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thyssenkrupp AG — Management Reports 2025
Jan 26, 2026
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Management Reports
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Publication

thyssenkrupp AG
Duisburg und Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025
Lagebericht der Gesellschaft - mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst -
Vorbemerkungen
Zusammengefasster Lagebericht
Der vorliegende Lagebericht fasst den Lagebericht des thyssenkrupp Konzerns und den Lagebericht der thyssenkrupp AG zusammen. Wir berichten darin über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie über die Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns und der thyssenkrupp AG. Die Informationen zur thyssenkrupp AG sind im Kapitel "Jahresabschluss der thyssenkrupp AG" mit Angaben nach HGB enthalten. Wir berichten nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard 20 (DRS 20) "Konzernlagebericht".
Der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 enthält erstmals das gesonderte Kapitel "Nachhaltigkeitsbericht". Der in diesem Kapitel enthaltene zusammengefasste Nachhaltigkeitsbericht erfüllt gleichzeitig die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022 / 2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Directive, CSRD) sowie die Anforderungen an die nichtfinanziellen Berichtspflichten nach §§315b bis 315c HGB (nichtfinanzielle Konzernerklärung) und nach §§289b bis 289e HGB (nichtfinanzielle Erklärung der thyssenkrupp AG). Darüber hinaus enthält der Nachhaltigkeitsbericht die Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852 (EU-Taxonomie-Verordnung).
Der Nachhaltigkeitsbericht unterliegt einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised). Siehe hierzu auch den "Prüfungsvermerk zum Nachhaltigkeitsbericht", der außerhalb des Lageberichts im Abschnitt "Weitere Informationen" enthalten ist.
Unter anderem im Zusammenhang mit der Einfügung des Kapitels "Nachhaltigkeitsbericht" wurde im Vergleich zum Vorjahr die Gliederungsstruktur des zusammengefassten Lageberichts angepasst. Wesentliche Anpassungen betreffen:
| ― | Integration der bisher in den separaten Kapiteln "Klima, Energie und Umwelt", "Einkauf", "Mitarbeiter", "Soziale Verantwortung", "EU-Taxonomie" und "Übersicht nichtfinanzieller Angaben" enthaltenen Ausführungen zu Nachhaltigkeitsaspekten in den Nachhaltigkeitsbericht. |
| ― | Integration der bisher in dem separaten Kapitel "Technologie und Innovationen" enthaltenen Ausführungen in das Kapitel "Grundlagen des Konzerns". |
| ― | Integration der bisher in den separaten Abschnitten "Geschäftsentwicklung im Konzern" und "Ertrags- Finanz- und Vermögenslage" enthaltenen Ausführungen in den neuen Abschnitt "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns" innerhalb des Wirtschaftsberichts. |
| ― | Bündelung der bisher unter anderem in den gesonderten Kapiteln "Erklärung zur Unternehmensführung", "Übernahmerechtliche Angaben" und "Compliance" enthaltenen Ausführungen zu Themen der Corporate Governance im Kapitel "Corporate Governance". |
Die Berichterstattung folgt dem internen Steuerungskonzept von thyssenkrupp im Geschäftsjahr 2024 / 2025.
thyssenkrupp hält seit dem Verkauf des Aufzugsgeschäfts Elevator Technology Ende Juli 2020 die Beteiligung TK Elevator, die im Rahmen der Segmentberichterstattung der "Überleitung" zugeordnet ist. Für weitere Details siehe auch Anhang-Nr. 24 (Segmentberichterstattung) und Anhang-Nr. 22 (Finanzinstrumente).
Im Geschäftsjahr 2023 / 2024 wurde für die Aktivitäten von thyssenkrupp Electrical Steel India aus dem Segment Steel Europe ein Verkaufsprozess eingeleitet, der im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2023 / 2024 erstmals die Kriterien von IFRS 5 für einen Ausweis als Veräußerungsgruppe erfüllte. Dementsprechend wurde in der Bilanz zum 30. September 2024 ein gesonderter Ausweis der auf diese Aktivitäten entfallenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erforderlich. Der Verkauf von thyssenkrupp Electrical Steel India wurde am 30. Januar 2025 abgeschlossen.
Die Darstellung des Geschäftsverlaufs ist nach Segmenten gegliedert.
Die Angaben der im Lagebericht enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung unterliegen gemäß §317 Abs. 2 Satz 6 HGB einer rein formellen Prüfung. Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält ferner nach dem DCGK erforderliche Angaben zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem. Diese gehen über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinaus, sind von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen (lageberichtsfremde Angaben) und in der Erklärung zur Unternehmensführung durch separate Absätze abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet.
Die weiterführenden Links sind nicht Bestandteil des Lageberichts und nicht Teil der Abschlussprüfung.
Grundlagen des Konzerns
Profil und Organisation
Überblick
thyssenkrupp ist ein internationaler Industrie- und Technologiekonzern mit rund 93.400 Beschäftigten. In 48 Ländern haben unsere Gesellschaften im Geschäftsjahr 2024 / 2025 einen Umsatz von 32,8 Mrd € erwirtschaftet.
Unsere Geschäftsaktivitäten waren im Berichtsjahr in fünf Segmente zusammengefasst: Automotive Technology, Decarbon Technologies, Materials Services, Steel Europe sowie Marine Systems. Seit dem 20. Oktober 2025 ist TKMS (Segment Marine Systems) ein eigenständiges, börsennotiertes Unternehmen, an dem die thyssenkrupp AG eine Mehrheitsbeteiligung von 51 % hält. Die Segmente sind grundsätzlich in Business Units und weiter in Operating Units untergliedert.
Zum 30. September 2025 waren in den Konzernabschluss 320 Unternehmen sowie 15 Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, einbezogen.
Unseren Anspruch und unsere gemeinsamen Werte haben wir in unserem Leitbild festgeschrieben; Sie finden es auf unserer Website. www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Unternehmenskultur
Unsere Segmente sind in folgenden Bereichen aktiv:
Automotive Technology ist einer der größeren deutschen Zulieferer und Engineering-Partner der internationalen Automobilindustrie. Das Produkt- und Serviceangebot umfasst Hightech-Komponenten, Systeme und Automatisierungslösungen für den Fahrzeugbau sowie mechatronische Lösungen auf der Basis von Elektronik und Software aus Eigen- und Fremdentwicklungen. Darüber hinaus produzieren wir Schmiedekomponenten und -systeme für eine breite Palette von Kundenanwendungen im Baumaschinen- und Mobilitätssektor.
Decarbon Technologies bietet mit seinen Geschäften Rothe Erde, Uhde und Polysius sowie der Mehrheitsbeteiligung an thyssenkrupp nucera innovative Spitzentechnologien für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Industriewirtschaft. Rothe Erde ist einer der führenden Anbieter für Großwälzlager und Lösungen unter anderem für Anlagen zur Erzeugung von Wind-, Solar- und Gezeitenenergie. Uhde ist mit seinen Lösungen für die Dekarbonisierung, Defossilisierung und Kreislaufwirtschaft ein Technologie- und Implementierungsanbieter für Großanlagen der chemischen Industrie. Polysius bietet grüne Technologien für die Zement- und Kalkindustrie, digitale Automatisierungslösungen sowie Vor-Ort- und Fernwartungsdienstleistungen an. thyssenkrupp nucera ist ein globaler Anbieter von Elektrolysetechnologie für die Erzeugung sauberen Wasserstoffs im industriellen Maßstab.
Materials Services ist ein weltweit führender Werkstoffhändler und -dienstleister. In diesem Segment bieten wir unseren Kunden nicht nur eine große Bandbreite von Werk- und Rohstoffen an, sondern auch damit verbundene Dienstleistungen - von Verarbeitungsmöglichkeiten über Lieferkettenmanagement bis hin zur Lagerhaltung und Logistik. Mit unserem breiten Standortnetzwerk sind wir dort präsent, wo unsere Kunden uns brauchen. Unsere Kernmärkte sind Nordamerika und Europa. Die Kunden des Segments Materials Services finden sich im verarbeitenden Gewerbe in Branchen wie Luft- und Raumfahrt, Infrastruktur, Automobil, Maschinenbau oder Metallverarbeitung, aber auch im Handel oder im Bereich Datencenter.
Steel Europe ist der größte deutsche Stahlproduzent mit Fokus auf der Herstellung von hochwertigem Qualitätsflachstahl. Unsere Produktpalette umfasst Warmband, Feinblech, Premium-Bandbleche, oberflächenveredelte Produkte, Weißblech, Mittelband und kornorientiertes sowie nicht kornorientiertes Elektroband in einem breiten Gütespektrum - jeweils in einer herkömmlichen und einer CO2 -reduzierten Variante. Wesentliche Abnehmer der Produkte sind der Automobil- und der Maschinenbau, der Energiesektor, die metallverarbeitende Industrie und die Bauwirtschaft. Unsere Stärken sehen wir in der Erarbeitung kundenspezifischer Lösungen sowie in unserem technischen Know-how, das auf langjähriger Erfahrung beruht.
Marine Systems ist ein weltweit führender Anbieter von Systemlösungen für die maritime Verteidigung. Als vollintegriertes Systemhaus entwickelt und fertigt das Segment konventionelle U-Boote und Marineschiffe an den drei Werftstandorten Kiel, Wismar und Itajaí (Brasilien) sowie unbemannte Systeme, Sensoren, Sonarsysteme, Effektoren, Softwarelösungen und maritime Führungssysteme unter anderem an Standorten in Deutschland und UK. Unter der neuen, eigenständigen Marke TKMS bieten wir ganzheitliche Lösungen aus einer Hand, die die Verteidigungsfähigkeit unserer Kunden durch das Zusammenspiel der Über- und Unterwasserdomäne sowie flächendeckenden Service über den gesamten Produktlebenszyklus gewährleisten.
ÜBERBLICK THYSSENKRUPP KONZERN
Unternehmenszentrale
thyssenkrupp AG
Segmente
Automotive Technology
7.035 Mio €
Umsatz
187 Mio €
Bereinigtes EBIT
28.892
Mitarbeiter
weltweit
Decarbon Technologies
3.481 Mio €
Umsatz
71 Mio €
Bereinigtes EBIT
12.335
Mitarbeiter
weltweit
Materials Services
11.432 Mio €
Umsatz
132 Mio €
Bereinigtes EBIT
15.433
Mitarbeiter
weltweit
Steel Europe
9.791 Mio €
Umsatz
337 Mio €
Bereinigtes EBIT
25.993
Mitarbeiter
weltweit
Marine Systems
2.187 Mio €
Umsatz
127 Mio €
Bereinigtes EBIT
8.585
Mitarbeiter
weltweit
Organisations- und Führungsstruktur
Die strategische Führung des Konzerns liegt bei der thyssenkrupp AG. Diese konzentriert sich neben Governance-Aufgaben, der Allokation von Investitionsmitteln und der Führungskräfteentwicklung insbesondere auf die Steuerung der Performance und das Portfoliomanagement. In Ergänzung zu den im Vorstand abgedeckten Querschnittsfunktionen Strategie, Personal und Finanzen ordnet die Geschäftsverteilung die Segmente einzelnen Vorstandsmitgliedern zu. Insbesondere bei operativen Managemententscheidungen agieren die einzelnen Segmente dezentral und unter der starken Dachmarke thyssenkrupp. Die Vorstandsmitglieder der thyssenkrupp AG sind dafür verantwortlich, dass die Führungsteams die Performanceziele erreichen.
Im Bereich Corporate Headquarters der thyssenkrupp AG sind die Verwaltungseinheiten der Hauptverwaltung in Deutschland mit den einzelnen Konzernfunktionen sowie die ausländischen Plattformen (Regions) zusammengefasst. Der Bereich Regions umfasst vier regionale Plattformen: APA (Asien/Pazifik/Afrika), Nordamerika, Südamerika und den Großraum China. Darüber hinaus sind in den zwei Gesellschaften thyssenkrupp Services GmbH und thyssenkrupp Information Management GmbH unsere Service-Einheiten gebündelt, die übergreifende Dienstleistungen für die Geschäfte und die Zentrale erbringen. Der Geschäftsbetrieb der thyssenkrupp Information Management GmbH wurde zum 1. Oktober 2025 weitgehend eingestellt. Die bisher von ihr verantworteten IT-Aufgaben werden im Wesentlichen von externen Dienstleistern übernommen.
Im Zuge der Transformation des thyssenkrupp Konzerns von einem integrierten Industriekonzern hin zu einer Finanzholding mit Beteiligungen an eigenverantwortlichen Unternehmen werden wir auch die Zentrale und unsere Service-Einheiten neu ausrichten. Corporate Headquarters soll schlanker werden und sich insbesondere auf die finanzielle Steuerung der Segmente fokussieren. Die Service-Einheiten werden ihr Portfolio auf geschäftskritische Leistungen der Geschäfte konzentrieren. Dort, wo sinnvoll, sollen Verantwortlicheiten auf die Segmente übertragen werden.
Absatzgebiete und Kundengruppen
Auch im Berichtsjahr war der deutschsprachige Raum (Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein) mit einem Umsatz von 10,8 Mrd € unser wichtigster Absatzmarkt. Es folgten das Geschäft mit Nordamerika (7,9 Mrd €) sowie das Geschäft mit Kunden in Westeuropa (5,7 Mrd €). Der Umsatz des Großraums China belief sich auf 1,6 Mrd €.
UMSATZERLÖSE NACH ABSATZGEBIETEN
in Mio € (Vorjahreswert in Klammern)

1) Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein
Die Automobilindustrie war mit einem Umsatzanteil von 33 % weiterhin die wichtigste Kundengruppe; sie ist entscheidend insbesondere für unser Geschäft mit Komponenten für Automobile und Nutzfahrzeuge sowie für das Stahlgeschäft. Es folgte der Handel, die Stahl- und stahlnahe Verarbeitung sowie die übrige verarbeitende Industrie. Weitere wesentliche Kundengruppen waren der Maschinen- und Anlagenbau, die öffentliche Hand (Verteidigung), die Verpackungsindustrie, die Energie und Versorgung sowie die Bauwirtschaft .
UMSATZERLÖSE NACH KUNDENGRUPPEN 2024/2025
in %
| 33 | 11 | 10 | 16 | 7 |
| Automobilindustrie | Handel | Stahl und stahl nahe Verarbeitung | Übrige verarbeitende Industrie | Maschinen- und Anlagenbau |
| 7 | 5 | 2 | 2 | 7 |
| Öffentliche Hand - Verteidigung | Verpackungsindustrie | Bauwirtschaft | Energie und Versorgung | Übrige Kundengruppen |
Ziele & Strategie
Auf der Grundlage unserer umfassenden und langjährigen Erfahrung in der Entwicklung von Technologien wollen wir gemeinsam mit unseren Kunden innovative, wirtschaftliche sowie ressourcen- und umweltschonende Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft entwickeln. Mit unseren innovativen Produkten, Technologien und Dienstleistungen unter einer starken Dachmarke wollen wir einen Beitrag für eine bessere, lebenswertere und nachhaltigere Zukunft leisten. Dabei setzen wir auf zukunftsgerichtete Lösungen und möchten Verantwortung übernehmen, indem wir Fortschritt mit Wirkung gestalten.
Finanzielle Ziele
In einem weiterhin geopolitisch wie wirtschaftlich anspruchsvollen Marktumfeld streben wir eine spürbare Steigerung der operativen Leistungsfähigkeit aller Geschäftsbereiche an. Damit wollen wir die Grundlage für langfristig positive Wert- und Cashflow-Beiträge bei thyssenkrupp legen. Unser Ziel ist, dass die Geschäftsbereiche ihre mittelfristig definierten finanziellen Zielgrößen erreichen.
Für den Konzern halten wir - basierend auf der aktuellen Portfoliostruktur - an den im Rahmen des letzten Capital Market Update 2022 und Geschäftsbericht 2022 / 2023 kommunizierten mittelfristigen Zielen fest: einer bereinigten EBIT-Marge von 4 bis 6 % sowie einem signifikant positiven Free Cashflow vor M&A. Die verlässliche Zahlung einer Dividende bleibt weiterhin ein vorrangiges Ziel.
| ― | Automotive Technology - Bereinigte EBIT-Marge von 7 bis 8 % |
| ― | Decarbon Technologies - Bereinigte EBIT-Marge von über 5 % |
| ― | Materials Services - Bereinigte EBIT-Marge von 2 bis 3 % |
| ― | Steel Europe - Ziel für Bereinigte EBIT-Marge im Zuge der Erstellung des Businessplans in Ausarbeitung |
| ― | Marine Systems - Bereinigte EBIT-Marge von >7 % |
Weitere Informationen zur Segmententwicklung und Zielerreichung finden Sie im Abschnitt "Geschäftsentwicklung in den Segmenten" des Wirtschaftsberichts. Angaben zu Steuerungsgrößen enthält der Abschnitt "Unternehmenssteuerung"; die aktuelle Jahresprognose ist im Prognosebericht dargestellt.
Konzern-Strategie
thyssenkrupp treibt seine strategische Neuausrichtung weiter voran. Wir haben im Mai 2025 ein Zukunftsmodell für die zukünftige Ausrichtung des Gesamtkonzerns kommuniziert. Kern dieses Zielkonzepts ist die schrittweise Verselbstständigung aller Geschäftsbereiche von thyssenkrupp und die Öffnung für die Beteiligung Dritter. Die thyssenkrupp AG soll sich zu einer Finanzholding entwickeln, die grundsätzlich Mehrheitsbeteiligungen an starken, eigenständigen Unternehmen unter ihrem Dach vereint - mit klaren Rollen, selbstständiger Steuerung und jeweils eigenem Wertbeitrag.
Im Mittelpunkt der strategischen Ausrichtung steht die Nutzung der Chancen zentraler Zukunftsthemen, die mittel- bis langfristig ein erhebliches Wachstumspotenzial bieten. Dabei spielen Umweltthemen eine maßgebliche Rolle. Auf dem Weg zur Klimaneutralität sind Wasserstofftechnologien, grüne Chemikalien, erneuerbare Energien, Elektromobilität und nachhaltige Lieferketten relevante Handlungsfelder. Bei der Umsetzung unserer Strategie verfolgen wir weiterhin die drei zentralen Handlungsstränge: Portfolio, Performance und Grüne Transformation.
www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Strategie
Portfolio
Die Richtungsentscheidung von thyssenkrupp ist klar: Wir wollen, dass sich jedes einzelne Geschäft bestmöglich weiterentwickelt und eine nachhaltige Wettbewerbsposition erreicht. Wir sind davon überzeugt, dass die Segmente in einer eigenständigen Aufstellung - mit dem Vorteil eines eigenen Kapitalmarktzugangs und der Möglichkeit einer Beteiligung Dritter - ihr volles Wertschöpfungspotenzial heben und ihre Eigenständigkeit gezielt für Investitionen, Marktchancen und weiteres Wachstum nutzen können. Die Ausgangssituation für eine eigenständige Aufstellung unterscheidet sich jedoch von Segment zu Segment - abhängig von Marktumfeld, Geschäftsmodell und Transformationsfortschritt. Entsprechend bereiten sich die Geschäfte mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Geschwindigkeiten und Maßnahmen auf diesen Schritt vor.
Automotive Technology soll zu einem fokussierten, wachstumsstarken und langfristig eigenständigen Automobilzulieferer entwickelt werden. Seit dem 1. Oktober 2025 richtet sich das Segment mit vier kunden- und technologieorientierten Business Units neu aus. Diese Neuaufstellung soll vereinfachte Strukturen schaffen, die Innovationskraft stärken und Synergien ermöglichen. Zudem sollen dadurch Voraussetzungen geschaffen werden, die Transformation der Automobilindustrie aktiv mitzugestalten. Ziel ist ein profitables, klar positioniertes Segment, das insbesondere vom strukturellen Wachstum in der Elektromobilität und in Asien profitiert. Parallel dazu passt Automotive Technology sein Portfolio an: Die Business Units Automotive Body Solutions, Automation Engineering und Springs & Stabilizers werden separat weitergeführt; hier prüfen wir strategische Optionen wie Partnerschaften oder neue Eigentümermodelle. In diesem Kontext haben wir am 21. November 2025 mit Unterzeichnung der entsprechenden Verträge den Verkauf des Kerngeschäfts von Automation Engineering an Agile Robots eingeleitet.
Decarbon Technologies richtet sein Geschäftsmodell auf das Wachstum im Bereich klimarelevanter Technologien aus. Ziel ist es, die Innovationskraft weiter zu stärken und den Zugang zu spezialisierten, industriespezifischen Investoren zu erleichtern. Im Mittelpunkt stehen dabei marktrelevante Zukunftsfelder wie Wasserstoff, Carbon2Chem und industrielle Dekarbonisierung. Der Geschäftsbereich entwickelt sich entlang dieser Marktchancen dynamisch weiter und baut hierfür gezielt Kompetenzen, Partnerschaften und technologische Plattformen aus.
Materials Services entwickelt sich entlang der Vision "Materials as a Service" zu einem datengetriebenen Material- und Logistikdienstleister. Im Zentrum stehen der Ausbau digitaler Plattformen, nachhaltiger Logistiklösungen sowie wachstumsstarker Geschäftsfelder. Die im Juli 2024 eingeführte schlanke Business-Unit-Struktur soll Effizienz und Kundenorientierung stärken und die Grundlage für eine zukunftsgerichtete strategische Weiterentwicklung schaffen.
Steel Europe arbeitet weiter an der Umsetzung des industriellen Zukunftskonzepts und reagiert damit auf die sich strukturell ändernden Märkte. Dabei sollen insbesondere Optimierungen im Produktionsverbund in Kombination mit einer Reduzierung der Produktionskapazität die Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität des Segments steigern. Parallel dazu soll die bisherige Strategie 20-30 zur Steigerung der operativen Leistungsfähigkeit weiter umgesetzt werden. Anfang April 2025 hat die thyssenkrupp Steel Europe AG den Liefervertrag mit HKM gekündigt. Damit läuft die Abnahmeverpflichtung von rund 2,5 Millionen Tonnen Stahl pro Jahr durch thyssenkrupp Steel Europe AG zum 31. Dezember 2032 aus. Im Juli 2025 haben wir uns mit der IG Metall auf einen neuen Sanierungstarifvertrag "Neuaufstellung Stahl" geeinigt. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine langfristig wettbewerbsfähige und erfolgreiche Aufstellung von thyssenkrupp Steel geschaffen. Darüber hinaus ist Mitte September 2025 ein unverbindliches, indikatives Angebot von Jindal Steel International für den Erwerb von thyssenkrupp Steel Europe eingegangen, welches die thyssenkrupp AG mit Blick auf die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit und die Fortführung der grünen Transformation prüft. In diesem Zusammenhang haben sich die EP Group (EPG) und die thyssenkrupp AG einvernehmlich darauf geeinigt, die Gespräche über ein mögliches 50 / 50-Joint-Venture für thyssenkrupp Steel Europe zu beenden. EPG hat ihren am 31. Juli 2024 erworbenen Anteil von 20% an der thyssenkrupp Steel Europe AG mit Wirkung zum 30. September 2025 zurückgegeben und eine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten.
Seit dem 20. Oktober 2025 ist TKMS (Segment Marine Systems) ein eigenständig agierender und börsennotierter Systemanbieter im maritimen Verteidigungsmarkt. Wir haben damit nicht nur die finanzielle Unabhängigkeit von TKMS gestärkt, sondern dem Unternehmen auch neue Möglichkeiten für Wachstum und Innovation eröffnet. Gleichzeitig bleibt die thyssenkrupp AG mit 51 % strategische Mehrheitsgesellschafterin und sichert damit Stabilität. Die Transaktion markiert einen wichtigen Schritt in der Transformation des Konzerns hin zu einer Finanzholding.
Performance
Ziel des Transformationsprozesses ist, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit aller Geschäftsbereiche nachhaltig zu steigern, um einen positiven Free Cashflow vor M&A zu erzielen und die Grundlage für verlässliche Dividenden zu schaffen. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsbereiche ihre finanziellen Zielwerte auch unter herausfordernden Bedingungen zügig und dauerhaft erreichen (vgl. Abschnitt "Finanzielle Ziele").
Im September 2023 hat thyssenkrupp das konzernweite Performance-Programm APEX, das bereits bestehende und neu erarbeitete Transformations- und Performance-Maßnahmen des Konzerns bündelt, gestartet, um die Rentabilität und die Marktchancen aller Geschäfte zu verbessern. In der ersten Phase wurden Maßnahmen in den Bereichen Vermögenswerte/CAPEX, Geschäftsmodelle und Vertrieb, Materialkosten, betriebliches Netto-Umlaufvermögen und Organisation identifiziert. Diese befinden sich inzwischen in der Umsetzung.
Die zweite Phase des Programms konzentriert sich auf strukturelle Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Geschäftsmodelloptimierung und Marktanpassung. Unser Ziel ist es, notwendige Restrukturierungen konsequent umzusetzen. Mit Fortschreiten dieser Phase ist eine stärkere Dezentralisierung der Steuerung vorgesehen, während das zentrale APEX-Transformations-Office weiterhin begleitend unterstützt. Die Verantwortung für die Umsetzung und den Erfolg liegt bei den einzelnen Geschäftsbereichen.
Details zum Fortschritt der Maßnahmen finden Sie im Abschnitt "Geschäftsentwicklung in den Segmenten" des Wirtschaftsberichts.
Grüne Transformation
Unser Ziel ist, unsere Kunden mit innovativen Produkten und modernen, digitalen Technologien bei der grünen Transformation sowie beim Erreichen ihrer Nachhaltigkeitsziele maßgeblich zu unterstützen. Das Segment Decarbon Technologies leistet mit seinem breiten Technologieportfolio einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation energieintensiver Industrien. Das Segment deckt zentrale Dekarbonisierungstrends ab, unter anderem in den Bereichen Wasserstoff (Mehrheitsbeteiligung an thyssenkrupp nucera), grüne Chemikalien (Uhde), Zement (Polysius) und erneuerbare Energien (Rothe Erde). Die Bereiche sind strategisch gut positioniert, um mittel- bis langfristig vom erheblichen Wachstumspotenzial im Zusammenhang mit der grünen Transformation zu profitieren. Beispiele für die grünen Technologien finden Sie im Abschnitt "Technologie und Innovationen".
Neben den Produkten und Lösungen, deren Entwicklung wir für unsere Kunden vorantreiben, arbeiten wir parallel an der Dekarbonisierungsstrategie unseres Konzerns. Mit der im Bau befindlichen wasserstofffähigen Direktreduktionsanlage von Steel Europe streben wir eine CO2 -Einsparung von bis zu 3,5 Mio t pro Jahr an. Dies stärkt thyssenkrupp als wichtigen Abnehmer in der europäischen Wasserstoffwirtschaft und macht Duisburg zu einem wichtigen Standort für die Wasserstoffinfrastruktur. Gleichzeitig verfolgt der Konzern wirtschaftliche Wege mit dem langfristigen Ziel der Klimaneutralität.
Unternehmenssteuerung
Unsere Leistungsindikatoren für Profitabilität, Liquidität, Gewinn und Wertbeitrag, die wir konzernweit verwenden, bilden die Grundlage für die operativen und strategischen Managemententscheidungen bei thyssenkrupp. Wir nutzen sie, um Ziele zu setzen, den Unternehmenserfolg zu messen und die variable Vergütung der Führungskräfte - neben weiteren Faktoren - festzulegen. Die für uns wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren sind das Bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Bereinigtes EBIT), der FCF vor M&A (Free Cashflow vor Mergers & Acquisitions), der Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) des thyssenkrupp Konzerns und der thyssenkrupp Value Added (tkVA) bzw. der Return on Capital Employed (ROCE).
Der Vorstand definiert auch im Wesentlichen für die Segmente langfristige Ziele. Diese bilden den Rahmen für die kurz- und mittelfristigen finanziellen Ziele sowie für die Budget- und Mittelfristplanung, die alle Einheiten erstellen.
THYSSENKRUPP - KERNSTEUERUNGSGRÖSSEN

Bereinigtes EBIT
Das EBIT gibt Auskunft über die Profitabilität der betrachteten Einheiten. Es umfasst alle Bestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung, die sich auf die operative Leistung beziehen. Hierzu gehören auch die Erträge und Aufwendungen aus den Teilen des Finanzergebnisses, die als operativ charakterisiert werden können. Das sind unter anderem Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen, die das Unternehmen dauerhaft halten will. Der thyssenkrupp Konzern hält eine Beteiligung an dem ehemaligen Segment Elevator Technology. Diese Beteiligung hat keinen strategischen oder operativen Bezug zu den fortgeführten Aktivitäten. Daher sind entsprechende Aufwendungen und Erträge nicht den Bestandteilen des Finanzergebnisses mit operativem Charakter zuzurechnen und folglich nicht im EBIT enthalten. Das Bereinigte EBIT ist das EBIT, bereinigt um Sondereffekte. Bereinigt werden Maßnahmen in Verbindung mit Restrukturierungen, Wertminderungsaufwendungen bzw. Erträge aus Zuschreibungen auf lang- und kurzfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgewinne bzw. -verluste sowie Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit CO2 -Termingeschäften des Segments Steel Europe. Es ist im Vergleich zum EBIT besser dazu geeignet, die operative Leistung über mehrere Perioden hinweg zu vergleichen.
Das Bereinigte EBIT des Konzerns und der Segmente sowie die Sondereffekte erläutern wir in den Abschnitten "Analyse der Ertragslage des Konzerns" und "Geschäftsentwicklung in den Segmenten" des Kapitels "Wirtschaftsbericht". Darüber hinaus verweisen wir auf die Überleitungsrechnung in der Segmentberichterstattung (Anhang-Nr. 24).
FCF vor M&A
Der FCF vor M&A ermöglicht eine Beurteilung des Geschäftserfolgs einer Periode unter Liquiditätsgesichtspunkten. Er beziffert den Mittelzu- oder -abfluss aus operativer Tätigkeit ohne Berücksichtigung von Ein- und Auszahlungen aus wesentlichen Portfoliomaßnahmen. Entsprechend wird er aus dem Operating Cashflow abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit ohne Mittelzu- und -abflüsse aus wesentlichen M&A-Transaktionen hergeleitet. Auch dies sorgt für einen direkteren Bezug zum laufenden Geschäft und eine bessere Vergleichbarkeit bei mehrperiodischen Betrachtungen.
Ab dem Geschäftsjahr 2025 / 2026 wird der Zugang zu Nutzungsrechten aus Leasingverträgen (gemäß IFRS 16) nicht mehr als Investition in der Steuerungskennzahl FCF v. M&A berücksichtigt. Stattdessen fließen in die Cashflow-Berechnung künftig die tatsächlichen Leasingzahlungen, bestehend aus Tilgungs- und Zinsanteil, ein.
Eine Überleitungsrechnung sowie Details zur Entwicklung des FCF vor M&A enthält die Analyse der Finanzlage im Abschnitt "Analyse der Finanz- und Vermögenslage des Konzerns" des Kapitels "Wirtschaftsbericht".
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)
Der Jahresüberschuss entspricht dem Gewinn, den der Konzern innerhalb des Geschäftsjahres erwirtschaftet hat, und errechnet sich als positiver Saldo sämtlicher Erträge und Aufwendungen. Bei der Berechnung werden, anders als beim EBIT, auch nicht operative Bestandteile - zum Beispiel Zinsen und Steuern - berücksichtigt. Der Jahresüberschuss gibt somit gesamthaft Auskunft über die Ertragskraft des Konzerns. Ein negatives Jahresergebnis wird als Jahresfehlbetrag bezeichnet.
Den Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) des thyssenkrupp Konzerns erläutern wir im Abschnitt "Analyse der Ertragslage des Konzerns" des Kapitels "Wirtschaftsbericht".
tkVA / ROCE
Der tkVA ist der in einem Berichtsjahr geschaffene Wert. Diese Kennzahl ermöglicht uns, den finanziellen Erfolg von Geschäften mit unterschiedlicher Kapitalintensität zu vergleichen. Der tkVA errechnet sich aus dem EBIT abzüglich der Kapitalkosten für das im operativen Geschäft gebundene Kapital (Capital Employed). Das Capital Employed umfasst im Wesentlichen das Anlagevermögen, die Vorräte und die Forderungen. Hiervon werden bestimmte nicht zinstragende Passivpositionen wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abgezogen. Um die Kapitalkosten zu ermitteln, wird das Capital Employed mit dem Kapitalkostensatz (WACC) multipliziert; dieser setzt sich aus dem gewichteten Eigen- und dem Fremdkapitalkostensatz zusammen. Anhand der Kennzahl Return on Capital Employed (ROCE) ermitteln wir die erwirtschaftete relative Verzinsung. Der ROCE ergibt sich als Verhältnis von EBIT zu Capital Employed. Übersteigt der ROCE den WACC, d.h. den Verzinsungsanspruch der Eigen- und Fremdkapitalgeber, haben wir Wert geschaffen.
Über die Entwicklung des tkVA / ROCE im Berichtsjahr informieren wir ebenfalls im Abschnitt "thyssenkrupp Value Added (tkVA)" des Kapitels "Wirtschaftsbericht".
Technologie und Innovationen
Innovationsstrategie
Mit ihrer Erfahrung und ihrem Know-how können die Unternehmen des thyssenkrupp Konzerns Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft bereitstellen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die grüne Transformation der Industrie.
www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Innovation
Mit rund 3.900 Beschäftigten treiben wir unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten voran. Vielfach geschieht dies in Kooperationen mit externen Partnern wie Universitäten und Forschungsinstituten sowie anderen Industrieunternehmen. Im Berichtszeitraum haben wir rund 1.420 Patente und Gebrauchsmuster neu angemeldet - damit umfasst das Patentportfolio von thyssenkrupp zum Bilanzstichtag etwa 16.870 Patente und Gebrauchsmuster, im Markenbereich etwa 9.490 Schutzrechte.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Berichtsjahr auf insgesamt rund 695 Mio €, das ist rund 1 % mehr als im Vorjahr (690 Mio €). Die bereinigte F&E-Quote betrug 3,2 % (Vorjahr: 2,9 %) und lag somit im Bereich des Unternehmensziels von rund 3,0 %; sie bezeichnet den Anteil der Aufwendungen für F&E am Umsatz ohne Handel und Distribution.
Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 haben wir Entwicklungskosten in Höhe von 48 Mio € aktiviert (Vorjahr: 35 Mio €). Der Anteil aktivierter Kosten an den gesamten F&E-Kosten - die Aktivierungsquote - lag somit bei 16 % (Vorjahr: 12 %).
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 257 | 259 | 1 |
| Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten | 7 | 5 | -29 |
| Kundenauftragsbezogene Entwicklungskosten | 425 | 431 | 1 |
| Konzern | 690 | 695 | 1 |
Innovationen für die grüne Transformation
Wir treiben die grüne Transformation im Bereich unserer eigenen Prozesse weiter voran. Darüber hinaus liefern wir zahlreiche innovative Lösungen, die unsere Kunden dabei unterstützen, auch ihrerseits ressourcen- und klimaschonende Prozesse zu implementieren und nachhaltigere Produkte auf den Markt zu bringen.
Prominentestes Beispiel für die Transformation unserer eigenen Prozesse ist das Ziel der klimaneutralen Stahlproduktion bis spätestens 2045. Wesentliches Element, dieses Ziel zu erreichen, ist der Bau unserer ersten wasserstofffähigen Direktreduktionsanlage. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Ziele & Strategie" sowie im Nachhaltigkeitsbericht.
thyssenkrupp bietet bereits heute technologische Lösungen entlang der Wertschöpfungskette für grünen Wasserstoff an. Hervorzuheben ist hier insbesondere das Technologieangebot von thyssenkrupp nucera im Bereich der Erzeugung von Wasserstoff mittels Elektrolyseuren im industriellen Maßstab.
Uhde und Uniper sind eine strategische Partnerschaft eingegangen, um mit dem Ammoniak-Cracker eine wichtige Technologie für den globalen Wasserstofftransport und -handel zur industriellen Reife bringen zu können. In einem Ammoniak-Cracker wird Ammoniak katalytisch in seine Bestandteile Wasserstoff und Stickstoff gespalten. Ziel der Zusammenarbeit ist, aus importiertem Ammoniak in industriellem Maßstab Wasserstoff zu erzeugen und perspektivisch für verschiedene Branchen wie Energie, Stahl oder Chemie verfügbar zu machen. Die Nutzung von Ammoniak als Transport- und Speichermedium ermöglicht es, grünen oder kohlenstoffarm erzeugten Wasserstoff aus weltweit angesiedelten Produktionsstandorten in großen Mengen bereitzustellen; dies ist eine Voraussetzung für den Hochlauf einer globalen Wasserstoffwirtschaft. Die beiden Projektpartner wollen im ersten Schritt eine Demonstrationsanlage mit einer Kapazität von 28 Tonnen Ammoniak pro Tag am deutschen Standort Gelsenkirchen-Scholven errichten. Das Projekt wird durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Die Produktion von Zement verursacht rund 7 % der Treibhausgasemissionen weltweit. Eine Umstellung auf klimafreundliche Verfahren ist daher von hoher Bedeutung. Bei der Produktion von Kalk sowie bei der Zementherstellung ist die Kalzinierung von Kalkstein ein zentraler Schritt, bei dem hohe CO2 -Emissionen entstehen. Wir haben eine Absichtserklärung mit einem schwedischen Unternehmen für ein gemeinsames Pilotprojekt mit dem Ziel der Elektrifizierung dieses Prozessschritts unterzeichnet. Polysius soll das Ofensystem für eine neuartige Kalkproduktionsanlage liefern, die an einem norwegischen Standort errichtet werden soll. Die geplante Anlage basiert auf der innovativen Electric Arc Calciner (EAC)-Technologie, die das schwedische Partnerunternehmen entwickelt hat. Das Verfahren elektrifiziert den traditionell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kalzinierungsprozess und ermöglicht so die Reduzierung von CO2 -Emissionen in der Kalkproduktion. Wird der benötigte Strom mithilfe von erneuerbaren Energiequellen erzeugt, ist dieser Teil des Prozesses nahezu emissionsfrei.
Das Verbundprojekt Carbon2Chem® hat vom Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Förderbescheid über 50 Mio € für die dritte Projektphase bis Ende 2028 erhalten. Im Fokus des Vorhabens steht die Frage, wie aus Hüttengasen der Stahlproduktion wertvolle chemische Vorprodukte, unter anderem für Kraftstoffe, Kunststoffe oder Düngemittel entstehen können. In der dritten Phase ist in Zusammenarbeit mit den Partnern des Projekts die anwendungsbezogene Verifizierung technischer Lösungen sowie die umfassende Untersuchung der Qualität von Methanol und Wasserstoff, sowohl bei der Herstellung als auch bei der Speicherung, vorgesehen. Dazu wird auch eine neue Generation von Elektrolyseuren entwickelt. Darüber hinaus soll die Forschung in Richtung neue Wertschöpfungsketten, etwa nachhaltige Flugkraftstoffe, erweitert werden.
Wirtschaftsbericht
Makro- und Branchenumfeld
Moderates Wachstum der Weltwirtschaft trotz negativer Rahmenbedingungen - Deutschland weiterhin mit negativem Ausblick
Die Weltwirtschaft konnte 2024 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2025 ein moderates Wachstum verzeichnen, sah sich aber gleichzeitig mit zahlreichen Risiken wie Handelskonflikten, geldpolitischer Straffung und Inflationsdruck konfrontiert. Im Jahr 2024 wuchs das globale reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,8 %, blieb dabei aber hinter den durchschnittlichen Wachstumsraten der Vor-Pandemie-Zeit von 3,1 % zurück.
Für 2025 hatte S&P Global seine Prognose zuletzt auf ein Wachstum von 2,7 % angepasst, wobei die Erwartungen für die wichtigsten Regionen weiterhin gedämpft bleiben. Während einige Volkswirtschaften, wie die USA, Kanada, die Eurozone, das Vereinigte Königreich und China, ihre Prognosen aufgrund überraschend positiver Daten aus dem zweiten Quartal nach oben korrigieren konnten, wird für das zweite Halbjahr allgemein mit moderaten Wachstumsraten gerechnet. Zu den Gründen zählen die neuen und verschärften Zölle (insbesondere die US-Zölle) sowie weiterhin starke geopolitische Unsicherheiten.
Die deutsche Wirtschaft steckt weiterhin in der Krise. Nach einem BIP-Rückgang von 0,5 % im vergangenen Jahr wird für 2025 eine leichte Erholung des BIP um 0,2 % erwartet. Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag wie beschleunigte Abschreibungen oder die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe könnten die deutsche Wirtschaft kurz- bis mittelfristig wieder auf Wachstumskurs bringen.
BRUTTOINLANDSPRODUKT
| Reale Veränderung zum Vorjahr in % |
20241) | 20251) |
|---|---|---|
| Welt | 2,8 | 2,7 |
| Europäische Union | 1,0 | 1,5 |
| Deutschland | -0,5 | 0,2 |
| Osteuropa und Zentralasien | 4,5 | 2,1 |
| USA | 2,8 | 2,0 |
| China | 5,0 | 4,8 |
| Brasilien | 3,0 | 2,2 |
| Japan | 0,1 | 1,2 |
| Indien | 6,5 | 6,3 |
| Naher Osten & Nordafrika | 1,2 | 3,7 |
1) Kalenderjahr; teilweise Prognosen
Quelle: S&P Global Market Intelligence, Global Economy (Oktober 2025)
Makroökonomische Unsicherheiten dämpfen Branchenentwicklungen
Die Geschäfte von thyssenkrupp werden insbesondere durch die Entwicklungen der folgenden drei Branchen beeinflusst. Nähere Ausführungen zur Marktstellung der einzelnen Geschäfte finden Sie im Abschnitt "Profil und Organisation" in den Grundlagen des Konzerns.
Automobilbau - Die weltweite Automobilproduktion lag im Geschäftsjahr 2024 / 2025 über ihrem Vorjahreswert. Gleichzeitig blieb sie jedoch, verglichen mit stärkeren Vor-Corona-Jahren, hinter dem in der Vergangenheit bereits erreichten Niveau zurück.
Die Produktionsentwicklung unterschied sich dabei nach Region und Hersteller teils deutlich. Die chinesische Produktion konnte weiterhin wachsen und bereits starke Vorjahre erneut übertreffen. Die für thyssenkrupp wichtigen Regionen Nordamerika und Europa verloren gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum an Produktionsvolumen. Zudem gewann nicht nur der Produktionsstandort China Marktanteile, sondern auch chinesische Hersteller.
ENTWICKLUNG IN WICHTIGEN ABSATZMÄRKTEN
| 20241) | 20251) | |
|---|---|---|
| Fahrzeugproduktion, in Mio Pkw und leichte Nutzfahrzeuge2) | ||
| Welt | 89,6 | 91,4 |
| Westeuropa (inkl. Deutschland) | 10,3 | 9,9 |
| Deutschland | 4,2 | 4,2 |
| Nordamerika (USA, Mexiko, Kanada) | 15,4 | 15,1 |
| USA | 10,2 | 10,0 |
| Mexiko | 4,0 | 3,9 |
| China | 29,8 | 31,8 |
| Brasilien | 2,4 | 2,6 |
| Maschinenbauumsatz, real, in % gegenüber Vorjahr | ||
| Welt | 0,0 | 1,5 |
| Europäische Union | -6,3 | -1,5 |
| Deutschland | -7,8 | -2,8 |
| USA | -2,8 | -1,3 |
| China | 3,3 | 3,3 |
| Stahlnachfrage, in % gegenüber Vorjahr | ||
| Welt | -1,6 | 0,0 |
| Europäische Union | 1,2 | 1,3 |
| Deutschland | -6,2 | 1,5 |
| USA | -1,6 | 1,8 |
| China | -5,4 | -2,0 |
1) Kalenderjahr; teilweise Prognosen
2) Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 6t
Quellen: S&P Global Market Intelligence, Comparative Industry (Oktober 2025), S&P Global Mobility, LV Production (Oktober 2025), worldsteel (Oktober 2025), nationale Verbände
Maschinenbau - Die weltweite Maschinenbaukonjunktur ist differenziert zu betrachten: Während die USA und China im Geschäftsjahr 2024 / 2025 Zuwächse bei Produktion und Auftragseingängen erzielten, blieb die Stimmung wegen politischer Unsicherheiten zum Teil verhalten. In der EU zeigt sich dagegen ein differenziertes Bild mit deutlichen Rückgängen in Deutschland und Italien, aber auch positiven Impulsen aus Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Tschechien und Polen.
Angesichts geopolitischer Unsicherheiten, schwankender regulatorischer Rahmenbedingungen und anfälliger Lieferketten bleiben die kurz- bis mittelfristigen Perspektiven verhalten.
Stahlmarkt - Die globale Nachfrage nach Walzstahl ging laut dem Weltverband der Stahlindustrie im Jahr 2024 um 1,6 % zurück. Für 2025 wird eine Stagnation erwartet.
Regional zeigen sich deutliche Unterschiede: In den USA verringerte sich die Nachfrage 2024 um 1,6 %, bevor für 2025 ein Anstieg um 1,8 % prognostiziert wird. In China setzte sich der Rückgang mit -5,4 % im Jahr 2024 fort; für 2025 wird ein weiteres Minus von 2,0 % erwartet. Die EU verzeichnete 2024 eine Steigerung der Nachfrage um 1,2 %, während für das laufende Jahr ein Plus von 1,3 % prognostiziert wird. Besonders stark war der Einbruch der Walzstahlnachfrage in Deutschland mit -6,2 % im Jahr 2024; gleichzeitig ging die Rohstahlproduktion im Zeitraum Januar bis September 2025 um rund 11 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück; für 2025 wird insgesamt eine Erholung der Walzstahlnachfrage um 1,5 % erwartet.
Nachdem die Preise sich in 2021 im Zuge damaliger Materialknappheit gegenüber dem in den Vorjahren zu konstatierenden Erlösniveau signifikant erhöht hatten, gingen sie beginnend mit dem Geschäftsjahr 2022 / 2023 sukzessive zurück. Der Trend hielt bis zum ersten Halbjahr 2024 / 2025 an, im 2. Halbjahr kam es dann zu einer Seitwärtsbewegung der Erlöse. Die rückläufige Preisentwicklung stand insgesamt weitgehend im Einklang mit der Preisentwicklung auf den Rohstoffmärkten für Eisenerz und Kokskohle. Deren Preise gaben im Zuge der weltweiten konjunkturellen Eintrübung ebenfalls nach.
Zusammenfassende Beurteilung durch den Vorstand
Das abgelaufene Geschäftsjahr war von einem anhaltend schwachen gesamtwirtschaftlichen Umfeld geprägt. Als Folge daraus mussten wir unsere Ziele, die wir anlässlich der Veröffentlichung der Geschäftsjahreszahlen 2023 / 2024 gesetzt hatten, teilweise anpassen; die angepassten Ziele konnten erreicht werden. Weitere Details hierzu können dem Abschnitt "Prognose-Ist-Vergleich" entnommen werden.
Der Umsatz des Konzerns reduzierte sich im Berichtsjahr um 2,2 Mrd € auf 32,8 Mrd €. Die Hauptursachen dafür waren eine geringere Nachfrage und niedrigere Preisniveaus bei Materials Services und Steel Europe, geringere Volumina bei Automotive Technology sowie eine geringere Nachfrage bei Decarbon Technologies. Trotz des gesunkenen Umsatzes konnten wir das Bereinigte EBIT um 72 Mio € auf 640 Mio € steigern. Zu dieser Entwicklung trugen vor allem Decarbon Technologies und Steel Europe bei, insbesondere aufgrund diverser Einmaleffekte wie im Absatz zum Jahresüberschuss ausführlich erläutert.
Der Free Cashflow vor M&A erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahreswert um 253 Mio € auf 363 Mio €. Zu dieser positiven Entwicklung trug nicht nur ein deutlich gestiegener Beitrag von Marine Systems im Zusammenhang mit Neubauaufträgen bei, sondern auch eine verbesserte Mittelfreisetzung im Netto-Umlaufvermögen.
Der Jahresüberschuss belief sich auf 532 Mio €; das entspricht einer Steigerung von 2,0 Mrd € im Vergleich zum Vorjahr. Der positive Wert resultierte vor allem aus der zum 30. September 2025 erfolgten erstmaligen Bewertung der Stammaktien aus der Elevator-Beteiligung zum beizulegenden Zeitwert (902 Mio €), einer Zuschreibung im 2. Quartal des Berichtsjahres sowie einem Verwässerungsgewinn aus dem Einstieg der ALAT Technologies Company, aus der Veräußerung von thyssenkrupp Electrical Steel India (328 Mio €), positiven Effekten aus der Bewertung von CO2 -Zertifikaten sowie positiven Einmaleffekten im Zuge der Aufhebung von Betriebsvereinbarungen bzw. erfolgter Neueinschätzungen von Risiken bei Steel Europe.
Das Netto-Finanzguthaben in Höhe von 4,9 Mrd € lag im Wesentlichen durch positive Effekte aus dem Free Cashflow in Höhe von 0,5 Mrd € über dem Vorjahreswert.
Die liquiden Mittel und freien zugesagten Kreditlinien beliefen sich zum Bilanzstichtag - nach der unterjährigen Rückzahlung einer Anleihe - auf insgesamt 6,8 Mrd €.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige Kennzahlen zur Entwicklung des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr:
THYSSENKRUPP IN ZAHLEN
| Konzern | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | Veränderung | in % | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Auftragseingang | Mio € | 32.815 | 37.686 | 4.871 | 15 |
| Umsatzerlöse | Mio € | 35.041 | 32.837 | -2.204 | -6 |
| EBITDA | Mio € | 895 | 1.490 | 595 | 67 |
| EBIT1) | Mio € | -1.041 | 76 | 1.117 | ++ |
| EBIT-Marge | % | -3,0 | 0,2 | 3,2 | ++ |
| Bereinigtes EBIT1) | Mio € | 567 | 640 | 72 | 13 |
| Bereinigte EBIT-Marge | % | 1,6 | 1,9 | 0,3 | 20 |
| Ergebnis vor Steuern | Mio € | -1.196 | 1.037 | 2.233 | ++ |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) bzw. Ergebnis nach Steuern | Mio € | -1.450 | 532 | 1.982 | ++ |
| davon Anteil der Aktionäre der thyssenkrupp AG | Mio € | -1.506 | 465 | 1.972 | ++ |
| Ergebnis je Aktie | € | -2,42 | 0,75 | 3,17 | ++ |
| Operating Cashflow | Mio € | 1.353 | 1.684 | 331 | 24 |
| Cashflow für Investitionen | Mio € | -1.196 | -1.315 | -120 | -10 |
| Cashflow aus Desinvestitionen | Mio € | 66 | 464 | 397 | ++ |
| Free Cashflow2) | Mio € | 224 | 833 | 608 | ++ |
| Free Cashflow vor M&A2) | Mio € | 110 | 363 | 253 | ++ |
| Netto-Finanzguthaben (30.9.) | Mio € | 4.411 | 4.862 | 451 | 10 |
| Eigenkapital (30.9.) | Mio € | 10.358 | 10.560 | 202 | 2 |
| Gearing (30.9.) | % | -3) | -3) | - | - |
| ROCE | % | -8,0 | 0,7 | 8,7 | ++ |
| thyssenkrupp Value Added | Mio € | -2.476 | -1.167 | 1.310 | 53 |
| Dividende je Aktie | € | 0,15 | 0,154) | - | - |
| Ausschüttung | Mio € | 93 | 934) | - | - |
| Mitarbeiter (30.9.) | 98.120 | 93.375 | -4.745 | -5 |
1) Siehe auch die Überleitungsrechnung in der Segmentberichterstattung (Anhang-Nr. 24).
2) Siehe auch die Überleitungsrechnung in der Analyse der Kapitalflussrechnung.
3) Aufgrund des deutlich positiven Eigenkapitals und des ausgewiesenen Netto-Finanzguthabens ist die Gearing-Kennzahl negativ und die Aussage der Gearing-Kennzahl damit eingeschränkt.
4) Vorschlag an die Hauptversammlung
THYSSENKRUPP IN ZAHLEN
| Konzern | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 | Veränderung | in % | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Auftragseingang | Mio € | 7.911 | 6.981 | -930 | -12 |
| Umsatzerlöse | Mio € | 8.810 | 8.277 | -533 | -6 |
| EBITDA | Mio € | 107 | 409 | 302 | ++ |
| EBIT1) | Mio € | -969 | -163 | 806 | 83 |
| EBIT-Marge | % | -11,0 | -2,0 | 9,0 | 82 |
| Bereinigtes EBIT1) | Mio € | 151 | 274 | 124 | 82 |
| Bereinigte EBIT-Marge | % | 1,7 | 3,3 | 1,6 | 94 |
| Ergebnis vor Steuern | Mio € | -982 | 803 | 1.785 | ++ |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) bzw. Ergebnis nach Steuern | Mio € | -1.040 | 653 | 1.693 | ++ |
| davon Anteil der Aktionäre der thyssenkrupp AG | Mio € | -1.061 | 639 | 1.700 | ++ |
| Ergebnis je Aktie | € | -1,70 | 1,03 | 2,73 | ++ |
| Operating Cashflow | Mio € | 1.415 | 1.643 | 228 | 16 |
| Cashflow für Investitionen | Mio € | -317 | -477 | -160 | -51 |
| Cashflow aus Desinvestitionen | Mio € | 11 | 32 | 21 | ++ |
| Free Cashflow2) | Mio € | 1.109 | 1.198 | 89 | 8 |
| Free Cashflow vor M&A2) | Mio € | 1.093 | 1.179 | 87 | 8 |
| Netto-Finanzguthaben (30.9.) | Mio € | 4.411 | 4.862 | 451 | 10 |
| Eigenkapital (30.9.) | Mio € | 10.358 | 10.560 | 202 | 2 |
| Gearing (30.9.) | % | -3) | -3) | - | - |
| Mitarbeiter (30.9.) | 98.120 | 93.375 | -4.745 | -5 |
1) Siehe auch die Überleitungsrechnung in der Segmentberichterstattung (Anhang-Nr. 24).
2) Siehe auch die Überleitungsrechnung in der Analyse der Kapitalflussrechnung.
3) Aufgrund des deutlich positiven Eigenkapitals und des ausgewiesenen Netto-Finanzguthabens ist die Gearing-Kennzahl negativ und die Aussage der Gearing-Kennzahl damit eingeschränkt.
Prognose-Ist-Vergleich
Das konjunkturelle Umfeld war im Berichtsjahr anhaltend schwach und hat uns veranlasst, unsere Ziele anzupassen, welche in der Folge auch erreicht wurden.
Weitere Informationen zu den Einflussfaktoren auf unsere Ergebnisentwicklung enthalten die Kapitel "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns" und "Geschäftsentwicklung in den Segmenten".
Die folgende Tabelle zeigt Details zu den Prognosen, die bei Veröffentlichung der Zwischenberichte zum 1. Quartal, zum 1. Halbjahr und zu den ersten 9 Monaten des Berichtsjahres jeweils aktualisiert wurden, sowie die finalen Zahlen 2024 / 2025:
PROGNOSE UND IST FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 / 2025
| Prognose im Geschäftsbericht 2023 / 2024 | Aktualisierung im Zwischenbericht 1. Quartal 2024 / 2025 | Aktualisierung im Zwischenbericht 1. Halbjahr 2024 / 2025 | Aktualisierung im Zwischenbericht 9 Monate 2024 / 2025 | Ist Geschäftsjahr 2024 / 2025 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Automotive Technology | Umsatz | +1 % bis +4 % ggü. Vorjahr | Zwischen -4 % bis 0 % ggü. Vorjahr | Zwischen -7 % bis -5 % ggü. Vorjahr | Rückgang um 7 % auf 7.035 Mio € | |
| Bereinigtes EBIT | Zwischen 200 und 300 Mio € | Am unteren Ende der Bandbreite zwischen 200 und 300 Mio € | 187 Mio € | |||
| Decarbon Technologies | Umsatz | -3 % bis 0 % ggü. Vorjahr | Zwischen -9 % bis -5 % ggü. Vorjahr | -9 % bis -5 % ggü. Vorjahr | Rückgang um 10 % auf 3.481 Mio € | |
| Bereinigtes EBIT | Zwischen 0 und 100 Mio € | 71 Mio € | ||||
| Materials Services | Umsatz | +2 % bis +5 % ggü. Vorjahr | Zwischen -2 % bis +1 % ggü. Vorjahr | -6 % bis -3 % ggü. Vorjahr | Rückgang um 6 % auf 11.432 Mio € | |
| Bereinigtes EBIT | Zwischen 150 und 250 Mio € | Zwischen 100 und 150 Mio € | 132 Mio € | |||
| Steel Europe | Umsatz | 0 % bis +3 % ggü. Vorjahr | Zwischen -5 % bis -2 % ggü. Vorjahr | Zwischen -6 % und -3 % ggü. Vorjahr | -10 % bis -8 % ggü. Vorjahr | Rückgang um 9 % auf 9.791 Mio € |
| Bereinigtes EBIT | Zwischen 250 und 500 Mio € | 337 Mio € | ||||
| Marine Systems | Umsatz | -7 % bis -4 % ggü. Vorjahr | Zwischen +3 % bis +6 % ggü. Vorjahr | -2 % bis +1 % ggü.Vorjahr | Anstieg um 3 % auf 2.187 Mio € | |
| Bereinigtes EBIT | Zwischen 100 und 150 Mio € | 127 Mio € | ||||
| Konzern | Umsatz | 0 % bis +3 % ggü. Vorjahr | Zwischen -3 % bis 0 % ggü. Vorjahr | Zwischen -7 % bis -5 % ggü. Vorjahr | Rückgang um 6 % auf 32.837 Mio € | |
| Bereinigtes EBIT | Zwischen 600 und 1.000 Mio € | Am unteren Ende der Bandbreite von 600 Mio € bis 1.000 Mio € | 640 Mio € | |||
| Investitionen inkl. IFRS 16 | Zwischen 1.600 und 1.800 Mio € | Zwischen 1.400 und 1.600 Mio € | 1.461 Mio € | |||
| Free Cashflow vor M&A | Zwischen -400 und -200 Mio €; inkl. rund 250 Mio € für Restrukturierungen | Zwischen 0 und 300 Mio €; inkl. rund 250 Mio € für Restrukturierungen | 363 Mio € | |||
| Jahresüberschuss | Zwischen 100 und 500 Mio € | 532 Mio € | ||||
| tkVA | Zwischen -800 und -400 Mio € | -1.167 Mio € | ||||
| ROCE | Zwischen 4 % und 8 % | 0.7 % |
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns
Analyse der Ertragslage des Konzerns
KENNZAHLEN ZUR ERTRAGSLAGE
| Mio €, mit Ausnahme Ergebnis je Aktie in € |
2023 / 2024 | 2024 / 2025 | 4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Auftragseingang | 32.815 | 37.686 | 7.911 | 6.981 |
| Umsatzerlöse | 35.041 | 32.837 | 8.810 | 8.277 |
| Umsatzkosten | -31.798 | -29.119 | -8.656 | -7.376 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 3.243 | 3.719 | 154 | 901 |
| Brutto-Umsatzmarge (in %) | 9,3 | 11,3 | 1,8 | 10,9 |
| Vertriebskosten | -2.588 | -2.380 | -645 | -596 |
| Sonstige Gewinne und Verluste | -36 | 313 | -4 | 15 |
| Betriebliches Ergebnis | -1.070 | 28 | -969 | -180 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | -87 | 129 | 4 | 75 |
| Finanzierungserträge | 792 | 1.813 | 195 | 1.044 |
| Finanzierungsaufwendungen | -830 | -933 | -213 | -136 |
| Finanzergebnis | -125 | 1.009 | -14 | 983 |
| Ergebnis vor Steuern | -1.196 | 1.037 | -982 | 803 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -254 | -505 | -57 | -149 |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) | -1.450 | 532 | -1.040 | 653 |
| Davon: | ||||
| Anteil der Aktionäre der thyssenkrupp AG | -1.506 | 465 | -1.061 | 639 |
| Nicht beherrschende Anteile | 57 | 67 | 21 | 14 |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert) bezogen auf | ||||
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) (Anteil der Aktionäre der thyssenkrupp AG) | -2,42 | 0,75 | -1,70 | 1,03 |
| EBITDA | 895 | 1.490 | 107 | 409 |
| EBIT | -1.041 | 76 | -969 | -163 |
| Sondereffekte | 1.609 | 564 | 1.120 | 437 |
| Davon: | ||||
| Restrukturierungsaufwendungen | 273 | 221 | 206 | 88 |
| Wertminderungen/(Erträge) aus Zuschreibungen | 1.213 | 786 | 895 | 419 |
| Veräußerungsverluste bzw. (-gewinne) | 53 | -297 | 14 | -3 |
| Aufwendungen/(Erträge) im Zusammenhang mit CO2 -Termingeschäften | 69 | -146 | 5 | -67 |
| Bereinigtes EBIT | 567 | 640 | 151 | 274 |
| Bereinigte EBIT-Marge (in %) | 1,6 | 1,9 | 1,7 | 3,3 |
Auftragseingang
AUFTRAGSEINGANG
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | Veränderung in % |
Veränderung auf vergleichbarer Basis1) in % |
4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Automotive Technology | 7.418 | 6.921 | -7 | -5 | 1.788 | 1.759 |
| Decarbon Technologies | 3.031 | 2.594 | -14 | -7 | 891 | 673 |
| Materials Services | 12.062 | 11.368 | -6 | -5 | 2.818 | 2.738 |
| Steel Europe | 10.032 | 9.143 | -9 | -8 | 1.988 | 1.962 |
| Marine Systems | 1.459 | 8.759 | ++ | ++ | 649 | 168 |
| Corporate Headquarters | 6 | 5 | -14 | -11 | 1 | 0 |
| Überleitung | -1.195 | -1.104 | 8 | - | -225 | -320 |
| Konzern | 32.815 | 37.686 | 15 | 17 | 7.911 | 6.981 |
| Mio € | Veränderung in % |
Veränderung auf vergleichbarer Basis1) in % |
|---|---|---|
| Automotive Technology | -2 | 1 |
| Decarbon Technologies | -24 | -21 |
| Materials Services | -3 | 0 |
| Steel Europe | -1 | 1 |
| Marine Systems | -74 | -73 |
| Corporate Headquarters | -89 | -- |
| Überleitung | -42 | - |
| Konzern | -12 | -9 |
1) Bereinigt um wesentliche Währungs- und Portfolioeffekte.
Trotz anhaltender konjunktureller Herausforderungen konnte der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2024 / 2025 gesteigert werden (+15 %). Diese Entwicklung wurde im Wesentlichen getrieben durch größere Aufträge bei Marine Systems im 1. und 3. Quartal 2024 / 2025. Die Nachfragesituation in anderen Industrien, wie beispielsweise der europäische Automobilsektor und der Maschinenbau, gestaltete sich im gesamten Geschäftsjahr weiterhin schwierig. Für weitere segmentbezogene Informationen zum Auftragseingang verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt "Geschäftsentwicklung in den Segmenten".
Umsatzerlöse
UMSATZERLÖSE
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | Veränderung in % |
Veränderung auf vergleichbarer Basis1) in % |
4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Automotive Technology | 7.536 | 7.035 | -7 | -5 | 1.837 | 1.780 |
| Decarbon Technologies | 3.850 | 3.481 | -10 | -4 | 1.074 | 837 |
| Materials Services | 12.126 | 11.432 | -6 | -5 | 2.908 | 2.793 |
| Steel Europe | 10.736 | 9.791 | -9 | -8 | 2.609 | 2.521 |
| Marine Systems | 2.118 | 2.187 | 3 | 5 | 715 | 585 |
| Corporate Headquarters | 7 | 5 | -18 | -15 | 1 | 1 |
| Überleitung | -1.331 | -1.094 | 18 | - | -335 | -241 |
| Konzern | 35.041 | 32.837 | -6 | -5 | 8.810 | 8.277 |
| Mio € | Veränderung in % |
Veränderung auf vergleichbarer Basis1) in % |
|---|---|---|
| Automotive Technology | -3 | 0 |
| Decarbon Technologies | -22 | -20 |
| Materials Services | -4 | -1 |
| Steel Europe | -3 | -1 |
| Marine Systems | -18 | -17 |
| Corporate Headquarters | 61 | -44 |
| Überleitung | 28 | - |
| Konzern | -6 | -4 |
1) Bereinigt um wesentliche Währungs- und Portfolioeffekte.
Die Umsatzerlöse verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um 6 %. Zu dieser Entwicklung trugen mit Ausnahme des Segments Marine Systems, das leichte Umsatzerlössteigerungen verzeichnete, alle übrigen Segmente bei. Für detaillierte segmentspezifische Informationen zu den Umsatzerlösen verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt "Geschäftsentwicklung in den Segmenten". Für Informationen zu den Umsatzerlösen nach Kundengruppen und Absatzgebieten verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel "Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Profil und Organisation".
Ergebnis
Der Bruttogewinn vom Umsatz als Bestandteil des betrieblichen Ergebnisses und die Brutto-Umsatzmarge des thyssenkrupp Konzerns verbesserten sich im Geschäftsjahr 2024 / 2025 gegenüber dem Vorjahr um 476 Mio € auf 3.719 Mio € bzw. um 2,1 %-Punkte auf 11,3 %.
Hierin enthalten ist unter anderem ein gegenüber der Umsatzentwicklung überproportionaler Rückgang der Umsatzkosten um 2.680 Mio € auf 29.119 Mio €. Dies entspricht einem prozentualen Rückgang von 8 %. Die Hauptursachen waren deutlich gesunkene Materialaufwendungen infolge des Umsatzrückganges sowie gegenüber dem Vorjahr um 349 Mio € auf 563 Mio € verminderte Wertminderungsaufwendungen auf langfristige Vermögenswerte, die hauptsächlich das Segment Steel Europe betrafen. Darüber hinaus trugen zum Rückgang der Umsatzkosten um 95 Mio € auf 5.045 Mio € gesunkene Personalaufwendungen bei, die auch positive Einmaleffekte aus der Aufhebung von Betriebsvereinbarungen im Segment Steel Europe enthalten. Zusätzlich ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr positive Ergebnisbeiträge aus der Bewertung von CO2 -Termingeschäften von insgesamt 215 Mio €. Letztere enthalten unter anderem Erträge aus der Beendigung von Cashflow-Hedges im 1. Quartal des Berichtsjahres in Höhe von 76 Mio €.
Das betriebliche Ergebnis des thyssenkrupp Konzerns verbesserte sich im Geschäftsjahr 2024 / 2025 gegenüber dem Vorjahr stark um 1.098 Mio € auf einen Gewinn von 28 Mio €. Zu dieser Entwicklung trug hauptsächlich der Verkauf der thyssenkrupp Electrical Steel India im 2. Quartal des Berichtsjahres bei, aus dem sich in den sonstigen Gewinnen und Verlusten insgesamt ein Gewinn in Höhe von 328 Mio € im Geschäftsjahr 2024 / 2025 ergab. Ebenso wirkte die deutliche Abnahme der Vertriebskosten um 208 Mio € auf 2.380 Mio €. Wesentliche Ursachen für die Abnahme der Vertriebskosten waren rückläufige Personalaufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 73 Mio € auf 3 Mio €, die im Wesentlichen die Segmente Materials Services und Decarbon Technologies betrafen sowie ein Rückgang der Wertminderungsaufwendungen auf langfristige Vermögenswerte um 59 Mio € auf 72 Mio €, der primär aus dem Segment Materials Services resultierte. Darüber hinaus ergaben sich um 46 Mio € auf 747 Mio € gesunkene verkaufsbezogene Frachtaufwendungen.
Das EBIT des thyssenkrupp Konzerns verbesserte sich im Geschäftsjahr 2024 / 2025 analog zum bereits beschriebenen betrieblichen Ergebnis ebenfalls stark gegenüber dem Vorjahr um 1.117 Mio € auf einen positiven Wert von 76 Mio €.
Sondereffekte
SONDEREFFEKTE
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | Veränderung | 4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 | Veränderung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Automotive Technology | 219 | 258 | 40 | 207 | 156 | -51 |
| Decarbon Technologies | 105 | 7 | -98 | 46 | -9 | -55 |
| Materials Services | 196 | 50 | -145 | 51 | 35 | -16 |
| Steel Europe | 1.031 | 148 | -883 | 779 | 222 | -557 |
| Marine Systems | -2 | 4 | 5 | 0 | 4 | 4 |
| Corporate Headquarters | 35 | 50 | 14 | 14 | 9 | -6 |
| Überleitung | 25 | 47 | 22 | 23 | 20 | -3 |
| Konzern | 1.609 | 564 | -1.045 | 1.120 | 437 | -682 |
Konzernweit war das EBIT im Geschäftsjahr 2024 / 2025 durch Sondereffekte von insgesamt 564 Mio € belastet, die mit 786 Mio € Wertminderungsaufwendungen enthalten. Gegenläufig wirkten die bereits genannten Gewinne aus der Veräußerung von thyssenkrupp Electrical Steel India im 2. Quartal 2024 / 2025. Für weitere Informationen zu segmentbezogenen Sondereffekten verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt "Geschäftsentwicklung in den Segmenten".
Bereinigtes EBIT
BEREINIGTES EBIT
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | Veränderung in % |
4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Automotive Technology | 245 | 187 | -24 | 71 | 89 | 26 |
| Decarbon Technologies | -54 | 71 | ++ | 6 | -4 | -- |
| Materials Services | 204 | 132 | -35 | 51 | 50 | -2 |
| Steel Europe | 261 | 337 | 29 | 23 | 160 | ++ |
| Marine Systems | 125 | 127 | 1 | 53 | 42 | -20 |
| Corporate Headquarters | -188 | -196 | -5 | -44 | -56 | -26 |
| Überleitung | -25 | -19 | 26 | -9 | -7 | 19 |
| Konzern | 567 | 640 | 13 | 151 | 274 | 82 |
Für Informationen zum Bereinigten EBIT der einzelnen Segmente verweisen wir ebenfalls auf die Ausführungen im Abschnitt "Geschäftsentwicklung in den Segmenten".
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr stark um 1.135 Mio € auf einen positiven Wert von 1.009 Mio €. Die Verbesserung betraf mit 902 Mio € hauptsächlich den im Berichtsjahr erfassten Ertrag aus der am 30. September 2025 erfolgten erstmaligen Bewertung der Stammaktien der Elevator-Beteiligung zum beizulegenden Zeitwert, der innerhalb der Finanzierungserträge ausgewiesen wurde. Darüber hinaus ergab sich eine deutliche Verbesserung beim Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, die mit 219 Mio € insbesondere die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Aufzugsaktivitäten erworbenen Stammaktien, die bis zum 29. September 2025 noch nach der Equity-Methode bilanziert wurden, betraf. Dieser Effekt war hauptsächlich durch eine Zuschreibung in Höhe von 105 Mio € im 2. Quartal des Berichtsjahres sowie einen Verwässerungsgewinn in Höhe von 83 Mio € aus dem Einstieg der ALAT Technologies Company beeinflusst. Gegenläufig wirkte das um 31 Mio € verschlechterte Zinsergebnis für Netto-Finanzguthaben.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag waren - wie schon im Vorjahr - durch Steueraufwendungen auf positive Ergebnisse im Ausland beeinflusst, während negative operative Ergebnisse, auch im Zusammenhang mit Wertminderungsaufwendungen im Segment Steel Europe, nicht zu einer Steuerentlastung führten. Der Ertrag aus der erstmaligen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der Elevator-Beteiligung hat keinen Steueraufwand ausgelöst. Der Anstieg des Ertragsteueraufwands ergab sich im Wesentlichen aus einer Abwertung von aktiven latenten Steuern, die zum 30. September 2024 noch mit passiven latenten Steuern saldiert werden konnten. Daneben löste der Verkauf der thyssenkrupp Electrical Steel India im 2. Quartal des Berichtsjahres einen Quellensteueraufwand aus.
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)
Unter Berücksichtigung von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belief sich der Jahresüberschuss auf 532 Mio €, nach einem Fehlbetrag von 1.450 Mio € im Vorjahr. Das den Aktionären der thyssenkrupp AG zuzurechnende Ergebnis je Aktie verbesserte sich entsprechend deutlich um 3,17 € auf einen Gewinn von 0,75 €.
Analyse der Finanz- und Vermögenslage des Konzerns
Finanzierung
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Ziel unseres Finanzmanagements ist die Sicherstellung unserer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Die Finanzierung des Konzerns, die grundsätzlich zentral in der Verantwortung der thyssenkrupp AG liegt und somit einen einheitlichen Auftritt auf den Kapitalmärkten ermöglicht, basiert auf einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer monatlich rollierenden Liquiditätsplanung mit einem Planungszeitraum von bis zu einem Jahr. Dank unserer Cash-Management-Systeme können Konzernunternehmen die Liquiditätsüberschüsse anderer Unternehmenseinheiten nutzen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Dadurch verringert sich das Fremdfinanzierungsvolumen und somit der Zinsaufwand. Um das benötigte Fremdfinanzierungsvolumen zu beschaffen, nutzen wir Geld- und Kapitalmarktinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen oder Commercial Paper. Zudem kommen bei Bedarf auch derivative Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken zum Einsatz. Ferner verfügen wir über fest zugesagte Kreditlinien, die wir in unterschiedlichen Währungen und mit unterschiedlichen Laufzeiten in Anspruch nehmen können; selektiv nutzen wir auch außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente wie Forderungsverkaufsprogramme. Einzelheiten zu den frei verfügbaren Kreditlinien sind unter Anhang-Nr. 17 zu finden.
Im Rahmen der zentralen Finanzierung verfolgen wir das Ziel, unsere Verhandlungsposition gegenüber Banken und anderen Marktteilnehmern zu stärken und Kapital zu bestmöglichen Konditionen aufzunehmen oder anzulegen.
Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung soll auch die unternehmerische Eigenständigkeit der Geschäfte gestärkt werden. Nachdem bereits thyssenkrupp nucera mit dem Börsengang in 2023 eine eigene Finanzierung verantwortet, erfolgte für TKMS im September 2025 im Zusammenhang mit der im Oktober 2025 vollzogenen Abspaltung eines Minderheitsanteils die Übertragung der Cash-Management-Aktivitäten für den eigenen Verantwortungsbereich.
Netto-Finanzguthaben und verfügbare Liquidität
Das Netto-Finanzguthaben berechnet sich aus dem Saldo der bilanzierten Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und der Wertpapiere des Umlaufvermögens (nachfolgend liquide Mittel) sowie der langfristigen und kurzfristigen Finanzschulden (nachfolgend Brutto-Finanzschulden). Zum 30. September 2025 weist der Konzern bei liquiden Mitteln von 5,7 Mrd € abzüglich Brutto-Finanzschulden von 0,9 Mrd € ein Netto-Finanzguthaben in Höhe von 4,9 Mrd € aus. Das Netto-Finanzguthaben lag im Wesentlichen durch positive Effekte aus dem Free Cashflow (0,8 Mrd €) über Vorjahresniveau (30. September 2024: 4,4 Mrd €).
Eine Anleihe über 0,6 Mrd € wurde bei Fälligkeit im Februar 2025 zurückgezahlt.
Die verfügbare Liquidität im Konzern belief sich zum 30. September 2025 auf 6,8 Mrd €. Sie umfasste liquide Mittel in Höhe von 5,7 Mrd € und freie, zugesagte Kreditlinien von 1,1 Mrd €. Damit bietet sie ausreichend Spielraum, um die anstehenden Fälligkeiten in den Brutto-Finanzschulden zu decken. Die Fälligkeiten in den Brutto-Finanzschulden belaufen sich im Geschäftsjahr 2025 / 2026 auf 0,4 Mrd €.
Die Finanzierung und die Liquidität des Konzerns waren im Berichtsjahr stets gesichert.
Rating
Wir verfügen über Emittenten-Ratings der Rating-Agenturen Standard & Poor's und Moody's. Aktuell befinden sich unsere Ratings unterhalb der Grenze zum Investment Grade.
RATING
| Langfrist-Rating | Kurzfrist-Rating | Ausblick | |
|---|---|---|---|
| Standard & Poor's | BB | B | stable |
| Moody's | Ba3 | Not Prime | positive |
Analyse der Finanzlage des Konzerns
KENNZAHLEN ZUR FINANZLAGE
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | 4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) | -1.450 | 532 | -1.040 | 653 |
| Anpassungen des Jahresüberschusses/(-fehlbetrags) für die Überleitung zum Operating Cashflow: | ||||
| Latente Steueraufwendungen/(-erträge) | 18 | 227 | 8 | 81 |
| Abschreibungen und Wertminderungen langfristiger Vermögenswerte | 1.951 | 1.420 | 1.090 | 577 |
| Erträge aus der Erstbewertung der Elevator Stammaktien zum beizulegenden Zeitwert | - | -902 | - | -902 |
| Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, soweit nicht zahlungswirksam | 87 | -129 | -4 | -75 |
| Ergebnis aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte | 40 | -306 | 1 | -12 |
| Veränderungen bei Aktiva und Passiva, bereinigt um Effekte aus Konsolidierungskreis- und anderen nicht zahlungswirksamen Veränderungen: | ||||
| - Vorräte | 87 | 248 | 507 | 432 |
| - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 383 | 210 | 502 | 197 |
| - Vertragsvermögenswerte | 140 | -6 | 96 | 358 |
| - Sonstige Rückstellungen | 169 | -69 | 269 | -62 |
| - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 38 | 186 | -158 | 288 |
| - Vertragsverbindlichkeiten | 254 | 703 | 241 | 66 |
| - Übrige Aktiva/Passiva, soweit nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit | -188 | -232 | -42 | 35 |
| Operating Cashflow | 1.353 | 1.684 | 1.415 | 1.643 |
| Einzahlungen aus Zuwendungen der öffentlichen Hand | 417 | 346 | 198 | 141 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von bislang konsolidierten Gesellschaften abzüglich abgegebener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 60 | 437 | 8 | -1 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -1.129 | -851 | -306 | -445 |
| Free Cashflow (FCF) | 224 | 833 | 1.109 | 1.198 |
| -/+ Mittelzu-/-abflüsse aus wesentlichen M&A-Transaktionen | 5 | -345 | 26 | 9 |
| Anpassung w/IFRS 16 | -119 | -125 | -42 | -27 |
| Free Cashflow vor M&A (FCF vor M&A) | 110 | 363 | 1.093 | 1.179 |
| Tilgung von Anleihen | -1.500 | -600 | 0 | 0 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -1.640 | -934 | 91 | -31 |
| Zahlungswirksame Zunahme/(Abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -1.416 | -102 | 1.200 | 1.166 |
| Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -52 | -44 | -14 | 4 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Berichtsperiode | 7.339 | 5.871 | 4.685 | 4.554 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Berichtsperiode | 5.871 | 5.725 | 5.871 | 5.725 |
Der in der Tabelle "Kennzahlen zur Finanzlage" für Zwecke der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelfonds entspricht grundsätzlich der Bilanzposition "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente". Zum 30. September 2024 enthält der Zahlungsmittelfonds auch die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der ehemaligen Veräußerungsgruppe thyssenkrupp Electrical Steel India.
Operating Cashflow
Im Berichtsjahr ergab sich ein positiver, gegenüber dem Vorjahr um 331 Mio € auf 1.684 Mio € verbesserter Operating Cashflow. Die Hauptursache für diese Entwicklung war der um 196 Mio € auf 842 Mio € verbesserte Jahresüberschuss vor Abschreibungen, Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte, latenten Steueraufwendungen, dem nicht zahlungswirksamen Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, den im Berichtsjahr erfassten nicht zahlungswirksamen Ertrag von 902 Mio € aus der erstmaligen Bewertung der Stammaktien aus der Elevator-Beteiligung zum beizulegenden Zeitwert und dem Ergebnis aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte. Positiv wirkte darüber hinaus eine verbesserte Mittelfreisetzung im Netto-Umlaufvermögen in Höhe von 157 Mio €, zu der maßgeblich eine hohe im Dezember 2024 erhaltene Kundenanzahlung für die umfassende Auftragserweiterung über vier U-Boote im Segment Marine Systems beitrug.
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Die Verringerung des negativen Cashflows aus Investitionstätigkeit um 278 Mio € auf 851 Mio € resultierte vor allem aus deutlich gestiegenen Desinvestitionseinzahlungen als Folge der Einzahlungen in Höhe von 452 Mio € aus dem Verkauf von thyssenkrupp Electrical Steel India im 2. Quartal des Berichtsjahres.
INVESTITIONEN
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | Veränderung in % |
4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Automotive Technology | 304 | 266 | -13 | 99 | 81 | -18 |
| Decarbon Technologies | 107 | 149 | 39 | 62 | 74 | 20 |
| Materials Services | 115 | 94 | -19 | 72 | 43 | -41 |
| Steel Europe | 557 | 654 | 17 | 34 | 194 | ++ |
| Marine Systems | 104 | 138 | 33 | 46 | 77 | 68 |
| Corporate Headquarters | 0 | 0 | ++ | 0 | 0 | ++ |
| Überleitung | 8 | 14 | 74 | 4 | 8 | 90 |
| Konzern | 1.196 | 1.315 | 10 | 317 | 477 | 51 |
Free Cashflow
Im Berichtsjahr war der Free Cashflow mit 833 Mio € positiv und gegenüber dem Vorjahr deutlich um 608 Mio € verbessert. Auch der Free Cashflow vor M&A, also der Mittelzufluss aus operativer Tätigkeit ohne Berücksichtigung von Ein- und Auszahlungen aus wesentlichen Portfoliomaßnahmen, war im Berichtsjahr mit 363 Mio € positiv und gegenüber dem Vorjahr um 253 Mio € verbessert.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich insgesamt eine deutliche Verbesserung beim Cashflow aus Finanzierungstätigkeit um 706 Mio € auf -934 Mio €, die vor allem aus einem Rückgang der Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen in Höhe von 900 Mio € resultierte. Gegenläufig wirkte insbesondere die im September 2025 erfolgte Auszahlung im Zusammenhang mit der Rückerstattung des Kaufpreises an die EP Group für den im Juli 2024 erworbenen Anteil von 20% an den Stahlaktivitäten von thyssenkrupp als Folge der einvernehmlichen Einigung über die Beendigung der Gespräche über ein mögliches 50 / 50-Joint-Venture.
Analyse der Vermögenslage des Konzerns
AKTIVA
| Mio € | 30.9.2024 | 30.9.2025 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.767 | 1.793 |
| Sachanlagen (einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) | 4.403 | 4.299 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 229 | 134 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.041 | 2.153 |
| Aktive latente Steuern | 464 | 421 |
| Langfristige Vermögenswerte | 8.415 | 9.343 |
| Vorräte | 7.284 | 6.930 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.236 | 3.929 |
| Vertragsvermögenswerte | 807 | 790 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 1.876 | 1.526 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 5.867 | 5.725 |
| davon verfügungsbeschränkt | 0 | 547 |
| Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte | 134 | 0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 20.918 | 19.542 |
| Summe Vermögenswerte | 29.333 | 28.885 |
| PASSIVA | ||
| Mio € | 30.9.2024 | 30.9.2025 |
| Eigenkapital | 10.358 | 10.560 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 5.762 | 5.298 |
| Passive latente Steuern | 28 | 263 |
| Finanzschulden | 650 | 520 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 7.123 | 6.728 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.242 | 1.178 |
| Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten | 123 | 162 |
| Finanzschulden | 823 | 356 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.203 | 4.314 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 924 | 651 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 2.735 | 3.405 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 1.588 | 1.344 |
| Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten | 34 | 0 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 11.852 | 11.597 |
| Verbindlichkeiten | 18.975 | 18.325 |
| Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten | 29.333 | 28.885 |
Langfristige Vermögenswerte
Die langfristigen Vermögenswerte lagen am 30. September 2025 mit 9.343 Mio € insgesamt deutlich über Vorjahr. Hauptursache für den Anstieg war die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten zum 30. September 2025 mit 998 Mio € erstmals erfassten Stammaktien aus der Elevator-Beteiligung als zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente. Darüber hinaus wirkte sich die hier ausgewiesene Aufzinsung in Höhe von 94 Mio € des im Zusammenhang mit der Elevator-Beteiligung erfassten zinslosen Darlehens erhöhend aus. Die korrespondierend eingetretene Abnahme der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen in Höhe von 96 Mio € war insbesondere Folge des genannten Übergangs der Bilanzierung der Stammaktien aus der Elevator-Beteiligung nach der Equity-Methode auf eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Gegenläufig wirkte auch der Rückgang der Sachanlagen (einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) in Höhe von 104 Mio € auf 4.299 Mio €, der hauptsächlich aus über den Investitionen liegenden planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen resultierte. Die Wertminderungsaufwendungen auf Sachanlagen (einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) beliefen sich im Berichtsjahr auf 747 Mio € und betrafen mit 597 Mio € das Segment Steel Europe, mit 67 Mio € das Segment Automotive Technology und mit 33 Mio € das Segment Materials Services. Zusätzlich wurden Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 49 Mio € auf Corporate Assets erfasst.
Kurzfristige Vermögenswerte
Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen mit 19.542 Mio € um 1.376 Mio € insgesamt deutlich unter Vorjahr. Die hierin enthaltene Abnahme der Vorräte in Höhe von 354 Mio € auf 6.930 Mio € betraf mit 332 Mio € insbesondere die Werkstoffgeschäfte im Segment Steel Europe als Folge eines deutlichen Bestandsabbaus im Berichtsjahr. Die ebenfalls deutliche Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 307 Mio € auf 3.929 Mio € betraf hauptsächlich eingegangene Kundenzahlungen, gesunkene Anzahlungsanforderungen (als Bestandteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie mengen- und preisbedingte Rückgänge infolge des rückläufigen Umsatzniveaus. Der Rückgang der sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 349 Mio € auf 1.526 Mio € resultierte vor allem aus geringeren operativen Anzahlungen in Höhe von 397 Mio € insbesondere für Vorräte sowie aus gesunkenen Ansprüchen gegenüber der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit dem Bau der Direktreduktionsanlage im Segment Steel Europe. Die insgesamt eingetretene Abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 142 Mio € auf 5.725 Mio € betraf im Wesentlichen die fristgerechte Rückzahlung einer Anleihe im Februar 2025 in Höhe von 600 Mio € sowie die Rückerstattung des Kaufpreises an die EP Group für den im Juli 2024 erworbenen Anteil von 20 % an den Stahlaktivitäten von thyssenkrupp als Folge der einvernehmlichen Einigung über die Beendigung der Gespräche über ein mögliches 50/50-Joint Venture. Gegenläufig wirkte innerhalb der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der deutlich positive Free Cashflow im Berichtsjahr von 833 Mio €, der eine hohe im Dezember 2024 erhaltene Kundenanzahlung für die umfassende Auftragserweiterung über vier U-Boote im Segment Marine Systems sowie die Einzahlung aus dem Verkauf von thyssenkrupp Electrical Steel India enthielt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 547 Mio €, die mit der erwähnten Kundenanzahlung im Segment Marine Systems im Zusammenhang standen, unterlagen zum 30. September 2025 einer Verfügungsbeschränkung. Der vollständige Rückgang von als zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten um 134 Mio € resultierte aus dem im 2. Quartal des Berichtsjahres vollzogenen Verkauf von thyssenkrupp Electrical Steel India.
Eigenkapital
Die Zunahme des Eigenkapitals im Vergleich zum 30. September 2024 um 202 Mio € auf 10.560 Mio € war hauptsächlich Folge des Jahresüberschusses im Berichtsjahr sowie der im kumulierten sonstigen Ergebnis in Höhe von 285 Mio € erfassten Gewinne vor Steuern aus der Neubewertung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen als Folge gestiegener Pensionszinssätze. Gegenläufig wirkten insbesondere im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasste Verluste aus der Währungsumrechnung sowie aus Cashflow-Hedges (einschließlich Verluste aus Basis Adjustments) sowie die Dividendenausschüttung der thyssenkrupp AG in Höhe von 93 Mio €.
Langfristige Verbindlichkeiten
Die langfristigen Verbindlichkeiten reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 396 Mio € auf 6.728 Mio €. Ursachen hierfür waren insbesondere ein Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 463 Mio € auf 5.298 Mio € als Folge gestiegener Pensionszinssätze sowie die Umgliederung einer im Januar 2026 fälligen Schuldverschreibung in die kurzfristigen Finanzschulden in Höhe von 89 Mio €. Gegenläufig wirkte ein Anstieg der passiven latenten Steuern um 235 Mio € auf 263 Mio €, der vor allem daraus resultierte, dass ein wesentlicher Betrag nicht mehr - wie noch zum 30. September 2024 - mit aktiven latenten Steuern saldiert werden kann. Ein dementsprechender Anstieg der aktiven latenten Steuern war nicht zu verzeichnen, da diese wertberichtigt wurden.
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gingen gegenüber dem 30. September 2024 insgesamt um 254 Mio € auf 11.597 Mio € zurück. Eine wesentliche Ursache war die deutliche Abnahme der kurzfristigen Finanzschulden um 466 Mio € auf 356 Mio €, die insbesondere aus der fristgerechten Rückzahlung einer Anleihe im Februar 2025 in Höhe von 600 Mio € resultierte; gegenläufig wirkte hier in geringem Umfang die bereits erwähnte Umgliederung einer Schuldverschreibung. Der darüber hinaus eingetretene Rückgang der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 273 Mio € auf 651 Mio € stand insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf des Mining-Geschäfts von thyssenkrupp im Geschäftsjahr 2021 / 2022 und betraf gesunkene Ansprüche des Erwerbers als Folge der nachträglich rechtlichen Übertragung eines Fertigungsauftrages auf den Erwerber im März 2025. Zusätzlich wirkte sich hier die im September 2025 erfolgte Rückerstattung des Kaufpreises an die EP Group für den im Juli 2024 erworbenen Anteil von 20% an den Stahlaktivitäten von thyssenkrupp als Folge der einvernehmlichen Einigung über die Beendigung der Gespräche über ein mögliches 50/50-Joint-Venture mindernd aus. Die zudem insgesamt eingetretene Abnahme der sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten um 244 Mio € auf 1.344 Mio € resultierte insbesondere um 76 Mio € gesunkene Verbindlichkeiten im Personalbereich sowie um 71 Mio € verringerte Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Umsatzsteuern. Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen in Höhe von 64 Mio € auf 1.178 Mio € betraf hauptsächlich Inanspruchnahmen und Auflösungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen; gegenläufig wirkten hierbei Zunahmen als Folge neu eingeleiteter Restrukturierungsmaßnahmen. Der vollständige Rückgang der Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten in Höhe von 34 Mio € resultierte aus dem im 2. Quartal des Berichtsjahres vollzogenen Verkauf von thyssenkrupp Electrical Steel India im Segment Steel Europe. Gegenläufige Zunahmen innerhalb der kurzfristigen Verbindlichkeiten ergaben sich neben den gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen hauptsächlich bei den um 671 Mio € auf 3.405 Mio € erhöhten Vertragsverbindlichkeiten, die insbesondere aus einer erhaltenen Kundenanzahlung im Zusammenhang mit der umfassenden Auftragserweiterung über vier U-Boote im Segment Marine Systems resultierte.
Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente
Zu unseren außerbilanziellen Finanzierungsinstrumenten zählt auch der regresslose Verkauf von Forderungen, die der Konzern insgesamt im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zum Stichtag in Höhe von 0,6 Mrd € (Vorjahr: 0,6 Mrd €) veräußert hat. Für einen Teil dieser Forderungen mit einem Buchwert in Höhe von 0,4 Mrd € (Vorjahr: 0,4 Mrd €) besteht ein anhaltendes Engagement, Einzelheiten sind unter Anhang-Nr. 09, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zu entnehmen. Für den Fall, dass derartige Finanzierungsinstrumente in der Zukunft nicht mehr verfügbar sein sollten, haben wir ausreichend liquide Mittel und freie Kreditlinien.
thyssenkrupp Value Added (tkVA)
THYSSENKRUPP VALUE ADDED (TKVA)
| 2023 / 2024 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| EBIT1) (Mio €) |
Capital employed (Mio €) |
ROCE (%) |
WACC (%) |
tkVA (Mio €) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzern | -1.041 | 13.045 | -8,0 | 11,0 | -2.476 |
| Davon: | |||||
| Automotive Technology | 27 | 3.432 | 0,8 | 11,5 | -368 |
| Decarbon Technologies | -159 | 1.018 | -15,6 | 12,0 | -281 |
| Materials Services | 8 | 3.307 | 0,2 | 10,0 | -323 |
| Steel Europe | -770 | 3.627 | -21,2 | 12,0 | -1.205 |
| Marine Systems | 127 | 1.089 | 11,6 | 9,5 | 23 |
| 2024 / 2025 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EBIT1) (Mio €) |
Capital employed (Mio €) |
ROCE (%) |
WACC (%) |
tkVA (Mio €) |
Veränderung tkVA (Mio €) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzern | 76 | 11.294 | 0,7 | 11,0 | -1.167 | 1.310 |
| Davon: | ||||||
| Automotive Technology | -71 | 3.239 | -2,2 | 11,5 | -444 | -76 |
| Decarbon Technologies | 65 | 905 | 7,2 | 12,0 | -44 | 237 |
| Materials Services | 82 | 3.256 | 2,5 | 10,0 | -244 | 79 |
| Steel Europe | 189 | 3.044 | 6,2 | 12,0 | -176 | 1.029 |
| Marine Systems | 123 | 208 | 59,1 | 9,5 | 103 | 80 |
1) Siehe auch die Überleitungsrechnung in der Segmentberichterstattung (Anhang-Nr. 24).
Im Berichtsjahr lag der tkVA des Konzerns deutlich über dem des Vorjahres, aber weiterhin im negativen Bereich. Die Verbesserung resultierte i. W. aus niedrigeren Wertminderungsaufwendungen bei Steel Europe sowie aus dem Veräußerungsgewinn von thyssenkrupp Electrical Steel India. Marine Systems konnte infolge der Ergebnissteigerung einen positiven Wertbeitrag generieren, während Decarbon Technologies, Materials Services und Steel Europe weiterhin zwar negative Wertbeiträge auswiesen, diese allerdings verbessern konnten.
Aus den vorstehenden Gründen lag der ROCE des Konzerns bei 0,7 %.
Details zur Bedeutung von tkVA, ROCE und EBIT für die Unternehmenssteuerung finden Sie im Kapitel "Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung".
Geschäftsentwicklung in den Segmenten
Automotive Technology
AUTOMOTIVE TECHNOLOGY IN ZAHLEN
| 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | Veränderung in % |
4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Auftragseingang | Mio € | 7.418 | 6.921 | -7 | 1.788 | 1.759 |
| Umsatzerlöse | Mio € | 7.536 | 7.035 | -7 | 1.837 | 1.780 |
| EBITDA | Mio € | 400 | 272 | -32 | 12 | 68 |
| EBIT | Mio € | 27 | -71 | -- | -136 | -67 |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | 245 | 187 | -24 | 71 | 89 |
| Bereinigte EBIT-Marge | % | 3,3 | 2,7 | - | 3,9 | 5,0 |
| Investitionen | Mio € | 304 | 266 | -13 | 99 | 81 |
| Mitarbeiter (30.9.) | 31.633 | 28.892 | -9 | 31.633 | 28.892 |
| Veränderung in % |
||
|---|---|---|
| Auftragseingang | Mio € | -2 |
| Umsatzerlöse | Mio € | -3 |
| EBITDA | Mio € | ++ |
| EBIT | Mio € | 51 |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | 26 |
| Bereinigte EBIT-Marge | % | - |
| Investitionen | Mio € | -18 |
| Mitarbeiter (30.9.) | -9 |
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Auftragseingang und Umsatz
Bei Automotive Technology lagen Auftragseingang und Umsatz aufgrund der rückläufigen Nachfrage unter den Vorjahreswerten. Hiervon waren nahezu alle Business Units und alle volumenstarken Regionen betroffen. Bilstein mit einem Wachstum im Aftermarket-Geschäft konnte den Auftragseingang und Umsatz im Vergleich zum Vorjahr erhöhen.
Bereinigtes EBIT
Das Bereinigte EBIT blieb im Wesentlichen wegen des geringeren Absatzvolumens, einer niedrigeren Beschäftigung im automobilen Anlagenbau sowie Aufwendungen für Qualitätsfälle unter dem Vorjahr. Positiv wirkten die Reduktion der Personalkosten (trotz tarifabschlussbedingter Steigerungen unter anderem infolge vorausgegangener Restrukturierungen), APEX-Maßnahmen (z.B. Verhandlungen neuer Preiskonditionen, Einfordern von Kompensationen aus Mindermengen, Materialkosteneinsparungen und eine Vielzahl von Effizienzsteigerungsmaßnahmen) sowie geringere Fehlleistungskosten bei Automation Engineering.
Sondereffekte
Wesentliche Sondereffekte betrafen Restrukturierungsaufwendungen (172 Mio €) sowie Wertminderungsaufwendungen (86 Mio €).
Investitionen
Das Investitionsvolumen lag unter dem des Vorjahres. Im Bereich Steering haben wir weiter in auftragsbezogene Projekte für elektrisch unterstützte Lenksysteme investiert, unter anderem in Mexiko und Europa. Bei Dynamic Components wurde auftragsbezogen in die Produktion von Rotor- und Nockenwellen in Deutschland, Ungarn, Mexiko, China und Brasilien investiert. Durch Investitionen in zukunftsgerichtete Produkte und kundennahe Fertigungen in wirtschaftlich attraktiven Regionen wollen wir Wachstumschancen wahrnehmen und das Erreichen unserer Kosten- und Profitabilitätsziele unterstützen.
Decarbon Technologies
DECARBON TECHNOLOGIES IN ZAHLEN
| 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | Veränderung in % |
4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Auftragseingang | Mio € | 3.031 | 2.594 | -14 | 891 | 673 |
| Umsatzerlöse | Mio € | 3.850 | 3.481 | -10 | 1.074 | 837 |
| EBITDA | Mio € | -21 | 180 | ++ | -10 | 36 |
| EBIT | Mio € | -159 | 65 | ++ | -40 | 5 |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | -54 | 71 | ++ | 6 | -4 |
| Bereinigte EBIT-Marge | % | -1,4 | 2,1 | -- | 0,6 | -0,5 |
| Investitionen | Mio € | 107 | 149 | 39 | 62 | 74 |
| Mitarbeiter (30.9.) | 12.678 | 12.335 | -3 | 12.678 | 12.335 |
| Veränderung in % |
||
|---|---|---|
| Auftragseingang | Mio € | -24 |
| Umsatzerlöse | Mio € | -22 |
| EBITDA | Mio € | ++ |
| EBIT | Mio € | ++ |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | -- |
| Bereinigte EBIT-Marge | % | -- |
| Investitionen | Mio € | 20 |
| Mitarbeiter (30.9.) | -3 |
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Auftragseingang und Umsatz
Bei Decarbon Technologies lagen Auftragseingang und Umsatz unter den Vorjahreswerten. Der niedrige Auftragseingang war insbesondere von einer verlangsamten Marktentwicklung und kundenseitigen Projektverschiebungen im Anlagenbau geprägt. So konnte der marktbedingte Rückgang im Auftragseingang im Bereich Wasserelektrolyse der thyssenkrupp nucera sowie im Zementanlagenbau nur teilweise durch einen Zuwachs im Chemieanlagenbau sowie im Windgeschäft der Rothe Erde kompensiert werden. Durch den rückläufigen Auftragseingang sank auch der Umsatz bei thyssenkrupp nucera und im Zementanlagenbau; im Chemieanlagenbau lag der Umsatz durch das Auslaufen großer Projekte unter Vorjahr. Bei Rothe Erde erreichte der Umsatz nahezu das Vorjahresniveau. Dem Umsatzanstieg im Windgeschäft stand ein konjunkturbedingter Rückgang im Industriegeschäft gegenüber.
Bereinigtes EBIT
Das Bereinigte EBIT konnte im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Mit Ausnahme der Rothe Erde, die ihr gutes Vorjahresergebnis nahezu erreichen konnte, steigerten alle Geschäfte ihr Ergebnis. Maßgebliche Einflussfaktoren waren geringere außerordentliche Mehrkosten im Zementanlagen-, positive Einmaleffekte im Chemieanlagenbau sowie ein profitablerer Projektmix im Wasserstoffbereich der thyssenkrupp nucera. Ebenso wirkten APEX-Maßnahmen, im Wesentlichen Restrukturierungen sowie Effizienzsteigerungen und Einkaufsoptimierungen, positiv auf das Bereinigte Ergebnis.
Sondereffekte
Im Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Sondereffekte.
Investitionen
Die Investitionen lagen deutlich über dem Vorjahresniveau. Ein Treiber dieses Anstiegs waren die erhöhten entwicklungsbezogenen Investitionen bei thyssenkrupp nucera. Auch bei Uhde erhöhten sich die Investitionen gegenüber dem Vorjahr, insbesondere durch den Bau einer Demonstrationsanlage für einen Ammoniak-Cracker in Zusammenarbeit mit Uniper. Bei Rothe Erde wurden Investitionen in die Stärkung des Technologieportfolios umgesetzt.
Materials Services
MATERIALS SERVICES IN ZAHLEN
| 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | Veränderung in % |
4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Auftragseingang | Mio € | 12.062 | 11.368 | -6 | 2.818 | 2.738 |
| Umsatzerlöse | Mio € | 12.126 | 11.432 | -6 | 2.908 | 2.793 |
| EBITDA | Mio € | 240 | 239 | 0 | 36 | 72 |
| EBIT | Mio € | 8 | 82 | ++ | -1 | 14 |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | 204 | 132 | -35 | 51 | 50 |
| Bereinigte EBIT-Marge | % | 1,7 | 1,2 | -- | 1,7 | 1,8 |
| Investitionen | Mio € | 115 | 94 | -19 | 72 | 43 |
| Mitarbeiter (30.9.) | 16.003 | 15.433 | -4 | 16.003 | 15.433 |
| Veränderung in % |
||
|---|---|---|
| Auftragseingang | Mio € | -3 |
| Umsatzerlöse | Mio € | -4 |
| EBITDA | Mio € | 99 |
| EBIT | Mio € | ++ |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | -2 |
| Bereinigte EBIT-Marge | % | -- |
| Investitionen | Mio € | -41 |
| Mitarbeiter (30.9.) | -4 |
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Auftragseingang und Umsatz
Auftragseingang und Umsatz von Materials Services verringerten sich im vergangenen Geschäftsjahr, Grund waren die konjunkturellen Herausforderungen. Bei wichtigen Produkten wie Edel- oder Walzstahl war sowohl das Preisniveau als auch die nachgefragte Menge geringer als im Vorjahr, zudem war die Nachfrage in Europa insgesamt schwach. Negative Treiber waren insbesondere der Werkstoffhandel in Europa, die automobilnahen Service Center sowie das internationale Trading-Geschäft. Ein Plus verzeichnete hingegen der Werkstoffhandel in Nordamerika, insbesondere aufgrund des Ausbaus des Dienstleistungs- und Fertigungsgeschäfts. Insgesamt lag der Werkstoff- und Rohstoffabsatz mit 7,6 Mio t rund 6,6 % unter dem Vorjahreswert (8,2 Mio t).
Bereinigtes EBIT
Alle drei Business Units lieferten einen positiven Beitrag zum Bereinigten EBIT - dennoch lag dieses aufgrund der marktbedingten Entwicklungen unter dem Vorjahreswert. Den größten positiven Beitrag leistete das Supply-Chain-Geschäft, Teil der Business Unit Solutions. Unterstützend wirkten zudem APEX-Maßnahmen, die weitreichende Effekte hatten, etwa Restrukturierungen in Deutschland mit dem Ziel, die Kostenbasis zu verbessern. Zudem wirkten sich im Berichtszeitraum die Neuverhandlung von Verträgen mit Großkunden und die daraus resultierenden verbesserten Konditionen sowie Initiativen zur Ausweitung der höhermargigen Umsätze im nordamerikanischen Dienstleistungs- und Fertigungsgeschäft positiv aus.
Sondereffekte
Ein Großteil der Sondereffekte im abgelaufenen Geschäftsjahr ergab sich aus Wertminderungen im Anlagevermögen sowie im Zusammenhang mit Restrukturierungen. Diese Belastungen übertrafen positive Sondereffekte aus Grundstücksverkäufen. In Summe ergaben sich negative Sondereffekte von 50 Mio €.
Investitionen
Die Investitionstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr war insbesondere von nordamerikanischen Wachstumsprojekten geprägt. Ein Beispiel ist die Übernahme des kanadischen Unternehmens Cobotix Manufacturing Inc. mit dem Ziel, die eigenen Kapazitäten in der Präzisionsmetallverarbeitung zu erhöhen. Mit WAVES in Luxemburg haben wir einen führenden Anbieter von Plattformen für das Nachhaltigkeitsmanagement übernommen. Darüber hinaus haben wir in die Erweiterung des nordamerikanischen Servicegeschäfts, in die digitale Transformation sowie in die Modernisierung und Instandhaltung investiert.
Steel Europe
STEEL EUROPE IN ZAHLEN
| 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | Veränderung in % |
4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Auftragseingang | Mio € | 10.032 | 9.143 | -9 | 1.988 | 1.962 |
| Umsatzerlöse | Mio € | 10.736 | 9.791 | -9 | 2.609 | 2.521 |
| EBITDA | Mio € | 275 | 837 | ++ | 33 | 257 |
| EBIT | Mio € | -770 | 189 | ++ | -756 | -62 |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | 261 | 337 | 29 | 23 | 160 |
| Bereinigte EBIT-Marge | % | 2,4 | 3,4 | -- | 0,9 | 6,4 |
| Investitionen | Mio € | 557 | 654 | 17 | 34 | 194 |
| Mitarbeiter (30.9.) | 27.478 | 25.993 | -5 | 27.478 | 25.993 |
| Veränderung in % |
||
|---|---|---|
| Auftragseingang | Mio € | -1 |
| Umsatzerlöse | Mio € | -3 |
| EBITDA | Mio € | ++ |
| EBIT | Mio € | 92 |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | ++ |
| Bereinigte EBIT-Marge | % | -- |
| Investitionen | Mio € | ++ |
| Mitarbeiter (30.9.) | -5 |
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Auftragseingang und Umsatz
Der Auftragseingang von Steel Europe lag im Geschäftsjahr 2024 / 2025 sowohl mengen- als auch wertmäßig deutlich unter dem des Vorjahres. Die Menge der Bestellungen war im Geschäftsjahr 2024 / 2025 insgesamt 4 % niedriger als im Vorjahr. Insbesondere die Nachfrage aus den Bereichen Stahlhandel und aus der Rohrindustrie sowie nach Weißblech für die Verpackungsbranche sanken im Vergleich zum vorigen Geschäftsjahr. Der Umsatz blieb ebenfalls deutlich unter dem Vorjahreswert. Eine wesentliche Ursache dafür war die um 6 % verringerte Versandmenge; Einbußen waren vor allem bei Automobil- und Industriekunden zu verzeichnen. Bei Verpackungsstahl und kornorientiertem Elektroband (nur Berücksichtigung fortgeführter Geschäftsaktivitäten, d. h. ohne thyssenkrupp Electrical Steel India) entwickelte sich der Umsatz im Verlauf des Geschäftsjahres mit insgesamt höheren Versandmengen als im Vorjahr positiv.
Die Rohstahlerzeugung einschließlich der Zulieferungen der Hüttenwerke Krupp Mannesmann lag mit 9,3 Mio t deutlich unter dem Wert des Vorjahres. Sowohl bei der Rohstahlproduktion als auch bei einigen Anlagen nachgelagerter Wertschöpfungsstufen kam es im Jahresverlauf wegen Umbaumaßnahmen und technischer Störungen zu vorübergehenden Produktionseinschränkungen. Infolgedessen blieb die Walzstahlerzeugung mit 8,3 Mio t ebenfalls deutlich unter Vorjahresniveau (9,4 Mio t).
Bereinigtes EBIT
Das Bereinigte EBIT lag im Berichtsjahr trotz des schwächeren Erlös- und Versandmengenniveaus sowie einer deutlich geringeren Produktionsauslastung wegen der geplanten Umbaustillstände über dem Vorjahreswert. Diese positive Entwicklung ist insbesondere auf rückläufige Rohstoffkosten, positive Einmaleffekte im Zuge der Aufhebung von Betriebsvereinbarungen bzw. erfolgter Neueinschätzungen von Risiken und niedrigere Abschreibungen infolge der außerplanmäßigen Wertberichtigungen im vorherigen und laufenden Berichtsjahr zurückzuführen. Positive aperiodische Effekte bei Energien (i. W. Strompreiskompensation) wurden durch die im Vergleich zur Vorperiode gestiegenen Energiekosten nahezu ausgeglichen. Maßnahmen aus dem APEX-Programm wirkten weiterhin unterstützend über die gesamte Wertschöpfungskette des Segments, etwa in Form von Effizienzsteigerungen in der Produktion und in der Logistik sowie in Form genereller Kostenverbesserungen und Einkaufserfolge. Ein signifikanter Hebel dabei ist beispielsweise die gleichzeitige technische und kommerzielle Optimierung des Rohstoffeinsatzes.
Sondereffekte
In der Berichtsperiode ergaben sich Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 602 Mio €, die mit 597 Mio € Sachanlagen betrafen. Weiterhin ergaben sich aus der Bewertung der CO2 -Termingeschäfte Erträge in Höhe von 146 Mio €. Darin enthalten sind Erträge von 127 Mio € aus der Beendigung von Cashflow-Hedges. Darüber hinaus haben wir aus dem Verkauf von thyssenkrupp Electrical Steel India einen Gewinn von 328 Mio € erzielt.
Investitionen
Die Arbeiten auf der Baustelle der Direktreduktionsanlage schreiten weiter voran; im 3. Quartal 2025 wurden die Schal- und Bewehrungsarbeiten sowie Großbetonagen für den Turm der Direktreduktionsanlage und die beiden Einschmelzer ausgeführt. Die Planungen für die Nebengebäude (z. B. Büro- und Trafogebäude) sind weiter fortgeschritten.
Die neuen Kernaggregate der Strategie 20-30 wurden nach rund zwei Jahren Bau- und Montagezeit am Standort Duisburg im Sommer 2025 erfolgreich fertiggestellt und in Betrieb genommen. Mit der neuen Stranggießanlage 4, dem umfassend modernisierten Warmbandwerk 4 mit zwei neuen Hubbalkenöfen und einer perspektivisch vollautomatisierten Brammenlogistik wurden zentrale Schnittstellen des Produktionsnetzes modernisiert und optimiert.
Marine Systems
MARINE SYSTEMS IN ZAHLEN
| 2023 / 2024 | 2024 / 2025 | Veränderung in % |
4. Quartal 2023 / 2024 | 4. Quartal 2024 / 2025 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Auftragseingang | Mio € | 1.459 | 8.759 | ++ | 649 | 168 |
| Umsatzerlöse | Mio € | 2.118 | 2.187 | 3 | 715 | 585 |
| EBITDA | Mio € | 222 | 205 | -8 | 98 | 62 |
| EBIT | Mio € | 127 | 123 | -3 | 53 | 38 |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | 125 | 127 | 1 | 53 | 42 |
| Bereinigte EBIT-Marge | % | 5,9 | 5,8 | -- | 7,4 | 7,2 |
| Investitionen | Mio € | 104 | 138 | 33 | 46 | 77 |
| Mitarbeiter (30.9.) | 8.041 | 8.585 | 7 | 8.041 | 8.585 |
| Veränderung in % |
||
|---|---|---|
| Auftragseingang | Mio € | -74 |
| Umsatzerlöse | Mio € | -18 |
| EBITDA | Mio € | -37 |
| EBIT | Mio € | -28 |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | -20 |
| Bereinigte EBIT-Marge | % | -- |
| Investitionen | Mio € | 68 |
| Mitarbeiter (30.9.) | 7 |
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Auftragseingang und Umsatz
Im Berichtsjahr verzeichnete Marine Systems einen signifikant höheren Auftragseingang als im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür waren die umfassenden Auftragserweiterungen über vier U-Boote des laufenden deutsch-norwegischen 212CD-Programms sowie zwei weitere U-Boote eines bestehenden Auftrags aus Singapur. Darüber hinaus haben wir den Zuschlag für den Bau des Forschungseisbrecher "Polarstern II" des Alfred-Wegener-Instituts bekommen. Weiterhin haben wir einen großen Servicevertrag über die Modernisierungs- und Unterstützungsleistungen für sechs U-Boote der Deutschen Marine abgeschlossen.
Der Umsatz lag im Berichtszeitraum über Vorjahresniveau. Dazu trugen in erster Linie die Projektfortschritte im Neubaugeschäft sowie im Bereich Marineelektronik und -software bei. Dank der umfangreichen Auftragseingänge der vergangenen Jahre und der im Geschäftsjahr verzeichneten Großbeauftragungen befand sich der Auftragsbestand zum Bilanzstichtag auf einem Rekordniveau von 18,2 Mrd € (Vorjahr: 11,7 Mrd €).
Bereinigtes EBIT
Das Bereinigte EBIT lag im Berichtszeitraum leicht über dem Vorjahr. Trotz diverser Einmaleffekte (z. B. Kosten für die Präzisierung der Zuordnung von Leistungsverpflichtungen bei Langfristaufträgen und für Schiedsgerichtsverfahren) sowie höherer allgemeiner Verwaltungskosten im Rahmen der Verselbstständigung von Marine Systems, die das EBIT belasten, konnten positive Fortschritte in den Bereichen Service und Marineelektronik verzeichnet werden.
Sondereffekte
Die Sondereffekte ergaben sich im Wesentlichen aus Aufwänden im Rahmen der Verselbstständigung.
Investitionen
Die Modernisierung der Werft am Standort Kiel, in die in den vergangenen Jahren die meisten Investitionen geflossen sind, befindet sich in der finalen Phase. Die Voraussetzungen für eine nachhaltige Steigerung der Effizienz in Kiel sind geschaffen, und die Werft kann nun auch größere Boote entsprechend dem Markttrend fertigen. Mit den Auftragseingängen des laufenden Geschäftsjahres gilt es nun, auch den Standort Wismar auf die Anforderungen des Produktportfolios von Marine Systems umzustellen, was zu einem Anstieg der Investitionen geführt hat.
Bereich Corporate Headquarters der thyssenkrupp AG
Der Konzern wird zentral von der thyssenkrupp AG geführt. Im Bereich Corporate Headquarters sind die Verwaltungseinheiten der Hauptverwaltung in Deutschland mit den einzelnen Konzernfunktionen und die ausländischen Plattformen (Regions) zusammengeführt. Der Bereich Regions umfasst vier regionale Plattformen: APA (Asien/Pazifik/ Afrika), Nordamerika, Südamerika und den Großraum China.
Das Bereinigte EBIT von Corporate Headquarters belief sich im Geschäftsjahr 2024 / 2025 auf -196 Mio € und hat sich somit gegenüber dem Vorjahreswert verschlechtert. Dies resultierte im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen aus der Anpassung von Rückstellungen für aktienbasierte Vergütung. Gegenläufig wirkten die geringeren Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Performance-Programm APEX und niedrigere allgemeine Verwaltungskosten.
Sondereffekte
Sondereffekte ergaben sich bei Corporate Headquarters im Wesentlichen aus Aufwendungen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen, und zwar insbesondere für die Verselbstständigung von Marine Systems.
Investitionen
Der Bereich Corporate Headquarters hat im Geschäftsjahr 2024 / 2025 keine wesentlichen Investitionen getätigt.
Jahresabschluss der thyssenkrupp AG
Die thyssenkrupp AG ist die Obergesellschaft des thyssenkrupp Konzerns. Der Vorstand der thyssenkrupp AG ist für die Leitung der Gesellschaft und des Konzerns verantwortlich. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie die Führungskräfteentwicklung und das Finanzmanagement. Der Jahresabschluss der thyssenkrupp AG wird nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt; der Lagebericht ist mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst. Der Einzelabschluss dient der Ermittlung des Bilanzgewinns und damit der möglichen Ausschüttungshöhe.
Die thyssenkrupp AG unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die thyssenkrupp AG ist ein im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Geschäftsverlauf, künftige Entwicklung und Risikolage
Geschäftsverlauf 2024 / 2025
Die Geschäftsentwicklung und -lage der thyssenkrupp AG wird wesentlich durch die geschäftliche Entwicklung und den Erfolg des Konzerns bestimmt. Darüber wird ausführlich in den Abschnitten "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" des Konzerns sowie "Geschäftsentwicklung in den Segmenten" des Wirtschaftsberichts berichtet.
Voraussichtliche Entwicklung 2025 / 2026 mit wesentlichen Chancen und Risiken
Die thyssenkrupp AG ist unter anderem durch Finanzierungstätigkeiten, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge und Haftungsübernahmen durch Bürgschaften oder Garantien weitgehend mit den Konzernunternehmen verbunden. Daher ist auch die voraussichtliche Entwicklung der thyssenkrupp AG im Geschäftsjahr 2025 / 2026 sowie die Risikosituation wesentlich von der Entwicklung des Gesamtkonzerns und dessen Chancen- und Risikolage abhängig. Diese ist Gegenstand des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts. Soweit gelten die dort gemachten Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung sowie zur Risikolage des Konzerns auch für die künftige Entwicklung und die Risikolage der thyssenkrupp AG.
Abweichend von der konzernweiten Betrachtung ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss der wichtigste finanzielle Leistungsindikator der thyssenkrupp AG. Die thyssenkrupp AG erzielte im Geschäftsjahr 2024 / 2025 einen Jahresüberschuss in Höhe von 798 Mio €. Ohne Berücksichtigung von Portfolio-Transaktionen und Effekten aus der Beteiligungsbewertung ergab sich ein Jahresfehlbetrag im mittleren dreistelligen Millionen-€-Bereich. Somit unterschritt die thyssenkrupp AG ihre Erwartungen von einem Jahresfehlbetrag im niedrigen dreistelligen Millionen-€-Bereich geringfügig. Grund dafür waren insbesondere geringere Erträge aus Gewinnabführungen ohne Berücksichtigung von anorganischen Effekten.
Als Obergesellschaft des Konzerns erhält die thyssenkrupp AG Erträge insbesondere von ihren Tochtergesellschaften. Das Beteiligungsergebnis setzt sich aus Ergebnisabführungen bzw. Verlustübernahmen inländischer Tochtergesellschaften sowie aus Ausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften, aus dem Segment Steel Europe und von der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA, Dortmund, zusammen.
Der zwischen der thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH, Essen, und der TKMS GmbH (vormals: thyssenkrupp Marine Systems GmbH), Kiel, bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2025 beendet. Die Ergebniseffekte aus dem Segment Marine Systems werden somit ab dem Geschäftsjahr 2025 / 2026 als Dividenden der TKMS AG & Co. KGaA (vormals: thyssenkrupp Projekt 2 GmbH), Essen, bei der thyssenkrupp AG berücksichtigt.
Die für 2025 / 2026 erwartete Geschäftsentwicklung im Konzern sollte sich auch auf das Ergebnis der thyssenkrupp AG auswirken. Insgesamt erwarten wir 2025 / 2026 einen Jahresfehlbetrag im mittleren dreistelligen Millionen-€-Bereich und somit ein ähnliches Ergebnis wie im Geschäftsjahr 2024 / 2025. Anorganische Effekte aus Beteiligungsbewertungen und aus etwaigen Portfolio-Transaktionen sind hierin nicht enthalten.
Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 verzeichnete die thyssenkrupp AG einen Jahresüberschuss in Höhe von 798 Mio €. Im Vorjahr war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 156 Mio € ausgewiesen.
In den Umsatzerlösen waren insbesondere Erträge aus der Weiterberechnung gemäß der Corporate-Design-, Firmierungs- und Markenrichtlinie für die Konzernmarke in Höhe von 188 Mio € (i. Vj. 203 Mio €) erfasst. Ferner waren Umsatzerlöse aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von 20 Mio € (i. Vj. 15 Mio €) enthalten.
Die allgemeinen Verwaltungskosten stiegen um 49 Mio € auf 350 Mio €. Dabei erhöhte sich der enthaltene Personalaufwand von 81 Mio € auf 126 Mio € insbesondere aufgrund der Zuführung zu den Rückstellungen für aktienbasierte Vergütung in Höhe von 35 Mio € (i. Vj. 0 Mio €). Zudem waren wirtschaftliche Beratungsaufwendungen in Höhe von 108 Mio € und Aufwendungen für Dienstleistungen in Höhe von 52 Mio € ausgewiesen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 466 Mio € (i. Vj. 400 Mio €) umfassten die Zuschreibung auf den Buchwert für die Anteile an der Vertical Topco I S.A., Luxemburg, in Höhe von 230 Mio €. Im Vorjahr waren Erträge aus Zuschreibungen auf die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 323 Mio € enthalten, die im Wesentlichen mit 236 Mio € die thyssenkrupp Materials Services GmbH, Essen, betrafen. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 entstand zudem ein Ertrag durch die Rückübertragung der im Geschäftsjahr 2023 / 2024 veräußerten Anteile an der thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, von der EP Corporate Group, a.s., Tschechische Republik. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen waren in Höhe von 26 Mio € (i. Vj. 28 Mio €) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 247 Mio € (i. Vj. 316 Mio €) enthielten eine nicht rückzahlbare Einlage in die Kapitalreserven der thyssenkrupp Presta Aktiengesellschaft, Liechtenstein, in Höhe von 128 Mio €, welcher Erträge aus der Rücknahme der Einzelwertberichtigungen auf die Tagesgeldforderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von 38 Mio € gegenüberstanden. Bei der Berco S.p.A., Italien, gab es eine nicht rückzahlbare Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von 78 Mio €. Im Vorjahr kam es zu einem wesentlichen Effekt aufgrund der Veräußerung der Anteile an der thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, an die EP Corporate Group, a.s., Tschechische Republik.
Das Beteiligungsergebnis erhöhte sich um 655 Mio € auf 961 Mio €. Die Erträge aus Gewinnabführungen stiegen um 589 Mio € auf 980 Mio €, während die Aufwendungen aus Verlustübernahmen um 1.327 Mio € auf 121 Mio € sanken. Insbesondere die thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH, Essen, konnte nach einer Verlustübernahme im Vorjahr in Höhe von 1.307 Mio € nunmehr einen Gewinn in Höhe von 977 Mio € abführen. Während die Gesellschaft im Vorjahr ihrerseits durch hohe Verlustausgleiche aufgrund von Abwertungen in den Beteiligungsketten betroffen war, konnte im Geschäftsjahr 2024 / 2025 ein Veräußerungsgewinn durch die konzerninterne Übertragung der an der TKMS GmbH (vormals: thyssenkrupp Marine Systems GmbH), Kiel, gehaltenen Anteile erzielt werden.
Der bei der thyssenkrupp Materials Services GmbH, Essen, auszugleichende Verlust verringerte sich von 140 Mio € im Vorjahr auf 82 Mio €. Die thyssenkrupp Holding Germany GmbH, Essen, hatte nach einer Gewinnabführung im Vorjahr in Höhe von 375 Mio € im Geschäftsjahr 2024 / 2025 eine Verlustübernahme in Höhe von 33 Mio € zu verzeichnen.
Die Beteiligungserträge in Höhe von 102 Mio € (i. Vj. 1.363 Mio €) betrafen zwei Dividendenausschüttungen der thyssenkrupp (China) Ltd., China, in Höhe von 66 Mio € und 36 Mio €.
Im Zinsergebnis in Höhe von -103 Mio € (i. Vj. -141 Mio €) wurden Erträge aus Ausleihungen in Höhe von 23 Mio € (i. Vj. 27 Mio €), Zinserträge in Höhe von 363 Mio € (i. Vj. 463 Mio €) und Zinsaufwendungen in Höhe von 489 Mio € (i. Vj. 631 Mio €) ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 wurden im Vergleich zum Vorjahr mit 109 Mio € um 185 Mio € geringere außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung auf Finanzanlagen vorgenommen. Im Wesentlichen entfielen diese mit 51 Mio € auf die Anteile an der thyssenkrupp Services GmbH, Essen, mit 19 Mio € auf die Anteile an der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, mit 18 Mio € auf die Anteile an der thyssenkrupp Nederland Holding B.V., Niederlande, sowie mit 8 Mio € auf die Anteile an der thyssenkrupp rothe erde Germany GmbH, Dortmund. Im Vorjahr betraf der Großteil der außerplanmäßigen Abschreibungen mit 152 Mio € die Anteile an der thyssenkrupp Austria GmbH & Co. KG, Österreich.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrafen die Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer sowie vergleichbare ausländische ertragsabhängige Steuern. Sie umfassten Aufwendungen für Vorjahre sowie die laufenden Steuern des Berichtszeitraums. Latente Steuern waren im Steueraufwand nicht enthalten.
Finanz- und Vermögenslage
Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 2.525 Mio € auf 20.369 Mio €. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme zum 30. September 2025 erhöhte sich von 52 % auf 60 %.
Das Anlagevermögen stieg um 410 Mio € auf 12.305 Mio €. Dabei verringerte sich das Sachanlagevermögen um 6 Mio € auf 130 Mio €. Das Finanzanlagevermögen stieg um 416 Mio € auf 12.173 Mio €.
Im Finanzanlagevermögen erhöhten sich die Anteile an verbundenen Unternehmen um 85 Mio € auf 10.391 Mio €.
Die Anwachsung der thyssenkrupp Austria GmbH & Co. KG, Österreich, auf die thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, bedingt durch das Ausscheiden des zweiten Gesellschafters, führte zu einem Abgang der Anteile an der thyssenkrupp Austria GmbH & Co. KG, Österreich, mit einem Wert von 57 Mio €. Gegenläufig kam es im Wesentlichen zum Zugang des Beteiligungsbuchwertes für die Anteile an der Tochtergesellschaft thyssenkrupp Austria Beteiligungs GmbH, Österreich, mit einem Wert von 42 Mio €.
Durch die Rückübertragung der im Geschäftsjahr 2023 / 2024 veräußerten Anteile an der thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, von der EP Corporate Group, a.s., Tschechische Republik, kam es zu einem Zugang des Beteiligungsbuchwertes für die Anteile in Höhe von 190 Mio €.
Aufgrund des mit der TKMS AG & Co. KGaA (vormals: thyssenkrupp Projekt 2 GmbH), Essen, abgeschlossenen Abspaltungs- und Übernahmevertrags waren nach Wirksamwerden der Abspaltung durch die Handelsregistereintragung im Oktober 2025 die Anteile an der TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH (vormals: thyssenkrupp Projekt 9 GmbH), Essen, im Finanzanlagevermögen der thyssenkrupp AG rückwirkend zum 01. Januar 2025 abgegangen. Nach Kapitalerhöhungen im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von 641 Mio € kam es zur Ausbuchung des Beteiligungsbuchwertes für die Anteile an der Gesellschaft in derselben Höhe.
Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung auf die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden in Höhe von 109 Mio € vorgenommen. Diese sind unter "Ertragslage" detaillierter erläutert.
Bei der Veräußerung des Elevator Technology Geschäftes hatte die thyssenkrupp AG eine Beteiligung sowie eine unverzinsliche Ausleihung als Teile des Gesamtkaufpreises erhalten. Aufgrund der Bewertung der Anteile kam es bei der Beteiligung zu einer Zuschreibung in Höhe von 230 Mio €, so dass die Beteiligung zum Bilanzstichtag mit 657 Mio € ausgewiesen wurde. Die Ausleihung wurde mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 994 Mio € (i. Vj. 900 Mio €) angesetzt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen wesentliche Posten der Bilanz der thyssenkrupp AG dar. Sie spiegeln die zentrale Bedeutung der thyssenkrupp AG im Rahmen des konzernweiten Finanzverkehrs wider.
Zum 30. September 2025 verringerten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 1.122 Mio € auf 5.469 Mio €. Dabei sanken die Forderungen auf den Konzernfinanzkonten um 1.695 Mio € auf 4.403 Mio €, während sich die Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen um 589 Mio € auf 980 Mio € erhöhten.
Die thyssenkrupp AG haftet aus im Innenverhältnis übertragenen Pensionsverpflichtungen. Der aufgrund der Erfüllungsübernahme bestehende Freistellungsanspruch, der unter den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert wurde, betrug 13 Mio € (i. Vj. 15 Mio €). Korrespondierend wurde dieser Sachverhalt innerhalb der Pensionsverpflichtungen ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag wurden Geldmarktfonds in Höhe von 200 Mio € (i. Vj. 1.000 Mio €) unter den Sonstigen Wertpapieren ausgewiesen. Aufgrund der im Februar 2025 fälligen Anleihetilgung wurde der Bestand an Geldmarktfonds reduziert, wodurch sich die Verringerung in Höhe von 800 Mio € maßgeblich begründete.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten verringerten sich zum 30. September 2025 um 1.062 Mio € auf 2.209 Mio €. Wesentliche Gründe dafür waren insbesondere der Aufbau eines eigenen Cashpools durch die TKMS-Gruppe im Rahmen der Verselbstständigung des Segments Marine Systems. Weitere Reduzierungen ergaben sich aus der Dividendenzahlung, der Rückzahlung aufgrund der Rückabwicklung der Transaktion mit der EP Corporate Group, a.s., Tschechische Republik, sowie eine Kapitalerhöhung bei einer brasilianischen Tochtergesellschaft.
Das Eigenkapital stieg zum 30. September 2025 um 64 Mio € auf 5.878 Mio €. Der Bilanzgewinn erhöhte sich dabei von 100 Mio € im Vorjahr auf 406 Mio € nach Verrechnung des Jahresüberschusses in Höhe von 798 Mio € mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 7 Mio € sowie der Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen durch Vorstand und Aufsichtsrat in Höhe von 399 Mio €. Durch die Abspaltung der TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, kam es zu einer Entnahme aus den Anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 641 Mio € sowie einer Vermögensminderung durch Abspaltung in derselben Höhe. Durch die Entnahme aus den und die Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen reduzierten sich diese um 242 Mio € auf 1.174 Mio €. Die Eigenkapitalquote stieg auf 29 % (Vorjahr: 25 %).
Die Verringerung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 82 Mio € resultierte insbesondere aus den Inanspruchnahmen in Höhe von 67 Mio € sowie aus der Netto-Auflösung in Höhe von 25 Mio €. Gegenläufig wirkte vor allem die Aufzinsung in Höhe von 18 Mio €. Bei den übrigen Rückstellungen hatten sich die Rückstellung für aktienorientierte Vergütung um 30 Mio € und die Rückstellung für ausstehende Eingangsrechnungen um 14 Mio € erhöht.
Eine Anleihe der thyssenkrupp AG über 600 Mio € wurde am 25. Februar 2025 fristgerecht zurückgezahlt.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelte es sich hauptsächlich um Geldanlagen der Tochtergesellschaften im Rahmen des zentralen Finanzclearings sowie um Verlustübernahmen aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen. Die Verringerung um 1.942 Mio € im Vergleich zum Vorjahr begründete sich in Höhe von 1.327 Mio € mit geringeren Verlustübernahmen. Zudem sanken die Verbindlichkeiten auf den Konzernfinanzkonten um 723 Mio €. Weitergehende Informationen zur Finanz- und Vermögenslage der thyssenkrupp AG sind im Anhang des Jahresabschlusses enthalten.
Bilanzgewinn und Gewinnverwendungsvorschlag
Die rechtliche Basis für eine Ausschüttung bildet der nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ermittelte Bilanzgewinn der thyssenkrupp AG. Er bestimmt sich aus dem nach HGB ermittelten Jahresüberschuss der thyssenkrupp AG in Höhe von 798 Mio € zuzüglich des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 7 Mio € abzüglich der von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossenen Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 399 Mio €. Durch die im Jahresabschluss der thyssenkrupp AG bereits im Geschäftsjahr 2024 / 2025 zu berücksichtigende Abspaltung der TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, kam es zudem zu einer Vermögensminderung durch Abspaltung in Höhe von 641 Mio € sowie einer Entnahme aus den Anderen Gewinnrücklagen in derselben Höhe. Der Jahresabschluss weist somit einen Bilanzgewinn in Höhe von 406 Mio € aus.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 / 2025 in Höhe von 406 Mio € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie und Einstellung des verbleibenden Betrags in die Anderen Gewinnrücklagen.
Kurzfassung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
der thyssenkrupp AG
AKTIVA
| Mio € | 30.09.2024 | 30.09.2025 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 1 | 2 |
| Sachanlagen | 136 | 130 |
| Finanzanlagen | 11.758 | 12.173 |
| 11.895 | 12.305 | |
| Umlaufvermögen | ||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 6.726 | 5.653 |
| Sonstige Wertpapiere | 1.000 | 200 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 3.271 | 2.209 |
| 10.998 | 8.062 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1 | 2 |
| Summe der Aktiva | 22.894 | 20.369 |
| PASSIVA | ||
| Mio € | 30.09.2024 | 30.09.2025 |
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 1.594 | 1.594 |
| Kapitalrücklage | 2.703 | 2.703 |
| Andere Gewinnrücklagen | 1.417 | 1.174 |
| Bilanzgewinn | 100 | 406 |
| 5.814 | 5.878 | |
| Rückstellungen | ||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 994 | 912 |
| Übrige Rückstellungen | 141 | 188 |
| 1.134 | 1.100 | |
| Verbindlichkeiten | ||
| Anleihen | 689 | 85 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 15.072 | 13.130 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 177 | 171 |
| 15.941 | 13.387 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 4 | 4 |
| Summe der Passiva | 22.894 | 20.369 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 219 | 208 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | -16 | -18 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 203 | 191 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -301 | -350 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 400 | 466 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -316 | -247 |
| Beteiligungsergebnis | 306 | 961 |
| Zinsergebnis | -141 | -103 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -294 | -109 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -13 | -11 |
| Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag/-überschuss | -156 | 798 |
| Ergebnisverwendung | ||
| Jahresfehlbetrag/-überschuss | -156 | 798 |
| Gewinnvortrag | 1 | 7 |
| Entnahme aus Anderen Gewinnrücklagen | 255 | 641 |
| Vermögensminderung durch Abspaltung | 0 | -641 |
| Einstellung in Andere Gewinnrücklagen | 0 | -399 |
| Bilanzgewinn | 100 | 406 |
Nachhaltigkeitsbericht
1. Allgemeine Informationen
Über diesen Bericht
Für thyssenkrupp ist Nachhaltigkeit ein wesentliches Element seines Leitbilds und integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Mit diesem Nachhaltigkeitsbericht legen wir unsere ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Leistungen offen und schaffen damit Transparenz über unsere unternehmerische Verantwortung.
Den Nachhaltigkeitsbericht haben wir zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sowie der Anforderungen der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung und der §§ 289b bis 289e HGB an eine nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft aufgestellt. Seit dem Berichtsjahr 2022 / 2023 sind wir verpflichtet, erweiterte Angaben zur Konformität unserer Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie zu machen; diese Angaben sind ebenfalls in den Nachhaltigkeitsbericht integriert.
Die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgte erstmalig und unter vollständiger Anwendung des ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk. Die nichtfinanzielle Erklärung für die thyssenkrupp AG wurde ohne Zugrundelegung eines Rahmenwerkes aufgestellt.
Die CSRD markiert einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen und erweitert die Offenlegungspflichten berichtspflichtiger Unternehmen erheblich. Sie trat am 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Die ESRS konkretisieren die Anforderungen der CSRD. Sie sollen als delegierte Verordnung unmittelbar in allen EU-Staaten gelten.
In den ESRS sind die Berichtspflichten genau definiert. Die Berichterstattung folgt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen wesentliche Nachhaltigkeitsthemen sowohl im Hinblick auf die Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt als auch auf die Risiken und Chancen durch externe Einflüsse hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Relevanz berichten. In den einzelnen Abschnitten des Nachhaltigkeitsberichts erläutern wir außerdem Risiken aufgrund negativer Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von thyssenkrupp auf nichtfinanzielle Aspekte, wie Umwelt und Gesellschaft. Auf Basis unserer Risikoanalyse ergeben sich keine zusätzlich zu berichtenden wesentlichen nichtfinanziellen Risiken gemäß § 289c HGB.
Die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2024 / 2025 und gelten für den Konzern und für die thyssenkrupp AG gleichermaßen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie die Nachhaltigkeitsaspekte gemäß den HGB-Anforderungen auf die für thyssenkrupp wesentlichen ESRS-Themenstandards übergeleitet werden. Zudem wird aufgezeigt, in welchen Kapiteln diese Aspekte verortet sind.
ÜBERLEITUNG DER NICHTFINANZIELLEN ANGABEN ZU DEN ESRS
| HGB-Nachhaltigkeitsaspekte | Kapitel im Nachhaltigkeitsbericht |
|---|---|
| Umweltbelange | ESRS E1: Klimawandel |
| ESRS E2: Umweltverschmutzung | |
| ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen | |
| ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
| EU-Taxonomie | |
| Arbeitnehmerbelange | ESRS S1: Eigene Belegschaft |
| ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
| EU-Taxonomie | |
| Sozialbelange | ESRS S1: Eigene Belegschaft |
| ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
| ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften | |
| ESRS E1: Klimawandel | |
| ESRS E2: Umweltverschmutzung | |
| ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen | |
| ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
| EU-Taxonomie | |
| Achtung der Menschenrechte | ESRS S1: Eigene Belegschaft |
| ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
| ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften | |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | ESRS G1: Unternehmensführung |
| EU-Taxonomie |
Für die nachfolgende Berichterstattung folgen wir der Struktur der ESRS. Der Index zum Nachhaltigkeitsbericht zeigt auf, welche ESRS-Angaben für thyssenkrupp wesentlich und an welcher Stelle sie im Bericht zu finden sind. Diesen finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt "IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten".
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Grundlagen für die Erstellung
BP-1 - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts
Der Nachhaltigkeitsbericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis des Nachhaltigkeitsberichts ist identisch mit dem für den Konzernabschluss angewandten Konsolidierungskreis und umfasst die Muttergesellschaft thyssenkrupp AG und die Tochtergesellschaften des Unternehmens. Der Stahlproduzent, Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM), ist als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) in Höhe des Beteiligungsanteils von 50 % im Konzernabschluss enthalten und wird diesem Beteiligungsanteil entsprechend in die Umweltkennzahlen und weiteren ausgewählten Kennzahlen einbezogen.
Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht umfasst neben unserer eigenen Geschäftstätigkeit auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Auch bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe dazu Abschnitt "IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen" weiter unten in diesem Kapitel) haben wir sowohl unsere eigenen Aktivitäten als auch die vor- und die nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. In den themenspezifischen Kapiteln stellen wir, wo erforderlich, Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bereit.
Bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts haben wir nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder Innovationsergebnisse beziehen, auszunehmen. Auch von der Möglichkeit, Angaben zu bevorstehenden Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindenden Angelegenheiten auszulassen, haben wir keinen Gebrauch gemacht.
BP-2 - Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Die Erhebung der im Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Kennzahlen basiert auf einheitlichen Definitionen. Quantifiziert werden sie je nach Datenverfügbarkeit durch direkte Messung, Berechnung, Modellierung oder Schätzung. Detaillierte Informationen hierzu finden sich in den Kapiteln zu den verschiedenen themenspezifischen Standards. In Fällen eingeschränkter Datenverfügbarkeit oder methodischer Herausforderungen haben wir Schätzungen vorgenommen oder Annahmen getroffen; daraus können sich Ungenauigkeiten ergeben, die wir in den nachfolgenden Absätzen erläutern. Wir sind bestrebt, die Genauigkeit und Aussagekraft der berichteten Kennzahlen und Einschätzungen im Rahmen der jeweils geltenden methodischen und organisatorischen Voraussetzungen fortlaufend zu optimieren.
| ― | Einzelne im Rahmen von ESRS E2-4 offengelegte Schadstoffemissionen basieren auf modellgestützten Schätzungen, da in bestimmten Fällen keine direkten Messdaten vorliegen. Die Unsicherheit dieser Werte ergibt sich insbesondere aus der gewählten Methodik, der Qualität und der Verfügbarkeit der Eingabedaten sowie der Repräsentativität der zugrunde liegenden Annahmen. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann die Genauigkeit einzelner Emissionswerte eingeschränkt sein. Die Auswirkungen auf die Vollständigkeit und Verlässlichkeit der Gesamterhebung schätzen wir jedoch als nicht wesentlich ein. |
| ― | Für die Offenlegung des Anteils sekundärer wiederverwendeter oder recycelter Materialen gemäß ESRS E5-4 § 31(c) wurde ein modellgestützter Schätzfaktor angewendet, da derzeit keine vollständigen Primärdaten hierüber aus den Beschaffungsprozessen vorliegen. Der Faktor basiert auf einer globalen Stoffflussbilanz, die jährliche Rohstoffzuflüsse bilanziert und nur den rückgeführten Anteil als zirkulär berücksichtigt. Da Produktlebensdauern und Lagerbestände unberücksichtigt bleiben, bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Genauigkeit, die insgesamt als vertretbar eingeschätzt werden. |
| ― | Für die Offenlegung des recycelbaren Anteils gemäß ESRS E5-5 § 36(c) wurde ein modellgestützter Schätzansatz angewendet, da derzeit keine aggregierten Primärdaten zur Materialzusammensetzung der auf den Markt gebrachten Produkte auf Konzernebene vorliegen. Stattdessen wurde die Materialzusammensetzung aus den erfassten Ressourcenzuflüssen abgeleitet. Bezogen auf die wesentlichen Materialströme wurden Informationen zur potenziellen Recyclingfähigkeit aus externen Quellen herangezogen, um die Höhe recycelbaren Anteils zu schätzen. Die Methodik beruht auf vereinfachenden Annahmen und Näherungen, aus denen Unsicherheiten hinsichtlich der Genauigkeit resultieren können. Insgesamt werden diese Unsicherheiten als vertretbar eingeschätzt. Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel "ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" im Abschnitt E5-5. |
| ― | Die Quantifizierung indirekter Treibhausgasemissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) basiert teilweise auf Schätzungen - insbesondere für Emissionskategorien, für die keine Primärdaten, wie lieferantenspezifische Informationen, verfügbar sind. In solchen Fällen wurden Sekundärdaten herangezogen, darunter Emissionsfaktoren aus anerkannten Datenbanken, u.a. der internationalen Energieagentur IEA und der kostenpflichtigen Datenbank Sphera, Branchendurchschnitte oder andere geeignete Emissionsfaktoren. Zwar kann die Verwendung indirekter Daten die Genauigkeit einzelner Scope-3-Kategorien beeinträchtigen, die Auswirkungen auf die Vollständigkeit und Verlässlichkeit der Gesamttreibhausgasbilanzierung schätzen wir jedoch insgesamt als nicht wesentlich ein. |
Zukunftsbezogene Informationen und Angaben, sowohl eigene als auch von Drittparteien, können naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet sein. Solche Angaben beruhen häufig auf Annahmen, Erwartungen oder Prognosen, die auf dem derzeit verfügbaren Wissensstand basieren. Änderungen von Rahmenbedingungen, technologischen Entwicklungen oder regulatorischen Vorgaben etc. können dazu führen, dass tatsächliche Entwicklungen von den dargestellten Erwartungen abweichen. Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen zu finanziellen wie nichtfinanziellen Sachverhalten keine Garantie für den Eintritt erwarteter Ergebnisse darstellen. Verschiedene systemische Ungewissheiten und externe Faktoren in Bezug auf die Bewertung der Auswirkungen, Chancen und Risiken können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse von den im Nachhaltigkeitsbericht abgegebenen Einschätzungen abweichen können.
Die EU-Kommission hat mit dem ersten Satz der ESRS Kriterien vorgelegt, die bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gemäß CSRD zu berücksichtigen sind. Einige der darin verwendeten Begriffe und Formulierungen, für die noch keine maßgebenden Interpretationen veröffentlich wurden, unterliegen jedoch noch Auslegungsunsicherheiten. In diesem Nachhaltigkeitsbericht erläutern wir unsere Interpretationen der Kriterien, wo nötig, in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln.
Governance
GOV-1 - Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die Steuerung von thyssenkrupp obliegt der Muttergesellschaft thyssenkrupp AG, einer deutschen Aktiengesellschaft mit einer gesetzlich vorgeschriebenen dualen Führungs- und Kontrollstruktur, die die beiden Gremien Vorstand und Aufsichtsrat umfasst.
Vorstand
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, d.h. mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung und unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der weiteren Stakeholder und Interessen von thyssenkrupp. Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat und den zuständigen Ausschüssen regelmäßig Bericht über die für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements, der Compliance und der Nachhaltigkeit. Er stimmt die strategische Ausrichtung der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Strategieumsetzung.
Der Vorstand setzt sich im Berichtszeitraum aus fünf geschäftsführenden Mitgliedern zusammen, davon vier männliche und ein weibliches Mitglied. Das entspricht einem Anteil von 80 % Männern und 20 % Frauen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Bei der Zusammensetzung des Vorstands berücksichtigt der Aufsichtsrat das bestehende Diversitätskonzept für den Vorstand, einschließlich weiterer Diversitäts- und Sachkriterien, wie Persönlichkeit, Sachkenntnisse und Erfahrungen, Internationalität, Bildungs- und Berufshintergrund sowie Alter und Geschlecht.
Der Vorstand insgesamt und dessen Vorstandsmitglieder verfügen über die relevante Expertise, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Dabei bringen die einzelnen Vorstandsmitglieder unterschiedliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen ein, die insgesamt unter anderem langjährige Erfahrungen in den Bereichen Unternehmensführung, Finanzen, Mergers & Acquisitions sowie Change-Management/Transformation und Human Resources in diversen Industriesektoren sowie fundierte internationale Erfahrungen umfassen. Die Vorstandsmitglieder verantworten die in ihr jeweiliges Ressort fallenden Nachhaltigkeitsaspekte und verfügen über die unter anderem durch ihre jeweiligen Profile und ihre Tätigkeit gewonnenen entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen. Darüber hinaus kann der Vorstand intern auf die Kompetenzen und Erfahrungen der jeweiligen Fachbereiche sowie extern auf entsprechende Experten zugreifen; dies umfasst auch Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Geschäftsaufgaben und ist in grundlegende Entscheidungen des Unternehmens eingebunden. Seine Tätigkeit umfasst dabei auch die jeweiligen Nachhaltigkeitsthemen. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und legt die Ressortzuständigkeiten fest.
Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG besteht aus 20 nicht geschäftsführenden Mitgliedern und setzt sich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen paritätisch aus zehn Vertretern der Aktionäre und zehn Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung steht ein in der Satzung geregeltes Entsenderecht zu. Die übrigen Vertreter der Aktionäre werden von der Hauptversammlung gewählt. Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat acht weibliche Mitglieder an. Dies entspricht einem Anteil von 60 % Männern und 40 % Frauen. Alle Anteilseignervertreter sind entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig (100 % der Anteilseignervertreter).
Der Aufsichtsrat und dessen Mitglieder verfügen über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um ihre Kontroll- und Beratungsfunktion ordnungsgemäß ausüben zu können. Der Aufsichtsrat hat entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil festgelegt. Der Aufsichtsrat soll dabei in seiner Gesamtheit unter anderem über industrielle Kompetenz / Sektorenkenntnis in Geschäftsfeldern von thyssenkrupp verfügen, über Kompetenzen in den Bereichen Unternehmensentwicklung, -organisation und -strukturierung, Unternehmensstrategie, Unternehmensführung, Human Resources, Digitalisierung und IT, Nachhaltigkeit, Finanzierung und Kapitalmarkt, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Recht, Compliance und Corporate Governance sowie über internationale Erfahrungen. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den Zielsetzungen und dem Kompetenzprofil. Im Hinblick auf Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Mitglieder des Aufsichtsrats organisatorisch und finanziell in Form der Kostenübernahme unterstützt. Ergänzend dazu bietet das Unternehmen themenspezifische Informations- und Fortbildungsveranstaltungen an, einschließlich Fortbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen.
Die Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung umfassen auch das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat und berücksichtigen über die Geschlechterquote hinaus die internationale Tätigkeit von thyssenkrupp, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder, eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Die Umsetzung des Diversitätskonzepts sowie der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfolgt im Rahmen der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat zudem sechs Ausschüsse gebildet: ein Präsidium, einen Vermittlungsausschuss gemäß §27 Abs. 3 MitbestG, einen Personalausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss sowie einen Nominierungsausschuss. Die Mitglieder dieser Ausschüsse bereiten die Beschlussfassungen des Plenums vor und nehmen die nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie der Geschäftsordnung des jeweiligen Ausschusses übertragenen Aufgaben wahr. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dabei regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen über die Sitzungen der Ausschüsse und deren Tätigkeiten.
Zuständigkeiten und Governance in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen
Die Steuerung und Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen geht entsprechend der gesetzlichen dualen Führungs- und Kontrollstruktur ebenfalls von Vorstand und Aufsichtsrat aus. Dabei sind die jeweiligen Zuständigkeiten in den Geschäftsordnungen des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, im Geschäftsverteilungsplan des Vorstands sowie in den Richtlinien des Unternehmens und den unternehmensweit definierten Zustimmungs- und Abstimmungspflichten definiert. Der Vorstand als oberstes Leitungsgremium legt die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die unternehmerischen Ziele fest, auch unter Berücksichtigung der relevanten Nachhaltigkeitsaspekte. Darüber hinaus hat der Vorstand einen Organisations- und Steuerungsrahmen geschaffen und implementiert, der auf ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagement abzielt. Dieser deckt auch die für das Unternehmen relevanten nachhaltigkeitsbezogenen Ziele ab.
Der Aufsichtsrat nimmt seine Kontroll- und Beratungsfunktion auch für die nachhaltigkeitsbezogenen Aspekte seiner Aufgaben wahr. Dazu wird er regelmäßig vom Vorstand informiert. Die jeweiligen Nachhaltigkeitsthemen sind zudem integraler Bestandteil der jeweiligen Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats. Dies gilt insbesondere für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte in der Konzernstrategie und bei Investitionsfragen sowie für den Prüfungsausschuss hinsichtlich seiner Aufgaben im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht und den Prüfungsthemen.
Dem konzernweiten Steuerungsrahmen liegt ein integriertes Governance-, Risiko- und Compliance-Modell (GRC-Modell) zugrunde. Der organisatorische Rahmen des GRC-Modells ist bei thyssenkrupp das Three-Lines-Modell (Modell der drei Linien). Es veranschaulicht, auf welcher Ebene (Linie) welche Verantwortlichkeiten für das Risikomanagement im weiteren Sinne im Konzern liegen. Es hilft, Organisationen, Strukturen und Prozesse zu identifizieren, die eine starke Governance und ein starkes Risikomanagement ermöglichen. In diesem Steuerungsrahmen nimmt die Konzernfunktion Internal Auditing als unabhängige Überwachungsfunktion die Third Line (dritte Linie) wahr und unterstützt die Unternehmensleitung und das Management bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung. Internal Auditing berichtet direkt und unabhängig an den Vorstand der thyssenkrupp AG sowie bei Bedarf an den Aufsichtsrat. Die zentrale Konzernfunktion Sustainability koordiniert und unterstützt das strategische Nachhaltigkeitsmanagement und das Umweltmanagement des Unternehmens. Spezifische Themenfelder werden von den jeweiligen Fachbereichen betreut und verantwortet, beispielsweise von der Konzernfunktion Legal & Compliance und der Konzernfunktion Human Resources; diese berichten dem jeweils für ihr Ressort zuständigen Vorstandsmitglied über aktuelle Entwicklungen.
Das strategische Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen wird unter Einbindung des Sustainability Committee gesteuert und weiterentwickelt. Weitere Erläuterungen sowie Informationen zur Zusammensetzung des Sustainability Committee finden Sie im nachfolgenden Abschnitt "ESRS 2 GOV-2".
Weitergehende Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat sowie den wesentlichen Unternehmensführungsgrundsätzen und -praktiken finden sich in der "Erklärung zur Unternehmensführung", weitergehende Informationen zum konzernweiten Risikomanagementsystem und zum internen Kontrollsystem finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt "GOV-5 - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung" sowie im "Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts.
GOV-2 - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Unsere Governance-Struktur für Nachhaltigkeit
Die Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit ist bei thyssenkrupp klar definiert. Das strategische Nachhaltigkeitsmanagement wird von der Konzernfunktion Sustainability koordiniert. Neben der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie treibt die Konzernfunktion Sustainability übergreifende Nachhaltigkeitsprojekte und -programme im Unternehmen voran. Gemeinsam mit anderen Konzernfunktionen, Service Lines und Segmenten ermittelt die Konzernfunktion Sustainability kontinuierlich die Anforderungen unserer Stakeholder und leitet daraus Maßnahmen und Ziele zur Verbesserung unserer Nachhaltigkeits-Performance ab. Die Überwachung und Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen liegt bei den jeweils verantwortlichen Konzernfunktionen; sie berichten über aktuelle Entwicklungen an das jeweils für das Ressort verantwortliche Vorstandsmitglied. Im Zuge der Vorbereitung auf die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD hat Sustainability seine regelmäßigen Arbeits- und Austauschformate mit den Fachabteilungen erweitert. Ziel ist es, die segment- und bereichsübergreifende Zusammenarbeit bei der praktischen Umsetzung der entwickelten Nachhaltigkeitskonzepte im Konzern zu stärken.
Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat im Nachhaltigkeitsmanagement
Die Nachhaltigkeitsaktivitäten bei thyssenkrupp werden vom unternehmensweiten Sustainability Committee gesteuert. Dieses Gremium setzt sich aus dem Vorstand unseres Konzerns, den CEOs der Segmente, den Leitern der Konzernfunktionen sowie internen Nachhaltigkeitsexperten zusammen. Das Sustainability Committee entscheidet über die Weiterentwicklung bestehender und die Umsetzung innovativer Maßnahmen und neuer Strategien sowie über nachhaltigkeitsbezogene Zielsetzungen. Das Gremium wird halbjährlich sowie bei Bedarf von der Konzernfunktion Sustainability über den aktuellen Stand informiert, um die Nachhaltigkeitsleistung des Konzerns systematisch zu überwachen. Im Rahmen dessen unterstützt die Konzernfunktion Sustainability das Sustainability Committee durch Berichte zu relevanten Kennzahlen, Entwicklungen und Initiativen in den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemenfeldern.
Nachhaltigkeitsthemen und der Fortschritt ihrer Umsetzung sind integraler Bestandteil der regelmäßigen Vorstandssitzungen bei thyssenkrupp, die mindestens zweimal monatlich gemäß einem definierten Jahresplan stattfinden. Der Vorstand wurde unter anderem über die Durchführung und die Ergebnisse unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse informiert, in der wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert wurden. Darüber hinaus befasst sich der Vorstand sowohl regelmäßig als auch bedarfsbezogen mit wesentlichen Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Schwerpunkte lagen dabei im abgelaufenen Geschäftsjahr beispielsweise auf Maßnahmen zur konsequenten Umsetzung unserer Klimastrategie, auf der Weiterentwicklung unseres Ambitionslevels zur Erreichung unserer Klimaziele und auf Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes sowie auf sozialen Aspekten wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Zudem wurden Governance-Themen regelmäßig an den Vorstand berichtet, unter anderem im Rahmen des vierteljährlichen Compliance-Berichts. Der Vorstand wird darüber hinaus anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die Wirksamkeitsprüfung sowie die Ergebnisse im Hinblick unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten informiert. Weiterführende Informationen zum vorgenannten Thema finden Sie im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette".
Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sind Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie, die der Vorstand verabschiedet hat und deren Umsetzung er begleitet. Dadurch möchten wir sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in die Unternehmensstrategie des Konzerns integriert und bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen sowie wichtigen Transaktionen berücksichtigt werden. Beispielsweise setzt sich der Vorstand eingehend mit der strategischen Ausrichtung der Investitionstätigkeiten des Konzerns auseinander. Er trifft Entscheidungen über das Investitionsvolumen im Rahmen der kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanung und genehmigt alle Transaktionen ab einer bestimmten Größenordnung. Ergänzend zu Kerninhalten wie betriebswirtschaftliche Erwägungen und der Analyse von Chancen und Risiken finden in diesem Kontext anlassbezogen Nachhaltigkeitsaspekte und ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen Berücksichtigung. Beispielsweise wurden bei der Investitionsentscheidung für den Bau einer wasserstofffähigen Direktreduktionsanlage zur Produktion CO2 -reduzierten Stahls sowohl die potenziellen Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt als auch die finanzielle Relevanz in Verbindung mit Treibhausgasemissionen berücksichtigt.
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse werden vom Vorstand regelmäßig über die Entwicklung und Umsetzung unserer Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit informiert. Dazu gehören unter anderem relevante Nachhaltigkeitsaspekte der Unternehmensstrategie, der Unternehmensplanung sowie der Zielsetzung und -erreichung im Hinblick auf die in der Langfristvergütung des Vorstands integrierten Nachhaltigkeitsaktivitäten. Diese Berichterstattung ermöglicht es dem Aufsichtsrat, seine Überwachungs- und Beratungsfunktion in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen wahrzunehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr umfasste die Berichterstattung unter anderem die Ergebnisse unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Darüber hinaus wurde in den quartalsweise stattfindenden Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats zu Nachhaltigkeitsthemen mit besonderem Schwerpunkt über die Vorbereitung der Erstberichterstattung gemäß CSRD berichtet. Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats".
Analog zur Nachhaltigkeitsstrategie ist auch das konzernweite Risikomanagement an der Unternehmensstrategie ausgerichtet. Es unterstützt die Sicherung des Unternehmensbestands und die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Ein effizienter Umgang mit Risiken und Chancen setzt voraus, dass diese frühzeitig erkannt, systematisch bewertet und proaktiv gesteuert werden. Dabei werden auch Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf nichtfinanzielle Aspekte berücksichtigt. Weiterführende Informationen, einschließlich der Risikoberichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat, finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt "GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung" sowie im Kapitel "Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts.
GOV-3 - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Weiterführende Informationen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats, insbesondere zu den hier nicht näher betrachteten Vergütungsbestandteilen, können dem separaten jährlichen Vergütungsbericht und den Erläuterungen der Vergütungssysteme entnommen werden.
Vergütung des Vorstands
Das Vergütungssystem für den Vorstand dient als wichtiges Steuerungselement mit dem Ziel, eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung zu unterstützen; daher ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die kurz- und die langfristige Entwicklung des Konzerns gekoppelt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich dabei aus erfolgsunabhängigen und aus erfolgsabhängigen Elementen zusammen. Die Zielgesamtvergütung des Vorstands besteht aus Festvergütung, Versorgungsentgelt bzw. betrieblicher Altersversorgung, Nebenleistungen, Zielbetrag des Short Term Incentive (STI) und Zielbetrag des Long Term Incentive (LTI). Bei den beiden letztgenannten Bestandteilen handelt es sich überwiegend um erfolgsabhängige Vergütungselemente mit dem Ziel, den Leistungsgedanken des Vergütungssystems zu stärken.
Zuständig für die Vergütung des Vorstands ist gemäß § 87 Abs. 1 AktG der Aufsichtsrat. Er beschließt - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - sowohl über das Vergütungssystem als auch über die Leistungskriterien und zughörigen Ziel- und Schwellenwerte in Bezug auf die erfolgsabhängigen, variablen Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder, sofern sich diese nicht bereits direkt aus dem geltenden Vergütungssystem ergeben. Darüber hinaus wird das Vergütungssystem bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, der Hauptversammlung in Übereinstimmung mit § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt.
Der STI ist das kurzfristige variable Vergütungselement; es hat eine Laufzeit von einem Jahr. Die Höhe des STI für den Vorstand bemisst sich zu 70 % an der Entwicklung finanzieller Steuerungsgrößen und zu 30 % an individuellen Leistungszielen. Bei Letzteren können Nachhaltigkeitsaspekte grundsätzlich Berücksichtigung finden, wobei der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 keine Ziele festgelegt hat, die auf nachhaltigkeitsbezogene Erwägungen abstellen.
Das zweite erfolgsabhängige Vergütungselement ist der LTI, der aktienbasiert ausgestaltet und mit einer Laufzeit von vier Jahren auf eine langfristigere Anreizwirkung ausgerichtet ist. Der LTI wird in jährlichen Tranchen ausgegeben. Vor Ausgabe der jeweils neuen Tranche legt der Aufsichtsrat Ziel- und Schwellenwerte für die zugehörigen Leistungskriterien fest. Neben den finanziellen Leistungskriterien werden beim LTI systematisch im Umfang von 30 % Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt. Dafür wählt der Aufsichtsrat vor Ausgabe jeder neuen Tranche aus einem Kriterienkatalog je ein bis zwei konkrete Nachhaltigkeitsziele im Sinne von Leistungskriterien aus, die dann über die vierjährige Performance-Periode für die jeweilige Tranche maßgeblich sind. Diese gelten für alle Vorstandsmitglieder gleichermaßen. Bei der Auswahl der Ziele achtet der Aufsichtsrat insbesondere auf Relevanz und Datenverfügbarkeit entlang der zugrundeliegenden Nachhaltigkeitsstrategie, die vor dem Hintergrund der Transformation von thyssenkrupp fortlaufend weiterentwickelt wird.
Die laufenden LTI-Tranchen beinhalten folgende Nachhaltigkeitsziele für das Geschäftsjahr 2024 / 2025:
LTI 2021 / 2022 - 2024 / 2025
| ― | Absenkung der Emissionsintensität, berechnet auf Basis der Scope 1 und Scope 2 Emissionen auf Ebene des Konzerns ohne Berücksichtigung von Steel Europe auf einen Wert 34,5 t CO2 -Äquivalent pro 1 Mio € Umsatz im Geschäftsjahr 2024 / 2025; Gewichtung innerhalb der LTI-Leistungskriterien in Höhe von 15 % |
| ― | Erzielung einer durch eine unabhängige externe Prüforganisation testierten Produktionsmenge bilanziell CO2 -reduzierten Stahls im Segment Steel Europe von 500.000 t im Geschäftsjahr 2024 / 2025; Gewichtung innerhalb der LTI-Leistungskriterien in Höhe von 15 % |
LTI 2022 / 2023 - 2025 / 2026
| ― | Erreichen eines Anteils von Frauen in Führungspositionen in Höhe von 16% zum Ende des Geschäftsjahres 2024 / 2025; Gewichtung innerhalb der LTI-Leistungskriterien in Höhe von 15 % |
| ― | Steigerung des Employee Net Promoter Score als Indikator für die Mitarbeiterzufriedenheit auf einen Wert von -2 für das Geschäftsjahr 2024 / 2025; Gewichtung innerhalb der LTI-Leistungskriterien in Höhe von 15 % |
LTI 2023 / 2024 - 2026 / 2027
| ― | Reduzierung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserem Lieferantenportfolio, abgebildet durch die thyssenkrupp eigene Kennzahl High Risk Supplier Reduction (HSR), mit Erreichung eines HSR-Werts von 53,9 % für das Geschäftsjahr 2024 / 2025; Gewichtung innerhalb der LTI-Leistungskriterien in Höhe von 30 % |
LTI 2024 / 2025 - 2027 / 2028
| ― | Absenkung der Unfallhäufigkeitsrate für die konzerneigenen Mitarbeiter auf einen Wert von 2,1 pro 1 Mio Arbeitsstunden im Geschäftsjahr 2024 / 2025; Gewichtung innerhalb der LTI-Leistungskriterien in Höhe von 30 % |
Für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 belief sich der Anteil der Vergütung in Abhängigkeit von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen auf 18 % des Zielbetrags für die variable, erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands.
Klimabezogene Erwägungen können grundsätzlich sowohl bei den individuellen Leistungszielen im STI als auch bei den Nachhaltigkeitszielen im LTI Berücksichtigung finden, sofern der Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr entsprechende Ziele mit Klimabezug beschließt. Konkret ist dies für die oben genannten Ziele "Emissionsintensität" und "Testierte Produktionsmenge bilanziell CO2 -reduzierten Stahls" im Rahmen der mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 / 2025 zur Auszahlung fälligen LTI-Tranche 2021 / 2022 - 2024 / 2025 der Fall, die die Reduktion der Treibhausgasemissionen nach Scope 1 und 2 entsprechend incentivieren. Damit belief sich der mit klimabezogenen Zielen verknüpfte Anteil am für die Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 erfassten Aufwand auf 2 %.
Vergütung des Aufsichtsrats
Gemäß § 14 der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder Anspruch auf eine feste jährliche Grundvergütung und ein Sitzungsgeld. Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bemisst sich dabei nach den Aufgaben des Mitglieds im Aufsichtsrat beziehungsweise in dessen Ausschüssen. Die Vergütungsregelung verzichtet entsprechend den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auf variable Bestandteile. Damit finden nachhaltigkeits- und klimabezogene Erwägungen keine Berücksichtigung in der Vergütung des Aufsichtsrates.
GOV-4 - Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die folgende Übersicht zeigt, wie und in welchen Abschnitten des Nachhaltigkeitsberichts die wichtigsten Aspekte und Schritte des Sorgfaltspflichtenprozesses ausgewiesen werden.
ÜBERSICHT DER BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN ÜBER DAS VERFAHREN ZUR ERFÜLLUNG DER SORGFALTSPFLICHT
| Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Kapitel und Abschnitte im Nachhaltigkeitsbericht |
|---|---|
| a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | Allgemeine Informationen: ESRS 2 GOV-2, ESRS 2 GOV-3, ESRS 2 SBM-1, ESRS 2 SBM-3 + themenbezogene ESRS |
| b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | Allgemeine Informationen: ESRS 2 GOV-2, ESRS 2 SBM-2, ESRS 2 IRO-1 |
| Umweltinformationen: ESRS E1, E2, E3, E5 | |
| Sozialinformationen: ESRS S1, S2, S3 | |
| Governance: ESRS G1 | |
| Die Abschnitte in den themenbezogenen Kapiteln legen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Mindestangabepflichten MDR-P (ESRS 2) offen | |
| c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | Allgemeine Informationen: ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 SBM-3 + themenbezogene ESRS |
| Umweltinformationen: ESRS E1, E2, E3, E5 | |
| Sozialinformationen: ESRS S1, S2, S3 | |
| Governance: ESRS G1 | |
| d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | Umweltinformationen: ESRS E1, E2, E3, E5 |
| Sozialinformationen: ESRS S1, S2, S3 | |
| Governance: ESRS G1 | |
| Die Abschnitte in den themenbezogenen Kapiteln legen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Mindestangabepflichten MDR-A (ESRS 2) offen. | |
| e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | Umweltinformationen: ESRS E1, E2, E3, E5 |
| Sozialinformationen: ESRS S1, S2, S3 | |
| Governance: ESRS G1 | |
| Die Abschnitte in den themenbezogenen Kapiteln legen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Mindestangabepflichten MDR-M und MDR-T (ESRS 2) offen |
GOV-5 - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigen wir in unseren etablierten Prozessen zum Risikomanagementsystem und zum internen Kontrollsystem analog zu allen anderen Risiken.
Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen gemäß ESRS-Gliederung sind im thyssenkrupp-Risikokatalog komplett abgebildet und dementsprechend konzernweit in die Prozesse zum Risikomanagementsystem und zum internen Kontrollsystem integriert. Die konkreten Inhalte werden für beide konzernweite Governance-Systeme sukzessive weiterentwickelt.
Risikoinventur
Im Rahmen der Risikoinventur ist seit dem Frühjahr 2025 eine Auswertung aller nachhaltigkeitsbezogenen Risikoursachen möglich, sodass alle Konzerneinheiten, die in die Risikoinventur einbezogen werden, entsprechende Risiken im Risikomanagement-Tool erfassen können. Die Vorgehensweise bei der Risikobeschreibung, -bewertung und -priorisierung entspricht der Vorgehensweise bei anderen Risiken. Die Risikobewertung erfolgt dabei nach der Nettomethode, wobei alle bereits realisierten und wirksamen Risikosteuerungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Wir bewerten alle identifizierten Risiken auf Basis von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen - gemessen an den Steuerungsgrößen Bereinigtes EBIT und Free Cashflow vor M&A im Planungszeitraum - und können so die gemeldeten Risiken priorisieren. Die Ergebnisse der Risikoinventur fließen in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein. Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden im Hinblick auf die Relevanz für die Risikoinventur untersucht und mit den Risikoverantwortlichen diskutiert.
Kontrollsystem
Bereits 2024 haben wir damit begonnen, die wesentlichen Prozesse mit Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung systematisch in unser konzernweites internes Kontrollsystem zu integrieren. Im Berichtsjahr haben wir auf Basis der Soll-Prozesse Musterkontrollen an risikobehafteten Prozessschritten entwickelt, damit anschließend die jeweils konkreten lokalen Kontrollen in den entsprechenden Konzerneinheiten dokumentiert und getestet werden können. Sofern die Musterkontrollen einen hohen Reifegrad haben und den jeweiligen Prozess möglichst vollständig abdecken, ist auch eine technische Überführung in die entsprechende konzernweite IT-Anwendung vorgesehen.
Weiterführende Informationen zu unseren hier relevanten Systemen finden Sie ausführlich im "Chancen- und Risikobericht".
Wesentliche Risiken
Wesentliche Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen wir in unvollständigen oder nicht den Qualitätsansprüchen sowie den Plausibilisierungs- und Freigabevorgaben entsprechenden Daten. Prozessschwächen können zu einer unrichtigen oder nicht fristgerechten Meldung der Daten oder zu Fehlern bei der elektronischen Datenübertragung führen. Für das Verfahren der Datensammlung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir unser internes Kontrollsystem im Berichtsjahr um entsprechende Prozesskontrollen und klare Verantwortlichkeiten für einzelne Prozessschritte erweitert. Beispiele sind die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips oder die Sicherstellung einer angemessenen Funktionstrennung bei der Bereitstellung der Daten. Sofern IT-Systeme in den Berichterstattungsprozess eingebunden sind, stellen wir einen möglichst automatisierten Datentransfer sicher.
Verantwortlichkeiten
Für jeden relevanten Teilprozess im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind unter Einbindung der jeweiligen Fachabteilungen und der Konzernfunktion Sustainability eindeutige Verantwortlichkeiten (Abteilung, Person) gemäß GRC-Modell festgelegt. In der ersten Linie sind die operativ Verantwortlichen auf allen Organisationsebenen sowohl für die Mitigation konkreter Risiken als auch für die Umsetzung definierter Kontrollen im jeweiligen Teilprozess verantwortlich. Die fachlich zuständigen Konzernfunktionen (zweite Linie) unterstützen die erste Linie im Falle von identifizierten Risiken oder Kontrollschwächen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Risikosteuerung.
Risikoberichterstattung
Da wir die Risiken der Nachhaltigkeitsberichterstattung in unsere Standardprozesse des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems integriert haben, gilt für diese Risiken auch die gleiche Vorgehensweise bei der Berichterstattung an unsere Gremien. Die wesentlichen Konzernrisiken gemäß Definition des unternehmensweiten Risikomanagements werden bei thyssenkrupp einmal pro Quartal im interdisziplinär besetzten Risk and Internal Control Committee (RICC) unter Leitung des Finanzvorstands präsentiert und plausibilisiert. Die Sitzungen des RICC dienen zugleich der Vorbereitung für die anschließende Risikoberichterstattung an Vorstand und Prüfungsausschuss. An den Sitzungen des RICC nehmen die wesentlichen Governance- bzw. Risiko- und Compliance-Verantwortlichen des Konzerns teil. Darüber hinaus tauschen sich die Konzernfunktion Sustainability und die Risikomanagement-Abteilung regelmäßig aus, um die Zusammenarbeit der Disziplinen kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Weiterführende Informationen zur Berichterstattung finden Sie im "Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht.
Strategie
SBM-1 - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Die thyssenkrupp Unternehmen in den fünf Segmenten bieten ein breites Spektrum von Produkten und Dienstleistungen an.
| ― | Das Segment Automotive Technology ist Serienlieferant von Fahrwerks- und Antriebskomponenten sowie Montage- und Logistikpartner für die globale Automobilindustrie. Wesentliche weitere Produkte für diese Kundengruppe sind geschmiedete Komponenten, Karosserieleichtbauteile, Federn und Stabilisatoren, Anlagen für den Karosseriebau sowie für Antriebs- und Batteriemontagen. Darüber hinaus bietet Automotive Technology Systemlösungen für den Ressourcen-, Bau- und Mobilitätssektor an. |
| ― | Das Segment Decarbon Technologies bietet umfangreiche Lösungen des Anlagenbaus für weite Bereiche der Chemie- und Zementindustrie. Diese umfasst neben der Lieferung schlüsselfertiger Anlagen auch Planungs-, Engineering- und Wartungsdienstleistungen. Insbesondere ist thyssenkrupp nucera Anbieter von Technologie für Elektrolyse-Anlagen, darunter auch solche für die Herstellung von grünem Wasserstoff im industriellen Maßstab. Weitere wesentliche Produkte sind Großwälzlager, Wälzlager und nahtlos gewalzte Ringe für Hersteller von Windenergieanlagen sowie für weitere Industrieanwendungen. |
| ― | Das Segment Materials Services bietet unterschiedlichen Kundengruppen, u.a. der Automobil- und der Luftfahrtindustrie, die Lieferung von Rohstoffen und nahezu aller Arten von Werkstoffen sowie maßgeschneiderte Supply-Chain-Lösungen und werkstoffbezogene Dienstleistungen wie Anarbeitung. Das Angebot umfasst zunehmend auch datengetriebene digitale Services für nachhaltige Lieferketten. |
| ― | Das Segment Steel Europe bietet ein breites Spektrum von Qualitätsflachstahlprodukten mit Eigenschaften, die auf die unterschiedlichsten Anwendungsbereiche abzielen. Beliefert wird eine Vielzahl von Kundengruppen aus der Industrie, die wichtigste ist die Automobilindustrie. |
| ― | Im Segment Marine Systems sind Unter- und Überwasserschiffe sowie Systeme im Bereich maritimer Elektronik und Sicherheitstechnologie die wichtigsten Produkte. Die primäre Kundengruppe ist die öffentliche Hand im Bereich der Verteidigung. |
Detaillierte Informationen zu den Segmenten finden sich auch im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" des Lageberichts.
Eine Übersicht unserer Mitarbeiter nach Regionen ist im Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft" zu finden.
Fossile Brennstoffe
thyssenkrupp ist im geringem Umfang im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig und erzielt im Segment Materials Services Einnahmen aus dem Handel mit fossilen Brennstoffen, im Wesentlichen Kohle und Koks, die jedoch nicht den Schwerpunkt der Handelstätigkeit des Segments darstellen. Der Umsatz mit fossilen Brennstoffen betrug rund 180 Mio € und damit weniger als 1 % des Gesamtumsatzes des Konzerns.
Darin enthalten sind Umsätze aus rohölbasierten Produkten mit weniger als 1 Mio €.
Im Berichtsjahr wurden keine Umsatzerlöse aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit fossilem Gas erzielt.
Nachhaltigkeitsbezogene Ziele
Auch in einem veränderlichen und herausfordernden Umfeld ist es unser zentrales Ziel, thyssenkrupp zu einem leistungsfähigen und nachhaltigen Unternehmen zu machen. Neben einer wirtschaftlich nachhaltigen Positionierung im Wettbewerb spielen der Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Aspekte eine wichtige Rolle. Die Berücksichtigung unterschiedlicher Stakeholderinteressen hat bei thyssenkrupp eine hohe Bedeutung. Die Anforderungen in Bezug auf wichtige Nachhaltigkeitsthemen werden kontinuierlich und mit Blick auf die Anforderungen unserer Stakeholdergruppen über unterschiedliche Prozesse ermittelt und daraus entsprechende Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung unserer Nachhaltigkeits-Performance abgeleitet.
Unsere Klimaziele - Ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensstrategie ist die grüne Transformation. Sie umfasst sowohl unsere eigenen Prozesse als auch die gesamte Wertschöpfungskette; weiterführende Informationen zur grünen Transformation finden Sie im Kapitel "Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Ziele & Strategie" im Lagebericht. Dies wird besonders bei unseren Klimazielen deutlich: SBTi (Science Based Targets initiative) hat unser System aus mittelfristigen Klimazielen (2030) als konform mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens bewertet. Unser Zielsystem umfasst sowohl Emissionen unserer eigenen Prozesse (Scope 1 und Scope 2) als auch der vor- und nachgelagerten Aktivitäten (Scope 3). Unser Ziel ist, dass thyssenkrupp weltweit bis spätestens 2050 Netto-Null Emissionen erreicht, in Deutschland bereits bis 2045. Weiterführende Informationen zu den THG-Reduktionszielen finden Sie im Kapitel "ESRS E1 Klimawandel" im Abschnitt E1-4.
In den Bereichen Klima, Energie und Umwelt, Technologie und Innovationen, Mitarbeiter und Einkauf haben wir nichtfinanzielle Ziele (Non-Financial Targets - NFT) in Abstimmung mit den Segmenten festgelegt, die die Zielerreichung verantworten und gemeinsam mit den Geschäften die Umsetzung vorantreiben.
Energie - Energieeffizienz spielt bei thyssenkrupp eine wichtige Rolle. Bereits seit zehn Jahren läuft unser weltweites Energieeffizienzprogramm GEEP (Groupwide Energy Efficiency Program), das Maßnahmen wie Prozessoptimierungen, die bessere Nutzung von Abwärme sowie die Erneuerung von Anlagenkomponenten und Beleuchtungssystemen umfasst. Wir streben als wichtigen Hebel zur Erreichung unserer Klimaziele jährliche Energieeffizienzgewinne an.
CO2 Emissionen - Zur Abbildung unserer Klimaziele treiben wir die Reduzierung der CO2 -Emissionsintensität des Konzerns, die sich aus der Summe unserer direkten Emissionen (Scope 1) und der Emissionen aus Energiebezug (Scope 2) bezogen auf den Umsatz berechnet (ohne das Segment Steel Europe), voran. Für das Segment Steel Europe wurde entsprechend ein Zielwert für die Menge bilanziell CO2-reduzierten Stahls formuliert. Diese bestimmt sich durch den reduzierten Kohlenstoffeinsatz am Standort Duisburg und dadurch realisierte CO2 -Einsparungen, die einer Produktionsmenge zugeordnet werden.
Technologie und Innovationen - Im Zuge der Umsetzung unserer Innovationsstrategie treiben wir unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) voran. Unser Ziel lautet hier, eine bereinigte FuE-Quote von 3,0 % im Konzern zu erreichen. Sie bezeichnet den Anteil der Aufwendungen für FuE am Umsatz ohne das Segment Materials Services.
Mitarbeiter - Arbeitssicherheit und Gesundheit sind bei thyssenkrupp von jeher bedeutsame Themen. Im Interesse der fortlaufenden Verbesserung der Arbeitssicherheit behält thyssenkrupp die Entwicklung des Unfallsgeschehens im Blick und strebt eine stetige Reduktion der Unfallhäufigkeitsrate an.
Wir setzen uns außerdem für die Chancengleichheit aller Mitarbeiter und Nichtdiskriminierung ein. Deshalb haben wir ein Ziel bezüglich Frauen in Führungspositionen implementiert. Das Ziel wird im Rahmen der jeweiligen geltenden lokalen Gesetzgebung angewendet. Weiterführende Informationen zu diesem sowie dem vorgenannten Ziel finden Sie im Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft".
Als Indikator für die Mitarbeiterzufriedenheit verwenden wir den employee Net Promoter Score (eNPS). Hier streben wir eine kontinuierliche Verbesserung an. Der thyssenkrupp eNPS ist Teil unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung, des "Employee Pulse Checks"; er gibt Auskunft über die Bereitschaft, thyssenkrupp als Arbeitgeber weiterzuempfehlen.
Wertschöpfungskette - Über die Kennzahl "HSR" haben wir uns die jährliche Reduzierung des relativen Anteils der - auch nach eventuellen risikoreduzierenden Maßnahmen - weiterhin als risikobehaftet kategorisierten Lieferanten an der Grundgesamtheit der potenziell risikobehafteten Lieferanten zum Ziel gesetzt. Die Risikokategorisierung basiert auf der im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geforderten Risikoanalyse, die wir einmal jährlich sowie anlassbezogen durchführen. Damit möchten wir das Risiko für Verletzungen der im LkSG beschriebenen Rechtspositionen im Hinblick auf Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitssicherheit innerhalb unseres Lieferantenportfolios generell reduzieren. Außerdem gilt: Sollten bei der Risikoanalyse Risiken festgestellt werden, so sind diese durch unverzüglich zu ergreifende Maßnahmen im Einklang mit den Vorgaben des Gesetzes schnellstmöglich zu reduzieren. Weiterführende Informationen zur Durchführung unserer Risikoanalyse finden Sie im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette".
Alle bestehenden Ziele werden im Interesse einer kontinuierlichen Verbesserung verfolgt und im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung stetig angepasst und erweitert. Seit dem Geschäftsjahr 2020 / 2021 werden die Nachhaltigkeitsaktivitäten über die NFTs schrittweise in der Langfristvergütung (LTI) des Vorstands und der Führungskräfte integriert. Weiterführende Informationen zum LTI finden Sie im Abschnitt "ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme" dieses Kapitels.
Bei der Formulierung und Festlegung nachhaltigkeitsbezogener Ziele spielen Anforderungen seitens der wichtigsten Märkte, Kundengruppen, des Kapitalmarktes sowie weiterer Stakeholdergruppen eine wichtige Rolle.
Die Bewertung dieser Anforderungen fließt in die Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten ein; sie findet in regelmäßigem Dialog mit den entsprechenden Stakeholdern statt. Außer in der jährlichen Hauptversammlung als Plattform für den Dialog sind Nachhaltigkeitsziele insbesondere Teil von Kunden- und Investorengesprächen und des Austauschs mit Ratingagenturen, die sich auf Nachhaltigkeit spezialisiert haben. Unsere Nachhaltigkeitsziele im Bereich Klimaschutz lassen wir von der SBTi untersuchen und bewerten.
Die Teilnahme an Nachhaltigkeitsratings und die damit verbundene externe Bewertung unserer Nachhaltigkeitsziele und -leistungen sind für uns ein wichtiges Feedback-Instrument und unterstreichen die zielorientierte Umsetzung unserer Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeitselemente in der Strategie
Die Strategie von thyssenkrupp lässt sich über die drei wesentlichen Elemente: "Performance", "Portfolio" und "grüne Transformation" beschreiben. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Ziele & Strategie" im Lagebericht.
Die "grüne Transformation" wird primär beschrieben durch den Climate Transition Plan (siehe Abschnitt E1-1 im Kapitel "ESRS E1 Klimawandel"); dort ist sowohl die Transformation unserer eigenen Prozesse als auch die unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette mit klar definierten Zielen und entsprechenden Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele definiert. Darüber hinaus entwickeln und liefern wir zahlreiche innovative Lösungen, die unsere Kunden dabei unterstützen, ihrerseits ressourcen- und klimaschonende Prozesse zu implementieren und nachhaltigere Produkte auf den Markt zu bringen.
Wertschöpfungskette
Mit einem breitgefächerten Angebot von Produkten und Lösungen wollen wir Mehrwert für unsere Kunden generieren und diese in die Lage versetzen, auch ihrerseits innovative und nachhaltigere Produkte zu erzeugen. Entlang der Wertschöpfungskette arbeiten wir dabei sowohl mit unseren Lieferanten als auch mit unseren Entwicklungspartnern und Kunden zusammen.
Die folgende Grafik verdeutlicht die Merkmale der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette mit den wesentlichen Zulieferungen, den Kernelementen der verschiedenen Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp sowie den darauf folgenden Aktivitäten bei unseren Abnehmern und Kunden.
HAUPTMERKMALE DER VOR- UND NACHGELAGERTEN WERTSCHÖPFUNGSKETTE UND DER EIGENEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

In der vorgelagerten Wertschöpfungskette beziehen wir Rohstoffe, insbesondere Eisenerz und Kohleprodukte, zur Herstellung eines breiten Spektrums hochwertiger Flachstahlprodukte. Darüber hinaus beziehen wir Rohstoffe und Werkstoffe aller Art (Stahl, Edelstahl, Aluminium, Kunststoffe und weitere) für den Handel und als Basis für umfangreiche Supply-Chain-Services. Um Produkte wie Fahrzeugkomponenten und Anlagen herzustellen, beziehen wir metallische und nichtmetallische Werkstoffe, Halbzeuge, Komponenten und Ausrüstungen.
Die Erfassung der eingekauften Waren und Dienstleistungen erfassen wir in den einzelnen Geschäftseinheiten über verschiedene Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP-Systeme). Diese Daten werden für das Berichtswesen und das Controlling zentral im thyssenkrupp Spend Data Warehouse zusammengefasst.
Wie in diesem Abschnitt dargestellt, bieten wir unseren Kunden ein breites Spektrum hochwertiger Werkstoffe sowie technischer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen. Neben dem direkten Nutzen für unsere Kunden generieren wir hierdurch auch für unsere Investoren nachhaltig Wert. Darüber hinaus sind wir bestrebt, moderne und zukunftssichere Arbeitsplätze in allen Regionen und an allen unseren Standorten zu schaffen. Weiterführende Informationen zu den Interessen unserer Stakeholder finden Sie im folgenden Abschnitt.
SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Stakeholder
Der kontinuierliche Austausch mit Stakeholder unterstützt uns in unserer verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Unternehmensführung und ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie von thyssenkrupp. Wir pflegen einen offenen Dialog mit unseren Stakeholdern, um ihre Erwartungen und Anliegen sowie ihre Impulse, insbesondere zu ökologischen und sozialen Themen, in strategische und unternehmerische Entscheidungen einfließen zu lassen.
Um ein besseres Verständnis für die Erwartungen und Perspektiven unserer Stakeholder zu gewinnen und einen zielgerichteten Austausch zu fördern, erfassen wir deren Meinungsbild fortlaufend auf unterschiedlichen Ebenen und nutzen dafür vielfältige Kommunikationsformate - hier einige Beispiele:
Mitarbeiter - Seine Mitarbeiter als wichtigste interne Anspruchsgruppe informiert thyssenkrupp transparent über relevante Themen, beispielsweise in regelmäßigen Informationsveranstaltungen, über unser Intranet "WeNet" und durch gezielte Schulungen. Über Mitarbeitergespräche, Pulse Checks und Dialogformate wie "klar:text" fördern wir den kontinuierlichen aktiven Austausch und holen gezielt Feedback ein. Zudem bieten wir ihnen mit unserem Hinweisgebersystem die Möglichkeit, vertraulich eventuelle Missstände zu melden und so zur Integrität unseres Handelns beizutragen.
Kunden - Unsere Kunden haben klare Erwartungen an die Qualität, den Innovationsgrad und die Nachhaltigkeit unserer Produkte. Sie stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir tauschen uns eng mit ihnen aus, insbesondere in persönlichen Gesprächen unserer Mitarbeiter im Vertrieb und Marketing.
Lieferanten und Geschäftspartner - Als Partner in der Wertschöpfungskette tragen unsere Lieferanten und Geschäftspartner Verantwortung für die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards. Durch regelmäßige Gespräche mit den für unsere Einkaufsprozesse verantwortlichen internen Fachbereichen sowie im Rahmen von Lieferantenaudits pflegen wir einen engen Austausch mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Verdachtsfälle im Hinblick auf menschenrechtsbezogene Verstöße bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern können über unser Hinweisgebersystem gemeldet werden. Unser Hinweisgebersystem steht allen thyssenkrupp Mitarbeitern sowie externen Stakeholdern und sonstigen Dritten offen.
Kapital- und Finanzmarktteilnehmer, Analysten und Ratingagenturen - Das wachsende Interesse unserer Investoren und Analysten an ESG-Kriterien und nachhaltiger Wertschöpfung spiegelt sich in unserem kontinuierlichen, transparenten Austausch mit diesen Stakeholdern wider. Dieser findet beispielsweise statt bei Kapitalmarktveranstaltungen, etwa Investorenkonferenzen, Roadshows, Capital Markets Days und während unserer Hauptversammlung sowie über Geschäfts- und Quartalsberichte. Darüber hinaus stellen wir Informationen auf unserer Website thyssenkrupp.com/de/investoren zur Verfügung. Durch die aktive Teilnahme an ESG-Ratings, die auch für Investoren und Analysten von Relevanz sind, unterstreichen wir unser Engagement für Transparenz und schaffen Orientierung für unsere Stakeholder.
Politische Entscheidungsträger, Gesetzgebung und Behörden - Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit politischen Entscheidungsträgern, Ministerien und Behörden, um relevante Entwicklungen frühzeitig berücksichtigen zu können und Transparenz über bei thyssenkrupp geplante Maßnahmen zu schaffen.
Gewerkschaften - Gewerkschaften sind für uns wichtige Partner im sozialen Dialog. Wir pflegen eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen und beziehen sie frühzeitig in relevante Entscheidungsprozesse ein. Der regelmäßige Austausch auf Betriebs- und Konzernebene unterstützt uns dabei, faire Arbeitsbedingungen zu sichern und gemeinsam Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu entwickeln.
Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Wissenschaft, Forschung und Bildung, Medien - Mit dieser Gruppe von Stakeholdern, die als Beobachter und Impulsgeber für nachhaltige Entwicklung sowie als Quelle für Innovation und Forschung fungieren, stehen wir in einem themenbezogenen Dialog. Wir pflegen Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Bildungsakteuren, beteiligen uns an Fachveranstaltungen und engagieren uns in Verbänden und Initiativen, um gesellschaftliche und technologische Entwicklungen gemeinsam voranzutreiben. Medien tragen dazu bei, Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen transparent zu machen und kritisch zu hinterfragen - sie schaffen Öffentlichkeit und fördern den Diskurs.
Zivilgesellschaft und lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen - Gezielte oder anlassbezogene Dialoge ermöglichen einen offenen Austausch. Bei Investitionsvorhaben beispielsweise binden wir Stakeholder frühzeitig ein, klären die Interessenlagen und fördern die Transparenz. Darüber hinaus informieren wir sie über Pressemitteilungen und schaffen so Vertrauen und Teilhabe im Sinne unserer ESG-Verantwortung und unsere Governance-Grundsätze. Innerhalb verschiedener Gruppen von Stakeholdern können einige besonders schutzbedürftig sein. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie in der Fähigkeit, ihre Interessen und Bedürfnisse auszusprechen, eingeschränkt sind. Durch unser barrierefreies Hinweisgebersystem bieten wir auch diesen Stakeholdern die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.
Die Natur - Wir betrachten die Natur als stillen, aber zentralen Stakeholder. Die Interessen der Natur werden durch Nichtregierungsorganisationen, lokale Gemeinschaften, den Gesetzgeber sowie Natur- und Umweltschutzorganisationen vertreten. Der Dialog mit diesen Akteuren hilft uns, ökologische Auswirkungen zu erkennen und verantwortungsvoll im Einklang mit den Interessen der Natur zu handeln.
In zentrale Prozessschritte unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, wie die Identifikation und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen haben wir relevante interne Vertreter von Stakeholdergruppen systematisch eingebunden. Weitere Einzelheiten zum Verfahren der Wesentlichkeitsbewertung finden Sie unter dem Abschnitt "IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen" in diesem Kapitel.
Als relevante Stakeholder in Bezug auf die Wesentlichkeitsanalyse betrachten wir insbesondere jene Gruppen, die von den Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit oder unserer Geschäftsbeziehungen betroffen sein könnten. Die internen Vertreter dieser Gruppen stehen bei ihrer täglichen Arbeit in regelmäßigem Austausch mit internen und externen Stakeholdern und bringen deren Perspektiven in unsere Analyseprozesse ein. Auch über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse hinaus findet ein strukturierter Dialog mit unseren Stakeholdern über die jeweils zuständigen Fachbereiche und Expertengruppen statt. Hierfür nutzen wir eine Vielzahl etablierter Kommunikationskanäle (siehe Aufzählung oben). Der offene und regelmäßige Austausch mit unseren lokalen, nationalen und globalen Stakeholdern ermöglicht es uns, unterschiedliche Erwartungen und Sichtweisen besser zu verstehen; er kann die Grundlage für ein gegenseitiges Verständnis und gesellschaftliche Akzeptanz unserer unternehmerischen Entscheidungen schaffen sowie zugleich wertvolle Impulse für die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie liefern. Um wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, analysieren wir fortlaufend die Erwartungen, Interessen und Anforderungen unserer Stakeholder. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in unsere doppelte Wesentlichkeitsanalyse, unsere Nachhaltigkeitsagenda, das Managementsystem für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sowie in unser konzernweites Chancen- und Risikomanagement ein.
Um neuen Rahmenbedingungen und relevanten Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden, passen wir unsere Verfahren zur Einbindung von Stakeholdern nach Bedarf an. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 gab es auf Grundlage des Feedbacks unserer Stakeholder keine grundlegenden Änderungen an unserer Strategie oder unserem Geschäftsmodell.
Der Aufsichtsrat und der Vorstand wurde unter anderem über die Standpunkte und Interessen der betroffenen Stakeholder im Rahmen der Vorstellung unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse informiert. Nachhaltigkeitsbezogene Anliegen betroffener Stakeholder werden zudem an das für das jeweilige Ressort zuständige Vorstandsmitglied berichtet.
SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Als internationales Unternehmen entwickelt thyssenkrupp Technologien und Lösungen für künftige Markt- und Kundenbedürfnisse. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 haben wir eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, um sowohl die tatsächlichen als auch die potenziellen negativen und positiven Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf Gesellschaft und Umwelt als auch die wirtschaftliche Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für thyssenkrupp zu identifizieren und zu bewerten.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse - Vorgehen und Ergebnisse
Unsere Wertschöpfungskette umfasst die weltweite Beschaffung von Rohstoffen, Waren und Dienstleistungen, die Herstellung und den Handel mit Produkten sowie den Vertrieb unserer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen. Deshalb ergeben sich wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowohl durch unsere eigenen Geschäftsaktivitäten als auch entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen lassen sich überwiegend auf die Geschäftsstrategie und das Geschäftsmodell von thyssenkrupp zurückführen oder stehen in einem engen Zusammenhang mit ihnen. Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen systematisch bewertet. Die Bewertungen einschließlich einer tabellarischen Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind jeweils den themenspezifischen Kapiteln zu entnehmen.
Wir analysieren kontinuierlich unsere Geschäftsaktivitäten im Hinblick auf ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dabei streben wir danach, negative Auswirkungen möglichst zu verringern, positive Entwicklungen zu fördern, Risiken zu reduzieren und Chancen zu nutzen. Wir achten darauf, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen einschließlich ihrer aktuellen und potenziellen künftigen Relevanz in strategische Überlegungen einzubeziehen. In unsere Entscheidungsprozesse fließen auch mögliche Zusammenhänge mit unserem Geschäftsmodell und unserer Wertschöpfungskette ein. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit unserer eigenen Geschäftstätigkeit und mit den Tätigkeiten in unserer Wertschöpfungskette sowie dessen Einfluss auf unser Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, unsere Strategie und Entscheidungsfindung werden in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln erläutert.
Im Geschäftsberichtsjahr 2024/2025 wurden keine über die von den ESRS vorgesehenen Nachhaltigkeitsthemen identifiziert. Wegen unseres umfassenden Portfolios innovativer Technologien, Produkte und Dienstleistungen gibt es weder in unserem Geschäftsmodell noch entlang der Wertschöpfungskette signifikante Konzentrationen potenziell negativer oder positiver Auswirkungen, Risiken und Chancen. Darüber hinaus haben sich im aktuellen Berichtjahr weder erhebliche aktuelle finanzielle Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen auf unsere Finanz- und Ertragslage ergeben, noch haben die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen bzw. die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen eine Änderung der Unternehmensstrategie oder des Geschäftsmodells zur Folge gehabt.
Weiterführende Informationen zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse finden sich in diesem Kapitel im Abschnitt "IRO- 1".
Widerstandsfähigkeit von Strategie und Geschäftsmodell
Um die qualitative und quantitative Analyse der Widerstandsfähigkeit von Strategie und Geschäftsmodell in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu unterstützen, identifiziert thyssenkrupp langfristige Risiken im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zukünftig jährlich, bewertet diese qualitativ und quantitativ und lässt sie von ausgewählten Experten überprüfen.
In diese Bewertung fließen auch soziale und ökologische Risiken ein. Sie werden ganzheitlich analysiert und unter Berücksichtigung des Umfelds von thyssenkrupp bewertet. Risiken verstehen wir bei thyssenkrupp als eine mögliche negative Abweichung von Prognosen oder anderen Zielsetzungen aufgrund künftiger Ereignisse oder Entwicklungen. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist Teil der Corporate Governance von thyssenkrupp, da für eine zielgerichtete Unternehmensführung ein kontinuierliches und systematisches Management der unternehmerischen Risiken, aber auch der Chancen, von grundlegender Bedeutung ist. Weiterführende Informationen zu den wesentlichen Merkmalen unseres Risikomanagement- und internen Kontrollsystems finden Sie in dem Kapitel "Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht.
Die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells sowie die Fähigkeit des Unternehmens, aktuelle und künftige wesentliche Auswirkungen und Risiken zu bewältigen sowie identifizierte Chancen zu nutzen, werden fortlaufend überwacht. In die Bewertung fließen die in den Abschnitten "SBM-3 E1" und "E4-1" beschriebenen Klima- und Biodiversitätsanalysen mit ein. Veränderungen im Marktumfeld oder Veränderungen durch neue Risiken beobachten wir, sie werden bei Bedarf durch geeignete Maßnahmen adressiert.
Die Analyse der Widerstandsfähigkeit von Strategie und Geschäftsmodell berücksichtigt den Umstand, dass Nachhaltigkeit seit vielen Jahren ein integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie ist und thyssenkrupp regelmäßig über seine Nachhaltigkeitsaktivitäten berichtet. Die Bewertung unserer mittel- und langfristigen Ziele durch unabhängige ESG-Ratingagenturen liefert nicht nur eine objektive Einschätzung, sondern dient auch als externe Referenz für unsere Nachhaltigkeitsleistung. Veränderungen und neue Anforderungen im Nachhaltigkeitskontext beobachten wir kontinuierlich. Wir reagieren auf Veränderungen mit einem strategischen und zugleich flexiblen Ansatz und beziehen die Erwartungen unserer Stakeholder mit ein. Im Rahmen unserer strategischen Ausrichtung setzen wir uns mit unserer Widerstandfähigkeit gegenüber externen Einflüssen auseinander und berücksichtigen dabei Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung. Die Bewertung und Integration von sozialen, ökologischen und strategischen Risiken sowie Chancen zeigt, dass thyssenkrupp über ein robustes und anpassungsfähiges Geschäftsmodell verfügt, das langfristig auf nachhaltige Entwicklung und Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Einflüssen ausgerichtet ist.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1 - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Dieser Nachhaltigkeitsbericht basiert auf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß der ESRS Vorgaben. Durch die Wesentlichkeitsanalyse identifizieren wir jene Nachhaltigkeitsthemen, die für unser Unternehmen und unsere Stakeholder am bedeutendsten sind. Im Rahmen dieser Analyse berücksichtigen wir sowohl die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out-Perspektive) als auch die finanziellen Risiken und Chancen durch externe Einflüsse auf unser Geschäftsmodell (Outside-in-Perspektive). In diesem Bericht behandeln wir alle Themen, die wir aus einer oder beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft haben.
Um die für thyssenkrupp wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, haben wir einen mehrstufigen Analyseprozess durchgeführt, der nachfolgend beschrieben wird. Die Grundlage hierfür bilden die Vorgaben der ESRS. Die Durchführung und Koordination hat ein Expertenteam der Konzernfunktion Sustainability verantwortet.
Definition des Umfangs und der Stakeholder
Für die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde in einem ersten Schritt der in der Finanzberichterstattung verwendete Konsolidierungskreis sowie die zugrunde liegende vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette gemäß den Anforderungen der ESRS systematisch bestimmt; damit konnten wir eine Bewertung aller relevanten Geschäftsaktivitäten und Länder sowie unserer Produkte und Dienstleistungen sicherstellen. Weiterführende Informationen zur Definition des Konsolidierungskreises sowie zur Abgrenzung der Wertschöpfungskette finden Sie im Abschnitt "BP-1 - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts" oben in diesem Kapitel. Zudem haben wir interne Informationen und Belege wie den thyssenkrupp Geschäftsbericht des vergangenen Geschäftsjahres, unsere Umweltdatenberichte, Ergebnisse der Lieferkettenanalyse sowie ESG-Benchmarkings und unserer Risikoinventur als Quelle für potenziell wesentliche Themen herangezogen. Zusätzlich wurden externe Nachhaltigkeitsreporting-Standards wie die der Global Reporting Initiative (GRI), des Sustainability Accounting Standards Board (SASB), des International Sustainability Standards Board (ISSB), die Sustainable Development Goals (SDGs) sowie für thyssenkrupp relevante ESG-Ratings zur Orientierung berücksichtigt.
Anschließend haben wir die für die Geschäftstätigkeit von thyssenkrupp wesentlichen Stakeholdergruppen identifiziert (weiterführende Informationen dazu finden Sie im Abschnitt "SBM-2 Interessen und Standpunkte der Stakeholder" dieses Kapitels). Um deren Interessen und Positionen abzubilden, wurden ausschließlich interne Vertreter konsultiert und aktiv in den weiteren Prozess eingebunden. Dabei handelt es sich um ESG-Fachexperten auf Konzern- und Segmentebene, die aufgrund ihres Fachwissens und des umfangreichen Austauschs mit diesen Stakeholdern im Rahmen der Tätigkeit in ihrer jeweiligen Abteilung in der Lage sind, die Perspektiven der jeweiligen Stakeholder fundiert und differenziert einzunehmen.
Identifizierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen
Im nächsten Schritt wurde anhand der vorgenannten Informationsquellen eine Themenliste erstellt, die alle Nachhaltigkeitsaspekte umfasst, die gemäß den Anforderungen der ESRS, insbesondere ESRS 2 Anlage A in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse einzubeziehen sind. Ziel war es, Auswirkungen, Risiken und Chancen unserer Geschäftstätigkeit systematisch zu identifizieren und im weiteren Prozess zu bewerten.
Die Identifikation und Definition der relevanten Themen sowie der daraus abgeleiteten potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgte durch das für das Projektmanagement verantwortliche Expertenteam. Die Themenliste wurde anschließend mit den Vertretern der zentralen Stakeholdergruppen abgestimmt und validiert. Auf diese Weise wollten wir sicherstellen, dass das interne umfassende Fachwissen einbezogen und die Themenliste vollständig sowie die daraus abgeleiteten Auswirkungen, Risiken und Chancen konsistent abgebildet wurden.
Die Auswirkungen, Risiken und Chancen haben wir in zwei Kategorien unterteilt: "auf/für die Gesellschaft" und "auf/für die Umwelt". Dabei wurden sowohl der eigene Geschäftsbereich als auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte einbezogen. Darüber hinaus haben wir berücksichtigt, ob identifizierte Auswirkungen und Abhängigkeiten finanzielle Risiken auslösen. Bei den Auswirkungen wurde zusätzlich zwischen positiven oder negativen, tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen unterschieden. Die Analyse basierte auf einer Bruttobetrachtung, bei der keine Bewertung der bereits realisierten unternehmensspezifischen Mitigations- oder Steuerungsmaßnahmen berücksichtigt wurden. Inhärente Bestandteile des betrieblichen Status quo können Teil der Bruttobetrachtung sein, sofern diese unweigerlich mit regulatorischen oder Industrieübergreifenden Anforderungen verbunden sind.
Zudem wurden Erkenntnisse aus dem konzernweiten Verfahren zur Achtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten berücksichtigt (weiterführende Informationen zu diesem Verfahren finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette"). Sie dienten insbesondere dazu, bestehende Risiken in der Wertschöpfungskette zu bewerten und die Relevanz entsprechender Themen in der Wesentlichkeitsanalyse zu untermauern.
Die Identifizierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen haben wir für den gesamten Konzern durchgeführt. Wenn sich bei einzelnen Segmenten die Auswirkungen, Risiken und Chancen stark unterschieden, wurden die entsprechenden Themen disaggregiert betrachtet, um im weiteren Prozess eine transparente und differenzierte Bewertung sicherzustellen. Nach der Bewertung haben wir einen umsatzbasierten Aggregationsschwellenwert genutzt, den wir bei 40 % festgelegt haben, um die Wesentlichkeit auf Konzern- bzw. Segmentebene zu bestimmen. Auf diese Weise sollte gewährleistet werden, dass segmentspezifisch relevante Themen angemessen erfasst, bewertet und berichtet werden.
Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Für die Bewertung der potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine konzernweit einheitliche Bewertungsmethodik festgelegt. Die Analyse der Auswirkungen orientierte sich an den im ESRS 1 definierten Bewertungsdimensionen. Bei der Bewertung der positiven Auswirkungen wurden Ausmaß und Umfang berücksichtigt, während bei negativen Auswirkungen zusätzlich die Unabänderlichkeit einbezogen wurde. Auswirkungen wurden darüber hinaus unter Berücksichtigung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Eine positive oder negative Auswirkung auf Konzernebene wird als "tatsächlich" eingestuft, sofern mindestens ein konkreter Fall, etwa ein Vorfall oder ein bestätigtes Ereignis bekannt ist. Liegt kein bestätigter Fall vor, erfolgt die Einstufung als "potenziell". Besonderes Augenmerk haben wir bei der Bewertung überdies auf potenziell negative Auswirkungen auf die Menschenrechte gelegt und die Schwere der Auswirkung vorrangig gegenüber ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet.
Die Risiken und Chancen wurden nach ihrem potenziellen finanziellen Ausmaß und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens bewertet und nach Art kategorisiert. Zur systematischen Einordnung der einzelnen Bewertungsdimensionen im Rahmen der Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine Skala von 1 bis 4 herangezogen, die jeweils durch eine Definition unterlegt wurde.
Um ein einheitliches Verständnis des Bewertungsprozesses und der Methodik zu gewährleisten, haben wir einen strukturierten Bewertungsleitfaden erstellt, allen Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt und im Rahmen von Informationsveranstaltungen umfassend erläutert.
In ihrer Funktion vertraten die ESG-Fachexperten auf Konzern- und Segmentebene als Vertreter die relevanten Stakeholdergruppen und nahmen im Rahmen des Bewertungsprozesses deren Positionen ein. Inhaltliche Grundlagen für ihre Bewertung der Wesentlichkeit waren beispielsweise Nachhaltigkeitsstrategien, projektspezifische Erkenntnisse oder die Zusammenarbeit mit Akteuren wie kommunalen Verwaltungen. Sie brachten in die Bewertung nicht nur ihr Fachwissen ein, sondern auch ihr tiefes Verständnis der organisatorischen Strukturen und der regionalen Anforderungen, die unsere konzernweiten Aktivitäten beeinflussen.
Aggregation und Validierung der Wesentlichkeitsbewertungen
Nach Abschluss der Identifizierung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden die Ergebnisse konsolidiert, um die doppelte Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsthemen zu bestimmen. Dabei haben wir die Erkenntnisse aus den vorangegangenen Analyseschritten zusammengeführt. Für die Einordung der Themen in die Wesentlichkeitsmatrix wurde ein Schwellenwert definiert; dadurch haben wir die Grundlage für eine transparente und nachvollziehbare Entscheidung über die Aufnahme oder den Ausschluss der Themen geschaffen. Bei der Festlegung des Schwellenwerts wurde die Verteilung der bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen auf der gesamten Skala betrachtet und die Wesentlichkeitsschwelle bei sieben festgelegt. Der Schwellenwert wurde auf Basis der aggregierten Bewertungen innerhalb der vierstufigen Skala ermittelt. Dieser Schwellenwert wurde als angemessen betrachtet, da er unterhalb der Mitte des maximal möglichen Wertes von 16 liegt und somit eine objektive Differenzierung zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Aspekten ermöglicht. Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden anschließend die als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen den entsprechenden Themenclustern und relevanten ESRS-Angabepflichten zugeordnet. Sobald eine einzige Auswirkung, ein Risiko oder eine Chance als wesentlich bewertet wurde, wurde das entsprechende Thema als wesentlich definiert.
Zur Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden klare Entscheidungsprozesse sowie interne Kontrollmechanismen eingeführt. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Darstellung der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Nachhaltigkeitsbericht zu gewährleisten. Überdies wurden die Ergebnisse der Bewertung gemeinsam mit den Stakeholdervertretern besprochen und validiert.
Die finalen Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie die daraus resultierenden Berichtspflichten wurden anschließend dem Vorstand vorgelegt und von ihm freigegeben. Der Aufsichtsrat wurde im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Prüfungsausschusses fortlaufend in die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse einbezogen.
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde sichergestellt, dass sich die Definition der Schwellenwerte zur finanziellen Wesentlichkeit in der zugrunde liegenden Risikomethodik an den im Risikomanagement etablierten Bewertungsmaßstäben orientiert und damit CSRD-relevante Risiken grundsätzlich in den regulären Risikomanagementprozess des Unternehmens einbezogen werden können. Um die CSRD-relevanten Risiken im regulären Risikomanagement einbeziehen zu können, haben wir unseren Risikokatalog zur ersten in diesem Berichtsjahr durchgeführten Risikoinventur um die thematischen Anforderungen aus den ESRS erweitert, die bereits in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verwendet wurden. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse werden im Hinblick auf die Relevanz für die Risikoinventur systematisch untersucht und mit den Risikoverantwortlichen erörtert. Durch die verantwortlichen Risikomanager der Geschäfte erfolgt im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Risikoinventur unter Berücksichtigung bereits umgesetzter Steuerungsmaßnahmen die Erfassung oder Aktualisierung. Damit möchten wir eine konsistente und konzernweit abgestimmte Vorgehensweise im Risikomanagement gewährleisten. Die Weiterentwicklung unserer Prozesse bleibt dabei ein zentraler Bestandteil unserer Verbesserungsstrategie.
Die oben beschriebene doppelte Wesentlichkeitsanalyse haben wir bereits im Geschäftsjahr 2023 / 2024 initial durchgeführt. Für das Berichtsjahr haben wir die Ergebnisse unter Einbeziehung der internen Vertreter der Stakeholdergruppen erneut überprüft und ihre Gültigkeit vom Vorstand der thyssenkrupp AG bestätigen lassen. Zukünftige Überprüfungen und Weiterentwicklungen des Bewertungsprozesses sind im Rahmen der jährlichen Berichterstattung vorgesehen. Dabei wird insbesondere geprüft, inwieweit methodische Anpassungen, neue regulatorische Anforderungen oder veränderte unternehmensspezifische Rahmenbedingungen eine Überarbeitung der Wesentlichkeitsanalyse erforderlich machen. Da thyssenkrupp im Berichtsjahr erstmalig gemäß den Anforderungen der CSRD berichtet, können wir auch keine Veränderungen gegenüber früheren Berichtszeiträumen dokumentieren.
ESRS 2 IRO-1 E1 - Analyse klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen
Um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu identifizieren und zu bewerten, hat thyssenkrupp im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung den LEAP-Ansatz (LEAP = Locate, Evaluate, Assess, Prepare) angewendet. Dieser strukturierte Prozess umfasst vier Phasen: die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung relevanter Abhängigkeiten und Auswirkungen, die Einschätzung wesentlicher Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.
In der ersten Phase wurden folgende Themenfelder bewertet: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie. Die Bewertung erfolgte dabei aggregiert.
Die Methoden, Annahmen und Werkzeuge, die wir für die Identifikation und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen verwendet haben, orientieren sich an dem im Abschnitt "ESRS 2 IRO-1" offengelegten Verfahren. Im Ergebnis wurden die Themen Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie konzernweit als wesentlich eingestuft. Diese Einschätzung wurde durch Szenarioanalysen zu transitorischen und physischen Klimarisiken bestätigt: Die transitorische Analyse basiert auf einem unternehmensspezifisch entwickelten kombinierten Net-Zero-2050-Szenario (IEA, IPCC, EU 1.5TECH) und bewertet potenzielle politische, technologische und wirtschaftliche Übergangsereignisse entlang der Wertschöpfungskette qualitativ nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungsgrad. Die physische Analyse basiert auf Klimaprojektionen des CMIP6-Modellsatzes unter verschiedenen Emissions- und Entwicklungspfaden (u. a. SSP5-8.5) und kombiniert standortbezogene Vulnerabilitäts- und Gefährdungsindikatoren, um akute und chronische Klimarisiken über unterschiedliche Zeithorizonte für den eigenen Geschäftsbereich zu bewerten. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Kapitel "ESRS E1 Klimawandel". Die Auswertung der erhobenen Umweltdaten ergab, dass das Themenfeld ESRS E1-7 im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich einzustufen ist. Ausschlaggebend hierfür war das Fehlen der berichtspflichtigen Aktivitäten im Bereich der Entnahme von Treibhausgasen sowie die lediglich in vernachlässigbarem Umfang erfolgte Stilllegung von CO2-Zertifikaten.
ESRS 2 IRO-1 E2 - Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung hat thyssenkrupp einen strukturierten LEAP-Ansatz angewendet, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung zu identifizieren und zu bewerten. Dieser strukturierte Prozess umfasst vier Phasen: die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung relevanter Abhängigkeiten und Auswirkungen, die Einschätzung wesentlicher Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.
In der ersten Phase wurden folgende Themenfelder bewertet: Luft-, Wasser- und Bodenemissionen, Mikroplastik, besorgniserregende Stoffe sowie Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen , die bei der Minderung von Auswirkungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung helfen. Mit Ausnahme des Themas Luftemissionen erfolgte die Bewertung dabei disaggregiert.
Die Methoden, Annahmen und Werkzeuge, die wir für die Identifikation und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen verwendet haben, orientieren sich an dem im Abschnitt "ESRS 2 IRO-1" offengelegten Verfahren. Im Ergebnis wurden die Themen Luft- und Bodenemissionen konzernweit als wesentlich eingestuft. Wasseremissionen wurden nur für das Segment Steel Europe als wesentlich identifiziert. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Kapitel "ESRS E2 Umweltverschmutzung".
ESRS 2 IRO-1 E3 - Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen systematisch zu identifizieren und zu bewerten hat thyssenkrupp einen strukturierten LEAP-Ansatz angewendet. Dieser Ansatz umfasst vier Phasen: die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung von Abhängigkeiten und Auswirkungen insbesondere im Hinblick auf Verschmutzung, Entnahme und Nutzung, die Einschätzung potenzieller finanzieller und ökologischer Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.
In der ersten Phase wurden folgende Themenfelder bewertet: Wasserverbrauch und -entnahme, Ableitung von Wasser, Ableitung von Wasser in Ozeane sowie Gewinnung und Nutzung von Meeresressourcen einschließlich der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Bewertung erfolgte, außer für das Thema Meeresressourcen, auf disaggregierter Ebene.
Die Analyse ergab, dass für thyssenkrupp Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit der Wasserentnahme und dem Wasserverbrauch als wesentlich einzustufen sind. Das Thema Wasserableitung wurde als segmentspezifisches Thema für Steel Europe identifiziert.
ESRS 2 IRO-1 E4 - Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosysteme
Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung hat thyssenkrupp auch hier einen strukturierten LEAP-Ansatz angewendet, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biologischer Vielfalt und Ökosystemen systematisch zu identifizieren und zu bewerten. Dieser Ansatz umfasst vier Phasen: die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung von biodiversitätsbedingten Abhängigkeiten und Auswirkungen, die Einschätzung wesentlicher Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.
Im Rahmen der ersten Phase wurden folgende Themenfelder bewertet: Beitrag zu Treibern des Biodiversitätsverlusts, deren Auswirkungen auf den Arten- und Ökosystemzustand sowie die Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen. Die Bewertung erfolgte überwiegend auf aggregierter Ebene. Die Analyse ergab, dass für die thyssenkrupp AG Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität als nicht wesentlich einzustufen sind. Für den eigenen Geschäftsbereich wurde diese Einschätzung ergänzend im Rahmen einer standortbezogenen Biodiversitätsanalyse bestätigt: Mithilfe eines geodatenbasierten Tools wurden Standorte des Unternehmens auf mögliche Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen (z. B. Bestäubung, Wasserreinigung, Habitatbereitstellung) sowie auf potenzielle Auswirkungen auf Biodiversität untersucht. Bewertungsgrundlage waren globale Kriterien wie Biodiversitätsintaktheitsindex, Wasserstress, Bodenqualität, Landnutzung, funktionale Konnektivität und Bestäubungspotenzial. Dabei wurden auch systemische Risiken wie die potenzielle Beeinträchtigung bedrohter Arten und die kumulative Belastung biodiversitätssensitiver Gebiete berücksichtigt. Die Analyse zeigte, dass nur wenige Standorte in oder nahe solcher Gebiete liegen und lediglich ein kleiner Teil davon indikativ als potenziell relevant eingestuft wurde. Diese Relevanzeinschätzung basiert sowohl auf den örtlichen Umweltbedingungen als auch auf den jeweils ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten, stellt jedoch keine Feststellung tatsächlicher Beeinträchtigungen dar. Insgesamt ergaben sich daraus keine Hinweise auf wesentliche biodiversitätsbezogene Abhängigkeiten oder Auswirkungen.
ESRS 2 IRO-1 E5 - Analyse ressourcennutzungsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen
Auf Basis des LEAP-Ansatzes hat thyssenkrupp im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung einen strukturierten Analyseprozess durchgeführt mit dem Ziel, tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft zu identifizieren und zu bewerten. Der Prozess umfasste die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb unseren eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung von Abhängigkeiten und Auswirkungen, die Einschätzung wesentlicher Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.
Im Fokus der Bewertung standen drei zentrale Themenfelder: erstens die Ressourcenzuflüsse, einschließlich der Ressourcennutzung, insbesondere im Hinblick auf die Kreislauffähigkeit eingesetzter Materialien, die Optimierung der Ressourcennutzung sowie die Unterscheidung zwischen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen; zweitens die Ressourcenabflüsse, die sich aus der Herstellung und Vertrieb von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen ergeben; drittens die Abfälle, einschließlich der Behandlung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Bewertung erfolgte für alle Themenfelder disaggregiert.
Die Analyse berücksichtigte darüber hinaus eine Vielzahl von Aspekten, darunter die mit der Ressourcennutzung verbundenen Geschäftsbereiche, die wesentlichen Auswirkungen und Risiken eines unveränderten Geschäftsmodells, die Chancen im Zusammenhang mit einer zirkulären Wirtschaftsweise sowie die Stufen der Wertschöpfungskette, auf denen sich Ressourcenverbrauch und negative Auswirkungen besonders konzentrieren. Die Analyse ergab, dass für die thyssenkrupp AG wesentliche Auswirkungen und Chancen im Zusammenhang mit dem Thema Nutzung und Kreislauffähigkeit der Ressourcen sowie mit dem Thema Abfall bestehen.
IRO-2 - In ESRS enthaltene, vom Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Der nachfolgende Index zeigt alle Angabepflichten der ESRS, die wir bei der Erstellung unseres Nachhaltigkeitsberichts auf der Grundlage der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt haben. Mithilfe dieser Tabelle können die Informationen zu den jeweiligen ESRS-Angabepflichten im Bericht gefunden werden.
INDEX ZUM NACHHALTIGKEITSBERICHT
| Angabepflicht | Titel der Angabepflicht | Abschnitt im Nachhaltigkeitsbericht |
|---|---|---|
| ESRS 2 Allgemeine Angaben | ||
| BP-1 | Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung | Grundlagen für die Erstellung - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts |
| BP-2 | Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen | Grundlagen für die Erstellung - Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen |
| GOV-1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | Governance - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
| GOV-2 | Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | Governance - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen |
| GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | Governance - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
| GOV-4 | Erklärung zur Sorgfaltspflicht | Governance - Erklärung zur Sorgfaltspflicht |
| GOV-5 | Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | Governance - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
| SBM-1 | Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | Strategie - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette |
| SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | Strategie - Interessen und Standpunkte der Stakeholder |
| SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
| Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e | ||
| IRO-1 | Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
| IRO-2 | In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - In ESRS enthaltene, vom Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten |
| ESRS E1 Klimawandel | ||
| ESRS 2 GOV-3 E1 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | ESRS 2: Governance - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
| E1-1 | Übergangsplan für den Klimaschutz | Strategie - Übergangsplan für den Klimaschutz |
| ESRS 2 SBM-3 E1 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | ESRS E1: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
| Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e | ||
| ESRS 2 IRO-1 E1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen | ESRS 2: Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Analyse klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen |
| E1-2 | Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
| E1-3 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten |
| E1-4 | Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
| E1-5 | Energieverbrauch und Energiemix | Kennzahlen und Ziele - Energieverbrauch und Energiemix |
| E1-6 | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG Gesamtemissionen | Kennzahlen und Ziele - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG Gesamtemissionen |
| E1-8 | Interne CO2 -Bepreisung | Kennzahlen und Ziele - Interne CO2 -Bepreisung |
| E1-9 | Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen | Nutzung der Phase-in Option |
| ESRS E2 Umweltverschmutzung | ||
| ESRS 2 SBM-3 E2 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | ESRS E2: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
| Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e | ||
| ESRS 2 IRO-1 E2 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | ESRS 2: Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
| E2-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
| E2-2 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
| E2-3 | Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
| E2-4 | Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung | Kennzahlen und Ziele - Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung |
| E2-6 | Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | Kennzahlen und Ziele - Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
| Nutzung der Phase-In Option für ESRS E2-6 Tz. 39a, 39b, 40a, 40c, 41 | ||
| ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen | ||
| ESRS 2 SBM-3 E3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | ESRS E3: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
| Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e | ||
| ESRS 2 IRO-1 E3 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | ESRS 2: Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Analyse der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
| E3-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
| E3-2 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
| E3-3 | Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
| E3-4 | Wasserverbrauch | Kennzahlen und Ziele - Wasserverbrauch |
| E3-5 | Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | Nutzung der Phase-in Option |
| ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | ||
| ESRS 2 SBM-3 E5 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | ESRS E5: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e |
| ESRS 2 IRO-1 E5 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | ESRS 2: Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Analyse ressourcennutzungsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
| E5-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
| E5-2 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
| E5-3 | Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
| E5-4 | Ressourcenzuflüsse | Kennzahlen und Ziele - Ressourcenzuflüsse |
| E5-5 | Ressourcenabflüsse | Kennzahlen und Ziele - Ressourcenabflüsse |
| E5-6 | Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Nutzung der Phase-in Option |
| ESRS S1 Eigene Belegschaft | ||
| ESRS 2 SBM-2 S1 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | ESRS 2: Strategie - Interessen und Standpunkte der Stakeholder |
| ESRS 2 SBM-3 S1 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | ESRS S1: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e |
| S1-1 | Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens |
| S1-2 | Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen |
| S1-3 | Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft des Unternehmens Bedenken äußern kann | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft des Unternehmens Bedenken äußern kann |
| S1-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen--Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen |
| S1-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
| S1-6 | Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens | Kennzahlen und Ziele - Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens |
| S1-7 | Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens | Nutzung der Phase-in Option |
| S1-8 | Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog | Kennzahlen und Ziele - Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog |
| Nutzung der Phase-In Option bei Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) | ||
| S1-9 | Diversitätskennzahlen | Kennzahlen und Ziele - Diversitätskennzahlen |
| S1-10 | Angemessene Entlohnung | Kennzahlen und Ziele - Angemessene Entlohnung |
| S1-12 | Menschen mit Behinderungen | Nutzung der Phase-in Option |
| S1-13 | Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | Nutzung der Phase-in Option |
| S1-14 | Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit | Kennzahlen und Ziele - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit |
| Nutzung der Phase-In Option für Fremdarbeitskräfte, Berufskrankheiten und Ausfalltage | ||
| S1-16 | Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | Kennzahlen und Ziele - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) |
| S1-17 | Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | Kennzahlen und Ziele - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten |
| ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | ||
| ESRS 2 SBM-2 S2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | ESRS 2: Strategie - Interessen und Standpunkte der Stakeholder |
| ESRS 2 SBM-3 S2 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | ESRS S2: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
| Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e | ||
| S2-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
| S2-2 | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen |
| S2-3 | Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können |
| S2-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen. |
| S2-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
| ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften | ||
| ESRS 2 SBM-2 S3 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | ESRS 2: Strategie - Interessen und Standpunkte der Stakeholder |
| ESRS 2 SBM-3 S3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | ESRS S3: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
| Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e | ||
| S3-1 | Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften |
| S3-2 | Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen |
| S3-3 | Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen--Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können |
| S3-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen. |
| S3-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
| ESRS G1 Unternehmensführung | ||
| ESRS 2 GOV-1 G1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | ESRS 2: Governance - Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
| ESRS 2 SBM-3 G1 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | ESRS G1: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
| Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e | ||
| ESRS 2 IRO-1 G1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | ESRS 2: Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
| G1-1 | Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung |
| G1-2 | Management der Beziehungen zu Lieferanten | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Management der Beziehungen zu Lieferanten |
| G1-3 | Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
| G1-4 | Korruptions- oder Bestechungsfälle | Kennzahlen und Ziele - Korruptions- oder Bestechungsfälle |
| G1-5 | Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten | Kennzahlen und Ziele - Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten |
| G1-6 | Zahlungspraktiken | Kennzahlen und Ziele - Zahlungspraktiken |
Die nachfolgende Tabelle listet alle Datenpunkte auf, die sich aus weiteren EU-Rechtsvorschriften gemäß ESRS 2, Anlage B, ergeben. Sie zeigt an, wo diese Datenpunkte in unserem Nachhaltigkeitsbericht verortet sind, welche als "nicht wesentlich" oder "nicht relevant" eingestuft wurden und bei welchen die sogenannte "Phase-In-Option" zur Anwendung kommt.
LISTE DER DATENPUNKTE IN GENERELLEN UND THEMENBEZOGENEN STANDARDS, DIE SICH AUS ANDEREN EU-RECHTSVORSCHRIFTEN ERGEBEN (ESRS 2 ANLAGE B)
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | (1) SFDR-Referenz | (2) Säule-3-Referenz | (3) Benchmark Verordnungs-Referenz |
|---|---|---|---|
| ESRS 2 GOV-1 | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II | |
| Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d | |||
| ESRS 2 GOV-1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II | ||
| Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e | |||
| ESRS 2 GOV-4 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
| Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30 | |||
| ESRS 2 SBM-1 | Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken | Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II |
| Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i | |||
| ESRS 2 SBM-1 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II | |
| Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii | |||
| ESRS 2 SBM-1 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II | |
| Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii | |||
| ESRS 2 SBM-1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II | ||
| Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv | |||
| ESRS E1-1 | |||
| Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14 | |||
| ESRS E1-1 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 | |
| Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g | |||
| ESRS E1-4 | Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter | Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Artikel 6 |
| THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34 | |||
| ESRS E1-5 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38 | |||
| ESRS E1-5 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
| Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37 | |||
| ESRS E1-5 | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
| Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43 | |||
| ESRS E1-6 | Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 |
| THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44 | |||
| ESRS E1-6 | Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter | Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Artikel 8 Absatz 1 |
| Intensität der THG- Bruttoemissionen, Absätze 53 bis 55 | |||
| ESRS E1-7 | |||
| Abbau von Treibhausgasen und CO2 -Gutschriften, Absatz 56 | |||
| ESRS E1-9 | Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II | ||
| Risikoposition des Referenzwert Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66 | |||
| ESRS E1-9 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch - Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko. | ||
| Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a | |||
| ESRS E1-9 | |||
| Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c. | |||
| ESRS E1-9 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen - Energieeffizienz der Sicherheiten | ||
| Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 Buchstabe c. | |||
| ESRS E1-9 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1818 der Kommission, Anhang II | ||
| Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69 | |||
| ESRS E2-4 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
| Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 | Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 | |||
| Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 | |||
| ESRS E3-1 | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9 | |||
| ESRS E3-1 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Spezielle Strategie, Absatz 13 | |||
| ESRS E3-1 | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14 | |||
| ESRS E3-4 | Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe c | |||
| ESRS E3-4 | Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29 | |||
| ESRS 2 - SBM-3 - E4, | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
| Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i | |||
| ESRS 2 - SBM-3 - E4, | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Absatz 16 Buchstabe b | |||
| ESRS 2 - SBM-3 - E4, | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Absatz 16 Buchstabe c | |||
| ESRS E4-2 | Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 Buchstabe b | |||
| ESRS E4-2 | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere, Absatz 24 Buchstabe c. | |||
| ESRS E4-2 | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe d | |||
| ESRS E5-5 | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
| Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d | |||
| ESRS E5-5 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
| Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39 | |||
| ESRS 2 SBM3 - S1 | Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 | ||
| Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 Buchstabe f | |||
| ESRS 2 SBM3 - S1 | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 | ||
| Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 Buchstabe g | |||
| ESRS S1-1 | Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 | ||
| Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20 | |||
| ESRS S1-1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II | ||
| Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 | |||
| ESRS S1-1 | Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 | ||
| Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22 | |||
| ESRS S1-1 | Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 | ||
| Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23 | |||
| ESRS S1-3 | Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 | ||
| Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c | |||
| ESRS S1-14 | Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II | |
| Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c | |||
| ESRS S1-14 | Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 | ||
| Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e | |||
| ESRS S1-16 | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II | |
| Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe a | |||
| ESRS S1-16 | Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 | ||
| Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe b | |||
| ESRS S1-17 | Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 | ||
| Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 Buchstabe a | |||
| ESRS S1-17 | Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818 Artikel 12 Absatz 1 | |
| Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a | |||
| ESRS 2 SBM3 - S2 | Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 | ||
| Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 Buchstabe b | |||
| ESRS S2-1 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
| Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17 | |||
| ESRS S2-1 | Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
| Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18 | |||
| ESRS S2-1 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818 Artikel 12 Absatz 1 | |
| Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19 | |||
| ESRS S2-1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II | ||
| Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 | |||
| ESRS S2-4 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
| Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36 | |||
| ESRS S3-1 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
| Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16 | |||
| ESRS S3-1 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818 Artikel 12 Absatz 1 | |
| Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17 | |||
| ESRS S3-4 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
| Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36 | |||
| ESRS S4-1 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
| Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16 | |||
| ESRS S4-1 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818 Artikel 12 Absatz 1 | |
| Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17 | |||
| ESRS S4-4 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
| Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35 | |||
| ESRS G1-1 | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
| Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b | |||
| ESRS G1-1 | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
| Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe d | |||
| ESRS G1-4 | Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II | |
| Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 Buchstabe a | |||
| ESRS G1-4 | Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
| Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | (4) EU-Klimagesetz-Referenz | Abschnitt im Nachhaltigkeitsbericht |
|---|---|---|
| ESRS 2 GOV-1 | Governance - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | |
| Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d | ||
| ESRS 2 GOV-1 | Governance - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | |
| Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e | ||
| ESRS 2 GOV-4 | Governance - Erklärung zur Sorgfaltspflicht | |
| Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30 | ||
| ESRS 2 SBM-1 | Strategie - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | |
| Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i | ||
| ESRS 2 SBM-1 | Datenpunkt nicht relevant | |
| Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii | ||
| ESRS 2 SBM-1 | Datenpunkt nicht relevant | |
| Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii | ||
| ESRS 2 SBM-1 | Datenpunkt nicht relevant | |
| Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv | ||
| ESRS E1-1 | Verordnung (EU) 2021 / 1119, Artikel 2 Absatz 1 | Strategie - Übergangsplan für den Klimaschutz |
| Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14 | ||
| ESRS E1-1 | Strategie - Übergangsplan für den Klimaschutz | |
| Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g | ||
| ESRS E1-4 | Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | |
| THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34 | ||
| ESRS E1-5 | Kennzahlen und Ziele - Energieverbrauch und Energiemix | |
| Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38 | ||
| ESRS E1-5 | Kennzahlen und Ziele - Energieverbrauch und Energiemix | |
| Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37 | ||
| ESRS E1-5 | Kennzahlen und Ziele - Energieverbrauch und Energiemix | |
| Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43 | ||
| ESRS E1-6 | Kennzahlen und Ziele - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG Gesamtemissionen | |
| THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44 | ||
| ESRS E1-6 | Kennzahlen und Ziele - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG Gesamtemissionen | |
| Intensität der THG- Bruttoemissionen, Absätze 53 bis 55 | ||
| ESRS E1-7 | Verordnung (EU) 2021 / 1119, Artikel 2 Absatz 1 | Datenpunkt nicht wesentlich |
| Abbau von Treibhausgasen und CO2 -Gutschriften, Absatz 56 | ||
| ESRS E1-9 | Nutzung der Phase-in Option | |
| Risikoposition des Referenzwert Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66 | ||
| ESRS E1-9 | Nutzung der Phase-in Option | |
| Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a | ||
| ESRS E1-9 | ||
| Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c. | ||
| ESRS E1-9 | Nutzung der Phase-in Option | |
| Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 Buchstabe c. | ||
| ESRS E1-9 | Nutzung der Phase-in Option | |
| Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69 | ||
| ESRS E2-4 | Kennzahlen und Ziele - Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung | |
| Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 | ||
| ESRS E3-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | |
| Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9 | ||
| ESRS E3-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | |
| Spezielle Strategie, Absatz 13 | ||
| ESRS E3-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | |
| Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14 | ||
| ESRS E3-4 | Kennzahlen und Ziele - Wasserverbrauch | |
| Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe c | ||
| ESRS E3-4 | Kennzahlen und Ziele - Wasserverbrauch | |
| Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29 | ||
| ESRS 2 - SBM-3 - E4, | Datenpunkt nicht wesentlich | |
| Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i | ||
| ESRS 2 - SBM-3 - E4, | Datenpunkt nicht wesentlich | |
| Absatz 16 Buchstabe b | ||
| ESRS 2 - SBM-3 - E4, | Datenpunkt nicht wesentlich | |
| Absatz 16 Buchstabe c | ||
| ESRS E4-2 | Datenpunkt nicht wesentlich | |
| Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 Buchstabe b | ||
| ESRS E4-2 | Datenpunkt nicht wesentlich | |
| Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere, Absatz 24 Buchstabe c. | ||
| ESRS E4-2 | Datenpunkt nicht wesentlich | |
| Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe d | ||
| ESRS E5-5 | Kennzahlen und Ziele - Ressourcenabflüsse | |
| Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d | ||
| ESRS E5-5 | Kennzahlen und Ziele - Ressourcenabflüsse | |
| Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39 | ||
| ESRS 2 SBM3 - S1 | ESRS S1: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | |
| Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 Buchstabe f | ||
| ESRS 2 SBM3 - S1 | ESRS S1: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | |
| Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 Buchstabe g | ||
| ESRS S1-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens | |
| Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20 | ||
| ESRS S1-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens | |
| Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 | ||
| ESRS S1-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens | |
| Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22 | ||
| ESRS S1-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens | |
| Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23 | ||
| ESRS S1-3 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft des Unternehmens Bedenken äußern können | |
| Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c | ||
| ESRS S1-14 | Kennzahlen und Ziele - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit | |
| Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c | Nutzung der Phase-In Option für Fremdarbeitskräfte, Berufskrankheiten und Ausfalltage | |
| ESRS S1-14 | Kennzahlen und Ziele - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Nutzung der Phase-In Option für Fremdarbeitskräfte, Berufskrankheiten und Ausfalltage | |
| Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e | ||
| ESRS S1-16 | Kennzahlen und Ziele - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | |
| Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe a | ||
| ESRS S1-16 | Kennzahlen und Ziele - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | |
| Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe b | ||
| ESRS S1-17 | Kennzahlen und Ziele - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | |
| Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 Buchstabe a | ||
| ESRS S1-17 | Kennzahlen und Ziele - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | |
| Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a | ||
| ESRS 2 SBM3 - S2 | ESRS S2: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | |
| Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 Buchstabe b | ||
| ESRS S2-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | |
| Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17 | ||
| ESRS S2-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | |
| Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18 | ||
| ESRS S2-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | |
| Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19 | ||
| ESRS S2-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | |
| Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 | ||
| ESRS S2-4 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | |
| Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36 | ||
| ESRS S3-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften | |
| Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16 | ||
| ESRS S3-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | |
| Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17 | ||
| ESRS S3-4 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | |
| Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36 | ||
| ESRS S4-1 | Datenpunkt nicht wesentlich | |
| Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16 | ||
| ESRS S4-1 | Datenpunkt nicht wesentlich | |
| Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17 | ||
| ESRS S4-4 | Datenpunkt nicht wesentlich | |
| Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35 | ||
| ESRS G1-1 | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung | |
| Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b | ||
| ESRS G1-1 | Datenpunkt nicht relevant | |
| Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe d | ||
| ESRS G1-4 | Kennzahlen und Ziele - Korruptions- oder Bestechungsfälle | |
| Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 Buchstabe a | ||
| ESRS G1-4 | Kennzahlen und Ziele - Korruptions- oder Bestechungsfälle | |
| Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b |
2. Umweltinformationen
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020 / 852 (Taxonomie-Verordnung)
Die Verordnung (EU) 2020 / 852 - nachfolgend EU-Taxonomie genannt - ist ein zentrales Instrument des Europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans "Finanzierung nachhaltigen Wachstums". Sie dient der angestrebten Umsetzung der Umweltziele der EU bis 2050. Ziel der EU-Taxonomie ist es, durch standardisierte Bewertungskriterien Transparenz darüber zu schaffen, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Auf diese Weise soll bei Kapitalmarktakteuren ein einheitliches Verständnis der Nachhaltigkeitsbewertung entstehen, das die gezielte Lenkung von Finanzmitteln in jene Bereiche fördert, die den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise unterstützen.
Im weiteren Verlauf dieses Abschnitts verwenden wir bei Bedarf folgende Abkürzungen für die sechs Umweltziele:
| ― | Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation) |
| ― | Anpassung an den Klimawandel: CCA (Climate Change Adaption) |
| ― | Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC (Pollution Prevention and Control) |
| ― | Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen: WTR (Water and Marine Resources) |
| ― | Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy) |
| ― | Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme: BIO (Biodiversity and Ecosystems) |
Auf Grundlage von Artikel 8 Absatz 1 der EU-Taxonomie sowie der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte berichtet thyssenkrupp im Rahmen der Angaben im Nachhaltigkeitsbericht über Art und Umfang der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten des Konzerns. Erstmals erfolgt diese Berichterstattung in vollem Umfang - sowohl zur Taxonomiefähigkeit als auch zur Taxonomiekonformität - für sämtliche Umweltziele.
Wegen ungeklärter Rechtsbegriffe ergeben sich noch Unklarheiten in der Auslegung der EU-Taxonomie und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte.
Taxonomiefähige Geschäftsaktivitäten
Als taxonomiefähig gilt eine Geschäftsaktivität, wenn sie einer der in den delegierten Rechtsakten der EU-Taxonomie konkret beschriebenen Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet werden kann - unabhängig von der Erfüllung der zugehörigen technischen Bewertungskriterien. Ist eine derartige Zuordnung nicht möglich, gilt eine Aktivität als nicht taxonomiefähig.
Methodische Grundsätze zur Taxonomiefähigkeit
Auf Grundlage einer unternehmensinternen Festlegung werden Geschäftsaktivitäten nur dann in die Berichterstattung zur EU-Taxonomie einbezogen, wenn sie externe Umsatzerlöse erzielen oder - bei forschungs- und entwicklungsbezogenen Tätigkeiten - Investitions- (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx) auslösen. Für beide Fälle ist die Wesentlichkeitsschwelle auf 1 Mio € festgelegt.
Geschäftsaktivitäten von Einheiten, die nicht in den Konzernabschluss von thyssenkrupp einbezogen werden - weder voll noch anteilig - sind von der Berichterstattung zur EU-Taxonomie ausgenommen. Das gilt v.a. für nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen sowie Beteiligungen.
Vorgehen zur Bestimmung taxonomiefähiger Geschäftsaktivitäten
Zur Bestimmung der taxonomiefähigen Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp werden die delegierten Rechtsakte zu den Umweltzielen der EU-Taxonomie durch ein zentrales Expertenteam ausgewertet. Geschäftsaktivitäten, die mit den darin beschriebenen Tätigkeiten übereinstimmen, werden den entsprechenden Wirtschaftskategorien zugeordnet. Die daraus abgeleitete Vorauswahl potenziell taxonomiefähiger Aktivitäten wird anschließend gemeinsam mit den jeweils zuständigen Segmenten und Einheiten fachlich bewertet sowie auf Wesentlichkeit geprüft. Im Anschluss daran wird eine finale Auswahl getroffen. Im Rahmen dieses Prozesses werden auch jene Aktivitäten, die in früheren Berichtsjahren als taxonomiefähig eingestuft und berichtet wurden, erneut einer fachlichen Prüfung und Validierung unterzogen.
Im Rahmen des Prozesses zur Bestimmung taxonomiefähiger Geschäftsaktivitäten wurden im Berichtsjahr die Leistungen von thyssenkrupp nucera aus dem Segment Decarbon Technologies im Bereich der Chloralkali-Produktion - darunter das Wiederbeschichten von Elektroden, die Modernisierung von Elektrolyseuren und die Lieferung von Ersatzteilen - als taxonomiefähig bewertet, den Kategorien CE 5.1 "Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung" und CE 5.2 "Verkauf von Ersatzteilen" zugeordnet und in die Berichterstattung aufgenommen. Darüber hinaus wurde die FTR® -(Flakes-to-Resin)-Recyclingtechnologie von Uhde, die Post-Consumer-PET-Flakes in neues PET-Harz umwandeln und infolgedessen wieder dem Kunststoffkreislauf zuführen kann, als taxonomiefähig eingeordnet, der Kategorie CE 2.7 "Sortierung und stoffliche Rückgewinnung von nicht gefährlichen Abfällen" zugewiesen und ebenfalls in die Berichterstattung aufgenommen.
Bezogen auf das Berichtsjahr gelten nachfolgende Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp als taxonomiefähig:
TAXONOMIEFÄHIGE GESCHÄFTSAKTIVITÄTEN VON THYSSENKRUPP
| Umweltziel | Nr. | Wirtschaftstätigkeit gemäß den delegierten Rechtsakten | Geschäftsaktivität oder Produkt |
|---|---|---|---|
| CCM | 3.1 | Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | Großwälzlager für Windturbinen |
| CCM | 3.2 | Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | Wasserelektrolyse-Technologie |
| Grüne Chemikalien | |||
| CCM | 3.6 | Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | Sauerstoffverzehrkathode |
| EnviNOx® -Technologie | |||
| PLAneo® -Technologie Biopolymere | |||
| Clean Ammoniak (Düngemittel) | |||
| Gaswäsche-Technologien | |||
| polysius® pure oxyfuel | |||
| polysius® activated clay | |||
| meca-clay (mechano-chemische Aktivierung) | |||
| CCM | 3.9 | Herstellung von Eisen und Stahl | Stahlproduktion |
| CCM | 3.18 | Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | Automobilkomponenten |
| Automobilkomponenten | |||
| Automobilkomponenten | |||
| CCM | 3.21 | Herstellung von Luftfahrzeugen | Luftfahrzeugbauteile |
| Luftfahrzeugbauteile und Dienstleistungen | |||
| CCM | 5.9 | Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | Schlackenaufbereitung |
| CCM | 6.6 | Güterbeförderung im Straßenverkehr | Logistikdienstleistungen |
| CCM | 6.14 | Schienenverkehrsinfrastruktur | Stahlschwellen |
| CE | 2.4 | Behandlung gefährlicher Abfälle | Phosphorgips-Recyclingtechnologie |
| CE | 2.7 | Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | FTR© Recyclingtechnologie |
| CE | 4.1 | Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | Digital Products |
| toii® | |||
| CE | 5.1 | Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | Dienstleistungen Chloralkali-Produktion |
| CE | 5.2 | Verkauf von Ersatzteilen | Dienstleistungen Chloralkali-Produktion |
| Umweltziel | Segment | Einheit |
|---|---|---|
| CCM | Decarbon Technologies | Rothe Erde |
| CCM | Decarbon Technologies | nucera |
| Decarbon Technologies | Uhde | |
| CCM | Decarbon Technologies | nucera |
| Decarbon Technologies | Uhde | |
| Decarbon Technologies | Uhde | |
| Decarbon Technologies | Uhde | |
| Decarbon Technologies | Uhde | |
| Decarbon Technologies | Polysius | |
| Decarbon Technologies | Polysius | |
| Decarbon Technologies | Polysius | |
| CCM | Steel Europe | - |
| CCM | Automotive Technology | - |
| Decarbon Technologies | Rothe Erde | |
| Materials Services | - | |
| CCM | Decarbon Technologies | Rothe Erde |
| Materials Services | Aerospace | |
| CCM | Materials Services | MillServices & Systems |
| CCM | Materials Services | Supply Chain Services |
| CCM | Materials Services | Schulte |
| CE | Decarbon Technologies | Uhde |
| CE | Decarbon Technologies | Uhde |
| CE | Decarbon Technologies | Uhde |
| Materials Services | Materials IoT | |
| CE | Decarbon Technologies | nucera |
| CE | Decarbon Technologies | nucera |
Taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten
Eine Geschäftsaktivität gilt als taxonomiekonform, wenn sie die technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie erfüllt und dadurch wesentlich zu mindestens einem Umweltziel beiträgt. Gleichzeitig darf sie gemäß Artikel 17 keine erheblichen Nachteile im Hinblick auf die anderen Umweltziele verursachen ("Do No Significant Harm", DNSH) und muss überdies die Mindestschutzanforderungen nach Artikel 18 einhalten.
Zur Prüfung der Konformität taxonomiefähiger Geschäftsaktivitäten erstellt thyssenkrupp auf Grundlage der delegierten Rechtsakte Anforderungsprofile für jede relevante Wirtschaftstätigkeit. Diese beinhalten die qualitativen und quantitativen Bewertungskriterien sowie die daraus resultierenden Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung. Sie bilden die Grundlage für die standort- und segmentbezogenen Konformitätsprüfungen im Berichtsjahr. Der Gesamtprozess wird durch ein interdisziplinäres Expertenteam zentral koordiniert und gemeinsam mit den operativen Einheiten umgesetzt.
Im Rahmen der Konformitätsprüfungen stellen Umsatzerlöse die vorrangige Rechengröße zur Ableitung der technischen Bewertungskriterien dar. Das gilt auch für die einer Wirtschaftsaktivität zugeordneten Investitions- und Betriebsausgaben, unabhängig von deren spezifischem Verwendungszweck. Zwar können solche Ausgaben teilweise auch anderen, in den delegierten Rechtsakten definierten Wirtschaftstätigkeiten mit abweichenden Kriterien zugeordnet werden, doch wird dies durch die Anwendung des Prinzips "Umsatz führt" ausgeschlossen. Die Konformitätsprüfung richtet sich demnach nach der umsatzgenerierenden Aktivität. Bei forschungs- oder entwicklungsbezogenen Aktivitäten ohne externe Umsatzerlöse erfolgt die Ableitung der Kriterien ersatzweise über die zugehörigen CapEx- oder OpEx-Aufwendungen.
Investitionsausgaben, die im Rahmen eines sogenannten CapEx-Plans getätigt werden, stellen eine Besonderheit bei der Konformitätsprüfung dar, da die erforderlichen Nachweise über die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien zum Berichtszeitpunkt noch nicht vollständig vorliegen und nachgelagert bereitgestellt werden.
Im Folgenden werden alle Geschäftsaktivitäten aufgeführt, die im Berichtsjahr mit positivem Ergebnis im Hinblick auf die Konformität geprüft wurden. Dies umfasst auch eine Beschreibung der jeweils anzuwendenden Bewertungskriterien und der Methodik zur Überprüfung des wesentlichen Umweltbeitrags sowie etwaiger tätigkeitsspezifischer DNSH-Kriterien. Die Vorgehensweise zur Prüfung allgemeiner DNSH-Vorgaben und des Mindestschutzes laut Artikel 18 wird separat erläutert.
CCM 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
In den technischen Bewertungskriterien ist festgelegt, dass die hergestellten Technologien nur dann zum Klimaschutz beitragen, wenn sie der Erzeugung erneuerbarer Energie gemäß Artikel 2 Nr. 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 dienen. Bei thyssenkrupp wird der Einsatz der hergestellten Großwälzlager in Windenergieanlagen durch Ausgangsrechnungen nachgewiesen, aus denen Kundengruppen abgeleitet werden können. Die DNSH-Kriterien wurden auf Grundlage der allgemeinen Prüfverfahren und Nachweisdokumente geprüft. Für relevante Standorte in Drittstaaten, konkret in China, wurde zudem eine Äquivalenzbeurteilung durchgeführt. Hierbei wurden relevante europäische Rechtsakte (Verordnung (EU) 2020/852, Richtlinie 2000/60/EG, Richtlinie 2011 /92/EU) mit geeigneten chinesischen Gesetzen, darunter das Water Law of the People's Republic of China und das Environmental Impact Assessment Law of the People's Republic of China einschließlich der dazugehörigen technischen Leitlinien verglichen. Auf Grundlage dieser Analyse wurde eine Gleichwertigkeit der umweltrechtlichen Anforderungen de jure zugrunde gelegt.
CCM 3.2 Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff
Die technischen Bewertungskriterien legen fest, dass Anlagen nur dann als Beitrag zum Klimaschutz gelten, wenn sie der Erzeugung von Wasserstoff oder Wasserstoffderivaten dienen und die erzeugten Produkte über den Lebenszyklus Treibhausgaseinsparungen nach Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 erreichen. Für die im Berichtsjahr geprüften Wasserelektrolyseanlagen wurden Vergabeunterlagen des EU-Innovationsfonds dafür als Nachweis herangezogen. Die DNSH-Kriterien wurden nach den allgemeinen Verfahren und Dokumenten geprüft.
CCM 3.9 Herstellung von Eisen und Stahl
Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz ist gemäß technischen Bewertungskriterien dann gegeben, wenn die für die einzelnen Schritte der Eisen- und Stahlherstellung festgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und - soweit relevant - verfahrensabhängige Vorgaben zum Einsatz von Sekundärrohstoffen erfüllt sind. Für die Flachstahlprodukte bluemint® pure und bluemint® recycled wurde diese Voraussetzung bestätigt, da die bilanziell ermittelten Emissionen innerhalb der geforderten Grenzwerte liegen. Hierfür wurden produktspezifische Bescheinigungen eines unabhängigen Zertifizierers herangezogen. Vorgaben zum Einsatz von Sekundärrohstoffen sind für beide Produkte verfahrensbedingt nicht relevant. Die Erfüllung der DNSH-Kriterien wurde nach den allgemeinen Prüfverfahren und Nachweisdokumenten geprüft. Für diese Wirtschaftsaktivität ist ferner die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nach den Besten Verfügbaren Techniken (BVT) erforderlich. Am Standort Duisburg belegen bestehende Betriebsgenehmigungen nach europäischem und nationalem Recht die Einhaltung der für die Eisen- und Stahlerzeugung geltenden Emissionsgrenzwerte. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum keine medienübergreifenden Umweltauswirkungen festgestellt.
CCM 3.18 Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten
Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz ist gemäß technischen Bewertungskriterien dann gegeben, wenn produzierte Komponenten eine wichtige Funktion für die Dekarbonisierung des Mobilitätssektors ausüben, etwa durch ihren Einsatz in Fahrzeugen ohne direkte CO2-Abgasemissionen wie batterieelektrischen Fahrzeugen (Battery Electric Vehicle, BEV). Im Berichtsjahr wurden Automobilkomponenten von thyssenkrupp Automotive Technology und Materials Services auf Taxonomiekonformität geprüft, die ausschließlich in Elektrofahrzeugen eingesetzt werden. Hierfür wurde eine Analyse von Fahrzeugprojekten durchgeführt, um die Eigenschaft "100 %-BEV" festzustellen. Die Erfüllung der DNSH-Kriterien wurde auf Basis der allgemeinen Verfahren und Nachweisdokumente geprüft. Für relevante Standorte in Drittstaaten, konkret in China, USA und Mexiko, wurde eine Äquivalenzbeurteilung durchgeführt. In China erfolgte ein Vergleich der relevanten europäischen Rechtsakte (Verordnung (EU) 2020 / 852, Richtlinie 2000 / 60 / EG, Richtlinie 2011 / 92 / EU) mit dem Water Law of the People's Republic of China sowie dem Environmental Impact Assessment Law einschließlich technischer Leitlinien, wobei eine Gleichwertigkeit der umweltrechtlichen Anforderungen de jure festgestellt wurde. Für die USA und Mexiko wurden ebenso einschlägige nationale Rechtsgrundlagen berücksichtigt, darunter der Clean Water Act (CWA), der National Environmental Policy Act (NEPA) und relevante EPA-Regularien für die USA sowie die Ley de Aguas Nacionales, verschiedene Normas Oficiales Mexicanas (NOMs) und die Ley General del Equilibrio Ecológico y la Protección al Ambiente (LGEEPA) für Mexiko, die im Ergebnis als im Wesentlichen gleichwertig bewertet wurden.
CCM 5.9 Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen
Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz ist laut technischen Bewertungskriterien dann gegeben, wenn mindestens 50 % des Gewichts der verwerteten nicht gefährlichen Abfälle in Sekundärrohstoffe umgewandelt werden und diese Primärrohstoffe ersetzen können. Die im Berichtsjahr auf Konformität geprüfte Schlackenaufbereitung übertraf diese Quote und die gewonnenen Sekundärrohstoffe ersetzen Primärbaustoffe und -düngemittel. Der Nachweis hierfür war eine Analyse eines auf Baustoffe spezialisierten Forschungsinstituts. Die Prüfung der Einhaltung der DNSH-Kriterien wurde auf Grundlage der allgemeinen Prüfverfahren und Nachweisdokumente durchgeführt.
DNSH-Kriterien "Anpassung an den Klimawandel"
Gemäß den DNSH-Kriterien zur Anpassung an den Klimawandel sind eine Klimarisikoanalyse und eine Vulnerabilitätsbewertung durchzuführen. Auf dieser Grundlage müssen geeignete Anpassungsmaßnahmen bewertet und bei Bedarf umgesetzt werden, um die identifizierten Risiken wirksam zu steuern. Für die im Berichtsjahr auf Taxonomiekonformität geprüften Geschäftsaktivitäten fand eine standortbezogene Analyse möglicher Klimagefahren auf Basis anerkannter Klimaszenarien - insbesondere RCP2.6 und RCP8.5 - statt. Wenn Risiken identifiziert wurden, ging diese Information an die Standorte, damit die faktische Vulnerabilität - das heißt, die standortspezifischen Eintrittswahrscheinlichkeiten unter Berücksichtigung lokaler Bedingungen - gegenüber diesen Klimagefahren mithilfe lokaler Sensitivitätsanalysen bestimmt werden konnte. Zudem wurden geeignete Anpassungslösungen identifiziert und anlassbezogen umgesetzt.
DNSH-Kriterien "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen"
Gemäß den DNSH-Kriterien in Bezug auf eine nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen ist eine Risikoanalyse zur Wasserqualität und -verfügbarkeit durchzuführen sowie anlassbezogen Abhilfemaßnahmen einzuleiten - sofern diese nicht bereits durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß Richtlinie 2011 / 92 / EU abgedeckt sind. In Drittländern sind solche Analysen auf Grundlage nationalen Rechts oder internationaler Standards umzusetzen, sofern diese ein vergleichbares Schutzniveau aufweisen. Für alle im Berichtsjahr konformitätsgeprüften Tätigkeiten wurden standortbezogene Nachweise eingeholt, anhand derer die Einhaltung dieser Anforderungen geprüft werden konnte - bspw. Genehmigungen, UVP-Dokumente, Umweltaudits oder eigenständige Risikoanalysen.
DNSH-Kriterien "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft"
Die DNSH-Kriterien zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft verlangen in der Regel eine Bewertung der Verfügbarkeit sowie gegebenenfalls die Anwendung geeigneter Verfahren, die folgende Praktiken fördern:
| ― | Einsatz von Sekundärrohstoffen und wiederverwendeten Komponenten in hergestellten Produkten |
| ― | Produktdesign zur Erhöhung von Haltbarkeit, Recycling-, Demontage- und Anpassungsfähigkeit |
| ― | Abfallbewirtschaftung, bei der Recycling gegenüber Entsorgung priorisiert wird |
| ― | Informations- und Rückverfolgbarkeitskonzepte für bedenkliche Stoffe in Produkten |
Für alle im Berichtsjahr konformitätsgeprüften Geschäftsaktivitäten wurde standortbezogen entweder eine Bewertung der Verfügbarkeit und Anwendung geforderter Verfahren und Praktiken durchgeführt oder auf bestehende Nachweise zurückgegriffen, aus denen sich die Erfüllung dieser Anforderungen ableiten lässt - darunter Betriebsgenehmigungen, Compliance- und Umweltaudits sowie produktspezifische Unterlagen zur Materialzusammensetzung oder in Bezug auf anderen relevante Eigenschaften.
DNSH-Kriterien "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung"
Die DNSH-Kriterien in diesem Bereich verlangen, dass Wirtschaftstätigkeiten nicht zur Herstellung, Verwendung oder zum Inverkehrbringen bestimmter Stoffe oder Stoffgruppen führen, die gemäß europäischer Regulierung eingeschränkt oder verboten sind. Dies betrifft insbesondere:
| ― | Persistente organische Schadstoffe gemäß Anhang I und II der Verordnung (EU) 2019 / 1021 |
| ― | Quecksilber, Quecksilberverbindungen und -gemische laut Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017 / 852 |
| ― | Ozonabbauende Stoffe gemäß Anhang I und II der Verordnung (EG) Nr. 1005 / 2009 |
| ― | Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten gemäß Anhang II der Richtlinie 2011 / 65 /EU |
| ― | Chemikalien gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 (REACH) |
| ― | SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) > 0,1 Massenprozent, identifiziert nach REACH Artikel 59 Absatz 1, sofern sie Artikel 57 seit mindestens 18 Monaten erfüllen |
Ausnahmen gelten wenn:
| ― | Stoffe nur als unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen vorliegen |
| ― | die Vorgaben der jeweiligen Verordnung vollständig eingehalten werden, oder |
| ― | für SVHC-Stoffe nachweislich keine Alternativen verfügbar sind und sie kontrolliert eingesetzt werden |
Für alle im Berichtsjahr konformitätsgeprüften Geschäftsaktivitäten wurden standortbezogene Nachweise eingeholt, die bestätigen, dass keine der genannten Stoffe - weder als solche, in Gemischen noch in Erzeugnissen - verwendet oder in Verkehr gebracht werden, bzw. nur im Rahmen der zulässigen Ausnahmen. Geeignete Nachweise sind insbesondere:
| ― | CLP-Stofflisten (Classification, Labelling and Packaging; CLP) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272 / 2008 |
| ― | Konformitätserklärungen |
| ― | Sicherheitsdatenblätter (SDB) |
| ― | RoHS-Erklärungen (Restriction of Hazardous Substances; RoHS) |
DNSH-Kriterien "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme"
Die DNSH-Kriterien in Bezug auf den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme verlangen die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder gleichwertigen Bewertung gemäß Richtlinie 2011 / 92 /EU, einschließlich der Umsetzung erforderlicher Abhilfe- und Ausgleichsmaßnahmen. Für Geschäftsaktivitäten, die in oder in der Nähe biodiversitätssensibler Gebiete ausgeübt werden - etwa Natura-2000-Gebiete, UNESCO-Welterbestätten oder andere Schutzgebiete - sind bei Bedarf zusätzliche Verträglichkeitsprüfungen nach der Vogelschutz- (2009 / 147 /EG) bzw. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) (92 / 43 /EWG) durchzuführen. Sofern erforderlich, sind Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Erhaltungsziele umzusetzen. In Drittländern sind nationale Vorschriften und internationale Standards anzuwenden, sofern sie ein gleichwertiges Schutzniveau bieten. Für die im Berichtsjahr konformitätsgeprüften Aktivitäten wurden standortbezogene Nachweise eingeholt, anhand derer die Erfüllung der Anforderungen geprüft werden konnte - darunter:
| ― | Betriebsgenehmigungen |
| ― | UVP-Vorprüfungen oder vollständige UVP |
| ― | Umweltaudits |
| ― | Risikoanalysen zu Biodiversität und Ökosystemschutz |
Einhaltung der Mindestschutzanforderungen
Gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie müssen Unternehmen bestimmte Mindestschutzanforderungen erfüllen, um Umsatzerlöse, Investitionen oder Betriebsausgaben als taxonomiekonform ausweisen zu dürfen. Dies setzt voraus, dass im Unternehmen Verfahren etabliert sind, die der Einhaltung zentraler internationaler Standards dienen - darunter die:
| ― | OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen |
| ― | UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGP) |
| ― | ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit |
| ― | Internationale Charta der Menschenrechte |
Bei thyssenkrupp sind diese Anforderungen in verbindlichen Konzernrichtlinien verankert - im Code of Conduct (CoC), in der Grundsatzerklärung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten oder in der Erklärung zur Unternehmensführung. Ergänzend sind konzernweite Kontroll- und Steuerungssysteme wie Compliance-, Risiko- und internes Kontrollmanagement implementiert, die der Einhaltung der Mindeststandards und der Einleitung von Abhilfemaßnahmen dienen. Die Wirksamkeit dieser Verfahren wird regelmäßig überprüft.
Berechnungen im Rahmen der EU-Taxonomie
Die Rechengrößen für monetäre Bewertungen im Rahmen der EU-Taxonomie sind Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx). Sie ergeben sich aus den in der folgenden Tabelle genannten Einzelpositionen. Zur Ermittlung dieser Größen wertet ein Expertenteam dafür relevante Erfassungsprozesse und Buchungskonten aus. Die Informationen werden auf Ebene operativer Einheiten erhoben, anschließend konzernweit aggregiert und validiert.
UMSATZERLÖSE, INVESTITIONS- UND BETRIEBSAUSGABEN NACH EU-TAXONOMIE
Umsatzerlöse1
Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
Erlöse aus Leasingverträgen (IFRS 16)
Investitionsausgaben (CapEx)2
Zugänge Sachanlagen (IAS 16)
Zugänge Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden (IAS 40)
Zugänge immaterielle Vermögenswerte (IAS 38)
Zugänge Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (IFRS 16) ohne Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen und Neubewertungen inklusive solcher aus Wertaufholungen und Wertminderungen3)
Zugänge im Zusammenhang mit den zuvor genannten Vermögenswerten aus Unternehmenszusammenschlüssen
Betriebsausgaben (OpEx)
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Aufwendungen für kurzlaufende oder geringwertige Leasingverhältnisse
Aufwendungen für Gebäudesanierungen und Wartungs- und Reparaturmaßnahmen von Sachanlagen
1) die Umsatzerlöse entsprechen dem in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzernabschlusses ausgewiesenen Betrag
2) für weiterführende Informationen siehe Anhang-Nr. 04 Immaterielle Vermögenswerte und Anhang-Nr. 05 Sachanlagen des Konzernabschlusses
3) das gilt auch für Zugänge nach IAS 16, IAS 40, IAS 38
Die Berechnung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Umsatzerlöse, Investitions- (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) erfolgt auf Grundlage von Artikel 8 der EU-Taxonomie sowie den Offenlegungsanforderungen aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2178. Die Basis dafür sind die oben aufgeführten Einzelpositionen, die den im Berichtszeitraum taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Geschäftsaktivitäten direkt oder mittels Allokationsschlüssel zugeordnet wurden. Einzelpositionen, die keiner taxonomiefähigen Geschäftsaktivität zugeordnet werden können, gelten als nicht taxonomiefähig und fließen in die nicht taxonomiefähigen Anteile der Rechengrößen ein. Die Zusammensetzung von Zähler und Nenner der Leistungsindikatoren der EU-Taxonomie ergibt sich ebenfalls aus den Anforderungen gemäß Anhang I der oben genannten Verordnung und ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
BERECHNUNG DER LEISTUNGSINDIKATOREN DER EU-TAXONOMIE
| Leistungsindikator | Zähler | Nenner |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | Umsatzerlöse aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten | Gesamte Umsatzerlöse |
| Investitionsausgaben (CapEx) | a) Investitionsausgaben für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten | Gesamte Investitionsausgaben |
| b) Investitionsausgaben die Teil eines CapEx-Plans sind | ||
| c) Investitionsausgaben gemäß (EU) 2021 / 2178 Anhang I Nr. 1.1.2.2. Buchst. c) | ||
| Betriebsausgaben (OpEx) | a) Betriebsausgaben für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten | Gesamte Betriebsausgaben |
| b) Betriebsausgaben die Teil eines CapEx-Plans sind | ||
| c) Betriebsausgaben gemäß (EU) 2021 / 2178 Anhang I Nr. 1.1.3.2. Buchst. c) |
Um Doppelzählungen über mehrere Wirtschaftstätigkeiten hinweg nach Anhang I Nummer 1.2.2.1 (EU) 2021 / 2178 zu vermieden, werden Umsatzerlöse sowie Investitions- und Betriebsausgaben diesen direkt zugeordnet. Ist die direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgt die Zuordnung anhand sachgerechter Allokationsschlüssel. Diese können sich etwa auf Kundengruppen stützen, bei Umsatzerlösen auch auf marktorientierte Stichproben sowie bei Investitionsausgaben und Betriebsausgaben auf Stückzahlen. Eine Doppelzählung über verschiedene Umweltziele hinweg gemäß Anhang I Nummer 1.2.2.2 der oben genannten Verordnung wird vermieden, indem sämtliche Beträge grundsätzlich nur einem Umweltziel der EU-Taxonomie zugewiesen werden.
Performance im Rahmen der EU-Taxonomie
Bezogen auf das Berichtsjahr 2024 / 2025 beliefen sich die Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten auf 18.056 Mio €, was einem Anteil von 55 % an den gesamten Umsatzerlösen des Konzerns entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine im Wesentlichen durch die insgesamt rückläufige Geschäftstätigkeit verursachte Abnahme um 1.605 Mio € bzw. einem Prozentpunkt dar.
Das taxonomiefähige CapEx belief sich auf 1.073 Mio € und erhöhte sich damit um 154 Mio € gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil an den gesamten Investitionsausgaben blieb mit 72 % unverändert.
Das taxonomiefähige OpEx lag bei 1.304 Mio € und betrug damit 82 % der gesamten Betriebsausgaben. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Rückgang um 57 Mio € bzw. drei Prozentpunkte dar.
UMFANG DER TAXONOMIEFÄHIGKEIT UND -KONFORMITÄT JE UMWELTZIEL - UMSATZERLÖSE
| Umsatzanteil am Gesamtumsatz | taxonomiekonform je Ziel | taxonomiefähig je Ziel |
|---|---|---|
| CCM | 3,0 % | 51,7 % |
| CCA | 0,0 % | 0,0 % |
| WTR | 0,0 % | 0,0 % |
| CE | 0,0 % | 0,3 % |
| PPC | 0,0 % | 0,0 % |
| BIO | 0,0 % | 0,0 % |
UMFANG DER TAXONOMIEFÄHIGKEIT UND -KONFORMITÄT JE UMWELTZIEL - INVESTITIONSAUSGABEN (CAPEX)
| CapEx-Anteil am Gesamt-CapEx | taxonomiekonform je Ziel | taxonomiefähig je Ziel |
|---|---|---|
| CCM | 8,7 % | 63,3 % |
| CCA | 0,0 % | 0,0 % |
| WTR | 0,0 % | 0,0 % |
| CE | 0,0 % | 0,0 % |
| PPC | 0,0 % | 0,0 % |
| BIO | 0,0 % | 0,0 % |
UMFANG DER TAXONOMIEFÄHIGKEIT UND -KONFORMITÄT JE UMWELTZIEL - BETRIEBSAUSGABEN (OPEX)
| OpEx-Anteil am Gesamt-OpEx | taxonomiekonform je Ziel | taxonomiefähig je Ziel |
|---|---|---|
| CCM | 1,7 % | 80,7 % |
| CCA | 0,0 % | 0,0 % |
| WTR | 0,0 % | 0,0 % |
| CE | 0,0 % | 0,1 % |
| PPC | 0,0 % | 0,0 % |
| BIO | 0,0 % | 0,0 % |
Die taxonomiekonformen Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 / 2025 auf 992 Mio €, nach 306 Mio € im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung um 686 Mio €. Der Anteil der taxonomiekonformen Umsatzerlöse an den gesamten Konzernumsatzerlösen konnte damit verdreifacht werden und beträgt nun 3 %. Maßgeblich hierfür waren insbesondere die erfolgreiche Konformitätsprüfung von Standorten in Drittstaaten im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.1 "Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien" sowie von Geschäftsaktivitäten im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18 "Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten".
Die taxonomiekonformen Investitionsausgaben beliefen sich auf 130 Mio € und resultierten im Wesentlichen aus der Errichtung einer Direktreduktionsanlage (DR-Anlage) bei Steel Europe im Rahmen eines CapEx-Plans sowie aus Sachanlagenzugängen im Zusammenhang mit der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18 "Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten". Das taxonomiekonforme CapEx entsprach somit einem Anteil von 9 % der gesamten Investitionsausgaben. Die taxonomiekonformen Investitionsausgaben wiesen im Vorjahr insgesamt einen negativen Wert in Höhe von 111 Mio € auf. Die Ursache für den negativen Wert waren Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Errichtung der DR-Anlage, die über den im Vorjahr angefallenen Anschaffungskosten lagen; im Vorjahr ergab sich somit rechnerisch ein negativer Anteil von 9 %.
Die taxonomiekonformen Betriebsausgaben lagen bei 27 Mio € und machten 2 % der gesamten Betriebsausgaben des Konzerns aus. Dies entspricht einer Steigerung um einen Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr.
Weitere Hintergrundinformationen zu den Leistungsindikatoren sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUM INVESTITIONSAUSGABENBEZOGENEN LEISTUNGSINDIKATOR (CAPEX)
| Mio € | 2024 / 2025 |
|---|---|
| CCM 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | 21 |
| davon Zugänge für taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten | 21 |
| davon Zugänge als Teil eines CapEx-Plans | 0 |
| davon Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen | 0 |
| CCM 3.2 Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | 5 |
| davon Zugänge für taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten | 5 |
| davon Zugänge als Teil eines CapEx-Plans | 0 |
| davon Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen | 0 |
| CCM 3.9 Herstellung von Eisen und Stahl | 90 |
| davon Zugänge für taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten | 0 |
| davon Zugänge als Teil eines CapEx-Plans | 90 |
| davon Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen | 0 |
| CCM 3.18 Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | 12 |
| davon Zugänge für taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten | 12 |
| davon Zugänge als Teil eines CapEx-Plans | 0 |
| davon Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen | 0 |
| CCM 5.9 Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | 1 |
| davon Zugänge für taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten | 1 |
| davon Zugänge als Teil eines CapEx-Plans | 0 |
| davon Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen | 0 |
HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUM BETRIEBSAUSGABENBEZOGENEN LEISTUNGSINDIKATOR (OPEX)
| Mio € | 2024 / 2025 |
|---|---|
| Betriebsausgaben für taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten | 27 |
| Betriebsausgaben als Teil eines CapEx-Plans | 0 |
| Betriebsausgaben gemäß (EU) 2021 / 2178 Anhang I Nr. 1.1.3.2. Buchst. c | 3 |
| Summe | 30 |
CapEx-Plan zur Steigerung der Taxonomiekonformität
Ein CapEx-Plan im Sinne der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2178 liegt vor, wenn dieser auf die Ausweitung der Taxonomiekonformität eines Unternehmens abzielt. Dies kann entweder durch die Überführung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Aktivitäten oder durch Erweiterung bereits taxonomiekonformer Tätigkeiten erfolgen. Ein CapEx-Plan wird auf Ebene der jeweiligen Wirtschaftstätigkeit berichtet und muss vom Leitungsorgan eines Unternehmens - das heißt, vom Konzernvorstand von thyssenkrupp - oder in dessen Auftrag ausdrücklich gebilligt werden.
Der CapEx-Plan von thyssenkrupp umfasst Investitionsausgaben, die darauf abzielen, die Wirtschaftstätigkeit des Konzerns CCM 3.9 "Herstellung von Eisen und Stahl" in Bezug auf das Umweltziel Klimaschutz von der Taxonomiefähigkeit in die Konformität zu überführen und damit eine CO2-arme Stahlherstellung im Sinne der EU-Taxonomie zu ermöglichen.
Der CapEx-Plan wurde am 10. Februar 2023 durch den Konzernvorstand genehmigt.
Im Berichtsjahr 2024 / 2025 wurde der Projektzeitplan im Zuge der fortlaufenden Detailplanung weiter konkretisiert. Nach aktuellem Planungsstand sind Investitionsausgaben bis zum Geschäftsjahr 2028 / 2029 vorgesehen. Die Anpassung des Zeitplans ergibt sich aus der Komplexität der Umstellung diverser Produktionsschritte zur CO2 -armen Stahlherstellung und begründet die Verlängerung der Laufzeit des CapEx-Plans über fünf Jahre hinaus. Die grundsätzliche Fähigkeit der neuen Produktionstechnologien, die technischen Bewertungskriterien der zugrunde liegenden Wirtschaftstätigkeit zu erfüllen, bleibt bestehen. Das Budget des CapEx-Plans wurde entsprechend aktualisiert, um den fortgeschriebenen Planungsstand abzubilden.
Der CapEx-Plan gilt weiterhin als vom Konzernvorstand genehmigt.
Die durchgeführten Anpassungen hatten keine Auswirkungen auf die für frühere Berichtsjahre veröffentlichten, anteiligen Investitionsausgaben, die dem CapEx-Plan zugeordnet sind.
Im Rahmen des CapEx-Plans sind in den Geschäftsjahren 2022 / 2023 bis 2023 / 2024 saldiert 132 Mio € angefallen. Im Berichtsjahr beliefen sich die Investitionsausgaben auf 90 Mio €. Über die restliche Laufzeit des CapEx-Plans waren bisher weitere Investitionsausgaben in Höhe von 542 Mio € vorgesehen. Dieser Wert erhöht sich durch die o.g. Plananpassung um einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag.
Die im CapEx-Plan ausgewiesenen Investitionsausgaben - sowohl für das Berichtsjahr als auch für die gesamte Laufzeit des Plans - sind um erhaltene öffentliche Fördermittel bereinigt (vgl. Anhang-Nr. 05 "Sachanlagen" und Anhang-Nr. 12 "Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte" des Konzernabschlusses).
Meldebögen zu den Leistungsindikatoren der EU-Taxonomie
Nachfolgend sind die Meldebögen zur EU-Taxonomie gemäß Anhang V der delegierten Verordnung (EU) 2023 / 2486 aufgeführt.
ANTEIL DES UMSATZES AUS WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DER MIT TAXONOMIE-KONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN IST
| Wesentlicher Beitrag | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | Anteil | CCM | CCA | WTR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten | Code | Mio € | % | J; N; N/EL1) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | CCM 3.1 | 388 | 1 | J | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | CCM 3.2 | 198 | 1 | J | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Eisen und Stahl | CCM 3.9 | 57 | 0 | J | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | CCM 3.18 | 334 | 1 | J | N/EL | N/EL |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | CCM 5.9 | 15 | 0 | J | N/EL | N/EL |
| Umsatzerlöse ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 992 | 3 | 100 | 0 | 0 | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 920 | 3 | 93 | 0 | 0 | |
| davon Übergangstätigkeiten | 57 | 0 | 6 | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | EL2) ; N/EL | |||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | CCM 3.1 | 50 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | CCM 3.2 | 358 | 1 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | CCM 3.6 | 90 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Eisen und Stahl | CCM 3.9 | 8.275 | 25 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | CCM 3.18 | 7.451 | 23 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Luftfahrzeugen | CCM 3.21 | 638 | 2 | EL | N/EL | N/EL |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | CCM 5.9 | 3 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | CCM 6.6 | 88 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Schienenverkehrsinfrastruktur | CCM 6.14 | 11 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Behandlung gefährlicher Abfälle | CE 2.4 | 2 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | CE 2.7 | 1 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | CE 4.1 | 1 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | CE 5.1 | 7 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Verkauf von Ersatzteilen | CE 5.2 | 89 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Umsatzerlöse taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 17.064 | 52 | 99 | 0 | 0 | |
| Umsatzerlöse taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 18.056 | 55 | 99 | 0 | 0 | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| Umsatzerlöse nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 14.781 | 45 | ||||
| Gesamt (A + B) | 32.838 | 100 |
| Wesentlicher Beitrag | DNSH-Kriterien | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PPC | CE | BIO | CCM | CCA | WTR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten | J; N; N/EL1) | J/N | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
| Herstellung von Eisen und Stahl | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | N/EL | N | N/EL | J | J | J |
| Umsatzerlöse ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | 0 | |||
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0 | 0 | |||
| davon Übergangstätigkeiten | ||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | EL2) ; N/EL | |||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung von Eisen und Stahl | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung von Luftfahrzeugen | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | N/EL | EL | N/EL | |||
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Schienenverkehrsinfrastruktur | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Behandlung gefährlicher Abfälle | N/EL | EL | N/EL | |||
| Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | N/EL | EL | N/EL | |||
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | N/EL | EL | N/EL | |||
| Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | N/EL | EL | N/EL | |||
| Verkauf von Ersatzteilen | N/EL | EL | N/EL | |||
| Umsatzerlöse taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 0 | 1 | 0 | |||
| Umsatzerlöse taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0 | 1 | 0 | |||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| Umsatzerlöse nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A + B) |
| DNSH-Kriterien | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PPC | CE | BIO | MS | N-1 | Einordnung | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten | J/N | J/N | % | E | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | J | J | J | J | 1 | E |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | J | J | J | J | 0 | E |
| Herstellung von Eisen und Stahl | J | J | J | J | 0 | |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | J | J | J | J | 0 | E |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | J | J | J | J | 0 | |
| Umsatzerlöse ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 1 | |||||
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 1 | |||||
| davon Übergangstätigkeiten | 0 | |||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | 1 | |||||
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | 1 | |||||
| Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | 1 | |||||
| Herstellung von Eisen und Stahl | 26 | |||||
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | 24 | |||||
| Herstellung von Luftfahrzeugen | 2 | |||||
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | 0 | |||||
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | 0 | |||||
| Schienenverkehrsinfrastruktur | 0 | |||||
| Behandlung gefährlicher Abfälle | 0 | |||||
| Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | 0 | |||||
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | 0 | |||||
| Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | 0 | |||||
| Verkauf von Ersatzteilen | 0 | |||||
| Umsatzerlöse taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 55 | |||||
| Umsatzerlöse taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 56 | |||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| Umsatzerlöse nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 44 | |||||
| Gesamt (A + B) |
| Einordnung | |
|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | T |
| --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | |
| Herstellung von Eisen und Stahl | T |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | |
| Umsatzerlöse ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| davon Übergangstätigkeiten | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | |
| Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | |
| Herstellung von Eisen und Stahl | |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | |
| Herstellung von Luftfahrzeugen | |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | |
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | |
| Schienenverkehrsinfrastruktur | |
| Behandlung gefährlicher Abfälle | |
| Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | |
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | |
| Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | |
| Verkauf von Ersatzteilen | |
| Umsatzerlöse taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | |
| Umsatzerlöse taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| Umsatzerlöse nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |
| Gesamt (A + B) |
1) J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2) EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
CAPEX-ANTEIL AUS WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DER MIT TAXONOMIE-KONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN IST
| Wesentlicher Beitrag | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| CapEx | Anteil | CCM | CCA | WTR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten | Code | Mio € | % | J; N; N/EL1) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | CCM 3.1 | 21 | 1 | J | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | CCM 3.2 | 5 | 0 | J | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Eisen und Stahl | CCM 3.9 | 90 | 6 | J | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | CCM 3.18 | 12 | 1 | J | N/EL | N/EL |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | CCM 5.9 | 1 | 0 | J | N/EL | N/EL |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 130 | 9 | 100 | 0 | 0 | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 39 | 3 | 30 | 0 | 0 | |
| davon Übergangstätigkeiten | 90 | 6 | 70 | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | EL2) ; N/EL | |||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | CCM 3.1 | 5 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | CCM 3.2 | 74 | 5 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | CCM 3.6 | 4 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Eisen und Stahl | CCM 3.9 | 565 | 38 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | CCM 3.18 | 276 | 18 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Luftfahrzeugen | CCM 3.21 | 20 | 1 | EL | N/EL | N/EL |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | CCM 5.9 | 0 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | CCM 6.6 | 0 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Schienenverkehrsinfrastruktur | CCM 6.14 | 0 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Behandlung gefährlicher Abfälle | CE 2.4 | 0 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | CE 2.7 | 0 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | CE 4.1 | 0 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | CE 5.1 | 0 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Verkauf von Ersatzteilen | CE 5.2 | 0 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 944 | 63 | 100 | 0 | 0 | |
| CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 1.073 | 72 | 100 | 0 | 0 | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 418 | 28 | ||||
| Gesamt (A + B) | 1.492 | 100 |
| Wesentlicher Beitrag | DNSH-Kriterien | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PPC | CE | BIO | CCM | CCA | WTR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten | J; N; N/EL1) | J/N | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
| Herstellung von Eisen und Stahl | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | N/EL | N | N/EL | J | J | J |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | 0 | |||
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0 | 0 | |||
| davon Übergangstätigkeiten | ||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | EL2) ; N/EL | |||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung von Eisen und Stahl | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung von Luftfahrzeugen | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | N/EL | EL | N/EL | |||
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Schienenverkehrsinfrastruktur | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Behandlung gefährlicher Abfälle | N/EL | EL | N/EL | |||
| Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | N/EL | EL | N/EL | |||
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | N/EL | EL | N/EL | |||
| Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | N/EL | EL | N/EL | |||
| Verkauf von Ersatzteilen | N/EL | EL | N/EL | |||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 0 | 0 | 0 | |||
| CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0 | 0 | 0 | |||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A + B) |
| DNSH-Kriterien | Einordnung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PPC | CE | BIO | MS | N-1 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten | J/N | J/N | % | E | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | J | J | J | J | 1 | E |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | J | J | J | J | 0 | E |
| Herstellung von Eisen und Stahl | J | J | J | J | -10 | |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | J | J | J | J | 0 | E |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | J | J | J | J | 0 | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | -9 | |||||
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 1 | |||||
| davon Übergangstätigkeiten | -10 | |||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | 1 | |||||
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | 1 | |||||
| Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | 0 | |||||
| Herstellung von Eisen und Stahl | 49 | |||||
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | 27 | |||||
| Herstellung von Luftfahrzeugen | 2 | |||||
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | 0 | |||||
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | 0 | |||||
| Schienenverkehrsinfrastruktur | 0 | |||||
| Behandlung gefährlicher Abfälle | 0 | |||||
| Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | 0 | |||||
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | 0 | |||||
| Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | 0 | |||||
| Verkauf von Ersatzteilen | 0 | |||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 81 | |||||
| CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 72 | |||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 28 | |||||
| Gesamt (A + B) |
| Einordnung | |
|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | T |
| --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | |
| Herstellung von Eisen und Stahl | T |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| davon Übergangstätigkeiten | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | |
| Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | |
| Herstellung von Eisen und Stahl | |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | |
| Herstellung von Luftfahrzeugen | |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | |
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | |
| Schienenverkehrsinfrastruktur | |
| Behandlung gefährlicher Abfälle | |
| Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | |
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | |
| Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | |
| Verkauf von Ersatzteilen | |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | |
| CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |
| Gesamt (A + B) |
1) J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2) EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
OPEX-ANTEIL AUS WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DER MIT TAXONOMIE-KONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN IST
| Wesentlicher Beitrag | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| OpEx | Anteil | CCM | CCA | WTR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten | Code | Mio € | % | J; N; N/EL1) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | CCM 3.1 | 20 | 1 | J | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | CCM 3.2 | 0 | 0 | J | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Eisen und Stahl | CCM 3.9 | 1 | 0 | J | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | CCM 3.18 | 2 | 0 | J | N/EL | N/EL |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | CCM 5.9 | 4 | 0 | J | N/EL | N/EL |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 27 | 2 | 100 | 0 | 0 | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 22 | 1 | 83 | 0 | 0 | |
| davon Übergangstätigkeiten | 1 | 0 | 3 | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | EL2) ; N/EL | |||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | CCM 3.1 | 4 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | CCM 3.2 | 37 | 2 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | CCM 3.6 | 2 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Eisen und Stahl | CCM 3.9 | 1.083 | 68 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | CCM 3.18 | 134 | 8 | EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Luftfahrzeugen | CCM 3.21 | 8 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | CCM 5.9 | 1 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | CCM 6.6 | 7 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Schienenverkehrsinfrastruktur | CCM 6.14 | 0 | 0 | EL | N/EL | N/EL |
| Behandlung gefährlicher Abfälle | CE 2.4 | 0 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | CE 2.7 | 1 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | CE 4.1 | 0 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | CE 5.1 | 0 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| Verkauf von Ersatzteilen | CE 5.2 | 0 | 0 | N/EL | N/EL | N/EL |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 1.277 | 81 | 100 | 0 | 0 | |
| OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 1.304 | 82 | 100 | 0 | 0 | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 277 | 18 | ||||
| Gesamt (A + B) | 1.581 | 100 |
| Wesentlicher Beitrag | DNSH-Kriterien | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PPC | CE | BIO | CCM | CCA | WTR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten | J; N; N/EL1) | J/N | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
| Herstellung von Eisen und Stahl | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | N/EL | N | N/EL | J | J | J |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | 0 | |||
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0 | 0 | |||
| davon Übergangstätigkeiten | ||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | EL2) ; N/EL | |||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung von Eisen und Stahl | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Herstellung von Luftfahrzeugen | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | N/EL | EL | N/EL | |||
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Schienenverkehrsinfrastruktur | N/EL | N/EL | N/EL | |||
| Behandlung gefährlicher Abfälle | N/EL | EL | N/EL | |||
| Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | N/EL | EL | N/EL | |||
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | N/EL | EL | N/EL | |||
| Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | N/EL | EL | N/EL | |||
| Verkauf von Ersatzteilen | N/EL | EL | N/EL | |||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 0 | 0 | 0 | |||
| OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0 | 0 | 0 | |||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A + B) |
| DNSH-Kriterien | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PPC | CE | BIO | MS | N-1 | Einordnung | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten | J/N | J/N | % | E | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | J | J | J | J | 1 | E |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | J | J | J | J | 0 | E |
| Herstellung von Eisen und Stahl | J | J | J | J | 0 | |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | J | J | J | J | 0 | E |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | J | J | J | J | 0 | |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 1 | |||||
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 1 | |||||
| davon Übergangstätigkeiten | 0 | |||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | 1 | |||||
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | 2 | |||||
| Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | 0 | |||||
| Herstellung von Eisen und Stahl | 71 | |||||
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | 9 | |||||
| Herstellung von Luftfahrzeugen | 1 | |||||
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | 0 | |||||
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | 1 | |||||
| Schienenverkehrsinfrastruktur | 0 | |||||
| Behandlung gefährlicher Abfälle | 0 | |||||
| Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | 0 | |||||
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | 0 | |||||
| Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | 0 | |||||
| Verkauf von Ersatzteilen | 0 | |||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 84 | |||||
| OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 85 | |||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 15 | |||||
| Gesamt (A + B) |
| Einordnung | |
|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | T |
| --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | |
| Herstellung von Eisen und Stahl | T |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| davon Übergangstätigkeiten | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | |
| Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff | |
| Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | |
| Herstellung von Eisen und Stahl | |
| Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | |
| Herstellung von Luftfahrzeugen | |
| Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen | |
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | |
| Schienenverkehrsinfrastruktur | |
| Behandlung gefährlicher Abfälle | |
| Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle | |
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | |
| Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung | |
| Verkauf von Ersatzteilen | |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | |
| OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |
| Gesamt (A + B) |
1) J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2) EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
Standardmeldebögen für die Offenlegung nach Artikel 8 Absätze 6 und 7
TÄTIGKEITEN IN DEN BEREICHEN KERNENERGIE UND FOSSILES GAS
| Zeile | Tätigkeiten | Umsatz | CapEx | OpEx |
|---|---|---|---|---|
| Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | ||||
| 1. | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | Nein | Nein |
| 2. | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | Nein | Nein |
| 3. | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | Nein | Nein |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||||
| 4. | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | Nein | Nein |
| 5. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | Nein | Nein |
| 6. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | Nein | Nein |
ESRS E1 Klimawandel
Dieser Abschnitt befasst sich mit den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf den Klimawandel sowie mit den daraus entstehenden Risiken und Chancen für das Unternehmen. Er zeigt auf, wie Treibhausgasemissionen (THG) entlang der Wertschöpfungskette erfasst werden, welche Strategien und Maßnahmen zur Emissionsminderung und zur Anpassung an den Klimawandel bestehen und wie klimabezogene Aspekte in Governance und Geschäftsstrategie integriert sind, um die Resilienz des Geschäftsmodells von thyssenkrupp gegenüber Übergangs- und physischen Klimarisiken sowie die Fähigkeit zur Nutzung klimabezogener Chancen darzustellen.
Strategie
ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Im Folgenden werden die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel erläutert, die im Rahmen der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden und für die Geschäftstätigkeit sowie das Geschäftsmodell von thyssenkrupp von Bedeutung sind.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF DEN KLIMAWANDEL
| Thema | Kategorie1) | Beschreibung | WSK2) | ZH3) |
|---|---|---|---|---|
| Klimawandel | A (-) | Geschäftstätigkeiten, die Treibhausgase ausstoßen, führen zu einem Anstieg der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre, der wiederum mit Veränderungen des globalen Klimas verbunden ist. Diese Veränderungen können sich negativ auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit auswirken und sowohl Schadens- als auch Anpassungskosten für die Gesellschaft verursachen. | V, EG, N | K, M |
| R | Verschiebungen in der Nachfrage zugunsten kohlenstoffärmerer und nachhaltigerer Produkte stellen durch die Verringerung des Absatzpotenzials für bestehende Produkte und Anpassungsbedarf bei Produktdesign, Produktionsprozessen oder dem Materialeinsatz ein finanzielles Risiko für thyssenkrupp dar. | EG | / | |
| R | Politische, regulatorische und marktseitige Anforderungen im Zuge der Nachhaltigkeitstransformation erhöhen die Nachfrage nach kohlenstoffarmen Technologien und bestimmten kritischen Materialien. Dies kann zu steigenden Beschaffungskosten sowie zu zeitweisen oder strukturellen Lieferengpässen führen und stellt damit ein Risiko für thyssenkrupp dar. | EG | / | |
| R | Zunehmend häufige und intensivere Extremwetterereignisse können zu Lieferengpässen, Produktionsunterbrechungen, höheren Reparaturkosten und steigenden Versicherungsprämien führen und stellen somit ein Risiko für thyssenkrupp dar. | EG | / | |
| C | Ein innovatives und CO2 -armes Produktportfolio kann sich positiv auf die Reputation von thyssenkrupp auswirken sowie die Wettbewerbsfähigkeit und den Zugang zu wachstumsrelevanten Märkten stärken. | EG | / | |
| Energie | A (-) | Die durch den Energieverbrauch ausgestoßenen THG-Emissionen führen zu einem Anstieg der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre, der wiederum mit Veränderungen des globalen Klimas verbunden ist. Diese Veränderungen können sich negativ auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit auswirken. | V, EG, N | K, M |
1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance
2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert
3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig
Resilienzanalyse Strategie und Geschäftsmodell in Bezug auf den Klimawandel
Im Berichtsjahr 2024 / 2025 hat das Unternehmen eine Szenarioanalyse durchgeführt, um wesentliche klimabezogene Risiken und Chancen systematisch zu identifizieren sowie potenzielle Auswirkungen auf Strategie und Geschäftsmodell zu bewerten. Die Bewertung integriert die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und orientiert sich an den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), indem sie deren Vorgehensweise für die Berücksichtigung von Governance, Strategie, Risikomanagement sowie von Kennzahlen und Zielen anwendet und transitorische wie physische Risiken in verschiedenen Zeithorizonten analysiert.
Transitorische Klimarisiken und -chancen
Grundlage der transitorischen Risiko- und Chancenanalyse war ein unternehmensspezifisch entwickeltes kombiniertes Szenario. Es basiert auf dem Net Zero Emissions by 2050 Scenario (NZE) der International Energy Agency (IEA, 2021) als führendem Referenzpfad und wurde durch Inhalte des EU-Referenzszenarios 1.5TECH für technologische Aspekte sowie Erkenntnisse aus dem IPCC-Szenario SSP1-1.9 (AR6) ergänzt, um die Limitationen des führenden IEA-Szenarios zu adressieren, besonders dessen globale Aggregationsebene, den Fokus auf Transition statt physischer Klimarisiken und die stark normativen Annahmen ohne Eintrittswahrscheinlichkeiten. Das geordnete Übergangsszenario zielt darauf ab, die globale Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen sowie die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2050 auf null zu reduzieren - durch ambitionierte Klimapolitik, technologische Innovation sowie tiefgreifende Transformationsprozesse. Das führende Szenario steht mit den von der Science Based Targets initiative (SBTi) bewerteten THG-Reduktionszielen von thyssenkrupp im Einklang und eignet sich wegen des geordneten Dekarbonisierungspfads mittels technologischer Innovation zur Identifikation von wesentlichen Übergangsrisiken und -chancen im Rahmen der grünen Transformation. Obwohl die IEA im Jahr 2023 eine aktualisierte Net-Zero-Roadmap veröffentlicht hat, wird das NZE-Szenario von 2021 in Wissenschaft und Praxis weiterhin als ein international anerkannter und methodisch konsistenter 1,5 °C-kompatibler Referenzpfad verwendet und entspricht damit dem aktuellen Stand der Klimawissenschaft ("state of the art"). Überdies sind die zentralen Annahmen und Entwicklungspfade dieses Szenarios mit den klimabezogenen Annahmen vereinbar, die im Konzern ausgewählten Investitionsrechnungen und der Bewertung klimabezogener finanzieller Risiken zugrunde liegen. Insbesondere die im Szenario angenommene, durch regulatorische Rahmenbedingungen getriebene Erhöhung der externen CO2-Bepreisung über den Betrachtungszeitraum spiegelt sich im in finanziellen Bewertungen verwendeten CO2-Schattenpreis (siehe Abschnitt "E1-8") wider.
Die Analyse betrachtete zwei Zeithorizonte: 2030 als mittelfristigen Horizont, in dem die Zwischenziele zur Emissionsreduktion im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens abgebildet werden, und 2050 als langfristigen Horizont, der die globalen Netto-Null-Ambitionen widerspiegelt. Der Analysefokus lag auf dem Zeithorizont 2030, der mit den Zwischenzielen von thyssenkrupp auf dem Weg zu Netto-Null-Emissionen übereinstimmt. Für den langfristigen Horizont bis 2050 ist die Analyse mit höheren Unsicherheiten behaftet. Eine belastbare Quantifizierung klimabezogener Risiken und Chancen ist auf Basis der zum Berichtszeitpunkt verfügbaren Informationen nur bedingt möglich. Daher wurden die Aussagen auf ein übergeordnetes Niveau begrenzt. Zudem unterliegt die Aussagekraft Unsicherheiten in Bezug auf gesellschaftliche Entwicklungen, technologische Pfade und die Kundenbereitschaft zu finalen Investitionsentscheidungen (FID) sowie in Bezug auf weitere externe Einflussfaktoren.
Entlang der Wertschöpfungskette wurden potenzielle klimabezogene Übergangsereignisse von Bedeutung identifiziert. Dazu zählen politische, wirtschaftliche und technologische Veränderungen, die Auswirkungen auf Geschäftsaktivitäten, Märkte und Lieferketten haben können. Die Übergangsereignisse wurden hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungsgrad qualitativ bewertet. An der Erhebung und Einschätzung haben leitende Nachhaltigkeitsexperten auf Segmentebene mitgewirkt. Die Ergebnisse wurden auf Konzernebene aggregiert und dort final bewertet und priorisiert.
Die Analyse identifizierte wesentliche Transitionsrisiken in mehreren Bereichen: Zum Beispiel regulatorische Risiken im Zusammenhang mit der CO2-Bepreisung etwa durch das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) sowie infrastrukturelle und wirtschaftliche Risiken in Bezug auf den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft. Des Weiteren wurden nachfrageseitige Unsicherheiten als wesentliche Transitionsrisiken in Bezug auf die Marktakzeptanz identifiziert - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsbereitschaft für CO2-reduzierte Produkte im Vergleich zu konventionellen Erzeugnissen, die durch einen zunehmenden Wettbewerbsdruck eingeschränkt werden kann. Darüber hinaus wurden Risiken identifiziert, die in nachgelagerten Wertschöpfungsstufen entstehen können - insbesondere durch eine mögliche Investitionszurückhaltung auf Kundenseite mit entsprechenden Auswirkungen auf die Marktchancen von thyssenkrupp sowie durch das Risiko, dass Neutralisierungstechnologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung oder -Nutzung nicht als Option zur Reduzierung von THG-Emissionen anerkannt werden. Überdies stellt die Versorgungssicherheit mit kritischen Vorprodukten und Materialien ein Übergangsrisiko dar.
Gleichzeitig wurden wesentliche klimabezogene Chancen identifiziert, die sich aus der industriellen Transformation hin zu einer dekarbonisierten Wirtschaftsweise ergeben: thyssenkrupp kann sich als ein Lösungsanbieter für CO2-ärmere industrielle Wertschöpfungsketten positionieren - mit Erzeugnissen und Technologien, die gegenüber konventionellen Alternativen eine emissionsreduzierte Herstellung ermöglichen, etwa CO2-armer Stahl, Elektrolyseure für erneuerbaren Wasserstoff, Verfahren für die Grundstoff- und Chemieindustrie und Systemkomponenten zur Erzeugung erneuerbarer Energien. In diesen Bereichen eröffnen sich für thyssenkrupp neue Umsatz- und Ertragspotenziale, die gleichzeitig den Markenwert stärken können und es ermöglichen, neue Kundengruppen zu erschließen sowie Beschäftigung zu sichern.
Physische Klimarisiken
Neben transitorischen Risiken wurden auch physische Klimarisken im Rahmen der Szenarioanalyse untersucht. Diese Bewertung umfasste sowohl akute als auch chronische Gefährdungstypen - darunter Überschwemmungen, Wasser- und Hitzestress, Stürme oder Küstenerosion gemäß den in der EU-Taxonomie ((EU) 2021 / 2139, Anhang A) sowie den ESRS E1 enthaltenen Klassifikationen für physische Klimarisiken. Die Analyse physischer Klimarisiken im Rahmen der Resilienzanalyse erstreckte sich auf operative Standorte des Unternehmens; ohne Einbeziehung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Die Analyse wurde nach einer strukturierten Vier-Schritte-Methodik durchgeführt, die sich an den Anforderungen der EU-Taxonomie und den ESRS-2-Vorgaben zu IRO-1 orientiert. Grundlage waren hochauflösende Klimaprojektionen des CMIP6-Modellsatzes auf Basis verschiedener Emissions- und Entwicklungspfade, darunter RCP2.6, RCP4.5, RCP6.0 und das besonders emissionsintensive Szenario SSP5-8.5/RCP8.5, kombiniert mit geospezifischen Risikodaten. Diese umfassen räumlich aufgelöste, standortbezogene Informationen zur Wahrscheinlichkeit, Intensität und zur Entwicklung klimatischer Gefahren im Zeitverlauf, basierend auf lokal projizierten Klimaszenarien und regionalen Risikomodellen. Betrachtet wurde ein Zeithorizont bis 2055. Im ersten Schritt wurden standort- und tätigkeitsbezogene Vulnerabilitäten auf Basis strukturierter Indikatoren bewertet, etwa hinsichtlich baulicher Ausstattung, kritischer Infrastrukturen sowie der branchenspezifischen Einordnung einer wirtschaftlichen Tätigkeit; bei Datenlücken wurde konservativ ein mittlerer bis hoher Wert angenommen, um Risiken nicht zu unterschätzen. Im zweiten Schritt erfolgte die Bewertung klimabezogener Gefährdungen auf Grundlage der genannten Klimaprojektionen, wobei sowohl akute Risiken wie Überschwemmungen, Hitzewellen oder Stürme als auch chronische Risiken wie langfristiger Temperaturanstieg, Wasserstress oder Bodendegradation nach Eintrittswahrscheinlichkeit, Intensität sowie zeitlicher Entwicklung beurteilt wurden. Im dritten Schritt wurden die Ergebnisse zu Vulnerabilität und Gefährdung über eine standardisierte Bewertungsformel zu einem standortspezifischen Klimarisikoindikator verrechnet, der auf einer Skala von 0 bis 1 normiert ist, in sechs Risikostufen von "kein" bis "sehr hoch" klassifiziert wird und jeweils das höchste identifizierte Risiko je Standort widerspiegelt. Im vierten Schritt wurden für Standorte mit einem hohem oder sehr hohem Risiko spezifische Anpassungsempfehlungen abgeleitet, die sich an der Art der Gefährdung sowie der lokalen wirtschaftlichen Tätigkeit orientieren und naturbasierte Lösungen sowie grüne Infrastrukturen priorisieren.
Durch diese Analyse wurden 57 Standorte mit mindestens einem erhöhten physischen Klimarisiko identifiziert, davon ein Standort mit sehr hohem Risiko. Von physischen Klimarisiken betroffen waren insbesondere Standorte in:
| ― | Küstenregionen mit hohem Risiko durch Überschwemmung und Küstenerosion |
| ― | Mittel-, Süd- und Südwesteuropa mit erhöhtem Risiko durch Wasserstress |
| ― | Mitteleuropa mit erhöhtem Risiko durch Dürre |
| ― | Weltweit verteilte Standorte mit erhöhtem Risiko durch Flussüberschwemmungen |
Für die betroffenen Standorte wurden im Rahmen der Analyse spezifische Anpassungsempfehlungen erarbeitet. Diese orientieren sich zum einen an der Art des identifizierten Risikos und zum anderen an der jeweiligen Wirtschaftstätigkeit. Die Anpassungsempfehlungen umfassen zum Beispiel:
| ― | Maßnahmen zum Überflutungsschutz (z. B. lokale Barrieren, Entwässerungssysteme) |
| ― | Strategien zur Kühlung und Hitzeminderung bei Gebäuden |
| ― | Wasserbezogene Anpassungen in wasserstressgefährdeten Regionen |
| ― | Standortbewertungen zur mittelfristigen Anpassungsfähigkeit (z. B. Modernisierung) |
Die konkrete Notwendigkeit zur Umsetzung solcher Anpassungsempfehlungen ist jedoch im Rahmen weiterführender Prüfungen und Validierungen standortspezifisch zu bewerten.
Für die Analyse physischer Klimarisiken wurde ein Zeithorizont bis 2055 angewendet, der mit den in der transitorischen Risiko- und Chancenanalyse verwendeten Zeithorizonte 2030 und 2050 sowie mit den auf diese Jahre ausgerichteten THG-Reduktionszielen gemäß Abschnitt "E1-4" kompatibel ist.
Die Methodik zur Analyse physischer Klimarisiken weist Einschränkungen auf. Die verwendeten CMIP6-Klimamodelle (RCP2.6-RCP8.5) liefern zwar hochaufgelöste Projektionen, bilden regionale und lokale Kontextfaktoren allerdings nur begrenzt ab. Standortbezogene Vulnerabilitäten werden anhand standardisierter Indikatoren bewertet, bei Datenlücken aber konservativ angenommen, was die Genauigkeit einschränken kann. Die Analyse ist eine Momentaufnahme, berücksichtigt bislang weder dynamische Entwicklungen künftiger Szenarien noch finanzielle Auswirkungen und umfasst ausschließlich eigene operative Standorte, nicht jedoch vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen.
Resilienz von Strategie und Geschäftsmodell
Ziel der Szenarioanalyse war es, die Widerstandsfähigkeit der Konzernstrategie der grünen Transformation im Umgang mit klimabezogenen Risiken sowie ihre Fähigkeit zur Chancenwahrnehmung zu bewerten. Die Analyse zeigte, dass die Strategie insgesamt tragfähig ist, zugleich jedoch die wirtschaftliche Verfügbarkeit von erneuerbarem Wasserstoff und die Entwicklung der Absatzmärkte für im Vergleich zu konventionellen Erzeugnissen CO2-reduzierte Produkte sowie für Technologien, die entweder emissionsarm sind oder Emissionsminderungen ermöglichen, als kritische Erfolgsfaktoren für ihre Umsetzung gelten.
thyssenkrupp verfolgt das Ziel, bis spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, und orientiert sich hierbei am 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens. Der Übergangsplan für den Klimaschutz ist als zentrales Element in die Konzernstrategie eingebettet und dient als Instrument zur Umsetzung dieser Zielsetzung. Zu den zentralen Maßnahmen gehören der Aufbau einer wasserstofffähigen Stahlproduktion, die Entwicklung und Vermarktung von im Vergleich zu konventionellen Erzeugnissen CO2-reduzierten Produkten und von Technologien, die entweder emissionsarm sind oder Emissionsminderungen ermöglichen, sowie Kooperationen mit Lieferanten für die Dekarbonisierung der Lieferketten. Diese Maßnahmen sollen die Resilienz des Geschäftsmodells stärken.
Physische Klimarisiken werden bei thyssenkrupp zudem im Rahmen des versicherungsbezogenen Risikomanagements adressiert, das neben Risikotransfermechanismen auch Maßnahmen zur Risikovermeidung und -begrenzung umfasst. Strukturierte Absicherung und Vorsorge dienen dabei der Erhöhung der organisatorischen sowie finanziellen Resilienz. Weiterführende Informationen zum versicherungsbezogenem Risikomanagement sind im Abschnitt "E1-2" zu finden.
E1-1 - Übergangsplan für den Klimaschutz
Der Übergangsplan für den Klimaschutz ist das Hauptinstrument zur Umsetzung der Klimastrategie von thyssenkrupp. Er bildet den operativen Handlungsrahmen für eine schrittweise Dekarbonisierung des Unternehmens entlang seiner Wertschöpfungskette und umfasst ambitionierte THG-Reduktionsziele. Im Folgenden werden Ziele, Maßnahmen, Fortschritte und die finanzielle Unterlegung des Übergangsplans dargestellt.
GEPLANTER EINSATZ STRATEGISCHER DEKARBONISIERUNGSHEBEL FÜR SCOPE 1 UND 2 EMISSIONEN BIS 2030
in Mio t CO2 e

Kompatibilität mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Abkommens
Der Übergangsplan für den Klimaschutz steht im Einklang mit dem Ziel, die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu limitieren, wie im Pariser Klimaschutzabkommen vorgesehen. Die Grundlage hierfür ist die angestrebte Erreichung konzernweiter Netto-Null-Emissionen bis spätestens 2050 sowie die Festlegung wissenschaftsbasierter Zwischen- und Langfristziele. Die im Rahmen des Übergangsplans gesetzten THG-Emissionsreduktionsziele in den Scopes 1, 2 und 3 wurden durch SBTi analysiert und entsprechen hinsichtlich Zeitpunkten und Ambitionsniveau den im aktuellen "Corporate Net-Zero Standard" festgelegten Anforderungen. Das Zielsystem des Übergangsplans wurde im Juni des Berichtsjahrs 2024 / 2025 durch SBTi als konform mit dem 1,5 °C-Pfad bewertet. Weiterführende Informationen zu den THG-Reduktionszielen finden sich in den Abschnitten "E1-4" und "E1-6".
Dekarbonisierungshebel und zentrale Maßnahmen
Der Haupthebel zur THG-Emissionsreduktion im eigenen Geschäftsbereich ist die Transformation der Stahlproduktion, insbesondere durch den Bau und Betrieb einer vollständig wasserstofffähigen DR-Anlage. Zudem zählen Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Prozesseffizienz, zur Umstellung des Fremdenergiebezugs auf erneuerbare Quellen sowie zur Eigenerzeugung erneuerbarer Energie zu den zentralen Dekarbonisierungshebeln für den eigenen Geschäftsbereich. Anpassungen des Produktionsvolumens - insbesondere im Stahlbereich - wirken sich zudem auf die direkten THG-Emissionen des Konzerns aus, stellen jedoch keinen aktiven Dekarbonisierungshebel dar.
Der Haupthebel zur Minderung vorgelagerter indirekter THG-Emissionen liegt im gezielten Einkauf von im Vergleich zu konventionellen Erzeugnissen CO2-reduzierten Rohstoffen, Materialien und Vorprodukten. Für nachgelagerte indirekte THG-Emissionen liegt der Haupthebel in der technologischen Weiterentwicklung des Produktportfolios, insbesondere im Anlagenbau. Das Ziel ist, Technologien bereitzustellen, die entweder emissionsarm sind oder Emissionsminderung ermöglichen und dadurch eine im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren CO2-reduzierte oder CO2-freie Herstellung in den jeweiligen Anwendungsfeldern bei Kunden ermöglichen.
Investitionen, Aufwendungen und Finanzierung des Übergangsplans
Die Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz ist eng mit der Finanzplanung des Unternehmens verknüpft. Einen Teil der notwendigen Investitions- und Betriebsausgaben wird aus Eigenmitteln finanziert, darunter Maßnahmen zur Energie- und Prozesseffizienz oder zur Umstellung des Fremdenergiebezugs auf erneuerbare Quellen. Des Weiteren werden Teile der Umsetzung des Übergangsplans durch Zuwendungen der öffentlichen Hand gefördert, insbesondere der Bau der vollständig wasserstofffähigen DR-Anlage in Duisburg, für die bereits seit dem Geschäftsjahr 2022 / 2023 Förderzusagen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegen.
Für eine konsistente Erfassung und Berichterstattung, erfolgt die monetäre Bewertung der Maßnahmen zur Umsetzung des Übergangsplans auf Basis der CapEx- und OpEx-Definitionen der EU-Taxonomie. Zusammenfassend ergeben sich folgende Angaben:
Im Berichtsjahr beliefen sich die Betriebsausgaben (OpEx) für die Umsetzung des Übergangsplans auf rund 8 Mio €, die Investitionsausgaben (CapEx) auf rund 104 Mio €. Den Hauptanteil an den Investitionsausgaben hatte dabei der fortschreitende Bau der wasserstofffähigen DR-Anlage am Standort Duisburg, mit CapEx in Höhe von ca. 90 Mio €. Die mit der Umstellung diverser Produktionsschritte zur CO2 -armen Stahlherstellung verbundenen Investitionsausgaben werden überdies im Rahmen eines CapEx-Plans gemäß EU-Taxonomie berichtet. Ziel des CapEx-Plans ist, thyssenkrupp eine CO2 -arme Stahlherstellung nach den in der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 festgelegten Kriterien zu ermöglichen. Für die weitere Umsetzung sämtlicher Dekarbonisierungsmaßnahmen des Übergangsplans sind über den Zeitraum der Geschäftsjahre 2025 / 2026 bis 2029 / 2030 kumuliert finanzielle Mittel in Höhe von rund einer Mrd € vorgesehen.
Locked-in-Risiken und emissionsintensive Vermögenswerte
thyssenkrupp analysiert zentrale Vermögenswerte - insbesondere Anlagen, die damit verbundenen Betriebsprozesse und das Produktspektrum - in Bezug auf bestehende und zukünftig zu erwartende Treibhausgasemissionen über deren geplante Laufzeit bzw. übliche Nutzungsdauer (sog. "Locked-in Emissionen"). Im Fokus stehen die kohlenstoffbasierte Stahlerzeugung des Unternehmens sowie die Nutzung der verkauften verfahrenstechnischen Anlagen des Segments Decarbon Technologies in der nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Da die Stahlerzeugung der wesentliche Emissionstreiber innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit und der Anlagenbau der zentrale Emissionstreiber der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ist, setzt der Übergangsplan für diese emissionsintensiven Kernbereiche Schwerpunkte der Emissionsminderung. Daher werden diese Emissions-Hot-Spots sowohl in der Risikoanalyse als auch in der Resilienzanalyse berücksichtigt. Die Zeithorizonte der Analyse entsprechen der im Abschnitt "ESRS 2 SBM-3" dargelegten Bewertung und erstrecken sich vom Berichtsjahr bis 2030 bzw. 2050.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Dekarbonisierungshebel des Übergangsplans - insbesondere der Aufbau einer wasserstofffähigen Stahlherstellung sowie die Anpassung des Produktportfolios hin zu CO2-reduzierten Produkten und Technologien, die entweder emissionsarm sind oder Emissionsminderungen ermöglichen - auf eine Senkung der THG-Emissionen abzielen und die Grundlage für die Erreichung der mittelfristigen THG-Reduktionsziele sowie von langfristig angestrebten Netto-Null-Emissionen bis 2050 schaffen können. Weiterführende Informationen sind in den Abschnitten "ESRS 2 SBM-3", "E1-4" und "E1-6" dieses Kapitels zu finden.
Paris-aligned Benchmarks
thyssenkrupp ist nicht von den sogenannten Paris-aligned Benchmarks ausgeschlossen, da der Anteil der relevanten Umsatzerlöse an den Gesamtumsatzerlösen - wie in den Ausschlusskriterien in Artikel 12 Absätze 1 Buchstaben d bis g sowie Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020 / 1818 festgelegt - unter den erforderlichen Grenzwerten liegt.
Integration in Geschäftsstrategie und Zustimmung der Leitungsorgane
Der Übergangsplan ist ein integraler Bestandteil der Konzernstrategie von thyssenkrupp, die auf ein profitables sowie nachhaltiges Wachstum abzielt. Entsprechend ist die grüne Transformation - neben Portfolio und Performance - einer der drei zentralen strategischen Handlungsstränge. Die Verankerung des Übergangsplans zeigt sich insbesondere in der Ausrichtung von Geschäftsmodellen auf Dekarbonisierung. Ein Beispiel ist das Segment Decarbon Technologies, das Schlüsseltechnologien für eine emissionsarme Industrieproduktion bündelt, darunter Technologien zur Herstellung erneuerbaren Wasserstoffs und für eine im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren CO2-reduzierte Zementherstellung sowie Konzepte für eine CO2 -reduzierte Grundstoff- und Chemieindustrie. Diese strategische Ausrichtung ermöglicht es dem Konzern, indirekte THG-Emissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette zu reduzieren und gleichzeitig die Marktpotenziale der industriellen Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise zu erschließen.
Die formale Zustimmung zum Übergangsplan durch den Vorstand erfolgte im Berichtsjahr 2024 / 2025. Der Aufsichtsrat hat daraufhin im Berichtsjahr 2024 / 2025 neue klimabezogene Ziele in die Langfristvergütung des Vorstands und der Führungskräfte basierend auf dem Übergangsplan integriert.
Umsetzungsfortschritt des Übergangsplans
Einen wichtigen Fortschritt bei der Umsetzung des Übergangsplans stellt die Festlegung mittel- und langfristiger THG-Reduktionsziele dar, einschließlich des Ziels, konzernweit bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die Zielsetzung wurde im Geschäftsjahr 2023 / 2024 durch eine offizielle Verpflichtungserklärung des Vorstands der thyssenkrupp AG gegenüber SBTi formalisiert.
Weitere Fortschritte wurden beim Bau der DR-Anlage in Duisburg erzielt - dem wesentlichen Dekarbonisierungshebel für THG-Emissionen im eigenen Geschäftsbereich. Nach Freigabe des Eigenmittelanteils für diese Investition durch den Konzernvorstand und Aufsichtsrat von thyssenkrupp im Geschäftsjahr 2021 / 2022 wurden die Rückbauarbeiten und Baufeldvorbereitungen abgeschlossen; erste Bauarbeiten für die DR-Anlage laufen bereits seit dem Geschäftsjahr 2023 / 2024. Weiterführende Informationen zum Baufortschritt der DR-Anlage sind im Wirtschaftsbericht zu finden.
Fortschritt wurde auch in Bezug auf den Dekarbonisierungshebel Energieeffizienz erzielt. Schon seit dem Geschäftsjahr 2012 / 2013 betreibt thyssenkrupp konzernweit ein Energieeffizienzprogramm (Groupwide Energy Efficiency Program; GEEP), über dessen Fortschritte jährlich berichtet wird. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 konnten mit Effizienzmaßnahmen Einsparungen von 162 GWh erzielt werden, dies entspricht einer Emissionsminderung von 75 kt CO2 e.
Außerdem konnte der Anteil des eingesetzten Stroms aus erneuerbaren Quellen gesteigert werden. Im Berichtsjahr 2024 / 2025 wurden 621 GWh erneuerbaren Stroms bezogen, was zu einer Reduktion von 77 kt CO2 e gegenüber dem Vorjahr führte. Zusätzlich wurde selbst erzeugte Energie aus regenerativen Quellen in Höhe von 27 GWh eingesetzt, wodurch weitere THG-Emissionen in Höhe von 6 kt CO2 e eingespart werden konnten.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E1-2 - Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Die im Rahmen dieser Angabepflicht dargestellten Konzepte betreffen wesentliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel - sowohl in Hinblick auf die Minderung von Treibhausgasemissionen als auch auf die Anpassung an klimabedingte Veränderungen.
Übergangsplan für den Klimaschutz
Der Übergangsplan für den Klimaschutz von thyssenkrupp zielt auf die Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis 2050 ab, durch Dekarbonisierung von Produktion, Produkten und Energie. Zu den zentralen Hebeln zählen der Aufbau einer wasserstofffähigen Stahlproduktion, die Entwicklung eines Produktportfolios für CO2 -reduzierte Wertschöpfung sowie die Verbesserung der Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien - auch durch Eigenerzeugung. Klimabezogene Übergangsrisiken wie die CO2-Bepreisung oder Marktveränderungen werden adressiert. Die physische Anpassung an Auswirkungen des Klimawandels ist kein Primärfokus.
ÜBERGANGSPLAN FÜR DEN KLIMASCHUTZ
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Inhalte des Konzepts | Zielsystematik für eine Dekarbonisierung bis 2050 im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens |
| Umsetzungsplan zur Erreichung mittel- und langfristiger THG-Reduktionsziele | |
| Steuerung klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen | |
| Anwendungsbereich | THG-Emissionen, die direkt aus Quellen im Besitz oder unter der Kontrolle von thyssenkrupp entstehen |
| THG-Emissionen, die aus der Erzeugung von eingekaufter Energie entstehen, die von thyssenkrupp genutzt wird | |
| THG-Emissionen, die aus Aktivitäten der Wertschöpfungskette außerhalb direkter Kontrolle von thyssenkrupp entstehen | |
| Verantwortungsebene | Nachhaltigkeitsvorstand |
| Externe Bezugsrahmen | Übereinkommen von Paris Science |
| Based Targets initiative (SBTi) | |
| Stakeholder-Information | Übergangsplan für den Klimaschutz zugänglich über den Geschäftsbericht |
| Im Bericht angewandt | E1 |
Basis für das Ziel, bis spätestens 2050 konzernweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen, bilden wissenschaftsbasierte Mittel- und Langfristziele, die als Zielsystem von SBTi im Geschäftsjahr 2024 / 2025 als vereinbar mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens bewertet wurden.
Ein zentraler Hebel zur Zielerreichung ist die Dekarbonisierung der Stahlproduktion, insbesondere durch den Bau und Betrieb einer vollständig wasserstofffähigen DR-Anlage. In der Übergangsphase kann der Anlagenbetrieb mit Erdgas erfolgen, bevor eine Umstellung auf erneuerbaren Strom und Wasserstoff vorgenommen wird. In Ergänzung werden konzernweit Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Prozesseffizienz umgesetzt sowie erneuerbare Energien zunehmend fremdbezogen und in wachsendem Maße selbst erzeugt. Zudem ist der Einsatz von Neutralisierungstechnologien zur Abscheidung und Speicherung oder Nutzung von unvermeidbaren THG-Emissionen vorgesehen.
Der Übergangsplan adressiert darüber hinaus indirekte Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette - sowohl vorgelagert durch den Einsatz CO2-reduzierter Rohstoffe und Vorprodukte, deren Gewinnung und Herstellung in der Regel mit geringeren verbrennungsbedingten Emissionen einhergeht, als auch nachgelagert durch Entwicklung und Vermarktung von im Vergleich zu konventionellen Erzeugnissen CO2-reduzierten Produkten und von Technologien, die entweder emissionsarm sind oder Emissionsminderungen ermöglichen. Mit solchen Produkten und Technologien möchte thyssenkrupp seine Kunden dabei unterstützen, ihre THG-Emissionen zu mindern und Klimaziele zu erreichen. Der Übergangsplan erschließt dadurch auch Marktpotenziale, die sich aus der industriellen Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise ergeben.
Der Übergangsplan adressiert außerdem zentrale Übergangsrisiken - etwa energiepreisbedingte Kostensteigerungen durch CO2-Bepreisung, strengere Emissionsvorgaben sowie steigende Nachhaltigkeitserwartungen von Stakeholdern durch die Dekarbonisierung von Energieversorgung, Produktion und Produktportfolio.
Zentrale Steuerungsmechanismen des Übergangsplans umfassen definierte Kennzahlen, kontinuierliches Monitoring durch die jährliche Treibhausgasbilanzierung sowie eine regelmäßige Fortschrittsbewertung im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Versicherungsbezogenes Risikomanagement
Das versicherungsbezogene Risikomanagement adressiert klimabedingte Anpassungsbedarfe durch die Absicherung physischer Risiken wie Sturm, Hitze oder Überflutung. Die Vermeidung bzw. Minderung potenzieller Auswirkungen ist hierbei das Ziel. Auch Übergangsrisiken wie etwa versorgungsseitige Engpässe infolge einer transformationsbedingten Nachfragesteigerung nach bestimmten Materialien und Produkten werden durch das Betriebskontinuitätsmanagement adressiert, das Teil dieses Konzepts ist.
VERSICHERUNGSBEZOGENES RISIKOMANAGEMENT
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Inhalte des Konzepts | Steuerung und Absicherung bestimmter Unternehmensrisiken, darunter physische Klimarisiken sowie transformationsbedingte Versorgungsrisiken. |
| Anwendungsbereich | thyssenkrupp Konzern |
| Fallweise Beteiligungen (Minderheitsbeteiligungen, 50 / 50-JVs) | |
| Vertraglich einbezogene Dritte (z. B. Leiharbeitnehmer, externe Dienstleister) | |
| Verantwortungsebene | Leitung Konzernfinanzierung |
| Externe Bezugsrahmen | - |
| Stakeholder-Information | Interne Richtlinien sind den Mitarbeitern über das Intranet zugänglich |
| Im Bericht angewandt | E1 |
Der Konzern verfolgt mit seinem versicherungsbezogenen Risikomanagement ein Konzept zur Absicherung bestimmter Unternehmensrisiken. Physische Klimarisiken stellen dabei einen zentralen Teilaspekt dar - mit dem Ziel, die Resilienz gegenüber den physischen Auswirkungen des Klimawandels gezielt zu stärken.
Ein Schwerpunkt liegt auf physischen Klimarisiken wie Stürmen, Überschwemmungen und Hitzewellen, die zu Schäden an Produktionsanlagen und Infrastruktur führen oder Störungen in Lieferketten auslösen können. Um die finanziellen Folgen von Sachschäden und Betriebsunterbrechungen zu begrenzen, setzt thyssenkrupp auf risikoorientierte Versicherungslösungen. Risiken werden dazu systematisch identifiziert und bewertet, um darauf aufbauend geeignete Absicherungsmaßnahmen abzuleiten.
Im Hinblick auf bestimmte klimabezogene Übergangsrisiken - zum Beispiel durch versorgungsseitige Engpässe infolge transformationsbedingter Nachfragesteigerungen nach ausgewählten Materialien und Produkten - setzt thyssenkrupp auf systematisches Betriebskontinuitätsmanagement, um seine operative Resilienz zu stärken. Zentrale Maßnahmen sind die frühzeitige Identifikation kritischer Abhängigkeiten sowie die Entwicklung von Notfall- und Wiederanlaufplänen.
Regelmäßig durchgeführte Risikoanalysen sowie die Überprüfung bestehender Versicherungskonzepte im Hinblick auf Schadensszenarien, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Präventionspotenziale dienen der systematischen Identifikation, Bewertung und Überwachung klimabedingter Schadensrisiken.
E1-3 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Die Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz bildet den zentralen Handlungsrahmen zur Erreichung der konzernweiten Netto-Null-Emissionen bis spätestens 2050. Er umfasst konkrete Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Energieversorgung, Produktion und Produktportfolio. Flankiert wird der Übergangsplan durch Konzepte zur Steuerung bestimmter klimabezogener Risiken.
Ein Schwerpunkt für die Dekarbonisierung des Konzerns liegt im Bau und Betrieb einer vollständig wasserstofffähigen DR-Anlage. In der Übergangsphase kann der Anlagenbetrieb zunächst mit Erdgas erfolgen, bevor eine Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff vorgenommen wird. Ergänzend verfolgt thyssenkrupp fortlaufende Maßnahmen ohne einen festgelegten Abschlusszeitpunkt, darunter die schrittweise Ablösung fossiler Energieträger, den Einsatz erneuerbarer Energien, Effizienzsteigerungen in Energie- und Produktionsprozessen sowie die Entwicklung und Vermarktung von im Vergleich zu konventionellen Erzeugnissen CO2-reduzierten Produkten und von Technologien, die entweder emissionsarm sind oder Emissionsminderungen ermöglichen - darunter Werkstoffe, Systemlösungen für die Wasserstoffwirtschaft und Technologien zur Dekarbonisierung energieintensiver Produktionsprozesse. Darüber hinaus können Technologien zur Abscheidung sowie Speicherung oder Nutzung unvermeidbarer THG-Emissionen eingesetzt werden. Weitere Maßnahmen zur langfristigen Dekarbonisierung nach 2030 werden künftig geplant und konkretisiert.
Die oben dargelegten Maßnahmen adressieren emissionsrelevante Aktivitäten in verschiedenen Produktionsbereichen des Konzerns und umfassen sowohl Scope 1 und Scope 2 Emissionen im eigenen Betrieb als auch relevante Scope 3 Emissionen. Der Bau und Betrieb der wasserstofffähigen DR-Anlage bei Steel Europe ist auf einen europäischen Standort ausgerichtet. Die weiteren Dekarbonisierungshebel werden grundsätzlich konzernweit und weltweit umgesetzt.
Die Umsetzung der Dekarbonisierungshebel des Übergangsplans erfordert Investitions- und Betriebsausgaben. Nachfolgend sind die im Berichtsjahr angefallenen Ausgaben ausgewiesen, ergänzt um eine Einschätzung der erwartbaren zukünftigen Investitions- und Betriebsausgaben.
Im Berichtsjahr konnten durch Einsatz von erneuerbaren Energien und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen insgesamt Reduktionen von mehr als 150 kt CO2 erzielt werden. Bis zum Geschäftsjahr 2029 / 2030 werden weitere Reduktionen von insgesamt rund 2,8 Mio t CO2 e erwartet. Der wesentliche Effekt wird aus der Umstellung verschiedener Prozessschritte in der Stahlproduktion resultieren. Zusätzlich werden CO2 -Reduktionen insbesondere durch Volumenanpassung in der Stahlproduktion erwartet. Im Berichtsjahr beliefen sich die Betriebsausgaben (OpEx) für die Umsetzung des Übergangsplans auf ca. 8 Mio €, die Investitionsausgaben (CapEx) auf rund 104 Mio €. Den Hauptanteil an den Investitionsausgaben hatte dabei der fortschreitende Bau der wasserstofffähigen DR-Anlage am Standort Duisburg, mit CapEx in Höhe von knapp 90 Mio €. Für die weitere Umsetzung sämtlicher Dekarbonisierungsmaßnahmen des Übergangsplans sind über den Zeitraum der Geschäftsjahre 2025 / 2026 bis 2029 / 2030 kumuliert finanzielle Mittel in Höhe von rund einer Mrd € vorgesehen.
Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt derzeit über Eigenmittel und öffentliche Förderprogramme; perspektivisch kann der Einsatz nachhaltiger Finanzierungsinstrumente von Bedeutung sein. Für die Investitionen in die wasserstofffähige DR-Anlage wurde ein CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie erstellt, der im relevanten Kapitel berichtet wird.
Die Umsetzbarkeit der Dekarbonisierungshebel hängt teilweise von externen Faktoren wie regulatorischen Vorgaben, der Verfügbarkeit erneuerbaren Wasserstoffs oder dem Zugang zu Fördermitteln ab. Demzufolge kann bei veränderten Rahmenbedingungen eine adaptive Steuerung der Maßnahmen erforderlich sein.
Kennzahlen und Ziele
E1-4 - Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Die THG-Reduktionsziele von thyssenkrupp sind Bestandteil der konzernweiten Dekarbonisierungsstrategie und werden im Verbund von SBTi als im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens bewertet. Die Zielsystematik folgt der SBTi-Methodik unter Anwendung eines sektorübergreifenden und sektorspezifischen Dekarbonisierungspfades (Sectoral Decarbonization Approach - SDA). Die Methodik stützt sich auf wissenschaftlich fundierte Klimaszenarien des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) und auf internationale und europäische Referenzrahmen zum Beispiel das Pariser Klimaabkommen und den EU Green Deal. Bei der Zielformulierung wurden auch die Interessen von Stakeholdern berücksichtigt - insbesondere gesetzliche Vorgaben und Anforderungen des Kapitalmarkts.
Zielarten und Geltungsbereiche
Aufgrund der vielfältigen Geschäftsaktivitäten verfolgt thyssenkrupp ein kombiniertes Zielsystem mit sowohl absoluten als auch relativen THG-Reduktionszielen, jeweils bezogen auf das Basisjahr 2018.
Absolute mittelfristige THG-Reduktionsziele - konzernweit außerhalb SDA Iron & Steel:
| ― | Scope 1 und 2 in t CO2 e: Reduktion um 50,4 % bis 2030 |
| ― | Scope 3 in t CO2 e: Reduktion um 30 % bis 2030 |
Relatives mittelfristiges THG-Reduktionsziel - in den Grenzen des SDA Iron & Steel:
| ― | Scope 1 bis 3 in t CO2 e pro t Stahl-Warmband: Reduktion um 30,1 % bis 2030 |
Absolute langfristige THG-Reduktionsziele - konzernweit:
| ― | Scope 1 und 2 in t CO2 e: Reduktion um 90 % bis 2050 |
| ― | Scope 3 in t CO2 e: Reduktion um 90 % bis 2050 |
Das übergeordnete Ziel ist das Erreichen konzernweiter Netto-Null-Emissionen nach SBTi Net Zero Standard bis 2050. Die THG-Reduktionsziele wurden im Berichtsjahr 2024 / 2025 von SBTi bewertet. Hierbei wurden die Zwischen- und Langfristziele für Scope 1 und 2 (2030 bzw. 2050) für im Einklang mit dem 1,5 °C-Pfad befunden. Dies gilt auch für die THG-Emissionen die unter den SDA Iron & Steel fallen. Dies gilt nicht für die Scope 3 Ziele in separater Betrachtung. Das relative THG-Reduktionsziel in den Grenzen des SDA Iron & Steel wird nach einer von SBTi festgelegten Methodik bewertet und umfasst definierte Schritte der Stahlproduktion. Im Basisjahr liegen ca. 90 % der gesamten Scope 1 und 2 und ca. 1 % der Scope 3 Emissionen innerhalb der Grenzen des SDA Iron & Steel. Die hierunter fallenden Emissionen sind Bestandteil der übergeordneten Emissionsberichterstattung und sind in den in der Tabelle im Abschnitt "E1-6" und in der Abbildung im Abschnitt "E1-1" dargestellten Basis-, Ist- und Zielwerten für das gesamte Unternehmen enthalten.
Zielannahmen
Der Entwicklung der THG-Reduktionsziele liegen diverse Annahmen zugrunde. Dazu gehören erwartete Veränderungen bei Absatzmengen und Marktbedingungen, technologischer Fortschritt wie der Hochlauf wasserstoffbasierter Direktreduktion, regulatorische Entwicklungen - etwa im Rahmen des EU-Emissionshandels und des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) - sowie sich wandelnde Kundenanforderungen hinsichtlich CO2-armer Produkte und Prozesse. Diese Faktoren beeinflussen die Entwicklung der THG-Emissionen und die Umsetzbarkeit der Reduktionspfade. Weiterführende Informationen zu diesen Annahmen sind im Abschnitt "ESRS 2 SBM-3" dieses Kapitels zu finden.
Darüber hinaus wird beim THG-Reduktionsziel innerhalb des SDA Iron & Steel eine nahezu gleichbleibende Steel-Scrap-Ratio angenommen. Diese gibt vor, dass Reduktionspfade von Stahlherstellern abhängig vom Verhältnis von Schrott-zu Primärmaterialeinsatz berechnet werden. Der Schrotteinsatz (Scrap Ratio) bestimmt, in welchem Maße die Emissionsintensität eines Unternehmens an den Pfad für primär- bzw. sekundärbasierte Stahlproduktion angelehnt wird. Diese Faktoren beeinflussen die Entwicklung der THG-Emissionen und die Umsetzbarkeit der Reduktionspfade.
Maßnahmen zur Zielerreichung
Zur Erreichung der THG-Reduktionsziele nutzt thyssenkrupp mehrere strategische Dekarbonisierungshebel. Dazu gehören insbesondere der Technologiewechsel in der Stahlproduktion, die Anpassung des Produktportfolios, der erhöhte Einsatz erneuerbarer Energien sowohl durch Bezug als auch durch Eigenerzeugung sowie Effizienzsteigerungen in Energie- und Produktionsprozessen. Neutralisierungstechnologien zur Abscheidung und Speicherung oder Nutzung unvermeidbarer THG-Emissionen können langfristig eine ergänzende Maßnahme darstellen. Weiterführende Informationen dazu finden sich im Abschnitt "E1-3".
Fortschrittsmessung und Steuerung
Das Monitoring der THG-Reduktionsziele erfolgt im Rahmen der jährlichen Treibhausgasbilanzierung. Die Erhebung der relevanten Daten ist über ein zentrales ESG-Reporting-System organisiert, das regelmäßiger interner Prüfung unterliegt. Ergebnisse und Fortschritte werden im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.
E1-5 - Energieverbrauch und Energiemix
Der Energieverbrauch stellt für thyssenkrupp ein zentrales Handlungsfeld der Transformation hin zur dekarbonisierten Wirtschaftsweise dar. Nachfolgend wird der Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens sowie die Zusammensetzung des Energiemixes offengelegt. Die Angaben unterscheiden zwischen nicht-erneuerbaren, erneuerbaren und nuklearen Quellen und beziehen sowohl selbst erzeugte als auch eingekaufte Energiearten ein.
ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIX
| GWh | 2024 / 2025 |
|---|---|
| Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen | 53.212 |
| Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen | 689 |
| Brennstoffverbrauch aus Erdgas | 6.771 |
| Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen | 0 |
| Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen | 2.705 |
| Gesamtverbrauch fossiler Energie | 63.377 |
| Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch | 98,7 % |
| Verbrauch aus nuklearen Quellen1) | 140 |
| Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch | 0,2 % |
| Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse | 26 |
| Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen | 622 |
| Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt | 27 |
| Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie | 675 |
| Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch | 1,1 % |
| Gesamtenergieverbrauch | 64.188 |
1) Berechnung anhand länderspezifischer Anteile nuklearer Energie aus dem Jahr 2020 bewertet mit dem Gesamtenergieverbrauch des Geschäftsjahres 2024 / 2025
ENERGIEERZEUGUNG
| GWh | 2024 / 2025 |
|---|---|
| Erzeugung nicht erneuerbarer Energie | 5.433 |
| Erzeugung erneuerbarer Energie | 32 |
| Gesamtenergieerzeugung | 5.465 |
Energieintensität auf der Grundlage der Umsatzerlöse
Die Ermittlung der Energieintensität je Umsatzerlös basiert auf den konsolidierten Energieverbräuchen im Verhältnis zum Konzernumsatz (MWh / €). Berücksichtigt bei der Berechnung der Kennzahl wurden alle Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp, da diesen die für diesen Zusammenhang relevanten NACE-Sektionen zugeordnet wurden und in diesem Kontext als relevant gelten. Die Energieintensität je Umsatzerlös belief sich im Berichtsjahr auf 0,001954748 MWh / €.
Für die Berechnung der Energieintensität wurden die Umsatzerlöse gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung des veröffentlichten Konzernabschlusses herangezogen.
E1-6 - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Die Ermittlung der berichteten THG-Emissionen erfolgt auf Basis der Definitionen und Methodik des Regelwerks "The GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard" sowie der dort referenzierten Standards zur Berechnung von THG Emissionen aus eigenen Prozessen und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die nachfolgende Berichterstattung dieser THG-Emissionen erfolgt nach den Vorgaben der CSRD bzw. des ESRS E1.
Der Bilanzierungskreis entspricht dem der Finanzberichterstattung. Berücksichtigt werden hierbei die vollkonsolidierten Konzerngesellschaften. Für die HKM findet bei Scope 1 sowie Scope 2 Emissionen eine quotale Einbeziehung gemäß Anteilsbesitz in Höhe von 50 % statt. Liefermengen, die diesen Anteilsbesitz übersteigen, werden als erworbene Güter hingegen Scope 3 zugeordnet.
Zur Ermittlung der Scope 1 sowie Scope 2 Emissionen werden an allen relevanten Standorten die Energieverbräuche nach Energieträgern erhoben und unter Verwendung geeigneter Emissionsfaktoren berechnet. Die Faktoren stammen einerseits aus der kostenpflichtigen Datenbank Sphera. Zum anderen werden für die Einsatzmengen von Kohle und Koks individuell aus Stoffstromanalysen ermittelte Emissionsfaktoren eingesetzt. Die Emissionen der Treibhausgase Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) wurden im Rahmen einer Analyse ermittelt, als für die Berichterstattung nicht wesentlich eingestuft und werden daher nicht ausgewiesen. Zudem ist zu beachten, dass sich für einen Teil der Scope 1 Emissionen die Berechnungsmethodik in Hinblick auf eingesetzte Kohle- und Koksmengen zwischen Basisjahr und Berichtsjahr geändert hat. Dies führt zu einer unwesentlichen Abweichung in den Angaben.
Scope 2 Emissionen werden sowohl standortbasiert als auch marktbasiert berichtet. Bei der standortbasierten Ermittlung werden die durchschnittlichen, länderspezifischen aktuellen Emissionsfaktoren der IEA verwendet, bei der marktbasierten Ermittlung werden die in den unterschiedlichen eingesetzten vertraglichen Instrumenten genannten Emissionsfaktoren verwendet. Falls kein marktbasierter Emissionsfaktor für einen Energieanteil vorliegt, wird im Einklang mit dem GHG Protocol Scope 2 Guidance der standortbasierte Emissionsfaktor für diesen Anteil verwendet.
Scope 3 Emissionen der unterschiedlichen Kategorien in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette werden in Einklang mit dem GHG Protocol "Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard" basierend auf aktivitäts- und ausgabenbasierten Daten ermittelt. Grundsätzlich erfolgt dabei die Verwendung geeigneter Emissionsfaktoren aus einschlägigen öffentlich verfügbaren Quellen, beispielsweise von internationalen Verbänden sowie aus kostenpflichtigen Datenbanken. Bei entsprechender Verfügbarkeit, werden lieferanten- sowie kundenspezifische Daten für die Berechnung verwendet. Ausgabenbasierte Emissionsfaktoren werden inflationsbereinigt. Für Unsicherheiten, die mit der Bestimmung der Scope 3 Emissionen einhergehen, siehe Abschnitt "BP-2". Die wesentlichen und daher zu berichtenden Scope 3 Kategorien wurden gemäß den im GHG Protocol genannten Kriterien ermittelt. Für die relevanten Kategorien werden nachstehend die zugrundeliegenden Annahmen und Berechnungsmethodik dargestellt. Aktuell werden Scope 3 Treibhausgasemissionen nur geringfügig anhand von Inputs aus bestimmten Tätigkeiten der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berechnet. Der Primärdatenanteil liegt insgesamt unter 1 %.
Scope 3, Kategorie 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen"
Indirekte THG-Emissionen aus eingekauften Waren und Dienstleistungen, die nach dem GHG Protocol der Kategorie 1 zugeordnet sind, beinhalten auch die in den verwendeten Emissionsfaktoren von Sphera und von Branchenverbänden wie der World Steel Association abgebildeten Vorkettenemissionen. Für Waren, insbesondere Materialien, erfolgt die Emissionsberechnung prinzipiell gewichtsbasiert. Liegen keine Gewichtsangaben vor, wird ein Durchschnittsverfahren angewendet. Für Waren, bei denen ein gewichtsbasierter Ansatz nicht sinnvoll ist oder für eingekaufte Dienstleistungen erfolgt die Berechnung ausgabenbasiert unter Verwendung geeigneter Emissionsfaktoren. Liefern Zulieferer produktspezifische Daten, fließen diese bevorzugt in die Emissionsberechnung ein. Bei fehlenden Informationen über die Art der erworbenen Waren oder Dienstleistungen wird für eine möglichst vollständige Erfassung eine Extrapolation anhand von Einkaufswerten nach der Durchschnittsmethode umgesetzt.
Scope 3, Kategorie 3 "Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie"
Die in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch die Förderung, Erzeugung und den Transport entstehenden THG-Emissionen der gesamten Energie- und Brennstoffbezüge des Unternehmens - die zugleich den berechneten Scope 1 und Scope 2 Emissionen zugrunde liegen - werden mithilfe geeigneter Emissionsfaktoren aus Sphera ermittelt und offengelegt.
Scope 3, Kategorie 4 "Vorgelagerter Transport und Vertrieb"
Finanzielle Aufwendungen für Transportleistungen werden nach Transportarten gegliedert und die daraus resultierenden THG-Emissionen auf Basis ausgabenbasierter Emissionsfaktoren mithilfe des Berechnungstools "Scope 3 Evaluator" des GHG Protocol berechnet, die jährlich inflationsbereinigt werden. Fehlende Werte werden zu einem geringen Teil mittels Durchschnittsmethode extrapoliert.
Scope 3, Kategorie 5 "Abfallaufkommen in Betrieben"
Die indirekten THG-Emissionen aus dem Abfallaufkommen werden mithilfe der im Rahmen der Umweltdatenerhebung ermittelten Abfallmengen berechnet, und zwar differenziert nach gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, die entsorgt oder recycelt werden. Hierbei werden Emissionsfaktoren aus Sphera verwendet, die verschiedene Abfallbehandlungsmethoden zugrunde legen, z.B. Deponierung und Verbrennung bei der Entsorgung.
Scope 3, Kategorie 6 "Geschäftsreisen"
Bei den indirekten THG-Emissionen aus Geschäftsreisen entfallen die meisten THG-Emissionen auf Flugreisen. Für die Berechnung werden im Wesentlichen von den Airlines über einen Dienstleister bereitgestellte Primärdaten verwendet. Emissionen aus der Nutzung anderer Verkehrsmittel sowie aus Hotelübernachtungen werden ergänzend nach einem Durchschnittsverfahren ermittelt und in die Gesamtemissionen dieser Kategorie einbezogen.
Scope 3, Kategorie 10 "Verarbeitung verkaufter Produkte"
Für verkaufte Produkte der verschiedenen Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp werden die typischen Verarbeitungsschritte bis zum Einsatz im Endprodukt betrachtet und in Bezug auf die dabei entstehenden THG-Emissionen bewertet. Bei Werkstoffen, Komponenten und Halbzeugen erfolgt eine Differenzierung nach den weiteren Stufen der Handelsketten und der zusätzlichen Bearbeitung. Erfolgt üblicherweise lediglich eine Montage, gelten die dabei entstehenden Emissionen als nicht wesentlich und werden nicht berichtet. In Einklang mit dem GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard, Sektion 6.4, gilt dies ebenso für Fälle, in denen aufgrund der Vielzahl potenzieller Verarbeitungsschritte und Endanwendungen keine ausreichenden Informationen vorliegen und somit keine belastbaren Annahmen möglich sind. Erfolgt jedoch eine maschinelle, energieintensive Bearbeitung von intermediären Produkten, werden typische Energieverbräuche unter Berücksichtigung der gelieferten Produktmengen sowie lokaler Emissionsfaktoren der IEA für den Energiebezug zur Bestimmung der THG-Emissionen herangezogen. Bei der Lieferung immaterieller Produkte, wie etwa von Konstruktionsdienstleistungen im Anlagenbau, erfolgen auftragsspezifische Berechnungen auf Grundlage der eingesetzten Materialmengen für die Errichtung der jeweiligen Anlagen.
Scope 3, Kategorie 11 "Verwendung verkaufter Produkte"
Für verkaufte Produkte der unterschiedlichen Geschäftsaktivitäten werden die typischen Nutzungsarten durch Kunden betrachtet und nach entsprechender Gruppierung im Hinblick auf die dabei entstehenden THG-Emissionen bewertet. Zunächst wird unterschieden, ob durch die Nutzung des Produkts direkte oder indirekte Emissionen entstehen. Direkte Emissionen aus der Produktnutzung - etwa beim Betrieb einer gelieferten Anlage oder eines innermotorischen Bauteils - werden ermittelt und berichtet. Bei gelieferten Produkten des Anlagenbaus führen insbesondere die unterschiedlichen erwarteten langen Nutzungsdauern einzelner Anlagentypen zu hohen Scope-3-Emissionen. Der Übergabezeitpunkt der Anlage an den Kunden legt die Zuordnung der Scope-3-Emissionen zum jeweiligen Geschäftsjahr fest, daher kann dies zu erheblichen Schwankungen zwischen den Berichtsjahren führen. Zur Berechnung der THG-Emissionen der Anlagen werden auftragsspezifische Annahmen etwa in Bezug auf die Nutzungsdauer und den Energieverbrauch sowie mögliche Prozessemissionen getroffen. Diese werden anschließend mit einschlägigen Emissionsfaktoren, u.a. der IEA, oder, sofern verfügbar, auch mit projekt- und kundenspezifischen Emissionsfaktoren bewertet. Eine von den anderen gelieferten Produkten des Anlagenbaus und vom dargestellten Basiswert in einem Punkt abweichende Bewertung der Emissionen dieser Kategorie erfolgt für die verkauften Elektrolyseanlagen. Um Emissionen, die über die gesamte Nutzungsphase dieser Anlagen durch den Bezug elektrischer Energie entstehen, realitätsnäher bewerten zu können, wird von einer fortlaufenden Dekarbonisierung des Strommixes in den Ländern der Anlagenstandorte in Anlehnung an das Stated Policies Scenario (STEPS) der IEA ausgegangen. Es handelt sich hierbei um ein anerkanntes Szenario, welches jedoch naturgemäß Limitierungen im Falle veränderlicher Randbedingungen unterliegen kann. Diese Anpassung der Methodik führt zu einer Reduktion der dargestellten Emissionen um etwa 50 Mio t CO2e über die Laufzeit der im Berichtsjahr verkauften Elektrolyseanlagen.
Weitere direkte und in dieser Kategorie berichtete Emissionen resultieren aus der energetischen Nutzung gehandelter und von thyssenkrupp gelieferter Produkte wie Kohle, Kokskohle und Hüttengase durch Kunden. Aufgrund von vertraglichen Bestimmungen, die den Schutz sensibler Informationen im Zusammenhang mit Verteidigungsprojekten regeln, werden Emissionen aus der Nutzung von Produkten des Segments Marine Systems nicht ermittelt. Indirekt entstehende Emissionen aus der Nutzung gehandelter und gelieferter Produkte - beispielsweise Werkstoffe oder Komponenten - werden in dieser Kategorie nicht berichtet.
Ausschluss unwesentlicher Scope 3 Kategorien
Einige Scope 3 Kategorien wurden von der Berichterstattung ausgeschlossen, weil entweder keine oder nur geringfüge THG-Emissionen ermittelt wurden. Hierzu zählen die nachfolgenden Scope 3 Kategorien:
| ― | Kategorie 2 (Anlagegüter) |
| ― | Kategorie 7 (Arbeitswege der Beschäftigten) |
| ― | Kategorie 8 (Vorgelagerte vermietete Vermögenswerte) |
| ― | Kategorie 9 (Nachgelagerter Transport und Distribution) |
| ― | Kategorie 12 (Behandlung am Lebensende verkaufter Produkte) |
| ― | Kategorie 13 (Nachgelagerte vermietete Vermögenswerte) |
| ― | Kategorie 14 (Franchise-Unternehmen) |
| ― | Kategorie 15 (Investitionen) |
In Summe stehen diese Scope 3 Kategorien für lediglich ca. 0,2 % der THG-Emissionen insgesamt.
THG-BRUTTOEMISSIONEN DER KATEGORIEN SCOPE 1, 2 UND 3 SOWIE THG-GESAMTEMISSIONEN
| Rückblickend | Etappenziele und Zieljahre | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio t CO2 e | Basisjahr 2017 / 2018 | Berichtsjahr 2024 / 2025 | Mittelfristziel 2029 / 2030 | Langfristziel 2049 / 2050 | Jährlich % des Ziels / Basisjahr |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Scope-1-Treibhausgasemissionen1) | |||||
| Scope-1-THG-Bruttoemissionen | 24,2 | 19,8 | |||
| Scope-1-THG-Bruttoemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen2) | 95 % | 100 % | |||
| Scope-2-Treibhausgasemissionen1) | |||||
| Scope-2-THG-Bruttoemissionen - standortbezogen | 0,9 | 1,1 | |||
| Scope-2-THG-Bruttoemissionen - marktbezogen | 1,1 | 1,2 | |||
| Zwischensumme Scope 1 und Scope 2 marktbezogen3) | 25,3 | 21,0 | 15,6 | 2,5 | -3,2 % |
| Scope-3-Treibhausgasemissionen1) | |||||
| Scope-3-THG-Bruttoemissionen3) | 469,1 | 186,0 | 328,4 | 46,9 | -2,5 % |
| 1) Erworbene Waren und Dienstleistungen | 43,4 | 27,4 | |||
| 3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie | 4,3 | 3,9 | |||
| 4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb | 0,8 | 0,6 | |||
| 5) Abfallaufkommen in Betrieben | 0,2 | 0,2 | |||
| 6) Geschäftsreisen | 0,1 | 0,1 | |||
| 10) Verarbeitung verkaufter Produkte | 2,8 | 0,8 | |||
| 11) Verwendung verkaufter Produkte | 417,5 | 152,9 | |||
| THG-Emissionen insgesamt | |||||
| THG-Emissionen insgesamt - standortbezogen | 494,2 | 206,8 | |||
| THG-Emissionen insgesamt - marktbezogen3) | 494,4 | 207,0 | 344,0 | 49,4 | -2,5 % |
1) Biogene Scope-1-THG-Bruttoemissionen in Höhe von 6 kt CO2 e sind nicht enthalten. Für die Ermittlung der Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen lagen keine Daten für biogene Emissionen vor.
2) Beim Anteil der Scope-1-THG-Bruttoemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen beziehen sich die verifizierten EU-ETS Emissionen jeweils auf das Kalenderjahr und die gesamten Scope-1-THG-Bruttoemissionen jeweils auf das Geschäftsjahr von thyssenkrupp. Die Überdeckung im Basisjahr beträgt neun und im Berichtsjahr aufgrund der Verfügbarkeit der Daten drei Monate.
3) Die Zielwerte beziehen sich auf die konsolidierten absoluten (außerhalb SDA Iron & Steel) und relativen (SDA Iron & Steel) THG-Reduktionsziele.
Vertragliche Instrumente bei der Ermittlung der marktbezogenen Scope 2 THG-Emissionen
Von den vertraglichen Instrumenten, die zur marktbasierten Ermittlung der Scope 2 Emissionen in diesem Berichtsjahr einbezogen wurden, entfielen 2 % auf langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPA) und 11,6 % auf Ökoenergietarife. Darüber hinaus wurden 4 % über Herkunftsnachweise (Guarantees of Origin, GO) und Zertifikate für erneuerbare Energien (Renewable Energy Certificates, REC) abgedeckt. Zusätzlich entfiel ein Anteil von 72 % auf weitere Strom-, Dampf- und Wärmelieferungen mit bekannten Emissionsfaktoren. Die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die durch das jeweilige Instrument abgesicherte Energiemenge im Verhältnis zu der gesamten eingekauften und selbstgenutzten Strom-, Dampf- und Wärmemenge.
Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Umsatzerlöse
Die Treibhausgasintensität definiert das Verhältnis der gesamten THG-Emissionen zu den Umsatzerlösen in t CO2e/€. Diese wird sowohl standort- als auch marktbezogen berichtet. Die standortbezogene Treibhausgasintensität belief sich im Berichtsjahr auf 0,006299083 t CO2e / €, die marktbezogene Treibhausgasintensität auf 0,006303086 t CO2e / €.
Für die Berechnung wurden die Umsatzerlöse gemäß Gewinn- und Verlustrechnung des veröffentlichten Konzernabschlusses herangezogen.
E1-8 - Interne CO2 -Bepreisung
In Geschäftsbereichen, die dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterliegen, wendet thyssenkrupp einen internen CO2-Preis zur wirtschaftlichen Bewertung von Investitionsvorhaben an. Dieser CO2 -Schattenpreis dient der systematischen Berücksichtigung zukünftiger CO2-Kostenrisiken in langfristigen Kapitalallokationsentscheidungen - insbesondere bei Infrastruktur- und Anlagenerneuerungen.
Der angenommene CO2-Preis bewegt sich in einem Korridor zwischen dem aktuellen Marktpreis und rund 150 € / t CO2 bis 2035 sowie rund 250 € / t CO2 bis 2045. Damit orientiert sich thyssenkrupp an marktüblichen Annahmen führender Szenarien-Modelle und regulatorischer Entwicklungen auf EU-Ebene - wie etwa Fit for 55, CBAM oder ETS II - speziell hinsichtlich erwarteter CO2-Preisentwicklungen, Emissionsreduktionspfaden, sektoraler Dekarbonisierungsziele sowie Anpassungen im grenzüberschreitenden Handel mit CO2-intensiven Produkten.
Ein zentrales Anwendungsbeispiel ist die Investition in eine wasserstofffähige DR-Anlage mit Einschmelzer bei Steel Europe am Standort Duisburg. Diese wird perspektivisch die koksgestützte Hochofenroute ersetzen und durch den Einsatz von Erdgas bzw. Wasserstoff bis zu 3,5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr einsparen. Der interne CO2-Preis wurde als zentraler Steuerungsparameter in die Wirtschaftlichkeitsrechnung dieser Investition einbezogen.
Im Berichtszeitraum deckte der CO2 -Schattenpreis einen möglichen Anwendungsbereich von ca. 16 Mio t CO2 e Scope-1-THG-Bruttoemissionen ab. Dies entspricht einem Anteil von 82 % der gesamten Scope 1-THG-Bruttoemissionen.
ESRS E2 Umweltverschmutzung
Dieser Abschnitt behandelt die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von thyssenkrupp auf die Umweltverschmutzung. Das Ziel ist, offenzulegen, wie der Eintrag von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden erfasst und gesteuert wird und welche Strategien und Maßnahmen zu deren Vermeidung und Minderung im Unternehmen bestehen.
Strategie
ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung erläutert, die im Rahmen der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden und für die Geschäftstätigkeit sowie das Geschäftsmodell von thyssenkrupp von Bedeutung sind.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF UMWELTVERSCHMUTZUNG
| Thema | Kategorie1) | Beschreibung | WSK2) | ZH3) |
|---|---|---|---|---|
| Luftverschmutzung | A (-) | Die Emission von Luftschadstoffen (einschließlich der unbeabsichtigten Freisetzung) führt zu einer Beeinträchtigung der Luftqualität, die zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit führen kann. | V, EG, N | K, M |
| Wasserverschmutzung | A (-) | Die Emission von Wasserschadstoffen kann Ökosysteme und Wasserressourcen beeinträchtigen und dadurch sowohl Umwelt als auch menschliche Gesundheit gefährden. | V, EG | K, M |
| Bodenverschmutzung | A (-) | Bodenverschmutzung - etwa durch unsachgemäße Abfallentsorgung - kann zu einer Beeinträchtigung der Bodenqualität und damit verbundener Ökosysteme führen sowie durch den Eintrag in Nahrungsketten oder den direkten Bodenkontakt die menschliche Gesundheit gefährden. | V, EG | K, M |
1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance
2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert
3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E2-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Die nachfolgend dargelegten Konzepte betreffen Fragestellungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, die sich durch eigene Geschäftsaktivitäten oder Geschäftsaktivitäten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ergibt oder ergeben kann. Dazu zählen die Vermeidung und Reduktion von Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen, der sachgerechte Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen sowie die Prävention von Vorfällen und Notsituationen in Verbindung mit der Minderung und Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt.
Umwelt- und Energiemanagement
Die Konzernrichtlinie für Umwelt- und Energiemanagement legt verbindliche Vorgaben zur Steuerung umweltrelevanter Aktivitäten fest - einschließlich der Reduzierung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, der Berücksichtigung von Umweltaspekten im Produktlebenszyklus sowie des Umgangs mit Vorfällen und Notsituationen.
UMWELT- UND ENERGIEMANAGEMENT
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Inhalte des Konzepts | Umsetzung des betrieblichen Umwelt- und Energiemanagements zur Realisierung der Umwelt- und Energiepolitik. |
| Implementierung und Überwachung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen. | |
| Förderung von Umweltzielen und kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung. | |
| Anwendungsbereich | thyssenkrupp Konzern |
| Fallweise Beteiligungen (Minderheitsbeteiligungen, 50 / 50-JVs) | |
| Vertraglich einbezogene Dritte (z. B. Leiharbeitnehmer, externe Dienstleister) | |
| Verantwortungsebene | Leitung Nachhaltigkeit |
| Externe Bezugsrahmen | ISO 14001 |
| ISO 50001 | |
| Stakeholder-Information | Umwelt- und Energiepolitik öffentlich zugänglich über Unternehmenswebseite |
| Interne Richtlinien sind den Mitarbeiten über das Intranet zugänglich | |
| Im Bericht angewandt | E2, E5 |
thyssenkrupp verfolgt mit seiner Umwelt- und Energiepolitik das Ziel, negative Auswirkungen auf die Umwelt - sowohl durch Aktivitäten im eigenen Geschäftsbereich als auch, in Teilen, entlang der nachgelagerten Wertschöpfungskette - zu minimieren sowie Energie und Ressourcen möglichst effizient zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde eine Konzernrichtlinie etabliert, welche die Organisation und Steuerung des Umwelt- und Energiemanagements im Unternehmen regelt. Dieses Regelwerk legt zentrale Strukturen, Zuständigkeiten und Mindestanforderungen für die internen Abläufe fest.
Ein Hauptelement der Richtlinie ist die Einstufung von Konzerngesellschaften als umwelt- bzw. energierelevant anhand objektiver Kriterien, beispielsweise das Vorliegen von behördlichen Umweltauflagen oder Berichtspflichten gegenüber Umweltbehörden, externe Überprüfungen oder ein wesentlicher Energieverbrauch. Für alle als relevant eingeordneten Gesellschaften ist die Implementierung eines Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems nach ISO 14001 bzw. gemäß ISO 50001 verpflichtend. Die Managementsysteme müssen nach Konzernrichtlinie alle umwelt- und energierelevanten Aktivitäten der jeweiligen Gesellschaft abdecken.
In Hinblick auf Schadstoffemissionen in die Luft bedeutet dies: wenn Schadstoffemissionen in die Luft einen relevanten Umweltaspekt einer Geschäftstätigkeit darstellen, sind sie im Rahmen des Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems verpflichtend zu berücksichtigen und systematisch zu steuern, um negative Umweltauswirkungen intern identifizieren, überwachen und adressieren zu können. Energiemanagementsysteme dienen zudem der Erfassung und Optimierung energieintensiver Prozesse, die häufig unmittelbar mit luftgetragenen Emissionen - etwa aus Verbrennungsprozessen - verbunden sind, und können so zur Minderung von Luftschadstoffen und deren Umweltwirkungen beitragen.
Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wird durch das Umwelt- und Energiemanagement berücksichtigt, indem Umweltaspekte von Produkten und Dienstleistungen entlang des gesamten Lebenszyklus - einschließlich Nutzung und Entsorgung - von Beginn an mitbetrachtet werden sollen. Diese Anforderung ist zentraler Bestandteil der Umwelt- und Energiepolitik von thyssenkrupp. Daher sind umwelt- und energiebezogene Belange bereits in frühen Planungsphasen und in der Produktentwicklung systematisch zu beachten. Zweck dieser Vorgabe ist, auch solche Umweltwirkungen zu vermeiden oder zu mindern, die mit der Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen - etwa durch Luftschadstoffe - verbunden sind, sowie solche, die aus der Entsorgung von Produkten entstehen können.
Das Monitoring von Umwelt- und Energiemanagementsystemen erfolgt bei thyssenkrupp auf Grundlage regelmäßiger Managementbewertungen gemäß ISO 14001 bzw. ISO 50001. Eine dokumentierte und von der Unternehmensleitung unterzeichnete Managementbewertung gilt als Umsetzungsnachweis. Überdies werden umwelt- und energierelevante Daten mindestens einmal im Jahr erhoben und bewertet, um den Leistungsstand und die kontinuierliche Verbesserung der Systeme zu prüfen.
Ein weiterer Bestandteil der Konzernrichtlinie zum Umwelt- und Energiemanagement ist darüber hinaus die Prävention und das Krisenmanagement bei Vorfällen und Notsituationen. Dazu zählen Ereignisse mit potenziell schwerwiegenden Folgen für Gesellschaft und Umwelt, rechtlichen Risiken oder Betriebsunterbrechungen, auch wenn sie Vertragspartner von thyssenkrupp betreffen. Zweck ist vorrangig die Vermeidung solcher Ereignisse und Situationen durch frühzeitige Risikoerkennung in Verbindung mit geeigneten Präventivmaßnahmen. Ereignet sich dennoch ein Vorfall oder tritt eine Notsituation ein, sollen die Auswirkungen auf Gesellschaft, Umwelt und Geschäftstätigkeit wirksam begrenzt werden.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Das Konzept der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist in unterschiedlichen Dokumenten von thyssenkrupp verankert, etwa die Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten, die Konzernrichtlinie zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten, dem Supplier Code of Conduct und der Einkaufsgrundsätze.
Die Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten verpflichtet den Konzern sowie die vorgelagerte Wertschöpfungskette unter anderem zur Einhaltung internationaler Umweltabkommen - insbesondere zur Kontrolle gefährlicher Stoffe und zur Vermeidung grenzüberschreitender Schadstoffverlagerungen.
MENSCHENRECHTLICHE UND UMWELTBEZOGENE SORGFALTSPFLICHTEN
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Inhalte des Konzepts | Im Rahmen dieses Konzepts verpflichtet sich thyssenkrupp ausdrücklich zur Achtung der Menschenrechte und lehnt Kinderarbeit und alle Formen von Zwangsarbeit, darunter auch Menschenhandel, strikt ab. Darüber hinaus bekennen wir uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie zur Vermeidung und Minimierung negativer Umweltauswirkungen innerhalb dieses Geltungsbereichs. |
| Anwendungsbereich | thyssenkrupp Konzern (Mitarbeiter, Führungskräfte sowie Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder) |
| Fallweise Beteiligungen (Minderheitsbeteiligungen, 50 / 50-JVs) | |
| Vertraglich einbezogene Dritte (z. B. Fremdarbeitskräfte, externe Dienstleister) | |
| Vorgelagerte Lieferkette (Lieferanten und deren Zulieferer) | |
| Verantwortungsebene | SCA Council Group |
| Externe Bezugsrahmen | UN Global Compact |
| Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen | |
| Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) | |
| Internationale Pakte über bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte | |
| Pariser Klimaschutzabkommen | |
| Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe | |
| Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle | |
| Übereinkommen von Minamata über Quecksilber | |
| Anti-Korruptionsrichtlinien der OECD und UN | |
| Stakeholder-Information | Bestandteile des Konzepts sind über die Unternehmenswebseite und den Mitarbeitern über das Intranet zugänglich. |
| Im Bericht angewandt | E2, E3, E5, S1-S3 |
thyssenkrupp zielt mit der Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten - mittels systematischer Risikoanalysen und Steuerungsmaßnahmen - darauf ab, Umweltverschmutzung, die durch eigene Geschäftsaktivitäten oder Aktivitäten der Lieferkette verursacht wird, zu vermeiden, zu mindern oder zu beseitigen und daraus resultierende Risiken für Gesellschaft und Umwelt zu minimieren. Die Basis dafür ist die konzernweit gültige Grundsatzerklärung, in der diese Pflichten verankert sind und die die Einhaltung geltender Umweltgesetze und relevanter internationaler Abkommen - wie etwa der Basel-, der Stockholm- und der Minamata-Konventionen - vorsieht. Diese Abkommen richten sich gegen die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle (Basel), das Inverkehrbringen und Freisetzen persistenter organischer Schadstoffe (Stockholm) sowie gegen die Freisetzung und Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen (Minamata). Sie setzen international anerkannte Standards für den Schutz von Umwelt und Gesundheit.
Im Rahmen dieser Pflichten werden sowohl tatsächliche als auch potenzielle nachteilige Umweltauswirkungen - etwa durch Luftschadstoffemissionen, Bodenverunreinigungen oder den unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Stoffen systematisch berücksichtigt. Umweltbeeinträchtigungen, die geschützte Rechtspositionen wie zum Beispiel das Recht auf Gesundheit, Nahrung oder auf sauberes Wasser gefährden können, sind zu unterlassen. Tatsächlich eingetretene Auswirkungen sind im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung systematisch zu mindern oder zu beseitigen. Der Supplier Code of Conduct als ein integraler Bestandteil der Sorgfaltspflichten konkretisiert diese Erwartungen für alle Lieferanten von thyssenkrupp und deren Subunternehmer, indem er unter anderem die Einhaltung internationaler Umweltübereinkommen wie der Basel-, der Stockholm- und der Minamata-Konventionen vorsieht.
Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG
Ein lokaler Wasserwirtschaftsplan am Standort Duisburg Nord der thyssenkrupp Steel Europe AG enthält Vorgaben zur Abwasserbehandlung und bezieht über die Zusammenarbeit mit zentralen Wasserversorgern wie die Gelsenwasser AG auch mögliche vorgelagerte Umwelteinwirkungen ein.
WASSERWIRTSCHAFTSPLAN DER THYSSENKRUPP STEEL EUROPE AG
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Inhalte des Konzepts | Wasserwirtschaftsstrategie zur effizienten Nutzung und Wiederverwendung von Wasser |
| Abwasserbehandlung und Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft in Bezug auf umweltgerechten Aufbereitung | |
| Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Überwachung von Wasserständen, inklusive Grundwasserüberwachung | |
| Anwendungsbereich | thyssenkrupp Steel Europe AG - Werk Duisburg-Nord |
| Verantwortungsebene | Vorstand der thyssenkrupp Steel Europe AG |
| Externe Bezugsrahmen | ResponsibleSteel |
| Stakeholder-Information | Wasserwirtschaftsplan zugänglich über die Unternehmenswebseite |
| Im Bericht angewandt | E2, E5 |
Der Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG am Standort Duisburg-Nord zielt sowohl auf eine effiziente Wassernutzung als auch eine effektive Vermeidung, Minderung und Beseitigung von Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer - insbesondere durch industrielle Abwässer - ab, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Im Fokus stehen der Schutz der Wasserqualität, der Erhalt aquatischer Ökosysteme sowie die Vermeidung negativer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.
Das Abwassermanagement der thyssenkrupp Steel Europe AG am Standort Duisburg-Nord basiert auf dem Grundsatz der Schadstoffminimierung vor Einleitung. Industrie- und Prozessabwässer werden gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) und behördlicher Genehmigungen behandelt. Abwässer werden je nach Art und Qualität entweder indirekt über die Emschergenossenschaft oder direkt in den Rhein eingeleitet.
Des Weiteren berücksichtigt der Wasserwirtschaftsplan auch die vorgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere die Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG als zentralem Wasserversorger. Deren genehmigungs- und überwachungsrelevante Wasserentnahmen sind Bestandteil der standortbezogenen wasserwirtschaftlichen Steuerung, welche der Stabilität des lokalen Wasserhaushalts dient. Integriert in das Gesamtkonzept des Wassermanagements, soll dies zur Vermeidung bzw. Reduktion wasserbezogener Umwelt- und Gesundheitsrisiken, insbesondere in Bezug auf die Qualität und Belastung der genutzten und eingeleiteten Wassermengen beitragen.
Der Wasserwirtschaftsplan sieht eine kontinuierliche Verbesserung im Sinne einer effizienten Wassernutzung und eines schonenden Ressourcenumgangs vor. Hierzu werden die zugehörigen Steuerungsprozesse und Leistungskennzahlen in regelmäßigen Abständen geprüft. Ein weiterer Beitrag zur fortlaufenden Verbesserung der Wassernutzung soll durch den Austausch mit anderen industriellen Wassernutzern im Rahmen der Emschergenossenschaft erreicht werden.
E2-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Die nachfolgenden Angaben beschreiben die von thyssenkrupp verfolgten Maßnahmen und bereitgestellten Mittel zur Umsetzung der im Abschnitt "E2-1" dargestellten Konzepte, die der Vermeidung, Verringerung sowie Beseitigung von Umweltverschmutzung dienen.
Umwelt- und Energiemanagement
Zur Umsetzung der Konzernrichtlinie für Umwelt- und Energiemanagement betreiben die umwelt- und energierelevanten Gesellschaften von thyssenkrupp dezentrale Managementsysteme gemäß ISO 14001 und ISO 50001. Diese Systeme dienen der Steuerung umweltrelevanter Aktivitäten sowie der Verbesserung der Umweltleistung und Energieeffizienz von Prozessen und Produkten.
Im Segment Steel Europe zeigt sich dies exemplarisch im integrierten Ansatz zur Luftreinhaltung, zum Bodenschutz und zur Lärmminderung: Produktionsanlagen sind mit Entstaubungseinrichtungen ausgestattet, die durch ein digitales Emissionsüberwachungssystem kontrolliert werden. Messdaten werden dabei an die zuständigen Behörden übermittelt.
Zum Schutz des Bodens werden umweltrelevante Aspekte bereits in der Planungsphase neuer Anlagen berücksichtigt, wie es gesetzliche Anforderungen vorsehen. Anlagentechnik und interne Arbeitsanweisungen zum verantwortungsvollen Umgang mit potenziell gefährdenden Stoffen ergänzen die Vorkehrungen für den Bodenschutz. Bestimmte Werksflächen am Standort Duisburg bestehen außerdem aus Vegetations- und Freiflächen, die nach Umweltgesichtspunkten gepflegt werden, mit dem Ziel, die Bodenfunktionen zu erhalten und Erosion, Verdichtung sowie Schadstoffeinträge zu vermeiden oder zu mindern. Stillgelegte Deponieflächen werden auch mit dem Ziel der Verbesserung der Bodenqualität renaturiert, während begrünte Wallanlagen zugleich Funktionen des Immissions- und Lärmschutzes übernehmen.
Auch in den weiteren Geschäftsbereichen von thyssenkrupp werden im Rahmen des Umwelt- und Energiemanagements Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Minderung von Luft- und Bodenemissionen umgesetzt. Bei metallumformenden Pressverfahren können Aktivkohlefilter eingesetzt werden, um Öl-Nebel sowie daraus entstehende Zersetzungsprodukte abzuscheiden, während an Beizanlagen alkalische Luftwäscher der Reduktion von Säure- und Beizdämpfen dienen. An relevanten Standorten werden Emissionen zudem durch den verstärkten Einsatz elektrisch betriebener mobiler Arbeitsmaschinen wie Baggern oder Transportfahrzeugen gesenkt, da beim Betrieb keine Abgase aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe entstehen. Ergänzend können Gewebefilteranlagen in hüttentechnischen Brennschneidprozessen eingesetzt werden, die der Emissionsminderung dienen. In Blockheizkraftwerken werden regelmäßig behördlich vorgeschriebene Emissionsmessungen durchgeführt, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen; zur Minderung von Emissionen können zusätzlich Abgasnachbehandlungen zum Einsatz kommen.
Darüber hinaus dienen bestimmte technische und organisatorische Vorkehrungen gezielt dem Schutz des Bodens. Dazu zählen Anlagen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), zum Beispiel Tankstellen oder Öllager, die darauf ausgerichtet sind, Einträge kraftstoffbelasteten Wassers in Boden oder Kanalisation zu vermeiden. Außerdem werden befestigte Flächen mit Abscheidern an Waschplätzen eingesetzt, um das Risiko eines Eintrags anhaftender Kraftstoffe in den Untergrund zu mindern. Zudem soll die fachgerechte Sammlung von Abfällen in gekennzeichneten Behältnissen in Verbindung mit der ordnungsgemäßen Entsorgung Einträge in die Umwelt vermeiden. Ergänzend stehen Alarmierungs- und Notfallpläne zur Verfügung, die durch die Werkfeuerwehr vor Ort unterstützt werden und ein rasches Eingreifen im Störfall ermöglichen sollen.
Die zuvor dargestellten Beispiele sind operative Maßnahmen des Umwelt- und Energiemanagements, die dezentral und jeweils an die betriebliche Situation der Standorte angepasst umgesetzt werden. Auf konzeptioneller Ebene besteht die zentrale Maßnahme in der Einstufung von Gesellschaften als umwelt- bzw. energierelevant sowie in der verpflichtenden Einführung entsprechender Managementsysteme. Weitere konzeptionelle Schritte sind derzeit nicht vorgesehen.
Im Bereich des Energiemanagements wurde mit GEEP ein Instrument geschaffen, das energieverbrauchsbezogene Einsparziele definiert und Maßnahmen zur Prozessoptimierung, Abwärmenutzung und Modernisierung technischer Anlagen bündelt. Im Berichtsjahr 2024/2025 wurden durch GEEP rund 162 GWh eingespart, das entspricht einer Vermeidung von ca. 75 kt CO2 e. Für das Geschäftsjahr 2025 / 2026 sind weitere Effizienzgewinne von mindestens 110 GWh geplant. Die Verbesserung der Energieeffizienz kann nicht nur zur Minderung von THG-Emissionen beitragen, sondern bei fossilen Energieträgern auch die Emission von Luftschadstoffen wie Stickoxide, Schwefeldioxid oder Feinstaub reduzieren.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten hat thyssenkrupp ein Verfahren etabliert, das sowohl die eigene Geschäftstätigkeit als auch direkte und indirekte Zulieferer einbezieht. Das zentrale Werkzeug ist die jährlich sowie anlassbezogen durchgeführte Risikoanalyse, die nach einem standardisierten Prozess erfolgt. Für das eigene Unternehmen basiert die Risikobewertung auf einem strukturierten Selbstauskunftsprozess. Bei der Analyse der Lieferkette werden externe Risikoindizes, geografische bzw. branchenspezifische Faktoren und zusätzliche Erkenntnisse - wie etwa aus Audits - herangezogen, um das standort- und lieferantenspezifische Risiko zu ermitteln. Bei begründeten Hinweisen auf Risiken bei indirekten Lieferanten ist eine anlassbezogene Prüfung verpflichtend.
Werden in der Risikoanalyse menschenrechtliche oder umweltbezogene Gefährdungen identifiziert, sind angemessene Präventionsmaßnahmen einzuleiten. Diese reichen von vertraglichen Absicherungen über Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bis hin zu Auditierungen und Zertifizierungen. Die Auswahl geeigneter Präventionsmaßnahmen soll dabei risikoorientiert auf der Basis eines konzernweiten Maßnahmenkatalogs erfolgen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist ferner zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen.
Im Falle tatsächlicher sowie unmittelbar drohender Verstöße sind unverzüglich Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen Lieferantenerklärungen, Maßnahmenpläne sowie, bei schwerwiegenden oder nicht behebbaren Verstößen, auch die schrittweise Beendigung von Geschäftsbeziehungen. Hierbei gilt der Grundsatz "Befähigung vor Rückzug" vorrangig. Das heißt, ein Rückzug von Geschäftsbeziehungen soll nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel nicht wirksam oder nicht verfügbar sind. Abhilfemaßnahmen müssen stets dokumentiert und nachverfolgt werden.
Das Verfahren zur Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten ist in die Governance-Struktur von thyssenkrupp eingebettet. Eingegangene Hinweise aus Quellen wie dem Hinweisgebersystem werden systematisch erfasst, ausgewertet und fallweise in die Risikoanalyse einbezogen.
Auf konzeptioneller Ebene besteht die zentrale Maßnahme zur Umsetzung menschenrechtlicher sowie umweltbezogener Sorgfaltspflichten in der wiederkehrenden Risikoanalyse, die mit der Einleitung bedarfsorientierter Präventions-, Minderungs- oder Abhilfemaßnahmen verknüpft ist. Weitere konzeptionelle Schritte sind derzeit nicht vorgesehen.
Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG
Der Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG am Standort Duisburg-Nord beinhaltet Maßnahmen, die auf die Vermeidung bzw. Reduktion von Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer und den damit verbundenen Umwelt- und Gesundheitsrisiken abzielen. Die Maßnahmen lassen sich drei zentralen Bereichen zuordnen:
Technisch-betriebliche Maßnahmen zur Abwasservermeidung und -behandlung
Im Mittelpunkt stehen geschlossene Wasserkreislaufsysteme, in denen Prozesswasser wiederverwendet wird. Dadurch lässt sich das Abwasservolumen reduzieren. In der Regel sinkt damit nicht nur die eingeleitete Wassermenge, sondern - je nach Zusammensetzung und Reinigungsgrad - auch die stoffliche Belastung der Vorfluter. Verbleibende Abwässer aus den Produktionsprozessen durchlaufen mehrstufige Reinigungsverfahren, um deren Qualität zu verbessern. Je nach Art und Beschaffenheit wird das gereinigte Abwasser entweder indirekt über die Emschergenossenschaft oder - nach entsprechender Behandlung - direkt in den Rhein eingeleitet. Die Einleitstellen unterliegen zudem einer kontinuierlichen Eigenüberwachung; ferner findet eine regelmäßige behördliche Fremdkontrolle statt.
Darüber hinaus werden bestehende Anlagen des Standorts im Rahmen technischer Modernisierung optimiert, um die Abwasserqualität zu verbessern. Ergänzend sieht der Wasserwirtschaftsplan nach wasserrechtlichen Vorgaben vor, dass spezialisierte Fachbetriebe die Abwasserkanäle des Standorts regelmäßig inspizieren und Befunde entsprechend dokumentieren, damit bei Bedarf eine Sanierung erfolgen kann. Dadurch sollen Undichtigkeiten, Fremdwassereinträge sowie potenzielle Rückstaueffekte frühzeitig erkannt und behoben werden, um die vorschriftsmäßige Behandlung und Ableitung des Abwassers zu unterstützen und das Risiko ungewollter Verunreinigungen zu reduzieren.
Auch das betriebseigene Poldersystem, das bei erhöhten Grundwasserständen dem Schutz sensibler Anlagenteile, etwa des Warmbandwerks, dient, ist ein Teil des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzepts und trägt indirekt zur Stabilisierung der Entwässerungs- und Abwassersysteme bei. Dadurch können mögliche Rückstaueffekte und infrastrukturell bedingte Risiken im Kontext von Abwassereinleitungen reduziert werden. Demnach kann auch das Risiko ungewollter Rückstaus, Leckagen oder Überläufe gemindert werden, bei denen gegebenenfalls verunreinigtes Wasser austreten könnte.
Technische Schutzmaßnahmen und organisatorische Vorkehrungen
Für einen sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sieht der Gewässerschutz am Standort Duisburg-Nord den Einsatz technischer Schutzvorkehrungen wie Auffangräume sowie doppelwandige Anlagenteile kombiniert mit systematischen Dichtheitsprüfungen vor. Ergänzend werden alle Beschäftigten, die mit entsprechenden Stoffen arbeiten, gemäß gesetzlichen Vorgaben regelmäßig geschult. Das Ziel ist, ein sicheres und umweltgerechtes Verhalten im Betriebsalltag zu fördern, mögliche Fehlerquellen zu minimieren und im Störfall angemessen reagieren zu können.
Risikobewertung und Kooperationen
Der Wasserwirtschaftsplan sieht überdies eine regelmäßige Bewertung möglicher Gefährdungen durch Hochwasser und Starkregenereignisse anhand amtlicher Gefahrenkarten in Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft als weitere Maßnahme zur Risikoprävention vor. Diese Bewertungen sollen potenziellen Überlastungen der Entwässerungssysteme und den damit verbundenen Risiken unbeabsichtigter Abwassereinleitungen vorbeugen. Überdies soll ein regelmäßiger Austausch mit anderen gewerblichen Wasserverbrauchern innerhalb der Emschergenossenschaft eine ressourcenschonende Wassernutzung unterstützen. Dieser Dialog zielt auf gemeinsame Lösungen für die effiziente Nutzung bestehender Wasserressourcen ab, die auch die Begrenzung von Abwassermengen sowie potenzieller Verunreinigungen umfasst.
Die beschriebenen Maßnahmen sind die operativen Bestandteile des Wasserwirtschaftsplans und werden im Rahmen des Gewässerschutzes am Standort Duisburg-Nord umgesetzt. Auf aggregierter Ebene bilden sie zugleich die konzeptionelle Maßnahme zur Umsetzung dieses Konzepts. Weitere konzeptionelle Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.
Kennzahlen und Ziele
E2-3 - Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Im Bereich der Umweltverschmutzung wurden bislang keine konzernweiten quantifizierten Ziele im Sinne des ESRS E2 definiert. Aufgrund der heterogenen Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp sowie den damit einhergehenden Unterschieden in Relevanz, Risikoexposition und regulatorischer Dichte erfolgt die Steuerung des Umweltschutzes vorrangig operativ auf Ebene der Organisationseinheiten. Dort bestehen teilweise segmentspezifische Umweltpläne - wie etwa der Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG.
Ungeachtet fehlender quantitativer Ziele erfolgt eine Verfolgung der Wirksamkeit bestehender Policies und Maßnahmen im Bereich der Umweltverschmutzung. Das geschieht über Managementsysteme, interne Audits, externe Zertifizierungen nach ISO 14001 und ISO 50001 sowie standortbezogene Risiko- und Compliance-Prozesse. Umweltleistung wird unter anderem mithilfe qualitativer und quantitativer Indikatoren gemessen. Dazu zählen Umweltkennzahlen wie die Abwasserqualität, Abfallmengen oder Schadstoffemissionen. Darüber hinaus können auch Audit-Ergebnisse, die Einhaltung von gesetzlichen Grenzwerten oder die Effektivität von Emissionsminderungsmaßnahmen als Indikatoren herangezogen werden. Als Referenz dient jeweils die standort- oder bereichsspezifische Ausgangssituation.
E2-4 - Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
Im Rahmen dieser Angabepflicht legt thyssenkrupp stoffbezogene Emissionen aus eigenen Tätigkeiten offen, mit dem Ziel, Transparenz über deren Eintrag in die Luft, das Wasser und den Boden zu schaffen. Diese Berichterstattung erfolgt auf konsolidierter Basis und umfasst diejenigen Anlagen, die unter finanzieller oder operativer Kontrolle des Unternehmens stehen und Emissionen der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166 / 2006 zum Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR-Verordnung, im Folgenden: E-PRTR) gelisteten Stoffe verursachen, falls die dort festgelegten Schwellenwerte überschritten werden.
LUFT-, WASSER- UND BODENEMISSIONEN
| 2024 / 2025 | |||
|---|---|---|---|
| Stoffbezogene Emissionen in kg | in die Luft | in das Wasser | in den Boden |
| --- | --- | --- | --- |
| Kohlenmonoxid (CO) | 185.229.625 | ||
| Flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC) | 349.656 | ||
| Stickoxide (NOx/NO2) | 9.878.717 | ||
| Schwefeloxide (SOx/SO2) | 11.581.817 | ||
| Arsen und Verbindungen (als As) | 14 | ||
| Chrom und Verbindungen (als Cr) | 9.045 | 100 | |
| Kupfer und Verbindungen (als Cu) | 1.103 | 672 | |
| Nickel und Verbindungen (als Ni) | 2.301 | 80 | |
| Blei und Verbindungen (als Pb) | 3.303 | 69 | |
| Zink und Verbindungen (als Zn) | 13.527 | 2.716 | |
| PCDD + PCDF (Dioxine + Furane) (als Teq)1 | 0 | ||
| Benzol | 2.041 | ||
| Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) | 4.633 | ||
| Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) (als Gesamt-C oder CSB/ 3) | 82.403 | ||
| Chlor und anorganische Verbindungen (als HCl) | 61.966 | ||
| Cyanide (als Gesamt-CN) | 86 | ||
| Fluoride (als Gesamt-F) | 37.870 | ||
| Feinstaub (PM10) | 7.845.340 |
1) Im Berichtsjahr stoffbezogene Emissionen in die Luft in der Höhe von ca. 0,0009 kg
Die Emissionen von Anlagen, die dem Geschäftsbereich der Stahlherstellung angehören und bereits unter das E-PRTR fallen, werden im Wesentlichen mittels direkter Messungen ermittelt. Da die endgültigen E-PRTR-Daten zum Zeitpunkt der CSRD-Berichterstattung noch nicht vorliegen, erfolgt die Quantifizierung mithilfe einer Extrapolation. Zur Ermittlung der Emissionen wird ein vereinfachtes Hochrechnungsverfahren angewendet, bei dem zunächst die aktuelle Produktionsmenge auf Basis zeitlicher Fortschrittswerte abgeschätzt wird. Darauf aufbauend werden die Emissionen aus einer Kombination historischer Referenzwerte und an die geschätzte Produktionsentwicklung angepasster Werte abgeleitet. Auf diese Weise ergibt sich eine konsolidierte Emissionsmenge dieser Anlagen für den Berichtszeitraum.
Für die übrigen in den Geltungsbereich dieser Angabepflicht fallenden Anlagen werden die Emissionen auf Basis eines modellbasierten Ansatzes geschätzt. Dabei werden relevante Emissionsquellen (Einsatz Brennstoffe und Chemikalien, Fertigungsprozesse, Abwassermengen) anhand von Verbrauchs- bzw. Aktivitätsdaten erfasst und mit standardisierten Emissions- sowie Minderungsfaktoren verrechnet. In den Fällen, in denen keine standortspezifischen Daten vorliegen, werden Literaturwerte oder industrienahe Emissionsfaktoren verwendet. Die Mitigation durch Filter- und Behandlungstechnologien - wie SCR-Katalysatoren (Selektive Katalytische Reduktion, SCR), Abwasserbehandlung, Ölverbrennung - wird in die Berechnung einbezogen.
Die Datenerhebung stützt sich sowohl auf direkte Messungen (für E-PRTR-pflichtige Industrieanlagen aus dem Bereich der Stahlherstellung) als auch auf rechnerisch ermittelte Werte für weitere Anlagen anderer Geschäftsbereiche, deren Emissionen nicht direkt gemessen werden. Extrapolationen sowie Schätzungen werden angewendet, um konsolidierte und zeitgerechte Angaben zu ermöglichen. Grundlage bilden dabei E-PRTR-Meldungen, interne Produktionsdaten und externe Emissionsfaktoren. Ein Unsicherheitsgrad ergibt sich unter anderem aus den Annahmen bei der Extrapolation der Produktionsdaten sowie aus der Anwendung von Standardfaktoren in der Modellierung; seine Bandbreite orientiert sich an den jeweils herangezogenen Referenzquellen.
Abschließend ist im Rahmen dieser Angabepflicht zu berücksichtigen, dass der Begriff "Anlage" im "ESRS E2-4" nicht definiert ist und daher teilweise berichtsspezifisch abgegrenzt wird, sodass die dort zugrunde gelegten Systemgrenzen von der nach E-PRTR rechtlich festgelegten Anlagendefinition abweichen können und sich hieraus Unterschiede in den jeweils ausgewiesenen Emissionswerten ergeben können.
E2-6 - Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Im Berichtsjahr haben sich keine größeren umweltbezogenen Vorfälle oder Ablagerungen im Sinne von ESRS E2 (siehe Anhang A der Verordnung (EU) 2023 / 2772) ereignet. Unter einem Umweltvorfall wird ein plötzlich auftretendes, vom Menschen verursachtes Ereignis verstanden, das zu Betriebs- oder Lieferkettenunterbrechungen führt und das mit der Freisetzung von Stoffen, Vibrationen, Wärme, Lärm, Gerüchen oder anderen Emissionen in Luft, Wasser oder Boden verbunden ist. Eine Ablagerung bezeichnet dagegen die Anreicherung von Substanzen in der Umwelt, die aus regulärer Geschäftstätigkeit, aus Vorfällen oder aus Entsorgungsvorgängen resultieren kann. Da im Berichtsjahr keine derartigen Vorfälle oder Ablagerungen aufgetreten sind, entstanden keine entsprechenden Betriebs- oder Investitionsausgaben.
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
Dieser Abschnitt befasst sich mit den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Wasser- und Meeresressourcen sowie den daraus entstehenden Risiken für thyssenkrupp. Das Ziel ist, offenzulegen, wie Wasserentnahmen, -nutzungen und -einleitungen erfasst werden, wie die damit verbundenen Auswirkungen auf Wasserverfügbarkeit und Wasserqualität bewertet werden und welche Strategien und Maßnahmen im Unternehmen bestehen, die einen nachhaltigen Umgang mit Wasser- und Meeresressourcen fördern.
Strategie
ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen dargestellt, die im Rahmen der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden und die für die Geschäftstätigkeit sowie das Geschäftsmodell von thyssenkrupp von Bedeutung sind.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF WASSER- UND MEERESRESSOURCEN
| Thema | Kategorie1) | Beschreibung | WSK2) | ZH3) |
|---|---|---|---|---|
| Wasserverbrauch | A (-) | Ein übermäßiger Wasserverbrauch trägt zu einer Beeinträchtigung der lokalen Wasserverfügbarkeit, Wasserzyklen sowie angrenzender Ökosysteme bei und kann zu negativen Auswirkungen auf die Biodiversität, die landwirtschaftliche Nutzung sowie die Trinkwasserversorgung lokaler Gemeinschaften führen. | EG | K, M |
| R | Wasserabhängige Prozesse - einschließlich der Nutzung von Wasserwegen für Transport und Logistik - stellen bei eingeschränkter Wasserverfügbarkeit und Niedrigwasserständen ein Risiko für die Geschäftskontinuität von thyssenkrupp dar. | EG | / | |
| Wasserentnahme | A (-) | Übermäßige Wasserentnahmen können durch langfristige Beeinträchtigungen von Ökosystemen und deren Regenerationsfähigkeit zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen führen, auf die lokale Gemeinschaften zur Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und ihres kulturellen Erbes angewiesen sind. | EG | K, M |
| R | Bei eingeschränkter Verfügbarkeit betriebsnotwendiger Wasserressourcen stellen wasserabhängige Produktionsprozesse ein Risiko für die Geschäftskontinuität von thyssenkrupp dar. | EG | / | |
| Wasserableitung | A (-) | Die Einleitung von schadstoffbelastetem oder thermisch verändertem Wasser in Oberflächengewässer kann die Wasserqualität beeinträchtigen und dadurch zu negativen Auswirkungen auf angrenzende Ökosysteme und die menschliche Gesundheit führen. | EG | K, M |
1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance
2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert
3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E3-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Die nachfolgend im Rahmen dieser Angabepflicht dargelegten Konzepte adressieren wasserbezogene Fragestellungen im eigenen Geschäftsbetrieb, dazu gehören die Beschaffung und Nutzung von Wasser, die Abwasseraufbereitung als Bestandteil einer nachhaltigen Wassernutzung sowie die Vermeidung bzw. Minderung von Wasserverschmutzung. Der Wasserwirtschaftsplan am Standort Duisburg-Nord beinhaltet insbesondere eine Kreislaufführung von Prozesswasser sowie eine mehrstufige Abwasserreinigung. Marine Ressourcen sind nicht expliziter Bestandteil dieser Konzepte, aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Die systematische Einbeziehung wasserbezogener Aspekte im Produkt- und Dienstleistungsdesign erfolgt aktuell nicht im Rahmen der als Teil dieser Angabepflicht erörterten Konzepte. Themen dieser Art werden aber vereinzelt in anderen Konzepten des Konzerns wie der Umwelt- und Energiepolitik oder dem Produktlebenszyklus-Management behandelt. Eine separate Konzernrichtlinie zur Integration wasserbezogener Anforderungen in das Produkt- und Dienstleistungsdesign besteht derzeit nicht.
Die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, die den eigenen Geschäftsbereich und die direkten und indirekten Zulieferer von thyssenkrupp einbeziehen, schreiben die Vermeidung von exzessiven Wasserverbräuchen auch in wassergefährdeten Regionen vor. Eine explizite Ausweitung auf nachgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette erfolgt derzeit nicht.
Derzeit bestehen keine Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress, welche nicht durch eine entsprechende Policy abgedeckt sind. Es bestehen keine gesonderten Konzernrichtlinien speziell für solche Regionen. Die Sorgfaltspflichten und das Betriebskontinuitätsmanagement gelten jedoch konzernweit und erfassen auch wassergefährdete Standorte.
Eine spezifische Konzernrichtlinie zum Schutz mariner Ökosysteme liegt derzeit nicht vor.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Im Rahmen menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten berücksichtigt thyssenkrupp mögliche negative Auswirkungen auf Wasserressourcen und aquatische Ökosysteme, darunter solche, die sich aus einem übermäßigen Wasserverbrauch oder aus unverhältnismäßigen Wasserentnahmen im Rahmen eigener Geschäftsaktivitäten ergeben können. Der Verbrauch großer Wassermengen - insbesondere an wasserstressgefährdeten Standorten - kann zur Überbeanspruchung lokaler Ressourcen führen, Nutzungskonflikte mit anderen Anspruchsgruppen verschärfen sowie die Widerstandsfähigkeit wasserabhängiger Ökosysteme beeinträchtigen. Darüber hinaus kann eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Wasser die Versorgungssicherheit von Anwohnergemeinschaften gefährden - etwa in Bezug auf den Zugang zu Trinkwasser, landwirtschaftliche Nutzung und andere wesentliche Versorgungsleistungen. Überdies bergen exzessive Wasserentnahmen das Risiko hydrologischer Ungleichgewichte, Habitatverluste und langfristiger Störungen ökologischer Funktionen.
Ein Ziel dieser Sorgfaltspflichten ist es, übermäßige Eingriffe in natürliche Wasserhaushalte zu vermeiden, zu mindern und zu beseitigen, die ökologische Integrität von Gewässern zu erhalten und die langfristige Verfügbarkeit von Wasser für Umwelt und Gesellschaft nicht zu gefährden. Zur Vermeidung, Minderung und Beseitigung solcher Auswirkungen verpflichtet die Konzernrichtlinie alle eigenen Betriebsstätten zur Einhaltung wasserbezogener Umweltvorgaben. Dabei werden sowohl nationale als auch internationale Anforderungen berücksichtigt. Gleichzeitig erfolgt die Integration der beschriebenen wasserbezogenen Aspekte in die Risikomanagementsysteme des Unternehmens, die auf Prävention, Abhilfemaßnahmen und eine kontinuierliche Wirksamkeitskontrolle ausgerichtet sind.
Weiterführende Informationen zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sind im Abschnitt "E2-1" vorhanden.
Betriebskontinuitätsmanagement
thyssenkrupp verfolgt mit seinem konzernweiten Betriebskontinuitätsmanagement einen präventiven Ansatz, damit im Störungs- oder Schadensfall - zum Beispiel im Bereich wasserabhängiger Prozesse wie der Nutzung von Wasserwegen für Transport und Logistik - festgelegte Maßnahmen zur schnellstmöglichen Wiederaufnahme des Betriebs eingeleitet werden können. Ziel des Konzepts ist, relevante Risiken frühzeitig zu erkennen und im Eintrittsfall Auswirkungen effektiv zu begrenzen. Dazu werden Risiken berücksichtigt, die aus einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Wasser resultieren können - etwa infolge lokaler Wasserknappheit oder technischer Ausfälle der Wasserversorgungsinfrastruktur. Diese können die Funktionsfähigkeit wasserabhängiger Prozesse beeinträchtigen und in wasserstressgefährdeten Regionen zu Störungen der Produktionsaktivitäten führen.
BETRIEBSKONTINUITÄTSMANAGEMENT
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Inhalte des Konzepts | Sicherstellung der Betriebsfähigkeit bei unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere Versorgungsengpässen |
| Durchführung von Risikobewertungen zur Identifikation kritischer Inputfaktoren und Prozesse | |
| Entwicklung von Notfallplänen für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit | |
| Anwendungsbereich | thyssenkrupp Konzern |
| Fallweise Beteiligungen (Minderheitsbeteiligungen, 50 / 50-JVs) | |
| Vertraglich einbezogene Dritte (z. B. Leiharbeitnehmer, externe Dienstleister) | |
| Verantwortungsebene | Leitung Konzernfinanzierung |
| Externe Bezugsrahmen | - |
| Stakeholder-Information | Interne Richtlinien sind den Mitarbeitern über die interne Dokumentenplattform zugänglich |
| Im Bericht angewandt | E3 |
Zur Umsetzung eines wirksamen Betriebskontinuitätsmanagements sind alle Konzerngesellschaften verpflichtet, einen Betriebskontinuitätsplan (BCP) gemäß Vorgabe der konzernweiten Arbeitsanweisung zu erstellen. Bereits vorhandene Pläne müssen den Mindestanforderungen entsprechen, die in dieser festgelegt sind. Die Unternehmensleitungen der Konzerngesellschaften benennen dafür verantwortliche Mitarbeiter aus dem operativen Management und veranlassen, dass der jeweilige BCP überprüft und, falls erforderlich, aktualisiert wird.
Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG
Die thyssenkrupp Steel Europe AG verfolgt am Standort Duisburg-Nord einen wasserwirtschaftlichen Planungsansatz, der auf effiziente Wassernutzung sowie die Vermeidung, Minderung und Beseitigung möglicher negativer Einwirkungen auf aquatische Ökosysteme und Gesellschaft abzielt, die durch Schadstoffeinträge industrieller Abwassereinleitungen entstehen können. Der Wasserwirtschaftsplan fußt auf Anforderungen wasserrechtlicher Genehmigungen und umfasst qualitätskontrollierte Verfahren zur Abwasserbehandlung vor der Einleitung in den Rhein.
Das Konzept gilt spezifisch für den Standort Duisburg-Nord. Es berücksichtigt sowohl die technischen Gegebenheiten als auch die regionalen Anforderungen an die Wasserinfrastruktur und wurde in enger Abstimmung mit zuständigen Behörden und Gewässerinstitutionen entwickelt. Im Fokus stehen dabei der Schutz aquatischer Lebensräume und die Vermeidung potenzieller Gefährdungen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch Schadstoffeinträge.
Weiterführende Informationen zum Wasserwirtschaftsplan sind im Abschnitt "E2-1" vorhanden.
E3-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Die nachfolgenden Angaben beschreiben die von thyssenkrupp verfolgten Maßnahmen und bereitgestellten Mittel zur Umsetzung der im Abschnitt "E3-1" dargestellten Konzepte, die auf nachhaltige Beschaffung und Nutzung von Wasser, die Aufbereitung von Abwasser im Rahmen einer nachhaltigen Wassernutzung sowie auf Vermeidung bzw. Minderung von Wasserverschmutzung abzielen.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
thyssenkrupp ermittelt und bewertet im Rahmen menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten systematisch potenzielle nachteilige Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt, darunter auch auf Wasserressourcen und aquatische Ökosysteme, die durch Aktivitäten im eigenen Geschäftsbereich verursacht werden können. Die Analyse erfolgt anhand definierter Risikokriterien und einem standardisierten Verfahren zur Risikoidentifikation.
Sofern Risiken festgestellt werden, sind vorrangig präventive Maßnahmen einzuleiten. Bei Ereignissen mit relevanten Auswirkungen sind Minderungs- und Beseitigungsmaßnahmen umzusetzen. Je nach Art der Auswirkung sind darüber hinaus geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die Umsetzung hat dabei gemäß den konzernweit geltenden internen Vorgaben zu erfolgen. Weiterführende Informationen zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sind im Abschnitt "E2-2" vorhanden.
Betriebskontinuitätsmanagement
Das zentrale Instrument des Betriebskontinuitätsmanagements ist der Betriebskontinuitätsplan. Für die Entwicklung des Plans sind standortbezogen kritische Ressourcen wie Betriebsmittel, Verbrauchsgüter - inklusive Wasser - und essenzielle Dienstleistungen zu identifizieren, deren eingeschränkte Versorgung zu Beeinträchtigungen der Geschäftsprozesse führen kann. Zur Absicherung kritischer Versorgungsrisiken sieht der Prozess vor, dass Konzerngesellschaften von thyssenkrupp präventive Risikobewertungen - darunter auch für wasserabhängige Prozesse - durchführen.
Führen diese standortspezifischen Analysen zu einer hohen Kritikalität wasserabhängiger Prozesse, sind geeignete Mitigationsmaßnahmen umzusetzen. Dazu zählen alternative Versorgungsstrategien wie Notfallwasserversorgung, vertragliche Absicherungen mit externen Wasserlieferanten, Investitionen in wasserarme Produktionstechnologien sowie technische und organisatorische Effizienzmaßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll risikobasiert an Standorten mit identifizierten wasserbezogenen Gefährdungen, etwa erhöhter Wasserstress, erfolgen.
Die Risikoanalyse und die Entwicklung eines Betriebskontinuitätsplans sind die zentralen Maßnahmen der konzeptionellen Umsetzung des Betriebskontinuitätsmanagements. Weitere konzeptionelle Schritte sind derzeit nicht vorgesehen.
Wasserwirtschaftsplan
Der Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG am Standort Duisburg-Nord beinhaltet Maßnahmen zur Senkung des Frischwasserbedarfs, zur Reduktion der Abwassermengen, zur Abwasserbehandlung und Überwachung der Abwasserqualität. Besonders die Kreislaufführung von Prozesswasser dient der Minderung des Frischwasser- und Abwasservolumen. Mehrstufige Reinigungsverfahren sind vorgesehen für eine Abwasserbehandlung vor Abgabe oder Einleitung. Regelmäßige Wasseranalysen im Rahmen betrieblicher Eigenkontrolle sowie behördliche Prüfungen sollen der Überwachung der Abwasserqualität dienen. Weiterführende Informationen zum Wasserwirtschaftsplan sind im Abschnitt "E2-2" vorhanden.
Kennzahlen und Ziele
E3-3 - Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Im Bereich des Wassermanagements hat thyssenkrupp bislang keine konzernweiten quantitativen Ziele im Sinne des ESRS E3 definiert. Der Grund hierfür ist die hohe Standortspezifik einzelner wasserbezogener Risiken und Maßnahmen sowie die branchen- und produktspezifische Heterogenität innerhalb des Unternehmens. Statt allgemeiner Ziele verfolgt thyssenkrupp daher eine dezentrale Steuerung auf Basis standortbezogener Programme, etwa über integrierte Umweltmanagementsysteme oder spezifische Regelungen wie den Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG.
Die Wirksamkeit wasserbezogener Konzepte und Maßnahmen wird dennoch bedarfsorientiert überwacht. Am Standort Duisburg-Nord geschieht dies im Rahmen des Wasserwirtschaftsplan zum Beispiel durch das Monitoring von Wasserentnahmen, -ständen und Abwasserqualitäten. Die Notfallvorsorge wasserabhängiger Prozesse wird im Rahmen des Betriebskontinuitätsmanagements regelmäßig überprüft. Die Umsetzung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten erfolgt über etablierte Risiko- und Kontrollprozesse inklusive Standort- und Lieferkettenbewertungen sowie der Nachverfolgung eingeleiteter Maßnahmen.
E3-4 - Wasserverbrauch
Im Rahmen dieser Angabepflicht legt thyssenkrupp Informationen über den Wasserverbrauch im Rahmen der eigenen Tätigkeiten offen. Das Ziel ist, ein Verständnis für den Umfang und die Entwicklung des Wasserverbrauchs zu schaffen. Die Offenlegung umfasst neben dem gesamten Wasserverbrauch auch den Verbrauch in Gebieten mit Wasserrisiken, die Menge an recyceltem und wiederverwendetem Wasser sowie Angaben zu gespeicherten Wassermengen. Überdies wird die Wasserintensität des Unternehmens offengelegt. Ergänzend werden die Bezugs- und Entnahmequellen sowie die Abgabe- und Einleitungsdestinationen differenziert ausgewiesen, um Transparenz über Herkunft und Verbleib der Wasserströme zu schaffen.
WASSERWIRTSCHAFTLICHE KENNZAHLEN
| m3 | 2024 / 2025 |
|---|---|
| Wasserbezug und -entnahmen | 292.315.523 |
| davon Wasserbezug von Dritten | 6.136.546 |
| davon Entnahmen aus oberirdischen Süßgewässern | 273.114.737 |
| davon Entnahmen aus salzhaltigen Oberflächengewässern | 0 |
| davon Entnahmen aus Grundwasser | 13.044.483 |
| Wasserabgabe und -einleitungen | 277.878.656 |
| davon Wasserabgabe an Dritte | 17.394.988 |
| davon Einleitungen in oberirdische Süßgewässer | 259.664.202 |
| davon Einleitungen in salzhaltige Oberflächengewässer | 577.678 |
| davon Einleitungen in Grundwasser | 222.038 |
| Wasserverbrauch | 14.436.867 |
| davon in Wasserrisikogebieten | 373.503 |
| Wasserrückgewinnung und -wiederverwendung | 952.715.542 |
| Wasserspeicherung | 1.131.764 |
| Wasserintensität (in m3 / Mio € Umsatzerlöse) | 440 |
Für die Erhebung der Daten zum Wasserverbrauch werden unterschiedliche Methoden angewendet. Dazu gehören die direkte Messung (38 %), Berechnungen auf Basis betrieblicher Parameter (21 %), Modellierungen (9 %), Schätzungen (20 %) sowie eine rechnungsbasierte Erfassung (12 %). Die angegebenen Werte geben den jeweiligen Anteil an der Gesamtdatenerhebung wieder. Ergänzend werden für Schätzungen und Berechnungen zugrunde liegende Annahmen, Datengrundlagen und gegebenenfalls verwendete Standards dokumentiert. Für gespeicherte Wassermengen erfolgt die Erfassung jeweils als Zeitpunktbetrachtung am Ende des Geschäftsjahres.
Wasserquantität und -qualität betroffener Einzugsgebiete wird im Rahmen einer standortbezogenen Analyse beurteilt. Die Beurteilung der Wasserquantität erfolgt auf Basis des Wasserstresses, definiert als Verhältnis zwischen gesamter Wassernachfrage sowie den verfügbaren erneuerbaren Wasserressourcen. Auf dieser Grundlage werden Standorte in abgestufte Risikokategorien eingeteilt, von sehr niedrig bis sehr hoch. Die Wasserqualität wird hingegen anhand der biologischen Sauerstoffzehrung (Biological Oxygen Demand, BOD) bewertet. Dieser Indikator misst den Sauerstoffbedarf von Mikroorganismen zur Zersetzung organischer Stoffe in Süßwasser und erlaubt Rückschlüsse auf die Belastung durch Nähr- und Schadstoffe sowie die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer. Ein Standort wird als Standort in einem Wasserrisikogebiet eingestuft, wenn entweder mindestens ein hoher Wasserstress vorliegt oder wenn die Qualität des verfügbaren Süßwassers als sehr schlecht bewertet wird. Aus methodischen Gründen der Datenerhebung wird im Rahmen der KPI-Ermittlung zum Wasserverbrauch in Wasserrisikogebieten der gesamte Wasserverbrauch von Berichtseinheiten berücksichtigt, sobald mindestens einer ihrer Standorte in einem Wasserrisikogebiet liegt, wodurch der in diesem Geschäftsbericht ausgewiesene Wert höher sein kann als der tatsächliche Verbrauch in diesen Gebieten.
Die Datenerhebung kombiniert interne und externe Informationsquellen. Intern werden standortbezogene Verbrauchsdaten wie Wasserentnahmen, -einleitungen, Recycling- oder Speichermengen erfasst. Darüber hinaus werden externe Datensätze herangezogen, die Schwellenwerte und Vergleichsgrößen für Wasserquantität sowie Wasserqualität liefern. Auf dieser Grundlage erfolgt für Standorte eine Auswertung der Verhältnisse im unmittelbaren Umfeld. Daher können regionale Unterschiede in der Verfügbarkeit und Qualität von Wasserressourcen in die Bewertung einbezogen werden.
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Dieser Abschnitt behandelt die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft sowie die daraus entstehenden Risiken und Chancen für das Unternehmen. Ziel ist es, offenzulegen, wie bei thyssenkrupp der Einsatz von Materialien und anderen Ressourcen erfasst wird, wie damit verbundene Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Rohstoffen und auf Abfallmengen bewertet werden und welche Strategien und Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Förderung zirkulärer Wertschöpfungsmodelle bestehen.
Strategie
ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Im Folgenden werden die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Verbindung mit der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft dargestellt, die im Rahmen der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden und die für die Geschäftstätigkeit sowie das Geschäftsmodell von thyssenkrupp von Bedeutung sind.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
| Thema | Kategorie1) | Beschreibung | WSK2) | ZH3) |
|---|---|---|---|---|
| Ressourcenzuflüsse | A (-) | Die Gewinnung von Rohstoffen - insbesondere von Primärrohstoffen - führt in der Regel zu physischen Eingriffen in natürliche und soziale Systeme, die negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben können. | V | K |
| A (+) | Ressourceneffizienz in unseren Produkten und Herstellungsprozessen sowie kreislauforientiertes Design - etwa durch verbesserte Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit - führen in der Regel zu einer Reduktion des Bedarfs an Primärrohstoffen und leisten einen Beitrag zum Übergang in eine Kreislaufwirtschaft. | V, EG, N | K, M | |
| C | Ressourceneffizienz im Produktdesign und in der Herstellung kann zu einem geringeren Bedarf an Primärrohstoffen beitragen, Kosteneinsparungen ermöglichen und sich positiv auf die Reputation von thyssenkrupp auswirken. | EG | / | |
| Abfälle | A (-) | Unsachgemäße Abfallbewirtschaftung - insbesondere bei gefährlichen Abfällen - kann zu negativen Auswirkungen auf Umwelt und menschliche Gesundheit führen. | V, EG | K |
1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance
2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert
3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E5-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die nachfolgend im Rahmen dieser Angabepflicht erläuterten Konzepte adressieren Fragestellungen in Verbindung mit der Nutzung natürlicher Ressourcen sowie der Förderung einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise. Zu diesen zählen insbesondere die Minimierung des Primärrohstoffverbrauchs durch effizientere Prozesse und Produktgestaltungen, der zunehmende Einsatz von Sekundärrohstoffen, Abfallmanagement sowie die nachhaltige Beschaffung und Verwendung erneuerbarer Materialien.
Die Konzernrichtlinie für Umwelt- und Energiemanagement definiert Anforderungen in Bezug auf die Berücksichtigung ressourcenbezogener Umweltaspekte im Rahmen eigener Geschäftsaktivitäten. Diese betreffen etwa den Einsatz von Materialien in der Herstellung, das Abfallaufkommen und die Kreislauffähigkeit von Produkten, aber auch die mit den genannten Aspekten verbundenen Umweltauswirkungen.
Die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von thyssenkrupp erstrecken sich sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich als auch auf die vorgelagerte Lieferkette. Die darin definierten Anforderungen zur Einhaltung umweltbezogener Standards gelten daher auch für Lieferanten des Unternehmens und deren Subunternehmer, etwa hinsichtlich ressourcenschonender Produktionsweisen, des Umgangs mit Abfällen sowie der Vermeidung oder Beseitigung umwelt- und gesundheitsgefährdender Auswirkungen durch Rohstoffabbau und Abfallentsorgung.
Aspekte im Zusammenhang mit einer verstärkten Nutzung von Sekundärmaterialien und einem zunehmenden Einsatz erneuerbarer Ressourcen werden noch nicht durch eine eigenständige Konzernrichtlinie geregelt. Teilweise sind diese Aspekte implizit in der Umwelt- und Energiepolitik enthalten - insbesondere dort, wo auf Materialeffizienz und Senkung von Umweltauswirkungen abgezielt wird.
Umwelt- und Energiemanagement
In der Umwelt- und Energiepolitik von thyssenkrupp ist die verantwortungsvolle Nutzung natürlicher Ressourcen als strategisches Leitprinzip verankert, mit dem Ziel, den Verbrauch natürlicher Rohstoffe zu senken, damit verbundene Umweltauswirkungen zu reduzieren und so natürliche Lebensgrundlagen zu bewahren.
Vor diesem Hintergrund adressiert die Umwelt- und Energiepolitik die mit der Gewinnung von Rohstoffen - insbesondere von Primärrohstoffen - verbundenen physischen Eingriffe in natürliche und soziale Systeme. Dazu gehören unter anderem Flächenverbrauch, Wasserentnahmen, Schadstoffeinträge oder erhöhte Abfallaufkommen, die nicht nur die Umwelt beeinträchtigen, sondern auch negative Folgen für Gesellschaften und künftige Generationen haben können. Demgegenüber stehen Potenziale zur Minderung solcher Auswirkungen - etwa durch Ressourceneffizienz oder durch eine Produktgestaltung, die eine längere Nutzungsdauer sowie eine bessere Wiederverwendbarkeit oder Recyclingfähigkeit ermöglicht. Solche Ansätze können den Bedarf an Primärmaterialien reduzieren und demzufolge die damit verbundenen ökologischen und sozialen Auswirkungen. Darüber hinaus kann Ressourcenschonung nicht nur Umwelt- und Sozialauswirkungen reduzieren, sondern auch wirtschaftliche Chancen eröffnen - beispielsweise durch Materialeinsparungen oder durch Reputationseffekte, angesichts zunehmender regulatorischer Vorgaben und gesellschaftlicher Erwartungen an zirkuläre Wertschöpfung.
Die Konzernrichtlinie zum Umwelt- und Energiemanagement regelt die Umsetzung der Umwelt- und Energiepolitik. Sie verpflichtet Konzerngesellschaften dazu, für Umweltaspekte wie Materialeinsatz, Ressourcennutzung oder Abfall ein entsprechendes Management zu etablieren, wenn diese Aspekte für die jeweilige Einheit als relevant identifiziert wurden. Auf diese Weise fließen die Zielsetzungen der Umwelt- und Energiepolitik in interne Strukturen und Abläufe der jeweiligen Organisationseinheiten ein.
In Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft heißt das: Stellen Materialeinsatz, Abfallaufkommen oder die Kreislauffähigkeit von Produkten relevante Aspekte für eine Konzerngesellschaft dar, so sind diese verpflichtend im Rahmen des Umwelt- und Energiemanagements zu berücksichtigen und systematisch zu steuern. Dies betrifft unter anderem mögliche negative Auswirkungen, die durch Rohstoffverbrauch in Produktionsprozessen oder durch die Erzeugung und Entsorgung gefährlicher Abfälle entstehen können.
Wesentliche Umweltaspekte beschränken sich nicht nur auf negative Auswirkungen, sondern können auch positive Effekte oder Geschäftschancen umfassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch ressourceneffiziente Produkte und Prozesse Materialeinsparungen realisiert werden. Ressourceneffizienz in Produkten und Prozessen kann über den eigenen Geschäftsbereich hinaus auch in vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungsstufen eine positive Wirkung entfalten - beispielsweise durch verbesserte Produktnutzungsdauern oder Wiederverwertbarkeit.
Weiterführende Informationen über das Umwelt- und Energiemanagement sind im Abschnitt "E2-1" vorhanden.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Im Rahmen menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten berücksichtigt thyssenkrupp sowohl potenzielle als auch tatsächliche Auswirkungen, die mit der Gewinnung, Nutzung und Entsorgung von Rohstoffen verbunden sind - im eigenen Geschäftsbereich ebenso wie entlang der vorgelagerten Lieferkette. Ziel ist es, Umweltbelastungen durch Rohstoffabbau und Abfallbehandlung sowie daraus resultierende Risiken für die Gesellschaft und Umwelt frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden oder wirksam zu mindern.
Ein Schwerpunkt liegt auf Auswirkungen, die etwa durch den unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen oder durch mangelhafte Entsorgungsverfahren entstehen können. Derartige Praktiken bergen ökologische Gefahren - etwa durch Schadstoffeinträge in Luft, Boden oder Gewässer - und können zudem zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, etwa durch kontaminierte Wasserressourcen oder Rückstände in landwirtschaftlichen Produkten. Vergleichbare Auswirkungen können sich außerdem im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung ergeben, wenn dabei natürliche Lebensräume geschädigt, Wasserressourcen übernutzt oder menschenrechtliche Standards verletzt werden.
Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung formuliert die Grundsatzerklärung zu den Sorgfaltspflichten umweltbezogene Erwartungshaltungen, die gesetzlichen Vorgaben und internationalen Umweltabkommen Rechnung tragen. Im eigenen Geschäftsbereich schließt dies die Einhaltung einschlägiger Umweltgesetze sowie den verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen ein - insbesondere im Hinblick auf deren potenzielle Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Gegenüber unmittelbaren Zulieferern und relevanten Geschäftspartnern von thyssenkrupp wird diese Erwartungshaltung durch den Supplier Code of Conduct konkretisiert. Damit sollen Risiken wie Umweltverschmutzung, Landdegradierung oder Gefährdung durch persistente Schadstoffe in der Lieferkette vermieden bzw. begrenzt werden. Weiterführende Informationen zu den Sorgfaltspflichten sind im Abschnitt "E2-1" vorhanden.
E5-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die nachfolgenden Angaben beschreiben die von thyssenkrupp verfolgten Maßnahmen und bereitgestellten Mittel zur Umsetzung der in Abschnitt "E5-1" dargelegten Konzepte, die auf eine nachhaltige Ressourcennutzung, die Förderung von Kreislaufwirtschaftsansätzen und den sachgemäßen Umgang mit Abfällen sowie die Vermeidung bzw. Minderung daraus resultierender Umweltwirkungen abzielen.
Umwelt- und Energiemanagement
Die Konzernrichtlinie zum Umwelt- und Energiemanagement sieht vor, dass Konzerngesellschaften von thyssenkrupp, die als umweltrelevant eingeordnet werden, Managementsysteme zur systematischen Steuerung von Umweltaspekten betreiben. Im Rahmen dieser Systeme kommen operative Maßnahmen zur Anwendung, die auf zentrale Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Bereichen Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement einzahlen. Der Fokus liegt dabei auf eine effiziente Rohstoffnutzung sowie auf der Vermeidung und rechtskonformen Behandlung von Abfällen. Operative Maßnahmen in diesem Zusammenhang können etwa die Optimierung von Materialzuschnitten zur Reduzierung von Verschnitt, die Rückführung von Produktionsrückständen in interne Recyclingkreisläufe, die getrennte Erfassung und Verwertung von Wertstofffraktionen sowie die Überwachung und Dokumentation gefährlicher Abfälle entsprechend gesetzlicher Vorgaben sein.
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Rohstoffeffizienz sowie zur Anwendung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien in Produkten und Prozessen werden im Rahmen der Angaben zum ESRS E5-5 § 35 im Abschnitt "E5-5" beschrieben.
Im Rahmen von Umweltmanagementsystemen werden Prozesse etabliert und Zuständigkeiten festgelegt, die auf eine sachgerechte und gesetzeskonforme Behandlung von Abfällen abzielen - nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorgaben an den Standorten. Dazu zählen die Benennung eines Abfallbeauftragten oder Entsorgungskoordinators, die Sammlung von Abfällen in geeigneten gekennzeichneten Behältnissen und die gesonderte Aufbewahrung gefährlicher Abfälle in dafür zugelassenen Containern. Überdies wird an einzelnen Standorten das elektronische Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle angewandt, etwa für Ölfilter oder Altöl, um die Vorgaben von Nachweisverordnungen zu erfüllen. Weitere Maßnahmen sind die Dokumentation von Übergaben an zertifizierte Entsorger, Mitarbeiterschulungen zum sachgemäßen Umgang mit Abfällen sowie interne Audits zur Überprüfung der Abfalltrennung und -lagerung.
Die zuvor dargestellten Beispiele sind operative Maßnahmen des Umwelt- und Energiemanagements, die dezentral und jeweils an die betriebliche Situation der Standorte angepasst umgesetzt werden. Auf konzeptioneller Ebene besteht die zentrale Maßnahme in der Einstufung von Gesellschaften als umwelt- bzw. energierelevant sowie in der verpflichtenden Einführung entsprechender Managementsysteme. Weitere konzeptionelle Schritte sind derzeit nicht vorgesehen. Weitere Informationen zum Umwelt- und Energiemanagement sind im Abschnitt "E2-1" vorhanden.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten identifiziert und bewertet thyssenkrupp systematisch potenzielle negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt - einschließlich solcher, die durch Verbrauch von Ressourcen oder Abfallentsorgung im eigenen Geschäftsbereich sowie in der vorgelagerten Lieferkette entstehen können. Die Analyse erfolgt auf der Basis definierter Risikokriterien und Verfahren zur Risikoidentifikation.
Sofern Risiken festgestellt werden, sind vorrangig Präventivmaßnahmen einzuleiten. Bei tatsächlichen Ereignissen mit relevanten Auswirkungen sind Minderungs- und Beseitigungsmaßnahmen umzusetzen. Je nach Art der Auswirkung sind zusätzlich geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen soll dabei risiko- bzw. ereignisorientiert auf der Basis eines konzernweiten Maßnahmenkatalogs erfolgen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist ferner zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen. Weiterführende Informationen zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sind im Abschnitt "E2-2" vorhanden.
Kennzahlen und Ziele
E5-3 - Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Im Bereich der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft hat thyssenkrupp bislang keine konzernweiten einheitlichen Ziele im Sinne des ESRS E5 definiert. Grund hierfür ist die Heterogenität der Geschäftsbereiche und Standorte, die mit unterschiedlichen ressourcenbezogenen Anforderungen und Maßnahmen einhergeht. Statt allgemeiner Zielvorgaben verfolgt thyssenkrupp daher eine dezentrale Steuerung mittels standortbezogener Umwelt- und Energiemanagementsysteme sowie über die Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten.
Die Wirksamkeit des Umwelt- und Energiemanagements wird unter anderem über Audit-Ergebnisse, externe Zertifizierungen (z.B. nach ISO 14001 und ISO 50001) sowie die jährliche konzernweite Umweltdatenerhebung nachverfolgt.
Die Wirksamkeit der Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten wird über etablierte Risiko- und Kontrollprozesse verfolgt. Dazu zählen etwa die Bewertung identifizierter Risiken und Ereignisse auf Standort- und Lieferkettenebene sowie die Nachverfolgung eingeleiteter Gegenmaßnahmen.
E5-4 - Ressourcenzuflüsse
thyssenkrupp hat wesentliche Ressourcenzuflüsse für die eigene Geschäftstätigkeit identifiziert. Diese Analyse umfasst Produkte und Materialien sowie Sachanlagen. Außerdem wurden kritische Rohstoffe und seltene Erden betrachtet, die für die eigene Geschäftstätigkeit sowie entlang der Wertschöpfungsketten potenziell relevant sein können.
Die Analyse der Produkt- und Materialzuflüsse erfolgte durch eine gewichtsbezogene Auswertung von Einkaufsdaten. Im Vordergrund stehen metallische Rohstoffe wie Erze und Koks, ergänzt durch Kohle sowie Grundmetalle, verarbeitete Metallprodukte sowie mineralische Produkte. Diese Materialien und Produkte sind zentral für metallurgische Prozesse, Fertigungsprozesse, industriellen Anlagenbau und den Betrieb technischer Ausrüstungen. Darüber hinaus werden in diesen Bereichen auch weitere Produkte wie technische Kunststoffe, chemische Hilfsstoffe, elektrische Komponenten und Beschichtungsmittel eingesetzt, die ebenfalls zu den relevanten Ressourcenzuflüssen zählen.
Im Rahmen der Analyse wurde festgestellt, dass weder biologische Materialien noch Verpackungen wesentliche Ressourcenzuflüsse für thyssenkrupp darstellen. Beide Kategorien machen im Vergleich zu den eingesetzten technischen Materialien und Produkten einen vernachlässigbaren Gewichtsanteil aus und wurden daher bei der weiteren Bewertung nicht berücksichtigt.
Die Ermittlung wesentlicher Sachanlagen erfolgte durch Auswertung relevanter Bilanzkonten. Dabei wurden technische Anlagen, Betriebsgebäude, Anlagen im Bau und produktionsbezogene Ausstattung, die die physische Grundlage der industriellen Wertschöpfung bilden, als bedeutsam identifiziert.
Die Identifikation potenziell relevanter kritischer Rohstoffe und seltener Erden erfolgte auf Basis der in der Verordnung (EU) 2024/ 1252 und der ERECON-Liste enthaltenen Definitionen. Ihre potenzielle Relevanz für thyssenkrupp und die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde durch die Auswertung von Fachquellen und Einschätzung interner Experten abgeleitet. Zu den potenziell relevanten Stoffen zählen Metalle für Legierungen und Hochleistungswerkstoffe (z. B. Aluminium, Chrom, Nickel, Titan), Rohstoffe für Energiespeicher und Batterien (z. B. Lithium, Kobalt, Graphit), chemische Grundstoffe (z. B. Phosphor, Bor, Fluorspat) sowie seltene Erden (z. B. Neodym, Dysprosium, Yttrium) für Magnetanwendungen, Sensorik und Elektronik. Diese Einordnung erfolgt unter dem Vorbehalt weiterer Analyse- und Verifizierungsschritte.
Zurzeit liegen für den Anteil sekundärer wiederverwendeter oder recycelter Komponenten, Zwischenprodukte und Materialien keine vollumfänglichen unternehmensspezifischen Primärdaten vor. Diese Informationen werden im Rahmen der Beschaffungsprozesse bislang nicht systematisch und konsistent erfasst. Um dennoch eine grobe Einordnung des Anteils zirkulärer Materialien am Gesamtressourcenzufluss zu ermöglichen, wird ein Schätzfaktor angewendet, der sich an einer Zirkularitätsmetrik orientiert. Diese fußt auf der globalen Stoffflussbilanz, in der die jährlichen Rohstoffzuflüsse (erneuerbare, nicht-erneuerbare und Sekundärrohstoffe) als Massenströme erfasst und bilanziert werden. Dabei wird angenommen, dass die eingebrachte Masse am Ende des Lebenszyklus als Output (Emissionen, Abfälle, Verluste oder recycelte Materialien) wieder austritt und nur der rückgeführte Anteil als zirkulär gilt, wohingegen die primären Zuflüsse unabhängig von ihrer Erneuerbarkeit als linear betrachtet werden. Produktlebensdauern, Nutzungsintensitäten sowie Lagerbestände werden nicht berücksichtigt, da es sich um eine jährliche Momentaufnahme handelt. Dieser indikative Faktor wird auf den erfassten Gesamtressourcenzufluss angewendet und spiegelt den Anteil wiederverwendeter sowie recycelter Materialien im Verhältnis zum Gesamtressourcenzufluss wider.
RESSOURCENZUFLÜSSE
| t | 2024 / 2025 |
|---|---|
| Verwendete technische Materialien | 21.630.765 |
| Verwendete Produkte | 6.060.584 |
| Gesamtgewicht | 27.691.349 |
| davon Sekundärmaterialien und -produkte in t | 1.910.703 |
| davon Sekundärmaterialien und -produkte in % | 7 % |
E5-5 - Ressourcenabflüsse
Im Rahmen dieser Angabepflicht legt thyssenkrupp Informationen zu seinen Ressourcenabflüssen offen, einschließlich Abfällen. Das Ziel dieser Offenlegung ist, Transparenz darüber zu schaffen, wie das Unternehmen durch die Gestaltung seiner Produkte und Materialien gemäß Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowie durch Strategien zur Abfallvermeidung und -bewirtschaftung zur Ressourcenschonung beiträgt. Dabei werden sowohl die Kreislauffähigkeit und Haltbarkeit von Produkten und Materialien als auch die Mengen und Behandlungswege der anfallenden Abfälle dargestellt, ergänzt um die Zusammensetzung relevanter Abfallströme des Unternehmens.
Produkte und Materialien
Bei thyssenkrupp können Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowohl im Produktdesign als auch in Produktionsprozessen zur Anwendung kommen, mit dem Ziel, durch Gestaltungsentscheidungen zur Ressourceneffizienz beizutragen - etwa durch Maßnahmen, die eine verlängerte Lebensdauer von Produkten sowie deren verbesserte Wiederverwendbarkeit und Reparaturfähigkeit ermöglichen, durch materialtechnische Optimierungen und die Rückführung von Materialien in technische und biologische Kreisläufe. In diesem Zusammenhang wurden für die Identifizierung der wesentlichen nach Prinzipien der Kreislaufwirtschaft gestalteten Produkte sowie Prozesse einheitliche Begriffsdefinitionen herangezogen, die sich an einschlägigen europäischen Rechtsakten und etablierten Referenzrahmen orientieren und den Bewertungsmaßstab für die nachfolgenden Beispiele bilden. Die konkrete Ermittlung erfolgte auf Basis fachlicher Einschätzungen von Experten aus den relevanten Segmenten und Geschäftseinheiten.
Haltbarkeit und Lebensdauerverlängerung
Im Segment Steel Europe soll die Oberflächenveredelung ZM EcoProtect® durch einen verbesserten Korrosionsschutz zur Verlängerung der Lebensdauer insbesondere von Außenhaut-Anwendungen in der Automobilindustrie beitragen. Darüber hinaus kommen hochfeste und verschleißbeständige Stähle zum Einsatz, die eine längere Nutzungsdauer von Endprodukten ermöglichen können. Das gilt auch für hochfeste nicht kornorientierte Elektrostähle, die die Effizienz und Lebensdauer von Elektromotoren durch reduzierte Verluste und erhöhte mechanische Belastbarkeit steigern können.
Bei Rothe Erde aus dem Segment Decarbon Technologies soll die Oberflächenhärtung der Verschleißfestigkeit und der Lebensdauerverlängerung von Großwälzlagern dienen. Eingesetzte induktive Härteverfahren sind darauf ausgerichtet, kritische Funktionsflächen wie Laufbahnen oder Verzahnungen gezielt zu verfestigen - je nach Anwendungsprofil etwa durch Laufbahnhärten oder Zahnhärten. Kugelstrahlen als mechanisches Verfahren zur Oberflächenverfestigung - das der Verbesserung der Ermüdungsfestigkeit dient - kann ergänzend zum Einsatz kommen. Das Vollflächenhärten sorgt dabei für eine gleichmäßige Härteverteilung und eignet sich besonders für hochbelastete Anwendungen wie Rotorlager in Windenergieanlagen. So soll die Widerstandsfähigkeit gegenüber Reibung und Materialermüdung gefördert werden.
Auch im Segment Automotive Technology sind Verfahren wie Kugelstrahlen und Induktionshärten darauf ausgerichtet, die Ermüdungsfestigkeit von Kurbelwellen und Federn zu verbessern. Zudem sollen endkonturnahes Schmieden sowie der Einsatz kombinierter Werkstoffe bei gefügten Nockenwellen - die aus Einzelkomponenten gefertigt und miteinander verbunden werden - eine materialeffiziente Konstruktion ermöglichen, die den Ressourcenbedarf reduziert.
Reparaturfähigkeit, Demontage, Wiederverwendung und Wiederaufarbeitung
Zur Verlängerung der Nutzungsdauer technischer Systeme können im Produkt- und Anlagendesign von thyssenkrupp Konzepte wie Modularität, Demontagefreundlichkeit und Reparaturfähigkeit zur Anwendung kommen sowie ergänzend Wiederaufarbeitungsleistungen angeboten werden.
Im Produkt- und Anlagendesign der Gesellschaften Uhde, Polysius und thyssenkrupp nucera des Segments Decarbon Technologies können diese Prinzipien durch modulare Anlagenkonzepte, standardisierte Komponenten und eine langfristige Ersatzteilverfügbarkeit konkret umgesetzt werden. Diese Systemarchitektur soll den gezielten Austausch sowie das Upgrade von Modulen im laufenden Betrieb ermöglichen bzw. deren einfache Demontage und Wiederverwendung. Ergänzend werden im Elektrolysegeschäft von thyssenkrupp nucera Ansätze zur Wiederaufbereitung einzelner Module verfolgt, um deren erneuten Einsatz in industriellen Anwendungen zu ermöglichen. Auch bei Rothe Erde können zur Lebensdauerverlängerung der Großwälzlager Instandsetzungsleistungen erbracht, Wälzkörper, Dichtungen und Käfige ausgetauscht sowie Laufbahnen und Verzahnungen nachbearbeitet werden, um diese Produkte erneut in den technischen Einsatz zu bringen.
Auch im Segment Marine Systems können modulare Designkonzepte die Reparaturfähigkeit von maritimen Plattformen - etwa von Fregatten und U-Booten - über den Produktlebenszyklus hinweg unterstützen, indem austauschbare Funktionseinheiten eine flexible Instandsetzung vorsehen. So kann beispielsweise der Austausch ganzer Missionsmodule oder technischer Subsysteme erfolgen, ohne die Gesamtplattform außer Betrieb nehmen zu müssen. Ergänzend dazu können gezielte Wartungsstrategien und Nachrüstkonzepte - etwa zur Modernisierung von Sensorik, Antriebstechnik oder Sicherheitssystemen - zur Verlängerung der Nutzungsdauer beitragen.
Rückführung in technische und biologische Kreisläufe
Zur Förderung geschlossener Materialkreisläufe verfolgt thyssenkrupp Ansätze zur Rückführung von Stoffströmen in technische und biologische Systeme.
Im technischen Bereich reduziert Steel Europe durch den Einsatz von hochwertigem Stahlschrott im Produkt bluemint® recycled die Abhängigkeit von Primärrohstoffen. Ergänzend bereitet die MillServices & Systems bei Materials Services Entschwefelungsschlacke aus der Stahlherstellung auf, die als Düngemittel oder Baumaterial einer Sekundärnutzung zugeführt werden kann. Zudem ist das FTR® -Verfahren von Uhde darauf ausgerichtet, PET-Kunststoff mit Rezyklatanteil herzustellen und zur Schließung von Kunststoffkreisläufen beitragen. Ein ergänzendes Beispiel ist das Verbundprojekt Carbon2Chem® bei dem eine Pilotanlage am Standort Duisburg von Steel Europe Hüttengase aus der Stahlproduktion nutzt, um diese in chemische Grundstoffe wie Methanol oder Ammoniak weiterverarbeiten zu können - mit dem Ziel, diese nicht zu emittieren, sondern als Rohstoff in industrielle Prozesse zurückzuführen.
Im Bereich biologischer Rückführung von Stoffen hat Uhde mit PLAneo® ein Verfahren entwickelt, das die Herstellung von Polymilchsäure (PLA) aus biobasierter Milchsäure erlaubt. Das entstehende Polymer ist industriell kompostierbar und lässt sich am Ende des Lebenszyklus in den biologischen Kreislauf zurückführen. Der Produktionsprozess integriert zudem die Fermentation und Reinigung von Milchsäure mit der PLA-Herstellung und erzeugt dabei Ammoniumsulfat als Nebenprodukt - das als Düngemittel verwertet werden kann. Ergänzend verfolgt Uhde im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts mit der Advanced-Biofuels-Technologie einen thermochemischen Ansatz, bei dem unter anderem Bioabfälle über Vergasung in Biokraftstoffe wie synthetisches Diesel oder nachhaltigen Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuels, SAF) sowie in biobasiertes Naphtha für chemische Produktionsprozesse umgewandelt werden können, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und Stoffkreisläufe zu schließen.
Erwartete Haltbarkeit der Produkte im Vergleich zum Branchendurchschnitt
Für die Bestimmung der erwarteten Haltbarkeit ausgewählter Produktgruppen im Vergleich zum Branchendurchschnitt wurden interne Experteneinschätzungen herangezogen. Da für die analysierten Produktgruppen keine standardisierten Branchendurchschnittswerte in Bezug auf die erwartete Haltbarkeit identifiziert werden konnten, erfolgt die Darstellung auf Basis unternehmensinterner Referenzwerte. Diese ergeben sich aus produktspezifischen Haltbarkeitsindikatoren, validierten Prüfspezifikationen sowie Erfahrungswerten aus dem Produktlebenszyklus.
Im Folgenden erfolgt eine strukturierte Darstellung nach Geschäftsbereichen:
Automotive Technology
Für sicherheitsrelevante Lenksysteme in Fahrzeugen wurde die Haltbarkeitsbewertung anhand von Lastwechselzyklen vorgenommen, die typische Einsatzbedingungen wie Einparkvorgänge, Straßenerschütterungen und unterschiedliche Fahrprofile simulieren. Ziel ist die Beibehaltung der vollen Funktionsfähigkeit über die geprüfte Lebensdauer hinweg:
| ― | Mechanisch verstellbare Lenksäule (MVLS): 1 Mio Lastwechsel |
| ― | Column EPS (Brushless): 0,5 Mio Lastwechsel |
| ― | Rack EPS (REPS): 0,5 Mio Lastwechsel |
Ergänzend ist zu beachten, dass Lebensdauertests im Segment Automotive Technology generell auf Basis individueller Kundenanforderungen erfolgen. Die Testspezifikationen und Beurteilungskriterien können hierbei je nach Auftraggeber in Umfang, Belastungsprofil und Zielgrößen variieren. Die genannten Referenzwerte stellen daher Orientierungsgrößen dar, die im Rahmen standardisierter Entwicklungsprozesse für die jeweilige Produktgruppe verwendet werden. Zudem konnten keine Branchendurchschnitte zur erwarteten Haltbarkeit in diesem Produktsegment identifiziert werden.
Decarbon Technologies
Für ausgewählte Produktgruppen der Konzerngesellschaften thyssenkrupp nucera, Polysius, Uhde und Rothe Erde des Segments Decarbon Technologies wurde die erwartete Haltbarkeit anhand produktspezifischer technischer Indikatoren bewertet.
| ― | Alkalische-Elektrolyseure (nucera): 7.300 Start-Stopp-Zyklen |
| ― | Zementwerke (Polysius): 45 Jahre Entwurfslebensdauer der Gesamtanlage |
| ― | Ammoniak-/Methanolanlagen (Uhde): 20 Jahre Entwurfslebensdauer der Hauptausrüstung |
Für Großwälzlager (Rothe Erde) wurde die Haltbarkeitsbewertung anhand der Ermüdungslebensdauer der Laufbahnen nach ISO / TS 16281:2008 in Kombination mit den Wälzlagerlebensdauermodellen nach DIN / ISO 281 bewertet. Dafür wurden die im betrachteten Einsatzsystem auftretenden Belastungen sowie die entsprechenden Lastkollektive aus den typischen Betriebszuständen ermittelt. Unter Berücksichtigung von Drehzahlen, Lastwechselzahlen und der geplanten Systembetriebsdauer wurde die rechnerische nominelle Lebensdauer der Laufbahnen bestimmt. Diese Normen geben keine feste Nutzungsdauer vor, sondern liefern die Basis für den Vergleich mit der geforderten Auslegungslebensdauer des Gesamtsystems. Für Windenergieanwendungen beträgt diese Auslegungslebensdauer gewöhnlich 20 Jahre, wie in IEC 61400-1 festgelegt. Der tatsächlich anzusetzende Wert hängt jedoch von spezifischen OEM-Anforderungen ab.
Marine Systems
Für militärische Überwasserschiffe und Unterseeboote wurde die Entwurfslebensdauer als Indikator für die Bewertung der erwarteten Haltbarkeit herangezogen. Diese gibt die technisch geplante Nutzungsdauer bei sachgemäßer Wartung und Instandhaltung durch den Betreiber an und kann verwendet werden, da sie nach ingenieurtechnischen Standards festgelegt wird und die Dimensionierung zentraler Struktur- und Anlagenteile vorgibt.
| ― | U-Boote: Entwurfslebensdauer von 40 Jahren |
| ― | Fregatten: Entwurfslebensdauer von 30 Jahren |
Die tatsächliche Lebensdauer hängt von verschiedenen Faktoren wie regelmäßiger Wartung, Modernisierungen sowie den jeweils angewandten Betriebskonzepten ab und kann durch diese verlängert werden. Branchendurchschnittswerte zur erwarteten Haltbarkeit konnten für diese Produkte nicht identifiziert werden.
Abgrenzung weiterer Geschäftsbereiche
Für die Segmente Materials Services und Steel Europe wurde auf derartige Haltbarkeitsanalysen verzichtet. Materials Services vertreibt überwiegend Handelsware, bei der thyssenkrupp als Händler nur bedingt Einfluss auf die Haltbarkeit der Produkte nehmen kann. Eine systematische Haltbarkeitsbewertung wurde daher nicht umgesetzt. Bei Steel Europe handelt es sich beim Hauptprodukt um ein vor- bzw. zwischengefertigtes Industrieerzeugnis mit werkstofflicher Funktion, das in unterschiedlichste Folgeprodukte weiterverarbeitet wird. Die tatsächliche Haltbarkeit ist dabei maßgeblich von der jeweiligen Endanwendung abhängig - etwa im Fahrzeugbau, im Bauwesen oder in der Verpackungsindustrie - sodass eine einheitliche Angabe zur Produktlebensdauer nicht sachgerecht möglich ist.
Recyclingfähiger Materialanteil in Produkten
Zur Abschätzung des recyclingfähigen Materialanteils der im Berichtszeitraum in Verkehr gebrachten Produkte wendet thyssenkrupp ein modellgestütztes Verfahren an. Aufgrund fehlender Primärdaten zur tatsächlichen Wiederverwertung der in den Produkten enthaltenen Materialien am Ende des Lebenszyklus erfolgt die Ermittlung auf Grundlage der im Produktionsprozess eingesetzten Materialmengen.
Die eingesetzten Materialmengen wurden gewichtsbezogen nach Relevanz klassifiziert. Verpackungsmaterialien sowie Massenanteile unterhalb von definierten Relevanzschwellen wurden aus methodischen Gründen ausgeschlossen. Für die verbleibenden Materialgruppen wurden Recyclingfähigkeitsquoten angesetzt, die aus technischer Fachliteratur und Branchenstudien sowie öffentlich zugänglichen Recyclingstatistiken abgeleitet wurden. Diese geben an, welcher Anteil eines Materials unter heutigen technischen Bedingungen grundsätzlich als recyclingfähig gilt.
Auf dieser Grundlage wurde ein recyclingfähiger Materialanteil von rund 95 % berechnet. Dieser Wert reflektiert insbesondere die starke Ausrichtung des Produktportfolios von thyssenkrupp auf metallische Werkstoffe und Produkte, die ein hohes Wiederverwertungspotenzial aufweisen.
Die Berechnung stellt eine methodisch Schätzung dar. Die wesentlichen Unsicherheiten resultieren aus der Annahme, dass Ressourcenzuflüsse repräsentativ für die tatsächliche Produktzusammensetzung sind sowie aus der Generalisierung von Materialgruppen durch pauschal angesetzte Faktoren zur Recyclingfähigkeit.
Abfälle
Im Rahmen dieser Angabepflicht werden Informationen zu den im eigenen Geschäftsbetrieb anfallenden Abfallmengen offengelegt. Ziel ist es, ein Verständnis über das Abfallaufkommen, dessen Behandlung sowie die Zusammensetzung der Abfallströme zu vermitteln. Diese Offenlegung umfasst sowohl das Abfallaufkommen als auch eine Differenzierung nach gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie nach Verwertungs- und Entsorgungsverfahren. Des Weiteren werden Angaben zu nicht recycelten Abfällen sowie zur Zusammensetzung relevanter Abfallströme gemacht.
ABFALLAUFKOMMEN UND -BEHANDLUNG
| t | 2024 / 2025 |
|---|---|
| Verwertete Abfälle | 1.348.750 |
| davon nicht-gefährliche Abfälle | 1.086.347 |
| verwertet durch Vorbereitung zur Wiederverwendung | 23.174 |
| verwertet durch Recycling | 963.451 |
| verwertet durch sonstige Verwertungsverfahren | 98.974 |
| davon gefährliche Abfälle | 262.404 |
| verwertet durch Vorbereitung zur Wiederverwendung | 1.564 |
| verwertet durch Recycling | 214.906 |
| verwertet durch sonstige Verwertungsverfahren | 45.927 |
| Beseitigte Abfälle | 278.721 |
| davon nicht-gefährliche Abfälle | 223.815 |
| beseitigt durch Verbrennung | 604 |
| beseitigt durch Deponierung | 197.791 |
| beseitigt durch sonstige Arten der Beseitigung | 25.052 |
| davon gefährliche Abfälle | 54.906 |
| beseitigt durch Verbrennung | 8.199 |
| beseitigt durch Deponierung | 33.845 |
| beseitigt durch sonstige Arten der Beseitigung | 12.841 |
| Radioaktive Abfälle | 0 |
| Gesamtmenge des Abfallaufkommens | 1.627.472 |
| davon gefährliche Abfälle | 317.310 |
| davon nicht recyclierte Abfälle | 449.115 |
| davon nicht recyclierte Abfälle in % | 28 % |
Für die Ermittlung der Abfalldaten wurden standardisierte Definitionen angewendet, die sich an den Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008 / 98 /EG) und ergänzenden Rechtsakten orientieren. Erfasst werden drei Abfallkategorien: nicht-gefährliche Abfälle, gefährliche Abfälle und radioaktive Abfälle. Bei nicht-gefährlichen und gefährlichen Abfällen erfolgt zudem eine Differenzierung zwischen Verwertungs- und Entsorgungsverfahren. Mit Ausnahme der Vorbereitung zur Wiederverwendung erfolgt die Klassifizierung dieser Verfahren durch einschlägige R- und D-Codes, die im Anhang I und II der Abfallrahmenrichtlinie festgelegt sind. Radioaktive Abfälle werden nur als Gesamtmenge erhoben und nicht nach Verwertungs- oder Entsorgungsverfahren unterschieden; sie werden den nicht-recycelten Abfällen zugeordnet.
Im Berichtsjahr erfolgte die Datenerhebung je nach Prozess und Standort durch direkte Messung, Berechnung anhand betrieblicher Parameter, Modellierungen, Schätzungen sowie rechnungsbasierte Auswertungen. Sämtliche Abfalldaten beziehen sich auf Aktivitäten und Standorte, die unter finanzieller oder operativer Kontrolle von thyssenkrupp stehen.
Zusammensetzung der Abfälle
Die bei thyssenkrupp anfallenden Abfallströme variieren je nach Wirtschaftstätigkeit in ihrer Zusammensetzung. In der Stahlherstellung fallen vorrangig metallurgische Abfälle wie Schlacken, metallhaltige Stäube, Schlämme oder ölhaltige Rückstände aus der Prozesswasserbehandlung an. In der komponenten- bzw. anlagenbezogenen Fertigung entstehen vorrangig metallische Bearbeitungsrückstände wie Späne und Schleifmittel sowie Betriebsstoffe wie Kühlschmierstoffe und Öle. Ergänzend treten Verpackungsabfälle sowie vereinzelt Bau- und Inbetriebnahmerückstände wie Kabel, Farben und Isolierstoffe auf. In der System- und Großmontage, etwa im energie- und verfahrenstechnischen Anlagenbau oder in der maritimen Systemtechnik, fallen überdies Abfälle aus Instandhaltung, Reparatur und Nachrüstung an - darunter Metallreste, elektronische Komponenten und verschiedene Hilfsstoffe. Der Werkstoffhandel samt Materialbearbeitung trägt zur Abfallentstehung vorrangig durch Verpackungsmaterialien wie Holz und Kunststoffe, Lagerrückstände sowie produktionsbedingte Abfälle wie Verschnitt oder Sägespäne bei.
Im Abfall enthaltene Materialien:
Die relevanten Materialgruppen innerhalb der oben beschriebenen Abfallströme umfassen:
| ― | Metalle: Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer und sonstige Nichteisenmetalle |
| ― | Nichtmetallische Mineralien: Schlacken, keramische Rückstände, Feuerfestmaterialien |
| ― | Kunststoffe: Verpackungsmaterialien, Isolierungen, technische Kunststoffe |
| ― | Ölhaltige Substanzen und Chemikalien: Altöle, Kühlschmierstoffe, Emulsionen, Lösungsmittel |
| ― | Holz: insbesondere aus Verpackungen und Transportmitteln |
| ― | Elektronische Komponenten: z. B. Sensorik und Leiterplatten |
Zur Bestimmung der wesentlichen Abfallarten und der darin enthaltenen Materialien wurden interne Experten aus den Geschäftsbereichen befragt. Die Bewertung basiert auf einer Zuordnung der Abfallströme zu den relevanten Kapiteln des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß Entscheidung 2014 / 955 /EU. Diese Einschätzungen erfolgten indikativ, orientiert an operativer Erfahrung und verfügbaren stoffstrombezogenen Informationen aus den Tätigkeitsfeldern.
3. Sozialinformationen
ESRS S1 Eigene Belegschaft
Als international tätiges Unternehmen ist sich thyssenkrupp seiner sozialen Verantwortung für die eigene Belegschaft bewusst. Wir bekennen uns daher uneingeschränkt zur Einhaltung der Menschenrechte und fairer Arbeitsbedingungen, fördern Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und setzen uns für Chancengleichheit ein.
Strategie
ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die eigene Belegschaft umfasst sowohl die eigenen Mitarbeiter (Beschäftigte), d.h. Personen, die in einem direkten Arbeitsverhältnis mit einem thyssenkrupp Unternehmen stehen, als auch Fremdarbeitskräfte. Im Rahmen der Darstellung der Konzepte, Maßnahmen und Ziele geben wir jeweils an, inwieweit dort Fremdarbeitskräfte berücksichtigt sind.
Das allgemeine Vorgehen bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse sowie zum Zusammenspiel wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit der Strategie und dem Geschäftsmodell ist in Kapitel ESRS 2 beschrieben. Um in dieser Analyse die Sichtweise der Stakeholdergruppe "eigene Belegschaft" möglichst umfassend abzubilden, wurden verschiedene Bereiche der Konzernfunktion Human Resources einbezogen. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen für thyssenkrupp bezogen auf die eigene Belegschaft, die wir in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert haben. Sie werden in diesem Textabschnitt zusätzlich erläutert.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF DIE EIGENE BELEGSCHAFT
| Thema | Kategorie1) | Beschreibung | WSK2) | ZH3) |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitsbedingungen | A (-) | Die umfangreiche Transformation, in der sich thyssenkrupp aktuell befindet, kann in den betroffenen Geschäftsfeldern zu einem verstärkten Gefühl der Unsicherheit, was den Erhalt des Arbeitsplatzes betrifft, führen. | EG | M |
| A (+) | Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Talentförderung für unsere Mitarbeiter können zu einer Verbesserung der Qualifikationen und Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit führen. | EG | M | |
| R | Der globale Fachkräftemangel sowie der demografische Wandel in vielen Ländern tragen zu einer geringeren Verfügbarkeit von Arbeitskräften auf dem externen Arbeitsmarkt bei und stellen durch längere Einstellungszeiten oder offene Positionen ein Risiko für thyssenkrupp dar. | EG | / | |
| Arbeitnehmerrecht und sonstige arbeitsbezogene Rechte | R | In einigen Ländern, in denen thyssenkrupp tätig ist, besteht aufgrund lokaler Rahmenbedingungen ein potenzielles Risiko für Menschenrechtsverletzungen. Ein Verstoß stellt ein Rechts- und Reputationsrisiko, sowie ein finanzielles Risiko für thyssenkrupp dar. | EG | / |
| A (-) | Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, die durch externe Vorgaben abweichend zu unseren Richtlinien reguliert werden, können zu Einschränkungen im sozialen Dialog und damit zu negativen Auswirkungen für die betroffenen Mitarbeiter führen. | EG | K, M | |
| A (-) | Abweichungen von Arbeitsschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorgaben sowie die inhärenten Risiken in Produktionsumgebungen können zu Verletzungen oder langfristigen Gesundheitsschäden bei unseren eigenen Mitarbeitern oder Fremdarbeitskräften führen und können im schlimmsten Fall sogar tödlich sein. | EG | K, M, L | |
| A (+) | Präventionsmaßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung führen zu einer Stärkung des Wohlbefindens und der körperlichen und geistigen Gesundheit unserer Mitarbeiter. | EG | K, M | |
| A (-) | Diskriminierung stellt eine Verletzung grundlegender Menschenrechte dar und kann ebenso wie ein Mangel an Chancengleichheit zu geringeren Möglichkeiten sowie einem verminderten Wohlbefinden der betroffenen Mitarbeiter führen. | EG | K, M | |
| A (+) | Unsere Angebote zur Förderung der Chancengleichheit bei thyssenkrupp schaffen ein Arbeitsumfeld, das die individuellen Eigenschaften und Bedürfnisse aller Mitarbeiter berücksichtigt. Das führt zu einer Arbeitskultur, die die Mitarbeitermotivation stärkt. | EG | K, M |
1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance
2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert
3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig
Hinsichtlich aller in diesem Kapitel dargestellten Richtlinien und Maßnahmen berücksichtigen wir die jeweiligen lokalen Gesetze, die für die einzelnen thyssenkrupp Unternehmen gelten.
Wesentliche negative Auswirkungen
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden vier potenzielle sowie eine tatsächliche negative Auswirkung identifiziert. Unser systematisches und kontinuierliches Risikomanagement hat das Ziel, negative Auswirkungen auf die Belegschaft durch entsprechende Maßnahmen soweit möglich zu minimieren.
Eine potenzielle negative Auswirkung im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen betrifft die Sicherheit der Beschäftigung. Auch im vergangenen Geschäftsjahr haben wir unsere Portfoliomaßnahmen und strukturellen Optimierungen vorangetrieben. Daraus ergeben sich in einigen Geschäften Restrukturierungsmaßnahmen; Mitarbeiter in diesen Bereichen können von Personalanpassungsmaßnahmen betroffen sein.
In Bezug auf die Arbeitnehmerrechte gibt es in einigen wenigen Ländern eine potenzielle negative Auswirkung im Bereich Vereinigungsfreiheit und Kollektivvereinbarung, da diese Länder das entsprechende Recht teilweise limitieren oder gar nicht vorsehen. In diesen Fällen kann der soziale Dialog für Mitarbeiter in den betroffenen Ländern eingeschränkt sein.
Eine tatsächliche negative Auswirkung wurde im Bereich der Arbeitssicherheit identifiziert. Insbesondere für die Belegschaft in der Produktion kann langfristige körperliche Tätigkeit gesundheitlichen Einschränkungen oder arbeitsbedingten Erkrankungen zur Folge haben. Die Abweichung von unseren Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kann zudem zu Unfällen führen. Die Aufarbeitung unseres Unfallgeschehens zeigt jedoch, dass diese keine systemischen Ursachen haben, sondern dass es sich vielmehr um Einzelfälle handelt.
Eine weitere potenziell negative Auswirkung ergibt sich für Mitarbeiter aus der Missachtung des Verbots von Diskriminierung sowie mangelnder Chancengleichheit. Dies kann zu Stress und damit zu einem mangelndem Wohlbefinden der Betroffenen führen. Manche Mitarbeiter sind aufgrund der Dynamik am Arbeitsplatz einem größeren Risiko ausgesetzt, ungleich behandelt oder diskriminiert zu werden. Um die negativen Auswirkung zu vermeiden, werden alle gemeldeten Verdachtsfälle systematisch untersucht.
Wesentliche positive Auswirkungen
Die positiven Auswirkungen ergeben sich insbesondere für die eigenen Mitarbeiter, die in einem direkten Arbeitsverhältnis mit einem thyssenkrupp Unternehmen stehen. Wir nutzen die Chancen, die sich uns bieten, um ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen.
Eine tatsächliche positive Auswirkung haben wir im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse im Bereich Aus- und Weiterbildung identifiziert. thyssenkrupp bekennt sich seit jeher zu seiner Verantwortung für die Ausbildung. Im Geschäftsjahr 2024/2025 haben wir in Deutschland in über 60 Ausbildungsberufen ausgebildet. Die Ausbildungsquote in Deutschland lag bei 5,1 % und damit über dem eigenen Bedarf. Auch die kontinuierliche Weiterbildung unserer Beschäftigten ist uns wichtig. Ergänzend zu den Weiterbildungsangeboten in den Geschäften bietet die thyssenkrupp Academy unseren Beschäftigten ein breites Portfolio an internen Weiterbildungsmöglichkeiten. Mitarbeiter profitieren von der Verbesserung ihrer Qualifikationen auch, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit gestärkt wird.
thyssenkrupp ist bestrebt, einen Rahmen zu schaffen, in dem sich Beschäftigte mit unterschiedlichen Eigenschaften und Bedürfnissen frei und mit ihrem vollen Potenzial entfalten können. Wir fördern die Chancengleichheit mit einer Vielzahl von Formaten und Maßnahmen - von der genderneutralen Ansprache in Stellenanzeigen im Recruiting über flexible Arbeits(zeit)modelle bis hin zur Förderung von Mitarbeiternetzwerken. Bereits 2015 hat sich thyssenkrupp in einer gemeinsamen Erklärung mit der Arbeitnehmervertretung ausdrücklich zur Anerkennung und Förderung der Potenziale von Mitarbeitern mit Behinderung sowie zur Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz - unter Berücksichtigung der lokalen Gesetzgebung - bekannt. Diese Maßnahmen wirken sich auf vielfache Weise positiv auf die Beschäftigten aus: Sie fördern eine Arbeitskultur, die auf gegenseitigem Respekt basiert, und stärken die Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation sowie das Zugehörigkeitsgefühl.
Auch unser Angebot präventiver Gesundheitsmaßnahmen wirkt sich positiv auf das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter aus. Bei unserem Angebot steht nicht nur die Förderung der körperlichen Gesundheit im Fokus, es umfasst auch Maßnahmen zur Stärkung der mentalen Gesundheit.
Risiken und Chancen durch Abhängigkeiten im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
In einigen Ländern, in denen thyssenkrupp tätig ist, besteht ein potentiell erhöhtes Risiko, dass Menschenrechte, insbesondere das Verbot von Menschenhandel, Kinder- und Zwangsarbeit, nicht in vollem Umfang eingehalten werden, beispielsweise aufgrund unzureichender staatlicher Kontrollmechanismen oder abweichender gesetzlicher Regelungen. Die mögliche Missachtung der Menschenrechte stellt insbesondere für Personen ein Risiko dar, die in diesen Ländern beschäftigt sind. Unsere regelmäßige Risikobewertung hat jedoch kein konkretes Risiko für die thyssenkrupp Unternehmen und seine Belegschaft ergeben.
Eine unzureichende Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten birgt im Rahmen des zunehmenden weltweiten Fachkräftemangels das Risiko, dass zu wenig qualifiziertes Fachpersonal verfügbar ist, um Aufträge effektiv und fristgerecht abzuarbeiten sowie kontinuierliche Verbesserungen und Innovationen sicherzustellen. Gezielte Schulungsangebote und die kontinuierliche Förderung der beruflichen Entwicklung der Beschäftigen bieten jedoch die Chance, durch verbesserte fachliche Kompetenz die Produktivität zu steigern sowie bestehende Mitarbeiter an thyssenkrupp zu binden bzw. ein attraktiver Arbeitgeber für potenzielle Bewerber zu sein.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S1-1 - Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Unser Ansatz für das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den eigenen Mitarbeitern ist in einer Vielzahl von Konzepten verankert. Das übergeordnete Ziel ist dabei eindeutig: Der Mensch steht bei thyssenkrupp im Mittelpunkt. Übergreifende Konzepte können zusätzlich durch lokale Regelungen, die je nach Ausgestaltung nur für bestimmte Länder, Einheiten oder Standorte Anwendung finden, erweitert oder ergänzt werden.
Konzepte zu Arbeitsbedingungen und Einhaltung der Menschenrechte
Wir bekennen uns zur Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und der Prinzipien für faire Arbeitsbedingungen. Dazu gehört, dass wir Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit sowie jede Form von Diskriminierung uneingeschränkt ablehnen und Chancengleichheit fördern. Den Rahmen für unser Handeln bilden die jeweils geltende lokale Gesetzgebung sowie der thyssenkrupp Verhaltenskodex, unser Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" sowie das International Framework Agreement (IFA). Übergreifende Informationen zum Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" sind im Kapitel "ESRS E2 Umweltverschmutzung" zu finden.
VERHALTENSKODEX (CODE OF CONDUCT)
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Inhalt des Konzepts | Der Verhaltenskodex ist Ausdruck unserer gemeinsamen Werte und verbindlichen Grundregeln. Er beschreibt, wie wir regelkonform, integer und ethisch korrekt handeln, und ist Beleg für den Anspruch, den wir an uns selbst sowie an unsere Geschäftspartner und andere Stakeholder stellen. |
| Anwendungsbereich | Alle Unternehmen, Mitarbeiter, Führungskräfte sowie Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder |
| Verantwortungsebene | Die Zuständigkeit für die Verhaltensgrundsätze liegt beim Vorstand der thyssenkrupp AG. Die Überwachung der Einhaltung dieser Grundsätze findet im Rahmen der Regelprozesse zur Identifizierung und zur Meldung von möglichem Fehlverhalten statt. Primäre Ansprechpartner sind die Führungskräfte. Als zentrale Meldestellen stehen die Abteilung Compliance Investigation bei der thyssenkrupp AG und der Internationale Ausschuss zur Verfügung. |
| Externe Bezugsrahmen | thyssenkrupp verpflichtet sich zur Einhaltung international anerkannter Standards, darunter: |
| UN Global Compact | |
| Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen | |
| Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) | |
| Internationale Pakte überbürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte | |
| Stakeholder-Information | Der Verhaltenskodex wird unseren Mitarbeitern und allen Stakeholdern über das Intranet und über weitere interne Kanäle bereitgestellt. Externe erhalten darauf Zugriff über die Unternehmenswebsite von thyssenkrupp. Zudem wurde ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, das betroffenen Personen oder Organisationen ermöglicht, potenzielle Verstöße oder Bedenken direkt zu melden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die entsprechenden Verhaltensgrundsätze nicht nur transparent kommuniziert, sondern tatsächlich in der Unternehmenspraxis umgesetzt werden. |
| Im Bericht angewandt | S1, G1 |
Konzepte zu Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben für uns eine hohe Priorität. Unsere Haltung sowie unsere Vorgaben zum Umgang mit den wesentlichen Auswirkungen sind im Konzept "Arbeits- und Gesundheitsschutz" gebündelt.
ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Inhalt des Konzepts | Das Konzept definiert, wie wir vorgehen, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten bei thyssenkrupp ihrer Arbeit sicher nachgehen können. Es beschreibt, wie Risiken identifiziert werden, um Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. |
| Anwendungsbereich | Um die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten, hat thyssenkrupp ein Arbeitsschutzmanagementsystem mit entsprechenden Handlungsempfehlungen etabliert, das in allen thyssenkrupp Unternehmen Anwendung findet. Auch Fremdarbeitskräfte im betrieblichen Alltag sind in das thyssenkrupp Arbeitsschutzmanagement integriert, soweit keine gesetzlichen Vorschriften oder andere Anforderungen dem entgegenstehen. |
| Partnerunternehmen, die für thyssenkrupp tätig werden wollen, sollen bereits bei der Auftragsvergabe über die Anforderungen an das Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement, die thyssenkrupp an sie stellt, informiert werden und sich mit diesen einverstanden erklären. Sofern die Arbeiten auf einem Betriebsgelände von thyssenkrupp durchgeführt werden sollen, muss sich das Unternehmen mit der Partnerfirma über relevante wechselseitige Gefährdungen verständigen, damit geeignete Schutzmaßnahmen vereinbart werden können. | |
| Verantwortungsebene | Alle Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte sowie Aufsichtsorgane von thyssenkrupp sind für die Umsetzung und Einhaltung der Konzepte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. In höchster Instanz ist der Personalvorstand der thyssenkrupp AG für die Einhaltung verantwortlich. Die Überwachung findet jährlich in Form einer Selbstauskunft der thyssenkrupp Unternehmen im Rahmen des internen Kontrollsystems statt. Die Antworten werden vom Bereich Occupational Safety and Health gegengeprüft; bei Bedarf holt er weitere Informationen ein. Über die Ergebnisse der Analyse werden Vorstand und Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG im Risikobericht informiert. |
| Externe Bezugsrahmen | ISO 45001 Norm |
| Stakeholder-Information | Alle Mitarbeiter bei thyssenkrupp müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Sicherheitsunterweisung durchlaufen, in der sie auf die für sie relevanten Inhalte der Arbeitsschutzmaßnahmen aufmerksam gemacht werden. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zudem regelmäßige Schulungen und Informationen vor Ort. |
| Die relevanten Dokumente sind im Intranet für alle thyssenkrupp Mitarbeiter zugänglich, Auszüge aus dem Konzept sind auf unserer Unternehmenswebseite veröffentlicht. | |
| In Bereich angewandt | S1 |
Konzepte zum Umgang mit Diskriminierung und Förderung von Chancengleichheit
Das Verbot von Diskriminierung ist im thyssenkrupp Verhaltenskodex und in der Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten verankert. Die Sicherstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung erachten wir als unsere unternehmerische Pflicht und haben dies bereits 2015 gemeinsam mit dem Konzernbetriebsrat und der Konzernschwerbehindertenvertretung festgehalten. Unser Ziel ist, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeiter auf Basis ihrer Möglichkeiten und Bedürfnisse einbringen können.
thyssenkrupp fordert von allen Mitarbeitern, Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen die Sicherung eines Arbeitsumfelds, das frei ist von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität, politischen oder sonstigen Überzeugungen, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität oder anderen Merkmalen und hat dies explizit im Verhaltenskodex sowie der Grundsatzerklärung verankert. Für Vorfälle von Diskriminierung gelten die in Abschnitt "S1-3" beschriebenen Melde- und Abhilfeverfahren.
GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUR INKLUSION
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Inhalt des Konzepts | Ziel ist die Förderung eines Kulturwandels. Die Einbeziehung von Mitarbeitern mit Behinderung in alle betrieblichen und unternehmerischen Überlegungen soll von vornherein selbstverständlich sein. In der Erklärung sind mehrere Handlungsfelder definiert, die bearbeitet werden sollen, damit dieser Kulturwandelt gelingt. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in Bewerbungsprozessen, die Arbeitsplatzgestaltung und die Schaffung eines barrierefreien Arbeitsumfelds, die Förderung von Chancengleichheit im Rahmen der Aus- und Weiterbildung sowie Angebote zur Gesundheitsprävention und zur Wiedereingliederung. |
| Anwendungsbereich | Die Erklärung richtet sich in erster Linie an Beschäftigte in Deutschland. Führungskräfte außerhalb Deutschlands sind aufgefordert, die in der Erklärung enthaltenen Ziele unter Berücksichtigung der lokalen Gesetzgebung und der Rahmenbedingungen vor Ort umzusetzen. |
| Verantwortungsebene | Die Umsetzung konkreter Maßnahmen obliegt den Personalverantwortlichen und Führungskräften vor Ort und soll lokal überwacht werden. Die Arbeitgeberseite und die Schwerbehindertenvertretung vor Ort sollen die Zuständigkeiten gemeinsam festlegen. In oberster Instanz liegt die Verantwortung für die Einhaltung des Konzepts beim Personalvorstand der thyssenkrupp AG. |
| Externe Bezugsrahmen | Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen |
| gesetzlichen Vorgaben, u.a. gemäß SGB IX | |
| Stakeholder-Information | Die Erklärung ist im thyssenkrupp Intranet zugänglich und wird zudem über die zuständigen Mitbestimmungsgremien zur Verfügung gestellt. |
| In Bereich angewandt | S1 |
Erläuterungen zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ohne Konzepte
thyssenkrupp hat aus unternehmensstrategischen Gründen keine zentralen Konzepte zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit sicherer Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung etabliert. Die Hintergründe sind im Folgenden näher erläutert.
Im Kontext der sicheren Beschäftigung, werden bei notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen gemeinsam mit den Personalbereichen der Segmente Lösungen erarbeitet, um notwendige Personalanpassungsmaßnahmen möglichst sozialverträglich und unter Berücksichtigung der lokalen Ausgangslage abwickeln zu können. In vielen Ländern ist die Anwendung und Ausgestaltung befristeter Arbeitsverträge oder Arbeitsverträge ohne garantierte Arbeitsstunden gesetzlich reglementiert. Wir sind darüber hinaus in vielen Ländern an tarifvertragliche Regelungen gebunden.
In unserem Leitbild bekennen wir uns zur kontinuierlichen Entwicklung unserer Mitarbeiter als wesentlichem Eckpfeiler unseres Handelns. Durch die Vielzahl unserer Produkte und Geschäftsmodelle ergeben sich jedoch unterschiedliche Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten. Daher obliegt es den Einheiten vor Ort, die Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren und passende Schulungen anzubieten. Mitarbeitern von thyssenkrupp Einheiten, die einen Servicevertrag mit der thyssenkrupp Academy haben, steht ergänzend ein übergreifendes Schulungsangebot zur Verfügung.
S1-2 - Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
thyssenkrupp legt Wert auf die Sichtweise seiner Mitarbeiter. Einbezogen werden sie sowohl direkt in Form von Befragungen wie dem jährlich stattfinden thyssenkrupp "Employee Pulse Check" als auch indirekt über Mitbestimmungsgremien und Gewerkschaften. Regelmäßig stattfindende Dialogformate wie der "klar:text" bieten Mitarbeitern zudem die Möglichkeit, dem Vorstand oder anderen Entscheidungsträgern direkt Fragen zu stellen und die eigene Sichtweise zu erläutern. Zudem tauschen sich die Konzernfunktion Human Resources und die Arbeitnehmervertretung regelmäßig miteinander aus.
Einmal jährlich findet konzernweit der "Employee Pulse Check" statt - eine kurze Online-Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit und zu Erfolgsfaktoren von Veränderungen, wie Führung und Kommunikation. 2025 haben sich alle Segmente daran beteiligt, sodass fast alle Beschäftigten die Möglichkeit hatten, Feedback zu geben. Damit konnten wir die Reichweite der Umfrage gegenüber dem Vorjahr nochmals leicht steigern. Über die wichtigsten Ergebnisse werden der Vorstand und der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG sowie die Arbeitnehmervertretung informiert. Die geschäftsspezifischen Ergebnisse werden lokal analysiert und als Anstoß für einen vertieften Dialog genutzt, der dazu dient, Maßnahmen für Verbesserungen zu erarbeiten. Die konstant steigende Teilnahmequote in den vergangenen Jahren zeigt das Interesse der Mitarbeiter und ihre Bereitschaft, Feedback zu geben. Die jährliche Durchführung stellt die Konzernfunktion Human Resources sicher. Schirmherr ist der Personalvorstand der thyssenkrupp AG.
Die Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern bei thyssenkrupp geschieht auf verschiedenen Ebenen: Im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung werden die Interessen der Mitarbeiter weltweit im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG entsprechend den gesetzlichen Regelungen durch zehn Vertreter der Arbeitnehmerseite (davon eine Person als Vertretung der leitenden Angestellten sowie drei Gewerkschaftsvertreter) wahrgenommen. Damit stellt die Arbeitnehmervertretung die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder.
Auf Konzernebene pflegt thyssenkrupp für Deutschland zusätzlich eine aktive Sozialpartnerschaft mit dem Konzernbetriebsrat, dem Europäischen Betriebsrat, dem Konzern-Leitenden Ausschuss und den bei uns vertretenen Gewerkschaften. Die Konzernfunktion Human Resources unter Leitung des Personalvorstands stellt die Einbindung der Arbeitnehmervertretung sicher. Sie tauscht sich regelmäßig mit dem Konzernbetriebsrat und den jeweiligen Fachausschüssen des Konzernbetriebsrats aus und erarbeitet gemeinsam Konzernbetriebsvereinbarungen zu mitbestimmungspflichtigen Themen. Der Europäische Betriebsrat ist das Gremium für den sozialen Dialog und die Interessenvertretung der Arbeitnehmenden auf europäischer Ebene. Die Existenz und Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats ist in der "Vereinbarung über den Europäischen Dialog und die Unterrichtung und Anhörung der Mitarbeiter in den europäischen Konzernunternehmen" geregelt. Auf Basis dieser Vereinbarung unterrichten und konsultieren wir den Europäischen Betriebsrat im Vorfeld wesentlicher, länderübergreifende betrieblicher Veränderungen.
thyssenkrupp hat mit dem Konzernbetriebsrat, den Gewerkschaftsvertretern der IG Metall und der IndustriALL Global Union ein IFA zur Achtung der Menschenrechte sowie der darauf basierenden ILO-Kernarbeitsnormen geschlossen. Die Einhaltung dieser Vereinbarung wird von unserem Internationalen Ausschuss als Mitbestimmungsgremium überwacht. Mindestens einmal jährlich berichtet der Personalvorstand der thyssenkrupp AG dem Internationalen Ausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung und die Einhaltung der Vereinbarung. Vertreter des Internationalen Ausschusses besuchen zusammen mit dem Personalvorstand und der Konzernfunktion Human Resources regelmäßig ausgewählte Standorte und Länder, um sich von der Einhaltung des IFAs einschließlich der Berücksichtigung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu überzeugen.
In Deutschland werden die Interessen junger Mitarbeiter bis 18 Jahre sowie aller in Ausbildung beschäftigten Personen durch die Jugend- und Auszubildendenvertretung repräsentiert. Gemäß § 178 SGB IX fördert in Deutschland die Schwerbehindertenvertretung die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Im Ausland werden Mitarbeiter mit Behinderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und lokalen Regelungen vertreten und eingebunden, beispielsweise direkt über die Personalabteilungen. thyssenkrupp unterstützt zudem die Bildung von Mitarbeiternetzwerken; sie ermöglichen Mitarbeitern, ihre Erfahrungen auszutauschen und ihre Belange in den relevanten Gremien zu platzieren.
S1-3 - Verfahren zur Verminderung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft des Unternehmens Bedenken äußern kann
Unserer Belegschaft stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung, um mögliche Verstöße oder Missstände zu melden. Zum einen sind die Führungskräfte, Mitbestimmungsgremien oder Gewerkschaftsvertreter im Unternehmen direkte Ansprechpartner, um Vorfälle vor Ort zu melden und zu lösen. Darüber hinaus können Vorfälle per E-Mail oder anonym über ein zentral zur Verfügung gestelltes System den zuständigen Stellen im Unternehmen gemeldet werden. Die E-Mail-Adressen und die Zugriffsmöglichkeit auf das Online-Beschwerdetool sind auf www.thyssenkrupp.com veröffentlicht. Alle Kanäle stehen sowohl den thyssenkrupp Mitarbeitern als auch Fremdarbeitskräften und Mitbestimmungsvertretern zur Verfügung. Für die Überprüfung und Bearbeitung potenzieller Verstöße sind Abhilfeprozesse unter Einbeziehung der relevanten Konzernfunktionen und Stakeholder definiert. Die Systeme für das Hinweisgeberverfahren werden von externen Anbietern betrieben, während die E-Mail-Postfächer, über die Hinweise gemeldet werden können, intern betreut werden.
Die Belegschaft wird regelmäßig, beispielsweise durch Newsletter oder lokale Aushänge, auf die etablierten Verfahren und Meldekanäle aufmerksam gemacht. thyssenkrupp schützt die Identität der Hinweisgeber, in dem es ein sicheres System zur Verfügung stellt: Alle Informationen werden vertraulich behandelt; auch anonyme Meldungen sind möglich. Sofern ein Hinweisgeber eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme hinterlassen hat, erhält er eine Rückmeldung zu seinem Hinweis. Tatsächliche und potenzielle gemeldete negative Auswirkungen sollen schnellstmöglich beendet, die Ursachen untersucht und je nach Ergebnis entsprechende Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Der Abhilfeprozess beinhaltet auch die Bewertung der Wirksamkeit.
Wie im IFA vorgesehen, haben wir mit dem Internationalen Ausschuss ein Mitbestimmungsgremium etabliert, das die Umsetzung der Vereinbarung bei thyssenkrupp überwacht. Seine Aufgabe ist außerdem, mögliche oder tatsächliche Menschenrechtsverstöße mit der Arbeitgeberseite zu adressieren, um Lösungen zu erarbeiten.
Im Hinblick auf Vorfälle zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten oder Diskriminierung ist die Konzernfunktion Human Resources für die Steuerung des Abhilfeprozesses zuständig. Je nach Sachverhalt können weitere Abteilungen und Gremien in den Prozess eingebunden sein.
Die Wirksamkeit der Kanäle und ihre Bekanntheit werden durch das regelmäßige Monitoring der Zugriffszahlen im Rahmen der Sitzungen des Internationalen Ausschusses gemessen. Die Bewertung der "Speak-up-Kultur" im jährlichen "Employee Pulse Check" ist ein weiterer Indikator dafür, inwieweit die Mitarbeiter etablierten Meldestrukturen vertrauen.
S1-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Wir ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um negative Auswirkungen oder Risiken von der Belegschaft abzuwenden und mögliche positive Auswirkungen oder Chancen zu verstärken. Falls eine Maßnahme nicht mit der lokalen Gesetzgebung vereinbar ist, so haben die jeweils gültigen Rechtsvorschriften Vorrang.
Einhaltung der Menschenrechte
Die Einhaltung der Menschenrechte ist für thyssenkrupp unverhandelbar. Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter sich dessen bewusst sind, werden weltweit verpflichtend Schulungen zum Thema menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten durchgeführt.
Um die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgeschriebenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen, führen wir jährlich eine Risikobewertung für unsere eigenen Unternehmen weltweit durch, um bei Bedarf vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. Darüber hinaus prüfen wir alle über die unterschiedlichen Eingangskanäle gemeldeten potenziellen Verstöße systematisch, beenden - falls sich der Anfangsverdacht bestätigt - den Verstoß und untersuchen die Ursachen im Rahmen eines Abhilfeprozesses, um das Risiko künftiger ähnlicher Verstöße zu mindern. Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Abhilfe ergreifen wir risikobasiert und anlassbezogen. Zu den vorbeugenden Maßnahmen gehören die regelmäßige Schulung unserer Beschäftigten ebenso wie die Bekanntmachung der Hinweisgeberkanäle. Über die Auswertung der Vorfälle in den etablierten Hinweisgebersystemen lässt sich nachvollziehen, inwieweit ergriffene Maßnahmen dazu führen, dass keine Verstöße gegen die Menschenrechte stattfinden.
Die Maßnahmen sollen die wesentlichen Auswirkungen im Hinblick auf Menschenrechte, insbesondere Zwangs- und Kinderarbeit sowie Koalitionsfreiheit und Diskriminierung, adressieren. Sie gelten weltweit und finden kontinuierlich ohne ein definiertes Enddatum statt. Mit Blick auf den globalen Rechtsrahmen, der diese Maßnahmen betrifft, berücksichtigt thyssenkrupp zudem die jeweiligen lokalen Gesetze, die für die einzelnen thyssenkrupp Unternehmen gelten.
Arbeitsplatzsicherheit und Arbeitnehmerrechte
Im Zusammenhang mit unserer Portfoliofokussierung haben wir verschiedene M&A- sowie Restrukturierungs- und Reorganisationsmaßnahmen in den Fokus genommen, vorbereitet und teilweise bereits umgesetzt; begleitet wurde dies jeweils arbeits- und mitbestimmungsrechtlich, beispielsweise durch entsprechende Vereinbarungen mit der Arbeitnehmerseite. Der notwendige Personalabbau im Geschäftsjahr 2024 / 2025 lag bei rund 3.100 Beschäftigten. Um sich bestmöglich auf die sich wandelnden Märkte auszurichten, gehen unsere Geschäfte - wo notwendig - weitere Restrukturierungen an. Das gilt nicht nur für den Stahlbereich, sondern auch für einzelne Geschäftsbereiche der anderen Segmente. Ziel ist, den Konzern und seine Geschäfte nachhaltig profitabler und resilienter aufzustellen. Daher werden gemeinsam mit den Personalbereichen der Segmente neue Lösungen erarbeitet, um notwendige Personalanpassungsmaßnahmen möglichst sozialverträglich abwickeln zu können.
thyssenkrupp versteht sich als fairer Arbeitgeber, der sich seiner sozialen Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern bewusst ist. Einen besonderen Wert messen wir dabei auch dem internen Konzernarbeitsmarkt bei. Die Möglichkeit, Mitarbeiter intern zu vermitteln, ist einer der zentralen Bausteine unserer unternehmensweiten Personalpolitik.
Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit den Auswirkungen zur sicheren Beschäftigung. Sie gelten grundsätzlich weltweit, die genaue Ausgestaltung kann lokal variieren und hängt von der lokalen Gesetzgebung ab. Die Maßnahmen finden kontinuierlich und ohne ein definiertes Enddatum statt.
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Arbeitssicherheit und Gesundheit sind bei thyssenkrupp wichtige Themen und in der Abteilung Occupational Safety and Health (OSH) gebündelt. Hier ist unser Ziel, das Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement fortlaufend zu verbessern und dadurch Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Fehlbelastungen zu vermeiden.
Sowohl für eigene Mitarbeiter als auch Fremdarbeitskräfte besteht zu Beginn Ihrer Tätigkeit die Pflicht zur Teilnahme an einer an ihre Tätigkeit angepasste Sicherheitsunterweisung. Sie erhalten zudem, sofern relevant, die passende Schutzausrüstung, um ihre Aufgaben sicher bewältigen zu können. Präventiv helfen regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unfalluntersuchungen und arbeitsmedizinische Beratungen unter Mitwirkung der Beschäftigten, das Arbeitsschutz- und Gesundheitsrisiko zu minimieren.
Einem Teil der Mitarbeiter ist das Angebot der Vertraulichen Mitarbeiterberatung (Employee Assistance Program; EAP) kostenfrei zugänglich. Die EAP bietet eine professionelle Beratung und Unterstützung durch externe Kooperationspartner im Umgang mit belastenden beruflichen oder privaten Herausforderungen.
Auch in diesem Jahr standen die "we care-Tage" ganz im Zeichen von Themen der Arbeitssicherheit und Gesundheit. Als zentrale und weltweite Aktivität wurde eine App-gesteuerte "we care Challenge" angeboten, an der sich Teams aus 37 Ländern beteiligten. Für den "we care Award" gingen 20 Bewerbungen ein; von den Einreichungen wurden drei prämiert. Die Initiative "leaders care" mit Fokus auf der Unterstützung von Führungskräften in ihrer Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheit wurde auch im vergangenen Geschäftsjahr weitergeführt.
Die Maßnahmen sollen die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz adressieren. Die Effektivität der Maßnahmen kann anhand der Entwicklung der Unfallhäufigkeitsrate gemessen werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zeigt sich unter anderem durch das Interesse der Mitarbeiter an den betrieblichen Gesundheitsangeboten. Alle Maßnahmen gelten weltweit und haben kein definiertes Enddatum.
Chancengleichheit am Arbeitsplatz
Zu den zentralen Werten unserer Unternehmenskultur zählen Offenheit, Chancengleichheit und gegenseitige Wertschätzung. Auch im vergangenen Geschäftsjahr haben wir verschiedenste Veranstaltungsformate genutzt, um das Bewusstsein für Gleichbehandlung intern und extern zu erhöhen und den Zusammenhalt, die psychologische Sicherheit und die Zugehörigkeit zu stärken.
thyssenkrupp bekennt sich öffentlich zu Werten wie Offenheit und Toleranz und positioniert sich gegen Diskriminierung. Dies haben wir beispielsweise mit der Kampagne "Gib Hass keine Mehrheit" anlässlich der Bundestagswahl oder mit unserer erneuten Teilnahme am Christopher Street Day in Köln gezeigt. Wir nutzen zudem besondere Anlässe wie den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung oder den Weltfrauentag für spezifische Aktionen und unterstützen unsere internen Mitarbeiternetzwerke. Mit spezifischen Kampagnen zu unserer Arbeitgebermarke erhöhen wir die Sichtbarkeit der Vielfalt unserer Beschäftigten. Auch im Hinblick auf die Ausbildung im Konzern arbeiten wir daran, die Chancengleichheit zu stärken.
Wir sind bestrebt, dass alle Bewerber in Besetzungsprozessen gleich behandelt und berücksichtigt werden, insbesondere bei der Besetzung von Managementpositionen. Mit Angeboten speziell für den talentierten Fachkräfte- und Führungsnachwuchs fördern wir deren Entwicklung und Karrierechancen.
Durch Gleitzeit- und Teilzeitmodelle, Job-Sharing sowie hybrides Arbeiten und das vorübergehende Arbeiten aus dem Ausland wollen wir unseren Mitarbeitern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglichen. An einigen Standorten können die Mitarbeiter zudem Kinderbetreuungsangebote in Anspruch nehmen.
Die Maßnahmen finden laufend ohne ein definiertes Enddatum statt. Die genaue Ausgestaltung der Angebote für Arbeitszeitflexibilisierung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erfolgt lokal unter Berücksichtigung der dortigen Gegebenheiten und Voraussetzungen. Verschiedene Kennzahlen, unter anderem die Entwicklung der Teilzeitquote, der Anteil von Mitarbeitern mit Behinderung sowie der Anteil von Frauen in Führungspositionen unterstützen bei der Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Aus-/Weiterbildung und Mitarbeiterentwicklung
Das Thema "Ausbildung" hat für thyssenkrupp einen unverändert hohen Stellenwert. Unser Engagement in diesem Bereich ist nicht nur unter dem Aspekt des Fachkräftemangels eine Investition in die Zukunft. Daher ergreifen wir umfassende Maßnahmen, um insbesondere in Deutschland Menschen für eine Ausbildung bei thyssenkrupp zu begeistern. Wir holen die potenziellen Auszubildenden dort ab, wo sie zu finden sind - sei es in den sozialen Medien, bei Informationsveranstaltungen an Schulen und Hochschulen, über Ausbildungsplattformen oder mittels weiterer Employer-Branding-Instrumente wie digitalen Elternabenden in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit. Bei internen Befragungen und auf externen Portalen wird die Ausbildung bei thyssenkrupp regelmäßig als sehr gut bewertet. Initiativen wie "Paten für Arbeit e.V." oder innovative Ausbildungskonzepte helfen dabei, den Start in eine Ausbildung zu erleichtern. Auch der regelmäßige Austausch mit Unternehmen außerhalb des Konzerns - beispielsweise im Rahmen der "Allianz der Chancen", der Initiative für eine neue Arbeitswelt, in der sich derzeit 71 Mitgliedsunternehmen, unter anderem zum Thema "Stärkung der Ausbildung", vernetzen - helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Flankierend zu den Aus- und Weiterbildungsangeboten der Geschäfte bietet die thyssenkrupp Academy interne Weiterbildungsangebote und Transformationsbegleitung. Zum Angebot gehören maßgeschneiderte Curricula für Führungskräfte und Mitarbeiter, Digital Learning Services sowie individuelle Lösungen für Teams und Organisationen. Die hohe Qualität dieses Angebots spiegelt sich in der ISO-Zertifizierung 29993 wider und entspricht damit internationalen Standards.
Im zurückliegenden Geschäftsjahr wurden weltweit mehr als 1.800 Talente (d.h. Mitarbeiter mit dem Potenzial für eine weiterführende Fach- und Führungsaufgabe) in den thyssenkrupp Unternehmen identifiziert. Regelmäßige Entwicklungsdialoge, Feedback und der Einsatz diagnostischer Verfahren zur beruflichen Standortbestimmung sollen eine zielgerichtete Entwicklung unterstützen. Geschäftsübergreifende Vernetzungsformate wie der Talent Summit, verschiedene Foren und Workshops sollen zur Entwicklung und Bindung dieser wichtigen Zielgruppe beitragen.
Die Maßnahmen sind kontinuierlich und haben kein definiertes Enddatum. Ausbildungsmaßnahmen finden insbesondere in Deutschland statt, während Maßnahmen der Weiterbildung oder Talententwicklung weltweit durchgeführt werden.
Kennzahlen und Ziele
S1-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
thyssenkrupp hat sich mit Blick auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die eigenen Mitarbeiter aktuell die folgenden Ziele gesetzt:
ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DEN EIGENEN MITARBEITERN
| Konzern | Zielwert | Erreichungsdatum | Stand 30.09.2025 |
|---|---|---|---|
| Unfallhäufigkeitsrate (UHR) | 1,9 | 2027 / 2028 | 2,7 |
| Tödliche Arbeitsunfälle | 0 | 2024 / 2025 | 1 |
| Frauen in Führungspositionen | 17,0 % | 2025 / 2026 | 17,5 % |
Die Ziele im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheit wurden im OSH Committee festgelegt, das sich aus dem Personalvorstand der thyssenkrupp AG, den Personalvorständen der Segmente, dem Head of Occupational Safety and Health der thyssenkrupp AG sowie Vertretern des Konzernbetriebsrats und des Europäischen Betriebsrats zusammensetzt. Die Zielerreichung und die Umsetzung und Wirksamkeit eventuell abgeleiteter Maßnahmen werden dort und im OSH Council überwacht.
Die Unfallhäufigkeitsrate gemessen als Arbeitsunfälle eigener Mitarbeiter mit mindestens einem Tag Arbeitsausfall bezogen auf eine Millionen Arbeitsstunden betrug im Geschäftsjahr 2024 / 2025 2,7 und konnte damit das selbstgesteckte Ziel nicht erfüllen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das Ziel von null tödlichen Arbeitsunfällen nicht erreicht werden. Erklärtes Ziel ist weiterhin, dass die Zahl der tödlichen Unfälle auf null gesenkt werden soll. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ereignete sich ein tödlicher Arbeitsunfall eines eigenen Mitarbeiters im Eisenbahnbetrieb auf einem fremden Firmengelände. Zudem ereignete sich ein tödlicher Arbeitsunfall durch einen Beschäftigten einer Partnerfirma. Die umfassende Aufklärung und Aufarbeitung solcher tragischen Ereignisse soll dazu beitragen, dass sie künftig vermieden werden. Im konkreten Fall wurden unter anderem die Verfahrensweisen und Sicherheitsunterweisungen angepasst.
Das Ziel für Frauen in Führungspositionen legt der Vorstand der thyssenkrupp AG fest. Das Ziel wird im Einklang mit der jeweils geltenden lokalen Gesetzgebung umgesetzt. Mit einem Frauenanteil in Führungspositionen von 17,5 % zum Ende des Berichtsjahres hat thyssenkrupp sein gesetztes Ziel übererfüllt.
Zu weiteren wesentlichen Themen die Belegschaft betreffend wurden wegen der heterogenen Anforderungen der thyssenkrupp Geschäfte sowie der unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Ländern keine Ziele auf Konzernebene definiert.
S1-6 - Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
Die Anzahl der eigenen Mitarbeiter umfasst alle Beschäftigten einschließlich Vorstände und Geschäftsführungen sowie Auszubildende, Trainees und andere Beschäftigte in ausbildungsähnlichen Verhältnissen nach Köpfen zum 30. September 2025. Nicht berücksichtigt sind Mitarbeiter in ruhenden Arbeitsverhältnissen. Die Angaben haben die thyssenkrupp Unternehmen im zentralen HR-Reportingsystem hinterlegt. Die Angabe des Geschlechts richtet sich nach lokalen Regelungen und Gesetzen: In vielen Ländern ist es nicht möglich, eine Geschlechtsangabe abweichend von männlich oder weiblich zu machen. Die angegebene Mitarbeiterzahl lässt sich in Bezug setzen zu den Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt im Konzernanhang. Die Mitarbeiterzahl enthält anteilig 1.515 Mitarbeiter der gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation) HKM. Alle weiteren Kennzahlen im Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft" sind - sofern nicht anders angegeben - ohne Berücksichtigung der Mitarbeiter der HKM.
MITARBEITER NACH GESCHLECHT
| Geschlecht | Personenzahl |
|---|---|
| Männlich | 77.122 |
| Weiblich | 16.248 |
| Divers | 2 |
| Keine Angaben | 3 |
| Gesamtzahl der Mitarbeiter | 93.375 |
MITARBEITER NACH REGIONEN
(Vorjahreswert in Klammern)

1) Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, davon Deutschland 52.148 (54.235)
MITARBEITER NACH LÄNDERN MIT MINDESTENS 10 % DER BESCHÄFTIGTEN
| Land | Personenzahl |
|---|---|
| Gesamtzahl der Mitarbeiter | 93.375 |
| Deutschland | 52.148 |
| Übrige Länder | 41.227 |
MITARBEITER NACH ART DES VERTRAGS UND GESCHLECHT1
| Personenzahl | Weiblich | Männlich | Divers | Keine Angaben | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen | 14.826 | 71.232 | 2 | 3 | 86.063 |
| Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen | 1.420 | 5.884 | 0 | 0 | 7.304 |
| Abrufkräfte | 2 | 6 | 0 | 0 | 8 |
| Gesamtzahl der Mitarbeiter | 16.248 | 77.122 | 2 | 3 | 93.375 |
1) Gemäß der CSRD richtet sich die Zuordnung der Mitarbeiter zu den Vertragsarten nach der lokalen Gesetzgebung
MITARBEITER NACH SEGMENTEN
| 30.09.2024 | 30.09.2025 | Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|
| Automotive Technology | 31.633 | 28.892 | - 9 |
| Decarbon Technologies | 12.678 | 12.335 | - 3 |
| Materials Services | 16.003 | 15.433 | - 4 |
| Steel Europe | 27.478 | 25.993 | - 5 |
| Marine Systems | 8.041 | 8.585 | 7 |
| Corporate Headquarters | 639 | 613 | - 4 |
| Überleitung | 1.648 | 1.524 | - 8 |
Im Berichtsjahr haben 11.424 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Dies ergibt eine Fluktuationsquote von 12,6 %. Gemäß CSRD werden dabei sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberinduzierte Austritte sowie Renteneintritte und Todesfälle berücksichtigt. Die freiwillige Fluktuationsrate lag mit 4.572 Austritten bei 5,1 %.
S1-8 - Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Bei thyssenkrupp werden die Arbeitsbedingungen von 77,1 % der Mitarbeiter im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch Kollektivvereinbarungen oder tarifvertragliche Regelungen bestimmt. 92,1 % der Mitarbeiter im EWR werden durch eine Arbeitnehmervertretung auf betrieblicher Ebene repräsentiert. Darüber hinaus werden die Interessen auf europäischer Ebene durch den Europäischen Betriebsrat vertreten. Details zur Arbeitnehmervertretung bei thyssenkrupp sind in Abschnitt "S1-2" beschrieben.
INFORMATIONEN ZUR TARIFVERTRAGLICHEN ABDECKUNG UND ZUM SOZIALEN DIALOG
| Tarifvertragliche Abdeckung | Sozialer Dialog | |
|---|---|---|
| Mitarbeiter - EWR | Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) | |
| --- | --- | --- |
| Abdeckungsquote | (für Länder mit >50 Mitarbeiter, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen) | (für Länder mit >50 Mitarbeiter, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen) |
| --- | --- | --- |
| 0-19 % | ||
| 20-39 % | ||
| 40-59 % | ||
| 60-79 % | ||
| 80-100 % | Deutschland | Deutschland |
S1-9 - Diversitätskennzahlen
MITARBEITER NACH ALTERSGRUPPEN1
| Alter | Personenzahl | In % |
|---|---|---|
| bis 30 Jahre | 16.610 | 18,1 % |
| 31 bis 50 Jahre | 47.194 | 51,4 % |
| über 50 Jahre | 28.056 | 30,5 % |
1) Um die Konsistenz zur bisherigen Datenerhebung sicherzustellen, weichen die Altersgruppen um 1 Jahr von den Vorgaben der CSRD ab.
Frauen in Führungspositionen
Für die Ermittlung der Geschlechterverteilung auf den obersten Führungsebenen wurden Personen auf gegradeten Positionen berücksichtigt; dies umfasst die Vorstandsebene sowie die drei darunterliegenden Führungsebenen.
GESCHLECHTERVERTEILUNG AUF DEN OBERSTEN FÜHRUNGSEBENEN
| Personenzahl | In % | |
|---|---|---|
| Männlich | 1.067 | 82,5 % |
| Weiblich | 226 | 17,5 % |
| Divers | 0 | 0,0 % |
| Keine Angaben | 0 | 0,0 % |
| Gesamtzahl | 1.293 | 100,0 % |
S1-10 - Angemessene Entlohnung
thyssenkrupp vergütet die Arbeit seiner eigenen Mitarbeiter mit einem angemessenen Entgelt mindestens in Höhe der gesetzlichen Mindestlöhne oder anderer Branchenstandards.
S1-14 - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
thyssenkrupp misst der Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten eine hohe Bedeutung bei. Ein wichtiger Bestandteil ist unser Arbeitsschutzmanagementsystem, welches dem weltweit geltenden Standard ISO 45001 entspricht. Der Anteil der Belegschaft, der durch ein Arbeitsschutzmanagementsystem erfasst ist, liegt bei 100 %. Details zu den geltenden Konzepten zu Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in Abschnitt "S1-1" beschrieben.
GESUNDHEITSSCHUTZ UND SICHERHEIT
| Kennzahlen | Anzahl |
|---|---|
| Meldepflichtige Arbeitsunfälle (Mitarbeiter) | 421 |
| Tödliche Arbeitsunfälle (Mitarbeiter) | 1 |
| Tödliche Arbeitsunfälle (Fremdarbeitskräfte) | 0 |
| Tödliche Arbeitsunfälle (Sonstige Personen an thyssenkrupp Standorten) | 1 |
| Todesfälle durch Berufskrankheiten (Mitarbeiter1) ) | 0 |
1) Fälle von denen thyssenkrupp im laufenden Geschäftsjahr unter Berücksichtigung lokaler Gesetzgebung und Datenschutzvorgaben Kenntnis erlangt hat.
S1-16 - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Die von der CSRD geforderte Angabe des unbereinigten Gender-Pay-Gap vergleicht den durchschnittlichen Stundenlohn von Männern und Frauen. Attribute, die das Entgelt beeinflussen, wie Ausbildung, Tätigkeitsbereich, Berufserfahrung oder Führungsverantwortung - trotz der Fortschritte in den vergangenen Jahren sind Frauen bei thyssenkrupp seltener auf Führungspositionen vertreten als Männer -, sowie strukturelle Unterschiede bei den Beschäftigten bleiben unberücksichtigt.
Der unbereinigte Gender-Pay-Gap bei thyssenkrupp betrug im Geschäftsjahr 2024 / 2025 11,6 %. Bezogen auf das Grundeinkommen ohne variable Entgeltbestandteile wie Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit oder Boni lag das unbereinigte Gender-Pay-Gap bei 4,3 %. Der Abstandsfaktor zwischen dem höchsten Einkommen bei thyssenkrupp und dem Medianeinkommen aller Beschäftigten betrug 46. Rechnet man Teilzeiteinkommen entlang ihres Beschäftigungsgrads hoch und berücksichtigt nur vollständige Jahreseinkommen, so betrug der Abstandsfaktor 40.
Für die Ermittlung des Stundenlohns wurde das gezahlte Bruttoentgelt einschließlich variabler Vergütungsbestandteile durch die Sollarbeitszeit geteilt. Bezahlte Überstunden und Überstundenzuschläge blieben unberücksichtigt, da diese nicht Teil der Sollarbeitszeit sind. Der Stundenlohn der Männer wurde gemäß CSRD mit 100% festgelegt und ins Verhältnis zum Stundenlohn der Frauen gesetzt. Ruhende Mitarbeiter sowie Mitarbeiter ohne Entgeltbezug oder Sollarbeitszeit blieben in den Monaten, in denen eines oder mehrere der genannten Kriterien zutrafen, unberücksichtigt. Alle Entgelte wurden in Euro umgerechnet.
S1-17 - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Die untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über Beschwerden und Vorfälle im Kontext der eigenen Belegschaft, die über die zur Verfügung stehenden Kanäle eingegangen sind.
VORFÄLLE, BESCHWERDEN UND SCHWERWIEGENDE AUSWIRKUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT MENSCHENRECHTEN
| 2024 / 2025 | |
|---|---|
| Gemeldete Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung (Anzahl) | 27 |
| Beschwerden, die über Kanäle, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können, eingereicht wurden (Anzahl) | 12 |
| Beschwerden, die bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wurden (Anzahl) | 0 |
| Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen (EUR) | 0,00 |
Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 wurden keine Vorfälle schwerwiegender Menschenrechtsverstöße verzeichnet.
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
thyssenkrupp bekennt sich zu verantwortungsvollem Handeln im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Wertschöpfungskette. Wir setzen uns für den Schutz der Rechte von Arbeitskräften in der Lieferkette ein und sind bestrebt, potenzielle negative Auswirkungen durch unser Risikomanagement zu minimieren. Im Falle bekanntgewordener menschenrechtlicher oder umweltbezogener Verstöße setzen wir gezielte Maßnahmen ein, um diese zu beenden und positive Veränderungen herbeizuführen.
Strategie
SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Als weltweit tätiger Industrie- und Technologiekonzern verfügt thyssenkrupp über ein globales Lieferantennetzwerk, das zahlreiche Länder und Branchen umfasst. Aufgrund der Komplexität und globalen Reichweite unserer Wertschöpfungsketten lassen sich potenzielle indirekte Auswirkungen auf Arbeitskräfte in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten im Hinblick auf Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie Umweltbelange nicht vollständig ausschließen. In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir insbesondere tatsächliche und potenzielle Auswirkungen in Bezug auf menschenrechtliche und arbeitsbezogene Belange wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel, unfaire Arbeitsbedingungen, fehlende Vereinigungsfreiheit, unangemessene Entlohnung, unzureichende Arbeitszeitregelungen sowie mangelnden Arbeitsschutz und Diskriminierung einbezogen.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
| Thema | Kategorie1) | Beschreibung | WSK2) | ZH3) |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitsbedingungen | A (-) | Mangel an sicherer Beschäftigung - wie etwa durch Null-Stunden-Verträge kann zu Unsicherheit bei Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie zu gesellschaftlichen Kosten durch unplanbare Arbeitslosigkeit führen. | V | M |
| R | Mangel an sicherer Beschäftigung - wie etwa durch Null-Stunden-Verträgen - stellt durch die erhöhte Unsicherheit bei Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ein rechtliches, Produktivitäts- und Reputationsrisiko für thyssenkrupp dar. | EG | / | |
| A (-) | Die Verletzung oder ein Mangel an Arbeitnehmerrechten in Bezug auf Arbeitszeit und Entlohnung führt zu negativen Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. | V | K, M | |
| A (-) | Die Verweigerung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, nicht vorhandener sozialer Dialog oder das Fehlen von Betriebsräten führen zu negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. | V | K | |
| A (-) | Ein Mangel an Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben kann zu psychischen Gesundheitsproblemen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette führen. | V | K | |
| A (-) | Unzureichende Maßnahmen zur Unfallprävention und zum Arbeitsschutz führen zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. | V | K | |
| Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle | A (-) | Diskriminierung und damit verbundene Gewalt sind Verletzungen grundlegender Menschenrechte und haben negative Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zur Folge. Für thyssenkrupp wurde Diskriminierung in der Wertschöpfungskette als potenzielle negative Auswirkung ermittelt. | V | K, M |
| A (+) | Unsere Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung können zur Erhöhung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette führen. | V | M | |
| Sonstige arbeitsbezogene Rechte | A (-) | Kinder- und Zwangsarbeit sind Verletzungen grundlegender Menschenrechte und haben negative Auswirkungen auf Lebensqualität, Bildung und finanzielle Zukunft der Betroffenen. Für thyssenkrupp wurden Kinder- und Zwangsarbeit als potenzielle negative Auswirkung ermittelt. | V | K, M |
| R | Fälle von Kinder- und Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette stellen ein Rechts- sowie Reputationsrisiko für thyssenkrupp dar. | EG | / | |
| A (-) | Verletzung sonstiger arbeitsbezogener Rechte, wie etwa fehlender Zugang zu einem Beschwerdeverfahren, können zu negativen Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette führen. | V | M |
1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance
2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert
3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig
Besonders betroffen von negativen Auswirkungen sind demnach Beschäftigte in der vorgelagerten Lieferkette, und zwar sowohl in der Rohstoffgewinnung als auch in der Herstellung und Fertigung von Produkten. Hierbei kann mangelnder Arbeitsschutz gesundheits- oder gar lebensgefährdend sein. Unangemessene Entlohnung und alle Formen der Diskriminierung können zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen sowie einer verminderten Lebensqualität der Betroffenen führen. Insbesondere in Ländern, in denen der Schutz der Menschenrechte unzureichend ist, können Einschränkungen der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit deutliche Hinweise auf Unterdrückung sein. Zu den Personengruppen, die von Auswirkungen im Zusammenhang mit Kinderarbeit und Zwangsarbeit in hohem Maße betroffen sein können, zählen insbesondere junge Beschäftigte sowie geringqualifizierte Arbeitskräfte, die kaum Bildungschancen haben und daher besonders häufig ausgebeutet werden. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette sind Menschen, die im Transport- und Logistiksektor arbeiten, mit menschen- und arbeitsrechtlichen Verstößen konfrontiert. Aufgrund komplexer und schwer kontrollierbarer Strukturen mit zahlreichen Subunternehmen und wechselnden Vertragsbeziehungen ist in diesem Sektor die Transparenz eingeschränkt. Dies erschwert die Überwachung der Arbeitsbedingungen und kann die Einhaltung grundlegender Standards wie Arbeitszeitregelungen, faire Entlohnung oder Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden.
In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir tatsächliche und potenzielle negative und positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ausschließlich in Bezug auf die vorgelagerte Lieferkette festgestellt.
Wesentliche negative Auswirkungen
Die identifizierten tatsächlichen negativen Auswirkungen ergeben sich aus den Verstößen, die über die verschiedenen Kanäle unseres Beschwerdeverfahrens eingegangenen sind und bestätigt wurden. Sie betreffen die Themen unangemessene Entlohnung und Arbeitszeiten, mangelnden Arbeitsschutz und Unfallprävention sowie die Verweigerung der Vereinigungsfreiheit. Unangemessene Entlohnung kann beispielsweise Armut, Hungersnot oder fehlende Bildungschancen für Kinder zur Folge haben. Missachtete Arbeitszeitregelungen wie nicht eingehaltene Pausen oder übermäßige Überstunden können zu physischer und psychischer Überbelastung und somit zu gesundheitsgefährdender Erschöpfung führen. Mangelnder Arbeitsschutz und mangelnde Arbeitssicherheit können gesundheitsschädigend oder gar lebensgefährdend sein und sich in der Folge auch auf die psychische Verfassung der betroffenen Person auswirken. Die Verweigerung von Vereinigungsfreiheit oder Kollektivverhandlungen kann dazu führen, dass Arbeitskräfte nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, sich gegen ungerechte Behandlung zu wehren. Die ermittelten tatsächlichen negativen Auswirkungen stellen Einzelfälle bei einzelnen Lieferanten dar.
Potenzielle negative Auswirkungen haben wir für die Themen Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie für alle Formen der Diskriminierung und der damit verbundenen Gewalt identifiziert. In Bezug auf Arbeitszeitmodelle stellt die mangelnde Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben eine potenziell negative Auswirkung dar, außerdem weitere arbeitsbezogene Rechte wie der fehlende Zugang zu einem Beschwerdeverfahren. Der Mangel einer sicheren Beschäftigung kann bei Betroffenen zu Unsicherheit sowie zu gesellschaftlichen Kosten durch unplanbare Arbeitslosigkeit führen. Kinderarbeit und Zwangsarbeit sind je nach Land und Industrie unterschiedlich weit verbreitet und/oder systemisch; das gilt auch für Diskriminierung aufgrund der ethnischen oder Religionszugehörigkeit. Auch Sicherheitsrisiken beim Abbau von Eisenerz sind in den Minen vereinzelter Länder systemisch; die erhöhte Wahrscheinlichkeit potenzieller Auswirkungen ergibt sich hier aus unseren Geschäftsaktivitäten in China, Indien und Brasilien. Die weiteren identifizierten potenziellen negativen Auswirkungen werden als nicht systemisch bewertet, sondern ergeben sich aus Einzelfällen bei Lieferanten und stehen in keinem Zusammenhang mit spezifischen Geschäftsbeziehungen von thyssenkrupp. thyssenkrupp erkennt an, dass bestimmte Gruppen von Beschäftigten in der Lieferkette in Bezug auf Menschen- und Arbeitnehmerrechte in besonderem Maße gefährdet sein können. Das gilt zum Beispiel für Minderheiten, für die in bestimmten Regionen aufgrund ihrer ethnischen oder Religionszugehörigkeit eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Zwangsarbeit besteht. Beschäftigte, die beim Abbau bestimmter Rohstoffe tätig sind, können erhöhten Arbeitssicherheitsrisiken ausgesetzt sein. Darüber hinaus unterliegen Arbeitsmigranten, indigene Völker, Frauen und Gewerkschaftsmitglieder teilweise erhöhten Risiken für Diskriminierung.
Wesentliche positive Auswirkungen
Eine potenziell positive Auswirkung auf alle Beschäftigten in der Lieferkette stellt die Kompetenzentwicklung zur Erhöhung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus dar. Diese können zur Steigerung des Bildungsniveaus und der Qualifikationen beitragen und dadurch langfristig die Beschäftigungschancen und den Lebensstandard in den betreffenden Regionen verbessern.
Risiken im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Wir haben auch Risiken für thyssenkrupp im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Lieferkette identifiziert. Dies betrifft Risiken rechtlicher Art und Reputationsrisiken aufgrund von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit. Mangel an sicherer Beschäftigung für die Beschäftigten der Lieferkette kann zudem die Produktivität verringern und zu rechtlichen Klagen sowie Reputationsschäden für das Unternehmen führen. Chancen für thyssenkrupp im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Lieferkette wurden nicht identifiziert.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S2-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
thyssenkrupp bekennt sich ausdrücklich zu anerkannten internationalen Nachhaltigkeitsstandards, die neben guter Corporate Governance und der ökologischen Sorgfaltspflicht auch die soziale Verantwortung umfassen. Um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette zu minimieren, haben wir ein konzernweites Konzept zur Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten verankert. Übergreifende Informationen zum Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" sind im Kapitel "ESRS E2 Umweltverschmutzung" zu finden.
Das Konzept zielt auf die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des deutschen LkSG sowie international anerkannter Rahmenwerken ab, darunter die UNGPs, die ILO sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Im Berichtsjahr festgestellte Verstöße gegen die oben genannten Konventionen können dem Abschnitt "S2-4" entnommen werden.
Die im Konzept verankerten Menschen- und Umweltrechte decken die in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten materiellen Themen für thyssenkrupp ab: Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Vereinigungsfreiheit, angemessene Entlohnung und Arbeitszeiten, Diskriminierung und Ungleichbehandlung, Schutz freier Meinungsäußerung und Privatsphäre, Landraub, Fremdpersonaleinsatz sowie umweltbezogene Pflichten.
Das Konzept definiert konzernweite Risikomanagementprozesse, die der Identifikation, Bewertung und Reduzierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken innerhalb der Lieferketten von thyssenkrupp dienen. Wir bestimmen das Risiko jedes Lieferanten anhand einer systematisch durchgeführten Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Kriterien Schwere und Umkehrbarkeit sowie Einflussvermögen und ordnen den Lieferanten einer von thyssenkrupp definierten SCA-Risikokategorie (SCA = Supply Chain Act) zu. Weiterführende Informationen können dem Abschnitt "S2-4" entnommen werden. Die identifizierten Risiken dienen als Basis für Präventionsmaßnahmen, die wir ergreifen, um die menschenrechtlichen oder umweltbezogenen potenziellen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette zu verringern. Das Konzept sieht vor, dass die Konzernunternehmen bei Feststellung eines menschenrechtlichen- oder umweltbezogenen Verstoßes angemessene Abhilfemaßnahmen einleiten, um Missstände zu beheben und deren Auswirkungen zu minimieren. Verstöße können über verschiedene Quellen identifiziert und über verschiedene Kanäle gemeldet werden, darunter unser öffentlich zugängliches Hinweisgebersystem. Es steht allen Personen, Betroffenen oder sonstigen Dritten weltweit barrierefrei zur Verfügung. Weiterführende Informationen können dem Abschnitt "S2-3" entnommen werden.
Der thyssenkrupp Supplier Code of Conduct (SCoC) ist integraler Bestandteil unseres Konzepts zur Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten und formuliert die daraus abgeleiteten Anforderungen an unsere Lieferanten. Der SCoC sieht die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung grundlegender Arbeitsstandards vor und ist von unseren Lieferanten anzuerkennen. Insbesondere erwarten wir den Ausschluss von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel, ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld sowie faire Arbeitsbedingungen, das heißt unter anderem angemessene Entlohnung, Arbeitszeiten und Sicherheitsstandards. Auch Umweltschutz ist ein zentraler Bestandteil des SCoC. Unsere Lieferanten sind angehalten, geltende Umweltvorgaben einzuhalten, Emissionen zu reduzieren, Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen und Risiken im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu minimieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integrität im Geschäftsverkehr. thyssenkrupp fordert von seinen Lieferanten die Einhaltung aller geltenden Gesetze, insbesondere im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung, Kartellrecht und fairen Wettbewerb, Datenschutz, Geldwäschebekämpfung und Außenwirtschaftsrecht sowie den Umgang mit Interessenskonflikten. Transparente, nachvollziehbare und ethisch verantwortliche Geschäftspraktiken erachten wir als Voraussetzung für eine langfristige Zusammenarbeit.
Wir haben das Konzept ohne einen übergreifenden, systematischen Ansatz zur direkten Beteiligung von Anspruchsgruppen erarbeitet. Die Inhalte wurden jedoch in Zusammenarbeit mit verschiedenen internen Fachabteilungen erstellt, etwa der Abteilung für Nachhaltigkeit im Einkauf und der Rechtsabteilung, und wir haben weitere Stakeholder beteiligt, beispielsweise den Europäischen Betriebsrat, den Konzernbetriebsrat, die Gewerkschaft IG Metall und den Weltverband der Industriegewerkschaften. In die Gestaltung des Konzepts und daraus abgeleitete Maßnahmen sind darüber hinaus die Interessen der Arbeitskräfte in der Lieferkette über Interviews im Rahmen von Audits sowie indirekt über die Mitwirkung von thyssenkrupp in Initiativen wie econsense oder dem Deutschen Institut für Menschenrechte eingeflossen. Außerdem nutzen wir eingegangene Beschwerden als Anhaltspunkt, um die Sichtweisen Betroffener in unser SCA-Risikomanagementsystem einzubeziehen. Das SCA-Risikomanagementsystem wurde von einer externen Anwaltskanzlei geprüft und als angemessen bewertet.
Die Sicherstellung der Beschäftigung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ist bei uns derzeit nicht in einem Konzept verankert. Wir haben das Thema in unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse zwar als eine potenzielle negative Auswirkung identifiziert, jedoch liegen derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für tatsächliche Verstöße oder Problemfälle vor.
S2-2 - Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
thyssenkrupp bekennt sich ausdrücklich zu seiner Verantwortung als fairer Arbeitgeber. Das bedeutet, dass wir unsere gesellschaftliche Verantwortung ernstnehmen und die Einhaltung bestimmter Prinzipien und Standards auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten. Zur Sicherstellung dieser Werte bedarf es klar definierter Mindeststandards. Aus diesem Grund hat thyssenkrupp das IFA zur Achtung der Menschenrecht sowie zur Einhaltung der Mindestarbeitsstandards unterzeichnet. Zusätzlich zur Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte umfasst das IFA Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Möglichkeiten der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung, das Recht auf angemessene Vergütung, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie das Verbot jeglicher Form der Diskriminierung.
Unsere Haltung der Übernahme von Verantwortung ist nicht nur Teil unserer eigenen Unternehmenskultur, vielmehr erwarten wir eine entsprechende Haltung im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und der Berücksichtigung von Umweltbelangen auch von unseren Lieferanten; das ist ein fester Bestandteil unserer Lieferantenbeziehungen. Unsere Erwartungen sind in unserem SCoC (siehe vorherigen Abschnitt "S2-1") festgehalten; die Umsetzung überprüfen externe Auditgesellschaften vor Ort im Rahmen stichprobenartiger Lieferantenaudits. Die Konzernunternehmen sollen bei der Auswahl für Audits insbesondere Lieferanten mit erhöhtem Risikopotenzial priorisieren. Ein zentraler Bestandteil der Audits ist die Durchführung von Interviews mit den Arbeitskräften des Lieferanten; dadurch erhalten wir direkte Einblicke in die Sichtweisen der Beschäftigten sowie in potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen. Die Konzernunternehmen haben anschließend die Aufgabe, hieraus abgeleitete Verbesserungspotenziale mittels gezielter Maßnahmen umzusetzen und nachzuverfolgen. Die Maßnahmen fließen dadurch aktiv in unser SCA-Risikomanagement mit ein.
Arbeitnehmern in unserer Wertschöpfungskette steht mit dem öffentlich zugänglichen, barrierefreien Beschwerdeverfahren gemäß LkSG ein Melde- und Kommunikationsweg zur Verfügung (siehe dazu auch den Abschnitt "S2-3"). Über diesen Weg können sie Hinweise auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene tatsächliche oder potenzielle Verstöße entlang unserer Wertschöpfungskette einreichen. Im Zuge der Aufklärung einer Beschwerde beziehen wir nach Prüfung des einzelnen Falls die Betroffenen gegebenenfalls ein, um im direkten Austausch eine sachgerechte und transparente Klärung der Sachverhalte herbeizuführen. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens prüft der Chief Compliance Officer einmal pro Jahr und berichtet dem Vorstand der thyssenkrupp AG über das Prüfungsergebnis. Bei Bedarf sind Arbeitskräfte im Rahmen von Lieferantenaudits zu befragen, um festzustellen, ob das Beschwerdeverfahren bekannt ist und dessen Verfahrensschritte verständlich sind.
Über die direkten Beziehungen zu unseren Lieferanten hinaus engagiert sich thyssenkrupp in Initiativen, die sich für die Verbesserung globaler Standards und die Förderung menschenrechtlicher Prinzipien einsetzen. Beispiele hierfür sind unsere Teilnahme an dem Unternehmensnetzwerk econsense und in Arbeitsgruppen des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Teilnahme an diesen Initiativen ermöglicht uns, die Interessen und Perspektiven der Arbeitskräfte entlang der Lieferkette auf indirektem Wege zu erfassen und systematisch in unsere Konzepte und Maßnahmen zu integrieren.
Darüber hinaus existiert bei thyssenkrupp derzeit kein einheitlicher, geschäftsübergreifender und systematischer Prozess, der auf die Einbindung der Perspektiven von Arbeitskräften in der gesamten Wertschöpfungskette abzielt. Unser Vorgehen orientiert sich an den aktuellen Anforderungen des LkSG, das die unmittelbaren Lieferanten fokussiert und die vorgelagerte Lieferkette anlassbezogen berücksichtigt.
S2-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
thyssenkrupp arbeitet stetig daran, die menschenrechtlichen- und umweltbezogenen Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit zu analysieren, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Zu diesem Zweck wurde konzernweit das Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" erstellt. Dieses Konzept ist in ein integriertes, interdisziplinäres SCA-Risikomanagementsystem eingebettet, das auf der Grundlage des LkSG folgende Elemente umfasst: Risikoanalysen, Prozesse zur Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Definition von Zuständigkeiten, die Abgabe einer Grundsatzerklärung, ein Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Weiterführende Informationen sind im Abschnitt "S2-1" zu finden.
Wir setzen eine Vielzahl von Maßnahmen um, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken, insbesondere in Bezug auf Menschenhandel, Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit sowie Umweltbelange zu minimieren. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Anerkennung des thyssenkrupp SCoC durch unsere Lieferanten, spezifische Schulungen für Lieferanten sowie die vertragliche Zusicherung der Einhaltung menschenrechtlicher- und umweltbezogener Standards. Überprüft wird die Einhaltung unserer Anforderungen beispielsweise in Form stichprobenartiger Lieferantenaudits (siehe hierzu den vorherigen Abschnitt "S2-2") oder durch Selbstauskünfte. Sofern sich hierbei Verbesserungspotenziale ergeben, wird deren Umsetzung durch die Konzernunternehmen konsequent nachverfolgt. Weiterführende Informationen sind im folgenden Abschnitt "S2-4" zu finden. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns als letzte Konsequenz vor, die Geschäftsbeziehung auszusetzen oder zu beenden. In die Umsetzung dieser Maßnahmen werden relevante Konzernfunktionen, zuständige Personen und Gremien in den jeweiligen Konzernunternehmen sowie der SCA Officer Group systematisch einbezogen bzw. über den Fortgang informiert. Darüber hinaus findet eine regelmäßige Wirksamkeitsprüfung statt.
Um unserer Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte gerecht zu werden und Verstöße frühzeitig zu erkennen, stehen diverse Meldekanäle zur Verfügung. Hierdurch haben wir einen niedrigschwelligen Zugang für alle Stakeholder einschließlich Mitarbeitern, Lieferanten und Arbeitskräften der Lieferanten, betroffenen Personen und sonstigen Dritten geschaffen. Über unser Hinweisgebersystem können Verstöße und Verdachtsfälle gemeldet werden; es ist über die Website von thyssenkrupp öffentlich zugänglich und steht in 34 Sprachen zur Verfügung. Meldungen können hier weltweit barrierefrei und auf Wunsch anonym abgegeben werden. Letzteres soll potenziell Betroffenen ermöglichen, das System ohne Angst vor negativen Konsequenzen oder Repressalien zu nutzen. thyssenkrupp garantiert, dass eingehende Hinweise vertraulich behandelt werden. Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz der Hinweisgebenden sind zentraler Bestandteil des Beschwerdeverfahrens. Als weitere Meldekanäle steht unter anderem eine telefonische Hotline zur Verfügung; auch die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Post ist möglich.
Lieferanten werden mittels Schulungen über die bestehenden Möglichkeiten und Meldekanäle informiert. Sie werden explizit dazu aufgefordert, die dort erlangten Informationen an ihre Arbeitskräfte und ihre Vorlieferanten zu kommunizieren, und zwar ohne im Falle der Nutzung der Meldekanäle Konsequenzen anzudrohen. Manche Konzernunternehmen setzen zusätzlich eigene Maßnahmen zur Bekanntmachung des Beschwerdeverfahrens um, etwa das Beilegen eines Informationsbeiblatts zur Entgeltabrechnung.
Als zentrale Stelle für das Management des Hinweisgebersystems ist die Abteilung Compliance Investigations zuständig. Meldungen, die sich auf weltweite Mindestarbeitsstandards beziehen - wie die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Schutz vor Diskriminierung, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie angemessene Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards - können auch über das Hinweisgebersystem des internationalen Ausschusses, basierend auf dem IFA, eingereicht werden. Der internationale Ausschuss setzt sich aus Vertretern von thyssenkrupp, des Europäischen Betriebsrats, des Konzernbetriebsrats sowie der Gewerkschaften IG Metall und IndustriALL Global Union zusammen. Dieses System ist primär für die eigenen Mitarbeiter von thyssenkrupp gedacht (siehe Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft"); sollten hier dennoch Hinweise zu externen Sachverhalten eingehen, ist intern sichergestellt, dass diese Meldungen an die jeweils zuständigen Personen zur Bearbeitung weitergeleitet werden.
thyssenkrupp lehnt jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Menschen, die in gutem Glauben Hinweise auf tatsächliche oder vermeidliche Missstände äußern oder Untersuchungen unterstützen, entschieden ab. Alle zur Verfügung stehenden Meldekanäle sowie die damit verbundenen Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymität und zum Schutz der Rechte von Hinweisgebenden sind in der Verfahrensordnung zum Whistleblowing bei thyssenkrupp umfassend geregelt; sie ist auf der thyssenkrupp Website in mehreren Sprachen verfügbar. Die Verfahrensordnung legt fest, dass jede Meldung fair, objektiv und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben bearbeitet wird. Hinweisgebende Personen sollen darauf vertrauen können, dass ihre Informationen ernst genommen und sie selbst vor Benachteiligung geschützt werden.
S2-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Als Bestandteil unseres Risikomanagementsystems zur Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten hat thyssenkrupp strukturierte Maßnahmen umgesetzt mit dem Ziel, wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette sowie Risiken für das Unternehmen zu verringern.
Basis für die Ableitung von Maßnahmen, die der Minderung potenzieller negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette dienen, sind die Risiken, die wir im Rahmen unserer systemgestützten und systematischen Risikoanalyse auf Grundlage des LkSG identifiziert haben. Zwei Mal im Geschäftsjahr führen wir eine Risikoanalyse für unsere unmittelbaren Lieferanten inklusive Transport und Logistik sowie anlassbezogen für unsere mittelbaren Lieferanten durch. Mit der Risikoanalyse identifizieren wir auf Basis konzernweiter Nachhaltigkeitskriterien potenziell negative Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz ("SCA-Risikofelder"). Die den SCA-Risikofeldern zugrunde liegenden Einzelrisiken umfassen die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für thyssenkrupp identifizierten wesentlichen Themen. Sie sind der Tabelle SCA-Risikofelder und SCA-Einzelrisiken zu entnehmen.
SCA-RISIKOFELDER UND SCA-EINZELRISIKEN
| SCA-Risikofelder | SCA-Einzelrisiken |
|---|---|
| Menschenrechte | Kinderarbeit; Zwangsarbeit; Diskriminierung am Arbeitsplatz; Verweigerung von Vereinigungsfreiheit; ungerechte Entlohnung und Arbeitszeiten; Landraub; Fremdpersonal; Kontaminierung; Diskriminierung und damit verbundene Gewalt; Schutz von freier Meinungsäußerung; Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre |
| Arbeits- und Gesundheitsschutz | Offensichtlich ungenügende Sicherheitsstandards; Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen und -ausrüstung; Fehlen von Maßnahmen zur Verhinderung von Ermüdung; ungenügende Ausbildung von Beschäftigten |
| Umweltschutz | Verwendung, Lagerung, Entsorgung von Chemikalien und Abfällen; Erzeugung von Emissionen und Verbrauch von Energie und Wasser |
Das ermittelte Risikopotenzial stellt eine abstrakte Herleitung des möglichen Risikos mittels externer Risikoindizes dar, dem der Lieferant unter anderem infolge seines geografischen Standorts und seiner Branchenzugehörigkeit unterliegt. Dieses abstrakte Risikopotenzial wird in einer vertiefenden Analyse anhand bereits vorliegender und extra eingeholter Informationen, etwa Zertifikate, zu einer lieferantenspezifischen Risikoeinschätzung ("SCA-Risikokategorie") weiterentwickelt. Auf Basis der thyssenkrupp eigenen Logik unterscheiden wir fünf SCA-Risikokategorien ("very low", "low", "moderate", "high" und "very high"). Die SCA-Risikokategorie der Lieferanten bildet folglich die Grundlage für das Ergreifen geeigneter Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung der Risiken.
Bei der Auswahl der Präventionsmaßnahmen orientieren sich die Konzernunternehmen an einem von thyssenkrupp entwickelten, standardisierten Maßnahmenkatalog. Die Maßnahmen umfassen beispielsweise ISO-konforme Systemzertifizierungen oder auf spezifische Rohstoffe ausgerichtete Maßnahmen wie das Zertifikat der Aluminium Stewardship Initiative (ASI). Der ASI Zertifizierungsstandard ist auf die Minimierung der Risiken in der Aluminium Wertschöpfungskette ausgelegt und soll die Menschenrechte, die in international anerkannten Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen oder den UNGPs benannt sind, adressieren, etwa Kinderarbeit und Zwangsarbeit, Diskriminierung oder Arbeitsschutz. Lieferanten, die mit konfliktbehafteten Rohstoffen im Sinne der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) zu tun haben, müssen auf Ebene der thyssenkrupp Konzernunternehmen einen spezifischen Sorgfaltsprozess durchlaufen. Ziel dieses Prozesses ist es, sicherzustellen, dass die Lieferketten dieser Rohstoffe weder Menschenrechtsverletzungen unterstützen noch der Finanzierung bewaffneter Konflikte oder illegaler bewaffneter Gruppen dienen. Auch im Hinblick auf Quecksilber und die damit verbundenen potenziellen negativen gesundheitlichen Auswirkungen aufgrund von unzureichendem Arbeitsschutz sowie die Umweltbelastungen ist ein Prüfprozess definiert: Der im jeweiligen thyssenkrupp Segment zuständige SCA Officer Business stellt den jeweiligen Konzernunternehmen einmal jährlich eine Liste derjenigen Lieferanten zur Verfügung, die in Staaten operieren, die die Minamata-Konvention über Quecksilber nicht ratifiziert haben. Diese Lieferanten muss das Konzernunternehmen gezielt daraufhin überprüfen, ob quecksilberhaltige Produkte bezogen oder quecksilberhaltige Herstellungsverfahren eingesetzt werden. Ergibt sich in dieser Prüfung ein Risiko bei einem Lieferanten, hat das Konzernunternehmen eine Detailanalyse mittels eines spezifischen Quecksilberfragebogens zur Bewertung notwendiger Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Bereits in der Lieferantenqualifizierung haben wir Prozesse etabliert, mit denen wir potenziellen negativen Auswirkungen im Hinblick auf Menschenrechts- und Umweltbelange vorbeugen. Beispielsweise erwarten wir grundsätzlich von potenziellen neuen Lieferanten, dass sie unsere Anforderungen aus dem SCoC (siehe dazu auch Abschnitt "S2-1") zur Kenntnis nehmen und die definierten Standards entsprechend umsetzen.
Das erwarten wir auch von bestehenden Lieferanten. Unter anderem wird jegliche Form von Kinderarbeit gemäß den ILO-Kernarbeitsnormen untersagt, um Minderjährige vor Ausbeutung, gesundheitlichen Gefahren und den Folgen mangelnder Bildung zu schützen. Ebenfalls untersagt ist Zwangsarbeit, darunter auch Menschenhandel und moderne Sklaverei. Ziel ist, einen Verlust der Selbstbestimmung sowie körperliche und psychische Gesundheitsschäden bei Betroffenen zu verhindern. thyssenkrupp spricht sich außerdem klar gegen jegliche Form der Diskriminierung und Ungleichbehandlung aus, sei es aufgrund des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit, der Nationalität, politischen oder sonstigen Überzeugungen, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung und Identität. Kein Mensch darf wegen dieser oder anderer Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden. Um Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bestmöglich vorzubeugen, fordern wir von unseren Lieferanten ein angemessenes Arbeitsschutzmanagement, das die Ermittlung, Bewertung und Reduzierung tatsächlicher und potenzieller Unfall- und Gesundheitsrisiken ebenso umfasst wie die Erfassung und Untersuchung von Vorfällen. Auch geeignete Schulungsmaßnahmen und Unterweisungen von Arbeitskräften in der Lieferkette und die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung sowie angemessene Maßnahmen der Notfallvorsorge sollten Teil eines angemessenen Arbeitsschutzmanagements der Lieferanten sein. Der SCoC sieht außerdem die Einhaltung der jeweils nationalen Gesetzgebung bezüglich Arbeitszeiten und Entlohnung vor. Sofern es hierzu keine nationale Gesetzgebung gibt, gelten die internationalen Standards der ILO. Auch die Achtung der Rechte von Arbeitskräften, Arbeitnehmervertretungen zu bilden, zu streiken und Kollektivverhandlungen zu führen, ist im SCoC geregelt. Weitere arbeitsbezogene Rechte betreffen die freie Meinungsäußerung und den Schutz der Privatsphäre, den Einsatz von Fremdpersonal sowie Anforderungen an das Umweltmanagement bezüglich des Umgangs mit schädlichen Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung oder übermäßigem Wasserverbrauch. Die Einhaltung des SCoC zielt auf die Vermeidung aller für thyssenkrupp identifizierten wesentlichen Risiken und der potenziellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Lieferkette ab. Bei Lieferanten, für die wir bei der Risikoanalyse ein hohes oder sehr hohes Risiko identifiziert haben, müssen die Konzernunternehmen zusätzlich eine vertragliche Zusicherung zum SCoC einholen. Durch die vertragliche Zusicherung bestätigt uns der Lieferant, dass er die im SCoC genannten Anforderungen einhält und sie sowohl im eigenen Unternehmen als auch entlang seiner Lieferkette angemessen adressiert. Um sicherzustellen, dass die im SCoC definierten Anforderungen eingehalten werden, erwarten wir von unseren unmittelbaren Lieferanten die Implementierung geeigneter Managementsysteme und Geschäftsprozesse. Zudem setzen wir auf ihre aktive Mitwirkung bei der Vermeidung von Verstößen und dem Vorgehen gegen Verstöße im Zusammenhang mit einem der oben genannten Themen.
Um zu überprüfen, ob die Lieferanten unsere Anforderungen erfüllen, und um tiefgreifendere Einblicke in ihre Praxis zu erhalten, setzen wir auf Instrumente wie Selbstauskünfte und Audits durch externe Drittanbieter. Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt der durchgeführten Lieferantenaudits auf Standorten in China, Indien und Brasilien. In diesen Ländern bestehen besondere Herausforderungen im Hinblick auf faire Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Vereinigungsfreiheit sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, sodass wir hier ein verstärktes Augenmerk auf präventive und kontrollierende Maßnahmen legen. Die Interessen der Arbeitskräfte in der Lieferkette beziehen wir in Form von Interviews in unsere Sorgfaltspflichten ein. Sofern im Rahmen dieser Audits Verstöße oder erhöhte Risiken identifiziert werden, sind durch den Lieferanten gezielte Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und deren Umsetzung durch die thyssenkrupp Konzernunternehmen nachzuverfolgen. Bei Bedarf findet außerdem ein erneutes Audit beim Lieferanten statt.
Mithilfe unserer Schulungsformate wirken wir darauf ein, unsere unmittelbaren Lieferanten für die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu sensibilisieren und unterstützen sie dadurch bei der Umsetzung der sich daraus ergebenden Anforderungen. Ein zentraler Inhalt ist, das Konzept "Menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten" innerhalb der vorgelagerten Lieferkette und in den Einkaufsprozessen zu vermitteln. In unserer E-Learning-Schulung für Lieferanten liegt der Fokus daher auf dem Thema "Anforderungen aus dem Supplier Code of Conduct"; hier werden alle für thyssenkrupp als wesentlich identifizierten potenziellen negativen Auswirkungen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse adressiert. Darüber hinaus werden Rechtsgrundlagen und Hintergründe für die Notwendigkeit menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten beleuchtet, die Zusammenhänge mit globalen Lieferketten erklärt und die möglichen Auswirkungen von Verstößen wie unwürdige Arbeitsbedingungen, mangelnder Arbeitsschutz oder ungerechte Entlohnung auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette dargestellt. Den Lieferanten wird außerdem verdeutlicht, welche Mitwirkungspflichten sie haben, wenn sie die vertragliche Zusicherung zum SCoC unterzeichnen.
Ein weiterer wichtiger Ansatz zur Vermeidung und Reduzierung negativer Auswirkungen ist unser Beschwerdeverfahren. Es wurde etabliert, um Verstößen gegen Gesetze und konzerninterne Regelungen sowie möglichen Verletzungen menschenrechtlicher und umweltbezogener Rechte und Rechtsgüter frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für thyssenkrupp Mitarbeiter, Geschäftspartner und deren Arbeitskräfte sowie betroffene Dritte und thyssenkrupp selbst möglichst abzuwenden. Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren können dem Abschnitt "S2-3" entnommen werden.
Stellt ein Konzernunternehmen fest, dass die Verletzung einer menschenrechtlichen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits geschehen ist oder unmittelbar bevorsteht, sind unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu vermindern. Die Art der Abhilfemaßnahme ist dabei fallweise zu entscheiden; der direkte Austausch mit Betroffenen im Zuge der Aufklärung kann Teil der Maßnahmen sein. Kann eine eingetretene Pflichtverletzung nicht innerhalb eines Zeitraums von maximal sechs Monaten abgestellt werden, muss das Konzernunternehmen gemeinsam mit dem unmittelbaren Lieferanten ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung erarbeiten. Bei der Erstellung des Konzepts sind auch Maßnahmen zu berücksichtigen, die bereits vom Lieferanten selbst, von anderen Kunden oder von Behörden initiiert wurden. Ein bestehendes Konzept Dritter entbindet das thyssenkrupp Konzernunternehmen jedoch nicht von der Pflicht, eigene Maßnahmen mit dem Lieferanten zu vereinbaren. thyssenkrupp verfolgt grundsätzlich das Ziel, Lieferanten bei der Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten zu unterstützen und sie zu befähigen, anstatt sich unmittelbar von der Geschäftsbeziehung zurückzuziehen.
Im Berichtszeitraum haben wir als schwerwiegend eingestufte Menschenrechtsverletzungen bei unmittelbaren Lieferanten für die Themen mangelnder Arbeitsschutz und unangemessene Entlohnung und Arbeitszeiten identifiziert. Die Einstufung des Schweregrades richtet sich danach, ob ein Verstoß als Einzelfall oder systematisch vorliegt und ob er umkehrbar ist oder nicht. Weitere tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette, die nicht als schwerwiegend eingestuft sind, beziehen sich ebenfalls auf die Themen mangelnder Arbeitsschutz und unangemessene Entlohnung und Arbeitszeiten sowie den Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit. Alle Vorfälle wurden im Rahmen von Lieferantenaudits identifiziert und nachverfolgt. Zur Beendigung aller ermittelten Verstöße werden spezifische Abhilfe- bzw. Verbesserungsmaßnahmen definiert, die die betreffenden Lieferanten umsetzen und die betreuenden thyssenkrupp Konzernunternehmen nachverfolgen müssen.
Wir entwickeln unser SCA-Risikomanagementsystem inklusive der Risikoanalysen und abgeleiteten Maßnahmen kontinuierlich weiter und überprüfen dessen Wirksamkeit regelmäßig. Ziel dieser Wirksamkeitsprüfung ist, Möglichkeiten für Verbesserungen zu erkennen und in die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems einfließen zu lassen. Die Prüfung verantwortet unser Chief Compliance Officer, der dem Vorstand der thyssenkrupp AG mindestens einmal im Jahr über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Für die operative Umsetzung des Risikomanagementprozesses nutzen wir ein zentrales Tool, in dem auch die datengestützten Risikoanalysen unserer Lieferanten durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind für die zuständigen Fachbereiche in den Geschäftseinheiten unmittelbar einsehbar. Das jeweils verantwortliche Konzernunternehmen muss sicherstellen, dass beim Lieferanten durchgeführte Präventionsmaßnahmen und vorliegende Erkenntnisse auditkonform dokumentiert sind.
Die hier in der Berichterstattung genannten Maßnahmen werden im Rahmen des regulären Geschäftsbetriebs umgesetzt und führen zu keinen signifikanten Investitions- (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx). Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht fortlaufend.
Hinsichtlich der Sicherstellung der Beschäftigung von Arbeitskräften in der Lieferkette ergreift thyssenkrupp zurzeit keine strukturellen Maßnahmen, da keine konkreten Anhaltspunkte für wesentliche Verstöße vorliegen. Bereits heute unterhalten wir jedoch mit verschiedenen Lieferanten langfristige Verträge, etwa für die Lieferung von Strom, Gas und Rohstoffen wie Eisenerz. Diese Vereinbarungen schaffen auf beiden Seiten ein hohes Maß an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf Personal- und Produktionsbedarfe.
Kennzahlen und Ziele
S2-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
thyssenkrupp hat sich im Geschäftsjahr 2023 / 2024 ein messbares Ziel gesetzt, um Nachhaltigkeit im Einkauf zu fördern und die Risiken negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette systematisch zu mindern. Den finalen Zielwert wollen wir bis Ende des Geschäftsjahres 2026 / 2027 stufenweise erreichen.
Basierend auf den Anforderungen des LkSG führen wir, wie in Abschnitt "S2-4" beschrieben, regelmäßig Risikoanalysen durch, bei denen wir potenziell risikobehaftete Lieferanten in unserem Lieferantenportfolio identifizieren. Lieferanten, bei denen trotz umgesetzter risikoreduzierender Maßnahmen weiterhin ein erhöhtes Risiko ("high" oder "very high") besteht, werden als Hochrisikolieferanten eingestuft. Um die damit verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken zu steuern und negative Auswirkungen in der Lieferkette zu verringern, haben wir die Kennzahl High Risk Supplier Reduction (HSR) eingeführt. Sie gibt die jährliche Reduzierung des relativen Anteils der - auch nach eventuellen risikoreduzierenden Maßnahmen - weiterhin als risikobehaftet kategorisierten Lieferanten an der Grundgesamtheit der potenziell risikobehafteten Lieferanten an. Wir haben uns vorgenommen, durch gezielte Maßnahmen der Risikominimierung eine kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung entlang der Lieferkette zu erreichen: Bis zum Geschäftsjahr 2026 / 2027 soll die HSR stufenweise auf einen Wert von 36,4 % gesenkt werden. Das entspricht ausgehend vom Wert im Geschäftsjahr 2023 / 2024 einer Verbesserung um knapp 50 Prozentpunkte.
Durch die konsequente Identifikation und Reduzierung von Hochrisikolieferanten wollen wir dazu beitragen, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards in der Lieferkette zu stärken. Die HSR fungiert dabei als wesentliches Steuerungselement zur Identifikation und Minderung potenziell negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette.
Grundlage für die Berechnung der HSR sind die bei der Risikoanalyse identifizierten Risiken für unsere unmittelbaren Lieferanten sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Minimierung negativer Auswirkungen auf Menschen und Umwelt in der Lieferkette. Weiterführende Informationen können dem Abschnitt "S2-4" entnommen werden. Für die Analyse von Länder- und Branchenrisiken nutzen wir externe Risikoindizes und verknüpfen diese in weiteren Schritten mit unseren geschäftsspezifischen Einkaufsdaten. Bei der Berechnung berücksichtigen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit, den erwarteten Schweregrad und die Unumkehrbarkeit einer potenziellen negativen Auswirkung. Darüber hinaus haben wir "red flags" definiert, die unabhängig von weiteren in die Berechnung einfließenden Gewichtungen mit einem sehr hohen Risiko bewertet werden, beispielsweise Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Alle aktiven unmittelbaren Lieferanten werden der Risikoanalyse unterzogen. Wir nutzen jedoch im Tool, das wir dafür verwenden, die Option, die unmittelbaren Lieferanten aus dem Fokus der Analyse zu nehmen, bei denen unser Einkaufsvolumen innerhalb einer definierten Zeitspanne jeweils unter 10.000 € lag. Ein weiterer Filter, den wir setzen können, betrifft Lieferanten, bei denen das Auslaufen der Geschäftsbeziehung absehbar ist.
Die Maßnahmen zur Reduzierung potenziell negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette und deren Wirkungsweise sind in einem konzernweit standardisierten Maßnahmenkatalog definiert. Die Auswahl der konkreten Maßnahmen aus diesem Katalog obliegt dem für den jeweiligen Lieferanten zuständigen Konzernunternehmen.
Die HSR wird monatlich zentral systemgestützt ausgewertet und den jeweiligen Umsetzungsverantwortlichen im Konzern mitgeteilt. Für dieses Berichtsjahr wurde der angestrebte Zielwert von 53,9 % übertroffen. Tatsächlich erreicht wurden 43,9 %.
Die Zielwerte für die HSR wurden im Geschäftsjahr 2023 / 2024 vom Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG festgelegt und sind Bestandteil des LTI des Konzernvorstands und der Führungskräfte sowie der NFTs. Eine Beschreibung der NFTs entnehmen Sie bitte dem Kapitel "ESRS 2 Allgemeine Angaben" im Abschnitt SBM-1.
Die betroffene Stakeholdergruppe wurde nicht explizit in die Formulierung der Ziele einbezogen, die Inhalte wurden jedoch in Zusammenarbeit mit verschiedenen internen Fachabteilungen wie der Abteilung für Nachhaltigkeit im Einkauf und Human Resources erstellt. Verbesserungspotenziale im Zusammenhang mit unserer Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten identifizieren wir im Rahmen der jährlichen Wirksamkeitsprüfung des übergreifenden SCA-Risikomanagementsystems (vgl. Abschnitt "S2-4"). Darüber hinaus ergibt sich kurzfristiger Handlungsbedarf aus der Entwicklung der HSR selbst, sofern diese sich verschlechtert, aus eingegangenen Meldungen über unser öffentlich zugängliches Beschwerdeverfahren, aus festgestellten Verstößen sowie aus Audits und den dabei durchgeführten Interviews mit Arbeitskräften in der Lieferkette.
Hinsichtlich der Sicherstellung der Beschäftigung von Arbeitskräften in der Lieferkette hat thyssenkrupp zurzeit kein Ziel formuliert, da keine konkreten Anhaltspunkte für tatsächliche Verstöße oder Problemfälle diesbezüglich vorliegen.
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung bewusst und messen den Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die betroffenen Gemeinschaften - sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang unserer Wertschöpfungskette - eine hohe Bedeutung bei. Betroffene Gemeinschaften zählen für thyssenkrupp zu den relevanten Stakeholdern - dazu zählen Anwohner, lokale Gemeinschaften und indigene Völker. Durch ein vorausschauendes Risikomanagement und konsequent nachhaltiges Handeln minimieren wir potenzielle negative Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften und schaffen die Grundlage für vertrauensvolle, langfristige Beziehungen zu ihnen.
Der weiter gefasste Begriff der Stakeholder sowie deren Standpunkte werden im Kapitel ESRS 2 "Allgemeine Angaben" erläutert.
Strategie
ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Als internationaler Industrie- und Technologiekonzern ist thyssenkrupp in verschiedenen Sektoren tätig und auf eine Vielzahl globaler Wertschöpfungsketten angewiesen. Wegen unseres breit angelegten Geschäftsmodells und unserer weltweiten Aktivitäten sind Gemeinschaften, einschließlich indigener Bevölkerungsgruppen, sowohl in rohstoffgewinnenden und -verarbeitenden Regionen der vorgelagerten als auch entlang der nachgelagerten Wertschöpfung potenziell von unseren Geschäftsaktivitäten betroffen.
Im Detail verstehen wir unter betroffenen Gemeinschaften solche Gemeinschaften und Bevölkerungsgruppen, die direkt oder indirekt von geschäftlichen Aktivitäten, Projekten und der Geschäftsentwicklung des Unternehmens betroffen sind oder sein könnten. Dazu gehören Anwohnende, lokale Gemeinschaften und indigene Völker, deren Lebensqualität, Umwelt und soziale Struktur durch die wirtschaftlichen Aktivitäten und Entscheidungen von thyssenkrupp berührt werden oder werden könnten.
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, der unternehmensweiten Risikoanalyse als auch der Risikoanalyse gemäß LkSG (siehe dazu auch Abschnitt "S3-1" und das Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette") prüfen wir, ob und in welchem Ausmaß unsere Geschäftstätigkeiten Auswirkungen auf diese Gemeinschaften haben können. Dabei berücksichtigen wir systemisch relevante betroffene Gruppen. Entsprechende Erkenntnisse fließen in die Ausgestaltung unserer unternehmensweiten Maßnahmen ein, mit denen wir unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten erfüllen.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF BETROFFENE GEMEINSCHAFTEN
| Thema | Kategorie1) | Beschreibung | WSK2) | ZH3) |
|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften | A (-) | Geschäftstätigkeiten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, die zu Umweltverschmutzung, einem verminderten Nahrungsangebot, einer Einschränkung des Lebensraums oder Landnutzungskonflikten beitragen, können zur Beeinträchtigung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte betroffener Gemeinschaften führen. | V | M |
| A (-) | Geschäftsaktivitäten, bei denen umweltschädliche Stoffe freigesetzt werden, können Boden, Wasser und Luft verschmutzen und dadurch zu Nahrungsmittelknappheit führen sowie gesundheitliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften haben. | V, EG | M | |
| A (+) | Unsere Unterstützung zur Förderung und Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung - etwa in grundlegende Infrastrukturen - können zu einem Mehrwert für die betroffenen Gemeinschaften führen. | V | M | |
| A (-) | Unzureichende Sicherheitspraktiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können negative Auswirkungen auf das Eigentum, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlbefinden betroffener Gemeinschaften haben. | V | K, M |
1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance
2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert
3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig
In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir wesentliche potenzielle negative und positive Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften fast ausschließlich in der vorgelagerten Wertschöpfungskette festgestellt. Risiken und Chancen wurden nicht identifiziert. Dies ist auf die Art unserer Geschäftstätigkeiten zurückzuführen: thyssenkrupp unterhält in der Regel keine direkten Beziehungen zu den betroffenen Gemeinschaften in den Lieferketten und ist operativ nicht unmittelbar von deren Mitwirkung abhängig. Gleichwohl sind wir uns bewusst, dass sich unsere Geschäftsaktivitäten mittelbar insbesondere auf Anwohnende, lokale Gemeinschaften, indigene Bevölkerungsgruppen sowie weitere Stakeholder in den Regionen unserer Lieferanten auswirken können.
Wesentliche negative Auswirkungen
Zu den identifizierten potenziellen negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften gemäß unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse gehören in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette unter anderem Umweltbelastungen wie Boden-, Luft- oder Wasserverschmutzung sowie die Entnahme natürlicher Ressourcen, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einem verminderten Nahrungsmittelangebot, der Einschränkung des Lebensraums oder Landnutzungskonflikten für betroffene Gemeinschaften führen können. Die Nichteinhaltung von Arbeitssicherheitsstandards kann Auswirkungen haben, die über den unmittelbaren betrieblichen Kontext hinausgehen, etwa dann, wenn Arbeitsunfälle das Leben, die Gesundheit und das Eigentum angrenzender oder in der Nähe liegender Gemeinschaften beeinträchtigen.
Diese als potenziell wesentlich negativ identifizierten Auswirkungen können insgesamt zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität betroffener Gemeinschaften führen. Wegen der möglichen Reichweite dieser Auswirkungen werden sie als "systemisch weitverbreitet" eingestuft. Diese Einstufung berücksichtigt branchenübliche Risiken in ressourcenintensiven Sektoren, externe Studien und Leitlinien sowie der geografischen Verteilung und Komplexität unserer globalen Lieferkette. Diese Einschätzung fließt in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein, die überprüft und aktualisiert wird, wenn neue Informationen aus Audits, Beschwerden oder Stakeholderdialogen vorliegen.
Wesentliche positive Auswirkungen
Im Rahmen unseres Engagements für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Lieferkette fordern wir unsere Lieferanten dazu auf, zur Stärkung lokaler Strukturen beizutragen - etwa durch die Bereitstellung grundlegender Infrastrukturen. Diese Maßnahme kann potenziell positive Auswirkungen auf die Lebensbedingungen vor Ort entfalten.
Grundlage für unsere Erkenntnisse zu potenziell betroffenen Gemeinschaften
Unser Verständnis der Charakteristika potenziell betroffener Gemeinschaften sowie ihrer spezifischen Kontexte basiert in erster Linie auf dem Austausch mit relevanten Stakeholdern, der Teilnahme an Brancheninitiativen, der Auswertung einschlägiger Leitfäden sowie Erkenntnissen aus unserer Risikoanalyse gemäß LkSG und unserem konzernweiten Beschwerdemechanismus.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind wir nur eingeschränkt in der Lage, bestimmte Merkmale oder Kontexte formell zu beschreiben, die auf besonders gefährdete Gruppen, wie etwa indigene Völker, hinweisen. Basierend auf internationalen Leitlinien gelten Gruppen als besonders gefährdet, die strukturell benachteiligt sind oder überproportional von menschenrechtlichen oder ökologischen Risiken betroffen sein können. Wir arbeiten jedoch daran, unsere Kenntnisse systematisch zu erweitern, um potenzielle negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften frühzeitig zu erkennen. Weitere Details finden sich im Abschnitt "S3-4".
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S3-1 - Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
Um die im vorherigen Abschnitt erläuterten wesentlichen potenziell negativen Auswirkungen zu mindern, hat sich thyssenkrupp verpflichtet, das Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette umzusetzen. Weitere Details zum Konzept finden sich im Kapitel "ESRS E2 Umweltverschmutzung" im Abschnitt E2-1.
Dieses Konzept dient dem Ziel Menschenrechte zu schützen sowie Umwelt- und Arbeitssicherheitsstandards einzuhalten. Gemeinschaften sollen insbesondere vor Praktiken wie illegalem Landraub bewahrt werden, indem grundlegende Rechte auf Eigentum, Zugang zu Wasser sowie kulturelle und soziale Integrität geachtet und gewahrt werden. Die Einhaltung von Umweltstandards trägt dazu bei, Umweltverschmutzungen und eine übermäßige Nutzung natürlicher Ressourcen zu verhindern. Dies schafft Voraussetzungen für den Schutz von Lebensgrundlagen betroffener Gemeinschaften und kann indirekte Folgen wie etwa Nahrungsmittelknappheit oder gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge kontaminierter Böden und Gewässer verringern. Arbeitsschutzmaßnahmen tragen dazu bei, Unfälle oder technische Störungen zu vermeiden, die sich negativ auf angrenzende Gemeinschaften auswirken könnten.
Unser Konzept wurde nicht als eigenständiges Konzept formuliert, sondern in Dokumenten eingebettet, darunter die Group Operating Instruction zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten, die Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten, dem SCoC und unsere Einkaufsgrundsätze.
Mit seinem SCoC verpflichtet thyssenkrupp seine Lieferanten dazu, verbindliche Mindestanforderungen einzuhalten. Dazu zählen unter anderem der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie das Verbot der Herbeiführung schädlicher Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, schädlicher Lärmemissionen oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs, sofern diese geeignet sind, die natürliche Grundlage zur Nahrungsmittelproduktion zu beeinträchtigen, den Zugang zu sauberen Wasser oder zu Sanitäranlagen zu verwehren oder die Gesundheit von Menschen zu schädigen. Darüber hinaus ist die widerrechtliche Aneignung von Land, Wäldern oder Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage eines Menschen sichert, untersagt.
Im Falle des Bekanntwerdens von Verstößen gegen diese Anforderungen sind unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um diese zu beenden oder zu minimieren. thyssenkrupp unterstützt seine Lieferanten dabei, ihrer Verantwortung nachzukommen und notwendige Verbesserungen umzusetzen. Auf diese Weise leistet thyssenkrupp einen Beitrag zur Bereitstellung und Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung in der vorgelagerten Lieferkette. Die Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten stellt dabei die Ultima Ratio dar.
Ob die Lieferanten die im SCoC formulierten Anforderungen tatsächlich erfüllen, wird im Rahmen von Audits bei Lieferanten vor Ort stichprobenartig überprüft. Die Audits ermöglichen direkte Einblicke in die lokalen Gegebenheiten, um potenzielle Verstöße etwa gegen Arbeitsrechte oder Umweltverschmutzung frühzeitig zu identifizieren. Die Konzernunternehmen sollen bei der Entscheidung zur Durchführung von Audits insbesondere Lieferanten mit erhöhtem Risikopotenzial priorisieren. Um sicherzustellen, dass die Perspektiven betroffener Gruppen in Entscheidungsprozesse einfließen, engagiert sich thyssenkrupp in Initiativen wie dem UN Global Compact, econsense und dem Bundesverband der Deutschen Industrie. Dort findet ein Austausch über bewährte Verfahren statt, zudem wird die Umsetzung der Menschenrechtsstandards kontinuierlich weiterentwickelt.
Risikomanagementsystem und Risikoanalyse
Unser Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" unterstreicht, wie wichtig es ist, dass wir unserer Verantwortung im Umgang mit negativen Auswirkungen begegnen. Das Risikomanagementsystem, das wir im Rahmen der Umsetzung des LkSG eingerichtet haben, dient der Identifikation, Bewertung und Minimierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken innerhalb unserer Lieferkette. Jeder Lieferant wird auf Basis der Analyseergebnisse einer Risikokategorie zugeordnet. Die Priorisierung erfolgt unter Berücksichtigung des ermittelten Risikos, unseres angenommenen Verursachungsbeitrags, des Grads unseres Einflussvermögens sowie der spezifischen Geschäftstätigkeit. Die identifizierten Risiken dienen als Basis für Präventionsmaßnahmen, die wir zur Minimierung der menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken ergreifen. Lieferanten mit geringerem Einkaufsvolumen oder solche mit absehbarer Beendigung der Geschäftsbeziehung sind dabei nicht im Fokus. Sobald thyssenkrupp die Verletzung einer menschenrechts- bzw. umweltbezogenen Pflicht bei einem unmittelbaren oder mittelbaren Lieferanten bekannt wird, sollen bei thyssenkrupp unverzüglich angemessene Maßnahmen eingeleitet werden, die das Ziel haben, diese Verletzung zu beenden.
Obwohl bei thyssenkrupp kein eigenständiges Konzept zur Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen auf indigene Völker existiert, haben wir in unser Risikomanagementsystem das Thema Landraub integriert, um solche Risiken frühzeitig zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Landraub kann schwerwiegende Folgen wie Vertreibungen, Gewalt und Diskriminierung indigener Gruppen nach sich ziehen. Weitere Informationen zum Risikomanagementsystem gemäß LkSG finden sich im Abschnitt "S3-3".
Internationale Standards
Unser Konzept basiert auf den Inhalten der UNGPs, der ILO sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Prozesse, mit denen wir die Einhaltung der UNGPs, der ILO und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen überwachen, sind in dem Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" zu entnehmen. Sofern nationale Gesetze umfassendere Regelungen enthalten als die bei thyssenkrupp geltenden Vorschriften, geht das nationale Recht vor. Sowohl von unseren Konzernunternehmen sowie Führungskräften, Vorstands- und Geschäftsführungsmitgliedern und sonstigen Mitarbeitern als auch von unseren Lieferanten erwarten wir zudem die Einhaltung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, der Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, der internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Obwohl sich die wesentlichen Auswirkungen von thyssenkrupp auf betroffene Gemeinschaften vor allem in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zeigen, sehen wir uns auch im eigenen Geschäftsbereich in der Verantwortung, wesentlichen potenziellen negativen Auswirkungen vorzubeugen. Daher verpflichtet das Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" nicht nur unsere Lieferanten, sondern auch alle Akteure in unserem Geschäftsbereich unsere Erwartungen einzuhalten. Im Berichtszeitraum wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der UNGPs, der ILO oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen identifiziert, an denen betroffene Gemeinschaften im Rahmen unserer eigenen Tätigkeiten oder bei unseren unmittelbaren Lieferanten beteiligt waren.
Bei thyssenkrupp gelten die Konzernrichtlinie "Umwelt- und Energiemanagement" sowie das Konzept "Arbeits- und Gesundheitsschutz". Durch die Einhaltung der dort formulierten Arbeitssicherheits- und Umweltstandards leisten wir einen Beitrag zur Reduzierung negativer Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften, die sich aus unseren Geschäftstätigkeiten am eigenen Standort ergeben. Weitere Informationen finden sich im Kapitel "ESRS E2 Umweltverschmutzung" und "ESRS S1 Eigene Belegschaft".
S3-2 - Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
Betroffenen Gemeinschaften stehen mit dem über die thyssenkrupp-Website zugänglichen, barrierefreien Hinweisgebersystem ein etablierter Meldeweg zur Verfügung, der gemäß den Vorgaben des LkSG ausgestaltet ist. Über diesen können Hinweise auf potenzielle oder tatsächliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Verstöße entlang unserer Wertschöpfungskette eingereicht werden. Stellt ein Konzernunternehmen fest, dass die Verletzung einer menschenrechtlichen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, sind unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Ein über dieses Verfahren hinausgehender Ansatz zur aktiven Einbindung betroffener Gemeinschaften innerhalb der Lieferkette besteht derzeit nicht. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-3.
Neben dem strukturierten Meldeweg über das Hinweisgebersystem legt thyssenkrupp Wert auf den direkten Dialog mit betroffenen Gemeinschaften - insbesondere bei lokal relevanten Projekten wie dem Bau der neuen Direktreduktionsanlage. Dazu zählen Bürgerdialoge mit Experten vor Ort sowie die regelmäßige Teilnahme des Teams Corporate Citizenship an runden Tischen der umliegenden Stadtteile. Bei sogenannten "Stadtteilspaziergängen" treten unsere Mitarbeiter in den direkten Austausch mit den Anwohnern, um Transparenz zu schaffen, Fragen zu beantworten und gesellschaftliches Engagement in der Nachbarschaft zu fördern.
S3-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
Ansatz für die Durchführung von Abhilfemaßnahmen
Wir arbeiten stetig daran, die menschen- und umweltrechtlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu analysieren, um mögliche negative Folgen zu minimieren und deren Eintritt zu verhindern. Dazu dient auch das oben beschriebene Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten", das sich durch ein integriertes und interdisziplinäres Risikomanagementsystem auszeichnet. Das Risikomanagementsystem umfasst Risikoanalysen, Prozesse zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Definition von Zuständigkeiten, die Abgabe einer Grundsatzerklärung, das Unterhalten eines Beschwerdeverfahrens sowie die Dokumentation und Berichterstattung.
Sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der vorgelagerten Lieferkette hat thyssenkrupp Präventions- und Abhilfemaßnahmen implementiert, um menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Herausforderungen frühzeitig zu begegnen und negative Folgen zu verhindern. Im Rahmen unserer vorgelagerten Lieferkette gehören hierzu bspw. neben der Anerkennung des thyssenkrupp SCoCs auch die Durchführung von Lieferantenschulungen. Bei Lieferanten, bei denen wir ein erhöhtes Risikopotenzial festgestellt haben, erwarten wir, dass sie vertraglich zusichern, unseren menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen zu entsprechen. Dies beinhaltet die Vereinbarung individueller Präventions- oder Abhilfemaßnahmen, wie bspw. Lieferantenaudits. Eine besonders schwerwiegende Verletzung bei einem Lieferanten kann zu einem temporären Aussetzen bis hin zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Diese Maßnahmen zielen unter anderem darauf ab, negative menschenrechtliche und umweltbezogene Auswirkungen entlang der Lieferkette frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Auch solche, die potenziell negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften haben können. Dazu zählen zum Beispiel Umweltverschmutzung, unangemessene Sicherheitspraktiken oder Eingriffe in die Lebensgrundlage.
Neben der Etablierung unserer Maßnahmen sind wesentliche Konzernfunktionen, zuständige Personen oder Gremien des jeweiligen Segments bis hin zum SCA Officer Group zu informieren und einzubeziehen. Zudem hat eine Ursachenanalyse und eine finale Wirksamkeitsprüfung zu erfolgen.
Kanäle zur Äußerung von Bedenken und deren Wirksamkeit
Verantwortung für gute Arbeitsbedingungen weltweit zu übernehmen, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz, und dafür, dass bestimmte Grundsätze und Standards auch von unseren Geschäftspartnern angewendet werden, bedeutet für uns, Verfahren und Systeme für die Kommunikation von thyssenkrupp zur Verfügung zu stellen. Das gilt insbesondere für Kanäle, über die Verstöße gegen Gesetze und gegen unsere Standards gemeldet werden können.
Weil wir Verstöße frühzeitig erkennen und abstellen wollen, stehen allen thyssenkrupp-Mitarbeitern (neben einer für uns essenziellen offenen Kommunikationskultur innerhalb des Unternehmens), aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten (z.B. direkt Betroffene, Personen mit Kenntnis über den Verdacht eines Verstoßes bei direkten und indirekten Lieferanten) verschiedene offizielle Meldewege zur Verfügung. Weitere Informationen zu unseren Meldewegen finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-3.
Eine verlässliche Einschätzung dazu, inwieweit die potenziell betroffenen Gemeinschaften, wie Anwohner, lokale Gemeinschaften, indigene Völker oder Gemeinschaften entlang der Lieferketten, unser Hinweisgebersystem kennen und für vertrauenswürdig halten, ist aufgrund der Vielzahl und Vielfalt dieser Gruppen allerdings nur schwer möglich. Eine systemische Erhebung hierzu erfolgt derzeit nicht.
Wir schützen die Interessen der Hinweisgeber nicht nur durch unser Hinweisgebersystem, sondern auch durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und im besten Wissen handelnde Hinweisgeber mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen. Deshalb können sie Hinweise auch gänzlich anonym melden, sofern dies rechtlich zulässig ist. thyssenkrupp behandelt alle Meldungen von Hinweisgebern mit äußerster Sorgfalt und Vertraulichkeit und verpflichtet sich dabei, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Die zentrale Stelle, die für das Management des Hinweisgebersystems für den thyssenkrupp Konzern zuständig ist, ist die Abteilung Compliance Investigations der thyssenkrupp AG. Hinweise auf mögliche Verstöße werden durch einen Compliance Officer der thyssenkrupp AG bearbeitet. Hinweise auf Verstöße außerhalb der Compliance-Kernthemen (Antikorruption, Kartellrecht, Data Compliance, Geldwäsche, Außenwirtschaftsrecht) können je nach Einzelfall an die zuständigen Stellen weitergeleitet oder in Zusammenarbeit mit diesen bearbeitet werden. Hinweise auf Verstöße gegen weltweite Mindestarbeitsstandards bei thyssenkrupp können als Verstöße gegen das IFA beim Internationalen Ausschuss, einem Mitbestimmungsgremium, gemeldet werden. Zu diesen Mindestarbeitsstandards zählen neben der Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen und der Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte etwa Grundsätze zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu Chancen der beruflichen und persönlichen Entwicklung, zum Recht auf angemessene Vergütung, zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und dem Verbot von Diskriminierung jeder Art.
thyssenkrupp verbietet jede Art von Vergeltungsmaßnahmen (z.B. nachteilige Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen, Drohungen, Einschüchterung) für die Meldung eines Verstoßes in gutem Glauben oder die sonstige Zusammenarbeit bei der Untersuchung eines Verstoßes und toleriert diese auch nicht. Die entsprechenden Regelungen sind in unserer Verfahrensordnung "Whistleblowing bei thyssenkrupp" festgeschrieben. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ("böswillige Meldung") ist selbst ein Verstoß, und Maßnahmen, die als Folge einer solchen böswilligen Meldung ergriffen werden, stellen keine Vergeltungsmaßnahmen dar.
thyssenkrupp ist bei seinen Ermittlungen bestrebt, die berechtigten Interessen anderer Personen, die von einer Offenlegung betroffen sind, zu schützen. Eine andere Person in Verdacht zu bringen, kann schwerwiegende Folgen haben. thyssenkrupp verpflichtet sich, bei seinen Ermittlungen die Grundsätze der "Unschuldsvermutung" und des "Need to know-Prinzips" strikt zu wahren.
S3-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
thyssenkrupp verfolgt das Ziel, ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachzukommen und durch ihre Geschäftstätigkeit möglichst keine negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu verursachen oder zu deren Entstehung beizutragen. Grundlage hierfür bilden konzernweite Richtlinien und Managementsysteme, die sich an international anerkannten Standards zur Achtung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von betroffenen Gemeinschaften orientieren. Diese Erwartungshaltung wird durch unsere Richtlinien ebenso an unsere Geschäftspartner weitergegeben, die verpflichtet sind, diese Standards und Mindestanforderungen einzuhalten.
Wir sind uns bewusst, dass negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften trotz unserer Richtlinien und Managementsysteme entstehen können. Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit bei thyssenkrupp hat ergeben, dass potenzielle negative Auswirkungen hauptsächlich in der vorgelagerten Wertschöpfungskette vorkommen, vor allem infolge unzureichender Arbeitssicherheits- oder Umweltmanagementpraktiken bei Lieferanten. Entsprechend haben wir Maßnahmen zur verantwortungsvollen Beschaffung im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten etabliert, um wesentlichen tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen begegnen zu können.
Die Maßnahmen zielen darauf ab, wesentliche potenziell negative Auswirkungen in unserer vorgelagerten Lieferkette möglichst zu verhindern, indem wir unsere Lieferanten zur Einhaltung verbindlicher Mindestanforderungen im Rahmen unseres SCoCs verpflichten. Diese Anforderungen beinhalten unter anderem Standards im Bereich Umweltmanagement und Arbeitssicherheit. Durch deren Umsetzung wird nicht nur darauf abgezielt negative Folgen für die Beschäftigten zu reduzieren, sondern auch potenziell negative Auswirkungen auf umliegende Gemeinschaften zu vermeiden, etwa durch Umweltbelastungen an Lieferantenstandorten oder durch Arbeitsunfälle, die Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinschaften der Betriebe haben könnten. Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Mindestanforderungen setzen wir interne Prozesse, wie unser Risikomanagement gemäß LkSG sowie Lieferantenaudits oder Selbstauskünfte unserer Lieferanten ein. Weitere Details finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette". Darüber hinaus verpflichten wir unsere Lieferanten zur Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, um identifizierte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen zu beseitigen oder zu minimieren. Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten haben wir strukturierte Maßnahmen ergriffen, um unter anderem wesentliche negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie Risiken für das Unternehmen zu adressieren. Weitere Details zu den Maßnahmen zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette finden sich in dem Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-4.
Um potenziell negative Auswirkungen im Bereich Nachhaltigkeit in unserem Lieferantenportfolio weiter zu reduzieren, haben wir einen angemessenen Maßnahmenkatalog implementiert. Ziel ist es, den Anteil der als risikobehaftet eingestuften Lieferanten kontinuierlich zu senken und die allgemeinen potenziell negativen Auswirkungen in unserer Lieferkette zu minimieren. Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass unsere menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nicht nur theoretisch bestehen, sondern in unsere Prozesse integriert sind.
Unsere Maßnahmen im Rahmen der verantwortungsvollen Beschaffung zielen nicht nur auf die Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen ab, sondern können zugleich auch positive Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften unterstützen. Beispielsweise fordern wir von unseren Lieferanten, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zur Stärkung lokaler Strukturen beizutragen, etwa durch die Bereitstellung und Sicherstellung grundlegender Infrastrukturen wie der Abwasserentsorgung. Solche Maßnahmen können einen wesentlichen Mehrwert für die betroffenen Gemeinschaften schaffen und zur langfristigen Verbesserung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bedingungen beitragen. Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen ist für unsere Geschäftspartner verpflichtend. Im Falle identifizierter Verstöße fordern wir die betreffenden Lieferanten zur Umsetzung geeigneter Korrekturmaßnahmen auf. Wird keine ausreichende Verbesserung erreicht, behalten wir uns als letzte Konsequenz vor, die Geschäftsbeziehung auszusetzen oder zu beenden. Auch wenn das Ergebnis unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse ergeben hat, dass negative Auswirkungen vor allem in der vorgelagerten Wertschöpfungskette entstehen können, nehmen wir unsere Verantwortung im eigenen Geschäftsbereich gleichermaßen ernst. Vor diesem Hintergrund setzen wir kontinuierlich darauf, menschenrechtliche und umweltbezogene potenziell negative Auswirkungen zu identifizieren und ihnen mit Maßnahmen präventiv zu begegnen. Zur Reduzierung möglicher negativer Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften an unseren eigenen Standorten hat thyssenkrupp Umweltmanagement und Arbeitssicherheitsmaßnahmen etabliert. Weitere Informationen finden sich in den Umweltkapiteln und dem Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft" im Abschnitt S1-4.
Darüber hinaus ist gesellschaftliche Verantwortung fest in unserer Unternehmenskultur verankert. thyssenkrupp versteht sich als aktives Mitglied der Gesellschaft. Wir wollen das gesellschaftliche Umfeld an unseren Standorten positiv gestalten und uns für die dort lebenden Menschen einsetzen. Wir möchten an der Lösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen mitwirken und setzen unsere unternehmerischen Kompetenzen für das Gemeinwohl ein. Bei unserem gesellschaftlichen Engagement orientieren wir uns an unserem Claim "engineering.tomorrow.together" und fördern deshalb Technik- und Innovationsbegeisterung, Bildung und Engagement im Umfeld unserer Standorte. Bei Naturkatastrophen spenden Mitarbeiter und Unternehmen des Konzerns in Sammelaktionen zugunsten der betroffenen Regionen, Organisationen und Menschen. Entsprechend haben sich im Berichtsjahr erneut Gesellschaften des Konzerns an unseren Standorten weltweit in verschiedenen lokalen Projekten, Kooperationen, Multi-Stakeholder-Initiativen und Verbänden entsprechend den Möglichkeiten und Bedürfnissen vor Ort engagiert und unterstützt.
Kennzahlen und Ziele
S3-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Mit der Implementierung der Kennzahl HSR wird die jährliche Reduzierung des relativen Anteils der - auch nach eventuellen risikoreduzierenden Maßnahmen - weiterhin als risikobehaftet kategorisierten Lieferanten an der Grundgesamtheit der potenziell risikobehafteten Lieferanten aufgezeigt.
Die Kennzahl HSR ist ein wichtiges Steuerungselement, um wesentliche potenzielle menschenrechtliche und umweltbezogene Auswirkungen entlang der vorgelagerten Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren und trägt dadurch dazu bei, negative Einflüsse auf betroffene Gemeinschaften in der vorgelagerten Lieferkette zu begrenzen. Weitere Informationen zur Kennzahl HSR finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-5.
thyssenkrupp verpflichtet seine Lieferanten zur Einhaltung von Mindestanforderungen im Bereich der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht. Durch diese Anforderungen und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Risikominimierung wollen wir einen Beitrag zur Unterstützung nachhaltiger Entwicklung in betroffenen Regionen leisten. Eine gezielte Steuerung potenziell positiver Effekte, etwa durch Investitionen oder Entwicklungsprojekte, erfolgt derzeit nicht.
4. Governance
ESRS G1 Unternehmensführung
Corporate Governance steht bei thyssenkrupp für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -überwachung. Für uns betrifft gute Corporate Governance sämtliche Bereiche des thyssenkrupp Konzerns, einschließlich der jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte. Weitergehende Informationen finden sich in der "Erklärung zur Unternehmensführung".
Strategie
ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen bezogen auf die Unternehmensführung dargestellt, die im Rahmen der durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden und die für die Geschäftstätigkeit sowie das Geschäftsmodell von thyssenkrupp von Bedeutung sind.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF UNTERNEHMENSFÜHRUNG
| Thema | Kategorie1) | Beschreibung | WSK2) | ZH3) |
|---|---|---|---|---|
| Unternehmenskultur | C | Eine Unternehmenskultur, die Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und ethische Unternehmensführung fördert, kann sich positiv auf die Reputation, Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung von thyssenkrupp auswirken. | EG | / |
| Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten | A (+) | Ein weitsichtiger direkter Dialog zwischen uns und politischen Entscheidungsträgern sowie unsere Teilnahme an Branchenverbänden, um die nachhaltige Transformation der Industrie zu fördern, kann zu positiven Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft führen. | EG | M, L |
| C | Ein strategisches Bewusstsein für Regulatorik durch Lobbytätigkeiten sowie die nachhaltige Mitgestaltung des regulatorischen Umfelds kann sich positiv auf thyssenkrupp auswirken. | EG | / | |
| Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken | A (+) | Die Integration von ESG-Kriterien in unserem Lieferantenauswahlprozess sowie die Anforderung an unsere Lieferanten, auch über Mindeststandards hinauszugehen, können zu positiven Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft führen. | V | K, M |
| R | Der Verlust von Schlüsselprodukten durch das Offboarding von Lieferanten - v.a. jenen mit einem faktischen Monopol - stellt ein Produktionsrisiko für thyssenkrupp dar. | EG | / | |
| C | Die Anforderungen an Lieferanten, über ESG-Mindeststandards hinauszugehen, können sich durch Markendifferenzierung gegenüber Wettbewerbern positiv auf die Absatzchancen von thyssenkrupp auswirken. | EG | / | |
| Korruption und Bestechung | R | Niedrige ethische Standards im Geschäftsleben können zu Bestechung, Korruption und anderen Verstößen führen und stellen für thyssenkrupp ein rechtliches und Reputationsrisiko dar. | EG | / |
1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance
2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert
3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
G1-1 - Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Als global agierender Konzern trägt thyssenkrupp eine hohe unternehmerische Verantwortung. Wir sind verpflichtet, vielfältige rechtliche Bestimmungen zu beachten, und sind bestrebt, unsere eigenen Ziele erfolgreich umzusetzen. Vor diesem Hintergrund kommen der Unternehmensführung und der Unternehmenskultur eine zentrale Bedeutung für unseren dauerhaften unternehmerischen Erfolg sowie für das Vertrauen unserer Geschäftspartner, unserer Mitarbeiter, der Öffentlichkeit und unserer weiteren Stakeholder zu. Sie bilden die Grundlage unseres unternehmerischen Handelns.
Um unsere Unternehmenskultur regelmäßig und systematisch zu evaluieren, nutzen wir konzernweit den "Employee Pulse Check", eine kurze Online-Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit und zu wesentlichen Erfolgsfaktoren für Veränderung, wie Führung, Kultur und Kommunikation. Anschließend erhalten die Verantwortlichen in den Geschäften die geschäftsspezifischen Umfrageergebnisse und können so gezielt an Verbesserungen bei sich vor Ort arbeiten. Weitere Informationen zum "Employee Pulse Check" sind im Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft" im Abschnitt S1-2 zu finden.
Grundlage für die Unternehmensführung und die Unternehmenskultur sind die Verhaltensgrundsätze; sie sind in einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) zusammengefasst. Der Code of Conduct ist Ausdruck unserer zentralen Werte und gibt allen Konzerngesellschaften, den Vorstands- und Geschäftsführungsmitgliedern, den Führungskräften und allen Mitarbeitern einen Orientierungsrahmen für regelkonformes, integres und ethisch korrektes Handeln. Er umfasst sowohl unser Verhalten und unsere Verantwortung als Teil der Gesellschaft als auch unser Verhalten im geschäftlichen Alltag und am Arbeitsplatz. Entsprechende Konzernrichtlinien und -vereinbarungen konkretisieren die Regeln und Vorschriften für einzelne Situationen und Sachverhalte auf Basis des Code of Conducts. Weitere Informationen zum Code of Conduct sind im Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft" im Abschnitt S1-1 zu finden.
Unser Compliance-Programm zielt darauf ab, eine nachhaltige Wertekultur im Unternehmen zu verankern. Voraussetzung dafür ist, dass interne Regeln und Richtlinien unternehmensweit bekannt und die Geschäftspraktiken rechtskonform sind. Durch die enge Verzahnung von internem Kontrollsystem, Risiko- und Compliance-Management wollen wir Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und geeignete Maßnahmen ableiten. Unser Compliance-Programm umfasst u.a. verbindliche Richtlinien, Schulungen, Kommunikationsformate und individuelle Beratung. thyssenkrupp fördert eine Speak-up-Kultur, in der Mitarbeiter dazu ermuntert werden, Bedenken hinsichtlich möglicher Regelverstöße oder unethischen Verhaltens frühzeitig zu äußern. Hierfür stehen vertrauliche Meldekanäle zur Verfügung, die den Schutz von Hinweisgebern gewährleisten. Etwaige Verstöße werden konsequent untersucht und sanktioniert. Details dazu finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette".
thyssenkrupp prüft sein konzernweites Compliance-Programm regelmäßig, zuletzt im Geschäftsjahr 2023 / 2024. Die KPMG AG hat am 31. Juli 2024 die Prüfung der Angemessenheit, der Implementierung und der Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems, u.a. im Bereich Antikorruption, abgeschlossen. Die aus Sicht von thyssenkrupp positiv zu beurteilenden Ergebnisse der externen Prüfung sind in den Berichten von KPMG für die einzelnen Compliance Kernthemen einschließlich Antikorruption über die thyssenkrupp Website abrufbar.
Die globale Compliance-Organisation unter Leitung des Group General Counsel und Chief Compliance Officer berät bei strategischen Entscheidungen. Weltweit ist eine hohe zweistellige Anzahl von Compliance-Mitarbeitern tätig. In den Konzerngesellschaften übernehmen Compliance-Manager - meist Geschäftsführer - die Umsetzung des thyssenkrupp Compliance-Programms und stehen den Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung.
thyssenkrupp verfügt über ein vielfältiges Angebot von Präsenzschulungen und E-Learnings zu den Compliance-Kernthemen, etwa Antikorruption. Die Schulungsformate werden risikoorientiert ausgewählt, gestaltet und regelmäßig aktualisiert, sodass sie u.a. geänderten rechtlichen Anforderungen, den unterschiedlichen Geschäftsmodellen im thyssenkrupp Konzern sowie den Erkenntnissen aus den Risk-Assessments und aus Compliance-Audits Rechnung tragen. Die Teilnehmer an Präsenzschulungen wählt der jeweils zuständige Compliance-Manager ebenfalls risikoorientiert aus. Die Auswahl der Teilnehmer für E-Learnings übernehmen Mitarbeiter in den Konzernunternehmen; Grundlage hierfür sind konzernweit einheitliche Pflichtteilnahmekataloge. Nach Aktualisierungen, in der Regel jedoch spätestens nach drei Jahren, müssen die Mitarbeiter erneut an den Compliance-E-Learnings teilnehmen.
Weiterführende Informationen zu unserem Compliance-Programm finden sich im Abschnitt "Compliance", weiterführende Informationen zu unserem Steuerungsrahmen und Risikomanagement im Abschnitt "GOV-1 - Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane" und in der "Erklärung zur Unternehmensführung".
G1-2 - Management der Beziehungen zu Lieferanten
Die Situation in den globalen Lieferketten wirkt sich direkt auf den Unternehmenserfolg von thyssenkrupp aus. Da die geopolitischen Spannungen anhalten und die Lieferketten stark davon betroffen sind, ist es für uns besonders wichtig, risikoresiliente Geschäftspartner auf der Beschaffungsseite zu wissen. Wir sind daher bestrebt, dass unsere ESG-Anforderungen in der gesamten Lieferkette erfüllt werden; Grundlage dafür ist unser Lieferantenmanagement. Dies ist auch entscheidend dafür, die Zufriedenheit unserer Kunden zu steigern und unsere ESG-Ziele zu erreichen
Konzepte für die Umsetzung unserer Ansprüche
Unsere Ansprüche an unsere Geschäftspartner setzen wir über das Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" um, das im Kapitel "ESRS E2 Umweltverschmutzung" im Abschnitt E2-1 und im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-1 dargelegt wird. Basis dafür sind die Werte und Verhaltensgrundsätze, die im thyssenkrupp SCoC beschrieben sind und dessen Bestätigung wir zu Beginn einer Lieferantenbeziehung einfordern. Damit adressieren wir die Achtung und Einhaltung grundlegender Sorgfaltspflichten bezüglich Umweltschutz, Menschenrechten und Arbeitsbedingungen. Lieferanten sollen ihrerseits Kontroll- und Monitoringsysteme einrichten, um diese Prinzipien ebenfalls bei den Vorlieferanten in gleicher Qualität sicherzustellen, Verstößen nachzugehen und mit angemessenen Maßnahmen für eine dauerhafte Erfüllung unserer Anforderungen Sorge zu tragen. Unsere Lieferanten werden darauf hingewiesen, dass im Falle schwerwiegender Verstöße eine Kündigung des Vertragsverhältnisses möglich ist.
In unserem SCoC haben wir formuliert, dass Vergabeentscheidungen bei thyssenkrupp nicht nur nach rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen und prozessualen, sondern auch nach sozialen, ökologischen und ethischen Kriterien getroffen werden. Dies erwarten wir auch seitens unserer Lieferanten und deren Subunternehmer. thyssenkrupp selbst verpflichtet sich und seine Mitarbeiter im eigenen Code of Conduct zur Einhaltung geltender Verbote und Pflichten, selbst wenn dies kurzfristig zu Nachteilen für thyssenkrupp oder einzelne Personen führen sollte. In diesem Sinne streben wir einen fairen Umgang mit jedem Einzelnen unserer Lieferanten an.
Mit den zentralen Bestandteilen des Konzepts, den thyssenkrupp Einkaufsgrundsätzen und der Group Operating Instruction zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten , verpflichten wir alle relevanten Mitarbeiter, die Nachhaltigkeitsanforderungen in alle Verträge mit Lieferanten zu übernehmen und Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl von Lieferanten zu berücksichtigen. Damit können wir potenziell Einfluss auf mögliche umwelt-, menschenrechts- oder arbeitssicherheitsrelevante Auswirkungen der Aktivitäten unserer Lieferanten ausüben.
Zahlungen an Lieferanten
Verlängerte Zahlungsziele können insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Im Einklang mit unserem Leitbild und unserem Code of Conduct, mit dem wir uns zu Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität verpflichten, zielen wir daher darauf ab, Zahlungen vertragsgemäß zu tätigen. Ein darüber hinausgehendes Konzept zur Verhinderung verspäteter Zahlungen an Lieferanten existierte bei thyssenkrupp zum Ende des Geschäftsjahres nicht. Wir haben keine Anhaltspunkte identifiziert, dass Lieferanten des thyssenkrupp Konzerns je nach ihrer Unternehmensgröße hinsichtlich Zahlungsbedingungen und Zahlungsverhaltens unterschiedlich behandelt würden. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt "G1-6" in diesem Kapitel.
Risikobewertung
Die Aufnahme hochriskanter neuer Lieferanten versuchen wir grundsätzlich zu vermeiden. Bestehende Lieferanten mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen ab 10.000 € stufen wir mittels eines internen Management- und Überwachungssystems bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsrisiken ein (siehe dazu im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-5 die Ausführungen zur HSR); im Fall erhöhter Risiken erwarten wir, dass der Lieferant gemeinsam mit uns risikovorbeugende Maßnahmen trifft. Ziel dabei ist, Klarheit bezüglich unserer Erwartungen an die Lieferanten zu schaffen und so von vornherein Situationen zu vermeiden, in denen unserem Unternehmen wegen mangelhafter Ethik oder Nachhaltigkeitsbemühungen der Zugang zu einem Markt erschwert oder dieser gar verhindert wird. Als Ultima Ratio bleibt der Abbruch der Geschäftsbeziehung bestehen.
In unseren Beziehungen zu Lieferanten berücksichtigen wir Risikoaspekte aus der Lieferkette und Auswirkungen auf Aspekte der Nachhaltigkeit ("sustainability matters"): Bei der ESG-Basisrisikoanalyse steht uns dafür ein Set aus externen Risikoscores (Risikowerten) mit Bezug zum Schutz der Umwelt zur Verfügung, beispielsweise im Hinblick auf den Klimawandel CO2 - und Treibhausgasemissionen sowie Scores zur Umweltregulatorik und zum Abfallmanagement. Auch das Thema Biodiversität ist abgedeckt.
Weitere Risikoscores gewährleisten die Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen vor Ort, zum Beispiel Scores zur Arbeitssicherheit, zu fairer Bezahlung, Diskriminierung/Gleichbehandlung, Arbeitszeiten und Versammlungsrechten. Darüber hinaus betrachten diese Risikoanalysen Aspekte der Achtung der Menschenrechte wie die lokale Gewässer- und Luftverschmutzung, das Recht auf Privatsphäre, Rechte von (sexuellen) Minderheiten, Zwangsarbeit, Sklaverei, Frauenrechte, Kinderarbeit und Gewaltausübung durch Sicherheitskräfte. Damit sind die ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte betroffener Gemeinschaften abgedeckt.
Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 hat thyssenkrupp ein interdisziplinäres SCA-Risikomanagementsystem genutzt. Weitere Details finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-1. Eine IT-gestützte Analyse der im vorherigen Absatz genannten abstrakten ESG-Risikopositionen aller relevanten Lieferanten verschafft uns Transparenz über mögliche branchen- und regionsspezifische ESG-Risiken. Auf Basis dieser Erkenntnisse haben wir im Einzelfall und nach Ermessen der direkt mit potenziell risikobehafteten Lieferanten in Kontakt stehenden Geschäftseinheiten lieferantenbezogene Präventionsmaßnahmen durchgeführt, um eventuelle ESG-Risiken zu reduzieren. Siehe hierzu die Ausführungen über den standardisierten Maßnahmenkatalog im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-4.
Bei der Feststellung einer eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Verletzung einer menschenrechtlichen oder einer umweltbezogenen Pflicht durch einen Lieferanten richten wir unsere Aufmerksamkeit auf die notwendigen Abhilfemaßnahmen. Weitere Details hierzu können dem Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-4 entnommen werden. In der Risikoanalyse werden die abstrakten lieferantenbezogenen Risiken laufend angepasst. Grundlage dafür ist die Art der Verstöße und der Umsetzungsstatus der getroffenen Maßnahmen.
Die Ergebnisse der Risikoanalyse fließen bereits bei der Auswahl der Lieferanten und im Vorfeld der Begründung einer Geschäftsbeziehung in unsere Lieferantenqualifizierungsprozesse ein. Weitere Details finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-4. Damit können wir unmittelbaren Einfluss nehmen auf mögliche umwelt-, menschenrechts- oder arbeitssicherheitsrelevante Auswirkungen der Aktivitäten unserer Lieferanten.
Durch diese Strategie einer aktiven Zusammenarbeit und Kommunikation mit unseren Lieferanten streben wir stabile geschäftliche Beziehungen an.
G1-3 - Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Das Compliance-Programm von thyssenkrupp ist insbesondere auch auf die Vermeidung von Korruption und Bestechung ausgerichtet. Unser Anspruch ist, dass unser geschäftlicher Erfolg ausschließlich auf der Qualität unserer Produkte und Services beruht. Korruptes Verhalten und Bestechung lehnen wir ausdrücklich ab. Insofern haben wir auch den UN Global Compact unterzeichnet und berücksichtigen internationale Regelungen zur Antikorruption, darunter die UN Convention against Corruption (UNCAC). Unser Compliance-Programm umfasst auch für die Bereiche Korruption und Bestechung vielfältige Elemente wie verbindliche Richtlinien, Schulungen, Kommunikationsmaßnahmen und individuelle Beratung.
Um Fehlverhalten erkennen und untersuchen zu können, hat der Vorstand der thyssenkrupp AG die Abteilung Legal & Compliance Investigations (kurz: Compliance Investigations) beauftragt, Hinweisen und Vorwürfen im Hinblick auf mögliches Compliance-bezogenes Fehlverhalten nachzugehen. Compliance Investigations berichtet an den Chief Compliance Officer, dieser an den Vorstandsvorsitzenden. Die Abteilung führt sowohl regelmäßige, anlassunabhängige Audits als auch anlassbezogene Untersuchungen durch - insbesondere im Zusammenhang mit den Compliance-Kernthemen Kartellrecht, Antikorruption, Geldwäsche, Data Compliance und Außenwirtschaftsrecht. Das Ziel ist, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems zu überprüfen.
Hinweise auf Verstöße können über verschiedene Kanäle, darunter ein elektronisches und öffentlich zugängliches Hinweisgebersystem, Hotlines, E-Mail oder persönliche Compliance-Ansprechpartner gemeldet werden - soweit rechtlich zulässig, auch anonym. Alle Hinweise sind vertraulich zu behandeln. Hinweisgeber werden vor möglichen Nachteilen geschützt. Im Falle festgestellter Verstöße werden Maßnahmen eingeleitet und deren Umsetzung überwacht. Zudem besteht ein enger Austausch mit den Compliance-Verantwortlichen der Konzernsegmente, insbesondere bei behördlichen Verfahren. Informationen über laufende oder abgeschlossene Verfahren werden zentral gesammelt, für die interne Quartals- und Jahresberichterstattung aufbereitet und anschließend berichtet.
Neue verbindliche Compliance-Richtlinien (Policies, Group Regulations und Group Operating Instructions) sowie Supporting Documents und Aktualisierungen werden insbesondere den jeweiligen Compliance-Managern der thyssenkrupp Unternehmen zur Kenntnis gebracht und im tk documentdesk, einer konzernweiten IT-Plattform, zentral zur Verfügung gestellt. Dezentral liegt die Umsetzung und Bekanntmachung der Compliance-Richtlinien in der Verantwortung der Compliance-Manager. Die Implementierung der Compliance-Richtlinien ist im jährlichen IKS-Prozess zu bestätigen. Unsere Compliance-Richtlinien sind überdies Bestandteil von Compliance-E-Learnings, in denen die Teilnehmenden die Kenntnis der Richtlinien bestätigen.
Der E-Learning-Kurs Compliance@thyssenkrupp vermittelt grundsätzliches Basiswissen zum thyssenkrupp Code of Conduct und zu Compliance einschließlich Antikorruption im Konzern sowie Informationen zu unserem Hinweisgebersystem inklusive Ansprechpartnern für Hinweisgeber. Der Kurs wird automatisiert allen Mitarbeitern mit E-Mail-Adresse zugewiesen. Darüber hinaus steht ein spezifisches E-Learning zu Antikorruption zur Verfügung, das risikoorientiert Anwendung findet. Hier werden Inhalte wie Interessenkonflikte, Umgang mit Amtsträgern, Angemessenheit von Einladungen, Geschenken, Delegationsreisen und Spenden sowie allgemeine Korruptionsrisiken vermittelt und das erlangte Wissen durch einen Abschlusstest überprüft. Unsere E-Learning-Kurse werden zielgruppen- und risikoorientiert ergänzt durch Präsenzschulungen. Diese vermitteln ebenfalls Lerninhalte aus dem Bereich Antikorruption, zum Beispiel zum Umgang mit Business Partnern, Interessenkonflikten, Spenden und Sponsoring, Einladungen und Geschenken. Aktuelle Zahlen zu den Schulungen finden sich im Abschnitt "Compliance".
Mitglieder von Vorständen, Geschäftsführungen oder anderen Leitungsorganen sowie thyssenkrupp Mitarbeiter, die in Aufsichtsräte oder vergleichbare Aufsichtsgremien anderer thyssenkrupp Konzernunternehmen oder -beteiligungen entsandt werden, sind in das verpflichtende Schulungsprogramm zur Verhinderung von Korruption und Bestechung eingebunden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG wurden im Berichtsjahr anhand einer schriftlichen Unterlage zu Antikorruption und Bestechung unterwiesen.
In Bezug auf Korruption und Bestechung sind unter Risikoaspekten insbesondere Beschäftigte mit Einkaufs- oder Vertriebsaufgaben bzw. mit direktem oder indirektem Einfluss auf entsprechende Prozesse, Mitarbeiter in administrativen Funktionen mit externem Kontakt - insbesondere zu Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder Behörden -, Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder, leitende Angestellte, Führungskräfte mit Personalverantwortung und Teilnehmende an Branchen- oder Verbandsveranstaltungen relevant. Rund 90 % dieser Mitarbeiter wurden in den vergangenen drei Jahren im Rahmen eines E-Learnings oder in Präsenz geschult.
Kennzahlen und Ziele
G1-4 - Korruptions- oder Bestechungsfälle
Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 gab es keine Vorfälle von Korruption oder Bestechung, die zu einer Verurteilung des Unternehmens oder zu einer Geldstrafe für das Unternehmen geführt haben.
G1-5 - Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Die politische Interessenvertretung übernimmt bei der thyssenkrupp AG die Konzernfunktion Communications, die dem Vorstandsvorsitzenden der thyssenkrupp AG direkt unterstellt ist. Die Verantwortlichkeit für die politische Interessenvertretung liegt demnach im CEO-Ressort der thyssenkrupp AG.
Wesentliche Grundsätze und Regeln für die politische Interessenvertretung sind in unserem Code of Conduct festgehalten. Darüber hinaus verfügt thyssenkrupp über eine Konzernrichtlinie, die sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf unser politisches Engagement und unsere Kontaktpunkte regelt. Dies betrifft insbesondere folgende Aktivitäten:
| ― | Politisches Engagement und Lobbyarbeit |
| ― | Einzelmitgliedschaften (nicht privat) in Verbandsvorständen, Arbeitsgruppen und Initiativen zu politischen Themen für thyssenkrupp, beispielsweise Berufsverbände |
| ― | Verfassen von Positionspapieren in den oben genannten Verbänden, Arbeitsgruppen und Initiativen |
| ― | Kontakte zu und Begegnungen mit Politikern, Entscheidungs- und Amtsträgern, Besuche von und bei sowie Treffen mit diesen Personen |
| ― | Teilnahme an Wirtschaftsdelegationen bei Staatsbesuchen |
| ― | Veröffentlichung politisch relevanter Inhalte |
In dieser Konzernrichtlinie ist auch beschrieben, dass das politische Engagement koordiniert, offen und transparent sein soll und dass regulatorische und ethische Standards einzuhalten sind. Darüber hinaus beschreibt die Konzernrichtlinie das grundsätzliche Ziel der politischen Aktivitäten: Mit dem politischen Engagement und der Lobbyarbeit verfolgt thyssenkrupp das Ziel, seine Interessen in den Willensbildungsprozess politischer Vertreter einzubringen, um eigene unternehmerische Bestrebungen durchzusetzen. Derzeit nimmt die Konzernrichtlinie keinen expliziten Bezug auf die Auswirkungen und Chancen, die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für das Themenfeld "Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten" ermittelt wurden.
thyssenkrupp hat sich darüber hinaus in seinem Code of Conduct dazu verpflichtet, keine direkten oder indirekten finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen an politische Parteien, parteinahe oder parteiähnliche Organisationen, Mandatsträger oder an Kandidaten für politische Ämter zu leisten. Der Code of Conduct gilt für alle Unternehmen, Mitarbeiter, Führungskräfte sowie Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder von thyssenkrupp. Unser Ziel ist es, dass die politische Interessenvertretung von thyssenkrupp den Grundsätzen der Integrität und Professionalität folgt und eine unlautere Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung unterbleibt. Darüber hinaus hatte kein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied der thyssenkrupp AG in den zwei Jahren vor der Ernennung in die jeweilige Funktion eine vergleichbare Rolle in der öffentlichen Verwaltung oder in Regulierungsbehörden inne.
Die thyssenkrupp AG ist sowohl im Lobbyregister des Deutschen Bundestags (Registernummer: R001468) als auch im Transparenzregister der Europäischen Union (REG-Nummer: 991340152782-87) eingetragen. Darüber hinaus haben einzelne Tochtergesellschaften von thyssenkrupp eigene Einträge im deutschen bzw. europäischen Register:
| ― | thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH (527995398085-85) |
| ― | thyssenkrupp Marine Systems GmbH (R003238) |
| ― | thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA (R003302 und 326446553312-61) |
| ― | thyssenkrupp Polysius GmbH (R006215) |
| ― | thyssenkrupp Steel Europe AG (R001828 und 456211534646-58) |
| ― | thyssenkrupp Uhde GmbH (R006245) |
Inhaltliche Schwerpunkte der politischen Interessenvertretung
Mit der politischen Interessenvertretung möchte thyssenkrupp Partner und Ratgeber der Politik sein und gemeinsam mit der Politik die grüne Transformation der Industrie ermöglichen, deren Wettbewerbsfähigkeit stärken und weitere wichtige industriepolitische Themen, etwa die strategische Autonomie Deutschlands und Europas, vorantreiben. Wir wollen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen aktiv mitgestalten. Ein auf Dauer angelegter und regelmäßiger Austausch mit den politischen Stakeholdern ist dafür unerlässlich. Folgende Themen stehen für thyssenkrupp im Fokus:
Grüne Transformation - Damit die grüne Transformation gelingt, ist unseres Erachtens eine möglichst breite Förderung von Technologien und Verfahren notwendig. Dies gilt insbesondere für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft - ist dieser vollzogen, wird eine umfassende Dekarbonisierung von Industrieverfahren und Energieversorgung möglich. Auf dem Weg hin zu einer grünen Wasserstoffwirtschaft setzt sich thyssenkrupp während einer Übergangsphase auch für die Nutzung von blauem Wasserstoff ein. Aus Sicht von thyssenkrupp sollten Verfahren wie Carbon Capture and Storage (CCS) genutzt werden dürfen, um Industrieverfahren so bald wie möglich zu dekarbonisieren. thyssenkrupp engagiert sich zudem für die Schaffung von grünen Leitmärkten, in denen der Einsatz klimafreundlicher Grundstoffe - also Materialien, deren Herstellung mit geringeren CO2 -Emissionen verbunden ist - gezielt durch geeignete politische Rahmenbedingungen gestärkt wird.
Sichere Energieversorgung - Die Absicherung langfristig stabiler und wettbewerbsfähiger Energiepreise in Deutschland und Europa ist für thyssenkrupp von entscheidender Bedeutung. Das gilt sowohl für den Preis von Strom, der durch die zunehmende Elektrifizierung noch wichtiger werden wird, als auch für den Preis von grünem Wasserstoff, der für die grüne Transformation erforderlich ist.
Handelsschutzmaßnahmen - Die Zahl der niedrigpreisigen Importe aus dem EU-Ausland hat in den vergangenen Jahren insbesondere in der Stahlindustrie stark zugenommen. Daher setzt sich thyssenkrupp für einen effektiven Handelsschutz ein: Bestehende WTO- und EU-rechtliche Handlungsspielräume müssen stärker genutzt und neue Instrumente zum Schutz vor Billigimporten aus Staaten mit Überkapazitäten (Zollregime) etabliert werden. Darüber hinaus setzt sich thyssenkrupp für einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz ein und fordert beispielsweise Anpassungen beim CO2 -Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), etwa die Erweiterung des CBAM-Anwendungsbereichs auf stahlintensive weiterverarbeitete Produkte.
Strategische Autonomie - In Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen wird es immer wichtiger, grundlegende technische Fähigkeiten und Produktionskapazitäten in Europa zu halten. Zu den aus Sicht von thyssenkrupp strategisch wichtigen Industrien gehören beispielsweise der Anlagenbau, Marinewerften und die Stahlherstellung. Durch den Erhalt dieser Kompetenzen in Deutschland und Europa können Wertschöpfungsketten besser geschützt werden. thyssenkrupp wirbt für resiliente, diversifizierte Lieferketten, die Förderung einer starken europäischen Industrie und den Erhalt technischer und industrieller Kompetenzen ("Buy European").
Maßnahmen im Rahmen der politischen Interessenvertretung
Die grüne Transformation unserer Wirtschaft zählt zu den größten Herausforderungen und zugleich zu den größten Chancen für Deutschland und Europa. Koordinierte Lösungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass Deutschland und Europa attraktive und wettbewerbsfähige Wirtschaftsstandorte bleiben. Vor diesem Hintergrund wird das unternehmerische Handeln von thyssenkrupp von politischen Entscheidungen und Regulierungen mitbestimmt. Da neben der Zementindustrie ein Großteil der Emissionen mit der Stahlproduktion von thyssenkrupp zusammenhängt, konzentrieren sich die wichtigsten und wirkungsvollsten Hebel zur Dekarbonisierung in erster Linie - wenn auch nicht ausschließlich - auf die politischen Rahmenbedingungen, die den ökologischen Wandel der Stahlproduktion betreffen. Die politische Interessenvertretung bei thyssenkrupp - im Hinblick auf die potentiellen positiven Auswirkungen und Chancen zum direkten Dialog mit politischen Entscheidungsträgern sowie zur Mitgestaltung des regulatorischen Umfelds - wird daher zu einem Großteil von Steel Europe ausgeführt.
Vor diesem Hintergrund steht thyssenkrupp in regelmäßigem Dialog mit verschiedenen Interessensgruppen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, um Empfehlungen auszusprechen, wie die grüne Transformation gelingen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und der europäischen Industrie langfristig aufrechterhalten werden kann. In diesem Zusammenhang adressiert thyssenkrupp regelmäßig konkrete Regelungsvorhaben - insbesondere zu den Themen Klimaschutz, Energie und Wasserstoff - auf nationaler und europäischer Ebene. Eine Übersicht dieser Regelungsvorhaben veröffentlichen die im Lobbyregister eingetragenen thyssenkrupp Gesellschaften regelmäßig. Dort werden auch die Verbandsmitgliedschaften sowie die gemeldeten finanziellen Aufwendungen (beispielsweise Personalkosten, Infrastrukturkosten, Repräsentationskosten) für die politische Interessenvertretung aufgeführt und beschrieben. Mit Blick auf das kommende Geschäftsjahr wird von einem ähnlichen finanziellen Aufwand ausgegangen wie 2024/2025.
G1-6 - Zahlungspraktiken
Die Allgemeinen Beschaffungsbedingungen von thyssenkrupp Gesellschaften umfassen auch Standardzahlungsbedingungen. Der Begriff "Standardzahlungsbedingungen" bezeichnet die dort angegebene Zahlungsfrist; sie wird von den einzelnen Gesellschaften festgelegt. Eine Unterscheidung nach Lieferantenkategorie existiert hierbei nicht. In der Regel liegt die Zahlungsfrist zwischen 60 und 90 Tagen. Abweichend davon beträgt sie an einigen europäischen Standorten nur 30 Tage, während sie in bestimmten Fernost-Standorten bei den Segmenten Decarbon Technologies und Automotive Technology in Ausnahmefällen bis zu 180 Tage beträgt. Einige kleinere Konzernunternehmen verwenden keine Standardzahlungsbedingungen, sondern treffen mit ihren Lieferanten individuelle Vereinbarungen über die Bezahlung ihrer Produkte oder Dienstleistungen.
Die gesetzlich verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte ermitteln wir, indem wir die verfügbaren Informationen aus den einzelnen ERP-Systemen innerhalb der rechtlich selbstständigen Einheiten des Konzerns auswerten. Ungefähr 96 % der Ausgaben von thyssenkrupp sind in der berichtenden Kennzahl berücksichtigt, während die ERP-Systeme der restlichen 4 % keine Auswertungsmöglichkeit boten. Wir haben keine Anhaltspunkte identifiziert, dass die Ausgaben, die bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden konnten, systematisch von den berücksichtigten Ausgaben abweichen. Die verbleibenden 4 % werden daher auf den Wert geschätzt, der für die 96 % ermittelt wurde.
Die durchschnittliche Zeit zwischen Beginn der Zahlungsfrist und tatsächlicher Zahlung betrug im Berichtsjahr 35 Tage; 75% der getätigten Zahlungen lagen innerhalb der Standardzahlungsziele. Im Falle individueller Zahlungszielvereinbarungen außerhalb der Standardzahlungsziele wurde der Zahlungsvorgang als außerhalb der Standardzahlungsziele gewertet, auch wenn die individuellen Vereinbarungen eingehalten wurden. Verspätete Zahlungen können prozessual bedingt sein, wenn aufgrund wöchentlicher Zahlungsläufe marginale Verspätungen entstehen.
Zum Stichtag 30. September 2025 waren keine Gerichtsverfahren von Lieferanten wegen Zahlungsverzug anhängig.
Nachtragsbericht
Die zwischen dem Stichtag des Konzernabschlusses (30. September 2025) und der Freigabe des Berichts zur Veröffentlichung (26. November 2025) eingetretenen berichtspflichtigen Ereignisse sind unter Anhang-Nr. 35 im Konzernabschluss dargestellt.
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Gesamtjahresprognose 2025 / 2026
Die Gesamtjahresprognose 2025 / 2026 basiert auf der aktuellen Zusammensetzung des Konzerns. Die Prognose unterstellt keine Effekte aus etwaigen Portfoliomaßnahmen. Zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die der Prognose zugrunde liegen, vgl. Abschnitt "Makro- und Branchenumfeld" im Kapitel "Wirtschaftsbericht". Bzgl. der entsprechenden Chancen und Risiken vgl. den anschließenden "Chancen- und Risikobericht".
Insgesamt bleibt die Abschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung herausfordernd. Dies gilt für die makroökonomische Dynamik im Allgemeinen sowie für die für thyssenkrupp relevanten Märkte Stahl, Auto, Werkstoffe sowie grüne Technologien. Gleichzeitig ist angesichts unterschiedlicher geopolitischer Krisen und Anfälligkeiten, beispielsweise infolge der Zollpolitik der USA sowie den Reaktionen anderer Volkswirtschaften, weiterhin von hoher makroökonomischer Volatilität auszugehen. Dies kann dazu führen, dass die jeweiligen Entwicklungen unserer Kernsteuerungsgrößen entsprechenden Schwankungen unterliegen. In Anbetracht der zum Zeitpunkt der Prognose erwarteten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zugrundeliegenden Annahmen halten wir folgenden Blick auf das Geschäftsjahr 2025/2026 für angemessen.
ERWARTUNGEN DER SEGMENTE UND DES KONZERNS
| Geschäftsjahr 2024 / 2025 | Prognose Geschäftsjahr 2025 / 2026 | |||
|---|---|---|---|---|
| Automotive Technology | Umsatz | Mio € | 7.035 | -5 % bis -2 % gegenüber Vorjahr |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | 187 | Zwischen 225 und 325 Mio € | |
| Decarbon Technologies | Umsatz | Mio € | 3.481 | -6 % bis -3 % gegenüber Vorjahr |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | 71 | Zwischen 0 und 100 Mio € | |
| Materials Services | Umsatz | Mio € | 11.432 | +1 % bis +4 % gegenüber Vorjahr |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | 132 | Zwischen 125 und 225 Mio € | |
| Steel Europe | Umsatz | Mio € | 9.791 | 0 % bis +3 % gegenüber Vorjahr |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | 337 | Zwischen 225 und 325 Mio € | |
| Marine Systems | Umsatz | Mio € | 2.187 | -1 % bis +2 % gegenüber Vorjahr |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | 127 | Zwischen 100 und 150 Mio € | |
| Konzern | Umsatz | Mio € | 32.837 | -2 % bis +1 % gegenüber Vorjahr |
| Bereinigtes EBIT | Mio € | 640 | Zwischen 500 und 900 Mio € | |
| Investitionen1) | Mio € | 1.461 | Zwischen 1.400 und 1.600 Mio € | |
| Free Cashflow vor M&A1) | Mio € | 363 | Zwischen -600 und -300 Mio €; inkl. rund 350 Mio € Auszahlungen für Restrukturierungen | |
| Jahresüberschuss | Mio € | 532 | Zwischen -800 und -400 Mio € | |
| tkVA | Mio € | -1.167 | Zwischen -1.200 und -1.600 Mio € | |
| ROCE | % | 0,7 % | Zwischen -4 % und 0 % |
1) Siehe Abschnitt "Unternehmenssteuerung" im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" für angepasste Kennzahlendefinition für Free Cashflow vor M&A ab dem Geschäftsjahr 2025 / 2026
| ― | Der Umsatz wird voraussichtlich in einer Spanne zwischen -2 % und +1 % gegenüber dem Vorjahr liegen. Hierbei stehen insbesondere erwartete nachfrageinduzierte Steigerungen bei Materials Services und Steel Europe entsprechenden Rückgängen bei Automotive Technology und Decarbon Technologies gegenüber. |
| ― | Für das Bereinigte EBIT erwarten wir einen Wert zwischen 500 und 900 Mio €. Die Erreichung dieses Korridors wird insbesondere auch unterstützt durch Effekte aus Restrukturierungen sowie Maßnahmen im Rahmen des Performance-Programms APEX, welches dem anhaltend herausfordernden Marktumfeld begegnet und die operative Leistungsfähigkeit nachhaltig steigert. |
| ― | Die Investitionen werden voraussichtlich zwischen 1.400 und 1.600 Mio € liegen. Hierin enthalten sind gegenüber dem Vorjahr erhöhte, den Erhalt von Fördermitteln berücksichtigende Netto-Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der Direktreduktionsanlage bei Steel Europe. Darüber hinaus sind Investitionen für gezielte Wachstumsinitiativen in den weiteren Segmenten geplant. Die Freigabe der Investitionen wird restriktiv und in Abhängigkeit der Entwicklung der Geschäfte sowie des Konzerns erfolgen. |
| ― | Für den Free Cashflow vor M&A erwarten wir einen Wert zwischen -600 und -300 Mio €. Hierin enthalten sind rund 350 Mio € Auszahlungen für Restrukturierungen, insbesondere bei Automotive Technology und Steel Europe. Zusätzlich hat das Zahlungsprofil in den Projektgeschäften (im Wesentlichen Anzahlungen bei Marine Systems) maßgeblichen Einfluss auf die prognostizierte Entwicklung. |
| ― | Beim Jahresüberschuss erwarten wir einen Wert zwischen -800 und -400 Mio €. Hierin enthalten ist die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen, insbesondere bei Steel Europe. Damit einhergehend wird der tkVA voraussichtlich in der Spanne zwischen -1.200 und -1.600 Mio € sowie der ROCE zwischen -4 % und 0 % liegen. |
Die Entwicklung unserer Kernsteuerungsgrößen werden wir - auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit - bei der Erarbeitung unseres Dividendenvorschlags an die Hauptversammlung einbeziehen.
Chancen- und Risikobericht
Chancen
Unter Chancen verstehen wir bei thyssenkrupp eine mögliche positive Abweichung von der Prognose oder einem anderen Ziel aufgrund künftiger Ereignisse oder Entwicklungen. Das Chancenmanagement umfasst alle Maßnahmen eines systematischen und transparenten Umgangs mit Chancen. Durch die Verknüpfung mit den Strategie-, Planungs- und Berichtsprozessen ist das Chancenmanagement ein wichtiger Bestandteil der strategischen und wertorientierten Unternehmensführung.
Chancenmanagement-Prozess
Im jährlichen Planungsprozess beschreiben die Segmente unter anderem Bandbreiten für ihre Ergebnis- und Liquiditätsziele (Bereinigtes EBIT, Free Cashflow vor M&A) im Planungszeitraum und berücksichtigen somit die Chancen und Risiken ihrer Geschäfte. Bei ihrer Einschätzung spielen unter anderem Markt- und Technologietrends eine Rolle, deren Relevanz teilweise weit über den Prognosezeitraum hinausreicht. In der unterjährigen, monatlichen Berichterstattung stellen die Segmente ihre Hochrechnungen für das Ergebnis und die Liquidität sowie die korrespondierenden Chancen und Risiken im laufenden Geschäftsjahr jeweils aktualisiert dar. Wie diese Elemente in die Standardberichterstattung eingebettet sind, können Sie der Grafik "Chancen- und Risikoreporting bei thyssenkrupp" im Abschnitt "Risiken" entnehmen.
In das Management unserer Chancen sind alle relevanten Entscheidungsträger eingebunden - vom Vorstand der thyssenkrupp AG über die Vorstände der Segmente und die Geschäftsführungen der Unternehmen bis hin zu Verantwortlichen und Projektleitern mit Marktverantwortung vor Ort. Durch diese strukturierte Einbindung einer Vielzahl von Experten in die Entscheidungsfindung innerhalb des Konzerns sollen Chancen zuverlässig erkannt und systematisch genutzt werden.
Chancen des Konzerns
Chancen für thyssenkrupp ergeben sich im Wesentlichen, wenn wir die strategische Neuausrichtung weiter vorantreiben und das Zukunftsmodell für die Ausrichtung des Gesamtkonzerns durch eine schrittweise Verselbstständigung aller Geschäftsbereiche und die Öffnung für die Beteiligung Dritter konsequent umsetzen. Wir sind davon überzeugt, dass die Segmente in einer eigenständigen Aufstellung - mit dem Vorteil eines eigenen Kapitalmarktzugangs und der Möglichkeit einer Beteiligung Dritter - ihr volles Wertschöpfungspotenzial entfalten und mehr Optionen für Investitionen, die (Weiter-)Entwicklung von Märkten und weiteres Wachstum nutzen können.
Im Mittelpunkt unserer strategischen Ausrichtung steht die Nutzung von Chancen zentraler Zukunftsthemen, die mittel- bis langfristig ein erhebliches Wachstumspotenzial bieten. Dabei spielen Umweltthemen eine maßgebliche Rolle. Auf dem Weg zur Klimaneutralität sind Wasserstofftechnologien, grüne Chemikalien, erneuerbare Energien, Elektromobilität und nachhaltige Lieferketten relevante Handlungsfelder. Wir begreifen Nachhaltigkeit als Chance für eine noch engere Zusammenarbeit mit unseren Kunden und für weitere Innovationen.
Neben den Produkten und Lösungen, deren Entwicklung wir für unsere Kunden und Partner vorantreiben, arbeiten wir parallel an der Dekarbonisierungsstrategie unseres Konzerns. Beispielsweise streben wir mit der im Bau befindlichen wasserstofffähigen Direktreduktionsanlage bei Steel Europe an, ein wichtiger Akteur in der europäischen Wasserstoffwirtschaft zu werden und Duisburg zu einem zentralen Standort für die Wasserstoffinfrastruktur zu machen.
In der im Oktober 2024 gestarteten zweiten Phase des Performance-Programms APEX sehen wir weitere Chancen für thyssenkrupp aus strukturellen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, aus Geschäftsmodelloptimierungen und Marktanpassungen sowie aus der konsequenten Umsetzung notwendiger Restrukturierungen.
Allen Geschäften bieten sich darüber hinaus operative Chancen in ihren spezifischen Märkten:
Die zukünftige Geschäftsentwicklung bei Automotive Technology ist wesentlich von der Entwicklung der individuellen Mobilität bestimmt. Im Zuge der gegenwärtigen Transformation der Automobilbranche werden Größe und Innovationskraft zunehmend zu wesentlichen Erfolgsfaktoren im Wettbewerb. Hier erwarten wir aufgrund des gebuchten Neugeschäfts eine annährend stabile Nachfrage nach unseren Produkten und Technologien und sehen bei größerer Nachfrage weitere Chancen.
Das Ziel bei Decarbon Technologies ist, zum grünen Wandel der Industrie beizutragen und diesen durch technologische Entwicklungen mitzugestalten. Hierzu entwickeln wir Technologien, mit denen sich die im jeweiligen Produktionsprozess entstehenden Treibhausgase wesentlich verringern lassen, und sehen Chancen, unsere Position als Partner für Planung, Entwicklung und Service rund um industrielle Anlagen und Systeme zu sichern und weiter auszubauen.
Für Materials Services eröffnen sich aufgrund der wachsenden Kundenanforderungen, beispielsweise im Hinblick auf flexiblere und resilientere Lieferketten, vielfältige Chancen. Dank des weltweiten Marktzugangs sowie des umfassenden Branchen- und Prozess-Know-hows sind wir davon überzeugt, dass wir von der Beschaffung über die Anarbeitung bis hin zum Lieferketten-Management über ein hohes Maß an Flexibilität und Handlungsspielräumen verfügen, um auch komplexe Warenströme intelligent und ressourcenschonend managen zu können.
Die strategische Neuausrichtung bei Steel Europe setzt auf ein industrielles Konzept mit reduziertem Betriebspunkt und profitablen Produkten in Zukunftsmärkten, z. B. im Bereich der elektrischen Antriebstechnologie oder bei der Transformation des Energiesystems, sowie auf eine klimaschonendere Produktion. Die im Zuge der Umsetzung der Neuausrichtung getätigten Investitionen, insbesondere am Standort Duisburg, bilden das Rückgrat dieser Transformation. Sie eröffnen uns weitere Chancen in Form einer hochpräzisen, flexiblen und effizienten Produktion von Premiumstählen, insbesondere für Anwendungen in der Elektromobilität und der Energiewende.
Marine Systems sieht angesichts des gegenüber dem Vorjahr deutlich angewachsenen Auftragsbestands Chancen durch eine weitere Stärkung seiner Markt- und Wettbewerbsposition. Das Segment will nach der erfolgten Abspaltung eines Minderheitenanteils von TKMS gute Voraussetzungen für weiteres Wachstum im maritimen Verteidigungsmarkt schaffen. Für die Absicherung und Abarbeitung der guten Auftragslage ist die Integration des Standorts Wismar von besonderer Bedeutung und bietet neue Chancen.
Des Weiteren können sich in allen Geschäften Chancen durch den verstärkten Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) ergeben, die heute noch nicht abschließend einschätzbar sind. Denkbar sind beispielsweise eine bessere Bedienung spezifischer Kundenanforderungen oder optimierte Logistik- und Produktionsprozesse.
Wenn sich die konjunkturellen und regulatorischen Rahmenbedingungen besser als geplant entwickeln und unsere Geschäfte ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern, sehen wir in allen Segmenten Chancen, die Steuerungsgrößen gegenüber der Prognose moderat zu übertreffen. Grundlage dafür sind weitere Investitionen, neue Produkte und eine zunehmende Digitalisierung an allen Standorten.
Weitere Einzelheiten zu unserer Unternehmensstrategie und unseren weltweiten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie den damit verbundenen Chancen finden Sie im Kapitel "Grundlagen des Konzerns", Abschnitte "Ziele & Strategie" sowie "Technologie & Innovationen".
Bei unseren Initiativen und Entwicklungsprojekten berücksichtigen wir immer auch die finanziellen Handlungsmöglichkeiten des Konzerns. Ungünstige konjunkturelle Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass wir bestehende Chancen nicht unmittelbar oder nicht in vollem Umfang nutzen können. Informationen hierzu und zu anderen Risiken finden Sie im folgenden Abschnitt "Risiken".
Risiken
Unter Risiken verstehen wir bei thyssenkrupp eine mögliche negative Prognose- bzw. andere Zielabweichung aufgrund künftiger Ereignisse oder Entwicklungen. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche negative Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte wie Umwelt- und Klimaschutz. Risikomanagement umfasst alle Maßnahmen eines systematischen und transparenten Umgangs mit Risiken. Es ist wegen seiner Verknüpfung mit den Planungs- und Berichtsprozessen im Controlling ein wichtiger Bestandteil der wertorientierten Unternehmensführung und geht über die gesetzlich geforderte Risikofrüherkennung hinaus. Ein effizientes, vorausschauendes Risikomanagement dient somit auch den Interessen unserer Kapitalgeber und anderer Stakeholder.
Gesamtaussage des Vorstands: Keine bestandsgefährdenden Risiken bei thyssenkrupp
Unser Risikomanagement trägt mit seinen strukturierten Prozessen zu einer effizienten Steuerung der Gesamtrisiken im Konzern bei. Aus heutiger Sicht liegen unverändert keine Risiken vor, die den Bestand des Unternehmens gefährden. Diese Aussage wird gestützt durch eine Risikotragfähigkeitsanalyse auf Konzernebene.
Risikostrategie und Risikopolitik
Unsere Risikostrategie ist darauf ausgerichtet, den Bestand von thyssenkrupp langfristig zu sichern und den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Bestandsgefährdende Risiken sind daher grundsätzlich zu vermeiden.
In unserer übergeordneten Governance, Risk and Compliance Policy (GRC-Policy) haben wir die Grundlagen für die Unternehmensführung und die Risikosteuerung bei thyssenkrupp als gesamthaften Rahmen definiert. Allgemeingültige risikopolitische Grundsätze des Konzerns als Rahmenbedingungen für die Erfüllung der Anforderungen an ein ordnungsgemäßes, unternehmensweit einheitliches und aktives Risikomanagement sind in der Konzernrichtlinie "Risk und Internal Control" weiter ausgestaltet und beschrieben. Zu den in den Grundsätzen verankerten Zielen des Risikomanagements bei thyssenkrupp gehört, das Risikobewusstsein in allen Konzernunternehmen zu erhöhen und eine wertorientierte Risikokultur zu etablieren. Dafür bereiten wir Risiken und Chancen transparent auf und beziehen sie systematisch in unternehmerische Entscheidungen ein.
Risikomanagement-Prozess
Wir richten das Risikomanagementsystem von thyssenkrupp am international anerkannten COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission)-Modell aus, verzahnen es mit unserem internen Kontrollsystem sowie mit anderen Managementsystemen und entwickeln es bei neuen Anforderungen kontinuierlich weiter. Das Zusammenspiel der einzelnen Governance-Systeme bei thyssenkrupp gemäß unserer GRC-Policy können Sie dem Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" entnehmen. Details zu einzelnen Verantwortlichkeiten im Risikomanagement-Prozess sowie weitere Vorgaben haben wir in der Konzernrichtlinie "Risk und Internal Control" einheitlich und verbindlich definiert.
Die verschiedenen Risikomanagement-Instrumente sind so ausgestaltet, dass die Teilprozesse in einen kontinuierlichen Risikomanagement-Kreislauf integriert und alle Risikoverantwortlichen angemessen in den Prozess eingebunden sind. Unsere Methoden und Werkzeuge für die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken sowie die Risikoberichterstattung haben wir im gesamten Konzern implementiert; wir entwickeln sie im Falle neuer Anforderungen fortlaufend weiter.
Neue Anforderungen an das Risikomanagement aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) berücksichtigen wir, indem wir unseren nach Risikoursachen, -kategorien und -effekten gegliederten Risikokatalog um die relevanten Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance erweitert haben. Die Ergebnisse der Risikoinventur fließen in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein. Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden im Hinblick auf die Relevanz für die Risikoinventur untersucht und mit den Risikoverantwortlichen diskutiert.
Die organisatorische Verankerung des Risikomanagements im Controlling ermöglicht eine in die Planungs- und Berichtsprozesse integrierte ganzheitliche Ausgestaltung des Risikomanagementsystems. Die folgende Grafik skizziert unsere Ansätze:
CHANCEN- UND RISIKOREPORTING BEI THYSSENKRUPP

Risikoidentifikation
Die nicht in der monatlich aktualisierten Hochrechnung bzw. in der jährlichen Budgetplanung berücksichtigten operativen Chancen und Risiken sind Teil der Standardberichterstattung der Segmente. Die regelmäßige Diskussion über Chancen und Risiken in den etablierten Controlling-Gesprächen unter Einbindung des Finanzvorstands ist ein wesentliches Element der unterjährigen Geschäftssteuerung und der Unternehmensplanung, denn hier werden Bandbreiten für die Steuerungsgrößen Bereinigtes EBIT und Free Cashflow vor M&A bezogen auf das aktuelle bzw. das folgende Geschäftsjahr aufgezeigt.
Um relevante Ereignisrisiken strukturiert zu erfassen und die Risikoinventur durchzuführen, nutzen alle konsolidierten Einheiten weltweit eine einheitliche IT-Risikomanagement-Anwendung. Der Betrachtungszeitraum der Risikoinventur geht über den der Prognose hinaus und umfasst den gesamten dreijährigen operativen Planungszeitraum; dadurch ist eine Transparenz der dezentralen Risikoeinschätzungen über mehrere Jahre gegeben. Mit der prozessual sichergestellten regelmäßigen Erhebung und Aktualisierung der Risiken vor Ort stellen wir darüber hinaus sicher, dass das Risikobewusstsein bei thyssenkrupp flächendeckend auf einem hohen Niveau bleibt.
Auch Risiken, die in Form von Rückstellungen bereits bilanziell berücksichtigt wurden, sind Bestandteil standardisierter Analysen und der Berichterstattung im konzernweiten Risikomanagement.
Unser internes Kontrollsystem ist darauf ausgerichtet, prozessuale Risiken in den Geschäftsabläufen zu verringern. Näheres dazu finden Sie im übernächsten Abschnitt "Risikosteuerung".
Risikobewertung
Identifizierte Risiken werden nach zentralen Vorgaben einheitlich bewertet. Auf Basis von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen - gemessen an den Steuerungsgrößen Bereinigtes EBIT und Free Cashflow vor M&A im Planungszeitraum - leiten wir Risikoklassen ab. Sollten die Ergebnis- und die Liquiditätsperspektive bei einzelnen Risiken voneinander abweichen, fließt die jeweils höhere Bewertung in die Gesamt-Risikobewertung ein. Die wesentlichen Einzelrisiken bündeln wir auf Konzernebene zum Ende eines Geschäftsjahres in definierten Risikokategorien, auf die wir in den folgenden Abschnitten eingehen und die wir gemäß der folgenden Grafik in die Risikoklassen "hoch", "mittel" oder "gering" einordnen.
RISIKOKLASSEN BEI THYSSENKRUPP

Mögliche negative Auswirkungen unseres eigenen Handelns auf nichtfinanzielle Aspekte wie Umwelt- und Klimaschutz bewerten wir darüber hinaus auch qualitativ.
Risikosteuerung
Alle konsolidierten Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zur Steuerung der einzelnen Risiken zu formulieren sowie deren Umsetzung anschließend systematisch nachzuverfolgen und auf Wirksamkeit zu prüfen.
Die Risikodarstellung bei thyssenkrupp folgt der Nettomethode, das heißt, sie berücksichtigt bereits realisierte wirksame Maßnahmen der Risikosteuerung, die das Bruttorisiko reduzieren.
RISIKOSTEUERUNGSMASSNAHMEN BEI THYSSENKRUPP

Unser Ziel ist es, die Entstehung von nicht gewünschten Risiken zu verhindern, indem wir verbindlich vorgeben, unsere risikopolitischen Grundsätze anzuwenden und keine Geschäfte zu tätigen, die gegen Verhaltensgrundsätze und andere konzernweit relevante Richtlinien verstoßen. Für alle Konzernunternehmen gelten verbindliche Standards, damit die Risikoprävention stets ein angemessen hohes Niveau erreicht. Diese Standards werden von Experten aus allen Teilen des Konzerns entwickelt und bei Bedarf aktualisiert. Interne und externe Auditoren prüfen regelmäßig ihre Einhaltung.
Wir übertragen Risiken, wenn das finanzielle Risiko durch Maßnahmen wie den Abschluss von Versicherungen minimiert werden kann. Der Risikotransfer auf Versicherungen ist zentral bei der thyssenkrupp AG angesiedelt. Umfang und Gestaltung des Versicherungsschutzes leiten sich aus strukturierten Risikobewertungen ab.
Wir reduzieren Risiken, indem wir geeignete Maßnahmen zielgerichtet umsetzen und beispielsweise auch unser internes Kontrollsystem stetig verbessern. Näheres können Sie dem folgenden Abschnitt entnehmen.
Internes Kontrollsystem
Das interne Kontrollsystem als Gesamtheit aller systematisch definierten Kontrollen und Überwachungsaktivitäten hat in Anlehnung an das entsprechende COSO-Rahmenwerk das Ziel, die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Zuverlässigkeit der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sowie die Übereinstimmung aller Aktivitäten mit Gesetzen und Richtlinien zu gewährleisten. Ein effektives und effizientes internes Kontrollsystem ist entscheidend, um Risiken in unseren Geschäftsprozessen erfolgreich zu steuern. In seiner Ausgestaltung betrachtet das interne Kontrollsystem bei thyssenkrupp alle wesentlichen Geschäftsprozesse und geht über Kontrollen im Rechnungslegungsprozess hinaus.
Im Rechnungslegungsprozess selbst tragen verschiedene Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen beispielsweise dazu bei, dass der Konzernabschluss regelungskonform erstellt werden soll. Für die Konsolidierung nutzen wir ein System, das auf Standardsoftware basiert, und gewährleisten dadurch ein einheitliches Vorgehen. Dies reduziert zugleich das Risiko von Falschaussagen in der Rechnungslegung und der externen Berichterstattung. Angemessene Funktionstrennungen und die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips reduzieren das Risiko betrügerischer Handlungen. Die aufeinander abgestimmten Prozesse, Systeme und Kontrollen tragen dazu bei, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit den IFRS, dem HGB sowie anderen rechnungslegungsrelevanten Regelungen und Gesetzen abläuft und zuverlässig ist.
Auf Basis neuer regulatorischer Anforderungen haben wir im Berichtsjahr unser internes Kontrollsystem auch um die relevanten Aspekte des Nachhaltigkeitsberichts erweitert und befinden uns in der Umsetzung, bei nichtfinanziellen Themen die gleichen Methodiken für die Dokumentation und das Testen von Kontrollen anzuwenden wie bei finanziellen Aspekten.
Bei IT-Systemen führen wir regelmäßig Systemsicherungen durch, um Datenverluste und Systemausfälle möglichst zu vermeiden. Zum Sicherungskonzept gehören darüber hinaus systemtechnische Kontrollen, manuelle Stichprobenprüfungen durch erfahrene Mitarbeiter sowie maßgeschneiderte Berechtigungen und Zugangsbeschränkungen.
Wir entwickeln die Anforderungen an das interne Kontrollsystem kontinuierlich weiter, passen die Kontroll-Landschaft an sich ändernde Prozesse an und nutzen dafür eine standardisierte Risiko-Kontroll-Matrix und einen strukturierten Selbstbewertungsprozess. Im Interesse einer konzernweit vergleichbaren Transparenz der jeweils vor Ort implementierten internen Kontrollen ist die Nutzung einer einheitlichen IT-Anwendung für alle Unternehmenseinheiten verpflichtend.
Die Segmente bestätigen als Abschluss ihrer unterjährigen Überwachungsaktivitäten am Ende des Geschäftsjahres in einem sogenannten In Control Statement die Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation zum internen Kontrollsystem für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Das Risikomanagement bei thyssenkrupp ist als kombinierter Top-down-/Bottom-up-Prozess organisiert. Die auf Konzernebene zentral formulierten verbindlichen Prozess- und Systemvorgaben gelten für alle operativen Einheiten. Die originäre Verantwortung für die Erfassung, Bewertung und Steuerung der Risiken entlang der Wertschöpfungskette liegt dezentral bei den fachlichen Verantwortlichen in den operativen Einheiten.
Die wesentlichen Konzernrisiken präsentieren und plausibilisieren wir einmal pro Quartal im interdisziplinär besetzten Risk and Internal Control Committee (RICC) unter Leitung des Finanzvorstands. Die Sitzung des RICC ist zugleich die Vorbereitung für die anschließende Risikoberichterstattung an Vorstand und Prüfungsausschuss. An den Sitzungen des RICC nehmen die wesentlichen Governance- bzw. Risiko- und Compliance-Verantwortlichen des Konzerns teil.
Bei Bedarf schulen wir die mit dem Risikomanagement und dem internen Kontrollsystem betrauten Mitarbeiter und nutzen unter anderem unsere konzernweiten internetbasierten Anwendungen, um die passenden Informationen und entsprechendes Schulungsmaterial dauerhaft zur Verfügung zu stellen.
Internal Auditing ist in den Gesamtprozess eingebunden und prüft die Wirksamkeit des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems. Die Ergebnisse der Risikoinventur, der Risiko-Kontroll-Matrix und des Selbstbewertungsprozesses nutzt Internal Auditing als Baustein für die risikoorientierte Prüfungsplanung. Die darauf aufbauenden Revisionsprüfungen tragen dazu bei, das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem effizient zu überwachen, und sie liefern Erkenntnisse, mit denen wir den Umgang mit Risiken bei thyssenkrupp weiter verbessern können.
Unsere standardisierten Risikomanagement-Prozesse sind wesentlich, um Vorstand und Aufsichtsrat zeitnah und strukturiert über die jeweils aktuelle Risikosituation des Konzerns zu informieren. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken lässt sich deren Eintreten jedoch nicht gänzlich ausschließen. Zu unserer Einschätzung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems verweisen wir auf die Ausführungen in der Erklärung zur Unternehmensführung.
Risikokategorisierung
Die für thyssenkrupp relevanten Risiken haben wir in den folgenden Kategorien gebündelt:
| ― | Risiken aus externen Rahmenbedingungen, |
| ― | finanzwirtschaftliche Risiken, |
| ― | rechtliche Risiken und Compliance-Risiken, |
| ― | Risiken aus operativer Tätigkeit. |
In den folgenden Abschnitten gehen wir detailliert auf diese Kategorien ein, erläutern und bewerten die Risiken. Die Risiken gelten übergreifend für den Konzern und somit für alle Geschäfte. Sollten einzelne Risikokategorien segmentspezifische Besonderheiten aufweisen, nennen wir diese Segmente in den einzelnen Abschnitten explizit. Bei Bewertungsrisiken und Investitionsrisiken haben sich gegenüber dem Vorjahr Veränderungen bei den Risikoeinschätzungen ergeben.
Risiken aus externen Rahmenbedingungen
Zu den externen Risiken zählen wir im Wesentlichen Risiken der künftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie regulatorische Risiken.
Risiken der künftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - Konjunkturelle Risiken für unsere Geschäftsmodelle ergeben sich, wenn positive Impulse aus der Weltwirtschaft und aus den für thyssenkrupp relevanten Märkten ausbleiben und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hinter den volkswirtschaftlichen Prognosen zurückbleibt. Unsere diesbezügliche aktuelle und planerisch berücksichtigte Einschätzung können Sie dem Kapitel "Wirtschaftsbericht", Abschnitt "Makro- und Branchenumfeld" entnehmen.
Die weltwirtschaftliche Entwicklung ist weiterhin von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Geopolitische Konflikte, insbesondere in der Ukraine, im Nahen Osten sowie zwischen China und Taiwan, wirken belastend auf die internationalen Märkte. Hinzu kommen restriktive handelspolitische Maßnahmen der USA, die durch Zölle gegenüber wichtigen Partnern wie der EU und China bestehende Lieferketten beeinträchtigen, den internationalen Austausch hemmen und zu einem insgesamt restriktiveren Investitionsklima auf Seiten unserer Kunden führen.
Eine Verschärfung der Konfliktlagen könnte die Marktvolatilität zusätzlich erhöhen. Darüber hinaus führen anhaltende Schwankungen bei Energie- und Rohstoffpreisen zu erheblichen Belastungen für die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in Industrienationen. Des Weiteren stellen klimawandelbedingte Naturereignisse eine fortwährende Bedrohung für viele Regionen dar und könnten die Produktion sowie globale Lieferketten zusätzlich negativ beeinflussen.
Erhöhte Zölle versuchen wir grundsätzlich über Preisanpassungen an die Kunden weiterzugeben, um unsere Wettbewerbsfähigkeit und Lieferfähigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus setzt sich insbesondere Steel Europe gegenüber der Politik für eine effizientere, proaktivere Nutzung bestehender Handelsschutzinstrumente sowie für andere Maßnahmen zur Linderung des Importdrucks aus Ländern mit Überkapazitäten - wie beispielsweise China - ein.
Um die Risiken zu minimieren, die sich aus Störungen in der Lieferkette in Form von Lieferengpässen und steigenden Preisen bei Rohstoffen und Zwischenprodukten oder erhöhten Transportkosten ergeben können, setzen wir auf verstärkte Lokalisierungen sowohl auf Lieferanten- als auch auf Produktionsseite, die weitere Diversifizierung bei den Lieferanten und Vertriebswegen, den Aufbau direkter strategischer und langfristiger Beziehungen zu den Lieferanten sowie die Erhöhung der eigenen Sicherheitsbestände.
Die Entwicklung unserer Geschäfte ist eng an die weltweite Entwicklung der Automobilmärkte gekoppelt. Dort ergeben sich Risiken durch eine hohe Wettbewerbsintensität. Insbesondere drängen chinesische Unternehmen vermehrt in den europäischen Markt. In Ergänzung zu den kontinuierlichen Optimierungen und langfristigen Effizienzsteigerungen versuchen wir durch stringente Performance-Maßnahmen, eine höhere Flexibilisierung unserer Prozesse, Verlagerung von Kapazitäten in Länder mit niedrigeren Produktionskosten, Konzentration auf Marktsegmente mit geringerem Wettbewerbsdruck und - wo notwendig - durch Kapazitätsanpassungen, diesen Marktentwicklungen entgegenzuwirken. Zudem investieren wir in den Ausbau unserer technologischen Expertise, optimieren unser weltweites Produktionsnetzwerk und wollen durch die Ausweitung unserer Dienstleistungen unabhängiger von Marktschwankungen werden und ein höheres Margenniveau erzielen.
Die wirtschaftliche Entwicklung und die entsprechenden länderspezifischen Rahmenbedingungen beobachten wir kontinuierlich anhand umfangreicher Frühwarnindikatoren. Wir simulieren in einem im Planungsprozess integrierten Negative-Case-Szenario die Effekte einer sich weiter abschwächenden Konjunktur für unsere Geschäftsmodelle, um bei Bedarf frühzeitig Maßnahmen zur Risikominimierung einleiten zu können.
Falls sich die Gesamtwirtschaft und die relevanten Märkte aufgrund der genannten Risiken schwächer als in der Planung berücksichtigt entwickeln, sind die einzelnen Konjunkturrisiken für thyssenkrupp wegen der weiterhin großen Unsicherheiten in einem höchst volatilen Umfeld aktuell als "hoch" einzuschätzen.
Regulatorische Risiken - Neue Gesetze und andere veränderte rechtliche Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene können Risiken für unsere Geschäftsaktivitäten bergen, wenn sie für thyssenkrupp im Vergleich zu unseren Wettbewerbern mit höheren Kosten oder spezifischen sonstigen Nachteilen direkt oder im Hinblick auf unsere Wertschöpfungskette verbunden sind. Insgesamt stufen wir die regulatorischen Risiken für thyssenkrupp unverändert als "mittel" ein.
In unseren energieintensiven Geschäften und dabei insbesondere bei Steel Europe sehen wir bei energie- und klimabezogenen Regularien Risiken, wenn wir im internationalen Wettbewerb die zusätzlichen Kosten nicht oder nicht in vollem Umfang an unsere Kunden weitergeben können oder unsere Produkte oder Technologien langfristig nicht mehr nachgefragt werden. Ebenso bedeuten mögliche Kürzungen nationaler Förderprogramme Risiken für einzelne unserer Geschäfte. Das gilt beispielsweise für den Anwendungsbereich Windenergie, dessen Entwicklung unter anderem abhängig ist von politischen Zielsetzungen, nationalen Förderprogrammen für erneuerbare Energien und der tatsächlichen Umsetzung nationaler Klimaziele.
thyssenkrupp unterstützt zielführende Klimaschutzbemühungen und eine nachhaltige Energiewende, in der Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gleichberechtigte Ziele sind. Wir begleiten entsprechende Diskussionsprozesse zu Regulierungsbestrebungen durch enge Arbeitskontakte zu den relevanten nationalen und internationalen Institutionen und kooperieren mit den Wirtschaftsverbänden auf allen Ebenen, um mögliche Risiken zu reduzieren.
Große Herausforderungen und Kostenbelastungen ergeben sich für die energieintensive Industrie im Allgemeinen und die Stahlindustrie im Besonderen durch die Energiewende in Deutschland hin zu regenerativ dominierten Energiesystemen. Bei ihrer grünen Transformation ist die Stahlindustrie jederzeit auf ausreichend verfügbare erneuerbare Strom- und Wasserstoffmengen zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen. Die laufenden Diskussionen über die Eckpunkte des Strommarktes der Zukunft begleiten wir daher eng, da diese für die energieintensive Industrie von zentraler Bedeutung sind. Dabei setzen wir uns politisch für wettbewerbsfähige Strompreise ein, um die wirtschaftliche Stabilität und Zukunftsfähigkeit der Branche zu sichern.
Der EU-Markt für Stahl und weitere Produkte entlang der Wertschöpfungskette ist weitgehend ungeschützt. Durch Strafzölle der USA auf Stahl (50 %) steht ein signifikanter Anteil der Exporte in die USA im Risiko, und enorme Umlenkungseffekte maximieren den ohnehin hohen Importdruck. Das bestehende EU-Handelsschutzinstrument, der sogenannte Steel Safeguard, läuft Mitte 2026 aus, und es ist aktuell schwer einzuschätzen, ob die EU ihn durch ein neues, wirksameres Nachfolgeinstrument ersetzen wird.
Einen Beitrag zu einem faireren Wettbewerb im Stahlgeschäft soll auch der sogenannte CO2 -Grenzausgleichsmechanismus der EU leisten. Um seine zukünftige Wirksamkeit sicherzustellen, setzen wir uns für einen funktionierenden Ansatz ein und drängen auf EU- und Bundesebene auf die hierfür notwendige Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weiterverarbeitete stahlintensive Produkte und auf andere Anpassungen. Im Zusammenhang mit dem CO2 -Grenzausgleichsmechanismus soll die derzeitige kostenlose Zuteilung von CO2 -Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem schrittweise entfallen, was die Wettbewerbsnachteile gegenüber internationalen Konkurrenten weiter verschärfen würde.
Zudem gilt, dass wir bei Steel Europe nur dann energie- und CO2 -bezogene EU-Beihilfen für die Strompreiskompensation erhalten, wenn wir diese teilweise in ökologische Gegenleistungen reinvestieren, insbesondere in Energieeffizienzmaßnahmen, die von einer externen prüfungsbefugten Stelle bestätigt werden müssen. Aus diesen Gründen haben wir unsere Prozesse in unserem zertifizierten Energiemanagementsystem angepasst. Werden unsere ökologischen Gegenleistungen in diesem Zusammenhang in der behördlichen Verwaltungspraxis nicht anerkannt, droht weiterhin der Verlust bereits erhaltener bzw. beantragter Beihilfen.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Zu den zentralen Aufgaben der thyssenkrupp AG zählt es, den Finanzbedarf innerhalb des Konzerns zu koordinieren, zu lenken und die finanzielle Unabhängigkeit des Gesamtunternehmens sicherzustellen. Damit verbunden sind die Optimierung der Finanzierung sowie die Begrenzung der finanzwirtschaftlichen Risiken.
Ausfallrisiken - Um Ausfallrisiken aus der operativen Geschäftstätigkeit und aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten zu minimieren, tätigen wir solche Transaktionen nur mit Vertragspartnern, die unsere internen Mindestanforderungen erfüllen können. Das Kreditrisikomanagement definiert die Mindestvorgaben für die Auswahl von Vertragspartnern. Die ermittelten Bonitätsinformationen unterliegen einer angemessenen fortlaufenden Überwachung; diese versetzt das Kreditrisikomanagement in die Lage, frühzeitig risikominimierend zu handeln. Außenstände und Forderungsausfallrisiken im Liefer- und Leistungsgeschäft werden fortlaufend von unseren Tochterunternehmen überwacht; teilweise sind sie zusätzlich über Warenkreditversicherungen abgesichert. Besonders intensiv beobachten wir die Bonität von Großkunden. Über weitere Details dazu berichten wir im Anhang (Nr. 22).
Liquiditätsrisiken - Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherstellen zu können, halten wir auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung und einer monatlich rollierenden Liquiditätsplanung fest zugesagte Kreditlinien und liquide Mittel vor. Im Rahmen des Cash-Poolings werden die Mittel bedarfsgerecht an die Konzernunternehmen weitergeleitet.
Marktrisiken - Zur Begrenzung von Marktrisiken (Währungs-, Zins- und Warenpreisrisiken) schließen wir derivative Sicherungsinstrumente ab.
Um die Risiken aus der Vielzahl unserer Zahlungsströme in unterschiedlichen Währungen, vor allem in US-Dollar, zu begrenzen, bestehen konzernweit einheitliche Richtlinien für das Devisenmanagement. Grundsätzlich müssen alle Konzernunternehmen Fremdwährungspositionen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung sichern. Dazu nutzen sie im Wesentlichen unsere zentrale Sicherungsplattform. Translationsrisiken, also Bewertungsrisiken für Bilanzbestände aus der Umrechnung von Fremdwährungspositionen, werden grundsätzlich nicht abgesichert.
Das zentrale Zinsmanagement konzentriert sich auf die Steuerung und Optimierung von Zinsänderungsrisiken aus Geldanlagen und -aufnahmen. Für die Steuerung erstellen wir regelmäßig Zinsanalysen, deren Ergebnisse in unser Risikomanagementsystem einfließen.
Die vorgenannten finanzwirtschaftlichen Risiken sind nach Berücksichtigung der gewählten Steuerungsmaßnahmen weiterhin als "gering" zu bewerten.
Bewertungsrisiken - Für den Erfolg unserer strategischen Neuausrichtung ist eine Aufstellung unserer Geschäfte entscheidend, in der sie sich bestmöglich entwickeln können. Somit sind Portfoliomaßnahmen und Restrukturierungen innerhalb unserer bestehenden Geschäftsaktivitäten denkbar; sie sind grundsätzlich mit Abwicklungsrisiken verbunden.
Zudem werden unsere strategischen Geschäftseinheiten regelmäßig auf die Notwendigkeit von Wertberichtigungen hin überprüft. Die in dieser Kategorie identifizierten Risiken, die nicht die beiden Steuerungsgrößen Bereinigtes EBIT und Free Cashflow vor M&A beeinflussen, sondern erst im Jahresüberschuss wirksam werden, bewerten wir als "mittel".
Rechtliche Risiken und Compliance-Risiken
Zu den rechtlichen und den Compliance-Risiken zählen wir Prozessrisiken, Compliance-Risiken sowie Risiken aus Handelsbeschränkungen.
Prozessrisiken - Als Prozessrisiken definieren wir passive anhängige oder bevorstehende Rechtsstreitigkeiten oder passive behördliche oder verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen thyssenkrupp. Bei thyssenkrupp werden Prozessrisiken systematisch vierteljährlich mittels eines Software-Tools erfasst, kategorisiert, ausgewertet und im Rahmen der etablierten Risikomanagement-Prozesse an den Vorstand und den Prüfungsausschuss berichtet. Bei Ansprüchen, die Dritte geltend machen, prüfen wir sorgfältig, ob sie begründet sind. Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten werden von unseren eigenen Juristen begleitet; bei Bedarf mandatieren wir externe Anwälte.
Die Prozessrisiken stufen wir derzeit im Einzelfall und kumuliert unverändert als "mittel" ein. Unter den kumulierten Prozessrisiken sind Risiken aus Rechtsstreitigkeiten mehrerer Anspruchsteller/Kläger und aus behördlichen Verfahren gegen thyssenkrupp zusammengefasst, die auf dem gleichen Sachverhalt beruhen und einheitlich klassifiziert werden können. Über weitere Prozessrisiken, für die wir eine Rückstellung gebildet haben oder die als Eventualverbindlichkeit zu klassifizieren sind, berichten wir im Anhang (Nr. 16 und 21).
Compliance-Risiken - Mit unserem strikten Compliance-Programm begegnen wir insbesondere den Risiken in den Bereichen Antikorruption, Kartellrecht, Data Compliance, Geldwäschebekämpfung und Außenwirtschaftsrecht. Diese haben sowohl in Bezug auf finanzielle Schäden als auch auf Reputationsschäden ein enormes Schadenspotenzial. Wir stufen sie daher insgesamt unverändert als "hoch" ein. Details zum Compliance-Programm sowie weitere Informationen zur diesbezüglichen Organisation können Sie dem Kapitel "Compliance" entnehmen.
Risiken aus Handelsbeschränkungen - Unsere weltweite Geschäftstätigkeit bringt es mit sich, dass sich aus Handelsbeschränkungen, besonderen Überwachungsmaßnahmen, weitreichenden Wirtschaftssanktionen gegen bestimmte Länder, Personen, Unternehmen und Organisationen sowie aus anderen protektionistisch oder politisch motivierten Hemmnissen Risiken ergeben können.
Diese Beschränkungen können nicht nur unsere Geschäftsaktivitäten in einzelnen nationalen Märkten beeinträchtigen, sondern bei Verstößen zu teilweise erheblichen Strafen, Sanktionen sowie Reputationsschäden und Schadensersatzansprüchen führen. Wir achten deshalb konsequent darauf, die anwendbaren Bestimmungen wie auch die sonstigen Handelsbeschränkungen einzuhalten, und sehen eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit.
Risiken aus operativer Tätigkeit
Zu den Risiken aus operativer Tätigkeit zählen wir Beschaffungsrisiken, Produktionsrisiken, Absatzrisiken, Auftragsrisiken, Risiken der Informationssicherheit und Personalrisiken.
Beschaffungsrisiken - Um unsere Produkte herstellen zu können, beschaffen wir Rohstoffe und andere Vormaterialien, und wir benötigen Energie. Die Einkaufspreise wesentlicher Güter können je nach Marktsituation erheblich schwanken und unsere Kostenstrukturen auch zukünftig stark belasten, wenn wir die Preise nicht oder nicht in vollem Umfang oder nur zeitverzögert an unsere Kunden weitergeben können.
Die durch die Energiewende hin zu einem regenerativ dominierten Energiesystem bedingte Entwicklung der Strom- und Gaspreise stellen die energieintensiven Industrien wie die Stahlindustrie vor erhebliche Herausforderungen. Dem Risiko steigender Energiepreise begegnen wir mit einer strukturierten Energiebeschaffung. Wir arbeiten darüber hinaus in allen Geschäften daran, unsere Abhängigkeit von Gas zu reduzieren, Energie einzusparen und Reststoffe zu verwerten. Das Risiko steigender Großhandelspreise für Strom begrenzen wir durch eine überwiegende Versorgung mit Strom aus eigener Erzeugung.
Darüber hinaus bestehen Risiken durch Störungen in der Logistik- und Lieferkette. Dazu zählen Lieferanteninsolvenzen, Qualitätsmängel und Ausbringungsprobleme einzelner Lieferanten sowie ein genereller Mangel bestimmter Vormaterialien. Auch Transportkapazitäten können ausfallen, was wiederum unsere Produktion und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden gefährden kann. Die in dieser Kategorie identifizierten Einzelrisiken bewerten wir als "mittel".
Mit Maßnahmen zur Margensicherung und alternative Beschaffungsquellen und somit eine Diversifizierung der Lieferantenstruktur sowie soweit möglich strategische Partnerschaften mit Lieferanten wollen wir den Beschaffungsrisiken entgegenwirken. Ebenso arbeiten wir permanent daran, unsere Logistikprozesse und die gesamte Wertschöpfungskette zu systematisieren, zu optimieren und zu digitalisieren.
Risiken in der Vormaterialversorgung von Steel Europe wegen zunehmend extremer Wetterbedingungen reduzieren wir mit vielfältigen Kompensationsmaßnahmen, zum Beispiel der Verlagerung eines Teils der Warenströme auf jeweils nicht betroffene Verkehrsträger oder dem Einsatz zusätzlicher Umschlagsaggregate beim Be- und Entladen.
Sollten dennoch Energie oder Vormaterialien nicht oder nicht fristgerecht verfügbar sein, haben wir im Rahmen unseres Business-Continuity-Managements geschäftsspezifische Notfallpläne entwickelt, um die Folgen möglichst stark einzugrenzen.
Produktionsrisiken - In unseren Werken kann es bei ungünstigen Konstellationen und Entwicklungen zu Betriebsunterbrechungen und Sachschäden kommen. Neben den Kosten für die Schadenbeseitigung besteht vor allem das Risiko, dass eine Betriebsunterbrechung zu Produktionsausfällen führt und in der Konsequenz die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden gefährdet. Darüber hinaus sind ungeplante Ergebnisbelastungen im Zuge laufender technologischer Neu- und Weiterentwicklungen sowie der Hochläufe neuer Werke und somit neuer oder veränderter Prozesse nicht auszuschließen.
Wir arbeiten daran, diesen Risiken mit regelmäßigen und präventiven Instandhaltungsmaßnahmen sowie mit Modernisierungen und Investitionen in unsere Maschinen und Produktionsanlagen entgegenzuwirken. Für den Fall einer möglichen Betriebsunterbrechung existieren Business-Continuity- sowie Notfall- und Krisenpläne, in denen Maßnahmen für die Schadenbeseitigung festgeschrieben sind. Darüber hinaus schließen wir in angemessenem Umfang Versicherungen ab und transferieren so Risiken auf externe Dienstleister. Die verbleibenden finanziellen Risiken aus dieser Risikokategorie schätzen wir unverändert als "mittel" ein.
Bei der Produktion, aber auch bei der Installation, Wartung und Nutzung unserer Produkte können Unfallrisiken und damit verbundene Personenschäden nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine sicherheitsorientierte Unternehmenskultur sowie ein umfassendes Maßnahmenbündel unserer Arbeitssicherheitsorganisation zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen dazu beitragen, die Unfallrisiken für unsere Mitarbeiter und Subunternehmer zu minimieren.
In unseren produzierenden Werken und auf Transportwegen entstehen teilweise verfahrensbedingt Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Verunreinigung von Luft oder Wasser. Darüber hinaus können auf eigenen heute nicht mehr genutzten Grundstücken Risiken aus Altlasten und Bergschäden durch frühere Geschäftsaktivitäten auftreten. thyssenkrupp investiert kontinuierlich und nachhaltig in Umweltschutz sowie planmäßige Sanierungsarbeiten und steht in engem Dialog mit Behörden, Nachbarschaft und Politik, um Risiken in diesem Zusammenhang zu minimieren. Für den Umgang mit Altlasten bilden wir im bilanziell erforderlichen Ausmaß Rückstellungen.
Absatzrisiken - Die im Abschnitt "Risiken der künftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" beschriebenen konjunkturellen Risiken können unsere geschäftlichen Perspektiven in einzelnen Märkten einschränken und somit zu Absatzrisiken führen. Bei sich verfestigenden Entwicklungen nehmen wir marktorientierte Anpassungen oder Kapazitätsverlagerungen vor.
Absatzrisiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Märkten und Branchen begegnen wir durch eine konsequente Ausrichtung unserer Geschäfte auf die Märkte der Zukunft. Als Konzern mit hoher technischer Kompetenz ist thyssenkrupp weltweit vertreten, pflegt langjährige Kundenbeziehungen und strebt eine aktive strategische Markt- und Kundenentwicklung an. Unsere diversifizierten Produkt- und Kundenstrukturen tragen dazu bei, dass wir weitgehend unabhängig von regionalen Krisen auf unseren Absatzmärkten sind. Mit Ausweitung unserer Kundenbasis, neuen Produkten, technischen Innovationen und einer verstärkten internationalen Präsenz versuchen wir, der Abhängigkeit von Teilmärkten entgegenzuwirken.
Die Produkt- und Prozessqualität sowie die Erfüllung entsprechender Qualitätsanforderungen und der damit korrespondierenden Gewährleistungs- und Produkthaftungsverpflichtungen gegenüber unseren Kunden haben für uns höchste Priorität. Es ist aber nicht auszuschließen, dass wir diese Qualitätsstandards nicht immer einhalten können. Daraus entstehende Risiken schätzen wir unverändert als "gering" ein und begegnen ihnen mit umfangreichen Maßnahmen im Rahmen von Produktions- und Qualitätssicherungssystemen.
Auftragsrisiken - Zu den zentralen Herausforderungen insbesondere im Anlagenbau von Decarbon Technologies und im Marinegeschäft gehört die Abwicklung hochkomplexer Großaufträge mit langer Projektlaufzeit. Technologische Risiken bestehen insbesondere bei einem kleineren Anteil von Aufträgen, die die ersten ihrer Art sind ("First of its kind"-Aufträge). Kosten- und/oder Terminüberschreitungen in einzelnen Bearbeitungsphasen oder unterschiedliche Auslegungen der abgeschlossenen Verträge sind dabei nicht auszuschließen. Einzelne identifizierte Auftragsrisiken bewerten wir zusammengenommen als "gering".
Bei Neuaufträgen versuchen wir, in der Auftragskalkulation mögliche Risiken im Projektablauf frühzeitig zu antizipieren, um flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Wir entwickeln unsere Steuerungsinstrumente kontinuierlich weiter, um noch besser über den jeweiligen aktuellen Auftragsstand informiert zu sein und bei Bedarf noch schneller projektspezifische Maßnahmen ergreifen zu können. Insbesondere im Marinegeschäft identifizieren und analysieren wir Szenarien, in denen signifikante zeitliche oder finanzielle Schäden entstehen könnten, und erarbeiten für diese Szenarien in regelmäßigen Abständen Bewertungen und konkrete Pläne für Ausweichlösungen. Dies hilft uns dabei, die Produktionsfähigkeit dauerhaft und flexibel abzusichern.
Bei Großaufträgen überprüfen wir vor Vertragsabschluss sorgfältig die Bonität unserer Kunden und setzen für die anschließende Auftragsabwicklung erfahrene Projektmanager ein. Durch die transparente Aufbereitung des jeweils aktuellen Auftragsstands stellen wir zudem sicher, dass Zahlungen gemäß dem Auftragsfortschritt getaktet sind und so Zahlungsausfälle minimiert werden.
Im Exportgeschäft, insbesondere bei Marine Systems, erfordern Aufträge mit relevanten Wertschöpfungsanteilen im Land des Kunden oder in anderen Nicht-Euro-Währungsräumen wegen der zum Teil weiterhin erhöhten Marktvolatilität eine sorgfältige Beobachtung von und Reaktion auf wechselkurs- und inflationsbedingte Risiken. Ebenso streben wir an, gegebenenfalls notwendige Exportgenehmigungen ohne Verzögerungen für die Auftragsabwicklung erteilt zu bekommen.
Investitionsrisiken - Im Rahmen der Abwicklung von Großinvestitionen mit langer Projektlaufzeit sind Kosten- und/oder Terminüberschreitungen in einzelnen Projektphasen oder unterschiedliche Auslegungen der im Zusammenhang mit den Investitionen abgeschlossenen Verträge nicht auszuschließen. Einzelne identifizierte Investitionsrisiken bewerten wir als "gering".
Bei der Planung der Großinvestitionen versuchen wir, möglichst viele Risiken im Projektablauf zu antizipieren und dies planerisch in Risikovorsorgen zu berücksichtigen. Wir etablieren ein investitionsbezogenes Risikomanagement, um noch besser über den jeweiligen aktuellen Status der Investition informiert zu sein und bei Bedarf noch schneller spezifische Maßnahmen ergreifen zu können, und setzen für die Abwicklung möglichst erfahrene technische und kaufmännische Projektmanager ein.
Sollte es bei Steel Europe beim Bau der Direktreduktionsanlage als aktuell größter Einzelinvestition bei thyssenkrupp zu weiteren Verzögerungen kommen, besteht zum einen das Risiko höherer Kosten für CO2 -Emissionsrechte, insbesondere im Jahr der geplanten Inbetriebnahme, und zum anderen das Risiko, Fördermittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen nicht in vollem Umfang ausschöpfen zu können. Zusätzlich bestehen Risiken bei der künftigen Beschaffung von Wasserstoff und Grünstrom. Preise für Wasserstofflieferungen können wegen eines fehlenden funktionierenden Wasserstoffmarktes höher als angenommen ausfallen; dennoch müssten langfristige Verträge abgeschlossen werden. Zudem könnte die Belieferung an erhebliche Sicherheitsleistungen geknüpft sein. Sollten wir die Sicherheiten nicht erbringen können, müsste die Direktreduktionsanlage gegebenenfalls mit einem Energiemix betrieben werden, der nicht den Förderbedingungen entspricht, was gemäß dem EU-Beihilfebeschluss Strafzahlungen oder Rückzahlungen zur Folge haben kann. Den Risiken begegnen wir durch einen intensiven Austausch mit dem Fördermittelgeber, einen aktiven Dialog auf politischer Ebene sowie einen mit dem Fördermittelgeber abgestimmten Beschaffungsprozess unter Einbeziehung einer Vielzahl potenzieller Energielieferanten. Im Hinblick auf die Kosten des Baus der Direktreduktionsanlage werden die im Re-Budgeting ermittelten möglichen Zusatzkosten in regelmäßigen Abständen überprüft. Das implementierte Risikomanagement identifiziert finanzielle Risiken zeitnah und überwacht die Kosten des Baus kontinuierlich. Parallel dazu werden Mitigationsmaßnahmen identifiziert und eingeleitet.
Risiken der Informationssicherheit - Unsere IT-gestützten Geschäftsprozesse sind verschiedenen Risiken der Informationssicherheit ausgesetzt, die wir - gemessen an unseren Steuerungsgrößen Bereinigtes EBIT und Free Cashflow vor M&A - unverändert als "mittel" bewerten. Aus menschlichen Fehlern, organisatorischen oder technischen Verfahren und/oder Sicherheitslücken bei der Informationsverarbeitung können Risiken entstehen, die die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Informationen gefährden. Wir überprüfen daher kontinuierlich unsere Prozesse und Technologien. Die Systeme werden bei Bedarf unmittelbar aktualisiert und Prozesse angepasst. Die IT-gestützte Integration unserer Geschäftsprozesse setzt zwingend voraus, dass die mit ihr verbundenen Risiken für unsere Gesellschaften und Geschäftspartner kontinuierlich minimiert werden. Dies gilt umso mehr, wenn sich mit fortschreitender Digitalisierung komplette Wertschöpfungsketten verändern.
Die Zahl der Angriffe auf die IT-Infrastruktur deutscher Unternehmen und auch auf thyssenkrupp nimmt weiter zu. In diesem Zusammenhang haben wir Maßnahmen getroffen, um unser Management der Informationssicherheit und die eingesetzten Sicherheitstechnologien weiterzuentwickeln. Ein Schwerpunkt ist dabei der Schutz der Produktion vor unbefugten Zugriffen mit dem Ziel der Spionage oder Sabotage. Bei der frühzeitigen Erkennung aktueller Risiken wirkt eine Gruppe segmentübergreifend arbeitender EDV-Sicherheitsfachleute unterstützend; sie wird kontinuierlich personell aufgestockt. Zusätzlich überprüft das thyssenkrupp eigene Cyber Defense Center regelmäßig die Sicherheit der Infrastruktur durch Schwachstellenanalysen und ergreift notwendige Korrekturmaßnahmen. Bei Automotive Technology runden umfangreiche Zertifizierungen nach dem TISAX-Standard (Trusted Information Security Assessment Exchange), die jeweils auf die speziellen Anforderungen im Automotive-Bereich abgestimmt sind, die Maßnahmen rund um die Informationssicherheit ab.
Sehr wichtig ist für uns auch die Sensibilisierung unserer Mitarbeiter für den sorgsamen Umgang mit allen geschäftsrelevanten Informationen. In diesem Zusammenhang führen wir interne Kommunikations- und Schulungskampagnen durch und arbeiten daran, dass die Vertraulichkeit von Informationen dank entsprechender technischer Unterstützung gewahrt bleibt.
Der erhöhte Fokus in der öffentlichen Berichterstattung auf der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie veranlasst uns, insbesondere bei Marine Systems Bedrohungsszenarien regelmäßig zu aktualisieren und damit verbundene Risiken zu bewerten. Die Integrität unserer Produkt- und Projektdaten gehört zu den Kernaufgaben unseres Business-Continuity-Managements.
Gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten und -koordinatoren des Konzerns stellen unsere Experten sicher, dass personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und den jeweils anwendbaren lokalen Gesetzen verarbeitet werden.
Alle diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Geschäftsinformationen bei thyssenkrupp sowie die Privatsphäre unserer Geschäftspartner und Mitarbeiter zu schützen und angemessen auf mögliche neue Risiken zu reagieren.
Personalrisiken - In allen Geschäftseinheiten benötigen wir engagierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte, um unsere strategischen und operativen Ziele zu erreichen. Dabei besteht das Risiko, entsprechende Leistungsträger und Fachkräfte nicht in ausreichendem Maße bzw. nicht in der erforderlichen Qualifikation zu finden, um offene Stellen zu besetzen, oder kompetente Stelleninhaber zu verlieren. Auch Extremereignisse, wie Naturkatastrophen, Pandemien, Terroranschläge oder schwere Unfälle, können zu einem Mitarbeiterausfall führen. Die Ausprägung der einzelnen Personalrisiken stufen wir insgesamt unverändert als "gering" ein.
thyssenkrupp positioniert sich weiterhin unter anderem durch adressatengerechte Employer-Branding-Kampagnen als attraktiver Arbeitgeber - auch und insbesondere für am Markt sehr gefragte Arbeitskräfte - und fördert eine langfristige Bindung unserer Mitarbeiter an den Konzern. Dazu gehören eine konsequente Weiterbildung der Beschäftigten, eine zielgerichtete Führungskräfteentwicklung, Karriereperspektiven und attraktive Anreizsysteme einschließlich betrieblicher Sozialleistungen sowie zeitgemäße Arbeitsbedingungen. Interessierte junge Menschen informieren wir frühzeitig über die Berufschancen bei thyssenkrupp und begleiten Auszubildende bei ihren ersten Schritten ins Arbeitsleben. Durch die Zusammenarbeit mit Schwerpunkt-Universitäten nehmen wir frühzeitig Kontakt zu qualifizierten Studenten auf, um Nachwuchs für uns in ausreichender Anzahl und Qualität zu gewinnen.
Das Risiko von Menschenrechtsverletzungen in den Unternehmen von thyssenkrupp adressieren wir mit einer systematischen Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich, mit deren Hilfe wir im Falle einer erhöhten Risikolage geeignete Präventionsmaßnahmen treffen können. Um unseren gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen, führen wir verpflichtende Schulungen durch. Zusätzlich haben wir ein Whistleblowing-System für Hinweise auf mögliche Menschenrechtsverletzungen in unseren eigenen Unternehmen implementiert.
Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung
Corporate Governance steht bei thyssenkrupp für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -überwachung. Für uns betrifft gute Corporate Governance sämtliche Bereiche des thyssenkrupp Konzerns. Dabei werden sowohl nationale Regelungen wie die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" eingehalten als auch weitere gängige Standards mitberücksichtigt. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289 f Abs. 1 Satz 2 und 315 d HGB ist das zentrale Instrument der Corporate Governance Berichterstattung. Vorstand und Aufsichtsrat geben die Erklärung zur Unternehmensführung gemeinsam ab und sind jeweils für die sie betreffenden Berichtsteile zuständig.
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Management > Corporate Governance
Vorstand und Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG haben gemäß § 161 Abs. 1 AktG folgende Erklärung abgegeben, die am 1. Oktober 2025 auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wurde:
Erklärung des Vorstands und Aufsichtsrats
der thyssenkrupp AG
zu den Empfehlungen der
"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"
gem. § 161 AktG
1. Die thyssenkrupp AG entspricht sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 und wird diesen auch künftig entsprechen.
2. Ferner hat die thyssenkrupp AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 1. Oktober 2024 sämtlichen Empfehlungen entsprochen.
Duisburg/Essen, 1. Oktober 2025
Für den Aufsichtsrat, Russwurm
Für den Vorstand, López
Die in den vergangenen fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf unserer Website dauerhaft zugänglich.
Vergütungssystem und Bezüge der Vorstandsmitglieder
Das für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 geltende Vorstandsvergütungssystem, das die Hauptversammlung am 31. Januar 2025 mit einer Mehrheit von 96,26 % des vertretenen Grundkapitals gebilligt hat, sowie die Vergütungsberichte gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 und die letzten Geschäftsjahre einschließlich des jeweils zugehörigen Vermerks des Abschlussprüfers und der letzten Beschlüsse der Hauptversammlung zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht sind auf unserer Website verfügbar. Dort finden Sie ebenfalls das für das Geschäftsjahr 2025 / 2026 geltende Vorstandsvergütungssystem.
Wesentliche Unternehmensführungsgrundsätze und -praktiken
thyssenkrupp Code of Conduct / Verhaltenskodex
Während das Leitbild des Konzerns Auskunft über unsere Ziele und Ansprüche gibt, enthält der thyssenkrupp Code of Conduct / Verhaltenskodex die konkreten Prinzipien und Grundregeln unseres Verhaltens gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Wir sind fest davon überzeugt, dass Verantwortung, Respekt und die Einhaltung von Regeln und Gesetzen die Grundpfeiler eines jeden Miteinanders darstellen. Wir stellen an uns selbst die höchsten Ansprüche - darauf können unsere Geschäftspartner weltweit vertrauen -, fordern dies umgekehrt aber ebenso ein. Mit unserem Verhaltenskodex geben wir allen Beschäftigten unseres Unternehmens einen Orientierungsrahmen. Er gilt weltweit an allen unseren Standorten und dient als Fundament insbesondere bei folgenden Themen: Einhaltung von Recht und Gesetz, Vermeidung von Interessenskonflikten, Verbot von Korruption und Bestechung, fairer Wettbewerb, Geldwäscheprävention, Außenwirtschaftsrecht, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern, Arbeits- und Gesundheitsschutz, nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz, Spenden, Politische Interessensvertretung, Auftreten und Kommunikation in der Öffentlichkeit, Berichterstattung, vertrauliche Unternehmensinformationen / Insiderinformationen, Datenschutz und Informationssicherheit sowie Schutz des Unternehmenseigentums.
Zudem hat thyssenkrupp den Global Compact der Vereinten Nationen, den Verhaltenskodex des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) und die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
All diese Grundsätze setzen wir mithilfe der bestehenden Programme und Managementsysteme sowie der nichtfinanziellen Ziele um. thyssenkrupp verfolgt zudem die Strategie, in den einzelnen Unternehmensbereichen nachhaltig und verantwortungsvoll zu wirtschaften. Über unsere umfassende Nachhaltigkeitsagenda informieren wir ausführlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die in den Geschäftsbericht integriert ist, sowie auf unserer Website. www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Nachhaltigkeit > Nachhaltigkeitsstrategie & -ziele
Integrierter Governance-, Risiko- und Compliance Ansatz
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist Teil der Corporate Governance von thyssenkrupp, denn für eine professionelle Unternehmensführung ist ein kontinuierliches und systematisches Management der unternehmerischen Risiken, aber auch der Chancen, von grundlegender Bedeutung. Dem konzernweiten Risikomanagement liegt ein integriertes Governance-, Risiko- und Compliance-Modell (GRC-Modell) zugrunde, das in der für alle Unternehmen des thyssenkrupp-Konzerns gültigen GRC-Policy verankert ist.
Der organisatorische Rahmen des integrierten GRC-Modells ist bei thyssenkrupp das Three-Lines-Modell (Modell der 3 Linien). Es veranschaulicht, auf welcher Ebene (Linie) welche Verantwortlichkeiten für das Risikomanagement im weiteren Sinne im Konzern liegen. Es hilft Organisationen, Strukturen und Prozesse zu identifizieren, die eine starke Governance und ein starkes Risikomanagement ermöglichen.
MODELL DER 3 LINIEN

In der ersten Linie (First Line) werden die Tätigkeiten, einschließlich des Managements von Risiken und der Einsatz von Ressourcen unter Berücksichtigung externer und interner Vorgaben verantwortet. Risiken sollen dort verhindert bzw. erfasst und reduziert werden, wo sie entstehen können, das heißt auf operativer Ebene in den Geschäften. Dies geschieht, indem die Risiko- und Kontrollverantwortlichen vor Ort konkrete Maßnahmen des Risikomanagements und der Compliance ergreifen und die Vorgaben des internen Kontrollsystems umsetzen. Alle Mitarbeiter in der First Line sind dazu aufgefordert, bewusst und eigenverantwortlich mit Risiken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowie unter Einhaltung der Gesetze und der von thyssenkrupp vorgegebenen internen verbindlichen Regelungen umzugehen und somit Risiken angemessen zu steuern. Die Leitung der Segmente steht im ständigen Dialog mit dem Vorstand der thyssenkrupp AG über geplante, tatsächliche und erwartete Ergebnisse im Zusammenhang mit den Zielen der Organisation sowie über Risiken.
Die zweite Linie (Second Line) gestaltet die konkrete Governance für den thyssenkrupp Konzern und legt entsprechende Mindestvorgaben für Systeme und Prozesse für die Anwendung in der First Line fest. Sie setzt den Rahmen für die Zusammenarbeit bei thyssenkrupp und formuliert konzernweit gültige Vorgaben für die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Compliance, etwa in Form verbindlicher interner Regelwerke. Die konkrete Ausgestaltung der Governance erfolgt risikoorientiert und liegt im Ermessen des Vorstands. Die Verantwortung des Managements für das Erreichen der Organisationsziele umfasst sowohl die Ausgestaltung der Rollen der ersten als auch der zweiten Linie.
Durch eine enge Verzahnung von internem Kontrollsystem, Risikomanagementsystem und Compliance soll ein möglichst hoher Wirkungsgrad im Hinblick auf die Vermeidung und das Management von Risiken gewährleistet werden.
Wesentliche Merkmale unseres Risikomanagement- und internen Kontrollsystems können Sie dem Kapitel "Chancen- und Risikobericht" entnehmen.
Compliance als Gesamtheit der konzernweiten Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und verbindlichen internen Regelwerken ist bei thyssenkrupp eine wichtige Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Eine besondere Verantwortung übernehmen unsere Führungskräfte, die eine unternehmerische Compliance-Verantwortung tragen. Der Beschluss des Vorstands zur unternehmerischen Compliance-Verantwortung (zuletzt aktualisiert am 23. Mai 2025) sieht insbesondere vor, dass alle Führungskräfte bei thyssenkrupp die Pflicht und die Verantwortung haben, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich für die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und auf die Sicherstellung von Compliance hinzuwirken (Vorbildfunktion, Compliance als wesentliche Leitungsaufgabe). Aufgedeckte Verstöße gegen Gesetze oder interne verbindliche Regelungen, insbesondere in Bezug auf unsere Compliance-Kernthemen Kartellrecht, Antikorruption, Data Compliance, Geldwäscheprävention und Außenwirtschaftsrecht, werden umgehend abgestellt. Um gleichartige zukünftige Verstöße zu vermeiden, werden unverzüglich geeignete risikominimierende Abhilfemaßnahmen angewendet. Unsere "Null Toleranz"-Leitlinie fordert, dass bei nachgewiesenen Verstößen, sofern erforderlich, konsequent Sanktionen gegen die Betroffenen verhängt werden. Gleichzeitig bringt das Compliance-Commitment aber auch unsere positive Grundhaltung zu Compliance zum Ausdruck: Wir halten uns aus Überzeugung an die Regeln.
Der Group General Counsel und zugleich Chief Compliance Officer, der das Compliance-Programm verantwortet, berichtet an den Vorstandsvorsitzenden (CEO) der thyssenkrupp AG.
Mehr über Compliance bei thyssenkrupp erfahren Sie im zusammengefassten Lagebericht, Kapitel "Compliance" sowie im Nachhaltigkeitsbericht, Kapitel "ESRS G1 Unternehmensführung".
Als dritte Linie (Third Line) überwacht die Konzernfunktion Internal Auditing durch unabhängige Prüfungen die Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit, Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Prozesse, der internen Kontrollen und des Risikomanagements. Sie unterstützt die Unternehmensleitung und das Management bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungsfunktion und berichtet direkt und unabhängig an den Vorstand der thyssenkrupp AG sowie bei Bedarf an den Aufsichtsrat. Die Unabhängigkeit von Internal Auditing gewährleistet, dass die Funktion in ihrer Planung und bei der Durchführung ihrer Arbeit frei von Behinderungen und Voreingenommenheit ist sowie ungehinderten Zugang zu den erforderlichen Personen, Ressourcen und Informationen hat. Die Leiterin der Funktion Internal Auditing berichtet halbjährlich bzw. bei Bedarf über die Revisionsfunktion im Prüfungsausschuss. Internal Auditing selbst wird alle fünf Jahre einer externen Qualitätsprüfung (Quality Assessment) unterzogen; das jüngste Quality Assessment wurde im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2024 / 2025 erfolgreich abgeschlossen.
Ergänzt wird das Modell der drei Linien in Bezug auf die Rechnungslegung durch die Tätigkeit des externen Abschlussprüfers.
Mit dem integrierten Governance-, Risiko- und Compliance-Ansatz hat der Vorstand einen Steuerungsrahmen für thyssenkrupp geschaffen und implementiert, der auf ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagement abzielt. Die im Rahmen dieses Ansatzes umgesetzten Maßnahmen zielen ebenfalls auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagements ab und werden beispielsweise im Chancen- und Risikobericht näher erläutert. Im Rahmen der Verankerung des Modells der drei Linien und der gesetzlichen Rahmenbedingungen, etwa im Risikomanagementsystem, finden zugleich unabhängige Überwachungen und Prüfungen statt, insbesondere durch die Prüfungen der Konzernfunktion Internal Auditing und deren Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sowie durch sonstige externe Prüfungen. Im Rahmen der ständigen Fortentwicklung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems werden Verbesserungspotentiale aufgegriffen und umgesetzt sowie neue Verbesserungspotentiale fortlaufend identifiziert und aufgegriffen.1)
Aus der Befassung mit dem internen Kontroll- und Risikomanagement sowie der Berichterstattung von Internal Auditing sind dem Vorstand keine Umstände bekannt, die insgesamt gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen.1)
1) Bei den Angaben in diesem Absatz handelt es sich um sogenannte lageberichtsfremde Angaben im Sinne der Erläuterungen in den Vorbemerkungen zu diesem Lagebericht.
Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse
Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand leitet das Unternehmen innerhalb der von ihm beschlossenen Organisationsstruktur in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, das heißt unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen, mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Er sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der verbindlichen unternehmensinternen Regelwerke und wirkt darauf hin, dass die Unternehmen im thyssenkrupp Konzern diese beachten. Wesentliche Geschäftsvorgänge bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats; sie sind in § 7 Abs. 1 der Satzung und Anlage 2 der Geschäftsordnung für den Vorstand aufgeführt.
Der Vorstand der thyssenkrupp AG muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Als Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder wurde das Erreichen der für das jeweilige Vorstandsmitglied einschlägigen Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (oder ersatzweise in einer auf das Vorstandsmitglied anwendbaren berufsständischen Versorgungsordnung) festgelegt. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung; sie entscheiden über wesentliche Leitungsmaßnahmen wie die Unternehmensstrategie und die Unternehmensplanung. Dem Vorstandsvorsitzenden obliegt die Koordination aller Ressorts des Vorstands und die Federführung in der Kommunikation mit dem Aufsichtsrat; zudem repräsentiert er den Vorstand. Weiterführende Informationen über die einzelnen Mitglieder des Vorstands und ihre Aufgabenbereiche (Ressorts) finden sich auf unserer Website. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet. Er wird regelmäßig von den Verantwortlichen der Segmente und den Leitern der Konzernfunktionen beraten. www.thyssenkrupp.com >Unternehmen > Management > Vorstand
Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Vorstands über die Mindestzahl hinaus, bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und legt deren Ressorts fest. Er regelt auch die Vergütung der Vorstandsmitglieder. Einzelheiten zur Vorstandsvergütung finden sich im Vergütungsbericht. Der Aufsichtsrat prüft den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss nebst dem zusammengefassten Lagebericht der thyssenkrupp AG, stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht. Er prüft den Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns und legt ihn zusammen mit dem Vorstand der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vor. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung auf Basis der begründeten Empfehlung des Prüfungsausschusses den Abschlussprüfer zur Wahl vor. Nach entsprechender Beschlussfassung der Hauptversammlung erteilt der Prüfungsausschuss dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und überwacht die Abschlussprüfung einschließlich der Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Einzelheiten zu den Tätigkeiten des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 / 2025 sind dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen. www.thyssenkrupp.com >Unternehmen > Management > Aufsichtsrat
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Nachdem die in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zuletzt durch die Hauptversammlung 2014 angepasst wurde und damit seit dem Geschäftsjahr 2013 / 2014 unverändert zur Anwendung kam, hat die Hauptversammlung am 2. Februar 2024 ein in Teilaspekten angepasste Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit einer Mehrheit von 99,66 % des vertretenen Kapitals verabschiedet. Die auf die einzelnen Mitglieder entfallende Vergütung ist im Vergütungsbericht dargestellt.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG ist gesetzlich vorgegeben und im Einzelnen in § 9 der Satzung geregelt. Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz setzt er sich paritätisch aus zehn Vertretern der Aktionäre und zehn Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung steht ein in der Satzung geregeltes Entsendungsrecht zu.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird nach Maßgabe des § 27 Abs. 1 MitbestG aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt. Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden ist die Koordination der Arbeit des Aufsichtsrats und die Leitung der Aufsichtsratssitzungen. Erklärungen des Aufsichtsrats gegenüber der Öffentlichkeit werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden abgegeben. Bei thyssenkrupp muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung. Weiterführende Informationen über die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner sechs Ausschüsse finden sich auf unserer Website.
Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat insgesamt sechs Ausschüsse gebildet. Diese sind bis auf den Nominierungsausschuss paritätisch zu besetzen. Dem nach § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildenden Vermittlungsausschuss müssen der Aufsichtsratsvorsitzende, sein Stellvertreter und je ein von den Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zu wählendes Mitglied angehören. Entsprechend der Empfehlung des DCGK ist der Vorsitz des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses nicht identisch besetzt. www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Management > Aufsichtsrat > Ausschüsse des Aufsichtsrats
Dem Präsidium und dem Personalausschuss gehören dieselben vier Mitglieder an, namentlich Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (jeweils Vorsitzender), Dr. Bernhard Günther, Jürgen Kerner und Tekin Nasikkol. Der Personalausschuss befasst sich im Rahmen seiner Tätigkeit unter anderem mit der Nachfolgeplanung, die auch vom Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorstand behandelt wird. Auf diese Weise sorgt der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Der Vermittlungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern (Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm [Vorsitzender], Dr. Bernhard Günther, Jürgen Kerner und Tekin Nasikkol). Dem Prüfungsausschuss gehören sechs Mitglieder an (Dr. Verena Volpert [Vorsitzende], Dr. Wolfgang Colberg, Dr. Bernhard Günther, Tanja Jacquemin, Tekin Nasikkol und Ulrich Wilsberg), dem Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss acht Mitglieder (Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm [Vorsitzender], Stefan E. Buchner, Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather, Daniela Jansen, Jürgen Kerner, Thorsten Koch, Dr. Ingo Luge und Tekin Nasikkol). Der Nominierungsausschuss besteht aus bis zu fünf Aktionärsvertretern (Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm [Vorsitzender], Birgit A. Behrendt, Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather, Dr. Bernhard Günther und Dr. Ingo Luge), die ausschließlich von den Aktionärsvertretern im Aufsichtsrat gewählt werden. Fragen der Nachhaltigkeit sind integraler Bestandteil der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner jeweiligen Ausschüsse. Einzelheiten zu den Aufgaben finden sich in den vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnungen für die Ausschüsse. Diese sowie ihre aktuellen Mitglieder sind auf unserer Website veröffentlicht.
Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen über die Sitzungen der Ausschüsse und deren Tätigkeiten. Diese umfassen überwiegend die Vorbereitung bestimmter Themen für die Behandlung und Beschlussfassung im Gesamtaufsichtsrat, soweit der Aufsichtsrat den Ausschüssen die Aufgaben nicht abschließend übertragen hat. Vorbereitende und abschließende Aufgaben sind in den Geschäftsordnungen der Ausschüsse geregelt. Einzelheiten zu den Tätigkeiten der Ausschüsse und deren Arbeitsweise im Berichtsjahr sind im Bericht des Aufsichtsrats enthalten.
Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam er selbst als Gesamtgremium und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Gegenstand der Beurteilung sind neben den vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Plenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Die jüngste Selbstbeurteilung hat 2020 stattgefunden; als Follow-up wurde 2023 abermals mit externer, unabhängiger Unterstützung eine Selbstbeurteilung durchgeführt und ist erneut für 2026 geplant.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtsjahr keine Berater- oder sonstigen Dienstleistungs- und Werkverträge. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen wären, gab es nicht. Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, die von den Vorstands- und den Aufsichtsratsmitgliedern wahrgenommen werden, sind im Kapiteln "Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats" aufgeführt. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind im Anhang zum Abschluss des thyssenkrupp-Konzerns unter Nr. 23 dargestellt.
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zu ihnen in enger Beziehung stehende Personen sind verpflichtet, Geschäfte in Aktien und Schuldtiteln der thyssenkrupp AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn der Wert der Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres die Summe von 20.000 € erreicht oder übersteigt. Die im Geschäftsjahr 2024 / 2025 gemeldeten bisher getätigten Geschäfte wurden auf der Website veröffentlicht und sind dort einsehbar. Der Gesamtbesitz der von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gehaltenen Aktien der thyssenkrupp AG betrug zum 30. September 2025 weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre der thyssenkrupp AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Der Vorstand ist gemäß § 17 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung). Die auf der Hauptversammlung am 3. Februar 2023 beschlossene Ermächtigung galt für zwei Jahre nach Eintragung der entsprechenden Satzungsregelung in das Handelsregister und damit bis zur geplanten ordentlichen Hauptversammlung 2025, die am 31. Januar 2025 stattfand. Die Hauptversammlung hat erneut die vorgenannte Ermächtigung und Satzungsänderung beschlossen, die bis zur geplanten ordentlichen Hauptversammlung 2027 die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ermöglicht. Der Vorstand trifft seine Entscheidung über die Durchführung einer Hauptversammlung als Präsenzversammlung oder im virtuellen Format stets nach pflichtgemäßem Ermessen anhand aller relevanten sachlichen Kriterien für die jeweilige Hauptversammlung erneut. Sofern der Vorstand zukünftig von der vorgeschlagenen Ermächtigung Gebrauch macht und sich für die Abhaltung einer Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung entscheidet, kommt der Wahrung der Aktionärsrechte eine zentrale Rolle für deren Ausgestaltung und Durchführung zu. Die außerordentliche Hauptversammlung am 8. August 2025, in der mit einer Mehrheit von 99,96% dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH (heute: TKMS AG & Co. KGaA) und damit der Abspaltung einer Minderheitsbeteiligung an dem Segment Marine Systems zugestimmt wurde, wurde als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Es ist geplant, die ordentliche Hauptversammlung am 30. Januar 2026 in Präsenz durchzuführen. www.thyssenkrupp.com > Investoren > Hauptversammlung
In der ordentlichen Hauptversammlung beschließen die Aktionäre regelmäßig über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl des Abschlussprüfers sowie über die Billigung des Vergütungsberichts. Grundsätzlich können Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Ferner haben sie die Möglichkeit, ihre Stimmen online im Internet oder per elektronischer Briefwahl abzugeben. Auf der Website der Gesellschaft kann jedermann die Hauptversammlung - auch und insbesondere im Falle einer Präsenz-Hauptversammlung - in voller Länge live verfolgen. Dort stehen den Aktionären frühzeitig auch alle rechtlich erforderlichen Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung, wie z.B. auch im Vorfeld und zur Vorbereitung der außerordentlichen Hauptversammlung. Auf der Website haben Aktionäre darüber hinaus auch unterjährig Zugang zu einer Vielzahl von Informationen über ihr Unternehmen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats führt einmal im Jahr in einem strukturierten Governance-Dialog Gespräche mit institutionellen Investoren über Themen, die den Aufsichtsrat und dessen Arbeit betreffen. Die Präsentation, die für diesen Zweck erstellt wird, kann als ein Element der vielfältigen Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte (sogenannte ESG-Informationen: ESG = Environment, Social, Governance) für den Kapitalmarkt ebenfalls auf der Website heruntergeladen werden. Darüber hinaus steht der Vorsitzende des Aufsichtsrats Investoren fallweise oder bei besonderem Anlass für Gespräche zur Verfügung. www.thyssenkrupp.com >Investoren > esg-informationen-fuer-den-kapitalmarkt
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
thyssenkrupp stellt den Abschluss des thyssenkrupp-Konzerns und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der thyssenkrupp AG wird hingegen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt.
Der Abschlussprüfer wird entsprechend den gesetzlichen Regeln von der Hauptversammlung für jeweils ein Geschäftsjahr gewählt. Am 31. Januar 2025 wählte die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 / 2025, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2025 / 2026, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erstellt werden. KPMG wurde zudem auf Vorschlag des Aufsichtsrats in der außerordentlichen Hauptversammlung am 8. August 2025 zum Prüfer für die im Rahmen der Abspaltung einer Minderheitsbeteiligung an dem Segment Marine Systems nach dem Umwandlungsgesetz erforderliche Schlussbilanz der thyssenkrupp AG zum 31. Dezember 2024 gewählt.
KPMG ist seit dem Geschäftsjahr 2022/2023 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der thyssenkrupp AG. Die Bestellung erfolgte 2022 nach einer entsprechenden externen Ausschreibung. Die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer für den Einzelabschluss der thyssenkrupp AG und den Abschluss des thyssenkrupp Konzerns sind seither und zum 30. September 2025 Marc Ufer als Linksunterzeichner sowie Dr. Markus Zeimes als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer und Rechtsunterzeichner. Die gesetzlichen Vorgaben und Rotationsverpflichtungen werden erfüllt.
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
Für den Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG gilt gesetzlich, dass sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen muss. Die gesetzlich vorgegebene und die vom Aufsichtsrat festgelegte Mindesthöhe des Frauenanteils von 30 % ist seit dem Geschäftsjahr 2019 / 2020 überschritten worden. Zum 30. September 2025 gehörten dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite und auf Arbeitnehmerseite jeweils vier weibliche Mitglieder an; daraus ergibt sich ein Frauenanteil von 40 %.
Für den Frauenanteil im Vorstand der thyssenkrupp AG hat der Aufsichtsrat im Mai 2022 eine Personenzahl von einer Frau und eine Zielgröße von 33 % festgelegt auf Basis einer Vorstandsgröße von drei Personen. Bei Erweiterung oder Verkleinerung des Vorstands innerhalb der festgelegten Zielerreichungsfrist bis zum 30. Juni 2027 gilt der prozentuale Frauenanteil, der sich durch ein weibliches Vorstandsmitglied ergibt.
Die Zielgröße für den Frauenanteil auf der ersten und der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der thyssenkrupp AG hat der Vorstand im Juni 2022 für die erste Führungsebene mit 33 % (fünf Personen) und mit 30 % (vierzehn Personen) für die zweite Führungsebene sowie eine Zielerreichungsfrist bis jeweils zum 30. Juni 2027 festgelegt. Zudem haben weitere mitbestimmte Gesellschaften im Konzern Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsleitung und in deren beiden nachfolgenden Führungsebenen sowie eine Frist für die Erreichung dieser Ziele beschlossen und beides entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht.
Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG
Als börsennotierte Gesellschaft hält sich die thyssenkrupp AG an die Vorgaben zur Vielfalt in Vorstand und Aufsichtsrat wie insbesondere im Aktiengesetz, im DCGK und in den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften dargelegt. Die dort beschriebenen unterschiedlichen Anforderungen an die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sind auch im vom Aufsichtsrat beschlossenen Diversitätskonzept berücksichtigt. Das Konzept beinhaltet zudem die Ziele des Aufsichtsrats für dessen Zusammensetzung und das Kompetenzprofil des Gesamtaufsichtsrats. Hinsichtlich des Frauenanteils und der festgelegten Zielgröße verweisen wir auf den vorhergehenden Abschnitt.
Vorstand
Das Diversitätskonzept ist auf eine ausreichende Meinungs- und Kenntnisvielfalt im Vorstand ausgerichtet. Die Bewertung, Auswahl und Ernennung von Bewerbern folgt den Regeln und allgemein anerkannten Grundsätzen der Nichtdiskriminierung. Bei der Auswahl von Kandidaten für den Vorstand berücksichtigt der Aufsichtsrat darüber hinaus weitere Diversitätskriterien: die Persönlichkeit des Kandidaten, seine Sachkenntnis und Erfahrung, die Internationalität, den Bildungs- und Berufshintergrund sowie Alter und Geschlecht.
Die Gewichtung der Diversitätskriterien richtet sich nach dem im Einzelfall zu besetzenden Vorstandsressort und den Aufgaben. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigt die genannten Kriterien bei der Auswahl von Kandidaten für den Vorstand. Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands ist im Berichtszeitraum erfüllt. Insbesondere verfügen die Vorstandsmitglieder über langjährige Erfahrung in den ihnen zugewiesenen Ressorts.
Aufsichtsrat
Das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat soll sicherstellen, dass dessen Mitglieder über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können.
Für die Zielsetzung zum Frauenanteil im Aufsichtsrat befolgt die thyssenkrupp AG die gesetzlichen Vorgaben. Danach ist der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen. Daneben umfasst das Diversitätskonzept zwei weitere wesentliche Elemente: die Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für den Gesamtaufsichtsrat. Beide enthalten bereits Anforderungen an das Diversitätskonzept des Aufsichtsrats, beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund.
Umgesetzt wird das Diversitätskonzept im Zuge der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung der thyssenkrupp AG müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern erfüllen; sie sollen die selbstgesetzten Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Dies gilt auch für die Nachbestellung von Kandidaten in den Aufsichtsrat. Der Nominierungsausschuss berücksichtigt bei seiner Suche nach Kandidaten für den Aufsichtsrat auf Seiten der Aktionärsvertreter das Diversitätskonzept.
Nach dem DCGK ist der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Die vom Aufsichtsrat entsprechend den Anforderungen des DCGK beschlossenen Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil sind wie folgt:
―
ausreichende Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern mit besonderen internationalen Erfahrungen, insbesondere in den Expansionsmärkten;
―
industrielle Kompetenz / Sektorenkenntnis in Geschäftsfeldern von thyssenkrupp in globaler Perspektive, Unternehmensführung, Führung mitbestimmter Unternehmen, Unternehmensentwicklung, -organisation und -strukturierung, Unternehmensstrategie und Management von Beteiligungsunternehmen (Portfoliomanagement) in globaler Perspektive, Personalführung, Personalentwicklung, Personalarbeit (Human Resources), Digitalisierung und IT, Nachhaltigkeit, Finanzierung und Kapitalmarkt, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Recht, Compliance und Corporate Governance;
―
Vermeidung wesentlicher und nicht nur vorübergehender (bereits bestehender oder künftig zu erwartender) Interessenkonflikte und angemessener Umgang mit sonstigen Interessenkonflikten;
―
maximale Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder von drei Amtsperioden sowie eine Amtszeitaltersgrenze von 75 Jahren (d.h. Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat mit Ablauf der Hauptversammlung nach Vollendung des 75. Lebensjahres des Aufsichtsratsmitglieds);
―
mindestens sechs Anteilseignervertreter sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein;
―
folgende Kriterien zur Beurteilung der Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter wurden festgelegt:
| ― | keine persönliche oder geschäftliche Beziehung zur thyssenkrupp AG oder deren Vorstand, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann; |
| ― | das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds war in den zwei Jahren vor Ernennung kein Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp AG, unterhält aktuell oder in dem Jahr bis zur Ernennung weder direkt oder als Gesellschafter noch in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der thyssenkrupp AG oder einem von dieser abhängigen Unternehmen (z.B. als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater) oder hat eine solche unterhalten, ist kein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds und gehört dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwölf Jahre an; |
―
keine Wahrnehmung einer Organfunktion oder von Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der thyssenkrupp AG und ihrer Konzernunternehmen und keine persönliche Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber;
―
dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören;
―
die Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Prüfungs- und des Personalausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein;
―
die maximale Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder soll nicht mehr als zwölf Jahre betragen (bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das elfte Amtsjahr des Aufsichtsratsmitglieds regulär entscheidet);
―
der Aufsichtsrat setzt sich zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen.
Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den Zielsetzungen und dem Kompetenzprofil. Die Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung werden in den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigt, gleichzeitig wird die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium angestrebt, zuletzt bei der Wahl von Dr. Verena Volpert in der Hauptversammlung 2024. Nach eigener Auffassung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung zum Zeitpunkt der Berichterstattung über die im Kompetenzprofil enthaltenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen:
STAND DER UMSETZUNG DES KOMPETENZPROFILS - ANTEILSEIGNERVERTRETER
| Russwurm | Behrendt | Berard | Buchner | |
|---|---|---|---|---|
| Zugehörigkeitsdauer | ||||
| Mitglied seit | 2019 | 2020 | 2023 | 2021 |
| Diversität | ||||
| Geburtsjahr | 1963 | 1959 | 1953 | 1960 |
| Geschlecht | m | w | m | m |
| Staatsangehörigkeit | deutsch | deutsch | französisch | deutsch |
| Ausbildungshintergrund | Ingenieur | Betriebswirtin | Wirtschaftswissenschaftler | Wirtschaftsingenieur |
| Fachliche Kenntnis | ||||
| Unternehmensführung und -kontrolle1) | X | X | X | X |
| Personal2) / HR | X | - | - | - |
| Finanzierung und Kapitalmarkt | - | - | - | - |
| Nachhaltigkeit | X | X | - | X |
| Digitalisierung und IT | X | - | X | - |
| Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung | - | - | - | - |
| Recht, Compliance und Corporate Governance | X | X | - | - |
| Kenntnisse der Geschäftsbereiche | ||||
| Steel Europe | X | - | - | X |
| Materials Services | - | X | X | - |
| Automotive Technology | X | X | - | X |
| Marine Systems | - | - | - | - |
| Decarbon Technologies | X | - | - | - |
| Colberg | Gather | |
|---|---|---|
| Zugehörigkeitsdauer | ||
| Mitglied seit | 2018 | 2018 |
| Diversität | ||
| Geburtsjahr | 1959 | 1953 |
| Geschlecht | m | w |
| Staatsangehörigkeit | deutsch | deutsch |
| Ausbildungshintergrund | Betriebswirt / Wirtschaftsinformatiker | Mathematikerin / Betriebswirtin |
| Fachliche Kenntnis | ||
| Unternehmensführung und -kontrolle1) | X | X |
| Personal2) / HR | X | X |
| Finanzierung und Kapitalmarkt | X | - |
| Nachhaltigkeit | - | X |
| Digitalisierung und IT | X | X |
| Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung | X | - |
| Recht, Compliance und Corporate Governance | - | X |
| Kenntnisse der Geschäftsbereiche | ||
| Steel Europe | X | X |
| Materials Services | X | - |
| Automotive Technology | X | - |
| Marine Systems | X | - |
| Decarbon Technologies | - | X |
| Gifford | Günther | Luge | Volpert | |
|---|---|---|---|---|
| Zugehörigkeitsdauer | ||||
| Mitglied seit | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 |
| Diversität | ||||
| Geburtsjahr | 1965 | 1967 | 1957 | 1960 |
| Geschlecht | w | m | m | w |
| Staatsangehörigkeit | deutsch | deutsch | deutsch | deutsch |
| Ausbildungshintergrund | Bankbetriebswirtin | Diplom Volkswirt | Jurist | Betriebswirtin |
| Fachliche Kenntnis | ||||
| Unternehmensführung und -kontrolle1) | X | X | X | - |
| Personal2) / HR | - | X | X | - |
| Finanzierung und Kapitalmarkt | X | X | - | X |
| Nachhaltigkeit | X | - | X | X |
| Digitalisierung und IT | X | X | - | - |
| Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung | - | X | X | X |
| Recht, Compliance und Corporate Governance | X | - | X | - |
| Kenntnisse der Geschäftsbereiche | ||||
| Steel Europe | - | - | - | - |
| Materials Services | X | - | X | - |
| Automotive Technology | X | - | - | - |
| Marine Systems | - | - | - | - |
| Decarbon Technologies | - | - | X | - |
1) Unternehmensführung und -kontrolle umfasst die Bereiche Unternehmensführung, Führung mitbestimmter Unternehmen, Unternehmensentwicklung, -organisation und -strukturierung, Unternehmensstrategie, Management von Beteiligungsunternehmen (Portfoliomanagement) sowie operative Exzellenz.
2) Personal / HR umfasst die Bereiche Personalführung, Personalentwicklung und Personalarbeit (Human Resources).
STAND DER UMSETZUNG DES KOMPETENZPROFILS - ARBEITNEHMERVERTRETER
| Hass | Jacquemin | Jansen | Julius | |
|---|---|---|---|---|
| Zugehörigkeitsdauer | ||||
| Mitglied seit | 2017 | 2016 | 2021 | 2022 |
| Diversität | ||||
| Geburtsjahr | 1965 | 1972 | 1977 | 1968 |
| Geschlecht | m | w | w | m |
| Staatsangehörigkeit | deutsch | deutsch | deutsch | deutsch |
| Ausbildungshintergrund | Energieanlagen-Elektroniker | Betriebswirtin | Politikwissenschaftlerin | Schlosser |
| Fachliche Kenntnis | ||||
| Unternehmensführung und -kontrolle1) | X | - | - | - |
| Personal2) / HR | X | X | - | - |
| Finanzierung und Kapitalmarkt | - | - | - | - |
| Nachhaltigkeit | X | X | X | - |
| Digitalisierung und IT | X | - | X | - |
| Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung | - | X | - | X |
| Recht, Compliance und Corporate Governance | X | - | - | - |
| Kenntnisse der Geschäftsbereiche | ||||
| Steel Europe | X | - | X | - |
| Materials Services | X | - | - | - |
| Automotive Technology | X | - | X | X |
| Marine Systems | X | - | - | - |
| Decarbon Technologies | X | - | X | X |
| Kerner | Koch | |
|---|---|---|
| Zugehörigkeitsdauer | ||
| Mitglied seit | 2020 | 2022 |
| Diversität | ||
| Geburtsjahr | 1969 | 1977 |
| Geschlecht | m | m |
| Staatsangehörigkeit | deutsch | deutsch |
| Ausbildungshintergrund | Informationselektroniker | Werkzeugmechaniker |
| Fachliche Kenntnis | ||
| Unternehmensführung und -kontrolle1) | X | X |
| Personal2) / HR | X | X |
| Finanzierung und Kapitalmarkt | X | - |
| Nachhaltigkeit | X | - |
| Digitalisierung und IT | - | - |
| Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung | - | - |
| Recht, Compliance und Corporate Governance | X | - |
| Kenntnisse der Geschäftsbereiche | ||
| Steel Europe | - | - |
| Materials Services | - | - |
| Automotive Technology | - | X |
| Marine Systems | - | - |
| Decarbon Technologies | - | - |
| Goebel-Krawinkel | Nasikkol | Wilsberg | Zeidler | |
|---|---|---|---|---|
| Zugehörigkeitsdauer | ||||
| Mitglied seit | 2023 | 2020 | 2023 | 2023 |
| Diversität | ||||
| Geburtsjahr | 1987 | 1968 | 1964 | 1968 |
| Geschlecht | w | m | m | w |
| Staatsangehörigkeit | deutsch | deutsch | deutsch | deutsch |
| Ausbildungshintergrund | Juristin | Betriebswirt | Kaufmann im Groß- und Außenhandel | technische Zeichnerin Fachrichtung Maschinenbau |
| Fachliche Kenntnis | ||||
| Unternehmensführung und -kontrolle1) | - | X | - | - |
| Personal2) / HR | X | X | X | X |
| Finanzierung und Kapitalmarkt | - | X | - | - |
| Nachhaltigkeit | X | - | - | X |
| Digitalisierung und IT | - | - | - | X |
| Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung | - | - | - | - |
| Recht, Compliance und Corporate Governance | X | X | - | X |
| Kenntnisse der Geschäftsbereiche | ||||
| Steel Europe | - | X | - | X |
| Materials Services | - | - | X | - |
| Automotive Technology | - | - | - | - |
| Marine Systems | - | - | - | - |
| Decarbon Technologies | - | - | - | - |
1) Unternehmensführung und -kontrolle umfasst die Bereiche Unternehmensführung, Führung mitbestimmter Unternehmen, Unternehmensentwicklung, -organisation und -strukturierung, Unternehmensstrategie, Management von Beteiligungsunternehmen (Portfoliomanagement) sowie operative Exzellenz.
2) Personal/HR umfasst die Bereiche Personalführung, Personalentwicklung und Personalarbeit (Human Resources).
Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat werden die festgelegten Unabhängigkeitskriterien von sämtlichen Anteilseignervertretern erfüllt, namentlich Birgit A. Behrendt, Dr. Patrick Berard, Stefan Erwin Buchner, Dr. Wolfgang Colberg, Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather, Angelika Gifford, Dr. Bernhard Günther, Dr. Ingo Luge, Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm und Dr. Verena Volpert.
Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in Leitungsfunktionen im Finanzbereich börsennotierter Aktiengesellschaften und in Aufsichtsratsfunktionen von Kapitalgesellschaften sowie aufgrund ihrer Tätigkeit als Steuerberaterin ist insbesondere Dr. Verena Volpert (Vorsitzende des Prüfungsausschusses) mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung anzusehen. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als CFO und Finanzvorstand börsennotierter Unternehmen ist insbesondere Dr. Bernhard Günther als Mitglied des Prüfungsausschusses mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung anzusehen. Der Sachverstand bezieht sich jeweils auch auf den in diesen Lagebericht integrierten Nachhaltigkeitsbericht und dessen Prüfung. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem thyssenkrupp tätig ist, vertraut.
Übernahmerechtliche Angaben
In diesem Kapitel sind die nach §§289a und 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 30. September 2025 dargestellt. Tatbestände der §§ 289a und 315a HGB, die bei thyssenkrupp nicht erfüllt sind, werden nicht erwähnt.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der thyssenkrupp AG beträgt 1.593.681.256,96 € und ist in 622.531.741 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme.
10 % der Stimmrechte überschreitende direkte Kapitalbeteiligungen
Zum 30. September 2025 bestand laut einer freiwilligen Information vom September 2025 eine direkte Beteiligung der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, Essen, an der thyssenkrupp AG in Höhe von rund 21 % der Stimmrechtsanteile.
Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der thyssenkrupp AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG und § 31 MitbestG in Verbindung mit § 6 der Satzung. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen; die §§ 179 ff. AktG sind anwendbar. Nach § 11 Abs. 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Zuletzt hat die Hauptversammlung am 30. Januar 2025 § 17 Abs. 6 S. 1 der Satzung geändert und beschlossen, die Ermächtigung des Vorstands, Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung), auf zwei Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister zu begrenzen.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Mit Beschluss der Hauptversammlung der thyssenkrupp AG vom 4. Februar 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 3. Februar 2027
| ― | das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 300 Mio € durch die Ausgabe von bis zu 117.187.500 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder in Teilbeträgen mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch - mit Zustimmung des Aufsichtsrats - ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen auszuschließen, unter anderem bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen und bei Barkapitalerhöhungen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Der anteilige Betrag der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten. Auf diese Grenze wird angerechnet, wenn (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien Gebrauch gemacht wird oder (ii) Aktien zur Bedienung von aus anderen Ermächtigungen begebenen Rechten, die zum Bezug von Aktien berechtigen oder verpflichten, ausgegeben werden oder auszugeben sind. |
| ― | mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 2 Mrd € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und bei Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen deren Inhabern oder Gläubigern Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der thyssenkrupp AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 250 Mio € nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzulegen. Die Ausgabe kann gegen Bar- oder Sachleistungen erfolgen. Der Vorstand ist - mit Zustimmung des Aufsichtsrats - ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, unter anderem bei Ausgabe gegen Sacheinlagen und bei Barzahlung, wenn der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen den ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Der anteilige Betrag der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aufgrund der Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugebenden Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten. Auf diese Grenze wird angerechnet, wenn (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien Gebrauch gemacht wird oder (ii) Aktien zur Bedienung von aus anderen Ermächtigungen begebenen Rechten, die zum Bezug von Aktien berechtigen oder verpflichten, ausgegeben werden oder auszugeben sind. |
| ― | das Grundkapital um bis zu 250 Mio € durch die Ausgabe von bis zu 97.656.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags den Inhabern oder Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen sowie Kombinationen dieser Instrumente Stückaktien der thyssenkrupp AG zu gewähren, die bis zum 3. Februar 2027 von der thyssenkrupp AG oder einem Konzernunternehmen ausgegeben werden. |
| ― | zu den in dem Ermächtigungsbeschluss ausdrücklich genannten sowie zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder, falls dieser Wert niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden. Der Vorstand wurde ermächtigt, bei dem Erwerb eigener Aktien das Andienungsrecht und bei der Verwendung eigener Aktien das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Die Beschlussfassung umfasst auch die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten (Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkäufe oder deren Kombination) im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts. Als Verwendung eigener Aktien ist der Vorstand beispielsweise ermächtigt, diese mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barleistung zu veräußern, wenn der Veräußerungspreis den Börsenpreis von Aktien der zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet und deren rechnerischer Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. |
Wesentliche konditionierte Vereinbarungen
Die thyssenkrupp AG ist Vertragspartei folgender Vereinbarungen, die bestimmte Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots beinhalten:
| ― | Die Gesellschaft hat fest zugesagte, bilateral vereinbarte Kreditlinien in Höhe von 1,1 Mrd €. Die Banken haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, ihre Kreditlinie sowie die darunter ausstehenden Kredite zu kündigen und deren Rückzahlung zu verlangen, wenn ein Aktionär oder Aktionäre, die ihr Verhalten in Bezug auf die thyssenkrupp AG mit anderen Aktionären als der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung abstimmen, gemeinsam mehr als 50 % der Stimmrechte bzw. des Grundkapitals der thyssenkrupp AG halten. |
| ― | Die Gesellschaft hat eine Privatplatzierung im Nominalwert von 0,1 Mrd € ausstehen. Ein Kontrollwechsel, d.h. der Erwerb oder das Halten von mehr als 50 % des Grundkapitals bzw. mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien der thyssenkrupp AG durch einen Dritten oder Dritte, die ihr Verhalten in Bezug auf die thyssenkrupp AG abstimmen, kann unter bestimmten Voraussetzungen zur vorzeitigen Tilgung der Rückzahlungsbeträge einschließlich Zinsen führen. |
Compliance
thyssenkrupp hat ein umfassendes Verständnis von Compliance: Die Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Regeln ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur und genießt höchste Priorität. Compliance bedeutet für uns nicht nur die Einhaltung bestehender Vorschriften, sondern auch die aktive Gestaltung eines rechtssicheren und integren Geschäftsumfelds. www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Compliance
Verankerung von Compliance in der Unternehmenskultur
Verantwortung, Respekt und die Einhaltung von Gesetzen sind zentrale Werte bei thyssenkrupp. Compliance ist fester Bestandteil unseres Code of Conduct, der weltweit für alle Mitarbeiter gilt. Er vermittelt klare Verhaltensstandards im Umgang mit Geschäftspartnern, anderen Mitarbeitern und der Öffentlichkeit. Unsere Compliance-Strategie zielt darauf ab, eine wertebasierte Unternehmenskultur zu verankern - geprägt von Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit, Integrität und dem klaren Grundsatz: Lieber verzichten wir auf ein Geschäft, als gegen Gesetze zu verstoßen. Dieses Bekenntnis hat der im Berichtsjahr neu zusammengesetzte Vorstand mit dem erneuerten Compliance Commitment bestätigt. Führungskräfte tragen dabei besondere Verantwortung: Als Vorbilder haben sie die Aufgabe, in ihrem Verantwortungsbereich die Compliance-Kultur zu verankern sowie für die Einhaltung von gesetzlichen und konzerninternen Vorgaben zu sorgen.
Verstöße gegen Rechtsvorschriften und interne Regeln sind mit unserem Compliance-Verständnis nicht vereinbar. Deshalb ist unser Anspruch:
| ― | Hinweisen auf Rechtsverstöße gehen wir konsequent nach und klären den Sachverhalt auf. |
| ― | Hinweise behandeln wir vertraulich und schützen Hinweisgeber vor etwaigen Nachteilen. Wir berücksichtigen die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen bei der Aufklärung der Hinweise. |
Compliance-Programm
Das thyssenkrupp Compliance-Programm deckt die als besondere Risikofelder identifizierten Kernthemen Antikorruption, Kartellrecht, Data Compliance, Geldwäscheprävention und Außenwirtschaftsrecht ab. Es wird von der Zentralfunktion Legal & Compliance verantwortet und basiert auf den drei Säulen "Informieren und Beraten", "Identifizieren" sowie "Berichten und Handeln". Es ist eng mit dem Risikomanagement und dem internen Kontrollsystem (IKS) verknüpft, sodass Compliance in jedem Geschäftsprozess verankert wird.
Schwerpunkte der Compliance-Arbeit
Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 hatte die Compliance-Arbeit bei thyssenkrupp mehrere Schwerpunkte. Ein zentrales Element war die Kommunikation starker Werte als Fundament für unsere interne Zusammenarbeit.
Ein Schwerpunkt lag zudem auf der weiteren Stärkung und Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems (CMS) für die Kernthemen Antikorruption, Kartellrecht, Data Compliance, Geldwäscheprävention und Außenwirtschaftsrecht. Gleichzeitig wurden Maßnahmen umgesetzt, die auf den Ergebnissen der im vorherigen Geschäftsjahr abgeschlossenen externen Zertifizierung und dem globalen Compliance Risk Assessment basieren, um die Wirksamkeit des CMS weiter zu erhöhen. Im Geschäftsjahr 2023 / 2024 hatte thyssenkrupp das CMS in den Bereichen Datenschutz, Geldwäscheprävention und Außenwirtschaftsrecht erstmals sowie in den Bereichen Antikorruption und Kartellrecht erneut von der KPMG AG nach IDW PS 980 prüfen lassen. Die entsprechenden Prüfberichte sind auf unserer Website abrufbar. Zudem hat thyssenkrupp im letzten Geschäftsjahr weltweit ein auf die Compliance-Kernthemen ausgerichtetes umfangreiches Compliance Risk Assessment abgeschlossen. Im Berichtsjahr lag daher ein weiterer Schwerpunkt der Compliance Arbeit auf der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Compliance Risk Assessment.
Innerhalb der Compliance-Kernthemen lag der Fokus im Kartellrecht weiterhin auf der Begleitung von Portfoliomaßnahmen. Zudem haben wir das CMS im Bereich Antikorruption gezielt weiterentwickelt. Das Compliance-Kernthema Datenschutz wurde zu Data Compliance erweitert, um die Anforderungen der EU-Verordnung zum Umgang mit künstlicher Intelligenz sowie zum EU-Data Act umzusetzen. Unter anderem aufgrund des andauernden Kriegs in der Ukraine lag ein besonderer Fokus auf der Weiterentwicklung des Außenwirtschaftsrechts. Sanktions- und Exportkontrollprozesse wurden regelmäßig aktualisiert, insbesondere mit Blick auf Umgehungsrisiken. Ein weiteres zentrales Thema war die Umsetzung der Anforderungen der Hinweisgeberschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten.
Die Compliance-Funktion steht zudem den jeweils fachlich zuständigen Bereichen in den sogenannten Weiteren Compliance-Themen beratend, koordinierend und konsolidierend zur Seite. Zu den Weiteren Compliance-Themen zählen Arbeitssicherheit, Fremdpersonaleinsatz, Gleichbehandlung, Informationssicherheit, Lieferanten-Compliance, Umwelt, Energie und Klima sowie Supply Chain Act. Ein besonderer Fokus lag dabei im Berichtsjahr auf der Umsetzung von Compliance in der Lieferkette, um insbesondere die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten nicht nur im eigenen Geschäftsbereich, sondern auch entlang unserer Lieferkette zu adressieren. thyssenkrupp hat hierzu ein konzernweites Konzept sowie eine Organisationsstruktur etabliert, die darauf abzielen, eine koordinierte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Die gesetzlich vorgegebene Überwachung des Risikomanagements verantwortet für die thyssenkrupp AG die Konzernfunktion Legal & Compliance. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde der Group General Counsel und Chief Compliance Officer benannt.
Weitere Aktivitäten des Berichtsjahres lassen sich, geordnet nach den drei Elementen des Compliance-Programms, wie folgt zusammenfassen:
| ― | "Informieren & Beraten": Unsere Compliance Officer haben die Mitarbeiter weltweit zu relevanten Gesetzen, internen Richtlinien und in Einzelfällen informiert, geschult und beraten. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 nahmen mehr als 7.500 Mitarbeiter an Präsenzschulungen und Webinaren teil, die alle Kernthemen des Compliance-Programms abdeckten. Unser E-Learning-Portfolio wurde um Module zu Datenschutz international und zur KI-Verordnung ergänzt. Insgesamt haben die Teilnehmer über 72.000 Kurse abgeschlossen. Das freiwillige Grundlagenmodul "Compliance@thyssenkrupp" wurde von ca. 9.000 Mitarbeitern absolviert. |
| ― | "Identifizieren": Auch im Berichtsjahr wurden auf die Kernthemen bezogene anlassunabhängige und verdachtsbedingte Compliance-Audits und -Untersuchungen durchgeführt. Diese dienen dazu, kritische Geschäftsaktivitäten in einem risikoorientierten strukturierten Audit-Ansatz zu überprüfen. Wesentliche Kanäle im Zusammenhang mit der Identifikation von Compliance-Risiken sind das Whistleblower-System sowie der direkte Kontakt zum Vorgesetzten oder zur Compliance-Funktion. Über diese Kanäle können die Mitarbeiter und Externe auf eventuelle Gesetzes- oder Richtlinienverstöße hinweisen. |
| ― | "Berichten & Handeln": Die Compliance-Berichterstattung umfasst neben den regelmäßigen Berichten an Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss auch den Vorstand der thyssenkrupp AG. Die Vorstände der Segmente und Geschäftsführungen der Konzernunternehmen werden ebenfalls regelmäßig informiert. Unsere "Null Toleranz"-Leitlinie fordert, dass bei nachgewiesenen Verstößen, sofern erforderlich, konsequent Sanktionen gegen die Betroffenen verhängt werden. |
Compliance-Organisation
Unsere Compliance-Funktion hat neben der Steuerung und der stetigen Weiterentwicklung des Compliance-Programms die wichtige Aufgabe, als strategischer Businesspartner Fachfunktionen und Geschäfte frühzeitig bei relevanten strategischen Entscheidungen zu beraten. Dies erfordert eine bedarfsorientierte Organisation mit klarer Zuordnung von Rollen und Verantwortlichkeiten, eine effektive und effiziente Steuerung, eine angemessene Ausstattung und insbesondere eine Aufgabenzuweisung, die den Bedürfnissen innerhalb des Konzerns strukturell entspricht. thyssenkrupp beschäftigt weltweit mehr als 90 hauptamtliche Compliance-Mitarbeiter, von denen rund 25 auch teilweise mit Legal-Aufgaben betraut sind. Unterstützt werden sie von einem Netzwerk mit mehr als 240 Compliance-Managern. Letztere sind in der Regel Geschäftsführer eines Konzernunternehmens und sorgen für die operative Umsetzung des Compliance-Programms in ihrem Verantwortungsbereich. Sie schaffen gemeinsam die Voraussetzung für eine nachhaltige Verankerung von Compliance in der Tiefe des thyssenkrupp Konzerns und stehen ihren Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Vorstand
Stand: 30. September 2025
Miguel Ángel López Borrego
Bestellung bis Mai 2031 // spanisch
Vorsitzender
Vorstandsvorsitzender der thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
• thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
■ thyssenkrupp nucera Management AG
■ thyssenkrupp Steel Europe AG
■ thyssenkrupp Uhde GmbH (Vorsitz)
Dr. Volkmar Dinstuhl
Bestellung bis Dezember 2026 // deutsch
CEO von thyssenkrupp Automotive Technology
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Automotive Body Solutions GmbH (Vorsitz)
■ thyssenkrupp Bilstein GmbH (Vorsitz)
■ thyssenkrupp Industrial Solutions AG (Vorsitz)
• thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA (Vorsitz)
■ thyssenkrupp nucera Management AG (Vorsitz)
▫ thyssenkrupp Presta AG, Liechtenstein
■ thyssenkrupp Steel Europe AG
▫ thyssenkrupp (China) Ltd., VR China (Vorsitz)
■ TKMS AG & Co. KGaA (Vorsitz)
■ TKMS GmbH (Vorsitz)
■ TKMS Management AG (Vorsitz)
Dr. Axel Hamann
(seit 01.05.2025)
Bestellung bis April 2028 // deutsch
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Materials Services GmbH (Vorsitz)
■ thyssenkrupp Steel Europe AG
Ilse Henne
Bestellung bis Dezember 2026 // belgisch
Vorstandsvorsitzende der thyssenkrupp Materials Services GmbH
• Arkema S. A., Frankreich
• ROCKWOOL A/S, Dänemark
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH (Vorsitz)
■ thyssenkrupp Steel Europe AG (Vorsitz)
▫ thyssenkrupp NA Holding Corp., USA (Vorsitz)
▫ thyssenkrupp North America, LLC, USA (Vorsitz)
Wilfried von Rath
(seit 01.04.2025)
Bestellung bis März 2028 // deutsch
▫ PEAG Holding GmbH (Vorsitz)
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Steel Europe AG
Oliver Burkhard
ausgeschieden aus dem Vorstand mit Ablauf des 31.01.2025 // deutsch
Vorstandsvorsitzender der thyssenkrupp Marine Systems GmbH
▫ PEAG Holding GmbH (Vorsitz)
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH
■ thyssenkrupp Steel Europe AG
Dr. Jens Schulte
ausgeschieden aus dem Vorstand mit Ablauf des 31.05.2025 // deutsch
• ALTANA AG
| ■ | Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.d. § 125 AktG (Stand: 30. September 2025) |
| ▫ | Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i.S.d. § 125 AktG (Stand: 30. September 2025) |
| • / ○ | börsennotiertes Unternehmen |
Aufsichtsrat
Stand: 30. September 2025
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm, Michelau
Unternehmensberater
Vorsitzender
Bestellung bis 2026 // deutsch
■ DR. JOHANNES HEIDENHAIN GmbH
■ Voith GmbH & Co. KGaA (Vorsitz Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss)
Jürgen Kerner, Berlin
Mitglied des Vorstands und 2. Vorsitzender der IG Metall
Bestellung bis 2029 // deutsch
■ MAN Truck & Bus SE
• Siemens AG
• Siemens Energy AG
• TRATON SE
Birgit A. Behrendt, Köln
Unternehmensberaterin
Bestellung bis 2026 // deutsch
• KION GROUP AG
▫ Infinium Holdings, Inc., USA
○ Rolls Royce Holdings plc, Großbritannien
○ Umicore S.A., Belgien
Dr. Patrick Berard, Boulogne / Frankreich
Unternehmensberater
Bestellung bis 2026 // französisch
▫ Geodis S.A., Frankreich
○ LKQ Corporation, USA
Stefan Erwin Buchner, Bietigheim-Bissingen
Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Daimler Truck AG
Bestellung bis 2026 // deutsch
• AUMOVIO SE (Vorsitz)
■ DRX Management SE
■ Mosolf Verwaltungen SE
Dr. Wolfgang Colberg, München
Unternehmensberater, Independent Director
Bestellung bis 2026 // deutsch
▫ AMSilk GmbH (Vorsitz)
○ Burelle S.A., Frankreich
○ Solvay S.A., Belgien
Prof. Dr. Dr. h. c. Ursula Gather, Essen
Vorsitzende des Kuratoriums der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Bestellung bis 2028 // deutsch
Angelika Gifford, Kranzberg
Senior Advisor to the COO, Meta Platforms Inc. (USA)
Bestellung bis 2026 // deutsch
Katrin Goebel-Krawinkel, Düsseldorf
Rechtsanwältin, Compliance Officer der thyssenkrupp Konzernfunktion Legal & Compliance // Vorsitzende des Sprecherausschusses, Mitglied im Konzernarbeitskreis Leitende Angestellte und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses des Konzernarbeitskreises der leitenden Angestellten der thyssenkrupp AG
Bestellung bis 2029 // deutsch
Dr. Bernhard Günther, Haan
Unternehmensberater
Bestellung bis 2026 // deutsch
| ■ | Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.d. § 125 AktG (Stand: 30. September 2025) |
| ▫ | Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i.S.d. § 125 AktG (Stand: 30. September 2025) |
| • / ○ | börsennotiertes Unternehmen |
Achim Hass, Schwartbruck
Energieanlagenelektroniker // Vorsitzender des Betriebsrats der TKMS GmbH (Kiel) // Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der TKMS GmbH
Bestellung bis 2029 // deutsch
■ Babcock Pensionskasse VVaG
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ TKMS GmbH
Tanja Jacquemin, Frankfurt/Main
Fachreferentin/Dozentin für den Forschungs- und Lehrbereich "Aufsichtsräte und Unternehmensmitbestimmung" an der Academy of Labour
Bestellung bis 2029 // deutsch
Daniela Jansen, Aachen
Politische Sekretärin beim Vorstand der IG Metall
Bestellung bis 2029 // deutsch
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH (stellv. Vorsitz)
Christian Julius, Lippstadt
Schlosser // Mitglied des Betriebsrats und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der thyssenkrupp rothe erde Germany GmbH // stellv. Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats der thyssenkrupp AG
Bestellung bis 2029 // deutsch
Thorsten Koch, Wadern
Werkzeugmechaniker // Vorsitzender des Betriebsrates der thyssenkrupp Automotive Body Solutions GmbH (Lockweiler) // Vorsitzender der Betriebsrätearbeitsgemeinschaft thyssenkrupp Automotive Technology
Bestellung bis 2029 // deutsch
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Automotive Body Solutions GmbH
Dr. Ingo Luge, Hannover
Aufsichtsrat und Unternehmensberater
Bestellung bis 2026 // deutsch
■ Avacon AG
■ E.ON Energie Deutschland GmbH
■ PreussenElektra GmbH (Vorsitz)
Tekin Nasikkol, Ratingen
Bachelor of Arts (Business Administration) // Mitglied des Betriebsrats und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der thyssenkrupp Steel Europe AG // Vorsitzender der Betriebsräte-Arbeitsgemeinschaft thyssenkrupp Steel Europe // Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der thyssenkrupp AG
Bestellung bis 2029 // deutsch
▫ Novitas BKK Pflegekasse
▫ PEAG Holding GmbH
Dr. Verena Volpert, Lennestadt
Steuerberaterin
Bestellung bis 2027 // deutsch
■ Vibracoustic SE
Ulrich Wilsberg, Duisburg
Kaufmann im Groß- und Außenhandel // Vorsitzender der Betriebsrätearbeitsgemeinschaft Segment Materials Services, Betriebsratsvorsitzender thyssenkrupp GfT Gleistechnik GmbH
Bestellung bis 2029 // deutsch
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Materials Services GmbH
Kirstin Zeidler, Dortmund
Technische Zeichnerin // Angestellte der thyssenkrupp Steel Europe AG // Mitglied des Betriebsrats der thyssenkrupp Steel Europe AG, Standort Dortmund
Bestellung bis 2029 // deutsch
▫ VKH Vorsorgekasse Hoesch
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Steel Europe AG
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2024 / 2025 sind keine Mitglieder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Stand: 30. September 2025
Präsidium
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)
Dr. Bernhard Günther
Jürgen Kerner
Tekin Nasikkol
Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)
Dr. Bernhard Günther
Jürgen Kerner
Tekin Nasikkol
Personalausschuss
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)
Dr. Bernhard Günther
Jürgen Kerner
Tekin Nasikkol
Prüfungsausschuss
Dr. Verena Volpert (Vorsitzende)
Dr. Wolfgang Colberg
Dr. Bernhard Günther
Tanja Jacquemin
Tekin Nasikkol
Ulrich Wilsberg
Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)
Stefan E. Buchner
Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather
Daniela Jansen
Jürgen Kerner
Thorsten Koch
Dr. Ingo Luge
Tekin Nasikkol
Nominierungsausschuss
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)
Birgit A. Behrendt
Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather
Dr. Bernhard Günther
Dr. Ingo Luge
Bilanz
AKTIVA
| Mio € | Anhang-Nr. | 30.09.2024 | 30.09.2025 |
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 01 | 1 | 2 |
| Sachanlagen | 01 | 136 | 130 |
| Finanzanlagen | 02 | 11.758 | 12.173 |
| 11.895 | 12.305 | ||
| Umlaufvermögen | |||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 03 | 6.726 | 5.653 |
| Sonstige Wertpapiere | 04 | 1.000 | 200 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 05 | 3.271 | 2.209 |
| 10.998 | 8.062 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1 | 2 | |
| Summe der Aktiva | 22.894 | 20.369 | |
| PASSIVA | |||
| Mio € | Anhang-Nr. | 30.09.2024 | 30.09.2025 |
| Eigenkapital | 06 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 1.594 | 1.594 | |
| Kapitalrücklage | 2.703 | 2.703 | |
| Andere Gewinnrücklagen | 1.417 | 1.174 | |
| Bilanzgewinn | 100 | 406 | |
| 5.814 | 5.878 | ||
| Rückstellungen | 07 | ||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 994 | 912 | |
| Übrige Rückstellungen | 141 | 188 | |
| 1.134 | 1.100 | ||
| Verbindlichkeiten | 08 | ||
| Anleihen | 689 | 85 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3 | 0 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 15.072 | 13.130 | |
| Übrige Verbindlichkeiten | 177 | 171 | |
| 15.941 | 13.387 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 4 | 4 | |
| Summe der Passiva | 22.894 | 20.369 |
Gewinn- und Verlustrechnung
| Mio € | Anhang-Nr. | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 13 | 219 | 208 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | 14 | -16 | -18 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 203 | 191 | |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 15 | -301 | -350 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 17 | 400 | 466 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 18 | -316 | -247 |
| Beteiligungsergebnis | 19 | 306 | 961 |
| Zinsergebnis | 20 | -141 | -103 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 21 | -294 | -109 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 22 | -13 | -11 |
| Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag/-überschuss | -156 | 798 | |
| Ergebnisverwendung | |||
| Jahresfehlbetrag/-überschuss | -156 | 798 | |
| Gewinnvortrag | 1 | 7 | |
| Entnahme aus Anderen Gewinnrücklagen | 255 | 641 | |
| Vermögensminderung durch Abspaltung | 0 | -641 | |
| Einstellung in Andere Gewinnrücklagen | 0 | -399 | |
| Bilanzgewinn | 100 | 406 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die strategische Führung des Konzerns obliegt der thyssenkrupp AG als Konzernzentrale. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie das Führungskräfte- und das Finanzmanagement. Das operative Geschäft liegt bei den Konzernunternehmen. Zur Leitungsaufgabe der thyssenkrupp AG gehören die konzerninterne Zuordnung von Konzernunternehmen zu den Segmenten sowie die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung von anderen Unternehmen, von Unternehmensgruppen oder von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Die thyssenkrupp AG mit Sitz in Duisburg und Essen ist eine große Kapitalgesellschaft und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9092 und im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15364.
Die thyssenkrupp AG unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die thyssenkrupp AG ist ein im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Der Lagebericht der thyssenkrupp AG wird in Anwendung von § 315 Abs. 5 HGB i. V. m. § 298 Abs. 2 HGB mit dem Lagebericht der thyssenkrupp Konzerns zusammengefasst.
Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 werden mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden unter www.thyssenkrupp.com (Investoren / Berichterstattung & Publikationen) zugänglich sein. Ferner können sie bei der thyssenkrupp AG, thyssenkrupp Allee 1, 45143 Essen, angefordert werden.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert ausgewiesen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach Handelsrecht
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, über einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren planmäßig abgeschrieben. Soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, wenn die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Abnutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßig abgeschrieben. Soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, wenn die beizulegenden Werte einzelner Gegenstände des Sachanlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten. Stellt sich in späteren Geschäftsjahren heraus, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung bis höchstens zu den fortgeführten Anschaffungskosten zugeschrieben.
Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt: Gebäude 20 bis 33 Jahre, Grundstückseinrichtungen 5 bis 20 Jahre, andere Anlagen 3 bis 25 Jahre sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre.
Die planmäßigen Abschreibungen des abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögens werden nach der linearen Methode vorgenommen. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Für Anlagenzugänge eines Geschäftsjahres, deren Anschaffungskosten für das einzelne Anlagegut nicht mehr als 1.000 € betragen, wird ein Sammelposten gebildet. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Niedrigere beizulegende Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen. Stellt sich in späteren Geschäftsjahren heraus, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen, wird der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung bis höchstens zu den Anschaffungskosten zugeschrieben.
Wertpapiere des Anlagevermögens (Spezialfonds) werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst; die übrigen Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind die erkennbaren Risiken durch entsprechende Bewertungsabschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt; dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr werden auf den Barwert abgezinst.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis der an konzernspezifische Verhältnisse angepassten Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Gehaltssteigerungsrate von 2,5 %, eines Rententrends von 2,0 % und Fluktuationsraten. Eine Ausnahme bilden auf einer wertpapiergebundenen Zusage basierende Pensionsverpflichtungen. In diesem Fall erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 S. 3 HGB der Ansatz in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Fondsvermögens.
Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dabei wird ein Zinssatz in Höhe von 2,02 % (i. Vj. 1,87 %) verwendet. Für eine Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, wird ein Zinssatz in Höhe von 2,15 % (i. Vj. 1,91 %) verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 30. September 2025 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen zehn Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen sieben Jahre beläuft sich auf -13 Mio € (i. Vj. -5 Mio €).
Die Abzinsung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen erfolgt pauschal mit dem veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre.
Soweit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB vorliegt, entspricht die ausgewiesene Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen grundsätzlich dem Saldo des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages und des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens. Ein die Verpflichtung gegebenenfalls übersteigender beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens wird auf der Aktivseite der Bilanz in der Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Entsprechend werden Aufwendungen und Erträge aus dem Deckungsvermögen mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Verpflichtung saldiert und im Zinsergebnis erfasst.
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für längerfristige Personalrückstellungen wie solche für Mitarbeiterjubiläen findet dabei ein Zinssatz von 2,15 % (i. Vj. 1,91 %) für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren Anwendung. Kurzfristige Personalrückstellungen, beispielsweise für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen, werden mit einem gewichteten Zinssatz von 1,40 % (i. Vj. 1,40 %) entsprechend ihrer Restlaufzeiten abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Haftungen aus Konzern- und Bankavalen werden grundsätzlich nach der ausstehenden Haftung aus den einzelnen Erklärungen bewertet. Bei Konzernavalen wird der Stand der jeweiligen Hauptschuld gegebenenfalls mit zur Bewertung herangezogen.
Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie für Verlust- und Zinsvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Aufgrund der stufenweisen Absenkung des Körperschaftsteuersatzes (von 2028 bis 2032 auf 10 %) werden bei der Ermittlung der latenten Steuern Steuersätze in der Bandbreite zwischen 31,63 % und 27,53 % innerhalb eines erwarteten Umkehrzeitraums von bis zu 18 Jahren verwendet. Die Ermittlung der Steuersätze erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der thyssenkrupp AG (2025 31,63 %). Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Ein Überhang aktiver latenter Steuern wird mangels Werthaltigkeit nicht angesetzt.
Es werden grundsätzlich derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Fremdwährungs-, Zins- und Warenpreisrisiken entgegenzuwirken, die im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit sowie im Rahmen von Investitions- und Finanztransaktionen entstehen können. Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen (Grundgeschäfte) werden bei Vorliegen der handelsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit diesen derivativen Finanzinstrumenten (Sicherungsgeschäfte) im Rahmen von Portfolio-Hedges zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Ein Portfolio-Hedge liegt vor, wenn eine Zusammenfassung mehrerer Grund- und Sicherungsgeschäfte erfolgt. Soweit die Voraussetzungen für Bewertungseinheiten mit den jeweiligen Grundgeschäften nicht erfüllt sind, erfolgt die Bilanzierung nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen.
In dem Umfang, in dem die durch die jeweilige Bewertungseinheit gebildete Sicherungsbeziehung effektiv ist, werden die sich ausgleichenden Wertänderungen aus Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft(en) im Rahmen der sog. Durchbuchungsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird auf Basis der Dollar Offset-Methode (Portfoliobewertungseinheiten) beurteilt. In dem Umfang, in dem eine Sicherung ineffektiv ist, werden insgesamt verbleibende Verluste ebenfalls sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst; ein insgesamt verbleibender Gewinn bleibt dagegen unberücksichtigt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die durch Finanzinstrumente gesichert werden, sind unter "10 Derivative Finanzinstrumente" dargestellt.
Währungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem am Buchungstag gültigen Kassakurs erfasst. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden zum Anschaffungskurs oder zum jeweiligen ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Erläuterungen zur Bilanz
01 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen ist im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt.
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio€ | 01.10.2024 | Umbuchungen | Zugänge | Abgänge | 30.09.2025 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 106 | 0 | 1 | 0 | 107 |
| 106 | 0 | 1 | 0 | 107 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 358 | 1 | 1 | 1 | 359 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 42 | 2 | 1 | 0 | 45 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 3 | -2 | 1 | 0 | 1 |
| 402 | 0 | 3 | 1 | 405 | |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 10.936 | 0 | 1.355 | 850 | 11.441 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 20 | 0 | 2 | 0 | 22 |
| Beteiligungen | 659 | 0 | 0 | 0 | 659 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 900 | 0 | 94 | 0 | 994 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens (Spezialfonds) | 69 | 0 | 0 | 0 | 69 |
| Sonstige Ausleihungen | 35 | 0 | 5 | 1 | 39 |
| 12.618 | 0 | 1.456 | 851 | 13.224 | |
| Insgesamt | 13.126 | 0 | 1.461 | 852 | 13.735 |
| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio€ | Aufgelaufene Abschreibungen 01.10.2024 | Zuschreibungen 2024 / 2025 | Zugänge 2024 / 2025 | Abgänge 2024 / 2025 | Aufgelaufene Abschreibungen 30.09.2025 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 104 | 0 | 0 | 0 | 105 |
| 104 | 0 | 0 | 0 | 105 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 229 | 0 | 7 | 0 | 236 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 37 | 0 | 1 | 0 | 38 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 266 | 0 | 9 | 0 | 275 | |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 631 | 0 | 571 | 152 | 1.050 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Beteiligungen | 230 | 230 | 0 | 0 | 0 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens (Spezialfonds) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 861 | 230 | 571 | 152 | 1.050 | |
| Insgesamt | 1.232 | 230 | 580 | 152 | 1.430 |
| Nettowerte | ||
|---|---|---|
| Mio€ | 01.10.2024 | 30.09.2025 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 1 | 2 |
| 1 | 2 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 129 | 123 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 | 7 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 3 | 1 |
| 136 | 130 | |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 10.306 | 10.391 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 20 | 22 |
| Beteiligungen | 429 | 659 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 900 | 994 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens (Spezialfonds) | 69 | 69 |
| Sonstige Ausleihungen | 35 | 39 |
| 11.758 | 12.173 | |
| Insgesamt | 11.895 | 12.305 |
02 Finanzanlagen
Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Anlagespiegel unter "01 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen" dargestellt.
Die Angaben zum Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11, Nr. 11 a und Nr. 11 b HGB sind nachfolgend im Anteilsverzeichnis als Bestandteil des Anhangs ausgewiesen.
Die thyssenkrupp AG ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin bei der thyssenkrupp USA Holding AG & Co. KG, Essen.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Der Anlagespiegel weist bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen Zugänge in Höhe von 1.355 Mio € und Abgänge in Höhe von 850 Mio € aus.
Die thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und die TKMS AG & Co. KGaA (vormals: thyssenkrupp Projekt 2 GmbH), Essen, haben am 23. Juni 2025 einen Abspaltungs- und Übernahmevertrag geschlossen. Danach überträgt die thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, im Wege der Abspaltung sämtliche Geschäftsanteile an der TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH (vormals: thyssenkrupp Projekt 9 GmbH), Essen, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten als Gesamtheit auf die TKMS AG & Co. KGaA, Essen, gegen Gewährung von Kommanditaktien der TKMS AG & Co. KGaA, Essen, an die Aktionäre der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen.
Im Rahmen dieses Projektes hat die thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, zunächst Einzahlungen in die Kapitalrücklage der TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, in Höhe von 31 Mio € und in Höhe von 610 Mio € geleistet. Der Buchwert für die Anteile an der Gesellschaft erhöhte sich dadurch auf 641 Mio €.
Im Oktober 2025 wurde die Abspaltung und Börsennotierung der TKMS AG & Co. KGaA, Essen, erfolgreich abgeschlossen. Entsprechend ist der Beteiligungsbuchwert für die Anteile an der TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, in Höhe von 641 Mio € mit Wirkung zum 01. Januar 2025 (Abspaltungsstichtag) abgegangen. Die Auswirkungen auf das Eigenkapital sind unter "05 Eigenkapital" dargestellt.
Durch das Ausscheiden der thyssenkrupp Austria GmbH, Österreich, aus der thyssenkrupp Austria GmbH & Co KG, Österreich, ist das gesamte Gesellschaftsvermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die einzig verbleibende Gesellschafterin, die thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, übergegangen. Im Rahmen dieser Anwachsung kam es zu einem Abgang der Anteile an der thyssenkrupp Austria GmbH & Co. KG, Österreich, mit historischen Anschaffungskosten in Höhe von 208 Mio € und außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 152 Mio €. Gegenläufig kam es zu einem Zugang des Bruttobeteiligungsbuchwertes für die Anteile an der thyssenkrupp Austria Beteiligungs GmbH, Österreich, in Höhe von 221 Mio €. Dieser wurde in den Vorjahren bereits in Höhe von 179 Mio € außerplanmäßig abgeschrieben.
Zudem kam es zu weiteren Zugängen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen aufgrund der Rückabwicklung insbesondere folgender Transaktionen aus dem vorherigen Geschäftsjahr:
Die Rückübertragung von 10,1 % der Anteile an der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, von der thyssenkrupp Vierte Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, führte zu einem Zugang des Bruttobeteiligungsbuchwertes für die Anteile an der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, in Höhe von 302 Mio €. Dieser wurde in der Vergangenheit bereits um 283 Mio € wertberichtigt.
Ferner wird ein Zugang des Beteiligungsbuchwertes für 10,1 % der Anteile an der thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, die von der EP Corporate Group, a.s., Tschechische Republik, zurück erworben wurden, in Höhe von 190 Mio € ausgewiesen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf die Anteile an verbundenen Unternehmen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden in Höhe von insgesamt 109 Mio € vorgenommen. Dabei entfielen 51 Mio € auf die Anteile an der thyssenkrupp Services GmbH, Essen, 19 Mio € auf die Anteile an der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, sowie 18 Mio € auf die Anteile an der thyssenkrupp Nederland Holding B.V., Niederlande. Die weiteren außerplanmäßigen Abschreibungen sind unter "20 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens" aufgeführt.
Beteiligungen
Der Anlagespiegel beinhaltet die Beteiligung an der Vertical Topco I S.A., Luxemburg, in Höhe von 657 Mio € (i. Vj. 426 Mio €). Die thyssenkrupp Nederland Holding B.V., Niederlande, hatte diese im Geschäftsjahr 2019 / 2020 bei der Veräußerung von Elevator Technology als Teil des Gesamtkaufpreises erhalten und an die thyssenkrupp AG in Form einer Sachdividende abgeführt. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 wurde auf die Anteile eine Zuschreibung in Höhe von 230 Mio € vorgenommen, die den gesamten außerplanmäßigen Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderungen aus den Vorjahren entspricht.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Neben der vorgenannten Beteiligung hatte die thyssenkrupp Nederland Holding B.V., Niederlande, als weiteren Teil des Gesamtkaufpreises für das Elevator Technology Geschäft eine unverzinsliche Ausleihung erhalten, die ebenfalls in Form einer Sachdividende auf die thyssenkrupp AG übertragen wurde. Die Ausleihung wird zum Bilanzstichtag mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 994 Mio € (i. Vj. 900 Mio €) bilanziert.
Wertpapiere des Anlagevermögens (Spezialfonds)
Die Wertpapiere des Anlagevermögens, bestehend aus Anteilen an Spezialfonds, dienen der externen (anteiligen) Ausfinanzierung bzw. (zusätzlichen) Insolvenzsicherung von Versorgungsansprüchen.
Diese Spezialfonds sind im Rahmen eines konzerneigenen Contractual Trust Agreements (CTA) gebildet worden und werden vom thyssenkrupp Trust e.V. (Treuhänder) vollständig separiert von den anderen Finanzanlagen der thyssenkrupp AG gehalten.
Im Rahmen eines gesondert bestehenden Treuhandverhältnisses sind Leistungen aus den Altzusagen ausfinanziert, wobei durch das Treuhandvermögen vorrangig die Teile der Pensionsverpflichtungen besichert werden, die über die Sicherungsgrenzen des Pensions-Sicherungs-Vereins hinausgehen. Zum 30. September 2025 beträgt der historische Anschaffungswert der in diesem Spezialfonds enthaltenen Wertpapiere 69 Mio € (i. Vj. 69 Mio €).
03 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| Mio € | 30.09.2024 | davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr | 30.09.2025 | davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 6.591 | 0 | 5.469 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 135 | 15 | 185 | 13 |
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um kurzfristige Forderungen aus dem zentralen Konzern-Finanzclearing in Höhe von 4.403 Mio € (i. Vj. 6.099 Mio €) sowie um Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 980 Mio € (i. Vj. 392 Mio €).
Die thyssenkrupp AG hat die Altersvorsorgeverpflichtungen, die durch vertragliche Vereinbarung im Innenverhältnis (ohne Schuldbeitritt) auf Dritte übertragen wurden, unter den Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen passiviert ("06 Rückstellungen") und den auf Grund der Erfüllungsübernahme bestehenden Freistellungsanspruch unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe des korrespondierenden Wertes (gem. Anwartschaftsbarwertverfahren) der Verpflichtung in Höhe von 13 Mio € (i. Vj. 15 Mio €) aktiviert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen zum Stichtag auch aktivische derivative Finanzinstrumente.
04 Sonstige Wertpapiere
Die unter den Wertpapieren ausgewiesenen Anteile an Geldmarktfonds haben sich insbesondere aufgrund der Anleihetilgung im Februar 2025 um 800 Mio € auf 200 Mio € verringert.
05 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Wesentliche Gründe für die Verringerung in Höhe von 1.062 Mio € sind insbesondere der Aufbau eines eigenen Cashpools durch die TKMS-Gruppe im Rahmen der Verselbstständigung des Segments Marine Systems, die Rückzahlung im Rahmen der Rückabwicklung der Transaktion mit der EP Corporate Group, a.s., Tschechische Republik, die Dividendenzahlung sowie eine Kapitalerhöhung bei einer brasilianischen Tochtergesellschaft.
06 Eigenkapital
Grundkapital
Das Grundkapital der thyssenkrupp AG beträgt unverändert 1.593.681.256,96 € und ist eingeteilt in 622.531.741 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56€.
Genehmigtes Kapital
Durch den Beschluss der Hauptversammlung der thyssenkrupp AG vom 4. Februar 2022 wurde der Vorstand der thyssenkrupp AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Februar 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 300 Mio € durch die Ausgabe von bis zu 117.187.500 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder in Teilbeträgen mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmen Fällen auszuschließen, wobei die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss auf insgesamt 10 % des Grundkapitals beschränkt ist.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage zum 30. September 2025 beträgt unverändert 2.703 Mio €.
Andere Gewinnrücklagen
| Mio € | 30.09.2024 | 30.09.2025 |
|---|---|---|
| Stand 01.10. | 1.672 | 1.417 |
| Entnahme aus Anderen Gewinnrücklagen | 255 | 641 |
| Einstellung in Andere Gewinnrücklagen | 0 | 399 |
| Stand 30.09. | 1.417 | 1.174 |
Die unter "02 Finanzanlagen" erläuterte Abspaltung der TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH (vormals thyssenkrupp Projekt 9 GmbH), Essen, führt zu einer Reduzierung der Anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 641 Mio €.
Nach einer von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 58 Abs. 2 Satz 1 AktG beschlossenen Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 399 Mio € aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2024 / 2025 belaufen sich diese zum 30. September 2025 auf 1.174 Mio €.
Bilanzgewinn
| Mio € | 2024 / 2025 |
|---|---|
| Bilanzgewinn 01.10.2024 | 100 |
| Ausschüttung Dividende | 93 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 7 |
| Jahresüberschuss 2024 / 2025 | 798 |
| Gewinnvortrag | 7 |
| Entnahme aus Anderen Gewinnrücklagen | 641 |
| Vermögensminderung durch Abspaltung | -641 |
| Einstellung in Andere Gewinnrücklagen | -399 |
| Bilanzgewinn 30.09.2025 | 406 |
Die ordentliche Hauptversammlung der thyssenkrupp AG hat am 31. Januar 2025 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 / 2024 in Höhe von 100 Mio € zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 93 Mio € zu verwenden und den restlichen Bilanzgewinn in Höhe von 7 Mio € auf neue Rechnung vorzutragen.
Zum 30. September 2025 wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 406 Mio € ausgewiesen.
Weitere Angaben zum Eigenkapital
Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen
Durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Februar 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Februar 2027 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 2 Mrd € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und bei Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen deren Inhabern oder Gläubigern Options- oder Wandlungsrechte beziehungsweise Options- oder Wandlungspflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der thyssenkrupp AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 250 Mio € nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzulegen. Die Ausgabe kann gegen Bar- oder Sachleistungen erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wobei die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss auf insgesamt 10 % des Grundkapitals beschränkt ist.
Schaffung eines bedingten Kapitals
Darüber hinaus wurde der Vorstand durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Februar 2022 ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 250 Mio € durch die Ausgabe von bis zu 97.656.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der thyssenkrupp AG zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen sowie Kombinationen dieser Instrumente, die bis zum 3. Februar 2027 von der thyssenkrupp AG oder einem Konzernunternehmen ausgegeben werden.
Erwerb und Verwendung von eigenen Anteilen
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Februar 2022 wurde der Vorstand bis zum 3. Februar 2027 ermächtigt, zu den in dem Ermächtigungsbeschluss ausdrücklich genannten sowie zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder falls dieser Wert niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden. Der Vorstand wurde ermächtigt, bei dem Erwerb eigener Aktien das Andienungsrecht und bei der Verwendung eigener Aktien das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Die Beschlussfassung umfasst auch die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten (Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkäufe oder deren Kombination) im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts. Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG kann seine Zustimmung für Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieser Hauptversammlungsbeschlüsse vorsehen.
Angaben zum Bestehen einer Beteiligung
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, Essen, hat uns freiwillig darüber informiert, dass sie zum Stichtag weiterhin unverändert insgesamt 130.313.600 Stückaktien der thyssenkrupp AG hält. Dies entspricht 20,93 % der Stimmrechtsanteile.
Zu weiteren Beteiligungen an der thyssenkrupp AG lagen uns Angaben zu Stimmrechtsanteilen aus folgenden Mitteilungen nach § 40 Abs. 1 WpHG vor:
Die Bank of America Corporation, Wilmington, Delaware, USA, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 17. Juli 2024 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und 4,94 % betrug. 0,22 % dieser Stimmrechte (entsprechend 1.367.944 Stimmrechten) waren der Bank of America Corporation gem. § 34 WpHG zuzurechnen. 1,80 % dieser Stimmrechte (entsprechend 11.174.904 Stimmrechten) waren der Bank of America Corporation als Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 2,93 % dieser Stimmrechte (entsprechend 18.234.487 Stimmrechten) waren der Bank of America Corporation als Instrumente i. S. d. §38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen.
Das Finanzministerium hat für den Staat Norwegen mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der von ihm kontrollierten Norges Bank am 16. Oktober 2024 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,61 % (entsprechend 16.258.949 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte waren dem Staat Norwegen gem. § 34 WpHG zuzurechnen.
Harris Associates Investment Trust, Boston, USA, hat mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 27. Januar 2025 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und 2,96 % (entsprechend 18.422.198 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte waren dem Harris Associates Investment Trust gem. § 33 WpHG zuzurechnen.
Die Harris Associates L.P., Wilmington, USA, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 26. Februar 2025 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und 2,85 % (entsprechend 17.734.910 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte waren der Harris Associates L.P. gem. § 34 WpHG zuzurechnen.
Die UBS Group AG, Zürich, Schweiz, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 28. März 2025 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und 3,28 % betrug. 0,97 % dieser Stimmrechte (entsprechend 6.040.893 Stimmrechten) waren der UBS Group AG gem. § 34 WpHG zuzurechnen. 1,79 % dieser Stimmrechte (entsprechend 11.122.111 Stimmrechten) waren der UBS Group AG als Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG sowie 0,52 % dieser Stimmrechte (entsprechend 3.257.921 Stimmrechten) als Instrumente i. S. d. §38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen.
Die Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 16. April 2025 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und 4,58 % betrug. 0,45 % dieser Stimmrechte (entsprechend 2.799.860 Stimmrechten) waren der Goldman Sachs Group, Inc. gem. § 34 WpHG zuzurechnen. 1,99 % dieser Stimmrechte (entsprechend 12.405.146 Stimmrechten) waren der Goldman Sachs Group, Inc. als Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 2,14 % dieser Stimmrechte (entsprechend 13.329.942 Stimmrechten) waren der Goldman Sachs Group, Inc. als Instrumente i. S. d. §38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen.
Die BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 01. August 2025 6,52 % betrug. 5,08 % dieser Stimmrechte (entsprechend 31.638.413 Stimmrechten) waren der BlackRock, Inc. gem. § 34 WpHG zuzurechnen. 1,05 % dieser Stimmrechte (entsprechend 6.564.678 Stimmrechten) waren der BlackRock, Inc. als Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 0,38 % dieser Stimmrechte (entsprechend 2.374.924 Stimmrechten) waren der BlackRock, Inc. als Instrumente i. S. d. §38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen.
Amundi S. A., Paris, Frankreich, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 20. November 2025 die Schwelle von 3 % überschritten hat und 3,26 % (entsprechend 20.312.812 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte waren Amundi S. A. gem. §34 WpHG zuzurechnen.
07 Rückstellungen
| Mio € | 30.09.2024 | 30.09.2025 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 994 | 912 |
| Übrige Rückstellungen | 141 | 188 |
| (davon Steuerrückstellungen) | 31 | 30 |
| (davon Sonstige Rückstellungen) | 110 | 158 |
| Insgesamt | 1.134 | 1.100 |
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten Pensionsrückstellungen in Höhe von 911 Mio € (i. Vj. 993 Mio €) sowie Verpflichtungen gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein in Höhe von 1 Mio € (i. Vj. 1 Mio €). Bei den Rückstellungen für Pensionen kam es im abgelaufenen Geschäftsjahr - insbesondere aufgrund des höheren Zinsniveaus - zu einer Auflösung in Höhe von 28 Mio € (i. Vj. 10 Mio €). Der sich nach Verrechnung mit den Aufwendungen für Altersversorgung ergebende Ertrag in Höhe von 24 Mio € (i. Vj. 6 Mio €), wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Der bilanzierte Betrag der Rückstellungen umfasst den Erfüllungsbetrag in Höhe von 928 Mio € (i. Vj. 1.008 Mio €) nach Abzug von Deckungsvermögen mit einem beizulegendem Zeitwert in Höhe von 17 Mio € (i. Vj. 15 Mio €). Saldierungspflichtige Aufwendungen bzw. Erträge aus dem Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht gegeben. Die Wertänderungen des Deckungsvermögens in Höhe von 1 Mio € (i. Vj. 1 Mio €) welches innerhalb des Contractual Trust Agreements (CTAs) gemäß der flexPlan - und DC2020-Zusage vorliegt, werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde anhand von Marktpreisen bestimmt.
Für den Pensionsplan für Fach- und Führungskräfte ("flexPlan") sowie die DC2020-Versorgungsordnung erfolgt die periodengerechte Ausfinanzierung über einen in 2017 bzw. 2020 neu geschlossenen Treuhandvertrag.
Zum 30. September 2025 betragen die fortgeführten Anschaffungskosten der in diesen beiden Treuhandverträgen enthaltenen und auf die thyssenkrupp AG entfallenden Wertpapiere 13 Mio € (i. Vj. 12 Mio €).
Bei der flexPlan - als auch bei der DC2020-Versorgungsordnung handelt es sich um eine Form der wertpapiergebundenen Versorgungszusage. Auf Grund des in diesem Fall erforderlichen Ansatzes der Verpflichtung mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere ist die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB hier nicht relevant.
Die thyssenkrupp AG haftet zusätzlich aus der Übertragung von Betrieben bzw. aus im Innenverhältnis übertragenen Pensionsverpflichtungen. In der Bilanz ist ein Freistellungsanspruch unter den sonstigen Vermögensgegenständen ("03 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände") und korrespondierend eine Verpflichtung innerhalb der Pensionsverpflichtungen ergebnisneutral bilanziert.
Die Steuerrückstellungen bestehen im Wesentlichen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für Vorjahre.
Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken ab. Sie berücksichtigen unter anderem künftige Verpflichtungen im Personalbereich, ausstehende Eingangsrechnungen sowie Aufwendungen für die Betriebsprüfung. Dabei hat sich die Rückstellung für aktienorientierte Vergütung im Vergleich zum Vorjahr um 30 Mio € erhöht.
08 Verbindlichkeiten
| 30.09.2024 | Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|
| Mio € | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | |
| --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 689 | 600 | 89 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3 | 3 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 15.072 | 15.072 | |
| Übrige Verbindlichkeiten: | 177 | 177 | |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 1 | 1 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 27 | 27 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 149 | 149 | |
| (davon aus Darlehen) | 12 | 12 | |
| (davon aus Steuern) | 38 | 38 | |
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | 0 | 0 | |
| Insgesamt | 15.941 | 15.852 | 89 |
| 30.09.2025 | Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|
| Mio € | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | |
| --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 85 | 85 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 13.130 | 13.130 | |
| Übrige Verbindlichkeiten: | 171 | 168 | 4 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 3 | 3 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 34 | 34 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 135 | 131 | 4 |
| (davon aus Darlehen) | 4 | 4 | |
| (davon aus Steuern) | 2 | 2 | |
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | 0 | 0 | |
| Insgesamt | 13.387 | 13.383 | 4 |
Unter den Anleihen ist eine Schuldverschreibung in Höhe von 85 Mio € (i. Vj. 89 Mio €) ausgewiesen. Eine Anleihe der thyssenkrupp AG über 600 Mio € wurde am 25. Februar 2025 fristgerecht zurückgezahlt.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Geldanlagen im Rahmen des zentralen Konzern-Finanzclearings in Höhe von 12.857 Mio € (i. Vj. 13.579 Mio €). Zudem sind Verlustübernahmen im Rahmen von Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 121 Mio € (i. Vj. 1.448 Mio €) enthalten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem passivische derivative Finanzinstrumente.
09 Haftungsverhältnisse
Die thyssenkrupp AG hat Bürgschaften oder Garantien zu Gunsten von Auftraggebern über 16.409 Mio € (i. Vj. 15.500 Mio €) - davon für verbundene Unternehmen in Höhe von 16.406 Mio € (i. Vj. 15.490 Mio €) - ausgestellt bzw. ausstellen lassen. Die Laufzeiten variieren je nach Art der Garantie von 3 Monaten bis zu 10 Jahren (z. B. bei Miet- und Pachtgarantien). Grundlage für eine mögliche Inanspruchnahme durch den Begünstigten ist die nicht vertragskonforme Erfüllung von vertraglich eingegangenen Verpflichtungen durch den Hauptschuldner, wie z. B. nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Lieferung oder Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern. Alle durch die thyssenkrupp AG ausgestellten oder in Auftrag gegebenen Bürgschaften oder Garantien erfolgen im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen aus dem zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis entsprechend verpflichteten Unternehmens (Hauptschuldner). Besteht die Rückhaftung gegen einen Hauptschuldner, an dem eine mehrheitliche Beteiligung nicht mehr besteht, so wird mit dem neuen Mehrheitsgesellschafter grundsätzlich die Stellung zusätzlicher Sicherheiten in entsprechender Höhe vereinbart.
Die thyssenkrupp AG geht davon aus, dass die zu Grunde liegenden Verpflichtungen von den originär verpflichteten Unternehmen erfüllt werden können. Daher wird das Risiko der Inanspruchnahme der thyssenkrupp AG als unwahrscheinlich eingestuft. Hierfür wurden bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses die aus der Risikobewertung der zu Grunde liegenden Verpflichtungen gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt.
10 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken
Die wesentlichen finanziellen Verpflichtungen ergeben sich aus IT Lizenzverträgen, Energielieferverträgen sowie aus Pacht- und Leasingverträgen.
An Verpflichtungen werden in den folgenden Geschäftsjahren fällig:
| Mio € | |
|---|---|
| 2025 / 2026 | 175 |
| 2026 / 2027 | 112 |
| 2027 / 2028 | 41 |
| 2028 / 2029 | 18 |
| ab 2029 / 2030 | 3 |
| Insgesamt | 348 |
Im Gesamtbetrag von 348 Mio € sind Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 53 Mio € enthalten.
Rechtsstreitigkeiten
Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften sind aus verschiedenen Anlässen in gerichtliche, schiedsgerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen involviert bzw. von deren Ergebnissen betroffen. Prognosen zum Verlauf und zu den Ergebnissen von Rechtsstreitigkeiten sind mit erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Negative, gegebenenfalls auch wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Liquidität sind daher bei den hier nicht separat dargestellten Rechtsstreitigkeiten einzeln wie auch zusammen mit anderen Rechtsstreitigkeiten möglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet die Gesellschaft jedoch aus den in diesem Abschnitt nicht separat aufgeführten Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Liquidität.
11 Derivative Finanzinstrumente
| Mio € | Nominalwert 30.09.2024 | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert 30.09.2025 | Beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|---|
| Devisentermin geschäfte1) | 5.779 | 6 | 4.959 | -7 |
| Zins-/Währungsswaps | 2 | 0 | 2 | 0 |
| Insgesamt | 5.781 | 6 | 4.961 | -7 |
1) inkl. Devisenderivate, die die thyssenkrupp AG im Rahmen ihrer Funktion als zentrale Sicherungsplattform mit Tochtergesellschaften abgeschlossen hat
Die thyssenkrupp AG ist im Rahmen ihrer weltweiten Geschäftstätigkeit insbesondere Risiken aus Wechselkurs-, Zinssatzänderungen und gegebenenfalls Warenpreisen ausgesetzt. Zur Begrenzung der Risiken werden bei der thyssenkrupp AG im Wesentlichen derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Der Einsatz dieser Instrumente ist nur im Zusammenhang mit der Absicherung von Risiken aus Grundgeschäften statthaft und unterliegt konzernweit gültigen Richtlinien, deren Einhaltung fortlaufend überwacht wird.
Derivative Finanzinstrumente und die entsprechenden Grundgeschäfte können als Bewertungseinheit betrachtet werden, wenn ein eindeutiger Sicherungszusammenhang nachgewiesen wird. Die thyssenkrupp AG schließt nur derivative Finanzinstrumente ab, die in einem eindeutigen Sicherungszusammenhang stehen. Diese werden grundsätzlich mit entsprechenden Grundgeschäften in Bewertungseinheiten zusammengefasst.
Zur Absicherung von Währungsrisiken stehen der thyssenkrupp AG grundsätzlich Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen sowie Zins-/Währungsswaps zur Verfügung. Devisenderivate werden im Wesentlichen zur Absicherung der konzernweit entstehenden Fremdwährungsexposures abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen in Höhe von 2.912 Mio € und Verbindlichkeiten in Höhe von 2.048 Mio € abgesichert. Die im Bestand befindlichen Devisenderivate, mit einer maximalen Restlaufzeit von bis zu 83 Monaten, wurden vollständig in Bewertungseinheiten als Portfolio-Hedge designiert. Zur Absicherung von Währungsrisiken aus bestimmten konzerninternen Darlehen der thyssenkrupp AG mit einem Nominalvolumen von insgesamt 2 Mio € wurden des Weiteren Zins-/Währungsswaps abgeschlossen. Zins-/Währungsswaps, mit einer Restlaufzeit von bis zu 26 Monaten, die jeweils mit der Fälligkeit der entsprechenden Grundgeschäfte übereinstimmen, wurden als Portfolio-Hedges in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Insgesamt waren zum Bilanzstichtag für Bewertungseinheiten ergebniswirksame Korrekturbuchungen sowohl für Ineffektivität in Höhe von 2 Mio € als auch für die nicht designierte Terminkomponente in Höhe von 29 Mio € erforderlich. Bis zum Ende der Laufzeiten der Bewertungseinheiten, die zwischen einem und 83 Monaten liegen, werden sich die Wert- und Zahlungsstromänderungen aus den Grund- und Sicherungsgeschäften voraussichtlich nahezu vollständig ausgleichen, da eine hohe Effektivität der Sicherungsbeziehungen gegeben ist.
Zum aktuellen Stichtag hat die thyssenkrupp AG keine Warenderivate im Bestand.
Die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt zum Bilanzstichtag 96 Mio €; das heißt, in dieser Höhe wurden Rückstellungen für drohende Verluste vermieden.
Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bilanzstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Dabei gelten folgende Grundsätze:
Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften errechnet sich auf Basis des am Bilanzstichtag geltenden Devisenkassamittelkurses unter Berücksichtigung der Terminauf- und -abschläge für die jeweilige Restlaufzeit des Kontraktes im Vergleich zum kontrahierten Terminkurs. Bei Devisenoptionen werden anerkannte Modelle zur Ermittlung des Optionspreises angewandt. Der beizulegende Zeitwert einer Option wird neben der Restlaufzeit der Option zusätzlich durch weitere Bestimmungsfaktoren, wie z. B. die aktuelle Höhe und die Volatilität des zugrundeliegenden jeweiligen Wechselkurses oder der zugrundeliegenden Basiszinsen, beeinflusst.
Bei Zins-/Währungsswaps erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch die Abzinsung der zukünftig zu erwartenden Cash-Flows. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Kontrakte geltenden Marktzinssätze zu Grunde gelegt und die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Cash-Flows stattfinden, einbezogen.
12 Latente Steuern
Aktive latente Steuern ergeben sich aus den Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen HGB- und Steuerbilanzansätzen bezogen auf den gesamten Organkreis der thyssenkrupp AG. Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden beim Sonderposten passivische Wertberichtigungen und werden mit aktiven latenten Steuern, die im Wesentlichen aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden bei Pensionsrückstellungen (inkl. Planvermögen) sowie Sonstigen Rückstellungen resultieren, saldiert. Ein Überhang aktiver latenter Steuern wird mangels Werthaltigkeit nicht angesetzt.
Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung
13 Umsatzerlöse
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 |
|---|---|---|
| Deutschsprachiger Raum1) | 108 | 90 |
| Nordamerika | 58 | 63 |
| Zentral- und Osteuropa | 13 | 18 |
| Großraum China | 16 | 15 |
| Westeuropa | 11 | 12 |
| Indien | 8 | 7 |
| Asien / Pazifik | 4 | 3 |
| Naher Osten & Afrika | 0 | 0 |
| Südamerika | 0 | 0 |
| Insgesamt | 219 | 208 |
1) Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein
In den Umsatzerlösen sind insbesondere Erträge aus der Weiterberechnung gemäß der Corporate-Design-, Firmierungs- und Markenrichtlinie für die Konzernmarke in Höhe von 188 Mio € (i. Vj. 203 Mio €) ausgewiesen. Umsatzerlöse aus Miet- und Pachtverträgen wurden in Höhe von 20 Mio € (i. Vj. 15 Mio €) generiert.
14 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen in Höhe von 18 Mio € (i. Vj. 16 Mio €) stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Umsatzerlösen.
15 Allgemeine Verwaltungskosten
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 81 | 126 |
| Abschreibungen | 12 | 9 |
| Übrige Verwaltungskosten | 209 | 214 |
| (davon wirtschaftliche Beratungsaufwendungen) | 84 | 108 |
| (davon Dienstleistungsaufwendungen) | 68 | 52 |
| (davon Datenverarbeitungsleistungen) | 31 | 34 |
| Insgesamt | 301 | 350 |
16 Personalaufwand gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 |
|---|---|---|
| Gehälter | 74 | 118 |
| Soziale Abgaben | 7 | 8 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 0 | 0 |
| Insgesamt | 81 | 127 |
Der Personalaufwand ist mit 126 Mio € (i. Vj. 81 Mio €) in den allgemeinen Verwaltungskosten und mit 0,5 Mio € (i. Vj. 0,5 Mio €) in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen ausgewiesen.
Der Personalaufwand enthält Gehälter, Abfindungsaufwendungen, Urlaubs- und Sondervergütungen sowie die Zuführung zu Personalrückstellungen. Die sozialen Abgaben enthalten insbesondere den Arbeitgeberanteil der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge. In den Aufwendungen für Altersversorgung werden Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein sowie der Dienstzeitaufwand der Pensionsrückstellungszuführung ausgewiesen. Der Zinsanteil der Pensionsrückstellungszuführung ist im Zinsergebnis enthalten.
Die Aufwendungen für Gehälter haben sich im Wesentlichen aufgrund der Zuführung zu den Rückstellungen für aktienbasierte Vergütung in Höhe von 35 Mio € (i. Vj. 0 Mio €) erhöht. Bei den Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind, wie im Vorjahr, Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen zu verzeichnen. Nach Saldierung mit den vorhandenen Aufwendungen aus Altersversorgung ist der verbleibende Betrag in Höhe von 24 Mio € (i. Vj. 6 Mio €) in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Im Geschäftsjahresdurchschnitt - in den Auszubildende und Praktikanten nicht miteinfließen - sind 502 (i. Vj. 457) Mitarbeiter bei der thyssenkrupp AG beschäftigt. Dabei entfallen auf das Corporate Headquarters 418 Beschäftigte (i. Vj. 376) und auf das Automotive Technology Office und den Betriebsteil Decarbon Technologies insgesamt 84 Mitarbeiter (i. Vj. 81).
17 Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 466 Mio € (i. Vj. 400 Mio €) sind Erträge aus Zuschreibungen auf die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 230 Mio € (i. Vj. 323 Mio €) enthalten. Diese betreffen im Geschäftsjahr 2024 / 2025 in voller Höhe die Zuschreibung auf die Anteile an der Vertical Topco I S.A., Luxemburg.
Im Rahmen der unter "02 Finanzanlagen" erläuterten Rückabwicklung von Veräußerungen aus dem Vorjahr ergeben sich aus dem Rückerwerb der Anteile an der thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, von der EP Corporate Group, a.s., Tschechische Republik, Erträge in Höhe von 129 Mio €. Der sich aus der ursprünglichen Transaktion im Vorjahr ergebende sonstige betriebliche Aufwand wird dadurch ergebniswirksam neutralisiert.
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sind in Höhe von 26 Mio € (i. Vj. 28 Mio €) angefallen, von denen 24 Mio € (i.V j. 6 Mio €) auf Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen - nach der Saldierung mit den vorhandenen Aufwendungen aus Altersversorgung - entfallen.
Es ergeben sich periodenfremde sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 156 Mio € (i. Vj. 28 Mio €), die insbesondere auf die bereits erläuterte Rückübertragung der Anteile an der thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, sowie auf die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen sind.
18 Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 247 Mio € (i. Vj. 316 Mio €) ist eine nicht rückzahlbare Einlage in die Kapitalreserven der thyssenkrupp Presta Aktiengesellschaft, Liechtenstein, in Höhe von 128 Mio € enthalten. Die Forderungen gegen die thyssenkrupp Presta Aktiengesellschaft, Liechtenstein wurden in den Vorjahren einzelwertberichtigt. Durch die Einzahlung in die Kapitalrücklage verringerte sich der Stand der offenen Forderungen gegen die Gesellschaft, sodass als gegenläufiger Effekt ein Ertrag aus der Rücknahme der Einzelwertberichtigungen in Höhe von 38 Mio € zu verzeichnen ist.
Ferner wurde eine nicht rückzahlbare Einzahlung in die Kapitalrücklagen der Berco S.p.A., Italien, in Höhe von 78 Mio € vorgenommen.
Aufwendungen für Instandhaltungen und andere Dienstleistungen bei den nicht betriebsnotwendigen Grundstücken gab es in Höhe von 16 Mio €.
Periodenfremde sonstige betriebliche Aufwendungen sind wie im Vorjahr nicht angefallen.
19 Beteiligungsergebnis
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 |
|---|---|---|
| Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge: | ||
| Erträge aus Gewinnabführungen | 392 | 980 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen | -1.449 | -121 |
| Erträge aus Beteiligungen | 1.363 | 102 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen) | 1.363 | 102 |
| Insgesamt | 306 | 961 |
Die Erträge aus Gewinnabführungen sind im Wesentlichen auf die thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH, Essen, zurückzuführen. Diese kann einen Gewinn in Höhe von 977 Mio € abführen, während im Vorjahr ein Verlust in Höhe von 1.307 Mio € auszugleichen war. Dieser war vor allem auf eigene Verlustübernahmen von Tochtergesellschaften zurückzuführen, die ihrerseits außerplanmäßige Abschreibungen auf die Anteile an Beteiligungen vorgenommen hatten. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 hingegen kam es zu einem Gewinn aufgrund der konzerninternen Veräußerung der von der thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH, Essen, an der TKMS GmbH (vormals: thyssenkrupp Marine Systems GmbH), Kiel, gehaltenen Anteile im Rahmen der Abspaltung des Marine Systems Geschäftes.
In den Aufwendungen aus Verlustübernahmen ist der Verlust der thyssenkrupp Materials Services GmbH, Essen, enthalten, die diesen von 140 Mio € im Vorjahr auf 82 Mio € verringern konnte. Bei der thyssenkrupp Holding Germany GmbH, Essen, ist nach einer Gewinnabführung im Vorjahr in Höhe von 375 Mio € nunmehr ein Verlust in Höhe von 33 Mio € zu übernehmen.
In den Erträgen aus Beteiligungen sind zwei Dividendenausschüttungen der thyssenkrupp (China) Ltd., China, in Höhe von 66 Mio € und 36 Mio € enthalten.
20 Zinsergebnis
| Mio € | 2023 / 2024 | 2024 / 2025 |
|---|---|---|
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 27 | 23 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen) | 27 | 23 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 463 | 363 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen) | 228 | 196 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -631 | -489 |
| (davon an verbundene Unternehmen) | -566 | -453 |
| Insgesamt | -141 | -103 |
Das Zinsergebnis enthält Zinsaufwendungen und -erträge, die sowohl das zentrale Konzern-Finanzclearing als auch die externe Finanzierung betreffen. Ausgewiesen ist zudem ein Zinsanteil durch die vorgeschriebene Aufzinsung der Altersversorgungsverpflichtungen und sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von insgesamt 18 Mio € (i. Vj. 18 Mio €).
21 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
Im Finanzanlagevermögen wurden außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung in Höhe von insgesamt 109 Mio € (i. Vj. 294 Mio €) vorgenommen.
Dabei entfielen auf die Anteile an der thyssenkrupp Services GmbH, Essen, 51 Mio €, auf die Anteile an der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, 19 Mio €, auf die Anteile an der thyssenkrupp Nederland Holding B.V., Niederlande, 18 Mio €, auf die Anteile an der thyssenkrupp rothe erde Germany GmbH, Dortmund, 8 Mio €, auf die Anteile an der thyssenkrupp Austria Beteiligungs GmbH, Österreich, 5 Mio €, auf die Anteile an der thyssenkrupp Presta Mülheim GmbH, Mülheim an der Ruhr, 5 Mio € sowie auf die Anteile an der thyssenkrupp Schulte GmbH, Essen, 3 Mio €.
22 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer sowie vergleichbare ausländische ertragsabhängige Steuern ausgewiesen. Diese betreffen Aufwendungen für Vorjahre sowie die laufenden Steuern des Berichtszeitraums. Latente Steuern sind im Steueraufwand nicht enthalten.
Das Mindeststeuergesetz findet bei der Gesellschaft erstmals ab dem Geschäftsjahr 2024 / 2025 Anwendung. Aufgrund der Neuregelung fällt eine Mindeststeuer von rund 0,8 Mio € an.
23 Abschlussprüfer-Honorare
Das vom Abschlussprüfer der Gesellschaft berechnete Gesamthonorar wird aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der thyssenkrupp AG angegeben. Auf eine Veröffentlichung an dieser Stelle wird auf Grund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.
In den Abschlussprüfungsleistungen sind die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen sowie eines Prüfungsschwerpunkts enthalten. Ferner sind Honorare für die Prüfungen von IFRS Reporting Packages von Tochterunternehmen zur Einbeziehung in den Konzernabschluss sowie für handelsrechtliche Jahresabschlussprüfungen von Tochterunternehmen, einschließlich Honorare für projektbegleitende Prüfungen IT-gestützter rechnungslegungsbezogener Systeme, ausgewiesen. Zudem erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen.
Andere Bestätigungsleistungen wurden für Leistungen im Rahmen der Verselbstständigung von Marine Systems sowie betriebswirtschaftlicher Prüfungen nach ISAE 3000 bzw. unterschiedlichen IDW Prüfungsstandards, z. B. IDW PS 920, erbracht.
Die sonstigen Leistungen beinhalteten projektbezogene Beratungsleistungen.
24 Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Berichtsjahr betrugen 16 Mio € (i. Vj. 12 Mio €). Darin enthalten sind neben Fixum, Nebenleistungen / Sachbezügen und Tantieme (STI) auch der Long Term Incentive (LTI) als aktienbasierte erfolgsabhängige Komponente mit langfristiger Anreizwirkung. Für den LTI sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.729.233 Wertrechte (i. Vj. 832.149 Wertrechte) gewährt worden, deren Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt sich auf 6 Mio € (i. Vj. 5 Mio €) belief. Für den STI sind im abgelaufenen Geschäftsjahr vorläufige Wertrechte gewährt worden, deren Zeitwert im Gewährungszeitpunkt 0,4 Mio € (i. Vj. 0,3 Mio €) betrug. Auf die Angabe der Anzahl der gewährten Wertrechte wird verzichtet, da diese erst im laufenden Geschäftsjahr feststeht. Bei der Festlegung der individuellen variablen Vergütung wurde auch das Angemessenheitserfordernis berücksichtigt.
Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands der thyssenkrupp AG und ihrer Vorgängergesellschaften sowie ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 17 Mio € (i. Vj. 15 Mio €). Für Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen sind 253 Mio € (i. Vj. 259 Mio €) zurückgestellt.
Für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats einschließlich des Sitzungsgeldes eine Vergütung von 2 Mio € (i. Vj. 2 Mio €) gewährt.
Zum 30. September 2025 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden; ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.
Die Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands gemäß § 285 Nr. 10 HGB sind nachfolgend unter Mandate des Vorstands und Mandate des Aufsichtsrats als Bestandteil des Anhangs ausgewiesen.
25 Entsprechenserklärung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 1. Oktober 2025 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
26 Vorschlag zur Gewinnverwendung
Die rechtliche Basis für eine Ausschüttung bildet der nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ermittelte Bilanzgewinn der thyssenkrupp AG unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags, der Entnahme aus den Anderen Gewinnrücklagen, der Vermögensminderung durch Abspaltung sowie der Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen durch Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Jahresabschluss der thyssenkrupp AG weist für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 einen Bilanzgewinn in Höhe von 406.038.075,40 € aus.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 / 2025 wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie | 93.379.761,15 € |
| Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen | 312.658.314,25 € |
Anteilsverzeichnis
Das Verzeichnis der thyssenkrupp AG entspricht § 285 Nr. 11, Nr. 11 a und Nr. 11 b in Verbindung mit § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB. Die Anteile am Kapital verstehen sich auf den Anteil der thyssenkrupp AG bzw. eines oder mehrerer von ihr abhängiger Unternehmen. Bei bestehenden Ergebnisabführungsverträgen sind die Ergebnisse nach Abführung / Verlustausgleich angegeben. Die Werte entsprechenden zur Erstellung des Konzernabschlusses der thyssenkrupp AG verwendeten Meldedaten gemäß IFRS. Für nicht verbundene Unternehmen wurden die letzten verfügbaren Jahresabschlüsse nach Landesrecht zugrunde gelegt.
| Name und Sitz | Eigenkapital Mio € |
Ergebnis Mio € |
Anteil am Kapital % |
|---|---|---|---|
| Automotive Technology | |||
| BERCO Deutschland GmbH, Ennepetal | 2,68 | 0,00*) | 100,00 |
| Berco Aftermarket S.r.l., Bologna, Italien | 20,00 | 5,12 | 100,00 |
| Berco S.p.A., Copp aro, Italien | 60,75 | -85,48 | 100,00 |
| Berco of America Inc., Waukesha/Wisconsin, USA | 39,97 | 6,40 | 100,00 |
| BercoSul Ltda., Campo Limpo Paulista-São Paulo, Brasilien | -41,25 | -7,54 | 100,00 |
| Chengdu thyssenkrupp Fawer Spring Co. Ltd., Chengdu, China | 14,73 | 2,47 | 100,00 |
| ThyssenKrupp Presta SteerTec Poland Sp.z o.o., Meseritz, Polen | 3,48 | 0,19 | 100,00 |
| Thyssenkrupp Springs & Stabilizers Hungary Kft., Budapest, Ungarn | 30,14 | -5,13 | 100,00 |
| thyssenkrupp Automation Engineering GmbH, Essen | 127,22 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Automation Engineering Projekt GmbH, Essen | 0,01 | -0,01 | 100,00 |
| thyssenkrupp Automotive Body Solutions (Suzhou) Co. Ltd., Kunshan City, China | 5,59 | 0,97 | 100,00 |
| thyssenkrupp Automotive Body Solutions GmbH, Essen | 124,10 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Automotive Body Solutions NA, LLC, Lansing, USA | -1,01 | -1,07 | 100,00 |
| thyssenkrupp Automotive Body Solutions Private Limited, Pune, Indien | 4,44 | 2,34 | 100,00 |
| thyssenkrupp Automotive Japan K.K., Yokohama-city, Japan | 3,48 | -0,63 | 100,00 |
| thyssenkrupp Automotive Systems GmbH, Essen | 34,39 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Automotive Systems de México S.A. de C.V., Puebla, Mexico | 32,08 | 1,01 | 100,00 |
| thyssenkrupp Automotive Systems of America, LLC, Wilmington/Delaware, USA | 8,90 | 1,15 | 100,00 |
| thyssenkrupp Automotive Systèmes France S.A.R.L., Herrlisheim, Frankreich | 2,38 | 1,34 | 100,00 |
| thyssenkrupp Automotive Technology NA, LLC, Michigan, USA | 381,51 | 30,87 | 100,00 |
| thyssenkrupp Bilstein Changzhou Ltd., Changzhou, China | -3,33 | -0,35 | 100,00 |
| thyssenkrupp Bilstein GmbH, Ennepetal | 96,04 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Bilstein S.A., Sibiu, Rumänien | 66,26 | 5,32 | 100,00 |
| thyssenkrupp Bilstein of America Inc., Wilmington, Delaware, USA | 48,78 | 24,65 | 100,00 |
| thyssenkrupp Components Tech GmbH, Essen | 38,92 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Components Technology Hungary Kft., Budapest, Ungarn | 118,57 | 56,99 | 100,00 |
| thyssenkrupp Components Technology de México, S.A. de C.V., San Luis Potosi, Mexico | -11,77 | -73,68 | 100,00 |
| thyssenkrupp Crankshaft Co. LLC, Wilmington, Delaware, USA | 28,88 | -9,23 | 100,00 |
| thyssenkrupp Dynamic Components Changzhou Ltd., Changzhou, China | 21,70 | 2,10 | 100,00 |
| thyssenkrupp Dynamic Components Chemnitz GmbH, Chemnitz | 5,74 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Dynamic Components Dalian Co. Ltd., Dalian, China | 98,69 | 12,32 | 100,00 |
| thyssenkrupp Dynamic Components Danville, LLC, Wilmington, Delaware, USA | 19,37 | 5,21 | 100,00 |
| thyssenkrupp Dynamic Components GmbH, Ilsenburg | 45,92 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Dynamic Components Ilsenburg GmbH, Ilsenburg (Harz) | 15,80 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Dynamic Components TecCenter AG, Eschen, Liechtenstein | 20,71 | 3,88 | 100,00 |
| thyssenkrupp Engine Components (China) Co., Ltd., Nanjing, China | -104,66 | -2,73 | 100,00 |
| thyssenkrupp Fawer Liaoyang Spring Co., Ltd., Liaoyang/Liaoning, China | 42,46 | 1,61 | 60,00 |
| thyssenkrupp Federn GmbH, Hagen | 66,13 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Federn und Stabilisatoren GmbH, Hagen | 238,14 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Gerlach GmbH, Homburg/Saar | 70,51 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Industrial Crankshafts GmbH, Homburg | 0,95 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Italia S.r.l., Copparo, Italien | 247,41 | 0,71 | 100,00 |
| thyssenkrupp Metalúrgica Campo Limpo Ltda., Campo Limpo Paulista, Brasilien | 293,30 | 42,29 | 59,77 |
| thyssenkrupp Metalúrgica Santa Luzia Ltda., Santa Luzia, Brasilien | 17,75 | 7,69 | 100,00 |
| thyssenkrupp Metalúrgica de México S.A. de C.V., Puebla, Mexico | 63,50 | 7,49 | 100,00 |
| thyssenkrupp Presta Aktiengesellschaft, Eschen, Liechtenstein | 127,63 | -140,65 | 100,00 |
| thyssenkrupp Presta Fawer (Changchun) Co. Ltd., Changchun, China | 86,01 | 13,31 | 60,00 |
| thyssenkrupp Presta France S.A.S., Florange, Frankreich | 148,15 | 25,31 | 100,00 |
| thyssenkrupp Presta HuiZhong Shanghai Co., Ltd., Shanghai, China | 134,78 | 27,83 | 60,00 |
| thyssenkrupp Presta Mülheim GmbH, Mülheim an der Ruhr | 56,85 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Presta North America, LLC, Wilmington, DE, USA | 101,93 | 2,77 | 100,00 |
| thyssenkrupp Presta Schönebeck GmbH, Schönebeck | -0,33 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Presta Shanghai Co. Ltd., Shanghai, China | 71,25 | 15,38 | 100,00 |
| thyssenkrupp Presta de México S.A. de C.V., Puebla, Mexico | 37,98 | -34,80 | 100,00 |
| thyssenkrupp Springs & Stabilizers Brasil Ltda., São Paulo, Brasilien | 57,12 | -0,25 | 100,00 |
| thyssenkrupp Springs & Stabilizers Japan K.K., Minato-ku, Tokyo, Japan | 0,10 | 0,09 | 100,00 |
| thyssenkrupp Springs & Stabilizers NA LLC, Troy/MI, USA | -0,42 | 0,01 | 100,00 |
| thyssenkrupp Springs & Stabilizers de México S. de R.L. de C.V., San Luis Potosi, Mexico | 43,44 | -7,46 | 100,00 |
| thyssenkrupp Springs and Stabilizers (Pinghu) Ltd., Pinghu, Jiaxing, China | 20,39 | 2,30 | 100,00 |
| thyssenkrupp Steering Changzhou Ltd., Changzhou, China | -33,02 | -25,91 | 100,00 |
| thyssenkrupp System Engineering (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China | 9,10 | 5,10 | 100,00 |
| thyssenkrupp System Engineering Ltd., East Grinstead, West Sussex, Großbritannien | 4,29 | 0,08 | 100,00 |
| thyssenkrupp System Engineering S.A., Casellbisbal (Barcelona), Spanien | -0,71 | -1,79 | 100,00 |
| thyssenkrupp System Engineering S.A.S., Ensisheim, Frankreich | 7,49 | 2,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp System Engineering S.r.l., Torino, Italien | 0,37 | 0,57 | 100,00 |
| thyssenkrupp System Engineering, Inc., Wilmington, Delaware, USA | 3,52 | -4,91 | 100,00 |
| thyssenkrupp System Engineering, S.A. de C.V., Santiago de Querétaro, Mexico | 5,50 | 0,69 | 100,00 |
| carValoo GmbH, Essen | 1,56 | -0,561) | 22,50 |
| Marine Sytems | |||
| A 400 Frigate Company GmbH, Hamburg | -0,15 | 0,08 | 66,67 |
| ALSE Deutschland GmbH, Bremen | -1,26 | -1,68 | 100,00 |
| ATLAS ELEKTRONIK L.L.C. - O.P.C., Abu-Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate | 4,68 | 0,99 | 100,00 |
| ATLAS Naval Engineering Company Ltd., Busan, Korea, Rep. | 7,70 | 1,75 | 100,00 |
| Advanced Lithium Systems Europe Defense Applications Single-Member S.A., Athen, Griechenland | 1,69 | -0,04 | 100,00 |
| Atlas Naval Support Centre (Thailand) Limited i. L., Huaykwang, Bangkok, Thailand | -0,74 | 0,03 | 100,00 |
| Blohm + Voss Shipyards & Services GmbH, Hamburg | 7,01 | -1,39 | 100,00 |
| Blohm+Voss El Djazair S.a.r.l., Algier, Algerien | 0,07 | 0,00 | 100,00 |
| Howaldtswerke-Deutsche Werft Beteiligungs-GmbH, Kiel | 0,68 | 0,01 | 100,00 |
| SVG Steinwerder Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg | 0,99 | 0,00 | 100,00 |
| TKMS ATLAS ELEKTRONIK Finland OY, Espoo, Finnland | -0,21 | 0,48 | 100,00 |
| TKMS ATLAS ELEKTRONIK GmbH, Bremen | 411,20 | 0,00*) | 100,00 |
| TKMS ATLAS UK (Holdings) Limited, Winfrith Newburgh, Großbritannien | 26,91 | 0,00 | 100,00 |
| TKMS ATLAS UK Limited, Winfrith Newburgh, Großbritannien | 86,15 | 14,56 | 100,00 |
| TKMS Atlas North America, LLC, Dover, Delaware, USA | -1,01 | 0,13 | 100,00 |
| TKMS Business Partnership, GbR, Kiel | 0,16 | -1,69 | 100,00 |
| TKMS Canada, Ltd., Victoria BC, Kanada | 1,82 | -3,46 | 100,00 |
| TKMS Dock Servicos Navais Ltda., Itajaí / Santa Catarina, Brasilien | 1,06 | -0,11 | 100,00 |
| TKMS Estaleiro Brasil Sul Ltda., Itajaí / Santa Catarina, Brasilien | 60,18 | 9,58 | 100,00 |
| TKMS GmbH, Kiel | 1.827,83 | 0,00*) | 100,00 |
| TKMS Greek Naval Shipyards Holding Single-Member S.A., Athen, Griechenland | -0,05 | -0,02 | 100,00 |
| TKMS Hagenuk Marinekommunikation GmbH, Flintbek | 26,78 | 0,00*) | 100,00 |
| TKMS MARIDAN ApS, Rungsted, Dänemark | -7,67 | -7,15 | 100,00 |
| TKMS SONARTECH ATLAS Pty Limited, Macquarie Park, Australien | 12,03 | 1,42 | 100,00 |
| TKMS Singapore Pte. Ltd., Singapur, Singapur | 7,25 | 0,38 | 100,00 |
| TKMS Wismar GmbH, Wismar | 18,40 | 0,25 | 100,00 |
| TKMS do Brasil Indústria e Comércio Ltda., Itajaí / Santa Catarina, Brasilien | 38,05 | -0,05 | 100,00 |
| thyssenKrupp Marine Systems Gemi Sanayi ve Ticaret A.S., Ankara, Türkei | 0,18 | 0,13 | 100,00 |
| thyssenkrupp Marine System-Egypt SAE, Alexandria, Ägypten | 0,48 | 0,28 | 100,00 |
| thyssenkrupp Marine Systems (India) Private Limited, New Delhi, Indien | 4,86 | 2,19 | 100,00 |
| thyssenkrupp Marine Systems LLP, Dorchester, Dorset, Großbritannien | 23,49 | -0,12 | 100,00 |
| thyssenkrupp Marine Systems Services GmbH, Kiel | 0,51 | 0,21 | 100,00 |
| Águas Azuis Construcao Naval SPE Ltda., Itajaí / Santa Catarina, Brasilien | 55,53 | 12,02 | 75,00 |
| Blohm & Voss German Naval Technology LLC, Doha, Katar | 0,26 | 0,001) | 40,00 |
| Cybicom Atlas Defence (Pty.) Ltd., Gillitts, Durban, Rep. Südafrika | 0,17 | -0,061) | 40,00 |
| Hamburgische Schiffbau-Versuchsanstalt GmbH, Hamburg | 9,23 | 0,671) | 20,42 |
| Hellenic Shipyards S.A., Skaramanga, Griechenland | 121,11 | 0,00 | 24,90 |
| KTA Naval Systems AS, Kongsberg, Norwegen | 8,82 | 3,331) | 50,00 |
| LISNAVE-ESTALEIROS NAVAIS S.A., Setúbal, Portugal | 42,95 | 6,381) | 20,00 |
| MTG Marinetechnik GmbH, Hamburg | 4,42 | 0,351) | 49,00 |
| Materials Services | |||
| Carolina Building Materials, Inc. i.L., San Juan, Puerto Rico | 0,17 | -4,77 | 100,00 |
| Jacob Bek Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ulm | 10,62 | 0,00*) | 79,96 |
| Max Cochius GmbH, Berlin | 0,46 | 0,00*) | 75,00 |
| Neomat AG, Beromünster/Luzern, Schweiz | 14,04 | 0,44 | 100,00 |
| Notz Plastics AG, Brügg, Schweiz | 3,69 | -2,06 | 100,00 |
| PALMETAL Armazenagem e Servicos S.A., Parque Industrial Autoeuropa, Quinta do Anjo, Portugal | 9,13 | 2,11 | 90,00 |
| RIAS A/S, Roskilde, Dänemark | 19,55 | 1,34 | 54,15 |
| Steelbuy Limited, Solihull, Großbritannien | 0,08 | -4,89 | 100,00 |
| Thyssen Sudamerica N.V., Willemstad, Curacao | 1,96 | 0,10 | 100,00 |
| Thyssen Trading Ltda., São Paulo, Brasilien | 5,50 | 0,42 | 100,00 |
| ThyssenKrupp GfT Polska Sp. z o.o., Warszawa, Polen | 4,98 | 0,26 | 100,00 |
| ThyssenKrupp Materials d.o.o., Indjija, Serbien | 1,10 | -0,77 | 100,00 |
| Waves S.à.r.l., Luxemburg, Luxemburg | 2,37 | -0,28 | 100,00 |
| thyssenkrupp AT.PRO tec GmbH, Essen | -6,93 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Aerospace (Suzhou) Co., Ltd., Suzhou, China | 5,77 | 1,73 | 100,00 |
| thyssenkrupp Aerospace CA, Ltd., Ottawa, Ontario, Kanada | 5,75 | 2,51 | 100,00 |
| thyssenkrupp Aerospace Finland Oy, Jämsä, Finnland | 10,36 | 0,73 | 100,00 |
| thyssenkrupp Aerospace Germany GmbH, Essen | 8,10 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Aerospace India Private Ltd., Bangalore, Indien | 5,28 | 1,18 | 99,90 |
| thyssenkrupp Aerospace Tunisia S.A.R.L., Fouchana, Tunesien | 0,31 | 0,00 | 99,98 |
| thyssenkrupp Comércio de Combustíveis e Gases Ltda., Rio de Janeiro, Brasilien | 5,87 | 7,05 | 99,48 |
| thyssenkrupp Facilities Services GmbH, Essen | 780,00 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp GfT Gleistechnik GmbH, Essen | 40,78 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp IoT GmbH, Essen | 1,32 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Logistics, Inc., Wilmington/Delaware, USA | 3,99 | -0,62 | 100,00 |
| thyssenkrupp Mannex UK Ltd., Woking, Großbritannien | 0,00 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials (UK) Ltd., Cradley Heath, Großbritannien | 22,73 | 2,05 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Australia Pty. Ltd., Chatswood NSW, Australien | 5,17 | 2,47 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Austria GmbH, Wien, Österreich | 9,65 | -8,73 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Belgium N.V., Lokeren, Belgien | 35,61 | 0,74 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Bulgaria OOD, Sofia, Bulgarien | 34,20 | 0,99 | 80,00 |
| thyssenkrupp Materials Business Services GmbH, Essen | 1,51 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials CA Ltd., Concord/Ontario, Kanada | 105,59 | 10,62 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials DataflowWorks GmbH, Essen | 3,03 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials France S.A.S., Maurepas, Frankreich | 5,94 | -2,06 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Hungary Zrt., Budapest, Ungarn | 95,90 | 0,11 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials IT Services India Pvt. Ltd., Thane MH, Indien | 5,43 | 1,41 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Ibérica S.A., Martorelles, Spanien | 32,24 | -0,80 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Korea Company Ltd., Seoul, Korea, Rep. | 11,44 | 0,14 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials NA, Inc., Lansing,Michigan, USA | 524,57 | 26,71 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Nederland B.V., Amsterdam, Niederlande | 79,76 | 0,46 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Poland S.A., Torun, Polen | 221,75 | -6,50 | 94,00 |
| thyssenkrupp Materials Processing Europe (France) SAS, Fosses, Frankreich | 25,47 | -0,85 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Processing Europe GmbH, Krefeld | 84,68 | 0,00*) | 99,58 |
| thyssenkrupp Materials Processing Europe Sp. z o.o., Dabrowa Górnicza, Polen | 17,52 | 1,19 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Processing Europe, S.L.U., Valencia, Spanien | 11,46 | -1,15 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Romania S.R.L., Bukarest, Rumänien | 6,96 | -1,48 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Schweiz AG, Wil, Schweiz | 26,55 | -0,65 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Services Digital Innovations GmbH, Essen | -2,67 | -1,63 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Services GmbH, Essen | 808,32 | 0,00*) | 99,84 |
| thyssenkrupp Materials Slovakia spol. s r.o., Nové Zámky, Slowakei | 14,82 | -1,18 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Trading Asia Pte. Ltd., Singapore, Singapur | 9,36 | 0,16 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Trading CA, Ltd., Ottawa, Ontario, Kanada | 8,65 | 1,44 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Trading GmbH, Essen | 191,35 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Trading NA, LLC, Lansing, Michigan, USA | 0,44 | 1,40 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials Trading Tianjin Co., Ltd., Tianjin, China | -2,07 | -0,39 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials de Mèxico, S.A. de C.V., Cuautlancingo, State of Puebla, Mexico | 132,93 | -5,41 | 100,00 |
| thyssenkrupp Materials, LLC, Southfield/Michigan, USA | 97,56 | 22,28 | 100,00 |
| thyssenkrupp MillServices & Systems GmbH, Duisburg | 54,47 | 10,81 | 68,00 |
| thyssenkrupp OnlineMetals, LLC, Southfield/Michigan, USA | 40,63 | 4,40 | 100,00 |
| thyssenkrupp Plastic Ibérica SLU, Massalfassar (Valencia), Spanien | 23,42 | 0,50 | 100,00 |
| thyssenkrupp Plastics Belgium N.V./S.A., Lokeren, Belgien | 18,64 | 0,79 | 100,00 |
| thyssenkrupp Plastics France S.A.S., Mitry-Mory, Frankreich | 0,31 | -3,17 | 100,00 |
| thyssenkrupp Plastics GmbH, Essen | 764,31 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Schulte GmbH, Essen | 34,82 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Supply Chain Services CA, Inc., Windsor/Ontario, Kanada | -1,67 | 0,27 | 100,00 |
| thyssenkrupp Supply Chain Services NA, Inc., Southfield/Michigan, USA | 78,45 | 17,67 | 100,00 |
| Aceros de America Corp., San Juan, Puerto Rico | 10,47 | -0,741) | 50,00 |
| Leong Jin Corporation Pte. Ltd., Singapore, Singapur | 16,40 | -15,661) | 30,00 |
| Pelagus 3D Pte. Ltd., Singapore, Singapur | 1,69 | -3,09 | 50,00 |
| Polarputki Oy, Helsinki, Finnland | 21,08 | 0,241) | 50,00 |
| Steel Europe | |||
| B.V. Stuwadoors-Maatschappij Kruwal, Rotterdam, Niederlande | 0,08 | -0,01 | 75,00 |
| Becker & Co. GmbH, Neuwied | 1,33 | 0,00*) | 100,00 |
| DWR - Deutsche Gesellschaft für Weißblechrecycling mbH, Andernach | 0,24 | 0,00*) | 100,00 |
| Decarb Concept GmbH, Essen | 0,16 | 0,07 | 70,00 |
| EH Güterverkehr GmbH, Duisburg | 1,55 | 0,00*) | 100,00 |
| Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach | 186,74 | 92,60 | 87,98 |
| Ertsoverslagbedrijf Europoort C.V., Rotterdam, Niederlande | -84,97 | 12,38 | 75,25 |
| Rasselstein Verwaltungs GmbH, Andernach | 134,70 | 0,00*) | 100,00 |
| Thyssen Stahl GmbH, Düsseldorf | 1.137,72 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg | 2.359,98 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Electrical Steel GmbH, Gelsenkirchen | 94,87 | 0,00*) | 99,58 |
| thyssenkrupp Electrical Steel Italia S.r.l., Mailand, Italien | 14,79 | -1,90 | 100,00 |
| thyssenkrupp Electrical Steel UGO S.A.S., Isbergues, Frankreich | 76,90 | -11,81 | 100,00 |
| thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen | 55,37 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH, Hagen | 32,80 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Rasselstein GmbH, Andernach | 250,79 | 0,00*) | 99,50 |
| thyssenkrupp Second Participations B.V., Veghel, Niederlande | 235,01 | 23,60 | 100,00 |
| thyssenkrupp Steel (Beijing) Co., Ltd., Beijing, China | 0,23 | -0,01 | 100,00 |
| thyssenkrupp Steel Business Services GmbH, Duisburg | 3,56 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg | 350,42 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Steel France S.A.S., Elancourt, Frankreich | 0,68 | 0,62 | 100,00 |
| thyssenkrupp Steel Heavy Plate Antwerp N.V., Antwerpen, Belgien | 14,68 | -5,98 | 100,00 |
| thyssenkrupp Steel Ibérica S.L., Barcelona, Spanien | 16,03 | 3,13 | 100,00 |
| thyssenkrupp Steel Immobilien GmbH & Co. KG, Essen | 0,00 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp Steel Immobilien Verwaltungs GmbH, Duisburg | 0,29 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Steel Japan GK, Tokyo, Japan | 0,25 | 0,02 | 100,00 |
| thyssenkrupp Steel Logistics GmbH, Duisburg | 21,82 | 6,28 | 51,00 |
| thyssenkrupp Steel North America, Inc., Dover/Delaware, USA | 109,91 | -7,70 | 100,00 |
| thyssenkrupp Steel Switzerland AG, Bronschhofen, Schweiz | 1,57 | -0,04 | 100,00 |
| thyssenkrupp Stål Danmark A/S, Hundested, Dänemark | 10,83 | 0,46 | 100,00 |
| thyssenkrupp Veerhaven B.V., Rotterdam, Niederlande | 44,74 | 13,10 | 100,00 |
| thyssenkrupp Vierte Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen | 0,10 | 0,00 | 100,00 |
| Arsol Aromatics GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen | 7,07 | 0,511) | 21,71 |
| Gewerkschaft Hermann V GmbH, Essen | 0,02 | 0,00 | 33,33 |
| Haeger & Schmidt Logistics Belgium N.V., Antwerpen, Belgien | 2,45 | -0,071) | 38,54 |
| Holcim HüttenZement GmbH, Dortmund | 11,16 | 1,771) | 25,01 |
| Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg | 32,53 | -143,371) | 50,00 |
| JEVISE Corporation, Tokyo, Japan | 0,11 | 0,001) | 50,00 |
| Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS), Düsseldorf | 2,77 | 0,461) | 40,00 |
| TKAS Auto Steel Company Limited, Dalian, Liaoning Province, China | 228,55 | 102,391) | 50,00 |
| Walzen-Service-Center GmbH, Oberhausen | 2,56 | 0,93 | 50,00 |
| Decarbon Technologies | |||
| Defontaine (Qingdao) Machinery Co., Ltd., Qingdao, China | 56,48 | -6,15 | 100,00 |
| Defontaine S.A.S., La Bruffière, Frankreich | 45,22 | 0,63 | 100,00 |
| Defontaine Tunisie S.A., Fouchana - Ben Arous, Tunesien | 1,56 | 1,92 | 100,00 |
| Maerz Ofenbau AG, Zürich, Schweiz | 36,01 | 6,99 | 100,00 |
| Maerz Ofenbau SRL, Timisoara, Rumänien | 0,76 | 0,67 | 100,00 |
| PSL Wälzlager GmbH, Dietzenbach | 0,05 | 0,00*) | 100,00 |
| PT thyssenkrupp Polysius Indonesia, Jakarta, Indonesien | 0,52 | 0,14 | 100,00 |
| PT. thyssenkrupp Uhde Indonesia, Jakarta, Indonesien | 1,83 | 0,02 | 67,00 |
| Polysius Engineering Sdn. Bhd., Petaling Jaya, Selangor, Malaysia | 0,05 | -0,01 | 100,00 |
| Polysius Ltd., Cradley Heath, Großbritannien | 1,91 | 0,06 | 100,00 |
| Rothe Erde India Private Ltd., Maharashtra, Indien | 51,47 | 6,70 | 100,00 |
| ThyssenKrupp Industrial Solutions (CZ) s.r.o., Brno, Tschechische Republik | 0,01 | -0,05 | 100,00 |
| Uhde Arabia Ltd. (SSC) i.L., Al-Khobar, Saudi Arabien | 0,68 | 0,08 | 100,00 |
| Uhde High Pressure Technologies GmbH, Hagen | 46,70 | 0,00*) | 100,00 |
| Uhde Inventa-Fischer AG, Domat / Ems, Schweiz | 9,15 | 5,80 | 100,00 |
| Uhde Inventa-Fischer GmbH, Berlin | 30,30 | 0,00*) | 100,00 |
| Xuzhou Rothe Erde Slewing Bearing Co., Ltd., Xuzhou, China | 298,76 | 30,78 | 60,00 |
| thyssenkrupp Carbon2Chem GmbH, Essen | 10,59 | -0,03 | 100,00 |
| thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH, Essen | 607,80 | 0,35 | 100,00 |
| thyssenkrupp Decarbon Technologies Project Development, S.L., Madrid, Spanien | 0,00 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp Industrial Solutions (China) Co., Ltd., Shanghai, China | -37,69 | 2,86 | 100,00 |
| thyssenkrupp Industrial Solutions (Malaysia) SDN. BHD., Klang, SELANGOR, Malaysia | -0,50 | -0,10 | 100,00 |
| thyssenkrupp Industrial Solutions AG, Essen | 770,37 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Industrial Solutions SDN BHD, Brunei, Brunei | 7,10 | 0,34 | 100,00 |
| thyssenkrupp Industrial Solutions Services (México), S.A. de C.V., State of Mexico, Mexico | 0,48 | 0,01 | 100,00 |
| thyssenkrupp Polysius (Asia Pacific) Pte. Ltd., Singapore, Singapur | -6,51 | 1,42 | 100,00 |
| thyssenkrupp Polysius (Vietnam) Ltd., Hanoi, Vietnam | 5,73 | 3,33 | 100,00 |
| thyssenkrupp Polysius Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien | 0,99 | 0,57 | 100,00 |
| thyssenkrupp Polysius France S.A.S., Marseille, Frankreich | -290,86 | -67,22 | 100,00 |
| thyssenkrupp Polysius GmbH, Essen | 689,28 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Polysius Ibérica S.A.U, Madrid, Spanien | 4,99 | -1,75 | 100,00 |
| thyssenkrupp Polysius México, S.A. de C.V., State of Mexico, Mexico | 30,05 | 5,94 | 100,00 |
| thyssenkrupp Polysius North America, Inc., Milwaukee/Wisconsin, USA | 24,90 | 6,59 | 100,00 |
| thyssenkrupp Polysius Peru S.A.C., Lima, Peru | 0,42 | 0,03 | 100,00 |
| thyssenkrupp Polysius Teknolojik Ürünler Insaat Sanayi ve Ticaret Limited Sirketi, Istanbul, Türkei | 0,32 | 0,28 | 100,00 |
| thyssenkrupp Projekt 1 GmbH, Essen | 165,44 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp Rothe Erde Spain S.A., Zaragoza, Spanien | 4,87 | -0,31 | 100,00 |
| thyssenkrupp Saudi Arabia Contracting Company Limited, Riyadh, Saudi Arabien | 12,63 | 2,19 | 100,00 |
| thyssenkrupp Uhde (Thailand) Ltd., Bangkok, Thailand | -11,12 | -2,81 | 75,00 |
| thyssenkrupp Uhde Africa (Pty.) Ltd., Gauteng, Rep. Südafrika | 1,48 | 0,01 | 100,00 |
| thyssenkrupp Uhde Australia Pty. Ltd., Melbourne VIC, Australien | 6,19 | 0,72 | 100,00 |
| thyssenkrupp Uhde Brasil Ltda., Nova Lima, Brasilien | 2,46 | 0,81 | 100,00 |
| thyssenkrupp Uhde Egypt Company (S.A.E.), Cairo, Ägypten | 2,99 | 0,82 | 100,00 |
| thyssenkrupp Uhde Engineering Services GmbH, Dortmund | 4,56 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Uhde Fertilizer Technology GmbH, Dortmund | 43,78 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Uhde GmbH, Essen | 45,71 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Uhde India Private Limited, Mumbai, Indien | 56,90 | 10,04 | 80,43 |
| thyssenkrupp Uhde Japan Ltd, Chuo Ku, Tokyo, Japan | 1,07 | -0,15 | 100,00 |
| thyssenkrupp Uhde South Africa (Pty.) Ltd., Gauteng, Rep. Südafrika | 1,87 | 0,67 | 70,00 |
| thyssenkrupp Uhde USA, LLC, East Lansing/Michigan, USA | -3,43 | -4,15 | 100,00 |
| thyssenkrupp nucera (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China | 29,00 | 4,29 | 100,00 |
| thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA, Dortmund | 902,44 | -8,77 | 50,19 |
| thyssenkrupp nucera Arabia for Contracting LLC, Riyadh, Saudi Arabien | 0,60 | 0,03 | 100,00 |
| thyssenkrupp nucera Australia Pty. Ltd., Perth WA, Australien | 0,24 | -0,01 | 100,00 |
| thyssenkrupp nucera HTE GmbH, Dortmund | 11,29 | 3,88 | 100,00 |
| thyssenkrupp nucera India Private Limited, Mumbai, Maharashta, Indien | 5,13 | 0,80 | 100,00 |
| thyssenkrupp nucera Italy srl, Milan, Italien | 31,41 | 24,23 | 100,00 |
| thyssenkrupp nucera Japan Ltd., Chuo Ku, Tokyo, Japan | 45,65 | 12,73 | 100,00 |
| thyssenkrupp nucera Management AG, Dortmund | 0,62 | -0,15 | 66,00 |
| thyssenkrupp nucera Participations GmbH, Dortmund | 15,17 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp nucera USA Inc., Wilmington/Delaware, USA | -1,56 | -3,48 | 100,00 |
| thyssenkrupp rothe erde (Xuzhou) Ring Mill Co., Ltd., Xuzhou, China | 81,22 | 2,76 | 100,00 |
| thyssenkrupp rothe erde Germany GmbH, Dortmund | 109,61 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp rothe erde Italy S.p.A., Visano, Italien | 11,28 | -0,49 | 100,00 |
| thyssenkrupp rothe erde Japan Ltd., 3-5, Hacchobori 4-Chome, Chuo-ku, Tokyo, Japan | 36,93 | 1,66 | 100,00 |
| thyssenkrupp rothe erde Slovakia a.s., Povazská Bystrica, Slowakei | 51,49 | -5,98 | 100,00 |
| thyssenkrupp rothe erde UK Ltd., Peterlee, Großbritannien | 2,59 | -1,16 | 100,00 |
| thyssenkrupp rothe erde USA Inc., Coumbus, Ohio, USA | 10,77 | -3,25 | 100,00 |
| Corporate Headquarters | |||
| thyssenkrupp (China) Ltd., Beijing, China | 505,76 | 24,33 | 100,00 |
| thyssenkrupp Brasil Ltda., São Paulo, SP, Brasilien | 48,79 | 6,13 | 100,00 |
| thyssenkrupp France S.A.S., Florange, Frankreich | 782,54 | 76,30 | 100,00 |
| thyssenkrupp India Private Limited, Mumbai, Indien | 4,11 | 0,75 | 100,00 |
| thyssenkrupp Innovations Pte. Ltd., Singapore, Singapur | 0,00 | 0,18 | 100,00 |
| thyssenkrupp Malaysia Sdn. Bhd., Petaling Jaya, SELANGOR, Malaysia | 0,02 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp NA Holding Corp., East Lansing/Michigan, USA | 1.936,52 | 117,75 | 100,00 |
| thyssenkrupp North America, LLC, Delaware, USA | 1.330,32 | 61,03 | 100,00 |
| thyssenkrupp Singapore Pte. Ltd., Singapore, Singapur | 35,02 | -1,34 | 100,00 |
| thyssenkrupp UK 2006 Pension Trustees Limited, Manchester, Großbritannien | 0,00 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp UK Plc., Cradley Heath, Großbritannien | 527,81 | 5,05 | 100,00 |
| Others | |||
| Budcan Holdings Inc., Toronto, Ontario, Kanada | 1,24 | 0,03 | 100,00 |
| RIP Serviços Siderúrgicos Ltda., Rio de Janeiro, Brasilien | 0,68 | -0,13 | 100,00 |
| Reisebüro Dr. Tigges Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen | 1,70 | 0,00*) | 100,00 |
| TKMS AG & Co. KGaA, Essen | 665,39 | -2,27 | 100,00 |
| TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen | 638,48 | -3,00 | 100,00 |
| TKMS Management AG, Essen | -0,01 | -0,06 | 100,00 |
| thyssenkrupp Academy GmbH, Düsseldorf | 1,75 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Austria Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich | 24,05 | -20,55 | 100,00 |
| thyssenkrupp Automotive (UK) Ltd., Cradley Heath, Großbritannien | 57,90 | 3,04 | 100,00 |
| thyssenkrupp DeliCate GmbH, Düsseldorf | 4,21 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Finance CA Corp., Ottawa, Kanada | 30,37 | 0,45 | 100,00 |
| thyssenkrupp Finance USA, Inc., Wilmington, Delaware, USA | 229,68 | 9,53 | 100,00 |
| thyssenkrupp Group Services Gdansk Sp. z o.o., Gdansk, Polen | 6,32 | 1,22 | 100,00 |
| thyssenkrupp Grundbesitz Verwaltungs GmbH, Essen | 12,09 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Holding Germany GmbH, Essen | 959,53 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Information Management GmbH, Essen | 72,82 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Infrastructure Brasil Ltda., Rio de Janeiro, Brasilien | -1,05 | -0,20 | 100,00 |
| thyssenkrupp Intellectual Property GmbH, Essen | 1,01 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Management Consulting GmbH, Düsseldorf | 2,46 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Nederland Holding B.V., Roermond, Niederlande | 827,93 | -361,42 | 100,00 |
| thyssenkrupp Participations B.V., Veghel, Niederlande | 40,81 | 0,02 | 100,00 |
| thyssenkrupp Projekt 13 GmbH, Essen | 0,02 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp Projekt 14 GmbH, Essen | 0,02 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp Projekt 15 GmbH, Essen | 0,02 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp Projekt 16 GmbH, Essen | 0,02 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp Projekt 17 GmbH, Essen | 0,02 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp Projekt 18 GmbH, Essen | 0,02 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp Projekt 19 GmbH, Essen | 0,02 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp Projekt 20 GmbH, Essen | 0,02 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp Projekt 3 GmbH, Essen | 0,02 | 0,00 | 100,00 |
| thyssenkrupp QuBe GmbH, Essen | 0,02 | -0,01 | 100,00 |
| thyssenkrupp Senior Experts GmbH, Essen | 0,27 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Services GmbH, Essen | 91,81 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Servicos Siderurgicos Ltda., Sao Paulo, Brasilien | 22,98 | -2,71 | 100,00 |
| thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH, Essen | 8.716,71 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp Transrapid GmbH, Essen | 10,68 | 0,00*) | 100,00 |
| thyssenkrupp USA Holding AG & Co. KG, Essen | 1.604,73 | 114,99 | 100,00 |
| Grundstücksgesellschaft Schlossplatz 1 mbH & Co.KG, Berlin | 1,12 | 21,851) | 20,00 |
| Vertical Topco I S.A., Luxembourg, Luxemburg | 7.871,99 | 1.227,062) | 19,32 |
| Dorea Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz | -0,38 | 0,401) | 94,00 |
*) Mit dieser Gesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
1) Die Angaben zu Eigenkapital und Ergebnis betreffen ein abweichendes Geschäftsjahr.
2) Angaben Stand 30.09.2024 - zum 30.09.2025 liegt der Anteil am Kapital bei 16,47 %
Mandate des Vorstands
Stand: 30. September 2025
Miguel Ángel López Borrego
Bestellung bis Mai 2031 // spanisch
Vorsitzender
Vorstandsvorsitzender der thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
• thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
■ thyssenkrupp nucera Management AG
■ thyssenkrupp Steel Europe AG
■ thyssenkrupp Uhde GmbH (Vorsitz)
Dr. Volkmar Dinstuhl
Bestellung bis Dezember 2026 // deutsch
CEO von thyssenkrupp Automotive Technology
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Automotive Body Solutions GmbH (Vorsitz)
■ thyssenkrupp Bilstein GmbH (Vorsitz)
■ thyssenkrupp Industrial Solutions AG (Vorsitz)
• thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA (Vorsitz)
■ thyssenkrupp nucera Management AG (Vorsitz)
▫ thyssenkrupp Presta AG, Liechtenstein
■ thyssenkrupp Steel Europe AG
▫ thyssenkrupp (China) Ltd., VR China (Vorsitz)
■ TKMS AG & Co. KGaA (Vorsitz)
■ TKMS GmbH (Vorsitz)
■ TKMS Management AG (Vorsitz)
Dr. Axel Hamann
(seit 01.05.2025)
Bestellung bis April 2028 // deutsch
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Materials Services GmbH (Vorsitz)
■ thyssenkrupp Steel Europe AG
Ilse Henne
Bestellung bis Dezember 2026 // belgisch
Vorstandsvorsitzende der thyssenkrupp Materials Services GmbH
• Arkema S. A., Frankreich
• ROCKWOOL A/S, Dänemark
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH (Vorsitz)
■ thyssenkrupp Steel Europe AG (Vorsitz)
▫ thyssenkrupp NA Holding Corp., USA (Vorsitz)
▫ thyssenkrupp North America, LLC, USA (Vorsitz)
Wilfried von Rath
(seit 01.04.2025)
Bestellung bis März 2028 // deutsch
▫ PEAG Holding GmbH (Vorsitz)
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Steel Europe AG
Oliver Burkhard
ausgeschieden aus dem Vorstand mit Ablauf des 31.01.2025 // deutsch
Vorstandsvorsitzender der thyssenkrupp Marine Systems GmbH
▫ PEAG Holding GmbH (Vorsitz)
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH
■ thyssenkrupp Steel Europe AG
Dr. Jens Schulte
ausgeschieden aus dem Vorstand mit Ablauf des 31.05.2025 // deutsch
● ALTANA AG
| ■ | Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.d. § 125 AktG (Stand: 30. September 2025) |
| ▫ | Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i.S.d. § 125 AktG (Stand: 30. September 2025) |
| •/ ○ | börsennotiertes Unternehmen |
Mandate des Aufsichtsrats
Stand: 30. September 2025
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm, Michelau
Unternehmensberater
Vorsitzender
Bestellung bis 2026 // deutsch
■ DR. JOHANNES HEIDENHAIN GmbH
■ Voith GmbH & Co. KGaA (Vorsitz Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss)
Jürgen Kerner, Berlin
Mitglied des Vorstands und 2. Vorsitzender der IG Metall Bestellung bis 2029 // deutsch
■ MAN Truck & Bus SE
• Siemens AG
• Siemens Energy AG
• TRATON SE
Birgit A. Behrendt, Köln
Unternehmensberaterin
Bestellung bis 2026 // deutsch
• KION GROUP AG
▫ Infinium Holdings, Inc., USA
○ Rolls Royce Holdings plc, Großbritannien
○ Umicore S.A., Belgien
Dr. Patrick Berard, Boulogne / Frankreich
Unternehmensberater
Bestellung bis 2026 // französisch
▫ Geodis S.A., Frankreich
○ LKQ Corporation, USA
Stefan Erwin Buchner, Bietigheim-Bissingen
Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Daimler Truck AG
Bestellung bis 2026 // deutsch
• AUMOVIO SE (Vorsitz)
■ DRX Management SE
■ Mosolf Verwaltungen SE
Dr. Wolfgang Colberg, München
Unternehmensberater, Independent Director
Bestellung bis 2026 // deutsch
▫ AMSilk GmbH (Vorsitz)
○ Burelle S.A., Frankreich
○ Solvay S.A., Belgien
Prof. Dr. Dr. h. c. Ursula Gather, Essen
Vorsitzende des Kuratoriums der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Bestellung bis 2028 // deutsch
Angelika Gifford, Kranzberg
Senior Advisor to the COO, Meta Platforms Inc. (USA)
Bestellung bis 2026 // deutsch
Katrin Goebel-Krawinkel, Düsseldorf
Rechtsanwältin, Compliance Officer der thyssenkrupp Konzernfunktion Legal & Compliance // Vorsitzende des Sprecherausschusses, Mitglied im Konzernarbeitskreis Leitende Angestellte und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses des Konzernarbeitskreises der leitenden Angestellten der thyssenkrupp AG
Bestellung bis 2029 // deutsch
Dr. Bernhard Günther, Haan
Unternehmensberater
Bestellung bis 2026 // deutsch
Achim Hass, Schwartbruck
Energieanlagenelektroniker // Vorsitzender des Betriebsrats der TKMS GmbH (Kiel) // Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der TKMS GmbH
Bestellung bis 2029 // deutsch
■ Babcock Pensionskasse VVaG
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ TKMS GmbH
Tanja Jacquemin, Frankfurt/Main
Fachreferentin/Dozentin für den Forschungs- und Lehrbereich "Aufsichtsräte und Unternehmensmitbestimmung" an der Academy of Labour
Bestellung bis 2029 // deutsch
Daniela Jansen, Aachen
Politische Sekretärin beim Vorstand der IG Metall
Bestellung bis 2029 // deutsch
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH (stellv. Vorsitz)
Christian Julius, Lippstadt
Schlosser // Mitglied des Betriebsrats und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der thyssenkrupp rothe erde Germany GmbH // stellv. Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats der thyssenkrupp AG
Bestellung bis 2029 // deutsch
Thorsten Koch, Wadern
Werkzeugmechaniker // Vorsitzender des Betriebsrates der thyssenkrupp Automotive Body Solutions GmbH (Lockweiler) // Vorsitzender der Betriebsrätearbeitsgemeinschaft thyssenkrupp Automotive Technology
Bestellung bis 2029 // deutsch
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Automotive Body Solutions GmbH
Dr. Ingo Luge, Hannover
Aufsichtsrat und Unternehmensberater
Bestellung bis 2026 // deutsch
■ Avacon AG
■ E.ON Energie Deutschland GmbH
■ PreussenElektra GmbH (Vorsitz)
Tekin Nasikkol, Ratingen
Bachelor of Arts (Business Administration) // Mitglied des Betriebsrats und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der thyssenkrupp Steel Europe AG // Vorsitzender der Betriebsräte-Arbeitsgemeinschaft thyssenkrupp Steel Europe // Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der thyssenkrupp AG
Bestellung bis 2029 // deutsch
▫ Novitas BKK Pflegekasse
▫ PEAG Holding GmbH
Dr. Verena Volpert, Lennestadt
Steuerberaterin
Bestellung bis 2027 // deutsch
■ Vibracoustic SE
Ulrich Wilsberg, Duisburg
Kaufmann im Groß- und Außenhandel // Vorsitzender der Betriebsrätearbeitsgemeinschaft Segment Materials Services, Betriebsratsvorsitzender thyssenkrupp GfT Gleistechnik GmbH Bestellung bis 2029 // deutsch
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Materials Services GmbH
Kirstin Zeidler, Dortmund
Technische Zeichnerin // Angestellte der thyssenkrupp Steel Europe AG // Mitglied des Betriebsrats der thyssenkrupp Steel Europe AG, Standort Dortmund
Bestellung bis 2029 // deutsch
▫ VKH Vorsorgekasse Hoesch
Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:
■ thyssenkrupp Steel Europe AG
| ■ | Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.d. § 125 AktG (Stand: 30. September 2025) |
| ▫ | Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i.S.d. § 125 AktG (Stand: 30. September 2025) |
| •/ ○ | börsennotiertes Unternehmen |
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2024 / 2025 sind keine Mitglieder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2025 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen. |
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach Handelsrecht" des Anhangs. Die Entwicklung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist im Anhang im Abschnitt "02 Finanzanlagen" dargestellt.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Im Jahresabschluss der thyssenkrupp AG zum 30. September 2025 werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 10.391 Mio ausgewiesen. Der Anteil der Anteile an verbundenen Unternehmen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 51 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Übersteigt der beizulegende Wert den Buchwert, so erfolgt - im Fall einer vorausgegangenen außerplanmäßigen Abschreibung - eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten, soweit die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft mithilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens. Die für das Discounted-Cashflow-Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen für die in der Regel nächsten drei Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet.
Die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze.
Im Geschäftsjahr hat die thyssenkrupp AG außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt EUR 109 Mio vorgenommen.
Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen nicht werthaltig sind.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern der Finanzorganisation sowie Würdigung der Dokumentationen ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen verschafft. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten für risikoorientiert ausgewählte Anteile an verbundenen Unternehmen die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Bewertungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.
Ferner haben wir für die risikoorientiert ausgewählten Anteile an verbundenen Unternehmen die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes, der erwarteten Zahlungsströme bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse). Zur Beurteilung der methodisch und mathematisch sachgerechten Umsetzung der Bewertungsmethode haben wir für die risikoorientiert ausgewählten Anteile an verbundenen Unternehmen die von der Gesellschaft vorgenommene Bewertung anhand eigener Berechnungen nachvollzogen und Abweichungen analysiert.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Daten der Gesellschaft sind sachgerecht.
Sonstige Informationen
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
| ― | die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, die als separater Abschnitt in Kapitel "Nachhaltigkeitsbericht" im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist, und |
| ― | die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, die im Abschnitt "Corporate Governance" deszusammengefassten Lageberichts enthalten ist. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
| ― | Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. |
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
| ― | Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. |
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Der Vorstand ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Vorstand seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "thyssenkrupp_AG_JA+LB_ESEF-2025-09-30.zip" (SHA256-Hashwert: 7d91f831eb76077c72af2251d7e3d58ad30f7d0289bfa603e0186645d37ef479) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach §317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des §328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019 / 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-AprVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Januar 2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. Februar 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 / 23 als Abschlussprüfer der thyssenkrupp AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Markus Zeimes.
Düsseldorf, den 05. Dezember 2025
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Ufer, Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Zeimes, Wirtschaftsprüfer
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft sowie des thyssenkrupp Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft sowie des thyssenkrupp Konzerns beschrieben sind.
Essen, 26. November 2025
thyssenkrupp AG
Der Vorstand
Miguel López
Dr. Volkmar Dinstuhl
Dr. Axel Hamann
Ilse Henne
Wilfried von Rath
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionäre,
vor meinem Bericht über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2024 / 2025 möchte ich kurz einige allgemeine Bemerkungen zu dem abgelaufenen Geschäftsjahr und den Rahmenbedingungen für thyssenkrupp in Deutschland und der Welt machen.
Wir erleben Jahre aufwühlender Erschütterungen und Veränderungen des geopolitischen und davon stark beeinflusst des weltwirtschaftlichen Umfelds. In Europa gehen von dem Krieg in der Ukraine tiefgreifende Veränderungen aus. Global kommen weitere militärische Konflikte, Terrorismus, eine wachsende Polarisierung und der Einsatz des internationalen Handels als Hebel zur Durchsetzung nationaler Interessen hinzu. Alles das setzt Rahmenbedingungen für uns als Unternehmen und für die deutsche und europäische Wirtschaft insgesamt, denen sich niemand entziehen kann und die das unternehmerische Geschehen mit ständig neuen und teils erratischen politischen Interventionen und Datensetzungen konfrontieren. Wenn sich eines als New Normal der vergangenen Jahre und unserer aktuellen Situation herauskristallisiert, dann sind es die Instabilität und Unabsehbarkeit des Handlungsrahmens.
Vor diesem Hintergrund verändern sich auch die Aufmerksamkeit und die Priorisierung von Themen der politischen, medialen und gesellschaftlichen Agenda. Dort rücken Sicherheit, Verteidigung, Zugang zu Rohstoffen und Energie weit nach vorne, Klimaneutralität und Umweltfragen verlieren zumindest momentan an Stellenwert. Für thyssenkrupp hat dies unterschiedlichen Einfluss auf unsere Geschäfte. Zum einen bleiben die strukturellen Notwendigkeiten und der damit verbundene immense Investitionsbedarf und Kostendruck aus der politisch vorgegebenen und mit Zieldaten hinterlegten Dekarbonisierung groß - etwa für die Umstellung der Stahlerzeugung. Zum anderen stellen wir fest, dass das grundsätzlich hohe Interesse zahlreicher Kunden in aller Welt an unseren Dekarbonisierungslösungen nur zögerlich zu steigender Nachfragedynamik führt. Ganz anders im Bereich des Marineschiffbaus bei TKMS und bezüglich zunehmender Rufe aus weiten Teilen der Politik, die Stahlerzeugung in Deutschland und Europa gegen eine Verdrängung durch Importkonkurrenz in Schutz zu nehmen. Es gibt Chancen und Lasten aus der gegebenen stark geopolitisch beeinflussten Weltlage, aber ein verlässliches Gesamtbild gibt es nicht.
Unternehmerisch bleibt es für uns dabei, jedes unserer Geschäfte so zu entwickeln und zu verändern, dass es aus eigener Kraft und nicht durch dauerhafte Quersubventionierung innerhalb des Konzerns existenz- und wettbewerbsfähig ist bzw. wird. Genau das ist auch der Kerngedanke des Zukunftskonzeptes für die Weiterentwicklung des Gesamtkonzerns, das uns der Vorstand erstmals in unserer Sitzung im Juni und vertieft in den Folgesitzungen vorgelegt und erläutert hat. Bei TKMS sind die Voraussetzungen dafür durch die Entscheidungen im vergangenen Geschäftsjahr bereits herbeigeführt und die Eigenständigkeit dieses Geschäfts mit dem Börsengang im Oktober 2025 hergestellt worden. Für den Stahl ist die Zielsetzung klar und es sind entsprechende Schritte eingeleitet. Die weiteren Segmente sollen sich in den kommenden Jahren ebenfalls kapitalmarktfähig aufstellen und dann in die Eigenständigkeit folgen. Dafür sind noch unterschiedlich weite Wege zu gehen. Natürlich bedeutet das auch eine weitere Veränderung der thyssenkrupp AG selbst, die sich zu einer Finanzholding mit Beteiligungen an eigenverantwortlichen Unternehmen entwickeln wird, verbunden mit einer deutlichen weiteren Verschlankung ihrer Strukturen.
Personelle Veränderungen im Vorstand
Zu den Veränderungen im Vorstand: In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats vom 20. Juni 2025 haben wir den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Miguel López verlängert. Sein bisheriger Vertrag endet am 31. Mai 2026. Sein neuer Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Mai 2031. Weitere Veränderungen im Vorstand betrafen das Personal- und Finanzressort. Das stark wachsende Geschäft von TKMS und die Abspaltung mit neuer Eigentümerstruktur, für die die außerordentliche Hauptversammlung am 8. August 2025 den Weg frei gemacht hat, haben es notwendig gemacht, dass Oliver Burkhard sich voll auf seine Aufgabe als Vorsitzender der Geschäftsführung von Marine Systems konzentriert. Er bleibt dem Konzern in sehr wichtiger Rolle erhalten und hat für diese Entscheidung die volle Unterstützung des Aufsichtsrats. Nach zwölf Jahren Zugehörigkeit ist er mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Januar 2025 aus dem Vorstand der thyssenkrupp AG ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat ihm für seine langjährige Tätigkeit als Arbeitsdirektor und CHRO sehr herzlich gedankt. Ebenfalls aus dem Vorstand ausgeschieden ist Dr. Jens Schulte zum 31. Mai 2025, der in den Vorstand der Deutschen Börse AG wechselte. In der Nachfolge der beiden ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder haben wir Wilfried von Rath als neuen CHRO und Arbeitsdirektor mit Wirkung vom 1. April 2025 und Dr. Axel Hamann zum 1. Mai 2025 in den Vorstand bestellt. Dr. Axel Hamann hat die Rolle des Finanzvorstands zum 1. Juni 2025 übernommen.
Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 / 2025 kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Er hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage und -entwicklung, Compliance und Nachhaltigkeitsstrategie unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von zuvor berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung (Follow-up-Berichterstattung). Die regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen hat der Vorstand fortgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen bzw. im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Zielen des Unternehmens, der Risikosituation und auch der Cybersicherheit, der Refinanzierungs- und der Liquiditätsplanung sowie der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Aufbauend auf der Analyse der Wertpotenziale der Geschäfte des Konzerns sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen zur Beratung vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Aufsichtsrat und Vorstand haben intensiv zusammengearbeitet und Informationen ausgetauscht. In zwölf Sitzungen hat das Präsidium, überwiegend unter Teilnahme von Vorstandsmitgliedern und vereinzelt auch externen Beratern, alle Themen intensiv erörtert und die Gremien- und Aufsichtsratssitzungen vor- und nachbereitet.
Darüber hinaus standen die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Aufsichtsratsausschüsse auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und haben sich über wesentliche Entwicklungen informiert. Über wichtige Erkenntnisse wurde spätestens in den jeweils folgenden Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzungen berichtet. Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter haben über die Tagesordnungspunkte der Plenumssitzungen in getrennten Vorgesprächen beraten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind per Gesetz und nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) dazu angehalten, unverzüglich offenzulegen, wenn bei ihnen Interessenkonflikte auftreten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen gewesen wären.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt thyssenkrupp die Mitglieder des Aufsichtsrats im Hinblick auf grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen organisatorisch und finanziell in Form der Kostenübernahme. Ergänzend dazu bietet das Unternehmen themenspezifische Informations- und Fortbildungsveranstaltungen an. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 hat sich der Aufsichtsrat inhaltlich intensiv mit dem Segment Materials Services befasst, ergänzt durch eine Besichtigung am Standort Krefeld. Darüber hinaus wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrats die Teilnahme an thyssenkrupp internen E-Learnings zu den Themenfeldern Antikorruption, Compliance, Kartellrecht, Datenschutz und Künstliche Intelligenz (KI) angeboten. Neue Aufsichtsratsmitglieder werden im Rahmen eines etablierten Onboarding-Prozesses mit dem Geschäftsmodell von thyssenkrupp, den Strukturen des Konzerns und Spezialthemen vertraut gemacht. Das Corporate Office übernimmt dabei eine koordinierende Funktion. Außerdem informiert es die Mitglieder über ihre Rechte und Pflichten als Aufsichtsräte, führt dazu auch persönliche Gespräche mit ihnen und sorgt für die Bereitstellung notwendiger Unterlagen und Berechtigungen für den digitalen Informationsaustausch.
Sitzungen des Aufsichtsrats
Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden in aller Regel als Präsenzveranstaltungen mit der Möglichkeit der Videozuschaltung statt; auf ausschließliche Telefon- bzw. Videokonferenzen wird nur bei Vorliegen besonderer Umstände zurückgegriffen. Im Berichtsjahr fanden von insgesamt 38 Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lediglich fünf Sitzungen als Videokonferenz statt, die übrigen Sitzungen in Präsenz.
Die Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag bei 99,6 %. In der nachfolgenden Tabelle wird die Teilnahme in individualisierter Form offengelegt:
PRÄSENZ BEI DEN SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS UND SEINER AUSSCHÜSSE IM GESCHÄFTSJAHR 2024 / 2025
| Aufsichtsratssitzungen | Ausschusssitzungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sitzungen | Teilnahme | Anwesenheit in % |
Sitzungen | Teilnahme | Anwesenheit in % |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm, Vorsitzender | 6 | 6 | 100,00 % | 27 | 27 | 100,00 % |
| Jürgen Kerner, stellv. Vorsitzender | 6 | 6 | 100,00 % | 25 | 24 | 96,00 % |
| Birgit A. Behrendt | 6 | 6 | 100,00 % | 2 | 2 | 100,00 % |
| Dr. Patrick Berard | 6 | 6 | 100,00 % | ./. | ./. | ./. |
| Stefan Erwin Buchner | 6 | 6 | 100,00 % | 3 | 3 | 100,00 % |
| Dr. Wolfgang Colberg | 6 | 6 | 100,00 % | 5 | 5 | 100,00 % |
| Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather | 6 | 6 | 100,00 % | 5 | 5 | 100,00 % |
| Angelika Gifford | 6 | 6 | 100,00 % | ./. | ./. | ./. |
| Dr. Bernhard Günther | 6 | 6 | 100,00 % | 29 | 29 | 100,00 % |
| Achim Hass | 6 | 6 | 100,00 % | ./. | ./. | ./. |
| Tanja Jacquemin | 6 | 6 | 100,00 % | 5 | 5 | 100,00 % |
| Daniela Jansen | 6 | 6 | 100,00 % | 3 | 3 | 100,00 % |
| Christian Julius | 6 | 6 | 100,00 % | ./. | ./. | ./. |
| Thorsten Koch | 6 | 6 | 100,00 % | 3 | 3 | 100,00 % |
| Katrin Goebel-Krawinkel | 6 | 6 | 100,00 % | ./. | ./. | ./. |
| Dr. Ingo Luge | 6 | 6 | 100,00 % | 5 | 5 | 100,00 % |
| Tekin Nasikkol | 6 | 6 | 100,00 % | 30 | 30 | 100,00 % |
| Dr. Verena Volpert | 6 | 6 | 100,00 % | 5 | 5 | 100,00 % |
| Ulrich Wilsberg | 6 | 6 | 100,00 % | 5 | 5 | 100,00 % |
| Kirstin Zeidler | 6 | 6 | 100,00 % | ./. | ./. | ./. |
Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilgenommen; der Aufsichtsrat hat jedoch auch regelmäßig ohne den Vorstand getagt.
Im Berichtsjahr fanden insgesamt sechs Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Das Themenspektrum, mit dem sich der Aufsichtsrat befasst hat, beinhaltete unter anderem die jeweils aktuelle Geschäftslage und die Ergebnisentwicklung sowie den Jahres- und den Konzernabschluss zum 30. September 2024. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 und stellte damit den Jahresabschluss fest.
Weitere Themen waren die Corporate Governance, die Compliance und die EMIR-Pflichtprüfung 2024 gemäß § 32 WpHG sowie die regelmäßigen Berichte zu allen Segmenten.
Die Berichte des Vorstands zur Lage des thyssenkrupp Konzerns und zur Umsetzung von dessen Weiterentwicklung wurden ergänzt um Status-Updates zu den Wert- und Weiterentwicklungsplänen der einzelnen Segmente. Auf dieser Grundlage wurden die Beratungen zur Performance-Steigerung, zu den Portfoliomaßnahmen und zu den kurz- und mittelfristigen Ergebniszielen aller Segmente intensiv fortgeführt. Auch die Unternehmens- und Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2025 / 2026 hat der Aufsichtsrat ausführlich erörtert und verabschiedet. Zu den intensiv behandelten Portfoliothemen zählten die angestrebte Verselbstständigung der Segmente Steel Europe und Marine Systems. Bei Steel Europe war insbesondere der Baufortschritt der ersten Direktreduktionsanlage am Standort Duisburg - eine Maßnahme im Rahmen der grünen Transformation - Gegenstand ausführlicher Erörterungen.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 / 2025 nach Prüfung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK die Abgabe und Veröffentlichung der Entsprechenserklärung beschlossen. Die aktuelle, zum 1. Oktober 2025 abgegebene Entsprechenserklärung ist auf der Website von thyssenkrupp abrufbar. Darüber hinaus berichten Vorstand und Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance bei thyssenkrupp.
Bericht über die Arbeit der Ausschüsse
Die sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für die Sitzungen des Plenums vorzubereiten. Einzelne Entscheidungsbefugnisse hat der Aufsichtsrat - soweit gesetzlich zulässig - auf seine Ausschüsse übertragen. Die Befugnisse der Ausschüsse sowie die Anforderungen an die Ausschussmitglieder sind in den jeweiligen Geschäftsordnungen der Ausschüsse geregelt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben dem Aufsichtsrat im vergangenen Jahr regelmäßig und ausführlich über die Ausschussarbeit berichtet. Die Ausschussvorsitzenden standen auch außerhalb der Sitzungen in engem Kontakt mit den übrigen Mitgliedern ihrer Ausschüsse, um sich über besonders wichtige Themen auszutauschen. Die personelle Zusammensetzung der sechs Ausschüsse per 30. September 2025 ist im Kapitel "Aufsichtsrat" dargestellt.
Das Präsidium ist aufgrund der aktuellen Lage und der Vorbereitung der wegweisenden Sitzungen des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr zu zwölf Sitzungen zusammengekommen. Neben der Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats standen die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie alle Themen im Zusammenhang mit der Transformation von thyssenkrupp im Fokus dieses Ausschusses.
Der Personalausschuss bereitete im Geschäftsjahr 2024 / 2025 in neun Sitzungen die Personalthemen der Vorstandsmitglieder der thyssenkrupp AG für den Aufsichtsrat vor. Soweit erforderlich, wurden Beschlüsse gefasst oder dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Beschlussfassung gegeben. Im Zentrum der Beratungen standen neben der personellen Veränderung im Vorstand auch Entscheidungen zu Vergütungsthemen, insbesondere die Festsetzung der Ziele und Zielerreichungen für die variablen Vergütungsbestandteile und die Darstellung im Vergütungsbericht nach § 162 AktG. Daneben wurden allgemeine Vorstandsangelegenheiten behandelt, teilweise auch im Zusammenhang mit Leistungen für ehemalige Vorstandsmitglieder.
Der Prüfungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2024 / 2025 zu fünf Sitzungen zusammengekommen. Neben Mitgliedern des Vorstands nahmen nach der Wahl der KPMG zum Abschlussprüfer durch die Hauptversammlung 2025 und der anschließenden Bestellung durch den Prüfungsausschuss auch deren Vertreter an den Sitzungen teil. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Prüfungsausschuss erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die Anlass geben, seine Befangenheit anzunehmen. Der Prüfungsausschuss hat die erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt und eine Honorarvereinbarung mit ihm unterzeichnet. Des Weiteren gab es einen Austausch zur Prüfungsqualität und zur Prüfungsplanung des Abschlussprüfers; auch die von KPMG neben der Abschlussprüfung zusätzlich erbrachten Leistungen wurden im Prüfungsausschuss diskutiert.
Dr. Verena Volpert als Prüfungsausschuss-Vorsitzende stand auch zwischen den Sitzungen in einem regelmäßigen Informationsaustausch mit den Abschlussprüfern. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten standen zusätzlich die Leiter relevanter Konzernfunktionen in den Ausschusssitzungen für Berichte und Fragen zur Verfügung.
Schwerpunkte der Ausschussarbeit waren die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2023 / 2024 samt zusammengefasstem Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung und der zusammengefassten Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Unternehmensführung sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu diesen Punkten. Darüber hinaus wurden im Ausschuss auch die Zwischenberichte des Geschäftsjahres 2024 / 2025 (Quartalsberichte) unter Berücksichtigung des Berichts des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht ausführlich diskutiert und verabschiedet. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit KPMG hat der Ausschuss die Überprüfung des Katalogs der genehmigungsfähigen Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers und das Budget für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2025 / 2026 beschlossen sowie das Vorgehen und die Qualitätssicherung im Rahmen der Abschlussprüfung besprochen.
Der Prüfungsausschuss hat sich in mehreren Sitzungen mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, mit Fragen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und dessen Weiterentwicklung sowie mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems befasst. Zudem hat sich der Ausschuss ausführlich mit den wesentlichen Rechtsstreitigkeiten und der Compliance im Unternehmen beschäftigt und ausgiebig die Entwicklung der strategischen Compliance-Maßnahmen bei thyssenkrupp erörtert.
Als Prüfungsschwerpunkt hat der Prüfungsausschuss folgenden Auftrag festgelegt: "Prüferische Begleitung des Projekts zur Neugestaltung des Konzern-Lageberichts". Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss in dessen Sitzung am 5. Dezember 2025 über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtet.
Darüber hinaus hat sich der Ausschuss im Beisein der Leiterin der Konzern-Revision mit den Prüfungsergebnissen, den Prüfungsprozessen und der Prüfungsplanung der Revision für das Geschäftsjahr 2024/2025 inklusive der revisorischen Begleitung der Investition für die erste Direktreduktionsanlage von Steel Europe intensiv auseinandergesetzt. Weitere Schwerpunktthemen waren die im separaten Abschnitt im Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht), die Eigenkapital- und Liquiditätssituation, die EMIR-Pflichtprüfung für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 gemäß § 32 WpHG, der aktuelle Umsetzungsstand der Performance-Entwicklung in allen Segmenten, der in jeder Sitzung stattfindende Bericht zum Status der erstmaligen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD bei thyssenkrupp für das Geschäftsjahr 2024/2025 sowie die Erstellung der Schlussbilanz der thyssenkrupp AG zum 31. Dezember 2024 im Rahmen der Dokumentation über die Abspaltung einer Minderheitsbeteiligung vom Segment Marine Systems.
Der Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss ist im Geschäftsjahr 2024 / 2025 dreimal zusammengetreten. Im Mittelpunkt der Erörterungen stand die Vorbereitung von Empfehlungen für Entscheidungen des Aufsichtsrats aus seinem Verantwortungsbereich. In jeder Sitzung befasste sich der Ausschuss mit der operativen und wirtschaftlichen Lage von thyssenkrupp und der Weiterentwicklung des Unternehmens. Zu den weiteren behandelten Themenschwerpunkten gehörten - wie im Vorjahr auch - das Fortschreiten auf dem Pfad zur Verselbstständigung insbesondere der Segmente Steel Europe und Marine Systems. Darüber hinaus wurden die Investitionsplanungen der Segmente kritisch diskutiert. Weitere thematische Schwerpunkte waren die Risikoeinschätzung zu Cyber-Angriffen sowie Maßnahmen der weitergehenden IT-Sicherheit, die Finanzierungs- und Liquiditätsplanung sowie die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einzelner realisierter Investitionsprojekte. Im September 2025 hat sich der Ausschuss schließlich ausführlich mit der Unternehmens- und Investitionsplanung des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 / 2026 befasst.
Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sind im abgelaufenen Geschäftsjahr zu zwei Sitzungen zusammengekommen. Schwerpunkt der Beratungen war die Sichtung möglicher Nachfolgekandidaten für die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat bei zukünftig erforderlichen Nachbesetzungen - unter Berücksichtigung der Empfehlungen des DCGK und des eigenen Kompetenzprofils. Mit Blick auf die anstehenden Neuwahlen auf der Anteilseignerseite in der Hauptversammlung 2026 hat der Nominierungsausschuss festgestellt, dass der Aufsichtsrat bezüglich Diversität, finanzieller Fachkenntnisse und Erfüllung des Kompetenzprofils angemessen besetzt ist.
Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Vermittlungsausschuss kam in diesem Berichtsjahr zu einer Sitzung zusammen.
Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses
Die von der Hauptversammlung am 31. Januar 2025 zum Prüfer der Abschlüsse des Geschäftsjahres 2024 / 2025 gewählte KPMG hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 und den Lagebericht der thyssenkrupp AG, der mit dem Konzernlagebericht von thyssenkrupp zusammengefasst ist, geprüft. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Konzernabschluss der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 und der Lagebericht des thyssenkrupp Konzerns wurden gemäß §315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Konzernnachhaltigkeitserklärung (Nachhaltigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 wurde durch die KPMG AG einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Übereinstimmung mit dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) unterzogen und hat hier ebenfalls einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.
Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 5. Dezember 2025 und des Aufsichtsrats am 8. Dezember 2025 umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie das Risikofrüherkennungssystem und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Über die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat dessen Vorsitzende in der Plenumssitzung ausführlich berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht, den Nachhaltigkeitsbericht sowie den Vergütungsbericht nach § 162 AktG geprüft und keine Einwendungen erhoben. Jahres- und Konzernabschluss wurden gebilligt. Damit ist der vom Vorstand der thyssenkrupp AG aufgestellte Jahresabschluss festgestellt.
Der Hauptversammlung am 30. Januar 2026 wird vorgeschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 eine Dividende in Höhe von 0,15 € je Stückaktie auszuschütten.
Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat
Im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat es im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen gegeben.
Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeitern des thyssenkrupp Konzerns weltweit und den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften für die erheblichen Anstrengungen und erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2024 / 2025.
Essen, 8. Dezember 2025
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm, Vorsitzender
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats
der thyssenkrupp AG
zu den Empfehlungen der
"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"
gem. § 161 AktG
1. Die thyssenkrupp AG entspricht sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 und wird diesen auch künftig entsprechen.
2. Ferner hat die thyssenkrupp AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 1. Oktober 2024 sämtlichen Empfehlungen entsprochen.
Duisburg/Essen, den 1. Oktober 2025
Für den Aufsichtsrat, Russwurm
Für den Vorstand, López