhe von 90 Mio. € aus dem zu Beginn des Geschäftsjahres realisierten Verkauf der deutschen Spezialreiseveranstalter sowie in Höhe von 476 Mio. € aus dem Verkauf von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten an TUI Cruises. Die im Berichtsjahr bereinigten Impairments auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 68 Mio. € betrafen ausschließlich das Segment Hotels & Resorts. Bei TUI Musement wurden Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 14 Mio. € bereinigt. Weitere 46 Mio. € entfielen auf die Schließung von Reisebüros und Restrukturierungen im Veranstalter- und Flugbereich in der Region Nord. In der Region Zentral resultierten die bereinigten Aufwendungen von 191 Mio. € aus dem geplanten Kapazitätsabbau bei TUI fly Deutschland, einer Ausweitung des bestehenden Restrukturierungsprogramms bei TUI Deutschland und dem Umbau des stationären Eigenvertriebs. Die 68 Mio. € bereinigten Aufwendungen in der Region West betrafen insbesondere die Restrukturierung in Frankreich und weitere Projekte in Belgien und den Niederlanden. Weitere 7 Mio. € entfielen auf Einmalaufwendungen in Allen übrigen Segmenten. Darüber hinaus entfielen 53 Mio. € auf Wertminderungen von IT-Projekten, die aus der beschleunigten digitalen Transformation des Konzerns resultieren und als Restrukturierungsaufwendungen klassifiziert werden. Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt Nettoaufwendungen in Höhe von 86,1 Mio. € als Einzelsachverhalte bereinigt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Erträge von 25 Mio. € aus der Reduzierung von Pensionsverpflichtungen in Großbritannien und von 7 Mio. € aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen bereinigt. Dem gegenüber standen 12 Mio. € bereinigte Aufwendungen aus dem Verkauf der französischen Fluglinie Corsair sowie Aufwendungen für Restrukturierungen und Reorganisationen in den Segmenten Hotels & Resorts (9 Mio. €), TUI Musement (8 Mio. €), Region Nord (34 Mio. €), Region Zentral (39 Mio. €), Region West (12 Mio. €) sowie Alle Übrigen Segmente (4 Mio. €). Die bereinigten Aufwendungen aus Kaufpreisallokationen in Höhe von 49,5 Mio. € (Vorjahr 38,8 Mio. €) enthalten insbesondere planmäßige Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte aus in Vorjahren getätigten Akquisitionen. Konzerninterne Leasingverhältnisse werden unter Anwendung des IFRS 16 weiterhin als operative Miet-, Pacht- und Leasingverträge dargestellt. Neben dieser Steuerungsgröße werden für jedes Segment die internen und externen Umsatzerlöse, Abschreibungen und Wertminderungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte), Sachanlagen, Nutzungsrechte und Finanzanlagen sowie das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen angegeben, da diese Beträge in die Bewertung des bereinigten EBIT einfließen. Wie bei der Ermittlung der Ergebnisgröße werden diese in diesem Geschäftsjahr um den IFRS 16-Effekt korrigiert. Geschäftsvorfälle zwischen den Segmenten werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen getätigt, wie sie auch bei Geschäften mit fremden Dritten zugrunde liegen. Es gibt keinen externen Kunden, dessen einzelner Anteil an den Umsatzerlösen 10% oder mehr beträgt. Die Vermögenswerte und Schulden je Segment sind nicht Teil der Berichterstattung an den Vorstand und werden daher in der Segmentberichterstattung nicht angegeben. Die Abschreibungen und Zuschreibungen beziehen sich auf die nach Regionen aufgeteilten langfristigen Vermögenswerte und enthalten nicht die Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die nach Regionen aufgeteilten langfristigen Vermögenswerte beinhalten sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Nutzungsrechte sowie bestimmte nicht als Finanzinstrumente einzustufende sonstige langfristige Vermögenswerte. Segmentkennzahlen Umsatzerlöse nach Segmenten scrollen 2020 2019 Mio. € Fremde Dritte Konzern Gesamt Fremde Dritte angepasst Konzern angepasst Gesamt angepasst Hotels & Resorts 402,4 349,0 751,4 660,0 851,8 1.511,8 Kreuzfahrten 472,6 - 0,0 472,6 965,8 - 0,0 965,8 TUI Musement 306,3 155,0 461,3 856,2 375,2 1.231,4 Konsolidierung - 0,0 - 3,7 - 3,7 - 0,1 - 5,7 - 5,8 Urlaubserlebnisse 1.181,3 500,3 1.681,6 2.482,0 1.221,2 3.703,2 Region Nord 2.466,6 272,3 2.738,9 6.355,2 292,2 6.647,4 Region Zentral 2.861,5 125,7 2.987,2 6.416,9 129,7 6.546,6 Region West 1.348,5 155,6 1.504,1 3.237,2 167,1 3.404,3 Konsolidierung - 0,0 - 541,6 - 541,6 - 0,0 - 565,1 - 565,1 Märkte & Airlines 6.676,6 12,0 6.688,6 16.009,3 23,9 16.033,2 Alle übrigen Segmente 94,9 5,9 100,8 436,7 25,9 462,6 Konsolidierung - - 518,1 - 518,1 - -1.270,9 -1.270,9 Summe der Segmente (IAS 17) 7.952,9 - 7.952,9 18.928,1 - 18.928,1 IFRS 16-Effekt - 9,2 - 9,2 - - Summe der Segmente (IFRS 16) 7.943,7 - 7.943,7 18.928,1 - 18.928,1 Bereinigtes EBIT (IAS 17) nach Segmenten scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Hotels & Resorts - 399,6 451,8 Kreuzfahrten - 322,8 366,0 TUI Musement -114,6 55,7 Urlaubserlebnisse - 837,0 873,5 Region Nord - 975,1 58,5 Region Zentral - 619,8 101,9 Region West - 440,8 - 28,6 Märkte & Airlines - 2.035,7 131,8 Alle übrigen Segmente -160,2 -111,8 Summe der Segmente - 3.032,8 893,5 Überleitung zum bereinigten EBIT (IAS 17) des TUI Konzerns scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Ergebnis vor Ertragsteuern - 3.203,3 691,6 Zuzüglich Nettozinsbelastung (ohne Aufwand / Ertrag aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten) 281,7 74,1 Abzüglich / zuzüglich (Ertrag) Aufwand aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten - 5,9 2,9 EBIT (IFRS 16, Vorjahr IAS 17) - 2.927,4 768,7 Bereinigungen: abzüglich / zuzüglich zu bereinigender Einzelsachverhalte -119,1 86,1 zuzüglich Aufwand aus Kaufpreisallokation 49,5 38,8 Bereinigtes EBIT (IFRS 16) - 2.997,0 893,5 Anpassungen nach IAS 17 / IFRS 16 (IFRS 16-Effekt) - 35,8 - Bereinigtes EBIT (IAS 17) - 3.032,8 893,5 Übrige Segmentinformationen scrollen Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) auf sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Nutzungsrechte und Finanzanlagen Davon Wertminderungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und, Sachanlagen und Nutzungsrechte Davon planmäßige Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und, Sachanlagen und Nutzungsrechte Mio. € 2020 2019 angepasst 2020 2019 angepasst 2020 2019 angepasst Hotels & Resorts 204,5 111,5 77,8 2,4 126,8 109,8 Kreuzfahrten 239,9 91,6 150,4 - 89,5 91,6 TUI Musement 36,2 27,5 5,2 0,8 31,0 26,8 Urlaubserlebnisse 480,7 230,6 233,5 3,2 247,2 228,1 Region Nord 173,3 126,0 41,6 7,8 131,7 118,2 Region Zentral 79,8 48,0 15,3 0,1 64,6 47,1 Region West 115,4 52,5 49,9 - 65,5 52,5 Märkte & Airlines 368,6 226,5 106,8 7,9 261,9 217,8 Alle übrigen Segmente 44,9 51,7 27,0 1,1 17,9 50,5 Summe der Segmente (IAS 17) 894,2 508,8 367,3 12,2 526,9 496,4 IFRS 16-Effekt 610,3 - 88,1 - 522,1 - Summe der Segmente (IFRS 16) 1.504,5 508,8 455,4 12,2 1.049,0 496,4 scrollen Equity-Ergebnis Mio. € 2020 2019 angepasst Hotels & Resorts -78,9 97,3 Kreuzfahrten -74,2 202,6 TUI Musement - 2,7 9,7 Urlaubserlebnisse -155,8 309,6 Region Nord - 35,0 -15,7 Region Zentral - 2,3 3,1 Region West - 0,2 0,4 Märkte & Airlines - 37,5 -12,1 Alle übrigen Segmente - - Summe der Segmente (IAS 17) -193,3 297,5 IFRS 16-Effekt - - Summe der Segmente (IFRS 16) -193,3 297,5 Kennzahlen nach Regionen scrollen Außenumsatz nach Sitz des Leistungsempfängers Langfristige Vermögenswerte Mio. € 2020 2019 2020 2019 angepasst * Deutschland 2.504,4 5.326,6 434,5 915,7 Großbritannien 2.282,8 6.024,6 3.933,3 3.157,3 Spanien 75,8 181,1 738,7 609,9 Übriges Europa 2.817,2 6.774,4 597,2 511,4 Nord- und Südamerika 140,1 305,2 510,3 539,7 Übrige Regionen 123,4 316,2 1.258,9 1.037,3 Gesamt 7.943,7 18.928,1 7.472,9 6.771,3 * Die Vorjahreszahlen wurden korrigiert und aufgrund geänderter Kaufpreisanpassungen angepasst. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Aussetzung des größten Teils des TUI Veranstalter-, Flug-, Hotel- und Kreuzfahrtgeschäfts infolge der weltweiten Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 ab Mitte März 2020 hat die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2020 erheblich belastet. Darüber hinaus ist die Entwicklung des TUI Konzerns aufgrund des durch die Winter- und die Sommerreisemonate geprägten touristischen Geschäfts einer signifikanten Saisonalität unterworfen, allerdings sind die Auswirkungen in diesem Zeitraum aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger offensichtlich. (1) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Konzerns werden im Wesentlichen aus touristischen Dienstleistungen erzielt. Die sonstigen Umsatzerlöse stellen Miet-, Pacht- und Leasingerträge aus Weitervermietung dar. Im Geschäftsjahr 2020 verminderte sich der Konzernumsatz durch die COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen ab Mitte März um 58,0 % im Vergleich zum Vorjahr auf 8,0 Mrd. €. Umsatzerlöse nach Zielgebieten für die Zeit vom 1.10.2019 bis 30.9.2020 scrollen Mio. € Spanien (inkl. Kanarische Inseln) Übrige europäische Zielgebiete Karibik, Mexiko, USA & Kanada Nordafrika & Türkei Restliches Afrika, Ind. Ozean, Asien Übrige Hotels & Resorts 190,6 56,7 27,3 32,8 81,1 13,9 Kreuzfahrten 93,3 63,1 141,7 0,2 77,0 97,3 TUI Musement 40,0 85,2 54,4 15,2 77,5 34,0 Urlaubserlebnisse 323,9 205,0 223,4 48,2 235,6 145,2 Region Nord 830,9 464,5 486,9 250,8 372,7 45,8 Region Zentral 728,9 1.021,9 197,7 416,4 479,1 10,2 Region West 332,2 290,8 294,2 180,7 206,4 24,3 Märkte & Airlines 1.892,0 1.777,2 978,8 847,9 1.058,2 80,3 Alle übrigen Segmente 4,1 37,8 5,0 2,2 32,6 13,2 Summe der Segmente 2.220,0 2.020,0 1.207,2 898,3 1.326,4 238,7 scrollen Mio. € 2020 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Sonstige 2020 Gesamt Hotels & Resorts 402,4 - 402,4 Kreuzfahrten 472,6 - 472,6 TUI Musement 306,3 - 306,3 Urlaubserlebnisse 1.181,3 - 1.181,3 Region Nord 2.451,6 10,4 2.462,0 Region Zentral 2.854,2 5,5 2.859,6 Region West 1.328,6 17,3 1.345,9 Märkte & Airlines 6.634,4 33,2 6.667,5 Alle übrigen Segmente 94,9 - 94,9 Summe der Segmente 7.910,6 33,2 7.943,7 Umsatzerlöse nach Zielgebieten für die Zeit vom 1.10.2018 bis 30.9.2019 scrollen Mio. € Spanien (inkl. Kanarische Inseln) Übrige europäische Zielgebiete Karibik, Mexiko, USA & Kanada Nordafrika & Türkei Restliches Afrika, Ind. Ozean, Asien Übrige Hotels & Resorts 275,9 74,3 120,9 110,5 78,1 0,3 Kreuzfahrten 207,8 367,4 172,6 - 189,3 28,7 TUI Musement 16,5 497,0 139,4 16,2 142,5 44,6 Urlaubserlebnisse 500,2 938,7 432,9 126,7 409,9 73,6 Region Nord 2.138,2 1.948,2 1.056,0 618,6 532,0 44,4 Region Zentral 1.818,6 2.151,1 408,1 1.145,8 850,6 21,1 Region West 718,9 1.011,5 545,8 563,8 337,3 31,1 Märkte & Airlines 4.675,7 5.110,8 2.009,9 2.328,2 1.719,9 96,6 Alle übrigen Segmente 7,1 103,4 96,0 6,8 209,5 23,8 Summe der Segmente 5.183,0 6.152,9 2.538,8 2.461,7 2.339,3 194,0 scrollen Mio. € 2019 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Sonstige 2019 Gesamt Hotels & Resorts 660,0 - 660,0 Kreuzfahrten 965,8 - 0,0 965,8 TUI Musement 856,2 - 856,2 Urlaubserlebnisse 2.482,0 - 0,0 2.482,0 Region Nord 6.337,4 7,8 6.345,2 Region Zentral 6.395,3 17,7 6.413,0 Region West 3.208,4 23,5 3.231,9 Märkte & Airlines 15.941,1 49,0 15.990,1 Alle übrigen Segmente 446,6 9,4 456,0 Summe der Segmente 18.869,7 58,4 18.928,1 Zukünftige Umsätze aus noch nicht erbrachten Leistungsverpflichtungen zum 30. September 2020 bestehen in Höhe von 1.993,7 Mio. € (Vorjahr 1.163,9 Mio. €), die in Höhe von 1.854,8 Mio. € (Vorjahr 918,1 Mio. €) in den nächsten zwölf Monaten realisiert werden. Die restlichen Umsätze werden im Wesentlichen in den darauf folgenden zwölf Monaten realisiert. TUI nimmt die Erleichterungsvorschrift IFRS 15.121(a) in Anspruch und gibt nur die langfristigen Leistungsverpflichtungen mit einer Vertragsdauer von mehr als zwölf Monaten an, das heißt zwischen Vertragsbeginn (grundsätzlich Buchungsdatum) und Vertragsende (grundsätzlich Ende der Dienstleistung) befinden sich mindestens zwölf Monate. Die erhaltenen touristischen Anzahlungen (Vertragsverbindlichkeiten) werden unter Textziffer 32 dargestellt. (2) Umsatzkosten und Verwaltungsaufwendungen Die Umsatzkosten betreffen die Aufwendungen zur Erbringung der touristischen Dienstleistungen. Neben den anfallenden Aufwendungen für Personal, Abschreibungen, Miete und Leasing gehören hierzu insbesondere sämtliche Kosten des Konzerns im Zusammenhang mit der Vermittlung und Erbringung von Flugdienstleistungen, Hotelübernachtungen und Kreuzfahrten sowie Vertriebskosten. Aufgrund der COVID-19-bedingten Aussetzung des Geschäftsbetriebs ab Mitte März 2020 sanken die Umsatzkosten im Geschäftsjahr 2020 um 43,2 % auf 9,9 Mrd. €. Im Berichtsjahr wurden Einnahmen aus der mit Boeing vereinbarten Kompensation der Auswirkungen des Flugverbots der 737 Max, die reinen Schadenersatz darstellen, in den Umsatzkosten aufwandsmindernd erfasst. Die Forderung für die Kompensation ist in den sonstigen Forderungen erfasst. Im Geschäftsjahr 2020 sind in den Umsatzkosten Auswirkungen aus der Beendigung von zuvor im Hedge Accounting designierten Sicherungsgeschäften. Für nähere Einzelheiten verweisen wir auf den Abschnitt zu Finanzinstrumenten in diesem Anhang. Zuwendungen der öffentlichen Hand scrollen Mio. € 2020 2019 Umsatzkosten 95,1 4,9 Verwaltungsaufwendungen 47,1 0,6 Gesamt 142,2 5,5 Die in den Umsatz- und Verwaltungskosten ausgewiesenen Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen insbesondere Zuschüsse zu Löhnen und Gehältern sowie soziale Abgaben, die direkt dem jeweiligen Unternehmen erstattet werden. Die Verwaltungsaufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Verwaltungsfunktionen entstehen, und setzen sich wie folgt zusammen: Verwaltungsaufwendungen scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Personalaufwand 649,0 683,0 Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen 23,6 66,3 Abschreibungen 126,7 71,9 Sonstige 218,1 165,8 Gesamt 1.017,3 987,1 Die Umsatzkosten und Verwaltungsaufwendungen beinhalten folgende Aufwendungen für Personal, Abschreibungen, Miete, Pacht und Leasing: Personalaufwand scrollen Mio. € 2020 2019 Löhne und Gehälter 1.871,6 2.019,0 Soziale Abgaben 247,1 291,6 Altersvorsorgeaufwand 142,3 139,2 Gesamt 2.261,0 2.449,8 Die Aufwendungen für Altersversorgung enthalten den Dienstzeitaufwand für leistungsorientierte Versorgungszusagen sowie die Beiträge an beitragsorientierte Pensionspläne. Der Rückgang des Personalaufwands im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus dem Rückgang der Mitarbeiterzahlen in der gesamten Gruppe aufgrund der COVID-19-Krise. Darüber hinaus wurden erhebliche Einsparungen u.a. durch die Inanspruchnahme von Kurzarbeit und weiteren staatlichen Programmen zur Arbeitsplatzerhaltung, Gehaltskürzungen und -verzieht sowie unbezahlten Urlaub generiert. Dem stehen höhere Kosten für diverse Restrukturierungsprojekte innerhalb des Konzerns gegenüber. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Auszubildende) entwickelte sich wie folgt: Mitarbeiter im Geschäftsjahresdurchschnitt (ohne Auszubildende) scrollen 2020 2019 Hotels & Resorts 15.471 24.566 Kreuzfahrten 271 341 TUI Musement 5.558 8.011 Urlaubserlebnisse 21.300 32.918 Region Nord 11.172 12.397 Region Zentral 9.021 10.178 Region West 5.819 6.401 Märkte & Airlines 26.012 28.976 Alle übrigen Segmente 2.293 2.881 Summe der Segmente 49.605 64.775 Abschreibungen scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Planmäßige Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte 1.049,1 496,4 Wertminderungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte 455,4 12,2 Gesamt 1.504,5 508,6 Der Anstieg der planmäßigen Abschreibungen ist überwiegend auf die Erstanwendung des IFRS 16 zurückzuführen. Wertminderungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte scrollen Mio. € 2020 2019 Hotels & Resorts 135,8 2,4 Kreuzfahrten 150,4 - TUI Musement 5,2 0,8 Urlaubserlebnisse 291,4 3,2 Region Nord 61,8 7,8 Region Zentral 17,7 0,1 Region West 57,5 - Märkte & Airlines 137,0 7,9 Alle übrigen Segmente 27,0 1,1 Gesamt 455,4 12,2 Die Wertminderungen beinhalten einen Betrag in Höhe von 280,0 Mio. € für Wertminderungen auf Sachanlagen. Weitere 97,4 Mio. € beziehen sich auf Nutzungsrechte und 78,0 Mio. € auf sonstige immaterielle Vermögenswerte. Die Wertminderungen werden mit 422,5 Mio. € (Vorjahr 4,1 Mio. €) in den Umsatzkosten und mit 32,9 Mio. € (Vorjahr 8,1 Mio. €) in den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Zur Erläuterung der im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Wertminderungen verweisen wir auf die entsprechenden Erläuterungen zur Konzernbilanz. Der Rückgang der Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 beeinflusst. (3) Sonstige Erträge und andere Aufwendungen Die sonstigen Erträge des Geschäftsjahres 2020 resultieren hauptsächlich aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften. Wir verweisen diesbezüglich auf den Abschnitt "Desinvestitionen". Im Vorjahr waren hier im Wesentlichen die Erträge aus der Veräußerung von Flugzeugvermögen und von Gebäuden enthalten. In den anderen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2020 Verluste aus dem Verkauf von Flugzeugvermögen sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abgang von Gesellschaften des Konzerns enthalten. Im Vorjahr war hier mit 12,0 Mio. € der Verlust aus dem Verkauf der Corsair S.A. ausgewiesen. (4) Finanzerträge Finanzerträge scrollen Mio. € 2020 2019 Zinserträge aus Bankguthaben 9,4 32,2 Übrige Zinsen und ähnliche Erträge 10,4 48,4 Erträge aus der Bewertung von Sicherungsinstrumenten 9,9 10,0 Zinserträge 29,7 90,6 Beteiligungserträge 0,6 1,1 Erträge aus Wechselkursänderungen bei Finanzinstrumenten 5,0 28,0 Gesamt 35,3 119,7 Der Rückgang der Finanzerträge um 84,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2020 resultiert im Wesentlichen aus geringeren Zinserträgen, ferner waren im Vorjahr Erträge aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Sicherungsgeschäften enthalten. (5) Finanzaufwendungen Finanzaufwendungen scrollen Mio. € 2020 2019 Zinsaufwendungen aus Bankverbindlichkeiten 14,8 27,2 Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 148,1 50,9 Nettozinsaufwand aus leistungsorientierten Pensionsplänen 2,5 13,4 Aufzinsung von Rückstellungen 7,5 6,0 Übrige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 128,7 57,2 Aufwendungen aus der Bewertung von Sicherungsinstrumenten 4,0 12,9 Zinsaufwendungen 305,6 167,6 Aufwendungen aus der Bewertung von sonstigen Finanzinstrumenten 0,3 0,8 Aufwendungen aus Wechselkursänderungen bei Finanzinstrumenten 15,8 3,0 Gesamt 321,7 171,4 Die Finanzaufwendungen haben sich im Berichtsjahr um 150,3 Mio. € erhöht. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Zinsaufwendungen, die sich aus der Inanspruchnahme von Kreditlinien, aus dem Anstieg an Zinsaufwendungen in Folge der durch IFRS 16 geänderten Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten sowie aus Aufwendungen aus Wechselkursänderungen bei Leasingverbindlichkeiten ergeben. (6) Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen Das Equity-Ergebnis in Höhe von -193,3 Mio. € (Vorjahr 297,5 Mio. €) enthält das anteilige Jahresergebnis der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Das gesunkene Ergebnis ist auf abgesagte Reisen, Rückführungskosten von Kunden und Hotelschließungen aufgrund der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Zudem wurden die Joint Ventures und assoziierten Unternehmen aufgrund der Entwicklung der Pandemie zum 30. September 2020 einem Wertminderungstest unterzogen, der zu einem Wertminderungsaufwand in Höhe von 34,5 Mio. € führte. Der Wertminderungsbedarf der Joint Ventures und assoziierten Unternehmen betrifft in Höhe von 33,2 Mio. € das Segment Hotels & Resorts, 1,3 Mio. € sind dem Segment Region Zentral zuzuordnen. Zur Ergebnisentwicklung der wesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen verweisen wir auf Textziffer 16, "Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen". (7) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die deutschen Gesellschaften des TUI Konzerns unterliegen unverändert zum Vorjahr einem Gewerbesteuersatz von 15,7% und einem Körperschaftsteuersatz von 15,0%. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer. Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 0% bis 35,0%. Zusammensetzung der Ertragsteuern scrollen Mio. € 2020 2019 Tatsächliche Ertragsteueraufwendungen Deutschland 6,0 -69,8 Ausland 15,5 100,8 Latente Ertragsteueraufwendungen/-erträge -85,7 128,5 Gesamt -64,2 159,5 Im Vorjahr beinhalteten die tatsächlichen Steuererträge in Deutschland einen periodenfremden Steuerertrag. Aufgrund der gebotenen Neueinschätzung von Steuerrisiken wurden im Vorjahr tatsächliche Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 74,2 Mio. € aufgelöst. Die periodenfremden Aufwendungen aus tatsächlichen Steuern betragen im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 0,2 Mio. € (Vorjahr Ertrag 67,0 Mio. €). Die latenten Steueraufwendungen beinhalten im Geschäftsjahr eine Neueinschätzung von steuerlichen Verlustvorträgen im Inland in Höhe von 43,8 Mio. € (Vorjahr 100,8 Mio. €). Der gesamte Ertragsteuerertrag im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 64,2 Mio. € (Vorjahr Aufwand 159,5 Mio. €) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes der TUI AG als Mutterunternehmen (zusammengefasster Ertragsteuersatz) auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte: Überleitung der erwarteten zu den tatsächlichen Ertragsteuern scrollen Mio. € 2020 2019 Ergebnis vor Ertragsteuern -3.203,4 691,4 Erwartete Ertragsteuern (Berichtsjahr 31,5%, Vorjahr 31,5%) -1.009,1 217,8 Unterschied aus der Differenz der tatsächlichen Steuersätze zum erwarteten Steuertarif 259,0 -23,0 Steuersatz- und Steuerrechtsänderungen 40,0 4,3 Steuerfreie Erträge -204,6 -168,0 Steuerlich nicht wirksame Aufwendungen 226,4 64,5 Steuereffekte aus Verlustvorträgen 590,5 125,1 Temporäre Differenzen, für die keine latenten Steuern erfasst wurden 35,3 6,9 Latente und tatsächliche periodenfremde Ertragsteuern (netto) -2,3 -68,7 Sonstige Abweichungen 0,6 0,6 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -64,2 159,5 (8) Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernverlust Der auf die Aktionäre der TUI AG entfallende Anteil am Konzernverlust reduzierte sich von 416,4 Mio. € im Vorjahr auf-3.148,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2020 infolge der Aussetzung des Großteils unseres Veranstalter-, Flug-, Hotel- und Kreuzfahrtgeschäfts aufgrund der weltweiten Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 ab Mitte März 2020. (9) Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Konzerngewinn Die den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehenden Konzernergebnisse entfallen mit 14,2 Mio. € vornehmlich auf die RIUSA II Gruppe im Segment Hotels & Resorts (Vorjahr 112,8 Mio. €). (10) Ergebnis je Aktie Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird gemäß IAS 33 als Quotient aus dem den Aktionären der TUI AG zustehenden Konzernjahresergebnis und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Namensaktien ermittelt. Die durchschnittliche Aktienanzahl ergibt sich aus den Aktien zu Anfang des Geschäftsjahres (589.020.588 Aktien) sowie der zeitanteiligen Berücksichtigung der ausgegebenen Belegschaftsaktien (84.053 neue Aktien). Ergebnis je Aktie scrollen 2020 2019 Anteil der Aktionäre der TUI AG Konzernverlust/-gewinn Mio. € -3.148,4 416,4 Gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl 589.104.641 587.956.653 Unverwässertes Ergebnis je Aktie € -5,34 0,71 Verwässertes Ergebnis je Aktie scrollen 2020 2019 Anteil der Aktionäre der TUI AG Konzernverlust/-gewinn Mio. € -3.148,4 416,4 Gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl 589.104.641 587.956.653 Verwässerungseffekt aus Belegschaftsaktien - 86.023 Gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl (verwässert) 589.104.641 588.042.676 Verwässertes Ergebnis je Aktie € -5,34 0,71 Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie tritt grundsätzlich dadurch ein, dass sich die durchschnittliche Aktienanzahl durch Hinzurechnung der Ausgabe potenzieller Aktien erhöht. Diese Effekte stammten im Vorjahr aus Belegschaftsaktien, die im abgelaufenen Geschäftsjahr in Aktien gewandelt wurden. Am 1. Oktober 2020 erfolgte die Ausgabe einer Optionsanleihe an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF in Höhe von 150,0 Mio. €. Die Optionen können jederzeit in Aktien umgewandelt werden. Unter Berücksichtigung des festgelegten Optionspreises von 2,56 € je Aktie beträgt die Anzahl der potenziellen Aktien 58,7 Mio. Wir verweisen auf Textziffer 46, "Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag". (11) Den sonstigen Ergebnissen zurechenbare Steuern Steuereffekt der sonstigen Ergebnisse scrollen 2020 2019 Mio. € Bruttobetrag Steuereffekt Nettobetrag Bruttobetrag Steuereffekt Nettobetrag Währungsumrechnung -185,9 - -185,9 96,7 - 96,7 Cash Flow Hedges -316,1 73,3 -242,8 -340,0 79,5 -260,5 Neubewertungen von Pensionsverpflichtungen und zugehörigem Fondsvermögen 25,5 -15,2 10,3 -19,9 26,3 6,4 Erfolgsneutrale Bewertungsänderung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen -38,6 -38,6 -35,4 -35,4 Nettogewinn/-verlust aus Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert sind -27,7 -27,7 2,2 2,2 Sonstige Ergebnisse (Other Comprehensive Income) -542,8 58,1 -484,7 -296,4 105,8 -190,6 Im Berichtsjahr sind tatsächliche Ertragsteuern in Höhe von -1,9 Mio. € (Vorjahr -1,5 Mio. €) erfolgsneutral entstanden, welche direkt im Eigenkapital erfasst wurden. Erfolgsneutrale latente Ertragsteuern sind wie im Vorjahr nicht entstanden. Erläuterungen zur Konzernbilanz (12) Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst Anschaffungskosten Stand zum 1.10. 3.438,3 3.341,8 Währungsangleichung -48,0 - Zugänge 40,1 96,5 Abgänge 25,7 - Stand zum 30.9. 3.404,7 3.438,3 Wertminderungen Stand zum 1.10. Währungsangleichung Wertminderungen des laufenden Jahres -68,1 - Stand zum 30.9. -490,2 -429,1 Buchwerte - Stand zum 30.9. 2.914,5 3.009,2 Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind aufgrund von Akquisitionen um 36,6 Mio. € und aufgrund der erstmaligen Konsolidierung einer zuvor unwesentlichen und daher nicht konsolidierten Tochtergesellschaft um 3,5 Mio. € gestiegen. Abgänge aus dem Konsolidierungskreis führten zu einer Verminderung des Goodwills um 25,7 Mio. €. Die Geschäfts- oder Firmenwerte gingen ferner um eine weitere Wertminderung von 68,1 Mio. € zurück. Detaillierte Informationen zu den Akquisitionen und Desinvestitionen werden unter "Akquisitionen - Desinvestitionen" dargestellt. Entsprechend den Vorschriften des IAS 21 wurden die den einzelnen Segmenten und Bereichen zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte in der Funktionalwährung der Tochterunternehmen bilanziert und im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses umgerechnet. Differenzen aufgrund von Wechselkursschwankungen zwischen dem Währungskurs zum Erwerbszeitpunkt des Tochterunternehmens und dem Währungskurs zum Bilanzstichtag werden analog zu anderen Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen erfolgsneutral behandelt und gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. Währungsdifferenzen verminderten den Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsjahr 2020 um 41,0 Mio. € (im Vorjahr Verminderung um 0,4 Mio. €). Die Aufteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte zu Buchwerten auf die wesentlichen einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) stellt sich wie folgt dar. Die Position Übrige setzt sich dabei ausschließlich aus den beiden eigenständigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Robinson und Blue Diamond zusammen, die dem Segment Hotels & Resorts zugehörig sind. Geschäfts- oder Firmenwert nach zahlungsmittelgenerierenden Einheiten scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 angepasst Region Nord 1.162,2 1.191,3 Region Zentral 501,7 522,2 Region West 412,3 412,1 Riu 343,1 343,1 Marella Cruises 279,3 286,5 TUI Musement 170,1 171,0 Northern Hotels - 23,6 TUI Blue - 10,2 Übrige 45,8 49,2 Gesamt 2.914,5 3.009,2 Mitte März kündigten eine Reihe von Regierungen in unseren wichtigsten Zieldestinationen die Schließung ihrer Grenzen als Teil ihrer Bemühungen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 an. In der Folge wurde erstmals in der Unternehmensgeschichte der TUI das gesamte Reiseprogramm ausgesetzt. Mitte Juni wurde das Veranstalterprogramm teilweise wieder aufgenommen, jedoch mit im Vergleich zu den normalen Sommerwerten erheblich reduzierten Volumina. Die anhaltenden Reisebeschränkungen und die damit verbundenen akuten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf sämtliche Geschäftsbereiche stellten ein potenziell Wertminderungen auslösendes Ereignis dar, das zu einem Wertminderungstest zum 30. Juni 2020 führte. Zum 30. September 2020 ist aufgrund der anhaltenden Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie eine Überprüfung der Werthaltigkeit für die Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt. Zum 30. Juni 2020 wurde in Folge der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden erstmaligen Aussetzung des Reiseprogramms in der Unternehmensgeschichte der TUI, ein anlassbezogener Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Der Wertminderungstest führte zu einer Erfassung einer Wertminderung in Höhe von 68,1 Mio. € für aktivierte Geschäfts- oder Firmenwerte im Segment Hotels & Resorts. Dabei wurden die bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte der CGU Northern Hotels in Höhe von 58,5 Mio. € sowie der CGU TUI Blue in Höhe von 9,6 Mio. € vollständig abgeschrieben. Über die genannten Wertminderungen der aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte hinaus bestand ein weiterer Wertminderungsbedarf, der den Nutzungsrechten an Hotels sowie aktivierten Hotels im Bereich der Sachanlagen anteilig zugeordnet wurde. Die Wertminderungen auf Nutzungsrechte an Hotels verteilte sich dabei auf folgende touristische Destinationen. Wertminderungen auf Nutzungsrechte an Hotels zum 30. Juni 2020 scrollen Touristische Destination Anzahl Hotels Wertminderung in Mio. € Erzielbarer Betrag in Mio. € Türkei 3 20,0 60,2 Spanien 2 13,8 41,3 Italien 1 8,0 24,0 Portugal 1 2,9 8,6 Nordafrika 2 1,1 3,2 Gesamt 45,8 137,3 Von den Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von insgesamt 33,5 Mio. € entfielen auf die CGU Northern Hotels 14,5 Mio. € und auf die CGU TUI Blue 19,0 Mio.€. Für den Wertminderungstest zum 30. Juni 2020 wurden für die im Wert geminderten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Diskontierungssatz von 8,05% sowie eine Wachstumsrate von 1,0% zugrunde gelegt. Die Prognose der zukünftig zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüsse basierte auf einer aktualisierten Vorjahresplanung für einen Prognosezeitraum von 3,25 Jahren. Der erzielbare Betrag wurde anhand des beizulegenden Zeitwerts (Level 3) abzüglich der Veräußerungskosten ermittelt. Für die in ihrem Wert geminderten CGUs Northern Hotels und TUI Blue hatte sich im Rahmen der zum 30. Juni 2020 durchgeführten Sensitivitätsanalyse ein zusätzlicher Wertminderungsbedarf auf Vermögensgegenstände ergeben. Eine Erhöhung des WACC um 100 Basispunkte hätte zu einem weiteren Wertminderungsbedarf von 43,9 Mio. € bei der CGU Northern Hotels und von 23,4 Mio. € bei der CGU TUI Blue geführt. Bei einer Absenkung des Discounted Cash Flow um 15 % müssten die Vermögensgegenstände der CGU Northern Hotels um 53,2 Mio. € und der CGU TUI Blue um 25,2 Mio. € wertberichtigt werden, während eine Verminderung der Wachstumsrate um 50 Basispunkte zu einer zusätzlichen Wertberichtigung der Vermögensgegenstände in der CGU Northern Hotels (20,1 Mio. €) und der CGU TUI Blue (10,9 Mio. €) führen würde. Zum 30. September 2020 ist aufgrund einer aktualisierten Planung eine erneute Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erfolgt. Ein weiterer Wertminderungsbedarf für aktivierte Geschäfts- oder Firmenwerte hat sich nicht ergeben. Der erzielbare Betrag als der größere Wert im Vergleich zum Nutzungswert wurde bei allen CGUs anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wurde über eine Diskontierung der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse berechnet. Basis hierfür bildete die zum 30. September 2020 aufgestellte Mittelfristplanung der betrachteten Einheit, wobei Ertragssteuern in Abzug gebracht wurden. Die budgetierten Umsatzerlöse und EBIT-Margen basieren auf den Erwartungen in Bezug auf die künftige Geschäftsentwicklung mit einer langsamen Normalisierung bis spätestens zum Jahr 2023. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt "Annahmen und Schätzungen". Die Diskontierungszinssätze werden als gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensätze unter Einbezug länderspezifischer Risiken auf Basis externer Kapitalmarktinformationen und unter Berücksichtigung von Besonderheiten der CGUs berechnet. Der Anstieg der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze gegenüber dem Vorjahr spiegelt das aktuelle Marktumfeld und den Anstieg des Fremdkapitals infolge der COVID-19-Pandemie wider. Die folgende Tabelle gibt je CGU eine Übersicht über die Parameter, die der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde liegen und gegenüber dem Ende des Vorjahres angepasst worden sind. Angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der erwarteten Erholung in den kommenden Planungsperioden mit einer schrittweisen Erholung bis 2023 lassen sich die Wachstumsrate für die Umsätze und die EBIT-Marge nicht sinnvoll vergleichen. Der Prognosezeitraum wurde aufgrund der beschriebenen Unsicherheiten im Planungsprozess und der damit verbundenen Durchführung des Wertminderungstests zum 30. September 2020 im aktuellen Geschäftsjahr angepasst. Die Tabelle führt die CGUs auf, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist: Parameter zur Ermittlung des erzielbaren Betrages zum 30. September 2020 scrollen Prognosezeitraum in Jahren Umsatzwachstum in % p.a. EBIT-Marge in % p.a. Wachstumsrate 2 in % Diskontierungszinssätze in % Levelzuordnung der Eingangsparameter Region Nord 3,00 44,1 1,0 0,5 11,75 3 Region Zentral 3,00 28,3 - 0,5 11,75 3 Region West 3,00 34,8 2,1 0,5 11,75 3 Riu 1 3,00 27,9 26,9 1,0 7,74 3 Marella Cruises 1 3,00 32,5 1,0 1,0 9,74 3 TUI Musement 3,00 40,3 -1,8 1,0 8,39 3 Übrige 3,00 40,3 bis 42,3 11,3 bis 12,4 1,0 7,74 bis 8,80 3 scrollen Buchwert in Mio. € Erzielbarer Betrag in Mio. € Region Nord 1.973,2 2.516,8 Region Zentral 167,7 808,7 Region West 321,5 872,6 Riu 1 2.010,3 2.778,4 Marella Cruises 1 573,6 696,4 TUI Musement 352,5 453,9 Übrige 568,9 bis 666,5 662,8 bis 778,1 1 Dabei handelt es sich um Gruppen von CGUs. 2 Wachstumsrate der erwarteten Netto-Zahlungszuflüsse. Parameter zur Ermittlung des erzielbaren Betrages zum 30. Juni 2019 scrollen Prognosezeitraum in Jahren Umsatzwachstum in % p.a. EBIT-Marge in % p.a. Wachstumsrate 2 in % Diskontierungszinssätze in % Levelzuordnung der Eingangsparameter Region Nord 3,25 8,6 1,5 1,0 5,56 3 Region Zentral 3,25 3,7 0,9 1,0 5,56 3 Region West 3,25 8,0 0,8 1,0 5,56 3 Riu 1 3,25 5,6 30,6 1,0 6,09 3 Marella Cruises 1 3,25 8,4 12,7 1,0 6,29 3 TUI Musement 3,25 11,6 1,2 1,0 5,56 3 Übrige 3,25 15,9 bis 57,0 6,1 bis 16,6 1,0 6,09 bis 7,35 3 scrollen Buchwert in Mio. € Erzielbarer Betrag in Mio. € Region Nord 911,0 2.660,9 Region Zentral -14,1 539,6 Region West 11,3 822,6 Riu 1 1.952,8 3.712,5 Marella Cruises 1 816,3 1.685,6 TUI Musement 351,8 527,9 Übrige 107 bis 615 216 bis 881 1 Dabei handelt es sich um Gruppen von CGUs. 2 Wachstumsrate der erwarteten Netto-Zahlungszuflüsse. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung wurde eine erweiterte Analyse der Sensitivitäten für die wesentlichen Planungsparameter durchgeführt. Um die Unsicherheiten im Bereich der Kapitalkosten abzubilden, wurden potenzielle Risikoabschläge und Risikoaufschläge im Bereich der Märkte & Airlines berücksichtigt. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen von potenziellen Abweichungen des beizulegenden Zeitwertes im Geschäftsjahr 2020: Sensivitäten zur Darstellung potenzieller Veränderungen des erzielbaren Betrages scrollen Sensitivitätsanalyse Märkte & Airlines WACC +125 BPS in Mio. € WACC - 225 BPS in Mio. € Nachhaltige Wachstumsrate 2 + 50 BPS in Mio. € Nachhaltige Wachstumsrate 2 - 50 BPS in Mio. € Discounted Cash Flow +15% in Mio. € Discounted Cash Flow -15% in Mio. € Region Nord -151,9 + 362,4 + 46,4 - 42,4 + 377,5 - 377,5 Region Zentral - 90,5 + 227,4 + 34,7 - 31,8 +126,5 - 126,5 Region West - 82,2 + 203,2 + 29,5 - 27,0 +135,2 -135,2 scrollen Sensitivitätsanalyse Märkte & Airlines Geschäftsnormalisierung 2022 in Mio. € Geschäftsnormalisierung 2024 in Mio. € Region Nord + 38,9 - 14,3 Region Zentral + 54,2 - 59,2 Region West +10,5 - 3,1 scrollen Sensitivitätsanalyse Kreuzfahrten WACC +100 BPS in Mio. € WACC -100 BPS in Mio. € Nachhaltige Wachstumsrate 2 + 50 BPS in Mio. € Nachhaltige Wachstumsrate 2 - 50 BPS in Mio. € Discounted Cash Flow +10% in Mio. € Discounted Cash Flow -10% in Mio. € Marella Cruises 1 -78,8 + 99,3 + 39,9 - 35,6 +71,5 -71,5 scrollen Sensitivitätsanalyse Kreuzfahrten Geschäftsnormalisierung 2022 in Mio. € Geschäftsnormalisierung 2024 in Mio. € Marella Cruises 1 + 33,0 - 39,4 scrollen Sensitivitätsanalyse Hotels & Resorts und TUI Musement WACC +100 BPS in Mio. € WACC -100 BPS in Mio. € Nachhaltige Wachstumsrate 2 + 50 BPS in Mio. € Nachhaltige Wachstumsrate 2 - 50 BPS in Mio. € Discounted Cash Flow +10% in Mio. € Discounted Cash Flow -10% in Mio. € Riu 1 - 387,2 + 522,4 + 211,5 -182,3 + 300,8 - 300,8 TUI Musement - 67,5 + 91,8 + 36,4 31,8 + 58,7 - 56,1 Übrige -74,2 bis -102,4 + 95,8 bis + 138,1 + 38,2 bis + 55,9 - 33,6 bis - 48,1 + 66,3 bis + 83,5 - 66,3 bis - 83,5 scrollen Sensitivitätsanalyse Hotels & Resorts und TUI Musement Geschäftsnormalisierung 2022 in Mio. € Geschäftsnormalisierung 2024 in Mio. € Riu 1 + 10,7 - 25,0 TUI Musement + 33,9 - 35,7 Übrige - 1,5 bis + 3,0 - 2,4 bis - 18,8 1 Gruppen von CGUs. 2 Nachhaltige Wachstumsrate der erwarteten Netto-Zahlungsmittelzuflüsse. Die im Rahmen der Sensitivitätsanalyse ermittelten beizulegenden Zeitwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten haben keine Hinweise auf einen zusätzlichen Wertminderungsbedarf ergeben. Lediglich in den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Robinson und Blue Diamond, die im Segment Hotels & Resorts unter Übrige ausgewiesen werden, näherte sich der erzielbare Betrag dem Buchwert an. Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um + 1,1 % in der CGU Robinson sowie um + 1,3 % in der CGU Blue Diamond würde zu einer Angleichung der erzielbaren Erträge an den Buchwert führen. (13) Sonstige immaterielle Vermögenswerte Die Entwicklung der einzelnen Posten der sonstigen immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2020 ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte scrollen Computersoftware Mio. € Marken, Lizenzen und übrige Rechte Selbsterstellt Erworben Transport- und Leasingverträge Kundenstamm Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung und geleistete Anzahlungen Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand zum 1.10.2018 422,0 415,5 295,1 91,1 91,4 112,2 Währungsangleichung 0,2 - 3,9 -1,8 - 0,2 2,8 0,6 Zugänge Konsolidierungskreisänderung 30,7 3,0 11,0 - 2,2 - Zugänge 3,6 22,3 19,4 - - 126,2 Abgänge -119,1 - 56,3 - 58,3 - -1,9 - 3,1 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - 0,7 - -7,2 - - 0,1 - 0,8 Umbuchungen 0,6 77,8 22,8 - - -100,8 Stand zum 30.9.2019 (angepasst) 337,3 458,4 281,0 90,9 94,4 134,3 Erstanwendung IFRS 16 - - - - 24,9 - - Stand zum 1.10.2019 (geändert) 337,3 458,4 281,0 66,0 94,4 134,3 Währungsangleichung - 9,6 -10,5 - 3,1 - 6,9 - 0,9 - 2,3 Zugänge Konsolidierungskreisänderung 1,1 - - - 0,3 - Zugänge 4,5 16,7 26,7 - - 64,0 Abgänge - 5,0 - 11,6 - 61,2 - -15,0 -14,6 Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - - - 4,4 - - - 0,7 Umbuchungen 0,4 64,2 30,8 - - - 96,6 Stand zum 30.9.2020 328,7 517,2 269,8 59,1 78,8 84,1 Abschreibungen und Wertminderungen Stand zum 1.10.2018 - 262,4 - 218,3 - 212,4 - 51,0 - 40,0 - Währungsangleichung 0,9 1,7 1,5 0,2 - 2,4 - Abschreibungen des laufenden Jahres - 21,0 - 59,4 - 37,1 - 4,5 - 8,0 - Wertminderungen -1,1 - 6,6 - 0,8 - - - 0,6 Abgänge 116,3 56,3 54,2 - 1,9 0,6 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 0,7 - 5,7 - - - Umbuchungen 0,2 - - 0,1 - - 0,1 - Stand zum 30.9.2019 (angepasst) -166,4 - 226,3 -189,0 - 55,3 - 48,6 - Erstanwendung IFRS 16 - - - 11,3 - - Stand zum 1.10.2019 (geändert) -166,4 - 226,3 -189,0 - 44,0 - 48,6 - Währungsangleichung 1,5 5,4 2,3 1,6 0,8 - Abschreibungen des laufenden Jahres - 22,6 -75,1 - 40,1 - 2,4 - 9,8 - Wertminderungen -7,0 - 28,6 - 25,3 - -1,8 -15,3 Abgänge 3,6 11,6 58,2 - 15,0 14,4 Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - - 3,8 - - - Umbuchungen 2,0 - 0,3 -1,7 - - 0,1 - Stand zum 30.9.2020 -188,9 - 313,3 - 191,8 - 44,8 - 44,5 - 0,9 Buchwerte - Stand zum 30.9.2019 angepasst 170,9 232,1 92,0 35,6 45,8 134,3 Buchwerte - Stand zum 30.9.2020 139,8 203,9 78,0 14,3 34,3 83,2 scrollen Mio. € Gesamt Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand zum 1.10.2018 1.427,3 Währungsangleichung - 2,3 Zugänge Konsolidierungskreisänderung 46,9 Zugänge 171,5 Abgänge - 238,7 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - 8,8 Umbuchungen 0,4 Stand zum 30.9.2019 (angepasst) 1.396,3 Erstanwendung IFRS 16 - 24,9 Stand zum 1.10.2019 (geändert) 1.371,4 Währungsangleichung - 33,3 Zugänge Konsolidierungskreisänderung 1,4 Zugänge 111,9 Abgänge -107,4 Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - 5,1 Umbuchungen -1,2 Stand zum 30.9.2020 1.337,7 Abschreibungen und Wertminderungen Stand zum 1.10.2018 -784,1 Währungsangleichung 1,9 Abschreibungen des laufenden Jahres -130,0 Wertminderungen - 9,1 Abgänge 229,3 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 6,4 Umbuchungen - Stand zum 30.9.2019 (angepasst) - 685,6 Erstanwendung IFRS 16 11,3 Stand zum 1.10.2019 (geändert) - 674,3 Währungsangleichung 11,6 Abschreibungen des laufenden Jahres -150,0 Wertminderungen -78,0 Abgänge 102,8 Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 3,8 Umbuchungen - 0,1 Stand zum 30.9.2020 - 784,2 Buchwerte - Stand zum 30.9.2019 angepasst 710,7 Buchwerte - Stand zum 30.9.2020 553,5 Bei der selbsterstellten Computersoftware handelt es sich um Computerprogramme für touristische Anwendungen, die ausschließlich konzernintern genutzt werden. Die Transportverträge betreffen Landerechte auf Flughäfen in Großbritannien, die beim Erwerb der First Choice Holidays Plc in 2007 erworben und bewertet wurden. Die Leasingverträge betrafen im Vorjahr ausschließlich abgeschlossene, vorteilhafte Verträge über die Lieferung von Flugzeugen, die nach dem Erwerb der First Choice Holidays Plc in 2007 im Rahmen der Kaufpreisallokation aktiviert worden sind. Mit der Erstanwendung des IFRS16 zum 1. Oktober 2020 wurden die vorteilhaften Verträge in die Nutzungsrechte umgegliedert, da sie mit den hier bilanzierten Nutzungsrechten an Flugzeugen in Zusammenhang stehen. Die geleisteten Anzahlungen belaufen sich zum 30. September 2020 auf 0,3 Mio. € (Vorjahr 6,9 Mio. €). Die immateriellen Vermögenswerte in Entwicklung belaufen sich zum 30. September 2020 auf 82,9 Mio. € (im Vorjahr 127,4 Mio. €). Die Zugänge zum Konsolidierungskreis betreffen im Wesentlichen den Erwerb der Kybele Turizm Yatirim San. Ve Tic. A. S. sowie den Erwerb von Reisebüros. Wir verweisen diesbezüglich auf den Abschnitt "Akquisitionen". Die Wertminderungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 78,0 Mio. € (Vorjahr 9,1 Mio. €). Die COVID-19-Pandemie war Anlass, die digitale Transformation der TUI zu beschleunigen und zu fokussieren. Entsprechend wurden lokale Softwaresysteme, die durch konzernweit einheitliche Softwarelösungen ersetzt werden sollen, vollständig abgeschrieben. Dies betraf mit 28,6 Mio. € selbsterstellte und mit 25,3 Mio. € erworbene Computersoftware. Weiterhin wurden in den immateriellen Vermögenswerten als in Entwicklung ausgewiesene Softwareprojekte vollständig um 15,3 Mio. € im Wert gemindert. Ebenfalls wurde beschlossen, kleinere Marken und Lizenzen in Höhe von 7,0 Mio. € und einen Kundenstamm in Höhe von 1,8 Mio. € nicht weiter zu nutzen. Entsprechend wurden diese vollständig abgeschrieben. Aufgrund der beschleunigten Umsetzung der digitalen Transformation wurden die Nutzungsdauern von verschiedenen Softwarelösungen neu geschätzt. Die hieraus resultierenden kürzeren Nutzungsdauern bis zur Einführung konzerneinheitlicher Systeme führten zu einer Erhöhung der planmäßigen Abschreibung um 9,5 Mio. € im Geschäftsjahr. Im Geschäftsjahr 2021 werden sich die planmäßigen Abschreibungen im Vergleich zu dem Betrag vor Nutzungsdaueränderung um 7,7 Mio. € erhöhen, im Geschäftsjahr 2022 um 5,4 Mio.€. Im Februar 2020 hat sich die TUI AG mit dem Joint Venture Partner Royal Caribbean Cruises über die Veräußerung der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten an das Joint Venture TUI Cruises GmbH geeinigt. Entsprechend wurde das zugehörige Anlagevermögen in den Bilanzposten "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" umgebucht, bevor dann die Veräußerung Anfang Juli 2020 vollzogen wurde. Zum Abgang verweisen wir auf den Abschnitt "Desinvestitionen". (14) Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens im Geschäftsjahr 2020 ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Sachanlagen scrollen Mio. € Hotels inkl. Grundstücken Sonstige Gebäude und Grundstücke Flugzeuge Kreuzfahrtschiffe Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand zum 1.10.2018 1.754,4 268,9 2.185,2 1.331,5 Währungsangleichung 28,8 2,5 99,3 - 8,2 Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 201,5 0,4 - 0,2 Zugänge 196,4 43,0 257,0 128,8 Abgänge - 20,9 - 21,5 - 409,6 - 37,5 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - - 0,9 0,5 - Umbuchungen 55,2 - 5,8 45,3 230,1 Stand zum 30.9.2019 (angepasst) 2.215,4 286,6 2.177,7 1.644,9 Erstanwendung IFRS 16 - 0,4 -7,2 -1.629,9 - 246,2 Stand zum 1.10.2019 (geändert) 2.215,0 279,4 547,8 1.398,7 Währungsangleichung -107,6 - 27,4 -7,0 - 20,5 Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 37,7 - - - Zugänge 65,7 1,2 17,5 125,4 Abgänge -12,9 - 3,6 - 71,7 - 6,0 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - - 0,4 - 93,4 - 1.013,4 Umbuchungen 82,5 1,5 - 0,9 163,0 Stand zum 30.9.2020 2.280,4 250,7 392,3 647,2 Abschreibungen und Wertminderungen Stand zum 1.10.2018 - 514,3 -74,9 -770,0 - 336,3 Währungsangleichung - 3,4 - -18,6 1,1 Abschreibungen des laufenden Jahres - 51,1 - 3,3 -122,2 - 88,9 Wertminderungen -1,7 - - - Abgänge 10,5 13,5 325,7 37,5 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - 0,7 - - Umbuchungen - 8,8 2,4 - - Stand zum 30.9.2019 (angepasst) - 568,8 - 61,6 - 585,1 - 386,6 Erstanwendung IFRS 16 0,5 1,9 372,4 83,1 Stand zum 1.10.2019 (geändert) - 568,3 - 59,7 - 212,7 - 303,5 Währungsangleichung 19,5 - 0,4 0,9 7,9 Abschreibungen des laufenden Jahres - 60,4 - 2,7 - 32,2 -73,5 Wertminderungen -70,7 - 5,0 - 46,5 -138,3 Abgänge 12,7 2,2 67,6 6,0 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - 0,1 68,9 350,4 Umbuchungen 0,6 - 0,1 1,1 - 57,9 Stand zum 30.9.2020 - 666,6 - 65,6 -152,9 - 208,9 Buchwerte - Stand zum 30.9.2019 (angepasst) 1.646,6 225,0 1.592,6 1.258,3 Buchwerte - Stand zum 30.9.2020 1.613,8 185,1 239,4 438,3 scrollen Mio. € Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand zum 1.10.2018 1.259,6 144,6 Währungsangleichung 8,7 6,8 Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 8,2 - Zugänge 81,5 328,8 Abgänge - 93,3 - 8,6 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - 3,9 - Umbuchungen 40,7 - 298,7 Stand zum 30.9.2019 (angepasst) 1.301,5 172,9 Erstanwendung IFRS 16 - 51,1 - 0,1 Stand zum 1.10.2019 (geändert) 1.250,4 172,8 Währungsangleichung - 29,6 -10,1 Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 8,7 - Zugänge 68,8 181,3 Abgänge - 51,1 - 0,1 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - 5,3 - Umbuchungen 63,3 -123,5 Stand zum 30.9.2020 1.305,2 220,4 Abschreibungen und Wertminderungen Stand zum 1.10.2018 - 851,9 0,2 Währungsangleichung - 6,1 - Abschreibungen des laufenden Jahres -101,0 - Wertminderungen -1,4 - Abgänge 83,7 - Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 2,3 - Umbuchungen 6,7 - Stand zum 30.9.2019 (angepasst) - 867,7 0,2 Erstanwendung IFRS 16 25,4 - Stand zum 1.10.2019 (geändert) - 842,3 0,2 Währungsangleichung 10,5 - Abschreibungen des laufenden Jahres - 99,2 - Wertminderungen -15,4 - Abgänge 45,1 - Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 4,3 - Umbuchungen -14,3 - Stand zum 30.9.2020 - 911,3 0,2 Buchwerte - Stand zum 30.9.2019 (angepasst) 433,8 173,1 Buchwerte - Stand zum 30.9.2020 393,9 220,6 scrollen Mio. € Geleistete Anzahlungen Gesamt Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand zum 1.10.2018 479,3 7.423,5 Währungsangleichung 18,3 156,2 Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse - 210,3 Zugänge 168,5 1.204,0 Abgänge -118,0 -709,4 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - - 4,3 Umbuchungen - 66,8 - 0,0 Stand zum 30.9.2019 (angepasst) 481,3 8.280,3 Erstanwendung IFRS 16 - -1.934,9 Stand zum 1.10.2019 (geändert) 481,3 6.345,4 Währungsangleichung - 21,5 - 223,7 Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse - 46,4 Zugänge 117,6 577,5 Abgänge - 98,9 - 244,3 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - 24,4 -1.136,9 Umbuchungen - 82,1 103,8 Stand zum 30.9.2020 372,0 5.468,2 Abschreibungen und Wertminderungen Stand zum 1.10.2018 - - 2.547,2 Währungsangleichung - - 27,0 Abschreibungen des laufenden Jahres - - 366,5 Wertminderungen - - 3,1 Abgänge - 470,9 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - 3,0 Umbuchungen - 0,3 Stand zum 30.9.2019 (angepasst) - - 2.469,6 Erstanwendung IFRS 16 - 483,3 Stand zum 1.10.2019 (geändert) - -1.986,3 Währungsangleichung - 38,4 Abschreibungen des laufenden Jahres - 0,6 - 268,6 Wertminderungen - 4,1 - 280,0 Abgänge 4,1 137,7 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - 423,7 Umbuchungen - -70,6 Stand zum 30.9.2020 - 0,6 - 2.005,7 Buchwerte - Stand zum 30.9.2019 (angepasst) 481,3 5.810,7 Buchwerte - Stand zum 30.9.2020 371,4 3.462,5 Die Erstanwendung des IFRS 16 im Geschäftsjahr führte zu einer Umbuchung in Höhe von 1.451,6 Mio. € der gemieteten Vermögensgegenstände, die als Finanzierungsleasing nach IAS 17 klassifiziert waren, in die Nutzungsrechte. Die Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse betreffen im Wesentlichen den Zugang von Hotelgesellschaften. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Abschnitt "Akquisitionen". Die Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH investierte 117,1 Mio. € in den Erwerb des Kreuzfahrtschiffs Hanseatic Inspiration. Weitere Zugänge betreffen mit 121,5 Mio. € das Segment Hotels & Resorts (Vorjahr 259,1 Mio. €). Im Geschäftsjahr wurden Anzahlungen in Höhe von 38,9 Mio. € (Vorjahr 34,7 Mio. €) auf den Erwerb von Kreuzfahrtschiffen und in Höhe von 52,1 Mio. € (Vorjahr 116,9 Mio. €) auf den Erwerb von Flugzeugen geleistet. Weitere Zugänge zu den Anlagen im Bau betreffen mit 158,3 Mio. € (Vorjahr 98,7 Mio. €) Investitionen in Hotelanlagen des Segments Hotels & Resorts. Zusätzlich wurde im Vorjahr unter den Zugängen zu den Anlagen im Bau das Kreuzfahrtschiff Marella Explorer 2 mit 170,7 Mio. € ausgewiesen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkung der Geschäftstätigkeit wurden die Sachanlagen auf ihre Werthaltigkeit untersucht. Von den im Eigentum der zentralen Flugzeugleasinggesellschaften befindlichen Flugzeugen war ein Flugzeug im Wert gemindert. Dieses Flugzeug wird derzeit an das assoziierte Unternehmen Corsair S. A. vermietet und wird an dieses verkauft werden. Aufgrund dieser erwarteten Veräußerung wurde das Flugzeug um 46,5 Mio. € auf den vereinbarten Veräußerungspreis (Level 2) abgeschrieben und in die Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert. Zu weiteren Information verweisen wir auf diesen Abschnitt. Die übrigen Flugzeuge wurden auf der Ebene der Segmente Region Nord, Region West und Region Zentral getestet. Es ergaben sich keine weiteren Wertminderungen. Von den Kreuzfahrtschiffen, die sämtlich Marella Cruises im Segment Kreuzfahrten zuzuordnen sind, wurde die Marella Dream aufgrund einer im Oktober 2021 zu vollziehenden Veräußerung um 52,1 Mio. € auf den geplanten Veräußerungspreis abzüglich Veräußerungskosten von 1,4 Mio. € abgeschrieben und in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögensgegenstände umgegliedert. Die Marella Celebration wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie außer Dienst gestellt und um 17,1 Mio. € wertgemindert. Weiterhin wurden geplante Umbaumaßnahmen abgesagt, um weitere Investitionen zu vermeiden und die dafür bereits angezahlten 4,1 Mio. € vollständig abgeschrieben. Für die übrigen Kreuzfahrtschiffe erfolgte der Wertminderungstest durch die Abzinsung zukünftiger Zahlungsmittelüberschüsse mit 9,74% auf Grundlage der Unternehmensplanung. Zur Ermittlung des Zinssatzes verweisen wir auf den Abschnitt "Geschäfts- oder Firmenwert", hier insbesondere auf die Ausführungen zur Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Marella Cruises". Dabei wurde nach Erreichen eines normalisierten Geschäftsbetriebes pro Saison ein inflationsbedingtes Wachstum von 0,5 % unterstellt. Jedes Kreuzfahrtschiff stellt dabei eine eigenständige, zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Der erzielbare Betrag wurde anhand des Nutzungswertes ermittelt. Die Wertminderungen verteilen sich wie folgt auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: Wertminderungen auf Kreuzfahrtschiffe scrollen Kreuzfahrtschiff Wertminderung in Mio. € Erzielbarer Betrag in Mio. € Marella Discovery 0,8 10,3 Marella Discovery 2 49,6 130,9 Marella Explorer 4,0 160,1 Marella Explorer 2 14,7 129,5 Gesamt 69,1 430,8 Weiterhin wurden die Hotels inklusive Grundstücken des Segments Hotels & Resorts einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dabei stellen die Hotelanlagen eigenständige zahlungsmittelgenerierende Einheiten dar. Es wurden grundsätzlich die gleichen Methoden der Bewertung wie bei den Kreuzfahrtschiffen angewendet mit dem Unterschied, dass andere Diskontierungszinssätze gemäß der spezifischen Risiken des jeweiligen Hotels und eine inflationsbedingte Wachstumsrate von 1 % pro Jahr verwendet worden sind. Zur Ermittlung der Parameter verweisen wir auch hier auf den Abschnitt "Geschäfts- oder Firmenwerte". Mit Ausnahme des unten genannten Falls wurde der erzielbare Betrag anhand des Nutzungswerts ermittelt. Die Wertminderungen auf Hotels verteilen sich dabei auf folgende touristischen Destinationen und sind im Wesentlichen auf die Wertminderung zweier Hotels auf den Malediven sowie auf drei Hotels in der Türkei zurückzuführen. Wertminderungen auf Hotels inkl. Grundstücke nach touristischen Destinationen scrollen Touristische Destination Diskontierungszinssatz in % Wertminderung in Mio. € Erzielbarer Betrag in Mio. € Malediven 8,48 35,5 28,6 Türkei 8,48 22,3 101,3 Ostafrika 8,80 6,2 38,6 Gesamt 64,0 168,5 Darüber hinaus wurde ein Hotel in Italien in Höhe von 6,7 Mio. € auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wertgemindert. Die Wertminderungen der sonstigen Gebäude und Grundstücke sowie der Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen eine Vielzahl unterschiedlicher Vermögenswerte. Der wesentliche Grund für die Wertminderungen betreffen Stilllegungen und Nutzungseinschränkungen der Vermögensgegenstände aufgrund der COVID-19-Pandemie. Im Februar 2020 hat sich die TUI AG mit dem Joint Venture Partner Royal Caribbean Cruises über die Veräußerung der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten an das Joint Venture TUI Cruises GmbH geeinigt. Entsprechend wurde das zugehörige Anlagevermögen in den Bilanzposten "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" umgebucht, bevor dann die Veräußerung Anfang Juli 2020 vollzogen worden ist. Zum Abgang verweisen wir auf den Abschnitt "Desinvestitionen". Die Zugänge zu den Sachanlagen aus Umbuchungen betreffen unter anderem Buchwerte vormals gemieteter und als Nutzungsrecht ausgewiesener Vermögensgegenstände, bei denen Kaufoptionen ausgeübt worden sind. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr 4,0 Mio. €) als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Der zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz beträgt 3,0% p.a. für das Geschäftsjahr 2020 und 2,9% p.a. für das Vorjahr. Der Buchwert des Sachanlagevermögens, das Eigentumsbeschränkungen unterliegt oder als Sicherheit verpfändet ist, beträgt zum Bilanzstichtag 333,6 Mio. € (Vorjahr 629,0 Mio. €). Der Rückgang ist auf die Veräußerung der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten zurückzuführen. (15) Leasing TUI wendet im Geschäftsjahr 2020 erstmals die geänderten Vorschriften zur Leasingbilanzierung (IFRS 16) an. Als Leasingnehmer erfasst TUI nach IFRS 16 in der Bilanz Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten. Nähere Informationen zur Erstanwendung sowie zu der Inanspruchnahme von Wahlrechten sind unter den Grundlagen zur Rechnungslegung im Abschnitt "Neu angewendete Standards" dargestellt. TUI ALS LEASINGNEHMER Als Leasingnehmer mietet TUI neben mobilen Vermögenswerten wie Flugzeugen, Fahrzeugen und Kreuzfahrtschiffen insbesondere Immobilien wie Hotelgebäude und -grundstücke, Bürogebäude und Reisebüros an. Die Konditionen der Leasingverträge werden individuell verhandelt. Einige Flugzeugleasingverträge der TUI enthalten Kauf- oder Verlängerungsoptionen. Viele Immobilienleasingverträge der TUI, insbesondere bei Reisebüros und Bürogebäuden, enthalten Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln. Für die Leasingobjekte wurden keine Restwertgarantien übernommen. Infolge der Erstanwendung von IFRS 16 wurden am 1. Oktober 2019 Nutzungsrechte in Höhe von 3.831,6 Mio. € erfasst. Hiervon entfallen 1.451,6 Mio. € auf zuvor im Rahmen von Finanzierungsleasing aktivierte Vermögenswerte zuzüglich aktivierter Instandhaltungsleistungen, die aus dem Sachanlagevermögen in die Nutzungsrechte umgegliedert wurden. Die Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2020 ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Nutzungsrechte scrollen Mio. € Flugzeuge und Triebwerke Hotels Reisebüros Gebäude Kreuzfahrtschiffe Übrige Anschaffungskosten Stand zum 1.10.2019 2.834,7 751,6 206,2 212,3 247,0 74,0 Währungsangleichung -157,8 - 3,6 - 0,7 - 2,3 - 5,2 - 0,6 Zugänge 294,8 49,0 17,6 11,6 78,6 14,5 Neubewertungen und Modifikationen 60,6 -178,8 7,3 - 24,7 - 20,3 - 0,3 Abgänge - 2,0 - 6,3 - 0,7 -11,7 - - 0,8 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - 36,5 - - - - - Umbuchungen 5,1 0,1 - 0,5 -1,1 - 88,4 - 20,7 Stand zum 30.9.2020 2.998,9 612,0 229,2 184,1 211,7 66,1 Abschreibungen und Wertminderungen Stand zum 1.10.2019 - 383,6 - - -1,9 - 83,2 - 25,5 Währungsangleichung 42,5 2,3 0,8 0,3 1,6 0,2 Abschreibungen des laufenden Jahres - 409,3 -107,9 - 54,9 - 24,7 -18,0 -15,5 Wertminderungen - 6,2 - 54,8 - 24,6 -1,1 -7,9 - 2,8 Abgänge 2,0 6,1 0,3 3,9 - 0,1 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 18,7 - - - - - Umbuchungen -1,1 -1,2 - - 58,0 13,3 Stand zum 30.9.2020 -737,0 -155,5 -78,4 - 23,5 - 49,5 - 30,2 Buchwerte - Stand zum 1.10.2019 2.451,1 751,6 206,2 210,4 163,8 48,5 Buchwerte - Stand zum 30.9.2020 2.261,9 456,5 150,8 160,6 162,2 35,9 scrollen Mio. € Gesamt Anschaffungskosten Stand zum 1.10.2019 4.325,8 Währungsangleichung -170,2 Zugänge 466,1 Neubewertungen und Modifikationen -156,2 Abgänge - 21,5 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - 36,5 Umbuchungen -105,5 Stand zum 30.9.2020 4.302,0 Abschreibungen und Wertminderungen Stand zum 1.10.2019 - 494,2 Währungsangleichung 47,7 Abschreibungen des laufenden Jahres - 630,3 Wertminderungen - 97,4 Abgänge 12,4 Umgliederungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 18,7 Umbuchungen 69,0 Stand zum 30.9.2020 -1.074,1 Buchwerte - Stand zum 1.10.2019 3.831,6 Buchwerte - Stand zum 30.9.2020 3.227,9 Die Nutzungsrechte sind seit dem Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 16 um 603,7 Mio. € gesunken. Den kumulierten Abschreibungen von 630,3 Mio. € standen Zugänge insbesondere von 294,8 Mio. € bei Flugzeugen und Triebwerken und von 78,6 Mio. € bei Kreuzfahrtschiffen und 49,0 Mio. € bei Hotels gegenüber. Die Währungsumrechnung minderte die Nutzungsrechte zudem um 122,5 Mio. €. Außerdem führten Neubewertungen und Vertragsänderungen bei Leasingverhältnissen zu einer Reduzierung der Nutzungsrechte um 156,2 Mio. €. Die Neubewertungen und Leasingänderungen beruhen hauptsächlich auf vertraglichen Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie. Informationen über die zugehörigen Leasingverbindlichkeiten enthält Textziffer 31, "Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten". Details zu den Fälligkeiten der am Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Leasingzahlungen sind im Abschnitt "Liquiditätsrisiko" unter Textziffer 40, "Finanzinstrumente", dargestellt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr 2020 in der Konzern-GuV erfassten Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, bei denen TUI Leasingnehmer ist: Aufwendungen und Erträge aus Leasingverhältnissen mit TUI als Leasingnehmer scrollen Mio. € 2020 Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen -56,0 Aufwendungen aus geringwertigen Leasingverhältnissen -12,8 Variable Leasingerträge und -aufwendungen 36,4 Abschreibungen auf Nutzungsrechte -630,3 Wertminderungen auf Nutzungsrechte -97,4 Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten -148,1 Gewinne und Verluste aus Sale and Lease Back-Transaktionen 0,7 Die im Zusammenhang mit der Pandemie erfolgte Überprüfung der Buchwerte führte bei den Nutzungsrechten im abgelaufenen Geschäftsjahr zu Wertminderungen von 97,4 Mio. €. Die Wertminderungen betreffen im Wesentlichen Nutzungsrechte an Hotels in Höhe von insgesamt 54,8 Mio. €. Zu den Wertminderungen auf Hotels verweisen wir auf die Angaben unter Textziffer 12 "Geschäfts- oder Firmenwert" (GoF). Zusätzlich zu den dort genannten Werten ergab sich zum 30. September 2020 eine Wertminderung auf das Nutzungsrecht für ein Hotel in Ägypten in Höhe von 9,1 Mio. €. Darüber hinaus betreffen Wertminderungen in Höhe von 24,6 Mio. € Nutzungsrechte an einer Vielzahl von Reisebüros. Weitere Wertminderungen entfallen mit 7,9 Mio. € auf Nutzungsrechte an Kreuzfahrtschiffen sowie mit 6,3 Mio. € auf Nutzungsrechte an Flugzeugen und Triebwerken. Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 2020 betrugen insgesamt 816,5 Mio. €. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht bilanzierte Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von 6,6 Mio. €. Darüber hinaus wurden mögliche zukünftige Leasingzahlungen aus Verlängerungs- und Kündigungsoptionen in Höhe von 265,8 Mio. € nicht in die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten einbezogen, da nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert oder nicht gekündigt werden. TUI ALS LEASINGGEBER Als Leasinggeber vermietet bzw. untervermietet TUI einige Flugzeuge sowie in unwesentlichem Umfang Flächen in Hotels und Bürogebäuden. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Mieterlöse aus Operating Leasingverhältnissen in Höhe von 35,2 Mio. € im Umsatz erfasst. Hiervon entfielen 25,4 Mio. € auf die Untervermietung von Nutzungsrechten. Daneben wurden im Zinsergebnis ausgewiesene Erträge aus Finanzierungsleasing in Höhe von 2,1 Mio. € erzielt. Am Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus drei beim Übergang auf IFRS 16 als Finanzierungsleasing eingestuften Untermietverhältnissen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der undiskontierten Leasingzahlungen auf den Nettoinvestitionswert: Nettoinvestitionen - Finanzierungsleasing scrollen Mio. € 30.9.2020 1.10.2019 Nicht diskontierte Leasingzahlungen (Leasingkomponenten) 44,7 54,0 Nicht garantierte Restwerte - - Bruttoinvestition 44,7 54,0 Noch nicht realisierter Finanzertrag 4,1 6,5 Wertminderung 27,1 - Nettoinvestition 13,5 47,4 Die folgende Tabelle enthält eine Fälligkeitsanalyse der nicht diskontierten jährlichen Einzahlungen aus Leasingverhältnissen, bei denen TUI als Leasinggeber auftritt: Erwartete Mindestleasingeinnahmen scrollen 30.9.2020 Restlaufzeit Mio. € Bis 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre 4-5 Jahre Über 5 Jahre Operative Leasingverträge 22,7 23,2 21,3 16,2 2,6 0,1 Finanzierungsleasingverträge 13,8 9,7 9,7 9,0 2,5 - scrollen 30.9.2020 Mio. € Gesamt Operative Leasingverträge 86,1 Finanzierungsleasingverträge 44,7 scrollen 1.10.2019 Restlaufzeit Mio. € Bis 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre 4-5 Jahre Über 5 Jahre Operative Leasingverträge 62,7 27,4 17,7 17,7 16,9 2,8 Finanzierungsleasingverträge 10,5 10,4 10,4 10,4 9,6 2,7 scrollen 1.10.2019 Mio. € Gesamt Operative Leasingverträge 145,2 Finanzierungsleasingverträge 54,0 (16) Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen Die folgende Übersicht stellt diejenigen gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen dar, die für den TUI Konzern wesentlich sind. Sämtliche gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen sind der Anteilsbesitzliste unter Textziffer 52 zu entnehmen. Bei den gemeinsamen Vereinbarungen handelt es sich ausschließlich um Gemeinschaftsunternehmen und nicht um gemeinschaftliche Tätigkeiten im Sinne des IFRS 11. Wesentliche assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen scrollen Kapitalanteil in % Stimmrechtsquote in % Name und Sitz der Gesellschaft Geschäftstätigkeit 30.9.2020 30.9.2019 30.9.2020 30.9.2019 Assoziierte Unternehmen Sunwing Travel Group Inc., Toronto, Kanada Veranstalter & Hotel-Betriebsgesellschaft 49,0 49,0 25,0 25,0 Togebi Holdings Limited, Nikosia, Zypern Veranstalter 10,0 10,0 10,0 10,0 Gemeinschaftsunternehmen Riu Hotels S.A., Palma de Mallorca, Spanien Hotel-Betriebsgesellschaft 49,0 49,0 49,0 49,0 TUI Cruises GmbH, Hamburg, Deutschland Kreuzschifffahrt-Betriebsgesellschaft 50,0 50,0 50,0 50,0 Alle dargestellten Gesellschaften werden nach der Equity-Methode bewertet. Das Geschäftsjahr der Sunwing Travel Group Inc., Toronto, Kanada (Sunwing), entspricht dem Geschäftsjahr des TUI Konzerns, das Geschäftsjahr der obigen Gemeinschaftsunternehmen und der Togebi Holdings Limited, Nikosia, Zypern, weicht von dem Geschäftsjahr des TUI Konzerns ab und endet am 31. Dezember. Für die Fortschreibung der Equity-Bewertung zum Bilanzstichtag des TUI Konzerns werden für diese Gesellschaften Zwischenabschlüsse zum 30. September erstellt. WESENTLICHE ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN Im Jahr 2009 ging die Sunwing eine Partnerschaft mit dem TUI Konzern ein. Sunwing ist ein vertikal integriertes Reiseunternehmen, das Veranstaltergeschäft, eine Fluglinie und Reisebüroketten umfasst. Seit der Einbringung der Hotelbetriebs- und -entwicklungsgesellschaft Blue Diamond Hotels & Resorts Inc., St. Michael, Barbados, in die Sunwing im September 2016 beinhaltet die Sunwing rechtlich auch das Hotelbetriebsgeschäft mit einer Kette von luxuriösen Strandresorts und -hotels in der Karibik und Mexiko. Das Hotelbetriebsgeschäft der Sunwing wird im Segment Hotels & Resorts gezeigt, während das Veranstaltergeschäft im Segment Region Nord dargestellt wird. Die Gesellschaft hat verschiedene Klassen von Aktien. Der TUI Konzern hält 25 % der stimmberechtigten Aktien. Togebi Holdings Limited (TUI Russia) wurde 2009 als ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet. Geschäftsgegenstand dieses Unternehmens ist die Entwicklung des touristischen Veranstaltergeschäfts, insbesondere in Russland und der Ukraine. Es besitzt Veranstaltertochtergesellschaften und Reisebüroketten in diesen Ländern. Anfang Oktober 2018 wurde der Anteil des TUI Konzerns durch eine Kapitalerhöhung, an der TUI nicht teilgenommen hat, von 25% auf 10% reduziert. Seitdem ist die Togebi Holdings Limited als assoziiertes Unternehmen einzustufen. WESENTLICHE GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN Die Riu Hotels S.A. ist eine Hotelgesellschaft, die Hotels im Vier- bis Fünf-Sterne-Segment besitzt und betreibt. Die Hotels der im Jahr 1976 gegründeten Gesellschaft liegen insbesondere in Spanien und Mittelamerika. TUI Cruises GmbH ist ein 2008 mit der US-amerikanischen Reederei Royal Caribbean Cruises Ltd. gegründetes Gemeinschaftsunternehmen. Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg bietet Kreuzfahrten für den gehobenen deutschsprachigen Markt an. TUI Cruises GmbH bedient diesen Markt gegenwärtig mit elf Schiffen. FINANZINFORMATIONEN ZU ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN Die folgenden Tabellen enthalten zusammengefasste Finanzinformationen zu den wesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen. Bei den dargestellten Beträgen handelt es sich um die 100%-Beträge aus den vorkonsolidierten Teilkonzernabschlüssen der jeweiligen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen und nicht um den Anteil des TUI Konzerns an diesen Beträgen. Zusammengefasste Finanzinformationen wesentlicher assoziierter Unternehmen scrollen Sunwing Travel Group Inc., Toronto, Kanada Togebi Holdings Limited, Nikosia, Zypern Mio. € 30.9.2020/ 2020 30.9.2019/ 2019 30.9.2020/ 2020 30.9.2019/ 2019 Langfristige Vermögenswerte 1.525,6 1.393,8 15,7 6,7 Kurzfristige Vermögenswerte 601,0 575,1 225,2 143,6 Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 811,7 935,5 65,2 185,8 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 1.021,0 567,6 313,7 116,1 Umsatzerlöse 1.349,9 2.193,1 456,6 863,2 Gewinn/Verlust * -143,9 -13,0 -97,4 -6,2 Sonstiges Ergebnis -28,0 26,5 16,6 -8,9 Gesamtergebnis -171,9 13,5 -80,8 -15,1 * Ausschließlich aus fortzuführen den Geschäftsbereichen. Zusammengefasste Finanzinformationen wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen scrollen Riu Hotels S.A., Palma de Mallorca, Spanien TUI Cruises GmbH, Hamburg, Deutschland Mio. € 30.9.2020/ 2020 30.9.2019/ 2019 30.9.2020/ 2020 30.9.2019/ 2019 Langfristige Vermögenswerte 813,6 890,3 4.180,6 3.200,3 Kurzfristige Vermögenswerte 70,2 118,4 373,6 218,0 davon Finanzmittel 14,3 54,6 96,0 104,3 Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 123,0 67,9 2.902,6 1.910,3 davon finanzielle Verbindlichkeiten 106,3 51,2 2.893,0 1.910,3 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 47,0 71,5 868,4 755,5 davon finanzielle Verbindlichkeiten 11,8 11,5 332,1 244,9 Umsatzerlöse 225,8 319,0 646,3 1.416,6 Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 25,3 29,2 115,4 100,5 Zinserträge 0,2 1,7 - 0,1 Zinsaufwendungen 0,2 - 59,6 60,0 Ertragsteuern 17,4 27,6 0,3 - Gewinn/Verlust * 10,2 88,5 -148,4 405,2 Sonstiges Ergebnis -165,6 -59,7 29,1 0,8 Gesamtergebnis -155,4 28,8 -119,3 406,0 * Ausschließlich aus fortzuführen den Geschäftsbereichen. Der TUI Konzern hat im Geschäftsjahr 2020 Dividenden von den Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von insgesamt 4,9 Mio. € (Vorjahr 237,8 Mio. €) vereinnahmt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden zudem Dividenden von den assoziierten Unternehmen in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr 6,7 Mio. €) vereinnahmt. Zusätzlich zu den für den TUI Konzern wesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen hält die TUI AG Anteile an weiteren nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen, die einzeln betrachtet als nicht wesentlich anzusehen sind. In den folgenden Tabellen ist neben dem Anteil des TUI Konzerns an den dargestellten Ergebnisgrößen der wesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen auch der aggregierte Betrag des Anteils am Gewinn bzw. Verlust, am sonstigen Ergebnis und am Gesamtergebnis der unwesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen dargestellt. Anteilige Finanzinformationen wesentlicher und nicht wesentlicher assoziierter Unternehmen scrollen Sunwing Travel Group Inc., Toronto, Kanada Togebi Holdings Limited, Nikosia, Zypern Übrige unwesentliche assoziierte Unternehmen Mio. € 2020 2019 2020 2019 2020 2019 Anteil der TUI am Gewinn/Verlust * -70,5 -6,4 - - -0,2 6,3 sonstigen Ergebnis -17,8 15,4 - - -10,6 2,3 Gesamtergebnis -88,3 9,0 - - -10,8 8,6 scrollen Assoziierte Unternehmen, gesamt Mio. € 2020 2019 Anteil der TUI am Gewinn/Verlust * -70,7 -0,1 sonstigen Ergebnis -28,4 17,7 Gesamtergebnis -99,1 17,6 * Ausschließlich aus fortzuführen den Geschäftsbereichen. Anteilige Finanzinformationen wesentlicher und nicht wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen scrollen Riu Hotels S.A., Palma de Mallorca, Spanien TUI Cruises GmbH, Hamburg, Deutschland Übrige unwesentliche Gemeinschaftsunternehmen Mio. € 2020 2019 2020 2019 2020 2019 Anteil der TUI am Gewinn/Verlust * 5,0 43,4 -74,2 202,6 -53,4 51,6 sonstigen Ergebnis -81,1 -29,3 14,6 0,4 -11,1 16,4 Gesamtergebnis -76,1 14,1 -59,6 203,0 -64,5 68,0 scrollen Gemeinschaftsunternehmen, gesamt Mio. € 2020 2019 Anteil der TUI am Gewinn/Verlust * -122,6 297,6 sonstigen Ergebnis -77,6 -12,5 Gesamtergebnis -200,2 285,1 * Ausschließlich aus fortzuführenden Geschäftsbereichen. Nettovermögenswerte der wesentlichen assoziierten Unternehmen scrollen Mio. € Sunwing Travel Group Inc., Toronto, Kanada Togebi Holdings Limited, Nikosia, Zypern Nettovermögenswerte zum 1.10.2018 458,8 Umgliederung - -136,5 Sonstige Ergebnisse -0,7 - Dividenden -6,5 - Wechselkurseffekte 27,2 -8,9 Gewinn/Verlust -13,0 -6,2 Nettovermögenswerte zum 30.9.2019 465,8 -151,6 Wechselkurseffekte -28,0 16,6 Kapitalerhöhung - 94,4 Gewinn/Verlust -143,9 -97,4 Nettovermögenswerte zum 30.9.2020 293,9 -138,0 Überleitung auf den Buchwert der assoziierten Unternehmen in der Konzernbilanz scrollen Mio. € Sunwing Travel Group Inc., Toronto, Kanada Togebi Holdings Limited, Nikosia, Zypern Übrige unwesentliche assoziierte Unternehmen Assoziierte Unternehmen, gesamt Anteil der TUI in % zum 30.9.2019 49,0 10,0 Anteil der TUI an den Nettovermögenswerten zum 30.9.2019 228,2 -15,2 82,5 295,5 Nicht erfasste anteilige Verluste 6,3 6,4 12,7 Geschäfts- oder Firmenwert zum 30.9.2019 52,5 8,9 7,2 68,6 Buchwert zum 30.9.2019 280,7 0,0 96,1 376,8 Anteil der TUI in % zum 30.9.2020 49,0 10,0 Anteil der TUI an den Nettovermögenswerten zum 30.9.2020 144,0 -13,8 2,0 132,2 Wertminderung der Nettovermögenswerte -0,1 -0,1 Nicht erfasste anteilige Verluste 5,5 31,8 37,3 Geschäfts- oder Firmenwert zum 30.9.2020 48,5 8,3 7,0 63,8 Buchwert zum 30.9.2020 192,5 - 40,7 233,2 Nettovermögenswerte der wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen scrollen Mio. € Riu Hotels S.A., Palma de Mallorca, Spanien TUI Cruises GmbH, Hamburg, Deutschland Nettovermögenswerte zum 1.10.2018 910,4 686,5 Gewinn/Verlust 88,5 405,2 Sonstige Ergebnisse -73,8 0,8 Dividenden -70,0 -340,0 Wechselkurseffekte 14,2 - Nettovermögenswerte zum 30.9.2019 869,3 752,5 Gewinn/Verlust 10,2 -148,4 Sonstige Ergebnisse -105,1 29,1 Kapitalerhöhung - 150,0 Wechselkurseffekte -60,2 - Nettovermögenswerte zum 30.9.2020 714,2 783,2 Überleitung auf den Buchwert der Gemeinschaftsunternehmen in der Konzernbilanz scrollen Mio. € Riu Hotels S.A., Palma de Mallorca, Spanien TUI Cruises GmbH, Hamburg, Deutschland Übrige unwesentliche Gemeinschaftsunternehmen Gemeinschaftsunternehmen, gesamt Anteil der TUI AG an den Nettovermögenswerten zum 30.9.2019 426,0 376,3 305,7 1.108,0 Geschäfts- oder Firmenwert zum 30.9.2019 1,7 - 21,0 22,7 Buchwert zum 30.9.2019 427,7 376,3 326,7 1.130,7 Anteil der TUI AG an den Nettovermögenswerten zum 30.9.2020 350,0 391,6 221,0 962,6 Geschäfts- oder Firmenwert zum 30.9.2020 1,7 - 20,7 22,4 Wertminderung der Nettovermögenswerte - - -34,4 -34,4 Nicht erfasste anteilige Verluste - - 2,9 2,9 Buchwert zum 30.9.2020 351,7 391,6 210,2 953,5 WERTMINDERUNGEN DER BUCHWERTE VON ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN Die COVID-19-Pandemie stellt einen Anlass dar, die Buchwerte der assoziierten Unternehmen und der Gemeinschaftsunternehmen auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen. Alle Werthaltigkeitstests basierten auf den Ergebnisplanungen der jeweiligen Gesellschaft. Auf Basis dieser Ergebnisplanungen wurde der beizulegende Zeitwert über eine Diskontierung der erwarteten anteiligen Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt. In allen Fällen war der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten höher als der Nutzungswert. Die verwendeten Parameter sind alle dem Level 3 der Zeitwerthierarchie zuzuordnen. Es wurden im Geschäftsjahr insgesamt Wertminderungen von 34,5 Mio. € in der Position Wertminderungen auf Nettoinvestitionen in nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen erfasst. Von den Wertberichtigungen entfielen 33,2 Mio. € auf das Segment Hotels & Resorts, und betrafen im Wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen in Vietnam (13,9 Mio. €) sowie in Kroatien (17,9 Mio. €). Es wurden hier länderspezifische Diskontierungszinssätze von 8,15% für Kroatien und 8,48% für Vietnam verwendet. Im Übrigen wurden die gleichen Parameter zugrunde gelegt wie beim Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte für den Bereich Hotels & Resorts (Textziffer 12). NICHT ERFASSTE VERLUSTE VON ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN Die nicht erfassten kumulierten Verluste betragen 40,2 Mio. € (Vorjahr 12,7 Mio. €). Bereits im Geschäftsjahr 2014 überstiegen die erfassten anteiligen Verluste den Wert der Beteiligung an der Togebi Holdings Limited. Die Erfassung weiterer Verluste hätte zu einer Reduzierung des Buchwerts unter null geführt. Nach Berücksichtigung der Kapitalerhöhung und des Ergebnisses des Berichtsjahres betragen sie jetzt 5,5 Mio. €. Weitere 34,7 Mio. € betreffen den Anteil der TUI am Ergebnis der Gesellschaften Corsair S.A. und Bartu Turizm Yatirimlari A.S., deren anteiliges Eigenkapital ebenfalls mit null bewertet ist. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ANTEILEN AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN Zugunsten assoziierter Unternehmen bestehen zum 30. September 2020 Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 20,0 Mio. € (Vorjahr 49,8 Mio. €), zugunsten von Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 89,4 Mio. € (Vorjahr 12,1 Mio. €). (17) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen scrollen 30.9.2020 30.9.2019 Mio. € Restlaufzeit über 1 Jahr Gesamt Restlaufzeit über 1 Jahr Gesamt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 151,2 - 584,5 Kreditforderungen und Ausleihungen 198,7 288,7 41,2 97,5 Leasingforderungen 9,6 13,5 - - Sonstige Forderungen 194,1 435,3 19,8 255,3 Gesamt 402,4 888,7 60,9 937,3 TUI hat zum 30. September 2020 Vertriebsprovisionen an Reisebüros und weitere Vertriebskanäle als Kosten des Erhalts des Vertrags in Höhe von 38,4 Mio. € (Vorjahr 78,7 Mio. €) aktiviert. Im Geschäftsjahr wurden Vertriebsprovisionen in Höhe von 340,7 Mio. € (Vorjahr 744,8 Mio. €) aufwandswirksam erfasst. Der TUI Konzern und Boeing haben ein umfassendes Maßnahmenpaket vereinbart, um die Auswirkungen des Flugverbots der 737 Max zu kompensieren. Neben Guthaben für künftige Flugzeugbestellungen sieht es eine Kompensation vor, die einen signifikanten Teil der finanziellen Folgen abdeckt. Die Cash-Zahlungen werden innerhalb der kommenden zwei Jahre realisiert, während die Einnahmen teilweise im aktuellen Berichtszeitraum in den Umsatzkosten realisiert und teilweise über die Nutzungsdauer der künftig ausgelieferten Boeing 737-Max verteilt werden. Die Forderung für die Kompensation ist in den sonstigen Forderungen erfasst. (18) Geleistete touristische Anzahlungen Die geleisteten Anzahlungen betreffen hauptsächlich branchenübliche Vorauszahlungen für zukünftige touristische Leistungen, insbesondere vom Veranstalter geleistete Vorauszahlungen für zukünftig zu beziehende Hotelleistungen. Die Wertminderungen des Geschäftsjahres auf geleistete Vorauszahlungen für zukünftig zu beziehende Hotelleistungen belaufen sich auf 53,4 Mio. € (Vorjahr 1,4 Mio. €). (19) Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte Die sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerte in Höhe von 536,6 Mio. € (Vorjahr 501,4 Mio. €) ergeben sich im Wesentlichen aus der Überdeckung von Pensionsplänen in Höhe von 363,3 Mio. € (Vorjahr 310,0 Mio. €) sowie durch sonstige Steuerforderungen in Höhe von 81,3 Mio. € (Vorjahr 111,4 Mio. €). (20) Latente Ertragsteueransprüche Bilanzierte aktive und passive latente Steuern nach Sachverhalten scrollen 30.9.2020 30.9.2019 angepasst Mio. € Aktivisch Passivisch Aktivisch Passivisch Leasingtransaktionen -46,4 -131,4 2,1 - Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei Sachanlagen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten 78,2 274,4 48,7 283,5 Ansatzunterschiede bei Forderungen und sonstigen Vermögenswerten 120,2 52,3 18,9 33,5 Bewertung von Finanzinstrumenten 76,5 20,5 9,1 58,5 Bewertung von Pensionsrückstellungen 156,6 69,9 194,1 50,3 Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei übrigen Rückstellungen 53,0 5,8 61,7 8,4 Sonstige Transaktionen 52,1 46,0 41,3 83,0 Aktivierte Steuerersparnisse aus zukünftig realisierbaren Verlustvorträgen 124,2 116,4 Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern -407,6 -407,6 -290,3 -290,3 Bilanzansatz 299,6 192,7 202,0 226,9 Von den latenten Ertragsteueransprüchen realisieren sich 147,5 Mio. € (Vorjahr 196,0 Mio. €) in mehr als zwölf Monaten. Von den latenten Ertragsteuerverbindlichkeiten realisieren sich 183,6 Mio. € (Vorjahr 202,4 Mio. €) in mehr als zwölf Monaten. Auf abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 436,5 Mio. € (Vorjahr 178,9 Mio. €) wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt. Keine latenten Steuerverbindlichkeiten wurden für temporäre Differenzen in Höhe von 76,3 Mio. € (Vorjahr 72,4 Mio. €) zwischen dem Nettovermögen und dem steuerlichen Buchwert von Tochterunternehmen angesetzt, da mit einer Umkehr der temporären Differenzen in näherer Zukunft nicht zu rechnen ist. Angesetzte Verlustvorträge und Vortragsfähigkeit nicht angesetzter Verlustvorträge scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 Angesetzte Verlustvorträge 617,5 517,1 Nicht angesetzte Verlustvorträge 9.260,5 6.318,3 davon innerhalb 1 Jahres verfallbare Verlustvorträge 9,9 10,6 davon in 2 bis 5 Jahren verfallbare Verlustvorträge 144,8 34,3 davon in mehr als 5 Jahren verfallbare Verlustvorträge (ohne unverfallbare Verlustvorträge) 38,5 davon unverfallbare Verlustvorträge Verlustvorträge 9.067,3 6.273,4 Gesamtsumme noch nicht genutzter Verlustvorträge 9.878,0 6.835,4 Verlustvorträge aus deutschen Gesellschaften enthalten den kumulierten Betrag aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Zinsvorträge aus der Zinsschrankenregelung. Potenzielle Steuerersparnisse in Höhe von insgesamt 1.740,1 Mio. € (Vorjahr 1.141,9 Mio. €) wurden nicht aktiviert, da die Nutzung der zugrunde liegenden Verlustvorträge im Planungszeitraum als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wurde. Es ergaben sich im Geschäftsjahr 2020 Steuerminderungen von 0,0 Mio. € (Vorjahr 2,3 Mio. €) aus der Nutzung von Verlustvorträgen, die bislang als nicht realisierbar eingeschätzt wurden und für die somit zum 30. September 2020 kein Vermögenswert für die daraus möglichen Steuerersparnisse angesetzt wurde. Aus Verlustrückträgen wurden Steuerminderungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €) realisiert. Entwicklung der aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen scrollen Mio. € 2020 2019 Aktivierte Steuerersparnisse zu Beginn der Periode 116,4 198,3 Nutzung von Verlustvorträgen -0,6 -9,3 Aktivierung von erwarteten Steuerersparnissen aus Verlustvorträgen 78,3 28,0 Wertberichtigung auf aktivierte Steuerersparnisse aus Verlustvorträgen -69,9 -100,8 Währungsangleichung und sonstige Effekte - 0,2 Aktivierte Steuerersparnisse zum Ende der Periode 124,2 116,4 Der aktivierte latente Steueranspruch aus temporären Differenzen und aus als nutzbar eingeschätzten Verlustvorträgen in Höhe von 213,0 Mio. € (Vorjahr 16,1 Mio. €) ist auch bei Gesellschaften, die im Berichtsjahr oder im Vorjahr Verluste erleiden, durch für die Zukunft erwartete zu versteuernde Ergebnisse gedeckt. Dies basiert auf der vom TUI Management geplanten zukünftigen Geschäftsentwicklung. Die wesentlichen Eckpunkte dieser Planung sind im Abschnitt Annahmen und Schätzungen dargestellt. Für die Ableitung der Nutzbarkeit von steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen Differenzen stellt TUI auf einen fünfjährigen Planungshorizont ab. (21) Vorräte Vorräte scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 Flugzeugersatzteile und Verbrauchsgüter 29,2 38,6 Zum Verkauf verfügbare Immobilien 14,6 33,1 Verbrauchsgüter in Hotels 16,4 20,6 Sonstige Vorräte 13,0 22,5 Gesamt 73,2 114,7 Im Geschäftsjahr wurden Vorräte in Höhe von 411,7 Mio. € (Vorjahr 619,1 Mio. €) als Aufwand erfasst. Eine Abwertung der zum Verkauf verfügbaren Immobilien auf den Nettoveräußerungswert führte im Geschäftsjahr zu einem Aufwand von 17,2 Mio. €. (22) Finanzmittel Finanzmittel scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 Guthaben bei Kreditinstituten 1.225,0 1.712,7 Kassenbestand und Schecks 8,1 28,8 Gesamt 1.233,1 1.741,5 Die Finanzmittel unterliegen zum 30. September 2020 mit 324,0 Mio. € Verfügungsbeschränkungen (Vorjahr 203,1 Mio. €). Am 30. September 2016 ist die TUI AG eine Vereinbarung zur langfristigen Schließung der Differenz zwischen den Verpflichtungen und dem Fondsvermögen leistungsorientierter Pensionspläne in Großbritannien eingegangen. Als Sicherheit hierfür waren zum Bilanzstichtag 52,0 Mio. € auf einem Bankkonto hinterlegt. Der TUI Konzern kann über diese Finanzmittel nur verfügen, wenn alternative Sicherheiten gestellt werden. Des Weiteren entfallen 116,5 Mio. € (Vorjahr 116,5 Mio. €) auf erhaltene Barsicherheiten, die im Geschäftsjahr 2013 von belgischen Steuerbehörden vor dem Hintergrund eines langjährigen Rechtsstreits über die Erstattung von Umsatzsteuer für die Jahre 2001 bis 2011 ohne Anerkenntnis einer Schuld bei einem belgischen Tochterunternehmen hinterlegt wurden, um den Zinslauf für beide Parteien zu unterbrechen. Zur Absicherung einer etwaigen Rückzahlung wurde dem belgischen Staat eine Bankgarantie eingeräumt. Aufgrund der Bankgarantie ist die Fähigkeit des TUI Konzerns, über die Finanzmittel zu verfügen, eingeschränkt. Die übrigen Beschränkungen betreffen Finanzmittel, die aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Bestimmungen, u.a. für die Absicherung von erhaltenen Reisegeldern, vorgehalten werden müssen. (23) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte scrollen Mio. € 30.9.2020 Flugzeuge 42,4 Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen 13,1 Übrige Aktiva 1,7 Gesamt 57,2 Im März 2019 verkaufte die TUI Group ihre Beteiligung an der Fluglinie Corsair S.A. an die Diamondale Ltd. Gleichzeitig wurde ein Anteil von 27% an der Diamondale Ltd für 1 € erworben. Seitdem wird diese Beteiligungais assoziiertes Unternehmen der TUI Group mit einem Buchwert von 1 € bilanziert. Derzeit verhandelt die TUI Group darüber, die Beteiligung an der Diamondale Ltd. zu verkaufen. Im Zusammenhang mit dieser Veräußerung sollen ein Flugzeug sowie die mit diesem Flugzeug zusammenhängende Finanzschuld auf die Corsair S.A. übertragen werden. Die Verhandlungen sind in einem fortgeschrittenen Stadium. Die TUI Group erwartet einen Abschluss der Transaktion im Geschäftsjahr 2021. Daher werden diese Vermögensgegenstände und Schulden des Bereichs Märkte & Airlines als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Anlässlich der Klassifizierung wurde das Flugzeug einem Werthaltigkeitstest unterzogen und um 46,5 Mio. € auf 24,5 Mio. € abgeschrieben. Die Wertminderung wird in den Umsatzkosten ausgewiesen. Zum 30. September 2020 wurde ein weiteres Flugzeug des Bereichs Märkte & Airlines mit einem Buchwert von 17,9 Mio. € aufgrund der erwarteten Veräußerung in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert. Weiterhin wurde am 29. September 2020 ein Vertrag über die Veräußerung des Gemeinschaftsunternehmens Karisma Hotels Caribbean S.A. abgeschlossen. Der Vollzug der Transaktion ist abhängig von den üblichen Bedingungen, insbesondere der Freigabe durch Kartellbehörden. Der im Segment Hotels & Resorts ausgewiesene Buchwert der Beteiligung in Höhe von 13,1 Mio. € wurde entsprechend als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Die Transaktion dient der Straffung des Produktportfolios in der Karibik. Es wird mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. In den übrigen Aktiva enthalten ist mit 1,4 Mio. € ein Kreuzfahrtschiff der Marella Cruises aus dem Segment Kreuzfahrten. Das Schiff wurde anlässlich der Klassifizierung um 52,1 Mio. € auf den Veräußerungspreis abzüglich Veräußerungskosten abgeschrieben. Die Wertminderung wird in den Umsatzkosten ausgewiesen. Das Schiff wird im Zuge der Erneuerung der Flotte außer Dienst gestellt und im Oktober 2020 verkauft. Unterjährig wurde die Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH in die zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte umgegliedert. Die Veräußerung wurde Anfang Juli 2020 vollzogen. Im Vorjahr wurden hier die beiden Spezialreiseveranstalter Berge & Meer und Boomerang des Segments Region Zentral mit 50,0 Mio. € ausgewiesen. Ihre Veräußerung erfolgte zum 1. Oktober 2019. Wir verweisen in beiden Fällen auf den Abschnitt "Desinvestitionen". Veräußerungsgruppe "Berge & Meer" und "Boomerang" scrollen Mio. € 30.9.2019 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 4,2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 2,3 Derivative Finanzinstrumente 2,9 Latente Ertragsteueransprüche 1,1 Geleistete touristische Anzahlungen 25,7 Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte 7,1 Finanzmittel 6,1 Übrige Aktiva 0,6 Gesamt 50,0 (24) Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital der TUI AG besteht aus nennwertlosen Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der auf eine einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beläuft sich auf rund 2,56 €. Da das Grundkapital in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt ist, werden die Aktionärsdaten in einem Aktienregister geführt. Das gezeichnete Kapital der TUI AG ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg und Hannover eingetragen. Im Geschäftsjahr wurden 1.394.512 Belegschaftsaktien ausgegeben. Damit setzt sich das gezeichnete Kapital zum Ende des Geschäftsjahres aus 590.415.100 Aktien (Vorjahr 589.020.588 Aktien) zusammen. Es erhöhte sich um 3,6 Mio. € auf 1.509,4 Mio. €. Die Hauptversammlung vom 11. Februar 2020 hat den Vorstand der TUI AG ermächtigt, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 10. August 2021. Von der Möglichkeit, eigene Aktien zu erwerben, wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Die TUI AG hat im August 2020 gemäß §71 Abs. 1 Nr. 2 AktG 102.293 eigene Aktien zur Ausgabe an Mitarbeiter im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms erworben. Dies entspricht einem Erwerbsvolumen von 1,0 Mio. €. BEDINGTES KAPITAL In der Hauptversammlung am 9. Februar 2016 wurde ein bedingtes Kapital zur Ausgabe von Schuldverschreibungen in Höhe von 150,0 Mio. € beschlossen. Die Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten sowie Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (mit und ohne Laufzeitbegrenzung) ist auf einen Nominalbetrag von 2,0 Mrd. € beschränkt und bis zum 8. Februar 2021 befristet. Mit Begebung einer Optionsschuldverschreibung über 150 Mio. € an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Oktober 2020 wurde diese Ermächtigung vollständig ausgenutzt. Insgesamt verfügt die TUI AG zum 30. September 2020 unverändert zum Vorjahr über ein bedingtes Kapital von 150,0 Mio. €. GENEHMIGTES KAPITAL Auf der Hauptversammlung vom 13. Februar 2018 wurde ein genehmigtes Kapital zur Ausgabe von Belegschaftsaktien über 30,0 Mio. € beschlossen. Der Vorstand der TUI AG ist ermächtigt, dieses genehmigte Kapital bis zum 12. Februar 2023 einmal oder mehrmals durch Ausgabe von Belegschaftsaktien gegen Bareinlage zu nutzen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 1.394.512 (Vorjahr 1.119.284) neue Belegschaftsaktien ausgegeben, sodass das genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag noch rund 22,3 Mio. € (Vorjahr 25,8 Mio. €) beträgt. Die Hauptversammlung vom 9. Februar 2016 hat eine Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen im Umfang von insgesamt höchstens 150,0 Mio. € beschlossen. Diese Ermächtigung hat eine Gültigkeit bis zum 8. Februar 2021. Ebenfalls auf der Hauptversammlung am 9. Februar 2016 ist ein Beschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von 570,0 Mio. € gefasst worden. Die Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen ist auf 300,0 Mio. € beschränkt. Die Ermächtigung für dieses genehmigte Kapital endet am 8. Februar 2021. Damit beträgt zum Bilanzstichtag die Summe der Ermächtigungen für noch nicht genutztes genehmigtes Kapital rund 742,3 Mio. € (Vorjahr 745,8 Mio. €). (25) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält Einstellungen aus Aufgeldern. Darüber hinaus sind Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungs- und Optionsrechte zum Erwerb von Aktien der TUI AG erzielt wurden, enthalten. Ebenso wurden Aufgelder infolge der Ausübung von Wandel- und Optionsrechten der Kapitalrücklage zugeführt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte sich die Kapitalrücklage durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien um insgesamt 3,5 Mio. € (Vorjahr 7,0 Mio. €). (26) Gewinnrücklagen Die TUI AG hat an ihre Aktionäre im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Dividende von 0,54 € je Stückaktie, insgesamt 318,1 Mio. € (Vorjahr 423,3 Mio. €), gezahlt. Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter verminderten sich im Geschäftsjahr 2020 durch die Gewährung von Dividenden um 0,2 Mio. € (Vorjahr 52,5 Mio. €). Aus der laufenden Bewertung der Ansprüche aus Aktienoptionsplänen, die mit Aktien bedient werden, resultierte im Berichtsjahr eine Erhöhung des Eigenkapitals um 2,9 Mio. €. Angaben zu diesen langfristigen Anreizprogrammen werden im Abschnitt "Anteilsbasierte Vergütungen nach IFRS 2" dargestellt. Die als Erstkonsolidierung dargestellte Veränderung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter im Vorjahr ist im Wesentlichen auf die nicht beherrschenden Anteile der akquirierten Gesellschaften des Geschäftsbereichs Destination Management in Höhe von 3,5 Mio. € zurückzuführen. Unterschiede aus der Währungsumrechnung enthalten Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen sowie aus der Umrechnung von in fremder Währung geführten Geschäfts- oder Firmenwerten. Der Anteil der Gewinne und Verluste aus Sicherungsinstrumenten, der als effektive Absicherung zukünftiger Zahlungsströme ermittelt wird, wird in Höhe von -316,1 Mio. € (Vorjahr -340,0 Mio. €) (vor Steuern) erfolgsneutral innerhalb der sonstigen Ergebnisse im Eigenkapital erfasst. Eine erfolgswirksame Auflösung dieser Rücklage erfolgt in der gleichen Periode, in der auch das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird oder als nicht mehr wahrscheinlich eingeschätzt wird. Der Rückgang im Geschäftsjahr 2020 ist außer auf Wechselkursänderungen und Änderungen der Treibstoffpreise auch darauf zurückzuführen, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie Sicherungsbeziehungen vorzeitig beendet wurden, da die nach IAS 39 geforderte hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Grundgeschäfte nicht mehr gegeben war. Die Neubewertung von Pensionsverpflichtungen (insbesondere versicherungsmathematische Gewinne und Verluste) wird ebenfalls erfolgsneutral innerhalb der sonstigen Ergebnisse im Eigenkapital erfasst. Die gemäß IAS 27 a.F. gebildete Neubewertungsrücklage aus sukzessive durchgeführten Erwerben von Unternehmen wird bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung des jeweiligen Unternehmens weitergeführt. (27) Verwendung Bilanzgewinn Nach dem Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des im handelsrechtlichen Jahresabschluss der TUI AG ausgewiesenen Bilanzgewinns. Der Jahresfehlbetrag der TUI AG beträgt 2.272,6 Mio. € (Vorjahr Jahresüberschuss 120,0 Mio. €). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 1.176,0 Mio. € (Vorjahr 1.374,1 Mio. €) und der Minderung der Gewinnrücklagen um 1.287,5 Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 190,9 Mio. € (Vorjahr 1.494,1 Mio. €). Der Hauptversammlung soll vorgeschlagen werden, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen. (28) Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital entfallen hauptsächlich auf die RIUSA II S.A. mit Sitz in Palma de Mallorca, Spanien. Der Kapitalanteil der TUI an dieser Hotel-Betriebsgesellschaft beträgt wie im Vorjahr 50,0%. Das Geschäftsjahr der RIUSA II S.A. weicht von dem Geschäftsjahr des TUI Konzerns ab und endet am 31. Dezember. Dieser Stichtag wurde bei Gründung der Gesellschaft festgelegt. Für die Einbeziehung der RIUSA II Gruppe in den Konzernabschluss des TUI Konzerns zum 30. September wird ein Teilkonzernabschluss der RIUSA II Gruppe auf den Bilanzstichtag 30. September erstellt. Die dem Segment Hotels & Resorts zugeordnete RIUSA II Gruppe betreibt eigene, gepachtete und unter Management-Verträgen betriebene Hotels in touristischen Zielgebieten des TUI Konzerns. Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen zu der RIUSA II S.A., Palma de Mallorca, Spanien, dem Tochterunternehmen, für das wesentliche Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen. Es wird der konsolidierte Abschluss des Teilkonzerns dargestellt. Zusammengefasste Finanzinformationen zu der RIUSA II S.A., Palma de Mallorca, Spanien * scrollen Mio. € 30.9.2020/ 2020 30.9.2019/ 2019 Kurzfristige Vermögenswerte 153,6 215,6 Langfristige Vermögenswerte 1.755,5 1.729,8 Kurzfristige Schulden 115,8 116,8 Langfristige Schulden 127,1 86,2 Umsatzerlöse 449,3 850,0 Gewinn/Verlust 28,4 225,6 Sonstige Ergebnisse -104,6 20,1 Mittelabfluss/-zufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 149,4 256,5 Mittelabfluss/-zufluss aus der Investitionstätigkeit -143,5 -205,3 Mittelabfluss/-zufluss aus der Finanzierungstätigkeit - 6,6 -111,5 Kumulierte nicht beherrschende Anteile 661,5 699,6 Nicht beherrschenden Gesellschaftern zugerechneter Gewinn/Verlust 14,2 112,8 Nicht beherrschenden Gesellschaftern zugewiesene Dividenden - 51,4 * Konsolidierter Teilkonzernabschluss. (29) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für die betriebliche Altersversorgung von Mitarbeitern bestehen beitrags- und leistungsorientierte Versorgungszusagen. Die Versorgungszusagen sind dabei abhängig von den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Landes und basieren in der Regel auf Beschäftigungsdauer und -entgelt der Mitarbeiter. Beitragsorientierte Versorgungszusagen werden immer durch die Zahlung von Prämien an externe Versicherer bzw. Fonds finanziert. In Deutschland besteht eine beitragsorientierte gesetzliche Grundversorgung der Arbeitnehmer, die Rentenzahlungen in Abhängigkeit vom Einkommen und von den geleisteten Beiträgen übernimmt. Daneben bestehen für Gesellschaften des TUI Konzerns weitere branchenspezifische Versorgungseinrichtungen. Mit Zahlung der Beiträge an die staatlichen Rentenversicherungsträger und privatrechtlichen Pensionskassen bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Wesentliche beitragsorientierte Pensionspläne bestehen außerhalb Deutschlands in den Niederlanden und in Großbritannien. Die laufenden Beitragszahlungen für beitragsorientierte Pläne werden als Aufwand der Periode erfasst. Im Berichtszeitraum betrug die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen 86,7 Mio. € (Vorjahr 93,4 Mio. €). Neben diesen beitragsorientierten Versorgungsplänen bestehen im TUI Konzern leistungsorientierte Pensionspläne, die üblicherweise entweder durch die Bildung von Rückstellungen innerhalb des Unternehmens oder durch die Anlage von Finanzmitteln außerhalb des Unternehmens finanziert werden. Innerhalb dieser Gruppe stellt die MER-Pensionskasse VVaG, eine privatrechtliche Pensionskasse, in der deutsche Gesellschaften der Reisebranche organisiert sind, einen gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber dar, der als leistungsorientierter Plan zu klassifizieren ist. Die Planteilnehmer und die Arbeitgeber leisten gemäß der Satzung gehaltsabhängige Beiträge an den Plan. Darüber hinaus bestehen keine weiteren satzungsgemäßen Verpflichtungen, eine Nachschusspflicht seitens der Planteilnehmer ist explizit ausgeschlossen. Die eingezahlten Beiträge werden, sofern sie nicht kurzfristig zur Erbringung von Leistungen verwendet werden, entsprechend den Regelungen des Plans angelegt. Diese Anlage geschieht dabei nicht getrennt nach Arbeitgebern, sodass eine Aufteilung des Vermögens auf einzelne Arbeitgeber entsprechend nicht möglich ist. Das Anlagerisiko wird ebenso wie das biometrische Risiko von allen Planteilnehmern gemeinsam getragen. Zudem stellt die Pensionskasse derzeit keine Unterlagen zur Verfügung, die eine Zuordnung eines etwaigen Fehlbetrags oder einer Vermögensüberdeckung und des Anteils des Unternehmens am Pensionsplan ermöglichen würden. Aus diesem Grund ist eine Bilanzierung des Plans als leistungsorientierter Plan nicht möglich und der Plan wird daher nach den Vorgaben des IAS 19 wie ein beitragsorientierter Plan erfasst. Im Geschäftsjahr wurden an die MER-Pensionskasse VVaG Beiträge in Höhe von 6,1 Mio. € (Vorjahr 5,9 Mio. €) geleistet. Für das Folgejahr werden Beiträge in gleicher Höhe erwartet. Als leistungsorientierte Versorgungspläne bilanzierte Pensionspläne bestehen im TUI Konzern insbesondere in Deutschland und in Großbritannien. Die mit Abstand größten Versorgungspläne bestehen bei den britischen Reiseveranstaltern des Konzerns. Diese haben zum Bilanzstichtag einen Anteil von 70,6% (Vorjahr 70,9%) an der gesamten Verpflichtung des Konzerns. Die deutschen Pläne machen weitere 24,8% (Vorjahr 24,4%) der Verpflichtung aus. Wesentliche Pensionspläne in Großbritannien scrollen Bezeichnung des Plans Status BAL Scheme Geschlossen TUI UK Scheme Geschlossen TAPS Scheme Geschlossen Die leistungsorientierten Pläne in Großbritannien sind nahezu ausschließlich über externe Fonds finanziert. Nach britischem Recht besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, diese Fonds finanziell so auszustatten, dass das Planvermögen die zu leistenden Pensionszahlungen und die Verwaltungskosten des Fonds deckt. Die Pensionsfonds werden von eigenständigen Verwaltern (Trustees) betreut. Die Trustees setzen sich aus unabhängigen Mitgliedern sowie aus Leistungsberechtigten des Plans und Arbeitgebervertretern zusammen. Die Trustees sind zum einen für die Anlage des Fondsvermögens unter Wahrung der Interessen der Planmitglieder verantwortlich, zum anderen verhandeln die Trustees aber auch die Höhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Beitragszahlungen an die Fonds, die somit eine Mindestdotierungsverpflichtung gegenüber den Fonds darstellt. Zu diesem Zweck erfolgt alle drei Jahre eine versicherungsmathematische Bewertung durch von den Trustees beauftragte Aktuare. Die jährlich zu leistenden Beiträge an die Fonds zum Ausgleich der Unterdeckung wurden zuletzt auf Basis der Bewertung zum 30. September 2016 festgelegt. Die versicherungsmathematische Bewertung zum 30. September 2019 war zum Berichtszeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Seit 31. Oktober 2018 sind die wesentlichen Teile des TUI Group UK Pension Trust für die Ansammlung weiterer Ansprüche geschlossen. Ein laufender Dienstzeitaufwand für erbrachte Leistungen der Mitarbeiter entsteht entsprechend nicht mehr. Seit dem 1. November 2018 werden damit die Rentensteigerungen auf bestehende Ansprüche aus dem Plan entsprechend den Regeln für ausgeschiedene Rentenanwärter berechnet. Mit der Schließung des Pension Trust für die Ansammlung weiterer Ansprüche wurde allen Mitgliedern des leistungsorientierten Plans angeboten, in den bestehenden beitragsorientierten Pensionsplan einzutreten, um ab 1. November 2018 weitere Pensionsansprüche zu erwerben. Die leistungsorientierten Pensionszusagen in Deutschland sind im Wesentlichen nicht kapitalgedeckt und die Verpflichtungen entsprechend bilanziell durch die Bildung von Rückstellungen erfasst. Die Zusagen sehen Betriebsrentenzahlungen ab dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter vor. Dabei hängt die Höhe der Rentenzahlung üblicherweise entweder von der Höhe des Entgelts zum Zeitpunkt des Ausscheidens oder der Höhe des durchschnittlichen Entgelts während der Dienstzeit des Mitarbeiters ab. Die zugesagten Leistungen umfassen regelmäßig auch einen Hinterbliebenenschutz sowie Leistungen bei Invalidität. Leistungen anderer Versorgungsträger wie der MER-Pensionskasse oder von Lebensversicherungen führen dabei teilweise zu einer Begrenzung der Höhe der Betriebsrentenzahlungen. Wesentliche Pensionspläne in Deutschland scrollen Bezeichnung des Plans Status Versorgungsordnung TUI AG Offen Versorgungsordnung TUI fly GmbH Offen Versorgungsordnung TUI Deutschland GmbH Geschlossen Versorgungsordnung TUI Beteiligungs GmbH Geschlossen Versorgungsordnung TUI Immobilien Services GmbH Geschlossen Für leistungsorientierte Pensionszusagen entstand im Konzern in der Berichtsperiode insgesamt ein Aufwand von 48,0 Mio. €, der im Wesentlichen laufenden Dienstzeitaufwand umfasst. Der Aufwand des Vorjahres enthielt darüber hinaus einen negativen nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand im Zuge einer Planänderung des TUI Group UK Pension Trust. Der Nettozinsaufwand aus Pensionen sank gegenüber dem Vorjahr deutlich, da die Pensionspläne in Großbritannien zu einem großen Teil überdeckt sind und entsprechend einen Zinsüberschuss generieren, der den Zinsaufwand für die ungedeckten und unterdeckten Pensionspläne des Konzerns nahezu vollständig kompensiert. Altersversorgungsaufwand für leistungsorientierte Pensionszusagen scrollen Mio. € 2020 2019 Laufender Dienstzeitaufwand für in der Periode erbrachte Leistungen der Mitarbeiter 49,5 39,9 Ertrag aus Plankürzungen 4,0 0,7 Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Pensionsplänen 2,5 13,4 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand - -24,0 Gesamt 48,0 28,6 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungszusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt dabei ausschließlich für leistungsorientierte Versorgungszusagen, bei denen das Unternehmen den Arbeitnehmern einen bestimmten Versorgungsumfang garantiert. Dies umfasst auch Regelungen zu Vorruhestands- und Überbrücküngsgeldern. Bilanziell erfasste Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen scrollen Mio. € 30.9.2020 Gesamt 30.9.2019 Gesamt Barwert für ganz oder teilweise fondsgedeckte Versorgungszusagen 3.071,3 3.176,5 Marktwert des Vermögens externer Fonds 3.373,7 3.397,9 Über- (-)/Unterdeckung (+) der ganz oder teilweise fondsgedeckten Versorgungszusagen -302,4 -221,4 Barwert der nicht fondsgedeckten Versorgungszusagen 954,1 979,4 Bilanziell erfasste Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen 651,7 758,0 davon Pensionspläne mit Überdeckung in den sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerten 363,3 310,0 Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.015,0 1.068,0 davon kurzfristig 31,4 32,4 davon langfristig 983,6 1.035,6 Bei fondsgedeckten Pensionsplänen wird als Rückstellung lediglich die Deckungslücke zwischen dem Planvermögen und dem Anwartschaftsbarwert der Versorgungsverpflichtungen bilanziert. Bestehen bei fondsfinanzierten Pensionszusagen unter Einbeziehung eines Unterschiedsbetrags aufgrund von vergangenen Serviceleistungen eine Überdeckung und zugleich ein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Minderung künftiger Beitragszahlungen gegenüber dem Fonds, erfolgt eine Aktivierung unter Berücksichtigung der in IAS 19 festgelegten Obergrenze. Zum 30. September 2020 sind in den sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerten Überdeckungen in Höhe von 363,3 Mio. € (Vorjahr 310,0 Mio. €) ausgewiesen. Entwicklung der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen scrollen Mio. € Barwert der Verpflichtung Zeitwert des Planvermögens Gesamt Stand zum 1.10.2019 4.155,9 -3.397,9 758,0 Laufender Dienstzeitaufwand 49,5 - 49,5 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand - - - Effekte aus Plankürzungen und Abgeltungen -4,5 0,5 -4,0 Zinsaufwand (+)/Zinsertrag (-) 58,3 -55,8 2,5 Gezahlte Renten -179,8 148,6 -31,2 Eingezahlte Beträge des Arbeitgebers - -81,5 -81,5 Eingezahlte Beträge von Versorgungsberechtigten 1,6 -1,6 - Neubewertungen 28,2 -53,7 -25,5 davon aus der Änderung finanzieller Annahmen 8,2 - 8,2 davon aus der Änderung demografischer Annahmen 59,8 - 59,8 davon aus erfahrungsbedingten Anpassungen -39,8 - -39,8 davon Erträge aus dem Planvermögen, die nicht im Konzerngewinn/-Verlust enthalten sind -53,7 -53,7 Währungsdifferenzen -62,8 67,7 4,9 Übrige Änderungen -21,0 - -21,0 Stand zum 30.9.2020 4.025,4 -3.373,7 651,7 Entwicklung der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen scrollen Mio. € Barwert der Verpflichtung Zeitwert des Planvermögens Gesamt Stand zum 1.10.2018 3.570,8 -2.701,1 869,7 Laufender Dienstzeitaufwand 39,9 - 39,9 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -24,0 - -24,0 Effekte aus Plankürzungen und Abgeltungen -0,7 - -0,7 Zinsaufwand (+)/Zinsertrag (-) 85,4 -72,0 13,4 Gezahlte Renten -166,2 134,6 -31,6 Eingezahlte Beträge des Arbeitgebers - -111,5 -111,5 Eingezahlte Beträge von Versorgungsberechtigten 1,8 -1,8 - Neubewertungen 670,4 -650,5 19,9 davon aus der Änderung finanzieller Annahmen 734,1 - 734,1 davon aus der Änderung demografischer Annahmen -65,4 - -65,4 davon aus erfahrungsbedingten Anpassungen 1,7 - 1,7 davon Erträge aus dem Planvermögen, die nicht im Konzerngewinn/-verlust enthalten sind -650,5 -650,5 Währungsdifferenzen -8,6 4,4 -4,2 Übrige Änderungen -12,9 - -12,9 Stand zum 30.9.2019 4.155,9 -3.397,9 758,0 Sowohl die Pensionsverpflichtung als auch der Wert des Planvermögens unterlagen im Geschäftsjahr teilweise starken Schwankungen, insbesondere seit dem Ausbruch der COVID-19-Krise im März. Zum Geschäftsjahresende waren gegenüber dem Vorjahr jedoch nur leichte Veränderungen zu verzeichnen. Die Nettoverpflichtung sank im Wesentlichen durch gezahlte Renten und Beiträge zu den Pensionsfonds um 106,3 Mio. € auf 651,7 Mio. €. Das Fondsvermögen des TUI Konzerns setzt sich zum Bilanzstichtag wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt zusammen. Zusammensetzung des Fondsvermögens am Bilanzstichtag scrollen 30.9.2020 30.9.2019 Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Mio. € ja nein ja nein Marktwert des Fondsvermögens zum Ende der Periode 2.902,5 471,2 2.213,5 1.184,4 davon Eigenkapitalinstrumente 36,3 - 39,3 - davon Staatsanleihen 36,2 - 33,5 - davon Unternehmensanleihen 929,1 - 496,6 - davon Liability Driven Investments 1.449,4 - 1.181,6 - davon Absolute Return Bonds 184,9 - 182,8 - davon Immobilien 262,7 - 276,0 - davon Versicherungspolicen - 111,2 - 100,1 davon Versicherungsverbriefungen - 130,9 - 130,3 davon Ausleihungen - 204,0 - 195,9 davon Barmittel - 25,1 - 751,5 davon Sonstiges 3,9 - 3,7 6,6 Im Fondsvermögen sind zum Bilanzstichtag wie auch im Vorjahr weder direkte Anlagen in Finanzinstrumenten, die von der TUI AG oder einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen begeben wurden, noch im Konzernbesitz stehende Immobilien enthalten. Sofern bei fondsgedeckten Plänen Anlagen in Fonds erfolgen, die Marktindizes abbilden, können im anteiligen Umfang Anlagen in eigenen Finanzinstrumenten enthalten sein. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen erfolgt durch versicherungsmathematische Berechnungen, denen jeweils länderspezifische Parameter und Annahmen zugrunde liegen. Die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung erwarteter zukünftiger Entgelt- und Rentensteigerungen nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Für die Pensionspläne in Großbritannien ist keine erwartete Entgeltsteigerung berücksichtigt, da diese aufgrund der beschriebenen Planänderung nicht mehr bewertungsrelevant ist. Versicherungsmathematische Annahmen scrollen 30.9.2020 Prozentsatz p.a. Deutschland Großbritannien Übrige Länder Rechnungszins 0,7 1,6 0,7 Gehaltstrend 2,5 0,0 0,9 Rententrend 1,8 2,8 1,3 scrollen 30.9.2019 Prozentsatz p.a. Deutschland Großbritannien Übrige Länder Rechnungszins 0,7 1,7 0,2 Gehaltstrend 2,5 - 1,2 Rententrend 1,8 3,1 0,9 Zur Ermittlung des für die Abzinsung der Pensionsrückstellung anzuwendenden Zinssatzes wird von einem Index für Industrieanleihen ausgegangen, der zur Erfüllung des von IAS 19 geforderten Hochwertigkeitskriteriums (Anleihen mit einem Rating von AA und höher) um bereits herabgestufte und bei Ratingagenturen unter Beobachtung stehende Titel sowie um nachrangige Anleihen bereinigt wird. Die sich so ergebende Zinsstruktur wird auf Basis der Zinsstrukturkurven für nahezu risikolose Anleihen unter Berücksichtigung eines angemessenen Risikoaufschlags entsprechend der Laufzeit der Verpflichtung extrapoliert. Um einen entsprechend breiten Markt abzudecken, wird ein Index zugrunde gelegt, der zum Teil auch auf Anleihen mit kürzerer Laufzeit basiert (zum Beispiel für die Eurozone Anleihen aus dem iBoxx € Corporates AA 10+ und dem iBoxx € Corporates AA 7-10). Neben den genannten Parametern ist als weitere wesentliche Annahme die Lebenserwartung zu nennen. In Deutschland wurden für die Ermittlung der Lebenserwartung die Heubeck-Tafeln 2018 G zugrunde gelegt. In Großbritannien finden die Basis-Sterbetafeln S3NxA Anwendung, die basierend auf einer von der Continuous Mortality Investigation (CMI) durchgeführten Untersuchung von 2019 an für die Zukunft erwartete Steigerungen der Lebenserwartung angepasst werden. Die Rentenanpassungsformeln sind stark von den jeweiligen Versorgungssystemen abhängig. So finden sich neben festen Steigerungsraten auch verschiedene inflationsabhängige Rentenanpassungsmechanismen in unterschiedlichen Ländern. Veränderungen bei den genannten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen würden zu den unten dargestellten Veränderungen des Verpflichtungsumfangs führen. Die Ermittlung der Sensitivität folgt der gleichen Methodik wie die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung. Die Annahmen wurden dabei jeweils isoliert verändert, in der Realität bestehende Abhängigkeiten der Annahmen voneinander wurden nicht berücksichtigt. Der Effekt aus einer Erhöhung der Lebenserwartung um ein Jahr wird für die Pensionspläne in Deutschland bedingt durch die Verwendung der Heubeck-Tafeln 2018 G mit Hilfe einer Senkung der Sterbewahrscheinlichkeit simuliert. In Großbritannien wird der auf Basis der Sterbetafeln ermittelten Lebenserwartung ein Jahr hinzugefügt. Auswirkungen der Veränderung versicherungsmathematischer Annahmen auf die leistungsorientierte Verpflichtung scrollen 30.9.2020 30.9.2019 Mio. € + 50 Basispunkte -50 Basispunkte + 50 Basispunkte -50 Basispunkte Diskontierungszins -342,5 + 393,5 -388,7 + 450,8 Gehaltssteigerung +17,1 -16,0 +18,9 -18,7 Rentensteigerung +119,1 -119,7 +142,2 -139,6 +1 Jahr +1 Jahr Lebenserwartung +177,2 - +182,8 - Die gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Verpflichtungen betrug für den Gesamtkonzern 19,6 Jahre (Vorjahr 19,6 Jahre). In Großbritannien lag die gewichtete durchschnittliche Duration bei 19,9 Jahren (Vorjahr 19,9 Jahre), während sie in Deutschland 19,6 Jahre (Vorjahr 19,6 Jahre) betrug. Das Fondsvermögen wird anhand der Marktwerte der angelegten Mittel zum 30. September 2020 bestimmt. Zur Ermittlung der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Zinserträge aus dem Vermögen externer Fonds wird der gleiche Zinssatz wie zur Diskontierung der leistungsorientierten Verpflichtung verwendet. Für das folgende Geschäftsjahr werden von den Gesellschaften des TUI Konzerns Beiträge zu den Pensionsfonds in Höhe von rund 112,7 Mio. € (Vorjahr 94,1 Mio. €) sowie Rentenzahlungen für nicht fondsgedeckte Pläne in Höhe von 31,4 Mio. € (Vorjahr 32,4 Mio. €) erwartet. Der erwartete Beitrag zu den Pensionsfonds umfasst im Wesentlichen die vereinbarte jährliche Zahlung, die mit den Trustees in Großbritannien zum Abbau der bestehenden Unterdeckung vereinbart ist. Die Zahlungen an die Leistungsempfänger erfolgen für Leistungen aus den fondsgedeckten Pensionsplänen in vollem Umfang aus dem Fondsvermögen, sodass dem TUI Konzern hieraus keine finanziellen Mittel abfließen. Die leistungsorientierten Pensionspläne des TUI Konzerns tragen verschiedene Risiken in sich, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben können. INVESTITIONSRISIKO Gerade bei den großen fondsgedeckten Plänen in Großbritannien kommt dem Investitionsrisiko eine besondere Bedeutung zu. Aktien übertreffen Anleihen zwar üblicherweise unter Renditegesichtspunkten, führen aber auch zu einer höheren Volatilität der Bilanzposition und zum Risiko einer kurzfristigen Unterdeckung. Um dieses Risiko zu begrenzen, sind die Trustees gehalten, ein ausgewogenes Investitionsportfolio aufzubauen und die Konzentration von Risiken zu begrenzen. ZINSRISIKO Der Rechnungszins beeinflusst insbesondere die nicht durch Fonds gedeckten Pläne in Deutschland, da ein Absinken des Rechnungszinses zu einer Erhöhung des Verpflichtungsumfangs führt. Ein Anstieg des Rechnungszinses bewirkt entsprechend eine Verminderung des Verpflichtungsumfangs. Fondsgedeckte Pläne sind von dieser Entwicklung nicht so stark betroffen, da die im Planvermögen enthaltenen zinstragenden Vermögensgegenstände die Effekte durch ihre Wertentwicklung regelmäßig dämpfen. Bei den fondsgedeckten Plänen in Großbritannien haben die Trustees hierzu einen Teil des Planvermögens in Liability Driven Investment-Portfolios investiert. Diese halten Kredit- und Sicherungsinstrumente, die darauf abzielen, den Einfluss von Zinsänderungen weitgehend auszugleichen. INFLATIONSRISIKO Ein Anstieg der Inflationsrate bewirkt regelmäßig eine höhere Leistungsverpflichtung bei endgehaltsbezogenen Pensionsplänen, da durch die Inflation die Bemessungsgrundlage in Form von Gehaltserhöhungen steigt. Zugleich fallen im Plan vorgesehene inflationsbasierte Rentensteigerungen ebenfalls höher aus. Das Inflationsrisiko wird durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten (Caps und Collars) abgemildert. Darüber hinaus halten die großen Pensionsfonds in Großbritannien inflationsgebundene Vermögenswerte, die das Risiko einer stark steigenden Inflation ebenfalls teilweise senken. Insbesondere die Anlage von Planvermögen in Liability Driven Investment-Portfolios zielt durch die enthaltenen Kredit- und Sicherungsinstrumente darauf ab, den Einfluss der Inflationsrate weitgehend auszugleichen. LANGLEBIGKEITSRISIKO Eine steigende Lebenserwartung erhöht die zu erwartende Leistungsdauer aus der Pensionsverpflichtung. Diesem Risiko wird begegnet, indem die aktuellen Sterblichkeitsdaten bei der Berechnung der Barwerte der Verpflichtung verwendet werden. WÄHRUNGSRISIKO Für den TUI Konzern entsteht ein Währungsrisiko aus den Pensionsplänen, da der überwiegende Teil der Pensionspläne in Großbritannien besteht und entsprechend in Britischen Pfund nominiert ist. Das Risiko ist begrenzt, da sich Währungseffekte auf die Verpflichtung und das Vermögen in großen Teilen aufheben. Es bleibt lediglich das Währungsrisiko auf die vorhandene Über- bzw. Unterdeckung. (30) Sonstige Rückstellungen Entwicklung der Rückstellungen im GJ 2020 scrollen Mio. € Stand zum 30.9.2019 Erstanwendung IFRS 16 Stand zum 1.10.2019 angepasst Erfolgsneutrale Veränderungen * Verbrauch Auflösung Rückstellungen für Instandhaltungen 768,9 5,5 774,4 -3,6 176,2 7,8 Rückstellungen für Restrukturierung 38,5 38,5 0,5 20,1 0,6 Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen 49,8 49,8 1,0 Rückstellungen für sonstige Steuern 35,2 35,2 5,6 Rückstellungen für sonstige Personalkosten 44,6 44,6 -0,5 2,6 9,4 Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten 22,5 22,5 4,5 12,8 0,2 Risiken aus schwebenden Geschäften 30,9 -6,7 24,2 -12,4 4,1 4,2 Übrige Rückstellungen 146,5 -0,2 146,3 -20,3 51,1 32,2 Sonstige Rückstellungen 1.136,9 -1,4 1.135,5 -26,2 267,9 54,4 scrollen Mio. € Zuführung Stand zum 30.9.2020 Rückstellungen für Instandhaltungen 148,1 734,9 Rückstellungen für Restrukturierung 256,4 274,7 Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen 3,6 52,4 Rückstellungen für sonstige Steuern 5,6 46,4 Rückstellungen für sonstige Personalkosten 3,9 36,0 Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten 4,8 18,8 Risiken aus schwebenden Geschäften 10,1 13,6 Übrige Rückstellungen 82,9 125,6 Sonstige Rückstellungen 515,4 1.302,4 * Umgliederungen, Übertragungen, Währungsangleichungen und Konsolidierungskreisänderungen. Die Rückstellungen für Instandhaltungen betreffen im Wesentlichen vertragliche Verpflichtungen zur Wartung, Überholung und Reparatur von Flugzeugen, Triebwerken und bestimmten Komponenten aus Flugzeugmietverträgen. Die Bewertung dieser Rückstellungen basiert auf den erwarteten Kosten des jeweils nächsten Wartungsereignisses, die unter Berücksichtigung von aktuellen Preisen, erwarteten Preissteigerungen und Datenblättern der Hersteller geschätzt werden. Entsprechend der einzelvertraglichen Regelung und dem Flugzeugmodell erfolgen die Zuführungen ratierlich auf Basis der Flugstunden, der Zahl der Flüge oder der Länge des vollständigen Überholungszyklus. Restrukturierungsrückstellungen umfassen Abfindungszahlungen an Mitarbeiter sowie Zahlungen für die vorzeitige Kündigung von Mietverhältnissen und betreffen insbesondere Restrukturierungsprojekte im Rahmen unseres globalen Programms zur Neuausrichtung, für die detaillierte formale Restrukturierungspläne erstellt und den betroffenen Parteien mitgeteilt wurden. Die zum Bilanzstichtag bestehenden Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 274,7 Mio. € (Vorjahr 38,5 Mio. €) entfallen zum überwiegenden Teil auf Leistungen gegenüber Arbeitnehmern anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen betreffen vorrangig öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zur Beseitigung von Industriealtlasten aus ehemaligen Bergbau- und Hüttenaktivitäten. Die Personalrückstellungen enthalten Rückstellungen für Jubiläumsgelder sowie Rückstellungen für anteilsbasierte Vergütungspläne mit Barausgleich gemäß IFRS 2. Angaben zu diesen langfristigen Anreizprogrammen werden unter Textziffer 39, "Anteilsbasierte Vergütungen nach IFRS 2", dargestellt. Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten bestehen für anhängige Rechtsverfahren. Zu weiteren Erläuterungen zu Rechtsstreitigkeiten wird auf Textziffer 37 verwiesen. In den sonstigen übrigen Rückstellungen ist eine Vielzahl unterschiedlicher Rückstellungen enthalten, von denen jede einzelne Position für sich keinen signifikanten Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des TUI Konzerns hat. Unter anderem sind hier Risiken für Rückbauverpflichtungen sowie Ausgleichsansprüche von Kunden enthalten. Die erfolgsneutralen Veränderungen der sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Konsolidierungskreisänderungen, Währungskursdifferenzen sowie Umklassifizierungen. Sofern für die Bewertung einer langfristigen Rückstellung zum Bilanzstichtag der Unterschied zwischen dem Barwert und dem Erfüllungsbetrag der Rückstellung wesentlich ist, muss die Rückstellung gemäß den Vorschriften des IAS 37 mit dem Barwert angesetzt werden. Der für die Abzinsung heranzuziehende Zinssatz sollte die spezifischen Risiken der Rückstellung ebenso berücksichtigen wie zukünftige Preissteigerungen. Die sonstigen Rückstellungen im TUI Konzern enthalten Positionen, auf die dieses Kriterium zutrifft. Die Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen enthalten einen Zinsanteil in Höhe von 7,5 Mio. € (Vorjahr 6,0 Mio. €), der als Zinsaufwand ausgewiesen ist. Fristigkeiten der sonstigen Rückstellungen scrollen 30.9.2020 30.9.2019 Mio. € Restlaufzeit über 1 Jahr Gesamt Restlaufzeit über 1 Jahr Gesamt Rückstellungen für Instandhaltungen 615,3 734,9 616,8 768,9 Rückstellungen für Restrukturierung 146,6 274,7 - 38,5 Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen 49,1 52,4 46,7 49,8 Rückstellungen für sonstige Steuern 26,4 46,4 23,5 35,2 Rückstellungen für sonstige Personalkosten 28,4 36,0 35,2 44,6 Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten 5,4 18,8 3,9 22,5 Risiken aus schwebenden Geschäften 2,1 13,6 6,5 30,9 Übrige Rückstellungen 38,8 125,6 42,4 146,5 Sonstige Rückstellungen 912,1 1.302,4 775,0 1.136,9 (31) Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten scrollen 30.9.2020 30.9.2019 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre Gesamt Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Anleihen - 298,9 - 298,9 - 297,8 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 560,9 3.298,6 94,2 3.953,7 74,9 391,0 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen 130,5 658,4 Sonstige Finanzschulden 16,4 - 16,4 19,2 Finanzschulden 577,3 3.597,5 94,2 4.269,0 224,6 1.347,2 Leasingverbindlichkeiten 687,3 1.693,5 1.019,1 3.399,9 - - scrollen 30.9.2019 Restlaufzeit Mio. € Über 5 Jahre Gesamt Anleihen - 297,8 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 404,1 870,0 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen 706,3 1.495,2 Sonstige Finanzschulden 19,2 Finanzschulden 1.110,4 2.682,2 Leasingverbindlichkeiten - - * Finanzschulden enthalten letztmals zum 30.9.2019 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen. Im Rahmen der Einführung des IFRS 16 zum 1. Oktober 2019 bei der TUI Group entfällt für die TUI als Leasingnehmer die Differenzierung zwischen Finanzierungs- und operativem Leasing. In diesem Zusammenhang werden die Leasingverbindlichkeiten separat in der Bilanz dargestellt und erläutert, so dass diese nicht mehr innerhalb der Finanzschulden ausgewiesen werden. Die langfristigen Finanzschulden, ohne die im Vorjahr enthaltenen Leasingverbindlichkeiten, erhöhten sich im Vergleich zum 30. September 2019 um 2.598,8 Mio. € auf 3.691,7 Mio. €. Der Anstieg ergab sich fast ausschließlich aus einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 2.597,7 Mio. €. Das Kern-Finanzierungsinstrument ist eine syndizierte revolvierende Kreditlinie (Revolving Credit Facility, RCF) zwischen der TUI AG und den früheren Konsortialbanken bzw. der KfW, die sich vor kurzem dem Bankenkonsortium angeschlossen hat. Der Liquiditätsbedarf des TUI Konzerns stieg infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Geschäftsbetrieb signifikant an. Die TUI AG war zudem von dem Risiko einer Nichteinhaltung der Covenants betroffen, so dass die bestehenden Bedingungen des RCF neu zu verhandeln waren. In der Folge sicherte sich die TUI AG eine separate Kreditlinie in Höhe von 1,8 Mrd. € von der KfW. Sie wurde im Rahmen der Staatshilfen der deutschen Bundesregierung gewährt und mit ihr wurde die bestehende Kreditvereinbarung der TUI AG mit ihren Banken über den Betrag von 1,75 Mrd. € aufgestockt. Das Gesamtvolumen der RCF stieg damit auf 3,55 Mrd. €. Die Vereinbarung wurde von dem bestehenden RCF-Bankenkonsortium am 8. April 2020 unterzeichnet. Laut dieser Vereinbarung umfasst die RCF eine Kreditlinie der vorherigen Konsortialbanken und eine separate Linie, die von der KfW zu ihren eigenen Bedingungen ausgereicht wurde. Zum 30. September 2020 war die revolvierende Kreditlinie mit 3,3 Mrd. € in Anspruch genommen worden. Die Überprüfung der Einhaltung der Finanz-Covenants bezüglich der bestehenden und aufgestockten RCF ist derzeit ausgesetzt (so genannte Covenant-Stundung). Aktuell ist eine Wiederaufnahme der Überprüfung zum 30. September 2021 vereinbart. Die kurzfristigen Finanzschulden, ohne Berücksichtigung der im Vorjahr enthaltenen Leasingverbindlichkeiten, stiegen zum 30. September 2020 im Vergleich zum 30. September 2019 um 483,2 Mio. € von 94,1 Mio. € auf 577,3 Mio. €. Der Anstieg beinhaltet einen Betrag in Höhe von 500,0 Mio. € der Kreditlinie der KfW, die innerhalb eines Jahres fällig ist. Für nähere Einzelheiten zu den Bedingungen der von der KfW bereitgestellten Kreditlinie verweisen wir auf den Abschnitt "Going Concern-Berichterstattung gemäß UK Corporate Governance Code". Überleitung der Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten scrollen Mio. € Anleihen Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Sonstige Finanzschulden Stand zum 1.10.2019 297,8 74,9 795,0 19,3 Zahlungen der Periode - 480,5 2.812,8 - 2,3 Änderungen Konsolidierungskreis - - 34,6 - 277,1 - Wechselkursänderungen - - 0,3 11,0 - Sonstige nicht zahlungswirksame Änderungen 1,0 40,4 51,2 - 0,6 Stand zum 30.9.2020 298,8 560,9 3.392,9 16,4 scrollen Mio. € Summe Finanzschulden Leasingverbindlichkeiten Stand zum 1.10.2019 1.187,0 3.861,5 Zahlungen der Periode 3.291,0 - 612,4 Änderungen Konsolidierungskreis - 311,7 -7,2 Wechselkursänderungen 10,7 -145,4 Sonstige nicht zahlungswirksame Änderungen 92,0 303,4 Stand zum 30.9.2020 4.269,0 3.399,9 Überleitung der Finanzschulden scrollen Mio. € Anleihen Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen * Stand zum 1.10.2018 296,8 64,1 716,4 1.342,6 Zahlungen der Periode - - 34,2 - 25,6 -122,3 Änderungen Konsolidierungskreis - 4,8 22,9 - Wechselkursänderungen - 1,3 1,1 53,6 Sonstige nicht zahlungswirksame Änderungen 1,0 38,9 80,2 221,3 Stand zum 30.9.2019 297,8 74,9 795,0 1.495,2 scrollen Mio. € Sonstige Finanzschulden Summe Finanzschulden Stand zum 1.10.2018 23,0 Zahlungen der Periode 2,2 -179,9 Änderungen Konsolidierungskreis -1,1 26,6 Wechselkursänderungen - 56,0 Sonstige nicht zahlungswirksame Änderungen - 4,8 336,6 Stand zum 30.9.2019 19,3 2.682,2 * Finanzschulden enthalten letztmals zum 30.9.2019 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen. Markt- und Buchwert der begebenen Anleihe zum 30.9.2020 scrollen 30.9.2020 Mio. € Emittent Nominalwert, initial Nominalwert, ausstehend Zinssatz % p.a. Börsen wert Buchwert Anleihe 2016/21 TUI AG 300,0 300,0 2,125 269,5 298,9 Gesamt 269,5 298,9 scrollen 30.9.2019 Mio. € Börsen wert Buchwert Anleihe 2016/21 309,6 297,8 Gesamt 309,6 297,8 Zu Details in Bezug auf die im Oktober 2016 begebene festverzinsliche Anleihe im Nennwert von 300,0 Mio. € verweisen wir auf Textziffer 46, "Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag". (32) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten touristische Anzahlungen für aufgrund von COVID-19-Beschränkungen abgesagte Reisen in Höhe von 351,0 Mio. €, für die sofortige Barrückzahlungsoptionen bestehen und die kurzfristig zurückzuzahlen sind, sofern der Kunde sich für eine Auszahlung entscheidet. Weitere Einzelheiten werden im nachfolgenden Abschnitt erläutert. (33) Erhaltene touristische Anzahlungen Erhaltene touristische Anzahlungen scrollen Mio. € Erhaltene touristische Anzahlungen zum 1.10.2018 2.824,8 Umsatz im Geschäftsjahr aus dem Anfangsbestand der erhaltenen touristischen Anzahlungen -2.370,9 Zugänge aus neuen Kundeneinzahlungen ohne Beträge, die als Umsatz im Geschäftsjahr realisiert worden sind 2.636,4 Konsolidierungskreisänderungen und Änderung aus dem Ausweis für IFRS 5 -166,0 Sonstige -13,1 Erhaltene touristische Anzahlungen zum 30.9.2019 2.911,2 Umsatz im Geschäftsjahr aus dem Anfangsbestand der erhaltenen touristischen Anzahlungen -1.811,0 Zugänge aus neuen Kundeneinzahlungen ohne Beträge, die als Umsatz im Geschäftsjahr realisiert worden sind 3.023,3 Umgliederungen in sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -351,0 Rückzahlungen an Kunden -1.897,7 Konsolidierungskreisänderungen -76,4 Sonstige -28,3 Erhaltene touristische Anzahlungen zum 30.9.2020 1.770,1 Neben der Wahlmöglichkeit für sofortige Barrückzahlung in bestimmten Jurisdiktionen bietet der TUI Konzern seinen Kunden Gutscheine/Guthaben für aufgrund der COVID-19-Krise abgesagte Reisen an. Wenn diese Gutscheine/Guthaben nicht innerhalb einer bestimmten Frist für künftige Buchungen genutzt werden, ist der Kunde zur Rückerstattung des Werts des Gutscheins berechtigt. Aufgrund der hohen Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Entwicklung der COVID-19-Krise und des Kundenverhaltens ist es für den TUI Konzern nicht möglich, das Ausmaß der Inanspruchnahme der Gutscheine/Guthaben für künftige Buchungen verlässlich zu schätzen. Entsprechend umfassen die erhaltenen touristischen Anzahlungen einen Betrag in Höhe von 184,8 Mio. € für Anzahlungen für abgesagte Reisen, für die die Kunden einen Gutschein/ein Guthaben ohne sofortige Barrückerstattungsoption erhalten haben. (34) Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten scrollen 30.9.2020 30.9.2019 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Gesamt Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Gesamt Übrige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 184,9 24,3 209,2 210,1 25,4 235,5 Übrige Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 44,3 - 44,3 45,3 45,3 Übrige Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 19,7 - 19,7 37,1 37,1 Sonstige übrige Verbindlichkeiten 149,2 5,6 154,8 140,9 6,0 146,9 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 49,7 168,5 218,2 85,9 68,7 154,6 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 447,8 198,4 646,2 519,3 100,1 619,4 (35) Schulden i.Z.m. zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten Zum 30. September 2020 waren Schulden i.Z.m. zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten in Höhe von 24,5 Mio. € auszuweisen. Die Schulden stehen im Zusammenhang mit der erwarteten Übertragung eines Flugzeugs auf ein assoziiertes Unternehmen des TUI Konzerns. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Abschnitt "Zur Veräußerung verfügbare Vermögensgegenstände". Zum 30. September 2019 bestanden Schulden i.Z.m. zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten in Höhe von 103,1 Mio. €. Diese bezogen sich ausschließlich auf die Veräußerungsgruppe "Berge & Meer" und "Boomerang", die zum Beginn des Geschäftsjahres veräußert wurde. Wir verweisen diesbezüglich auf den Abschnitt "Desinvestitionen". Veräußerungsgruppe "Berge & Meer" und "Boomerang" scrollen Mio. € 30.9.2019 Latente Ertragsteuerverbindlichkeiten 4,1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34,1 Erhaltene touristische Anzahlungen 58,1 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 4,7 Übrige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 2,1 Gesamt 103,1 (36) Eventualverbindlichkeiten Zum 30. September 2020 bestanden nicht bilanzierte Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 165,6 Mio. € (zum 30. September 2019 143,5 Mio. €). Sie beinhalten vor allem Eventualverbindlichkeiten im Rahmen der Gewährung von Avalen zugunsten von Hotel- und Kreuzfahrtaktivitäten und werden in Höhe des am Bilanzstichtag geschätzten Erfüllungsbetrags ausgewiesen. (37) Rechtsstreitigkeiten Die TUI AG und ihre Konzerngesellschaften sind an diversen Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt oder beteiligt gewesen, die aber keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage zum 30. September 2020 sowie zukünftige Berichtsperioden haben, und es sind auch keine Verfahren mit wesentlichen Auswirkungen absehbar. Dies gilt auch für die im Klagewege geltend gemachten Gewährleistungs-, Rückforderungs- und sonstigen Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit in den letzten Jahren erfolgten Verkäufen von Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen. Für alle wahrscheinlichen finanziellen Belastungen aus bestehenden und drohenden Gerichts- oder Schiedsverfahren wurden wie in den vergangenen Jahren in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet, denen zum Teil Leistungen aus Versicherungen gegenüberstehen. (38) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Finanzielle Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen scrollen 30.9.2020 30.9.2019 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre Gesamt Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Bestellobligo für Investitionen 465,9 2.028,9 54,2 2.549,0 1.427,8 1.691,1 Finanzielle Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen * 717,1 1.446,1 Übrige finanzielle Verpflichtungen 99,0 110,8 2,9 212,7 111,4 25,0 Gesamt 564,9 2.139,7 57,1 2.761,7 2.256,3 3.162,2 scrollen 30.9.2019 Restlaufzeit Mio. € Über 5 Jahre Gesamt Bestellobligo für Investitionen 87,4 3.206,3 Finanzielle Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen * 581,5 2.744,7 Übrige finanzielle Verpflichtungen 3,0 139,4 Gesamt 671,9 6.090,4 * Vorjahreswerte angepasst. Das nahezu ausschließlich auf die Touristik entfallende Bestellobligo für Investitionen verminderte sich zum 30. September 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 657,3 Mio. €. Ausschlaggebend hierfür waren die Auslieferung von Flugzeugen, planmäßige Zahlungen und eine generelle Reduzierung neuer Bestellobligos. Weitere Rückgänge resultierten aus der Veräußerung der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH sowie aus Kurseffekten bei Fremdwährungsverpflichtungen. Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen zum 30. September 2019 betrafen ausschließlich Mietverträge, bei denen die Unternehmen des TUI Konzerns gemäß IAS 17 nicht der wirtschaftliche Eigentümer der gemieteten Vermögenswerte sind (Operating Lease). (39) Anteilsbasierte Vergütungen nach IFRS 2 Alle zum 30. September 2020 bestehenden Ansprüche aus aktienbasierten Vergütungsprogrammen mit Ausnahme des Belegschaftsaktienprogramms oneShare werden als Vergütungen mit Barausgleich bilanziert. Die folgenden aktienbasierten Vergütungsprogramme sind am 30. September 2020 bei der TUI AG aktiv. 1. VIRTUELLE AKTIEN IM RAHMEN DES LONG TERM INCENTIVE PLAN (LTIP) 1.1 LTIP MIT GEWÄHRUNG AB DEM GESCHÄFTSJAHR 2020 (LTIP EPS20) Seit dem Geschäftsjahr 2020 besteht der Long Term Incentive Plan (LTIP) aus einem auf virtuellen Aktien beruhenden Programm und wird über eine Laufzeit von vier Jahren (Leistungszeitraum) bewertet. Die Gewährung erfolgt in jährlichen Tranchen. Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller Zielbetrag (Zielbetrag) im Dienstvertrag festgelegt. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres wird dem Zielbetrag entsprechend eine vorläufige Anzahl virtueller Aktien festgelegt. Diese stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende des Leistungszeitraums dar. Zur Festlegung dieser Anzahl wird der Zielbetrag durch den durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der dem Beginn des Leistungszeitraums (1. Oktober eines jeden Jahres) vorangegangenen 20 Börsentage geteilt. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des vierjährigen Leistungszeitraums und ist davon abhängig, ob das entsprechende Erfolgsziel erreicht wurde. Das für den LTIP maßgebliche Erfolgsziel ist die durchschnittliche Entwicklung des Ergebnisses pro Aktie (Earnings per Share - "EPS"). Die Durchschnittsbetrachtung über den vierjährigen Leistungszeitraum basiert auf einem pro forma bereinigten Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, wie es schon heute im Geschäftsbericht ausgewiesen wird. Die durchschnittliche Entwicklung des EPS pro Jahr (in %) errechnet sich aus vier gleich zu gewichtenden Jahreswerten (in %). Ein Jahreswert errechnet sich jeweils aus dem Quotienten des aktuellen EPS und des EPS des Vorjahres. Der erste Jahreswert ("Start-EPS") ermittelt sich jeweils aus dem ersten EPS im Leistungszeitraum und dem letzten EPS vor Beginn des Leistungszeitraums. Die Zielerreichung für die durchschnittliche Entwicklung des EPS p.a. auf Grundlage der Jahreswerte bestimmt sich wie folgt: scrollen ― Ein durchschnittlicher absoluter EPS-Wert von weniger als 50% des absoluten Start-EPS-Werts entspricht einer Zielerreichung von 0%. ― Ein durchschnittlicher absoluter EPS-Wert von 50% des absoluten Start-EPS-Werts entspricht einer Zielerreichung von 25 %. ― Ein durchschnittlicher absoluter EPS-Wert von 50% oder mehr des absoluten Start-EPS-Werts bis zu einer durchschnittlichen Steigerung p.a. von 5% entspricht einer Zielerreichung von 25% bis 100%. ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. von 5% entspricht einer Zielerreichung von 100%. ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. von 5% bis 10% entspricht einer Zielerreichung von 100% bis 175%. ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. von mehr als 10% entspricht einer Zielerreichung von 175 %. Bei einem durchschnittlichen absoluten EPS von 50% oder mehr des absoluten Start-EPS bis zu einer durchschnittlichen Steigerung p.a. von 5% wird die Zielerreichung zwischen 25% und 100%, bei einer durchschnittlichen Steigerung p.a. zwischen 5% und 10% oder darüber wird die Zielerreichung zwischen 100% und 175% linear interpoliert. Die Zielerreichung wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Liegt der Vorjahreswert des EPS unter 0,50 €, legt der Aufsichtsrat für jedes darauffolgende Geschäftsjahr in dem Leistungszeitraum neue absolute Zielwerte für das EPS sowie Minimal- und Maximalwerte für die Bestimmung der prozentualen Zielerreichung fest. Zur Ermittlung der finalen Anzahl virtueller Aktien wird der Zielerreichungsgrad zum Datum des Ablaufs des Leistungszeitraums mit der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien multipliziert. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch die Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der 20 Börsentage vor Ablauf des Leistungszeitraums (30. September eines jeden Jahres). Der so ermittelte Auszahlungsbetrag wird im Monat der Billigung und Prüfung des Konzernabschlusses des TUI Konzerns für das maßgebliche Geschäftsjahr ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des für die Gewährung des LTIP maßgeblichen Geschäftsjahres, bemisst sich der Anspruch auf Zahlung des LTIP grundsätzlich zeitanteilig. Im Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht sich die vorläufige Anzahl virtueller Aktien im gleichen Verhältnis wie der Gesamtnennbetrag des Grundkapitals. Im Fall einer Kapitalherabsetzung ohne Rückzahlung von Einlagen verringert sich die vorläufige Anzahl virtueller Aktien im gleichen Verhältnis wie der Gesamtnennbetrag des Grundkapitals. Führt die TUI AG eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen, eine Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung von Einlagen oder eine sonstige Kapital- oder Strukturmaßnahme durch, die sich auf das Grundkapital auswirkt und eine nicht unerhebliche Beeinflussung des Werts der Aktie der TUI AG verursacht, so wird die vorläufige Anzahl virtueller Aktien ebenso angepasst. Über die Anpassung entscheidet der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen, um positive wie negative Auswirkungen der Kapital- oder Strukturmaßnahme auf den Wert der virtuellen Aktien in angemessener Weise zu neutralisieren. Diese Regelungen gelten entsprechend bei Beeinflussung des Aktienkurses in Folge der Zahlung einer unüblich hohen Superdividende. Die maximale LTIP-Auszahlung wird auf 240% des individuellen Zielbetrags je Leistungszeitraum begrenzt. Es besteht folglich eine jährliche und für jedes Mitglied des Vorstands individuelle Obergrenze für den LTIP. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus gemäß §87 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AktG berechtigt, den LTIP der Höhe nach zu begrenzen, um außergewöhnlichen Entwicklungen (z. B. Unternehmensübernahmen, Veräußerung von Unternehmensteilen, Hebung stiller Reserven, externe Einflüsse) Rechnung zu tragen. 1.2 LTIP MIT GEWÄHRUNG IN DEN GESCHÄFTSJAHREN 2018 UND 2019 (LTIP EPS18-19) Seit dem Geschäftsjahr 2018 besteht der LTIP aus einem auf virtuellen Aktien beruhenden Programm und wird über eine Laufzeit von vier Jahren (Leistungszeitraum) nach Zielerreichung eines Total Shareholder Return(TSR)-Ziels und eines Earnings per Share(EPS)-Ziels bewertet. Die Gewährung erfolgt in jährlichen Tranchen. Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller Zielbetrag (Zielbetrag) im Dienstvertrag festgelegt. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres wird dem Zielbetrag entsprechend eine vorläufige Anzahl virtueller Aktien festgelegt. Diese stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende des Leistungszeitraums dar. Zur Festlegung dieser Anzahl wird der Zielbetrag durch den durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der dem Beginn des Leistungszeitraums (1. Oktober eines jeden Jahres) vorangegangenen 20 Börsentage geteilt. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des vierjährigen Leistungszeitraums und ist davon abhängig, ob das entsprechende Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel zur Feststellung der Höhe des Auszahlungsbetrags nach Ablauf des Leistungszeitraums ist die Entwicklung des TSR der TUI AG relativ zur Entwicklung des TSR des STOXX Europe 600 Travel & Leisure (Index). Der relative TSR wird mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Der Zielerreichungsgrad wird in Abhängigkeit vom TSR-Rang der TUI AG im Vergleich zu den TSR-Werten der Unternehmen des Index über den Leistungszeitraum festgelegt. Zur Ermittlung des relativen TSR der TUI AG werden die jeweils festgestellten TSR-Werte der Vergleichsunternehmen in absteigender Reihenfolge sortiert. Der relative TSR der TUI AG wird als Perzentil (Prozentrang) ausgedrückt. Der TSR stellt dabei die Summe aller Aktienkurssteigerungen plus die im Leistungszeitraum gezahlten Bruttodividenden dar. Für die Feststellung der Entwicklung der TSR-Werte für die TUI AG bzw. den Index wird auf Daten eines anerkannten Datenproviders zurückgegriffen (z. B. Bloomberg, Thomson Reuters). Die Referenz für die Festlegung der Ränge ist die Zusammensetzung des Index am letzten Tag des Bezugszeitraums. Die Werte für diejenigen Unternehmen, die nicht während des gesamten Leistungszeitraums an einer Börse gelistet waren, werden zeitanteilig berücksichtigt. Die Zielerreichung (in Prozent) bestimmt sich für den relativen TSR der TUI AG ausgehend von dem Perzentil wie folgt: scrollen ― Ein Perzentil unterhalb des Medians entspricht einer Zielerreichung von 0%. ― Ein Perzentil entsprechend dem Median entspricht einer Zielerreichung von 100%. ― Ein Perzentil entsprechend dem Maximalwert entspricht einer Zielerreichung von 175 %. Bei einem Perzentil zwischen dem Median und dem Maximalwert wird die Zielerreichung zwischen 100% und 175 % linear interpoliert. Der Zielerreichungsgrad wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zudem wird im LTIP die durchschnittliche Entwicklung der EPS p.a. als weitere Konzernkennzahl mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Die Durchschnittsbetrachtung über den vierjährigen Leistungszeitraum basiert auf einem pro forma bereinigten Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, wie es schon heute im Geschäftsbericht ausgewiesen wird. Die Zielerreichung für die durchschnittliche Entwicklung der EPS p.a. auf Grundlage der Jahreswerte bestimmt sich wie folgt: scrollen ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. unter 3% entspricht einer Zielerreichung von 0%. ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. von 3 % entspricht einer Zielerreichung von 25 %. ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. von 5% entspricht einer Zielerreichung von 100%. ― Eine durchschnittliche Steigerung p.a. von 10% oder darüber entspricht einer Zielerreichung von 175%. Bei einer durchschnittlichen Steigerung p.a. zwischen 3 % und 5 % wird die Zielerreichung zwischen 25 % und 100%, bei einer durchschnittlichen Steigerung p.a. zwischen 5% und 10% oder darüber wird die Zielerreichung zwischen 100% und 175 % linear interpoliert. Auch hier wird die Zielerreichung kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Liegt der Vorjahreswert des EPS unter 0,50 €, legt der Aufsichtsrat für jedes darauf folgende Geschäftsjahr in dem Leistungszeitraum neue absolute Zielwerte für das EPS sowie Minimal- und Maximalwerte für die Bestimmung der prozentualen Zielerreichung fest. Der Zielerreichungsgrad (in %) errechnet sich aus dem Durchschnitt der jeweiligen Zielerreichung für die Erfolgsziele relativer TSR der TUI AG und EPS. Zur Ermittlung der finalen Anzahl virtueller Aktien wird der Zielerreichungsgrad zum Datum des Ablaufs des Leistungszeitraums mit der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien multipliziert. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch die Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der 20 Börsentage vor Ablauf des Leistungszeitraums (30. September eines jeden Jahres). Der so ermittelte Auszahlungsbetrag wird im Monat der Billigung und Prüfung des Konzernabschlusses des TUI Konzerns für das maßgebliche Geschäftsjahr ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des für die Gewährung des LTIP maßgeblichen Geschäftsjahres, bemisst sich der Anspruch auf Zahlung des LTIP grundsätzlich zeitanteilig. Die maximale LTIP-Auszahlung wird auf 240% des individuellen Zielbetrags je Leistungszeitraum begrenzt. Es besteht folglich eine jährliche und für jedes Mitglied des Vorstands individuelle Obergrenze für den LTIP. 1.3 LTIP MIT GEWÄHRUNG BIS EINSCHLIESSLICH GESCHÄFTSJAHR 2017 (LTIP) Für diejenigen Mitglieder des Vorstands, deren Dienstverträge bereits vor dem Geschäftsjahr 2018 bestanden, gilt das abgelöste Vergütungssystem in Bezug auf den LTIP zunächst parallel fort. Dies betrifft lediglich die Tranchen, die vor dem Geschäftsjahr 2018 gewährt wurden, jedoch aufgrund des vierjährigen Leistungszeitraums noch nicht ausgezahlt und damit im Zufluss berücksichtigt werden. Der LTIP besteht aus einem auf virtuellen Aktien beruhenden Programm und wird über eine Laufzeit von vier Jahren (Leistungszeitraum) bewertet. Die Gewährung erfolgt in jährlichen Tranchen. Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller Zielbetrag (Zielbetrag) im Dienstvertrag festgelegt. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres wird dem Zielbetrag entsprechend eine vorläufige Anzahl virtueller Aktien festgelegt. Diese stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende des Leistungszeitraums dar. Zur Festlegung dieser Anzahl wird der Zielbetrag durch den durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der dem Beginn des Leistungszeitraums (1. Oktober eines jeden Jahres) vorangegangenen 20 Börsentage geteilt. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des Leistungszeitraums und ist davon abhängig, ob das entsprechende Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel zur Feststellung der Höhe des Auszahlungsbetrags nach Ablauf des Leistungszeitraums ist die Entwicklung des Total Shareholder Return (TSR) der TUI AG relativ zur Entwicklung des TSR des STOXX Europe 600 Travel & Leisure (Index). Dabei wird der Rang des TSR der TUI AG im Vergleich zu den Unternehmen des Index über den gesamten Leistungszeitraum betrachtet. Der TSR stellt dabei die Summe aller Aktienkurssteigerungen plus die im Leistungszeitraum gezahlten Bruttodividenden dar. Für die Feststellung der Entwicklung der TSR-Werte für die TUI AG bzw. den Index wird auf Daten eines anerkannten Datenproviders zurückgegriffen (z. B. Bloomberg, Thomson Reuters). Die Referenz für die Festlegung der Ränge ist die Zusammensetzung des Index am letzten Tag des Bezugszeitraums. Die Werte für diejenigen Unternehmen, die nicht während des gesamten Leistungszeitraums an einer Börse gelistet waren, werden zeitanteilig berücksichtigt. Der Zielerreichungsgrad wird in Abhängigkeit vom TSR-Rang der TUI AG im Vergleich zu den TSR-Werten der Unternehmen des Index über den Leistungszeitraum festgelegt: scrollen ― Ein TSR-Wert der TUI AG auf dem letzten oder vorletzten Rang des Index entspricht einer Zielerreichung von 0%. ― Ein TSR-Wert der TUI AG auf dem drittletzten Rang des Index entspricht einer Zielerreichung von 25 %. ― Ein TSR-Wert der TUI AG im Median des Index entspricht einer Zielerreichung von 100%. ― Ein TSR-Wert der TUI AG auf dem dritten, zweiten oder ersten Rang des Index entspricht einer Zielerreichung von 175%. Zwischen dem drittletzten und dem dritten Rang wird die Zielerreichung zwischen 25 % und 175 % entsprechend linear interpoliert. Der Zielerreichungsgrad wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zur Ermittlung der finalen Anzahl virtueller Aktien wird der Zielerreichungsgrad zum Datum des Ablaufs des Leistungszeitraums mit der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien multipliziert. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch die Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der 20 Börsentage vor Ablauf des Leistungszeitraums (30. September eines jeden Jahres). Der so ermittelte Auszahlungsbetrag wird im Monat der Feststellung des Jahresabschlusses der TUI AG für das vierte Geschäftsjahr des Leistungszeitraums in bar ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des für die Gewährung des LTIP maßgeblichen Geschäftsjahres, bemisst sich der Anspruch auf Zahlung des LTIP grundsätzlich zeitanteilig. Es besteht eine jährliche und für jedes Mitglied des Vorstands individuelle Obergrenze für den LTIP. PERFORMANCE SHARE PLAN (PSP) Der PSP regelt die aktienbasierte Vergütung für berechtigte Führungskräfte, die nicht dem Vorstand angehören. Die Planbedingungen entsprechen grundsätzlich dem LTIP ohne EPS-Performancefaktor des Vorstands mit einem Leistungszeitraum von drei anstatt vier Jahren. Die Höhe des Zielbetrags und die Häufigkeit der Gewährung richten sich nach den individuellen Arbeitsverträgen. Da der LTIP ohne EPS-Performancefaktor und der laufende PSP grundsätzlich den gleichen Planbedingungen folgen, wird die Entwicklung der ausstehenden tatsächlich zuerkannten virtuellen Aktien dieser Vergütungspläne in der folgenden Tabelle aggregiert dargestellt. Die dem zusätzlichen EPS-Zielerreichungsgrad unterliegenden ausstehenden zuerkannten virtuellen Aktien werden separat gezeigt. Entwicklung der zuerkannten virtuellen Aktien (LTIP EPS20, LTIP EPS18-19, LTIP & PSP) scrollen LTIP EPS20 LTIP EPS18-19 LTIP & PSP Stückzahl Gegenwert Mio. € Stückzahl Gegenwert Mio. € Stückzahl Gegenwert Mio. € Stand zum 30.9.2018 - - 360.808 6,0 1.363.955 22,6 Zuerkennung von virtuellen Aktien - - 402.652 6,2 442.312 6,8 Ausübung von virtuellen Aktien - - - - -134.355 -1,3 Verwirkte virtuelle Aktien - - - - - 452.860 - 6,2 Bewertungsergebnisse - - - - 4,1 - - 8,9 Stand zum 30.9.2019 - - 763.460 8,1 1.219.052 13,0 Zuerkennung von virtuellen Aktien 630.699 6,2 - - 928.679 9,2 Ausübung von virtuellen Aktien - - - - -141.508 -1,3 Verwirkte virtuelle Aktien - - - - -722.824 - 5,2 Bewertungsergebnisse - - 4,0 - - 5,5 - -11,3 Stand zum 30.9.2020 630.699 2,2 763.460 2,6 1.283.399 4,4 BELEGSCHAFTSAKTIENPROGRAMM ONESHARE Die TUI AG bietet berechtigten Mitarbeitern im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms oneShare TUI Aktien zu Vorzugskonditionen an. Diese Vorzugskonditionen bestehen aus einem Discount auf den Preis von im Rahmen des Programms während des Investitionszeitraums von zwölf Monaten erworbenen Mitarbeiteraktien (Investment-Aktien) sowie dem einmaligen Bezug von kostenlosen Matching-Aktien im Bezugsverhältnis drei zu eins nach zwei Jahren Haltedauer der Investment-Aktien. Die Investment-Aktien werden durch eine Kapitalerhöhung ausgegeben, während die Matching-Aktien am Markt zurückgekauft werden. Die berechtigten Mitarbeiter des Programms entscheiden einmal jährlich über ihre Teilnahme. Da es sich bei Investment- und Matching-Aktien um Eigenkapitalinstrumente der TUI AG handelt, wird oneShare gemäß IFRS 2 als aktienbasierter Vergütungsplan mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Sobald sich alle berechtigten Mitarbeiter bindend für oder gegen die jährliche Teilnahme entschieden haben, wird der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente einmal auf Basis des anteiligen Aktienpreises zum Gewährungszeitpunkt unter Berücksichtigung der diskontierten geschätzten Dividenden ermittelt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde keine neue oneShare-Tranche gestartet. Der Matching-Zeitpunkt von Tranche 1 wurde am 30. September 2019 erreicht und die Matching-Aktien der ersten Tranche wurden an die Programmteilnehmer transferiert, die zu Beginn des Geschäftsjahres noch ihre Investment-Aktien hielten. Die Entwicklung der Anzahl der erworbenen Investment- und der geschätzten Matching-Aktien sowie die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Parameter stellen sich wie folgt dar: Übersicht oneShare-Tranchen scrollen Tranche 1 (2017 / 3) Tranche 2 (2017 / 7) Tranche 3 (2018 / 7) Tranche 4 (2019 / 7) Investitionszeitraum 1.4.2017 - 31.7.2017 1.8.2017 - 31.7.2018 1.8.2018 - 31.7.2019 1.8.2019 - 31.7.2020 Matching-Zeitpunkt 30.9.2019 30.9.2020 30.9.2021 30.9.2022 Erworbene Investment-Aktien 349.941 524.619 1.152.598 1.394.512 davon verwirkte Investment-Aktien 1.228 10.216 32.859 31.724 Zugeteilte / erwartete Matching-Aktien 116.647 174.873 384.199 464.837 davon verwirkte Matching-Aktien 15.256 23.953 45.928 14.035 Aktienpreis zum Gewährungszeitpunkt in € 12,99 13,27 18,30 8,99 Beizulegender Zeitwert: Discount auf Investment-Aktie in € 2,60 2,02 2,94 1,26 darin berücksichtigte geschätzte Dividende in € - 0,63 0,72 0,54 Beizulegender Zeitwert: Matching-Aktie in € 11,65 11,15 15,93 7,17 darin berücksichtigte diskontierte geschätzte Dividenden in € 1,34 2,11 2,37 1,82 BEENDETE AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGSPROGRAMME Die nachfolgend beschriebenen aktienbasierten Vergütungsprogramme wurden beendet, entsprechend werden keine weiteren Ansprüche gewährt. In der Vergangenheit gewährte Ansprüche sind weiterhin entsprechend der Planbedingungen gültig. AKTIENOPTIONSPLAN DER TUI AG Der Aktienoptionsplan für berechtigte Führungskräfte, die nicht dem Vorstand angehören, wurde im Geschäftsjahr 2016 nach der Gewährung einer letzten Tranche im Februar 2016 beendet. Diese letzte Tranche wurde ab Februar 2018 ausübbar. Berechtigten Führungskräften des Konzerns wurden Boni gewährt, die auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses in virtuelle Aktien der TUI AG umgerechnet wurden. Grundlage der Berechnung der Gewährung von virtuellen Aktien war das Konzernergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (EBITA). Die Umrechnung in virtuelle Aktien erfolgte mit dem durchschnittlichen Börsenkurs der TUI AG Aktie an den 20 Börsentagen, die auf die Aufsichtsratssitzung folgten, die den Jahresabschluss feststellte. Somit erfolgte die Ermittlung der Stückzahl der für ein Geschäftsjahr gewährten virtuellen Aktien erst im Folgejahr. Nach einer Sperrfrist von zwei Jahren kann der Anspruch auf Barzahlung aus diesem Bonus innerhalb von drei Jahren ausgeübt werden. Die Ausübung muss in definierten Zeitfenstern nach wesentlichen Unternehmensnachrichten erfolgen. Bei Ausscheiden aus dem Konzern entfällt die Sperrfrist und die Ansprüche müssen im nächsten Zeitfenster ausgeübt werden. Die Höhe der Barzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Börsenkurs der TUI Aktie für einen Zeitraum von 20 Börsentagen nach dem Ausübungszeitpunkt. Absolute oder relative Rendite- bzw. Kursziele bestehen nicht. Eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) ist bei außerordentlichen, nicht vorhergesehenen Entwicklungen vereinbart. Da der Ausübungspreis 0,00 € beträgt und das Anreizprogramm keinen Erdienungszeitraum beinhaltet, entspricht der beizulegende Zeitwert dem inneren Wert und daher dem Börsenkurs am Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung ergibt sich dann durch die Anzahl der virtuellen Aktien, multipliziert mit dem jeweiligen Stichtagskurs. Aus dem Aktienoptionsplan sind zum 30. September 2020 30.915 Aktienoptionen (Gegenwert 0,1 Mio. €) ausstehend und ausübbar. Da der Plan beendet ist, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Aktienoptionen gewährt, es wurden zehn Aktienoptionen ausgeübt (Gegenwert 0,0 Mio. €), keine Aktienoption ist verfallen. BILANZIERUNG DER AKTIENBASIERTEN VERGÜTUNGSPROGRAMME Alle zum 30. September 2020 bestehenden Ansprüche aus aktienbasierten Vergütungsprogrammen mit Ausnahme von oneShare werden als Vergütungen mit Barausgleich bilanziert und werden mit einem Ausübungspreis von 0,00 € gewährt. Der Personalaufwand wird den Vorschriften des IFRS 2 entsprechend über den Zeitraum der Leistungserbringung verteilt. Entsprechend den Vorschriften des IFRS 2 müssen alle vertraglich zugesicherten Ansprüche ab dem Zeitpunkt der vertraglichen Gewährung bilanziert werden, unabhängig davon, ob und wann diese später tatsächlich zuerkannt werden. Die gewährten virtuellen Aktien werden ratierlich bei tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung zuerkannt. Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich in Höhe von 6,5 Mio. € realisiert (Vorjahr Ertrag von 12,7 Mio. €). Außerdem wurde insgesamt im Geschäftsjahr 2020 ein Personalaufwand aufgrund von anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente in Höhe von 5,1 Mio. € (Vorjahr 7,0 Mio. €) erfolgswirksam erfasst. Für Ansprüche aus diesen langfristigen Anreizprogrammen bestehen zum 30. September 2020 Rückstellungen in Höhe von 9,7 Mio. € (Vorjahr 14,3 Mio. € Rückstellungen und 1,2 Mio. € Verbindlichkeiten). (40) Finanzinstrumente RISIKEN UND RISIKOMANAGEMENT GRUNDSÄTZE RISIKOMANAGEMENT Durch seine Geschäftstätigkeit ist der TUI Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen das Marktrisiko (bestehend aus Währungsrisiko, Zinsrisiko und Marktpreisrisiko), das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die finanzwirtschaftliche Zielsetzung des Konzerns schreibt u.a. vor, dass finanzwirtschaftliche Risiken zu begrenzen sind. Daraus abgeleitet sind konzernweit gültige Richtlinien und Vorschriften, die die Entscheidungsgrundlagen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für alle Finanztransaktionen verbindlich festlegen. Die Regeln, Kompetenzen und Abläufe sowie die Limits für Transaktionen und Risikopositionen sind in Richtlinien festgelegt. Die Aufgaben von Handel, Abwicklung und Kontrolle sind funktional und organisatorisch getrennt. Die Einhaltung der Richtlinien und Geschäftslimits wird laufend überwacht. Grundlage aller Sicherungsgeschäfte des Konzerns sind grundsätzlich entsprechend bilanzierte oder zukünftige Grundgeschäfte. Für die Erfassung, Bewertung und Berichterstattung sowie die Dokumentation und Prüfung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen der abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte wird anerkannte Standardsoftware eingesetzt. In diesem Zusammenhang erfolgt ein periodischer Abgleich der mit eigenen Systemen ermittelten Marktwerte sämtlicher derivativen Finanzinstrumente mit den Marktwertbestätigungen der externen Vertragspartner. Mindestens einmal pro Jahr werden die Prozesse, die angewendeten Verfahren und die Organisation des Risikomanagements durch die interne Revision und externe Prüfer auf die Einhaltung der Vorgaben geprüft. Im Wesentlichen entstehen im TUI Konzern finanzwirtschaftliche Risiken durch Zahlungsströme in Fremdwährungen, den Bedarf an Treibstoffen (Flugbenzin und Schiffstreibstoffe) und die Finanzierung über den Geld- und Kapitalmarkt. Zur Begrenzung der grundgeschäftsbezogenen Risiken aus Änderungen von Wechselkursen, Marktpreisen und Zinsen setzt TUI derivative Finanzinstrumente ein, die nicht an Börsen gehandelt werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Festpreisgeschäfte. Daneben werden auch Optionsgeschäfte sowie strukturierte Produkte kontrahiert. Derivative Finanzinstrumente werden nur im Rahmen intern festgelegter Limits und sonstiger Vorschriften abgeschlossen. Der Abschluss dieser Geschäfte erfolgt zu Marktbedingungen mit Adressen aus dem Finanzsektor, deren Kontrahentenrisiko regelmäßig überwacht wird. Umrechnungsrisiken aus der Konsolidierung der nicht in Euro bilanzierenden Konzerngesellschaften (Translationsrisiken) werden nicht abgesichert. MARKTRISIKO Aus Marktrisiken resultieren Ergebnis-, Eigenkapital- und Zahlungsstromschwankungen. Details zur Inputkostenvolatilität und zu den hieraus resultierenden Risiken werden im Risikobericht des Lageberichts dargestellt. Zur Reduktion bzw. Eliminierung dieser Risiken hat der TUI Konzern verschiedene Sicherungsstrategien entwickelt, die den Einsatz derivativer Finanzinstrumente beinhalten. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen in Bezug darauf, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf das Ergebnis und das Eigenkapital haben. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der originären und derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag bezogen werden. Es ist sichergestellt, dass der jeweilige Bestand zum Bilanzstichtag repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Die nachfolgend beschriebenen Analysen der risikoreduzierenden Tätigkeiten des TUI Konzerns sowie die mit Hilfe der Sensitivitätsanalysen ermittelten Beträge stellen hypothetische und somit risikobehaftete und unsichere Angaben dar. Aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen an den weltweiten Finanzmärkten können sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den angeführten Angaben unterscheiden. Die in den Risikoanalysen verwendeten Methoden sind nicht als Prognosen zukünftiger Ereignisse oder Verluste anzusehen, da sich der TUI Konzern ebenfalls Risiken ausgesetzt sieht, die entweder nichtfinanziell oder nicht quantifizierbar sind. Diese Risiken beinhalten hauptsächlich Länder-, Geschäfts- und Rechtsrisiken, welche nicht Bestandteil der folgenden Darstellungen sind. WÄHRUNGSRISIKO Aus den operativen Geschäften der Unternehmen des TUI Konzerns entstehen Ein- und Auszahlungen in Fremdwährungen, denen nicht immer Zahlungen in derselben Währung mit gleichem Betrag und gleicher Fristigkeit gegenüberstehen. Unter der Ausnutzung möglicher Netting-Effekte (Aufrechnung von Ein- und Auszahlungen derselben Währung mit gleicher oder ähnlicher Fristigkeit) werden im TUI Konzern geeignete Sicherungsgeschäfte mit externen Kontrahenten abgeschlossen, um die Ergebnismarge vor wechselkursbedingten Schwankungen zu schützen. Im TUI Konzern werden Risiken aus Kursschwankungen gesichert, wobei die größten Sicherungsvolumina auf US-Dollar, Euro und Britisches Pfund entfallen. Der Euro-Raum begrenzt das Währungsrisiko aus Geschäften in den wichtigsten touristischen Zielgebieten auf diejenigen Konzernunternehmen, deren Funktionalwährung nicht der Euro ist. In dem Geschäftsfeld Touristik wirken sich hauptsächlich die Wertänderungen des US-Dollar sowie überwiegend für die Veranstalter aus Großbritannien und den Nordischen Ländern die Wertänderungen des Euro aus. Im touristischen operativen Geschäft fallen US-Dollar-Zahlungen hauptsächlich für den Bezug von Leistungen in nichteuropäischen Destinationen sowie für den Kauf von Flugzeug- und Schiffstreibstoff und für die Anschaffung und Anmietung von Flugzeugen bzw. Kreuzfahrtschiffen an. Die touristischen Gesellschaften sichern mittels Finanzderivaten ihre geplanten Währungsbedarfe. Ziel ist es, zu Beginn der entsprechenden touristischen Saison die jeweiligen geplanten Währungsbedarfe zwischen 80% und 100% abzusichern. Hierbei wird den unterschiedlichen Risikoprofilen der operativ tätigen Konzerngesellschaften Rechnung getragen. Die gesicherten Währungsvolumina werden an geänderte Planbedarfe auf Basis der Berichterstattung der Konzerngesellschaften angepasst. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch monetäre originäre und derivative Finanzinstrumente, deren Ausgabewährung von der funktionalen Währung eines Unternehmens abweicht. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen funktionalen Währungen innerhalb des TUI Konzerns werden nachfolgend die Sensitivitätsanalysen derjenigen Währungen dargestellt, die als relevante Risikovariable identifiziert wurden. Wenn die jeweiligen funktionalen Währungen, im Wesentlichen der Euro und das Britische Pfund, gegenüber den übrigen Währungen um 10% auf- oder abgewertet würden, ergäben sich folgende Effekte auf die Wertänderungsrücklage und das Ergebnis nach Ertragsteuern. Sensitivitätsanalyse - Währungsrisiken scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 Variable: Wechselkurs +10% -10% +10% -10% Effekte bei wesentlichen Währungspaaren €/US-Dollar Wertänderungsrücklage -27,6 + 25,5 -142,0 +133,5 Ergebnis nach Ertragsteuern -62,0 +75,2 -8,3 +19,6 Britische Pfund/€ Wertänderungsrücklage -13,4 +14,9 +156,0 -156,0 Ergebnis nach Ertragsteuern -54,2 + 63,1 -9,6 +12,4 Britische Pfund/US-Dollar Wertänderungsrücklage -26,1 + 26,3 -114,4 +114,4 Ergebnis nach Ertragsteuern + 287,4 -355,8 -13,0 -15,2 €/schwedische Kronen Wertänderungsrücklage + 4,0 -5,4 + 26,3 -26,3 Ergebnis nach Ertragsteuern + 6,3 -8,4 - - ZINSRISIKO Der TUI Konzern ist Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinslichen originären und derivativen Finanzinstrumenten ausgesetzt. Sofern zinsbedingte Zahlungsströme variabel verzinslicher originärer Finanzinstrumente durch derivative Sicherungsgeschäfte in feste Zahlungsströme gewandelt werden und die Ausstattungsmerkmale des Sicherungsgeschäfts mit denen des variabel verzinslichen originären Finanzinstruments übereinstimmen, unterliegen sie keinem Zinsänderungsrisiko. Für festverzinsliche und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente besteht kein Zinsänderungsrisiko. Eine Änderung der Marktzinssätze hat im Wesentlichen Auswirkungen auf variabel verzinsliche originäre Finanzinstrumente sowie auf derivative Finanzinstrumente, die zur Reduzierung von zinssatzabhängigen Zahlungsschwankungen kontrahiert wurden. Die folgende Übersicht stellt die Auswirkungen auf das Eigenkapital und das Ergebnis nach Ertragsteuern bei einer angenommenen Erhöhung bzw. Herabsetzung des Marktzinsniveaus am Bilanzstichtag um 50 Basispunkte dar. Sensitivitätsanalyse - Zinsrisiko scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 Variable: Zinsniveau für variabel verzinsliches Fremdkapital +50 Basispunkte -50 Basispunkte +50 Basispunkte -50 Basispunkte Wertänderungsrücklage - + 0,9 +11,9 -10,0 Ergebnis nach Ertragsteuern -305,5 -287,6 -0,5 -1,2 TREIBSTOFFPREISRISIKO Der TUI Konzern ist aufgrund seiner Geschäftstätigkeit Marktpreisrisiken aus der Beschaffung von Treibstoffen für die Flugzeugflotte sowie für die Kreuzfahrtschiffe ausgesetzt. Die touristischen Gesellschaften sichern mittels Finanzderivaten das Preisänderungsrisiko ihrer geplanten Treibstoffverbräuche. Zu Beginn der entsprechenden touristischen Saison beträgt der Zielsicherungsgrad mindestens 80% des relevanten Bedarfs. Hierbei wird den unterschiedlichen Risikoprofilen der operativ tätigen Konzerngesellschaften, auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Erhebung von Treibstoffzuschlägen, Rechnung getragen. Die Sicherungsvolumina werden auf Basis der Berichterstattung der Konzerngesellschaften an geänderte Planverbräuche angepasst. Wären die den Treibstoffpreissicherungen zugrunde liegenden Marktpreise am Bilanzstichtag um 15 % höher bzw. 10% niedriger (Vorjahr +/-10%), ergäben sich die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Effekte auf das Eigenkapital bzw. das Ergebnis nach Ertragsteuern. Die Änderung der Sensitivität der Marktpreise von plus 10% auf plus 15% basiert auf der Annahme, das im Rahmen einer Erholung der Nachfrage nach Flugkapazitäten von einem überdurchschnittlichen Anstieg der Treibstoffpreise auszugehen ist. Sensitivitätsanalyse - Treibstoffpreisrisiko scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 Variable: Treibstoffpreise Flugzeuge und Schiffe +15% -10% +10% -10% Wertänderungsrücklage + 5,5 -5,2 +73,6 -76,6 Ergebnis nach Ertragsteuern + 56,9 -35,9 + 0,5 -0,2 SONSTIGES PREISRISIKO Neben den finanziellen Risiken, die aus Veränderungen von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Zinssätzen entstehen können, ist der TUI Konzern zum Bilanzstichtag keinen nennenswerten Preisrisiken ausgesetzt. AUSFALLRISIKO Das Ausfallrisiko bei den nichtderivativen Finanzinstrumenten ergibt sich aus dem Risiko, dass Vertragspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Das maximale Ausfallrisiko entspricht insbesondere den bilanzierten Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert). Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Ausfallrisiken aufgrund von Haftungszusagen für die Erfüllung von Verbindlichkeiten. Dabei werden rechtlich durchsetzbare Aufrechnungsmöglichkeiten zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Ausfallrisiken werden bei Vertragsabschluss eingehend geprüft und danach laufend überwacht, damit zeitnah auf eine Verschlechterung der Bonität des Vertragspartners reagiert werden kann. Hierbei sind grundsätzlich die jeweiligen Gesellschaften des TUI Konzerns für ihre Ausfallrisiken verantwortlich. Da der TUI Konzern in unterschiedlichen Geschäftsfeldern und Regionen tätig ist, sind Konzentrationen bedeutender Ausfallrisiken von Forderungen und Kreditansprüchen gegenüber bestimmten Schuldnern oder Schuldnergruppen nicht zu erwarten; dies gilt auch für nennenswerte länderspezifische Konzentrationen von Ausfallrisiken. Zum Bilanzstichtag existieren wie im Vorjahr keine wesentlichen gehaltenen Sicherheiten und sonstigen Kreditverbesserungen, die das maximale Ausfallrisiko reduzieren würden. Die gehaltenen Sicherheiten bestehen ausschließlich für finanzielle Vermögenswerte der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Sicherheiten für ausgereichte Finanzforderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr und/oder größer als 1,0 Mio. €. Als Sicherheiten kommen u.a. dingliche Rechte, selbstschuldnerische Bürgschaften, Bankbürgschaften oder Patronatserklärungen zum Einsatz. Das Bonitätsmanagement erstreckt sich auch auf die derivativen Finanzinstrumente im TUI Konzern. Bei den abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumenten beschränkt sich das maximale Ausfallrisiko auf die Summe aller positiven Marktwerte dieser Instrumente, da bei Nichterfüllung seitens der Vertragspartner Vermögensverluste nur bis zu dieser Höhe entstehen würden. Ausfallrisiken werden durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente mit unterschiedlichen Schuldnern reduziert. Die kontrahentenspezifischen Ausfallrisiken werden bei den derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt. Unabhängig davon wird das Kontrahentenrisiko laufend überwacht und mittels interner Bankenlimits gesteuert. IFRS 9 sieht für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert sind, sowie für finanzielle Vermögenswerte, die Schuldinstrumente darstellen und zu FVTOCI bewertet werden, die Erfassung einer bilanziellen Vorsorge für erwartete Wertminderungen vor. Betroffen sind im TUI Konzern zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Finanzinstrumente in den folgenden Klassen: Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen mit den Unterklassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; Kreditforderungen und Ausleihungen, sonstige Forderungen und Vermögenswerte und Leasingforderungen sowie in der Klasse sonstige finanzielle Vermögenswerte und der Klasse Finanzmittel. Bei der Ermittlung der Wertberichtigungen unterscheidet IFRS 9 zwischen dem allgemeinen und dem vereinfachten Wertminderungsmodell. Die finanziellen Vermögenswerte im allgemeinen Wertminderungsmodell werden in drei Stufen eingeteilt. Stufe 1 umfasst finanzielle Vermögenswerte, die erstmals erfasst werden oder keine signifikante Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit zeigen. In dieser Stufe werden die erwarteten Forderungsausfälle ausgewiesen, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem jeweiligen Abschlussstichtag entstehen können. Stufe 2 umfasst finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich eine signifikante Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten seit Zugang ergeben hat. Stufe 3 umfasst finanzielle Vermögenswerte, die zusätzlich zu den Kriterien der Stufe 2 objektive Hinweise einer Wertberichtigung aufweisen. In den Stufen 2 und 3 werden die erwarteten Forderungsausfälle für die gesamte Laufzeit berücksichtigt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Leasingforderungen wird auf Basis des vereinfachten Wertminderungsmodells unabhängig von der Kreditqualität der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen bereits bei Zugang eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit erfasst. Die TUI ermittelt den erwarteten Verlust bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen auf Basis einer Verlustmatrix. Hierbei werden durchschnittliche historische Ausfallquoten für die Laufzeitbänder "Nicht überfällig", "<30 Tage überfällig", "30-90 Tage überfällig", "91 -180 Tage überfällig" und ">180 Tage überfällig" ermittelt. Die ermittelten Ausfallraten werden um Credit Default Swap (CDS) Rates adjustiert, damit zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt werden. Die adjustierten Ausfallraten basieren dabei auf Durchschnittswerten der letzten Jahre. Dem ökonomischen Umfeld der relevanten geografischen Regionen wird über eine Gewichtung der CDS Rates Rechnung getragen. Alle genannten Modellparameter werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Bei Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells erfolgt für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Leasingforderungen ein Transfer in Stufe 3, sobald objektive Hinweise auf Wertminderung vorliegen. Die Einstufung, ob eine Forderung der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Stufe 3 zu transferieren ist, erfolgt im TUI Konzern individuell je nach Region nach frühestens 180 Tagen. Aufgrund des Geschäftsmodells ergibt sich, dass eine Reise bspw. ein halbes Jahr vor Reiseantritt gebucht werden kann und bereits zu diesem Zeitpunkt eine erste Anzahlung erfolgt, so dass die Forderungen teilweise längere Fälligkeiten als 90 Tage haben; dementsprechend ist erst bei Erreichen einer Überfälligkeit von mehr als 180 Tagen davon auszugehen, dass bei einer Forderung eine Wertminderung vorzunehmen ist und bei Uneinbringlichkeit in der Regel eine Abschreibung in voller Höhe zu erfolgen hat. Als objektive Hinweise auf eine Wertminderung bei Leasingforderungen werden zum Beispiel erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Vertragsbruch (Ausfall oder Verzug von Zins und Tilgung) oder Zugeständnisse, die aus wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners erfolgen, herangezogen. Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte werden erwartete Wertminderungen im TUI Konzern nach dem allgemeinen Wertminderungsmodell bestimmt. Für Finanzmittel findet die Low Credit Risk Exemption des IFRS 9 Anwendung, wonach für Finanzinstrumente, die zum Zugangszeitpunkt ein nur geringes Ausfallrisiko aufweisen, eine Zuordnung zur Stufe 1 des Wertberichtigungsmodells erfolgen kann. Die Finanzmittel beinhalten u.a. Bargeldbestände oder Guthaben bei Kreditinstituten, die ausschließlich gegenüber Kontrahenten mit einer ausgezeichneten Bonität bestehen. Somit wird den Finanzmitteln gemäß Stufe 1 der Impairment-Hierarchie bei initialer Einbuchung eine Risikovorsorge in Höhe des 12-Monats-Kreditverlusts zugewiesen. Zu jedem Stichtag wird geprüft, ob die Kontrahenten weiterhin ein Rating der Qualität Investment Grade aufweisen. Da die entsprechenden finanziellen Vermögenswerte eine maximale Laufzeit von drei Monaten aufweisen, ist der Wertberichtigungsbedarf sehr gering. Ein Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 oder 3 hat keine praktische Relevanz, da die Geschäftsbeziehung bei einem entsprechenden Sachverhalt sofort beendet werden würde. Für wesentliche Kreditforderungen und Ausleihungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default) mit dem erwarteten Verlust bei Ausfall (Loss Given Default) und dem Buchwert des Vermögenswerts bei Ausfall (Exposure of Default). Der TUI Konzern bestimmt die Ausfallwahrscheinlichkeiten auf Basis eines internen Ratingmodells. Im Rahmen des Geschäftsmodells der TUI Group erfolgt die Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer für wesentliche Kreditforderungen anhand dieses internen Ratings. Die 1 Kategorie des Ratingmodels beinhaltet die Kreditnehmer mit der höchsten Bonität, wohingegen die Kreditnehmer mit der schwächsten Bonität der 7 Kategorie zugewiesen werden. Sofern sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant verschlechtert hat, werden 12-Monats-Kreditverluste ermittelt (Stufe 1). Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der über die Restlaufzeit erwartete Kreditverlust erfasst (Stufe 2). Eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos wird hierbei anhand des internen Ratings und weiterer relevanter Informationen wie beispielsweise Veränderungen der ökonomischen, regulatorischen oder technologischen Rahmenbedingungen beurteilt. Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, erfolgt ein Transfer in Stufe 3. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts sämtlicher Klassen der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumente wird abgeschrieben, wenn nach angemessener Beurteilung nicht mehr von einer vollständigen oder teilweisen Realisierung des finanziellen Vermögenswerts ausgegangen wird. Bei Privatkunden wird der Bruttobuchwert von den Konzerngesellschaften basierend auf vergangenen Erfahrungen bei der Realisierung solcher Vermögenswerte im landesspezifischen Geschäftsumfeld abgeschrieben, wenn aufgrund der Überfälligkeit nicht mehr mit der Einziehung des finanziellen Vermögenswerts gerechnet wird. Bei Geschäftskunden führen die Konzerngesellschaften eine individuelle Einschätzung von Zeitpunkt und Höhe der Abschreibung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. Der Konzern erwartet keine signifikante Einziehung abgeschriebener Beträge. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können jedoch weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen zur Einziehung überfälliger Forderungen unterliegen. Für Kreditforderungen und Ausleihungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle auf Portfolioebene. Bei wesentlichen Einzelfällen wird von diesem Portfolioansatz abgewichen, da für diese Sachverhalte die relevanten Informationen zur Ermittlung des erwarteten Verlusts auf Ebene des einzelnen Instruments vorliegen. Der TUI Konzern stellt sicher, dass hierbei ausschließlich finanzielle Vermögenswerte mit ähnlichen Ausfallrisikoeigenschaften zusammengefasst werden, zum Beispiel Art des Produkts und geografische Region. Der TUI Konzern setzt zunächst den Kreditausfall anhand einer Loss Rate an, der für die nächsten zwölf Monate erwartet wird. Diese Loss Rate wird in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit vom makroökonomischen Marktumfeld adjustiert. Bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der erwartete Kreditausfall über die Restlaufzeit ermittelt (Stufe 2). Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos durch die Überfälligkeit der Instrumente wird im Konzern u.a. individuell per Region, Veränderung ausfallrisikobezogener Marktdaten oder Veränderung von Vertragsbedingungen ermittelt. Eine Überfälligkeit wird portfolioabhängig innerhalb einer Bandbreite von über 30 bis über 90 Tagen angenommen. Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, erfolgt ein Transfer in Stufe 3. Grundsätzlich ist beim allgemeinen Wertminderungsmodell bei einer Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungen von mehr als 30 Tagen davon auszugehen, dass sich das Ausfallrisiko von finanziellen Vermögenswerten seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat. Durch dem Konzern vorliegende angemessene und nachvollziehbare Informationen kann dies jedoch widerlegt werden. Zur Beurteilung der objektiven Hinweise auf eine Wertminderung für sämtliche Instrumente im Anwendungsbereich des allgemeinen Modells werden zum Beispiel folgende Indikatoren herangezogen wie zum Beispiel erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Vertragsbruch (Ausfall oder Verzug von Zins und Tilgung) oder Zugeständnisse, die aus wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners erfolgen. Als Folge werden die Instrumente i. d. R. vollständig abgeschrieben. Als zukunftsgerichtete Informationen werden auch im allgemeinen Wertminderungsmodell CDS Rates herangezogen. Der Konzern erfasst einen Wertminderungsgewinn oder -Verlust für alle finanziellen Vermögenswerte mit einer entsprechenden Anpassung des Buchwerts über eine Risikovorsorge. Zum 30. September 2020 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 86,2 Mio. € (Vorjahr 55,5 Mio. €) wertberichtigt. Der folgenden Übersicht ist eine Fälligkeitsanalyse der Wertberichtigungen zu entnehmen. Altersstrukturanalyse der Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scrollen 30.9.2020 Mio. € Bruttobuchwert Wertberichtigungen Nettobuchwert Wertberichtigungsquoten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Nicht überfällig 101,5 26,0 75,5 5-25% Weniger als 30 Tage überfällig 32,3 5,8 26,5 10-30% Zwischen 30 und 90 Tagen überfällig 32,6 14,4 18,2 15-35% Zwischen 91 und 180 Tagen überfällig 15,7 3,7 12,0 20-45% Mehr als 180 Tage überfällig 55,3 36,3 19,0 50-75% Gesamt 237,4 86,2 151,2 Altersstrukturanalyse der Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scrollen 30.9.2019 Mio. € Bruttobuchwert Wertberichtigungen Nettobuchwert Wertberichtigungsquoten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Nicht überfällig 343,7 12,0 331,7 1-3% Weniger als 30 Tage überfällig 136,7 4,1 132,6 3% Zwischen 30 und 90 Tagen überfällig 74,7 4,7 70,0 6% Zwischen 91 und 180 Tagen überfällig 38,2 2,7 35,5 7-10% Mehr als 180 Tage überfällig 46,6 32,0 14,6 20-68% Gesamt 639,9 55,5 584,4 Die Wertberichtigung auf Leasingforderungen entwickelte sich wie folgt: Altersstrukturanalyse der Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente der Klasse Leasingforderungen scrollen 30.9.2020 Mio. € Bruttobuchwert Wertberichtigungen Nettobuchwert Wertberichtigungsquoten Leasingforderungen nicht überfällig 37,6 24,1 13,5 5-25% überfällig weniger als 30 Tage 1,5 1,5 - 10-30% überfällig zwischen 30 und 90 Tagen 1,5 1,5 - 15-35% überfällig zwischen 91 und 180 Tagen - - - 20-45% überfällig mehr als 180 Tage - - - 50-75% Gesamt 40,6 27,1 13,5 Altersstrukturanalyse der Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente der Klasse Leasingforderungen scrollen 30.9.2019 Mio. € Bruttobuchwert Wertberichtigungen Nettobuchwert Wertberichtigungsquoten Leasingforderungen nicht überfällig - - - 1-3% überfällig weniger als 30 Tage - - - 3% überfällig zwischen 30 und 90 Tagen - - - 6% überfällig zwischen 91 und 180 Tagen - - - 7-10% überfällig mehr als 180 Tage - - - 20-68% Gesamt - - - Nachfolgend ist die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente der Klasse Sonstige Forderungen und Vermögenswerte dargestellt. Altersstrukturanalyse der Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente der Klasse Sonstige Forderungen und Vermögenswerte scrollen 30.9.2020 Mio. € Bruttobuchwert Wertberichtigungen Nettobuchwert Wertberichtigungsquoten Sonstige Forderungen und Vermögenswerte nicht überfällig 221,9 4,2 217,7 5-25% überfällig weniger als 30 Tage 0,9 - 0,9 10-30% überfällig zwischen 30 und 90 Tagen 1,7 - 1,7 15-35% überfällig zwischen 91 und 180 Tagen 0,8 - 0,8 20-45% überfällig mehr als 180 Tage 3,0 1,2 1,8 50-75% Gesamt 228,3 5,4 222,9 Altersstrukturanalyse der Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente der Klasse Sonstige Forderungen und Vermögenswerte scrollen 30.9.2019 Mio. € Bruttobuchwert Wertberichtigungen Nettobuchwert Wertberichtigungsquoten Sonstige Forderungen und Vermögenswerte nicht überfällig 149,6 0,3 149,3 1-3% überfällig weniger als 30 Tage - - - 3% überfällig zwischen 30 und 90 Tagen - - - 6% überfällig zwischen 91 und 180 Tagen - - - 7-10% überfällig mehr als 180 Tage - - - 20-68% Gesamt 149,6 0,3 149,3 Die Wertberichtigungen auf Kreditforderungen und Ausleihungen entwickelten sich wie folgt: Altersstrukturanalyse der Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente der Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen scrollen 30.9.2020 Mio. € Bruttobuchwert Wertberichtigungen Nettobuchwert Kreditforderungen und Ausleihungen nicht überfällig 132,4 57,1 75,3 überfällig weniger als 30 Tage - - - überfällig zwischen 30 und 90 Tagen - - - überfällig zwischen 91 und 180 Tagen - - - überfällig mehr als 180 Tage 1,9 1,2 0,7 Gesamt 134,3 58,3 76,0 Altersstrukturanalyse der Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente der Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen scrollen 30.9.2019 Mio. € Bruttobuchwert Wertberichtigungen Nettobuchwert Kreditforderungen und Ausleihungen nicht überfällig 29,5 0,3 29,2 überfällig weniger als 30 Tage - - - überfällig zwischen 30 und 90 Tagen - - - überfällig zwischen 91 und 180 Tagen - - - überfällig mehr als 180 Tage 16,6 16,6 - Gesamt 46,1 16,9 29,2 Für die wesentlichen Einzelsachverhalte der folgenden Tabelle "Ausfallrisiko auf Finanzinstrumente der Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen und der Klasse Sonstige Forderungen und Vermögenswerte" erfolgt der Ausweis anhand eines internen Ratings. Es gab einen unterjährigen Transfer von Stufe 1 nach Stufe 2 in der Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen an sonstige Unternehmen in Höhe von 6,2 Mio. €, da sich das Ausfallrisiko innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres nach erstmaliger Erfassung aufgrund der COVID-19-Pandemie signifikant erhöht hat. Ausfallrisiko auf Finanzinstrumente der Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen und der Klasse Sonstige Forderungen und Vermögenswerte scrollen 30.9.2020 30.9.2019 Mio. € Impairment-Stufe Interne Ratingklasse Bruttobuchwert Wertberichtigungen Nettobuchwert Bruttobuchwert Kredite an nahestehende Unternehmen Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen 1 1 - - - 40,6 Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen 1 2 12,0 - 0,1 11,9 - Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen 2 2 28,1 - 28,1 - Klasse Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 1 2 65,3 - 2,4 62,9 - Kredite an Hotels Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen 2 5 29,1 -1,8 27,3 29,7 Kredite an sonstige Unternehmen Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen 1 2 145,7 - 0,3 145,4 - Kredite an sonstige Unternehmen Klasse Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 1 3 151,6 - 2,2 149,4 - scrollen 30.9.2019 Mio. € Wertberichtigungen Nettobuchwert Kredite an nahestehende Unternehmen Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen - 0,1 40,5 Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen - - Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen - - Klasse Sonstige Forderungen und Vermögenswerte - - Kredite an Hotels Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen -1,9 27,8 Kredite an sonstige Unternehmen Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen - - Kredite an sonstige Unternehmen Klasse Sonstige Forderungen und Vermögenswerte - - Bei den sonstigen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 14,9 Mio. € (Vorjahr 31,1 Mio. €) handelt es sich um kurzfristige Geldanlagen bei Banken. Die Anlagen mit einem Bruttobetrag von 15,4 Mio. € (Vorjahr 31,6 Mio. €) sind in voller Höhe nicht überfällig und wurden lediglich im Rahmen der Risikovorsorge in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €) wertberichtigt. Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich wie im Vorjahr keine wesentlichen Zahlungszuflüsse aus wertgeminderten verzinslichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen. In den nachfolgenden Tabellen erfolgt eine Überleitung der Risikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und deren Risikovorsorge sich nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell sowie dem allgemeinen Wertminderungsmodell ermittelt. Veränderung der Risikovorsorge für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte der Klassen Kreditforderungen und Ausleihungen, Sonstige Forderungen und Vermögenswerte und Sonstige finanzielle Vermögenswerte scrollen Stufe 1 Stufe 2 Gesamt Mio. € 12-Monats-ECL Gesamtlaufzeit-ECL (nicht wertgemindert) Risikovorsorge zum 1.10.2018 19,1 5,6 24,7 Zugang Wertberichtigungen auf neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte 1,3 - 1,3 Während der Periode ausgebuchte nicht benötigte Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte 0,9 3,8 4,7 Risikovorsorge zum 30.9.2019 19,5 1,8 21,3 Risikovorsorge zum 1.10.2019 19,5 1,8 21,3 Änderungen Konsolidierungskreis 0,7 - 0,7 Zugang Wertberichtigungen auf neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte 50,5 50,5 Transfer in - - - Stufe 2 Gesamt-ECL (nicht wertgemindert) -3,1 3,1 - Während der Periode ausgebuchte nicht benötigte Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte 1,4 0,1 1,5 Risikovorsorge zum 30.9.2020 66,2 4,8 71,0 Die Risikovorsorge für die Klasse Sonstige Forderungen und Vermögenswerte beläuft sich zum 30. September 2020 auf 10,0 Mio. € (Vorjahr 2,0 Mio. €), für die Klasse Sonstige finanzielle Vermögenswerte auf 0,5 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €) und für die Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen auf 60,4 Mio. € (Vorjahr 18,8 Mio. €). Zum 30. September 2020 wurden keine Instrumente in Stufe 3 ausgewiesen. Es ergaben sich keine wesentlichen Währungsdifferenzen. Es erfolgten Änderungen des Konsolidierungskreises in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr keine) und Transfers in der Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen in Höhe von 3,1 Mio. € von der Stufe 1 in die Stufe 2 (Vorjahr keine Transfers zwischen den Stufen 1 -3 und keine sonstigen Veränderungen innerhalb einer Stufe). Es gab keine wesentlichen Inanspruchnahmen von Wertberichtigungen, die Modelle wurden hinsichtlich der genutzten Risikoparameter in Bezug auf die Verlustrate entsprechend dem makroökonomischen Marktumfeld angepasst. Daraus resultiert eine zusätzliche Risikovorsorge in Höhe von 14,3 Mio. €. Veränderung der Risikovorsorge für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scrollen Mio. € Gesamtlaufzeit-ECL, vereinfachter Ansatz Risikovorsorge zum 1.10.2018 94,2 Änderungen Konsolidierungskreis -1,3 Zugang Wertberichtigungen auf neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte 19,7 Während der Periode ausgebuchte nicht benötigte Wertberichtigungen zu finanziellen Vermögenswerten 57,1 Risikovorsorge zum 30.9.2019 55,5 Risikovorsorge zum 1.10.2019 55,5 Währungsumrechnungsdifferenzen -0,1 Änderungen Konsolidierungskreis 0,7 Zugang Wertberichtigungen auf neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte 51,7 Während der Periode ausgebuchte nicht benötigte Wertberichtigungen zu finanziellen Vermögenswerten 21,6 Risikovorsorge zum 30.9.2020 86,2 Veränderung der Risikovorsorge für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte der Klasse Leasingforderungen scrollen Stufe 3 Mio. € Gesamtlaufzeit-ECL (wertgemindert) Risikovorsorge zum 1.10.2019 Zugang Wertberichtigungen auf neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte 27,1 Risikovorsorge zum 30.9.2020 27,1 Die Tabelle zur Veränderung der Risikovorsorge für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte der Klasse Leasingforderungen bezieht sich im Wesentlichen auf Leasingforderungen gegenüber einer Beteiligung. Bei diesen nicht überfälligen Forderungen liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, aus diesem Grund erfolgt ein Ausweis in Stufe 3. In den nachfolgenden Tabellen erfolgt eine Überleitung der Bruttobuchwerte für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden: Veränderung der Bruttobuchwerte der Klasse Kreditforderungen und Ausleihungen scrollen Stufe 1 Stufe 2 Gesamt Mio. € 12-Monats-ECL Gesamtlaufzeit-ECL (nicht wertgemindert) Bruttobuchwerte zum 1.10.2018 59,1 60,9 120,0 Veränderungen aus in der Berichtsperiode erfasste oder ausgebuchte Forderungen 28,2 -31,8 -3,6 Bruttobuchwerte zum 30.9.2019 87,3 29,1 116,4 Bruttobuchwerte zum 1.10.2019 87,3 29,1 116,4 Veränderungen aufgrund neu gebildeter Wertberichtigungen auf Forderungen 39,2 3,1 42,3 Veränderungen aufgrund aufgelöster Wertberichtigungen auf Forderungen 1,4 0,1 1,5 Änderung Konsolidierungskreis -0,6 - -0,6 Transfer in den Lifetime-Expected Loss (Stufe 2) -6,2 6,2 - Veränderungen aus in der Berichtsperiode erfasste oder ausgebuchte Forderungen 229,5 43,5 273,0 Bruttobuchwerte zum 30.9.2020 285,8 63,4 349,2 Zum 30. September 2020 wurden keine Instrumente der Klassen Kreditforderungen und Ausleihungen in der Stufe 3 ausgewiesen. Es ergaben sich keine Veränderungen bzw. Modifikationen. Es erfolgten Transfers in Höhe von 6,2 Mio. € von der Stufe 1 in die Stufe 2 (Vorjahr keine Transfers zwischen den Stufen 1 -3). Veränderung der Bruttobuchwerte der Klassen Sonstige Forderungen und Vermögenswerte und Sonstige finanzielle Vermögenswerte scrollen Stufe 1 Stufe 2 Gesamt Mio. € 12-Monats-ECL Gesamtlaufzeit-ECL (nicht wertgemindert) Bruttobuchwerte zum 1.10.2018 287,3 - 287,3 Veränderungen aus in der Berichtsperiode erfasste oder ausgebuchte Forderungen 2,2 - 2,2 Bruttobuchwerte zum 30.9.2019 289,5 - 289,5 Bruttobuchwerte zum 1.10.2019 289,5 - 289,5 Veränderungen aufgrund neu gebildeter Wertberichtigungen auf Forderungen 8,0 - 8,0 Veränderungen aus in der Berichtsperiode erfasste oder ausgebuchte Forderungen 179,1 - 179,1 Bruttobuchwerte zum 30.9.2020 460,6 - 460,6 Zum 30. September 2020 wurden keine Instrumente der Klassen Sonstige Forderungen und Vermögenswerte und Sonstige finanzielle Vermögenswerte in der Stufe 3 ausgewiesen. Es ergaben sich keine Veränderungen bzw. Modifikationen. Es gab keine Transfers zwischen den Stufen 1-3 und keine Veränderungen innerhalb der Stufen (Vorjahr keine Transfers zwischen den Stufen 1 -3). Zum Zeitpunkt des Zugangs waren keine neu ausgereichten oder erworbenen Instrumente wertgemindert. Veränderung der Bruttobuchwerte der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scrollen Mio. € Gesamtlaufzeit-ECL, vereinfachter Ansatz Bruttobuchwerte zum 1.10.2018 640,0 Änderung Konsolidierungskreis -1,1 Veränderungen aus in der Berichtsperiode erfasste oder ausgebuchte Forderungen 1,1 Bruttobuchwerte zum 30.9.2019 640,0 Bruttobuchwerte zum 1.10.2019 640,0 Umgliederung in wertberichtigte Forderungen 51,7 Umgliederung aus wertberichtigten Forderungen 21,3 Veränderungen aus in der Berichtsperiode erfasste oder ausgebuchte Forderungen -372,2 Bruttobuchwerte zum 30.9.2020 237,4 Veränderung der Bruttobuchwerte der Klasse Leasingforderungen scrollen Stufe 3 Mio. € Gesamtlaufzeit-ECL (wertgemindert) Bruttobuchwerte zum 1.10.2019 Umgliederung in wertberichtigte Forderungen 27,0 Veränderungen aus in der Berichtsperiode erfasste oder ausgebuchte Forderungen 67,5 Bruttobuchwerte zum 30.9.2020 40,5 LIQUIDITÄTSRISIKO Liquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen und dadurch verursachten erhöhten Refinanzierungskosten. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der jederzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der steten Erfüllung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen sowie zur Vermeidung von finanziellen Engpässen ist ein TUI internes Liquiditätsmanagement etabliert. Hierzu nutzt das Liquiditätsmanagement des TUI Konzerns die Möglichkeiten des physischen und virtuellen Cash Pooling zur effizienteren Liquiditätsbündelung. Darüber hinaus werden Kreditlinien genutzt, um die aus dem touristischen Geschäft resultierenden saisonalen Schwankungen des Liquiditätsbestands zu kompensieren; Kernstück der Kreditlinien ist eine mit Banken syndizierte revolvierende Kreditfazilität. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf das touristische Geschäft erhöhte sich der Liquiditätsbedarf der TUI Group erheblich. Die bisherige mit Banken vereinbarte revolvierende Kreditfazilität im Volumen von 1.750,0 Mio. € wurde zunächst durch eine separate Kreditlinie der KfW in Höhe von 1.800 Mio. € auf insgesamt 3.550,0 Mio. € aufgestockt. Im Rahmen eines vor dem Bilanzstichtag vereinbarten zweiten Stabilisierungspakets durch die Bundesregierung wird die bestehende Kreditlinie der KfW um 1,05 Mrd. € aufgestockt. Ferner wurde sich darauf verständigt, dass der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) die Optionsanleihe des Konzerns mit einem Volumen von 150 Mio. € zeichnet. Zusätzlich wurde Anfang Dezember ein weiteres Maßnahmenpaket vereinbart, um die bestehenden Liquiditätsreserven zu erhöhen. Details zu den Finanzierungsmaßnahmen sind im Zusammenhang mit der Going Concern-Berichterstattung nach UK Corporate Governance Code sowie unter dem Abschnitt Ereignisse nach dem Bilanzstichtag aufgeführt. Es wurden wie im Vorjahr keine nennenswerten Vermögenswerte als Sicherheiten für Verbindlichkeiten hinterlegt. Darüber hinaus haften die teilnehmenden Konzerngesellschaften gesamtschuldnerisch für finanzielle Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Pooling. In die nachfolgende Analyse der vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zahlungsströme wurden alle zum Bilanzstichtag bestehenden originären finanziellen Verbindlichkeiten einbezogen. Planzahlungen für zukünftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht berücksichtigt. Sofern finanzielle Verbindlichkeiten variabel verzinst sind, wurden zur Ermittlung der zukünftigen Zinszahlungen die am Bilanzstichtag maßgeblichen Forward-Zinssätze verwendet. Jederzeit kündbare finanzielle Verbindlichkeiten werden dem frühesten Laufzeitband zugeordnet. In der Analyse der Zahlungsströme aus derivativen Finanzinstrumenten wurden für Fremdwährungssicherungen die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zahlungsströme aller zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten und Forderungen einbezogen. Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von anderen Preisrisiken gehen mit ihren vereinbarten Zahlungsströmen aller zum Bilanzstichtag bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten und Forderungen in die Analyse ein. Zahlungsströme Finanzinstrumente - Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten (30.9.2020) scrollen Mittelabflüsse bis 30.9. Bis 1 Jahr 1-2 Jahre 2-5 Jahre Mio. € Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Finanzschulden Anleihen - -7,9 -300,0 -28,5 - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -560,9 -118,4 -2.833,4 -44,4 -465,3 -25,1 Sonstige Finanzschulden -16,3 - - - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -1.611,5 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -422,1 -0,6 -4,0 Leasingverbindlichkeiten -687,3 -88,4 -652,8 -91,0 -1.040,7 -111,5 scrollen Mittelabflüsse bis 30.9. Über 5 Jahre Mio. € Tilgung Zinsen Finanzschulden Anleihen - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -94,2 -9,3 Sonstige Finanzschulden - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten -1.019,1 -134,2 Zahlungsströme Finanzinstrumente - Finanzschulden (30.9.2019) scrollen Mittelabflüsse bis 30.9. Bis 1 Jahr 1-2 Jahre 2-5 Jahre Mio. € Tilgung (angepasst) Zinsen (angepasst) Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Finanzschulden Anleihen - -6,4 - -6,4 -300,0 -6,4 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -74,9 -7,2 -68,4 -7,5 -322,5 -16,7 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen * -130,5 -44,7 -152,6 -39,6 -505,7 -85,7 Sonstige Finanzschulden -19,2 - - - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.873,8 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -63,4 -7,3 -1,5 scrollen Mittelabflüsse bis 30.9. Über 5 Jahre Mio. € Tilgung Zinsen Finanzschulden Anleihen - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -404,2 -6,3 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen * -706,4 -46,9 Sonstige Finanzschulden - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -4,3 * Finanzschulden enthalten letztmals zum 30. September 2019 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen. Zahlungsströme derivativer Finanzinstrumente (30.9.2020) scrollen Mittelzu- und -abflüsse bis 30.9. Mio. € Bis 1 Jahr 1-2 Jahre 2-5 Jahre Über 5 Jahre Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeschäfte - Zuflüsse + 627,0 + 59,8 - - Sicherungsgeschäfte - Abflüsse -691,1 -60,7 - - Sonstige derivative Finanzinstrumente - Zuflüsse + 2.152,8 +175,7 + 83,6 - Sonstige derivative Finanzinstrumente - Abflüsse -2.390,7 -210,7 -100,8 -0,8 Zahlungsströme derivativer Finanzinstrumente (30.9.2019) scrollen Mittelzu- und -abflüsse bis 30.9. Mio. € Bis 1 Jahr 1-2 Jahre 2-5 Jahre Über 5 Jahre Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeschäfte - Zuflüsse + 8.601,0 + 983,4 +14,8 - Sicherungsgeschäfte - Abflüsse -8.415,0 -959,6 -38,9 -28,9 Sonstige derivative Finanzinstrumente - Zuflüsse +1.808,6 - - - Sonstige derivative Finanzinstrumente - Abflüsse -1.831,3 - - - Unter den als sonstige derivative Finanzinstrumente aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten werden Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung nach IAS 39 ausgewiesen. Zu der Sicherungsstrategie und dem Risikomanagement siehe auch die Ausführungen im Abschnitt "Risikobericht" des Lageberichts. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND SICHERUNGSGESCHÄFTE STRATEGIE UND ZIELE Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist gemäß den Ausführungsbestimmungen des TUI Konzerns erlaubt, wenn ihnen bilanzierte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, vertragliche Ansprüche oder Verpflichtungen (Firm Commitments) bzw. geplante Transaktionen (Forecast Transactions) zugrunde liegen. Dabei wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach den Regelungen des IAS 39 insbesondere im Rahmen der Sicherung von geplanten Transaktionen angewandt. Sicherungsbeziehungen bestanden im Berichtsjahr zur Absicherung von Zahlungsströmen. Zur Begrenzung der Währungs-, Zins- und Treibstoffpreisrisiken werden derivative Finanzinstrumente in Form von Festpreis- und Optionsgeschäften sowie strukturierten Produkten eingesetzt. Die COVID-19-Pandemie hat sich in hohem Maße auf den Geschäftsbetrieb und die bisherige Sicherungsstrategie für Fremdwährungsrisiken und Treibstoffpreisrisiken ausgewirkt. Zeitweise kam es zu einem vollständigen Aussetzen der operativen Reiseaktivitäten sowie einem Flugverbot. Aufgrund dessen kann der Eintritt zahlreicher gesicherter Grundgeschäfte nicht mehr als hochwahrscheinlich eingeschätzt werden, wodurch der Bedarf an Treibstoff- und Währungssicherung rapide gesunken ist, sodass diese Sicherungsbeziehungen prospektiv zu beenden sind. Für die betroffenen Sicherungsbeziehungen kann auch nicht mehr mit dem Eintritt der Grundgeschäfte zu einem späteren Zeitpunkt gerechnet werden, sodass alle angesammelten Beträge aus der Wertänderung der Sicherungsinstrumente aus der Wertänderungsrücklage (OCI) in die Umsatzkosten in der Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert wurden. Entsprechend wurden 2020 im abgelaufenen Geschäftsjahr aus den Treibstoffpreissicherungen -330,7 Mio. € (davon -211,9 Mio. € aus Sicherungen, die schon in der vorherigen Periode als Sicherungsgeschäfte bilanziert wurden) und aus den Fremdwährungssicherungen 97,9 Mio. € (davon 19,6 Mio. € aus Sicherungen, die schon in der vorherigen Periode als Sicherungsgeschäfte bilanziert wurden) umgebucht. Alle zukünftigen Wertänderungen dieser dedesignierten Sicherungsinstrumente werden ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Cash Flow Hedge Accounting ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Umsatzkosten erfasst und als sonstige derivative Finanzinstrumente bilanziert. Zum 30. September 2020 beträgt der Fair Value dieser reklassifizierten Sicherungsinstrumente aus den Treibstoffpreissicherungen -93,3 Mio. € bei einem Nominalvolumen von 230,6 Mio. € und aus den Währungssicherungen 11,8 Mio. € bei einem Nominalvolumen von 1.625,1 Mio. €. Weiterhin hat das stark angestiegene Kreditrisiko der TUI sich direkt auf den retrospektiven Effektivitätstest ausgewirkt. Infolgedessen mussten weitere Sicherungsbeziehungen im Bereich der Treibstoffsicherung, der Zinsen und der Fremdwährungssicherung beendet werden, da sie nicht mehr die Effektivitätsanforderungen des IAS 39 erfüllten und sich die Effektivität zum 30. September 2020 außerhalb der zulässigen Bandbreite von 80-125% befand. Alle zukünftigen Wertänderungen dieser dedesignierten Sicherungsinstrumente werden ebenfalls ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Cash Flow Hedge Accounting ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Umsatzkosten bzw. bei Zinssicherungen im Finanzergebnis erfasst und als sonstige derivative Finanzinstrumente bilanziert. Zum 30. September 2020 beträgt der Fair Value dieser reklassifizierten Sicherungsinstrumente aus den Treibstoffpreissicherungen -97,1 Mio. € bei einem Nominalvolumen von 398,1 Mio. €, aus den Zinssicherungen -18,0 Mio. € bei einem Nominalvolumen von 494,7 Mio. € und aus den Währungssicherungen -3,1 Mio. € bei einem Nominalvolumen von 221,2 Mio. €. SICHERUNGSGESCHÄFTE ZUR ABSICHERUNG VON ZUKÜNFTIGEN ZAHLUNGSSTRÖMEN Zum 30. September 2020 bestanden Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Zahlungsströmen in Fremdwährung mit Laufzeiten von bis zu drei Jahren (Vorjahr bis zu vier Jahren). Die Laufzeiten der Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Preisrisiken bei Treibstoffen betragen bis zu einem Jahr (Vorjahr bis zu vier Jahren). Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von variablen Zinszahlungsverpflichtungen haben Laufzeiten von bis zu einem Jahr (Vorjahr bis zu vierzehn Jahren). Die Auswirkungen auf das Periodenergebnis erfolgen zum Zeitpunkt des erwarteten Zahlungsmittelzuflusses. Nominalwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente scrollen 30.9.2020 Restlaufzeit Mio. € Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Durchschnittlicher Sicherungskurs/-preis Durchschnittlicher Sicherungszins Zinsinstrumente Caps/Floors - - - - Swaps 7,8 - 7,8 Payer in EUR - - - - Payer in USD 7,8 - 7,8 2,96 Währungsinstrumente - Termingeschäfte 1.381,2 75,3 1.456,5 Termingeschäfte EUR/GBP 251,8 - 251,8 1,1395 Termingeschäfte EUR/USD 436,8 71,3 508,1 0,8589 Termingeschäfte GBP/USD 456,6 - 456,6 0,7692 Termingeschäfte EUR/SEK 92,8 - 92,8 0,0939 Sonstige Währungen 143,2 4,0 147,2 Wareninstrumente - Swaps 114,1 - 114,1 Flugzeugtreibstoffe 103,7 - 103,7 517,64 Schiffstreibstoffe 10,3 - 10,3 481,90 Sonstige Treibstoffe - - - - Sonstige derivative Sicherungsinstrumente 4.816,2 956,4 5.772,6 Nominalwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente scrollen 30.9.2019 Restlaufzeit Mio. € Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Durchschnittlicher Sicherungskurs/-preis Durchschnittlicher Sicherungszins Zinsinstrumente Caps/Floors - 175,5 175,5 0,00 Swaps 9,5 898,5 908,0 Payer in EUR - 654,3 654,3 0,73 Payer in USD 9,5 244,2 253,7 2,96 Währungsinstrumente - Termingeschäfte 8.430,9 1.113,3 9.544,2 Termingeschäfte EUR/GBP 2.618,4 152,4 2.770,8 1,1151 Termingeschäfte EUR/USD 1.878,9 511,6 2.390,5 0,8468 Termingeschäfte GBP/USD 2.192,3 275,9 2.468,2 0,7732 Termingeschäfte EUR/SEK 320,9 66,8 387,7 0,0952 Sonstige Währungen 1.313,6 84,0 1.397,6 Wareninstrumente - Swaps 1.036,2 219,4 1.255,6 Flugzeugtreibstoffe 907,6 165,3 1.072,9 593,08 Schiffstreibstoffe 90,5 54,1 144,6 484,96 Sonstige Treibstoffe 38,2 - 38,2 409,33 Sonstige derivative Sicherungsinstrumente 2.217,1 201,2 2.418,3 Unter den sonstigen derivativen Sicherungsinstrumenten sind die Nominalwerte der Sicherungsinstrumente, die nicht für das Hedge Accounting designiert sind, dargestellt. Der TUI Konzern schließt derivative Finanzinstrumente ausschließlich zu Sicherungszwecken ab. In Abhängigkeit von der Art des abgesicherten Grundgeschäfts wird von dem Wahlrecht gebraucht gemacht, für die Sicherungsbeziehung Hedge Accounting nach IAS 39 anzuwenden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie musste eine Vielzahl von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 beendet werden. Die diesen Sicherungsbeziehungen zugrunde liegenden derivativen Finanzinstrumente sind dementsprechend unter den sonstigen derivativen Finanzinstrumenten ausgewiesen. Die Nominalwerte entsprechen der Summe aller den Geschäften zugrunde liegenden Kauf- und Verkaufbeträgen bzw. den jeweiligen Kontraktwerten der Geschäfte. Zur Absicherung der Risiken schwankender zukünftiger Zahlungsströme aus Fremdwährungen, Zinsen und Treibstoffpreisen werden im TUI Konzern regelmäßig Sicherungsinstrumente abgeschlossen. Die geplanten Transaktionen, d. h. die Grundgeschäfte, werden zur Bestimmung der ineffektiven Anteile von Sicherungsinstrumenten, die als Cash Flow Hedges designiert werden, herangezogen. Bei der Designation von Cash Flow Hedges wird bei Devisentermingeschäften zum Teil nur die Kassakurskomponente als Sicherungsinstrument in das Hedge Accounting einbezogen. Die Zinskomponente ist bei diesen Finanzinstrumenten, analog zu den Derivaten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung nach IAS 39, in sämtlichen relevanten Tabellen separat unter den sonstigen derivativen Finanzinstrumenten aufgeführt. Angaben zu Grundgeschäften von Cash Flow Hedges scrollen 30.9.2020 Mio. € Fair Value-Änderungen zur Ermittlung von Ineffektivitäten Stand der Hedging Reserve aktiver Cash Flow Hedges Hedging Reserve beendeter Cash Flow Hedges Absicherung des Zinsrisikos 0,2 - 0,1 - 33,5 Absicherung des Währungsrisikos - 2,8 4,6 5,9 Absicherung des Treibstoffpreisrisikos 46,5 - 43,5 -129,7 Sicherungsgeschäfte 43,9 - 39,0 -157,3 Sonstige derivative Finanzinstrumente - - - Gesamt 43,9 - 39,0 -157,3 Angaben zu Grundgeschäften von Cash Flow Hedges scrollen 30.9.2019 Mio. € Fair Value-Änderungen zur Ermittlung von Ineffektivitäten Stand der Hedging-Reserve aktiver Cash Flow Hedges Hedging-Reserve beendeter Cash Flow Hedges Absicherung des Zinsrisikos 42,5 - 42,3 4,1 Absicherung des Währungsrisikos - 229,4 228,3 1,3 Absicherung des Treibstoffpreisrisikos 79,6 -77,3 - Sicherungsgeschäfte -107,3 108,7 5,4 Sonstige derivative Finanzinstrumente - - - Gesamt -107,3 108,7 5,4 Bei den Fair Value-Änderungen zur Ermittlung von Ineffektivitäten wurden bei den Angaben des Vorjahres die Vorzeichen der Beträge angepasst. Bei der Bilanzierung von als Cash Flow Hedge designierten Sicherungsgeschäften sind die effektiven Anteile der Sicherungsbeziehungen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Alle darüber hinausgehenden Änderungen der Marktwerte der designierten Komponenten werden als Ineffektivitäten erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Nachfolgend wird die Entwicklung des sonstigen Ergebnisses im Geschäftsjahr 2020 dargestellt. Entwicklung des sonstigen Ergebnisses scrollen 30.9.2020 Mio. € Zinsrisiko Währungsrisiko Treibstoffpreisrisiko Gesamt Gewinn oder Verlust aus FV-Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb des Hedge Accounting - 33,6 10,5 -173,2 -196,3 im Eigenkapital erfasst - 33,6 10,5 -173,2 -196,3 in der GuV erfasst - - - - Reklassifizierung aus der Cash Flow Hedge-Rücklage in die GuV -7,5 130,2 - 373,8 - 251,1 Aufgrund vorzeitiger Beendigung der Sicherungsbeziehung - 4,0 38,2 - 234,4 - 200,2 Aufgrund der Realisierung des Grundgeschäfts - 3,5 92,0 -139,4 - 50,9 Entwicklung des sonstigen Ergebnisses scrollen 30.9.2019 Mio. € Zinsrisiko Währungsrisiko Treibstoffpreisrisiko Gesamt Gewinn oder Verlust aus FV-Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb des Hedge Accounting - 42,3 228,3 -77,3 108,7 im Eigenkapital erfasst - 42,3 228,3 -77,3 108,7 in der GuV erfasst - - - - Reklassifizierung aus der Cash Flow Hedge-Rücklage in die GuV 6,7 - 263,7 - 89,6 - 346,6 Aufgrund vorzeitiger Beendigung der Sicherungsbeziehung 0,3 - 20,4 - - 20,1 Aufgrund der Realisierung des Grundgeschäfts 6,4 - 243,3 - 89,6 - 326,5 Aus Fremdwährungssicherungen und derivativen Finanzinstrumenten zur Absicherung von Treibstoffpreisrisiken wurde im Berichtszeitraum ein Aufwand in Höhe von 47,4 Mio. € (Vorjahr Aufwand in Höhe von 340,2 Mio. €) in den Umsatzkosten erfasst. Aus Zinssicherungsgeschäften resultierte ein Aufwand in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr Ertrag in Höhe von 6,4 Mio. €), der im Zinsergebnis ausgewiesen wird. Aus dem ineffektiven Anteil der Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Zahlungsströmen wurde ein Ertrag in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr Ertrag in Höhe von 1,4 Mio. €) erfasst. BEIZULEGENDEZEITWERTE DER DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE Die beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten entsprechen grundsätzlich dem Marktwert. Der für alle derivativen Finanzinstrumente ermittelte Marktpreis ist der Preis, der im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmt werden könnte bzw. bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre. Eine Beschreibung der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt im Rahmen der Darstellung der Einstufung der zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente. Positive und negative Zeitwerte der als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumente scrollen 30.9.2020 Mio. € Forderungen Verbindlichkeiten FV-Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten Nominalvolumen Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Zahlungsströmen für Währungsrisiken 22,3 17,7 4,6 1.456,5 für andere Treibstoffpreisrisiken - 43,5 -43,5 114,1 für Zinsrisiken - 0,1 -0,1 7,8 Sicherungsgeschäfte 22,3 61,3 -39,0 1.578,4 Sonstige derivative Finanzinstrumente 74,0 257,5 - 5.772,5 Gesamt 96,3 318,8 -39,0 7.350,9 Positive und negative Zeitwerte der als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumente scrollen 30.9.2019 Mio. € Forderungen Verbindlichkeiten FV-Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten Nominalvolumen Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Zahlungsströmen für Währungsrisiken 278,2 49,9 228,3 9.544,2 für andere Treibstoffpreisrisiken 6,2 83,5 -77,3 1.255,6 für Zinsrisiken 1,9 44,2 -42,3 908,0 Sicherungsgeschäfte 286,3 177,6 108,7 11.707,8 Sonstige derivative Finanzinstrumente 61,4 38,6 - 2.418,3 Gesamt 347,7 216,2 108,7 14.126,1 Finanzinstrumente, die zwar nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zur Sicherung einer Risikoposition abgeschlossen werden, jedoch nicht die Anforderungen des IAS 39 für die Bildung von Sicherungszusammenhängen erfüllen, werden als sonstige derivative Finanzinstrumente ausgewiesen. Hierzu zählen insbesondere Fremdwährungsgeschäfte, die abgeschlossen wurden, um wechselkursinduzierte Wertänderungen von Bilanzposten und Wechselkursschwankungen aus zukünftigen touristischen Aufwendungen abzusichern. FINANZINSTRUMENTE - ZUSÄTZLICHE ANGABEN BUCHWERTE UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE Existiert für ein Finanzinstrument ein aktiver Markt, vor allem für Aktien und begebene Anleihen, stellt diese Notierung den Markt- oder Börsenpreis am Abschlussstichtag dar. Für nicht börsennotierte Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Schuldscheindarlehen und sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten wird der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftigen Zahlungsströme unter Berücksichtigung von Zinsstrukturkurven und des jeweils bonitätsabhängigen Kreditrisikoaufschlags (Credit Spread) ermittelt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden im Gegensatz zur Vorperiode auch bei kurzfristigen sonstigen Forderungen, kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte unter Berücksichtigung von Zinsstrukturkurven und des jeweils bonitätsabhängigen Kreditrisikoaufschlags (Credit Spread) ermittelt. Durch dieses Vorgehen wurde die Annahme, dass der Buchwert aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert entspricht, den aktuellen Marktgegebenheiten aufgrund der COVID-19-Pandemie angepasst. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungsströme unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, die markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen und Erwartungen reflektieren. Bei Finanzmitteln, kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen finanziellen Vermögenswerten sowie kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht der Buchwert aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente. Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen und Bewertungsansätzen des IFRS 9 zum 30.9.2020 scrollen Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 Mio. € Buchwert Bilanz Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert - erfolgsneutral ohne Recycling Beizulegender Zeitwert - erfolgsneutral mit Recycling Beizulegender Zeitwert - erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert Finanzinstrumente Aktiva Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen davon Instrumente im Anwendungsbereich des IFRS 9 875,2 875,2 - - - 847,1 davon Instrumente im Anwendungsbereich des IFRS 16 13,5 - - - - 39,2 Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeschäfte 22,3 - - 22,3 - 22,3 Sonstige derivative Finanzinstrumente 74,0 - - - 74,0 74,0 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 25,5 14,9 8,5 - 2,1 25,5 Finanzmittel 1.233,1 1.233,1 - - - 1.233,1 Passiva Finanzschulden 4.269,0 4.291,4 - - - 4.022,8 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.611,5 1.611,5 - - - 1.611,5 Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeschäfte 61,3 - - 61,3 - 61,3 Sonstige derivative Finanzinstrumente 257,5 - - - 257,5 257,5 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 429,2 431,3 - - - 430,8 Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen und Bewertungsansätzen des IFRS 9 zum 30.9.2019 scrollen Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 Mio. € Buchwert Bilanz Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert - erfolgsneutral ohne Recycling Beizulegender Zeitwert - erfolgsneutral mit Recycling Beizulegender Zeitwert - erfolgswirksam Wertansatz Bilanz nach IAS 17 (Leasing) Aktiva Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 937,4 939,7 1 - - - - Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeschäfte 286,3 - - 286,3 - - Sonstige derivative Finanzinstrumente 61,4 - - - 64,3 2 - Sonstige finanzielle Vermögenswerte 74,1 31,2 42,0 - 0,9 - Finanzmittel 1.741,5 1.747,6 3 - - - - Passiva Finanzschulden 2.682,2 1.187,0 - - - 1.495,2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.873,9 2.908,0 4 - - - - Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeschäfte 177,6 - - 177,6 - - Sonstige derivative Finanzinstrumente 38,6 - - - 38,6 - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 108,4 108,4 - - - - scrollen Mio. € Buchwert Finanzinstrumente Beizulegender Zeitwert Finanzinstrumente Aktiva Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 939,7 1 937,3 1 Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeschäfte 286,3 286,3 Sonstige derivative Finanzinstrumente 64,3 2 64,3 2 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 74,1 74,1 Finanzmittel 1.747,6 3 1.747,6 3 Passiva Finanzschulden 1.187,0 1.202,6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.908,0 4 2.908,0 4 Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeschäfte 177,6 177,6 Sonstige derivative Finanzinstrumente 38,6 38,6 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 108,4 108,4 1 Gegenüber der Angabe im Vorjahr um 2,3 Mio. € geändert. 2 Gegenüber der Angabe im Vorjahr um 2,9 Mio. € geändert. 3 Gegenüber der Angabe im Vorjahr um 6,1 Mio. € geändert. 4 Gegenüber der Angabe im Vorjahr um 34,1 Mio. € geändert. Die in den vorangegangenen Tabellen in der Spalte "Buchwert Bilanz" (wie in der Bilanz ausgewiesen) ausgewiesenen Beträge können sich von denen in den anderen Spalten einer bestimmten Zeile unterscheiden, da letztere alle Finanzinstrumente enthalten. Das heißt, dass die letzteren Spalten Finanzinstrumente enthalten, die Teil der Veräußerungsgruppen gemäß IFRS 5 sind. In der Bilanz werden Finanzinstrumente, die Teil einer Veräußerungsgruppe sind, in separaten Posten ausgewiesen. Weitere Einzelheiten zu diesen Finanzinstrumenten finden Sie in den Abschnitten "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" und "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten". Darüber hinaus mussten in den in diesem Abschnitt einzelne Angaben zum 30. September 2019 jeweils um die unter der Tabelle: Buchwert, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen und Bewertungsansätzen des IFRS 9 zum 30.09.2019 in den Fußnoten aufgeführten Beträge angepasst werden, da diese Finanzinstrumente, die gemäß IFRS 5 zu Veräußerungsgruppen gehörten, nicht in den Angaben enthalten waren. Bei allen dieser zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Instrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert dem Buchwert. Bei den als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Instrumenten innerhalb der Klasse Sonstige finanzielle Vermögenswerte handelt es sich um für mittel- bis langfristige strategische Zielsetzungen gehaltene Beteiligungen. Eine Erfassung aller kurzfristigen Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung würde nicht im Einklang mit der Strategie des Konzerns stehen. Also erfolgte eine Designation dieser Eigenkapitalinstrumente zu der Kategorie Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. In den unter Sonstige finanzielle Vermögenswerte klassifizierten Finanzinstrumenten sind Anteile an Kapitalgesellschaften enthalten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert dieser Finanzinvestitionen zum 30. September 2020 8,5 Mio. € (Vorjahr 42,0 Mio.€). Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es im Rahmen der Erstkonsolidierung Abgänge in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr 35,4 Mio. €) von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Die Umgliederungen der kumulierten Gewinne und Verluste dieser Vermögenswerte in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €) resultieren aus der Veränderung des Konsolidierungskreises. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen dieser strategischen Finanzinvestitionen veräußert. Die erhaltenen Dividendenzahlungen aus diesen Finanzinvestitionen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 0,6 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €). Aggregation nach Bewertungskategorien des IFRS 9 zum 30.9.2020 scrollen Mio. € Buchwert Finanzinstrumente, gesamt Beizulegender Zeitwert Finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.123,2 2.095,0 Zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral ohne Recycling 8,5 8,5 Zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam 76,1 76,1 Finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten 6.334,1 6.065,0 Zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam 257,5 257,5 Aggregation nach Bewertungskategorien des IFRS 9 zum 30.9.2019 scrollen Mio. € Buchwert Finanzinstrumente, gesamt Beizulegender Zeitwert Finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.718,5 1 2.716,1 1 Zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral ohne Recycling 42,0 42,0 Zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam 65,2 2 65,2 2 Finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten 4.203,4 3 4.219,0 3 Zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam 38,6 38,6 1 Gegenüber der Angabe im Vorjahr um 8,4 Mio. € geändert. 2 Gegenüber der Angabe im Vorjahr um 2,9 Mio. € geändert. 3 Gegenüber der Angabe im Vorjahr um 34,1 Mio. € geändert. BEWERTUNG ZUM FAIR VALUE Die folgende Übersicht stellt die beizulegenden Zeitwerte der wiederkehrend, nicht wiederkehrend und sonstigen zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumente entsprechend dem zugrunde liegenden Bewertungslevel dar. Die einzelnen Bewertungslevel sind entsprechend den Inputfaktoren wie folgt definiert: scrollen ― Level 1: quotierte (nicht angepasste) Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. ― Level 2: Inputfaktoren für die Bewertung sind andere als die in Level 1 genannten Marktpreisnotierungen, die entweder direkt (als Marktpreisnotierung) oder indirekt (von Marktpreisnotierungen ableitbar) für den Vermögenswert oder die Schuld am Markt beobachtbar sind. ― Level 3: Inputfaktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Schuld basieren nicht auf beobachtbaren Marktdaten. Einstufung der zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente zum 30.9.2020 scrollen Fair Value-Hierarchie Mio. € Gesamt Level 1 Level 2 Level 3 Aktiva Sonstige finanzielle Vermögenswerte 10,6 - - 10,6 Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeschäfte 22,3 - 22,3 - Sonstige derivative Finanzinstrumente 74,0 - 74,0 - Passiva Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeschäfte 61,3 - 61,3 - Sonstige derivative Finanzinstrumente 257,5 - 257,5 - Einstufung der zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente zum 30.9.2019 scrollen Fair Value-Hierarchie Mio. € Gesamt Level 1 Level 2 Level 3 Aktiva Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 42,9 - - 42,9 Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeschäfte 286,3 - 286,3 - Sonstige derivative Finanzinstrumente 64,3 * - 64,3 * - Passiva Derivative Finanzinstrumente Sicherungsgeschäfte 177,6 - 177,6 - Sonstige derivative Finanzinstrumente 38,6 - 38,6 - * Gegenüber der Angabe im Vorjahr um 2,9 Mio. € geändert. Es wird zum Ende jeder Berichtsperiode geprüft, ob es Gründe für eine Umgliederung in ein oder aus einem Bewertungslevel gibt. Grundsätzlich werden finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten von Level 1 in Level 2 umgegliedert, wenn die Liquidität und die Handelsaktivität nicht länger auf einen aktiven Markt schließen lassen. Dies gilt entsprechend umgekehrt für etwaige Übertragungen von Level 2 in Level 1. Im Berichtszeitraum fanden keine Übertragungen zwischen Level 1 und Level 2 statt. Umgliederungen aus Level 3 in Level 2 oder Level 1 werden vorgenommen, sobald beobachtbare Marktpreisnotierungen für den betroffenen Vermögenswert oder die Schuld verfügbar werden. Es gab im aktuellen Geschäftsjahr keine Übertragungen aus der oder in die Bewertungsstufe Level 3. TUI erfasst Übertragungen in und aus Level 3 an dem Tag des Ereignisses oder des Anlasses, der die Übertragung verursacht hat. FINANZINSTRUMENTE IN LEVEL 1 Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, für die ein aktiver Markt verfügbar ist, basiert auf der Marktpreisnotierung am Abschlussstichtag. Ein aktiver Markt ist vorhanden, wenn Preisnotierungen von einer Börse, Händlern, Maklern, Preisdienstleistern oder Regulierungsbehörden leicht und regelmäßig verfügbar sind und diese Preise tatsächliche und regelmäßig stattfindende Markttransaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern wiedergeben. Diese Finanzinstrumente werden dem Level 1 zugeordnet. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Nominalwerten, multipliziert mit den Kursnotierungen am Abschlussstichtag. Finanzinstrumente des Levels 1 beinhalten vor allem erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Aktien börsennotierter Unternehmen und begebene Anleihen der Klasse Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten. FINANZINSTRUMENTE IN LEVEL 2 Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, zum Beispiel Over the Counter-Derivaten (OTC-Derivate), werden mittels spezifischer Bewertungstechniken bestimmt. Diese Bewertungstechniken maximieren die Verwendung von beobachtbaren Marktdaten und beruhen so wenig wie möglich auf konzernspezifischen Annahmen. Wenn alle wesentlichen Inputfaktoren zur Zeitwertbestimmung eines Instruments beobachtbar sind, wird das Instrument dem Level 2 zugeordnet. Wenn einer oder mehrere der wesentlichen Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, wird das Instrument dem Level 3 zugeordnet. Folgende spezifische Bewertungstechniken zur Bewertung von Finanzinstrumenten werden eingesetzt: scrollen ― Für nicht börsennotierte Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Schuldscheindarlehen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten wird der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftigen Zahlungsströme unter Berücksichtigung von beobachtbaren Zinsstrukturkurven und des jeweils bonitätsabhängigen Kreditrisikoaufschlags (Credit Spread) ermittelt. ― Bei nicht börsengehandelten Derivaten wird der beizulegende Zeitwert durch geeignete finanzmathematische Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, bestimmt. Die Terminkurse bzw. -preise von Termingeschäften richten sich nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte abgeschlossener optionaler Sicherungsgeschäfte basiert auf finanzmathematischen Optionspreismodellen. Periodisch erfolgt ein Abgleich der mit den eigenen Systemen ermittelten Marktwerte mit Marktwertbestätigungen der externen Vertragspartner. scrollen ― Sonstige Bewertungstechniken, wie zum Beispiel die Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme, werden für die Bestimmung bei den übrigen Finanzinstrumenten eingesetzt. FINANZINSTRUMENTE IN LEVEL 3 Die folgende Tabelle zeigt die Wertentwicklung der wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, die dem Level 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet werden. Zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte in Level 3 scrollen Mio. € Sonstige finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 Stand zum 30.9.2018 26,7 Erstanwendungseffekt IFRS 9 50,4 Stand zum 1.10.2018 77,1 Abgänge -35,7 durch Verkauf -0,3 durch Konsolidierung -35,4 Gewinn oder Verlust im Geschäftsjahr 1,5 davon in der Gewinn- und Verlustrechnung -0,7 davon in den sonstigen Ergebnissen (erfolgsneutral) 2,2 Stand zum 30.9.2019 42,9 Stand zum 1.10.2019 42,9 Abgänge -3,5 durch Konsolidierung -3,5 Gewinn oder Verlust im Geschäftsjahr -28,8 davon in der Gewinn- und Verlustrechnung -1,1 davon in den sonstigen Ergebnissen (erfolgsneutral) -27,7 Stand zum 30.9.2020 10,6 BEWERTUNGSPROZESS Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente in Level 3 erfolgt mittels Discounted Cash Flow-Verfahren durch den Finanzbereich des TUI Konzerns. Dabei werden die für die Bewertung benötigten Marktdaten und Parameter erhoben bzw. validiert. Die nicht beobachtbaren Inputparameter werden auf Grundlage der intern verfügbaren Informationen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Grundsätzlich beziehen sich die nicht beobachtbaren Inputparameter auf folgende Parameter: Die (geschätzte) EBITDA-Marge liegt in einer Bandbreite zwischen -13% und 22%. Die ewige Wachstumsrate beläuft sich auf 1 %. Die gewichteten Kapitalkosten (WACC) liegen in einer Bandbreite von 8,6%-9,9%. Auf detaillierte Vorjahresangaben wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. Mit Ausnahme der WACC besteht zwischen den Inputfaktoren und dem beizulegenden Zeitwert eine positive Korrelation. Der Rückgang der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente in Level 3 resultiert im Wesentlichen aus einer Abwertung der Beteiligung an der Peakwork AG um 21,1 Mio. €. Die Abwertung erfolgt aufgrund einer neuen Planung der Peakwork AG, die infolge der COVID-19-Pandemie unter den bisherigen Erwartungen liegt. ERGEBNISEFFEKTE Sowohl die Effekte aus der erfolgsneutralen Bewertung der als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte als auch die effektiven Anteile der Marktwertänderungen von im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting designierten Derivaten sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung aufgeführt. Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 stellen sich wie folgt dar: Nettoergebnisse der Finanzinstrumente scrollen 2020 Mio. € Aus Zinsen Übriges Nettoergebnis Nettoergebnis Finanzielle Vermögenswerte 24,7 -193,4 -168,7 Zu fortgeführten Anschaffungskosten 15,0 -193,2 -178,2 Zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam 9,7 -0,2 9,5 Finanzielle Verbindlichkeiten -17,4 -402,6 -420,0 Zu fortgeführten Anschaffungskosten -17,4 -24,2 -41,6 Zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam - -378,4 -378,4 Gesamt 7,3 -596,0 -588,7 Nettoergebnisse der Finanzinstrumente scrollen 2019 Mio. € Aus Zinsen Übriges Nettoergebnis Nettoergebnis Finanzielle Vermögenswerte 19,4 62,1 81,5 Zu fortgeführten Anschaffungskosten 9,5 56,3 65,8 Zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam - 5,8 5,8 Finanzielle Verbindlichkeiten -41,2 76,5 35,3 Zu fortgeführten Anschaffungskosten -41,2 -5,4 -46,6 Zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam - 81,9 81,9 Gesamt -21,8 138,6 116,8 SALDIERUNG Die folgenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind Gegenstand vertraglicher Aufrechnungsvereinbarungen: Saldierung finanzieller Vermögenswerte scrollen In der Bilanz nicht saldierte finanzielle Vermögenswerte und Schulden Mio. € Bruttowert der finanziellen Forderungen Bruttowert der saldierten finanziellen Verbindlichkeiten In der Bilanz ausgewiesene Nettobeträge der saldierten finanziellen Forderungen Finanzielle Verbindlichkeiten Erhaltene Sicherheiten Nettobetrag Vermögenswerte zum 30.9.2020 Derivative finanzielle Vermögenswerte 96,3 - 96,3 13,7 82,6 Finanzmittel 1.571,5 338,4 1.233,1 - - 1.233,1 Vermögenswerte zum 30.9.2019 Derivative finanzielle Vermögenswerte 347,7 - 347,7 212,1 135,6 Finanzmittel 4.594,1 2.852,6 1.741,5 - - 1.741,5 Saldierung finanzieller Verbindlichkeiten scrollen In der Bilanz nicht saldierte finanzielle Vermögenswerte und Schulden Mio. € Bruttowert der finanziellen Verbindlichkeiten Bruttowert der saldierten finanziellen Forderungen In der Bilanz ausgewiesene Nettobeträge der saldierten finanziellen Verbindlichkeiten Finanzielle Forderungen Gewährte Sicherheiten Nettobetrag Verbindlichkeiten zum 30.9.2020 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 318,8 - 318,8 13,7 305,1 Finanzschulden 4.607,4 338,4 4.269,0 - - 4.269,0 Verbindlichkeiten zum 30.9.2019 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 216,2 216,2 212,1 4,1 Finanzschulden 5.534,8 2.852,6 2.682,2 - - 2.682,2 Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden bilanziell nur dann saldiert, wenn am Abschlussstichtag ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Verrechnung besteht und ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist. Den Kontrakten auf derivative Finanzinstrumente liegen standardisierte Rahmenverträge für Finanztermingeschäfte (u.a. ISDA Master Agreement, deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte) zugrunde, die einen bedingten Anspruch auf Verrechnung bei Eintritt bestimmter künftiger definierter Ereignisse begründen. Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen werden in diesem Fall sämtliche mit der entsprechenden Gegenpartei kontrahierten Derivate mit positivem bzw. negativem Marktwert miteinander verrechnet, sodass eine Nettoforderung oder -schuld in Höhe des Saldos verbleibt. Da dieser bedingte Anspruch auf Saldierung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nicht durchsetzbar ist und somit die Kriterien für eine Saldierung nicht erfüllt sind, werden die derivativen finanziellen Vermögenswerte und Schulden am Abschlussstichtag mit ihren Bruttobeträgen in der Bilanz ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden im Rahmen des Cash Pooling werden saldiert ausgewiesen, wenn ein Anspruch auf Saldierung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr besteht und der Konzern die Absicht hat, einen Ausgleich auf Nettobasis vorzunehmen. (41) Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement der TUI Group stellt sicher, dass die Ziele und Strategien im Interesse unserer Anteilseigner, Darlehensnehmer, Gläubiger und der übrigen Stakeholder erreicht werden können. Dabei werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt: scrollen ― die Sicherstellung einer ausreichenden Liquiditätsversorgung des Konzerns ― ein profitables Wachstum und eine nachhaltige Wertsteigerung der TUI Group ― die Stärkung der Generierung von liquiden Mitteln, um Investitionen, die Zahlung von Dividenden und eine Stärkung der Bilanz zu ermöglichen ― die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Verschuldungskapazität und eines konstanten Credit Rating Im Geschäftsjahr 2020 haben die durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Reisebeschränkungen die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung des Konzerns ab dem Ende des zweiten Quartals stark negativ beeinflusst. Die TUI Group hatte aufgrund der oben beschriebenen Gründe im Geschäftsjahr 2020 trotz eingeleiteter Sparmaßnahmen einen Liquiditätsbedarf, der deutlich über den aus dem laufenden Geschäftsbetrieb resultierenden Einzahlungen und den vorhandenen, noch nicht ausgeschöpften Kreditlinien lag. Um diese Liquiditätslücken zu schließen, wurden neben den im Konzern eingeleiteten Kostensenkungs- und Zahlungsstundungsmaßnahmen sowie regionalen Stützungsmaßnahmen in unterschiedlichen Ländern zusätzliche Kreditlinien in Höhe von insgesamt 2,85 Mrd. € gewährt. Das Unterstützungs- und Stabilisierungspaket wird im Kapitel Going Concern-Berichterstattung nach UK Corporate Governance Code (Seite 152) detailliert beschrieben. Steuerungsgrößen im Rahmen des Kapitalmanagements zur Bemessung und Steuerung der obigen Ziele sind der Return on Invested Capital (ROIC) und der Schuldendeckungsgrad (Leverage Ratio), die in der Tabelle dargestellt sind. Die TUI Group wendet ab dem 1. Oktober 2019 IFRS 16 an. Die Werte des Vorjahresvergleichszeitraums wurden nicht angepasst. Ab dem Geschäftsjahr 2020 ermitteln wir daher die Leverage Ratio leicht modifiziert als Verhältnis aus Bruttofinanzschulden (+4.269,0 Mio. €) + Leasing-Verbindlichkeiten (+3.399,9 Mio. €) + bilanziell erfasste Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen (+651,7 Mio. €) zum berichteten EBITDA (IFRS 16) (-1.355,0 Mio. €). Im Geschäftsjahr beträgt das EBITDAR (IAS 17) -1.436,0 Mio.€. Im Vorjahr erfolgte die Berechnung wie folgt: Die Leverage Ratio wurde als Verhältnis aus Bruttofinanzschulden (+2.682,2 Mio. €) + diskontierte finanzielle Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Charterverträgen (+2.579,6 Mio. €) + bilanziell erfasste Verpflichtung aus Leistungsorientierten Pensionsplänen (+758,0 Mio. €) zum berichteten EBITDAR (IAS 17) (1.990,4 Mio. €) berechnet. Aufgrund des negativen EBITDA ist die für das Geschäftsjahr 2020 rechnerisch ermittelte negative Leverage Ratio nicht aussagefähig. Wir streben als mittelfristige Zielsetzung eine Leverage Ratio von wieder unter 3,0x an. Das Finanz- und Liquiditätsmanagement der TUI Group erfolgt für alle Tochtergesellschaften grundsätzlich zentral durch die TUI AG, die dabei die Rolle als interne Bank des Konzerns wahrnimmt. Der auf Basis des mehrjährigen Finanzplans ermittelte langfristige Finanzierungs- und Refinanzierungsbedarf wird durch den frühzeitigen Abschluss geeigneter Finanzierungsinstrumente gedeckt. Die kurzfristige Liquiditätsreserve wird durch syndizierte Kreditfazilitäten, bilaterale Bankkreditlinien und den Bestand an flüssigen Mitteln gesichert. Außerdem werden im Zuge des konzerninternen Finanzausgleichs die Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Gesellschaften eingesetzt. Kennzahlen des Kapital-Risikomanagements scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst ø Invested Capital 7.134,8 5.777,6 Bereinigtes EBIT (IAS 17) -3.032,8 893,5 ROIC (IAS 17) in % -42,5% 15,5% Leverage Ratio (IFRS 16) (Vorjahr IAS 17) -6,1 3,0 Überleitung auf EBITDAR (IAS 17) scrollen Mio. € 2020 2019 angepasst EBIT (IFRS 16, Vorjahr IAS 17) * -2.927,4 768,7 Abschreibungen und Wertminderungen (+)/Zuschreibungen (-) auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sach- und Finanzanlagen (IFRS 16) 1.504,4 Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (IFRS 16) 68,1 - Abschreibungen und Wertminderungen (+)/Zuschreibungen (-) auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sach- und Finanzanlagen (IAS 17) 508,8 EBITDA (IFRS 16) -1.355,0 - Anpassungen IAS 17/IFRS 16 (IFRS 16-Effekt) -645,5 - EBITDA (IAS 17) -2.000,5 1.277,5 Langfristige Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen (IAS 17) 564,5 712,9 EBITDAR (IAS 17) -1.436,0 1.990,4 * Die Überleitung vom EBIT (IFRS 16) auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ist in der Segmentberichterstattung dargestellt. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung In der Kapitalflussrechnung wird die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Auswirkungen infolge der Veränderungen des Konsolidierungskreises und aus der Fremdwährungsumrechnung sind dabei eliminiert. Mit Übergang auf IFRS 16 werden grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz als Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst. Dadurch werden seit diesem Geschäftsjahr Zahlungen für Mietverträge zum weit überwiegenden Teil nicht mehr im Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit, sondern als Zinszahlungen und als Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten im Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der Finanzmittelbestand sank im Berichtszeitraum um 514,5 Mio. € auf 1.233,1 Mio. €. Im Bilanzposten "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" sind keine Finanzmittel enthalten (Vorjahr 6,1 Mio. €). (42) Mittelabfluss/-zufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit Ausgehend vom Konzernergebnis nach Steuern wird der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode abgeleitet. Aus laufender Geschäftstätigkeit flossen im abgelaufenen Geschäftsjahr -2.771,9 Mio. € ab (Vorjahr +1.114,9 Mio. €). Hierin enthalten sind 25,1 Mio. € Zinseinzahlungen (Vorjahr 37,8 Mio. €) und 7,7 Mio. € Dividenden (Vorjahr 245,8 Mio. €). Ertragsteuerzahlungen führten zu Mittelzuflüssen in Höhe von 56,1 Mio. € (Vorjahr -117,5 Mio. €). (43) Mittelzufluss/-abfluss aus der Investitionstätigkeit Aus der Investitionstätigkeit sind im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 161,8 Mio. € zugeflossen (Vorjahr -1.141,4 Mio. €). Darin enthalten sind Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 587,0 Mio. € (Vorjahr 987,0 Mio. €), darunter 2,5 Mio. € als Fremdkapitalkosten aktivierte Zinsen (Vorjahr 4,0 Mio. €). Aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Anlagen sind dem Konzern 109,9 Mio. € (Vorjahr 182,0 Mio. €) zugeflossen. Weiter sind hier 689,3 Mio. € Einzahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen an konsolidierten Gesellschaften enthalten, darin 646,0 Mio. € für den Verkauf der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten. Aus dem Verkauf der Anteile an zwei assoziierten Unternehmen flössen 62,5 Mio. € zu. Weitere Auszahlungen betreffen den Erwerb einer Hotelgesellschaft und mehrerer Reisebüros (40,8 Mio. €), den Erwerb der Anteile an einem Joint Venture (0,5 Mio. €) und Kapitalerhöhungen von Joint Ventures und assoziierten Unternehmen (88,1 Mio. €). Aus der Auflösung kurzfristiger verzinslicher Geldanlagen flossen 16,6 Mio. € zu. (44) Mittelzufluss/-abfluss aus der Finanzierungstätigkeit Aus der Finanzierungstätigkeit hat sich der Finanzmittelbestand insgesamt um 2.112,5 Mio. € erhöht (Vorjahr Verminderung um 763,8 Mio. €). Im laufenden Geschäftsjahr flossen der TUI AG aus ihrer syndizierten Kreditfazilität nach Abzug von Kapitalbeschaffungskosten 3.302,4 Mio. € zu. Andere Gesellschaften der TUI Group haben Kredite in Höhe von 70,0 Mio. € aufgenommen. 693,8 Mio. € flossen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten ab, darunter 612,4 Mio. € für Leasingverbindlichkeiten. Im Berichtszeitraum sind für Zinszahlungen 251,9 Mio. € verwendet worden (Vorjahr 117,9 Mio. €). Die Dividenden an die Aktionäre der TUI AG betrugen 318,1 Mio. €, die Dividenden an Minderheitsaktionäre 0,6 Mio. €. Aus der Ausgabe von Belegschaftsaktien flossen 7,1 Mio. € zu. 1,0 Mio. € wurden für den Kauf von Aktien aufgewandt, die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oneShare an Mitarbeiter des TUI Konzerns übertragen wurden. Weitere 1,6 Mio. € sind für die Erhöhung der Anteile an einer konsolidierten Gesellschaft abgeflossen. (45) Entwicklung des Finanzmittelbestands Der Finanzmittelbestand umfasst alle flüssigen Mittel, das heißt Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Der Finanzmittelbestand nahm wechselkursbedingt um 17,0 Mio. € ab (Vorjahr 10,1 Mio. €). Sonstige Erläuterungen (46) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Am 12. August 2020 haben die TUI AG und die KfW eine Vereinbarung abgeschlossen, die im April 2020 zugesagte KfW-Tranche der bestehenden Revolving Credit Facility (RCF) um 1.050,0 Mio. € auf 2.850,0 Mio. € zu erhöhen. Die übrigen Vertragspartner der RCF haben dieser Änderung zugestimmt. Ihr Anteil an der RCF ist von der Änderung unberührt. Die Inanspruchnahme des zusätzlichen Kreditrahmens ist allerdings davon abhängig, dass die TUI AG eine Optionsanleihe in Höhe von 150,0 Mio. € an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) emittiert und dass die Gläubiger der im Oktober 2021 fälligen Anleihe einer Änderung der Anleihebedingungen zustimmen, so dass die TUI AG einen bestimmten Zinsdeckungsgrad nicht mehr einhalten muss. Die Ausgabe der Optionsanleihe an den WSF erfolgte am 1. Oktober 2020. Die Optionsanleihe hat eine Laufzeit von sechs Jahren, ist eingeteilt in 1.500 Teiloptionsanleihen und wird mit 9,5 % pro Jahr verzinst. Nach Rückzahlung und Kündigung des oben genannten Aufstockungsbetrages von 1.050,0 Mio. € steht der TUI AG ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Mit der Anleihe wurden abtrennbare Optionsscheine begeben. Der Optionspreis je Aktie wurde auf den Mindestbetrag von gerundet 2,56 € festgelegt. Die Optionen haben eine Laufzeit von 10 Jahren und können jederzeit in Aktien der TUI AG gewandelt werden. Bis der WSF alle Optionsanleihen an einen Dritten verkauft hat oder die TUI AG alle Zahlungsverpflichtungen aus den Optionsanleihen erfüllt hat oder beide Bedingungen erfüllt sind, verbieten oder beschränken die Bedingungen bestimmte Tätigkeiten der TUI Group: scrollen ― Dividendenzahlungen der TUI AG ― Rückkauf von Aktien oder Kapitalherabsetzungen außer zu Sanierungszwecken ― die Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsleitung der TUI AG ― Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Expansion des Geschäfts Mit Wirkung zum 16. Oktober 2020 wurden die Änderungen der Anleihebedingungen der im Oktober 2021 fälligen Anleihe über 300,0 Mio. € wirksam. Damit ist die Verpflichtung der TUI AG zur Einhaltung eines bestimmten Zinsdeckungsgrads bis zum Fälligkeitstag ausgesetzt. Dafür wurden die Zinsen ab dem 1. Oktober 2020 auf 9,5% p.a. erhöht. Ab dem 1. April 2021 ist zusätzlich quartalsweise ein Zins in Höhe von 2,0% des ausstehenden Nennbetrags der Anleihe zu zahlen. Schließlich verpflichtet sich die TUI AG zu einer vorzeitigen vollständigen oder teilweisen Rückzahlung der Anleihe aus bestimmten zusätzlich von der TUI AG aufgenommenen Finanzmitteln, soweit diese insgesamt mindestens 150,0 Mio. € betragen. Die Aufnahme von Finanzmitteln im Rahmen von staatlichen Beihilfen oder Unterstützungsmaßnahmen, aus Leasingvereinbarungen sowie Sale and Lease Back-Verträgen sind von dieser Regelung ausgenommen. Damit wurden im Oktober 2020 beide Bedingungen für die Aufnahme weiterer Mittel aus dem Erhöhungsbetrag des RCF erfüllt. Die TUI AG hat sich mit der Unifirm Ltd., einem Bankenkonsortium, der KfW und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), auf ein weiteres Finanzierungspaket in Höhe von 1,8 Mrd. € geeinigt. Dazu wurde am 2. Dezember 2020 ein entsprechendes Term sheet unterzeichnet. Die entsprechenden Verträge zu den einzelnen Komponenten des Term sheet waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts noch nicht unterschrieben. Die Maßnahmen betreffen sowohl die Bereitstellung von Eigen- als auch Fremdkapital. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf den Abschnitt "Going Concern-Berichterstattung nach UK Corporate Governance Code". (47) Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Der Konzernabschluss der TUI AG wird von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Seit dem Geschäftsjahr 2017 ist Dr. Hendrik Nardmann der verantwortliche Wirtschaftsprüfer. Für die im Geschäftsjahr 2020 erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses sind insgesamt Aufwendungen in folgender Zusammensetzung erfasst worden: Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers scrollen Mio. € 2020 2019 Abschlussprüfungen für die TUI AG und Tochtergesellschaften im Inland 3,3 3,2 Abschlussprüfungsleistungen 3,3 3,2 Prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen 0,8 1,6 Sonstige Bestätigungsleistungen (im Wesentlichen im Zusammenhang mit Comfort Lettern) 0,5 0,1 Sonstige Bestätigungsleistungen 1,3 1,7 Gesamt 4,6 4,9 (48) Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder gemäß §314 HGB Die gewährten Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr betrugen 3.372,7 Tsd. € (Vorjahr 3.890,0 Tsd. €). Für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich die Pensionszahlungen im Geschäftsjahr auf 6.055,3 Tsd. € (Vorjahr 6.016,0 Tsd. €). Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen am Bilanzstichtag 73.483,7 Tsd. € (Vorjahr 79.767,9 Tsd. €). Zusätzliche Informationen für den aktiven Vorstand sowie individualisierte Angaben und weitere Einzelheiten zum Vergütungssystem sind im Vergütungsbericht des Lageberichts enthalten. (49) Inanspruchnahme von Befreiungsvorschriften Nachfolgende vollkonsolidierte inländische Tochtergesellschaften machten im Geschäftsjahr 2020 von der Befreiungsvorschrift des §264 Abs. 3 HGB Gebrauch: Inanspruchnahme von Befreiungsvorschriften scrollen DEFAG Beteiligungsverwaltungs GmbH I, Hannover TUI Aviation Holding GmbH, Hannover DEFAG Beteiligungsverwaltungs GmbH III, Hannover TUI Beteiligungs GmbH, Hannover FIRST Travel GmbH, Hannover TUI Business Services GmbH, Hannover Flyloco GmbH, Rastatt TUI Customer Operations GmbH, Hannover Last-Minute-Restplatzreisen GmbH, Rastatt TUI Deutschland GmbH, Hannover Leibniz-Service GmbH, Hannover TUI Group Services GmbH, Hannover l'tur GmbH, Rastatt TU I-Hapag Beteiligungs GmbH, Hannover MEDICO Flugreisen GmbH, Rastatt TUI Hotel Betriebsgesellschaft mbH, Hannover MSN 1359 GmbH, Hannover TUI Immobilien Services GmbH, Hannover Preussag Beteiligungsverwaltungs GmbH IX, Hannover TUI InfoTec GmbH, Hannover Robinson Club GmbH, Hannover TUI Insurance Services GmbH, Hannover TICS GmbH Touristische Internet und Call Center Services, Rastatt TUI Leisure Travel Service GmbH, Neuss TLT Urlaubsreisen GmbH, Hannover TUI Magic Life GmbH, Hannover TUI 4 U GmbH, Bremen TUI fly GmbH, Langenhagen TUI aqtiv GmbH, Hannover TUI fly Vermarktungs GmbH, Hannover TUI Aviation GmbH, Hannover (50) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Außer mit den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht die TUI AG in Ausübung ihrer normalen Geschäftstätigkeit in unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Nahestehende Unternehmen und Personen, die vom TUI Konzern beherrscht werden oder auf die der TUI Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, sind in der Liste des Anteilsbesitzes verzeichnet, die im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht wird. Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen und Personen gehören sowohl reine Kapitalbeteiligungen als auch Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen für Unternehmen des TUI Konzerns erbringen. Finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligos bestehen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen insbesondere im Rahmen des Einkaufs von Hotelleistungen. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen scrollen Mio. € 2020 2019 Vom Konzern erbrachte Leistungen Management- und Beratungsleistungen 76,5 132,9 Verkauf touristischer Leistungen 58,3 134,4 Sonstige Leistungen 3,7 0,5 Gesamt 138,5 267,8 Vom Konzern empfangene Leistungen Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 16,8 39,1 Einkauf von Hotelleistungen 197,5 427,8 Vertriebsleistungen 6,3 4,2 Sonstige Leistungen 6,1 17,0 Gesamt 226,7 488,1 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen scrollen Mio. € 2020 2019 Vom Konzern erbrachte Leistungen gegenüber verbundenen, nicht konsolidierten Unternehmen 0,4 0,5 Gemeinschaftsunternehmen 49,0 110,6 assoziierten Unternehmen 48,2 86,7 sonstigen nahestehenden Personen 40,9 70,0 Gesamt 138,5 267,8 Vom Konzern empfangene Leistungen von verbundenen, nicht konsolidierten Unternehmen 0,3 1,0 Gemeinschaftsunternehmen 169,2 363,4 assoziierten Unternehmen 49,8 105,9 sonstigen nahestehenden Personen 7,4 17,8 Gesamt 226,7 488,1 Geschäfte mit assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden im Wesentlichen im Geschäftsbereich Touristik abgewickelt. Sie betreffen insbesondere die touristischen Leistungen der Hotelgesellschaften, die von den Veranstaltern des Konzerns in Anspruch genommen werden. Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind gemäß IAS 24 zu Bedingungen ausgeführt worden, wie sie auch mit konzernfremden Dritten üblich sind. Im April 2020 hat RIUSA II S.A. die Nakheel Riu Deira Islands Hotel FZCO für 63,0 Mio. € an das Gemeinschaftsunternehmen Riu Hotels S.A. verkauft. Im Juli 2020 hat die TUI Group ihre Tochter Hapag-Lloyd Kreuzfahrten und die von ihr betriebenen Kreuzfahrtschiffe an das Gemeinschaftsunternehmen TUI Cruises übertragen. Zu Details der Transaktion verweisen wir auf den Abschnitt "Desinvestitionen". Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen - 0,1 Gemeinschaftsunternehmen 6,2 15,6 assoziierte Unternehmen 5,6 78,0 sonstige nahestehende Personen 3,2 0,8 Gesamt 15,0 94,5 Kreditforderungen und Ausleihungen gegen verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen 0,1 - Gemeinschaftsunternehmen 39,6 56,2 assoziierte Unternehmen 60,0 5,9 Gesamt 99,7 62,1 Geleistete Anzahlungen an Gemeinschaftsunternehmen 28,6 30,1 Gesamt 28,6 30,1 Übrige Forderungen gegen verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen 1,7 1,3 Gemeinschaftsunternehmen 87,9 12,1 assoziierte Unternehmen 1,7 3,1 sonstige nahestehende Personen 34,3 34,3 Gesamt 125,6 50,8 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen scrollen Mio. € 30.9.2020 30.9.2019 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen, nicht konsolidierten Unternehmen 0,1 0,2 Gemeinschaftsunternehmen 23,2 29,0 assoziierten Unternehmen 7,5 21,7 1 sonstigen nahestehenden Personen - 0,2 Gesamt 30,8 51,1 Finanzschulden gegenüber verbundenen, nicht konsolidierten Unternehmen 0,5 0,3 Gemeinschaftsunternehmen 134,6 137,1 Gesamt 135,1 137,4 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen, nicht konsolidierten Unternehmen 5,3 5,7 Gemeinschaftsunternehmen 6,9 17,8 assoziierten Unternehmen 3,8 4,9 1 Mitgliedern der Leitungsgremien 3,2 3,4 Gesamt 19,2 31,8 1 Vorjahreswert angepasst. Die Finanzschulden gegenüber Gemeinschaftsunternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 134,6 Mio. € (Vorjahr 137,1 Mio. €). Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird in der Segmentberichterstattung je Segment gesondert genannt. Die Unifirm Limited, Zypern, hielt zum 30. September 2020 24,9% der Anteile an der TUI AG. Die Unifirm Limited wird von der Familie des russischen Unternehmers Alexej Mordashov, Mitglied im Aufsichtsrat der TUI, kontrolliert. Die DH Deutsche Holdings Limited, ein in Zypern registriertes Unternehmen unter Kontrolle des Joint Venture-Partners Hamed El Chiaty, hat ihre Kapitalbeteiligung auf 5,1 % erhöht. Das Gemeinschaftsunternehmen Riu Hotels S.A. hält am Bilanzstichtag 3,5 % der Aktien an der TUI AG. An der Riu Hotels S.A. sind Mitglieder der Familie Riu mit 51 % beteiligt, Joan Trían Riu ist Mitglied im Aufsichtsrat der TUI. Zum Stichtag wird ein Ausgleichsanspruch der TUI an die anderen Gesellschafter der Riu Gruppe in Höhe von 34,3 Mio. € ausgewiesen. Dieser Anspruch resultiert aus von TUI geleisteten Zahlungen, die den anderen Gesellschaftern der Riu Gruppe zuzuordnen sind. Der Vorstand und der Aufsichtsrat stellen als Management in den Schlüsselpositionen des Konzerns nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 dar, deren Vergütungen gesondert anzugeben sind. Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat scrollen Mio. € 2020 2019 Kurzfristig fällige Leistungen 7,7 8,5 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2,9 5,1 1 Anteilsbasierte Vergütung -3,8 -4,9 Andere langfristige Leistungen - - Leistungen und Aufwendungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - - Gesamt 6,8 8,7 1 Vorjahreswert angepasst. Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen die Zuführungen bzw. Auflösungen der Pensionsrückstellungen für im Geschäftsjahr aktive Vorstandsmitglieder. Die genannten Aufwendungen entsprechen nicht der Definition von Vergütungen für Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats nach deutschen Bilanzierungsvorschriften. Bei den anteilsbasierten Vergütungen handelt es sich um einen saldierten Betrag aus dem Zuführungsaufwand bzw. dem Ertrag aus der Auflösung aufgrund der Bewertung der entsprechenden Rückstellung. Die Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder betragen zum Bilanzstichtag 16,6 Mio. € (Vorjahr 16,2 Mio. €). Aus dem langfristigen Anreizprogramm bestehen darüber hinaus Rückstellungen in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr 5,9 Mio. €). (51) Noch nicht angewendete International Financial Reporting Standards (IFRS) Neue, durch die EU verabschiedete Standards, die erst nach dem 30.9.2020 anzuwenden sind scrollen Standard Anwendungspflicht ab Änderungen Voraussichtliche Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung Änderungen an IAS 1 & IAS 8 Änderung der Definition von Wesentlichkeit 1.1.2020 Das Konzept der Wesentlichkeit ist ein wichtiges Konzept bei der Erstellung von Abschlüssen nach IFRS. Die Änderungen schärfen die Definition von "wesentlich" und stellen klar, wie Wesentlichkeit angewendet werden sollte. Daneben stellen die Änderungen sicher, dass die Definition von "wesentlich" über alle Standards hinweg konsistent ist. Keine wesentlichen Auswirkungen. Framework Änderungen an Referenzen zum Rahmenkonzept in IFRS 1.1.2020 Das überarbeitete Rahmenkonzept enthält überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden sowie neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben. Die Verweise in existierenden Standards auf das Rahmenkonzept werden aktualisiert. Das überarbeitete Rahmenkonzept ist nicht Gegenstand des Endorsement-Verfahrens. Keine Änderungen. Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 1.1.2020 Die Änderungen an IFRS 3 konkretisieren die Definition eines Geschäftsbetriebs und helfen Unternehmen bei der Beurteilung, ob eine Transaktion im Ansatz einer Gruppe von Vermögenswerten oder im Erwerb eines Geschäftsbetriebs resultiert. Keine wesentlichen Auswirkungen. Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Interest Rate Benchmark Reform (Phase 1) 1.1.2020 Die Änderungen betreffen die Verminderung möglicher Auswirkungen der Reform von Interbankensätzen (IBORs) wie dem LIBOR auf die Finanzberichterstattung von Unternehmen. Sie zielen darauf ab, dass Sicherungsbeziehungen trotz der Ablösung der aktuellen Referenzzinsen fortbestehen können. Daneben ist anzugeben, inwieweit die Sicherungsbeziehungen eines Unternehmens von der Ablösung betroffen sind. Keine wesentlichen Auswirkungen. Änderungen an IFRS 16 COVID-19-Mietzugeständnisse 1.6.2020 Die vom IASB am 28. Mai 2020 veröffentlichten Änderungen gewähren Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen. Bei Inanspruchnahme sind die Mietkonzessionen so zu bilanzieren, als würde es sich um keine Modifikation des Leasingverhältnisses handeln. Die Änderungen gelten für Mietkonzessionen, die die am oder vor dem 30. Juni 2021 fälligen Mietzahlungen reduzieren. Keine Änderungen. TUI geht davon aus, dieses neue Wahlrecht nicht in Anspruch zu nehmen. Eine Entscheidung über eine Anerkennung der folgenden Änderungen bzw. der folgenden neuen Standards durch die EU steht derzeit noch aus. Neue, noch nicht durch die EU verabschiedete Standards und Interpretationen, die erst nach dem 30.9.2020 anzuwenden sind scrollen Standard Anwendungspflicht ab Änderungen Voraussichtliche Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2) 1.1.2021 Die Änderungen betreffen Sachverhalte, die die Finanzberichterstattung zum Zeitpunkt der Ablösung bestehender Referenzzinssätze durch eine alternative Zinsbenchmark infolge der Reform der Referenzzinssätze betreffen. Keine wesentlichen Änderungen. Änderungen an IAS 37 Verlustbringende Verträge 1.1.2022 Die Änderungen stellen klar, welche Kosten eine Gesellschaft berücksichtigt, wenn beurteilt wird, ob ein Vertrag verlustbringend ist. Die Änderungen stellen klar, dass die Kosten der Vertragserfüllung sich aus denjenigen direkten Kosten des Vertrags zusammensetzen, die entweder zusätzliche Kosten für die Erfüllung oder zugewiesene andere Kosten darstellen, die sich direkt auf die Erfüllung des Vertrags beziehen. TUI wird die Auswirkungen dieser Änderung zu gegebener Zeit prüfen. Wir erwarten aktuell keine wesentlichen Änderungen. Änderungen an IAS 16 Erlöse vor beabsichtigter Nutzung 1.1.2022 Die Änderungen untersagen es einem Unternehmen, von den Kosten einer Sachanlage die Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gegenständen entstehen, die produziert werden, während die Sachanlage in den vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Stattdessen sind die Erlöse aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Gegenstände ergebniswirksam zu erfassen. Keine wesentlichen Änderungen. Verschiedene Verbesserungen an IFRS (2018 - 2022) 1.1.2022 Die Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt 2018 - 2020 betreffen kleinere Änderungen an den Standards IFRS 1, IFRS 9 sowie IAS 41 und den illustrativen Beispielen zu IFRS 16. Keine wesentlichen Änderungen. Änderungen an IFRS 3 Referenzen zum Rahmenkonzept 1.1.2022 Die Änderungen aktualisieren einen Bezug in IFRS 3 auf das Rahmenkonzept, ohne die Bilanzierungsanforderungen für Unternehmenserwerbe zu ändern. Keine Änderungen. Änderungen an IAS 1 Klassifikation von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig 1.1.2023 Die Änderungen an IAS 1 sollen die Kriterien zur Einordnung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Zukünftig sollen ausschließlich "Rechte", die am Ende einer Berichtsperiode bestehen, für die Klassifizierung einer Schuld maßgeblich sein. Des Weiteren wurden Leitlinien zur Auslegung des Kriteriums "Recht, die Erfüllung einer Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben" sowie Erläuterungen zum Merkmal "Erfüllung" aufgenommen. Das IASB hat am 15. Juli 2020 das Datum der verpflichtenden Erstanwendung der Änderungen auf den 1.1.2023 verschoben. TUI wird die Auswirkungen dieser Änderung zu gegebener Zeit prüfen. Wir erwarten aktuell keine wesentlichen Änderungen. IFRS 17 Versicherungsverträge 1.1.2023 IFRS 17 betrifft die Bilanzierung von Versicherungsverträgen und ersetzt IFRS 4. Das IASB hat am 25. Juni 2020 Änderungen an IFRS 17 veröffentlicht und den Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung des Standards auf den 1. Januar 2023 verschoben. Daneben wurden Änderungen vorgenommen, um Herausforderungen der Umsetzung zu berücksichtigen, die in Bezug auf IFRS 17 nach dessen Veröffentlichung identifiziert wurden. Nicht relevant. (52) Aufstellung des Anteilsbesitzes des TUI Konzerns scrollen Firma Land Kapitalanteil in % Konsolidierte verbundene Unternehmen Touristik Absolut Holding Limited, Qormi Malta 99,9 Acampora Travel S. r. l., Sorrent Italien 100 Adehy Limited, Dublin Irland 100 Advent Insurance PCC Limited (Absolut Cell), Qormi Malta 100 Africa Focus Tours Namibia (Proprietary) Limited, Windhuk Namibia 100 Antwun S.A., Clémency Luxemburg 100 ATC African Travel Concept Proprietary Limitied, Kapstadt Südafrika 50,1 ATC-Meetings and Conferences Proprietary Limitied, Kapstadt Südafrika 100 B.D.S Destination Services Tours, Kairo Ägypten 100 B2B d.o.o., Dubrovnik Kroatien 100 BU RIUSA II EOOD, Sofia Bulgarien 100 Cabotel-Hoteleria e Turismo Lda., Santiago Kap Verde 100 Cassata Travel s.r.l., Cefalù (Palermo) Italien 66 Cel Obert S L, Sant Joan de Caselles Andorra 100 Chaves Hotel & Investimentos S.A., Sal-Rei, Boa Vista Island Kap Verde 100 Citirama Ltd., Quatre Bornes Mauritius 100 Club Hotel CV SA, Santa Maria Kap Verde 100 Club Hôtel Management Tunisia SARL, Djerba Tunesien 100 Cruisetour AG, Zürich Schweiz 100 Crystal Holidays, Inc, Wilmington (Delaware) Vereinigte Staaten von Amerika 100 Daidalos Hotel- und Touristikunternehmen A. E., Athen Griechenland 89,8 Darecko S.A., Clémency Luxemburg 100 Destination Services Morocco SA, Agadir Marokko 100 Destination Services Singapore Pte Limited, Singapur Singapur 100 Egyptian Germany Co. for Hotels Limited, Kairo Ägypten 66,6 Elena SL, Palma de Mallorca Spanien 100 Entreprises Hotelières et Touristiques PALADIEN Lena Mary A. E., Argolis Griechenland 100 ETA Turizm Yatirim ve Isletmeleri A.S., Ankara Türkei 100 Evre Grup Turizm Yatirim A.S., Ankara Türkei 100 Explorers Travel Club Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Faberest S. r. l., Verona Italien 100 First Choice (Turkey) Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 First Choice Holiday Hypermarkets Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 First Choice Holidays & Flights Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 First Choice Land (Ireland) Limited, Dublin Irland 100 First Choice Travel Shops Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 FIRST Reisebüro Güttler GmbH & Co. KG, Dormagen Deutschland 75,1 FIRST Travel GmbH, Hannover Deutschland 100 flyloco GmbH, Rastatt Deutschland 100 Follow Coordinate Hotels Portugal Unipessoal Lda, Albufeira Portugal 100 Fritidsresor Tours & Travels India Pvt Ltd, Bardez, Goa Indien 100 GBH Turizm Sanayi Isletmecilik ve Ticaret A.S., Istanbul Türkei 100 GEAFOND Número Dos Fuerteventura S.A., Las Palmas, Gran Canaria Spanien 100 GEAFOND Número Uno Lanzarote S.A., Las Palmas, Gran Canaria Spanien 100 Gemma Limited, Unguja Tansania 100 German Tur Turizm Ticaret A.S., Izmir Türkei 100 Groupement Touristique International SAS, Lille Frankreich 100 Gulliver Travel d.o.o., Dubrovnik Kroatien 100 Hannibal Tourisme et Culture SA, Tunis Tunesien 100 Hapag-Lloyd Reisebüro Hagen GmbH & Co. KG, Hannover Deutschland 70 Hellenic EFS Hotel Management E.P.E., Athen Griechenland 100 Holiday Center S.A., Cala Serena/Cala d'Or Spanien 100 Holidays Services S.A., Agadir Marokko 100 Iberotel International A.S., Antalya Türkei 100 Iberotel Otelcilik A.S., Istanbul Türkei 100 Imperial Cruising Company SARL, Heliopolis-Kairo Ägypten 90 Incorun SAS, Saint Denis Reunion 51 Inter Hotel SARL, Tunis Tunesien 100 Intercruises Shoreside & Port Services Canada, Inc., Quebec Kanada 100 Intercruises Shoreside & Port Services Pty Limited, Sydney Australien 100 Intercruises Shoreside & Port Services Sam, Monaco Monaco 100 Intercruises Shoreside & Port Services SARL, Paris Frankreich 100 Intercruises Shoreside & Port Services, Inc., State of Delaware Vereinigte Staaten von Amerika 100 Itaria Limited, Nikosia Zypern 100 Jandia Playa S.A., Morro Jable/Fuerteventura Spanien 100 Kurt Safari Proprietary Limitied, White River - Mpumalanga Südafrika 51 Kybele Turizm Yatirim San. Ve Tic. A.S., Istanbul Türkei 100 Label Tour EU RL, Levallois Perret Frankreich 100 Last-Minute-Restplatzreisen GmbH, Rastatt Deutschland 100 Le Passage to India Tours and Travels Pvt Ltd, New Delhi Indien 91 Lima Tours S.A.C., Lima Peru 100 Lodges & Mountain Hotels SARL, Notre Dame de Bellecombe, Savoie Frankreich 100 l'tur GmbH, Rastatt Deutschland 100 L'TUR Suisse AG, Dübendorf/ZH Schweiz 99,5 Lunn Poly Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Luso Ds - Agência de Viagens Unipessoal Lda, Faro Portugal 100 Magic Hotels SA, Tunis Tunesien 100 MAGIC LIFE Assets GmbH, Wien Österreich 100 Magic Life Egypt for Hotels LLC, Sharm el Sheikh Ägypten 100 Magic Tourism International S.A., Tunis Tunesien 100 Manahe Ltd., Quatre Bornes Mauritius 51 Marella Cruises Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Medico Flugreisen GmbH, Rastatt Deutschland 100 Meetings & Events International Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Meetings & Events Spain S. L. U., Palma de Mallorca Spanien 100 Meetings & Events U K Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Morvik EURL, Bourg Saint Maurice Frankreich 100 Musement S.p.A., Mailand Italien 100 MX RIUSA II S.A. de C.V., Cabo San Lucas Mexiko 100 Nazar Nordic AB, Malmö Schweden 100 Nordotel S.A., San Bartolomé de Tirajana Spanien 100 Nouvelles Frontières Senegal S. R. L., Dakar Senegal 100 Nungwi Limited, Sansibar Tansania 100 Ocean College LLC, Sharm el Sheikh Ägypten 100 Ocean Ventures for Hotels and Tourism Services SAE, Sharm el Sheikh Ägypten 98 Pacific World (Beijing) Travel Agency Co., Ltd., Peking China 100 Pacific World (Shanghai) Travel Agency Co. Limited, Shanghai China 100 Pacific World Destination East Sdn. Bhd., Penang Malaysia 65 Pacific World Meetings & Events (Thailand) Limited, Bangkok * Thailand 49 Pacific World Meetings & Events Hellas Travel Limited, Athen Griechenland 100 Pacific World Meetings & Events Hong Kong, Limited, Hongkong Hongkong 100 Pacific World Meetings & Events SAM, Monaco Monaco 100 Pacific World Meetings & Events Singapore Pte. Ltd, Singapur Singapur 100 Pacific World Meetings and Events France SARL, Nizza Frankreich 100 Pacific World Travel Services Company Limited, Ho Chi Minh City Vietnam 90 Papirüs Otelcilik Yatirim Turizm Seyahat Insaat Ticaret A.S., Antalya Türkei 100 Paradise Hotel Management Company LLC, Kairo Ägypten 100 PATS N.V., Oostende Belgien 100 Professor Kohts Vei 108 AS, Stabekk Norwegen 100 Promociones y Edificaciones Chiclana S.A., Palma de Mallorca Spanien 100 PT. Pacific World Nusantara, Bali Indonesien 100 RC Clubhotel Cyprus Limited, Limassol Zypern 100 RCHM S.A.S., Agadir Marokko 100 Rideway Investments Limited, London Vereinigtes Königreich 100 Riu Jamaicotel Ltd., Negril Jamaika 100 Riu Le Morne Ltd, Port Louis Mauritius 100 RIUSA II S.A., Palma de Mallorca * Spanien 50 RIUSA NED B.V., Amsterdam Niederlande 100 Robinson Austria Clubhotel GmbH, Villach-Landskron Österreich 100 Robinson Club GmbH, Hannover Deutschland 100 Robinson Club Italia S.p.A., Marina di Ugento Italien 100 Robinson Club Maldives Private Limited, Male Malediven 100 Robinson Clubhotel Turizm Ltd. Sti., Istanbul Türkei 100 Robinson Hoteles Espana S.A., Cala d'Or Spanien 100 Robinson Hotels Portugal S.A., Vila Nova de Cacela Portugal 67 Robinson Otelcilik A.S., Istanbul Türkei 100 Santa Maria Hotels SA, Santa Maria Kap Verde 100 SERAC Travel GmbH, Zermatt Schweiz 100 Silversun Monitor Proprietary Limited, Kapstadt Südafrika 85 Skymead Leasing Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Société d'Exploitation du Paladien Marrakech SA, Marrakesch Marokko 100 Société d'lnvestissement Aérien S.A., Casablanca Marokko 100 Societe d'lnvestissement et d'Exploration du Paladien de Calcatoggio (SIEPAC), Montreuil Frankreich 100 Société d'investissement hotelier Almoravides S. A., Marrakesch Marokko 100 Société Marocaine pour le Developpement des Transports Touristiques S.A., Agadir Marokko 100 Sons of South Sinai for Tourism Services and Supplies SAE, Sharm el Sheikh Ägypten 84,1 Specialist Holidays, Inc., Mississauga, Ontario Kanada 100 Stella Polaris Creta A.E., Heraklion Griechenland 100 STIVA RII Ltd., Dublin Irland 100 Summer Times International Ltd., Quatre Bornes Mauritius 100 Summer Times Ltd., Quatre Bornes Mauritius 100 Sunshine Cruises Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Tantur Turizm Seyahat A.S., Istanbul Türkei 100 TdC Agricoltura Società agricola a r. l., Florenz Italien 100 Tec4Jets NV, Zaventem Belgien 100 Tenuta di Castelfalfi S.p.A., Florenz Italien 100 Thomson Reisen GmbH, St. Johann Österreich 100 Thomson Travel Group (Holdings) Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TICS GmbH Touristische Internet und Call Center Services, Rastatt Deutschland 100 TLT Reisebüro GmbH, Hannover Deutschland 100 TLT Urlaubsreisen GmbH, Hannover Deutschland 100 Transfar - Agencia de Viagens e Turismo Lda., Faro Portugal 100 Travel Choice Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Travel Guide With Offline Maps B.V., Amsterdam Niederlande 100 TT Hotels Italia S. R. L., Rom Italien 100 TT Hotels Turkey Otel Hizmetleri Turizm ve ticaret A.S., Antalya Türkei 100 TUI (Suisse) AG, Zürich Schweiz 100 TUI 4 U GmbH, Bremen Deutschland 100 TUI Airlines Belgium N.V., Oostende Belgien 100 TUI Airlines Nederland B.V., Rijswijk Niederlande 100 TUI Airways Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI aqtiv GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI Austria Holding GmbH, Wien Österreich 100 TUI Belgium NV, Oostende Belgien 100 TUI Belgium Real Estate N.V., Brüssel Belgien 100 TUI Belgium Retail N.V., Zaventem Belgien 100 TUI Blue AT GmbH, Schladming Österreich 100 TUI Bulgaria EOOD, Varna Bulgarien 100 TUI Curaçao N.V., Curaçao Land Curacao 100 TUI Customer Operations GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI Cyprus Limited, Nikosia Zypern 100 TUI Danmark A/S, Kopenhagen Dänemark 100 TUI Destination Experiences Costa Rica SA, San José Costa Rica 100 TUI Destination Services Cyprus, Nikosia Zypern 100 TUI Deutschland GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI Dominicana SAS, Higuey Dominikanische Republik 100 TUI DS USA, Inc, Wilmington (Delaware) Vereinigte Staaten von Amerika 100 TUI Espana Turismo SL, Palma de Mallorca Spanien 100 TUI Finland Oy Ab, Helsinki Finnland 100 TUI France SA, Nanterre Frankreich 100 TUI Hellas Travel Tourism and Airlines A. E., Athen Griechenland 100 TUI Holding Spain S.L., Palma de Mallorca Spanien 100 TUI Hotel Betriebsgesellschaft mbH, Hannover Deutschland 100 TUI Ireland Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Italia S.r.l., Fidenza Italien 100 TUI Jamaica Limited, Montego Bay Jamaika 100 TUI Magic Life GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI Malta Limited, Pieta Malta 100 TUI Mexicana SA de CV, Mexico Mexiko 100 TUI Nederland Holding N.V., Rijswijk Niederlande 100 TUI Nederland N.V., Rijswijk Niederlande 100 TUI Nordic Holding AB, Stockholm Schweden 100 TUI Norge AS, Stabekk Norwegen 100 TUI Northern Europe Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Norway Holding AS, Stabekk Norwegen 100 TUI Österreich GmbH, Wien Österreich 100 TUI Pension Scheme (UK) Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Poland Dystrybucja Sp. z o.o., Warschau Polen 100 TUI Poland Sp. z o.o., Warschau Polen 100 TUI PORTUGAL - Agencia de Viagens e Turismo S.A., Faro Portugal 100 TUI Reisecenter Austria Business Travel GmbH, Wien Österreich 74,9 TUI Service AG, Altendorf Schweiz 100 TUI Suisse Retail AG, Zürich Schweiz 100 TUI Sverige AB, Stockholm Schweden 100 TUI Technology NV, Zaventem Belgien 100 TUI Travel Distribution N.V., Oostende Belgien 100 TUI UK Italia Srl, Turin Italien 100 TUI UK Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI UK Retail Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI UK Transport Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI fly GmbH, Langenhagen Deutschland 100 TUI fly Nordic AB, Stockholm Schweden 100 TUI fly Vermarktungs GmbH, Hannover Deutschland 100 Tunisie Investment Services Holding S. A., Tunis Tunesien 100 Tunisie Voyages S.A., Tunis Tunesien 100 Tunisotel S. A. R. L., Tunis Tunesien 100 Turcotel Turizm A.S., Istanbul Türkei 100 Turkuaz Insaat Turizm A.S., Ankara Türkei 100 Ultramar Express Transport S. A., Palma de Mallorca Spanien 100 WOT Hotels Adriatic Management d.o.o., Zagreb Kroatien 51 Zanzibar Beach Village Limited, Sansibar Tansania 100 Alle übrigen Segmente Absolut Insurance Limited, St. Peter Port Guernsey 100 Canadian Pacific (UK) Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Cast Agencies Europe Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 CP Ships (Bermuda) Ltd., Hamilton Bermuda 100 CP Ships (UK) Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 CP Ships Ltd., Saint John Kanada 100 DEFAG Beteiligungsverwaltungs GmbH I, Hannover Deutschland 100 DEFAG Beteiligungsverwaltungs GmbH III, Hannover Deutschland 100 Europa 2 Ltd, Valletta Malta 100 First Choice Holidays Finance Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 First Choice Holidays Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 First Choice Olympic Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Hapag-Lloyd (Bahamas) Limited, Nassau Bahamas 100 Jetset Group Holding (Brazil) Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Jetset Group Holding Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Leibniz-Service GmbH, Hannover Deutschland 100 Mala Pronta Viagens e Turismo Ltda., Curitiba Brasilien 100 Manufacturer's Serialnumber 852 Limited, Dublin Irland 100 MSN 1359 GmbH, Hannover Deutschland 100 PM Peiner Maschinen GmbH, Hannover Deutschland 100 Preussag Beteiligungsverwaltungs GmbH IX, Hannover Deutschland 100 Sovereign Tour Operations Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 Thomson Airways Trustee Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 travel-Ba.Sys GmbH & Co KG, Mülheim an der Ruhr Deutschland 83,5 TUI Ambassador Tours Unipessoal Lda, Lissabon Portugal 100 TUI Aviation GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI Aviation Holding GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI Aviation Services Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Beteiligungs GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI Brasil Operadora e Agencia de Viagens LTDA, Curitiba Brasilien 100 TUI Business Services GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI Canada Holdings, Inc, Toronto Kanada 100 TUI Chile Operador y Agencia de Viajes SpA, Santiago Chile 100 TUI China Travel CO. Ltd., Peking China 75 TUI Colombia Operadora y Agencia de Viajes SAS, Bogota Kolumbien 100 TUI Group Fleet Finance Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Group Services GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI Group UK Healthcare Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Group UK Trustee Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Immobilien Services GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI India Private Limited, New Delhi Indien 100 TUI InfoTec GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI Insurance Services GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI International Holiday (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur Malaysia 100 TUI Leisure Travel Service GmbH, Neuss Deutschland 100 TUI LTE Viajes S.A de C.V, Mexico City Mexiko 100 TUI Spain, SLU, Madrid Spanien 100 TUI Travel Amber E&W LLP, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Travel Aviation Finance Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Travel Common Investment Fund Trustee Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Travel Group Management Services Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Travel Group Solutions Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Travel Holdings Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Travel Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI Travel Overseas Holdings Limited, Luton Vereinigtes Königreich 100 TUI-Hapag Beteiligungs GmbH, Hannover Deutschland 100 Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen Touristik "Schwerin Plus" Touristik-Service GmbH, Schwerin Deutschland 80 Airline Consultancy Services S. A. R. L., Casablanca Marokko 100 Ambassador Tours S.A., Barcelona Spanien 100 Centro de Servicios Destination Management SA de CV, Cancun Mexiko 100 FIRST Reisebüro Güttler Verwaltungs GmbH, Hannover Deutschland 75 Gebeco Verwaltungsgesellschaft mbH, Kiel Deutschland 50,2 Hapag-Lloyd Reisebüro Hagen Verwaltungs GmbH, Hannover Deutschland 70 Hotel Club du Carbet SA, Levallois Perret Frankreich 100 HV Finance SAS, Levallois Perret Frankreich 100 Ikaros Travel A. E.(i. L.), Heraklion Griechenland 100 L'TUR Polska Sp.z o.o., Stettin Polen 100 L'TUR SARL, Schiltigheim Frankreich 100 Lunn Poly (Jersey) Limited, St. Helier Jersey (Kanalinsel) 100 N.S.E. Travel and Tourism A. E. (i. L.), Athen Griechenland 100 NEA Synora Hotels Limited (Hinitsa Beach), Porto Heli Argolide Griechenland 100 New Eden S.A., Marrakesch Marokko 100 Nouvelles Frontières Burkina Faso EURL, Ouagadougou Burkina Faso 100 Nouvelles Frontières Tereso EURL, Grand Bassam Côte d'lvoire (Elfenbeinküste) 100 Nouvelles Frontières Togo S. R. L.(i.L), Lome Togo 99 PCO Asia Pacific SDN BHD, George Town (Penang) Malaysia 100 Résidence Hôtelière Les Pins SARL (i.L.), Levallois Perret Frankreich 100 Società Consortile a r.l. Tutela dei Viaggiatori TUI Italia, Fidenza (Pr) Italien 100 Société de Gestion du resort AI Baraka, Marrakesch Marokko 100 T-Développement SAS, Levallois Perret Frankreich 100 Trendturc Turizm Otelcilik ve Ticaret A.S., Istanbul Türkei 100 Triposo GmbH i.L., Berlin Deutschland 100 Triposo Travel B.V., Amsterdam Niederlande 100 TUI 4 U Poland sp.zo.o., Warschau Polen 100 TUI Blue DE GmbH, Hannover Deutschland 100 TUI d.o.o., Maribor Slowenien 100 TUI Magyarország Utazasi Iroda Kft., Budapest Ungarn 100 TUI Reisecenter GmbH, Salzburg Österreich 100 TUI ReiseCenter Slovensko s.r.o., Bratislava Slowakei 100 TUI Travel Cyprus Limited, Nikosia Zypern 100 TUI Fly Academy Brussels, Zaventem Belgien 100 VPM Antilles S. R. L., Levallois Perret Frankreich 100 VPM SA, Levallois Perret Frankreich 100 Alle übrigen Segmente Bergbau Goslar GmbH, Goslar Deutschland 100 travel-Ba.Sys Beteiligungs GmbH, Mülheim an der Ruhr Deutschland 83,5 At Equity zu bewertende Unternehmen Touristik Abou Soma for Hotels S. A. E., Giza Ägypten 16,7 Ahungalla Resorts Limited, Colombo Sri Lanka 40 Aitken Spence Travels (Private) Limited, Colombo Sri Lanka 50 Alpha Tourism and Marketing Services Ltd., Port Louis Mauritius 25 ARP Africa Travel Limited, Harrow Vereinigtes Königreich 25 Atlantica Hellas A.E., Rhodos Griechenland 50 Atlantica Hotels and Resorts Limited, Lemesos Zypern 49,9 Bartu Turizm Yatirimlari Anonim Sirketi, Istanbul Türkei 50 Clubhotel Kleinarl GmbH & Co KG, Flachau Österreich 24 Corsair SA, Rungis Frankreich 25 Daktari Travel & Tours Ltd., Limassol Zypern 33,3 DER Reisecenter TUI GmbH, Dresden Deutschland 50 Diamondale Limited, Dublin Irland 27 ENC for touristic Projects Company S.A. E., Sharm el Sheikh Ägypten 50 Etapex, S.A., Agadir Marokko 35 Fanara Residence for Hotels S.A. E., Sharm el Sheikh Ägypten 50 Gebeco Gesellschaft für internationale Begegnung und Cooperation mbH & Co. KG, Kiel Deutschland 50,1 GRUPOTEL DOS S.A., Can Picafort Spanien 50 Ha Minh Ngan Company Limited, Hanoi Vietnam 50 Holiday Travel (Israel) Limited, Airport City Israel 50 Hydrant Refuelling System NV, Brüssel Belgien 25 InteRes Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Darmstadt Deutschland 25,2 Interyachting Limited, Limassol Zypern 45 Jaz Hospitality Services DMCC, Dubai Vereinigte Arabische Emirate 50 Jaz Hotels & Resorts S. A. E., Kairo Ägypten 51 Kamarayat Nabq Company for Hotels S. A. E., Sharm el Sheikh Ägypten 50 Karisma Hotels Adriatic d.o.o., Zagreb Kroatien 33,3 Karisma Hotels Caribbean S.A., Panama Panama 50 Pollman's Tours and Safaris Limited, Mombasa Kenia 25 Raiffeisen-Tours RT-Reisen GmbH, Burghausen Deutschland 25,1 Ranger Safaris Ltd., Arusha Tansania 25 Riu Hotels S.A., Palma de Mallorca Spanien 49 Sharm El Maya Touristic Hotels Co. S. A. E., Kairo Ägypten 50 Südwest Presse + Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH & Co.KG, Ulm Deutschland 50 Sun Oasis for Hotels Company S. A. E., Hurghada Ägypten 50 Sunwing Travel Group, Inc, Toronto Kanada 49 Teckcenter Reisebüro GmbH, Kirchheim unter Teck Deutschland 50 Tikida Bay S.A., Agadir Marokko 34 TI Kl DA DUNES S.A., Agadir Marokko 30 Tikida Palmeraie S.A., Marrakesch Marokko 33,3 Togebi Holdings Limited, Nikosia Zypern 10 Travco Group Holding S. A. E., Kairo Ägypten 50 TRAVELStar GmbH, Hannover Deutschland 50 TRAVELStar Touristik GmbH & Co. OHG, Wien Österreich 50 TUI Cruises GmbH, Hamburg Deutschland 50 UK Hotel Holdings FZC L. L. C., Fujairah Vereinigte Arabische Emirate 50 Vitya Holding Co. Ltd., Takua, Phang Nga Province Thailand 47,5 WOT Hotels Adriatic Asset Company d.o.o., Tucepi Kroatien 50 Alle übrigen Segmente .BOSYS SOFTWARE GMBH, Hamburg Deutschland 25,2 * unternehmerische Leitung. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Hannover, 9. Dezember 2020 Der Vorstand Friedrich Joussen David Burling Birgit Conix Sebastian Ebel Dr. Elke Eller Frank Rosenberger BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die TUI AG, Berlin und Hannover Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der TUI AG, Berlin und Hannover, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der TUI AG, Berlin und Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf den Abschnitt "Fortbestehensprognose (Viability Statement)" des zusammengefassten Lageberichts sowie auf das Kapitel "Going Concern-Berichterstattung nach UK Corporate Governance Code" des Konzernanhangs. Hier führt der Vorstand aus, dass aufgrund neuerlicher Reisebeschränkungen seit dem Herbst 2020 sowie dem möglichen Ausbleiben eines Anstiegs von neuen Reisebuchungen und den damit verbundenen Vorauszahlungen keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung stehen würden, um die Zahlungsverpflichtungen der TUI AG zu erfüllen. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit des TUI Konzerns hat sich der Vorstand daher mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der KfW, dem Hauptaktionär der TUI AG und weiteren Finanzierungspartnern grundsätzlich auf ein drittes Finanzierungspaket geeinigt. Ohne die erfolgreiche Umsetzung dieses Finanzierungspakets besteht das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der TUI AG im ersten Kalenderquartal 2021. Wie im Abschnitt "Fortbestehensprognose (Viability Statement)" des zusammengefassten Lageberichts und im Kapitel "Going Concern-Berichterstattung nach UK Corporate Governance Code" des Konzernanhangs dargestellt, ist die erfolgreiche Umsetzung des dritten Finanzierungspakets an die noch ausstehende Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Aufgrund der zukünftigen Entwicklung der Reisebeschränkungen und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage können die mit den Kreditgebern als Voraussetzung für die Kreditgewährung vereinbarten finanziellen Zielwerte nach Einschätzung des Vorstands voraussichtlich zum 30. September 2021 und darüber hinaus nicht eingehalten werden. Außerdem bestehen aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf die zukünftige Entwicklung Risiken im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit des TUI Konzerns. Sollten insbesondere die Reisebeschränkungen auch im Geschäftsjahr 2020/21 und darüber hinaus weiterhin in Kraft sein bzw. sollte sich eine dauerhafte Reisezurückhaltung einstellen, besteht die Möglichkeit, dass die Liquidität der TUI AG weiterhin gefährdet ist. Darüber hinaus besteht aufgrund der beschriebenen Situation Unsicherheit im Hinblick auf die Refinanzierbarkeit der externen Darlehen. Somit ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährdet. Wie in den genannten Abschnitten des zusammengefassten Lageberichts und Konzernanhangs dargelegt, weist dies auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des §322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns damit auseinandergesetzt, ob die Aufstellung des Konzernabschlusses unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die Darstellungen der Bestandsgefährdung im Konzernanhang und im zusammengefassten Lagebericht angemessen sind. Wir haben dabei insbesondere die Liquiditätsprognosen und Pläne des Vorstands für zukünftige Maßnahmen, die seinen Prognosen und Einschätzungen zugrunde liegen, dahingehend geprüft, ob die Liquiditätsprognosen plausibel und die Pläne des Vorstands unter den gegebenen Umständen durchführbar sind. Zunächst hatten wir im Rahmen unserer Abschlussprüfung den von einem externen Sachverständigen erstellten Entwurf des Independent Business Review einer kritischen Würdigung unterzogen. Die diesem Gutachten zugrunde liegende Mehrjahresplanung und die darin enthaltenen Annahmen haben wir durch einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie historischen Daten plausibilisiert. Hierbei wurden wir von internen Spezialisten aus dem Bereich Valuation bzw. Restructuring unterstützt. Während der gesamten Prüfung hatten wir die einzelnen Maßnahmen regelmäßig mit Vertretern der TUI Group erörtert. Wir hatten darüber hinaus gemeinsam mit unseren Spezialisten die Ergebnisse des Entwurfs des Independent Business Review mit den erstellenden Sachverständigen und Vertretern der TUI kritisch erörtert. Für die im Aufstellungszeitraum bereits erfolgten Liquiditäts- und Finanzierungsmaßnahmen haben wir die entsprechenden Dokumente, Verträge und Vereinbarungen eingesehen, kritisch gewürdigt und - soweit noch nicht umgesetzt - hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit beurteilt. Insbesondere haben wir zum Ende der Abschlussprüfung die von der Gesellschaft erstellte aktuelle kurzfristige Liquiditätsprognose kritisch gewürdigt. Außerdem haben wir die zugrundeliegenden aktualisierten Annahmen, vor allem im Hinblick auf die Umsatzerwartungen, auf Basis von Nachweisen geprüft, sowie deren Nachvollziehbarkeit und Plausibilität gewürdigt. Die der kurzfristigen Entwicklung zugrunde gelegten Erwartungen hinsichtlich der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie haben wir unter Einbindung interner Spezialisten auf Plausibilität beurteilt. Die Erfolgsaussichten der Umsetzung des dritten Finanzierungspakets haben wir kritisch auf ihre Plausibilität hin gewürdigt. Zudem haben wir uns von der Angemessenheit der Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht überzeugt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt stellen wir nachfolgend die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: [1] Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte [2] Werthaltigkeit geleisteter touristischer Vorauszahlungen für Hotelleistungen [3] Werthaltigkeit Aktiver latenter Steuern [4] Spezifische Rückstellungen [5] Leasingbilanzierung nach IFRS 16 Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: (A) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss) (B) Prüferisches Vorgehen [1] Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte (A) Im Konzernabschluss der TUI AG werden zum 30. September 2020 unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 2.914,5 Mio. € ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (dem so genannten Impairment Test) unterzogen. Die Bewertung erfolgt mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren. Da das Ergebnis dieser Bewertung in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch den Vorstand sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig ist, besteht vor dem Hintergrund der Unklarheit der weiteren Folgen aus der COVID-19-Pandemie eine erhöhte Prognoseunsicherheit. Entsprechend ist die Bewertung mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund ist dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in dem Abschnitt (12) des Konzernanhangs enthalten. (B) Wir haben uns mit dem Prozess zur Durchführung des Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte auseinandergesetzt und eine Prüfung der darin enthaltenen rechnungslegungsrelevanten Kontrollen vorgenommen. Speziell haben wir uns von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse überzeugt. Hierzu haben wir unter anderem einen Abgleich dieser Werte mit den aktuellen Budgets aus der vom Vorstand verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Drei-Jahresplanung sowie eine Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen. Da bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) beurteilt. [2] Werthaltigkeit geleisteter touristischer Vorauszahlungen für Hotelleistungen (A) Im Konzernabschluss der TUI AG werden zum 30. September 2020 unter dem Bilanzposten "Geleistete touristische Anzahlungen" touristische Vorauszahlungen für Hotelleistungen in Höhe von 359,9 Mio. € bilanziert. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen des Vorstands basiert. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geleisteten touristischen Anzahlungen sind in dem Abschnitt (18) des Konzernanhangs enthalten. (B) Wir haben uns mit dem Prozess zur Bewertung der touristischen Vorauszahlungen auseinandergesetzt und eine Prüfung der darin enthaltenen rechnungslegungsrelevanten Kontrollen vorgenommen. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen des Vorstands eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen beurteilt. Wir haben die Werthaltigkeit der touristischen Vorauszahlungen insbesondere vor dem Hintergrund der seit dem März 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bestehenden Reisebeschränkungen und den damit einhergehenden Unterauslastungen von Hotels in zahlreichen touristischen Zielgebieten beurteilt. Dies haben wir u.a. unter Berücksichtigung der mit den jeweiligen Hoteliers vereinbarten Tilgungspläne, der Verrechnungsmöglichkeiten mit zukünftigen Übernachtungsleistungen, abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen sowie möglichen Insolvenzrisiken einzelner Hotels vorgenommen. [3] Werthaltigkeit Aktiver latenter Steuern (A) Im Konzernabschluss der TUI AG werden zum 30. September 2020 unter dem Bilanzposten "Latente Ertragsteueransprüche" insgesamt aktive latente Steuern in Höhe von 299,6 Mio. € ausgewiesen. Die Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern wird anhand von Prognosen der zukünftigen Ertragssituation bemessen. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da er in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen des Vorstands abhängig und mit Unsicherheiten behaftet ist. Die Angaben der Gesellschaft zu den aktiven latenten Steuern sind im Konzernanhang in dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie in dem Abschnitt (20) enthalten. (B) Im Rahmen unserer Prüfung der Steuersachverhalte haben wir Steuerspezialisten unseres Hauses eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir die eingerichteten internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten beurteilt. Die Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern haben wir auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige steuerliche Ertragssituation der TUI AG und ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften beurteilt. Hierbei haben wir uns auf die vom Vorstand aufgestellte Planung bezogen und die Angemessenheit der verwendeten Planungsgrundlage gewürdigt. Dabei erfolgte unter anderem eine Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen. [4] Spezifische Rückstellungen (A) Im Konzernabschluss der TUI AG werden zum 30. September 2020 unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" Rückstellungen für Instandhaltungen in Höhe von 734,9 Mio. € ausgewiesen. Darüber hinaus werden zum 30. September 2020 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1.015,0 Mio. € bilanziert. Aus unserer Sicht sind diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da sowohl der Ansatz als auch die Bewertung dieser betragsmäßig bedeutsamen Posten in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen des Vorstands basieren. Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen sind in den Abschnitten (29) und (30) sowie in den Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernanhangs enthalten. (B) Wir haben uns mit dem Prozess zu Ansatz und Bewertung der spezifischen Rückstellungen auseinandergesetzt und eine Prüfung der darin enthaltenen rechnungslegungsrelevanten Kontrollen vorgenommen. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass aus Bewertungsentscheidungen des Vorstands eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis resultiert, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen beurteilt. Unter anderem haben wir scrollen ― die Berechnung der zu erwartenden Kosten für Instandhaltungsaufwendungen für die Wartungen von Flugzeugen nachvollzogen. Dies haben wir anhand der gruppenweiten Wartungsverträge, der auf Basis externer Marktprognosen zu erwartenden Preissteigerungen sowie der angewandten Diskontierungszinssätze unterstützt durch eigene Analysen vorgenommen; ― die Angemessenheit der Bewertungsparameter zur Berechnung der Pensionsrückstellungen beurteilt. Dies haben wir unter anderem durch Vergleich mit marktbezogenen Daten unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für Pensionsbewertungen vorgenommen. [3] Leasingbilanzierung nach IFRS 16 (A) Im Konzernabschluss der TUI AG werden zum 30. September 2020 unter den Bilanzposten "Nutzungsrechte" Vermögenswerte aus Leasingverhältnissen in Höhe von 3.227,9 Mio. € sowie "Leasingverbindlichkeiten" in Höhe von 3.399,9 Mio. € ausgewiesen. Dies entspricht 26% der langfristigen Vermögenswerte bzw. 21 % der Konzernbilanzsumme. Die Regelungen zur Leasingbilanzierung nach IFRS 16 sind im Geschäftsjahr 2019/20 erstmals angewendet worden. Die Anwendung auf den 1. Oktober 2019 erfolgte modifiziert retrospektiv. Zur vollständigen und richtigen Erfassung, Kategorisierung und Klassifizierung der unterschiedlichen Leasingverträge wird überwiegend eine konzernweit eingesetzte Software verwendet. Aus unserer Sicht ist die erstmalige Anwendung von IFRS 16 von besonderer Bedeutung, da die Vielzahl von Verträgen und die bestehenden Ermessensspielräume insbesondere bei der Bewertung ein Risiko enthalten, dass die Auswirkungen aus der veränderten Leasingbilanzierung wesentlich falsch sind. Dies trifft insbesondere auf die Einschätzung zur Ausübung von vertraglichen Verlängerungs- sowie Kündigungsoptionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses, gegebenenfalls zur Höhe des Zinssatzes, zur Höhe der Leasingverbindlichkeit und die damit einhergehenden Auswirkungen auf Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung und Konzern-Kapitalflussrechnung zu. Deshalb ist die Beurteilung der Bilanzierung von Leasingverhältnissen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der Gesellschaft zur Leasingbilanzierung nach IFRS 16 sind in den Abschnitten (15), (31) sowie (40) des Konzernanhangs enthalten. (B) Wir haben uns mit dem Prozess zur Implementierung der Regelungen des neuen IFRS 16 auseinandergesetzt. Wir haben im Hinblick auf die Einführung von IFRS 16 einen Schwerpunkt auf die Würdigung der vom Vorstand vorgenommenen Auslegung der Kriterien zur Kategorisierung und Klassifizierung der unterschiedlichen Vertragstypen gelegt sowie die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten nachvollzogen. Unter anderem haben wir scrollen ― die Dateneingaben in die eingesetzte Leasing-Software in Stichproben geprüft. In diesem Zusammenhang haben wir die Richtigkeit der Dateneingabe der übernommenen Daten mit den Originalverträgen abgestimmt. ― die Ermittlung der Werte durch die eingesetzte Leasing-Software und die Übernahme dieser Werte in den Konzernabschluss geprüft. ― die Richtigkeit und Vollständigkeit der von IFRS 16 geforderten im Konzernanhang enthaltenen Angaben geprüft. Sonstige Informationen Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: scrollen ― die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts, ― die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach §297 Abs. 2 Satz 4 bzw. §315 Abs. 1 Satz 5 HGB und ― die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats und für den Bericht des Prüfungsausschusses verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im Abschnitt Corporate Governance-Bericht des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind der Vorstand und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. VERANTWORTUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSSUND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie, ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. scrollen ― holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Februar 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. / 15. Juni 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 / 17 als Konzernabschlussprüfer der TUI AG, Berlin und Hannover, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Prüferische Durchsicht der Erklärung des Vorstands zur Einhaltung des UK Corporate Governance Kodex Nach Ziffer 9.8.10 R (1) und (2) der Listing Rules in Großbritannien sind wir beauftragt worden, die im Bericht zum UK Corporate Governance Code enthaltene Erklärung des Vorstands nach Ziffer 9.8.6 R (6) der Listing Rules in Großbritannien zur Einhaltung der Vorschriften 6 und 24 bis 29 des UK Corporate Governance Code sowie die in Abschnitt "Fortbestehensprognose (Viability Statement)" des zusammengefassten Lageberichts und im Abschnitt "Going Concern-Berichterstattung nach UK Corporate Governance Code" des Konzernanhangs enthaltene Erklärung des Vorstands nach Ziffer 9.8.6 R (3) der Listing Rules in Großbritannien im Geschäftsjahr 2019 / 20 prüferisch durchzusehen. Im Hinblick darauf haben wir nichts zu berichten. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Hendrik Nardmann. Hannover, den 9. Dezember 2020 Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christoph B. Schenk, Wirtschaftsprüfer Dr. Hendrik Nardmann, Wirtschaftsprüfer Anlage zum Bestätigungsvermerk: nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts Folgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft: scrollen ― die im Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 315b und 315c HGB ― die im Abschnitt Corporate Governance-Bericht des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB und ― die anderen als ungeprüft gekennzeichneten Teile des zusammengefassten Lageberichts. JAHRESABSCHLUSS Bilanz zum 30.9.2020 der TUI AG Aktiva scrollen Tsd. € Anhang 30.9.2020 30.9.2019 Anlagevermögen (1) Immaterielle Vermögensgegenstände 6.039 9.641 Sachanlagen 38.411 39.681 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 7.012.937 7.602.828 Übrige Finanzanlagen 1.031.142 993.317 8.044.079 8.596.145 8.088.529 8.645.467 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2) 694.900 1.554.133 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (3) 343.331 155.117 1.038.231 1.709.250 Rechnungsabgrenzungsposten (4) 412 445 9.127.172 10.355.162 Passiva Anhang 30.09.2020 30.09.2019 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (5) 1.509.372 1.505.807 Bedingtes Kapital 150.000 150.000 Kapitalrücklage (6) 1.224.194 1.220.690 Gewinnrücklagen (7) - 1.287.470 Bilanzgewinn (8) 190.874 1.494.119 davon Gewinnvortrag 1.176.048 1.374.121 2.924.440 5.508.086 Sonderposten mit Rücklageanteil (9) 69 70 Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (10) 151.619 151.769 Übrige Rückstellungen (11) 145.448 137.916 297.067 289.685 Verbindlichkeiten (12) Anleihen 300.000 300.000 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.746.298 426.380 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.542 4.859 Übrige Verbindlichkeiten 1.853.756 3.826.082 5.905.596 4.557.321 Rechnungsabgrenzungsposten (13) - - 9.127.172 10.355.162 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.10.2019 bis zum 30.9.2020 (Vorjahr 1.10.2018 bis 30.9.2019) scrollen Tsd. € Anhang 2020 2019 Umsatzerlöse (16) 39.059 140.984 Sonstige betriebliche Erträge (17) 750.273 249.428 789.332 390.412 Materialaufwand (18) 13.796 8.691 Personalaufwand (19) 45.312 46.509 Abschreibungen (20) 3.086 2.002 Sonstige betriebliche Aufwendungen (21) 455.717 488.970 - 517.911 - 546.172 Beteiligungsergebnis (22) - 984.742 237.688 Abschreibungen auf Finanzanlagen (23) 1.556.800 40.602 Zinsergebnis (24) 1.301 - 173 Aufwendungen (+) / Erträge (-) aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (25) 1.768 - 73.722 Ergebnis nach Steuern - 2.270.588 114.875 Aufwendungen (+) / Erträge (-) aus sonstigen Steuern (25) 2.056 - 5.123 Jahresergebnis - 2.272.644 119.998 Gewinnvortrag 1.176.048 1.374.121 Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 1.287.470 - Bilanzgewinn (8) + 190.874 + 1.494.119 ANHANG für das Geschäftsjahr 2020 der TUI AG Die TUI AG, Berlin und Hannover, ist zum 30. September 2020 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gesellschaft ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin - Charlottenburg (HRB 321) und Hannover (HRB 6580) eingetragen. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung der TUI AG sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang gesondert ausgewiesen. Das Geschäftsjahr der TUI AG umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 haben die durch die COVID-19 Pandemie ausgelösten Reisebeschränkungen ab Mitte März 2020 zu einer nahezu vollständigen Aussetzung des Veranstalter-, Flug-, Hotel- und Kreuzfahrtgeschäfts des TUI Konzerns geführt. Dies hat die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung erheblich belastet. Am 27. März 2020 erhielt die TUI AG die Zustimmung der deutschen Bundesregierung für einen Überbrückungskredit im Rahmen der staatlichen COVID-19-Programme in Höhe von 1,8 Mrd. €. Das Darlehen sollte die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abfedern, bis ein normaler Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Zusätzlich haben die TUI AG und die KfW Bank am 12. August 2020 eine Vereinbarung abgeschlossen, die im April 2020 zugesagte KfW-Tranche der bestehenden Revolving Credit Facility (RCF) um 1.050,0 Mio. € auf 2.850,0 Mio. € zu erhöhen. Die TUI AG deckt damit den täglichen Bedarf an Betriebskapital der Tochtergesellschaften. Die genannten Maßnahmen wie die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen und die signifikante Senkung der Fixkosten innerhalb des TUI Konzerns dienen dazu, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Liquidität des TUI Konzerns zu überbrücken. Es sind weitere Maßnahmen eingeleitet, um die Zahlungsfähigkeit der TUI AG zu erhalten. Detailliertere Angaben sind dem Abschnitt "Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts zu entnehmen, in dem auf bestandsgefährdende Risiken eingegangen wird. Der Abschluss der TUI AG wurde aufgrund der Maßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Bilanzierung und Bewertung Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Gliederung des Vorjahres sind im Geschäftsjahr unverändert beibehalten worden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren und von bis zu fünfzehn Jahren für Markenrechte abgeschrieben. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und entsprechend seiner voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Für Zugänge seit dem Geschäftsjahr 2009 / 10 kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Ab dem 01.01.2018 werden abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € bis 800 € im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 150 € bis 450 € im Anschaffungszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Bis zum Geschäftsjahr 2015 / 16 wurde für abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 150 € bis 1.000 € ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Dieser wird über fünf Jahre abgeschrieben. Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde liegenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern orientieren sich an den steuerlichen AfA-Tabellen. Ist den Gegenständen des Anlagevermögens am Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen, werden in Höhe der Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie die übrigen Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen ausschließlich bei dauerhafter Wertminderung. Dem Wertaufholungsgebot wird durch Zuschreibungen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Unverzinsliche langfristige Forderungen werden mit ihrem Barwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Kurzfristige ungesicherte Währungspositionen sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bilanziert. Langfristige ungesicherte Währungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Entstehungstag umgerechnet, soweit nicht bei Forderungen ein niedrigerer Stichtagskurs bzw. bei Verbindlichkeiten ein höherer Stichtagskurs zur Anwendung kommt. Soweit Verpflichtungen aus Altersversorgung oder Altersteilzeitguthaben durch insolvenzgeschützte Rückdeckungsversicherungen oder Fondsanlagen gedeckt und somit dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind, werden die beizulegenden Zeitwerte des Deckungsvermögens mit den dazugehörenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen ausgewiesen. Die Anlagen bei Rückdeckungsversicherungen werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht, bewertet. Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Der ausgewiesene Sonderposten mit Rücklageanteil basiert auf der in früheren Geschäftsjahren vor Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) genutzten Möglichkeit, Buchgewinne zu übertragen, und enthält damit Unterschiedsbeträge zwischen steuer- und handelsrechtlichen Abschreibungen gemäß § 6b EStG. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G vom 20. Juli 2018 von Prof. Dr. Heubeck bewertet und mit einem Zinssatz von 2,41 % (Vorjahr 2,83 %) abgezinst. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung wird nicht mehr der auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre (1,71 %) zugrunde gelegt, sondern der nach § 253 Abs. 2 HGB vorgeschriebene Rechnungszins auf Basis der letzten zehn Jahre, welcher für 2020 2,41 % beträgt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr 2,5 %) und Rentensteigerungen von 5,25 % alle drei Jahre (Vorjahr 5,25 %) zugrunde gelegt sowie eine alters- und geschlechtsspezifische Fluktuation in Höhe von 0,0 % bis 8,0 % p.a. (Vorjahr 0,0 % bis 8,0 %) unterstellt. Für die Berechnung des Zinssatzes wurde von dem Wahlrecht, eine Restlaufzeit von 15 Jahren anzusetzen, Gebrauch gemacht. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung zu erwartender Kosten- und Preissteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Ermittlung der Jubiläumsrückstellungen erfolgt mit einem Rechnungszinsfuß von 1,71 % p.a. (Vorjahr 2,06 %), einer alters- und geschlechtsspezifischen Fluktuationsrate von 0,0 % bis 8,0 % p.a. (Vorjahr 0,0 % bis 8,0 %) sowie einer jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,5 % (Vorjahr 2,5 %). Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,60 % p.a. (Vorjahr 0,77 %) und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen sowie einer jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,5 % (Vorjahr 2,5 %). Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene sowie zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Ermittlung der latenten Steuern bei der TUI AG umfasst auch die Steuerabgrenzungen der ertragsteuerlichen Organtöchter. Der für die Bewertung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz beträgt 31,5 % (Vorjahr 31,5 %) und bezieht sich auf die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Für den sich insgesamt ergebenden Aktivüberhang der latenten Steuern wird von dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Für negative beizulegende Werte derivativer Finanzinstrumente werden Rückstellungen gebildet. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für optionale derivative Finanzinstrumente basiert auf dem Modell von "Black & Scholes". Für Festpreisgeschäfte erfolgt die Bewertung auf Basis ihrer diskontierten Cashflows. Zur Derivatebewertung werden laufzeitadäquate Zins-, Preis- und Volatilitätskurven zum Bilanzstichtag herangezogen. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt systemgestützt mittels anerkannter IT-Systeme; zur Qualitätssicherung werden für konzernextern abgeschlossene Geschäfte die ermittelten Werte zum Stichtag mit von externen Kontrahenten bereitgestellten Werten abgeglichen und abgestimmt. Es handelt sich bei den eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten ausschließlich um Festpreis- oder optionale Over-The-Counter-(OTC) Geschäfte, für die kein Börsenpreis zu ermitteln ist. Die derivativen Treibstoffpreis-Sicherungsgeschäfte werden per Barausgleich, als Differenz zwischen Markt- und Sicherungspreis, erfüllt. Eine physische Lieferung findet nicht statt. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. FINANZANLAGEN Die Finanzanlagen sind im Geschäftsjahr insgesamt um 552,1 Mio. € gesunken. Die Zugänge in den Anteilen an verbundenen Unternehmen resultieren aus Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften. Dabei führte neben weiteren Kapitalerhöhungen insbesondere eine Kapitalerhöhung in Höhe von 1.000,2 Mio. € der TUI Travel Ltd., London zu einem Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen. Gegenläufig wirkte sich eine Kapitalauskehrung bei der TUI Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von 144,4 Mio. € aus. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 1.556,8 Mio. € vorgenommen, die die Zugänge übersteigen und insgesamt zu einem Rückgang der Anteile an verbundenen Unternehmen führen. Davon entfallen Abschreibungen in Höhe von insgesamt 1.476,1 Mio. € auf Anteile an verbundenen Unternehmen. Ausleihungen an verbundene Unternehmen haben sich im Geschäftsjahr nur leicht erhöht. Insgesamt wurden neue Darlehen in Höhe von 347,2 Mio. € begeben. Dieser Effekt wurde durch Tilgungen in Höhe von 373,6 Mio. € sowie Wertberichtigungen auf Ausleihungen in Höhe von 36,9 Mio. EUR, nahezu kompensiert. Von den ausgewiesenen Wertpapieren des Anlagevermögens dienen 0,4 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €) der gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung der Altersteilzeitverpflichtungen von zwei Tochtergesellschaften. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scrollen Tsd. € 30.9.2020 30.9.2019 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.856 1.639 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr - - Forderungen gegen verbundene Unternehmen 520.980 1.413.335 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 19.558 - Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 115.494 7.799 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr - - Sonstige Vermögensgegenstände 56.570 131.360 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 34.331 45.765 694.900 1.554.133 In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind zum jeweiligen Bilanzstichtag in geringem Umfang Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Der Bestand an Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist im Berichtsjahr gesunken. Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen aus in diesem Geschäftsjahr übernommenen Ergebnissen aus Ergebnisabführungsverträgen sowie der Wandlung in langfristige Darlehen gegen Tochtergesellschaften. Der Anstieg an Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ist im Wesentlichen aus der Begebung von kurzfristigen Darlehen und noch nicht fälligen Kaufpreiszahlungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH stehen, begründet. Anlagen bei Rückdeckungsversicherungen, die der Sicherung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen und zugriffsfrei an den Begünstigten verpfändet sind, werden in Höhe von 50,5 Mio. € (Vorjahr 46,2 Mio. €) mit den ihnen zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Der Rückgang der Sonstigen Vermögensgegenstände resultiert im Wesentlichen aus deutlich gesunkenen Erstattungsansprüchen. (3) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Posten entfällt nahezu ausschließlich auf Guthaben bei Kreditinstituten, die vornehmlich als Sichtguthaben und Tagesgeld angelegt sind. Guthaben bei Kreditinstituten sind im Vergleich zum Vorjahr um 188,2 Mio. € gestiegen. Den Zuflüssen aus der Erhöhung der syndizierten Kreditfazilität stehen Abflüsse aus der Begebung von langfristigen Darlehen an verbundene Unternehmen sowie die kurzfristige Finanzierung von verbundenen Unternehmen gegenüber. Weiterhin führte im Berichtsjahr die Dividendenzahlung zu weiteren Abflüssen. Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind 52,1 Mio. € als Sicherheit für Pensionspläne in Großbritannien hinterlegt. (4) Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten scrollen Tsd. € 30.9.2020 30.9.2019 Andere Rechnungsabgrenzungsposten 412 445 Die anderen Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich im Wesentlichen aus im Voraus gezahlten Versicherungsprämien für die Jahre 2021 - 2026 zusammen. Weiterhin enthält der aktive Rechnungsabgrenzungsposten Vorauszahlungen für Dienstleistungen in geringem Umfang. (5) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der TUI AG besteht aus nennwertlosen Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt rund 2,56 €. Da das Grundkapital in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt ist, werden die Aktionärsdaten in einem Aktienregister geführt. Das gezeichnete Kapital der TUI AG ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg und Hannover eingetragen. Im Geschäftsjahr wurden 1.394.512 Belegschaftsaktien ausgegeben. Damit setzt sich das gezeichnete Kapital zum Ende des Geschäftsjahres aus 590.415.100 Aktien zusammen. Es erhöhte sich um 3,6 Mio. € auf 1.509,4 Mio. €. Die Hauptversammlung vom 11. Februar 2020 hat den Vorstand der TUI AG ermächtigt, eigene Aktien bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 10. August 2021. Von der Möglichkeit wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Die TUI AG hat gem. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG 102.293 eigene Aktien zur Ausgabe an Mitarbeiter im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms erworben. Dies entspricht einem Erwerbsvolumen von 1,0 Mio. €. Zum 30. September 2020 hielt die TUI AG keine eigenen Aktien. BEDINGTES KAPITAL In der Hauptversammlung am 9. Februar 2016 wurde ein bedingtes Kapital zur Ausgabe von Schuldverschreibungen in Höhe von 150,0 Mio. € beschlossen. Die Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten sowie Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (mit und ohne Laufzeitbegrenzung) ist auf einen Nominalbetrag von 2,0 Mrd. € beschränkt und bis zum 8. Februar 2021 befristet. Mit Begebung einer Optionsschuldverschreibung über 150 Mio. € an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Oktober 2020 wurde diese Ermächtigung vollständig ausgenutzt. Insgesamt verfügt die TUI AG zum 30. September 2020 über ein bedingtes Kapital von 150,0 Mio. €. GENEHMIGTES KAPITAL Auf der Hauptversammlung vom 13. Februar 2018 wurde ein genehmigtes Kapital zur Ausgabe von Belegschaftsaktien über 30,0 Mio. € beschlossen. Der Vorstand der TUI AG ist ermächtigt, dieses genehmigte Kapital bis zum 12. Februar 2023 einmal oder mehrmals durch Ausgabe von Belegschaftsaktien gegen Bareinlage zu nutzen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 1.394.512 neue Belegschaftsaktien ausgegeben, sodass das genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag noch rund 22,3 Mio. € beträgt. Die Hauptversammlung vom 9. Februar 2016 hat eine Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen um insgesamt höchstens 150,0 Mio. € beschlossen. Diese Ermächtigung hat eine Gültigkeit bis zum 8. Februar 2021. Ebenfalls auf der Hauptversammlung am 9. Februar 2016 ist ein Beschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von 570,0 Mio. € gefasst worden. Die Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlage ist auf 300,0 Mio. € beschränkt. Die Ermächtigung für dieses genehmigte Kapital endet am 8. Februar 2021. Damit beträgt zum Bilanzstichtag die Summe der Ermächtigungen für noch nicht genutztes genehmigtes Kapital rund 742,3 Mio. € (Vorjahr rund 745,8 Mio. €). (6) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält Einstellungen aus Aufgeldern. Darüber hinaus sind Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungs- und Optionsrechte zum Erwerb von Aktien der TUI AG erzielt wurden, enthalten. Ebenso wurden Aufgelder im Falle der Ausübung von Wandel- und Optionsrechten der Kapitalrücklage zugeführt. Im Geschäftsjahr erhöhte sich die Kapitalrücklage durch Ausgabe von Belegschaftsaktien und aktienbasierte Vergütung um insgesamt 3,5 Mio. €. (7) Gewinnrücklagen Bei den Gewinnrücklagen handelte es sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen. Es bestehen keine satzungsmäßigen Bestimmungen zur Bildung von Rücklagen. Die Gewinnrücklagen wurden vollständig aufgelöst. (8) Bilanzgewinn Der Jahresfehlbetrag beträgt 2.272,6 Mio. €. Unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrages von 1.176,0 Mio. € und der Minderung der Gewinnrücklagen um 1.287,5 Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 190,9 Mio. €. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen. (9) Sonderposten mit Rücklageanteil Der Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €) umfasst steuerliche Wertberichtigungen aus früheren Jahren, die auf das Anlagevermögen gemäß § 6b EStG vorgenommen wurden. (10) Pensionsrückstellungen Der den Anschaffungskosten entsprechende Zeitwert des Planvermögens beläuft sich auf 50,5 Mio. € (Vorjahr 46,2 Mio. €). Die Verrechnung des Vermögens aus Rückdeckungsversicherungen mit dem Bruttowert der Pensionsrückstellungen in Höhe von 202,1 Mio. € (Vorjahr: 198,0 Mio. €) ergibt eine Verpflichtung zum Stichtag in Höhe von 151,6 Mio. € (Vorjahr 151,8 Mio. €). (11) Übrige Rückstellungen Übrige Rückstellungen scrollen Tsd. € 30.9.2020 30.9.2019 Steuerrückstellungen 35.548 34.887 Sonstige Rückstellungen 109.900 103.029 145.448 137.916 Die Steuerrückstellungen bestehen für inländische Ertrag- und Umsatzsteuern. Die Erhöhung der sonstigen Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus der Bildung einer Rückstellung aus Garantieverpflichtungen und Zuführungen zu Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen. Gegenläufig wirken sich Auflösungen von Rückstellungen für den Vorstand sowie Auflösungen von Drohverlustrückstellungen aus der Bewertung von Devisentermingeschäften aus. Schwebende Geschäfte gehen mit den in der Tabelle "Vorsorgen für negative Marktwerte in den sonstigen Rückstellungen" dargestellten negativen beizulegenden Zeitwerten in die sonstigen Rückstellungen ein. Darüber hinaus sind zum Bilanzstichtag Rückstellungen für Personalkosten, für betriebliche Risiken und für Sicherungsgeschäfte im Auftrag touristischer Gesellschaften bilanziert. Insolvenzgeschützte Wertpapiere des Anlagevermögens zur Sicherung von Altersteilzeitwertguthaben sind mit dem Zeitwert in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,2 Mio. €) mit den entsprechenden Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €) verrechnet. Von den übrigen Rückstellungen haben 47,0 Mio. € (Vorjahr 47,7 Mio. €) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr, 68,7 Mio. € (Vorjahr 58,5 Mio. €) eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren und 29,7 Mio. € (Vorjahr 31,7 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. (12) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten scrollen 30.9.2020 30.9.2019 Tsd. € Restlaufzeiten Gesamt Restlaufzeiten Gesamt Anleihen 300.000 300.000 bis 1 Jahr - - 1- 5 Jahre 300.000 300.000 mehr als 5 Jahre - - davon konvertibel - - bis 1 Jahr - - 1 - 5 Jahre - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.746.298 426.380 bis 1 Jahr 3.321.298 1.380 1 - 5 Jahre 392.500 183.000 mehr als 5 Jahre 32.500 242.000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (ausschließlich bis 1 Jahr) 5.542 4.859 Übrige Verbindlichkeiten 1.853.756 3.826.082 bis 1 Jahr 1.838.756 3.826.082 1 - 5 Jahre 15.000 - mehr als 5 Jahre - - davon Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.825.404 3.797.915 bis 1 Jahr 1.825.404 3.797.915 1 - 5 Jahre - - mehr als 5 Jahre - - davon Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (ausschließlich bis 1 Jahr) 7 7 davon Sonstige Verbindlichkeiten 28.345 28.160 bis 1 Jahr 13.345 28.160 1 - 5 Jahre 15.000 - mehr als 5 Jahre - - davon aus Steuern 1.738 1.416 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 113 170 5.905.596 4.557.321 Im Oktober 2016 hat die TUI AG eine Anleihe in Höhe von 300,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum Oktober 2021 begeben. Die jährliche Verzinsung beträgt 2,125 %. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden im Juli 2018 eingegangene, unbesicherte Schuldscheinverbindlichkeiten mit Banken in Höhe von 425,0 Mio. € ausgewiesen. Die Erlöse aus diesen Schuldscheinen dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Die Schuldscheine weisen individuell unterschiedliche Laufzeiten zwischen fünf und zehn Jahren auf. Sie sind individuell teilweise variabel (in Abhängigkeit vom EURIBOR) und teilweise festverzinslich. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten zum jeweiligen Bilanzstichtag in geringem Umfang Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die syndizierte Kreditfazilität der TUI AG über ehemals 1,75 Mrd. € (inklusive einer Tranche in Höhe von 215 Mio. € für Bankavale) wurde im April 2020 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie um 1,8 Mrd. € auf 3,55 Mrd. € aufgestockt. Im August 2020 wurde diese Fazilität um weitere 1,05 Mrd. € auf 4,6 Mrd. € erhöht. Diese 2. Erhöhung fand unter den Auflagen statt, dass die Gläubiger der 300 Mio. €-TUI AG-Anleihe gewissen Anpassungen der Anleihebedingungen zustimmen würden, und dass TUI AG eine 150 Mio. €-Optionsanleihe an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds emittiert. Im Oktober 2020 wurde die letzte dieser beiden Auflagen erfüllt. Die Kreditfazilität steht der TUI AG zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung bis Juli 2022 zur Verfügung. Die Laufzeit der Aufstockungsbeträge in Höhe von insgesamt 2,85 Mrd. € verkürzt sich auf Oktober 2021, sofern die Anleihe in Höhe von 300 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum Oktober 2021 nicht bis Juli 2021 refinanziert wird. Die Verzinsung bei Barinanspruchnahmen ist variabel und abhängig vom kurzfristigen Zinsniveau (EURIBOR oder LIBOR) sowie vom Credit Rating der TUI zuzüglich einer Marge. Zum Bilanzstichtag lag die Barinanspruchnahme dieser Kreditfazilität bei 3.315,9 Mio. €. Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag keine Sicherheiten in Form von Pfandrechten oder ähnlichen Rechten gewährt. (13) Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse scrollen Tsd. € 30.9.2020 30.9.2019 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantien 5.734.353 6.947.175 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 22 23 5.734.375 6.947.198 davon zugunsten verbundener Unternehmen 5.636.885 6.890.707 Die TUI AG hat für Tochterunternehmen und Dritte Bürgschaften und Garantien übernommen, die im Wesentlichen der Abwicklung laufender Geschäfte und der Kreditsicherung dienen. Der Rückgang der Haftungszusagen der TUI AG für verbundene Unternehmen resultiert insbesondere aus der Reduzierung einer Garantie für Pensionen in Großbritannien und dem Rückgang für Haftungen aus Flugzeugverträgen. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen, für die die TUI AG Bürgschaften und Garantien übernommen hat, gehen wir davon aus, dass diese ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Somit werden aus den von der TUI AG übernommenen Bürgschaften und Garantien derzeit keine Inanspruchnahmen erwartet. (14) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen scrollen Tsd. € 30.9.2020 30.9.2019 Miet-, Pacht- und Leasingverträge 34.900 34.965 bis 1 Jahr 3.437 3.534 1- 5 Jahre 13.226 12.623 mehr als 5 Jahre 18.237 18.808 Die Verpflichtungen aus den Miet-, Pacht- und Leasingverträgen enthalten im Wesentlichen künftige Mietzahlungen für das Verwaltungsgebäude. (15) Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente zum 30.9.2020 scrollen Beizulegende Zeitwerte Tsd. € Nominalvolumen positiv negativ Währungssicherungen 311.989 8.316 7.524 davon mit verbundenen Unternehmen 33.419 2.503 975 Treibstoffpreissicherungen 88.975 10.565 10.565 davon mit verbundenen Unternehmen - - - Zinssicherungen 246.000 851 5.763 davon mit verbundenen Unternehmen 46.000 - 1.454 Die eingesetzten Treibstoffpreissicherungen betreffen den Bunkerbedarf von Kreuzfahrtschiffen. Vorsorgen für negative Marktwerte in den sonstigen Rückstellungen scrollen Tsd. € 30.9.2020 30.9.2019 Währungssicherungsinstrumente 7.524 25.809 Treibstoffpreissicherungsinstrumente 10.565 - Zinssicherungsinstrumente 5.763 10.637 23.852 36.446 Mit dem Verkauf der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH wurde die Bewertungseinheit der Treibstoffpreissicherungen aufgelöst. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (16) Umsatzerlöse nach geografischen Regionen Umsatzerlöse nach geografischen Regionen scrollen Tsd. € 1.10.2019 - 30.9.2020 1.10.2018 - 30.9.2019 Deutschland 22.514 64.455 davon mit verbundenen Unternehmen 18.404 59.649 EU (ohne Deutschland) 15.111 71.977 davon mit verbundenen Unternehmen 14.950 71.761 übrige Länder 1.434 4.552 39.059 140.984 Der Rückgang der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf gesunkene Umsatzerlöse aus Lizenzgebühren zurückzuführen. (17) Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge scrollen Tsd. € 1.10.2019 - 30.9.2020 1.10.2018 - 30.9.2019 Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil 1 1 Übrige sonstige betriebliche Erträge 750.272 249.427 750.273 249.428 Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus dem Verkauf von Beteiligungen. Im Juli 2020 wurden die Anteile der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH an die TUI Cruises GmbH veräußert. Weiterhin umfassen die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge insbesondere Erträge aus Kursgewinnen in Höhe von 180,5 Mio. € (Vorjahr 81,0 Mio. €), denen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Kursverluste in Höhe von 178,3 Mio. € (Vorjahr 83,9 Mio. €) gegenüberstehen. Zusätzlich betrifft diese Position Erträge aus konzerninternen Weiterbelastungen in Höhe von 46,1 Mio. € (Vorjahr 110,1 Mio. €). Darüber hinaus sind in den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen neben Gewinnen aus Anlagenverkäufen, Erstattungsansprüchen sowie Zuschreibungen auf Finanzanlagen unter anderem Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen enthalten. Materialaufwand scrollen Tsd. € 1.10.2019 - 30.9.2020 1.10.2018 - 30.9.2019 Aufwendungen für bezogene Leistungen 13.796 8.691 (19) Personalaufwand Personalaufwand scrollen Tsd. € 1.10.2019 - 30.9.2020 1.10.2018 - 30.9.2019 Löhne und Gehälter 35.292 35.481 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 10.020 11.028 davon für Altersversorgung 5.831 7.119 45.312 46.509 Die Aufwendungen für Altersversorgung haben sich im Wesentlichen aufgrund von Veränderungen der Pensionsrückstellungen verringert. Die Löhne und Gehälter sind im Vergleich zum Vorjahr konstant. (20) Abschreibungen Abschreibungen scrollen Tsd. € 1.10.2019 - 30.9.2020 1.10.2018 - 30.9.2019 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.086 2.002 (21) Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen scrollen Tsd. € 1.10.2019 - 30.9.2020 1.10.2018 - 30.9.2019 Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 455.717 488.970 Der Posten umfasst insbesondere Aufwendungen aus Kursverlusten in Höhe von 178,3 Mio. € (Vorjahr 83,9 Mio. €), denen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen Kursgewinne in Höhe von 180,5 Mio. € (Vorjahr 81,0 Mio. €) gegenüberstehen. Weiterhin beinhaltet diese Position Aufwendungen aus konzerninternen Verrechnungen in Höhe von 22,8 Mio. € (Vorjahr 85,3 Mio. €), denen Erträge aus der Weiterbelastung an andere Konzernunternehmen gegenüberstehen, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist auch durch den Rückgang von Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen geprägt. Insgesamt wurden Abschreibungen in Höhe von insgesamt 109,0 Mio. € (Vorjahr 202,6 Mio. €) erfasst. Darüber hinaus sind insbesondere Aufwendungen für den Finanz- und Geldverkehr, Gebühren, Dienstleistungen, Honorare und sonstige Verwaltungskosten angefallen. (22) Beteiligungsergebnis Beteiligungsergebnis scrollen Tsd. € 1.10.2019 - 30.9.2020 1.10.2018 - 30.9.2019 Erträge aus Beteiligungen 3.432 198.559 davon aus verbundenen Unternehmen - 8.082 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 75.822 132.912 davon aus verbundenen Unternehmen 75.822 132.912 Aufwendungen aus Verlustübernahmen - 1.063.996 - 93.783 davon an verbundene Unternehmen - 1.063.996 - 93.783 - 984.742 237.688 Der Rückgang des Beteiligungsergebnisses ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Erträge aus Beteiligungen bei gleichzeitigem Anstieg der Aufwendungen aus Verlustübernahmen zurückzuführen. In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind dem Zentralbereich zuzurechnende Gesellschaften enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen hauptsächlich die Leibniz-Service GmbH sowie Hotelgesellschaften und Gesellschaften, die dem Zentralbereich zuzurechnen sind. (23) Abschreibungen auf Finanzanlagen Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 1.556,8 Mio. € vorgenommen (Vorjahr 40,6 Mio. €). Die Abschreibungen enthalten Abschreibungen auf Anteile an verbunden Unternehmen in Höhe von 1.476,1 Mio. €. Die Abschreibungen entfallen im Wesentlichen auf Tochtergesellschaften aus dem Veranstalterbereich sowie in geringerem Umfang auf Hotelbeteiligungen. (24) Zinsergebnis Zinsergebnis scrollen Tsd. € 1.10.2019 - 30.9.2020 1.10.2018 - 30.9.2019 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 20.776 14.679 davon aus verbundenen Unternehmen 20.776 14.679 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 96.544 41.524 davon aus verbundenen Unternehmen 93.978 38.813 Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 116.019 - 56.376 davon an verbundene Unternehmen - 5.155 - 12.534 1.301 - 173 Das Zinsergebnis ist im Vorjahresvergleich gestiegen. Der Anstieg der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultiert aus der Aufstockung der syndizierten Kreditfazilität der TUI AG. Dieser Anstieg wird durch die Erhöhung der Zinsen und ähnliche Erträge sowie gestiegene Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens im Zinsergebnis nahezu kompensiert. In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und längerfristigen übrigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt 15,4 Mio. € (Vorjahr 18,6 Mio. €) enthalten. Darin werden Zinserträge in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr 2,1 Mio. €) aus den als Deckungsvermögen dienenden Rückdeckungsversicherungen verrechnet. (25) Steuern Steuern scrollen Tsd. € 1.10.2019 - 30.9.2020 1.10.2018 - 30.9.2019 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.768 - 73.722 Sonstige Steuern 2.056 - 5.123 3.824 - 78.845 Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie sonstige Steuern resultieren im Wesentlichen aus der turnusmäßigen Neubewertung von Rückstellungen sowie Nachzahlungen für inländische Ertrag- und Verkehrsteuern für Vorjahre. Latente Steuern sind im Ertragsteueraufwand nicht enthalten. Aus Forderungen und immateriellen Vermögensgegenständen resultiert zunächst eine latente Steuerbelastung, die aber in voller Höhe mit latenten Steuern aus sonstigen Rückstellungen und Pensionsrückstellungen verrechnet wird. Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Steuerlatenzen aus diesen Bereichen werden in Übereinstimmung mit dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. PERIODENFREMDE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE Erträge in Höhe von 520,1 Mio. € bzw. Aufwendungen von 71,6 Mio. € sind anderen Geschäftsjahren zuzuordnen; sie sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen enthalten. Die periodenfremden Erträge betreffen insbesondere Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen, Erträge aus konzerninternen Verrechnungen für Vorjahre sowie Erträge aus der Auflösung nicht benötigter Rückstellungen und Zuschreibungen auf Finanzanlagen. Die periodenfremden Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Nachbelastungen für konzerninterne Verrechnungen und Steuern. Sonstige Erläuterungen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die TUI hat sich mit der Unifirm Ltd., einem Bankenkonsortium, der KfW und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) auf ein weiteres Finanzierungspaket in Höhe von 1,8 Mrd. € geeinigt. Dazu wurde am 2. Dezember 2020 ein entsprechendes Term sheet unterzeichnet. Die rechtlich bindenden Verträge zu den einzelnen Komponenten des Term sheet waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts noch nicht unterschrieben. Zudem steht insbesondere noch eine Genehmigung der EU zu Teilen des Pakets aus. Die Maßnahmen betreffen sowohl die Bereitstellung von Eigen- als auch Fremdkapital. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf den Abschnitt "Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts. Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 HGB Der einer Ausschüttungssperre unterliegende Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt im Geschäftsjahr 15,3 Mio. € (Vorjahr 15,7 Mio. €). Nahestehende Personen Im Geschäftsjahr bestehen keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden. Mitarbeiter Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Geschäftsjahres beträgt 295 (Vorjahr 295), darunter 24 leitende Angestellte (Vorjahr 24). Auszubildende sind in der Angabe nicht enthalten. Bezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen Frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen bezogen für das Geschäftsjahr insgesamt 6,1 Mio. € (Vorjahr 6,0 Mio. €). Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis sind mit insgesamt 69,7 Mio. € (Vorjahr 70,8 Mio. €) zurückgestellt. Hinsichtlich der individualisierten Angaben und weiteren Einzelheiten zum Vergütungssystem wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht verwiesen. Gesamthonorar Abschlussprüfer Der Jahresabschluss der TUI AG wird von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Für die im Geschäftsjahr 2020 erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers sind insgesamt Aufwendungen in der folgenden Zusammenfassung erfasst worden: Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers scrollen Mio. € 2020 2019 Abschlussprüfungen für die TUI AG und Tochtergesellschaften im Inland 3,3 3,2 Abschlussprüfungsleistungen 3,3 3,2 Prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen 0,8 1,6 Sonstige Bestätigungsleistungen (im Wesentlichen im Zusammenhang mit Comfort Lettern) 0,5 0,1 Sonstige Bestätigungsleistungen 1,3 1,7 Gesamt 4,6 4,9 Konzernzugehörigkeit Die TUI AG stellt als Mutterunternehmen des TUI AG Konzerns den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen nach § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) auf. Konzernabschluss und Konzernlagebericht der TUI AG werden nach § 325 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Sie sind im Internet unter www.bundesanzeiger.de sowie unter www.unternehmensregister.de unter den Stichworten TUI AG / TUI Aktiengesellschaft erhältlich. Ferner werden sie unter www.tui-group.com/de veröffentlicht. Aktionärsstruktur Die TUI AG hat im Geschäftsjahr 2020 bzw. in den Vorjahren Meldungen gemäß § 33 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu Veränderungen hinsichtlich der von Dritten gehaltenen Stimmrechtsanteile am Aktienkapital erhalten und gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG veröffentlicht und an das Unternehmensregister übermittelt. Im Folgenden werden Meldungen in verkürzter Form wiedergegeben, die zum 30. September 2020 noch Gültigkeit haben. KN-HOLDING LIMITED LIABILITY COMPANY / UNIFIRM LIMITED Die KN-Holding Limited Liability Company, Cherepovets, Russland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TUI AG am 20. Juni 2019 die Schwelle von 20 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 24,99 % (146.963.612 Stimmrechte) betrug. Sämtliche Stimmrechte wurden ihr gemäß § 34 WpHG über die Unifirm Limited, Nicosia, Cyprus, zugerechnet. In diesem Zusammenhang hat Alexey A. Mordashov, Russland, uns mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der TUI AG am 20. Juni 2019 den Schwellenwert von 20 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,00 % (0 Stimmrechte) betrug. LUIS RIU UND CARMEN RIU Luis Riu und Carmen Riu, jeweils Spanien, haben uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TUI AG am 11. Dezember 2014 jeweils den Schwellenwert von 5 % unterschritten hat und nun jeweils 3,72 % (19.854.616 Stimmrechte) beträgt. Diese 3,72 % wurden jedem der beiden aufgrund gemeinsam ausgeübter Kontrolle über die RIU HOTELS S.A. und die SARA-NJA S.L., jeweils Playa de Palma, Mallorca, Spanien, gemäß § 34 WpHG zugerechnet (bei den jeweils zugerechneten Stimmrechtsanteilen handelt es sich um dieselbe Beteiligung). DH DEUTSCHE HOLDINGS LIMITED Die DH Deutsche Holdings Limited hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TUI AG am 7. April 2020 den Schwellenwert von 5 % überschritten hat und nun 5,1 % (30.040.050 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche Stimmrechte wurden ihr gemäß § 34 WpHG zugerechnet. Die DH Deutsche Holdings Limited wird indirekt über die Lawson International Investments Ltd. von Hamed El Chiaty kontrolliert. STANDARD LIFE ABERDEEN PLC Die Standard Life Aberdeen Plc, Edinburgh, UK, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TUI AG am 7. April 2020 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,95 % (17.350.687 Stimmrechte) betrug. Sämtliche Stimmrechte wurden ihr gemäß § 34 WpHG zugerechnet. Außerdem teilte uns die Standard Life Aberdeen Plc mit, am 7. April 2020 Inhaberin von Instrumenten (Wertpapierleihe) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG über einem Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,05 % (300.000 Stimmrechte) gewesen zu sein. In Summe wurde uns damit ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 2,995 % mitgeteilt. BLACKROCK, INC. Die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, USA, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TUI AG am 29. Mai 2020 0,78 % (4.593.264 Stimmrechte) betrug. Sämtliche Stimmrechte wurden ihr gemäß § 34 WpHG zugerechnet. Außerdem teilte uns die BlackRock, Inc., mit, am 29. Mai 2020 Inhaberin von Instrumenten (Wertpapierleihe) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG über einem Stimmrechtsanteil in Höhe von 3,21 % (18.910.048 Stimmrechte) sowie von Instrumenten (Contract for Difference) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über einen Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,004 % (25.042 Stimmrechte) gewesen zu sein. In Summe wurde uns damit ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 3,99 % mitgeteilt. Aufstellung des Anteilsbesitzes des TUI Konzerns gemäß § 285 Nr. 11, Nr. 11a und Nr. 11b HGB scrollen Firma Land Kapitalanteil in % Eigenkapital in Tsd. Jahresergebnis Währung in Tsd. Konsolidierte verbundene Unternehmen Touristik Absolut Holding Limited, Qormi Malta 99,9 6.257,9 6.005 EUR Acampora Travel S.r.l., Sorrent Italien 100 3.112,4 1.620,3 EUR Adehy Limited, Dublin Irland 100 2.133,4 - 40,5 EUR Advent Insurance PCC Limited (Absolut Cell), Qormi Malta 100 12.689,8 1.427,5 EUR Africa Focus Tours Namibia (Proprietary) Limited, Windhuk Namibia 100 9.451,9 6.179,1 NAD Antwun S.A., Clémency Luxemburg 100 3.478,5 - 33,9 EUR ATC African Travel Concept Proprietary Limited, Kapstadt Südafrika 50,1 39.543,5 23.461,8 ZAR ATC-Meetings and Conferences Proprietary Limited, Kapstadt Südafrika 100 26,9 41 ZAR B.D.S Destination Services Tours, Kairo Ägypten 100 - 116,4 0 EGP BU RIUSA II EOOD, Sofia Bulgarien 100 15 0 BGN Cabotel-Hoteleria e Turismo Lda., Santiago Kap Verde 100 29.202.077 3.438.655 CVE Cassata Travel s.r.l., Cefalù (Palermo) Italien 66 287,9 167,5 EUR Cel Obert SL, Sant Joan de Caselles Andorra 100 2.636 178 EUR Chaves Hotel & Investimentos S.A., Sal-Rei, Boa Vista Island Kap Verde 100 2.054.220,2 0 CVE Citirama Ltd., Quatre Bornes Mauritius 100 28.554,4 7.253,6 MUR Club Hotel CV SA, Santa Maria Kap Verde 100 619.338,4 - 530.611,8 CVE Club Hotel Management Tunisia SARL, Djerba Tunesien 100 - 8.054,1 - 3.279,4 TND Cruisetour AG, Zürich Schweiz 100 2.076,9 903,7 CHF Crystal Holidays, Inc, Wilmington (Delaware) Vereinigte Staaten von Amerika 100 134,4 - 0,8 USD Daidalos Hotel- und Touristikunternehmen A.E., Athen Griechenland 89,8 14.769,1 1.938,6 EUR Darecko S.A., Clémency Luxemburg 100 5.847,6 - 49,3 EUR Destination Services Morocco SA, Agadir Marokko 100 13.449,4 - 1.021,3 MAD Destination Services Singapore Pte Limited, Singapur Singapur 100 29.292,8 - 118,7 SGD Egyptian Germany Co. for Hotels Limited, Kairo Ägypten 66,6 556,5 481,5 EGP Elena SL, Palma de Mallorca Spanien 100 5.096,4 0 EUR Entreprises Hotelières et Touristiques PALADIEN Lena Mary A.E., Argolis Griechenland 100 9.166,3 103,4 EUR ETA Turizm Yatirim ve Isletmeleri A.S., Ankara 4 Türkei 100 173.668,7 19.858,5 TRY Evre Grup Turizm Yatirim A.S., Ankara Türkei 100 17.517,2 - 24 TRY Explorers Travel Club Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 1.884,2 - 105,3 GBP Faberest S.r.l., Verona 4 Italien 100 134,4 59,7 EUR First Choice (Turkey) Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 5.048 22,6 EUR First Choice Holiday Hypermarkets Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP First Choice Holidays & Flights Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 490 485 GBP First Choice Land (Ireland) Limited, Dublin Irland 100 0 0 EUR First Choice Travel Shops Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP FIRST Reisebüro Güttler GmbH & Co. KG, Dormagen Deutschland 75,1 51,1 2 EUR FIRST Travel GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 25,6 0 EUR flyloco GmbH, Rastatt 1 Deutschland 100 102,3 0 EUR Follow Coordinate Hotels Portugal Unipessoal Lda, Albufeira Portugal 100 2.811,9 768,2 EUR Fritidsresor Tours & Travels India Pvt Ltd, Bardez, Goa Indien 100 - 215,6 - 66,4 INR GBH Turizm Sanayi Isletmecilik ve Ticaret A.S., Istanbul Türkei 100 23.877,8 14.795 TRY GEAFOND Numero Dos Fuerteventura S.A., Las Palmas, Gran Canaria Spanien 100 1.392,5 - 2,2 EUR GEAFOND Numero Uno Lanzarote S.A., Las Palmas, Gran Canaria Spanien 100 3.467 220 EUR Gemma Limited, Unguja Tansania 100 14.039.710 - 361.845 TZS German Tur Turizm Ticaret A.S., Izmir Türkei 100 - 55.433,8 - 47.542,9 TRY Groupement Touristique International SAS, Lille Frankreich 100 2.154,3 - 394,2 EUR Gulliver Travel d.o.o., Dubrovnik Kroatien 100 34.038 10.342 HRK Hannibal Tourisme et Culture SA, Tunis Tunesien 100 99,3 105,3 TND Hapag-Lloyd Reisebüro Hagen GmbH & Co. KG, Hannover Deutschland 70 100 2 EUR Hellenic EFS Hotel Management E.P.E., Athen Griechenland 100 6.303,9 1.776,5 EUR Holiday Center S.A., Cala Serena/Cala d'Or Spanien 100 22.080 3.162,6 EUR Holidays Services S.A., Agadir Marokko 100 29.727,2 6.689,9 MAD Iberotel International A.S., Antalya Türkei 100 17.999,2 - 25.074,9 TRY Iberotel Otelcilik A.S., Istanbul Türkei 100 22.384,2 - 5.639,3 TRY Inter Hotel SARL, Tunis Tunesien 100 - 60.293,4 0 TND Intercruises Shoreside & Port Services Canada, Inc., Quebec Kanada 100 4.716,8 - 170 CAD Intercruises Shoreside & Port Services Pty Limited, Sydney Australien 100 6.345,5 1.139 AUD Intercruises Shoreside & Port Services Sam, Monaco Monaco 100 273,8 82,6 EUR Intercruises Shoreside & Port Services SARL, Paris Frankreich 100 683,6 11,3 EUR Intercruises Shoreside & Port Services, Inc., State of Delaware Vereinigte Staaten von Amerika 100 823 - 1.710,8 USD Itaria Limited, Nikosia Zypern 100 - 368,8 - 43,4 EUR Jandia Playa S.A., Morro Jable/Fuerteventura Spanien 100 79.036,5 6.870,1 EUR Kurt Safari Proprietary Limited, White River - Mpumalanga Südafrika 51 6.443,9 3.488,5 ZAR Kybele Turizm Yatirim San. Ve Tic. A.S., Istanbul 7 Türkei 100 Label Tour EURL, Levallois Perret Frankreich 100 1.240,1 84,9 EUR Last-Minute-Restplatzreisen GmbH, Rastatt 1 Deutschland 100 27,4 0 EUR Le Passage to India Tours and Travels Pvt Ltd, New Delhi Indien 91 226.820,8 38.976,3 INR Lima Tours S.A.C., Lima Peru 100 71.318 - 1.315 PEN Lodges & Mountain Hotels SARL, Notre Dame de Bellecombe, Savoie Frankreich 100 - 5.248,1 - 444,7 EUR l'tur GmbH, Rastatt 1 Deutschland 100 758,5 0 EUR L'TUR Suisse AG, Dübendorf/ZH Schweiz 99,5 268,1 113,3 CHF Lunn Poly Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP Luso Ds - Agencia de Viagens Unipessoal Lda, Faro Portugal 100 2.659 254,7 EUR Magic Hotels SA, Tunis Tunesien 100 - 16.880,5 - 9.195,7 TND MAGIC LIFE Assets GmbH, Wien Österreich 100 9.583,4 9.754,5 EUR Magic Life Egypt for Hotels LLC, Sharm el Sheikh Ägypten 100 - 211.730,7 - 96.167,3 EGP Magic Tourism International S.A., Tunis Tunesien 100 40,1 - 3,4 TND Manahe Ltd., Quatre Bornes Mauritius 51 102.803,5 26.188,9 MUR Marella Cruises Limited, Luton 7 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 Medico Flugreisen GmbH, Rastatt 1 Deutschland 100 127,8 0 EUR Meetings & Events International Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 2.571,5 - 438,7 GBP Meetings & Events Spain S.L.U., Palma de Mallorca Spanien 100 - 68 - 352 EUR Meetings & Events UK Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 - 1.574,1 348,4 GBP Morvik EURL, Bourg Saint Maurice 5 Frankreich 100 - 1.701,7 - 88 EUR Musement S.p.A., Mailand 4 Italien 100 - 4.444,2 - 10.210,3 EUR MX RIUSA II S.A. de C.V., Cabo San Lucas Mexiko 100 7.420.339,3 862.961,8 MXN Nazar Nordic AB, Malmö Schweden 100 61.061,7 - 154,9 SEK Nordotel S.A., San Bartolome de Tirajana Spanien 100 93.600,5 1.524,9 EUR Nouvelles Frontieres Senegal S.R.L., Dakar Senegal 100 930.536,3 124.900,8 XOF Nungwi Limited, Sansibar Tansania 100 60.209.232,9 763.808,9 TZS Ocean College LLC, Sharm el Sheikh Ägypten 100 10.334,3 - 2.694,8 EGP Ocean Ventures for Hotels and Tourism Services SAE, Sharm el Sheikh Ägypten 98 - 6.045,4 0 EGP Pacific World (Beijing) Travel Agency Co., Ltd., Peking China 100 - 1.856,1 - 913 CNY Pacific World (Shanghai) Travel Agency Co. Limited, Shanghai China 100 14.376,2 1.419,6 CNY Pacific World Destination East Sdn. Bhd., Penang Malaysia 65 48.013,7 2.617,5 MYR Pacific World Meetings & Events (Thailand) Limited, Bangkok 6 Thailand 49 - 21.088,5 - 21.120 THB Pacific World Meetings & Events Hellas Travel Limited, Athen Griechenland 100 - 9,6 - 5,9 EUR Pacific World Meetings & Events Hong Kong, Limited, Hongkong Hongkong 100 8.427,6 - 1.131,3 HKD Pacific World Meetings & Events SAM, Monaco Monaco 100 99,6 - 257,3 EUR Pacific World Meetings & Events Singapore Pte. Ltd, Singapur Singapur 100 4.966 - 103,7 SGD Pacific World Meetings and Events France SARL, Nizza Frankreich 100 232,9 - 238,4 EUR Pacific World Travel Services Company Limited, Ho Chi Minh City Vietnam 90 22.932.926,5 9.678.630,4 VND Papirüs Otelcilik Yatirim Turizm Seyahat Insaat Ticaret A.S., Antalya Türkei 100 22.712,1 2.455,8 EUR Paradise Hotel Management Company LLC, Kairo Ägypten 100 641,1 54,3 EGP PATS N.V., Oostende Belgien 100 832,2 1,3 EUR Professor Kohts Vei 108 AS, Stabekk Norwegen 100 23.502,1 25.279,2 NOK Promociones y Edificaciones Chiclana S.A., Palma de Mallorca Spanien 100 2.727 112,3 EUR PT. Pacific World Nusantara, Bali Indonesien 100 17.695.395 - 1.022.621,1 IDR RC Clubhotel Cyprus Limited, Limassol Zypern 100 - 2,8 - 4,1 EUR RCHM S.A.S., Agadir Marokko 100 7.449,6 16.962,9 MAD Rideway Investments Limited, London Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 - 6,3 0 GBP Riu Jamaicotel Ltd., Negril Jamaika 100 21.772.687,3 4.675.644,7 JMD Riu Le Morne Ltd, Port Louis Mauritius 100 2.107.689,8 103.410,1 JMD RIUSA II S.A., Palma de Mallorca 6 Spanien 50 928.248 148.233 EUR RIUSA NED B.V., Amsterdam Niederlande 100 179.567,4 648,8 USD Robinson Austria Clubhotel GmbH, Villach-Landskron Österreich 100 12.737,2 319,4 EUR Robinson Club GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 30.658,5 0 EUR Robinson Club Italia S.p.A., Marina di Ugento Italien 100 20.162,9 1.032,3 EUR Robinson Club Maldives Private Limited, Male Malediven 100 - 19.358,4 - 5.093,9 USD Robinson Clubhotel Turizm Ltd. Sti., Istanbul Türkei 100 104.649,4 37.587,5 TRY Robinson Hoteles Espana S.A., Cala d'Or Spanien 100 3.183,5 399,4 EUR Robinson Hotels Portugal S.A., Vila Nova de Cacela Portugal 67 12.293,4 1.507,2 EUR Robinson Otelcilik A.S., Istanbul Türkei 100 50.469,2 17.316,2 TRY Santa Maria Hotels SA, Santa Maria Kap Verde 100 0 CVE SERAC Travel GmbH, Zermatt Schweiz 100 46,2 - 3,1 CHF Silversun Monitor Proprietary Limited, Kapstadt Südafrika 85 - 83,4 - 1.227,5 ZAR Skymead Leasing Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP Societe d'Exploitation du Paladien Marrakech SA, Marrakesch Marokko 100 - 111,8 0 EUR Societe d'Investissement Aérien S.A., Casablanca Marokko 100 37.896,4 59.319,9 MAD Societe d'Investissement et d'Exploration du Paladien de Calcatoggio (SIEPAC), Montreuil Frankreich 100 3.514,5 179,5 EUR Société d'investissement hotelier Almoravides S.A., Marrakesch Marokko 100 - 62.158,6 - 19.195,1 MAD Société Marocaine pour le Developpement des Transports Touristiques S.A., Agadir Marokko 100 18.641 3.820,8 MAD Sons of South Sinai for Tourism Services and Supplies SAE, Sharm el Sheikh Ägypten 84,1 - 1.684,6 0 EGP Specialist Holidays, Inc., Mississauga, Ontario Kanada 100 745,8 - 142,4 CAD Stella Polaris Creta A.E., Heraklion Griechenland 100 13.655,7 - 108,4 EUR STIVA RII Ltd., Dublin Irland 100 10.836,9 1.427,4 USD Summer Times International Ltd., Quatre Bornes Mauritius 100 0 0 MUR Summer Times Ltd., Quatre Bornes Mauritius 100 1.591,9 1.237,1 MUR Sunshine Cruises Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 3.978 - 113 GBP Tantur Turizm Seyahat A.S., Istanbul Türkei 100 207.665,1 72.192,1 TRY TdC Agricoltura Società agricola a r.l., Florenz Italien 100 228,7 - 698,2 EUR Tec4Jets NV, Zaventem Belgien 100 7.996,4 139,4 EUR Tenuta di Castelfalfi S.p.A., Florenz Italien 100 27.365,6 - 9.491,6 EUR Thomson Reisen GmbH, St. Johann Österreich 100 - 1.169,6 29,1 EUR Thomson Travel Group (Holdings) Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 11.068 - 111 GBP TICS GmbH Touristische Internet und Call Center Services, Rastatt 1 Deutschland 100 25 0 EUR TLT Reisebüro GmbH, Hannover 4 Deutschland 100 10.513,3 - 6,3 EUR TLT Urlaubsreisen GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 27,1 0 EUR Transfar - Agencia de Viagens e Turismo Lda., Faro Portugal 100 25.231,7 647,9 EUR Travel Choice Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 33.538,7 0 GBP Travel Guide With Offline Maps B.V., Amsterdam Niederlande 100 1.280,4 - 89,1 EUR TT Hotels Italia S.R.L., Rom Italien 100 - 598,4 - 413,2 EUR TT Hotels Turkey Otel Hizmetleri Turizm ve ticaret A.S., Antalya Türkei 100 801.292,5 31.690,2 TRY TUI (Suisse) AG, Zürich Schweiz 100 31.371,7 7.060,5 CHF TUI 4 U GmbH, Bremen 1 Deutschland 100 153,4 0 EUR TUI Airlines Belgium N.V., Oostende Belgien 100 - 31.164,9 - 74.559,5 EUR TUI Airlines Nederland B.V., Rijswijk Niederlande 100 31.423 - 12.192 EUR TUI Airways Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 766.000 - 5.000 GBP TUI aqtiv GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 197,7 0 EUR TUI Austria Holding GmbH, Wien Österreich 100 56.657,2 1.480,3 EUR TUI Belgium NV, Oostende Belgien 100 320.365,3 15.694,6 EUR TUI Belgium Real Estate N.V., Brüssel Belgien 100 8.477,5 838,4 EUR TUI Belgium Retail N.V., Zaventem Belgien 100 38.682,3 8.673,1 EUR TUI BLUE AT GmbH, Schladming Österreich 100 11.715,9 - 375,8 EUR TUI Bulgaria EOOD, Varna Bulgarien 100 7.296 - 380 BGN TUI Curaçao N.V., Curaçao Land Curaçao 100 1.160,8 269,5 ANG TUI Customer Operations GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 85,2 0 EUR TUI Cyprus Limited, Nikosia Zypern 100 10.638,5 - 3.098 EUR TUI Danmark A/S, Kopenhagen Dänemark 100 85.222 - 3.806 DKK TUI Destination Experiences Costa Rica SA, San José Costa Rica 100 1.839.479,3 323.473,6 CRC TUI Destination Services Cyprus, Nikosia Zypern 100 1.203,8 2 EUR TUI Deutschland GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 66.643,3 0 EUR TUI Dominicana SAS, Higuey Dominikanische Republik 100 302.785,2 102.611,3 DOP TUI DS USA, Inc, Wilmington (Delaware) Vereinigte Staaten von Amerika 100 152,9 139,7 USD TUI España Turismo SL, Palma de Mallorca Spanien 100 77.162.000 5.320 EUR TUI Finland Oy Ab, Helsinki Finnland 100 12.381,2 621,7 EUR TUI France SA, Nanterre Frankreich 100 - 269.101,4 - 115.368,7 EUR TUI Hellas Travel Tourism and Airlines A.E., Athen Griechenland 100 10.582,3 - 1.172,1 EUR TUI Holding Spain S.L., Palma de Mallorca Spanien 100 78.701 6.236 EUR TUI Hotel Betriebsgesellschaft mbH, Hannover 1 Deutschland 100 25 0 EUR TUI Ireland Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 19.463 3.548 GBP TUI Italia S.r.l., Fidenza Italien 100 799,5 - 4.689,4 EUR TUI Jamaica Limited, Montego Bay Jamaika 100 470,8 196,1 USD TUI Magic Life GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 25 0 EUR TUI Malta Limited, Pieta Malta 100 297,7 - 240,2 EUR TUI Mexicana SA de CV, Mexico Mexiko 100 160.179,8 52.443,1 MXN TUI Nederland Holding N.V., Rijswijk Niederlande 100 121.672 - 7.458 EUR TUI Nederland N.V., Rijswijk Niederlande 100 72.498 4.601 EUR TUI Nordic Holding AB, Stockholm Schweden 100 4.068.196 3 SEK TUI Norge AS, Stabekk Norwegen 100 123.580 14.378,8 NOK TUI Northern Europe Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 25.000 12.000 GBP TUI Norway Holding AS, Stabekk Norwegen 100 812.890,3 13.938,5 NOK TUI Österreich GmbH, Wien Österreich 100 14.083 1.598,2 EUR TUI Pension Scheme (UK) Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP TUI Poland Dystrybucja Sp. z o.o., Warschau Polen 100 30.846,8 22.737,9 PLN TUI Poland Sp. z o.o., Warschau Polen 100 36.169,6 11.441,1 PLN TUI PORTUGAL - Agencia de Viagens e Turismo S.A., Faro Portugal 100 40.988,2 3.810,2 EUR TUI Reisecenter Austria Business Travel GmbH, Wien Österreich 74,9 3.935,4 516,8 EUR TUI Service AG, Altendorf Schweiz 100 10.393,8 1.627,8 CHF TUI Suisse Retail AG, Zürich Schweiz 100 11.381,5 1.036,7 CHF TUI Sverige AB, Stockholm Schweden 100 1.819.989 - 137.477 SEK TUI Technology NV, Zaventem Belgien 100 16.254,1 2.359,9 EUR TUI Travel Distribution N.V., Oostende Belgien 100 869,7 104,9 EUR TUI UK Italia Srl, Turin Italien 100 1.985 34,2 EUR TUI UK Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 797.000 132.000 GBP TUI UK Retail Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 186.000 - 27.000 GBP TUI UK Transport Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 62.359 131.782 GBP TUI fly GmbH, Langenhagen 1 Deutschland 100 89.144,1 0 EUR TUI fly Nordic AB, Stockholm Schweden 100 157.149 75.917 SEK TUI fly Vermarktungs GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 40,9 0 EUR Tunisie Investment Services Holding S.A., Tunis Tunesien 100 - 3.817,1 71,4 TND Tunisie Voyages S.A., Tunis Tunesien 100 - 3.513,3 9.354,3 TND Tunisotel S.A.R.L., Tunis Tunesien 100 257,8 - 58,3 TND Turcotel Turizm A.S., Istanbul Türkei 100 72.405,5 - 84.198,7 TRY Turkuaz Insaat Turizm A.S., Ankara Türkei 100 18.979 - 49.765,5 TRY Ultramar Express Transport S.A., Palma de Mallorca Spanien 100 32.049 8.719 EUR WOT Hotels Adriatic Management d.o.o., Zagreb Kroatien 51 154 219,1 HRK Zanzibar Beach Village Limited, Sansibar Tansania 100 86.746.949,2 7.588.230,2 TZS Alle übrigen Segmente Absolut Insurance Limited, St. Peter Port Guernsey 100 10.904 4.111,2 GBP Canadian Pacific (UK) Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 - 410 0 GBP Cast Agencies Europe Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 - 20.310 0 USD CP Ships (Bermuda) Ltd., Hamilton Bermuda 100 10.936 - 654 USD CP Ships (UK) Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 46.912 8.215 USD CP Ships Ltd., Saint John Kanada 100 0,6 - 95,1 CAD DEFAG Beteiligungsverwaltungs GmbH I, Hannover 1 Deutschland 100 525.025 0 EUR DEFAG Beteiligungsverwaltungs GmbH III, Hannover 1 Deutschland 100 250.025 0 EUR Europa 2 Ltd, Valletta Malta 100 19,1 3,2 EUR First Choice Holidays Finance Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 55.038 32.436 GBP First Choice Holidays Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 14.321 70 GBP First Choice Olympic Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 - 451 0 GBP Hapag-Lloyd (Bahamas) Limited, Nassau Bahamas 100 6.187,7 126,8 EUR Jetset Group Holding (Brazil) Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP Jetset Group Holding Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP Leibniz-Service GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 27 0 EUR Mala Pronta Viagens e Turismo Ltda., Curitiba Brasilien 100 6.909,4 - 983 BRL Manufacturer's Serialnumber 852 Limited, Dublin Irland 100 686,6 - 5,2 USD MSN 1359 GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 25 0 EUR PM Peiner Maschinen GmbH, Hannover Deutschland 100 2.707,2 - 741,1 EUR Preussag Beteiligungsverwaltungs GmbH IX, Hannover 1 Deutschland 100 105.025 0 EUR Sovereign Tour Operations Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP Thomson Airways Trustee Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP travel-Ba.Sys GmbH & Co KG, Mülheim an der Ruhr Deutschland 83,5 1.499,8 2 EUR TUI Ambassador Tours Unipessoal Lda, Lissabon Portugal 100 816,8 - 1.007,3 EUR TUI Aviation GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 25 0 EUR TUI Aviation Holding GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 25 0 EUR TUI Aviation Services Limited, Luton 7 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 TUI Beteiligungs GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 202.012,3 0 EUR TUI Brasil Operadora e Agencia de Viagens LTDA, Curitiba Brasilien 100 - 404,2 - 6.083,3 BRL TUI Business Services GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 25 0 EUR TUI Canada Holdings, Inc, Toronto Kanada 100 397.355,4 3.128,7 CAD TUI Chile Operador y Agencia de Viajes SpA, Santiago Chile 100 6.503,5 - 48.931,8 CLP TUI China Travel CO. Ltd., Peking China 75 9.031,2 13.898,8 CNY TUI Colombia Operadora y Agencia de Viajes SAS, Bogota Kolumbien 100 - 1.161.830,6 - 150.259,3 COP TUI Group Fleet Finance Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 44.571 26.136 EUR TUI Group Services GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 18.146,3 0 EUR TUI Group UK Healthcare Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP TUI Group UK Trustee Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP TUI Immobilien Services GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 73.958,2 0 EUR TUI India Private Limited, New Delhi Indien 100 - 378.003,8 - 227.699,5 INR TUI InfoTec GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 12.863,3 0 EUR TUI Insurance Services GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 30,9 0 EUR TUI International Holiday (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur Malaysia 100 - 2.898,6 - 4.398,6 MYR TUI Leisure Travel Service GmbH, Neuss 1 Deutschland 100 103 0 EUR TUI LTE Viajes S.A de C.V, Mexico City Mexiko 100 2.284,9 4.948,1 MXN TUI Spain, SLU, Madrid Spanien 100 13.739,4 - 18.864,9 EUR TUI Travel Amber E&W LLP, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP TUI Travel Aviation Finance Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 160.285 50.215 USD TUI Travel Common Investment Fund Trustee Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP TUI Travel Group Management Services Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 0 0 GBP TUI Travel Group Solutions Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 93.688 - 1.817 GBP TUI Travel Holdings Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 724.173 159.481 GBP TUI Travel Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 601.169 - 12.708 GBP TUI Travel Overseas Holdings Limited, Luton Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 100 151.957 - 1.276 GBP TUI-Hapag Beteiligungs GmbH, Hannover 1 Deutschland 100 25 0 EUR Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen Touristik "Schwerin Plus" Touristik-Service GmbH, Schwerin 1 Deutschland 80 33,4 0 EUR Ambassador Tours S.A., Barcelona Spanien 100 - 1.036 - 1 EUR FIRST Reisebüro Güttler Verwaltungs GmbH, Hannover Deutschland 75 28,3 - 1,6 EUR Gebeco Verwaltungsgesellschaft mbH, Kiel Deutschland 50,2 40,9 6,9 EUR Hapag-Lloyd Reisebüro Hagen Verwaltungs GmbH, Hannover Deutschland 70 17,1 - 1,4 EUR HV Finance SAS, Levallois Perret Frankreich 100 - 191,4 - 6 EUR L'TUR Polska Sp.z o.o., Stettin Polen 100 289,2 15,1 PLN L'TUR SARL, Schiltigheim Frankreich 100 46,7 11,7 EUR New Eden S.A., Marrakesch Marokko 100 38,5 - 38,7 MAD Società Consortile a r.l. Tutela dei Viaggiatori TUI Italia, Fidenza (Pr) Italien 100 9,6 0 EUR Société de Gestion du resort Al Baraka, Marrakesch Marokko 100 - 26.611,7 - 10.187,2 MAD T-Développement SAS, Levallois Perret 3 Frankreich 100 8,7 - 3,2 EUR Triposo GmbH i.L., Berlin Deutschland 100 190 12,7 EUR TUI 4 U Poland sp.zo.o., Warschau Polen 100 1.686,7 220,5 PLN TUI BLUE DE GmbH, Hannover Deutschland 100 0 0 EUR TUI d.o.o., Maribor Slowenien 100 15,9 - 0,5 EUR TUI Magyarország Utazasi Iroda Kft., Budapest Ungarn 100 29.392 9.016 HUF TUI Reisecenter GmbH, Salzburg Österreich 100 27,3 - 3,8 EUR TUI ReiseCenter Slovensko s.r.o., Bratislava Slowakei 100 102,3 21,8 EUR TUI Travel Cyprus Limited, Nikosia Zypern 100 0 0 EUR TUI fly Academy Brussels, Zaventem Belgien 100 553 - 13,4 EUR Alle übrigen Segmente Bergbau Goslar GmbH, Goslar Deutschland 100 3.190,2 101,7 EUR travel-Ba.Sys Beteiligungs GmbH, Mülheim an der Ruhr Deutschland 83,5 42,9 - 0,1 EUR At Equity zu bewertende Unternehmen Touristik Abou Soma for Hotels S.A.E., Giza Ägypten 16,7 14.056,8 2.030,4 EGP Ahungalla Resorts Limited, Colombo Sri Lanka 40 3.391.988,8 - 351.392,1 LKR Aitken Spence Travels (Private) Limited, Colombo Sri Lanka 50 1.794.776 867.646,8 LKR Alpha Tourism and Marketing Services Ltd., Port Louis Mauritius 25 8.748,3 5.505,5 USD ARP Africa Travel Limited, Harrow Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 25 2.243,9 1.446 GBP Atlantica Hellas A.E., Rhodos Griechenland 50 66.848,3 3.969,7 EUR Atlantica Hotels and Resorts Limited, Lemesos Zypern 49,9 36.956,6 10.353,6 EUR Bartu Turizm Yatirimlari Anonim Sirketi, Istanbul Türkei 50 - 61.696,9 - 226.768 TRY Clubhotel Kleinarl GmbH & Co KG, Flachau Österreich 24 8.954,2 2 EUR Corsair SA, Rungis Frankreich 25 - 7.293,7 - 45.837,3 EUR Daktari Travel & Tours Ltd., Limassol Zypern 33,3 776,4 283,6 EUR DER Reisecenter TUI GmbH, Dresden Deutschland 50 1.937,1 72,2 EUR Diamondale Limited, Dublin Irland 27 0 0 EUR ENC for touristic Projects Company S.A.E., Sharm el Sheikh Ägypten 50 72.500,1 24.500,1 EGP Etapex, S.A., Agadir Marokko 35 232.221,4 48.890,3 MAD Fanara Residence for Hotels S.A.E., Sharm el Sheikh Ägypten 50 3.360,8 - 5.109,2 EGP Gebeco Gesellschaft für internationale Begegnung und Cooperation mbH & Co. KG, Kiel Deutschland 50,1 5.856,8 2 EUR GRUPOTEL DOS S.A., Can Picafort Spanien 50 90.858,2 14.399,9 EUR Ha Minh Ngan Company Limited, Hanoi Vietnam 50 898.697.244,6 - 1.055.551 VND Holiday Travel (Israel) Limited, Airport City Israel 50 10.367 350 ILS Hydrant Refuelling System NV, Brüssel Belgien 25 2.809,6 1.104,5 EUR InteRes Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Darmstadt Deutschland 25,2 656,8 - 326,3 EUR Interyachting Limited, Limassol Zypern 45 - 457,3 - 35,3 EUR Jaz Hospitality Services DMCC, Dubai Vereinigte Arabische Emirate 50 2.564,1 552,1 EUR Jaz Hotels & Resorts S.A.E., Kairo Ägypten 51 58.465,6 53.647 EGP Kamarayat Nabq Company for Hotels S.A.E., Sharm el Sheikh Ägypten 50 73.445,9 14.045,9 EGP Karisma Hotels Adriatic d.o.o., Zagreb Kroatien 33,3 104.080 - 4.396 HRK Karisma Hotels Caribbean S.A., Panama Panama 50 41.469,4 2.684,3 USD Pollman's Tours and Safaris Limited, Mombasa Kenia 25 583.772,1 168.297,2 KES Raiffeisen-Tours RT-Reisen GmbH, Burghausen Deutschland 25,1 4.011,7 2.535,3 EUR Ranger Safaris Ltd., Arusha Tansania 25 7.149.854 1.781.529 TZS Riu Hotels S.A., Palma de Mallorca Spanien 49 563.082 56.373 EUR Sharm El Maya Touristic Hotels Co. S.A.E., Kairo Ägypten 50 97.409,9 12.512,8 EGP Südwest Presse + Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH & Co.KG, Ulm Deutschland 50 100 2 EUR Sun Oasis for Hotels Company S.A.E., Hurghada Ägypten 50 476.630,9 258.275,2 AED Sunwing Travel Group, Inc, Toronto Kanada 49 477.504,8 - 59.220,3 CAD Teckcenter Reisebüro GmbH, Kirchheim unter Teck Deutschland 50 772,6 260,7 EUR Tikida Bay S.A., Agadir Marokko 34 174.570,4 9.511,2 MAD TIKIDA DUNES S.A., Agadir Marokko 30 360.656,2 16.256,1 MAD Tikida Palmeraie S.A., Marrakesch Marokko 33,3 145.293,6 4.702,5 MAD Togebi Holdings Limited, Nikosia Zypern 10 - 195.902,9 - 107.694,4 USD Travco Group Holding S.A.E., Kairo Ägypten 50 77.063,9 60.563,9 EGP TRAVELStar GmbH, Hannover Deutschland 50 1.203,7 703,7 EUR TRAVELStar Touristik GmbH & Co. OHG, Wien Österreich 50 81,6 2 EUR TUI Cruises GmbH, Hamburg Deutschland 50 734.505,1 434.285,1 EUR UK Hotel Holdings FZC L.L.C., Fujairah Vereinigte Arabische Emirate 50 130.103 3.502 AED Vitya Holding Co. Ltd., Takua, Phang Nga Province Thailand 47,5 - 389.503 - 16.865,8 THB WOT Hotels Adriatic Asset Company d.o.o., Tucepi Kroatien 50 169.011 - 1.238 HRK Alle übrigen Segmente .BOSYS SOFTWARE GMBH, Hamburg Deutschland 25,2 310,7 373,2 EUR Sonstige Beteiligungsgesellschaften Touristik Belgian Travel Network cvba, Sint-Martens-Latem Belgien 50 405,3 133,9 EUR Bonitos Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main Deutschland 50 770,9 - 14,7 EUR Clubhotel Kleinarl GmbH, Flachau Österreich 24 58,8 3,1 EUR Südwest Presse + Hapag-Lloyd Reisebüro Verwaltungs GmbH, Ulm Deutschland 50 21,3 - 0,1 EUR Alle übrigen Segmente Elevator-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover Deutschland 50 96,7 - 13,9 EUR 1 Mit der Muttergesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag 2 Ergebnis ist den Gesellschaftern zugeteilt worden 3 Rumpfgeschäftsjahr 1.11.2018 - 30.9.2019 4 Rumpfgeschäftsjahr 1.1. - 30.9.2019 5 Rumpfgeschäftsjahr 1.12.2018 - 30.9.2019 6 Unternehmerische Leitung 7 Daten liegen noch nicht vor 27 Gesellschaften sind mit Hinweis auf § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB nicht in der Anteilsbesitzliste aufgeführt. Offenlegung der Komplementärstellung im TUI Konzern zum 30. September 2020 Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGB FIRMA MIT REGISTERSITZ Clubhotel Kleinarl GmbH & Co KG, Flachau FIRST Reisebüro Güttler GmbH & Co. KG, Dormagen Gebeco Gesellschaft für internationale Begegnung und Cooperation mbH & Co. KG, Kiel Hapag-Lloyd Reisebüro Hagen GmbH & Co. KG, Hannover Südwest Presse + Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH & Co.KG, Ulm travel-Ba.Sys GmbH & Co KG, Mülheim an der Ruhr FIRMA DES KOMPLEMENTÄRS MIT REGISTERSITZ Clubhotel Kleinarl GmbH, Flachau FIRST Reisebüro Güttler Verwaltungs GmbH, Hannover Gebeco Verwaltungsgesellschaft mbH, Kiel Hapag-Lloyd Reisebüro Hagen Verwaltungs GmbH, Hannover Südwest Presse + Hapag-Lloyd Reisebüro Verwaltungs GmbH, Ulm travel-Ba.Sys Beteiligungs GmbH, Mülheim an der Ruhr Währungskurse scrollen Währung ISO Code Euro-Mittelkurs 1 Euro = United Arab Emirates Dirham AED 4,31 Afghanistan Afghani AFN 90,29 Albanian Lek ALL 124,85 Armenian Dram AMD 575,49 Netherlands Antillean Guilder ANG 2,11 Angolan Kwanza AOA 749,50 Argentine Peso ARS 89,65 Australian Dollar AUD 1,65 Aruba Guilder AWG 2,13 Azerbaijani New Manat AZN 2,00 Barbadian Dollar BBD 2,35 Bangladesh Taka BDT 99,24 Bulgarian Lev BGN 1,96 Bahraini Dinar BHD 0,44 Burundi Franc BIF 2.297,12 Bermudian Dollar BMD 1,17 Brunei Dollar BND 1,61 Bolivian Boliviano BOB 8,11 Brazilian Real BRL 6,62 Bahamas Dollar BSD 1,17 Botswanan Pula BWP 13,60 Belizean Dollar BZD 2,37 Canadian Dollar CAD 1,57 Congolese Franc CDF 2.312,03 Swiss Franc CHF 1,08 Chilean Peso CLP 924,72 Chinese Yuan Renminbi CNY 8,01 Colombian Peso COP 4.564,31 Costa Rican Colon CRC 707,47 Serbian Dinar CSD 116,18 Convertible Cuban Peso CUC 1,17 Cuban Peso CUP 31,12 Cape Verde Escudo CVE 110,27 Czech Crown CZK 27,17 Djiboutian Franc DJF 209,71 Danish Krone DKK 7,45 Dominican Republic Peso DOP 68,52 Algerian Dinar DZD 151,72 Egyptian Pound EGP 18,51 Ethiopian Birr ETB 43,41 Euro EUR 1,00 Fijian Dollar FJD 2,51 British Pound Sterling GBP 0,91 Georgian Lari GEL 3,76 Ghana Cedi GHC 68.666,48 Gibraltar Pound GIP 0,91 Gambian Dalasi GMD 61,66 Guinean Franc GNF 11.538,46 Guatemalan Quetzal GTQ 9,14 Guyanese Dollar GYD 246,98 Hong Kong Dollar HKD 9,10 Honduras Lempira HNL 29,21 Croatian Kuna HRK 7,55 Haitian Gourde HTG 79,04 Hungarian Forint HUF 364,72 Indonesian Rupiah IDR 17.491,78 Israel Shekel ILS 4,05 Indian Rupee INR 86,62 Iraqi Dinar IQD 1.389,16 Iranian Rial IRR 49.501,79 Iceland Krona ISK 161,99 Jamaican Dollar JMD 166,11 Jordanian Dinar JOD 0,83 Japanese Yen JPY 124,14 Kenyan Shilling KES 127,38 Kyrgyzstan Som KGS 94,54 South Korean Won KRW 1.372,66 Kuwaiti Dinar KWD 0,36 Kazakhstan Tenge KZT 508,51 Laotian Kip LAK 10.872,58 Lebanese Pound LBP 1.775,92 Sri Lanka Rupee LKR 217,48 Liberian Dollar LRD 235,95 Libyan Dinar LYD 1,63 Moroccan Dirham MAD 10,86 Moldovan Leu MDL 19,81 Madagascar Ariary MGA 4.584,76 Macedonian Denar MKD 61,70 Myanmar Kyat MMK 1.562,47 Mongolian Tugrik MNT 3.362,71 Macau Pataca MOP 9,37 Mauritanian Ouguiya MRO 421,61 Mauritius Rupee MUR 46,79 Maldives Rufiyaa MVR 18,15 Malawian Kwacha MWK 897,24 Mexican Peso MXN 26,41 Malaysian Ringgit MYR 4,88 Mozambique New Metical MZM 85.742,81 Namibia Dollar NAD 19,84 Nigerian Naira NGN 447,56 Nicaraguan Cordoba NIO 41,05 Norwegian Kroner NOK 11,06 Nepalese Rupee NPR 138,82 New Zealand Dollar NZD 1,78 Omani Rial OMR 0,45 Panamian Balboa PAB 1,17 Peruvian New Sol PEN 4,23 Papua New Guinea Kina PGK 4,16 Philippines Peso PHP 56,82 Pakistani Rupee PKR 195,17 Polish Zloty PLN 4,53 Paraguay Guarani PYG 8.208,46 Qatari Rial QAR 4,28 Romania New Leu RON 4,87 Russian Rouble RUB 92,91 Rwandan Franc RWF 1.146,21 Saudi Riyal SAR 4,40 Seychelles Rupee SCR 21,11 Swedish Krona SEK 10,53 Singapore Dollar SGD 1,61 Sierra Leone Leone SLL 11.615,91 Somali Shilling SOS 690,55 Sao Tome & Principe Dobra STD 24,54 El Salvador Colon SVC 10,28 Soloman Island Dollars SBD 9,43 Syrian Pound SYP 601,48 Thai Baht THB 37,12 Tunisian Dinnar TND 3,23 Tonga Pa'anga TOP 2,71 Turkish New Lira TRY 9,18 Trinidad & Tobago Dollar TTD 8,01 Taiwan Dollar TWD 34,07 Tanzanian Shilling TZS 2.724,82 Ukrainian Hryvnia UAH 33,28 Ugandan Shilling UGX 4.367,00 United States Dollar USD 1,17 Uruguayan Peso UYU 49,91 Uzbekistani Soum UZS 12.124,39 Venezuelan Bolivar Fuerte VEF 11,73 Vietnamese Dong VND 27.235,47 Vanuatu Vatu VUV 133,30 Samoa Tala WST 3,08 CFA Franc BEAC XAF 665,91 East Caribbean Dollar XCD 3,18 IMF Special Drawing Rights XDR 0,83 CFA Franc BCEAO XOF 655,96 French Pacific Franc XPF 122,06 Yemeni Rial YER 294,86 South African Rand ZAR 19,91 Zambian Kwacha ZMK 23,55 Zimbabwean Dollar ZWD 425,01 Aufsichtsrat und Vorstand Aufsichtsrat der TUI AG scrollen Name Funktion / Beruf Ort Erstbestellung Bestellt bis Ende HV Mandate 2 Dr. Dieter Zetsche Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI AG Stuttgart 13.2.2018 2023 b) Veta Health LLC Frank Jakobi 1 Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI AG Reiseverkehrskaufmann Hamburg 15.8.2007 2021 Peter Long Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI AG Vorsitzender Countrywide PLC Kent 9.2.2016 2021 b) Countrywide PLC 3 Ingrid-Helen Arnold Präsidentin, SAP Data Network Walldorf 11.2.2020 2024 b) Heineken N. V. Andreas Barczewski 1 Flugkapitän Hannover 10.5.2006 2021 a) TUI fly GmbH 4 Peter Bremme 1 Landesbezirksfachbereichsleiter Besondere Dienstleistungen der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Hamburg 2.7.2014 2021 a) TÜV Nord AG Prof. Dr. Edgar Ernst Präsident Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. Bonn 9.2.2011 2021 a) Metro AG Vonovia SE 4 Wolfgang Flintermann 1 Group Director Financial Accounting & Reporting, TUI AG Großburgwedel 13.6.2016 2021 a) Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG María Garaña Corces Vizepräsidentin Professional Services, Europa Mittlerer Osten und Afrika, Adobe Inc. London 11.2.2020 2024 b) Alantra Partners, S. A. Liberbank, S. A. Angelika Gifford Vizepräsidentin Central Region, Facebook Inc. Berlin 26.3.2012 2021 a) thyssenkrupp AG b) Facebook Inc. 9.2.2016 * Valerie Gooding Mitglied von Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen London 11.12.2014 11.2.2020 b) Aviva Insurance Ltd. Aviva Life Holdings Ltd. Vodafone Group PLC Stefan Heinemann 1 Product Owner Disposition & Maintenance, IMSD Aviation, TUI InfoTec GmbH Hannover 21.7.2020 2021 Dr. Dierk Hirschel 1 Bereichsleiter Wirtschaftspolitik der Gewerkschaft ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berlin 16.1.2015 2021 a) DZ Bank AG Janis Kong Mitglied von Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen London 11.12.2014 11.2.2020 b) Bristol Airport Ltd. Copenhagen Airport Portmeirion Group PLC Roadis Transportation Holding S. L. U. South West Airports Ltd. Vladimir Lukin Sonderberater des CEO OOO Severgroup Moskau 12.2.2014 2024 5.6.2019 * Coline McConville Mitglied von Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen London 11.12.2014 2024 b) 3i Group PLC Fevertree Drinks PLC Travis Perkins PLC Alexey Mordashov Vorstandsvorsitzender PAO Severstal Moskau 9.2.2016 2021 b) JSC "Power Machines" 3 JSC "Severstal Management" 3 Lenta PLC 3 Nord Gold S. E. PAO "Severstal Management" 3 Michael Pönipp 1 Hotelkaufmann Hannover 17.4.2013 2021 a) TUI Deutschland GmbH Carola Schwirn 1 Ressortkoordinatorin im Fachbereich Verkehr der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berlin 1.8.2014 2021 Anette Strempel 1 Reiseverkehrskauffrau Hemmingen 2.1.2009 2021 Ortwin Strubelt 1 Reiseverkehrskaufmann Hamburg 3.4.2009 30.6.2020 Joan Trían Riu Mitglied des Vorstands der Riu Hotels & Resorts Palma de Mallorca 12.2.2019 2024 b) Ahungalla Resorts Ltd. RIUSA II S. A. Riu Hotels, S. A. Stefan Weinhofer 1 Referent Internationale Arbeitsbeziehungen, TUI AG Wien 9.2.2016 2021 b) TUI Austria Holding GmbH scrollen Name Anzahl der TUI AG Aktien (direkt und indirekt) 2 Dr. Dieter Zetsche 105.000 Frank Jakobi 1 1.291 Peter Long 8.625 Ingrid-Helen Arnold 0 Andreas Barczewski 1 0 Peter Bremme 1 0 Prof. Dr. Edgar Ernst 0 Wolfgang Flintermann 1 2.507 María Garaña Corces 0 Angelika Gifford 4.100 Valerie Gooding 994 Stefan Heinemann 1 5.658 Dr. Dierk Hirschel 1 0 Janis Kong 5.985 Vladimir Lukin 0 Coline McConville 0 Alexey Mordashov 0 Michael Pönipp 1 1.226 Carola Schwirn 1 0 Anette Strempel 1 4.430 Ortwin Strubelt 1 2.946 Joan Trían Riu 0 Stefan Weinhofer 1 0 1 Vertreter der Arbeitnehmer. 2 Alle Angaben zu den Mandaten beziehen sich auf den 30. September 2020 bzw. auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat der TUI AG im GJ 2020. 3 Vorsitzender. 4 Stellvertretender Vorsitzender. * Neubestellung. a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 AktG. b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 AktG. Vorstand der TUI AG scrollen Name Ressort Mandate Anzahl TUI AG Aktien (direkt und indirekt) 1 Friedrich Joussen (Alter: 57 Jahre) Mitglied des Vorstands seit Oktober 2012 Vorsitzender seit Februar 2013 Co-Vorsitzender seit Dezember 2014 Vorsitzender seit Februar 2016 Aktuelle Bestellung bis September 2025 Vorsitzender a) Sixt SE 2 TUI Deutschland GmbH 2 TUI fly GmbH 2 b) RIUSA II S. A. 2 903.294 Birgit Conix (Alter: 55 Jahre) Mitglied des Vorstands seit Juli 2018 Aktuelle Bestellung bis Dezember 2020 CFO - b) Sunwing Travel Group Inc. 0 David Burling (Alter: 52 Jahre) Mitglied des Vorstands seit Juni 2015 Aktuelle Bestellung bis Mai 2024 CEO Markets & Airlines a) TUI Deutschland GmbH TUI fly GmbH b) First Choice Holidays Ltd. First Choice Holidays & Flights Ltd. First Choice Olympic Ltd. Sunwing Travel Group Inc. TUI Canada Holdings Inc. TUI Northern Europe Ltd. TUI Nordic Holdings Sweden AB TUI Travel Group Management Services Ltd. TUI Travel Holdings Ltd. TUI Travel Ltd. TUI Travel Overseas Holdings Ltd. 16.300 Sebastian Ebel (Alter: 57 Jahre) Mitglied des Vorstands seit Dezember 2014 Aktuelle Bestellung bis Dezember 2020 Neue Bestellung ab Januar 2021 bis Dezember 2023 als CFO CEO Hotels & Resorts, Cruises, Destinations Experiences a) BRW Beteiligungs AG Eves Information Technology AG 2 TCT TechnikCentrumThale GmbH b) RIUSA II S. A. TUI China 12.750 Dr. Elke Eller (Alter: 58 Jahre) Mitglied des Vorstands seit Oktober 2015 Aktuelle Bestellung bis Oktober 2021 CHRO / Arbeitsdirektorin a) K+S AG TUI Deutschland GmbH TUI fly GmbH b) TUI Belgium N. V. TUI Nederland Holding N. V. 2 22.545 Frank Rosenberger (Alter: 52 Jahre) Mitglied des Vorstands seit Januar 2017 Aktuelle Bestellung bis Dezember 2021 CIO & Future Markets a) Peakwork AG TUI Deutschland GmbH - 5.000 1 Alle Angaben beziehen sich auf den 30. September 2020 bzw. auf den Zeitpunkt des Austritts aus dem Vorstand im GJ 2020. Peter Krüger ist mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zum Mitglied des Vorstands für die Bereiche Group Strategy, M&A, Airline und JVs bestellt. 2 Vorsitzende/-r. a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 AktG. b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 AktG. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS Entwicklung des Anlagevermögens der TUI AG vom 1.10.2019 bis zum 30.9.2020 scrollen Anschaffungs- und Herstellungskosten Tsd. € Stand 1.10.2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 30.9.2020 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen 7.925 794 3.465 4.087 9.341 Geleistete Anzahlungen 6.077 105 1.944 - 4.238 - 14.002 899 5.409 - 151 9.341 Sachanlagen Grundstücke, Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 42.543 8 37 151 42.665 Technische Anlagen und Maschinen 58 - - - 58 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.323 145 162 - 4.306 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - - 46.924 153 199 151 47.029 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 9.924.239 1.031.409 145.626 - 10.810.022 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 704.302 347.181 373.585 - 677.898 Beteiligungen 361.325 77.523 - - 438.848 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - 4.078 - - 4.078 Wertpapiere des Anlagevermögens 4.843 69 - - 4.912 Sonstige Ausleihungen - - - - - Geleistete Anzahlungen 952 - 952 - - 10.995.661 1.460.260 520.163 - 11.935.758 Anlagevermögen 11.056.587 1.461.312 525.771 - 11.992.128 scrollen Wertberichtigungen Tsd. € Stand 1.10.2019 Abschreibungen Zuschreibungen Abgänge Stand 30.9.2020 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen 4.360 1.552 - 2.610 3.302 Geleistete Anzahlungen - - - - - 4.360 1.552 - 2.610 3.302 Sachanlagen Grundstücke, Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 4.300 1.236 - 3 5.533 Technische Anlagen und Maschinen 23 4 - - 27 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.921 294 - 157 3.058 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - - 7.244 1.534 - 160 8.618 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 2.321.411 1.476.090 416 - 3.797.085 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 72.638 36.896 - 64.000 45.534 Beteiligungen 5.270 43.786 220 - 48.836 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - - - - Wertpapiere des Anlagevermögens 196 28 - - 224 Sonstige Ausleihungen - - - - - Geleistete Anzahlungen - - - - - 2.399.515 1.556.800 636 64.000 3.891.679 Anlagevermögen 2.411.119 1.559.886 636 66.770 3.903.599 scrollen Buchwerte Tsd. € Stand 30.9.2020 Stand 30.9.2019 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen 6.039 3.565 Geleistete Anzahlungen - 6.077 6.039 9.642 Sachanlagen Grundstücke, Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 37.132 38.243 Technische Anlagen und Maschinen 31 35 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.248 1.402 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - 38.411 39.680 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 7.012.937 7.602.828 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 632.364 631.664 Beteiligungen 390.012 356.055 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.078 - Wertpapiere des Anlagevermögens 4.688 4.647 Sonstige Ausleihungen - - Geleistete Anzahlungen - 952 8.044.079 8.596.146 Anlagevermögen 8.088.529 8.645.468 CORPORATE GOVERNANCE BERICHT Für unseren Corporate Governance Bericht verweisen wir auf unsere Internetseite www.tuigroup.com/de-de/investoren/corporate-governance Als Teil des zusammengefassten Lageberichts der TUI AG und des TUI Konzerns ist der Corporate Governance Bericht auch in unserem Geschäftsbericht der TUI Group 2020 enthalten und im Internet verfügbar: www.tuigroup.com/de-de/investoren VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht der TUI AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind. Hannover, 9. Dezember 2020 Der Vorstand Friedrich Joussen David Burling Birgit Conix Sebastian Ebel Dr. Elke Eller Frank Rosenberger BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die TUI AG, Berlin und Hannover Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TUI AG, Berlin und Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der TUI AG, Berlin und Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen ― entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf den Abschnitt "Fortbestehensprognose (Viability Statement)" des zusammengefassten Lageberichts sowie den ersten Abschnitt des Anhangs, welcher die Angaben zu Going Concern enthält. Hier führt der Vorstand aus, dass aufgrund neuerlicher Reisebeschränkungen seit dem Herbst 2020 sowie dem möglichen Ausbleiben eines Anstiegs von neuen Reisebuchungen und den damit verbundenen Vorauszahlungen keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung stehen würden, um die Zahlungsverpflichtungen der TUI AG zu erfüllen. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit des TUI-Konzerns hat sich der Vorstand daher mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der KfW, dem Hauptaktionär der TUI AG und weiteren Finanzierungspartnern grundsätzlich auf ein drittes Finanzierungspaket geeinigt. Ohne die erfolgreiche Umsetzung dieses Finanzierungspakets besteht das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der TUI AG im ersten Kalenderquartal 2021. Wie im Abschnitt "Fortbestehensprognose (Viability Statement)" des zusammengefassten Lageberichts und im Abschnitt zu Going Concern des Anhangs dargestellt, ist die erfolgreiche Umsetzung des dritten Finanzierungspakets an die noch ausstehende Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Aufgrund der zukünftigen Entwicklung der Reisebeschränkungen und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage können die mit den Kreditgebern als Voraussetzung für die Kreditgewährung vereinbarten finanziellen Zielwerte nach Einschätzung des Vorstands voraussichtlich zum 30. September 2021 und darüber hinaus nicht eingehalten werden. Außerdem bestehen aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf die zukünftige Entwicklung Risiken im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit des TUI-Konzerns. Sollten insbesondere die Reisebeschränkungen auch im Geschäftsjahr 2020/21 und darüber hinaus weiterhin in Kraft sein bzw. sollte sich eine dauerhafte Reisezurückhaltung einstellen, besteht die Möglichkeit, dass die Liquidität der TUI AG weiterhin gefährdet ist. Darüber hinaus besteht aufgrund der beschriebenen Situation Unsicherheit im Hinblick auf die Refinanzierbarkeit der externen Darlehen. Somit ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährdet. Wie in den genannten Abschnitten des zusammengefassten Lageberichts und Anhangs dargelegt, weist dies auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB dargestellt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns damit auseinandergesetzt, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die Darstellungen der Bestandsgefährdung im Anhang und im zusammengefassten Lagebericht angemessen sind. Wir haben dabei insbesondere die Liquiditätsprognosen und Pläne des Vorstands für zukünftige Maßnahmen, die seinen Prognosen und Einschätzungen zugrunde liegen, vorgenommen und geprüft, ob die Liquiditätsprognosen plausibel und die Pläne des Vorstands unter den gegebenen Umständen durchführbar sind. Zunächst hatten wir im Rahmen unserer Abschlussprüfung den von einem externen Sachverständigen erstellten Entwurf des Independent Business Review einer kritischen Würdigung unterzogen. Die diesem Gutachten zugrunde liegende Mehrjahresplanung und die darin enthaltenen Annahmen haben wir durch einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie historischen Daten plausibilisiert. Hierbei wurden wir von internen Spezialisten aus dem Bereich Valuation bzw. Restructuring unterstützt. Während der gesamten Prüfung hatten wir die einzelnen Maßnahmen regelmäßig mit Vertretern der TUI Group erörtert. Wir hatten darüber hinaus gemeinsam mit unseren Spezialisten die Ergebnisse des Entwurfs des Independent Business Review mit den erstellenden Sachverständigen und Vertretern der TUI kritisch erörtert. Für die im Aufstellungszeitraum bereits erfolgten Liquiditäts- und Finanzierungsmaßnahmen haben wir die entsprechenden Dokumente, Verträge und Vereinbarungen eingesehen, kritisch gewürdigt und - soweit noch nicht umgesetzt - hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit beurteilt. Insbesondere haben wir zum Ende der Abschlussprüfung die von der Gesellschaft erstellte aktuelle kurzfristige Liquiditätsprognose kritisch gewürdigt. Außerdem haben wir die zugrundeliegenden aktualisierten Annahmen, vor allem im Hinblick auf die Umsatzerwartungen, auf Basis von Nachweisen geprüft, sowie deren Nachvollziehbarkeit und Plausibilität gewürdigt. Die der kurzfristigen Entwicklung zugrunde gelegten Erwartungen hinsichtlich der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie haben wir unter Einbindung interner Spezialisten auf Plausibilität beurteilt. Die Erfolgsaussichten der Umsetzung des dritten Finanzierungspakets haben wir kritisch auf ihre Plausibilität hin gewürdigt. Zudem haben wir uns von der Angemessenheit der Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht überzeugt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt stellen wir nachfolgend mit der Werthaltigkeit der Finanzanlagen den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss) b) Prüferisches Vorgehen Werthaltigkeit der Finanzanlagen a) Unter den Finanzanlagen weist die TUI AG in ihrem handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 30. September 2020 einen Betrag in Höhe von 8.044,1 Mio. € aus. Davon entfallen auf Anteile an verbundenen Unternehmen 7.012,9 Mio. € sowie auf Beteiligungen 390,0 Mio. €. Die Finanzanlagen werden mindestens einmal jährlich von der Gesellschaft auf Werthaltigkeit geprüft. Die Bewertung erfolgt mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren. Da das Ergebnis dieser Bewertung in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch den Vorstand sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig ist, besteht vor dem Hintergrund der Unklarheit der weiteren Folgen aus der COVID-19-Pandemie hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung sowie der Risiken im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit des gesamten TUI-Konzerns eine erhöhte Prognoseunsicherheit. Entsprechend ist die Bewertung mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund ist dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung Die Angaben der Gesellschaft zu Finanzanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierung und Bewertung" und Tz. (1) des Anhangs enthalten. b) Wir haben uns mit dem Prozess zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Finanzanlagen auseinandergesetzt und eine Aufbauprüfung der darin enthaltenen rechnungslegungsrelevanten Kontrollen vorgenommen. Speziell haben wir uns von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse überzeugt. Hierzu haben wir u.a. einen Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Vorstand verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Drei-Jahresplanung sowie eine Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen. Da bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. SONSTIGE INFORMATIONEN Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: scrollen ― die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts, ― die Versicherung des Vorstands zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB und ― die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. VERANTWORTUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Februar 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8./15. Juni 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 als Abschlussprüfer der TUI AG, Berlin und Hannover, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Hendrik Nardmann. Hannover, den 9. Dezember 2020 Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christoph B. Schenk, Wirtschaftsprüfer Dr. Hendrik Nardmann, Wirtschaftsprüfer ANLAGE ZUM BESTÄTIGUNGSVERMERK: NICHT INHALTLICH GEPRÜFTE BESTANDTEILE DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Folgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft: scrollen ― die im Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 315b und 315c HGB, ― die im Abschnitt "Corporate Governance Bericht/Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB und ― die anderen als ungeprüft gekennzeichneten Teile des zusammengefassten Lageberichts. Fünfjahresübersicht BILANZ scrollen Mio. € 2016 2017 2018 2019 2020 Aktiva Anlagevermögen 6.802,2 7.098,3 8.020,7 8.645,5 8.088,5 Flüssige Mittel 637,0 1.039,0 889,3 155,1 343,3 Übriges Umlaufvermögen (einschließlich RAP) 1.725,2 1.645,2 1.471,0 1.554,6 695,4 Eigenkapital 4.812,1 5.192,7 5.801,5 5.508,1 2.924,4 Gezeichnetes Kapital 1.500,7 1.501,6 1.502,9 1.505,8 1.509,4 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Rückstellungen 480,8 462,5 361,9 289,7 297,1 Finanzschulden gegenüber Konzernfremden 306,8 300,0 726,1 726,4 4.046,3 Übrige Verbindlichkeiten (einschließlich RAP) 3.564,7 3.827,2 3.491,4 3.830,9 1.859,3 Bilanzsumme 9.164,5 9.782,5 10.381,0 10.355,2 9.127,2 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG scrollen Mio. € 2016 2017 2018 2019 2020 Ergebnis nach Steuern 141,7 747,3 976,5 114,9 - 2.270,5 Sonstige Steuern 1,8 5,6 - 6,9 - 5,1 2,1 Jahresergebnis 139,9 741,7 983,4 120,0 - 2.272,6 GEWINNVERWENDUNG scrollen Mio. € 2016 2017 2018 2019 2020 Einstellung in andere Gewinnrücklagen - - - - - Bilanzgewinn 822,3 1.195,8 1.797,4 1.494,1 190,9 Gewinnvortrag für das Folgejahr 452,5 814,0 1.374,1 1.176,0 190,9 Ausschüttung 369,8 381,8 423,3 318,1 - KURSENTWICKLUNG DER TUI AKTIE scrollen € 2016 2017 2018 2019 2020 Höchstkurs 17,21 14,90 20,66 16,56 12,67 Tiefstkurs 10,17 11,46 14,34 7,87 2,89 Jahresendkurs 12,69 14,38 16,56 10,67 3,24

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