Quarterly Report • Oct 15, 2024
Quarterly Report
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Finanzbericht: 34997592

Inhalt
Jahresabschluss
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapitalspiegel
Kapitalflussrechnung
Anhang
Lagebericht
Bestätigungsvermerk des gesetzlichen Abschlussprüfers
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
AKTIVA
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 7,00 | 7,00 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. sonstige Vermögensgegenstände | 136.352,39 | 132.401,22 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 848.737,69 | 851.794,19 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 4.401.447,37 | 4.385.663,97 |
| 5.386.544,45 | 5.369.866,38 |
PASSIVA
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 7.500.000,00 | 7.500.000,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 21.875.406,45 | 21.875.406,45 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. gesetzliche Rücklage | 5.000,00 | 5.000,00 | |
| 2. andere Gewinnrücklagen | 22.000,00 | 27.000,00 | 22.000,00 |
| IV. Verlustvortrag | 33.788.070,42- | 33.824.767,41- | |
| V. Jahresfehlbetrag | 15.783,40- | 36.696,99 | |
| nicht gedeckter Fehlbetrag | 4.401.447,37 | 4.385.663,97 | |
| Buchmäßiges Eigenkapital | 0,00 | 0,00 | |
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 484.337,38 | 483.569,43 | |
| 2. sonstige Rückstellungen | 2.062.919,75 | 2.547.257,13 | 2.060.919,75 |
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 523.496,24 | 523.496,24 | |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 523.496,24 (EUR 523.496,24) | |||
| 2. sonstige Verbindlichkeiten | 2.315.791,08 | 2.839.287,32 | 2.301.880,96 |
| davon aus Steuern EUR 14.897,71 (EUR 14.911,01) | |||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 1.082.497,65 (EUR 1.082.510,95) | |||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 1.233.293,43 (EUR 1.219.370,01) | |||
| 5.386.544,45 | 5.369.866,38 |
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. sonstige betriebliche Aufwendungen | |||
| a) verschiedene betriebliche Kosten | 17.063,81 | 14.296,69 | |
| 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.280,41- | 1.097,35- | |
| - davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 1.280,41- (EUR 1.097,35-) | |||
| 3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0.00 | 49.896,33- | |
| 4. Ergebnis nach Steuern | 15.783,40- | 36.696,99- | |
| 5. Jahresfehlbetrag | 15.783,40 | 36.696,99 |
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| 01.01.2017 | Jahresergebnis | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | 7.500.000,00 | 7.500.000,00 | |
| Kapitalrücklage | 21.875.406,45 | 21.875.406,45 | |
| Gesetzliche Rücklage | 5.000,00 | 5.000,00 | |
| Andere Gewinnrücklagen | 22.000,00 | 22.000,00 | |
| Verlustvortrag | -33.824.767,41 | -33.824.767,41 | |
| Jahresüberschuss | 36.696,99 | 36.696,99 | |
| -4.422.360,96 | 36.696,99 | 4.385.663,97 |
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| 01.01.2018 | Jahresergebnis | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | 7.500.000,00 | 7.500.000,00 | |
| Kapitalrücklage | 21.875.406,45 | 21.875.406,45 | |
| Gesetzliche Rücklage | 5.000,00 | 5.000,00 | |
| Andere Gewinnrücklagen | 22.000,00 | 22.000,00 | |
| Verlustvortrag | -33.788.070,42 | -33.788.070,42 | |
| Jahresfehlbetrag | -15.783,40 | -15.783,40 | |
| -4.385.663,97 | -15.783,40 | -4.401.447,37 |
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| - Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte | 13.028,75 | 7.617,79 |
| + Sonstige Einzahlungen, die nicht in der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 13.923,42 | 13.757,70 |
| - Sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 3.951,17 | 5.057,00 |
| + Ertragssteuerzahlungen | 0 | 49.896,33 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -3.056,50 | 50.979,24 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) | -3.056,50 | 50.979,24 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 851.894,19 | 800.814,19 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 848.737,69 | 851.794,19 |
5.1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der tiscon AG in Insolvenz (i.I.), Linden, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Gießen unter HRB 6676 ("tiscon" oder "Gesellschaft"), wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), des AktG sowie des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgerichts Gießen kann nicht von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit (sog. "going concern" Prämisse) ausgegangen werden. Da die Auswirkungen der Insolvenz in den Ausweisen und den Wertansätzen berücksichtigt worden sind, wird aufgrund ergänzender Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht soweit doch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Die Aktien der tiscon sind unter der WKN 745880 und ISIN DE0007458804 zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment General Standard zugelassen. Die tiscon ist daher gemäß § 264d HGB eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft und gilt gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 HGB als große Kapitalgesellschaft.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft.
5.2. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Mit Beschluss des Amtsgerichts Gießen vom 24. September 2009 (Az. 6 IN 185/09) wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tiscon eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Bernd Völpel, Braugasse 7, 35390 Gießen bestellt. Das Amtsgericht Gießen hat am 21.06.2023 den Insolvenzplan vom 24.04.2023 gerichtlich bestätigt, nach dem das Unternehmen der tiscon fortgeführt werden soll.
Zur Verbesserung der Klarheit und der Darstellung sind in der Bilanz keine davon-Vermerke ausgewiesen. Die Erläuterung erfolgt im Anhang.
5.3. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
5.3.1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit als insolvente Gesellschaft beachtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten inklusive der aktivierungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten bilanziert. Bei dauernder Wertminderung werden die Gegenstände des Finanzanlagevermögens mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Aufgrund der Eröffnung der Insolvenz aller Tochtergesellschaften liegt eine dauernde Wertminderung vor.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und Bankguthaben werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Alle erkennbaren (Einzel-)Risiken werden berücksichtigt, die Bilanzierung erfolgt im Falle von Wertminderungen mit zu dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2005 G durchgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Bei den sonstigen Rückstellungen wurden Preis- und Kostensteigerungen bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt, soweit sie hinreichend sicher waren.
Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzins nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Auf der Passivseite sind hierunter Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Insolvenzbedingte wesentliche Geschäftsvorfälle wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Abschreibung auf Finanzanlagen sowie unter außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen.
5.3.2. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
5.4. Erläuterungen zur Bilanz
5.4.1. Entwicklung des Anlagevermögens
Aufgrund ihrer eigenen Insolvenz verfügt die Gesellschaft über kein Anlagevermögen. Auf die Darstellung in einem Anlagenspiegel wird verzichtet.
5.4.2. Angaben zu Finanzanlagen
Die Finanzanlagen bestehen ausschließlich aus den Geschäftsanteilen der Tochterunternehmen der Gesellschaft, die aufgrund ihrer eigenen Insolvenzverfahren wertlos sind und unverändert mit einem Erinnerungswert angesetzt wurden.
5.4.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen EUR 136.352,39 (Vorjahr: EUR 132.401,22).
5.4.4. Grundkapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 7.500.000,00 und besteht ausschließlich aus 7.500.000 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00.
5.4.5. Genehmigtes und bedingtes Kapital
Zum Bilanzstichtag enthält § 4 Abs. 4 bis 6 der Satzung ein Genehmigtes Kapital 2006/1, das am 30.06.2011 ausgelaufen ist. Zum Bilanzstichtag enthält § 4 Abs. 7 der Satzung ein Bedingtes Kapital 2007/I, das wegen der am 30.07.2010 ausgelaufenen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen für den Aktienoptionsplan, die nicht genutzt wurde, gegenstandslos geworden ist.
Kenntnisse zu bestehenden ausgegebenen sowie gewährten offenen Aktienoptionen für Vorstand und Mitarbeiter liegen nicht vor.
5.4.6. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unveränderte gegenüber dem Vorjahr EUR 21.875.406,45 und die Gewinnrücklagen unverändert gegenüber dem Vorjahr EUR 27.000,00.
5.4.7. Verlustvortrag und Bilanzverlust
Der Verlustvortrag beträgt zum Bilanzstichtag insgesamt EUR 33.788.070,42 (Vorjahr: EUR 33.824.767,41). Die Veränderung ergibt sich aus dem Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2017.
Aufgrund des Jahresverlusts von EUR 15.783,40 (Vorjahr: Jahresüberschuss von EUR 36.696,99) ergibt sich zum 31.12.2018 ein Bilanzverlust von EUR 33.803.853,82 nach EUR 33.788.070,42 zum Vorjahresstichtag.
5.4.8. Nicht gedeckter Fehlbetrag
Der Jahresabschluss weist zum 31.12.2018 einen nicht vom Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 4.401.447,37 aus, der gegenüber dem Vorjahr (EUR 4.385.663,97) gestiegen ist.
5.4.9. Rückstellungen
Die Rückstellungen belaufen sich auf insgesamt EUR 2.547.257,13 (Vorjahr: EUR 2.544.489,18).
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen zum Bilanzstichtag EUR 484.337,38 (Vorjahr: EUR 483.569,43). Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die PUC-Methode angewendet. Die Pensionsrückstellung wurde für die angenommene Restlaufzeit pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 2.062.919,75 (Vorjahr: EUR 2.060.919,75).
5.4.10. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt EUR 2.839.287,32 (Vorjahr: EUR 2.825.377,20) und enthielten unverändert Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen über EUR 523.496,24 (Vorjahr: EUR 523.496,24) mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 2.315.791,08 (Vorjahr: EUR 2.301.880,96) und enthielten Verbindlichkeiten aus Steuern über EUR 14.897,71 (Vorjahr: EUR 14.911,01) und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen über EUR 1.199.446,72 (Vorjahr: EUR 1.199.446,72).
Die Restlaufzeit der sonstigen Verbindlichkeiten beträgt in Höhe von EUR 1.082.497,65 (Vorjahr: EUR 1.082.510,95) bis zu einem Jahr und in Höhe von EUR 1.233.293,43 (Vorjahr: EUR 1.219.370,01) mehr als einem Jahr.
5.4.11. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahre und Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
5.4.12. Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit und aus Steuern
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten aus Steuern beträgt EUR 14.897,71 (Vorjahr: EUR 14.911,01).
5.4.13. Passive latente Steuern
Wegen des Verlustvortrags in Höhe von EUR 33.788.070,42 sind keine passiven latenten Steuern zu bilden.
5.4.14. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen gemäß § 295 Nr. 3 HGB bestehen keine, da die langfristigen Mietverträge für das Verwaltungsgebäude zum 31.12.2009 gekündigt wurden.
Am Bilanzstichtag bestanden über die bereits bilanzierten Verpflichtungen hinaus keine weiteren wesentlichen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
5.5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
5.5.1. Umsätze und sonstige betriebliche Erträge, Zinserträge
Umsätze (Vorjahr: EUR 0,00), sonstige betriebliche Erträge (Vorjahr: EUR 0,00) oder Zinserträge (Vorjahr: EUR 0,00) wurden nicht erzielt.
5.5.2. Personalaufwendungen und Altersversorgung
Im Berichtsjahr sind wie bereits im Vorjahr kein Personalaufwand und keine Aufwendungen für die Altersversorgung angefallen.
5.5.3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen EUR 17.063,81 (Vorjahr: EUR 14.296,69) und enthielten wie im Vorjahr verschiedene betriebliche Kosten in der genannten Höhe.
5.5.4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betragen EUR 1.280,41 (Vorjahr: EUR 1.097,35) und resultieren aus der Abzinsung von Rückstellungen.
5.5.5. Ergebnis
Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf EUR -15.783,40 (Vorjahr: EUR 36.696,99).
Der Jahresverlust beträgt EUR 15.783,40 nach einem Jahresüberschuss im Vorjahr (EUR 36.696,99). Der Bilanzverlust beläuft sich auf EUR 33.803.853,82 (Vorjahr: EUR 33.788.070,42)
5.5.6. Angaben nach § 158 AktG
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| in EUR | in EUR | |
| --- | --- | --- |
| Verlustvortrag | 33.788.070,42- | 33.824.767,41- |
| Jahresfehlbetrag /Jahresüberschuss | -15.783,40 | 36.696,99 |
| Bilanzverlust | 33.803.853,82- | 33.788.070,42- |
5.6. Auswirkungen bei Aufstellung eines Insolvenzplans auf nachrangige Passiva
Im Verlauf der Insolvenzverwaltung wurden aktive und passive Rechtsstreitigkeiten geführt, welche nach dem Bilanzstichtag zu Urteilen oder Vergleichen führten. Die Ergebnisse hieraus werden in nachfolgenden Abschlüssen entsprechen berücksichtigt. Zudem ist die Aufstellung eines Insolvenzplans beabsichtigt. Sofern ein Insolvenzplan gerichtlich verabschiedet wird, gelten insbesondere nachrangige Forderungsansprüche i. S. d. § 39 InsO als erlassen (§ 255 Abs. 1 InsO).
5.7. Ergebnisverwendung
Der Jahresverlust in Höhe von EUR 15.783,40 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
5.8. Sonstige Pflichtangaben
5.8.1. Angaben zu den Mitgliedern der Organe
Dem Vorstand gehörte im Geschäftsjahr an:
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| Tobias Würtenberger, Hagen. |
Das Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt und vom Verbot der Selbstkontrahierung des § 181 BGB befreit. Für den Zeitraum seiner Tätigkeit wurden dem Vorstandsmitglied von der Gesellschaft keine Bezüge gewährt.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr an:
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| Nobert Paulsen, Gießen, Vorsitzender | |
| Ivo Cieszynski, Gießen, stellvertretender Vorsitzender | |
| Kurt Früh, Linden |
Für den Zeitraum ihrer Tätigkeit im Geschäftsjahr wurden den Aufsichtsratsmitgliedern von der Gesellschaft keine Bezüge gewährt.
5.8.2. Gebildete Rückstellungen für frühere Mitglieder der Unternehmensorgane
Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Organmitgliedern und deren Hinterbliebenen sind durch Rückstellungen berücksichtigt. Die Rückstellungen betrugen EUR 484.337,38.
5.8.3. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegen verbundene Unternehmen bestehen Ausleihungen in unveränderter Höhe von EUR 2.000.000,00 (Vorjahr: EUR 2.000.000,00) sowie Forderungen in unveränderter Höhe von EUR 1.235.724,31 (Vorjahr: EUR 1.235.724,31). Bei sämtlichen Tochtergesellschaften ist ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Masse abgelehnt worden.
5.8.4. Anteilsbesitzliste
Die Gesellschaft hält Anteile an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen.
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| Beteiligung | Eigenkapital | Ergebnis | |
|---|---|---|---|
| in % | in EUR 31.12.2018 | in EUR 2018 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Sotiva Abwicklungsgesellschaft mbH i.l. (ehemals Avitos GmbH), Linden | 100 % | 1,00 | -/- |
| Chikara Handels GmbH i.l., Tiefenbach | 90 % | 1,00 | -/- |
| IT-Abwicklungsgesellschaft i.l. (ehemals COS Distribution GmbH), Linden | 100 % | 1,00 | -/- |
| E-Logistics GmbH i.l., Linden | 100 % | 1,00 | -/- |
| Tiscon Handelsgesellschaft mbH i.I., Wiener Neudorf, Österreich | 100 % | 1,00 | -/- |
| TisCOS IT-GmbH i.l, Linden | 100 % | 1,00 | -/- |
| Topedo IT Handelsgesellschaft mbH i.l., Linden | 100 % | 1,00 | -/- |
Für sämtliche Tochtergesellschaften wurden ebenfalls Insolvenzanträge gestellt und Insolvenzverfahren eröffnet oder das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Informationen zu Rumpfgeschäftsjahren, zum Eigenkapital und zu Periodenergebnissen der Tochtergesellschaften im Kalenderjahr 2018 liegen nicht vor. Die Bewertung erfolgte zum Erinnerungswert. Die Tochtergesellschaften sind aufgrund ihrer eigenen Insolvenzverfahren als unwesentlich anzusehen und nicht in einen Konzernabschluss einzubeziehen. Ein Konzernabschluss ist nicht aufzustellen.
5.8.5. Arbeitnehmer
Die Gesellschaft hat im Jahr Geschäftsjahr 2018 ebenso wie im Vorjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.
5.8.6. Honorar Abschlussprüfung
Für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 wurden Aufwendungen für Honorare in Höhe von insgesamt EUR 5.000,00 erfasst. Hiervon entfallen EUR 2.500,00 auf die Abschlussprüfung.
5.8.7. Mitgeteilte Beteiligungen
Im Berichtsjahr bestanden die im folgenden aufgeführten Beteiligungen an der Gesellschaft.
Die Stimmrechtsanteile der Lifejack AG, Haar, haben am 10.05.2013 die Schwelle von 3 % überschritten und betragen 4,74 %.
Die Stimmrechtsanteile der Impera Total Return AG, Frankfurt am Main, haben am 24.03.2016 die Schwelle von 20 % überschritten und betragen 20,38 %.
Die Stimmrechtsanteile von Herrn Thomas Lüllemann haben am 15.04.2016 die Schwelle von 5 % überschritten und betragen 6,53%.
Nach dem Abschlussstichtag wurden der Gesellschaft folgende Beteiligungen mitgeteilt.
Die Stimmrechtsanteile von Herrn Thomas Lüllemann haben 17.10.2022 die Schwelle von 10 % überschritten und betragen 10,36 %.
Die Stimmrechtsanteile der Ferax Capital AG (vormals Impera Total Return AG), Frankfurt am Main, haben am 20.03.2023 die Schwellen von 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten und betragen 0,00%.
Die Stimmrechtsanteile der PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main, haben am 20.03.2023 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten und betragen 25,32 %.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 seine Aufgabe, die Geschäftsleitung zu überwachen, entsprechend Gesetz und Satzung gewissenhaft wahrgenommen. Der Aufgabenkreis des Aufsichtsrats zur Überwachung der Geschäftsführung war aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens auf den insolvenzfreien Bereich der Gesellschaft begrenzt und die ausgeübten Tätigkeiten und die Kontrolldichte entsprechend beschränkt und geringer.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat sich der Aufsichtsrat über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage und das Risikomanagement sowie den Gang des Insolvenzverfahrens informiert und von der Geschäftsführung und dem Insolvenzverwalter berichten lassen.
Der Aufsichtsrat war stets mit den Angelegenheiten befasst, die nach Gesetz und Satzung der Mitwirkung des Aufsichtsrats unterlegen. Die Zusammenarbeit mit und unter den Organen war von Verbindlichkeit und der notwendigen Vertraulichkeit geprägt.
Soweit Beschlüsse zu fassen waren, sind diese telefonisch oder mit anderen Mitteln der Telekommunikation beraten und gefasst worden.
Im Berichtszeitraum gehörten dem Aufsichtsrat Herr Bernd Schnell als Vorsitzender, Herr Ivo Cieszynski als sein Stellvertreter und Herr Kurt Früh an.
Aufgrund der nachträglichen Ergänzung und Vervollständigung der Finanzberichterstattung der Gesellschaft war der im Berichtsjahr amtierende Aufsichtsrats weder mit der Abschlussprüfung noch mit der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat selbst befasst.
Der zum Zeitpunkt der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses amtierende Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr von der Geschäftsführung und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers entgegengenommen und selbst geprüft. Er hat die Abschlussunterlagen und den Prüfungsbericht mit der Geschäftsführung und dem Abschlussprüfer im Einzelnen erörtert. Das Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat ergab keinen Anlass zu Beanstandungen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und und den Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 ist damit festgestellt.
Frankfurt am Main, den 22. April 2024
Hans-Georg Möckesch, Vorsitzender des Aufsichtsrats
7.1. Grundlagen
Die tiscon AG in Insolvenz (i.I., "tiscon" oder "Gesellschaft") befindet sich seit dem Geschäftsjahr 2009 in Insolvenz.
7.1.1. Geschäftsmodell
Gegenstand des Unternehmens ist die betriebswirtschaftliche Beratung anderer und verbundener Unternehmen, der Erwerb von und die Beteiligung an, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelständischen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere aus dem Bereich der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie Erwerb, Verwaltung, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundeigentum.
7.1.2. Internes Steuerungssystem
Der Lagebericht und der Abschluss der Gesellschaft werden nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Die tiscon AG iL verfügt über ein internes Steuerungssystem, das der Größe des Unternehmens entspricht. Während des Insolvenzverfahrens erfolgt die Steuerung nicht nach finanziellen Leistungsindikatoren, Kennzahlen und alternativen Leistungskennzahlen.
7.1.3. Konzernunternehmen
Zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2018 gehören die folgenden Tochtergesellschaften zum Konzern der Tiscon.
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| Tochtergesellschaft | Sitz |
|---|---|
| Sotiva Abwicklungsgesellschaft mbH i.l. (ehemals Avitos GmbH) | Linden |
| Chikara Handels GmbH i.l., Tiefenbach | Tiefenbach |
| IT-Abwicklungsgesellschaft i.l. (ehemals COS Distribution GmbH) | Linden |
| E-Logistics GmbH i.l. | Linden |
| Tiscon Handelsgesellschaft mbH i.l. | Wiener Neudorf, Österreich |
| TisCOS IT-GmbH i.l. | Linden |
| Topedo IT Handelsgesellschaft mbH i.l. | Linden |
Für sämtliche Tochtergesellschaften wurden ebenfalls Insolvenzanträge gestellt und Insolvenzverfahren eröffnet oder das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Die insolventen Tochtergesellschaften sind nicht als wesentlich anzusehen. Wegen der Insolvenzverfahren fehlt es ferner an Kontrolle nach IFRS. Damit entfallen eine Konsolidierung und die Notwendigkeit zum Aufstellen eines Konzernabschlusses.
7.2. Wirtschaftsbericht
7.2.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die Weltkonjunktur hat sich nach einem sich beschleunigenden Aufschwung des Wirtschaftswachstums im Vorjahr im Jahr 2018 abgeschwächt. Die Weltwirtschaft befindet sich jedoch nach wie vor in einem Aufschwung. Das reale Bruttoinlandsprodukt für 2018 ist um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr (2017: 3,3 %) gestiegen. Wesentlicher Treiber des Aufschwungs ist nach wie vor die Industrieproduktion sowohl in den fortgeschrittenen als auch in den Schwellenländern, was sich in steigenden Auslastungsgraden in der Mehrzahl der Volkwirtschaften zeigt. Auch wenn im Sommer aufgrund steigender Rohölpreise höhere Inflationsraten zu beobachten waren, verblieb die Kerninflation ohne die Berücksichtigung von Energie- und Nahrungsmittelpreisen in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften konstant bei 1,5 %.
Die Wirtschaft des Euroraums wuchs im Jahr 2018 weiter, verlor jedoch im Vergleich zum Vorjahr an Dynamik. Die Phase der Hochkonjunktur scheint somit beendet zu sein. Hinzu kommt eine erhöhte wirtschaftliche Unsicherheit aufgrund der nach wie vor ausstehenden Brexit-Regelung. Während sich die Wirtschaft in Spanien und Frankreich vergleichsweise gut entwickelte, erklärt sich die Abschwächung im Euroraum insgesamt vor allem durch die schwächere Entwicklung Italiens und Deutschlands. Gründe hierfür sind einerseits ein deutlicher Exportrückgang, der auch in der schwächeren Automobilkonjunktur begründet liegt. Andererseits bestehen trotz der nicht weiter steigenden Kapazitätsauslastung weiterhin Produktionsbeschränkungen, die insbesondere Deutschland, Frankreich und die Niederlande aufgrund eines Mangels an Fachkräften sowie technischer Kapazitätsgrenzen betreffen. Hinzu kommen eine schwächere Nachfrage nach Industriegütern sowie eine rückläufige Auftragslage. Der Aufschwung wurde somit maßgeblich durch den privaten und öffentlichen Konsum getragen, die von einer über den Euroraum hinweg konstanten Lage auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedsstaaten und von nach wie vor günstigen Kreditvergabebedingungen profitierten. Dies drückt sich auch in einem Zuwachs der Inflationsrate im Euroraum aus.
Für den Erwerb von Unternehmen stellt sich das wirtschaftliche Umfeld in Europa, insbesondere in Deutschland, weiterhin als günstig dar.
7.2.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Entwicklung in der Beteiligungsbranche stellt sich nach einem starken Vorjahr auch in 2018 als sehr positiv dar. Die Investitionen der in Deutschland ansässigen Beteiligungsgesellschaften erreichten EUR 9,60 Mrd. (Vorjahr: EUR 11,68 Mrd.).
Nach einem starken Anstieg in 2017 lag das Volumen der Beteiligungsverkäufe mit EUR 3,21 Mrd. unter dem Niveau des Vorjahres (EUR 5,71 Mrd.). Im Geschäftsjahr 2018 standen die Verkäufe an andere Beteiligungsgesellschaften mit 38 % des Exit-Volumens an der Spitze. Veräußerungen über die Börse (IPO oder Aktienverkäufe) erzielten einen ebenfalls zweistelligen Anteil von 12 %
7.2.3. Geschäftsverlauf
Sowohl die tiscon als auch alle ihre Tochtergesellschaften haben im Kalenderjahr 2009 einen Insolvenzantrag gestellt, sodass sich die Geschäftstätigkeit auf die Abwicklung der Gesellschaft beschränkt. Aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens hat die tiscon im Geschäftsjahr 2018 darüber hinaus keine Geschäftstätigkeit entfaltet und hat nicht am Wettbewerb teilgenommen.
Da die tiscon ausschließlich Holdingfunktionen wahrnimmt und kein operatives Geschäft betreibt, weist die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 keinen Umsatz aus. Im Geschäftsjahr 2018 waren zudem keine Ergebnisbeiträge aus sonstigen betrieblichen Erträgen zu verzeichnen.
Für das Geschäftsjahr 2018 weist die tiscon einen Jahresfehlbetrag von TEUR 16 nach einem Jahresüberschuss im Vorjahr (TEUR 37) aus.
7.2.4. Insolvenzverfahren
Am 31.07.2009 hat die tiscon beim Amtsgericht Gießen einen Insolvenzantrag gestellt. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 04.08.2009 und das Regelinsolvenzverfahren am 24.09.2009 eröffnet. Das Insolvenzgericht (Az. 6 IN 185/09) hat Herrn Rechtsanwalt Bernd Völpel, Gießen zum Insolvenzverwalter bestellt. Dem Insolvenzverfahren liegt ein Eigenantrag auf Eröffnung zugrunde, der von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gestellt wurde.
Es ist beabsichtigt, einen Insolvenzplan aufzustellen. Zur Vorlage des Plans sind gemäß § 218 Abs. 1 S. 1 InsO der Insolvenzverwalter sowie die Gesellschaft berechtigt.
Die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten, sowie die Haftung der Insolvenzschuldnerin nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens wird nach Maßgabe der §§ 217 ff. InsO durch die Bestimmungen und Festsetzungen des angestrebten Insolvenzplans geregelt.
7.2.5. Vermögenslage
Die Bilanzsumme der tiscon betrug zum 31.12.2018 TEUR 5.387 (Vorjahr: TEUR 5.370). Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem erneuten Jahresfehlbetrag.
Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen TEUR 985 (Vorjahr: TEUR 984) und bestanden aus sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 136 (Vorjahr: TEUR 132) und Zahlungsmitteln in Höhe von TEUR 849 (Vorjahr: TEUR 852).
Die langfristigen Vermögenswerte sind unverändert zum Vorjahr mit EUR 7 und bestehen aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen, die auf einen Erinnerungswert von je EUR 1,00 abgeschrieben wurden, weil für alle Tochtergesellschaften Insolvenzverfahren eröffnet wurden.
Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf TEUR 2.839 (Vorjahr: TEUR 2.825) und enthielten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 523 (Vorjahr: TEUR 523) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.316 (Vorjahr: TEUR 2.302), hiervon TEUR 1.802 (Vorjahr: TEUR 1.803) mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und TEUR 1.233 (Vorjahr: TEUR 1.219) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Rückstellungen betrugen TEUR 2.547 (Vorjahr: TEUR 2.544) und enthielten neben sonstigen Rückstellungen über TEUR 2.063 (Vorjahr: EUR 2,061) weitere TEUR 484 (Vorjahr: TEUR 484) für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.
Das Grundkapital blieb in Höhe von TEUR 7.500 (Vorjahr: TEUR 7.500) und die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 21.875 (Vorjahr: TEUR 21.875) unverändert.
Aufgrund des Jahresverlusts in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: Jahresüberschuss von TEUR 37) erhöhte sich der Bilanzverlust von TEUR 33.788 zum Vorjahresstichtag auf TEUR 33.804 zum 31.12.2018. Der nicht durch das Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag erhöhte sich von TEUR 4.386 zum Vorjahresstichtag auf TEUR 4.401 zum 31.12.2018.
7.2.6. Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Umsätze erzielt und es waren keine sonstigen betrieblichen Erträge, Zinsen oder ähnliche Erträge zu verzeichnen (Vorjahr: jeweils EUR 0).
Die sonstigen Aufwendungen beliefen sich auf TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 14) und die Zinsaufwendungen für die Abzinsung von Rückstellungen auf TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen EUR 0 (null, Vorjahr: TEUR 50).
7.2.7. Finanzlage
Die liquiden Mittel verringerten sich auf TEUR 849 am 31.12.2018 (Vorjahr: TEUR 852). Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich auf TEUR 136 (Vorjahr: EUR 132). Liquide Mittel und sonstige Vermögensgegenstände sind der Insolvenzmasse zuzuordnen. Im insolvenzfreien Bereich verfügt die Gesellschaft über keinerlei Finanzmittel, Umlauf- oder Anlagevermögen.
Mit dem vorhandenen Bestand an liquiden Mitteln und kurzfristig fälligen Forderungen im Rahmen der Finanzmittelanlage verfügt die Insolvenzmasse über die ausreichenden Mittel, um das Insolvenzverfahren erfolgreich abschließen zu können.
7.2.8. Forschung und Entwicklung
Die tiscon als Beteiligungsgesellschaft und Holding und ihre Tochtergesellschaften aus dem Bereich der IT-Distribution betreiben keine Forschung und Entwicklung im eigentlichen Sinne.
7.2.9. Investitionen
Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen wurden im Berichtsjahr keine vorgenommen.
7.2.10. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Mitarbeiter.
7.3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht
Das laufende Insolvenzverfahren verhindert derzeit unternehmerische Aktivitäten. Ohne das laufende Insolvenzverfahren können bereits durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft entsprechende Vermögens-, Ergebnis- und Liquiditätsrisiken entstehen. Möglichkeiten zum Erwerb attraktiver Beteiligungen bestehen aufgrund des Insolvenzverfahrens nicht.
7.4. Chancenbericht
Durch die letzte Änderung des Geschäftszweckes der tiscon auf die Beteiligung an Unternehmen, ergeben sich für die tiscon erhebliche Chancen, nach dem Durchlaufen des Insolvenzverfahrens wieder ein nachhaltiges und profitables Portfolio an Beteiligungen an Unternehmen aufzubauen und neue Umsätze zu erzielen.
7.4.1. Chancen bei der Akquisition
Die tiscon benötigt für eine zukünftige positive Entwicklung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens den Zugang zu neuen Investitionsmöglichkeiten. Nur bei einer ausreichenden Anzahl von Transaktionen sowie gewinnbringenden Veräußerungen in der Zukunft lässt sich das Geschäftsmodell der Gesellschaft profitabel gestalten. Dies setzt voraus, frühzeitig Kenntnis von Beteiligungsmöglichkeiten zu erhalten und über Ressourcen und Instrumente zu verfügen, die einen ausreichenden und hochwertigen Deal-Flow sicherstellen. Im Ergebnis wird von dieser Akquisitionsstrategie die Identifikation chancenreicher Unternehmen und eine Erhöhung der Abschlusswahrscheinlichkeit durch die Vermeidung von strukturierten Verkaufsprozessen mit erhöhtem Wettbewerb erwartet. Durch das weitreichende Netzwerk aus Beteiligungspartnern, Banken, Beratern und Industrieexperten ergeben sich laufend neue Investitionsmöglichkeiten.
7.4.2. Chancen während der Haltedauer
Während der Haltedauer stehen für die tiscon die Umsetzung der gewählten Wachstumsstrategie und damit die Wertsteigerung der Beteiligungen im Vordergrund. Laufende Erträge aus Beteiligungen wie Dividenden, Gewinnanteile und Zinserträge unterstützen den wirtschaftlichen Erfolg der tiscon. Der Betreuungs- und Entwicklungsphase der Beteiligungen wird eine bedeutende Rolle beigemessen. Entwicklungsstand, Exit-Strategie und Wertsteigerungspotentiale sowie vorhandene Strukturen und Prozesse werden laufend kontrolliert, hinterfragt und optimiert Zur kontinuierlichen Die Chancen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Gesellschaft das Insolvenzverfahren über ein Insolvenzplanverfahren erfolgreich abschließen und das Unternehmen weitergeführt werden kann.
7.4.3. Chancen bei Unternehmensverkäufen
Die Börsennotierung und der Zugang zu den Kapitalmärkten zwingen die tiscon nicht zu übereilten oder zur Unzeit notwendigen Verkäufen, wie es zum Teil bei klassischen Private-Equity-Strukturen mit einer festen Laufzeit der Fall ist. Anhand einer vordefinierten Exit-Strategie arbeitet das Management gemeinsam mit den Beteiligungen, um zu einem geeigneten Zeitpunkt die geschaffenen Werte zu realisieren. Dies setzt den erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens voraus. Über das weitreichende Netzwerk und Branchen-Know-how verfügt die tiscon über die erforderlichen Kontakte für Desinvestments.
7.5. Risikobericht
Risikomanagement bedeutet für die tiscon, wesentliche Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, bestmöglich zu kontrollieren und Chancen effektiv zu nutzen. Zu den wesentlichen Aufgaben des Risikomanagements gehört es, Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu steuern und zu überwachen. Die Chancen und Risiken einer Beteiligungsgesellschaft ergeben sich aus dem Erwerb, dem Halten und der Veräußerung von Beteiligungen. Das Management von Chancen und Risiken ist daher mit dem operativen Geschäft eng verknüpft und fest in die Prozesse integriert. Chancen und Risiken sollen so abgewogen werden, dass Chancen wahrgenommen werden ohne den Fortbestand der tiscon zu gefährden. Das Risikomanagementsystem kann nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wieder umgesetzt werden.
Die tiscon unterhält ein Risikomanagementsystem, das nach seiner Größenordnung der derzeit eingeschränkten Geschäftstätigkeit entspricht und hieraus bekannte oder entstehende Risiken und Maßnahmen zur Risikominimierung abdeckt. Risiken werden analysiert und Steuerungsmaßnahmen entwickelt. Die interne Berichterstattung erfolgt regelmäßig direkt an die Entscheidungsträger, besonders signifikante Ereignisse werden unverzüglich gemeldet. Soweit Risiken absehbar und erkennbar sind, werden Maßnahmen zur Gegensteuerung umgesetzt.
Die identifizierten wesentlichen Risiken für einen zukünftigen Geschäftserfolg stellen sich wie folgt dar.
7.5.1. Rechtsstreitigkeiten
Es besteht das Risiko, dass die derzeit noch anhängigen Klagen innerhalb der Sphäre des Insolvenzverfahrens mit der Insolvenzmasse als Beteiligte nicht erfolgreich abgewendet werden können oder nicht günstig für die Insolvenzmasse entschieden werden. Die Gesellschaft könnte neuen Klagen ausgesetzt sein, die zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen sie erhoben werden. Schließlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass vom Insolvenzverwalter bereits erhobene Klagen oder noch zu führende Rechtsstreite zum Nachteil der Gesellschaft ausgehen. Für den Fall des Unterliegens erhöht sich das Risiko um die Verfahrenskosten.
7.5.2. Liquiditätsrisiko
Dem Risiko einer Unterfinanzierung der Gesellschaft stehen die eigenen liquiden Mittel gegenüber. Soweit es notwendig sein könnte, die Liquidität durch Fremdmittel zu stärken, werden frühzeitig Maßnahmen mit dem Ziel einer Kreditaufnahme bei Banken oder Erhöhung des Aktienkapitals eingeleitet.
7.5.3. Allgemeines Geschäftsrisiko
Derzeit besteht das wesentliche Risiko im erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens.
Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens sind bei dem Geschäftsmodell der Gesellschaft als einer reinen Beteiligungsgesellschaft die Risiken des allgemeinen Geschäfts aus der Geschäftsentwicklung der einzelnen Beteiligungsgesellschaften zu sehen, die Auswirkung auf die tiscon haben. Die Risiken der tiscon sind maßgeblich von der operativen Entwicklung ihrer Beteiligungsgesellschaften abhängig, die letztendlich die Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte beeinflusst. Aus diesem Grunde werden im Folgenden auch die Risiken auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften erläutert, soweit dies jeweils zutrifft.
Im Abschluss ist den Insolvenzen der Tochtergesellschaften vollständig durch die abgeschriebene Beteiligungsbuchwerte, Ausleihungen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen Rechnung getragen. Zudem sind eingegangene Haftungen für Tochtergesellschaften berücksichtigt und entsprechende Verbindlichkeiten oder Rückstellungen bilanziert.
7.5.4. Operative Risiken
Aufgrund der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften ist deren operative Tätigkeit auf die Abwicklung der Insolvenz beschränkt. Daher ergeben sich keine operativen Risiken aus den Beteiligungsgesellschaften.
7.5.5. Risiken bei der Akquisition
Die Investitionsstrategie bestimmt maßgeblich das Chancen-Risiko-Profil der tiscon. Sie unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung und Anpassung an die Gegebenheiten des Markts. Die Gesellschaft konzentriert sich beim Erwerb auf die Marktstellung und Geschäftsmodelle mit Wachstumschancen und auf Unternehmen ohne großen Investitionsbedarf, um Nachfinanzierungen zu vermeiden. Der Verlust eines Einzelinvestments darf nicht existenzbedrohend für die tiscon sein. Der Erwerb von neuen Beteiligungen wird erst nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens und einer erneuten Kapitalisierung der Gesellschaft möglich sein.
7.5.6. Risiken während der Haltedauer
Die Entwicklung der Beteiligungen beeinflusst unmittelbar den Erfolg der tiscon. Entwickelt sich eine Beteiligung ungünstig und sinkt ihr Wert, soll dies nicht zu einer Gefährdung der tiscon führen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Beteiligung nachfinanziert werden muss. Die tiscon prüft den zusätzlichen Finanzierungsbedarf zunächst wie ein Neuinvestment. Weil weitere Aspekte in die Entscheidung einbezogen werden, steigt möglicherweise das Risikoprofil der Nachfinanzierung. Im Fall einer negativen Entwicklung droht ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
7.5.7. Fehlschlagen einer Sanierung
Dem Risiko des Fehlschlagens der planmäßigen Sanierung von Beteiligungen und damit der Gefahr des Verlustes der für die Anschaffung und Finanzierung eingesetzten Mittel, wird soweit wie möglich mit einem engen und zeitnahen Controlling sowie aktiver Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit begegnet. Informationen über die aktuelle monatliche Entwicklung geben Aufschluss über den Fortschritt. Die spezifischen Risiken werden regelmäßig analysiert. Darauf basierende Entscheidungen zur weiteren Steuerung oder geschäftlichen Neuausrichtung der betreffenden Beteiligungsgesellschaften werden umgehend umgesetzt.
7.5.8. Risiken bei Unternehmensverkäufen
Die Grundlage für eine erfolgreiche Veräußerung wird bereits während der Akquisitionsphase gelegt. Das Interesse strategischer Investoren oder von Finanzinvestoren spielt hierbei eine Rolle. Die Möglichkeiten einer Veräußerung sind regelmäßig Gegenstand der Überlegungen und Entscheidungen des Managements. Die regelmäßige Überwachung und aktive Begleitung der Beteiligungen senkt das Risiko der Inanspruchnahme von Garantien und Zusicherungen bei Verkäufen.
7.5.9. Konjunkturelle Risiken
Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens hängt der wirtschaftliche Erfolg der tiscon vom wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungen ab. Sind sie in unterschiedlichen Branchen und Regionen, beeinflussen verschiedene branchenspezifische und geographische Konjunkturverläufe und politische und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen ihren Erfolg. Durch eine Diversifizierung der Beteiligungen über unterschiedliche Branchen und Regionen sind meist nur einzelne Beteiligungen von konjunkturellen Veränderungen betroffen.
7.5.10. Branchenrisiken
Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft ist in hohem Maße vom Zugang zu Investitionsmöglichkeiten abhängig. Nur bei einer ausreichenden Anzahl von potentiellen Investitionsmöglichkeiten sowie gewinnbringenden Veräußerungen kann das Geschäftsmodell erfolgreich sein. Auf die Entwicklung des Markts für Unternehmensbeteiligungen haben wir nahezu keinen Einfluss. Entsprechend eingeschränkt sind unsere Möglichkeiten, das Risiko einer rückläufigen Anzahl potentieller Investitionsmöglichkeiten zu begrenzen.
7.5.11. Zins-, Währungs- und Liquiditätsrisiken
Die tiscon finanziert die Akquisitionen typischerweise mit Eigenkapital, Fremdkapitalinstrumenten und Bankdarlehen. Die Strukturierung der Finanzierung ist ein essentieller Baustein während der Erwerbsphase. Das Liquiditätsrisiko liegt darin, dass die flüssigen Mittel möglicherweise nicht ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Wir stufen unser Liquiditätsrisiko derzeit als hoch ein. Grund hierfür ist das laufende Insolvenzverfahren und der Umstand, dass jede Befreiung oder Verringerung von bestehenden alten Verbindlichkeiten der Zustimmung der Gläubiger im Insolvenzverfahren bedarf. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens wird die tiscon in der Lage sein, neue Kapitalmittel für die Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können.
7.5.12. Gesamtrisikoeinschätzung der tiscon
Die Gesamtwürdigung aller genannten Risikoaspekte und der Beteiligungen basieren primär auf Markt- und konjunkturellen Risiken sowie den für das Beteiligungsgeschäft typischen Risiken. Über das derzeit noch andauernde Insolvenzverfahren und seiner Auswirkungen auf den Fortbestand des Unternehmens hinaus stellen auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen weitere einzelne oder kumulierte Risiken derzeit keine Gefahr für den Fortbestand der tiscon dar. Zudem sind neben den finanziellen Risiken in Verbindung mit dem laufenden Insolvenzverfahren keine anderen finanziellen Risiken erkennbar, die das Unternehmen beeinträchtigen.
7.6. Prognosebericht
7.6.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Es wird erwartet, dass die Wachstumsrate im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Niveau des abgelaufenen Jahres 2018 leicht zurückgehen wird. Zu einem Einbruch der Konjunktur wird es absehbar nicht kommen. Die Inflation steigt möglicherweise leicht während bei den die Rohstoffpreisen nicht mit signifikanten Erhöhungen gerechnet wird.
Eine zukünftige Geschäftsentwicklung der tiscon nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens wird maßgeblich beeinflusst von den getätigten Akquisitionen und Verkäufen von Beteiligungen auf der einen Seite und ist andererseits abhängig von der Entwicklung in den zukünftigen Portfoliounternehmen.
7.6.2. Ausblick auf das Branchenumfeld
Es davon auszugehen, dass sich die Beteiligungsmöglichkeiten in den Zielmärkten der tiscon nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens aufgrund der anhaltenden ökonomischen und konjunkturellen Unsicherheiten und Veränderungen trotz eines sich weiter verstärkenden Wettbewerbs positiv entwickelt.
7.6.3. Ausblick für tiscon
Kurzfristig sind die wenigen Aktivitäten und begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel auf das Ziel ausgerichtet, das Insolvenzverfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und die Gesellschaft zu erhalten und zukünftig mit dem bestehenden Geschäftsgegenstand einer Beteiligungsgesellschaft fortzuführen.
Mittelfristig plant die tiscon, für einen Neubeginn in der Beteiligungsbranche nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens neue Finanzmittel aufzunehmen, durch Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen oder durch die Begebung von Fremdkapitalinstrumenten. Ausgehend davon ist geplant, ein neues Portfolio an Beteiligungen aufzubauen und erfolgreich und profitabel zu entwickeln. Sollte sich in der Zwischenzeit das gesamtwirtschaftliche Umfeld nicht verbessert und die Beteiligungsbranche nicht erholt haben, wird jedes neue unternehmerische Tätigwerden der tiscon erschwert.
7.6.4. Erwartete Ertragslage
Die Gesellschaft rechnet mit einem erneuten negativen Ergebnis. Aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens verfügt die Gesellschaft weder über wesentliches operatives Geschäft noch über Umsatzerlöse hieraus. Genau quantifizierbar ist dieses Ergebnis jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Der Grund hierfür ist, dass der Abschluss des Insolvenzverfahren und damit einhergehend ein möglicher Fortbestand der Gesellschaft derzeit nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorgesagt werden kann.
Sollte das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen werden können, dürften sich die wesentlichen Bestandteile und Beiträge zum Ergebnis nicht erheblich verändern, sodass nur mit geringfügigen Abweichungen zum Vorjahr zu rechnen ist.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit außergewöhnlicher Erträge oder Aufwand aufgrund von laufenden Maßnahmen der Insolvenzverwaltung.
Der Einfluss der Konjunktur und die Entwicklung des Kapitalmarkts können dennoch zum heutigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Eine zuverlässige Prognose der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die unmittelbar Einfluss auf die tiscon hat, ist nicht möglich. Solange das Insolvenzverfahren läuft, dürften die Auswirkungen der Gesamtwirtschaft auf die tiscon gering ausfallen.
7.6.5. Liquiditätsentwicklung
Die Liquiditätslage wird weiter angespannt bleiben, solange das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen wird. Die Neuaufnahme von Kapitalmitteln und ein Neubeginn als Beteiligungsgesellschaft ist vorher nicht möglich.
Die restliche verbliebene Liquidität wird voraussichtlich weiter sinken. Dies ergibt sich aufgrund der jährlichen Aufwendungen, die zum minimalen Erhalt der Gesellschaft erforderlich sind.
7.6.6. Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung
Vor dem Hintergrund des weiterhin nicht abgeschlossenen Insolvenzverfahrens sind Möglichkeiten der tiscon zu Geschäftsaktivitäten nicht vorhanden, Eine erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft in 2019 und in den Folgejahren setzt zunächst voraus, dass das Insolvenzverfahren unter Weiterführung der geschäftlichen Tätigkeit der tiscon erfolgreich abgeschlossen werden kann. Auf eine Wiederbelebung des Beteiligungsgeschäfts der tiscon werden die konjunkturelle Entwicklung und die Situation auf dem Beteiligungsmarkt einen derzeit noch nicht abschätzbaren Einfluss haben.
7.7. Nachtragsbericht
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge, Ereignisse oder Umstände von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.
Die Hauptversammlung vom 17.05.2023 hat ein neues Genehmigtes Kapital 2023 in Höhe von bis zu EUR 3.750.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.750.000 neuen Aktien beschlossen. Die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 bis 6 der Satzung wurde am 07.06.2023 im Handelsregister eingetragen.
Die Hauptversammlung vom 17.05.2023 hat eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 7.500.000,00 im Verhältnis 30 zu 1 auf EUR 250.000,00 zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung der Aktien beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist noch nicht durchgeführt und noch nicht im Handelsregister eingetragen.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der tiscon hat der Insolvenzverwalter am 24.04.2023 dem Insolvenzgericht beim Amtsgericht Gießen den Insolvenzplan vorgelegt. Am 21.06.2023 fand die nicht öffentliche Verhandlung der ersten Gläubigerversammlung mit dem Erörterungs- und Abstimmungstermin zum Insolvenzplan statt. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 21.06.2023 wurde der Insolvenzplan vom 24.04.2023 gemäß § 248 Abs. 2 InsO. Am 28.06.2023 fand der Schlusstermin beim Amtsgericht Gießen statt.
Die tiscon hat gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters Beschwerde eingelegt, über die noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Nach Beendigung des Beschwerdeverfahrens soll das Insolvenzverfahren aufgehoben werden.
7.8. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Die tiscon unterhält Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen zu diesen Unternehmen und Personen bietet diese der tiscon vielfach Dienstleistungen an, die sie ihren für ihre anderen Kunden im Allgemeinen erbringen. Sämtliche Geschäfte mit diesen Unternehmen und Personen werden zu fremdüblichen Bedingungen getätigt. Geschäfte, die zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, liegen nicht vor.
7.9. Vergütungsbericht
Im Berichtsjahr hat der Vorstand keine Vergütung erhalten. Für ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands sind für Pensionszusagen TEUR 484 in den Rückstellungen eingestellt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde ebenfalls keine Vergütung gezahlt.
7.10. Übernahmerelevante Angaben
Das gezeichnete Kapital der tiscon beträgt EUR 7.500.000 und ist eingeteilt in 7.500.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie. Die auf das Grundkapital ausgegebenen Aktien gehören einer Gattung an.
Soweit dem Vorstand bekannt bestehen keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Das zuletzt von der Hauptversammlung vom 25.06.2006 beschlossene genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 bis 6 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2006/1) in Höhe von EUR 3.750.000,00 ist am 30.06.2011 ausgelaufen.
Die zuletzt von der Hauptversammlung vom 19.07.2007 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen für den Aktienoptionsplans 2007 ist am 30.07.2010 ausgelaufen. Weil keine Aktienoptionen ausgegeben wurden, ist das hierfür geschaffene bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung (Bedingtes Kapital 2007/1) in Höhe von EUR 200.000,00 gegenstandslos.
Die von der Hauptversammlung vom 19.07.2007 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwertung eigener Aktien ist am 19.01.2009 abgelaufen.
Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Regelungen im Zusammenhang mit einer koordinierten Stimmrechtsausübung von Arbeitnehmern, die am Kapital beteiligt sind, bestehen nicht.
Für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ist der Aufsichtsrat zuständig. Der Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richten sich nach §§ 84 f. AktG. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt und abberufen. Die Änderung der Satzung bedarf gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, mit Ausnahme solcher Änderungen, die zwingend eine Dreiviertel- Mehrheit vorschreiben, insbesondere Änderung des Unternehmensgegenstands, genehmigtes und bedingtes Kapital, Ausschluss des Bezugsrechts, Abschluss von Unternehmensverträgen.
Zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes sowie Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes. Auch hat die Gesellschaft keine Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen.
8. Erklärung zur Unternehmensführung
Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß § 161 Abs. 1 AktG, dass die tiscon bis auf die nachstehend aufgeführten Abweichungen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in der Fassung vom 07.02.2017 seit der letzten Entsprechenserklärung entsprochen hat und den Empfehlungen des Kodex gegenwärtig entspricht und zukünftig entsprechen wird.
Abweichend von Ziffer 3.4 Abs. 3 des Kodex hat der Aufsichtsrat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands nicht näher festgelegt. Wegen des laufenden Insolvenzverfahren beschränken sich diese Pflichten des Vorstands auf einen sehr begrenzten insolvenzfreien Bereich der Gesellschaft.
Abweichend von Ziffer 3.6 Abs. 2 des Kodex hat der Aufsichtsrat aufgrund seiner durch das Insolvenzverfahren begrenzten Tätigkeit nicht ohne den Vorstand getagt.
Abweichend von Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex ist in der D&O Versicherung kein Selbstbehalt für den Aufsichtsrat vereinbart.
Abweichend von Ziffer 3.10 des Kodex hat die Gesellschaft nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen nicht fünf Jahre lang auf ihrer Internetseite zugänglich gemacht, was sich aus dem Umstand der derzeit eingeschränkten Geschäftstätigkeit ergibt.
Abweichend von Ziffer 4.1.3 des Kodex hat der Vorstand die Grundzüge seines Compliance Management Systems nicht offengelegt und Beschäftigten oder Dritten nicht die Möglichkeit eingeräumt geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Diese Umstände ergeben sich aus der spezifischen Größe des Unternehmens und seiner eingeschränkten Geschäftstätigkeit.
Abweichend von Ziffer 4.2.1 des Kodex besteht der Vorstand nur aus einer Person und eine Geschäftsordnung für den Vorstand wurde nicht beschlossen. Beide Umstände ergeben sich aus der spezifischen Größe des Unternehmens und seiner derzeit einschränkten Geschäftstätigkeit.
Abweichend von Ziffer 5.1.3 des Kodex hat sich der Aufsichtsrat keine Geschäftsordnung gegeben, was in Bezug auf die spezifische Größe des Unternehmens und des Aufsichtsrats selbst nicht als erforderlich erachtet wird.
Abweichend von Ziffer 5.2 Abs. 2 und Ziffer 5.3 des Kodex hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat besteht nur aus der gesetzlichen Mindestanzahl von drei Mitgliedern, so dass ein Ausschuss stets aus den gleichen drei Mitgliedern zusammengesetzt wäre. Eine Effizienzsteigerung in der Erfüllung der Kontrollfunktion ist von der Einrichtung von Ausschüssen nicht zu erwarten.
Abweichend von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 3 des Kodex hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet, was in Bezug auf die eingeschränkte Geschäftstätigkeit des Unternehmens und der begrenzen Kontrollfunktionen nicht als erforderlich erachtet wird. Derartige Beschränkungen sind gegenüber anderen Kriterien für Wahlvorschläge nicht sachgerecht. Vorschläge zu seiner Zusammensetzung werden in der jeweiligen konkreten Situation entschieden.
Abweichend von Ziffer 5.4.1 Abs. 5 fügt der Aufsichtsrat dem Kandidatenvorschlag keine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsrat bei und aktualisiert dies nicht jährlich auf der Website des Unternehmens. Dieser Umstand ergibt sich aus der eingeschränkten Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
8.2. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der geltenden Gesetze, der Satzung und sonstiger relevanten Vorschriften. Er sorgt für die Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex werden vom Vorstand und vom Aufsichtsrat beachtet, soweit nicht Abweichungen in der Entsprechenserklärung aufgeführt sind.
Die Leitung der tiscon erfolgt mit dem Ziel des langfristigen Erfolgs. Derzeit umfasst der Tätigkeitsbereich des Vorstands und der Kontrollbereich des Aufsichtsrats lediglich den insolvenzfreien Bereich der Gesellschaft, also diejenigen Geschäftsführungsmaßnahmen, die nicht in die Zuständigkeit des Insolvenzverwalters fallen. Der Vorstand ist hierbei in sehr begrenztem Ausmaß mit der zukünftigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens befasst, wobei er sich von dem Ziel leiten lässt, das Unternehmen nach Abschluss des Insolvenzverfahren als werbende Gesellschaft im Markt weiterzuführen.
8.3. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Geschäftsführung und Vertretung der tiscon obliegt dem Vorstand, der aus dem alleinigen Mitglied Tobias Würtenberger besteht. Der Vorstand nimmt seine gesetzlichen und satzungsmäßigen Befugnisse wahr und leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Planung, der Finanzierung, der Risikolage und des Risikomanagements auf der Basis von geringen Anforderungen wegen der Insolvenz.
Der Aufsichtsrat der tiscon besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird aus der Mitte des Gremiums gewählt. Im Berichtszeitraum gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:
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| Bernd Schnell, Vorsitzender, Dipl.-Betriebswirt, München | |
| Ivo Cieszynski, stellvertretender Vorsitzender, Kaufmann, Gauling | |
| Kurt, Früh, Dipl.-Kaufmann, Riedt-Neerach, Schweiz |
Zu den weiteren ausgeübten Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wird auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses verwiesen.
Der Aufsichtsrat übt eine Kontrollfunktion aus und überwacht den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Zur Überwachung kann er Informationen anfordern und die Schriften und Bücher der Gesellschaft prüfen. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und beschließt über seine Feststellung. Angesichts seiner Besetzung mit drei Mitgliedern sind vom Aufsichtsrat keine Ausschüsse eingerichtet worden; Beratungen und Beschlussfassungen erfolgen stets im Plenum des Aufsichtsrates. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden stets in Sitzungen, auf Anordnungen des Vorsitzenden auf andere Art und Weise gefasst.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf den Corporate Governance Bericht und den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
9. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 22. April 2024
Michael Winkel, Vorstand
An die Tiscon AG i.I., Frankfurt am Main
Versagte Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Tiscon AG i.I., Frankfurt am Man, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Tiscon AG i.I., Frankfurt am Man, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss wegen der Bedeutung des im Abschnitt "Grundlage für die versagten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalte nicht den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht wegen der Bedeutung des im Abschnitt "Grundlage für die versagten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalte insgesamt kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft, steht nicht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht nicht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu den genannten Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat, und versagen daher den Bestätigungsvermerk.
Grundlage für die versagten Prüfungsurteile
Aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse und auf Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünfte haben wir folgende Einwendungen, die in ihrer Summe und aufgrund ihrer Tragweite zur Versagung unseres Bestätigungsvermerks führen:
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| • | Mit Beschluss vom 24. September 2009 wurde das Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Gießen eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Bernd Völpel, Braugasse 7, 35390 Gießen bestellt. |
| • | Die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 erfolgt erst im April 2024. Gesellschaft konnte uns einen großen Teil der angeforderten Prüfungsunterlagen nicht zur Verfügung stellen. Weiterhin haben wir keinerlei von uns angeforderten Bestätigungen und Nachweise von Dritten erhalten, die erforderlich sind um eine zutreffende Aussage zu den Bilanz- und GuV-Posten treffen zu können. |
| • | Die Gesellschaft hat keine Mitarbeiter und kein vorhandenes internes Kontrollsystem und ist operativ nicht tätig. |
| • | Uns wurden keine ausreichenden und angemessenen Prüfungsnachweise zur Beurteilung der Angemessenheit der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgelegt; insbesondere aus der resultierenden Tatsache, dass die Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 auf der Aktivseite einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von € 4.401.447,37 ausweist! |
| • | Aussagen darüber, ob der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Lagebericht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss steht, ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. |
| • | Darüber hinaus wurde uns von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft keine Vollständigkeitserklärung vorgelegt |
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Versagungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere versagten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Die Gesellschaft ist seit 2009 nicht operativ. Ob und wann wieder eine operative Tätigkeit aufgenommen wird ist zum Zeitpunkt des Versagungsvermerks ungewiss. Es besteht eine wesentliche Unsicherheit sowie bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Wir haben bestimmt, dass es keine weiteren besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Versagungsvermerk mitzuteilen sind.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Auf Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 318 Abs. 4 HGB vom 12. Februar 2024 wurden wir durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen - Registergericht - am 13. August 2024 als Abschlussprüfer bestellt. Wir sind seit dem Datum der Antragstellstellung für die Tiscon AG i.I., Frankfurt am Main, und seit dem Datum der Bestellung als ihr Abschlussprüfer tätig. Die Jahresabschlüsse 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 wurden in 2019 erstellt, die Jahresabschlüsse 2015, 2016 und 2017 wurden in 2024 erstellt. Die Jahresabschlüsse 2010 bis einschließlich 2017 wurden mit einem Versagungsvermerk versehen.
Wir erklären, dass die in diesem Versagungsvermerk enthaltenen versagten Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben keine weiteren Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Peter Wienand-Casares
Karlstein am Main, den 23. August 2024
Wienand Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Peter Wienand-Casares, Wirtschaftsprüfer, (WPK 121 77 48 00), Auditor de Cuentas (ROAC 18634), Revisionsexperte (RAB 114 371)
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