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Tiscon AG — Annual Report 2021
Oct 22, 2024
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Inhalt
- Jahresabschluss
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Eigenkapitalspiegel
- Kapitalflussrechnung
- Anhang
- Lagebericht
- Versagungsvermerk des gesetzlichen Abschlussprüfers
- Versicherung der gesetzlichen Vertreter
- 2 -
tiscon AG i.I. Jahresabschluss zum 31.12.2021
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1. Bilanz zum 31.12.2021
| AKTIVA | Geschäftsjahr EUR | Vorjahr EUR |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 7,00 | 7,00 |
| Summe Anlagevermögen | 7,00 | 7,00 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. sonstige Vermögensgegenstände | 157.923,62 | 151.169,04 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 817.548,27 | 808.863,92 |
| Summe Umlaufvermögen | 975.471,89 | 960.032,96 |
| C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 3.452.549,85 | 4.441.001,13 |
| 4.428.028,74 | 5.401.041,09 |
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| PASSIVA | EUR (Geschäftsjahr) | EUR (Vorjahr) |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 7.500.000,00 | 7.500.000,00 |
| II. Kapitalrücklage | 21.875.406,45 | 21.875.406,45 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. gesetzliche Rücklage | 5.000,00 | 5.000,00 |
| 2. andere Gewinnrücklagen | 22.000,00 | 22.000,00 |
| 27.000,00 | 27.000,00 | |
| IV. Verlustvortrag | -33.843.407,58 | -33.825.842,56 |
| V. Jahresüberschuss (nicht gedeckter Fehlbetrag) | 988.451,28 (-3.452.549,85) | -17.565,02 (-4.441.001,13) |
| Summe Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 503.290,50 | 497.006,76 |
| 2. sonstige Rückstellungen | 1.044.909,60 | 2.042.909,60 |
| 1.548.200,10 | 2.539.916,36 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 523.496,24 | 523.496,24 |
| - davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 523.496,24 (EUR 523.496,24) | ||
| 2. sonstige Verbindlichkeiten | 2.356.332,40 | 2.337.628,49 |
| - davon aus Steuern EUR 13.747,91 (EUR 8.221,30) | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 1.081.347,85 (EUR 1.075.821,24) | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 1.274.984,55 (EUR 1.261.807,25) | ||
| 2.879.828,64 | 2.861.124,73 | |
| 4.428.028,74 | 5.401.041,09 |
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2. Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
| EUR (Geschäftsjahr) | EUR (Vorjahr) | |
|---|---|---|
| 1. sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 1.000.000,00 | 0,00 |
| 2. sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) verschiedene betriebliche Kosten | 12.019,56 | 18.130,69 |
| 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -470,84 | -565,67 |
| - davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR -470,84 (EUR -565,67) | ||
| 4. Ergebnis nach Steuern | 988.451,28 | -17.565,02 |
| 5. Jahresüberschuss | 988.451,28 | -17.565,02 |
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3. Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 01.01.2020 bis 31.12.2021
| **01.01.2020 EUR | Jahresergebnis EUR | 31.12.2020 EUR** |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 7.500.000,00 | |
| Kapitalrücklage | 21.875.406,45 | |
| Gesetzliche Rücklage | 5.000,00 | |
| Andere Gewinnrücklagen | 22.000,00 | |
| Verlustvortrag | -33.825.842,56 | |
| Jahresfehlbetrag | -17.565,02 | |
| Summe | -4.423.436,11 | -17.565,02 |
| **01.01.2021 EUR | Jahresergebnis EUR | 31.12.2021 EUR** |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 7.500.000,00 | |
| Kapitalrücklage | 21.875.406,45 | |
| Gesetzliche Rücklage | 5.000,00 | |
| Andere Gewinnrücklagen | 22.000,00 | |
| Verlustvortrag | -33.843.407,58 | |
| Jahresüberschuss | 988.451,28 | |
| Summe | -4.441.001,13 | 988.451,28 |
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4. Kapitalflussrechnung vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
| Geschäftsjahr EUR | Vorjahr EUR | |
|---|---|---|
| Periodenergebnis | 988.451,28 | 0 |
| Abnahme der Rückstellungen | 991.716,26 | 0 |
| Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte | -3.174,98 | -7.261,04 |
| Sonstige Einzahlungen, die nicht in der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 18.703,91 | 16.066,43 |
| Sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -6.844,58 | -8.869,65 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 8.684,35 | -64,26 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) | 8.684,35 | -64,26 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 808.863,92 | 808.928,18 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 817.548,27 | 808.863,92 |
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5. Anhang
5.1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der tiscon AG in Insolvenz (i.I.), Linden, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Gießen unter HRB 6676 („tiscon“ oder „Gesellschaft“), wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), des AktG sowie des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgerichts Gießen kann nicht von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit (sog. „going concern“ Prämisse) ausgegangen werden. Da die Auswirkungen der Insolvenz in den Ausweisen und den Wertansätzen berücksichtigt worden sind, wird aufgrund ergänzender Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht soweit doch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Die Aktien der tiscon sind unter der WKN 745880 und ISIN DE0007458804 zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment General Standard zugelassen. Die tiscon ist daher gemäß § 264d HGB eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft und gilt gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 HGB als große Kapitalgesellschaft. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft.
5.2. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Mit Beschluss des Amtsgerichts Gießen vom 24. September 2009 (Az. 6 IN 185/09) wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tiscon eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Bernd Völpel, Braugasse 7, 35390 Gießen bestellt. Das Amtsgericht Gießen hat am 21.06.2023 den Insolvenzplan vom 24.04.2023 gerichtlich bestätigt, nach dem das Unternehmen der tiscon fortgeführt werden soll. Zur Verbesserung der Klarheit und der Darstellung sind in der Bilanz keine davon-Vermerke ausgewiesen. Die Erläuterung erfolgt im Anhang.
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5.3. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
5.3.1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit als insolvente Gesellschaft beachtet. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gewählt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten inklusive der aktivierungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten bilanziert. Bei dauernder Wertminderung werden die Gegenstände des Finanzanlagevermögens mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Aufgrund der Eröffnung der Insolvenz aller Tochtergesellschaften liegt eine dauernde Wertminderung vor. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und Bankguthaben werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Alle erkennbaren (Einzel-)Risiken werden berücksichtigt, die Bilanzierung erfolgt im Falle von Wertminderungen mit zu dem niedrigeren beizulegenden Wert. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2005 G durchgeführt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Bei den sonstigen Rückstellungen wurden Preis- und Kostensteigerungen bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt, soweit sie hinreichend sicher waren. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzins nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Auf der Passivseite sind hierunter Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Insolvenzbedingte wesentliche Geschäftsvorfälle wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Abschreibung auf Finanzanlagen sowie unter außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen.
5.3.2. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
5.4. Erläuterungen zur Bilanz
5.4.1. Entwicklung des Anlagevermögens
Aufgrund ihrer eigenen Insolvenz verfügt die Gesellschaft über kein Anlagevermögen. Auf die Darstellung in einem Anlagenspiegel wird verzichtet.
5.4.2. Angaben zu Finanzanlagen
Die Finanzanlagen bestehen ausschließlich aus den Geschäftsanteilen der Tochterunternehmen der Gesellschaft, die aufgrund ihrer eigenen Insolvenzverfahren wertlos sind und unverändert angesetzt wurden.
5.4.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen EUR 157.923,62 (Vorjahr: EUR 151.169,04).
5.4.4. Grundkapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 7.500.000,00 und besteht ausschließlich aus 7.500.000 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00.
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5.4.5. Genehmigtes und bedingtes Kapital
Zum Bilanzstichtag enthält § 4 Abs.# 4 bis 6 der Satzung ein Genehmigtes Kapital 2006/I, das am 30.06.2011 ausgelaufen ist. Zum Bilanzstichtag enthält § 4 Abs. 7 der Satzung ein Bedingtes Kapital 2007/I, das wegen der am 30.07.2010 ausgelaufenen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen für den Aktienoptionsplan, die nicht genutzt wurde, gegenstandslos geworden ist. Kenntnisse zu bestehenden ausgegebenen sowie gewährten offenen Aktienoptionen für Vorstand und Mitarbeiter liegen nicht vor.
5.4.6. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unveränderte gegenüber dem Vorjahr EUR 21.875.406,45 und die Gewinnrücklagen unverändert gegenüber dem Vorjahr EUR 27.000,00.
5.4.7. Verlustvortrag und Bilanzverlust
Der Verlustvortrag beträgt zum Bilanzstichtag insgesamt EUR 33.843.407,58 (Vorjahr: EUR 33.825.842,56). Die Veränderung ergibt sich aus dem Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2020. Aufgrund des Jahresüberschusses von TEUR 988.451,28 nach einem Jahresverlust im Vorjahr von TEUR 17.565,02 ergibt sich zum 31.12.2021 ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 32.854.956,30 nach EUR 33.843.407,58 zum Vorjahresstichtag.
5.4.8. Nicht gedeckter Fehlbetrag
Der Jahresabschluss weist zum 31.12.2021 einen nicht vom Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 3.452.549,85 aus, der gegenüber dem Vorjahr (EUR 4.441.001,13) gesunken ist.
5.4.9. Rückstellungen
Die Rückstellungen belaufen sich auf insgesamt auf EUR 1.548.200,10 (Vorjahr: EUR 2.539.916,36). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen zum Bilanzstichtag EUR 503.290,50 (Vorjahr: EUR 497.006,76). Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die PUC-Methode angewendet. Die Pensionsrückstellung wurde für die angenommene Restlaufzeit pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen betragen nach EUR 2.042.909,60 zum Vorjahresstichtag nur noch EUR 1.044.909,60. Dies ergibt sich aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 1.000.000,00, die ertragswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wurde.
5.4.10. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt EUR 2.879.828,64 (Vorjahr: EUR 2.861.124,73) und enthielten neben sonstigen Verbindlichkeiten unverändert Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen über EUR 523.496,24 (Vorjahr: EUR 523.496,24) mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 2.356.332,40 (Vorjahr: EUR 2.337.628,49) und enthielten Verbindlichkeiten aus Steuern über EUR 13.747,91 (Vorjahr: EUR 8.221,30) und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen über EUR 1.199.446,72 (Vorjahr: EUR 1.199.446,72). Die Restlaufzeit der sonstigen Verbindlichkeiten beträgt in Höhe von EUR 1.081.347,85 (Vorjahr: EUR 1.075.821,24) bis zu einem Jahr und in Höhe von EUR 1.274.984,55 (Vorjahr: EUR 1.261.807,25) mehr als einem Jahr.
5.4.11. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahre und Sicherungsrechte.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
5.4.12. Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit und aus Steuern
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten aus Steuern beträgt EUR 13.747,91 (Vorjahr: EUR 8.221,30).
5.4.13. Passive latente Steuern
Wegen des Verlustvortrags in Höhe von EUR 33.843.407,58 sind keine passiven latenten Steuern zu bilden.
5.4.14. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen gemäß § 295 Nr. 3 HGB bestehen keine, da die langfristigen Mietverträge für das Verwaltungsgebäude zum 31.12.2009 gekündigt wurden. Am Bilanzstichtag bestanden über die bereits bilanzierten Verpflichtungen hinaus keine weiteren wesentlichen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
5.5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
5.5.1. Umsätze und Zinserträge
Umsätze wurden im Geschäftsjahr 2021 nicht erzielt (Vorjahr: EUR 0,00). Zinserträge waren nicht zu verzeichnen (Vorjahr: EUR 0,00).
5.5.2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf EUR 1.000.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00) und resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen.
5.5.3. Personalaufwendungen und Altersversorgung
Im Berichtsjahr sind wie bereits im Vorjahr kein Personalaufwand und keine Aufwendungen für die Altersversorgung angefallen.
5.5.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf EUR 12.019,56 (Vorjahr: EUR 18.130,69) und enthalten wie im Vorjahr verschiedene betriebliche Kosten in der genannten Höhe.
5.5.5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren mit EUR 470,84 (Vorjahr: EUR 565,67) aus der Abzinsung von Rückstellungen.
5.5.6. Ergebnis
Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf EUR 988.451,28 (Vorjahr: EUR -17.565,02). Der Jahresüberschuss beläuft sich auf EUR 988.451,28 nach einem Jahresverlust im Vorjahr von EUR 17.565,02. Der Bilanzverlust beträgt EUR 32.854.956,30 nach EUR 33.843.407,58 im Vorjahr.
5.5.7. Angaben nach § 158 AktG
| 2021 in EUR | 2020 in EUR | |
|---|---|---|
| Verlustvortrag | 33.843.407,58 | 33.825.842,56 |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 988.451,28 | -17.565,02 |
| Bilanzverlust | 32.854.956,30 | 33.843.407,58 |
5.6. Auswirkungen bei Aufstellung eines Insolvenzplans auf nachrangige Passiva
Im Verlauf der Insolvenzverwaltung wurden aktive und passive Rechtsstreitigkeiten geführt, welche nach dem Bilanzstichtag zu Urteilen oder Vergleichen führten. Die Ergebnisse hieraus werden in nachfolgenden Abschlüssen entsprechen berücksichtigt. Zudem ist die Aufstellung eines Insolvenzplans beabsichtigt. Sofern ein Insolvenzplan gerichtlich verabschiedet wird, gelten insbesondere nachrangige Forderungsansprüche i. S. d. § 39 InsO als erlassen (§ 255 Abs. 1 InsO).
5.7. Ergebnisverwendung
Aufgrund des weiterhin bestehenden Bilanzverlusts wird der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 988.451,28 auf neue Rechnung vorgetragen.
5.8. Sonstige Pflichtangaben
5.8.1. Angaben zu den Mitgliedern der Organe
Dem Vorstand gehörte im Geschäftsjahr an: Tobias Würtenberger, Hagen. Das Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt und vom Verbot der Selbstkontrahierung des § 181 BGB befreit. Für den Zeitraum seiner Tätigkeit wurden dem Vorstandsmitglied von der Gesellschaft keine Bezüge gewährt.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr an:
* Nobert Paulsen, Gießen, Vorsitzender
* Ivo Cieszynski, Gießen, stellvertretender Vorsitzender
* Kurt Früh, Linden
Für den Zeitraum ihrer Tätigkeit im Geschäftsjahr wurden den Aufsichtsratsmitgliedern von der Gesellschaft keine Bezüge gewährt.
5.8.2. Gebildete Rückstellungen für frühere Mitglieder der Unternehmensorgane
Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Organmitgliedern und deren Hinterbliebenen sind durch Rückstellungen berücksichtigt. Die Rückstellungen betragen EUR 503.290,50.
5.8.3. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegen verbundene Unternehmen bestehen Ausleihungen in unveränderter Höhe von EUR 2.000.000,00 (Vorjahr: EUR 2.000.000,00) sowie Forderungen in unveränderter Höhe von EUR 1.235.724,31 (Vorjahr: EUR 1.235.724,31). Bei sämtlichen Tochtergesellschaften ist ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Masse abgelehnt worden.
5.8.4. Anteilsbesitzliste
Die Gesellschaft hält Anteile an den nachfolgend ausgeführten Unternehmen.
| Beteiligung in % | Eigenkapital in EUR 31.12.2021 | Ergebnis in EUR 2021 | |
|---|---|---|---|
| Sotiva Abwicklungsgesellschaft mbH i.I. (ehemals Avitos GmbH), Linden | 100 % | 1,00 | -/- |
| Chikara Handels GmbH i.I., Tiefenbach | 90 % | 1,00 | -/- |
| IT-Abwicklungsgesellschaft i.I. (ehemals COS Distribution GmbH), Linden | 100 % | 1,00 | -/- |
| E-Logistics GmbH i.I., Linden | 100 % | 1,00 | -/- |
| Tiscon Handelsgesellschaft mbH i.I., Wiener Neudorf, Österreich | 100 % | 1,00 | -/- |
| TisCOS IT-GmbH i.I., Linden | 100 % | 1,00 | -/- |
| Topedo IT Handelsgesellschaft mbH i.I., Linden | 100 % | 1,00 | -/- |
Für sämtliche Tochtergesellschaften wurden ebenfalls Insolvenzanträge gestellt und Insolvenzverfahren eröffnet oder das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Informationen zu Rumpfgeschäftsjahren, zum Eigenkapital und zu Periodenergebnissen der Tochtergesellschaften im Kalenderjahr 2021 liegen nicht vor. Die Bewertung erfolgte zum Erinnerungswert. Die Tochtergesellschaften sind aufgrund ihrer eigenen Insolvenzverfahren als unwesentlich anzusehen und nicht in einen Konzernabschluss einzubeziehen. Ein Konzernabschluss ist nicht aufzustellen.
5.8.5. Arbeitnehmer
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 ebenso wie im Vorjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.
5.8.6. Honorar Abschlussprüfung
Für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 wurden Aufwendungen für Honorare in Höhe von insgesamt EUR 5.000,00 erfasst. Hiervon entfallen EUR 2.500,00 auf die Abschlussprüfung.
5.8.7. Mitgeteilte Beteiligungen
Im Berichtsjahr bestanden die im folgenden aufgeführten Beteiligungen an der Gesellschaft. Die Stimmrechtsanteile der Lifejack AG, Haar, haben am 10.05.2013 die Schwelle von 3 % überschritten und betragen 4,74 %. Die Stimmrechtsanteile der Impera Total Return AG, Frankfurt am Main, haben am 24.03.2016 die Schwelle von 20 % überschritten und betragen 20,38 %. Die Stimmrechtsanteile von Herrn Thomas Lüllemann haben am 15.04.2016 die Schwelle von 5 % überschritten und betragen 6,53%. Nach dem Abschlussstichtag wurden der Gesellschaft folgende Beteiligungen mitgeteilt. Die Stimmrechtsanteile von Herrn Thomas Lüllemann haben 17.10.2022 die Schwelle von 10 % überschritten und betragen 10,36 %.- 17 - Die Stimmrechtsanteile der Ferax Capital AG (vormals Impera Total Return AG), Frankfurt am Main, haben am 20.03.2023 die Schwellen von 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten und betragen 0,00%. Die Stimmrechtsanteile der PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main, haben am 20.03.2023 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten und betragen 25,32 %.
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6. Bericht des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat seine Aufgabe, die Geschäftsleitung zu überwachen, entsprechend Gesetz und Satzung gewissenhaft wahrgenommen. Der Aufgabenkreis des Aufsichtsrats zur Überwachung der Geschäftsführung war aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens auf den insolvenzfreien Bereich der Gesellschaft begrenzt und die ausgeübten Tätigkeiten und die Kontrolldichte entsprechend beschränkt und geringer. Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat sich der Aufsichtsrat über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage und das Risikomanagement sowie den Gang des Insolvenzverfahrens informiert und von der Geschäftsführung und dem Insolvenzverwalter berichten lassen. Der Aufsichtsrat war stets mit den Angelegenheiten befasst, die nach Gesetz und Satzung der Mitwirkung des Aufsichtsrats unterlegen. Die Zusammenarbeit mit und unter den Organen war von Verbindlichkeit und der notwendigen Vertrauligkeit geprägt. Soweit Beschlüsse zu fassen waren, sind diese telefonisch oder mit anderen Mitteln der Telekommunikation beraten und gefasst worden. Im Berichtszeitraum gehörten dem Aufsichtsrat Herr Bernd Schnell als Vorsitzender, Herr Ivo Cieszynski als sein Stellvertreter und Herr Kurt Früh an.
Aufgrund der nachträglichen Ergänzung und Vervollständigung der Finanzberichterstattung der Gesellschaft war der im Berichtsjahr amtierende Aufsichtsrat weder mit der Abschlussprüfung noch mit der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat selbst befasst. Der zum Zeitpunkt der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses amtierende Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr von der Geschäftsführung und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers entgegengenommen und selbst geprüft. Er hat die Abschlussunterlagen und den Prüfungsbericht mit der Geschäftsführung und dem Abschlussprüfer im Einzelnen erörtert. Das Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat ergab keinen Anlass zu Beanstandungen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 ist damit festgestellt.
Frankfurt am Main, den 29. April 2024
Hans-Georg Möckesch
Vorsitzender des Aufsichtsrats
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7. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
7.1. Grundlagen
Die tiscon AG in Insolvenz (i.I., „tiscon“ oder „Gesellschaft“) befindet sich seit dem Geschäftsjahr 2009 in Insolvenz.
7.1.1. Geschäftsmodell
Gegenstand des Unternehmens ist die betriebswirtschaftliche Beratung anderer und verbundener Unternehmen, der Erwerb von und die Beteiligung an, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelständischen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere aus dem Bereich der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie Erwerb, Verwaltung, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundeigentum.
7.1.2. Internes Steuerungssystem
Der Lagebericht und der Abschluss der Gesellschaft werden nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Die tiscon verfügt über ein internes Steuerungssystem, das der Größe des Unternehmens entspricht. Während des Insolvenzverfahrens erfolgt die Steuerung nicht nach finanziellen Leistungsindikatoren, Kennzahlen und alternativen Leistungskennzahlen.
7.1.3. Konzernunternehmen
Zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2021 gehören die folgenden Tochtergesellschaften zum Konzern der Tiscon.
| Tochtergesellschaft | Sitz |
|---|---|
| Sotiva Abwicklungsgesellschaft mbH i.I. (ehemals Avitos GmbH) | Linden |
| Chikara Handels GmbH i.I., Tiefenbach | Tiefenbach |
| IT-Abwicklungsgesellschaft i.I. (ehemals COS Distribution GmbH) | Linden |
| E-Logistics GmbH i.I. | Linden |
| Tiscon Handelsgesellschaft mbH i.I. | Wiener Neudorf, Österreich |
| TisCOS IT-GmbH i.I. | Linden |
| Topedo IT Handelsgesellschaft mbH i.I. | Linden |
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Für sämtliche Tochtergesellschaften wurden ebenfalls Insolvenzanträge gestellt und Insolvenzverfahren eröffnet oder das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Die insolventen Tochtergesellschaften sind nicht als wesentlich anzusehen. Wegen der Insolvenzverfahren fehlt es ferner an Kontrolle nach IFRS. Damit entfallen eine Konsolidierung und die Notwendigkeit zum Aufstellen eines Konzernabschlusses.
7.2. Wirtschaftsbericht
7.2.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die Weltwirtschaft wurde im Jahr 2021 weiterhin stark von der COVID-19-Pandemie bestimmt. Das Bruttoinlandsprodukt der fortgeschrittenen Volkswirtschaften erreichte im dritten Quartal 2021 erstmals wieder das Niveau vor Pandemiebeginn. Während sich die europäische Konjunktur im Sommerhalbjahr 2021 erholte, wurde die Wirtschaft in den USA durch das steigende Infektionsgeschehen im dritten Quartal 2021 erneut abgeschwächt. Die chinesische Wirtschaft dagegen erholte sich von den Einflüssen der Pandemie rasch, wodurch das Bruttoinlandsprodukt der Schwellenländer insgesamt das Niveau vor Pandemiebeginn bereits ein Jahr früher wieder erreicht hat. Eine zu verzeichnende Abschwächung der Konjunktur in Chinas im dritten Quartal 2021 war auf die verschärften Finanzierungsvorschriften für Immobilienunternehmen und dem damit einhergehenden Abschwung in diesem Teil der Volkswirtschaft zurückzuführen. Die Industrieproduktion, deren zwischenzeitlicher Einbruch um 10 % mittlerweile kompensiert ist, war zum Jahresende 2021 nicht mehr wesentlich vom Pandemieverlauf abhängig. Die rasche Erholung der weltweiten Güternachfrage führte zu Angebotsengpässen und als Folge zu einer Verteuerung von Rohstoffen, Vorprodukten und Fertigwaren. Daneben kam es im weltweiten Schiffsverkehr zu räumlichen Ungleichgewichten, die den Nachfrageüberhang weiter verstärkten. Diese Entwicklungen wirkten preistreibend, sodass die Rohstoffpreise um bis zu 60 % über dem Vorkrisenniveau lagen. Die weltweiten Verbraucherpreise wurden dabei insbesondere von den Preissteigerungen bei fossilen Energieträgern und Vorprodukten wie Halbleitern beeinflusst. Im Euro-Raum flachte die Wirtschaftstätigkeit, die von Frühjahr bis Frühherbst des Jahres 2021 einen kräftigen Aufschwung erlebte, im vierten Quartal 2021 ab. Gründe dafür waren der erneute Anstieg der COVID-19-Infektionszahlen, die hohen Energiepreise und vermehrte Lieferausfälle. Einige EU-Länder standen dabei insbesondere durch die belasteten Gesundheitssysteme unter Druck. Dazu kamen Logistik- und Versorgungsengpässe, wie zum Beispiel in Bezug auf Halbleiter und verschiedene Metalle, welche die Produktionsaktivitäten davon betroffener Branchen beeinträchtigten. Auch die gegenwärtig hohen Energiepreise belasten das Wirtschaftswachstum und erhöhen dabei zugleich auch den Inflationsdruck. Im Durchschnitt lag die Inflationsrate im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2021 bei 2,6 %.
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Die deutsche Wirtschaftsleistung legte im zweiten und dritten Quartal des Jahrs 2021 mit knapp 2 % im Vergleich zum jeweiligen Vorquartal kräftig zu. Dies verringerte die pandemiebedingte Produktionslücke des ersten Quartals 2021 und führte zum Abbau der pandemiebedingten Unterauslastung der deutschen Wirtschaft. Die Dienstleistungsunternehmen konnten ihre Umsätze durch die Lockerungen der Pandemie-Beschränkungen im Frühsommer 2021 steigern und trugen damit positiv zur konjunkturellen Entwicklung bei. Im verarbeitenden Gewerbe trifft eine ebenfalls hohe Nachfrage jedoch auf anhaltende Lieferengpässe von industriellen Vorprodukten; die Versorgungsknappheit betraf dabei auch den Handel und das Baugewerbe. Diese Situation führte in 2021 zum Schrumpfen der Wertschöpfung im produzierenden Gewerbe sowie zu kräftigen Preisanstiegen auf Erzeuger- und schließlich der Verbraucherseite. Mit rund 5 % erreichte die Inflationsrate in Deutschland im November 2021 den höchsten Wert seit rund 30 Jahren. Verantwortlich dafür waren Preissteigerungen, insbesondere im Bereich Energie, aber auch verzerrende Basiseffekte, wie insbesondere die abgesenkten Mehrwertsteuersätze im Vergleichszeitraum des zweiten Halbjahres 2020. Die wirtschaftliche Entwicklung gegen Ende des Jahres 2021 wurde sodann vom wieder stark ansteigenden Pandemiegeschehen im Zusammenhang mit der Virusvariante „Omikron“ beeinflusst. Die Finanzpolitik in Deutschland war weiterhin expansiv ausgerichtet. Die Ausgabenprogramme des Staates zur Pandemiebekämpfung bestimmten dabei den Ausrichtungsgrad. Die Verfassung der Realwirtschaft und der Finanzmärkte wird jede zukünftige Investitionstätigkeit der tiscon beeinflussen, für den Fall, dass sie das Insolvenzverfahren erfolgreich abschließen kann.
7.2.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Beteiligungsbranche konnte trotz der herausfordernden Zeit Stärke beweisen. Die Investitionen der in Deutschland ansässigen Beteiligungsgesellschaften erreichten EUR 12,6 Mrd. (Vorjahr: EUR 15,0 Mrd.). Das Volumen der Beteiligungsverkäufe lag im Jahr 2021 bei EUR 4,0 Mrd. und damit sogar über dem Vorjahreswert von EUR 3,0 Mrd. Für den überwiegenden Teil der gesamten Beteiligungsverkäufe (Exits) waren die Exit-Kanäle, nämlich strategische Investoren (21 %) und andere Beteiligungsgesellschaften (36 %), verantwortlich. Gegenüber dem Vorjahr gab es einen Rückgang von 16 %, doch das Investitionsvolumen blieb trotz der COVID-19-Pandemie und auch im Vergleich zu den beiden Rekordjahren 2019 sowie 2020 auf hohem Niveau.
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Die tiscon folgt einer fokussierten Investitionsstrategie, insbesondere in Bezug auf Branchenzugehörigkeit, Geschäftsmodelle und Unternehmensgrößen. Deshalb ist die tiscon nicht ohne Weiteres abhängig von der allgemeinen Branchenkonjunktur.# Allgemeine Aussagen über den Beteiligungsmarkt
Allgemeine Aussagen über den Beteiligungsmarkt können wegen des laufenden Insolvenzverfahrens nur sehr beschränkt auf die Aktivitäten der tiscon bezogen werden.
7.2.3. Geschäftsverlauf
Sowohl die tiscon als auch alle ihre Tochtergesellschaften haben im Kalenderjahr 2009 einen Insolvenzantrag gestellt, sodass sich die Geschäftstätigkeit auf die Abwicklung der Gesellschaft beschränkt. Aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens hat die tiscon im Geschäftsjahr 2021 darüber hinaus keine Geschäftstätigkeit entfaltet und hat nicht am Wettbewerb teilgenommen. Da die tiscon ausschließlich Holdingfunktionen wahrnimmt und kein operatives Geschäft betreibt, weist die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 keinen Umsatz aus. Im Geschäftsjahr 2021 waren zudem keine Ergebnisbeiträge aus sonstigen betrieblichen Erträgen oder aus Zinsen zu verzeichnen. Für das Geschäftsjahr 2021 weist die tiscon AG zum 31.12.2021 einen Jahresüberschuss von TEUR 988 aus nach einem Jahresfehlbetrag von TEUR 18 zum Vorjahresstichtag.
7.2.4. Insolvenzverfahren
Am 31.07.2009 hat die tiscon beim Amtsgericht Gießen einen Insolvenzantrag gestellt. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 04.08.2009 und das Regelinsolvenzverfahren am 24.09.2009 eröffnet. Das Insolvenzgericht (Az. 6 IN 185/09) hat Herrn Rechtsanwalt Bernd Völpel, Gießen zum Insolvenzverwalter bestellt. Dem Insolvenzverfahren liegt ein Eigenantrag auf Eröffnung zugrunde, der von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gestellt wurde. Es ist beabsichtigt, einen Insolvenzplan aufzustellen. Zur Vorlage des Plans sind gemäß § 218 Abs 1 S. 1 InsO der Insolvenzverwalter sowie die Gesellschaft berechtigt. Die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten, sowie die Haftung der Insolvenzschuldnerin nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens wird nach Maßgabe der §§ 217 ff. InsO durch die Bestimmungen und Festsetzungen des angestrebten Insolvenzplans geregelt.
7.2.5. Vermögenslage
Die Bilanzsumme der tiscon betrug zum 31.12.2021 TEUR 4.428 (Vorjahr: TEUR 5.401). Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen. Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen TEUR 975 (Vorjahr: TEUR 960) und bestanden aus sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 158 (Vorjahr: TEUR 151) und Zahlungsmitteln in Höhe von TEUR 818 (Vorjahr: TEUR 809). Die langfristigen Vermögenswerte blieben unverändert zum Vorjahr bei EUR 7 und bestehen aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen, die auf einen Erinnerungswert von je EUR 1,00 abgeschrieben wurden, weil für alle Tochtergesellschaften Insolvenzverfahren eröffnet wurden.
Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf TEUR 2.880 (Vorjahr: TEUR 2.861) und enthielten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 523 (Vorjahr: TEUR 523) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.356 (Vorjahr: TEUR 2.338), hiervon TEUR 1.081 (Vorjahr: TEUR 1.076) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und TEUR 1.275 (Vorjahr: TEUR 1.262) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Rückstellungen gingen auf TEUR 1.548 von TEUR 2.540 im Vorjahr zurück. Sie enthielten für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen TEUR 503 (Vorjahr: TEUR 497) und sonstige Rückstellung in Höhe von TEUR 1.045 (Vorjahr: TEUR 2.043), die sich wegen der Auflösung von Rückstellungen ertragswirksam reduzierten. Grundkapital und Kapitalrücklagen blieben über TEUR 7.500 (Vorjahr: TEUR 7.500) und TEUR 21.875 (Vorjahr: TEUR 21.875) unverändert. Die ertragswirksame Auflösung von Rückstellungen wirkte sich positiv auf das Jahresergebnis aus, was in einem Jahresüberschuss von TEUR 988 resultierte nach einem Jahresfehlbetrag von TEUR 18 für das vorangegangene Geschäftsjahr. Aufgrund des Jahresüberschusses verringerte sich zum 31.12.2021 der Bilanzverlust auf TEUR 32.855 (Vorjahr: TEUR 33.843) und der nicht vom Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf TEUR 3.453 (Vorjahr: TEUR 4.441).
7.2.6. Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Umsätze erzielt und es waren Zinsen oder ähnliche Erträge zu verzeichnen (Vorjahr: jeweils EUR 0,00). Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf TEUR 1.000 (Vorjahr: EUR 0,00) und bestanden aus der Auflösung von Rückstellungen. Gegenläufig wirkten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen über TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 18) und Zinsaufwendungen für die Abzinsung von Rückstellungen über EUR 470 (Vorjahr: EUR 566) aus. Das Ergebnis nach Steuern betrug TEUR 988 (Vorjahr: TEUR -18) und entspricht dem Jahresergebnis.
7.2.7. Finanzlage
Die liquiden Mittel stiegen auf TEUR 818 (Vorjahr: TEUR 809) und die sonstigen Vermögensgegenstände auf TEUR 158 (Vorjahr: TEUR 151). Liquide Mittel und sonstige Vermögensgegenstände sind der Insolvenzmasse zuzuordnen. Im insolvenzfreien Bereich verfügt die Gesellschaft über keinerlei Finanzmittel, Umlauf- oder Anlagevermögen. Mit dem vorhandenen Bestand an liquiden Mitteln und kurzfristig fälligen Forderungen im Rahmen der Finanzmittelanlage verfügt die Insolvenzmasse über die ausreichenden Mittel, um das Insolvenzverfahren abschließen zu können.
7.2.8. Forschung und Entwicklung
Die tiscon als Beteiligungsgesellschaft und Holding und ihre Tochtergesellschaften aus dem Bereich der IT-Distribution betreiben keine Forschung und Entwicklung im eigentlichen Sinne.
7.2.9. Investitionen
Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen wurden im Berichtsjahr keine vorgenommen.
7.2.10. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter.
7.3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht
Das laufende Insolvenzverfahren verhindert derzeit unternehmerische Aktivitäten. Ohne das laufende Insolvenzverfahren können bereits durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft entsprechende Vermögens-, Ergebnis- und Liquiditätsrisiken entstehen. Möglichkeitenzum Erwerb attraktiver Beteiligungen bestehen aufgrund des Insolvenzverfahrens nicht.
7.4. Chancenbericht
Durch die letzte Änderung des Geschäftszweckes der tiscon auf die Beteiligung an Unternehmen, ergeben sich für die tiscon erhebliche Chancen, nach dem Durchlaufen des Insolvenzverfahrens wieder ein nachhaltiges und profitables Portfolio an Beteiligungen an Unternehmen aufzubauen und neue Umsätze zu erzielen.
7.4.1. Chancen bei der Akquisition
Die tiscon benötigt für eine zukünftige positive Entwicklung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens den Zugang zu neuen Investitionsmöglichkeiten. Nur bei einer ausreichenden Anzahl von Transaktionen sowie gewinnbringenden Veräußerungen in der Zukunft lässt sich das Geschäftsmodell der Gesellschaft profitabel gestalten. Dies setzt voraus, frühzeitig Kenntnis von Beteiligungsmöglichkeiten zu erlangen und über Ressourcen und Instrumente zu verfügen, die einen ausreichenden und hochwertigen Deal-Flow sicherstellen. Im Ergebnis wird von dieser Akquisitionsstrategie die Identifikation chancenreicher Unternehmen und eine Erhöhung der Abschlusswahrscheinlichkeit durch die Vermeidung von strukturierten Verkaufsprozessen mit erhöhtem Wettbewerb erwartet. Durch das weitreichende Netzwerk aus Beteiligungspartnern, Banken, Beratern und Industrieexperten ergeben sich laufend neue Investitionsmöglichkeiten.
7.4.2. Chancen während der Haltedauer
Während der Haltedauer stehen für die tiscon die Umsetzung der gewählten Wachstumsstrategie und damit die Wertsteigerung der Beteiligungen im Vordergrund. Laufende Erträge aus Beteiligungen wie Dividenden, Gewinnanteile und Zinserträge unterstützen den wirtschaftlichen Erfolg der tiscon. Der Betreuungs- und Entwicklungsphase der Beteiligungen wird eine bedeutende Rolle beigemessen. Entwicklungsstand, Exit-Strategie und Wertsteigerungspotentiale sowie vorhandene Strukturen und Prozesse werden laufend kontrolliert, hinterfragt und optimiert. Die Chance stehen unter dem Vorbehalt, dass die Gesellschaft das Insolvenzverfahren über ein Insolvenzplanverfahren erfolgreich abschließen und das Unternehmen weitergeführt werden kann.
7.4.3. Chancen bei Unternehmensverkäufen
Die Börsennotierung und der Zugang zu den Kapitalmärkten zwingen die tiscon nicht zu übereilten oder zur Unzeit notwendigen Verkäufen, wie es zum Teil bei klassischen Private-Equity-Strukturen mit einer festen Laufzeit der Fall ist. Anhand einer vordefinierten Exit-Strategie arbeitet das Management gemeinsam mit den Beteiligungen, um zu einem geeigneten Zeitpunkt die geschaffenen Werte zu realisieren. Dies setzt den erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens voraus. Über das weitreichende Netzwerk und Branchen-Know-how verfügt die tiscon über die erforderlichen Kontakte für Desinvestments.
7.5. Risikobericht
Risikomanagement bedeutet für die tiscon, wesentliche Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, bestmöglich zu kontrollieren und Chancen effektiv zu nutzen. Zu den wesentlichen Aufgaben des Risikomanagements gehört es, Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu steuern und zu überwachen. Die Chancen und Risiken einer Beteiligungsgesellschaft ergeben sich aus dem Erwerb, dem Halten und der Veräußerung von Beteiligungen. Das Management von Chancen und Risiken ist daher mit dem operativen Geschäft eng verknüpft und fest in die Prozesse integriert. Chancen und Risiken sollen so abgewogen werden, dass Chancen wahrgenommen werden ohne den Fortbestand der tiscon zu gefährden. Das Risikomanagementsystem kann nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wieder umgesetzt werden. Die tiscon unterhält ein Risikomanagementsystem, das nach seiner Größenordnung der derzeit eingeschränkten Geschäftstätigkeit entspricht und hieraus bekannte oder entstehende Risiken und Maßnahmen zur Risikominimierung abdeckt. Risiken werden analysiert und Steuerungsmaßnahmen entwickelt.# Die interne Berichterstattung
Die interne Berichterstattung erfolgt regelmäßig direkt an die Entscheidungsträger, besonders signifikante Ereignisse werden unverzüglich gemeldet. Soweit Risiken absehbar und erkennbar sind, werden Maßnahmen zur Gegensteuerung umgesetzt. Die identifizierten wesentlichen Risiken für einen zukünftigen Geschäftserfolg stellen sich wie folgt dar.
7.5.1. Rechtsstreitigkeiten
Es besteht das Risiko, dass die derzeit noch anhängigen Klagen innerhalb der Sphäre des Insolvenzverfahrens mit der Insolvenzmasse als Beteiligte nicht erfolgreich abgewendet werden können oder nicht günstig für die Insolvenzmasse entschieden werden. Die Gesellschaft könnte neuen Klagen ausgesetzt sein, die zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen sie erhoben werden. Schließlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass vom Insolvenzverwalter bereits erhobene Klagen oder noch zu führende Rechtsstreite zum Nachteil der Gesellschaft ausgehen. Für den Fall des Unterliegens erhöht sich das Risiko um die Verfahrenskosten.
7.5.2. Liquiditätsrisiko
Dem Risiko einer Unterfinanzierung der Gesellschaft stehen die eigenen liquiden Mittel gegenüber. Soweit es notwendig sein könnte, die Liquidität durch Fremdmittel zu stärken, werden frühzeitig Maßnahmen mit dem Ziel einer Kreditaufnahme bei Banken oder Erhöhung des Aktienkapitals eingeleitet.
7.5.3. Allgemeines Geschäftsrisiko
Derzeit besteht das wesentliche Risiko im erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens. Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens sind bei dem Geschäftsmodell der Gesellschaft als einer reinen Beteiligungsgesellschaft die Risiken des allgemeinen Geschäfts aus der Geschäftsentwicklung der einzelnen Beteiligungsgesellschaften zu sehen, die Auswirkung auf die tiscon haben.
7.5.4. Risiken bei der Akquisition
Die Investitionsstrategie bestimmt maßgeblich das Chancen-Risiko-Profil der tiscon. Sie unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung und Anpassung an die Gegebenheiten des Markts. Die Gesellschaft konzentriert sich beim Erwerb auf die Marktstellung und Geschäftsmodelle mit Wachstumschancen und auf Unternehmen ohne großen Investitionsbedarf, um Nachfinanzierungen zu vermeiden. Der Verlust eines Einzelinvestments darf nicht existenzbedrohend für die tiscon sein. Der Erwerb von neuen Beteiligungen wird erst nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens und einer erneuten Kapitalisierung der Gesellschaft möglich sein.
7.5.5. Risiken während der Haltedauer
Die Entwicklung der Beteiligungen beeinflusst unmittelbar den Erfolg der tiscon. Entwickelt sich eine Beteiligung ungünstig und sinkt ihr Wert, soll dies nicht zu einer Gefährdung der tiscon führen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Beteiligung nachfinanziert werden muss. Die tiscon prüft den zusätzlichen Finanzierungsbedarf zunächst wie ein Neuinvestment. Weil weitere Aspekte in die Entscheidung einbezogen werden, steigt möglicherweise das Risikoprofil der Nachfinanzierung. Im Fall einer negativen Entwicklung droht ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
7.5.6. Fehlschlagen einer Sanierung
Dem Risiko des Fehlschlagens der planmäßigen Sanierung von Beteiligungen und damit der Gefahr des Verlustes der für die Anschaffung und Finanzierung eingesetzten Mittel, wird soweit wie möglich mit einem engen und zeitnahen Controlling sowie aktiver Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit begegnet. Informationen über die aktuelle monatliche Entwicklung geben Aufschluss über den Fortschritt. Die spezifischen Risiken werden regelmäßig analysiert. Darauf basierende Entscheidungen zur weiteren Steuerung oder geschäftlichen Neuausrichtung der betreffenden Beteiligungsgesellschaften werden umgehend umgesetzt.
7.5.7. Risiken bei Unternehmensverkäufen
Die Grundlage für eine erfolgreiche Veräußerung wird bereits während der Akquisitionsphase gelegt. Das Interesse strategischer Investoren oder von Finanzinvestoren spielt hierbei eine Rolle. Die Möglichkeiten einer Veräußerung sind regelmäßig Gegenstand der Überlegungen und Entscheidungen des Managements. Die regelmäßige Überwachung und aktive Begleitung der Beteiligungen senkt das Risiko der Inanspruchnahme von Garantien und Zusicherungen bei Verkäufen.
7.5.8. Konjunkturelle Risiken
Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens hängt der wirtschaftliche Erfolg der tiscon vom wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungen ab. Sind sie in unterschiedlichen Branchen und Regionen, beeinflussen verschiedene branchenspezifische und geographische Konjunkturverläufe und politische und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen ihren Erfolg. Durch eine Diversifizierung der Beteiligungen über unterschiedliche Branchen und Regionen sind meist nur einzelne Beteiligungen von konjunkturellen Veränderungen betroffen.
7.5.9. Branchenrisiken
Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft ist in hohem Maße vom Zugang zu Investitionsmöglichkeiten abhängig. Nur bei einer ausreichenden Anzahl von potentiellen Investitionsmöglichkeiten sowie gewinnbringenden Veräußerungen kann das Geschäftsmodell erfolgreich sein. Auf die Entwicklung des Markts für Unternehmensbeteiligungen haben wir nahezu keinen Einfluss. Entsprechend eingeschränkt sind unsere Möglichkeiten, das Risiko einer rückläufigen Anzahl potentieller Investitionsmöglichkeiten zu begrenzen.
7.5.10. Zins-, Währungs- und Liquiditätsrisiken
Die tiscon finanziert die Akquisitionen typischerweise mit Eigenkapital, Fremdkapitalinstrumenten und Bankdarlehen. Die Strukturierung der Finanzierung ist ein essentieller Baustein während der Erwerbsphase. Das Liquiditätsrisiko liegt darin, dass die flüssigen Mittel möglicherweise nicht ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Wir stufen unser Liquiditätsrisiko derzeit als hoch ein. Grund hierfür ist das laufende Insolvenzverfahren und der Umstand, dass jede Befreiung oder Verringerung von bestehenden alten Verbindlichkeiten der Zustimmung der Gläubiger im Insolvenzverfahren bedarf. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens wird die tiscon in der Lage sein, neue Kapitalmittel für die Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können.
7.5.11. Gesamtrisikoeinschätzung der tiscon
Die Gesamtwürdigung aller genannten Risikoaspekte und der Beteiligungen basieren primär auf Markt- und konjunkturellen Risiken sowie den für das Beteiligungsgeschäft typischen Risiken. Über das derzeit noch andauernde Insolvenzverfahren und seiner Auswirkungen auf den Fortbestand des Unternehmens stellen auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen weitere einzelne oder kumulierte Risiken derzeit keine Gefahr für den Fortbestand der tiscon dar. Zudem sind neben den finanziellen Risiken in Verbindung mit dem laufenden Insolvenzverfahren keine anderen finanziellen Risiken erkennbar, die das Unternehmen beeinträchtigen.
7.6. Prognosebericht
7.6.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die weltwirtschaftliche Entwicklung steht weiterhin in direktem Zusammenhang mit dem Verlauf der COVID-19-Pandemie und möglichen anhaltenden Lieferengpässen. Im Herbst und Winter 2021 nahm das Infektionsgeschehen in Europa, vor allem in Zusammenhang mit der neuen Virusvariante Omikron, wieder zu. Abhängig von der Höhe der Impfquoten wird es in einigen Ländern deshalb zu Einschränkungen wirtschaftlicher und sozialer Aktivitäten kommen. Es wird erwartet, dass auf den dadurch bedingten Konjunktureinbruch in Europa eine kräftige Erholung folgt. Der durch die bestehenden Lieferengpässe und Knappheit entstandene Nachfrageüberhang sollte durch Anpassungen in Produktionsabläufen, der prognostizierten Verbesserung der Pandemielage und preislichen Allokationsmechanismen, entschärft werden können. Diese Entwicklung wird sich positiv auf die aktuelle Inflationsdynamik auswirken, sodass das Bruttoinlandsprodukt der Welt im Jahr 2022 um 4,4 % zunehmen sollte. Der seit Jahren andauernde Konflikt zwischen der Ukraine und Russland wird seit dem 24.02.2022 kriegerisch ausgetragen. Die Auswirkungen dieses Konfliktes betreffen die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen weder direkt noch indirekt, weil sie keiner operativen Tätigkeit nachgehen. Zukünftige Auswirkungen für den Fall, dass die tiscon wieder werbend am Geschäftsverkehr teilnimmt, sind aktuell nicht verlässlich abschätzbar. Der disruptive Charakter von Kriegen dürfte sich auf breiter Basis negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen auswirken. Der seit 2018 bestehende Handelskonflikt zwischen den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China hat weiterhin Auswirkungen auf den weltweiten Handel. Neu eingeführte Zölle und Beschränkungen lassen neue Unsicherheiten entstehen. Der Rückgang von Warenströmen führt zur Dämpfung des globalen Wachstums.
7.6.2. Ausblick auf das Branchenumfeld
Zwei Jahre nach dem Beginn der COVID-19-Pandemie ist die Beteiligungsbranche weniger zuversichtlich gestimmt. Die Beteiligungsbranche erwartet ein schlechteres Geschäftsklima. Ursächlich dafür dürften die sich inflationsbedingt verschärfende Zinswende und die kriegsbedingt gestiegene wirtschaftliche Unsicherheit sein. Die Beteiligungskapitalgesellschaft schätzen ihre aktuelle Geschäftslage schlechter ein und senken ihre Geschäftserwartungen. Die Entwicklung unterscheidet sich vom Rückgang Anfang 2020, denn der Rückgang erfolgt von einem rekordhohen Niveau und der Einbruch ist nur halb so stark. Als zunehmende Belastung werden Konjunjtur, Zinsniveau, Umfeld für das Einwerben neuer Investorengelder (Fundraising) und der Wertberichtigungsdruck gesehen. Das Konjunkturklima ist angesichts des eskalierten Kriegs in der Ukraine abgestürzt – sogar deutlicher als mit dem Beginn der COVID-19-Pandemie. Die konjunkturelle Abkühlung dürfte Start-up Unternehmen weniger betreffen. Die aufgrund des Krieges beschleunigte Zinswende der internationalen Notenbanken führt zu niedrigeren Kursen bei Technologieaktien, was sich auf die privaten Merkte und den Wertberichtigungsdruck auswirkt.# 7.6.3. Ausblick für tiscon
Aufgrund des derzeit nicht bestehenden Beteiligungsportfolios ergeben sich für die tiscon zunächst keine Besonderheiten durch die Marktentwicklungen. Kurzfristig sind die wenigen Aktivitäten und begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel auf das Ziel ausgerichtet, das Insolvenzverfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und die Gesellschaft zu erhalten und zukünftig mit dem bestehenden Geschäftsgegenstand einer Beteiligungsgesellschaft fortzuführen. Mittelfristig plant die tiscon, für einen Neubeginn in der Beteiligungsbranche nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens neue Finanzmittel aufzunehmen, durch Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen oder durch die Begebung von Fremdkapitalinstrumenten. Ausgehend davon ist geplant, ein neues Portfolio an Beteiligungen aufzubauen und erfolgreich und profitabel zu entwickeln. Sollte sich in der Zwischenzeit das gesamtwirtschaftliche Umfeld nicht verbessert und die Beteiligungsbranche nicht erholt haben, wird jedes neue unternehmerische Tätigwerden der tiscon erschwert.
7.6.4. Erwartete Ertragslage
Die Gesellschaft rechnet mit einem erneuten negativen Ergebnis. Aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens verfügt die Gesellschaft weder über wesentliches operatives Geschäft noch über Umsatzerlöse hieraus. Genau quantifizierbar ist dieses Ergebnis jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Der Grund hierfür ist, dass der Abschluss des Insolvenzverfahren und damit einhergehend ein möglicher Fortbestand der Gesellschaft derzeit nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorgesagt werden kann. Sollte das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen werden können, dürften sich die wesentlichen Bestandteile und Beiträge zum Ergebnis nicht erheblich verändern, sodass nur mit geringfügigen Abweichungen zum Vorjahr zu rechnen ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit außergewöhnlicher Erträge oder Aufwand aufgrund von laufenden Maßnahmen der Insolvenzverwaltung. Bei den in der Insolvenz befindlichen derzeitigen Tochterunternehmen der Gesellschaft ist das Risiko eines Totalverlusts der eingesetzten Finanzmittel überwiegend wahrscheinlich. Mit einer Berücksichtigung bei der Verteilung verbleibender Masse und Rückflüssen aus den Beteiligungen ist aufgrund der Nachrangigkeit der Forderungen der tiscon als Gesellschafterin der Tochterunternehmen nicht zu rechnen. Für das zu erwartende Ende des Insolvenzverfahrens bleibt eine weitere Verbesserung der Kapitalseite der Gesellschaft in Aussicht, die sich in der weiteren Auflösung von Rückstellungen und der Befreiung von Verbindlichkeiten auswirken könnte. Der Einfluss der Konjunktur und die Entwicklung des Kapitalmarkts können dennoch zum heutigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Eine zuverlässige Prognose der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die unmittelbar Einfluss auf die tiscon hat, ist nicht möglich. Solange das Insolvenzverfahren läuft, dürften die Auswirkungen der Gesamtwirtschaft auf die tiscon gering ausfallen.
7.6.5. Liquiditätsentwicklung
Die Liquiditätslage wird weiter angespannt bleiben, solange das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen wird. Die Neuaufnahme von Kapitalmitteln und ein Neubeginn als Beteiligungsgesellschaft ist vorher nicht möglich. Die restliche verbliebene Liquidität wird voraussichtlich weiter sinken. Dies ergibt sich aufgrund der jährlichen Aufwendungen, die zum minimalen Erhalt der Gesellschaft erforderlich sind.
7.6.6. Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung
Vor dem Hintergrund des weiterhin nicht abgeschlossenen Insolvenzverfahrens sind Möglichkeiten der tiscon zu Geschäftsaktivitäten nicht vorhanden. Eine erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft in 2022 und in den Folgejahren setzt zunächst voraus, dass das Insolvenzverfahren unter Weiterführung der geschäftlichen Tätigkeit der tiscon erfolgreich abgeschlossen werden kann. Auf eine Wiederbelebung des Beteiligungsgeschäfts der tiscon werden die konjunkturelle Entwicklung und die Situation auf dem Beteiligungsmarkt einen derzeit noch nicht abschätzbaren Einfluss haben.
7.7. Nachtragsbericht
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge, Ereignisse oder Umstände von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind. Die Hauptversammlung vom 17.05.2023 hat ein neues Genehmigtes Kapital 2023 in Höhe von bis zu EUR 3.750.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.750.000 neuen Aktien beschlossen. Die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 bis 6 der Satzung wurde am 07.06.2023 im Handelsregister eingetragen. Die Hauptversammlung vom 17.05.2023 hat eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 7.500.000,00 im Verhältnis 30 zu 1 auf EUR 250.000,00 zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung der Aktien beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist noch nicht durchgeführt und noch nicht im Handelsregister eingetragen. Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der tiscon hat der Insolvenzverwalter am 24.04.2023 dem Insolvenzgericht beim Amtsgericht Gießen den Insolvenzplan vorgelegt. Am 21.06.2023 fand die nicht öffentliche Verhandlung der ersten Gläubigerversammlung mit dem Erörterungs- und Abstimmungstermin zum Insolvenzplan statt. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 21.06.2023 wurde der Insolvenzplan vom 24.04.2023 gemäß § 248 Abs. 2 InsO. Am 28.06.2023 fand der Schlusstermin beim Amtsgericht Gießen statt. Die tiscon hat gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters Beschwerde eingelegt, über die noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Nach Beendigung des Beschwerdeverfahrens soll das Insolvenzverfahren aufgehoben werden.
7.8. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Die tiscon unterhält Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen zu diesen Unternehmen und Personen bietet diese der tiscon vielfach Dienstleistungen an, die sie ihren für ihre anderen Kunden im Allgemeinen erbringen. Sämtliche Geschäfte mit diesen Unternehmen und Personen werden zu fremdüblichen Bedingungen getätigt. Geschäfte, die zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, liegen nicht vor.
7.9. Vergütungsbericht
Im Berichtsjahr hat der Vorstand keine Vergütung erhalten. Für ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands sind für Pensionszusagen TEUR 503 in den Rückstellungen eingestellt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde ebenfalls keine Vergütung gezahlt.
7.10. Übernahmerelevante Angaben
Das gezeichnete Kapital der tiscon beträgt EUR 7.500.000 und ist eingeteilt in 7.500.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie. Die auf das Grundkapital ausgegebenen Aktien gehören einer Gattung an. Soweit dem Vorstand bekannt bestehen keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Das zuletzt von der Hauptversammlung vom 25.06.2006 beschlossene genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 bis 6 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2006/I) in Höhe von EUR 3.750.000,00 ist am 30.06.2011 ausgelaufen. Die zuletzt von der Hauptversammlung vom 19.07.2007 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen für den Aktienoptionsplans 2007 ist am 30.07.2010 ausgelaufen. Weil keine Aktienoptionen ausgegeben wurden, ist das hierfür geschaffene bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung (Bedingtes Kapital 2007/I) in Höhe von EUR 200.000,00 gegenstandslos. Die von der Hauptversammlung vom 19.07.2007 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwertung eigener Aktien ist am 19.01.2009 abgelaufen. Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Regelungen im Zusammenhang mit einer koordinierten Stimmrechtsausübung von Arbeitnehmern, die am Kapital beteiligt sind, bestehen nicht. Für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ist der Aufsichtsrat zuständig. Der Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richten sich nach §§ 84 f. AktG. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt und abberufen. Die Änderung der Satzung bedarf gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, mit Ausnahme solcher Änderungen, die zwingend eine Dreiviertel- Mehrheit vorschreiben, insbesondere Änderung des Unternehmensgegenstands, genehmigtes und bedingtes Kapital, Ausschluss des Bezugsrechts, Abschluss von Unternehmensverträgen. Zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes sowie Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes. Auch hat die Gesellschaft keine Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung liegt der Gesellschaft keine Meldung über die Beteiligung am Kapital die zehn von hundert überschreitet vor.
8. Erklärung zur Unternehmensführung
8.1. Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß § 161 Abs. 1 AktG, dass die tiscon bis auf die nachstehend aufgeführten Abweichungen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der Fassung vom 16.12.2019 seit der letzten Entsprechenserklärung entsprochen hat und den Empfehlungen des Kodex gegenwärtig entspricht und zukünftig entsprechen wird.# Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
Abweichend von Ziffer A.2 des Kodex hat der Vorstand die Grundzüge seines Compliance Management Systems nicht offengelegt und Beschäftigten oder Dritten nicht die Möglichkeit eingeräumt geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Diese Umstände ergeben sich aus der spezifischen Größe des Unternehmens und seiner eingeschränkten Geschäftstätigkeit.
Abweichend von Ziffer B.3 erfolgt die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern nicht für längstens drei Jahre, was in Bezug auf die spezifische Größe des Unternehmens und seiner derzeit eingeschränkten Geschäftstätigkeit nicht als erforderlich erachtet wird.
Abweichend von Ziffer C.1 und C.2 des Kodex hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt, kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und keine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder festgelegt, was in Bezug auf die eingeschränkte Geschäftstätigkeit des Unternehmens und der begrenzten Kontrollfunktionen nicht als erforderlich erachtet wird. Derartige Beschränkungen sind gegenüber anderen Kriterien für Wahlvorschläge nicht sachgerecht. Vorschläge zu seiner Zusammensetzung werden in der jeweiligen konkreten Situation entschieden.
Abweichend von Ziffer C.14 fügt der Aufsichtsrat dem Kandidatenvorschlag keine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsrat bei und aktualisiert dies nicht jährlich auf der Website des Unternehmens. Dieser Umstand ergibt sich aus der eingeschränkten Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
Abweichend von Ziffer D.1 des Kodex hat sich der Aufsichtsrat keine Geschäftsordnung gegeben, was in Bezug auf die spezifische Größe des Unternehmens und des Aufsichtsrats selbst nicht als erforderlich erachtet wird.
Abweichend von Ziffer D.7 des Kodex hat der Aufsichtsrat aufgrund seiner durch das Insolvenzverfahren begrenzten Tätigkeit nicht ohne den Vorstand getagt.
Abweichend von Ziffer D.2 bis D.5 und D.11 des Kodex hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat besteht nur aus der gesetzlichen Mindestanzahl von drei Mitgliedern, so dass ein Ausschuss stets aus den gleichen drei Mitgliedern zusammengesetzt wäre. Eine Effizienzsteigerung in der Erfüllung der Kontrollfunktion ist von der Einrichtung von Ausschüssen nicht zu erwarten.
Abweichend von D.13 des Kodex hat der Aufsichtsrat keine Selbstbeurteilung durchgeführt. Dies ergibt sich aus der eingeschränkten Geschäftstätigkeit und dem damit einhergehenden geringeren Umfang der Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats.
Abweichend von den Empfehlungen G.1 bis G.18 des Kodex hat der Aufsichtsrat kein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen. Grund hierfür sind die eingeschränkte Geschäftstätigkeit des Unternehmens im Insolvenzverfahren und der Umstand, dass derzeit keine Vorstandsvergütung gezahlt wird.
Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der geltenden Gesetze, der Satzung und sonstiger relevanter Vorschriften. Er sorgt für die Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex werden vom Vorstand und vom Aufsichtsrat beachtet, soweit nicht Abweichungen in der Entsprechenserklärung aufgeführt sind. Die Leitung der tiscon erfolgt mit dem Ziel des langfristigen Erfolgs. Derzeit umfasst der Tätigkeitsbereich des Vorstands und der Kontrollbereich des Aufsichtsrats lediglich den insolvenzfreien Bereich der Gesellschaft, also diejenigen Geschäftsführungsmaßnahmen, die nicht in die Zuständigkeit des Insolvenzverwalters fallen. Der Vorstand ist hierbei in sehr begrenztem Ausmaß mit der zukünftigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens befasst, wobei er sich von dem Ziel leiten lässt, das Unternehmen nach Abschluss des Insolvenzverfahren als werbende Gesellschaft im Markt weiterzuführen.
Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Geschäftsführung und Vertretung der tiscon obliegt dem Vorstand, der aus dem alleinigen Mitglied Tobias Würtenberger besteht. Der Vorstand nimmt seine gesetzlichen und satzungsmäßigen Befugnisse wahr und leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Planung, der Finanzierung, der Risikolage und des Risikomanagements auf der Basis von geringen Anforderungen wegen der Insolvenz.
Der Aufsichtsrat der tiscon besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird aus der Mitte des Gremiums gewählt. Im Berichtszeitraum gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:
- Bernd Schnell, Vorsitzender, Dipl.-Betriebswirt, München
- Ivo Cieszynski, stellvertretender Vorsitzender, Kaufmann, Gauling
- Kurt Früh, Dipl.-Kaufmann, Riedt-Neerach, Schweiz
Zu den weiteren ausgeübten Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wird auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses verwiesen. Der Aufsichtsrat übt eine Kontrollfunktion aus und überwacht den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Zur Überwachung kann er Informationen anfordern und die Schriften und Bücher der Gesellschaft prüfen. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und beschließt über seine Feststellung. Angesichts seiner Besetzung mit drei Mitgliedern sind vom Aufsichtsrat keine Ausschüsse eingerichtet worden; Beratungen und Beschlussfassungen erfolgen stets im Plenum des Aufsichtsrates. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden stets in Sitzungen, auf Anordnungen des Vorsitzenden auf andere Art und Weise gefasst. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf den Corporate Governance Bericht und den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 29. April 2024
Michael Winkel
Vorstand