Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

thyssenkrupp AG Annual Report 2025

Mar 24, 2026

435_rns_2026-03-24_18277538-5dec-442d-bc33-aad800c88a0a.html

Annual Report

Open in viewer

Opens in your device viewer

Publication

thyssenkrupp AG

Duisburg und Essen

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025

Konzernlagebericht

- mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst -

Vorbemerkungen

Zusammengefasster Lagebericht

Der vorliegende Lagebericht fasst den Lagebericht des thyssenkrupp Konzerns und den Lagebericht der thyssenkrupp AG zusammen. Wir berichten darin über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie über die Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns und der thyssenkrupp AG. Die Informationen zur thyssenkrupp AG sind im Kapitel "Jahresabschluss der thyssenkrupp AG" mit Angaben nach HGB enthalten. Wir berichten nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard 20 (DRS 20) "Konzernlagebericht".

Der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 enthält erstmals das gesonderte Kapitel "Nachhaltigkeitsbericht". Der in diesem Kapitel enthaltene zusammengefasste Nachhaltigkeitsbericht erfüllt gleichzeitig die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022 / 2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Directive, CSRD) sowie die Anforderungen an die nichtfinanziellen Berichtspflichten nach §§315b bis 315c HGB (nichtfinanzielle Konzernerklärung) und nach §§289b bis 289e HGB (nichtfinanzielle Erklärung der thyssenkrupp AG). Darüber hinaus enthält der Nachhaltigkeitsbericht die Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852 (EU-Taxonomie-Verordnung).

Der Nachhaltigkeitsbericht unterliegt einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised). Siehe hierzu auch den "Prüfungsvermerk zum Nachhaltigkeitsbericht", der außerhalb des Lageberichts im Abschnitt "Weitere Informationen" enthalten ist.

Unter anderem im Zusammenhang mit der Einfügung des Kapitels "Nachhaltigkeitsbericht" wurde im Vergleich zum Vorjahr die Gliederungsstruktur des zusammengefassten Lageberichts angepasst. Wesentliche Anpassungen betreffen:

Integration der bisher in den separaten Kapiteln "Klima, Energie und Umwelt", "Einkauf", "Mitarbeiter", "Soziale Verantwortung", "EU-Taxonomie" und "Übersicht nichtfinanzieller Angaben" enthaltenen Ausführungen zu Nachhaltigkeitsaspekten in den Nachhaltigkeitsbericht.
Integration der bisher in dem separaten Kapitel "Technologie und Innovationen" enthaltenen Ausführungen in das Kapitel "Grundlagen des Konzerns".
Integration der bisher in den separaten Abschnitten "Geschäftsentwicklung im Konzern" und "Ertrags- Finanz- und Vermögenslage" enthaltenen Ausführungen in den neuen Abschnitt "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns" innerhalb des Wirtschaftsberichts.
Bündelung der bisher unter anderem in den gesonderten Kapiteln "Erklärung zur Unternehmensführung", "Übernahmerechtliche Angaben" und "Compliance" enthaltenen Ausführungen zu Themen der Corporate Governance im Kapitel "Corporate Governance".

Die Berichterstattung folgt dem internen Steuerungskonzept von thyssenkrupp im Geschäftsjahr 2024 / 2025.

thyssenkrupp hält seit dem Verkauf des Aufzugsgeschäfts Elevator Technology Ende Juli 2020 die Beteiligung TK Elevator, die im Rahmen der Segmentberichterstattung der "Überleitung" zugeordnet ist. Für weitere Details siehe auch Anhang-Nr. 24 (Segmentberichterstattung) und Anhang-Nr. 22 (Finanzinstrumente).

Im Geschäftsjahr 2023 / 2024 wurde für die Aktivitäten von thyssenkrupp Electrical Steel India aus dem Segment Steel Europe ein Verkaufsprozess eingeleitet, der im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2023 / 2024 erstmals die Kriterien von IFRS 5 für einen Ausweis als Veräußerungsgruppe erfüllte. Dementsprechend wurde in der Bilanz zum 30. September 2024 ein gesonderter Ausweis der auf diese Aktivitäten entfallenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erforderlich. Der Verkauf von thyssenkrupp Electrical Steel India wurde am 30. Januar 2025 abgeschlossen.

Die Darstellung des Geschäftsverlaufs ist nach Segmenten gegliedert.

Die Angaben der im Lagebericht enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung unterliegen gemäß §317 Abs. 2 Satz 6 HGB einer rein formellen Prüfung. Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält ferner nach dem DCGK erforderliche Angaben zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem. Diese gehen über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinaus, sind von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen (lageberichtsfremde Angaben) und in der Erklärung zur Unternehmensführung durch separate Absätze abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet.

Die weiterführenden Links sind nicht Bestandteil des Lageberichts und nicht Teil der Abschlussprüfung.

Grundlagen des Konzerns

Profil und Organisation

Überblick

thyssenkrupp ist ein internationaler Industrie- und Technologiekonzern mit rund 93.400 Beschäftigten. In 48 Ländern haben unsere Gesellschaften im Geschäftsjahr 2024 / 2025 einen Umsatz von 32,8 Mrd € erwirtschaftet.

Unsere Geschäftsaktivitäten waren im Berichtsjahr in fünf Segmente zusammengefasst: Automotive Technology, Decarbon Technologies, Materials Services, Steel Europe sowie Marine Systems. Seit dem 20. Oktober 2025 ist TKMS (Segment Marine Systems) ein eigenständiges, börsennotiertes Unternehmen, an dem die thyssenkrupp AG eine Mehrheitsbeteiligung von 51 % hält. Die Segmente sind grundsätzlich in Business Units und weiter in Operating Units untergliedert.

Zum 30. September 2025 waren in den Konzernabschluss 320 Unternehmen sowie 15 Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, einbezogen.

Unseren Anspruch und unsere gemeinsamen Werte haben wir in unserem Leitbild festgeschrieben; Sie finden es auf unserer Website. www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Unternehmenskultur

Unsere Segmente sind in folgenden Bereichen aktiv:

Automotive Technology ist einer der größeren deutschen Zulieferer und Engineering-Partner der internationalen Automobilindustrie. Das Produkt- und Serviceangebot umfasst Hightech-Komponenten, Systeme und Automatisierungslösungen für den Fahrzeugbau sowie mechatronische Lösungen auf der Basis von Elektronik und Software aus Eigen- und Fremdentwicklungen. Darüber hinaus produzieren wir Schmiedekomponenten und -systeme für eine breite Palette von Kundenanwendungen im Baumaschinen- und Mobilitätssektor.

Decarbon Technologies bietet mit seinen Geschäften Rothe Erde, Uhde und Polysius sowie der Mehrheitsbeteiligung an thyssenkrupp nucera innovative Spitzentechnologien für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Industriewirtschaft. Rothe Erde ist einer der führenden Anbieter für Großwälzlager und Lösungen unter anderem für Anlagen zur Erzeugung von Wind-, Solar- und Gezeitenenergie. Uhde ist mit seinen Lösungen für die Dekarbonisierung, Defossilisierung und Kreislaufwirtschaft ein Technologie- und Implementierungsanbieter für Großanlagen der chemischen Industrie. Polysius bietet grüne Technologien für die Zement- und Kalkindustrie, digitale Automatisierungslösungen sowie Vor-Ort- und Fernwartungsdienstleistungen an. thyssenkrupp nucera ist ein globaler Anbieter von Elektrolysetechnologie für die Erzeugung sauberen Wasserstoffs im industriellen Maßstab.

Materials Services ist ein weltweit führender Werkstoffhändler und -dienstleister. In diesem Segment bieten wir unseren Kunden nicht nur eine große Bandbreite von Werk- und Rohstoffen an, sondern auch damit verbundene Dienstleistungen - von Verarbeitungsmöglichkeiten über Lieferkettenmanagement bis hin zur Lagerhaltung und Logistik. Mit unserem breiten Standortnetzwerk sind wir dort präsent, wo unsere Kunden uns brauchen. Unsere Kernmärkte sind Nordamerika und Europa. Die Kunden des Segments Materials Services finden sich im verarbeitenden Gewerbe in Branchen wie Luft- und Raumfahrt, Infrastruktur, Automobil, Maschinenbau oder Metallverarbeitung, aber auch im Handel oder im Bereich Datencenter.

Steel Europe ist der größte deutsche Stahlproduzent mit Fokus auf der Herstellung von hochwertigem Qualitätsflachstahl. Unsere Produktpalette umfasst Warmband, Feinblech, Premium-Bandbleche, oberflächenveredelte Produkte, Weißblech, Mittelband und kornorientiertes sowie nicht kornorientiertes Elektroband in einem breiten Gütespektrum - jeweils in einer herkömmlichen und einer CO2-reduzierten Variante. Wesentliche Abnehmer der Produkte sind der Automobil- und der Maschinenbau, der Energiesektor, die metallverarbeitende Industrie und die Bauwirtschaft. Unsere Stärken sehen wir in der Erarbeitung kundenspezifischer Lösungen sowie in unserem technischen Know-how, das auf langjähriger Erfahrung beruht.

Marine Systems ist ein weltweit führender Anbieter von Systemlösungen für die maritime Verteidigung. Als vollintegriertes Systemhaus entwickelt und fertigt das Segment konventionelle U-Boote und Marineschiffe an den drei Werftstandorten Kiel, Wismar und Itajaí (Brasilien) sowie unbemannte Systeme, Sensoren, Sonarsysteme, Effektoren, Softwarelösungen und maritime Führungssysteme unter anderem an Standorten in Deutschland und UK. Unter der neuen, eigenständigen Marke TKMS bieten wir ganzheitliche Lösungen aus einer Hand, die die Verteidigungsfähigkeit unserer Kunden durch das Zusammenspiel der Über- und Unterwasserdomäne sowie flächendeckenden Service über den gesamten Produktlebenszyklus gewährleisten.

ÜBERBLICK THYSSENKRUPP KONZERN

Unternehmenszentrale

thyssenkrupp AG

Segmente

Automotive Technology

7.035 Mio €

Umsatz

187 Mio €

Bereinigtes EBIT

28.892

Mitarbeiter

weltweit

Decarbon Technologies

3.481 Mio €

Umsatz

71 Mio €

Bereinigtes EBIT

12.335

Mitarbeiter

weltweit

Materials Services

11.432 Mio €

Umsatz

132 Mio €

Bereinigtes EBIT

15.433

Mitarbeiter

weltweit

Steel Europe

9.791 Mio €

Umsatz

337 Mio €

Bereinigtes EBIT

25.993

Mitarbeiter

weltweit

Marine Systems

2.187 Mio €

Umsatz

127 Mio €

Bereinigtes EBIT

8.585

Mitarbeiter

weltweit

Organisations- und Führungsstruktur

Die strategische Führung des Konzerns liegt bei der thyssenkrupp AG. Diese konzentriert sich neben Governance-Aufgaben, der Allokation von Investitionsmitteln und der Führungskräfteentwicklung insbesondere auf die Steuerung der Performance und das Portfoliomanagement. In Ergänzung zu den im Vorstand abgedeckten Querschnittsfunktionen Strategie, Personal und Finanzen ordnet die Geschäftsverteilung die Segmente einzelnen Vorstandsmitgliedern zu. Insbesondere bei operativen Managemententscheidungen agieren die einzelnen Segmente dezentral und unter der starken Dachmarke thyssenkrupp. Die Vorstandsmitglieder der thyssenkrupp AG sind dafür verantwortlich, dass die Führungsteams die Performanceziele erreichen.

Im Bereich Corporate Headquarters der thyssenkrupp AG sind die Verwaltungseinheiten der Hauptverwaltung in Deutschland mit den einzelnen Konzernfunktionen sowie die ausländischen Plattformen (Regions) zusammengefasst. Der Bereich Regions umfasst vier regionale Plattformen: APA (Asien/Pazifik/Afrika), Nordamerika, Südamerika und den Großraum China. Darüber hinaus sind in den zwei Gesellschaften thyssenkrupp Services GmbH und thyssenkrupp Information Management GmbH unsere Service-Einheiten gebündelt, die übergreifende Dienstleistungen für die Geschäfte und die Zentrale erbringen. Der Geschäftsbetrieb der thyssenkrupp Information Management GmbH wurde zum 1. Oktober 2025 weitgehend eingestellt. Die bisher von ihr verantworteten IT-Aufgaben werden im Wesentlichen von externen Dienstleistern übernommen.

Im Zuge der Transformation des thyssenkrupp Konzerns von einem integrierten Industriekonzern hin zu einer Finanzholding mit Beteiligungen an eigenverantwortlichen Unternehmen werden wir auch die Zentrale und unsere Service-Einheiten neu ausrichten. Corporate Headquarters soll schlanker werden und sich insbesondere auf die finanzielle Steuerung der Segmente fokussieren. Die Service-Einheiten werden ihr Portfolio auf geschäftskritische Leistungen der Geschäfte konzentrieren. Dort, wo sinnvoll, sollen Verantwortlicheiten auf die Segmente übertragen werden.

Absatzgebiete und Kundengruppen

Auch im Berichtsjahr war der deutschsprachige Raum (Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein) mit einem Umsatz von 10,8 Mrd € unser wichtigster Absatzmarkt. Es folgten das Geschäft mit Nordamerika (7,9 Mrd €) sowie das Geschäft mit Kunden in Westeuropa (5,7 Mrd €). Der Umsatz des Großraums China belief sich auf 1,6 Mrd €.

UMSATZERLÖSE NACH ABSATZGEBIETEN

in Mio € (Vorjahreswert in Klammern)

1) Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein

Die Automobilindustrie war mit einem Umsatzanteil von 33 % weiterhin die wichtigste Kundengruppe; sie ist entscheidend insbesondere für unser Geschäft mit Komponenten für Automobile und Nutzfahrzeuge sowie für das Stahlgeschäft. Es folgte der Handel, die Stahl- und stahlnahe Verarbeitung sowie die übrige verarbeitende Industrie. Weitere wesentliche Kundengruppen waren der Maschinen- und Anlagenbau, die öffentliche Hand (Verteidigung), die Verpackungsindustrie, die Energie und Versorgung sowie die Bauwirtschaft .

UMSATZERLÖSE NACH KUNDENGRUPPEN 2024/2025

in %

33 11 10 16 7
Automobilindustrie Handel Stahl und stahl nahe Verarbeitung Übrige verarbeitende Industrie Maschinen- und Anlagenbau
7 5 2 2 7
Öffentliche Hand - Verteidigung Verpackungsindustrie Bauwirtschaft Energie und Versorgung Übrige Kundengruppen

Ziele & Strategie

Auf der Grundlage unserer umfassenden und langjährigen Erfahrung in der Entwicklung von Technologien wollen wir gemeinsam mit unseren Kunden innovative, wirtschaftliche sowie ressourcen- und umweltschonende Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft entwickeln. Mit unseren innovativen Produkten, Technologien und Dienstleistungen unter einer starken Dachmarke wollen wir einen Beitrag für eine bessere, lebenswertere und nachhaltigere Zukunft leisten. Dabei setzen wir auf zukunftsgerichtete Lösungen und möchten Verantwortung übernehmen, indem wir Fortschritt mit Wirkung gestalten.

Finanzielle Ziele

In einem weiterhin geopolitisch wie wirtschaftlich anspruchsvollen Marktumfeld streben wir eine spürbare Steigerung der operativen Leistungsfähigkeit aller Geschäftsbereiche an. Damit wollen wir die Grundlage für langfristig positive Wert- und Cashflow-Beiträge bei thyssenkrupp legen. Unser Ziel ist, dass die Geschäftsbereiche ihre mittelfristig definierten finanziellen Zielgrößen erreichen.

Für den Konzern halten wir - basierend auf der aktuellen Portfoliostruktur - an den im Rahmen des letzten Capital Market Update 2022 und Geschäftsbericht 2022 / 2023 kommunizierten mittelfristigen Zielen fest: einer bereinigten EBIT-Marge von 4 bis 6 % sowie einem signifikant positiven Free Cashflow vor M&A. Die verlässliche Zahlung einer Dividende bleibt weiterhin ein vorrangiges Ziel.

Automotive Technology - Bereinigte EBIT-Marge von 7 bis 8 %
Decarbon Technologies - Bereinigte EBIT-Marge von über 5 %
Materials Services - Bereinigte EBIT-Marge von 2 bis 3 %
Steel Europe - Ziel für Bereinigte EBIT-Marge im Zuge der Erstellung des Businessplans in Ausarbeitung
Marine Systems - Bereinigte EBIT-Marge von >7 %

Weitere Informationen zur Segmententwicklung und Zielerreichung finden Sie im Abschnitt "Geschäftsentwicklung in den Segmenten" des Wirtschaftsberichts. Angaben zu Steuerungsgrößen enthält der Abschnitt "Unternehmenssteuerung"; die aktuelle Jahresprognose ist im Prognosebericht dargestellt.

Konzern-Strategie

thyssenkrupp treibt seine strategische Neuausrichtung weiter voran. Wir haben im Mai 2025 ein Zukunftsmodell für die zukünftige Ausrichtung des Gesamtkonzerns kommuniziert. Kern dieses Zielkonzepts ist die schrittweise Verselbstständigung aller Geschäftsbereiche von thyssenkrupp und die Öffnung für die Beteiligung Dritter. Die thyssenkrupp AG soll sich zu einer Finanzholding entwickeln, die grundsätzlich Mehrheitsbeteiligungen an starken, eigenständigen Unternehmen unter ihrem Dach vereint - mit klaren Rollen, selbstständiger Steuerung und jeweils eigenem Wertbeitrag.

Im Mittelpunkt der strategischen Ausrichtung steht die Nutzung der Chancen zentraler Zukunftsthemen, die mittel- bis langfristig ein erhebliches Wachstumspotenzial bieten. Dabei spielen Umweltthemen eine maßgebliche Rolle. Auf dem Weg zur Klimaneutralität sind Wasserstofftechnologien, grüne Chemikalien, erneuerbare Energien, Elektromobilität und nachhaltige Lieferketten relevante Handlungsfelder. Bei der Umsetzung unserer Strategie verfolgen wir weiterhin die drei zentralen Handlungsstränge: Portfolio, Performance und Grüne Transformation.

www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Strategie

Portfolio

Die Richtungsentscheidung von thyssenkrupp ist klar: Wir wollen, dass sich jedes einzelne Geschäft bestmöglich weiterentwickelt und eine nachhaltige Wettbewerbsposition erreicht. Wir sind davon überzeugt, dass die Segmente in einer eigenständigen Aufstellung - mit dem Vorteil eines eigenen Kapitalmarktzugangs und der Möglichkeit einer Beteiligung Dritter - ihr volles Wertschöpfungspotenzial heben und ihre Eigenständigkeit gezielt für Investitionen, Marktchancen und weiteres Wachstum nutzen können. Die Ausgangssituation für eine eigenständige Aufstellung unterscheidet sich jedoch von Segment zu Segment - abhängig von Marktumfeld, Geschäftsmodell und Transformationsfortschritt. Entsprechend bereiten sich die Geschäfte mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Geschwindigkeiten und Maßnahmen auf diesen Schritt vor.

Automotive Technology soll zu einem fokussierten, wachstumsstarken und langfristig eigenständigen Automobilzulieferer entwickelt werden. Seit dem 1. Oktober 2025 richtet sich das Segment mit vier kunden- und technologieorientierten Business Units neu aus. Diese Neuaufstellung soll vereinfachte Strukturen schaffen, die Innovationskraft stärken und Synergien ermöglichen. Zudem sollen dadurch Voraussetzungen geschaffen werden, die Transformation der Automobilindustrie aktiv mitzugestalten. Ziel ist ein profitables, klar positioniertes Segment, das insbesondere vom strukturellen Wachstum in der Elektromobilität und in Asien profitiert. Parallel dazu passt Automotive Technology sein Portfolio an: Die Business Units Automotive Body Solutions, Automation Engineering und Springs & Stabilizers werden separat weitergeführt; hier prüfen wir strategische Optionen wie Partnerschaften oder neue Eigentümermodelle. In diesem Kontext haben wir am 21. November 2025 mit Unterzeichnung der entsprechenden Verträge den Verkauf des Kerngeschäfts von Automation Engineering an Agile Robots eingeleitet.

Decarbon Technologies richtet sein Geschäftsmodell auf das Wachstum im Bereich klimarelevanter Technologien aus. Ziel ist es, die Innovationskraft weiter zu stärken und den Zugang zu spezialisierten, industriespezifischen Investoren zu erleichtern. Im Mittelpunkt stehen dabei marktrelevante Zukunftsfelder wie Wasserstoff, Carbon2Chem und industrielle Dekarbonisierung. Der Geschäftsbereich entwickelt sich entlang dieser Marktchancen dynamisch weiter und baut hierfür gezielt Kompetenzen, Partnerschaften und technologische Plattformen aus.

Materials Services entwickelt sich entlang der Vision "Materials as a Service" zu einem datengetriebenen Material- und Logistikdienstleister. Im Zentrum stehen der Ausbau digitaler Plattformen, nachhaltiger Logistiklösungen sowie wachstumsstarker Geschäftsfelder. Die im Juli 2024 eingeführte schlanke Business-Unit-Struktur soll Effizienz und Kundenorientierung stärken und die Grundlage für eine zukunftsgerichtete strategische Weiterentwicklung schaffen.

Steel Europe arbeitet weiter an der Umsetzung des industriellen Zukunftskonzepts und reagiert damit auf die sich strukturell ändernden Märkte. Dabei sollen insbesondere Optimierungen im Produktionsverbund in Kombination mit einer Reduzierung der Produktionskapazität die Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität des Segments steigern. Parallel dazu soll die bisherige Strategie 20-30 zur Steigerung der operativen Leistungsfähigkeit weiter umgesetzt werden. Anfang April 2025 hat die thyssenkrupp Steel Europe AG den Liefervertrag mit HKM gekündigt. Damit läuft die Abnahmeverpflichtung von rund 2,5 Millionen Tonnen Stahl pro Jahr durch thyssenkrupp Steel Europe AG zum 31. Dezember 2032 aus. Im Juli 2025 haben wir uns mit der IG Metall auf einen neuen Sanierungstarifvertrag "Neuaufstellung Stahl" geeinigt. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine langfristig wettbewerbsfähige und erfolgreiche Aufstellung von thyssenkrupp Steel geschaffen. Darüber hinaus ist Mitte September 2025 ein unverbindliches, indikatives Angebot von Jindal Steel International für den Erwerb von thyssenkrupp Steel Europe eingegangen, welches die thyssenkrupp AG mit Blick auf die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit und die Fortführung der grünen Transformation prüft. In diesem Zusammenhang haben sich die EP Group (EPG) und die thyssenkrupp AG einvernehmlich darauf geeinigt, die Gespräche über ein mögliches 50 / 50-Joint-Venture für thyssenkrupp Steel Europe zu beenden. EPG hat ihren am 31. Juli 2024 erworbenen Anteil von 20% an der thyssenkrupp Steel Europe AG mit Wirkung zum 30. September 2025 zurückgegeben und eine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten.

Seit dem 20. Oktober 2025 ist TKMS (Segment Marine Systems) ein eigenständig agierender und börsennotierter Systemanbieter im maritimen Verteidigungsmarkt. Wir haben damit nicht nur die finanzielle Unabhängigkeit von TKMS gestärkt, sondern dem Unternehmen auch neue Möglichkeiten für Wachstum und Innovation eröffnet. Gleichzeitig bleibt die thyssenkrupp AG mit 51 % strategische Mehrheitsgesellschafterin und sichert damit Stabilität. Die Transaktion markiert einen wichtigen Schritt in der Transformation des Konzerns hin zu einer Finanzholding.

Performance

Ziel des Transformationsprozesses ist, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit aller Geschäftsbereiche nachhaltig zu steigern, um einen positiven Free Cashflow vor M&A zu erzielen und die Grundlage für verlässliche Dividenden zu schaffen. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsbereiche ihre finanziellen Zielwerte auch unter herausfordernden Bedingungen zügig und dauerhaft erreichen (vgl. Abschnitt "Finanzielle Ziele").

Im September 2023 hat thyssenkrupp das konzernweite Performance-Programm APEX, das bereits bestehende und neu erarbeitete Transformations- und Performance-Maßnahmen des Konzerns bündelt, gestartet, um die Rentabilität und die Marktchancen aller Geschäfte zu verbessern. In der ersten Phase wurden Maßnahmen in den Bereichen Vermögenswerte/CAPEX, Geschäftsmodelle und Vertrieb, Materialkosten, betriebliches Netto-Umlaufvermögen und Organisation identifiziert. Diese befinden sich inzwischen in der Umsetzung.

Die zweite Phase des Programms konzentriert sich auf strukturelle Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Geschäftsmodelloptimierung und Marktanpassung. Unser Ziel ist es, notwendige Restrukturierungen konsequent umzusetzen. Mit Fortschreiten dieser Phase ist eine stärkere Dezentralisierung der Steuerung vorgesehen, während das zentrale APEX-Transformations-Office weiterhin begleitend unterstützt. Die Verantwortung für die Umsetzung und den Erfolg liegt bei den einzelnen Geschäftsbereichen.

Details zum Fortschritt der Maßnahmen finden Sie im Abschnitt "Geschäftsentwicklung in den Segmenten" des Wirtschaftsberichts.

Grüne Transformation

Unser Ziel ist, unsere Kunden mit innovativen Produkten und modernen, digitalen Technologien bei der grünen Transformation sowie beim Erreichen ihrer Nachhaltigkeitsziele maßgeblich zu unterstützen. Das Segment Decarbon Technologies leistet mit seinem breiten Technologieportfolio einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation energieintensiver Industrien. Das Segment deckt zentrale Dekarbonisierungstrends ab, unter anderem in den Bereichen Wasserstoff (Mehrheitsbeteiligung an thyssenkrupp nucera), grüne Chemikalien (Uhde), Zement (Polysius) und erneuerbare Energien (Rothe Erde). Die Bereiche sind strategisch gut positioniert, um mittel- bis langfristig vom erheblichen Wachstumspotenzial im Zusammenhang mit der grünen Transformation zu profitieren. Beispiele für die grünen Technologien finden Sie im Abschnitt "Technologie und Innovationen".

Neben den Produkten und Lösungen, deren Entwicklung wir für unsere Kunden vorantreiben, arbeiten wir parallel an der Dekarbonisierungsstrategie unseres Konzerns. Mit der im Bau befindlichen wasserstofffähigen Direktreduktionsanlage von Steel Europe streben wir eine CO2-Einsparung von bis zu 3,5 Mio t pro Jahr an. Dies stärkt thyssenkrupp als wichtigen Abnehmer in der europäischen Wasserstoffwirtschaft und macht Duisburg zu einem wichtigen Standort für die Wasserstoffinfrastruktur. Gleichzeitig verfolgt der Konzern wirtschaftliche Wege mit dem langfristigen Ziel der Klimaneutralität.

Unternehmenssteuerung

Unsere Leistungsindikatoren für Profitabilität, Liquidität, Gewinn und Wertbeitrag, die wir konzernweit verwenden, bilden die Grundlage für die operativen und strategischen Managemententscheidungen bei thyssenkrupp. Wir nutzen sie, um Ziele zu setzen, den Unternehmenserfolg zu messen und die variable Vergütung der Führungskräfte - neben weiteren Faktoren - festzulegen. Die für uns wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren sind das Bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Bereinigtes EBIT), der FCF vor M&A (Free Cashflow vor Mergers & Acquisitions), der Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) des thyssenkrupp Konzerns und der thyssenkrupp Value Added (tkVA) bzw. der Return on Capital Employed (ROCE).

Der Vorstand definiert auch im Wesentlichen für die Segmente langfristige Ziele. Diese bilden den Rahmen für die kurz- und mittelfristigen finanziellen Ziele sowie für die Budget- und Mittelfristplanung, die alle Einheiten erstellen.

THYSSENKRUPP - KERNSTEUERUNGSGRÖSSEN

Bereinigtes EBIT

Das EBIT gibt Auskunft über die Profitabilität der betrachteten Einheiten. Es umfasst alle Bestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung, die sich auf die operative Leistung beziehen. Hierzu gehören auch die Erträge und Aufwendungen aus den Teilen des Finanzergebnisses, die als operativ charakterisiert werden können. Das sind unter anderem Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen, die das Unternehmen dauerhaft halten will. Der thyssenkrupp Konzern hält eine Beteiligung an dem ehemaligen Segment Elevator Technology. Diese Beteiligung hat keinen strategischen oder operativen Bezug zu den fortgeführten Aktivitäten. Daher sind entsprechende Aufwendungen und Erträge nicht den Bestandteilen des Finanzergebnisses mit operativem Charakter zuzurechnen und folglich nicht im EBIT enthalten. Das Bereinigte EBIT ist das EBIT, bereinigt um Sondereffekte. Bereinigt werden Maßnahmen in Verbindung mit Restrukturierungen, Wertminderungsaufwendungen bzw. Erträge aus Zuschreibungen auf lang- und kurzfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgewinne bzw. -verluste sowie Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit CO2-Termingeschäften des Segments Steel Europe. Es ist im Vergleich zum EBIT besser dazu geeignet, die operative Leistung über mehrere Perioden hinweg zu vergleichen.

Das Bereinigte EBIT des Konzerns und der Segmente sowie die Sondereffekte erläutern wir in den Abschnitten "Analyse der Ertragslage des Konzerns" und "Geschäftsentwicklung in den Segmenten" des Kapitels "Wirtschaftsbericht". Darüber hinaus verweisen wir auf die Überleitungsrechnung in der Segmentberichterstattung (Anhang-Nr. 24).

FCF vor M&A

Der FCF vor M&A ermöglicht eine Beurteilung des Geschäftserfolgs einer Periode unter Liquiditätsgesichtspunkten. Er beziffert den Mittelzu- oder -abfluss aus operativer Tätigkeit ohne Berücksichtigung von Ein- und Auszahlungen aus wesentlichen Portfoliomaßnahmen. Entsprechend wird er aus dem Operating Cashflow abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit ohne Mittelzu- und -abflüsse aus wesentlichen M&A-Transaktionen hergeleitet. Auch dies sorgt für einen direkteren Bezug zum laufenden Geschäft und eine bessere Vergleichbarkeit bei mehrperiodischen Betrachtungen.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 / 2026 wird der Zugang zu Nutzungsrechten aus Leasingverträgen (gemäß IFRS 16) nicht mehr als Investition in der Steuerungskennzahl FCF v. M&A berücksichtigt. Stattdessen fließen in die Cashflow-Berechnung künftig die tatsächlichen Leasingzahlungen, bestehend aus Tilgungs- und Zinsanteil, ein.

Eine Überleitungsrechnung sowie Details zur Entwicklung des FCF vor M&A enthält die Analyse der Finanzlage im Abschnitt "Analyse der Finanz- und Vermögenslage des Konzerns" des Kapitels "Wirtschaftsbericht".

Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)

Der Jahresüberschuss entspricht dem Gewinn, den der Konzern innerhalb des Geschäftsjahres erwirtschaftet hat, und errechnet sich als positiver Saldo sämtlicher Erträge und Aufwendungen. Bei der Berechnung werden, anders als beim EBIT, auch nicht operative Bestandteile - zum Beispiel Zinsen und Steuern - berücksichtigt. Der Jahresüberschuss gibt somit gesamthaft Auskunft über die Ertragskraft des Konzerns. Ein negatives Jahresergebnis wird als Jahresfehlbetrag bezeichnet.

Den Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) des thyssenkrupp Konzerns erläutern wir im Abschnitt "Analyse der Ertragslage des Konzerns" des Kapitels "Wirtschaftsbericht".

tkVA / ROCE

Der tkVA ist der in einem Berichtsjahr geschaffene Wert. Diese Kennzahl ermöglicht uns, den finanziellen Erfolg von Geschäften mit unterschiedlicher Kapitalintensität zu vergleichen. Der tkVA errechnet sich aus dem EBIT abzüglich der Kapitalkosten für das im operativen Geschäft gebundene Kapital (Capital Employed). Das Capital Employed umfasst im Wesentlichen das Anlagevermögen, die Vorräte und die Forderungen. Hiervon werden bestimmte nicht zinstragende Passivpositionen wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abgezogen. Um die Kapitalkosten zu ermitteln, wird das Capital Employed mit dem Kapitalkostensatz (WACC) multipliziert; dieser setzt sich aus dem gewichteten Eigen- und dem Fremdkapitalkostensatz zusammen. Anhand der Kennzahl Return on Capital Employed (ROCE) ermitteln wir die erwirtschaftete relative Verzinsung. Der ROCE ergibt sich als Verhältnis von EBIT zu Capital Employed. Übersteigt der ROCE den WACC, d.h. den Verzinsungsanspruch der Eigen- und Fremdkapitalgeber, haben wir Wert geschaffen.

Über die Entwicklung des tkVA / ROCE im Berichtsjahr informieren wir ebenfalls im Abschnitt "thyssenkrupp Value Added (tkVA)" des Kapitels "Wirtschaftsbericht".

Technologie und Innovationen

Innovationsstrategie

Mit ihrer Erfahrung und ihrem Know-how können die Unternehmen des thyssenkrupp Konzerns Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft bereitstellen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die grüne Transformation der Industrie.

www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Innovation

Mit rund 3.900 Beschäftigten treiben wir unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten voran. Vielfach geschieht dies in Kooperationen mit externen Partnern wie Universitäten und Forschungsinstituten sowie anderen Industrieunternehmen. Im Berichtszeitraum haben wir rund 1.420 Patente und Gebrauchsmuster neu angemeldet - damit umfasst das Patentportfolio von thyssenkrupp zum Bilanzstichtag etwa 16.870 Patente und Gebrauchsmuster, im Markenbereich etwa 9.490 Schutzrechte.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Berichtsjahr auf insgesamt rund 695 Mio €, das ist rund 1 % mehr als im Vorjahr (690 Mio €). Die bereinigte F&E-Quote betrug 3,2 % (Vorjahr: 2,9 %) und lag somit im Bereich des Unternehmensziels von rund 3,0 %; sie bezeichnet den Anteil der Aufwendungen für F&E am Umsatz ohne Handel und Distribution.

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 haben wir Entwicklungskosten in Höhe von 48 Mio € aktiviert (Vorjahr: 35 Mio €). Der Anteil aktivierter Kosten an den gesamten F&E-Kosten - die Aktivierungsquote - lag somit bei 16 % (Vorjahr: 12 %).

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Mio € 2023 / 2024 2024 / 2025 Veränderung

in %
Forschungs- und Entwicklungskosten 257 259 1
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten 7 5 -29
Kundenauftragsbezogene Entwicklungskosten 425 431 1
Konzern 690 695 1

Innovationen für die grüne Transformation

Wir treiben die grüne Transformation im Bereich unserer eigenen Prozesse weiter voran. Darüber hinaus liefern wir zahlreiche innovative Lösungen, die unsere Kunden dabei unterstützen, auch ihrerseits ressourcen- und klimaschonende Prozesse zu implementieren und nachhaltigere Produkte auf den Markt zu bringen.

Prominentestes Beispiel für die Transformation unserer eigenen Prozesse ist das Ziel der klimaneutralen Stahlproduktion bis spätestens 2045. Wesentliches Element, dieses Ziel zu erreichen, ist der Bau unserer ersten wasserstofffähigen Direktreduktionsanlage. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Ziele & Strategie" sowie im Nachhaltigkeitsbericht.

thyssenkrupp bietet bereits heute technologische Lösungen entlang der Wertschöpfungskette für grünen Wasserstoff an. Hervorzuheben ist hier insbesondere das Technologieangebot von thyssenkrupp nucera im Bereich der Erzeugung von Wasserstoff mittels Elektrolyseuren im industriellen Maßstab.

Uhde und Uniper sind eine strategische Partnerschaft eingegangen, um mit dem Ammoniak-Cracker eine wichtige Technologie für den globalen Wasserstofftransport und -handel zur industriellen Reife bringen zu können. In einem Ammoniak-Cracker wird Ammoniak katalytisch in seine Bestandteile Wasserstoff und Stickstoff gespalten. Ziel der Zusammenarbeit ist, aus importiertem Ammoniak in industriellem Maßstab Wasserstoff zu erzeugen und perspektivisch für verschiedene Branchen wie Energie, Stahl oder Chemie verfügbar zu machen. Die Nutzung von Ammoniak als Transport- und Speichermedium ermöglicht es, grünen oder kohlenstoffarm erzeugten Wasserstoff aus weltweit angesiedelten Produktionsstandorten in großen Mengen bereitzustellen; dies ist eine Voraussetzung für den Hochlauf einer globalen Wasserstoffwirtschaft. Die beiden Projektpartner wollen im ersten Schritt eine Demonstrationsanlage mit einer Kapazität von 28 Tonnen Ammoniak pro Tag am deutschen Standort Gelsenkirchen-Scholven errichten. Das Projekt wird durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Die Produktion von Zement verursacht rund 7 % der Treibhausgasemissionen weltweit. Eine Umstellung auf klimafreundliche Verfahren ist daher von hoher Bedeutung. Bei der Produktion von Kalk sowie bei der Zementherstellung ist die Kalzinierung von Kalkstein ein zentraler Schritt, bei dem hohe CO2-Emissionen entstehen. Wir haben eine Absichtserklärung mit einem schwedischen Unternehmen für ein gemeinsames Pilotprojekt mit dem Ziel der Elektrifizierung dieses Prozessschritts unterzeichnet. Polysius soll das Ofensystem für eine neuartige Kalkproduktionsanlage liefern, die an einem norwegischen Standort errichtet werden soll. Die geplante Anlage basiert auf der innovativen Electric Arc Calciner (EAC)-Technologie, die das schwedische Partnerunternehmen entwickelt hat. Das Verfahren elektrifiziert den traditionell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kalzinierungsprozess und ermöglicht so die Reduzierung von CO2-Emissionen in der Kalkproduktion. Wird der benötigte Strom mithilfe von erneuerbaren Energiequellen erzeugt, ist dieser Teil des Prozesses nahezu emissionsfrei.

Das Verbundprojekt Carbon2Chem® hat vom Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Förderbescheid über 50 Mio € für die dritte Projektphase bis Ende 2028 erhalten. Im Fokus des Vorhabens steht die Frage, wie aus Hüttengasen der Stahlproduktion wertvolle chemische Vorprodukte, unter anderem für Kraftstoffe, Kunststoffe oder Düngemittel entstehen können. In der dritten Phase ist in Zusammenarbeit mit den Partnern des Projekts die anwendungsbezogene Verifizierung technischer Lösungen sowie die umfassende Untersuchung der Qualität von Methanol und Wasserstoff, sowohl bei der Herstellung als auch bei der Speicherung, vorgesehen. Dazu wird auch eine neue Generation von Elektrolyseuren entwickelt. Darüber hinaus soll die Forschung in Richtung neue Wertschöpfungsketten, etwa nachhaltige Flugkraftstoffe, erweitert werden.

Wirtschaftsbericht

Makro- und Branchenumfeld

Moderates Wachstum der Weltwirtschaft trotz negativer Rahmenbedingungen - Deutschland weiterhin mit negativem Ausblick

Die Weltwirtschaft konnte 2024 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2025 ein moderates Wachstum verzeichnen, sah sich aber gleichzeitig mit zahlreichen Risiken wie Handelskonflikten, geldpolitischer Straffung und Inflationsdruck konfrontiert. Im Jahr 2024 wuchs das globale reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,8 %, blieb dabei aber hinter den durchschnittlichen Wachstumsraten der Vor-Pandemie-Zeit von 3,1 % zurück.

Für 2025 hatte S&P Global seine Prognose zuletzt auf ein Wachstum von 2,7 % angepasst, wobei die Erwartungen für die wichtigsten Regionen weiterhin gedämpft bleiben. Während einige Volkswirtschaften, wie die USA, Kanada, die Eurozone, das Vereinigte Königreich und China, ihre Prognosen aufgrund überraschend positiver Daten aus dem zweiten Quartal nach oben korrigieren konnten, wird für das zweite Halbjahr allgemein mit moderaten Wachstumsraten gerechnet. Zu den Gründen zählen die neuen und verschärften Zölle (insbesondere die US-Zölle) sowie weiterhin starke geopolitische Unsicherheiten.

Die deutsche Wirtschaft steckt weiterhin in der Krise. Nach einem BIP-Rückgang von 0,5 % im vergangenen Jahr wird für 2025 eine leichte Erholung des BIP um 0,2 % erwartet. Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag wie beschleunigte Abschreibungen oder die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe könnten die deutsche Wirtschaft kurz- bis mittelfristig wieder auf Wachstumskurs bringen.

BRUTTOINLANDSPRODUKT

Reale Veränderung zum Vorjahr

in %
20241) 20251)
Welt 2,8 2,7
Europäische Union 1,0 1,5
Deutschland -0,5 0,2
Osteuropa und Zentralasien 4,5 2,1
USA 2,8 2,0
China 5,0 4,8
Brasilien 3,0 2,2
Japan 0,1 1,2
Indien 6,5 6,3
Naher Osten & Nordafrika 1,2 3,7

1) Kalenderjahr; teilweise Prognosen

Quelle: S&P Global Market Intelligence, Global Economy (Oktober 2025)

Makroökonomische Unsicherheiten dämpfen Branchenentwicklungen

Die Geschäfte von thyssenkrupp werden insbesondere durch die Entwicklungen der folgenden drei Branchen beeinflusst. Nähere Ausführungen zur Marktstellung der einzelnen Geschäfte finden Sie im Abschnitt "Profil und Organisation" in den Grundlagen des Konzerns.

Automobilbau - Die weltweite Automobilproduktion lag im Geschäftsjahr 2024 / 2025 über ihrem Vorjahreswert. Gleichzeitig blieb sie jedoch, verglichen mit stärkeren Vor-Corona-Jahren, hinter dem in der Vergangenheit bereits erreichten Niveau zurück.

Die Produktionsentwicklung unterschied sich dabei nach Region und Hersteller teils deutlich. Die chinesische Produktion konnte weiterhin wachsen und bereits starke Vorjahre erneut übertreffen. Die für thyssenkrupp wichtigen Regionen Nordamerika und Europa verloren gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum an Produktionsvolumen. Zudem gewann nicht nur der Produktionsstandort China Marktanteile, sondern auch chinesische Hersteller.

ENTWICKLUNG IN WICHTIGEN ABSATZMÄRKTEN

20241) 20251)
Fahrzeugproduktion, in Mio Pkw und leichte Nutzfahrzeuge2)
Welt 89,6 91,4
Westeuropa (inkl. Deutschland) 10,3 9,9
Deutschland 4,2 4,2
Nordamerika (USA, Mexiko, Kanada) 15,4 15,1
USA 10,2 10,0
Mexiko 4,0 3,9
China 29,8 31,8
Brasilien 2,4 2,6
Maschinenbauumsatz, real, in % gegenüber Vorjahr
Welt 0,0 1,5
Europäische Union -6,3 -1,5
Deutschland -7,8 -2,8
USA -2,8 -1,3
China 3,3 3,3
Stahlnachfrage, in % gegenüber Vorjahr
Welt -1,6 0,0
Europäische Union 1,2 1,3
Deutschland -6,2 1,5
USA -1,6 1,8
China -5,4 -2,0

1) Kalenderjahr; teilweise Prognosen

2) Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 6t

Quellen: S&P Global Market Intelligence, Comparative Industry (Oktober 2025), S&P Global Mobility, LV Production (Oktober 2025), worldsteel (Oktober 2025), nationale Verbände

Maschinenbau - Die weltweite Maschinenbaukonjunktur ist differenziert zu betrachten: Während die USA und China im Geschäftsjahr 2024 / 2025 Zuwächse bei Produktion und Auftragseingängen erzielten, blieb die Stimmung wegen politischer Unsicherheiten zum Teil verhalten. In der EU zeigt sich dagegen ein differenziertes Bild mit deutlichen Rückgängen in Deutschland und Italien, aber auch positiven Impulsen aus Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Tschechien und Polen.

Angesichts geopolitischer Unsicherheiten, schwankender regulatorischer Rahmenbedingungen und anfälliger Lieferketten bleiben die kurz- bis mittelfristigen Perspektiven verhalten.

Stahlmarkt - Die globale Nachfrage nach Walzstahl ging laut dem Weltverband der Stahlindustrie im Jahr 2024 um 1,6 % zurück. Für 2025 wird eine Stagnation erwartet.

Regional zeigen sich deutliche Unterschiede: In den USA verringerte sich die Nachfrage 2024 um 1,6 %, bevor für 2025 ein Anstieg um 1,8 % prognostiziert wird. In China setzte sich der Rückgang mit -5,4 % im Jahr 2024 fort; für 2025 wird ein weiteres Minus von 2,0 % erwartet. Die EU verzeichnete 2024 eine Steigerung der Nachfrage um 1,2 %, während für das laufende Jahr ein Plus von 1,3 % prognostiziert wird. Besonders stark war der Einbruch der Walzstahlnachfrage in Deutschland mit -6,2 % im Jahr 2024; gleichzeitig ging die Rohstahlproduktion im Zeitraum Januar bis September 2025 um rund 11 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück; für 2025 wird insgesamt eine Erholung der Walzstahlnachfrage um 1,5 % erwartet.

Nachdem die Preise sich in 2021 im Zuge damaliger Materialknappheit gegenüber dem in den Vorjahren zu konstatierenden Erlösniveau signifikant erhöht hatten, gingen sie beginnend mit dem Geschäftsjahr 2022 / 2023 sukzessive zurück. Der Trend hielt bis zum ersten Halbjahr 2024 / 2025 an, im 2. Halbjahr kam es dann zu einer Seitwärtsbewegung der Erlöse. Die rückläufige Preisentwicklung stand insgesamt weitgehend im Einklang mit der Preisentwicklung auf den Rohstoffmärkten für Eisenerz und Kokskohle. Deren Preise gaben im Zuge der weltweiten konjunkturellen Eintrübung ebenfalls nach.

Zusammenfassende Beurteilung durch den Vorstand

Das abgelaufene Geschäftsjahr war von einem anhaltend schwachen gesamtwirtschaftlichen Umfeld geprägt. Als Folge daraus mussten wir unsere Ziele, die wir anlässlich der Veröffentlichung der Geschäftsjahreszahlen 2023 / 2024 gesetzt hatten, teilweise anpassen; die angepassten Ziele konnten erreicht werden. Weitere Details hierzu können dem Abschnitt "Prognose-Ist-Vergleich" entnommen werden.

Der Umsatz des Konzerns reduzierte sich im Berichtsjahr um 2,2 Mrd € auf 32,8 Mrd €. Die Hauptursachen dafür waren eine geringere Nachfrage und niedrigere Preisniveaus bei Materials Services und Steel Europe, geringere Volumina bei Automotive Technology sowie eine geringere Nachfrage bei Decarbon Technologies. Trotz des gesunkenen Umsatzes konnten wir das Bereinigte EBIT um 72 Mio € auf 640 Mio € steigern. Zu dieser Entwicklung trugen vor allem Decarbon Technologies und Steel Europe bei, insbesondere aufgrund diverser Einmaleffekte wie im Absatz zum Jahresüberschuss ausführlich erläutert.

Der Free Cashflow vor M&A erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahreswert um 253 Mio € auf 363 Mio €. Zu dieser positiven Entwicklung trug nicht nur ein deutlich gestiegener Beitrag von Marine Systems im Zusammenhang mit Neubauaufträgen bei, sondern auch eine verbesserte Mittelfreisetzung im Netto-Umlaufvermögen.

Der Jahresüberschuss belief sich auf 532 Mio €; das entspricht einer Steigerung von 2,0 Mrd € im Vergleich zum Vorjahr. Der positive Wert resultierte vor allem aus der zum 30. September 2025 erfolgten erstmaligen Bewertung der Stammaktien aus der Elevator-Beteiligung zum beizulegenden Zeitwert (902 Mio €), einer Zuschreibung im 2. Quartal des Berichtsjahres sowie einem Verwässerungsgewinn aus dem Einstieg der ALAT Technologies Company, aus der Veräußerung von thyssenkrupp Electrical Steel India (328 Mio €), positiven Effekten aus der Bewertung von CO2-Zertifikaten sowie positiven Einmaleffekten im Zuge der Aufhebung von Betriebsvereinbarungen bzw. erfolgter Neueinschätzungen von Risiken bei Steel Europe.

Das Netto-Finanzguthaben in Höhe von 4,9 Mrd € lag im Wesentlichen durch positive Effekte aus dem Free Cashflow in Höhe von 0,5 Mrd € über dem Vorjahreswert.

Die liquiden Mittel und freien zugesagten Kreditlinien beliefen sich zum Bilanzstichtag - nach der unterjährigen Rückzahlung einer Anleihe - auf insgesamt 6,8 Mrd €.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige Kennzahlen zur Entwicklung des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr:

THYSSENKRUPP IN ZAHLEN

Konzern
2023 / 2024 2024 / 2025 Veränderung in %
--- --- --- --- --- ---
Auftragseingang Mio € 32.815 37.686 4.871 15
Umsatzerlöse Mio € 35.041 32.837 -2.204 -6
EBITDA Mio € 895 1.490 595 67
EBIT1) Mio € -1.041 76 1.117 ++
EBIT-Marge % -3,0 0,2 3,2 ++
Bereinigtes EBIT1) Mio € 567 640 72 13
Bereinigte EBIT-Marge % 1,6 1,9 0,3 20
Ergebnis vor Steuern Mio € -1.196 1.037 2.233 ++
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) bzw. Ergebnis nach Steuern Mio € -1.450 532 1.982 ++
davon Anteil der Aktionäre der thyssenkrupp AG Mio € -1.506 465 1.972 ++
Ergebnis je Aktie -2,42 0,75 3,17 ++
Operating Cashflow Mio € 1.353 1.684 331 24
Cashflow für Investitionen Mio € -1.196 -1.315 -120 -10
Cashflow aus Desinvestitionen Mio € 66 464 397 ++
Free Cashflow2) Mio € 224 833 608 ++
Free Cashflow vor M&A2) Mio € 110 363 253 ++
Netto-Finanzguthaben (30.9.) Mio € 4.411 4.862 451 10
Eigenkapital (30.9.) Mio € 10.358 10.560 202 2
Gearing (30.9.) % -3) -3) - -
ROCE % -8,0 0,7 8,7 ++
thyssenkrupp Value Added Mio € -2.476 -1.167 1.310 53
Dividende je Aktie 0,15 0,154) - -
Ausschüttung Mio € 93 934) - -
Mitarbeiter (30.9.) 98.120 93.375 -4.745 -5

1) Siehe auch die Überleitungsrechnung in der Segmentberichterstattung (Anhang-Nr. 24).

2) Siehe auch die Überleitungsrechnung in der Analyse der Kapitalflussrechnung.

3) Aufgrund des deutlich positiven Eigenkapitals und des ausgewiesenen Netto-Finanzguthabens ist die Gearing-Kennzahl negativ und die Aussage der Gearing-Kennzahl damit eingeschränkt.

4) Vorschlag an die Hauptversammlung

THYSSENKRUPP IN ZAHLEN

Konzern
4. Quartal 2023 / 2024 4. Quartal 2024 / 2025 Veränderung in %
--- --- --- --- --- ---
Auftragseingang Mio € 7.911 6.981 -930 -12
Umsatzerlöse Mio € 8.810 8.277 -533 -6
EBITDA Mio € 107 409 302 ++
EBIT1) Mio € -969 -163 806 83
EBIT-Marge % -11,0 -2,0 9,0 82
Bereinigtes EBIT1) Mio € 151 274 124 82
Bereinigte EBIT-Marge % 1,7 3,3 1,6 94
Ergebnis vor Steuern Mio € -982 803 1.785 ++
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) bzw. Ergebnis nach Steuern Mio € -1.040 653 1.693 ++
davon Anteil der Aktionäre der thyssenkrupp AG Mio € -1.061 639 1.700 ++
Ergebnis je Aktie -1,70 1,03 2,73 ++
Operating Cashflow Mio € 1.415 1.643 228 16
Cashflow für Investitionen Mio € -317 -477 -160 -51
Cashflow aus Desinvestitionen Mio € 11 32 21 ++
Free Cashflow2) Mio € 1.109 1.198 89 8
Free Cashflow vor M&A2) Mio € 1.093 1.179 87 8
Netto-Finanzguthaben (30.9.) Mio € 4.411 4.862 451 10
Eigenkapital (30.9.) Mio € 10.358 10.560 202 2
Gearing (30.9.) % -3) -3) - -
Mitarbeiter (30.9.) 98.120 93.375 -4.745 -5

1) Siehe auch die Überleitungsrechnung in der Segmentberichterstattung (Anhang-Nr. 24).

2) Siehe auch die Überleitungsrechnung in der Analyse der Kapitalflussrechnung.

3) Aufgrund des deutlich positiven Eigenkapitals und des ausgewiesenen Netto-Finanzguthabens ist die Gearing-Kennzahl negativ und die Aussage der Gearing-Kennzahl damit eingeschränkt.

Prognose-Ist-Vergleich

Das konjunkturelle Umfeld war im Berichtsjahr anhaltend schwach und hat uns veranlasst, unsere Ziele anzupassen, welche in der Folge auch erreicht wurden.

Weitere Informationen zu den Einflussfaktoren auf unsere Ergebnisentwicklung enthalten die Kapitel "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns" und "Geschäftsentwicklung in den Segmenten".

Die folgende Tabelle zeigt Details zu den Prognosen, die bei Veröffentlichung der Zwischenberichte zum 1. Quartal, zum 1. Halbjahr und zu den ersten 9 Monaten des Berichtsjahres jeweils aktualisiert wurden, sowie die finalen Zahlen 2024 / 2025:

Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente

Zu unseren außerbilanziellen Finanzierungsinstrumenten zählt auch der regresslose Verkauf von Forderungen, die der Konzern insgesamt im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zum Stichtag in Höhe von 0,6 Mrd € (Vorjahr: 0,6 Mrd €) veräußert hat. Für einen Teil dieser Forderungen mit einem Buchwert in Höhe von 0,4 Mrd € (Vorjahr: 0,4 Mrd €) besteht ein anhaltendes Engagement, Einzelheiten sind unter Anhang-Nr. 09, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zu entnehmen. Für den Fall, dass derartige Finanzierungsinstrumente in der Zukunft nicht mehr verfügbar sein sollten, haben wir ausreichend liquide Mittel und freie Kreditlinien.

thyssenkrupp Value Added (tkVA)

THYSSENKRUPP VALUE ADDED (TKVA)

2023 / 2024
EBIT1)

(Mio

€)
Capital employed

(Mio €)
ROCE

(%)
WACC

(%)
tkVA

(Mio €)
--- --- --- --- --- ---
Konzern -1.041 13.045 -8,0 11,0 -2.476
Davon:
Automotive Technology 27 3.432 0,8 11,5 -368
Decarbon Technologies -159 1.018 -15,6 12,0 -281
Materials Services 8 3.307 0,2 10,0 -323
Steel Europe -770 3.627 -21,2 12,0 -1.205
Marine Systems 127 1.089 11,6 9,5 23
2024 / 2025
EBIT1)

(Mio €)
Capital employed

(Mio €)
ROCE

(%)
WACC

(%)
tkVA

(Mio €)
Veränderung tkVA

(Mio €)
--- --- --- --- --- --- ---
Konzern 76 11.294 0,7 11,0 -1.167 1.310
Davon:
Automotive Technology -71 3.239 -2,2 11,5 -444 -76
Decarbon Technologies 65 905 7,2 12,0 -44 237
Materials Services 82 3.256 2,5 10,0 -244 79
Steel Europe 189 3.044 6,2 12,0 -176 1.029
Marine Systems 123 208 59,1 9,5 103 80

1) Siehe auch die Überleitungsrechnung in der Segmentberichterstattung (Anhang-Nr. 24).

Im Berichtsjahr lag der tkVA des Konzerns deutlich über dem des Vorjahres, aber weiterhin im negativen Bereich. Die Verbesserung resultierte i. W. aus niedrigeren Wertminderungsaufwendungen bei Steel Europe sowie aus dem Veräußerungsgewinn von thyssenkrupp Electrical Steel India. Marine Systems konnte infolge der Ergebnissteigerung einen positiven Wertbeitrag generieren, während Decarbon Technologies, Materials Services und Steel Europe weiterhin zwar negative Wertbeiträge auswiesen, diese allerdings verbessern konnten.

Aus den vorstehenden Gründen lag der ROCE des Konzerns bei 0,7 %.

Details zur Bedeutung von tkVA, ROCE und EBIT für die Unternehmenssteuerung finden Sie im Kapitel "Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung".

Geschäftsentwicklung in den Segmenten

Automotive Technology

AUTOMOTIVE TECHNOLOGY IN ZAHLEN

2023 / 2024 2024 / 2025 Veränderung

in %
4. Quartal 2023 / 2024 4. Quartal 2024 / 2025
Auftragseingang Mio € 7.418 6.921 -7 1.788 1.759
Umsatzerlöse Mio € 7.536 7.035 -7 1.837 1.780
EBITDA Mio € 400 272 -32 12 68
EBIT Mio € 27 -71 -- -136 -67
Bereinigtes EBIT Mio € 245 187 -24 71 89
Bereinigte EBIT-Marge % 3,3 2,7 -- 3,9 5,0
Investitionen Mio € 304 266 -13 99 81
Mitarbeiter (30.9.) 31.633 28.892 -9 31.633 28.892
Veränderung

in %
Auftragseingang Mio € -2
Umsatzerlöse Mio € -3
EBITDA Mio € ++
EBIT Mio € 51
Bereinigtes EBIT Mio € 26
Bereinigte EBIT-Marge % --
Investitionen Mio € -18
Mitarbeiter (30.9.) -9

www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Unternehmensstruktur > Automotive Technology

Auftragseingang und Umsatz

Bei Automotive Technology lagen Auftragseingang und Umsatz aufgrund der rückläufigen Nachfrage unter den Vorjahreswerten. Hiervon waren nahezu alle Business Units und alle volumenstarken Regionen betroffen. Bilstein mit einem Wachstum im Aftermarket-Geschäft konnte den Auftragseingang und Umsatz im Vergleich zum Vorjahr erhöhen.

Bereinigtes EBIT

Das Bereinigte EBIT blieb im Wesentlichen wegen des geringeren Absatzvolumens, einer niedrigeren Beschäftigung im automobilen Anlagenbau sowie Aufwendungen für Qualitätsfälle unter dem Vorjahr. Positiv wirkten die Reduktion der Personalkosten (trotz tarifabschlussbedingter Steigerungen unter anderem infolge vorausgegangener Restrukturierungen), APEX-Maßnahmen (z.B. Verhandlungen neuer Preiskonditionen, Einfordern von Kompensationen aus Mindermengen, Materialkosteneinsparungen und eine Vielzahl von Effizienzsteigerungsmaßnahmen) sowie geringere Fehlleistungskosten bei Automation Engineering.

Sondereffekte

Wesentliche Sondereffekte betrafen Restrukturierungsaufwendungen (172 Mio €) sowie Wertminderungsaufwendungen (86 Mio €).

Investitionen

Das Investitionsvolumen lag unter dem des Vorjahres. Im Bereich Steering haben wir weiter in auftragsbezogene Projekte für elektrisch unterstützte Lenksysteme investiert, unter anderem in Mexiko und Europa. Bei Dynamic Components wurde auftragsbezogen in die Produktion von Rotor- und Nockenwellen in Deutschland, Ungarn, Mexiko, China und Brasilien investiert. Durch Investitionen in zukunftsgerichtete Produkte und kundennahe Fertigungen in wirtschaftlich attraktiven Regionen wollen wir Wachstumschancen wahrnehmen und das Erreichen unserer Kosten- und Profitabilitätsziele unterstützen.

Decarbon Technologies

DECARBON TECHNOLOGIES IN ZAHLEN

2023 / 2024 2024 / 2025 Veränderung

in %
4. Quartal 2023 / 2024 4. Quartal 2024 / 2025
Auftragseingang Mio € 3.031 2.594 -14 891 673
Umsatzerlöse Mio € 3.850 3.481 -10 1.074 837
EBITDA Mio € -21 180 ++ -10 36
EBIT Mio € -159 65 ++ -40 5
Bereinigtes EBIT Mio € -54 71 ++ 6 -4
Bereinigte EBIT-Marge % -1,4 2,1 -- 0,6 -0,5
Investitionen Mio € 107 149 39 62 74
Mitarbeiter (30.9.) 12.678 12.335 -3 12.678 12.335
Veränderung

in %
Auftragseingang Mio € -24
Umsatzerlöse Mio € -22
EBITDA Mio € ++
EBIT Mio € ++
Bereinigtes EBIT Mio € --
Bereinigte EBIT-Marge % --
Investitionen Mio € 20
Mitarbeiter (30.9.) -3

www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Unternehmensstruktur > Decarbon Technologies

Auftragseingang und Umsatz

Bei Decarbon Technologies lagen Auftragseingang und Umsatz unter den Vorjahreswerten. Der niedrige Auftragseingang war insbesondere von einer verlangsamten Marktentwicklung und kundenseitigen Projektverschiebungen im Anlagenbau geprägt. So konnte der marktbedingte Rückgang im Auftragseingang im Bereich Wasserelektrolyse der thyssenkrupp nucera sowie im Zementanlagenbau nur teilweise durch einen Zuwachs im Chemieanlagenbau sowie im Windgeschäft der Rothe Erde kompensiert werden. Durch den rückläufigen Auftragseingang sank auch der Umsatz bei thyssenkrupp nucera und im Zementanlagenbau; im Chemieanlagenbau lag der Umsatz durch das Auslaufen großer Projekte unter Vorjahr. Bei Rothe Erde erreichte der Umsatz nahezu das Vorjahresniveau. Dem Umsatzanstieg im Windgeschäft stand ein konjunkturbedingter Rückgang im Industriegeschäft gegenüber.

Bereinigtes EBIT

Das Bereinigte EBIT konnte im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Mit Ausnahme der Rothe Erde, die ihr gutes Vorjahresergebnis nahezu erreichen konnte, steigerten alle Geschäfte ihr Ergebnis. Maßgebliche Einflussfaktoren waren geringere außerordentliche Mehrkosten im Zementanlagen-, positive Einmaleffekte im Chemieanlagenbau sowie ein profitablerer Projektmix im Wasserstoffbereich der thyssenkrupp nucera. Ebenso wirkten APEX-Maßnahmen, im Wesentlichen Restrukturierungen sowie Effizienzsteigerungen und Einkaufsoptimierungen, positiv auf das Bereinigte Ergebnis.

Sondereffekte

Im Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Sondereffekte.

Investitionen

Die Investitionen lagen deutlich über dem Vorjahresniveau. Ein Treiber dieses Anstiegs waren die erhöhten entwicklungsbezogenen Investitionen bei thyssenkrupp nucera. Auch bei Uhde erhöhten sich die Investitionen gegenüber dem Vorjahr, insbesondere durch den Bau einer Demonstrationsanlage für einen Ammoniak-Cracker in Zusammenarbeit mit Uniper. Bei Rothe Erde wurden Investitionen in die Stärkung des Technologieportfolios umgesetzt.

Materials Services

MATERIALS SERVICES IN ZAHLEN

2023 / 2024 2024 / 2025 Veränderung

in %
4. Quartal 2023 / 2024 4. Quartal 2024 / 2025
Auftragseingang Mio € 12.062 11.368 -6 2.818 2.738
Umsatzerlöse Mio € 12.126 11.432 -6 2.908 2.793
EBITDA Mio € 240 239 0 36 72
EBIT Mio € 8 82 ++ -1 14
Bereinigtes EBIT Mio € 204 132 -35 51 50
Bereinigte EBIT-Marge % 1,7 1,2 -- 1,7 1,8
Investitionen Mio € 115 94 -19 72 43
Mitarbeiter (30.9.) 16.003 15.433 -4 16.003 15.433
Veränderung

in %
Auftragseingang Mio € -3
Umsatzerlöse Mio € -4
EBITDA Mio € 99
EBIT Mio € ++
Bereinigtes EBIT Mio € -2
Bereinigte EBIT-Marge % --
Investitionen Mio € -41
Mitarbeiter (30.9.) -4

www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Unternehmensstruktur > Materials Services

Auftragseingang und Umsatz

Auftragseingang und Umsatz von Materials Services verringerten sich im vergangenen Geschäftsjahr, Grund waren die konjunkturellen Herausforderungen. Bei wichtigen Produkten wie Edel- oder Walzstahl war sowohl das Preisniveau als auch die nachgefragte Menge geringer als im Vorjahr, zudem war die Nachfrage in Europa insgesamt schwach. Negative Treiber waren insbesondere der Werkstoffhandel in Europa, die automobilnahen Service Center sowie das internationale Trading-Geschäft. Ein Plus verzeichnete hingegen der Werkstoffhandel in Nordamerika, insbesondere aufgrund des Ausbaus des Dienstleistungs- und Fertigungsgeschäfts. Insgesamt lag der Werkstoff- und Rohstoffabsatz mit 7,6 Mio t rund 6,6 % unter dem Vorjahreswert (8,2 Mio t).

Bereinigtes EBIT

Alle drei Business Units lieferten einen positiven Beitrag zum Bereinigten EBIT - dennoch lag dieses aufgrund der marktbedingten Entwicklungen unter dem Vorjahreswert. Den größten positiven Beitrag leistete das Supply-Chain-Geschäft, Teil der Business Unit Solutions. Unterstützend wirkten zudem APEX-Maßnahmen, die weitreichende Effekte hatten, etwa Restrukturierungen in Deutschland mit dem Ziel, die Kostenbasis zu verbessern. Zudem wirkten sich im Berichtszeitraum die Neuverhandlung von Verträgen mit Großkunden und die daraus resultierenden verbesserten Konditionen sowie Initiativen zur Ausweitung der höhermargigen Umsätze im nordamerikanischen Dienstleistungs- und Fertigungsgeschäft positiv aus.

Sondereffekte

Ein Großteil der Sondereffekte im abgelaufenen Geschäftsjahr ergab sich aus Wertminderungen im Anlagevermögen sowie im Zusammenhang mit Restrukturierungen. Diese Belastungen übertrafen positive Sondereffekte aus Grundstücksverkäufen. In Summe ergaben sich negative Sondereffekte von 50 Mio €.

Investitionen

Die Investitionstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr war insbesondere von nordamerikanischen Wachstumsprojekten geprägt. Ein Beispiel ist die Übernahme des kanadischen Unternehmens Cobotix Manufacturing Inc. mit dem Ziel, die eigenen Kapazitäten in der Präzisionsmetallverarbeitung zu erhöhen. Mit WAVES in Luxemburg haben wir einen führenden Anbieter von Plattformen für das Nachhaltigkeitsmanagement übernommen. Darüber hinaus haben wir in die Erweiterung des nordamerikanischen Servicegeschäfts, in die digitale Transformation sowie in die Modernisierung und Instandhaltung investiert.

Steel Europe

STEEL EUROPE IN ZAHLEN

2023 / 2024 2024 / 2025 Veränderung

in %
4. Quartal 2023 / 2024 4. Quartal 2024 / 2025
Auftragseingang Mio € 10.032 9.143 -9 1.988 1.962
Umsatzerlöse Mio € 10.736 9.791 -9 2.609 2.521
EBITDA Mio € 275 837 ++ 33 257
EBIT Mio € -770 189 ++ -756 -62
Bereinigtes EBIT Mio € 261 337 29 23 160
Bereinigte EBIT-Marge % 2,4 3,4 -- 0,9 6,4
Investitionen Mio € 557 654 17 34 194
Mitarbeiter (30.9.) 27.478 25.993 -5 27.478 25.993
Veränderung

in %
Auftragseingang Mio € -1
Umsatzerlöse Mio € -3
EBITDA Mio € ++
EBIT Mio € 92
Bereinigtes EBIT Mio € ++
Bereinigte EBIT-Marge % --
Investitionen Mio € ++
Mitarbeiter (30.9.) -5

www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Unternehmensstruktur > Steel Europe

Auftragseingang und Umsatz

Der Auftragseingang von Steel Europe lag im Geschäftsjahr 2024 / 2025 sowohl mengen- als auch wertmäßig deutlich unter dem des Vorjahres. Die Menge der Bestellungen war im Geschäftsjahr 2024 / 2025 insgesamt 4 % niedriger als im Vorjahr. Insbesondere die Nachfrage aus den Bereichen Stahlhandel und aus der Rohrindustrie sowie nach Weißblech für die Verpackungsbranche sanken im Vergleich zum vorigen Geschäftsjahr. Der Umsatz blieb ebenfalls deutlich unter dem Vorjahreswert. Eine wesentliche Ursache dafür war die um 6 % verringerte Versandmenge; Einbußen waren vor allem bei Automobil- und Industriekunden zu verzeichnen. Bei Verpackungsstahl und kornorientiertem Elektroband (nur Berücksichtigung fortgeführter Geschäftsaktivitäten, d. h. ohne thyssenkrupp Electrical Steel India) entwickelte sich der Umsatz im Verlauf des Geschäftsjahres mit insgesamt höheren Versandmengen als im Vorjahr positiv.

Die Rohstahlerzeugung einschließlich der Zulieferungen der Hüttenwerke Krupp Mannesmann lag mit 9,3 Mio t deutlich unter dem Wert des Vorjahres. Sowohl bei der Rohstahlproduktion als auch bei einigen Anlagen nachgelagerter Wertschöpfungsstufen kam es im Jahresverlauf wegen Umbaumaßnahmen und technischer Störungen zu vorübergehenden Produktionseinschränkungen. Infolgedessen blieb die Walzstahlerzeugung mit 8,3 Mio t ebenfalls deutlich unter Vorjahresniveau (9,4 Mio t).

Bereinigtes EBIT

Das Bereinigte EBIT lag im Berichtsjahr trotz des schwächeren Erlös- und Versandmengenniveaus sowie einer deutlich geringeren Produktionsauslastung wegen der geplanten Umbaustillstände über dem Vorjahreswert. Diese positive Entwicklung ist insbesondere auf rückläufige Rohstoffkosten, positive Einmaleffekte im Zuge der Aufhebung von Betriebsvereinbarungen bzw. erfolgter Neueinschätzungen von Risiken und niedrigere Abschreibungen infolge der außerplanmäßigen Wertberichtigungen im vorherigen und laufenden Berichtsjahr zurückzuführen. Positive aperiodische Effekte bei Energien (i. W. Strompreiskompensation) wurden durch die im Vergleich zur Vorperiode gestiegenen Energiekosten nahezu ausgeglichen. Maßnahmen aus dem APEX-Programm wirkten weiterhin unterstützend über die gesamte Wertschöpfungskette des Segments, etwa in Form von Effizienzsteigerungen in der Produktion und in der Logistik sowie in Form genereller Kostenverbesserungen und Einkaufserfolge. Ein signifikanter Hebel dabei ist beispielsweise die gleichzeitige technische und kommerzielle Optimierung des Rohstoffeinsatzes.

Sondereffekte

In der Berichtsperiode ergaben sich Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 602 Mio €, die mit 597 Mio € Sachanlagen betrafen. Weiterhin ergaben sich aus der Bewertung der CO2-Termingeschäfte Erträge in Höhe von 146 Mio €. Darin enthalten sind Erträge von 127 Mio € aus der Beendigung von Cashflow-Hedges. Darüber hinaus haben wir aus dem Verkauf von thyssenkrupp Electrical Steel India einen Gewinn von 328 Mio € erzielt.

Investitionen

Die Arbeiten auf der Baustelle der Direktreduktionsanlage schreiten weiter voran; im 3. Quartal 2025 wurden die Schal- und Bewehrungsarbeiten sowie Großbetonagen für den Turm der Direktreduktionsanlage und die beiden Einschmelzer ausgeführt. Die Planungen für die Nebengebäude (z. B. Büro- und Trafogebäude) sind weiter fortgeschritten.

Die neuen Kernaggregate der Strategie 20-30 wurden nach rund zwei Jahren Bau- und Montagezeit am Standort Duisburg im Sommer 2025 erfolgreich fertiggestellt und in Betrieb genommen. Mit der neuen Stranggießanlage 4, dem umfassend modernisierten Warmbandwerk 4 mit zwei neuen Hubbalkenöfen und einer perspektivisch vollautomatisierten Brammenlogistik wurden zentrale Schnittstellen des Produktionsnetzes modernisiert und optimiert.

Marine Systems

MARINE SYSTEMS IN ZAHLEN

2023 / 2024 2024 / 2025 Veränderung

in %
4. Quartal 2023 / 2024 4. Quartal 2024 / 2025
Auftragseingang Mio € 1.459 8.759 ++ 649 168
Umsatzerlöse Mio € 2.118 2.187 3 715 585
EBITDA Mio € 222 205 -8 98 62
EBIT Mio € 127 123 -3 53 38
Bereinigtes EBIT Mio € 125 127 1 53 42
Bereinigte EBIT-Marge % 5,9 5,8 -- 7,4 7,2
Investitionen Mio € 104 138 33 46 77
Mitarbeiter (30.9.) 8.041 8.585 7 8.041 8.585
Veränderung

in %
Auftragseingang Mio € -74
Umsatzerlöse Mio € -18
EBITDA Mio € -37
EBIT Mio € -28
Bereinigtes EBIT Mio € -20
Bereinigte EBIT-Marge % --
Investitionen Mio € 68
Mitarbeiter (30.9.) 7

www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Unternehmensstruktur > Marine Systems

Auftragseingang und Umsatz

Im Berichtsjahr verzeichnete Marine Systems einen signifikant höheren Auftragseingang als im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür waren die umfassenden Auftragserweiterungen über vier U-Boote des laufenden deutsch-norwegischen 212CD-Programms sowie zwei weitere U-Boote eines bestehenden Auftrags aus Singapur. Darüber hinaus haben wir den Zuschlag für den Bau des Forschungseisbrecher "Polarstern II" des Alfred-Wegener-Instituts bekommen. Weiterhin haben wir einen großen Servicevertrag über die Modernisierungs- und Unterstützungsleistungen für sechs U-Boote der Deutschen Marine abgeschlossen.

Der Umsatz lag im Berichtszeitraum über Vorjahresniveau. Dazu trugen in erster Linie die Projektfortschritte im Neubaugeschäft sowie im Bereich Marineelektronik und -software bei. Dank der umfangreichen Auftragseingänge der vergangenen Jahre und der im Geschäftsjahr verzeichneten Großbeauftragungen befand sich der Auftragsbestand zum Bilanzstichtag auf einem Rekordniveau von 18,2 Mrd € (Vorjahr: 11,7 Mrd €).

Bereinigtes EBIT

Das Bereinigte EBIT lag im Berichtszeitraum leicht über dem Vorjahr. Trotz diverser Einmaleffekte (z. B. Kosten für die Präzisierung der Zuordnung von Leistungsverpflichtungen bei Langfristaufträgen und für Schiedsgerichtsverfahren) sowie höherer allgemeiner Verwaltungskosten im Rahmen der Verselbstständigung von Marine Systems, die das EBIT belasten, konnten positive Fortschritte in den Bereichen Service und Marineelektronik verzeichnet werden.

Sondereffekte

Die Sondereffekte ergaben sich im Wesentlichen aus Aufwänden im Rahmen der Verselbstständigung.

Investitionen

Die Modernisierung der Werft am Standort Kiel, in die in den vergangenen Jahren die meisten Investitionen geflossen sind, befindet sich in der finalen Phase. Die Voraussetzungen für eine nachhaltige Steigerung der Effizienz in Kiel sind geschaffen, und die Werft kann nun auch größere Boote entsprechend dem Markttrend fertigen. Mit den Auftragseingängen des laufenden Geschäftsjahres gilt es nun, auch den Standort Wismar auf die Anforderungen des Produktportfolios von Marine Systems umzustellen, was zu einem Anstieg der Investitionen geführt hat.

Bereich Corporate Headquarters der thyssenkrupp AG

Der Konzern wird zentral von der thyssenkrupp AG geführt. Im Bereich Corporate Headquarters sind die Verwaltungseinheiten der Hauptverwaltung in Deutschland mit den einzelnen Konzernfunktionen und die ausländischen Plattformen (Regions) zusammengeführt. Der Bereich Regions umfasst vier regionale Plattformen: APA (Asien/Pazifik/ Afrika), Nordamerika, Südamerika und den Großraum China.

Das Bereinigte EBIT von Corporate Headquarters belief sich im Geschäftsjahr 2024 / 2025 auf -196 Mio € und hat sich somit gegenüber dem Vorjahreswert verschlechtert. Dies resultierte im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen aus der Anpassung von Rückstellungen für aktienbasierte Vergütung. Gegenläufig wirkten die geringeren Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Performance-Programm APEX und niedrigere allgemeine Verwaltungskosten.

Sondereffekte

Sondereffekte ergaben sich bei Corporate Headquarters im Wesentlichen aus Aufwendungen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen, und zwar insbesondere für die Verselbstständigung von Marine Systems.

Investitionen

Der Bereich Corporate Headquarters hat im Geschäftsjahr 2024 / 2025 keine wesentlichen Investitionen getätigt.

Jahresabschluss der thyssenkrupp AG

Die thyssenkrupp AG ist die Obergesellschaft des thyssenkrupp Konzerns. Der Vorstand der thyssenkrupp AG ist für die Leitung der Gesellschaft und des Konzerns verantwortlich. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie die Führungskräfteentwicklung und das Finanzmanagement. Der Jahresabschluss der thyssenkrupp AG wird nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt; der Lagebericht ist mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst. Der Einzelabschluss dient der Ermittlung des Bilanzgewinns und damit der möglichen Ausschüttungshöhe.

Die thyssenkrupp AG unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die thyssenkrupp AG ist ein im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Geschäftsverlauf, künftige Entwicklung und Risikolage

Geschäftsverlauf 2024 / 2025

Die Geschäftsentwicklung und -lage der thyssenkrupp AG wird wesentlich durch die geschäftliche Entwicklung und den Erfolg des Konzerns bestimmt. Darüber wird ausführlich in den Abschnitten "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" des Konzerns sowie "Geschäftsentwicklung in den Segmenten" des Wirtschaftsberichts berichtet.

Voraussichtliche Entwicklung 2025 / 2026 mit wesentlichen Chancen und Risiken

Die thyssenkrupp AG ist unter anderem durch Finanzierungstätigkeiten, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge und Haftungsübernahmen durch Bürgschaften oder Garantien weitgehend mit den Konzernunternehmen verbunden. Daher ist auch die voraussichtliche Entwicklung der thyssenkrupp AG im Geschäftsjahr 2025 / 2026 sowie die Risikosituation wesentlich von der Entwicklung des Gesamtkonzerns und dessen Chancen- und Risikolage abhängig. Diese ist Gegenstand des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts. Soweit gelten die dort gemachten Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung sowie zur Risikolage des Konzerns auch für die künftige Entwicklung und die Risikolage der thyssenkrupp AG.

Abweichend von der konzernweiten Betrachtung ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss der wichtigste finanzielle Leistungsindikator der thyssenkrupp AG. Die thyssenkrupp AG erzielte im Geschäftsjahr 2024 / 2025 einen Jahresüberschuss in Höhe von 798 Mio €. Ohne Berücksichtigung von Portfolio-Transaktionen und Effekten aus der Beteiligungsbewertung ergab sich ein Jahresfehlbetrag im mittleren dreistelligen Millionen-€-Bereich. Somit unterschritt die thyssenkrupp AG ihre Erwartungen von einem Jahresfehlbetrag im niedrigen dreistelligen Millionen-€-Bereich geringfügig. Grund dafür waren insbesondere geringere Erträge aus Gewinnabführungen ohne Berücksichtigung von anorganischen Effekten.

Als Obergesellschaft des Konzerns erhält die thyssenkrupp AG Erträge insbesondere von ihren Tochtergesellschaften. Das Beteiligungsergebnis setzt sich aus Ergebnisabführungen bzw. Verlustübernahmen inländischer Tochtergesellschaften sowie aus Ausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften, aus dem Segment Steel Europe und von der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA, Dortmund, zusammen.

Der zwischen der thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH, Essen, und der TKMS GmbH (vormals: thyssenkrupp Marine Systems GmbH), Kiel, bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2025 beendet. Die Ergebniseffekte aus dem Segment Marine Systems werden somit ab dem Geschäftsjahr 2025 / 2026 als Dividenden der TKMS AG & Co. KGaA (vormals: thyssenkrupp Projekt 2 GmbH), Essen, bei der thyssenkrupp AG berücksichtigt.

Die für 2025 / 2026 erwartete Geschäftsentwicklung im Konzern sollte sich auch auf das Ergebnis der thyssenkrupp AG auswirken. Insgesamt erwarten wir 2025 / 2026 einen Jahresfehlbetrag im mittleren dreistelligen Millionen-€-Bereich und somit ein ähnliches Ergebnis wie im Geschäftsjahr 2024 / 2025. Anorganische Effekte aus Beteiligungsbewertungen und aus etwaigen Portfolio-Transaktionen sind hierin nicht enthalten.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 verzeichnete die thyssenkrupp AG einen Jahresüberschuss in Höhe von 798 Mio €. Im Vorjahr war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 156 Mio € ausgewiesen.

In den Umsatzerlösen waren insbesondere Erträge aus der Weiterberechnung gemäß der Corporate-Design-, Firmierungs- und Markenrichtlinie für die Konzernmarke in Höhe von 188 Mio € (i. Vj. 203 Mio €) erfasst. Ferner waren Umsatzerlöse aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von 20 Mio € (i. Vj. 15 Mio €) enthalten.

Die allgemeinen Verwaltungskosten stiegen um 49 Mio € auf 350 Mio €. Dabei erhöhte sich der enthaltene Personalaufwand von 81 Mio € auf 126 Mio € insbesondere aufgrund der Zuführung zu den Rückstellungen für aktienbasierte Vergütung in Höhe von 35 Mio € (i. Vj. 0 Mio €). Zudem waren wirtschaftliche Beratungsaufwendungen in Höhe von 108 Mio € und Aufwendungen für Dienstleistungen in Höhe von 52 Mio € ausgewiesen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 466 Mio € (i. Vj. 400 Mio €) umfassten die Zuschreibung auf den Buchwert für die Anteile an der Vertical Topco I S.A., Luxemburg, in Höhe von 230 Mio €. Im Vorjahr waren Erträge aus Zuschreibungen auf die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 323 Mio € enthalten, die im Wesentlichen mit 236 Mio € die thyssenkrupp Materials Services GmbH, Essen, betrafen. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 entstand zudem ein Ertrag durch die Rückübertragung der im Geschäftsjahr 2023 / 2024 veräußerten Anteile an der thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, von der EP Corporate Group, a.s., Tschechische Republik. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen waren in Höhe von 26 Mio € (i. Vj. 28 Mio €) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 247 Mio € (i. Vj. 316 Mio €) enthielten eine nicht rückzahlbare Einlage in die Kapitalreserven der thyssenkrupp Presta Aktiengesellschaft, Liechtenstein, in Höhe von 128 Mio €, welcher Erträge aus der Rücknahme der Einzelwertberichtigungen auf die Tagesgeldforderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von 38 Mio € gegenüberstanden. Bei der Berco S.p.A., Italien, gab es eine nicht rückzahlbare Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von 78 Mio €. Im Vorjahr kam es zu einem wesentlichen Effekt aufgrund der Veräußerung der Anteile an der thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, an die EP Corporate Group, a.s., Tschechische Republik.

Das Beteiligungsergebnis erhöhte sich um 655 Mio € auf 961 Mio €. Die Erträge aus Gewinnabführungen stiegen um 589 Mio € auf 980 Mio €, während die Aufwendungen aus Verlustübernahmen um 1.327 Mio € auf 121 Mio € sanken. Insbesondere die thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH, Essen, konnte nach einer Verlustübernahme im Vorjahr in Höhe von 1.307 Mio € nunmehr einen Gewinn in Höhe von 977 Mio € abführen. Während die Gesellschaft im Vorjahr ihrerseits durch hohe Verlustausgleiche aufgrund von Abwertungen in den Beteiligungsketten betroffen war, konnte im Geschäftsjahr 2024 / 2025 ein Veräußerungsgewinn durch die konzerninterne Übertragung der an der TKMS GmbH (vormals: thyssenkrupp Marine Systems GmbH), Kiel, gehaltenen Anteile erzielt werden.

Der bei der thyssenkrupp Materials Services GmbH, Essen, auszugleichende Verlust verringerte sich von 140 Mio € im Vorjahr auf 82 Mio €. Die thyssenkrupp Holding Germany GmbH, Essen, hatte nach einer Gewinnabführung im Vorjahr in Höhe von 375 Mio € im Geschäftsjahr 2024 / 2025 eine Verlustübernahme in Höhe von 33 Mio € zu verzeichnen.

Die Beteiligungserträge in Höhe von 102 Mio € (i. Vj. 1.363 Mio €) betrafen zwei Dividendenausschüttungen der thyssenkrupp (China) Ltd., China, in Höhe von 66 Mio € und 36 Mio €.

Im Zinsergebnis in Höhe von -103 Mio € (i. Vj. -141 Mio €) wurden Erträge aus Ausleihungen in Höhe von 23 Mio € (i. Vj. 27 Mio €), Zinserträge in Höhe von 363 Mio € (i. Vj. 463 Mio €) und Zinsaufwendungen in Höhe von 489 Mio € (i. Vj. 631 Mio €) ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 wurden im Vergleich zum Vorjahr mit 109 Mio € um 185 Mio € geringere außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung auf Finanzanlagen vorgenommen. Im Wesentlichen entfielen diese mit 51 Mio € auf die Anteile an der thyssenkrupp Services GmbH, Essen, mit 19 Mio € auf die Anteile an der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, mit 18 Mio € auf die Anteile an der thyssenkrupp Nederland Holding B.V., Niederlande, sowie mit 8 Mio € auf die Anteile an der thyssenkrupp rothe erde Germany GmbH, Dortmund. Im Vorjahr betraf der Großteil der außerplanmäßigen Abschreibungen mit 152 Mio € die Anteile an der thyssenkrupp Austria GmbH & Co. KG, Österreich.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrafen die Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer sowie vergleichbare ausländische ertragsabhängige Steuern. Sie umfassten Aufwendungen für Vorjahre sowie die laufenden Steuern des Berichtszeitraums. Latente Steuern waren im Steueraufwand nicht enthalten.

Finanz- und Vermögenslage

Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 2.525 Mio € auf 20.369 Mio €. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme zum 30. September 2025 erhöhte sich von 52 % auf 60 %.

Das Anlagevermögen stieg um 410 Mio € auf 12.305 Mio €. Dabei verringerte sich das Sachanlagevermögen um 6 Mio € auf 130 Mio €. Das Finanzanlagevermögen stieg um 416 Mio € auf 12.173 Mio €.

Im Finanzanlagevermögen erhöhten sich die Anteile an verbundenen Unternehmen um 85 Mio € auf 10.391 Mio €.

Die Anwachsung der thyssenkrupp Austria GmbH & Co. KG, Österreich, auf die thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, bedingt durch das Ausscheiden des zweiten Gesellschafters, führte zu einem Abgang der Anteile an der thyssenkrupp Austria GmbH & Co. KG, Österreich, mit einem Wert von 57 Mio €. Gegenläufig kam es im Wesentlichen zum Zugang des Beteiligungsbuchwertes für die Anteile an der Tochtergesellschaft thyssenkrupp Austria Beteiligungs GmbH, Österreich, mit einem Wert von 42 Mio €.

Durch die Rückübertragung der im Geschäftsjahr 2023 / 2024 veräußerten Anteile an der thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, von der EP Corporate Group, a.s., Tschechische Republik, kam es zu einem Zugang des Beteiligungsbuchwertes für die Anteile in Höhe von 190 Mio €.

Aufgrund des mit der TKMS AG & Co. KGaA (vormals: thyssenkrupp Projekt 2 GmbH), Essen, abgeschlossenen Abspaltungs- und Übernahmevertrags waren nach Wirksamwerden der Abspaltung durch die Handelsregistereintragung im Oktober 2025 die Anteile an der TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH (vormals: thyssenkrupp Projekt 9 GmbH), Essen, im Finanzanlagevermögen der thyssenkrupp AG rückwirkend zum 01. Januar 2025 abgegangen. Nach Kapitalerhöhungen im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von 641 Mio € kam es zur Ausbuchung des Beteiligungsbuchwertes für die Anteile an der Gesellschaft in derselben Höhe.

Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung auf die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden in Höhe von 109 Mio € vorgenommen. Diese sind unter "Ertragslage" detaillierter erläutert.

Bei der Veräußerung des Elevator Technology Geschäftes hatte die thyssenkrupp AG eine Beteiligung sowie eine unverzinsliche Ausleihung als Teile des Gesamtkaufpreises erhalten. Aufgrund der Bewertung der Anteile kam es bei der Beteiligung zu einer Zuschreibung in Höhe von 230 Mio €, so dass die Beteiligung zum Bilanzstichtag mit 657 Mio € ausgewiesen wurde. Die Ausleihung wurde mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 994 Mio € (i. Vj. 900 Mio €) angesetzt.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen wesentliche Posten der Bilanz der thyssenkrupp AG dar. Sie spiegeln die zentrale Bedeutung der thyssenkrupp AG im Rahmen des konzernweiten Finanzverkehrs wider.

Zum 30. September 2025 verringerten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 1.122 Mio € auf 5.469 Mio €. Dabei sanken die Forderungen auf den Konzernfinanzkonten um 1.695 Mio € auf 4.403 Mio €, während sich die Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen um 589 Mio € auf 980 Mio € erhöhten.

Die thyssenkrupp AG haftet aus im Innenverhältnis übertragenen Pensionsverpflichtungen. Der aufgrund der Erfüllungsübernahme bestehende Freistellungsanspruch, der unter den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert wurde, betrug 13 Mio € (i. Vj. 15 Mio €). Korrespondierend wurde dieser Sachverhalt innerhalb der Pensionsverpflichtungen ausgewiesen.

Zum Bilanzstichtag wurden Geldmarktfonds in Höhe von 200 Mio € (i. Vj. 1.000 Mio €) unter den Sonstigen Wertpapieren ausgewiesen. Aufgrund der im Februar 2025 fälligen Anleihetilgung wurde der Bestand an Geldmarktfonds reduziert, wodurch sich die Verringerung in Höhe von 800 Mio € maßgeblich begründete.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten verringerten sich zum 30. September 2025 um 1.062 Mio € auf 2.209 Mio €. Wesentliche Gründe dafür waren insbesondere der Aufbau eines eigenen Cashpools durch die TKMS-Gruppe im Rahmen der Verselbstständigung des Segments Marine Systems. Weitere Reduzierungen ergaben sich aus der Dividendenzahlung, der Rückzahlung aufgrund der Rückabwicklung der Transaktion mit der EP Corporate Group, a.s., Tschechische Republik, sowie eine Kapitalerhöhung bei einer brasilianischen Tochtergesellschaft.

Das Eigenkapital stieg zum 30. September 2025 um 64 Mio € auf 5.878 Mio €. Der Bilanzgewinn erhöhte sich dabei von 100 Mio € im Vorjahr auf 406 Mio € nach Verrechnung des Jahresüberschusses in Höhe von 798 Mio € mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 7 Mio € sowie der Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen durch Vorstand und Aufsichtsrat in Höhe von 399 Mio €. Durch die Abspaltung der TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, kam es zu einer Entnahme aus den Anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 641 Mio € sowie einer Vermögensminderung durch Abspaltung in derselben Höhe. Durch die Entnahme aus den und die Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen reduzierten sich diese um 242 Mio € auf 1.174 Mio €. Die Eigenkapitalquote stieg auf 29 % (Vorjahr: 25 %).

Die Verringerung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 82 Mio € resultierte insbesondere aus den Inanspruchnahmen in Höhe von 67 Mio € sowie aus der Netto-Auflösung in Höhe von 25 Mio €. Gegenläufig wirkte vor allem die Aufzinsung in Höhe von 18 Mio €. Bei den übrigen Rückstellungen hatten sich die Rückstellung für aktienorientierte Vergütung um 30 Mio € und die Rückstellung für ausstehende Eingangsrechnungen um 14 Mio € erhöht.

Eine Anleihe der thyssenkrupp AG über 600 Mio € wurde am 25. Februar 2025 fristgerecht zurückgezahlt.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelte es sich hauptsächlich um Geldanlagen der Tochtergesellschaften im Rahmen des zentralen Finanzclearings sowie um Verlustübernahmen aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen. Die Verringerung um 1.942 Mio € im Vergleich zum Vorjahr begründete sich in Höhe von 1.327 Mio € mit geringeren Verlustübernahmen. Zudem sanken die Verbindlichkeiten auf den Konzernfinanzkonten um 723 Mio €. Weitergehende Informationen zur Finanz- und Vermögenslage der thyssenkrupp AG sind im Anhang des Jahresabschlusses enthalten.

Bilanzgewinn und Gewinnverwendungsvorschlag

Die rechtliche Basis für eine Ausschüttung bildet der nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ermittelte Bilanzgewinn der thyssenkrupp AG. Er bestimmt sich aus dem nach HGB ermittelten Jahresüberschuss der thyssenkrupp AG in Höhe von 798 Mio € zuzüglich des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 7 Mio € abzüglich der von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossenen Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 399 Mio €. Durch die im Jahresabschluss der thyssenkrupp AG bereits im Geschäftsjahr 2024 / 2025 zu berücksichtigende Abspaltung der TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, kam es zudem zu einer Vermögensminderung durch Abspaltung in Höhe von 641 Mio € sowie einer Entnahme aus den Anderen Gewinnrücklagen in derselben Höhe. Der Jahresabschluss weist somit einen Bilanzgewinn in Höhe von 406 Mio € aus.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 / 2025 in Höhe von 406 Mio € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie und Einstellung des verbleibenden Betrags in die Anderen Gewinnrücklagen.

Kurzfassung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

der thyssenkrupp AG

AKTIVA

Mio € 30.09.2024 30.09.2025
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 1 2
Sachanlagen 136 130
Finanzanlagen 11.758 12.173
11.895 12.305
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.726 5.653
Sonstige Wertpapiere 1.000 200
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.271 2.209
10.998 8.062
Rechnungsabgrenzungsposten 1 2
Summe der Aktiva 22.894 20.369
PASSIVA
Mio € 30.09.2024 30.09.2025
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 1.594 1.594
Kapitalrücklage 2.703 2.703
Andere Gewinnrücklagen 1.417 1.174
Bilanzgewinn 100 406
5.814 5.878
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 994 912
Übrige Rückstellungen 141 188
1.134 1.100
Verbindlichkeiten
Anleihen 689 85
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 15.072 13.130
Übrige Verbindlichkeiten 177 171
15.941 13.387
Rechnungsabgrenzungsposten 4 4
Summe der Passiva 22.894 20.369

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Mio € 2023 / 2024 2024 / 2025
Umsatzerlöse 219 208
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -16 -18
Bruttoergebnis vom Umsatz 203 191
Allgemeine Verwaltungskosten -301 -350
Sonstige betriebliche Erträge 400 466
Sonstige betriebliche Aufwendungen -316 -247
Beteiligungsergebnis 306 961
Zinsergebnis -141 -103
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -294 -109
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -13 -11
Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag/-überschuss -156 798
Ergebnisverwendung
Jahresfehlbetrag/-überschuss -156 798
Gewinnvortrag 1 7
Entnahme aus Anderen Gewinnrücklagen 255 641
Vermögensminderung durch Abspaltung 0 -641
Einstellung in Andere Gewinnrücklagen 0 -399
Bilanzgewinn 100 406

Nachhaltigkeitsbericht

1. Allgemeine Informationen

Über diesen Bericht

Für thyssenkrupp ist Nachhaltigkeit ein wesentliches Element seines Leitbilds und integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Mit diesem Nachhaltigkeitsbericht legen wir unsere ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Leistungen offen und schaffen damit Transparenz über unsere unternehmerische Verantwortung.

Den Nachhaltigkeitsbericht haben wir zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sowie der Anforderungen der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung und der §§ 289b bis 289e HGB an eine nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft aufgestellt. Seit dem Berichtsjahr 2022 / 2023 sind wir verpflichtet, erweiterte Angaben zur Konformität unserer Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie zu machen; diese Angaben sind ebenfalls in den Nachhaltigkeitsbericht integriert.

Die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgte erstmalig und unter vollständiger Anwendung des ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk. Die nichtfinanzielle Erklärung für die thyssenkrupp AG wurde ohne Zugrundelegung eines Rahmenwerkes aufgestellt.

Die CSRD markiert einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen und erweitert die Offenlegungspflichten berichtspflichtiger Unternehmen erheblich. Sie trat am 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Die ESRS konkretisieren die Anforderungen der CSRD. Sie sollen als delegierte Verordnung unmittelbar in allen EU-Staaten gelten.

In den ESRS sind die Berichtspflichten genau definiert. Die Berichterstattung folgt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen wesentliche Nachhaltigkeitsthemen sowohl im Hinblick auf die Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt als auch auf die Risiken und Chancen durch externe Einflüsse hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Relevanz berichten. In den einzelnen Abschnitten des Nachhaltigkeitsberichts erläutern wir außerdem Risiken aufgrund negativer Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von thyssenkrupp auf nichtfinanzielle Aspekte, wie Umwelt und Gesellschaft. Auf Basis unserer Risikoanalyse ergeben sich keine zusätzlich zu berichtenden wesentlichen nichtfinanziellen Risiken gemäß § 289c HGB.

Die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2024 / 2025 und gelten für den Konzern und für die thyssenkrupp AG gleichermaßen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie die Nachhaltigkeitsaspekte gemäß den HGB-Anforderungen auf die für thyssenkrupp wesentlichen ESRS-Themenstandards übergeleitet werden. Zudem wird aufgezeigt, in welchen Kapiteln diese Aspekte verortet sind.

ÜBERLEITUNG DER NICHTFINANZIELLEN ANGABEN ZU DEN ESRS

HGB-Nachhaltigkeitsaspekte Kapitel im Nachhaltigkeitsbericht
Umweltbelange ESRS E1: Klimawandel
ESRS E2: Umweltverschmutzung
ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
EU-Taxonomie
Arbeitnehmerbelange ESRS S1: Eigene Belegschaft
ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
EU-Taxonomie
Sozialbelange ESRS S1: Eigene Belegschaft
ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
ESRS E1: Klimawandel
ESRS E2: Umweltverschmutzung
ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
EU-Taxonomie
Achtung der Menschenrechte ESRS S1: Eigene Belegschaft
ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
Bekämpfung von Korruption und Bestechung ESRS G1: Unternehmensführung
EU-Taxonomie

Für die nachfolgende Berichterstattung folgen wir der Struktur der ESRS. Der Index zum Nachhaltigkeitsbericht zeigt auf, welche ESRS-Angaben für thyssenkrupp wesentlich und an welcher Stelle sie im Bericht zu finden sind. Diesen finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt "IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten".

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Grundlagen für die Erstellung

BP-1 - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts

Der Nachhaltigkeitsbericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis des Nachhaltigkeitsberichts ist identisch mit dem für den Konzernabschluss angewandten Konsolidierungskreis und umfasst die Muttergesellschaft thyssenkrupp AG und die Tochtergesellschaften des Unternehmens. Der Stahlproduzent, Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM), ist als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) in Höhe des Beteiligungsanteils von 50 % im Konzernabschluss enthalten und wird diesem Beteiligungsanteil entsprechend in die Umweltkennzahlen und weiteren ausgewählten Kennzahlen einbezogen.

Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht umfasst neben unserer eigenen Geschäftstätigkeit auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Auch bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe dazu Abschnitt "IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen" weiter unten in diesem Kapitel) haben wir sowohl unsere eigenen Aktivitäten als auch die vor- und die nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. In den themenspezifischen Kapiteln stellen wir, wo erforderlich, Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bereit.

Bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts haben wir nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder Innovationsergebnisse beziehen, auszunehmen. Auch von der Möglichkeit, Angaben zu bevorstehenden Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindenden Angelegenheiten auszulassen, haben wir keinen Gebrauch gemacht.

BP-2 - Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Die Erhebung der im Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Kennzahlen basiert auf einheitlichen Definitionen. Quantifiziert werden sie je nach Datenverfügbarkeit durch direkte Messung, Berechnung, Modellierung oder Schätzung. Detaillierte Informationen hierzu finden sich in den Kapiteln zu den verschiedenen themenspezifischen Standards. In Fällen eingeschränkter Datenverfügbarkeit oder methodischer Herausforderungen haben wir Schätzungen vorgenommen oder Annahmen getroffen; daraus können sich Ungenauigkeiten ergeben, die wir in den nachfolgenden Absätzen erläutern. Wir sind bestrebt, die Genauigkeit und Aussagekraft der berichteten Kennzahlen und Einschätzungen im Rahmen der jeweils geltenden methodischen und organisatorischen Voraussetzungen fortlaufend zu optimieren.

Einzelne im Rahmen von ESRS E2-4 offengelegte Schadstoffemissionen basieren auf modellgestützten Schätzungen, da in bestimmten Fällen keine direkten Messdaten vorliegen. Die Unsicherheit dieser Werte ergibt sich insbesondere aus der gewählten Methodik, der Qualität und der Verfügbarkeit der Eingabedaten sowie der Repräsentativität der zugrunde liegenden Annahmen. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann die Genauigkeit einzelner Emissionswerte eingeschränkt sein. Die Auswirkungen auf die Vollständigkeit und Verlässlichkeit der Gesamterhebung schätzen wir jedoch als nicht wesentlich ein.
Für die Offenlegung des Anteils sekundärer wiederverwendeter oder recycelter Materialen gemäß ESRS E5-4 § 31(c) wurde ein modellgestützter Schätzfaktor angewendet, da derzeit keine vollständigen Primärdaten hierüber aus den Beschaffungsprozessen vorliegen. Der Faktor basiert auf einer globalen Stoffflussbilanz, die jährliche Rohstoffzuflüsse bilanziert und nur den rückgeführten Anteil als zirkulär berücksichtigt. Da Produktlebensdauern und Lagerbestände unberücksichtigt bleiben, bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Genauigkeit, die insgesamt als vertretbar eingeschätzt werden.
Für die Offenlegung des recycelbaren Anteils gemäß ESRS E5-5 § 36(c) wurde ein modellgestützter Schätzansatz angewendet, da derzeit keine aggregierten Primärdaten zur Materialzusammensetzung der auf den Markt gebrachten Produkte auf Konzernebene vorliegen. Stattdessen wurde die Materialzusammensetzung aus den erfassten Ressourcenzuflüssen abgeleitet. Bezogen auf die wesentlichen Materialströme wurden Informationen zur potenziellen Recyclingfähigkeit aus externen Quellen herangezogen, um die Höhe recycelbaren Anteils zu schätzen. Die Methodik beruht auf vereinfachenden Annahmen und Näherungen, aus denen Unsicherheiten hinsichtlich der Genauigkeit resultieren können. Insgesamt werden diese Unsicherheiten als vertretbar eingeschätzt. Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel "ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" im Abschnitt E5-5.
Die Quantifizierung indirekter Treibhausgasemissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) basiert teilweise auf Schätzungen - insbesondere für Emissionskategorien, für die keine Primärdaten, wie lieferantenspezifische Informationen, verfügbar sind. In solchen Fällen wurden Sekundärdaten herangezogen, darunter Emissionsfaktoren aus anerkannten Datenbanken, u.a. der internationalen Energieagentur IEA und der kostenpflichtigen Datenbank Sphera, Branchendurchschnitte oder andere geeignete Emissionsfaktoren. Zwar kann die Verwendung indirekter Daten die Genauigkeit einzelner Scope-3-Kategorien beeinträchtigen, die Auswirkungen auf die Vollständigkeit und Verlässlichkeit der Gesamttreibhausgasbilanzierung schätzen wir jedoch insgesamt als nicht wesentlich ein.

Zukunftsbezogene Informationen und Angaben, sowohl eigene als auch von Drittparteien, können naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet sein. Solche Angaben beruhen häufig auf Annahmen, Erwartungen oder Prognosen, die auf dem derzeit verfügbaren Wissensstand basieren. Änderungen von Rahmenbedingungen, technologischen Entwicklungen oder regulatorischen Vorgaben etc. können dazu führen, dass tatsächliche Entwicklungen von den dargestellten Erwartungen abweichen. Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen zu finanziellen wie nichtfinanziellen Sachverhalten keine Garantie für den Eintritt erwarteter Ergebnisse darstellen. Verschiedene systemische Ungewissheiten und externe Faktoren in Bezug auf die Bewertung der Auswirkungen, Chancen und Risiken können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse von den im Nachhaltigkeitsbericht abgegebenen Einschätzungen abweichen können.

Die EU-Kommission hat mit dem ersten Satz der ESRS Kriterien vorgelegt, die bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gemäß CSRD zu berücksichtigen sind. Einige der darin verwendeten Begriffe und Formulierungen, für die noch keine maßgebenden Interpretationen veröffentlich wurden, unterliegen jedoch noch Auslegungsunsicherheiten. In diesem Nachhaltigkeitsbericht erläutern wir unsere Interpretationen der Kriterien, wo nötig, in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln.

Governance

GOV-1 - Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die Steuerung von thyssenkrupp obliegt der Muttergesellschaft thyssenkrupp AG, einer deutschen Aktiengesellschaft mit einer gesetzlich vorgeschriebenen dualen Führungs- und Kontrollstruktur, die die beiden Gremien Vorstand und Aufsichtsrat umfasst.

Vorstand

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, d.h. mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung und unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der weiteren Stakeholder und Interessen von thyssenkrupp. Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat und den zuständigen Ausschüssen regelmäßig Bericht über die für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements, der Compliance und der Nachhaltigkeit. Er stimmt die strategische Ausrichtung der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Strategieumsetzung.

Der Vorstand setzt sich im Berichtszeitraum aus fünf geschäftsführenden Mitgliedern zusammen, davon vier männliche und ein weibliches Mitglied. Das entspricht einem Anteil von 80 % Männern und 20 % Frauen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Bei der Zusammensetzung des Vorstands berücksichtigt der Aufsichtsrat das bestehende Diversitätskonzept für den Vorstand, einschließlich weiterer Diversitäts- und Sachkriterien, wie Persönlichkeit, Sachkenntnisse und Erfahrungen, Internationalität, Bildungs- und Berufshintergrund sowie Alter und Geschlecht.

Der Vorstand insgesamt und dessen Vorstandsmitglieder verfügen über die relevante Expertise, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Dabei bringen die einzelnen Vorstandsmitglieder unterschiedliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen ein, die insgesamt unter anderem langjährige Erfahrungen in den Bereichen Unternehmensführung, Finanzen, Mergers & Acquisitions sowie Change-Management/Transformation und Human Resources in diversen Industriesektoren sowie fundierte internationale Erfahrungen umfassen. Die Vorstandsmitglieder verantworten die in ihr jeweiliges Ressort fallenden Nachhaltigkeitsaspekte und verfügen über die unter anderem durch ihre jeweiligen Profile und ihre Tätigkeit gewonnenen entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen. Darüber hinaus kann der Vorstand intern auf die Kompetenzen und Erfahrungen der jeweiligen Fachbereiche sowie extern auf entsprechende Experten zugreifen; dies umfasst auch Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Geschäftsaufgaben und ist in grundlegende Entscheidungen des Unternehmens eingebunden. Seine Tätigkeit umfasst dabei auch die jeweiligen Nachhaltigkeitsthemen. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und legt die Ressortzuständigkeiten fest.

Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG besteht aus 20 nicht geschäftsführenden Mitgliedern und setzt sich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen paritätisch aus zehn Vertretern der Aktionäre und zehn Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung steht ein in der Satzung geregeltes Entsenderecht zu. Die übrigen Vertreter der Aktionäre werden von der Hauptversammlung gewählt. Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat acht weibliche Mitglieder an. Dies entspricht einem Anteil von 60 % Männern und 40 % Frauen. Alle Anteilseignervertreter sind entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig (100 % der Anteilseignervertreter).

Der Aufsichtsrat und dessen Mitglieder verfügen über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um ihre Kontroll- und Beratungsfunktion ordnungsgemäß ausüben zu können. Der Aufsichtsrat hat entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil festgelegt. Der Aufsichtsrat soll dabei in seiner Gesamtheit unter anderem über industrielle Kompetenz / Sektorenkenntnis in Geschäftsfeldern von thyssenkrupp verfügen, über Kompetenzen in den Bereichen Unternehmensentwicklung, -organisation und -strukturierung, Unternehmensstrategie, Unternehmensführung, Human Resources, Digitalisierung und IT, Nachhaltigkeit, Finanzierung und Kapitalmarkt, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Recht, Compliance und Corporate Governance sowie über internationale Erfahrungen. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den Zielsetzungen und dem Kompetenzprofil. Im Hinblick auf Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Mitglieder des Aufsichtsrats organisatorisch und finanziell in Form der Kostenübernahme unterstützt. Ergänzend dazu bietet das Unternehmen themenspezifische Informations- und Fortbildungsveranstaltungen an, einschließlich Fortbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen.

Die Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung umfassen auch das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat und berücksichtigen über die Geschlechterquote hinaus die internationale Tätigkeit von thyssenkrupp, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder, eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Die Umsetzung des Diversitätskonzepts sowie der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfolgt im Rahmen der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat zudem sechs Ausschüsse gebildet: ein Präsidium, einen Vermittlungsausschuss gemäß §27 Abs. 3 MitbestG, einen Personalausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss sowie einen Nominierungsausschuss. Die Mitglieder dieser Ausschüsse bereiten die Beschlussfassungen des Plenums vor und nehmen die nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie der Geschäftsordnung des jeweiligen Ausschusses übertragenen Aufgaben wahr. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dabei regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen über die Sitzungen der Ausschüsse und deren Tätigkeiten.

Zuständigkeiten und Governance in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen

Die Steuerung und Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen geht entsprechend der gesetzlichen dualen Führungs- und Kontrollstruktur ebenfalls von Vorstand und Aufsichtsrat aus. Dabei sind die jeweiligen Zuständigkeiten in den Geschäftsordnungen des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, im Geschäftsverteilungsplan des Vorstands sowie in den Richtlinien des Unternehmens und den unternehmensweit definierten Zustimmungs- und Abstimmungspflichten definiert. Der Vorstand als oberstes Leitungsgremium legt die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die unternehmerischen Ziele fest, auch unter Berücksichtigung der relevanten Nachhaltigkeitsaspekte. Darüber hinaus hat der Vorstand einen Organisations- und Steuerungsrahmen geschaffen und implementiert, der auf ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagement abzielt. Dieser deckt auch die für das Unternehmen relevanten nachhaltigkeitsbezogenen Ziele ab.

Der Aufsichtsrat nimmt seine Kontroll- und Beratungsfunktion auch für die nachhaltigkeitsbezogenen Aspekte seiner Aufgaben wahr. Dazu wird er regelmäßig vom Vorstand informiert. Die jeweiligen Nachhaltigkeitsthemen sind zudem integraler Bestandteil der jeweiligen Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats. Dies gilt insbesondere für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte in der Konzernstrategie und bei Investitionsfragen sowie für den Prüfungsausschuss hinsichtlich seiner Aufgaben im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht und den Prüfungsthemen.

Dem konzernweiten Steuerungsrahmen liegt ein integriertes Governance-, Risiko- und Compliance-Modell (GRC-Modell) zugrunde. Der organisatorische Rahmen des GRC-Modells ist bei thyssenkrupp das Three-Lines-Modell (Modell der drei Linien). Es veranschaulicht, auf welcher Ebene (Linie) welche Verantwortlichkeiten für das Risikomanagement im weiteren Sinne im Konzern liegen. Es hilft, Organisationen, Strukturen und Prozesse zu identifizieren, die eine starke Governance und ein starkes Risikomanagement ermöglichen. In diesem Steuerungsrahmen nimmt die Konzernfunktion Internal Auditing als unabhängige Überwachungsfunktion die Third Line (dritte Linie) wahr und unterstützt die Unternehmensleitung und das Management bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung. Internal Auditing berichtet direkt und unabhängig an den Vorstand der thyssenkrupp AG sowie bei Bedarf an den Aufsichtsrat. Die zentrale Konzernfunktion Sustainability koordiniert und unterstützt das strategische Nachhaltigkeitsmanagement und das Umweltmanagement des Unternehmens. Spezifische Themenfelder werden von den jeweiligen Fachbereichen betreut und verantwortet, beispielsweise von der Konzernfunktion Legal & Compliance und der Konzernfunktion Human Resources; diese berichten dem jeweils für ihr Ressort zuständigen Vorstandsmitglied über aktuelle Entwicklungen.

Das strategische Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen wird unter Einbindung des Sustainability Committee gesteuert und weiterentwickelt. Weitere Erläuterungen sowie Informationen zur Zusammensetzung des Sustainability Committee finden Sie im nachfolgenden Abschnitt "ESRS 2 GOV-2".

Weitergehende Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat sowie den wesentlichen Unternehmensführungsgrundsätzen und -praktiken finden sich in der "Erklärung zur Unternehmensführung", weitergehende Informationen zum konzernweiten Risikomanagementsystem und zum internen Kontrollsystem finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt "GOV-5 - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung" sowie im "Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts.

GOV-2 - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Unsere Governance-Struktur für Nachhaltigkeit

Die Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit ist bei thyssenkrupp klar definiert. Das strategische Nachhaltigkeitsmanagement wird von der Konzernfunktion Sustainability koordiniert. Neben der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie treibt die Konzernfunktion Sustainability übergreifende Nachhaltigkeitsprojekte und -programme im Unternehmen voran. Gemeinsam mit anderen Konzernfunktionen, Service Lines und Segmenten ermittelt die Konzernfunktion Sustainability kontinuierlich die Anforderungen unserer Stakeholder und leitet daraus Maßnahmen und Ziele zur Verbesserung unserer Nachhaltigkeits-Performance ab. Die Überwachung und Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen liegt bei den jeweils verantwortlichen Konzernfunktionen; sie berichten über aktuelle Entwicklungen an das jeweils für das Ressort verantwortliche Vorstandsmitglied. Im Zuge der Vorbereitung auf die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD hat Sustainability seine regelmäßigen Arbeits- und Austauschformate mit den Fachabteilungen erweitert. Ziel ist es, die segment- und bereichsübergreifende Zusammenarbeit bei der praktischen Umsetzung der entwickelten Nachhaltigkeitskonzepte im Konzern zu stärken.

Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat im Nachhaltigkeitsmanagement

Die Nachhaltigkeitsaktivitäten bei thyssenkrupp werden vom unternehmensweiten Sustainability Committee gesteuert. Dieses Gremium setzt sich aus dem Vorstand unseres Konzerns, den CEOs der Segmente, den Leitern der Konzernfunktionen sowie internen Nachhaltigkeitsexperten zusammen. Das Sustainability Committee entscheidet über die Weiterentwicklung bestehender und die Umsetzung innovativer Maßnahmen und neuer Strategien sowie über nachhaltigkeitsbezogene Zielsetzungen. Das Gremium wird halbjährlich sowie bei Bedarf von der Konzernfunktion Sustainability über den aktuellen Stand informiert, um die Nachhaltigkeitsleistung des Konzerns systematisch zu überwachen. Im Rahmen dessen unterstützt die Konzernfunktion Sustainability das Sustainability Committee durch Berichte zu relevanten Kennzahlen, Entwicklungen und Initiativen in den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemenfeldern.

Nachhaltigkeitsthemen und der Fortschritt ihrer Umsetzung sind integraler Bestandteil der regelmäßigen Vorstandssitzungen bei thyssenkrupp, die mindestens zweimal monatlich gemäß einem definierten Jahresplan stattfinden. Der Vorstand wurde unter anderem über die Durchführung und die Ergebnisse unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse informiert, in der wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert wurden. Darüber hinaus befasst sich der Vorstand sowohl regelmäßig als auch bedarfsbezogen mit wesentlichen Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Schwerpunkte lagen dabei im abgelaufenen Geschäftsjahr beispielsweise auf Maßnahmen zur konsequenten Umsetzung unserer Klimastrategie, auf der Weiterentwicklung unseres Ambitionslevels zur Erreichung unserer Klimaziele und auf Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes sowie auf sozialen Aspekten wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Zudem wurden Governance-Themen regelmäßig an den Vorstand berichtet, unter anderem im Rahmen des vierteljährlichen Compliance-Berichts. Der Vorstand wird darüber hinaus anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die Wirksamkeitsprüfung sowie die Ergebnisse im Hinblick unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten informiert. Weiterführende Informationen zum vorgenannten Thema finden Sie im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette".

Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sind Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie, die der Vorstand verabschiedet hat und deren Umsetzung er begleitet. Dadurch möchten wir sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in die Unternehmensstrategie des Konzerns integriert und bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen sowie wichtigen Transaktionen berücksichtigt werden. Beispielsweise setzt sich der Vorstand eingehend mit der strategischen Ausrichtung der Investitionstätigkeiten des Konzerns auseinander. Er trifft Entscheidungen über das Investitionsvolumen im Rahmen der kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanung und genehmigt alle Transaktionen ab einer bestimmten Größenordnung. Ergänzend zu Kerninhalten wie betriebswirtschaftliche Erwägungen und der Analyse von Chancen und Risiken finden in diesem Kontext anlassbezogen Nachhaltigkeitsaspekte und ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen Berücksichtigung. Beispielsweise wurden bei der Investitionsentscheidung für den Bau einer wasserstofffähigen Direktreduktionsanlage zur Produktion CO2-reduzierten Stahls sowohl die potenziellen Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt als auch die finanzielle Relevanz in Verbindung mit Treibhausgasemissionen berücksichtigt.

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse werden vom Vorstand regelmäßig über die Entwicklung und Umsetzung unserer Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit informiert. Dazu gehören unter anderem relevante Nachhaltigkeitsaspekte der Unternehmensstrategie, der Unternehmensplanung sowie der Zielsetzung und -erreichung im Hinblick auf die in der Langfristvergütung des Vorstands integrierten Nachhaltigkeitsaktivitäten. Diese Berichterstattung ermöglicht es dem Aufsichtsrat, seine Überwachungs- und Beratungsfunktion in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen wahrzunehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr umfasste die Berichterstattung unter anderem die Ergebnisse unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Darüber hinaus wurde in den quartalsweise stattfindenden Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats zu Nachhaltigkeitsthemen mit besonderem Schwerpunkt über die Vorbereitung der Erstberichterstattung gemäß CSRD berichtet. Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats".

Analog zur Nachhaltigkeitsstrategie ist auch das konzernweite Risikomanagement an der Unternehmensstrategie ausgerichtet. Es unterstützt die Sicherung des Unternehmensbestands und die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Ein effizienter Umgang mit Risiken und Chancen setzt voraus, dass diese frühzeitig erkannt, systematisch bewertet und proaktiv gesteuert werden. Dabei werden auch Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf nichtfinanzielle Aspekte berücksichtigt. Weiterführende Informationen, einschließlich der Risikoberichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat, finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt "GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung" sowie im Kapitel "Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts.

GOV-3 - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Weiterführende Informationen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats, insbesondere zu den hier nicht näher betrachteten Vergütungsbestandteilen, können dem separaten jährlichen Vergütungsbericht und den Erläuterungen der Vergütungssysteme entnommen werden.

Vergütung des Vorstands

Das Vergütungssystem für den Vorstand dient als wichtiges Steuerungselement mit dem Ziel, eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung zu unterstützen; daher ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die kurz- und die langfristige Entwicklung des Konzerns gekoppelt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich dabei aus erfolgsunabhängigen und aus erfolgsabhängigen Elementen zusammen. Die Zielgesamtvergütung des Vorstands besteht aus Festvergütung, Versorgungsentgelt bzw. betrieblicher Altersversorgung, Nebenleistungen, Zielbetrag des Short Term Incentive (STI) und Zielbetrag des Long Term Incentive (LTI). Bei den beiden letztgenannten Bestandteilen handelt es sich überwiegend um erfolgsabhängige Vergütungselemente mit dem Ziel, den Leistungsgedanken des Vergütungssystems zu stärken.

Zuständig für die Vergütung des Vorstands ist gemäß § 87 Abs. 1 AktG der Aufsichtsrat. Er beschließt - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - sowohl über das Vergütungssystem als auch über die Leistungskriterien und zughörigen Ziel- und Schwellenwerte in Bezug auf die erfolgsabhängigen, variablen Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder, sofern sich diese nicht bereits direkt aus dem geltenden Vergütungssystem ergeben. Darüber hinaus wird das Vergütungssystem bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, der Hauptversammlung in Übereinstimmung mit § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt.

Der STI ist das kurzfristige variable Vergütungselement; es hat eine Laufzeit von einem Jahr. Die Höhe des STI für den Vorstand bemisst sich zu 70 % an der Entwicklung finanzieller Steuerungsgrößen und zu 30 % an individuellen Leistungszielen. Bei Letzteren können Nachhaltigkeitsaspekte grundsätzlich Berücksichtigung finden, wobei der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 keine Ziele festgelegt hat, die auf nachhaltigkeitsbezogene Erwägungen abstellen.

Das zweite erfolgsabhängige Vergütungselement ist der LTI, der aktienbasiert ausgestaltet und mit einer Laufzeit von vier Jahren auf eine langfristigere Anreizwirkung ausgerichtet ist. Der LTI wird in jährlichen Tranchen ausgegeben. Vor Ausgabe der jeweils neuen Tranche legt der Aufsichtsrat Ziel- und Schwellenwerte für die zugehörigen Leistungskriterien fest. Neben den finanziellen Leistungskriterien werden beim LTI systematisch im Umfang von 30 % Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt. Dafür wählt der Aufsichtsrat vor Ausgabe jeder neuen Tranche aus einem Kriterienkatalog je ein bis zwei konkrete Nachhaltigkeitsziele im Sinne von Leistungskriterien aus, die dann über die vierjährige Performance-Periode für die jeweilige Tranche maßgeblich sind. Diese gelten für alle Vorstandsmitglieder gleichermaßen. Bei der Auswahl der Ziele achtet der Aufsichtsrat insbesondere auf Relevanz und Datenverfügbarkeit entlang der zugrundeliegenden Nachhaltigkeitsstrategie, die vor dem Hintergrund der Transformation von thyssenkrupp fortlaufend weiterentwickelt wird.

Die laufenden LTI-Tranchen beinhalten folgende Nachhaltigkeitsziele für das Geschäftsjahr 2024 / 2025:

LTI 2021 / 2022 - 2024 / 2025

Absenkung der Emissionsintensität, berechnet auf Basis der Scope 1 und Scope 2 Emissionen auf Ebene des Konzerns ohne Berücksichtigung von Steel Europe auf einen Wert 34,5 t CO2-Äquivalent pro 1 Mio € Umsatz im Geschäftsjahr 2024 / 2025; Gewichtung innerhalb der LTI-Leistungskriterien in Höhe von 15 %
Erzielung einer durch eine unabhängige externe Prüforganisation testierten Produktionsmenge bilanziell CO2-reduzierten Stahls im Segment Steel Europe von 500.000 t im Geschäftsjahr 2024 / 2025; Gewichtung innerhalb der LTI-Leistungskriterien in Höhe von 15 %

LTI 2022 / 2023 - 2025 / 2026

Erreichen eines Anteils von Frauen in Führungspositionen in Höhe von 16% zum Ende des Geschäftsjahres 2024 / 2025; Gewichtung innerhalb der LTI-Leistungskriterien in Höhe von 15 %
Steigerung des Employee Net Promoter Score als Indikator für die Mitarbeiterzufriedenheit auf einen Wert von -2 für das Geschäftsjahr 2024 / 2025; Gewichtung innerhalb der LTI-Leistungskriterien in Höhe von 15 %

LTI 2023 / 2024 - 2026 / 2027

Reduzierung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserem Lieferantenportfolio, abgebildet durch die thyssenkrupp eigene Kennzahl High Risk Supplier Reduction (HSR), mit Erreichung eines HSR-Werts von 53,9 % für das Geschäftsjahr 2024 / 2025; Gewichtung innerhalb der LTI-Leistungskriterien in Höhe von 30 %

LTI 2024 / 2025 - 2027 / 2028

Absenkung der Unfallhäufigkeitsrate für die konzerneigenen Mitarbeiter auf einen Wert von 2,1 pro 1 Mio Arbeitsstunden im Geschäftsjahr 2024 / 2025; Gewichtung innerhalb der LTI-Leistungskriterien in Höhe von 30 %

Für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 belief sich der Anteil der Vergütung in Abhängigkeit von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen auf 18 % des Zielbetrags für die variable, erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands.

Klimabezogene Erwägungen können grundsätzlich sowohl bei den individuellen Leistungszielen im STI als auch bei den Nachhaltigkeitszielen im LTI Berücksichtigung finden, sofern der Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr entsprechende Ziele mit Klimabezug beschließt. Konkret ist dies für die oben genannten Ziele "Emissionsintensität" und "Testierte Produktionsmenge bilanziell CO2-reduzierten Stahls" im Rahmen der mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 / 2025 zur Auszahlung fälligen LTI-Tranche 2021 / 2022 - 2024 / 2025 der Fall, die die Reduktion der Treibhausgasemissionen nach Scope 1 und 2 entsprechend incentivieren. Damit belief sich der mit klimabezogenen Zielen verknüpfte Anteil am für die Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 erfassten Aufwand auf 2 %.

Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 14 der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder Anspruch auf eine feste jährliche Grundvergütung und ein Sitzungsgeld. Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bemisst sich dabei nach den Aufgaben des Mitglieds im Aufsichtsrat beziehungsweise in dessen Ausschüssen. Die Vergütungsregelung verzichtet entsprechend den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auf variable Bestandteile. Damit finden nachhaltigkeits- und klimabezogene Erwägungen keine Berücksichtigung in der Vergütung des Aufsichtsrates.

GOV-4 - Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Die folgende Übersicht zeigt, wie und in welchen Abschnitten des Nachhaltigkeitsberichts die wichtigsten Aspekte und Schritte des Sorgfaltspflichtenprozesses ausgewiesen werden.

ÜBERSICHT DER BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN ÜBER DAS VERFAHREN ZUR ERFÜLLUNG DER SORGFALTSPFLICHT

Kernelemente der Sorgfaltspflicht Kapitel und Abschnitte im Nachhaltigkeitsbericht
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell Allgemeine Informationen: ESRS 2 GOV-2, ESRS 2 GOV-3, ESRS 2 SBM-1, ESRS 2 SBM-3 + themenbezogene ESRS
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht Allgemeine Informationen: ESRS 2 GOV-2, ESRS 2 SBM-2, ESRS 2 IRO-1
Umweltinformationen: ESRS E1, E2, E3, E5
Sozialinformationen: ESRS S1, S2, S3
Governance: ESRS G1
Die Abschnitte in den themenbezogenen Kapiteln legen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Mindestangabepflichten MDR-P (ESRS 2) offen
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen Allgemeine Informationen: ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 SBM-3 + themenbezogene ESRS
Umweltinformationen: ESRS E1, E2, E3, E5
Sozialinformationen: ESRS S1, S2, S3
Governance: ESRS G1
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen Umweltinformationen: ESRS E1, E2, E3, E5
Sozialinformationen: ESRS S1, S2, S3
Governance: ESRS G1
Die Abschnitte in den themenbezogenen Kapiteln legen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Mindestangabepflichten MDR-A (ESRS 2) offen.
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation Umweltinformationen: ESRS E1, E2, E3, E5
Sozialinformationen: ESRS S1, S2, S3
Governance: ESRS G1
Die Abschnitte in den themenbezogenen Kapiteln legen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Mindestangabepflichten MDR-M und MDR-T (ESRS 2) offen

GOV-5 - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigen wir in unseren etablierten Prozessen zum Risikomanagementsystem und zum internen Kontrollsystem analog zu allen anderen Risiken.

Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen gemäß ESRS-Gliederung sind im thyssenkrupp-Risikokatalog komplett abgebildet und dementsprechend konzernweit in die Prozesse zum Risikomanagementsystem und zum internen Kontrollsystem integriert. Die konkreten Inhalte werden für beide konzernweite Governance-Systeme sukzessive weiterentwickelt.

Risikoinventur

Im Rahmen der Risikoinventur ist seit dem Frühjahr 2025 eine Auswertung aller nachhaltigkeitsbezogenen Risikoursachen möglich, sodass alle Konzerneinheiten, die in die Risikoinventur einbezogen werden, entsprechende Risiken im Risikomanagement-Tool erfassen können. Die Vorgehensweise bei der Risikobeschreibung, -bewertung und -priorisierung entspricht der Vorgehensweise bei anderen Risiken. Die Risikobewertung erfolgt dabei nach der Nettomethode, wobei alle bereits realisierten und wirksamen Risikosteuerungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Wir bewerten alle identifizierten Risiken auf Basis von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen - gemessen an den Steuerungsgrößen Bereinigtes EBIT und Free Cashflow vor M&A im Planungszeitraum - und können so die gemeldeten Risiken priorisieren. Die Ergebnisse der Risikoinventur fließen in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein. Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden im Hinblick auf die Relevanz für die Risikoinventur untersucht und mit den Risikoverantwortlichen diskutiert.

Kontrollsystem

Bereits 2024 haben wir damit begonnen, die wesentlichen Prozesse mit Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung systematisch in unser konzernweites internes Kontrollsystem zu integrieren. Im Berichtsjahr haben wir auf Basis der Soll-Prozesse Musterkontrollen an risikobehafteten Prozessschritten entwickelt, damit anschließend die jeweils konkreten lokalen Kontrollen in den entsprechenden Konzerneinheiten dokumentiert und getestet werden können. Sofern die Musterkontrollen einen hohen Reifegrad haben und den jeweiligen Prozess möglichst vollständig abdecken, ist auch eine technische Überführung in die entsprechende konzernweite IT-Anwendung vorgesehen.

Weiterführende Informationen zu unseren hier relevanten Systemen finden Sie ausführlich im "Chancen- und Risikobericht".

Wesentliche Risiken

Wesentliche Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen wir in unvollständigen oder nicht den Qualitätsansprüchen sowie den Plausibilisierungs- und Freigabevorgaben entsprechenden Daten. Prozessschwächen können zu einer unrichtigen oder nicht fristgerechten Meldung der Daten oder zu Fehlern bei der elektronischen Datenübertragung führen. Für das Verfahren der Datensammlung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir unser internes Kontrollsystem im Berichtsjahr um entsprechende Prozesskontrollen und klare Verantwortlichkeiten für einzelne Prozessschritte erweitert. Beispiele sind die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips oder die Sicherstellung einer angemessenen Funktionstrennung bei der Bereitstellung der Daten. Sofern IT-Systeme in den Berichterstattungsprozess eingebunden sind, stellen wir einen möglichst automatisierten Datentransfer sicher.

Verantwortlichkeiten

Für jeden relevanten Teilprozess im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind unter Einbindung der jeweiligen Fachabteilungen und der Konzernfunktion Sustainability eindeutige Verantwortlichkeiten (Abteilung, Person) gemäß GRC-Modell festgelegt. In der ersten Linie sind die operativ Verantwortlichen auf allen Organisationsebenen sowohl für die Mitigation konkreter Risiken als auch für die Umsetzung definierter Kontrollen im jeweiligen Teilprozess verantwortlich. Die fachlich zuständigen Konzernfunktionen (zweite Linie) unterstützen die erste Linie im Falle von identifizierten Risiken oder Kontrollschwächen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Risikosteuerung.

Risikoberichterstattung

Da wir die Risiken der Nachhaltigkeitsberichterstattung in unsere Standardprozesse des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems integriert haben, gilt für diese Risiken auch die gleiche Vorgehensweise bei der Berichterstattung an unsere Gremien. Die wesentlichen Konzernrisiken gemäß Definition des unternehmensweiten Risikomanagements werden bei thyssenkrupp einmal pro Quartal im interdisziplinär besetzten Risk and Internal Control Committee (RICC) unter Leitung des Finanzvorstands präsentiert und plausibilisiert. Die Sitzungen des RICC dienen zugleich der Vorbereitung für die anschließende Risikoberichterstattung an Vorstand und Prüfungsausschuss. An den Sitzungen des RICC nehmen die wesentlichen Governance- bzw. Risiko- und Compliance-Verantwortlichen des Konzerns teil. Darüber hinaus tauschen sich die Konzernfunktion Sustainability und die Risikomanagement-Abteilung regelmäßig aus, um die Zusammenarbeit der Disziplinen kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Weiterführende Informationen zur Berichterstattung finden Sie im "Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht.

Strategie

SBM-1 - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Die thyssenkrupp Unternehmen in den fünf Segmenten bieten ein breites Spektrum von Produkten und Dienstleistungen an.

Das Segment Automotive Technology ist Serienlieferant von Fahrwerks- und Antriebskomponenten sowie Montage- und Logistikpartner für die globale Automobilindustrie. Wesentliche weitere Produkte für diese Kundengruppe sind geschmiedete Komponenten, Karosserieleichtbauteile, Federn und Stabilisatoren, Anlagen für den Karosseriebau sowie für Antriebs- und Batteriemontagen. Darüber hinaus bietet Automotive Technology Systemlösungen für den Ressourcen-, Bau- und Mobilitätssektor an.
Das Segment Decarbon Technologies bietet umfangreiche Lösungen des Anlagenbaus für weite Bereiche der Chemie- und Zementindustrie. Diese umfasst neben der Lieferung schlüsselfertiger Anlagen auch Planungs-, Engineering- und Wartungsdienstleistungen. Insbesondere ist thyssenkrupp nucera Anbieter von Technologie für Elektrolyse-Anlagen, darunter auch solche für die Herstellung von grünem Wasserstoff im industriellen Maßstab. Weitere wesentliche Produkte sind Großwälzlager, Wälzlager und nahtlos gewalzte Ringe für Hersteller von Windenergieanlagen sowie für weitere Industrieanwendungen.
Das Segment Materials Services bietet unterschiedlichen Kundengruppen, u.a. der Automobil- und der Luftfahrtindustrie, die Lieferung von Rohstoffen und nahezu aller Arten von Werkstoffen sowie maßgeschneiderte Supply-Chain-Lösungen und werkstoffbezogene Dienstleistungen wie Anarbeitung. Das Angebot umfasst zunehmend auch datengetriebene digitale Services für nachhaltige Lieferketten.
Das Segment Steel Europe bietet ein breites Spektrum von Qualitätsflachstahlprodukten mit Eigenschaften, die auf die unterschiedlichsten Anwendungsbereiche abzielen. Beliefert wird eine Vielzahl von Kundengruppen aus der Industrie, die wichtigste ist die Automobilindustrie.
Im Segment Marine Systems sind Unter- und Überwasserschiffe sowie Systeme im Bereich maritimer Elektronik und Sicherheitstechnologie die wichtigsten Produkte. Die primäre Kundengruppe ist die öffentliche Hand im Bereich der Verteidigung.

Detaillierte Informationen zu den Segmenten finden sich auch im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" des Lageberichts.

Eine Übersicht unserer Mitarbeiter nach Regionen ist im Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft" zu finden.

Fossile Brennstoffe

thyssenkrupp ist im geringem Umfang im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig und erzielt im Segment Materials Services Einnahmen aus dem Handel mit fossilen Brennstoffen, im Wesentlichen Kohle und Koks, die jedoch nicht den Schwerpunkt der Handelstätigkeit des Segments darstellen. Der Umsatz mit fossilen Brennstoffen betrug rund 180 Mio € und damit weniger als 1 % des Gesamtumsatzes des Konzerns.

Darin enthalten sind Umsätze aus rohölbasierten Produkten mit weniger als 1 Mio €.

Im Berichtsjahr wurden keine Umsatzerlöse aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit fossilem Gas erzielt.

Nachhaltigkeitsbezogene Ziele

Auch in einem veränderlichen und herausfordernden Umfeld ist es unser zentrales Ziel, thyssenkrupp zu einem leistungsfähigen und nachhaltigen Unternehmen zu machen. Neben einer wirtschaftlich nachhaltigen Positionierung im Wettbewerb spielen der Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Aspekte eine wichtige Rolle. Die Berücksichtigung unterschiedlicher Stakeholderinteressen hat bei thyssenkrupp eine hohe Bedeutung. Die Anforderungen in Bezug auf wichtige Nachhaltigkeitsthemen werden kontinuierlich und mit Blick auf die Anforderungen unserer Stakeholdergruppen über unterschiedliche Prozesse ermittelt und daraus entsprechende Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung unserer Nachhaltigkeits-Performance abgeleitet.

Unsere Klimaziele - Ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensstrategie ist die grüne Transformation. Sie umfasst sowohl unsere eigenen Prozesse als auch die gesamte Wertschöpfungskette; weiterführende Informationen zur grünen Transformation finden Sie im Kapitel "Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Ziele & Strategie" im Lagebericht. Dies wird besonders bei unseren Klimazielen deutlich: SBTi (Science Based Targets initiative) hat unser System aus mittelfristigen Klimazielen (2030) als konform mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens bewertet. Unser Zielsystem umfasst sowohl Emissionen unserer eigenen Prozesse (Scope 1 und Scope 2) als auch der vor- und nachgelagerten Aktivitäten (Scope 3). Unser Ziel ist, dass thyssenkrupp weltweit bis spätestens 2050 Netto-Null Emissionen erreicht, in Deutschland bereits bis 2045. Weiterführende Informationen zu den THG-Reduktionszielen finden Sie im Kapitel "ESRS E1 Klimawandel" im Abschnitt E1-4.

In den Bereichen Klima, Energie und Umwelt, Technologie und Innovationen, Mitarbeiter und Einkauf haben wir nichtfinanzielle Ziele (Non-Financial Targets - NFT) in Abstimmung mit den Segmenten festgelegt, die die Zielerreichung verantworten und gemeinsam mit den Geschäften die Umsetzung vorantreiben.

Energie - Energieeffizienz spielt bei thyssenkrupp eine wichtige Rolle. Bereits seit zehn Jahren läuft unser weltweites Energieeffizienzprogramm GEEP (Groupwide Energy Efficiency Program), das Maßnahmen wie Prozessoptimierungen, die bessere Nutzung von Abwärme sowie die Erneuerung von Anlagenkomponenten und Beleuchtungssystemen umfasst. Wir streben als wichtigen Hebel zur Erreichung unserer Klimaziele jährliche Energieeffizienzgewinne an.

CO2 Emissionen - Zur Abbildung unserer Klimaziele treiben wir die Reduzierung der CO2-Emissionsintensität des Konzerns, die sich aus der Summe unserer direkten Emissionen (Scope 1) und der Emissionen aus Energiebezug (Scope 2) bezogen auf den Umsatz berechnet (ohne das Segment Steel Europe), voran. Für das Segment Steel Europe wurde entsprechend ein Zielwert für die Menge bilanziell CO2-reduzierten Stahls formuliert. Diese bestimmt sich durch den reduzierten Kohlenstoffeinsatz am Standort Duisburg und dadurch realisierte CO2-Einsparungen, die einer Produktionsmenge zugeordnet werden.

Technologie und Innovationen - Im Zuge der Umsetzung unserer Innovationsstrategie treiben wir unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) voran. Unser Ziel lautet hier, eine bereinigte FuE-Quote von 3,0 % im Konzern zu erreichen. Sie bezeichnet den Anteil der Aufwendungen für FuE am Umsatz ohne das Segment Materials Services.

Mitarbeiter - Arbeitssicherheit und Gesundheit sind bei thyssenkrupp von jeher bedeutsame Themen. Im Interesse der fortlaufenden Verbesserung der Arbeitssicherheit behält thyssenkrupp die Entwicklung des Unfallsgeschehens im Blick und strebt eine stetige Reduktion der Unfallhäufigkeitsrate an.

Wir setzen uns außerdem für die Chancengleichheit aller Mitarbeiter und Nichtdiskriminierung ein. Deshalb haben wir ein Ziel bezüglich Frauen in Führungspositionen implementiert. Das Ziel wird im Rahmen der jeweiligen geltenden lokalen Gesetzgebung angewendet. Weiterführende Informationen zu diesem sowie dem vorgenannten Ziel finden Sie im Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft".

Als Indikator für die Mitarbeiterzufriedenheit verwenden wir den employee Net Promoter Score (eNPS). Hier streben wir eine kontinuierliche Verbesserung an. Der thyssenkrupp eNPS ist Teil unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung, des "Employee Pulse Checks"; er gibt Auskunft über die Bereitschaft, thyssenkrupp als Arbeitgeber weiterzuempfehlen.

Wertschöpfungskette - Über die Kennzahl "HSR" haben wir uns die jährliche Reduzierung des relativen Anteils der - auch nach eventuellen risikoreduzierenden Maßnahmen - weiterhin als risikobehaftet kategorisierten Lieferanten an der Grundgesamtheit der potenziell risikobehafteten Lieferanten zum Ziel gesetzt. Die Risikokategorisierung basiert auf der im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geforderten Risikoanalyse, die wir einmal jährlich sowie anlassbezogen durchführen. Damit möchten wir das Risiko für Verletzungen der im LkSG beschriebenen Rechtspositionen im Hinblick auf Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitssicherheit innerhalb unseres Lieferantenportfolios generell reduzieren. Außerdem gilt: Sollten bei der Risikoanalyse Risiken festgestellt werden, so sind diese durch unverzüglich zu ergreifende Maßnahmen im Einklang mit den Vorgaben des Gesetzes schnellstmöglich zu reduzieren. Weiterführende Informationen zur Durchführung unserer Risikoanalyse finden Sie im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette".

Alle bestehenden Ziele werden im Interesse einer kontinuierlichen Verbesserung verfolgt und im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung stetig angepasst und erweitert. Seit dem Geschäftsjahr 2020 / 2021 werden die Nachhaltigkeitsaktivitäten über die NFTs schrittweise in der Langfristvergütung (LTI) des Vorstands und der Führungskräfte integriert. Weiterführende Informationen zum LTI finden Sie im Abschnitt "ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme" dieses Kapitels.

Bei der Formulierung und Festlegung nachhaltigkeitsbezogener Ziele spielen Anforderungen seitens der wichtigsten Märkte, Kundengruppen, des Kapitalmarktes sowie weiterer Stakeholdergruppen eine wichtige Rolle.

Die Bewertung dieser Anforderungen fließt in die Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten ein; sie findet in regelmäßigem Dialog mit den entsprechenden Stakeholdern statt. Außer in der jährlichen Hauptversammlung als Plattform für den Dialog sind Nachhaltigkeitsziele insbesondere Teil von Kunden- und Investorengesprächen und des Austauschs mit Ratingagenturen, die sich auf Nachhaltigkeit spezialisiert haben. Unsere Nachhaltigkeitsziele im Bereich Klimaschutz lassen wir von der SBTi untersuchen und bewerten.

Die Teilnahme an Nachhaltigkeitsratings und die damit verbundene externe Bewertung unserer Nachhaltigkeitsziele und -leistungen sind für uns ein wichtiges Feedback-Instrument und unterstreichen die zielorientierte Umsetzung unserer Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit.

Nachhaltigkeitselemente in der Strategie

Die Strategie von thyssenkrupp lässt sich über die drei wesentlichen Elemente: "Performance", "Portfolio" und "grüne Transformation" beschreiben. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Ziele & Strategie" im Lagebericht.

Die "grüne Transformation" wird primär beschrieben durch den Climate Transition Plan (siehe Abschnitt E1-1 im Kapitel "ESRS E1 Klimawandel"); dort ist sowohl die Transformation unserer eigenen Prozesse als auch die unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette mit klar definierten Zielen und entsprechenden Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele definiert. Darüber hinaus entwickeln und liefern wir zahlreiche innovative Lösungen, die unsere Kunden dabei unterstützen, ihrerseits ressourcen- und klimaschonende Prozesse zu implementieren und nachhaltigere Produkte auf den Markt zu bringen.

Wertschöpfungskette

Mit einem breitgefächerten Angebot von Produkten und Lösungen wollen wir Mehrwert für unsere Kunden generieren und diese in die Lage versetzen, auch ihrerseits innovative und nachhaltigere Produkte zu erzeugen. Entlang der Wertschöpfungskette arbeiten wir dabei sowohl mit unseren Lieferanten als auch mit unseren Entwicklungspartnern und Kunden zusammen.

Die folgende Grafik verdeutlicht die Merkmale der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette mit den wesentlichen Zulieferungen, den Kernelementen der verschiedenen Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp sowie den darauf folgenden Aktivitäten bei unseren Abnehmern und Kunden.

HAUPTMERKMALE DER VOR- UND NACHGELAGERTEN WERTSCHÖPFUNGSKETTE UND DER EIGENEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

In der vorgelagerten Wertschöpfungskette beziehen wir Rohstoffe, insbesondere Eisenerz und Kohleprodukte, zur Herstellung eines breiten Spektrums hochwertiger Flachstahlprodukte. Darüber hinaus beziehen wir Rohstoffe und Werkstoffe aller Art (Stahl, Edelstahl, Aluminium, Kunststoffe und weitere) für den Handel und als Basis für umfangreiche Supply-Chain-Services. Um Produkte wie Fahrzeugkomponenten und Anlagen herzustellen, beziehen wir metallische und nichtmetallische Werkstoffe, Halbzeuge, Komponenten und Ausrüstungen.

Die Erfassung der eingekauften Waren und Dienstleistungen erfassen wir in den einzelnen Geschäftseinheiten über verschiedene Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP-Systeme). Diese Daten werden für das Berichtswesen und das Controlling zentral im thyssenkrupp Spend Data Warehouse zusammengefasst.

Wie in diesem Abschnitt dargestellt, bieten wir unseren Kunden ein breites Spektrum hochwertiger Werkstoffe sowie technischer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen. Neben dem direkten Nutzen für unsere Kunden generieren wir hierdurch auch für unsere Investoren nachhaltig Wert. Darüber hinaus sind wir bestrebt, moderne und zukunftssichere Arbeitsplätze in allen Regionen und an allen unseren Standorten zu schaffen. Weiterführende Informationen zu den Interessen unserer Stakeholder finden Sie im folgenden Abschnitt.

SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Stakeholder

Der kontinuierliche Austausch mit Stakeholder unterstützt uns in unserer verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Unternehmensführung und ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie von thyssenkrupp. Wir pflegen einen offenen Dialog mit unseren Stakeholdern, um ihre Erwartungen und Anliegen sowie ihre Impulse, insbesondere zu ökologischen und sozialen Themen, in strategische und unternehmerische Entscheidungen einfließen zu lassen.

Um ein besseres Verständnis für die Erwartungen und Perspektiven unserer Stakeholder zu gewinnen und einen zielgerichteten Austausch zu fördern, erfassen wir deren Meinungsbild fortlaufend auf unterschiedlichen Ebenen und nutzen dafür vielfältige Kommunikationsformate - hier einige Beispiele:

Mitarbeiter - Seine Mitarbeiter als wichtigste interne Anspruchsgruppe informiert thyssenkrupp transparent über relevante Themen, beispielsweise in regelmäßigen Informationsveranstaltungen, über unser Intranet "WeNet" und durch gezielte Schulungen. Über Mitarbeitergespräche, Pulse Checks und Dialogformate wie "klar:text" fördern wir den kontinuierlichen aktiven Austausch und holen gezielt Feedback ein. Zudem bieten wir ihnen mit unserem Hinweisgebersystem die Möglichkeit, vertraulich eventuelle Missstände zu melden und so zur Integrität unseres Handelns beizutragen.

Kunden - Unsere Kunden haben klare Erwartungen an die Qualität, den Innovationsgrad und die Nachhaltigkeit unserer Produkte. Sie stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir tauschen uns eng mit ihnen aus, insbesondere in persönlichen Gesprächen unserer Mitarbeiter im Vertrieb und Marketing.

Lieferanten und Geschäftspartner - Als Partner in der Wertschöpfungskette tragen unsere Lieferanten und Geschäftspartner Verantwortung für die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards. Durch regelmäßige Gespräche mit den für unsere Einkaufsprozesse verantwortlichen internen Fachbereichen sowie im Rahmen von Lieferantenaudits pflegen wir einen engen Austausch mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Verdachtsfälle im Hinblick auf menschenrechtsbezogene Verstöße bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern können über unser Hinweisgebersystem gemeldet werden. Unser Hinweisgebersystem steht allen thyssenkrupp Mitarbeitern sowie externen Stakeholdern und sonstigen Dritten offen.

Kapital- und Finanzmarktteilnehmer, Analysten und Ratingagenturen - Das wachsende Interesse unserer Investoren und Analysten an ESG-Kriterien und nachhaltiger Wertschöpfung spiegelt sich in unserem kontinuierlichen, transparenten Austausch mit diesen Stakeholdern wider. Dieser findet beispielsweise statt bei Kapitalmarktveranstaltungen, etwa Investorenkonferenzen, Roadshows, Capital Markets Days und während unserer Hauptversammlung sowie über Geschäfts- und Quartalsberichte. Darüber hinaus stellen wir Informationen auf unserer Website thyssenkrupp.com/de/investoren zur Verfügung. Durch die aktive Teilnahme an ESG-Ratings, die auch für Investoren und Analysten von Relevanz sind, unterstreichen wir unser Engagement für Transparenz und schaffen Orientierung für unsere Stakeholder.

Politische Entscheidungsträger, Gesetzgebung und Behörden - Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit politischen Entscheidungsträgern, Ministerien und Behörden, um relevante Entwicklungen frühzeitig berücksichtigen zu können und Transparenz über bei thyssenkrupp geplante Maßnahmen zu schaffen.

Gewerkschaften - Gewerkschaften sind für uns wichtige Partner im sozialen Dialog. Wir pflegen eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen und beziehen sie frühzeitig in relevante Entscheidungsprozesse ein. Der regelmäßige Austausch auf Betriebs- und Konzernebene unterstützt uns dabei, faire Arbeitsbedingungen zu sichern und gemeinsam Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu entwickeln.

Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Wissenschaft, Forschung und Bildung, Medien - Mit dieser Gruppe von Stakeholdern, die als Beobachter und Impulsgeber für nachhaltige Entwicklung sowie als Quelle für Innovation und Forschung fungieren, stehen wir in einem themenbezogenen Dialog. Wir pflegen Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Bildungsakteuren, beteiligen uns an Fachveranstaltungen und engagieren uns in Verbänden und Initiativen, um gesellschaftliche und technologische Entwicklungen gemeinsam voranzutreiben. Medien tragen dazu bei, Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen transparent zu machen und kritisch zu hinterfragen - sie schaffen Öffentlichkeit und fördern den Diskurs.

Zivilgesellschaft und lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen - Gezielte oder anlassbezogene Dialoge ermöglichen einen offenen Austausch. Bei Investitionsvorhaben beispielsweise binden wir Stakeholder frühzeitig ein, klären die Interessenlagen und fördern die Transparenz. Darüber hinaus informieren wir sie über Pressemitteilungen und schaffen so Vertrauen und Teilhabe im Sinne unserer ESG-Verantwortung und unsere Governance-Grundsätze. Innerhalb verschiedener Gruppen von Stakeholdern können einige besonders schutzbedürftig sein. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie in der Fähigkeit, ihre Interessen und Bedürfnisse auszusprechen, eingeschränkt sind. Durch unser barrierefreies Hinweisgebersystem bieten wir auch diesen Stakeholdern die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.

Die Natur - Wir betrachten die Natur als stillen, aber zentralen Stakeholder. Die Interessen der Natur werden durch Nichtregierungsorganisationen, lokale Gemeinschaften, den Gesetzgeber sowie Natur- und Umweltschutzorganisationen vertreten. Der Dialog mit diesen Akteuren hilft uns, ökologische Auswirkungen zu erkennen und verantwortungsvoll im Einklang mit den Interessen der Natur zu handeln.

In zentrale Prozessschritte unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, wie die Identifikation und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen haben wir relevante interne Vertreter von Stakeholdergruppen systematisch eingebunden. Weitere Einzelheiten zum Verfahren der Wesentlichkeitsbewertung finden Sie unter dem Abschnitt "IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen" in diesem Kapitel.

Als relevante Stakeholder in Bezug auf die Wesentlichkeitsanalyse betrachten wir insbesondere jene Gruppen, die von den Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit oder unserer Geschäftsbeziehungen betroffen sein könnten. Die internen Vertreter dieser Gruppen stehen bei ihrer täglichen Arbeit in regelmäßigem Austausch mit internen und externen Stakeholdern und bringen deren Perspektiven in unsere Analyseprozesse ein. Auch über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse hinaus findet ein strukturierter Dialog mit unseren Stakeholdern über die jeweils zuständigen Fachbereiche und Expertengruppen statt. Hierfür nutzen wir eine Vielzahl etablierter Kommunikationskanäle (siehe Aufzählung oben). Der offene und regelmäßige Austausch mit unseren lokalen, nationalen und globalen Stakeholdern ermöglicht es uns, unterschiedliche Erwartungen und Sichtweisen besser zu verstehen; er kann die Grundlage für ein gegenseitiges Verständnis und gesellschaftliche Akzeptanz unserer unternehmerischen Entscheidungen schaffen sowie zugleich wertvolle Impulse für die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie liefern. Um wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, analysieren wir fortlaufend die Erwartungen, Interessen und Anforderungen unserer Stakeholder. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in unsere doppelte Wesentlichkeitsanalyse, unsere Nachhaltigkeitsagenda, das Managementsystem für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sowie in unser konzernweites Chancen- und Risikomanagement ein.

Um neuen Rahmenbedingungen und relevanten Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden, passen wir unsere Verfahren zur Einbindung von Stakeholdern nach Bedarf an. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 gab es auf Grundlage des Feedbacks unserer Stakeholder keine grundlegenden Änderungen an unserer Strategie oder unserem Geschäftsmodell.

Der Aufsichtsrat und der Vorstand wurde unter anderem über die Standpunkte und Interessen der betroffenen Stakeholder im Rahmen der Vorstellung unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse informiert. Nachhaltigkeitsbezogene Anliegen betroffener Stakeholder werden zudem an das für das jeweilige Ressort zuständige Vorstandsmitglied berichtet.

SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Als internationales Unternehmen entwickelt thyssenkrupp Technologien und Lösungen für künftige Markt- und Kundenbedürfnisse. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 haben wir eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, um sowohl die tatsächlichen als auch die potenziellen negativen und positiven Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf Gesellschaft und Umwelt als auch die wirtschaftliche Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für thyssenkrupp zu identifizieren und zu bewerten.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse - Vorgehen und Ergebnisse

Unsere Wertschöpfungskette umfasst die weltweite Beschaffung von Rohstoffen, Waren und Dienstleistungen, die Herstellung und den Handel mit Produkten sowie den Vertrieb unserer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen. Deshalb ergeben sich wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowohl durch unsere eigenen Geschäftsaktivitäten als auch entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen lassen sich überwiegend auf die Geschäftsstrategie und das Geschäftsmodell von thyssenkrupp zurückführen oder stehen in einem engen Zusammenhang mit ihnen. Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen systematisch bewertet. Die Bewertungen einschließlich einer tabellarischen Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind jeweils den themenspezifischen Kapiteln zu entnehmen.

Wir analysieren kontinuierlich unsere Geschäftsaktivitäten im Hinblick auf ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dabei streben wir danach, negative Auswirkungen möglichst zu verringern, positive Entwicklungen zu fördern, Risiken zu reduzieren und Chancen zu nutzen. Wir achten darauf, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen einschließlich ihrer aktuellen und potenziellen künftigen Relevanz in strategische Überlegungen einzubeziehen. In unsere Entscheidungsprozesse fließen auch mögliche Zusammenhänge mit unserem Geschäftsmodell und unserer Wertschöpfungskette ein. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit unserer eigenen Geschäftstätigkeit und mit den Tätigkeiten in unserer Wertschöpfungskette sowie dessen Einfluss auf unser Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, unsere Strategie und Entscheidungsfindung werden in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln erläutert.

Im Geschäftsberichtsjahr 2024/2025 wurden keine über die von den ESRS vorgesehenen Nachhaltigkeitsthemen identifiziert. Wegen unseres umfassenden Portfolios innovativer Technologien, Produkte und Dienstleistungen gibt es weder in unserem Geschäftsmodell noch entlang der Wertschöpfungskette signifikante Konzentrationen potenziell negativer oder positiver Auswirkungen, Risiken und Chancen. Darüber hinaus haben sich im aktuellen Berichtjahr weder erhebliche aktuelle finanzielle Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen auf unsere Finanz- und Ertragslage ergeben, noch haben die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen bzw. die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen eine Änderung der Unternehmensstrategie oder des Geschäftsmodells zur Folge gehabt.

Weiterführende Informationen zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse finden sich in diesem Kapitel im Abschnitt "IRO- 1".

Widerstandsfähigkeit von Strategie und Geschäftsmodell

Um die qualitative und quantitative Analyse der Widerstandsfähigkeit von Strategie und Geschäftsmodell in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu unterstützen, identifiziert thyssenkrupp langfristige Risiken im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zukünftig jährlich, bewertet diese qualitativ und quantitativ und lässt sie von ausgewählten Experten überprüfen.

In diese Bewertung fließen auch soziale und ökologische Risiken ein. Sie werden ganzheitlich analysiert und unter Berücksichtigung des Umfelds von thyssenkrupp bewertet. Risiken verstehen wir bei thyssenkrupp als eine mögliche negative Abweichung von Prognosen oder anderen Zielsetzungen aufgrund künftiger Ereignisse oder Entwicklungen. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist Teil der Corporate Governance von thyssenkrupp, da für eine zielgerichtete Unternehmensführung ein kontinuierliches und systematisches Management der unternehmerischen Risiken, aber auch der Chancen, von grundlegender Bedeutung ist. Weiterführende Informationen zu den wesentlichen Merkmalen unseres Risikomanagement- und internen Kontrollsystems finden Sie in dem Kapitel "Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht.

Die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells sowie die Fähigkeit des Unternehmens, aktuelle und künftige wesentliche Auswirkungen und Risiken zu bewältigen sowie identifizierte Chancen zu nutzen, werden fortlaufend überwacht. In die Bewertung fließen die in den Abschnitten "SBM-3 E1" und "E4-1" beschriebenen Klima- und Biodiversitätsanalysen mit ein. Veränderungen im Marktumfeld oder Veränderungen durch neue Risiken beobachten wir, sie werden bei Bedarf durch geeignete Maßnahmen adressiert.

Die Analyse der Widerstandsfähigkeit von Strategie und Geschäftsmodell berücksichtigt den Umstand, dass Nachhaltigkeit seit vielen Jahren ein integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie ist und thyssenkrupp regelmäßig über seine Nachhaltigkeitsaktivitäten berichtet. Die Bewertung unserer mittel- und langfristigen Ziele durch unabhängige ESG-Ratingagenturen liefert nicht nur eine objektive Einschätzung, sondern dient auch als externe Referenz für unsere Nachhaltigkeitsleistung. Veränderungen und neue Anforderungen im Nachhaltigkeitskontext beobachten wir kontinuierlich. Wir reagieren auf Veränderungen mit einem strategischen und zugleich flexiblen Ansatz und beziehen die Erwartungen unserer Stakeholder mit ein. Im Rahmen unserer strategischen Ausrichtung setzen wir uns mit unserer Widerstandfähigkeit gegenüber externen Einflüssen auseinander und berücksichtigen dabei Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung. Die Bewertung und Integration von sozialen, ökologischen und strategischen Risiken sowie Chancen zeigt, dass thyssenkrupp über ein robustes und anpassungsfähiges Geschäftsmodell verfügt, das langfristig auf nachhaltige Entwicklung und Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Einflüssen ausgerichtet ist.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

IRO-1 - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Dieser Nachhaltigkeitsbericht basiert auf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß der ESRS Vorgaben. Durch die Wesentlichkeitsanalyse identifizieren wir jene Nachhaltigkeitsthemen, die für unser Unternehmen und unsere Stakeholder am bedeutendsten sind. Im Rahmen dieser Analyse berücksichtigen wir sowohl die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out-Perspektive) als auch die finanziellen Risiken und Chancen durch externe Einflüsse auf unser Geschäftsmodell (Outside-in-Perspektive). In diesem Bericht behandeln wir alle Themen, die wir aus einer oder beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft haben.

Um die für thyssenkrupp wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, haben wir einen mehrstufigen Analyseprozess durchgeführt, der nachfolgend beschrieben wird. Die Grundlage hierfür bilden die Vorgaben der ESRS. Die Durchführung und Koordination hat ein Expertenteam der Konzernfunktion Sustainability verantwortet.

Definition des Umfangs und der Stakeholder

Für die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde in einem ersten Schritt der in der Finanzberichterstattung verwendete Konsolidierungskreis sowie die zugrunde liegende vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette gemäß den Anforderungen der ESRS systematisch bestimmt; damit konnten wir eine Bewertung aller relevanten Geschäftsaktivitäten und Länder sowie unserer Produkte und Dienstleistungen sicherstellen. Weiterführende Informationen zur Definition des Konsolidierungskreises sowie zur Abgrenzung der Wertschöpfungskette finden Sie im Abschnitt "BP-1 - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts" oben in diesem Kapitel. Zudem haben wir interne Informationen und Belege wie den thyssenkrupp Geschäftsbericht des vergangenen Geschäftsjahres, unsere Umweltdatenberichte, Ergebnisse der Lieferkettenanalyse sowie ESG-Benchmarkings und unserer Risikoinventur als Quelle für potenziell wesentliche Themen herangezogen. Zusätzlich wurden externe Nachhaltigkeitsreporting-Standards wie die der Global Reporting Initiative (GRI), des Sustainability Accounting Standards Board (SASB), des International Sustainability Standards Board (ISSB), die Sustainable Development Goals (SDGs) sowie für thyssenkrupp relevante ESG-Ratings zur Orientierung berücksichtigt.

Anschließend haben wir die für die Geschäftstätigkeit von thyssenkrupp wesentlichen Stakeholdergruppen identifiziert (weiterführende Informationen dazu finden Sie im Abschnitt "SBM-2 Interessen und Standpunkte der Stakeholder" dieses Kapitels). Um deren Interessen und Positionen abzubilden, wurden ausschließlich interne Vertreter konsultiert und aktiv in den weiteren Prozess eingebunden. Dabei handelt es sich um ESG-Fachexperten auf Konzern- und Segmentebene, die aufgrund ihres Fachwissens und des umfangreichen Austauschs mit diesen Stakeholdern im Rahmen der Tätigkeit in ihrer jeweiligen Abteilung in der Lage sind, die Perspektiven der jeweiligen Stakeholder fundiert und differenziert einzunehmen.

Identifizierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im nächsten Schritt wurde anhand der vorgenannten Informationsquellen eine Themenliste erstellt, die alle Nachhaltigkeitsaspekte umfasst, die gemäß den Anforderungen der ESRS, insbesondere ESRS 2 Anlage A in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse einzubeziehen sind. Ziel war es, Auswirkungen, Risiken und Chancen unserer Geschäftstätigkeit systematisch zu identifizieren und im weiteren Prozess zu bewerten.

Die Identifikation und Definition der relevanten Themen sowie der daraus abgeleiteten potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgte durch das für das Projektmanagement verantwortliche Expertenteam. Die Themenliste wurde anschließend mit den Vertretern der zentralen Stakeholdergruppen abgestimmt und validiert. Auf diese Weise wollten wir sicherstellen, dass das interne umfassende Fachwissen einbezogen und die Themenliste vollständig sowie die daraus abgeleiteten Auswirkungen, Risiken und Chancen konsistent abgebildet wurden.

Die Auswirkungen, Risiken und Chancen haben wir in zwei Kategorien unterteilt: "auf/für die Gesellschaft" und "auf/für die Umwelt". Dabei wurden sowohl der eigene Geschäftsbereich als auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte einbezogen. Darüber hinaus haben wir berücksichtigt, ob identifizierte Auswirkungen und Abhängigkeiten finanzielle Risiken auslösen. Bei den Auswirkungen wurde zusätzlich zwischen positiven oder negativen, tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen unterschieden. Die Analyse basierte auf einer Bruttobetrachtung, bei der keine Bewertung der bereits realisierten unternehmensspezifischen Mitigations- oder Steuerungsmaßnahmen berücksichtigt wurden. Inhärente Bestandteile des betrieblichen Status quo können Teil der Bruttobetrachtung sein, sofern diese unweigerlich mit regulatorischen oder Industrieübergreifenden Anforderungen verbunden sind.

Zudem wurden Erkenntnisse aus dem konzernweiten Verfahren zur Achtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten berücksichtigt (weiterführende Informationen zu diesem Verfahren finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette"). Sie dienten insbesondere dazu, bestehende Risiken in der Wertschöpfungskette zu bewerten und die Relevanz entsprechender Themen in der Wesentlichkeitsanalyse zu untermauern.

Die Identifizierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen haben wir für den gesamten Konzern durchgeführt. Wenn sich bei einzelnen Segmenten die Auswirkungen, Risiken und Chancen stark unterschieden, wurden die entsprechenden Themen disaggregiert betrachtet, um im weiteren Prozess eine transparente und differenzierte Bewertung sicherzustellen. Nach der Bewertung haben wir einen umsatzbasierten Aggregationsschwellenwert genutzt, den wir bei 40 % festgelegt haben, um die Wesentlichkeit auf Konzern- bzw. Segmentebene zu bestimmen. Auf diese Weise sollte gewährleistet werden, dass segmentspezifisch relevante Themen angemessen erfasst, bewertet und berichtet werden.

Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Für die Bewertung der potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine konzernweit einheitliche Bewertungsmethodik festgelegt. Die Analyse der Auswirkungen orientierte sich an den im ESRS 1 definierten Bewertungsdimensionen. Bei der Bewertung der positiven Auswirkungen wurden Ausmaß und Umfang berücksichtigt, während bei negativen Auswirkungen zusätzlich die Unabänderlichkeit einbezogen wurde. Auswirkungen wurden darüber hinaus unter Berücksichtigung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Eine positive oder negative Auswirkung auf Konzernebene wird als "tatsächlich" eingestuft, sofern mindestens ein konkreter Fall, etwa ein Vorfall oder ein bestätigtes Ereignis bekannt ist. Liegt kein bestätigter Fall vor, erfolgt die Einstufung als "potenziell". Besonderes Augenmerk haben wir bei der Bewertung überdies auf potenziell negative Auswirkungen auf die Menschenrechte gelegt und die Schwere der Auswirkung vorrangig gegenüber ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet.

Die Risiken und Chancen wurden nach ihrem potenziellen finanziellen Ausmaß und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens bewertet und nach Art kategorisiert. Zur systematischen Einordnung der einzelnen Bewertungsdimensionen im Rahmen der Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine Skala von 1 bis 4 herangezogen, die jeweils durch eine Definition unterlegt wurde.

Um ein einheitliches Verständnis des Bewertungsprozesses und der Methodik zu gewährleisten, haben wir einen strukturierten Bewertungsleitfaden erstellt, allen Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt und im Rahmen von Informationsveranstaltungen umfassend erläutert.

In ihrer Funktion vertraten die ESG-Fachexperten auf Konzern- und Segmentebene als Vertreter die relevanten Stakeholdergruppen und nahmen im Rahmen des Bewertungsprozesses deren Positionen ein. Inhaltliche Grundlagen für ihre Bewertung der Wesentlichkeit waren beispielsweise Nachhaltigkeitsstrategien, projektspezifische Erkenntnisse oder die Zusammenarbeit mit Akteuren wie kommunalen Verwaltungen. Sie brachten in die Bewertung nicht nur ihr Fachwissen ein, sondern auch ihr tiefes Verständnis der organisatorischen Strukturen und der regionalen Anforderungen, die unsere konzernweiten Aktivitäten beeinflussen.

Aggregation und Validierung der Wesentlichkeitsbewertungen

Nach Abschluss der Identifizierung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden die Ergebnisse konsolidiert, um die doppelte Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsthemen zu bestimmen. Dabei haben wir die Erkenntnisse aus den vorangegangenen Analyseschritten zusammengeführt. Für die Einordung der Themen in die Wesentlichkeitsmatrix wurde ein Schwellenwert definiert; dadurch haben wir die Grundlage für eine transparente und nachvollziehbare Entscheidung über die Aufnahme oder den Ausschluss der Themen geschaffen. Bei der Festlegung des Schwellenwerts wurde die Verteilung der bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen auf der gesamten Skala betrachtet und die Wesentlichkeitsschwelle bei sieben festgelegt. Der Schwellenwert wurde auf Basis der aggregierten Bewertungen innerhalb der vierstufigen Skala ermittelt. Dieser Schwellenwert wurde als angemessen betrachtet, da er unterhalb der Mitte des maximal möglichen Wertes von 16 liegt und somit eine objektive Differenzierung zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Aspekten ermöglicht. Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden anschließend die als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen den entsprechenden Themenclustern und relevanten ESRS-Angabepflichten zugeordnet. Sobald eine einzige Auswirkung, ein Risiko oder eine Chance als wesentlich bewertet wurde, wurde das entsprechende Thema als wesentlich definiert.

Zur Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden klare Entscheidungsprozesse sowie interne Kontrollmechanismen eingeführt. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Darstellung der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Nachhaltigkeitsbericht zu gewährleisten. Überdies wurden die Ergebnisse der Bewertung gemeinsam mit den Stakeholdervertretern besprochen und validiert.

Die finalen Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie die daraus resultierenden Berichtspflichten wurden anschließend dem Vorstand vorgelegt und von ihm freigegeben. Der Aufsichtsrat wurde im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Prüfungsausschusses fortlaufend in die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse einbezogen.

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde sichergestellt, dass sich die Definition der Schwellenwerte zur finanziellen Wesentlichkeit in der zugrunde liegenden Risikomethodik an den im Risikomanagement etablierten Bewertungsmaßstäben orientiert und damit CSRD-relevante Risiken grundsätzlich in den regulären Risikomanagementprozess des Unternehmens einbezogen werden können. Um die CSRD-relevanten Risiken im regulären Risikomanagement einbeziehen zu können, haben wir unseren Risikokatalog zur ersten in diesem Berichtsjahr durchgeführten Risikoinventur um die thematischen Anforderungen aus den ESRS erweitert, die bereits in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verwendet wurden. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse werden im Hinblick auf die Relevanz für die Risikoinventur systematisch untersucht und mit den Risikoverantwortlichen erörtert. Durch die verantwortlichen Risikomanager der Geschäfte erfolgt im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Risikoinventur unter Berücksichtigung bereits umgesetzter Steuerungsmaßnahmen die Erfassung oder Aktualisierung. Damit möchten wir eine konsistente und konzernweit abgestimmte Vorgehensweise im Risikomanagement gewährleisten. Die Weiterentwicklung unserer Prozesse bleibt dabei ein zentraler Bestandteil unserer Verbesserungsstrategie.

Die oben beschriebene doppelte Wesentlichkeitsanalyse haben wir bereits im Geschäftsjahr 2023 / 2024 initial durchgeführt. Für das Berichtsjahr haben wir die Ergebnisse unter Einbeziehung der internen Vertreter der Stakeholdergruppen erneut überprüft und ihre Gültigkeit vom Vorstand der thyssenkrupp AG bestätigen lassen. Zukünftige Überprüfungen und Weiterentwicklungen des Bewertungsprozesses sind im Rahmen der jährlichen Berichterstattung vorgesehen. Dabei wird insbesondere geprüft, inwieweit methodische Anpassungen, neue regulatorische Anforderungen oder veränderte unternehmensspezifische Rahmenbedingungen eine Überarbeitung der Wesentlichkeitsanalyse erforderlich machen. Da thyssenkrupp im Berichtsjahr erstmalig gemäß den Anforderungen der CSRD berichtet, können wir auch keine Veränderungen gegenüber früheren Berichtszeiträumen dokumentieren.

ESRS 2 IRO-1 E1 - Analyse klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen

Um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu identifizieren und zu bewerten, hat thyssenkrupp im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung den LEAP-Ansatz (LEAP = Locate, Evaluate, Assess, Prepare) angewendet. Dieser strukturierte Prozess umfasst vier Phasen: die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung relevanter Abhängigkeiten und Auswirkungen, die Einschätzung wesentlicher Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.

In der ersten Phase wurden folgende Themenfelder bewertet: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie. Die Bewertung erfolgte dabei aggregiert.

Die Methoden, Annahmen und Werkzeuge, die wir für die Identifikation und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen verwendet haben, orientieren sich an dem im Abschnitt "ESRS 2 IRO-1" offengelegten Verfahren. Im Ergebnis wurden die Themen Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie konzernweit als wesentlich eingestuft. Diese Einschätzung wurde durch Szenarioanalysen zu transitorischen und physischen Klimarisiken bestätigt: Die transitorische Analyse basiert auf einem unternehmensspezifisch entwickelten kombinierten Net-Zero-2050-Szenario (IEA, IPCC, EU 1.5TECH) und bewertet potenzielle politische, technologische und wirtschaftliche Übergangsereignisse entlang der Wertschöpfungskette qualitativ nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungsgrad. Die physische Analyse basiert auf Klimaprojektionen des CMIP6-Modellsatzes unter verschiedenen Emissions- und Entwicklungspfaden (u. a. SSP5-8.5) und kombiniert standortbezogene Vulnerabilitäts- und Gefährdungsindikatoren, um akute und chronische Klimarisiken über unterschiedliche Zeithorizonte für den eigenen Geschäftsbereich zu bewerten. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Kapitel "ESRS E1 Klimawandel". Die Auswertung der erhobenen Umweltdaten ergab, dass das Themenfeld ESRS E1-7 im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich einzustufen ist. Ausschlaggebend hierfür war das Fehlen der berichtspflichtigen Aktivitäten im Bereich der Entnahme von Treibhausgasen sowie die lediglich in vernachlässigbarem Umfang erfolgte Stilllegung von CO2-Zertifikaten.

ESRS 2 IRO-1 E2 - Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung hat thyssenkrupp einen strukturierten LEAP-Ansatz angewendet, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung zu identifizieren und zu bewerten. Dieser strukturierte Prozess umfasst vier Phasen: die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung relevanter Abhängigkeiten und Auswirkungen, die Einschätzung wesentlicher Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.

In der ersten Phase wurden folgende Themenfelder bewertet: Luft-, Wasser- und Bodenemissionen, Mikroplastik, besorgniserregende Stoffe sowie Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen , die bei der Minderung von Auswirkungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung helfen. Mit Ausnahme des Themas Luftemissionen erfolgte die Bewertung dabei disaggregiert.

Die Methoden, Annahmen und Werkzeuge, die wir für die Identifikation und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen verwendet haben, orientieren sich an dem im Abschnitt "ESRS 2 IRO-1" offengelegten Verfahren. Im Ergebnis wurden die Themen Luft- und Bodenemissionen konzernweit als wesentlich eingestuft. Wasseremissionen wurden nur für das Segment Steel Europe als wesentlich identifiziert. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Kapitel "ESRS E2 Umweltverschmutzung".

ESRS 2 IRO-1 E3 - Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen systematisch zu identifizieren und zu bewerten hat thyssenkrupp einen strukturierten LEAP-Ansatz angewendet. Dieser Ansatz umfasst vier Phasen: die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung von Abhängigkeiten und Auswirkungen insbesondere im Hinblick auf Verschmutzung, Entnahme und Nutzung, die Einschätzung potenzieller finanzieller und ökologischer Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.

In der ersten Phase wurden folgende Themenfelder bewertet: Wasserverbrauch und -entnahme, Ableitung von Wasser, Ableitung von Wasser in Ozeane sowie Gewinnung und Nutzung von Meeresressourcen einschließlich der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Bewertung erfolgte, außer für das Thema Meeresressourcen, auf disaggregierter Ebene.

Die Analyse ergab, dass für thyssenkrupp Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit der Wasserentnahme und dem Wasserverbrauch als wesentlich einzustufen sind. Das Thema Wasserableitung wurde als segmentspezifisches Thema für Steel Europe identifiziert.

ESRS 2 IRO-1 E4 - Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosysteme

Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung hat thyssenkrupp auch hier einen strukturierten LEAP-Ansatz angewendet, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biologischer Vielfalt und Ökosystemen systematisch zu identifizieren und zu bewerten. Dieser Ansatz umfasst vier Phasen: die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung von biodiversitätsbedingten Abhängigkeiten und Auswirkungen, die Einschätzung wesentlicher Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.

Im Rahmen der ersten Phase wurden folgende Themenfelder bewertet: Beitrag zu Treibern des Biodiversitätsverlusts, deren Auswirkungen auf den Arten- und Ökosystemzustand sowie die Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen. Die Bewertung erfolgte überwiegend auf aggregierter Ebene. Die Analyse ergab, dass für die thyssenkrupp AG Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität als nicht wesentlich einzustufen sind. Für den eigenen Geschäftsbereich wurde diese Einschätzung ergänzend im Rahmen einer standortbezogenen Biodiversitätsanalyse bestätigt: Mithilfe eines geodatenbasierten Tools wurden Standorte des Unternehmens auf mögliche Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen (z. B. Bestäubung, Wasserreinigung, Habitatbereitstellung) sowie auf potenzielle Auswirkungen auf Biodiversität untersucht. Bewertungsgrundlage waren globale Kriterien wie Biodiversitätsintaktheitsindex, Wasserstress, Bodenqualität, Landnutzung, funktionale Konnektivität und Bestäubungspotenzial. Dabei wurden auch systemische Risiken wie die potenzielle Beeinträchtigung bedrohter Arten und die kumulative Belastung biodiversitätssensitiver Gebiete berücksichtigt. Die Analyse zeigte, dass nur wenige Standorte in oder nahe solcher Gebiete liegen und lediglich ein kleiner Teil davon indikativ als potenziell relevant eingestuft wurde. Diese Relevanzeinschätzung basiert sowohl auf den örtlichen Umweltbedingungen als auch auf den jeweils ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten, stellt jedoch keine Feststellung tatsächlicher Beeinträchtigungen dar. Insgesamt ergaben sich daraus keine Hinweise auf wesentliche biodiversitätsbezogene Abhängigkeiten oder Auswirkungen.

ESRS 2 IRO-1 E5 - Analyse ressourcennutzungsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen

Auf Basis des LEAP-Ansatzes hat thyssenkrupp im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung einen strukturierten Analyseprozess durchgeführt mit dem Ziel, tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft zu identifizieren und zu bewerten. Der Prozess umfasste die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb unseren eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung von Abhängigkeiten und Auswirkungen, die Einschätzung wesentlicher Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.

Im Fokus der Bewertung standen drei zentrale Themenfelder: erstens die Ressourcenzuflüsse, einschließlich der Ressourcennutzung, insbesondere im Hinblick auf die Kreislauffähigkeit eingesetzter Materialien, die Optimierung der Ressourcennutzung sowie die Unterscheidung zwischen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen; zweitens die Ressourcenabflüsse, die sich aus der Herstellung und Vertrieb von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen ergeben; drittens die Abfälle, einschließlich der Behandlung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Bewertung erfolgte für alle Themenfelder disaggregiert.

Die Analyse berücksichtigte darüber hinaus eine Vielzahl von Aspekten, darunter die mit der Ressourcennutzung verbundenen Geschäftsbereiche, die wesentlichen Auswirkungen und Risiken eines unveränderten Geschäftsmodells, die Chancen im Zusammenhang mit einer zirkulären Wirtschaftsweise sowie die Stufen der Wertschöpfungskette, auf denen sich Ressourcenverbrauch und negative Auswirkungen besonders konzentrieren. Die Analyse ergab, dass für die thyssenkrupp AG wesentliche Auswirkungen und Chancen im Zusammenhang mit dem Thema Nutzung und Kreislauffähigkeit der Ressourcen sowie mit dem Thema Abfall bestehen.

IRO-2 - In ESRS enthaltene, vom Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Der nachfolgende Index zeigt alle Angabepflichten der ESRS, die wir bei der Erstellung unseres Nachhaltigkeitsberichts auf der Grundlage der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt haben. Mithilfe dieser Tabelle können die Informationen zu den jeweiligen ESRS-Angabepflichten im Bericht gefunden werden.

INDEX ZUM NACHHALTIGKEITSBERICHT

Angabepflicht Titel der Angabepflicht Abschnitt im Nachhaltigkeitsbericht
ESRS 2 Allgemeine Angaben
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung Grundlagen für die Erstellung - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Grundlagen für die Erstellung - Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Governance - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Governance - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Governance - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Governance - Erklärung zur Sorgfaltspflicht
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Governance - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Strategie - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Strategie - Interessen und Standpunkte der Stakeholder
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-2 In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - In ESRS enthaltene, vom Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
ESRS E1 Klimawandel
ESRS 2 GOV-3 E1 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ESRS 2: Governance - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz Strategie - Übergangsplan für den Klimaschutz
ESRS 2 SBM-3 E1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS E1: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e
ESRS 2 IRO-1 E1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2: Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Analyse klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Kennzahlen und Ziele - Energieverbrauch und Energiemix
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG Gesamtemissionen Kennzahlen und Ziele - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG Gesamtemissionen
E1-8 Interne CO2-Bepreisung Kennzahlen und Ziele - Interne CO2-Bepreisung
E1-9 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen Nutzung der Phase-in Option
ESRS E2 Umweltverschmutzung
ESRS 2 SBM-3 E2 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS E2: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e
ESRS 2 IRO-1 E2 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ESRS 2: Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
E2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
E2-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
E2-3 Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
E2-4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung Kennzahlen und Ziele - Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
E2-6 Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Kennzahlen und Ziele - Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Nutzung der Phase-In Option für ESRS E2-6 Tz. 39a, 39b, 40a, 40c, 41
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
ESRS 2 SBM-3 E3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS E3: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e
ESRS 2 IRO-1 E3 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ESRS 2: Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Analyse der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
E3-1 Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
E3-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
E3-3 Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
E3-4 Wasserverbrauch Kennzahlen und Ziele - Wasserverbrauch
E3-5 Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Nutzung der Phase-in Option
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ESRS 2 SBM-3 E5 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS E5: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e
ESRS 2 IRO-1 E5 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS 2: Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Analyse ressourcennutzungsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-4 Ressourcenzuflüsse Kennzahlen und Ziele - Ressourcenzuflüsse
E5-5 Ressourcenabflüsse Kennzahlen und Ziele - Ressourcenabflüsse
E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Nutzung der Phase-in Option
ESRS S1 Eigene Belegschaft
ESRS 2 SBM-2 S1 Interessen und Standpunkte der Interessenträger ESRS 2: Strategie - Interessen und Standpunkte der Stakeholder
ESRS 2 SBM-3 S1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS S1: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft des Unternehmens Bedenken äußern kann Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft des Unternehmens Bedenken äußern kann
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen--Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens Kennzahlen und Ziele - Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Nutzung der Phase-in Option
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Kennzahlen und Ziele - Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Nutzung der Phase-In Option bei Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
S1-9 Diversitätskennzahlen Kennzahlen und Ziele - Diversitätskennzahlen
S1-10 Angemessene Entlohnung Kennzahlen und Ziele - Angemessene Entlohnung
S1-12 Menschen mit Behinderungen Nutzung der Phase-in Option
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Nutzung der Phase-in Option
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Kennzahlen und Ziele - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Nutzung der Phase-In Option für Fremdarbeitskräfte, Berufskrankheiten und Ausfalltage
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Kennzahlen und Ziele - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Kennzahlen und Ziele - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM-2 S2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger ESRS 2: Strategie - Interessen und Standpunkte der Stakeholder
ESRS 2 SBM-3 S2 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS S2: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
ESRS 2 SBM-2 S3 Interessen und Standpunkte der Interessenträger ESRS 2: Strategie - Interessen und Standpunkte der Stakeholder
ESRS 2 SBM-3 S3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS S3: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e
S3-1 Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
S3-2 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
S3-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen--Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
S3-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.
S3-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS G1 Unternehmensführung
ESRS 2 GOV-1 G1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ESRS 2: Governance - Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
ESRS 2 SBM-3 G1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS G1: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Nutzung der Phase-In Option für ESRS 2 SBM-3 Tz. 48e
ESRS 2 IRO-1 G1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2: Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Management der Beziehungen zu Lieferanten
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle Kennzahlen und Ziele - Korruptions- oder Bestechungsfälle
G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten Kennzahlen und Ziele - Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
G1-6 Zahlungspraktiken Kennzahlen und Ziele - Zahlungspraktiken

Die nachfolgende Tabelle listet alle Datenpunkte auf, die sich aus weiteren EU-Rechtsvorschriften gemäß ESRS 2, Anlage B, ergeben. Sie zeigt an, wo diese Datenpunkte in unserem Nachhaltigkeitsbericht verortet sind, welche als "nicht wesentlich" oder "nicht relevant" eingestuft wurden und bei welchen die sogenannte "Phase-In-Option" zur Anwendung kommt.

LISTE DER DATENPUNKTE IN GENERELLEN UND THEMENBEZOGENEN STANDARDS, DIE SICH AUS ANDEREN EU-RECHTSVORSCHRIFTEN ERGEBEN (ESRS 2 ANLAGE B)

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz (2) Säule-3-Referenz (3) Benchmark Verordnungs-Referenz
ESRS 2 GOV-1 Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d
ESRS 2 GOV-1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e
ESRS 2 GOV-4 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3
Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30
ESRS 2 SBM-1 Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i
ESRS 2 SBM-1 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii
ESRS 2 SBM-1 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii
ESRS 2 SBM-1 Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv
ESRS E1-1
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14
ESRS E1-1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2
Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g
ESRS E1-4 Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Artikel 6
THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34
ESRS E1-5 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38
ESRS E1-5 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1
Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37
ESRS E1-5 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43
ESRS E1-6 Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44
ESRS E1-6 Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Artikel 8 Absatz 1
Intensität der THG- Bruttoemissionen, Absätze 53 bis 55
ESRS E1-7
Abbau von Treibhausgasen und CO2-Gutschriften, Absatz 56
ESRS E1-9 Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II
Risikoposition des Referenzwert Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66
ESRS E1-9 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch - Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko.
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a
ESRS E1-9
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c.
ESRS E1-9 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022 / 2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen - Energieeffizienz der Sicherheiten
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 Buchstabe c.
ESRS E1-9 Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1818 der Kommission, Anhang II
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69
ESRS E2-4 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2
Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2
Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2
Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9
ESRS E3-1 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2
Spezielle Strategie, Absatz 13
ESRS E3-1 Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14
ESRS E3-4 Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe c
ESRS E3-4 Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2
Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29
ESRS 2 - SBM-3 - E4, Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1
Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i
ESRS 2 - SBM-3 - E4, Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2
Absatz 16 Buchstabe b
ESRS 2 - SBM-3 - E4, Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2
Absatz 16 Buchstabe c
ESRS E4-2 Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 Buchstabe b
ESRS E4-2 Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere, Absatz 24 Buchstabe c.
ESRS E4-2 Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2
Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe d
ESRS E5-5 Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d
ESRS E5-5 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1
Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39
ESRS 2 SBM3 - S1 Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3
Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 Buchstabe f
ESRS 2 SBM3 - S1 Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3
Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 Buchstabe g
ESRS S1-1 Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20
ESRS S1-1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21
ESRS S1-1 Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22
ESRS S1-1 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3
Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23
ESRS S1-3 Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3
Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c
ESRS S1-14 Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c
ESRS S1-14 Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e
ESRS S1-16 Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe a
ESRS S1-16 Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe b
ESRS S1-17 Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3
Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 Buchstabe a
ESRS S1-17 Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818 Artikel 12 Absatz 1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a
ESRS 2 SBM3 - S2 Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 Buchstabe b
ESRS S2-1 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17
ESRS S2-1 Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3
Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18
ESRS S2-1 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818 Artikel 12 Absatz 1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19
ESRS S2-1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19
ESRS S2-4 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36
ESRS S3-1 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16
ESRS S3-1 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818 Artikel 12 Absatz 1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17
ESRS S3-4 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36
ESRS S4-1 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16
ESRS S4-1 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 1818 Artikel 12 Absatz 1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17
ESRS S4-4 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35
ESRS G1-1 Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b
ESRS G1-1 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe d
ESRS G1-4 Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 1816 der Kommission, Anhang II
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 Buchstabe a
ESRS G1-4 Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (4) EU-Klimagesetz-Referenz Abschnitt im Nachhaltigkeitsbericht
ESRS 2 GOV-1 Governance - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d
ESRS 2 GOV-1 Governance - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e
ESRS 2 GOV-4 Governance - Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30
ESRS 2 SBM-1 Strategie - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i
ESRS 2 SBM-1 Datenpunkt nicht relevant
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii
ESRS 2 SBM-1 Datenpunkt nicht relevant
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii
ESRS 2 SBM-1 Datenpunkt nicht relevant
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv
ESRS E1-1 Verordnung (EU) 2021 / 1119, Artikel 2 Absatz 1 Strategie - Übergangsplan für den Klimaschutz
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14
ESRS E1-1 Strategie - Übergangsplan für den Klimaschutz
Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g
ESRS E1-4 Kennzahlen und Ziele - Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34
ESRS E1-5 Kennzahlen und Ziele - Energieverbrauch und Energiemix
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38
ESRS E1-5 Kennzahlen und Ziele - Energieverbrauch und Energiemix
Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37
ESRS E1-5 Kennzahlen und Ziele - Energieverbrauch und Energiemix
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43
ESRS E1-6 Kennzahlen und Ziele - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG Gesamtemissionen
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44
ESRS E1-6 Kennzahlen und Ziele - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG Gesamtemissionen
Intensität der THG- Bruttoemissionen, Absätze 53 bis 55
ESRS E1-7 Verordnung (EU) 2021 / 1119, Artikel 2 Absatz 1 Datenpunkt nicht wesentlich
Abbau von Treibhausgasen und CO2-Gutschriften, Absatz 56
ESRS E1-9 Nutzung der Phase-in Option
Risikoposition des Referenzwert Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66
ESRS E1-9 Nutzung der Phase-in Option
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a
ESRS E1-9
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c.
ESRS E1-9 Nutzung der Phase-in Option
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 Buchstabe c.
ESRS E1-9 Nutzung der Phase-in Option
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69
ESRS E2-4 Kennzahlen und Ziele - Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28
ESRS E3-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9
ESRS E3-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Spezielle Strategie, Absatz 13
ESRS E3-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14
ESRS E3-4 Kennzahlen und Ziele - Wasserverbrauch
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe c
ESRS E3-4 Kennzahlen und Ziele - Wasserverbrauch
Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29
ESRS 2 - SBM-3 - E4, Datenpunkt nicht wesentlich
Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i
ESRS 2 - SBM-3 - E4, Datenpunkt nicht wesentlich
Absatz 16 Buchstabe b
ESRS 2 - SBM-3 - E4, Datenpunkt nicht wesentlich
Absatz 16 Buchstabe c
ESRS E4-2 Datenpunkt nicht wesentlich
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 Buchstabe b
ESRS E4-2 Datenpunkt nicht wesentlich
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere, Absatz 24 Buchstabe c.
ESRS E4-2 Datenpunkt nicht wesentlich
Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe d
ESRS E5-5 Kennzahlen und Ziele - Ressourcenabflüsse
Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d
ESRS E5-5 Kennzahlen und Ziele - Ressourcenabflüsse
Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39
ESRS 2 SBM3 - S1 ESRS S1: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 Buchstabe f
ESRS 2 SBM3 - S1 ESRS S1: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 Buchstabe g
ESRS S1-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20
ESRS S1-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21
ESRS S1-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22
ESRS S1-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23
ESRS S1-3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft des Unternehmens Bedenken äußern können
Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c
ESRS S1-14 Kennzahlen und Ziele - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c Nutzung der Phase-In Option für Fremdarbeitskräfte, Berufskrankheiten und Ausfalltage
ESRS S1-14 Kennzahlen und Ziele - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Nutzung der Phase-In Option für Fremdarbeitskräfte, Berufskrankheiten und Ausfalltage
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e
ESRS S1-16 Kennzahlen und Ziele - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe a
ESRS S1-16 Kennzahlen und Ziele - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe b
ESRS S1-17 Kennzahlen und Ziele - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 Buchstabe a
ESRS S1-17 Kennzahlen und Ziele - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a
ESRS 2 SBM3 - S2 ESRS S2: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 Buchstabe b
ESRS S2-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17
ESRS S2-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18
ESRS S2-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19
ESRS S2-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19
ESRS S2-4 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36
ESRS S3-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16
ESRS S3-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17
ESRS S3-4 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36
ESRS S4-1 Datenpunkt nicht wesentlich
Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16
ESRS S4-1 Datenpunkt nicht wesentlich
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17
ESRS S4-4 Datenpunkt nicht wesentlich
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35
ESRS G1-1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b
ESRS G1-1 Datenpunkt nicht relevant
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe d
ESRS G1-4 Kennzahlen und Ziele - Korruptions- oder Bestechungsfälle
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 Buchstabe a
ESRS G1-4 Kennzahlen und Ziele - Korruptions- oder Bestechungsfälle
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b

2. Umweltinformationen

Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020 / 852 (Taxonomie-Verordnung)

Die Verordnung (EU) 2020 / 852 - nachfolgend EU-Taxonomie genannt - ist ein zentrales Instrument des Europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans "Finanzierung nachhaltigen Wachstums". Sie dient der angestrebten Umsetzung der Umweltziele der EU bis 2050. Ziel der EU-Taxonomie ist es, durch standardisierte Bewertungskriterien Transparenz darüber zu schaffen, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Auf diese Weise soll bei Kapitalmarktakteuren ein einheitliches Verständnis der Nachhaltigkeitsbewertung entstehen, das die gezielte Lenkung von Finanzmitteln in jene Bereiche fördert, die den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise unterstützen.

Im weiteren Verlauf dieses Abschnitts verwenden wir bei Bedarf folgende Abkürzungen für die sechs Umweltziele:

Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation)
Anpassung an den Klimawandel: CCA (Climate Change Adaption)
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC (Pollution Prevention and Control)
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen: WTR (Water and Marine Resources)
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy)
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme: BIO (Biodiversity and Ecosystems)

Auf Grundlage von Artikel 8 Absatz 1 der EU-Taxonomie sowie der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte berichtet thyssenkrupp im Rahmen der Angaben im Nachhaltigkeitsbericht über Art und Umfang der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten des Konzerns. Erstmals erfolgt diese Berichterstattung in vollem Umfang - sowohl zur Taxonomiefähigkeit als auch zur Taxonomiekonformität - für sämtliche Umweltziele.

Wegen ungeklärter Rechtsbegriffe ergeben sich noch Unklarheiten in der Auslegung der EU-Taxonomie und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte.

Taxonomiefähige Geschäftsaktivitäten

Als taxonomiefähig gilt eine Geschäftsaktivität, wenn sie einer der in den delegierten Rechtsakten der EU-Taxonomie konkret beschriebenen Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet werden kann - unabhängig von der Erfüllung der zugehörigen technischen Bewertungskriterien. Ist eine derartige Zuordnung nicht möglich, gilt eine Aktivität als nicht taxonomiefähig.

Methodische Grundsätze zur Taxonomiefähigkeit

Auf Grundlage einer unternehmensinternen Festlegung werden Geschäftsaktivitäten nur dann in die Berichterstattung zur EU-Taxonomie einbezogen, wenn sie externe Umsatzerlöse erzielen oder - bei forschungs- und entwicklungsbezogenen Tätigkeiten - Investitions- (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx) auslösen. Für beide Fälle ist die Wesentlichkeitsschwelle auf 1 Mio € festgelegt.

Geschäftsaktivitäten von Einheiten, die nicht in den Konzernabschluss von thyssenkrupp einbezogen werden - weder voll noch anteilig - sind von der Berichterstattung zur EU-Taxonomie ausgenommen. Das gilt v.a. für nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen sowie Beteiligungen.

Vorgehen zur Bestimmung taxonomiefähiger Geschäftsaktivitäten

Zur Bestimmung der taxonomiefähigen Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp werden die delegierten Rechtsakte zu den Umweltzielen der EU-Taxonomie durch ein zentrales Expertenteam ausgewertet. Geschäftsaktivitäten, die mit den darin beschriebenen Tätigkeiten übereinstimmen, werden den entsprechenden Wirtschaftskategorien zugeordnet. Die daraus abgeleitete Vorauswahl potenziell taxonomiefähiger Aktivitäten wird anschließend gemeinsam mit den jeweils zuständigen Segmenten und Einheiten fachlich bewertet sowie auf Wesentlichkeit geprüft. Im Anschluss daran wird eine finale Auswahl getroffen. Im Rahmen dieses Prozesses werden auch jene Aktivitäten, die in früheren Berichtsjahren als taxonomiefähig eingestuft und berichtet wurden, erneut einer fachlichen Prüfung und Validierung unterzogen.

Im Rahmen des Prozesses zur Bestimmung taxonomiefähiger Geschäftsaktivitäten wurden im Berichtsjahr die Leistungen von thyssenkrupp nucera aus dem Segment Decarbon Technologies im Bereich der Chloralkali-Produktion - darunter das Wiederbeschichten von Elektroden, die Modernisierung von Elektrolyseuren und die Lieferung von Ersatzteilen - als taxonomiefähig bewertet, den Kategorien CE 5.1 "Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung" und CE 5.2 "Verkauf von Ersatzteilen" zugeordnet und in die Berichterstattung aufgenommen. Darüber hinaus wurde die FTR® -(Flakes-to-Resin)-Recyclingtechnologie von Uhde, die Post-Consumer-PET-Flakes in neues PET-Harz umwandeln und infolgedessen wieder dem Kunststoffkreislauf zuführen kann, als taxonomiefähig eingeordnet, der Kategorie CE 2.7 "Sortierung und stoffliche Rückgewinnung von nicht gefährlichen Abfällen" zugewiesen und ebenfalls in die Berichterstattung aufgenommen.

Bezogen auf das Berichtsjahr gelten nachfolgende Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp als taxonomiefähig:

TAXONOMIEFÄHIGE GESCHÄFTSAKTIVITÄTEN VON THYSSENKRUPP

Umweltziel Nr. Wirtschaftstätigkeit gemäß den delegierten Rechtsakten Geschäftsaktivität oder Produkt
CCM 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie Großwälzlager für Windturbinen
CCM 3.2 Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff Wasserelektrolyse-Technologie
Grüne Chemikalien
CCM 3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien Sauerstoffverzehrkathode
EnviNOx® -Technologie
PLAneo® -Technologie Biopolymere
Clean Ammoniak (Düngemittel)
Gaswäsche-Technologien
polysius® pure oxyfuel
polysius® activated clay
meca-clay (mechano-chemische Aktivierung)
CCM 3.9 Herstellung von Eisen und Stahl Stahlproduktion
CCM 3.18 Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten Automobilkomponenten
Automobilkomponenten
Automobilkomponenten
CCM 3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen Luftfahrzeugbauteile
Luftfahrzeugbauteile und Dienstleistungen
CCM 5.9 Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen Schlackenaufbereitung
CCM 6.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr Logistikdienstleistungen
CCM 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur Stahlschwellen
CE 2.4 Behandlung gefährlicher Abfälle Phosphorgips-Recyclingtechnologie
CE 2.7 Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle FTR© Recyclingtechnologie
CE 4.1 Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen Digital Products
toii®
CE 5.1 Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung Dienstleistungen Chloralkali-Produktion
CE 5.2 Verkauf von Ersatzteilen Dienstleistungen Chloralkali-Produktion
Umweltziel Segment Einheit
CCM Decarbon Technologies Rothe Erde
CCM Decarbon Technologies nucera
Decarbon Technologies Uhde
CCM Decarbon Technologies nucera
Decarbon Technologies Uhde
Decarbon Technologies Uhde
Decarbon Technologies Uhde
Decarbon Technologies Uhde
Decarbon Technologies Polysius
Decarbon Technologies Polysius
Decarbon Technologies Polysius
CCM Steel Europe -
CCM Automotive Technology -
Decarbon Technologies Rothe Erde
Materials Services -
CCM Decarbon Technologies Rothe Erde
Materials Services Aerospace
CCM Materials Services MillServices & Systems
CCM Materials Services Supply Chain Services
CCM Materials Services Schulte
CE Decarbon Technologies Uhde
CE Decarbon Technologies Uhde
CE Decarbon Technologies Uhde
Materials Services Materials IoT
CE Decarbon Technologies nucera
CE Decarbon Technologies nucera

Taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten

Eine Geschäftsaktivität gilt als taxonomiekonform, wenn sie die technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie erfüllt und dadurch wesentlich zu mindestens einem Umweltziel beiträgt. Gleichzeitig darf sie gemäß Artikel 17 keine erheblichen Nachteile im Hinblick auf die anderen Umweltziele verursachen ("Do No Significant Harm", DNSH) und muss überdies die Mindestschutzanforderungen nach Artikel 18 einhalten.

Zur Prüfung der Konformität taxonomiefähiger Geschäftsaktivitäten erstellt thyssenkrupp auf Grundlage der delegierten Rechtsakte Anforderungsprofile für jede relevante Wirtschaftstätigkeit. Diese beinhalten die qualitativen und quantitativen Bewertungskriterien sowie die daraus resultierenden Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung. Sie bilden die Grundlage für die standort- und segmentbezogenen Konformitätsprüfungen im Berichtsjahr. Der Gesamtprozess wird durch ein interdisziplinäres Expertenteam zentral koordiniert und gemeinsam mit den operativen Einheiten umgesetzt.

Im Rahmen der Konformitätsprüfungen stellen Umsatzerlöse die vorrangige Rechengröße zur Ableitung der technischen Bewertungskriterien dar. Das gilt auch für die einer Wirtschaftsaktivität zugeordneten Investitions- und Betriebsausgaben, unabhängig von deren spezifischem Verwendungszweck. Zwar können solche Ausgaben teilweise auch anderen, in den delegierten Rechtsakten definierten Wirtschaftstätigkeiten mit abweichenden Kriterien zugeordnet werden, doch wird dies durch die Anwendung des Prinzips "Umsatz führt" ausgeschlossen. Die Konformitätsprüfung richtet sich demnach nach der umsatzgenerierenden Aktivität. Bei forschungs- oder entwicklungsbezogenen Aktivitäten ohne externe Umsatzerlöse erfolgt die Ableitung der Kriterien ersatzweise über die zugehörigen CapEx- oder OpEx-Aufwendungen.

Investitionsausgaben, die im Rahmen eines sogenannten CapEx-Plans getätigt werden, stellen eine Besonderheit bei der Konformitätsprüfung dar, da die erforderlichen Nachweise über die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien zum Berichtszeitpunkt noch nicht vollständig vorliegen und nachgelagert bereitgestellt werden.

Im Folgenden werden alle Geschäftsaktivitäten aufgeführt, die im Berichtsjahr mit positivem Ergebnis im Hinblick auf die Konformität geprüft wurden. Dies umfasst auch eine Beschreibung der jeweils anzuwendenden Bewertungskriterien und der Methodik zur Überprüfung des wesentlichen Umweltbeitrags sowie etwaiger tätigkeitsspezifischer DNSH-Kriterien. Die Vorgehensweise zur Prüfung allgemeiner DNSH-Vorgaben und des Mindestschutzes laut Artikel 18 wird separat erläutert.

CCM 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie

In den technischen Bewertungskriterien ist festgelegt, dass die hergestellten Technologien nur dann zum Klimaschutz beitragen, wenn sie der Erzeugung erneuerbarer Energie gemäß Artikel 2 Nr. 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 dienen. Bei thyssenkrupp wird der Einsatz der hergestellten Großwälzlager in Windenergieanlagen durch Ausgangsrechnungen nachgewiesen, aus denen Kundengruppen abgeleitet werden können. Die DNSH-Kriterien wurden auf Grundlage der allgemeinen Prüfverfahren und Nachweisdokumente geprüft. Für relevante Standorte in Drittstaaten, konkret in China, wurde zudem eine Äquivalenzbeurteilung durchgeführt. Hierbei wurden relevante europäische Rechtsakte (Verordnung (EU) 2020/852, Richtlinie 2000/60/EG, Richtlinie 2011 /92/EU) mit geeigneten chinesischen Gesetzen, darunter das Water Law of the People's Republic of China und das Environmental Impact Assessment Law of the People's Republic of China einschließlich der dazugehörigen technischen Leitlinien verglichen. Auf Grundlage dieser Analyse wurde eine Gleichwertigkeit der umweltrechtlichen Anforderungen de jure zugrunde gelegt.

CCM 3.2 Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff

Die technischen Bewertungskriterien legen fest, dass Anlagen nur dann als Beitrag zum Klimaschutz gelten, wenn sie der Erzeugung von Wasserstoff oder Wasserstoffderivaten dienen und die erzeugten Produkte über den Lebenszyklus Treibhausgaseinsparungen nach Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 erreichen. Für die im Berichtsjahr geprüften Wasserelektrolyseanlagen wurden Vergabeunterlagen des EU-Innovationsfonds dafür als Nachweis herangezogen. Die DNSH-Kriterien wurden nach den allgemeinen Verfahren und Dokumenten geprüft.

CCM 3.9 Herstellung von Eisen und Stahl

Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz ist gemäß technischen Bewertungskriterien dann gegeben, wenn die für die einzelnen Schritte der Eisen- und Stahlherstellung festgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und - soweit relevant - verfahrensabhängige Vorgaben zum Einsatz von Sekundärrohstoffen erfüllt sind. Für die Flachstahlprodukte bluemint® pure und bluemint® recycled wurde diese Voraussetzung bestätigt, da die bilanziell ermittelten Emissionen innerhalb der geforderten Grenzwerte liegen. Hierfür wurden produktspezifische Bescheinigungen eines unabhängigen Zertifizierers herangezogen. Vorgaben zum Einsatz von Sekundärrohstoffen sind für beide Produkte verfahrensbedingt nicht relevant. Die Erfüllung der DNSH-Kriterien wurde nach den allgemeinen Prüfverfahren und Nachweisdokumenten geprüft. Für diese Wirtschaftsaktivität ist ferner die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nach den Besten Verfügbaren Techniken (BVT) erforderlich. Am Standort Duisburg belegen bestehende Betriebsgenehmigungen nach europäischem und nationalem Recht die Einhaltung der für die Eisen- und Stahlerzeugung geltenden Emissionsgrenzwerte. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum keine medienübergreifenden Umweltauswirkungen festgestellt.

CCM 3.18 Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten

Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz ist gemäß technischen Bewertungskriterien dann gegeben, wenn produzierte Komponenten eine wichtige Funktion für die Dekarbonisierung des Mobilitätssektors ausüben, etwa durch ihren Einsatz in Fahrzeugen ohne direkte CO2-Abgasemissionen wie batterieelektrischen Fahrzeugen (Battery Electric Vehicle, BEV). Im Berichtsjahr wurden Automobilkomponenten von thyssenkrupp Automotive Technology und Materials Services auf Taxonomiekonformität geprüft, die ausschließlich in Elektrofahrzeugen eingesetzt werden. Hierfür wurde eine Analyse von Fahrzeugprojekten durchgeführt, um die Eigenschaft "100 %-BEV" festzustellen. Die Erfüllung der DNSH-Kriterien wurde auf Basis der allgemeinen Verfahren und Nachweisdokumente geprüft. Für relevante Standorte in Drittstaaten, konkret in China, USA und Mexiko, wurde eine Äquivalenzbeurteilung durchgeführt. In China erfolgte ein Vergleich der relevanten europäischen Rechtsakte (Verordnung (EU) 2020 / 852, Richtlinie 2000 / 60 / EG, Richtlinie 2011 / 92 / EU) mit dem Water Law of the People's Republic of China sowie dem Environmental Impact Assessment Law einschließlich technischer Leitlinien, wobei eine Gleichwertigkeit der umweltrechtlichen Anforderungen de jure festgestellt wurde. Für die USA und Mexiko wurden ebenso einschlägige nationale Rechtsgrundlagen berücksichtigt, darunter der Clean Water Act (CWA), der National Environmental Policy Act (NEPA) und relevante EPA-Regularien für die USA sowie die Ley de Aguas Nacionales, verschiedene Normas Oficiales Mexicanas (NOMs) und die Ley General del Equilibrio Ecológico y la Protección al Ambiente (LGEEPA) für Mexiko, die im Ergebnis als im Wesentlichen gleichwertig bewertet wurden.

CCM 5.9 Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen

Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz ist laut technischen Bewertungskriterien dann gegeben, wenn mindestens 50 % des Gewichts der verwerteten nicht gefährlichen Abfälle in Sekundärrohstoffe umgewandelt werden und diese Primärrohstoffe ersetzen können. Die im Berichtsjahr auf Konformität geprüfte Schlackenaufbereitung übertraf diese Quote und die gewonnenen Sekundärrohstoffe ersetzen Primärbaustoffe und -düngemittel. Der Nachweis hierfür war eine Analyse eines auf Baustoffe spezialisierten Forschungsinstituts. Die Prüfung der Einhaltung der DNSH-Kriterien wurde auf Grundlage der allgemeinen Prüfverfahren und Nachweisdokumente durchgeführt.

DNSH-Kriterien "Anpassung an den Klimawandel"

Gemäß den DNSH-Kriterien zur Anpassung an den Klimawandel sind eine Klimarisikoanalyse und eine Vulnerabilitätsbewertung durchzuführen. Auf dieser Grundlage müssen geeignete Anpassungsmaßnahmen bewertet und bei Bedarf umgesetzt werden, um die identifizierten Risiken wirksam zu steuern. Für die im Berichtsjahr auf Taxonomiekonformität geprüften Geschäftsaktivitäten fand eine standortbezogene Analyse möglicher Klimagefahren auf Basis anerkannter Klimaszenarien - insbesondere RCP2.6 und RCP8.5 - statt. Wenn Risiken identifiziert wurden, ging diese Information an die Standorte, damit die faktische Vulnerabilität - das heißt, die standortspezifischen Eintrittswahrscheinlichkeiten unter Berücksichtigung lokaler Bedingungen - gegenüber diesen Klimagefahren mithilfe lokaler Sensitivitätsanalysen bestimmt werden konnte. Zudem wurden geeignete Anpassungslösungen identifiziert und anlassbezogen umgesetzt.

DNSH-Kriterien "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen"

Gemäß den DNSH-Kriterien in Bezug auf eine nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen ist eine Risikoanalyse zur Wasserqualität und -verfügbarkeit durchzuführen sowie anlassbezogen Abhilfemaßnahmen einzuleiten - sofern diese nicht bereits durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß Richtlinie 2011 / 92 / EU abgedeckt sind. In Drittländern sind solche Analysen auf Grundlage nationalen Rechts oder internationaler Standards umzusetzen, sofern diese ein vergleichbares Schutzniveau aufweisen. Für alle im Berichtsjahr konformitätsgeprüften Tätigkeiten wurden standortbezogene Nachweise eingeholt, anhand derer die Einhaltung dieser Anforderungen geprüft werden konnte - bspw. Genehmigungen, UVP-Dokumente, Umweltaudits oder eigenständige Risikoanalysen.

DNSH-Kriterien "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft"

Die DNSH-Kriterien zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft verlangen in der Regel eine Bewertung der Verfügbarkeit sowie gegebenenfalls die Anwendung geeigneter Verfahren, die folgende Praktiken fördern:

Einsatz von Sekundärrohstoffen und wiederverwendeten Komponenten in hergestellten Produkten
Produktdesign zur Erhöhung von Haltbarkeit, Recycling-, Demontage- und Anpassungsfähigkeit
Abfallbewirtschaftung, bei der Recycling gegenüber Entsorgung priorisiert wird
Informations- und Rückverfolgbarkeitskonzepte für bedenkliche Stoffe in Produkten

Für alle im Berichtsjahr konformitätsgeprüften Geschäftsaktivitäten wurde standortbezogen entweder eine Bewertung der Verfügbarkeit und Anwendung geforderter Verfahren und Praktiken durchgeführt oder auf bestehende Nachweise zurückgegriffen, aus denen sich die Erfüllung dieser Anforderungen ableiten lässt - darunter Betriebsgenehmigungen, Compliance- und Umweltaudits sowie produktspezifische Unterlagen zur Materialzusammensetzung oder in Bezug auf anderen relevante Eigenschaften.

DNSH-Kriterien "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung"

Die DNSH-Kriterien in diesem Bereich verlangen, dass Wirtschaftstätigkeiten nicht zur Herstellung, Verwendung oder zum Inverkehrbringen bestimmter Stoffe oder Stoffgruppen führen, die gemäß europäischer Regulierung eingeschränkt oder verboten sind. Dies betrifft insbesondere:

Persistente organische Schadstoffe gemäß Anhang I und II der Verordnung (EU) 2019 / 1021
Quecksilber, Quecksilberverbindungen und -gemische laut Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017 / 852
Ozonabbauende Stoffe gemäß Anhang I und II der Verordnung (EG) Nr. 1005 / 2009
Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten gemäß Anhang II der Richtlinie 2011 / 65 /EU
Chemikalien gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 (REACH)
SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) > 0,1 Massenprozent, identifiziert nach REACH Artikel 59 Absatz 1, sofern sie Artikel 57 seit mindestens 18 Monaten erfüllen

Ausnahmen gelten wenn:

Stoffe nur als unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen vorliegen
die Vorgaben der jeweiligen Verordnung vollständig eingehalten werden, oder
für SVHC-Stoffe nachweislich keine Alternativen verfügbar sind und sie kontrolliert eingesetzt werden

Für alle im Berichtsjahr konformitätsgeprüften Geschäftsaktivitäten wurden standortbezogene Nachweise eingeholt, die bestätigen, dass keine der genannten Stoffe - weder als solche, in Gemischen noch in Erzeugnissen - verwendet oder in Verkehr gebracht werden, bzw. nur im Rahmen der zulässigen Ausnahmen. Geeignete Nachweise sind insbesondere:

CLP-Stofflisten (Classification, Labelling and Packaging; CLP) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272 / 2008
Konformitätserklärungen
Sicherheitsdatenblätter (SDB)
RoHS-Erklärungen (Restriction of Hazardous Substances; RoHS)

DNSH-Kriterien "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme"

Die DNSH-Kriterien in Bezug auf den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme verlangen die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder gleichwertigen Bewertung gemäß Richtlinie 2011 / 92 /EU, einschließlich der Umsetzung erforderlicher Abhilfe- und Ausgleichsmaßnahmen. Für Geschäftsaktivitäten, die in oder in der Nähe biodiversitätssensibler Gebiete ausgeübt werden - etwa Natura-2000-Gebiete, UNESCO-Welterbestätten oder andere Schutzgebiete - sind bei Bedarf zusätzliche Verträglichkeitsprüfungen nach der Vogelschutz- (2009 / 147 /EG) bzw. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) (92 / 43 /EWG) durchzuführen. Sofern erforderlich, sind Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Erhaltungsziele umzusetzen. In Drittländern sind nationale Vorschriften und internationale Standards anzuwenden, sofern sie ein gleichwertiges Schutzniveau bieten. Für die im Berichtsjahr konformitätsgeprüften Aktivitäten wurden standortbezogene Nachweise eingeholt, anhand derer die Erfüllung der Anforderungen geprüft werden konnte - darunter:

Betriebsgenehmigungen
UVP-Vorprüfungen oder vollständige UVP
Umweltaudits
Risikoanalysen zu Biodiversität und Ökosystemschutz

Einhaltung der Mindestschutzanforderungen

Gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie müssen Unternehmen bestimmte Mindestschutzanforderungen erfüllen, um Umsatzerlöse, Investitionen oder Betriebsausgaben als taxonomiekonform ausweisen zu dürfen. Dies setzt voraus, dass im Unternehmen Verfahren etabliert sind, die der Einhaltung zentraler internationaler Standards dienen - darunter die:

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGP)
ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
Internationale Charta der Menschenrechte

Bei thyssenkrupp sind diese Anforderungen in verbindlichen Konzernrichtlinien verankert - im Code of Conduct (CoC), in der Grundsatzerklärung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten oder in der Erklärung zur Unternehmensführung. Ergänzend sind konzernweite Kontroll- und Steuerungssysteme wie Compliance-, Risiko- und internes Kontrollmanagement implementiert, die der Einhaltung der Mindeststandards und der Einleitung von Abhilfemaßnahmen dienen. Die Wirksamkeit dieser Verfahren wird regelmäßig überprüft.

Berechnungen im Rahmen der EU-Taxonomie

Die Rechengrößen für monetäre Bewertungen im Rahmen der EU-Taxonomie sind Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx). Sie ergeben sich aus den in der folgenden Tabelle genannten Einzelpositionen. Zur Ermittlung dieser Größen wertet ein Expertenteam dafür relevante Erfassungsprozesse und Buchungskonten aus. Die Informationen werden auf Ebene operativer Einheiten erhoben, anschließend konzernweit aggregiert und validiert.

UMSATZERLÖSE, INVESTITIONS- UND BETRIEBSAUSGABEN NACH EU-TAXONOMIE

Umsatzerlöse1

Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

Erlöse aus Leasingverträgen (IFRS 16)

Investitionsausgaben (CapEx)2

Zugänge Sachanlagen (IAS 16)

Zugänge Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden (IAS 40)

Zugänge immaterielle Vermögenswerte (IAS 38)

Zugänge Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (IFRS 16) ohne Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen und Neubewertungen inklusive solcher aus Wertaufholungen und Wertminderungen3)

Zugänge im Zusammenhang mit den zuvor genannten Vermögenswerten aus Unternehmenszusammenschlüssen

Betriebsausgaben (OpEx)

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Aufwendungen für kurzlaufende oder geringwertige Leasingverhältnisse

Aufwendungen für Gebäudesanierungen und Wartungs- und Reparaturmaßnahmen von Sachanlagen

1) die Umsatzerlöse entsprechen dem in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzernabschlusses ausgewiesenen Betrag

2) für weiterführende Informationen siehe Anhang-Nr. 04 Immaterielle Vermögenswerte und Anhang-Nr. 05 Sachanlagen des Konzernabschlusses

3) das gilt auch für Zugänge nach IAS 16, IAS 40, IAS 38

Die Berechnung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Umsatzerlöse, Investitions- (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) erfolgt auf Grundlage von Artikel 8 der EU-Taxonomie sowie den Offenlegungsanforderungen aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2178. Die Basis dafür sind die oben aufgeführten Einzelpositionen, die den im Berichtszeitraum taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Geschäftsaktivitäten direkt oder mittels Allokationsschlüssel zugeordnet wurden. Einzelpositionen, die keiner taxonomiefähigen Geschäftsaktivität zugeordnet werden können, gelten als nicht taxonomiefähig und fließen in die nicht taxonomiefähigen Anteile der Rechengrößen ein. Die Zusammensetzung von Zähler und Nenner der Leistungsindikatoren der EU-Taxonomie ergibt sich ebenfalls aus den Anforderungen gemäß Anhang I der oben genannten Verordnung und ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

BERECHNUNG DER LEISTUNGSINDIKATOREN DER EU-TAXONOMIE

Leistungsindikator Zähler Nenner
Umsatzerlöse Umsatzerlöse aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten Gesamte Umsatzerlöse
Investitionsausgaben (CapEx) a) Investitionsausgaben für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten Gesamte Investitionsausgaben
b) Investitionsausgaben die Teil eines CapEx-Plans sind
c) Investitionsausgaben gemäß (EU) 2021 / 2178 Anhang I Nr. 1.1.2.2. Buchst. c)
Betriebsausgaben (OpEx) a) Betriebsausgaben für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten Gesamte Betriebsausgaben
b) Betriebsausgaben die Teil eines CapEx-Plans sind
c) Betriebsausgaben gemäß (EU) 2021 / 2178 Anhang I Nr. 1.1.3.2. Buchst. c)

Um Doppelzählungen über mehrere Wirtschaftstätigkeiten hinweg nach Anhang I Nummer 1.2.2.1 (EU) 2021 / 2178 zu vermieden, werden Umsatzerlöse sowie Investitions- und Betriebsausgaben diesen direkt zugeordnet. Ist die direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgt die Zuordnung anhand sachgerechter Allokationsschlüssel. Diese können sich etwa auf Kundengruppen stützen, bei Umsatzerlösen auch auf marktorientierte Stichproben sowie bei Investitionsausgaben und Betriebsausgaben auf Stückzahlen. Eine Doppelzählung über verschiedene Umweltziele hinweg gemäß Anhang I Nummer 1.2.2.2 der oben genannten Verordnung wird vermieden, indem sämtliche Beträge grundsätzlich nur einem Umweltziel der EU-Taxonomie zugewiesen werden.

Performance im Rahmen der EU-Taxonomie

Bezogen auf das Berichtsjahr 2024 / 2025 beliefen sich die Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten auf 18.056 Mio €, was einem Anteil von 55 % an den gesamten Umsatzerlösen des Konzerns entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine im Wesentlichen durch die insgesamt rückläufige Geschäftstätigkeit verursachte Abnahme um 1.605 Mio € bzw. einem Prozentpunkt dar.

Das taxonomiefähige CapEx belief sich auf 1.073 Mio € und erhöhte sich damit um 154 Mio € gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil an den gesamten Investitionsausgaben blieb mit 72 % unverändert.

Das taxonomiefähige OpEx lag bei 1.304 Mio € und betrug damit 82 % der gesamten Betriebsausgaben. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Rückgang um 57 Mio € bzw. drei Prozentpunkte dar.

UMFANG DER TAXONOMIEFÄHIGKEIT UND -KONFORMITÄT JE UMWELTZIEL - UMSATZERLÖSE

Umsatzanteil am Gesamtumsatz taxonomiekonform je Ziel taxonomiefähig je Ziel
CCM 3,0 % 51,7 %
CCA 0,0 % 0,0 %
WTR 0,0 % 0,0 %
CE 0,0 % 0,3 %
PPC 0,0 % 0,0 %
BIO 0,0 % 0,0 %

UMFANG DER TAXONOMIEFÄHIGKEIT UND -KONFORMITÄT JE UMWELTZIEL - INVESTITIONSAUSGABEN (CAPEX)

CapEx-Anteil am Gesamt-CapEx taxonomiekonform je Ziel taxonomiefähig je Ziel
CCM 8,7 % 63,3 %
CCA 0,0 % 0,0 %
WTR 0,0 % 0,0 %
CE 0,0 % 0,0 %
PPC 0,0 % 0,0 %
BIO 0,0 % 0,0 %

UMFANG DER TAXONOMIEFÄHIGKEIT UND -KONFORMITÄT JE UMWELTZIEL - BETRIEBSAUSGABEN (OPEX)

OpEx-Anteil am Gesamt-OpEx taxonomiekonform je Ziel taxonomiefähig je Ziel
CCM 1,7 % 80,7 %
CCA 0,0 % 0,0 %
WTR 0,0 % 0,0 %
CE 0,0 % 0,1 %
PPC 0,0 % 0,0 %
BIO 0,0 % 0,0 %

Die taxonomiekonformen Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 / 2025 auf 992 Mio €, nach 306 Mio € im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung um 686 Mio €. Der Anteil der taxonomiekonformen Umsatzerlöse an den gesamten Konzernumsatzerlösen konnte damit verdreifacht werden und beträgt nun 3 %. Maßgeblich hierfür waren insbesondere die erfolgreiche Konformitätsprüfung von Standorten in Drittstaaten im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.1 "Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien" sowie von Geschäftsaktivitäten im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18 "Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten".

Die taxonomiekonformen Investitionsausgaben beliefen sich auf 130 Mio € und resultierten im Wesentlichen aus der Errichtung einer Direktreduktionsanlage (DR-Anlage) bei Steel Europe im Rahmen eines CapEx-Plans sowie aus Sachanlagenzugängen im Zusammenhang mit der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18 "Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten". Das taxonomiekonforme CapEx entsprach somit einem Anteil von 9 % der gesamten Investitionsausgaben. Die taxonomiekonformen Investitionsausgaben wiesen im Vorjahr insgesamt einen negativen Wert in Höhe von 111 Mio € auf. Die Ursache für den negativen Wert waren Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Errichtung der DR-Anlage, die über den im Vorjahr angefallenen Anschaffungskosten lagen; im Vorjahr ergab sich somit rechnerisch ein negativer Anteil von 9 %.

Die taxonomiekonformen Betriebsausgaben lagen bei 27 Mio € und machten 2 % der gesamten Betriebsausgaben des Konzerns aus. Dies entspricht einer Steigerung um einen Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr.

Weitere Hintergrundinformationen zu den Leistungsindikatoren sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUM INVESTITIONSAUSGABENBEZOGENEN LEISTUNGSINDIKATOR (CAPEX)

Mio € 2024 / 2025
CCM 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie 21
davon Zugänge für taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten 21
davon Zugänge als Teil eines CapEx-Plans 0
davon Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 0
CCM 3.2 Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff 5
davon Zugänge für taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten 5
davon Zugänge als Teil eines CapEx-Plans 0
davon Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 0
CCM 3.9 Herstellung von Eisen und Stahl 90
davon Zugänge für taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten 0
davon Zugänge als Teil eines CapEx-Plans 90
davon Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 0
CCM 3.18 Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten 12
davon Zugänge für taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten 12
davon Zugänge als Teil eines CapEx-Plans 0
davon Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 0
CCM 5.9 Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen 1
davon Zugänge für taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten 1
davon Zugänge als Teil eines CapEx-Plans 0
davon Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 0

HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUM BETRIEBSAUSGABENBEZOGENEN LEISTUNGSINDIKATOR (OPEX)

Mio € 2024 / 2025
Betriebsausgaben für taxonomiekonforme Geschäftsaktivitäten 27
Betriebsausgaben als Teil eines CapEx-Plans 0
Betriebsausgaben gemäß (EU) 2021 / 2178 Anhang I Nr. 1.1.3.2. Buchst. c 3
Summe 30

CapEx-Plan zur Steigerung der Taxonomiekonformität

Ein CapEx-Plan im Sinne der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2178 liegt vor, wenn dieser auf die Ausweitung der Taxonomiekonformität eines Unternehmens abzielt. Dies kann entweder durch die Überführung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Aktivitäten oder durch Erweiterung bereits taxonomiekonformer Tätigkeiten erfolgen. Ein CapEx-Plan wird auf Ebene der jeweiligen Wirtschaftstätigkeit berichtet und muss vom Leitungsorgan eines Unternehmens - das heißt, vom Konzernvorstand von thyssenkrupp - oder in dessen Auftrag ausdrücklich gebilligt werden.

Der CapEx-Plan von thyssenkrupp umfasst Investitionsausgaben, die darauf abzielen, die Wirtschaftstätigkeit des Konzerns CCM 3.9 "Herstellung von Eisen und Stahl" in Bezug auf das Umweltziel Klimaschutz von der Taxonomiefähigkeit in die Konformität zu überführen und damit eine CO2-arme Stahlherstellung im Sinne der EU-Taxonomie zu ermöglichen.

Der CapEx-Plan wurde am 10. Februar 2023 durch den Konzernvorstand genehmigt.

Im Berichtsjahr 2024 / 2025 wurde der Projektzeitplan im Zuge der fortlaufenden Detailplanung weiter konkretisiert. Nach aktuellem Planungsstand sind Investitionsausgaben bis zum Geschäftsjahr 2028 / 2029 vorgesehen. Die Anpassung des Zeitplans ergibt sich aus der Komplexität der Umstellung diverser Produktionsschritte zur CO2-armen Stahlherstellung und begründet die Verlängerung der Laufzeit des CapEx-Plans über fünf Jahre hinaus. Die grundsätzliche Fähigkeit der neuen Produktionstechnologien, die technischen Bewertungskriterien der zugrunde liegenden Wirtschaftstätigkeit zu erfüllen, bleibt bestehen. Das Budget des CapEx-Plans wurde entsprechend aktualisiert, um den fortgeschriebenen Planungsstand abzubilden.

Der CapEx-Plan gilt weiterhin als vom Konzernvorstand genehmigt.

Die durchgeführten Anpassungen hatten keine Auswirkungen auf die für frühere Berichtsjahre veröffentlichten, anteiligen Investitionsausgaben, die dem CapEx-Plan zugeordnet sind.

Im Rahmen des CapEx-Plans sind in den Geschäftsjahren 2022 / 2023 bis 2023 / 2024 saldiert 132 Mio € angefallen. Im Berichtsjahr beliefen sich die Investitionsausgaben auf 90 Mio €. Über die restliche Laufzeit des CapEx-Plans waren bisher weitere Investitionsausgaben in Höhe von 542 Mio € vorgesehen. Dieser Wert erhöht sich durch die o.g. Plananpassung um einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag.

Die im CapEx-Plan ausgewiesenen Investitionsausgaben - sowohl für das Berichtsjahr als auch für die gesamte Laufzeit des Plans - sind um erhaltene öffentliche Fördermittel bereinigt (vgl. Anhang-Nr. 05 "Sachanlagen" und Anhang-Nr. 12 "Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte" des Konzernabschlusses).

Meldebögen zu den Leistungsindikatoren der EU-Taxonomie

Nachfolgend sind die Meldebögen zur EU-Taxonomie gemäß Anhang V der delegierten Verordnung (EU) 2023 / 2486 aufgeführt.

ANTEIL DES UMSATZES AUS WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DER MIT TAXONOMIE-KONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN IST

Wesentlicher Beitrag
Umsatz Anteil CCM CCA WTR
--- --- --- --- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten Code Mio € % J; N; N/EL1)
--- --- --- --- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie CCM 3.1 388 1 J N/EL N/EL
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff CCM 3.2 198 1 J N/EL N/EL
Herstellung von Eisen und Stahl CCM 3.9 57 0 J N/EL N/EL
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten CCM 3.18 334 1 J N/EL N/EL
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen CCM 5.9 15 0 J N/EL N/EL
Umsatzerlöse ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 992 3 100 0 0
davon ermöglichende Tätigkeiten 920 3 93 0 0
davon Übergangstätigkeiten 57 0 6
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) EL2) ; N/EL
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie CCM 3.1 50 0 EL N/EL N/EL
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff CCM 3.2 358 1 EL N/EL N/EL
Herstellung anderer CO2-armer Technologien CCM 3.6 90 0 EL N/EL N/EL
Herstellung von Eisen und Stahl CCM 3.9 8.275 25 EL N/EL N/EL
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten CCM 3.18 7.451 23 EL N/EL N/EL
Herstellung von Luftfahrzeugen CCM 3.21 638 2 EL N/EL N/EL
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen CCM 5.9 3 0 EL N/EL N/EL
Güterbeförderung im Straßenverkehr CCM 6.6 88 0 EL N/EL N/EL
Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 11 0 EL N/EL N/EL
Behandlung gefährlicher Abfälle CE 2.4 2 0 N/EL N/EL N/EL
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle CE 2.7 1 0 N/EL N/EL N/EL
Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen CE 4.1 1 0 N/EL N/EL N/EL
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung CE 5.1 7 0 N/EL N/EL N/EL
Verkauf von Ersatzteilen CE 5.2 89 0 N/EL N/EL N/EL
Umsatzerlöse taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 17.064 52 99 0 0
Umsatzerlöse taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 18.056 55 99 0 0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatzerlöse nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 14.781 45
Gesamt (A + B) 32.838 100
Wesentlicher Beitrag DNSH-Kriterien
PPC CE BIO CCM CCA WTR
--- --- --- --- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten J; N; N/EL1) J/N
--- --- --- --- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie N/EL N/EL N/EL J J J
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff N/EL N/EL N/EL J J J
Herstellung von Eisen und Stahl N/EL N/EL N/EL J J J
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten N/EL N/EL N/EL J J J
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen N/EL N N/EL J J J
Umsatzerlöse ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0 0
davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0 0
davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) EL2) ; N/EL
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff N/EL N/EL N/EL
Herstellung anderer CO2-armer Technologien N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Eisen und Stahl N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Luftfahrzeugen N/EL N/EL N/EL
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen N/EL EL N/EL
Güterbeförderung im Straßenverkehr N/EL N/EL N/EL
Schienenverkehrsinfrastruktur N/EL N/EL N/EL
Behandlung gefährlicher Abfälle N/EL EL N/EL
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle N/EL EL N/EL
Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen N/EL EL N/EL
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung N/EL EL N/EL
Verkauf von Ersatzteilen N/EL EL N/EL
Umsatzerlöse taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 0 1 0
Umsatzerlöse taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0 1 0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatzerlöse nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
DNSH-Kriterien
PPC CE BIO MS N-1 Einordnung
--- --- --- --- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten J/N J/N % E
--- --- --- --- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie J J J J 1 E
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff J J J J 0 E
Herstellung von Eisen und Stahl J J J J 0
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten J J J J 0 E
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen J J J J 0
Umsatzerlöse ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 1
davon ermöglichende Tätigkeiten 1
davon Übergangstätigkeiten 0
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie 1
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff 1
Herstellung anderer CO2-armer Technologien 1
Herstellung von Eisen und Stahl 26
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten 24
Herstellung von Luftfahrzeugen 2
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen 0
Güterbeförderung im Straßenverkehr 0
Schienenverkehrsinfrastruktur 0
Behandlung gefährlicher Abfälle 0
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle 0
Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen 0
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung 0
Verkauf von Ersatzteilen 0
Umsatzerlöse taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 55
Umsatzerlöse taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 56
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatzerlöse nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 44
Gesamt (A + B)
Einordnung
Wirtschaftstätigkeiten T
--- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff
Herstellung von Eisen und Stahl T
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen
Umsatzerlöse ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff
Herstellung anderer CO2-armer Technologien
Herstellung von Eisen und Stahl
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten
Herstellung von Luftfahrzeugen
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen
Güterbeförderung im Straßenverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Behandlung gefährlicher Abfälle
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle
Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung
Verkauf von Ersatzteilen
Umsatzerlöse taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Umsatzerlöse taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatzerlöse nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

1) J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit

N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit

N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

2) EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit

CAPEX-ANTEIL AUS WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DER MIT TAXONOMIE-KONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN IST

Wesentlicher Beitrag
CapEx Anteil CCM CCA WTR
--- --- --- --- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten Code Mio € % J; N; N/EL1)
--- --- --- --- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie CCM 3.1 21 1 J N/EL N/EL
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff CCM 3.2 5 0 J N/EL N/EL
Herstellung von Eisen und Stahl CCM 3.9 90 6 J N/EL N/EL
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten CCM 3.18 12 1 J N/EL N/EL
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen CCM 5.9 1 0 J N/EL N/EL
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 130 9 100 0 0
davon ermöglichende Tätigkeiten 39 3 30 0 0
davon Übergangstätigkeiten 90 6 70
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) EL2) ; N/EL
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie CCM 3.1 5 0 EL N/EL N/EL
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff CCM 3.2 74 5 EL N/EL N/EL
Herstellung anderer CO2-armer Technologien CCM 3.6 4 0 EL N/EL N/EL
Herstellung von Eisen und Stahl CCM 3.9 565 38 EL N/EL N/EL
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten CCM 3.18 276 18 EL N/EL N/EL
Herstellung von Luftfahrzeugen CCM 3.21 20 1 EL N/EL N/EL
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen CCM 5.9 0 0 EL N/EL N/EL
Güterbeförderung im Straßenverkehr CCM 6.6 0 0 EL N/EL N/EL
Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 0 0 EL N/EL N/EL
Behandlung gefährlicher Abfälle CE 2.4 0 0 N/EL N/EL N/EL
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle CE 2.7 0 0 N/EL N/EL N/EL
Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen CE 4.1 0 0 N/EL N/EL N/EL
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung CE 5.1 0 0 N/EL N/EL N/EL
Verkauf von Ersatzteilen CE 5.2 0 0 N/EL N/EL N/EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 944 63 100 0 0
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 1.073 72 100 0 0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 418 28
Gesamt (A + B) 1.492 100
Wesentlicher Beitrag DNSH-Kriterien
PPC CE BIO CCM CCA WTR
--- --- --- --- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten J; N; N/EL1) J/N
--- --- --- --- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie N/EL N/EL N/EL J J J
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff N/EL N/EL N/EL J J J
Herstellung von Eisen und Stahl N/EL N/EL N/EL J J J
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten N/EL N/EL N/EL J J J
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen N/EL N N/EL J J J
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0 0
davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0 0
davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) EL2) ; N/EL
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff N/EL N/EL N/EL
Herstellung anderer CO2-armer Technologien N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Eisen und Stahl N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Luftfahrzeugen N/EL N/EL N/EL
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen N/EL EL N/EL
Güterbeförderung im Straßenverkehr N/EL N/EL N/EL
Schienenverkehrsinfrastruktur N/EL N/EL N/EL
Behandlung gefährlicher Abfälle N/EL EL N/EL
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle N/EL EL N/EL
Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen N/EL EL N/EL
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung N/EL EL N/EL
Verkauf von Ersatzteilen N/EL EL N/EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 0 0 0
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0 0 0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
DNSH-Kriterien Einordnung
PPC CE BIO MS N-1
--- --- --- --- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten J/N J/N % E
--- --- --- --- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie J J J J 1 E
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff J J J J 0 E
Herstellung von Eisen und Stahl J J J J -10
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten J J J J 0 E
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen J J J J 0
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) -9
davon ermöglichende Tätigkeiten 1
davon Übergangstätigkeiten -10
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie 1
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff 1
Herstellung anderer CO2-armer Technologien 0
Herstellung von Eisen und Stahl 49
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten 27
Herstellung von Luftfahrzeugen 2
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen 0
Güterbeförderung im Straßenverkehr 0
Schienenverkehrsinfrastruktur 0
Behandlung gefährlicher Abfälle 0
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle 0
Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen 0
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung 0
Verkauf von Ersatzteilen 0
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 81
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 72
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 28
Gesamt (A + B)
Einordnung
Wirtschaftstätigkeiten T
--- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff
Herstellung von Eisen und Stahl T
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff
Herstellung anderer CO2-armer Technologien
Herstellung von Eisen und Stahl
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten
Herstellung von Luftfahrzeugen
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen
Güterbeförderung im Straßenverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Behandlung gefährlicher Abfälle
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle
Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung
Verkauf von Ersatzteilen
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

1) J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit

N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit

N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

2) EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit

OPEX-ANTEIL AUS WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DER MIT TAXONOMIE-KONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN IST

Wesentlicher Beitrag
OpEx Anteil CCM CCA WTR
--- --- --- --- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten Code Mio € % J; N; N/EL1)
--- --- --- --- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie CCM 3.1 20 1 J N/EL N/EL
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff CCM 3.2 0 0 J N/EL N/EL
Herstellung von Eisen und Stahl CCM 3.9 1 0 J N/EL N/EL
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten CCM 3.18 2 0 J N/EL N/EL
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen CCM 5.9 4 0 J N/EL N/EL
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 27 2 100 0 0
davon ermöglichende Tätigkeiten 22 1 83 0 0
davon Übergangstätigkeiten 1 0 3
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) EL2) ; N/EL
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie CCM 3.1 4 0 EL N/EL N/EL
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff CCM 3.2 37 2 EL N/EL N/EL
Herstellung anderer CO2-armer Technologien CCM 3.6 2 0 EL N/EL N/EL
Herstellung von Eisen und Stahl CCM 3.9 1.083 68 EL N/EL N/EL
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten CCM 3.18 134 8 EL N/EL N/EL
Herstellung von Luftfahrzeugen CCM 3.21 8 0 EL N/EL N/EL
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen CCM 5.9 1 0 EL N/EL N/EL
Güterbeförderung im Straßenverkehr CCM 6.6 7 0 EL N/EL N/EL
Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 0 0 EL N/EL N/EL
Behandlung gefährlicher Abfälle CE 2.4 0 0 N/EL N/EL N/EL
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle CE 2.7 1 0 N/EL N/EL N/EL
Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen CE 4.1 0 0 N/EL N/EL N/EL
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung CE 5.1 0 0 N/EL N/EL N/EL
Verkauf von Ersatzteilen CE 5.2 0 0 N/EL N/EL N/EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 1.277 81 100 0 0
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 1.304 82 100 0 0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 277 18
Gesamt (A + B) 1.581 100
Wesentlicher Beitrag DNSH-Kriterien
PPC CE BIO CCM CCA WTR
--- --- --- --- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten J; N; N/EL1) J/N
--- --- --- --- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie N/EL N/EL N/EL J J J
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff N/EL N/EL N/EL J J J
Herstellung von Eisen und Stahl N/EL N/EL N/EL J J J
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten N/EL N/EL N/EL J J J
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen N/EL N N/EL J J J
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0 0
davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0 0
davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) EL2) ; N/EL
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff N/EL N/EL N/EL
Herstellung anderer CO2-armer Technologien N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Eisen und Stahl N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Luftfahrzeugen N/EL N/EL N/EL
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen N/EL EL N/EL
Güterbeförderung im Straßenverkehr N/EL N/EL N/EL
Schienenverkehrsinfrastruktur N/EL N/EL N/EL
Behandlung gefährlicher Abfälle N/EL EL N/EL
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle N/EL EL N/EL
Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen N/EL EL N/EL
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung N/EL EL N/EL
Verkauf von Ersatzteilen N/EL EL N/EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 0 0 0
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0 0 0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
DNSH-Kriterien
PPC CE BIO MS N-1 Einordnung
--- --- --- --- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten J/N J/N % E
--- --- --- --- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie J J J J 1 E
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff J J J J 0 E
Herstellung von Eisen und Stahl J J J J 0
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten J J J J 0 E
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen J J J J 0
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 1
davon ermöglichende Tätigkeiten 1
davon Übergangstätigkeiten 0
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie 1
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff 2
Herstellung anderer CO2-armer Technologien 0
Herstellung von Eisen und Stahl 71
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten 9
Herstellung von Luftfahrzeugen 1
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen 0
Güterbeförderung im Straßenverkehr 1
Schienenverkehrsinfrastruktur 0
Behandlung gefährlicher Abfälle 0
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle 0
Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen 0
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung 0
Verkauf von Ersatzteilen 0
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 84
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 85
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 15
Gesamt (A + B)
Einordnung
Wirtschaftstätigkeiten T
--- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff
Herstellung von Eisen und Stahl T
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff
Herstellung anderer CO2-armer Technologien
Herstellung von Eisen und Stahl
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten
Herstellung von Luftfahrzeugen
Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen
Güterbeförderung im Straßenverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Behandlung gefährlicher Abfälle
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle
Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung
Verkauf von Ersatzteilen
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

1) J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit

N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit

N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

2) EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit

Standardmeldebögen für die Offenlegung nach Artikel 8 Absätze 6 und 7

TÄTIGKEITEN IN DEN BEREICHEN KERNENERGIE UND FOSSILES GAS

Zeile Tätigkeiten Umsatz CapEx OpEx
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Nein Nein
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Nein Nein
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Nein Nein
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Nein Nein
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Nein Nein
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Nein Nein

ESRS E1 Klimawandel

Dieser Abschnitt befasst sich mit den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf den Klimawandel sowie mit den daraus entstehenden Risiken und Chancen für das Unternehmen. Er zeigt auf, wie Treibhausgasemissionen (THG) entlang der Wertschöpfungskette erfasst werden, welche Strategien und Maßnahmen zur Emissionsminderung und zur Anpassung an den Klimawandel bestehen und wie klimabezogene Aspekte in Governance und Geschäftsstrategie integriert sind, um die Resilienz des Geschäftsmodells von thyssenkrupp gegenüber Übergangs- und physischen Klimarisiken sowie die Fähigkeit zur Nutzung klimabezogener Chancen darzustellen.

Strategie

ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Im Folgenden werden die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel erläutert, die im Rahmen der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden und für die Geschäftstätigkeit sowie das Geschäftsmodell von thyssenkrupp von Bedeutung sind.

WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF DEN KLIMAWANDEL

Thema Kategorie1) Beschreibung WSK2) ZH3)
Klimawandel A (-) Geschäftstätigkeiten, die Treibhausgase ausstoßen, führen zu einem Anstieg der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre, der wiederum mit Veränderungen des globalen Klimas verbunden ist. Diese Veränderungen können sich negativ auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit auswirken und sowohl Schadens- als auch Anpassungskosten für die Gesellschaft verursachen. V, EG, N K, M
R Verschiebungen in der Nachfrage zugunsten kohlenstoffärmerer und nachhaltigerer Produkte stellen durch die Verringerung des Absatzpotenzials für bestehende Produkte und Anpassungsbedarf bei Produktdesign, Produktionsprozessen oder dem Materialeinsatz ein finanzielles Risiko für thyssenkrupp dar. EG /
R Politische, regulatorische und marktseitige Anforderungen im Zuge der Nachhaltigkeitstransformation erhöhen die Nachfrage nach kohlenstoffarmen Technologien und bestimmten kritischen Materialien. Dies kann zu steigenden Beschaffungskosten sowie zu zeitweisen oder strukturellen Lieferengpässen führen und stellt damit ein Risiko für thyssenkrupp dar. EG /
R Zunehmend häufige und intensivere Extremwetterereignisse können zu Lieferengpässen, Produktionsunterbrechungen, höheren Reparaturkosten und steigenden Versicherungsprämien führen und stellen somit ein Risiko für thyssenkrupp dar. EG /
C Ein innovatives und CO2-armes Produktportfolio kann sich positiv auf die Reputation von thyssenkrupp auswirken sowie die Wettbewerbsfähigkeit und den Zugang zu wachstumsrelevanten Märkten stärken. EG /
Energie A (-) Die durch den Energieverbrauch ausgestoßenen THG-Emissionen führen zu einem Anstieg der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre, der wiederum mit Veränderungen des globalen Klimas verbunden ist. Diese Veränderungen können sich negativ auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit auswirken. V, EG, N K, M

1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance

2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert

3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig

Resilienzanalyse Strategie und Geschäftsmodell in Bezug auf den Klimawandel

Im Berichtsjahr 2024 / 2025 hat das Unternehmen eine Szenarioanalyse durchgeführt, um wesentliche klimabezogene Risiken und Chancen systematisch zu identifizieren sowie potenzielle Auswirkungen auf Strategie und Geschäftsmodell zu bewerten. Die Bewertung integriert die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und orientiert sich an den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), indem sie deren Vorgehensweise für die Berücksichtigung von Governance, Strategie, Risikomanagement sowie von Kennzahlen und Zielen anwendet und transitorische wie physische Risiken in verschiedenen Zeithorizonten analysiert.

Transitorische Klimarisiken und -chancen

Grundlage der transitorischen Risiko- und Chancenanalyse war ein unternehmensspezifisch entwickeltes kombiniertes Szenario. Es basiert auf dem Net Zero Emissions by 2050 Scenario (NZE) der International Energy Agency (IEA, 2021) als führendem Referenzpfad und wurde durch Inhalte des EU-Referenzszenarios 1.5TECH für technologische Aspekte sowie Erkenntnisse aus dem IPCC-Szenario SSP1-1.9 (AR6) ergänzt, um die Limitationen des führenden IEA-Szenarios zu adressieren, besonders dessen globale Aggregationsebene, den Fokus auf Transition statt physischer Klimarisiken und die stark normativen Annahmen ohne Eintrittswahrscheinlichkeiten. Das geordnete Übergangsszenario zielt darauf ab, die globale Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen sowie die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2050 auf null zu reduzieren - durch ambitionierte Klimapolitik, technologische Innovation sowie tiefgreifende Transformationsprozesse. Das führende Szenario steht mit den von der Science Based Targets initiative (SBTi) bewerteten THG-Reduktionszielen von thyssenkrupp im Einklang und eignet sich wegen des geordneten Dekarbonisierungspfads mittels technologischer Innovation zur Identifikation von wesentlichen Übergangsrisiken und -chancen im Rahmen der grünen Transformation. Obwohl die IEA im Jahr 2023 eine aktualisierte Net-Zero-Roadmap veröffentlicht hat, wird das NZE-Szenario von 2021 in Wissenschaft und Praxis weiterhin als ein international anerkannter und methodisch konsistenter 1,5 °C-kompatibler Referenzpfad verwendet und entspricht damit dem aktuellen Stand der Klimawissenschaft ("state of the art"). Überdies sind die zentralen Annahmen und Entwicklungspfade dieses Szenarios mit den klimabezogenen Annahmen vereinbar, die im Konzern ausgewählten Investitionsrechnungen und der Bewertung klimabezogener finanzieller Risiken zugrunde liegen. Insbesondere die im Szenario angenommene, durch regulatorische Rahmenbedingungen getriebene Erhöhung der externen CO2-Bepreisung über den Betrachtungszeitraum spiegelt sich im in finanziellen Bewertungen verwendeten CO2-Schattenpreis (siehe Abschnitt "E1-8") wider.

Die Analyse betrachtete zwei Zeithorizonte: 2030 als mittelfristigen Horizont, in dem die Zwischenziele zur Emissionsreduktion im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens abgebildet werden, und 2050 als langfristigen Horizont, der die globalen Netto-Null-Ambitionen widerspiegelt. Der Analysefokus lag auf dem Zeithorizont 2030, der mit den Zwischenzielen von thyssenkrupp auf dem Weg zu Netto-Null-Emissionen übereinstimmt. Für den langfristigen Horizont bis 2050 ist die Analyse mit höheren Unsicherheiten behaftet. Eine belastbare Quantifizierung klimabezogener Risiken und Chancen ist auf Basis der zum Berichtszeitpunkt verfügbaren Informationen nur bedingt möglich. Daher wurden die Aussagen auf ein übergeordnetes Niveau begrenzt. Zudem unterliegt die Aussagekraft Unsicherheiten in Bezug auf gesellschaftliche Entwicklungen, technologische Pfade und die Kundenbereitschaft zu finalen Investitionsentscheidungen (FID) sowie in Bezug auf weitere externe Einflussfaktoren.

Entlang der Wertschöpfungskette wurden potenzielle klimabezogene Übergangsereignisse von Bedeutung identifiziert. Dazu zählen politische, wirtschaftliche und technologische Veränderungen, die Auswirkungen auf Geschäftsaktivitäten, Märkte und Lieferketten haben können. Die Übergangsereignisse wurden hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungsgrad qualitativ bewertet. An der Erhebung und Einschätzung haben leitende Nachhaltigkeitsexperten auf Segmentebene mitgewirkt. Die Ergebnisse wurden auf Konzernebene aggregiert und dort final bewertet und priorisiert.

Die Analyse identifizierte wesentliche Transitionsrisiken in mehreren Bereichen: Zum Beispiel regulatorische Risiken im Zusammenhang mit der CO2-Bepreisung etwa durch das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) sowie infrastrukturelle und wirtschaftliche Risiken in Bezug auf den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft. Des Weiteren wurden nachfrageseitige Unsicherheiten als wesentliche Transitionsrisiken in Bezug auf die Marktakzeptanz identifiziert - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsbereitschaft für CO2-reduzierte Produkte im Vergleich zu konventionellen Erzeugnissen, die durch einen zunehmenden Wettbewerbsdruck eingeschränkt werden kann. Darüber hinaus wurden Risiken identifiziert, die in nachgelagerten Wertschöpfungsstufen entstehen können - insbesondere durch eine mögliche Investitionszurückhaltung auf Kundenseite mit entsprechenden Auswirkungen auf die Marktchancen von thyssenkrupp sowie durch das Risiko, dass Neutralisierungstechnologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung oder -Nutzung nicht als Option zur Reduzierung von THG-Emissionen anerkannt werden. Überdies stellt die Versorgungssicherheit mit kritischen Vorprodukten und Materialien ein Übergangsrisiko dar.

Gleichzeitig wurden wesentliche klimabezogene Chancen identifiziert, die sich aus der industriellen Transformation hin zu einer dekarbonisierten Wirtschaftsweise ergeben: thyssenkrupp kann sich als ein Lösungsanbieter für CO2-ärmere industrielle Wertschöpfungsketten positionieren - mit Erzeugnissen und Technologien, die gegenüber konventionellen Alternativen eine emissionsreduzierte Herstellung ermöglichen, etwa CO2-armer Stahl, Elektrolyseure für erneuerbaren Wasserstoff, Verfahren für die Grundstoff- und Chemieindustrie und Systemkomponenten zur Erzeugung erneuerbarer Energien. In diesen Bereichen eröffnen sich für thyssenkrupp neue Umsatz- und Ertragspotenziale, die gleichzeitig den Markenwert stärken können und es ermöglichen, neue Kundengruppen zu erschließen sowie Beschäftigung zu sichern.

Physische Klimarisiken

Neben transitorischen Risiken wurden auch physische Klimarisken im Rahmen der Szenarioanalyse untersucht. Diese Bewertung umfasste sowohl akute als auch chronische Gefährdungstypen - darunter Überschwemmungen, Wasser- und Hitzestress, Stürme oder Küstenerosion gemäß den in der EU-Taxonomie ((EU) 2021 / 2139, Anhang A) sowie den ESRS E1 enthaltenen Klassifikationen für physische Klimarisiken. Die Analyse physischer Klimarisiken im Rahmen der Resilienzanalyse erstreckte sich auf operative Standorte des Unternehmens; ohne Einbeziehung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Die Analyse wurde nach einer strukturierten Vier-Schritte-Methodik durchgeführt, die sich an den Anforderungen der EU-Taxonomie und den ESRS-2-Vorgaben zu IRO-1 orientiert. Grundlage waren hochauflösende Klimaprojektionen des CMIP6-Modellsatzes auf Basis verschiedener Emissions- und Entwicklungspfade, darunter RCP2.6, RCP4.5, RCP6.0 und das besonders emissionsintensive Szenario SSP5-8.5/RCP8.5, kombiniert mit geospezifischen Risikodaten. Diese umfassen räumlich aufgelöste, standortbezogene Informationen zur Wahrscheinlichkeit, Intensität und zur Entwicklung klimatischer Gefahren im Zeitverlauf, basierend auf lokal projizierten Klimaszenarien und regionalen Risikomodellen. Betrachtet wurde ein Zeithorizont bis 2055. Im ersten Schritt wurden standort- und tätigkeitsbezogene Vulnerabilitäten auf Basis strukturierter Indikatoren bewertet, etwa hinsichtlich baulicher Ausstattung, kritischer Infrastrukturen sowie der branchenspezifischen Einordnung einer wirtschaftlichen Tätigkeit; bei Datenlücken wurde konservativ ein mittlerer bis hoher Wert angenommen, um Risiken nicht zu unterschätzen. Im zweiten Schritt erfolgte die Bewertung klimabezogener Gefährdungen auf Grundlage der genannten Klimaprojektionen, wobei sowohl akute Risiken wie Überschwemmungen, Hitzewellen oder Stürme als auch chronische Risiken wie langfristiger Temperaturanstieg, Wasserstress oder Bodendegradation nach Eintrittswahrscheinlichkeit, Intensität sowie zeitlicher Entwicklung beurteilt wurden. Im dritten Schritt wurden die Ergebnisse zu Vulnerabilität und Gefährdung über eine standardisierte Bewertungsformel zu einem standortspezifischen Klimarisikoindikator verrechnet, der auf einer Skala von 0 bis 1 normiert ist, in sechs Risikostufen von "kein" bis "sehr hoch" klassifiziert wird und jeweils das höchste identifizierte Risiko je Standort widerspiegelt. Im vierten Schritt wurden für Standorte mit einem hohem oder sehr hohem Risiko spezifische Anpassungsempfehlungen abgeleitet, die sich an der Art der Gefährdung sowie der lokalen wirtschaftlichen Tätigkeit orientieren und naturbasierte Lösungen sowie grüne Infrastrukturen priorisieren.

Durch diese Analyse wurden 57 Standorte mit mindestens einem erhöhten physischen Klimarisiko identifiziert, davon ein Standort mit sehr hohem Risiko. Von physischen Klimarisiken betroffen waren insbesondere Standorte in:

Küstenregionen mit hohem Risiko durch Überschwemmung und Küstenerosion
Mittel-, Süd- und Südwesteuropa mit erhöhtem Risiko durch Wasserstress
Mitteleuropa mit erhöhtem Risiko durch Dürre
Weltweit verteilte Standorte mit erhöhtem Risiko durch Flussüberschwemmungen

Für die betroffenen Standorte wurden im Rahmen der Analyse spezifische Anpassungsempfehlungen erarbeitet. Diese orientieren sich zum einen an der Art des identifizierten Risikos und zum anderen an der jeweiligen Wirtschaftstätigkeit. Die Anpassungsempfehlungen umfassen zum Beispiel:

Maßnahmen zum Überflutungsschutz (z. B. lokale Barrieren, Entwässerungssysteme)
Strategien zur Kühlung und Hitzeminderung bei Gebäuden
Wasserbezogene Anpassungen in wasserstressgefährdeten Regionen
Standortbewertungen zur mittelfristigen Anpassungsfähigkeit (z. B. Modernisierung)

Die konkrete Notwendigkeit zur Umsetzung solcher Anpassungsempfehlungen ist jedoch im Rahmen weiterführender Prüfungen und Validierungen standortspezifisch zu bewerten.

Für die Analyse physischer Klimarisiken wurde ein Zeithorizont bis 2055 angewendet, der mit den in der transitorischen Risiko- und Chancenanalyse verwendeten Zeithorizonte 2030 und 2050 sowie mit den auf diese Jahre ausgerichteten THG-Reduktionszielen gemäß Abschnitt "E1-4" kompatibel ist.

Die Methodik zur Analyse physischer Klimarisiken weist Einschränkungen auf. Die verwendeten CMIP6-Klimamodelle (RCP2.6-RCP8.5) liefern zwar hochaufgelöste Projektionen, bilden regionale und lokale Kontextfaktoren allerdings nur begrenzt ab. Standortbezogene Vulnerabilitäten werden anhand standardisierter Indikatoren bewertet, bei Datenlücken aber konservativ angenommen, was die Genauigkeit einschränken kann. Die Analyse ist eine Momentaufnahme, berücksichtigt bislang weder dynamische Entwicklungen künftiger Szenarien noch finanzielle Auswirkungen und umfasst ausschließlich eigene operative Standorte, nicht jedoch vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen.

Resilienz von Strategie und Geschäftsmodell

Ziel der Szenarioanalyse war es, die Widerstandsfähigkeit der Konzernstrategie der grünen Transformation im Umgang mit klimabezogenen Risiken sowie ihre Fähigkeit zur Chancenwahrnehmung zu bewerten. Die Analyse zeigte, dass die Strategie insgesamt tragfähig ist, zugleich jedoch die wirtschaftliche Verfügbarkeit von erneuerbarem Wasserstoff und die Entwicklung der Absatzmärkte für im Vergleich zu konventionellen Erzeugnissen CO2-reduzierte Produkte sowie für Technologien, die entweder emissionsarm sind oder Emissionsminderungen ermöglichen, als kritische Erfolgsfaktoren für ihre Umsetzung gelten.

thyssenkrupp verfolgt das Ziel, bis spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, und orientiert sich hierbei am 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens. Der Übergangsplan für den Klimaschutz ist als zentrales Element in die Konzernstrategie eingebettet und dient als Instrument zur Umsetzung dieser Zielsetzung. Zu den zentralen Maßnahmen gehören der Aufbau einer wasserstofffähigen Stahlproduktion, die Entwicklung und Vermarktung von im Vergleich zu konventionellen Erzeugnissen CO2-reduzierten Produkten und von Technologien, die entweder emissionsarm sind oder Emissionsminderungen ermöglichen, sowie Kooperationen mit Lieferanten für die Dekarbonisierung der Lieferketten. Diese Maßnahmen sollen die Resilienz des Geschäftsmodells stärken.

Physische Klimarisiken werden bei thyssenkrupp zudem im Rahmen des versicherungsbezogenen Risikomanagements adressiert, das neben Risikotransfermechanismen auch Maßnahmen zur Risikovermeidung und -begrenzung umfasst. Strukturierte Absicherung und Vorsorge dienen dabei der Erhöhung der organisatorischen sowie finanziellen Resilienz. Weiterführende Informationen zum versicherungsbezogenem Risikomanagement sind im Abschnitt "E1-2" zu finden.

E1-1 - Übergangsplan für den Klimaschutz

Der Übergangsplan für den Klimaschutz ist das Hauptinstrument zur Umsetzung der Klimastrategie von thyssenkrupp. Er bildet den operativen Handlungsrahmen für eine schrittweise Dekarbonisierung des Unternehmens entlang seiner Wertschöpfungskette und umfasst ambitionierte THG-Reduktionsziele. Im Folgenden werden Ziele, Maßnahmen, Fortschritte und die finanzielle Unterlegung des Übergangsplans dargestellt.

GEPLANTER EINSATZ STRATEGISCHER DEKARBONISIERUNGSHEBEL FÜR SCOPE 1 UND 2 EMISSIONEN BIS 2030

in Mio t CO2e

Kompatibilität mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Abkommens

Der Übergangsplan für den Klimaschutz steht im Einklang mit dem Ziel, die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu limitieren, wie im Pariser Klimaschutzabkommen vorgesehen. Die Grundlage hierfür ist die angestrebte Erreichung konzernweiter Netto-Null-Emissionen bis spätestens 2050 sowie die Festlegung wissenschaftsbasierter Zwischen- und Langfristziele. Die im Rahmen des Übergangsplans gesetzten THG-Emissionsreduktionsziele in den Scopes 1, 2 und 3 wurden durch SBTi analysiert und entsprechen hinsichtlich Zeitpunkten und Ambitionsniveau den im aktuellen "Corporate Net-Zero Standard" festgelegten Anforderungen. Das Zielsystem des Übergangsplans wurde im Juni des Berichtsjahrs 2024 / 2025 durch SBTi als konform mit dem 1,5 °C-Pfad bewertet. Weiterführende Informationen zu den THG-Reduktionszielen finden sich in den Abschnitten "E1-4" und "E1-6".

Dekarbonisierungshebel und zentrale Maßnahmen

Der Haupthebel zur THG-Emissionsreduktion im eigenen Geschäftsbereich ist die Transformation der Stahlproduktion, insbesondere durch den Bau und Betrieb einer vollständig wasserstofffähigen DR-Anlage. Zudem zählen Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Prozesseffizienz, zur Umstellung des Fremdenergiebezugs auf erneuerbare Quellen sowie zur Eigenerzeugung erneuerbarer Energie zu den zentralen Dekarbonisierungshebeln für den eigenen Geschäftsbereich. Anpassungen des Produktionsvolumens - insbesondere im Stahlbereich - wirken sich zudem auf die direkten THG-Emissionen des Konzerns aus, stellen jedoch keinen aktiven Dekarbonisierungshebel dar.

Der Haupthebel zur Minderung vorgelagerter indirekter THG-Emissionen liegt im gezielten Einkauf von im Vergleich zu konventionellen Erzeugnissen CO2-reduzierten Rohstoffen, Materialien und Vorprodukten. Für nachgelagerte indirekte THG-Emissionen liegt der Haupthebel in der technologischen Weiterentwicklung des Produktportfolios, insbesondere im Anlagenbau. Das Ziel ist, Technologien bereitzustellen, die entweder emissionsarm sind oder Emissionsminderung ermöglichen und dadurch eine im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren CO2-reduzierte oder CO2-freie Herstellung in den jeweiligen Anwendungsfeldern bei Kunden ermöglichen.

Investitionen, Aufwendungen und Finanzierung des Übergangsplans

Die Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz ist eng mit der Finanzplanung des Unternehmens verknüpft. Einen Teil der notwendigen Investitions- und Betriebsausgaben wird aus Eigenmitteln finanziert, darunter Maßnahmen zur Energie- und Prozesseffizienz oder zur Umstellung des Fremdenergiebezugs auf erneuerbare Quellen. Des Weiteren werden Teile der Umsetzung des Übergangsplans durch Zuwendungen der öffentlichen Hand gefördert, insbesondere der Bau der vollständig wasserstofffähigen DR-Anlage in Duisburg, für die bereits seit dem Geschäftsjahr 2022 / 2023 Förderzusagen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegen.

Für eine konsistente Erfassung und Berichterstattung, erfolgt die monetäre Bewertung der Maßnahmen zur Umsetzung des Übergangsplans auf Basis der CapEx- und OpEx-Definitionen der EU-Taxonomie. Zusammenfassend ergeben sich folgende Angaben:

Im Berichtsjahr beliefen sich die Betriebsausgaben (OpEx) für die Umsetzung des Übergangsplans auf rund 8 Mio €, die Investitionsausgaben (CapEx) auf rund 104 Mio €. Den Hauptanteil an den Investitionsausgaben hatte dabei der fortschreitende Bau der wasserstofffähigen DR-Anlage am Standort Duisburg, mit CapEx in Höhe von ca. 90 Mio €. Die mit der Umstellung diverser Produktionsschritte zur CO2-armen Stahlherstellung verbundenen Investitionsausgaben werden überdies im Rahmen eines CapEx-Plans gemäß EU-Taxonomie berichtet. Ziel des CapEx-Plans ist, thyssenkrupp eine CO2-arme Stahlherstellung nach den in der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 festgelegten Kriterien zu ermöglichen. Für die weitere Umsetzung sämtlicher Dekarbonisierungsmaßnahmen des Übergangsplans sind über den Zeitraum der Geschäftsjahre 2025 / 2026 bis 2029 / 2030 kumuliert finanzielle Mittel in Höhe von rund einer Mrd € vorgesehen.

Locked-in-Risiken und emissionsintensive Vermögenswerte

thyssenkrupp analysiert zentrale Vermögenswerte - insbesondere Anlagen, die damit verbundenen Betriebsprozesse und das Produktspektrum - in Bezug auf bestehende und zukünftig zu erwartende Treibhausgasemissionen über deren geplante Laufzeit bzw. übliche Nutzungsdauer (sog. "Locked-in Emissionen"). Im Fokus stehen die kohlenstoffbasierte Stahlerzeugung des Unternehmens sowie die Nutzung der verkauften verfahrenstechnischen Anlagen des Segments Decarbon Technologies in der nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Da die Stahlerzeugung der wesentliche Emissionstreiber innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit und der Anlagenbau der zentrale Emissionstreiber der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ist, setzt der Übergangsplan für diese emissionsintensiven Kernbereiche Schwerpunkte der Emissionsminderung. Daher werden diese Emissions-Hot-Spots sowohl in der Risikoanalyse als auch in der Resilienzanalyse berücksichtigt. Die Zeithorizonte der Analyse entsprechen der im Abschnitt "ESRS 2 SBM-3" dargelegten Bewertung und erstrecken sich vom Berichtsjahr bis 2030 bzw. 2050.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Dekarbonisierungshebel des Übergangsplans - insbesondere der Aufbau einer wasserstofffähigen Stahlherstellung sowie die Anpassung des Produktportfolios hin zu CO2-reduzierten Produkten und Technologien, die entweder emissionsarm sind oder Emissionsminderungen ermöglichen - auf eine Senkung der THG-Emissionen abzielen und die Grundlage für die Erreichung der mittelfristigen THG-Reduktionsziele sowie von langfristig angestrebten Netto-Null-Emissionen bis 2050 schaffen können. Weiterführende Informationen sind in den Abschnitten "ESRS 2 SBM-3", "E1-4" und "E1-6" dieses Kapitels zu finden.

Paris-aligned Benchmarks

thyssenkrupp ist nicht von den sogenannten Paris-aligned Benchmarks ausgeschlossen, da der Anteil der relevanten Umsatzerlöse an den Gesamtumsatzerlösen - wie in den Ausschlusskriterien in Artikel 12 Absätze 1 Buchstaben d bis g sowie Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020 / 1818 festgelegt - unter den erforderlichen Grenzwerten liegt.

Integration in Geschäftsstrategie und Zustimmung der Leitungsorgane

Der Übergangsplan ist ein integraler Bestandteil der Konzernstrategie von thyssenkrupp, die auf ein profitables sowie nachhaltiges Wachstum abzielt. Entsprechend ist die grüne Transformation - neben Portfolio und Performance - einer der drei zentralen strategischen Handlungsstränge. Die Verankerung des Übergangsplans zeigt sich insbesondere in der Ausrichtung von Geschäftsmodellen auf Dekarbonisierung. Ein Beispiel ist das Segment Decarbon Technologies, das Schlüsseltechnologien für eine emissionsarme Industrieproduktion bündelt, darunter Technologien zur Herstellung erneuerbaren Wasserstoffs und für eine im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren CO2-reduzierte Zementherstellung sowie Konzepte für eine CO2-reduzierte Grundstoff- und Chemieindustrie. Diese strategische Ausrichtung ermöglicht es dem Konzern, indirekte THG-Emissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette zu reduzieren und gleichzeitig die Marktpotenziale der industriellen Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise zu erschließen.

Die formale Zustimmung zum Übergangsplan durch den Vorstand erfolgte im Berichtsjahr 2024 / 2025. Der Aufsichtsrat hat daraufhin im Berichtsjahr 2024 / 2025 neue klimabezogene Ziele in die Langfristvergütung des Vorstands und der Führungskräfte basierend auf dem Übergangsplan integriert.

Umsetzungsfortschritt des Übergangsplans

Einen wichtigen Fortschritt bei der Umsetzung des Übergangsplans stellt die Festlegung mittel- und langfristiger THG-Reduktionsziele dar, einschließlich des Ziels, konzernweit bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die Zielsetzung wurde im Geschäftsjahr 2023 / 2024 durch eine offizielle Verpflichtungserklärung des Vorstands der thyssenkrupp AG gegenüber SBTi formalisiert.

Weitere Fortschritte wurden beim Bau der DR-Anlage in Duisburg erzielt - dem wesentlichen Dekarbonisierungshebel für THG-Emissionen im eigenen Geschäftsbereich. Nach Freigabe des Eigenmittelanteils für diese Investition durch den Konzernvorstand und Aufsichtsrat von thyssenkrupp im Geschäftsjahr 2021 / 2022 wurden die Rückbauarbeiten und Baufeldvorbereitungen abgeschlossen; erste Bauarbeiten für die DR-Anlage laufen bereits seit dem Geschäftsjahr 2023 / 2024. Weiterführende Informationen zum Baufortschritt der DR-Anlage sind im Wirtschaftsbericht zu finden.

Fortschritt wurde auch in Bezug auf den Dekarbonisierungshebel Energieeffizienz erzielt. Schon seit dem Geschäftsjahr 2012 / 2013 betreibt thyssenkrupp konzernweit ein Energieeffizienzprogramm (Groupwide Energy Efficiency Program; GEEP), über dessen Fortschritte jährlich berichtet wird. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 konnten mit Effizienzmaßnahmen Einsparungen von 162 GWh erzielt werden, dies entspricht einer Emissionsminderung von 75 kt CO2e.

Außerdem konnte der Anteil des eingesetzten Stroms aus erneuerbaren Quellen gesteigert werden. Im Berichtsjahr 2024 / 2025 wurden 621 GWh erneuerbaren Stroms bezogen, was zu einer Reduktion von 77 kt CO2e gegenüber dem Vorjahr führte. Zusätzlich wurde selbst erzeugte Energie aus regenerativen Quellen in Höhe von 27 GWh eingesetzt, wodurch weitere THG-Emissionen in Höhe von 6 kt CO2e eingespart werden konnten.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

E1-2 - Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Die im Rahmen dieser Angabepflicht dargestellten Konzepte betreffen wesentliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel - sowohl in Hinblick auf die Minderung von Treibhausgasemissionen als auch auf die Anpassung an klimabedingte Veränderungen.

Übergangsplan für den Klimaschutz

Der Übergangsplan für den Klimaschutz von thyssenkrupp zielt auf die Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis 2050 ab, durch Dekarbonisierung von Produktion, Produkten und Energie. Zu den zentralen Hebeln zählen der Aufbau einer wasserstofffähigen Stahlproduktion, die Entwicklung eines Produktportfolios für CO2-reduzierte Wertschöpfung sowie die Verbesserung der Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien - auch durch Eigenerzeugung. Klimabezogene Übergangsrisiken wie die CO2-Bepreisung oder Marktveränderungen werden adressiert. Die physische Anpassung an Auswirkungen des Klimawandels ist kein Primärfokus.

ÜBERGANGSPLAN FÜR DEN KLIMASCHUTZ

Kategorie Beschreibung
Inhalte des Konzepts Zielsystematik für eine Dekarbonisierung bis 2050 im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens
Umsetzungsplan zur Erreichung mittel- und langfristiger THG-Reduktionsziele
Steuerung klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen
Anwendungsbereich THG-Emissionen, die direkt aus Quellen im Besitz oder unter der Kontrolle von thyssenkrupp entstehen
THG-Emissionen, die aus der Erzeugung von eingekaufter Energie entstehen, die von thyssenkrupp genutzt wird
THG-Emissionen, die aus Aktivitäten der Wertschöpfungskette außerhalb direkter Kontrolle von thyssenkrupp entstehen
Verantwortungsebene Nachhaltigkeitsvorstand
Externe Bezugsrahmen Übereinkommen von Paris Science
Based Targets initiative (SBTi)
Stakeholder-Information Übergangsplan für den Klimaschutz zugänglich über den Geschäftsbericht
Im Bericht angewandt E1

Basis für das Ziel, bis spätestens 2050 konzernweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen, bilden wissenschaftsbasierte Mittel- und Langfristziele, die als Zielsystem von SBTi im Geschäftsjahr 2024 / 2025 als vereinbar mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens bewertet wurden.

Ein zentraler Hebel zur Zielerreichung ist die Dekarbonisierung der Stahlproduktion, insbesondere durch den Bau und Betrieb einer vollständig wasserstofffähigen DR-Anlage. In der Übergangsphase kann der Anlagenbetrieb mit Erdgas erfolgen, bevor eine Umstellung auf erneuerbaren Strom und Wasserstoff vorgenommen wird. In Ergänzung werden konzernweit Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Prozesseffizienz umgesetzt sowie erneuerbare Energien zunehmend fremdbezogen und in wachsendem Maße selbst erzeugt. Zudem ist der Einsatz von Neutralisierungstechnologien zur Abscheidung und Speicherung oder Nutzung von unvermeidbaren THG-Emissionen vorgesehen.

Der Übergangsplan adressiert darüber hinaus indirekte Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette - sowohl vorgelagert durch den Einsatz CO2-reduzierter Rohstoffe und Vorprodukte, deren Gewinnung und Herstellung in der Regel mit geringeren verbrennungsbedingten Emissionen einhergeht, als auch nachgelagert durch Entwicklung und Vermarktung von im Vergleich zu konventionellen Erzeugnissen CO2-reduzierten Produkten und von Technologien, die entweder emissionsarm sind oder Emissionsminderungen ermöglichen. Mit solchen Produkten und Technologien möchte thyssenkrupp seine Kunden dabei unterstützen, ihre THG-Emissionen zu mindern und Klimaziele zu erreichen. Der Übergangsplan erschließt dadurch auch Marktpotenziale, die sich aus der industriellen Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise ergeben.

Der Übergangsplan adressiert außerdem zentrale Übergangsrisiken - etwa energiepreisbedingte Kostensteigerungen durch CO2-Bepreisung, strengere Emissionsvorgaben sowie steigende Nachhaltigkeitserwartungen von Stakeholdern durch die Dekarbonisierung von Energieversorgung, Produktion und Produktportfolio.

Zentrale Steuerungsmechanismen des Übergangsplans umfassen definierte Kennzahlen, kontinuierliches Monitoring durch die jährliche Treibhausgasbilanzierung sowie eine regelmäßige Fortschrittsbewertung im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Versicherungsbezogenes Risikomanagement

Das versicherungsbezogene Risikomanagement adressiert klimabedingte Anpassungsbedarfe durch die Absicherung physischer Risiken wie Sturm, Hitze oder Überflutung. Die Vermeidung bzw. Minderung potenzieller Auswirkungen ist hierbei das Ziel. Auch Übergangsrisiken wie etwa versorgungsseitige Engpässe infolge einer transformationsbedingten Nachfragesteigerung nach bestimmten Materialien und Produkten werden durch das Betriebskontinuitätsmanagement adressiert, das Teil dieses Konzepts ist.

VERSICHERUNGSBEZOGENES RISIKOMANAGEMENT

Kategorie Beschreibung
Inhalte des Konzepts Steuerung und Absicherung bestimmter Unternehmensrisiken, darunter physische Klimarisiken sowie transformationsbedingte Versorgungsrisiken.
Anwendungsbereich thyssenkrupp Konzern
Fallweise Beteiligungen (Minderheitsbeteiligungen, 50 / 50-JVs)
Vertraglich einbezogene Dritte (z. B. Leiharbeitnehmer, externe Dienstleister)
Verantwortungsebene Leitung Konzernfinanzierung
Externe Bezugsrahmen -
Stakeholder-Information Interne Richtlinien sind den Mitarbeitern über das Intranet zugänglich
Im Bericht angewandt E1

Der Konzern verfolgt mit seinem versicherungsbezogenen Risikomanagement ein Konzept zur Absicherung bestimmter Unternehmensrisiken. Physische Klimarisiken stellen dabei einen zentralen Teilaspekt dar - mit dem Ziel, die Resilienz gegenüber den physischen Auswirkungen des Klimawandels gezielt zu stärken.

Ein Schwerpunkt liegt auf physischen Klimarisiken wie Stürmen, Überschwemmungen und Hitzewellen, die zu Schäden an Produktionsanlagen und Infrastruktur führen oder Störungen in Lieferketten auslösen können. Um die finanziellen Folgen von Sachschäden und Betriebsunterbrechungen zu begrenzen, setzt thyssenkrupp auf risikoorientierte Versicherungslösungen. Risiken werden dazu systematisch identifiziert und bewertet, um darauf aufbauend geeignete Absicherungsmaßnahmen abzuleiten.

Im Hinblick auf bestimmte klimabezogene Übergangsrisiken - zum Beispiel durch versorgungsseitige Engpässe infolge transformationsbedingter Nachfragesteigerungen nach ausgewählten Materialien und Produkten - setzt thyssenkrupp auf systematisches Betriebskontinuitätsmanagement, um seine operative Resilienz zu stärken. Zentrale Maßnahmen sind die frühzeitige Identifikation kritischer Abhängigkeiten sowie die Entwicklung von Notfall- und Wiederanlaufplänen.

Regelmäßig durchgeführte Risikoanalysen sowie die Überprüfung bestehender Versicherungskonzepte im Hinblick auf Schadensszenarien, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Präventionspotenziale dienen der systematischen Identifikation, Bewertung und Überwachung klimabedingter Schadensrisiken.

E1-3 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten

Die Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz bildet den zentralen Handlungsrahmen zur Erreichung der konzernweiten Netto-Null-Emissionen bis spätestens 2050. Er umfasst konkrete Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Energieversorgung, Produktion und Produktportfolio. Flankiert wird der Übergangsplan durch Konzepte zur Steuerung bestimmter klimabezogener Risiken.

Ein Schwerpunkt für die Dekarbonisierung des Konzerns liegt im Bau und Betrieb einer vollständig wasserstofffähigen DR-Anlage. In der Übergangsphase kann der Anlagenbetrieb zunächst mit Erdgas erfolgen, bevor eine Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff vorgenommen wird. Ergänzend verfolgt thyssenkrupp fortlaufende Maßnahmen ohne einen festgelegten Abschlusszeitpunkt, darunter die schrittweise Ablösung fossiler Energieträger, den Einsatz erneuerbarer Energien, Effizienzsteigerungen in Energie- und Produktionsprozessen sowie die Entwicklung und Vermarktung von im Vergleich zu konventionellen Erzeugnissen CO2-reduzierten Produkten und von Technologien, die entweder emissionsarm sind oder Emissionsminderungen ermöglichen - darunter Werkstoffe, Systemlösungen für die Wasserstoffwirtschaft und Technologien zur Dekarbonisierung energieintensiver Produktionsprozesse. Darüber hinaus können Technologien zur Abscheidung sowie Speicherung oder Nutzung unvermeidbarer THG-Emissionen eingesetzt werden. Weitere Maßnahmen zur langfristigen Dekarbonisierung nach 2030 werden künftig geplant und konkretisiert.

Die oben dargelegten Maßnahmen adressieren emissionsrelevante Aktivitäten in verschiedenen Produktionsbereichen des Konzerns und umfassen sowohl Scope 1 und Scope 2 Emissionen im eigenen Betrieb als auch relevante Scope 3 Emissionen. Der Bau und Betrieb der wasserstofffähigen DR-Anlage bei Steel Europe ist auf einen europäischen Standort ausgerichtet. Die weiteren Dekarbonisierungshebel werden grundsätzlich konzernweit und weltweit umgesetzt.

Die Umsetzung der Dekarbonisierungshebel des Übergangsplans erfordert Investitions- und Betriebsausgaben. Nachfolgend sind die im Berichtsjahr angefallenen Ausgaben ausgewiesen, ergänzt um eine Einschätzung der erwartbaren zukünftigen Investitions- und Betriebsausgaben.

Im Berichtsjahr konnten durch Einsatz von erneuerbaren Energien und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen insgesamt Reduktionen von mehr als 150 kt CO2 erzielt werden. Bis zum Geschäftsjahr 2029 / 2030 werden weitere Reduktionen von insgesamt rund 2,8 Mio t CO2e erwartet. Der wesentliche Effekt wird aus der Umstellung verschiedener Prozessschritte in der Stahlproduktion resultieren. Zusätzlich werden CO2-Reduktionen insbesondere durch Volumenanpassung in der Stahlproduktion erwartet. Im Berichtsjahr beliefen sich die Betriebsausgaben (OpEx) für die Umsetzung des Übergangsplans auf ca. 8 Mio €, die Investitionsausgaben (CapEx) auf rund 104 Mio €. Den Hauptanteil an den Investitionsausgaben hatte dabei der fortschreitende Bau der wasserstofffähigen DR-Anlage am Standort Duisburg, mit CapEx in Höhe von knapp 90 Mio €. Für die weitere Umsetzung sämtlicher Dekarbonisierungsmaßnahmen des Übergangsplans sind über den Zeitraum der Geschäftsjahre 2025 / 2026 bis 2029 / 2030 kumuliert finanzielle Mittel in Höhe von rund einer Mrd € vorgesehen.

Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt derzeit über Eigenmittel und öffentliche Förderprogramme; perspektivisch kann der Einsatz nachhaltiger Finanzierungsinstrumente von Bedeutung sein. Für die Investitionen in die wasserstofffähige DR-Anlage wurde ein CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie erstellt, der im relevanten Kapitel berichtet wird.

Die Umsetzbarkeit der Dekarbonisierungshebel hängt teilweise von externen Faktoren wie regulatorischen Vorgaben, der Verfügbarkeit erneuerbaren Wasserstoffs oder dem Zugang zu Fördermitteln ab. Demzufolge kann bei veränderten Rahmenbedingungen eine adaptive Steuerung der Maßnahmen erforderlich sein.

Kennzahlen und Ziele

E1-4 - Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Die THG-Reduktionsziele von thyssenkrupp sind Bestandteil der konzernweiten Dekarbonisierungsstrategie und werden im Verbund von SBTi als im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens bewertet. Die Zielsystematik folgt der SBTi-Methodik unter Anwendung eines sektorübergreifenden und sektorspezifischen Dekarbonisierungspfades (Sectoral Decarbonization Approach - SDA). Die Methodik stützt sich auf wissenschaftlich fundierte Klimaszenarien des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) und auf internationale und europäische Referenzrahmen zum Beispiel das Pariser Klimaabkommen und den EU Green Deal. Bei der Zielformulierung wurden auch die Interessen von Stakeholdern berücksichtigt - insbesondere gesetzliche Vorgaben und Anforderungen des Kapitalmarkts.

Zielarten und Geltungsbereiche

Aufgrund der vielfältigen Geschäftsaktivitäten verfolgt thyssenkrupp ein kombiniertes Zielsystem mit sowohl absoluten als auch relativen THG-Reduktionszielen, jeweils bezogen auf das Basisjahr 2018.

Absolute mittelfristige THG-Reduktionsziele - konzernweit außerhalb SDA Iron & Steel:

Scope 1 und 2 in t CO2e: Reduktion um 50,4 % bis 2030
Scope 3 in t CO2e: Reduktion um 30 % bis 2030

Relatives mittelfristiges THG-Reduktionsziel - in den Grenzen des SDA Iron & Steel:

Scope 1 bis 3 in t CO2e pro t Stahl-Warmband: Reduktion um 30,1 % bis 2030

Absolute langfristige THG-Reduktionsziele - konzernweit:

Scope 1 und 2 in t CO2e: Reduktion um 90 % bis 2050
Scope 3 in t CO2e: Reduktion um 90 % bis 2050

Das übergeordnete Ziel ist das Erreichen konzernweiter Netto-Null-Emissionen nach SBTi Net Zero Standard bis 2050. Die THG-Reduktionsziele wurden im Berichtsjahr 2024 / 2025 von SBTi bewertet. Hierbei wurden die Zwischen- und Langfristziele für Scope 1 und 2 (2030 bzw. 2050) für im Einklang mit dem 1,5 °C-Pfad befunden. Dies gilt auch für die THG-Emissionen die unter den SDA Iron & Steel fallen. Dies gilt nicht für die Scope 3 Ziele in separater Betrachtung. Das relative THG-Reduktionsziel in den Grenzen des SDA Iron & Steel wird nach einer von SBTi festgelegten Methodik bewertet und umfasst definierte Schritte der Stahlproduktion. Im Basisjahr liegen ca. 90 % der gesamten Scope 1 und 2 und ca. 1 % der Scope 3 Emissionen innerhalb der Grenzen des SDA Iron & Steel. Die hierunter fallenden Emissionen sind Bestandteil der übergeordneten Emissionsberichterstattung und sind in den in der Tabelle im Abschnitt "E1-6" und in der Abbildung im Abschnitt "E1-1" dargestellten Basis-, Ist- und Zielwerten für das gesamte Unternehmen enthalten.

Zielannahmen

Der Entwicklung der THG-Reduktionsziele liegen diverse Annahmen zugrunde. Dazu gehören erwartete Veränderungen bei Absatzmengen und Marktbedingungen, technologischer Fortschritt wie der Hochlauf wasserstoffbasierter Direktreduktion, regulatorische Entwicklungen - etwa im Rahmen des EU-Emissionshandels und des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) - sowie sich wandelnde Kundenanforderungen hinsichtlich CO2-armer Produkte und Prozesse. Diese Faktoren beeinflussen die Entwicklung der THG-Emissionen und die Umsetzbarkeit der Reduktionspfade. Weiterführende Informationen zu diesen Annahmen sind im Abschnitt "ESRS 2 SBM-3" dieses Kapitels zu finden.

Darüber hinaus wird beim THG-Reduktionsziel innerhalb des SDA Iron & Steel eine nahezu gleichbleibende Steel-Scrap-Ratio angenommen. Diese gibt vor, dass Reduktionspfade von Stahlherstellern abhängig vom Verhältnis von Schrott-zu Primärmaterialeinsatz berechnet werden. Der Schrotteinsatz (Scrap Ratio) bestimmt, in welchem Maße die Emissionsintensität eines Unternehmens an den Pfad für primär- bzw. sekundärbasierte Stahlproduktion angelehnt wird. Diese Faktoren beeinflussen die Entwicklung der THG-Emissionen und die Umsetzbarkeit der Reduktionspfade.

Maßnahmen zur Zielerreichung

Zur Erreichung der THG-Reduktionsziele nutzt thyssenkrupp mehrere strategische Dekarbonisierungshebel. Dazu gehören insbesondere der Technologiewechsel in der Stahlproduktion, die Anpassung des Produktportfolios, der erhöhte Einsatz erneuerbarer Energien sowohl durch Bezug als auch durch Eigenerzeugung sowie Effizienzsteigerungen in Energie- und Produktionsprozessen. Neutralisierungstechnologien zur Abscheidung und Speicherung oder Nutzung unvermeidbarer THG-Emissionen können langfristig eine ergänzende Maßnahme darstellen. Weiterführende Informationen dazu finden sich im Abschnitt "E1-3".

Fortschrittsmessung und Steuerung

Das Monitoring der THG-Reduktionsziele erfolgt im Rahmen der jährlichen Treibhausgasbilanzierung. Die Erhebung der relevanten Daten ist über ein zentrales ESG-Reporting-System organisiert, das regelmäßiger interner Prüfung unterliegt. Ergebnisse und Fortschritte werden im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.

E1-5 - Energieverbrauch und Energiemix

Der Energieverbrauch stellt für thyssenkrupp ein zentrales Handlungsfeld der Transformation hin zur dekarbonisierten Wirtschaftsweise dar. Nachfolgend wird der Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens sowie die Zusammensetzung des Energiemixes offengelegt. Die Angaben unterscheiden zwischen nicht-erneuerbaren, erneuerbaren und nuklearen Quellen und beziehen sowohl selbst erzeugte als auch eingekaufte Energiearten ein.

ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIX

GWh 2024 / 2025
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen 53.212
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen 689
Brennstoffverbrauch aus Erdgas 6.771
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen 0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen 2.705
Gesamtverbrauch fossiler Energie 63.377
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch 98,7 %
Verbrauch aus nuklearen Quellen1) 140
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch 0,2 %
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse 26
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen 622
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt 27
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie 675
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch 1,1 %
Gesamtenergieverbrauch 64.188

1) Berechnung anhand länderspezifischer Anteile nuklearer Energie aus dem Jahr 2020 bewertet mit dem Gesamtenergieverbrauch des Geschäftsjahres 2024 / 2025

ENERGIEERZEUGUNG

GWh 2024 / 2025
Erzeugung nicht erneuerbarer Energie 5.433
Erzeugung erneuerbarer Energie 32
Gesamtenergieerzeugung 5.465

Energieintensität auf der Grundlage der Umsatzerlöse

Die Ermittlung der Energieintensität je Umsatzerlös basiert auf den konsolidierten Energieverbräuchen im Verhältnis zum Konzernumsatz (MWh / €). Berücksichtigt bei der Berechnung der Kennzahl wurden alle Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp, da diesen die für diesen Zusammenhang relevanten NACE-Sektionen zugeordnet wurden und in diesem Kontext als relevant gelten. Die Energieintensität je Umsatzerlös belief sich im Berichtsjahr auf 0,001954748 MWh / €.

Für die Berechnung der Energieintensität wurden die Umsatzerlöse gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung des veröffentlichten Konzernabschlusses herangezogen.

E1-6 - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Die Ermittlung der berichteten THG-Emissionen erfolgt auf Basis der Definitionen und Methodik des Regelwerks "The GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard" sowie der dort referenzierten Standards zur Berechnung von THG Emissionen aus eigenen Prozessen und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die nachfolgende Berichterstattung dieser THG-Emissionen erfolgt nach den Vorgaben der CSRD bzw. des ESRS E1.

Der Bilanzierungskreis entspricht dem der Finanzberichterstattung. Berücksichtigt werden hierbei die vollkonsolidierten Konzerngesellschaften. Für die HKM findet bei Scope 1 sowie Scope 2 Emissionen eine quotale Einbeziehung gemäß Anteilsbesitz in Höhe von 50 % statt. Liefermengen, die diesen Anteilsbesitz übersteigen, werden als erworbene Güter hingegen Scope 3 zugeordnet.

Zur Ermittlung der Scope 1 sowie Scope 2 Emissionen werden an allen relevanten Standorten die Energieverbräuche nach Energieträgern erhoben und unter Verwendung geeigneter Emissionsfaktoren berechnet. Die Faktoren stammen einerseits aus der kostenpflichtigen Datenbank Sphera. Zum anderen werden für die Einsatzmengen von Kohle und Koks individuell aus Stoffstromanalysen ermittelte Emissionsfaktoren eingesetzt. Die Emissionen der Treibhausgase Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) wurden im Rahmen einer Analyse ermittelt, als für die Berichterstattung nicht wesentlich eingestuft und werden daher nicht ausgewiesen. Zudem ist zu beachten, dass sich für einen Teil der Scope 1 Emissionen die Berechnungsmethodik in Hinblick auf eingesetzte Kohle- und Koksmengen zwischen Basisjahr und Berichtsjahr geändert hat. Dies führt zu einer unwesentlichen Abweichung in den Angaben.

Scope 2 Emissionen werden sowohl standortbasiert als auch marktbasiert berichtet. Bei der standortbasierten Ermittlung werden die durchschnittlichen, länderspezifischen aktuellen Emissionsfaktoren der IEA verwendet, bei der marktbasierten Ermittlung werden die in den unterschiedlichen eingesetzten vertraglichen Instrumenten genannten Emissionsfaktoren verwendet. Falls kein marktbasierter Emissionsfaktor für einen Energieanteil vorliegt, wird im Einklang mit dem GHG Protocol Scope 2 Guidance der standortbasierte Emissionsfaktor für diesen Anteil verwendet.

Scope 3 Emissionen der unterschiedlichen Kategorien in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette werden in Einklang mit dem GHG Protocol "Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard" basierend auf aktivitäts- und ausgabenbasierten Daten ermittelt. Grundsätzlich erfolgt dabei die Verwendung geeigneter Emissionsfaktoren aus einschlägigen öffentlich verfügbaren Quellen, beispielsweise von internationalen Verbänden sowie aus kostenpflichtigen Datenbanken. Bei entsprechender Verfügbarkeit, werden lieferanten- sowie kundenspezifische Daten für die Berechnung verwendet. Ausgabenbasierte Emissionsfaktoren werden inflationsbereinigt. Für Unsicherheiten, die mit der Bestimmung der Scope 3 Emissionen einhergehen, siehe Abschnitt "BP-2". Die wesentlichen und daher zu berichtenden Scope 3 Kategorien wurden gemäß den im GHG Protocol genannten Kriterien ermittelt. Für die relevanten Kategorien werden nachstehend die zugrundeliegenden Annahmen und Berechnungsmethodik dargestellt. Aktuell werden Scope 3 Treibhausgasemissionen nur geringfügig anhand von Inputs aus bestimmten Tätigkeiten der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berechnet. Der Primärdatenanteil liegt insgesamt unter 1 %.

Scope 3, Kategorie 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen"

Indirekte THG-Emissionen aus eingekauften Waren und Dienstleistungen, die nach dem GHG Protocol der Kategorie 1 zugeordnet sind, beinhalten auch die in den verwendeten Emissionsfaktoren von Sphera und von Branchenverbänden wie der World Steel Association abgebildeten Vorkettenemissionen. Für Waren, insbesondere Materialien, erfolgt die Emissionsberechnung prinzipiell gewichtsbasiert. Liegen keine Gewichtsangaben vor, wird ein Durchschnittsverfahren angewendet. Für Waren, bei denen ein gewichtsbasierter Ansatz nicht sinnvoll ist oder für eingekaufte Dienstleistungen erfolgt die Berechnung ausgabenbasiert unter Verwendung geeigneter Emissionsfaktoren. Liefern Zulieferer produktspezifische Daten, fließen diese bevorzugt in die Emissionsberechnung ein. Bei fehlenden Informationen über die Art der erworbenen Waren oder Dienstleistungen wird für eine möglichst vollständige Erfassung eine Extrapolation anhand von Einkaufswerten nach der Durchschnittsmethode umgesetzt.

Scope 3, Kategorie 3 "Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie"

Die in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch die Förderung, Erzeugung und den Transport entstehenden THG-Emissionen der gesamten Energie- und Brennstoffbezüge des Unternehmens - die zugleich den berechneten Scope 1 und Scope 2 Emissionen zugrunde liegen - werden mithilfe geeigneter Emissionsfaktoren aus Sphera ermittelt und offengelegt.

Scope 3, Kategorie 4 "Vorgelagerter Transport und Vertrieb"

Finanzielle Aufwendungen für Transportleistungen werden nach Transportarten gegliedert und die daraus resultierenden THG-Emissionen auf Basis ausgabenbasierter Emissionsfaktoren mithilfe des Berechnungstools "Scope 3 Evaluator" des GHG Protocol berechnet, die jährlich inflationsbereinigt werden. Fehlende Werte werden zu einem geringen Teil mittels Durchschnittsmethode extrapoliert.

Scope 3, Kategorie 5 "Abfallaufkommen in Betrieben"

Die indirekten THG-Emissionen aus dem Abfallaufkommen werden mithilfe der im Rahmen der Umweltdatenerhebung ermittelten Abfallmengen berechnet, und zwar differenziert nach gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, die entsorgt oder recycelt werden. Hierbei werden Emissionsfaktoren aus Sphera verwendet, die verschiedene Abfallbehandlungsmethoden zugrunde legen, z.B. Deponierung und Verbrennung bei der Entsorgung.

Scope 3, Kategorie 6 "Geschäftsreisen"

Bei den indirekten THG-Emissionen aus Geschäftsreisen entfallen die meisten THG-Emissionen auf Flugreisen. Für die Berechnung werden im Wesentlichen von den Airlines über einen Dienstleister bereitgestellte Primärdaten verwendet. Emissionen aus der Nutzung anderer Verkehrsmittel sowie aus Hotelübernachtungen werden ergänzend nach einem Durchschnittsverfahren ermittelt und in die Gesamtemissionen dieser Kategorie einbezogen.

Scope 3, Kategorie 10 "Verarbeitung verkaufter Produkte"

Für verkaufte Produkte der verschiedenen Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp werden die typischen Verarbeitungsschritte bis zum Einsatz im Endprodukt betrachtet und in Bezug auf die dabei entstehenden THG-Emissionen bewertet. Bei Werkstoffen, Komponenten und Halbzeugen erfolgt eine Differenzierung nach den weiteren Stufen der Handelsketten und der zusätzlichen Bearbeitung. Erfolgt üblicherweise lediglich eine Montage, gelten die dabei entstehenden Emissionen als nicht wesentlich und werden nicht berichtet. In Einklang mit dem GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard, Sektion 6.4, gilt dies ebenso für Fälle, in denen aufgrund der Vielzahl potenzieller Verarbeitungsschritte und Endanwendungen keine ausreichenden Informationen vorliegen und somit keine belastbaren Annahmen möglich sind. Erfolgt jedoch eine maschinelle, energieintensive Bearbeitung von intermediären Produkten, werden typische Energieverbräuche unter Berücksichtigung der gelieferten Produktmengen sowie lokaler Emissionsfaktoren der IEA für den Energiebezug zur Bestimmung der THG-Emissionen herangezogen. Bei der Lieferung immaterieller Produkte, wie etwa von Konstruktionsdienstleistungen im Anlagenbau, erfolgen auftragsspezifische Berechnungen auf Grundlage der eingesetzten Materialmengen für die Errichtung der jeweiligen Anlagen.

Scope 3, Kategorie 11 "Verwendung verkaufter Produkte"

Für verkaufte Produkte der unterschiedlichen Geschäftsaktivitäten werden die typischen Nutzungsarten durch Kunden betrachtet und nach entsprechender Gruppierung im Hinblick auf die dabei entstehenden THG-Emissionen bewertet. Zunächst wird unterschieden, ob durch die Nutzung des Produkts direkte oder indirekte Emissionen entstehen. Direkte Emissionen aus der Produktnutzung - etwa beim Betrieb einer gelieferten Anlage oder eines innermotorischen Bauteils - werden ermittelt und berichtet. Bei gelieferten Produkten des Anlagenbaus führen insbesondere die unterschiedlichen erwarteten langen Nutzungsdauern einzelner Anlagentypen zu hohen Scope-3-Emissionen. Der Übergabezeitpunkt der Anlage an den Kunden legt die Zuordnung der Scope-3-Emissionen zum jeweiligen Geschäftsjahr fest, daher kann dies zu erheblichen Schwankungen zwischen den Berichtsjahren führen. Zur Berechnung der THG-Emissionen der Anlagen werden auftragsspezifische Annahmen etwa in Bezug auf die Nutzungsdauer und den Energieverbrauch sowie mögliche Prozessemissionen getroffen. Diese werden anschließend mit einschlägigen Emissionsfaktoren, u.a. der IEA, oder, sofern verfügbar, auch mit projekt- und kundenspezifischen Emissionsfaktoren bewertet. Eine von den anderen gelieferten Produkten des Anlagenbaus und vom dargestellten Basiswert in einem Punkt abweichende Bewertung der Emissionen dieser Kategorie erfolgt für die verkauften Elektrolyseanlagen. Um Emissionen, die über die gesamte Nutzungsphase dieser Anlagen durch den Bezug elektrischer Energie entstehen, realitätsnäher bewerten zu können, wird von einer fortlaufenden Dekarbonisierung des Strommixes in den Ländern der Anlagenstandorte in Anlehnung an das Stated Policies Scenario (STEPS) der IEA ausgegangen. Es handelt sich hierbei um ein anerkanntes Szenario, welches jedoch naturgemäß Limitierungen im Falle veränderlicher Randbedingungen unterliegen kann. Diese Anpassung der Methodik führt zu einer Reduktion der dargestellten Emissionen um etwa 50 Mio t CO2e über die Laufzeit der im Berichtsjahr verkauften Elektrolyseanlagen.

Weitere direkte und in dieser Kategorie berichtete Emissionen resultieren aus der energetischen Nutzung gehandelter und von thyssenkrupp gelieferter Produkte wie Kohle, Kokskohle und Hüttengase durch Kunden. Aufgrund von vertraglichen Bestimmungen, die den Schutz sensibler Informationen im Zusammenhang mit Verteidigungsprojekten regeln, werden Emissionen aus der Nutzung von Produkten des Segments Marine Systems nicht ermittelt. Indirekt entstehende Emissionen aus der Nutzung gehandelter und gelieferter Produkte - beispielsweise Werkstoffe oder Komponenten - werden in dieser Kategorie nicht berichtet.

Ausschluss unwesentlicher Scope 3 Kategorien

Einige Scope 3 Kategorien wurden von der Berichterstattung ausgeschlossen, weil entweder keine oder nur geringfüge THG-Emissionen ermittelt wurden. Hierzu zählen die nachfolgenden Scope 3 Kategorien:

Kategorie 2 (Anlagegüter)
Kategorie 7 (Arbeitswege der Beschäftigten)
Kategorie 8 (Vorgelagerte vermietete Vermögenswerte)
Kategorie 9 (Nachgelagerter Transport und Distribution)
Kategorie 12 (Behandlung am Lebensende verkaufter Produkte)
Kategorie 13 (Nachgelagerte vermietete Vermögenswerte)
Kategorie 14 (Franchise-Unternehmen)
Kategorie 15 (Investitionen)

In Summe stehen diese Scope 3 Kategorien für lediglich ca. 0,2 % der THG-Emissionen insgesamt.

THG-BRUTTOEMISSIONEN DER KATEGORIEN SCOPE 1, 2 UND 3 SOWIE THG-GESAMTEMISSIONEN

Rückblickend Etappenziele und Zieljahre
Basisjahr Berichtsjahr Mittelfristziel Langfristziel Jährlich % des Ziels / Basisjahr
--- --- --- --- --- ---
Mio t CO2e 2017 / 2018 2024 / 2025 2029 / 2030 2049 / 2050
--- --- --- --- --- ---
Scope-1-Treibhausgasemissionen1)
Scope-1-THG-Bruttoemissionen 24,2 19,8
Scope-1-THG-Bruttoemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen2) 95 % 100 %
Scope-2-Treibhausgasemissionen1)
Scope-2-THG-Bruttoemissionen - standortbezogen 0,9 1,1
Scope-2-THG-Bruttoemissionen - marktbezogen 1,1 1,2
Zwischensumme Scope 1 und Scope 2 marktbezogen3) 25,3 21,0 15,6 2,5 -3,2 %
Scope-3-Treibhausgasemissionen1)
Scope-3-THG-Bruttoemissionen3) 469,1 186,0 328,4 46,9 -2,5 %
1) Erworbene Waren und Dienstleistungen 43,4 27,4
3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie 4,3 3,9
4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb 0,8 0,6
5) Abfallaufkommen in Betrieben 0,2 0,2
6) Geschäftsreisen 0,1 0,1
10) Verarbeitung verkaufter Produkte 2,8 0,8
11) Verwendung verkaufter Produkte 417,5 152,9
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt - standortbezogen 494,2 206,8
THG-Emissionen insgesamt - marktbezogen3) 494,4 207,0 344,0 49,4 -2,5 %

1) Biogene Scope-1-THG-Bruttoemissionen in Höhe von 6 kt CO2e sind nicht enthalten. Für die Ermittlung der Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen lagen keine Daten für biogene Emissionen vor.

2) Beim Anteil der Scope-1-THG-Bruttoemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen beziehen sich die verifizierten EU-ETS Emissionen jeweils auf das Kalenderjahr und die gesamten Scope-1-THG-Bruttoemissionen jeweils auf das Geschäftsjahr von thyssenkrupp. Die Überdeckung im Basisjahr beträgt neun und im Berichtsjahr aufgrund der Verfügbarkeit der Daten drei Monate.

3) Die Zielwerte beziehen sich auf die konsolidierten absoluten (außerhalb SDA Iron & Steel) und relativen (SDA Iron & Steel) THG-Reduktionsziele.

Vertragliche Instrumente bei der Ermittlung der marktbezogenen Scope 2 THG-Emissionen

Von den vertraglichen Instrumenten, die zur marktbasierten Ermittlung der Scope 2 Emissionen in diesem Berichtsjahr einbezogen wurden, entfielen 2 % auf langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPA) und 11,6 % auf Ökoenergietarife. Darüber hinaus wurden 4 % über Herkunftsnachweise (Guarantees of Origin, GO) und Zertifikate für erneuerbare Energien (Renewable Energy Certificates, REC) abgedeckt. Zusätzlich entfiel ein Anteil von 72 % auf weitere Strom-, Dampf- und Wärmelieferungen mit bekannten Emissionsfaktoren. Die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die durch das jeweilige Instrument abgesicherte Energiemenge im Verhältnis zu der gesamten eingekauften und selbstgenutzten Strom-, Dampf- und Wärmemenge.

Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Umsatzerlöse

Die Treibhausgasintensität definiert das Verhältnis der gesamten THG-Emissionen zu den Umsatzerlösen in t CO2e/€. Diese wird sowohl standort- als auch marktbezogen berichtet. Die standortbezogene Treibhausgasintensität belief sich im Berichtsjahr auf 0,006299083 t CO2e / €, die marktbezogene Treibhausgasintensität auf 0,006303086 t CO2e / €.

Für die Berechnung wurden die Umsatzerlöse gemäß Gewinn- und Verlustrechnung des veröffentlichten Konzernabschlusses herangezogen.

E1-8 - Interne CO2-Bepreisung

In Geschäftsbereichen, die dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterliegen, wendet thyssenkrupp einen internen CO2-Preis zur wirtschaftlichen Bewertung von Investitionsvorhaben an. Dieser CO2-Schattenpreis dient der systematischen Berücksichtigung zukünftiger CO2-Kostenrisiken in langfristigen Kapitalallokationsentscheidungen - insbesondere bei Infrastruktur- und Anlagenerneuerungen.

Der angenommene CO2-Preis bewegt sich in einem Korridor zwischen dem aktuellen Marktpreis und rund 150 € / t CO2 bis 2035 sowie rund 250 € / t CO2 bis 2045. Damit orientiert sich thyssenkrupp an marktüblichen Annahmen führender Szenarien-Modelle und regulatorischer Entwicklungen auf EU-Ebene - wie etwa Fit for 55, CBAM oder ETS II - speziell hinsichtlich erwarteter CO2-Preisentwicklungen, Emissionsreduktionspfaden, sektoraler Dekarbonisierungsziele sowie Anpassungen im grenzüberschreitenden Handel mit CO2-intensiven Produkten.

Ein zentrales Anwendungsbeispiel ist die Investition in eine wasserstofffähige DR-Anlage mit Einschmelzer bei Steel Europe am Standort Duisburg. Diese wird perspektivisch die koksgestützte Hochofenroute ersetzen und durch den Einsatz von Erdgas bzw. Wasserstoff bis zu 3,5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr einsparen. Der interne CO2-Preis wurde als zentraler Steuerungsparameter in die Wirtschaftlichkeitsrechnung dieser Investition einbezogen.

Im Berichtszeitraum deckte der CO2-Schattenpreis einen möglichen Anwendungsbereich von ca. 16 Mio t CO2e Scope-1-THG-Bruttoemissionen ab. Dies entspricht einem Anteil von 82 % der gesamten Scope 1-THG-Bruttoemissionen.

ESRS E2 Umweltverschmutzung

Dieser Abschnitt behandelt die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von thyssenkrupp auf die Umweltverschmutzung. Das Ziel ist, offenzulegen, wie der Eintrag von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden erfasst und gesteuert wird und welche Strategien und Maßnahmen zu deren Vermeidung und Minderung im Unternehmen bestehen.

Strategie

ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung erläutert, die im Rahmen der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden und für die Geschäftstätigkeit sowie das Geschäftsmodell von thyssenkrupp von Bedeutung sind.

WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF UMWELTVERSCHMUTZUNG

Thema Kategorie1) Beschreibung WSK2) ZH3)
Luftverschmutzung A (-) Die Emission von Luftschadstoffen (einschließlich der unbeabsichtigten Freisetzung) führt zu einer Beeinträchtigung der Luftqualität, die zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit führen kann. V, EG, N K, M
Wasserverschmutzung A (-) Die Emission von Wasserschadstoffen kann Ökosysteme und Wasserressourcen beeinträchtigen und dadurch sowohl Umwelt als auch menschliche Gesundheit gefährden. V, EG K, M
Bodenverschmutzung A (-) Bodenverschmutzung - etwa durch unsachgemäße Abfallentsorgung - kann zu einer Beeinträchtigung der Bodenqualität und damit verbundener Ökosysteme führen sowie durch den Eintrag in Nahrungsketten oder den direkten Bodenkontakt die menschliche Gesundheit gefährden. V, EG K, M

1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance

2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert

3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

E2-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Die nachfolgend dargelegten Konzepte betreffen Fragestellungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, die sich durch eigene Geschäftsaktivitäten oder Geschäftsaktivitäten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ergibt oder ergeben kann. Dazu zählen die Vermeidung und Reduktion von Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen, der sachgerechte Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen sowie die Prävention von Vorfällen und Notsituationen in Verbindung mit der Minderung und Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt.

Umwelt- und Energiemanagement

Die Konzernrichtlinie für Umwelt- und Energiemanagement legt verbindliche Vorgaben zur Steuerung umweltrelevanter Aktivitäten fest - einschließlich der Reduzierung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, der Berücksichtigung von Umweltaspekten im Produktlebenszyklus sowie des Umgangs mit Vorfällen und Notsituationen.

UMWELT- UND ENERGIEMANAGEMENT

Kategorie Beschreibung
Inhalte des Konzepts Umsetzung des betrieblichen Umwelt- und Energiemanagements zur Realisierung der Umwelt- und Energiepolitik.
Implementierung und Überwachung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen.
Förderung von Umweltzielen und kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung.
Anwendungsbereich thyssenkrupp Konzern
Fallweise Beteiligungen (Minderheitsbeteiligungen, 50 / 50-JVs)
Vertraglich einbezogene Dritte (z. B. Leiharbeitnehmer, externe Dienstleister)
Verantwortungsebene Leitung Nachhaltigkeit
Externe Bezugsrahmen ISO 14001
ISO 50001
Stakeholder-Information Umwelt- und Energiepolitik öffentlich zugänglich über Unternehmenswebseite
Interne Richtlinien sind den Mitarbeiten über das Intranet zugänglich
Im Bericht angewandt E2, E5

thyssenkrupp verfolgt mit seiner Umwelt- und Energiepolitik das Ziel, negative Auswirkungen auf die Umwelt - sowohl durch Aktivitäten im eigenen Geschäftsbereich als auch, in Teilen, entlang der nachgelagerten Wertschöpfungskette - zu minimieren sowie Energie und Ressourcen möglichst effizient zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde eine Konzernrichtlinie etabliert, welche die Organisation und Steuerung des Umwelt- und Energiemanagements im Unternehmen regelt. Dieses Regelwerk legt zentrale Strukturen, Zuständigkeiten und Mindestanforderungen für die internen Abläufe fest.

Ein Hauptelement der Richtlinie ist die Einstufung von Konzerngesellschaften als umwelt- bzw. energierelevant anhand objektiver Kriterien, beispielsweise das Vorliegen von behördlichen Umweltauflagen oder Berichtspflichten gegenüber Umweltbehörden, externe Überprüfungen oder ein wesentlicher Energieverbrauch. Für alle als relevant eingeordneten Gesellschaften ist die Implementierung eines Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems nach ISO 14001 bzw. gemäß ISO 50001 verpflichtend. Die Managementsysteme müssen nach Konzernrichtlinie alle umwelt- und energierelevanten Aktivitäten der jeweiligen Gesellschaft abdecken.

In Hinblick auf Schadstoffemissionen in die Luft bedeutet dies: wenn Schadstoffemissionen in die Luft einen relevanten Umweltaspekt einer Geschäftstätigkeit darstellen, sind sie im Rahmen des Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems verpflichtend zu berücksichtigen und systematisch zu steuern, um negative Umweltauswirkungen intern identifizieren, überwachen und adressieren zu können. Energiemanagementsysteme dienen zudem der Erfassung und Optimierung energieintensiver Prozesse, die häufig unmittelbar mit luftgetragenen Emissionen - etwa aus Verbrennungsprozessen - verbunden sind, und können so zur Minderung von Luftschadstoffen und deren Umweltwirkungen beitragen.

Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wird durch das Umwelt- und Energiemanagement berücksichtigt, indem Umweltaspekte von Produkten und Dienstleistungen entlang des gesamten Lebenszyklus - einschließlich Nutzung und Entsorgung - von Beginn an mitbetrachtet werden sollen. Diese Anforderung ist zentraler Bestandteil der Umwelt- und Energiepolitik von thyssenkrupp. Daher sind umwelt- und energiebezogene Belange bereits in frühen Planungsphasen und in der Produktentwicklung systematisch zu beachten. Zweck dieser Vorgabe ist, auch solche Umweltwirkungen zu vermeiden oder zu mindern, die mit der Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen - etwa durch Luftschadstoffe - verbunden sind, sowie solche, die aus der Entsorgung von Produkten entstehen können.

Das Monitoring von Umwelt- und Energiemanagementsystemen erfolgt bei thyssenkrupp auf Grundlage regelmäßiger Managementbewertungen gemäß ISO 14001 bzw. ISO 50001. Eine dokumentierte und von der Unternehmensleitung unterzeichnete Managementbewertung gilt als Umsetzungsnachweis. Überdies werden umwelt- und energierelevante Daten mindestens einmal im Jahr erhoben und bewertet, um den Leistungsstand und die kontinuierliche Verbesserung der Systeme zu prüfen.

Ein weiterer Bestandteil der Konzernrichtlinie zum Umwelt- und Energiemanagement ist darüber hinaus die Prävention und das Krisenmanagement bei Vorfällen und Notsituationen. Dazu zählen Ereignisse mit potenziell schwerwiegenden Folgen für Gesellschaft und Umwelt, rechtlichen Risiken oder Betriebsunterbrechungen, auch wenn sie Vertragspartner von thyssenkrupp betreffen. Zweck ist vorrangig die Vermeidung solcher Ereignisse und Situationen durch frühzeitige Risikoerkennung in Verbindung mit geeigneten Präventivmaßnahmen. Ereignet sich dennoch ein Vorfall oder tritt eine Notsituation ein, sollen die Auswirkungen auf Gesellschaft, Umwelt und Geschäftstätigkeit wirksam begrenzt werden.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Das Konzept der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist in unterschiedlichen Dokumenten von thyssenkrupp verankert, etwa die Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten, die Konzernrichtlinie zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten, dem Supplier Code of Conduct und der Einkaufsgrundsätze.

Die Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten verpflichtet den Konzern sowie die vorgelagerte Wertschöpfungskette unter anderem zur Einhaltung internationaler Umweltabkommen - insbesondere zur Kontrolle gefährlicher Stoffe und zur Vermeidung grenzüberschreitender Schadstoffverlagerungen.

MENSCHENRECHTLICHE UND UMWELTBEZOGENE SORGFALTSPFLICHTEN

Kategorie Beschreibung
Inhalte des Konzepts Im Rahmen dieses Konzepts verpflichtet sich thyssenkrupp ausdrücklich zur Achtung der Menschenrechte und lehnt Kinderarbeit und alle Formen von Zwangsarbeit, darunter auch Menschenhandel, strikt ab. Darüber hinaus bekennen wir uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie zur Vermeidung und Minimierung negativer Umweltauswirkungen innerhalb dieses Geltungsbereichs.
Anwendungsbereich thyssenkrupp Konzern (Mitarbeiter, Führungskräfte sowie Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder)
Fallweise Beteiligungen (Minderheitsbeteiligungen, 50 / 50-JVs)
Vertraglich einbezogene Dritte (z. B. Fremdarbeitskräfte, externe Dienstleister)
Vorgelagerte Lieferkette (Lieferanten und deren Zulieferer)
Verantwortungsebene SCA Council Group
Externe Bezugsrahmen UN Global Compact
Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
Internationale Pakte über bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Pariser Klimaschutzabkommen
Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle
Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
Anti-Korruptionsrichtlinien der OECD und UN
Stakeholder-Information Bestandteile des Konzepts sind über die Unternehmenswebseite und den Mitarbeitern über das Intranet zugänglich.
Im Bericht angewandt E2, E3, E5, S1-S3

thyssenkrupp zielt mit der Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten - mittels systematischer Risikoanalysen und Steuerungsmaßnahmen - darauf ab, Umweltverschmutzung, die durch eigene Geschäftsaktivitäten oder Aktivitäten der Lieferkette verursacht wird, zu vermeiden, zu mindern oder zu beseitigen und daraus resultierende Risiken für Gesellschaft und Umwelt zu minimieren. Die Basis dafür ist die konzernweit gültige Grundsatzerklärung, in der diese Pflichten verankert sind und die die Einhaltung geltender Umweltgesetze und relevanter internationaler Abkommen - wie etwa der Basel-, der Stockholm- und der Minamata-Konventionen - vorsieht. Diese Abkommen richten sich gegen die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle (Basel), das Inverkehrbringen und Freisetzen persistenter organischer Schadstoffe (Stockholm) sowie gegen die Freisetzung und Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen (Minamata). Sie setzen international anerkannte Standards für den Schutz von Umwelt und Gesundheit.

Im Rahmen dieser Pflichten werden sowohl tatsächliche als auch potenzielle nachteilige Umweltauswirkungen - etwa durch Luftschadstoffemissionen, Bodenverunreinigungen oder den unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Stoffen systematisch berücksichtigt. Umweltbeeinträchtigungen, die geschützte Rechtspositionen wie zum Beispiel das Recht auf Gesundheit, Nahrung oder auf sauberes Wasser gefährden können, sind zu unterlassen. Tatsächlich eingetretene Auswirkungen sind im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung systematisch zu mindern oder zu beseitigen. Der Supplier Code of Conduct als ein integraler Bestandteil der Sorgfaltspflichten konkretisiert diese Erwartungen für alle Lieferanten von thyssenkrupp und deren Subunternehmer, indem er unter anderem die Einhaltung internationaler Umweltübereinkommen wie der Basel-, der Stockholm- und der Minamata-Konventionen vorsieht.

Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG

Ein lokaler Wasserwirtschaftsplan am Standort Duisburg Nord der thyssenkrupp Steel Europe AG enthält Vorgaben zur Abwasserbehandlung und bezieht über die Zusammenarbeit mit zentralen Wasserversorgern wie die Gelsenwasser AG auch mögliche vorgelagerte Umwelteinwirkungen ein.

WASSERWIRTSCHAFTSPLAN DER THYSSENKRUPP STEEL EUROPE AG

Kategorie Beschreibung
Inhalte des Konzepts Wasserwirtschaftsstrategie zur effizienten Nutzung und Wiederverwendung von Wasser
Abwasserbehandlung und Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft in Bezug auf umweltgerechten Aufbereitung
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Überwachung von Wasserständen, inklusive Grundwasserüberwachung
Anwendungsbereich thyssenkrupp Steel Europe AG - Werk Duisburg-Nord
Verantwortungsebene Vorstand der thyssenkrupp Steel Europe AG
Externe Bezugsrahmen ResponsibleSteel
Stakeholder-Information Wasserwirtschaftsplan zugänglich über die Unternehmenswebseite
Im Bericht angewandt E2, E5

Der Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG am Standort Duisburg-Nord zielt sowohl auf eine effiziente Wassernutzung als auch eine effektive Vermeidung, Minderung und Beseitigung von Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer - insbesondere durch industrielle Abwässer - ab, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Im Fokus stehen der Schutz der Wasserqualität, der Erhalt aquatischer Ökosysteme sowie die Vermeidung negativer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.

Das Abwassermanagement der thyssenkrupp Steel Europe AG am Standort Duisburg-Nord basiert auf dem Grundsatz der Schadstoffminimierung vor Einleitung. Industrie- und Prozessabwässer werden gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) und behördlicher Genehmigungen behandelt. Abwässer werden je nach Art und Qualität entweder indirekt über die Emschergenossenschaft oder direkt in den Rhein eingeleitet.

Des Weiteren berücksichtigt der Wasserwirtschaftsplan auch die vorgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere die Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG als zentralem Wasserversorger. Deren genehmigungs- und überwachungsrelevante Wasserentnahmen sind Bestandteil der standortbezogenen wasserwirtschaftlichen Steuerung, welche der Stabilität des lokalen Wasserhaushalts dient. Integriert in das Gesamtkonzept des Wassermanagements, soll dies zur Vermeidung bzw. Reduktion wasserbezogener Umwelt- und Gesundheitsrisiken, insbesondere in Bezug auf die Qualität und Belastung der genutzten und eingeleiteten Wassermengen beitragen.

Der Wasserwirtschaftsplan sieht eine kontinuierliche Verbesserung im Sinne einer effizienten Wassernutzung und eines schonenden Ressourcenumgangs vor. Hierzu werden die zugehörigen Steuerungsprozesse und Leistungskennzahlen in regelmäßigen Abständen geprüft. Ein weiterer Beitrag zur fortlaufenden Verbesserung der Wassernutzung soll durch den Austausch mit anderen industriellen Wassernutzern im Rahmen der Emschergenossenschaft erreicht werden.

E2-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Die nachfolgenden Angaben beschreiben die von thyssenkrupp verfolgten Maßnahmen und bereitgestellten Mittel zur Umsetzung der im Abschnitt "E2-1" dargestellten Konzepte, die der Vermeidung, Verringerung sowie Beseitigung von Umweltverschmutzung dienen.

Umwelt- und Energiemanagement

Zur Umsetzung der Konzernrichtlinie für Umwelt- und Energiemanagement betreiben die umwelt- und energierelevanten Gesellschaften von thyssenkrupp dezentrale Managementsysteme gemäß ISO 14001 und ISO 50001. Diese Systeme dienen der Steuerung umweltrelevanter Aktivitäten sowie der Verbesserung der Umweltleistung und Energieeffizienz von Prozessen und Produkten.

Im Segment Steel Europe zeigt sich dies exemplarisch im integrierten Ansatz zur Luftreinhaltung, zum Bodenschutz und zur Lärmminderung: Produktionsanlagen sind mit Entstaubungseinrichtungen ausgestattet, die durch ein digitales Emissionsüberwachungssystem kontrolliert werden. Messdaten werden dabei an die zuständigen Behörden übermittelt.

Zum Schutz des Bodens werden umweltrelevante Aspekte bereits in der Planungsphase neuer Anlagen berücksichtigt, wie es gesetzliche Anforderungen vorsehen. Anlagentechnik und interne Arbeitsanweisungen zum verantwortungsvollen Umgang mit potenziell gefährdenden Stoffen ergänzen die Vorkehrungen für den Bodenschutz. Bestimmte Werksflächen am Standort Duisburg bestehen außerdem aus Vegetations- und Freiflächen, die nach Umweltgesichtspunkten gepflegt werden, mit dem Ziel, die Bodenfunktionen zu erhalten und Erosion, Verdichtung sowie Schadstoffeinträge zu vermeiden oder zu mindern. Stillgelegte Deponieflächen werden auch mit dem Ziel der Verbesserung der Bodenqualität renaturiert, während begrünte Wallanlagen zugleich Funktionen des Immissions- und Lärmschutzes übernehmen.

Auch in den weiteren Geschäftsbereichen von thyssenkrupp werden im Rahmen des Umwelt- und Energiemanagements Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Minderung von Luft- und Bodenemissionen umgesetzt. Bei metallumformenden Pressverfahren können Aktivkohlefilter eingesetzt werden, um Öl-Nebel sowie daraus entstehende Zersetzungsprodukte abzuscheiden, während an Beizanlagen alkalische Luftwäscher der Reduktion von Säure- und Beizdämpfen dienen. An relevanten Standorten werden Emissionen zudem durch den verstärkten Einsatz elektrisch betriebener mobiler Arbeitsmaschinen wie Baggern oder Transportfahrzeugen gesenkt, da beim Betrieb keine Abgase aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe entstehen. Ergänzend können Gewebefilteranlagen in hüttentechnischen Brennschneidprozessen eingesetzt werden, die der Emissionsminderung dienen. In Blockheizkraftwerken werden regelmäßig behördlich vorgeschriebene Emissionsmessungen durchgeführt, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen; zur Minderung von Emissionen können zusätzlich Abgasnachbehandlungen zum Einsatz kommen.

Darüber hinaus dienen bestimmte technische und organisatorische Vorkehrungen gezielt dem Schutz des Bodens. Dazu zählen Anlagen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), zum Beispiel Tankstellen oder Öllager, die darauf ausgerichtet sind, Einträge kraftstoffbelasteten Wassers in Boden oder Kanalisation zu vermeiden. Außerdem werden befestigte Flächen mit Abscheidern an Waschplätzen eingesetzt, um das Risiko eines Eintrags anhaftender Kraftstoffe in den Untergrund zu mindern. Zudem soll die fachgerechte Sammlung von Abfällen in gekennzeichneten Behältnissen in Verbindung mit der ordnungsgemäßen Entsorgung Einträge in die Umwelt vermeiden. Ergänzend stehen Alarmierungs- und Notfallpläne zur Verfügung, die durch die Werkfeuerwehr vor Ort unterstützt werden und ein rasches Eingreifen im Störfall ermöglichen sollen.

Die zuvor dargestellten Beispiele sind operative Maßnahmen des Umwelt- und Energiemanagements, die dezentral und jeweils an die betriebliche Situation der Standorte angepasst umgesetzt werden. Auf konzeptioneller Ebene besteht die zentrale Maßnahme in der Einstufung von Gesellschaften als umwelt- bzw. energierelevant sowie in der verpflichtenden Einführung entsprechender Managementsysteme. Weitere konzeptionelle Schritte sind derzeit nicht vorgesehen.

Im Bereich des Energiemanagements wurde mit GEEP ein Instrument geschaffen, das energieverbrauchsbezogene Einsparziele definiert und Maßnahmen zur Prozessoptimierung, Abwärmenutzung und Modernisierung technischer Anlagen bündelt. Im Berichtsjahr 2024/2025 wurden durch GEEP rund 162 GWh eingespart, das entspricht einer Vermeidung von ca. 75 kt CO2e. Für das Geschäftsjahr 2025 / 2026 sind weitere Effizienzgewinne von mindestens 110 GWh geplant. Die Verbesserung der Energieeffizienz kann nicht nur zur Minderung von THG-Emissionen beitragen, sondern bei fossilen Energieträgern auch die Emission von Luftschadstoffen wie Stickoxide, Schwefeldioxid oder Feinstaub reduzieren.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten hat thyssenkrupp ein Verfahren etabliert, das sowohl die eigene Geschäftstätigkeit als auch direkte und indirekte Zulieferer einbezieht. Das zentrale Werkzeug ist die jährlich sowie anlassbezogen durchgeführte Risikoanalyse, die nach einem standardisierten Prozess erfolgt. Für das eigene Unternehmen basiert die Risikobewertung auf einem strukturierten Selbstauskunftsprozess. Bei der Analyse der Lieferkette werden externe Risikoindizes, geografische bzw. branchenspezifische Faktoren und zusätzliche Erkenntnisse - wie etwa aus Audits - herangezogen, um das standort- und lieferantenspezifische Risiko zu ermitteln. Bei begründeten Hinweisen auf Risiken bei indirekten Lieferanten ist eine anlassbezogene Prüfung verpflichtend.

Werden in der Risikoanalyse menschenrechtliche oder umweltbezogene Gefährdungen identifiziert, sind angemessene Präventionsmaßnahmen einzuleiten. Diese reichen von vertraglichen Absicherungen über Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bis hin zu Auditierungen und Zertifizierungen. Die Auswahl geeigneter Präventionsmaßnahmen soll dabei risikoorientiert auf der Basis eines konzernweiten Maßnahmenkatalogs erfolgen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist ferner zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen.

Im Falle tatsächlicher sowie unmittelbar drohender Verstöße sind unverzüglich Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen Lieferantenerklärungen, Maßnahmenpläne sowie, bei schwerwiegenden oder nicht behebbaren Verstößen, auch die schrittweise Beendigung von Geschäftsbeziehungen. Hierbei gilt der Grundsatz "Befähigung vor Rückzug" vorrangig. Das heißt, ein Rückzug von Geschäftsbeziehungen soll nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel nicht wirksam oder nicht verfügbar sind. Abhilfemaßnahmen müssen stets dokumentiert und nachverfolgt werden.

Das Verfahren zur Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten ist in die Governance-Struktur von thyssenkrupp eingebettet. Eingegangene Hinweise aus Quellen wie dem Hinweisgebersystem werden systematisch erfasst, ausgewertet und fallweise in die Risikoanalyse einbezogen.

Auf konzeptioneller Ebene besteht die zentrale Maßnahme zur Umsetzung menschenrechtlicher sowie umweltbezogener Sorgfaltspflichten in der wiederkehrenden Risikoanalyse, die mit der Einleitung bedarfsorientierter Präventions-, Minderungs- oder Abhilfemaßnahmen verknüpft ist. Weitere konzeptionelle Schritte sind derzeit nicht vorgesehen.

Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG

Der Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG am Standort Duisburg-Nord beinhaltet Maßnahmen, die auf die Vermeidung bzw. Reduktion von Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer und den damit verbundenen Umwelt- und Gesundheitsrisiken abzielen. Die Maßnahmen lassen sich drei zentralen Bereichen zuordnen:

Technisch-betriebliche Maßnahmen zur Abwasservermeidung und -behandlung

Im Mittelpunkt stehen geschlossene Wasserkreislaufsysteme, in denen Prozesswasser wiederverwendet wird. Dadurch lässt sich das Abwasservolumen reduzieren. In der Regel sinkt damit nicht nur die eingeleitete Wassermenge, sondern - je nach Zusammensetzung und Reinigungsgrad - auch die stoffliche Belastung der Vorfluter. Verbleibende Abwässer aus den Produktionsprozessen durchlaufen mehrstufige Reinigungsverfahren, um deren Qualität zu verbessern. Je nach Art und Beschaffenheit wird das gereinigte Abwasser entweder indirekt über die Emschergenossenschaft oder - nach entsprechender Behandlung - direkt in den Rhein eingeleitet. Die Einleitstellen unterliegen zudem einer kontinuierlichen Eigenüberwachung; ferner findet eine regelmäßige behördliche Fremdkontrolle statt.

Darüber hinaus werden bestehende Anlagen des Standorts im Rahmen technischer Modernisierung optimiert, um die Abwasserqualität zu verbessern. Ergänzend sieht der Wasserwirtschaftsplan nach wasserrechtlichen Vorgaben vor, dass spezialisierte Fachbetriebe die Abwasserkanäle des Standorts regelmäßig inspizieren und Befunde entsprechend dokumentieren, damit bei Bedarf eine Sanierung erfolgen kann. Dadurch sollen Undichtigkeiten, Fremdwassereinträge sowie potenzielle Rückstaueffekte frühzeitig erkannt und behoben werden, um die vorschriftsmäßige Behandlung und Ableitung des Abwassers zu unterstützen und das Risiko ungewollter Verunreinigungen zu reduzieren.

Auch das betriebseigene Poldersystem, das bei erhöhten Grundwasserständen dem Schutz sensibler Anlagenteile, etwa des Warmbandwerks, dient, ist ein Teil des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzepts und trägt indirekt zur Stabilisierung der Entwässerungs- und Abwassersysteme bei. Dadurch können mögliche Rückstaueffekte und infrastrukturell bedingte Risiken im Kontext von Abwassereinleitungen reduziert werden. Demnach kann auch das Risiko ungewollter Rückstaus, Leckagen oder Überläufe gemindert werden, bei denen gegebenenfalls verunreinigtes Wasser austreten könnte.

Technische Schutzmaßnahmen und organisatorische Vorkehrungen

Für einen sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sieht der Gewässerschutz am Standort Duisburg-Nord den Einsatz technischer Schutzvorkehrungen wie Auffangräume sowie doppelwandige Anlagenteile kombiniert mit systematischen Dichtheitsprüfungen vor. Ergänzend werden alle Beschäftigten, die mit entsprechenden Stoffen arbeiten, gemäß gesetzlichen Vorgaben regelmäßig geschult. Das Ziel ist, ein sicheres und umweltgerechtes Verhalten im Betriebsalltag zu fördern, mögliche Fehlerquellen zu minimieren und im Störfall angemessen reagieren zu können.

Risikobewertung und Kooperationen

Der Wasserwirtschaftsplan sieht überdies eine regelmäßige Bewertung möglicher Gefährdungen durch Hochwasser und Starkregenereignisse anhand amtlicher Gefahrenkarten in Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft als weitere Maßnahme zur Risikoprävention vor. Diese Bewertungen sollen potenziellen Überlastungen der Entwässerungssysteme und den damit verbundenen Risiken unbeabsichtigter Abwassereinleitungen vorbeugen. Überdies soll ein regelmäßiger Austausch mit anderen gewerblichen Wasserverbrauchern innerhalb der Emschergenossenschaft eine ressourcenschonende Wassernutzung unterstützen. Dieser Dialog zielt auf gemeinsame Lösungen für die effiziente Nutzung bestehender Wasserressourcen ab, die auch die Begrenzung von Abwassermengen sowie potenzieller Verunreinigungen umfasst.

Die beschriebenen Maßnahmen sind die operativen Bestandteile des Wasserwirtschaftsplans und werden im Rahmen des Gewässerschutzes am Standort Duisburg-Nord umgesetzt. Auf aggregierter Ebene bilden sie zugleich die konzeptionelle Maßnahme zur Umsetzung dieses Konzepts. Weitere konzeptionelle Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Kennzahlen und Ziele

E2-3 - Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Im Bereich der Umweltverschmutzung wurden bislang keine konzernweiten quantifizierten Ziele im Sinne des ESRS E2 definiert. Aufgrund der heterogenen Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp sowie den damit einhergehenden Unterschieden in Relevanz, Risikoexposition und regulatorischer Dichte erfolgt die Steuerung des Umweltschutzes vorrangig operativ auf Ebene der Organisationseinheiten. Dort bestehen teilweise segmentspezifische Umweltpläne - wie etwa der Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG.

Ungeachtet fehlender quantitativer Ziele erfolgt eine Verfolgung der Wirksamkeit bestehender Policies und Maßnahmen im Bereich der Umweltverschmutzung. Das geschieht über Managementsysteme, interne Audits, externe Zertifizierungen nach ISO 14001 und ISO 50001 sowie standortbezogene Risiko- und Compliance-Prozesse. Umweltleistung wird unter anderem mithilfe qualitativer und quantitativer Indikatoren gemessen. Dazu zählen Umweltkennzahlen wie die Abwasserqualität, Abfallmengen oder Schadstoffemissionen. Darüber hinaus können auch Audit-Ergebnisse, die Einhaltung von gesetzlichen Grenzwerten oder die Effektivität von Emissionsminderungsmaßnahmen als Indikatoren herangezogen werden. Als Referenz dient jeweils die standort- oder bereichsspezifische Ausgangssituation.

E2-4 - Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

Im Rahmen dieser Angabepflicht legt thyssenkrupp stoffbezogene Emissionen aus eigenen Tätigkeiten offen, mit dem Ziel, Transparenz über deren Eintrag in die Luft, das Wasser und den Boden zu schaffen. Diese Berichterstattung erfolgt auf konsolidierter Basis und umfasst diejenigen Anlagen, die unter finanzieller oder operativer Kontrolle des Unternehmens stehen und Emissionen der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166 / 2006 zum Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR-Verordnung, im Folgenden: E-PRTR) gelisteten Stoffe verursachen, falls die dort festgelegten Schwellenwerte überschritten werden.

LUFT-, WASSER- UND BODENEMISSIONEN

2024 / 2025
Stoffbezogene Emissionen in kg in die Luft in das Wasser in den Boden
--- --- --- ---
Kohlenmonoxid (CO) 185.229.625
Flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC) 349.656
Stickoxide (NOx/NO2) 9.878.717
Schwefeloxide (SOx/SO2) 11.581.817
Arsen und Verbindungen (als As) 14
Chrom und Verbindungen (als Cr) 9.045 100
Kupfer und Verbindungen (als Cu) 1.103 672
Nickel und Verbindungen (als Ni) 2.301 80
Blei und Verbindungen (als Pb) 3.303 69
Zink und Verbindungen (als Zn) 13.527 2.716
PCDD + PCDF (Dioxine + Furane) (als Teq)1 0
Benzol 2.041
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) 4.633
Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) (als Gesamt-C oder CSB/ 3) 82.403
Chlor und anorganische Verbindungen (als HCl) 61.966
Cyanide (als Gesamt-CN) 86
Fluoride (als Gesamt-F) 37.870
Feinstaub (PM10) 7.845.340

1) Im Berichtsjahr stoffbezogene Emissionen in die Luft in der Höhe von ca. 0,0009 kg

Die Emissionen von Anlagen, die dem Geschäftsbereich der Stahlherstellung angehören und bereits unter das E-PRTR fallen, werden im Wesentlichen mittels direkter Messungen ermittelt. Da die endgültigen E-PRTR-Daten zum Zeitpunkt der CSRD-Berichterstattung noch nicht vorliegen, erfolgt die Quantifizierung mithilfe einer Extrapolation. Zur Ermittlung der Emissionen wird ein vereinfachtes Hochrechnungsverfahren angewendet, bei dem zunächst die aktuelle Produktionsmenge auf Basis zeitlicher Fortschrittswerte abgeschätzt wird. Darauf aufbauend werden die Emissionen aus einer Kombination historischer Referenzwerte und an die geschätzte Produktionsentwicklung angepasster Werte abgeleitet. Auf diese Weise ergibt sich eine konsolidierte Emissionsmenge dieser Anlagen für den Berichtszeitraum.

Für die übrigen in den Geltungsbereich dieser Angabepflicht fallenden Anlagen werden die Emissionen auf Basis eines modellbasierten Ansatzes geschätzt. Dabei werden relevante Emissionsquellen (Einsatz Brennstoffe und Chemikalien, Fertigungsprozesse, Abwassermengen) anhand von Verbrauchs- bzw. Aktivitätsdaten erfasst und mit standardisierten Emissions- sowie Minderungsfaktoren verrechnet. In den Fällen, in denen keine standortspezifischen Daten vorliegen, werden Literaturwerte oder industrienahe Emissionsfaktoren verwendet. Die Mitigation durch Filter- und Behandlungstechnologien - wie SCR-Katalysatoren (Selektive Katalytische Reduktion, SCR), Abwasserbehandlung, Ölverbrennung - wird in die Berechnung einbezogen.

Die Datenerhebung stützt sich sowohl auf direkte Messungen (für E-PRTR-pflichtige Industrieanlagen aus dem Bereich der Stahlherstellung) als auch auf rechnerisch ermittelte Werte für weitere Anlagen anderer Geschäftsbereiche, deren Emissionen nicht direkt gemessen werden. Extrapolationen sowie Schätzungen werden angewendet, um konsolidierte und zeitgerechte Angaben zu ermöglichen. Grundlage bilden dabei E-PRTR-Meldungen, interne Produktionsdaten und externe Emissionsfaktoren. Ein Unsicherheitsgrad ergibt sich unter anderem aus den Annahmen bei der Extrapolation der Produktionsdaten sowie aus der Anwendung von Standardfaktoren in der Modellierung; seine Bandbreite orientiert sich an den jeweils herangezogenen Referenzquellen.

Abschließend ist im Rahmen dieser Angabepflicht zu berücksichtigen, dass der Begriff "Anlage" im "ESRS E2-4" nicht definiert ist und daher teilweise berichtsspezifisch abgegrenzt wird, sodass die dort zugrunde gelegten Systemgrenzen von der nach E-PRTR rechtlich festgelegten Anlagendefinition abweichen können und sich hieraus Unterschiede in den jeweils ausgewiesenen Emissionswerten ergeben können.

E2-6 - Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Im Berichtsjahr haben sich keine größeren umweltbezogenen Vorfälle oder Ablagerungen im Sinne von ESRS E2 (siehe Anhang A der Verordnung (EU) 2023 / 2772) ereignet. Unter einem Umweltvorfall wird ein plötzlich auftretendes, vom Menschen verursachtes Ereignis verstanden, das zu Betriebs- oder Lieferkettenunterbrechungen führt und das mit der Freisetzung von Stoffen, Vibrationen, Wärme, Lärm, Gerüchen oder anderen Emissionen in Luft, Wasser oder Boden verbunden ist. Eine Ablagerung bezeichnet dagegen die Anreicherung von Substanzen in der Umwelt, die aus regulärer Geschäftstätigkeit, aus Vorfällen oder aus Entsorgungsvorgängen resultieren kann. Da im Berichtsjahr keine derartigen Vorfälle oder Ablagerungen aufgetreten sind, entstanden keine entsprechenden Betriebs- oder Investitionsausgaben.

ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen

Dieser Abschnitt befasst sich mit den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Wasser- und Meeresressourcen sowie den daraus entstehenden Risiken für thyssenkrupp. Das Ziel ist, offenzulegen, wie Wasserentnahmen, -nutzungen und -einleitungen erfasst werden, wie die damit verbundenen Auswirkungen auf Wasserverfügbarkeit und Wasserqualität bewertet werden und welche Strategien und Maßnahmen im Unternehmen bestehen, die einen nachhaltigen Umgang mit Wasser- und Meeresressourcen fördern.

Strategie

ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen dargestellt, die im Rahmen der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden und die für die Geschäftstätigkeit sowie das Geschäftsmodell von thyssenkrupp von Bedeutung sind.

WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF WASSER- UND MEERESRESSOURCEN

Thema Kategorie1) Beschreibung WSK2) ZH3)
Wasserverbrauch A (-) Ein übermäßiger Wasserverbrauch trägt zu einer Beeinträchtigung der lokalen Wasserverfügbarkeit, Wasserzyklen sowie angrenzender Ökosysteme bei und kann zu negativen Auswirkungen auf die Biodiversität, die landwirtschaftliche Nutzung sowie die Trinkwasserversorgung lokaler Gemeinschaften führen. EG K, M
R Wasserabhängige Prozesse - einschließlich der Nutzung von Wasserwegen für Transport und Logistik - stellen bei eingeschränkter Wasserverfügbarkeit und Niedrigwasserständen ein Risiko für die Geschäftskontinuität von thyssenkrupp dar. EG /
Wasserentnahme A (-) Übermäßige Wasserentnahmen können durch langfristige Beeinträchtigungen von Ökosystemen und deren Regenerationsfähigkeit zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen führen, auf die lokale Gemeinschaften zur Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und ihres kulturellen Erbes angewiesen sind. EG K, M
R Bei eingeschränkter Verfügbarkeit betriebsnotwendiger Wasserressourcen stellen wasserabhängige Produktionsprozesse ein Risiko für die Geschäftskontinuität von thyssenkrupp dar. EG /
Wasserableitung A (-) Die Einleitung von schadstoffbelastetem oder thermisch verändertem Wasser in Oberflächengewässer kann die Wasserqualität beeinträchtigen und dadurch zu negativen Auswirkungen auf angrenzende Ökosysteme und die menschliche Gesundheit führen. EG K, M

1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance

2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert

3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

E3-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Die nachfolgend im Rahmen dieser Angabepflicht dargelegten Konzepte adressieren wasserbezogene Fragestellungen im eigenen Geschäftsbetrieb, dazu gehören die Beschaffung und Nutzung von Wasser, die Abwasseraufbereitung als Bestandteil einer nachhaltigen Wassernutzung sowie die Vermeidung bzw. Minderung von Wasserverschmutzung. Der Wasserwirtschaftsplan am Standort Duisburg-Nord beinhaltet insbesondere eine Kreislaufführung von Prozesswasser sowie eine mehrstufige Abwasserreinigung. Marine Ressourcen sind nicht expliziter Bestandteil dieser Konzepte, aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Die systematische Einbeziehung wasserbezogener Aspekte im Produkt- und Dienstleistungsdesign erfolgt aktuell nicht im Rahmen der als Teil dieser Angabepflicht erörterten Konzepte. Themen dieser Art werden aber vereinzelt in anderen Konzepten des Konzerns wie der Umwelt- und Energiepolitik oder dem Produktlebenszyklus-Management behandelt. Eine separate Konzernrichtlinie zur Integration wasserbezogener Anforderungen in das Produkt- und Dienstleistungsdesign besteht derzeit nicht.

Die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, die den eigenen Geschäftsbereich und die direkten und indirekten Zulieferer von thyssenkrupp einbeziehen, schreiben die Vermeidung von exzessiven Wasserverbräuchen auch in wassergefährdeten Regionen vor. Eine explizite Ausweitung auf nachgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette erfolgt derzeit nicht.

Derzeit bestehen keine Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress, welche nicht durch eine entsprechende Policy abgedeckt sind. Es bestehen keine gesonderten Konzernrichtlinien speziell für solche Regionen. Die Sorgfaltspflichten und das Betriebskontinuitätsmanagement gelten jedoch konzernweit und erfassen auch wassergefährdete Standorte.

Eine spezifische Konzernrichtlinie zum Schutz mariner Ökosysteme liegt derzeit nicht vor.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Im Rahmen menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten berücksichtigt thyssenkrupp mögliche negative Auswirkungen auf Wasserressourcen und aquatische Ökosysteme, darunter solche, die sich aus einem übermäßigen Wasserverbrauch oder aus unverhältnismäßigen Wasserentnahmen im Rahmen eigener Geschäftsaktivitäten ergeben können. Der Verbrauch großer Wassermengen - insbesondere an wasserstressgefährdeten Standorten - kann zur Überbeanspruchung lokaler Ressourcen führen, Nutzungskonflikte mit anderen Anspruchsgruppen verschärfen sowie die Widerstandsfähigkeit wasserabhängiger Ökosysteme beeinträchtigen. Darüber hinaus kann eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Wasser die Versorgungssicherheit von Anwohnergemeinschaften gefährden - etwa in Bezug auf den Zugang zu Trinkwasser, landwirtschaftliche Nutzung und andere wesentliche Versorgungsleistungen. Überdies bergen exzessive Wasserentnahmen das Risiko hydrologischer Ungleichgewichte, Habitatverluste und langfristiger Störungen ökologischer Funktionen.

Ein Ziel dieser Sorgfaltspflichten ist es, übermäßige Eingriffe in natürliche Wasserhaushalte zu vermeiden, zu mindern und zu beseitigen, die ökologische Integrität von Gewässern zu erhalten und die langfristige Verfügbarkeit von Wasser für Umwelt und Gesellschaft nicht zu gefährden. Zur Vermeidung, Minderung und Beseitigung solcher Auswirkungen verpflichtet die Konzernrichtlinie alle eigenen Betriebsstätten zur Einhaltung wasserbezogener Umweltvorgaben. Dabei werden sowohl nationale als auch internationale Anforderungen berücksichtigt. Gleichzeitig erfolgt die Integration der beschriebenen wasserbezogenen Aspekte in die Risikomanagementsysteme des Unternehmens, die auf Prävention, Abhilfemaßnahmen und eine kontinuierliche Wirksamkeitskontrolle ausgerichtet sind.

Weiterführende Informationen zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sind im Abschnitt "E2-1" vorhanden.

Betriebskontinuitätsmanagement

thyssenkrupp verfolgt mit seinem konzernweiten Betriebskontinuitätsmanagement einen präventiven Ansatz, damit im Störungs- oder Schadensfall - zum Beispiel im Bereich wasserabhängiger Prozesse wie der Nutzung von Wasserwegen für Transport und Logistik - festgelegte Maßnahmen zur schnellstmöglichen Wiederaufnahme des Betriebs eingeleitet werden können. Ziel des Konzepts ist, relevante Risiken frühzeitig zu erkennen und im Eintrittsfall Auswirkungen effektiv zu begrenzen. Dazu werden Risiken berücksichtigt, die aus einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Wasser resultieren können - etwa infolge lokaler Wasserknappheit oder technischer Ausfälle der Wasserversorgungsinfrastruktur. Diese können die Funktionsfähigkeit wasserabhängiger Prozesse beeinträchtigen und in wasserstressgefährdeten Regionen zu Störungen der Produktionsaktivitäten führen.

BETRIEBSKONTINUITÄTSMANAGEMENT

Kategorie Beschreibung
Inhalte des Konzepts Sicherstellung der Betriebsfähigkeit bei unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere Versorgungsengpässen
Durchführung von Risikobewertungen zur Identifikation kritischer Inputfaktoren und Prozesse
Entwicklung von Notfallplänen für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit
Anwendungsbereich thyssenkrupp Konzern
Fallweise Beteiligungen (Minderheitsbeteiligungen, 50 / 50-JVs)
Vertraglich einbezogene Dritte (z. B. Leiharbeitnehmer, externe Dienstleister)
Verantwortungsebene Leitung Konzernfinanzierung
Externe Bezugsrahmen -
Stakeholder-Information Interne Richtlinien sind den Mitarbeitern über die interne Dokumentenplattform zugänglich
Im Bericht angewandt E3

Zur Umsetzung eines wirksamen Betriebskontinuitätsmanagements sind alle Konzerngesellschaften verpflichtet, einen Betriebskontinuitätsplan (BCP) gemäß Vorgabe der konzernweiten Arbeitsanweisung zu erstellen. Bereits vorhandene Pläne müssen den Mindestanforderungen entsprechen, die in dieser festgelegt sind. Die Unternehmensleitungen der Konzerngesellschaften benennen dafür verantwortliche Mitarbeiter aus dem operativen Management und veranlassen, dass der jeweilige BCP überprüft und, falls erforderlich, aktualisiert wird.

Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG

Die thyssenkrupp Steel Europe AG verfolgt am Standort Duisburg-Nord einen wasserwirtschaftlichen Planungsansatz, der auf effiziente Wassernutzung sowie die Vermeidung, Minderung und Beseitigung möglicher negativer Einwirkungen auf aquatische Ökosysteme und Gesellschaft abzielt, die durch Schadstoffeinträge industrieller Abwassereinleitungen entstehen können. Der Wasserwirtschaftsplan fußt auf Anforderungen wasserrechtlicher Genehmigungen und umfasst qualitätskontrollierte Verfahren zur Abwasserbehandlung vor der Einleitung in den Rhein.

Das Konzept gilt spezifisch für den Standort Duisburg-Nord. Es berücksichtigt sowohl die technischen Gegebenheiten als auch die regionalen Anforderungen an die Wasserinfrastruktur und wurde in enger Abstimmung mit zuständigen Behörden und Gewässerinstitutionen entwickelt. Im Fokus stehen dabei der Schutz aquatischer Lebensräume und die Vermeidung potenzieller Gefährdungen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch Schadstoffeinträge.

Weiterführende Informationen zum Wasserwirtschaftsplan sind im Abschnitt "E2-1" vorhanden.

E3-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Die nachfolgenden Angaben beschreiben die von thyssenkrupp verfolgten Maßnahmen und bereitgestellten Mittel zur Umsetzung der im Abschnitt "E3-1" dargestellten Konzepte, die auf nachhaltige Beschaffung und Nutzung von Wasser, die Aufbereitung von Abwasser im Rahmen einer nachhaltigen Wassernutzung sowie auf Vermeidung bzw. Minderung von Wasserverschmutzung abzielen.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

thyssenkrupp ermittelt und bewertet im Rahmen menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten systematisch potenzielle nachteilige Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt, darunter auch auf Wasserressourcen und aquatische Ökosysteme, die durch Aktivitäten im eigenen Geschäftsbereich verursacht werden können. Die Analyse erfolgt anhand definierter Risikokriterien und einem standardisierten Verfahren zur Risikoidentifikation.

Sofern Risiken festgestellt werden, sind vorrangig präventive Maßnahmen einzuleiten. Bei Ereignissen mit relevanten Auswirkungen sind Minderungs- und Beseitigungsmaßnahmen umzusetzen. Je nach Art der Auswirkung sind darüber hinaus geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die Umsetzung hat dabei gemäß den konzernweit geltenden internen Vorgaben zu erfolgen. Weiterführende Informationen zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sind im Abschnitt "E2-2" vorhanden.

Betriebskontinuitätsmanagement

Das zentrale Instrument des Betriebskontinuitätsmanagements ist der Betriebskontinuitätsplan. Für die Entwicklung des Plans sind standortbezogen kritische Ressourcen wie Betriebsmittel, Verbrauchsgüter - inklusive Wasser - und essenzielle Dienstleistungen zu identifizieren, deren eingeschränkte Versorgung zu Beeinträchtigungen der Geschäftsprozesse führen kann. Zur Absicherung kritischer Versorgungsrisiken sieht der Prozess vor, dass Konzerngesellschaften von thyssenkrupp präventive Risikobewertungen - darunter auch für wasserabhängige Prozesse - durchführen.

Führen diese standortspezifischen Analysen zu einer hohen Kritikalität wasserabhängiger Prozesse, sind geeignete Mitigationsmaßnahmen umzusetzen. Dazu zählen alternative Versorgungsstrategien wie Notfallwasserversorgung, vertragliche Absicherungen mit externen Wasserlieferanten, Investitionen in wasserarme Produktionstechnologien sowie technische und organisatorische Effizienzmaßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll risikobasiert an Standorten mit identifizierten wasserbezogenen Gefährdungen, etwa erhöhter Wasserstress, erfolgen.

Die Risikoanalyse und die Entwicklung eines Betriebskontinuitätsplans sind die zentralen Maßnahmen der konzeptionellen Umsetzung des Betriebskontinuitätsmanagements. Weitere konzeptionelle Schritte sind derzeit nicht vorgesehen.

Wasserwirtschaftsplan

Der Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG am Standort Duisburg-Nord beinhaltet Maßnahmen zur Senkung des Frischwasserbedarfs, zur Reduktion der Abwassermengen, zur Abwasserbehandlung und Überwachung der Abwasserqualität. Besonders die Kreislaufführung von Prozesswasser dient der Minderung des Frischwasser- und Abwasservolumen. Mehrstufige Reinigungsverfahren sind vorgesehen für eine Abwasserbehandlung vor Abgabe oder Einleitung. Regelmäßige Wasseranalysen im Rahmen betrieblicher Eigenkontrolle sowie behördliche Prüfungen sollen der Überwachung der Abwasserqualität dienen. Weiterführende Informationen zum Wasserwirtschaftsplan sind im Abschnitt "E2-2" vorhanden.

Kennzahlen und Ziele

E3-3 - Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Im Bereich des Wassermanagements hat thyssenkrupp bislang keine konzernweiten quantitativen Ziele im Sinne des ESRS E3 definiert. Der Grund hierfür ist die hohe Standortspezifik einzelner wasserbezogener Risiken und Maßnahmen sowie die branchen- und produktspezifische Heterogenität innerhalb des Unternehmens. Statt allgemeiner Ziele verfolgt thyssenkrupp daher eine dezentrale Steuerung auf Basis standortbezogener Programme, etwa über integrierte Umweltmanagementsysteme oder spezifische Regelungen wie den Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG.

Die Wirksamkeit wasserbezogener Konzepte und Maßnahmen wird dennoch bedarfsorientiert überwacht. Am Standort Duisburg-Nord geschieht dies im Rahmen des Wasserwirtschaftsplan zum Beispiel durch das Monitoring von Wasserentnahmen, -ständen und Abwasserqualitäten. Die Notfallvorsorge wasserabhängiger Prozesse wird im Rahmen des Betriebskontinuitätsmanagements regelmäßig überprüft. Die Umsetzung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten erfolgt über etablierte Risiko- und Kontrollprozesse inklusive Standort- und Lieferkettenbewertungen sowie der Nachverfolgung eingeleiteter Maßnahmen.

E3-4 - Wasserverbrauch

Im Rahmen dieser Angabepflicht legt thyssenkrupp Informationen über den Wasserverbrauch im Rahmen der eigenen Tätigkeiten offen. Das Ziel ist, ein Verständnis für den Umfang und die Entwicklung des Wasserverbrauchs zu schaffen. Die Offenlegung umfasst neben dem gesamten Wasserverbrauch auch den Verbrauch in Gebieten mit Wasserrisiken, die Menge an recyceltem und wiederverwendetem Wasser sowie Angaben zu gespeicherten Wassermengen. Überdies wird die Wasserintensität des Unternehmens offengelegt. Ergänzend werden die Bezugs- und Entnahmequellen sowie die Abgabe- und Einleitungsdestinationen differenziert ausgewiesen, um Transparenz über Herkunft und Verbleib der Wasserströme zu schaffen.

WASSERWIRTSCHAFTLICHE KENNZAHLEN

m3 2024 / 2025
Wasserbezug und -entnahmen 292.315.523
davon Wasserbezug von Dritten 6.136.546
davon Entnahmen aus oberirdischen Süßgewässern 273.114.737
davon Entnahmen aus salzhaltigen Oberflächengewässern 0
davon Entnahmen aus Grundwasser 13.044.483
Wasserabgabe und -einleitungen 277.878.656
davon Wasserabgabe an Dritte 17.394.988
davon Einleitungen in oberirdische Süßgewässer 259.664.202
davon Einleitungen in salzhaltige Oberflächengewässer 577.678
davon Einleitungen in Grundwasser 222.038
Wasserverbrauch 14.436.867
davon in Wasserrisikogebieten 373.503
Wasserrückgewinnung und -wiederverwendung 952.715.542
Wasserspeicherung 1.131.764
Wasserintensität (in m3 / Mio € Umsatzerlöse) 440

Für die Erhebung der Daten zum Wasserverbrauch werden unterschiedliche Methoden angewendet. Dazu gehören die direkte Messung (38 %), Berechnungen auf Basis betrieblicher Parameter (21 %), Modellierungen (9 %), Schätzungen (20 %) sowie eine rechnungsbasierte Erfassung (12 %). Die angegebenen Werte geben den jeweiligen Anteil an der Gesamtdatenerhebung wieder. Ergänzend werden für Schätzungen und Berechnungen zugrunde liegende Annahmen, Datengrundlagen und gegebenenfalls verwendete Standards dokumentiert. Für gespeicherte Wassermengen erfolgt die Erfassung jeweils als Zeitpunktbetrachtung am Ende des Geschäftsjahres.

Wasserquantität und -qualität betroffener Einzugsgebiete wird im Rahmen einer standortbezogenen Analyse beurteilt. Die Beurteilung der Wasserquantität erfolgt auf Basis des Wasserstresses, definiert als Verhältnis zwischen gesamter Wassernachfrage sowie den verfügbaren erneuerbaren Wasserressourcen. Auf dieser Grundlage werden Standorte in abgestufte Risikokategorien eingeteilt, von sehr niedrig bis sehr hoch. Die Wasserqualität wird hingegen anhand der biologischen Sauerstoffzehrung (Biological Oxygen Demand, BOD) bewertet. Dieser Indikator misst den Sauerstoffbedarf von Mikroorganismen zur Zersetzung organischer Stoffe in Süßwasser und erlaubt Rückschlüsse auf die Belastung durch Nähr- und Schadstoffe sowie die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer. Ein Standort wird als Standort in einem Wasserrisikogebiet eingestuft, wenn entweder mindestens ein hoher Wasserstress vorliegt oder wenn die Qualität des verfügbaren Süßwassers als sehr schlecht bewertet wird. Aus methodischen Gründen der Datenerhebung wird im Rahmen der KPI-Ermittlung zum Wasserverbrauch in Wasserrisikogebieten der gesamte Wasserverbrauch von Berichtseinheiten berücksichtigt, sobald mindestens einer ihrer Standorte in einem Wasserrisikogebiet liegt, wodurch der in diesem Geschäftsbericht ausgewiesene Wert höher sein kann als der tatsächliche Verbrauch in diesen Gebieten.

Die Datenerhebung kombiniert interne und externe Informationsquellen. Intern werden standortbezogene Verbrauchsdaten wie Wasserentnahmen, -einleitungen, Recycling- oder Speichermengen erfasst. Darüber hinaus werden externe Datensätze herangezogen, die Schwellenwerte und Vergleichsgrößen für Wasserquantität sowie Wasserqualität liefern. Auf dieser Grundlage erfolgt für Standorte eine Auswertung der Verhältnisse im unmittelbaren Umfeld. Daher können regionale Unterschiede in der Verfügbarkeit und Qualität von Wasserressourcen in die Bewertung einbezogen werden.

ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Dieser Abschnitt behandelt die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft sowie die daraus entstehenden Risiken und Chancen für das Unternehmen. Ziel ist es, offenzulegen, wie bei thyssenkrupp der Einsatz von Materialien und anderen Ressourcen erfasst wird, wie damit verbundene Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Rohstoffen und auf Abfallmengen bewertet werden und welche Strategien und Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Förderung zirkulärer Wertschöpfungsmodelle bestehen.

Strategie

ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Im Folgenden werden die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Verbindung mit der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft dargestellt, die im Rahmen der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden und die für die Geschäftstätigkeit sowie das Geschäftsmodell von thyssenkrupp von Bedeutung sind.

WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT

Thema Kategorie1) Beschreibung WSK2) ZH3)
Ressourcenzuflüsse A (-) Die Gewinnung von Rohstoffen - insbesondere von Primärrohstoffen - führt in der Regel zu physischen Eingriffen in natürliche und soziale Systeme, die negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben können. V K
A (+) Ressourceneffizienz in unseren Produkten und Herstellungsprozessen sowie kreislauforientiertes Design - etwa durch verbesserte Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit - führen in der Regel zu einer Reduktion des Bedarfs an Primärrohstoffen und leisten einen Beitrag zum Übergang in eine Kreislaufwirtschaft. V, EG, N K, M
C Ressourceneffizienz im Produktdesign und in der Herstellung kann zu einem geringeren Bedarf an Primärrohstoffen beitragen, Kosteneinsparungen ermöglichen und sich positiv auf die Reputation von thyssenkrupp auswirken. EG /
Abfälle A (-) Unsachgemäße Abfallbewirtschaftung - insbesondere bei gefährlichen Abfällen - kann zu negativen Auswirkungen auf Umwelt und menschliche Gesundheit führen. V, EG K

1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance

2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert

3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

E5-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Die nachfolgend im Rahmen dieser Angabepflicht erläuterten Konzepte adressieren Fragestellungen in Verbindung mit der Nutzung natürlicher Ressourcen sowie der Förderung einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise. Zu diesen zählen insbesondere die Minimierung des Primärrohstoffverbrauchs durch effizientere Prozesse und Produktgestaltungen, der zunehmende Einsatz von Sekundärrohstoffen, Abfallmanagement sowie die nachhaltige Beschaffung und Verwendung erneuerbarer Materialien.

Die Konzernrichtlinie für Umwelt- und Energiemanagement definiert Anforderungen in Bezug auf die Berücksichtigung ressourcenbezogener Umweltaspekte im Rahmen eigener Geschäftsaktivitäten. Diese betreffen etwa den Einsatz von Materialien in der Herstellung, das Abfallaufkommen und die Kreislauffähigkeit von Produkten, aber auch die mit den genannten Aspekten verbundenen Umweltauswirkungen.

Die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von thyssenkrupp erstrecken sich sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich als auch auf die vorgelagerte Lieferkette. Die darin definierten Anforderungen zur Einhaltung umweltbezogener Standards gelten daher auch für Lieferanten des Unternehmens und deren Subunternehmer, etwa hinsichtlich ressourcenschonender Produktionsweisen, des Umgangs mit Abfällen sowie der Vermeidung oder Beseitigung umwelt- und gesundheitsgefährdender Auswirkungen durch Rohstoffabbau und Abfallentsorgung.

Aspekte im Zusammenhang mit einer verstärkten Nutzung von Sekundärmaterialien und einem zunehmenden Einsatz erneuerbarer Ressourcen werden noch nicht durch eine eigenständige Konzernrichtlinie geregelt. Teilweise sind diese Aspekte implizit in der Umwelt- und Energiepolitik enthalten - insbesondere dort, wo auf Materialeffizienz und Senkung von Umweltauswirkungen abgezielt wird.

Umwelt- und Energiemanagement

In der Umwelt- und Energiepolitik von thyssenkrupp ist die verantwortungsvolle Nutzung natürlicher Ressourcen als strategisches Leitprinzip verankert, mit dem Ziel, den Verbrauch natürlicher Rohstoffe zu senken, damit verbundene Umweltauswirkungen zu reduzieren und so natürliche Lebensgrundlagen zu bewahren.

Vor diesem Hintergrund adressiert die Umwelt- und Energiepolitik die mit der Gewinnung von Rohstoffen - insbesondere von Primärrohstoffen - verbundenen physischen Eingriffe in natürliche und soziale Systeme. Dazu gehören unter anderem Flächenverbrauch, Wasserentnahmen, Schadstoffeinträge oder erhöhte Abfallaufkommen, die nicht nur die Umwelt beeinträchtigen, sondern auch negative Folgen für Gesellschaften und künftige Generationen haben können. Demgegenüber stehen Potenziale zur Minderung solcher Auswirkungen - etwa durch Ressourceneffizienz oder durch eine Produktgestaltung, die eine längere Nutzungsdauer sowie eine bessere Wiederverwendbarkeit oder Recyclingfähigkeit ermöglicht. Solche Ansätze können den Bedarf an Primärmaterialien reduzieren und demzufolge die damit verbundenen ökologischen und sozialen Auswirkungen. Darüber hinaus kann Ressourcenschonung nicht nur Umwelt- und Sozialauswirkungen reduzieren, sondern auch wirtschaftliche Chancen eröffnen - beispielsweise durch Materialeinsparungen oder durch Reputationseffekte, angesichts zunehmender regulatorischer Vorgaben und gesellschaftlicher Erwartungen an zirkuläre Wertschöpfung.

Die Konzernrichtlinie zum Umwelt- und Energiemanagement regelt die Umsetzung der Umwelt- und Energiepolitik. Sie verpflichtet Konzerngesellschaften dazu, für Umweltaspekte wie Materialeinsatz, Ressourcennutzung oder Abfall ein entsprechendes Management zu etablieren, wenn diese Aspekte für die jeweilige Einheit als relevant identifiziert wurden. Auf diese Weise fließen die Zielsetzungen der Umwelt- und Energiepolitik in interne Strukturen und Abläufe der jeweiligen Organisationseinheiten ein.

In Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft heißt das: Stellen Materialeinsatz, Abfallaufkommen oder die Kreislauffähigkeit von Produkten relevante Aspekte für eine Konzerngesellschaft dar, so sind diese verpflichtend im Rahmen des Umwelt- und Energiemanagements zu berücksichtigen und systematisch zu steuern. Dies betrifft unter anderem mögliche negative Auswirkungen, die durch Rohstoffverbrauch in Produktionsprozessen oder durch die Erzeugung und Entsorgung gefährlicher Abfälle entstehen können.

Wesentliche Umweltaspekte beschränken sich nicht nur auf negative Auswirkungen, sondern können auch positive Effekte oder Geschäftschancen umfassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch ressourceneffiziente Produkte und Prozesse Materialeinsparungen realisiert werden. Ressourceneffizienz in Produkten und Prozessen kann über den eigenen Geschäftsbereich hinaus auch in vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungsstufen eine positive Wirkung entfalten - beispielsweise durch verbesserte Produktnutzungsdauern oder Wiederverwertbarkeit.

Weiterführende Informationen über das Umwelt- und Energiemanagement sind im Abschnitt "E2-1" vorhanden.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Im Rahmen menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten berücksichtigt thyssenkrupp sowohl potenzielle als auch tatsächliche Auswirkungen, die mit der Gewinnung, Nutzung und Entsorgung von Rohstoffen verbunden sind - im eigenen Geschäftsbereich ebenso wie entlang der vorgelagerten Lieferkette. Ziel ist es, Umweltbelastungen durch Rohstoffabbau und Abfallbehandlung sowie daraus resultierende Risiken für die Gesellschaft und Umwelt frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden oder wirksam zu mindern.

Ein Schwerpunkt liegt auf Auswirkungen, die etwa durch den unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen oder durch mangelhafte Entsorgungsverfahren entstehen können. Derartige Praktiken bergen ökologische Gefahren - etwa durch Schadstoffeinträge in Luft, Boden oder Gewässer - und können zudem zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, etwa durch kontaminierte Wasserressourcen oder Rückstände in landwirtschaftlichen Produkten. Vergleichbare Auswirkungen können sich außerdem im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung ergeben, wenn dabei natürliche Lebensräume geschädigt, Wasserressourcen übernutzt oder menschenrechtliche Standards verletzt werden.

Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung formuliert die Grundsatzerklärung zu den Sorgfaltspflichten umweltbezogene Erwartungshaltungen, die gesetzlichen Vorgaben und internationalen Umweltabkommen Rechnung tragen. Im eigenen Geschäftsbereich schließt dies die Einhaltung einschlägiger Umweltgesetze sowie den verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen ein - insbesondere im Hinblick auf deren potenzielle Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Gegenüber unmittelbaren Zulieferern und relevanten Geschäftspartnern von thyssenkrupp wird diese Erwartungshaltung durch den Supplier Code of Conduct konkretisiert. Damit sollen Risiken wie Umweltverschmutzung, Landdegradierung oder Gefährdung durch persistente Schadstoffe in der Lieferkette vermieden bzw. begrenzt werden. Weiterführende Informationen zu den Sorgfaltspflichten sind im Abschnitt "E2-1" vorhanden.

E5-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Die nachfolgenden Angaben beschreiben die von thyssenkrupp verfolgten Maßnahmen und bereitgestellten Mittel zur Umsetzung der in Abschnitt "E5-1" dargelegten Konzepte, die auf eine nachhaltige Ressourcennutzung, die Förderung von Kreislaufwirtschaftsansätzen und den sachgemäßen Umgang mit Abfällen sowie die Vermeidung bzw. Minderung daraus resultierender Umweltwirkungen abzielen.

Umwelt- und Energiemanagement

Die Konzernrichtlinie zum Umwelt- und Energiemanagement sieht vor, dass Konzerngesellschaften von thyssenkrupp, die als umweltrelevant eingeordnet werden, Managementsysteme zur systematischen Steuerung von Umweltaspekten betreiben. Im Rahmen dieser Systeme kommen operative Maßnahmen zur Anwendung, die auf zentrale Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Bereichen Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement einzahlen. Der Fokus liegt dabei auf eine effiziente Rohstoffnutzung sowie auf der Vermeidung und rechtskonformen Behandlung von Abfällen. Operative Maßnahmen in diesem Zusammenhang können etwa die Optimierung von Materialzuschnitten zur Reduzierung von Verschnitt, die Rückführung von Produktionsrückständen in interne Recyclingkreisläufe, die getrennte Erfassung und Verwertung von Wertstofffraktionen sowie die Überwachung und Dokumentation gefährlicher Abfälle entsprechend gesetzlicher Vorgaben sein.

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Rohstoffeffizienz sowie zur Anwendung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien in Produkten und Prozessen werden im Rahmen der Angaben zum ESRS E5-5 § 35 im Abschnitt "E5-5" beschrieben.

Im Rahmen von Umweltmanagementsystemen werden Prozesse etabliert und Zuständigkeiten festgelegt, die auf eine sachgerechte und gesetzeskonforme Behandlung von Abfällen abzielen - nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorgaben an den Standorten. Dazu zählen die Benennung eines Abfallbeauftragten oder Entsorgungskoordinators, die Sammlung von Abfällen in geeigneten gekennzeichneten Behältnissen und die gesonderte Aufbewahrung gefährlicher Abfälle in dafür zugelassenen Containern. Überdies wird an einzelnen Standorten das elektronische Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle angewandt, etwa für Ölfilter oder Altöl, um die Vorgaben von Nachweisverordnungen zu erfüllen. Weitere Maßnahmen sind die Dokumentation von Übergaben an zertifizierte Entsorger, Mitarbeiterschulungen zum sachgemäßen Umgang mit Abfällen sowie interne Audits zur Überprüfung der Abfalltrennung und -lagerung.

Die zuvor dargestellten Beispiele sind operative Maßnahmen des Umwelt- und Energiemanagements, die dezentral und jeweils an die betriebliche Situation der Standorte angepasst umgesetzt werden. Auf konzeptioneller Ebene besteht die zentrale Maßnahme in der Einstufung von Gesellschaften als umwelt- bzw. energierelevant sowie in der verpflichtenden Einführung entsprechender Managementsysteme. Weitere konzeptionelle Schritte sind derzeit nicht vorgesehen. Weitere Informationen zum Umwelt- und Energiemanagement sind im Abschnitt "E2-1" vorhanden.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten identifiziert und bewertet thyssenkrupp systematisch potenzielle negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt - einschließlich solcher, die durch Verbrauch von Ressourcen oder Abfallentsorgung im eigenen Geschäftsbereich sowie in der vorgelagerten Lieferkette entstehen können. Die Analyse erfolgt auf der Basis definierter Risikokriterien und Verfahren zur Risikoidentifikation.

Sofern Risiken festgestellt werden, sind vorrangig Präventivmaßnahmen einzuleiten. Bei tatsächlichen Ereignissen mit relevanten Auswirkungen sind Minderungs- und Beseitigungsmaßnahmen umzusetzen. Je nach Art der Auswirkung sind zusätzlich geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen soll dabei risiko- bzw. ereignisorientiert auf der Basis eines konzernweiten Maßnahmenkatalogs erfolgen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist ferner zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen. Weiterführende Informationen zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sind im Abschnitt "E2-2" vorhanden.

Kennzahlen und Ziele

E5-3 - Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Im Bereich der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft hat thyssenkrupp bislang keine konzernweiten einheitlichen Ziele im Sinne des ESRS E5 definiert. Grund hierfür ist die Heterogenität der Geschäftsbereiche und Standorte, die mit unterschiedlichen ressourcenbezogenen Anforderungen und Maßnahmen einhergeht. Statt allgemeiner Zielvorgaben verfolgt thyssenkrupp daher eine dezentrale Steuerung mittels standortbezogener Umwelt- und Energiemanagementsysteme sowie über die Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten.

Die Wirksamkeit des Umwelt- und Energiemanagements wird unter anderem über Audit-Ergebnisse, externe Zertifizierungen (z.B. nach ISO 14001 und ISO 50001) sowie die jährliche konzernweite Umweltdatenerhebung nachverfolgt.

Die Wirksamkeit der Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten wird über etablierte Risiko- und Kontrollprozesse verfolgt. Dazu zählen etwa die Bewertung identifizierter Risiken und Ereignisse auf Standort- und Lieferkettenebene sowie die Nachverfolgung eingeleiteter Gegenmaßnahmen.

E5-4 - Ressourcenzuflüsse

thyssenkrupp hat wesentliche Ressourcenzuflüsse für die eigene Geschäftstätigkeit identifiziert. Diese Analyse umfasst Produkte und Materialien sowie Sachanlagen. Außerdem wurden kritische Rohstoffe und seltene Erden betrachtet, die für die eigene Geschäftstätigkeit sowie entlang der Wertschöpfungsketten potenziell relevant sein können.

Die Analyse der Produkt- und Materialzuflüsse erfolgte durch eine gewichtsbezogene Auswertung von Einkaufsdaten. Im Vordergrund stehen metallische Rohstoffe wie Erze und Koks, ergänzt durch Kohle sowie Grundmetalle, verarbeitete Metallprodukte sowie mineralische Produkte. Diese Materialien und Produkte sind zentral für metallurgische Prozesse, Fertigungsprozesse, industriellen Anlagenbau und den Betrieb technischer Ausrüstungen. Darüber hinaus werden in diesen Bereichen auch weitere Produkte wie technische Kunststoffe, chemische Hilfsstoffe, elektrische Komponenten und Beschichtungsmittel eingesetzt, die ebenfalls zu den relevanten Ressourcenzuflüssen zählen.

Im Rahmen der Analyse wurde festgestellt, dass weder biologische Materialien noch Verpackungen wesentliche Ressourcenzuflüsse für thyssenkrupp darstellen. Beide Kategorien machen im Vergleich zu den eingesetzten technischen Materialien und Produkten einen vernachlässigbaren Gewichtsanteil aus und wurden daher bei der weiteren Bewertung nicht berücksichtigt.

Die Ermittlung wesentlicher Sachanlagen erfolgte durch Auswertung relevanter Bilanzkonten. Dabei wurden technische Anlagen, Betriebsgebäude, Anlagen im Bau und produktionsbezogene Ausstattung, die die physische Grundlage der industriellen Wertschöpfung bilden, als bedeutsam identifiziert.

Die Identifikation potenziell relevanter kritischer Rohstoffe und seltener Erden erfolgte auf Basis der in der Verordnung (EU) 2024/ 1252 und der ERECON-Liste enthaltenen Definitionen. Ihre potenzielle Relevanz für thyssenkrupp und die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde durch die Auswertung von Fachquellen und Einschätzung interner Experten abgeleitet. Zu den potenziell relevanten Stoffen zählen Metalle für Legierungen und Hochleistungswerkstoffe (z. B. Aluminium, Chrom, Nickel, Titan), Rohstoffe für Energiespeicher und Batterien (z. B. Lithium, Kobalt, Graphit), chemische Grundstoffe (z. B. Phosphor, Bor, Fluorspat) sowie seltene Erden (z. B. Neodym, Dysprosium, Yttrium) für Magnetanwendungen, Sensorik und Elektronik. Diese Einordnung erfolgt unter dem Vorbehalt weiterer Analyse- und Verifizierungsschritte.

Zurzeit liegen für den Anteil sekundärer wiederverwendeter oder recycelter Komponenten, Zwischenprodukte und Materialien keine vollumfänglichen unternehmensspezifischen Primärdaten vor. Diese Informationen werden im Rahmen der Beschaffungsprozesse bislang nicht systematisch und konsistent erfasst. Um dennoch eine grobe Einordnung des Anteils zirkulärer Materialien am Gesamtressourcenzufluss zu ermöglichen, wird ein Schätzfaktor angewendet, der sich an einer Zirkularitätsmetrik orientiert. Diese fußt auf der globalen Stoffflussbilanz, in der die jährlichen Rohstoffzuflüsse (erneuerbare, nicht-erneuerbare und Sekundärrohstoffe) als Massenströme erfasst und bilanziert werden. Dabei wird angenommen, dass die eingebrachte Masse am Ende des Lebenszyklus als Output (Emissionen, Abfälle, Verluste oder recycelte Materialien) wieder austritt und nur der rückgeführte Anteil als zirkulär gilt, wohingegen die primären Zuflüsse unabhängig von ihrer Erneuerbarkeit als linear betrachtet werden. Produktlebensdauern, Nutzungsintensitäten sowie Lagerbestände werden nicht berücksichtigt, da es sich um eine jährliche Momentaufnahme handelt. Dieser indikative Faktor wird auf den erfassten Gesamtressourcenzufluss angewendet und spiegelt den Anteil wiederverwendeter sowie recycelter Materialien im Verhältnis zum Gesamtressourcenzufluss wider.

RESSOURCENZUFLÜSSE

t 2024 / 2025
Verwendete technische Materialien 21.630.765
Verwendete Produkte 6.060.584
Gesamtgewicht 27.691.349
davon Sekundärmaterialien und -produkte in t 1.910.703
davon Sekundärmaterialien und -produkte in % 7 %

E5-5 - Ressourcenabflüsse

Im Rahmen dieser Angabepflicht legt thyssenkrupp Informationen zu seinen Ressourcenabflüssen offen, einschließlich Abfällen. Das Ziel dieser Offenlegung ist, Transparenz darüber zu schaffen, wie das Unternehmen durch die Gestaltung seiner Produkte und Materialien gemäß Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowie durch Strategien zur Abfallvermeidung und -bewirtschaftung zur Ressourcenschonung beiträgt. Dabei werden sowohl die Kreislauffähigkeit und Haltbarkeit von Produkten und Materialien als auch die Mengen und Behandlungswege der anfallenden Abfälle dargestellt, ergänzt um die Zusammensetzung relevanter Abfallströme des Unternehmens.

Produkte und Materialien

Bei thyssenkrupp können Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowohl im Produktdesign als auch in Produktionsprozessen zur Anwendung kommen, mit dem Ziel, durch Gestaltungsentscheidungen zur Ressourceneffizienz beizutragen - etwa durch Maßnahmen, die eine verlängerte Lebensdauer von Produkten sowie deren verbesserte Wiederverwendbarkeit und Reparaturfähigkeit ermöglichen, durch materialtechnische Optimierungen und die Rückführung von Materialien in technische und biologische Kreisläufe. In diesem Zusammenhang wurden für die Identifizierung der wesentlichen nach Prinzipien der Kreislaufwirtschaft gestalteten Produkte sowie Prozesse einheitliche Begriffsdefinitionen herangezogen, die sich an einschlägigen europäischen Rechtsakten und etablierten Referenzrahmen orientieren und den Bewertungsmaßstab für die nachfolgenden Beispiele bilden. Die konkrete Ermittlung erfolgte auf Basis fachlicher Einschätzungen von Experten aus den relevanten Segmenten und Geschäftseinheiten.

Haltbarkeit und Lebensdauerverlängerung

Im Segment Steel Europe soll die Oberflächenveredelung ZM EcoProtect® durch einen verbesserten Korrosionsschutz zur Verlängerung der Lebensdauer insbesondere von Außenhaut-Anwendungen in der Automobilindustrie beitragen. Darüber hinaus kommen hochfeste und verschleißbeständige Stähle zum Einsatz, die eine längere Nutzungsdauer von Endprodukten ermöglichen können. Das gilt auch für hochfeste nicht kornorientierte Elektrostähle, die die Effizienz und Lebensdauer von Elektromotoren durch reduzierte Verluste und erhöhte mechanische Belastbarkeit steigern können.

Bei Rothe Erde aus dem Segment Decarbon Technologies soll die Oberflächenhärtung der Verschleißfestigkeit und der Lebensdauerverlängerung von Großwälzlagern dienen. Eingesetzte induktive Härteverfahren sind darauf ausgerichtet, kritische Funktionsflächen wie Laufbahnen oder Verzahnungen gezielt zu verfestigen - je nach Anwendungsprofil etwa durch Laufbahnhärten oder Zahnhärten. Kugelstrahlen als mechanisches Verfahren zur Oberflächenverfestigung - das der Verbesserung der Ermüdungsfestigkeit dient - kann ergänzend zum Einsatz kommen. Das Vollflächenhärten sorgt dabei für eine gleichmäßige Härteverteilung und eignet sich besonders für hochbelastete Anwendungen wie Rotorlager in Windenergieanlagen. So soll die Widerstandsfähigkeit gegenüber Reibung und Materialermüdung gefördert werden.

Auch im Segment Automotive Technology sind Verfahren wie Kugelstrahlen und Induktionshärten darauf ausgerichtet, die Ermüdungsfestigkeit von Kurbelwellen und Federn zu verbessern. Zudem sollen endkonturnahes Schmieden sowie der Einsatz kombinierter Werkstoffe bei gefügten Nockenwellen - die aus Einzelkomponenten gefertigt und miteinander verbunden werden - eine materialeffiziente Konstruktion ermöglichen, die den Ressourcenbedarf reduziert.

Reparaturfähigkeit, Demontage, Wiederverwendung und Wiederaufarbeitung

Zur Verlängerung der Nutzungsdauer technischer Systeme können im Produkt- und Anlagendesign von thyssenkrupp Konzepte wie Modularität, Demontagefreundlichkeit und Reparaturfähigkeit zur Anwendung kommen sowie ergänzend Wiederaufarbeitungsleistungen angeboten werden.

Im Produkt- und Anlagendesign der Gesellschaften Uhde, Polysius und thyssenkrupp nucera des Segments Decarbon Technologies können diese Prinzipien durch modulare Anlagenkonzepte, standardisierte Komponenten und eine langfristige Ersatzteilverfügbarkeit konkret umgesetzt werden. Diese Systemarchitektur soll den gezielten Austausch sowie das Upgrade von Modulen im laufenden Betrieb ermöglichen bzw. deren einfache Demontage und Wiederverwendung. Ergänzend werden im Elektrolysegeschäft von thyssenkrupp nucera Ansätze zur Wiederaufbereitung einzelner Module verfolgt, um deren erneuten Einsatz in industriellen Anwendungen zu ermöglichen. Auch bei Rothe Erde können zur Lebensdauerverlängerung der Großwälzlager Instandsetzungsleistungen erbracht, Wälzkörper, Dichtungen und Käfige ausgetauscht sowie Laufbahnen und Verzahnungen nachbearbeitet werden, um diese Produkte erneut in den technischen Einsatz zu bringen.

Auch im Segment Marine Systems können modulare Designkonzepte die Reparaturfähigkeit von maritimen Plattformen - etwa von Fregatten und U-Booten - über den Produktlebenszyklus hinweg unterstützen, indem austauschbare Funktionseinheiten eine flexible Instandsetzung vorsehen. So kann beispielsweise der Austausch ganzer Missionsmodule oder technischer Subsysteme erfolgen, ohne die Gesamtplattform außer Betrieb nehmen zu müssen. Ergänzend dazu können gezielte Wartungsstrategien und Nachrüstkonzepte - etwa zur Modernisierung von Sensorik, Antriebstechnik oder Sicherheitssystemen - zur Verlängerung der Nutzungsdauer beitragen.

Rückführung in technische und biologische Kreisläufe

Zur Förderung geschlossener Materialkreisläufe verfolgt thyssenkrupp Ansätze zur Rückführung von Stoffströmen in technische und biologische Systeme.

Im technischen Bereich reduziert Steel Europe durch den Einsatz von hochwertigem Stahlschrott im Produkt bluemint® recycled die Abhängigkeit von Primärrohstoffen. Ergänzend bereitet die MillServices & Systems bei Materials Services Entschwefelungsschlacke aus der Stahlherstellung auf, die als Düngemittel oder Baumaterial einer Sekundärnutzung zugeführt werden kann. Zudem ist das FTR® -Verfahren von Uhde darauf ausgerichtet, PET-Kunststoff mit Rezyklatanteil herzustellen und zur Schließung von Kunststoffkreisläufen beitragen. Ein ergänzendes Beispiel ist das Verbundprojekt Carbon2Chem® bei dem eine Pilotanlage am Standort Duisburg von Steel Europe Hüttengase aus der Stahlproduktion nutzt, um diese in chemische Grundstoffe wie Methanol oder Ammoniak weiterverarbeiten zu können - mit dem Ziel, diese nicht zu emittieren, sondern als Rohstoff in industrielle Prozesse zurückzuführen.

Im Bereich biologischer Rückführung von Stoffen hat Uhde mit PLAneo® ein Verfahren entwickelt, das die Herstellung von Polymilchsäure (PLA) aus biobasierter Milchsäure erlaubt. Das entstehende Polymer ist industriell kompostierbar und lässt sich am Ende des Lebenszyklus in den biologischen Kreislauf zurückführen. Der Produktionsprozess integriert zudem die Fermentation und Reinigung von Milchsäure mit der PLA-Herstellung und erzeugt dabei Ammoniumsulfat als Nebenprodukt - das als Düngemittel verwertet werden kann. Ergänzend verfolgt Uhde im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts mit der Advanced-Biofuels-Technologie einen thermochemischen Ansatz, bei dem unter anderem Bioabfälle über Vergasung in Biokraftstoffe wie synthetisches Diesel oder nachhaltigen Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuels, SAF) sowie in biobasiertes Naphtha für chemische Produktionsprozesse umgewandelt werden können, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und Stoffkreisläufe zu schließen.

Erwartete Haltbarkeit der Produkte im Vergleich zum Branchendurchschnitt

Für die Bestimmung der erwarteten Haltbarkeit ausgewählter Produktgruppen im Vergleich zum Branchendurchschnitt wurden interne Experteneinschätzungen herangezogen. Da für die analysierten Produktgruppen keine standardisierten Branchendurchschnittswerte in Bezug auf die erwartete Haltbarkeit identifiziert werden konnten, erfolgt die Darstellung auf Basis unternehmensinterner Referenzwerte. Diese ergeben sich aus produktspezifischen Haltbarkeitsindikatoren, validierten Prüfspezifikationen sowie Erfahrungswerten aus dem Produktlebenszyklus.

Im Folgenden erfolgt eine strukturierte Darstellung nach Geschäftsbereichen:

Automotive Technology

Für sicherheitsrelevante Lenksysteme in Fahrzeugen wurde die Haltbarkeitsbewertung anhand von Lastwechselzyklen vorgenommen, die typische Einsatzbedingungen wie Einparkvorgänge, Straßenerschütterungen und unterschiedliche Fahrprofile simulieren. Ziel ist die Beibehaltung der vollen Funktionsfähigkeit über die geprüfte Lebensdauer hinweg:

Mechanisch verstellbare Lenksäule (MVLS): 1 Mio Lastwechsel
Column EPS (Brushless): 0,5 Mio Lastwechsel
Rack EPS (REPS): 0,5 Mio Lastwechsel

Ergänzend ist zu beachten, dass Lebensdauertests im Segment Automotive Technology generell auf Basis individueller Kundenanforderungen erfolgen. Die Testspezifikationen und Beurteilungskriterien können hierbei je nach Auftraggeber in Umfang, Belastungsprofil und Zielgrößen variieren. Die genannten Referenzwerte stellen daher Orientierungsgrößen dar, die im Rahmen standardisierter Entwicklungsprozesse für die jeweilige Produktgruppe verwendet werden. Zudem konnten keine Branchendurchschnitte zur erwarteten Haltbarkeit in diesem Produktsegment identifiziert werden.

Decarbon Technologies

Für ausgewählte Produktgruppen der Konzerngesellschaften thyssenkrupp nucera, Polysius, Uhde und Rothe Erde des Segments Decarbon Technologies wurde die erwartete Haltbarkeit anhand produktspezifischer technischer Indikatoren bewertet.

Alkalische-Elektrolyseure (nucera): 7.300 Start-Stopp-Zyklen
Zementwerke (Polysius): 45 Jahre Entwurfslebensdauer der Gesamtanlage
Ammoniak-/Methanolanlagen (Uhde): 20 Jahre Entwurfslebensdauer der Hauptausrüstung

Für Großwälzlager (Rothe Erde) wurde die Haltbarkeitsbewertung anhand der Ermüdungslebensdauer der Laufbahnen nach ISO / TS 16281:2008 in Kombination mit den Wälzlagerlebensdauermodellen nach DIN / ISO 281 bewertet. Dafür wurden die im betrachteten Einsatzsystem auftretenden Belastungen sowie die entsprechenden Lastkollektive aus den typischen Betriebszuständen ermittelt. Unter Berücksichtigung von Drehzahlen, Lastwechselzahlen und der geplanten Systembetriebsdauer wurde die rechnerische nominelle Lebensdauer der Laufbahnen bestimmt. Diese Normen geben keine feste Nutzungsdauer vor, sondern liefern die Basis für den Vergleich mit der geforderten Auslegungslebensdauer des Gesamtsystems. Für Windenergieanwendungen beträgt diese Auslegungslebensdauer gewöhnlich 20 Jahre, wie in IEC 61400-1 festgelegt. Der tatsächlich anzusetzende Wert hängt jedoch von spezifischen OEM-Anforderungen ab.

Marine Systems

Für militärische Überwasserschiffe und Unterseeboote wurde die Entwurfslebensdauer als Indikator für die Bewertung der erwarteten Haltbarkeit herangezogen. Diese gibt die technisch geplante Nutzungsdauer bei sachgemäßer Wartung und Instandhaltung durch den Betreiber an und kann verwendet werden, da sie nach ingenieurtechnischen Standards festgelegt wird und die Dimensionierung zentraler Struktur- und Anlagenteile vorgibt.

U-Boote: Entwurfslebensdauer von 40 Jahren
Fregatten: Entwurfslebensdauer von 30 Jahren

Die tatsächliche Lebensdauer hängt von verschiedenen Faktoren wie regelmäßiger Wartung, Modernisierungen sowie den jeweils angewandten Betriebskonzepten ab und kann durch diese verlängert werden. Branchendurchschnittswerte zur erwarteten Haltbarkeit konnten für diese Produkte nicht identifiziert werden.

Abgrenzung weiterer Geschäftsbereiche

Für die Segmente Materials Services und Steel Europe wurde auf derartige Haltbarkeitsanalysen verzichtet. Materials Services vertreibt überwiegend Handelsware, bei der thyssenkrupp als Händler nur bedingt Einfluss auf die Haltbarkeit der Produkte nehmen kann. Eine systematische Haltbarkeitsbewertung wurde daher nicht umgesetzt. Bei Steel Europe handelt es sich beim Hauptprodukt um ein vor- bzw. zwischengefertigtes Industrieerzeugnis mit werkstofflicher Funktion, das in unterschiedlichste Folgeprodukte weiterverarbeitet wird. Die tatsächliche Haltbarkeit ist dabei maßgeblich von der jeweiligen Endanwendung abhängig - etwa im Fahrzeugbau, im Bauwesen oder in der Verpackungsindustrie - sodass eine einheitliche Angabe zur Produktlebensdauer nicht sachgerecht möglich ist.

Recyclingfähiger Materialanteil in Produkten

Zur Abschätzung des recyclingfähigen Materialanteils der im Berichtszeitraum in Verkehr gebrachten Produkte wendet thyssenkrupp ein modellgestütztes Verfahren an. Aufgrund fehlender Primärdaten zur tatsächlichen Wiederverwertung der in den Produkten enthaltenen Materialien am Ende des Lebenszyklus erfolgt die Ermittlung auf Grundlage der im Produktionsprozess eingesetzten Materialmengen.

Die eingesetzten Materialmengen wurden gewichtsbezogen nach Relevanz klassifiziert. Verpackungsmaterialien sowie Massenanteile unterhalb von definierten Relevanzschwellen wurden aus methodischen Gründen ausgeschlossen. Für die verbleibenden Materialgruppen wurden Recyclingfähigkeitsquoten angesetzt, die aus technischer Fachliteratur und Branchenstudien sowie öffentlich zugänglichen Recyclingstatistiken abgeleitet wurden. Diese geben an, welcher Anteil eines Materials unter heutigen technischen Bedingungen grundsätzlich als recyclingfähig gilt.

Auf dieser Grundlage wurde ein recyclingfähiger Materialanteil von rund 95 % berechnet. Dieser Wert reflektiert insbesondere die starke Ausrichtung des Produktportfolios von thyssenkrupp auf metallische Werkstoffe und Produkte, die ein hohes Wiederverwertungspotenzial aufweisen.

Die Berechnung stellt eine methodisch Schätzung dar. Die wesentlichen Unsicherheiten resultieren aus der Annahme, dass Ressourcenzuflüsse repräsentativ für die tatsächliche Produktzusammensetzung sind sowie aus der Generalisierung von Materialgruppen durch pauschal angesetzte Faktoren zur Recyclingfähigkeit.

Abfälle

Im Rahmen dieser Angabepflicht werden Informationen zu den im eigenen Geschäftsbetrieb anfallenden Abfallmengen offengelegt. Ziel ist es, ein Verständnis über das Abfallaufkommen, dessen Behandlung sowie die Zusammensetzung der Abfallströme zu vermitteln. Diese Offenlegung umfasst sowohl das Abfallaufkommen als auch eine Differenzierung nach gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie nach Verwertungs- und Entsorgungsverfahren. Des Weiteren werden Angaben zu nicht recycelten Abfällen sowie zur Zusammensetzung relevanter Abfallströme gemacht.

ABFALLAUFKOMMEN UND -BEHANDLUNG

t 2024 / 2025
Verwertete Abfälle 1.348.750
davon nicht-gefährliche Abfälle 1.086.347
verwertet durch Vorbereitung zur Wiederverwendung 23.174
verwertet durch Recycling 963.451
verwertet durch sonstige Verwertungsverfahren 98.974
davon gefährliche Abfälle 262.404
verwertet durch Vorbereitung zur Wiederverwendung 1.564
verwertet durch Recycling 214.906
verwertet durch sonstige Verwertungsverfahren 45.927
Beseitigte Abfälle 278.721
davon nicht-gefährliche Abfälle 223.815
beseitigt durch Verbrennung 604
beseitigt durch Deponierung 197.791
beseitigt durch sonstige Arten der Beseitigung 25.052
davon gefährliche Abfälle 54.906
beseitigt durch Verbrennung 8.199
beseitigt durch Deponierung 33.845
beseitigt durch sonstige Arten der Beseitigung 12.841
Radioaktive Abfälle 0
Gesamtmenge des Abfallaufkommens 1.627.472
davon gefährliche Abfälle 317.310
davon nicht recyclierte Abfälle 449.115
davon nicht recyclierte Abfälle in % 28 %

Für die Ermittlung der Abfalldaten wurden standardisierte Definitionen angewendet, die sich an den Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008 / 98 /EG) und ergänzenden Rechtsakten orientieren. Erfasst werden drei Abfallkategorien: nicht-gefährliche Abfälle, gefährliche Abfälle und radioaktive Abfälle. Bei nicht-gefährlichen und gefährlichen Abfällen erfolgt zudem eine Differenzierung zwischen Verwertungs- und Entsorgungsverfahren. Mit Ausnahme der Vorbereitung zur Wiederverwendung erfolgt die Klassifizierung dieser Verfahren durch einschlägige R- und D-Codes, die im Anhang I und II der Abfallrahmenrichtlinie festgelegt sind. Radioaktive Abfälle werden nur als Gesamtmenge erhoben und nicht nach Verwertungs- oder Entsorgungsverfahren unterschieden; sie werden den nicht-recycelten Abfällen zugeordnet.

Im Berichtsjahr erfolgte die Datenerhebung je nach Prozess und Standort durch direkte Messung, Berechnung anhand betrieblicher Parameter, Modellierungen, Schätzungen sowie rechnungsbasierte Auswertungen. Sämtliche Abfalldaten beziehen sich auf Aktivitäten und Standorte, die unter finanzieller oder operativer Kontrolle von thyssenkrupp stehen.

Zusammensetzung der Abfälle

Die bei thyssenkrupp anfallenden Abfallströme variieren je nach Wirtschaftstätigkeit in ihrer Zusammensetzung. In der Stahlherstellung fallen vorrangig metallurgische Abfälle wie Schlacken, metallhaltige Stäube, Schlämme oder ölhaltige Rückstände aus der Prozesswasserbehandlung an. In der komponenten- bzw. anlagenbezogenen Fertigung entstehen vorrangig metallische Bearbeitungsrückstände wie Späne und Schleifmittel sowie Betriebsstoffe wie Kühlschmierstoffe und Öle. Ergänzend treten Verpackungsabfälle sowie vereinzelt Bau- und Inbetriebnahmerückstände wie Kabel, Farben und Isolierstoffe auf. In der System- und Großmontage, etwa im energie- und verfahrenstechnischen Anlagenbau oder in der maritimen Systemtechnik, fallen überdies Abfälle aus Instandhaltung, Reparatur und Nachrüstung an - darunter Metallreste, elektronische Komponenten und verschiedene Hilfsstoffe. Der Werkstoffhandel samt Materialbearbeitung trägt zur Abfallentstehung vorrangig durch Verpackungsmaterialien wie Holz und Kunststoffe, Lagerrückstände sowie produktionsbedingte Abfälle wie Verschnitt oder Sägespäne bei.

Im Abfall enthaltene Materialien:

Die relevanten Materialgruppen innerhalb der oben beschriebenen Abfallströme umfassen:

Metalle: Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer und sonstige Nichteisenmetalle
Nichtmetallische Mineralien: Schlacken, keramische Rückstände, Feuerfestmaterialien
Kunststoffe: Verpackungsmaterialien, Isolierungen, technische Kunststoffe
Ölhaltige Substanzen und Chemikalien: Altöle, Kühlschmierstoffe, Emulsionen, Lösungsmittel
Holz: insbesondere aus Verpackungen und Transportmitteln
Elektronische Komponenten: z. B. Sensorik und Leiterplatten

Zur Bestimmung der wesentlichen Abfallarten und der darin enthaltenen Materialien wurden interne Experten aus den Geschäftsbereichen befragt. Die Bewertung basiert auf einer Zuordnung der Abfallströme zu den relevanten Kapiteln des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß Entscheidung 2014 / 955 /EU. Diese Einschätzungen erfolgten indikativ, orientiert an operativer Erfahrung und verfügbaren stoffstrombezogenen Informationen aus den Tätigkeitsfeldern.

3. Sozialinformationen

ESRS S1 Eigene Belegschaft

Als international tätiges Unternehmen ist sich thyssenkrupp seiner sozialen Verantwortung für die eigene Belegschaft bewusst. Wir bekennen uns daher uneingeschränkt zur Einhaltung der Menschenrechte und fairer Arbeitsbedingungen, fördern Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und setzen uns für Chancengleichheit ein.

Strategie

ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Die eigene Belegschaft umfasst sowohl die eigenen Mitarbeiter (Beschäftigte), d.h. Personen, die in einem direkten Arbeitsverhältnis mit einem thyssenkrupp Unternehmen stehen, als auch Fremdarbeitskräfte. Im Rahmen der Darstellung der Konzepte, Maßnahmen und Ziele geben wir jeweils an, inwieweit dort Fremdarbeitskräfte berücksichtigt sind.

Das allgemeine Vorgehen bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse sowie zum Zusammenspiel wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen mit der Strategie und dem Geschäftsmodell ist in Kapitel ESRS 2 beschrieben. Um in dieser Analyse die Sichtweise der Stakeholdergruppe "eigene Belegschaft" möglichst umfassend abzubilden, wurden verschiedene Bereiche der Konzernfunktion Human Resources einbezogen. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen für thyssenkrupp bezogen auf die eigene Belegschaft, die wir in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert haben. Sie werden in diesem Textabschnitt zusätzlich erläutert.

WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF DIE EIGENE BELEGSCHAFT

Thema Kategorie1) Beschreibung WSK2) ZH3)
Arbeitsbedingungen A (-) Die umfangreiche Transformation, in der sich thyssenkrupp aktuell befindet, kann in den betroffenen Geschäftsfeldern zu einem verstärkten Gefühl der Unsicherheit, was den Erhalt des Arbeitsplatzes betrifft, führen. EG M
A (+) Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Talentförderung für unsere Mitarbeiter können zu einer Verbesserung der Qualifikationen und Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit führen. EG M
R Der globale Fachkräftemangel sowie der demografische Wandel in vielen Ländern tragen zu einer geringeren Verfügbarkeit von Arbeitskräften auf dem externen Arbeitsmarkt bei und stellen durch längere Einstellungszeiten oder offene Positionen ein Risiko für thyssenkrupp dar. EG /
Arbeitnehmerrecht und sonstige arbeitsbezogene Rechte R In einigen Ländern, in denen thyssenkrupp tätig ist, besteht aufgrund lokaler Rahmenbedingungen ein potenzielles Risiko für Menschenrechtsverletzungen. Ein Verstoß stellt ein Rechts- und Reputationsrisiko, sowie ein finanzielles Risiko für thyssenkrupp dar. EG /
A (-) Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, die durch externe Vorgaben abweichend zu unseren Richtlinien reguliert werden, können zu Einschränkungen im sozialen Dialog und damit zu negativen Auswirkungen für die betroffenen Mitarbeiter führen. EG K, M
A (-) Abweichungen von Arbeitsschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorgaben sowie die inhärenten Risiken in Produktionsumgebungen können zu Verletzungen oder langfristigen Gesundheitsschäden bei unseren eigenen Mitarbeitern oder Fremdarbeitskräften führen und können im schlimmsten Fall sogar tödlich sein. EG K, M, L
A (+) Präventionsmaßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung führen zu einer Stärkung des Wohlbefindens und der körperlichen und geistigen Gesundheit unserer Mitarbeiter. EG K, M
A (-) Diskriminierung stellt eine Verletzung grundlegender Menschenrechte dar und kann ebenso wie ein Mangel an Chancengleichheit zu geringeren Möglichkeiten sowie einem verminderten Wohlbefinden der betroffenen Mitarbeiter führen. EG K, M
A (+) Unsere Angebote zur Förderung der Chancengleichheit bei thyssenkrupp schaffen ein Arbeitsumfeld, das die individuellen Eigenschaften und Bedürfnisse aller Mitarbeiter berücksichtigt. Das führt zu einer Arbeitskultur, die die Mitarbeitermotivation stärkt. EG K, M

1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance

2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert

3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig

Hinsichtlich aller in diesem Kapitel dargestellten Richtlinien und Maßnahmen berücksichtigen wir die jeweiligen lokalen Gesetze, die für die einzelnen thyssenkrupp Unternehmen gelten.

Wesentliche negative Auswirkungen

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden vier potenzielle sowie eine tatsächliche negative Auswirkung identifiziert. Unser systematisches und kontinuierliches Risikomanagement hat das Ziel, negative Auswirkungen auf die Belegschaft durch entsprechende Maßnahmen soweit möglich zu minimieren.

Eine potenzielle negative Auswirkung im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen betrifft die Sicherheit der Beschäftigung. Auch im vergangenen Geschäftsjahr haben wir unsere Portfoliomaßnahmen und strukturellen Optimierungen vorangetrieben. Daraus ergeben sich in einigen Geschäften Restrukturierungsmaßnahmen; Mitarbeiter in diesen Bereichen können von Personalanpassungsmaßnahmen betroffen sein.

In Bezug auf die Arbeitnehmerrechte gibt es in einigen wenigen Ländern eine potenzielle negative Auswirkung im Bereich Vereinigungsfreiheit und Kollektivvereinbarung, da diese Länder das entsprechende Recht teilweise limitieren oder gar nicht vorsehen. In diesen Fällen kann der soziale Dialog für Mitarbeiter in den betroffenen Ländern eingeschränkt sein.

Eine tatsächliche negative Auswirkung wurde im Bereich der Arbeitssicherheit identifiziert. Insbesondere für die Belegschaft in der Produktion kann langfristige körperliche Tätigkeit gesundheitlichen Einschränkungen oder arbeitsbedingten Erkrankungen zur Folge haben. Die Abweichung von unseren Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kann zudem zu Unfällen führen. Die Aufarbeitung unseres Unfallgeschehens zeigt jedoch, dass diese keine systemischen Ursachen haben, sondern dass es sich vielmehr um Einzelfälle handelt.

Eine weitere potenziell negative Auswirkung ergibt sich für Mitarbeiter aus der Missachtung des Verbots von Diskriminierung sowie mangelnder Chancengleichheit. Dies kann zu Stress und damit zu einem mangelndem Wohlbefinden der Betroffenen führen. Manche Mitarbeiter sind aufgrund der Dynamik am Arbeitsplatz einem größeren Risiko ausgesetzt, ungleich behandelt oder diskriminiert zu werden. Um die negativen Auswirkung zu vermeiden, werden alle gemeldeten Verdachtsfälle systematisch untersucht.

Wesentliche positive Auswirkungen

Die positiven Auswirkungen ergeben sich insbesondere für die eigenen Mitarbeiter, die in einem direkten Arbeitsverhältnis mit einem thyssenkrupp Unternehmen stehen. Wir nutzen die Chancen, die sich uns bieten, um ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen.

Eine tatsächliche positive Auswirkung haben wir im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse im Bereich Aus- und Weiterbildung identifiziert. thyssenkrupp bekennt sich seit jeher zu seiner Verantwortung für die Ausbildung. Im Geschäftsjahr 2024/2025 haben wir in Deutschland in über 60 Ausbildungsberufen ausgebildet. Die Ausbildungsquote in Deutschland lag bei 5,1 % und damit über dem eigenen Bedarf. Auch die kontinuierliche Weiterbildung unserer Beschäftigten ist uns wichtig. Ergänzend zu den Weiterbildungsangeboten in den Geschäften bietet die thyssenkrupp Academy unseren Beschäftigten ein breites Portfolio an internen Weiterbildungsmöglichkeiten. Mitarbeiter profitieren von der Verbesserung ihrer Qualifikationen auch, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit gestärkt wird.

thyssenkrupp ist bestrebt, einen Rahmen zu schaffen, in dem sich Beschäftigte mit unterschiedlichen Eigenschaften und Bedürfnissen frei und mit ihrem vollen Potenzial entfalten können. Wir fördern die Chancengleichheit mit einer Vielzahl von Formaten und Maßnahmen - von der genderneutralen Ansprache in Stellenanzeigen im Recruiting über flexible Arbeits(zeit)modelle bis hin zur Förderung von Mitarbeiternetzwerken. Bereits 2015 hat sich thyssenkrupp in einer gemeinsamen Erklärung mit der Arbeitnehmervertretung ausdrücklich zur Anerkennung und Förderung der Potenziale von Mitarbeitern mit Behinderung sowie zur Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz - unter Berücksichtigung der lokalen Gesetzgebung - bekannt. Diese Maßnahmen wirken sich auf vielfache Weise positiv auf die Beschäftigten aus: Sie fördern eine Arbeitskultur, die auf gegenseitigem Respekt basiert, und stärken die Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation sowie das Zugehörigkeitsgefühl.

Auch unser Angebot präventiver Gesundheitsmaßnahmen wirkt sich positiv auf das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter aus. Bei unserem Angebot steht nicht nur die Förderung der körperlichen Gesundheit im Fokus, es umfasst auch Maßnahmen zur Stärkung der mentalen Gesundheit.

Risiken und Chancen durch Abhängigkeiten im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

In einigen Ländern, in denen thyssenkrupp tätig ist, besteht ein potentiell erhöhtes Risiko, dass Menschenrechte, insbesondere das Verbot von Menschenhandel, Kinder- und Zwangsarbeit, nicht in vollem Umfang eingehalten werden, beispielsweise aufgrund unzureichender staatlicher Kontrollmechanismen oder abweichender gesetzlicher Regelungen. Die mögliche Missachtung der Menschenrechte stellt insbesondere für Personen ein Risiko dar, die in diesen Ländern beschäftigt sind. Unsere regelmäßige Risikobewertung hat jedoch kein konkretes Risiko für die thyssenkrupp Unternehmen und seine Belegschaft ergeben.

Eine unzureichende Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten birgt im Rahmen des zunehmenden weltweiten Fachkräftemangels das Risiko, dass zu wenig qualifiziertes Fachpersonal verfügbar ist, um Aufträge effektiv und fristgerecht abzuarbeiten sowie kontinuierliche Verbesserungen und Innovationen sicherzustellen. Gezielte Schulungsangebote und die kontinuierliche Förderung der beruflichen Entwicklung der Beschäftigen bieten jedoch die Chance, durch verbesserte fachliche Kompetenz die Produktivität zu steigern sowie bestehende Mitarbeiter an thyssenkrupp zu binden bzw. ein attraktiver Arbeitgeber für potenzielle Bewerber zu sein.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

S1-1 - Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens

Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Unser Ansatz für das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den eigenen Mitarbeitern ist in einer Vielzahl von Konzepten verankert. Das übergeordnete Ziel ist dabei eindeutig: Der Mensch steht bei thyssenkrupp im Mittelpunkt. Übergreifende Konzepte können zusätzlich durch lokale Regelungen, die je nach Ausgestaltung nur für bestimmte Länder, Einheiten oder Standorte Anwendung finden, erweitert oder ergänzt werden.

Konzepte zu Arbeitsbedingungen und Einhaltung der Menschenrechte

Wir bekennen uns zur Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und der Prinzipien für faire Arbeitsbedingungen. Dazu gehört, dass wir Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit sowie jede Form von Diskriminierung uneingeschränkt ablehnen und Chancengleichheit fördern. Den Rahmen für unser Handeln bilden die jeweils geltende lokale Gesetzgebung sowie der thyssenkrupp Verhaltenskodex, unser Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" sowie das International Framework Agreement (IFA). Übergreifende Informationen zum Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" sind im Kapitel "ESRS E2 Umweltverschmutzung" zu finden.

VERHALTENSKODEX (CODE OF CONDUCT)

Kategorie Beschreibung
Inhalt des Konzepts Der Verhaltenskodex ist Ausdruck unserer gemeinsamen Werte und verbindlichen Grundregeln. Er beschreibt, wie wir regelkonform, integer und ethisch korrekt handeln, und ist Beleg für den Anspruch, den wir an uns selbst sowie an unsere Geschäftspartner und andere Stakeholder stellen.
Anwendungsbereich Alle Unternehmen, Mitarbeiter, Führungskräfte sowie Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder
Verantwortungsebene Die Zuständigkeit für die Verhaltensgrundsätze liegt beim Vorstand der thyssenkrupp AG. Die Überwachung der Einhaltung dieser Grundsätze findet im Rahmen der Regelprozesse zur Identifizierung und zur Meldung von möglichem Fehlverhalten statt. Primäre Ansprechpartner sind die Führungskräfte. Als zentrale Meldestellen stehen die Abteilung Compliance Investigation bei der thyssenkrupp AG und der Internationale Ausschuss zur Verfügung.
Externe Bezugsrahmen thyssenkrupp verpflichtet sich zur Einhaltung international anerkannter Standards, darunter:
UN Global Compact
Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
Internationale Pakte überbürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Stakeholder-Information Der Verhaltenskodex wird unseren Mitarbeitern und allen Stakeholdern über das Intranet und über weitere interne Kanäle bereitgestellt. Externe erhalten darauf Zugriff über die Unternehmenswebsite von thyssenkrupp. Zudem wurde ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, das betroffenen Personen oder Organisationen ermöglicht, potenzielle Verstöße oder Bedenken direkt zu melden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die entsprechenden Verhaltensgrundsätze nicht nur transparent kommuniziert, sondern tatsächlich in der Unternehmenspraxis umgesetzt werden.
Im Bericht angewandt S1, G1

Konzepte zu Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben für uns eine hohe Priorität. Unsere Haltung sowie unsere Vorgaben zum Umgang mit den wesentlichen Auswirkungen sind im Konzept "Arbeits- und Gesundheitsschutz" gebündelt.

ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Kategorie Beschreibung
Inhalt des Konzepts Das Konzept definiert, wie wir vorgehen, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten bei thyssenkrupp ihrer Arbeit sicher nachgehen können. Es beschreibt, wie Risiken identifiziert werden, um Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
Anwendungsbereich Um die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten, hat thyssenkrupp ein Arbeitsschutzmanagementsystem mit entsprechenden Handlungsempfehlungen etabliert, das in allen thyssenkrupp Unternehmen Anwendung findet. Auch Fremdarbeitskräfte im betrieblichen Alltag sind in das thyssenkrupp Arbeitsschutzmanagement integriert, soweit keine gesetzlichen Vorschriften oder andere Anforderungen dem entgegenstehen.
Partnerunternehmen, die für thyssenkrupp tätig werden wollen, sollen bereits bei der Auftragsvergabe über die Anforderungen an das Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement, die thyssenkrupp an sie stellt, informiert werden und sich mit diesen einverstanden erklären. Sofern die Arbeiten auf einem Betriebsgelände von thyssenkrupp durchgeführt werden sollen, muss sich das Unternehmen mit der Partnerfirma über relevante wechselseitige Gefährdungen verständigen, damit geeignete Schutzmaßnahmen vereinbart werden können.
Verantwortungsebene Alle Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte sowie Aufsichtsorgane von thyssenkrupp sind für die Umsetzung und Einhaltung der Konzepte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. In höchster Instanz ist der Personalvorstand der thyssenkrupp AG für die Einhaltung verantwortlich. Die Überwachung findet jährlich in Form einer Selbstauskunft der thyssenkrupp Unternehmen im Rahmen des internen Kontrollsystems statt. Die Antworten werden vom Bereich Occupational Safety and Health gegengeprüft; bei Bedarf holt er weitere Informationen ein. Über die Ergebnisse der Analyse werden Vorstand und Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG im Risikobericht informiert.
Externe Bezugsrahmen ISO 45001 Norm
Stakeholder-Information Alle Mitarbeiter bei thyssenkrupp müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Sicherheitsunterweisung durchlaufen, in der sie auf die für sie relevanten Inhalte der Arbeitsschutzmaßnahmen aufmerksam gemacht werden. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zudem regelmäßige Schulungen und Informationen vor Ort.
Die relevanten Dokumente sind im Intranet für alle thyssenkrupp Mitarbeiter zugänglich, Auszüge aus dem Konzept sind auf unserer Unternehmenswebseite veröffentlicht.
In Bereich angewandt S1

Konzepte zum Umgang mit Diskriminierung und Förderung von Chancengleichheit

Das Verbot von Diskriminierung ist im thyssenkrupp Verhaltenskodex und in der Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten verankert. Die Sicherstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung erachten wir als unsere unternehmerische Pflicht und haben dies bereits 2015 gemeinsam mit dem Konzernbetriebsrat und der Konzernschwerbehindertenvertretung festgehalten. Unser Ziel ist, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeiter auf Basis ihrer Möglichkeiten und Bedürfnisse einbringen können.

thyssenkrupp fordert von allen Mitarbeitern, Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen die Sicherung eines Arbeitsumfelds, das frei ist von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität, politischen oder sonstigen Überzeugungen, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität oder anderen Merkmalen und hat dies explizit im Verhaltenskodex sowie der Grundsatzerklärung verankert. Für Vorfälle von Diskriminierung gelten die in Abschnitt "S1-3" beschriebenen Melde- und Abhilfeverfahren.

GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUR INKLUSION

Kategorie Beschreibung
Inhalt des Konzepts Ziel ist die Förderung eines Kulturwandels. Die Einbeziehung von Mitarbeitern mit Behinderung in alle betrieblichen und unternehmerischen Überlegungen soll von vornherein selbstverständlich sein. In der Erklärung sind mehrere Handlungsfelder definiert, die bearbeitet werden sollen, damit dieser Kulturwandelt gelingt. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in Bewerbungsprozessen, die Arbeitsplatzgestaltung und die Schaffung eines barrierefreien Arbeitsumfelds, die Förderung von Chancengleichheit im Rahmen der Aus- und Weiterbildung sowie Angebote zur Gesundheitsprävention und zur Wiedereingliederung.
Anwendungsbereich Die Erklärung richtet sich in erster Linie an Beschäftigte in Deutschland. Führungskräfte außerhalb Deutschlands sind aufgefordert, die in der Erklärung enthaltenen Ziele unter Berücksichtigung der lokalen Gesetzgebung und der Rahmenbedingungen vor Ort umzusetzen.
Verantwortungsebene Die Umsetzung konkreter Maßnahmen obliegt den Personalverantwortlichen und Führungskräften vor Ort und soll lokal überwacht werden. Die Arbeitgeberseite und die Schwerbehindertenvertretung vor Ort sollen die Zuständigkeiten gemeinsam festlegen. In oberster Instanz liegt die Verantwortung für die Einhaltung des Konzepts beim Personalvorstand der thyssenkrupp AG.
Externe Bezugsrahmen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
gesetzlichen Vorgaben, u.a. gemäß SGB IX
Stakeholder-Information Die Erklärung ist im thyssenkrupp Intranet zugänglich und wird zudem über die zuständigen Mitbestimmungsgremien zur Verfügung gestellt.
In Bereich angewandt S1

Erläuterungen zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ohne Konzepte

thyssenkrupp hat aus unternehmensstrategischen Gründen keine zentralen Konzepte zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit sicherer Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung etabliert. Die Hintergründe sind im Folgenden näher erläutert.

Im Kontext der sicheren Beschäftigung, werden bei notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen gemeinsam mit den Personalbereichen der Segmente Lösungen erarbeitet, um notwendige Personalanpassungsmaßnahmen möglichst sozialverträglich und unter Berücksichtigung der lokalen Ausgangslage abwickeln zu können. In vielen Ländern ist die Anwendung und Ausgestaltung befristeter Arbeitsverträge oder Arbeitsverträge ohne garantierte Arbeitsstunden gesetzlich reglementiert. Wir sind darüber hinaus in vielen Ländern an tarifvertragliche Regelungen gebunden.

In unserem Leitbild bekennen wir uns zur kontinuierlichen Entwicklung unserer Mitarbeiter als wesentlichem Eckpfeiler unseres Handelns. Durch die Vielzahl unserer Produkte und Geschäftsmodelle ergeben sich jedoch unterschiedliche Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten. Daher obliegt es den Einheiten vor Ort, die Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren und passende Schulungen anzubieten. Mitarbeitern von thyssenkrupp Einheiten, die einen Servicevertrag mit der thyssenkrupp Academy haben, steht ergänzend ein übergreifendes Schulungsangebot zur Verfügung.

S1-2 - Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

thyssenkrupp legt Wert auf die Sichtweise seiner Mitarbeiter. Einbezogen werden sie sowohl direkt in Form von Befragungen wie dem jährlich stattfinden thyssenkrupp "Employee Pulse Check" als auch indirekt über Mitbestimmungsgremien und Gewerkschaften. Regelmäßig stattfindende Dialogformate wie der "klar:text" bieten Mitarbeitern zudem die Möglichkeit, dem Vorstand oder anderen Entscheidungsträgern direkt Fragen zu stellen und die eigene Sichtweise zu erläutern. Zudem tauschen sich die Konzernfunktion Human Resources und die Arbeitnehmervertretung regelmäßig miteinander aus.

Einmal jährlich findet konzernweit der "Employee Pulse Check" statt - eine kurze Online-Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit und zu Erfolgsfaktoren von Veränderungen, wie Führung und Kommunikation. 2025 haben sich alle Segmente daran beteiligt, sodass fast alle Beschäftigten die Möglichkeit hatten, Feedback zu geben. Damit konnten wir die Reichweite der Umfrage gegenüber dem Vorjahr nochmals leicht steigern. Über die wichtigsten Ergebnisse werden der Vorstand und der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG sowie die Arbeitnehmervertretung informiert. Die geschäftsspezifischen Ergebnisse werden lokal analysiert und als Anstoß für einen vertieften Dialog genutzt, der dazu dient, Maßnahmen für Verbesserungen zu erarbeiten. Die konstant steigende Teilnahmequote in den vergangenen Jahren zeigt das Interesse der Mitarbeiter und ihre Bereitschaft, Feedback zu geben. Die jährliche Durchführung stellt die Konzernfunktion Human Resources sicher. Schirmherr ist der Personalvorstand der thyssenkrupp AG.

Die Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern bei thyssenkrupp geschieht auf verschiedenen Ebenen: Im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung werden die Interessen der Mitarbeiter weltweit im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG entsprechend den gesetzlichen Regelungen durch zehn Vertreter der Arbeitnehmerseite (davon eine Person als Vertretung der leitenden Angestellten sowie drei Gewerkschaftsvertreter) wahrgenommen. Damit stellt die Arbeitnehmervertretung die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder.

Auf Konzernebene pflegt thyssenkrupp für Deutschland zusätzlich eine aktive Sozialpartnerschaft mit dem Konzernbetriebsrat, dem Europäischen Betriebsrat, dem Konzern-Leitenden Ausschuss und den bei uns vertretenen Gewerkschaften. Die Konzernfunktion Human Resources unter Leitung des Personalvorstands stellt die Einbindung der Arbeitnehmervertretung sicher. Sie tauscht sich regelmäßig mit dem Konzernbetriebsrat und den jeweiligen Fachausschüssen des Konzernbetriebsrats aus und erarbeitet gemeinsam Konzernbetriebsvereinbarungen zu mitbestimmungspflichtigen Themen. Der Europäische Betriebsrat ist das Gremium für den sozialen Dialog und die Interessenvertretung der Arbeitnehmenden auf europäischer Ebene. Die Existenz und Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats ist in der "Vereinbarung über den Europäischen Dialog und die Unterrichtung und Anhörung der Mitarbeiter in den europäischen Konzernunternehmen" geregelt. Auf Basis dieser Vereinbarung unterrichten und konsultieren wir den Europäischen Betriebsrat im Vorfeld wesentlicher, länderübergreifende betrieblicher Veränderungen.

thyssenkrupp hat mit dem Konzernbetriebsrat, den Gewerkschaftsvertretern der IG Metall und der IndustriALL Global Union ein IFA zur Achtung der Menschenrechte sowie der darauf basierenden ILO-Kernarbeitsnormen geschlossen. Die Einhaltung dieser Vereinbarung wird von unserem Internationalen Ausschuss als Mitbestimmungsgremium überwacht. Mindestens einmal jährlich berichtet der Personalvorstand der thyssenkrupp AG dem Internationalen Ausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung und die Einhaltung der Vereinbarung. Vertreter des Internationalen Ausschusses besuchen zusammen mit dem Personalvorstand und der Konzernfunktion Human Resources regelmäßig ausgewählte Standorte und Länder, um sich von der Einhaltung des IFAs einschließlich der Berücksichtigung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu überzeugen.

In Deutschland werden die Interessen junger Mitarbeiter bis 18 Jahre sowie aller in Ausbildung beschäftigten Personen durch die Jugend- und Auszubildendenvertretung repräsentiert. Gemäß § 178 SGB IX fördert in Deutschland die Schwerbehindertenvertretung die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Im Ausland werden Mitarbeiter mit Behinderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und lokalen Regelungen vertreten und eingebunden, beispielsweise direkt über die Personalabteilungen. thyssenkrupp unterstützt zudem die Bildung von Mitarbeiternetzwerken; sie ermöglichen Mitarbeitern, ihre Erfahrungen auszutauschen und ihre Belange in den relevanten Gremien zu platzieren.

S1-3 - Verfahren zur Verminderung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft des Unternehmens Bedenken äußern kann

Unserer Belegschaft stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung, um mögliche Verstöße oder Missstände zu melden. Zum einen sind die Führungskräfte, Mitbestimmungsgremien oder Gewerkschaftsvertreter im Unternehmen direkte Ansprechpartner, um Vorfälle vor Ort zu melden und zu lösen. Darüber hinaus können Vorfälle per E-Mail oder anonym über ein zentral zur Verfügung gestelltes System den zuständigen Stellen im Unternehmen gemeldet werden. Die E-Mail-Adressen und die Zugriffsmöglichkeit auf das Online-Beschwerdetool sind auf www.thyssenkrupp.com veröffentlicht. Alle Kanäle stehen sowohl den thyssenkrupp Mitarbeitern als auch Fremdarbeitskräften und Mitbestimmungsvertretern zur Verfügung. Für die Überprüfung und Bearbeitung potenzieller Verstöße sind Abhilfeprozesse unter Einbeziehung der relevanten Konzernfunktionen und Stakeholder definiert. Die Systeme für das Hinweisgeberverfahren werden von externen Anbietern betrieben, während die E-Mail-Postfächer, über die Hinweise gemeldet werden können, intern betreut werden.

Die Belegschaft wird regelmäßig, beispielsweise durch Newsletter oder lokale Aushänge, auf die etablierten Verfahren und Meldekanäle aufmerksam gemacht. thyssenkrupp schützt die Identität der Hinweisgeber, in dem es ein sicheres System zur Verfügung stellt: Alle Informationen werden vertraulich behandelt; auch anonyme Meldungen sind möglich. Sofern ein Hinweisgeber eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme hinterlassen hat, erhält er eine Rückmeldung zu seinem Hinweis. Tatsächliche und potenzielle gemeldete negative Auswirkungen sollen schnellstmöglich beendet, die Ursachen untersucht und je nach Ergebnis entsprechende Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Der Abhilfeprozess beinhaltet auch die Bewertung der Wirksamkeit.

Wie im IFA vorgesehen, haben wir mit dem Internationalen Ausschuss ein Mitbestimmungsgremium etabliert, das die Umsetzung der Vereinbarung bei thyssenkrupp überwacht. Seine Aufgabe ist außerdem, mögliche oder tatsächliche Menschenrechtsverstöße mit der Arbeitgeberseite zu adressieren, um Lösungen zu erarbeiten.

Im Hinblick auf Vorfälle zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten oder Diskriminierung ist die Konzernfunktion Human Resources für die Steuerung des Abhilfeprozesses zuständig. Je nach Sachverhalt können weitere Abteilungen und Gremien in den Prozess eingebunden sein.

Die Wirksamkeit der Kanäle und ihre Bekanntheit werden durch das regelmäßige Monitoring der Zugriffszahlen im Rahmen der Sitzungen des Internationalen Ausschusses gemessen. Die Bewertung der "Speak-up-Kultur" im jährlichen "Employee Pulse Check" ist ein weiterer Indikator dafür, inwieweit die Mitarbeiter etablierten Meldestrukturen vertrauen.

S1-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Wir ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um negative Auswirkungen oder Risiken von der Belegschaft abzuwenden und mögliche positive Auswirkungen oder Chancen zu verstärken. Falls eine Maßnahme nicht mit der lokalen Gesetzgebung vereinbar ist, so haben die jeweils gültigen Rechtsvorschriften Vorrang.

Einhaltung der Menschenrechte

Die Einhaltung der Menschenrechte ist für thyssenkrupp unverhandelbar. Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter sich dessen bewusst sind, werden weltweit verpflichtend Schulungen zum Thema menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten durchgeführt.

Um die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgeschriebenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen, führen wir jährlich eine Risikobewertung für unsere eigenen Unternehmen weltweit durch, um bei Bedarf vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. Darüber hinaus prüfen wir alle über die unterschiedlichen Eingangskanäle gemeldeten potenziellen Verstöße systematisch, beenden - falls sich der Anfangsverdacht bestätigt - den Verstoß und untersuchen die Ursachen im Rahmen eines Abhilfeprozesses, um das Risiko künftiger ähnlicher Verstöße zu mindern. Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Abhilfe ergreifen wir risikobasiert und anlassbezogen. Zu den vorbeugenden Maßnahmen gehören die regelmäßige Schulung unserer Beschäftigten ebenso wie die Bekanntmachung der Hinweisgeberkanäle. Über die Auswertung der Vorfälle in den etablierten Hinweisgebersystemen lässt sich nachvollziehen, inwieweit ergriffene Maßnahmen dazu führen, dass keine Verstöße gegen die Menschenrechte stattfinden.

Die Maßnahmen sollen die wesentlichen Auswirkungen im Hinblick auf Menschenrechte, insbesondere Zwangs- und Kinderarbeit sowie Koalitionsfreiheit und Diskriminierung, adressieren. Sie gelten weltweit und finden kontinuierlich ohne ein definiertes Enddatum statt. Mit Blick auf den globalen Rechtsrahmen, der diese Maßnahmen betrifft, berücksichtigt thyssenkrupp zudem die jeweiligen lokalen Gesetze, die für die einzelnen thyssenkrupp Unternehmen gelten.

Arbeitsplatzsicherheit und Arbeitnehmerrechte

Im Zusammenhang mit unserer Portfoliofokussierung haben wir verschiedene M&A- sowie Restrukturierungs- und Reorganisationsmaßnahmen in den Fokus genommen, vorbereitet und teilweise bereits umgesetzt; begleitet wurde dies jeweils arbeits- und mitbestimmungsrechtlich, beispielsweise durch entsprechende Vereinbarungen mit der Arbeitnehmerseite. Der notwendige Personalabbau im Geschäftsjahr 2024 / 2025 lag bei rund 3.100 Beschäftigten. Um sich bestmöglich auf die sich wandelnden Märkte auszurichten, gehen unsere Geschäfte - wo notwendig - weitere Restrukturierungen an. Das gilt nicht nur für den Stahlbereich, sondern auch für einzelne Geschäftsbereiche der anderen Segmente. Ziel ist, den Konzern und seine Geschäfte nachhaltig profitabler und resilienter aufzustellen. Daher werden gemeinsam mit den Personalbereichen der Segmente neue Lösungen erarbeitet, um notwendige Personalanpassungsmaßnahmen möglichst sozialverträglich abwickeln zu können.

thyssenkrupp versteht sich als fairer Arbeitgeber, der sich seiner sozialen Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern bewusst ist. Einen besonderen Wert messen wir dabei auch dem internen Konzernarbeitsmarkt bei. Die Möglichkeit, Mitarbeiter intern zu vermitteln, ist einer der zentralen Bausteine unserer unternehmensweiten Personalpolitik.

Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit den Auswirkungen zur sicheren Beschäftigung. Sie gelten grundsätzlich weltweit, die genaue Ausgestaltung kann lokal variieren und hängt von der lokalen Gesetzgebung ab. Die Maßnahmen finden kontinuierlich und ohne ein definiertes Enddatum statt.

Arbeitssicherheit und Gesundheit

Arbeitssicherheit und Gesundheit sind bei thyssenkrupp wichtige Themen und in der Abteilung Occupational Safety and Health (OSH) gebündelt. Hier ist unser Ziel, das Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement fortlaufend zu verbessern und dadurch Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Fehlbelastungen zu vermeiden.

Sowohl für eigene Mitarbeiter als auch Fremdarbeitskräfte besteht zu Beginn Ihrer Tätigkeit die Pflicht zur Teilnahme an einer an ihre Tätigkeit angepasste Sicherheitsunterweisung. Sie erhalten zudem, sofern relevant, die passende Schutzausrüstung, um ihre Aufgaben sicher bewältigen zu können. Präventiv helfen regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unfalluntersuchungen und arbeitsmedizinische Beratungen unter Mitwirkung der Beschäftigten, das Arbeitsschutz- und Gesundheitsrisiko zu minimieren.

Einem Teil der Mitarbeiter ist das Angebot der Vertraulichen Mitarbeiterberatung (Employee Assistance Program; EAP) kostenfrei zugänglich. Die EAP bietet eine professionelle Beratung und Unterstützung durch externe Kooperationspartner im Umgang mit belastenden beruflichen oder privaten Herausforderungen.

Auch in diesem Jahr standen die "we care-Tage" ganz im Zeichen von Themen der Arbeitssicherheit und Gesundheit. Als zentrale und weltweite Aktivität wurde eine App-gesteuerte "we care Challenge" angeboten, an der sich Teams aus 37 Ländern beteiligten. Für den "we care Award" gingen 20 Bewerbungen ein; von den Einreichungen wurden drei prämiert. Die Initiative "leaders care" mit Fokus auf der Unterstützung von Führungskräften in ihrer Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheit wurde auch im vergangenen Geschäftsjahr weitergeführt.

Die Maßnahmen sollen die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz adressieren. Die Effektivität der Maßnahmen kann anhand der Entwicklung der Unfallhäufigkeitsrate gemessen werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zeigt sich unter anderem durch das Interesse der Mitarbeiter an den betrieblichen Gesundheitsangeboten. Alle Maßnahmen gelten weltweit und haben kein definiertes Enddatum.

Chancengleichheit am Arbeitsplatz

Zu den zentralen Werten unserer Unternehmenskultur zählen Offenheit, Chancengleichheit und gegenseitige Wertschätzung. Auch im vergangenen Geschäftsjahr haben wir verschiedenste Veranstaltungsformate genutzt, um das Bewusstsein für Gleichbehandlung intern und extern zu erhöhen und den Zusammenhalt, die psychologische Sicherheit und die Zugehörigkeit zu stärken.

thyssenkrupp bekennt sich öffentlich zu Werten wie Offenheit und Toleranz und positioniert sich gegen Diskriminierung. Dies haben wir beispielsweise mit der Kampagne "Gib Hass keine Mehrheit" anlässlich der Bundestagswahl oder mit unserer erneuten Teilnahme am Christopher Street Day in Köln gezeigt. Wir nutzen zudem besondere Anlässe wie den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung oder den Weltfrauentag für spezifische Aktionen und unterstützen unsere internen Mitarbeiternetzwerke. Mit spezifischen Kampagnen zu unserer Arbeitgebermarke erhöhen wir die Sichtbarkeit der Vielfalt unserer Beschäftigten. Auch im Hinblick auf die Ausbildung im Konzern arbeiten wir daran, die Chancengleichheit zu stärken.

Wir sind bestrebt, dass alle Bewerber in Besetzungsprozessen gleich behandelt und berücksichtigt werden, insbesondere bei der Besetzung von Managementpositionen. Mit Angeboten speziell für den talentierten Fachkräfte- und Führungsnachwuchs fördern wir deren Entwicklung und Karrierechancen.

Durch Gleitzeit- und Teilzeitmodelle, Job-Sharing sowie hybrides Arbeiten und das vorübergehende Arbeiten aus dem Ausland wollen wir unseren Mitarbeitern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglichen. An einigen Standorten können die Mitarbeiter zudem Kinderbetreuungsangebote in Anspruch nehmen.

Die Maßnahmen finden laufend ohne ein definiertes Enddatum statt. Die genaue Ausgestaltung der Angebote für Arbeitszeitflexibilisierung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erfolgt lokal unter Berücksichtigung der dortigen Gegebenheiten und Voraussetzungen. Verschiedene Kennzahlen, unter anderem die Entwicklung der Teilzeitquote, der Anteil von Mitarbeitern mit Behinderung sowie der Anteil von Frauen in Führungspositionen unterstützen bei der Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen.

Aus-/Weiterbildung und Mitarbeiterentwicklung

Das Thema "Ausbildung" hat für thyssenkrupp einen unverändert hohen Stellenwert. Unser Engagement in diesem Bereich ist nicht nur unter dem Aspekt des Fachkräftemangels eine Investition in die Zukunft. Daher ergreifen wir umfassende Maßnahmen, um insbesondere in Deutschland Menschen für eine Ausbildung bei thyssenkrupp zu begeistern. Wir holen die potenziellen Auszubildenden dort ab, wo sie zu finden sind - sei es in den sozialen Medien, bei Informationsveranstaltungen an Schulen und Hochschulen, über Ausbildungsplattformen oder mittels weiterer Employer-Branding-Instrumente wie digitalen Elternabenden in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit. Bei internen Befragungen und auf externen Portalen wird die Ausbildung bei thyssenkrupp regelmäßig als sehr gut bewertet. Initiativen wie "Paten für Arbeit e.V." oder innovative Ausbildungskonzepte helfen dabei, den Start in eine Ausbildung zu erleichtern. Auch der regelmäßige Austausch mit Unternehmen außerhalb des Konzerns - beispielsweise im Rahmen der "Allianz der Chancen", der Initiative für eine neue Arbeitswelt, in der sich derzeit 71 Mitgliedsunternehmen, unter anderem zum Thema "Stärkung der Ausbildung", vernetzen - helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Flankierend zu den Aus- und Weiterbildungsangeboten der Geschäfte bietet die thyssenkrupp Academy interne Weiterbildungsangebote und Transformationsbegleitung. Zum Angebot gehören maßgeschneiderte Curricula für Führungskräfte und Mitarbeiter, Digital Learning Services sowie individuelle Lösungen für Teams und Organisationen. Die hohe Qualität dieses Angebots spiegelt sich in der ISO-Zertifizierung 29993 wider und entspricht damit internationalen Standards.

Im zurückliegenden Geschäftsjahr wurden weltweit mehr als 1.800 Talente (d.h. Mitarbeiter mit dem Potenzial für eine weiterführende Fach- und Führungsaufgabe) in den thyssenkrupp Unternehmen identifiziert. Regelmäßige Entwicklungsdialoge, Feedback und der Einsatz diagnostischer Verfahren zur beruflichen Standortbestimmung sollen eine zielgerichtete Entwicklung unterstützen. Geschäftsübergreifende Vernetzungsformate wie der Talent Summit, verschiedene Foren und Workshops sollen zur Entwicklung und Bindung dieser wichtigen Zielgruppe beitragen.

Die Maßnahmen sind kontinuierlich und haben kein definiertes Enddatum. Ausbildungsmaßnahmen finden insbesondere in Deutschland statt, während Maßnahmen der Weiterbildung oder Talententwicklung weltweit durchgeführt werden.

Kennzahlen und Ziele

S1-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

thyssenkrupp hat sich mit Blick auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die eigenen Mitarbeiter aktuell die folgenden Ziele gesetzt:

ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DEN EIGENEN MITARBEITERN

Konzern Zielwert Erreichungsdatum Stand 30.09.2025
Unfallhäufigkeitsrate (UHR) 1,9 2027 / 2028 2,7
Tödliche Arbeitsunfälle 0 2024 / 2025 1
Frauen in Führungspositionen 17,0 % 2025 / 2026 17,5 %

Die Ziele im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheit wurden im OSH Committee festgelegt, das sich aus dem Personalvorstand der thyssenkrupp AG, den Personalvorständen der Segmente, dem Head of Occupational Safety and Health der thyssenkrupp AG sowie Vertretern des Konzernbetriebsrats und des Europäischen Betriebsrats zusammensetzt. Die Zielerreichung und die Umsetzung und Wirksamkeit eventuell abgeleiteter Maßnahmen werden dort und im OSH Council überwacht.

Die Unfallhäufigkeitsrate gemessen als Arbeitsunfälle eigener Mitarbeiter mit mindestens einem Tag Arbeitsausfall bezogen auf eine Millionen Arbeitsstunden betrug im Geschäftsjahr 2024 / 2025 2,7 und konnte damit das selbstgesteckte Ziel nicht erfüllen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das Ziel von null tödlichen Arbeitsunfällen nicht erreicht werden. Erklärtes Ziel ist weiterhin, dass die Zahl der tödlichen Unfälle auf null gesenkt werden soll. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ereignete sich ein tödlicher Arbeitsunfall eines eigenen Mitarbeiters im Eisenbahnbetrieb auf einem fremden Firmengelände. Zudem ereignete sich ein tödlicher Arbeitsunfall durch einen Beschäftigten einer Partnerfirma. Die umfassende Aufklärung und Aufarbeitung solcher tragischen Ereignisse soll dazu beitragen, dass sie künftig vermieden werden. Im konkreten Fall wurden unter anderem die Verfahrensweisen und Sicherheitsunterweisungen angepasst.

Das Ziel für Frauen in Führungspositionen legt der Vorstand der thyssenkrupp AG fest. Das Ziel wird im Einklang mit der jeweils geltenden lokalen Gesetzgebung umgesetzt. Mit einem Frauenanteil in Führungspositionen von 17,5 % zum Ende des Berichtsjahres hat thyssenkrupp sein gesetztes Ziel übererfüllt.

Zu weiteren wesentlichen Themen die Belegschaft betreffend wurden wegen der heterogenen Anforderungen der thyssenkrupp Geschäfte sowie der unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Ländern keine Ziele auf Konzernebene definiert.

S1-6 - Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

Die Anzahl der eigenen Mitarbeiter umfasst alle Beschäftigten einschließlich Vorstände und Geschäftsführungen sowie Auszubildende, Trainees und andere Beschäftigte in ausbildungsähnlichen Verhältnissen nach Köpfen zum 30. September 2025. Nicht berücksichtigt sind Mitarbeiter in ruhenden Arbeitsverhältnissen. Die Angaben haben die thyssenkrupp Unternehmen im zentralen HR-Reportingsystem hinterlegt. Die Angabe des Geschlechts richtet sich nach lokalen Regelungen und Gesetzen: In vielen Ländern ist es nicht möglich, eine Geschlechtsangabe abweichend von männlich oder weiblich zu machen. Die angegebene Mitarbeiterzahl lässt sich in Bezug setzen zu den Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt im Konzernanhang. Die Mitarbeiterzahl enthält anteilig 1.515 Mitarbeiter der gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation) HKM. Alle weiteren Kennzahlen im Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft" sind - sofern nicht anders angegeben - ohne Berücksichtigung der Mitarbeiter der HKM.

MITARBEITER NACH GESCHLECHT

Geschlecht Personenzahl
Männlich 77.122
Weiblich 16.248
Divers 2
Keine Angaben 3
Gesamtzahl der Mitarbeiter 93.375

MITARBEITER NACH REGIONEN

(Vorjahreswert in Klammern)

1) Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, davon Deutschland 52.148 (54.235)

MITARBEITER NACH LÄNDERN MIT MINDESTENS 10 % DER BESCHÄFTIGTEN

Land Personenzahl
Gesamtzahl der Mitarbeiter 93.375
Deutschland 52.148
Übrige Länder 41.227

MITARBEITER NACH ART DES VERTRAGS UND GESCHLECHT1

Personenzahl Weiblich Männlich Divers Keine Angaben Summe
Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen 14.826 71.232 2 3 86.063
Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen 1.420 5.884 0 0 7.304
Abrufkräfte 2 6 0 0 8
Gesamtzahl der Mitarbeiter 16.248 77.122 2 3 93.375

1) Gemäß der CSRD richtet sich die Zuordnung der Mitarbeiter zu den Vertragsarten nach der lokalen Gesetzgebung

MITARBEITER NACH SEGMENTEN

30.09.2024 30.09.2025 Veränderung

in %
Automotive Technology 31.633 28.892 - 9
Decarbon Technologies 12.678 12.335 - 3
Materials Services 16.003 15.433 - 4
Steel Europe 27.478 25.993 - 5
Marine Systems 8.041 8.585 7
Corporate Headquarters 639 613 - 4
Überleitung 1.648 1.524 - 8

Im Berichtsjahr haben 11.424 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Dies ergibt eine Fluktuationsquote von 12,6 %. Gemäß CSRD werden dabei sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberinduzierte Austritte sowie Renteneintritte und Todesfälle berücksichtigt. Die freiwillige Fluktuationsrate lag mit 4.572 Austritten bei 5,1 %.

S1-8 - Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Bei thyssenkrupp werden die Arbeitsbedingungen von 77,1 % der Mitarbeiter im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch Kollektivvereinbarungen oder tarifvertragliche Regelungen bestimmt. 92,1 % der Mitarbeiter im EWR werden durch eine Arbeitnehmervertretung auf betrieblicher Ebene repräsentiert. Darüber hinaus werden die Interessen auf europäischer Ebene durch den Europäischen Betriebsrat vertreten. Details zur Arbeitnehmervertretung bei thyssenkrupp sind in Abschnitt "S1-2" beschrieben.

INFORMATIONEN ZUR TARIFVERTRAGLICHEN ABDECKUNG UND ZUM SOZIALEN DIALOG

Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog
Abdeckungsquote Mitarbeiter - EWR (für Länder mit >50 Mitarbeiter, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen) Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (für Länder mit >50 Mitarbeiter, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen)
--- --- ---
0-19 %
20-39 %
40-59 %
60-79 %
80-100 % Deutschland Deutschland

S1-9 - Diversitätskennzahlen

MITARBEITER NACH ALTERSGRUPPEN1

Alter Personenzahl In %
bis 30 Jahre 16.610 18,1 %
31 bis 50 Jahre 47.194 51,4 %
über 50 Jahre 28.056 30,5 %

1) Um die Konsistenz zur bisherigen Datenerhebung sicherzustellen, weichen die Altersgruppen um 1 Jahr von den Vorgaben der CSRD ab.

Frauen in Führungspositionen

Für die Ermittlung der Geschlechterverteilung auf den obersten Führungsebenen wurden Personen auf gegradeten Positionen berücksichtigt; dies umfasst die Vorstandsebene sowie die drei darunterliegenden Führungsebenen.

GESCHLECHTERVERTEILUNG AUF DEN OBERSTEN FÜHRUNGSEBENEN

Personenzahl In %
Männlich 1.067 82,5 %
Weiblich 226 17,5 %
Divers 0 0,0 %
Keine Angaben 0 0,0 %
Gesamtzahl 1.293 100,0 %

S1-10 - Angemessene Entlohnung

thyssenkrupp vergütet die Arbeit seiner eigenen Mitarbeiter mit einem angemessenen Entgelt mindestens in Höhe der gesetzlichen Mindestlöhne oder anderer Branchenstandards.

S1-14 - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

thyssenkrupp misst der Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten eine hohe Bedeutung bei. Ein wichtiger Bestandteil ist unser Arbeitsschutzmanagementsystem, welches dem weltweit geltenden Standard ISO 45001 entspricht. Der Anteil der Belegschaft, der durch ein Arbeitsschutzmanagementsystem erfasst ist, liegt bei 100 %. Details zu den geltenden Konzepten zu Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in Abschnitt "S1-1" beschrieben.

GESUNDHEITSSCHUTZ UND SICHERHEIT

Kennzahlen Anzahl
Meldepflichtige Arbeitsunfälle (Mitarbeiter) 421
Tödliche Arbeitsunfälle (Mitarbeiter) 1
Tödliche Arbeitsunfälle (Fremdarbeitskräfte) 0
Tödliche Arbeitsunfälle (Sonstige Personen an thyssenkrupp Standorten) 1
Todesfälle durch Berufskrankheiten (Mitarbeiter1) ) 0

1) Fälle von denen thyssenkrupp im laufenden Geschäftsjahr unter Berücksichtigung lokaler Gesetzgebung und Datenschutzvorgaben Kenntnis erlangt hat.

S1-16 - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Die von der CSRD geforderte Angabe des unbereinigten Gender-Pay-Gap vergleicht den durchschnittlichen Stundenlohn von Männern und Frauen. Attribute, die das Entgelt beeinflussen, wie Ausbildung, Tätigkeitsbereich, Berufserfahrung oder Führungsverantwortung - trotz der Fortschritte in den vergangenen Jahren sind Frauen bei thyssenkrupp seltener auf Führungspositionen vertreten als Männer -, sowie strukturelle Unterschiede bei den Beschäftigten bleiben unberücksichtigt.

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap bei thyssenkrupp betrug im Geschäftsjahr 2024 / 2025 11,6 %. Bezogen auf das Grundeinkommen ohne variable Entgeltbestandteile wie Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit oder Boni lag das unbereinigte Gender-Pay-Gap bei 4,3 %. Der Abstandsfaktor zwischen dem höchsten Einkommen bei thyssenkrupp und dem Medianeinkommen aller Beschäftigten betrug 46. Rechnet man Teilzeiteinkommen entlang ihres Beschäftigungsgrads hoch und berücksichtigt nur vollständige Jahreseinkommen, so betrug der Abstandsfaktor 40.

Für die Ermittlung des Stundenlohns wurde das gezahlte Bruttoentgelt einschließlich variabler Vergütungsbestandteile durch die Sollarbeitszeit geteilt. Bezahlte Überstunden und Überstundenzuschläge blieben unberücksichtigt, da diese nicht Teil der Sollarbeitszeit sind. Der Stundenlohn der Männer wurde gemäß CSRD mit 100% festgelegt und ins Verhältnis zum Stundenlohn der Frauen gesetzt. Ruhende Mitarbeiter sowie Mitarbeiter ohne Entgeltbezug oder Sollarbeitszeit blieben in den Monaten, in denen eines oder mehrere der genannten Kriterien zutrafen, unberücksichtigt. Alle Entgelte wurden in Euro umgerechnet.

S1-17 - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Die untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über Beschwerden und Vorfälle im Kontext der eigenen Belegschaft, die über die zur Verfügung stehenden Kanäle eingegangen sind.

VORFÄLLE, BESCHWERDEN UND SCHWERWIEGENDE AUSWIRKUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT MENSCHENRECHTEN

2024 / 2025
Gemeldete Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung (Anzahl) 27
Beschwerden, die über Kanäle, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können, eingereicht wurden (Anzahl) 12
Beschwerden, die bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wurden (Anzahl) 0
Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen (EUR) 0,00

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 wurden keine Vorfälle schwerwiegender Menschenrechtsverstöße verzeichnet.

ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

thyssenkrupp bekennt sich zu verantwortungsvollem Handeln im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Wertschöpfungskette. Wir setzen uns für den Schutz der Rechte von Arbeitskräften in der Lieferkette ein und sind bestrebt, potenzielle negative Auswirkungen durch unser Risikomanagement zu minimieren. Im Falle bekanntgewordener menschenrechtlicher oder umweltbezogener Verstöße setzen wir gezielte Maßnahmen ein, um diese zu beenden und positive Veränderungen herbeizuführen.

Strategie

SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Als weltweit tätiger Industrie- und Technologiekonzern verfügt thyssenkrupp über ein globales Lieferantennetzwerk, das zahlreiche Länder und Branchen umfasst. Aufgrund der Komplexität und globalen Reichweite unserer Wertschöpfungsketten lassen sich potenzielle indirekte Auswirkungen auf Arbeitskräfte in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten im Hinblick auf Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie Umweltbelange nicht vollständig ausschließen. In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir insbesondere tatsächliche und potenzielle Auswirkungen in Bezug auf menschenrechtliche und arbeitsbezogene Belange wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel, unfaire Arbeitsbedingungen, fehlende Vereinigungsfreiheit, unangemessene Entlohnung, unzureichende Arbeitszeitregelungen sowie mangelnden Arbeitsschutz und Diskriminierung einbezogen.

WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE

Thema Kategorie1) Beschreibung WSK2) ZH3)
Arbeitsbedingungen A (-) Mangel an sicherer Beschäftigung - wie etwa durch Null-Stunden-Verträge kann zu Unsicherheit bei Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie zu gesellschaftlichen Kosten durch unplanbare Arbeitslosigkeit führen. V M
R Mangel an sicherer Beschäftigung - wie etwa durch Null-Stunden-Verträgen - stellt durch die erhöhte Unsicherheit bei Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ein rechtliches, Produktivitäts- und Reputationsrisiko für thyssenkrupp dar. EG /
A (-) Die Verletzung oder ein Mangel an Arbeitnehmerrechten in Bezug auf Arbeitszeit und Entlohnung führt zu negativen Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. V K, M
A (-) Die Verweigerung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, nicht vorhandener sozialer Dialog oder das Fehlen von Betriebsräten führen zu negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. V K
A (-) Ein Mangel an Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben kann zu psychischen Gesundheitsproblemen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette führen. V K
A (-) Unzureichende Maßnahmen zur Unfallprävention und zum Arbeitsschutz führen zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. V K
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle A (-) Diskriminierung und damit verbundene Gewalt sind Verletzungen grundlegender Menschenrechte und haben negative Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zur Folge. Für thyssenkrupp wurde Diskriminierung in der Wertschöpfungskette als potenzielle negative Auswirkung ermittelt. V K, M
A (+) Unsere Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung können zur Erhöhung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette führen. V M
Sonstige arbeitsbezogene Rechte A (-) Kinder- und Zwangsarbeit sind Verletzungen grundlegender Menschenrechte und haben negative Auswirkungen auf Lebensqualität, Bildung und finanzielle Zukunft der Betroffenen. Für thyssenkrupp wurden Kinder- und Zwangsarbeit als potenzielle negative Auswirkung ermittelt. V K, M
R Fälle von Kinder- und Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette stellen ein Rechts- sowie Reputationsrisiko für thyssenkrupp dar. EG /
A (-) Verletzung sonstiger arbeitsbezogener Rechte, wie etwa fehlender Zugang zu einem Beschwerdeverfahren, können zu negativen Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette führen. V M

1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance

2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert

3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig

Besonders betroffen von negativen Auswirkungen sind demnach Beschäftigte in der vorgelagerten Lieferkette, und zwar sowohl in der Rohstoffgewinnung als auch in der Herstellung und Fertigung von Produkten. Hierbei kann mangelnder Arbeitsschutz gesundheits- oder gar lebensgefährdend sein. Unangemessene Entlohnung und alle Formen der Diskriminierung können zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen sowie einer verminderten Lebensqualität der Betroffenen führen. Insbesondere in Ländern, in denen der Schutz der Menschenrechte unzureichend ist, können Einschränkungen der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit deutliche Hinweise auf Unterdrückung sein. Zu den Personengruppen, die von Auswirkungen im Zusammenhang mit Kinderarbeit und Zwangsarbeit in hohem Maße betroffen sein können, zählen insbesondere junge Beschäftigte sowie geringqualifizierte Arbeitskräfte, die kaum Bildungschancen haben und daher besonders häufig ausgebeutet werden. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette sind Menschen, die im Transport- und Logistiksektor arbeiten, mit menschen- und arbeitsrechtlichen Verstößen konfrontiert. Aufgrund komplexer und schwer kontrollierbarer Strukturen mit zahlreichen Subunternehmen und wechselnden Vertragsbeziehungen ist in diesem Sektor die Transparenz eingeschränkt. Dies erschwert die Überwachung der Arbeitsbedingungen und kann die Einhaltung grundlegender Standards wie Arbeitszeitregelungen, faire Entlohnung oder Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden.

In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir tatsächliche und potenzielle negative und positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ausschließlich in Bezug auf die vorgelagerte Lieferkette festgestellt.

Wesentliche negative Auswirkungen

Die identifizierten tatsächlichen negativen Auswirkungen ergeben sich aus den Verstößen, die über die verschiedenen Kanäle unseres Beschwerdeverfahrens eingegangenen sind und bestätigt wurden. Sie betreffen die Themen unangemessene Entlohnung und Arbeitszeiten, mangelnden Arbeitsschutz und Unfallprävention sowie die Verweigerung der Vereinigungsfreiheit. Unangemessene Entlohnung kann beispielsweise Armut, Hungersnot oder fehlende Bildungschancen für Kinder zur Folge haben. Missachtete Arbeitszeitregelungen wie nicht eingehaltene Pausen oder übermäßige Überstunden können zu physischer und psychischer Überbelastung und somit zu gesundheitsgefährdender Erschöpfung führen. Mangelnder Arbeitsschutz und mangelnde Arbeitssicherheit können gesundheitsschädigend oder gar lebensgefährdend sein und sich in der Folge auch auf die psychische Verfassung der betroffenen Person auswirken. Die Verweigerung von Vereinigungsfreiheit oder Kollektivverhandlungen kann dazu führen, dass Arbeitskräfte nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, sich gegen ungerechte Behandlung zu wehren. Die ermittelten tatsächlichen negativen Auswirkungen stellen Einzelfälle bei einzelnen Lieferanten dar.

Potenzielle negative Auswirkungen haben wir für die Themen Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie für alle Formen der Diskriminierung und der damit verbundenen Gewalt identifiziert. In Bezug auf Arbeitszeitmodelle stellt die mangelnde Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben eine potenziell negative Auswirkung dar, außerdem weitere arbeitsbezogene Rechte wie der fehlende Zugang zu einem Beschwerdeverfahren. Der Mangel einer sicheren Beschäftigung kann bei Betroffenen zu Unsicherheit sowie zu gesellschaftlichen Kosten durch unplanbare Arbeitslosigkeit führen. Kinderarbeit und Zwangsarbeit sind je nach Land und Industrie unterschiedlich weit verbreitet und/oder systemisch; das gilt auch für Diskriminierung aufgrund der ethnischen oder Religionszugehörigkeit. Auch Sicherheitsrisiken beim Abbau von Eisenerz sind in den Minen vereinzelter Länder systemisch; die erhöhte Wahrscheinlichkeit potenzieller Auswirkungen ergibt sich hier aus unseren Geschäftsaktivitäten in China, Indien und Brasilien. Die weiteren identifizierten potenziellen negativen Auswirkungen werden als nicht systemisch bewertet, sondern ergeben sich aus Einzelfällen bei Lieferanten und stehen in keinem Zusammenhang mit spezifischen Geschäftsbeziehungen von thyssenkrupp. thyssenkrupp erkennt an, dass bestimmte Gruppen von Beschäftigten in der Lieferkette in Bezug auf Menschen- und Arbeitnehmerrechte in besonderem Maße gefährdet sein können. Das gilt zum Beispiel für Minderheiten, für die in bestimmten Regionen aufgrund ihrer ethnischen oder Religionszugehörigkeit eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Zwangsarbeit besteht. Beschäftigte, die beim Abbau bestimmter Rohstoffe tätig sind, können erhöhten Arbeitssicherheitsrisiken ausgesetzt sein. Darüber hinaus unterliegen Arbeitsmigranten, indigene Völker, Frauen und Gewerkschaftsmitglieder teilweise erhöhten Risiken für Diskriminierung.

Wesentliche positive Auswirkungen

Eine potenziell positive Auswirkung auf alle Beschäftigten in der Lieferkette stellt die Kompetenzentwicklung zur Erhöhung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus dar. Diese können zur Steigerung des Bildungsniveaus und der Qualifikationen beitragen und dadurch langfristig die Beschäftigungschancen und den Lebensstandard in den betreffenden Regionen verbessern.

Risiken im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Wir haben auch Risiken für thyssenkrupp im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Lieferkette identifiziert. Dies betrifft Risiken rechtlicher Art und Reputationsrisiken aufgrund von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit. Mangel an sicherer Beschäftigung für die Beschäftigten der Lieferkette kann zudem die Produktivität verringern und zu rechtlichen Klagen sowie Reputationsschäden für das Unternehmen führen. Chancen für thyssenkrupp im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Lieferkette wurden nicht identifiziert.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

S2-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

thyssenkrupp bekennt sich ausdrücklich zu anerkannten internationalen Nachhaltigkeitsstandards, die neben guter Corporate Governance und der ökologischen Sorgfaltspflicht auch die soziale Verantwortung umfassen. Um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette zu minimieren, haben wir ein konzernweites Konzept zur Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten verankert. Übergreifende Informationen zum Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" sind im Kapitel "ESRS E2 Umweltverschmutzung" zu finden.

Das Konzept zielt auf die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des deutschen LkSG sowie international anerkannter Rahmenwerken ab, darunter die UNGPs, die ILO sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Im Berichtsjahr festgestellte Verstöße gegen die oben genannten Konventionen können dem Abschnitt "S2-4" entnommen werden.

Die im Konzept verankerten Menschen- und Umweltrechte decken die in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten materiellen Themen für thyssenkrupp ab: Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Vereinigungsfreiheit, angemessene Entlohnung und Arbeitszeiten, Diskriminierung und Ungleichbehandlung, Schutz freier Meinungsäußerung und Privatsphäre, Landraub, Fremdpersonaleinsatz sowie umweltbezogene Pflichten.

Das Konzept definiert konzernweite Risikomanagementprozesse, die der Identifikation, Bewertung und Reduzierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken innerhalb der Lieferketten von thyssenkrupp dienen. Wir bestimmen das Risiko jedes Lieferanten anhand einer systematisch durchgeführten Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Kriterien Schwere und Umkehrbarkeit sowie Einflussvermögen und ordnen den Lieferanten einer von thyssenkrupp definierten SCA-Risikokategorie (SCA = Supply Chain Act) zu. Weiterführende Informationen können dem Abschnitt "S2-4" entnommen werden. Die identifizierten Risiken dienen als Basis für Präventionsmaßnahmen, die wir ergreifen, um die menschenrechtlichen oder umweltbezogenen potenziellen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette zu verringern. Das Konzept sieht vor, dass die Konzernunternehmen bei Feststellung eines menschenrechtlichen- oder umweltbezogenen Verstoßes angemessene Abhilfemaßnahmen einleiten, um Missstände zu beheben und deren Auswirkungen zu minimieren. Verstöße können über verschiedene Quellen identifiziert und über verschiedene Kanäle gemeldet werden, darunter unser öffentlich zugängliches Hinweisgebersystem. Es steht allen Personen, Betroffenen oder sonstigen Dritten weltweit barrierefrei zur Verfügung. Weiterführende Informationen können dem Abschnitt "S2-3" entnommen werden.

Der thyssenkrupp Supplier Code of Conduct (SCoC) ist integraler Bestandteil unseres Konzepts zur Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten und formuliert die daraus abgeleiteten Anforderungen an unsere Lieferanten. Der SCoC sieht die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung grundlegender Arbeitsstandards vor und ist von unseren Lieferanten anzuerkennen. Insbesondere erwarten wir den Ausschluss von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel, ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld sowie faire Arbeitsbedingungen, das heißt unter anderem angemessene Entlohnung, Arbeitszeiten und Sicherheitsstandards. Auch Umweltschutz ist ein zentraler Bestandteil des SCoC. Unsere Lieferanten sind angehalten, geltende Umweltvorgaben einzuhalten, Emissionen zu reduzieren, Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen und Risiken im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu minimieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integrität im Geschäftsverkehr. thyssenkrupp fordert von seinen Lieferanten die Einhaltung aller geltenden Gesetze, insbesondere im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung, Kartellrecht und fairen Wettbewerb, Datenschutz, Geldwäschebekämpfung und Außenwirtschaftsrecht sowie den Umgang mit Interessenskonflikten. Transparente, nachvollziehbare und ethisch verantwortliche Geschäftspraktiken erachten wir als Voraussetzung für eine langfristige Zusammenarbeit.

Wir haben das Konzept ohne einen übergreifenden, systematischen Ansatz zur direkten Beteiligung von Anspruchsgruppen erarbeitet. Die Inhalte wurden jedoch in Zusammenarbeit mit verschiedenen internen Fachabteilungen erstellt, etwa der Abteilung für Nachhaltigkeit im Einkauf und der Rechtsabteilung, und wir haben weitere Stakeholder beteiligt, beispielsweise den Europäischen Betriebsrat, den Konzernbetriebsrat, die Gewerkschaft IG Metall und den Weltverband der Industriegewerkschaften. In die Gestaltung des Konzepts und daraus abgeleitete Maßnahmen sind darüber hinaus die Interessen der Arbeitskräfte in der Lieferkette über Interviews im Rahmen von Audits sowie indirekt über die Mitwirkung von thyssenkrupp in Initiativen wie econsense oder dem Deutschen Institut für Menschenrechte eingeflossen. Außerdem nutzen wir eingegangene Beschwerden als Anhaltspunkt, um die Sichtweisen Betroffener in unser SCA-Risikomanagementsystem einzubeziehen. Das SCA-Risikomanagementsystem wurde von einer externen Anwaltskanzlei geprüft und als angemessen bewertet.

Die Sicherstellung der Beschäftigung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ist bei uns derzeit nicht in einem Konzept verankert. Wir haben das Thema in unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse zwar als eine potenzielle negative Auswirkung identifiziert, jedoch liegen derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für tatsächliche Verstöße oder Problemfälle vor.

S2-2 - Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

thyssenkrupp bekennt sich ausdrücklich zu seiner Verantwortung als fairer Arbeitgeber. Das bedeutet, dass wir unsere gesellschaftliche Verantwortung ernstnehmen und die Einhaltung bestimmter Prinzipien und Standards auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten. Zur Sicherstellung dieser Werte bedarf es klar definierter Mindeststandards. Aus diesem Grund hat thyssenkrupp das IFA zur Achtung der Menschenrecht sowie zur Einhaltung der Mindestarbeitsstandards unterzeichnet. Zusätzlich zur Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte umfasst das IFA Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Möglichkeiten der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung, das Recht auf angemessene Vergütung, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie das Verbot jeglicher Form der Diskriminierung.

Unsere Haltung der Übernahme von Verantwortung ist nicht nur Teil unserer eigenen Unternehmenskultur, vielmehr erwarten wir eine entsprechende Haltung im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und der Berücksichtigung von Umweltbelangen auch von unseren Lieferanten; das ist ein fester Bestandteil unserer Lieferantenbeziehungen. Unsere Erwartungen sind in unserem SCoC (siehe vorherigen Abschnitt "S2-1") festgehalten; die Umsetzung überprüfen externe Auditgesellschaften vor Ort im Rahmen stichprobenartiger Lieferantenaudits. Die Konzernunternehmen sollen bei der Auswahl für Audits insbesondere Lieferanten mit erhöhtem Risikopotenzial priorisieren. Ein zentraler Bestandteil der Audits ist die Durchführung von Interviews mit den Arbeitskräften des Lieferanten; dadurch erhalten wir direkte Einblicke in die Sichtweisen der Beschäftigten sowie in potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen. Die Konzernunternehmen haben anschließend die Aufgabe, hieraus abgeleitete Verbesserungspotenziale mittels gezielter Maßnahmen umzusetzen und nachzuverfolgen. Die Maßnahmen fließen dadurch aktiv in unser SCA-Risikomanagement mit ein.

Arbeitnehmern in unserer Wertschöpfungskette steht mit dem öffentlich zugänglichen, barrierefreien Beschwerdeverfahren gemäß LkSG ein Melde- und Kommunikationsweg zur Verfügung (siehe dazu auch den Abschnitt "S2-3"). Über diesen Weg können sie Hinweise auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene tatsächliche oder potenzielle Verstöße entlang unserer Wertschöpfungskette einreichen. Im Zuge der Aufklärung einer Beschwerde beziehen wir nach Prüfung des einzelnen Falls die Betroffenen gegebenenfalls ein, um im direkten Austausch eine sachgerechte und transparente Klärung der Sachverhalte herbeizuführen. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens prüft der Chief Compliance Officer einmal pro Jahr und berichtet dem Vorstand der thyssenkrupp AG über das Prüfungsergebnis. Bei Bedarf sind Arbeitskräfte im Rahmen von Lieferantenaudits zu befragen, um festzustellen, ob das Beschwerdeverfahren bekannt ist und dessen Verfahrensschritte verständlich sind.

Über die direkten Beziehungen zu unseren Lieferanten hinaus engagiert sich thyssenkrupp in Initiativen, die sich für die Verbesserung globaler Standards und die Förderung menschenrechtlicher Prinzipien einsetzen. Beispiele hierfür sind unsere Teilnahme an dem Unternehmensnetzwerk econsense und in Arbeitsgruppen des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Teilnahme an diesen Initiativen ermöglicht uns, die Interessen und Perspektiven der Arbeitskräfte entlang der Lieferkette auf indirektem Wege zu erfassen und systematisch in unsere Konzepte und Maßnahmen zu integrieren.

Darüber hinaus existiert bei thyssenkrupp derzeit kein einheitlicher, geschäftsübergreifender und systematischer Prozess, der auf die Einbindung der Perspektiven von Arbeitskräften in der gesamten Wertschöpfungskette abzielt. Unser Vorgehen orientiert sich an den aktuellen Anforderungen des LkSG, das die unmittelbaren Lieferanten fokussiert und die vorgelagerte Lieferkette anlassbezogen berücksichtigt.

S2-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

thyssenkrupp arbeitet stetig daran, die menschenrechtlichen- und umweltbezogenen Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit zu analysieren, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Zu diesem Zweck wurde konzernweit das Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" erstellt. Dieses Konzept ist in ein integriertes, interdisziplinäres SCA-Risikomanagementsystem eingebettet, das auf der Grundlage des LkSG folgende Elemente umfasst: Risikoanalysen, Prozesse zur Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Definition von Zuständigkeiten, die Abgabe einer Grundsatzerklärung, ein Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Weiterführende Informationen sind im Abschnitt "S2-1" zu finden.

Wir setzen eine Vielzahl von Maßnahmen um, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken, insbesondere in Bezug auf Menschenhandel, Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit sowie Umweltbelange zu minimieren. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Anerkennung des thyssenkrupp SCoC durch unsere Lieferanten, spezifische Schulungen für Lieferanten sowie die vertragliche Zusicherung der Einhaltung menschenrechtlicher- und umweltbezogener Standards. Überprüft wird die Einhaltung unserer Anforderungen beispielsweise in Form stichprobenartiger Lieferantenaudits (siehe hierzu den vorherigen Abschnitt "S2-2") oder durch Selbstauskünfte. Sofern sich hierbei Verbesserungspotenziale ergeben, wird deren Umsetzung durch die Konzernunternehmen konsequent nachverfolgt. Weiterführende Informationen sind im folgenden Abschnitt "S2-4" zu finden. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns als letzte Konsequenz vor, die Geschäftsbeziehung auszusetzen oder zu beenden. In die Umsetzung dieser Maßnahmen werden relevante Konzernfunktionen, zuständige Personen und Gremien in den jeweiligen Konzernunternehmen sowie der SCA Officer Group systematisch einbezogen bzw. über den Fortgang informiert. Darüber hinaus findet eine regelmäßige Wirksamkeitsprüfung statt.

Um unserer Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte gerecht zu werden und Verstöße frühzeitig zu erkennen, stehen diverse Meldekanäle zur Verfügung. Hierdurch haben wir einen niedrigschwelligen Zugang für alle Stakeholder einschließlich Mitarbeitern, Lieferanten und Arbeitskräften der Lieferanten, betroffenen Personen und sonstigen Dritten geschaffen. Über unser Hinweisgebersystem können Verstöße und Verdachtsfälle gemeldet werden; es ist über die Website von thyssenkrupp öffentlich zugänglich und steht in 34 Sprachen zur Verfügung. Meldungen können hier weltweit barrierefrei und auf Wunsch anonym abgegeben werden. Letzteres soll potenziell Betroffenen ermöglichen, das System ohne Angst vor negativen Konsequenzen oder Repressalien zu nutzen. thyssenkrupp garantiert, dass eingehende Hinweise vertraulich behandelt werden. Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz der Hinweisgebenden sind zentraler Bestandteil des Beschwerdeverfahrens. Als weitere Meldekanäle steht unter anderem eine telefonische Hotline zur Verfügung; auch die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Post ist möglich.

Lieferanten werden mittels Schulungen über die bestehenden Möglichkeiten und Meldekanäle informiert. Sie werden explizit dazu aufgefordert, die dort erlangten Informationen an ihre Arbeitskräfte und ihre Vorlieferanten zu kommunizieren, und zwar ohne im Falle der Nutzung der Meldekanäle Konsequenzen anzudrohen. Manche Konzernunternehmen setzen zusätzlich eigene Maßnahmen zur Bekanntmachung des Beschwerdeverfahrens um, etwa das Beilegen eines Informationsbeiblatts zur Entgeltabrechnung.

Als zentrale Stelle für das Management des Hinweisgebersystems ist die Abteilung Compliance Investigations zuständig. Meldungen, die sich auf weltweite Mindestarbeitsstandards beziehen - wie die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Schutz vor Diskriminierung, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie angemessene Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards - können auch über das Hinweisgebersystem des internationalen Ausschusses, basierend auf dem IFA, eingereicht werden. Der internationale Ausschuss setzt sich aus Vertretern von thyssenkrupp, des Europäischen Betriebsrats, des Konzernbetriebsrats sowie der Gewerkschaften IG Metall und IndustriALL Global Union zusammen. Dieses System ist primär für die eigenen Mitarbeiter von thyssenkrupp gedacht (siehe Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft"); sollten hier dennoch Hinweise zu externen Sachverhalten eingehen, ist intern sichergestellt, dass diese Meldungen an die jeweils zuständigen Personen zur Bearbeitung weitergeleitet werden.

thyssenkrupp lehnt jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Menschen, die in gutem Glauben Hinweise auf tatsächliche oder vermeidliche Missstände äußern oder Untersuchungen unterstützen, entschieden ab. Alle zur Verfügung stehenden Meldekanäle sowie die damit verbundenen Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymität und zum Schutz der Rechte von Hinweisgebenden sind in der Verfahrensordnung zum Whistleblowing bei thyssenkrupp umfassend geregelt; sie ist auf der thyssenkrupp Website in mehreren Sprachen verfügbar. Die Verfahrensordnung legt fest, dass jede Meldung fair, objektiv und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben bearbeitet wird. Hinweisgebende Personen sollen darauf vertrauen können, dass ihre Informationen ernst genommen und sie selbst vor Benachteiligung geschützt werden.

S2-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Als Bestandteil unseres Risikomanagementsystems zur Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten hat thyssenkrupp strukturierte Maßnahmen umgesetzt mit dem Ziel, wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette sowie Risiken für das Unternehmen zu verringern.

Basis für die Ableitung von Maßnahmen, die der Minderung potenzieller negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette dienen, sind die Risiken, die wir im Rahmen unserer systemgestützten und systematischen Risikoanalyse auf Grundlage des LkSG identifiziert haben. Zwei Mal im Geschäftsjahr führen wir eine Risikoanalyse für unsere unmittelbaren Lieferanten inklusive Transport und Logistik sowie anlassbezogen für unsere mittelbaren Lieferanten durch. Mit der Risikoanalyse identifizieren wir auf Basis konzernweiter Nachhaltigkeitskriterien potenziell negative Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz ("SCA-Risikofelder"). Die den SCA-Risikofeldern zugrunde liegenden Einzelrisiken umfassen die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für thyssenkrupp identifizierten wesentlichen Themen. Sie sind der Tabelle SCA-Risikofelder und SCA-Einzelrisiken zu entnehmen.

SCA-RISIKOFELDER UND SCA-EINZELRISIKEN

SCA-Risikofelder SCA-Einzelrisiken
Menschenrechte Kinderarbeit; Zwangsarbeit; Diskriminierung am Arbeitsplatz; Verweigerung von Vereinigungsfreiheit; ungerechte Entlohnung und Arbeitszeiten; Landraub; Fremdpersonal; Kontaminierung; Diskriminierung und damit verbundene Gewalt; Schutz von freier Meinungsäußerung; Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre
Arbeits- und Gesundheitsschutz Offensichtlich ungenügende Sicherheitsstandards; Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen und -ausrüstung; Fehlen von Maßnahmen zur Verhinderung von Ermüdung; ungenügende Ausbildung von Beschäftigten
Umweltschutz Verwendung, Lagerung, Entsorgung von Chemikalien und Abfällen; Erzeugung von Emissionen und Verbrauch von Energie und Wasser

Das ermittelte Risikopotenzial stellt eine abstrakte Herleitung des möglichen Risikos mittels externer Risikoindizes dar, dem der Lieferant unter anderem infolge seines geografischen Standorts und seiner Branchenzugehörigkeit unterliegt. Dieses abstrakte Risikopotenzial wird in einer vertiefenden Analyse anhand bereits vorliegender und extra eingeholter Informationen, etwa Zertifikate, zu einer lieferantenspezifischen Risikoeinschätzung ("SCA-Risikokategorie") weiterentwickelt. Auf Basis der thyssenkrupp eigenen Logik unterscheiden wir fünf SCA-Risikokategorien ("very low", "low", "moderate", "high" und "very high"). Die SCA-Risikokategorie der Lieferanten bildet folglich die Grundlage für das Ergreifen geeigneter Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung der Risiken.

Bei der Auswahl der Präventionsmaßnahmen orientieren sich die Konzernunternehmen an einem von thyssenkrupp entwickelten, standardisierten Maßnahmenkatalog. Die Maßnahmen umfassen beispielsweise ISO-konforme Systemzertifizierungen oder auf spezifische Rohstoffe ausgerichtete Maßnahmen wie das Zertifikat der Aluminium Stewardship Initiative (ASI). Der ASI Zertifizierungsstandard ist auf die Minimierung der Risiken in der Aluminium Wertschöpfungskette ausgelegt und soll die Menschenrechte, die in international anerkannten Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen oder den UNGPs benannt sind, adressieren, etwa Kinderarbeit und Zwangsarbeit, Diskriminierung oder Arbeitsschutz. Lieferanten, die mit konfliktbehafteten Rohstoffen im Sinne der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) zu tun haben, müssen auf Ebene der thyssenkrupp Konzernunternehmen einen spezifischen Sorgfaltsprozess durchlaufen. Ziel dieses Prozesses ist es, sicherzustellen, dass die Lieferketten dieser Rohstoffe weder Menschenrechtsverletzungen unterstützen noch der Finanzierung bewaffneter Konflikte oder illegaler bewaffneter Gruppen dienen. Auch im Hinblick auf Quecksilber und die damit verbundenen potenziellen negativen gesundheitlichen Auswirkungen aufgrund von unzureichendem Arbeitsschutz sowie die Umweltbelastungen ist ein Prüfprozess definiert: Der im jeweiligen thyssenkrupp Segment zuständige SCA Officer Business stellt den jeweiligen Konzernunternehmen einmal jährlich eine Liste derjenigen Lieferanten zur Verfügung, die in Staaten operieren, die die Minamata-Konvention über Quecksilber nicht ratifiziert haben. Diese Lieferanten muss das Konzernunternehmen gezielt daraufhin überprüfen, ob quecksilberhaltige Produkte bezogen oder quecksilberhaltige Herstellungsverfahren eingesetzt werden. Ergibt sich in dieser Prüfung ein Risiko bei einem Lieferanten, hat das Konzernunternehmen eine Detailanalyse mittels eines spezifischen Quecksilberfragebogens zur Bewertung notwendiger Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Bereits in der Lieferantenqualifizierung haben wir Prozesse etabliert, mit denen wir potenziellen negativen Auswirkungen im Hinblick auf Menschenrechts- und Umweltbelange vorbeugen. Beispielsweise erwarten wir grundsätzlich von potenziellen neuen Lieferanten, dass sie unsere Anforderungen aus dem SCoC (siehe dazu auch Abschnitt "S2-1") zur Kenntnis nehmen und die definierten Standards entsprechend umsetzen.

Das erwarten wir auch von bestehenden Lieferanten. Unter anderem wird jegliche Form von Kinderarbeit gemäß den ILO-Kernarbeitsnormen untersagt, um Minderjährige vor Ausbeutung, gesundheitlichen Gefahren und den Folgen mangelnder Bildung zu schützen. Ebenfalls untersagt ist Zwangsarbeit, darunter auch Menschenhandel und moderne Sklaverei. Ziel ist, einen Verlust der Selbstbestimmung sowie körperliche und psychische Gesundheitsschäden bei Betroffenen zu verhindern. thyssenkrupp spricht sich außerdem klar gegen jegliche Form der Diskriminierung und Ungleichbehandlung aus, sei es aufgrund des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit, der Nationalität, politischen oder sonstigen Überzeugungen, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung und Identität. Kein Mensch darf wegen dieser oder anderer Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden. Um Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bestmöglich vorzubeugen, fordern wir von unseren Lieferanten ein angemessenes Arbeitsschutzmanagement, das die Ermittlung, Bewertung und Reduzierung tatsächlicher und potenzieller Unfall- und Gesundheitsrisiken ebenso umfasst wie die Erfassung und Untersuchung von Vorfällen. Auch geeignete Schulungsmaßnahmen und Unterweisungen von Arbeitskräften in der Lieferkette und die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung sowie angemessene Maßnahmen der Notfallvorsorge sollten Teil eines angemessenen Arbeitsschutzmanagements der Lieferanten sein. Der SCoC sieht außerdem die Einhaltung der jeweils nationalen Gesetzgebung bezüglich Arbeitszeiten und Entlohnung vor. Sofern es hierzu keine nationale Gesetzgebung gibt, gelten die internationalen Standards der ILO. Auch die Achtung der Rechte von Arbeitskräften, Arbeitnehmervertretungen zu bilden, zu streiken und Kollektivverhandlungen zu führen, ist im SCoC geregelt. Weitere arbeitsbezogene Rechte betreffen die freie Meinungsäußerung und den Schutz der Privatsphäre, den Einsatz von Fremdpersonal sowie Anforderungen an das Umweltmanagement bezüglich des Umgangs mit schädlichen Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung oder übermäßigem Wasserverbrauch. Die Einhaltung des SCoC zielt auf die Vermeidung aller für thyssenkrupp identifizierten wesentlichen Risiken und der potenziellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Lieferkette ab. Bei Lieferanten, für die wir bei der Risikoanalyse ein hohes oder sehr hohes Risiko identifiziert haben, müssen die Konzernunternehmen zusätzlich eine vertragliche Zusicherung zum SCoC einholen. Durch die vertragliche Zusicherung bestätigt uns der Lieferant, dass er die im SCoC genannten Anforderungen einhält und sie sowohl im eigenen Unternehmen als auch entlang seiner Lieferkette angemessen adressiert. Um sicherzustellen, dass die im SCoC definierten Anforderungen eingehalten werden, erwarten wir von unseren unmittelbaren Lieferanten die Implementierung geeigneter Managementsysteme und Geschäftsprozesse. Zudem setzen wir auf ihre aktive Mitwirkung bei der Vermeidung von Verstößen und dem Vorgehen gegen Verstöße im Zusammenhang mit einem der oben genannten Themen.

Um zu überprüfen, ob die Lieferanten unsere Anforderungen erfüllen, und um tiefgreifendere Einblicke in ihre Praxis zu erhalten, setzen wir auf Instrumente wie Selbstauskünfte und Audits durch externe Drittanbieter. Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt der durchgeführten Lieferantenaudits auf Standorten in China, Indien und Brasilien. In diesen Ländern bestehen besondere Herausforderungen im Hinblick auf faire Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Vereinigungsfreiheit sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, sodass wir hier ein verstärktes Augenmerk auf präventive und kontrollierende Maßnahmen legen. Die Interessen der Arbeitskräfte in der Lieferkette beziehen wir in Form von Interviews in unsere Sorgfaltspflichten ein. Sofern im Rahmen dieser Audits Verstöße oder erhöhte Risiken identifiziert werden, sind durch den Lieferanten gezielte Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und deren Umsetzung durch die thyssenkrupp Konzernunternehmen nachzuverfolgen. Bei Bedarf findet außerdem ein erneutes Audit beim Lieferanten statt.

Mithilfe unserer Schulungsformate wirken wir darauf ein, unsere unmittelbaren Lieferanten für die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu sensibilisieren und unterstützen sie dadurch bei der Umsetzung der sich daraus ergebenden Anforderungen. Ein zentraler Inhalt ist, das Konzept "Menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten" innerhalb der vorgelagerten Lieferkette und in den Einkaufsprozessen zu vermitteln. In unserer E-Learning-Schulung für Lieferanten liegt der Fokus daher auf dem Thema "Anforderungen aus dem Supplier Code of Conduct"; hier werden alle für thyssenkrupp als wesentlich identifizierten potenziellen negativen Auswirkungen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse adressiert. Darüber hinaus werden Rechtsgrundlagen und Hintergründe für die Notwendigkeit menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten beleuchtet, die Zusammenhänge mit globalen Lieferketten erklärt und die möglichen Auswirkungen von Verstößen wie unwürdige Arbeitsbedingungen, mangelnder Arbeitsschutz oder ungerechte Entlohnung auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette dargestellt. Den Lieferanten wird außerdem verdeutlicht, welche Mitwirkungspflichten sie haben, wenn sie die vertragliche Zusicherung zum SCoC unterzeichnen.

Ein weiterer wichtiger Ansatz zur Vermeidung und Reduzierung negativer Auswirkungen ist unser Beschwerdeverfahren. Es wurde etabliert, um Verstößen gegen Gesetze und konzerninterne Regelungen sowie möglichen Verletzungen menschenrechtlicher und umweltbezogener Rechte und Rechtsgüter frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für thyssenkrupp Mitarbeiter, Geschäftspartner und deren Arbeitskräfte sowie betroffene Dritte und thyssenkrupp selbst möglichst abzuwenden. Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren können dem Abschnitt "S2-3" entnommen werden.

Stellt ein Konzernunternehmen fest, dass die Verletzung einer menschenrechtlichen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits geschehen ist oder unmittelbar bevorsteht, sind unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu vermindern. Die Art der Abhilfemaßnahme ist dabei fallweise zu entscheiden; der direkte Austausch mit Betroffenen im Zuge der Aufklärung kann Teil der Maßnahmen sein. Kann eine eingetretene Pflichtverletzung nicht innerhalb eines Zeitraums von maximal sechs Monaten abgestellt werden, muss das Konzernunternehmen gemeinsam mit dem unmittelbaren Lieferanten ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung erarbeiten. Bei der Erstellung des Konzepts sind auch Maßnahmen zu berücksichtigen, die bereits vom Lieferanten selbst, von anderen Kunden oder von Behörden initiiert wurden. Ein bestehendes Konzept Dritter entbindet das thyssenkrupp Konzernunternehmen jedoch nicht von der Pflicht, eigene Maßnahmen mit dem Lieferanten zu vereinbaren. thyssenkrupp verfolgt grundsätzlich das Ziel, Lieferanten bei der Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten zu unterstützen und sie zu befähigen, anstatt sich unmittelbar von der Geschäftsbeziehung zurückzuziehen.

Im Berichtszeitraum haben wir als schwerwiegend eingestufte Menschenrechtsverletzungen bei unmittelbaren Lieferanten für die Themen mangelnder Arbeitsschutz und unangemessene Entlohnung und Arbeitszeiten identifiziert. Die Einstufung des Schweregrades richtet sich danach, ob ein Verstoß als Einzelfall oder systematisch vorliegt und ob er umkehrbar ist oder nicht. Weitere tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette, die nicht als schwerwiegend eingestuft sind, beziehen sich ebenfalls auf die Themen mangelnder Arbeitsschutz und unangemessene Entlohnung und Arbeitszeiten sowie den Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit. Alle Vorfälle wurden im Rahmen von Lieferantenaudits identifiziert und nachverfolgt. Zur Beendigung aller ermittelten Verstöße werden spezifische Abhilfe- bzw. Verbesserungsmaßnahmen definiert, die die betreffenden Lieferanten umsetzen und die betreuenden thyssenkrupp Konzernunternehmen nachverfolgen müssen.

Wir entwickeln unser SCA-Risikomanagementsystem inklusive der Risikoanalysen und abgeleiteten Maßnahmen kontinuierlich weiter und überprüfen dessen Wirksamkeit regelmäßig. Ziel dieser Wirksamkeitsprüfung ist, Möglichkeiten für Verbesserungen zu erkennen und in die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems einfließen zu lassen. Die Prüfung verantwortet unser Chief Compliance Officer, der dem Vorstand der thyssenkrupp AG mindestens einmal im Jahr über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Für die operative Umsetzung des Risikomanagementprozesses nutzen wir ein zentrales Tool, in dem auch die datengestützten Risikoanalysen unserer Lieferanten durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind für die zuständigen Fachbereiche in den Geschäftseinheiten unmittelbar einsehbar. Das jeweils verantwortliche Konzernunternehmen muss sicherstellen, dass beim Lieferanten durchgeführte Präventionsmaßnahmen und vorliegende Erkenntnisse auditkonform dokumentiert sind.

Die hier in der Berichterstattung genannten Maßnahmen werden im Rahmen des regulären Geschäftsbetriebs umgesetzt und führen zu keinen signifikanten Investitions- (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx). Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht fortlaufend.

Hinsichtlich der Sicherstellung der Beschäftigung von Arbeitskräften in der Lieferkette ergreift thyssenkrupp zurzeit keine strukturellen Maßnahmen, da keine konkreten Anhaltspunkte für wesentliche Verstöße vorliegen. Bereits heute unterhalten wir jedoch mit verschiedenen Lieferanten langfristige Verträge, etwa für die Lieferung von Strom, Gas und Rohstoffen wie Eisenerz. Diese Vereinbarungen schaffen auf beiden Seiten ein hohes Maß an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf Personal- und Produktionsbedarfe.

Kennzahlen und Ziele

S2-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

thyssenkrupp hat sich im Geschäftsjahr 2023 / 2024 ein messbares Ziel gesetzt, um Nachhaltigkeit im Einkauf zu fördern und die Risiken negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette systematisch zu mindern. Den finalen Zielwert wollen wir bis Ende des Geschäftsjahres 2026 / 2027 stufenweise erreichen.

Basierend auf den Anforderungen des LkSG führen wir, wie in Abschnitt "S2-4" beschrieben, regelmäßig Risikoanalysen durch, bei denen wir potenziell risikobehaftete Lieferanten in unserem Lieferantenportfolio identifizieren. Lieferanten, bei denen trotz umgesetzter risikoreduzierender Maßnahmen weiterhin ein erhöhtes Risiko ("high" oder "very high") besteht, werden als Hochrisikolieferanten eingestuft. Um die damit verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken zu steuern und negative Auswirkungen in der Lieferkette zu verringern, haben wir die Kennzahl High Risk Supplier Reduction (HSR) eingeführt. Sie gibt die jährliche Reduzierung des relativen Anteils der - auch nach eventuellen risikoreduzierenden Maßnahmen - weiterhin als risikobehaftet kategorisierten Lieferanten an der Grundgesamtheit der potenziell risikobehafteten Lieferanten an. Wir haben uns vorgenommen, durch gezielte Maßnahmen der Risikominimierung eine kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung entlang der Lieferkette zu erreichen: Bis zum Geschäftsjahr 2026 / 2027 soll die HSR stufenweise auf einen Wert von 36,4 % gesenkt werden. Das entspricht ausgehend vom Wert im Geschäftsjahr 2023 / 2024 einer Verbesserung um knapp 50 Prozentpunkte.

Durch die konsequente Identifikation und Reduzierung von Hochrisikolieferanten wollen wir dazu beitragen, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards in der Lieferkette zu stärken. Die HSR fungiert dabei als wesentliches Steuerungselement zur Identifikation und Minderung potenziell negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette.

Grundlage für die Berechnung der HSR sind die bei der Risikoanalyse identifizierten Risiken für unsere unmittelbaren Lieferanten sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Minimierung negativer Auswirkungen auf Menschen und Umwelt in der Lieferkette. Weiterführende Informationen können dem Abschnitt "S2-4" entnommen werden. Für die Analyse von Länder- und Branchenrisiken nutzen wir externe Risikoindizes und verknüpfen diese in weiteren Schritten mit unseren geschäftsspezifischen Einkaufsdaten. Bei der Berechnung berücksichtigen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit, den erwarteten Schweregrad und die Unumkehrbarkeit einer potenziellen negativen Auswirkung. Darüber hinaus haben wir "red flags" definiert, die unabhängig von weiteren in die Berechnung einfließenden Gewichtungen mit einem sehr hohen Risiko bewertet werden, beispielsweise Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Alle aktiven unmittelbaren Lieferanten werden der Risikoanalyse unterzogen. Wir nutzen jedoch im Tool, das wir dafür verwenden, die Option, die unmittelbaren Lieferanten aus dem Fokus der Analyse zu nehmen, bei denen unser Einkaufsvolumen innerhalb einer definierten Zeitspanne jeweils unter 10.000 € lag. Ein weiterer Filter, den wir setzen können, betrifft Lieferanten, bei denen das Auslaufen der Geschäftsbeziehung absehbar ist.

Die Maßnahmen zur Reduzierung potenziell negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette und deren Wirkungsweise sind in einem konzernweit standardisierten Maßnahmenkatalog definiert. Die Auswahl der konkreten Maßnahmen aus diesem Katalog obliegt dem für den jeweiligen Lieferanten zuständigen Konzernunternehmen.

Die HSR wird monatlich zentral systemgestützt ausgewertet und den jeweiligen Umsetzungsverantwortlichen im Konzern mitgeteilt. Für dieses Berichtsjahr wurde der angestrebte Zielwert von 53,9 % übertroffen. Tatsächlich erreicht wurden 43,9 %.

Die Zielwerte für die HSR wurden im Geschäftsjahr 2023 / 2024 vom Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG festgelegt und sind Bestandteil des LTI des Konzernvorstands und der Führungskräfte sowie der NFTs. Eine Beschreibung der NFTs entnehmen Sie bitte dem Kapitel "ESRS 2 Allgemeine Angaben" im Abschnitt SBM-1.

Die betroffene Stakeholdergruppe wurde nicht explizit in die Formulierung der Ziele einbezogen, die Inhalte wurden jedoch in Zusammenarbeit mit verschiedenen internen Fachabteilungen wie der Abteilung für Nachhaltigkeit im Einkauf und Human Resources erstellt. Verbesserungspotenziale im Zusammenhang mit unserer Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten identifizieren wir im Rahmen der jährlichen Wirksamkeitsprüfung des übergreifenden SCA-Risikomanagementsystems (vgl. Abschnitt "S2-4"). Darüber hinaus ergibt sich kurzfristiger Handlungsbedarf aus der Entwicklung der HSR selbst, sofern diese sich verschlechtert, aus eingegangenen Meldungen über unser öffentlich zugängliches Beschwerdeverfahren, aus festgestellten Verstößen sowie aus Audits und den dabei durchgeführten Interviews mit Arbeitskräften in der Lieferkette.

Hinsichtlich der Sicherstellung der Beschäftigung von Arbeitskräften in der Lieferkette hat thyssenkrupp zurzeit kein Ziel formuliert, da keine konkreten Anhaltspunkte für tatsächliche Verstöße oder Problemfälle diesbezüglich vorliegen.

ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften

Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung bewusst und messen den Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die betroffenen Gemeinschaften - sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang unserer Wertschöpfungskette - eine hohe Bedeutung bei. Betroffene Gemeinschaften zählen für thyssenkrupp zu den relevanten Stakeholdern - dazu zählen Anwohner, lokale Gemeinschaften und indigene Völker. Durch ein vorausschauendes Risikomanagement und konsequent nachhaltiges Handeln minimieren wir potenzielle negative Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften und schaffen die Grundlage für vertrauensvolle, langfristige Beziehungen zu ihnen.

Der weiter gefasste Begriff der Stakeholder sowie deren Standpunkte werden im Kapitel ESRS 2 "Allgemeine Angaben" erläutert.

Strategie

ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Als internationaler Industrie- und Technologiekonzern ist thyssenkrupp in verschiedenen Sektoren tätig und auf eine Vielzahl globaler Wertschöpfungsketten angewiesen. Wegen unseres breit angelegten Geschäftsmodells und unserer weltweiten Aktivitäten sind Gemeinschaften, einschließlich indigener Bevölkerungsgruppen, sowohl in rohstoffgewinnenden und -verarbeitenden Regionen der vorgelagerten als auch entlang der nachgelagerten Wertschöpfung potenziell von unseren Geschäftsaktivitäten betroffen.

Im Detail verstehen wir unter betroffenen Gemeinschaften solche Gemeinschaften und Bevölkerungsgruppen, die direkt oder indirekt von geschäftlichen Aktivitäten, Projekten und der Geschäftsentwicklung des Unternehmens betroffen sind oder sein könnten. Dazu gehören Anwohnende, lokale Gemeinschaften und indigene Völker, deren Lebensqualität, Umwelt und soziale Struktur durch die wirtschaftlichen Aktivitäten und Entscheidungen von thyssenkrupp berührt werden oder werden könnten.

Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, der unternehmensweiten Risikoanalyse als auch der Risikoanalyse gemäß LkSG (siehe dazu auch Abschnitt "S3-1" und das Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette") prüfen wir, ob und in welchem Ausmaß unsere Geschäftstätigkeiten Auswirkungen auf diese Gemeinschaften haben können. Dabei berücksichtigen wir systemisch relevante betroffene Gruppen. Entsprechende Erkenntnisse fließen in die Ausgestaltung unserer unternehmensweiten Maßnahmen ein, mit denen wir unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten erfüllen.

WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF BETROFFENE GEMEINSCHAFTEN

Thema Kategorie1) Beschreibung WSK2) ZH3)
Wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften A (-) Geschäftstätigkeiten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, die zu Umweltverschmutzung, einem verminderten Nahrungsangebot, einer Einschränkung des Lebensraums oder Landnutzungskonflikten beitragen, können zur Beeinträchtigung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte betroffener Gemeinschaften führen. V M
A (-) Geschäftsaktivitäten, bei denen umweltschädliche Stoffe freigesetzt werden, können Boden, Wasser und Luft verschmutzen und dadurch zu Nahrungsmittelknappheit führen sowie gesundheitliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften haben. V, EG M
A (+) Unsere Unterstützung zur Förderung und Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung - etwa in grundlegende Infrastrukturen - können zu einem Mehrwert für die betroffenen Gemeinschaften führen. V M
A (-) Unzureichende Sicherheitspraktiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können negative Auswirkungen auf das Eigentum, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlbefinden betroffener Gemeinschaften haben. V K, M

1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance

2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert

3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig

In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir wesentliche potenzielle negative und positive Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften fast ausschließlich in der vorgelagerten Wertschöpfungskette festgestellt. Risiken und Chancen wurden nicht identifiziert. Dies ist auf die Art unserer Geschäftstätigkeiten zurückzuführen: thyssenkrupp unterhält in der Regel keine direkten Beziehungen zu den betroffenen Gemeinschaften in den Lieferketten und ist operativ nicht unmittelbar von deren Mitwirkung abhängig. Gleichwohl sind wir uns bewusst, dass sich unsere Geschäftsaktivitäten mittelbar insbesondere auf Anwohnende, lokale Gemeinschaften, indigene Bevölkerungsgruppen sowie weitere Stakeholder in den Regionen unserer Lieferanten auswirken können.

Wesentliche negative Auswirkungen

Zu den identifizierten potenziellen negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften gemäß unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse gehören in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette unter anderem Umweltbelastungen wie Boden-, Luft- oder Wasserverschmutzung sowie die Entnahme natürlicher Ressourcen, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einem verminderten Nahrungsmittelangebot, der Einschränkung des Lebensraums oder Landnutzungskonflikten für betroffene Gemeinschaften führen können. Die Nichteinhaltung von Arbeitssicherheitsstandards kann Auswirkungen haben, die über den unmittelbaren betrieblichen Kontext hinausgehen, etwa dann, wenn Arbeitsunfälle das Leben, die Gesundheit und das Eigentum angrenzender oder in der Nähe liegender Gemeinschaften beeinträchtigen.

Diese als potenziell wesentlich negativ identifizierten Auswirkungen können insgesamt zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität betroffener Gemeinschaften führen. Wegen der möglichen Reichweite dieser Auswirkungen werden sie als "systemisch weitverbreitet" eingestuft. Diese Einstufung berücksichtigt branchenübliche Risiken in ressourcenintensiven Sektoren, externe Studien und Leitlinien sowie der geografischen Verteilung und Komplexität unserer globalen Lieferkette. Diese Einschätzung fließt in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein, die überprüft und aktualisiert wird, wenn neue Informationen aus Audits, Beschwerden oder Stakeholderdialogen vorliegen.

Wesentliche positive Auswirkungen

Im Rahmen unseres Engagements für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Lieferkette fordern wir unsere Lieferanten dazu auf, zur Stärkung lokaler Strukturen beizutragen - etwa durch die Bereitstellung grundlegender Infrastrukturen. Diese Maßnahme kann potenziell positive Auswirkungen auf die Lebensbedingungen vor Ort entfalten.

Grundlage für unsere Erkenntnisse zu potenziell betroffenen Gemeinschaften

Unser Verständnis der Charakteristika potenziell betroffener Gemeinschaften sowie ihrer spezifischen Kontexte basiert in erster Linie auf dem Austausch mit relevanten Stakeholdern, der Teilnahme an Brancheninitiativen, der Auswertung einschlägiger Leitfäden sowie Erkenntnissen aus unserer Risikoanalyse gemäß LkSG und unserem konzernweiten Beschwerdemechanismus.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind wir nur eingeschränkt in der Lage, bestimmte Merkmale oder Kontexte formell zu beschreiben, die auf besonders gefährdete Gruppen, wie etwa indigene Völker, hinweisen. Basierend auf internationalen Leitlinien gelten Gruppen als besonders gefährdet, die strukturell benachteiligt sind oder überproportional von menschenrechtlichen oder ökologischen Risiken betroffen sein können. Wir arbeiten jedoch daran, unsere Kenntnisse systematisch zu erweitern, um potenzielle negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften frühzeitig zu erkennen. Weitere Details finden sich im Abschnitt "S3-4".

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

S3-1 - Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Um die im vorherigen Abschnitt erläuterten wesentlichen potenziell negativen Auswirkungen zu mindern, hat sich thyssenkrupp verpflichtet, das Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette umzusetzen. Weitere Details zum Konzept finden sich im Kapitel "ESRS E2 Umweltverschmutzung" im Abschnitt E2-1.

Dieses Konzept dient dem Ziel Menschenrechte zu schützen sowie Umwelt- und Arbeitssicherheitsstandards einzuhalten. Gemeinschaften sollen insbesondere vor Praktiken wie illegalem Landraub bewahrt werden, indem grundlegende Rechte auf Eigentum, Zugang zu Wasser sowie kulturelle und soziale Integrität geachtet und gewahrt werden. Die Einhaltung von Umweltstandards trägt dazu bei, Umweltverschmutzungen und eine übermäßige Nutzung natürlicher Ressourcen zu verhindern. Dies schafft Voraussetzungen für den Schutz von Lebensgrundlagen betroffener Gemeinschaften und kann indirekte Folgen wie etwa Nahrungsmittelknappheit oder gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge kontaminierter Böden und Gewässer verringern. Arbeitsschutzmaßnahmen tragen dazu bei, Unfälle oder technische Störungen zu vermeiden, die sich negativ auf angrenzende Gemeinschaften auswirken könnten.

Unser Konzept wurde nicht als eigenständiges Konzept formuliert, sondern in Dokumenten eingebettet, darunter die Group Operating Instruction zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten, die Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten, dem SCoC und unsere Einkaufsgrundsätze.

Mit seinem SCoC verpflichtet thyssenkrupp seine Lieferanten dazu, verbindliche Mindestanforderungen einzuhalten. Dazu zählen unter anderem der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie das Verbot der Herbeiführung schädlicher Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, schädlicher Lärmemissionen oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs, sofern diese geeignet sind, die natürliche Grundlage zur Nahrungsmittelproduktion zu beeinträchtigen, den Zugang zu sauberen Wasser oder zu Sanitäranlagen zu verwehren oder die Gesundheit von Menschen zu schädigen. Darüber hinaus ist die widerrechtliche Aneignung von Land, Wäldern oder Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage eines Menschen sichert, untersagt.

Im Falle des Bekanntwerdens von Verstößen gegen diese Anforderungen sind unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um diese zu beenden oder zu minimieren. thyssenkrupp unterstützt seine Lieferanten dabei, ihrer Verantwortung nachzukommen und notwendige Verbesserungen umzusetzen. Auf diese Weise leistet thyssenkrupp einen Beitrag zur Bereitstellung und Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung in der vorgelagerten Lieferkette. Die Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten stellt dabei die Ultima Ratio dar.

Ob die Lieferanten die im SCoC formulierten Anforderungen tatsächlich erfüllen, wird im Rahmen von Audits bei Lieferanten vor Ort stichprobenartig überprüft. Die Audits ermöglichen direkte Einblicke in die lokalen Gegebenheiten, um potenzielle Verstöße etwa gegen Arbeitsrechte oder Umweltverschmutzung frühzeitig zu identifizieren. Die Konzernunternehmen sollen bei der Entscheidung zur Durchführung von Audits insbesondere Lieferanten mit erhöhtem Risikopotenzial priorisieren. Um sicherzustellen, dass die Perspektiven betroffener Gruppen in Entscheidungsprozesse einfließen, engagiert sich thyssenkrupp in Initiativen wie dem UN Global Compact, econsense und dem Bundesverband der Deutschen Industrie. Dort findet ein Austausch über bewährte Verfahren statt, zudem wird die Umsetzung der Menschenrechtsstandards kontinuierlich weiterentwickelt.

Risikomanagementsystem und Risikoanalyse

Unser Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" unterstreicht, wie wichtig es ist, dass wir unserer Verantwortung im Umgang mit negativen Auswirkungen begegnen. Das Risikomanagementsystem, das wir im Rahmen der Umsetzung des LkSG eingerichtet haben, dient der Identifikation, Bewertung und Minimierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken innerhalb unserer Lieferkette. Jeder Lieferant wird auf Basis der Analyseergebnisse einer Risikokategorie zugeordnet. Die Priorisierung erfolgt unter Berücksichtigung des ermittelten Risikos, unseres angenommenen Verursachungsbeitrags, des Grads unseres Einflussvermögens sowie der spezifischen Geschäftstätigkeit. Die identifizierten Risiken dienen als Basis für Präventionsmaßnahmen, die wir zur Minimierung der menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken ergreifen. Lieferanten mit geringerem Einkaufsvolumen oder solche mit absehbarer Beendigung der Geschäftsbeziehung sind dabei nicht im Fokus. Sobald thyssenkrupp die Verletzung einer menschenrechts- bzw. umweltbezogenen Pflicht bei einem unmittelbaren oder mittelbaren Lieferanten bekannt wird, sollen bei thyssenkrupp unverzüglich angemessene Maßnahmen eingeleitet werden, die das Ziel haben, diese Verletzung zu beenden.

Obwohl bei thyssenkrupp kein eigenständiges Konzept zur Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen auf indigene Völker existiert, haben wir in unser Risikomanagementsystem das Thema Landraub integriert, um solche Risiken frühzeitig zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Landraub kann schwerwiegende Folgen wie Vertreibungen, Gewalt und Diskriminierung indigener Gruppen nach sich ziehen. Weitere Informationen zum Risikomanagementsystem gemäß LkSG finden sich im Abschnitt "S3-3".

Internationale Standards

Unser Konzept basiert auf den Inhalten der UNGPs, der ILO sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Prozesse, mit denen wir die Einhaltung der UNGPs, der ILO und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen überwachen, sind in dem Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" zu entnehmen. Sofern nationale Gesetze umfassendere Regelungen enthalten als die bei thyssenkrupp geltenden Vorschriften, geht das nationale Recht vor. Sowohl von unseren Konzernunternehmen sowie Führungskräften, Vorstands- und Geschäftsführungsmitgliedern und sonstigen Mitarbeitern als auch von unseren Lieferanten erwarten wir zudem die Einhaltung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, der Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, der internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Obwohl sich die wesentlichen Auswirkungen von thyssenkrupp auf betroffene Gemeinschaften vor allem in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zeigen, sehen wir uns auch im eigenen Geschäftsbereich in der Verantwortung, wesentlichen potenziellen negativen Auswirkungen vorzubeugen. Daher verpflichtet das Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" nicht nur unsere Lieferanten, sondern auch alle Akteure in unserem Geschäftsbereich unsere Erwartungen einzuhalten. Im Berichtszeitraum wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der UNGPs, der ILO oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen identifiziert, an denen betroffene Gemeinschaften im Rahmen unserer eigenen Tätigkeiten oder bei unseren unmittelbaren Lieferanten beteiligt waren.

Bei thyssenkrupp gelten die Konzernrichtlinie "Umwelt- und Energiemanagement" sowie das Konzept "Arbeits- und Gesundheitsschutz". Durch die Einhaltung der dort formulierten Arbeitssicherheits- und Umweltstandards leisten wir einen Beitrag zur Reduzierung negativer Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften, die sich aus unseren Geschäftstätigkeiten am eigenen Standort ergeben. Weitere Informationen finden sich im Kapitel "ESRS E2 Umweltverschmutzung" und "ESRS S1 Eigene Belegschaft".

S3-2 - Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

Betroffenen Gemeinschaften stehen mit dem über die thyssenkrupp-Website zugänglichen, barrierefreien Hinweisgebersystem ein etablierter Meldeweg zur Verfügung, der gemäß den Vorgaben des LkSG ausgestaltet ist. Über diesen können Hinweise auf potenzielle oder tatsächliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Verstöße entlang unserer Wertschöpfungskette eingereicht werden. Stellt ein Konzernunternehmen fest, dass die Verletzung einer menschenrechtlichen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, sind unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Ein über dieses Verfahren hinausgehender Ansatz zur aktiven Einbindung betroffener Gemeinschaften innerhalb der Lieferkette besteht derzeit nicht. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-3.

Neben dem strukturierten Meldeweg über das Hinweisgebersystem legt thyssenkrupp Wert auf den direkten Dialog mit betroffenen Gemeinschaften - insbesondere bei lokal relevanten Projekten wie dem Bau der neuen Direktreduktionsanlage. Dazu zählen Bürgerdialoge mit Experten vor Ort sowie die regelmäßige Teilnahme des Teams Corporate Citizenship an runden Tischen der umliegenden Stadtteile. Bei sogenannten "Stadtteilspaziergängen" treten unsere Mitarbeiter in den direkten Austausch mit den Anwohnern, um Transparenz zu schaffen, Fragen zu beantworten und gesellschaftliches Engagement in der Nachbarschaft zu fördern.

S3-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Ansatz für die Durchführung von Abhilfemaßnahmen

Wir arbeiten stetig daran, die menschen- und umweltrechtlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu analysieren, um mögliche negative Folgen zu minimieren und deren Eintritt zu verhindern. Dazu dient auch das oben beschriebene Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten", das sich durch ein integriertes und interdisziplinäres Risikomanagementsystem auszeichnet. Das Risikomanagementsystem umfasst Risikoanalysen, Prozesse zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Definition von Zuständigkeiten, die Abgabe einer Grundsatzerklärung, das Unterhalten eines Beschwerdeverfahrens sowie die Dokumentation und Berichterstattung.

Sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der vorgelagerten Lieferkette hat thyssenkrupp Präventions- und Abhilfemaßnahmen implementiert, um menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Herausforderungen frühzeitig zu begegnen und negative Folgen zu verhindern. Im Rahmen unserer vorgelagerten Lieferkette gehören hierzu bspw. neben der Anerkennung des thyssenkrupp SCoCs auch die Durchführung von Lieferantenschulungen. Bei Lieferanten, bei denen wir ein erhöhtes Risikopotenzial festgestellt haben, erwarten wir, dass sie vertraglich zusichern, unseren menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen zu entsprechen. Dies beinhaltet die Vereinbarung individueller Präventions- oder Abhilfemaßnahmen, wie bspw. Lieferantenaudits. Eine besonders schwerwiegende Verletzung bei einem Lieferanten kann zu einem temporären Aussetzen bis hin zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Diese Maßnahmen zielen unter anderem darauf ab, negative menschenrechtliche und umweltbezogene Auswirkungen entlang der Lieferkette frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Auch solche, die potenziell negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften haben können. Dazu zählen zum Beispiel Umweltverschmutzung, unangemessene Sicherheitspraktiken oder Eingriffe in die Lebensgrundlage.

Neben der Etablierung unserer Maßnahmen sind wesentliche Konzernfunktionen, zuständige Personen oder Gremien des jeweiligen Segments bis hin zum SCA Officer Group zu informieren und einzubeziehen. Zudem hat eine Ursachenanalyse und eine finale Wirksamkeitsprüfung zu erfolgen.

Kanäle zur Äußerung von Bedenken und deren Wirksamkeit

Verantwortung für gute Arbeitsbedingungen weltweit zu übernehmen, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz, und dafür, dass bestimmte Grundsätze und Standards auch von unseren Geschäftspartnern angewendet werden, bedeutet für uns, Verfahren und Systeme für die Kommunikation von thyssenkrupp zur Verfügung zu stellen. Das gilt insbesondere für Kanäle, über die Verstöße gegen Gesetze und gegen unsere Standards gemeldet werden können.

Weil wir Verstöße frühzeitig erkennen und abstellen wollen, stehen allen thyssenkrupp-Mitarbeitern (neben einer für uns essenziellen offenen Kommunikationskultur innerhalb des Unternehmens), aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten (z.B. direkt Betroffene, Personen mit Kenntnis über den Verdacht eines Verstoßes bei direkten und indirekten Lieferanten) verschiedene offizielle Meldewege zur Verfügung. Weitere Informationen zu unseren Meldewegen finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-3.

Eine verlässliche Einschätzung dazu, inwieweit die potenziell betroffenen Gemeinschaften, wie Anwohner, lokale Gemeinschaften, indigene Völker oder Gemeinschaften entlang der Lieferketten, unser Hinweisgebersystem kennen und für vertrauenswürdig halten, ist aufgrund der Vielzahl und Vielfalt dieser Gruppen allerdings nur schwer möglich. Eine systemische Erhebung hierzu erfolgt derzeit nicht.

Wir schützen die Interessen der Hinweisgeber nicht nur durch unser Hinweisgebersystem, sondern auch durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und im besten Wissen handelnde Hinweisgeber mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen. Deshalb können sie Hinweise auch gänzlich anonym melden, sofern dies rechtlich zulässig ist. thyssenkrupp behandelt alle Meldungen von Hinweisgebern mit äußerster Sorgfalt und Vertraulichkeit und verpflichtet sich dabei, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Die zentrale Stelle, die für das Management des Hinweisgebersystems für den thyssenkrupp Konzern zuständig ist, ist die Abteilung Compliance Investigations der thyssenkrupp AG. Hinweise auf mögliche Verstöße werden durch einen Compliance Officer der thyssenkrupp AG bearbeitet. Hinweise auf Verstöße außerhalb der Compliance-Kernthemen (Antikorruption, Kartellrecht, Data Compliance, Geldwäsche, Außenwirtschaftsrecht) können je nach Einzelfall an die zuständigen Stellen weitergeleitet oder in Zusammenarbeit mit diesen bearbeitet werden. Hinweise auf Verstöße gegen weltweite Mindestarbeitsstandards bei thyssenkrupp können als Verstöße gegen das IFA beim Internationalen Ausschuss, einem Mitbestimmungsgremium, gemeldet werden. Zu diesen Mindestarbeitsstandards zählen neben der Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen und der Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte etwa Grundsätze zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu Chancen der beruflichen und persönlichen Entwicklung, zum Recht auf angemessene Vergütung, zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und dem Verbot von Diskriminierung jeder Art.

thyssenkrupp verbietet jede Art von Vergeltungsmaßnahmen (z.B. nachteilige Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen, Drohungen, Einschüchterung) für die Meldung eines Verstoßes in gutem Glauben oder die sonstige Zusammenarbeit bei der Untersuchung eines Verstoßes und toleriert diese auch nicht. Die entsprechenden Regelungen sind in unserer Verfahrensordnung "Whistleblowing bei thyssenkrupp" festgeschrieben. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ("böswillige Meldung") ist selbst ein Verstoß, und Maßnahmen, die als Folge einer solchen böswilligen Meldung ergriffen werden, stellen keine Vergeltungsmaßnahmen dar.

thyssenkrupp ist bei seinen Ermittlungen bestrebt, die berechtigten Interessen anderer Personen, die von einer Offenlegung betroffen sind, zu schützen. Eine andere Person in Verdacht zu bringen, kann schwerwiegende Folgen haben. thyssenkrupp verpflichtet sich, bei seinen Ermittlungen die Grundsätze der "Unschuldsvermutung" und des "Need to know-Prinzips" strikt zu wahren.

S3-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

thyssenkrupp verfolgt das Ziel, ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachzukommen und durch ihre Geschäftstätigkeit möglichst keine negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu verursachen oder zu deren Entstehung beizutragen. Grundlage hierfür bilden konzernweite Richtlinien und Managementsysteme, die sich an international anerkannten Standards zur Achtung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von betroffenen Gemeinschaften orientieren. Diese Erwartungshaltung wird durch unsere Richtlinien ebenso an unsere Geschäftspartner weitergegeben, die verpflichtet sind, diese Standards und Mindestanforderungen einzuhalten.

Wir sind uns bewusst, dass negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften trotz unserer Richtlinien und Managementsysteme entstehen können. Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit bei thyssenkrupp hat ergeben, dass potenzielle negative Auswirkungen hauptsächlich in der vorgelagerten Wertschöpfungskette vorkommen, vor allem infolge unzureichender Arbeitssicherheits- oder Umweltmanagementpraktiken bei Lieferanten. Entsprechend haben wir Maßnahmen zur verantwortungsvollen Beschaffung im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten etabliert, um wesentlichen tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen begegnen zu können.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, wesentliche potenziell negative Auswirkungen in unserer vorgelagerten Lieferkette möglichst zu verhindern, indem wir unsere Lieferanten zur Einhaltung verbindlicher Mindestanforderungen im Rahmen unseres SCoCs verpflichten. Diese Anforderungen beinhalten unter anderem Standards im Bereich Umweltmanagement und Arbeitssicherheit. Durch deren Umsetzung wird nicht nur darauf abgezielt negative Folgen für die Beschäftigten zu reduzieren, sondern auch potenziell negative Auswirkungen auf umliegende Gemeinschaften zu vermeiden, etwa durch Umweltbelastungen an Lieferantenstandorten oder durch Arbeitsunfälle, die Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinschaften der Betriebe haben könnten. Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Mindestanforderungen setzen wir interne Prozesse, wie unser Risikomanagement gemäß LkSG sowie Lieferantenaudits oder Selbstauskünfte unserer Lieferanten ein. Weitere Details finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette". Darüber hinaus verpflichten wir unsere Lieferanten zur Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, um identifizierte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen zu beseitigen oder zu minimieren. Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten haben wir strukturierte Maßnahmen ergriffen, um unter anderem wesentliche negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie Risiken für das Unternehmen zu adressieren. Weitere Details zu den Maßnahmen zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette finden sich in dem Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-4.

Um potenziell negative Auswirkungen im Bereich Nachhaltigkeit in unserem Lieferantenportfolio weiter zu reduzieren, haben wir einen angemessenen Maßnahmenkatalog implementiert. Ziel ist es, den Anteil der als risikobehaftet eingestuften Lieferanten kontinuierlich zu senken und die allgemeinen potenziell negativen Auswirkungen in unserer Lieferkette zu minimieren. Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass unsere menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nicht nur theoretisch bestehen, sondern in unsere Prozesse integriert sind.

Unsere Maßnahmen im Rahmen der verantwortungsvollen Beschaffung zielen nicht nur auf die Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen ab, sondern können zugleich auch positive Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften unterstützen. Beispielsweise fordern wir von unseren Lieferanten, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zur Stärkung lokaler Strukturen beizutragen, etwa durch die Bereitstellung und Sicherstellung grundlegender Infrastrukturen wie der Abwasserentsorgung. Solche Maßnahmen können einen wesentlichen Mehrwert für die betroffenen Gemeinschaften schaffen und zur langfristigen Verbesserung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bedingungen beitragen. Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen ist für unsere Geschäftspartner verpflichtend. Im Falle identifizierter Verstöße fordern wir die betreffenden Lieferanten zur Umsetzung geeigneter Korrekturmaßnahmen auf. Wird keine ausreichende Verbesserung erreicht, behalten wir uns als letzte Konsequenz vor, die Geschäftsbeziehung auszusetzen oder zu beenden. Auch wenn das Ergebnis unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse ergeben hat, dass negative Auswirkungen vor allem in der vorgelagerten Wertschöpfungskette entstehen können, nehmen wir unsere Verantwortung im eigenen Geschäftsbereich gleichermaßen ernst. Vor diesem Hintergrund setzen wir kontinuierlich darauf, menschenrechtliche und umweltbezogene potenziell negative Auswirkungen zu identifizieren und ihnen mit Maßnahmen präventiv zu begegnen. Zur Reduzierung möglicher negativer Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften an unseren eigenen Standorten hat thyssenkrupp Umweltmanagement und Arbeitssicherheitsmaßnahmen etabliert. Weitere Informationen finden sich in den Umweltkapiteln und dem Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft" im Abschnitt S1-4.

Darüber hinaus ist gesellschaftliche Verantwortung fest in unserer Unternehmenskultur verankert. thyssenkrupp versteht sich als aktives Mitglied der Gesellschaft. Wir wollen das gesellschaftliche Umfeld an unseren Standorten positiv gestalten und uns für die dort lebenden Menschen einsetzen. Wir möchten an der Lösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen mitwirken und setzen unsere unternehmerischen Kompetenzen für das Gemeinwohl ein. Bei unserem gesellschaftlichen Engagement orientieren wir uns an unserem Claim "engineering.tomorrow.together" und fördern deshalb Technik- und Innovationsbegeisterung, Bildung und Engagement im Umfeld unserer Standorte. Bei Naturkatastrophen spenden Mitarbeiter und Unternehmen des Konzerns in Sammelaktionen zugunsten der betroffenen Regionen, Organisationen und Menschen. Entsprechend haben sich im Berichtsjahr erneut Gesellschaften des Konzerns an unseren Standorten weltweit in verschiedenen lokalen Projekten, Kooperationen, Multi-Stakeholder-Initiativen und Verbänden entsprechend den Möglichkeiten und Bedürfnissen vor Ort engagiert und unterstützt.

Kennzahlen und Ziele

S3-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Mit der Implementierung der Kennzahl HSR wird die jährliche Reduzierung des relativen Anteils der - auch nach eventuellen risikoreduzierenden Maßnahmen - weiterhin als risikobehaftet kategorisierten Lieferanten an der Grundgesamtheit der potenziell risikobehafteten Lieferanten aufgezeigt.

Die Kennzahl HSR ist ein wichtiges Steuerungselement, um wesentliche potenzielle menschenrechtliche und umweltbezogene Auswirkungen entlang der vorgelagerten Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren und trägt dadurch dazu bei, negative Einflüsse auf betroffene Gemeinschaften in der vorgelagerten Lieferkette zu begrenzen. Weitere Informationen zur Kennzahl HSR finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-5.

thyssenkrupp verpflichtet seine Lieferanten zur Einhaltung von Mindestanforderungen im Bereich der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht. Durch diese Anforderungen und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Risikominimierung wollen wir einen Beitrag zur Unterstützung nachhaltiger Entwicklung in betroffenen Regionen leisten. Eine gezielte Steuerung potenziell positiver Effekte, etwa durch Investitionen oder Entwicklungsprojekte, erfolgt derzeit nicht.

4. Governance

ESRS G1 Unternehmensführung

Corporate Governance steht bei thyssenkrupp für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -überwachung. Für uns betrifft gute Corporate Governance sämtliche Bereiche des thyssenkrupp Konzerns, einschließlich der jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte. Weitergehende Informationen finden sich in der "Erklärung zur Unternehmensführung".

Strategie

ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen bezogen auf die Unternehmensführung dargestellt, die im Rahmen der durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden und die für die Geschäftstätigkeit sowie das Geschäftsmodell von thyssenkrupp von Bedeutung sind.

WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IN BEZUG AUF UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Thema Kategorie1) Beschreibung WSK2) ZH3)
Unternehmenskultur C Eine Unternehmenskultur, die Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und ethische Unternehmensführung fördert, kann sich positiv auf die Reputation, Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung von thyssenkrupp auswirken. EG /
Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten A (+) Ein weitsichtiger direkter Dialog zwischen uns und politischen Entscheidungsträgern sowie unsere Teilnahme an Branchenverbänden, um die nachhaltige Transformation der Industrie zu fördern, kann zu positiven Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft führen. EG M, L
C Ein strategisches Bewusstsein für Regulatorik durch Lobbytätigkeiten sowie die nachhaltige Mitgestaltung des regulatorischen Umfelds kann sich positiv auf thyssenkrupp auswirken. EG /
Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken A (+) Die Integration von ESG-Kriterien in unserem Lieferantenauswahlprozess sowie die Anforderung an unsere Lieferanten, auch über Mindeststandards hinauszugehen, können zu positiven Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft führen. V K, M
R Der Verlust von Schlüsselprodukten durch das Offboarding von Lieferanten - v.a. jenen mit einem faktischen Monopol - stellt ein Produktionsrisiko für thyssenkrupp dar. EG /
C Die Anforderungen an Lieferanten, über ESG-Mindeststandards hinauszugehen, können sich durch Markendifferenzierung gegenüber Wettbewerbern positiv auf die Absatzchancen von thyssenkrupp auswirken. EG /
Korruption und Bestechung R Niedrige ethische Standards im Geschäftsleben können zu Bestechung, Korruption und anderen Verstößen führen und stellen für thyssenkrupp ein rechtliches und Reputationsrisiko dar. EG /

1) A = Auswirkung; (-) = negativ; (+) = positiv; R = Risiko; C = Chance

2) WSK = Wertschöpfungskette; V = Vorgelagert; EG = Eigener Geschäftsbereich; N = Nachgelagert

3) ZH = Zeithorizont; K = Kurz-; M = Mittel-; L = Langfristig

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

G1-1 - Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Als global agierender Konzern trägt thyssenkrupp eine hohe unternehmerische Verantwortung. Wir sind verpflichtet, vielfältige rechtliche Bestimmungen zu beachten, und sind bestrebt, unsere eigenen Ziele erfolgreich umzusetzen. Vor diesem Hintergrund kommen der Unternehmensführung und der Unternehmenskultur eine zentrale Bedeutung für unseren dauerhaften unternehmerischen Erfolg sowie für das Vertrauen unserer Geschäftspartner, unserer Mitarbeiter, der Öffentlichkeit und unserer weiteren Stakeholder zu. Sie bilden die Grundlage unseres unternehmerischen Handelns.

Um unsere Unternehmenskultur regelmäßig und systematisch zu evaluieren, nutzen wir konzernweit den "Employee Pulse Check", eine kurze Online-Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit und zu wesentlichen Erfolgsfaktoren für Veränderung, wie Führung, Kultur und Kommunikation. Anschließend erhalten die Verantwortlichen in den Geschäften die geschäftsspezifischen Umfrageergebnisse und können so gezielt an Verbesserungen bei sich vor Ort arbeiten. Weitere Informationen zum "Employee Pulse Check" sind im Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft" im Abschnitt S1-2 zu finden.

Grundlage für die Unternehmensführung und die Unternehmenskultur sind die Verhaltensgrundsätze; sie sind in einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) zusammengefasst. Der Code of Conduct ist Ausdruck unserer zentralen Werte und gibt allen Konzerngesellschaften, den Vorstands- und Geschäftsführungsmitgliedern, den Führungskräften und allen Mitarbeitern einen Orientierungsrahmen für regelkonformes, integres und ethisch korrektes Handeln. Er umfasst sowohl unser Verhalten und unsere Verantwortung als Teil der Gesellschaft als auch unser Verhalten im geschäftlichen Alltag und am Arbeitsplatz. Entsprechende Konzernrichtlinien und -vereinbarungen konkretisieren die Regeln und Vorschriften für einzelne Situationen und Sachverhalte auf Basis des Code of Conducts. Weitere Informationen zum Code of Conduct sind im Kapitel "ESRS S1 Eigene Belegschaft" im Abschnitt S1-1 zu finden.

Unser Compliance-Programm zielt darauf ab, eine nachhaltige Wertekultur im Unternehmen zu verankern. Voraussetzung dafür ist, dass interne Regeln und Richtlinien unternehmensweit bekannt und die Geschäftspraktiken rechtskonform sind. Durch die enge Verzahnung von internem Kontrollsystem, Risiko- und Compliance-Management wollen wir Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und geeignete Maßnahmen ableiten. Unser Compliance-Programm umfasst u.a. verbindliche Richtlinien, Schulungen, Kommunikationsformate und individuelle Beratung. thyssenkrupp fördert eine Speak-up-Kultur, in der Mitarbeiter dazu ermuntert werden, Bedenken hinsichtlich möglicher Regelverstöße oder unethischen Verhaltens frühzeitig zu äußern. Hierfür stehen vertrauliche Meldekanäle zur Verfügung, die den Schutz von Hinweisgebern gewährleisten. Etwaige Verstöße werden konsequent untersucht und sanktioniert. Details dazu finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette".

thyssenkrupp prüft sein konzernweites Compliance-Programm regelmäßig, zuletzt im Geschäftsjahr 2023 / 2024. Die KPMG AG hat am 31. Juli 2024 die Prüfung der Angemessenheit, der Implementierung und der Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems, u.a. im Bereich Antikorruption, abgeschlossen. Die aus Sicht von thyssenkrupp positiv zu beurteilenden Ergebnisse der externen Prüfung sind in den Berichten von KPMG für die einzelnen Compliance Kernthemen einschließlich Antikorruption über die thyssenkrupp Website abrufbar.

Die globale Compliance-Organisation unter Leitung des Group General Counsel und Chief Compliance Officer berät bei strategischen Entscheidungen. Weltweit ist eine hohe zweistellige Anzahl von Compliance-Mitarbeitern tätig. In den Konzerngesellschaften übernehmen Compliance-Manager - meist Geschäftsführer - die Umsetzung des thyssenkrupp Compliance-Programms und stehen den Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung.

thyssenkrupp verfügt über ein vielfältiges Angebot von Präsenzschulungen und E-Learnings zu den Compliance-Kernthemen, etwa Antikorruption. Die Schulungsformate werden risikoorientiert ausgewählt, gestaltet und regelmäßig aktualisiert, sodass sie u.a. geänderten rechtlichen Anforderungen, den unterschiedlichen Geschäftsmodellen im thyssenkrupp Konzern sowie den Erkenntnissen aus den Risk-Assessments und aus Compliance-Audits Rechnung tragen. Die Teilnehmer an Präsenzschulungen wählt der jeweils zuständige Compliance-Manager ebenfalls risikoorientiert aus. Die Auswahl der Teilnehmer für E-Learnings übernehmen Mitarbeiter in den Konzernunternehmen; Grundlage hierfür sind konzernweit einheitliche Pflichtteilnahmekataloge. Nach Aktualisierungen, in der Regel jedoch spätestens nach drei Jahren, müssen die Mitarbeiter erneut an den Compliance-E-Learnings teilnehmen.

Weiterführende Informationen zu unserem Compliance-Programm finden sich im Abschnitt "Compliance", weiterführende Informationen zu unserem Steuerungsrahmen und Risikomanagement im Abschnitt "GOV-1 - Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane" und in der "Erklärung zur Unternehmensführung".

G1-2 - Management der Beziehungen zu Lieferanten

Die Situation in den globalen Lieferketten wirkt sich direkt auf den Unternehmenserfolg von thyssenkrupp aus. Da die geopolitischen Spannungen anhalten und die Lieferketten stark davon betroffen sind, ist es für uns besonders wichtig, risikoresiliente Geschäftspartner auf der Beschaffungsseite zu wissen. Wir sind daher bestrebt, dass unsere ESG-Anforderungen in der gesamten Lieferkette erfüllt werden; Grundlage dafür ist unser Lieferantenmanagement. Dies ist auch entscheidend dafür, die Zufriedenheit unserer Kunden zu steigern und unsere ESG-Ziele zu erreichen

Konzepte für die Umsetzung unserer Ansprüche

Unsere Ansprüche an unsere Geschäftspartner setzen wir über das Konzept "Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten" um, das im Kapitel "ESRS E2 Umweltverschmutzung" im Abschnitt E2-1 und im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-1 dargelegt wird. Basis dafür sind die Werte und Verhaltensgrundsätze, die im thyssenkrupp SCoC beschrieben sind und dessen Bestätigung wir zu Beginn einer Lieferantenbeziehung einfordern. Damit adressieren wir die Achtung und Einhaltung grundlegender Sorgfaltspflichten bezüglich Umweltschutz, Menschenrechten und Arbeitsbedingungen. Lieferanten sollen ihrerseits Kontroll- und Monitoringsysteme einrichten, um diese Prinzipien ebenfalls bei den Vorlieferanten in gleicher Qualität sicherzustellen, Verstößen nachzugehen und mit angemessenen Maßnahmen für eine dauerhafte Erfüllung unserer Anforderungen Sorge zu tragen. Unsere Lieferanten werden darauf hingewiesen, dass im Falle schwerwiegender Verstöße eine Kündigung des Vertragsverhältnisses möglich ist.

In unserem SCoC haben wir formuliert, dass Vergabeentscheidungen bei thyssenkrupp nicht nur nach rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen und prozessualen, sondern auch nach sozialen, ökologischen und ethischen Kriterien getroffen werden. Dies erwarten wir auch seitens unserer Lieferanten und deren Subunternehmer. thyssenkrupp selbst verpflichtet sich und seine Mitarbeiter im eigenen Code of Conduct zur Einhaltung geltender Verbote und Pflichten, selbst wenn dies kurzfristig zu Nachteilen für thyssenkrupp oder einzelne Personen führen sollte. In diesem Sinne streben wir einen fairen Umgang mit jedem Einzelnen unserer Lieferanten an.

Mit den zentralen Bestandteilen des Konzepts, den thyssenkrupp Einkaufsgrundsätzen und der Group Operating Instruction zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten , verpflichten wir alle relevanten Mitarbeiter, die Nachhaltigkeitsanforderungen in alle Verträge mit Lieferanten zu übernehmen und Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl von Lieferanten zu berücksichtigen. Damit können wir potenziell Einfluss auf mögliche umwelt-, menschenrechts- oder arbeitssicherheitsrelevante Auswirkungen der Aktivitäten unserer Lieferanten ausüben.

Zahlungen an Lieferanten

Verlängerte Zahlungsziele können insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Im Einklang mit unserem Leitbild und unserem Code of Conduct, mit dem wir uns zu Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität verpflichten, zielen wir daher darauf ab, Zahlungen vertragsgemäß zu tätigen. Ein darüber hinausgehendes Konzept zur Verhinderung verspäteter Zahlungen an Lieferanten existierte bei thyssenkrupp zum Ende des Geschäftsjahres nicht. Wir haben keine Anhaltspunkte identifiziert, dass Lieferanten des thyssenkrupp Konzerns je nach ihrer Unternehmensgröße hinsichtlich Zahlungsbedingungen und Zahlungsverhaltens unterschiedlich behandelt würden. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt "G1-6" in diesem Kapitel.

Risikobewertung

Die Aufnahme hochriskanter neuer Lieferanten versuchen wir grundsätzlich zu vermeiden. Bestehende Lieferanten mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen ab 10.000 € stufen wir mittels eines internen Management- und Überwachungssystems bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsrisiken ein (siehe dazu im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-5 die Ausführungen zur HSR); im Fall erhöhter Risiken erwarten wir, dass der Lieferant gemeinsam mit uns risikovorbeugende Maßnahmen trifft. Ziel dabei ist, Klarheit bezüglich unserer Erwartungen an die Lieferanten zu schaffen und so von vornherein Situationen zu vermeiden, in denen unserem Unternehmen wegen mangelhafter Ethik oder Nachhaltigkeitsbemühungen der Zugang zu einem Markt erschwert oder dieser gar verhindert wird. Als Ultima Ratio bleibt der Abbruch der Geschäftsbeziehung bestehen.

In unseren Beziehungen zu Lieferanten berücksichtigen wir Risikoaspekte aus der Lieferkette und Auswirkungen auf Aspekte der Nachhaltigkeit ("sustainability matters"): Bei der ESG-Basisrisikoanalyse steht uns dafür ein Set aus externen Risikoscores (Risikowerten) mit Bezug zum Schutz der Umwelt zur Verfügung, beispielsweise im Hinblick auf den Klimawandel CO2- und Treibhausgasemissionen sowie Scores zur Umweltregulatorik und zum Abfallmanagement. Auch das Thema Biodiversität ist abgedeckt.

Weitere Risikoscores gewährleisten die Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen vor Ort, zum Beispiel Scores zur Arbeitssicherheit, zu fairer Bezahlung, Diskriminierung/Gleichbehandlung, Arbeitszeiten und Versammlungsrechten. Darüber hinaus betrachten diese Risikoanalysen Aspekte der Achtung der Menschenrechte wie die lokale Gewässer- und Luftverschmutzung, das Recht auf Privatsphäre, Rechte von (sexuellen) Minderheiten, Zwangsarbeit, Sklaverei, Frauenrechte, Kinderarbeit und Gewaltausübung durch Sicherheitskräfte. Damit sind die ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte betroffener Gemeinschaften abgedeckt.

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 hat thyssenkrupp ein interdisziplinäres SCA-Risikomanagementsystem genutzt. Weitere Details finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-1. Eine IT-gestützte Analyse der im vorherigen Absatz genannten abstrakten ESG-Risikopositionen aller relevanten Lieferanten verschafft uns Transparenz über mögliche branchen- und regionsspezifische ESG-Risiken. Auf Basis dieser Erkenntnisse haben wir im Einzelfall und nach Ermessen der direkt mit potenziell risikobehafteten Lieferanten in Kontakt stehenden Geschäftseinheiten lieferantenbezogene Präventionsmaßnahmen durchgeführt, um eventuelle ESG-Risiken zu reduzieren. Siehe hierzu die Ausführungen über den standardisierten Maßnahmenkatalog im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-4.

Bei der Feststellung einer eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Verletzung einer menschenrechtlichen oder einer umweltbezogenen Pflicht durch einen Lieferanten richten wir unsere Aufmerksamkeit auf die notwendigen Abhilfemaßnahmen. Weitere Details hierzu können dem Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-4 entnommen werden. In der Risikoanalyse werden die abstrakten lieferantenbezogenen Risiken laufend angepasst. Grundlage dafür ist die Art der Verstöße und der Umsetzungsstatus der getroffenen Maßnahmen.

Die Ergebnisse der Risikoanalyse fließen bereits bei der Auswahl der Lieferanten und im Vorfeld der Begründung einer Geschäftsbeziehung in unsere Lieferantenqualifizierungsprozesse ein. Weitere Details finden sich im Kapitel "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" im Abschnitt S2-4. Damit können wir unmittelbaren Einfluss nehmen auf mögliche umwelt-, menschenrechts- oder arbeitssicherheitsrelevante Auswirkungen der Aktivitäten unserer Lieferanten.

Durch diese Strategie einer aktiven Zusammenarbeit und Kommunikation mit unseren Lieferanten streben wir stabile geschäftliche Beziehungen an.

G1-3 - Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Das Compliance-Programm von thyssenkrupp ist insbesondere auch auf die Vermeidung von Korruption und Bestechung ausgerichtet. Unser Anspruch ist, dass unser geschäftlicher Erfolg ausschließlich auf der Qualität unserer Produkte und Services beruht. Korruptes Verhalten und Bestechung lehnen wir ausdrücklich ab. Insofern haben wir auch den UN Global Compact unterzeichnet und berücksichtigen internationale Regelungen zur Antikorruption, darunter die UN Convention against Corruption (UNCAC). Unser Compliance-Programm umfasst auch für die Bereiche Korruption und Bestechung vielfältige Elemente wie verbindliche Richtlinien, Schulungen, Kommunikationsmaßnahmen und individuelle Beratung.

Um Fehlverhalten erkennen und untersuchen zu können, hat der Vorstand der thyssenkrupp AG die Abteilung Legal & Compliance Investigations (kurz: Compliance Investigations) beauftragt, Hinweisen und Vorwürfen im Hinblick auf mögliches Compliance-bezogenes Fehlverhalten nachzugehen. Compliance Investigations berichtet an den Chief Compliance Officer, dieser an den Vorstandsvorsitzenden. Die Abteilung führt sowohl regelmäßige, anlassunabhängige Audits als auch anlassbezogene Untersuchungen durch - insbesondere im Zusammenhang mit den Compliance-Kernthemen Kartellrecht, Antikorruption, Geldwäsche, Data Compliance und Außenwirtschaftsrecht. Das Ziel ist, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems zu überprüfen.

Hinweise auf Verstöße können über verschiedene Kanäle, darunter ein elektronisches und öffentlich zugängliches Hinweisgebersystem, Hotlines, E-Mail oder persönliche Compliance-Ansprechpartner gemeldet werden - soweit rechtlich zulässig, auch anonym. Alle Hinweise sind vertraulich zu behandeln. Hinweisgeber werden vor möglichen Nachteilen geschützt. Im Falle festgestellter Verstöße werden Maßnahmen eingeleitet und deren Umsetzung überwacht. Zudem besteht ein enger Austausch mit den Compliance-Verantwortlichen der Konzernsegmente, insbesondere bei behördlichen Verfahren. Informationen über laufende oder abgeschlossene Verfahren werden zentral gesammelt, für die interne Quartals- und Jahresberichterstattung aufbereitet und anschließend berichtet.

Neue verbindliche Compliance-Richtlinien (Policies, Group Regulations und Group Operating Instructions) sowie Supporting Documents und Aktualisierungen werden insbesondere den jeweiligen Compliance-Managern der thyssenkrupp Unternehmen zur Kenntnis gebracht und im tk documentdesk, einer konzernweiten IT-Plattform, zentral zur Verfügung gestellt. Dezentral liegt die Umsetzung und Bekanntmachung der Compliance-Richtlinien in der Verantwortung der Compliance-Manager. Die Implementierung der Compliance-Richtlinien ist im jährlichen IKS-Prozess zu bestätigen. Unsere Compliance-Richtlinien sind überdies Bestandteil von Compliance-E-Learnings, in denen die Teilnehmenden die Kenntnis der Richtlinien bestätigen.

Der E-Learning-Kurs Compliance@thyssenkrupp vermittelt grundsätzliches Basiswissen zum thyssenkrupp Code of Conduct und zu Compliance einschließlich Antikorruption im Konzern sowie Informationen zu unserem Hinweisgebersystem inklusive Ansprechpartnern für Hinweisgeber. Der Kurs wird automatisiert allen Mitarbeitern mit E-Mail-Adresse zugewiesen. Darüber hinaus steht ein spezifisches E-Learning zu Antikorruption zur Verfügung, das risikoorientiert Anwendung findet. Hier werden Inhalte wie Interessenkonflikte, Umgang mit Amtsträgern, Angemessenheit von Einladungen, Geschenken, Delegationsreisen und Spenden sowie allgemeine Korruptionsrisiken vermittelt und das erlangte Wissen durch einen Abschlusstest überprüft. Unsere E-Learning-Kurse werden zielgruppen- und risikoorientiert ergänzt durch Präsenzschulungen. Diese vermitteln ebenfalls Lerninhalte aus dem Bereich Antikorruption, zum Beispiel zum Umgang mit Business Partnern, Interessenkonflikten, Spenden und Sponsoring, Einladungen und Geschenken. Aktuelle Zahlen zu den Schulungen finden sich im Abschnitt "Compliance".

Mitglieder von Vorständen, Geschäftsführungen oder anderen Leitungsorganen sowie thyssenkrupp Mitarbeiter, die in Aufsichtsräte oder vergleichbare Aufsichtsgremien anderer thyssenkrupp Konzernunternehmen oder -beteiligungen entsandt werden, sind in das verpflichtende Schulungsprogramm zur Verhinderung von Korruption und Bestechung eingebunden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG wurden im Berichtsjahr anhand einer schriftlichen Unterlage zu Antikorruption und Bestechung unterwiesen.

In Bezug auf Korruption und Bestechung sind unter Risikoaspekten insbesondere Beschäftigte mit Einkaufs- oder Vertriebsaufgaben bzw. mit direktem oder indirektem Einfluss auf entsprechende Prozesse, Mitarbeiter in administrativen Funktionen mit externem Kontakt - insbesondere zu Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder Behörden -, Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder, leitende Angestellte, Führungskräfte mit Personalverantwortung und Teilnehmende an Branchen- oder Verbandsveranstaltungen relevant. Rund 90 % dieser Mitarbeiter wurden in den vergangenen drei Jahren im Rahmen eines E-Learnings oder in Präsenz geschult.

Kennzahlen und Ziele

G1-4 - Korruptions- oder Bestechungsfälle

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 gab es keine Vorfälle von Korruption oder Bestechung, die zu einer Verurteilung des Unternehmens oder zu einer Geldstrafe für das Unternehmen geführt haben.

G1-5 - Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Die politische Interessenvertretung übernimmt bei der thyssenkrupp AG die Konzernfunktion Communications, die dem Vorstandsvorsitzenden der thyssenkrupp AG direkt unterstellt ist. Die Verantwortlichkeit für die politische Interessenvertretung liegt demnach im CEO-Ressort der thyssenkrupp AG.

Wesentliche Grundsätze und Regeln für die politische Interessenvertretung sind in unserem Code of Conduct festgehalten. Darüber hinaus verfügt thyssenkrupp über eine Konzernrichtlinie, die sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf unser politisches Engagement und unsere Kontaktpunkte regelt. Dies betrifft insbesondere folgende Aktivitäten:

Politisches Engagement und Lobbyarbeit
Einzelmitgliedschaften (nicht privat) in Verbandsvorständen, Arbeitsgruppen und Initiativen zu politischen Themen für thyssenkrupp, beispielsweise Berufsverbände
Verfassen von Positionspapieren in den oben genannten Verbänden, Arbeitsgruppen und Initiativen
Kontakte zu und Begegnungen mit Politikern, Entscheidungs- und Amtsträgern, Besuche von und bei sowie Treffen mit diesen Personen
Teilnahme an Wirtschaftsdelegationen bei Staatsbesuchen
Veröffentlichung politisch relevanter Inhalte

In dieser Konzernrichtlinie ist auch beschrieben, dass das politische Engagement koordiniert, offen und transparent sein soll und dass regulatorische und ethische Standards einzuhalten sind. Darüber hinaus beschreibt die Konzernrichtlinie das grundsätzliche Ziel der politischen Aktivitäten: Mit dem politischen Engagement und der Lobbyarbeit verfolgt thyssenkrupp das Ziel, seine Interessen in den Willensbildungsprozess politischer Vertreter einzubringen, um eigene unternehmerische Bestrebungen durchzusetzen. Derzeit nimmt die Konzernrichtlinie keinen expliziten Bezug auf die Auswirkungen und Chancen, die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für das Themenfeld "Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten" ermittelt wurden.

thyssenkrupp hat sich darüber hinaus in seinem Code of Conduct dazu verpflichtet, keine direkten oder indirekten finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen an politische Parteien, parteinahe oder parteiähnliche Organisationen, Mandatsträger oder an Kandidaten für politische Ämter zu leisten. Der Code of Conduct gilt für alle Unternehmen, Mitarbeiter, Führungskräfte sowie Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder von thyssenkrupp. Unser Ziel ist es, dass die politische Interessenvertretung von thyssenkrupp den Grundsätzen der Integrität und Professionalität folgt und eine unlautere Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung unterbleibt. Darüber hinaus hatte kein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied der thyssenkrupp AG in den zwei Jahren vor der Ernennung in die jeweilige Funktion eine vergleichbare Rolle in der öffentlichen Verwaltung oder in Regulierungsbehörden inne.

Die thyssenkrupp AG ist sowohl im Lobbyregister des Deutschen Bundestags (Registernummer: R001468) als auch im Transparenzregister der Europäischen Union (REG-Nummer: 991340152782-87) eingetragen. Darüber hinaus haben einzelne Tochtergesellschaften von thyssenkrupp eigene Einträge im deutschen bzw. europäischen Register:

thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH (527995398085-85)
thyssenkrupp Marine Systems GmbH (R003238)
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA (R003302 und 326446553312-61)
thyssenkrupp Polysius GmbH (R006215)
thyssenkrupp Steel Europe AG (R001828 und 456211534646-58)
thyssenkrupp Uhde GmbH (R006245)

Inhaltliche Schwerpunkte der politischen Interessenvertretung

Mit der politischen Interessenvertretung möchte thyssenkrupp Partner und Ratgeber der Politik sein und gemeinsam mit der Politik die grüne Transformation der Industrie ermöglichen, deren Wettbewerbsfähigkeit stärken und weitere wichtige industriepolitische Themen, etwa die strategische Autonomie Deutschlands und Europas, vorantreiben. Wir wollen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen aktiv mitgestalten. Ein auf Dauer angelegter und regelmäßiger Austausch mit den politischen Stakeholdern ist dafür unerlässlich. Folgende Themen stehen für thyssenkrupp im Fokus:

Grüne Transformation - Damit die grüne Transformation gelingt, ist unseres Erachtens eine möglichst breite Förderung von Technologien und Verfahren notwendig. Dies gilt insbesondere für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft - ist dieser vollzogen, wird eine umfassende Dekarbonisierung von Industrieverfahren und Energieversorgung möglich. Auf dem Weg hin zu einer grünen Wasserstoffwirtschaft setzt sich thyssenkrupp während einer Übergangsphase auch für die Nutzung von blauem Wasserstoff ein. Aus Sicht von thyssenkrupp sollten Verfahren wie Carbon Capture and Storage (CCS) genutzt werden dürfen, um Industrieverfahren so bald wie möglich zu dekarbonisieren. thyssenkrupp engagiert sich zudem für die Schaffung von grünen Leitmärkten, in denen der Einsatz klimafreundlicher Grundstoffe - also Materialien, deren Herstellung mit geringeren CO2-Emissionen verbunden ist - gezielt durch geeignete politische Rahmenbedingungen gestärkt wird.

Sichere Energieversorgung - Die Absicherung langfristig stabiler und wettbewerbsfähiger Energiepreise in Deutschland und Europa ist für thyssenkrupp von entscheidender Bedeutung. Das gilt sowohl für den Preis von Strom, der durch die zunehmende Elektrifizierung noch wichtiger werden wird, als auch für den Preis von grünem Wasserstoff, der für die grüne Transformation erforderlich ist.

Handelsschutzmaßnahmen - Die Zahl der niedrigpreisigen Importe aus dem EU-Ausland hat in den vergangenen Jahren insbesondere in der Stahlindustrie stark zugenommen. Daher setzt sich thyssenkrupp für einen effektiven Handelsschutz ein: Bestehende WTO- und EU-rechtliche Handlungsspielräume müssen stärker genutzt und neue Instrumente zum Schutz vor Billigimporten aus Staaten mit Überkapazitäten (Zollregime) etabliert werden. Darüber hinaus setzt sich thyssenkrupp für einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz ein und fordert beispielsweise Anpassungen beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), etwa die Erweiterung des CBAM-Anwendungsbereichs auf stahlintensive weiterverarbeitete Produkte.

Strategische Autonomie - In Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen wird es immer wichtiger, grundlegende technische Fähigkeiten und Produktionskapazitäten in Europa zu halten. Zu den aus Sicht von thyssenkrupp strategisch wichtigen Industrien gehören beispielsweise der Anlagenbau, Marinewerften und die Stahlherstellung. Durch den Erhalt dieser Kompetenzen in Deutschland und Europa können Wertschöpfungsketten besser geschützt werden. thyssenkrupp wirbt für resiliente, diversifizierte Lieferketten, die Förderung einer starken europäischen Industrie und den Erhalt technischer und industrieller Kompetenzen ("Buy European").

Maßnahmen im Rahmen der politischen Interessenvertretung

Die grüne Transformation unserer Wirtschaft zählt zu den größten Herausforderungen und zugleich zu den größten Chancen für Deutschland und Europa. Koordinierte Lösungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass Deutschland und Europa attraktive und wettbewerbsfähige Wirtschaftsstandorte bleiben. Vor diesem Hintergrund wird das unternehmerische Handeln von thyssenkrupp von politischen Entscheidungen und Regulierungen mitbestimmt. Da neben der Zementindustrie ein Großteil der Emissionen mit der Stahlproduktion von thyssenkrupp zusammenhängt, konzentrieren sich die wichtigsten und wirkungsvollsten Hebel zur Dekarbonisierung in erster Linie - wenn auch nicht ausschließlich - auf die politischen Rahmenbedingungen, die den ökologischen Wandel der Stahlproduktion betreffen. Die politische Interessenvertretung bei thyssenkrupp - im Hinblick auf die potentiellen positiven Auswirkungen und Chancen zum direkten Dialog mit politischen Entscheidungsträgern sowie zur Mitgestaltung des regulatorischen Umfelds - wird daher zu einem Großteil von Steel Europe ausgeführt.

Vor diesem Hintergrund steht thyssenkrupp in regelmäßigem Dialog mit verschiedenen Interessensgruppen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, um Empfehlungen auszusprechen, wie die grüne Transformation gelingen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und der europäischen Industrie langfristig aufrechterhalten werden kann. In diesem Zusammenhang adressiert thyssenkrupp regelmäßig konkrete Regelungsvorhaben - insbesondere zu den Themen Klimaschutz, Energie und Wasserstoff - auf nationaler und europäischer Ebene. Eine Übersicht dieser Regelungsvorhaben veröffentlichen die im Lobbyregister eingetragenen thyssenkrupp Gesellschaften regelmäßig. Dort werden auch die Verbandsmitgliedschaften sowie die gemeldeten finanziellen Aufwendungen (beispielsweise Personalkosten, Infrastrukturkosten, Repräsentationskosten) für die politische Interessenvertretung aufgeführt und beschrieben. Mit Blick auf das kommende Geschäftsjahr wird von einem ähnlichen finanziellen Aufwand ausgegangen wie 2024/2025.

G1-6 - Zahlungspraktiken

Die Allgemeinen Beschaffungsbedingungen von thyssenkrupp Gesellschaften umfassen auch Standardzahlungsbedingungen. Der Begriff "Standardzahlungsbedingungen" bezeichnet die dort angegebene Zahlungsfrist; sie wird von den einzelnen Gesellschaften festgelegt. Eine Unterscheidung nach Lieferantenkategorie existiert hierbei nicht. In der Regel liegt die Zahlungsfrist zwischen 60 und 90 Tagen. Abweichend davon beträgt sie an einigen europäischen Standorten nur 30 Tage, während sie in bestimmten Fernost-Standorten bei den Segmenten Decarbon Technologies und Automotive Technology in Ausnahmefällen bis zu 180 Tage beträgt. Einige kleinere Konzernunternehmen verwenden keine Standardzahlungsbedingungen, sondern treffen mit ihren Lieferanten individuelle Vereinbarungen über die Bezahlung ihrer Produkte oder Dienstleistungen.

Die gesetzlich verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte ermitteln wir, indem wir die verfügbaren Informationen aus den einzelnen ERP-Systemen innerhalb der rechtlich selbstständigen Einheiten des Konzerns auswerten. Ungefähr 96 % der Ausgaben von thyssenkrupp sind in der berichtenden Kennzahl berücksichtigt, während die ERP-Systeme der restlichen 4 % keine Auswertungsmöglichkeit boten. Wir haben keine Anhaltspunkte identifiziert, dass die Ausgaben, die bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden konnten, systematisch von den berücksichtigten Ausgaben abweichen. Die verbleibenden 4 % werden daher auf den Wert geschätzt, der für die 96 % ermittelt wurde.

Die durchschnittliche Zeit zwischen Beginn der Zahlungsfrist und tatsächlicher Zahlung betrug im Berichtsjahr 35 Tage; 75% der getätigten Zahlungen lagen innerhalb der Standardzahlungsziele. Im Falle individueller Zahlungszielvereinbarungen außerhalb der Standardzahlungsziele wurde der Zahlungsvorgang als außerhalb der Standardzahlungsziele gewertet, auch wenn die individuellen Vereinbarungen eingehalten wurden. Verspätete Zahlungen können prozessual bedingt sein, wenn aufgrund wöchentlicher Zahlungsläufe marginale Verspätungen entstehen.

Zum Stichtag 30. September 2025 waren keine Gerichtsverfahren von Lieferanten wegen Zahlungsverzug anhängig.

Nachtragsbericht

Die zwischen dem Stichtag des Konzernabschlusses (30. September 2025) und der Freigabe des Berichts zur Veröffentlichung (26. November 2025) eingetretenen berichtspflichtigen Ereignisse sind unter Anhang-Nr. 35 im Konzernabschluss dargestellt.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Gesamtjahresprognose 2025 / 2026

Die Gesamtjahresprognose 2025 / 2026 basiert auf der aktuellen Zusammensetzung des Konzerns. Die Prognose unterstellt keine Effekte aus etwaigen Portfoliomaßnahmen. Zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die der Prognose zugrunde liegen, vgl. Abschnitt "Makro- und Branchenumfeld" im Kapitel "Wirtschaftsbericht". Bzgl. der entsprechenden Chancen und Risiken vgl. den anschließenden "Chancen- und Risikobericht".

Insgesamt bleibt die Abschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung herausfordernd. Dies gilt für die makroökonomische Dynamik im Allgemeinen sowie für die für thyssenkrupp relevanten Märkte Stahl, Auto, Werkstoffe sowie grüne Technologien. Gleichzeitig ist angesichts unterschiedlicher geopolitischer Krisen und Anfälligkeiten, beispielsweise infolge der Zollpolitik der USA sowie den Reaktionen anderer Volkswirtschaften, weiterhin von hoher makroökonomischer Volatilität auszugehen. Dies kann dazu führen, dass die jeweiligen Entwicklungen unserer Kernsteuerungsgrößen entsprechenden Schwankungen unterliegen. In Anbetracht der zum Zeitpunkt der Prognose erwarteten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zugrundeliegenden Annahmen halten wir folgenden Blick auf das Geschäftsjahr 2025/2026 für angemessen.

ERWARTUNGEN DER SEGMENTE UND DES KONZERNS

Geschäftsjahr 2024 / 2025 Prognose Geschäftsjahr 2025 / 2026
Automotive Technology Umsatz Mio € 7.035 -5 % bis -2 % gegenüber Vorjahr
Bereinigtes EBIT Mio € 187 Zwischen 225 und 325 Mio €
Decarbon Technologies Umsatz Mio € 3.481 -6 % bis -3 % gegenüber Vorjahr
Bereinigtes EBIT Mio € 71 Zwischen 0 und 100 Mio €
Materials Services Umsatz Mio € 11.432 +1 % bis +4 % gegenüber Vorjahr
Bereinigtes EBIT Mio € 132 Zwischen 125 und 225 Mio €
Steel Europe Umsatz Mio € 9.791 0 % bis +3 % gegenüber Vorjahr
Bereinigtes EBIT Mio € 337 Zwischen 225 und 325 Mio €
Marine Systems Umsatz Mio € 2.187 -1 % bis +2 % gegenüber Vorjahr
Bereinigtes EBIT Mio € 127 Zwischen 100 und 150 Mio €
Konzern Umsatz Mio € 32.837 -2 % bis +1 % gegenüber Vorjahr
Bereinigtes EBIT Mio € 640 Zwischen 500 und 900 Mio €
Investitionen1) Mio € 1.461 Zwischen 1.400 und 1.600 Mio €
Free Cashflow vor M&A1) Mio € 363 Zwischen -600 und -300 Mio €; inkl. rund 350 Mio € Auszahlungen für Restrukturierungen
Jahresüberschuss Mio € 532 Zwischen -800 und -400 Mio €
tkVA Mio € -1.167 Zwischen -1.200 und -1.600 Mio €
ROCE % 0,7 % Zwischen -4 % und 0 %

1) Siehe Abschnitt "Unternehmenssteuerung" im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" für angepasste Kennzahlendefinition für Free Cashflow vor M&A ab dem Geschäftsjahr 2025 / 2026

Der Umsatz wird voraussichtlich in einer Spanne zwischen -2 % und +1 % gegenüber dem Vorjahr liegen. Hierbei stehen insbesondere erwartete nachfrageinduzierte Steigerungen bei Materials Services und Steel Europe entsprechenden Rückgängen bei Automotive Technology und Decarbon Technologies gegenüber.
Für das Bereinigte EBIT erwarten wir einen Wert zwischen 500 und 900 Mio €. Die Erreichung dieses Korridors wird insbesondere auch unterstützt durch Effekte aus Restrukturierungen sowie Maßnahmen im Rahmen des Performance-Programms APEX, welches dem anhaltend herausfordernden Marktumfeld begegnet und die operative Leistungsfähigkeit nachhaltig steigert.
Die Investitionen werden voraussichtlich zwischen 1.400 und 1.600 Mio € liegen. Hierin enthalten sind gegenüber dem Vorjahr erhöhte, den Erhalt von Fördermitteln berücksichtigende Netto-Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der Direktreduktionsanlage bei Steel Europe. Darüber hinaus sind Investitionen für gezielte Wachstumsinitiativen in den weiteren Segmenten geplant. Die Freigabe der Investitionen wird restriktiv und in Abhängigkeit der Entwicklung der Geschäfte sowie des Konzerns erfolgen.
Für den Free Cashflow vor M&A erwarten wir einen Wert zwischen -600 und -300 Mio €. Hierin enthalten sind rund 350 Mio € Auszahlungen für Restrukturierungen, insbesondere bei Automotive Technology und Steel Europe. Zusätzlich hat das Zahlungsprofil in den Projektgeschäften (im Wesentlichen Anzahlungen bei Marine Systems) maßgeblichen Einfluss auf die prognostizierte Entwicklung.
Beim Jahresüberschuss erwarten wir einen Wert zwischen -800 und -400 Mio €. Hierin enthalten ist die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen, insbesondere bei Steel Europe. Damit einhergehend wird der tkVA voraussichtlich in der Spanne zwischen -1.200 und -1.600 Mio € sowie der ROCE zwischen -4 % und 0 % liegen.

Die Entwicklung unserer Kernsteuerungsgrößen werden wir - auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit - bei der Erarbeitung unseres Dividendenvorschlags an die Hauptversammlung einbeziehen.

Chancen- und Risikobericht

Chancen

Unter Chancen verstehen wir bei thyssenkrupp eine mögliche positive Abweichung von der Prognose oder einem anderen Ziel aufgrund künftiger Ereignisse oder Entwicklungen. Das Chancenmanagement umfasst alle Maßnahmen eines systematischen und transparenten Umgangs mit Chancen. Durch die Verknüpfung mit den Strategie-, Planungs- und Berichtsprozessen ist das Chancenmanagement ein wichtiger Bestandteil der strategischen und wertorientierten Unternehmensführung.

Chancenmanagement-Prozess

Im jährlichen Planungsprozess beschreiben die Segmente unter anderem Bandbreiten für ihre Ergebnis- und Liquiditätsziele (Bereinigtes EBIT, Free Cashflow vor M&A) im Planungszeitraum und berücksichtigen somit die Chancen und Risiken ihrer Geschäfte. Bei ihrer Einschätzung spielen unter anderem Markt- und Technologietrends eine Rolle, deren Relevanz teilweise weit über den Prognosezeitraum hinausreicht. In der unterjährigen, monatlichen Berichterstattung stellen die Segmente ihre Hochrechnungen für das Ergebnis und die Liquidität sowie die korrespondierenden Chancen und Risiken im laufenden Geschäftsjahr jeweils aktualisiert dar. Wie diese Elemente in die Standardberichterstattung eingebettet sind, können Sie der Grafik "Chancen- und Risikoreporting bei thyssenkrupp" im Abschnitt "Risiken" entnehmen.

In das Management unserer Chancen sind alle relevanten Entscheidungsträger eingebunden - vom Vorstand der thyssenkrupp AG über die Vorstände der Segmente und die Geschäftsführungen der Unternehmen bis hin zu Verantwortlichen und Projektleitern mit Marktverantwortung vor Ort. Durch diese strukturierte Einbindung einer Vielzahl von Experten in die Entscheidungsfindung innerhalb des Konzerns sollen Chancen zuverlässig erkannt und systematisch genutzt werden.

Chancen des Konzerns

Chancen für thyssenkrupp ergeben sich im Wesentlichen, wenn wir die strategische Neuausrichtung weiter vorantreiben und das Zukunftsmodell für die Ausrichtung des Gesamtkonzerns durch eine schrittweise Verselbstständigung aller Geschäftsbereiche und die Öffnung für die Beteiligung Dritter konsequent umsetzen. Wir sind davon überzeugt, dass die Segmente in einer eigenständigen Aufstellung - mit dem Vorteil eines eigenen Kapitalmarktzugangs und der Möglichkeit einer Beteiligung Dritter - ihr volles Wertschöpfungspotenzial entfalten und mehr Optionen für Investitionen, die (Weiter-)Entwicklung von Märkten und weiteres Wachstum nutzen können.

Im Mittelpunkt unserer strategischen Ausrichtung steht die Nutzung von Chancen zentraler Zukunftsthemen, die mittel- bis langfristig ein erhebliches Wachstumspotenzial bieten. Dabei spielen Umweltthemen eine maßgebliche Rolle. Auf dem Weg zur Klimaneutralität sind Wasserstofftechnologien, grüne Chemikalien, erneuerbare Energien, Elektromobilität und nachhaltige Lieferketten relevante Handlungsfelder. Wir begreifen Nachhaltigkeit als Chance für eine noch engere Zusammenarbeit mit unseren Kunden und für weitere Innovationen.

Neben den Produkten und Lösungen, deren Entwicklung wir für unsere Kunden und Partner vorantreiben, arbeiten wir parallel an der Dekarbonisierungsstrategie unseres Konzerns. Beispielsweise streben wir mit der im Bau befindlichen wasserstofffähigen Direktreduktionsanlage bei Steel Europe an, ein wichtiger Akteur in der europäischen Wasserstoffwirtschaft zu werden und Duisburg zu einem zentralen Standort für die Wasserstoffinfrastruktur zu machen.

In der im Oktober 2024 gestarteten zweiten Phase des Performance-Programms APEX sehen wir weitere Chancen für thyssenkrupp aus strukturellen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, aus Geschäftsmodelloptimierungen und Marktanpassungen sowie aus der konsequenten Umsetzung notwendiger Restrukturierungen.

Allen Geschäften bieten sich darüber hinaus operative Chancen in ihren spezifischen Märkten:

Die zukünftige Geschäftsentwicklung bei Automotive Technology ist wesentlich von der Entwicklung der individuellen Mobilität bestimmt. Im Zuge der gegenwärtigen Transformation der Automobilbranche werden Größe und Innovationskraft zunehmend zu wesentlichen Erfolgsfaktoren im Wettbewerb. Hier erwarten wir aufgrund des gebuchten Neugeschäfts eine annährend stabile Nachfrage nach unseren Produkten und Technologien und sehen bei größerer Nachfrage weitere Chancen.

Das Ziel bei Decarbon Technologies ist, zum grünen Wandel der Industrie beizutragen und diesen durch technologische Entwicklungen mitzugestalten. Hierzu entwickeln wir Technologien, mit denen sich die im jeweiligen Produktionsprozess entstehenden Treibhausgase wesentlich verringern lassen, und sehen Chancen, unsere Position als Partner für Planung, Entwicklung und Service rund um industrielle Anlagen und Systeme zu sichern und weiter auszubauen.

Für Materials Services eröffnen sich aufgrund der wachsenden Kundenanforderungen, beispielsweise im Hinblick auf flexiblere und resilientere Lieferketten, vielfältige Chancen. Dank des weltweiten Marktzugangs sowie des umfassenden Branchen- und Prozess-Know-hows sind wir davon überzeugt, dass wir von der Beschaffung über die Anarbeitung bis hin zum Lieferketten-Management über ein hohes Maß an Flexibilität und Handlungsspielräumen verfügen, um auch komplexe Warenströme intelligent und ressourcenschonend managen zu können.

Die strategische Neuausrichtung bei Steel Europe setzt auf ein industrielles Konzept mit reduziertem Betriebspunkt und profitablen Produkten in Zukunftsmärkten, z. B. im Bereich der elektrischen Antriebstechnologie oder bei der Transformation des Energiesystems, sowie auf eine klimaschonendere Produktion. Die im Zuge der Umsetzung der Neuausrichtung getätigten Investitionen, insbesondere am Standort Duisburg, bilden das Rückgrat dieser Transformation. Sie eröffnen uns weitere Chancen in Form einer hochpräzisen, flexiblen und effizienten Produktion von Premiumstählen, insbesondere für Anwendungen in der Elektromobilität und der Energiewende.

Marine Systems sieht angesichts des gegenüber dem Vorjahr deutlich angewachsenen Auftragsbestands Chancen durch eine weitere Stärkung seiner Markt- und Wettbewerbsposition. Das Segment will nach der erfolgten Abspaltung eines Minderheitenanteils von TKMS gute Voraussetzungen für weiteres Wachstum im maritimen Verteidigungsmarkt schaffen. Für die Absicherung und Abarbeitung der guten Auftragslage ist die Integration des Standorts Wismar von besonderer Bedeutung und bietet neue Chancen.

Des Weiteren können sich in allen Geschäften Chancen durch den verstärkten Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) ergeben, die heute noch nicht abschließend einschätzbar sind. Denkbar sind beispielsweise eine bessere Bedienung spezifischer Kundenanforderungen oder optimierte Logistik- und Produktionsprozesse.

Wenn sich die konjunkturellen und regulatorischen Rahmenbedingungen besser als geplant entwickeln und unsere Geschäfte ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern, sehen wir in allen Segmenten Chancen, die Steuerungsgrößen gegenüber der Prognose moderat zu übertreffen. Grundlage dafür sind weitere Investitionen, neue Produkte und eine zunehmende Digitalisierung an allen Standorten.

Weitere Einzelheiten zu unserer Unternehmensstrategie und unseren weltweiten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie den damit verbundenen Chancen finden Sie im Kapitel "Grundlagen des Konzerns", Abschnitte "Ziele & Strategie" sowie "Technologie & Innovationen".

Bei unseren Initiativen und Entwicklungsprojekten berücksichtigen wir immer auch die finanziellen Handlungsmöglichkeiten des Konzerns. Ungünstige konjunkturelle Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass wir bestehende Chancen nicht unmittelbar oder nicht in vollem Umfang nutzen können. Informationen hierzu und zu anderen Risiken finden Sie im folgenden Abschnitt "Risiken".

Risiken

Unter Risiken verstehen wir bei thyssenkrupp eine mögliche negative Prognose- bzw. andere Zielabweichung aufgrund künftiger Ereignisse oder Entwicklungen. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche negative Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte wie Umwelt- und Klimaschutz. Risikomanagement umfasst alle Maßnahmen eines systematischen und transparenten Umgangs mit Risiken. Es ist wegen seiner Verknüpfung mit den Planungs- und Berichtsprozessen im Controlling ein wichtiger Bestandteil der wertorientierten Unternehmensführung und geht über die gesetzlich geforderte Risikofrüherkennung hinaus. Ein effizientes, vorausschauendes Risikomanagement dient somit auch den Interessen unserer Kapitalgeber und anderer Stakeholder.

Gesamtaussage des Vorstands: Keine bestandsgefährdenden Risiken bei thyssenkrupp

Unser Risikomanagement trägt mit seinen strukturierten Prozessen zu einer effizienten Steuerung der Gesamt-risiken im Konzern bei. Aus heutiger Sicht liegen unverändert keine Risiken vor, die den Bestand des Unternehmens gefährden. Diese Aussage wird gestützt durch eine Risikotragfähigkeitsanalyse auf Konzernebene.

Risikostrategie und Risikopolitik

Unsere Risikostrategie ist darauf ausgerichtet, den Bestand von thyssenkrupp langfristig zu sichern und den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Bestandsgefährdende Risiken sind daher grundsätzlich zu vermeiden.

In unserer übergeordneten Governance, Risk and Compliance Policy (GRC-Policy) haben wir die Grundlagen für die Unternehmensführung und die Risikosteuerung bei thyssenkrupp als gesamthaften Rahmen definiert. Allgemeingültige risikopolitische Grundsätze des Konzerns als Rahmenbedingungen für die Erfüllung der Anforderungen an ein ordnungsgemäßes, unternehmensweit einheitliches und aktives Risikomanagement sind in der Konzernrichtlinie "Risk und Internal Control" weiter ausgestaltet und beschrieben. Zu den in den Grundsätzen verankerten Zielen des Risikomanagements bei thyssenkrupp gehört, das Risikobewusstsein in allen Konzernunternehmen zu erhöhen und eine wertorientierte Risikokultur zu etablieren. Dafür bereiten wir Risiken und Chancen transparent auf und beziehen sie systematisch in unternehmerische Entscheidungen ein.

Risikomanagement-Prozess

Wir richten das Risikomanagementsystem von thyssenkrupp am international anerkannten COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission)-Modell aus, verzahnen es mit unserem internen Kontrollsystem sowie mit anderen Managementsystemen und entwickeln es bei neuen Anforderungen kontinuierlich weiter. Das Zusammenspiel der einzelnen Governance-Systeme bei thyssenkrupp gemäß unserer GRC-Policy können Sie dem Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" entnehmen. Details zu einzelnen Verantwortlichkeiten im Risikomanagement-Prozess sowie weitere Vorgaben haben wir in der Konzernrichtlinie "Risk und Internal Control" einheitlich und verbindlich definiert.

Die verschiedenen Risikomanagement-Instrumente sind so ausgestaltet, dass die Teilprozesse in einen kontinuierlichen Risikomanagement-Kreislauf integriert und alle Risikoverantwortlichen angemessen in den Prozess eingebunden sind. Unsere Methoden und Werkzeuge für die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken sowie die Risikoberichterstattung haben wir im gesamten Konzern implementiert; wir entwickeln sie im Falle neuer Anforderungen fortlaufend weiter.

Neue Anforderungen an das Risikomanagement aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) berücksichtigen wir, indem wir unseren nach Risikoursachen, -kategorien und -effekten gegliederten Risikokatalog um die relevanten Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance erweitert haben. Die Ergebnisse der Risikoinventur fließen in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein. Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden im Hinblick auf die Relevanz für die Risikoinventur untersucht und mit den Risikoverantwortlichen diskutiert.

Die organisatorische Verankerung des Risikomanagements im Controlling ermöglicht eine in die Planungs- und Berichtsprozesse integrierte ganzheitliche Ausgestaltung des Risikomanagementsystems. Die folgende Grafik skizziert unsere Ansätze:

CHANCEN- UND RISIKOREPORTING BEI THYSSENKRUPP

Risikoidentifikation

Die nicht in der monatlich aktualisierten Hochrechnung bzw. in der jährlichen Budgetplanung berücksichtigten operativen Chancen und Risiken sind Teil der Standardberichterstattung der Segmente. Die regelmäßige Diskussion über Chancen und Risiken in den etablierten Controlling-Gesprächen unter Einbindung des Finanzvorstands ist ein wesentliches Element der unterjährigen Geschäftssteuerung und der Unternehmensplanung, denn hier werden Bandbreiten für die Steuerungsgrößen Bereinigtes EBIT und Free Cashflow vor M&A bezogen auf das aktuelle bzw. das folgende Geschäftsjahr aufgezeigt.

Um relevante Ereignisrisiken strukturiert zu erfassen und die Risikoinventur durchzuführen, nutzen alle konsolidierten Einheiten weltweit eine einheitliche IT-Risikomanagement-Anwendung. Der Betrachtungszeitraum der Risikoinventur geht über den der Prognose hinaus und umfasst den gesamten dreijährigen operativen Planungszeitraum; dadurch ist eine Transparenz der dezentralen Risikoeinschätzungen über mehrere Jahre gegeben. Mit der prozessual sichergestellten regelmäßigen Erhebung und Aktualisierung der Risiken vor Ort stellen wir darüber hinaus sicher, dass das Risikobewusstsein bei thyssenkrupp flächendeckend auf einem hohen Niveau bleibt.

Auch Risiken, die in Form von Rückstellungen bereits bilanziell berücksichtigt wurden, sind Bestandteil standardisierter Analysen und der Berichterstattung im konzernweiten Risikomanagement.

Unser internes Kontrollsystem ist darauf ausgerichtet, prozessuale Risiken in den Geschäftsabläufen zu verringern. Näheres dazu finden Sie im übernächsten Abschnitt "Risikosteuerung".

Risikobewertung

Identifizierte Risiken werden nach zentralen Vorgaben einheitlich bewertet. Auf Basis von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen - gemessen an den Steuerungsgrößen Bereinigtes EBIT und Free Cashflow vor M&A im Planungszeitraum - leiten wir Risikoklassen ab. Sollten die Ergebnis- und die Liquiditätsperspektive bei einzelnen Risiken voneinander abweichen, fließt die jeweils höhere Bewertung in die Gesamt-Risikobewertung ein. Die wesentlichen Einzelrisiken bündeln wir auf Konzernebene zum Ende eines Geschäftsjahres in definierten Risikokategorien, auf die wir in den folgenden Abschnitten eingehen und die wir gemäß der folgenden Grafik in die Risikoklassen "hoch", "mittel" oder "gering" einordnen.

RISIKOKLASSEN BEI THYSSENKRUPP

Mögliche negative Auswirkungen unseres eigenen Handelns auf nichtfinanzielle Aspekte wie Umwelt- und Klimaschutz bewerten wir darüber hinaus auch qualitativ.

Risikosteuerung

Alle konsolidierten Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zur Steuerung der einzelnen Risiken zu formulieren sowie deren Umsetzung anschließend systematisch nachzuverfolgen und auf Wirksamkeit zu prüfen.

Die Risikodarstellung bei thyssenkrupp folgt der Nettomethode, das heißt, sie berücksichtigt bereits realisierte wirksame Maßnahmen der Risikosteuerung, die das Bruttorisiko reduzieren.

RISIKOSTEUERUNGSMASSNAHMEN BEI THYSSENKRUPP

Unser Ziel ist es, die Entstehung von nicht gewünschten Risiken zu verhindern, indem wir verbindlich vorgeben, unsere risikopolitischen Grundsätze anzuwenden und keine Geschäfte zu tätigen, die gegen Verhaltensgrundsätze und andere konzernweit relevante Richtlinien verstoßen. Für alle Konzernunternehmen gelten verbindliche Standards, damit die Risikoprävention stets ein angemessen hohes Niveau erreicht. Diese Standards werden von Experten aus allen Teilen des Konzerns entwickelt und bei Bedarf aktualisiert. Interne und externe Auditoren prüfen regelmäßig ihre Einhaltung.

Wir übertragen Risiken, wenn das finanzielle Risiko durch Maßnahmen wie den Abschluss von Versicherungen minimiert werden kann. Der Risikotransfer auf Versicherungen ist zentral bei der thyssenkrupp AG angesiedelt. Umfang und Gestaltung des Versicherungsschutzes leiten sich aus strukturierten Risikobewertungen ab.

Wir reduzieren Risiken, indem wir geeignete Maßnahmen zielgerichtet umsetzen und beispielsweise auch unser internes Kontrollsystem stetig verbessern. Näheres können Sie dem folgenden Abschnitt entnehmen.

Internes Kontrollsystem

Das interne Kontrollsystem als Gesamtheit aller systematisch definierten Kontrollen und Überwachungsaktivitäten hat in Anlehnung an das entsprechende COSO-Rahmenwerk das Ziel, die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Zuverlässigkeit der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sowie die Übereinstimmung aller Aktivitäten mit Gesetzen und Richtlinien zu gewährleisten. Ein effektives und effizientes internes Kontrollsystem ist entscheidend, um Risiken in unseren Geschäftsprozessen erfolgreich zu steuern. In seiner Ausgestaltung betrachtet das interne Kontrollsystem bei thyssenkrupp alle wesentlichen Geschäftsprozesse und geht über Kontrollen im Rechnungslegungsprozess hinaus.

Im Rechnungslegungsprozess selbst tragen verschiedene Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen beispielsweise dazu bei, dass der Konzernabschluss regelungskonform erstellt werden soll. Für die Konsolidierung nutzen wir ein System, das auf Standardsoftware basiert, und gewährleisten dadurch ein einheitliches Vorgehen. Dies reduziert zugleich das Risiko von Falschaussagen in der Rechnungslegung und der externen Berichterstattung. Angemessene Funktionstrennungen und die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips reduzieren das Risiko betrügerischer Handlungen. Die aufeinander abgestimmten Prozesse, Systeme und Kontrollen tragen dazu bei, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit den IFRS, dem HGB sowie anderen rechnungslegungsrelevanten Regelungen und Gesetzen abläuft und zuverlässig ist.

Auf Basis neuer regulatorischer Anforderungen haben wir im Berichtsjahr unser internes Kontrollsystem auch um die relevanten Aspekte des Nachhaltigkeitsberichts erweitert und befinden uns in der Umsetzung, bei nichtfinanziellen Themen die gleichen Methodiken für die Dokumentation und das Testen von Kontrollen anzuwenden wie bei finanziellen Aspekten.

Bei IT-Systemen führen wir regelmäßig Systemsicherungen durch, um Datenverluste und Systemausfälle möglichst zu vermeiden. Zum Sicherungskonzept gehören darüber hinaus systemtechnische Kontrollen, manuelle Stichprobenprüfungen durch erfahrene Mitarbeiter sowie maßgeschneiderte Berechtigungen und Zugangsbeschränkungen.

Wir entwickeln die Anforderungen an das interne Kontrollsystem kontinuierlich weiter, passen die Kontroll-Landschaft an sich ändernde Prozesse an und nutzen dafür eine standardisierte Risiko-Kontroll-Matrix und einen strukturierten Selbstbewertungsprozess. Im Interesse einer konzernweit vergleichbaren Transparenz der jeweils vor Ort implementierten internen Kontrollen ist die Nutzung einer einheitlichen IT-Anwendung für alle Unternehmenseinheiten verpflichtend.

Die Segmente bestätigen als Abschluss ihrer unterjährigen Überwachungsaktivitäten am Ende des Geschäftsjahres in einem sogenannten In Control Statement die Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation zum internen Kontrollsystem für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Das Risikomanagement bei thyssenkrupp ist als kombinierter Top-down-/Bottom-up-Prozess organisiert. Die auf Konzernebene zentral formulierten verbindlichen Prozess- und Systemvorgaben gelten für alle operativen Einheiten. Die originäre Verantwortung für die Erfassung, Bewertung und Steuerung der Risiken entlang der Wertschöpfungskette liegt dezentral bei den fachlichen Verantwortlichen in den operativen Einheiten.

Die wesentlichen Konzernrisiken präsentieren und plausibilisieren wir einmal pro Quartal im interdisziplinär besetzten Risk and Internal Control Committee (RICC) unter Leitung des Finanzvorstands. Die Sitzung des RICC ist zugleich die Vorbereitung für die anschließende Risikoberichterstattung an Vorstand und Prüfungsausschuss. An den Sitzungen des RICC nehmen die wesentlichen Governance- bzw. Risiko- und Compliance-Verantwortlichen des Konzerns teil.

Bei Bedarf schulen wir die mit dem Risikomanagement und dem internen Kontrollsystem betrauten Mitarbeiter und nutzen unter anderem unsere konzernweiten internetbasierten Anwendungen, um die passenden Informationen und entsprechendes Schulungsmaterial dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

Internal Auditing ist in den Gesamtprozess eingebunden und prüft die Wirksamkeit des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems. Die Ergebnisse der Risikoinventur, der Risiko-Kontroll-Matrix und des Selbstbewertungsprozesses nutzt Internal Auditing als Baustein für die risikoorientierte Prüfungsplanung. Die darauf aufbauenden Revisionsprüfungen tragen dazu bei, das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem effizient zu überwachen, und sie liefern Erkenntnisse, mit denen wir den Umgang mit Risiken bei thyssenkrupp weiter verbessern können.

Unsere standardisierten Risikomanagement-Prozesse sind wesentlich, um Vorstand und Aufsichtsrat zeitnah und strukturiert über die jeweils aktuelle Risikosituation des Konzerns zu informieren. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken lässt sich deren Eintreten jedoch nicht gänzlich ausschließen. Zu unserer Einschätzung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems verweisen wir auf die Ausführungen in der Erklärung zur Unternehmensführung.

Risikokategorisierung

Die für thyssenkrupp relevanten Risiken haben wir in den folgenden Kategorien gebündelt:

Risiken aus externen Rahmenbedingungen,
finanzwirtschaftliche Risiken,
rechtliche Risiken und Compliance-Risiken,
Risiken aus operativer Tätigkeit.

In den folgenden Abschnitten gehen wir detailliert auf diese Kategorien ein, erläutern und bewerten die Risiken. Die Risiken gelten übergreifend für den Konzern und somit für alle Geschäfte. Sollten einzelne Risikokategorien segmentspezifische Besonderheiten aufweisen, nennen wir diese Segmente in den einzelnen Abschnitten explizit. Bei Bewertungsrisiken und Investitionsrisiken haben sich gegenüber dem Vorjahr Veränderungen bei den Risikoeinschätzungen ergeben.

Risiken aus externen Rahmenbedingungen

Zu den externen Risiken zählen wir im Wesentlichen Risiken der künftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie regulatorische Risiken.

Risiken der künftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - Konjunkturelle Risiken für unsere Geschäftsmodelle ergeben sich, wenn positive Impulse aus der Weltwirtschaft und aus den für thyssenkrupp relevanten Märkten ausbleiben und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hinter den volkswirtschaftlichen Prognosen zurückbleibt. Unsere diesbezügliche aktuelle und planerisch berücksichtigte Einschätzung können Sie dem Kapitel "Wirtschaftsbericht", Abschnitt "Makro- und Branchenumfeld" entnehmen.

Die weltwirtschaftliche Entwicklung ist weiterhin von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Geopolitische Konflikte, insbesondere in der Ukraine, im Nahen Osten sowie zwischen China und Taiwan, wirken belastend auf die internationalen Märkte. Hinzu kommen restriktive handelspolitische Maßnahmen der USA, die durch Zölle gegenüber wichtigen Partnern wie der EU und China bestehende Lieferketten beeinträchtigen, den internationalen Austausch hemmen und zu einem insgesamt restriktiveren Investitionsklima auf Seiten unserer Kunden führen.

Eine Verschärfung der Konfliktlagen könnte die Marktvolatilität zusätzlich erhöhen. Darüber hinaus führen anhaltende Schwankungen bei Energie- und Rohstoffpreisen zu erheblichen Belastungen für die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in Industrienationen. Des Weiteren stellen klimawandelbedingte Naturereignisse eine fortwährende Bedrohung für viele Regionen dar und könnten die Produktion sowie globale Lieferketten zusätzlich negativ beeinflussen.

Erhöhte Zölle versuchen wir grundsätzlich über Preisanpassungen an die Kunden weiterzugeben, um unsere Wettbewerbsfähigkeit und Lieferfähigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus setzt sich insbesondere Steel Europe gegenüber der Politik für eine effizientere, proaktivere Nutzung bestehender Handelsschutzinstrumente sowie für andere Maßnahmen zur Linderung des Importdrucks aus Ländern mit Überkapazitäten - wie beispielsweise China - ein.

Um die Risiken zu minimieren, die sich aus Störungen in der Lieferkette in Form von Lieferengpässen und steigenden Preisen bei Rohstoffen und Zwischenprodukten oder erhöhten Transportkosten ergeben können, setzen wir auf verstärkte Lokalisierungen sowohl auf Lieferanten- als auch auf Produktionsseite, die weitere Diversifizierung bei den Lieferanten und Vertriebswegen, den Aufbau direkter strategischer und langfristiger Beziehungen zu den Lieferanten sowie die Erhöhung der eigenen Sicherheitsbestände.

Die Entwicklung unserer Geschäfte ist eng an die weltweite Entwicklung der Automobilmärkte gekoppelt. Dort ergeben sich Risiken durch eine hohe Wettbewerbsintensität. Insbesondere drängen chinesische Unternehmen vermehrt in den europäischen Markt. In Ergänzung zu den kontinuierlichen Optimierungen und langfristigen Effizienzsteigerungen versuchen wir durch stringente Performance-Maßnahmen, eine höhere Flexibilisierung unserer Prozesse, Verlagerung von Kapazitäten in Länder mit niedrigeren Produktionskosten, Konzentration auf Marktsegmente mit geringerem Wettbewerbsdruck und - wo notwendig - durch Kapazitätsanpassungen, diesen Marktentwicklungen entgegenzuwirken. Zudem investieren wir in den Ausbau unserer technologischen Expertise, optimieren unser weltweites Produktionsnetzwerk und wollen durch die Ausweitung unserer Dienstleistungen unabhängiger von Marktschwankungen werden und ein höheres Margenniveau erzielen.

Die wirtschaftliche Entwicklung und die entsprechenden länderspezifischen Rahmenbedingungen beobachten wir kontinuierlich anhand umfangreicher Frühwarnindikatoren. Wir simulieren in einem im Planungsprozess integrierten Negative-Case-Szenario die Effekte einer sich weiter abschwächenden Konjunktur für unsere Geschäftsmodelle, um bei Bedarf frühzeitig Maßnahmen zur Risikominimierung einleiten zu können.

Falls sich die Gesamtwirtschaft und die relevanten Märkte aufgrund der genannten Risiken schwächer als in der Planung berücksichtigt entwickeln, sind die einzelnen Konjunkturrisiken für thyssenkrupp wegen der weiterhin großen Unsicherheiten in einem höchst volatilen Umfeld aktuell als "hoch" einzuschätzen.

Regulatorische Risiken - Neue Gesetze und andere veränderte rechtliche Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene können Risiken für unsere Geschäftsaktivitäten bergen, wenn sie für thyssenkrupp im Vergleich zu unseren Wettbewerbern mit höheren Kosten oder spezifischen sonstigen Nachteilen direkt oder im Hinblick auf unsere Wertschöpfungskette verbunden sind. Insgesamt stufen wir die regulatorischen Risiken für thyssenkrupp unverändert als "mittel" ein.

In unseren energieintensiven Geschäften und dabei insbesondere bei Steel Europe sehen wir bei energie- und klimabezogenen Regularien Risiken, wenn wir im internationalen Wettbewerb die zusätzlichen Kosten nicht oder nicht in vollem Umfang an unsere Kunden weitergeben können oder unsere Produkte oder Technologien langfristig nicht mehr nachgefragt werden. Ebenso bedeuten mögliche Kürzungen nationaler Förderprogramme Risiken für einzelne unserer Geschäfte. Das gilt beispielsweise für den Anwendungsbereich Windenergie, dessen Entwicklung unter anderem abhängig ist von politischen Zielsetzungen, nationalen Förderprogrammen für erneuerbare Energien und der tatsächlichen Umsetzung nationaler Klimaziele.

thyssenkrupp unterstützt zielführende Klimaschutzbemühungen und eine nachhaltige Energiewende, in der Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gleichberechtigte Ziele sind. Wir begleiten entsprechende Diskussionsprozesse zu Regulierungsbestrebungen durch enge Arbeitskontakte zu den relevanten nationalen und internationalen Institutionen und kooperieren mit den Wirtschaftsverbänden auf allen Ebenen, um mögliche Risiken zu reduzieren.

Große Herausforderungen und Kostenbelastungen ergeben sich für die energieintensive Industrie im Allgemeinen und die Stahlindustrie im Besonderen durch die Energiewende in Deutschland hin zu regenerativ dominierten Energiesystemen. Bei ihrer grünen Transformation ist die Stahlindustrie jederzeit auf ausreichend verfügbare erneuerbare Strom- und Wasserstoffmengen zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen. Die laufenden Diskussionen über die Eckpunkte des Strommarktes der Zukunft begleiten wir daher eng, da diese für die energieintensive Industrie von zentraler Bedeutung sind. Dabei setzen wir uns politisch für wettbewerbsfähige Strompreise ein, um die wirtschaftliche Stabilität und Zukunftsfähigkeit der Branche zu sichern.

Der EU-Markt für Stahl und weitere Produkte entlang der Wertschöpfungskette ist weitgehend ungeschützt. Durch Strafzölle der USA auf Stahl (50 %) steht ein signifikanter Anteil der Exporte in die USA im Risiko, und enorme Umlenkungseffekte maximieren den ohnehin hohen Importdruck. Das bestehende EU-Handelsschutzinstrument, der sogenannte Steel Safeguard, läuft Mitte 2026 aus, und es ist aktuell schwer einzuschätzen, ob die EU ihn durch ein neues, wirksameres Nachfolgeinstrument ersetzen wird.

Einen Beitrag zu einem faireren Wettbewerb im Stahlgeschäft soll auch der sogenannte CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU leisten. Um seine zukünftige Wirksamkeit sicherzustellen, setzen wir uns für einen funktionierenden Ansatz ein und drängen auf EU- und Bundesebene auf die hierfür notwendige Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weiterverarbeitete stahlintensive Produkte und auf andere Anpassungen. Im Zusammenhang mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus soll die derzeitige kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem schrittweise entfallen, was die Wettbewerbsnachteile gegenüber internationalen Konkurrenten weiter verschärfen würde.

Zudem gilt, dass wir bei Steel Europe nur dann energie- und CO2-bezogene EU-Beihilfen für die Strompreiskompensation erhalten, wenn wir diese teilweise in ökologische Gegenleistungen reinvestieren, insbesondere in Energieeffizienzmaßnahmen, die von einer externen prüfungsbefugten Stelle bestätigt werden müssen. Aus diesen Gründen haben wir unsere Prozesse in unserem zertifizierten Energiemanagementsystem angepasst. Werden unsere ökologischen Gegenleistungen in diesem Zusammenhang in der behördlichen Verwaltungspraxis nicht anerkannt, droht weiterhin der Verlust bereits erhaltener bzw. beantragter Beihilfen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Zu den zentralen Aufgaben der thyssenkrupp AG zählt es, den Finanzbedarf innerhalb des Konzerns zu koordinieren, zu lenken und die finanzielle Unabhängigkeit des Gesamtunternehmens sicherzustellen. Damit verbunden sind die Optimierung der Finanzierung sowie die Begrenzung der finanzwirtschaftlichen Risiken.

Ausfallrisiken - Um Ausfallrisiken aus der operativen Geschäftstätigkeit und aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten zu minimieren, tätigen wir solche Transaktionen nur mit Vertragspartnern, die unsere internen Mindestanforderungen erfüllen können. Das Kreditrisikomanagement definiert die Mindestvorgaben für die Auswahl von Vertragspartnern. Die ermittelten Bonitätsinformationen unterliegen einer angemessenen fortlaufenden Überwachung; diese versetzt das Kreditrisikomanagement in die Lage, frühzeitig risikominimierend zu handeln. Außenstände und Forderungsausfallrisiken im Liefer- und Leistungsgeschäft werden fortlaufend von unseren Tochterunternehmen überwacht; teilweise sind sie zusätzlich über Warenkreditversicherungen abgesichert. Besonders intensiv beobachten wir die Bonität von Großkunden. Über weitere Details dazu berichten wir im Anhang (Nr. 22).

Liquiditätsrisiken - Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherstellen zu können, halten wir auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung und einer monatlich rollierenden Liquiditätsplanung fest zugesagte Kreditlinien und liquide Mittel vor. Im Rahmen des Cash-Poolings werden die Mittel bedarfsgerecht an die Konzernunternehmen weitergeleitet.

Marktrisiken - Zur Begrenzung von Marktrisiken (Währungs-, Zins- und Warenpreisrisiken) schließen wir derivative Sicherungsinstrumente ab.

Um die Risiken aus der Vielzahl unserer Zahlungsströme in unterschiedlichen Währungen, vor allem in US-Dollar, zu begrenzen, bestehen konzernweit einheitliche Richtlinien für das Devisenmanagement. Grundsätzlich müssen alle Konzernunternehmen Fremdwährungspositionen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung sichern. Dazu nutzen sie im Wesentlichen unsere zentrale Sicherungsplattform. Translationsrisiken, also Bewertungsrisiken für Bilanzbestände aus der Umrechnung von Fremdwährungspositionen, werden grundsätzlich nicht abgesichert.

Das zentrale Zinsmanagement konzentriert sich auf die Steuerung und Optimierung von Zinsänderungsrisiken aus Geldanlagen und -aufnahmen. Für die Steuerung erstellen wir regelmäßig Zinsanalysen, deren Ergebnisse in unser Risikomanagementsystem einfließen.

Die vorgenannten finanzwirtschaftlichen Risiken sind nach Berücksichtigung der gewählten Steuerungsmaßnahmen weiterhin als "gering" zu bewerten.

Bewertungsrisiken - Für den Erfolg unserer strategischen Neuausrichtung ist eine Aufstellung unserer Geschäfte entscheidend, in der sie sich bestmöglich entwickeln können. Somit sind Portfoliomaßnahmen und Restrukturierungen innerhalb unserer bestehenden Geschäftsaktivitäten denkbar; sie sind grundsätzlich mit Abwicklungsrisiken verbunden.

Zudem werden unsere strategischen Geschäftseinheiten regelmäßig auf die Notwendigkeit von Wertberichtigungen hin überprüft. Die in dieser Kategorie identifizierten Risiken, die nicht die beiden Steuerungsgrößen Bereinigtes EBIT und Free Cashflow vor M&A beeinflussen, sondern erst im Jahresüberschuss wirksam werden, bewerten wir als "mittel".

Rechtliche Risiken und Compliance-Risiken

Zu den rechtlichen und den Compliance-Risiken zählen wir Prozessrisiken, Compliance-Risiken sowie Risiken aus Handelsbeschränkungen.

Prozessrisiken - Als Prozessrisiken definieren wir passive anhängige oder bevorstehende Rechtsstreitigkeiten oder passive behördliche oder verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen thyssenkrupp. Bei thyssenkrupp werden Prozessrisiken systematisch vierteljährlich mittels eines Software-Tools erfasst, kategorisiert, ausgewertet und im Rahmen der etablierten Risikomanagement-Prozesse an den Vorstand und den Prüfungsausschuss berichtet. Bei Ansprüchen, die Dritte geltend machen, prüfen wir sorgfältig, ob sie begründet sind. Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten werden von unseren eigenen Juristen begleitet; bei Bedarf mandatieren wir externe Anwälte.

Die Prozessrisiken stufen wir derzeit im Einzelfall und kumuliert unverändert als "mittel" ein. Unter den kumulierten Prozessrisiken sind Risiken aus Rechtsstreitigkeiten mehrerer Anspruchsteller/Kläger und aus behördlichen Verfahren gegen thyssenkrupp zusammengefasst, die auf dem gleichen Sachverhalt beruhen und einheitlich klassifiziert werden können. Über weitere Prozessrisiken, für die wir eine Rückstellung gebildet haben oder die als Eventualverbindlichkeit zu klassifizieren sind, berichten wir im Anhang (Nr. 16 und 21).

Compliance-Risiken - Mit unserem strikten Compliance-Programm begegnen wir insbesondere den Risiken in den Bereichen Antikorruption, Kartellrecht, Data Compliance, Geldwäschebekämpfung und Außenwirtschaftsrecht. Diese haben sowohl in Bezug auf finanzielle Schäden als auch auf Reputationsschäden ein enormes Schadenspotenzial. Wir stufen sie daher insgesamt unverändert als "hoch" ein. Details zum Compliance-Programm sowie weitere Informationen zur diesbezüglichen Organisation können Sie dem Kapitel "Compliance" entnehmen.

Risiken aus Handelsbeschränkungen - Unsere weltweite Geschäftstätigkeit bringt es mit sich, dass sich aus Handelsbeschränkungen, besonderen Überwachungsmaßnahmen, weitreichenden Wirtschaftssanktionen gegen bestimmte Länder, Personen, Unternehmen und Organisationen sowie aus anderen protektionistisch oder politisch motivierten Hemmnissen Risiken ergeben können.

Diese Beschränkungen können nicht nur unsere Geschäftsaktivitäten in einzelnen nationalen Märkten beeinträchtigen, sondern bei Verstößen zu teilweise erheblichen Strafen, Sanktionen sowie Reputationsschäden und Schadensersatzansprüchen führen. Wir achten deshalb konsequent darauf, die anwendbaren Bestimmungen wie auch die sonstigen Handelsbeschränkungen einzuhalten, und sehen eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit.

Risiken aus operativer Tätigkeit

Zu den Risiken aus operativer Tätigkeit zählen wir Beschaffungsrisiken, Produktionsrisiken, Absatzrisiken, Auftragsrisiken, Risiken der Informationssicherheit und Personalrisiken.

Beschaffungsrisiken - Um unsere Produkte herstellen zu können, beschaffen wir Rohstoffe und andere Vormaterialien, und wir benötigen Energie. Die Einkaufspreise wesentlicher Güter können je nach Marktsituation erheblich schwanken und unsere Kostenstrukturen auch zukünftig stark belasten, wenn wir die Preise nicht oder nicht in vollem Umfang oder nur zeitverzögert an unsere Kunden weitergeben können.

Die durch die Energiewende hin zu einem regenerativ dominierten Energiesystem bedingte Entwicklung der Strom- und Gaspreise stellen die energieintensiven Industrien wie die Stahlindustrie vor erhebliche Herausforderungen. Dem Risiko steigender Energiepreise begegnen wir mit einer strukturierten Energiebeschaffung. Wir arbeiten darüber hinaus in allen Geschäften daran, unsere Abhängigkeit von Gas zu reduzieren, Energie einzusparen und Reststoffe zu verwerten. Das Risiko steigender Großhandelspreise für Strom begrenzen wir durch eine überwiegende Versorgung mit Strom aus eigener Erzeugung.

Darüber hinaus bestehen Risiken durch Störungen in der Logistik- und Lieferkette. Dazu zählen Lieferanteninsolvenzen, Qualitätsmängel und Ausbringungsprobleme einzelner Lieferanten sowie ein genereller Mangel bestimmter Vormaterialien. Auch Transportkapazitäten können ausfallen, was wiederum unsere Produktion und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden gefährden kann. Die in dieser Kategorie identifizierten Einzelrisiken bewerten wir als "mittel".

Mit Maßnahmen zur Margensicherung und alternative Beschaffungsquellen und somit eine Diversifizierung der Lieferantenstruktur sowie soweit möglich strategische Partnerschaften mit Lieferanten wollen wir den Beschaffungsrisiken entgegenwirken. Ebenso arbeiten wir permanent daran, unsere Logistikprozesse und die gesamte Wertschöpfungskette zu systematisieren, zu optimieren und zu digitalisieren.

Risiken in der Vormaterialversorgung von Steel Europe wegen zunehmend extremer Wetterbedingungen reduzieren wir mit vielfältigen Kompensationsmaßnahmen, zum Beispiel der Verlagerung eines Teils der Warenströme auf jeweils nicht betroffene Verkehrsträger oder dem Einsatz zusätzlicher Umschlagsaggregate beim Be- und Entladen.

Sollten dennoch Energie oder Vormaterialien nicht oder nicht fristgerecht verfügbar sein, haben wir im Rahmen unseres Business-Continuity-Managements geschäftsspezifische Notfallpläne entwickelt, um die Folgen möglichst stark einzugrenzen.

Produktionsrisiken - In unseren Werken kann es bei ungünstigen Konstellationen und Entwicklungen zu Betriebsunterbrechungen und Sachschäden kommen. Neben den Kosten für die Schadenbeseitigung besteht vor allem das Risiko, dass eine Betriebsunterbrechung zu Produktionsausfällen führt und in der Konsequenz die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden gefährdet. Darüber hinaus sind ungeplante Ergebnisbelastungen im Zuge laufender technologischer Neu- und Weiterentwicklungen sowie der Hochläufe neuer Werke und somit neuer oder veränderter Prozesse nicht auszuschließen.

Wir arbeiten daran, diesen Risiken mit regelmäßigen und präventiven Instandhaltungsmaßnahmen sowie mit Modernisierungen und Investitionen in unsere Maschinen und Produktionsanlagen entgegenzuwirken. Für den Fall einer möglichen Betriebsunterbrechung existieren Business-Continuity- sowie Notfall- und Krisenpläne, in denen Maßnahmen für die Schadenbeseitigung festgeschrieben sind. Darüber hinaus schließen wir in angemessenem Umfang Versicherungen ab und transferieren so Risiken auf externe Dienstleister. Die verbleibenden finanziellen Risiken aus dieser Risikokategorie schätzen wir unverändert als "mittel" ein.

Bei der Produktion, aber auch bei der Installation, Wartung und Nutzung unserer Produkte können Unfallrisiken und damit verbundene Personenschäden nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine sicherheitsorientierte Unternehmenskultur sowie ein umfassendes Maßnahmenbündel unserer Arbeitssicherheitsorganisation zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen dazu beitragen, die Unfallrisiken für unsere Mitarbeiter und Subunternehmer zu minimieren.

In unseren produzierenden Werken und auf Transportwegen entstehen teilweise verfahrensbedingt Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Verunreinigung von Luft oder Wasser. Darüber hinaus können auf eigenen heute nicht mehr genutzten Grundstücken Risiken aus Altlasten und Bergschäden durch frühere Geschäftsaktivitäten auftreten. thyssenkrupp investiert kontinuierlich und nachhaltig in Umweltschutz sowie planmäßige Sanierungsarbeiten und steht in engem Dialog mit Behörden, Nachbarschaft und Politik, um Risiken in diesem Zusammenhang zu minimieren. Für den Umgang mit Altlasten bilden wir im bilanziell erforderlichen Ausmaß Rückstellungen.

Absatzrisiken - Die im Abschnitt "Risiken der künftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" beschriebenen konjunkturellen Risiken können unsere geschäftlichen Perspektiven in einzelnen Märkten einschränken und somit zu Absatzrisiken führen. Bei sich verfestigenden Entwicklungen nehmen wir marktorientierte Anpassungen oder Kapazitätsverlagerungen vor.

Absatzrisiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Märkten und Branchen begegnen wir durch eine konsequente Ausrichtung unserer Geschäfte auf die Märkte der Zukunft. Als Konzern mit hoher technischer Kompetenz ist thyssenkrupp weltweit vertreten, pflegt langjährige Kundenbeziehungen und strebt eine aktive strategische Markt- und Kundenentwicklung an. Unsere diversifizierten Produkt- und Kundenstrukturen tragen dazu bei, dass wir weitgehend unabhängig von regionalen Krisen auf unseren Absatzmärkten sind. Mit Ausweitung unserer Kundenbasis, neuen Produkten, technischen Innovationen und einer verstärkten internationalen Präsenz versuchen wir, der Abhängigkeit von Teilmärkten entgegenzuwirken.

Die Produkt- und Prozessqualität sowie die Erfüllung entsprechender Qualitätsanforderungen und der damit korrespondierenden Gewährleistungs- und Produkthaftungsverpflichtungen gegenüber unseren Kunden haben für uns höchste Priorität. Es ist aber nicht auszuschließen, dass wir diese Qualitätsstandards nicht immer einhalten können. Daraus entstehende Risiken schätzen wir unverändert als "gering" ein und begegnen ihnen mit umfangreichen Maßnahmen im Rahmen von Produktions- und Qualitätssicherungssystemen.

Auftragsrisiken - Zu den zentralen Herausforderungen insbesondere im Anlagenbau von Decarbon Technologies und im Marinegeschäft gehört die Abwicklung hochkomplexer Großaufträge mit langer Projektlaufzeit. Technologische Risiken bestehen insbesondere bei einem kleineren Anteil von Aufträgen, die die ersten ihrer Art sind ("First of its kind"-Aufträge). Kosten- und/oder Terminüberschreitungen in einzelnen Bearbeitungsphasen oder unterschiedliche Auslegungen der abgeschlossenen Verträge sind dabei nicht auszuschließen. Einzelne identifizierte Auftragsrisiken bewerten wir zusammengenommen als "gering".

Bei Neuaufträgen versuchen wir, in der Auftragskalkulation mögliche Risiken im Projektablauf frühzeitig zu antizipieren, um flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Wir entwickeln unsere Steuerungsinstrumente kontinuierlich weiter, um noch besser über den jeweiligen aktuellen Auftragsstand informiert zu sein und bei Bedarf noch schneller projektspezifische Maßnahmen ergreifen zu können. Insbesondere im Marinegeschäft identifizieren und analysieren wir Szenarien, in denen signifikante zeitliche oder finanzielle Schäden entstehen könnten, und erarbeiten für diese Szenarien in regelmäßigen Abständen Bewertungen und konkrete Pläne für Ausweichlösungen. Dies hilft uns dabei, die Produktionsfähigkeit dauerhaft und flexibel abzusichern.

Bei Großaufträgen überprüfen wir vor Vertragsabschluss sorgfältig die Bonität unserer Kunden und setzen für die anschließende Auftragsabwicklung erfahrene Projektmanager ein. Durch die transparente Aufbereitung des jeweils aktuellen Auftragsstands stellen wir zudem sicher, dass Zahlungen gemäß dem Auftragsfortschritt getaktet sind und so Zahlungsausfälle minimiert werden.

Im Exportgeschäft, insbesondere bei Marine Systems, erfordern Aufträge mit relevanten Wertschöpfungsanteilen im Land des Kunden oder in anderen Nicht-Euro-Währungsräumen wegen der zum Teil weiterhin erhöhten Marktvolatilität eine sorgfältige Beobachtung von und Reaktion auf wechselkurs- und inflationsbedingte Risiken. Ebenso streben wir an, gegebenenfalls notwendige Exportgenehmigungen ohne Verzögerungen für die Auftragsabwicklung erteilt zu bekommen.

Investitionsrisiken - Im Rahmen der Abwicklung von Großinvestitionen mit langer Projektlaufzeit sind Kosten- und/oder Terminüberschreitungen in einzelnen Projektphasen oder unterschiedliche Auslegungen der im Zusammenhang mit den Investitionen abgeschlossenen Verträge nicht auszuschließen. Einzelne identifizierte Investitionsrisiken bewerten wir als "gering".

Bei der Planung der Großinvestitionen versuchen wir, möglichst viele Risiken im Projektablauf zu antizipieren und dies planerisch in Risikovorsorgen zu berücksichtigen. Wir etablieren ein investitionsbezogenes Risikomanagement, um noch besser über den jeweiligen aktuellen Status der Investition informiert zu sein und bei Bedarf noch schneller spezifische Maßnahmen ergreifen zu können, und setzen für die Abwicklung möglichst erfahrene technische und kaufmännische Projektmanager ein.

Sollte es bei Steel Europe beim Bau der Direktreduktionsanlage als aktuell größter Einzelinvestition bei thyssenkrupp zu weiteren Verzögerungen kommen, besteht zum einen das Risiko höherer Kosten für CO2-Emissionsrechte, insbesondere im Jahr der geplanten Inbetriebnahme, und zum anderen das Risiko, Fördermittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen nicht in vollem Umfang ausschöpfen zu können. Zusätzlich bestehen Risiken bei der künftigen Beschaffung von Wasserstoff und Grünstrom. Preise für Wasserstofflieferungen können wegen eines fehlenden funktionierenden Wasserstoffmarktes höher als angenommen ausfallen; dennoch müssten langfristige Verträge abgeschlossen werden. Zudem könnte die Belieferung an erhebliche Sicherheitsleistungen geknüpft sein. Sollten wir die Sicherheiten nicht erbringen können, müsste die Direktreduktionsanlage gegebenenfalls mit einem Energiemix betrieben werden, der nicht den Förderbedingungen entspricht, was gemäß dem EU-Beihilfebeschluss Strafzahlungen oder Rückzahlungen zur Folge haben kann. Den Risiken begegnen wir durch einen intensiven Austausch mit dem Fördermittelgeber, einen aktiven Dialog auf politischer Ebene sowie einen mit dem Fördermittelgeber abgestimmten Beschaffungsprozess unter Einbeziehung einer Vielzahl potenzieller Energielieferanten. Im Hinblick auf die Kosten des Baus der Direktreduktionsanlage werden die im Re-Budgeting ermittelten möglichen Zusatzkosten in regelmäßigen Abständen überprüft. Das implementierte Risikomanagement identifiziert finanzielle Risiken zeitnah und überwacht die Kosten des Baus kontinuierlich. Parallel dazu werden Mitigationsmaßnahmen identifiziert und eingeleitet.

Risiken der Informationssicherheit - Unsere IT-gestützten Geschäftsprozesse sind verschiedenen Risiken der Informationssicherheit ausgesetzt, die wir - gemessen an unseren Steuerungsgrößen Bereinigtes EBIT und Free Cashflow vor M&A - unverändert als "mittel" bewerten. Aus menschlichen Fehlern, organisatorischen oder technischen Verfahren und/oder Sicherheitslücken bei der Informationsverarbeitung können Risiken entstehen, die die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Informationen gefährden. Wir überprüfen daher kontinuierlich unsere Prozesse und Technologien. Die Systeme werden bei Bedarf unmittelbar aktualisiert und Prozesse angepasst. Die IT-gestützte Integration unserer Geschäftsprozesse setzt zwingend voraus, dass die mit ihr verbundenen Risiken für unsere Gesellschaften und Geschäftspartner kontinuierlich minimiert werden. Dies gilt umso mehr, wenn sich mit fortschreitender Digitalisierung komplette Wertschöpfungsketten verändern.

Die Zahl der Angriffe auf die IT-Infrastruktur deutscher Unternehmen und auch auf thyssenkrupp nimmt weiter zu. In diesem Zusammenhang haben wir Maßnahmen getroffen, um unser Management der Informationssicherheit und die eingesetzten Sicherheitstechnologien weiterzuentwickeln. Ein Schwerpunkt ist dabei der Schutz der Produktion vor unbefugten Zugriffen mit dem Ziel der Spionage oder Sabotage. Bei der frühzeitigen Erkennung aktueller Risiken wirkt eine Gruppe segmentübergreifend arbeitender EDV-Sicherheitsfachleute unterstützend; sie wird kontinuierlich personell aufgestockt. Zusätzlich überprüft das thyssenkrupp eigene Cyber Defense Center regelmäßig die Sicherheit der Infrastruktur durch Schwachstellenanalysen und ergreift notwendige Korrekturmaßnahmen. Bei Automotive Technology runden umfangreiche Zertifizierungen nach dem TISAX-Standard (Trusted Information Security Assessment Exchange), die jeweils auf die speziellen Anforderungen im Automotive-Bereich abgestimmt sind, die Maßnahmen rund um die Informationssicherheit ab.

Sehr wichtig ist für uns auch die Sensibilisierung unserer Mitarbeiter für den sorgsamen Umgang mit allen geschäftsrelevanten Informationen. In diesem Zusammenhang führen wir interne Kommunikations- und Schulungskampagnen durch und arbeiten daran, dass die Vertraulichkeit von Informationen dank entsprechender technischer Unterstützung gewahrt bleibt.

Der erhöhte Fokus in der öffentlichen Berichterstattung auf der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie veranlasst uns, insbesondere bei Marine Systems Bedrohungsszenarien regelmäßig zu aktualisieren und damit verbundene Risiken zu bewerten. Die Integrität unserer Produkt- und Projektdaten gehört zu den Kernaufgaben unseres Business-Continuity-Managements.

Gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten und -koordinatoren des Konzerns stellen unsere Experten sicher, dass personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und den jeweils anwendbaren lokalen Gesetzen verarbeitet werden.

Alle diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Geschäftsinformationen bei thyssenkrupp sowie die Privatsphäre unserer Geschäftspartner und Mitarbeiter zu schützen und angemessen auf mögliche neue Risiken zu reagieren.

Personalrisiken - In allen Geschäftseinheiten benötigen wir engagierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte, um unsere strategischen und operativen Ziele zu erreichen. Dabei besteht das Risiko, entsprechende Leistungsträger und Fachkräfte nicht in ausreichendem Maße bzw. nicht in der erforderlichen Qualifikation zu finden, um offene Stellen zu besetzen, oder kompetente Stelleninhaber zu verlieren. Auch Extremereignisse, wie Naturkatastrophen, Pandemien, Terroranschläge oder schwere Unfälle, können zu einem Mitarbeiterausfall führen. Die Ausprägung der einzelnen Personalrisiken stufen wir insgesamt unverändert als "gering" ein.

thyssenkrupp positioniert sich weiterhin unter anderem durch adressatengerechte Employer-Branding-Kampagnen als attraktiver Arbeitgeber - auch und insbesondere für am Markt sehr gefragte Arbeitskräfte - und fördert eine langfristige Bindung unserer Mitarbeiter an den Konzern. Dazu gehören eine konsequente Weiterbildung der Beschäftigten, eine zielgerichtete Führungskräfteentwicklung, Karriereperspektiven und attraktive Anreizsysteme einschließlich betrieblicher Sozialleistungen sowie zeitgemäße Arbeitsbedingungen. Interessierte junge Menschen informieren wir frühzeitig über die Berufschancen bei thyssenkrupp und begleiten Auszubildende bei ihren ersten Schritten ins Arbeitsleben. Durch die Zusammenarbeit mit Schwerpunkt-Universitäten nehmen wir frühzeitig Kontakt zu qualifizierten Studenten auf, um Nachwuchs für uns in ausreichender Anzahl und Qualität zu gewinnen.

Das Risiko von Menschenrechtsverletzungen in den Unternehmen von thyssenkrupp adressieren wir mit einer systematischen Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich, mit deren Hilfe wir im Falle einer erhöhten Risikolage geeignete Präventionsmaßnahmen treffen können. Um unseren gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen, führen wir verpflichtende Schulungen durch. Zusätzlich haben wir ein Whistleblowing-System für Hinweise auf mögliche Menschenrechtsverletzungen in unseren eigenen Unternehmen implementiert.

Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung

Corporate Governance steht bei thyssenkrupp für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -überwachung. Für uns betrifft gute Corporate Governance sämtliche Bereiche des thyssenkrupp Konzerns. Dabei werden sowohl nationale Regelungen wie die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" eingehalten als auch weitere gängige Standards mitberücksichtigt. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289 f Abs. 1 Satz 2 und 315 d HGB ist das zentrale Instrument der Corporate Governance Berichterstattung. Vorstand und Aufsichtsrat geben die Erklärung zur Unternehmensführung gemeinsam ab und sind jeweils für die sie betreffenden Berichtsteile zuständig.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Management > Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG haben gemäß § 161 Abs. 1 AktG folgende Erklärung abgegeben, die am 1. Oktober 2025 auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wurde:

Erklärung des Vorstands und Aufsichtsrats

der thyssenkrupp AG

zu den Empfehlungen der

"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

gem. § 161 AktG

1. Die thyssenkrupp AG entspricht sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 und wird diesen auch künftig entsprechen.

2. Ferner hat die thyssenkrupp AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 1. Oktober 2024 sämtlichen Empfehlungen entsprochen.

Duisburg/Essen, 1. Oktober 2025

Für den Aufsichtsrat

Für den Vorstand

Russwurm

López

Die in den vergangenen fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf unserer Website dauerhaft zugänglich.

Vergütungssystem und Bezüge der Vorstandsmitglieder

Das für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 geltende Vorstandsvergütungssystem, das die Hauptversammlung am 31. Januar 2025 mit einer Mehrheit von 96,26 % des vertretenen Grundkapitals gebilligt hat, sowie die Vergütungsberichte gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 und die letzten Geschäftsjahre einschließlich des jeweils zugehörigen Vermerks des Abschlussprüfers und der letzten Beschlüsse der Hauptversammlung zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht sind auf unserer Website verfügbar. Dort finden Sie ebenfalls das für das Geschäftsjahr 2025 / 2026 geltende Vorstandsvergütungssystem.

Wesentliche Unternehmensführungsgrundsätze und -praktiken

thyssenkrupp Code of Conduct / Verhaltenskodex

Während das Leitbild des Konzerns Auskunft über unsere Ziele und Ansprüche gibt, enthält der thyssenkrupp Code of Conduct / Verhaltenskodex die konkreten Prinzipien und Grundregeln unseres Verhaltens gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Wir sind fest davon überzeugt, dass Verantwortung, Respekt und die Einhaltung von Regeln und Gesetzen die Grundpfeiler eines jeden Miteinanders darstellen. Wir stellen an uns selbst die höchsten Ansprüche - darauf können unsere Geschäftspartner weltweit vertrauen -, fordern dies umgekehrt aber ebenso ein. Mit unserem Verhaltenskodex geben wir allen Beschäftigten unseres Unternehmens einen Orientierungsrahmen. Er gilt weltweit an allen unseren Standorten und dient als Fundament insbesondere bei folgenden Themen: Einhaltung von Recht und Gesetz, Vermeidung von Interessenskonflikten, Verbot von Korruption und Bestechung, fairer Wettbewerb, Geldwäscheprävention, Außenwirtschaftsrecht, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern, Arbeits- und Gesundheitsschutz, nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz, Spenden, Politische Interessensvertretung, Auftreten und Kommunikation in der Öffentlichkeit, Berichterstattung, vertrauliche Unternehmensinformationen / Insiderinformationen, Datenschutz und Informationssicherheit sowie Schutz des Unternehmenseigentums.

Zudem hat thyssenkrupp den Global Compact der Vereinten Nationen, den Verhaltenskodex des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) und die Charta der Vielfalt unterzeichnet.

All diese Grundsätze setzen wir mithilfe der bestehenden Programme und Managementsysteme sowie der nichtfinanziellen Ziele um. thyssenkrupp verfolgt zudem die Strategie, in den einzelnen Unternehmensbereichen nachhaltig und verantwortungsvoll zu wirtschaften. Über unsere umfassende Nachhaltigkeitsagenda informieren wir ausführlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die in den Geschäftsbericht integriert ist, sowie auf unserer Website. www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Nachhaltigkeit > Nachhaltigkeitsstrategie & -ziele

Integrierter Governance-, Risiko- und Compliance Ansatz

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist Teil der Corporate Governance von thyssenkrupp, denn für eine professionelle Unternehmensführung ist ein kontinuierliches und systematisches Management der unternehmerischen Risiken, aber auch der Chancen, von grundlegender Bedeutung. Dem konzernweiten Risikomanagement liegt ein integriertes Governance-, Risiko- und Compliance-Modell (GRC-Modell) zugrunde, das in der für alle Unternehmen des thyssenkrupp-Konzerns gültigen GRC-Policy verankert ist.

Der organisatorische Rahmen des integrierten GRC-Modells ist bei thyssenkrupp das Three-Lines-Modell (Modell der 3 Linien). Es veranschaulicht, auf welcher Ebene (Linie) welche Verantwortlichkeiten für das Risikomanagement im weiteren Sinne im Konzern liegen. Es hilft Organisationen, Strukturen und Prozesse zu identifizieren, die eine starke Governance und ein starkes Risikomanagement ermöglichen.

MODELL DER 3 LINIEN

In der ersten Linie (First Line) werden die Tätigkeiten, einschließlich des Managements von Risiken und der Einsatz von Ressourcen unter Berücksichtigung externer und interner Vorgaben verantwortet. Risiken sollen dort verhindert bzw. erfasst und reduziert werden, wo sie entstehen können, das heißt auf operativer Ebene in den Geschäften. Dies geschieht, indem die Risiko- und Kontrollverantwortlichen vor Ort konkrete Maßnahmen des Risikomanagements und der Compliance ergreifen und die Vorgaben des internen Kontrollsystems umsetzen. Alle Mitarbeiter in der First Line sind dazu aufgefordert, bewusst und eigenverantwortlich mit Risiken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowie unter Einhaltung der Gesetze und der von thyssenkrupp vorgegebenen internen verbindlichen Regelungen umzugehen und somit Risiken angemessen zu steuern. Die Leitung der Segmente steht im ständigen Dialog mit dem Vorstand der thyssenkrupp AG über geplante, tatsächliche und erwartete Ergebnisse im Zusammenhang mit den Zielen der Organisation sowie über Risiken.

Die zweite Linie (Second Line) gestaltet die konkrete Governance für den thyssenkrupp Konzern und legt entsprechende Mindestvorgaben für Systeme und Prozesse für die Anwendung in der First Line fest. Sie setzt den Rahmen für die Zusammenarbeit bei thyssenkrupp und formuliert konzernweit gültige Vorgaben für die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Compliance, etwa in Form verbindlicher interner Regelwerke. Die konkrete Ausgestaltung der Governance erfolgt risikoorientiert und liegt im Ermessen des Vorstands. Die Verantwortung des Managements für das Erreichen der Organisationsziele umfasst sowohl die Ausgestaltung der Rollen der ersten als auch der zweiten Linie.

Durch eine enge Verzahnung von internem Kontrollsystem, Risikomanagementsystem und Compliance soll ein möglichst hoher Wirkungsgrad im Hinblick auf die Vermeidung und das Management von Risiken gewährleistet werden.

Wesentliche Merkmale unseres Risikomanagement- und internen Kontrollsystems können Sie dem Kapitel "Chancen- und Risikobericht" entnehmen.

Compliance als Gesamtheit der konzernweiten Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und verbindlichen internen Regelwerken ist bei thyssenkrupp eine wichtige Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Eine besondere Verantwortung übernehmen unsere Führungskräfte, die eine unternehmerische Compliance-Verantwortung tragen. Der Beschluss des Vorstands zur unternehmerischen Compliance-Verantwortung (zuletzt aktualisiert am 23. Mai 2025) sieht insbesondere vor, dass alle Führungskräfte bei thyssenkrupp die Pflicht und die Verantwortung haben, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich für die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und auf die Sicherstellung von Compliance hinzuwirken (Vorbildfunktion, Compliance als wesentliche Leitungsaufgabe). Aufgedeckte Verstöße gegen Gesetze oder interne verbindliche Regelungen, insbesondere in Bezug auf unsere Compliance-Kernthemen Kartellrecht, Antikorruption, Data Compliance, Geldwäscheprävention und Außenwirtschaftsrecht, werden umgehend abgestellt. Um gleichartige zukünftige Verstöße zu vermeiden, werden unverzüglich geeignete risikominimierende Abhilfemaßnahmen angewendet. Unsere "Null Toleranz"-Leitlinie fordert, dass bei nachgewiesenen Verstößen, sofern erforderlich, konsequent Sanktionen gegen die Betroffenen verhängt werden. Gleichzeitig bringt das Compliance-Commitment aber auch unsere positive Grundhaltung zu Compliance zum Ausdruck: Wir halten uns aus Überzeugung an die Regeln.

Der Group General Counsel und zugleich Chief Compliance Officer, der das Compliance-Programm verantwortet, berichtet an den Vorstandsvorsitzenden (CEO) der thyssenkrupp AG.

Mehr über Compliance bei thyssenkrupp erfahren Sie im zusammengefassten Lagebericht, Kapitel "Compliance" sowie im Nachhaltigkeitsbericht, Kapitel "ESRS G1 Unternehmensführung".

Als dritte Linie (Third Line) überwacht die Konzernfunktion Internal Auditing durch unabhängige Prüfungen die Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit, Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Prozesse, der internen Kontrollen und des Risikomanagements. Sie unterstützt die Unternehmensleitung und das Management bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungsfunktion und berichtet direkt und unabhängig an den Vorstand der thyssenkrupp AG sowie bei Bedarf an den Aufsichtsrat. Die Unabhängigkeit von Internal Auditing gewährleistet, dass die Funktion in ihrer Planung und bei der Durchführung ihrer Arbeit frei von Behinderungen und Voreingenommenheit ist sowie ungehinderten Zugang zu den erforderlichen Personen, Ressourcen und Informationen hat. Die Leiterin der Funktion Internal Auditing berichtet halbjährlich bzw. bei Bedarf über die Revisionsfunktion im Prüfungsausschuss. Internal Auditing selbst wird alle fünf Jahre einer externen Qualitätsprüfung (Quality Assessment) unterzogen; das jüngste Quality Assessment wurde im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2024 / 2025 erfolgreich abgeschlossen.

Ergänzt wird das Modell der drei Linien in Bezug auf die Rechnungslegung durch die Tätigkeit des externen Abschlussprüfers.

Mit dem integrierten Governance-, Risiko- und Compliance-Ansatz hat der Vorstand einen Steuerungsrahmen für thyssenkrupp geschaffen und implementiert, der auf ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagement abzielt. Die im Rahmen dieses Ansatzes umgesetzten Maßnahmen zielen ebenfalls auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagements ab und werden beispielsweise im Chancen- und Risikobericht näher erläutert. Im Rahmen der Verankerung des Modells der drei Linien und der gesetzlichen Rahmenbedingungen, etwa im Risikomanagementsystem, finden zugleich unabhängige Überwachungen und Prüfungen statt, insbesondere durch die Prüfungen der Konzernfunktion Internal Auditing und deren Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sowie durch sonstige externe Prüfungen. Im Rahmen der ständigen Fortentwicklung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems werden Verbesserungspotentiale aufgegriffen und umgesetzt sowie neue Verbesserungspotentiale fortlaufend identifiziert und aufgegriffen.1)

Aus der Befassung mit dem internen Kontroll- und Risikomanagement sowie der Berichterstattung von Internal Auditing sind dem Vorstand keine Umstände bekannt, die insgesamt gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen.1)

1) Bei den Angaben in diesem Absatz handelt es sich um sogenannte lageberichtsfremde Angaben im Sinne der Erläuterungen in den Vorbemerkungen zu diesem Lagebericht.

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand leitet das Unternehmen innerhalb der von ihm beschlossenen Organisationsstruktur in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, das heißt unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen, mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Er sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der verbindlichen unternehmensinternen Regelwerke und wirkt darauf hin, dass die Unternehmen im thyssenkrupp Konzern diese beachten. Wesentliche Geschäftsvorgänge bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats; sie sind in § 7 Abs. 1 der Satzung und Anlage 2 der Geschäftsordnung für den Vorstand aufgeführt.

Der Vorstand der thyssenkrupp AG muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Als Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder wurde das Erreichen der für das jeweilige Vorstandsmitglied einschlägigen Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (oder ersatzweise in einer auf das Vorstandsmitglied anwendbaren berufsständischen Versorgungsordnung) festgelegt. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung; sie entscheiden über wesentliche Leitungsmaßnahmen wie die Unternehmensstrategie und die Unternehmensplanung. Dem Vorstandsvorsitzenden obliegt die Koordination aller Ressorts des Vorstands und die Federführung in der Kommunikation mit dem Aufsichtsrat; zudem repräsentiert er den Vorstand. Weiterführende Informationen über die einzelnen Mitglieder des Vorstands und ihre Aufgabenbereiche (Ressorts) finden sich auf unserer Website. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet. Er wird regelmäßig von den Verantwortlichen der Segmente und den Leitern der Konzernfunktionen beraten. www.thyssenkrupp.com >Unternehmen > Management > Vorstand

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Vorstands über die Mindestzahl hinaus, bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und legt deren Ressorts fest. Er regelt auch die Vergütung der Vorstandsmitglieder. Einzelheiten zur Vorstandsvergütung finden sich im Vergütungsbericht. Der Aufsichtsrat prüft den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss nebst dem zusammengefassten Lagebericht der thyssenkrupp AG, stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht. Er prüft den Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns und legt ihn zusammen mit dem Vorstand der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vor. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung auf Basis der begründeten Empfehlung des Prüfungsausschusses den Abschlussprüfer zur Wahl vor. Nach entsprechender Beschlussfassung der Hauptversammlung erteilt der Prüfungsausschuss dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und überwacht die Abschlussprüfung einschließlich der Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Einzelheiten zu den Tätigkeiten des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 / 2025 sind dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen. www.thyssenkrupp.com >Unternehmen > Management > Aufsichtsrat

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Nachdem die in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zuletzt durch die Hauptversammlung 2014 angepasst wurde und damit seit dem Geschäftsjahr 2013 / 2014 unverändert zur Anwendung kam, hat die Hauptversammlung am 2. Februar 2024 ein in Teilaspekten angepasste Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit einer Mehrheit von 99,66 % des vertretenen Kapitals verabschiedet. Die auf die einzelnen Mitglieder entfallende Vergütung ist im Vergütungsbericht dargestellt.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG ist gesetzlich vorgegeben und im Einzelnen in § 9 der Satzung geregelt. Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz setzt er sich paritätisch aus zehn Vertretern der Aktionäre und zehn Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung steht ein in der Satzung geregeltes Entsendungsrecht zu.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird nach Maßgabe des § 27 Abs. 1 MitbestG aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt. Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden ist die Koordination der Arbeit des Aufsichtsrats und die Leitung der Aufsichtsratssitzungen. Erklärungen des Aufsichtsrats gegenüber der Öffentlichkeit werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden abgegeben. Bei thyssenkrupp muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung. Weiterführende Informationen über die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner sechs Ausschüsse finden sich auf unserer Website.

Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat insgesamt sechs Ausschüsse gebildet. Diese sind bis auf den Nominierungsausschuss paritätisch zu besetzen. Dem nach § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildenden Vermittlungsausschuss müssen der Aufsichtsratsvorsitzende, sein Stellvertreter und je ein von den Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zu wählendes Mitglied angehören. Entsprechend der Empfehlung des DCGK ist der Vorsitz des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses nicht identisch besetzt. www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Management > Aufsichtsrat > Ausschüsse des Aufsichtsrats

Dem Präsidium und dem Personalausschuss gehören dieselben vier Mitglieder an, namentlich Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (jeweils Vorsitzender), Dr. Bernhard Günther, Jürgen Kerner und Tekin Nasikkol. Der Personalausschuss befasst sich im Rahmen seiner Tätigkeit unter anderem mit der Nachfolgeplanung, die auch vom Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorstand behandelt wird. Auf diese Weise sorgt der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Der Vermittlungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern (Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm [Vorsitzender], Dr. Bernhard Günther, Jürgen Kerner und Tekin Nasikkol). Dem Prüfungsausschuss gehören sechs Mitglieder an (Dr. Verena Volpert [Vorsitzende], Dr. Wolfgang Colberg, Dr. Bernhard Günther, Tanja Jacquemin, Tekin Nasikkol und Ulrich Wilsberg), dem Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss acht Mitglieder (Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm [Vorsitzender], Stefan E. Buchner, Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather, Daniela Jansen, Jürgen Kerner, Thorsten Koch, Dr. Ingo Luge und Tekin Nasikkol). Der Nominierungsausschuss besteht aus bis zu fünf Aktionärsvertretern (Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm [Vorsitzender], Birgit A. Behrendt, Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather, Dr. Bernhard Günther und Dr. Ingo Luge), die ausschließlich von den Aktionärsvertretern im Aufsichtsrat gewählt werden. Fragen der Nachhaltigkeit sind integraler Bestandteil der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner jeweiligen Ausschüsse. Einzelheiten zu den Aufgaben finden sich in den vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnungen für die Ausschüsse. Diese sowie ihre aktuellen Mitglieder sind auf unserer Website veröffentlicht.

Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen über die Sitzungen der Ausschüsse und deren Tätigkeiten. Diese umfassen überwiegend die Vorbereitung bestimmter Themen für die Behandlung und Beschlussfassung im Gesamtaufsichtsrat, soweit der Aufsichtsrat den Ausschüssen die Aufgaben nicht abschließend übertragen hat. Vorbereitende und abschließende Aufgaben sind in den Geschäftsordnungen der Ausschüsse geregelt. Einzelheiten zu den Tätigkeiten der Ausschüsse und deren Arbeitsweise im Berichtsjahr sind im Bericht des Aufsichtsrats enthalten.

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam er selbst als Gesamtgremium und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Gegenstand der Beurteilung sind neben den vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Plenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Die jüngste Selbstbeurteilung hat 2020 stattgefunden; als Follow-up wurde 2023 abermals mit externer, unabhängiger Unterstützung eine Selbstbeurteilung durchgeführt und ist erneut für 2026 geplant.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtsjahr keine Berater- oder sonstigen Dienstleistungs- und Werkverträge. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen wären, gab es nicht. Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, die von den Vorstands- und den Aufsichtsratsmitgliedern wahrgenommen werden, sind im Kapiteln "Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats" aufgeführt. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind im Anhang zum Abschluss des thyssenkrupp-Konzerns unter Nr. 23 dargestellt.

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zu ihnen in enger Beziehung stehende Personen sind verpflichtet, Geschäfte in Aktien und Schuldtiteln der thyssenkrupp AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn der Wert der Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres die Summe von 20.000 € erreicht oder übersteigt. Die im Geschäftsjahr 2024 / 2025 gemeldeten bisher getätigten Geschäfte wurden auf der Website veröffentlicht und sind dort einsehbar. Der Gesamtbesitz der von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gehaltenen Aktien der thyssenkrupp AG betrug zum 30. September 2025 weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der thyssenkrupp AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Der Vorstand ist gemäß § 17 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung). Die auf der Hauptversammlung am 3. Februar 2023 beschlossene Ermächtigung galt für zwei Jahre nach Eintragung der entsprechenden Satzungsregelung in das Handelsregister und damit bis zur geplanten ordentlichen Hauptversammlung 2025, die am 31. Januar 2025 stattfand. Die Hauptversammlung hat erneut die vorgenannte Ermächtigung und Satzungsänderung beschlossen, die bis zur geplanten ordentlichen Hauptversammlung 2027 die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ermöglicht. Der Vorstand trifft seine Entscheidung über die Durchführung einer Hauptversammlung als Präsenzversammlung oder im virtuellen Format stets nach pflichtgemäßem Ermessen anhand aller relevanten sachlichen Kriterien für die jeweilige Hauptversammlung erneut. Sofern der Vorstand zukünftig von der vorgeschlagenen Ermächtigung Gebrauch macht und sich für die Abhaltung einer Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung entscheidet, kommt der Wahrung der Aktionärsrechte eine zentrale Rolle für deren Ausgestaltung und Durchführung zu. Die außerordentliche Hauptversammlung am 8. August 2025, in der mit einer Mehrheit von 99,96% dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH (heute: TKMS AG & Co. KGaA) und damit der Abspaltung einer Minderheitsbeteiligung an dem Segment Marine Systems zugestimmt wurde, wurde als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Es ist geplant, die ordentliche Hauptversammlung am 30. Januar 2026 in Präsenz durchzuführen. www.thyssenkrupp.com > Investoren > Hauptversammlung

In der ordentlichen Hauptversammlung beschließen die Aktionäre regelmäßig über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl des Abschlussprüfers sowie über die Billigung des Vergütungsberichts. Grundsätzlich können Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Ferner haben sie die Möglichkeit, ihre Stimmen online im Internet oder per elektronischer Briefwahl abzugeben. Auf der Website der Gesellschaft kann jedermann die Hauptversammlung - auch und insbesondere im Falle einer Präsenz-Hauptversammlung - in voller Länge live verfolgen. Dort stehen den Aktionären frühzeitig auch alle rechtlich erforderlichen Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung, wie z.B. auch im Vorfeld und zur Vorbereitung der außerordentlichen Hauptversammlung. Auf der Website haben Aktionäre darüber hinaus auch unterjährig Zugang zu einer Vielzahl von Informationen über ihr Unternehmen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats führt einmal im Jahr in einem strukturierten Governance-Dialog Gespräche mit institutionellen Investoren über Themen, die den Aufsichtsrat und dessen Arbeit betreffen. Die Präsentation, die für diesen Zweck erstellt wird, kann als ein Element der vielfältigen Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte (sogenannte ESG-Informationen: ESG = Environment, Social, Governance) für den Kapitalmarkt ebenfalls auf der Website heruntergeladen werden. Darüber hinaus steht der Vorsitzende des Aufsichtsrats Investoren fallweise oder bei besonderem Anlass für Gespräche zur Verfügung. www.thyssenkrupp.com >Investoren > esg-informationen-fuer-den-kapitalmarkt

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

thyssenkrupp stellt den Abschluss des thyssenkrupp-Konzerns und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der thyssenkrupp AG wird hingegen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt.

Der Abschlussprüfer wird entsprechend den gesetzlichen Regeln von der Hauptversammlung für jeweils ein Geschäftsjahr gewählt. Am 31. Januar 2025 wählte die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 / 2025, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2025 / 2026, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erstellt werden. KPMG wurde zudem auf Vorschlag des Aufsichtsrats in der außerordentlichen Hauptversammlung am 8. August 2025 zum Prüfer für die im Rahmen der Abspaltung einer Minderheitsbeteiligung an dem Segment Marine Systems nach dem Umwandlungsgesetz erforderliche Schlussbilanz der thyssenkrupp AG zum 31. Dezember 2024 gewählt.

KPMG ist seit dem Geschäftsjahr 2022/2023 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der thyssenkrupp AG. Die Bestellung erfolgte 2022 nach einer entsprechenden externen Ausschreibung. Die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer für den Einzelabschluss der thyssenkrupp AG und den Abschluss des thyssenkrupp Konzerns sind seither und zum 30. September 2025 Marc Ufer als Linksunterzeichner sowie Dr. Markus Zeimes als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer und Rechtsunterzeichner. Die gesetzlichen Vorgaben und Rotationsverpflichtungen werden erfüllt.

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Für den Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG gilt gesetzlich, dass sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen muss. Die gesetzlich vorgegebene und die vom Aufsichtsrat festgelegte Mindesthöhe des Frauenanteils von 30 % ist seit dem Geschäftsjahr 2019 / 2020 überschritten worden. Zum 30. September 2025 gehörten dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite und auf Arbeitnehmerseite jeweils vier weibliche Mitglieder an; daraus ergibt sich ein Frauenanteil von 40 %.

Für den Frauenanteil im Vorstand der thyssenkrupp AG hat der Aufsichtsrat im Mai 2022 eine Personenzahl von einer Frau und eine Zielgröße von 33 % festgelegt auf Basis einer Vorstandsgröße von drei Personen. Bei Erweiterung oder Verkleinerung des Vorstands innerhalb der festgelegten Zielerreichungsfrist bis zum 30. Juni 2027 gilt der prozentuale Frauenanteil, der sich durch ein weibliches Vorstandsmitglied ergibt.

Die Zielgröße für den Frauenanteil auf der ersten und der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der thyssenkrupp AG hat der Vorstand im Juni 2022 für die erste Führungsebene mit 33 % (fünf Personen) und mit 30 % (vierzehn Personen) für die zweite Führungsebene sowie eine Zielerreichungsfrist bis jeweils zum 30. Juni 2027 festgelegt. Zudem haben weitere mitbestimmte Gesellschaften im Konzern Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsleitung und in deren beiden nachfolgenden Führungsebenen sowie eine Frist für die Erreichung dieser Ziele beschlossen und beides entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht.

Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG

Als börsennotierte Gesellschaft hält sich die thyssenkrupp AG an die Vorgaben zur Vielfalt in Vorstand und Aufsichtsrat wie insbesondere im Aktiengesetz, im DCGK und in den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften dargelegt. Die dort beschriebenen unterschiedlichen Anforderungen an die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sind auch im vom Aufsichtsrat beschlossenen Diversitätskonzept berücksichtigt. Das Konzept beinhaltet zudem die Ziele des Aufsichtsrats für dessen Zusammensetzung und das Kompetenzprofil des Gesamtaufsichtsrats. Hinsichtlich des Frauenanteils und der festgelegten Zielgröße verweisen wir auf den vorhergehenden Abschnitt.

Vorstand

Das Diversitätskonzept ist auf eine ausreichende Meinungs- und Kenntnisvielfalt im Vorstand ausgerichtet. Die Bewertung, Auswahl und Ernennung von Bewerbern folgt den Regeln und allgemein anerkannten Grundsätzen der Nichtdiskriminierung. Bei der Auswahl von Kandidaten für den Vorstand berücksichtigt der Aufsichtsrat darüber hinaus weitere Diversitätskriterien: die Persönlichkeit des Kandidaten, seine Sachkenntnis und Erfahrung, die Internationalität, den Bildungs- und Berufshintergrund sowie Alter und Geschlecht.

Die Gewichtung der Diversitätskriterien richtet sich nach dem im Einzelfall zu besetzenden Vorstandsressort und den Aufgaben. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigt die genannten Kriterien bei der Auswahl von Kandidaten für den Vorstand. Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands ist im Berichtszeitraum erfüllt. Insbesondere verfügen die Vorstandsmitglieder über langjährige Erfahrung in den ihnen zugewiesenen Ressorts.

Aufsichtsrat

Das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat soll sicherstellen, dass dessen Mitglieder über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können.

Für die Zielsetzung zum Frauenanteil im Aufsichtsrat befolgt die thyssenkrupp AG die gesetzlichen Vorgaben. Danach ist der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen. Daneben umfasst das Diversitätskonzept zwei weitere wesentliche Elemente: die Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für den Gesamtaufsichtsrat. Beide enthalten bereits Anforderungen an das Diversitätskonzept des Aufsichtsrats, beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund.

Umgesetzt wird das Diversitätskonzept im Zuge der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung der thyssenkrupp AG müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern erfüllen; sie sollen die selbstgesetzten Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Dies gilt auch für die Nachbestellung von Kandidaten in den Aufsichtsrat. Der Nominierungsausschuss berücksichtigt bei seiner Suche nach Kandidaten für den Aufsichtsrat auf Seiten der Aktionärsvertreter das Diversitätskonzept.

Nach dem DCGK ist der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Die vom Aufsichtsrat entsprechend den Anforderungen des DCGK beschlossenen Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil sind wie folgt:

ausreichende Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern mit besonderen internationalen Erfahrungen, insbesondere in den Expansionsmärkten;

industrielle Kompetenz / Sektorenkenntnis in Geschäftsfeldern von thyssenkrupp in globaler Perspektive, Unternehmensführung, Führung mitbestimmter Unternehmen, Unternehmensentwicklung, -organisation und -strukturierung, Unternehmensstrategie und Management von Beteiligungsunternehmen (Portfoliomanagement) in globaler Perspektive, Personalführung, Personalentwicklung, Personalarbeit (Human Resources), Digitalisierung und IT, Nachhaltigkeit, Finanzierung und Kapitalmarkt, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Recht, Compliance und Corporate Governance;

Vermeidung wesentlicher und nicht nur vorübergehender (bereits bestehender oder künftig zu erwartender) Interessenkonflikte und angemessener Umgang mit sonstigen Interessenkonflikten;

maximale Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder von drei Amtsperioden sowie eine Amtszeitaltersgrenze von 75 Jahren (d.h. Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat mit Ablauf der Hauptversammlung nach Vollendung des 75. Lebensjahres des Aufsichtsratsmitglieds);

mindestens sechs Anteilseignervertreter sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein;

folgende Kriterien zur Beurteilung der Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter wurden festgelegt:

keine persönliche oder geschäftliche Beziehung zur thyssenkrupp AG oder deren Vorstand, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann;
das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds war in den zwei Jahren vor Ernennung kein Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp AG, unterhält aktuell oder in dem Jahr bis zur Ernennung weder direkt oder als Gesellschafter noch in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der thyssenkrupp AG oder einem von dieser abhängigen Unternehmen (z.B. als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater) oder hat eine solche unterhalten, ist kein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds und gehört dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwölf Jahre an;

keine Wahrnehmung einer Organfunktion oder von Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der thyssenkrupp AG und ihrer Konzernunternehmen und keine persönliche Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber;

dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören;

die Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Prüfungs- und des Personalausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein;

die maximale Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder soll nicht mehr als zwölf Jahre betragen (bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das elfte Amtsjahr des Aufsichtsratsmitglieds regulär entscheidet);

der Aufsichtsrat setzt sich zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen.

Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den Zielsetzungen und dem Kompetenzprofil. Die Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung werden in den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigt, gleichzeitig wird die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium angestrebt, zuletzt bei der Wahl von Dr. Verena Volpert in der Hauptversammlung 2024. Nach eigener Auffassung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung zum Zeitpunkt der Berichterstattung über die im Kompetenzprofil enthaltenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen:

STAND DER UMSETZUNG DES KOMPETENZPROFILS - ANTEILSEIGNERVERTRETER

Russwurm Behrendt Berard Buchner
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit 2019 2020 2023 2021
Diversität
Geburtsjahr 1963 1959 1953 1960
Geschlecht m w m m
Staatsangehörigkeit deutsch deutsch französisch deutsch
Ausbildungshintergrund Ingenieur Betriebswirtin Wirtschaftswissenschaftler Wirtschaftsingenieur
Fachliche Kenntnis
Unternehmensführung und -kontrolle1) X X X X
Personal2) / HR X - - -
Finanzierung und Kapitalmarkt - - - -
Nachhaltigkeit X X - X
Digitalisierung und IT X - X -
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - - - -
Recht, Compliance und Corporate Governance X X - -
Kenntnisse der Geschäftsbereiche
Steel Europe X - - X
Materials Services - X X -
Automotive Technology X X - X
Marine Systems - - - -
Decarbon Technologies X - - -
Colberg Gather
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit 2018 2018
Diversität
Geburtsjahr 1959 1953
Geschlecht m w
Staatsangehörigkeit deutsch deutsch
Ausbildungshintergrund Betriebswirt / Wirtschaftsinformatiker Mathematikerin / Betriebswirtin
Fachliche Kenntnis
Unternehmensführung und -kontrolle1) X X
Personal2) / HR X X
Finanzierung und Kapitalmarkt X -
Nachhaltigkeit - X
Digitalisierung und IT X X
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung X -
Recht, Compliance und Corporate Governance - X
Kenntnisse der Geschäftsbereiche
Steel Europe X X
Materials Services X -
Automotive Technology X -
Marine Systems X -
Decarbon Technologies - X
Gifford Günther Luge Volpert
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit 2019 2020 2019 2020
Diversität
Geburtsjahr 1965 1967 1957 1960
Geschlecht w m m w
Staatsangehörigkeit deutsch deutsch deutsch deutsch
Ausbildungshintergrund Bankbetriebswirtin Diplom Volkswirt Jurist Betriebswirtin
Fachliche Kenntnis
Unternehmensführung und -kontrolle1) X X X -
Personal2) / HR - X X -
Finanzierung und Kapitalmarkt X X - X
Nachhaltigkeit X - X X
Digitalisierung und IT X X - -
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - X X X
Recht, Compliance und Corporate Governance X - X -
Kenntnisse der Geschäftsbereiche
Steel Europe - - - -
Materials Services X - X -
Automotive Technology X - - -
Marine Systems - - - -
Decarbon Technologies - - X -

1) Unternehmensführung und -kontrolle umfasst die Bereiche Unternehmensführung, Führung mitbestimmter Unternehmen, Unternehmensentwicklung, -organisation und -strukturierung, Unternehmensstrategie, Management von Beteiligungsunternehmen (Portfoliomanagement) sowie operative Exzellenz.

2) Personal / HR umfasst die Bereiche Personalführung, Personalentwicklung und Personalarbeit (Human Resources).

STAND DER UMSETZUNG DES KOMPETENZPROFILS - ARBEITNEHMERVERTRETER

Hass Jacquemin Jansen Julius
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit 2017 2016 2021 2022
Diversität
Geburtsjahr 1965 1972 1977 1968
Geschlecht m w w m
Staatsangehörigkeit deutsch deutsch deutsch deutsch
Ausbildungshintergrund Energieanlagen-Elektroniker Betriebswirtin Politikwissenschaftlerin Schlosser
Fachliche Kenntnis
Unternehmensführung und -kontrolle1) X - - -
Personal2) / HR X X - -
Finanzierung und Kapitalmarkt - - - -
Nachhaltigkeit X X X -
Digitalisierung und IT X - X -
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - X - X
Recht, Compliance und Corporate Governance X - - -
Kenntnisse der Geschäftsbereiche
Steel Europe X - X -
Materials Services X - - -
Automotive Technology X - X X
Marine Systems X - - -
Decarbon Technologies X - X X
Kerner Koch
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit 2020 2022
Diversität
Geburtsjahr 1969 1977
Geschlecht m m
Staatsangehörigkeit deutsch deutsch
Ausbildungshintergrund Informationselektroniker Werkzeugmechaniker
Fachliche Kenntnis
Unternehmensführung und -kontrolle1) X X
Personal2) / HR X X
Finanzierung und Kapitalmarkt X -
Nachhaltigkeit X -
Digitalisierung und IT - -
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - -
Recht, Compliance und Corporate Governance X -
Kenntnisse der Geschäftsbereiche
Steel Europe - -
Materials Services - -
Automotive Technology - X
Marine Systems - -
Decarbon Technologies - -
Goebel-Krawinkel Nasikkol Wilsberg Zeidler
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit 2023 2020 2023 2023
Diversität
Geburtsjahr 1987 1968 1964 1968
Geschlecht w m m w
Staatsangehörigkeit deutsch deutsch deutsch deutsch
Ausbildungshintergrund Juristin Betriebswirt Kaufmann im Groß- und Außenhandel technische Zeichnerin Fachrichtung Maschinenbau
Fachliche Kenntnis
Unternehmensführung und -kontrolle1) - X - -
Personal2) / HR X X X X
Finanzierung und Kapitalmarkt - X - -
Nachhaltigkeit X - - X
Digitalisierung und IT - - - X
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - - - -
Recht, Compliance und Corporate Governance X X - X
Kenntnisse der Geschäftsbereiche
Steel Europe - X - X
Materials Services - - X -
Automotive Technology - - - -
Marine Systems - - - -
Decarbon Technologies - - - -

1) Unternehmensführung und -kontrolle umfasst die Bereiche Unternehmensführung, Führung mitbestimmter Unternehmen, Unternehmensentwicklung, -organisation und -strukturierung, Unternehmensstrategie, Management von Beteiligungsunternehmen (Portfoliomanagement) sowie operative Exzellenz.

2) Personal/HR umfasst die Bereiche Personalführung, Personalentwicklung und Personalarbeit (Human Resources).

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat werden die festgelegten Unabhängigkeitskriterien von sämtlichen Anteilseignervertretern erfüllt, namentlich Birgit A. Behrendt, Dr. Patrick Berard, Stefan Erwin Buchner, Dr. Wolfgang Colberg, Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather, Angelika Gifford, Dr. Bernhard Günther, Dr. Ingo Luge, Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm und Dr. Verena Volpert.

Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in Leitungsfunktionen im Finanzbereich börsennotierter Aktiengesellschaften und in Aufsichtsratsfunktionen von Kapitalgesellschaften sowie aufgrund ihrer Tätigkeit als Steuerberaterin ist insbesondere Dr. Verena Volpert (Vorsitzende des Prüfungsausschusses) mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung anzusehen. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als CFO und Finanzvorstand börsennotierter Unternehmen ist insbesondere Dr. Bernhard Günther als Mitglied des Prüfungsausschusses mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung anzusehen. Der Sachverstand bezieht sich jeweils auch auf den in diesen Lagebericht integrierten Nachhaltigkeitsbericht und dessen Prüfung. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem thyssenkrupp tätig ist, vertraut.

Übernahmerechtliche Angaben

In diesem Kapitel sind die nach §§289a und 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 30. September 2025 dargestellt. Tatbestände der §§ 289a und 315a HGB, die bei thyssenkrupp nicht erfüllt sind, werden nicht erwähnt.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der thyssenkrupp AG beträgt 1.593.681.256,96 € und ist in 622.531.741 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme.

10 % der Stimmrechte überschreitende direkte Kapitalbeteiligungen

Zum 30. September 2025 bestand laut einer freiwilligen Information vom September 2025 eine direkte Beteiligung der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, Essen, an der thyssenkrupp AG in Höhe von rund 21 % der Stimmrechtsanteile.

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der thyssenkrupp AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG und § 31 MitbestG in Verbindung mit § 6 der Satzung. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen; die §§ 179 ff. AktG sind anwendbar. Nach § 11 Abs. 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Zuletzt hat die Hauptversammlung am 30. Januar 2025 § 17 Abs. 6 S. 1 der Satzung geändert und beschlossen, die Ermächtigung des Vorstands, Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung), auf zwei Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister zu begrenzen.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Mit Beschluss der Hauptversammlung der thyssenkrupp AG vom 4. Februar 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 3. Februar 2027

das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 300 Mio € durch die Ausgabe von bis zu 117.187.500 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder in Teilbeträgen mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch - mit Zustimmung des Aufsichtsrats - ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen auszuschließen, unter anderem bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen und bei Barkapitalerhöhungen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet.

Der anteilige Betrag der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten. Auf diese Grenze wird angerechnet, wenn (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien Gebrauch gemacht wird oder (ii) Aktien zur Bedienung von aus anderen Ermächtigungen begebenen Rechten, die zum Bezug von Aktien berechtigen oder verpflichten, ausgegeben werden oder auszugeben sind.
mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 2 Mrd € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und bei Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen deren Inhabern oder Gläubigern Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der thyssenkrupp AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 250 Mio € nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzulegen. Die Ausgabe kann gegen Bar- oder Sachleistungen erfolgen. Der Vorstand ist - mit Zustimmung des Aufsichtsrats - ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, unter anderem bei Ausgabe gegen Sacheinlagen und bei Barzahlung, wenn der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen den ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet.

Der anteilige Betrag der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aufgrund der Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugebenden Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten. Auf diese Grenze wird angerechnet, wenn (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien Gebrauch gemacht wird oder (ii) Aktien zur Bedienung von aus anderen Ermächtigungen begebenen Rechten, die zum Bezug von Aktien berechtigen oder verpflichten, ausgegeben werden oder auszugeben sind.
das Grundkapital um bis zu 250 Mio € durch die Ausgabe von bis zu 97.656.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags den Inhabern oder Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen sowie Kombinationen dieser Instrumente Stückaktien der thyssenkrupp AG zu gewähren, die bis zum 3. Februar 2027 von der thyssenkrupp AG oder einem Konzernunternehmen ausgegeben werden.
zu den in dem Ermächtigungsbeschluss ausdrücklich genannten sowie zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder, falls dieser Wert niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden. Der Vorstand wurde ermächtigt, bei dem Erwerb eigener Aktien das Andienungsrecht und bei der Verwendung eigener Aktien das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Die Beschlussfassung umfasst auch die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten (Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkäufe oder deren Kombination) im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts. Als Verwendung eigener Aktien ist der Vorstand beispielsweise ermächtigt, diese mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barleistung zu veräußern, wenn der Veräußerungspreis den Börsenpreis von Aktien der zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet und deren rechnerischer Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet.

Wesentliche konditionierte Vereinbarungen

Die thyssenkrupp AG ist Vertragspartei folgender Vereinbarungen, die bestimmte Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots beinhalten:

Die Gesellschaft hat fest zugesagte, bilateral vereinbarte Kreditlinien in Höhe von 1,1 Mrd €. Die Banken haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, ihre Kreditlinie sowie die darunter ausstehenden Kredite zu kündigen und deren Rückzahlung zu verlangen, wenn ein Aktionär oder Aktionäre, die ihr Verhalten in Bezug auf die thyssenkrupp AG mit anderen Aktionären als der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung abstimmen, gemeinsam mehr als 50 % der Stimmrechte bzw. des Grundkapitals der thyssenkrupp AG halten.
Die Gesellschaft hat eine Privatplatzierung im Nominalwert von 0,1 Mrd € ausstehen. Ein Kontrollwechsel, d.h. der Erwerb oder das Halten von mehr als 50 % des Grundkapitals bzw. mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien der thyssenkrupp AG durch einen Dritten oder Dritte, die ihr Verhalten in Bezug auf die thyssenkrupp AG abstimmen, kann unter bestimmten Voraussetzungen zur vorzeitigen Tilgung der Rückzahlungsbeträge einschließlich Zinsen führen.

Compliance

thyssenkrupp hat ein umfassendes Verständnis von Compliance: Die Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Regeln ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur und genießt höchste Priorität. Compliance bedeutet für uns nicht nur die Einhaltung bestehender Vorschriften, sondern auch die aktive Gestaltung eines rechtssicheren und integren Geschäftsumfelds. www.thyssenkrupp.com > Unternehmen > Compliance

Verankerung von Compliance in der Unternehmenskultur

Verantwortung, Respekt und die Einhaltung von Gesetzen sind zentrale Werte bei thyssenkrupp. Compliance ist fester Bestandteil unseres Code of Conduct, der weltweit für alle Mitarbeiter gilt. Er vermittelt klare Verhaltensstandards im Umgang mit Geschäftspartnern, anderen Mitarbeitern und der Öffentlichkeit. Unsere Compliance-Strategie zielt darauf ab, eine wertebasierte Unternehmenskultur zu verankern - geprägt von Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit, Integrität und dem klaren Grundsatz: Lieber verzichten wir auf ein Geschäft, als gegen Gesetze zu verstoßen. Dieses Bekenntnis hat der im Berichtsjahr neu zusammengesetzte Vorstand mit dem erneuerten Compliance Commitment bestätigt. Führungskräfte tragen dabei besondere Verantwortung: Als Vorbilder haben sie die Aufgabe, in ihrem Verantwortungsbereich die Compliance-Kultur zu verankern sowie für die Einhaltung von gesetzlichen und konzerninternen Vorgaben zu sorgen.

Verstöße gegen Rechtsvorschriften und interne Regeln sind mit unserem Compliance-Verständnis nicht vereinbar. Deshalb ist unser Anspruch:

Hinweisen auf Rechtsverstöße gehen wir konsequent nach und klären den Sachverhalt auf.
Hinweise behandeln wir vertraulich und schützen Hinweisgeber vor etwaigen Nachteilen. Wir berücksichtigen die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen bei der Aufklärung der Hinweise.

Compliance-Programm

Das thyssenkrupp Compliance-Programm deckt die als besondere Risikofelder identifizierten Kernthemen Antikorruption, Kartellrecht, Data Compliance, Geldwäscheprävention und Außenwirtschaftsrecht ab. Es wird von der Zentralfunktion Legal & Compliance verantwortet und basiert auf den drei Säulen "Informieren und Beraten", "Identifizieren" sowie "Berichten und Handeln". Es ist eng mit dem Risikomanagement und dem internen Kontrollsystem (IKS) verknüpft, sodass Compliance in jedem Geschäftsprozess verankert wird.

Schwerpunkte der Compliance-Arbeit

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 hatte die Compliance-Arbeit bei thyssenkrupp mehrere Schwerpunkte. Ein zentrales Element war die Kommunikation starker Werte als Fundament für unsere interne Zusammenarbeit.

Ein Schwerpunkt lag zudem auf der weiteren Stärkung und Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems (CMS) für die Kernthemen Antikorruption, Kartellrecht, Data Compliance, Geldwäscheprävention und Außenwirtschaftsrecht. Gleichzeitig wurden Maßnahmen umgesetzt, die auf den Ergebnissen der im vorherigen Geschäftsjahr abgeschlossenen externen Zertifizierung und dem globalen Compliance Risk Assessment basieren, um die Wirksamkeit des CMS weiter zu erhöhen. Im Geschäftsjahr 2023 / 2024 hatte thyssenkrupp das CMS in den Bereichen Datenschutz, Geldwäscheprävention und Außenwirtschaftsrecht erstmals sowie in den Bereichen Antikorruption und Kartellrecht erneut von der KPMG AG nach IDW PS 980 prüfen lassen. Die entsprechenden Prüfberichte sind auf unserer Website abrufbar. Zudem hat thyssenkrupp im letzten Geschäftsjahr weltweit ein auf die Compliance-Kernthemen ausgerichtetes umfangreiches Compliance Risk Assessment abgeschlossen. Im Berichtsjahr lag daher ein weiterer Schwerpunkt der Compliance Arbeit auf der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Compliance Risk Assessment.

Innerhalb der Compliance-Kernthemen lag der Fokus im Kartellrecht weiterhin auf der Begleitung von Portfoliomaßnahmen. Zudem haben wir das CMS im Bereich Antikorruption gezielt weiterentwickelt. Das Compliance-Kernthema Datenschutz wurde zu Data Compliance erweitert, um die Anforderungen der EU-Verordnung zum Umgang mit künstlicher Intelligenz sowie zum EU-Data Act umzusetzen. Unter anderem aufgrund des andauernden Kriegs in der Ukraine lag ein besonderer Fokus auf der Weiterentwicklung des Außenwirtschaftsrechts. Sanktions- und Exportkontrollprozesse wurden regelmäßig aktualisiert, insbesondere mit Blick auf Umgehungsrisiken. Ein weiteres zentrales Thema war die Umsetzung der Anforderungen der Hinweisgeberschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten.

Die Compliance-Funktion steht zudem den jeweils fachlich zuständigen Bereichen in den sogenannten Weiteren Compliance-Themen beratend, koordinierend und konsolidierend zur Seite. Zu den Weiteren Compliance-Themen zählen Arbeitssicherheit, Fremdpersonaleinsatz, Gleichbehandlung, Informationssicherheit, Lieferanten-Compliance, Umwelt, Energie und Klima sowie Supply Chain Act. Ein besonderer Fokus lag dabei im Berichtsjahr auf der Umsetzung von Compliance in der Lieferkette, um insbesondere die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten nicht nur im eigenen Geschäftsbereich, sondern auch entlang unserer Lieferkette zu adressieren. thyssenkrupp hat hierzu ein konzernweites Konzept sowie eine Organisationsstruktur etabliert, die darauf abzielen, eine koordinierte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Die gesetzlich vorgegebene Überwachung des Risikomanagements verantwortet für die thyssenkrupp AG die Konzernfunktion Legal & Compliance. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde der Group General Counsel und Chief Compliance Officer benannt.

Weitere Aktivitäten des Berichtsjahres lassen sich, geordnet nach den drei Elementen des Compliance-Programms, wie folgt zusammenfassen:

"Informieren & Beraten": Unsere Compliance Officer haben die Mitarbeiter weltweit zu relevanten Gesetzen, internen Richtlinien und in Einzelfällen informiert, geschult und beraten. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 nahmen mehr als 7.500 Mitarbeiter an Präsenzschulungen und Webinaren teil, die alle Kernthemen des Compliance-Programms abdeckten. Unser E-Learning-Portfolio wurde um Module zu Datenschutz international und zur KI-Verordnung ergänzt. Insgesamt haben die Teilnehmer über 72.000 Kurse abgeschlossen. Das freiwillige Grundlagenmodul "Compliance@thyssenkrupp" wurde von ca. 9.000 Mitarbeitern absolviert.
"Identifizieren": Auch im Berichtsjahr wurden auf die Kernthemen bezogene anlassunabhängige und verdachtsbedingte Compliance-Audits und -Untersuchungen durchgeführt. Diese dienen dazu, kritische Geschäftsaktivitäten in einem risikoorientierten strukturierten Audit-Ansatz zu überprüfen. Wesentliche Kanäle im Zusammenhang mit der Identifikation von Compliance-Risiken sind das Whistleblower-System sowie der direkte Kontakt zum Vorgesetzten oder zur Compliance-Funktion. Über diese Kanäle können die Mitarbeiter und Externe auf eventuelle Gesetzes- oder Richtlinienverstöße hinweisen.
"Berichten & Handeln": Die Compliance-Berichterstattung umfasst neben den regelmäßigen Berichten an Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss auch den Vorstand der thyssenkrupp AG. Die Vorstände der Segmente und Geschäftsführungen der Konzernunternehmen werden ebenfalls regelmäßig informiert. Unsere "Null Toleranz"-Leitlinie fordert, dass bei nachgewiesenen Verstößen, sofern erforderlich, konsequent Sanktionen gegen die Betroffenen verhängt werden.

Compliance-Organisation

Unsere Compliance-Funktion hat neben der Steuerung und der stetigen Weiterentwicklung des Compliance-Programms die wichtige Aufgabe, als strategischer Businesspartner Fachfunktionen und Geschäfte frühzeitig bei relevanten strategischen Entscheidungen zu beraten. Dies erfordert eine bedarfsorientierte Organisation mit klarer Zuordnung von Rollen und Verantwortlichkeiten, eine effektive und effiziente Steuerung, eine angemessene Ausstattung und insbesondere eine Aufgabenzuweisung, die den Bedürfnissen innerhalb des Konzerns strukturell entspricht. thyssenkrupp beschäftigt weltweit mehr als 90 hauptamtliche Compliance-Mitarbeiter, von denen rund 25 auch teilweise mit Legal-Aufgaben betraut sind. Unterstützt werden sie von einem Netzwerk mit mehr als 240 Compliance-Managern. Letztere sind in der Regel Geschäftsführer eines Konzernunternehmens und sorgen für die operative Umsetzung des Compliance-Programms in ihrem Verantwortungsbereich. Sie schaffen gemeinsam die Voraussetzung für eine nachhaltige Verankerung von Compliance in der Tiefe des thyssenkrupp Konzerns und stehen ihren Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand

Stand: 30. September 2025

Miguel Ángel López Borrego

Bestellung bis Mai 2031 // spanisch

Vorsitzender

Vorstandsvorsitzender der thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH

Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:

• thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA

■ thyssenkrupp nucera Management AG

■ thyssenkrupp Steel Europe AG

■ thyssenkrupp Uhde GmbH (Vorsitz)

Dr. Volkmar Dinstuhl

Bestellung bis Dezember 2026 // deutsch

CEO von thyssenkrupp Automotive Technology

Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:

■ thyssenkrupp Automotive Body Solutions GmbH (Vorsitz)

■ thyssenkrupp Bilstein GmbH (Vorsitz)

■ thyssenkrupp Industrial Solutions AG (Vorsitz)

• thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA (Vorsitz)

■ thyssenkrupp nucera Management AG (Vorsitz)

▫ thyssenkrupp Presta AG, Liechtenstein

■ thyssenkrupp Steel Europe AG

▫ thyssenkrupp (China) Ltd., VR China (Vorsitz)

■ TKMS AG & Co. KGaA (Vorsitz)

■ TKMS GmbH (Vorsitz)

■ TKMS Management AG (Vorsitz)

Dr. Axel Hamann

(seit 01.05.2025)

Bestellung bis April 2028 // deutsch

Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:

■ thyssenkrupp Materials Services GmbH (Vorsitz)

■ thyssenkrupp Steel Europe AG

Ilse Henne

Bestellung bis Dezember 2026 // belgisch

Vorstandsvorsitzende der thyssenkrupp Materials Services GmbH

• Arkema S. A., Frankreich

• ROCKWOOL A/S, Dänemark

Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:

■ thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH (Vorsitz)

■ thyssenkrupp Steel Europe AG (Vorsitz)

▫ thyssenkrupp NA Holding Corp., USA (Vorsitz)

▫ thyssenkrupp North America, LLC, USA (Vorsitz)

Wilfried von Rath

(seit 01.04.2025)

Bestellung bis März 2028 // deutsch

▫ PEAG Holding GmbH (Vorsitz)

Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:

■ thyssenkrupp Steel Europe AG

Oliver Burkhard

ausgeschieden aus dem Vorstand mit Ablauf des 31.01.2025 // deutsch

Vorstandsvorsitzender der thyssenkrupp Marine Systems GmbH

▫ PEAG Holding GmbH (Vorsitz)

Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:

■ thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH

■ thyssenkrupp Steel Europe AG

Dr. Jens Schulte

ausgeschieden aus dem Vorstand mit Ablauf des 31.05.2025 // deutsch

• ALTANA AG

■ Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.d. § 125 AktG (Stand: 30. September 2025)

▫ Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i.S.d. § 125 AktG (Stand: 30. September 2025)

• / ○ börsennotiertes Unternehmen

Aufsichtsrat

Stand: 30. September 2025

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm, Michelau

Unternehmensberater

Vorsitzender

Bestellung bis 2026 // deutsch

■ DR. JOHANNES HEIDENHAIN GmbH

■ Voith GmbH & Co. KGaA (Vorsitz Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss)

Jürgen Kerner, Berlin

Mitglied des Vorstands und 2. Vorsitzender der IG Metall

Bestellung bis 2029 // deutsch

■ MAN Truck & Bus SE

• Siemens AG

• Siemens Energy AG

• TRATON SE

Birgit A. Behrendt, Köln

Unternehmensberaterin

Bestellung bis 2026 // deutsch

• KION GROUP AG

▫ Infinium Holdings, Inc., USA

○ Rolls Royce Holdings plc, Großbritannien

○ Umicore S.A., Belgien

Dr. Patrick Berard, Boulogne / Frankreich

Unternehmensberater

Bestellung bis 2026 // französisch

▫ Geodis S.A., Frankreich

○ LKQ Corporation, USA

Stefan Erwin Buchner, Bietigheim-Bissingen

Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Daimler Truck AG

Bestellung bis 2026 // deutsch

• AUMOVIO SE (Vorsitz)

■ DRX Management SE

■ Mosolf Verwaltungen SE

Dr. Wolfgang Colberg, München

Unternehmensberater, Independent Director

Bestellung bis 2026 // deutsch

▫ AMSilk GmbH (Vorsitz)

○ Burelle S.A., Frankreich

○ Solvay S.A., Belgien

Prof. Dr. Dr. h. c. Ursula Gather, Essen

Vorsitzende des Kuratoriums der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung

Bestellung bis 2028 // deutsch

Angelika Gifford, Kranzberg

Senior Advisor to the COO, Meta Platforms Inc. (USA)

Bestellung bis 2026 // deutsch

Katrin Goebel-Krawinkel, Düsseldorf

Rechtsanwältin, Compliance Officer der thyssenkrupp Konzernfunktion Legal & Compliance // Vorsitzende des Sprecherausschusses, Mitglied im Konzernarbeitskreis Leitende Angestellte und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses des Konzernarbeitskreises der leitenden Angestellten der thyssenkrupp AG

Bestellung bis 2029 // deutsch

Dr. Bernhard Günther, Haan

Unternehmensberater

Bestellung bis 2026 // deutsch

■ Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.d. § 125 AktG (Stand: 30. September 2025)

▫ Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i.S.d. § 125 AktG (Stand: 30. September 2025)

• / ○ börsennotiertes Unternehmen

Achim Hass, Schwartbruck

Energieanlagenelektroniker // Vorsitzender des Betriebsrats der TKMS GmbH (Kiel) // Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der TKMS GmbH

Bestellung bis 2029 // deutsch

■ Babcock Pensionskasse VVaG

Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:

■ TKMS GmbH

Tanja Jacquemin, Frankfurt/Main

Fachreferentin/Dozentin für den Forschungs- und Lehrbereich "Aufsichtsräte und Unternehmensmitbestimmung" an der Academy of Labour

Bestellung bis 2029 // deutsch

Daniela Jansen, Aachen

Politische Sekretärin beim Vorstand der IG Metall

Bestellung bis 2029 // deutsch

Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:

■ thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH (stellv. Vorsitz)

Christian Julius, Lippstadt

Schlosser // Mitglied des Betriebsrats und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der thyssenkrupp rothe erde Germany GmbH // stellv. Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats der thyssenkrupp AG

Bestellung bis 2029 // deutsch

Thorsten Koch, Wadern

Werkzeugmechaniker // Vorsitzender des Betriebsrates der thyssenkrupp Automotive Body Solutions GmbH (Lockweiler) // Vorsitzender der Betriebsrätearbeitsgemeinschaft thyssenkrupp Automotive Technology

Bestellung bis 2029 // deutsch

Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:

■ thyssenkrupp Automotive Body Solutions GmbH

Dr. Ingo Luge, Hannover

Aufsichtsrat und Unternehmensberater

Bestellung bis 2026 // deutsch

■ Avacon AG

■ E.ON Energie Deutschland GmbH

■ PreussenElektra GmbH (Vorsitz)

Tekin Nasikkol, Ratingen

Bachelor of Arts (Business Administration) // Mitglied des Betriebsrats und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der thyssenkrupp Steel Europe AG // Vorsitzender der Betriebsräte-Arbeitsgemeinschaft thyssenkrupp Steel Europe // Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der thyssenkrupp AG

Bestellung bis 2029 // deutsch

▫ Novitas BKK Pflegekasse

▫ PEAG Holding GmbH

Dr. Verena Volpert, Lennestadt

Steuerberaterin

Bestellung bis 2027 // deutsch

■ Vibracoustic SE

Ulrich Wilsberg, Duisburg

Kaufmann im Groß- und Außenhandel // Vorsitzender der Betriebsrätearbeitsgemeinschaft Segment Materials Services, Betriebsratsvorsitzender thyssenkrupp GfT Gleistechnik GmbH

Bestellung bis 2029 // deutsch

Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:

■ thyssenkrupp Materials Services GmbH

Kirstin Zeidler, Dortmund

Technische Zeichnerin // Angestellte der thyssenkrupp Steel Europe AG // Mitglied des Betriebsrats der thyssenkrupp Steel Europe AG, Standort Dortmund

Bestellung bis 2029 // deutsch

▫ VKH Vorsorgekasse Hoesch

Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG:

■ thyssenkrupp Steel Europe AG

Im Verlauf des Geschäftsjahres 2024 / 2025 sind keine Mitglieder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Stand: 30. September 2025

Präsidium

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

Dr. Bernhard Günther

Jürgen Kerner

Tekin Nasikkol

Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

Dr. Bernhard Günther

Jürgen Kerner

Tekin Nasikkol

Personalausschuss

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

Dr. Bernhard Günther

Jürgen Kerner

Tekin Nasikkol

Prüfungsausschuss

Dr. Verena Volpert (Vorsitzende)

Dr. Wolfgang Colberg

Dr. Bernhard Günther

Tanja Jacquemin

Tekin Nasikkol

Ulrich Wilsberg

Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

Stefan E. Buchner

Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather

Daniela Jansen

Jürgen Kerner

Thorsten Koch

Dr. Ingo Luge

Tekin Nasikkol

Nominierungsausschuss

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

Birgit A. Behrendt

Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather

Dr. Bernhard Günther

Dr. Ingo Luge

Konzern - Bilanz

thyssenkrupp

AKTIVA

Mio € Anhang-Nr. 30.9.2024 30.9.2025
Immaterielle Vermögenswerte 04 1.767 1.793
Sachanlagen (einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 05 4.403 4.299
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 06 229 134
Forderungen aus Finance Lease 07 47 55
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 11 1.041 2.153
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 12 465 488
Aktive latente Steuern 31 464 421
Langfristige Vermögenswerte 8.415 9.343
Vorräte 08 7.284 6.930
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1) 09 4.236 3.929
Forderungen aus Finance Lease1) 07 27 29
Vertragsvermögenswerte 10 807 790
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 11 536 465
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 12 1.876 1.526
Laufende Ertragsteueransprüche 151 149
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 34 5.867 5.725
davon verfügungsbeschränkt 0 547
Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 03 134 0
Kurzfristige Vermögenswerte 20.918 19.542
Summe Vermögenswerte 29.333 28.885

1) Der Ausweis zum 30.9.2024 wurde angepasst w/Aufsplittung der Bilanzposition.

Siehe auch die begleitenden Erläuterungen im Anhang.

PASSIVA

Mio € Anhang-Nr. 30.9.2024 30.9.2025
Gezeichnetes Kapital 1.594 1.594
Kapitalrücklage 6.664 6.664
Gewinnrücklagen 1.004 1.557
Kumuliertes sonstiges Ergebnis 321 -48
davon entfallen auf Veräußerungsgruppen -32 -
Eigenkapital der Aktionäre der thyssenkrupp AG 9.583 9.767
Nicht beherrschende Anteile 775 793
Eigenkapital 13 10.358 10.560
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 15 5.762 5.298
Rückstellungen für sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer 16 227 192
Sonstige Rückstellungen 16 427 432
Passive latente Steuern 31 28 263
Finanzschulden 17 650 520
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 15 14
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 15 7
Langfristige Verbindlichkeiten 7.123 6.728
Rückstellungen für kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 180 186
Sonstige Rückstellungen 16 1.242 1.178
Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten 123 162
Finanzschulden 17 823 356
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18 4.203 4.314
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 19 924 651
Vertragsverbindlichkeiten 10 2.735 3.405
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 20 1.588 1.344
Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 34 0
Kurzfristige Verbindlichkeiten 11.852 11.597
Verbindlichkeiten 18.975 18.325
Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten 29.333 28.885

Siehe auch die begleitenden Erläuterungen im Anhang.

Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung

thyssenkrupp

Mio €, mit Ausnahme Ergebnis je Aktie

in €
Anhang-Nr. 2023/2024 2024/2025
Umsatzerlöse 25 35.041 32.837
Umsatzkosten 04, 05 -31.798 -29.119
Bruttoergebnis vom Umsatz 3.243 3.719
Forschungs- und Entwicklungskosten -257 -259
Vertriebskosten -2.588 -2.380
Allgemeine Verwaltungskosten -1.682 -1.665
Sonstige Erträge 26 445 430
Sonstige Aufwendungen 27 -195 -130
Sonstige Gewinne und Verluste 28 -36 313
Betriebliches Ergebnis -1.070 28
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 06 -87 129
Finanzierungserträge 792 1.813
Finanzierungsaufwendungen -830 -933
Finanzergebnis 29 -125 1.009
Ergebnis vor Steuern -1.196 1.037
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 31 -254 -505
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) -1.450 532
Davon:
Anteil der Aktionäre der thyssenkrupp AG -1.506 465
Nicht beherrschende Anteile 57 67
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) -1.450 532
Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert) bezogen auf 32
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) (Anteil der Aktionäre der thyssenkrupp AG) -2,42 0,75

Siehe auch die begleitenden Erläuterungen im Anhang.

thyssenkrupp Konzern - Gesamtergebnisrechnung

Mio € 2023/2024 2024/2025
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) -1.450 532
Bestandteile des sonstigen Ergebnisses, die zukünftig nicht in das Periodenergebnis umgegliedert werden:
Sonstiges Ergebnis aus der Neubewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
Veränderung der unrealisierten Gewinne∕(Verluste) -373 285
Steuereffekt -4 -75
Sonstiges Ergebnis aus der Neubewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, insgesamt -377 210
Unrealisierte Gewinne/Verluste) aus Marktbewertung Eigenkapitalinstrumente
Veränderung der unrealisierten Gewinne/Verluste) 10 16
Steuereffekt 0 0
Unrealisierte Gewinne/Verluste), insgesamt 10 16
Anteil an den unrealisierten Gewinnen∕(Verlusten), der auf nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen entfällt -2 -14
Zwischensumme der Bestandteile des sonstigen Ergebnisses, die zukünftig nicht in das Periodenergebnis umgegliedert werden -369 212
Bestandteile des sonstigen Ergebnisses, die zukünftig in das Periodenergebnis umgegliedert werden können:
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung
Veränderung der unrealisierten Gewinne/Verluste) -173 -259
Realisierte (Gewinne)/Verluste 26 58
Unrealisierte Gewinne/Verluste), insgesamt -147 -201
Unrealisierte Gewinne/Verluste) aus Marktbewertung Fremdkapitalinstrumente
Veränderung der unrealisierten Gewinne/Verluste) -38 0
Realisierte (Gewinne)/Verluste 0 0
Steuereffekt 3 1
Unrealisierte Gewinne/Verluste), insgesamt -36 1
Unrealisierte Gewinne/Verluste) aus Cashflow-Hedges
Veränderung der unrealisierten Gewinne/Verluste) 94 36
Realisierte (Gewinne)/Verluste -28 -152
Steuereffekt -1 36
Unrealisierte Gewinne/Verluste), insgesamt 65 -80
Anteil an den unrealisierten Gewinnen/(Verlusten), der auf nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen entfällt -35 -80
Zwischensumme der Bestandteile des sonstigen Ergebnisses, die zukünftig in das Periodenergebnis umgegliedert werden können -153 -360
Sonstiges Ergebnis -522 -148
Gesamtergebnis -1.972 384
Davon:
Anteil der Aktionäre der thyssenkrupp AG -2.007 334
Nicht beherrschende Anteile 35 49

Siehe auch die begleitenden Erläuterungen im Anhang.

thyssenkrupp Konzern - Eigenkapitalveränderungsrechnung

Eigenkapital der Aktionäre der thyssenkrupp AG
--- --- --- --- ---
Mio €, mit Ausnahme der Aktienanzahl Aktienanzahl im Umlauf Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
--- --- --- --- ---
Stand am 30.9.2023 622.531.741 1.594 6.664 2.972
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) -1.506
Sonstiges Ergebnis -377
Gesamtergebnis -1.884
Gewinne/Verluste) aus Basis Adjustment
Gewinnausschüttungen an nicht beherrschende Anteile
Dividendenzahlung der thyssenkrupp AG -93
Anteilsveränderungen bei bereits konsolidierten Gesellschaften 4
Sonstige Veränderungen 4
Stand am 30.9.2024 622.531.741 1.594 6.664 1.004
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) 465
Sonstiges Ergebnis 195
Gesamtergebnis 660
Gewinne/(Verluste) aus Basis Adjustment
Gewinnausschüttungen an nicht beherrschende Anteile
Dividendenzahlung der thyssenkrupp AG -93
Sonstige Veränderungen -14
Stand am 30.9.2025 622.531.741 1.594 6.664 1.557
Eigenkapital der Aktionäre der thyssenkrupp AG
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
--- --- ---
Mio €, mit Ausnahme der Aktienanzahl Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung Marktbewertung Fremdkapitalinstrumente
--- --- ---
Stand am 30.9.2023 211 21
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)
Sonstiges Ergebnis -142 -20
Gesamtergebnis -142 -20
Gewinne/Verluste) aus Basis Adjustment
Gewinnausschüttungen an nicht beherrschende Anteile
Dividendenzahlung der thyssenkrupp AG
Anteilsveränderungen bei bereits konsolidierten Gesellschaften
Sonstige Veränderungen
Stand am 30.9.2024 69 1
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)
Sonstiges Ergebnis -181 1
Gesamtergebnis -181 1
Gewinne/(Verluste) aus Basis Adjustment
Gewinnausschüttungen an nicht beherrschende Anteile
Dividendenzahlung der thyssenkrupp AG
Sonstige Veränderungen
Stand am 30.9.2025 -112 2
Eigenkapital der Aktionäre der thyssenkrupp AG
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
--- --- --- --- ---
Cashflow-Hedges
--- --- --- --- ---
Mio €, mit Ausnahme der Aktienanzahl Marktbewertung Eigenkapitalinstrumente Designierte Risikokomponente Kosten der Absicherung Anteil der auf nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen entfällt
--- --- --- --- ---
Stand am 30.9.2023 21 253 -43 144
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)
Sonstiges Ergebnis 10 54 10 -35
Gesamtergebnis 10 54 10 -35
Gewinne/Verluste) aus Basis Adjustment -164
Gewinnausschüttungen an nicht beherrschende Anteile
Dividendenzahlung der thyssenkrupp AG
Anteilsveränderungen bei bereits konsolidierten Gesellschaften
Sonstige Veränderungen
Stand am 30.9.2024 31 144 -33 109
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)
Sonstiges Ergebnis 16 -105 23 -80
Gesamtergebnis 16 -105 23 -80
Gewinne/(Verluste) aus Basis Adjustment -43
Gewinnausschüttungen an nicht beherrschende Anteile
Dividendenzahlung der thyssenkrupp AG
Sonstige Veränderungen
Stand am 30.9.2025 47 -4 -10 29
Eigenkapital der Aktionäre der thyssenkrupp AG
--- --- ---
--- --- ---
Mio €, mit Ausnahme der Aktienanzahl Insgesamt Nicht beherrschende Anteile
--- --- ---
Stand am 30.9.2023 11.838 854
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) -1.506 57
Sonstiges Ergebnis -500 -21
Gesamtergebnis -2.007 35
Gewinne/Verluste) aus Basis Adjustment -164
Gewinnausschüttungen an nicht beherrschende Anteile 0 -43
Dividendenzahlung der thyssenkrupp AG -93
Anteilsveränderungen bei bereits konsolidierten Gesellschaften 4 -6
Sonstige Veränderungen 4 -65
Stand am 30.9.2024 9.583 775
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) 465 67
Sonstiges Ergebnis -131 -18
Gesamtergebnis 334 49
Gewinne/(Verluste) aus Basis Adjustment -43
Gewinnausschüttungen an nicht beherrschende Anteile 0 -43
Dividendenzahlung der thyssenkrupp AG -93
Sonstige Veränderungen -14 11
Stand am 30.9.2025 9.767 793
Mio €, mit Ausnahme der Aktienanzahl Eigenkapital
Stand am 30.9.2023 12.693
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) -1.450
Sonstiges Ergebnis -522
Gesamtergebnis -1.972
Gewinne/Verluste) aus Basis Adjustment -164
Gewinnausschüttungen an nicht beherrschende Anteile -43
Dividendenzahlung der thyssenkrupp AG -93
Anteilsveränderungen bei bereits konsolidierten Gesellschaften -2
Sonstige Veränderungen -61
Stand am 30.9.2024 10.358
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) 532
Sonstiges Ergebnis -148
Gesamtergebnis 384
Gewinne/(Verluste) aus Basis Adjustment -43
Gewinnausschüttungen an nicht beherrschende Anteile -43
Dividendenzahlung der thyssenkrupp AG -93
Sonstige Veränderungen -2
Stand am 30.9.2025 10.560

Siehe auch die begleitenden Erläuterungen im Anhang.

thyssenkrupp Konzern - Kapitalflussrechnung

Mio € 2023/2024 2024/2025
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) -1.450 532
Anpassungen des Jahresüberschusses/(-fehlbetrags) für die Überleitung zum Operating Cashflow:
Latente Steueraufwendungen/(-erträge) 18 227
Abschreibungen und Wertminderungen langfristiger Vermögenswerte 1.951 1.420
Zuschreibungen langfristiger Vermögenswerte -100 -6
Erträge aus der Erstbewertung der Elevator Stammaktien zum beizulegenden Zeitwert - -902
Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, soweit nicht zahlungswirksam 87 -129
Ergebnis aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte 40 -306
Veränderungen bei Aktiva und Passiva, bereinigt um Effekte aus Konsolidierungskreis- und anderen nicht zahlungswirksamen Veränderungen:
- Vorräte 87 248
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 383 210
- Vertragsvermögenswerte 140 -6
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen -76 -192
- Sonstige Rückstellungen 169 -69
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38 186
- Vertragsverbindlichkeiten 254 703
- Übrige Aktiva/Passiva, soweit nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit -188 -232
Operating Cashflow 1.353 1.684
Investitionen in nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen und in langfristige finanzielle Vermögenswerte -1 -2
Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Gesellschaften zuzüglich übernommener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -15 -5
Investitionen in Sachanlagen (einschließlich geleisteter Anzahlungen) und in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -1.525 -1.563
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (einschließlich geleisteter Anzahlungen) -71 -91
Einzahlungen aus Zuwendungen der öffentlichen Hand 417 346
Desinvestitionen von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen und langfristigen finanziellen Vermögenswerten 1 0
Einzahlungen aus dem Verkauf von bislang konsolidierten Gesellschaften abzüglich abgegebener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 60 437
Desinvestitionen von Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 6 22
Desinvestitionen von immateriellen Vermögenswerten 0 5
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.129 -851
Mio € 2023/2024 2024/2025
Tilgung von Anleihen -1.500 -600
Einzahlungen aus der Aufnahme von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 122 50
Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -167 -80
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen -139 -145
Zunahme/(Abnahme) Verbindlichkeiten Schuldschein-∕Sonstige Darlehen 4 42
Dividendenzahlung der thyssenkrupp AG -93 -93
Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung 0 0
Gewinnausschüttungen an nicht beherrschende Anteile -43 -43
Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an bereits konsolidierten Gesellschaften -2 0
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anteilen an bereits konsolidierten Gesellschaften 10 0
Sonstige Finanzierungsvorgänge 168 -64
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -1.640 -934
Zahlungswirksame Zunahme/(Abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -1.416 -102
Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -52 -44
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Berichtsperiode 7.339 5.871
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Berichtsperiode 5.871 5.725
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Veräußerungsgruppen 4 0
Ergänzende Informationen zu Zahlungsvorgängen, die im Operating Cashflow enthalten sind:
Zinseinzahlungen 210 148
Zinsauszahlungen -97 -51
Erhaltene Dividenden 38 52
(Auszahlungen)/Einzahlungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag -246 -233

Siehe auch die begleitenden Erläuterungen im Anhang.

thyssenkrupp Konzern - Anhang

Unternehmensinformation

Die thyssenkrupp Aktiengesellschaft ("thyssenkrupp AG" oder "Gesellschaft") ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Duisburg und Essen in Deutschland. Die Anschrift lautet: thyssenkrupp AG, thyssenkrupp Allee 1, 45143 Essen. Die Gesellschaft ist eingetragen beim Registergericht in Duisburg, HR B 9092 und in Essen, HR B 15364. Der vorliegende Konzernabschluss der thyssenkrupp AG und ihrer Tochterunternehmen zum 30. September 2025 wurde mit Beschluss des Vorstands vom 26. November 2025 zur Veröffentlichung freigegeben.

Grundlagen der Berichterstattung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter Anwendung von § 315e HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind.

01 Grundsätze der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, da dies die Währung ist, in der die Mehrzahl der Transaktionen des Konzerns durchgeführt wird (funktionale Währung). Alle Beträge werden, soweit nicht anders dargestellt, in Millionen Euro (Mio €) angegeben. Es können sich Abweichungen zu den ungerundeten Beträgen ergeben.

Konsolidierung

In den Konzernabschluss sind die thyssenkrupp AG sowie alle wesentlichen Unternehmen einbezogen, die die thyssenkrupp AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht (Tochterunternehmen). Dies ist in der Regel gegeben, wenn die thyssenkrupp AG über mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer Gesellschaft verfügt. Bei strukturierten Unternehmen resultiert die Beherrschungsmöglichkeit nicht aus einer Stimmrechtsmehrheit, sondern aus vertraglichen Vereinbarungen.

Die Abschlüsse werden vom Tag der Erlangung der Beherrschung bis zur Beendigung der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung die Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital verrechnet. Bei einem Unternehmenserwerb werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens grundsätzlich zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag bewertet.

Anteile von anderen Gesellschaftern (Nicht beherrschende Anteile) werden entsprechend ihrer Anteile an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen.

Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Gemeinsame Vereinbarungen (Joint Arrangements), bei denen zwei oder mehr Parteien gemeinschaftliche Führung über eine Aktivität ausüben, sind entweder als gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) zu klassifizieren. Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die zugehörigen Aufwendungen und Erträge anteilig in den Konzernabschluss der thyssenkrupp AG einbezogen. Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Soweit der Konzern Transaktionen mit einer gemeinschaftlichen Tätigkeit oder einem Gemeinschaftsunternehmen durchführt, werden daraus resultierende nicht realisierte Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil des Konzerns eliminiert.

Assoziierte Unternehmen werden ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert. Hier übt der Konzern maßgeblichen Einfluss aus, der grundsätzlich angenommen wird, wenn der Konzern einen Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % hält. Soweit ein Konzernunternehmen mit einem assoziierten Unternehmen Transaktionen durchführt, werden daraus resultierende nicht realisierte Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert.

Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, werden innerhalb der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen. Ein aus einem Unternehmenserwerb resultierender Firmenwert wird als Vermögenswert bilanziert und jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen, sofern nicht darüber hinaus zu weiteren Zeitpunkten Hinweise bestehen oder Ereignisse eintreten, die eine Wertminderung vermuten lassen.

Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines assoziierten Unternehmens entstehen, sind in den jeweiligen fortgeführten Beteiligungsbuchwerten enthalten. Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines Tochterunternehmens oder einer gemeinschaftlichen Tätigkeit resultieren, werden in den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Währungsumrechnung

Die funktionale Währung und die Berichtswährung der thyssenkrupp AG und der relevanten europäischen Tochterunternehmen ist der Euro (€). Transaktionen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt der Transaktion mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs erfasst. Nominal in Fremdwährung gebundene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden jeweils mit dem Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst.

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden auf Basis ihrer funktionalen Währung, welche in der Regel der Landeswährung entspricht, in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach der Stichtagskursmethode. Nettogewinne oder -verluste aus der Währungsumrechnung werden zusammengefasst und innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Scheidet das betreffende Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, werden diese Umrechnungsdifferenzen ergebniswirksam aufgelöst.

Bei Gesellschaften, die ihre Absatz- und Beschaffungsgeschäfte sowie ihre Finanzierung im Wesentlichen nicht in der Landeswährung abwickeln, ist die funktionale Währung die Währung des primären Wirtschaftsumfeldes der Gesellschaft. Die Umrechnung der in Landeswährung aufgestellten Abschlüsse in die funktionale Währung erfolgt in diesen Fällen nach der Zeitbezugsmethode. Entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Anschließend werden die Abschlüsse in der funktionalen Währung nach der Stichtagskursmethode in die Berichtswährung umgerechnet.

Die Wechselkurse der für den thyssenkrupp Konzern wesentlichen Währungen haben sich wie folgt entwickelt:

WÄHRUNGEN

Stichtagskurs Basis 1

Jahresdurchschnittskurs Basis 1

30.9.2024 30.9.2025 2023/2024 2024/2025
--- --- --- --- ---
US-Dollar 1,12 1,17 1,08 1,11
Chinesische Renminbi Yuan 7,85 8,36 7,81 7,97
Schweizerische Franken 0,94 0,94 0,96 0,94
Polnische Zloty 4,28 4,27 4,33 7,97

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Abhängig von ihrer geschätzten Nutzungsdauer werden Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten planmäßig über einen Zeitraum von in der Regel bis zu 15 Jahren und Entwicklungskosten sowie eigenentwickelte Software von in der Regel drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird jährlich überprüft und gegebenenfalls entsprechend den zukünftigen Erwartungen angepasst. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden überwiegend in den Umsatzkosten der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer inklusive Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und jährlich auf Werthaltigkeit überprüft sowie zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise auf eine mögliche Wertminderung vorliegen. Wertminderungsaufwendungen werden in den sonstigen Aufwendungen erfasst.

Sachanlagen

Abnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Aktivierte Herstellungskosten für selbst erstellte Sachanlagen umfassen neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten. Ist für die Herstellung eines Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustandes als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswertes aktiviert. Verwaltungskosten werden nur aktiviert, sofern ein direkter Herstellungsbezug besteht. Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden sofort als Aufwand erfasst. Kosten für den Ersatz von Komponenten oder für Generalüberholungen von Sachanlagen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließt und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Sofern abnutzbare Sachanlagen aus wesentlichen identifizierbaren Komponenten mit jeweils unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden diese Komponenten separat über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben.

Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig linear über ihre betriebsübliche Nutzungsdauer abgeschrieben; dabei werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer
Gebäude inklusive als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 10 bis 50 Jahre
Grundstückseinrichtungen, Einbauten in Gebäude 15 bis 25 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 8 bis 25 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten und nicht für die eigene Produktion, für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte der in Deutschland gelegenen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden primär anhand von intern erstellten Gutachten nach dem Ertragswertverfahren auf Grundlage der in Deutschland geltenden "Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)" bewertet. Außerhalb von Deutschland gelegene, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden grundsätzlich von externen Gutachtern bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte dieser Immobilien sind unter Anhang-Nr. 05 dargestellt.

Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte

Zu jedem Bilanzstichtag sowie unterjährig beim Vorliegen von Anhaltspunkten überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dahingehend, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ermittelt, um den Umfang einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertberichtigung zu bestimmen. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (Cash Generating Unit, CGU) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann.

Aus Unternehmenserwerben resultierende Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (Cash Generating Units) zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Solche Gruppen stellen die niedrigste Berichtsebene im thyssenkrupp Konzern dar, auf der Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Der erzielbare Betrag einer Cash Generating Unit, die einen Firmenwert enthält, wird regelmäßig jährlich zum 30. September auf Werthaltigkeit überprüft und zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen unter Anhang-Nr. 04.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswertes. Bei der Zuordnung des Wertminderungsaufwands wird der Buchwert nicht unter den höchsten Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, Nutzungswert und Null herabgesetzt (Wertuntergrenze des IAS 36.105).

Im Falle von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit Cash Generating Units, die einen Firmenwert enthalten, werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwertes, wird die Differenz proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der Cash Generating Units verteilt, sofern dem keine andere Regelung entgegensteht.

Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der Cash Generating Unit, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe des erzielbaren Betrages. Die Wertaufholung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert, der sich ohne die Wertberichtigung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam. Wertaufholungen von vorgenommenen Wertberichtigungen auf Firmenwerte sind nicht zulässig.

Leasing

Ein Vertrag begründet ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag dazu berechtigt,

die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts (des Leasinggegenstandes)
für einen bestimmten Zeitraum
gegen Zahlung eines Entgelts

zu kontrollieren.

Leasingnehmerbilanzierung

Als Leasingnehmer bilanziert der Konzern grundsätzlich für sämtliche Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Dabei handelt es sich vor allem um die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden, technischen Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die in den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Zahlungen für Nicht-Leasingkomponenten werden bei der Ermittlung der Leasingverbindlichkeit nicht berücksichtigt. Die in den Finanzschulden ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten sind der Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Vermögenswertes zur Nutzung. Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, der im Grundsatz Anwendung findet. Die Ableitung des Zinssatzes unterstellt eine laufzeitadäquate Aufnahme von Finanzmitteln unter Berücksichtigung des jeweiligen Währungsraums und eines Abschlags für die Besicherung des zugrundeliegenden Vermögenswerts.

Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses:

Feste Zahlungen, abzüglich vom Leasinggeber zu leistender Leasinganreize,
variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind,
erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien,
den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde und
Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird.

Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

Leasingverbindlichkeit,
bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize,
anfängliche direkte Kosten und
Rückbauverpflichtungen.

Die Folgebewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses vorgenommen, es sei denn, die Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes ist kürzer. Enthält der Leasingvertrag hinreichend sichere Kaufoptionen, wird das Nutzungsrecht über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben.

Im Rahmen der Folgebewertung wird die Leasingverbindlichkeit aufgezinst und der entsprechende Zinsaufwand im Finanzergebnis erfasst. Die geleisteten Zahlungen vermindern den Buchwert der Leasingverbindlichkeit.

Für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) und Leasinggegenstände von geringem Wert wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. thyssenkrupp hat bestimmte Anlagenklassen (z. B. PCs, Telefone, Drucker, Kopierer) identifiziert, in denen regelmäßig Leasinggegenstände von geringem Wert enthalten sind. Außerhalb dieser Anlagenklassen werden nur Leasinggegenstände mit einem Neuwert bis zu 5.000 € als Leasinggegenstände von geringem Wert klassifiziert. Des Weiteren werden die Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, ist jede Leasingkomponente getrennt von den Nicht-Leasingkomponenten als Leasingverhältnis zu bilanzieren. Dabei hat der Leasingnehmer das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis des relativen Einzelveräußerungspreises der Leasingkomponente und des aggregierten Einzelveräußerungspreises der Nicht-Leasingkomponenten auf die einzelnen Leasingkomponenten aufzuteilen. Daneben werden konzerninterne Leasingverhältnisse gemäß IFRS 8 in der Segmentberichterstattung grundsätzlich als konzerninterner Aufwand bzw. Ertrag dargestellt.

Die Laufzeit des Leasingverhältnisses wird unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses ermittelt. Insbesondere für eine Reihe von Immobilienleasingverträgen bestehen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen bieten dem Konzern eine größtmögliche betriebliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind und auf einem Ereignis beruhen, das in der Kontrolle des Leasingnehmers liegt.

Leasinggeberbilanzierung

Als Leasinggeber bei einem Operating Lease weist der Konzern das Leasingobjekt als Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen aus. Die Summe der Leasingzahlungen wird als Miet- und Pachterträge in den Umsatzerlösen ausgewiesen und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt.

Als Leasinggeber bei einem Finance Lease weist der Konzern Forderungen in Höhe des Barwertes der abgezinsten Leasingzahlungen zuzüglich des ungarantierten Restwertes aus dem Leasingverhältnis aus.

Vorräte

Vorräte werden zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. In der Regel werden Vorräte nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch auf Basis einer üblichen Kapazitätsauslastung zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald thyssenkrupp Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Wenn Handelstag und Erfüllungstag auseinanderfallen, ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung bzw. den bilanziellen Abgang bei originären Finanzinstrumenten der Erfüllungstag maßgeblich; bei derivativen Finanzinstrumenten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen; sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein unbedingtes Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie gehaltene Eigen- und Fremdkapitalinstrumente. Der erstmalige Ansatz der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Transaktionspreis, der erstmalige Ansatz der übrigen finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dabei werden bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in Folgeperioden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten berücksichtigt. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte.

Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum einen anhand der Charakteristika der mit dem finanziellen Vermögenswert einhergehenden Zahlungsströme und zum anderen anhand des Geschäftsmodells nach dem thyssenkrupp die finanziellen Vermögenswerte steuert. Für separate Portfolios gleichartiger Fremdkapitalinstrumente können unterschiedliche Geschäftsmodelle gelten, z.B. wenn für bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungsverkaufsprogramme bestehen.

Wird ein Fremdkapitalinstrument mit dem Ziel gehalten, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen und stellen die Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen dar, erfolgt eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei thyssenkrupp sind dies im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ohne Geldmarktfonds sowie die zinslosen Darlehen aus der Elevator-Beteiligung (vgl. Anhang-Nr. 24).

Geldmarktfonds werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Werden die Zahlungsstrombedingungen erfüllt, das Fremdkapitalinstrument jedoch sowohl zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme als auch zu Verkaufszwecken gehalten, erfolgt eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (mit Recycling). Im Wesentlichen sind dies bei thyssenkrupp Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ggf. verkauft werden, sowie Wertpapiere.

Für nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente hat thyssenkrupp mit Ausnahme der Stamm- und der Vorzugsaktien aus der Elevator-Beteiligung das Wahlrecht einheitlich ausgeübt, die zukünftigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam zu erfassen. Die Wertänderungen der Stamm- und der Vorzugsaktien werden hingegen erfolgsneutral im Eigenkapital (ohne Recycling) ausgewiesen. Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Fremdkapitalinstrumente, Leasingforderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden unter Berücksichtigung der künftig erwarteten Verluste (Expected Loss Modell) bewertet. Dabei erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls unter Berücksichtigung von zukunftsorientierten Informationen grundsätzlich durch Multiplikation der drei Parameter Buchwert des finanziellen Vermögenswertes, Ausfallwahrscheinlichkeit und Schadensquote. thyssenkrupp wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an und berücksichtigt die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste aus allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aktiven Vertragspositionen. Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte ist der erwartete Kreditverlust anzusetzen, der innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwarten ist. Aufgrund der kurzen Laufzeiten entspricht dieser bei thyssenkrupp im Wesentlichen dem über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verlust, mit Ausnahme der langfristigen Darlehen aus der Elevator-Beteiligung.

Zur Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle insbesondere zur Ermittlung der erwarteten Ausfallraten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat thyssenkrupp folgendes Modell entwickelt, in dem sich die erwarteten Ausfallraten im Wesentlichen aus externen Kreditinformationen und Ratings pro Kontrahent ableiten. Sind keine Ratinginformationen auf Kontrahentenebene vorhanden, erfolgt eine Bewertung auf Basis der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeit pro Segment zuzüglich eines angemessenen Risikozuschlags. Die Vermutung, dass sich das Ausfallrisiko bei einer Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen signifikant erhöht hat, sieht thyssenkrupp als widerlegt an. Weiterhin zeigt sich, dass bei einer 90 Tage währenden Überfälligkeit kein Ausfall vorliegt.

Finanzielle Vermögenswerte werden weiterhin im Rahmen von Ausfällen ganz oder teilweise abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung z.B. aufgrund langer Überfälligkeit, Insolvenz- oder vergleichbarer Verfahren nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass eine vollständige Realisierung möglich ist.

Un- oder unterverzinsliche Forderungen mit einer erwarteten Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Der Diskontierungsbetrag wird ratierlich bis zur Fälligkeit der Forderung im Zinsertrag vereinnahmt.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel, Sichteinlagen, Termingelder und finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen sowie kurzfristige Geldmarktfonds mit einer maximalen Laufzeit von 3 Monaten. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (ohne Geldmarktfonds) sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Geldmarktfonds ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten begründen eine Verpflichtung, die in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert zu begleichen ist. Der erstmalige Ansatz von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dabei werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in Folgeperioden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten berücksichtigt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden die Transaktionskosten einschließlich Agio, welches im Rahmen von Tilgungen oder Rückzahlungen zu erstatten ist, periodisch nach der Effektivzinsmethode abgegrenzt und erhöhen den Buchwert der Verbindlichkeit.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente, im Wesentlichen Devisentermingeschäfte, Zinsswaps und Warentermingeschäfte, werden grundsätzlich zur Reduzierung des Währungs-, Zins- und Warenpreisrisikos eingesetzt. Solche derivativen Finanzinstrumente und sogenannte eingebettete derivative Finanzinstrumente, die integraler Bestandteil von bestimmten Verträgen sind und gesondert ausgewiesen werden müssen, werden sowohl bei erstmaliger Bilanzierung als auch in Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Soweit der beizulegende Zeitwert positiv ist, erfolgt ein Ausweis als finanzieller Vermögenswert, andernfalls als finanzielle Verbindlichkeit. Wenn keine bilanzielle Sicherungsbeziehung besteht, werden sie als erfolgswirksam zum beizulegendem Zeitwert kategorisiert und die Gewinne oder Verluste aus den Zeitwertschwankungen werden sofort ergebniswirksam erfasst.

Bilanzielle Sicherungsbeziehungen bestehen vor allem zur Absicherung von Währungsrisiken aus festen vertraglichen Verpflichtungen in Fremdwährung sowie zukünftiger Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, zur Absicherung von Warenpreisrisiken aus Absatz- und Beschaffungsgeschäften und zur Absicherung von Zins- bzw. Währungsrisiken aus langfristigen Finanzierungen. Besteht eine Sicherungsbeziehung im Rahmen eines Cashflow Hedges, wird zwischen einem effektiven und einem ineffektiven Teil der Zeitwertschwankungen unterschieden. Der effektive Teil der Zeitwertschwankung wird zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. thyssenkrupp macht von dem Wahlrecht Gebrauch, Sicherungskosten (Terminkomponente und Währungsbasisspread) im Zusammenhang mit designierten Fremdwährungsderivaten zunächst als Kosten der Absicherung ebenfalls im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital separat zu erfassen. Eine Umgliederung beider Komponenten in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt dann, wenn das Grundgeschäft ergebniswirksam erfasst wird. Der ineffektive Teil der Zeitwertschwankungen wird direkt ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt.

Fair-Value-Hedges bestehen vor allem zur Absicherung der beizulegenden Zeitwerte von festen vertraglichen Verpflichtungen und von Vorratsbeständen gegenüber Preisrisiken sowie zur Absicherung von Zinsrisiken. Neben den Zeitwertänderungen des Derivates werden auch die gegenläufigen Zeitwertschwankungen des Grundgeschäftes, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfallen, erfolgswirksam erfasst.

Der Ausweis der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Ausweis der abgesicherten Grundgeschäfte. Werden Devisen- oder Warentermingeschäften zur Absicherung von Absatzrisiken abgeschlossen, erfolgt der Ausweis innerhalb der Umsatzerlöse. Dienen die Sicherungsgeschäfte der Absicherung von Beschaffungsrisiken erfolgt ein Ausweis in den Herstellungskosten des Umsatzes und bei einer Absicherung von Finanzierungsrisiken entsprechend innerhalb des Finanzergebnisses.

Weitere Ausführungen zu den derivativen Finanzinstrumenten enthält Anhang-Nr. 22.

Ertragsteuern

Ertragsteuern umfassen alle laufenden und latenten Steuern. In ihre Berechnung werden die gültigen gesetzlichen Regelungen in den Ländern, in denen thyssenkrupp tätig ist, einbezogen. Zinsen und sonstige Zuschläge im Zusammenhang mit Ertragsteuern werden nicht im Ertragsteueraufwand erfasst, es sei denn länderspezifische Gegebenheiten würden dies erfordern.

In diesem Rahmen sind Beurteilungen durch das Management erforderlich, die von den Interpretationen lokaler Steuerbehörden abweichen können. Wenn sich hieraus für die Vergangenheit Änderungen der Ertragsteuern ergeben, werden diese in der Periode nachgeholt, in der ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen.

Soweit Sachverhalte innerhalb des Eigenkapitals erfasst werden, werden auch die darauf entfallenden Ertragsteuern dort berücksichtigt, soweit die Sachverhalte im sonstigen Ergebnis innerhalb des Eigenkapitals erfasst werden, gilt dies ebenfalls für die Ertragsteuern.

Laufende Ertragsteuern werden grundsätzlich auf Basis des steuerpflichtigen Gewinns ermittelt. Sie werden in der Höhe erfasst, in der davon ausgegangen wird, dass sie zukünftig gegenüber den Finanzbehörden bezahlt werden. Hierbei wird im Falle etwaiger Unsicherheiten eine bestmögliche Schätzung zu Grunde gelegt.

Latente Steuern werden aufgrund von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und der Bilanz angesetzt. Sie umfassen auch Wertansätze für steuerliche Verlustvorträge und Steuerguthaben. Insoweit aktive latente Steuern entstehen, werden diese hinsichtlich ihrer zukünftigen Realisierbarkeit unter Einbezug von Planungsrechnungen und realisierbarer Steuerstrategien bewertet und angepasst. Zur Bewertung latenter Steuern werden die Steuersätze zukünftiger Jahre herangezogen, soweit sie bereits gesetzlich festgeschrieben sind bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden im Zusammenhang mit Pillar-2-Ertragsteuern werden nicht angesetzt.

Kumuliertes sonstiges Ergebnis

In dieser Position werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen. Hierzu zählen der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung von Fremd- und Eigenkapitalinstrumenten und von derivativen Finanzinstrumenten im Cashflow-Hedge, Sicherungskosten im Zusammenhang mit designierten Fremdwährungsderivaten, Wertminderungen auf Finanzinstrumente der Bewertungskategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" sowie der Anteil am sonstigen Ergebnis, der auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfällt, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Neubewertungskomponente der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wird in der Periode, in der sie als sonstiges Ergebnis erfasst wird, unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für leistungsorientierte Pensionspläne zu bildende Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen sind zum Bilanzstichtag nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Quartalsweise erfolgt eine Neubewertung der Rückstellungen für Pensionen auf Basis aktualisierter Zinssätze und Marktwerte des Planvermögens.

Soweit ein zur Refinanzierung von Pensionsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen aufgebautes Fondsvermögen die Verpflichtung übersteigt, ist die Aktivierung des Überhangs begrenzt. Soweit im Zusammenhang mit dem Fondsvermögen Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Mindestdotierungsvorschriften für bereits erdiente Leistungen bestehen, kann dies auch zum Ansatz einer zusätzlichen Rückstellung führen, wenn der wirtschaftliche Nutzen eines sich unter Berücksichtigung der noch zu leistenden Mindestdotierungen ergebenden Finanzierungsüberhangs für das Unternehmen begrenzt ist. Determinanten für die Begrenzung sind der Barwert von künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder von Minderungen zukünftiger Beitragszahlungen (asset ceiling).

Im Rahmen der Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne werden mit Ausnahme des Nettozinsaufwands sämtliche Aufwendungen und Erträge innerhalb des betrieblichen Ergebnisses ausgewiesen. Der in den Netto-Pensionsaufwendungen enthaltene Nettozinsaufwand wird im Finanzergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Verpflichtungen des Konzerns aus beitragsorientierten Versorgungsplänen werden ergebniswirksam innerhalb des betrieblichen Ergebnisses erfasst.

Wertänderungen aus der Neubewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Sie setzen sich aus den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, dem Ertrag aus dem Planvermögen und den Veränderungen der Auswirkungen der Vermögensobergrenze (asset ceiling) abzüglich der bereits jeweils im Nettozinsaufwand enthaltenen Beträge zusammen. Latente Steuern auf die Wertänderungen aus der Neubewertung werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der Konzern verfügt auch über Pensionspläne, die gemeinschaftlich mit nicht verbundenen Unternehmen unterhalten werden (multi-employer-plans). Dabei handelt es sich im Grundsatz sowohl um leistungs- als auch um beitragsorientierte Versorgungspläne. Soweit im Zusammenhang mit gemeinschaftlich unterhaltenen leistungsorientierten Versorgungsplänen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, werden diese Pläne wie jeder andere leistungsorientierte Plan bilanziert, andernfalls wie beitragsorientierte Pläne. Insbesondere in den Niederlanden gibt es gemeinschaftlich unterhaltene leistungsorientierte Versorgungspläne, die wie beitragsorientierte Pläne bilanziert werden, da eine Zuordnung der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens zu den teilnehmenden Unternehmen nicht möglich ist.

Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat, diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungshöhe entspricht der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag, wobei erwartete Erstattungen Dritter nicht saldiert, sondern als separater Vermögenswert angesetzt werden, sofern die Realisation so gut wie sicher ist. Ist der Zinseffekt wesentlich, wird die Rückstellung mit dem Marktzins abgezinst.

Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Waren oder der Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen gebildet. Die Höhe der Rückstellung basiert auf der historischen Entwicklung von Gewährleistungen sowie einer Betrachtung aller zukünftig möglichen, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Gewährleistungsfälle. Für Fertigungsaufträge erfolgt die Bildung der Rückstellung analog zum Leistungsfortschritt gemäß Fertigstellungsgrad, d.h. ratierlich über den Zeitraum der Auftragsabwicklung.

Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und den betroffenen Parteien mitgeteilt worden ist.

Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten. Vor der Bildung einer separaten Rückstellung werden die Vermögenswerte, die mit dem Vertrag verbunden sind, wertgemindert.

Aktienbasierte Vergütung

Der Konzern verfügt über Incentivepläne, in deren Rahmen ausgewählten Führungskräften unterhalb des Vorstands der thyssenkrupp AG Wertrechte gewährt werden, die nach dem Ende des jeweiligen Performance-Zeitraums ausschließlich in bar abgegolten werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Rechte wird zum Zeitpunkt der Gewährung (grant date) und zu jedem Bilanzstichtag berechnet und als Aufwand linear über den Erdienungszeitraum (vesting period) verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Auszahlung neu bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes der Rückstellung werden innerhalb des betrieblichen Ergebnisses berücksichtigt.

Seit dem Geschäftsjahr 2020 / 2021 unterhält der Konzern einen Vergütungsplan mit Ausgleich durch Aktien. Hiernach erhält der Vorstand der thyssenkrupp AG einen Teil der kurz- und langfristigen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile (STI und LTI) in Form von Aktien. Die hieraus resultierende Verpflichtung stellt eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente dar und wird somit im Eigenkapital ausgewiesen, im Übrigen wird der Aufwand linear über den Erdienungszeitraum verteilt.

Hierzu wird auch auf die Ausführungen unter Anhang-Nr. 14 verwiesen.

Umsatzrealisierung

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die enthaltenen abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen, d.h. die vertraglich zugesagten Güter oder Dienstleistungen, auf den Kunden übertragen werden. Die Übertragung erfolgt hierbei mit Erlangung der Kontrolle über die zugesagten Güter oder Dienstleistungen durch den Kunden. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Kunde die Fähigkeit hat, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen zu ziehen. Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden entsprechen dem Transaktionspreis. Der Transaktionspreis enthält nur dann auch variable Gegenleistungen, sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass es bei einem tatsächlichen Eintreten der variablen Gegenleistung nicht zu einer wesentlichen Stornierung von Umsatzerlösen kommt. Variable Gegenleistungen können z.B. Volumenrabatte, Vertragsstrafen wegen Terminüberschreitung, Erfolgsprämien wegen Terminunterschreitung oder Gutschriften im Zusammenhang mit Bonusvereinbarungen umfassen. Eine Anpassung des Transaktionspreises um eine Finanzierungskomponente erfolgt nicht, da insbesondere der Zeitraum zwischen der Übertragung von Gütern und Dienstleistungen und der Zahlung des Kunden hierfür grundsätzlich unter 12 Monaten liegt.

Enthält ein Kundenvertrag mehrere unterscheidbare Leistungsverpflichtungen, erfolgt eine Aufteilung des Transaktionspreises auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise. Die Einzelveräußerungspreise werden hierbei aus direkt beobachtbaren Marktpreisen abgeleitet oder anhand anerkannter Schätzmethoden bestimmt. Werden unterscheidbare Leistungsverpflichtungen im Rahmen einer Agententätigkeit erbracht, wird nicht das vom Kunden zu entrichtete Bruttoentgelt als Umsatzerlöse erfasst, sondern nur das netto als kommissionsähnliche Provision verbleibende Entgelt für die jeweilige Leistungsverpflichtung.

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Waren werden zeitpunktbezogen mit Übergang der Kontrolle auf den Kunden erfasst. Die Bestimmung des Zeitpunkts des Kontrollübergangs erfolgt hierbei auch unter Berücksichtigung der mit dem Kunden vereinbarten Lieferklauseln. Im Falle von Gütern und Waren, die im Rahmen von Konsignationslager-Vereinbarungen geliefert werden, erfolgt die Umsatzrealisierung in der Regel in dem Zeitpunkt, in dem die entsprechenden Güter vom Kunden aus dem Konsignationslager entnommen werden.

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden im Anlagengeschäft werden zeitraumbezogen unter Verwendung des erreichten Fertigstellungsgrads erfasst. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich in der Regel aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (sog. Cost-to-Cost-Method). Auftragsverluste werden sofort aufwandswirksam berücksichtigt und in der Bilanz innerhalb der sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Die zeitraumbezogene Umsatzerfassung aus der Erbringung von Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich durch eine lineare Verteilung des Transaktionspreises über den Zeitraum der Erbringung der Dienstleistung.

Eine Serie von unterscheidbaren Gütern und Dienstleistungen, die im Wesentlichen gleichartig sind und die jeweils die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzerfassung mit gleichartiger Messung des Leistungsfortschritts erfüllen, wird in ihrer Gesamtheit als separate Leistungsverpflichtung behandelt.

Zusätzliche Kosten für die Anbahnung eines Vertrages mit einem Kunden werden nur dann innerhalb der langfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte aktiviert, wenn sie Verträge mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als 12 Monaten betreffen. Sie werden planmäßig über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben.

Übersteigt die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden die erhaltenen oder fälligen Zahlungen des Kunden, werden in der Bilanz in Höhe des übersteigenden Betrages Vertragsvermögenswerte angesetzt, soweit der Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden noch weiteren Bedingungen unterliegt. Unbedingte Zahlungsansprüche werden innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst und die Fälligkeit tritt ab diesem Zeitpunkt automatisch mit Zeitablauf ein. Übersteigen die erhaltenen oder fälligen Zahlungen des Kunden die Leistungserbringung, werden in der Bilanz in Höhe des übersteigenden Betrages Vertragsverbindlichkeiten erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Investitionszuwendungen werden als Reduzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte erfasst und führen zu einer entsprechenden Reduzierung der planmäßigen Abschreibungen in Folgeperioden. Zuwendungen, die nicht auf Investitionen bezogen sind, werden als sonstige Erträge erfolgswirksam in den Zeiträumen erfasst, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen. Alle erhaltenen Zuwendungen werden im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst.

Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produktes oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Absicht besteht, die Entwicklung fertigzustellen, die Entwicklung vermarktbar ist, voraussichtlich ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und der Konzern über ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügt. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen.

Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) ergibt sich aus der Division des auf die Aktionäre der thyssenkrupp AG entfallenden Anteils am Periodenergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der ausgegebenen Aktien. Während einer Periode neu ausgegebene Aktien werden, zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt.

Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung des thyssenkrupp Konzerns ist gemäß dem sogenannten "Management Approach" an der internen Organisations- und Berichtsstruktur ausgerichtet. Die der Ermittlung der internen Steuerungsgrößen zugrunde liegenden Daten werden aus dem nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss abgeleitet mit der Ausnahme, dass konzerninterne Leasingverhältnisse als konzerninterner Aufwand bzw. Ertrag abgebildet werden.

Einzelne zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen (Disposal Groups) und nicht fortgeführte Aktivitäten (Discontinued Operations)

Ein einzelner langfristiger Vermögenswert wird als zur Veräußerung vorgesehen eingestuft, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Der Konzern weist Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als Veräußerungsgruppe aus, wenn diese als Gruppe in einer Transaktion verkauft oder auf andere Weise abgegeben werden sollen und insgesamt die in IFRS 5 "Non-current Assets held for Sale and Discontinued Operations" definierten Kriterien erfüllen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppe werden in der Bilanz gesondert in den Zeilen "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" und "Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" ausgewiesen. Die Aufwendungen und Umsätze einer Veräußerungsgruppe sind bis zur Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten, es sei denn, die Veräußerungsgruppe qualifiziert sich für die Berichterstattung als eine "Nicht fortgeführte Aktivität" (Discontinued Operation). Der Konzern weist die Ergebnisse einer Veräußerungsgruppe, die die Voraussetzungen für eine sogenannte gesonderte Komponente der Gruppe (Component of the Group) erfüllt, als nicht fortgeführte Aktivitäten aus, wenn diese einen wesentlichen Geschäftszweig repräsentiert oder sämtliche Aktivitäten einer geografischen Region beinhaltet. Ergebnisse aus nicht fortgeführten Aktivitäten werden in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen, und gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Nicht fortgeführte Aktivitäten (nach Steuern)" ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Vorperiode wird entsprechend angepasst, indem die Ergebnisse der Komponente des Konzerns in den nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cashflows der nicht fortgeführten Aktivitäten getrennt von den Cashflows der fortgeführten Aktivitäten dargestellt und der Ausweis der Vorperiode wird entsprechend angepasst.

Bei erstmaliger Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, eine planmäßige Abschreibung wird nicht mehr vorgenommen. Unmittelbar davor wird ein langfristiger Vermögenswert bzw. eine Veräußerungsgruppe zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet und danach wird der sich daraus ergebende Buchwert dem Nettozeitwert gegenübergestellt, um den niedrigeren anzusetzenden Wert zu bestimmen. Wertminderungen aufgrund der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden ebenso wie spätere Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen bis zur Höhe des kumulierten Wertminderungsaufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Abschlussgliederung

Einzelne Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung sind zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert ausgewiesen.

In der Regel klassifiziert der Konzern Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als kurzfristig, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden. Konzernunternehmen, deren normaler Geschäftszyklus mehr als zwölf Monate umfasst, weisen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als kurzfristig aus, wenn diese innerhalb des normalen Geschäftszyklus realisiert oder ausgeglichen werden.

Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Beurteilungen

Zur Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand Ermessensentscheidungen treffen sowie Schätzungen und Beurteilungen vornehmen sowie Annahmen treffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, und fortlaufend überprüft; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine, weiterer geo- oder handelspolitscher Konflikte sowie des Klimawandels. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.

Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden sind Ermessensentscheidungen zu treffen, die die im Abschluss erfassten Beträge wesentlich beeinflussen: Hierzu zählt die Identifizierung bzw. Abgrenzung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten; dies gilt insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Verbund von verschiedenen, auch überregionalen Produktionsanlagen bzw. Produktionsstandorten bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten.

Schätzungen und Annahmen des Vorstands in der Anwendung der IFRS, die einen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss haben, sind insbesondere bei folgenden Sachverhalten erforderlich:

Werthaltigkeit der Firmenwerte

Wie in den Grundsätzen der Rechnungslegung dargestellt, überprüft der Konzern jährlich und zusätzlich unterjährig, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, ob eine Wertminderung der Firmenwerte eingetreten ist. Bei der Durchführung von Werthaltigkeitstests für Firmenwerte ist der erzielbare Betrag der Cash Generating Unit zu schätzen. Dieser entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Die Bestimmung des Nutzungswertes beinhaltet die Vornahme von Annahmen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen Cashflows (vgl. Anhang-Nr. 04). Obwohl das Management davon ausgeht, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrages verwendeten Annahmen angemessen sind, könnten etwaige unvorhersehbare Veränderungen dieser Annahmen zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen könnte. Aufgrund des Verhältnisses von Marktkapitalisierung zum Buchwert des Eigenkapitals des thyssenkrupp Konzerns wurden die Firmenwerte auch unterjährig einer Überprüfung der Werthaltigkeit unterzogen.

Werthaltigkeit der Vermögenswerte

Zu jedem Bilanzstichtag hat der Konzern einzuschätzen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Buchwert einer Sachanlage, einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, eines immateriellen Vermögenswertes oder einer Cash Generating Unit, die keinen Firmenwert enthält, wertgemindert sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes bzw. der Cash Generating Unit geschätzt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind die diskontierten künftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswertes zu bestimmen. Die Schätzung der diskontierten künftigen Cashflows beinhaltet wesentliche Annahmen, insbesondere bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumina, der Kosten und der Diskontierungszinssätze (vgl. Anhang-Nr. 04 und 05). Obwohl das Management davon ausgeht, dass die Schätzungen der relevanten erwarteten Nutzungsdauern, die Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Industriezweige, in denen der Konzern tätig ist, sowie die Einschätzungen der diskontierten künftigen Cashflows angemessen sind, könnte durch eine Veränderung der Annahmen oder Umstände eine Veränderung der Analyse erforderlich werden. Hieraus könnten in der Zukunft zusätzliche Wertminderungen oder Wertaufholungen resultieren, falls sich die vom Management identifizierten Trends umkehren oder sich die Annahmen und Schätzungen als falsch erweisen sollten. Für das Segment bzw. die Cash Generating Unit Steel Europe wird im Rahmen des Werthaltigkeitstests der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten als erzielbarer Betrag angesetzt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wird auf Anhang-Nr. 05 verwiesen. Aufgrund des Verhältnisses von Marktkapitalisierung zum Buchwert des Eigenkapitals des thyssenkrupp Konzerns wurden die sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen unterjährig und zum Bilanzstichtag einer Überprüfung der Werthaltigkeit unterzogen.

Zu jedem Bilanzstichtag werden die erwarteten Kreditausfälle insbesondere zur Ermittlung der erwarteten Ausfallraten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis eines vom thyssenkrupp Konzern erstellten Modells bestimmt. Die erwarteten Ausfallraten leiten sich dabei im Wesentlichen aus externen Kreditinformationen und Ratings pro Kontrahent ab. Sind keine Ratinginformationen auf Kontrahentenebene vorhanden, erfolgt eine Bewertung auf Basis der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeit pro Segment zuzüglich eines angemessenen Risikozuschlags. Finanzielle Vermögenswerte werden darüber hinaus im Rahmen von Ausfällen ganz oder teilweise abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung z.B. aufgrund langer Überfälligkeit, Insolvenz- oder vergleichbarer Verfahren nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass eine vollständige Realisierung möglich ist.

Bilanzierung der Beteiligung an TK Elevator

thyssenkrupp hat den Sitz im Board der Vertical Topco I S.A. zum 29. September 2025 aufgegeben und verzichtet darüber hinaus generell auf das Nominierungsrecht für einen Sitz im Board. Hierdurch wird der maßgebliche Einfluss gemäß IAS 28.6 (a) und (b) aufgegeben. Weitere in IAS 28.6 aufgezählte Indikatoren für einen maßgeblichen Einfluss liegen nicht vor. Daraus resultierte die Umstellung der Bilanzierung der Stammaktien an der Vertical Topco I S.A. von einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung zu einer Bewertung der Stammaktien zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling). Der Umstellungseffekt wurde erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst, die Folgebewertungen sind erfolgsneutral.

Sonstige Rückstellungen

Der Ansatz und die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgen auf Basis der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und den zum Bilanzstichtag bekannten Umständen. Der später tatsächlich eintretende Nutzenabfluss kann insofern von den sonstigen Rückstellungen abweichen, vgl. die Ausführungen unter Anhang-Nr. 16.

Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden

Bestimmte Konzerngesellschaften, insbesondere in den Segmenten Marine Systems und Decarbon Technologies, tätigen einen Teil ihrer Geschäfte als Fertigungsaufträge, bei denen die Umsatzerfassung zeitraumbezogen unter Verwendung des Fertigstellungsgrades erfolgt. Die Umsätze werden hier entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich in der Regel aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (sog. Cost-to-Cost-Method). Diese Methode erfordert eine exakte Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschrittes. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrades umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Das Management der operativen Einheiten überprüft kontinuierlich alle Schätzungen, die im Rahmen der Fertigungsaufträge erforderlich sind, und passt diese gegebenenfalls an.

Der Betrag von erwarteten variablen Gegenleistungen wird zu Beginn des Vertrages mit einem Kunden geschätzt. Die Schätzung erfolgt entweder mit dem wahrscheinlichkeitsgewichteten Erwartungswert oder mit dem wahrscheinlichsten Wert. Es wird hierbei die Schätzmethode stetig angewendet, die für den jeweiligen Kundenvertrag die bessere Prognose erwarten lässt. Der zu Vertragsbeginn geschätzte Betrag variabler Gegenleistungen wird zu jedem Bilanzstichtag neu geschätzt und falls erforderlich entsprechend angepasst.

Ertragsteuern

Der Ansatz und die Bewertung von laufenden und latenten Steuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten sind von Einschätzungen des Managements über steuerliche Unwägbarkeiten, wie auch über die künftige Geschäftsentwicklung abhängig. Dies umfasst sowohl die Auslegung bestehender steuerlicher Vorschriften als auch die Werthaltigkeitsprüfung latenter Steuerforderungen. Diese Schätzungen werden angepasst, wenn ausreichende Hinweise für die Notwendigkeit einer solchen Änderung vorliegen.

Leistungen an Arbeitnehmer

Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren umfassen u.a. versicherungsmathematische Annahmen wie Diskontierungszinssatz, Gehaltsdynamik und Sterbewahrscheinlichkeit.

Diese versicherungsmathematischen Annahmen können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen, des Eigenkapitals sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen; vgl. auch die Ausführungen unter Anhang-Nr. 15.

Rechtliche Risiken

Wie unter Anhang-Nr. 21 dargestellt, sind thyssenkrupp Unternehmen in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Fälle könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Informationen zu diesen Fällen und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Im Rahmen der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen thyssenkrupp Unternehmen oder die Angabe eines Rechtsstreits im Anhang bedeuten nicht automatisch, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko angemessen ist.

Zur Veräußerung vorgesehene Veräußerungsgruppen (Disposal Groups) und nicht fortgeführte Aktivitäten (Discontinued Operations)

Der gesonderte Ausweis von Vermögenswerten und Schulden als zur Veräußerung vorgesehen, erfordert insbesondere, dass die Veräußerung erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Einstufung abgeschlossen wird, d.h. höchstwahrscheinlich ist. Diese Erwartung wird kontinuierlich vom Management überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine sowie weiterer geo- oder handelspolitscher Konflikte

Die Unsicherheiten bei der Beurteilung einer möglichen weiteren Eskalation des Kriegs in der Ukraine, des China-Taiwan-Konflikts sowie zahlreicher weiterer geo- oder handelspolitischer Konflikte auf die aktuelle Geschäftsentwicklung einschließlich der Ertragsaussichten bleiben unverändert bestehen. Die weiteren Entwicklungen und die Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, wie beispielsweise wiederkehrende Flut- bzw. Naturkatastrophen als Folge des globalen Klimawandels sowie weiterhin schwankende Energie-, Material- und Rohstoffpreise, sind aus heutiger Sicht mit großen Unsicherheiten verbunden.

Vor diesem Hintergrund wurden die kritischen Sachverhalte Firmenwerte, sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (vgl. Anhang-Nr. 04 und 05), Beteiligungen (vgl. Anhang-Nr. 06), aktive latente Steuern (vgl. Anhang-Nr. 31), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte (vgl. Anhang-Nr. 09 und 10) einer Überprüfung der Werthaltigkeit unterzogen.

Auswirkungen des Klimawandels

Automotive Technology entwickelt und produziert weltweit Komponenten, Module und Systeme für die Automobilindustrie. Die strategische Ausrichtung der Geschäftsentwicklung folgt dem globalen Trend hin zu effizienter und klimafreundlicher Mobilität. Vor dem Hintergrund verschärfter regulatorischer Anforderungen wird das Produktportfolio systematisch auf die Reduktion von Fahrzeugemissionen und die Unterstützung nachhaltiger Mobilitätslösungen ausgerichtet. Die meisten Produkte von Automotive Technology sind weitgehend unabhängig von der Antriebsart des Fahrzeugs. In der Business Unit Dynamic Components wurden bereits erste marktfähige Lösungen entwickelt, die die Transformation zur Elektromobilität unterstützen. Der elektrische Kältemittelverdichter dieser Business Unit, der für den Einsatz des natürlichen Kältemittels CO2 ausgelegt ist, trägt darüber hinaus zu einem effizienten und nachhaltigen Thermomanagement bei. Die Steer-by-Wire-Technologie, die in der Business Unit Steering entwickelt wurde, ersetzt zudem die mechanische Lenkwelle durch digitale Steuerung und schafft damit neue Freiräume für Design, Sicherheit und innovative Mobilitätskonzepte. Die Aufnahme der Achsenfertigung in Homburg unterstützt gezielt die laufende Transformation des Standorts und trägt zur Sicherung seiner Zukunftsfähigkeit bei. Im Rahmen eines konzernweiten Energieeffizienzprogramms werden konkrete Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und somit zur Dekarbonisierung umgesetzt. Dazu zählen unter anderem die systematische Leckageprüfung oder die Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Ergänzend wurden Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien installiert und ein Grünstromvertrag abgeschlossen, der die Versorgung nahezu aller deutschen Standorte mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen sicherstellt. Ein beträchtlicher Anteil der Standorte von thyssenkrupp Automotive ist bereits nach DIN EN ISO 50001 sowie DIN EN ISO 14001 zertifiziert.

Nachhaltigkeit wird bei Decarbon Technologies sowohl als gesellschaftliche Verantwortung als auch als Möglichkeit verstanden, an einem wachsenden Markt zu partizipieren. Unser Portfolio an innovativen Technologien, Produkten und Dienstleistungen mit dem Fokus auf Wasserstoff, Zement, Ammoniak, Polymeren und erneuerbaren Energien ist darauf ausgerichtet, um an wichtigen Dekarbonisierungstrends zu partizipieren. Die Anlagenbauer Uhde, Polysius und thyssenkrupp nucera arbeiten gemeinsam mit ihren Kunden daran, nachhaltige und umweltfreundliche Technologien einzusetzen, um so die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist ein wesentlicher Bestandteil der länderübergreifenden Nachhaltigkeitsstrategie von Rothe Erde. Als Produzent und Lieferant von Großwalzlägern stellt Rothe Erde systemkritische Komponenten für Windenergieanlagen bereit und leistet daher einen Beitrag zur Energiewende. CO2-Zertifikate beeinflussen im Geschäftsmodell im Wesentlichen die Beschaffungspreise im Bereich Stahl und Energie. Eine Überwälzung gestiegener Faktorkosten ist daher jederzeit Gegenstand von Preisverhandlungen mit Kunden. Rothe Erde ist darüber hinaus bemüht, die CO2-Emission der eigenen Produktion sukzessive und nachhaltig zu senken, etwa durch fortlaufende Steigerung der Produktionseffizienz durch Reduzierung des eigenen Energiebedarfs.

Nachhaltigkeit ist im gesamten thyssenkrupp Konzern und damit auch bei Materials Services ein integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. In diesem Zusammenhang erweitert Materials Services im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie "Beyond" sein Portfolio an entsprechenden Produkten und Dienstleistungen, um Kunden bei der Erreichung ihrer Dekarbonisierungsziele zu unterstützen. Für die direkten Emissionen (Scope 1) und die Emissionen aus Energiebezug (Scope 2) plant Materials Services bis 2040 das "Netto-Null-Emissionen"-Ziel zu erreichen. Für die Scope 3 Emissionen ist für 2050 ebenfalls das "Netto-Null-Emissionen"-Ziel festgelegt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem eingekauften Handelsmaterial, bei dem Materials Services insbesondere von den Herstellern abhängig ist. Hinter dem Begriff "Netto-Null-Emissionen" steht das Ziel, Emissionen konsequent zu reduzieren und nur unvermeidbare Rest-Emissionen zu kompensieren. Für die Zielerreichungen reduziert Materials Services die für die Lieferung von Gütern und die Erbringung von Dienstleitungen notwendigen Energieverbräuche, ohne dass damit Einschränkungen in der Liefer- und Leistungsfähigkeit verbunden sind. Dazu werden Betriebsmittel ersetzt, um die Potenziale des technischen Fortschritts zu nutzen. So hat Materials Services die Herausforderung der CO2-Reduzierung für die eigenen Fahrzeugflotten und Flurförderfahrzeuge angenommen, ist dabei aber abhängig von technischen Entwicklungen und der realen Einsatzfähigkeit. Deshalb werden aktuell verschiedene Technologien inklusive der Brückentechnologien genutzt. Dies erlaubt Materials Services Erfahrung zu sammeln und den Dekarbonisierungsprozess kontinuierlich fortzusetzen.

Generell steht die Stahlindustrie als eine der größten CO2-Emittenten zukünftig vor großen strukturellen Herausforderungen, um ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Erste Meilensteine wurden mit dem Vertragsabschluss zum Bau der ersten Direktreduktionsanlage im Februar 2023 und dem Erhalt der Förderzusage durch die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen im Juli 2023 erreicht. Die aus dem Bau der ersten Direktreduktionsanlage zu erwartenden wirtschaftlichen Effekte auf den zukünftigen Geschäftsverlauf wurden ebenso wie die aktuellen und zukünftig zu erwartenden gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der grünen Transformation in den Werthaltigkeitstests berücksichtigt. Dazu gehören u.a. eine abnehmende CO2-Zertifikatezuteilung, damit einhergehend steigende CO2-Zertifikatepreise, ein steigender Anteil der Energiekosten an der Stahlproduktion und somit insgesamt höhere Produktionskosten, damit verbunden die Durchsetzbarkeit von höheren Stahlpreisen in Europa (CBAM) und letztendlich auch die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff an den Produktionsstandorten sowie der Preis von Wasserstoff.

Grundsätzlich werden die Auswirkungen des Klimawandels auf Nutzungsdauern, Werthaltigkeiten, potentielle Rückstellungsbildungen sowie für thyssenkrupp relevante Märkte fortlaufend evaluiert.

Einführung einer globalen Mindestbesteuerung

Im Dezember 2021 hat die OECD Leitlinien für einen neuen globalen Mindeststeuerrahmen herausgegeben. Zu dessen Umsetzung einigten sich die EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2022 auf eine EU-Richtlinie. Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind in Deutschland mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 durch das Mindeststeuergesetz in Kraft getreten. Gemäß diesem Gesetz unterliegt der thyssenkrupp Konzern ab dem Geschäftsjahr 2024 / 2025 den deutschen Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung.

Erstmalig angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 hat thyssenkrupp die nachfolgenden Änderungen zu bestehenden Standards erstmalig angewendet, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse hatten:

Änderungen an IAS 1 "Presentation of Financial Statements: Classification of Liabilities as Current or Non-current", Veröffentlichung im Januar 2020 bzw. Oktober 2022
Änderungen an IFRS 16 "Leases: Lease Liability in a Sale and Leaseback", Veröffentlichung im September 2022
Änderungen an IAS 7 "Statement of Cash Flows und IFRS 7 "Financial Instruments Disclosures: Supplier Finance Arrangements", Veröffentlichung im Mai 2023

Veröffentlichte, aber 2024 / 2025 noch nicht anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Das IASB hat folgende Standards bzw. Änderungen von Standards herausgegeben, deren Anwendung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verpflichtend ist und deren Anwendbarkeit teilweise noch die Übernahme in das EU-Recht ("Endorsement") erfordert. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendungen der Änderungen von Standards einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben werden:

Änderungen an IAS 21 "The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates - Lack of Exchangeability", Veröffentlichung im August 2023, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2025 / 2026
IFRS 18 "Presentation and Disclosure in Financial Statements", Veröffentlichung im April 2024, Übernahme in EU-Recht noch ausstehend, voraussichtliche erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2027 / 2028
IFRS 19 "Subsidiaries without Public Accountability Disclosures", Veröffentlichung im Mai 2024, Übernahme in EU-Recht noch ausstehend, voraussichtliche erstmalige Anwendung wäre im Geschäftsjahr 2027 / 2028
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 "Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments", Veröffentlichung im Mai 2024, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2026 / 2027
Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 "Annual Improvements to IFRS - Volume 11", Veröffentlichung im Juli 2024, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2026 / 2027
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 "Contracts Referencing Nature-dependent Electricity", Veröffentlichung im Dezember 2024, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2026 / 2027
Änderungen an IFRS 19 "Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures", Veröffentlichung im August 2025, Übernahme in EU-Recht noch ausstehend, voraussichtliche erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2027 / 2028
Änderungen an IAS 21 "The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates - Translation to a Hyperinflationary Presentation Currency", Veröffentlichung im November 2025, Übernahme in EU-Recht noch ausstehend, voraussichtliche erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2027 / 2028

Aus der Erstanwendung von IFRS 18 werden Auswirkungen erwartet, deren konkretes Ausmaß derzeit analysiert wird, wobei momentan nicht von einer vorzeitigen Anwendung ausgegangen wird.

02 Konsolidierte Unternehmen und Beteiligungen

Zusammensetzung des Konsolidierungskreises

Die nachfolgende Tabelle stellt die Veränderung des Konsolidierungskreises in den Geschäftsjahren 2023 / 2024 und 2024 / 2025 dar:

VERÄNDERUNGEN KONSOLIDIERUNGSKREIS

Anzahl konsolidierter Unternehmen Inland Ausland Gesamt
Stand am 30.9.2023 97 223 320
Zugänge 6 5 11
Abgänge -1 -9 -10
Stand am 30.9.2024 102 219 321
Zugänge 6 6 12
Abgänge -2 -11 -13
Stand am 30.9.2025 106 214 320

In 2024 / 2025 resultieren die Zugänge im Wesentlichen aus Gründungen, während die Abgänge auf Verschmelzungen, Liquidationen und Verkäufe zurückzuführen sind.

0 (Vorjahr: 2) Tochterunternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, werden nicht konsolidiert. Die erstmalige Konsolidierung in 2024 / 2025 erfolgte lediglich aus Vollständigkeitsgründen.

7 (Vorjahr: 8) assoziierte Unternehmen und 8 (Vorjahr: 8) Joint Ventures werden im Konzern nach der Equity-Methode bewertet. Darüber hinaus werden 4 (Vorjahr: 4) assoziierte Unternehmen wegen der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht nach der Equity-Methode bewertet; das anteilige Ergebnis dieser assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung beträgt 0,62 % des gesamten Konzernergebnisses (vor Steuern) und ihr anteiliges Eigenkapital 0,09 % des Konzerneigenkapitals.

Die vollständige Aufstellung gemäß § 313 Abs. 2 HGB über den Anteilsbesitz des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften ist Bestandteil des testierten und im Bundesanzeiger eingereichten Konzernabschlusses. Die vollständige Anteilsbesitzliste ist zudem im Internet auf der thyssenkrupp-Website unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/berichterstattung-und-publikationen/ veröffentlicht.

Strukturierte Unternehmen

thyssenkrupp bezieht 3 (Vorjahr: 3) strukturierte Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss ein. Bei einem dieser strukturierten Unternehmen handelt es sich um eine Leasingobjektgesellschaft, die zur Realisierung des zweiten Bauabschnittes des thyssenkrupp Quartiers gegründet wurde. Das Leasingobjekt und die entsprechenden Verbindlichkeiten sind im Konzernabschluss enthalten. Verpflichtungen zur finanziellen Unterstützung bestehen nicht. Die zwei anderen strukturierten Unternehmen sind von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Darüber hinaus unterhält thyssenkrupp vertragliche Beziehungen zu 2 (Vorjahr: 2) nicht beherrschten strukturierten Unternehmen. Im Rahmen von Asset-Backed-Securities-Programmen bestehen vertragliche Beziehungen zu einem strukturierten Unternehmen, an dem der Konzern keine Anteile hält. thyssenkrupp verkauft Handelsförderungen an das strukturierte Unternehmen. Dieses refinanziert den Kaufpreis über die Ausgabe von Wertpapieren; zu weiteren Details vgl. Anhang-Nr. 09. Zu dem anderen, nicht beherrschten strukturierten Unternehmen, an dem der Konzern ebenfalls keine Anteile hält, besteht ein Dienstleistungsvertrag mit einem Konzernunternehmen. Aus diesem Vertrag potenziell entstehende Verluste aus eingegangenen Verpflichtungen sind bereits in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten (vgl. Anhang-Nr. 21).

Erwerbe und Verkäufe

Geschäftsjahr 2024 / 2025

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 gab es im Konzern neben dem Vollzug des Verkaufs der Veräußerungsgruppe thyssenkrupp Electrical Steel im 2. Quartal 2024 / 2025 (vgl. Note 03), nur einen kleineren Verkauf im Segment Steel Europe im 1. Quartal 2024 / 2025 und einen kleineren Verkauf im Segment Materials Services im 4. Quartal 2024 / 2025, die sich in Summe auf Basis der Werte zum jeweiligen Abgangszeitpunkt wie folgt auf den Konzernabschluss auswirkten:

ABGÄNGE

Mio € 2024/2025
Sachanlagen (einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 17
Aktive latente Steuern 1
Vorräte 65
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 3
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 5
Laufende Ertragsteueransprüche 31
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 43
Insgesamt abgegebene Vermögenswerte 186
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3
Passive latente Steuern 1
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 2
Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten 26
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 7
Insgesamt abgegebene Verbindlichkeiten 48
Abgehendes Reinvermögen 138
Kumuliertes sonstiges Ergebnis 32
Nicht beherrschende Anteile -3
Gewinn/(Verlust) aus den Verkäufen 322
Verkaufspreis 489
Währungssicherung Verkaufspreis -9
Verkaufspreis einschließlich Währungssicherung 480
Davon: durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichen 480

Geschäftsjahr 2023/2024

Im Geschäftsjahr 2023 / 2024 gab es im Konzern neben dem Vollzug des Verkaufs der Veräußerungsgruppe thyssenkrupp Industries India im 3. Quartal 2023 / 2024 (vgl. Note 03) nur einen kleineren Verkauf im Segment Materials Services im 1. Quartal 2023 / 2024, einen kleineren Verkauf im Segment Decarbon Technologies im 2. Quartal 2023 / 2024 und einen kleineren Verkauf im Segment Materials Services im 4. Quartal 2023 / 2024, die sich in Summe auf Basis der Werte zum jeweiligen Abgangszeitpunkt wie folgt auf den Konzernabschluss auswirkten:

ABGÄNGE

Mio € 2023/2024
Firmenwert 4
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1
Sachanlagen (einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 15
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 54
Aktive latente Steuern 9
Vorräte 56
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 43
Vertragsvermögenswerte 107
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 2
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 32
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 82
Insgesamt abgegebene Vermögenswerte 405
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 4
Passive latente Steuern 9
Rückstellungen für kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 3
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 15
Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten 2
Kurzfristige Finanzschulden 4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 70
Vertragsverbindlichkeiten 59
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 12
Insgesamt abgegebene Verbindlichkeiten 179
Abgehendes Reinvermögen 226
Kumuliertes sonstiges Ergebnis -4
Nicht beherrschende Anteile -77
Gewinn/(Verlust) aus den Verkäufen -17
Verkaufspreis / Erhaltene Gegenleistung 128
Verkauf Tagesgeldforderung / Nachträgliche Kaufpreiszahlung 14
Verkaufspreis / Erhaltene Gegenleistung einschließlich Verkauf Tagesgeldforderung 142
Davon: durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichen 142

03 Veräußerungsgruppen und einzelne zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte

Veräußerungsgruppen thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd. ist Hersteller von kornorientiertem Elektroband. Aus marktstrategischen Erwägungen wurde im Geschäftsjahr 2023 / 2024 im Segment Steel Europe der Verkaufsprozess für die indische Gesellschaft eingeleitet, der seit dem 4. Quartal 2023 / 2024 die Kriterien von IFRS 5 für den Ausweis als Veräußerungsgruppe erstmals erfüllte. Damit wurden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppe in der Bilanz zum 30. September 2024 separat in den Zeilen "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" bzw. "Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" ausgewiesen. Am 18. Oktober 2024 wurde der Kaufvertrag zur Veräußerung des indischen Elektrobandgeschäfts an JSW Steel Limited und JFE Steel Corporation, ein indisch-japanisches Konsortium, unterzeichnet. Am 30. Januar 2025 erfolgte der Abschluss des Verkaufsprozesses (Closing) und thyssenkrupp Electrical Steel India wurde entkonsolidiert.

Im Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verkauf erfolgte unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als Veräußerungsgruppe eine Überprüfung der Bewertung der Vermögenswerte gemäß IAS 36; hieraus resultierte eine Wertaufholung in Höhe von insgesamt 12 Mio €, da der beizulegende Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung höher war als der Buchwert. Die Wertaufholung in Höhe von insgesamt 12 Mio € entfiel mit 3 Mio € auf Grundstücke und Bauten, mit 8 Mio € auf technische Anlagen und Maschinen sowie mit 1 Mio € auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. Sie wurde in den Umsatzkosten im 4. Quartal 2023 / 2024 ausgewiesen; gleichzeitig wurden latente Steuern von 3 Mio € passiviert. Aus der Entkonsolidierung resultierte insgesamt ein Gewinn in Höhe von 328 Mio €, der in 2024 / 2025 in den sonstigen Gewinnen und Verlusten ausgewiesen wurde.

Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die die Veräußerungsgruppe zum 30. September 2024 umfasste, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt; das auf die Veräußerungsgruppe im Eigenkapital entfallende kumulierte sonstige Ergebnis betrug - 32 Mio € zum 30. September 2024:.

VERÄUSSERUNGSGRUPPE THYSSENKRUPP ELECTRICAL STEEL INDIA

Mio € 30.9.2024
Sachanlagen (einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 15
Vorräte 55
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 3
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 3
Laufende Ertragsteueransprüche 28
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4
Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 128
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 1
Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten 22
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 5
Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 34

Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit der Fokussierung des Portfolios von thyssenkrupp im Geschäftsjahr 2022 / 2023 für die rund 55 %, mit denen thyssenkrupp an der thyssenkrupp Industries India Ltd. beteiligt war, im Segment Decarbon Technologies ein Verkaufsprozess eingeleitet, der seit dem 1. Quartal 2023 / 2024 die Kriterien von IFRS 5 für einen Ausweis als Veräußerungsgruppe erfüllte. thyssenkrupp Industries India ist in den Geschäftsbereichen Bergbau, Zement-, Energie- und Zuckeranlagen tätig. Am 22. Januar 2024 wurde der Kaufvertrag zur Veräußerung der Anteile von thyssenkrupp an ein Konsortium aus bereits am Unternehmen beteiligten Mitgesellschaftern unterzeichnet. Am 8. Mai 2024 erfolgte der Abschluss des Verkaufsprozesses (Closing) und thyssenkrupp India wurde entkonsolidiert.

Im Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verkauf erfolgte unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als Veräußerungsgruppe im 1. Quartal 2023 / 2024 eine Überprüfung der Bewertung der Vermögenswerte gemäß IAS 36. Hieraus ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Nach der erstmaligen Klassifizierung als Veräußerungsgruppe ergaben sich aus der Bewertung der Veräußerungsgruppe zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten Wertminderungsaufwendungen von 9 Mio €, die immaterielle Vermögenswerte betrafen. Die Wertminderungen wurden im 1. Quartal 2023 / 2024 in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Im 2. Quartal 2023 / 2024 ergaben sich aus der Folgebewertung der Veräußerungsgruppe zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten weitere Wertminderungsaufwendungen von 15 Mio €, die immaterielle Vermögenswerte betrafen und in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen wurden. Die nicht wiederkehrende Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten basierte in beiden Quartalen auf dem verhandelten Kaufpreis. Aus der Entkonsolidierung resultierte ein Verlust von 13 Mio €, der im 3. Quartal 2023 / 2024 in den sonstigen Gewinnen und Verlusten ausgewiesen wurde.

Einzelne zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte

Zum 30. September 2024 wurden in der Bilanz in der Zeile "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" Sachanlagen in Höhe von 6 Mio € ausgewiesen, die zwei Maschinen bei einer slowakischen Gesellschaft aus dem Segment Decarbon Technologies betrafen, die zwischenzeitlich veräußert wurden.

Erläuterungen zur Bilanz

04 Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns entwickelten sich wie folgt:

ENTWICKLUNG IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Mio € Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Entwicklungskosten, eigenentwickelte Software und Website Firmenwerte Insgesamt
Bruttowerte
Stand am 1.10.2023 1.358 575 2.612 4.545
Währungsunterschiede -5 0 -7 -12
Veränderung Konsolidierungskreis -4 0 -8 -13
Zugänge 27 37 0 63
Umbuchungen 12 -11 0 1
Abgänge -31 -98 0 -129
Umgliederung w/Ausweis als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte -6 0 -36 -42
Stand am 30.9.2024 1.349 502 2.561 4.412
Währungsunterschiede -11 -2 -12 -25
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 -15 -15
Zugänge 32 48 0 80
Umbuchungen 9 -1 0 8
Abgänge -20 -7 0 -28
Stand am 30.9.2025 1.359 540 2.534 4.433
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand am 1.10.2023 972 523 1.222 2.717
Währungsunterschiede -5 0 -7 -11
Veränderung Konsolidierungskreis -5 0 -9 -14
Abschreibungen 50 7 0 57
Wertminderungsaufwendungen 6 31 0 37
Wertaufholungen 0 0 0 0
Umbuchungen 0 1 0 1
Abgänge -31 -98 0 -129
Umgliederung w/Ausweis als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte -5 0 -8 -13
Stand am 30.9.2024 982 464 1.199 2.645
Währungsunterschiede -9 -2 -8 -19
Veränderung Konsolidierungskreis -1 0 -18 -19
Abschreibungen 41 5 0 46
Wertminderungsaufwendungen 3 6 0 9
Wertaufholungen 0 0 0 0
Umbuchungen 1 0 0 1
Abgänge -20 -3 0 -24
Stand am 30.9.2025 998 469 1.172 2.640
Nettowerte
Stand am 1.10.2023 386 52 1.390 1.828
Stand am 30.9.2024 367 38 1.362 1.767
Stand am 30.9.2025 361 71 1.362 1.793

Firmenwerte

Die Firmenwerte (ohne Firmenwerte für nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen) sind 8 Cash Generating Units (CGUs) bzw. Gruppen von CGUs (Vorjahr: 8 CGUs) zugeordnet, die auf Basis von Business Units oder Segmenten definiert werden. Der höhere Wert von Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bestimmt gemäß IFRS den erzielbaren Betrag einer CGU. Im Rahmen des Konzernabschlusses wurde der Wert für die CGUs bzw. Gruppen von CGUs auf Basis des Nutzungswertes mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dabei werden die geplanten Nach-Steuer-Cashflows aus der von den Segmenten bzw. Business Units erstellten und vom Vorstand der thyssenkrupp AG für die folgenden drei Geschäftsjahre beschlossenen Planung verwendet. Der Aufsichtsrat stimmt in diesem Kontext dem Budget für das folgende Geschäftsjahr zu. Grundannahme der Planung ist ein moderates, regional unterschiedliches Wachstum der Weltwirtschaft in 2026. Diese Grundannahme gilt auch für die Jahre 2027 und 2028. Für die Cashflows jenseits der Planungsperiode wird das dritte Planjahr unter Berücksichtigung geschäftsspezifischer Annahmen um zwei weitere Jahre fortgeschrieben und dann in der Regel über eine nachhaltige Wachstumsrate von maximal 1,5 % (Vorjahr: 1,6 %) in die ewige Rente überführt. Der zur Diskontierung verwendete Gesamtkapitalkostensatz basiert auf dem risikofreien Zinssatz in Höhe von 3,25 % (Vorjahr: 2,50 %) sowie auf einer Marktrisikoprämie von 5,75 % (Vorjahr: 6,75 %). Darüber hinaus werden der Beta-Faktor, die Fremdkapitalkosten sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt, die jeweils individuell für jede CGU bzw. Gruppe von CGUs auf Basis einer entsprechenden Peer-Group abgeleitet werden. Zusätzlich werden CGU-spezifische Steuersätze und Länderrisikoprämien angesetzt. Zur Diskontierung der Cashflows werden Nach-Steuer-Diskontierungszinssätze zugrunde gelegt.

Per 30. September 2025 beträgt der Gesamtfirmenwert im thyssenkrupp Konzern 1.362 Mio € (Vorjahr: 1.362 Mio €). Dieser entfällt im Wesentlichen auf die Gruppe von CGUs des Segments Marine Systems. Die verbleibenden, in Relation zum Gesamtfirmenwert als unwesentlich eingestuften Firmenwerte, betreffen die CGUs bzw. Gruppen von CGUs nucera, Rothe Erde, Uhde, Polysius, Dynamic Components, Solutions sowie Corporate und belaufen sich auf insgesamt 318 Mio € (Vorjahr: 318 Mio €).

WESENTLICHE FIRMENWERTE

CGU (Segment) Buchwert des der CGU zugeordneten Firmenwertes (Vorjahreswert)

in Mio €
Anteil am Gesamtfirmenwert

in %
Diskontierungssatz (vor Steuern) (Vorjahr)

in %
Diskontierungssatz (nach Steuern) (Vorjahr)

in %
Marine Systems 1.044 77 10,4 7,7
(Marine Systems) (1.044) (77) (10,5) (7,8)
CGU (Segment) Wachstumsrate (Vorjahr)

in %
Wesentliche Prämissen für den Werthaltigkeitstest
Marine Systems 1,5 - Planmäßige Abarbeitung des bestehenden Auftragsportfolios sowie Abschluss diverser Großprojekte im Planungszeitraum führen insgesamt zu steigenden Auftragsmargen.
- Aus der Realisierung des geplanten Auftragseingangs resultiert ein deutliches Wachstum und ebenfalls eine Verbesserung der durchschnittlichen Profitabilität des künftigen Auftragsportfolios der gesamten Marine Systems-Gruppe (Unterwasser, Überwasser und Marineelektronik).
- Im Planungszeitraum werden durch Annahmen zur Entwicklung des Auftragsbestands und Realisierung des geplanten Auftragseingangs stetig steigende EBIT adj.-Margen erwartet.
- Ableitung Cashflow und Operating Income-Marge in der ewigen Rente in Höhe von 8,0 % (Vorjahr: 7,4 %) basiert auf Annahmen zum geplanten zukunftsorientierten Auftragsportfolio im letzten Planungsjahr (5. Planjahr).
(Marine Systems) (1,6)

Die im Vorjahr bei der Veräußerungsgruppe thyssenkrupp Industries India erfolgten Wertminderungen sind unter Anhang-Nr. 03 dargestellt.

Wertminderungen auf übrige immaterielle Vermögenswerte

Wertminderungsaufwendungen auf die übrigen immateriellen Vermögenswerte sind im Wesentlichen in den Umsatzkosten enthalten.

Zu den in 2024 / 2025 und 2023 / 2024 erfolgten Wertminderungen auf übrige immaterielle Vermögenswerte vgl. die Ausführungen in der nachfolgenden Anhang-Nr. 05.

05 Sachanlagen (einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien)

Die Sachanlagen des Konzerns entwickelten sich wie folgt:

ENTWICKLUNG SACHANLAGEN

Mio € Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrechte
Bruttowerte
Stand am 1.10.2023 5.589 20.080 2.100 1.142
Währungsunterschiede -28 -136 -9 -19
Veränderung Konsolidierungskreis -17 -13 -2 0
Zugänge 31 299 105 134
Umbuchungen 194 478 55 -15
Abgänge -21 -192 -95 -98
Umgliederung w/Ausweis als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte -15 -88 -7 0
Stand am 30.9.2024 5.734 20.430 2.147 1.144
Währungsunterschiede -42 -164 -13 -23
Veränderung Konsolidierungskreis -21 -80 -1 0
Zugänge 64 454 97 147
Umbuchungen 111 854 58 -12
Abgänge -37 -414 -104 -59
Stand am 30.9.2025 5.808 21.080 2.185 1.198
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand am 1.10.2023 4.123 18.292 1.865 516
Währungsunterschiede -14 -106 -7 -12
Veränderung Konsolidierungskreis -12 -13 -1 0
Abschreibungen 79 360 92 136
Wertminderungsaufwendungen 160 441 81 1
Wertaufholungen 0 -1 0 0
Umbuchungen 20 124 12 -3
Abgänge -18 -169 -95 -45
Umgliederung w/Ausweis als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte -10 -83 -5 0
Stand am 30.9.2024 4.327 18.846 1.941 592
Währungsunterschiede -21 -130 -10 -17
Veränderung Konsolidierungskreis -21 -82 -1 0
Abschreibungen 72 318 82 137
Wertminderungsaufwendungen 98 365 16 4
Wertaufholungen 0 -4 0 0
Umbuchungen 91 590 27 -6
Abgänge -27 -404 -101 -39
Stand am 30.9.2025 4.518 19.498 1.953 673
Nettowerte
Stand am 1.10.2023 1.466 1.788 236 626
Stand am 30.9.2024 1.407 1.583 206 552
Stand am 30.9.2025 1.289 1.582 232 526
Mio € Verleaste Sachanlagen (Operating Lease) Anlagen im Bau
Bruttowerte
Stand am 1.10.2023 62 1.461
Währungsunterschiede 0 -13
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0
Zugänge 0 705
Umbuchungen 13 -582
Abgänge 0 -7
Umgliederung w/Ausweis als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 0 -2
Stand am 30.9.2024 75 1.562
Währungsunterschiede 0 -12
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0
Zugänge 2 530
Umbuchungen 0 -940
Abgänge -15 -5
Stand am 30.9.2025 62 1.135
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand am 1.10.2023 11 674
Währungsunterschiede 0 -1
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0
Abschreibungen 2 0
Wertminderungsaufwendungen 0 458
Wertaufholungen 0 -2
Umbuchungen 12 -168
Abgänge 0 -3
Umgliederung w/Ausweis als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 0 -1
Stand am 30.9.2024 25 957
Währungsunterschiede 0 -1
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0
Abschreibungen 2 0
Wertminderungsaufwendungen 0 264
Wertaufholungen 0 0
Umbuchungen 0 -708
Abgänge -13 0
Stand am 30.9.2025 15 512
Nettowerte
Stand am 1.10.2023 51 787
Stand am 30.9.2024 49 605
Stand am 30.9.2025 47 624
Mio € Insgesamt
Bruttowerte
Stand am 1.10.2023 30.435
Währungsunterschiede -204
Veränderung Konsolidierungskreis -31
Zugänge 1.273
Umbuchungen 143
Abgänge -413
Umgliederung w/Ausweis als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte -112
Stand am 30.9.2024 31.092
Währungsunterschiede -254
Veränderung Konsolidierungskreis -103
Zugänge 1.294
Umbuchungen 71
Abgänge -633
Stand am 30.9.2025 31.468
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand am 1.10.2023 25.481
Währungsunterschiede -139
Veränderung Konsolidierungskreis -26
Abschreibungen 668
Wertminderungsaufwendungen 1.140
Wertaufholungen -3
Umbuchungen -2
Abgänge -330
Umgliederung w/Ausweis als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte -100
Stand am 30.9.2024 26.689
Währungsunterschiede -178
Veränderung Konsolidierungskreis -105
Abschreibungen 611
Wertminderungsaufwendungen 747
Wertaufholungen -6
Umbuchungen -6
Abgänge -584
Stand am 30.9.2025 27.169
Nettowerte
Stand am 1.10.2023 4.954
Stand am 30.9.2024 4.403
Stand am 30.9.2025 4.299

Zuwendungen der öffentlichen Hand

In 2024 / 2025 wurden dem Segment Steel Europe Investitionszuwendungen in Höhe von 335 Mio € (Vorjahr: 427 Mio €) zugesagt, die von der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Baus der Direktreduktionsanlage am Standort Duisburg gewährt werden. Hiervon reduzierten 181 Mio € (Vorjahr: 219 Mio €) die Herstellungskosten für Anlagen in Bau und 154 Mio € (Vorjahr: 208 Mio €) die geleisteten Anzahlungen auf Sachanlagen, die unter den sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten (vgl. Anhang-Nr. 12) ausgewiesen werden. In 2024 / 2025 sind dem Konzern von den bislang insgesamt zugesagten Investitionszuwendungen 346 Mio € (Vorjahr: 417 Mio €) zugeflossen.

Geschäftsjahr 2024/2025

Wertminderungen im Segment Steel Europe einschließlich Wertminderungen auf Corporate Assets

Im 1. Quartal 2024 / 2025 wurde im Segment Steel Europe eine Überprüfung der Werthaltigkeit vorgenommen, aus der eine Wertminderung resultierte. Für die Ermittlung des erzielbaren Betrages des Segments bzw. der Cash Generating Unit Steel Europe wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten berechnet. Die Vermögenswerte und Schulden für qualitativ hochwertiges kornorientiertes Elektroband in Indien wurden aufgrund des anstehenden Verkaufs seit dem 30. September 2024 als zur Veräußerung gehalten eingestuft und sind damit nicht mehr in der Wertermittlung des Segments Steel Europe zum 31. Dezember 2024 enthalten (vgl. Anhang-Nr. 03). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wurde dabei einkommensbasiert (Level 3 der Hierarchielevel von beizulegenden Zeitwerten) ermittelt; hierbei kam bei der Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme ein Kapitalkostensatz (nach Steuern) von 8,0 % zur Anwendung. Auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten in Höhe von 2.409 Mio € wurden Wertminderungen im Anlagevermögen von 108 Mio € erfasst. Die dem Bewertungsmodell zugrundeliegenden Cashflows basieren auf den aktuellen Prämissen für den Geschäftsverlauf bis 2035 / 2036 unter Berücksichtigung der Effekte aus der verkündeten Anpassung des Produktionsnetzwerkes sowie der Effekte der eingeleiteten Grünen Transformation. Danach erfolgt eine vereinfachte Fortschreibung bis 2064 unter Berücksichtigung einer Wachstumsrate, die sich an der Inflationserwartung in Höhe von 2 % ausrichtet. Die stark eingetrübte Konjunkturlage insbesondere im Kernabsatzmarkt Deutschland, die strukturellen Herausforderungen im wichtigen Kundensegment der deutschen Automobilindustrie sowie die hohen Unsicherheiten - insbesondere aus den anhaltenden Belastungen durch die Folgen des Ukrainekriegs sowie die fortwährende globale Konjunkturschwäche - wurden dabei explizit in der nachhaltigen Versand- und Margenerwartung mit entsprechenden Risikoabschlägen in den Zahlungsströmen gewürdigt. Diese Faktoren und Umstände führten in Verbindung mit den anhaltend hohen Energie- und Kapitalkosten sowie die im Geschäftsverlauf erwarteten signifikanten Investitionen, insbesondere in die Grüne Transformation, zu den weiteren Wertminderungen. Hinsichtlich der Grünen Transformation wurden insbesondere die aus dem laufenden Bau der ersten Direktreduktionsanlage erwarteten wirtschaftlichen Effekte, wie auch die aktuellen und zukünftig zu erwartenden gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen (z. B. CO2-Zertifikatehandel), in den Zahlungsströmen des Werthaltigkeitstests berücksichtigt. Vom Wertminderungsaufwand entfallen 56 Mio € auf Anlagen im Bau, 44 Mio € auf technische Anlagen und Maschinen, 3 Mio € auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, 4 Mio € auf Bauten und 1 Mio € auf übrige immaterielle Vermögenswerte. 71 Mio € wurden vom Wertminderungsaufwand in den Umsatzkosten, 23 Mio € in den allgemeinen Verwaltungskosten, 12 Mio € in den Vertriebskosten und 2 Mio € in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 988 Mio € nicht erfasst werden. Die Wertuntergrenzen sind i. W. auf Basis von Vergleichswertverfahren sowie unter Berücksichtigung der Investitionszuwendungen für die Direktreduktionsanlage abgeleitet.

Außerdem erfolgte im 1. Quartal 2024 / 2025 eine Wertberichtigung in Höhe von 20 Mio € der im thyssenkrupp Konzern gemeinschaftlich genutzten Vermögenswerte (sogenannte Corporate Assets), die der Einheit Special Units zugeordnet sind. Diese Vermögenswerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests anteilig auf die Cash Generating Unit allokiert, da sie keine eigenständigen Mittelzuflüsse erzeugen. Die Wertberichtigung ergibt sich aus einer reduzierten Tragfähigkeit der Corporate Assets bei Steel Europe in Zusammenhang mit den dort erfolgten Wertberichtigungen im 1. Quartal 2024 / 2025.

Im 2. Quartal 2024 / 2025 wurde im Segment Steel Europe erneut eine Überprüfung der Werthaltigkeit vorgenommen, aus der eine Wertminderung resultierte. Für die Ermittlung des erzielbaren Betrages des Segments bzw. der Cash Generating Unit Steel Europe wurde unverändert der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten berechnet. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wurde dabei einkommensbasiert (Level 3 der Hierarchielevel von beizulegenden Zeitwerten) ermittelt; hierbei kam bei der Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme ein Kapitalkostensatz (nach Steuern) von 7,6 % zur Anwendung. Auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten in Höhe von 2.412 Mio € wurden Wertminderungen im Anlagevermögen von 93 Mio € erfasst. Die dem Bewertungsmodell zugrundeliegenden Cashflows basieren auf den aktuellen Prämissen für den Geschäftsverlauf bis 2035 / 2036 unter Berücksichtigung der Effekte aus der verkündeten Anpassung des Produktionsnetzwerkes sowie der Effekte der eingeleiteten Grünen Transformation. Danach erfolgt eine vereinfachte Fortschreibung bis 2064 unter Berücksichtigung einer Wachstumsrate, die sich an der Inflationserwartung in Höhe von 2 % ausrichtet. Die stark eingetrübte Konjunkturlage insbesondere im Kernabsatzmarkt Deutschland, die strukturellen Herausforderungen im wichtigen Kundensegment der deutschen Automobilindustrie sowie die hohen Unsicherheiten - insbesondere aus den anhaltenden Belastungen durch die Folgen des Ukrainekriegs sowie die fortwährende globale Konjunkturschwäche - wurden dabei explizit in der nachhaltigen Versand- und Margenerwartung mit entsprechenden Risikoabschlägen in den Zahlungsströmen gewürdigt. Diese Faktoren und Umstände führten in Verbindung mit den anhaltend hohen Energie- und Kapitalkosten sowie die im Geschäftsverlauf erwarteten signifikanten Investitionen, insbesondere in die Grüne Transformation, zu den weiteren Wertminderungen. Hinsichtlich der Grünen Transformation wurden insbesondere die aus dem laufenden Bau der ersten Direktreduktionsanlage erwarteten wirtschaftlichen Effekte, wie auch die aktuellen und zukünftig zu erwartenden gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen (z. B. CO2-Zertifikatehandel), in den Zahlungsströmen des Werthaltigkeitstests berücksichtigt. Vom Wertminderungsaufwand entfallen 42 Mio € auf Anlagen im Bau, 40 Mio € auf technische Anlagen und Maschinen, 4 Mio € auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, 5 Mio € auf Bauten und 2 Mio € auf übrige immaterielle Vermögenswerte. 67 Mio € wurden vom Wertminderungsaufwand in den Umsatzkosten, 15 Mio € in den allgemeinen Verwaltungskosten, 9 Mio € in den Vertriebskosten und 2 Mio € in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 750 Mio € nicht erfasst werden. Die Wertuntergrenzen sind i. W. auf Basis von Vergleichswertverfahren sowie unter Berücksichtigung der Investitionszuwendungen für die Direktreduktionsanlage abgeleitet.

Außerdem erfolgte im 2. Quartal 2024 / 2025 eine Wertberichtigung in Höhe von 16 Mio € der im thyssenkrupp Konzern gemeinschaftlich genutzten Vermögenswerte (sogenannte Corporate Assets), die der Einheit Special Units zugeordnet sind. Diese Vermögenswerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests anteilig auf die Cash Generating Unit allokiert, da sie keine eigenständigen Mittelzuflüsse erzeugen. Die Wertberichtigung ergibt sich aus einer reduzierten Tragfähigkeit der Corporate Assets bei Steel Europe in Zusammenhang mit den dort erfolgten Wertberichtigungen im 2. Quartal 2024 / 2025.

Im 3. Quartal 2024 / 2025 wurde im Segment Steel Europe wiederum eine Überprüfung der Werthaltigkeit vorgenommen, aus der eine Wertminderung resultierte. Für die Ermittlung des erzielbaren Betrages des Segments bzw. der Cash Generating Unit Steel Europe wurde unverändert der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten berechnet. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wurde dabei einkommensbasiert (Level 3 der Hierarchielevel von beizulegenden Zeitwerten) ermittelt; hierbei kam bei der Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme ein Kapitalkostensatz (nach Steuern) von 7,7 % zur Anwendung. Auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten in Höhe von 2.407 Mio € wurden Wertminderungen im Anlagevermögen von 100 Mio € erfasst. Die dem Bewertungsmodell zugrundeliegenden Cashflows basieren auf den aktuellen Prämissen für den Geschäftsverlauf bis 2035 / 2036, die unverändert gegenüber den beiden Vorquartalen sind. Für detaillierte Informationen wird auf die vorstehenden Ausführungen zum 1. Quartal bzw. 2. Quartal 2024 / 2025 verwiesen. Vom Wertminderungsaufwand entfallen 48 Mio € auf Anlagen im Bau, 45 Mio € auf technische Anlagen und Maschinen, 4 Mio € auf Bauten, 2 Mio € auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und 1 Mio € auf übrige immaterielle Vermögenswerte. 69 Mio € wurden vom Wertminderungsaufwand in den Umsatzkosten, 20 Mio € in den allgemeinen Verwaltungskosten, 9 Mio € in den Vertriebskosten und 2 Mio € in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 553 Mio € nicht erfasst werden. Die Wertuntergrenzen sind i. W. auf Basis von Vergleichswertverfahren sowie unter Berücksichtigung der Investitionszuwendungen für die Direktreduktionsanlage abgeleitet.

Außerdem erfolgte im 3. Quartal 2024 / 2025 eine Wertberichtigung in Höhe von 13 Mio € der im thyssenkrupp Konzern gemeinschaftlich genutzten Vermögenswerte (sogenannte Corporate Assets), die der Einheit Special Units zugeordnet sind. Diese Vermögenswerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests anteilig auf die Cash Generating Unit allokiert, da sie keine eigenständigen Mittelzuflüsse erzeugen. Die Wertberichtigung ergibt sich aus einer reduzierten Tragfähigkeit der Corporate Assets bei Steel Europe in Zusammenhang mit den dort erfolgten Wertberichtigungen im 3. Quartal 2024 / 2025.

Im 4. Quartal 2024 / 2025 wurde im Segment Steel Europe erneut eine Überprüfung der Werthaltigkeit vorgenommen, aus der eine Wertminderung resultierte. Für die Ermittlung des erzielbaren Betrages des Segments bzw. der Cash Generating Unit Steel Europe wurde unverändert der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten berechnet. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wurde dabei einkommensbasiert (Level 3 der Hierarchielevel von beizulegenden Zeitwerten) ermittelt; hierbei kam bei der Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme ein Kapitalkostensatz (nach Steuern) von 7,6 % zur Anwendung. Auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten in Höhe von 2.455 Mio € wurden Wertminderungen im Anlagevermögen von 303 Mio € erfasst. Die dem Bewertungsmodell zugrundeliegenden Cashflows basieren auf den aktuellen Prämissen für den Geschäftsverlauf bis 2035 / 2036 unter Berücksichtigung der Effekte aus der verkündeten Anpassung des Produktionsnetzwerkes sowie der Effekte der eingeleiteten Grünen Transformation. Danach erfolgt eine vereinfachte konstante Fortschreibung bis 2065. Die stark eingetrübte Konjunkturlage insbesondere im Kernabsatzmarkt Deutschland, die strukturellen Herausforderungen im wichtigen Kundensegment der deutschen Automobilindustrie sowie die hohen Unsicherheiten - insbesondere aus den anhaltenden Belastungen durch die Folgen des Ukrainekriegs sowie die fortwährende globale Konjunkturschwäche - wurden dabei explizit in der nachhaltigen Versand- und Margenerwartung mit entsprechenden Risikoabschlägen in den Zahlungsströmen gewürdigt. Diese Faktoren und Umstände führten in Verbindung mit den anhaltend hohen Energie- und Kapitalkosten sowie die im Geschäftsverlauf erwarteten signifikanten Investitionen, insbesondere in die Grüne Transformation, zu den weiteren Wertminderungen. Hinsichtlich der Grünen Transformation wurden insbesondere die aus dem laufenden Bau der ersten Direktreduktionsanlage erwarteten wirtschaftlichen Effekte, wie auch die aktuellen und zukünftig zu erwartenden gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen (z. B. CO2-Zertifikatehandel), in den Zahlungsströmen des Werthaltigkeitstests berücksichtigt. Vom Wertminderungsaufwand entfallen 163 Mio € auf technische Anlagen und Maschinen, 103 Mio € auf Anlagen im Bau, 32 Mio € auf Bauten, 4 Mio € auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und 1 Mio € auf übrige immaterielle Vermögenswerte. 220 Mio € wurden vom Wertminderungsaufwand in den Umsatzkosten, 50 Mio € in den allgemeinen Verwaltungskosten, 28 Mio € in den Vertriebskosten und 5 Mio € in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 76 Mio € nicht erfasst werden. Die Wertuntergrenzen sind i. W. auf Basis von Vergleichswertverfahren sowie unter Berücksichtigung der Investitionszuwendungen für die Direktreduktionsanlage abgeleitet.

Wertminderungen und Wertaufholungen im Segment Materials Services

Im 4. Quartal 2024 / 2025 wurde im automobilnahen Servicegeschäft in Nordamerika eine Wertminderung in Höhe von 16 Mio € in den Umsatzkosten erfasst, die ausschließlich technische Anlagen und Maschinen betraf. Ursächlich hierfür war i. W. der gesenkte Produktionsausblick der mexikanischen Automobilindustrie im Zuge der restriktiven Handels- und Zollpolitik der US-Administration. Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, der 119 Mio € beträgt und zu dessen Ermittlung ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 8,2 % angesetzt wurde.

Daneben wurde eine Wertminderung in Höhe von 11 Mio € im lagerführenden Werkstoffhandel in Polen in den Umsatzkosten in Höhe von 7 Mio € und in den Vertriebskosten in Höhe von 4 Mio € erfasst, die ausschließlich technische Anlagen und Maschinen betraf. Ursächlich hierfür war i. W. die eingetrübte Konjunkturlage und die daraus resultierende gesunkene Nachfrage in Europa. Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, der für den lagerführenden Werkstoffhandel in Polen 183 Mio € beträgt und zu dessen Ermittlung ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 7,7 % angesetzt wurde. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 36 Mio € nicht erfasst werden. Die Wertuntergrenzen sind i. W. auf Basis von Vergleichswertverfahren abgeleitet.

Darüber hinaus wurde aus den gleichen Gründen wie im lagerführenden Werkstoffhandel in Polen auch in Deutschland im 4. Quartal 2024 / 2025 eine Wertminderung in Höhe von 3 Mio € erfasst, die überwiegend die Vertriebskosten betraf. Hiervon entfallen jeweils 1 Mio € auf technische Anlagen und Maschinen, Anlagen im Bau sowie Entwicklungskosten. Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, der für den lagerführenden Werkstoffhandel in Deutschland -59 Mio € beträgt und zu dessen Ermittlung ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 6,7 % angesetzt wurde. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 271 Mio € nicht erfasst werden. Die Wertuntergrenzen sind i. W. ebenso auf Basis von Vergleichswertverfahren abgeleitet.

Infolge der Integration der thyssenkrupp Materials UK in den Geschäftsbereich Aerospace ergaben sich im 4. Quartal 2024 / 2025 Wertaufholungen in den Umsatzkosten in Höhe von 5 Mio €, die überwiegend in den technischen Anlagen und Maschinen erfasst wurden. Der für die Bestimmung des Wertaufholungsertrags relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, der bei einem zugrunde gelegten Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 6,5 % insgesamt 448 Mio € beträgt.

Wertminderungen im Segment Automotive Technology

Im 4. Quartal 2024 / 2025 wurden in der Business Unit Forged Technologies Wertminderungen in Höhe von insgesamt 38 Mio € erfasst; davon betreffen 26 Mio € technische Anlagen und Maschinen und 12 Mio € Anlagen im Bau, die ausschließlich in den Umsatzkosten ausgewiesen wurden. Ursächlich hierfür waren insbesondere die eingetrübte Konjunkturlage und die daraus resultierende gesunkene Nachfrage. Ein Großteil der Wertminderungen resultierte aus der Überprüfung der Werthaltigkeit der CGUs Automotive und Industry. Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag für die CGU Automotive entspricht dem Nutzungswert, für dessen Ermittlung ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 7,1 % angesetzt wurde. Der Nutzungswert beträgt insgesamt 409 Mio € und führte zu Wertminderungen in Höhe von 16 Mio €. Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag für die CGU Industry entspricht ebenfalls dem Nutzungswert, für dessen Ermittlung ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 9,8 % angesetzt wurde. Der Nutzungswert beträgt insgesamt 41 Mio € und führte zu Wertminderungen in Höhe von 21 Mio €. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten für die CGU Industry 80 Mio € nicht als Wertminderung erfasst werden. Die Wertuntergrenzen sind i. W. auf Basis von Vergleichswertverfahren abgeleitet.

Daneben wurden im 4. Quartal 2024 / 2025 in der Business Unit Bilstein Wertminderungen in Höhe von insgesamt 14 Mio € erfasst, die ausschließlich technische Anlagen und Maschinen betrafen und in den Umsatzkosten ausgewiesen wurden. Ursächlich hierfür war i. W. der gesenkte Produktionsausblick der mexikanischen Automobilindustrie im Zuge der restriktiven Handels- und Zollpolitik der US-Administration. Ein Großteil der Wertminderungen resultierte aus der Überprüfung der Werthaltigkeit der CGU San Miguel de Alende (Mexiko). Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, für dessen Ermittlung ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 8,5 % angesetzt wurde. Der Nutzungswert beträgt insgesamt 117 Mio €.

Im 4. Quartal 2024 / 2025 wurden darüber hinaus in der Business Unit Automotive Body Solutions Wertminderungen in Höhe von insgesamt 3 Mio € erforderlich; davon betreffen 2 Mio € technische Anlagen und Maschinen und 1 Mio € i. W. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, die in den Umsatzkosten ausgewiesen wurden. Ursächlich hierfür waren geringere Ertragserwartungen auf Basis von verringerten Kundenabrufen und verzögerten Neuprojekten. Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, für dessen Ermittlung ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 7,2 % angesetzt wurde. Der Nutzungswert beträgt insgesamt 78 Mio €. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 108 Mio € nicht erfasst werden. Die Wertuntergrenzen sind i. W. auf Basis von Vergleichswertverfahren abgeleitet.

Ferner wurde in der Business Unit Springs & Stabilizers am Standort Hagen im 4. Quartal 2024 / 2025 ein Wertminderungsaufwand i. W. auf technische Anlagen und Maschinen in Höhe von 3 Mio € in den Umsatzkosten erfasst. Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, für dessen Ermittlung ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 6,2 % angesetzt wurde. Der Nutzungswert beträgt -56 Mio €. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 23 Mio € nicht erfasst werden. Ursächlich hierfür war ein externes Gutachten zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts nach Schließungsbeschluss. Ebenfalls wurde in der Federn GmbH ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 3 Mio € infolge der verkündeten Schließung in den Umsatzkosten berücksichtigt. Diese Einheit gehört originär nicht zur Business Unit Springs & Stabilizers, vermietet jedoch das Werksgelände an den Standort Hagen.

Aufgrund der Schließungsankündigung des Standorts Chemnitz wurden in der Business Unit Automation Engineering Wertminderungsaufwendungen auf Nutzungsrechte in Höhe von 4 Mio € in den Umsatzkosten ausgewiesen.

Geschäftsjahr 2023/2024

Wertminderungen im Segment Steel Europe einschließlich Wertminderungen auf Corporate Assets

Im 1. Quartal 2023 / 2024 wurden im Segment Steel Europe im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen Kapitalkosten Wertminderungen erforderlich. Unter Anwendung eines Diskontierungssatzes (nach Steuern) von 8,54 % für die zukünftigen Cashflows ergab sich ein relevanter Nutzungswert von 3.655 Mio €. Der sich hieraus bei Steel Europe ergebende Wertminderungsaufwand beträgt 183 Mio €. Hiervon entfallen 81 Mio € auf technische Anlagen und Maschinen, 60 Mio € auf Anlagen im Bau, 17 Mio € auf Bauten, 13 Mio € auf Grundstücke, 9 Mio € auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, 2 Mio € auf Entwicklungskosten und 1 Mio € auf übrige immaterielle Vermögenswerte. Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 154 Mio € wurden in den Umsatzkosten, 22 Mio € in den allgemeine Verwaltungskosten, 6 Mio € in den Vertriebskosten und 1 Mio € in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Der zugrundeliegende Nutzungswert basiert auf den zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Prämissen für den Geschäftsverlauf bis 2034 / 2035 unter Berücksichtigung der Effekte der eingeleiteten Grünen Transformation. Danach erfolgt eine vereinfachte Fortschreibung bis 2063.

Im 4. Quartal 2023 / 2024 wurde im Segment Steel Europe eine erneute Überprüfung der Werthaltigkeit vorgenommen, aus der eine Wertminderung resultierte. Für die Ermittlung des erzielbaren Betrages des Segments bzw. der Cash Generating Unit Steel Europe wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten berechnet. Die Vermögenswerte und Schulden für qualitativ hochwertiges kornorientiertes Elektroband in Indien wurden aufgrund des anstehenden Verkaufs zum Stichtag als zur Veräußerung gehalten eingestuft und sind damit nicht mehr in der Wertermittlung des Segments Steel Europe enthalten (vgl. Anhang-Nr. 03). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wurde dabei einkommensbasiert (Level 3 der Hierarchielevel von beizulegenden Zeitwerten) ermittelt; hierbei kam bei der Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme ein Kapitalkostensatz (nach Steuern) von 8,2 % zur Anwendung. Auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten in Höhe von 2.409 Mio € wurden Wertminderungen im Anlagevermögen von 779 Mio € erfasst. Die dem Bewertungsmodell zugrundeliegenden Cash Flows basieren auf den aktuellen Prämissen für den Geschäftsverlauf bis 2035 / 2036 unter Berücksichtigung der Effekte aus der verkündeten Anpassung des Produktionsnetzwerkes sowie der Effekte der eingeleiteten Grünen Transformation. Danach erfolgt eine vereinfachte Fortschreibung bis 2064 unter Berücksichtigung einer Wachstumsrate, die sich an der Inflationserwartung in Höhe von 2 % ausrichtet. Die stark eingetrübte Konjunkturlage insbesondere im Kernabsatzmarkt Deutschland, die strukturellen Herausforderungen im wichtigen Kundensegment der deutschen Automobilindustrie sowie die hohen Unsicherheiten - insbesondere aus den anhaltenden Belastungen durch die Folgen des Ukrainekriegs sowie die fortwährende globale Konjunkturschwäche - wurden dabei explizit in der nachhaltigen Versand- und Margenerwartung mit entsprechenden Risikoabschlägen in den Zahlungsströmen gewürdigt. Diese Faktoren und Umstände führten in Verbindung mit den anhaltend hohen Energie- und Kapitalkosten sowie die im Geschäftsverlauf erwarteten signifikanten Investitionen, insbesondere in die Grüne Transformation, zu den weiteren Wertminderungen. Hinsichtlich der Grünen Transformation wurden insbesondere die aus dem laufenden Bau der ersten Direktreduktionsanlage erwarteten wirtschaftlichen Effekte, wie auch die aktuellen und zukünftig zu erwartenden gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen (z. B. CO2-Zertifikatehandel), in den Zahlungsströmen des Werthaltigkeitstests berücksichtigt. Vom Wertminderungsaufwand von 779 Mio € entfallen 394 Mio € auf Anlagen im Bau, 261 Mio € auf technische Anlagen und Maschinen, 47 Mio € auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, 43 Mio € auf Bauten, 25 Mio € auf Grundstücke, 6 Mio € auf Entwicklungskosten und 3 Mio € auf übrige immaterielle Vermögenswerte. 642 Mio € wurden vom Wertminderungsaufwand in den Umsatzkosten, 99 Mio € in den allgemeinen Verwaltungskosten, 30 Mio € in den Vertriebskosten und 8 Mio € in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 478 Mio € nicht erfasst werden. Die Wertuntergrenzen sind im Wesentlichen auf Basis von Vergleichswertverfahren sowie unter Berücksichtigung der Investitionszuwendungen für die Direktreduktionsanlage abgeleitet.

Außerdem erfolgte im 4. Quartal 2023 / 2024 eine Wertberichtigung in Höhe von 25 Mio € der im thyssenkrupp Konzern gemeinschaftlich genutzten Vermögenswerte (sogenannte Corporate Assets), die der Einheit Special Units zugeordnet sind. Diese Vermögenswerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests anteilig auf die Cash Generating Unit allokiert, da sie keine eigenständigen Mittelzuflüsse erzeugen. Die Wertberichtigung ergibt sich aus einer reduzierten Tragfähigkeit der Corporate Assets insbesondere bei Steel Europe in Zusammenhang mit den dort erfolgten Wertberichtigungen im 4. Quartal 2023 / 2024.

Wertminderungen im Segment Materials Services einschließlich Wertminderungen auf Corporate Assets

Aufgrund der insbesondere durch die schwache Konjunktur in Deutschland gesunkenen Nachfrage im lagerführenden Werkstoffhandel und der damit einhergehenden niedrigeren Erwartung an die zukünftige Ertragslage wurden im 1. Quartal 2023 / 2024 im Segment Materials Services innerhalb der Business Unit Distribution Services im Business Field Materials Germany Wertminderungen in Höhe von 37 Mio € erforderlich; hiervon entfallen 16 Mio € auf technische Anlagen und Maschinen, 15 Mio € auf Bauten und 6 Mio € auf Entwicklungskosten, die in den Vertriebskosten erfasst wurden. Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, für dessen Ermittlung ein Diskontierungssatz (nach Steuern) von 7,32 % angesetzt wurde. Der Nutzungswert beträgt insgesamt 421 Mio €.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen im 2. Quartal 2023 / 2024 ein Wertminderungsbedarf im lagerführenden Werkstoffhandel in Deutschland, UK und Ungarn sowie im automobilnahen Servicecenter in Deutschland identifiziert. Im lagerführenden Werkstoffhandel wurden Wertminderungen in Höhe von insgesamt 53 Mio € erfasst; hiervon entfallen 22 Mio € auf technische Anlagen und Maschinen, 16 Mio € auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und 15 Mio € auf Entwicklungskosten, die in den Vertriebskosten erfasst wurden. Ursächlich für die Wertminderungen waren im Wesentlichen reduzierte Ertragserwartungen infolge gesunkener Nachfrage aufgrund der eingetrübten Konjunkturlage. Die für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevanten erzielbaren Beträge entsprechen jeweils dem Nutzungswert, der für die Cash Generating Units Materials Germany, Materials UK und Materials Hungary 329 Mio €, 121 Mio € bzw. 62 Mio € beträgt und zu dessen Ermittlung länderspezifische Diskontierungszinssätze (nach Steuern) von 7,20 % (für Deutschland), 7,90 % (für UK) und 9,64 % (für Ungarn) angesetzt wurden. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 64 Mio € nicht erfasst werden.

Auch im automobilnahen Service-Center-Geschäft in Deutschland wurden im Segment Materials Services aus gleichen Gründen Wertminderungen im Wesentlichen auf technische Anlagen und Maschinen in Höhe von 7 Mio € in den Umsatzkosten erfasst. Wie beim lagerführenden Werkstoffhandel entspricht der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag dem Nutzungswert, der bei einem zugrunde gelegten Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 7,31 % insgesamt 252 Mio € beträgt. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 1 Mio € nicht erfasst werden.

Außerdem erfolgte im 2. Quartal 2023 / 2024 eine Wertberichtigung in Höhe von 3 Mio € der im thyssenkrupp Konzern gemeinschaftlich genutzten Vermögenswerte (sogenannte Corporate Assets), die der Einheit Special Units zugeordnet sind. Diese Vermögenswerte werden für Zwecke der Werthaltigkeitstests anteilig auf die Cash Generating Units allokiert, da sie keine eigenständigen Mittelzuflüsse erzeugen. Die Wertberichtigung ergibt sich aus einer reduzierten Tragfähigkeit der Corporate Assets insbesondere durch die Cash Generating Units von Materials Services im Zusammenhang mit den dort erfolgten Wertberichtigungen im 2. Quartal 2023 / 2024.

Im 3. Quartal 2023 / 2024 wurde eine Wertminderung der aktivierten Entwicklungskosten im lagerführenden Werkstoffhandel in Deutschland in Höhe von 1 Mio € innerhalb der Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten erfasst. Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, der bei einem zugrunde gelegten Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 7,02 % insgesamt 274 Mio € beträgt. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 62 Mio € nicht erfasst werden.

Im 4. Quartal 2023 / 2024 wurden darüber hinaus Wertminderungen in Höhe von insgesamt 3 Mio € im lagerführenden Werkstoffhandel in Deutschland in den Vertriebskosten erfasst. Hiervon entfallen 1 Mio € auf technische Anlagen und Maschinen, 1 Mio € auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 1 Mio € auf aktivierte Entwicklungskosten. Ursächlich hierfür waren unverändert zu den unterjährig erfassten Wertminderungen im Wesentlichen reduzierte Ertragserwartungen infolge der eingetrübten Konjunkturlage und der daraus resultierenden gesunkenen Nachfrage. Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, der für den lagerführenden Werkstoffhandel in Deutschland 217 Mio € beträgt und zu dessen Ermittlung ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 7,15 % angesetzt wurde. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 58 Mio € nicht erfasst werden.

Zusätzlich wurde aus gleichen Gründen wie in Deutschland im 4. Quartal 2023 / 2024 ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 17 Mio € im lagerführenden Werkstoffhandel in Polen identifiziert. Der für die Bestimmung des Wertminderungsbedarfs relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, der bei einem zugrunde gelegten Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 7,57 % insgesamt 225 Mio € beträgt. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 17 Mio € nicht erfasst werden.

Über das Geschäftsjahr 2023 / 2024 wurden restrukturierungsbedingte Wertminderungen auf einzelne Vermögenswerte in Höhe von 2 Mio € erfasst, die im Wesentlichen Nutzungsrechte betreffen und in den Umsatzkosten erfasst wurden.

Wertminderungen und Wertaufholungen im Segment Automotive Technology

Im 1. Quartal 2023 / 2024 erfolgten im Segment Automotive Technology in der Business Unit Steering Wertminderungen auf technische Anlagen und Maschinen im Produktbereich der elektrischen Lenkgetriebe (Steering Gear) in Höhe von 5 Mio € sowie im Produktbereich der Lenkunterstützung mittels elektromechanischer Antriebe (Column EPS) in Höhe von 3 Mio €, die jeweils in den Umsatzkosten ausgewiesen wurden. Ursächlich für die Wertminderungen waren im Wesentlichen die gestiegenen Kapitalkosten. Im Produktbereich Steering Gear entspricht der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag dem Nutzungswert, der bei einem zugrunde gelegten Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 9,08 % insgesamt 386 Mio € beträgt. Auch im Produktbereich Column EPS entspricht der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag dem Nutzungswert, der insgesamt 166 Mio € beträgt und zu dessen Ermittlung ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 9,06 % angesetzt wurde. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 6 Mio € nicht erfasst werden.

Im 2. Quartal 2023 / 2024 wurden in der Business Unit Automotive Body Solutions Wertminderungen in Höhe von insgesamt 7 Mio € erforderlich; davon betreffen 6 Mio € technische Anlagen und Maschinen und 1 Mio € andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, die in den Umsatzkosten ausgewiesen wurden. Ursächlich hierfür waren geringere Ertragserwartungen auf Basis von verringerten Kundenabrufen und verzögerten Neuprojekten. Der für die Bestimmung des jeweiligen Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, für dessen Ermittlung ein Diskontierungssatz (nach Steuern) von 7,67 % angesetzt wurde. Der Nutzungswert beträgt insgesamt 118 Mio €.

Im 3. Quartal 2023 / 2024 erfolgten hingegen Wertaufholungen auf technische Anlagen und Maschinen in der Business Unit Steering sowohl im Produktbereich der elektrischen Lenkgetriebe (Steering Gear) in Höhe von 5 Mio € als auch im Produktbereich der Lenkunterstützung mittels elektromechanischer Antriebe (Column EPS) in Höhe von 3 Mio €, die jeweils in den Umsatzkosten ausgewiesen wurden. Ursächlich für die Wertaufholungen waren im Wesentlichen gegenüber dem Vorquartal geringere Kapitalkostensätze. Im Produktbereich Steering Gear entspricht der für die Bestimmung des Wertaufholungsertrags relevante erzielbare Betrag dem Nutzungswert, der bei einem zugrunde gelegten Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 8,40 % insgesamt 475 Mio € beträgt. Auch im Produktbereich Column EPS entspricht der für die Bestimmung des Wertaufholungsertrags relevante erzielbare Betrag dem Nutzungswert, der insgesamt 167 Mio € beträgt und zu dessen Ermittlung ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 8,39 % angesetzt wurde.

Im 4. Quartal 2023 / 2024 erfolgte innerhalb der Business Unit Forged Technologies eine Wertminderung in Höhe von 33 Mio € im Geschäftsbereich Industry. Davon betreffen 19 Mio € technische Anlagen und Maschinen, 12 Mio € Grundstücke und Gebäude, 1 Mio € Anlagen im Bau und 1 Mio € immaterielle Vermögenswerte, die in den Umsatzkosten ausgewiesen wurden. Der wesentliche Anteil der Wertminderung wurde am Produktionsstandort in Copparo, Italien erfasst. Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert, der insgesamt 157 Mio € beträgt und zu dessen Ermittlung ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 9,9 % angesetzt wurde. Grund für die Wertminderung ist die eingetrübte Konjunkturlage für Kettenfahrwerkskomponenten und Fahrwerkssysteme.

Darüber hinaus wurde in der Business Unit Automotive Body Solutions aufgrund verringerter Ertragsaussichten im 4. Quartal 2023 / 2024 ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 27 Mio € in den Umsatzkosten erfasst. Davon betreffen 26 Mio € technische Anlagen und Maschinen sowie 1 Mio € andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der für die Bestimmung des Wertminderungsaufwands relevante erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert in Höhe von 57 Mio €, zu dessen Ermittlung ein Diskontierungssatz (nach Steuern) von 7,36 % verwendet wurde. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 6 Mio € nicht erfasst werden.

Ferner wurde in der Business Unit Springs & Stabilizers im 4. Quartal 2023 / 2024 ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 10 Mio € in den Umsatzkosten erfasst. Dieser verteilt sich auf insgesamt sieben Cash Generating Units. 6 Mio € wurden als Wertminderung einer Liegenschaft in Hagen innerhalb der Cash Generating Unit Federn und Stabilisatoren Deutschland aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem Baugenehmigungsprozess vorgenommen. Diese auf Basis eines Gutachtens bestehenden neuen Erkenntnisse haben zu einem gesunkenen beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten geführt. In den restlichen Cash Generating Units von Springs & Stabilizers sind die Wertminderungen bei einem Nutzungswert von insgesamt 51 Mio € jeweils kleiner als 2 Mio € und belaufen sich insgesamt auf 4 Mio €. Aufgrund der Wertuntergrenze nach IAS 36.105 konnten vom ermittelten Wertminderungsbedarf 247 Mio € nicht erfasst werden.

Die Sachanlagen enthalten auch Nutzungsrechte, deren Zusammensetzung und Entwicklung nachfolgend dargestellt ist:

ENTWICKLUNG NUTZUNGSRECHTE

Mio € Grundstücke Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Insgesamt
Bruttowerte
Stand am 1.10.2023 172 800 56 113 0 1.142
Währungsunterschiede 1 -17 -1 -1 0 -19
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0 0
Zugänge 11 74 19 30 0 134
Umbuchungen 3 -6 -11 -1 0 -15
Abgänge 0 -77 -4 -17 0 -98
Stand am 30.9.2024 186 774 59 125 0 1.144
Währungsunterschiede 0 -20 -1 -2 0 -23
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0 0
Zugänge 5 113 5 24 0 147
Umbuchungen -1 -10 -1 0 0 -12
Abgänge 0 -28 -4 -26 0 -59
Stand am 30.9.2025 189 829 58 121 1 1.198
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand am 1.10.2023 26 380 34 76 0 516
Währungsunterschiede 0 -10 -1 -1 0 -12
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0 0
Abschreibungen 7 100 10 20 0 136
Wertminderungsaufwendungen 0 1 0 0 0 1
Wertaufholungen 0 0 0 0 0 0
Umbuchungen 0 -3 0 0 0 -3
Abgänge 0 -25 -3 -17 0 -45
Stand am 30.9.2024 33 443 38 78 0 592
Währungsunterschiede 0 -14 -1 -1 0 -17
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0 0
Abschreibungen 7 99 7 24 0 137
Wertminderungsaufwendungen 0 4 0 0 0 4
Wertaufholungen 0 0 0 0 0 0
Umbuchungen 0 -5 0 0 0 -6
Abgänge 0 -10 -3 -26 0 -39
Stand am 30.9.2025 39 517 41 74 0 673
Nettowerte
Stand am 1.10.2023 146 420 22 38 0 626
Stand am 30.9.2024 153 331 21 47 0 552
Stand am 30.9.2025 150 312 17 46 0 526

Der thyssenkrupp Konzern mietet als Leasingnehmer im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die aus den Leasingverhältnissen resultierenden Verbindlichkeiten werden innerhalb der Finanzschulden ausgewiesen (vgl. Anhang-Nr. 17).

Sachanlagen dienen zur Besicherung von Finanzschulden in Höhe von 36 Mio € (Vorjahr: 46 Mio €).

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Zum 30. September 2025 beträgt der Buchwert der von thyssenkrupp als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 10 Mio € (Vorjahr: 12 Mio €). Der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien beläuft sich auf insgesamt 16 Mio € (Vorjahr: 22 Mio €). Davon wurden 4 Mio € (Vorjahr: 4 Mio €) nach Bewertungsmethoden, die Level 2 und 12 Mio € (Vorjahr: 18 Mio €) nach Bewertungsmethoden, die Level 3 der Bemessungshierarchie zuzuordnen sind, ermittelt. Vom beizulegenden Zeitwert basieren 3 Mio € (Vorjahr: 3 Mio €) auf einer Bewertung durch externe Gutachter.

06 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen und gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation)

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen sind mit Ausnahme des Anteils der Beteiligung an TK Elevator, der bis zum 29. September 2025 nach der Equity-Methode bilanziert wird (vgl. Anhang-Nr. 24), alle einzeln für sich genommen nicht wesentlich. Die Buchwerte der assoziierten Unternehmen belaufen sich auf 5 Mio € (Vorjahr: 92 Mio €) und die der Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) auf 129 Mio € (Vorjahr: 137 Mio €). Der starke Rückgang der Buchwerte der assoziierten Unternehmen resultiert aus dem Verlust des maßgeblichen Einflusses an der Elevator-Beteiligung und der damit verbundenen Beendigung der Bilanzierung nach der Equity-Methode zum 29. September 2025.

Mit dem Vollzug des Verkaufs von Elevator Technology am 31. Juli 2020 hat thyssenkrupp 18,95 % an der Vertical Topco I S.A. mit Sitz in Luxemburg in Form von mit Stimmrechten ausgestatteten Stammaktien erhalten (vgl. Anhang-Nr. 24). Durch den Einstieg von ALAT Technologies als Investor bei der Vertical Topco S.à.r.l. am 31. Juli 2025 verringerte sich der Anteil von thyssenkrupp auf 16,20 % an den Stammaktien, da thyssenkrupp an der in diesem Zusammenhang durchgeführten Kapitalerhöhung nicht teilgenommen hat. Bis zum 29. September 2025 wird diese Beteiligung aufgrund des Vorliegens von maßgeblichem Einfluss nach der Equity-Methode bilanziert und ist als wesentlich für thyssenkrupp zu betrachten. Maßgeblicher Einfluss liegt insbesondere vor, da thyssenkrupp einen Sitz im Board der Vertical Topco S.à.r.l. hat und an wesentlichen Entscheidungsprozessen teilnimmt. Am 29. September 2025 wurde der Sitz im Board der Vertical Topco S.à.r.l. niedergelegt und zeitgleich hat thyssenkrupp auf das Nominierungsrecht für dieses Board verzichtet, weshalb thyssenkrupp keinen maßgeblichen Einfluss mehr auf die Elevator-Beteiligung ausüben kann. Die Elevator-Beteiligung hat für thyssenkrupp ausschließlich einen finanzstrategischen Charakter.

Der Buchwert dieser Beteiligung zum 1. Oktober 2024 betrug 87 Mio € (Vorjahr: 261 Mio €). Durch die Equity-Fortschreibung erhöhte sich der Buchwert um 9 Mio € auf 96 Mio € zum 29. September 2025 (Vorjahr: 87 Mio €). Mit dem Wegfall des maßgeblichen Einflusses zum 29. September 2025 endet die Bilanzierung nach der Equity-Methode und die Beteiligung ist stattdessen mit dem beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9 zu bewerten (vgl. dazu die Ausführungen in Anhang-Nr. 22).

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wurde jeweils unter Berücksichtigung der erwarteten Cashflows auf Basis anerkannter finanzmathematischer Modelle sowie unter Verwendungen der zum Bilanzstichtag vorliegenden beobachtbaren und nicht beobachtbaren Inputfaktoren abgeleitet und ist in Level 3 der Bemessungshierarchie gemäß IFRS 13 einzustufen.

Im 2. Quartal 2024 / 2025 erfolge eine Zuschreibung (Rücknahme von früheren Wertminderungsaufwendungen) in Höhe von 105 Mio €, die aufgrund des gestiegenen beizulegenden Zeitwerts zustande kam. Für die Ermittlung dieses Werts wurde ein Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 12,97 % angesetzt.

Nachfolgend sind die wesentlichen Finanzinformationen des Konzerns der Vertical Topco I S.A. dargestellt. Die Werte beziehen sich nicht auf die Anteile, welche der thyssenkrupp AG zurechenbar sind, sondern stellen die Werte auf Basis eines fiktiven Anteilsbesitzes von 100 % dar und werden anschließend auf den Buchwert, der in die thyssenkrupp Konzernbilanz einbezogen wird, übergeleitet.

FINANZINFORMATIONEN DER NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTEN VERTICAL TOPCO I S.A.

Mio € 30.9.2024 30.9.2025
2023/20241) 2024 / 20252)
--- --- ---
Langfristige Vermögenswerte 20.513 -
Kurzfristige Vermögenswerte 3.739 -
davon: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 404 -
Langfristige Verbindlichkeiten 18.657 -
Kurzfristige Verbindlichkeiten 4.819 -
Umsatzerlöse 9.192 9.184
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) -790 -442
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) 0 0
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) -790 -442
Sonstiges Ergebnis -182 -527
Gesamtergebnis -972 -969

1) Basierend im Wesentlichen auf Quartalsabschluss 30.6.2024; Fortschreibung zum 30.9.2024 wurde geschätzt.

2) Basierend im Wesentlichen auf Quartalsabschluss 30.6.2025; Fortschreibung zum 29.9.2025 wurde geschätzt.

ÜBERLEITUNGSRECHNUNG AUF DEN BUCHWERT, DER IN DIE KONZERN-BILANZ EINBEZOGEN WURDE

Mio € 30.9.2024 30.9.2025
2023/20241) 2024 / 20252)
--- --- ---
Netto-Vermögenswerte zum 1.10. 1.748 777
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) -790 -442
Sonstiges Ergebnis (Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung) -165 -520
Übriges sonstiges Ergebnis -17 -7
Sonstige erfolgsneutrale Vermögensänderungen 0 548
Netto-Vermögenswerte zum 30.9. 777 356
Anteil der Netto-Vermögenswerte zum 30.9., die auf den thyssenkrupp Konzern entfallen 147 58
Wertminderungsaufwendungen -105 0
Sonstige Überleitungseffekte 44 38
Buchwert zum 30.9. 87 96

1) Basierend im Wesentlichen auf Quartalsabschluss 30.6.2024; Fortschreibung zum 30.9.2024 wurde geschätzt.

2) Basierend im Wesentlichen auf Quartalsabschluss 30.6.2025; Fortschreibung zum 29.9.2025 wurde geschätzt.

Nachfolgend werden die aggregierten Finanzinformationen der zum jeweiligen Stichtag nach der Equity-Methode bilanzierten nicht wesentlichen Beteiligungen dargestellt, wobei sich die Werte jeweils auf den Konzernanteil beziehen.

AGGREGIERTE FINANZINFORMATIONEN DER NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTEN UNWESENTLICHEN BETEILIGUNGEN

Assoziierte Unternehmen Gemeinschaftsunternehmen
Mio € 2023/2024 2024/2025 2023/2024 2024/2025
--- --- --- --- ---
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) 0 0 56 51
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) 0 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 -2 -12
Gesamtergebnis 0 0 54 39

In 2024 / 2025 gab es anteilige Gewinne von nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 2 Mio € (Vorjahr: 4 Mio €), die nicht erfasst wurden; kumuliert gab es nicht erfasste Verluste von 2 Mio € (Vorjahr: 4 Mio €).

Die assoziierten Unternehmen und die Gemeinschaftsunternehmen sind in der vollständigen Aufstellung gemäß § 313 Abs. 2 HGB über den Anteilsbesitz des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften enthalten, die Bestandteil des testierten und im Bundesanzeiger eingereichten Konzernabschlusses ist. Die vollständige Anteilsbesitzliste ist zudem im Internet auf der thyssenkrupp-Website unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/berichterstattung-und-publikationen/ veröffentlicht.

Gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation)

Die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (HKM) ist für den thyssenkrupp Konzern eine wesentliche gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation). HKM, an der die im thyssenkrupp Konzern vollkonsolidierte thyssenkrupp Steel Europe AG einen Anteil in Höhe von 50,0 % hält, liefert ausschließlich Brammen als Vormaterial an seine Gesellschafter. Die Belieferung anderer Kunden durch die HKM ist ausgeschlossen, um eine eigene Vormaterialbasis ohne Knowhow-Verlustrisiko zu erhalten. Damit verbunden ist die Abnahmeverpflichtung einer Basisvertragsmenge, um eine wirtschaftliche Auslastung zu gewährleisten. Anfang April 2025 hat die thyssenkrupp Steel Europe AG den Liefervertrag mit HKM gekündigt. Damit läuft die Abnahmeverpflichtung von rund 2,5 Millionen Tonnen Stahl pro Jahr durch thyssenkrupp Steel Europe AG zum 31. Dezember 2032 aus. Die Kündigung des Liefervertrags hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Die Finanzierung von HKM erfolgt durch unterjährige kurzfristige Pensionsgeschäfte sowie Akontozahlungen der Gesellschafter und langfristige Bankdarlehen, für die die Gesellschafter keine Garantie zur Besicherung abgegeben haben. Allerdings werden die Zins- und Tilgungsverpflichtungen durch eine Kostenübernahmeverpflichtung der Gesellschafter faktisch finanziert.

Die gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) ist in der vollständigen Aufstellung gemäß § 313 Abs. 2 HGB über den Anteilsbesitz des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften enthalten, die Bestandteil des testierten und im Bundesanzeiger eingereichten Konzernabschlusses ist. Die vollständige Anteilsbesitzliste ist zudem im Internet auf der thyssenkrupp-Website unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/berichterstattung-und-publikationen/ veröffentlicht.

07 Leasing als Leasinggeber (Operating Lease und Finance Lease)

Der Konzern vermietet als Leasinggeber unter Operating Lease im Wesentlichen gewerblich genutzte Immobilien.

Die zukünftigen Mieterträge aus unkündbaren Operating-Lease-Verträgen betragen zum Stichtag:

MIETERTRÄGE

Mio € 30.9.2024 30.9.2025
Bis zu einem Jahr 6 4
Über einem bis zwei Jahre 4 4
Über zwei bis drei Jahre 3 3
Über drei bis vier Jahre 2 2
Über vier bis fünf Jahre 1 1
Über fünf Jahre 9 8
Insgesamt 26 22

Forderungen aus Finance Lease resultieren im thyssenkrupp Konzern nahezu ausschließlich aus in Kundenverträge eingebetteten Leasingverhältnissen, die gemäß IFRS 16 als Finance Lease beim Leasinggeber darzustellen sind.

Die Zinserträge aus Forderungen aus Finance Lease betragen 5 Mio € (Vorjahr: 4 Mio €). Gewinne und Verluste aus einem so genannten Hersteller-/ Händlerleasing sind im Geschäftsjahr ebenso wie im Vorjahr nicht angefallen.

Die zukünftigen Leasingzahlungen weisen folgende Fälligkeiten auf:

FORDERUNGEN AUS FINANCE LEASE

Mio € 30.9.2024 30.9.2025
Bis zu einem Jahr 19 23
Über einem bis zwei Jahre 17 23
Über zwei bis drei Jahre 17 24
Über drei bis vier Jahre 17 14
Über vier bis fünf Jahre 7 5
Über fünf Jahre 12 10
Summe undiskontierter Leasingzahlungen 89 98
abzgl. enthaltener Zinsanteil über die Gesamtlaufzeit -13 -13
Forderungen aus Finance Lease 75 85
davon: langfristig 47 55

08 Vorräte

VORRÄTE

Mio € 30.9.2024 30.9.2025
Rohstoffe 1.575 1.486
Hilfs- und Betriebsstoffe 496 482
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 1.958 1.975
Fertige Erzeugnisse und Waren 3.254 2.987
Insgesamt 7.284 6.930

Von den Vorräten haben 82 Mio € (Vorjahr: 21 Mio €) eine Lagerdauer von mehr als einem Jahr. Vorräte in Höhe von 28.555 Mio € (Vorjahr: 30.886 Mio €) sind als Aufwand des Berichtsjahres erfasst worden. Im Berichtsjahr ergaben sich preisbedingte Wertberichtigungen bei den Vorräten in Höhe von 37 Mio €, die in den Umsatzkosten enthalten sind (Vorjahr: 13 Mio €).

09 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 65 Mio € (Vorjahr: 31 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Zum 30. September 2025 bestehen Wertberichtigungen auf Forderungen von insgesamt 184 Mio € (Vorjahr: 215 Mio €); zu weiteren Details vgl. die Darstellung in der Anhang-Nr. 22 Finanzinstrumente.

thyssenkrupp hat über Asset-Backed-Securities-Programme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. thyssenkrupp trägt in den einzelnen Transaktionen geringe Anteile am Kreditrisiko. Die übrigen kreditrisikobedingten Ausfälle übernehmen die jeweiligen Käufer. thyssenkrupp bilanziert die verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin in Höhe ihres anhaltenden Engagements, d.h. in Höhe des Maximalbetrags, mit dem sie weiterhin für das den verkauften Forderungen innewohnende Kreditrisiko haftet und passiviert eine korrespondierende finanzielle Verbindlichkeit.

Der Teil der verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der zum Stichtag noch nicht durch Kundenzahlungen ausgeglichen ist, hat einen Buchwert in Höhe von 386 Mio € (Vorjahr: 403 Mio €). Es existieren Forderungen im Rahmen des anhaltenden Engagements mit einem Buchwert und einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 6 Mio € (Vorjahr: 6 Mio €) und eine korrespondierende finanzielle Verbindlichkeit mit einem Buchwert und einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 9 Mio € (Vorjahr: 9 Mio €) sowie eine Nettoposition zwischen beiden in Höhe von 3 Mio € (Vorjahr: 3 Mio €).

10 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden

Der Konzern weist zum 30. September 2025 innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte Vertragsvermögenswerte in Höhe von 790 Mio € (Vorjahr: 807 Mio €) aus; davon haben 172 Mio € (Vorjahr: 390 Mio €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 wurden Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte in Höhe von - 1 Mio € (Vorjahr: - 1 Mio €) innerhalb der Vertriebskosten erfasst. Die im Berichtsjahr eingetretene leichte Abnahme der Vertragsvermögenswerte resultierte hauptsächlich aus einer Zunahme der kumuliert erfassten Kundenanzahlungen verbunden mit einer gleichzeitig geringeren Zunahme der kumuliert erfassten Auftragskosten und -ergebnisse im Zusammenhang mit Fertigungsaufträgen im Segment Decarbon Technologies. Gegenläufig wirkte insbesondere eine Abnahme der kumuliert erfassten Kundenanzahlungen im Zusammenhang mit Fertigungsaufträgen im Segment Automotive Technologies.

Der Konzern weist zum 30. September 2025 innerhalb der kurzfristigen Verbindlichkeiten Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 3.405 Mio € (Vorjahr: 2.735 Mio €) aus; davon haben 1.657 Mio € (Vorjahr: 1.689 Mio €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die deutliche Erhöhung der Vertragsverbindlichkeiten betraf hauptsächlich die Anlagenbaugeschäfte im Segment Marine Systems und resultierte insbesondere aus der im Dezember 2024 erhaltenen Kundenanzahlung für die umfassende Auftragserweiterung über vier U-Boote. Im Laufe des Geschäftsjahres 2024 / 2025 wurden Umsatzerlöse von 1.726 Mio € (Vorjahr: 2.203 Mio €) erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. In 2024 / 2025 ergaben sich Umsatzerlöse in Höhe von 181 Mio € (Vorjahr: 214 Mio €) aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden erfüllt oder teilweise erfüllt worden sind.

Der gesamte Transaktionspreis, der zum 30. September 2025 nicht oder teilweise nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet war, die - unter entsprechender Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift in IFRS 15.121a - eine ursprüngliche Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben, belief sich auf 20.277 Mio € (Vorjahr: 16.302 Mio €). Die erwartete zeitliche Verteilung der Erfassung entsprechender Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:

KÜNFTIGE UMSATZERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN 30.9.2025

Mio €
(für die Geschäftsjahre)
--- ---
2025/2026 3.376
2026/2027 - 2029/2030 13.011
nach 2029/2030 3.890
Insgesamt 20.277

Im Vorjahr stellten sich die erwarteten künftigen Umsatzerlöse wie folgt dar:

KÜNFTIGE UMSATZERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN 30.9.2024

Mio €
(für die Geschäftsjahre)
--- ---
2024/2025 3.944
2025/2026 - 2028/2029 11.356
nach 2028/2029 1.002
Insgesamt 16.302

11 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

30.9.2024 30.9.2025
Mio € kurzfristig langfristig kurzfristig langfristig
--- --- --- --- ---
Sonstige übrige finanzielle Vermögenswerte 454 946 354 1.044
Eigenkapitalinstrumente 0 95 0 1.109
Fremdkapitalinstrumente 12 0 13 0
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 50 - 51 -
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 20 - 47 -
Insgesamt 536 1.041 465 2.153

Der Anstieg der Eigenkapitalinstrumente zum 30. September 2025 resultiert in Höhe von 998 Mio € aus der erstmaligen Klassifizierung der Stammaktien aus der Elevator-Beteiligung als Eigenkapitalinstrument bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling); vgl. dazu auch Anhang-Nr. 22.

Die sonstigen übrigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten i. W. Forderungen im Zusammenhang mit Agententätigkeiten, Ansprüche aus Boni und Rabatten sowie Forderungen aus Preisanpassungen.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 2.171 Mio € (Vorjahr: 1.059 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Zum 30. September 2025 bestehen Wertberichtigungen von insgesamt 3 Mio € (Vorjahr: 3 Mio €) für kurzfristige und 15 Mio € (Vorjahr: 18 Mio €) für langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte.

12 Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte

SONSTIGE NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

30.9.2024 30.9.2025
Mio € kurzfristig langfristig kurzfristig langfristig
--- --- --- --- ---
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte - 38 - 45
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen - 351 - 360
Geleistete Anzahlungen auf Nutzungsrechte - 0 - 0
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte und sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 1.150 - 823 -
Vorauszahlungen 287 - 196 -
Übrige 439 76 507 83
Insgesamt 1.876 465 1.526 488

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 754 Mio € (Vorjahr: 765 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Zum 30. September 2025 bestehen Wertberichtigungen von insgesamt 38 Mio € (Vorjahr: 35 Mio €) für kurzfristige und 1 Mio € (Vorjahr: 5 Mio €) für langfristige sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte.

Die langfristigen sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte enthalten 30 Mio € (Vorjahr: 37 Mio €) aus der nach IFRS 15 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erforderlichen Aktivierung von Kosten für die Anbahnung von Verträgen mit Kunden.

In 2024 / 2025 sind dem Segment Steel Europe Investitionszuwendungen, die von der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Baus der Direktreduktionsanlage am Standort Duisburg im Segment Steel Europe gewährt werden, in Höhe von 335 Mio € (Vorjahr: 427 Mio €) zugesagt worden; hiervon reduzierten 181 Mio € (Vorjahr: 219 Mio €) die Herstellungskosten für Anlagen in Bau, die in den Sachanlagen ausgewiesen werden (vgl. Anhang-Nr. 05) und 154 Mio € (Vorjahr: 208 Mio €) die geleisteten Anzahlungen auf Sachanlagen. In 2024 / 2025 sind dem Konzern von den bislang insgesamt zugesagten Investitionszuwendungen 346 Mio € (Vorjahr: 417 Mio €) zugeflossen.

13 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Zum 30. September 2025 ist das gezeichnete Kapital wie im Vorjahr in 622.531.741 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Aktien sind alle ausgegeben und voll eingezahlt; zum Bilanzstichtag befanden sich wie im Vorjahr 622.531.741 Aktien im Umlauf. Rechnerisch entfällt auf jede Aktie ein Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von 2,56 €.

Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält die Effekte aus der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses von Thyssen und Krupp.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Konzernergebnisse, soweit diese nicht ausgeschüttet worden sind. Darüber hinaus beinhaltet diese Position die Neubewertungskomponente der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie die Eigenkapitaleffekte aus aktienbasierter Vergütung. Darüber hinaus erhöhte sich diese Position im Zusammengang mit dem Börsengang einschließlich Kapitalerhöhung von thyssenkrupp nucera im Juli 2023.

Angaben zum Kapitalmanagement

Zum 30. September 2025 lag die Eigenkapitalquote bei 36,6 % (Vorjahr: 35,3 %). Zu den wichtigsten finanzwirtschaftlichen Zielen des thyssenkrupp Konzerns zählen die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes und die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Große Bedeutung in diesem Zusammenhang hat die Schaffung von ausreichenden Liquiditätsreserven.

Der thyssenkrupp Konzern verfügt derzeit über folgende Ratings:

RATING

Langfrist-Rating Kurzfrist-Rating Ausblick
Standard & Poor's BB B stable
Moody's Ba3 Not Prime positive

Aktuell befinden sich die beiden Ratings unterhalb der Grenze zum Investment-Grade. Für die Finanzierung des thyssenkrupp Konzerns führt ein Investment-Grade-Rating in den Kategorien des "BBB"-Bereichs zum Optimum der Kapitalkosten. Das Kapitalmanagement basiert bei thyssenkrupp auf den durch die Ratingagenturen publizierten Verschuldungskennziffern. Satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen unterliegt thyssenkrupp nicht.

Ermächtigungen

Durch den Beschluss der Hauptversammlung der thyssenkrupp AG vom 4. Februar 2022 wurden die nachfolgenden Ermächtigungen erteilt:

Der Vorstand der thyssenkrupp AG wurde ermächtigt, das Grundkapital der thyssenkrupp AG bis zum 3. Februar 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 300 Mio € durch die Ausgabe von bis zu 117.187.500 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder in Teilbeträgen mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen, wobei die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss auf insgesamt 10 % des Grundkapitals beschränkt ist.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Februar 2027 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 2 Mrd € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und bei Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen deren Inhabern oder Gläubigern Options- oder Wandlungsrechte beziehungsweise Options- oder Wandlungspflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der thyssenkrupp AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 250 Mio € nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzulegen. Die Ausgabe kann gegen Bar- oder Sachleistungen erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wobei die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss auf insgesamt 10 % des Grundkapitals beschränkt ist.

Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 250 Mio € durch die Ausgabe von bis zu 97.656.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der thyssenkrupp AG zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen sowie Kombinationen dieser Instrumente, die bis zum 3. Februar 2027 von der thyssenkrupp AG oder einem Konzernunternehmen ausgegeben werden.

Der Vorstand wurde bis zum 3. Februar 2027 ermächtigt, zu den in dem Ermächtigungsbeschluss ausdrücklich genannten sowie zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder falls dieser Wert niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden. Der Vorstand wurde ermächtigt, bei dem Erwerb eigener Aktien das Andienungsrecht und bei der Verwendung eigener Aktien das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Die Beschlussfassung umfasst auch die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten (Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkäufe oder deren Kombination) im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts. Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG kann seine Zustimmung für Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieser Hauptversammlungsbeschlüsse vorsehen.

Dividende

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem nach den Grundsätzen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) ermittelten Bilanzgewinn der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 eine Dividende in Höhe von 0,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Hieraus würde sich eine Dividendenausschüttung von insgesamt 93 Mio € ergeben. Für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 wurde eine Dividende von 0,15 € gezahlt.

14 Aktienbasierte Vergütung

Management Incentivepläne

Der Long Term Incentiveplan (LTI) ist eine langfristig orientierte Vergütungskomponente, in deren Rahmen Wertrechte an die Begünstigten ausgegeben werden. Zum Teilnehmerkreis gehören neben den Vorstandsmitgliedern weitere ausgewählte Führungskräfte des Konzerns. Zum 30. September 2025 sind für den LTI in der 12. Tranche 3.056.269 Wertrechte, in der 13. Tranche 5.615.512 Wertrechte, in der 14. Tranche 4.864.628 Wertrechte und in der 15. Tranche 10.763.044 Wertrechte ausgegeben.

Der LTI wird in jährlichen Tranchen gewährt. Zu Beginn jeder Tranche wird eine bestimmte Anzahl virtueller Aktien zunächst vorläufig zugeteilt. Die Anzahl virtueller Aktien, die den Planteilnehmern am Ende der Laufzeit einer Tranche final zugeteilt wird, ist abhängig von der Entwicklung der zugrundeliegenden Leistungskriterien über den jeweiligen vierjährigen Performance-Zeitraum. Die finale Anzahl an Wertrechten kann daher von der vorläufig gewährten Anzahl nach oben und unten abweichen. Die Erdienung erfolgt für die Vorstandsmitglieder zeitanteilig über das Geschäftsjahr, für welches die jeweilige Tranche gewährt wird, für die weiteren teilnehmenden Führungskräfte zeitanteilig über den vierjährigen Performance-Zeitraum.

Für die Vorstandsmitglieder bestimmt sich die finale Anzahl an virtuellen Aktien am Ende des Performance-Zeitraums anhand der drei additiv verknüpften Leistungskriterien relativer Total Shareholder Return (TSR - Maßzahl für die Entwicklung des Werts eines Aktienengagements, bezogen auf Kursentwicklung und Dividenden, über einen bestimmen Zeitraum), Return on Capital Employed (ROCE -Renditekennzahl, die sich aus der Division von EBIT durch durchschnittliches Capital Employed errechnet) und Nachhaltigkeit, für die der Aufsichtsrat vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres Ziel- und Schwellenwerte für die jeweils neue Tranche beschließt, die über die gesamte vierjährige Laufzeit der Tranche Gültigkeit haben. Die Höhe der Auszahlung ermittelt sich durch Multiplikation der angepassten Anzahl an Wertrechten mit dem Durchschnittskurs der thyssenkrupp Aktie in den letzten 30 Börsenhandelstagen vor Ende des vierjährigen Performance-Zeitraums.

Die Vorstandsmitglieder der thyssenkrupp AG sind zudem verpflichtet, thyssenkrupp-Aktien im Wert von insgesamt einem Jahresfestgehalt (brutto) zu erwerben und diese für die Dauer ihrer Bestellung zu halten. Es gilt ein jährlicher Mindestinvestitionsbetrag in Höhe von 25 % der Nettoauszahlung aus den erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen (Short Term Incentive und LTI), bis das vollständige Investitionsvolumen erreicht ist. Maßgeblich für die Erfüllung der Aktienerwerbs- und Haltepflicht ist der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Erwerbs. Für die weiteren teilnahmeberechtigten Führungskräfte in den Segmenten Materials Services, Automotive Technology, Steel Europe und Marine Systems sowie für die Business Units Rothe Erde und Forged Technologies gilt ein am weiterentwickelten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder orientiertes LTI Plandesign, jedoch in geschäftsspezifischer Ausgestaltung. Die finale Anzahl an Wertrechten bestimmt sich dabei nach Ablauf eines ebenfalls vierjährigen Performance-Zeitraums und stellt schwerpunktmäßig auf den Erfolg des jeweiligen Segments bzw. der jeweiligen Business Unit ab, bestimmt anhand von bis zu drei additiv verknüpften Leistungskriterien (Bereinigte EBIT-Marge, ROCE und Nachhaltigkeit). Die Höhe der Auszahlung ermittelt sich durch Multiplikation der angepassten Anzahl an Wertrechten mit dem Durchschnittskurs der thyssenkrupp Aktie in den letzten 30 Börsenhandelstagen vor Ende des vierjährigen Performance-Zeitraums.

Für die teilnahmeberechtigten Führungskräfte im Bereich Corporate Headquarters und im ehemaligen Segment Multi Tracks gilt das LTI Plandesign des Vorstands, im Falle von Multi Tracks zuzüglich eines diskretionären Faktors, mit dem der Vorstand die sich auf Basis der drei oben genannten, additiv verknüpften Leistungskriterien ergebende Anzahl an Wertrechten zur zusätzlichen Berücksichtigung der spezifischen Performance des Segments um bis zu 50 % anheben oder absenken kann. Dem diskretionären Faktor liegen dabei keine vorab definierten Kriterien zugrunde, sondern dieser dient lediglich der Anpassung ex post, wenn der Vorstand nach Ablauf der Tranche unter Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis kommt, dass die Übernahme der Zielerreichung des Vorstands für die teilnehmenden Führungskräfte bei Multi Tracks zu unangemessenen Ergebnissen führen würde. Entsprechend beläuft sich der Faktor im Normalfall auf 1,0.

Beginnend mit der im Geschäftsjahr 2023 / 2024 ausgegebenen 14. Tranche des Incentiveplans wurde das Plandesign angepasst; für alle weiteren teilnahmeberechtigten Führungskräfte gilt unabhängig von der Segmentzugehörigkeit das Plandesign des Vorstands mit den entsprechenden Leistungskriterien auf Konzernebene. Bedingt durch die Verselbstständigung nimmt das Segment Marine Systems seit der 15. Tranche nicht mehr an dem Konzernplan teil und die bereits ausgegebenen Tranchen werden in 2025 / 2026 vorzeitig ausgezahlt.

Eine Verpflichtung wie für den Vorstand der thyssenkrupp AG zum Erwerb und Halten von thyssenkrupp-Aktien besteht für die weiteren am LTI teilnahmeberechtigten Führungskräfte nicht.

Zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der in bar abzugeltenden Wertrechte, die die Grundlage für die Ermittlung der zeitanteiligen Rückstellung zum Bilanzstichtag sind, werden Forward-Preise der thyssenkrupp Aktie unter Berücksichtigung der bestehenden Deckelungen berechnet. Die Forward-Ermittlung erfolgt für im Voraus definierte Perioden (Mittelungsperioden) unter Berücksichtigung des Aktienkurses der thyssenkrupp Aktie und der Euro-Zinsstrukturkurve zum Stichtag sowie der angenommenen Dividendenzahlungen der thyssenkrupp AG bis zur Fälligkeit der Wertrechte. Folgende Parameter sind in die Berechnung eingegangen:

INCENTIVEPLÄNE 2024/2025

12. Tranche LTI 13. Tranche LTI 14. Tranche LTI 15. Tranche LTI
Fälligkeit 30.09.2025 30.09.2026 30.09.2027 30.09.2028
Mittelungsperiode 20.8. - 30.9.2025 20.8. - 30.9.2026 20.8. - 30.9.2027 20.8. - 30.9.2028
thyssenkrupp Aktienkurs zum Stichtag 11,68 € 11,68 € 11,68 € 11,68 €
Angenommene Dividendenzahlung(en) pro Aktie bis zur Fälligkeit - 0,15 € zum 4.2.2026 0,15 € zum 4.2.2026 0,15 € zum 4.2.2026
0,15 € zum 10.2.2027 0,15 € zum 10.2.2027
0,15 € zum 9.2.2028
Durchschnittliche Dividendenrendite - 1,37 % 1,32 % 1,30 %
Durchschnittlicher Zins (Mittelungsperiode) - 2,22 % 2,19 % 2,27 %
Beizulegender Wert per 30.9.2025
- ungedeckelt 10,29 € 11,52 € 11,37 € 11,23 €
- gedeckelt 10,29 € 11,52 € 11,37 € 6,02 €

Im 1. Quartal 2024 / 2025 wurde die 11. Tranche des Long-Term-Incentive-Plans LTI mit einer Zahlung von 3,13 € je Wertrecht bzw. einer Gesamtzahlung von 14 Mio € abgerechnet, nachdem durch die Verlängerung des Performance-Zeitraums auf vier Geschäftsjahre in 2023 / 2024 keine Zahlung aus dem Long-Term-Incentive-Plans LTI erfolgt war. Gleichzeitig wurde im Geschäftsjahr 2024 / 2025 dem Vorstand und weiteren Führungskräften die 15. Tranche des LTI gewährt.

Insgesamt enthält das Ergebnis 2024 / 2025 einen Aufwand aus anteilsbasierter Vergütung mit Abgeltung in bar in Höhe von 93 Mio € (Vorjahr: 27 Mio € Ertrag) und einen Aufwand aus anteilsbasierter Vergütung mit Abgeltung in thyssenkrupp Aktien in Höhe von 1 Mio € (Vorjahr: 0 Mio €). Zum 30. September 2025 beträgt die aus dem LTI resultierende Verpflichtung 113 Mio € (Vorjahr: 35 Mio €). Darüber hinaus werden für die aktienbasierte Vergütung der Mitglieder des Vorstands 1 Mio € (Vorjahr: 1 Mio €) im Eigenkapital ausgewiesen.

Hintergrund für den Ausweis im Eigenkapital ist, dass alle Vorstandsmitglieder verpflichtet sind, thyssenkrupp Aktien insgesamt im Wert eines Jahresfestgehalts (brutto) zu erwerben und diese für die Dauer ihrer Bestellung zu halten. Dabei handelt es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Abgeltung in Eigenkapitalinstrumenten. Der jährliche Mindestinvestitionsbetrag beträgt ab dem Geschäftsjahr 2020 / 2021 25 % der Nettoauszahlung aus den erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen bis das vorgesehene Investitionsvolumen erreicht ist. Die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile beinhalten neben dem vorstehend beschriebenen LTI auch einen Short-Term-Incentive (STI), welcher sich an den Leistungsindikatoren Jahresüberschuss und Free Cashflow vor M&A auf Konzernebene sowie der individuellen Leistung der Vorstandsmitglieder bemisst; die zugehörige Performance-Periode umfasst jeweils ein Geschäftsjahr. Maßgeblich für die Erfüllung der Aktienerwerbs- und Haltepflicht ist der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Erwerbs. Vgl. dazu auch die Ausführungen zur Vergütung des aktiven Vorstands in Anhang-Nr. 23.

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 wurden den Vorstandsmitgliedern der thyssenkrupp AG 1.729.233 Wertrechte der 15. Tranche des LTI gewährt, deren Aufteilung nachfolgend dargestellt ist.

Bedingt durch die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung dieser Tranche ein Vorstandsmitglied nicht mehr dem Vorstand angehören wird (Modifikation gemäß IFRS 2), wird die Abgeltung für dieses Vorstandsmitglied komplett in bar erfolgen. Der Ausweis erfolgt damit nicht mehr im Eigenkapital, sondern in den Rückstellungen.

15. TRANCHE LTI

Anzahl an Wertrechten Durchschnittsgewichteter beizulegender Zeitwert
Abgeltung in thyssenkrupp Aktien (= equity settled) 163.738 2,89 € zum Gewährungszeitpunkt 18.11.2024
20.967 4,68 € zum Gewährungszeitpunkt 1.4.2025
17.472 4,72 € zum Gewährungszeitpunkt 1.5.2025
Abgeltung in bar (= cash settled) 1.527.057 11,68 € zum Bilanzstichtag

Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts für die 15. Tranche des LTI erfolgte jeweils mittels einer Monte-Carlo-Simulation, wobei die Volatilität als at-the-money implizierte Volatilität mit entsprechender Laufzeit anhand von Kapitalmarktdaten ermittelt wird. Die Gewährung erfolgte für vier Vorstandsmitglieder zum 18. November 2024 sowie aufgrund der unterjährigen Bestellung im Geschäftsjahr 2024 / 2025 für ein Vorstandsmitglied zum 1. April 2025 und für ein Vorstandsmitglied zum 1. Mai 2025.

Die bewertungsrelevanten Annahmen für die thyssenkrupp Aktie für die Bewertung der 15. Tranche des LTI zum Gewährungszeitpunkt am 18. November 2024 wurden anhand von Marktwerten festgelegt und stellen sich wie folgt dar:

Aktienkurs 3,40 €
Risikoloser Zinssatz 2,04 %
Erwartete Dividendenrendite 5,86 %
Volatilität 40,01 %
Restlaufzeit 3,87 Jahre

Bei der Bewertung wurden für die Berechnung des relativen Total Shareholder Returns die Aktienkurse der Vergleichsunternehmen simuliert. Die hierfür verwendeten Annahmen sind in der folgenden Tabelle enthalten:

Volatilität 20,25 % - 43,57 %
Risikoloser Zinssatz 2,04 %
Erwartete Dividendenrendite 1,30 % - 11,20 %
Korrelation mit der thyssenkrupp Aktie -20,90 % - 76,87 %

Die bewertungsrelevanten Annahmen für die thyssenkrupp Aktie für die Bewertung der 15. Tranche des LTI zum Gewährungszeitpunkt am 1. April 2025 wurden anhand von Marktwerten festgelegt und stellen sich wie folgt dar:

Aktienkurs 10,04 €
Risikoloser Zinssatz 2,05 %
Erwartete Dividendenrendite 1,43 %
Volatilität 45,79 %
Restlaufzeit 3,50 Jahre

Bei der Bewertung wurden für die Berechnung des relativen Total Shareholder Returns die Aktienkurse der Vergleichsunternehmen simuliert. Die hierfür verwendeten Annahmen sind in der folgenden Tabelle enthalten:

Volatilität 19,01 % - 45,79 %
Risikoloser Zinssatz 2,05 %
Erwartete Dividendenrendite 1,20 % - 7,86 %
Korrelation mit der thyssenkrupp Aktie -12,78 % - 74,55 %

Die bewertungsrelevanten Annahmen für die thyssenkrupp Aktie für die Bewertung der 15. Tranche des LTI zum Gewährungszeitpunkt am 1. Mai 2025 wurden anhand von Marktwerten festgelegt und stellen sich wie folgt dar:

Aktienkurs 10,02 €
Risikoloser Zinssatz 1,77 %
Erwartete Dividendenrendite 1,48 %
Volatilität 45,35 %
Restlaufzeit 3,42 Jahre

Bei der Bewertung wurden für die Berechnung des relativen Total Shareholder Returns die Aktienkurse der Vergleichsunternehmen simuliert. Die hierfür verwendeten Annahmen sind in der folgenden Tabelle enthalten:

Volatilität 20,47 % - 45,35 %
Risikoloser Zinssatz 1,77 %
Erwartete Dividendenrendite 1,20 % - 9,32 %
Korrelation mit der thyssenkrupp Aktie -23,60 % - 71,70 %

Weiterhin wurde eine Zielerreichung für die Ziele ROCE und Nachhaltigkeit sowie die vertraglich festgelegten Auszahlungshöchstgrenzen berücksichtigt.

Für die 12. Tranche des LTI beträgt der für die Auszahlung relevante Durchschnittskurs 10,29 €; dieser Wert ergibt sich aus dem Durchschnittskurs der thyssenkrupp Aktie in den letzten 30 Börsenhandelstagen vor Ende des vierjährigen Performance-Zeitraums zum 30. September 2025. Für die übrigen Tranchen des LTI erfolgte die Bewertung des in bar abzugeltenden Anteils mittels der Monte-Carlo-Simulation anhand von Annahmen zum Bilanzstichtag, die in der folgenden Tabelle enthalten sind:

INCENTIVEPLÄNE 2024 / 2025

13. Tranche LTI 14. Tranche LTI 15. Tranche LTI
Aktienkurs 11,68 € 11,68 € 11,68 €
Risikoloser Zinssatz 1,90 % 1,92 % 2,01 %
Erwartete Dividendenrendite 0,00 % - 6,89 % 0,75 % - 7,46 % 0,80 % - 8,22 %
Volatilität 19,41 % - 49,34 % 19,68 % - 44,81 % 19,95 % - 41,88 %
Restlaufzeit 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre

15 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

Mio € 30.9.2024 30.9.2025
Pensionen 5.598 5.162
Altersteilzeit 135 107
Sonstige pensionsähnliche Verpflichtungen 32 29
Umgliederung w/Ausweis als Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten -3 0
Insgesamt 5.762 5.298

Pensionen

Die Unternehmen im thyssenkrupp Konzern gewähren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in Form von Leistungs- oder Beitragsplänen in Deutschland sowie in Abhängigkeit von den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen teilweise auch im Ausland.

Beitragspläne werden regelmäßig durch die (gesetzlich/vertraglich) verpflichtende oder freiwillige Beitragsbereitstellung durch den Arbeitgeber und / oder den Arbeitnehmer finanziert. Die Beiträge werden an eine rechtlich vom Arbeitgeber getrennte Einheit abgeführt. Der Arbeitgeber trägt bei dieser Form der Plangestaltung keine, über die Beitragsabführung hinausgehenden, Risiken. Die Beiträge werden im Personalaufwand ausgewiesen.

Leistungszusagen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung landesspezifischer Regulierung (z.B. lokale Gesetzgebung) oder auf freiwilliger Basis angeboten. Die Leistungen dieser Pläne werden entweder durch vom Arbeitgeber getrennt gehaltenes Pensionsvermögen ("Planvermögen") oder über Pensionsrückstellungen finanziert, wobei der bilanziell ausgewiesene Rückstellungsbetrag den bereits um das jeweilige Planvermögen reduzierten Wert der Pensionsverpflichtungen abbildet.

Die wesentlichen Verpflichtungen aus Leistungsplänen bestehen in Deutschland, in den USA, Großbritannien und Liechtenstein. Auf diese Länder entfallen rd. 96 % (Vorjahr: 96 %) der konzernweiten Pensionsverpflichtung und 88 % (Vorjahr: 90 %) des entsprechenden Planvermögens.

In Deutschland bestehen aufgrund historischer Gegebenheiten verschiedenste Versorgungssysteme auf Basis freiwilliger Leistungspläne, welchen unterschiedliche Risikoprofile zugrunde liegen. Die Versorgungspläne sehen regelmäßig Leistungen bei Eintritt eines Invaliditäts- und / oder Todesfalls sowie bei Erreichen der spezifischen Altersgrenze vor und basieren im Wesentlichen auf individuellen oder kollektivrechtlichen Regelungen. In der Vergangenheit wurden die arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen in Deutschland regelmäßig in Form einer lebenslangen Rentenzahlung auf Basis eines definierten Leistungsversprechens erteilt.

Diese Versorgungszusagen (u.a. endgehaltsabhängige Pläne, Karrieredurchschnittspläne, etc.) wurden bereits vor Jahren geschlossen und durch beitragsorientierte Leistungszusagen mit risikooptimierter Auszahlungsform (Kapital- oder Ratenzahlung bzw. lebenslange Rentenzahlung) ersetzt. Insbesondere für neue Mitarbeiter im Fach- und Führungskräftebereich wurde zum 1. Januar 2017 der "flexplan" eingeführt, welcher die letzte offene "Rentenzusage" bei thyssenkrupp abgelöst hat. Der "flexplan" ist als wertpapiergebundene Versorgungszusage konzipiert, bei der eine jährliche Mindestverzinsung in Höhe von 1 % durch den Arbeitgeber garantiert wird.

Ein wichtiger Baustein für mehr Eigenverantwortung bei der betrieblichen Altersversorgung ist die Entgeltumwandlung, die über arbeitgeberfinanzierte Matchingbeiträge gefördert und in allen aktuell offenen Versorgungssystemen angeboten wird. Zum 1. Januar 2020 wurde zur Stärkung der Altersversorgung zudem ein zum "flexplan" identisches Modell nur für die Entgeltumwandlung eingeführt (DC2020), welches durch alle Mitarbeiter genutzt werden kann, die nicht bereits an einer Zusage mit integrierter Entgeltumwandlung teilnehmen können. In Bezug auf die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung ist insbesondere für den "flexplan" und "DC2020" eine Kapitaldeckung über das konzerneigene Contractual Trust Arrangement (CTA) vorgesehen, wodurch die Ausfinanzierungsquote positiv beeinflusst wird. Gleichzeitig sind in geringem Umfang auch Leistungen aus den Altzusagen über das CTA finanziert.

Die Konzerngesellschaften außerhalb Deutschlands gewähren ihren Mitarbeitern größtenteils ebenfalls Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Diese Zusagen beruhen zum Teil auf gesetzlichen Verpflichtungen oder tarifvertraglichen Regelungen, teilweise wurden diese aber auch freiwillig durch die Konzernunternehmen erteilt. Das Leistungsspektrum der Zusagen ist je nach länderspezifischer Ausgestaltung und Grundlage sehr unterschiedlich und reicht von Beitragsplänen bis hin zu endgehaltsabhängigen Leistungszusagen mit laufender Rentenzahlung.

Außerhalb von Deutschland bestehen wesentliche Pensionsverpflichtungen in Form von Leistungsplänen in den USA, Großbritannien und Liechtenstein. Die Pensionszusagen in Liechtenstein werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften für alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter angeboten und stehen somit auch neuen Mitarbeitern bei thyssenkrupp zur Verfügung. Demgegenüber wurden die im Wesentlichen freiwillig angebotenen Leistungspläne in Großbritannien und den USA inzwischen für Neueintritte geschlossen und hinsichtlich zukünftiger Dienstzeiten durch Beitragspläne abgelöst.

Die Zusagen außerhalb Deutschlands sind zur Sicherstellung der Zahlungsverpflichtung zu einem wesentlich größeren Ausmaß durch extern separierte Vermögenswerte hinterlegt. Dies ist teilweise bedingt durch rechtliche Mindestfinanzierungsvorschriften, die eine vollständige Ausfinanzierung der Verpflichtung bzw. eine Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren vorsehen. Für weitere Informationen zur Zusammensetzung und Anlagestrategie des Planvermögens verweisen wir auf die Ausführungen zum Planvermögen.

Wesentliche, mit den Versorgungszusagen in unterschiedlicher Konstellation verbundene Risiken sind, neben vor allem finanziellen Risiken, regelmäßig im Bereich der Inflation sowie der Biometrie zu finden.

Mögliche Inflationsrisiken, die zu einem Anstieg der Verpflichtungen aus Leistungsplänen führen können, bestehen, da es sich bei einigen Plänen um (end-)gehaltsabhängige Zusagen handelt bzw. jährliche Versorgungsbausteine unmittelbar an die aktuellen Gehälter gekoppelt sind (beitragsorientierte Zusagen). Ein Anstieg der Gehälter oberhalb des bei der Bewertung der Verpflichtung unterstellten Gehalts-∕Karrieretrends würde insoweit auch eine direkte Erhöhung der Rückstellungen (Past-Service-Effekt bei (End-)Gehaltsbezug) oder der künftigen Dienstzeitaufwendungen (beitragsorientierte Zusagen) bedingen.

Zum anderen können zusätzliche Belastungen aus der Notwendigkeit eines über dem unterstellten Rententrend liegenden tatsächlichen Inflationsausgleichs während der Rentenzahlungsphase resultieren, welche zu einer sofortigen Erhöhung der Rückstellung führen. Eine entsprechende Verpflichtung zum Ausgleich des Kaufkraftverlustes besteht auf Basis einer gesetzlichen Regelung bei wesentlichen Teilen der Versorgungszusagen in Deutschland. Die Verpflichtung zum Inflationsausgleich kann aber auch durch (tarif-)vertragliche Vereinbarungen geregelt sein oder freiwillig bzw. diskretionär getroffen werden.

Biometrische Risiken können entweder durch vorzeitige Versorgungsfälle (Bilanzsprungrisiko nach Tod bzw. Invalidität) oder die Unterschätzung der unterstellten Lebenserwartung bei Rentenzusagen (Langlebigkeitsrisiko) ausgelöst werden und führen ebenfalls zu einer Belastung des Unternehmens aufgrund unerwarteter Rückstellungserhöhungen sowie gegebenenfalls vorzeitiger Mittelabflüsse.

Risiken aus der Veränderung des Rechnungszinssatzes sind rein bilanziell, d.h. es erfolgt eine erfolgsneutrale Anpassung der Rückstellungen gegen das sonstige Ergebnis im Eigenkapital. Die Mittelabflüsse bleiben hiervon jedoch unberührt.

Die Gesamtzahl der Pensionszusagen teilt sich wie folgt auf:

AUFTEILUNG DER PENSIONSZUSAGEN NACH BEGÜNSTIGTENGRUPPEN

30.9.2024 30.9.2025
Deutschland Übrige Länder Gesamt Deutschland Übrige Länder Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Aktive 54.980 17.975 72.955 53.252 16.609 69.861
Mit unverfallbaren Ansprüchen ausgeschiedene Mitarbeiter 18.643 2.672 21.315 19.714 2.538 22.252
Rentner 74.251 8.075 82.326 70.058 5.338 75.396
Insgesamt 147.874 28.722 176.596 143.024 24.485 167.509

Veränderung des Anwartschaftsbarwerts und des Planvermögens

Die Veränderung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen sowie des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

VERÄNDERUNG ANWARTSCHAFTSBARWERT UND PLANVERMÖGEN

30.9.2024 30.9.2025
Mio € Deutschland Übrige Länder Gesamt Deutschland Übrige Länder Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Veränderung des Anwartschaftsbarwertes:
Anwartschaftsbarwert am Anfang des Geschäftsjahres 5.381 1.794 7.174 5.679 1.945 7.624
Dienstzeitaufwand: Barwert der im Geschäftsjahr hinzuverdienten Versorgungsansprüche 83 33 116 93 38 131
Zinsaufwand 214 65 279 183 51 234
Neubewertung: Versicherungsmathematische Gewinne(-)∕Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen -21 22 1 -37 28 -10
Neubewertung: Versicherungsmathematische Gewinne(-)∕Verluste aus Veränderungen der demografischen Annahmen 0 -14 -14 0 3 3
Neubewertung: Versicherungsmathematische Gewinne(-)∕Verluste aus Veränderungen bei den finanziellen Annahmen 396 138 535 -244 -65 -310
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inklusive Plankürzungen) 0 -2 -2 -2 -8 -9
Planabgeltungen 0 -1 -1 0 -18 -18
Kursdifferenzen 0 9 9 0 -14 -14
Beiträge der Arbeitnehmer 0 26 26 0 25 25
Rentenzahlungen -373 -114 -486 -376 -121 -496
Zahlungen zur Abgeltung von Ansprüchen 0 0 0 0 -239 -239
Veränderung Konsolidierungskreis 0 -13 -13 0 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 5.679 1.945 7.624 5.296 1.625 6.921
Veränderung des Planvermögens:
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Anfang des Geschäftsjahres 197 1.795 1.992 198 1.947 2.145
Zinsertrag 8 67 74 6 54 60
Neubewertung: Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) aus Planvermögen ohne bereits im Zinsertrag erfasste Beträge 13 135 148 7 -50 -42
Kursdifferenzen 0 14 14 0 -18 -18
Beiträge der Arbeitgeber 9 32 41 9 31 40
Beiträge der Arbeitnehmer 8 26 34 8 25 33
Rentenzahlungen -37 -108 -145 -1 -115 -116
Zahlungen zur Abgeltung von Ansprüchen 0 0 0 0 -238 -238
Veränderung Konsolidierungskreis 0 -8 -8 0 0 0
Verwaltungskosten 0 -4 -4 0 -4 -4
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Ende des Geschäftsjahres 198 1.947 2.145 228 1.631 1.859

Die Zahlungen zur Abgeltung von Ansprüchen in 2024 / 2025 sind auf den Verkauf von laufenden Rentenzahlungen an eine Versicherungsgesellschaft (sog. Annuity Purchase) in den USA zurückzuführen.

Vom Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres in Höhe von insgesamt 6.921 Mio € (Vorjahr: 7.624 Mio €) beziehen sich 4.308 Mio € (Vorjahr: 4.702 Mio €) auf Pläne, die nicht über einen Fonds finanziert werden, und 2.613 Mio € (Vorjahr: 2.922 Mio €) auf Pläne, die ganz oder teilweise aus einem Fonds finanziert werden.

Veränderung der Nettoschuld und des Asset Ceiling

Die Nettoschuld aus Leistungsplänen hat sich wie folgt entwickelt:

VERÄNDERUNG NETTOSCHULD

30.9.2024 30.9.2025
Mio € Deutschland Übrige Länder Gesamt Deutschland Übrige Länder Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Nettoschuld am Anfang des Geschäftsjahres 5.183 24 5.208 5.481 25 5.506
Dienstzeitaufwand zuzüglich Nettozinsaufwand 289 33 322 269 37 306
Effekte aus der Neubewertung 362 13 374 -289 18 -271
Kursdifferenzen 0 -5 -5 0 2 2
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 -2 -2 -2 -8 -9
(inklusive Plankürzungen)
Planabgeltungen 0 -1 -1 0 -18 -18
Beiträge der Arbeitgeber -9 -32 -41 -9 -31 -40
Beiträge der Arbeitnehmer -8 0 -8 -8 0 -8
Rentenzahlungen -336 -5 -341 -375 -6 -380
Zahlungen zur Abgeltung von Ansprüchen 0 0 0 0 -1 -1
Veränderung Konsolidierungskreis 0 -5 -5 0 0 0
Verwaltungskosten 0 4 4 0 4 4
Nettoschuld am Ende des Geschäftsjahres 5.481 25 5.506 5.068 24 5.092
davon: Rückstellungen für Pensionen 5.481 117 5.598 5.068 95 5.162
davon: Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 0 -92 -92 0 -70 -70

Der nach den Regelungen zur Begrenzung eines Vermögenswertes (Asset Ceiling) und auf Grund von Mindestdotierungsvorschriften für bereits erdiente Leistungen zu ermittelnde Betrag hat sich wie folgt entwickelt:

VERÄNDERUNG ASSET CEILING (EINSCHL. MINDESTDOTIERUNGEN)

30.9.2024 30.9.2025
Mio € Deutschland Übrige Länder Gesamt Deutschland Übrige Länder Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Betrag am Anfang des Geschäftsjahres 0 25 25 0 27 27
Zinsaufwand∕-ertrag(-) 0 1 1 0 1 1
Neubewertung: Begrenzung auf die Obergrenze für den Vermögenswert ohne die im Zinsaufwand∕-ertrag enthaltenen Beträge 0 1 1 0 3 3
Kursdifferenzen 0 -1 -1 0 -1 -1
Betrag am Ende des Geschäftsjahres 0 27 27 0 30 30

Netto-Pensionsaufwendungen

Die Netto-Pensionsaufwendungen für Leistungspläne setzen sich wie folgt zusammen:

NETTO-PENSIONSAUFWENDUNGEN

2023/2024 2024/2025
Mio € Deutschland Übrige Länder Gesamt Deutschland Übrige Länder Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Dienstzeitaufwand: Barwert der im Geschäftsjahr hinzuverdienten Versorgungsansprüche 83 33 116 93 38 131
Nettozinsaufwand 206 0 206 176 -1 175
Verwaltungskosten 0 4 4 0 4 4
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inklusive Plankürzungen) 0 -2 -2 -2 -8 -9
Aufwand∕Ertrag(-) aus Planabgeltungen 0 -1 -1 0 -18 -18
Netto-Pensionsaufwendungen für leistungsorientierte Pläne 289 35 324 268 16 284

Der Ertrag aus Planabgeltungen in 2024 / 2025 resultiert aus dem Verkauf von laufenden Rentenzahlungen an eine Versicherungsgesellschaft (sog. Annuity Purchase) in den USA.

Bewertungsannahmen

Die Ansätze für die Diskontierungssätze, die Gehaltssteigerungsraten und den Rententrend, die der Berechnung des Verpflichtungsumfangs zugrunde liegen, wurden nach einheitlichen Grundsätzen abgeleitet und pro Land in Abhängigkeit von den jeweiligen ökonomischen Gegebenheiten festgesetzt. Zur Ableitung der jeweiligen Diskontierungssätze wird dabei grundsätzlich auf Renditen festverzinslicher, laufzeit- und währungsadäquater Unternehmensanleihen zurückgegriffen, die von den Ratingagenturen mit einem Rating von "AA" bewertet werden. Zum 30. September 2025 lag der Diskontierungssatz bei den Pensionsverpflichtungen in Deutschland bei 3,8 % (Vorjahr: 3,4 %).

Bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Annahmen (= gewichteter Durchschnitt) zugrunde gelegt:

DURCHSCHNITTLICHE BEWERTUNGSFAKTOREN

30.9.2024 30.9.2025
in % Deutschland Übrige Länder Insgesamt Deutschland Übrige Länder Insgesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Diskontierungssatz 3,40 2,98 3,29 3,80 2,82 3,57
Gehaltsdynamik 3,00 2,01 2,82 2,50 1,66 2,33
Rentendynamik 2,10 1,53 2,03 2,00 1,47 1,94

Die Bewertung der deutschen Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis der an die konzernspezifischen Verhältnisse angepassten "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. In den übrigen Ländern wurden im Wesentlichen folgende biometrische Rechnungsgrundlagen verwendet: USA: Für Planteilnehmer mit lebenslanger Rente: planspezifische Sterbetafel, für Planteilnehmer ohne lebenslange Rente: PRI-2012 modifiziert gemäß MP-2021 für Blue Collars (Arbeiter); Großbritannien: Series Tables angepasst auf das CMI2024 Model; Liechtenstein: BVG2020 Gen (bei Invalidität 80 % BVG2020).

Alternative Annahmen (jeweils gewichteter Durchschnittssatz über sämtliche in- und ausländische Pensionsverpflichtungen) würden zu den in der folgenden Übersicht dargestellten Veränderungen des Anwartschaftsbarwertes und damit zu entgegengesetzten Veränderungen des Eigenkapitals führen. Bei der Darstellung der Effekte ist jeweils die Änderung einer Annahme bei Konstanz aller weiteren Annahmen unterstellt:

SENSITIVITÄTSANALYSE

30.9.2024 30.9.2025
Veränderung des Anwartschaftsbarwertes

(Mio €)
Veränderung des Anwartschaftsbarwertes

(Mio €)
--- --- --- --- --- ---
Deutschland Übrige Länder Deutschland Übrige Länder
--- --- --- --- --- ---
Diskontierungssatz Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte -278 -116 -246 -103
Verringerung um 0,5 Prozentpunkte 298 128 263 115
Gehaltsdynamik Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte 4 6 3 6
Verringerung um 0,5 Prozentpunkte -4 -6 -3 -6
Rentendynamik Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte 85 26 74 26
Verringerung um 0,25 Prozentpunkte -84 -25 -73 -26
Sterbewahrscheinlichkeit Verringerung um 10,0 Prozentpunkte 176 69 156 47

Zur Untersuchung der Sensitivität des Anwartschaftsbarwertes gegenüber einer Veränderung der angenommenen Sterblichkeit bzw. Lebenserwartung wurden die Sterbewahrscheinlichkeiten für das Alter ab Rentenbeginn in einer Vergleichsberechnung um 10 % abgesenkt. Dies entspricht für heute 63- bis 65-jährige Leistungsempfänger etwa einer Erhöhung der Lebenserwartung bei Übergang in den Ruhestand um ein Jahr.

Planvermögen

Der Großteil des Planvermögens des Konzerns befindet sich in den USA, in Großbritannien, in Liechtenstein und zu einem geringeren Umfang in Deutschland sowie einigen anderen europäischen Ländern. Das Planvermögen ist in diversifizierte Portfolios investiert, die jeweils verschiedene Anlageklassen umfassen. Hiermit soll eine unter Risiko- und Renditeaspekten optimale Aufteilung der Anlageklassen erreicht werden. Die Anlageklassen des Planvermögens umfassen im Wesentlichen nationale und internationale Aktien, festverzinsliche Wertpapiere staatlicher und nichtstaatlicher Emittenten, Immobilienvermögen sowie Anteile an hochdiversifizierten Fonds. Das Planvermögen der Pensionspläne enthält keine Gläubigerpapiere oder eigenen Aktien sowie kein selbstgenutztes Immobilienvermögen von thyssenkrupp.

Bei der Anlage des Planvermögens bedient sich der Konzern professioneller Investmentmanager, die auf Basis spezifischer Anlagerichtlinien agieren. Die Anlageausschüsse des jeweiligen Plans setzen sich aus leitenden Mitarbeitern des Finanzbereichs und anderen qualifizierten Führungskräften zusammen. Sie tagen regelmäßig, um die Risiken und die Performance wesentlicher Vermögenswerte zu überprüfen; darüber hinaus bewilligen sie die Auswahl bzw. die Vertragsverlängerung externer Fondsmanager.

Für die wesentlichen Teile des Planvermögens des Konzerns werden des Weiteren regelmäßig Asset-Liability-Studien durchgeführt. Hierbei wird die Struktur der Pensionsverpflichtungen durch Aktuare im Detail analysiert (u.a. im Hinblick auf Altersstruktur, Duration, mögliche Zins-∕Inflationsrisiken) und daraus die jeweilige Anlagestrategie sowie das Zielportfolio des Planvermögens abgeleitet bzw. aktualisiert. Für Zwecke des Risikomanagements können im Rahmen der Kapitalanlage Strategien zur Anwendung kommen, bei denen sich die Vermögensanlage an den Pensionsverpflichtungen orientiert (Liability Driven Investment).

Durch die oben erläuterten, etablierten Prozesse zur Steuerung und Überwachung des Planvermögens wird den im Zusammenhang mit der Vermögensanlage am Kapitalmarkt üblichen Risiken - Kontrahenten-, Liquiditäts-/Markt- und sonstigen Risiken - begegnet.

Wie oben beschrieben, bestehen die wesentlichen Pensionszusagen in den Ländern Deutschland, USA, Großbritannien und Liechtenstein. Das Planvermögen dieser Länder beträgt zum Stichtag 88 % (Vorjahr: 90 %) des gesamten Planvermögens. Das Portfolio dieser wesentlichen Planvermögenswerte umfasst zum Bilanzstichtag folgende Anlageklassen:

PORTFOLIOSTRUKTUR DES WESENTLICHEN PLANVERMÖGENS

30.9.2024
Beizulegender Zeitwert

(Mio €)
--- --- --- --- ---
Anlageklassen Insgesamt Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Anteil am wesentlichen Planvermögen

(in %)
--- --- --- --- ---
Aktien 545 523 22 28
Anleihen 1.003 982 21 52
Derivate 4 4 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 73 73 0 4
Sonstige/Immobilien 297 251 46 15
Insgesamt 1.923 1.834 90 100
30.9.2025
Beizulegender Zeitwert

(Mio €)
--- --- ---
Anlageklassen Insgesamt Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt
--- --- ---
Aktien 472 461
Anleihen 790 761
Derivate 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 63 63
Sonstige/Immobilien 313 252
Insgesamt 1.639 1.537
30.9.2025
Beizulegender Zeitwert

(Mio €)
--- --- ---
Anlageklassen Keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Anteil am wesentlichen Planvermögen

(in %)
--- --- ---
Aktien 11 29
Anleihen 29 48
Derivate 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 4
Sonstige/Immobilien 61 19
Insgesamt 101 100

Für den 2017 eingeführten "flexplan" als wertpapiergebundene Versorgungszusage sowie für das DC2020-Modell erfolgt eine periodengerechte Ausfinanzierung. Im Ausland nutzt thyssenkrupp darüber hinaus externe Pensionsfonds, um die Pensionsverpflichtungen zu bedienen. Hierbei dotiert der Konzern grundsätzlich die Pensionsfonds in Höhe des Betrages, der erforderlich ist, um die gesetzlichen bzw. regulatorischen Minimalzuführungserfordernisse des jeweiligen Landes zu erfüllen. Darüber hinaus leistet der Konzern von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zusätzliche Zuführungen. Für das Geschäftsjahr 2025 / 2026 erwartet thyssenkrupp Zuführungen zum Planvermögen durch den Arbeitgeber in Höhe von 48 Mio € (Vorjahr: 48 Mio €).

Pensionszahlungen

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 wurden Pensionszahlungen für Pläne in Deutschland von 376 Mio € (Vorjahr: 373 Mio €) im Wesentlichen aus den Rückstellungen und für Pläne in den übrigen Ländern von 121 Mio € (Vorjahr: 114 Mio €) im Wesentlichen aus dem Planvermögen geleistet. In den kommenden zehn Geschäftsjahren werden aus den Pensionsplänen folgende Zahlungen erwartet:

KÜNFTIGE PENSIONSZAHLUNGEN

Mio € Deutschland Übrige Länder Gesamt
(für die Geschäftsjahre)
2025/2026 471 116 588
2026/2027 406 103 509
2027/2028 399 105 504
2028/2029 395 106 501
2029/2030 379 105 485
2030/2031 - 2034/2035 1.685 528 2.213
Insgesamt 3.735 1.064 4.798

Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit der leistungsorientierten Pläne beträgt in Deutschland 10 Jahre (Vorjahr: 10 Jahre) und für die übrigen Länder 14 Jahre (Vorjahr: 13 Jahre).

Beitragspläne

Für die im In- und Ausland über Pensionskassen∕-fonds bzw. vergleichbare Versorgungseinrichtungen bereitgestellte Pläne erbringen Unternehmen des thyssenkrupp Konzerns Beitragsleistungen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Einkommen der Mitarbeiter oder in Abhängigkeit von der Höhe der Beitragsleistungen der Mitarbeiter. Der Gesamtaufwand aus als beitragsorientierte Pläne bilanzierten Pensionszusagen betrug im Geschäftsjahr 23 Mio € (Vorjahr: 26 Mio €). Zusätzlich wurden Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger von 474 Mio € (Vorjahr: 480 Mio €) gezahlt.

Altersteilzeit

Insbesondere bei deutschen Gesellschaften bestehen Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen. Hierbei erbringt der Arbeitnehmer Vorleistungen durch Mehrarbeit, die nach dem Ausscheiden durch ratierliche Zahlungen entgolten werden. Zusätzlich wird den Mitarbeitern eine Aufstockung auf die gezahlten Entgelte gewährt. Für die Verpflichtungen wurden Rückstellungen nach IAS 19 "Employee Benefits" angesetzt.

16 Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer und sonstige Rückstellungen

RÜCKSTELLUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER UND SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Mio € Leistungen an Arbeitnehmer Gewährleistungs- und Produkthaftungsverpflichtungen Sonstige absatz- und beschaffungsmarktbezogene Risiken Restrukturierungen
Stand am 30.9.2024 407 472 199 287
Währungsunterschiede -3 -6 0 0
Veränderung Konsolidierungskreis 2 18 0 0
Zuführungen 262 168 411 281
Aufzinsung 6 0 0 0
Umgliederung 0 -3 0 0
Inanspruchnahmen -180 -73 -208 -209
Auflösungen -116 -93 -237 -69
Stand am 30.9.2025 378 483 165 290
Mio € Entfernungsverpflichtungen Sonstige
Stand am 30.9.2024 322 388
Währungsunterschiede 0 -5
Veränderung Konsolidierungskreis 0 4
Zuführungen 8 175
Aufzinsung 3 2
Umgliederung 0 0
Inanspruchnahmen -5 -154
Auflösungen -26 -40
Stand am 30.9.2025 302 370
Mio € Insgesamt
Stand am 30.9.2024 2.076
Währungsunterschiede -15
Veränderung Konsolidierungskreis 24
Zuführungen 1.305
Aufzinsung 11
Umgliederung -3
Inanspruchnahmen -829
Auflösungen -580
Stand am 30.9.2025 1.988

Vom Gesamtbetrag der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer und der sonstigen Rückstellungen zum 30. September 2025 sind 1.364 Mio € (Vorjahr: 1.422 Mio €) kurzfristig und 624 Mio € (Vorjahr: 654 Mio €) langfristig. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer und sonstige Rückstellungen in Höhe von 791 Mio € (Vorjahr: 1.055 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Mit den Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden vor allem Jubiläumszuwendungen und Verpflichtungen aus den Management Incentiveplänen erfasst, während Sozialplan- und ähnliche Aufwendungen in der Rückstellung für Restrukturierungen innerhalb der Personalstrukturmaßnahmen berücksichtigt sind. Pensionsähnliche Verpflichtungen wie Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelungen, die zum Teil auch im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen entstanden sind, sind Bestandteil der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Die Auflösungen in 2024 / 2025 betreffen vor allem die Aufhebung von Betriebsvereinbarungen im Segment Steel Europe.

Die Rückstellung für Gewährleistungs- und Produkthaftungsverpflichtungen umfasst sowohl die Haftung des Konzerns für die einwandfreie Funktionalität der verkauften Produkte (Gewährleistung) als auch die Verpflichtung, dem Käufer durch den Gebrauch der Produkte entstandene Schäden zu ersetzen (Produkthaftung) sowie nachlaufende Herstellungskosten.

Die Rückstellung für sonstige absatz- und beschaffungsmarktbezogene Risiken besteht im Wesentlichen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Auflösungen betreffen insbesondere das Segment Automotive Technology.

Die Restrukturierungsrückstellung umfasst neben den rückstellungsfähigen Personalstrukturmaßnahmen auch Rückstellungen für Sachstrukturmaßnahmen, die im Rahmen der Aufgabe von betrieblichen Bereichen für Kosten gebildet werden, die aus Maßnahmen resultieren, die keinen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen generieren. In allen Segmenten wurden Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt. Von den im Berichtsjahr erfassten Zuführungen zu Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 281 Mio € entfallen 220 Mio € auf Automotive Technology, 23 Mio € auf Decarbon Technologies, 15 Mio € auf Materials Services, 13 Mio € auf Steel Europe und 11 Mio € auf die Einheit Service Units.

Die Rückstellung für Entfernungsverpflichtungen besteht im Wesentlichen aus Verpflichtungen zur Sicherung entstandener Bergschäden und für Rekultivierungsmaßnahmen. Die Abwicklung von Bergschäden und Rekultivierungsverpflichtungen erstreckt sich typischerweise über lange Zeiträume von teilweise mehr als 30 Jahren. Die technischen Rahmenbedingungen sind als sehr komplex einzuschätzen. Entsprechend bestehen Unsicherheiten über den zeitlichen Anfall und die konkrete Höhe der Aufwendungen. Die Verpflichtungen zur Sicherung entstandener Bergschäden mit einer Laufzeit von mehr als 30 Jahren betragen zum 30. September 2025 143 Mio € (Vorjahr: 133 Mio €). Für die Ermittlung wurde ein laufzeitadäquater Diskontierungszinssatz in Höhe von 3,44 % (Vorjahr: 3,60 %) zugrunde gelegt. Die Veränderung der Verpflichtung resultiert insbesondere aus Zinsänderungseffekten.

Unter den sonstigen Rückstellungen werden die Rückstellungen für Prozessrisiken, die Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen und die Rückstellungen für sonstige Risiken ausgewiesen, die aus Einzelsachverhalten resultieren, die sich keiner anderen Position zuordnen lassen.

17 Finanzschulden

FINANZSCHULDEN

Buchwerte

Mio €
30.9.2024 30.9.2025
Anleihen 89 0
Schuldscheindarlehen 0 4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 36 23
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 524 494
Langfristige Finanzschulden 650 520
Anleihen 600 85
Schuldscheindarlehen 12 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 21 31
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 129 129
Sonstige Darlehen 62 112
Kurzfristige Finanzschulden 823 356
Finanzschulden 1.472 877

Finanzschulden in Höhe von 36 Mio € (Vorjahr: 46 Mio €) sind durch Grundpfandrechte besichert.

Per 30. September 2025 sind von den Finanzschulden insgesamt Disagien in Höhe von 0 Mio € (Vorjahr: 1 Mio €) abgesetzt und wie im Vorjahr keine Agien aufgeschlagen. Die Verrechnung der Disagien und Agien ist im Finanzergebnis enthalten.

ANLEIHEN UND SCHULDSCHEINDARLEHEN

Buchwert in Mio € 30.9.2024 Buchwert in Mio € 30.9.2025 Nominalwert 30.9.2025 Zinssatz

in %
Beizulegender Zeitwert in Mio € 30.9.2025 Fälligkeit
Anleihe thyssenkrupp AG (600 Mio €) 2015 / 2025 600 - - - - 25.2.2025
Schuldverschreibung thyssenkrupp AG (100 Mio USD) 2016 / 2026 89 85 85 4,125 87 26.1.2026
Schuldscheindarlehen thyssenkrupp AG (4 Mio €) 2019 / 2024 4 - - - - 30.12.2024
Schuldscheindarlehen thyssenkrupp AG (8 Mio €) 2022 / 2025 8 - - - - 30.6.2025
Schuldscheindarlehen thyssenkrupp AG (4 Mio €) 2024 / 2029 - 4 4 3,500 4 30.12.2029
Insgesamt 701 89 89 91

Das Schuldscheindarlehen der thyssenkrupp AG über 4 Mio € mit Fälligkeit 30. Dezember 2024 wurde durch ein neues Schuldscheindarlehen der thyssenkrupp AG über 4 Mio € mit Fälligkeit 30. Dezember 2029 ersetzt. Darüber hinaus wurden am 25. Februar 2025 die Anleihe der thyssenkrupp AG über 600 Mio € und am 30. Juni 2025 das Schuldscheindarlehen der thyssenkrupp AG über 8 Mio € fristgerecht zurückgezahlt.

Die thyssenkrupp AG hat mit ihren Finanzpartnern bilaterale Kreditvereinbarungen über insgesamt 1,1 Mrd € getroffen, denen zufolge sie Kredite in Euro oder US-Dollar revolvierend in Anspruch nehmen kann (Roll-Over-Finanzierungen). Zum 30. September 2025 waren diese fest zugesagten Kreditvereinbarungen in Höhe von 1,1 Mrd € nicht in Anspruch genommen.

Die Fälligkeiten der Finanzschulden (ohne Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen) verteilen sich wie folgt auf die nächsten fünf Jahre und die Zeit danach:

FÄLLIGKEITEN FINANZSCHULDEN (OHNE VERBINDLICHKEITEN AUS LEASINGVERHÄLTNISSEN)

Mio € (für die Geschäftsjahre) Gesamte Finanzschulden (ohne Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen) Davon: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2025/2026 228 31
2026/2027 8 8
2027/2028 8 8
2028/2029 7 7
2029/2030 4 0
nach 2029/2030 0 0
Insgesamt 254 53

Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 622 Mio € (Vorjahr: 653 Mio €).

18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 80 Mio € (Vorjahr: 147 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

19 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

30.9.2024 30.9.2025
Mio € kurzfristig langfristig kurzfristig langfristig
--- --- --- --- ---
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 817 15 566 14
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 94 - 30 -
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 13 - 56 -
Insgesamt 924 15 651 14

Die kurzfristigen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten enthalten zum 30.9.2024 u.a. das Andienungsrecht aus dem Verkauf von 20 % am Stahlgeschäft von thyssenkrupp an das Energieunternehmen EP Corporate Group. Zum 30.9.2025 existiert das Andienungsrecht nicht mehr als Folge der einvernehmlichen Einigung über die Beendigung der Gespräche der EP Corporate Group über eine Beteiligung am Stahlgeschäft von thyssenkrupp.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 13 Mio € (Vorjahr: 17 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

20 Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

SONSTIGE NICHT FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

30.9.2024 30.9.2025
Mio € kurzfristig langfristig kurzfristig langfristig
--- --- --- --- ---
Absatz- und beschaffungsmarktbezogene Verbindlichkeiten 252 - 187 -
Verbindlichkeiten gegenüber der Belegschaft 769 - 697 -
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 73 71
Rechnungsabgrenzungsposten 54 - 43 -
Verbindlichkeiten aus Steuern (ohne Ertragsteuern) 250 180
Übrige 189 15 166 7
Insgesamt 1.588 15 1.344 7

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 83 Mio € (Vorjahr: 15 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

21 Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken

Eventualverbindlichkeiten

Die thyssenkrupp AG sowie in Einzelfällen auch Tochterunternehmen haben Bürgschaften oder Garantien zugunsten von Geschäftspartnern ausgestellt bzw. ausstellen lassen. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen zeigen Haftungsverhältnisse, bei denen der Hauptschuldner kein konsolidiertes Unternehmen ist:

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Maximale Haftungsvolumen Rückstellung
Mio € 30.9.2024 30.9.2025 30.9.2024 30.9.2025
--- --- --- --- ---
Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsgarantien 12 5 0 0
Zahlungsgarantien 0 0 0 0
Sonstige Haftungserklärungen 4 1 0 0
Insgesamt 16 6 0 0

Der thyssenkrupp Konzern hat für die TK Elevator GmbH und deren Tochtergesellschaften Bürgschaften und Garantien zu Gunsten von deren Auftraggebern über 2 Mio € (Vorjahr: 9 Mio €) ausgestellt bzw. ausstellen lassen. Das Erwerberkonsortium hat sich verpflichtet, thyssenkrupp von Aufwendungen im Zusammenhang mit den Bürgschaften und Garantien bis zu deren vollständigen Ablösung schadlos zu halten. Darüber hinaus hat thyssenkrupp als zusätzliche Sicherheit Garantien in gleichlautender Höhe von dem Erwerber erhalten.

Die Laufzeiten variieren je nach Art der Garantie von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Grundlage für eine mögliche Inanspruchnahme durch den Begünstigten ist die nicht vertragskonforme Erfüllung von vertraglich eingegangenen Verpflichtungen durch den Hauptschuldner, wie z.B. nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Lieferung oder die Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern.

Alle durch die thyssenkrupp AG oder durch die Tochterunternehmen ausgestellten oder in Auftrag gegebenen Bürgschaften oder Garantien erfolgen im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen, aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis entsprechend verpflichteten Unternehmens (Hauptschuldner). Besteht die Rückhaftung gegen einen Hauptschuldner, an dem ganz oder teilweise ein konzernfremder Dritter beteiligt ist, so wird mit diesem grundsätzlich die Stellung zusätzlicher Sicherheiten in entsprechender Höhe vereinbart.

thyssenkrupp haftet aus Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Personengesellschaften und Arbeitsgemeinschaften gesamtschuldnerisch.

thyssenkrupp hat Eventualverbindlichkeiten bei den folgenden wesentlichen Rechtsstreitigkeiten:

Die Firma SysCo hat 2012 vor dem High Court of Sindh at Karachi in Pakistan gegen thyssenkrupp Marine Systems GmbH, Atlas Elektronik GmbH sowie sieben weitere Beklagte aus dem thyssenkrupp Konzern Klage erhoben auf Zahlung von 139 Mio €. SysCo macht vertragliche Ansprüche und Schadenersatz aus einem erfolglos beendeten Vertriebsprojekt geltend. Aus prozessualen Gründen hatte das Gericht 2014 zwei der weiteren Beklagten aus dem Verfahren entlassen. Im September 2023 wurde über die Entlassung weiterer Beklagter aus dem Verfahren verhandelt. Eine schriftliche Entscheidung des Gerichts hierüber liegt noch nicht vor. Eine Verhandlung in der Sache hat bisher nicht stattgefunden.

Die Republik Korea macht vor dem ICC schiedsgerichtlich Schadenersatz in Höhe von 201 Mio € gegen thyssenkrupp Marine Systems GmbH wegen verzögerter Ablieferung von U-Booten geltend, die aus Materialpaketen von thyssenkrupp Marine Systems von koreanischen Werften gebaut und an die Republik Korea geliefert wurden. Da die Materialpakete pünktlich an die Werften geliefert wurden, sieht thyssenkrupp Marine Systems die Verantwortung bei den koreanischen Werften, die aufgrund eigener bilateraler Verträge gegenüber der Republik Korea in der Bau- und Lieferverpflichtung waren. Die Republik Korea nimmt die Bauwerften in separaten Verfahren in Anspruch. Das Schiedsgericht hat im September 2024 in einem Teilschiedsspruch die Rechtsauffassung von Marine Systems zur Vertragsauslegung für das gesamte Vertragsverhältnis bestätigt und für das streitbefangenen Boot 427 alle Liquidated Damages-Forderungen der Republik Korea abgewiesen. Das Verfahren bezüglich der übrigen vier Boote ist weiterhin anhängig.

Im Januar 2025 hat die NVL B.V. & Co. KG (NVL) Schiedsklage gegen die thyssenkrupp Marine Systems GmbH (TKMS) im Zusammenhang mit dem Korvettenprogramm K130 eingereicht. NVL macht hierin Ansprüche aus angeblichen Verzögerungen im Projekt geltend, neben einem Zahlungsanspruch in Höhe von ca. 5 Mio € i. W. Feststellungsanträge in einem hohen zweistelligen Millionenbetrag. TKMS hat neben der Klageerwiderung Widerklage eingereicht und macht darin ihrerseits Schäden in einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag geltend.

Die Hellenic Shipyards S.A. (HSY) begehrt von TKMS Zahlung von knapp 35 Mio € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % p. a. seit dem 22. Oktober 2010. Diesen Betrag hatte HSY im November 2010 aufgrund eines Materialpaketvertrags als Zahlstelle des Endkunden, der Hellenic Republic, an TKMS gezahlt und fordert diesen nun nach Erhalt des für TKMS positiven Final Awards in der beendeten Auseinandersetzung zwischen der Hellenic Republic, TKMS und anderen zurück. Der Anspruch wurde außergerichtlich durch den Insolvenzverwalter der HSY geltend gemacht und von TKMS zurückgewiesen.

Im Dezember 2024 haben fünf Kläger (u.a. die Meyer Werft GmbH und die FourWorld Global Opportunities Fund, Ltd. aus abgetretenem Recht) eine Klage u.a. gegen die thyssenkrupp Steel Europe AG auf Zahlung von Schadensersatz wegen angeblicher Preisüberhöhung im Zusammenhang mit dem sog. "Quartoblech-Kartell" in Höhe von ca. 102 Mio € eingereicht zzgl. Zinsen in Höhe von ca. 78 Mio €. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hat eine Klageerwiderung eingereicht.

Die Inbetriebnahme einer Anlage des Decarbon Technologies-Segments in den USA wurde aufgrund eines Störfalls im 1. Quartal 2024 / 2025 ausgesetzt. Im Zusammenhang mit diesem Kundenprojekt besteht für den thyssenkrupp Konzern das Risiko einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung. Weitergehende Angaben zu den Verfahren und den damit für thyssenkrupp verbundenen Risiken werden gemäß IAS 37.92 nicht gemacht, um das Ergebnis der Verfahren nicht zu beeinträchtigen. Im Falle einer Inanspruchnahme besteht teilweise Versicherungsschutz.

Darüber hinaus sind gegen thyssenkrupp Konzernunternehmen weitere gerichtliche und schiedsgerichtliche Verfahren und behördliche Untersuchungen und Verfahren sowie Ansprüche geltend gemacht worden oder können zukünftig eingeleitet oder geltend gemacht werden. Aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen ergeben sich Auseinandersetzungen, die zur Rückerstattung von Teilen des Kaufpreises oder zur Leistung von Schadenersatz oder zu steuerlichen Belastungen führen können. Ferner werden beispielsweise aus verschiedenen Verträgen wie Bau-, Anlagenbau-, Liefer- und Leistungsverträgen von Vertragspartnern, Kunden, Konsortialpartnern oder Subunternehmern Ansprüche erhoben. Prognosen zum Verlauf und zu den Ergebnissen von Rechtsstreitigkeiten sind mit erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Negative, gegebenenfalls auch wesentliche künftige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind daher auch bei den nicht separat dargestellten Rechtsstreitigkeiten, behördlichen Untersuchungen und Verfahren sowie Ansprüchen einzeln wie auch zusammen mit anderen Rechtsstreitigkeiten, behördlichen Untersuchungen und Verfahren sowie Ansprüchen möglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet thyssenkrupp jedoch aus den in diesem Abschnitt nicht separat genannten Rechtsstreitigkeiten, behördlichen Untersuchungen und Verfahren sowie Ansprüchen keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken

Das Bestellobligo für Investitionsvorhaben beläuft sich zum 30. September 2025 auf 1.649 Mio € (Vorjahr: 2.133 Mio €) und betrifft in Höhe von 1.091 Mio € (Vorjahr: 1.374 Mio €) den Bau der Direktreduktionsanlage im Segment Steel Europe, die zu wesentlichen Teilen von den von der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen gewährten Investitionszuschüssen gedeckt sind.

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 2.274 Mio € (Vorjahr: 2.218 Mio €). Diese betreffen im Wesentlichen die Abnahmeverpflichtungen aus langfristigen Strom- und Gaslieferverträgen sowie aus Kalk-, Kohle- und Schrottlieferverträgen im Konzern. Darüber hinaus enthalten die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in 2024 / 2025 Verpflichtungen aus eingegangenen Leasingverhältnissen, für die gemäß IFRS 16 noch kein Nutzungsrecht bzw. keine Leasingverbindlichkeit bilanziert wurde, in Höhe von 6 Mio € (Vorjahr: 29 Mio €). Daneben bestehen bei Steel Europe langfristige Lieferverträge für Eisenerz und Eisenerz-Pellets, aus denen Abnahmeverpflichtungen bis maximal zum 31. März 2028 resultieren. Aufgrund der hohen Volatilität der Preisentwicklung für Eisenerz wurden für die Bewertung der gesamten Abnahmeverpflichtungen die zum Berichtszeitpunkt gültigen Erzpreise zugrunde gelegt; hieraus ergeben sich Abnahmeverpflichtungen von 1.340 Mio € (Vorjahr: 1.721 Mio €).

Abgestellt auf die Risikotragfähigkeit des Konzerns bzw. der einzelnen Konzernunternehmen bestehen in den verschiedenen Versicherungssparten angemessene Selbstbeteiligungen. Der Eintritt eines oder mehrerer Schadensfälle kann zu einer Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen.

22 Finanzinstrumente

In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte, Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Klassen dargestellt. Dabei werden auch die Forderungen aus Finance Lease und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, die Vertragsvermögenswerte sowie die Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung berücksichtigt, obwohl sie keiner Bewertungskategorie des IFRS 9 angehören.

FINANZINSTRUMENTE 30.9.2024

Bewertungskategorie nach IFRS 9
Mio € Buchwert It. Bilanz 30.9.2024 (Fortgeführte) Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral (mit Recycling)
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.236 3.422 814
Vertragsvermögenswerte 807
Forderungen aus Finance Lease 74
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.577 1.400 63 33
Sonstige übrige finanzielle Vermögenswerte 1.400
Eigenkapitalinstrumente 13
Fremdkapitalinstrumente 12
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 50
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) 0 20
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.867 4.867 1.000
Summe finanzielle Vermögenswerte 12.561
Finanzschulden (ohne Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen) 820 820
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 653
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.203 4.203
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 939 832 94 13
Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten 832
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 94
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) 0 13
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 6.614
Bewertungskategorie nach IFRS 9 Bewertung nach IFRS 16 / IFRS 15
Mio € Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral (ohne Recycling) Fortgeführte Anschaffungskosten
--- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsvermögenswerte 807
Forderungen aus Finance Lease 74
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 82
Sonstige übrige finanzielle Vermögenswerte
Eigenkapitalinstrumente 82
Fremdkapitalinstrumente
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Summe finanzielle Vermögenswerte
Finanzschulden (ohne Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen)
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 653
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting)
Summe finanzielle Verbindlichkeiten
Mio € Beizulegender Zeitwert 30.9.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsvermögenswerte
Forderungen aus Finance Lease
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige übrige finanzielle Vermögenswerte 1.457
Eigenkapitalinstrumente
Fremdkapitalinstrumente
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Summe finanzielle Vermögenswerte
Finanzschulden (ohne Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen) 823
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting)
Summe finanzielle Verbindlichkeiten

FINANZINSTRUMENTE 30.9.2025

Bewertungskategorie nach IFRS 9
Mio € Buchwert lt. Bilanz 30.9.2025 (Fortgeführte) Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral (mit Recycling)
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.929 3.160 769
Vertragsvermögenswerte 790
Forderungen aus Finance Lease 83
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2.618 1.393 63 60
Sonstige übrige finanzielle Vermögenswerte 1.393
Eigenkapitalinstrumente 13
Fremdkapitalinstrumente 13
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 51
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) 0 47
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.725 4.407 1.318
Summe finanzielle Vermögenswerte 13.145
Finanzschulden (ohne Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen) 254 254
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 622
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.314 4.314
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 666 581 30 56
Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten 581
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 30
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) 0 56
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 5.857
Bewertungskategorie nach IFRS 9 Bewertung nach IFRS 16 / IFRS 15
Mio € Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral (ohne Recycling) Fortgeführte Anschaffungskosten
--- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsvermögenswerte 790
Forderungen aus Finance Lease 83
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.096
Sonstige übrige finanzielle Vermögenswerte
Eigenkapitalinstrumente 1.096
Fremdkapitalinstrumente
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Summe finanzielle Vermögenswerte
Finanzschulden (ohne Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen)
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 622
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting)
Summe finanzielle Verbindlichkeiten
Mio € Beizulegender Zeitwert 30.9.2025
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsvermögenswerte
Forderungen aus Finance Lease
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige übrige finanzielle Vermögenswerte 1.448
Eigenkapitalinstrumente
Fremdkapitalinstrumente
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Summe finanzielle Vermögenswerte
Finanzschulden (ohne Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen) 262
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting)
Summe finanzielle Verbindlichkeiten

In den beiden vorstehenden Tabellen zu den Finanzinstrumenten wird von dem Angabewahlrecht Gebrauch gemacht, auf die Angabe des beizulegenden Zeitwerts zu verzichten, sofern dieser identisch mit dem Buchwert ist.

Für die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht aufgrund der kurzen Restlaufzeiten der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Für die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Geldmarktfonds sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.

Für die Vorzugsaktien im Zusammenhang mit der Elevator-Beteiligung, welche als Eigenkapitalinstrument klassifiziert sind, wurde beim erstmaligen Ansatz das Wahlrecht ausgeübt, diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling) zu bilanzieren. Für die Stammaktien, die zum 30. September 2025 erstmalig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wurde aufgrund der Bedeutung ebenfalls das Wahlrecht ausgeübt, diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling) zu bewerten. Hierdurch sollen mögliche Ergebnisschwankungen im Rahmen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vermieden werden. Der beizulegende Zeitwert beträgt zum 30. September 2025 für die Vorzugsaktien 98 Mio € und für die Stammaktien 998 Mio €. In den sonstigen übrigen finanziellen Vermögenswerten sind die Darlehen aus der Elevator-Transaktion enthalten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Zu den Bestandteilen der Elevator-Beteiligung vgl. auch Anhang-Nr. 24. Die übrigen Eigenkapitalinstrumente und Fremdkapitalinstrumente werden grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet; dieser basiert, soweit vorhanden, auf Börsenkursen zum Bilanzstichtag. Liegen keine auf einem aktiven Markt notierten Preise vor, erfolgt eine Bewertung der Eigen- und Fremdkapitalinstrumente durch Diskontierung der zukünftigen Cashflows auf Basis der aktuellen marktüblichen Zinsen über die Restlaufzeit der Finanzinstrumente.

Der Anstieg der Eigenkapitalinstrumente zum 30. September 2025 resultiert in Höhe von 998 Mio € aus der erstmaligen Klassifizierung der Stammaktien aus der Elevator-Beteiligung als Eigenkapitalinstrument bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling); zum erfolgswirksamen Umstellungseffekt vgl. Anhang-Nr. 29.

Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften errechnet sich auf Basis des am Bilanzstichtag geltenden Devisenkassamittelkurses unter Berücksichtigung der Terminaufschläge und -abschläge für die jeweilige Restlaufzeit des Kontraktes im Vergleich zum kontrahierten Devisenterminkurs. Bei Devisenoptionen werden anerkannte Modelle zur Ermittlung des Optionspreises angewandt. Der beizulegende Zeitwert einer Option wird neben der Restlaufzeit der Option zusätzlich durch weitere Bestimmungsfaktoren, wie z.B. die aktuelle Höhe und die Volatilität des zugrundeliegenden jeweiligen Wechselkurses oder der zugrundeliegenden Basiszinsen, beeinflusst.

Bei Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch die Abzinsung der zukünftig zu erwartenden Cashflows. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Kontrakte geltenden Marktzinssätze zugrunde gelegt. Daneben werden bei Zins-/Währungsswaps die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen einbezogen, in denen die Cashflows stattfinden.

Der beizulegende Zeitwert von Warentermingeschäften basiert auf offiziellen Börsennotierungen. Die Bewertungen werden sowohl intern als auch von externen Finanzpartnern zum Bilanzstichtag vorgenommen.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht aufgrund der kurzen Restlaufzeiten der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert von festverzinslichen langfristigen Finanzverbindlichkeiten ergibt sich als Barwert der zukünftig erwarteten Cashflows. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Bei Verbindlichkeiten mit variabel verzinslichem Charakter entsprechen die Buchwerte annähernd den beizulegenden Zeitwerten.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, lassen sich in die folgende dreistufige Bewertungshierarchie einordnen:

BEWERTUNGSHIERARCHIE 30.9.2024

Mio € 30.9.2024 Level 1 Level 2 Level 3
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 50 0 50 0
Eigenkapitalinstrumente 13 7 5 0
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 814 814
Eigenkapitalinstrumente 82 82
Fremdkapitalinstrumente (bewertet zum beizulegenden Zeitwert) 12 12 0 0
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) 20 0 20 0
Insgesamt 991 20 889 82
Finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 94 0 94 0
Zahlungsmitteläquivalente 1.000 1.000
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) 13 0 13 0
Insgesamt 1.107 1.000 107 0

BEWERTUNGSHIERARCHIE 30.9.2025

Mio € 30.9.2025 Level 1 Level 2 Level 3
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 51 0 51 0
Eigenkapitalinstrumente 13 7 5 0
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 769 769
Eigenkapitalinstrumente 1.096 1.096
Fremdkapitalinstrumente (bewertet zum beizulegenden Zeitwert) 13 13 0 0
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) 47 0 47 0
Insgesamt 1.988 21 871 1.096
Finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 30 0 30 0
Zahlungsmitteläquivalente 1.318 1.318
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) 56 0 56 0
Insgesamt 1.404 1.318 85 0

Die Bewertungshierarchie spiegelt die Bedeutung der bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte einbezogenen Faktoren wider. In Level 1 werden die Finanzinstrumente erfasst, deren beizulegender Zeitwert anhand von quotierten Marktpreisen auf aktiven Märkten ermittelt wird. Beizulegende Zeitwerte in Level 2 werden aufgrund von beobachtbaren Marktdaten, z.B. anhand von Währungskursen, ermittelt. In Level 3 werden die Finanzinstrumente erfasst, deren beizulegender Zeitwert anhand von nicht beobachtbaren Marktdaten auf Basis anerkannter Bewertungsmodelle bewertet wird.

Im Berichtsjahr gab es keine Umgliederungen zwischen Level 1 und Level 2.

Nachfolgend ist die Entwicklung der in Level 3 erfassten erfolgsneutralen Eigenkapitalinstrumente dargestellt:

ÜBERLEITUNGSRECHNUNG FINANZINSTRUMENTE LEVEL 3 - ERFOLGSNEUTRAL

Mio €
Stand am 30.9.2024 82
Zugang 998
Ergebnisneutrale Veränderungen 16
Stand am 30.9.2025 1.096

In einem ersten Schritt wird basierend auf der aktuellen Planung der TK Elevator sowie auf Basis von Annahmen zur ewigen Rente und unter Zugrundelegung risikoadäquater Kapitalkosten der Gesamtunternehmenswert der TK Elevator unter Anwendung der Discounted Cashflow Methode ermittelt (Unternehmenswert). Nach Abzug der beizulegenden Zeitwerte der einzelnen, der Finanzierung der Beteiligung dienenden Fremdkapitalinstrumente auf den jeweiligen Ebenen der Gesellschaften unterhalb der Vertical Topco I S.A. ergibt sich der Wert der Finanzinstrumente auf Ebene der Vertical Topco I S.A. (Zinsloses Darlehen, Vorzugsaktien und Stammaktien). Unter Berücksichtigung der auf das zinslose Darlehen und die Vorzugsaktien entfallenden und ihren jeweiligen instrumentspezifischen Ausstattungen entsprechenden diskontierten Zahlungsströme ergibt sich der beizulegende Zeitwert der Stammaktien als residualer Wert.

Die auf individuellen Bewertungsparametern basierenden und zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral bilanzierten Eigenkapitalinstrumente beinhalten die Vorzugs- und die Stammaktien an der Vertical Topco I S.A., Luxemburg aus der Beteiligung an TK Elevator. Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Vorzugsaktien liegt ein finanzmathematisches Bewertungsmodell (Discounted Cashflow Verfahren) zugrunde, das die auf die Vorzugsaktien vertraglich entfallenden erwarteten zukünftigen Cashflows berücksichtigt. Dabei wurde ein risikoadäquater Diskontierungszinssatz in Höhe von 8,33 % (Vorjahr: 9,59 %) angewendet. Für die Stammaktien an der Vertical Topco I S.A., Luxemburg, die zum 30. September 2025 erstmalig als zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (ohne Recycling) bilanzierte Eigenkapitalinstrumente ausgewiesen werden, gilt das zuvor beschriebene Modell, wobei ein risikoadäquater Diskontierungszinssatz in Höhe von 11,29 % angewendet wurde.

Alternative Annahmen über die wesentlichen Bewertungsparameter würden zu den in den nachfolgenden Übersichten dargestellten Veränderungen des jeweiligen beizulegenden Zeitwerts führen. Dabei wurde als wesentlicher Bewertungsparameter für beide Eigenkapitalinstrumente (Vorzugs- und Stammaktien) der Diskontierungszinssatz der Sensitivitätsanalyse zugrunde gelegt und zusätzlich für die Stammaktien die erwarteten Cashflows, die auf der Unternehmensplanung der TK Elevator beruhen.

SENSITIVITÄTSANALYSE - VORZUGSAKTIEN

30.9.2024 30.9.2025
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts

(Mio €)
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts

(Mio €)
--- --- --- ---
Diskontierungssatz Erhöhung um 1,0 Prozentpunkte -1 -1
Verringerung um 1,0 Prozentpunkte 2 1

Der aus der Bewertung resultierende Effekt wird erfolgsneutral im Eigenkapital im sonstigen Ergebnis innerhalb der Position "Marktbewertung Eigenkapitalinstrumente" ausgewiesen.

SENSITIVITÄTSANALYSE - STAMMAKTIEN

30.9.2024 30.9.2025
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts

(Mio €)
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts

(Mio €)
--- --- --- ---
Diskontierungssatz Erhöhung um 1,0 Prozentpunkte - -9
Verringerung um 1,0 Prozentpunkte - 9
Erwartete Cashflows Erhöhung um 5,0 Prozentpunkte - 169
Verringerung um 5,0 Prozentpunkte - -169

Der aus der Bewertung resultierende Effekt wird zukünftig erfolgsneutral im Eigenkapital im sonstigen Ergebnis innerhalb der Position "Marktbewertung Eigenkapitalinstrumente" ausgewiesen.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von 5.149 Mio € (Vorjahr: 5.855 Mio €) haben einen beizulegenden Zeitwert von 5.157 Mio € (Vorjahr: 5.858 Mio €), der nach Bewertungsmethoden ermittelt wurde, die Level 2 zuzuordnen sind.

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Im thyssenkrupp Konzern bestehen grundsätzlich Rahmenverträge mit Aufrechnungsvereinbarungen nur für derivative Finanzinstrumente, die jedoch die Aufrechnungskriterien des IAS 32 entweder ganz oder zum Teil nicht erfüllen.

Ein Aufrechnungsanspruch ist in diesen Fällen lediglich bei Beendigung des Vertrages aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung oder Insolvenz eines der Vertragspartner durchsetzbar. Daher werden die Bruttowerte dieser Derivate separat in der Bilanz dargestellt. Potenzielle Saldierungsmöglichkeiten bestehen in Höhe von 30 Mio € (Vorjahr: 35 Mio €). Eine Ausnahme hiervon bilden die sogenannten Futures, für die ein täglicher Ausgleich von Marktwerten im Rahmen von Margin Calls vorgenommen wird. Diese Derivate erfüllen die Aufrechnungskriterien des IAS 32 und werden somit saldiert in der Bilanz ausgewiesen; sie belaufen sich auf 5 Mio € (Vorjahr: 8 Mio €). Finanzielle Sicherheiten bestehen in Höhe von 6 Mio € (Vorjahr: 10 Mio €).

Die folgenden Tabellen stellen das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 dar:

NETTOERGEBNIS AUS FINANZINSTRUMENTEN

Mio € 2023/2024 2024/2025
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 246 204
Finanzielle Vermögenswerte / Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (mit Recycling) -35 -12
Finanzielle Vermögenswerte / Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam -75 58
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten -36 -32

Das Nettoergebnis aus der Kategorie "Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten" resultiert im Wesentlichen aus Zinserträgen aus finanziellen Forderungen, Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Kursgewinnen und Kursverlusten aus Fremdwährungsforderungen.

In der Kategorie "Finanzielle Vermögenswerte / Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (mit Recycling)" sind im Wesentlichen Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Ergebnisse aus dem Verkauf von Forderungen enthalten.

Die Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Währungs-, Zins- und Warenderivaten, die nicht die Anforderungen des IFRS 9 für Hedge Accounting erfüllen, sind in der Kategorie "Finanzielle Vermögenswerte / Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam" enthalten. Zudem werden die laufenden Erträge und Aufwendungen aus Eigenkapitalinstrumenten in dieser Bewertungskategorie ausgewiesen.

Die Kategorie "Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten" umfasst im Wesentlichen die Zinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten sowie Kursgewinne und Kursverluste aus Fremdwährungsverbindlichkeiten.

Im Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten sind insgesamt Umrechnungsdifferenzen in Höhe von - 35 Mio € (Vorjahr:0 Mio €) enthalten.

Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten

Für die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte einschließlich Vertragsvermögenswerte sowie Forderungen aus Finance Lease wird eine Wertminderung für erwartete Verluste erfasst.

Die Bruttobuchwerte sowie die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten sowie Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

WERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BEWERTET ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN SOWIE VERTRAGSVERMÖGENSWERTE

Mio € Bruttobuchwert Erwartete Wertminderungen Ausfälle Summe Wertberichtigungen Buchwert lt. Bilanz
Stand am 1.10.2023 4.808 -36 -135 -172 4.636
Währungsunterschiede -84 0 1 1 -83
Veränderung Konsolidierungskreis -16 0 0 0 -16
Zuführungen -13 -20 -33 -33
Inanspruchnahmen 0 9 9 9
Auflösungen 15 11 26 26
Transfer zwischen Wertberichtigungsstufen 0 0 0 0
Sonstige Veränderungen -159 0 0 0 -159
Umgliederung w/Ausweis als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte -163 0 10 10 -153
Stand am 30.9.2024 4.387 -33 -125 -158 4.229
Währungsunterschiede -123 1 1 2 -122
Veränderung Konsolidierungskreis -2 0 0 0 -1
Zuführungen -18 -8 -27 -27
Inanspruchnahmen 8 14 22 22
Auflösungen 13 37 51 51
Transfer zwischen Wertberichtigungsstufen 0 0 0 0
Sonstige Veränderungen -202 0 0 0 -202
Stand am 30.9.2025 4.060 -29 -81 -110 3.950

Die Bruttobuchwerte sowie die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral entwickelten sich wie folgt:

WERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BEWERTET ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT ERFOLGSNEUTRAL

Mio € Bruttobuchwert Erwartete Wertminderungen Ausfälle Summe Wertberichtigungen Buchwert lt. Bilanz
Stand am 1.10.2023 1.263 -3 -80 -82 1.181
Währungsunterschiede 0 0 0 0 0
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0
Zuführungen -38 -17 -54 -54
Inanspruchnahmen 0 64 64 64
Auflösungen 39 3 41 41
Transfer zwischen Wertberichtigungsstufen 0 0 0 0
Sonstige Veränderungen -418 0 -418
Stand am 30.9.2024 845 -2 -30 -32 814
Währungsunterschiede 0 0 0 0 0
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0
Zuführungen -7 -12 -19 -19
Inanspruchnahmen 0 1 1 1
Auflösungen 7 3 9 9
Transfer zwischen Wertberichtigungsstufen 0 0 0 0 0
Sonstige Veränderungen -37 0 -37
Stand am 30.9.2025 808 -1 -38 -40 769

Für die Darlehen aus der Elevator-Beteiligung wurden zum Bilanzstichtag Wertminderungen in Höhe von 34 Mio € (Vorjahr: 35 Mio €) bilanziert. Die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit basiert auf dem Credit Spread, der bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Darlehen im Diskontierungssatz enthalten war.

Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie bei den Forderungen aus Finance Lease ergaben sich für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 und das Geschäftsjahr 2024 / 2025 keine signifikanten Veränderungen der Wertberichtigungen.

Zur Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle insbesondere zur Ermittlung der erwarteten Ausfallraten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat thyssenkrupp grundsätzlich folgendes Modell angewendet: Die erwarteten Ausfallraten werden im Wesentlichen aus externen Kreditinformationen und Ratings pro Kontrahent abgeleitet, was im Vergleich zur Bildung von Ratingklassen eine genauere Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit ermöglicht. Hierbei werden zum einen die durch Warenkreditversicherer vergebenen Risikonummern der Kunden und zum anderen die von Auskunfteien erteilten Bonitätsinformationen mittels eines zentralen Zuordnungssystems in eine individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit pro Kunde übersetzt. Diese individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit pro Kunde wird einheitlich im thyssenkrupp Konzern verwendet. Es erfolgt eine quartalsweise Aktualisierung der Informationen. Sind keine Ratinginformationen auf Kontrahentenebene vorhanden, erfolgt eine Bewertung auf Basis der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeit pro Segment zuzüglich eines angemessenen Risikozuschlags. Für den Konzernabschluss zum 30. September 2025 wurden die aktuellen externen Kreditinformationen und Ratings verwendet.

Die Ausfälle betreffen im Wesentlichen Insolvenzfälle, die im Vorjahr nicht aus den Rating-Informationen ableitbar waren.

Die Bruttobuchwerte, Wertberichtigungen und durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten pro Segment sind nachfolgend dargestellt.

STAND WERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN SOWIE VERTRAGSVERMÖGENSWERTE NACH SEGMENTEN 30.9.2024

Mio € Bruttobuchwert Erwartete Wertminderungen Ausfälle
Automotive Technology 1.413 -11 -7
Decarbon Technologies 937 -9 -55
Materials Services 1.313 -3 -53
Steel Europe 824 -1 -19
Marine Systems 731 -10 -19
Corporate Headquarters 0 0 0
Überleitung 14 0 -2
Mio € Summe Wertberichtigungen Durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit

(in %)
Automotive Technology -17 0,43
Decarbon Technologies -64 1,50
Materials Services -57 0,78
Steel Europe -20 0,46
Marine Systems -29 0,85
Corporate Headquarters 0 0,64
Überleitung -2 0,64

STAND WERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN SOWIE VERTRAGSVERMÖGENSWERTE NACH SEGMENTEN 30.9.2025

Mio € Bruttobuchwert Erwartete Wertminderungen Ausfälle
Automotive Technology 1.409 -10 -6
Decarbon Technologies 738 -8 -35
Materials Services 1.227 -3 -42
Steel Europe 887 -1 -28
Marine Systems 592 -9 -7
Corporate Headquarters 1 0 0
Überleitung 13 0 -1
Mio € Summe Wertberichtigungen Durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit

(in %)
Automotive Technology -16 0,44
Decarbon Technologies -42 1,69
Materials Services -45 0,65
Steel Europe -30 0,58
Marine Systems -15 1,50
Corporate Headquarters 0 0,71
Überleitung -1 0,71

Das maximale Kreditrisikoexposure der finanziellen Vermögenswerte, die den Wertminderungsmodellen unterliegen, entspricht den Bruttobuchwerten abzüglich der bilanzierten Wertberichtigungen. Die Bruttobuchwerte waren durch Akkreditive, Warenkreditversicherungen, Bürgschaften und Garantien besichert.

Derivative Finanzinstrumente

Der Konzern setzt verschiedene derivative Finanzinstrumente ein, darunter Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte, Zinsswaps, Zins-/Währungsswaps und Warentermingeschäfte. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt grundsätzlich zur Absicherung bestehender oder geplanter Grundgeschäfte und dient der Reduzierung von Fremdwährungs-, Zins- und Warenpreisrisiken. Teilweise werden die Derivate als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Hedge Accounting designiert.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der im Konzern eingesetzten derivativen Finanzinstrumente dar:

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Mio € Nominalwert 30.9.2024 Beizulegender Zeitwert 30.9.2024 Nominalwert 30.9.2025 Beizulegender Zeitwert 30.9.2025
Aktiva
Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 1.307 21 1.075 24
Währungsderivate im Cashflow-Hedge 549 14 509 32
Eingebettete Derivate 70 3 95 6
Zinsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 2 0 2 0
Warenderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 502 25 553 20
Warenderivate im Cashflow-Hedge 50 6 145 15
Insgesamt 2.480 70 2.378 97
Passiva
Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 1.237 21 997 12
Währungsderivate im Cashflow-Hedge 445 12 581 53
Eingebettete Derivate 415 37 106 7
Warenderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 557 36 262 11
Warenderivate im Cashflow-Hedge 23 1 114 3
Insgesamt 2.677 107 2.060 85

Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung

Fair-Value-Hedges

Fair-Value-Hedges bestehen vor allem zur Absicherung der beizulegenden Zeitwerte von festen vertraglichen Verpflichtungen und von Vorratsbeständen gegenüber Preisrisiken sowie zur Absicherung von Zinsrisiken. Die Ergebnisse aus diesen Sicherungsinstrumenten und den gesicherten Grundgeschäften werden i.d.R. in der gleichen Gewinn- und Verlust Position abgebildet

Cashflow-Hedges

Cashflow-Hedges bestehen vor allem zur Absicherung künftiger Zahlungsströme gegenüber Fremdwährungs- und Warenpreisrisiken aus zukünftigen Umsätzen und Beschaffungsgeschäften sowie Zins- bzw. Währungsrisiken aus langfristigen Finanzierungen. Auch bei Cashflow-Hedges wird der Ergebniseffekt der Sicherungsinstrumente i.d.R. in der gleichen Gewinn- und Verlust Position wie das gesicherte Grundgeschäft abgebildet.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung, der designierte Teil der Sicherungsinstrumente sowie die Marktwertänderungen der Grundgeschäfte nach abgesicherten Risikoarten und Art der Absicherung dargestellt. Die derivativen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten sind Bestandteil der sonstigen finanziellen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten.

ANGABEN ZU SICHERUNGSINSTRUMENTEN IM ZUSAMMENHANG MIT CASHFLOW-HEDGES UND FAIR-VALUE-HEDGES 30.9.2024

Buchwert lt. Bilanz 30.9.2024
Mio € Derivative Vermögenswerte Derivative Verbindlichkeiten Designierter Teil der Sicherungsinstrumente Marktwertveränderung Grundgeschäft
--- --- --- --- ---
Absicherung des Währungsrisikos 14 12 -5 5
Währungsderivate im Cashflow-Hedge 14 12 -5 5
Absicherung des Zinsrisikos1) 0 0 0 0
Zinsderivate im Cashflow-Hedge1) 0 0 0 0
Zinsderivate im Fair-Value-Hedge 0 0 0 0
Absicherung des Warenrisikos 6 1 143 -143
Warenderivate im Cashflow-Hedge 6 1 143 -143
Warenderivate im Fair-Value-Hedge 0 0 0 0

1) Inklusive Zins-/Währungsderivate

ANGABEN ZU SICHERUNGSINSTRUMENTEN IM ZUSAMMENHANG MIT CASHFLOW-HEDGES UND FAIR-VALUE-HEDGES 30.9.2025

Buchwert lt. Bilanz 30.9.2025
Mio € Derivative Vermögenswerte Derivative Verbindlichkeiten Designierter Teil der Sicherungsinstrumente Marktwertveränderung Grundgeschäft
--- --- --- --- ---
Absicherung des Währungsrisikos 32 53 -17 17
Währungsderivate im Cashflow-Hedge 32 53 -17 17
Absicherung des Zinsrisikos1) 0 0 0 0
Zinsderivate im Cashflow-Hedge1) 0 0 0 0
Zinsderivate im Fair-Value-Hedge 0 0 0 0
Absicherung des Warenrisikos 15 3 8 -8
Warenderivate im Cashflow-Hedge 15 3 8 -8
Warenderivate im Fair-Value-Hedge 0 0 0 0

1) Inklusive Zins-/Währungsderivate

Die maximale Zeitdauer, für die Cashflows aus zukünftigen Transaktionen gesichert werden, beträgt 14 Jahre.

Im Berichtsjahr wurden infolge der unterjährigen Realisation von Grundgeschäften 23 Mio € (Vorjahr: 0 Mio €) aus dem kumulierten sonstigen Ergebnis im Eigenkapital ergebniswirksam in die Umsatzerlöse umgegliedert. Zusätzlich wurden 43 Mio € (Vorjahr: 164 Mio €) anschaffungskostenmindernd aus der Rücklage für Cashflow-Hedges in die Vorräte umgegliedert, da die gesicherten Rohstoffe bilanziert wurden. Für 5 Mio € (Vorjahr: 121 Mio €) ist die Aufwandswirksamkeit bereits zum Zeitpunkt der Rückstellungsbildung im Geschäftsjahr 2023 / 2024 erfolgt. Für das laufende Geschäftsjahr ergab sich eine Verringerung der Aufwendungen in Höhe von 40 Mio € (Vorjahr: 37 Mio €). Darüber hinaus werden 2 Mio € in 2025 / 2026 als Aufwand ergebniswirksam.

Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung des sonstigen Ergebnisses aus Cashflow-Hedges nach Risikoarten dar:

ENTWICKLUNG DES SONSTIGEN ERGEBNISSES AUS CASHFLOW-HEDGES NACH RISIKOARTEN

Mio € Gesamt Währungsrisiko Zinsrisiko1) Warenpreisrisiko
Stand am 1.10.2023 266
Unrealisierte Veränderung aus designierter Risikokomponente 84 34 0 50
Unrealisierte Veränderung aus Kosten der Absicherung 10 10 - -
Realisierte Gewinne / Verluste -28 -28 0 0
Steuereffekt -1
Stand am 30.9.2024 331
Unrealisierte Veränderung aus designierter Risikokomponente 13 9 0 4
Unrealisierte Veränderung aus Kosten der Absicherung 23 23 - -
Realisierte Gewinne / Verluste -152 -25 0 -127
Steuereffekt 36
Stand am 30.9.2025 251

1) Inklusive Zins-/Währungsderivate

Zum 30. September 2025 gab es wie im Vorjahr keine Ineffektivitäten bei den als Cashflow-Hedges klassifizierten derivativen Finanzinstrumenten.

Die im folgenden Geschäftsjahr erwarteten Erträge aus den zum Stichtag in den kumulierten erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen enthaltenen Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten betragen 12 Mio €. Im Geschäftsjahr 2026 / 2027 werden Aufwendungen in Höhe von 5 Mio €, im Geschäftsjahr 2027 / 2028 Aufwendungen in Höhe von 4 Mio € und in den folgenden Geschäftsjahren Aufwendungen in Höhe von 26 Mio € erwartet.

Der Abbruch von Cashflow-Hedges führte im laufenden Geschäftsjahr durch Umgliederung aus den kumulierten erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen in die Gewinn- und Verlustrechnung zu einem Ergebnis von 130 Mio € (Vorjahr: - 1 Mio €). Diese entfallen i. W. auf ursprünglich ergebnisneutral behandelte Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte von CO2-Termingeschäften, die zu dem Zeitpunkt ergebniswirksam realisiert wurden, als die Durchführung der abgesicherten zukünftigen Transaktionen in Form warengesicherter Umsatzerlöse nicht länger als wahrscheinlich angesehen wurde.

Die Absicherungskurse und Restlaufzeiten für die wesentlichen jeweils zum Jahresende bestehenden Derivate, die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen, sind in den nachfolgenden beiden Tabellen dargestellt.

ABSICHERUNGSKURSE UND RESTLAUFZEITEN DER DERIVATE IN EINER BILANZIELLEN SICHERUNGSBEZIEHUNG 30.9.2024

Mio € Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 2 Jahre Restlaufzeit über 2 Jahre Nominalwert 30.9.2024 Durchschnittlicher Sicherungskurs
Absicherung des Währungsrisikos 700 139 155 994
davon:
Währungsderivate USD 660 130 154 944 1,11 USD/€
Währungsderivate GBP 19 0 0 19 0,85 GBP/€
Währungsderivate PLN 18 0 0 18 4,43 PLN/€
Absicherung des Warenpreisrisikos 73 0 0 73
davon:
Zinn-Termingeschäfte 73 0 0 73 27.378 €/to
Eisenerz-Termingeschäfte 0 0,0 €/to

ABSICHERUNGSKURSE UND RESTLAUFZEITEN DER DERIVATE IN EINER BILANZIELLEN SICHERUNGSBEZIEHUNG 30.9.2025

Mio € Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 2 Jahre Restlaufzeit über 2 Jahre Nominalwert 30.9.2025 Durchschnittlicher Sicherungskurs
Absicherung des Währungsrisikos 681 209 200 1.090
davon:
Währungsderivate USD 613 156 0 769 1,11 USD/€
Währungsderivate NOK 30 53 200 283 10,63 NOK/€
Währungsderivate PLN 13 0 0 13 4,33 PLN/€
Absicherung des Warenpreisrisikos 259 0 0 259
davon:
CO2-Termingeschäfte 94 0 0 94 69,3 €/to
Zinn-Termingeschäfte 80 0 0 80 28.923 €/to
Eisenerz-Termingeschäfte 85 0 0 85 85,8 €/to

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

Werden die Voraussetzungen für die Anwendung der Spezialvorschriften zum Hedge Accounting gemäß IFRS 9 nicht erfüllt oder ist die Anwendung von Hedge Accounting ökonomisch nicht sinnvoll, erfolgt ein Ausweis der derivativen Finanzinstrumente als Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung. Die hieraus resultierenden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind in der Tabelle zu den Nettoergebnissen aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien dargestellt. In dieser Position sind auch die eingebetteten Derivate enthalten. Sie bestehen im thyssenkrupp Konzern grundsätzlich in der Ausprägung, dass gewöhnliche Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu Lieferanten und Kunden im Ausland nicht in der funktionalen Währung (Landeswährung) eines der beiden Vertragspartner geschlossen wurden.

Finanzwirtschaftliche Risiken

thyssenkrupp ist als weltweit agierender Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit finanzwirtschaftlichen Risiken in Form von Kreditrisiken (Ausfallrisiko), Liquiditätsrisiken und Marktrisiken (Währungsrisiken, Zinsrisiken und Warenpreisrisiken) ausgesetzt. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, die aus den operativen Geschäften sowie den daraus resultierenden Finanzierungserfordernissen entstehenden Risiken durch den Einsatz ausgewählter derivativer und nicht derivativer Sicherungsinstrumente zu begrenzen. Finanzielle Risiken und Kreditrisiken sind im Rahmen des Risikomanagements weitestgehend zu vermeiden, durch ein Risikoportfolio zu kompensieren, an Dritte weiterzugeben oder zu begrenzen (Prinzip der Risikoaversion). Zu den Details vgl. die Ausführungen zu den Risiken im Chancen- und Risikobericht des Lageberichts.

Kreditrisiko

Als Kreditrisiko (Ausfallrisiko) wird das Risiko bezeichnet, dass aufgrund von Nicht- oder Teilerfüllung bestehender Forderungen thyssenkrupp finanzielle Verluste entstehen. Das Kreditrisikomanagement ist in einer zentralen Richtlinie vorgegeben. Die Segmente und Konzerngesellschaften sind verpflichtet, ein Kreditrisikomanagement gemäß Vorgaben dieser Richtlinie zu implementieren.

Um Ausfallrisiken (Kreditrisiken) aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten zu minimieren, werden solche Transaktionen nur mit Kontrahenten abgeschlossen, die unsere internen Mindestanforderungen erfüllen. Das Kreditrisikomanagement definiert Mindestvorgaben für die Auswahl von Kontrahenten, so dass Finanzinstrumente im Finanzierungsbereich grundsätzlich nur mit Kontrahenten abgeschlossen werden, die über eine gute Bonität verfügen bzw. einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Die Überwachung der Bonität erfolgt anhand von Beurteilungen durch anerkannte Ratingagenturen sowie zusätzlich unter Berücksichtigung kurzfristiger Frühwarnindikatoren. Eine fortlaufende und standardisierte Überwachung der Ratings und Frühwarnindikatoren ermöglicht uns, frühzeitig risikominimierend zu agieren. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich auf Basis von Standardverträgen abgeschlossen, bei denen eine Aufrechnung (Netting) offener Transaktionen mit den jeweiligen Geschäftspartnern möglich ist.

Grundsätzlich werden Ausfallrisiken mit geeigneten Instrumenten abgesichert. Hierzu zählen insbesondere private und staatliche Kreditversicherungen sowie Akkreditive und Garantien von Banken, Versicherungen und Führungsgesellschaften. Bei Langfristaufträgen erfolgt eine zusätzliche Absicherung durch erhaltene Anzahlungen. Um Ausfallrisiken aus der operativen Geschäftstätigkeit weiter zu minimieren, sieht die zentrale Richtlinie die Bewertung des Ausfallrisikos basierend auf dem Risikoprofil des Geschäftspartners anhand geeigneter interner und soweit vorliegend externer Informationen, wie z.B. Ratings und Wirtschaftsauskünften, vor. Unter Verwendung dieser Bonitätseinstufung erfolgt eine Kreditlimitvergabe pro Geschäftspartner. Die Bewertung des Risikoprofils unterliegt einer angemessenen, fortlaufenden Überwachung, welche thyssenkrupp in die Lage versetzt, frühzeitig risikominimierend zu handeln. Die jeweiligen Segmente legen unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten ihrer Kundenstrukturen und Geschäftsmodelle eindeutige Prozessregeln fest, welche Maßnahmen bei sich verschlechternder Bonität oder Zahlungsstörung ergriffen werden, um das maximale Ausfallrisiko weitgehend zu mindern.

Geschäfte, deren Wert vorgegebene Wesentlichkeitsgrenzen überschreitet, insbesondere im Bereich der Großprojekte, bedürfen zudem der vorherigen Zustimmung auf Ebene der thyssenkrupp AG. Hierbei werden unter anderem die Höhe und Absicherung der Ausfallrisiken bewertet.

Fälligkeitsanalyse

Das Liquiditätsrisiko für den Konzern besteht darin, dass aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen werden kann.

Die folgende Tabelle zeigt die künftigen undiskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten:

KÜNFTIGE UNDISKONTIERTE ZAHLUNGEN 30.9.2024

Mio € Buchwerte 30.9.2024 Cashflows 2024/2025 Cashflows 2025/2026 Cashflows 2026 / 2027 bis 2028/2029 Cashflows nach 2028/2029
Anleihen 689 619 93 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 57 19 15 25 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 653 156 126 246 293
Übrige Finanzschulden 74 75 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.203 4.056 144 2 0
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 94 61 5 14 14
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 13 7 2 3 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 832 817 1 14 0

KÜNFTIGE UNDISKONTIERTE ZAHLUNGEN 30.9.2025

Mio € Buchwerte 30.9.2025 Cashflows 2025/2026 Cashflows 2026/2027 Cashflows 2027 / 2028 bis 2029/2030 Cashflows nach 2029/2030
Anleihen 85 89 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 53 32 9 16 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 622 153 128 217 279
Übrige Finanzschulden 116 116 0 4 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.314 4.234 80 0 0
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 30 27 3 0 0
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 56 15 11 13 17
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 581 553 5 14 11

Den Zahlungsmittelflüssen aus derivativen Finanzinstrumenten stehen Zahlungsmittelflüsse aus den gesicherten Grundgeschäften gegenüber, die in der Fälligkeitsanalyse nicht berücksichtigt wurden. Bei Berücksichtigung auch der Zahlungsmittelflüsse aus den gesicherten Grundgeschäften würden die in der Übersicht gezeigten Zahlungsmittelflüsse entsprechend geringer ausfallen.

Sensitivitätsanalysen

Als Marktrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass die beizulegenden Zeitwerte oder künftigen Zahlungsströme eines originären oder derivativen Finanzinstrumentes aufgrund von Änderungen der Risikofaktoren schwanken. Zu den für thyssenkrupp relevanten Marktrisiken zählen das Währungsrisiko, das Zinsrisiko sowie das Beschaffungsrisiko (Warenpreisrisiko), insbesondere das Rohstoffpreisrisiko. Aus diesen Risiken können Ergebnis-, Eigenkapital- und Cashflow-Schwankungen resultieren.

Die nachstehend beschriebenen Analysen sowie die mithilfe von Sensitivitätsanalysen ermittelten Beträge stellen hypothetische, zukunftsorientierte Angaben dar, die sich aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen an den Finanzmärkten von den tatsächlichen Ereignissen unterscheiden können. Zudem sind hier nicht die Risiken berücksichtigt, die nicht finanzieller Natur oder nicht quantifizierbar sind, wie z.B. Geschäftsrisiken.

Währungsrisiko - Zielsetzung bei der Währungsabsicherung ist das Festschreiben von Preisen auf Basis von Sicherungskursen zum Schutz vor zukünftigen ungünstigen Währungsschwankungen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts. Die Laufzeit der abgeschlossenen Devisenderivate beträgt in der Regel bis zu 12 Monate und beträgt in einzelnen Ausnahmefällen bis zu 14 Jahre.

Als relevante Risikovariablen für die Sensitivitätsanalyse im Sinne von IFRS 7 findet ausschließlich der US-Dollar Berücksichtigung, da der weitaus größte Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung in US-Dollar abgewickelt wird. Da die Sicherungsgeschäfte grundsätzlich zur Absicherung von Grundgeschäften eingesetzt werden, gleichen sich die gegenläufigen Effekte der Grund- und Sicherungsgeschäfte über die Totalperiode nahezu aus. Das hier dargestellte Fremdwährungsrisiko resultiert somit aus Sicherungsbeziehungen mit bisher noch bilanzunwirksamen Grundgeschäften, d.h. Sicherungen von festen vertraglichen Verpflichtungen sowie von Planumsätzen. Analysiert man das US-Dollar-Währungsrisiko, ergibt sich zum 30. September 2025 folgendes Bild:

Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar am 30. September 2025 um 10 % stärker gewesen wäre, wären die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und der beizulegende Zeitwert der relevanten Währungsderivate um 6 Mio € (Vorjahr: 8 Mio €) höher und der ergebniswirksame Effekt aus der Stichtagsbewertung um 22 Mio € (Vorjahr: 8 Mio €) höher gewesen. Wäre der Euro gegenüber dem US-Dollar am 30. September 2025 um 10 % schwächer gewesen, wären die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und der beizulegende Zeitwert der relevanten Währungsderivate um 8 Mio € (Vorjahr: 10 Mio €) niedriger und das Ergebnis aus der Stichtagsbewertung um 27 Mio € (Vorjahr: 10 Mio €) niedriger gewesen.

Zinsrisiko - Zur Absicherung des Zinsrisikos werden fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Diese Instrumente werden mit dem Ziel abgeschlossen, die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zugrundeliegenden Grundgeschäfte zu minimieren.

Per 30. September 2025 sind wie zum Vorjahresstichtag sämtliche Zinsderivate direkt und unmittelbar bestimmten Finanzierungen zugeordnet. Zins-/Währungsswaps wurden im Zusammenhang mit der Finanzierung von Auslandsaktivitäten abgeschlossen.

Bei Zinsinstrumenten ergeben sich Cashflow-Risiken, Opportunitätseffekte sowie bilanz- und ergebniswirksame Zinsrisiken. Variable Finanzinstrumente einschließlich flüssiger Mittel unterliegen einem Cashflow-Risiko, das die Unsicherheit bezüglich zukünftiger Zinszahlungen zum Ausdruck bringt. Die Messung des Cashflow-Risikos erfolgt mit einer Cashflow-Sensitivität. Opportunitätseffekte ergeben sich bei originären Finanzinstrumenten, da diese im Gegensatz zu Zinsderivaten nicht zum beizulegenden Zeitwert, sondern zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Dieser Unterschiedsbetrag, der sogenannte Opportunitätseffekt, schlägt sich weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung nieder. Bilanzwirksame Zinsrisiken, die sich im Eigenkapital auswirken, ergeben sich aus der Bewertung von als Cashflow-Hedge abgeschlossenen Zinsderivaten. Ergebniswirksame Zinsrisiken resultieren aus nicht im Hedge Accounting bilanzierten Zinsderivaten. Opportunitätseffekte sowie bilanz- und ergebniswirksame Zinsrisiken werden mit einer Sensitivitätsberechnung der beizulegenden Zeitwerte und deren Veränderung ermittelt.

Die Zinsanalyse unterstellt zum 30. September 2025 wie im Vorjahr eine Parallelverschiebung der Zinskurven für alle Währungen um + 100 /- 100 Basispunkte. Es ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Chancen (positive Werte) und Risiken (negative Werte):

ZINSANALYSE

Veränderung aller Zinskurven zum
30.9.2024 um 30.9.2025 um
--- --- --- --- ---
Mio € + 100 Basispunkte -100 Basispunkte + 100 Basispunkte -100 Basispunkte
--- --- --- --- ---
Cashflow-Risiko 54 -55 55 -56
Opportunitätseffekte 6 -6 2 -2
Bilanzwirksame Zinsrisiken aus Zinsderivaten 0 0 0 0
Ergebniswirksame Zinsrisiken aus Zinsderivaten 0 0 0 0

Wenn alle Zinskurven am 30. September 2025 um 100 Basispunkte höher gewesen wären, wären die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und der beizulegende Zeitwert der relevanten Zinsderivate nahezu unverändert und das Ergebnis aus der Stichtagsbewertung um 55 Mio € (Vorjahr: 54 Mio €) höher gewesen. Wären die Zinskurven am 30. September 2025 um 100 Basispunkte niedriger gewesen, wären die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und der beizulegende Zeitwert der relevanten Zinsderivate nahezu unverändert und das Ergebnis aus der Stichtagsbewertung um 56 Mio € (Vorjahr: 55 Mio €) niedriger gewesen.

Beschaffungsrisiko (Warenpreisrisiko) - Um die Risiken aus Rohstoffpreisvolatilitäten zu minimieren, setzt der Konzern zusätzlich auch derivative Finanzinstrumente, insbesondere für Zinn, Kupfer, Nickel, Zink, Eisenerz und Aluminium, ein.

Um die Risiken aus schwankenden Frachtpreisen zu minimieren, setzt der Konzern u.a. langfristige Festpreisverträge ein.

In die nach IFRS 7 für Finanzinstrumente geforderte Szenarioanalyse fließen nur hypothetische Veränderungen der Marktpreise für derivative Finanzinstrumente ein. Die gegenläufigen Effekte aus den Grundgeschäften sind nicht berücksichtigt und würden den Effekt deutlich verringern.

Die Szenarioanalyse für Warenpreisrisiken unterstellt zum 30. September 2025 eine Preisvarianz der NE-Metalle um + 20 %/- 20 %. Wird ein Preisanstieg der jeweiligen NE-Metalle um + 20 % angenommen, beträgt der geschätzte hypothetische Effekt aus der Stichtagsbewertung auf die Gewinn- und Verlustrechnung : - 14 Mio € (Vorjahr: - 19 Mio €) und auf das Eigenkapital 15 Mio € (Vorjahr: 17 Mio €). Wird ein Preisrückgang der jeweiligen NE-Metalle um 20 % angenommen, beträgt der geschätzte hypothetische Effekt aus der Stichtagsbewertung auf die Gewinn- und Verlustrechnung 12 Mio € (Vorjahr: 28 Mio €) und auf das Eigenkapital - 8 Mio € (Vorjahr: - 7 Mio €).

23 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (related parties)

Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ist gemäß Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG vom 3. Dezember 2013 mit 23,03 % an der thyssenkrupp AG beteiligt; gemäß freiwilliger Information der Stiftung von September 2025 beläuft sich die Beteiligung zum 30. September 2025 auf rund 21 %. Es bestanden keine wesentlichen Liefer- und Leistungsbeziehungen.

In den Geschäftsjahren 2023 / 2024 und 2024 / 2025 hatte der Konzern Geschäftsbeziehungen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures. Transaktionen mit diesen nahestehenden Unternehmen resultieren grundsätzlich aus dem normalen Lieferungs- und Leistungsaustausch; der Umfang der Geschäftsbeziehungen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN

Umsatzerlöse Bezogene Leistungen Forderungen
Mio € 2023/2024 2024/2025 2023/2024 2024/2025 30.9.2024 30.9.2025
--- --- --- --- --- --- ---
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 0 0 2 0 0 0
Assoziierte Unternehmen 16 9 5 5 6 3
Joint Ventures 4 2 4 4 1 0
Verbindlichkeiten
Mio € 30.9.2024 30.9.2025
--- --- ---
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 0 0
Assoziierte Unternehmen 20 1
Joint Ventures 0 1

Mit der Niederlegung des Sitzes im Board der Vertical Topco S.à.r.l. am 29. September 2025 und dem zeitgleichen Verzicht auf das generelle Nominierungsrecht für dieses Board kann thyssenkrupp keinen maßgeblichen Einfluss mehr auf die Elevator-Beteiligung ausüben, die dadurch die Eigenschaft als assoziiertes und damit thyssenkrupp nahestehendes Unternehmen verliert. Die bis zu diesem Zeitpunkt aus den Geschäftsbeziehungen zwischen den Elevator-Gesellschaften und den Konzerngesellschaften resultierenden Beträge sind in der vorstehenden Tabelle in der Zeile "Assoziierte Unternehmen" enthalten.

Im Zusammenhang mit dem Elevator-Kartell haben potenziell Geschädigte in der Vergangenheit gegen die thyssenkrupp AG und Unternehmen des Konzerns Schadensersatzansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend gemacht. Ein Großteil der Verfahren ist mittlerweile vergleichsweise, durch Klagerücknahmen oder durch Klageabweisungen erledigt. Durch den Verkauf von Elevator sind betroffene Unternehmen aus dem Konzern ausgeschieden. thyssenkrupp hat sich verpflichtet, die Erwerber bis zu einem Höchstbetrag von den Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit noch anhängigen Gerichtsverfahren in Belgien freizustellen. Für diese Freistellung, die nach Einschätzung von thyssenkrupp wahrscheinlich zu Mittelabflüssen führen wird, hat thyssenkrupp eine Risikovorsorge durch Rückstellungen getroffen. Der Höchstbetrag der Freistellung und die entsprechende Rückstellung entsprechen im Wesentlichen den bisherigen Rückstellungen für die Gerichtsverfahren.

Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Verkauf von Elevator Technology wurde gegen eine Einmalzahlung ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der Marke "TK" zur Nutzung von "TK Elevator" und "TKE" in bestimmten Markenklassen gewährt. Darüber hinaus bestehen im Konzern Eventualverbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Elevator Technology stehen; vgl. dazu Anhang-Nr. 21.

Vergütung des im Geschäftsjahr aktiven Vorstands und Aufsichtsrates

Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB betrugen für die Tätigkeit im Berichtsjahr 15.563 Tausend € (Vorjahr: 11.761 Tausend €). Darin enthalten sind neben Fixum, Nebenleistungen/Sachbezügen und Short-Term-Incentive (STI) auch der Long-Term-Incentive (LTI) als aktienbasierte erfolgsabhängige Komponente mit langfristiger Anreizwirkung. Für den STI sind im Geschäftsjahr 2024 / 2025 vorläufige Wertrechte gewährt worden, deren Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt 414 Tausend € (Vorjahr: 312 Tausend €) beträgt. Auf die Angabe der Anzahl der gewährten Wertrechte wird verzichtet, da diese erst in 2025 / 2026 feststeht. Für den LTI sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Wertrechte gewährt worden, deren Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt sich auf 5.554 Tausend € (Vorjahr: 4.472 Tausend €) belief. Bei der Festlegung der individuellen variablen Vergütung wurde auch das Angemessenheitserfordernis berücksichtigt.

Zum 30. September 2025 besteht für die im Geschäftsjahr aktiven Mitglieder des Vorstands eine Verbindlichkeit in Höhe von 3.184 Tausend € (Vorjahr: 872 Tausend €) für den STI. Der Anspruch ist mit der Tätigkeit im Berichtsjahr vollständig erdient, wobei sich die tatsächliche Auszahlung anhand der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vorstandsvergütungssystems festgelegten Zielerreichung bemisst und im Dezember nach dem jeweiligen Geschäftsjahresende erfolgt. Diese Festlegung erfolgt auf Basis finanzieller (70 % Gewichtung) sowie individueller Leistungskriterien (30 % Gewichtung). Es besteht die Verpflichtung, bis zum Erreichen eines individuellen Investitionsziels 25 % der Nettoauszahlung aus dem STI in thyssenkrupp Aktien zu investieren und diese über die Dauer der Vorstandsbestellung zu halten. Zum 30. September 2025 werden aus dem STI für die aktienbasierte Vergütung 840 Tausend € (Vorjahr: 522 Tausend €) im Eigenkapital ausgewiesen.

Zum 30. September 2025 besteht für keines der aktiven Mitglieder des Vorstands eine rückstellungsbasierte Pensionszusage (Vorjahr: 6.457 Tausend €). Zum 30. September 2025 existiert eine Verbindlichkeit von 1.079 Tausend € (Vorjahr: 1.079 Tausend €) für das Versorgungsentgelt, welches den aktiven Mitgliedern des Vorstands vertraglich zugesichert ist und als Geldbetrag für die Eigenvorsorge pro Kalenderjahr jeweils im Dezember ausgezahlt wird.

Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrates.

Die im Geschäftsjahr aktiven Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet:

VORSTANDSVERGÜTUNG

Tausend € 2023/2024 2024/2025
Kurzfristig fällige Leistungen (ohne aktienbasierte Vergütung) 6.683 9.671
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3 -
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 315 -
Aktienbasierte Vergütungen -1.581 15.073
Insgesamt 5.421 24.744

Zum 30. September 2025 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden; ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.

Zum 30. September 2025 sind für den LTI für die im Geschäftsjahr aktiven Mitglieder des Vorstands in der 12. Tranche 115.894 Wertrechte, in der 13. Tranche 312.690 Wertrechte, in der 14. Tranche 657.895 Wertrechte und in der 15. Tranche 1.729.233 Wertrechte ausgegeben (Vorjahr: 11. Tranche 373.002 Wertrechte, in der 12. Tranche 231.788 Wertrechte, in der 13. Tranche 503.947 Wertrechte und in der 14. Tranche 832.149 Wertrechte). Die daraus resultierende Rückstellung beträgt 16.746 Tausend € (Vorjahr: 4.816 Tausend €). Darüber hinaus werden zum 30. September 2025 aus dem LTI für die aktienbasierte Vergütung 1.051 Tausend € (Vorjahr: 670 Tausend €) im Eigenkapital ausgewiesen, da für die aktiven Mitglieder des Vorstands die Verpflichtung besteht, bis zum Erreichen eines individuellen Investitionsziels 25 % der Nettoauszahlung aus dem LTI ebenfalls in thyssenkrupp Aktien zu investieren und diese über die Dauer der Vorstandsbestellung zu halten. Hinsichtlich der Bedingungen und Konditionen vgl. die Ausführungen unter AnhangNr. 14.

Die im Geschäftsjahr aktiven Mitglieder des Aufsichtsrates wurden wie folgt vergütet:

AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

Tausend € 2023/2024 2024/2025
Fixe Vergütung (einschließlich Sitzungsgeld) 2.369 2.386

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder umfasst eine jährliche Grundvergütung sowie Funktionszuschläge für die Tätigkeit in Ausschüssen und darüber hinaus ein Sitzungsgeld. Mit Ausnahme des Sitzungsgelds, das unmittelbar am jeweiligen Monatsende ausbezahlt wird, ist die Aufsichtsratsvergütung insgesamt erst nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Zum 30. September 2025 besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von 2.360 Tausend € (Vorjahr: 2.118 Tausend €) für die Aufsichtsratvergütung, die im nächsten Geschäftsjahr ausgezahlt werden.

Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates der thyssenkrupp AG für Aufsichtsratsmandate bei Tochterunternehmen für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 Vergütungen von 71 Tausend € (Vorjahr: 87 Tausend €) gewährt. Daneben erhalten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ein reguläres Gehalt aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis im Konzern, wobei die Höhe einer angemessenen Vergütung für die ausgeübte Funktion bzw. Tätigkeit im Konzern entspricht.

Zum 30. September 2025 sind Aufsichtsratsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden; ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.

Vergütung ehemaliger Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 16.735 Tausend € (Vorjahr: 15.068 Tausend €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden nach IFRS 210.065 Tausend € (Vorjahr: 219.766 Tausend €) zurückgestellt; nach HGB beträgt die Rückstellung 253.265 Tausend € (Vorjahr: 258.588 Tausend €).

24 Segmentberichterstattung

thyssenkrupp ist in die nachfolgend beschriebenen Segmente gegliedert, die die Aktivitäten des Konzerns rund um Industriegüter und Werkstoffe bündeln. Die Segmente entsprechen der internen Organisations- und Berichtsstruktur und stellen die Segmente gemäß IFRS 8 dar.

Automotive Technology

Im Segment erfolgt die Entwicklung und Fertigung von Hightech-Komponenten und -Systemen für die Automobilindustrie. Darüber hinaus erfolgt hier die Herstellung von Schmiedekomponenten und -systemlösungen für den Ressourcen-, Bau- und Mobilitätssektor.

Decarbon Technologies

Das Segment umfasst die Geschäfte von Rothe Erde, Uhde, Polysius und thyssenkrupp nucera, die Schlüsseltechnologien für die Energiewende anbieten. Rothe Erde ist Anbieter von Großwälzlagern, Wälzlagern und nahtlos gewalzten Ringen für die Windenergie und den Baumaschinensektor. Uhde betreibt die Planung, den Bau und den Service von Chemieanlagen. Polysius bietet Technologien zum klimaneutralen Umbau der Zement- und Kalkindustrie an. thyssenkrupp nucera ist Anbieter von Elektrolysetechnologie.

Materials Services

Das Segment betreibt den weltweiten Handel von Werk- und Rohstoffen sowie technische Dienstleistungen für produzierende und verarbeitende Unternehmen.

Steel Europe

In dem Segment sind die Aktivitäten für hochwertige Qualitätsflachstahlprodukte zusammengefasst, die von intelligenten Werkstofflösungen bis zum fertigen Bauteil reichen.

Marine Systems

Das Segment ist Systemanbieter im Unter- und Überwasserschiffbau sowie im Bereich maritimer Elektronik und Sicherheitstechnologie.

Corporate Headquarters

Corporate Headquarters umfasst die Verwaltungseinheiten des Konzerns in der Hauptverwaltung in Deutschland sowie in den regionalen Zentralen.

Überleitung

Hier werden die Einheiten der Service Units und Special Units zusammengefasst mit den Konsolidierungssachverhalten abgebildet. Zu den Service Units gehören tk Services, die im Wesentlichen Teilprozesse für den Einkauf, das Personalwesen und das Rechnungswesen für den thyssenkrupp Konzern anbieten und tk Information Management als IT-Ansprechpartner aller Einheiten des thyssenkrupp Konzerns. Unter Special Units wird das Asset Management und die Beteiligung TK Elevator geführt. Außerdem gehören hierzu Einheiten ohne operative Tätigkeiten, die aber beispielsweise für die Konzernfinanzierung benötigt werden.

Die Konsolidierung umfasst im Wesentlichen die Eliminierung von Zwischengewinnen im Vorratsvermögen sowie die Rücknahme konzerninterner Zinsverrechnungen.

Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmente sind die gleichen, wie sie für den Konzern in den Grundsätzen der Rechnungslegung beschrieben sind mit der Ausnahme, dass konzerninterne Leasingverhältnisse als konzerninterner Aufwand bzw. Ertrag abgebildet werden. Gemäß dem für die Segmentberichterstattung relevanten sogenannten "Management Approach" erfolgen alle Angaben einschließlich der als Veräußerungsgruppen bzw. als nicht fortgeführte Aktivitäten klassifizierten Einheiten. Die Umsätze zwischen den Segmenten werden zu marktüblichen Verrechnungspreisen vorgenommen.

Das Maß für die Ertragskraft der einzelnen Segmente ist die Ertragskennzahl EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) bzw. Bereinigtes EBIT. Die Abgrenzung des EBIT richtet sich nach wirtschaftlichen Kriterien und ist unabhängig von den IFRS-Vorschriften. Es gibt Auskunft über die Profitabilität der betrachteten Einheiten und enthält alle Bestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung, die sich auf die operative Leistung beziehen. Hierzu gehören auch die Erträge und Aufwendungen aus den Teilen des Finanzergebnisses, die als operativ charakterisiert werden können; das sind unter anderem Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen, die das Unternehmen dauerhaft halten will. Im Zuge der Veräußerung der Aufzugaktivitäten hält thyssenkrupp eine Beteiligung an TK Elevator, die u.a. bis zum 29. September 2025 nach der Equity-Methode bilanziert wird (vgl. die nachfolgenden Ausführungen zu den Bestandteilen der Beteiligung). Diese Beteiligung hat keinen strategischen oder operativen Bezug zu den fortgeführten Aktivitäten. Dementsprechend sind sämtliche Ergebnisauswirkungen einschließlich des bis zum 29. September 2025 entstandenen Equity-Ergebnisses nicht im EBIT enthalten. Das Bereinigte EBIT ist das EBIT vor Berücksichtigung von Sondereffekten, die Maßnahmen in Verbindung mit Restrukturierungen, Wertminderungsaufwendungen bzw. Erträge aus Zuschreibungen auf lang- und kurzfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgewinne bzw. -verluste sowie Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit CO2-Termingeschäften umfassen. Insgesamt ist das Bereinigte EBIT besser als das EBIT dazu geeignet, die operative Leistung über mehrere Perioden hinweg zu vergleichen.

Das Maß für das für die operative Tätigkeit gebundene Kapital ist das Capital Employed. Es umfasst im Wesentlichen das Anlagevermögen, die Vorräte und die Forderungen. Hiervon werden bestimmte nicht zinstragende Passivposten wie z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abgezogen; vgl. dazu auch die nachfolgende Überleitungsrechnung.

SEGMENTINFORMATIONEN 2023 / 2024

Mio € Automotive Technology Decarbon Technologies Materials Services Steel Europe Marine Systems Corporate Headquarters
2023/2024
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsätze 7.534 3.831 11.886 9.651 2.119 0
Konzerninterne Umsätze 2 19 240 1.086 0 7
Umsatzerlöse 7.536 3.850 12.126 10.736 2.118 7
Ergebnis aus der Equity-Bewertung 0 0 -1 52 2 0
Summe der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert sind 0 0 11 123 6 0
EBIT 27 -159 8 -770 127 -223
Bereinigtes EBIT 245 -54 204 261 125 -188
Durchschnittliches Capital Employed 3.432 986 3.307 3.616 1.089 -72
Abschreibungen 293 112 129 95 95 2
Wertminderungsaufwendungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 83 27 104 962 0 0
Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2 0 0 12 0 0
Zahlungsunwirksames Ergebnis aus der Veränderung der kurzfristigen und sonstigen langfristigen Rückstellungen an Arbeitnehmer sowie der sonstigen Rückstellungen -174 -252 -64 -128 -148 -12
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 304 107 114 974 89 0
Mio € Überleitung Konzern
2023/2024
--- --- ---
Außenumsätze 21 35.041
Konzerninterne Umsätze -1.352 0
Umsatzerlöse -1.331 35.041
Ergebnis aus der Equity-Bewertung -140 -87
Summe der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert sind 88 229
EBIT -51 -1.041
Bereinigtes EBIT -25 567
Durchschnittliches Capital Employed 646 13.045
Abschreibungen 24 749
Wertminderungsaufwendungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 25 1.201
Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -12 15
Zahlungsunwirksames Ergebnis aus der Veränderung der kurzfristigen und sonstigen langfristigen Rückstellungen an Arbeitnehmer sowie der sonstigen Rückstellungen -4 -782
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 8 1.596

SEGMENTINFORMATIONEN 2024 / 2025

Mio € Automotive Technology Decarbon Technologies Materials Services Steel Europe Marine Systems Corporate Headquarters
2024/2025
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsätze 7.035 3.466 11.207 8.915 2.184 0
Konzerninterne Umsätze 0 15 225 876 3 5
Umsatzerlöse 7.035 3.481 11.432 9.791 2.187 5
Ergebnis aus der Equity-Bewertung 0 0 -2 51 1 0
Summe der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert sind 0 0 11 115 8 0
EBIT -71 65 82 189 123 -246
Bereinigtes EBIT 187 71 132 337 127 -196
Durchschnittliches Capital Employed 3.239 905 3.256 3.044 208 -106
Abschreibungen 276 111 126 46 81 1
Wertminderungsaufwendungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 67 4 37 602 0 0
Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 0 5 0 0 0
Zahlungsunwirksames Ergebnis aus der Veränderung der kurzfristigen und sonstigen langfristigen Rückstellungen an Arbeitnehmer sowie der sonstigen Rückstellungen -323 -226 -41 17 -101 -38
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 266 149 86 1.000 138 0
Mio € Überleitung Konzern
2024/2025
--- --- ---
Außenumsätze 30 32.837
Konzerninterne Umsätze -1.125 0
Umsatzerlöse -1.094 32.837
Ergebnis aus der Equity-Bewertung 79 129
Summe der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert sind 0 134
EBIT -66 76
Bereinigtes EBIT -19 640
Durchschnittliches Capital Employed 748 11.294
Abschreibungen 20 663
Wertminderungsaufwendungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 47 757
Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 6
Zahlungsunwirksames Ergebnis aus der Veränderung der kurzfristigen und sonstigen langfristigen Rückstellungen an Arbeitnehmer sowie der sonstigen Rückstellungen -24 -735
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 14 1.654

Die Spalte "Überleitung" lässt sich wie folgt unterteilen:

AUFRISS ÜBERLEITUNG 2023 / 2024

Mio € Service Units Special Units Konsolidierung Überleitung
2023/2024
--- --- --- --- ---
Außenumsätze 22 3 -4 21
Konzerninterne Umsätze 260 26 -1.639 -1.352
Umsatzerlöse 282 29 -1.643 -1.331
Ergebnis aus der Equity-Bewertung 0 -140 0 -140
Summe der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert sind 0 88 0 88
EBIT 18 -65 -4 -51
Bereinigtes EBIT 19 -38 -6 -25
Durchschnittliches Capital Employed -12 825 -167 646
Abschreibungen 12 12 0 24
Wertminderungsaufwendungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 28 -3 25
Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 0 -12 -12
Zahlungsunwirksames Ergebnis aus der Veränderung der kurzfristigen und sonstigen langfristigen Rückstellungen an Arbeitnehmer sowie der sonstigen Rückstellungen -3 -1 0 -4
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 3 3 2 8

AUFRISS ÜBERLEITUNG 2024 / 2025

Mio € Service Units Special Units Konsolidierung Überleitung
2024/2025
--- --- --- --- ---
Außenumsätze 21 6 3 30
Konzerninterne Umsätze 272 25 -1.422 -1.125
Umsatzerlöse 293 31 -1.419 -1.094
Ergebnis aus der Equity-Bewertung 0 79 0 79
Summe der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert sind 0 0 0 0
EBIT 2 -73 6 -66
Bereinigtes EBIT 12 -33 3 -19
Durchschnittliches Capital Employed -2 906 -156 748
Abschreibungen 12 8 0 20
Wertminderungsaufwendungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 50 -3 47
Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 0 0 0
Zahlungsunwirksames Ergebnis aus der Veränderung der kurzfristigen und sonstigen langfristigen Rückstellungen an Arbeitnehmer sowie der sonstigen Rückstellungen -14 -10 0 -24
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1 3 10 14

Die Beteiligung an TK Elevator setzt sich aus mehreren Finanzierungsinstrumenten zusammen, die wie folgt bilanziert werden:

Stammaktien (mit Stimmrechten ausgestattet) an der Vertical Topco I S.A., Luxemburg. Aufgrund des Vorliegens von maßgeblichem Einfluss bis zum 29. September 2025 werden die Stammaktien nach den Vorgaben des IAS 28 als nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung behandelt und ausgewiesen. Die Fortschreibung der Anschaffungskosten nach der Equity-Methode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb des Finanzergebnisses aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen enthalten. Angaben nach den Regeln des IFRS 12 sind in Anhang-Nr. 06 enthalten. Zum 29. September 2025 erfolgte der Übergang von der Equity-Bewertung auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9. Ab dem 30. September 2025 werden die Stammaktien als Eigenkapitalinstrument nach den Vorgaben des IAS 32 bzw. des IFRS 9 behandelt und in den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Sowohl die Erst- als auch die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei die Erstbewertung erfolgswirksam im Finanzergebnis in den Erträgen aus Beteiligung erfasst wird und zukünftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im Eigenkapital (ohne Recycling). Die Anhangangaben nach IFRS 7 sind in Anhang-Nr. 22 enthalten.
Vorzugsaktien (mit Stimmrechten ausgestattet) an der Vertical Topco I S.A., Luxemburg. Die Vorzugsaktien werden als Eigenkapitalinstrument nach den Vorgaben des IAS 32 bzw. des IFRS 9 behandelt und in den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im Eigenkapital (ohne Recycling) erfasst werden.
Zinslose Darlehen (Darlehensnehmer: Vertical Topco I S.A., Luxemburg). Die zinslosen Darlehen werden als Fremdkapitalinstrument nach den Vorgaben des IAS 32 bzw. des IFRS 9 behandelt und ebenfalls in den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, wobei die Ergebniseffekte aus der Folgebewertung in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis in den Finanzierungserträgen bzw. -aufwendungen gezeigt werden. Die Anhangangaben nach IFRS 7 sind in Anhang-Nr. 22 enthalten.

Nachfolgend wird die Überleitungsrechnung der Ertragskennzahl EBIT zum EBT gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt:

ÜBERLEITUNG BEREINIGTES EBIT ZUM ERGEBNIS VOR STEUERN

Mio € 2023/2024 2024/2025
Bereinigtes EBIT gemäß Segmentberichterstattung 567 640
Sondereffekte -1.609 -564
EBIT gemäß Segmentberichterstattung -1.041 76
+ Nicht operatives Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen -140 79
+ Finanzierungserträge 792 1.813
- Finanzierungsaufwendungen -830 -933
- Bestandteile der Finanzierungserträge, die nach wirtschaftlicher Abgrenzung dem EBIT zugeordnet werden -11 -8
+ Bestandteile der Finanzierungsaufwendungen, die nach wirtschaftlicher Abgrenzung dem EBIT zugeordnet werden 35 11
Ergebnis Konzern (vor Steuern) -1.196 1.037

In 2024 / 2025 entfallen die Sondereffekte i. W. auf Erträge aus dem Verkauf von thyssenkrupp Electrical Steel India und aus der Bewertung der CO2-Termingeschäfte im Segment Steel Europe sowie auf Wertminderungsaufwendungen in den Segmenten Steel Europe, Automotive Technology und Materials Services. Darüber hinaus gab es in nahezu allen Segmenten Restrukturierungsaufwendungen.

In 2023 / 2024 betrafen Sondereffekte in Höhe von 1.031 Mio € das Segment Steel Europe und resultierten vor allem aus weiteren Wertminderungsaufwendungen im Anlagevermögen und aus Aufwendungen aus der Bewertung der CO2-Termingeschäfte. Im Segment Automotive Technology beliefen sich die Sondereffekte auf 219 Mio € und betrafen im Wesentlichen Restrukturierungen und Wertminderungen. Weitere Sondereffekte in Höhe von 196 Mio € entstanden im Segment Materials Services; sie resultierten im Wesentlichen aus Wertminderungen sowie Restrukturierungen und Veräußerungen von zwei Gesellschaften sowie in Höhe von 105 Mio € im Segment Decarbon Technologies; dort betrafen sie im Wesentlichen die Wertberichtigung und Entkonsolidierung von thyssenkrupp Industries India im Zuge des Veräußerungsprozesses sowie Restrukturierungsrückstellungen.

Die Summe der Vermögenswerte gemäß der Bilanz lässt sich wie folgt auf das durchschnittliche Capital Employed überleiten:

ÜBERLEITUNG AKTIVA ZUM CAPITAL EMPLOYED

Mio € 30.9.2024 30.9.2025
Summe Vermögenswerte (Aktiva) 29.333 28.885
Aktive latente Steuern -464 -421
Laufende Ertragsteueransprüche -151 -149
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -5.867 -5.725
Anpassungen von Aktiva um darin enthaltene, nicht operative Bestandteile -1.154 -1.242
Passivische Abzugsposten im Capital Employed:
Rückstellungen für sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer -227 -192
Sonstige Rückstellungen, langfristig -427 -432
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten, langfristig -15 -7
Rückstellungen für kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer -180 -186
Sonstige Rückstellungen, kurzfristig -1.242 -1.178
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -4.203 -4.292
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, kurzfristig -924 -651
Vertragsverbindlichkeiten -2.735 -3.405
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten, kurzfristig -1.588 -1.344
Anpassungen von Passiva um darin enthaltene, nicht operative Bestandteile 226 207
Anpassungen Aktiva/Passiva durch Ausweis von Veräußerungsgruppen -174 0
Stichtags-Capital Employed 10.208 9.869
Effekt aus der Anpassung von Durchschnitts- auf Stichtags-Capital Employed 1.842 430
Durchschnittliches Capital Employed (5-Punkte-Durchschnitt) 12.050 10.298
Korrekturfaktoren mit erhöhender Wirkung auf Leistungsanforderungen für einen positiven Wertbeitrag 996 996
Durchschnittliches Capital Employed gemäß Segmentberichterstattung 13.045 11.294

Bei der nachfolgenden Darstellung der Informationen nach Regionen erfolgt die Länderzuordnung der Umsätze nach dem Sitz des Kunden, während die Zuordnung des Segmentvermögens und der Investitionen nach dem jeweiligen Standort vorgenommen wird. Die Bestimmung der Investitionen erfolgt nach der für die Kapitalflussrechnung geltenden Abgrenzung.

Es gab keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatzanteil gemessen am Konzernumsatz wesentlich ist.

AUSSENUMSÄTZE NACH REGIONEN

Mio € Deutschland USA China Übrige Länder Konzern
Außenumsätze (Sitz des Kunden)
2023/2024 10.946 6.080 1.646 16.370 35.041
2024/2025 10.129 6.278 1.477 14.952 32.837

LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE NACH REGIONEN

Mio € Deutschland USA China Übrige Länder Konzern
Langfristige Vermögenswerte (= immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte) (Standort der Vermögenswerte)
30.9.20241) 3.717 419 506 2.007 6.649
30.9.2025 3.870 378 450 1.883 6.581

1) Einschließlich zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

25 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse bzw. die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden sind nachfolgend dargestellt:

UMSATZERLÖSE

Mio € Automotive Technology Decarbon Technologies Materials Services Steel Europe Marine Systems Corporate Headquarters
2023/2024
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse aus Verkauf von fertigen Erzeugnissen 5.653 1.054 1.626 9.953 50 0
Umsatzerlöse aus Verkauf von Handelswaren 675 155 9.695 139 23 1
Umsatzerlöse aus Erbringung von Dienstleistungen 308 297 769 198 55 5
Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen 766 2.268 26 0 1.977 0
Übrige Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 134 72 0 443 6 0
Zwischensumme Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 7.536 3.846 12.117 10.733 2.110 7
Sonstige Umsatzerlöse 0 4 9 3 8 0
Insgesamt 7.536 3.850 12.126 10.736 2.118 7
2024/2025
Umsatzerlöse aus Verkauf von fertigen Erzeugnissen 5.389 1.045 1.648 9.061 104 0
Umsatzerlöse aus Verkauf von Handelswaren 635 203 8.925 105 2 0
Umsatzerlöse aus Erbringung von Dienstleistungen 167 258 813 153 126 5
Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen 664 1.926 28 0 1.941 0
Übrige Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 179 47 2 455 1 0
Zwischensumme Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 7.035 3.479 11.416 9.774 2.173 5
Sonstige Umsatzerlöse 0 1 16 17 14 0
Insgesamt 7.035 3.481 11.432 9.791 2.187 5
Mio € Überleitung Konzern
2023/2024
--- --- ---
Umsatzerlöse aus Verkauf von fertigen Erzeugnissen -1.025 17.310
Umsatzerlöse aus Verkauf von Handelswaren -108 10.580
Umsatzerlöse aus Erbringung von Dienstleistungen -143 1.489
Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen -25 5.012
Übrige Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden -15 640
Zwischensumme Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden -1.317 35.031
Sonstige Umsatzerlöse -14 10
Insgesamt -1.331 35.041
2024/2025
Umsatzerlöse aus Verkauf von fertigen Erzeugnissen -819 16.428
Umsatzerlöse aus Verkauf von Handelswaren -67 9.804
Umsatzerlöse aus Erbringung von Dienstleistungen -142 1.380
Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen -36 4.524
Übrige Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden -8 675
Zwischensumme Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden -1.072 32.811
Sonstige Umsatzerlöse -22 26
Insgesamt -1.094 32.837

UMSATZERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN NACH KUNDENGRUPPEN

Mio € Automotive Technology Decarbon Technologies Materials Services Steel Europe Marine Systems Corporate Headquarters
2023/2024
--- --- --- --- --- --- ---
Automobilindustrie 6.796 42 1.939 3.083 0 2
Handel 347 36 1.980 2.393 5 3
Maschinen- und Anlagenbau 339 1.154 914 223 0 1
Stahl- und stahlnahe Verarbeitung 6 64 1.933 2.268 0 1
Übrige verarbeitende Industrie 1 2.305 2.637 554 9 0
Bauwirtschaft 0 22 579 38 0 0
Öffentliche Hand - Verteidigung 0 13 13 0 2.067 0
Verpackungsindustrie 0 4 131 1.531 0 0
Energie und Versorgung 0 6 164 517 0 0
Übrige Kundengruppen 47 198 1.828 127 29 0
Insgesamt 7.536 3.846 12.117 10.733 2.110 7
2024/2025
Automobilindustrie 6.331 25 1.743 2.656 0 1
Handel 355 8 1.744 1.740 10 3
Maschinen- und Anlagenbau 281 1.005 900 185 0 1
Stahl- und stahlnahe Verarbeitung 4 50 1.823 2.321 0 0
Übrige verarbeitende Industrie 1 2.012 2.609 489 8 0
Bauwirtschaft 0 18 558 27 0 0
Öffentliche Hand - Verteidigung 0 7 13 0 2.100 0
Verpackungsindustrie 0 1 124 1.690 0 0
Energie und Versorgung 0 4 201 545 0 0
Übrige Kundengruppen 61 350 1.701 122 56 0
Insgesamt 7.035 3.479 11.416 9.774 2.173 5
Mio € Überleitung Konzern
2023/2024
--- --- ---
Automobilindustrie -8 11.855
Handel -794 3.969
Maschinen- und Anlagenbau -5 2.625
Stahl- und stahlnahe Verarbeitung -405 3.866
Übrige verarbeitende Industrie -120 5.387
Bauwirtschaft -3 635
Öffentliche Hand - Verteidigung 4 2.097
Verpackungsindustrie 0 1.666
Energie und Versorgung 0 687
Übrige Kundengruppen 13 2.243
Insgesamt -1.317 35.031
2024/2025
Automobilindustrie -6 10.750
Handel -275 3.584
Maschinen- und Anlagenbau -2 2.370
Stahl- und stahlnahe Verarbeitung -779 3.420
Übrige verarbeitende Industrie 1 5.119
Bauwirtschaft -3 600
Öffentliche Hand - Verteidigung 15 2.134
Verpackungsindustrie -37 1.778
Energie und Versorgung 1 750
Übrige Kundengruppen 13 2.303
Insgesamt -1.072 32.811

UMSATZERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN NACH REGIONEN

Mio € Automotive Technology Decarbon Technologies Materials Services Steel Europe Marine Systems Corporate Headquarters
2023/2024
--- --- --- --- --- --- ---
Deutschsprachiger Raum1) 2.027 467 3.932 5.771 547 1
Westeuropa 1.085 534 1.783 2.288 575 0
Zentral- und Osteuropa 601 105 1.542 922 3 0
Gemeinschaft unabhängiger Staaten 6 6 10 16 16 0
Nordamerika 2.268 447 4.010 1.047 9 4
Südamerika 398 169 46 103 415 0
Asien / Pazifik 98 195 392 29 217 0
Großraum China 970 573 137 52 0 0
Indien 39 411 137 124 45 0
Naher Osten & Afrika 44 941 129 382 283 0
Insgesamt 7.536 3.846 12.117 10.733 2.110 7
2024/2025
Deutschsprachiger Raum1) 1.994 480 3.585 4.979 586 0
Westeuropa 975 523 1.608 1.981 671 0
Zentral- und Osteuropa 589 68 1.466 901 5 0
Gemeinschaft unabhängiger Staaten 6 9 16 14 40 0
Nordamerika 2.105 494 4.028 1.299 8 5
Südamerika 399 120 41 96 360 0
Asien / Pazifik 77 135 367 25 124 0
Großraum China 819 595 115 41 2 0
Indien 39 261 94 117 57 0
Naher Osten & Afrika 30 795 96 321 321 0
Insgesamt 7.035 3.479 11.416 9.774 2.173 5
Mio € Überleitung Konzern
2023/2024
--- --- ---
Deutschsprachiger Raum1) -1.046 11.699
Westeuropa -139 6.125
Zentral- und Osteuropa -70 3.102
Gemeinschaft unabhängiger Staaten 0 54
Nordamerika -70 7.714
Südamerika 1 1.131
Asien / Pazifik 1 931
Großraum China 4 1.736
Indien 1 757
Naher Osten & Afrika 2 1.782
Insgesamt -1.317 35.031
2024/2025
Deutschsprachiger Raum1) -813 10.811
Westeuropa -86 5.673
Zentral- und Osteuropa -55 2.974
Gemeinschaft unabhängiger Staaten 0 86
Nordamerika -81 7.857
Südamerika -14 1.003
Asien / Pazifik -6 722
Großraum China 5 1.577
Indien 0 567
Naher Osten & Afrika -22 1.541
Insgesamt -1.072 32.811

1) Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein

Von den Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden resultieren 4.232 Mio € (Vorjahr: 6.660 Mio €) aus langfristigen Verträgen und 28.579 Mio € (Vorjahr: 28.372 Mio €) aus kurzfristigen Verträgen bzw. 4.920 Mio € (Vorjahr: 6.503 Mio €) aus zeitraumbezogen erfassten Umsatzerlösen und 27.891 Mio € (Vorjahr: 28.528 Mio €) aus zeitpunktbezogen erfassten Umsatzerlösen.

26 Sonstige Erträge

SONSTIGE ERTRÄGE

Mio € 2023/2024 2024/2025
Erträge aus Zulagen und Zuschüssen 28 27
Versicherungsentschädigungen 28 45
Übrige 389 357
Insgesamt 445 430

In den übrigen sonstigen Erträgen sind Erträge aus der Absicherung operativer Wechselkursrisiken in Höhe von 45 Mio € (Vorjahr: 34 Mio €) sowie eine Vielzahl von betragsmäßig geringen Einzelsachverhalten der 320 (Vorjahr: 321) konsolidierten Unternehmen enthalten.

27 Sonstige Aufwendungen

SONSTIGE AUFWENDUNGEN

Mio € 2023/2024 2024/2025
Zuführungen/Auflösungen von Rückstellungen -13 -8
Wertminderungen auf Firmenwerte 24 0
Sonstige Steuern 11 16
Übrige 172 122
Insgesamt 195 130

Die übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Absicherung operativer Wechselkursrisiken in Höhe von 36 Mio € (Vorjahr: 26 Mio €) sowie eine Vielzahl von betragsmäßig geringen Einzelsachverhalten der 320 (Vorjahr: 321) konsolidierten Unternehmen.

28 Sonstige Gewinne und Verluste

SONSTIGE GEWINNE UND VERLUSTE

Mio € 2023/2024 2024/2025
Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen (ohne als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) -23 -16
Ergebnis aus dem Abgang von Nutzungsrechten 0 1
Ergebnis aus dem Verkauf von konsolidierten Gesellschaften -18 321
Übrige 4 7
Insgesamt -36 313

Zum Ergebnis aus dem Verkauf von konsolidierten Gesellschaften vgl. auch Anhang-Nr. 03.

29 Finanzergebnis

FINANZERGEBNIS

Mio € 2023/2024 2024/2025
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen -87 129
Zinserträge aus Finanzguthaben 212 150
Erträge aus Beteiligungen 8 905
Sonstige Finanzierungserträge 572 758
Finanzierungserträge 792 1.813
Zinsaufwendungen aus Finanzschulden -65 -33
Nettozinsaufwand aus Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen -210 -178
Sonstige Finanzierungsaufwendungen -556 -722
Finanzierungsaufwendungen -830 -933
Insgesamt -125 1.009

Zu den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen vgl. auch Anhang-Nr. 06. Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen beinhaltet in 2024 / 2025 Erträge, die in Höhe von 79 Mio € (Vorjahr: Aufwendungen von 140 Mio €) aus den Stammaktien an der Vertical Topco I S.A., Luxemburg, die bis zum 29. September 2025 nach der Equity-Methode bilanziert werden; darin enthalten sind Aufwendungen von 27 Mio € aus der Umgliederung von den kumulierten erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen in die Gewinn- und Verlustrechnung.

In den Zinserträgen aus Finanzguthaben und in den sonstigen Finanzierungserträgen sind Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, in Höhe von 155 Mio € (Vorjahr: 216 Mio €). In den Zinsaufwendungen aus Finanzschulden und in den sonstigen Finanzierungsaufwendungen sind Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, in Höhe von 33 Mio € (Vorjahr: 64 Mio €) enthalten.

In 2024 / 2025 enthalten die Erträge aus Beteiligungen 902 Mio €, die aus der erstmaligen Bewertung der Stammaktien an der Vertical Topco I S.A., Luxemburg, zum beizulegenden Zeitwert zum 30. September 2025 resultieren; vgl. auch Anhang-Nr. 22.

Die sonstigen Finanzierungserträge bzw. die sonstigen Finanzierungsaufwendungen enthalten die Erträge bzw. Aufwendungen aus Währungsderivaten aus Finanztransaktionen sowie die Kursgewinne bzw. Kursverluste aus Finanztransaktionen in Fremdwährung.

Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 20 Mio € (Vorjahr: 17 Mio €) aktiviert; hierdurch verbesserte sich das übrige Finanzergebnis entsprechend. Soweit einer bestimmten Investition eine Finanzierung konkret zugerechnet werden kann, werden die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten aktiviert. Sofern kein direkter Bezug hergeleitet werden kann, wird der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des Konzerns des Berichtsjahrs berücksichtigt.

30 Leasing in der Gewinn- und Verlustrechnung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus den Leasingverhältnissen resultierenden Aufwendungen und Erträge:

LEASING IN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Mio € 2023/2024 2024/2025
Sonstige Umsatzerlöse
Erträge aus Leasingverhältnissen 12 20
Leasingaufwendungen
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 52 84
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte 3 3
Aufwendungen aus nicht bilanzierten variablen Leasingzahlungen 2 1
Abschreibungen
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 136 137
Wertminderungen auf Nutzungsrechte 1 4
Sonstige Gewinne und Verluste
Ergebnis aus dem Abgang von Nutzungsrechten 0 -1
Finanzergebnis
Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 32 32

Erträge aus Untermietverträgen fielen in Höhe von 15 Mio € (Vorjahr: 9 Mio €) an. Aus Sale and Leaseback-Transaktionen ergab sich für den Konzern ein Gewinn in Höhe von 4 Mio € (Vorjahr: 0 Mio €) sowie kein Verlust (Vorjahr: 0 Mio €).

31 Ertragsteuern

Die Ertragsteuern des Konzerns teilen sich wie folgt auf:

AUFTEILUNG ERTRAGSTEUERN

Mio € 2023/2024 2024/2025
Laufender Steueraufwand∕(-ertrag) für das aktuelle Geschäftsjahr 242 284
Laufender Steueraufwand∕(-ertrag) für Vorjahre -6 -6
Latenter Steueraufwand∕(-ertrag) 18 227
Insgesamt 254 505

Die im Eigenkapital berücksichtigten Steuern verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Bereiche:

ERTRAGSTEUERN IM EIGENKAPITAL

Mio € 2023/2024 2024/2025
Steueraufwand∕(-ertrag) laut GuV-Ausweis 254 505
Erfolgsneutraler Steuereffekt auf das sonstige Ergebnis 2 38
Insgesamt 256 543

Zum 30. September 2025 belaufen sich die zu versteuernden temporären Differenzen aus Tochterunternehmen im Konzern, für die keine passiven latenten Steuern gebildet werden, auf 169 Mio € (Vorjahr: 183 Mio €). Der Konzern bestimmt die Ausschüttungspolitik dieser Tochtergesellschaften, d.h. es besteht Kontrolle über den Zeitpunkt der Umkehr dieser zu versteuernden temporären Differenzen, und eine Umkehr ist in der absehbaren Zukunft nicht vorgesehen.

Die aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Positionen:

VERZEICHNIS AKTIVER UND PASSIVER LATENTER STEUERN

30.9.2024 2024/2025 30.9.2025
Mio € Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Latenter Steuerertrag (+) / -aufwand (-) Übrige Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
--- --- --- --- --- --- ---
Latente Steuern auf langfristige Positionen
Immaterielle Vermögenswerte 185 103 -29 -4 135 87
Sachanlagen (einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 976 108 -69 2 987 186
Finanzielle Vermögenswerte 119 19 -45 0 67 11
Übrige Aktiva 23 21 -24 0 12 33
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 637 9 -32 -140 465 9
Sonstige Rückstellungen 106 35 -17 0 84 30
Übrige Passiva 94 83 38 -1 112 64
Latente Steuern auf kurzfristige Positionen
Vorräte 122 84 19 -2 132 78
Übrige Aktiva 423 416 -33 0 355 382
Übrige Passiva 853 877 22 40 738 699
Wertberichtigungen - temporäre Differenzen (lang- und kurzfristig) -1.449 - -54 54 -1.449 -
Zwischensumme 2.089 1.755 -224 -50 1.638 1.578
Steuerliche Verlustvorträge 2.533 - -71 -1 2.261 -
Zinsvorträge 54 - -37 0 17 -
Ausländische Steuergutschriften 7 - 2 0 9 -
Wertberichtigungen - steuerliche Verlustvorträge u.a. -2.492 - 103 -1 -2.189 -
Zwischensumme 102 0 -3 -2 98 0
Summe vor Saldierung 2.191 1.755 -227 -52 1.736 1.578
Saldierung -1.727 -1.727 - - -1.315 -1.315
Bilanzansatz 464 28 - - 421 263

Die Entwicklung der latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

ENTWICKLUNG DER AKTIVEN (+)∕PASSIVEN (-) LATENTEN STEUERN PER SALDO

Mio € 2023/2024 2024/2025
Vortrag 479 437
Latenter Steuerertrag (+)∕-aufwand (-) -18 -227
Erfolgsneutraler Steuereffekt auf das sonstige Ergebnis
Neubewertung der Pensionen u.ä. -4 -75
Marktbewertung von Fremdkapitalinstrumenten 3 1
Cashflow-Hedges -1 36
Währungsunterschiede -19 -13
Veränderung Konsolidierungskreis, Sonstiges -3 -1
Endstand 437 158

Zum 30. September 2025 werden für im Konzern bestehende steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 9.941 Mio € (Vorjahr: 9.445 Mio €) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Von diesen steuerlichen Verlustvorträgen ist ein Teilbetrag von 9.827 Mio € (Vorjahr: 9.329 Mio €) nach der bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig, während Verlustvorträge in Höhe von 114 Mio € (Vorjahr: 115 Mio €) innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen, soweit sie nicht genutzt werden. Außerdem werden zum 30. September 2025 für im Konzern bestehende abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 4.898 Mio € (Vorjahr: 4.470 Mio €), davon 3.288 Mio € (Vorjahr: 3.350 Mio €) im deutschen Steel-Organkreis und 876 Mio € (Vorjahr: 1.324 Mio € ohne Marine Systems) im Organkreis der thyssenkrupp AG , sowie für den Zinsvortrag der thyssenkrupp AG in Höhe von 70 Mio € (Vorjahr: 195 Mio €) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Durch die Abspaltung des Marine Systems-Bereichs verringerten sich die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland um 723 Mio € und der Zinsvortrag der thyssenkrupp AG um 21 Mio €.

Die Nutzung nicht angesetzter aktiver latenter Steuern für steuerliche Zins- und Verlustvorträge reduzierte den laufenden Steueraufwand im Geschäftsjahr 2024 / 2025 um 3 Mio € (Vorjahr: 5 Mio €). Der Ansatz bislang nicht angesetzter aktiver latenter Steuern für steuerliche Zins- und Verlustvorträge führte im Geschäftsjahr 2024 / 2025 zu einem latenten Steuerertrag von 11 Mio € (Vorjahr: 31 Mio €). Aus der Abwertung aktiver latenter Steuern für steuerliche Verlustvorträge ergab sich im Geschäftsjahr 2024 / 2025 ein latenter Steueraufwand von 10 Mio € (Vorjahr: 24 Mio €).

Zum 30. September 2025 werden aktive latente Steuern in Höhe von 95 Mio € (Vorjahr: 101 Mio €) von Gesellschaften angesetzt, die im laufenden oder vorigen Jahr mit einem negativen Ergebnis in den Konzernabschluss eingegangen sind. Davon entfallen aktive latente Steuern von 20 Mio € (Vorjahr: 26 Mio €) auf eine deutsche Konzerngesellschaft außerhalb des ertragsteuerlichen Organkreises der thyssenkrupp AG, die aufgrund nicht wiederkehrender Ramp-up-Kosten, eines stabilen Kerngeschäfts sowie hinreichend konkreter Projekte im Wachstumsgeschäft von deren Nutzung ausgeht. Aktive latente Steuern von 15 Mio € (Vorjahr: 20 Mio €) entfallen auf die französische Steuergruppe, die im abgelaufenen Geschäftsjahr ein positives steuerliches Ergebnis erzielt hat. Eine Wiederholung ihrer Verluste aus Mehrkosten bei Altprojekten einer einzigen Mitgliedsgesellschaft wird künftig nicht mehr erwartet und die übrigen Mitgliedsgesellschaften planen künftig positive Ergebnisse. Aktive latente Steuern in Höhe von 26 Mio € (Vorjahr: 27 Mio €) entfallen auf eine weitere französische Konzerngesellschaft außerhalb der französischen Steuergruppe, für die keine Verlusthistorie besteht und die künftig positive Ergebnisse plant.

Zum 30. September 2025 werden aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen (v.a. in Zusammenhang mit Sachanlagevermögen und Pensionsrückstellungen) in Höhe von 995 Mio € (Vorjahr: 1.103 Mio €) im deutschen Steel-Organkreis sowie in Höhe von 253 Mio € (Vorjahr: 417 Mio € ohne Marine Systems) im Organkreis der thyssenkrupp AG nicht angesetzt, da das Management nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen kann, dass künftig genügend steuerliche Ergebnisse in Deutschland zur Verfügung stehen werden.

Das im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 / 2025 anzuwendende deutsche Steuerrecht sieht, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gewerbesteuersätze, einen Steuersatz von 31,6 % (Vorjahr: 31,5 %) vor. Der deutsche Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 % wird ab dem Jahr 2028 bis zum Jahr 2032 um jeweils einen Prozentpunkt auf 10 % abgesenkt. Bei der Bewertung der latenten Steuern deutscher Konzerngesellschaften kommen daher entsprechend geringere Steuersätze zur Anwendung. Soweit latente Steuern nicht angesetzt werden, wird aus der Steuersatzänderung kein latenter Steueraufwand oder -ertrag gezeigt. Die für ausländische Gesellschaften zugrunde gelegten jeweiligen länderspezifischen Ertragsteuersätze liegen zwischen 9,0 % und 37,5 % (Vorjahr: 9,0 % und 37,5 %).

STEUERLICHE ÜBERLEITUNGSRECHNUNG

Mio € 2023/2024 in % 2024/2025 in %
Erwarteter Steueraufwand/(-ertrag) -377 31,5 328 31,6
Abweichungen zum inländischen Gesamtsteuersatz -29 2,4 -12 -1,2
Änderung von Steuersätzen oder -gesetzen -1 0,1 -21 -2,0
Veränderung der Wertberichtigungen auf latente Steuern 571 -47,7 457 44,1
Einkommenskorrekturen 18 -1,5 -203 -19,6
Besteuerung von Veräußerungsergebnissen 4 -0,3 -102 -9,8
Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 27 -2,3 -42 -4,1
Nicht anrechenbare Quellensteuern 64 -5,4 98 9,5
Periodenfremder Steueraufwand/(-ertrag) -19 1,6 -8 -0,8
Sonstiges -4 0,3 9 0,9
Ausgewiesener Steueraufwand/(-ertrag) 254 -21,2 505 48,7

Aus der erstmaligen Anwendung des Mindeststeuergesetzes (Pillar 2) ergab sich im Geschäftsjahr 2024 / 2025 ein laufender Steueraufwand in Höhe von 1 Mio €.

32 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) berechnet sich wie folgt:

ERGEBNIS JE AKTIE

2023/2024 2024/2025
Gesamtbetrag

in Mio €
Ergebnis je Aktie

in €
Gesamtbetrag

in Mio €
Ergebnis je Aktie

in €
--- --- --- --- ---
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) (Anteil der Aktionäre der thyssenkrupp AG) -1.506 -2,42 465 0,75
Gewichteter Durchschnitt der Aktien (in Stück) 622.531.741 622.531.741

In den dargestellten Berichtsperioden gab es keine Verwässerungseffekte.

33 Zusätzliche Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Folgender Personalaufwand ist in den Aufwandspositionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:

PERSONALAUFWAND

Mio € 2023/2024 2024/2025
Löhne und Gehälter 5.758 5.693
Soziale Abgaben 1.015 1.053
Netto-Pensionsaufwendungen - Leistungszusage1) 118 109
Netto-Pensionsaufwendungen - Beitragszusage 26 23
Abfindungen, vorzeitiges Ausscheiden u.Ä. 342 225
Aufwendungen für Unterstützung 104 126
Insgesamt 7.363 7.228

1) Ohne Nettozinsaufwand aus Pensions- und Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen, der in den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen wird.

Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern beschäftigt:

MITARBEITER IM JAHRESDURCHSCHNITT

2023/2024 2024/2025
Automotive Technology 31.898 30.321
Decarbon Technologies 13.965 12.522
Materials Services 16.160 15.670
Steel Europe 27.069 26.405
Marine Systems 7.860 8.254
Corporate Headquarters 635 638
Überleitung 1.667 1.563
Insgesamt 99.254 95.373
Davon:
Arbeiter 48.650 46.548
Angestellte 47.766 46.041
Auszubildende 2.838 2.784

Die Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt enthalten in 2024 / 2025 anteilig 1.507 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.509 Mitarbeiter) der gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation) Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (HKM).

Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Abschlussprüfer des Konzernabschlusses. Für die von der KPMG AG sowie von Gesellschaften des internationalen KPMG-Netzwerks erbrachten Dienstleistungen sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:

ABSCHLUSSPRÜFER-HONORARE

2023/2024 2024/2025
Mio € Gesamt davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gesamt davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
--- --- --- --- ---
Abschlussprüfungsleistungen 22 15 23 15
Andere Bestätigungsleistungen 4 4 8 8
Steuerberatungsleistungen 0 0 0 0
Sonstige Leistungen 0 0 0 0
Insgesamt 26 19 31 23

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen sowie eines Prüfungsschwerpunkts. Darüber hinaus sind hier Honorare für die Prüfungen von IFRS Reporting Packages von Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG zur Einbeziehung in den Konzernabschluss der thyssenkrupp AG sowie für handelsrechtliche Jahresabschlussprüfungen von Tochterunternehmen enthalten, einschließlich Honorare für projektbegleitende Prüfungen IT-gestützter rechnungslegungsbezogener Systeme. Zudem erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen.

Andere Bestätigungsleistungen beziehen sich auf Leistungen im Rahmen der Verselbstständigung von Marine Systems sowie betriebswirtschaftlicher Prüfungen nach ISAE 3000 bzw. unterschiedlichen IDW Prüfungsstandards, z. B. IDW PS 920.

Die sonstigen Leistungen umfassen Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen.

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

34 Zusätzliche Informationen zur Kapitalflussrechnung

Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelfonds lässt sich wie folgt aus der Bilanzposition "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" herleiten:

HERLEITUNG ZAHLUNGSMITTELFONDS

Mio € 30.9.2024 30.9.2025
Zahlungsmittel 2.451 2.649
Zahlungsmitteläquivalente 3.416 3.076
davon verfügungsbeschränkt 546
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gemäß Bilanz 5.867 5.725
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Veräußerungsgruppen 4 0
Zahlungsmittelfonds gemäß Kapitalflussrechnung 5.871 5.725

Per 30. September 2025 stammen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 76 Mio € (Vorjahr: 131 Mio €) von der Joint Operation HKM.

Nicht zahlungswirksame Investitionstätigkeiten

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 resultiert ein zahlungsunwirksamer Zugang von Nutzungsrechten nach IFRS 16 von 147 Mio € (Vorjahr: 134 Mio €).

Nicht zahlungswirksame Finanzierungstätigkeiten

Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 resultiert aus Entkonsolidierung ein Abgang von Brutto-Finanzschulden von 0 Mio € (Vorjahr: 4 Mio €).

Veränderungen der Verbindlichkeiten/Vermögenswerte aus Finanzierungstätigkeit

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Veränderungen der Verbindlichkeiten/Vermögenswerte aus Finanzierungstätigkeiten einschließlich der Veränderungen durch Cashflows und nicht zahlungswirksame Veränderungen:

ÜBERLEITUNGSRECHNUNG GEMÄSS IAS 7 - 2023 / 2024

30.9.2023 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit1)
Mio €
--- --- ---
Anleihen 2.098 -1.500
Schuldschein- /sonstige Darlehen 159 4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 90 -45
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 678 -139
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0 0
Zwischensumme Finanzschulden 3.025 -1.680
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen 68 168
Insgesamt 3.093 -1.512
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Mio € Veränderung Konsolidierungskreis Währungsunterschiede Marktwertänderungen Sonstige Veränderungen
--- --- --- --- ---
Anleihen 0 0 0 2
Schuldschein- /sonstige Darlehen -4 0 0 4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 13 0 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 0 -10 0 123
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0 0
Zwischensumme Finanzschulden -4 2 0 129
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen 0 -9 -15 0
Insgesamt -4 -7 -15 129
Mio € 30.9.2024
Anleihen 600
Schuldschein- /sonstige Darlehen 163
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 57
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 653
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0
Zwischensumme Finanzschulden 1.472
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen 212
Insgesamt 1.685

1) Soweit Verbindlichkeiten/Vermögenswerte aus Finanzierungstätigkeiten betroffen sind.

ÜBERLEITUNGSRECHNUNG GEMÄSS IAS 7 - 2024 / 2025

30.9.2024 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit1)
Mio €
--- --- ---
Anleihen 600 -600
Schuldschein- /sonstige Darlehen 163 42
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 57 -30
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 653 -145
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0 0
Zwischensumme Finanzschulden 1.472 -733
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen 212 -65
Insgesamt 1.685 -798
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Mio € Veränderung Konsolidierungskreis Währungsunterschiede Marktwertänderungen Sonstige Veränderungen
--- --- --- --- ---
Anleihen 0 -4 0 90
Schuldschein- /sonstige Darlehen 1 0 0 -90
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 26 0 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 0 -10 0 124
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0 0
Zwischensumme Finanzschulden 1 13 0 124
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen 0 6 -63 0
Insgesamt 1 18 -63 124
Mio € 30.9.2025
Anleihen 85
Schuldschein- /sonstige Darlehen 116
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 53
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 622
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0
Zwischensumme Finanzschulden 877
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen -5
Insgesamt 872

1) Soweit Verbindlichkeiten/Vermögenswerte aus Finanzierungstätigkeiten betroffen sind.

Leasing in der Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung wird die Zinskomponente der bilanzierten Leasingverhältnisse im Operating Cashflow und die Tilgungskomponente im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 betrugen die gesamten Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns als Leasingnehmer 258 Mio € (Vorjahr: 230 Mio €).

Die folgenden möglichen Zahlungsmittelabflüsse beim Leasingnehmer wurden nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen und werden nur dann in der Kapitalflussrechnung enthalten sein, sofern sie in künftigen Perioden auch tatsächlich zu Auszahlungen führen:

MÖGLICHE ZUKÜNFTIGE LEASINGZAHLUNGEN

Mio € 30.9.2024 30.9.2025
Verlängerungs- und/oder Kündigungs- sowie Kaufoptionen -126 -144
Eingegangene Leasingverpflichtungen -29 -6
Insgesamt -156 -151

Mögliche zukünftige Leasingzahlungen des Leasingnehmers aus der Ausübung von Optionen wurden nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, wenn die Ausübung der entsprechenden Optionen nicht als hinreichend sicher eingeschätzt wurde. Diese Optionen beinhalten Leasingzahlungen aus Mietverlängerungsoptionen, Strafzahlungen aus der Ausübung von Kündigungsoptionen und Zahlungen aus Kaufoptionen. Nur bei einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit werden die Optionen als ausübbar angesehen und als Verbindlichkeit aus Leasingverhältnissen angesetzt. Im Falle veränderter Fakten und Umstände erfolgt eine Neueinschätzung der Optionsausübung.

Bestehen in Einzelfällen unendlich revolvierende Mietverlängerungsoptionen oder sich automatisch verlängernde Mietverträge sind deren Zahlungen nicht in den möglichen zukünftigen Leasingzahlungen enthalten. Eine Einschätzung der Laufzeit wurde bei der Ermittlung der entsprechenden Leasingverbindlichkeit vorgenommen.

Einzelne Leasingverträge können mehrere Optionen enthalten. Der thyssenkrupp Konzern verwendet Optionen, um eine größtmögliche betriebliche Flexibilität zu erhalten. Solche Optionen können grundsätzlich nur durch den thyssenkrupp Konzern als Leasingnehmer ausgeübt werden. Ferner sind in den abgeschlossenen Leasingverträgen keine Klauseln enthalten, die den Konzern durch die Einhaltung bestimmter Zusagen wesentlich beschränken.

Ereignisse nach dem Stichtag

35 Ereignisse nach dem Stichtag

Am 20. Oktober 2025 erfolgte die Erstnotierung der Marinesparte TKMS AG & Co. KGaA (TKMS) im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, nachdem mit der am 17. Oktober 2025 erfolgten Handelsregistereintragung die Abspaltung eines Minderheitenanteils von TKMS rechtswirksam geworden war. Die Aktionäre der thyssenkrupp AG hatten der Abspaltung zuvor auf der außerordentlichen Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 8. August 2025 mit großer Mehrheit zugestimmt; sie erhalten für jeweils 20 Aktien der thyssenkrupp AG eine Aktie der TKMS AG & Co. KGaA. Die thyssenkrupp AG bleibt mit 51 % Mehrheitsgesellschafterin und vollkonsolidiert die Marinesparte weiterhin im Konzernabschluss, wobei 49 % ab dem 1. Quartal 2025 / 2026 im Eigenkapital als nicht beherrschende Anteile ausgewiesen werden.

Am 24. Oktober 2025 kam es im Segment thyssenkrupp Steel Europe durch eine Verpuffung im Ofenbereich zu einem Brand im Warmbandwerk im Werkbereich Bruckhausen in Duisburg, bei dem keine Personen verletzt wurden. Aufgrund der laufenden Untersuchungen ist derzeit eine Aussage zum genauen Umfang der Schäden noch nicht möglich. Die Auswirkungen auf den Kundenversand sind begrenzt, da sich der neue Anlagenkomplex erst im Hochlauf befindet.

Am 21. November 2025 erfolgte bei Automotive Technology im Rahmen der Neuaufstellung des Segments die Unterzeichnung der Verträge (Signing) zur Veräußerung des Kerngeschäfts der Business Unit Automation Engineering an das Technologieunternehmen Agile Robots SE. Der Vollzug der Transaktion (Closing) steht unter dem Vorbehalt der üblichen regulatorischen Genehmigungen und wird in den kommenden Monaten erwartet. Aus der Transaktion wird ein Abgangsverlust im niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionenbereich erwartet.

Sonstige Angaben

36 Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG am 1. Oktober 2025 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

Die Entsprechenserklärung der börsennotierten Tochtergesellschaft thyssenkrupp nucera AG & KGaA ist im September 2025 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden.

Die Entsprechenserklärung der börsennotierten Tochtergesellschaft Eisen- und Hüttenwerke AG ist am 1. Oktober 2025 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden.

37 Inanspruchnahme von Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB

Nachfolgende inländische Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bzw. Personengesellschaft im Sinne des § 264a HGB haben von Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 und § 264b HGB Gebrauch gemacht:

A
A 400 Frigate Company GmbH Hamburg
B
BERCO Deutschland GmbH Ennepetal
Blohm + Voss Shipyards & Services GmbH Hamburg
J
Jacob Bek GmbH Ulm
M
Max Cochius GmbH Berlin
P
PSL Wälzlager GmbH Dietzenbach
R
Reisebüro Dr. Tigges GmbH Essen
T
thyssenkrupp Academy GmbH Düsseldorf
thyssenkrupp Aerospace Germany GmbH Essen
thyssenkrupp AT.Pro tec GmbH Essen
thyssenkrupp Automation Engineering GmbH Essen
thyssenkrupp Automotive Body Solutions GmbH Essen
thyssenkrupp Automotive Systems GmbH Essen
thyssenkrupp Bilstein GmbH Ennepetal
thyssenkrupp Carbon2Chem GmbH Essen
thyssenkrupp Components Tech GmbH Essen
thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH Essen
thyssenkrupp DeliCate GmbH Düsseldorf
thyssenkrupp Materials Services Digital Innovations GmbH Essen
thyssenkrupp Dynamic Components GmbH Ilsenburg
thyssenkrupp Dynamic Components Chemnitz GmbH Chemnitz
thyssenkrupp Dynamic Components Ilsenburg GmbH Ilsenburg
thyssenkrupp Facilities Services GmbH Essen
thyssenkrupp Federn GmbH Hagen
thyssenkrupp Federn und Stabilisatoren GmbH Hagen
thyssenkrupp Gerlach GmbH Homburg/Saar
thyssenkrupp GfT Gleistechnik GmbH Essen
thyssenkrupp Grundbesitz Verwaltungs GmbH Essen
thyssenkrupp Holding Germany GmbH Essen
thyssenkrupp Industrial Crankshafts GmbH Homburg/Saar
thyssenkrupp Industrial Solutions AG Essen
thyssenkrupp Information Management GmbH Essen
thyssenkrupp Intellectual Property GmbH Essen
thyssenkrupp IoT GmbH Essen
thyssenkrupp Management Consulting GmbH Düsseldorf
thyssenkrupp Materials Business Services GmbH Essen
thyssenkrupp Materials DataflowWorks GmbH Essen
thyssenkrupp Materials Processing Europe GmbH Krefeld
thyssenkrupp Materials Services GmbH Essen
thyssenkrupp Materials Services Digital Innovations GmbH Essen
thyssenkrupp Materials Trading GmbH Essen
thyssenkrupp nucera HTE GmbH Dortmund
thyssenkrupp nucera Participations GmbH Dortmund
thyssenkrupp Plastics GmbH Essen
thyssenkrupp Polysius GmbH Essen
thyssenkrupp Presta Mülheim GmbH Mülheim
thyssenkrupp Presta Schönebeck GmbH Schönebeck
thyssenkrupp Projekt 1 GmbH Essen
thyssenkrupp QuBe GmbH Essen
thyssenkrupp rothe erde Germany GmbH Dortmund
thyssenkrupp Schulte GmbH Essen
thyssenkrupp Senior Experts GmbH Essen
thyssenkrupp Services GmbH Essen
thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH Essen
thyssenkrupp Transrapid GmbH Kassel
thyssenkrupp Uhde Engineering Services GmbH Dortmund
thyssenkrupp Uhde Fertilizer Technology GmbH Dortmund
thyssenkrupp Uhde GmbH Essen
thyssenkrupp USA Holding AG & Co KG Essen
TKMS GmbH Kiel
TKMS ATLAS ELEKTRONIK GmbH Bremen
TKMS Hagenuk Marinekommunikation GmbH Flintbek
U
Uhde High Pressure Technologies GmbH Hagen
Uhde Inventa-Fischer GmbH Berlin

Nachfolgende niederländische Tochterunternehmen haben von der Befreiungsvorschrift gemäß Artikel 2:403 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Civil Code of the Netherlands) Gebrauch gemacht:

T
thyssenkrupp Nederland Holding B.V. Roermond
thyssenkrupp Veerhaven B.V. Rotterdam

Aufstellung des Anteilsbesitzes

Die vollständige Aufstellung gemäß § 313 Abs. 2 HGB über den Anteilsbesitz des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften ist Bestandteil des testierten und im Bundesanzeiger eingereichten Konzernabschlusses. Die vollständige Anteilsbesitzliste ist zudem im Internet auf der thyssenkrupp-Website unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/berichterstat-tung-und-pulikationen/ veröffentlicht.

Aufstellung des Anteilsbesitzes des thyssenkrupp-Konzerns gemäß §313 Abs. 2 HGB zum 30.09.2025

Lfd. Nr Name und Sitz Anteil am Kapital

%
gehalten über lfd. Nr. Quote

%
A. Voll konsolidierte Tochterunternehmen
Ägypten
1 thyssenkrupp Marine System-Egypt SAE , Alexandria, Ägypten 100,00 151 1,00
154 98,00
155 1,00
2 thyssenkrupp Uhde Egypt Company (S.A.E.), Cairo, Ägypten 100,00 101
Algerien
3 Blohm+Voss El Djazair S.a.r.l., Algier, Algerien 100,00 272
Argentinien
4 thyssenkrupp Polysius Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 100,00 279 0,13
101 99,87
Australien
5 thyssenkrupp Materials Australia Pty. Ltd., Chatswood NSW , Australien 100,00 183
6 thyssenkrupp nucera Australia Pty. Ltd., Perth WA, Australien 100,00 114
7 thyssenkrupp Uhde Australia Pty. Ltd., Melbourne VIC, Australien 100,00 147
8 TKMS SONARTECH ATLAS Pty Limited, Macquarie Park, Australien 100,00 151
Belgien
9 thyssenkrupp Materials Belgium N.V., Lokeren, Belgien 100,00 111 34,41
92 65,59
10 thyssenkrupp Plastics Belgium N.V./S.A., Lokeren, Belgien 100,00 118 0,00
92 100,00
11 thyssenkrupp Steel Heavy Plate Antwerp N.V., Antwerpen, Belgien 100,00 139 100,00
72 0,00
Brasilien
12 Águas Azuis Construcao Naval SPE Ltda., Itajaí / Santa Catarina, Brasilien 75,00 154
13 BercoSul Ltda., Campo Limpo Paulista-São Paulo, Brasilien 100,00 198 100,00
16 0,00
14 RIP Serviços Siderúrgicos Ltda., Rio de Janeiro, Brasilien 100,00 21 100,00
16 0,00
15 Thyssen Trading Ltda., São Paulo, Brasilien 100,00 111 100,00
16 0,00
16 thyssenkrupp Brasil Ltda., São Paulo, SP, Brasilien 100,00 80 0,38
83 5,70
143 90,62
170 3,31
17 thyssenkrupp Comércio de Combustíveis e Gases Ltda., Rio de Janeiro, Brasilien 99,48 112
18 thyssenkrupp Infrastructure Brasil Ltda., Rio de Janeiro, Brasilien 100,00 111 100,00
16 0,00
19 thyssenkrupp Metalúrgica Campo Limpo Ltda., Campo Limpo Paulista, Brasilien 59,77 238
20 thyssenkrupp Metalúrgica Santa Luzia Ltda., Santa Luzia, Brasilien 100,00 19 100,00
13 0,00
21 thyssenkrupp Servicos Siderurgicos Ltda., Sao Paulo, Brasilien 100,00 111 100,00
16 0,00
22 thyssenkrupp Springs & Stabilizers Brasil Ltda., São Paulo, Brasilien 100,00 94
23 thyssenkrupp Uhde Brasil Ltda., Nova Lima, Brasilien 100,00 147
24 TKMS do Brasil Indústria e Comércio Ltda. , Itajaí / Santa Catarina, Brasilien 100,00 154
25 TKMS Dock Servicos Navais Ltda., Itajaí / Santa Catarina, Brasilien 100,00 26
26 TKMS Estaleiro Brasil Sul Ltda., Itajaí / Santa Catarina, Brasilien 100,00 24
Brunei
27 thyssenkrupp Industrial Solutions SDN BHD, Brunei, Brunei 100,00 270 99,00
145 1,00
Bulgarien
28 thyssenkrupp Materials Bulgaria OOD , Sofia, Bulgarien 80,00 111
China
29 Chengdu thyssenkrupp Fawer Spring Co. Ltd., Chengdu, China 100,00 38
30 Defontaine (Qingdao) Machinery Co., Ltd., Qingdao, China 100,00 143
31 thyssenkrupp Aerospace (Suzhou) Co., Ltd., Suzhou, China 100,00 143
32 thyssenkrupp Automotive Body Solutions (Suzhou) Co. Ltd., Kunshan City, China 100,00 34
33 thyssenkrupp Bilstein Changzhou Ltd., Changzhou, China 100,00 34
34 thyssenkrupp (China) Ltd., Beijing, China 100,00 75
35 thyssenkrupp Dynamic Components Changzhou Ltd., Changzhou, China 100,00 34
36 thyssenkrupp Dynamic Components Dalian Co. Ltd., Dalian, China 100,00 34
37 thyssenkrupp Engine Components (China) Co., Ltd., Nanjing, China 100,00 143
38 thyssenkrupp Fawer Liaoyang Spring Co., Ltd., Liaoyang/Liaoning, China 60,00 34
39 thyssenkrupp Industrial Solutions (China) Co., Ltd., Shanghai, China 100,00 34
40 thyssenkrupp Materials Trading Tianjin Co., Ltd. , Tianjin, China 100,00 112
41 thyssenkrupp nucera (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China 100,00 205
42 thyssenkrupp Presta Fawer (Changchun) Co. Ltd., Changchun, China 60,00 170
43 thyssenkrupp Presta HuiZhong Shanghai Co., Ltd., Shanghai, China 60,00 170
44 thyssenkrupp Presta Shanghai Co. Ltd., Shanghai, China 100,00 34
45 thyssenkrupp rothe erde (Xuzhou) Ring Mill Co., Ltd., Xuzhou, China 100,00 143
46 thyssenkrupp Springs and Stabilizers (Pinghu) Ltd., Pinghu, Jiaxing, China 100,00 94
47 thyssenkrupp Steel (Beijing) Co., Ltd., Beijing, China 100,00 239
48 thyssenkrupp Steering Changzhou Ltd., Changzhou, China 100,00 34
49 thyssenkrupp System Engineering (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China 100,00 34
50 Xuzhou Rothe Erde Slewing Bearing Co., Ltd., Xuzhou, China 60,00 34
Curacao
51 Thyssen Sudamerica N.V., Willemstad, Curacao 100,00 236
Dänemark
52 RIAS A/S, Roskilde, Dänemark 54,15 92
53 thyssenkrupp Stål Danmark A/S, Hundested, Dänemark 100,00 239
54 TKMS MARIDAN ApS, Rungsted, Dänemark 100,00 151
Deutschland
55 A 400 Frigate Company GmbH, Hamburg 66,67 154
56 ALSE Deutschland GmbH, Bremen 100,00 151
57 Becker & Co. GmbH, Neuwied 100,00 69
58 BERCO Deutschland GmbH, Ennepetal 100,00 143
59 Blohm + Voss Shipyards & Services GmbH, Hamburg 100,00 154
60 Decarb Concept GmbH, Essen 70,00 139
61 Dorea Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz 94,00 2) 143 0,00
75
62 DWR - Deutsche Gesellschaft für Weißblechrecycling mbH, Andernach 100,00 133
63 EH Güterverkehr GmbH, Duisburg 100,00 139
64 Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach 87,98 139
65 Howaldtswerke-Deutsche Werft Beteiligungs-GmbH, Kiel 100,00 154
66 Jacob Bek Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ulm 79,96 111
67 Max Cochius GmbH, Berlin 75,00 111
68 PSL Wälzlager GmbH, Dietzenbach 100,00 274
69 Rasselstein Verwaltungs GmbH, Andernach 100,00 139 59,23
64 40,77
70 Reisebüro Dr. Tigges Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen 100,00 137
71 SVG Steinwerder Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg 100,00 154
72 Thyssen Stahl GmbH, Düsseldorf 100,00 86
73 thyssenkrupp Academy GmbH, Düsseldorf 100,00 143
74 thyssenkrupp Aerospace Germany GmbH, Essen 100,00 111 89,90
75 10,10
75 thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen 100,00
76 thyssenkrupp AT.PRO tec GmbH, Essen 100,00 112
77 thyssenkrupp Automation Engineering GmbH, Essen 100,00 143 89,90
75 10,10
78 thyssenkrupp Automation Engineering Projekt GmbH, Essen 100,00 77
79 thyssenkrupp Automotive Body Solutions GmbH, Essen 100,00 75 10,10
99 89,90
80 thyssenkrupp Automotive Systems GmbH, Essen 100,00 143
81 thyssenkrupp Bilstein GmbH, Ennepetal 100,00 143 89,99
75 10,01
82 thyssenkrupp Carbon2Chem GmbH, Essen 100,00 137 5,00
102 5,10
84 89,90
83 thyssenkrupp Components Tech GmbH, Essen 100,00 143
84 thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH, Essen 100,00 143
85 thyssenkrupp DeliCate GmbH, Düsseldorf 100,00 137
86 thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg 100,00 143 89,90
75 10,10
87 thyssenkrupp Dynamic Components Chemnitz GmbH, Chemnitz 100,00 75 10,10
143 89,90
88 thyssenkrupp Dynamic Components GmbH, Ilsenburg 100,00 75 10,02
143 89,98
89 thyssenkrupp Dynamic Components Ilsenburg GmbH, Ilsenburg (Harz) 100,00 143 89,90
75 10,10
90 thyssenkrupp Electrical Steel GmbH, Gelsenkirchen 99,58 72 11,96
91 87,62
91 thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen 100,00 64 37,54
139 62,46
92 thyssenkrupp Facilities Services GmbH, Essen 100,00 111
93 thyssenkrupp Federn GmbH, Hagen 100,00 81 89,99
75 10,01
94 thyssenkrupp Federn und Stabilisatoren GmbH, Hagen 100,00 143
95 thyssenkrupp Gerlach GmbH, Homburg/Saar 100,00 143 90,00
75 10,00
96 thyssenkrupp GfT Gleistechnik GmbH, Essen 100,00 111
97 thyssenkrupp Grundbesitz Verwaltungs GmbH, Essen 100,00 137 10,10
75 89,90
98 thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH, Hagen 100,00 139
99 thyssenkrupp Holding Germany GmbH, Essen 100,00 75
100 thyssenkrupp Industrial Crankshafts GmbH, Homburg 100,00 95
101 thyssenkrupp Industrial Solutions AG, Essen 100,00 75 10,10
143 89,90
102 thyssenkrupp Information Management GmbH, Essen 100,00 75
103 thyssenkrupp Intellectual Property GmbH, Essen 100,00 143
104 thyssenkrupp IoT GmbH, Essen 100,00 111
105 thyssenkrupp Management Consulting GmbH, Düsseldorf 100,00 137
106 thyssenkrupp Marine Systems Services GmbH, Kiel 100,00 154
107 thyssenkrupp Materials Business Services GmbH, Essen 100,00 111
108 thyssenkrupp Materials DataflowWorks GmbH, Essen 100,00 111
109 thyssenkrupp Materials Processing Europe GmbH, Krefeld 99,58 75 10,34
111 89,24
110 thyssenkrupp Materials Services Digital Innovations GmbH, Essen 100,00 111
111 thyssenkrupp Materials Services GmbH, Essen 99,84 75 89,74
137 10,10
112 thyssenkrupp Materials Trading GmbH, Essen 100,00 75 10,10
111 89,90
113 thyssenkrupp MillServices & Systems GmbH, Duisburg 68,00 111
114 thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA, Dortmund 50,19 122
115 thyssenkrupp nucera HTE GmbH, Dortmund 100,00 117
116 thyssenkrupp nucera Management AG, Dortmund 66,00 122
117 thyssenkrupp nucera Participations GmbH, Dortmund 100,00 114
118 thyssenkrupp Plastics GmbH, Essen 100,00 92
119 thyssenkrupp Polysius GmbH, Essen 100,00 143
120 thyssenkrupp Presta Mülheim GmbH, Mülheim an der Ruhr 100,00 75 10,01
143 89,99
121 thyssenkrupp Presta Schönebeck GmbH, Schönebeck 100,00 120
122 thyssenkrupp Projekt 1 GmbH, Essen 100,00 84
123 thyssenkrupp Projekt 13 GmbH, Essen 100,00 75
124 thyssenkrupp Projekt 14 GmbH, Essen 100,00 75
125 thyssenkrupp Projekt 15 GmbH, Essen 100,00 75
126 thyssenkrupp Projekt 16 GmbH, Essen 100,00 75
127 thyssenkrupp Projekt 17 GmbH, Essen 100,00 75
128 thyssenkrupp Projekt 18 GmbH, Essen 100,00 75
129 thyssenkrupp Projekt 19 GmbH, Essen 100,00 75
130 thyssenkrupp Projekt 20 GmbH, Essen 100,00 75
131 thyssenkrupp Projekt 3 GmbH, Essen 100,00 75
132 thyssenkrupp QuBe GmbH, Essen 100,00 143
133 thyssenkrupp Rasselstein GmbH, Andernach 99,50 69
134 thyssenkrupp rothe erde Germany GmbH, Dortmund 100,00 75 10,10
143 89,90
135 thyssenkrupp Schulte GmbH, Essen 100,00 75 10,10
111 89,90
136 thyssenkrupp Senior Experts GmbH, Essen 100,00 143
137 thyssenkrupp Services GmbH, Essen 100,00 75
138 thyssenkrupp Steel Business Services GmbH, Duisburg 100,00 86
139 thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg 100,00 72 89,90
75 10,10
140 thyssenkrupp Steel Immobilien GmbH & Co. KG, Essen 100,00 139 89,90
149 10,10
141 thyssenkrupp Steel Immobilien Verwaltungs GmbH, Duisburg 100,00 139
142 thyssenkrupp Steel Logistics GmbH, Duisburg 51,00 139
143 thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH, Essen 100,00 75
144 thyssenkrupp Transrapid GmbH, Essen 100,00 150 51,00
152 49,00
145 thyssenkrupp Uhde Engineering Services GmbH, Dortmund 100,00 75 10,10
101 89,90
146 thyssenkrupp Uhde Fertilizer Technology GmbH, Dortmund 100,00 101
147 thyssenkrupp Uhde GmbH, Essen 100,00 143
148 thyssenkrupp USA Holding AG & Co. KG, Essen 100,00 75 100,00
143 0,00
149 thyssenkrupp Vierte Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen 100,00 72 0,01
75 99,99
150 TKMS AG & Co. KGaA, Essen 100,00 143
151 TKMS ATLAS ELEKTRONIK GmbH, Bremen 100,00 75 10,10
154 89,90
152 TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen 100,00 75
153 TKMS Business Partnership, GbR, Kiel 100,00 154 95,00
179 5,00
154 TKMS GmbH, Kiel 100,00 75 10,10
150 45,85
152 44,05
155 TKMS Hagenuk Marinekommunikation GmbH, Flintbek 100,00 151
156 TKMS Management AG, Essen 100,00 143
157 TKMS Wismar GmbH, Wismar 100,00 99 10,10
154 89,90
158 Uhde High Pressure Technologies GmbH, Hagen 100,00 75 10,50
101 89,50
159 Uhde Inventa-Fischer GmbH, Berlin 100,00 75 10,10
101 89,90
Finnland
160 thyssenkrupp Aerospace Finland Oy, Jämsä, Finnland 100,00 183
161 TKMS ATLAS ELEKTRONIK Finland OY, Espoo, Finnland 100,00 151
Frankreich
162 Defontaine S.A.S., La Bruffière, Frankreich 100,00 165
163 thyssenkrupp Automotive Systèmes France S.A.R.L., Herrlisheim, Frankreich 100,00 165
164 thyssenkrupp Electrical Steel UGO S.A.S., Isbergues, Frankreich 100,00 239
165 thyssenkrupp France S.A.S., Florange, Frankreich 100,00 237
166 thyssenkrupp Materials France S.A.S., Maurepas, Frankreich 100,00 165
167 thyssenkrupp Materials Processing Europe (France) SAS, Fosses, Frankreich 100,00 165
168 thyssenkrupp Plastics France S.A.S., Mitry-Mory, Frankreich 100,00 165
169 thyssenkrupp Polysius France S.A.S., Marseille, Frankreich 100,00 165
170 thyssenkrupp Presta France S.A.S., Florange, Frankreich 100,00 165
171 thyssenkrupp Steel France S.A.S., Elancourt, Frankreich 100,00 239
172 thyssenkrupp System Engineering S.A.S., Ensisheim, Frankreich 100,00 165
Griechenland
173 Advanced Lithium Systems Europe Defense Applications Single-Member S.A., Athen, Griechenland 100,00 151
174 TKMS Greek Naval Shipyards Holding Single-Member S.A., Athen, Griechenland 100,00 65
Großbritannien
175 Polysius Ltd., Cradley Heath, Großbritannien 100,00 183
176 Steelbuy Limited, Solihull, Großbritannien 100,00 183
177 thyssenkrupp Automotive (UK) Ltd., Cradley Heath, Großbritannien 100,00 183
178 thyssenkrupp Mannex UK Ltd., Woking, Großbritannien 100,00 183
179 thyssenkrupp Marine Systems LLP, Dorchester, Dorset, Großbritannien 100,00 65 0,50
154 99,50
180 thyssenkrupp Materials (UK) Ltd., Cradley Heath, Großbritannien 100,00 183
181 thyssenkrupp rothe erde UK Ltd., Peterlee, Großbritannien 100,00 183
182 thyssenkrupp System Engineering Ltd., East Grinstead , West Sussex, Großbritannien 100,00 183
183 thyssenkrupp UK Plc., Cradley Heath, Großbritannien 100,00 99 100,00
143 0,00
184 thyssenkrupp UK 2006 Pension Trustees Limited, Manchester, Großbritannien 100,00 183
185 TKMS ATLAS UK (Holdings) Limited, Winfrith Newburgh, Großbritannien 100,00 151
186 TKMS ATLAS UK Limited, Winfrith Newburgh, Großbritannien 100,00 185
Indien
187 Rothe Erde India Private Ltd., Maharashtra, Indien 100,00 134 72,39
198 27,61
188 thyssenkrupp Aerospace India Private Ltd., Bangalore, Indien 99,90 180 0,00
183 99,90
189 thyssenkrupp Automotive Body Solutions Private Limited, Pune, Indien 100,00 79 99,90
143 0,10
190 thyssenkrupp India Private Limited, Mumbai, Indien 100,00 237 100,00
238 0,00
191 thyssenkrupp Marine Systems (India) Private Limited, New Delhi, Indien 100,00 151 94,70
155 0,01
179 5,29
192 thyssenkrupp Materials IT Services India Pvt. Ltd., Thane MH, Indien 100,00 92 0,00
111 100,00
193 thyssenkrupp nucera India Private Limited, Mumbai, Maharashta, Indien 100,00 117 99,99
201 0,01
194 thyssenkrupp Uhde India Private Limited, Mumbai, Indien 80,43 101
Indonesien
195 PT thyssenkrupp Polysius Indonesia, Jakarta, Indonesien 100,00 119 75,00
270 25,00
196 PT. thyssenkrupp Uhde Indonesia, Jakarta, Indonesien 67,00 101
Italien
197 Berco Aftermarket S.r.l., Bologna, Italien 100,00 198
198 Berco S.p.A., Copparo, Italien 100,00 75 0,05
200 99,95
199 thyssenkrupp Electrical Steel Italia S.r.l., Mailand, Italien 100,00 239
200 thyssenkrupp Italia S.r.l., Copparo, Italien 100,00 75
201 thyssenkrupp nucera Italy srl, Milan, Italien 100,00 114
202 thyssenkrupp rothe erde Italy S.p.A., Visano, Italien 100,00 200
203 thyssenkrupp System Engineering S.r.l., Torino, Italien 100,00 77 2,00
200 98,00
Japan
204 thyssenkrupp Automotive Japan K.K., Yokohama-city, Japan 100,00 206
205 thyssenkrupp nucera Japan Ltd., Chuo Ku, Tokyo, Japan 100,00 114
206 thyssenkrupp rothe erde Japan Ltd. , 3-5, Hacchobori 4-Chome, Chuo-ku, Tokyo, Japan 100,00 101
207 thyssenkrupp Springs & Stabilizers Japan K.K., Minato-ku, Tokyo, Japan 100,00 94
208 thyssenkrupp Steel Japan GK, Tokyo, Japan 100,00 239
209 thyssenkrupp Uhde Japan Ltd, Chuo Ku, Tokyo, Japan 100,00 147
Kanada
210 Budcan Holdings Inc., Toronto, Ontario, Kanada 100,00 237
211 thyssenkrupp Aerospace CA, Ltd., Ottawa, Ontario, Kanada 100,00 213
212 thyssenkrupp Finance CA Corp., Ottawa, Kanada 100,00 75
213 thyssenkrupp Materials CA Ltd., Concord/Ontario, Kanada 100,00 303
214 thyssenkrupp Materials Trading CA, Ltd., Ottawa, Ontario, Kanada 100,00 213
215 thyssenkrupp Supply Chain Services CA, Inc., Windsor/Ontario, Kanada 100,00 213
216 TKMS Canada, Ltd., Victoria BC, Kanada 100,00 151
Korea, Rep.
217 ATLAS Naval Engineering Company Ltd., Busan, Korea, Rep. 100,00 151
218 thyssenkrupp Materials Korea Company Ltd., Seoul, Korea, Rep. 100,00 111
Liechtenstein
219 thyssenkrupp Dynamic Components TecCenter AG, Eschen, Liechtenstein 100,00 88
220 thyssenkrupp Presta Aktiengesellschaft, Eschen, Liechtenstein 100,00 143
Luxemburg
221 Waves S.à.r.l., Luxemburg, Luxemburg 100,00 108
Malaysia
222 Polysius Engineering Sdn. Bhd., Petaling Jaya, Selangor, Malaysia 100,00 101
223 thyssenkrupp Industrial Solutions (Malaysia) SDN. BHD., Klang, SELANGOR, Malaysia 100,00 101
224 thyssenkrupp Malaysia Sdn. Bhd., Petaling Jaya, SELANGOR, Malaysia 100,00 75
Mexico
225 thyssenkrupp Automotive Systems de México S.A. de C.V., Puebla, Mexico 100,00 80 100,00
231 0,00
226 thyssenkrupp Components Technology de México, S.A. de C.V., San Luis Potosi, Mexico 100,00 83 100,00
143 0,00
227 thyssenkrupp Industrial Solutions Services (México), S.A. de C.V., State of Mexico, Mexico 100,00 101 0,02
230 99,98
228 thyssenkrupp Materials de Mèxico, S.A. de C.V., Cuautlancingo, State of Puebla, Mexico 100,00 92 0,00
111 100,00
229 thyssenkrupp Metalúrgica de México S.A. de C.V., Puebla, Mexico 100,00 231 0,00
226 100,00
230 thyssenkrupp Polysius México, S.A. de C.V., State of Mexico, Mexico 100,00 101 99,99
143 0,01
231 thyssenkrupp Presta de México S.A. de C.V., Puebla, Mexico 100,00 80 50,00
170 50,00
232 thyssenkrupp Springs & Stabilizers de México S. de R.L. de C.V., San Luis Potosi, Mexico 100,00 94 99,00
143 1,00
233 thyssenkrupp System Engineering, S.A. de C.V., Santiago de Querétaro, Mexico 100,00 77 100,00
143 0,00
Niederlande
234 B.V. Stuwadoors-Maatschappij Kruwal, Rotterdam, Niederlande 75,00 139 25,00
240 50,00
235 Ertsoverslagbedrijf Europoort C.V., Rotterdam, Niederlande 75,25 234 0,99
139 24,75
240 49,50
236 thyssenkrupp Materials Nederland B.V., Amsterdam, Niederlande 100,00 237
237 thyssenkrupp Nederland Holding B.V., Roermond, Niederlande 100,00 75
238 thyssenkrupp Participations B.V., Veghel, Niederlande 100,00 237
239 thyssenkrupp Second Participations B.V., Veghel, Niederlande 100,00 86
240 thyssenkrupp Veerhaven B.V., Rotterdam, Niederlande 100,00 239
Österreich
241 thyssenkrupp Austria Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich 100,00 75
242 thyssenkrupp Materials Austria GmbH, Wien, Österreich 100,00 241
Peru
243 thyssenkrupp Polysius Peru S.A.C., Lima, Peru 100,00 119 0,10
279 99,90
Polen
244 ThyssenKrupp GfT Polska Sp. z o.o., Warszawa, Polen 100,00 96
245 thyssenkrupp Group Services Gdansk Sp. z o.o., Gdansk, Polen 100,00 102
246 thyssenkrupp Materials Poland S.A., Torun, Polen 94,00 111
247 thyssenkrupp Materials Processing Europe Sp. z o.o., Dabrowa Górnicza, Polen 100,00 109
248 ThyssenKrupp Presta SteerTec Poland Sp.z o.o., Meseritz, Polen 100,00 120
Portugal
249 PALMETAL Armazenagem e Servicos S.A., Parque Industrial Autoeuropa, Quinta do Anjo, Portugal 90,00 277
Puerto Rico
250 Carolina Building Materials, Inc. i.L., San Juan, Puerto Rico 100,00 112
Rep. Südafrika
251 Ninafor 2 (Pty.) Ltd., Gauteng, Rep. Südafrika 0,00 1) 254
252 The Umvuso Education Trust, Sunninghill Johannesburg, Rep. Südafrika 0,00 1) 101
253 thyssenkrupp Uhde Africa (Pty.) Ltd., Gauteng, Rep. Südafrika 100,00 147
254 thyssenkrupp Uhde South Africa (Pty.) Ltd., Gauteng, Rep. Südafrika 70,00 253
Rumänien
255 Maerz Ofenbau SRL, Timisoara, Rumänien 100,00 261
256 thyssenkrupp Bilstein S.A., Sibiu, Rumänien 100,00 81 99,82
257 thyssenkrupp Materials Romania S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,00 93 0,18
111
Saudi Arabien
258 thyssenkrupp nucera Arabia for Contracting LLC, Riyadh, Saudi Arabien 100,00 114
259 thyssenkrupp Saudi Arabia Contracting Company Limited, Riyadh, Saudi Arabien 100,00 169 95,00
260 Uhde Arabia Ltd. (SSC) i.L., Al-Khobar, Saudi Arabien 100,00 172 5,00
101
Schweiz
261 Maerz Ofenbau AG, Zürich, Schweiz 100,00 101
262 Neomat AG, Beromünster/Luzern, Schweiz 100,00 236
263 Notz Plastics AG, Brügg, Schweiz 100,00 236
264 thyssenkrupp Materials Schweiz AG, Wil, Schweiz 100,00 111
265 thyssenkrupp Steel Switzerland AG, Bronschhofen, Schweiz 100,00 239
266 Uhde Inventa-Fischer AG, Domat / Ems, Schweiz 100,00 101
Serbien
267 ThyssenKrupp Materials d.o.o., Indjija, Serbien 100,00 111
Singapur
268 thyssenkrupp Innovations Pte. Ltd., Singapore, Singapur 100,00 271
269 thyssenkrupp Materials Trading Asia Pte. Ltd., Singapore, Singapur 100,00 271
270 thyssenkrupp Polysius (Asia Pacific) Pte. Ltd., Singapore, Singapur 100,00 271
271 thyssenkrupp Singapore Pte. Ltd., Singapore, Singapur 100,00 75
272 TKMS Singapore Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100,00 154
Slowakei
273 thyssenkrupp Materials Slovakia spol. s r.o., Nové Zámky, Slowakei 100,00 111
274 thyssenkrupp rothe erde Slovakia a.s., Povazská Bystrica, Slowakei 100,00 134
Spanien
275 thyssenkrupp Decarbon Technologies Project Development, S.L., Madrid, Spanien 100,00 237
276 thyssenkrupp Materials Ibérica S.A., Martorelles, Spanien 100,00 143
277 thyssenkrupp Materials Processing Europe, S.L.U., Valencia, Spanien 100,00 143
278 thyssenkrupp Plastic Ibérica SLU, Massalfassar (Valencia), Spanien 100,00 143
279 thyssenkrupp Polysius Ibérica S.A.U, Madrid, Spanien 100,00 143
280 thyssenkrupp Rothe Erde Spain S.A., Zaragoza, Spanien 100,00 143
281 thyssenkrupp Steel Ibérica S.L., Barcelona, Spanien 100,00 239
282 thyssenkrupp System Engineering S.A., Casellbisbal (Barcelona), Spanien 100,00 143
Thailand
283 Atlas Naval Support Centre (Thailand) Limited i. L., Huaykwang, Bangkok, Thailand 100,00 151
284 thyssenkrupp Uhde (Thailand) Ltd., Bangkok, Thailand 75,00 147
Tschechische Republik
285 ThyssenKrupp Industrial Solutions (CZ) s.r.o., Brno, Tschechische Republik 100,00 101
Tunesien
286 Defontaine Tunisie S.A., Fouchana - Ben Arous, Tunesien 100,00 162
287 thyssenkrupp Aerospace Tunisia S.A.R.L., Fouchana, Tunesien 99,98 166
Türkei
288 thyssenKrupp Marine Systems Gemi Sanayi ve Ticaret A.S., Ankara, Türkei 100,00 154
289 thyssenkrupp Polysius Teknolojik Ürünler Insaat Sanayi ve Ticaret Limited Sirketi, Istanbul, Türkei 100,00 119
Ungarn
290 thyssenkrupp Components Technology Hungary Kft., Budapest, Ungarn 100,00 120
291 thyssenkrupp Materials Hungary Zrt., Budapest, Ungarn 100,00 111
292 Thyssenkrupp Springs & Stabilizers Hungary Kft., Budapest, Ungarn 100,00 94
USA
293 Berco of America Inc., Waukesha/Wisconsin, USA 100,00 296
294 thyssenkrupp Automotive Body Solutions NA, LLC, Lansing, USA 100,00 296
295 thyssenkrupp Automotive Systems of America, LLC, Wilmington/Delaware, USA 100,00 296
296 thyssenkrupp Automotive Technology NA, LLC, Michigan, USA 100,00 306
297 thyssenkrupp Bilstein of America Inc., Wilmington, Delaware, USA 100,00 296
298 thyssenkrupp Crankshaft Co. LLC, Wilmington, Delaware, USA 100,00 296
299 thyssenkrupp Dynamic Components Danville, LLC, Wilmington, Delaware, USA 100,00 296
300 thyssenkrupp Finance USA, Inc., Wilmington, Delaware, USA 100,00 306
301 thyssenkrupp Logistics, Inc., Wilmington/Delaware, USA 100,00 303
302 thyssenkrupp Materials, LLC, Southfield/Michigan, USA 100,00 303
303 thyssenkrupp Materials NA, Inc., Lansing,Michigan, USA 100,00 306
304 thyssenkrupp Materials Trading NA, LLC , Lansing, Michigan, USA 100,00 303
305 thyssenkrupp NA Holding Corp., East Lansing/Michigan, USA 100,00 148
306 thyssenkrupp North America, LLC, Delaware, USA 100,00 305
307 thyssenkrupp nucera USA Inc. , Wilmington/Delaware, USA 100,00 205
308 thyssenkrupp OnlineMetals, LLC, Southfield/Michigan, USA 100,00 303
309 thyssenkrupp Polysius North America, Inc., Milwaukee/Wisconsin, USA 100,00 306
310 thyssenkrupp Presta North America, LLC, Wilmington, DE, USA 100,00 306
311 thyssenkrupp rothe erde USA Inc., Coumbus, Ohio, USA 100,00 306
312 thyssenkrupp Springs & Stabilizers NA LLC, Troy/MI, USA 100,00 94
313 thyssenkrupp Steel North America, Inc., Dover/Delaware, USA 100,00 239
314 thyssenkrupp Supply Chain Services NA, Inc., Southfield/Michigan, USA 100,00 303
315 thyssenkrupp System Engineering, Inc., Wilmington, Delaware, USA 100,00 296
316 thyssenkrupp Uhde USA, LLC, East Lansing/Michigan, USA 100,00 306
317 TKMS Atlas North America, LLC, Dover, Delaware, USA 100,00 151
Vereinigte Arabische Emirate
318 ATLAS ELEKTRONIK L.L.C. - O.P.C., Abu-Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate 100,00 151
Vietnam
319 thyssenkrupp Polysius (Vietnam) Ltd., Hanoi, Vietnam 100,00 101
B. Quotal in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen
Deutschland
320 Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg* 50,00 139
C. At equity bewertete Beteiligungen (* =Joint Venture)
Belgien
321 Haeger & Schmidt Logistics Belgium N.V., Antwerpen, Belgien 38,54 139
China
322 TKAS Auto Steel Company Limited, Dalian, Liaoning Province, China* 50,00 139
323 TKAS (Chongqing) Auto Steel Co., Ltd., Chongqing, China* 12,50 139
Deutschland
324 cap-on GmbH, Elchingen 15,00 79
325 carValoo GmbH, Essen 22,50 143
326 Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS), Düsseldorf 40,00 133
327 MTG Marinetechnik GmbH, Hamburg 49,00 151 10,00
154 39,00
328 Walzen-Service-Center GmbH, Oberhausen* 50,00 139
Finnland
329 Polarputki Oy, Helsinki, Finnland* 50,00 111
Katar
330 Blohm & Voss German Naval Technology LLC, Doha, Katar* 40,00 154
Norwegen
331 KTA Naval Systems AS, Kongsberg, Norwegen* 50,00 151 33,33
154 16,67
Puerto Rico
332 Aceros de America Corp., San Juan, Puerto Rico* 50,00 112
Rep. Südafrika
333 Cybicom Atlas Defence (Pty.) Ltd., Gillitts, Durban, Rep. Südafrika 40,00 151
Singapur
334 Leong Jin Corporation Pte. Ltd., Singapore, Singapur 30,00 111
335 Pelagus 3D Pte. Ltd., Singapore, Singapur* 50,00 110
E. Sonstige assoziierte Beteiligungen
Deutschland
336 Arsol Aromatics GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen 21,71 139
337 Gewerkschaft Hermann V GmbH, Essen 33,33 86
338 Grundstücksgesellschaft Schlossplatz 1 mbH & Co.KG, Berlin 20,00 75
Japan
339 JEVISE Corporation, Tokyo, Japan* 50,00 139
Portugal
340 LISNAVE-ESTALEIROS NAVAIS S.A., Setúbal, Portugal 20,00 154
F. Andere Beteiligungsunternehmen
Brasilien
341 Susin, Francescutti Metalurgica Ltda., Caxias do Sul / RS, Brasilien 12,50 19
Deutschland**) ***)
342 Digital Sales Hub GmbH, Dormagen 5,00 137
343 Gründerfonds Ruhr GmbH & Co. KG, Essen 7,14 143
344 Hamburgische Schiffbau-Versuchsanstalt GmbH, Hamburg 20,42 154
345 Holcim HüttenZement GmbH, Dortmund 25,01 139
346 Institut für angewandte Systemtechnik Bremen GmbH, Bremen 10,00 151
347 LEWA Attendorn GmbH, Olpe 19,20 139
348 PEAG Holding GmbH, Dortmund 13,72 75
349 Studiengesellschaft für Eisenerzaufbereitung GmbH & Co. KG, Liebenburg 16,67 139
Frankreich
350 Bionext S.A.S., Venette, Frankreich 18,96 101
Italien
351 Acciai Speciali Terni S.p.A., Terni, Italien 2) 15,00 237
Luxemburg
352 Vertical Topco I S.A., Luxembourg, Luxemburg 16,47 75

1) Beherrschung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen

2) gem. IFRS keine Beteiligung, sondern Darlehen

**) ARGE K 130 (BGB Gesellschaft) / LOS II, Hamburg 25.50 154
***) Consortium IDAS (BGB Gesellschaft), Kiel 50,00 154

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Essen, den 26. November 2025

thyssenkrupp AG

Der Vorstand

López

Dinstuhl

Hamann

Henne

von Rath

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2025, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2025 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte der thyssenkrupp Steel Europe

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 1. Weitere Angaben zur Werthaltigkeitsprüfung finden sich in Ziffer 5 des Konzernanhangs. Erläuterungen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Geschäftssegments thyssenkrupp Steel Europe finden sich im zusammengefassten Lagebericht unter "Geschäftsverlauf in den Segmenten" im Abschnitt Wirtschaftsbericht.

Das Risiko für den Abschluss

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind Wertminderungsaufwendungen auf langfristige Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit thyssenkrupp Steel Europe in Höhe von insgesamt EUR 0,6 Mrd enthalten. Hiervon wurden insgesamt EUR 0,3 Mrd in den ersten drei Quartalen sowie EUR 0,3 Mrd im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2024 / 25 erfasst. Die erfassten Wertminderungsaufwendungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Ertragslage von thyssenkrupp.

Die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte der thyssenkrupp Steel Europe wird anlassbezogen bei Vorliegen von Anhaltspunkten überprüft. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich eine Wertminderung. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.

Die Werthaltigkeitsprüfung der langfristigen Vermögenswerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen insbesondere die prognostizierten Zahlungsmittelflüsse und die verwendeten Abzinsungssätze.

Zum Bilanzstichtag war der Buchwert des Nettovermögens von thyssenkrupp größer als deren Marktkapitalisierung. Infolgedessen wurde die Werthaltigkeit u. a. der langfristigen Vermögenswerte der thyssenkrupp Steel Europe anlassbezogen überprüft. Dabei basierte die Werthaltigkeitsprüfung auf den aktuellen Prämissen für den Geschäftsverlauf bis 2035 / 2036 unter Berücksichtigung der Effekte der verkündeten Anpassung des Produktionsnetzwerkes sowie der Effekte der eingeleiteten Grünen Transformation. Danach erfolgt eine vereinfachte Fortschreibung bis 2064.

Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die thyssenkrupp AG im Geschäftsjahr Wertminderungen in Höhe von EUR 0,6 Mrd auf die immateriellen Vermögenswerte sowie Sachanlagen der thyssenkrupp Steel Europe vorgenommen.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine bestehende Wertminderung nicht in angemessener Höhe erfasst wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir neben der IFRS-Konformität der Bewertungsmethode der Gesellschaft die Angemessenheit der darin einfließenden wesentlichen Annahmen beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsmittelflüsse mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Durch Abstimmung der Planungsrechnung mit dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget haben wir deren interne Konsistenz sichergestellt. Die Angemessenheit der Annahmen wurde auch mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den später tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Zur Beurteilung der methodisch und mathematisch sachgerechten Umsetzung der Bewertungsmethode haben wir die von der Gesellschaft vorgenommene Bewertung anhand eigener Berechnungen nachvollzogen und Abweichungen analysiert.

Die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie, die spezifischen Risikozuschläge und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Abschließend haben wir beurteilt, ob der sich ergebende Wertminderungsbedarf zutreffend im Abschluss erfasst wurde.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben in Bezug auf die Werthaltigkeitsprüfung sachgerecht sind.

Unsere Schlussfolgerungen

Die der Werthaltigkeitsprüfung für langfristige Vermögenswerte der thyssenkrupp Steel Europe zugrunde liegende Berechnungsmethode steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen.

Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Daten sind sachgerecht und insgesamt ausgewogen.

Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.

Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bei Fertigungsaufträgen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 1, Abschnitt "Umsatzrealisierung" sowie "Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden im Anlagegeschäft" (im folgenden: "Fertigungsaufträge"). Angaben zu den Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen sowie zu den Fertigungsaufträgen mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber den Kunden finden sich unter der Konzernanhangangabe Ziffer 10 und Ziffer 25.

Das Risiko für den Abschluss

Im Geschäftsjahr 2024 / 25 wurden Umsatzerlöse und die realisierten Ergebnisse aus noch nicht abgeschlossenen Fertigungsaufträgen in Höhe von EUR 4,5 Mrd erfasst. Die Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden (Vertragsvermögenswerte) betragen zum Stichtag 30. September 2025 EUR 0,8 Mrd; von den Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von EUR 3,4 Mio entfällt der wesentliche Teil auf Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo.

Die Umsatzerlöse und die Ergebnisse aus Fertigungsaufträgen, welche zeitraumbezogen zu realisieren sind, werden entsprechend dem Fertigungsstellungsgrad erfasst. Der Fertigungsstellungsgrad wird dabei anhand des Verhältnisses der angefallenen Kosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten bestimmt (Cost-to-Cost-Methode). Sofern aus einem Auftrag insgesamt ein Verlust erwartet wird, wird dieser Verlust sofort aufwandswirksam berücksichtigt und in der Bilanz innerhalb der sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.

Die Ermittlung realisierbarer Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen ist komplex und basiert auf Schätzungen insbesondere hinsichtlich der insgesamt zu erwartenden Auftragskosten sowie bei der Bestimmung des Fertigungsstellungsgrades.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Erfassung der angefallenen Auftragskosten und die Schätzung der gesamten Auftragskosten als Eingangswerte für die Schätzung des Fertigstellungsgrads (cost-to-cost) im Projektgeschäft Bestandteile enthalten, die nicht ansetzbar oder nicht angefallen sind, und dadurch sowohl die Umsatzerlöse als auch das Ergebnis aus diesen Leistungen dem falschen Geschäftsjahr zugeordnet werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung und Einrichtung identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der korrekten Ermittlung des Fortschritts der Aufträge beurteilt.

Für risikoorientiert bewusst ausgewählte Fertigungsaufträge haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

Analyse der den ausgewählten Fertigungsaufträgen zugrunde liegenden Verträge
Prüfung der einbezogenen Kostenbestandteile auf Ansatzfähigkeit
Befragung der mit dem Projekt befassten Mitarbeiter, insbesondere zu Schätzungen der gesamten Auftragskosten, bestehenden Risiken und dem Status der Projekte
Abstimmung der den Aufträgen zugeordneten Ist-Kosten mit internen Kostenaufstellungen sowie externen Belegen, insbesondere für angefallene Kosten in zeitlicher Nähe vor und nach dem Bilanzstichtag
Prüfung der Annahmen zur Schätzung der gesamten Auftragskosten durch Analyse des bisherigen Projektverlaufs sowie etwaiger Planabweichungen
Beurteilung der rechnerischen Richtigkeit der Ermittlung des Fertigstellungsgrads sowie etwaiger antizipierter Verluste und der sachgerechten bilanziellen Abbildung der Fertigungsaufträge und etwaiger Drohverlustrückstellungen
Einbeziehung von Spezialisten zur Einschätzung der gesamten noch anfallenden Auftragskosten

Außerdem haben wir für bereits abgeschlossene und noch laufende Aufträge anhand des gewählten Fortschrittsmaßes die eingetretene Auftragsentwicklung mit der ursprünglichen Kalkulation verglichen, um die allgemeine Planungsgüte zu beurteilen.

Unsere Schlussfolgerungen

Die Vorgehensweise zur zeitraumbezogenen Realisierung von Umsatzerlösen bei Fertigungsaufträgen und zur Ermittlung der Vertragsvermögenswerte und der Vertragsverbindlichkeiten ist sachgerecht. Die der Bilanzierung zugrunde liegenden Annahmen sind angemessen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, die als separater Abschnitt in Kapitel "Nachhaltigkeitsbericht" im zusammengefassten Lageberichts enthalten ist, und
die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, die in Abschnitt "Corporate Governance" des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolo-sen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "thyssenkrupp_AG_KA+KLB_ESEF-2025-09-30.zip" (SHA256-Hashwert: 7c45cb350119bf5384d6931dbf15ce1ccc37e6ad43eeff455f16fdcb7f98c10b) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) [wenn für das Verständnis des Vermerks im internationalen Raum förderlich: und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised)] durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019 / 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019 / 815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Januar 2025 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses gewählt. Wir wurden am 12. Februar 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 / 23 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses der thyssenkrupp AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Markus Zeimes.

Düsseldorf, den 5. Dezember 2025

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Ufer, Wirtschaftsprüfer

gez. Dr. Zeimes, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

vor meinem Bericht über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2024 / 2025 möchte ich kurz einige allgemeine Bemerkungen zu dem abgelaufenen Geschäftsjahr und den Rahmenbedingungen für thyssenkrupp in Deutschland und der Welt machen.

Wir erleben Jahre aufwühlender Erschütterungen und Veränderungen des geopolitischen und davon stark beeinflusst des weltwirtschaftlichen Umfelds. In Europa gehen von dem Krieg in der Ukraine tiefgreifende Veränderungen aus. Global kommen weitere militärische Konflikte, Terrorismus, eine wachsende Polarisierung und der Einsatz des internationalen Handels als Hebel zur Durchsetzung nationaler Interessen hinzu. Alles das setzt Rahmenbedingungen für uns als Unternehmen und für die deutsche und europäische Wirtschaft insgesamt, denen sich niemand entziehen kann und die das unternehmerische Geschehen mit ständig neuen und teils erratischen politischen Interventionen und Datensetzungen konfrontieren. Wenn sich eines als New Normal der vergangenen Jahre und unserer aktuellen Situation herauskristallisiert, dann sind es die Instabilität und Unabsehbarkeit des Handlungsrahmens.

Vor diesem Hintergrund verändern sich auch die Aufmerksamkeit und die Priorisierung von Themen der politischen, medialen und gesellschaftlichen Agenda. Dort rücken Sicherheit, Verteidigung, Zugang zu Rohstoffen und Energie weit nach vorne, Klimaneutralität und Umweltfragen verlieren zumindest momentan an Stellenwert. Für thyssenkrupp hat dies unterschiedlichen Einfluss auf unsere Geschäfte. Zum einen bleiben die strukturellen Notwendigkeiten und der damit verbundene immense Investitionsbedarf und Kostendruck aus der politisch vorgegebenen und mit Zieldaten hinterlegten Dekarbonisierung groß - etwa für die Umstellung der Stahlerzeugung. Zum anderen stellen wir fest, dass das grundsätzlich hohe Interesse zahlreicher Kunden in aller Welt an unseren Dekarbonisierungslösungen nur zögerlich zu steigender Nachfragedynamik führt. Ganz anders im Bereich des Marineschiffbaus bei TKMS und bezüglich zunehmender Rufe aus weiten Teilen der Politik, die Stahlerzeugung in Deutschland und Europa gegen eine Verdrängung durch Importkonkurrenz in Schutz zu nehmen. Es gibt Chancen und Lasten aus der gegebenen stark geopolitisch beeinflussten Weltlage, aber ein verlässliches Gesamtbild gibt es nicht.

Unternehmerisch bleibt es für uns dabei, jedes unserer Geschäfte so zu entwickeln und zu verändern, dass es aus eigener Kraft und nicht durch dauerhafte Quersubventionierung innerhalb des Konzerns existenz- und wettbewerbsfähig ist bzw. wird. Genau das ist auch der Kerngedanke des Zukunftskonzeptes für die Weiterentwicklung des Gesamtkonzerns, das uns der Vorstand erstmals in unserer Sitzung im Juni und vertieft in den Folgesitzungen vorgelegt und erläutert hat. Bei TKMS sind die Voraussetzungen dafür durch die Entscheidungen im vergangenen Geschäftsjahr bereits herbeigeführt und die Eigenständigkeit dieses Geschäfts mit dem Börsengang im Oktober 2025 hergestellt worden. Für den Stahl ist die Zielsetzung klar und es sind entsprechende Schritte eingeleitet. Die weiteren Segmente sollen sich in den kommenden Jahren ebenfalls kapitalmarktfähig aufstellen und dann in die Eigenständigkeit folgen. Dafür sind noch unterschiedlich weite Wege zu gehen. Natürlich bedeutet das auch eine weitere Veränderung der thyssenkrupp AG selbst, die sich zu einer Finanzholding mit Beteiligungen an eigenverantwortlichen Unternehmen entwickeln wird, verbunden mit einer deutlichen weiteren Verschlankung ihrer Strukturen.

Personelle Veränderungen im Vorstand

Zu den Veränderungen im Vorstand: In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats vom 20. Juni 2025 haben wir den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Miguel López verlängert. Sein bisheriger Vertrag endet am 31. Mai 2026. Sein neuer Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Mai 2031. Weitere Veränderungen im Vorstand betrafen das Personal- und Finanzressort. Das stark wachsende Geschäft von TKMS und die Abspaltung mit neuer Eigentümerstruktur, für die die außerordentliche Hauptversammlung am 8. August 2025 den Weg frei gemacht hat, haben es notwendig gemacht, dass Oliver Burkhard sich voll auf seine Aufgabe als Vorsitzender der Geschäftsführung von Marine Systems konzentriert. Er bleibt dem Konzern in sehr wichtiger Rolle erhalten und hat für diese Entscheidung die volle Unterstützung des Aufsichtsrats. Nach zwölf Jahren Zugehörigkeit ist er mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Januar 2025 aus dem Vorstand der thyssenkrupp AG ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat ihm für seine langjährige Tätigkeit als Arbeitsdirektor und CHRO sehr herzlich gedankt. Ebenfalls aus dem Vorstand ausgeschieden ist Dr. Jens Schulte zum 31. Mai 2025, der in den Vorstand der Deutschen Börse AG wechselte. In der Nachfolge der beiden ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder haben wir Wilfried von Rath als neuen CHRO und Arbeitsdirektor mit Wirkung vom 1. April 2025 und Dr. Axel Hamann zum 1. Mai 2025 in den Vorstand bestellt. Dr. Axel Hamann hat die Rolle des Finanzvorstands zum 1. Juni 2025 übernommen.

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 / 2025 kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Er hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage und -entwicklung, Compliance und Nachhaltigkeitsstrategie unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von zuvor berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung (Follow-up-Berichterstattung). Die regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen hat der Vorstand fortgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen bzw. im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Zielen des Unternehmens, der Risikosituation und auch der Cybersicherheit, der Refinanzierungs- und der Liquiditätsplanung sowie der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Aufbauend auf der Analyse der Wertpotenziale der Geschäfte des Konzerns sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen zur Beratung vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Aufsichtsrat und Vorstand haben intensiv zusammengearbeitet und Informationen ausgetauscht. In zwölf Sitzungen hat das Präsidium, überwiegend unter Teilnahme von Vorstandsmitgliedern und vereinzelt auch externen Beratern, alle Themen intensiv erörtert und die Gremien- und Aufsichtsratssitzungen vor- und nachbereitet.

Darüber hinaus standen die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Aufsichtsratsausschüsse auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und haben sich über wesentliche Entwicklungen informiert. Über wichtige Erkenntnisse wurde spätestens in den jeweils folgenden Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzungen berichtet. Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter haben über die Tagesordnungspunkte der Plenumssitzungen in getrennten Vorgesprächen beraten.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind per Gesetz und nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) dazu angehalten, unverzüglich offenzulegen, wenn bei ihnen Interessenkonflikte auftreten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen gewesen wären.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt thyssenkrupp die Mitglieder des Aufsichtsrats im Hinblick auf grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen organisatorisch und finanziell in Form der Kostenübernahme. Ergänzend dazu bietet das Unternehmen themenspezifische Informations- und Fortbildungsveranstaltungen an. Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 hat sich der Aufsichtsrat inhaltlich intensiv mit dem Segment Materials Services befasst, ergänzt durch eine Besichtigung am Standort Krefeld. Darüber hinaus wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrats die Teilnahme an thyssenkrupp internen E-Learnings zu den Themenfeldern Antikorruption, Compliance, Kartellrecht, Datenschutz und Künstliche Intelligenz (KI) angeboten. Neue Aufsichtsratsmitglieder werden im Rahmen eines etablierten Onboarding-Prozesses mit dem Geschäftsmodell von thyssenkrupp, den Strukturen des Konzerns und Spezialthemen vertraut gemacht. Das Corporate Office übernimmt dabei eine koordinierende Funktion. Außerdem informiert es die Mitglieder über ihre Rechte und Pflichten als Aufsichtsräte, führt dazu auch persönliche Gespräche mit ihnen und sorgt für die Bereitstellung notwendiger Unterlagen und Berechtigungen für den digitalen Informationsaustausch.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden in aller Regel als Präsenzveranstaltungen mit der Möglichkeit der Videozuschaltung statt; auf ausschließliche Telefon- bzw. Videokonferenzen wird nur bei Vorliegen besonderer Umstände zurückgegriffen. Im Berichtsjahr fanden von insgesamt 38 Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lediglich fünf Sitzungen als Videokonferenz statt, die übrigen Sitzungen in Präsenz.

Die Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag bei 99,6 %. In der nachfolgenden Tabelle wird die Teilnahme in individualisierter Form offengelegt:

PRÄSENZ BEI DEN SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS UND SEINER AUSSCHÜSSE IM GESCHÄFTSJAHR 2024/2025

Aufsichtsratssitzungen Ausschusssitzungen
Sitzungen Teilnahme Anwesenheit

in %
Sitzungen Teilnahme Anwesenheit

in %
--- --- --- --- --- --- ---
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. 6 6 100,00 % 27 27 100,00 %
Siegfried Russwurm, Vorsitzender
Jürgen Kerner, stellv. Vorsitzender 6 6 100,00 % 25 24 96,00 %
Birgit A. Behrendt 6 6 100,00 % 2 2 100,00 %
Dr. Patrick Berard 6 6 100,00 % ./. ./. ./.
Stefan Erwin Buchner 6 6 100,00 % 3 3 100,00 %
Dr. Wolfgang Colberg 6 6 100,00 % 5 5 100,00 %
Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather 6 6 100,00 % 5 5 100,00 %
Angelika Gifford 6 6 100,00 % ./. ./. ./.
Dr. Bernhard Günther 6 6 100,00 % 29 29 100,00 %
Achim Hass 6 6 100,00 % ./. ./. ./.
Tanja Jacquemin 6 6 100,00 % 5 5 100,00 %
Daniela Jansen 6 6 100,00 % 3 3 100,00 %
Christian Julius 6 6 100,00 % ./. ./. ./.
Thorsten Koch 6 6 100,00 % 3 3 100,00 %
Katrin Goebel-Krawinkel 6 6 100,00 % ./. ./. ./.
Dr. Ingo Luge 6 6 100,00 % 5 5 100,00 %
Tekin Nasikkol 6 6 100,00 % 30 30 100,00 %
Dr. Verena Volpert 6 6 100,00 % 5 5 100,00 %
Ulrich Wilsberg 6 6 100,00 % 5 5 100,00 %
Kirstin Zeidler 6 6 100,00 % ./. ./. ./.

Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilgenommen; der Aufsichtsrat hat jedoch auch regelmäßig ohne den Vorstand getagt.

Im Berichtsjahr fanden insgesamt sechs Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Das Themenspektrum, mit dem sich der Aufsichtsrat befasst hat, beinhaltete unter anderem die jeweils aktuelle Geschäftslage und die Ergebnisentwicklung sowie den Jahres- und den Konzernabschluss zum 30. September 2024. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 und stellte damit den Jahresabschluss fest.

Weitere Themen waren die Corporate Governance, die Compliance und die EMIR-Pflichtprüfung 2024 gemäß § 32 WpHG sowie die regelmäßigen Berichte zu allen Segmenten.

Die Berichte des Vorstands zur Lage des thyssenkrupp Konzerns und zur Umsetzung von dessen Weiterentwicklung wurden ergänzt um Status-Updates zu den Wert- und Weiterentwicklungsplänen der einzelnen Segmente. Auf dieser Grundlage wurden die Beratungen zur Performance-Steigerung, zu den Portfoliomaßnahmen und zu den kurz- und mittelfristigen Ergebniszielen aller Segmente intensiv fortgeführt. Auch die Unternehmens- und Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2025 / 2026 hat der Aufsichtsrat ausführlich erörtert und verabschiedet. Zu den intensiv behandelten Portfoliothemen zählten die angestrebte Verselbstständigung der Segmente Steel Europe und Marine Systems. Bei Steel Europe war insbesondere der Baufortschritt der ersten Direktreduktionsanlage am Standort Duisburg - eine Maßnahme im Rahmen der grünen Transformation - Gegenstand ausführlicher Erörterungen.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 / 2025 nach Prüfung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK die Abgabe und Veröffentlichung der Entsprechenserklärung beschlossen. Die aktuelle, zum 1. Oktober 2025 abgegebene Entsprechenserklärung ist auf der Website von thyssenkrupp abrufbar. Darüber hinaus berichten Vorstand und Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance bei thyssenkrupp.

Bericht über die Arbeit der Ausschüsse

Die sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für die Sitzungen des Plenums vorzubereiten. Einzelne Entscheidungsbefugnisse hat der Aufsichtsrat - soweit gesetzlich zulässig - auf seine Ausschüsse übertragen. Die Befugnisse der Ausschüsse sowie die Anforderungen an die Ausschussmitglieder sind in den jeweiligen Geschäftsordnungen der Ausschüsse geregelt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben dem Aufsichtsrat im vergangenen Jahr regelmäßig und ausführlich über die Ausschussarbeit berichtet. Die Ausschussvorsitzenden standen auch außerhalb der Sitzungen in engem Kontakt mit den übrigen Mitgliedern ihrer Ausschüsse, um sich über besonders wichtige Themen auszutauschen. Die personelle Zusammensetzung der sechs Ausschüsse per 30. September 2025 ist im Kapitel "Aufsichtsrat" dargestellt.

Das Präsidium ist aufgrund der aktuellen Lage und der Vorbereitung der wegweisenden Sitzungen des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr zu zwölf Sitzungen zusammengekommen. Neben der Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats standen die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie alle Themen im Zusammenhang mit der Transformation von thyssenkrupp im Fokus dieses Ausschusses.

Der Personalausschuss bereitete im Geschäftsjahr 2024 / 2025 in neun Sitzungen die Personalthemen der Vorstandsmitglieder der thyssenkrupp AG für den Aufsichtsrat vor. Soweit erforderlich, wurden Beschlüsse gefasst oder dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Beschlussfassung gegeben. Im Zentrum der Beratungen standen neben der personellen Veränderung im Vorstand auch Entscheidungen zu Vergütungsthemen, insbesondere die Festsetzung der Ziele und Zielerreichungen für die variablen Vergütungsbestandteile und die Darstellung im Vergütungsbericht nach § 162 AktG. Daneben wurden allgemeine Vorstandsangelegenheiten behandelt, teilweise auch im Zusammenhang mit Leistungen für ehemalige Vorstandsmitglieder.

Der Prüfungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2024 / 2025 zu fünf Sitzungen zusammengekommen. Neben Mitgliedern des Vorstands nahmen nach der Wahl der KPMG zum Abschlussprüfer durch die Hauptversammlung 2025 und der anschließenden Bestellung durch den Prüfungsausschuss auch deren Vertreter an den Sitzungen teil. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Prüfungsausschuss erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die Anlass geben, seine Befangenheit anzunehmen. Der Prüfungsausschuss hat die erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt und eine Honorarvereinbarung mit ihm unterzeichnet. Des Weiteren gab es einen Austausch zur Prüfungsqualität und zur Prüfungsplanung des Abschlussprüfers; auch die von KPMG neben der Abschlussprüfung zusätzlich erbrachten Leistungen wurden im Prüfungsausschuss diskutiert.

Dr. Verena Volpert als Prüfungsausschuss-Vorsitzende stand auch zwischen den Sitzungen in einem regelmäßigen Informationsaustausch mit den Abschlussprüfern. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten standen zusätzlich die Leiter relevanter Konzernfunktionen in den Ausschusssitzungen für Berichte und Fragen zur Verfügung.

Schwerpunkte der Ausschussarbeit waren die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2023 / 2024 samt zusammengefasstem Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung und der zusammengefassten Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Unternehmensführung sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu diesen Punkten. Darüber hinaus wurden im Ausschuss auch die Zwischenberichte des Geschäftsjahres 2024 / 2025 (Quartalsberichte) unter Berücksichtigung des Berichts des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht ausführlich diskutiert und verabschiedet. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit KPMG hat der Ausschuss die Überprüfung des Katalogs der genehmigungsfähigen Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers und das Budget für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2025 / 2026 beschlossen sowie das Vorgehen und die Qualitätssicherung im Rahmen der Abschlussprüfung besprochen.

Der Prüfungsausschuss hat sich in mehreren Sitzungen mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, mit Fragen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und dessen Weiterentwicklung sowie mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems befasst. Zudem hat sich der Ausschuss ausführlich mit den wesentlichen Rechtsstreitigkeiten und der Compliance im Unternehmen beschäftigt und ausgiebig die Entwicklung der strategischen Compliance-Maßnahmen bei thyssenkrupp erörtert.

Als Prüfungsschwerpunkt hat der Prüfungsausschuss folgenden Auftrag festgelegt: "Prüferische Begleitung des Projekts zur Neugestaltung des Konzern-Lageberichts". Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss in dessen Sitzung am 5. Dezember 2025 über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtet.

Darüber hinaus hat sich der Ausschuss im Beisein der Leiterin der Konzern-Revision mit den Prüfungsergebnissen, den Prüfungsprozessen und der Prüfungsplanung der Revision für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 inklusive der revisorischen Begleitung der Investition für die erste Direktreduktionsanlage von Steel Europe intensiv auseinandergesetzt. Weitere Schwerpunktthemen waren die im separaten Abschnitt im Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht), die Eigenkapital- und Liquiditätssituation, die EMIR-Pflichtprüfung für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 gemäß § 32 WpHG, der aktuelle Umsetzungsstand der Performance-Entwicklung in allen Segmenten, der in jeder Sitzung stattfindende Bericht zum Status der erstmaligen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD bei thyssenkrupp für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 sowie die Erstellung der Schlussbilanz der thyssenkrupp AG zum 31. Dezember 2024 im Rahmen der Dokumentation über die Abspaltung einer Minderheitsbeteiligung vom Segment Marine Systems.

Der Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss ist im Geschäftsjahr 2024 / 2025 dreimal zusammengetreten. Im Mittelpunkt der Erörterungen stand die Vorbereitung von Empfehlungen für Entscheidungen des Aufsichtsrats aus seinem Verantwortungsbereich. In jeder Sitzung befasste sich der Ausschuss mit der operativen und wirtschaftlichen Lage von thyssenkrupp und der Weiterentwicklung des Unternehmens. Zu den weiteren behandelten Themenschwerpunkten gehörten - wie im Vorjahr auch - das Fortschreiten auf dem Pfad zur Verselbstständigung insbesondere der Segmente Steel Europe und Marine Systems. Darüber hinaus wurden die Investitionsplanungen der Segmente kritisch diskutiert. Weitere thematische Schwerpunkte waren die Risikoeinschätzung zu Cyber-Angriffen sowie Maßnahmen der weitergehenden IT-Sicherheit, die Finanzierungs- und Liquiditätsplanung sowie die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einzelner realisierter Investitionsprojekte. Im September 2025 hat sich der Ausschuss schließlich ausführlich mit der Unternehmens- und Investitionsplanung des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 / 2026 befasst.

Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sind im abgelaufenen Geschäftsjahr zu zwei Sitzungen zusammengekommen. Schwerpunkt der Beratungen war die Sichtung möglicher Nachfolgekandidaten für die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat bei zukünftig erforderlichen Nachbesetzungen - unter Berücksichtigung der Empfehlungen des DCGK und des eigenen Kompetenzprofils. Mit Blick auf die anstehenden Neuwahlen auf der Anteilseignerseite in der Hauptversammlung 2026 hat der Nominierungsausschuss festgestellt, dass der Aufsichtsrat bezüglich Diversität, finanzieller Fachkenntnisse und Erfüllung des Kompetenzprofils angemessen besetzt ist.

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Vermittlungsausschuss kam in diesem Berichtsjahr zu einer Sitzung zusammen.

Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses

Die von der Hauptversammlung am 31. Januar 2025 zum Prüfer der Abschlüsse des Geschäftsjahres 2024 / 2025 gewählte KPMG hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 und den Lagebericht der thyssenkrupp AG, der mit dem Konzernlagebericht von thyssenkrupp zusammengefasst ist, geprüft. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Konzernabschluss der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 und der Lagebericht des thyssenkrupp Konzerns wurden gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Konzernnachhaltigkeitserklärung (Nachhaltigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 wurde durch die KPMG AG einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Übereinstimmung mit dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) unterzogen und hat hier ebenfalls einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.

Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 5. Dezember 2025 und des Aufsichtsrats am 8. Dezember 2025 umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie das Risikofrüherkennungssystem und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Über die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat dessen Vorsitzende in der Plenumssitzung ausführlich berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht, den Nachhaltigkeitsbericht sowie den Vergütungsbericht nach § 162 AktG geprüft und keine Einwendungen erhoben. Jahres- und Konzernabschluss wurden gebilligt. Damit ist der vom Vorstand der thyssenkrupp AG aufgestellte Jahresabschluss festgestellt.

Der Hauptversammlung am 30. Januar 2026 wird vorgeschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 eine Dividende in Höhe von 0,15 € je Stückaktie auszuschütten.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat es im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen gegeben.

Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeitern des thyssenkrupp Konzerns weltweit und den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften für die erheblichen Anstrengungen und erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2024 / 2025.

Essen, 8. Dezember 2025

Der Aufsichtsrat

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm, Vorsitzender

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Stand: 30. September 2025

Präsidium

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

Dr. Bernhard Günther

Jürgen Kerner

Tekin Nasikkol

Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

Dr. Bernhard Günther

Jürgen Kerner

Tekin Nasikkol

Personalausschuss

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

Dr. Bernhard Günther

Jürgen Kerner

Tekin Nasikkol

Prüfungsausschuss

Dr. Verena Volpert (Vorsitzende)

Dr. Wolfgang Colberg

Dr. Bernhard Günther

Tanja Jacquemin

Tekin Nasikkol

Ulrich Wilsberg

Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

Stefan E. Buchner

Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather

Daniela Jansen

Jürgen Kerner

Thorsten Koch

Dr. Ingo Luge

Tekin Nasikkol

Nominierungsausschuss

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

Birgit A. Behrendt

Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather

Dr. Bernhard Günther

Dr. Ingo Luge

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats

der thyssenkrupp AG

zu den Empfehlungen der

"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

gem. § 161 AktG

1. Die thyssenkrupp AG entspricht sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 und wird diesen auch künftig entsprechen.

2. Ferner hat die thyssenkrupp AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 1. Oktober 2024 sämtlichen Empfehlungen entsprochen.

Duisburg/Essen, den 1. Oktober 2025

Für den Aufsichtsrat

Russwurm

Für den Vorstand

López