AI assistant
Telekom Austria AG — Annual Report (ESEF) 2023
Mar 22, 2024
Preview isn't available for this file type.
Download source fileLagebericht
Cover_DE
Telekom Austria AG_Lagebericht 2023_DE
Jahresfinanzbericht 2023
Inhaltsverzeichnis
A1 Group Konzernabschluss
Konzernlagebericht
Erklärung des Vorstands
Bestätigungsvermerk
Einzelabschluss Telekom Austria AG
Jahresabschluss
Lagebericht
Erklärung des Vorstands
Bestätigungsvermerk
1
A1 GROUP
1 A1 GROUP
2 f Konzernabschluss 2023
TELEKOM AUSTRIA AG – Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| Anhang | 2023 | 2022 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 4.347.780 | 4.163.796 | |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 811.460 | 752.222 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 92.214 | 88.978 | |
| Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) | (5) | 5.251.453 | 5.004.996 |
| Kosten zur Erbringung von Dienstleistungen | – 1.473.650 | – 1.413.780 | |
| Kosten der Endgeräte | – 789.714 | – 730.780 | |
| Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen | – 1.045.952 | – 1.010.552 | |
| Sonstige Aufwendungen | – 18.145 | – 11.962 | |
| Gesamte Kosten und Aufwendungen | (6) | – 3.327.461 | – 3.167.074 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung – EBITDA | 1.923.992 | 1.837.922 | |
| Abschreibung | (15) (16) | – 795.680 | – 794.562 |
| Abschreibung Nutzungsrechte | (30) | – 214.822 | – 168.313 |
| Wertminderung | (15) | – 2.733 | – 3.851 |
| Betriebsergebnis – EBIT | 910.757 | 871.196 | |
| Zinsertrag | 20.170 | 10.986 | |
| Zinsaufwand | – 98.505 | – 59.982 | |
| Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen und sonstiges Finanzergebnis, netto | – 8.597 | – 5.032 | |
| Wechselkursdifferenzen, netto | – 3.464 | 645 | |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | (18) | 822 | – 1.809 |
| Finanzergebnis | (7) | – 89.575 | – 55.191 |
| Ergebnis vor Steuern – EBT | 821.182 | 816.005 | |
| Ertragsteuer | (29) | – 175.301 | – 181.419 |
| Jahresergebnis | 645.881 | 634.585 | |
| Davon entfällt auf: | |||
| Eigentümer der Muttergesellschaft | 645.216 | 633.877 | |
| Nicht beherrschende Anteile | (34) | 665 | 708 |
| Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie, das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfällt, in Euro | (8) | 0,97 | 0,95 |
| Sonstiges Ergebnis (Other Comprehensive Income – OCI): | |||
| Posten, die in das Jahresergebnis umgegliedert werden können: | |||
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | (3) (28) | – 40.744 | – 3.943 |
| Realisiertes Ergebnis aus Hedging-Aktivitäten, nach Ertragsteuern | (33) | 2.190 | 4.380 |
| Nicht realisiertes Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, nach Ertragsteuern | (19) | 1.439 | – 2.277 |
| Realisiertes Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, nach Ertragsteuern | (7) | 2 | 14 |
| Posten, die nicht in das Jahresergebnis umgegliedert werden: | |||
| Neubewertung von Personalrückstellungen, nach Ertragsteuern | (27) | – 12.550 | 31.129 |
| Sonstiges Ergebnis (Other Comprehensive Income – OCI) | – 49.663 | 29.302 | |
| Gesamtergebnis | 596.218 | 663.887 | |
| Davon entfällt auf: | |||
| Eigentümer der Muttergesellschaft | 595.553 | 663.178 | |
| Nicht beherrschende Anteile | (34) | 665 | 708 |
Betreffend Wertminderungsaufwand von Forderungen an Kunden, Händler und sonstige Forderungen siehe Anhangangabe (6).
A1 GROUP
TELEKOM AUSTRIA AG – Konzernbilanz
| Anhang | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Liquide Mittel | (9) | 168.545 | 149.816 |
| Kurzfristige Finanzinvestitionen | (19) | 84.646 | 60.514 |
| Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen | (10) | 843.084 | 839.627 |
| Forderungen an nahestehende Unternehmen | (11) | 21.546 | 1.092 |
| Vorräte | (12) | 104.525 | 104.922 |
| Forderungen aus Ertragsteuern | (29) | 10.508 | 2.379 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen | (13) | 223.278 | 183.267 |
| Vertragsvermögenswerte | (14) | 88.391 | 97.334 |
| Kurzfristige Vermögenswerte gesamt | 1.544.522 | 1.438.952 | |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | (15) | 3.029.031 | 3.054.110 |
| Nutzungsrechte | (30) | 1.961.315 | 677.935 |
| Immaterielle Vermögenswerte | (16) | 1.654.600 | 1.607.961 |
| Firmenwert | (17) | 1.089.265 | 1.299.803 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | (18) | 921 | 99 |
| Langfristige Finanzinvestitionen | (19) | 207.340 | 205.714 |
| Aktive latente Steuern | (29) | 47.221 | 41.919 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen | (20) | 22.391 | 18.856 |
| Langfristige |
| Vermögenswerte gesamt | 8.012.084 | 6.906.396 |
|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE GESAMT | 9.556.606 | 8.345.348 |
Kurzfristige Schulden
| Kurzfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (21) | 60.055 | 821.529 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (30) | 283.652 | 159.272 |
| Verbindlichkeiten (22) | 927.012 | 863.878 |
| Kurzfristige Rückstellungen (23) | 252.612 | 264.395 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern (29) | 80.956 | 81.215 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen (11) | 24.447 | 835 |
| Vertragsverbindlichkeiten (24) | 216.285 | 219.703 |
| Kurzfristige Schulden gesamt | 1.845.019 | 2.410.826 |
Langfristige Schulden
| Langfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten (25) | 747.919 | 1.047.211 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten (30) | 1.671.919 | 521.637 |
| Passive latente Steuern (29) | 59.417 | 44.444 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (26) | 21.573 | 39.073 |
| Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung (23) | 422.868 | 517.875 |
| Personalrückstellungen (27) | 187.311 | 171.654 |
| Langfristige Schulden gesamt | 3.111.008 | 2.341.895 |
Eigenkapital
| Eigenkapital | ||
|---|---|---|
| Grundkapital | 1.449.275 | 1.449.275 |
| Eigene Aktien | – 7.803 | – 7.803 |
| Kapitalrücklagen | 1.100.148 | 1.100.148 |
| Gewinnrücklagen | 2.820.852 | 1.763.252 |
| Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI) | – 764.036 | – 714.373 |
| Auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital (28) | 4.598.435 | 3.590.498 |
| Nicht beherrschende Anteile | 2.144 | 2.128 |
| Eigenkapital gesamt | 4.600.579 | 3.592.626 |
| SCHULDEN UND EIGENKAPITAL GESAMT | 9.556.606 | 8.345.348 |
A1 GROUP 5 TELEKOM AUSTRIA AG – Konzern-Kapitalflussrechnung in TEUR
Anhang 2023 2022
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern – EBT | 821.182 | 816.005 |
| Abschreibung Sachanlagen (15) | 541.295 | 539.112 |
| Abschreibung immaterielle Vermögenswerte (16) | 254.385 | 255.450 |
| Abschreibung Nutzungsrechte (30) | 214.822 | 168.313 |
| Wertminderung (15) | 2.733 | 3.851 |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (18) | – 822 | 1.809 |
| Ergebnis aus dem Verkauf/der Bewertung von Finanzinvestitionen (7) | – 3.054 | 3.268 |
| Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen (5) (6) | 2.057 | 4.796 |
| Nettoaufwand Personal- und Restrukturierungsrückstellungen (7) (23) (27) | 102.261 | 77.198 |
| Wechselkursdifferenzen, netto (7) | 3.464 | – 645 |
| Zinsertrag (7) | – 20.170 | – 10.986 |
| Zinsaufwand (7) | 100.150 | 58.614 |
| Sonstige Anpassungen (32) | – 4.778 | – 4.040 |
| Nicht zahlungswirksame und sonstige Überleitungsposten | 1.192.343 | 1.096.740 |
| Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen (10) | – 22.594 | – 58.252 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (13) | – 10.000 | – 4.491 |
| Forderungen an nahestehende Unternehmen (11) | 3.223 | 2.994 |
| Vorräte (12) | – 2.338 | – 10.495 |
| Sonstige Vermögenswerte (13) (20) | – 49.496 | – 8.673 |
| Vertragsvermögenswerte (14) | 8.985 | 6.296 |
| Verbindlichkeiten und Rückstellungen (22) (23) | 46.839 | 98.336 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen (11) | 7.011 | 241 |
| Vertragsverbindlichkeiten (24) | – 1.761 | 12.646 |
| Veränderung Working Capital | – 20.132 | 38.601 |
| Personalrückstellungen und bezahlte Restrukturierung (23) (27) | – 117.534 | – 108.950 |
| Erhaltene Zinsen (7) | 19.615 | 12.452 |
| Bezahlte Ertragsteuern (29) | – 179.668 | – 137.013 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.715.807 | 1.717.834 |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, bezahlt (32) | – 1.093.971 | – 895.923 |
| Abgang von Sachanlagen (15) | 10.387 | 5.224 |
| Erwerb von Finanzinvestitionen (19) | – 107.387 | – 173.283 |
| Abgang von Finanzinvestitionen (19) | 87.412 | 128.087 |
| Erwerb von Tochtergesellschaften, netto (34) | 0 | – 15.261 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (18) | 0 | – 1.982 |
| Tilgung von Krediten an nahestehende Unternehmen (2) | 1.039.681 | 0 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | – 63.878 | – 953.138 |
| Aufnahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten (25) (32) | 994.365 | 300.000 |
| Tilgung langfristiger Finanzverbindlichkeiten (25) (32) | – 600.000 | – 750.000 |
| Bezahlte Zinsen (7) | – 88.425 | – 71.593 |
| Finanzierung mit nahestehenden Unternehmen (2) | – 25.120 | 0 |
| Tilgung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (21) (32) | – 5.354.717 | – 1.808.000 |
| Aufnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (21) (32) | 4.894.166 | 1.527.408 |
| Dividendenausschüttung (28) | – 213.156 | – 186.521 |
| Erwerb nicht beherrschender Anteile (34) | 0 | – 97 |
| Zahlung ausstehender Kaufpreis für Unternehmenszusammenschlüsse (32) (34) | – 1.867 | – 1.313 |
| Tilgung Leasingverbindlichkeiten (30) | – 205.207 | – 158.949 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | – 599.960 | – 1.149.066 |
| Auswirkungen von Wechselkursschwankungen (3) | – 360 | – 257 |
| Transfer liquide Mittel bei Abspaltung (2) | – 1.032.880 | 0 |
| Nettoveränderung der liquiden Mittel | 18.729 | – 384.627 |
| Liquide Mittel am Beginn des Jahres (9) | 149.816 | 534.443 |
| Liquide Mittel am Ende des Jahres (9) | 168.545 | 149.816 |
A1 GROUP 6 TELEKOM AUSTRIA AG – Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung in TEUR
| Grundkapital | Eigene Aktien | Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen | IAS-19-Rücklage | FVOCI- Rücklage | Hedging-Rücklage | Währungsrücklage | Gesamt | Nicht beherrschende Anteile | Eigenkapital gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Jänner 2022 | 1.449.275 | – 7.803 | 1.100.148 | 1.315.311 | – 48.420 | 94 | – 6.570 | – 688.779 | 3.113.256 | 2.102 | 3.115.357 |
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 0 | 633.877 | 0 | 0 | 0 | 0 | 633.877 | 708 | 634.585 |
| Sonstiges Ergebnis (OCI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 31.129 | – 2.264 | 4.380 | – 3.943 | 29.302 | 0 | 29.302 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 633.877 | 31.129 | – 2.264 | 4.380 | – 3.943 | 663.178 | 708 | 663.887 |
| Ausschüttung Dividende | 0 | 0 | 0 | – 185.944 | 0 | 0 | 0 | 0 | – 185.944 | – 577 | – 186.521 |
| Erwerb nicht beherrschender Anteile | 0 | 0 | 0 | 8 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8 | – 105 | – 97 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 1.449.275 | – 7.803 | 1.100.148 | 1.763.252 | – 17.291 | – 2.170 | – 2.190 | – 692.722 | 3.590.498 | 2.128 | 3.592.626 |
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 0 | 645.216 | 0 | 0 | 0 | 0 | 645.216 | 665 | 645.881 |
| Sonstiges Ergebnis (OCI) | 0 | 0 | 0 | 0 | – 12.550 | 1.441 | 2.190 | – 40.744 | – 49.663 | 0 | – 49.663 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 645.216 | – 12.550 | 1.441 | 2.190 | – 40.744 | 595.553 | 665 | 596.218 |
| Ausschüttung Dividende | 0 | 0 | 0 | – 212.507 | 0 | 0 | 0 | 0 | – 212.507 | – 648 | – 213.156 |
| ETS-Aktien | 0 | 0 | 0 | 514 | 0 | 0 | 0 | 0 | 514 | 0 | 514 |
| Abspaltung ETS Group | 0 | 0 | 0 | 624.377 | 0 | 0 | 0 | 0 | 624.377 | 0 | 624.377 |
| Stand 31. Dezember 2023 | 1.449.275 | – 7.803 | 1.100.148 | 2.820.852 | – 29.841 | – 729 | 0 | – 733.467 | 4.598.435 | 2.144 | 4.600.579 |
Betreffend der EuroTeleSites („ETS“-)Aktien und Abspaltung der ETS Group siehe Anhangangabe (2).
A1 GROUP 7 TELEKOM AUSTRIA AG – Anhang zum Konzernabschluss
(1) Geschäftssegmente 2023 (in TEUR)
| Österreich | Bulgarien | Kroatien | Belarus | Slowenien | |
|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsätze | 2.777.693 | 740.753 | 516.981 | 442.154 | 240.157 |
| Umsätze zwischen den Segmenten | 19.999 | 8.969 | 7.862 | 58 | 2.033 |
| Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) | 2.797.691 | 749.722 | 524.843 | 442.212 | 242.190 |
| Segmentaufwendungen | – 1.733.882 | – 446.008 | – 336.043 | – 250.340 | – 186.247 |
| EBITDA | 1.063.809 | 303.714 | 188.800 | 191.872 | 55.943 |
| Abschreibung | – 571.168 | – 122.345 | – 99.910 | – 50.405 | – 61.231 |
| Wertminderung | 0 | 0 | 0 | – 2.733 | 0 |
| Betriebsergebnis – EBIT | 492.641 | 181.369 | 88.890 | 138.734 | – 5.288 |
| Zinsertrag | 17.668 | 12.857 | 990 | 128 | 200 |
| Zinsaufwand | – 66.191 | – 7.066 | – 11.593 | – 5.804 | – 2.779 |
| Sonstiges Finanzergebnis | – 7.422 | 819 | 355 | – 2.752 | – 41 |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | 822 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ergebnis vor Steuern – EBT | 437.517 | 187.979 | 78.642 | 130.306 | – 7.909 |
| Ertragsteuern | – 102.769 | – 18.337 | – 15.143 | – 34.361 | 2.383 |
| Jahresergebnis | 334.749 | 169.642 | 63.499 | 95.945 | – 5.526 |
| EBITDA-Marge | 38,0% | 40,5% | 36,0% | 43,4% | 23,1% |
| Zugänge immaterielle Vermögenswerte | 109.539 | 44.545 | 121.157 | 4.130 | 7.251 |
| Zugänge Sachanlagen | 480.439 | 92.951 | 84.453 | 21.157 | 32.302 |
| Anlagenzugänge gesamt | 589.978 | 137.496 | 205.610 | 25.287 | 39.553 |
| Zugänge zu Nutzungsrechten | 220.861 | 56.591 | 47.637 | 5.567 | 21.505 |
| Segmentvermögen | 6.297.458 | 1.543.732 | 891.340 | 300.481 | 493.968 |
| Sachanlagen | 2.083.752 | 263.782 | 268.021 | 109.336 | 90.189 |
| Nutzungsrechte | 1.213.145 | 245.686 | 177.215 | 16.251 | 84.189 |
| Firmenwert | 587.254 | 236.023 | 100.785 | 9.603 | 112.385 |
| Markennamen und Patente | 158.351 | 2.903 | 0 | 0 | 4.339 |
| Lizenzen und sonstige Rechte | 656.609 | 28.761 | 133.964 | 14.733 | 78.988 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 318.155 | 51.288 | 36.054 | 8.788 | 20.996 |
| Segmentverbindlichkeiten | 4.136.178 | 416.265 | 562.344 | 86.992 | 175.095 |
2022 (in TEUR)
| Österreich | Bulgarien | Kroatien | Belarus | Slowenien | |
|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsätze | 2.730.083 | 630.836 | 461.748 | 460.820 | 219.865 |
| Umsätze zwischen den Segmenten | 22.001 | 9.533 | 8.481 | 9 | 2.675 |
| Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) | 2.752.084 | 640.369 | 470.229 | 460.829 | 222.540 |
| Segmentaufwendungen | – 1.712.091 | – 386.006 | – 309.420 | – 242.065 | – 166.513 |
| EBITDA | 1.039.993 | 254.364 | 160.809 | 218.764 | 56.027 |
| Abschreibung | – 544.786 | – 118.826 | – 94.665 | – 64.452 | – 52.371 |
| Wertminderung | 0 | 0 | 0 | – 3.851 | 0 |
| Betriebsergebnis – EBIT | 495.207 | 135.537 | 66.144 | 150.461 | 3.656 |
| Zinsertrag | 4.406 | 1.157 | 974 | 293 | 144 |
| Zinsaufwand | – 11.051 | – 2.903 | – 7.623 | – 5.561 | – 1.539 |
| Sonstiges Finanzergebnis | – 7.699 | 3.310 | – 867 | 343 | – 59 |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | – 1.809 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ergebnis vor Steuern – EBT | 479.054 | 137.101 | 58.627 | 145.537 | 2.202 |
| Ertragsteuern | – 134.843 | – 13.036 | – 10.949 | – 32.707 | – 648 |
| Jahresergebnis | 344.212 | 124.065 | 47.678 | 112.830 | 1.555 |
| EBITDA-Marge | 37,8% | 39,7% | 34,2% | 47,5% | 25,2% |
| Zugänge immaterielle Vermögenswerte | 100.854 | 20.912 | 15.193 | 9.391 | 8.644 |
| Zugänge Sachanlagen | 471.547 | 87.104 | 69.011 | 29.198 | 37.100 |
| Anlagenzugänge gesamt | 572.401 | 108.017 | 84.205 | 38.590 | 45.744 |
| Zugänge zu Nutzungsrechten | 45.829 | 34.736 | 15.455 | 8.747 | 6.225 |
| Segmentvermögen | 5.783.595 | 1.302.923 | 660.135 | 363.793 | 498.014 |
| Sachanlagen | 2.091.114 | 254.625 | 259.389 | 142.193 | 92.247 |
| Nutzungsrechte | 370.016 | 121.821 | 44.902 | 26.026 | 39.774 |
| Firmenwert | 708.212 | 256.629 | 125.693 | 11.635 | 150.723 |
| Markennamen und Patente | 158.351 | 4.389 | 0 | 0 | 2.114 |
| Lizenzen und sonstige Rechte | 725.917 | 11.592 | 32.866 | 30.176 | 87.717 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 283.601 | 45.649 | 43.212 | 12.042 | 22.078 |
| Segmentverbindlichkeiten | 3.378.328 | 293.948 | 338.690 | 106.628 | 125.913 |
A1 GROUP 8
2023 (in TEUR)
| Serbien | Nordmazedonien | Holding & Sonstige | Eliminierungen | konsolidiert | |
|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsätze | 372.551 | 145.906 | 15.259 | 0 | 5.251.453 |
| Umsätze zwischen den Segmenten | 9.947 | 5.619 | 27.523 | – 82.009 | 0 |
| Umsatzerlöse gesamt (inkl. | |||||
| 9 |
Die A1 Group hat ihre Managementstruktur und die darauf basierende Berichterstattung der Geschäftssegmente auf geografische Märkte ausgerichtet und berichtet sieben operative Segmente: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien. Die einzelnen Segmente bieten die in Anhangangabe (5) beschriebenen Leistungen und Produkte an und treten in den einzelnen Ländern unter dem gemeinsamen Markennamen „A1“ auf.
Die verantwortliche Unternehmensinstanz der A1 Group ist der Konzernvorstand, der im Rahmen regelmäßiger Vorstandssitzungen zusammentrifft. Der Konzernvorstand setzt sich aus dem Vorstand der Telekom Austria AG, Alejandro Plater (bis 31. August 2023 COO, ab 1. September 2023 CEO), Thomas Arnoldner (bis 31. August 2023 CEO, ab 1. September 2023 Deputy CEO) und bis 31. August 2023 Siegfried Mayrhofer (CFO), zusammen (siehe Anhangangabe (36)). Ab 1. September 2023 übernahm Sonja Wallner zusätzlich zu ihrer Funktion als CFO der A1 Telekom Austria AG auch die Funktion des Konzern-CFOs, ohne formell Vorstand der Telekom Austria AG zu sein.
Die wesentlichen Steuerungsgrößen für den Konzernvorstand sind der Umsatz, das EBITDA und die Anlagenzugänge (CAPEX). Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen jenen des Konzerns.
Konzerninterne Leasingverhältnisse werden nicht gemäß IFRS 16 als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit erfasst, sondern, wie sonstige konzerninterne Transaktionen, als Aufwand und Ertrag erfasst und eliminiert. Die Erfassung von Leasingverträgen mit den Gesellschaften der ETS Group vor bzw. nach der Abspaltung ist in Anhangangabe (2) erläutert.
Die Umsatzerlöse, Aufwendungen und Ergebnisse der Segmente beinhalten Lieferungen und Leistungen zwischen den Geschäftssegmenten. Solche Lieferungen und Leistungen werden zu Verrechnungspreisen bewertet, deren Marktüblichkeit laufend dokumentiert und überwacht wird. Diese Transaktionen werden im Konzernabschluss eliminiert.
Die Spalte Holding & Sonstige enthält im Wesentlichen Holdinggesellschaften, die Konzernfinanzierungsgesellschaft sowie die A1 Digital, deren Geschäftsaktivitäten sich auf die Kernmärkte der A1 Group sowie Deutschland und die Schweiz fokussieren. Das sonstige Finanzergebnis der Spalte Holding & Sonstige resultiert im Wesentlichen aus Dividendenerträgen sowie Zu- und Abschreibungen von Beteiligungen an vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die keine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und somit in der Spalte Eliminierungen konsolidiert werden. Die Spalte Holding & Sonstige wird zusätzlich zur Spalte Eliminierungen aus Übersichtlichkeitsgründen dargestellt. Die Spalte Eliminierungen enthält die Konsolidierungsbuchungen zwischen den Segmenten und die Überleitungsposten für die Vermögenswerte und Schulden der Segmente zum Konzernabschluss.
In keinem Segment gibt es Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die sich auf mindestens 10% der Umsatzerlöse der A1 Group belaufen.
Die Abschreibung betrifft Sachanlagen, sonstige immaterielle Vermögenswerte sowie Nutzungsrechte (siehe Anhangangaben (15), (16) und (30)). Die Position „Sonstiges Finanzergebnis“ in der Berichterstattung der Geschäftssegmente beinhaltet den Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen, das sonstige Finanzergebnis sowie Wechselkursdifferenzen (siehe Anhangangabe (7)).
Das EBITDA wird als Jahresergebnis exklusive Ertragsteuern, Finanzergebnis, Abschreibung und gegebenenfalls Wertminderungen bzw. Wertaufholungen definiert. Die EBITDA-Marge berechnet sich mittels Division des EBITDA durch die Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge).
Anlagenzugänge beinhalten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten sowie zu Sachanlagevermögen (siehe Anhangangaben (15) und (16)), nicht jedoch Zugänge im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten sowie Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (siehe Anhangangaben (23) und (30)).
A1 GROUP
10
(2) Informationen zur Gesellschaft und zur Abspaltung der ETS Group
Die Telekom Austria Aktiengesellschaft („Telekom Austria AG“) mit Sitz in Österreich, Lassallestraße 9, 1020 Wien, ist eine eingetragene Aktiengesellschaft im Sinne des österreichischen Aktiengesetzes. Die Telekom Austria AG und ihre Tochtergesellschaften („A1 Group“) bieten die in den Umsatzerlösen (Anhangangabe (5)) angeführten Leistungen und Produkte in Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien unter dem gemeinsamen Markennamen „A1“ an.
Das oberste Mutterunternehmen der A1 Group ist América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“) mit Sitz in Mexiko. Die Republik Österreich ist über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) die zweite wesentliche Hauptaktionärin der A1 Group. Der Anteil am Grundkapital, der von América Móvil und ÖBAG gehalten wird, ist in Anhangangabe (28) ersichtlich.
Neben den in Anhangangabe (11) beschriebenen Geschäftsbeziehungen reguliert und überwacht die Republik Österreich bestimmte Aktivitäten der A1 Group durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) in Österreich. Darüber hinaus besitzt die Republik Österreich die Steuerhoheit über die inländischen Geschäftstätigkeiten der A1 Group und dadurch das Recht, Steuern wie beispielsweise Körperschaft- und Umsatzsteuer zu erheben.
Abspaltung der EuroTeleSites AG („ETS Group“)
Am 22. September 2023 hat die Telekom Austria AG ihr Funkturmgeschäft („Tower-Geschäft“) verhältniswahrend abgespalten und es wurde unter der neu gegründeten EuroTeleSites AG („ETS AG“) an der Wiener Börse gelistet. Die übertragenen Gesellschaften, welche die ETS Group bilden, sind in der Tabelle der Konzernunternehmen in Anhangangabe (34) in der Spalte „Konsolidierungsart“ mit der Bezeichnung „AB“ ersichtlich.
Zur Vorbereitung der Abspaltung wurden in den Vorjahren in den Segmenten Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien Teile der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen der operativen Gesellschaften („A1-Gesellschaften“) in eigene rechtliche Einheiten („Tower-Gesellschaften“) transferiert. Diese passive Infrastruktur der Funktürme umfasst Komponenten, die nicht unmittelbar dem Mobilfunknetz zugeordnet werden, wie etwa die Fundamente und Metallkonstruktionen, Container, Klimageräte, Stromversorgung und andere unterstützende Systeme.
In den Segmenten Bulgarien und Kroatien wurden die entsprechenden Funktürme und die damit verbundene Rückstellung für Verpflichtungen für deren Stilllegung, sowie Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bereits 2021 in die Tower-Gesellschaften transferiert. In den Segmenten Slowenien, Serbien und Nordmazedonien erfolgte der Transfer im Geschäftsjahr 2022.
| Serbien | Nordmazedonien | Holding & Sonstige | Eliminierungen | konsolidiert | |
|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsätze | 350.036 | 137.159 | 14.449 | 0 | 5.004.996 |
| Umsätze zwischen den Segmenten | 6.488 | 4.161 | 20.503 | – 73.853 | 0 |
| Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) | 356.524 | 141.320 | 34.951 | – 73.853 | 5.004.996 |
| Segmentaufwendungen | – 241.359 | – 97.056 | – 84.903 | 72.339 | – 3.167.074 |
| EBITDA | 115.166 | 44.265 | – 49.952 | – 1.514 | 1.837.922 |
| Abschreibung | – 57.501 | – 26.724 | – 4.368 | 819 | – 962.875 |
| Wertminderung | 0 | 0 | 0 | 0 | – 3.851 |
| Betriebsergebnis – EBIT | 57.664 | 17.540 | – 54.320 | – 694 | 871.196 |
| Zinsertrag | 1.175 | 329 | 13.349 | – 10.841 | 10.986 |
| Zinsaufwand | – 2.097 | – 1.102 | – 38.988 | 10.883 | – 59.982 |
| Sonstiges Finanzergebnis | – 51 | 49 | 290.538 | – 289.952 | – 4.387 |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | – 1.809 |
| Ergebnis vor Steuern – EBT | 56.691 | 16.817 | 210.579 | – 290.604 | 816.005 |
| Ertragsteuern | – 9.895 | – 1.935 | 22.236 | 357 | – 181.419 |
| Jahresergebnis | 46.796 | 14.881 | 232.815 | – 290.247 | 634.585 |
| EBITDA-Marge | 32,3% | 31,3% | k. A. | k. A. | 36,7% |
| Zugänge immaterielle Vermögenswerte | 9.801 | 10.606 | 3.368 | 0 | 178.771 |
| Zugänge Sachanlagen | 41.704 | 27.404 | 2.606 | 0 | 765.675 |
| Anlagenzugänge gesamt | 51.505 | 38.010 | 5.975 | 0 | 944.446 |
| Zugänge zu Nutzungsrechten | 11.912 | 3.965 | 1.473 | 0 | 128.340 |
| Segmentvermögen | 476.766 | 255.869 | 8.605.699 | – 9.601.446 | 8.345.348 |
| Sachanlagen | 124.139 | 87.365 | 3.847 | – 811 | 3.054.110 |
| Nutzungsrechte | 51.971 | 22.086 | 1.339 | 0 | 677.935 |
| Firmenwert | 0 | 30.061 | 16.850 | 0 | 1.299.803 |
| Markennamen und Patente | 4.846 | 0 | 2.726 | 0 | 172.426 |
| Lizenzen und sonstige Rechte | 72.327 | 24.755 | 121 | – 956 | 984.515 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 28.341 | 8.164 | 7.791 | 142 | 451.020 |
| Segmentverbindlichkeiten | 126.065 | 69.819 | 3.021.538 | – 2.708.206 | 4.752.722 |
| Österreich | Bulgarien | Kroatien | Belarus | Slowenien | Serbien | Nordmazedonien | Holding & Sonstige | Eliminierungen | konsolidiert | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsätze | 382.498 | 151.525 | 42.782 | – | 82.009 | 5.251.453 | ||||
| Umsätze zwischen den Segmenten | ||||||||||
| Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) | 382.498 | 151.525 | 42.782 | – | 82.009 | 5.251.453 | ||||
| Segmentaufwendungen | – 255.635 | – 103.487 | – 96.588 | 80.771 | – 3.327.461 | |||||
| EBITDA | 126.862 | 48.037 | – 53.806 | – 1.238 | 1.923.992 | |||||
| Abschreibung | – 67.880 | – 33.068 | – 5.864 | 1.368 | – 1.010.502 | |||||
| Wertminderung | 0 | 0 | 0 | 0 | – 2.733 | |||||
| Betriebsergebnis – EBIT | 58.982 | 14.969 | – 59.669 | 130 | 910.757 | |||||
| Zinsertrag | 1.552 | 916 | 63.361 | – 77.501 | 20.170 | |||||
| Zinsaufwand | – 4.150 | – 1.818 | – 76.684 | 77.580 | – 98.505 | |||||
| Sonstiges Finanzergebnis | 77 | 16 | 422.914 | – 426.026 | – 12.061 | |||||
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 822 | |||||
| Ergebnis vor Steuern – EBT | 56.461 | 14.082 | 349.921 | – 425.817 | 821.182 | |||||
| Ertragsteuern | – 8.666 | – 1.719 | 3.345 | – 34 | – 175.301 | |||||
| Jahresergebnis | 47.795 | 12.364 | 353.266 | – 425.851 | 645.881 | |||||
| EBITDA-Marge | 33,2% | 31,7% | k. A. | k. A. | 36,6% | |||||
| Zugänge immaterielle Vermögenswerte | 10.743 | 4.313 | 3.546 | 0 | 305.222 | |||||
| Zugänge Sachanlagen | 46.246 | 26.600 | 3.737 | – 557 | 787.329 | |||||
| Anlagenzugänge gesamt | 56.988 | 30.913 | 7.283 | – 557 | 1.092.551 | |||||
| Zugänge zu Nutzungsrechten | 62.134 | 1.538 | 0 | 0 | 415.833 | |||||
| Segmentvermögen | 604.003 | 281.164 | 8.481.970 | – 9.337.511 | 9.556.606 | |||||
| Sachanlagen | 119.801 | 89.469 | 5.290 | – 609 | 3.029.031 | |||||
| Nutzungsrechte | 185.119 | 38.896 | 814 | 0 | 1.961.315 | |||||
| Firmenwert | 0 | 25.794 | 17.419 | 0 | 1.089.265 | |||||
| Markennamen und Patente | 8.119 | 0 | 2.869 | 0 | 176.581 | |||||
| Lizenzen und sonstige Rechte | 58.234 | 21.693 | 73 | 0 | 993.055 | |||||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 30.855 | 9.945 | 8.741 | 142 | 484.964 | |||||
| Segmentverbindlichkeiten | 249.465 | 92.943 | 1.830.465 | – 2.593.719 | 4.956.027 |
A1 GROUP 11
Den beiden weiteren in der Folge beschriebenen Übertragungen haben die Aktionäre der Telekom Austria AG in der außerordentlichen Hauptversammlung am 1. August 2023 beschlossen:
- Übertragung des österreichischen Tower-Teilbetriebes, der indirekten Beteiligungen der Tower-Gesellschaften und Schulden in der Höhe von 1.031.000 TEUR (zuzüglich der damit zusammenhängenden Zinsverbindlichkeiten) von der Telekom Austria AG durch Downstream-Abspaltung zur Aufnahme in die Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH.
- Übertragung der Anteile an der A1 Towers Holding GmbH durch die Telekom Austria AG mittels einer Sidestream-Abspaltung zur Neugründung an die ETS AG.
Die Aktien an der ETS AG wurden am 22. September 2023 verhältniswahrend an die Aktionäre der Telekom Austria AG ausgegeben, somit ist das oberste Mutterunternehmen der ETS Group, ebenso wie der A1 Group, die América Móvil. Für vier Aktien an der Telekom Austria AG wurde eine ETS-Aktie ausgegeben. Die Telekom Austria AG erhielt somit für ihre eigenen Aktien 103.789 Stück ETS-Aktien im Wert von 514 TEUR (siehe Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhangangabe (28)).
Angewandte Rechnungslegungsmethoden und Ermessensentscheidungen
- Die einzelnen oben angeführten Umgründungsschritte dienten der Vorbereitung der Abspaltung und separater Börsennotierung der ETS AG. Die verschiedenen durchgeführten Schritte sind daher als eine einzelne Transaktion zu bilanzieren.
- Bei dieser Transaktion zur Zusammenfassung des Tower-Geschäftes in der A1 Towers Holding GmbH handelt es sich um eine sogenannte „Business Combination under Common Control“, die daher nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 3 fällt. Die Bilanzierung erfolgte prospektiv anhand der Interessenzusammenführungsmethode („Pooling-of-Interests-Methode“), d. h. die Zusammenführung und Fortführung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden historischen Buchwerte. Der in diesem Zusammenhang zugeordnete Firmenwert wurde im Verhältnis der relativen Unternehmenswerte zwischen den Tower-Gesellschaften und den A1-Gesellschaften zum 22. September 2023 ermittelt. Die Zuordnung zu den jeweiligen Segmenten ist in Anhangangabe (17) ersichtlich.
- Bei der folgenden Abspaltung der ETS Group handelt es sich um eine sogenannte „Common Control Transaction“, da die Eigentümerstruktur beider Konzerne unmittelbar vor und nach der Transaktion ident ist und somit die América Móvil beide Konzerne beherrscht. Die Abspaltung ist daher nicht als Sachdividende an Eigentümer gemäß IFRIC 17 zu bilanzieren, da die Voraussetzungen des IFRIC 17.5 erfüllt sind. Die Abspaltung der ETS Group erfolgte daher zu Buchwerten und wurde direkt mit den Gewinnrücklagen verrechnet.
- Bei der Abspaltung der ETS Group und dem Abschluss der MLAs handelt es sich um keine Sale-and-Leaseback-Transaktion, da IFRS 16.99 eine initiale Umsatztransaktion nach IFRS 15 voraussetzt. Die Abspaltung der ETS Group ist eine gesellschaftsrechtliche Transaktion unter Wahrung der Eigentumsverhältnisse ohne Gegenleistung für die abspaltende Gesellschaft und daher mangels eines Erlöses nicht nach IFRS 15 zu bilanzieren. Es erfolgt daher eine getrennte Bilanzierung der Abspaltung und die Erfassung der MLAs als Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten.
- Das abgespaltene Tower-Geschäft ist nicht als aufgegebener Geschäftsbereich darzustellen, da die Voraussetzungen nach IFRS 5 dafür nicht erfüllt sind. Die Erlöse aus der Vermietung von Funktürmen betrugen in den Vorjahren weniger als 0,5% der gesamten Umsatzerlöse der A1 Group, weswegen die Voraussetzungen eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweiges nach IFRS 5.32 (a) nicht erfüllt sind.
A1 GROUP 12
Die folgende Tabelle zeigt die Effekte der Abspaltung der ETS Group auf die Konzernbilanz zum 22. September 2023:
| Vor Abspaltung | a) Tower- Gesellschaften | b) Konzerninterne Salden | c) Konzerninterne Leasingverhältnisse | Nach Abspaltung | Gesamter Effekt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | ||||||
| Liquide Mittel | 1.207.975 | – 1.032.880 | 0 | 0 | 175.095 | – 1.032.880 |
| Kurzfristige Finanzinvestitionen | 67.722 | 0 | 0 | 0 | 67.722 | 0 |
| Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen | 861.148 | – 2.911 | 0 | 0 | 858.236 | – 2.911 |
| Forderungen an nahestehende Unternehmen | 3.797 | 0 | 27.955 | 0 | 31.752 | 27.955 |
| Finanzierungsforderungen nahestehende Unternehmen | 0 | 0 | 1.039.681 | 0 | 1.039.681 | 1.039.681 |
| Vorräte | 114.422 | 0 | 0 | 0 | 114.422 | 0 |
| Forderungen aus Ertragsteuern | 8.809 | – 90 | 0 | 0 | 8.719 | – 90 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen | 218.183 | – 3.514 | 0 | 0 | 214.669 | – 3.514 |
| Vertragsvermögenswerte | 83.833 | 0 | 0 | 0 | 83.833 | 0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte gesamt | 2.565.888 | – 1.039.395 | 1.067.636 | 0 | 2.594.128 | 28.241 |
| Sachanlagen | 3.233.184 | – 239.530 | 0 | 0 | 2.993.654 | – 239.530 |
| Nutzungsrechte | 808.367 | – 388.402 | 0 | 1.521.986 | 1.941.950 | 1.133.583 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.634.206 | – 584 | 0 | 0 | 1.633.622 | – 584 |
| Firmenwert | 1.298.130 | – 209.075 | 0 | 0 | 1.089.055 | – 209.075 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | 985 | 0 | 0 | 0 | 985 | 0 |
| Langfristige Finanzinvestitionen | 213.866 | 0 | 0 | 0 | 213.866 | 0 |
| Aktive latente Steuern | 49.782 | – 8.552 | 0 | 0 | 41.231 | – 8.552 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen | 21.391 | – 81 | 0 | 0 | 21.310 | – 81 |
| Langfristige Vermögenswerte gesamt | 7.259.911 | – 846.224 | 0 | 1.521.986 | 7.935.673 | 675.762 |
| VERMÖGENSWERTE GESAMT | 9.825.799 | – 1.885.619 | 1.067.636 | 1.521.986 | 10.529.802 | 704.003 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.161.008 | 0 | 0 | 0 | 1.161.008 | 0 |
| Finanzierungsverbindlichkeiten nahestehende Unternehmen | 0 | 0 | 25.120 | 0 | 25.120 | 25.120 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 146.449 | – 47.357 | 0 | 182.553 | 281.645 | 135.196 |
| Verbindlichkeiten | 920.381 | – 31.720 | 0 | 0 | 888.661 | – 31.720 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 240.916 | – 480 | 0 | 0 | 240.435 | – 480 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 89.004 | – 2.644 | 0 | 0 | 86.360 | – 2.644 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 8.743 | 0 | 20.592 | 0 | 29.336 | 20.592 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 235.642 | – 1.207 | 0 | 0 | 234.434 | – 1.207 |
| Kurzfristige Schulden gesamt | 2.802.143 | – 83.409 | 45.713 | 182.553 | 2.947.000 | 144.857 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.742.904 | – 994.587 | 0 | 0 | 748.317 | – 994.587 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 660.733 | – 327.561 | 0 | 1.357.424 | 1.690.596 | 1.029.863 |
| Passive latente Steuern | 55.653 | 0 | 0 | 0 | 55.653 | 0 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 21.349 | 0 | 0 | 0 | 21.349 | 0 |
| Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung | 522.782 | – 98.978 | 0 | 0 | 423.804 | – 98.978 |
| Personalrückstellungen | 177.851 | – 1.529 | 0 | 0 | 176.322 | – 1.529 |
| Langfristige Schulden gesamt | 3.181.272 | – 1.422.655 | 0 | 1.357.424 | 3.116.041 | – 65.231 |
| Eigenkapital gesamt | 3.842.384 | – 379.556 | 1.021.923 | – 17.992 | 4.466.761 | 624.377 |
| SCHULDEN UND EIGENKAPITAL GESAMT | 9.825.799 | – 1.885.619 | 1.067.636 | 1.521.986 | 10.529.802 | 704.003 |
Der Effekt auf das Eigenkapital aus a) und b) entspricht dem Eigenkapital der Tower-Gesellschaften inklusive Salden gegenüber den A1-Gesellschaften. Die Summe aus a) bis c) ergibt den gesamten Effekt auf die Konzernbilanz der A1 Group. Der Gesamteffekt ist in den Tabellen der jeweiligen Anhangangaben in den „Änderungen des Konsolidierungskreises“ ersichtlich.
A1 GROUP 13
- a) Abgehende Vermögenswerte und Schulden der Tower-Gesellschaften enthalten keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den A1-Gesellschaften, da diese konzerninternen Transaktionen bis zur Abspaltung vollständig eliminiert wurden und somit nicht in der Konzernbilanz enthalten waren.
- b) Salden aus konzerninternen Transaktionen zwischen den Tower-Gesellschaften und den A1-Gesellschaften wurden bis zur Abspaltung vollständig eliminiert. Nach Abspaltung entstehen daraus Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen nicht zu konsolidierende nahestehende Unternehmen, die folglich in der Konzernbilanz eigenkapitalwirksam erfasst wurden. Die Finanzierungsforderungen und ‑verbindlichkeiten resultieren aus den übertragenen Schulden in der Höhe von 1.031.000 TEUR, den Zinsverbindlichkeiten sowie aus den Cash-Pooling Salden der Tower-Gesellschaften mit der Telekom Finanzmanagement GmbH.
- c) Für die zwischen den Tower-Gesellschaften und den A1-Gesellschaften abgeschlossenen Mietverträge („MLAs“) wurde gemäß IFRS 16 in den A1-Gesellschaften ein Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Diese Transaktionen zwischen den Gesellschaften wurden bis zur Abspaltung eliminiert und hatten weder eine Auswirkung auf die Konzernbilanz noch auf das Konzernergebnis. Nach der Abspaltung stellen sie Leasingverhältnisse mit nahestehenden Unternehmen dar, die nicht zu eliminieren sind und folglich in der Konzernbilanz eigenkapitalwirksam erfasst wurden (siehe Anhangangabe(30)).
Transaktionen mit der ETS Group
Folgende Transaktionen mit der ETS Group fanden nach der Abspaltung am 22.# September 2023 statt und sind in der Konzern-Kapitalflussrechnung ersichtlich:
- Die Tilgung von Krediten an nahestehende Unternehmen im Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet die Tilgung der mit der Abspaltung übertragenen Schulden sowie der damit zusammenhängenden übertragenen Zinsverbindlichkeiten durch die ETS Group am 26. September 2023.
- Die Finanzierung mit nahestehenden Unternehmen im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet den Ausgleich der Cash-Pooling Guthaben der ETS Group durch die A1 Group.
- Die erhaltenen Zinsen in der Konzern-Kapitalflussrechnung beinhalten Zinsen in Höhe von 434 TEUR im Zusammenhang mit der Übertragung der Schulden für den Zeitraum nach der Abspaltung bis zur Tilgung am 26. September 2023.
- Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse mit der ETS Group betragen:
| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Tilgung Leasingverbindlichkeiten | 48.265 |
| Bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse | 16.114 |
Der in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Zinsaufwand aus den Leasingverträgen mit der ETS Group sowie der Zinsertrag aus der Verrechnung von Zinsen für die übertragenen Schulden ist in der Tabelle „Aufwendungen und Erträge mit den nahestehenden Unternehmen“ in Anhangangabe(11) ersichtlich. Weiters sind in dieser Tabelle die Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Leistungsverrechnungen zwischen A1 Group und ETS Group enthalten.
(3) Grundlagen der Rechnungslegung
Funktionale Währung
Der Konzernabschluss der A1 Group wird in Euro auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden entsprechend dem Prinzip der funktionalen Währung umgerechnet. Für Bilanzposten erfolgt die Umrechnung zum Stichtagskurs. Aufwands- und Ertragsposten werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und bis zur Veräußerung der Tochtergesellschaft in der Rücklage aus Währungsumrechnung im Eigenkapital dargestellt.
A1 GROUP 14
Die folgende Tabelle zeigt die Fremdwährungskurse der Fremdwährungen, in denen die A1 Group im Wesentlichen ihre Geschäfte abwickelt:
| Stichtagskurse zum 31. Dezember | Jahresdurchschnittskurse für das Jahr | |
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Belarussischer Rubel (BYN) | 3,5363 | 2,9156 |
| Bulgarischer Lew (BGN) | 1,9558 | 1,9558 |
| Kroatische Kuna (HRK) | – | 7,5345 |
| Mazedonischer Denar (MKD) | 61,4950 | 61,4932 |
| Schweizer Franken (CHF) | 0,9260 | 0,9847 |
| Serbischer Dinar (RSD) | 117,1737 | 117,3224 |
| US-Dollar (USD) | 1,1050 | 1,0666 |
Am 1. Jänner 2023 wurde in Kroatien der Euro eingeführt. Der Umrechnungskurs wurde auf 7,5345 kroatische Kuna für einen Euro festgesetzt. Die bis zum 31. Dezember 2022 im Eigenkapital erfassten Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der kroatischen Tochtergesellschaft A1 Hrvatska in der Höhe von 1.834 TEUR bleiben unverändert bis zu einem etwaigen Verkauf der Gesellschaft bestehen.
Rechnungslegung
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS), den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) sowie den Interpretationen des ehemaligen Standards Interpretation Committee (SIC), welche zum 31. Dezember 2023 in Geltung und von der Europäischen Union übernommen waren, sowie den ergänzend nach § 245a des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) anzuwendenden Regelungen aufgestellt.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden in den entsprechenden Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung und Bilanz dargestellt.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Änderungen sind seit dem 1. Jänner 2023 verpflichtend anzuwenden:
- IAS 1 und IFRS PS 2 Änderungen: Offenlegung von Rechnungslegungsmethoden
- IAS 8 Änderungen: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
- IAS 12 Änderungen: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion
- IAS 12 Änderungen: Reform des internationalen Steuersystems – Mustervorschriften für Pillar 2
- IFRS 17 Versicherungsverträge
Die erstmalige Anwendung der Änderungen zu den oben angeführten Standards (IAS, IFRS) hatte untergeordnete Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da die Änderungen nur teilweise anwendbar waren. Betreffend Auswirkungen der Reform des internationalen Steuersystems siehe Anhangangabe (29).
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB verabschiedet, sind allerdings noch nicht verpflichtend anzuwenden:
| Geltend ab* | Geltend ab** | |
|---|---|---|
| IFRS 16 Änderungen: Leasingverbindlichkeit in Sale and Leaseback | 1. Jänner 2024 | 1. Jänner 2024 |
| IAS 1 Änderungen: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig | 1. Jänner 2024 | 1. Jänner 2024 |
| IAS 7 und IFRS 7 Änderungen: Angabe Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen | 1. Jänner 2024 | noch nicht übernommen |
| IAS 21 Änderungen: Fehlende Umtauschbarkeit | 1. Jänner 2025 | noch nicht übernommen |
* Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gem. IASB).
** Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gem. EU-Endorsement).
Die A1 Group hat von der Wahlmöglichkeit einer früheren Anwendung dieser Standards und Interpretationen nicht Gebrauch gemacht und überprüft zurzeit deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
A1 GROUP 15
(4) Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen
Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden der A1 Group Schätzungen vornehmen, die die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, der angeführten Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag und der Aufwendungen und Erträge während des Berichtszeitraums beeinflussen können. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen.
Weiters hat der Vorstand zum Bilanzstichtag wichtige zukunftsbezogene Annahmen und Ermessensentscheidungen zu treffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Bilanzstichtag zu identifizieren, die mit dem Risiko einer wesentlichen Änderung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr behaftet sind. Bei allen Sensitivitätsanalysen bleiben die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert, d. h., es werden keine möglichen Korrelationseffekte berücksichtigt.
a) Umsatzerlöse: Änderungen der Aufteilung des Transaktionspreises von Mehrkomponentenverträgen auf Güter und Dienstleistungen sowie eine geänderte Festsetzung der durchschnittlichen Vertragsdauer können zu einer Verschiebung des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung führen (siehe Anhangangabe (5)).
b) Versorgungspläne für Arbeitnehmer:innen: Die Bewertung der Pensionspläne sowie der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen, Sterbewahrscheinlichkeiten sowie Fluktuationsraten angewendet werden. Änderungen dieser Parameter können zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (27)).
c) Wertminderungen: Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und Sachanlagen basieren grundsätzlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Veränderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren, der Umsatzentwicklung, der Kostentreiber sowie der Anlagenzugänge können zu einer Wertminderung oder, soweit zulässig, zu Wertaufholungen führen (siehe Anhangangabe (17)). Hinsichtlich der Buchwerte der Firmenwerte, der sonstigen immateriellen Vermögenswerte, der Nutzungsrechte und der Sachanlagen wird auf die Anhangangaben (17), (16), (30) und (15) verwiesen.
d) Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Hinsichtlich der Veränderung der Abschreibung aufgrund von Änderungen der Nutzungsdauern sonstiger immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen wird auf Anhangangaben (15) und (16) verwiesen.
e) Ertragsteuern: Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit der latenten Steuern überprüft der Vorstand, ob es wahrscheinlich ist, dass alle aktiven latenten Steuern realisiert werden können. Die endgültige Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern ist davon abhängig, ob in jenen Perioden, in denen die temporären Differenzen abzugsfähig werden, ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, können aktive latente Steuern nicht angesetzt werden (siehe Anhangangabe (29)).
f) Restrukturierungsrückstellung: Die Bewertung der Rückstellung beruht auf Parametern wie Abzinsungsfaktor und Gehaltssteigerungen. Änderungen dieser Parameter können zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (23)).
g) Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte basieren auf Schätzungen hinsichtlich deren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Ein abweichendes tatsächliches Zahlungsverhalten von Kunden kann zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (33)).
h) Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten: Die Bewertung der Rückstellung beruht auf Parametern wie erwartete Stilllegungskosten, geschätzte Laufzeit bis zum Rückbau, Abzinsungsfaktor und Inflationsrate.# Änderungen dieser Parameter können zu einer höheren oder niedrigeren Rückstellung führen (siehe Anhangangabe (23)).
i) Leasingverhältnisse:
IFRS 16 erfordert Schätzungen, die sowohl die Bewertung der Nutzungsrechte als auch der Leasingverbindlichkeiten beeinflussen. Diese umfassen im Wesentlichen die Auswirkungen etwaiger Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen auf die Laufzeit der Leasingverhältnisse und den angewendeten Grenzfremdkapitalzinssatz zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen (siehe Anhangangabe (30)).
A1 GROUP 16
(5) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der A1 Group resultieren. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und etwaige sonstige bei den Kunden erhobene und an die Steuerbehörden bzw. relevanten Stellen abgeführte Steuern und Abgaben ausgewiesen. Die A1 Group erzielt Umsätze aus dem Verkauf von Endgeräten sowie aus der Erbringung von Festnetz- und Mobilkommunikationsdienstleistungen an natürliche Personen, gewerbliche und nicht gewerbliche Organisationen und andere nationale und internationale Netzbetreiber. Die A1 Group bietet weiters innovative Digitalprodukte, Cloud-, Security- und IoT-Lösungen und mobile Zahlungsdienste an. Festnetzdienstleistungen umfassen Netzzugangsentgelte, Leistungen im Fern- und Ortsnetzbereich einschließlich Internetdiensten, Verbindungen vom Festnetz zu Mobilfunknetzen, internationalen Verkehr, Sprachmehrwertdienste, Zusammenschaltungen, Call-Center-Leistungen, Daten- und IKT-Lösungen, TV-Services, IPTV und Smart-Home-Lösungen. Mobilkommunikationsdienstleistungen umfassen die digitale Mobilkommunikation einschließlich Mehrwertdiensten wie Text- und Multimedia-Nachrichten, M-Commerce, Informations- und Unterhaltungsdienstleistungen (beispielsweise mobiles TV, Musik-Streaming etc.). Die folgende Tabelle zeigt die disaggregierten Umsatzerlöse für jede Produktgruppe und jedes Segment:
2023 (in TEUR)
| Österreich | Bulgarien | Kroatien | Belarus | Slowenien | Serbien | Nordmazedonien | Sonstige* | Konsolidiert | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mobilfunkerlöse aus Dienstleistungen | 1.070.030 | 346.392 | 286.954 | 254.664 | 128.087 | 261.654 | 96.138 | – | 2.429.117 |
| Festnetzerlöse aus Dienstleistungen | 1.393.114 | 236.357 | 138.521 | 71.976 | 51.225 | 18.067 | 27.838 | – | 1.918.663 |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 2.463.144 | 582.749 | 425.475 | 326.640 | 179.312 | 279.721 | 123.976 | – | 4.347.780 |
| Mobilfunkerlöse aus Verkauf Endgeräte | 216.586 | 94.722 | 85.740 | 96.756 | 55.545 | 96.441 | 24.934 | – | 669.787 |
| Festnetzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 68.005 | 58.315 | 5.590 | 7.271 | 521 | 0 | 1.151 | 820 | 141.673 |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 284.591 | 153.037 | 91.330 | 104.027 | 56.066 | 96.441 | 26.085 | – | 811.460 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 49.956 | 13.935 | 8.038 | 11.545 | 6.812 | 6.336 | 1.464 | – | 92.214 |
| Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) | 2.797.691 | 749.722 | 524.843 | 442.212 | 242.190 | 382.498 | 151.525 | – | 5.251.453 |
2022 (in TEUR)
| Österreich | Bulgarien | Kroatien | Belarus | Slowenien | Serbien | Nordmazedonien | Sonstige* | Konsolidiert | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mobilfunkerlöse aus Dienstleistungen | 1.031.585 | 318.072 | 263.796 | 284.545 | 117.226 | 246.941 | 89.087 | – | 2.339.103 |
| Festnetzerlöse aus Dienstleistungen | 1.382.292 | 180.027 | 127.628 | 69.807 | 46.527 | 13.179 | 25.968 | – | 1.824.693 |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 2.413.877 | 498.099 | 391.424 | 354.352 | 163.753 | 260.120 | 115.055 | – | 4.163.796 |
| Mobilfunkerlöse aus Verkauf Endgeräte | 216.508 | 95.460 | 67.874 | 86.665 | 52.612 | 90.754 | 24.059 | – | 633.335 |
| Festnetzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 69.980 | 36.744 | 4.349 | 5.406 | 477 | 0 | 1.239 | 692 | 118.887 |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 286.488 | 132.203 | 72.223 | 92.071 | 53.090 | 90.754 | 25.297 | 95 | 752.222 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 51.719 | 10.067 | 6.582 | 14.406 | 5.698 | 5.651 | 968 | – | 88.978 |
| Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) | 2.752.084 | 640.369 | 470.229 | 460.829 | 222.540 | 356.524 | 141.320 | – | 5.004.996 |
*Sonstige beinhaltet: Holding, Sonstige & Eliminierungen.
A1 GROUP 17
Die folgende Tabelle zeigt Umsatzerlöse aus Kundenverträgen und aus anderen Erlösquellen:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 4.327.666 | 4.146.457 |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 810.482 | 751.398 |
| Umsatzerlöse aus Kundenverträgen gesamt | 5.138.147 | 4.897.855 |
| Sonstige Erlöse aus Dienstleistungen | 20.114 | 17.339 |
| Sonstige Erlöse aus Verkauf Endgeräte | 978 | 824 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 92.214 | 88.978 |
| Andere Erlösquellen gesamt | 113.306 | 107.141 |
| Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) | 5.251.453 | 5.004.996 |
Die sonstigen Erlöse aus Dienstleistungen beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus der Vermietung von Nebenstellenanlagen („PABX“), Set-Top-Boxen, Routern, Servern, Mobiltelefonen und Geräten für Festnetzkunden sowie Kommunikationsleitungen (siehe Anhangangabe (30)). Die sonstigen Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus Finanzierungsleasing (siehe Anhangangabe (30)). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erlöse aus der Vermietung von Funktürmen und Gebäuden in Höhe von 18.914 TEUR (2022: 21.086 TEUR), siehe Anhangangabe (30). Betreffend die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Erlöse aus abgeschriebenen Forderungen, die noch Vollstreckungsmaßnahmen unterlagen, siehe „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33). 2023 sind steuerfreie Forschungsprämien in Höhe von 914 TEUR (2022: 1.119 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Der verbleibende Anteil der sonstigen betrieblichen Erträge beinhaltet im Wesentlichen Einhebungsgebühren, Schadenersatz und den Gewinn aus dem Abgang von Sachanlagen.
Rechnungslegungsgrundsätze
Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden bei der Leistungserbringung realisiert und grundsätzlich monatlich fakturiert. Bestimmte Wertkartendienste, Zugangsentgelte, Grundentgelte, Wartungsverträge, Serviceleistungen und Erlöse für Mietleitungen für Geschäftskunden werden zum Teil im Voraus fakturiert. Diese Entgelte und Erlöse werden passivisch in den Vertragsverbindlichkeiten abgegrenzt (siehe Anhangangabe (24)) und als Ertrag über den Leistungszeitraum oder zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst.
Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten werden bei Lieferung und Annahme durch den Kunden entsprechend den Vertragsbedingungen realisiert. Bei Verkäufen, die nicht Teil von Mehrkomponentenverträgen oder von Ratenverkäufen sind, bezahlt der Kunde im Zeitpunkt des Verkaufs. Bei Verkäufen im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen bezahlt der Kunde den Anteil, der in den Vertragsvermögenswerten abgegrenzt ist, im Rahmen der monatlichen Entgelte über die Laufzeit des Vertrags. Bei Ratenverkäufen bezahlt der Kunde in gleichmäßigen Raten über die vertragliche Laufzeit. Forderungen bzw. Umsatzerlöse aus Ratenverkäufen werden nicht abgezinst, wenn der Zeitraum zwischen Leistungserbringung und Bezahlung nicht mehr als ein Jahr beträgt oder wenn der Abzinsungseffekt unwesentlich ist. Für Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Einzelfallbetrachtung zur Wesentlichkeit der Abzinsung. 2023 und 2022 wurde lediglich in Belarus ein Aufzinsungseffekt in Höhe von 4.865 TEUR und 5.524 TEUR in den Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Endgeräten erfasst.
Beim Verkauf von Endgeräten über Zwischenhändler wird der Händler als Vermittler eingestuft, d. h., der Umsatz wird erst mit dem Verkauf der Endgeräte an den Kunden realisiert. Stützungen an Händler werden zu diesem Zeitpunkt als Umsatzminderung erfasst.
Bestimmte Verträge verpflichten die A1 Group zur Lieferung mehrerer Komponenten. Der Transaktionspreis dieser Mehrkomponentenverträge beinhaltet im Bereich Mobilkommunikation typischerweise den Verkauf eines Mobiltelefons, das Freischaltentgelt, den Servicevertrag und in Österreich eine jährliche Service-Pauschale. Im Bereich Festnetz beinhalten diese Verträge typischerweise Internet- und Festnetzleistungen inklusive Herstellung, in Österreich eine jährliche Internet-Service-Pauschale sowie optional Fernsehen und Mobilfunkleistungen. Die A1 Group teilt diese Verträge generell in separat zu betrachtende Bilanzierungseinheiten („units of account“) ein, sofern die dafür in IFRS 15 normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Einteilung basiert auf der Annahme, dass die einzelnen Leistungskomponenten jeweils einen von den anderen Leistungskomponenten getrennten Nutzen für den Endkunden haben und als eigenständige Leistungsverpflichtung angesehen werden können.
A1 GROUP 18
Die Aufteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfolgt proportional zu den Einzelveräußerungspreisen („stand-alone selling prices“) der zugrundeliegenden Güter und Dienstleistungen. Die Festlegung der Einzelveräußerungspreise von Gütern erfolgt anhand von Marktpreisen alternativer Anbieter. Die Einzelveräußerungspreise von Dienstleistungen sind separat verfügbar, da Dienstleistungen auch gesondert, d. h. auch ohne Hardware, angeboten werden. Kundenbindungsprogramme, die auf der Basis getätigter Umsätze zu Ansprüchen auf den Bezug von neuen Mobilfunkgeräten oder Zubehör führen und in Form von Bonuspunkten mit den Kunden verrechnet werden, sind ebenfalls Teil der Mehrkomponentenberechnung und werden zum Zeitpunkt der Gewährung unter Berücksichtig einer geschätzten Verfallsquote umsatzreduzierend bzw. zum Zeitpunkt der Einlösung der Ansprüche umsatzerhöhend erfasst. Die Festlegung der Einzelveräußerungspreise der Bonuspunkte erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelveräußerungspreises der zukünftigen Leistung. Die Leistungsverpflichtung wird um die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme angepasst. Für einen Großteil der Verträge wendet die A1 Group die praktische Erleichterung gemäß IFRS 15 an, ähnlich ausgestaltete Verträge zu Portfolios zusammenzufassen. Als wesentliche Kriterien für die Portfoliobildung werden die Gleichartigkeit der Vertragsinhalte sowie die Laufzeit definiert. Für einen geringen Teil der komplexeren Großkundenverträge erfolgt die Ermittlung der IFRS-15-Abgrenzungen auf Ebene des einzelnen Vertrages.# Erlöse
Erlöse aus Verbindungs- und Roamingleistungen an eigene Kunden werden auf Basis von Gesprächsminuten bzw. verbrauchtem Datenvolumen als Umsatz zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Leistung erbracht wurde, sofern die Verbindungs- und Roamingleistungen nicht mit einem vertraglich vereinbarten Fixtarif gedeckt sind. Erlöse aus eingehenden Gesprächen von inländischen und ausländischen Netzbetreibern (Zusammenschaltung) und Roaming werden in der Periode ertragswirksam erfasst, in der die Gespräche stattfinden bzw. das Datenvolumen verbraucht wird. Im Bereich von Mehrwertdiensten im Mobilfunk, aber auch teilweise bei (digitalen) Dienstleistungen wie etwa Software aus der Cloud tritt die A1 Group bei gewissen Verträgen als Vermittler (Agent) auf und erfasst die Umsatzerlöse daher entsprechend auf Nettobasis, d. h. nach Abzug der Kosten gegenüber dem Lieferanten. Skonti und nachträglich gewährte Rabatte werden zum Zeitpunkt der Gewährung als Erlösminderung gebucht. Die Rabatte werden in Abhängigkeit von den Umsatzerlösen aus Dienstleistungen auf Einzelkundenbasis berechnet. Rabatte (standardisierte Mehrkomponentenstützungen) werden grundsätzlich in die Mehrkomponentenberechnung einbezogen, was bei reinen Dienstleistungsverträgen zu einer gleichmäßigen Reduktion der Umsatzerlöse über die Vertragslaufzeit führt. Bei Mehrkomponentenverträgen werden die Rabatte nach der Methode der relativen Einzelveräußerungspreise grundsätzlich den einzelnen Leistungsverpflichtungen zugeordnet, weshalb ein Teil den Umsatz für Endgeräte zeitpunktbezogen reduziert und der andere Teil den Umsatz aus Dienstleistungen# Im Zinsergebnis
Aus Personalrückstellungen ist ein Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung für Pensionskassenvorsorge in Höhe von 7.167 TEUR erfasst (siehe Anhangangabe (23)). Der erwartete Kreditverlust betrifft Finanzinvestitionen (siehe Anhangangabe (19)). Der Ertrag aus Anspruchszinsen 2023 und 2022 stammt im Wesentlichen aus Betriebsprüfungen in Bulgarien. Der Gewinn/Verlust aus der Bewertung von Instrumenten zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust beinhaltet weder erhaltene Dividenden noch Zinserträge.
| in TEUR | |
|---|---|
| 2023 | |
| Wechselkursgewinne | 7.796 |
| Wechselkursverluste | – 11.260 |
| Wechselkursdifferenzen | – 3.464 |
Wechselkursdifferenzen entstehen durch Wechselkursschwankungen zwischen der Erfassung der Transaktion und deren Zahlung bzw. durch die Bewertung der offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag. Die Wechselkursdifferenzen sind im Wesentlichen auf die Entwicklung des belarussischen Rubels zurückzuführen. Die Fremdwährungskurse sind in Anhangangabe (3) enthalten.
(8) Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) wird mittels Division des Periodenergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Jahres im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Jahresergebnis, das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfällt, in TEUR | 645.216 | 633.877 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Aktien | 664.084.841 | 664.084.841 |
| Ergebnis je Aktie – unverwässert und verwässert in Euro | 0,97 | 0,95 |
Zur Anzahl der Aktien siehe Anhangangabe (28). Der Aufsichtsrat hat festgelegt, alle Mitarbeiterbeteiligungspläne in bar abzugelten. Folglich ergeben sich zum 31. Dezember 2023 und 2022 keine potenziell verwässernden Aktien.
(9) Liquide Mittel
Liquide Mittel enthalten Guthaben bei Kreditinstituten und Finanzinvestitionen mit Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten, gerechnet vom Erwerbszeitpunkt. Der Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln. Die A1 Group veranlagt ihre liquiden Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten einwandfreier Bonität, daher ergab die Berechnung der erwarteten Kreditverluste nur einen unwesentlichen Effekt für liquide Mittel, welcher nicht erfasst wurde (siehe auch „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33)).
A1 GROUP 22
(10) Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen
| in TEUR | zum 31. Dezember | |
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Forderungen, brutto | 1.127.563 | 1.124.757 |
| Wertberichtigungen | – 284.479 | – 285.130 |
| Forderungen, netto | 843.084 | 839.627 |
| Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 75.650 | 69.817 |
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 betreffen die Forderungen an Kunden, Händler und sonstige Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Forderungen aus dem Ratenverkauf im Wesentlichen von Mobiltelefonen und Tablets aus allen Segmenten. Die Entwicklung der Wertberichtigung zu Forderungen an Kunden, Händler und sonstige sowie deren Altersstruktur ist unter „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33) dargestellt.
(11) Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Aktionäre América Móvil und ÖBAG sind als nahestehende Unternehmen anzusehen, da ihnen der Anteil an der Telekom Austria AG Beherrschung bzw. maßgeblichen Einfluss gewährt. Über América Móvil besitzt die A1 Group auch ein Naheverhältnis zu deren Tochterunternehmen. Über die ÖBAG besteht für die A1 Group ein Naheverhältnis zur Republik Österreich, die damit ebenso wie ihre Tochterunternehmen (im Wesentlichen der ÖBB-, der ASFINAG-, der OMV- und der Post-Konzern sowie die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) und der Verbund) als nahestehende Unternehmen einzustufen sind. Weiters sind die Aufsichtsräte der Telekom Austria AG als nahestehende Personen einzustufen. Wie in Anhangangabe (2) beschrieben, ist die ETS Group als Tochtergesellschaft der América Móvil seit der Abspaltung am 22. September 2023 als nahestehendes Unternehmen einzustufen. Der Abgang der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden der ETS Group sowie weitere Transaktionen nach dem Abgang sind in Anhangangabe (2) sowie in den „Änderungen des Konsolidierungskreises“ in den jeweiligen Tabellen der einzelnen Anhangangaben ersichtlich. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Leistungsverrechnungen zwischen A1 und ETS Group sind in den in der Folge offengelegten Aufwendungen und Erträgen enthalten. Die Fremdüblichkeit der Geschäftsfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen wird laufend dokumentiert und überwacht. Mit Ausnahme der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften, deren Transaktionen im Konzernabschluss eliminiert werden, sowie der in Anhangangabe (2) offengelegten Transaktionen mit der ETS Group gibt es keine Finanzierungsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
Die Aufwendungen und Erträge mit den nahestehenden Unternehmen und Personen setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Umsatzerlöse (inkl. sonstige betriebliche Erträge) | 124.464 | 135.388 |
| Aufwendungen | 104.594 | 93.588 |
| Zinsertrag | 543 | 0 |
| Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten | 15.392 | 0 |
2023 und 2022 umfassen die Umsatzerlöse mit den österreichischen nahestehenden Unternehmen das komplette Leistungsspektrum der A1 Group. Die Reduktion der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf einen Einmaleffekt aus dem Jahr 2022 betreffend die Digitalisierung im öffentlichen Sektor zurückzuführen. Die Aufwendungen mit den österreichischen nahestehenden Unternehmen umfassen 2023 und 2022 im Wesentlichen Energie, Aufwendungen für Leitungs- und Nutzungsrechte, Porto, Transportleistungen, Provisionen und Beiträge an die RTR. Der Anstieg der Aufwendungen ist im Wesentlichen auf erhöhte Energiekosten zurückzuführen. 2023 sind Umsatzerlöse gegenüber der nach der at-Equity-Methode bilanzierten Gesellschaft Canal+ in Höhe von 5 TEUR (2022: 2.541 TEUR) und Aufwendungen von 4.916 TEUR enthalten (2022: 4.224 TEUR). Die Aufwendungen betreffen TV- und Videoinhalte, die Umsatzerlöse 2022 im Wesentlichen den Verkauf von TV-Rechten der A1now TV GmbH an Canal+ (siehe „Zwischengewinneliminierung“ in Anhangangabe (18)).
A1 GROUP 23
Der Zinsertrag steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit den in Anhangangabe (2) erläuterten übertragenen Schulden der ETS Group für den Zeitraum nach der Abspaltung bis zur Tilgung am 26. September 2023. Der Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten betrifft Mietverträge mit der ETS Group (siehe Anhangangabe (30)). Die A1 Group ist verpflichtet, Kommunikationsdienste für einkommensschwache Haushalte und sonstige berechtigte Kunden zu verminderten Tarifen zu erbringen, wofür sie von der Republik Österreich auf vertraglicher Basis Ausgleichszahlungen erhält. Der Vertrag mit der Republik Österreich vom Juni 2021 legt die Rückerstattung für Kunden mit gültigem Bescheid mit 10,00 Euro netto pro Kunden und Monat fest. 2023 betrugen die Rückerstattungen, welche über den Leistungszeitraum als Umsatz erfasst werden, 5.368 TEUR (2022: 7.008 TEUR). Hinsichtlich der Transaktionen betreffend den Wechsel von unkündbaren Beamten zum Bund und den damit erfassten Aufwendungen und Rückstellungen wird auf Anhangangabe (23) verwiesen. Betreffend die Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte, die von der Republik Österreich geleistet wurden, siehe Anhangangabe (15), steuerfreie Forschungsprämien sind in Anhangangabe (5), COVID-19-Unterstützungen in Anhangangabe (6) ersichtlich. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen zum 31. Dezember 2023 und 2022 beinhalten vollkonsolidierte Tochterunternehmen der América Móvil sowie Verbindlichkeiten gegenüber der nach der at-Equity-Methode bilanzierten Gesellschaft Canal+ in Höhe von 430 TEUR (2022: 159 TEUR), siehe Anhangangabe (18). Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entstammen der operativen Geschäftstätigkeit insbesondere im Zusammenhang mit Interconnection und Roaming. Zum 31. Dezember 2023 resultiert der Anstieg der Verbindlichkeiten im Wesentlichen aus verrechneten Mieten der ETS Group, der Anstieg der Forderungen stammt aus der Verrechnung von Mietverträgen für Mobilfunkstandorte, für die nur das wirtschaftliche, nicht aber das zivilrechtliche Eigentum an die ETS Group übertragen wurde.
Die Bezüge der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen anderer Mitarbeiter:innen sind in folgender Tabelle dargestellt. Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen setzen sich aus den im Firmenbuch eingetragenen Vorständ:innen bzw. Geschäftsführer:innen der wesentlichen operativen Gesellschaften der A1 Group und den Mitgliedern des Vorstandes der Telekom Austria AG (siehe Anhangangabe (36)) zusammen.
| in TEUR | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Mitarbeiterentlohnung, kurzfristig | 13.457 | 12.226 |
| Pensionen | 497 | 518 |
| Mitarbeiterentlohnung, langfristig | 0 | 0 |
| Abfertigungen | 1.056 | 166 |
| Aktienbasierte Vergütung | 1.855 | 935 |
| Bezüge der leitenden Mitarbeiter:innen | 16.865 | 13.844 |
| Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen anderer Mitarbeiter:innen | – 10.992 | 19.412 |
| Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen des Vorstandes | 1.253 | 413 |
Die Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen setzen sich aus gesetzlichen sowie freiwilligen Abfertigungsaufwendungen, Beiträgen zu Pensionsplänen und anderen Pensionsleistungen zusammen. 2023 ist in den Aufwendungen anderer Mitarbeiter:innen ein Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung für Pensionskassenvorsorge in Höhe von 27.863 TEUR erfasst (siehe Anhangangabe (23).
(12) Vorräte
Die Vorräte umfassen Handelswaren, die in Geschäften der A1 Group oder an Händler verkauft werden und zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt werden. Die Bewertung erfolgt mit dem gleitenden Durchschnittspreis abzüglich Wertberichtigung, die auf der Umschlagshäufigkeit der letzten zwölf Monate basiert.Der Nettoveräußerungswert wird aufgrund zu erwartenden Verkaufspreise abzüglich der noch anfallenden Vertriebskosten bei einer normalen Geschäftsentwicklung ermittelt.
A1 GROUP 24
Der Nettobetrag aus Wertminderung und Wertaufholung von Vorräten, der in den Kosten der Endgeräte erfasst wurde, beträgt:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Wertminderung und Wertaufholung von Vorräten | – | – 9.729 |
| Wertminderung: negatives Vorzeichen; Wertaufholung: positives Vorzeichen | – 656 |
(13) Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 70.590 | 65.571 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 105.561 | 75.178 |
| Vertragskosten | 47.127 | 42.518 |
| Gesamt | 223.277 | 183.267 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Gehaltsvorschüsse | 14.188 | 18.044 |
| Lizenzkosten | 15.765 | 14.367 |
| Sonstige | 40.637 | 33.160 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 70.590 | 65.571 |
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Finanzierungsleasingforderungen | 1.185 | 1.362 |
| Abgegrenzte Zinsen | 2.796 | 2.491 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 10.239 | 9.067 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 14.220 | 12.920 |
| Finanzbehörden | 1.376 | 1.306 |
| Vorauszahlungen | 28.571 | 12.951 |
| Zuschüsse der öffentlichen Hand | 24.622 | 36.865 |
| Erstattung Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag | 23.481 | 0 |
| Nicht finanzielle Vermögenswerte | 99.319 | 68.234 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, brutto | 113.538 | 81.154 |
| Abzüglich Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte | – 3.569 | – 3.273 |
| Abzüglich Wertberichtigung für nicht finanzielle Vermögenswerte | – 4.409 | – 2.703 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 105.561 | 75.178 |
§ Betreffend Finanzierungsleasingforderungen sowie die erfasste Wertberichtigung, die in der Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte enthalten ist, siehe Anhangangabe(30).
§ Abgegrenzte Zinsen beinhalten Zinsen auf Finanzinvestitionen (siehe Anhangangabe(19)).
§ Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (abzüglich Wertberichtigung) betreffen im Wesentlichen Forderungen an einen Vertriebspartner in Bulgarien.
§ Die Zuschüsse der öffentlichen Hand sind im Wesentlichen auf den Breitbandausbau in Österreich zurückzuführen (siehe Anhangangabe (15)).
§ Die Erstattung Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag beinhaltet Forderungen an den Bund für Gehaltsnachzahlungen an österreichische Beamt:innen im Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten, da diese durch den Bund zu tragen sind (siehe Anhangangaben (22) und (23)).
§ Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Leistungen, Entschädigungsleistungen von Versicherungen und Forderungen gegenüber Mitarbeiter:innen.
A1 GROUP 25
Vertragskosten
An Dritte und an Mitarbeiter:innen gezahlte Provisionen werden als Abgrenzungsposten aktiviert, soweit es sich dabei um Kosten für die Erlangung eines Kundenvertrages handelt und diese voraussichtlich in den Erlösen Deckung finden. Da die Realisierung der Vertragskosten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft. Die A1 Group wendet den praktischen Behelf an, Vertragserlangungskosten nicht zu aktivieren, wenn der Abschreibungszeitraum kürzer als ein Jahr ist.
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Vertragskosten, brutto | 48.192 | 43.491 |
| Wertberichtigung Vertragskosten | – 1.066 | – 973 |
| Vertragskosten, netto | 47.127 | 42.518 |
| Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 19.252 | 16.233 |
Aktivierte Vertragskosten werden über die erwartete Vertragsdauer des zugrundeliegenden Vertrages erfolgswirksam linear abgeschrieben. 2023 beträgt die Abschreibung, die in den Vertriebsaufwendungen erfasst wird, 35.588 TEUR (2022: 34.483TEUR). Wertminderungen werden in den Vertriebsaufwendungen ausgewiesen und dann erfasst, wenn die dazugehörige Kundenforderung oder der Vertragsvermögenswert gemäß IFRS 9 wertzuberichtigen ist.
Die Entwicklung der Wertberichtigung der Vertragskosten ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Stand 1. Jänner | 973 | 978 |
| Währungsumrechnung | – 2 | – 0 |
| Auflösung | – 835 | – 831 |
| Dotierung | 929 | 827 |
| Stand 31. Dezember | 1.066 | 973 |
(14) Vertragsvermögenswerte
Vertragsvermögenswerte stellen einen Anspruch der A1 Group auf Gegenleistung für Güter oder Dienstleistungen, die auf Kunden übertragen wurden, dar. Vertragsvermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Abgrenzungen aus relevanten Mehrkomponentenverträgen im Mobilfunkbereich und aus Leistungsverpflichtungen im Festnetzbereich sowie Abgrenzungen aus Kundenbindungsprogrammen, Kundenrabatten für Hardware und Herstellungsentgelten (siehe Anhangangabe (5)). Da die Realisierung der Vertragsvermögenswerte innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft. Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, sobald der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung unbedingt wird. Zum 31. Dezember 2023 sind Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenbindungsprogrammen bzw. aus Kundenrabatten für Hardware in Höhe von 90.474 TEUR (2022: 89.277 TEUR) Teil der Mehrkomponentenberechnung und werden daher saldiert in den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen.
Die Veränderungen der Vertragsvermögenswerte, brutto sowie die Überleitung zu den Vertragsvermögenswerten, netto und deren Anteil mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in folgender Tabelle dargestellt:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Stand 1. Jänner | 100.178 | 106.518 |
| Erhöhungen | 189.714 | 202.818 |
| Umgliederung zu Forderungen | – 198.797 | – 209.232 |
| Währungsumrechnung | 41 | 76 |
| Stand 31. Dezember | 91.137 | 100.178 |
| Wertberichtigungen | – 2.746 | – 2.844 |
| Vertragsvermögenswerte, netto | 88.391 | 97.334 |
| Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 40.872 | 43.810 |
Die Entwicklung der Wertberichtigung zu den Vertragsvermögenswerten ist unter „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33) dargestellt.
A1 GROUP 26
(15) Sachanlagen
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten bestimmte Aufwendungen, die während der Errichtung bzw. des Ausbaus von Anlagen anfallen, wie zum Beispiel Material- und Personalaufwand, direkt zurechenbare Gemeinkosten und Zinsaufwand sowie den Barwert der Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten sowie gegebenenfalls der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (siehe Anhangangabe (23)). Umsatzsteuer, die von Lieferanten in Rechnung gestellt wird und zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Instandhaltung und Reparaturen werden im Jahr des Anfalls als laufender Aufwand gebucht, Ersatz- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert. Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang erfasst, wobei die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst wird. Kabel sowie Hilfs- und Betriebsstoffe werden vor allem im eigenen Netzausbau eingesetzt und in Übereinstimmung mit IAS 16.8 in den Sachanlagen ausgewiesen, da erwartet wird, diese in mehr als einer Periode zu verbrauchen. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Buchwert der Grundstücke 59.897 TEUR (2022: 60.100 TEUR).
| in TEUR | Kommunikationsanlagen und Ausstattung | Grundstücke, Gebäude & Bauten auf fremdem Grund | Sonstige Vermögenswerte | Anlagen in Bau | Kabel sowie Hilfs- und Betriebsstoffe | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||||
| Stand 1. Jänner 2022 | 11.220.199 | 938.065 | 374.676 | 236.681 | 136.094 | 12.905.715 |
| Zugänge | 259.711 | 7.704 | 27.376 | 215.281 | 263.648 | 773.720 |
| Abgänge | – 282.155 | – 7.900 | – 31.677 | – 661 | – 3.863 | – 326.256 |
| Umbuchungen | 307.653 | 8.413 | 8.057 | – 104.048 | – 227.316 | – 7.242 |
| Währungsumrechnung | – 5.333 | – 454 | – 5 | – 63 | – 100 | – 5.956 |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | 52 | 5 | 2.624 | 0 | 0 | 2.681 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 11.500.127 | 945.833 | 381.051 | 347.189 | 168.462 | 13.342.662 |
| Zugänge | 281.011 | 10.818 | 25.307 | 268.899 | 220.538 | 806.572 |
| Abgänge | – 266.581 | – 11.137 | – 24.635 | – 1.503 | – 6.091 | – 309.948 |
| Umbuchungen | 402.196 | 4.849 | 12.315 | – 189.967 | – 232.538 | – 3.146 |
| Währungsumrechnung | – 49.530 | – 4.693 | – 8.686 | – 2.730 | – 590 | – 66.229 |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | – 1.379.136 | – 2.249 | – 6.423 | – 12.194 | – 879 | – 1.400.882 |
| Stand 31. Dezember 2023 | 10.488.086 | 943.420 | 378.929 | 409.693 | 148.901 | 12.369.030 |
| Kumulierte Abschreibung und Wertminderung | ||||||
| Stand 1. Jänner 2022 | – 8.963.923 | – 724.859 | – 308.878 | 0 | – 32.263 | – 10.029.923 |
| Zugänge | – 480.544 | – 19.067 | – 37.900 | 0 | – 1.600 | – 539.112 |
| Wertminderung | 0 | – 53 | – 3.799 | 0 | 0 | – 3.851 |
| Abgänge | 245.429 | 3.871 | 31.159 | 0 | 892 | 281.352 |
| Umbuchungen | 599 | – 695 | 99 | 0 | 0 | 3 |
| Währungsumrechnung | 3.891 | 219 | 353 | 0 | 7 | 4.470 |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | – 43 | – 5 | – 1.444 | 0 | 0 | – 1.491 |
| Stand 31. Dezember 2022 | – 9.194.591 | – 740.588 | – 320.409 | 0 | – 32.964 | – 10.288.552 |
| Zugänge | – 479.632 | – 19.351 | – 34.101 | 0 | – 8.210 | – 541.295 |
| Wertminderung | 0 | – 39 | – 2.693 | 0 | 0 | – 2.733 |
| Abgänge | 254.424 | 8.186 | 23.705 | 0 | 2.909 | 289.224 |
| Währungsumrechnung | 32.482 | 1.553 | 7.910 | 0 | 60 | 42.005 |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | 1.157.251 | 771 | 3.330 | 0 | 0 | 1.161.352 |
| Stand 31. Dezember 2023 | – 8.230.059 | – 749.479 | – 322.255 | 0 | – 38.206 | – 9.339.999 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2023 | 2.258.028 | 193.941 | 56.674 | 409.693 | 110.695 | 3.029.031 |
| 31. Dezember 2022 | 2.305.536 | 205.245 | 60.642 | 347.189 | 135.498 | 3.054.110 |
In den sonstigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Büro-, Geschäfts- und sonstige Ausstattung sowie Fahrzeuge enthalten.
A1 GROUP 27
Die Änderungen des Konsolidierungskreises 2023 resultieren aus der Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangabe (2)). Die Abschreibung auf Sachanlagen wird linear über die geschätzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berechnet, wobei eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt (siehe Werthaltigkeitsprüfung in Anhangangabe (16)). Einbauten in fremden Gebäuden werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum aus Leasingdauer und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer der Sachanlagen abgeschrieben.# Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren beträgt für:
| | 2023 | 2022 |
| :------------- | :---- | :---- |
| Kommunikationsanlagen und Ausstattung | 2–25 | 2–25 |
| Gebäude und Einbauten in fremden Gebäuden | 2–50 | 3–50 |
| Sonstige Vermögenswerte | 2–10 | 2–10 |
Die Wertminderung der sonstigen Vermögenwerte im Jahr 2023 und 2022 resultiert aus der der Abwertung der Solaranlage im Segment Belarus. Seit 1. April 2023 kann der Überschuss an erzeugtem Solarstrom aufgrund neuer gesetzlicher Beschränkungen nicht mehr verkauft werden. Da keine Cashflows mehr erwartet werden, wurde die gesamte Solaranlage auf null abgewertet. Bereits im Juni 2022 wurden die staatlich geregelten Preise für Solarstrom in Belarus reduziert, was zu einem Einbruch der Erlöse aus Solarstrom führte. Der Nutzungswert der Solaranlage wurde auf Basis eines externen Gutachtens ermittelt, in welchem ein Zinssatz für die Abzinsung der Zahlungsströme von 21,6% angewandt wurde.
Sensitivitätsanalyse
Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare Sachanlagen stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Eine Veränderung der Nutzungsdauern um ein Jahr würde zu folgenden Veränderungen der Abschreibung führen:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Rückgang aufgrund Verlängerung um ein Jahr | 89.495 | 94.383 |
| Erhöhung aufgrund Verkürzung um ein Jahr | 175.527 | 167.856 |
2022 wurden die Nutzungsdauern der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen basierend auf Gutachten von technischen Expert:innen auf bis zu 25 Jahre verlängert, was zu einem Rückgang der Abschreibungen in den „Kommunikationsanlagen und Ausstattung“ in Höhe von 7.217 TEUR führte.
Zuschüsse der öffentlichen Hand und Kaufverpflichtungen
2023 betrugen die Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte, die von den Anschaffungskosten abgezogen wurden, 43.637 TEUR (2022: 24.822 TEUR). 2022 betrafen davon 180 TEUR die COVID-19-Investitionsprämie, welche 2020 in Österreich in Folge der Corona-Krise zum Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen wurde. Die weiteren Zuschüsse wurden im Wesentlichen für den Breitbandausbau in Österreich gewährt. Zum 31. Dezember 2023 betrugen die Kaufverpflichtungen für Sachanlagen 238.442 TEUR (2022: 208.760 TEUR).
Immaterielle Vermögenswerte
in TEUR
| Anschaffungskosten Stand 1. Jänner 2022 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Währungsumrechnung | Änderungen des Konsolidierungskreises | Anschaffungskosten Stand 31. Dezember 2022 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Währungsumrechnung | Änderungen des Konsolidierungskreises | Anschaffungskosten Stand 31. Dezember 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lizenzen und sonstige Rechte | 2.159.984 | 15.823 | – 4.431 | – 230 | – 1.145 | 0 | 2.170.002 | 137.161 | – 1.023 | 466 | – 19.151 | – 854 | 2.286.601 |
| Markennamen und Patente | 559.210 | 1.895 | 0 | 2.627 | – 489 | 2.010 | 565.254 | 3.853 | – 30 | 5.317 | – 8.832 | – 324 | 565.237 |
| Software | 1.166.667 | 57.889 | 0 | 104.447 | – 622 | 1.064 | 1.283.126 | 63.663 | – 57.859 | 114.407 | – 8.138 | 1 | 1.395.193 |
| Kundenstock | 1.042.191 | 831 | – 46.318 | 245 | – 2.369 | 5.567 | 1.046.466 | 289 | 0 | 0 | – 33.365 | 0 | 1.013.390 |
| Anlagen in Bau | 160.859 | 102.332 | 0 | 99.848 | 227 | 0 | 162.814 | 100.256 | – 400 | – 117.044 | – 686 | – 347 | 144.593 |
| Gesamt | 5.088.911 | 178.771 | – 51.506 | 7.242 | – 4.398 | 8.642 | 5.227.662 | 305.222 | – 59.313 | 3.146 | – 70.172 | – 1.531 | 5.405.014 |
| Kumulierte Abschreibung und Wertminderung Stand 1. Jänner 2022 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Währungsumrechnung | Änderungen des Konsolidierungskreises | Kumulierte Abschreibung und Wertminderung Stand 31. Dezember 2022 | Zugänge | Abgänge | Währungsumrechnung | Änderungen des Konsolidierungskreises | Kumulierte Abschreibung und Wertminderung Stand 31. Dezember 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lizenzen und sonstige Rechte | – 1.062.302 | – 128.499 | 3.986 | 0 | 1.328 | 0 | – 1.185.488 | – 124.486 | 791 | 14.832 | 804 | – 1.293.546 |
| Markennamen und Patente | – 389.698 | – 3.734 | 0 | 0 | 605 | 0 | – 392.828 | – 4.984 | 30 | 8.984 | 141 | – 388.656 |
| Software | – 965.565 | – 110.839 | 46.001 | – 3 | 609 | – 357 | – 1.030.154 | – 115.576 | 57.416 | 7.408 | 1 | – 1.080.904 |
| Kundenstock | – 1.001.182 | – 12.377 | 0 | 0 | 2.327 | 0 | – 1.011.232 | – 9.339 | 0 | 33.263 | 0 | – 987.308 |
| Anlagen in Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | – 3.418.747 | – 255.450 | 49.988 | – 3 | 4.869 | – 357 | – 3.619.701 | – 254.385 | 58.238 | 64.487 | 947 | – 3.750.415 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2023 | Buchwert zum 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|
| Lizenzen und sonstige Rechte | 993.055 | 984.515 |
| Markennamen und Patente | 176.581 | 172.426 |
| Software | 314.289 | 252.972 |
| Kundenstock | 26.082 | 35.234 |
| Anlagen in Bau | 144.593 | 162.814 |
| Gesamt | 1.654.600 | 1.607.961 |
Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangaben (2)und (34) verwiesen. Noch nicht in Betrieb genommene Lizenzen sind in den Lizenzen und Nutzungsrechten enthalten.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt, wobei eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt (siehe Werthaltigkeitsprüfung). Der planmäßigen linearen Abschreibung liegen folgende Nutzungsdauern in Jahren zugrunde:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Mobilfunk- und Festnetzlizenzen | 5–24 | 5–24 |
| Sonstige Rechte | 3–30 | 2–30 |
| Patente | 5–7 | 5–7 |
| Software | 2–10 | 2–10 |
| Kundenstock | 5–13 | 5–14 |
Die folgende Tabelle zeigt die erwartete Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer für die folgenden Perioden:
| 2023 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | Danach | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | k. A.* | 271.131 | 279.002 | 229.813 | 231.237 | 186.089 | 206.203 | 163.337 | 161.171 | 95.412 |
*Keine Angabe, da für die jeweilige Periode nicht anwendbar.
Sensitivitätsanalyse
Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare immaterielle Vermögenswerte stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Eine Veränderung der Nutzungsdauern um ein Jahr würde zu folgenden Veränderungen der Abschreibung führen:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Rückgang aufgrund Verlängerung um ein Jahr | 43.403 | 45.066 |
| Erhöhung aufgrund Verkürzung um ein Jahr | 60.321 | 62.294 |
Lizenzen und sonstige Rechte
Bei den sonstigen Rechten mit einer Nutzungsdauer von über 20 Jahren handelt es sich um nicht veräußerbare Rechte für Glasfaserkabel und Funkfrequenzen, die über einen vereinbarten Zeitraum genutzt werden. Diese Rechte werden über die Laufzeiten der Verträge abgeschrieben. Die A1 Group besitzt Mobilfunklizenzen (GSM, UMTS, LTE und 5G), die von den Telekommunikationsbehörden in Österreich, Kroatien, Slowenien, Serbien, Bulgarien, Belarus und Nordmazedonien gewährt wurden. Lizenzen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt. Zum 31. Dezember 2023 betragen die Anschaffungskosten für die wesentlichen Lizenzvereinbarungen 2.092.199 TEUR (2022: 1.968.557 TEUR), die Lizenzen laufen zwischen 2027 und 2044 (2022: 2024 und 2044) aus.
2023 wurden Frequenzen in Kroatien in Höhe von 110.816 TEUR (inklusive aktivierter Zinsen) in den 800-MHz-, 900-MHz-, 1800-MHz-, 2100-MHz- und 2600-MHz-Frequenzbändern für einen Zeitraum von 15 Jahren beginnend zum Oktober 2024 und in Bulgarien in Höhe von 22.088 TEUR (700 MHz- und 800 MHz-Bandbreite) für einen Zeitraum von 15 Jahren erworben.
2022 wurden Frequenzen in Nordmazedonien in Höhe von 8.158 TEUR (700MHz-Band, 2 x 10-MHz-Bandbreite und 3,6-GHz-Band, 100-MHz-Bandbreite) und in Bulgarien in Höhe von 1.358 TEUR (1,8-GHz-Band, 2 x 5-MHz-Bandbreite, 26-GHz-Band, 400 MHz Bandbreite und 3,6-GHz-Band, 20-MHz-Bandbreite) erworben.
Markennamen
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der Markennamen nach Segmenten:
| Österreich | Bulgarien | Holding & Sonstige | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Jänner 2022 | 158.351 | 0 | 2.619 | 160.970 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | 106 | 106 |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | 0 | 2.010 | 0 | 2.010 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 158.351 | 2.010 | 2.726 | 163.087 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | 144 | 144 |
| Stand 31. Dezember 2023 | 158.351 | 2.010 | 2.869 | 163.230 |
Betreffend die Änderungen des Konsolidierungskreises siehe Anhangangabe (34).
Markennamen werden als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer klassifiziert, basierend auf einer Analyse des Produktlebenszyklus, der vertraglichen und gesetzlichen Kontrolle über den Vermögenswert und anderer einschlägiger Faktoren. Markennamen werden im Zuge von Unternehmenserwerben auf Basis der „Relief from Royalty“-Methode mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Wird beabsichtigt, einen Markennamen in absehbarer Zukunft nicht weiterzuführen, wird dieser über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.
In der folgenden Tabelle sind die bilanzierten Markennamen, welche alle eine unbegrenzte Nutzungsdauer haben, ersichtlich:
| zum 31. Dezember 2023 | zum 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|
| A1 Telekom Austria | 144.910 | 144.910 |
| Cable Runner | 491 | 491 |
| YESSS! | 12.950 | 12.950 |
| Österreich gesamt | 158.351 | 158.351 |
| Stemo | 2.010 | 2.010 |
| Bulgarien gesamt | 2.010 | 2.010 |
| Exoscale | 2.410 | 2.267 |
| Invenium | 459 | 459 |
| Holding & Sonstige gesamt | 2.869 | 2.726 |
| Markennamen gesamt | 163.230 | 163.087 |
Software
Bestimmte direkte und indirekte Entwicklungskosten für selbst entwickelte Software werden aktiviert, nachdem das Projekt die Umsetzungsphase erreicht hat. Die Entwicklungskosten werden in der Regel linear über einen Zeitraum von höchstens vier Jahren abgeschrieben, beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert im Wesentlichen einsatzbereit ist. Zu aktivierende Entwicklungskosten umfassen direkte Kosten für Material und bezogene Leistungen sowie Personalaufwand und Zinsen. Kosten während der Anlaufphase der Projekte, Wartungs-, Schulungs- sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (mit Ausnahme der oben angeführten aktivierungsfähigen Entwicklungskosten) werden im Jahr des Entstehens sofort als Aufwand erfasst.
In der folgenden Tabelle ist die in der Position Software enthaltene selbsterstellte Software ersichtlich:
| zum 31. Dezember 2023 | zum 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|
| Herstellungskosten | 110.801 | 90.232 |
| Kumulierte Abschreibung | – 72.518 | – 62.972 |
| Buchwert | 38.283 | 27.260 |
| Zugänge | 7.521 | 5.123 |
Kundenstock
Der Zugang des Jahres 2022 betrifft den Erwerb der bulgarischen Gesellschaft Stemo (siehe Anhangangabe (34)).
Kaufverpflichtungen
Zum 31. Dezember 2023 betrugen die Kaufverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte 46.826 TEUR (2022: 46.912 TEUR).# Werthaltigkeitsprüfung
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder Änderungen der Verhältnisse darauf hinweisen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegen könnte. Die Werthaltigkeitsprüfung wird dabei für alle Sachanlagen, Nutzungsrechte und immateriellen Vermögenswerte durchgeführt, und zwar unabhängig davon, ob diese zum Verkauf bestimmt sind oder nicht. Entsprechend den Vorschriften des IAS 36 wird ein Aufwand aus Wertminderung erfasst, wenn der Buchwert über dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert liegt. Der beizulegende Zeitwert entspricht jenem Betrag, der in einer fremdüblichen Verkaufstransaktion erzielbar ist. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Wertminderungen werden gesondert im Jahresergebnis erfasst. Gibt es einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Wertminderung nicht mehr vorliegt, überprüft die A1 Group, ob die Wertminderung ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden muss.
A1 GROUP 31
Markennamen, die als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer klassifiziert werden, sind einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36, wie unter Anhangangabe (17) beschrieben, zu unterziehen. Wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird die Werthaltigkeit auch anlassbezogen geprüft. Da Markennamen keine Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten sind, werden sie zur Berechnung des Nutzungswerts der relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, und gegebenenfalls wird ein Wertminderungsaufwand auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfasst.
(17) Firmenwert
Firmenwerte ergeben sich im Zuge von Unternehmenserwerben aus dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung und dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen abzüglich des Saldos der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden.
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der Firmenwerte, zugeordnet zu den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die aus dem Unternehmenszusammenschluss einen Nutzen ziehen:
| in TEUR | Österreich | Bulgarien | Kroatien | Belarus | Slowenien | Nordmazedonien | Holding & Sonstige | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Jänner 2022 | 708.212 | 242.691 | 125.983 | 11.767 | 150.723 | 29.996 | 16.429 | 1.285.801 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | – 290 | – 132 | 0 | 65 | 421 | 64 |
| Erwerbe | 0 | 13.938 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 13.938 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 708.212 | 256.629 | 125.693 | 11.635 | 150.723 | 30.061 | 16.850 | 1.299.803 |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | – 120.958 | – 20.606 | – 24.908 | 0 | – 38.338 | – 4.266 | 0 | – 209.075 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | 0 | – 2.031 | 0 | – 1 | 570 | – 1.463 |
| Stand 31. Dezember 2023 | 587.254 | 236.023 | 100.785 | 9.603 | 112.385 | 25.794 | 17.419 | 1.089.265 |
Hinsichtlich etwaiger Erwerbe wird auf Anhangangabe (34) verwiesen. Die Änderungen des Konsolidierungskreises 2023 resultieren aus der Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangabe (2)). Der Firmenwert wurde zwischen den Tower-Gesellschaften und den A1-Gesellschaften im Verhältnis zum relativen Unternehmenswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für jedes betroffene Segment zum 22. September 2023 aufgeteilt.
Die Anschaffungskosten und die kumulierte Wertminderung und Abschreibung der Firmenwerte betrugen:
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Segment Österreich | 591.274 | 712.232 |
| Segment Bulgarien | 636.023 | 656.629 |
| Segment Kroatien | 105.809 | 130.716 |
| Segment Belarus | 306.149 | 371.311 |
| Segment Slowenien | 140.309 | 178.647 |
| Segment Nordmazedonien | 30.905 | 35.172 |
| Holding & Sonstige | 17.419 | 16.850 |
| Anschaffungskosten | 1.827.888 | 2.101.558 |
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Segment Österreich | 4.020 | 4.020 |
| Segment Bulgarien | 400.000 | 400.000 |
| Segment Kroatien | 5.024 | 5.024 |
| Segment Belarus | 296.545 | 359.677 |
| Segment Slowenien | 27.924 | 27.924 |
| Segment Nordmazedonien | 5.111 | 5.111 |
| Kumulierte Wertminderung | 738.623 | 801.755 |
A1 GROUP 32
Werthaltigkeitsprüfung
Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer sowie immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht genutzt werden können, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern gemäß IAS 36 zumindest einmal pro Jahr im 4. Quartal einem Werthaltigkeitstest unterzogen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Dies erfolgt, indem die Buchwerte mit dem erzielbaren Betrag verglichen werden. Wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird die Werthaltigkeit auch anlassbezogen geprüft.
Zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung wird von der A1 Group der Nutzungswert mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren berechnet. Grundlage der Wertermittlung bildet eine Detailplanung der zukünftigen Zahlungsströme von Umsatz und Kosten abzüglich Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen und Veränderungen des Working Capitals für einen Zeithorizont von fünf Jahren sowie einer ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanungszeitraum. Die Detailplanung basiert jeweils auf vom Management verabschiedeten Geschäftsplänen, die auch für interne Steuerungszwecke verwendet werden. Wesentliche Planungsannahmen betreffen die zugrunde gelegte Umsatzentwicklung und die Ergebnismarge im Detailplanungszeitraum sowie das Wachstum in der ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanungszeitraum.
Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz.
- Die Annahmen bezüglich der Umsatzentwicklung basieren auf bisherigen Ergebnissen, Industrieprognosen und externen Marktdaten wie der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), der Inflationsrate, der Wechselkurse, der Bevölkerungszahlen und sonstiger Parameter.
- Die Kostentreiber und die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen basieren auf Erfahrungswerten und internen Erwartungen.
- In den Wachstumsraten der ewigen Rente werden das länderspezifische Wachstum sowie das unternehmensspezifische Umsatzwachstum der Vergangenheit bzw. der Detailplanung berücksichtigt.
- Für die Ermittlung der Detailplanung werden Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung berücksichtigt.
Die daraus abgeleiteten Zahlungsströme werden mit den für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten individuell ermittelten, gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten abgezinst, um den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Die zur Abzinsung der Zahlungsströme verwendeten Kapitalkostensätze werden aus dem „Capital Asset Pricing Model“ abgeleitet und entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital der Peer Group. Zur Ermittlung des Eigenkapitalkostensatzes werden dabei ein risikoloser Zinssatz sowie Risikozuschläge, die das Marktrisiko und Länderrisiko abbilden, verwendet. Der angewandte Fremdkapitalkostensatz setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz zuzüglich eines Risikozuschlags zusammen. Der Fremdkapitalsatz sowie die Betafaktoren und die Kapitalstruktur der Peer Group werden von öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeleitet. Der zum Stichtag verwendete Betafaktor ergibt sich als Durchschnitt des 2-Jahres-Betas der letzten zwölf Monate.
Die 2023 aktualisierte Klimaszenarienanalyse, die seit 2021 Bestandteil vom Risikomanagement ist, untersucht die Auswirkungen langfristiger Klimaszenarien auf das Geschäftsmodell der A1 Group mittels einer Analyse und Bewertung physischer Risken und Transitionsrisiken. Es wurden insbesondere Auswirkungen aufgrund von Hochwasserrisiko, Kohlenstoffsteuer und Energiekosten analysiert. Aufgrund der Analyse der Risiken der ersten beiden Bereiche wurden keine signifikanten Auswirkungen auf die Ergebnisse festgestellt und daher auch keine dahingehenden expliziten Anpassungen im Rahmen des Wertminderungstests vorgenommen. Im Rahmen der Planung der Energiekosten wurden Preis- und Verbrauchsteigerungen sowie Gegensteuerungsmaßnahmen bestmöglich berücksichtigt. Während kurzfristige Preissteigerungen bereits im Businessplan eingeflossen sind und bereits Bestandteil der Werthaltigkeitsprüfung waren, kommen keine neuen Effekte aus den transitionalen Risken (z. B. CO2-Besteuerung) aus der Szenarienanalyse, und somit auch keine bewertungsrelevanten Änderungen.
Der Ausbruch des Konfliktes in der Ukraine im Februar 2022 führte zu steigenden Preisen von Waren, Dienstleistungen und Energie. Diese nachhaltige gesamtwirtschaftliche Situation mit hoher Inflation hatte bislang auf den operativen Geschäftsverlauf der A1 Group keine wesentliche Auswirkung. Die Effekte externer Quellen wie Marktkapitalisierung und Marktrenditen finden in den angewendeten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ihren Niederschlag.
A1 GROUP 33
Zur Berechnung der Nutzungswerte wurden folgende Parameter verwendet:
| Wachstumsraten der ewigen Rente | Abzinsungssatz vor Steuern | |
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Segment Österreich | 1,9% | 1,5% |
| Segment Bulgarien | 2,0% | 2,7% |
| Segment Kroatien | 2,1% | 3,3% |
| Segment Belarus | 5,0% | 5,7% |
| Segment Slowenien | 1,9% | 3,3% |
| Segment Nordmazedonien | 2,0% | 2,6% |
| Holding & Sonstige | 2,0% | 1,5% |
Liegt der Nutzungswert über dem Buchwert, liegt weder für die betreffende zahlungsmittelgenerierende Einheit noch für den ihr zugewiesenen Firmenwert eine Wertminderung vor. Es wird vielmehr untersucht, ob eine in der Vergangenheit erfasste Wertminderung (außer für Firmenwerte) wieder zugeschrieben werden muss. Sowohl zum 31. Dezember 2023 als auch zum 31. Dezember 2022 waren die Nutzungswerte aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten höher als deren Buchwerte, weshalb keine Wertminderung zu erfassen war.# (18) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Wertansatzes der Canal+ Austria GmbH („Canal+“), ein Joint Venture, das im Jahr 2021 zum Ausbau des TV-Geschäfts in Österreich eingegangen wurde und nach der Equity-Methode bilanziert wird (siehe Anhangangabe (34)):
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Stand 1. Jänner | 99 | 0 |
| Ergebnisanteil | 822 | 1.866 |
| Gesellschafterzuschuss | 0 | 1.965 |
| Stand 31. Dezember | 921 | 99 |
Der Ergebnisanteil umfasst auch die Effekte aus der in Folge erläuterten Zwischengewinneliminierung
Der Differenzbetrag zwischen dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens und dessen Beteiligungsansatz ist in folgender Tabelle dargestellt:
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Anteiliges Eigenkapital | 1.483 | 881 |
| Zwischengewinneliminierung | – 562 | – 782 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | 921 | 99 |
Im Jahr 2022 wurde aus dem Verkauf von TV-Rechten von der A1Group an Canal+ ein Zwischengewinn eliminiert, welcher in den Folgejahren gewinnerhöhend aufgelöst wird. Betreffend offene Salden bzw. Umsatzerlöse und Aufwendungen zwischen A1 Group und Canal+ siehe Anhangangabe (11).
A1 GROUP 34
(19) Finanzinvestitionen
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten | 210.100 | 193.748 |
| Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis* | 38.396 | 38.515 |
| Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust* | 40.413 | 31.275 |
| Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust* | 3.079 | 2.691 |
| Kurz- und langfristige Finanzinvestitionen | 291.987 | 266.228 |
| Davon Kurzfristige Finanzinvestitionen | 84.646 | 60.514 |
| Langfristige Finanzinvestitionen | 207.340 | 205.714 |
- Verpflichtend. Betreffend die Klassifizierung von Finanzinstrumenten siehe auch Anhangangabe (33).
Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – „SPPI“) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Die Geschäftsmodelle der A1 Group sind auf „Halten“ bzw. „Halten und Verkaufen“ von Finanzinstrumenten ausgelegt, und es werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten“) beinhalten zum 31. Dezember 2023 notierte Anleihen mit Investment-Grade-Rating in Höhe von 195.890 TEUR (2022: 185.345TEUR), welche zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows gehalten werden, und Festgeldveranlagungen in Höhe von 14.210 TEUR (2022: 8.403 TEUR ).
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis beinhalten notierte Anleihen, die sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch zur Veräußerung gehalten werden (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten, d. h., das Agio wird entsprechend der Restlaufzeit nach der Effektivzinsmethode aufgelöst (siehe Anhangangabe (7)). Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden nach Abzug von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis (OCI) ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2023 sind Anleihen im Wert von 8.134 TEUR (2022: 3.309 TEUR) der Tochtergesellschaft paybox Bank AG enthalten, die aufgrund von Liquiditätsanforderungen der Capital Requirements Regulation gehalten werden.
Der erfasste erwartete 12-Monats-Kreditverlust von Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten sowie von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis sind in Anhangangabe (7) ersichtlich (siehe auch „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33)).
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust beinhalten sonstige langfristige Finanzinvestitionen, die dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zuzuordnen sind, jedoch das SPPI-Kriterium nicht erfüllen. Zum 31. Dezember 2023 dienen 1.113 TEUR (2022: 1.092 TEUR) zur Deckung der Pensionsrückstellung in Österreich. Sämtliche gehaltene Eigenkapitalinstrumente sind der Bewertungskategorie „erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ zugeordnet und beinhalten sowohl notierte als auch nicht notierte Eigenkapitalinstrumente.
(20) Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Finanzierungsleasingforderungen | 1.499 | 1.831 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 4.979 | 6.520 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 6.478 | 8.351 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 18.889 | 14.125 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte, brutto | 25.366 | 22.476 |
| Abzüglich Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte | – 2.975 | – 3.620 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen | 22.391 | 18.856 |
A1 GROUP 35
§ Betreffend Finanzierungsleasingforderungen sowie die erfasste Wertberichtigung, die in der Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte enthalten ist, siehe Anhangangabe(30).
§ Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (abzüglich Wertberichtigung) betreffen im Wesentlichen gestundete Forderungen an einen Vertriebspartner in Kroatien (siehe auch Anhangangabe(13)).
§ Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Wartungsverträge und Lizenzen.
(21) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Kurzfristiger Teil langfristiger Verbindlichkeiten | 0 | 299.871 |
| Kurzfristige Bankkredite | 60.055 | 521.658 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 60.055 | 821.529 |
Für weitere Erläuterungen zu den langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Anhangangabe (25).
Der durchschnittliche fixe Zinssatz der kurzfristigen Bankkredite zum 31. Dezember 2023 beträgt 4,32% mit einer Laufzeit bis 31. Jänner 2024. Zum 31. Dezember 2022 betrug der durchschnittliche fixe Zinssatz 2,15%. Die Bankkredite hatten eine Laufzeit bis längstens 10. Jänner 2023. Angaben zu den weiteren Finanzierungsquellen finden sich in Anhangangabe (33).
(22) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Finanzbehörden | 59.233 | 74.548 |
| Sozialversicherung | 13.543 | 12.807 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 12.176 | 4.980 |
| Kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 84.952 | 92.335 |
| Lieferungen und Leistungen | 673.002 | 674.361 |
| Abgegrenzte Zinsen | 1.170 | 6.403 |
| Erhaltene Barsicherheiten | 16.654 | 13.805 |
| Mitarbeiter:innen | 40.432 | 37.409 |
| Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag | 23.481 | 0 |
| Long Term Incentive Program | 1.766 | 900 |
| Zuschüsse der öffentlichen Hand | 40.866 | 0 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 44.689 | 38.666 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 842.060 | 771.543 |
| Verbindlichkeiten | 927.012 | 863.878 |
§ Die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden bestehen im Wesentlichen aus geschuldeter Umsatzsteuer und Lohnsteuer.
§ Die Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung betreffen die gesetzlichen Beiträge zur Sozialversicherung.
§ Zum 31.Dezember 2023 haben 7.113 TEUR (2022: 8.508 TEUR) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen eine Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten.
§ Abgegrenzte Zinsen beinhalten im Wesentlichen Zinsen aus Anleihen. Der Rückgang ist auf die Tilgung einer Anleihe im Juli 2023 zurückzuführen (siehe Anhangangabe (25)).
§ Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen betreffen hauptsächlich Gehälter (inklusive Überstunden und Reisekosten), noch nicht konsumierte Urlaube sowie Verbindlichkeiten für einmalige Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen.
§ Die Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber österreichischen Beamt:innen im Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten (siehe Anhangangaben (23) bzw. (13) für den Anspruch auf Rückerstattung an den Bund).
§ Betreffend das Long Term Incentive Program siehe Anhangangabe (31).
§ Die Zuschüsse der öffentlichen Hand betreffen erhaltene Förderungen für den geplanten Breitbandausbau in Österreich.
§ Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen 2023 und 2022 im Wesentlichen Kundenguthaben aus der Vermittlung von Einkaufs- und Parkgutscheinen.
A1 GROUP 36
(23) Rückstellungen, Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung
| in TEUR | Restrukturierung | Mitarbeiter:innen | Stilllegung von Vermögenswerten | Rechtsfälle | Sonstige | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Jänner 2023 | 367.236 | 119.959 | 248.825 | 26.567 | 19.683 | 782.270 |
| Zugänge | 83.481 | 56.408 | 4.558 | 8.401 | 42.626 | 195.474 |
| Schätzungsänderungen | 5.880 | 0 | 3.611 | 0 | 0 | 9.491 |
| Verbrauch | – 102.864 | – 60.205 | – 6.380 | – 1.661 | – 4.355 | – 175.465 |
| Auflösung | – 2.627 | – 56.437 | – 1.432 | – 4.110 | – 2.258 | – 66.864 |
| Aufzinsung | 10.899 | 701 | 6.915 | 0 | 0 | 18.515 |
| Umgliederungen* | 0 | 13.618 | 0 | 0 | 0 | 13.618 |
| Währungsumrechnung | 0 | – 374 | – 1.696 | 3 | – 33 | – 2.100 |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | 0 | – 298 | – 98.978 | 0 | – 182 | – 99.459 |
| Stand 31. Dezember 2023 | 362.005 | 73.372 | 155.424 | 29.200 | 55.480 | 675.480 |
| Davon langfristig 31. Dezember 2023 | 267.444 | 0 | 155.424 | 0 | 0 | 422.868 |
| 31. Dezember 2022 | 269.051 | 0 | 248.825 | 0 | 0 | 517.875 |
* Umgliederungen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie kurzfristiger Teil der Personalrückstellungen.
Änderungen des Konsolidierungskreises betreffen die Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangabe (2)).
Bei der Ermittlung der Rückstellungen muss der Vorstand beurteilen, ob Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss bei der A1 Group führen und die verlässlich geschätzt werden können. Rückstellungen werden in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme angesetzt.# Rückstellungen
Auch wenn mit einer Auszahlung der Rückstellungen nicht im folgenden Geschäftsjahr gerechnet wird, erfolgt der Ausweis von Rückstellungen, mit Ausnahme der Rückstellung für die Stilllegung von Vermögenswerten und für Restrukturierung, unter den kurzfristigen Rückstellungen, da der Zeitpunkt der Inanspruchnahme nicht von der A1 Group beeinflusst werden kann.
Restrukturierung 2008
Im Segment Österreich wurde mit einer umfassenden Restrukturierung begonnen. Die Restrukturierung umfasst Sozialpläne für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis auf sozial verträgliche Weise aufgelöst wurde, und umfasst Vorruhestands-, Karenzierungs- sowie Sonderabfertigungsmodelle. Diese Sozialpläne stellen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und sind gemäß IAS 19 zu bilanzieren.
Die Rückstellung für Restrukturierung umfasst zu einem geringen Anteil auch Bezüge von Mitarbeiter:innen, die dauerhaft aus dem Leistungsprozess ausscheiden und deren Dienstverhältnis aufgrund des Beamtenstatus nicht beendet werden kann. Bei diesen Dienstverhältnissen handelt es sich um belastende Verträge im Sinne des IAS 37, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.
Zum 31. Dezember 2023 beträgt die betreffende Rückstellung 357.358 TEUR (2022: 361.949 TEUR) und umfasst 1.703 (2022: 1.833) Mitarbeiter:innen. Restrukturierungsrückstellungen werden mit ihrem Barwert angesetzt. Die zur Berechnung der Rückstellungen herangezogen Parameter sind in folgender Tabelle ersichtlich:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor | 3,00% | 3,75% |
| Gehaltssteigerungen | 4,40%-5,30% | 4,00%-5,10% |
Betreffend die Basis des Abzinsungsfaktors bzw. die Bestimmung der Gehaltssteigerungen siehe „Versicherungsmathematische Annahmen“ in Anhangangabe (27).
A1 GROUP 37
Veränderungen der Rückstellung stellen Personalaufwendungen dar, die dem Bereich Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen zugeordnet werden; die Aufzinsung wird im Zinsaufwand aus Restrukturierungsrückstellungen im Finanzergebnis erfasst (siehe Anhangangabe (7)).
Aufgrund der Rahmenvereinbarung für einen Personaltransfer, die mit dem Bund 2013 abgeschlossen wurde, können sich Beamte, welche freiwillig zum Bund wechseln wollen, nach einer Probezeit von sechs Monaten fix versetzen lassen. Die Gehälter während der Probezeit sind von der A1 Group zu tragen. Im Falle der dauerhaften Versetzung muss die A1 Group dem Bund den Mehraufwand hinsichtlich der unterschiedlichen Einstufungen der Arbeitsplätze abgelten. Außerdem sind finanzielle Ausgleichszahlungen (wahlweise auch Einmalzahlungen) an die Beamten bis zu ihrem 62. Lebensjahr zu leisten.
Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Rückstellung für den Wechsel im Rahmen von „Bund sucht Beamte“ 4.647 TEUR (2022: 5.287 TEUR) und umfasst 97 Mitarbeiter:innen (2022: 105).
Laufzeiten
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Restrukturierungsrückstellungen beträgt in Jahren:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Mitarbeiter:innen – dauerhaft aus dem Leistungsprozess ausgeschieden | 5,4 | 6,2 |
| Sozialpläne | 3,2 | 3,2 |
| Bund sucht Beamte | 4,3 | 4,6 |
Sensitivitätsanalyse
Eine Veränderung des angewendeten Zinssatzes bzw. der Gehaltssteigerungen um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellung führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
in TEUR zum 31. Dezember 2023
| 1 Prozentpunkt Erhöhung | 1 Prozentpunkt Verringerung | |
|---|---|---|
| Veränderung des Zinssatzes | – 11.922 | 12.585 |
| Veränderung der Gehaltssteigerungen | 10.297 | – 9.961 |
in TEUR zum 31. Dezember 2022
| 1 Prozentpunkt Erhöhung | 1 Prozentpunkt Verringerung | |
|---|---|---|
| Veränderung des Zinssatzes | – 8.954 | 9.425 |
| Veränderung der Gehaltssteigerungen | 10.994 | – 10.632 |
Mitarbeiter:innen
Die Rückstellungen für Mitarbeiter:innen umfassen im Wesentlichen Prämien sowie den kurzfristigen Teil der Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Pensionsverpflichtungen (siehe Anhangangabe (27)). Weiters sind folgende Rückstellungen im Zusammenhang mit Beamt:innen im Segment Österreich enthalten:
A1 GROUP 38
§ Am 11. November 2014 stellte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil fest, dass die gesetzliche Regelung des Vorrückungsstichtags für österreichische Beamte (dieser bestimmt die Dauer des Dienstverhältnisses und damit den Zeitpunkt der Vorrückung in den Gehaltsstufen) dem Unionsrecht widerspricht. In einem Urteil vom 8. Mai 2019 stellte der EuGH erneut fest, dass das angepasste österreichische Gesetz, das den Vorrückungsstichtag für Beamte regelt, noch immer dem Unionsrecht widerspricht. Am 8. Juli 2019 wurde eine weitere Änderung im österreichischen Gesetz veröffentlicht (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich – N. 58/2019 – „Novelle 2019“). Am 20. April 2023 verkündete der EuGH in einem Urteil, dass die eingeschränkte Anrechnung von Lehrzeiten unionsrechtlich unproblematisch, der Pauschalabzug bei sonstigen Zeiten jedoch altersdiskriminierend und nicht gerechtfertigt ist. Sonstige Zeiten sind daher ungeachtet des Alters, in dem sie erworben wurden, unbeschränkt anzurechnen. Am 15. November 2023 wurde daraufhin eine weitere Änderung im österreichischen Gesetz veröffentlicht (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich – N. 137/2023 – „Novelle 2023“), von der auszugehen ist, dass sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unionrechtskonform ist. Die Kosten, die durch die geänderte Rechtslage der Novelle 2023 entstehen, werden – anders als bei der Novelle 2019 – durch den Bund getragen.
Die A1 Group hatte zum 31. Dezember 2022 eine Rückstellung in Höhe von 22.437 TEUR für die ihr zugewiesenen Beamt:innen für die drohenden Gehaltsnachzahlungen bilanziert. Diese enthielt die erwarteten Kosten der Novelle 2019 sowie eine Risikorückstellung, weil bereits 2019 erwartet wurde, dass die Novelle 2019 nicht unionsrechtskonform ist. Die Risikorückstellung aus 2019 wurde im Jahr 2023 aufgelöst, weil sie durch die Novelle 2023 entfallen ist. Die auf Basis der Novelle 2023 berechneten Verbindlichkeiten gegenüber Beamt:innen sowie Rückerstattungsansprüche an den Bund sind in Anhangangaben(22) und (13) ersichtlich. Zum 31. Dezember 2023 wurde eine Rückstellung in Höhe 6.844 TEUR für die Kosten der Novelle 2019 bilanziert.
§ Zum 31. Dezember 2022 war eine Rückstellung in Höhe von 35.030 TEUR für die Pensionskassenvorsorge für Beamt:innen im Segment Österreich bilanziert. Das Risiko, dass Pensionskassenzahlungen schlagend werden könnten, wird nunmehr als unwahrscheinlich eingeschätzt, daher wurde die Rückstellung aufgelöst. Der Anteil der Auflösung, der auf die Aufzinsungen der Rückstellung zurückzuführen ist, wurde im Zinsaufwand aus Personalrückstellungen erfasst und ist in Anhangangabe(7) ersichtlich, der Anteil im Personalaufwand ist in Anhangangabe(11) offengelegt.
Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten
Rückstellungen für die Stilllegung von Vermögenswerten werden gemäß IAS 37 mit dem Barwert bilanziert, die Erhöhung aus der Aufzinsung derartiger Verpflichtungen wird ergebniswirksam erfasst (siehe Anhangangabe (7)). Auswirkungen von Bewertungsänderungen bestehender Rückstellungen werden gemäß IFRIC 1 bilanziert. Bei der Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten trifft die A1 Group eine Reihe von Annahmen, die den Zeitpunkt der Stilllegung oder einer etwaigen frühzeitigen Vertragskündigung, die technologische Entwicklung und die Kosten des Rückbaus beinhalten.
Die A1 Group bilanziert Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten für folgende Sachanlagen:
§ In Betrieb befindliche teer- oder salzimprägnierten Holzmasten.
§ Basisstationen auf Grund und Boden, Dachflächen sowie auf anderen Bauten. Für diese Standorte wurden verschiedene Arten von Mietverträgen abgeschlossen. Wie in Anhangangabe(2) beschrieben, wurde die ETS Group abgespalten. Der Abgang der damit verbundenen Rückstellung für Verpflichtungen zur Stilllegung dieser Basisstationen ist in den Änderungen des Konsolidierungskreises enthalten.
§ Telefonzellen in Österreich: Mit dem Telekommunikationsgesetz 2021 („TKG 2021“) fiel die Verpflichtung zu deren Betreibung.
§ Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Problemstoffen sowie der Kontaminierung von Grundstücken bei der Stilllegung von Gebäuden.
§ Für Gebäude und Geschäftsräumlichkeiten, welche die A1 Group im Rahmen von Leasing-Vereinbarungen gemietet hat, werden Verpflichtungen bilanziert, die Räumlichkeiten nach Ablauf der Mietverträge in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zur Berechnung herangezogenen Parameter:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor | 2,9%–22,5% | 2,8%–22,0% |
| Inflationsrate | 2,2%–5,1% | 2,6%–8,5% |
Die Bandbreite ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Marktsituationen in den einzelnen Segmenten. Der zur Berechnung herangezogene Abzinsungsfaktor reflektiert die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken. Als Ausgangspunkt im Nicht-Euroraum dient der Zinssatz deutscher Bundesanleihen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, welcher um einen Risikoaufschlag für jedes Land angepasst wird. Für Länder, die nicht an den Euro gebunden sind, wird auch das jeweilige Inflationsdelta gemäß OECD berücksichtigt. Im Euroraum werden fristenkonforme Staatsanleihen herangezogen, da die spezifischen Risiken in den geschätzten Zahlungsströmen berücksichtigt wurden. Die zur Berechnung herangezogenen Inflationsraten spiegeln die allgemeine Entwicklung in den einzelnen Ländern wider.
Die Änderung der angeführten Parameter sowie die Änderung des geschätzten Abflusses von Ressourcen führten im Wesentlichen zu einer ergebnisneutralen Veränderung der Rückstellung durch Anpassung der Buchwerte der entsprechenden Sachanlagen (siehe Schätzungsänderungen in der Entwicklung der Rückstellungen). 2023 wurden 1.721 TEUR (2022: 1.710 TEUR) ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, da die entsprechende Sachanlage bereits vollständig abgeschrieben waren.# GROUP 39 Sensitivitätsanalyse
Eine Veränderung des angewendeten Zinssatzes bzw. der angewendeten Inflationsrate um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellung führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
in TEUR zum 31. Dezember
| 1 Prozentpunkt Erhöhung | 1 Prozentpunkt Verringerung | |
|---|---|---|
| 2023 | ||
| Veränderung des Zinssatzes | – 12.794 | 15.581 |
| Veränderung der Inflation | 15.677 | – 13.126 |
| 2022 | ||
| Veränderung des Zinssatzes | – 21.904 | 23.287 |
| Veränderung der Inflation | 23.466 | – 21.068 |
Die Verringerung der Effekte ist auf den Abgang der Rückstellungen für die Stilllegung von Vermögenswerten im Zuge der ETS Abspaltung zurückzuführen (siehe Anhangangabe (2)).
Rechtsfälle
Rückstellungen für Rechtsfälle betreffen hauptsächlich Aufwendungen für Rechtsberatung und ‑streitigkeiten.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen betreffen hauptsächlich Aufwendungen für Steuern (exklusive Ertragsteuern), Garantien, Mieten und Pönalen. In den Zugängen sind Mietvertragsgebühren, welche aufgrund des Abschlusses des Leasingvertrages im Juli 2023 zwischen dem österreichischen Tower-Teilbetrieb und der A1 Telekom Austria AG zu entrichten sind enthalten (siehe Anhangangaben (2) und (30)). Die Gebühren wurden als Teil der Anschaffungskosten auf die Nutzungsrechte aktiviert und werden von der A1 Telekom Austria AG im Segment Österreich getragen. Die finale Mietvertragsgebühr wird von der Steuerbehörde festgesetzt.
(24) Vertragsverbindlichkeiten
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung der A1 Group, Güter oder Dienstleistungen, für die sie vom Kunden eine Gegenleistung erhalten hat, auf diesen zu übertragen. Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vorausbezahlte Entgelte, Wertkartenentgelte, Entgelte für Mietleitungen und Funkanlagen, nachträglich gewährte Rabatte sowie abgegrenzte Einmal-, Herstellungs- und Aktivierungsentgelte. Da die Realisierung der Vertragsverbindlichkeiten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vertragsverbindlichkeiten:
in TEUR
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Stand 1. Jänner | 219.703 | 205.648 |
| Erhöhungen aufgrund erhaltener Zahlungen | 1.467.410 | 1.351.343 |
| Realisierte Erlöse in der aktuellen Periode aus: | ||
| Salden, die im Anfangsbestand der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren | – 180.604 | – 172.797 |
| Erhöhungen aufgrund erhaltener Zahlungen in der laufenden Periode | – 1.288.607 | – 1.165.956 |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | – 1.207 | 1.450 |
| Währungsumrechnung | – 410 | 15 |
| Stand 31. Dezember | 216.285 | 219.703 |
| Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 26.790 | 27.126 |
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 betreffen die Vertragsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr im Wesentlichen abgegrenzte Erlöse aus der Vermietung von Funkstandorten und Datenleitungen sowie Einmal-, Herstellungs- und Aktivierungsentgelte.
GROUP 40
(25) Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Laufzeiten und Bedingungen der langfristigen Finanzverbindlichkeiten und deren kurzfristiger Anteil sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
| Stand 31. Dezember 2023 | Stand 31. Dezember 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | Fälligkeit | Nennwert | Buchwert | Nennwert | |
| Anleihen | TEUR | 2023 | fix 3,50% | 0 | 0 |
| TEUR | 2026 | fix 1,50% | 750.000 | 747.919 | |
| Summe Anleihen | 747.919 | ||||
| Bankkredite | TEUR | 2024 | variabel | 0 | 0 |
| Summe Bankkredite | 0 | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 747.919 | ||||
| Kurzfristiger Teil langfristiger Verbindlichkeiten | 0 | 0 | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 750.000 | 747.919 |
Anleihen
Anleihen werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Das Disagio und die Ausgabekosten werden entsprechend der Vertragslaufzeit nach der Effektivzinsmethode aufgelöst. Am 4. Juli 2023 hat die A1 Group eine 3,5%-Anleihe mit einem Volumen von 300.000 TEUR und am 4. April 2022 eine 4,0%-Anleihe mit einem Volumen von 750.000 TEUR getilgt. Am 13. Juli 2023 hat die A1 Group eine Anleihe mit einem Nennwert von 500.000 TEUR, einer Laufzeit von fünf Jahren und einem fixen Zinskupon von 5,25% durch die Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH begeben. Das Disagio und die Ausgabekosten betrugen 5.635 TEUR. Die Finanzverbindlichkeit ging im Zuge der Abspaltung der ETS Group ab (siehe Anhangangabe (2)). Am 7. Dezember 2016 hat die A1 Group eine Anleihe mit einem Volumen von 500.000 TEUR, einer Laufzeit von zehn Jahren und einem fixen Zinskupon von 1,5% begeben. Am 14. Juli 2017 erfolgte die Zuzählung einer Aufstockung dieser Anleihe mit einem Volumen von 250.000 TEUR. Die aufgestockte Anleihe und die Aufstockung wurden im August 2017 zusammengeführt und haben dieselben Bedingungen. Das Disagio und die Ausgabekosten betragen 6.990 TEUR.
Bankkredite
Der variable Zinssatz des Bankkredits zum 31. Dezember 2022 war an den Monats-Euribor mit einem fixen Aufschlag von 0,80% gekoppelt. Der Kredit wurde im September 2023 getilgt. Am 20. Juli 2023 hat die A1 Group einen Kredit in Höhe von 500.000 TEUR mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer variablen Verzinsung, basierend auf dem Euribor plus einer fixen Marge, durch die Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH aufgenommen. Die Finanzverbindlichkeit ging im Zuge der Abspaltung der ETS Group ab (siehe Anhangangabe (2)).
(26) Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
in TEUR
| zum 31. Dezember 2023 | zum 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|
| Erhaltene Barsicherheiten | 142 | 202 |
| Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben | 9.282 | 12.134 |
| Übrige sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 12.149 | 26.737 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 21.573 | 39.073 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 21.573 | 39.073 |
§ Die Kaufpreisverpflichtungen aus den Unternehmenserwerben beinhalten zum 31. Dezember 2023 und 2022 eine Put-Option für den Ausstieg der Minderheitsgesellschafter der im Jahr 2020 erworbene Gesellschaft Invenium sowie den noch nicht bezahlten Kaufpreis aus der im Jahr 2022 erworbenen Gesellschaft Stemo in Bulgarien (siehe Anhangangabe(34) und Tabelle „Entwicklung der gesamten Finanzverbindlichkeiten“ in Anhangangabe(32)).
§ Die übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Rechten und Lizenzen (siehe Anhangangabe (16)), die dem Barwert der zukünftigen Zahlungen entsprechen. Die zukünftigen Zahlungen sind in der Fälligkeitsanalyse in Anhangangabe (33) ersichtlich.
(27) Personalrückstellungen
Die A1 Group hat Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmer:innen sowohl aus beitrags- als auch aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. Im Falle beitragsorientierter Versorgungspläne leistet die A1 Group aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung Zahlungen in privatwirtschaftliche oder öffentlich-rechtliche Pensionssysteme und Mitarbeitervorsorgekassen. Außer den Beitragszahlungen, die in der jeweiligen Periode als Personalaufwand im jeweiligen Funktionsbereich erfasst werden, bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Alle anderen Verpflichtungen resultieren aus ungedeckten leistungsorientierten Versorgungssystemen und werden gemäß IAS 19 mit der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelt:
in TEUR
| zum 31. Dezember 2023 | zum 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|
| Jubiläumsgelder | 36.132 | 38.182 |
| Abfertigungen | 145.362 | 128.529 |
| Pensionen | 2.952 | 2.635 |
| Long Term Incentive Program | 1.291 | 1.015 |
| Sonstige | 1.575 | 1.293 |
| Langfristige Personalrückstellungen | 187.311 | 171.654 |
Die A1 Group macht von der gemäß IAS 19.133 erlaubten Unterscheidung in kurz- und langfristige Personalrückstellungen Gebrauch (siehe auch Anhangangabe (23)). Ergebnisse aus der Neubewertung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung werden im sonstigen Ergebnis (OCI), jene der Jubiläumsgeldrückstellung sofort erfolgswirksam erfasst. Die Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen umfasst in der A1 Group nur versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, da kein Planvermögen vorhanden ist. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand aus Personalrückstellungen im Finanzergebnis und der Dienstzeitaufwand als Personalaufwand im jeweiligen Funktionsbereich erfasst.
Versicherungsmathematische Annahmen
Die folgende Tabelle zeigt die bei der Bewertung von Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzuwendungen, Abfertigungen und Pensionen verwendeten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor Jubiläumsgelder | 3,25% | 3,75% |
| Abzinsungsfaktor Abfertigungen | 3,25% | 3,75% |
| Abzinsungsfaktor Pensionen | 3,25% | 3,75% |
| Gehaltssteigerungen – Beamte | 5,30%–6,00% | 4,50%–5,30% |
| Gehaltssteigerungen – Angestellte | 3,50%–5,40% | 3,40%–4,60% |
| Pensionssteigerungen | 2,50% | 1,90% |
| Fluktuationsrate* | 0,0%–0,91% | 0,0%–1,03% |
* Gestaffelt nach vollendeten Dienstjahren. Der Abzinsungssatz wird auf Basis der Rendite erstrangiger festverzinslicher Industrieanleihen bestimmt. Die Laufzeit der Anleihen entspricht den voraussichtlichen Fristigkeiten der leistungsorientierten Verpflichtungen. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation werden bei der Bestimmung der verwendeten Gehaltssteigerungen auch künftig zu erwartende Gehaltssteigerungen miteinbezogen. Geprägt durch die aktuell hohe Inflation wird kurzfristig von höheren Gehaltssteigerungen ausgegangen, die sich jedoch langfristig wieder auf die durchschnittlichen Werte der Vergangenheit entwickeln werden. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Rückstellung kommen dadurch differenzierte Gehaltssteigerungen je Rückstellung zur Anwendung.
GROUP 41
Hinsichtlich der Lebenserwartung werden in Österreich die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ herangezogen. Für die Ermittlung der Verpflichtungen im Ausland wurden aufgrund des geringen Anteils dieselben Rechnungsgrundlagen herangezogen.# Laufzeiten
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Rückstellungen beträgt in Jahren:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Jubiläumsgelder | 3,5 | 3,8 |
| Abfertigungen | 10,7 | 11,2 |
| Pensionen | 7,4 | 7,2 |
Jubiläumsgelder
Beamte und bestimmte Angestellte (im Folgenden „Mitarbeiter:innen“) haben einen Anspruch auf Jubiläumsgelder. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten die Berechtigten nach 25 Dienstjahren zwei Monatsgehälter und nach 40 Dienstjahren vier Monatsgehälter. Mitarbeiter:innen, die zum Zeitpunkt des Pensionsantritts mindestens 35 Dienstjahre aufweisen und in den Ruhestand übertreten (65. Lebensjahr) oder aufgrund bestimmter gesetzlicher Regelungen in den Ruhestand versetzt werden, gebührt ebenfalls die Jubiläumszuwendung in Höhe von vier Monatsbezügen. Die Rückstellung wird über die Dienstzeit unter Anwendung eines Fluktuationsabschlags für Mitarbeiter:innen, die vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, gebildet. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Gehaltssteigerungen und des Zinssatzes.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Stand 1. Jänner | 45.374 | 56.665 |
| Dienstzeitaufwand | 1.225 | 1.542 |
| Zinsaufwand | 1.608 | 135 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | – 51 | – 1.406 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen | 7 | – 3 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen | 1.612 | – 4.192 |
| Im Gewinn oder Verlust erfasst | 4.401 | – 3.924 |
| Zahlungen | – 6.665 | – 7.367 |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | – 69 | 0 |
| Rückstellung zum 31. Dezember | 43.040 | 45.374 |
| Abzüglich kurzfristige Rückstellung | – 6.908 | – 7.191 |
| Langfristige Rückstellung | 36.132 | 38.182 |
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 betrifft weniger als 1% der langfristigen Jubiläumsgeldrückstellung die ausländischen Tochtergesellschaften.
Abfertigungen
Beitragsorientiertes Versorgungssystem
Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich am oder nach dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, unterliegen einem beitragsorientierten Versorgungsplan. 2023 wurden 3.905 TEUR (2022: 3.142 TEUR), 1,53% des Gehalts bzw. Lohns, in den beitragsorientierten Versorgungsplan (BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG) eingezahlt.
Leistungsorientiertes Versorgungssystem
Verpflichtungen aus Abfertigungen für nicht beamtete Mitarbeiter:innen in Österreich, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, werden durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch die A1 Group oder bei Pensionsantritt erhalten berechtigte Mitarbeiter:innen eine Abfertigung, die – abhängig von ihrer Dienstzeit – ein Mehrfaches ihres monatlichen Grundgehalts zuzüglich variabler Komponenten wie Überstunden oder Prämien, maximal aber zwölf Monatsgehälter beträgt. Im Falle des Todes haben die Erben der berechtigten Mitarbeiter:innen Anspruch auf 50% der Abfertigung. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Gehaltssteigerungen und des Zinssatzes.
A1 GROUP 43
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Abfertigungsrückstellungen:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Stand 1. Jänner | 134.580 | 170.871 |
| Dienstzeitaufwand | 3.120 | 4.151 |
| Zinsaufwand | 4.939 | 1.692 |
| Plankürzung und -abgeltung | – 1.024 | – 648 |
| Im Gewinn oder Verlust erfasst | 7.036 | 5.195 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 7.070 | 1.358 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen | – 413 | – 89 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen | 9.017 | – 40.919 |
| Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst | 15.675 | – 39.650 |
| Zahlungen | – 4.931 | – 2.425 |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | – 1.460 | 587 |
| Währungsumrechnung | 1 | 2 |
| Rückstellung zum 31. Dezember | 150.901 | 134.580 |
| Abzüglich kurzfristige Rückstellung | – 5.539 | – 6.051 |
| Langfristige Rückstellung | 145.362 | 128.529 |
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 betreffen rund 5% der langfristigen Abfertigungsrückstellungen ausländische Tochtergesellschaften.
Pensionen
Beitragsorientierte Versorgungssysteme
In Österreich werden Pensionsleistungen für Angestellte grundsätzlich durch die Sozialversicherungsträger und für Beamte durch den Staat erbracht. Die Beiträge in Höhe von 12,55% der Bruttobezüge, die die A1 Group 2023 in Österreich an die Sozialversicherungsträger und an den Staat geleistet hat, betragen 57.540 TEUR (2022: 59.935 TEUR). Die Beiträge in Höhe von 7%–28% der Bruttobezüge, die die ausländischen Tochtergesellschaften 2023 in das jeweilige System geleistet haben, betragen 29.469 TEUR (2022: 28.156 TEUR). Zusätzlich bietet die A1 Group den Angestellten einiger österreichischer Tochtergesellschaften einen beitragsorientierten Versorgungsplan an. Die Beiträge der A1 Group berechnen sich als Prozentsatz des Entgelts und dürfen 5% nicht übersteigen. Die Aufwendungen dieses Plans beliefen sich im Jahr 2023 auf 10.380 TEUR (2022: 11.917 TEUR).
Leistungsorientiertes Versorgungssystem
Für bestimmte ehemalige Mitarbeiter:innen in Österreich leistet die A1 Group Zahlungen nach einem leistungsorientierten Pensionsplan. Alle begünstigten Mitarbeiter:innen sind bereits in Pension und waren schon vor dem 1. Jänner 1975 angestellt. Der Plan, der über keine Kapitaldeckung verfügt, sieht Pensionen vor, die einen von den Beschäftigungsjahren abhängigen Prozentsatz des Gehalts betragen. Die Pensionen belaufen sich auf höchstens 80% des Gehalts vor der Pensionierung, einschließlich der staatlichen Altersversorgung. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung und der Inflation, da es sich bei den Leistungen aus Pensionen um lebenslange Rentenleistungen handelt.
A1 GROUP 44
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Pensionsrückstellungen:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Stand 1. Jänner | 2.979 | 5.101 |
| Dienstzeitaufwand | 43 | |
| Zinsaufwand | 105 | 37 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | – 28 | |
| Im Gewinn oder Verlust erfasst | 105 | 52 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 297 | 276 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen | – 22 | |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen | 248 | – 2.122 |
| Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst | 545 | – 1.868 |
| Zahlungen | – 310 | – 338 |
| Währungsumrechnung | – 0 | 33 |
| Rückstellung zum 31. Dezember | 3.319 | 2.979 |
| Abzüglich kurzfristige Rückstellung | – 367 | – 344 |
| Langfristige Rückstellung | 2.952 | 2.635 |
Sensitivitätsanalyse
In folgender Tabelle sind die erfassten kurz- und langfristigen Rückstellungen zusammengefasst:
| in TEUR | zum 31. Dezember | 2023 | 2022 |
|---|---|---|---|
| Jubiläumsgelder | 43.040 | 45.374 | |
| Abfertigungen | 150.901 | 134.580 | |
| Pensionen | 3.319 | 2.979 |
Eine Veränderung des verwendeten Abzinsungsfaktors um einen halben Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
| in TEUR | zum 31. Dezember | 0,5 Prozentpunkte Verringerung | 0,5 Prozentpunkte Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 2023 | |||
| Jubiläumsgelder | 742 | – 721 | |
| Abfertigungen | 8.139 | – 7.581 | |
| Pensionen | 124 | – 116 | |
| 2022 | |||
| Jubiläumsgelder | 856 | – 830 | |
| Abfertigungen | 7.542 | – 7.008 | |
| Pensionen | 344 | – 307 |
Eine Veränderung der verwendeten Gehaltssteigerungen um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
| in TEUR | zum 31. Dezember | 1 Prozentpunkt Verringerung | 1 Prozentpunkt Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 2023 | |||
| Jubiläumsgelder | – 1.378 | 1.431 | |
| Abfertigungen | – 14.641 | 16.536 | |
| Pensionen | – 228 | 256 | |
| 2022 | |||
| Jubiläumsgelder | – 1.606 | 1.675 | |
| Abfertigungen | – 13.571 | 15.421 | |
| Pensionen | – 267 | 300 |
Eine Veränderung der verwendeten Fluktuationsrate um einen halben Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
| in TEUR | zum 31. Dezember | 0,5 Prozentpunkte Verringerung | 0,5 Prozentpunkte Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 2023 | |||
| Jubiläumsgelder | 6 | – 748 | |
| Abfertigungen | 2.145 | – 3.651 | |
| 2022 | |||
| Jubiläumsgelder | 12 | – 865 | |
| Abfertigungen | 2.150 | – 3.271 |
Da alle begünstigten Mitarbeiter:innen der Pensionsrückstellung in Pension sind, wird keine Fluktuation berechnet. Bei einer herangezogenen Fluktuationsrate von kleiner 0,5% wird die Verringerung maximal bis 0,0% berechnet.
Long Term Incentive Program
Betreffend das Long Term Incentive Program siehe Anhangangabe (31).
(28) Eigenkapital
Kapitalmanagement
Das den Anteilseignern der Muttergesellschaft zurechenbaren Eigenkapital, das in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals ersichtlich ist, setzt sich aus Grundkapital, eigenen Aktien, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI) zusammen. Das Kapitalmanagement der A1 Group verfolgt das primäre Ziel, die Kapitalbasis zu sichern. Dies soll weiterhin durch solide Investment-Grade-Ratings namhafter Rating-Agenturen öffentlich dokumentiert werden. Gleichzeitig verfolgt A1 Group eine nachhaltige und transparente Dividendenpolitik. Das Management achtet auf eine gesunde Balance zwischen Aktionärsvergütung, Verschuldungshöhe und finanzieller Flexibilität für strategische Projekte.
Grundkapital
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 beträgt das Grundkapital der Telekom Austria AG 1.449.275 TEUR und ist in 664,5 Mio. auf Inhaber lautende Stückaktien geteilt. Zum 31. Dezember 2023 werden 58,47% (2022: 51,00%) indirekt von América Móvil über deren 100%ige Tochtergesellschaft América Móvil B.V., Niederlande, gehalten, die ÖBAG hält 28,42% (2022: 28,42%) und der Anteil im Streubesitz inklusive eigener Aktien beträgt 13,11% (2022:20,58%). Die Aktien haben keinen Nennwert.# Die Tochtergesellschaft paybox Bank AG hat gemäß Bankwesengesetz und Capital Requirements Regulation, einer EU-Verordnung für Banken, regulatorische Mindesteigenmittelerfordernisse für bankrelevante Risiken, wie insbesondere das Kreditrisiko sowie das operative Risiko, und Liquiditätsdeckungsanforderungen zu erfüllen, welche am 31. Dezember 2023 und 2022 eingehalten wurden.
A1 GROUP 46
Die Anzahl der genehmigten, ausgegebenen und ausstehenden Aktien sowie der eigenen Aktien ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Stand 31. Dezember | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Genehmigte Aktien | 664.500.000 | 664.500.000 |
| Ausgegebene Aktien | 664.500.000 | 664.500.000 |
| Eigene Aktien | – 415.159 | – 415.159 |
| Ausstehende Aktien | 664.084.841 | 664.084.841 |
Die ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt.
Dividendenzahlungen
Die folgenden Dividenden wurden von den Aktionären in der Hauptversammlung beschlossen und von der Telekom Austria AG ausgeschüttet:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Tag der Hauptversammlung | 7. Juni 2023 | 27. Juni 2022 |
| Dividende pro Aktie in Euro | 0,32 | 0,28 |
| Gesamtsumme der Dividende in TEUR | 212.507 | 185.944 |
| Tag der Ausschüttung | 15. Juni 2023 | 5. Juli 2022 |
Das Jahresergebnis der Telekom Austria AG nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) beträgt:
| in TEUR | 2023 | 2022 | |
|---|---|---|---|
| Jahresergebnis | 1.689.685 | 114.356 | |
| Reinvermögensminderung durch Abspaltung | – 819.975 | 0 | |
| Auflösung von Gewinnrücklagen | 0 | 251.143 | |
| Zuweisung zu Gewinnrücklagen | – 645.907 | 0 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 422.078 | 269.086 | |
| Bilanzgewinn | 645.881 | 634.585 |
Der unternehmensrechtliche Bilanzgewinn der Telekom Austria AG unterliegt keinen Ausschüttungsbeschränkungen, da keine Sachverhalte der in § 235 UGB geregelten Beschränkungen bestehen. Der Vorstand plant nach Zustimmung des Aufsichtsrates der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von 0,36 Euro (2022: 0,32 Euro) je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.
Eigene Aktien
Mit Hauptversammlungsbeschluss der Telekom Austria AG vom 29. Mai 2013 wurde der Vorstand dazu ermächtigt, eigene Aktien (a) für die Bedienung der Verbindlichkeiten aus den in Anhangangabe (31) beschriebenen Mitarbeiterbeteiligungsplänen und/oder zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes / der Geschäftsführung der Telekom Austria AG und mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden oder (b) für Unternehmenserwerbe zu verwenden oder (c) jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
| Bestand eigener Aktien zum 31. Dezember | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Anzahl der eigenen Aktien | 415.159 | 415.159 |
| Durchschnittspreis pro Aktie in Euro | 18,80 | 18,80 |
| Abzugsposten im Eigenkapital in TEUR | 7.803 | 7.803 |
Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen resultieren aus der Gründung der Gesellschaft sowie aus nachfolgender Kapitalerhöhung und Umgründungsmaßnahmen. Des Weiteren sind Beträge aus aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsplänen und dem Einzug eigener Aktien enthalten.
Gewinnrücklagen
Die Erhöhung der Gewinnrücklagen, die aus der Abspaltung der ETS Group resultiert, ist in Anhangangabe (2) beschrieben.
A1 GROUP 47
Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI)
Die IAS-19-Rücklage beinhaltet die Neubewertung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen (siehe Anhangangabe (27)). Die FVOCI-Rücklage umfasst die Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (siehe Anhangangabe (19)). Betreffend die Hedging-Rücklage siehe Anhangangabe (33). Die Rücklage aus der Währungsumrechnung resultiert im Wesentlichen aus der Einbeziehung der Tochtergesellschaften in Belarus und Serbien in den Konzernabschluss. (siehe Anhangangabe (3)). Die Entwicklung der einzelnen Rücklagen ist in der Gesamtergebnisrechnung sowie in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
(29) Ertragsteuern
Ertragsteuern werden auf Basis des erwarteten tatsächlichen Steuersatzes für jedes Steuersubjekt separat berechnet. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden mit Steuersätzen berechnet, die zum Bilanzstichtag Gültigkeit haben oder in Kürze gelten werden. Auswirkungen aufgrund von Änderungen des Steuersatzes werden in dem Jahr, in dem die Steuersatzänderung rechtskräftig beschlossen wurde, als Aufwand oder Ertrag erfasst. Gewinnausschüttungen der Telekom Austria AG haben keine Auswirkung auf den Körperschaftsteuersatz. Investitionsbegünstigungen mindern die Ertragsteuern im Jahr der Inanspruchnahme. Das Management beurteilt in Übereinstimmung mit IFRIC 23 regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob Unsicherheiten bezüglich der Behandlung durch die zuständige Steuerbehörde unter geltenden steuerlichen Regelungen bestehen. Dementsprechend wurden für etwaige bestehende Steuerrisiken unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen, einschließlich der Interpretation des Steuerrechts und Erfahrung, Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern erfasst.
Das von der OECD ausgearbeitete und von der EU durch eine Richtlinie umgesetzte Konzept der sogenannten Pillar-II-Regelungen sieht eine globale Mindestbesteuerung in Höhe von 15% auf Unternehmensgewinne vor. Ziel ist die Eindämmung des Steuerwettbewerbs. Es ist unklar, ob die Pillar-II-Regelungen zusätzliche temporäre Differenzen schaffen, ob latente Steuern neu zu bewerten sind und welcher Steuersatz für die Bewertung der latenten Steuern anzuwenden ist. Als Reaktion auf diese Unsicherheit hat das IASB Änderungen des IAS12 veröffentlicht, die eine vorübergehende verpflichtende Ausnahme von den Anforderungen des IAS12 vorsieht, wonach ein Unternehmen keine Informationen über latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Pillar-II-Regelungen zu bilanzieren oder offenzulegen hat. Die A1 Group hat von dieser Ausnahme zum 31. Dezember 2023 Gebrauch gemacht.
Mit Stand Jänner 2024 wurde Pillar II in folgenden Ländern, in denen die A1 Gruppe tätig ist, bereits gesetzlich umgesetzt: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Schweiz, Deutschland, Tschechische Republik, Ungarn, Italien, Rumänien, Slowakei und Vereinigtes Königsreich. Das oberste Mutterunternehmen der A1 Group, und damit auch die Ultimate Parent Entity („UPE“) für Pillar II, ist América Móvil (siehe Anhangangabe (2)).
Im Zuge der Vorbereitung zur Umsetzung von PillarII wurden in der A1 Group die sogenannten „Safe Harbour-Tests“ durchgeführt. Zweck der „Transitional Country-by-Country Safe Harbours“ ist es, den von PillarII betroffenen Unternehmensgruppen in den ersten Jahren nach Einführung der globalen Mindestbesteuerung die in der EU-Richtlinie vorgesehene komplexe, detaillierte und aufwändige Kalkulation der Ergänzungssteuer („Top-up Tax“) für jene Steuerjurisdiktionen zu ersparen, wo das Risiko einer Niedrigbesteuerung gering ist. Wenn einer von den drei Tests („De minimis“, „Simplified Effective Tax Rate“, „Routine Profits“) erfüllt ist, wird die Top-up Tax für eine Steuerjurisdiktion mit Null festgesetzt. Die temporären Safe Harbours gelten für Steuerjahre, die vor dem 31. Dezember 2026 beginnen und vor dem 30. Juni 2028 enden. In einer ersten vorläufigen Analyse können die Save Harbour Regelungen für sämtliche Steuerjurisdiktionen der A1 Group, mit Ausnahme von Bulgarien und Nordmazedonien, angewendet werden. In Bulgarien ist allerdings geplant, eine nationale Ergänzungssteuer einzuführen.
Die Ertragsteuer auf das Ergebnis vor Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen (Steuerertrag wird negativ dargestellt):
| in TEUR | 2023 | 2022 | |
|---|---|---|---|
| Laufende Steuern | 174.098 | 188.130 | |
| Latente Steuern | 1.203 | – 6.711 | |
| Ertragsteuer | 175.301 | 181.419 |
A1 GROUP 48
Nachfolgend wird die Zuordnung der Ertragsteuern im Konzernabschluss dargestellt:
| in TEUR | 2023 | 2022 | |
|---|---|---|---|
| Laufende Geschäftstätigkeit | 175.301 | 181.419 | |
| Ertragsteuer realisiertes Ergebnis aus Hedging-Aktivitäten* | 730 | 1.460 | |
| Ertragsteuer auf das Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten* | 430 | – 679 | |
| Ertragsteuer Neubewertung von Personalrückstellungen* | – 3.673 | 10.430 | |
| Ertragsteuer – gesamt | 172.788 | 192.630 |
* Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Ursachen für den Unterschied zwischen den im Jahresergebnis ausgewiesenen Ertragsteuern und den Ertragsteuern unter Anwendung des gesetzlichen Steuersatzes in Österreich von 24% (2022: 25%), bezogen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern:
| in TEUR | 2023 | 2022 | |
|---|---|---|---|
| Körperschaftsteueraufwand zum gesetzlichen Steuersatz | 197.084 | 204.001 | |
| Steuersatzdifferenzen | – 29.498 | – 25.010 | |
| Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand | 25.185 | 22.788 | |
| Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge | – 13.064 | – 18.816 | |
| Steuerfreie Erträge/Aufwendungen aus Finanzanlagen | – 94 | – 99 | |
| Effekt der Steuersatzänderung | – 1.725 | – 3.888 | |
| Steuerertrag/-aufwand aus Vorjahren | 838 | 1.431 | |
| Veränderung der nicht angesetzten aktiven latenten Steuern | 1.940 | 1.888 | |
| Beteiligungsab-/zuschreibungen | – 155 | 44 | |
| Sonstige | – 5.211 | – 917 | |
| Ertragsteuer | 175.301 | 181.419 | |
| Effektiver Körperschaftsteuersatz | 21,35% | 22,23% |
Der nicht abzugsfähige Aufwand der Jahre 2023 und 2022 besteht im Wesentlichen aus nicht anrechenbaren Abzugsteuern für Dividenden und diversen steuerlich nicht anerkannten Aufwendungen in den einzelnen Ländern. Bei den Steuerbegünstigungen und nicht steuerpflichtigen Erträgen der Jahre 2023 und 2022 handelt es sich im Wesentlichen um Investitions- und sonstige Begünstigungen in den einzelnen Ländern. Die Reduktion stammt aus einer steuerbegünstigten Aufwertung von Sachanlagen in Belarus im Jahr 2022. In beiden Jahren ist weiters der steuerfreie Ertrag aus fiktiver Firmenwertabschreibung im Rahmen der österreichischen Gruppenbesteuerung enthalten. Steuerliche Firmenwertabschreibungen gemäß § 9 Abs. 7 KStG werden als temporäre Differenzen von Anteilen an Tochterunternehmen behandelt, auf welche gemäß IAS 12.39 keine passiven latenten Steuern angesetzt werden. Der Effekt der Steuersatzänderung ist 2023 auf die Erhöhung des in Slowenien geltenden Körperschaftsteuersatz von 19% auf 22% für die Jahre 2024 bis 2028 zurückzuführen.# Accounting Policies
Deferred Taxes
The income tax expense for the year is comprised of current tax and deferred tax. Current tax assets and liabilities are measured at the amounts expected to be recovered from or paid to the tax authorities. Deferred tax assets and liabilities arise from temporary differences between the carrying amounts of assets and liabilities and their tax bases.
Deferred tax assets and liabilities are measured at the tax rates expected to apply in the period when the asset is realised or the liability is settled. The impact of deferred tax on the income statement is recognised in profit or loss, except for deferred tax arising from transactions recognised in other comprehensive income or directly in equity.
Deferred tax assets are recognised to the extent that it is probable that future taxable profit will be available against which the unused tax losses and deductible temporary differences can be utilised. Deferred tax liabilities are recognised for all taxable temporary differences.
At 31 December 2023, the deferred tax rate applied in Austria was 23% (2022: 23%). The effect from 2023 onwards arises from the reduction of the corporate tax rate applicable in Austria from 25% to 24% for the year 2023 and to 23% for the years from 2024 onwards. At 31 December 2022, deferred taxes were calculated at 23%, as the significant temporary differences are only expected to reverse from 2024 onwards. The tax effect from impairment/revaluation of investments relates to tax-deductible impairments and revaluations of investments in associated companies in Austria.
In accordance with IAS 12, deferred tax assets and liabilities are recognised for all temporary differences between the carrying amounts of assets and liabilities and their respective tax bases. Furthermore, deferred taxes are recognised on current tax losses, tax loss carryforwards, and tax-deductible impairments of investments. The tax effects of temporary differences, which lead to the recognition of deferred tax assets and liabilities, are as follows:
| Deferred Tax Assets | Deferred Tax Assets | Deferred Tax Liabilities | Deferred Tax Liabilities | |
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 31 December 2023 | 31 December 2022 | 31 December 2023 | 31 December 2022 |
| Loss carryforwards | 11,079 | 8,430 | 0 | 0 |
| Property, plant and equipment | 8,892 | 7,411 | – 24,178 | – 29,813 |
| Right-of-use assets | 0 | 0 | – 312,541 | – 127,189 |
| Other intangible assets | 1,161 | 1,143 | – 65,837 | – 64,380 |
| Receivables: customers, dealers and other | 11,922 | 12,350 | – 38 | – 24 |
| Contract costs | 0 | 0 | – 7,567 | – 6,600 |
| Lease liabilities | 313,658 | 130,600 | 0 | 0 |
| Long-term provisions | 18,073 | 34,129 | 0 | 0 |
| Provisions for employees | 20,245 | 17,651 | 0 | 0 |
| Provisions and liabilities | 13,391 | 12,755 | – 9 | – 55 |
| Other | 6,568 | 5,676 | – 7,018 | – 4,609 |
| Total | 404,990 | 230,144 | – 417,187 | – 232,670 |
| Offsetting | – 357,770 | – 188,226 | 357,770 | 188,226 |
| Deferred tax assets/liabilities | 47,221 | 41,919 | – 59,417 | – 44,444 |
| Net deferred tax assets/liabilities | – 12,197 | – 2,526 |
Deferred tax assets relating to the spin-off of ETS Group are shown in Note (2). When assessing the recoverability of deferred tax assets, the Management Board makes an estimate regarding the probability that these items will be realised in the future. The realisation of deferred tax assets requires sufficient taxable income in the periods in which the temporary differences become deductible. Business plans, for which a detailed planning period of five years has been used, form the basis for this assessment. The Management Board uses the planned reversal of deferred tax liabilities and the estimated future taxable income for this assessment.
A1 Group applies group taxation in Austria according to § 9 KStG with Telekom Austria AG as the group entity. A tax equalization agreement has been concluded between the group entity and the group members. From 1 January 2023, both positive and negative tax results are offset against the statutory corporate tax rate less half a percentage point. Up to 31 December 2022, positive tax results were charged at a tax rate of 23%. Negative results were not compensated but were offset against future positive results of the group members. Deferred tax claims and deferred tax liabilities are offset for group members (currently the most significant Austrian companies), as the tax group represents a single taxable entity. The loss carryforwards mainly originate from companies resident in Austria. The annual offsetting of loss carryforwards, which can be carried forward indefinitely, is generally limited in Austria to 75% of the respective taxable income.
Deferred tax liabilities on property, plant and equipment mainly result from the carrying amount of recognised decommissioning costs of assets and from capitalised borrowing costs that are not eligible for capitalisation for tax purposes (see Notes (7), (15) and (23)). The recognition of right-of-use assets / derecognition of lease liabilities in accordance with IFRS 16 is not recognised for tax purposes in some countries, resulting in deferred tax liabilities or assets, respectively. The increase is due to the recognition of lease agreements with ETS Group (see Note (2)). Deferred tax liabilities on other intangible assets mainly result from the recognition of assets in the course of business combinations in accordance with IFRS 3. The recognition of contract costs is not recognised for tax purposes in some countries, resulting in a deferred tax liability.
Deferred tax assets on long-term provisions mainly result from the provision for decommissioning obligations of assets, which are only partially recognised for tax purposes, as well as from differences between IFRS and tax law within the framework of the restructuring provision in Austria (see Note (23)). The decrease is due to the transfer of the provision for decommissioning obligations of assets to ETS Group (see Note (2)). Deferred tax assets on provisions for employees mainly result from differences between the calculation according to § 14 Austrian Income Tax Act (EStG) and the calculation using the method of current single premiums in accordance with IAS 19 (see Note (27)).
The following deferred tax claims were not recognised as their realisation is not probable in the foreseeable future due to tax planning:
| in TEUR | 31 December 2023 | 31 December 2022 | |
|---|---|---|---|
| Loss carryforwards | 309,475 | 355,397 |
The unrecognised tax claims mainly originate from Austrian investment companies due to tax write-downs of investment carrying amounts of subsidiaries to the lower fair value. Due to the lack of operating activities of these investment companies, no future taxable income is expected and realisation is unlikely within the detailed planning period and thereafter, although the loss carryforwards are indefinitely deferrable.
At 31 December 2023, no deferred tax liabilities were recognised on temporary differences related to interests in subsidiaries amounting to TEUR 76,459 (2022: TEUR 74,252) as it is not probable that these temporary differences will reverse in the foreseeable future.
(30) Leases
Lessee
A1 Group leases telecommunication sites for fixed and mobile telephony, as well as other infrastructure and buildings. In accordance with IFRS 16, the lessee must recognise a right-of-use asset and a lease liability at the commencement date. The lease term generally corresponds to the non-cancellable basic term of the contract. In addition, options to extend or terminate the contract are included. A1 Group assesses at the commencement date whether their exercise is reasonably certain. If significant events or significant changes in circumstances occur that are within the control of A1 Group, it is re-assessed whether the exercise of an extension or termination option is reasonably certain. For cancellable leases with an indefinite term, A1 Group has determined the contract term to be seven years, taking into account the planning period, technology, business strategy, and the probability of lease termination. During this period, extension options included in the lease agreements are considered exercised and termination options are considered not exercised. Furthermore, A1 Group has no other leases in its portfolio that contain significant options. For the determination of the term of MLAs with ETS Group, see the explanations in the following section "Lease Agreements with Tower Companies".
For a portion of the lease agreements, there are restrictions that require the consent of the lessor for subletting the leased property or for extending existing installations. However, this does not affect ongoing business operations.
The following table shows the development of the recognised right-of-use assets by classes of underlying assets:
| Right-of-Use Assets | Right-of-Use Assets | Right-of-Use Assets | Right-of-Use Assets | ||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Land and Buildings | Telecommunication Sites | Other Equipment | Lines | Total |
| Cost | |||||
| As at 1 January 2022 | 416,318 | 579,460 | 41,380 | 166,924 | 1,204,082 |
| Additions | 41,544 | 59,575 | 12,166 | 15,054 | 128,340 |
| Disposals | – 24,409 | – 30,394 | – 5,150 | – 7,359 | – 67,312 |
| Currency translation | – 51 | – 499 | 25 | 9 | – 516 |
| Changes in the scope of consolidation | 15 | 0 | 255 | 0 | 270 |
| As at 31 December 2022 | 433,418 | 608,142 | 48,677 | 174,628 | 1,264,864 |
| Additions | 38,760 | 321,302 | 14,857 | 40,915 | 415,833 |
| Disposals | – 16,311 | – 41,297 | – 5,168 | – 45,486 | – 108,262 |
| Currency translation | – 1,673 | – 7,144 | – 127 | – 231 | – 9,174 |
| Changes in the scope of consolidation | – 382 | 1,031,270 | – 2,105 | 0 | 1,028,783 |
| As at 31 December 2023 | 453,812 | 1,912,274 | 56,134 | 169,826 | 2,592,045 |
| Accumulated Depreciation and Impairment | |||||
| As at 1 January 2022 | – 120,442 | – 232,992 | – 21,050 | – 67,290 | – 441,773 |
| Additions | – 46,335 | – 84,434 | – 11,246 | – 26,297 | – 168,313 |
| Disposals | 6,738 | 9,753 | 4,639 | 1,555 | 22,684 |
| Currency translation | 102 | 400 | – 27 | – 3 | 473 |
| As at 31 December 2022 | – 159,937 | – 307,273 | – 27,684 | – 92,035 | – 586,929 |
| Additions | – 47,034 | – 125,979 | – 11,911 | – 29,899 | – 214,822 |
| Disposals | 5,087 | 9,665 | 4,577 | 41,673 | 61,002 |
| Currency translation | 1,182 | 3,977 | 27 | 35 | 5,220 |
| Changes in the scope of consolidation | 26 | 103,445 | 1,329 | 0 | 104,800 |
| As at 31 December 2023 | – 200,676 | – 316,166 | – 33,662 | – 80,226 | – 630,730 |
| Carrying Amount as at 31 December 2023 | 253,136 | 1,596,108 | 22,472 | 89,599 | 1,961,315 |
| 31 |
Andere Anlagen beinhalten im Wesentlichen Kraftfahrzeuge. Neben neuen Verträgen beinhalten die Zugänge zu Nutzungsrechten auch Änderungen und Verlängerungen sowie Indexanpassungen von Verträgen. Die Änderungen des Konsolidierungskreises 2023 betreffen, wie in Anhangangabe (2) beschrieben, Leasingverträge, die im Zusammenhang mit der Abspaltung der ETS Group abgehen, sowie den Zugang der in Folge beschriebenen Leasingverträge mit den Tower-Gesellschaften:
Leasingverträge Tower-Gesellschaften
Mit dem Transfer von Teilen der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen in die Tower-Gesellschaften wurden Master-Leasingverträge (Master Lease Agreements – „MLAs“) zwischen den A1-Gesellschaften und den Tower-Gesellschaften abgeschlossen. Für diese MLAs wird in den A1-Gesellschaften ein Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Diese Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten wurden bis zur Abspaltung der ETS Group am 22. September 2023 auf Konzernebene eliminiert, da es sich um konzerninterne Transaktionen handelte. Nach der Abspaltung stellen sie Leasingverhältnisse mit nahestehenden Unternehmen dar, die nicht mehr zu eliminieren sind und folglich in der Konzernbilanz erfasst werden. Diese betragen:
in TEUR zum 31. Dezember 2023
| 2023 | |
|---|---|
| Nutzungsrechte | 1.477.000 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 185.794 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 1.318.388 |
Die Buchwerte zum Zeitpunkt der Abspaltung der ETS Group am 22. September 2023 sind in Anhangangabe (2) ersichtlich.
A1 GROUP | 52
Die Vertragsdauer der MLAs ist unbefristet, jedoch ist eine Kündigung durch die A1 Group zum Ende des achten, 16. und 24. Vertragsjahres, durch die ETS Group erstmals zum Ende des 24. Vertragsjahres möglich. Nach dem 24. Vertragsjahr können beide Parteien unter Einhaltung einer 36-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Wie erläutert, werden in der A1 Group Verlängerungsoptionen von Leasingverträgen nur dann berücksichtigt, wenn sie im 7-Jahres-Planungszeitraum liegen. In Anlehnung an diese Leasingpolitik wurde für die Berechnung der Leasingverbindlichkeit der MLAs mit den Tower-Gesellschaften eine Laufzeit von acht Jahren festgesetzt.
Die folgenden Leistungen werden von den Tower-Gesellschaften für die jeweiligen A1-Gesellschaften erbracht:
- Platz für das installierte aktive Equipment der A1-Gesellschaften einschließlich der installierten Richtfunkstrecke für die bestehende Konfiguration sowie Klima- und Zugangssysteme
- Vertragsmanagement, einschließlich Kollokation für alle bestehenden und zukünftigen Verträge mit den Vermietern
- Instandhaltung der passiven Infrastruktur, die das Bauwerk, die Klimaanlagen, die Sicherheitssysteme und die Energiesysteme (externe Stromversorgungen und Generatoren) umfasst
- Die ETS Group implementiert Upgrades der passiven Infrastruktur für neue Technologien (z. B. 5G oder andere Upgrades, die von den A1-Gesellschaften benötigt werden)
- Die Dienstleistung umfasst auch notwendige Vertragsupgrades
Zahlungsmittelabflüsse und Fälligkeitsanalyse
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse sind in folgender Tabelle dargestellt (zur Entwicklung der Leasingverbindlichkeit siehe Anhangangabe (32)):
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Tilgung Leasingverbindlichkeiten | 205.603 | 158.949 |
| Bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse | 36.371 | 11.845 |
| Vorauszahlungen für Nutzungsrechte | 19.026 | 11.412 |
| Leasingverhältnisse operativer Aufwand | 4.985 | 4.270 |
| Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse | 265.986 | 186.477 |
Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten:
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|
| k. A.* | 171.822 | 2024 | 351.912 |
| 2025 | 332.279 | 134.961 | |
| 2026 | 301.444 | 64.144 | |
| 2027 | 291.082 | 53.600 | |
| 2028 | 281.540 | k. A.* | |
| Danach | 704.317 | 170.639 | |
| Summe der Mindestleasingzahlungen | 2.262.574 | 745.224 | |
| Abzüglich Zinsenanteil | – 307.003 | – 64.315 | |
| Barwert der Leasingzahlungen | 1.955.571 | 680.909 | |
| davon kurzfristiger Anteil | 283.652 | 159.272 | |
| davon langfristiger Anteil | 1.671.919 | 521.637 |
*Keine Angabe, da für die jeweilige Periode nicht anwendbar.
Der Anstieg der Zahlungsmittelabflüsse und der Mindestleasingzahlungen ist auf die MLAs mit der ETS Group zurückzuführen (siehe Anhangangabe (2)).
A1 GROUP | 53
Die Anwendungserleichterungen für geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverträge werden von der A1 Group nur für Nutzungsrechte, die nicht wesentlich für die Geschäftstätigkeit sind, ausgenützt. Für Mobilfunkstandorte, technische Standorte und Anlagen sowie Immobilien und Kraftfahrzeuge wird die Erleichterung nicht in Anspruch genommen. Nichtleasingkomponenten in Verträgen, wie zum Beispiel Elektrizität, Wartung etc., sind von der Berechnung der Nutzungsrechte ausgenommen.
Die folgende Tabelle zeigt den erfassten Aufwand für:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Leasingverhältnisse | 1.249 | 1.142 |
| Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert | 94 | 42 |
| Variable Leasingzahlungen | 3.642 | 3.086 |
Die erfassten Zinsen sind in Anhangangabe (7) ersichtlich. COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse sind in den variablen Leasingzahlungen saldiert.
COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse
Die Änderungen zu IFRS 16 „COVID-19-bezogene Mietzugeständnissen“ wurden im vorgesehenen Zeitraum von 1. Jänner 2020 bis 30. Juni 2022 auf alle Mietzugeständnisse, die die Voraussetzungen erfüllten, angewandt. Der Leasingnehmer musste COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse nicht darauf prüfen, ob diese eine Leasingmodifikation darstellen. Reduktionen von Leasingzahlungen (wie zum Beispiel der Erlass einer Zahlung) wurden in der Periode, in der sie anfielen, als negative variable Leasingzahlung in der Gesamtergebnisrechnung und Ausbuchung der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit erfasst. Gestundete Zahlungen beeinflussten nur den Zeitpunkt der einzelnen Zahlungen. 2022 betrug die Reduktion des operativen Leasingaufwands aus COVID-19-bezogenen Mietzugeständnissen 90 TEUR und betraf im Wesentlichen Funkstandorte.
Leasinggeber
Jedes Leasingverhältnis ist vom Leasinggeber entweder als Operating-Leasing-Verhältnis oder als Finanzierungsleasing einzustufen:
Operating-Leasing-Verhältnis
Wenn im Wesentlichen nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden, wird der Leasinggegenstand von der A1 Group bilanziert. Der Leasinggegenstand wird nach den auf den Vermögenswert anwendbaren Regeln in Übereinstimmung mit IAS 16 angesetzt. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Buchwert der Sachanlagen, die ausschließlich zur Erzielung von Mieterträgen gehalten werden, 33.889 TEUR (2022: 48.077 TEUR). Darüber hinaus werden mit der Vermietung von Teilen der Gebäude und Teilen der Kommunikationsanlagen Einnahmen erzielt. Der Anteil dieser vermieteten Sachanlagen wird nicht separat erfasst, weshalb ihr Buchwert nicht in den oben angeführten Beträgen enthalten ist (siehe Anhangangabe (15)). Zahlungen aus Operating-Leasing-Verträgen werden linear über die Laufzeit der Verträge erfolgswirksam realisiert.
Die zukünftigen Leasingzahlungen betragen:
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|
| k. A.* | 28.934 | 2024 | 25.015 |
| 2025 | 17.986 | 16.643 | |
| 2026 | 13.687 | 13.654 | |
| 2027 | 11.526 | 7.499 | |
| 2028 | 6.064 | k. A.* | |
| Danach | 20.098 | 20.663 | |
| Summe der Mindestleasingzahlungen | 94.376 | 107.991 |
*Keine Angabe, da für die jeweilige Periode nicht anwendbar.
A1 GROUP | 54
Finanzierungsleasing
Die Vermietung von Nebenstellenanlagen (PABX) wird seit 2019 als Finanzierungsleasing eingestuft. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsanalyse der zukünftigen Leasingzahlungen sowie die erfassten Wertberichtigungen der Finanzierungsleasingforderungen (siehe Anhangangaben (13) und (20)):
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|
| k. A.* | 1.485 | 2024 | 1.301 |
| 2025 | 811 | 547 | |
| 2026 | 469 | 256 | |
| 2027 | 232 | 91 | |
| 2028 | 84 | k. A.* | |
| Danach | 32 | 44 | |
| Summe der Mindestleasingzahlungen | 2.928 | 3.450 | |
| Abzüglich Zinsenanteil | – 243 | – 256 | |
| Barwert der Finanzierungsleasingforderungen | 2.685 | 3.194 | |
| davon kurzfristiger Anteil | 1.186 | 1.362 | |
| davon langfristiger Anteil | 1.499 | 1.831 | |
| Wertberichtigungen | 90 | 90 |
*Keine Angabe, da für die jeweilige Periode nicht anwendbar.
Die Umsatzerlöse aus Finanzierungsleasing sind in den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von Endgeräten ausgewiesen (siehe Anhangangabe (5)). Der Zinsertrag aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, der im Finanzergebnis erfasst ist, ist in Anhangangabe (7) ersichtlich.
(31) Mitarbeiterbeteiligungspläne
Long Term Incentive Program
Die A1 Group hat 2010 ein Long Term Incentive Program (LTI) eingeführt. Die Bewertung dieser anteilsbasierten Vergütung erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung und zu jedem Bilanzstichtag. Der Aufwand wird über die erforderliche Reifefrist verteilt. Da der Aufsichtsrat festgelegt hat, die im Rahmen des LTI zugeteilten Bonusaktien in bar abzugelten (in Folge daher als „fiktive Bonusaktien“ bezeichnet), sind die anteilsbasierten Vergütungen als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Teilnehmer des Programms sind die Mitglieder des Vorstandes der Telekom Austria AG (siehe Anhangangabe (36)). Diese müssen ein Eigeninvestment in Telekom-Austria-Aktien, abhängig von ihrem jährlichen Fixgehalt (brutto), bis zum Ende der Behaltefrist (mindestens drei Jahre) hinterlegen. Die Berechnung der entsprechend gewährten Anzahl der fiktiven Bonusaktien erfolgt für jede Tranche separat mit dem Durchschnittskurs der Telekom-Austria-Aktie über einen definierten Zeitraum. Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden je drei Jahre festgelegt. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt. Am Anspruchstag (frühestens drei Jahre nach der Gewährung) werden bei voller Zielerreichung fiktive Bonusaktien im doppelten Ausmaß des Eigeninvestments an die Teilnehmer zugeteilt, die Abgeltung erfolgt in bar. Das Recht ist nicht übertragbar. Werden die Ziele zu mehr als 100% erfüllt, werden proportional entsprechend mehr fiktive Bonusaktien zugeteilt.Wenn die Zielerreichung 175% übersteigt, ist die Zuteilung der fiktiven Bonusaktien auf 350% des Eigeninvestments limitiert. Im Falle einer wesentlichen Zielverfehlung werden keine Aktien zugeteilt. Für die 14. Tranche (LTI 2023) und 13. Tranche (LTI 2022) wurden folgende Schlüsselindikatoren bestimmt:
§ Operating Return on Invested Capital („Operating ROIC“), gewichtet mit 34%
§ Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 33%
§ Zwei Environment, Social & Corporate Governance „ESG“-Ziele
LTI 2023: Reduktion des Gender- und Schließung des Equal-Pay-Gaps bis zum Jahresende 2025, gewichtet mit 16%, und Reduktion des Kohlenstoff-Fußabdrucks bis zum Jahresende 2025 in Übereinstimmung mit der von der Science-Based-Targets-Initiative genehmigten Emissionsreduktionskurve, gewichtet mit 17%
LTI 2022: Steigerung der Energieeffizienz bis 2024, gewichtet mit 20%, und Steigerung der Trainingsstunden pro Mitarbeiter, gewichtet mit 13%).
Die Schlüsselindikatoren für die zwölfte Tranche (LTI 2021) und die elfte Tranche (LTI 2020) lauten:
A1 GROUP 55
§ Operating ROIC, gewichtet mit 34%
§ Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 33%
§ nachhaltige Finanzierung (langfristige Finanzierung in den Jahren 2021–2023 bzw. 2020–2022 mit „Green Bonds“ oder anderen nachhaltigen Finanzinstrumenten, gewichtet mit 33%)
Für die zehnte Tranche (LTI 2019) wurde der ROIC und der Umsatzmarktanteil der A1 Group (gewichtet mit je 50%) als Schlüsselindikatoren bestimmt.
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr noch nicht ausbezahlten Tranchen zusammen:
| LTI 2023 | LTI 2022 | LTI 2021 | |
|---|---|---|---|
| Zeitpunkt der Gewährung | 1. Juni 2023 | 1. Juni 2022 | 1. Juni 2021 |
| Programmbeginn | 1. Jänner 2023 | 1. Jänner 2022 | 1. Jänner 2021 |
| Ende Erdienungszeitraum | 31. Dezember 2025 | 31. Dezember 2024 | 31. Dezember 2023 |
| Anspruchstag | 1. Juni 2026 | 1. Juni 2025 | 1. Juni 2024 |
| Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt | 60.814 | 70.341 | 81.387 |
| Anpassung ETS Aktiensplit | 10.338 | 11.958 | 13.836 |
| Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums | 71.152 | 82.299 | 95.223 |
| Erwartete Zielerreichung | 100,00% | 118,80% | 125,50% |
| Erwartete Bonusaktien | 142.305 | 195.542 | 239.009 |
| Maximale Bonusaktien* | 249.033 | 288.046 | 333.280 |
| Beizulegender Zeitwert des Programms in TEUR | 1.064 | 1.280 | 1.766 |
- Unter Berücksichtigung der Zuteilung im doppelten Ausmaß des Eigeninvestments.
Wie in Anhangangabe (2) beschrieben, wurden die Aktien an der ETS AG im Verhältnis 4:1 ausgegeben. Als Konsequenz dieses Aktiensplits wurden die Aktien des Eigeninvestments der Vorstände mit Beschluss des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates vom 18. Dezember 2023 um den Faktor 1,17 erhöht. Die Erhöhung des Eigeninvestments ist in der Zeile „Anpassung ETS Aktiensplit“ ersichtlich. Der ausgeschiedene Finanzvorstand Siegfried Mayrhofer partizipiert am LTI Program nur anteilig bis zum 31. August 2023, dem Ende seiner Bestellung (siehe Anhangangabe (36)). Für LTI 2023 wurde dies bereits entsprechend im Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Für LTI 2022 und LTI 2021 wird der verkürzte Leistungszeitraum bei der zukünftigen Auszahlung und demensprechend auch im beizulegenden Zeitwert des Programms berücksichtigt.
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen und die tatsächliche Zielerreichung der im laufenden und vorigen Geschäftsjahr in bar ausbezahlten Tranchen zusammen:
| LTI 2020 | LTI 2019 | |
|---|---|---|
| Zeitpunkt der Gewährung | 1. August 2020 | 1. August 2019 |
| Programmbeginn | 1. Jänner 2020 | 1. Jänner 2019 |
| Ende Erdienungszeitraum | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
| Anspruchstag | 1. August 2023 | 1. August 2022 |
| Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt | 75.770 | 77.618 |
| Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums | 75.770 | 77.618 |
| Tatsächliche Zielerreichung | 80,30% | 112,80% |
| Zugeteilte Bonusaktien je Eigeninvestment | 1,61 | 2,26 |
| Zugeteilte Bonusaktien | 121.687 | 175.106 |
| Durchschnittskurs am Ende des Erdienungszeitraums in Euro | 5,85 | 7,62 |
| Vergütung in TEUR | 712 | 1.334 |
A1 GROUP 56
Für den zukünftig erwarteten Aufwand des LTI-Programms besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Rückstellung, die auf Basis von beizulegenden Zeitwerten errechnet wurde. Die beizulegenden Zeitwerte werden auf Basis der erwarteten Erreichung der Leistungskriterien und des erwarteten Aktienpreises, der auf einem Binomialbaumverfahren zur Aktienkursmodellierung beruht, ermittelt. Erwartete Dividenden wurden ebenfalls in die Berechnung des Aktienpreises einbezogen. Die Rückstellung wird über den Leistungszeitraum verteilt aufgebaut (siehe Anhangangaben (22) und (27)). In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde folgender Personalaufwand erfasst:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Personalaufwand LTI | 1.855 | 935 |
(32) Kapitalflussrechnung
Die sonstigen Anpassungen in den zahlungsunwirksamen und sonstigen Überleitungsposten in der Konzern-Kapitalflussrechnung resultieren 2023 und 2022 im Wesentlichen aus zahlungsunwirksamen Effekten der Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst sind (siehe Anhangangabe (23)). Die 2023 und 2022 im sonstigen Finanzergebnis erfassten erhaltenen Dividenden (siehe Anhangangabe (7)) waren zum 31. Dezember bereits bezahlt und sind im Cashflow aus laufender Tätigkeit enthalten. Die 2023 und 2022 ausgeschütteten Dividenden an nicht beherrschende Anteilseigner von Tochtergesellschaften (siehe Anhangangabe (34)) sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich. 2023 wurden 1.032.880 TEUR liquide Mittel im Zuge der Abspaltung der ETS Group abgegeben (siehe Anhangangabe (2)), 2022 wurden 104 TEUR im Zuge von Unternehmenserwerben erworben.
Die folgende Tabelle stellt die Überleitung der bezahlten Anlagenzugänge zu den gesamten Anlagenzugängen dar:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, bezahlt | 1.093.971 | 895.923 |
| Überleitung der Zugänge zu Verbindlichkeiten | 41.686 | 45.924 |
| Überleitung der Verbindlichkeiten von öffentlichen Zuschüssen | – | 40.866 |
| Überleitung der Vermögenswerte aus öffentlichen Zuschüssen | 12.243 | 14.012 |
| Überleitung von bezahlten Nutzungsrechten | – 14.484 | – 11.412 |
| Anlagenzugänge gesamt | 1.092.551 | 944.446 |
Zur Definition der Anlagenzugänge siehe Anhangangabe (1). Zum 31. Dezember 2023 sind 121.368 TEUR (2022: 192.152 TEUR) der Zugänge des laufenden Jahres zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen noch nicht bezahlt (siehe Anhangangaben (15) und (16)). In Übereinstimmung mit IAS 7.43 enthält die Überleitung der Zugänge zu Verbindlichkeiten eine Anpassung der Anlagenzugänge der laufenden Periode, welche noch nicht bezahlt wurden, sowie der Anlagenzugänge vorangegangener Perioden, welche in der laufenden Periode bezahlt wurden. Die Überleitung der Verbindlichkeiten von öffentlichen Zuschüssen enthält erhaltene Zuschüsse, welche dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zuzuordnen sind (siehe Anhangangabe (22)). Die Überleitung der Vermögenswerte aus öffentlichen Zuschüssen enthält noch nicht ausbezahlte Zuschüsse, welche bereits von den Anlagenzugängen abgezogen wurden, sowie Zuschüsse vorangegangener Perioden, welche in der laufenden Periode ausbezahlt wurden (siehe Anhangangaben (13) und (15)). Die Überleitung von bezahlten Nutzungsrechten enthält Anzahlungen und Zahlungen für andere direkte Kosten, die bis zur Bereitstellung des Leasinggegenstandes geleistet wurden und im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen sind.
A1 GROUP 57
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der gesamten Finanzverbindlichkeiten (siehe Anhangangaben (2), (21), (25) und (30)):
| Zu-/ Abgänge in TEUR | Nicht zahlungswirksame Veränderungen | Cashflow | Wechselkursdifferenzen | Aufzinsung | Leasing* | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 807.974 | – 66.185 | 7 | 0 | 0 | – 994.587 | 1.868.740 |
| Finanzierungsverbindlichkeiten nahestehende Unternehmen | 0 | – 25.120 | 25.120 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.955.571 | – 241.975 | – 3.915 | 38.528 | 316.965 | 1.165.059 | 680.909 |
| Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben | 9.282 | – 1.867 | 0 | 0 | 0 | – 985 | 12.134 |
| Gesamte Finanzverbindlichkeiten | 2.772.828 | – 335.147 | – 3.908 | 38.528 | 316.965 | 194.608 | 2.561.783 |
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 1.868.740 | 2.599.332 |
| Leasingverbindlichkeiten | 680.909 | 767.098 |
| Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben | 12.134 | 7.149 |
| Gesamte Finanzverbindlichkeiten | 2.561.783 | 3.373.578 |
- Beinhaltet Zugänge neuer sowie Auflösung bestehender Leasing-Verträge und Effekte aus der Änderung von Leasing-Verträgen.
§ Die Zugänge zu Leasingverbindlichkeiten und Finanzierungsverbindlichkeiten mit nahestehenden Unternehmen sowie die Abgänge von Finanzverbindlichkeiten im Jahr 2023 betreffen die Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangabe(2))
§ Die Abgänge der Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben 2023 betreffen die Anpassung des finalen Kaufpreises der im Jahr 2022 erworbenen bulgarischen Gesellschaft Stemo, deren Erwerb in 2022 zu den Zugängen zu Leasingverbindlichkeiten und Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben führte.
§ Der Cashflow der Finanzverbindlichkeiten enthält den Mittelzufluss aus der Begebung der Anleihe und der Aufnahme des Bankkredits im Juli2023 durch die Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH, die am 22. September 2023 abgespalten wurden (siehe Anhangangaben(25) und (2)).
§ Der Cashflow der Leasingverbindlichkeiten setzt sich aus Tilgung der Leasingverbindlichkeiten und Zinsen, die in den bezahlten Zinsen ausgewiesen sind, zusammen. Der Anstieg ist auf Zahlungen an die ETS Group, die in Anhangangaben(2) und (30) ersichtlich sind, zurückzuführen.
§ Der Cashflow für Kaufpreisverpflichtung aus den Unternehmenserwerben betrifft 2023 Zahlungen für die im Jahr2022 erworbene bulgarische Gesellschaft Stemo. 2022 wurde der offene Kaufpreis für die im Jahr 2017 erworbene Gesellschaft Akenes bezahlt (siehe Anhangangabe(34)).# (33) Finanzinstrumente
Klassifizierung von Finanzinstrumenten
Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt bei der erstmaligen Erfassung. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden angesetzt, wenn die A1 Group Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder erbrachten Leistung angesetzt. Transaktionskosten werden, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, bei der erstmaligen Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt.
Finanzielle Vermögenswerte beinhalten im Besonderen liquide Mittel, Finanzinvestitionen, Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen sowie sonstige Forderungen und Forderungen an nahestehende Unternehmen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren erzielbaren Betrag angesetzt werden. Die vertraglichen Zahlungsströme der originären Finanzinstrumente bestehen überwiegend aus Tilgungen und Zinsen. Finanzielle Vermögenswerte enthalten weiters Finanzinvestitionen, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe Anhangangabe (19)).
Finanzielle Verbindlichkeiten beinhalten im Besonderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, begebene Anleihen, sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Unterschiede zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag werden über die Laufzeit der Verbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode verteilt realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen („fortgeführte Anschaffungskosten“). Gewinne oder Verluste von finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden bei Ausbuchung derselben erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert in der Bilanz ausgewiesen, wenn die A1 Group ein vertragliches Recht zur Aufrechnung hat und auch beabsichtigt, auf Nettobasis zu erfüllen.
Beizulegender Zeitwert („Fair Value“) und Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert gemäß IFRS 13 ist der Wert, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts erzielt werden kann bzw. der Preis, der gezahlt werden muss, um eine Schuld zu übertragen. Es ist eine dreistufige Hierarchie anzuwenden. Der Hierarchiestufe 1 werden finanzielle Vermögenswerte und Schulden zugeordnet, sofern ein Börsen- oder Marktpreis für identische Vermögenswerte und Schulden auf einem aktiven Markt vorliegt. Die Zuordnung zur Hierarchiestufe 2 erfolgt, sofern die Inputfaktoren, die der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegt werden, entweder direkt als Preis oder indirekt aus Preisen beobachtbar sind. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden in der Hierarchiestufe 3 ausgewiesen, sofern der beizulegende Zeitwert nicht ausschließlich aus beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt wird. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird zudem das Ausfallrisiko berücksichtigt.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Klassifizierung sowie die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Schulden) inklusive Angaben zur Hierarchiestufe. Beizulegende Zeitwerte werden nicht angegeben, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Wert darstellt:
Finanzielle Vermögenswerte
| Buchwert 2023 | Beizulegender Zeitwert 2023 | Buchwert 2022 | Beizulegender Zeitwert 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | ||||
| zum 31. Dezember | ||||
| Liquide Mittel | 168.545 | k. A. | 149.816 | k. A. |
| Forderungen: Kunden, Händler und sonstige | 843.084 | k. A. | 839.627 | k. A. |
| Forderungen an nahestehende Unternehmen | 21.546 | k. A. | 1.092 | k. A. |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 10.651 | k. A. | 9.647 | k. A. |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 3.503 | k. A. | 4.731 | k. A. |
| Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten | 210.100 | 206.580 | 193.748 | 184.502 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 1.257.428 | k. A. | 1.198.661 | k. A. |
| Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust* | 3.079 | 3.079 | 2.691 | 2.691 |
| Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis* | 38.396 | 38.396 | 38.515 | 38.515 |
| Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust* | 40.413 | 40.413 | 31.275 | 31.275 |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 81.887 | 81.887 | 72.480 | 72.480 |
k. A. – Keine Angabe, da die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 (a) in Anspruch genommen wurde.
*Verpflichtend.
Für weitere Informationen zu Finanzinvestitionen (zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Zeitwert) siehe Anhangangabe (19).
Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten gliedern sich wie folgt:
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | zum 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Notierte Anleihen | 192.370 | 176.099 |
| Festgeldveranlagungen | 14.210 | 8.403 |
| Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten | 206.580 | 184.502 |
Die beizulegenden Zeitwerte der notierten Anleihen entsprechen den Nennwerten, multipliziert mit den Börsenkursen zum Stichtag, und sind somit in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 1 zuzuordnen. Bei Festgeldveranlagungen entspricht der Buchwert annähernd dem beizulegenden Wert.
Die Fair-Value-Hierarchie von zum beizulegenden Zeitwert angesetzten finanziellen Vermögenswerten spiegelt die Marktnähe der in die Ermittlung eingehenden Daten wider:
| in TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| 31. Dezember 2023 | 80.974 | 913 | 0 | 81.887 |
| 31. Dezember 2022 | 72.009 | 472 | 0 | 72.480 |
Finanzielle Verbindlichkeiten
| Buchwert 2023 | Beizulegender Zeitwert 2023 | Buchwert 2022 | Beizulegender Zeitwert 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | ||||
| zum 31. Dezember | ||||
| Kurzfristige Bankkredite | 60.055 | 60.099 | 521.658 | 521.781 |
| Anleihen | 747.919 | 723.383 | 1.047.082 | 993.561 |
| Langfristige Bankkredite | 0 | 0 | 300.000 | 304.827 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 24.447 | k. A. | 835 | k. A. |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 842.060 | k. A. | 771.543 | k. A. |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 21.573 | 20.972 | 39.073 | 36.953 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 1.696.054 | k. A. | 2.680.191 | k. A. |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.955.571 | k. A. | 680.909 | k. A. |
k. A. – Keine Angabe, da die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 (a) bzw. IFRS 7.29 (d) für Leasingverbindlichkeiten in Anspruch genommen wurde.
Für weitere Informationen zu kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe (22).
Die beizulegenden Zeitwerte der notierten Anleihen entsprechen den Nennwerten, multipliziert mit den Börsenkursen zum Stichtag, und sind somit in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 1 zuzuordnen. Die beizulegenden Zeitwerte der Bankverbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der Zahlungsströme aus den betreffenden Schulden. Die Berechnung der Barwerte berücksichtigt die maßgebliche Renditekurve. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen den mit aktuellen Zinssätzen diskontierten Barwerten der Zahlungsströme. Somit sind diese finanziellen Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 2 zuzuordnen.
Finanzielles Risikomanagement
Überblick
Die A1 Group unterliegt hinsichtlich ihrer finanziellen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen diversen Finanzrisiken, die das Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und das Marktrisiko, welches das Zins- und Wechselkursrisiko umfasst, beinhalten. Das finanzielle Risikomanagement ist zentral organisiert. Es besteht eine Richtlinie, die Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt und sowohl für das Treasury der A1 Group als auch die Finanzbereiche der Konzerngesellschaften gilt. Die bestehenden Risiken werden laufend beobachtet und bei Bedarf wird auf geänderte Marktbedingungen reagiert.
Weder hält noch begibt die A1 Group derivative Finanzinstrumente für Handels-, Sicherungs- oder spekulative Zwecke. Zu den Bilanzstichtagen bestand bis auf die in der Folge erläuterten Verträge mit der ETS Group keine besondere Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten, Kunden oder Kreditgebern, deren plötzlicher Ausfall den Geschäftsbetrieb maßgeblich beeinträchtigen könnte. Des Weiteren besteht keine Konzentration von Personaldienstleistungen oder Anbietern sonstiger Dienstleistungen, Franchise- oder sonstigen Rechten, auf die die A1 Group angewiesen ist und deren plötzlicher Wegfall den Geschäftsbetrieb ernsthaft gefährden könnte. Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts ist für die A1 Group mit der ETS Group ein zentraler Lieferant für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der ETS Group ist die Nutzung der Funktürme für die A1 Group langfristig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert (siehe Anhangangaben (2) und (30)).
Die A1 Group ist auf Märkten in Zentral- und Osteuropa tätig. Da das wirtschaftliche Umfeld in Zentral- und Osteuropa zum Teil Unsicherheiten, einschließlich Transfer- und Währungsrisiken sowie steuerliche Unsicherheiten, in sich birgt, können sich Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten ergeben. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand auf Basis seiner Risikoeinschätzung dieser Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und auf die Finanzlage der A1 Group erstellt. Die tatsächliche Entwicklung des geschäftlichen Umfelds kann von dieser Risikoeinschätzung abweichen.
Detaillierte Erläuterungen zu weiteren Risiken, welchen die A1 Group ausgesetzt ist, sowie deren Risikomanagement finden sich im Konzernlagebericht im Kapitel „Risiko- und Chancenmanagement“.Weiters wird im Kapitel „Entwicklung der Segmente“ auf die makroökonomischen Unsicherheiten und Risiken in Belarus eingegangen. Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts, begründet durch die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung eines Kunden oder eines Vertragspartners bei Finanzinstrumenten. Kreditrisiken entstehen hauptsächlich aus bestehenden Kundenforderungen und Veranlagungen. Finanzinvestitionen und liquide Mittel Die A1 Group hält ihre liquiden Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten einwandfreier Bonität. Liegt keine externe Beurteilung vor, wird ein internes Rating auf Basis der Eigenmittelausstattung der Vertragspartner durchgeführt. Finanzinvestitionen werden nur mit Vertragspartnern mit Investment-Grade-Rating getätigt. Daher wurde für Finanzinvestitionen und liquide Mittel weder ein wesentliches Kreditrisiko identifiziert, noch hat sich das Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht. Als Risikovorsorge wird dementsprechend der erwartete 12-Monats-Kreditverlust für Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis sowie für Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten ergebniswirksam erfasst, wie in Anhangangabe (7) ersichtlich. Die A1 Group stützt sich auf externe Kredit-Ratings, um die erwarteten Kreditverluste zu schätzen und um zu bestimmen, ob das Kreditrisiko bei einem Schuldinstrument signifikant gestiegen ist. Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der Finanzinvestitionen und liquiden Mittel (Anhangangaben (9) und (19)):
| in TEUR zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Kurz- und langfristige Finanzinvestitionen | 291.987 | 266.228 |
| Liquide Mittel | 168.545 | 149.816 |
| Buchwert | 460.531 | 416.044 |
Forderungen: Kunden, Händler, Vertragsvermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte Das Kreditrisiko der A1 Group wird im Wesentlichen durch die individuellen Eigenschaften der einzelnen Kunden oder Gruppen von Kunden bestimmt. Im Rahmen des gesetzlich erlaubten Umfangs wird bei Bestellungen durch potenzielle Neukunden eine individuelle Analyse der Kreditwürdigkeit durchgeführt. Das Kreditrisiko oder das Risiko des Zahlungsverzugs von Bestandskunden wird mittels Kreditabfragen, Kreditbegrenzungen und Routinekontrollen überwacht. Aufgrund der großen Anzahl der Kunden und des hohen Grads an Diversifikation der Portfolios hätte der Ausfall eines einzelnen Kunden keine wesentliche Auswirkung (niedriges Konzentrationsrisiko) auf den Konzernabschluss der A1 Group. Das operative Kreditmanagement wird in der A1 Group auf Ebene der operativen Gesellschaften ausgeführt. Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der in der folgenden Tabelle angeführten Forderungen und Vermögenswerten (Anhangangaben (10), (11), (13), (20) und (14)):
| in TEUR zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Forderungen: Kunden, Händler und sonstige | 843.084 | 839.627 |
| Forderungen an nahestehende Unternehmen | 21.546 | 1.092 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 14.153 | 14.378 |
| Vertragsvermögenswerte | 88.391 | 97.334 |
| Buchwert | 967.174 | 952.432 |
Aufgrund des beschriebenen niedrigen Konzentrationsrisikos werden die Forderungen nicht versichert. Die A1 Group verlangt jedoch in Abhängigkeit vom Ergebnis der Bonitätsprüfung sowohl von Retail-Kunden als auch von Wholesale-Kunden Sicherheiten für Forderungen. Diese Sicherheiten bestehen aus Bankgarantien und Barsicherheiten (Anhangangaben (22) und (26)):
| in TEUR zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Barsicherheiten | 16.796 | 14.007 |
| Bankgarantien | 4.043 | 3.295 |
A1 GROUP 61
Wertberichtigungen von Vertragsvermögenswerten und von Forderungen an Kunden, Händler und sonstige werden mit dem über die Laufzeit erwarteten Kreditverlust bewertet (siehe Anhangangabe (6)). Die A1 Group nutzt eine Wertberichtigungsmatrix, um die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bei Forderungen an Kunden, Händler und sonstige sowie bei Vertragsvermögenswerten zu berechnen. Die nachstehende Tabelle zeigt die mithilfe der Wertberichtigungsmatrix ermittelten Gesamtbruttobuchwerte („Brutto“) und die durchschnittlich erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Loss“ – ECL) der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige:
| Brutto | ECL | Brutto | ECL | |
|---|---|---|---|---|
| in TEUR zum 31. Dezember 2023 | 2023 | 2023 | 2022 | 2022 |
| Nicht fakturiert & fakturiert, noch nicht fällig | 767.916 | 20.765 | 766.047 | 20.394 |
| Überfällig 0–30 Tage | 56.349 | 4.705 | 57.249 | 4.929 |
| Überfällig 31–60 Tage | 16.445 | 5.836 | 15.932 | 5.891 |
| Überfällig 61–90 Tage | 12.779 | 4.811 | 10.271 | 4.345 |
| Länger als 90 Tage | 274.075 | 248.363 | 275.259 | 249.571 |
| Gesamt | 1.127.563 | 284.479 | 1.124.757 | 285.130 |
Forderungen werden im Hinblick auf ähnliche Ausfallmuster aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit zu Gruppen (Kunden-, Raten-, Händler-, Zusammenschaltungs- und Roamingforderungen) zusammengefasst und die Wertberichtigungsquoten werden auf Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Die Wertberichtigungstabelle basiert auf den historischen Ausfallquoten des Konzerns, welche jährlich aktualisiert werden. Aufgrund der großen Anzahl der Kunden und des hohen Grads an Diversifikation des Portfolios hat das Ausfallrisiko einzelner Branchen, in denen die Kunden tätig sind, nur geringen Einfluss auf das Kreditrisiko insgesamt. Trotzdem werden zukunftsbezogene Informationen in der Gruppenwertberichtigung für noch nicht fällige Kunden- und Ratenforderungen berücksichtigt. Die A1 Group ging in den Jahren 2020–2021 von einem Anstieg der Insolvenzen, insbesondere nach dem Auslaufen der staatlichen COVID-19-Unterstützungen, aus. Da sich diese Annahme nicht bestätigt hatte, wurde die Wertberichtigung 2022 entsprechend reduziert, was zu einem Ertrag in Höhe von 2.912 EUR führte (siehe „Auflösung“ in der folgenden Tabelle der Entwicklung der Wertberichtigung sowie Anhangangabe (6)). Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten, prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft können möglicherweise durch Veränderungen der Umstände von diesen Schätzungen abweichen. Die Entwicklung der Wertberichtigung der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen stellt sich wie folgt dar (siehe Anhangangabe (10)):
| in TEUR | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Stand 1. Jänner | 285.130 | 279.041 |
| Währungsumrechnung | – 2.534 | – 270 |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | – 224 | 0 |
| Auflösung | – 3.808 | – 8.016 |
| Dotierung | 45.607 | 45.930 |
| Verbrauch | – 39.692 | – 31.555 |
| Stand 31. Dezember | 284.479 | 285.130 |
Das maximale Kreditrisiko der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige, eingeteilt in geografische Regionen, sowie die Aufteilung der Wertberichtigung betrug:
| in TEUR zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Inland | 1.067.678 | 1.066.476 |
| Ausland | 59.885 | 58.281 |
| Wertberichtigungen | – 284.479 | – 285.130 |
| Forderungen: Kunden, Händler und sonstige | 843.084 | 839.627 |
| Davon Einzelwertberichtigung | 6.897 | 6.633 |
| Gruppenwertberichtigung | 277.583 | 278.498 |
A1 GROUP 62
Die A1 Group geht von einem Ausfall aus, wenn objektive Anzeichen dafür vorliegen, dass sie nicht die ursprünglich vereinbarten Beträge erhalten wird; in diesem Fall wird eine Wertminderung (Einzelwertberichtigung) erfasst. Wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz des Schuldners, Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit sind Indikatoren für eine Wertminderung. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden. 2023 wurden Erlöse aus bereits abgeschriebenen Forderungen, die noch Vollstreckungsmaßnahmen unterlagen, in Höhe von 4.564 TEUR (2022: 2.705 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst (siehe Anhangangabe (5)). Zum 31. Dezember 2023 betragen die Forderungen an Kunden, Händler und sonstige gegenüber dem umsatzstärksten Kunden der A1 Group 7.938 TEUR (2022: 6.742 TEUR), eine wesentliche Konzentration von Ausfall- bzw. Kreditrisiken besteht daher nicht. Die Entwicklung der Wertberichtigung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar (siehe Anhangangabe (14)):
| in TEUR | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |
| Stand 1. Jänner | 2.844 | 2.958 |
| Währungsumrechnung | 1 | 0 |
| Auflösung | – 4.943 | – 5.168 |
| Dotierung | 4.843 | 5.053 |
| Stand 31. Dezember | 2.746 | 2.844 |
Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte werden im Zeitpunkt der Erfassung des Vertragsvermögenswertes mit der Ausfallrate der „noch nicht fakturierten & fakturiert, nicht fälligen“ Forderungen erfasst und im Zeitpunkt der Umgliederung zur Forderung aufgelöst. Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte werden mit dem erwarteten 12-Monats-Kreditverlust bemessen und sind in Anhangangaben (13) und (20) ersichtlich. Wertberichtigungen der Finanzierungsleasingforderungen werden mit dem erwarteten Kreditverlust bewertet und sind in Anhangangabe (30) ersichtlich.
Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die A1 Group ihre finanziellen Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllen kann. Die Zielsetzung des Risikomanagements der A1 Group ist, ausreichend Liquidität zu schaffen, um unter normalen, aber auch angespannten Bedingungen fällige Verbindlichkeiten begleichen zu können. Zu diesem Zweck wird monatlich rollierend eine konsolidierte Liquiditätsplanung durchgeführt, auf deren Basis der Liquiditätsbedarf ermittelt wird. Darüber hinaus wird eine Liquiditätsreserve in Form von kommittierten Kreditlinien gehalten.
Finanzierungsquellen Das Treasury der A1 Group ist für das Finanzmanagement zuständig und nutzt mögliche Synergien bei der Finanzierung der Tochtergesellschaften optimal aus. Das vorrangige Ziel dabei ist die kostengünstige Sicherstellung von Liquidität durch Zusammenlegung (Pooling) der Cashflows und das Clearing der Konzernkonten. Dadurch wird die Steuerung kurzfristiger Finanzinvestitionen und Kredite zu optimalen Zinssätzen und mit minimalem Verwaltungsaufwand gewährleistet. Der operative Cashflow ist der wesentlichste Ausgangspunkt für die Sicherstellung der Liquidität der A1 Group.# Die externen Quellen zur Finanzierung sind Kredite und Kapitalmärkte.
Für die zum Bilanzstichtag ausstehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie eine Beschreibung der verschiedenen Gattungen dieser Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe (25). Zum 31. Dezember 2023 verfügt die A1 Group über nicht gezogene kommittierte Kreditlinien von insgesamt 1.355.000 TEUR (2022: 1.227.000 TEUR). § 1.000.000 TEUR haben eine Laufzeit bis Juli 2026 (2022: Juli 2026) § 15.000 TEUR laufen bis September 2024 (2022: September 2023) § Von einer weiteren Kreditlinie in Höhe von 400.000 TEUR (2022: 500.000 TEUR) mit einer Laufzeit bis März 2025 (2022: März 2025) wurden zum 31. Dezember 2023 60.000 TEUR (2022: 488.000 TEUR) gezogen. Mit 25. Jänner 2024 wurde diese Kreditlinie um 100.000 TEUR auf 300.000 TEUR verringert. § 200.000 TEUR mit Laufzeit bis Oktober 2024 wurden im September 2023 beendet.
A1 GROUP 63
Weiters verfügt die A1 Group zum 31. Dezember 2023 über ein Commercial Paper Programm mit einem maximalen Volumen von 1.000.000 TEUR (2022: 1.000.000 TEUR). Zum 31. Dezember 2023 und 2022 wurden keine Commercial Papers begeben.
Ausmaß des Liquiditätsrisikos
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
| in TEUR | Vertraglicher Cashflow | 6 Monate oder kürzer | 6–12 Monate | 1-2 Jahre | 2-5 Jahre | Länger als 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 31. Dezember 2023 | ||||||
| Anleihen | 783.750 | 0 | 11.250 | 11.250 | 761.250 | 0 |
| Bankkredite | 60.298 | 60.298 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 673.156 | 663.119 | 2.924 | 7.081 | 11 | 21 |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.262.574 | 185.960 | 165.952 | 332.279 | 874.066 | 704.317 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 190.366 | 145.017 | 27.834 | 4.976 | 7.896 | 4.642 |
| Stand 31. Dezember 2022 | ||||||
| Anleihen | 1.105.500 | 0 | 321.750 | 11.250 | 772.500 | 0 |
| Bankkredite | 837.043 | 525.667 | 3.778 | 307.598 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 674.560 | 663.548 | 1.738 | 2.893 | 6.348 | 32 |
| Leasingverbindlichkeiten | 745.224 | 101.996 | 69.825 | 150.059 | 252.704 | 170.639 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 135.113 | 95.132 | 1.215 | 15.906 | 16.894 | 5.966 |
Es wird nicht erwartet, dass die Cashflows der in der Fälligkeitsanalyse enthaltenen Finanzverbindlichkeiten wesentlich früher oder zu wesentlich anderen Beträgen anfallen könnten. Der Anstieg der Zahlungen aus Leasingverbindlichkeiten ist auf die MLAs mit der ETS Group zurückzuführen (siehe Anhangangabe (2)).
Marktrisiken
Das Marktrisiko ist das Risiko von Marktpreisänderungen. Für die A1 Group besteht das Risiko von Marktpreisänderungen der Zinssätze und Fremdwährungskurse.
Zinsrisiko
Finanzverbindlichkeiten
Zum 31. Dezember 2023 wurden alle Finanzverbindlichkeiten auf Basis von Fixzinssätzen abgeschlossen. Es besteht daher kein wesentliches Zinsrisiko für die Cashflows (siehe Anhangangaben (21) und (25)). Von den um 31. Dezember 2022 erfassten Finanzverbindlichkeiten waren 300.000 TEUR mit variablem Zinssatz abgeschlossen (siehe Anhangangabe (25)). Eine Veränderung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte hätte zu einem Jahres-Effekt auf den Gewinn in Höhe von 1.500 TEUR geführt.
Finanzinvestitionen
Zinssatzänderungen haben einen Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert der gehaltenen Finanzinvestitionen. Da Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, haben Zinssatzänderungen nur eine Auswirkung auf den Buchwert von Fremdkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bzw. über den Gewinn und Verlust bewertet werden (siehe Anhangangabe (19)). Eine Veränderung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte würde zu einem Effekt auf das sonstige Ergebnis in Höhe von 314 TEUR (2022: 360 TEUR) bzw. auf den Gewinn in Höhe von 309 TEUR (2022: 395 TEUR) führen.
Absicherungen von Zahlungsströmen (Hedging-Rücklage)
Die Hedging-Rücklage resultierte aus drei im Geschäftsjahr 2011 abgeschlossenen Forward-Starting-Interest-Rate-Swap-Verträgen (Pre-Hedges) mit einem Nominalwert von je 100.000 TEUR. Die Auflösung der Hedging-Rücklage über die Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfolgte entsprechend der Erfassung der Zinsen der Anleihe, die am 4. Juli 2013 begeben und am 4. Juli 2023 getilgt wurde, da das Zinsrisiko dieser Anleihe abgesichert wurde. 2023 wurden aus der Auflösung der Hedging-Rücklage über das sonstige Ergebnis (OCI) 2.920 TEUR (2022: 5.840 TEUR) im Zinsaufwand und 730 TEUR (2022:1.460 TEUR) im Ertragsteuerertrag erfasst.
A1 GROUP 64
Wechselkursrisiko
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 lauten von den gesamten Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen und den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nur folgende auf eine andere als die funktionale Währung der Konzernunternehmen (Fremdwährungskurse siehe Anhangangabe (3)):
| in TEUR | zum 31. Dezember 2023 | 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Lautend auf EUR | USD | Sonstige | EUR | USD | Sonstige | |
| Forderungen: Kunden, Händler und sonstige | 14.244 | 2.406 | 32.187 | 11.524 | 2.521 | 10.809 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 50.313 | 9.392 | 17.972 | 53.777 | 4.783 | 8.959 |
Wenn sich die Wechselkurse für die in der obigen Tabelle angeführten monetären Posten um 10% ändern, erhöhen/reduzieren sich die Wechselkursdifferenzen zum 31. Dezember 2023 und 2022 um:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Serbischer Dinar (RSD) | 1.088 | 1.264 |
| Belarussischer Rubel (BYN) | 58 | 268 |
Für die übrigen Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung wurde auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet, da kein wesentliches Risiko besteht.
(34) Konzernunternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse
| Name und Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil 31.12.2023 in % | Konsolidierungsart* | Kapitalanteil 31.12.2022 in % | Konsolidierungsart* | Segment |
|---|---|---|---|---|---|
| Österreich | |||||
| A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Telekom Austria Personalmanagement GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| A1now TV GmbH in Liqu, Wien | – | LIQ | 100,00 | VK | |
| CableRunner GmbH, Wien | 76,00 | VK | 76,00 | VK | |
| CableRunner Austria GmbH & Co. KG, Wien | 76,00 | VK | 76,00 | VK | |
| World-Direct eBusiness solutions Gesellschaft m.b.H., Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| paybox Bank AG, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| paybox Service GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| wedify GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| mk Logistik GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| A1 Towers Austria GmbH, Wien | – | AB | 100,00 | VK | |
| A1 Open Fiber GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Canal+ Austria GmbH, Wien | 49,00 | EQ | 49,00 | EQ | |
| JetStream Hungary Kft., Budapest | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| JetStream Slovakia s.r.o., Bratislava | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| JetStream RO s.r.l., Bukarest | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| JetStream TR Telekomünikasyon Hizmetleri Ve Ticaret Limited Sirketi, Istanbul | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| JetStream Switzerland GmbH, Zürich | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| JetStream Poland Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, Warschau | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| JetStream Germany GmbH, Frankfurt am Main | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| JetStream Italy S.r.l., Mailand | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| TA CZ sítě s.r.o., Prag | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| JetStream BH d.o.o. drustvo za telekomunikacije, Sarajevo | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| JetStream England Limited, London | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Bulgarien | |||||
| A1 Bulgaria EAD, Sofia | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Cabletel-Prima AD, Nessebar | 51,00 | VK | 51,00 | VK | |
| Aprimis EOOD, Sofia | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| A1 Towers Bulgaria EOOD, Sofia | – | AB | 100,00 | VK | |
| STEMO EOD, Gabrovo | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Kroatien | |||||
| A1 Hrvatska d.o.o., Zagreb | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| A1 Towers d.o.o., Zagreb | – | AB | 100,00 | VK | |
| Belarus | |||||
| Unitary enterprise A1, Minsk | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Unitary enterprise TA-Engineering, Minsk | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Unitary enterprise Solar Invest, Bragin | – | VS | 100,00 | VK | |
| A1 ICT services, Minsk | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Nordmazedonien | |||||
| A1 Makedonija DOOEL, Skopje | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Telemedia DOOEL, Skopje | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| A1 TOWERS DOOEL Skopje, Skopje | – | AB | 100,00 | VK | |
| LEANWORX DOOEL, Skopje | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Serbien | |||||
| A1 Srbija d.o.o., Belgrad | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| A1 TOWERS INFRASTRUCTURE d.o.o., Belgrad | – | AB | 100,00 | VK | |
| Slowenien | |||||
| A1 Slovenija d.d., Ljubljana | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| STUDIO PROTEUS, d.o.o., Postojna | – | VS | 100,00 | VK | |
| A1 Towers d.o.o., Ljubljana | – | AB | 100,00 | VK | |
| Holding & Sonstige | |||||
| Telekom Finanzmanagement GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| mobilkom Bulgarien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| mobilkom Mazedonien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Kroatien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| SB Telecom Ltd., Limassol | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| A1 Digital International GmbH, Wien | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| A1 Digital Deutschland GmbH, München | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| Akenes S.A., Lausanne | 100,00 | VK | 100,00 | VK | |
| A1 Towers Holding GmbH, Wien | – | AB | 100,00 | VK | |
| A1 Towers Bulgaria Holding GmbH, Wien | – | AB | 100,00 | VK | |
| A1 Towers Croatia Holding GmbH, Wien | – | AB | 100,00 | VK | |
| A1 Towers Macedonia Holding GmbH, Wien | – | AB | 100,00 | VK | |
| A1 Towers Serbia Holding GmbH, Wien | – | AB | 100,00 | VK | |
| A1 Towers Slovenia Holding GmbH, Wien | – | AB | 100,00 | VK | |
| Invenium Data Insights GmbH, Graz | 51,00 | VK | 51,00 | VK |
- VK – Vollkonsolidierung, EQ – Equity-Konsolidierung, VS – Verschmelzung, AB – Abspaltung ETS Group (siehe Anhangangabe (2)), LIQ – Liquidation. Alle Konzernunternehmen haben den 31. Dezember als Bilanzstichtag.
A1 GROUP 65
Gemäß IFRS 3 werden Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der Erwerber die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt, bilanziert.
A1 GROUP 66# (35) Eventualschulden und -forderungen
Gegen die Telekom Austria AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschiedene Verfahren, Prozesse sowie sonstige Ansprüche anhängig, darunter Verfahren aufgrund von Gesetzen und Verordnungen zum Netzzugang. Diese Sachverhalte sind mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet, und die Ergebnisse der Verhandlungen bzw. Prozesse lassen sich nicht mit Sicherheit voraussagen. Demzufolge ist der Vorstand nicht in der Lage, den Gesamtbetrag möglicher finanzieller Verpflichtungen oder deren Auswirkung auf die Finanzlage der A1 Group zum 31. Dezember 2023 mit abschließender Gewissheit festzustellen. Diese Verfahren könnten bei ihrem Abschluss die Ergebnisse oder Zahlungsströme jedes Quartals beeinflussen. Der Vorstand ist jedoch der Ansicht, dass bei endgültiger Bereinigung solcher Fälle die finanziellen Verpflichtungen oder Auswirkungen die dafür gebildeten Rückstellungen nicht wesentlich übersteigen und daher keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Im Zuge einer steuerlichen Betriebsprüfung in Österreich wurde für das Jahr 2015 die Rückstellung im Zusammenhang mit dem Vorrückungsstichtag für österreichische Beamte steuerlich nicht anerkannt. Die A1 Group hat gegen diese Feststellung, welche zu einer Steuernachzahlung in Höhe von 11.600 TEUR führen könnte, Beschwerde erhoben. Aufgrund der später wiederholten Gesetzesaufhebungen betreffend den Vorrückungsstichtag durch den Europäischen Gerichtshof (siehe auch Anhangangabe (23)) geht die A1 Group mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Beschwerde stattgegeben wird. Es wurde daher keine Steuerverbindlichkeit erfasst.
In Serbien ist eine Klage betreffend Verletzungen des Urheberrechts anhängig. Die A1 Group hat gegen diese Klage Klagebeantwortung eingebracht. Würde der Klage stattgegeben werden, rechnet die A1 Group mit einer Zahlung in Höhe von maximal 7.500 TEUR. Da die A1 Group jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass die Klage abgewiesen wird, wurde keine Rückstellung erfasst.
Nach einer Sammelklage gegen den Marktführer Telekom Slovenije hat eine Vereinigung von Kleinaktionären auch die slowenische Tochtergesellschaft A1 Slovenija (siehe Anhangangabe (34)) wegen angeblich ungerechtfertigter einseitiger Preiserhöhungen bei Vertragskunden geklagt. Die Klage gegen die A1 Slovenija beläuft sich auf eine Summe von TEUR 52.334. Die Erfolgsaussichten der Klägerin werden derzeit als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt.
Die österreichische Finanzbehörde hat für die Jahre 2010–2016 die von der A1 Group angewandte umsatzsteuerlichen Behandlung verfallener Guthaben von Telefonwertkarten bzw. die umsatzsteuerliche Verlagerung des Leistungsorts bei bestimmten Telekommunikationsdienstleistungen bescheidmäßig aberkannt. Die A1 Group hat gegen die Bescheide der Finanzbehörde Beschwerde beim Bundesfinanzgericht erhoben und wird nötigenfalls den Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof beschreiten. Die mögliche Steuernachzahlung aus den beiden bekämpften Sachverhalten würde sich für die Jahre 2010–2023 auf 9.640 TEUR belaufen. Die A1 Group geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Beschwerde stattgegeben wird, es wurde daher keine Steuerverbindlichkeit erfasst.
Am 19. und am 25. Jänner 2024 hat die österreichische Tochtergesellschaft A1 Telekom Austria Klagen der Bundesarbeitskammer gemäß §§ 28, 28a Konsumentenschutzgesetz („KSchG“) und § 14 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb („UWG“) erhalten, die die Einhebung von Servicepauschalen unterbinden sollen und die Rückzahlung der eingehobenen Servicepauschalen fordern. Die A1 Group ist anderer Rechtsmeinung und sieht die Servicepauschalen als zulässig an. Dies bestätigt auch ein externes Rechtsgutachten eines renommierten Universitätsprofessors. Die A1 Group ist der Ansicht, dass sich die Situation bei den Servicepauschalen grundsätzlich nicht mit der in den Klagen angeführten Fitnessstudiojudikatur vergleichen lässt, weil tatsächlich werthaltige und über das grundsätzliche Vertragsverhältnis hinausgehende Leistungen in den Servicepauschalen enthalten sind. Der Telekomregulator hat seit 2011 regelmäßig die Regelungen zur Servicepauschale seiner Vorabkontrolle unterzogen und nicht beanstandet. Außerdem bestehen im Telekommunikationsbereich, auch aufgrund europarechtlicher Bestimmungen, gesetzliche Spezialregelungen, die die Verrechnung verschiedenster Entgelte zulassen. Daher wurde zum 31. Dezember 2023 keine Rückstellung aus diesen Klagen gebildet.
(36) Angaben über Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Der Vorstand der Telekom Austria AG besteht zum 31. Dezember 2023 aus zwei Mitgliedern: Alejandro Plater hat am 1. September 2023 die Position des Vorstandsvorsitzenden (CEO) übernommen, und Thomas Arnoldner ist als stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Deputy CEO) tätig. Bis 31. August 2023 war Thomas Arnoldner Vorstandsvorsitzender (CEO), Alejandro Plater als Chief Operating Officer (COO) und Siegfried Mayrhofer als Finanzvorstand (CFO) tätig. Siegfried Mayrhofer hat das Unternehmen mit Ende seiner Funktionsperiode am 31. August 2023 verlassen.
Die Bezüge des Vorstandes (das Grundgehalt von Siegfried Mayrhofer ist bis zu seinem Ausscheiden enthalten, die variable Jahresvergütung beinhaltet das gesamte Jahr 2022) sowie die Aufsichtsratsvergütungen betrugen:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Grundgehalt (inkl. Sachbezüge) | 1.565 | 1.680 |
| Variable Jahresvergütung (Short Term Incentive – "STI") | 2.333 | 2.428 |
| Mehrjährige aktienbasierte Vergütung aus dem Long Term Incentive Program* | 712 | 1.334 |
| Abfertigungszahlung | 871 | 0 |
| Gesamt | 5.481 | 5.442 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 380 | 365 |
* Die Vergütung bezieht sich 2023 auf die Auszahlung der Tranche LTI 2020 (2022: auf LTI 2019), siehe Anhangangabe (31).
(37) Arbeitnehmer:innen
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer:innen während des Geschäftsjahres 2023 betrug 17.708 (2022: 17.860). Zum 31. Dezember 2023 waren 17.508 (2022: 17.906) Arbeitnehmer:innen (Vollzeitäquivalente) beschäftigt.
(38) Freigabe zur Veröffentlichung
Der Vorstand der Telekom Austria AG hat den Konzernabschluss am 2. Februar 2024 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und mitzuteilen, ob er den Konzernabschluss billigt.
Wien, am 2. Februar 2024
Alejandro Plater, CEO
Thomas Arnoldner, Deputy CEO
A1 GROUP 67
Inhaltsverzeichnis
Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Geschäftsumfeld
Branchentrends und Wettbewerb
Regulierung
Abspaltung des Funkturmgeschäfts "EuroTeleSites AG"
Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2023
Wesentliche Kennzahlen
Entwicklung der Segmente
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024
Risiko- und Chancenmanagement
Sonstige Angaben
Glossar der alternativen Leistungskennzahlen
Konzernlagebericht
Geschäftsumfeld
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung war im Jahr 2023 anhaltend starkem Druck ausgesetzt. Neben geopolitischen Krisen war das Berichtsjahr geprägt von fortwährend hohen, wenn auch etwas geringeren Inflationsraten als im Vorjahr, die nach wie vor die Kaufkraft und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage belasten. Insgesamt verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum weiter und der Weltwirtschaftsausblick wurde im Vergleich zur vorherigen Prognose nach unten korrigiert.
Ausgehend von einem hohen Niveau Ende 2022, verzeichneten die Inflationsraten im Laufe des Jahres 2023 sowohl in den USA als auch in Europa einen Rückgang. In den USA sank die Inflation von einem Höchststand von 9,1 % im Juni 2022 auf 6,45 % Anfang 2023, bevor sie im Oktober 2023 mit 3,2 % den niedrigsten Stand seit März 2021 erreichte. In der Eurozone erreichte die Inflation im Oktober 2022 ihren Höchststand mit 10,6 % und verringerte sich im Laufe des Jahres 2023 von 8,6 % zu Beginn des Jahres auf 2,4 % im November 2023.
Im Berichtsjahr erhöhte die US-Notenbank (FED) ihren kurzfristigen Leitzins von einer Spanne von 4,25 % bis 4,50 % in vier Zinsschritten auf 5,25 % bis 5,50 % 1).# A1 GROUP KONZERNLAGEBERICHT
Branchentrends und Wettbewerb
Im Rahmen ihres Strategieprozesses konnte die A1 Group die folgenden Trends identifizieren: Künstliche Intelligenz (KI) und die analytische Nutzung von Daten schreiten mit enormer Geschwindigkeit voran. Analytische Entscheidungen in Echtzeit werden in nicht allzu ferner Zukunft in allen Unternehmensbereichen der Standard sein. Der Datenverkehr nimmt stark zu. Die fortschreitende Digitalisierung sowie die Beliebtheit von Over-the-Top-Inhalten (OTT) treiben die Datenmengen in die Höhe. Der Breitbandausbau (Glasfaser und 5G) schreitet voran, um Kund:innen eine flächendeckende Infrastruktur zur Verfügung stellen zu können. Das durchgängige Kundenerlebnis wird zu einem wichtigen Unterscheidungsmerkmal. Im Mittelpunkt stehen dabei personalisierte Angebote zu jeder Zeit und an jedem Touchpoint. Ökosysteme, komplexe und dynamische Netzwerke von Unternehmen, Dienstleistungen und Technologien, die miteinander verbunden sind, sind die zukünftigen Treiber der Wirtschaft. Daher müssen Telekommunikationsunternehmen zunehmend ihre Rollen darin neu definieren und aktiv Plattformen und Partnerschaften gestalten. Telekommunikationsunternehmen stehen im Epizentrum der Digitalisierung. Von der Netzgestaltung, Automatisierung, Virtualisierung und der Cloud zu digitalen Services: Software ist die Grundlage dafür, das eigene Geschäft effizienter zu gestalten, und kann zugleich auch eine weitere Geschäftsmöglichkeit für Telekommunikationsunternehmen darstellen. Cyber-Sicherheit erfordert fachspezifisch ausgebildete Mitarbeiter:innen, Investitionen in die Hard- und Software des Unternehmens und ein entwickeltes Risikomanagement. Darüber hinaus bietet es Telekommunikationsunternehmen auch eine Geschäfts-chance, weil die Nachfrage vor allem im Geschäftskundensegment wächst. Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) sind zu einer zwingenden Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit geworden. Nachhaltigkeit entwickelt sich zu einem Teil der Entscheidungsfindung. Die Wettbewerbslandschaft erweitert sich um Anbieter von OTT-Inhalten und um Unternehmen, die satellitengestütztes Internet anbieten, sowie um Glasfaserinfrastrukturanbieter. Separieren von Geschäftsbereichen (zum Beispiel Infrastruktur), die potenziell auch für andere Investoren attraktiv sind. Die Summe der unterschiedlichen Bewertungen des Stammgeschäfts und des separierten Geschäfts kann jene des ursprünglichen Unternehmens übersteigen.
Wettbewerbsumfeld
Die A1 Group ist vor allem in sieben regionalen Märkten in Mittel- und Osteuropa tätig 5):
| Einwohner in Millionen | BIP pro Kopf in USD | Mobilfunkkund:innen in Millionen | RGUs in Millionen | Marktposition | |
|---|---|---|---|---|---|
| Österreich | 9,0 | 67.900 | 5,2 | 2,9 | #1 |
| Bulgarien | 6,5 | 33.800 | 3,8 | 1,2 | #2 |
| Kroatien | 3,9 | 40.200 | 2,0 | 0,7 | #2 |
| Belarus | 9,2 | 22.600 | 4,9 | 0,8 | #2 |
| Serbien | 6,7 | 23.900 | 2,4 | #3 | |
| Slowenien | 2,1 | 48.300 | 0,7 | 0,2 | #4 |
| Nordmazedonien | 2,1 | 20.300 | 1,1 | 0,4 | #2 |
5) Quelle für Einwohner und BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org (21. November 2023), jüngste verfügbare Daten für das Jahr 2022, Werte gerundet
Regulierung
Die A1 Group unterliegt in ihren Märkten verschiedenen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Österreich, nach Umsatz und EBITDA das größte Segment der A1 Group, ist in bestimmten Regionen als Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht auf dem Vorleistungsmarkt (Wholesale) für Ethernet und Dark Fiber eingestuft. Das Unternehmen unterliegt daher entsprechenden Regulierungsmaßnahmen einschließlich Netzzugangs- und Preisregelungen. Auch die internationalen Tochtergesellschaften der A1 Group unterliegen weitreichenden regulatorischen Bestimmungen auf ihren jeweiligen nationalen Märkten. Darüber hinaus müssen Konzerngesellschaften in Ländern, die Teil der Europäischen Union sind (Österreich, Bulgarien, Kroatien, Slowenien), die europäische Regulierung einhalten, um beispielsweise harmonisierte Bedingungen innerhalb der EU zu gewährleisten. Das gilt insbesondere für die EU-weiten Roaming- und Netzneutralitätsregelungen sowie die Harmonisierung der Mobilfunk- und Festnetzterminierungsentgelte durch den European Electronic Communications Code (EECC). Diese gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen.
Regulierung des Festnetzes
Marktregulierung in Österreich
Seit dem 11. Oktober 2022 sind die Vorleistungsmärkte für den Breitbandzugang vollständig dereguliert. An die Stelle der Regulierung treten die neuen und freiwilligen Verträge für die virtuelle Entbündelung auf lokaler und zentraler Zugangsebene (VULA 2.0) sowie für Netze mit sehr hoher Kapazität (VHCN). Die Experten des Regulators und die Europäische Kommission begrüßten diese Verträge. Seither haben über 50 Wholesale-Partner solche Verträge mit A1 Austria unterzeichnet, darunter auch die größten Mitbewerber. Diese Deregulierung ebnet den Weg für zusätzliche Investitionen und beschleunigt damit den flächendeckenden Ausbau der Breitband- und Glasfaserinfrastruktur in ganz Österreich. Der österreichische Regulator und die Bundeswettbewerbsbehörde werden die Vorleistungsmärkte für den lokalen und zentralen Zugang weiterhin genau beobachten. Einige kleinere Internet Service Provider haben die Deregulierungsentscheidung der nationalen Regulierungsbehörde jedoch beeinsprucht und ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht angestrengt. Dieses Verfahren wurde 2023 eröffnet, ein Ergebnis bzw. eine Entscheidung ist nicht vor dem 2. Halbjahr 2024 zu erwarten. Im ersten Quartal 2023 wurde zudem der Markt für bestimmte Stand-Alone-(Voice)-Geschäftskundentarife auf Endkundenebene vollständig dereguliert. Das bereits im April 2021 eingeleitete Marktanalyseverfahren für den Vorleistungsmarkt für Zugänge von hoher Qualität (Vorleistungsmärkte sowohl für Ethernet-Dienste als auch für Dark Fiber) wurde im August 2023 beendet. Mit diesem endgültigen Bescheid der Regulierungsbehörde sind weitere Deregulierungsschritte in vielen geografischen Gebieten (Gemeinden) umgesetzt. In überwiegend ländlichen Regionen bleibt A1 Austria aber auf diesem Markt reguliert und unterliegt daher entsprechenden Regulierungsmaßnahmen einschließlich Netzzugangs- und Preisregelungen.
Festnetz-Terminierungsentgelte 6)
Die Europäische Kommission hat das Festnetz-Terminierungsentgelt für alle Betreiber im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab 1. Jänner 2022 auf einheitlich EUR 0,0007 pro Minute festgelegt. Im Anschluss an diese Maßnahme hat die österreichische Regulierungsbehörde den Festnetzterminierungsmarkt auf nationaler Ebene dereguliert.
Regulierung der Mobilkommunikation
Roaming
Die Roaming-Verordnung der Europäischen Union ist in ihrer aktuellen Form seit 2016 in Kraft. In den nächsten Jahren wird eine Ausweitung des EU-Roaming-Gebietes auf EU-Beitrittskandidaten wie Ukraine und Moldawien erwartet. Die Märkte in Belarus, Serbien und Nordmazedonien sind in unterschiedlichem Maße reguliert.
Die Europäische Zentralbank nahm im Jahr 2023 insgesamt sechs Zinserhöhungen vor, wodurch der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität von 2,5 %, 2,75 % bzw. 2,0 % auf 4,5 %, 4,75 % bzw. 4,0 % erhöht wurden. Am 15. Juni 2023 kündigte die EZB außerdem an, dass die Reinvestition von Vermögenswerten im Asset Purchase Programme (APP) ab Juli 2023 beendet wird. Was das Pandemie-Notfallankaufprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) betrifft, wurden die Nettoankäufe Ende März 2022 eingestellt, Reinvestitionen der fälligen Tilgungsbeträge aus PEPP-Beständen sollen aber mindestens bis Ende 2024 erfolgen und können flexibel wieder angelegt werden 2). Am 1. Jänner 2023 führte Kroatien den Euro als Währung ein und ist damit das zwanzigste Mitglied der Eurozone. Zudem trat Kroatien auch dem Schengen-Raum bei, der Reise- und Verkehrsfreiheit zwischen den teilnehmenden Ländern ohne Grenzkontrollen ermöglicht. Der Beitritt zum Schengenraum wird der wichtigen Tourismusbranche Kroatiens, die 20 % des Bruttoinlandsprodukts ausmacht, voraussichtlich einen Schub geben. Laut dem im Jänner 2024 vom IWF veröffentlichten Weltwirtschaftsausblick wird das globale Wirtschaftswachstum voraussichtlich von 3,5 % im Jahr 2022 auf durchschnittlich 3,1 % im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 fallen. Hierbei gibt es jedoch erhebliche Schwankungen in den zugrunde liegenden Wachstumskurven der großen Volkswirtschaften, mit stärkeren Prognosen für die USA und Abwärtsrevisionen für China und den Euroraum. Das Wachstum im Euroraum wird voraussichtlich von 3,3 % im Jahr 2022 auf 0,5 % im Jahr 2023 fallen, bevor es im Jahr 2024 auf 0,9 % steigt. Die Prognose wurde im Vergleich zu vorangegangenen Projektionen vom Oktober 2023 für 2023 und 2024 um jeweils 0,2 und 0,3 Prozentpunkte nach unten korrigiert. Auch hier finden sich markante Unterschiede im Wachstum zwischen den großen Volkswirtschaften im Euroraum im Jahr 2023.
Entwicklung des realen BIP und Inflation in den Märkten der A1 Group (in %) 4)
| 2022 | 2023e | 2024e | |
|---|---|---|---|
| BIP | Inflation | BIP | |
| Österreich | 4,8 | 8,6 | 0,1 |
| Bulgarien | 3,4 | 13,0 | 1,7 |
| Kroatien | 6,2 | 10,7 | 2,7 |
| Belarus | -3,7 | 15,2 | 1,6 |
| Serbien | 2,3 | 12,0 | 2,0 |
| Slowenien | 2,5 | 8,8 | 2,0 |
| Nordmazedonien | 2,1 | 14,2 | 2,5 |
1) Quelle: https://www.federalreserve.gov/monetarypolicy/publications/mpr_default.htm
2) Quelle: https://www.oenb.at/isawebstat/stabfrage/createReport?lang=DE&report=2.2; https://www.ecb.europa.eu/pub/projections/html/ecb.projections202309_ecbstaff~4eb3c5960e.de.html
3) Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024
4) Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023# Westbalkan-Roaming-Vereinbarungen
Die Endkunden-Roaming-Entgelte in der Region wurden nach der Einführung eines Roaming-Abkommens für den Westbalkan im Jahr 2019 gesenkt. Darüber hinaus haben A1 und andere Mobilfunkbetreiber eine freiwillige Vereinbarung zur Senkung der Tarife auch zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Westbalkans (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) unterzeichnet.
Obergrenzen auf den Vorleistungsmärkten in der Europäischen Union
| Sprache (ausgehend), in Eurocent/Minute | |
|---|---|
| 1. Juli 2022 – 31. Dezember 2024: | 2,20 |
| 1. Jänner 2025 – 30. Juni 2032: | 1,90 |
| SMS, in Eurocent/SMS | |
|---|---|
| 1. Juli 2022 – 31. Dezember 2024: | 0,40 |
| 1. Jänner 2025 – 30. Juni 2032: | 0,30 |
| Daten, in EUR/GB | |
|---|---|
| 1. Juli – 31. Dezember 2022: | 2,00 |
| Ab 1. Jänner 2023: | 1,80 |
| 2024: | 1,55 |
| 2025: | 1,30 |
| 2026: | 1,10 |
| 1. Jänner 2027 – 30. Juni 2032: | 1,00 |
Mobilterminierung
Die Europäische Kommission hat die Mobilterminierungsentgelte für alle Betreiber im Europäischen Wirtschaftsraum ab dem 1. Jänner 2024 auf einheitlich EUR 0,002 pro Minute festgelegt. Dieser Wert wird durch einen Gleitpfad erreicht, der jährliche Absenkungsschritte vorsieht. Der österreichische Regulator hat den Mobilterminierungsmarkt auf nationaler Ebene dereguliert.
Mobilfunk-Terminierungsentgelte
| 1. Jänner 2022 | 1. Jänner 2023 | 1. Jänner 2024 | |
|---|---|---|---|
| EU-weiter Höchstbetrag (EUR) | 0,0055 | 0,0040 | 0,0020 |
| Serbien (RSD) | 1,43 | 1,43 | noch nicht festgelegt |
| Nordmazedonien (MKD) | 0,63 | 0,63 | noch nicht festgelegt |
| Belarus* ) (BYN) | |||
| Betreiber MTS | 0,025/0,0125 | 0,025/0,0125 | noch nicht festgelegt |
| Betreiber BeST | 0,018/0,009 | 0,018/0,009 | noch nicht festgelegt |
* ) Belarus Werte: prime time/downtime. MTS: Mobile TeleSystems; BeST: Belarus Telecommunications Network
Netzneutralität
Die EU-Verordnung zur Netzneutralität ist seit 2016 in Kraft. Nach dieser Verordnung müssen Anbieter von Internetzugangsdiensten den gesamten Datenverkehr gleich behandeln. Darüber hinaus können neben Internetzugangsdiensten auch spezialisierte Dienste angeboten werden, die jedoch bestimmten Beschränkungen unterworfen sind. Die Europäische Kommission musste die EU-Netzneutralitätsbestimmungen bis zum 30. April 2023 überprüfen. Das Gremium Europäischer Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK) hatte vorab jedoch eine Stellungnahme veröffentlicht, in der es heißt, dass die derzeitige Verordnung zweckmäßig sei und nicht geändert werden müsse. Die abschließende Evaluierung der Europäischen Kommission fiel ebenso aus und sah keinen aktuellen Änderungsbedarf an der EU-Verordnung zur Netzneutralität.
Endkundenentgelte für regulierte Intra-EU-Kommunikation
Endkundenentgelte, welche Verbrauchern für regulierte Intra-EU-Kommunikation berechnet werden, dürfen seit dem 15. Mai 2019 das Niveau von EUR 0,19 pro Minute für Anrufe und EUR 0,06 je SMS nicht überschreiten (Entgeltangaben jeweils ohne USt.). Ungeachtet dieser Verpflichtung ist es möglich, Verbrauchern alternative Tarife ausdrücklich zur Wahl zur Verfügung zu stellen. Wiewohl die Geltungsdauer dieser regulatorischen EU-Preisvorgabe (Artikel 5a der EU-Verordnung) am 14. Mai 2024 endet, ist aktuell nicht davon auszugehen, dass diese Vorgabe ersatzlos fallengelassen wird. Aktuellen Entwicklungen zufolge ist vorerst mit einer Verlängerung des bestehenden Preisregimes zu rechnen.
Abspaltung des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“ („EuroTeleSites“)
Am 22. September 2023 wurde das bisherige Funkturmgeschäft („Tower-Geschäft“) der Telekom Austria AG unter der neu gegründeten EuroTeleSites AG an der Wiener Börse gelistet. Die übertragenen Gesellschaften bilden die EuroTeleSites Group, siehe Anhangangabe (34). In der außerordentlichen Hauptversammlung am 1. August 2023 haben die Aktionär:innen der Telekom Austria AG der Spaltung zugestimmt. Die Aktien an der EuroTeleSites AG wurden am 22. September 2023 verhältniswahrend an die Aktionär:innen der Telekom Austria AG ausgegeben, somit ist das oberste Mutterunternehmen der EuroTeleSites Group, ebenso wie in der A1 Group, die América Móvil. Für vier Aktien an der Telekom Austria AG erhielten Aktionär:innen jeweils eine EuroTeleSites-Aktie. Die Telekom Austria AG erhielt somit für ihre eigenen Aktien 103.789 Stück EuroTeleSites-Aktien im Wert von TEUR 514. Sie ist darüber hinaus nicht an der EuroTeleSites beteiligt. Die abgespaltene, passive Infrastruktur der Funktürme umfasst Komponenten, die nicht unmittelbar dem Mobilfunknetz zugeordnet werden, wie etwa Fundamente und Metallkonstruktionen, Container, Klimageräte, Stromversorgung und andere unterstützende Systeme.
Operative Auswirkungen
Durch die Auslagerung der passiven Infrastruktur wird nicht nur eine effizientere Budgetallokation ermöglicht, sondern auch ein verstärkter Fokus auf das Kerngeschäft der A1 Group erzielt. Die A1 Group hat sich vertraglich den langfristigen Zugang zu den Funktürmen als Ankermieter über lokale Master Lease Agreements mit den lokalen EuroTeleSites Betriebsgesellschaften gesichert. Die Vertragsdauer ist unbefristet, jedoch ist eine Kündigung durch die A1 Group zum Ende des 8., 16. und 24. Vertragsjahres, durch die EuroTeleSites Group erstmals zum Ende des 24. Vertragsjahres und nach dem 24. Vertragsjahr durch beide Parteien unter Einhaltung einer 36-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Es besteht ein Inflationsschutz. Die Miete und sonstige Preiselemente werden jährlich um 85 % der jährlichen Anpassung des Verbraucherpreisindex, maximal jedoch um 3 % pro Jahr, angepasst. Die Preise für Stahlkomponenten bei zusätzlich beauftragten Modifikationen sind entsprechend dem Stahlpreisindex anzupassen. Für neu zu errichtende Funktürme hat die A1 Group freie Wahl bei der Auswahl des Funkturmunternehmens. Aktuell plant die A1 Group, in den kommenden fünf Jahren etwa tausend Standorte in Zusammenarbeit mit der EuroTeleSites Group auszubauen. Bei erheblicher finanzieller Schieflage oder vertragswidriger Veräußerung von Infrastruktur in erheblichem Umfang bei einer bzw. durch eine EuroTeleSites Betriebsgesellschaft, steht der A1 Group auf Länderebene ein Rückkaufsrecht in Bezug auf die Funktürme zu. Die A1 Group stellt der EuroTeleSites Group temporär bestimmte Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen zur Verfügung (z.B. SAP-bezogene Leistungen). Zum 30. Juni 2023 umfasste das Funkturm-Portfolio 13.225 Makro-Standorte in Österreich, Bulgarien, Kroatien, Serbien, Slowenien und Nordmazedonien.
Finanzielle Auswirkungen auf die A1 Group
Zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf die A1 Group wird eine Pro-forma-Betrachtung, also eine Betrachtung, in der das Funkturmgeschäft für die jeweilige Periode bereits ausgegliedert gewesen wäre, herangezogen. Im Kapitel „Weitere Tabellen“ werden die berichteten Werte im Detail den Werten auf Pro-forma-Basis gegenübergestellt. Im Umsatz ist die Auswirkung (pro forma ggü. berichteten Werten) für das Gesamtjahr 2023 vernachlässigbar (rund -0,1 %). Das EBITDA stieg um rund 1 % aufgrund von Betriebskosten, die sich nun in den Leasingkosten widerspiegeln. Das EBITDA nach Leasing (EBITDAaL) sank um rund 7 % aufgrund höherer Mietaufwendungen als zuvor. Das EBIT verringerte sich um rund 7 % aufgrund höherer Abschreibungen. Das Periodenergebnis sank um rund 14 % aufgrund niedrigerer Zinsen auf Finanzierungen, aber auch höherer Zinsen in Zusammenhang mit Nutzungsrechten sowie niedrigerer Ertragssteuer. Die Aktiva stiegen um rund 7 %, was auf die Nutzungsrechte zurückzuführen ist; die Passiva erhöhten sich entsprechend aufgrund der höheren Leasingverbindlichkeiten. Die Anlagenzugänge sanken um rund 4 %. Da der EuroTeleSites ca. EUR 1 Mrd. an Finanzverbindlichkeiten im Zuge der Spaltung übertragen wurden, wurden diese bei der A1 Group um den gleichen Betrag reduziert. Die Nettoverschuldung ohne Leasing im Verhältnis zum EBITDAaL hat sich daher auf 0,4x mehr als halbiert.
Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2023
Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete die A1 Group erneut erfreuliche Ergebnisse und bewies unter herausfordernden Gegebenheiten die Widerstandsfähigkeit ihres Geschäftsmodells. Inflationsdruck und steigende Zinsen haben zu Preissteigerungen in verschiedenen Branchen geführt. Die A1 Group hat sowohl in Österreich als in fast allen Märkten in CEE, wertsichernde Maßnahmen umgesetzt, um die wachsenden Kosten abzufedern. Die kontinuierliche Digitalisierung, der kundenorientierte Ansatz und der klare Fokus auf operative Effizienz innerhalb der A1 Group führten zu einer starken Geschäftsentwicklung im Jahr 2023. Obwohl sich einige Märkte mit Herausforderungen wie einem intensivierten Wettbewerbsumfeld und steigenden Energie- und Personalkosten konfrontiert sahen, konnte der Großteil der Märkte seine Kundenbasis erfolgreich ausbauen, Marktanteile verteidigen und das Angebot weiter ausbauen. Mit einer sorgfältigen Ausgabenpolitik und nachhaltigen Investitionen setzte A1 Group den Ausbau seines Mobil- und Festnetzes in allen Regionen fort. Um der stetig wachsenden Nachfrage nach digitalen Diensten gerecht zu werden und Kunden personalisierte Erlebnisse zu bieten, setzte A1 den beschleunigten Glasfaserausbau in Österreich sowie verstärkte Investitionen im Festnetz in ihrem internationalen Segment fort. Das Netz von A1 Österreich umfasst nunmehr 73.000 km Glasfaser und deckt rund 85 % der Bevölkerung mit 5G ab. Darüber hinaus setzte A1 den 5G-Ausbau in den internationalen Märkten fort.# A1 GROUP KONZERNLAGEBERICHT
Im März 2023 sicherte sich A1 Kroatien in einer öffentlichen Auktion Spektren in den Frequenzbändern 800 MHz, 900 MHz, 1800 MHz, 2100 MHz und 2600 MHz für einen Zeitraum von 15 Jahren. Diese langfristigen Ressourcen, die für EUR 111 Mio. erworben wurden, werden die Grundlage für weiteres Wachstum bilden und ein optimales Nutzungserlebnis sowie eine maximale nationale Abdeckung in Kroatien ermöglichen. In Bulgarien wurden Spektren in den Frequenzbändern 700 MHz und 800 MHz für insgesamt EUR 22 Mio. für einen Zeitraum von 15 Jahren erworben. Im Jahr 2023 hat die A1 Group die Abspaltung ihres Mobilfunkturmgeschäfts und die Notierung der EuroTeleSites AG erfolgreich umgesetzt. Dies ermöglicht einen verstärkten Fokus auf das Kerngeschäft und schaffte zusätzlich Wert für die Aktionär:innen der A1 Group (siehe Kapitel „Abspaltung des Funkturmgeschäfts EuroTeleSites AG“). Mit dem Anstieg der Zinsen im Kontext der fortlaufenden hohen Inflation wurde die finanzielle Situation von Unternehmen weiterhin herausgefordert, und solche mit konservativer Finanzpolitik konnten sich Vorteile sichern. Die A1 Group hat erneut die Stärke ihrer Bilanzstruktur bewiesen und durch eine weitere Entschuldung, unterstützt durch die Schuldenübertragung im Zusammenhang mit der Abspaltung der Funktürme, ihren Platz unter den bestgerateten Unternehmen der Branche gesichert. Im Juni bewertete Fitch die Telekom Austria AG erstmals mit A- (positivem Ausblick). Darüber hinaus hat Moody's im Dezember 2023 das Kreditrating der A1 Group von Baa1 auf A3 mit stabilem Ausblick angehoben. Die A1 Group hat nun von allen drei großen Kreditratingagenturen eine A-Bewertung.
Operative und finanzielle Entwicklung der A1 Group
Die folgenden Faktoren sollten bei der Analyse der operativen Ergebnisse der A1 Group im Geschäftsjahr 2023 berücksichtigt werden:
- Negative Währungseffekte beliefen sich auf EUR 77 Mio. beim Gesamtumsatz, EUR 56 Mio. bei den Erlösen aus Dienstleistungen und EUR 33 Mio. beim EBITDA, und kamen nahezu zur Gänze aus Belarus.
- Positive Einmaleffekte in Österreich in den Kosten und Aufwendungen in der Höhe von in Summe rund EUR 34 Mio. für das Gesamtjahr 2023, während es in der Vergleichsperiode keine Einmaleffekte gab.
- Restrukturierungsaufwendungen in Österreich in der Höhe von EUR 85 Mio. (2022: EUR 73 Mio.).
Im Mobilfunkgeschäft stieg die Kundenzahl im Berichtsjahr um 5,6 % auf insgesamt 25,2 Millionen. Das Wachstum wurde fast vollständig durch den starken Zuwachs im M2M-Geschäft getrieben. Ohne M2M-Kunden blieb die Kundenzahl stabil (-0,2 %). Die anhaltend starke Nachfrage nach mobilen WiFi-Routern konnte die etwas geringere Zahl an mobilen Sprachkund:innen in Österreich und Slowenien nahezu vollständig kompensieren. Die Zahl der Vertragskund:innen stieg in Kroatien, Belarus, Serbien und Nordmazedonien, während sie in anderen Märkten auf dem Niveau des Vorjahres blieb oder leicht darunter lag. Im Festnetzgeschäft stieg die Anzahl der Umsatz generierenden Einheiten (RGUs) im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 %. Das Wachstum in den internationalen Märkten, insbesondere in Belarus und Bulgarien, konnte den Rückgang in Österreich und Slowenien mehr als kompensieren. Die RGUs in Kroatien und Nordmazedonien stiegen ebenso an. In Österreich kompensierte die anhaltend starke Nachfrage nach Breitband mit höheren Bandbreiten nur teilweise die Verluste bei Breitband-RGUs mit niedrigeren Bandbreiten und Sprach-RGUs.
Wesentliche Kennzahlen in Mio. EUR
| 2023 | 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse gesamt | 5.251 | 5.005 | 4,9% |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 4.348 | 4.164 | 4,4% |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 811 | 752 | 7,9% |
| Sonstige betriebliche Erträge | 92 | 89 | 3,6% |
| Mobilfunkumsatz | 3.099 | 2.972 | 4,3% |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 2.429 | 2.339 | 3,8% |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 670 | 633 | 5,8% |
| Festnetzumsatz | 2.060 | 1.944 | 6,0% |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 1.919 | 1.825 | 5,1% |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 142 | 119 | 19,2% |
| EBITDA 1) | 1.924 | 1.838 | 4,7% |
| EBITDA-Marge | 36,6% | 36,7% | -0,1 PP |
| EBITDAaL 2) | 1.671 | 1.657 | 0,9% |
| EBITDAaL-Marge | 31,8% | 33,1% | -1,3 PP |
| Abschreibungen und Wertminderungen | -1.013 | -967 | -4,8% |
| EBIT 3) | 911 | 871 | 4,5% |
| EBIT-Marge | 17,3% | 17,4% | -0,1 PP |
| Periodenergebnis | 646 | 635 | 1,8% |
| Nettomarge | 12,3% | 12,7% | -0,4 PP |
| Anlagenzugänge | 1.093 | 944 | 15,7% |
| Sachanlagen | 787 | 766 | 2,8% |
| Immaterielle Vermögenswerte | 305 | 179 | 70,7% |
| Free Cashflow | 354 | 603 | -41,4% |
1) Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen
2) EBITDA – Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 – Zinsaufwand gemäß IFRS 16
3) Betriebsergebnis gemäß IFRS
| 31. Dez. 2023 | 31. Dez. 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| Nettoverschuldung / EBITDA | 1,3 | 1,3 | 3,3% |
| Nettoverschuldung (exkl. Leasing) / EBITDAaL | 0,4 | 1,0 | -63,5% |
Kund:innen-Kennzahlen (in Tausend)
| 31. Dez. 2023 | 31. Dez. 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| Mobilkund:innen | 25.245 | 23.897 | 5,6% |
| Vertragskund:innen | 21.512 | 20.076 | 7,2% |
| Prepaid-Kund:innen | 3.733 | 3.822 | -2,3% |
| RGUs 4) | 6.271 | 6.204 | 1,1% |
4) Umsatzgenerierende Einheit (Revenue Generating Unit)
| 2023 | 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| ARPU (in EUR) 5) | 8,2 | 8,4 | -1,4% |
| ARPL (in EUR) 6) | 26,3 | 25,8 | 1,9% |
| Churn Mobilfunk | 1,4% | 1,4% | 0.0 PP |
5) Durchschnittlicher Umsatz pro Kunde (Average Revenue Per User)
6) Durchschnittlicher Umsatz pro Festnetzanschluss (Average Revenue Per Line)
| 31. Dez. 2023 | 31. Dez. 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalente zum Jahresende) | 17.508 | 17.906 | -2,2% |
Im Geschäftsjahr 2023 stieg der Gesamtumsatz der A1 Group um 4,9 %. Dies ist vor allem auf eine Steigerung der Erlöse aus Dienstleistungen in allen Märkten, außer Belarus, wo ein währungsbedingter Rückgang zu verzeichnen war, zurückzuführen. Die größten Beiträge kamen aus Bulgarien, Österreich und Kroatien. Die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten nahmen in allen Märkten außer Österreich zu.
Die Erlöse aus Dienstleistungen profitierten zu einem hohen Grad von wertsichernden Maßnahmen, die im Laufe des Jahres in mehreren Märkten umgesetzt wurden. Die Erlöse aus Mobilfunk-Dienstleistungen stiegen um 3,8 % aufgrund wertsichernder Maßnahmen und eines starken Mobilfunk-Kerngeschäfts sowie einer soliden Entwicklung der mobilen WiFi-Router. Die Erlöse aus Festnetzdienstleistungen stiegen um 5,1 %, da das Solutions- und Connectivity-Geschäft Zuwächse verzeichnete und die Erlöse aus Festnetzdienstleistungen für Endkunden gestiegen sind. Dadurch konnte der regulierungsbedingte Rückgang der Zusammenschaltungsumsätze mehr als ausgeglichen werden.
Die Kosten und Aufwendungen der A1 Group stiegen im Berichtszeitraum um 5,1 %. Die Marge aus dem Verkauf von Endgeräten blieb nahezu stabil. Wie bereits erwähnt, enthielten die Kosten im Berichtszeitraum positive Einmaleffekte von insgesamt rund EUR 34 Mio. in Österreich. Der größte Teil ist auf positive Effekte in der Höhe von insgesamt rund EUR 39 Mio. EUR in den Personalkosten zurückzuführen. Dies führte zu einer stabilen Entwicklung der gesamten Personalkosten vor Restrukturierung, die angesichts der Preiserhöhungen und Tarifverhandlungen ansonsten um rund 4 % im Berichtszeitraum gestiegen wären. Der Restrukturierungsaufwand stieg, wie oben erläutert, um EUR 12 Mio. Der Anstieg bei den Core OPEX ist auf einen Anstieg der Stromkosten, der Kosten für die Netzwerkwartung, der produktbezogenen Kosten wie Lizenzen und Software zum Verkauf, der Provisionen sowie der Content-Kosten zurückzuführen. Das EBITDA stieg um 4,7 % auf EUR 1.924 Mio. an. Ohne Berücksichtigung der genannten Einmaleffekte und Restrukturierungsaufwendungen stieg das EBITDA um 3,4 %. Das zusätzlich um Währungseffekte bereinigte operative EBITDA wäre um 5,1 % gestiegen, da das solide Wachstum bei den Erlösen aus Dienstleistungen in allen Märkten die höheren Core OPEX mehr als kompensierte. Die größten Beiträge im EBITDA-Wachstum stammten aus Bulgarien, Kroatien und Österreich. Auch in den anderen Märkten wurden Zuwächse verzeichnet, außer in Slowenien und währungsbedingt in Belarus.
Im Jahr 2023 verzeichnete die A1 Group auf ein Finanzergebnis von EUR -90 Mio. (Vorjahr: EUR -55 Mio.). Der Anstieg ist auf die höheren Zinsen für Leasingverbindlichkeiten sowie Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen. Zusätzlich ist ein negativer Effekt aus der Abwertung des belarussischen Rubels enthalten. Der Ertragsteueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 175 Mio. (Vorjahr: EUR 181 Mio.). Das Periodenergebnis stieg im Geschäftsjahr 2023 leicht auf EUR 646 Mio. (2022: EUR 635 Mio.), da sich der Anstieg im Betriebsergebnis mit dem höheren negativen Finanzergebnis annähernd ausglich.
| 2023 | 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | 0,97 | 0,95 | 1,8% |
| Dividende je Aktie, bezahlt (in EUR) | 0,32 | 0,28 | 14,3% |
| Free Cashflow je Aktie (in EUR) | 0,53 | 0,90 | -40,8% |
| ROE | 15,8% | 18,9% | -3,1 PP |
| Operating ROIC | 12,9% | 13,5% | -0,6 PP |
Vermögens- und Finanzlage
Zum 31. Dezember 2023 stieg die Bilanzsumme um 14,5 % von EUR 8.345 Mio. auf EUR 9.557 Mio. Der wesentliche Treiber war wie oben unter „Abspaltung des Funkturmgeschäfts EuroTeleSites AG“ beschrieben der bilanzverlängernde Effekt aus der Abspaltung der Funktürme durch die Nutzungsrechte und die damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten. Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen hauptsächlich aufgrund höherer liquider Mittel und kurzfristiger Veranlagungen. Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um EUR 1.100 Mio. aufgrund der höheren Nutzungsrechte in Zusammenhang mit der Abspaltung. Der Firmenwert ging aufgrund von Währungsabwertungen und der Abspaltung zurück. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken aufgrund von niedrigeren kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, da eine Anleihe in Höhe von EUR 300 Mio. getilgt wurde, und laufende Kredite sich im Vergleich zum Vorjahr verringerten. Der Anstieg in den langfristigen Verbindlichkeiten ist vor allem auf die höheren Leasingverbindlichkeiten aufgrund der Abspaltung zurückzuführen. Demgegenüber stehen niedrigere langfristige Finanzverbindlichkeiten, die sich aus der Tilgung eines Kredits in der Höhe von EUR 300 Mio. ergaben.
Bilanzstruktur in Mio. EUR
| 31. Dez. 2023 | 31. Dez. 2022 | |
|---|---|---|
| Gesamtvermögen | 9.557 | 8.345 |
| Gesamtverbindlichkeiten | 7.512 | 6.295 |
| Eigenkapital | 2.045 | 2.050 |
| --- | --- | --- |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.545 | 16,2 % |
| Sachanlagen | 3.029 | 31,7 % |
| Firmenwert | 1.089 | 11,4 % |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.655 | 17,3 % |
| Sonstige Vermögenswerte | 2.239 | 23,4 % |
| Vermögenswerte gesamt | 9.557 | 100,0 % |
| Kurzfristige Schulden | -1.845 | 19,3 % |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | -748 | 7,8 % |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | -1.672 | 17,5 % |
| Personalrückstellungen | -187 | 2,0 % |
| Langfristige Rückstellungen | -423 | 4,4 % |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | -81 | 0,8 % |
| Eigenkapital | -4.601 | 48,1 % |
| Schulden und Eigenkapital gesamt | -9.557 | 100,0 % |
| Cashflow in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.716 | 1.718 | -0,1 % |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -64 | -953 | -93,3 % |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -600 | -1.149 | -47,8 % |
| Auswirkungen von Wechselkursschwankungen | -0 | -0 | n.m. |
| Transfer liquide Mittel bei Abspaltung | -1.033 | 0 | n.m. |
| Nettoveränderungen der liquiden Mittel | 19 | -385 | n.m. |
Im Geschäftsjahr 2023 blieb der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit stabil bei EUR 1.716 Mio. (Vorjahr: EUR 1.718 Mio.), da das bessere operative Ergebnis die negativen Veränderungen im Working Capital ausglich. Letztere verschlechterten sich vor- wiegend aufgrund niedrigerer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr, während sonstige Vermögenswerte zunahmen. Darüber hinaus stiegen auch die gezahlten Ertragsteuern. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit spiegelte hauptsächlich die Abspaltung des Funkturmgeschäfts wider, sowie zum Teil höhere Anlagenzugänge. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr, da die Zuflüsse aufgrund der Entschuldung im Zusammenhang mit der Abspaltung die vergleichsweise höheren Beträge für Leasingzahlungen und Dividenden überwogen.
Kennzahlen
| Nettoverschuldung in Mio. EUR | 31. Dez. 2023 | 31. Dez. 2022 | ∆ |
|---|---|---|---|
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 748 | 1.047 | -28,6 % |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 1.672 | 522 | 202,5 % |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 60 | 822 | -92,7 % |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 284 | 159 | 78,1 % |
| Liquide Mittel | -169 | -150 | 12,5 % |
| Nettoverschuldung (inkl. Leasing) | 2.595 | 2.400 | 8,1 % |
| Nettoverschuldung (inkl. Leasing) / EBITDA | 1,3x | 1,3x | |
| Nettoverschuldung exkl. Leasing | 639 | 1.719 | -62,8 % |
| Nettoverschuldung (exkl. Leasing) / EBITDA nach Leasing | 0,4x | 1,0x |
Im Jahr 2023 hatte die Ausgliederung der Funktürme in die EuroTeleSites AG einen großen Effekt auf die Reduzierung der Finanzverschuldung um etwa 1 Milliarde Euro. Das Nettoverschuldungsverhältnis ohne Leasing/EBITDAaL verringerte sich zum Jahresende 2023 auf 0,4x im Vergleich zu 1,0x Ende 2022. Die Nettoverschuldung/EBITDA betrug zum 31. Dezember 2022 1,3x und erhöhte sich nach der Ausgliederung auf 1,4x, betrug jedoch zum 31. Dezember 2023 1,3x.
| Free Cashflow in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ |
|---|---|---|---|
| EBITDA | 1.924 | 1.838 | 4,7 % |
| Restrukturierungsaufwand und Aufwand aus Personalrückstellungen | 92 | 74 | 24,7 % |
| Tilgung Leasingverbindlichkeiten und Zinsen | -256 | -182 | 40,5 % |
| Bezahlte Ertragssteuern | -180 | -137 | 31,1 % |
| Bezahlte und erhaltene Zinsen | -32 | -47 | -31,4 % |
| Working Capital und sonstige Veränderung | -14 | 91 | n.m. |
| Anlagenzugänge | -1.093 | -944 | 15,7 % |
| Neue Sozialpläne gedeckt 1) | -88 | -88 | -0,7 % |
| Free Cashflow (FCF) nach neuen Sozialplänen | 354 | 603 | -41,4 % |
1) Kosten für Sozialpläne, die im jeweiligen Zeitraum gewährt wurden
Der Free Cashflow betrug im Berichtszeitraum EUR 354 Mio. und verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr (EUR 603 Mio.) aufgrund höherer Zahlungen für Frequenzen, höherer Leasingzahlungen sowie höherer bezahlter Ertragsteuern. Das verbesserte operative Ergebnis konnte die zuvor genannten Effekte nur teilweise ausgleichen.
Anlagenzugänge („CAPEX“)
Im Geschäftsjahr 2023 stiegen die gesamten Anlagenzugänge um 15,7 % auf EUR 1.092,6 Mio. Investitionen in Frequenzspektren beliefen sich auf insgesamt EUR 133 Mio., davon EUR 111 Mio. (einschließlich Zinsen) in Kroatien und EUR 22 Mio. in Bulgarien (im Vergleich zu in Summe EUR 10 Mio im Vorjahr). Ohne Frequenzspektren stiegen die Anlagenzugänge in Summe leicht um 2,6 % auf EUR 959,6 Mio., mit leichten Zuwächsen in Österreich, Bulgarien, Kroatien und Serbien während die Investitionen in Belarus und Slowenien sanken.
Weitere Tabellen
A1 Group Gegenüberstellung berichtete vs. pro forma Werte
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ in % | Berichtet 2023 | Berichtet 2022 | ∆ in % | pro forma 2023 | pro forma 2022 | ∆ in % |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtumsatz | 5.251 | 5.005 | 4,9 % | 5.251 | 5.005 | 4,9 % | 5.245 | 4.996 | 5,0 % |
| EBITDA | 1.924 | 1.838 | 4,7 % | 1.924 | 1.838 | 4,7 % | 1.939 | 1.856 | 4,5 % |
| EBITDA nach Leasing | 1.671 | 1.657 | 0,9 % | 1.671 | 1.657 | 0,9 % | 1.551 | 1.494 | 3,8 % |
| EBIT | 911 | 871 | 4,5 % | 911 | 871 | 4,5 % | 846 | 805 | 5,1 % |
| Periodenergebnis | 646 | 635 | 1,8 % | 646 | 635 | 1,8 % | 557 | 563 | -1,0 % |
A1 Group Underlying Performance
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ in % |
|---|---|---|---|
| Gesamtumsatz | 5.251 | 5.005 | 4,9 % |
| FX Effekte | 77 | n.m. | |
| One-Off Effekte | 0 | 0 | 0,0 % |
| Gesamtumsatz bereinigt | 5.328 | 5.005 | 6,5 % |
| Group EBITDA | 1.924 | 1.838 | 4,7 % |
| FX Effekte | 33 | n.m. | |
| One-Off Effekte | 34 | 0 | n.m. |
| Restrukturierungskosten | 85 | 73 | 16,4 % |
| EBITDA bereinigt | 2.008 | 1.911 | 5,1 % |
Entwicklung der Segmente
Die A1 Group berichtet in sieben Geschäftssegmenten: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien. Der Bereich „Holding & Sonstige, Eliminierungen“ enthält im Wesentlichen Holdinggesellschaften, die Konzernfinanzierungsgesellschaft, A1 Digital (deren Geschäftsaktivitäten sich auf die Kernmärkte der A1 Group sowie auf Deutschland und die Schweiz fokussieren) sowie Konsolidierungseffekte.
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ in % |
|---|---|---|---|
| Österreich | 2.798 | 2.752 | 1,7 % |
| Bulgarien | 750 | 640 | 17,1 % |
| Kroatien | 525 | 470 | 11,6 % |
| Belarus | 442 | 461 | -4,0 % |
| Slowenien | 242 | 223 | 8,8 % |
| Serbien | 382 | 357 | 7,3 % |
| Nordmazedonien | 152 | 141 | 7,2 % |
| Holding & Sonstige, Eliminierungen | -39 | -39 | 0,8 % |
| Gesamtumsatz (inkl. sonstige betriebliche Erträge) | 5.251 | 5.005 | 4,9 % |
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ in % |
|---|---|---|---|
| Österreich | 2.463 | 2.414 | 2,0 % |
| Bulgarien | 583 | 498 | 17,0 % |
| Kroatien | 425 | 391 | 8,7 % |
| Belarus | 327 | 354 | -7,8 % |
| Slowenien | 179 | 164 | 9,5 % |
| Serbien | 280 | 260 | 7,5 % |
| Nordmazedonien | 124 | 115 | 7,8 % |
| Holding & Sonstige, Eliminierungen | -33 | -33 | 1,1 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 4.348 | 4.164 | 4,4 % |
EBITDA
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ in % |
|---|---|---|---|
| Österreich | 1.064 | 1.040 | 2,3 % |
| Bulgarien | 304 | 254 | 19,4 % |
| Kroatien | 189 | 161 | 17,4 % |
| Belarus | 192 | 219 | -12,3 % |
| Slowenien | 56 | 56 | -0,2 % |
| Serbien | 127 | 115 | 10,2 % |
| Nordmazedonien | 48 | 44 | 8,5 % |
| Holding & Sonstige, Eliminierungen | -55 | -51 | 7,0 % |
| EBITDA | 1.924 | 1.838 | 4,7 % |
| Restrukturierungsaufwand | -85 | -73 | 16,8 % |
| EBITDA vor Restrukturierung | 2.009 | 1.911 | 5,1 % |
EBITDA nach Leasing
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ in % |
|---|---|---|---|
| Österreich | 936 | 957 | -2,2 % |
| Bulgarien | 267 | 226 | 18,0 % |
| Kroatien | 167 | 145 | 15,2 % |
| Belarus | 181 | 206 | -12,2 % |
| Slowenien | 30 | 37 | -17,9 % |
| Serbien | 105 | 99 | 5,3 % |
| Nordmazedonien | 41 | 38 | 6,4 % |
| Holding & Sonstige, Eliminierungen | -56 | -52 | 7,0 % |
| EBITDA nach Leasing | 1.671 | 1.657 | 0,9 % |
EBIT
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ in % |
|---|---|---|---|
| Österreich | 493 | 495 | -0,5 % |
| Bulgarien | 181 | 136 | 33,8 % |
| Kroatien | 89 | 66 | 34,4 % |
| Belarus | 139 | 150 | -7,8 % |
| Slowenien | -5 | 4 | -244,7 % |
| Serbien | 59 | 58 | 2,3 % |
| Nordmazedonien | 15 | 18 | -14,7 % |
| Holding & Sonstige, Eliminierungen | -60 | -55 | 8,2 % |
| EBIT | 911 | 871 | 4,5 % |
Anlagenzugänge (CAPEX)
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ in % |
|---|---|---|---|
| Österreich | 590 | 572 | 3,1 % |
| Bulgarien | 137 | 108 | 27,3 % |
| Kroatien | 206 | 84 | 144,2 % |
| Belarus | 25 | 39 | -34,5 % |
| Slowenien | 40 | 46 | -13,5 % |
| Serbien | 57 | 52 | 10,6 % |
| Nordmazedonien | 31 | 38 | -18,7 % |
| Holding & Sonstige, Eliminierungen | 7 | 6 | 12,6 % |
| CAPEX | 1.093 | 944 | 15,7 % |
ARPU in EUR
| 2023 | 2022 | ∆ abs | ∆ in % | |
|---|---|---|---|---|
| Österreich | 17,3 | 16,8 | 0,5 | 3,2 % |
| Bulgarien | 7,6 | 7,0 | 0,6 | 8,7 % |
| Kroatien | 11,5 | 10,9 | 0,7 | 6,0 % |
| Belarus | 4,3 | 4,8 | -0,5 | -10,3 % |
| Slowenien | 15,0 | 13,9 | 1,2 | 8,4 % |
| Serbien | 9,0 | 8,4 | 0,6 | 7,1 % |
| Nordmazedonien | 7,2 | 6,7 | 0,4 | 6,7 % |
| Group ARPU | 8,2 | 8,4 | -0,1 | -1,4 % |
ARPL in EUR
| 2023 | 2022 | ∆ abs | ∆ in % | |
|---|---|---|---|---|
| Österreich | 35,8 | 33,9 | 1,8 | 5,4 % |
| Bulgarien | 16,7 | 15,7 | 1,0 | 6,5 % |
| Kroatien | 31,0 | 30,8 | 0,2 | 0,6 % |
| Belarus | 7,4 | 7,8 | -0,4 | -5,0 % |
| Slowenien | 32,9 | 31,1 | 1,8 | 5,8 % |
| Serbien | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. |
| Nordmazedonien | 11,4 | 11,1 | 0,3 | 2,3 % |
| Group ARPL | 26,3 | 25,8 | 0,5 | 1,9 % |
ARPL-relevante Umsätze (in Mio. EUR)
| 2023 | 2022 | ∆ abs | ∆ in % | |
|---|---|---|---|---|
| Österreich | 709 | 709 | -0 | -0,0 % |
| Bulgarien | 124 | 110 | 14 | 12,6 % |
| Kroatien | 116 | 108 | 8 | 7,0 % |
| Belarus | 44 | 41 | 4 | 8,9 % |
| Slowenien | 40 | 37 | 3 | 7,3 % |
| Serbien | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. |
| Nordmazedonien | 22 | 21 | 1 | 3,1 % |
Segment Österreich
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse gesamt | 2.798 | 2.752 | 1,7 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 2.463 | 2.414 | 2,0 % |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 285 | 286 | -0,7 % |
| Sonstige betriebliche Erträge | 50 | 52 | -3,4 % |
| Mobilfunkumsatz | 1.287 | 1.248 | 3,1 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 1.070 | 1.032 | 3,7 % |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 217 | 217 | 0,0 % |
| Festnetzumsatz | 1.461 | 1.452 | 0,6 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 1.393 | 1.382 | 0,8 % |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 68 | 70 | -2,8 % |
| EBITDA | 1.064 | 1.040 | 2,3 % |
| EBITDA-Marge | 38,0 % | 37,8 % | 0,2pp |
| EBITDAaL | 936 | 957 | -2,2 % |
| EBITDAaL-Marge | 33,4 % | 34,8 % | -1,3 PP |
| EBIT | 493 | 495 | -0,5 % |
| EBIT-Marge | 17,6 % | 18,0 % | -0,4pp |
Kund:innen-Kennzahlen (in Tausend)
| 31. Dez 2023 | 31. Dez 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| Mobilkund:innen | 5.127 | 5.157 | -0,6 % |
| RGUs | 2.847 | 2.946 | -3,4 % |
| 2023 | 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| ARPU (in EUR) | 17,3 | 16,8 | 3,2 % |
| Churn Mobilfunk | 1,2 % | 1,1 % | -0,1 PP |
Auf das Segment Österreich entfielen 53 % des A1 Group-Umsatzes. In Österreich blieb die Marktdynamik im Mobilfunkmarkt während des Jahres weitgehend unverändert, der Wettbewerb auf dem Festnetzmarkt blieb weiterhin intensiv. Auf dem Mobilfunkmarkt lag der Fokus der Mobilfunkbetreiber auf der Bereitstellung attraktiver 5G-Tarife. A1 hat seit November 2022 5G in alle Premium-Markentarife integriert. Nach der angespannten Verfügbarkeit hochwertiger Mobiltelefone im Vorjahr setzte sich auch 2023 ein gewisser Trend zu SIM-only-Angeboten fort.Die Verfügbarkeit hochwertiger Mobiltelefone verbesserte sich jedoch im Vergleich zum Vorjahr wieder. Gleichzeitig nutzen Kund:innen ihre Geräte über einen längeren Zeitraum. In diesem Zusammenhang reduzierte A1 in Österreich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr die Stützung auf Mobiltelefone. Im Festnetzgeschäft blieb die Nachfrage nach Produkten mit hoher Bandbreite im Berichtsjahr weiter hoch, was auf die Digitalisierung und die Notwendigkeit verlässlicher Internetverbindungen zurückzuführen war. In diesem Zusammenhang setzte A1 ihren beschleunigten Glasfaserausbau und die Monetarisierung bestehender Infrastruktur fort. Der Wettbewerb im Festnetzmarkt blieb im Berichtsjahr jedoch weiter intensiv. A1 konzentrierte sich auf die Bereitstellung attraktiver Produktbündel. Beispielsweise wurde Netflix in das Breitbandangebot aufgenommen.
Die Gesamtzahl der Mobilfunkkund:innen sank leicht um 0,6 %, da der Anstieg bei höherwertigen Tarifen und das geringere Wachstum bei Netcubes den Rückgang bei reinen Sprachtarifen nicht kompensieren konnte. In Österreich ging die Zahl der RGUs zurück, da die Verluste bei Breitband-RGUs mit niedrigerer Bandbreite- und Sprach-RGUs höher als die soliden Gewinne bei den Breitband-RGUs mit höherer Bandbreite waren. Das Internet@Home-Geschäft, das reine Festnetz-Breitbandanschlüsse, Hybrid-Modems und mobile WiFi-Router umfasst, ging leicht (-1,1 %) zurück, da die höhere Anzahl an mobilen WiFi-Routern den Rückgang bei Breitband-RGUs nicht vollständig kompensieren konnte, welcher auf Breitband-RGUs mit geringer Bandbreite zurückzuführen war.
Der Geschäftsbereich Solution & Connectivity wuchs weiter und profitierte von einer erfreulichen Entwicklung im IT- und Security-Geschäft. Die Gesamtumsätze stiegen um 1,7 % im Gesamtjahr 2023, getrieben durch den Anstieg der Erlöse aus Dienstleistungen, die stark von den mit April 2023 umgesetzten wertsichernden Maßnahmen profitiert haben. Die Erlöse aus dem Endgeräteverkauf sanken geringfügig. Der Anstieg der Erlöse aus Dienstleistungen ergab sich vor allem aus einem soliden Wachstum im Endkunden-Mobilfunkgeschäft. Die Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunkbereich stiegen um 3,7 %, was auf das Wachstum bei den Mobilfunk-Endkundenumsätzen zurückzuführen war, welche den Rückgang der regulierungsbedingten Zusammenschaltungsumsätze mehr als wettmachten. Die Mobilfunk-Endkundenumsätze profitierten von den wertsichernden Maßnahmen sowie der soliden Nachfrage nach höherwertigen Tarifen und einer soliden Entwicklung der mobilen WiFi-Router. Dies führte insgesamt zu einem Anstieg des ARPU.
Die Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetz stiegen um 0,8 %, da das Wachstum im Solutions- und Connectivity-Geschäft den regulierungsbedingten Rückgang bei den Zusammenschaltungserlösen mehr als ausglich. Die Erlöse aus Festnetzdienstleistungen für Endkund:innen waren stabil. Positive Effekte aus wertsichernden Maßnahmen und Upselling-Bemühungen sowie Produkte mit hoher Bandbreite glichen die Verluste bei RGUs mit niedriger Bandbreite und bei Sprach-RGUs aus. Zugleich führte dies dazu, dass der ARPL zulegte.
Die Core OPEX stiegen aufgrund höherer Stromkosten an, gleichzeitig waren produktbezogene Kosten und Netzwerkwartungskosten ebenfalls höher. Die Personalkosten sanken aufgrund der positiven außerordentlichen Effekte in Höhe von insgesamt rund EUR 39 Mio. aus der Neubewertung von Rückstellungen im 3. und 4. Quartal. Operativ erhöhten sich die Personalkosten im Zusammenhang mit dem Anstieg der Inflation und den Kollektivvertragsverhandlungen, während die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten gesunken ist. Die Kosten und Aufwendungen enthielten einen weiteren negativen Einmaleffekt in Höhe von EUR 5 Mio. Die Restrukturierungsaufwendungen beliefen sich im Berichtszeitraum auf EUR 85 Mio. gegenüber EUR 73 Mio. in der Vorperiode.
Insgesamt führten der Anstieg der Erlöse aus Dienstleistungen, die höheren Core OPEX und eine bessere Marge aus dem Verkauf von Endgeräten zu einer EBITDA-Verbesserung von 2,3 % im Jahresvergleich. Ohne Restrukturierungsaufwendungen, die für das Ergebnis ungünstigen Schwankungen ausgesetzt waren, sowie Einmaleffekte in Höhe von rund EUR 34 Mio. blieb das EBITDA operativ stabil (+0,2 %). Die Abschreibungen stiegen, was in Summe mit dem Anstieg im EBITDA zu einem stabilen Betriebsergebnis (-0,5 %) im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum führte.
A1 GROUP KONZERNLAGEBERICHT
Internationale Segmente in Mio. EUR
| 2023 | 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse gesamt | 2.485 | 2.286 | 8,7 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 1.911 | 1.778 | 7,5 % |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 526 | 465 | 13,1 % |
| Sonstige betriebliche Erträge | 47 | 43 | 9,8 % |
| Mobilfunkumsatz | 1.821 | 1.732 | 5,1 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 1.368 | 1.315 | 4,0 % |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 453 | 417 | 8,7 % |
| Festnetzumsatz | 616 | 511 | 20,5 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 543 | 463 | 17,4 % |
| Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte | 73 | 48 | 51,1 % |
| EBITDA | 915 | 849 | 7,8 % |
| EBITDA-Marge | 36,8 % | 37,2 % | -0,4 PP |
| EBITDAaL | 791 | 752 | 5,2 % |
| EBITDAaL-Marge | 31,8 % | 32,9 % | -0,8 PP |
| EBIT | 478 | 432 | 10,8 % |
| EBIT-Marge | 19,3 % | 18,9 % | 0,4 PP |
Kund:innen-Kennzahlen (in Tausend)
| 31. Dez 2023 | 31. Dez 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| Mobilkund:innen | 15.011 | 14.924 | 0,6 % |
| RGUs | 3.423 | 3.258 | 5,1 % |
| 2023 | 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| Churn Mobilfunk | 1,7 % | 1,7 % | 0.0 PP |
Im Geschäftsjahr 2023 war das umsatzstärkste internationale Segment Bulgarien mit einem Anteil von 14 % am Konzernumsatz, gefolgt von Kroatien (10 %) und Belarus (8 %). Alle internationalen Segmente verzeichneten ein Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen in Lokalwährung, wobei die höchsten Wachstumsraten in Bulgarien und Kroatien erzielt wurden. Das EBITDA stieg in allen Märkten, ausgenommen dem wechselkursbedingten Rückgang in Belarus und einem leichten Rückgang in Slowenien.
Segment Bulgarien in Mio. EUR
| 2023 | 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse gesamt | 750 | 640 | 17,1 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 583 | 498 | 17,0 % |
| EBITDA | 304 | 254 | 19,4 % |
| EBITDA-Marge | 40,5 % | 39,7 % | 0,8 PP |
A1 Bulgarien verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 den höchsten jemals erzielten Umsatz der Unternehmensgeschichte. Das zweistellige Umsatz- und EBITDA-Wachstum ist das Ergebnis einer günstigen lokalen Marktdynamik, der starken Marke A1 und der gewissenhaften Umsetzung der Strategie sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzgeschäft. Im Mobilfunkgeschäft gelang es A1 Bulgarien, Kund:innen auf Basis des erweiterten 5G-Netzes sowohl im mobilen Kerngeschäft als auch im mobilen Breitbandgeschäft vermehrt höherwertige Tarife zu verkaufen. Im Festnetzgeschäft konnte A1 Bulgarien die robuste Nachfrage nach Produkten mit hohen Bandbreiten weiter monetarisieren und vom erweiterten TV Content-Angebot profitieren. Diese Anstrengungen spielten im Geschäftsjahr 2023 eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Konvergenzstrategie und der Akquise neuer Kund:innen. Darüber hinaus verzeichnete das Solution-&-Connectivity-Geschäft dank der hohen Nachfrage nach IT- und Cyber-Security-Lösungen ein weiteres Wachstum. Das Geschäft profitierte ferner von der Akquisition von STEMO, einem der größten IKT-Unternehmen des Landes, im Geschäftsjahr 2022.
Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2023 um 17,1 %, was auf das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen sowie aus dem Verkauf von Endgeräten zurückzuführen ist. Beide profitieren von der Expansion des ICT-Geschäfts. Darüber hinaus trugen die starke Entwicklung sowohl im Mobilfunk als auch im Festnetzgeschäft zum Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen bei.
Das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunk war auf die oben genannten erfolgreichen Upselling-Maßnahmen sowie die im März 2023 implementierten wertsichernden Maßnahmen zurückzuführen, was in Summe auch zu einem ARPU- Anstieg im Vergleich zum Vorjahr führte. Die Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetzbereich stiegen aufgrund der bereits erwähnten starken Nachfrage nach höheren Internetgeschwindigkeiten, attraktiven TV-Inhalten und einer gestiegenen Anzahl von Breitband- und TV-RGUs. Darüber hinaus profitierten die Ergebnisse von den wertsichernden Maßnahmen. Infolgedessen stieg der ARPL ebenfalls. Insgesamt führte der Anstieg in den Erlösen aus Dienstleistungen zu einem EBITDA-Wachstum von 19,4 %. Die Kosten und Aufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der höheren Kosten für Endgeräte und Lizenzen und Software, wobei beides in Zusammenhang mit dem Anstieg im ICT Umsatzwachstum zu sehen ist. Zusätzlich wirkten sich die höheren Personalkosten, TV Content Kosten und Sales Commisions negativ auf die Kostenentwicklung aus. Die Abschreibungen waren stabil und das Betriebsergebnis verzeichnete einen starken Zuwachs von 33,8 %.
Segment Kroatien in Mio. EUR
| 2023 | 2022 | ∆ | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse gesamt | 525 | 470 | 11,6 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 425 | 391 | 8,7 % |
| EBITDA | 189 | 161 | 17,4 % |
| EBITDA-Marge | 36,0 % | 34,2 % | 1,8 PP |
Im Geschäftsjahr 2023 blieb das Wettbewerbsumfeld auf dem Mobilfunk- und Festnetzmarkt mit attraktiven Angeboten von allen Betreibern dynamisch. Im Mobilfunkgeschäft standen die Einführung eines neuen Produktportfolios mit neuen integrierten Services sowie die Akquise von Neukund:innen mit attraktiven Angeboten für Endgeräte im Zentrum. Darüber hinaus lag ein Fokus auf der Steigerung des ARPU und gleichzeitig darauf, die bestehende Kundenbasis durch maßgeschneiderte und personalisierte Angebote vor aggressiven Wettbewerbsaktivitäten zu schützen. Im Festnetzgeschäft nutzt A1 Kroatien die gestiegene Breitbandabdeckung nach den im vorherigen Berichtsjahr eingeleiteten beträchtlichen Glasfaser-Investitionen. Attraktive TV- und hochwertige Breitbandbündel spielten eine wichtige Rolle bei der erfolgreichen Kundenakquisition. Ein neues Tarifportfolio mit erweiterten konvergenten Angeboten wurde auf dem Markt eingeführt. Gleichzeitig wurden Maßnahmen zur Kundenbindung umgesetzt, die Serviceverbesserungen durch proaktive Technologiemigrationen und Geschwindigkeitsupgrades einschlossen.# A1 GROUP KONZERNLAGEBERICHT
Segment Belarus
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ |
|---|---|---|---|
| Gesamtumsatz | 442 | 461 | -4,0 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 327 | 354 | -7,8 % |
| EBITDA | 192 | 219 | -12,3 % |
| EBITDA-Marge | 43,4 % | 47,5 % | -4,1 PP |
| in Mio. BYN | 2023 | 2022 | ∆ |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse gesamt | 1.439 | 1.277 | 12,7 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 1.063 | 982 | 8,3 % |
| EBITDA | 624 | 606 | 3,0 % |
| EBITDA-Marge | 43,4 % | 47,5 % | -4,1 PP |
Die geopolitische und wirtschaftliche Situation in Belarus hat deutliche Auswirkungen auf das allgemeine Geschäftsumfeld und A1 Belarus sieht sich nach wie vor mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Die Lieferkette mit wichtigen Lieferanten ist seit dem Jahr 2022 unterbrochen. In diesem Zusammenhang lag ein Fokus darauf, die Lieferungen unter den neuen Sanktionsrahmen und den Ausnahmeregeln für Telekommunikationsunternehmen wiederherzustellen. Obwohl ein fortwährender Druck auf die Lieferketten besteht, konnten solide operative Ergebnisse erzielt werden. Darüber hinaus wurden im Mai 2022 mehrere branchenweit geltende Regulierungsmaßnahmen, wie eine zusätzliche Werbesteuer, eine Erhöhung der staatlichen Rundfunkgebühren, ein geringerer Multiplikator für den Verkauf erneuerbarer Energien und ein darauffolgender Beschaffungsstopp für erneuerbare Energien, eingeführt. Obwohl sich die Auswirkungen dieser Maßnahmen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr in Summe verringerten, blieb zusätzlicher Druck auf den Betriebskosten und in geringerem Maße auf den Umsätzen bestehen. Als Reaktion auf die Inflation wurde eine äußerst restriktive Preisregulierung eingeführt. Dies schränkte die Fähigkeit von A1 zur Anpassung von Preisen weiterhin ein. Im Berichtszeitraum verzeichnete der belarussische Rubel am Jahresende eine Abwertung um 17,6 % gegenüber dem Euro für das Gesamtjahr 2023 und einen Rückgang um 14,9 % im Vergleich zum Vorjahr im Jahresdurchschnitt. Die Inflation verlangsamte sich im Laufe des Jahres und betrug zum Ende des Jahres 2023 5,8 %. In diesem anspruchsvollen Umfeld konnte A1 Belarus Wachstum erzielen und setzt auf gezieltes Cross-Selling und Upselling, auf die Nutzung ihres Vorteils im Bereich konvergenter Angebote und überarbeitete ihr Mobilportfolio nach dem Prinzip "mehr für mehr". Im Festnetzbereich blieb die Nachfrage nach Highspeed-Internetprodukten und konvergenten Angeboten mit TV-Inhalten weiterhin hoch. Aufgrund negativer Effekte aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 77 Mio. sank der Gesamtumsatz in Euro um 4,0 %, während er in Lokalwährung um 12,7 % stieg. Dieser Anstieg war auf höhere Erlöse aus Dienstleistungen sowie auf gestiegene Umsätze aus dem Verkauf von Geräten zurückzuführen. Die Erlöse aus Mobilfunkdienstleistungen stiegen in Lokalwährung bedingt durch Upselling-Maßnahmen, was auch zu einem Anstieg des ARPUs zur Folge hatte. Die Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetz stiegen in Lokalwährung, getrieben durch Erlöse aus Festnetzdienstleistungen für Endkund:innen aufgrund des erfolgreichen Upsellings von Kund:innen auf höhere Geschwindigkeiten und konvergente Angebote und TV-Bündel. Darüber hinaus trug der Anstieg im ICT-Bereich zum Wachstum bei. Während die Marge aus dem Verkauf von Endgeräten nahezu unverändert blieb, stiegen die Betriebskosten aufgrund kapazitätsbedingt höherer Netzwerk- und Personalkosten. Die höheren Content-Kosten waren wechselkursbedingt und die Personalkosten stiegen sowohl aufgrund der Wechselkurse als auch inflationsbedingt. In lokaler Währung stieg das EBITDA um 3,0 %, da die höheren Erlöse aus Dienstleistungen die gestiegenen Kosten und Aufwendungen mehr als kompensieren konnten. In Euro ging das EBITDA um 12,3 % zurück und beinhaltete negative Währungseffekte in der Höhe von EUR 34 Mio. Das Betriebsergebnis stieg um 8,3 % in lokaler Währung, ging aber in Euro um 7,8 % zurück.
Segment Slowenien
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse gesamt | 242 | 223 | 8,8 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 179 | 164 | 9,5 % |
| EBITDA | 56 | 56 | -0,2 % |
| EBITDA-Marge | 23,1 % | 25,2 % | -2,1 PP |
Im Jahr 2023 blieb die Wettbewerbsintensität in Slowenien hoch. Sowohl der Mobilfunk- als auch der Festnetzmarkt war geprägt von aggressiven Angeboten mit hohen Discounts. Die Anzahl der Mobilfunkkund:innen ging leicht zurück, wobei die höhere Nachfrage nach mobilen WiFi-Routern die Verluste im Mobilfunkkerngeschäft etwas abfedern konnte. Im Festnetz sank die Anzahl an RGUs sowohl aufgrund von Sprach – als auch Breitband RGUs. Dennoch stieg der Gesamtumsatz in diesem herausfordernden Umfeld um 8,8 %, wobei steigende Erlöse aus Dienstleistungen und in geringem Ausmaß höhere Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten den Ausschlag gaben. Die Zusammenschaltungsumsätze waren der Haupttreiber für das Wachstum und profitierten von der Einführung von Zusammenschaltungsentgelten für SMS im September 2022. Das Endkunden-Mobilfunkgeschäft verzeichnete ein Wachstum aufgrund von Preiserhöhungen, während das Solutions- und Connectivity-Geschäft und das Endkunden-Festnetzgeschäft ebenfalls Zuwächse erzielten. Trotz des soliden Umsatzwachstums blieb das EBITDA im Berichtszeitraum annähernd stabil (-0,2 %). Das oben erwähnte Umsatzwachstum konnte die steigenden Strom- und Personalkosten sowie höhere Kosten für Content und weitere produktbezogene Kosten nicht kompensieren. Der Abschreibungsaufwand stieg, was insgesamt zu einem Rückgang des Betriebsergebnisses im Berichtsjahr führte.
Segment Serbien
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse gesamt | 382 | 357 | 7,3 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 280 | 260 | 7,5 % |
| EBITDA | 127 | 115 | 10,2 % |
| EBITDA-Marge | 33,2 % | 32,3 % | 0,9 PP |
Im Geschäftsjahr 2023 blieben die Marktbedingungen in Serbien, wo A1 Serbien als reiner Mobilfunkbetreiber tätig ist, unverändert. Der serbische Markt zeigte weiterhin Reifungstendenzen mit einem steigenden Anteil von Mobilfunkvertragsangeboten in den Portfolios und einer stärkeren Nachfrage nach höheren Datenvolumen. A1 Serbien profitierte von Upselling-Maßnahmen, insbesondere von reinen Sprachtarifen zu Tarifen mit Datenkontingent und zusätzlichen Services. In diesem Zusammenhang nutzt das Unternehmen die hohe Nachfrage nach Breitband- und Pay-TV-Diensten, den gestiegenen Datenverbrauch sowie die zunehmende Nachfrage nach dem aktualisierten Produktportfolio und ICT- sowie Cybersicherheitsprodukten. Die Umsatzerlöse nahmen um 7,3 % zu, was auf ein solides Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen und aus dem Verkauf von Endgeräten zurückzuführen war. Die Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunkbereich stiegen aufgrund von Kundenakquisitionen und Upselling in höherwertige Tarife, was zu einem gestiegenen ARPU im Vergleich zum Vorjahr führte. Zusammen mit der verbesserten Marge aus dem Verkauf von Endgeräten führte das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen zu einem EBITDA-Wachstum von 10,2 %. Der Anstieg der Core OPEX ist in erster Linie auf höhere Personalkosten und höhere Stromkosten zurückzuführen. Trotz steigender Abschreibungen verbesserte sich das Betriebsergebnis ebenfalls um 2,3 % im Vergleich zum Vorjahr.
Segment Nordmazedonien
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse gesamt | 152 | 141 | 7,2 % |
| Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 124 | 115 | 7,8 % |
| EBITDA | 48 | 44 | 8,5 % |
| EBITDA-Marge | 31,7 % | 31,3 % | 0,4 PP |
Im Jahr 2023 konzentrierten sich Telekommunikationsanbieter in Nordmazedonien auf die Bereitstellung attraktiver 5G-Tarife im hochwertigen Segment mit einem Schwerpunkt auf Qualität. Darüber hinaus strebte A1 Mazedonien danach, Wert aus ICT-Services zu schöpfen und gleichzeitig ansprechende Hardware anzubieten. Die Umsatzerlöse nahmen um 7,2 % zu, was auf höhere Erlöse aus Mobilfunkdienstleistungen zurückzuführen war. Darüber hinaus verzeichneten die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten und Festnetzerlöse aus Dienstleistungen ebenfalls einen Anstieg. Die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdiensten stiegen aufgrund des soliden Kerngeschäfts sowie der soliden Entwicklung der mobilen WiFi-Router.# A1 GROUP KONZERNLAGEBERICHT
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024
Die A1 Group erwartet für das Geschäftsjahr 2024 ein Umsatzwachstum von 3-4 %, das hauptsächlich auf höhere Erlöse aus Dienstleistungen zurückzuführen ist. Es ist davon auszugehen, dass sowohl die internationalen Märkte als auch Österreich zu diesem Wachstum beitragen werden. Wie im Geschäftsjahr 2023 sind die wesentlichen Wachstumstreiber wertsichernde Maßnahmen, Upselling im Endkundengeschäft sowie eine starke Entwicklung des Solution-Geschäfts. Ein weiterer Rückgang im Sprachgeschäft und im internationalen Vorleistungsgeschäft (Wholesale) in Österreich sowie geringere Umsätze aus Zusammenarbeit aufgrund regulatorisch bedingter Reduktion der Terminierungsentgelte innerhalb der EU werden sich dämpfend auf das Wachstum auswirken.
Der belarussische Rubel wertete im Jahr 2023 um durchschnittliche 15 % ab und übte damit Druck auf das Umsatz- und EBITDA-Wachstum aus. Es wird erwartet, dass die Währung auch im Jahr 2024 im Vergleich zum Euro an Wert verlieren wird. Auf der Kostenseite geht das Management davon aus, dass die Personal- und Stromkosten die wesentlichen Kostentreiber sein werden. Zudem wird erwartet, dass Kosten in Verbindung mit Umsatz-Wachstum, beispielsweise für Content oder Lizenzen etc., ebenfalls steigen werden. Um den Kostensteigerungen entgegenzuwirken, wird die A1 Group Effizienzprojekte und Transformationsinitiativen betreiben.
Das Management rechnet für das Geschäftsjahr 2024 mit Anlagenzugängen (CAPEX) exklusive Investitionen für Spektrum von rund EUR 800 Mio. Die A1 Group wird weiterhin einen Fokus auf den Ausbau ihrer Glasfasernetze und ihrer 5G-Netze sowohl in Österreich als auch international legen. Im Jahr 2024 ist das temporär niedrigere CAPEX exklusive Spektrum im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 auf Einsparungen sowohl in Österreich als auch international zurückzuführen. Die wesentlichen Treiber sind die Neubeurteilung nicht-kritischer Projekte, ein niedrigerer CAPEX im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Abspaltung des Funkturmgeschäfts sowie ein niedrigerer CAPEX für den Glasfaserausbau in der CEE-Region, in den im Geschäftsjahr 2023 verstärkt investiert wurde. Die Investitionen in den Glasfaserausbau in Österreich werden etwa auf Vorjahresniveau liegen.
Hinsichtlich der Frequenzen werden Ausschreibungen in Österreich (3,5 GHz, 26 GHz), Bulgarien (Erneuerung von Spektrum: 900 MHz, 1800 MHz), Serbien (700 MHz, 2,6 GHz, 3,5 GHz) und Slowenien (lokale Lizenzen für 2,3 GHz, 3,5 GHz) erwartet. Diese Auflistung der Ausschreibungen erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch lässt sie Rückschlüsse auf die konkrete Durchführung dieser Auktionen oder die Absicht von A1, an den angeführten Ausschreibungen teilzunehmen, zu. Die A1 Group äußert sich dazu nicht.
Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung eine Dividende von EUR 0,36 (2022: EUR 0,32) je Aktie vorzuschlagen.
Risiko- und Chancenmanagement
Grundsätze und Organisation
Die A1 Group verfolgt ein systematisches Risikomanagement, in dem Chancen und Risiken analysiert und bewertet, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Risiken implementiert und laufend verbessert werden. Die A1 Group ist als Telekommunikationsunternehmen in Österreich und sechs weiteren Ländern aktiv und mit A1 Digital zusätzlich in Deutschland und der Schweiz vertreten. Sie profitiert daher von geografischer Diversifikation. Um die jeweiligen marktspezifischen Risiken direkt zu adressieren, obliegt das Risikomanagement vor Ort den operativen Einheiten, während die zentrale Steuerung durch die Holding erfolgt.
Das unternehmensweite Risikomanagement erfolgt durch das Enterprise Risk Management (ERM), welches strukturell unabhängig von den Geschäftsbereichen im Verantwortungsbereich des Group CFOs angesiedelt ist. Das Enterprise Risk Management berichtet mindestens jährlich sowie ad-hoc an den Vorstand, der relevante Entwicklungen an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beziehungsweise direkt dem Aufsichtsrat berichtet. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements wird sowohl intern durch die Interne Revision als auch jährlich vom Wirtschaftsprüfer der A1 Group geprüft und an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.
Vorgehensweise
Ausgangspunkt für das Enterprise Risk Management (ERM) der A1 Group sind strategische Diskussionen mit dem Aufsichtsrat. Dabei präsentiert der Vorstand strategische Risiken, ihre Relevanz für die A1 Group und entsprechende Gegenmaßnahmen. Gleichzeitig werden Annahmen für die Planung vorgestellt, darunter die strategische Ausrichtung für die kommende Businessplan-Periode sowie ein Maßnahmenplan zur Realisierung von Chancen. Im Businessplan werden die Erwartungen an den Geschäftserfolg, erforderliche Kosten und Investitionen abgebildet, wobei die übernommenen Risiken übergeordneter Ziele evaluiert werden, sowohl in Bezug auf Wachstum als auch auf Ausgaben.
Das Risikomanagementsystem ist in die folgenden vier Risikokategorien gegliedert: (1) strategische Risiken, (2) ESG-Risiken, (3) finanzielle Risiken und (4) operative Risiken. Ausgehend vom Budget beziehungsweise vom Forecast identifiziert und analysiert das Enterprise Risk Management gemeinsam mit den jeweiligen Fachbereichen Risiken und Chancen. Die Risikobeurteilung erfolgt systematisch, iterativ und kollaborativ unter Nutzung der Kenntnisse, Erfahrungen und Ansichten der involvierten Parteien. Zusätzlich werden sogenannte Emerging Risks betrachtet. Hierbei handelt es sich um neuartige, langfristige Risiken, deren Gefährdungspotenzial aufgrund der großen Unsicherheit schwierig zu beurteilen ist.
Nach der Identifikation und Bewertung der Risiken und Chancen werden die Risiken aggregiert und simuliert, um eine Gesamtrisikoposition des Unternehmens gegenüber dem geplanten Budget darzustellen. Risiken und Chancen werden mindestens jährlich im Group Enterprise Risk Management aktualisiert und neu bewertet. Effektives Risikomanagement erfordert weiters die Entwicklung bzw. Durchführung wirksamer Maßnahmen zur Chancenwahrnehmung und Risikoreduktion. Diese erfolgen unter anderem im Zuge der Risikobeurteilung mit den Fachbereichen sowie durch monatliche Performance Calls zwischen Group und der lokalen Gesellschaft, aufbauend auf Leadership Meetings des erweiterten Vorstands der Gesellschaften. Dabei werden kritische Abweichungen von den gesetzten Zielen analysiert, ebenso wie die Effektivität der gesetzten Gegenmaßnahmen. Nach erfolgter Risikopriorisierung werden die größten Risiken betrachtet, um gezielt weitere Maßnahmen zu planen. Zusätzlich zu den regelmäßigen Steuerungsrunden sowie strategischen Besprechungen verfügt die A1 Group über eine Mehrjahresplanung. Die enge Verzahnung des Mehrjahresplans mit dem Risikomanagement stellt eine adäquate längerfristige Risikosteuerung sicher.
Risiken und Chancen
Aus der Gesamtheit der für die A1 Group identifizierten Risiken werden nachfolgend die wichtigsten Einzelrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen können, erläutert.
(1) Strategische Risiken und Chancen
Makroökonomie, Geopolitik und Regulierung
Makroökonomische Risiken und Chancen entstehen einerseits durch die wirtschaftliche Entwicklung der Märkte, in denen die A1 Group tätig ist, sowie deren Folgeeffekte (eine stark steigende Inflation wirkt sich beispielsweise auf Zinsniveaus, Wechselkurse, und schlussendlich auf die Nachfrage aus). Andererseits können wirtschaftspolitische Konflikte mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen haben (z. B. Strafzölle, Lieferstopps, Produktionsengpässe). Während makroökonomische Entwicklungen besser prognostizierbar und bewertbar sind, sind handelspolitische Entscheidungen schwerer vorhersehbar.
Im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine ist auch weiterhin die Lage in Belarus unter Beobachtung, um Risiken bestmöglich zu mitigieren. Das Sanktionsmanagement in der A1 Group stellt die Versorgung mit von Sanktionen ausgenommenen Gütern und Leistungen sicher. Das Risikomanagement legt zudem einen speziellen Fokus auf die Auswirkungen der Sanktionen auf Cashflow und Dividendenfähigkeit von A1 Belarus. Die etablierten Vorgehensweisen werden für die Dauer des Konflikts angewandt.
Aufgrund des im Oktober 2023 eskalierten Konflikts im Nahen Osten wurde im Berichtsjahr eine Ad-hoc-Risikoanalyse durchgeführt. Annahmen über die makroökonomische Entwicklung im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt sind noch vage, da nicht vorhersehbar ist, wie lange der Konflikt andauern wird, wie intensiv er werden könnte und ob er auf andere Länder übergreift.
Im Berichtszeitraum hält sich die Inflation (insbesondere in Österreich) weiterhin auf einem hohen Niveau, was eine Reihe von Risiken mit sich bringt. Preissteigerungen durch die inflationsbedingte Indexierung von Tarifen auf der einen Seite sowie ein geringeres reales Einkommen und Vermögen auf der anderen Seite können zu einem Nachfragerückgang führen. Kostenpositionen wie Energie sind im aktuellen Planungshorizont nach wie vor betroffen. Die Verknappung des Angebots verbunden mit der Art der Energiepreisbildung hat hier zu einem übermäßigen Preisanstieg geführt, der auch für Telekommunikationsunternehmen nicht ohne verstärkte Gegensteuerungsmaßnahmen kompensierbar ist.
Im aktuellen Berichtszeitraum sind regulatorische Risiken (fokussiert auf Telekommunikation) nur regional-spezifisch vorhanden.# A1 GROUP KONZERNLAGEBERICHT
Endkundenentgelte, welche Verbrauchern für regulierte intra-EU-Kommunikation berechnet werden, dürfen seit dem 15. Mai 2019 das Niveau von EUR 0,19 pro Minute für Anrufe und EUR 0,06 je SMS nicht überschreiten (Entgeltangaben jeweils ohne USt). Ungeachtet dieser Verpflichtung ist es möglich, Verbrauchern alternative Tarife ausdrücklich zur Wahl zur Verfügung zu stellen. Wiewohl die Geltungsdauer dieser regulatorischen EU-Preisvorgabe (Artikel 5a der EU-Verordnung) am 14. Mai 2024 endet, ist aktuell nicht davon auszugehen, dass diese Vorgabe ersatzlos entfällt. Aktuellen Entwicklungen zufolge ist vorerst mit einer Verlängerung des bestehenden Preisregimes zu rechnen.
Markt und Wettbewerb
Insbesondere in der mobilen Kommunikation führt das Mengenwachstum bei Datendiensten aufgrund der Frequenz und Aggressivität der Angebote nicht notwendigerweise zu steigenden Erlösen. Während diese Datenvolumina durch neue Technologien effizienter abgeführt werden können, besteht für die A1 Group das Risiko, dass neue Technologien ohne Aufschlag vermarktet werden und höhere Übertragungsraten, Qualität sowie geringere Latenz ebenfalls zu keiner adäquaten Ertragssteigerung führen.
Lieferkette und Lieferanten
Als Unternehmen mit zahlreichen Lieferanten ist die A1 Group potenziell Lieferengpässen ausgesetzt. Soweit möglich, werden diese mithilfe einer Multi-Vendor-Strategie sowie georedundantem Sourcing mitigiert. Bei knappen Gütern verbessert die A1 Group ihre Attraktivität bei Lieferanten durch langfristige Abnahmegarantien oder erhöht die Lagerstände, um Lieferausfälle zu überbrücken. Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts ist für die A1 Group mit EuroTeleSites AG ein zentraler Supplier für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der EuroTeleSites ist die Nutzung der Funktürme für die A1 Group nachhaltig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert. (Details siehe „Abspaltung des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“)
Neue Wachstumsfelder
Eine Herausforderung in der Telekommunikationsbranche stellen die immer kürzeren Zeiträume dar, in denen Unternehmen ihr Angebot um neue Dienstleistungen und Produkte anpassen müssen. Cloud Services, Over-The-Top-Dienste und Machine-to-Machine-Kommunikation sind nur einige Beispiele für neue Geschäftsfelder, deren Wachstumspotenzial die A1 Group nutzt. Kürzere Innovationszyklen sind jedoch auch mit Innovationsrisiken, wie etwa Investitionen, verbunden. Die größten Herausforderungen stellen die Skalierung der Dienste, unterschiedliche Reifegrade sowie die Nachfrage in den Märkten der A1 Group dar. Als Teil der América Móvil-Group ist die A1 Group am Austausch und am Diskurs über Innovationen beteiligt.
Budget- und Businessplanrisiken
Der Businessplan reflektiert die Bewertung der Planungsannahmen und bezieht unternehmensexterne Effekte bestmöglich ein. Die hohe Inflation und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte stellen 2024 und in den darauffolgenden Jahren ein Risiko dar. Dieses wurde im Planungsprozess mit den Landesorganisationen diskutiert und im Risikomanagement in der Kategorie „Makroökonomische Risiken“ abgebildet. Budgetäre Risiken betreffen vor allem noch nicht durchgängig mit Maßnahmen hinterlegte Zielvorgaben zur weiteren Steigerung der Kosten-, Investitions- und Humanressourceneffizienz. Zu den Chancen zählt 2024 das Eindämmen der Kosten für Energie. Dies kann vorwiegend durch die Reduktion des Energieverbrauchs – etwa durch die Modernisierung von Equipment (zum Beispiel Radio Access Network [RAN]) und Infrastruktur – oder durch den vermehrten Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien gelingen.
Öffentliches Image
Risiken im Zusammenhang mit dem öffentlichen Image ergeben sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (im gesamten Lebenszyklus der Kundenbeziehung) und aufgrund gesellschaftlicher Diskussionen oder der Thematisierung durch Meinungsführer:innen (Influencer). Ein Standardprozedere greift hier zu kurz. Unbedingte Voraussetzungen für das Vermeiden negativer Auswirkungen sind eine absolut professionelle Kommunikation und entsprechende Expertise.
(2) ESG-Risiken und Chancen
ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) stellen eine weitere Kategorie des ERM dar. Es gilt, die entsprechenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die Unternehmensrisiken bezogen auf die Nachhaltigkeitsstrategie zu erheben und zu bewerten. Im Geschäftsjahr 2023 hat die A1 Group die Klimaszenarienanalyse aktualisiert. Dabei wurden die Auswirkungen extremer Szenarien (Outlier-Szenarien) auf das Geschäftsmodell bewertet. Weitere, bereits laufend betrachtete Themen sind unter anderem Digitalisierung, Diversität, Arbeitskräftemangel, Compliance sowie Datenschutz-Risiken. Das Unternehmen behandelt dabei relevante Themen im Hinblick auf Risikopotenzial und -vermeidung sowohl aus der Innen- als auch aus der Außensicht. Die ESG-Risiken und Chancen sind im Detail im konsolidierten Nichtfinanziellen Bericht beschrieben.
Environmental (E) – Umweltrisiken und -chancen
Aus dem Klimawandel können physische sowie Transitions-Risiken für die A1 Group entstehen (durch Starkregen ausgelöste Naturereignisse wie Hochwasser und Murenabgänge, steigende CO2-Preise, steigende Strompreise). Die A1 Group hat aus diesem Grund eine Klimaszenarienanalyse durchgeführt. Ein Szenario nahm eine Erderwärmung um 1,5 °C an; ein Vergleichsszenario rechnete mit einem Temperaturanstieg um 4 °C. Gleichzeitig wurden in beiden Szenarien unterschiedliche Zeiträume analysiert. Während sich in der kurz- und mittelfristigen Abschätzung keine nennenswerten Unterschiede zeigten, wurden im langfristigen Vergleich (bis 30 Jahre) erwartungsgemäß größere Unterschiede in den finanziellen Auswirkungen festgestellt. Als Basisjahr wurde jeweils das Jahr 2022 herangezogen. Naturgemäß sind die Unterschiede über einen langen Zeitraum mit größerer Unsicherheit behaftet. Es ist angesichts der zunehmenden Aufmerksamkeit für dieses Thema davon auszugehen, dass abhängig von der tatsächlichen Entwicklung weitere Mitigationsmaßnahmen eingeleitet werden. Unabhängig davon engagiert sich die A1 Group aktiv für den Klimaschutz und beobachtet die regionalen Entwicklungen, um gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz ihrer Infrastruktur einleiten zu können. Die Auswirkungen auf die Finanzen und die Serviceverfügbarkeiten dieser Risikokategorie waren in den vergangenen Jahren marginal. Aus der Klimaszenarienanalyse ergeben sich keine bewertungsrelevanten Änderungen.
Social (S) – Soziale Risiken und Chancen
Die Kategorie ‚Social‘ beinhaltet Risiken und Chancen in Bezug auf Sozialbelange, Arbeitnehmer:innenbelange sowie Menschenrechte. Darunter fallen Risiken und Chancen wie etwa die sozialen Auswirkungen von Internetnutzung bzw. Medienkonsum, Zugang zu Information und Bildung und Cyberkriminalität oder Arbeitskräftemangel.
Sozialbelange
Der Zugang zu Information und Bildung sowie die Förderung des Umgangs mit digitalen Medien wird als positive Auswirkung auf die Gesellschaft bewertet, denn der sichere und kompetente Umgang mit neuen Medien hat mittlerweile alle Lebensbereiche – Bildung, Beruf, Freizeit – durchdrungen. Als Netzwerk- und Internetprovider spielt die A1 Group dabei eine wesentliche Rolle und trägt gegenüber ihren Kund:innen gesellschaftliche Verantwortung, indem sie zur Vermittlung digitaler Kompetenzen beiträgt. Die zunehmende Digitalisierung bringt allerdings nicht nur Vorteile für die Gesellschaft, sondern birgt auch Risiken wie etwa übermäßige Nutzung, Vereinsamung, Cyber-Mobbing oder Cyberkriminalität. Besonders Kinder, Jugendliche und Senior:innen sind aufgrund unzureichender Erfahrung bzw. Bildung davon betroffen. Daher sieht sich die A1 Group verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa Schulungen und Trainings für vulnerable Gruppen anzubieten, um solche Risiken einzudämmen bzw. ihnen vorzubeugen. Die A1 Group sieht darin gleichzeitig eine Chance für die Stärkung ihrer Reputation.
Arbeitskräftemangel
Obwohl die A1 Group aufgrund zahlreicher Maßnahmen kein akutes Risiko sieht, könnte ein potenzieller Arbeitskräftemangel langfristig eine Herausforderung darstellen und zum einen höhere Kosten und Umsatzeinbußen nach sich ziehen. Zum anderen könnte die Arbeitsbelastung für Mitarbeiter:innen steigen, wodurch das Mitarbeiter:innen-Wohlbefinden, Zufriedenheit bzw. das Engagement sinken würde.
Governance (G) – Risiken und Chancen
Unter Governance-Risiken und -Chancen fallen Themenbereiche wie Compliance, Sanktionen sowie Datenschutz.
Compliance
Compliance-Risiken umfassen rechtliche, finanzielle und Reputationsrisiken für die A1 Group, welche sich aus möglichen Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien durch eine Führungskraft, eine:n Mitarbeiter:in oder eine:n Vertreter:in des Unternehmens ergeben. Im Rahmen des jährlichen Compliance-Risk-Assessment-Prozesses – dieser stellt ein wesentliches Element des Compliance-Management-Systems der A1 Group dar – werden auf Basis strukturierter Management-Interviews und Workshops relevante Compliance-Risiken identifiziert und risikominimierende Maßnahmen definiert. BDO hat die Konzeption, Umsetzung und Wirksamkeit des A1 Group Compliance Management Systems in den Bereichen Anti-Korruption, Kartellrecht, Sanktionen und Kapitalmarkt-Compliance nach dem neuen Standard IDW PS 980 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Sanktionen
Ein Risiko im Zusammenhang mit Sanktionen besteht in der Nichteinhaltung. Diese kann finanzielle Strafen, eine Gefährdung von Verträgen mit Lieferanten, Kund:innen und Banken sowie einen Reputationsschaden nach sich ziehen.# A1 GROUP KONZERNLAGEBERICHT
(3) Finanzielle Risiken und Chancen
Die A1 Group ist Liquiditäts-, Kredit-, Wechselkurs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Kapitel 33 „Finanzinstrumente“ des Konzernanhangs weiter erläutert. Steuerliche Risiken sind ebenfalls Teil der Risikobetrachtung.
Liquiditätsrisiko
Dieses ist aufgrund des Geschäftsmodells nur zu sehr investitionsintensiven Zeiten erhöht (zum Beispiel bei einem Lizenz- erwerb), wird aber durch genaue Planung, Cash-Pooling und die Möglichkeit konzerninterner Finanzierungen mitigiert.
Kreditrisiko
Wie auch im Jahr 2022 lag im Berichtsjahr ein Schwerpunkt auf dem Rechnungs- und Forderungsmanagement. Nach dem Auslaufen staatlicher Unterstützungsleistungen für Betriebe im Jahr 2022 werden offene Rechnungen weiterhin mit erhöhter Aufmerksamkeit überwacht. Ändern Kunden ihr Zahlungsverhalten, antizipiert die A1 Group ihre Liquidität, sodass im Bedarfsfall effektiv und effizient gegen gesteuert werden kann.
Wechselkursrisiken
Die A1 Group ist in Belarus, Serbien und Nordmazedonien Wechselkursrisken ausgesetzt. Abhängig von Volumen und Schwankungsbreiten der Fremdwährungsrisiken steuert die A1 Group entsprechend gegen. Mitigationsmaßnahmen inkludieren, wenn möglich, Vertragsabschlüsse in Lokalwährung. Weiters schüttet Belarus im laufenden Jahr über Vorabdividenden Ergebnisse des laufenden Geschäftsjahres aus. Darüber hinaus werden Wechselkursentwicklungen, wenn dies möglich und begründbar ist, an Kund:innen weitergegeben.
Zinsrisiko
Durch die anhaltend hohe Inflation bleibt das Risiko hoher Zinssätze nach wie vor bestehen. Die Risiken sind jedoch angesichts der im September 2023 erfolgten Abspaltung der Funktürme und der damit übertragenen Schulden als gering anzusehen. Die positive Entwicklung des Credit-Ratings der A1 Group, das von allen drei Ratingagenturen mit einem A-Rating bewertet wurde, spiegelt diese günstige Situation wider.
Steuerliche Risiken
Zur Identifizierung von Steuerrisiken und Einleitung etwaiger Maßnahmen führt die Konzernsteuerabteilung in jedem Quartal eine interne Durchsicht der Steuerthemen mit allen Landesgesellschaften durch. Der Bericht zu der im vierten Quartal erfolgten externen Durchsicht an die Konzern-Steuerabteilung stellt fest, dass im Jahr 2023 keine wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf Steuerrisiken bestehen.
Ein engmaschiges Netz von SOX-Kontrollen (US-Sarbanes-Oxley Act), Ergebnisanalysen, monatlicher Ergebnisdiskussion durch das Top-Management und davon getrennt eine Ergebnisbesprechung unter den Finanzvorständen mit dem Group CFO minimieren das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung.
(4) Operative Risiken und Chancen
Diese Kategorie deckt folgende Schwerpunktsetzungen ab:
Verfügbarkeit und Kontinuität
Die Sicherstellung der Kontinuität und des Zugangs zu den angebotenen Telekommunikationsleistungen und Services stellt einen zentralen Fokus im Rahmen des operativen Risikomanagements dar. Diverse Bedrohungen wie Naturkatastrophen, technische Störungen, Einflüsse Dritter durch Bautätigkeit, verborgene Mängel oder kriminelle Handlungen können die Verfügbarkeit der Netze und Dienste beeinträchtigen und bis hin zu einer Betriebsunterbrechung führen. A1 Group mitigiert dies durch langfristige Planungen, die die technische Entwicklung berücksichtigen. Eine redundante Ausführung kritischer Komponenten sorgt für hohe Ausfallsicherheit. Effiziente Organisationsstrukturen in Betrieb und Sicherheit dienen der Absicherung der hohen Qualitätsstandards. Eine Konzernrichtlinie stellt zudem eine einheitliche Methodik für die Erkennung und das Management der wichtigsten Risiken sicher. Die laufende Identifikation und Bewertung von Risiken mündet in die Entscheidung, ob Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden oder das mögliche Risiko von der A1 Group getragen wird. Bei jeder Großstörung werden die Ursachen geklärt und es wird eruiert, wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Durch einen zentralen Ansatz bei Versicherungen gegen physische Schäden werden die finanziellen Auswirkungen minimiert.
IT-Änderungen und digitale Transformation
Im Bereich der BSS (Business Support Systems) und der OSS (Operations Support Systems) gestalten sich Modernisierung und Komplexitätsreduktion als langfristige Aufgabe. Die Erneuerung von Infrastruktur und Software ermöglicht eine nachhaltige Risikoreduktion. Die Integration von Plattformen reduziert die Komplexität und soll Offenheit für neue Services und Partner gewährleisten. Damit verbundene Risiken werden im Hinblick auf IT-Sicherheit, Flexibilität in der Servicebereitstellung sowie die damit verbundenen mittelfristigen Kosten analysiert.
Cyber-Security
Die A1 Group legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Standards für Informationssicherheit. Hierfür besteht eine Reihe interner Richtlinien und Prozesse. Diese werden in kritischen Situationen durch konkrete Verantwortlichkeiten gesteuert, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Risikoprävention im Bereich kritischer und wichtiger Netzelemente sowie bei BSS und OSS gelegt. Die A1 Group orientiert sich an den internationalen IT-Standards für Sicherheitstechniken (ISO 27001) und hat einheitliche, hochmoderne Standards für die Informationssicherheit und Richtlinien zur Informationssicherheit festgelegt. Ein essenzielles Element zum Management von Cyber-Risiken sind kontinuierliche Überprüfungen und Software-Updates der zu schützenden Infrastruktur sowie Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen. Das A1 Telekom Austria Security Committee setzt sich aus hochqualifizierten Security-Experten aller Länder der A1 Group zusammen und tauscht regelmäßig Informationen zu aktuellen lokalen, regionalen und globalen Cyber-Risiken und Cyber-Attacken aus. Darüber hinaus informiert und koordiniert diese Arbeitsgruppe im akuten Bedarfsfall auch landesübergreifende Schutzmaßnahmen.
Litigation
Unternehmen der A1 Group sind Parteien in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Mitbewerbern sowie anderen Beteiligten. Der Dialog mit den involvierten Stakeholdern und ein laufender Informationsaustausch zu Themen, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen könnten, ermöglichen eine frühzeitige Problemerkennung und Erarbeitung möglicher gegensteuernder Initiativen. Die Überwachung der rechtlichen Risiken erleichtert die Bewertung möglicher Zahlungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren. Diese Position wird quartalsweise aktualisiert und basiert auf der laufenden Einschätzung des Verfahrenserfolgs. Am 19. und am 25. Jänner 2024 hat die österreichische Tochtergesellschaft A1 Telekom Austria Klagen der Bundesarbeitskammer gemäß §§ 28, 28a Konsumentenschutzgesetz („KSchG“) und § 14 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb („UWG“) erhalten, die die Einhebung von Servicepauschalen unterbinden sollen und die Rückzahlung der eingehobenen Servicepauschalen fordern. Die A1 Group ist anderer Rechtsmeinung und sieht die Servicepauschalen als zulässig an. Dies bestätigt auch ein externes Rechtsgutachten eines renommierten Universitätsprofessors. Die A1 Group ist der Ansicht, dass sich die Situation bei den Servicepauschalen grundsätzlich nicht mit der in den Klagen angeführten Fitnessstudiojudikatur vergleichen lässt, weil tatsächlich werthaltige und über das grundsätzliche Vertragsverhältnis hinausgehende Leistungen in den Servicepauschalen enthalten sind. Der Telekomregulator hat seit 2011 regelmäßig die Regelungen zur Servicepauschale seiner Vorabkontrolle unterzogen und nicht beanstandet. Außerdem bestehen im Telekommunikationsbereich auch aufgrund europarechtlicher Bestimmungen - gesetzliche Spezialregelungen, die die Verrechnung verschiedenster Entgelte zulassen. Daher wurde zum 31. Dezember 2023 keine Rückstellung aus diesen Klagen gebildet.
Sachschäden
Schäden an der Infrastruktur können durch verschiedene Gründe verursacht werden und in Betriebsunterbrechungen und/oder finanziellen Verlusten resultieren. Das Risiko finanzieller Schäden wird größtenteils durch eine Versicherung abgedeckt.
Emerging Risks
Jedes Unternehmen ist mit einer Reihe von Unwägbarkeiten konfrontiert, bei denen sich ein neu auftretendes Risiko potenziell auf den Betrieb auswirken kann. Bei neuartigen bzw. für die Zukunft absehbaren langfristigen Risiken („Emerging Risks“) liegen in der Regel nicht genügend Informationen vor, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und -geschwindigkeit, und die Auswirkungen des Risikos zu bewerten.Infolgedessen ist die A1 Group möglicherweise nicht in der Lage, einen vollständigen Plan zur Risikominderung festzulegen, bis ein besseres Verständnis der Bedrohung vorhanden ist. Die A1 Group identifiziert neue Risikotrends, indem sie sich auf die Analyse des externen Umfelds und interner Quellen stützt. Risiken werden über verschiedene Zeiträume hinweg bewertet, so dass ein angemessener Fokus auf diese neu auftretenden Risiken sichergestellt ist. Unter den wesentlichen Emerging Risks sieht die A1 Group Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie mit dem EU-Lieferkettengesetz.
Künstliche Intelligenz
Der Einsatz künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen bringt nicht nur erhebliche Chancen, sondern birgt auch Risiken in Zusammenhang mit Richtlinien und Vorschriften. Bestehende Regulierungen in den Bereichen Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums und Cybersicherheit treffen auf neue Regelungen, die für künstliche Intelligenz geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Angleichung dieser Vorschriften ist das Risiko gegeben, dass getätigte Investitionen noch nicht alle zukünftigen Anforderungen erfüllen, während eine späte Anpassung einen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde. In beiden Fällen würde sich das Risiko in einem möglichen Rückgang des Cashflows niederschlagen, sei es durch höhere Investitionen oder durch die verspätete Nutzung von Chancen. Betreffend Risikominderung verfolgt die A1 Group einen Weg der kontinuierlichen Verbesserung in Bereichen wie Datenschutz und Sicherheit, und integriert ethische Grundsätze in die Entwicklung, um die Einhaltung künftiger Vorschriften zu antizipieren.
EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
Aufgrund noch nicht eindeutiger Forderungen im Zusammenhang mit dem Ende 2023 im Grundsatz beschlossenen EU-Lieferkettengesetz ist unklar, ob die bereits gesetzten Aktivitäten ausreichen, oder ob noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften können Geldbußen oder auch eine Schädigung des Images auslösen, die sich negativ auf die Attraktivität als Anbieter bzw. die Kundenbindung auswirken könnte. Die von A1 Group gesetzten Maßnahmen zur Mitigierung des Risikos reichen von der Fortführung der Compliance-Selbsterklärung der Lieferanten über Audits, die Teilnahme an entsprechenden externen Ratings bis hin zur Schaffung von Transparenz auf Ebene drei der Lieferkette. Sobald die genauen Details bekannt sind, werden allfällige Lücken durch weitere Maßnahmen geschlossen.
Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung
Die Telekom Austria Aktiengesellschaft verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) der Finanzberichterstattung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das IKS soll ausreichende Sicherheit über die Verlässlichkeit und Richtigkeit der externen Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Standards gewährleisten. Mittels regelmäßiger interner Berichterstattung an das Management sowie der Prüfung des IKS durch die Interne Revision wird zudem sichergestellt, dass Schwachstellen rechtzeitig erkannt sowie entsprechend kommuniziert und behoben werden. Die wichtigsten Inhalte und Grundsätze gelten für alle Gesellschaften der A1 Group. Die Effektivität des IKS-Systems wird in periodischen Abständen analysiert und bewertet. Jeweils zum Jahresende wird für relevante Konzerngesellschaften unter Einbindung zuständiger Fachbereiche eine Bewertung des IKS durch das Management durchgeführt. Die Unternehmensführung hat, basierend auf den Erkenntnissen dieser Bewertung und den definierten Kriterien, das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2023 als effektiv beurteilt.
Die Notierung des (indirekten) Mehrheitseigentümers América Móvil an der New Yorker Börse (NYSE) erfordert die Einhaltung des Sarbanes-Oxley Act (SOX). Das interne Kontrollsystem umfasst die relevanten Vorgaben dieses US-Gesetzes.
Sonstige Angaben
Offenlegung gem. § 243a UGB: Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital
Mit Jahresende 2023 befanden sich 58,47 % bzw. 388.542.516 Aktien der Telekom Austria Aktiengesellschaft im Besitz von América Móvil B.V., Niederlande („América Móvil B.V.“), einem hundertprozentigen Tochterunternehmen von América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“). Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) 28,42 % der Aktien, der Rest von 13,11 % entfällt auf den Streubesitz. Darin enthalten sind 415.159 eigene Aktien sowie 519.444 Mitarbeiteraktien, die in einem Sammeldepot gehalten werden. Die mit den Mitarbeiteraktien verbundenen Stimmrechte wurden 2023 von einem Treuhänder (Notar) ausgeübt. Die Gesamtzahl der Stückaktien liegt unverändert bei 664.500.000.
Im Berichtsjahr wurde das American Depositary Receipts (ADR)-Programm 1) mit 31. März 2023 beendet, da ADRs für europäische Emittenten an Bedeutung verloren haben und das ADR Volumen für Telekom Austria deutlich gesunken ist. Das Programm wurde für Telekom Austria ursprünglich im Rahmen des IPOs aufgesetzt, um US-Investoren anzusprechen.
Marktübliche „Change of Control“-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen die Mehrzahl der Finanzierungsvereinbarungen. Keine dieser Klauseln wurde im Geschäftsjahr 2023 und bis zum Berichtsdatum schlagend.
Die folgenden Informationen bezüglich eines Syndikatsvertrags basieren ausschließlich auf veröffentlichten Informationen. Darüberhinausgehende Informationen liegen der Gesellschaft nicht vor.
Am 27. Juni 2014 wurde der Syndikatsvertrag zwischen ÖBAG und América Móvil wirksam. In dem Syndikatsvertrag haben die Parteien vereinbart, im Hinblick auf das Management der Telekom Austria Aktiengesellschaft langfristig ihre Stimmrechte abgestimmt auszuüben. Am 6. Februar 2023 einigten sich América Móvil und ÖBAG auf die Verlängerung ihres Syndikatsvertrags für weitere zehn Jahre, wobei der Syndikatsvertrag unmittelbar in Kraft trat.
Die beiden Syndikatspartner vereinbarten ein Investitionspaket im Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro. Das Investitionspaket soll den seit 2022 laufenden, beschleunigten Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternet in Österreich garantieren, im Besonderen den Ausbau der Glasfasernetze. Der verlängerte Syndikatsvertrag enthält auch die Fortsetzung des sogenannten „Österreich-Pakets.“ Darin werden unter anderem der Firmensitz in Wien und die Notierung an der Wiener Börse gesichert. ÖBAG und América Móvil haben vereinbart, dass weiterhin mindestens 10 % der Aktien der Gesellschaft frei handelbar sein sollen. Darüber hinaus enthält der Syndikatsvertrag Regeln für die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Gremien der Gesellschaft für die Wahl von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern sowie Aktienverkaufsbeschränkungen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zehn Kapitalvertretern, wobei weiterhin acht Mitglieder von América Móvil – darunter der Stellvertreter des oder der Vorsitzenden - und zwei Mitglieder – darunter der oder die Vorsitzende – von der ÖBAG nominiert werden. Der Gesamtvorstand wurde nach Auslaufen der bis dahin bestehenden Vorstandsverträge mit Ende August von drei auf zwei Personen verkleinert. Das Nominierungsrecht für den Vorstandsvorsitzenden wechselte von der ÖBAG zu América Móvil. Die ÖBAG nominiert den Vorstandsvorsitzenden-Stellvertreter.
Des Weiteren wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2014 die Satzung dahingehend geändert, dass, solange die Republik Österreich direkt oder indirekt mindestens 25 % plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, Kapitalerhöhungsbeschlüsse und die Begebung von Instrumenten, die ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungspflicht in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie Änderungen dieser betreffenden Satzungsbestimmungen einer Mehrheit bedürfen, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.
Solange die ÖBAG mehr als 25 % plus eine Aktie oder mehr am Grundkapital der Telekom Austria Aktiengesellschaft hält, stehen der ÖBAG nach dem Stimmbindungsvertrag die folgenden Mitbestimmungsrechte zu: unter anderem Vetorechte bei Kapitalerhöhungen der Telekom Austria Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, bei der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente, bei der Bestellung des Abschlussprüfers, beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen, bei der Verlegung des Firmensitzes und wesentlicher Geschäftsfunktionen, einschließlich Forschung und Entwicklung, 1) Ein ADR ist ein Wertpapier, das Wertpapiere ausländischer Unternehmen in den USA repräsentiert, an Börsen gehandelt werden kann, in US-Dollar denominiert ist und Dividenden in US-Dollar ausschüttet A1 GROUP KONZERNLAGEBERICHT beim Verkauf des Kerngeschäfts, bei der Änderung der Firma der Telekom Austria Aktiengesellschaft und der Marken der Telekom Austria Aktiengesellschaft. Darüber hinaus erhält die ÖBAG die nach geltendem Recht zwingend vorgesehenen Sperrminoritätsrechte eines 25 % plus eine Aktie haltenden Minderheitsaktionärs. Die Vetorechte der ÖBAG bei Kapitalerhöhungen und der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente sind auch in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Selbst wenn die Beteiligung der ÖBAG auf unter 20 % fällt, sie aber noch mit mindestens 10 % beteiligt bleibt, stehen der ÖBAG noch bestimmte Vetorechte zu. Der Stimmbindungsvertrag endet automatisch, wenn die Beteiligung einer Partei auf weniger als 10 % fällt.
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Es wird dazu auf den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 267a Abs. 6 UGB verwiesen.
Corporate-Governance-Bericht
Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter https://www.a1.group/de/group/corporate-governance abgerufen werden kann.# Forschung und Entwicklung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einer für die A1 Group wesentlichen Größenordnung durchgeführt.
A1 GROUP KONZERNLAGEBERICHT
Glossar der alternativen Leistungskennzahlen
ARPL (Average Revenue Per Line, durchschnittlicher Umsatz pro Festnetzanschluss)
ARPL-relevante Umsätze / durchschnittliche Festnetzanschlüsse
ARPL-relevante Umsätze berechnen sich wie folgt: Festnetz-Endkundenumsätze + Festnetz-Zusammenschlussumsätze
Durchschnittliche Festnetzanschlüsse = Durchschnitt der durchschnittlichen monatlichen Festnetzanschlüsse in einem Geschäftsjahr
ARPU (Average Revenue Per User, durchschnittlicher Umsatz pro Nutzer)
ARPU-relevante Umsätze / durchschnittliche Zahl von Mobilfunkkunden
ARPU-relevante Umsätze entsprechen den Mobilfunkerlösen aus Dienstleistungen. Dies sind Mobilfunk-Endkundenumsätze (inklusive Endkunden-Roaming) und Mobilfunk Zusammenschaltung sowie Besucher-Roaming und nationale Roaming-Umsätze.
Durchschnittliche Zahl von Mobilfunkkunden = Durchschnitt der durchschnittlichen monatlichen Zahl von Mobilfunkkunden in einem Geschäftsjahr
Anlagenzugänge
Zugänge immaterielle Vermögenswerte + Zugänge Sachanlagen (exklusive Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16)
EBITDA (Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortization, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)
EBIT + Abschreibung
EBITDA-Marge
EBITDA / Gesamtumsatz
EBITDA aL (EBITDA after Leases, EBITDA nach Leasing)
EBITDA - Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 - Zinsaufwand (gemäß IFRS 16)
EBITDA aL-Marge
EBITDA aL / Gesamtumsatz
EBIT (Earnings Before Interest and Tax, Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern)
EBIT entspricht dem Betriebsergebnis gemäß IFRS.
EBIT-Marge
EBIT / Gesamtumsatz
Free Cashflow
EBITDA
+ Restrukturierungsaufwand und Aufwand aus Personalrückstellungen
- Tilgung Leasingverbindlichkeiten und Zinsen
- bezahlte Ertragssteuern
- bezahlte und erhaltene Zinsen
+/- Working Capital und sonstige Veränderung
- Anlagen zugänge
- Kosten für Sozialpläne, die nach dem 1. Jänner 2019 angenommen wurden
Kern-OPEX (operative Kernkosten)
OPEX - Kosten Endgeräte - Zusammenschaltungskosten - Roaming-Kosten
Mobilfunkkunde
Kunde mit einem Basis-Mobilfunk- oder Festnetz-Substitutions-Produkt, erfasst am Ende des Berichtszeitraums
Nettoverschuldung
Finanzverbindlichkeiten (langfristig und kurzfristig)
+ Leasingverbindlichkeiten (langfristig + kurzfristig)
- liquide Mittel
Operating ROIC (Operating Return On Invested Capital, operativer Ertrag auf das eingesetzte Kapital)
EBIT / durchschnittlich eingesetztes Kapital
Das durchschnittlich eingesetzte Kapital wird berechnet als die Hälfte der Summe des eingesetzten Kapitals zum Ende des Geschäftsjahrs und des vorangegangenen Geschäftsjahrs.
Eingesetztes Kapital = Eigenkapital (gesamt)
+ Finanzverbindlichkeiten (langfristig und kurzfristig)
- liquide Mittel
- kurzfristige Finanzinvestitionen
+ Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
+ langfristige Personalrückstellungen
+ passive latente Steuern
- aktive latente Steuern
+ Wertberichtigungen von Forderungen
+ Leasingverbindlichkeiten
OPEX (Operating Expenses, operative Kosten)
Umsatz - EBITDA
RGU (Revenue Generating Unit, umsatzgenerierende Einheit)
Ein oder mehrere Dienste, die in einem Abonnement enthalten sind und wiederkehrende Einnahmen generieren. Diese Dienste werden in der Regel im Festnetzgeschäft genutzt und umfassen Fernsehen (einschließlich Streaming-Dienste), Breitband und Sprache. Jeder zusätzliche Dienst, den ein Kunde abonniert, wird als eine RGU gezählt.
ROE (Return On Equity, Eigenkapitalrendite)
Nettoergebnis / durchschnittliches Eigenkapital
Das durchschnittliche Eigenkapital wird berechnet als die Hälfte der Summe des Eigenkapitals (gesamt) zum Ende des Geschäftsjahrs und des vorangegangenen Geschäftsjahrs.
Wien, am 2. Februar 2024
Der Vorstand der Telekom Austria AG
Alejandro Plater
Vorstandsvorsitzender
Thomas Arnoldner
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
A1 GROUP KONZERNLAGEBERICHT
Erklärung des Vorstands
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Konzerns ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 2. Februar 2024
Der Vorstand der Telekom Austria AG
Alejandro Plater
Vorstandsvorsitzender
Thomas Arnoldner
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
A1 GROUP Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
- Werthaltigkeit der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte
- Umsatzerlöse und damit zusammenhängende IT-Systeme
- Abspaltung der EuroTeleSites AG
1. Werthaltigkeit der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte
Beschreibung
Die A1 Group zeigt in ihrem Konzernabschluss per 31. Dezember 2023 wesentliche Buchwerte für Firmenwerte (mEUR 1.089,3), immaterielle Vermögenswerte (mEUR 1.654,6), Nutzungsrechte (mEUR 1.961,3) und Sachanlagen (mEUR 3.029,0). IFRS erfordert es, dass ein Unternehmen jährlich Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer auf Wertminderungen überprüft. Für immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer sowie Sachanlagen ist es erforderlich, an jedem Bilanzstichtag einzuschätzen, ob irgendein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, hat das Unternehmen den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes zu schätzen. Die entsprechenden Angaben der A1 Group über immaterielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte und Sachanlagen sowie die damit verbundenen Überprüfungen auf Wertminderungen sind in den Anhangsangaben 4 (Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen), 15 (Sachanlagen), 16 (Immaterielle Vermögenswerte), 17 (Firmenwert) und 30 (Leasingverhältnisse) im Konzernabschluss enthalten. Wir sahen die Überprüfung auf Wertminderungen der Sachanlagen sowie der immateriellen Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die entsprechenden Buchwerte wesentlich sind, die Überprüfung auf Wertminderungen komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Überprüfungen auf Wertminderungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden. Hier ist weiterhin auf die ungewisse Situation für die belarussische Tochtergesellschaft hinzuweisen, deren Werthaltigkeit aufgrund der weiteren Entwicklung der Ukraine-Krise beeinträchtigt werden könnte.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst: Wir haben die Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen des Prozesses zur Überprüfung auf Wertminderungen beurteilt. Weiters haben wir die Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) sowie der den jeweiligen ZGE zugeordneten Vermögenswerten überprüft und das Bewertungsmodell beurteilt.## Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im kombinierten Jahresbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und den konsolidierten Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des kombinierten Jahresberichts werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
2. Umsatzerlöse und damit zusammenhängende IT-Systeme
Beschreibung
Die Umsatzerlöse der A1 Group im Jahr 2023 resultieren aus unterschiedlichen Umsatzströmen und damit verbundenen IT-Systemen, die mehrere Millionen Transaktionen pro Tag verarbeiten. Die entsprechenden Angaben der A1 Group über Umsatzerlöse sind in der Anhangsangabe 5 (Umsatzerlöse) im Konzernabschluss enthalten. Umsatzerlöse und die damit zusammenhängenden IT-Systeme waren besonders wichtig für unsere Prüfung, da ein industrie-inhärentes Risiko bezüglich der korrekten Erfassung der Umsatzerlöse aufgrund der Komplexität der mit den Umsatzerlösen verbundenen IT-Systemen und den zu verarbeitenden Datenmengen sowie der Einflüsse von sich ändernden Preismodellen (Tarifmodelle, Verkaufsförderungen, Nachlässe etc.) auf die Umsatzrealisierung besteht.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst: Wir haben die Bilanzierungsrichtlinien für die Umsatzrealisierung und den Einfluss neuer Geschäftsmodelle beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir insbesondere die bilanzielle Erfassung von Mehrkomponentenverträgen (Identifizierung und Aufteilung der Kundenverträge in separat zu betrachtende Bilanzierungseinheiten, Identifikation der separaten Leistungsverpflichtungen, Bestimmung sowie Aufteilung des Transaktionspreises) in Übereinstimmung mit IFRS 15 evaluiert. Darüber hinaus haben wir die Auswirkungen von Kundenbindungsprogrammen auf die Erlösrealisierung beurteilt. Weiters haben wir die Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen in den Umsatzprozessen beurteilt und dabei auch die umsatzrelevanten IT-Systeme (Rating-, Billing- und sonstige Support-Systeme) und generellen IT-Kontrollen unter der Einbindung von EY IT-Spezialisten miteinbezogen. Wir haben aussagebezogene Prüfungshandlungen im Bereich der Umsatzerlöse vorgenommen, um die Ergebnisse der Beurteilungen von Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen in den Umsatzprozessen samt zugehöriger IT-Systeme zu bestätigen. Schließlich haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zu Umsatzerlösen beurteilt.
3. Abspaltung der EuroTeleSites AG
Beschreibung
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 1. August 2023 wurde die Abspaltung der passiven Mobilfunkinfrastruktur (das sogenannte "Towers Business") in die neu zu gründende EuroTeleSites AG beschlossen. Die Abspaltung und die erstmalige Notierung der EuroTeleSites AG an der Wiener Börse wurde mit 22. September 2023 wirksam. Dies stellt auch den Zeitpunkt der Endkonsolidierung aus dem Konzernabschluss der A1 Group dar. Die Abspaltung führte zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um mEUR 624,4, da die übertragenen Vermögenswerte einen geringeren Buchwert als die übertragenen Schulden aufwiesen und die Abspaltung zu Buchwerten erfasst wurde. Die entsprechenden Angaben der A1 Group über die Abspaltung der EuroTeleSites AG sind in der Anhangsangabe 2 (Informationen zur Gesellschaft und zur Abspaltung ETS Group) im Konzernabschluss enthalten. Die Abspaltung der EuroTeleSites AG war besonders wichtig für unsere Prüfung, da die Bilanzierung dieser Transaktion und damit verbundener Sachverhalte komplex ist, Ermessensentscheidungen erfordert und die damit verbundenen Beträge wesentlich sind.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst: Wir haben die Konzeption der Kontrollen im Prozess zur Bilanzierung der Abspaltung beurteilt. Im Rahmen der Abspaltung der EuroTeleSites AG waren die den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Firmenwerte zwischen abgespaltenen und den verbleibenden Teilen aufzuteilen. Die Aufteilung erfolgte anhand der relativen Unternehmenswerte der entsprechenden Einheiten. Wir haben die rechnerische Richtigkeit der Aufteilung anhand der relativen Unternehmenswerte nachvollzogen. Die zugrundliegende Berechnung der relativen Unternehmenswerte wurde gemeinsam mit unseren EY Bewertungsspezialisten überprüft. Wir haben dabei die prognostizierten Umsätze und EBITDA-Margen sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital gewürdigt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünftige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft. Die Abspaltung der Vermögenswerte und Schulden in die EuroTeleSites AG stellt laut Einschätzung der A1 Group keine Sachausschüttung an Eigentümer im Sinne des IFRIC 17 "Sachausschüttungen an Eigentümer" dar, da es sich um einen Geschäftsvorfall unter gemeinsamer Kontrolle handelt. Wir haben im Rahmen der Prüfung diese Einschätzung und die Erfassung der Entkonsolidierung nachvollzogen. Der Abschluss der Mietverträge über die Rückmietung der passiven Infrastruktur stellt laut Einschätzung der A1 Group keine Sale-and-Leaseback-Transaktion im Sinne des IFRS 16 dar, da es sich nicht um einen Verkauf handelt und somit die einschlägigen Bestimmungen nicht anwendbar sind. Dementsprechend wurde der Abgang der Vermögenswerte und die Erfassung der Mietverträge als Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten separat bilanziert. Wir haben im Rahmen der Prüfung diese Einschätzung nachvollzogen. Im Hinblick auf die erstmalige Erfassung der Mietverträge als Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten mit der EuroTeleSites AG zum Abspaltungszeitpunkt haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Bilanzierungs- und Ermessensentscheidungen, die im Hinblick auf diese Mietverträge getroffen wurden (hauptsächlich Beurteilung der Auswirkungen von etwaigen Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit der Leasingverhältnisse, Grenzfremdkapitalzinssatz, Trennung von Leasingkomponenten) kritisch hinterfragt. Wir haben des Weiteren aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen, um die vollständige und richtige Erfassung der Leasingverhältnisse mit der EuroTeleSites AG zu beurteilen. Schließlich haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Abspaltung der EuroTeleSites AG beurteilt.# Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
- Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
- Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren.
- Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben.
- Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.
- Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Severin Eisl.
Wien, am 2. Februar 2024
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Marion Raninger
Wirtschaftsprüferin
Mag. (FH) Severin Eisl
Wirtschaftsprüfer
Seite Telekom Austria AG Jahresabschluss 2023
Einzelabschluss nach österreichischem UGB
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Beilage I/1: Aktiva
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|
| EUR TEUR | ||
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.520.427.232,64 | 8.070.491 |
| 2. Beteiligungen | 1.057.097,41 | 543 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 99.849,20 | 338 |
| 7.521.584.179,25 | 8.071.372 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Noch nicht abrechenbare Leistungen | 1.337.486,06 | 1.156 |
| II. Forderungen | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.795,37 | 13 |
| davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: | 0,00 | 0 |
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 720.497.650,21 | 868.099 |
| davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: | 0,00 | 0 |
| 3. Sonstige Forderungen | 143.941,85 | 328 |
| davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: | 0,00 | 0 |
| 720.650.387,43 | 868.439 | |
| III. Guthaben bei Kreditinstituten | 958,59 | 1 |
| 721.988.832,08 | 869.596 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.490.226,26 | 2.093 |
| D. Aktive latente Steuern | 1.016.362,86 | 1.214 |
| 8.247.079.600,45 | 8.944.275 |
Beilage I/2: Passiva
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|
| EUR TEUR | ||
| A. Eigenkapital | ||
| I. Ausgegebenes, übernommenes und einbezahltes Grundkapital | ||
| Grundkapital | 1.449.274.500,00 | 1.449.275 |
| abz. Nennbetrag eigener Anteile | – 905.461,78 | – 905 |
| 1.448.369.038,22 | 1.448.369 | |
| II. Kapitalrücklagen | ||
| 1. gebundene | 1.582.004.573,67 | 1.582.005 |
| 2. Rücklage für eigene Anteile (gebundene) | 905.461,78 | 905 |
| 1.582.910.035,45 | 1.582.910 | |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 3.716.719.372,16 | 3.070.812 |
| IV. Bilanzgewinn | 645.881.000,00 | 634.585 |
| davon Gewinnvortrag: | 422.077.850,88 | 269.086 |
| 7.393.879.445,83 | 6.736.676 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 6.488.035,97 | 6.616 |
| 2. Steuerrückstellungen | 56.589.651,94 | 68.460 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 12.843.338,07 | 11.083 |
| 75.921.025,98 | 86.159 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 300.249 |
| davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: | 0,00 | 249 |
| davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: | 0,00 | 300.000 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.383.299,31 | 3.461 |
| davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: | 3.383.299,31 | 3.461 |
| davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: | 0,00 | 0 |
| 3. |
| 2023 EUR | 2022 EUR | TEUR | TEUR | |
|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 40.078.301,13 | 36.752 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | ||||
| a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 1.270.316,31 | 47 | ||
| b) sonstige | 509.931,11 | 494 | ||
| 1.780.247,42 | 540 | |||
| 3. Personalaufwand | ||||
| a) Gehälter | – 42.280.124,68 | – 39.025 | ||
| b) Soziale Aufwendungen | – 10.317.686,31 | – 8.725 | ||
| davon Aufwendungen für Altersversorgung: | – 946.124,36 | – 1.069 | ||
| aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen: | – 1.252.450,30 | 107 | ||
| bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge: | – 8.016.530,03 | – 7.627 | ||
| – 52.597.810,99 | – 47.750 | |||
| 4. Abschreibungen | – 56.593.715,58 | 0 | ||
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | – 48.916.454,33 | – 33.737 | ||
| davon aus Steuern: | – 122.039,19 | – 38 | ||
| 0 | 0 | |||
| 6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebsergebnis) | – 116.249.432,35 | – 44.194 | ||
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 420.177.260,24 | 470.549 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: | 419.787.360,24 | 470.151 | ||
| 8. Sonstige Zinsen | 34.359.785,06 | 3.207 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: | 34.358.263,26 | 0 | ||
| 9. Aufwendungen aus Finanzanlagen | – 50.900.000,00 | – 309.800 | ||
| davon: a) Abschreibungen: | – 50.900.000,00 | – 309.800 | ||
| davon: b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen: | – 50.900.000,00 | – 309.800 | ||
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | – 47.199.171,28 | – 40.389 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: | – 38.932.789,33 | – 40.140 | ||
| 11. Zwischensumme aus Z 7 bis 10 (Finanzergebnis) | 356.437.874,02 | 123.566 | ||
| 12. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 11) | 240.188.441,67 | 79.372 | ||
| 13. Steuern vom Einkommen | 21.647.400,06 | 34.985 | ||
| davon latente Steuern: | 3.491.045,64 | – 434 | ||
| davon Weiterbelastungen an Gruppenmitglieder: | 93.706.863,25 | 122.790 | ||
| 14. Zugang aus Umgründung | 1.427.849.291,74 | 0 | ||
| 15. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 1.689.685.133,47 | 114.356 | ||
| 16. Reinvermögensminderung durch Abspaltung | – 819.974.968,33 | 0 | ||
| 17. Auflösung von Gewinnrücklagen | 0,00 | 251.143 | ||
| 18. Zuweisung zu Gewinnrücklagen | – 645.907.016,02 | 0 | ||
| 19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 422.077.850,88 | 269.086 | ||
| 20. Bilanzgewinn | 645.881.000,00 | 634.585 |
Beilage III: Anhang für das Geschäftsjahr 2023
1 Informationen zur Gesellschaft
Die Telekom Austria Aktiengesellschaft („Telekom Austria AG“) mit Sitz in Österreich, Lassallestraße 9, 1020 Wien, ist eine eingetragene Aktiengesellschaft im Sinne des österreichischen Aktiengesetzes („AktG“). Bei der Telekom Austria AG handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a des österreichischen Unternehmensgesetzbuches („UGB“). Sie gilt daher als große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB und ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinn des § 244 UGB. Der Konzernabschluss der Telekom Austria AG wird beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien hinterlegt.
Die Telekom Austria AG steht mit der América Móvil, S.A.B. de C.V., Mexico City („América Móvil“), und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis und wird seit 1. Juli 2014 in deren Konzernabschluss einbezogen. Dies ist der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Die América Móvil Group notiert an der Mexican Stock Exchange und an der New York Stock Exchange. Die Offenlegung des Konzernabschlusses der América Móvil erfolgt bei der SEC (U.S. Securities and Exchange Commission) in Washington, D.C.
Der Vorstand der Telekom Austria AG besteht zum 31. Dezember 2023 aus zwei Mitgliedern: Alejandro Plater hat am 1. September 2023 die Position des Vorstandsvorsitzenden (CEO) übernommen, und Thomas Arnoldner ist als stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Deputy CEO) tätig. Bis 31. August 2023 war Thomas Arnoldner Vorstandsvorsitzender (CEO), Alejandro Plater als Chief Operating Officer (COO) und Siegfried Mayrhofer als Finanzvorstand (CFO) tätig. Siegfried Mayrhofer hat das Unternehmen mit Ende seiner Funktionsperiode am 31. August 2023 verlassen.
Die Fremdüblichkeit der Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wird laufend überwacht und dokumentiert.
Information zum Vorgang der Abspaltung der Towers Holding GmbH zur Neugründung der EuroTeleSites AG zum 22. September 2023:
Mit dem Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 12. Juni 2023 wurde der Teilbetrieb „AT Towers“ bestehend aus der passiven Mobilfunkinfrastruktur und Funktürmen, mitsamt allen zugehörigen Vermögensgegenständen und Rechtsverhältnissen der A1 Telekom Austria AG durch Abspaltung zur Aufnahme (§ 17 SpaltG) unter Inanspruchnahme der Begünstigungen nach Artikel VI UmgrStG auf die Telekom Austria AG ohne Anteilsgewähr gemäß § 1 Abs 2 Z 2 SpaltG rückwirkend zum 31. Dezember 2022 übertragen. Die Eintragung im Firmenbuch ist am 4. Juli 2023 erfolgt.
Die übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden in der Telekom Austria AG zum beizulegenden Wert gem. § 202 (1) UGB angesetzt. Der Ausweis dieses Zuganges erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Reinvermögenszugang aus Umgründung“.
Die wesentlichen übernommenen Vermögenswerte und Schulden sind:
- Firmenwert: 760 MEUR
- Immaterielles Anlagevermögen: 1 MEUR
- Sachanlagen: 883 MEUR
- Forderungen: 28 MEUR
- Abfertigungsrückstellung: 1 MEUR
- Sonstige Rückstellungen: 66 MEUR
- Verbindlichkeiten: 6 MEUR
Eingebrachtes Nettovermögen: 1.428 MEUR
Der Firmenwert wurde auf Basis eines externen Gutachtens ermittelt. Der beizulegende Wert gem. § 202 (1) UGB für den von der A1 Telekom Austria AG übertragenen Teilbetrieb „AT Towers“ wurde auf Basis einer DCF-Bewertung eines externen Gutachtens durchgeführt. Der Teilbetrieb wurde mit Ausnahme geringer sonstiger Forderungen, einer Rückstellung für Rückbauverpflichtungen (Asset Retirement Obligation – ARO), Personalrückstellungen für die Mitarbeiter des Teilbetriebs und sonstigen Verbindlichkeiten ohne Mitgabe von Verbindlichkeiten bzw. liquiden Mitteln übertragen.
Bei der Ermittlung der Kapitalkosten wurde mit einer Zielkapitalstruktur von (Debt/Equity Ratio) von Null gerechnet, da der Teilbetrieb de facto unverschuldet übertragen wurde. Eine Sensitivitätsanalyse zeigte bei einem Debt/Equity Ratio ein nur untergeordnetes Wertrelevanz. Der ermittelte Gesamtunternehmenswert mit einem WACC 5,93% und einem Wachstum der ewigen Rente von 2,0% ergab einen Wert von TEUR 1.467.000.
Grundlage der Bewertung des beizulegenden Wertes gem. § 202 (1) UGB der Einzelanlagen war die Preisliste aus dem Bestandsvertrag mit der A1 Telekom Austria AG, der eine maximale Laufzeit von 24 Jahren hat. Die Preisliste definiert die Preise für die verschiedenen Kategorien von Standorten anhand der Örtlichkeiten (wie beispielsweise städtische, ländliche oder spezifische Lagen wie z.B. alpine Standorte) und Typs des Standortes (Greenfield, Anlagen auf Gebäuden, Indoor usw.). Weiters wurden Umsätze aus bestehenden Collocation Verträgen (Standorte, die aktuell auch an Mitbewerber der A1 Telekom Austria AG vermietet werden) in die Bewertung mit einbezogen. Auf der Kostenseite wurden je Kategorie die durchschnittlichen Mieten, Personal-, Energie-, Instandhaltungskosten usw. sowie Ersatzinvestitionen gem. Planung herangezogen. Die Barwertberechnung erfolgte mit dem WACC von 5,93% und der Vertragslaufzeit von 24 Jahren. Daraus ergab sich eine Aufwertung des Sachanlagevermögens von TEUR 750.800.
Die Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens wurde unter Berücksichtigung eines Ziviltechnikergutachtens und der geplanten laufenden Instandhaltungen mit 24 Jahren angesetzt. Dies entspricht der für die Towergesellschaften unkündbaren Grundmietzeit.
Der Firmenwert ist gemäß UGB § 203 als der Unterschiedsbetrag anzusetzen, um den die Gegenleistung für die Übernahme eines Betriebes die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Durch die Aufwertung zum 1. Jänner 2023 auf den beizulegenden Wert im Zuge der Spaltung des Teilbetriebes „AT Towers“ von der A1 Telekom Austria AG zur Telekom Austria AG rückwirkend zum 31. Dezember 2023, ist für den Teilbetrieb der „AT Towers“ unter Berücksichtigung von latenten Steuern in der Höhe von TEUR 173.000 ein Firmenwert in der Höhe von EUR 760.198 entstanden, der nach UGB § 203 laufend abzuschreiben ist. Für die Abschreibung des Firmenwertes wurden gem. § 203 UGB 10 Jahre festgelegt, da die Bewertung des Teilbetriebes Towers auf Basis der DCF-Methode unter Berücksichtigung einer ewigen Rente ermittelt wurde, die Bewertung der Einzelanlagen hingegen nur über 24 Jahre erfolgte, ist die die Abschreibungsdauer des Firmenwertes auch in Hinblick auf die regelmäßigen technologischen Entwicklungszyklen des Mobilfunks und die dynamischen Entwicklung des Towers Business Sektors selbst nicht hinreichend genau abschätzbar.
Am 1. August 2023 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Telekom Austria AG folgenden Umgründungsplan gem. Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 28.Juni 2023 in 2 Schritten genehmigt:
- Übertragung des Teilbetriebes „AT Towers“, sowie die 100%-igen Anteile an der A1 Towers Bulgaria Holding GmbH, Wien, der A1 Towers Croatia Holding GmbH, Wien, der A1 Towers Macedonia Holding GmbH, Wien, der A1 Towers Slovenia Holding GmbH, Wien und der A1 Towers Serbia Holding GmbH Wien und Schulden in der Höhe von TEUR 1.031.000 (zuzüglich der damit zusammenhän- genden Zinsverbindlichkeiten) sowie einer Cash-Pooling Forderung von TEUR 27.500 Euro von der Telekom Austria AG durch Downstream-Abspaltung zur Aufnahme in die 100%ige Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH rückwirkend zum Stichtag 30. März 2023
- Übertragung sämtlicher Anteile an der A1 Towers Holding GmbH durch die Telekom Austria AG mittels einer Sidestream-Abspaltung zur Neugründung an die EuroTeleSites AG rückwirkend zum Stichtag 31. März 2023.
Die Spaltung wurde am 22. September 2023 im Firmenbuch eingetragen.
Das im ersten Schritt in die A1 Towers Holding GmbH eingebrachte Nettovermögen in der Höhe von TEUR 819.975 erhöhte den Buchwert der 100%igen Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH und setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:
- Immaterielles Anlagevermögen 723 MEUR
- Sachanlagen 871 MEUR
- Anteile an verbundenen Unternehmen 474 MEUR
- Forderungen 28 MEUR
- Aktive Rechnungsabgrenzung 12 MEUR
- Abfertigungsrückstellung 1 MEUR
- Rückstellung aus Steuern 166 MEUR
- Verbindlichkeiten 7 MEUR
- Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen 1.047 MEUR
- Passive Rechnungsabgrenzung 1 MEUR
- Abgespaltenes Nettovermögen 820 MEUR
Im zweiten Schritt wurde der gesamte Geschäftsanteil an der A1 Towers Holding GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch verhält- nis- und, rechtsformwahrende Abspaltung zur Neugründung gemäß § 1 Abs 2 Z2 SpaltG sowie den Bestimmungen des Spaltungs- und Übernahmevertrages samt Spaltungsplan auf die durch die Abspaltung zur Neugründung neu entstandene EuroTeleSites AG gegen Gewäh- rung von Aktien an der EuroTeleSites AG verhältniswahrend an die Aktionäre der Telekom Austria AG übertragen.
Die Abspaltung zur Neu- gründung erfolgte unter Anwendung der §§ 2 ff Spaltungsgesetz. Die Abspaltung führte zu einer Verringerung der Vermögensgegenstände und Schulden in der Höhe von TEUR 819.975 und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Jahresabschluss im Posten „Reinver- mögensminderung aus Spaltung“ ausgewiesen.
Für vier Aktien an der Telekom Austria AG wurde eine EuroTeleSites AG-Aktie ausgegeben. Die Telekom Austria AG erhielt somit für ihre eige- nen Aktien 103.789 Stück EuroTeleSites AG-Aktien im Wert von 514 TEUR, die ebenfalls im Posten „Reinvermögensminderung aus Spal- tung“ nach dem Jahresüberschuss enthalten sind.
Aufgrund der beschriebenen Umgründung ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung nur ein- geschränkt möglich.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Allgemeine Grundsätze
Der Abschluss wurde nach den Vorschriften des österreichischen UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermit- teln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Abschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fort- führung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste wurden berücksichtigt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die zahlenmäßige Darstellung im Anhang erfolgt in Tau- send Euro (TEUR). Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferen- zen auftreten.
2.2 Anlagevermögen
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Ausleihungen zum Nennwert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert und die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außer- planmäßige Abschreibung weggefallen sind.
Die Ermittlung der beizulegenden Werte erfolgt anhand eines Discounted Cash-Flow Verfahrens. Die wesentlichen Annahmen bei der Be- rechnung betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitio- nen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz. Die verwendeten Diskontierungssätze vor Steuern betragen zwischen 5,6% und 34,7% (Vorjahr: 6,4% und 35,2%), wobei diese für jede Bewertungseinheit aus Marktdaten unter Berücksichtigung der mit der Bewertungseinheit verbundenen Risiken abgeleitet werden. Die verwendeten Wachstumsraten für die ewige Rente betragen zwischen 1,9% und 5,0% (Vorjahr: 1,5% und 5,7%), wobei diese unter Berücksichtigung der allgemeinen Wachstumsrate sowie des unternehmensspezifischen Umsatzwachs- tums der Vergangenheit bzw. der Detailplanung geschätzt werden. Die Einschätzung der Zahlungsströme wurde auf Basis der Geschäfts- pläne, die für einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren erstellt wurden, vorgenommen.
2.3 Umlaufvermögen
Forderungen werden zum Nennwert bewertet, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Zeitwert angesetzt wird. Zur Berücksichtigung von Ausfallsrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Forderungen in Fremdwährungen werden zum EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Entstehungstages oder zum niedrigeren EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentral- bank des Bilanzstichtages bewertet. Noch nicht abrechenbare Leistungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
2.4 Rückstellungen
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden für die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche der Vorstandsmitglieder sowie für Dienstneh- mer, deren Beginn des Dienstverhältnisses in der Telekom Austria AG vor dem 1. Jänner 2003 liegt, gebildet. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Tafelwerk AVÖ 2018 P Ange- stestellte – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler) und unter Zugrundelegung folgender Parameter:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor | 3,25% | 3,75% |
| Gehaltssteigerungen - Angestellte | 3,50% | 3,40% |
| Fluktuationsrate | 0,26% | 0,50% |
| Duration in Jahren | 8,60 | 8,01 |
Der Abzinsungssatz wird auf Basis der Rendite erstrangiger festverzinslicher Unternehmensanleihen bestimmt. Als Pensionsantrittsalter wird das Pensionsalter gemäß Budgetbegleitgesetz 2011 verwendet. Dieses beträgt für Frauen und für Männer 62 Jahre unter Beachtung der Übergangsbestimmungen. Im Rahmen der Ermittlung der Abfertigungsrückstellung erfolgt die Verteilung des Dienstzeitaufwandes für die Leistungsart Pensionierung über den Zeitraum vom Eintritt in das Unternehmen bis zum früheren Zeitpunkt aus dem kalkulatorischen Pensionsalter und dem 25. Dienstjahr.
In den vergangenen Jahren wurde für die Berechnung der Personalrückstellungen eine vergangenheitsbezogene Gehaltssteigerung zu- grunde gelegt. Aufgrund der derzeitigen Situation, insbesondere die Inflation betreffend, ist die Berechnungslogik anzupassen. Dabei wird die voraussichtliche Inflationsprognose bei den Gehaltssteigerungen einbezogen, sowie die Restlaufzeit je Rückstellung berücksichtigt.
Im aktuellen Geschäftsjahr sind wie im Vorjahr keine langfristigen Rückstellungen für Steuern enthalten. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risi- ken und der Höhe nach noch nicht feststehende Verbindlichkeiten. Mit Ausnahme des LTI-Programmes (siehe Absatz 5.2.) sind wie im Vor- jahr keine langfristigen Rückstellungen enthalten.
Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Berechnung erfolgt wie bei den Rückstellun- gen für Abfertigungen, jedoch unter Zugrundelegung der folgenden Parameter:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor | 3,25% | 3,75% |
| Gehaltssteigerungen - Angestellte | 5,40% | 4,60% |
| Gehaltssteigerungen - Beamte | 6,00% | 5,30% |
| Duration in Jahren | 5,18 | 5,95 |
2.5 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Entstehungstages oder zum höheren EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentral- bank des Bilanzstichtages bewertet.
3 Erläuterungen der Bilanz
3.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage 1) ersichtlich. Die Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist im Beteiligungsspiegel (Anlage 3) ersichtlich. Die Telekom Austria AG hat mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Telekom Finanzmanagement GmbH einen Gewinn- und Verlustausschlie- ßungsvertrag abgeschlossen, der mit 1. Jänner 2018 in Kraft trat. Er kann von jedem der Vertragsteile unter Einhaltung einer sechsmonati- gen Kündigungsfrist zum Ende eines Geschäftsjahres schriftlich gekündigt werden.
Die Ausleihungen an Mitarbeiter betragen zum Stichtag TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 338). Die Zinskomponente hierfür wurde in den Personal- aufwand gebucht. Die Ausleihungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrugen wie im Vorjahr TEUR 0.
3.2 Forderungen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten:
| | in TEUR zum 31. |
| :--------- | :-------------- |# 3 Assets and Liabilities
3.3 Unbilled Services
Unbilled services amounting to TEUR 1,337 (previous year: TEUR 1,156) are recognized due to an internal group-wide project.
3.4 Prepaid Expenses
Prepaid expenses consist primarily of deferrals for discounts on group-internal loans from bond issuances by Telekom Finanzmanagement GmbH (TFG).
3.5 Deferred Tax Assets in TEUR as of December 31, 2023
| 2023 | 2022 | Change | |
|---|---|---|---|
| Deferred Tax Assets | 1,016 | 1,214 | – 198 |
According to § 198 para 9 UGB, large capital companies are required to recognize deferred tax assets from differences between tax and company law valuations. The most significant differences for the formation of deferred tax assets stem from financing costs and personnel-related provisions. The valuation of deferred taxes was already carried out as of December 31, 2022, at the future tax rate of 23% provided for in the Corporate Tax Act from 2024 onwards. The reversal effects in 2023, where the applicable tax rate was 24%, were immaterial.
3.6 Share Capital
The share capital of Telekom Austria AG amounts to TEUR 1,449,275 and is divided into 664,500,000 bearer shares (no-par value shares). The shares have no nominal value. ÖBAG holds 28.42% (previous year 28.42%), América Móvil holds 58.47% (previous year: 51%), 13.05% (previous year: 20.52%) of the shares are in free float, and the remaining 0.06% are held as treasury shares. The treasury shares amount to TEUR 905 of the share capital, correspond to 415,159 no-par value shares, and were acquired in September 2007. By resolution of the General Meeting of Telekom Austria AG of May 29, 2013, the Management Board was authorized to use treasury shares (a) for the settlement of liabilities from the employee participation plans described in point 4.2 and/or for issuance to employees, senior executives, and members of the Management Board/Executive Board of Telekom Austria AG and its affiliated companies for consideration or free of charge, or (b) for business acquisitions, or (c) to sell at any time via the stock exchange or through a public offer.
3.7 Profit Distribution
The statutory retained earnings of Telekom Austria AG are not subject to any distribution restrictions, as there are no circumstances covered by the restrictions regulated in § 235 UGB. The Management Board plans to propose to the General Meeting the distribution of a dividend of EUR 0.36 (previous year: EUR 0.32) per dividend-entitled no-par value share from the retained earnings.
3.8 Provisions
| TEUR as of December 31, 2023 | TEUR as of December 31, 2022 | |
|---|---|---|
| Personnel | 9,342 | 8,674 |
| Long Term Incentive Program (LTI) | 3,058 | 1,915 |
| Other | 444 | 495 |
| Total Other Provisions | 12,843 | 11,083 |
3.9 Liabilities
The liabilities to credit institutions as of December 31, 2022, were repaid in September 2023. The variable interest rate of the bank loan was 2.49% and was linked to the monthly Euribor with a fixed spread of 0.80%. As in the previous year, the liabilities from trade payables and other liabilities do not include any liabilities with a maturity of more than 5 years.
The liabilities to affiliated companies include:
| TEUR as of December 31, 2023 | TEUR as of December 31, 2022 | |
|---|---|---|
| Liabilities from trade payables | 2,311 | 2,560 |
| Financial liabilities | 768,334 | 1,812,316 |
| Other liabilities | 1,729 | 1,062 |
| Total Liabilities to affiliated companies | 772,374 | 1,815,938 |
As in the previous year, financial liabilities to affiliated companies do not include any liabilities with a maturity of more than 5 years. As in the previous year, other liabilities do not include any material expenses that will not become due until after the balance sheet date.
3.10 Contingent Liabilities
Guarantees in connection with issued bonds and liabilities to credit institutions
Telekom Austria AG has issued an unconditional and irrevocable guarantee in connection with the following bonds issued by TFG:
| 2023 | 2022 | Interest Rate | Maturity | Principal Amount in TEUR | |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 300,000 | 3.500% | 2023 | ||
| 750,000 | 750,000 | 1.500% | 2026 | ||
| Total Guarantees in connection with bond issuances | 750,000 | 1,050,000 |
Furthermore, Telekom Austria AG is liable for the following liabilities to TFG credit institutions:
| TEUR as of December 31, 2023 | TEUR as of December 31, 2022 | |
|---|---|---|
| Liabilities to credit institutions | 60,014 | 520,613 |
As of December 31, 2023, TEUR 60,000 (previous year: TEUR 488,000) of these liabilities result from the drawing of a committed credit line amounting to TEUR 400,000 (previous year: TEUR 500,000) with a term until March 2025, for which Telekom Austria AG has issued an unconditional and irrevocable guarantee. As of January 25, 2024, this credit line was reduced by TFG by TEUR 100,000 to TEUR 300,000. Consequently, the unconditional and irrevocable guarantee issued in this context was also reduced by the same amount.
Guarantees for further financing sources
Telekom Austria AG has issued an unconditional and irrevocable guarantee in connection with the following further committed credit lines and the Euro Commercial Paper Program:
- Committed credit line with a total volume of TEUR 1,000,000 (previous year: TEUR 1,000,000) and a term until July 2026 (previous year: July 2026) for TFG
- Committed credit line with a total volume of TEUR 15,000 (previous year: TEUR 15,000) and a term until September 2024 (previous year: September 2023) for paybox Bank AG
- The committed credit line with a total volume of TEUR 200,000 as of December 31, 2022, with a term until October 2024 for TFG was terminated in September 2023.
- Euro Commercial Paper Program with a maximum volume of TEUR 1,000,000 (previous year: TEUR 1,000,000) for TFG
As of December 31, 2023, and 2022, these credit lines were not utilized, and no Commercial Papers were issued.
Other Guarantees
All other guarantees amounting to TEUR 68,818 (previous year: TEUR 71,319) were issued for affiliated companies, as in the previous year. With the guarantee dated November 10, 2008, Telekom Austria AG guarantees Telekom Austria Personalmanagement GmbH that A1 Telekom Austria AG will fulfill its obligations arising from the profit and loss exclusion agreement. Furthermore, in the event of non-fulfillment of obligations by A1 Telekom Austria AG, Telekom Austria AG guarantees to enable Telekom Austria Personalmanagement GmbH as if A1 Telekom Austria AG had fulfilled its obligations.
4 Explanations of the Profit and Loss Statement
4.1 Sales Revenue
The sales revenue of TEUR 40,078 (previous year: TEUR 36,752) primarily relates to services such as public relations and communication, coordination of product development and technical infrastructure, legal and tax consulting, and investment controlling, services related to the personnel office and civil servant law, salary and collective agreement negotiations, which are billed by Telekom Austria AG to A1 Telekom Austria AG, A1 Digital International GmbH, Telekom Austria Personalmanagement GmbH, A1 Tower Holding GmbH, A1 Bulgaria EAD, A1 Slovenija d.d., A1 Srbija d.o.o., A1 Makedonija DOOEL, A1 Hrvatska d.o.o., and Unitary enterprise A1 based on intercompany agreements.
4.2 Personnel Expenses and Employees in TEUR
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Salaries | 42,280 | 39,025 |
| Expenses for legally required social security contributions as well as contributions dependent on remuneration and mandatory contributions | 8,017 | 7,627 |
| Expenses for severance payments | 779 | 582 |
| Pension fund expenses | 946 | 1,069 |
| Other social expenses | 103 | 136 |
| Benefits to company employee benefit funds | 474 | 474 |
| Total Personnel Expenses | 52,598 | 47,750 |
The total salaries include an expense of TEUR 10 (previous year: expense TEUR 6) from the change in provisions for jubilee payments. Changes in provisions are recognized in the P&L in the following items:
* Other personnel-related provisions in the item Salaries
* Severance pay provision in the item Expenses for severance payments and benefits to company employee benefit funds
* Pension provision in the item Social expenses
* Payroll overheads for other personnel-related provisions in the item Expenses for legally required social security contributions as well as contributions dependent on remuneration and mandatory contributions
The average number of full-time employees was 324 (previous year: 310). The average number of full-time civil servants was 8 (previous year: 5).```markdown
4.3 Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Die Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen verteilen sich wie folgt:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Vorstände | 328 | 450 |
| leitende Angestellte | 72 | –8 |
| andere Arbeitnehmer | 1.799 | 519 |
| Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen | 2.199 | 962 |
4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Steuern | 122 | 38 |
| Werkleistungen | 5.965 | 6.963 |
| Konzernleistungen | 46 | 115 |
| Rechts- und Beratungsaufwand | 8.425 | 2.774 |
| Übrige Aufwendungen | 34.358 | 23.848 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 48.916 | 33.737 |
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Werkleistungen, Konzernleistungen und übrige Aufwendungen für Leistungen der A1 Telekom Austria AG in Höhe von TEUR 13.587 (Vorjahr: TEUR 13.600) enthalten. Die Befreiung der Angaben zu Aufwendungen für den Abschlussprüfer, welche im Rechts- und Beratungsaufwand ausgewiesen sind, wird gemäß § 238 (1) Z 18 letzter Satz UGB in Anspruch genommen.
4.5 Erträge aus Beteiligungen
In den Erträgen aus Beteiligungen sind Dividendenerträge der folgenden Gesellschaften enthalten (der Beitrag der TFG resultiert aus dem Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag):
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| A1 Austria | 340.000 | 304.000 |
| Mobilkom BV | 0 | 15.000 |
| Belarus BV | 65.000 | 133.900 |
| TFG | 14.787 | 17.251 |
| Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen | 419.787 | 470.151 |
Betreffend Name und Sitz der Gesellschaft siehe „Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen“ (Anlage 3). Die Erträge aus sonstigen Beteiligungen enthalten Dividendenerträge der CEESEG Aktiengesellschaft (“CEESEG AG”) in der Höhe von TEUR 390 (Vorjahr: TEUR 397).
4.6 Aufwendungen aus Finanzanlagen
Auf Basis aktueller Unternehmensbewertungen waren folgende Abschreibungen gemäß § 208 Abs 1 UGB erforderlich:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Belarus BV | 44.400 | 309.800 |
| Tower Mazedonien | 6.500 | 0 |
| Aufwendungen aus Finanzanlagen | 50.900 | 309.800 |
Betreffend Name und Sitz der Gesellschaft siehe „Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen“ (Anlage 3).
4.7 Steuern vom Einkommen
Die Steuern vom Einkommen setzen sich wie folgt zusammen (Steuerertrag: positives Vorzeichen; Steueraufwand: negatives Vorzeichen):
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer (sonstige) laufend | – 76.111 | – 87.307 |
| Körperschaftsteuer (Gruppe) laufend | 93.707 | 122.790 |
| Körperschaftsteuer (sonstige) Vorperioden | 590 | – 50 |
| Körperschaftsteuer Gruppe | 18.185 | 35.432 |
| Veränderung aktiver latenter Steuern | 3.491 | – 434 |
| Abzugssteuer | – 29 | – 13 |
| Steuern vom Einkommen | 21.647 | 34.985 |
„Körperschaftsteuer (Gruppe) laufend“ beinhaltet die positive Steuerumlage. Die Telekom Austria AG ist Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe iSd § 9 Körperschaftsteuergesetz und hat einen Gruppen- und Steuerumlagevertrag mit folgenden Gruppenmitgliedern abgeschlossen: A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Telekom Austria Personalmanagement GmbH, Telekom Finanzmanagement GmbH, wedify GmbH, World-Direct eBusiness solutions Gesellschaft m.b.H., paybox Bank AG, mk Logistik GmbH, paybox Service GmbH und A1 Open Fiber GmbH (Gründung im Mai 2022). Ab 1. Jänner 2017 haben die Gruppenmitglieder an den Gruppenträger für von ihnen an den Gruppenträger übertragene Gewinne einen linearen Steuersatz von 23%, unabhängig von der tatsächlich vom Gruppenträger entrichteten Steuer, zu bezahlen. Gruppenmitglieder, die einen steuerlichen Verlust an die Gruppenträgerin weitergeben, erhalten keine Abgeltung, können diesen steuerlichen Verlust jedoch als gruppeninternen Verlust vortragen und mit zukünftigen steuerlichen Gewinnen gruppenintern zur Gänze verrechnen. Somit entfällt in Höhe der gruppeninternen Verlustvorträge eine Umlagepflicht. Ein zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Gruppenmitglieds nicht verrechneter gruppeninterner Verlustvortrag wird im Zuge der Vertragsbeendigung im gesellschaftsrechtlich erforderlichen Umfang abgegolten. Mit 1. Jänner 2023 trat ein grundlegend überarbeiteter neuer Gruppen- und Steuerumlagevertrag in Kraft. Ab 2023 sind dem Gruppenträger positive sowie negative steuerliche Ergebnisse in der Höhe des gesetzlichen Körperschaftsteuersatzes abzüglich eines halben Prozentpunktes zu verrechnen. Alte gruppeninterne Wartetastenverluste aus den Jahren vor 2023 sind weiterhin verwertbar. Die gruppeninternen Verlustvorträge, für die keine Vorsorgen gebildet wurden, betragen TEUR 13.847 (Vorjahr: TEUR 13.418). Die Erhöhung zum Vorjahr ergibt sich aufgrund geänderter Ergebnisse der paybox Bank AG für die Jahre 2016-2018 im Rahmen einer Betriebsprüfung. Für jene Gesellschaften, mit denen ein aufrechter Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag mit einem Gruppenmitglied besteht, wurde in der Vergangenheit keine Vorsorge für die gruppeninternen Verlustvorträge gebildet. Mit dem neu anzuwendenden Gruppenumlagevertrag sind ab 2023 auch für diese Gesellschaften die allgemeinen Regelungen der Steuerumlagen anzuwenden. Im Berichtsjahr wurden auf Ebene des Gruppenträgers mangels Bestehens keine Verlustvorträge mehr verrechnet. Der Steueraufwand von TEUR 3.491 beinhaltet im Wesentlichen den Effekt aus der Auflösung der passiven latenten Steuern, welche sich aus der laufenden Abschreibung des gem. § 202 (1) UGB bewerteten Anlagevermögens des Teilbetriebes „AT Towers“ für den Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 30. März 2023 ergibt. Mit dem am 31. Dezember 2023 in Österreich in Kraft getretenen Mindestbesteuerungsgesetz („MinBestG“) wurden die OECD-Mustervorschriften sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar Two“) im österreichischen Recht umgesetzt. Das Mindestbesteuerungsgesetz ist für Wirtschaftsjahre, die ab 31. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden. Die in diesem Zusammenhang in § 198 Abs 10 Z4 UGB neu geregelte, verpflichtend anzuwendende Ausnahme der Bilanzierung von latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten, die sich aus der Einführung des Mindestbesteuerungsgesetzes, bzw. vergleichbaren ausländischen Steuergesetzen, ergeben, wurde von der Telekom Austria AG angewendet. Laufende Steuern aus der Umsetzung der österreichischen bzw. vergleichbaren ausländischen Steuergesetzen waren mangels Anwendbarkeit zum 31.12.2023 nicht zu erfassen. Die Telekom Austria AG evaluiert aktuell die künftigen möglichen Auswirkungen des MinBestG, wobei aus derzeitiger Sicht nicht mit einer Steuerbelastung zu rechnen ist.
5 Sonstige Angaben
5.1 Bezüge der Organe der Gesellschaft
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind in Anhangangabe 6 ersichtlich. Die Bezüge des Vorstandes (das Grundgehalt von Siegfried Mayrhofer ist bis zu seinem Ausscheiden enthalten, die variable Jahresvergütung beinhaltet das gesamte Jahr 2022) und des Aufsichtsrates sind in folgender Tabelle dargestellt:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Grundgehalt (inkl. Sachbezüge) | 1.565 | 1.680 |
| Variable Jahresvergütung (Short Term Incentive - "STI") | 2.333 | 2.428 |
| Mehrjährige aktienbasierte Vergütung aus dem Long Term Incentive Program* | 712 | 1.334 |
| Abfertigungszahlung | 871 | 0 |
| Bezüge Vorstand | 5.481 | 5.442 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 380 | 365 |
*Die Vergütung bezieht sich 2023 auf die Auszahlung der Tranche LTI 2020 (2022: auf LTI 2019). Details zu den Auszahlungen der einzelnen LTI Tranchen sind unter Punkt 5.2 enthalten.
5.2 Long-Term Incentive (LTI) Program
Die A1 Group hat 2010 ein Long Term Incentive Program (LTI) eingeführt. Die Teilnehmer des Programms sind die Mitglieder des Vorstandes der Telekom Austria AG. Diese müssen ein Eigeninvestment in Telekom-Austria-Aktien, abhängig von ihrem jährlichen Fixgehalt (brutto), bis zum Ende der Behaltefrist (mindestens drei Jahre) hinterlegen. Die Berechnung der entsprechend gewährten Anzahl der fiktiven Bonusaktien erfolgt für jede Tranche separat mit dem Durchschnittskurs der Telekom-Austria-Aktie über einen definierten Zeitraum. Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden je drei Jahre festgelegt. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt. Am Anspruchstag (frühestens drei Jahre nach der Gewährung) werden bei voller Zielerreichung fiktive Bonusaktien im doppelten Ausmaß des Eigeninvestments an die Teilnehmer zugeteilt, die Abgeltung erfolgt in bar. Das Recht ist nicht übertragbar. Werden die Ziele zu mehr als 100% erfüllt, werden proportional entsprechend mehr fiktive Bonusaktien zugeteilt. Wenn die Zielerreichung 175% übersteigt, ist die Zuteilung der fiktiven Bonusaktien auf 350% des Eigeninvestments limitiert. Im Falle einer wesentlichen Zielverfehlung werden keine Aktien zugeteilt. Für die 14. Tranche (LTI 2023) und 13. Tranche (LTI 2022) wurden folgende Schlüsselindikatoren bestimmt:
* Operating Return on Invested Capital („Operating ROIC“), gewichtet mit 34%
* Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 33%
* zwei Environment, Social & Corporate Governance „ESG“ Ziele
* LTI 2023: Reduktion des Gender- und Schließung des Equal-Pay Gap‘s bis zum Jahresende 2025, gewichtet mit 16%, und Reduktion des Kohlenstoff-Fußabdrucks bis zum Jahresende 2025 in Übereinstimmung mit der von der Science Based Targets Initiative genehmigten Emissionsreduktionskurve, gewichtet mit 17 %
* LTI 2022: Steigerung der Energieeffizienz bis 2024, gewichtet mit 20%, und Steigerung der Trainingsstunden pro Mitarbeiter, gewichtet mit 13%.
Die Schlüsselindikatoren für die zwölfte Tranche (LTI 2021) und die elfte Tranche (LTI 2020) lauten:
* Operating ROIC, gewichtet mit 34%
* Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 33%
* nachhaltige Finanzierung (langfristige Finanzierung in den Jahren 2021–2023 bzw. 2020–2022 mit „Green Bonds“ oder anderen nachhaltigen Finanzinstrumenten, gewichtet mit 33%)
als. Für die zehnte Tranche (LTI 2019) wurde der ROIC und der Umsatzmarktanteil der A1 Group (gewichtet mit je 50%) als Schlüsselindikatoren bestimmt.
```Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr noch nicht ausbezahlten Tranchen zusammen:
| LTI 2023 | LTI 2022 | LTI 2021 | |
|---|---|---|---|
| Zeitpunkt der Gewährung | 1. Juni 2023 | 1. Juni 2022 | 1. Juni 2021 |
| Programmbeginn | 1. Jänner 2023 | 1. Jänner 2022 | 1. Jänner 2021 |
| Ende Erdienungszeitraum | 31. Dezember 2025 | 31. Dezember 2024 | 31. Dezember 2023 |
| Anspruchstag | 1. Juni 2026 | 1. Juni 2025 | 1. Juni 2024 |
| Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt | 60.814 | 70.341 | 81.387 |
| Anpassung ETS Aktiensplit | 10.338 | 11.958 | 13.836 |
| Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums | 71.152 | 82.299 | 95.223 |
| Erwartete Zielerreichung | 100,00% | 118,80% | 125,50% |
| Erwartete Bonusaktien | 142.305 | 195.542 | 239.009 |
| Maximale Bonusaktien* | 249.033 | 288.046 | 333.280 |
| Beizulegender Zeitwert des Programms in TEUR | 1.064 | 1.280 | 1.766 |
* Unter Berücksichtigung der Zuteilung im doppelten Ausmaß des Eigeninvestments.
Wie unter Punkt 1 beschrieben, wurden die Aktien an der EuroTeleSites AG im Verhältnis 4:1 ausgegeben. Als Konsequenz dieses Aktiensplits wurden die Aktien des Eigeninvestments der Vorstände mit Beschluss des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates vom 18. Dezember 2023 um den Faktor 1,17 erhöht. Die Erhöhung des Eigeninvestments ist in der Zeile „Anpassung ETS Aktiensplit“ ersichtlich.
Die Verteilung der Eigeninvestments zum Gewährungszeitpunkt und am Ende des Erdienungszeitraums auf die Vorstandsmitglieder ist in folgender Tabelle dargestellt:
| LTI 2023 (Gewährung) | LTI 2023 (Ende) | LTI 2022 (Gewährung) | LTI 2022 (Ende) | LTI 2021 (Gewährung) | LTI 2021 (Ende) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Thomas Arnoldner | 26.377 | 30.861 | 23.252 | 27.204 | 26.970 | 31.555 |
| Alejandro Plater | 29.015 | 33.947 | 25.577 | 29.925 | 29.667 | 34.710 |
| Siegfried Mayrhofer | 5.423 | 6.345 | 21.513 | 25.170 | 24.750 | 28.958 |
| Eigeninvestment | 60.814 | 71.152 | 70.342 | 82.299 | 81.387 | 95.223 |
Der ausgeschiedene Finanzvorstand Siegfried Mayrhofer partizipiert am LTI Program nur anteilig bis zum 31. August 2023, dem Ende seiner Bestellung (siehe Anhangsangabe 6). Für LTI 2023 wurde dies bereits entsprechend im Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Für LTI 2022 und LTI 2021 wird der verkürzte Leistungszeitraum bei der zukünftigen Auszahlung, und demensprechend auch im beizulegenden Zeitwert des Programms, berücksichtigt.
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen und die tatsächliche Zielerreichung der im laufenden und vorigen Geschäftsjahr in bar ausbezahlten Tranchen zusammen:
| LTI 2020 | LTI 2019 | |
|---|---|---|
| Zeitpunkt der Gewährung | 1. August 2020 | 1. August 2019 |
| Programmbeginn | 1. Jänner 2020 | 1. Jänner 2019 |
| Ende Erdienungszeitraum | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
| Anspruchstag | 1. August 2023 | 1. August 2022 |
| Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt | 75.770 | 77.618 |
| Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums | 75.770 | 77.618 |
| Tatsächliche Zielerreichung | 80,30% | 112,80% |
| Zugeteilte Bonusaktien je Eigeninvestment | 1,61 | 2,26 |
| Zugeteilte Bonusaktien | 121.687 | 175.106 |
| Durchschnittskurs am Ende des Erdienungszeitraums in Euro | 5,85 | 7,62 |
| Vergütung in TEUR | 712 | 1.334 |
Die Verteilung der Eigeninvestments auf die Vorstandsmitglieder ist in folgender Tabelle dargestellt:
| LTI 2020 | LTI 2019 | |
|---|---|---|
| Thomas Arnoldner | 25.046 | 26.534 |
| Alejandro Plater | 27.551 | 26.534 |
| Siegfried Mayrhofer | 23.173 | 24.550 |
| Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums | 75.770 | 77.618 |
Für den zukünftig erwarteten Aufwand des LTI-Programms besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Rückstellung, welche auf Basis von beizulegenden Zeitwerten errechnet wurde. Die beizulegenden Zeitwerte werden auf Basis der erwarteten Erreichung der Leistungskriterien und des erwarteten Aktienpreises, der auf einem Binomialbaumverfahren zur Aktienkursmodellierung beruht, ermittelt. Erwartete Dividenden wurden ebenfalls in die Berechnung des Aktienpreises einbezogen. Die Rückstellung wird über den Leistungszeitraum verteilt aufgebaut.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde ein Aufwand für das LTI Programm in Höhe von TEUR 2.043 (Vorjahr: TEUR 935) bzw. ein Ertrag aus der Auflösung von TEUR 188 (Vorjahr: TEUR 0) erfasst.
5.3 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag aufgetreten, die Auswirkungen auf die Bilanz oder die Gewinn- und Verlustrechnung haben.
6 Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats
Vorstand
- Alejandro Plater (Vorstandsvorsitzender)
- Thomas Arnoldner (Stellvertreter des Vorsitzenden)
- Siegfried Mayrhofer (bis 31. August 2023)
Aufsichtsrat
- Edith Hlawati (Aufsichtsratsvorsitzende)
- Carlos García Moreno Elizondo (Stellvertreter der Vorsitzenden)
- Karin Exner-Wöhrer
- Peter Hagen
- Carlos M. Jarque
- Alejandro Cantú Jiménez
- Peter F. Kollmann
- Oscar Von Hauske Solís
- Daniela Lecuona Torras
- Gottfried Kehrer
- Alexander Sollak
- Renate Richter
- Gerhard Bayer
- Christine Catasta (bis 7. Juni 2023)
- Stefan Fürnsinn (seit 7. Juni 2023)
- Franz Valsky (seit 1. Jänner 2023)
Wien, am 2. Februar 2024
Der Vorstand
Alejandro Plater (CEO)
Thomas Arnoldner (Deputy CEO)
Anlage 1 Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2023
Anschaffungskosten in TEUR
| Stand am 01.01.23 | Zugänge 01.01.23 | Zugang durch Spaltung 30.03.23 | Übertragung durch Spaltung 31.03.23 | Abgang aus Spaltung 31.12.23 | Abgänge 31.12.23 | Umbuchung | Stand am 31.12.23 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||
| gewerbliche Schutzrechte u. ähnliche Rechte | 0 | 0 | 60 | – | 60 | 0 | 0 | 0 |
| Firmenwerte | 0 | 0 | 760.198 | – | 760.198 | 0 | 0 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 195 | 860 | – | 857 | 0 | – 198 | 0 |
| Summe | 0 | 195 | 761.118 | – | 761.115 | 0 | – 198 | 0 |
| 2. Sachanlagen | ||||||||
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 2.011 | 876.031 | – | 880.327 | 0 | – 51 | 2.337 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 3 | – | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anlagen in Bau | 0 | 2.940 | 6.161 | – | 6.962 | 0 | – 2.139 | 0 |
| Summe | 0 | 4.951 | 882.195 | – | 887.292 | 0 | – 2.190 | 2.337 |
| 3. Finanzanlagen | ||||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.383.057 | 0 | 0 | 339.838 | – 820.501 | – 25.000 | 0 | 7.877.394 |
| Beteiligungen | 543 | 0 | 0 | 0 | 514 | 0 | 0 | 1.057 |
| Sonstige Ausleihungen | 411 | 0 | 0 | 0 | 0 | – 292 | 0 | 119 |
| Summe | 8.384.011 | 0 | 0 | 339.838 | – 819.987 | – 25.292 | 0 | 7.878.570 |
| Gesamtsumme Anlagen | 8.384.011 | 5.146 | 1.643.313 | – | 1.308.569 | – 819.987 | – 25.343 | 7.878.570 |
kumulierte Abschreibungen in TEUR
| Stand am 01.01.23 | Zugänge 01.01.23 | Zugang durch Spaltung 30.03.23 | Übertragung durch Spaltung 31.03.23 | Abgang aus Spaltung 31.12.23 | Abgänge 31.12.23 | Stand am 31.12.23 | Buchwert am 31.12.23 | Buchwert am 31.12.22 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||||
| gewerbliche Schutzrechte u. ähnliche Rechte | 0 | 6 | 0 | 0 | – 6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Firmenwerte | 0 | 38.010 | 0 | 0 | – 38.010 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 0 | 38.016 | 0 | 0 | – 38.016 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2. Sachanlagen | |||||||||
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 18.584 | 0 | 0 | – 18.584 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anlagen in Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 0 | 18.584 | 0 | 0 | – 18.584 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Finanzanlagen | |||||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 312.566 | 50.900 | 0 | -6.500 | 0 | – 54 | 356.966 | 7.520.427 | 8.070.491 |
| Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.057 | 543 |
| Sonstige Ausleihungen | 73 | 0 | 0 | 0 | 0 | – 54 | 19 | 100 | 338 |
| Summe | 312.639 | 50.900 | 0 | -6.500 | 0 | – 54 | 356.985 | 7.521.584 | 8.071.372 |
| Gesamtsumme Anlagen | 312.639 | 107.500 | 0 | 0 | – 63.100 | – 54 | 356.985 | 7.521.584 | 8.071.372 |
Anlage 2 Entwicklung der Finanzanlagen für das Geschäftsjahr 2023
Anschaffungskosten in TEUR
| Stand am 01.01.23 | Zugänge 01.01.23 | Zugang durch Spaltung 30.03.23 | Übertragung durch Spaltung 31.03.23 | Abgang aus Spaltung 31.12.23 | Abgänge 31.12.23 | Stand am 31.12.23 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | |||||||
| A1 Austria | 4.596.606 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4.596.606 |
| TFG | 5.571 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5.571 |
| Kroatien BV | 545.056 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 545.056 |
| Mobilkom BV | 364.522 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 364.522 |
| CEE BV | 281.705 | 0 | 0 | 0 | – 25.000 | 0 | 256.705 |
| Belarus BV | 974.700 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 974.700 |
| Mazedonien BV | 218.434 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 218.434 |
| Bulgarien BV | 915.800 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 915.800 |
| Tower Holding | 135 | 0 | 0 | 820.366 | – 820.501 | 0 | 0 |
| Tower Bulgarien | 124.882 | 0 | 0 | – 124.882 | 0 | 0 | 0 |
| Tower Kroatien | 153.734 | 0 | 0 | – 153.734 | 0 | 0 | 0 |
| Tower Mazedonien | 41.606 | 0 | 0 | – 41.606 | 0 | 0 | 0 |
| Tower Serbien | 70.426 | 0 | 0 | – 70.426 | 0 | 0 | 0 |
| Tower Slowenien | 89.880 | 0 | 0 | – 89.880 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 8.383.057 | 0 | 0 | 339.838 | – 820.501 | – 25.000 | 7.877.394 |
| 2. Beteiligungen | |||||||
| CEESEG AG | 543 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 543 |
| EuroTeleSites AG | 0 | 0 | 0 | 0 | 514 | 0 | 514 |
| Summe | 543 | 0 | 0 | 0 | 514 | 0 | 1.057 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | |||||||
| Sonstige Ausleihungen | 411 | 0 | 0 | 0 | 0 | – 292 | 119 |
| Gesamtsumme Finanzanlagen | 8.384.011 | 0 | 0 | 339.838 | – 819.987 | – 25.292 | 7.878.570 |
Betreffend Name und Sitz der Gesellschaft siehe „Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen“ (Anlage 3).
kumulierte Abschreibungen in TEUR
| Stand am 01.01.23 | Zugänge 01.01.23 | Zugang durch Spaltung 30.03.23 | Übertragung durch Spaltung 31.03.23 | Zu/Abgang aus Spaltung 31.12.23 | Abgänge 31.12.23 | Stand am 31.12.23 | Buchwert am 31.12.23 | Buchwert am 31.12.22 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | |||||||||
| A1 Austria | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4.596.606 | 4.596.606 |
| TFG | 2.805 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.805 | 2.766 | 2.805 |
| Kroatien BV | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 545.056 | 545.056 |
| Mobilkom BV | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 364.522 | 364.522 |
| CEE BV | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 256.705 | 281.705 |
| Belarus BV | 309.800 | 44.400 | 0 | 0 | 0 | 0 | 354.200 | 620.500 | 664.900 |
| Mazedonien BV | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 218.434 | 218.434 |
| Bulgarien BV | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 915.800 | 915.800 |
| Tower Holding | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 135 |
| Tower Bulgarien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 124.882 |
| Tower Kroatien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 153.734 |
| Tower Mazedonien | 0 | 6.500 | 0 | -6.500 | 0 | 0 | 0 | 0 | 41.606 |
| Tower Serbien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 70.426 |
| Tower Slowenien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 89.880 |
| Summe | 312.566 | 50.900 | 0 | - 6.500 | 0 | 0 | 356.966 | 7.520.427 | 8.070.491 |
| 2. Beteiligungen | |||||||||
| CEESEG AG | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 543 | 543 |
| EuroTeleSites AG | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.057 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | |||||||||
| Sonstige Ausleihungen | 73 | 0 | 0 | 0 | 0 | – 54 | 19 | 100 | 338 |
| Gesamtsumme Finanzanlagen | 312.639 | 50.900 | 0 | - 6.500 | 0 | – 54 | 356.985 | 7.521.584 | 8.071.372 |
Anlage 3 Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31.# TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Inhaltsverzeichnis
- LAGEBERICHT
- Geschäftsumfeld
- Finanzielle Leistungsindikatoren
- Beteiligungen
- Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024
- Risiko- und Chancenmanagement
- Sonstige Angaben
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Lagebericht der Telekom Austria Aktiengesellschaft für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023
Geschäftsumfeld
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung war im Jahr 2023 anhaltend starkem Druck ausgesetzt. Neben geopolitischen Krisen war das Berichtsjahr geprägt von fortwährend hohen, wenn auch etwas geringeren Inflationsraten als im Vorjahr, die nach wie vor die Kaufkraft und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage belasten. Insgesamt verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum weiter und der Weltwirtschaftsausblick wurde im Vergleich zur vorherigen Prognose nach unten korrigiert.
Ausgehend von einem hohen Niveau Ende 2022, verzeichneten die Inflationsraten im Laufe des Jahres 2023 sowohl in den USA als auch in Europa einen Rückgang. In den USA sank die Inflation von einem Höchststand von 9,1 % im Juni 2022 auf 6,45 % Anfang 2023, bevor sie im Oktober 2023 mit 3,2 % den niedrigsten Stand seit März 2021 erreichte. In der Eurozone erreichte die Inflation im Oktober 2022 ihren Höchststand mit 10,6 % und verringerte sich im Laufe des Jahres 2023 von 8,6 % zu Beginn des Jahres auf 2,4 % im November 2023.
Im Berichtsjahr erhöhte die US-Notenbank (Fed) ihren kurzfristigen Leitzins von einer Spanne von 4,25 % bis 4,50 % in vier Zinsschritten auf 5,25 % bis 5,50 %¹. Die Europäische Zentralbank nahm im Jahr 2023 insgesamt sechs Zinserhöhungen vor, wodurch der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität von 2,5 %, 2,75 % bzw. 2,0 % auf 4,5 %, 4,75 % bzw. 4,0 % erhöht wurden. Am 15. Juni 2023 kündigte die EZB außerdem an, dass die Reinvestition von Vermögenswerten im Asset Purchase Programme (APP) ab Juli 2023 beendet wird. Was das Pandemie-Notfallankaufprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) betrifft, wurden die Nettoankäufe Ende März 2022 eingestellt, Reinvestitionen der fälligen Tilgungsbeträge aus PEPP-Beständen sollen aber mindestens bis Ende 2024 erfolgen und können flexibel wieder angelegt werden².
Am 1. Jänner 2023 führte Kroatien den Euro als Währung ein und ist damit das zwanzigste Mitglied der Eurozone. Zudem trat Kroatien auch dem Schengen-Raum bei, der Reise- und Verkehrsfreiheit zwischen den teilnehmenden Ländern ohne Grenzkontrollen ermöglicht. Der Beitritt zum Schengenraum wird der wichtigen Tourismusbranche Kroatiens, die 20 % des Bruttoinlandsprodukts ausmacht, voraussichtlich einen Schub geben.
Entwicklung des realen BIP und Inflation in den Märkten der A1 Group (in %)
| 2022 | 2023e | 2024e | |
|---|---|---|---|
| BIP Inflation | BIP Inflation | BIP Inflation | |
| Österreich | 4,8 8,6 | 0,1 7,8 | 0,8 3,7 |
| Bulgarien | 3,4 13,0 | 1,7 8,5 | 3,2 3,0 |
| Kroatien | 6,2 102,7 | 2,7 8,6 | 2,6 4,2 |
| Belarus | -3,7 15,2 | 1,6 4,7 | 1,3 5,7 |
| Serbien | 2,3 12,0 | 2,0 12,4 | 3,0 5,3 |
| Slowenien | 2,5 8,8 | 2,0 7,4 | 2,2 4,2 |
| Nordmazedonien | 2,1 14,2 | 2,3 10,0 | 3,2 4,3 |
Laut dem im Jänner 2024 vom IWF veröffentlichten Weltwirtschaftsausblick wird das globale Wirtschaftswachstum voraussichtlich von 3,5 % im Jahr 2022 auf durchschnittlich 3,1 % im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 fallen. Hierbei gibt es jedoch erhebliche Schwankungen in den zugrunde liegenden Wachstumskurven der großen Volkswirtschaften, mit stärkeren Prognosen für die USA und Abwärtsrevisionen für China und den Euroraum. Das Wachstum im Euroraum wird voraussichtlich von 3,3 % im Jahr 2022 auf 0,5 % im Jahr 2023 fallen, bevor es im Jahr 2024 auf 0,9 % steigt. Die Prognose wurde im Vergleich zu vorangegangenen Projektionen vom Oktober 2023 für 2023 und 2024 um jeweils 0,2 und 0,3 Prozentpunkte nach unten korrigiert. Auch hier finden sich markante Unterschiede im Wachstum zwischen den großen Volkswirtschaften im Euroraum im Jahr 2023⁴.
¹ Quelle: https://www.federalreservae.gov/monetarypolicy/publications/mpr_default.htm
² Quellen: https://www.ecb.europa.eu/pub/projections/html/ecb.projections202309_ecbstaff~4eb3c5960e.de.html https://www.oenb.at/isawebstat/stabfrage/createReport?lang=DE&report=2.2
³ Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023
⁴ Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024
Abspaltung des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“ („EuroTeleSites”)
Am 22. September 2023 hat die Telekom Austria AG ihr Funkturmgeschäft („Tower-Geschäft“) unter der neu gegründeten EuroTeleSites AG an der Wiener Börse gelistet. Die übertragenen Gesellschaften bilden die EuroTeleSites Group, siehe Anhangangabe (34). In der außerordentlichen Hauptversammlung am 1. August 2023 haben die Aktionär:innen der Telekom Austria AG der Spaltung zugestimmt. Die Aktien an der EuroTeleSites AG wurden am 22. September 2023 verhältniswahrend an die Aktionär:innen der Telekom Austria AG ausgegeben, somit ist das oberste Mutterunternehmen der EuroTeleSites Group, ebenso wie in der A1 Group, die América Móvil. Für vier Aktien an der Telekom Austria AG erhielten Aktionär:innen jeweils eine EuroTeleSites-Aktie. Die Telekom Austria AG erhielt somit für ihre eigenen Aktien 103.789 Stück EuroTeleSites-Aktien im Wert von TEUR 514. Sie ist darüber hinaus nicht an der EuroTeleSites beteiligt. Die abgespaltene, passive Infrastruktur der Funktürme umfasst Komponenten, die nicht unmittelbar dem Mobilfunknetz zugeordnet werden, wie etwa Fundamente und Metallkonstruktionen, Container, Klimageräte, Stromversorgung und andere unterstützende Systeme.
Operative Auswirkungen
Durch die Auslagerung der passiven Infrastruktur wird nicht nur eine effizientere Budgetallokation ermöglicht, sondern auch ein verstärkter Fokus auf das Kerngeschäft der A1 Group erzielt. Die A1 Group hat sich vertraglich den langfristigen Zugang zu den Funktürmen als Ankermieter über lokale Master Lease Agreements mit den lokalen EuroTeleSites Betriebsgesellschaften gesichert. Die Vertragsdauer ist unbefristet, jedoch ist eine Kündigung durch die A1 Group zum Ende des 8., 16. und 24. Vertragsjahres, durch die EuroTeleSites Group erstmals zum Ende des 24. Vertragsjahres und nach dem 24. Vertragsjahr durch beide Parteien unter Einhaltung einer 36-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Es besteht ein Inflationsschutz. Die Miete und sonstige Preiselemente werden jährlich um 85 % der jährlichen Anpassung des Verbraucherpreisindex, maximal jedoch um 3 % pro Jahr, angepasst. Die Preise für Stahlkomponenten bei zusätzlich beauftragten Modifikationen sind entsprechend dem Stahlpreisindex anzupassen. Für neu zu errichtende Funktürme hat die A1 Group freie Wahl bei der Auswahl des Funkturmunternehmens. Aktuell plant die A1 Group, in den kommenden fünf Jahren etwa tausend Standorte in Zusammenarbeit mit der EuroTeleSites Group auszubauen. Bei erheblicher finanzieller Schieflage oder vertragswidriger Veräußerung von Infrastruktur in erheblichem Umfang bei bzw. durch eine EuroTeleSites Betriebsgesellschaft, steht der A1 Group auf Länderebene ein Rückkaufsrecht in Bezug auf die Funktürme zu. Die A1 Group stellt der EuroTeleSites Group temporär bestimmte Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen zur Verfügung (z.B. SAP-bezogene Leistungen). Zum 30. Juni 2023 umfasste das Funkturm-Portfolio 13.225 Makro-Standorte in Österreich, Bulgarien, Kroatien, Serbien, Slowenien und Nordmazedonien.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 betrug EUR 8.247 Mio. (Vorjahr: EUR 8.944 Mio.). Das Anlagevermögen sank im Geschäftsjahr 2023 primär aufgrund des Abgangs der Beteiligungen im Zusammenhang mit der Abspaltung der EuroTeleSites AG, auf EUR 7.522 Mio. (Vorjahr: EUR 8.071 Mio.). Der Rückgang des Umlaufvermögens um EUR 147 Mio. auf EUR 7.201 Mio. per 31. Dezember 2023 resultierte im Wesentlichen aus niedrigeren Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash-Pooling.
Der Umsatz legte im Geschäftsjahre 2023 um 9,0 % auf EUR 41 Mio. zu. Das Betriebsergebnis sank im Geschäftsjahr 2023 auf EUR -116 Mio. (Vorjahr: EUR -44 Mio.). Die Erträge aus Beteiligungen gingen auf EUR 420 Mio. zurück (Vorjahr: EUR 470 Mio.). Dies ist vor allem auf eine niedrigere Dividendenausschüttung der moblikom Belarus Beteiligungsverwaltung im Vergleich zum Jahr 2022 zurückzuführen. Bei den Aufwendungen aus Finanzanlagen in Höhe von EUR 51 Mio. (Vorjahr: Nettoerträge in Höhe von EUR 310 Mio.) handelte es sich primär um Abschreibungen bei der moblikom Belarus Beteiligungsverwaltung. Die Zinsaufwendungen stiegen im Jahr 2023 auf EUR 47 Mio.
Beteiligungen
Dezember 2023
| Name und Sitz der Gesellschaft | Abkürzung | Kapitalanteil % | Verwendete Eigenkapital TEUR | Jahresergebnis TEUR |
|---|---|---|---|---|
| A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien | A1 Austria | 100,0% | 1.038.012 | 299.753 |
| Telekom Finanzmanagement GmbH, Wien | TFG | 100,0% | 2.803 | 14.787 |
| Kroatien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | Kroatien BV | 100,0% | 468.130 | – |
| Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien | Mobilkom BV | 100,0% | 295.980 | 219 |
| mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | CEE BV | 100,0% | 559.666 | 52.334 |
| mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | Belarus BV | 100,0% | 621.776 | 17.908 |
| mobilkom Mazedonien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | Mazedonien BV | 100,0% | 199.355 | – 8 |
| mobilkom Bulgarien BeteiligungsverwaltungsgmbH, Wien | Bulgarien BV | 100,0% | 896.971 | – 30 |
| A1 Tower Holding GmbH, Wien | Tower Holding | Abgang * | - | - |
| A1 Towers Bulgaria Holding GmbH, Wien | Tower Bulgarien | Abgang * | - | - |
| A1 Towers Croatia Holding GmbH, Wien | Tower Kroatien | Abgang * | - | - |
| A1 Towers Macedonia Holding GmbH, Wien | Tower Mazedonien | Abgang * | - | - |
| A1 Towers Serbia Holding GmbH, Wien | Tower Serbien | Abgang * | - | - |
| A1 Towers Slovenia Holding GmbH, Wien | Tower Slowenien | Abgang * | - | - |
* Abgang*) Im Zuge der Spaltung sind die Beteiligungen wie in Punkt 1 beschrieben ausgeschieden.# TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
(Vorjahr: EUR 40 Mio.) Bedingt durch die zuvor beschriebenen Faktoren stieg das Ergebnis vor Steuern auf EUR 240 Mio. (Vorjahr: EUR 79 Mio.). Unter dem Posten Steuern vom Einkommen wurde für 2023 ein Ertrag von EUR 22 Mio. ausgewiesen (Vorjahr: EUR 35 Mio.), der im Wesentlichen aus der Konzernsteuerumlage resultierte. Im Geschäftsjahr 2023 entfielen EUR 1.428 auf den Zugang aus Umgründung. Der Jahresüberschuss betrug im Geschäftsjahr 2023 EUR 1.690 Mio. (Vorjahr: EUR 114 Mio.). TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von EUR 0,36 (Vorjahr: EUR 0,32) je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Im Folgenden wird auf die für die Telekom Austria AG wichtigsten finanz- bzw. erfolgswirtschaftlichen Kennzahlen eingegangen:
- Die Eigenmittelquote gemäß § 23 URG betrug zum 31. Dezember 2023 89,7 % (31.12.2022: 75,3 %). Die Kennzahl errechnet sich aus der Summe des Eigenkapitals dividiert durch das Gesamtkapital.
- Die „fiktive Schuldentilgungsdauer“ gemäß § 24 URG betrug zum 31. Dezember 2023 0,5 Jahre (Vorjahr: 7,3 Jahre). Die „fiktive Schuldentilgungsdauer“ zeigt an, wie viele Jahre auf Basis des Ergebnisses vor Steuern die Rückzahlung der Gesamtschulden theoretisch dauert.
- Die Eigenkapitalrentabilität (Verhältnis aus EBIT zum Eigenkapital) betrug 3,4 % (Vorjahr: 1,7 %). Die Gesamtkapitalrentabilität (Verhältnis aus EBIT zum Gesamtkapital) betrug 3,1 % (Vorjahr: 1,3 %).
- Die Nettoverschuldung ergibt sich als Saldo des verzinslichen Fremdkapitals und der flüssigen Mittel. Zum 31.Dezember 2023 betrug die Nettoverschuldung EUR 754 Mio. (Vorjahr: EUR 2.119 Mio.).
- Im Berichtsjahr wurden neben den sonstigen operativen Geldflüssen, Dividenden in der Höhe von EUR 425 Mio. (Vorjahr 689) von Tochterunterneh- men vereinnahmt, Dividenden in der Höhe von EUR 213 Mio. Euro (Vorjahr 186) an die Eigentümer ausgeschüttet sowie Verbindlichkeiten gegenüber Bankinstituten in der Höhe von EUR 300 Mio. (Vorjahr 0) getilgt.
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Beteiligungen
A1 Group war zum 31. Dezember 2023 neben Österreich in weiteren sechs europäischen Ländern erfolgreich positioniert 5 ):
| Marktposition | Einwohner:innen | BIP pro Kopf in USD | Mobilfunkkund:innen in Millionen | RGUs in Millionen |
|---|---|---|---|---|
| Österreich | 9,0 | 67.900 | 5,2 | 2,9 |
| Bulgarien | 6,5 | 33.800 | 3,8 | 1,2 |
| Kroatien | 3,9 | 40.200 | 2,0 | 0,7 |
| Belarus | 9,2 | 22.600 | 4,9 | 0,8 |
| Slowenien | 2,1 | 48.300 | 0,7 | 0,2 |
| Serbien | 6,7 | 23.900 | 2,4 | n.a. |
| Nordmazedonien | 2,1 | 20.300 | 1,1 | 0,4 |
Im Bereich der Mobilkommunikation betreute die A1 Group per Jahresende 2023 rund 25,2 Millionen Kund:innen (2022: 23,9 Millionen), wovon rund 5,1 Millionen auf A1 Digital entfielen; der Festnetzbereich zählte in Summe rund 6,3 Millionen umsatzgenerierende Einheiten (RGUs), 1,1 % mehr als im Vorjahr. A1 Austria, der größte Telekommunikationsanbieter in Österreich hatte per Jahresende 5,1 Millionen Kund:innen (-0,6%). Im Festnetz sank die Anzahl der RGUs im Jahr 2023 um 3,4 % auf rund 2,8 Millionen. A1 Bulgaria EAD, der größte Mobilkommunikationsanbieter in Bulgarien, hatte per Jahresende 2023 rund 3,8 Millionen Kund:innen (+0,2 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2023 um 5,2 % auf rund 1,2 Millionen. Unitary enterprise A1, der zweitgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Belarus, betreute per Jahresende 2023 rund 4,9 Millionen Kund:innen (+0,0 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2023 um 12,7 % auf rund 0,9 Millionen. A1 Hrvatska, d.o.o., der zweitgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Kroatien, zählte per Jahresende 2023 rund 2,1 Millionen Kund:innen (+2,8 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2023 um 2,1 % auf rund 0,7 Millionen. A1 Srbija d.o.o., der drittgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Serbien, hatte per Ende 2023 rund 2,4 Millionen Kund:innen (+0,3 %). A1 Slovenija d.d., der zweitgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Slowenien, betreute per Jahresende 2023 rund 0,7 Millionen Kund:innen (-0,6 %). Im Festnetz sank die Anzahl der RGUs im Jahr 2023 um 7,3 % auf rund 0,2 Millionen. A1 Makedonija DOOEL zählte Ende des Jahres 2023 rund 1,1 Millionen Kund:innen (+1,6 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2023 um 1,5 % auf rund 0,4 Millionen.
5 Quelle für Einwohner sowie BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org (21. November 2023), jüngste verfügbare Daten für das Jahr: 2022; Werte gerundet.
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024
Die A1 Group erwartet für das Geschäftsjahr 2024 ein Umsatzwachstum von 3-4 %, das hauptsächlich auf höhere Erlöse aus Dienstleistungen zurückzuführen ist. Es ist davon auszugehen, dass sowohl die internationalen Märkte als auch Österreich zu diesem Wachstum beitragen werden. Wie im Geschäftsjahr 2023 sind die wesentlichen Wachstumstreiber wertsichernde Maßnahmen, Upselling im Endkundengeschäft sowie eine starke Entwicklung des Solution-Geschäfts. Ein weiterer Rückgang im Sprachgeschäft und im internationalen Vorleistungsgeschäft (Wholesale) in Österreich sowie geringere Umsätze aus Zusammenschaltung aufgrund regulatorisch bedingter Reduktion der Terminierungsentgelte innerhalb der EU werden sich dämpfend auf das Wachstum auswirken. Der belarussische Rubel wertete im Jahr 2023 um durchschnittliche 15 % ab und übte damit Druck auf das Umsatz- und EBITDA-Wachstum aus. Es wird erwartet, dass die Währung auch im Jahr 2024 im Vergleich zum Euro an Wert verlieren wird. Auf der Kostenseite geht das Management davon aus, dass die Personal- und Stromkosten die wesentlichen Kostentreiber sein werden. Zudem wird erwartet, dass Kosten in Verbindung mit Umsatzwachstum, beispielsweise für Content oder Lizenzen etc., ebenfalls steigen werden. Um den Kostensteigerungen entgegenzuwirken, wird die A1 Group Effizienzprojekte und Transformationsinitiativen betreiben. Das Management rechnet für das Geschäftsjahr 2024 mit Anlagenzugängen (CAPEX) exklusive Investitionen für Spektrum von rund EUR 800 Mio. Die A1 Group wird weiterhin einen Fokus auf den Ausbau ihrer Glasfasernetze und ihrer 5G-Netze sowohl in Österreich als auch international legen. Im Jahr 2024 ist der temporär niedrigere CAPEX exklusive Spektrum im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 auf Einsparungen sowohl in Österreich als auch international zurückzuführen. Die wesentlichen Treiber sind die Neubeurteilung von nicht-kritischen Projekten, ein niedrigerer CAPEX im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Abspaltung des Funkturmgeschäfts sowie ein niedrigerer CAPEX für den Glasfaserausbau in der CEE-Region, in den im Geschäftsjahr 2023 verstärkt investiert wurde. Die Investitionen in den Glasfaserausbau in Österreich werden etwa auf Vorjahresniveau liegen. Hinsichtlich der Frequenzen werden Ausschreibungen in Österreich (3,5 GHz, 26 GHz), Bulgarien (Erneuerung von Spektrum: 900 MHz, 1800 MHz), Serbien (700 MHz, 2,6 GHz, 3,5 GHz) und Slowenien (lokale Lizenzen in 2,3 GHz, 3,5 GHz) erwartet. Diese Auflistung der Ausschreibungen erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch lässt sie Rückschlüsse auf die konkrete Durchführung dieser Auktionen oder die Absicht von A1 zu, an den angeführten Ausschreibungen teilzunehmen, zu. Die A1 Group äußert sich dazu nicht. Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung eine Dividende von EUR 0,36 (2022: EUR 0,32) je Aktie vorzuschlagen.
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Risiko- und Chancenmanagement
Grundsätze und Organisation
Die A1 Group verfolgt ein systematisches Risikomanagement, in dem Chancen und Risiken analysiert und bewertet, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Risiken implementiert und laufend verbessert werden. Die A1 Group ist als Telekommunikationsunternehmen in Österreich und sechs weiteren Ländern aktiv und mit A1 Digital zusätzlich in Deutschland und der Schweiz vertreten. Sie profitiert daher von geografischer Diversifikation. Um die jeweiligen marktspezifischen Risiken direkt zu adressieren, obliegt das Risikomanagement vor Ort den operativen Einheiten, während die zentrale Steuerung durch die Holding erfolgt. Das unternehmensweite Risikomanagement erfolgt durch das Enterprise Risk Management (ERM), welches strukturell unabhängig von den Geschäftsbereichen im Verantwortungsbereich des Group CFOs angesiedelt ist. Das Enterprise Risk Management berichtet mindestens jährlich sowie ad-hoc an den Vorstand, welcher relevante Entwicklungen an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beziehungsweise direkt an den Aufsichtsrat berichtet. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements wird sowohl intern durch die Interne Revision als auch jährlich vom Wirtschaftsprüfer der A1 Group geprüft und an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.
Vorgehensweise
Ausgangspunkt für das Enterprise Risk Management (ERM) der A1 Group sind strategische Diskussionen mit dem Aufsichtsrat. Dabei präsentiert der Vorstand strategische Risiken, ihre Relevanz für die A1 Group und entsprechende Gegenmaßnahmen. Gleichzeitig werden Annahmen für die Planung vorgestellt, darunter die strategische Ausrichtung für die kommende Businessplan-Periode sowie ein Maßnahmenplan zur Realisierung von Chancen. Im Businessplan werden die Erwartungen an den Geschäftserfolg, sowie erforderliche Kosten und Investitionen abgebildet, wobei übernommene Risiken von übergeordneten Zielen evaluiert werden, sowohl in Bezug auf Wachstum als auch auf Ausgaben. Das Risikomanagementsystem ist in die folgenden vier Risikokategorien gegliedert: (1) strategische Risiken, (2) ESG-Risiken, (3) finanzielle Risiken und (4) operative Risiken. Ausgehend vom Budget beziehungsweise vom Forecast identifiziert und analysiert das Enterprise Risk Management gemeinsam mit den jeweiligen Fachbereichen Risiken und Chancen.# Risiken und Chancen
Die Risikobeurteilung erfolgt systematisch, iterativ und kollaborativ unter Nutzung der Kenntnisse, Erfahrungen und Ansichten der involvierten Parteien. Zusätzlich werden sogenannte Emerging Risks betrachtet. Hierbei handelt es sich um neuartige, langfristige Risiken, deren Gefährdungspotenzial aufgrund der großen Unsicherheit schwierig zu beurteilen ist. Nach der Identifikation und Bewertung der Risiken sowie Chancen werden die Risiken aggregiert und simuliert, um eine Gesamtrisikoposition des Unternehmens gegenüber dem geplanten Budget darzustellen. Risiken und Chancen werden mindestens jährlich im A1 Group Enterprise Risk Management aktualisiert und neu bewertet. Effektives Risikomanagement erfordert weiters die Entwicklung bzw. Durchführung von wirksamen Maßnahmen zur Chancenwahrnehmung und Risikoreduktion. Diese erfolgen unter anderem im Zuge der Risikobeurteilung mit den Fachbereichen sowie durch monatliche Performance Calls zwischen A1 Group und der lokalen Gesellschaft, aufbauend auf Leadership Meetings des erweiterten Vorstands der Gesellschaften. Dabei werden kritische Abweichungen von den gesetzten Zielen analysiert, ebenso wie die Effektivität der gesetzten Gegenmaßnahmen. Nach erfolgter Risikopriorisierung werden die größten Risiken betrachtet, um gezielt weitere Maßnahmen zu planen. Zusätzlich zu den regelmäßigen Steuerungsrunden sowie strategischen Besprechungen verfügt die A1 Group über eine Mehrjahresplanung. Die enge Verzahnung des Mehrjahresplans mit dem Risikomanagement stellt eine adäquate längerfristige Risikosteuerung sicher.
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT Risiken und Chancen
Aus der Gesamtheit der für die A1 Group identifizierten Risiken werden nachfolgend die wichtigsten Einzelrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen können, erläutert:
(1) Strategische Risiken und Chancen
Makroökonomie, Geopolitik und Regulierung
Makroökonomische Risiken und Chancen entstehen einerseits durch die wirtschaftliche Entwicklung der Märkte, in denen die A1 Group tätig ist, sowie deren Folgeeffekte (eine stark steigende Inflation wirkt sich beispielsweise auf Zinsniveaus, Wechselkurse, und schlussendlich auf Nachfrage aus). Andererseits können wirtschaftspolitische Konflikte mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen haben (z. B. Strafzölle, Lieferstopps, Produktionsengpässe). Während makroökonomische Entwicklungen besser prognostizierbar und bewertbar sind, sind handelspolitische Entscheidungen schwerer vorhersehbar. Im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine ist auch weiterhin die Lage in Belarus unter Beobachtung, um Risiken bestmöglich zu mitigieren. Das Sanktionsmanagement in der A1 Group stellt die Versorgung mit von Sanktionen ausgenommenen Gütern und Leistungen sicher. Das Risikomanagement legt zudem einen speziellen Fokus auf die Auswirkungen der Sanktionen auf Cashflow und Dividendenfähigkeit von A1 Belarus. Die etablierten Vorgehensweisen werden für die Dauer des Konflikts angewandt. Aufgrund des im Oktober 2023 befeuerten Konflikts im Nahen Osten wurde im Berichtsjahr eine Ad-hoc Risikoanalyse durchgeführt. Annahmen über die makroökonomische Entwicklung im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt sind noch vage, da nicht vorhersehbar ist, wie lange der Konflikt andauern wird, wie intensiv er werden könnte und ob er auf andere Länder übergreift. Im Berichtszeitraum hält sich die Inflation (insbesondere in Österreich) weiterhin auf einem hohen Niveau, was eine Reihe von Risiken mit sich bringt. Preissteigerungen durch die inflationsbedingte Indexierung von Tarifen auf der einen Seite sowie ein geringeres reales Einkommen und Vermögen auf der anderen Seite können zu einem Nachfragerückgang führen. Kostenpositionen wie Energie sind im aktuellen Planungshorizont nach wie vor betroffen. Die Verknappung des Angebots verbunden mit der Art der Energiepreisbildung hat hier zu einem übermäßigen Preisanstieg geführt, der auch für Telekommunikationsunternehmen nicht ohne verstärkte Gegensteuerungsmaßnahmen kompensierbar ist. Im aktuellen Berichtszeitraum sind regulatorische Risiken (fokussiert auf Telekommunikation) nur regionenspezifisch vorhanden. Endkundenentgelte, welche Verbrauchern für regulierte intra-EU-Kommunikation berechnet werden, dürfen seit dem 15. Mai 2019 das Niveau von 0,19 EUR pro Minute für Anrufe und 0,06 EUR je SMS nicht überschreiten (Entgeltangaben jeweils ohne USt.). Ungeachtet dieser Verpflichtung ist es möglich, Verbrauchern alternative Tarife aus- drücklich zur Wahl zur Verfügung zu stellen. Wiewohl die Geltungsdauer dieser regulatorischen EU-Preisvorgabe (Artikel 5a der EU-Verordnung) am 14. Mai 2024 endet, ist aktuell nicht davon auszugehen, dass diese Vorgabe ersatzlos entfällt. Aktuellen Entwicklungen zufolge ist vorerst mit einer Verlängerung des bestehenden Preisregimes zu rechnen.
Markt und Wettbewerb
Insbesondere in der mobilen Kommunikation führt das Mengenwachstum bei Datendiensten aufgrund der Frequenz und Aggressivität der Angebote nicht notwendigerweise zu steigenden Erlösen. Während diese Datenvolumina durch neue Technologien effizienter abgeführt werden können, besteht für die A1 Group das Risiko, dass neue Technologien ohne Aufschlag vermarktet werden und höhere Übertragungsraten, Qualität sowie geringere Latenz ebenfalls zu keiner adäquaten Ertragssteigerung führen.
Lieferkette und Lieferanten
Als Unternehmen mit zahlreichen Lieferanten ist die A1 Group potenziell Lieferengpässen ausgesetzt. Soweit möglich werden diese mithilfe einer Multi-Vendor-Strategie sowie georedundantem Sourcing mitigiert. Bei knappen Gütern verbessert die A1 Group ihre Attraktivität bei Lieferanten durch langfristige Abnahmegarantien oder erhöht die Lagerstände, um Lieferausfälle zu überbrücken. Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts ist für die A1 Group mit Euro-TeleSites AG ein zentraler Supplier für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der EuroTele-Sites ist die Nutzung der Funktürme für die A1 Group nachhaltig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert. (Details siehe „Abspaltung des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“)
Neue Wachstumsfelder
Eine Herausforderung in der Telekommunikationsbranche stellen die immer kürzeren Zeiträume dar, in denen Unternehmen ihr Angebot um neue Dienstleistungen und Produkte anpassen müssen. Cloud Services, Over-The-Top-Dienste und Machine-to-Machine-Kommunikation sind nur einige Beispiele für neue Geschäftsfelder, deren Wachstumspotenzial die A1 Group nutzt. Kürzere Innovationszyklen sind jedoch auch mit Innovationsrisiken, wie Investitionen, verbunden. Die größten Herausforderungen stellen die Skalierung der Dienste, unterschiedliche Reifegrade sowie die Nachfrage in den Märkten der A1 Group dar. Als Teil der América Móvil-Group ist die A1 Group am Austausch und am Diskurs über Innovationen beteiligt.
Budget- und Businessplanrisiken
Der Businessplan reflektiert die Bewertung der Planungsannahmen und bezieht unternehmensexterne Effekte bestmöglich ein. Die hohe Inflation und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte stellen 2024 und in den darauffolgenden Jahren ein Risiko dar. Dieses wurde im Planungsprozess mit den Landesorganisationen diskutiert und im Risikomanagement in der Kategorie „Makroökonomische Risiken“ abgebildet. Budgetäre Risiken betreffen vor allem noch nicht durchgängig mit Maßnahmen hinterlegte Zielvorgaben zur weiteren Steigerung der Kosten-, Investitions- und Humanressourceneffizienz. Zu den Chancen zählt 2024 das Eindämmen der Kosten für Energie. Dies kann vorwiegend durch die Reduktion des Energieverbrauchs – etwa durch die Modernisierung von Equipment (zum Beispiel Radio Access Network [RAN]) und Infrastruktur – oder durch den vermehrten Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien gelingen.
Öffentliches Image
Risiken im Zusammenhang mit dem öffentlichen Image ergeben sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (im gesamten Lebenszyklus der Kundenbeziehung) und aufgrund gesellschaftlicher Diskussionen oder der Thematisierung durch Meinungsführer:innen (Influencer). Ein Standardprozedere greift hier zu kurz. Unbedingte Voraussetzungen für das Vermeiden negativer Auswirkungen sind eine absolut professionelle Kommunikation und entsprechende Expertise.
(2) ESG-Risiken und -Chancen
ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) stellen eine weitere Kategorie des ERM dar. Es gilt, die entsprechenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die Unternehmensrisiken bezogen auf die Nachhaltigkeitsstrategie zu erheben und zu bewerten. Im Geschäftsjahr 2023 hat die A1 Group die Klimaszenarienanalyse aktualisiert. Dabei wurden die Auswirkungen extremer Szenarien (Outlier-Szenarien) auf das Geschäftsmodell bewertet. Weitere, bereits laufend betrachtete Themen sind unter anderem Digitalisierung, Diversität, Arbeitskräftemangel, Compliance sowie Datenschutzrisiken. Das Unternehmen behandelt dabei relevante Themen im Hinblick auf Risikopotenzial und -vermeidung sowohl aus der Innen- als auch aus der Außensicht. Die ESG-Risiken und Chancen sind im Detail im konsolidierten Nichtfinanziellen Bericht beschrieben.
Environmental (E) – Umweltrisiken und -chancen
Aus dem Klimawandel können physische sowie Transitionsrisiken für die A1 Group entstehen (durch Starkregen ausgelöste Naturereignisse wie Hochwasser und Murenabgänge, steigende CO2-Preise, steigende Strompreise). Die A1 Group hat aus diesem Grund eine Klimaszenarienanalyse durchgeführt. Ein Szenario nahm eine Erderwärmung um 1,5 °C an; ein Vergleichsszenario rechnete mit einem Temperaturanstieg um 4 °C. Gleichzeitig wurden in beiden Szenarien unterschiedliche Zeiträume analysiert.# TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
(2) Klimawandel-Risiken und Chancen
Während sich in der kurz- und mittelfristigen Abschätzung keine nennenswerten Unterschiede zeigten, wurden im langfristigen Vergleich (bis 30 Jahre) erwartungsgemäß größere Unterschiede in den finanziellen Auswirkungen festgestellt. Als Basisjahr wurde jeweils das Jahr 2022 herangezogen. Naturgemäß sind die Unterschiede über einen langen Zeitraum mit größerer Unsicherheit behaftet. Es ist angesichts der zunehmenden Aufmerksamkeit für dieses Thema davon auszugehen, dass abhängig von der tatsächlichen Entwicklung weitere Mitigationsmaßnahmen eingeleitet werden. Unabhängig davon engagiert sich die A1 Group aktiv für den Klimaschutz und beobachtet die regionalen Entwicklungen, um gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz ihrer Infrastruktur einleiten zu können. Die Auswirkungen auf die Finanzen und die Serviceverfügbarkeiten dieser Risikokategorie waren in den vergangenen Jahren marginal. Aus der Klimaszenarienanalyse ergeben sich keine bewertungsrelevanten Änderungen.
Social (S) – Soziale Risiken und Chancen
Die Kategorie ‚Social‘ beinhaltet Risiken und Chancen in Bezug auf Sozialbelange, Arbeitnehmer:innenbelange sowie Menschenrechte. Darunter fallen Risiken und Chancen wie etwa die sozialen Auswirkungen von Internetnutzung bzw. Medienkonsum, Zugang zu Information und Bildung und Cyberkriminalität oder Arbeitskräftemangel.
Sozialbelange
Der Zugang zu Information und Bildung sowie die Förderung des Umgangs mit digitalen Medien wird als positive Auswirkung auf die Gesellschaft bewertet, denn der sichere und kompetente Umgang mit neuen Medien hat mittlerweile alle Lebensbereiche – Bildung, Beruf, Freizeit – durchdrungen. Als Netzwerk- und Internetprovider spielt die A1 Group dabei eine wesentliche Rolle und trägt gegenüber ihren Kund:innen gesellschaftliche Verantwortung, indem sie zur Vermittlung digitaler Kompetenzen beiträgt. Die zunehmende Digitalisierung bringt allerdings nicht nur Vorteile für die Gesellschaft, sondern birgt auch Risiken wie etwa übermäßige Nutzung, Vereinsamung, Cyber-Mobbing oder Cyberkriminalität. Besonders Kinder, Jugendliche und Senior:innen sind aufgrund unzureichender Erfahrung bzw. Bildung davon betroffen. Daher sieht sich die A1 Group verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa Schulungen und Trainings für vulnerable Gruppen anzubieten, um solche Risiken einzudämmen bzw. ihnen vorzubeugen. Die A1 Group sieht darin gleichzeitig eine Chance für die Stärkung ihrer Reputation.
Arbeitskräftemangel
Obwohl die A1 Group aufgrund zahlreicher Maßnahmen kein akutes Risiko sieht, könnte ein potenzieller Arbeitskräftemangel langfristig eine Herausforderung darstellen und zum einen höhere Kosten und Umsatzeinbußen nach sich ziehen. Zum anderen könnte die Arbeitsbelastung für Mitarbeiter:innen steigen, wodurch deren Wohlbefinden, Zufriedenheit bzw. das Engagement sinken würde.
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Governance (G) – Risiken und Chancen
Unter Governance-Risiken und -Chancen fallen Themenbereiche wie Compliance, Sanktionen sowie Datenschutz.
Compliance
Compliance-Risiken umfassen rechtliche, finanzielle und Reputationsrisiken für die A1 Group, welche sich aus möglichen Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien durch eine Führungskraft, eine:n Mitarbeiter:in oder eine:n Vertreter:in des Unternehmens ergeben. Im Rahmen des jährlichen Compliance-Risk-Assessment-Prozesses – dieser stellt ein wesentliches Element des Compliance-Management-Systems der A1 Group dar – werden auf Basis strukturierter Management-Interviews und Workshops relevante Compliance-Risiken identifiziert und risikominimierende Maßnahmen definiert. BDO hat angekündigt, die Konzeption, Umsetzung und Wirksamkeit des A1 Group Compliance Management Systems in den Bereichen Anti-Korruption, Kartellrecht, Sanktionen und Kapitalmarkt-Compliance nach dem neuen Standard IDW PS 980 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu versehen.
Sanktionen
Ein Risiko im Zusammenhang mit Sanktionen besteht in deren Nichteinhaltung. Diese kann finanzielle Strafen, eine Gefährdung von Verträgen mit Lieferanten, Kund:innen und Banken sowie einen Reputationsschaden nach sich ziehen. Aufgrund des in der A1 Group etablierten Prozesses zur Prüfung von Sanktionen gemäß einem risikobasierten Ansatz wird die Einhaltung sichergestellt und so die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos minimiert.
Datenschutz
Die Produkte und Dienstleistungen der A1 Group unterliegen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Das betrifft vor allem das unrechtmäßige Handhaben von Daten. Aus möglichen Verstößen gegen die seit Mai 2018 gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können sich erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken ergeben. Zur Risikominimierung wurde in der A1 Group bereits seit Anfang 2016 die EU-Datenschutz-Grundverordnung in interdisziplinären Projekten umgesetzt. Es wird laufend in Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen investiert, um die Risiken so gering wie möglich zu halten. So werden im Bereich Datenschutz neben der Umsetzung der Richtlinien, welche die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherstellen, Zertifizierungen sowie regelmäßige Trainings und Schulungen durchgeführt. Weiters wird an der Zielerreichung im Rahmen des Datenschutz-Reifegradmodells gearbeitet. Alle Unternehmen der A1 Group verpflichten sich zur Einhaltung höchster Datenschutz- und Datensicherheitsstandards.
(3) Finanzielle Risiken und Chancen
Die A1 Group ist Liquiditäts-, Kredit-, Wechselkurs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Kapitel 33 „Finanzinstrumente“ des Konzernanhangs weiter erläutert. Steuerliche Risiken sind ebenfalls Teil der Risikobetrachtung.
Liquiditätsrisiko
Dieses ist aufgrund des Geschäftsmodells nur zu sehr investitionsintensiven Zeiten erhöht (zum Beispiel bei einem Lizenzerwerb), wird aber durch genaue Planung, Cash-Pooling und die Möglichkeit konzerninterner Finanzierungen mitigiert.
Kreditrisiko
Wie auch im Jahr 2022 lag im Berichtsjahr ein Schwerpunkt auf dem Rechnungs- und Forderungsmanagement. Vor dem Hintergrund des Auslaufens staatlicher Unterstützungsleistungen für Betriebe im Jahr 2022 werden offene Rechnungen weiterhin mit erhöhter Aufmerksamkeit überwacht. Ändern Kunden ihr Zahlungsverhalten, antizipiert die A1 Group ihre Liquidität, sodass im Bedarfsfall effektiv und effizient gegen gesteuert werden kann.
Wechselkursrisiken
Die A1 Group ist in Belarus, Serbien und Nordmazedonien Wechselkursrisken ausgesetzt. Abhängig von Volumen und Schwankungsbreiten der Fremdwährungsrisken steuert die A1 Group entsprechend gegen. Mitigationsmaßnahmen inkludieren, wenn möglich, Vertragsabschlüsse in Lokalwährung. Weiters schüttet Belarus im laufenden Jahr über Vorabdividenden Ergebnisse des laufenden Geschäftsjahres aus. Darüber hinaus werden Wechselkursentwicklungen, wenn dies möglich und begründbar ist, an Kund:innen weitergegeben.
Zinsrisiko
Durch die anhaltend hohe Inflation bleibt das Risiko hoher Zinssätze nach wie vor bestehen. Die Risiken sind jedoch angesichts der im September 2023 erfolgten Abspaltung der Funktürme und der damit übertragenen Schulden als gering anzusehen. Die positive Entwicklung des Credit-Ratings der A1 Group, das von allen drei Ratingagenturen mit einem A-Rating bewertet wurde, spiegelt diese günstige Situation wider.
Steuerliche Risiken
Zur Identifizierung von Steuerrisiken und Einleitung etwaiger Maßnahmen führt die Konzernsteuerabteilung in jedem Quartal eine interne Durchsicht der Steuerthemen mit allen Landesgesellschaften durch. Der Bericht zu der im vierten Quartal erfolgten externen Durchsicht an die Konzern-Steuerabteilung stellt fest, dass im Jahr 2023 keine wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf Steuerrisiken bestehen.
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Finanzielle Berichterstattung
Ein engmaschiges Netz von SOX-Kontrollen (US-Sarbanes-Oxley Act), Ergebnisanalysen, monatlicher Ergebnisdiskussion durch das Top-Management und davon getrennt eine Ergebnisbesprechung unter den Finanzvorständen mit dem Group CFO minimieren das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung.
(4) Operative Risiken und Chancen
Diese Kategorie deckt folgende Schwerpunktsetzungen ab:
Verfügbarkeit und Kontinuität
Die Sicherstellung der Kontinuität und des Zugangs zu den angebotenen Telekommunikationsleistungen und Services stellt einen zentralen Fokus im Rahmen des operativen Risikomanagements dar. Diverse Bedrohungen wie Naturkatastrophen, technische Störungen, Einflüsse Dritter durch Bautätigkeit, verborgene Mängel oder kriminelle Handlungen können die Verfügbarkeit der Netze und Dienste beeinträchtigen und bis hin zu einer Betriebsunterbrechung führen. A1 Group mitigiert dies durch langfristige Planungen, die die technische Entwicklung berücksichtigen. Eine redundante Ausführung kritischer Komponenten sorgt für hohe Ausfallsicherheit. Effiziente Organisationsstrukturen in Betrieb und Sicherheit dienen der Absicherung der hohen Qualitätsstandards. Eine Konzernrichtlinie stellt zudem eine einheitliche Methodik für die Erkennung und das Management der wichtigsten Risiken sicher. Die laufende Identifikation und Bewertung von Risiken mündet in die Entscheidung, ob Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden oder das mögliche Risiko von der A1 Group getragen wird. Bei jeder Großstörung werden die Ursachen geklärt und es wird eruiert, wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Durch einen zentralen Ansatz bei Versicherungen gegen physische Schäden werden die finanziellen Auswirkungen minimiert.
IT-Änderungen und digitale Transformation
Im Bereich der BSS (Business Support Systems) und der OSS (Operations Support Systems) gestalten sich Modernisierung und Komplexitätsreduktion als langfristige Aufgabe. Die Erneuerung von Infrastruktur und Software ermöglicht eine nachhaltige Risikoreduktion. Die Integration von Plattformen reduziert die Komplexität und soll Offenheit für neue Services und Partner gewährleisten.# Risiken und Chancen
Damit verbundene Risiken werden im Hinblick auf IT-Sicherheit, Flexibilität in der Servicebereitstellung sowie die damit verbundenen mittelfristigen Kosten analysiert.
Cyber-Security
Die A1 Group legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Standards für Informationssicherheit. Hierfür besteht eine Reihe interner Richtlinien und Prozesse. Diese werden in kritischen Situationen durch konkrete Verantwortlichkeiten gesteuert, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Risikoprävention im Bereich kritischer und wichtiger Netzelemente sowie bei BSS und OSS gelegt. Die A1 Group orientiert sich an den internationalen IT-Standards für Sicherheitstechniken (ISO 27001) und hat einheitliche, hochmoderne Standards für die Informationssicherheit und Richtlinien zur Informationssicherheit festgelegt. Ein essenzielles Element zum Management von Cyber-Risiken sind kontinuierliche Überprüfungen und Software-Updates der zu schützenden Infrastruktur sowie Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen. Das A1 Telekom Austria Security Committee setzt sich aus hochqualifizierten Security-Experten aller Länder der A1 Group zusammen und tauscht regelmäßig Informationen zu aktuellen lokalen, regionalen und globalen Cyber-Risiken und Cyber-Attacken aus. Darüber hinaus informiert und koordiniert diese Arbeitsgruppe im akuten Bedarfsfall auch landesübergreifende Schutzmaßnahmen.
Litigation
Unternehmen der A1 Group sind Parteien in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Mitbewerbern sowie anderen Beteiligten. Der Dialog mit den involvierten Stakeholdern und ein laufender Informationsaustausch zu Themen, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen könnten, ermöglichen eine frühzeitige Problemerkennung und Erarbeitung möglicher gegensteuernder Initiativen. Die Überwachung der rechtlichen Risiken erleichtert die Bewertung möglicher Zahlungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren. Diese Position wird quartalsweise aktualisiert und basiert auf der laufenden Einschätzung des Verfahrenserfolgs. Am 19. und am 25. Jänner 2024 hat die österreichische Tochtergesellschaft A1 Telekom Austria Klagen der Bundesarbeitskammer gemäß §§ 28, 28a Konsumentenschutzgesetz („KSchG“) und § 14 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb („UWG“) erhalten, die die Einhebung von Servicepauschalen unterbinden sollen und die Rückzahlung der eingehobenen Servicepauschalen fordern. Die A1 Group ist anderer Rechtsmeinung und sieht die Servicepauschalen als zulässig an. Dies bestätigt auch ein externes Rechtsgutachten eines renommierten Universitätsprofessors. Die A1 Group ist der Ansicht, dass sich die Situation bei den Servicepauschalen grundsätzlich nicht mit der in den Klagen angeführten Fitnessstudiojudikatur vergleichen lässt, weil tatsächlich werthaltige und über das grundsätzliche Vertragsverhältnis hinausgehende Leistungen in den Servicepauschalen enthalten sind. Der Telekomregulator hat seit 2011 regelmäßig die Regelungen zur Servicepauschale seiner Vorabkontrolle unterzogen und nicht beanstandet. Außerdem bestehen im Telekommunikationsbereich auch aufgrund europarechtlicher Bestimmungen - gesetzliche Spezialregelungen, die die Verrechnung verschiedenster Entgelte zulassen. Daher wurde zum 31. Dezember 2023 keine Rückstellung aus diesen Klagen gebildet.
Sachschäden
Schäden an der Infrastruktur können durch verschiedene Gründe verursacht werden und in Betriebsunterbrechungen und/oder finanziellen Verlusten resultieren. Das Risiko finanzieller Schäden wird größtenteils durch eine Versicherung abgedeckt.
Emerging Risks
Jedes Unternehmen ist mit einer Reihe von Unwägbarkeiten konfrontiert, bei denen sich ein neu auftretendes Risiko potenziell auf den Betrieb auswirken kann. Bei neuartigen bzw. für die Zukunft absehbaren langfristigen Risiken (‚Emerging Risks‘) liegen in der Regel nicht genügend Informationen vor, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und -geschwindigkeit sowie die Auswirkungen des Risikos zu bewerten. Infolgedessen ist die A1 Group möglicherweise nicht in der Lage, einen vollständigen Plan zur Risikominderung festzulegen, bis ein besseres Verständnis der Bedrohung vorhanden ist. Die A1 Group identifiziert neue Risikotrends, indem sie sich auf die Analyse des externen Umfelds und interner Quellen stützt. Risiken werden über verschiedene Zeiträume hinweg bewertet, so dass ein angemessener Fokus auf diese neu auftretenden Risiken sichergestellt ist. Unter den wesentlichen Emerging Risks sieht die A1 Group Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie mit dem EU-Lieferkettengesetz.
Künstliche Intelligenz
Der Einsatz künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen bringt nicht nur erhebliche Chancen, sondern birgt auch Risiken in Zusammenhang mit Richtlinien und Vorschriften. Bestehende Regulierungen in den Bereichen Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums und Cybersicherheit treffen auf neue Regelungen, die für künstliche Intelligenz geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Angleichung dieser Vorschriften ist das Risiko gegeben, dass getätigte Investitionen noch nicht alle zukünftigen Anforderungen erfüllen, während eine späte Anpassung einen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde. In beiden Fällen würde sich das Risiko in einem möglichen Rückgang des Cashflows niederschlagen, sei es durch höhere Investitionen oder durch die verspätete Nutzung von Chancen. Betreffend Risikominderung verfolgt die A1 Group einen Weg der kontinuierlichen Verbesserung in Bereichen wie Datenschutz und Sicherheit, und integriert ethische Grundsätze in die Entwicklung, um die Einhaltung künftiger Vorschriften zu antizipieren.
EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
Aufgrund noch nicht eindeutiger Forderungen im Zusammenhang mit dem Ende 2023 beschlossenen EU-Lieferkettengesetz ist unklar, ob die bereits gesetzten Aktivitäten ausreichen, oder ob noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften können Geldbußen oder auch eine Schädigung des Images auslösen, die sich negativ auf die Attraktivität als Anbieter bzw. die Kundenbindung auswirken könnte. Die von A1 Group gesetzten Maßnahmen zur Mitigierung des Risikos reichen von der Fortführung der Compliance-Selbsterklärung der Lieferanten über Audits, die Teilnahme an entsprechenden externen Ratings bis hin zur Schaffung von Transparenz auf Ebene drei der Lieferkette. Sobald die genauen Details bekannt sind, werden allfällige Lücken durch weitere Maßnahmen geschlossen.
Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung
Die Telekom Austria Aktiengesellschaft verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) der Finanzberichterstattung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das IKS soll ausreichende Sicherheit über die Verlässlichkeit und Richtigkeit der externen Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Standards gewährleisten. Mittels regelmäßiger interner Berichterstattung an das Management sowie der Prüfung des IKS durch die Interne Revision wird zudem sichergestellt, dass Schwachstellen rechtzeitig erkannt sowie entsprechend kommuniziert und behoben werden. Die wichtigsten Inhalte und Grundsätze gelten für alle Gesellschaften der A1 Group. Die Effektivität des IKS-Systems wird in periodischen Abständen analysiert, und bewertet. Jeweils zum Jahresende wird für relevante Konzerngesellschaften unter Einbindung zuständiger Fachbereiche eine Bewertung des IKS durch das Management durchgeführt. Die Unternehmensführung hat, basierend auf den Erkenntnissen dieser Bewertung und den definierten Kriterien, das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2023 als effektiv beurteilt. Die Notierung des (indirekten) Mehrheitseigentümers América Móvil an der New Yorker Börse (NYSE) erfordert die Einhaltung des Sarbanes-Oxley Act (SOX). Das interne Kontrollsystem umfasst die relevanten Vorgaben dieses US-Gesetzes.
Sonstige Angaben
Offenlegung gem. § 243a UGB: Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital
Mit Jahresende 2023 befanden sich 58,47 % bzw. 388.542.516 Aktien der Telekom Austria Aktiengesellschaft im Besitz von América Móvil B.V., Niederlande („América Móvil B.V.“), einem hundertprozentigen Tochterunternehmen von América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“). Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) 28,42 % der Aktien, der Rest von 13,11 % entfällt auf den Streubesitz. Darin enthalten sind 415.159 eigene Aktien sowie 519.444 Mitarbeiteraktien, die in einem Sammeldepot gehalten werden. Die mit den Mitarbeiteraktien verbundenen Stimmrechte wurden 2023 von einem Treuhänder (Notar) ausgeübt. Die Gesamtzahl der Stückaktien liegt unverändert bei 664.500.000. Im Berichtsjahr wurde das American Depositary Receipts (ADR)-Programm 6 mit 31. März 2023 beendet, da ADRs für europäische Emittenten an Bedeutung verloren haben und das ADR Volumen für Telekom Austria deutlich gesunken ist. Das Programm wurde für Telekom Austria ursprünglich im Rahmen des IPOs aufgesetzt, um US-Investoren anzusprechen. Marktübliche „Change of Control“-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen die Mehrzahl der Finanzierungsvereinbarungen. Keine dieser Klauseln wurde im Geschäftsjahr 2023 und bis zum Berichtsdatum schlagend. Die folgenden Informationen bezüglich eines Syndikatsvertrags basieren ausschließlich auf veröffentlichten Informationen. Darüberhinausgehende Informationen liegen der Gesellschaft nicht vor. Am 27. Juni 2014 wurde der Syndikatsvertrag zwischen ÖBAG und América Móvil wirksam. In dem Syndikatsvertrag haben die Parteien vereinbart, im Hinblick auf das Management der Telekom Austria Aktiengesellschaft langfristig ihre Stimmrechte abgestimmt auszuüben. Am 6.# TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Syndikatsvertrag und Corporate Governance
Im Februar 2023 einigten sich América Móvil und ÖBAG auf die Verlängerung ihres Syndikatsvertrags für weitere zehn Jahre, wobei der Syndikatsvertrag unmittelbar in Kraft trat. Die beiden Syndikatspartner vereinbarten ein Investitionspaket im Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro. Das Investitionspaket soll den seit 2022 laufenden, beschleunigten Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternet in Österreich garantieren, im Besonderen den Ausbau der Glasfasernetze. Der verlängerte Syndikatsvertrag enthält auch die Fortsetzung des sogenannten „Österreich-Pakets.“ Darin werden unter anderem der Firmensitz in Wien und die Notierung an der Wiener Börse gesichert. ÖBAG und América Móvil haben vereinbart, dass weiterhin mindestens 10 % der Aktien der Gesellschaft frei handelbar sein sollen. Darüber hinaus enthält der Syndikatsvertrag Regeln für die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Gremien der Gesellschaft für die Wahl von Aufsichts- und Vorstandsmitgliedern sowie Aktienverkaufsbeschränkungen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zehn Kapitalvertretern, wobei weiterhin acht Mitglieder von América Móvil – darunter der Stellvertreter des oder der Vorsitzenden - und zwei Mitglieder - darunter der oder die Vorsitzende – von der ÖBAG nominiert werden. Der Gesamtvorstand wurde nach Auslaufen der bis dahin bestehenden Vorstandsverträge mit Ende August von drei auf zwei Personen verkleinert. Das Nominierungsrecht für den Vorstandsvorsitzenden wechselte von der ÖBAG zu América Móvil. Die ÖBAG nominiert den Vorstandsvorsitzenden-Stellvertreter.
Des Weiteren wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2014 die Satzung dahingehend geändert, dass, solange die Republik Österreich direkt oder indirekt mindestens 25 % plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, Kapitalerhöhungsbeschlüsse und die Begebung von Instrumenten, die ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungsverpflichtung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie Änderungen dieser betreffenden Satzungsbestimmungen einer Mehrheit bedürfen, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.
Solange die ÖBAG mehr als 25 % plus eine Aktie oder mehr am Grundkapital der Telekom Austria Aktiengesellschaft hält, stehen der ÖBAG nach dem Stimmbindungsvertrag die folgenden Mitbestimmungsrechte zu: unter anderem Vetorechte bei Kapitalerhöhungen der Telekom Austria Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, bei der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente, bei der Bestellung des Abschlussprüfers, beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen, bei der Verlegung des Firmensitzes und wesentlicher Geschäftsfunktionen, einschließlich Forschung und Entwicklung, beim Verkauf des Kerngeschäfts, bei der Änderung der Firma der Telekom Austria Aktiengesellschaft und der Marken der Telekom Austria Aktiengesellschaft.
Darüber hinaus erhält die ÖBAG die nach geltendem Recht zwingend vorgesehenen Sperrminoritätsrechte eines 25 % plus eine Aktie haltenden Minderheitsaktionärs. Die Vetorechte der ÖBAG bei Kapitalerhöhungen und der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente sind auch in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Selbst wenn die Beteiligung der ÖBAG auf unter 20 % fällt, sie aber noch mit mindestens 10 % beteiligt bleibt, stehen der ÖBAG noch bestimmte Vetorechte zu. Der Stimmbindungsvertrag endet automatisch, wenn die Beteiligung einer Partei auf weniger als 10 % fällt.
Wien, am 2. Februar 2024
Der Vorstand der Telekom Austria AG
| Alejandro Plater | Thomas Arnoldner |
| Vorstandsvorsitzender | Stellvertretender Vorstandsvorsitzender |
Erklärung des Vorstands
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Unternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 2. Februar 2024
Der Vorstand der Telekom Austria AG
| Alejandro Plater | Thomas Arnoldner |
| Vorstandsvorsitzender | Stellvertretender Vorstandsvorsitzender |
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien
31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
- Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
- Abspaltung der EuroTeleSites AG
1. Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Beschreibung
Telekom Austria Aktiengesellschaft weist in ihrem Einzelabschluss nach UGB wesentliche Buchwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen (mEUR 7.520,4 per 31. Dezember 2023) aus und zeigt Aufwendungen aus der Abschreibung (mEUR 50,9) in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2023. Die entsprechenden Angaben der Telekom Austria Aktiengesellschaft über Anteile an verbundenen Unternehmen sowie den damit zusammenhängenden Abschreibungen sind in den Anhangsangaben 2.2 (Anlagevermögen), 3.1 (Anlagevermögen) sowie 4.6 (Aufwendungen aus Finanzanlagen) enthalten. Wir sahen die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Bewertung basiert weiters auf Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden. Hier ist weiterhin auf die ungewisse Situation für die belarussische Tochtergesellschaft hinzuweisen, deren Werthaltigkeit aufgrund der weiteren Entwicklung der Ukraine-Krise beeinträchtigt werden könnte und die einen wesentlichen Wert innerhalb der Anteile an verbundenen Unternehmen darstellt.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:
- Wir haben die Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen im Prozess zur Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen beurteilt.
- Wir haben das Bewertungsmodell beurteilt. Weiters haben wir die prognostizierten Umsätze und EBITDA-Margen sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital für alle Bewertungseinheiten mit den dem Prüfungsausschuss vorgelegten Plänen abgestimmt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünftige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren.
- Wir haben des Weiteren die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft.
- EY Bewertungsspezialisten haben uns bei der Durchführung der Prüfungshandlungen unterstützt.
- Darüber hinaus haben wir etwaige Risiken im Zusammenhang mit der politischen Entwicklung in Belarus bzw. deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell analysiert und mit dem Vorstand, dem lokalen Management sowie dem Teilbereichsprüfer vertieft und kritisch erörtert, um die Angemessenheit der Annahmen im Bewertungsmodell für die belarussische Gesellschaft zu evaluieren.
- Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt.
2. Abspaltung der EuroTeleSites AG
Beschreibung
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 1. August 2023 wurde die Abspaltung der passiven Mobilfunkinfrastruktur (das sogenannte "Towers Business") in die neu zu gründende EuroTeleSites AG beschlossen. Die Abspaltung und die erstmalige Notierung der EuroTeleSites AG an der Wiener Börse wurde mit 22. September 2023 wirksam.# Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren.
- Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.# Bericht zum Abschlussprüfer
Wir wurden mit der Prüfung des beigefügten, für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 von der Lenzing Aktiengesellschaft aufgestellten Jahresabschlusses beauftragt, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Kapitalflussrechnung und den ergänzenden Hinweisen besteht.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und für eine Darstellungen, die ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, verantwortlich. Zu dieser Verantwortung gehören die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, das für die Aufstellung eines Jahresabschlusses relevant ist, der frei von wesentlichen verfälschten Angaben ist, sei es durch Betrug oder Irrtum. Die gesetzlichen Vertreter sind außerdem dafür verantwortlich, uns Zugang zu den Unterlagen, Informationen und Auskünften zu gewähren, die wir für unsere Prüfung für erforderlich halten.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Verantwortung ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zu dem Jahresabschluss abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen gesetzlichen Vorschriften und den für Abschlussprüfer geltenden berufsrechtlichen Vorschriften durchgeführt. Diese Vorschriften verlangen, dass wir die Prüfung so planen und durchführen, dass die hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen verfälschten Angaben ist, sei es durch Betrug oder Irrtum.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Handlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in den Jahresabschlussspositionen und Anhangangaben enthaltenen Beträge und Angeben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, dies schließt die Beurteilung der Risiken von wesentlichen verfälschten Angaben im Jahresabschluss, sei es durch Betrug oder Irrtum, ein. Bei der Risikobeurteilung berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, das für die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschaft relevant ist und die zur Planung der Prüfungshandlungen geeignet sind, anstatt ein Urteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der wesentlichen Schätzungen, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommen wurden, sowie der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Severin Eisl.
Wien, am 2. Februar 2024
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Marion Raninger
Wirtschaftsprüferin
Mag. (FH) Severin Eisl
Wirtschaftsprüfer