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thyssenkrupp AG Audit Report / Information 2020

Jul 29, 2020

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Audit Report / Information

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Publication

### ThyssenKrupp Steel Europe AG

#### Duisburg

#### §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020

Abschluss des Geschäftsjahres zum 30. September 2020

Die ordentliche Hauptversammlung der thyssenkrupp Steel Europe AG hat am 11. März 2020 folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Verzicht der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Offenlegung der in § 325 Abs. 1 HGB bezeichneten Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird zugestimmt. Auf eine Offenlegung des gemäß § 6b des Energiewirtschaftsgesetzes zu erstellenden Lageberichts wird somit ebenfalls verachtet.“

Wir bestätigen, dass zwischen unserer Gesellschaft und unserer Muttergesellschaft thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen eine durchgehende Kette von Unternehmensverträgen nach § 291 ff AktG besteht, die jeweils eine Verlustausgleichsverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 HGB und unter Angabe unseres Mutterunternehmens thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.

Duisburg, im Juli 2020

Der Vorstand