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TeamViewer AG — Governance Information 2019
Dec 12, 2019
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Governance Information
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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der TeamViewer AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG erklären, dass die TeamViewer AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, bekannt gemacht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017, (nachfolgend der "Kodex") seit ihrem Börsengang am 25. September 2019 entsprochen hat und ihnen künftig entsprechen wird, jeweils mit folgender Ausnahme:
Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex empfiehlt, dass eine D&O Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt in Höhe von 10 % des Schadens bis mindestens 150% der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds enthalten soll. Die derzeitige D&O Versicherung der TeamViewer AG für die Mitglieder des Aufsichtsrats sieht keinen Selbstbehalt vor. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass ein Selbstbehalt keinen Einfluss auf das Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität der Mitglieder des Aufsichtsrats hinsichtlich ihrer Aufgaben und Funktionen hat. Zudem würde dies die Wettbewerbsfähigkeit der TeamViewer AG um kompetente und qualifizierte Mitglieder des Aufsichtsrats beeinträchtigen.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 2 S. 1 des Kodex weisen Vorstand und Aufsichtsrat auf Folgendes hin:
Ziffer 5.4.1 Abs. 2 S. 1 des Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten soll. Infolge der Neuaufstellung der Gesellschaft mit dem Börsengang hat der Aufsichtsrat ein entsprechendes Kompetenzprofil sowie konkrete Ziele für seine Zusammensetzung seit dem Börsengang erarbeitet und schließlich im Umlaufverfahren am 22. November 2019 beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat erklären daher vorsorglich eine Abweichung von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 S. 1 des Kodex bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Seitdem wird der Empfehlung entsprochen.
Göppingen, im Dezember 2019
TeamViewer AG
Der Vorstand Für den Aufsichtsrat