Annual Report • Feb 7, 2024
Annual Report
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TeamViewer AG – Geschäftsbericht 2022
SE – Geschäftsbericht 2023
| GJ 2023 | GJ 2022 | Δ ggü. VJ | |
|---|---|---|---|
| Vertriebskennzahlen | |||
| Umsatz (in Mio. EUR) | 626,7 | 565,9 | +11 % |
| Billings (in Mio. EUR) | 678,0 | 634,8 | +7 %/ 9 % cc1 |
| Anzahl der Abonnenten2 (Stichtag) (in Tausend) | 632 | 626 | +1 % |
| Net Retention Rate (NRR) | 104 % | 107 % | –3 pp |
| Gewinn- und Margen-Kennzahlen | |||
| Bereinigtes EBITDA3 (in Mio. EUR) | 260,5 | 229,8 | +13 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge3 | 42 % | 41 % | +1 pp |
| EBITDA (in Mio. EUR) | 221,9 | 197,5 | +12 % |
| EBITDA-Marge (EBITDA in % des Umsatzes) | 35 % | 35 % | +0 pp |
| EBIT (in Mio. EUR) | 166,6 | 143,7 | +16 % |
| EBIT-Marge (EBIT in % des Umsatzes) | 27 % | 25 % | +2 pp |
| Cashflow-Kennzahlen | |||
| Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit (in Mio. EUR) | 229,9 | 204,3 | +12 % |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit (in Mio. EUR) | (29,6) | (10,8) | +173 % |
| Levered Free Cashflow (FCFE) | 198,8 | 171,8 | +16 % |
| Cash Conversion (FCFE/Bereinigtes EBITDA) | 76 % | 75 % | +1 pp |
| Zahlungsmittel und -äquivalente (in Mio. EUR) | 72,8 | 161,0 | –55 % |
| Sonstige Kennzahlen | |||
| F&E-Ausgaben (in Mio. EUR) | (80,1) | (69,5) | +15 % |
| Mitarbeitende, FTE (Stichtag) | 1.461 | 1.386 | +5 % |
| Gewinn pro Aktie (unverwässert) (in EUR) | 0,66 | 0,37 | +81 % |
| Bereinigter Gewinn pro Aktie (unverwässert) (in EUR) | 0,88 | 0,67 | +31 % |
1cc = währungsbereinigt.
2Bereinigt um Russland und Belarus.
3Seit Beginn des Geschäftsjahres 2023 berichtet TeamViewer nach einem überarbeiteten Kennzahlensystem, wobei der Umsatz (IFRS) stärker in den Fokus rückt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Definition des bereinigten EBITDA von der Billings- zur Umsatzperspektive geändert.
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TeamViewer bezeichnet die TeamViewer Gruppe, d.h. die TeamViewer SE einschließlich ihrer konsolidierten Tochtergesellschaften.
TeamViewer SE bezeichnet die Einzelgesellschaft bzw. Konzernobergesellschaft.
Prozentuale Veränderungen und Summen sind auf Basis ungerundeter Zahlen berechnet. Es kann daher vorkommen, dass sich Werte nicht genau zu den angegebenen Gesamtsummen addieren lassen und prozentuale Veränderungen nicht die Veränderungen auf Basis gerundeter Zahlen widerspiegeln.
Dieses Dokument enthält alternative Leistungsindikatoren (APM), die nicht nach IFRS definiert sind. Die APM sind zu den im IFRS-Konzernabschluss enthaltenen Kennzahlen überleitbar und sollten nicht isoliert betrachtet werden. TeamViewer ist der Auffassung, dass die APM ein tiefergehendes Verständnis über die Geschäftsentwicklung vermitteln.
Es wird weitestgehend auf eine gendergerechte Schreibweise geachtet. Sofern dies an einzelnen Stellen nicht möglich ist, impliziert dies keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begrifflichkeiten für alle Geschlechter.

| A – An unsere Aktionäre |
5 |
|---|---|
| Zusammengefasster Lagebericht B – |
18 |
| C – Konzernabschluss | 92 |
| D – Nichtfinanzieller Bericht |
162 |
| Weitere Informationen E – |
195 |
| 1 | Brief des Vorstands 6 |
|
|---|---|---|
| 2 | Bericht des Aufsichtsrats 9 | |
| 3 | TeamViewer am Kapitalmarkt | 14 |
| 1 | Grundlagen des Konzerns 19 |
|
|---|---|---|
| 2 | Mitarbeitende |
30 |
| 3 | Unternehmerische Verantwortung31 | |
| 4 | Wirtschaftsbericht33 | |
| 5 | Nachtragsbericht |
42 |
| 6 | Chancen- und Risikobericht43 | |
| 7 | Prognosebericht 52 |
|
| 8 | Vergütungsbericht 54 |
|
| 9 | Übernahmerelevante Angaben 73 |
|
| 10 | Erklärung zur Unternehmensführung76 | |
| 11 | Nichtfinanzielle Berichterstattung | 88 |
| 12 | Lagebericht der TeamViewer SE89 | |
| 1 | Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. |
Dezember93 |
|---|---|---|
| 2 | Konzern-Bilanz zum 31. Dezember | 94 |
| 3 | Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember |
95 |
| 4 | Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung96 | |
| 5 | Konzern-Anhang 97 |
|
| 6 | Veröffentlichung 152 |
|
| 7 | Versicherung gesetzlicher Vertreter 153 |
|
| 8 | Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 154 | |
| 1 | Grundlagen des nichtfinanziellen Berichts 163 |
|
|---|---|---|
| 2 | Nachhaltigkeit bei TeamViewer164 | |
| 3 | Governance und Integrität180 | |
| 4 | Mitarbeitende | 183 |
| 5 | Umwelt- und Klimaschutz 188 |
|
| 6 | Energie-, Abfall- und Wassermanagement | 192 |
| 7 | Soziale Verantwortung194 | |
| 1 | Inhaltsindex für GRI, SDG, UN Global Compact, WEPs und SASB | 196 |
|---|---|---|
| 2 | Abkürzungsverzeichnis |
198 |
| 3 | Kennzahlenglossar 201 |
|
| 4 | Finanzkalender203 | |
| 5 | Impressum204 | |
| 6 | Disclaimer 205 |
|
5 A – An unsere Aktionäre – 1 Brief des Vorstands
im Jahr 2023 hat sich TeamViewer in vielerlei Hinsicht stark weiterentwickelt. Wir haben un ser Produktangebot erweitert und verbessert, unsere Positionierung am Markt gestärkt, neue Führungskräfte eingestellt und unsere Unternehmensorganisation optimiert. All diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Unternehmen auch weiterhin erfolgreich und nachhaltig zu führen .
Im ersten Halbjahr 2023 haben wir unser Kernprodukt zur Fernwartung für kleine und mittel ständische Unternehmen sowie die nichtkommerzielle private Nutzung einer umfangreichen Überarbeitung unterzogen und ihm einen Namen gegeben: TeamViewer Remote. Die nächste Generation dieser beliebten Lösung, die von hunderten Millionen Menschen auf der ganzen Welt genutzt wird, brachte wesentliche neue Funktionen und eine verbesserte Sicherheit. Im zweiten Halbjahr folgte eine neue Version von TeamViewer Tensor, unserer Remote - Connectivity -Lösung für Großunternehmen und kritische Infrastruktur, mit Innovationen und Optimierungen im Bereich Sicherheit und Zugriffsmanagement. Durch die Updates für TeamViewer Remote und Tensor haben wir unsere globale Führungsrolle im Markt für Fern wartung untermauert : Ende 2023 wurden unsere hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards darüber hinaus durch erfolgreiche ISO -Zertifizierungen bestätigt.
Im Jahr 2023 haben wir erneut gezeigt, dass TeamViewer in der globalen Technologiebranche ein relevanter Player ist. Unsere Partnerschaft mit Siemens führte Ende 2023 zu einem für uns wegweisenden Vertragsabschluss in der Luftfahrtbranche. Einer der weltweit größten Hersteller für Flugzeugturbinen hat sich dafür entschieden, Schulung und Weiterbildung für seine Technikerinnen und Techniker an hunderten von Standorten künftig mit der von Siemens und TeamViewer gemeinsam angebotenen 3D -Trainingslösung durchzuführen. Das ver schafft dem Hersteller einen echten Wettbewerbsvorteil in Zeiten des Fachkräftemangels und ist zudem enorm wichtig für die Qualitätssicherung.





Auch TeamViewers Partnerschaft mit SAP machte große Fortschritte, sei es durch die Integrationen von TeamViewer Frontline in die SAP Digital Manufacturing Lösung und von Tensor in die SAP Service Cloud oder durch zahlreiche gemeinsame Kundenprojekte. In diesem Kontext ist unsere Zusammenarbeit mit Nadro, dem führenden Großhändler für die Gesundheitsbranche in Mexiko, besonders hervorzuheben. Mit Hilfe von TeamViewers ARbasierter Logistiklösung und deren Integration in das Warehouse-Management-System von SAP digitalisiert das Unternehmen die Prozesse in seinen Warenlagern. Basierend auf einem ersten Pilotprojekt Ende 2022 wurde die TeamViewer-Lösung 2023 bei Nadro breit ausgerollt und gehört mittlerweile zu den umsatzstärksten Projekten im Bereich unserer AR-Lösungen. Darüber hinaus haben wir Partnerschaften mit Ivanti und Lansweeper abgeschlossen und unsere Remote-Monitoring-und-Management-Lösung mit der Integration ihrer spezifischen Funktionalitäten gestärkt.
Ein besonderes Highlight war im Berichtsjahr die Entwicklung einer App für Apples neues Spatial-Computing-Headset Vision Pro. Direkt nach Bekanntgabe und Vorstellung des Geräts im Herbst 2023 begannen wir, eine Lösung für Remote Support im Kundendienst zu entwickeln und die Funktionalitäten von Apples neuer Datenbrille mit unserer Augmented-Reality-Assistance-Lösung zu kombinieren. Dadurch konnten wir unmittelbar zum Launch des neuen Produkts Anfang Februar 2024 diese neue App vorstellen. Dies zeigt, dass wir uns innovativ und schnell auf wesentliche Trends in der Branche einstellen können.
Weiterhin haben wir Ende 2023 unser Engagement im Bereich "Smart Factory" unterstrichen und einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag in zwei Unternehmen investiert, die Pionierarbeit im Bereich Fertigungsanalytik und IoT-Software leisten: Sight Machine aus San Francisco und Cybus aus Hamburg. Gemeinsam wollen wir die digitale Transformation in der Industrie an der Schnittstelle zwischen Informationstechnologie (IT) und operativer Technologie (OT) weiter vorantreiben. Darauf zahlt auch unsere Zusammenarbeit mit dem Innovation Center der Hyundai Motor Group in Singapur ein, welches in Q4 2023 eröffnet wurde. Hier wird unsere AR-Lösung Frontline in zahlreichen Prozessen in der Smart Factory genutzt.
Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung und Ergänzung unseres Produktportfolios mit neuen Funktionalitäten und relevanten Integrationen ist es uns gelungen, uns noch stärker als Partner für Industrieunternehmen zu positionieren, wenn es um Digitalisierungsprojekte geht. Ob Fernwartung von sogenannten OT-Geräten, also Industrieanlagen, Medizingeräten oder Kaffeemaschinen, klassischer IT-Support, Training und Onboarding an 3D-Modellen oder digitalisierte Logistikprozesse: Unsere Lösungen decken zahlreiche Anwendungsfälle ab – über
alle Industrien hinweg und entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dadurch konnten
wir im Jahr 2023 weltweit neue große Kunden gewinnen und bestehende Kundenbeziehungen ausbauen. Mittlerweile zählen weltbekannte Automobilhersteller wie BMW, Ford und Toyota zu TeamViewers Kunden. Auch Handelsketten wie Specsavers und Ernsting's Family, globale Logistiker wie DHL und DB Schenker und Unternehmen im Gesundheitsbereich wie Siemens Healthineers nutzen unsere Software. Ebenso Consumer- und B2B-Marken wie Henkel, Coca-Cola und Dole. Unabhängig von der Branche, TeamViewer bietet Lösungen, die Mehrwert schaffen.
Unsere erfolgreiche Neukundengewinnung ist auch darauf zurückzuführen, dass wir in den vergangenen Jahren massiv in unser Marketing und unseren Vertrieb investiert haben. Ein neues Erscheinungsbild auf und jenseits der Website, ein klarer Markenauftritt bei Konferenzen, zahlreiche Veranstaltungen und Werbemaßnahmen mit unseren Sportpartnern in Premier League und Formel 1 und globale digitale Markenkampagnen haben zu einer enormen Steigerung unseres Bekanntheitsgrads und einem wachsenden Interesse an unseren Lösungen geführt. Dieses Interesse konnten wir im zurückliegenden Jahr mithilfe unserer gut funktionierenden Online-Marketingmaßnahmen, unserer effizienten Inside-Sales- und Enterprise-Vertriebsteams und mit einem neuen globalen Partnerprogramm in bedeutende Vertragsabschlüsse umwandeln.
Auch unser Führungsteam haben wir im Jahr 2023 gestärkt und die Unternehmensorganisation weiterentwickelt. Mit Mei Dent konnten wir eine international erfahrene Managerin als Chief Product & Technology Officer (CPTO) für unseren Vorstand gewinnen. Sie verantwortet in zentraler Funktion die Bereiche Produktmanagement, Solution Delivery und Forschung & Entwicklung und damit auch die Innovationsstrategie des Unternehmens. Zudem wurde mit der Verlängerung des CEO-Vertrags von Oliver Steil bis 2028 für Kontinuität an der Spitze des Unternehmens gesorgt. Anfang 2023 haben wir unserem früheren Chief of Staff & Strategy, Georg Beyschlag, die Leitung unseres Amerika-Geschäfts übertragen, nachdem sich das Wachstum dieser Region Ende 2022 verlangsamt hatte. Drei Quartale später sehen wir nun mit einem zweistelligen Wachstum der fakturierten Umsätze bereits erste Erfolge dieser Reorganisation. Weitere wichtige Neuzugänge waren Constanze Backhaus, die die Position der CHRO übernahm, und Andrew Belger als Country Manager für Australien & Neuseeland, einem unserer wichtigsten APAC-Märkte. Unsere internationale Expansion haben wir mit neuen Büros in Guadalajara (Mexiko) und Mumbai (Indien) weiter vorangetrieben und zudem in München eine Repräsentanz eröffnet. Darüber hinaus wurde die Umwandlung von TeamViewer in eine europäische Aktiengesellschaft (SE) im März 2023 erfolgreich abgeschlossen und mit einem globalen Betriebsrat freiwillig ein länderübergreifendes Gremium von Arbeitnehmervertretern geschaffen, das die Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen stärkt.
All diese Initiativen führten dazu, dass wir im Geschäftsjahr 2023 starke Ergebnisse innerhalb oder über unserer Prognose erreicht haben. Wir konnten das Jahr mit einem Umsatz in Höhe von 626,7 Mio. Euro abschließen, was einem Wachstum zum Vorjahr von 11 % entspricht. Die bereinigte EBITDA-Marge lag mit 42 % höher als erwartet und unterstrich unsere herausragende Profitabilität. Der Gewinn pro Aktie stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr um 81 %. Zum Ende des vierten Quartals verzeichneten wir 633.000 zahlende Kunden. Mit Aktienrückkäufen mit einem Gesamtvolumen von rund 164 Mio. Euro im Jahr 2023 konnten wir Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, weiterhin an unserer hohen Cash-Generierung beteiligen.
Unsere weltweit mehr als 1.400 Mitarbeitenden hatten einen wesentlichen Anteil an diesem erfolgreichen Ergebnis. Wir danken ihnen für ihren unermüdlichen Einsatz, die konsequente Implementierung unserer Wachstumsinitiativen sowie die aktive Umsetzung unserer Unternehmenswerte. Wir haben eine einzigartige Unternehmenskultur, die auch bei unserer globalen Unternehmensfeier Ende 2023 spürbar war. Hierfür konnten wir Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen Welt zusammenbringen – ein unvergessliches Erlebnis. Mit unserem umfangreichen Aktienbeteiligungsprogramm für Mitarbeitende, einem einmaligen Sonderbonus sowie mit flexiblen Arbeitsbedingungen, zahlreichen internen Veranstaltungen und modernen Personalkonzepten honorieren wir die außerordentliche Leistung unserer Belegschaft. Unsere letzte Mitarbeiterbefragung hat den Erfolg dieser Maßnahmen mit einer um sieben Prozentpunkte gestiegenen Weiterempfehlungsbereitschaft bestätigt.
Für 2024 haben wir uns vorgenommen, noch stärker auf Zukunftstechnologien zu setzen. Beispielsweise werden wir in unserem gesamten Produktportfolio die Nutzungsmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz, Datenanalyse und selbstlernenden Algorithmen ausbauen. Diese Technologien sind sowohl bei der Wartung und Reparatur von Geräten und Anlagen nützlich als auch in der Produktionsplanung oder bei der Fehlerminimierung in industriellen Prozessen. Neben Augmented und Mixed Reality wird beispielsweise in Trainings- und Onboarding-Szenarien immer häufiger "Spatial Computing" eingesetzt, also 3D-Modelle und digitale Zwillinge von komplexen Maschinen, die mit interaktiven Anmerkungen versehen werden. Um uns noch stärker als Technologiepartner für die digitale Transformation im produzierenden Gewerbe zu positionieren, werden wir unsere bestehenden Tech-Partnerschaften ausbauen und uns auch weiterhin mit Branchenführern und Startups zusammenschließen, um gemeinsame Angebote zu entwickeln.
Finanziell streben wir für das Jahr 2024 einen Umsatz von 660–685 Mio. EUR1 an, was einer währungsbereinigten Wachstumsrate von 7–11 % entspricht, und eine weitere Verbesserung der bereinigten EBITDA-Marge auf mindestens 43 %. Nach der Anpassung unserer Partnerschaft mit Manchester United zum Start der Saison 2024/2025 wird sich ein Großteil der Einsparungen von rund 17,5 Mio. EUR positiv auf die Marge auswirken. Die verbleibenden Einsparungen werden wir in andere strategische Wachstumsinitiativen reinvestieren. Als Unternehmen fühlen wir uns einer attraktiven Aktienrendite verpflichtet und haben daher bereits im Dezember unser neues Aktienrückkaufprogramm 2023/2024 mit einem Volumen von bis zu 150 Mio. Euro gestartet, so dass Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, auch weiterhin von unserer starken Unternehmensentwicklung sowie unserem hohen Cashflow profitieren können.
Auch im Jahr 2024 werden wir mit großem Einsatz und im konstruktiven Dialog mit Ihnen daran arbeiten, uns auf Basis unserer Strategie weiterzuentwickeln, unsere Ziele zu erreichen, Mehrwert für unsere Kunden zu schaffen und ein verlässlicher Partner zu sein. Um als attraktiver Arbeitgeber weiterhin Talente aus der ganzen Welt für unsere deutschen Standorte zu gewinnen und zu halten, werden wir unseren Teil dazu beitragen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen aus über 70 Nationen, die in Deutschland für uns tätig sind, sich hier willkommen und sicher fühlen und wir auch in Zukunft von Vielfalt und Austausch profitieren können.
Herzliche Grüße,
| Oliver Steil | Michael Wilkens | Mei Dent | Peter Turner |
|---|---|---|---|
| CEO | CFO | CPTO | CCO |
wir schauen auf ein ereignisreiches Jahr 2023 zurück, in dem TeamViewer in vielen Bereichen wesentliche Fortschritte gemacht hat. Das Unternehmen zeigte sich widerstandsfähig und gut aufgestellt, um seinen Kunden dabei zu helfen, die großen Themen unserer Zeit zu adressieren. Denn hybrides Arbeiten, zunehmende Automatisierung, Digitalisierung in der Industrie und die Auswirkungen des anhaltenden Fachkräftemangels sind globale Herausforderungen, die nach wie vor an Bedeutung gewinnen und denen man durch die Nutzung von Technologie wie der von TeamViewer begegnen kann. In diesem Kontext hat TeamViewer sein Produktportfolio im Jahr 2023 umfangreich weiterentwickelt. Beispielsweise konnte das Unternehmen im Frühjahr 2023 durch die Markteinführung von TeamViewer Remote, der nächsten Generation des erfolgreichen Fernwartungsprodukts für kleine und mittelständische Unternehmen sowie private Anwenderinnen und Anwender, seine führende Stellung im Bereich Remote Access & Support ausbauen. Auch das Enterprise-Angebot wurde mit zusätzlichen Funktionalitäten versehen und durch Integrationen und Partnerschaften mit anderen globalen Technologieunternehmen gestärkt.
In Bezug auf Entscheidungsorgane und Organisation hat TeamViewer im vergangenen Geschäftsjahr in zentralen Punkten die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft gestellt. So haben wir beispielsweise den CEO-Vertrag von Oliver Steil frühzeitig bis zum Jahr 2028 verlängert, um Kontinuität, strategische Führung und operative Exzellenz an der Spitze des Unternehmens sicherzustellen. Er kann sich nun in seiner dritten Amtszeit vollständig auf die Weiterentwicklung und Umsetzung der Wachstumsstrategie von TeamViewer fokussieren. Dazu gehört die kontinuierliche Transformation zu einem führenden Anbieter von Enterprise-Software an der Schnittstelle zwischen Informationstechnologie (IT) und operativer Technologie (OT) im industriellen Umfeld. Darüber hinaus haben wir den Vorstand neben CEO Oliver Steil, CFO Michael Wilkens und CCO Peter Turner um Mei Dent als Chief Product and Technology Officer (CPTO) mit zentralisierter Verantwortung für Produktmanagement und Software-Entwicklung ergänzt. Diese neue Vorstandsrolle unterstreicht die strategische Bedeutung von Innovationen für TeamViewers Position als globaler Software-Champion.
Auch bei uns im Aufsichtsrat haben wir im zurückliegenden Jahr einige Veränderungen vorgenommen. Mit Ralf W. Dieter als neuem Vorsitzenden und Abraham (Abe) Peled als Stellvertreter haben wir uns neu aufgestellt. Zusätzlich konnten wir mit Swantje Conrad und Christina Stercken zwei sehr erfahrene Kolleginnen gewinnen, deren Expertise unter anderem in den Bereichen Corporate Development, Kapitalmärkte, ESG und Compliance für uns von großem Wert ist. Zuletzt schied Stefan Dziarski aus dem Aufsichtsrat aus, nachdem Großaktionär Permira seinen Anteil am Unternehmen im November 2023 weiter auf ca. 14 Prozent reduziert hatte.
TeamViewer strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kurz- und langfristiger Wertsteigerung für die Aktionäre durch fortgesetzte Aktienrückkaufprogramme, strategische Wachstumsinvestitionen und kontinuierlichen Schuldenabbau an. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 ein Aktienrückkaufprogramm im Umfang von 150 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen. Im Dezember 2023 wurde ein weiteres Aktienrückkaufprogramm mit abermals einem Gesamtvolumen von bis zu 150 Millionen Euro aufgelegt. Einen Teil der erworbenen Aktien hat die Gesellschaft unter Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen. Mit dem Rückkauf der Aktien beteiligt TeamViewer seine Aktionärinnen und Aktionäre stärker am Unternehmenserfolg. Gleichzeitig unterstreichen Vorstand und Aufsichtsrat damit ihre Überzeugung von TeamViewers strategischer Ausrichtung. Die Festigung des Vertrauens am Kapitalmarkt bleibt eines der wichtigsten Ziele, das wir als Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand von TeamViewer weiterverfolgen werden. In diesem Kontext ist auch die Anpassung von TeamViewers Sponsoringvertrag mit Manchester United zu nennen, die zur Saison 2024/2025 umgesetzt wird und die dem Unternehmen für das Jahr 2024 sowohl eine verbesserte Marge als auch Investitionen an anderer Stelle ermöglicht. Auch diesen Prozess haben wir als Aufsichtsrat sehr eng begleitet und unterstützt.
Wir sind davon überzeugt, dass TeamViewer mit seiner strategischen Ausrichtung und maßgeblichen Weiterentwicklungen im vergangenen Jahr die richtigen Weichen für langfristigen und nachhaltigen Erfolg gestellt hat, und stehen als Aufsichtsrat hinter dem eingeschlagenen Weg.
Im Folgenden möchten wir Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2023 informieren.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft nahm die ihm obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2023 wahr und beschäftigte sich insbesondere mit der Lage und Entwicklung der TeamViewer SE und des Konzerns.
Dabei arbeitete der Aufsichtsrat mit dem Vorstand stets konstruktiv, offen und vertrauensvoll zusammen. Im Rahmen des regelmäßigen und intensiven Dialogs beriet der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Unternehmungsleitung und überwachte dessen Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat wurde stets bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist auch seinen Informationspflichten stets nachgekommen.
Sowohl innerhalb als auch außerhalb von Sitzungen informierte der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über Strategieentwicklung und -umsetzung, über Planung und Geschäftsentwicklung, über Risikolage und Risikomanagement, über die Themen Compliance, Personalplanung, Nachhaltigkeitsstrategie und Investorenkommunikation sowie aktuelle Ereignisse. Alle Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden dem Aufsichtsrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Neben den bereits erwähnten zwei Aktienrückkaufprogrammen in Höhe von jeweils bis zu 150 Millionen Euro sind dabei im Geschäftsjahr 2023 besonders die im Zusammenhang mit der Kapitalmarkt- und Unternehmensstrategie getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen, die der Hauptversammlung vorgeschlagenen Neuwahlen zum Aufsichtsrat sowie die Ernennung von Mei Dent als neuem Mitglied des Vorstands hervorzuheben.
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten im Berichtszeitraum nicht auf.
Der Aufsichtsratsvorsitzende war während des gesamten Geschäftsjahrs in angemessenem Rahmen bereit, mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen zu führen.
Der Aufsichtsrat tagte im Berichtszeitraum insgesamt zehn Mal. In den Sitzungen besprach das Gremium regelmäßig die Geschäftsentwicklung, die strategische Ausrichtung sowie die finanzielle Entwicklung der TeamViewer SE und des Konzerns. Der Vorstand erörterte die entsprechenden detaillierten Berichte eingehend mit dem Aufsichtsrat. Sie entsprachen sowohl hinsichtlich der darin behandelten Themen als auch hinsichtlich ihres Umfangs den gesetzlichen Bestimmungen, den Grundsätzen guter Corporate Governance und den Vorgaben des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat stellte dabei sicher, regelmäßig auch ohne den Vorstand zu tagen.
Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 insbesondere mit folgenden Themen:
In seiner Sitzung am 31. Januar 2023 stimmte der Aufsichtsrat unter anderem dem Aktienrückkaufprogramm 2023 der Gesellschaft in Höhe von bis zu 150 Millionen Euro sowie den Vorschlägen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses zur Vorstandsvergütung zu. Im Rahmen der Sitzung fand zudem ein externes Training zu Kapitalmarktstrategie und -reporting statt, das in eine umfassende Besprechung kapitalmarkt- und Investor Relations-orientierter Aspekte und Planung entsprechender Maßnahmen mündete.
In der Sitzung am 8. März 2023 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit Fragen der Produkt- und IT-Sicherheit, der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft sowie mit dem zur Veröffentlichung anstehenden Geschäftsbericht.
In der Sitzung am 25. April 2023 wurden die allgemeine Geschäftsentwicklung und die mittelfristige Planung des Konzerns diskutiert. Daneben stand ein konzerninterner Ergebnisabführungsvertrag (EAV) zwischen der TeamViewer SE und der Regit Eins GmbH auf der Tagesordnung, welcher der Hauptversammlung 2024 vorgeschlagen werden soll.
In der Sitzung am 24. Mai 2023 wurden, in direktem Anschluss an die Neuwahlen zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung, Ralf W. Dieter zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Dr. Abraham (Abe) Peled zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Außerdem wählte der Aufsichtsrat die Mitglieder der Ausschüsse.
Am 26. Juni 2023 beschloss der Aufsichtsrat die Erweiterung des Vorstands auf vier Personen und die Ernennung von Mei Dent als neues Mitglied des Vorstands mit Verantwortung für die Bereiche Produkt und Entwicklung (Chief Product and Technology Officer, CPTO). Die Geschäftsordnung für den Vorstand sowie der Geschäftsverteilungsplan wurden entsprechend angepasst.
Die Hauptthemen der Sitzung am 25. Juli 2023 waren die strategische Entwicklung sowie Vertriebs- und Produktthemen, bevor sich der Aufsichtsrat nach einer umfassenden Schulung zur IT- und Produktsicherheit in seiner Sitzung intensiv mit Fragen der IT- und Produktsicherheit befasste.
Am 13. September 2023 konzentrierte sich die Diskussion erneut auf die Produkt- und Vertriebsstrategie, das Marktumfeld sowie verschiedene produkt- und marktbezogene Aspekte der Unternehmensstrategie.
In seiner Sitzung am 25. Oktober 2023 beschloss der Aufsichtsrat die vorzeitige Verlängerung der Ernennung von CEO Oliver Steil für eine Amtszeit von weiteren fünf (5) Jahren bis Oktober 2028.
Am 6. Dezember 2023 stimmte der Aufsichtsrat im Rahmen einer zu diesem Zweck einberufenen Telefonkonferenz einem neuen Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 150 Millionen Euro zu.
In seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Budgetplanung und der anschließenden Genehmigung des Budgets für das Jahr 2024 sowie mit der Nachfolgeplanung für Stefan Dziarski, der sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 11. Dezember 2023 niedergelegt hatte. Außerdem wurden verschiedene Fragen der Corporate Governance diskutiert und beschlossen.
Neben den zehn Sitzungen wurden zudem verschiedene Beschlüsse im Umlaufverfahren getätigt. Im Geschäftsjahr 2023 waren dies vor allem technische Maßnahmen und Umsetzungsbeschlüsse zu den zuvor in den Sitzungen des Aufsichtsrats behandelten und vorstehend geschilderten Themen.
| Aufsichtsratsplenum | Prüfungsausschuss | Nominierungs- und Vergütungsausschuss |
|
|---|---|---|---|
| (per Video- oder Telefon konferenz 31.01., 08.03., |
(per Video- oder Telefon konferenz 31.01., 08.03., |
(per Video- oder Telefonkon ferenz 31.01., 08.03., 25.10.) |
|
| 25.10., 06.12.) (Präsenzsitzungen: 25.04., 24.05., 26.06., 25.07., 13.09., 13.12.) |
25.10.) (Präsenzsitzungen: 25.04., 24.05., 26.06., 25.07.) |
(Präsenzsitzungen: 25.04., 24.05., 26.06., 25.07., 13.09., 13.12.) |
|
| Ralf W. Dieter | 10 (10) | 3 (3) | 9 (9) |
| Dr. Abraham Peled | 10 (10) | 3 (3) | 9 (9) |
| Stefan Dziarski | 8 (9) | 5 (7) | – |
| Dr. Jörg Rockenhäuser | 9 (10) | – | 8 (9) |
| Axel Salzmann | 10 (10) | 7 (7) | 9 (9) |
| Hera Kitwan Siu | 9 (10) | 7 (7) | – |
| Swantje Conrad | 7 (7) | 4 (4) | – |
| Christina Stercken | 7 (7) | 4 (4) | – |
Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2023 (in Klammern: Anzahl der Sitzungen in der jeweiligen Amtszeit des Mitglieds)
Mit der Ausnahme von Herrn Rockenhäuser, Herrn Dziarski und Frau Siu, die jeweils bei einer Sitzung verhindert waren, nahmen alle Aufsichtsratsmitglieder an allen Sitzungen des Aufsichtsrats vor Ort oder per Video- oder Telefonkonferenz teil. Weitere Einzelheiten zur Sitzungsteilnahme des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sind der obenstehenden Tabelle zu entnehmen.
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat folgende Ausschüsse gebildet:
Der Prüfungsausschuss, der gleichzeitig auch als Nachhaltigkeitsausschuss fungiert, überwacht die Rechnungslegungsprozesse, das Risikomanagement, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und das interne Revisionssystem. Zudem befasst er sich mit Fragen der Compliance und mit Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Er prüft darüber hinaus die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich mit etwaigen weiteren durch den Abschlussprüfer zu erbringenden Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Vereinbarung des Honorars des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss erörtert die Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand. Darüber hinaus bereitet er für das Aufsichtsratsplenum die Beschlüsse und die vorangehende Diskussion zur Feststellung der Abschlüsse, der Gewinnverwendung und der Bestellung des Abschlussprüfers vor. Zudem hat der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse diskutiert. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung ausgetauscht und dem Ausschuss hierüber berichtet. Der Prüfungsausschuss berät sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand.
Im Berichtszeitraum kam der Prüfungsausschuss zu sieben Sitzungen zusammen. Der Ausschuss befasste sich dabei insbesondere mit folgenden Themen:
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von neuen Aufsichtsratsmitgliedern bei Bedarf geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Er prüft zudem sämtliche Aspekte der Vergütung und die Anstellungsbedingungen für den Vorstand und unterbreitet dem Aufsichtsrat diesbezüglich Empfehlungen. Darüber hinaus legt er eine Beurteilung der Leistung des Vorstands vor.
Im Berichtszeitraum kam der Nominierungs- und Vergütungsausschuss zu neun Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt standen dabei die Erweiterung des Aufsichtsrats von sechs auf acht Mitglieder, die Erweiterung des Vorstands um ein neues Mitglied sowie die Verlängerung des Mandats von Oliver Steil als CEO bis Oktober 2028. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss berücksichtigt bei seinen Empfehlungen die gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung der Geschlechter und die von der Gesellschaft festgelegten Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat, die sämtlich erreicht oder sogar übererfüllt wurden. Zudem befasste sich der Ausschuss im Geschäftsjahr mit der Vergütung des Vorstands, der Festlegung von Zielgrößen für die variablen Vergütungsbestandteile und der kurz- und langfristigen Nachfolgeplanung für Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und wurden dabei auch im Geschäftsjahr 2023 von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Im Mittelpunkt der angebotenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen standen im Geschäftsjahr 2023 kapitalmarktbezogene Themen sowie Fragen der Produkt- und IT-Sicherheit. Weitere Schwerpunkte der laufenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Jahr 2023 lagen in den Bereichen Corporate Governance und Compliance sowie Produkt. Swantje Conrad und Christina Stercken als neue Aufsichtsratsmitglieder bekamen eine umfassende Einführung, um sie mit dem Geschäftsmodell der Gesellschaft und den Strukturen sowie besonders strategie- oder risikorelevanten Aspekten vertraut zu machen.
Der vom Vorstand nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der TeamViewer SE, der gemäß § 315e Abs. 1 HGB auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die TeamViewer SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC), Stuttgart, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
PWC ist seit 2022 als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig und hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgelöst. Verantwortlicher Prüfungspartner im Sinne des § 319a Abs. 1 Satz 4 HGB war Jürgen Schwehr.
Die Prüfungsberichte, die genannten Abschlussunterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands lagen dem Aufsichtsrat mit ausreichender Frist vor der Bilanzsitzung am 8. März 2024 vor, sodass genügend Gelegenheit zur Prüfung bestand. Die Prüfungsberichte wurden sowohl dem Prüfungsausschuss als auch dem Vorstand durch den für die Prüfung verantwortlichen Abschlussprüfer persönlich erläutert. Dabei berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand sowohl dem Prüfungsausschuss als auch dem gesamten Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach eigener Prüfung kam der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass keine Einwendungen zu erheben sind, und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers an. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. März 2024 den Jahresabschluss der TeamViewer SE festgestellt und den Konzernabschluss mit dem zusammengefassten Lagebericht gebilligt.
Gemäß § 171 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat darüber hinaus den Inhalt des Nichtfinanziellen Berichts geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung bestand kein Anlass für Einwendungen.
Der Aufsichtsrat misst der Sicherstellung einer guten Corporate Governance große Bedeutung bei und orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Im Dezember 2023 gab der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für den Berichtszeitraum die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab, die auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investor Relations/Governance & ESG dauerhaft zugänglich ist. Die TeamViewer SE erfüllt die aktuellen Empfehlungen der Regierungskommission DCGK ohne Ausnahmen. Weitere Informationen inklusive der Entsprechenserklärung sind in der Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft enthalten.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TeamViewer-Konzerns für ihren hohen persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2023.
Göppingen, den 8. März 2024
Im Auftrag des Aufsichtsrats
Ralf W. Dieter
TeamViewer führt seit dem Börsengang 2019 einen offenen und transparenten Austausch mit dem Kapitalmarkt. Diesen setzte die Gesellschaft auch im Geschäftsjahr 2023 weiter fort. Dabei knüpften das Management und die Investor Relations (IR) Abteilung an die Entwicklung der zweiten Jahreshälfte 2022 an und nahmen wieder vermehrt an Präsenzveranstaltungen teil, um den persönlichen Dialog mit Kapitalmarktvertretern zu stärken und auszubauen. Ergänzend dazu wurden auch weiterhin zahlreiche virtuelle Gespräche und Konferenzen durchgeführt.
Auf der IR-Webseite von TeamViewer finden unsere Aktionäre umfangreiche Informationen zur Aktie, sämtliche veröffentlichte Kapitalmarktunterlagen und rechtliche Offenlegungen sowie Aufzeichnungen vergangener Kapitalmarktveranstaltungen. Für Anfragen kann das IR-Team per E-Mail unter [email protected] erreicht werden.
Die TeamViewer-Aktie wurde per 31. Dezember 2023 von insgesamt 16 nationalen und internationalen Finanzanalysten beobachtet, die regelmäßig Berichte und Analysen über das Unternehmen veröffentlichen. Auf Basis der Publikationen ermittelt TeamViewer regelmäßig einen Analysten-Konsensus bestehend aus den durchschnittlichen Schätzungen des Umsatzes, der Billings sowie der bereinigten EBITDA-Kennzahlen. Die jeweils aktuelle Übersicht der Schätzungen ist auf der IR-Webseite von TeamViewer einsehbar.
Zur Veröffentlichung der Finanzergebnisse hielt TeamViewer in jedem Quartal eine Telefonkonferenz für Analysten und Investoren ab, in der CEO und CFO über das abgelaufene Quartal berichteten und für Fragen zur Verfügung standen.
| Termin | Anlass |
|---|---|
| 7. Februar 2023 | Vorläufiges Ergebnis für Q4/Geschäftsjahr 2022 |
| 3. Mai 2023 | Ergebnis Q1 2023 |
| 1. August 2023 | Ergebnis Q2/H1 2023 |
| 31. Oktober 2023 | Ergebnis Q3 2023 |
Neben dem regelmäßigen Austausch mit Finanzanalysten hat TeamViewer auch im Geschäftsjahr 2023 einen aktiven Dialog mit Investoren unterhalten. Im Rahmen von Roadshows und Konferenzen sowie in individuellen Gesprächsterminen wurden zahlreiche nationale und internationale Investoren in Einzelterminen und Gruppenveranstaltungen getroffen, um die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die operative Entwicklung in den Bereichen SMB und Enterprise sowie die zukünftigen Wachstumsaussichten, insbesondere im Bereich Enterprise, zu erläutern. Weiterhin wurde der Fortschritt beim Erreichen der Jahresziele diskutiert. Neben bestehenden Investoren lag der Fokus insbesondere auf potenziellen Neu-Investoren.
Die TeamViewer-Aktie wird im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
| Stammdaten & Kennzahlen der TeamViewer-Aktie zum 31. Dezember 2023 |
|---|
| ISIN/WKN | DE000A2YN900/A2YN90 | |
|---|---|---|
| Börsenkürzel/Börsennotierung: | TMV/Frankfurter Wertpapierbörse | |
| Börsensegment: | Regulierter Markt (Prime Standard) | |
| Indexmitgliedschaft: | MDAX, TecDAX | |
| Designated Sponsor: |
ODDO BHF | |
| Anzahl Aktien/Grundkapital in EUR1: | 174.000.000/174.000.000 ,00 |
|
| Aktiengattung: | Nennwertlose Inhaber-Stammaktien | |
| Jahreshöchstkurs im Xetra-Handel in EUR: | 17,40 (23. Aug. 2023) | |
| Jahrestiefstkurs im Xetra-Handel in EUR: | 12,05 (2. Jan. 2023) | |
| Jahresschlusskurs im Xetra-Handel in EUR: | 14,06 (29. Dez. 2023) | |
| Durchschnittlicher Tagesumsatz (Xetra-Handel): | 584.806 Aktien/8.635.814 Euro | |
| Marktkapitalisierung in Mio. EUR: | 2.446 (29. Dez. 2023) | |
| Streubesitz in %: | 81,5 % |
1 Die Gesellschaft hat auf Grundlage der Ermächtigung vom 24. Mai 2023 6.515.856 erworbene eigene Aktien mit Wirkung zum 28. August 2023 unter entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals von zuvor 186.515.856,00 EUR auf 180.000.000,00 EUR und weitere 6.000.000 erworbene eigene Aktien mit Wirkung zum 20. Dezember 2023 unter entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals von zuvor 180.000.000,00 EUR auf 174.000.000,00 EUR eingezogen.
Mit Veröffentlichung des vorläufigen Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2022 hat TeamViewer im Februar 2023 ein neues Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von 150 Mio. EUR angekündigt, das im November 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde. Im Dezember 2023 wurde ein weiteres Rückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 150 Mio. EUR angekündigt. Beide Programme standen im Einklang mit der zuvor kommunizierten Zielverschuldungsquote von 1,5 x des bereinigten EBITDA auf Basis der Billings. Die Gesellschaft hat im Rahmen des im November abgeschlossenen Rückkaufs insgesamt 9.993.893 Aktien erworben. Im Rahmen des im Dezember begonnenen Rückkaufprogramms wurden bis 31. Dezember 2023 987.760 Aktien erworben. Die Gesellschaft hat auf der Grundlage der Ermächtigung vom 24. Mai 2023 6.515.856 erworbene eigene Aktien mit Wirkung zum 28. August 2023 unter entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals von zuvor 186.515.856,00 EUR auf 180.000.000,00 EUR und weitere 6.000.000 erworbene eigene Aktien mit Wirkung zum 20. Dezember 2023 unter entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals von zuvor 180.000.000,00 EUR auf 174.000.000,00 EUR eingezogen.
Die Aktionärsstruktur von TeamViewer stellt sich unter Berücksichtigung der Aktienrückkaufprogramme und der Kapitalherabsetzungen zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Aktionär | Aktienanzahl | Anteil in % |
|---|---|---|
| Permira/TigerLuxOne S.à r.l. | 24.498.502 | 14,1 |
| Eigene Anteile (Treasury Shares) | 7.650.576 | 4,4 |
| Streubesitz | 141.850.922 | 81,5 |
| Gesamt | 174.000.000 | 100,0 |
Im Rahmen eines Anteilsverkaufs hat die TigerLuxOne S.à r.l. (TLO), eine von Permira kontrollierte Tochtergesellschaft, im November 2023 insgesamt 13 Millionen Aktien der TeamViewer SE an institutionelle Investoren verkauft. Auch nach dem Verkauf ist die TLO mit einem verbleibenden Aktienbesitz von rund 24,5 Mio. Aktien und einem Anteil von 14,1 % des Grundkapitals zum 31. Dezember 2023 weiterhin größte Anteilseignerin von TeamViewer. Unter Berücksichtigung der als Treasury Shares im eigenen Bestand befindlichen Aktien belief sich der Streubesitz auf Basis der insgesamt ausstehenden Aktien damit zum 31. Dezember 2023 auf 81,5 %.
TeamViewer hat im Rahmen einer Analyse des Aktienregisters rund 98,7 % der ausstehenden Aktien identifiziert. Umgerechnet auf die zum 31. Dezember 2023 ausstehenden Aktien betrug der Aktienanteil im Besitz von Privataktionären 18,8 %. Die verbleibenden im Streubesitz befindlichen Aktien in Höhe von rund 67,1 % werden im Wesentlichen von institutionellen Anteilseignern gehalten. Der Anteilsbesitz verteilt sich wie folgt:

Das weltweite Börsenumfeld im Jahr 2023 war politisch geprägt vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und dem gewaltsamen Konflikt im Nahen Osten. Die im Jahresverlauf zurückgehende Inflation erlaubte es den Notenbanken in der zweiten Jahreshälfte ihren straffen Kurs zu lockern und die Zinsen stabil zu halten.
Die Inflationsraten blieben in vielen Teilen der Welt im Geschäftsjahr 2023 zunächst hoch. Während die Inflation in Deutschland im August 2023 noch rund 6,1 % betrug, sank sie im November 2023 auf noch 3,2 %. Dämpfend auf die Inflationsrate wirkte im Jahresverlauf insbesondere ein Rückgang der Energiepreise. Die USA verzeichneten zum Jahresende 2023 eine Inflation von rund 3 %.
Um die Inflation zu bekämpfen, hat die Europäische Zentralbank (EZB) auch im Geschäftsjahr 2023 die Zinsen weiter angehoben. Zinserhöhungen um jeweils 25 Basispunkte erfolgten im Februar, Mai und September. Auch die Zinsentscheidungen der US-amerikanischen Notenbank FED haben die Entwicklung an den internationalen Finanzmärkten maßgeblich beeinflusst. Sowohl FED als auch EZB entschieden sich zum Jahresende gegen weitere Zinserhöhungen und hielten die Referenzzinssätze im Dezember stabil.
Der EUR/USD-Wechselkurs war im Jahresverlauf weitgehend stabil. Der höchste Wechselkurs wurde dabei mit 1,13 EUR/USD im Juli 2023 erreicht, der niedrigste Kurs lag bei 1,05 EUR/USD Anfang Oktober 2023. Im Jahresmittel wurde ein EUR/USD-Wechselkurs von etwa 1,08 verzeichnet.
Der deutsche Aktienmarkt startete nach einen herausfordernden Jahr 2022 deutlich positiv in das Jahr 2023. Nachdem im Juni ein erstes Rekordhoch erreicht wurde, schloss der deutsche Aktienindex (Dax) im August auf einem neuerlichen Höchststand bei rund 16.528 Punkten. Ab Oktober 2023 wurde das weltweite Marktgeschehen zunächst durch den gewaltsamen Konflikt im Nahen Osten geprägt. In der Folge brachen die Börsen weltweit ein – der Dax sank innerhalb weniger Wochen um nahezu 500 Punkte. Die Kursrückgänge konnten bis zum Jahresende allerdings wieder vollständig aufgeholt werden. Dank der Entspannungssignale der Notenbanken erreichte der Dax im Dezember 2023 ein neues Rekordhoch bei 17.003 Punkten.
Die TeamViewer-Aktie startete mit einem Eröffnungskurs von 12,07 Euro in das Börsenjahr 2023. Die Kursentwicklung zeigte sich analog dem Gesamtmarkt zunächst deutlich positiv, unter anderem getrieben durch die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse für das vierte Quartal und das Geschäftsjahr 2022. Nach Veröffentlichung der Ergebnisse des 1. Geschäftsquartals 2023 setzte bis in den Juli eine rückläufige Entwicklung ein. Im Juli folgte dann eine Erholung, die zu einem Jahreshoch von 17,40 EUR am 23. August 2023 führte.
In den folgenden Monaten entwickelte sich die Aktie analog zum Gesamtmarkt erneut rückläufig, wobei sie bis in den November hinein eine insgesamt bessere Performance zeigte als der Markt. Nach der Platzierung des Aktienpakets durch den Großaktionär Permira mit deutlichem Abschlag gegenüber dem Börsenkurs erholte sich die TeamViewer-Aktien mit dem Beginn des neuen Rückkaufprogramms im Dezember wieder und legte zum Jahresende noch einmal deutlich zu.
Der Jahresschlusskurs der Aktie lag bei 14,06 EUR, einem Plus von rund 16,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die Aktie entwickelte sich damit trotz des Anteilsverkaufs von Permira/Tiger-LuxOne S.à r.l. deutlich besser als der deutsche Vergleichsindex MDAX (+8,0 %). Die Entwicklung des europäischen STOXX 600 Technology (+31,7 %) konnte die TeamViewer-Aktie in den Schlussmonaten des Jahres dagegen nicht mehr aufholen.

18 B – Zusammengefasster Lagebericht – 3 TeamViewer am Kapitalmarkt
TeamViewer ist ein global tätiges Technologieunternehmen mit Hauptsitz in Deutschland. Die Softwarelösungen (TeamViewer Remote und TeamViewer Tensor) von TeamViewer ermöglichen den Fernzugriff und -support von IT-Geräten (Information Technology) wie Computern, Mobiltelefonen und Tablets sowie von nicht standardisierten OT-Geräten (Operation Technology) wie Industrieanlagen, Robotern, medizinischen und sonstigen Geräten.

Darüber hinaus bietet TeamViewer Augmented Reality (AR)- und Mixed Reality (MR)-basierte Lösungen zur Steigerung der Produktivität manueller Prozesse in der Logistik, der Fertigung oder im After-Sales-Bereich (TeamViewer Frontline). Mit seinen Produkten verfolgt TeamViewer das Ziel, Effizienz- und Produktivitätssteigerungen für die Nutzer zu erzielen.
Neben einer hohen Zahl an Privatnutzern, denen die kostenlose Version der Software angeboten wird (Free User Community), setzt sich TeamViewers weltweiter Kundenkreis aus kleinen und mittelständischen Unternehmen (SMB) bis zu Großkonzernen (Enterprise)2 aus verschiedensten Branchen zusammen. Diese nutzen das nachfolgend aufgeführte Produktportfolio primär im Rahmen eines Abonnementmodells (Subscription).
TeamViewer Remote bietet Privatnutzern und kleinen Firmenkunden Problemlösungen durch schnelle, sichere und geräteunabhängige Konnektivität. Der über die Software ermöglichte Fernzugriff auf ein anderes IT-Gerät stellt den häufigsten Anwendungsfall dar. Seit dem Launch der neuesten Generation im April 2023 bietet TeamViewer Remote eine überarbeitete Nutzerführung, einen neuen Web-Client und höhere Sicherheit.
Das speziell auf Firmenkunden zugeschnittene Tensor-Produkt bietet einen umfassenden Überblick über die IT- und OT-Gerätelandschaft von Unternehmen und vereinfacht Überwachung, Wartung und Support. Ein besonderer Fokus liegt auf maßgeschneiderten Sicherheitsfunktionen und granularen Kontrollmöglichkeiten für Unternehmen, die mit dem Update von TeamViewer Tensor im Oktober 2023 weiter ausgebaut und überarbeitet wurden. Gleichzeitig wurde die gesamte Nutzerführung einem Re-Design unterzogen.
2 SMB-Kunden sind Kunden mit einem ACV über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von unter 10.000 EUR innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei Überschreiten dieser Schwelle wird eine Neuzuordnung vorgenommen. Enterprise-Kunden
sind Kunden mit einem ACV über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von mindestens 10.000 EUR innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei Unterschreiten dieser Schwelle wird eine Neuzuordnung vorgenommen.
TeamViewer Frontline ermöglicht die Optimierung von Geschäftsprozessen in Unternehmen mittels AR- und MR-Workflows. Dabei werden dem Nutzer Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Trainingszwecke oder für Arbeitsabläufe in der Logistik, bei der Qualitätssicherung oder in der industriellen Fertigung auf einer Datenbrille oder einem mobilen Endgerät angezeigt. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Vielzahl von IT-Systemen anzubinden und TeamViewer Frontline damit einfach in bestehende Unternehmensprozesse zu integrieren. Im Rahmen der Anwendung erfolgt während des gesamten Arbeitsvorgangs direkt und automatisch eine vollständige digitale Ende-zu-Ende-Prozessdokumentation sämtlicher Arbeitsschritte.
Mit seinem Produktportfolio bedient TeamViewer folgende globale Megatrends rund um den modernen Arbeitsplatz:
Die strategische Ausrichtung von TeamViewer folgt dem übergeordneten Ziel, nachhaltiges Wachstum zu erzielen und den Unternehmenswert kontinuierlich zu steigern. Kurz- und mittelfristig orientiert sich die Strategie von TeamViewer an den folgenden drei Wachstumsdimensionen:
Der Fernzugriff auf IT-Geräte wie Computer, Mobiltelefone und Tablets mittels TeamViewer Remote für SMB-Kunden bzw. TeamViewer Tensor für Enterprise-Kunden bildet den Kern von TeamViewer und macht bis heute einen Großteil des TeamViewer-Umsatzes aus. Darüber hinaus birgt die digitale Transformation im industriellen Bereich ein erhebliches, zusätzliches Nutzungspotenzial für die TeamViewer-Technologie. Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Enterprise-Vertrieb neben klassischen IT-Support-Use-Cases in Großunternehmen insbesondere auf industrielle Anwendungsfälle für die Tensor- und Frontline-Lösungen fokussiert. Hier geht es darum, Arbeitsprozesse in der Logistik durch Vision Picking effizienter zu gestalten sowie im Bereich Aftersales Facharbeiter und Servicetechniker vor Ort digital zu unterstützen.
TeamViewer deckt mit seinem Produktportfolio ein breites Kundenspektrum ab: Privatpersonen können die Software für nichtkommerzielle Zwecke kostenlos verwenden, die kommerzielle Nutzung erfolgt durch SMB- und Enterprise-Kunden. Historisch bedingt hat TeamViewer eine starke Kundenbasis im mittelständischen Bereich, gleichzeitig hat das Unternehmen in den letzten Jahren verstärkt ins Großkundengeschäft investiert und Lösungen für die gesamte Wertschöpfungskette und für unterschiedlichste Industrien entwickelt.
TeamViewer ist ein global tätiges Unternehmen und in den drei Regionen EMEA (Europa, Mittlerer Osten und Afrika), AMERICAS (Nord-, Mittel- und Südamerika) und APAC (Asien, Australien und Ozeanien) präsent. Der Fokus beim Ausbau der geografischen Positionierung lag im Geschäftsjahr 2023 auf der Reorganisation der Führungs- und Vertriebsorganisation in der AMERICAS-Region. Gleichzeitig konzentrierten sich die Teams vor Ort auf den kontinuierlichen Ausbau und die Erweiterung der Kundenbasis sowie der entsprechenden Use Cases.
Im Rahmen der drei strategischen Dimensionen setzt TeamViewer grundsätzlich auf organisches Wachstum. In bestimmten Fällen kann das Lösungsportfolio und/oder das technologische Know-how gezielt durch kleinere, strategische Zukäufe oder Beteiligungen ergänzt werden, um den Wachstumskurs zu unterstützen.
Mutterunternehmen des Konzerns ist die TeamViewer SE mit Hauptsitz in Göppingen, Deutschland. Insgesamt beschäftigt der Konzern zum 31. Dezember 2023 weltweit 1.461 Mitarbeitende (FTE; 31. Dezember 2022: 1.386). Die TeamViewer SE (bis zur Eintragung der Rechtsform-Umwandlung im Handelsregister im März 2023 TeamViewer AG) ist seit Septem-ber 2019 an der Frankfurter Börse notiert und seit Dezember 2019 Mitglied des deutschen Börsenindex MDAX.
Der TeamViewer-Konzern besteht aus der TeamViewer SE, ansässig in Göppingen, und ihren insgesamt 15 vollkonsolidierten Tochtergesellschaften. Die TeamViewer SE nimmt ausschließlich die Funktion einer Holding-Gesellschaft für den TeamViewer-Konzern wahr und verantwortet die einheitliche Leitung und Steuerung des Konzerns, während das operative Geschäft von der TeamViewer Germany GmbH, einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft der TeamViewer SE, und ihren Tochtergesellschaften geführt wird.
Die Darstellung auf der folgenden Seite gibt einen Überblick über die Konzernstruktur der TeamViewer SE zum 31. Dezember 2023.
TeamViewer ist mit Standorten in 14 Ländern vertreten. Der Hauptsitz des Konzerns befindet sich in Göppingen, Deutschland. Dieser stellt gleichzeitig den zentralen Entwicklungsstandort sowie die Vertriebszentrale für die Region EMEA dar. Weitere zentrale Vertriebsstandorte sind Largo in Florida (USA) für die Region AMERICAS und Singapur sowie Adelaide (Australien) für die Region APAC. Zusätzlich unterhält TeamViewer lokale Vertriebsstandorte in Tokio (Japan), Shanghai (China) und Toronto (Kanada) sowie Entwicklungsstandorte in Bremen (Deutschland), Ioannina (Griechenland), Porto (Portugal) und Linz (Österreich). In Mumbai (Indien) befinden sich ein lokaler Vertriebsstandort sowie Shared Services Center, in Jerewan (Armenien) ist ebenfalls ein Shared Services Center angesiedelt.
Die Steuerung des TeamViewer-Konzerns erfolgt auf Basis eines einzelnen Segments. Die Berichterstattung über die Plattform basiert auf den geografischen Regionen EMEA, AMERICAS und APAC als Berichtseinheiten sowie auf Ebene der den Kunden in Rechnung gestellten Umsätze (Billings) bzw. des Umsatzes auf der Kundenklassifizierung SMB und Enterprise.

TeamViewer nutzt zur Steuerung und Überwachung der Konzernentwicklung finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (KPI), die sich in "primär" und "sekundär" unterteilen lassen. Im Geschäftsjahr 2023 verwendete TeamViewer zwei primäre und fünf sekundäre Leistungsindikatoren. Teilweise werden diese zusätzlich kunden- bzw. regionsbezogen ermittelt. Diese Steuerungskennzahlen werden im jährlichen Planungsprozess in ihrer Höhe definiert und unterjährig auf monatlicher Basis überwacht. Dabei werden die Istwerte mit Planund Vorjahreswerten verglichen und gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen eingeleitet. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2023 verwendet TeamViewer Umsatzerlöse als primären Leistungsindikator statt wie zuvor Billings, da sie als Planungsgröße üblicher und weniger volatil sind. Billings zählen damit nun zu den sekundären Leistungsindikatoren.
TeamViewer vertreibt seine Produkte in nahezu allen Ländern der Welt. Grundsätzlich sind sie in allen Wirtschaftssektoren und auch für nichtkommerzielle Zwecke einsetzbar.
Geografisch unterteilt TeamViewer seine Absatzmärkte in die Regionen EMEA (Europa, Mittlerer Osten und Afrika), AMERICAS (Nord-, Mittel- und Südamerika) und APAC (Asien, Australien und Ozeanien). Wie auch in den Vorjahren stellte die Region EMEA im Geschäftsjahr 2023 den größten regionalen Absatzmarkt dar, gefolgt von AMERICAS und APAC. In den USA verbuchte TeamViewer auf Länderebene die höchsten Billings, gefolgt vom Heimatmarkt Deutschland. Weitere Informationen zur regionalen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2023 finden sich im Wirtschaftsbericht und im Anhang zum Konzernabschluss.
TeamViewers Vertriebsmodell ist regional organisiert. Die Vertriebskanäle unterscheiden sich nach Produktangebot, Kundengruppe und Anwendungsfall.
Im Rahmen der nichtkommerziellen Produktnutzung bietet TeamViewer eine kostenlose, funktional eingeschränkte Software-Version für den Fernzugriff auf IT-Geräte an. Die über die Webseite von TeamViewer kostenfrei erhältliche Software ist ein wesentliches Element der Vertriebsstrategie und sichert einen hohen Bekanntheitsgrad der Marke und des Produkts TeamViewer Remote. Wir erwarten uns davon, dass Nutzer, die das Produkt auf diese Art kennengelernt haben, bei kommerzieller Nutzung eher zu TeamViewer wechseln. Zusätzliche Funktionalitäten gegenüber der nichtkommerziellen Version ermöglichen den Anwendern eine umfangreiche Gerätefernverwaltung und den professionellen IT-Support. Die kommerzielle Lösung wird im Rahmen eines Abonnementmodells über den TeamViewer-eigenen Webshop angeboten. Dieser wurde im Geschäftsjahr 2023 umfassend überarbeitet und soll nunmehr ein verbessertes und intuitiveres Kauferlebnis sowie eine vereinfachte und harmonisierte Preisstaffelung für das Produktangebot im Bereich SMB bieten.
Der Vertriebsinnendienst (Inside Sales) fokussiert sich mit seinen nach Sprachregionen organisierten Teams neben der Akquise von Neukunden auch auf bestehende Kunden von TeamViewer Remote oder Tensor, die Bedarf an einem erweiterten Funktionsumfang haben.
Für den Vertrieb passgenauer Lösungen an Firmenkunden verfügt TeamViewer mit Enterprise Sales über eine dedizierte Vertriebsorganisation. Der Vertrieb konzentriert sich dabei auf Tensor- und Frontline-Lösungen. Im Bereich Tensor betreut das Vertriebsteam größere Firmenkunden und bietet speziell auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmte Produktlösungen für die IT- und OT-Gerätelandschaft. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem ganzheitlichen Management der im Einsatz befindlichen Geräte sowie auf verschiedenen Sicherheitsfunktionen. Beim Frontline-Vertrieb arbeitet das Vertriebsteam eng mit den hauseigenen Produktingenieuren (Solution Engineers) zusammen, die für die Konzipierung und nachgelagerte Implementierung insbesondere im Bereich der AR- und MR-Lösungen verantwortlich sind. Die enge Zusammenarbeit mit Customer-Success-Managern soll die erfolgreiche Produktadaption auf Kundenseite sicherstellen und den Mehrwert der TeamViewer-Lösungen für die Firmenkunden optimieren.
Ergänzt wird das Vertriebsmodell von TeamViewer durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Vertriebspartnern, darunter Reseller, Distributoren, Referral Partner, Managed Service Provider (MSP) und Systemintegratoren, die sowohl im Vertrieb von standardisierten Produkten im SMB-Bereich als auch in der Entwicklung und Implementierung komplexer Lösungen für das Enterprise-Geschäft unterstützend tätig sind. Im Geschäftsjahr 2023 startete das Unternehmenmit "TeamViewer TeamUP" ein neues globales Channel-Partnerprogramm. Die teilnehmenden Partner profitieren von Vorteilen wie etwa exklusiven Rabatten, speziellem Support, umfassenden Vertriebsschulungen sowie einer Vielzahl von Zertifizierungen.
Darüber hinaus wird die TeamViewer-Software durch die Integration in die Applikationen oder Shops unterschiedlicher strategischer Technologiepartner vertrieben. Hierzu gehören unter anderem Realwear, EPSON, dynabook und Zebra. Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Produktportfolio um die Lösungen für Mobile Device Management der Partner Ivanti (Verwaltung von IT-Geräten und Betriebssystemen) und Lansweeper (Geräteerkennung in Netzwerken) erweitert. TeamViewer plant den Technologiepartnerkreis kontinuierlich zu erweitern, um so nicht nur seine Vertriebsstärke zu erhöhen, sondern auch sein Produktangebot weiter auszubauen.
Zusammen mit seinen strategischen Partnern wie Microsoft, SAP, Google und Siemens verfolgt TeamViewer einen Co-Selling-Ansatz. So werden beispielsweise gemeinsam mit SAP TeamViewer-Lösungen auf branchenspezifischen Events präsentiert. Die Lösungen sind auch in den SAP-Innovationszentren weltweit zu Demonstrationszwecken installiert und für potenzielle Kunden zugänglich. TeamViewers AR-Plattform und TeamViewer Tensor sind im Rahmen der Kooperation mit Google auf dem Google-Cloud-Marketplace verfügbar. Die Partnerschaft mit Microsoft beinhaltet die Verfügbarkeit von TeamViewer Tensor im Microsoft Azure Marketplace. Die Partnerschaft mit Siemens zielt auf die AR-Lösungen von TeamViewer, die in Kombination mit der Product-Lifecycle-Management-Lösung von Siemens angeboten werden. Der Erfolg der Vertriebsarbeit wird bei TeamViewer nicht nur anhand der Umsatzerlöse und Billings gemessen, sondern auch über die Kundenbindung und -zufriedenheit.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Softwareanbieter ist die Fähigkeit, bestehende Produktund Servicelösungen kontinuierlich anzupassen sowie neue Produkte zu entwickeln und diese schnell zur Marktreife zu bringen. Für den zukünftigen Unternehmenserfolg von TeamViewer ist die Arbeit im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) entsprechend von zentraler Bedeutung.
Zum Ende des Geschäftsjahrs 2023 waren konzernweit 399 FTE (Vollzeitäquivalente) im F&E-Bereich beschäftigt (Vorjahr: 404). Damit ist deren Anzahl gegenüber dem Vorjahr weitgehend stabil geblieben. Zusätzlich hat TeamViewer im Jahr 2023 auch verstärkt externe Ressourcen genutzt, um flexibel und schnell auf wechselnde Anforderungen reagieren zu können. Der Großteil der F&E-Mitarbeitenden ist in Deutschland tätig, insbesondere am Konzernhauptsitz in Göppingen sowie in Stuttgart, Karlsruhe und Bremen. Zusätzlich unterhält TeamViewer F&E-Standorte in Griechenland, Österreich und Portugal. Die verschiedenen nationalen und internationalen Standorte ermöglichen dem Konzern den Zugang zu zusätzlichen qualifizierten Mitarbeitenden im Bereich F&E.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen im Geschäftsjahr 2023 80,1 Mio. EUR (2022: 69,5 Mio. EUR). Sie beinhalten Personalkosten, Kosten für erbrachte Arbeiten und Dienstleistungen von Dienstleistern und Kooperationspartnern sowie Abschreibungen. TeamViewers Aufwendungen für F&E, exklusive Abschreibungen und unter Berücksichtigung der Bereinigungen entsprechend der Definition des bereinigten EBITDA, betrugen im Geschäftsjahr 2023 64,2 Mio. EUR (2022: 54,4 Mio. EUR). Dies entspricht einem Anteil von 10,2 % der Umsatzerlöse (2022: 9,6 %).
Im Geschäftsjahr 2023 hat TeamViewer seine bekannteste Software, "TeamViewer", unter dem neuen Namen "TeamViewer Remote" erfolgreich neu am Markt positioniert. Durch eine grundlegende Überarbeitung soll TeamViewer Remote deutliche Verbesserungen hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit und Betrugsprävention sowie der zugrundeliegenden Technologie bringen, wie z.B. die Umstellung auf die WebView2-Technologie von Microsoft. Das überarbeitete Design und die neue Art, Fernzugriffssitzungen zu starten, sollen nicht nur eine zeitgemäße User Experience widerspiegeln, sondern auch den Grundstein für zukünftige Innovationen und Produktentwicklungen legen. Neben der Verbesserung von Performance, Stabilität und Sicherheit lag ein besonderer Schwerpunkt auf der Einführung einer voll funktionsfähigen Web-Applikation, um die Software weiterhin als eine der führenden geräteunabhängigen Lösungen für Remote-Konnektivität zu positionieren.
Die Enterprise-Lösung "TeamViewer Tensor" wurde im Geschäftsjahr ebenfalls weiterentwickelt. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Erweiterung der Sicherheitsfunktionen und der Anpassung an individuelle Unternehmensanforderungen. Insbesondere wurde die "Bring-Your-Own-Certificate"-Funktionalität eingeführt, die es Unternehmen ermöglicht, eigene Zertifikate für TeamViewer-Verbindungen zu verwenden. Gleichzeitig wurde die Benutzeroberfläche überarbeitet, um – wie bereits bei TeamViewer Remote – ein konsistentes und modernes Benutzererlebnis zu gewährleisten. Diese Verbesserungen sollen die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit von TeamViewer Tensor in unternehmenskritischen Umgebungen erhöhen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Geschäftsjahr 2023 lag auf der Integration von Technologien externer Anbieter, um eine umfassende Lösung für kleine und mittelständische Kunden sowie für Enterprise-Kunden zu bieten. Insbesondere wurden Integrationen mit führenden Produkten für das Management mobiler Endgeräte und Asset Discovery wie Ivanti Neurons und Lansweeper vorangetrieben. Diese Integrationen sorgen dafür, dass die Remote-Monitoring- und Management-Lösung von TeamViewer noch effektiver wurde. Damit ist es nun möglich, alle IT-Geräte hersteller- und betriebssystemunabhängig zu verwalten und zu überwachen.
Im Geschäftsjahr 2023 hat TeamViewer darüber hinaus seine Anwendungen im Bereich AR und MR weiterentwickelt. So integriert TeamViewer Frontline Spatial nun 3D-Modelle direkt aus dem Siemens Product Lifecycle Management Teamcenter. Damit können Kunden aus vorhandenen CAD-Daten interaktive 3D-Modelle nahtlos in ihre Schulungs- und Instandhaltungsprozesse einbinden. Des Weiteren hat TeamViewer die Möglichkeiten der Datenauswertung für seine Vision-Picking-Lösung überarbeitet. Kunden können nun die Daten in einem Dashboard aufbereiten und darstellen lassen. Das ermöglicht es, die einzelnen Arbeitsschritte sowie den jeweiligen Zeitaufwand detaillierter zu erfassen und zu analysieren. Das soll Prozesse effizienter machen und erlaubt es, datenbasierte Entscheidungen zur Prozessverbesserung zu treffen. TeamViewer setzt dabei gezielt auf praxisnahe Data-Analytics-Lösungen, um Arbeitsabläufe kontinuierlich zu optimieren.
Auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) hat TeamViewer die Entwicklung im abgelaufenen Jahr vorangetrieben. Ein wesentlicher Bestandteil war die Optimierung der Bilderkennungs-KI in TeamViewer Frontline. Diese Verbesserungen sind essenziell für das Training von Frontline AI-Studio und sollen dazu beitragen, fortgeschrittene AR-Workflows effektiver zu gestalten.
Darüber hinaus wurde eine erste Version eines KI-gestützten Co-Piloten mit dem Namen AI Script Assistant implementiert, der im Bereich Remote Monitoring and Management (RMM) eingesetzt wird. Dieser Co-Pilot zielt darauf ab, die Komplexität im RMM-Umfeld zu reduzieren. Durch die Verwendung von einfachen Befehlen können Aufgaben im Bereich der Fernüberwachung und -verwaltung auf diese Weise automatisiert werden. TeamViewer setzt damit bewusst auf praxisnahe KI-Lösungen mit dem Ziel, seinen Kunden effiziente und funktionale Remote-Management-Tools anbieten zu können.
Für TeamViewers unternehmerisches Handeln ist es von zentraler Bedeutung, Datenschutz sowie IT- und Produktsicherheit jederzeit sicherzustellen. Hierfür investiert der Konzern kontinuierlich in die Entwicklung von internen Richtlinien und Präventionsmaßnahmen, den Ausbau von Sicherheitsanwendungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.
TeamViewer verfügt über eine konzernweite IT- und Produktsicherheitsstrategie, die dem Schutz der eigenen Infrastruktur sowie der angebotenen Softwareprodukte dient. IT- und Produktsicherheit ist in zwei Abteilungen organisiert, die unter der einheitlichen Leitung des Chief Information Security Officer (CISO) stehen. Auch 2023 wurden die Abteilungen wieder von externen Beratern und Anbietern anerkannter Sicherheitslösungen unterstützt.
Für ein möglichst hohes Maß an IT-Sicherheit und Cyberhygiene legt TeamViewer großen Wert auf die kontinuierliche Sensibilisierung aller Mitarbeitenden. Periodisch abgefragte Inhalte von internen Richtlinien und Rahmenwerken geben allen Mitarbeitenden praktische Orientierung und sorgen damit für eine ausgeprägte Sicherheitskultur. Darüber hinaus wird in verpflichtenden Schulungen ein fortgeschrittenes Wissen zu den Mustern möglicher Angriffsversuche und entsprechenden Abwehrmaßnahmen vermittelt. Mittels zielgerichteter Kampagnen wird die Organisation zudem regelmäßig auf die Erkennung möglicher Bedrohungsmuster getestet. Eine im Jahr 2023 dediziert für den Bereich Sicherheit eingeführte Wissensdatenbank für sicherheitsrelevante Aspekte unterstützt die Organisation, das durch Training und Kampagnen erlernte Wissen zu festigen.
Die konzernweite IT-Sicherheitsstrategie von TeamViewer verfolgt einen sogenannten Bestof-Breed-Ansatz. So sollen sich die weltweit führenden Lösungen in ein umfassendes Schutzkonzept integrieren lassen. TeamViewer überprüft regelmäßig die in Verwendung befindlichen Sicherheitsanwendungen und kalibriert diese auf die aktuellen Bedrohungslagen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Infrastruktur und Produktsicherheit durch unterschiedliche Maßnahmen gestärkt. Technologisch tätigte TeamViewer weitere Investitionen in sicherheitsrelevante Hardware- und Softwarelösungen und unterstrich somit die konsequente Fortführung des Best-of-Breed-Ansatzes bei der Auswahl der bestmöglichen Sicherheitslösungen. So konnte die frühzeitige Erkennung von Anomalien durch weitere Investitionen im Bereich Monitoring für den Netzwerkverkehr nochmals deutlich gesteigert werden. Darüber hinaus wurden für den erweiterten Schutz gegen Ransomware moderne Erkennungs- und Präventionstechnologien eingeführt. Im Bereich der E-Mail-Sicherheit und zum Schutz gegen Phishing wurden die Richtlinien nochmals deutlich verschärft und auch technisch mittels risikobasierter Bewertung forciert. Auch innerhalb der eigenen Systemlandschaft verfolgt TeamViewer eine durchgängige Trust-Strategie zum Schutz der Beschäftigten und der technischen Ressourcen. Die technischen Zugriffskontrollen wurden hierbei im Jahr 2023 nochmals deutlich verschärft und mittels erweitertem "Conditional Access" abgesichert. Zudem wurden erweiterte Strategien mit erprobten Prozessen und Plänen ausgebaut, um die Betriebsfähigkeit im eventuellen Fall einer Betriebsunterbrechung sicherzustellen. Diese Strategien und Abläufe werden dabei fortlaufend getestet und kontinuierlich optimiert.
Auch das Sicherheitskonzept in der Softwareentwicklung wurde 2023 weiter gestärkt. In allen Phasen der Softwareentwicklung strebt TeamViewer mittels eines Secure Software Development Life Cycle (S-SDLC) nach einem Höchstmaß an Produktsicherheit. Zusätzlich hat TeamViewer im Jahr 2023 ein weiteres skalierbares Programm eingeführt, um die frühzeitige Einbindung und Sicherstellung von Sicherheitsaspekten und -maßnahmen in Design und Entwicklung zu verstärken. Darüber hinaus werden bereits in der Entwicklungsphase verschiedene Sicherheitstests eingebaut, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren und Sicherheitslücken zu schließen. In diesem Zusammenhang verfolgt TeamViewer unter anderem den Responsible-Disclosure-Grundsatz und arbeitet über eine konzernweite Vulnerability-Disclosure-Policy (VDP) sowie im Rahmen eines sogenannten Bug-Bounty-Programms eng mit unabhängigen Sicherheitsforschern zusammen. Sicherheitslücken für bereits veröffentlichte und in Betrieb befindliche Software werden gemäß internen Richtlinien als Sicherheitsbericht (Security Bulletin) im TrustCenter der entsprechenden Softwareapplikation sowie im offiziellen CVE-Register (Verzeichnis der allgemeinen Schwachstellen und Gefährdungen, Common Vulnerabilities and Exposures) veröffentlicht.
TeamViewer überwacht seine IT-Systeme und -Anwendungen permanent. Dazu verfügt das Unternehmen über ein Computer Security Incident Response Team (CSIRT) und ein Product Security Incident Response Team (PSIRT), deren ständige Einsatzbereitschaft auf einem regelmäßig aktualisierten Security-Incident-Response-Plan sowie weiteren Sicherheitshandbüchern (Security Playbooks) basiert. Im Jahr 2023 wurden das übergreifende Sicherheits-Monitoring und die Bedrohungserkennung für die Systemlandschaft von TeamViewer nochmals deutlich erweitert. Hierzu erfolgte der Wechsel auf einen skalierbaren und auf SaaS ausgelegten SOC-Service (Security-Operations-Center). Das externe SOC unterstützt TeamViewer bei der 24/7-Überwachung aller Umgebungen. Zusammen mit einem SIEM (Security Information and Event Management System) konnte die Prävention und Reaktion auf mögliche Cyberangriffe mit Unterstützung von fortschrittlichen SOAR-Services (Security Orchestration, Automation and Response) weiter automatisiert und verbessert werden.
Auch in Bezug auf die Marke "TeamViewer" hat das Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 in weitere Schutzmechanismen zur proaktiven Cyber-Bedrohungserkennung investiert. Eine Überwachung der externen Angriffsfläche erkennt Markenimitationen in Form von gefälschten Webseiten, Betrug in sozialen Medien und weitere bösartige Anwendungen. Dabei konnten betrügerische Webseiten, Apps und Social-Media-Accounts identifiziert, abgeschaltet und potenzieller Schaden bei Nutzern sowie der öffentlichen Reputation von TeamViewer verhindert werden.
TeamViewers IT-Infrastruktur, das gesamte Produkt- und Lösungsportfolio sowie relevante Zulieferer werden in regelmäßigen Abständen – so auch 2023 – von spezialisierten internationalen Sicherheitsdienstleistern detaillierten Prüfungen und Stresstests unterzogen mit dem Ziel, die Produkt- und IT-Sicherheit weiter zu verbessern. Die Ergebnisse und mögliche Verbesserungsmaßnahmen werden durch die internen Experten für IT-Sicherheit und Produktsicherheit im Rahmen des 14-täglich tagenden Security Steering Boards diskutiert. Der Gesamtvorstand wird zudem laufend über aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der IT- und Produktsicherheit informiert. Zu strategischen Themen der Cybersicherheit berichtet der Vorstand regelmäßig an den Aufsichtsrat.
Es sind nicht nur sämtliche Rechenzentren, in denen TeamViewers Daten verarbeitet werden, nach ISO 27001 zertifiziert, sondern seit 2023 erstmals auch TeamViewers ISMS (Information Security Management System) selbst. ISO 27001 ist ein international anerkannter Standard für Informationssicherheit. Mit der Zertifizierung unterstreicht TeamViewer seine Verpflichtung zur Informationssicherheit und stellt sein ausgereiftes ISMS unter Beweis. Die implementierten Sicherheitsmaßnahmen und der damit einhergehende hohe Reifegrad und die ausgeprägte Widerstandsfähigkeit hinsichtlich der IT- und Produktsicherheit betonen die Bedeutung dieser Zertifizierung für TeamViewer. Die Sicherheitsarchitektur des Konzerns ist zudem HIPAA/HITECH-, SOC-2- und SOC-3- sowie TISAX-auditiert.
Im BitSight Security Rating, einem Unternehmen für die Bewertung von Cybersecurity-Risiken und Effektivitätsmessungen des Sicherheitsmanagements, wird TeamViewers Sicherheitsarchitektur seit mehreren Jahren in der höchsten Kategorie eingestuft. Damit gehört TeamViewer im direkten Wettbewerbsvergleich zu den besten 1 % der Unternehmen in der globalen Technologieindustrie – gemessen am Benchmark von mehr als 100.000 Technologieunternehmen. Diese außergewöhnliche Stellung wird darüber hinaus durch ein exzellentes "A-Rating" von SecurityScorecard, einem weiteren Unternehmen für die Bewertung der Cybersicherheit von Unternehmen, untermauert.3
Das Schutzkonzept von TeamViewer umfasst neben der IT- und Produktsicherheit auch die physische Sicherheit aller Büros des Konzerns weltweit. TeamViewer überprüft jährlich und detailliert die Sicherheit seiner Unternehmensstandorte, um den jeweiligen Schutzbedarf zu jedem Zeitpunkt erfüllen zu können. Dies gilt sowohl für Bestandsobjekte als auch für die Eröffnung neuer Standorte. Ein standardisierter Ablauf der Prüfung ermöglicht eine vergleichbare und regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der vorgegebenen Schutzdefinitionen und Sicherheitsziele entlang von definierten Prüfungsbereichen.
TeamViewer arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung seiner Software, um Sicherheitsfunktionen zu implementieren. Dazu gehören z.B. Verschlüsselungsprotokolle, Möglichkeiten zur Multi-Faktor-Authentifizierung, Sicherheitsmaßnahmen, um den Zugriff auf Ressourcen, Daten oder Systeme bedingt zu gewähren oder zu verweigern (Conditional Access), sowie eine Funktionalität, die es Nutzern ermöglicht, ihre eigenen digitalen Zertifikate zu verwenden, um so eine sichere Remote-Verbindung zu gewährleisten.
Zudem bietet TeamViewer auf seiner Website und in seinem Blog Informationsmaterialien und Anleitungen an, um Nutzer über potenzielle Betrugsfälle aufzuklären und ihnen zu zeigen, wie sie sich vor betrügerischen Aktivitäten schützen können. Diese Ressourcen beinhalten unter anderem Tipps zur Erkennung und Vermeidung von gängigen Online-Betrugsarten wie Phishing-Angriffen und Social-Engineering -Taktiken. Zudem können Nutzer verdächtige Aktivitäten oder möglichen Missbrauch über ein Formular auf der Internetseite von TeamViewer melden.
TeamViewer bekämpft aktiv betrügerische Aktivitäten sowie Cybercrime-Gruppen, die die TeamViewer-Produktplattform für ihre Zwecke missbrauchen möchten. In diesem Zusammenhang war der Konzern auch 2023 bereit, mit Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren. TeamViewer kann den Behörden hierfür Unterstützung und Informationen bereitstellen, um eine betrügerische Nutzung der TeamViewer-Plattform zu unterbinden.
Als geprüftes Mitglied im Forum of Incident Response and Security Teams (FIRST) nimmt TeamViewer aktiv am globalen Informations- und Erfahrungsaustausch zu weltweiten Bedrohungslagen teil. Darüber hinaus führte TeamViewer auch im Jahr 2023 die Partnerschaft des Briefings "Background Cybersecurity" der in Deutschland erhältlichen Zeitung "Der Tagesspiegel" fort und unterstützte mit dieser Partnerschaft den Aufbau einer Plattform zur informierten Debatte rund um das Thema Cybersecurity.
Seit 2023 ist TeamViewer Mitglied von Stop Scams UK. Dabei handelt es sich um eine Initiative in Großbritannien, die darauf abzielt, Verbraucher über verschiedene Arten von Betrugsfällen weltweit aufzuklären und ihnen dabei zu helfen, sich vor Betrug zu schützen. Die Initiative wird von verschiedenen Organisationen wie Strafverfolgungsbehörden, Regierungseinrichtungen und Verbraucherschutzgruppen unterstützt. Als Mitglied dieser Initiative wirkt TeamViewer am Austausch von Wissen sowie Lösungen mit, um Privatpersonen und Unternehmen vor den Schäden und Verlusten zu schützen, die Betrüger verursachen.
Der Schutz personenbezogener Daten ist für TeamViewer elementar. Die Compliance-Richtlinie des Konzerns legt einen besonderen Wert auf die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 5 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die daraus resultierenden Pflichten als Datenverantwortlicher und Auftragsverarbeiter erkennt TeamViewer mit allen verbundenen Gesellschaften vollumfänglich an.
Die im Jahr 2017 eingeführte und kontinuierlich ausgebaute unternehmensweite Datenschutzorganisation wird im TeamViewer Privacy Management Framework gebündelt, welches sämtliche datenschutzbezogenen Bestimmungen, Richtlinien und Verfahren des Konzerns umfasst.
TeamViewer verfügt über eine eigene interne Datenschutzabteilung, die Teil des Bereichs Recht und Compliance ist. Die Datenschutzabteilung ist dezentral organisiert. Jede Fachabteilung des Unternehmens verfügt über mindestens eine qualifizierte Person, die als sogenannter GDPR-Lead für die Einhaltung der Grundsätze gemäß DSGVO im jeweiligen Unternehmensbereich verantwortlich ist. Experten aus der Rechtsabteilung von TeamViewer unterstützen laufend die Datenschutzorganisation des Unternehmens. Darüber hinaus hat TeamViewer einen externen und unabhängigen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO ernannt, der TeamViewer in beratender und prüfender Funktion begleitet sowie gegenüber den Aufsichtsbehörden vertritt.
Zu den Aufgaben der GDPR-Leads zählen insbesondere die Pflege eines vollständigen Verzeichnisses von Verarbeitungsaktivitäten, die Prüfung und der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Auftragnehmern sowie Datenschutz-Folgenabschätzungen. Darüber hinaus werden geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) implementiert, um die Sicherheit von anvertrauten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Diese TOMs werden regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, auf Aktualität überprüft. Die letzte Aktualisierung der TOMs wurde im Juli 2023 durchgeführt. Zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen der Produktneu- oder -weiterentwicklung verpflichtet sich TeamViewer zur Einhaltung der DSGVO-Bestimmungen "Datenschutz durch Technikgestaltung" und "Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellung".

Alle im Rahmen eines festen oder freien Anstellungsverhältnisses bei TeamViewer tätigen Mitarbeitenden erhalten regelmäßig verpflichtende Schulungen zu Datenschutz- sowie DSGVO-relevanten Themen, sowohl persönlich als auch über die TeamViewer-interne Weiterbildungsplattform. Die Schulungen beinhalten sowohl extern als auch intern erstellte Inhalte und werden regelmäßig sowie zusätzlich bedarfsweise in bestimmten risikobehafteten Abteilungen abgehalten.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Datenschutz-Schulungen im Rahmen der unternehmensweiten Weiterbildung durchgeführt:
Des Weiteren bietet TeamViewer ein Qualifizierungsprogramm an, das interessierten Mitarbeitenden – vor allem denjenigen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem Schutz persönlicher Daten befassen oder in der Verarbeitung DSGVO-relevanter Daten tätig sind – die Möglichkeit bietet, Zertifizierungen und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Datenschutz, wie z.B. den Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E), zu absolvieren. Die Rezertifizierung derjenigen Mitarbeitenden, die bereits über eine Zertifizierung verfügen, wird ebenfalls unterstützt. Diese Zertifizierung wird von der International Association of Privacy Professionals (IAPP) vergeben, bei der TeamViewer eine Gold-Mitgliedschaft unterhält.
Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte der TeamViewer-Konzern weltweit 1.461 Mitarbeitende (FTE, Vollzeitäquivalente) (31. Dezember 2022: 1.386 FTE). Die Anzahl der Beschäftigten war damit im Geschäftsjahr 2023 um rund 5 % höher gegenüber dem Berichtsstichtag des Vorjahrs.
Der Personalaufbau verteilte sich weitgehend gleichmäßig über alle Funktionsbereiche und Regionen. Das höhere Wachstum in den Bereichen Verwaltung, Marketing und Technischer Kundenservice hängt vorwiegend mit Anpassungen der Organisationsstruktur im Zuge der Ernennung von Mei Dent zum Chief Product & Technology Officer (CPTO) von TeamViewer sowie mit weiteren internen Umstrukturierungen zusammen. So wurde etwa das konzerneigene Training-Team, das sich sowohl um die kontinuierliche Schulung des Vertriebs als auch das Onboarding neuer Kolleginnen und Kollegen kümmert, aus dem Vertrieb ausgegliedert und der Verwaltung zugerechnet. Zusätzlich investierte der Bereich Marketing insbesondere in den Ausbau des Digital- und Content-Teams, um die Positionierung von TeamViewer hier weiter zu stärken.
Als Arbeitgeber für Mitarbeitende aus unterschiedlichsten Nationen fördert TeamViewer eine Unternehmenskultur, die durch soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion sowie Gleichbehandlung unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion, wirtschaftlichem, sozialem oder anderem Hintergrund geprägt ist. Vielfalt wird dabei als einer der Grundwerte des Konzerns gesehen.
| Funktion | 2023 | 2022 | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Vertrieb | 584 | 572 | +2 % |
| Forschung & Entwicklung | 399 | 404 | –1 % |
| Verwaltung | 283 | 243 | +16 % |
| Marketing | 113 | 98 | +15 % |
| Technischer Kundenservice | 83 | 69 | +20 % |
| FTE gesamt | 1.461 | 1.386 | +5 % |
Stand: 31. Dezember 2023 (2022) in Vollzeitäquivalenten (FTE)
| Region | 2023 | 2022 | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|
| EMEA | 998 | 947 | +5 % |
| AMERICAS | 268 | 260 | +3 % |
| APAC | 195 | 179 | +8 % |
| FTE gesamt | 1.461 | 1.386 | +5 % |
Stand: 31. Dezember 2023 (2022) in Vollzeitäquivalenten (FTE)
TeamViewer hat sich zum Ziel gesetzt, als Unternehmen, Arbeitgeber sowie Produkt- und Lösungsanbieter einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Umwelt zu leisten. Dabei möchte TeamViewer eine Vorbildfunktion als nationaler und internationaler Partner einnehmen, der nachhaltig und ressourcenschonend arbeitet und sich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensführung richtet.
Im Rahmen seines globalen Nachhaltigkeitsprogramms c-a-r-e (c – Collaboration (Zusammenarbeit), a – Access (Zugang zu Technologie), r – Reduction (Emissionssenkung), e – Equity (Gleichheit)) hat sich TeamViewer konkrete Ziele gesetzt und Maßnahmen eingeleitet, die auf die Nachhaltigkeitsbemühungen des Konzerns einzahlen.
TeamViewer unterteilt seine unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeitsbestrebungen analog zu den drei Verantwortungsebenen: E – Environmental (Umwelt), S – Social (Sozialbelange) und G – Governance (Unternehmensführung).
TeamViewer ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung bewusst und beabsichtigt, auch zukünftig einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. So ermöglicht es die Software, den weltweiten Reisebedarf und damit verbundene CO₂-Emissionen zu reduzieren, indem Techniker Geräte von der Ferne aus warten können. Das Unternehmen verfolgt daher mit seiner Klimastrategie das Ziel, bereits ab 2040 seine eigenen CO2-Emissionen im Vergleich zum Referenzjahr 2021 um 90 % zu reduzieren. Zudem sollen die verbleibenden, nicht vermeidbaren Emissionen aus der Atmosphäre entfernt und langfristig gebunden werden. In diesem Zusammenhang bezieht TeamViewer Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen und strebt dies auch für die gesamte Produktinfrastruktur an. Hier wird bereits über Energieattributzertifikate (engl. = Energy Attribute Certificates – EACs) die Herkunft von Strom verfolgt und der Verbrauch erneuerbarer Energie nachgewiesen. Weitere Maßnahmen umfassen emissionseffiziente Geschäftsreisen durch Vermeidung von Flugreisen sowie ein hybrides Arbeitsmodell zur Reduzierung des Pendelns. Zusätzlich investiert TeamViewer bereits heute in die langfristige Speicherung von Kohlendioxid (Carbon Removal). TeamViewer unterstreicht seine Nachhaltigkeitsambitionen mit der Anerkennung der Sustainable Development Goals (SDG) und der Verifizierung der CO2-Reduktionsziele durch die Science Based Targets Initiative (SBTi).
Durch die Bereitstellung einer kostenfreien Softwareversion ermöglicht TeamViewer privaten Nutzern den kostenfreien Zugang zu seinen Produktlösungen, um anderen Menschen zu helfen. Dies unterstreicht das gesellschaftliche und soziale Engagement des Konzerns. Darüber hinaus ist TeamViewer regional und überregional gesellschaftlich engagiert und unterstützt die Bildung junger Menschen im Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik). Nicht zuletzt respektiert TeamViewer internationale Standards zum Schutz der Menschenrechte, darunter insbesondere:
TeamViewer verpflichtet sich zur Einhaltung globaler Standards für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Darunter fällt neben den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auch der UN Global Compact. Den Fokus legt TeamViewer dabei auf die Schwerpunkte Vielfalt und Chancengleichheit sowie die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Vielfalt ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur der Gesellschaft und für den Vorstand ein wichtiger Aspekt bei der Besetzung der Führungsebene. Der Vorstand ist der Ansicht, dass für die Besetzung der Führungsebene der Gesellschaft die bestmögliche fachliche Qualifikation im Vordergrund stehen soll und nicht das Geschlecht. Allerdings ist sich der Vorstand der Bedeutung von Vielfalt und namentlich der besonderen Bedeutung einer Beteiligung von Frauen in Führungspositionen bewusst. Dementsprechend strebt der Vorstand mittelfristig eine Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen an. In Erweiterung der bisherigen UN-Verpflichtungen ist TeamViewer daher 2021 den UN Women Empowerment Principles (WEP) beigetreten.
TeamViewer wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr durch drei weltweit führende unabhängige Ratingagenturen, MSCI, Sustainalyticsund CDP (vormals Carbon Disclosure Project), hinsichtlich seiner Performance, Nachhaltigkeitsinitiativen und -ambitionen bewertet. Im Geschäftsjahr 2023 erhielt TeamViewer beim MSCI-Nachhaltigkeitsrating erneut eine Bewertung von AAA (2022: AAA) und bleibt damit weiter in der höchsten Kategorie. Mit dieser Bewertung gehört TeamViewer weltweit zu den führenden elf Prozent in der Software- und Dienstleistungsbranche. Von Morningstar Sustainalytics wurde TeamViewer an Platz eins aller Unternehmen (von 431 bewerteten Unternehmen) im Bereich "Enterprise & Infrastruktur Software" eingestuft.4 Zudem bewertet die auf Umweltauswirkungen fokussierte Organisation CDP TeamViewers Umweltschutzmaßnahmen im Geschäftsjahr 2023 mit B. Damit behält TeamViewer im globalen Klimaranking sein Rating B bei (2022: B, 2021: B-), was über dem Branchendurchschnitt liegt und die Bedeutung effektiven Klimaschutzes für das Unternehmen unterstreicht.5
Das Jahr 2023 war erneut von geopolitischen Spannungen und wirtschaftlichen Verwerfungen geprägt. Die herausfordernde und volatile gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Vorjahrs setzte sich damit auch im abgelaufenen Geschäftsjahr fort. Trotz der deutlich strafferen weltweiten Geldpolitik blieb die von Ökonomen zunächst befürchtete weltweite Rezession jedoch aus.6
Nachdem die Weltwirtschaft im ersten Quartal 2023 noch spürbar angezogen hatte, war im zweiten Quartal eine merkliche Verlangsamung des Wirtschaftswachstums zu verzeichnen, insbesondere getrieben durch einen rückläufigen Anstieg der Produktion und steigende Finanzierungskosten. Diese Entwicklung setzte sich auch im zweiten Halbjahr fort. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld blieb entsprechend herausfordernd. ImGesamtjahr 2023 lag das weltweite Wirtschaftswachstum bei rund 3,0 %. Dies entspricht einem Rückgang von 0,3 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahrswachstum von rund 3,3 %. 7
Die für TeamViewer wichtigen Einzelmärkte Deutschland und USA zeigten geringes bis negatives Wachstum für das Gesamtjahr 2023. In Deutschland entwickelte sich das Bruttoinlandsprodukt mit –0,3 % negativ. Für die USA wurde ein BIP-Wachstum von 2,0 % gegenüber dem Vorjahr ermittelt.8
In der Berichtsperiode gab der USD gegenüber dem EUR nach. Nachdem sich der EUR/USD-Wechselkurs im Jahr 2022 auf durchschnittlich 1,05 belief, betrug der durchschnittliche Wechselkurs im Gesamtjahr 2023 1,08. 9/10
8 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte Nr. 105 – Q3 2023: Weltwirtschaft im Herbst – Q3 2023: https://www.ifwkiel.de/fileadmin-/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/e9964bd9-a22e-4917-ad23-7eb802dc54f0- KKB_105_2023-Q3\_Welt\_DE\_V3.pdf; Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung vom 15. Januar 2024 - 019/24
Nach Berechnungen des internationalen Marktforschungsinstituts Gartner beliefen sich die weltweiten IT-Ausgaben im Jahr 2023 auf rund 4,7 Bio. USD. Dies entspricht einem Wachstum von rund 3,3% gegenüber dem Vorjahr.11 Die für TeamViewer wichtigen Subsegmente Softwarelösungen und IT-Services wiesen im Jahr 2023 Wachstumsraten von rund 12,4 % bzw. 5,8 % auf.12
Das im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Lage höhere Wachstum der globalen IT-Ausgaben sowie der relevanten Subsegmente wurde primär durch den steigenden Bedarf nach effizienzsteigernden und Cloud-basierten Softwarelösungen getrieben.13 Entwicklungen rund um den Themenbereich KI und das damit verbundene Potenzial zur Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie Investitionen in Sicherheitslösungen (Cybersecurity) trieben die Wachstumsaussichten zusätzlich.14/15
Im Geschäftsjahr 2023 konnte TeamViewer seine Wachstumsstrategie entlang der drei definierten Wachstumsdimensionen i) Erweiterung der Anwendungsfälle, ii) Abdeckung bestehender Kundensegmente und iii) geografische Expansion erfolgreich fortführen und profitabel wachsen. So erhöhte sich der Umsatz um 11 % auf 626,7 Mio. EUR, womit die für das Geschäftsjahr 2023 ausgegebene Prognose eines "zweistelligen Umsatzwachstums innerhalb einer Spanne von 10 % bis 14 %" erreicht wurde. Das bereinigte EBITDA stieg um 13 %
6 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte Nr. 105 – Q3 2023: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/weltwirtschaft-imherbst-2023-moderate-expansion-trotz-erheblicher-gegenwinde-31941/
7 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte Weltwirtschaft im Herbst – Q3 2023: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin-/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/e9964bd9-a22e-4917-ad23-7eb802dc54f0-KKB_105_2023-Q3_Welt_DE_V3.pdf
9 Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/200194/umfrage/wechselkurs-des-euro-gegenueber-dem-usdollar-seit-2001/
10 Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/214878/umfrage/wechselkurs-des-euro-gegenueber-dem-usdollar-monatliche-entwicklung/ (Durchschnitt der Kurse zum Monatsende)
11 Gartner, Inc. – Erwartung weltweite IT-Ausgaben: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/01-17-2024 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-six-point-eight-percent-in-2024
12 Gartner, Inc. – Erwartung weltweite IT-Ausgaben: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/01-17-2024 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-six-point-eight-percent-in-2024
13 Gartner, Inc. – Erwartung weltweite IT-Ausgaben: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2023-10-18 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-8-percent-in-2024
14 Fortune Tech AI: https://fortune.com/2023/07/06/microsoft-ai-3-trillion-valuation-morgan-stanley/
15 Gartner, Inc. – Erwartung weltweite IT-Ausgaben: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2023-10-18 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-8-percent-in-2024
auf 260,5 Mio. EUR und resultierte in einer bereinigten EBITDA-Marge von 42 % für das Geschäftsjahr 2023. Damit wurde auch die Margenprognose einer "bereinigten EBITDA-Marge von ungefähr 40 %" erreicht.
| in Mio. EUR | Geschäftsjahr 2023 |
Prognose 2023 |
Geschäftsjahr 2022 |
|---|---|---|---|
| Umsatz (IFRS) | 626,7 | 620 bis 645 +10–14 % ggü. VJ |
565,9 |
| Bereinigte EBITDA-Marge | 42 % | ungefähr 40 % | 41 % |
Die Umsatzprognose 2023 entsprach Billings von 675–705 Mio. EUR bei einem EUR/USD-Wechselkurs von 1,05. Bei diesem Kurs erzielte TeamViewer im Geschäftsjahr 2023 Billings in Höhe von 678 Mio. EUR.
Folgende wichtige Ereignisse und Initiativen des Geschäftsjahrs 2023 waren dabei für den Geschäftsverlauf und die Finanzkennzahlen des Konzerns relevant:
Um die weltweite Vertriebsorganisation zu stärken und das Wachstum in allen Regionen voranzutreiben, hat TeamViewer im Februar 2023 ein neues Partnerprogramm "TeamViewer TeamUP" für seine Vertriebspartner eingeführt, darunter Reseller, Referral Partner, Distributoren, Managed Service Provider und Systemintegratoren. Mit dem Ziel, die Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern weiter zu intensivieren und von deren lokaler Marktexpertise zu profitieren, setzt das Programm auf umfassende Vertriebsschulungen, die Bereitstellung von Marketingmaterialien und ein weltweit einheitliches Partnerportal.
Um die regionale Vertriebsorganisation in der Region AMERICAS weiter zu stärken und das lokale Wachstumspotenzial voll auszuschöpfen, wurde Georg Beyschlag im März 2023 zum neuen President AMERICAS ernannt. Zusätzlich hat TeamViewer ein neues Vertriebszentrum in Mexiko eröffnet, das als zentraler Standort für die weitere Expansion in die dynamischen Märkte Lateinamerikas dient.
Im Geschäftsjahr 2023 hat TeamViewer umfassende Produktupgrades für Remote und Tensor ausgerollt. Die Produktupgrades haben dabei auch den Weg für die Integration des gesamten Produktportfolios nebst zusätzlichen Anwendungen von Drittanbietern auf der gleichen Tech-Architektur geebnet. Die neue Generation von TeamViewer Remote soll die Produktattraktivität für relevante Zielgruppen steigern und neues Cross- und Up-Selling-Potenzial eröffnen. Das Update für TeamViewer Tensor gleicht die Oberfläche der Enterprise-Connectivity-Lösung von TeamViewer an Remote an und vereinheitlicht die User Experience über die Produkte hinweg. Die Integration der Lösungen von Ivanti Neuron und Lansweeper erweitert die Remote Monitoring and Management (RMM)-Funktionalität von TeamViewer darüber hinaus um zentrale Funktionen und gibt Kunden eine ganzheitliche Lösung an die Hand mit dem Ziel, alle Desktop- und mobilen IT-Geräte effizient und sicher über eine zentrale Plattform verwalten zu können.
TeamViewer hat im Laufe des Geschäftsjahrs eine Taskforce zur Stärkung der Frontline-Aktivitäten implementiert. Die Taskforce fokussierte sich dabei insbesondere auf die Schwerpunktthemen i) Verbesserung der Pitch-Qualität, ii) Stärkung der Aftersales-Lösung, iii) Förderung der Vertriebsaktivitäten im Bereich Logistik (Vision Picking) und im Aftersales, iv) Optimierung bestehender strategischer Partnerschaften sowie auf v) die Verbesserung der laufenden Finanz- und Pipeline-Planung.
TeamViewers Enterprise-Connectivity-Software Tensor konnte erfolgreich den Zertifizierungsprozess zur SAP Endorsed App durchlaufen. Neben TeamViewers Frontline-Lösung, die bereits im SAP App Center gelistet ist, rundet die Tensor-Zertifizierung nun das Angebot von TeamViewer im SAP-Ökosystem ab. Darüber hinaus wurde Tensor im Geschäftsjahr 2023 in die SAP Service Cloud integriert. TeamViewers auf den Einsatz in Unternehmen ausgelegte Lösung soll es Mitarbeitenden im Kundenservice ermöglichen, Remote-Support-Sitzungen direkt aus der SAP Service Cloud heraus zu starten mit dem Ziel, dass Unternehmen ihren Kunden damit schneller und zuverlässiger aus der Ferne helfen können.
Im September 2023 gab TeamViewer die Anpassung der bestehenden Partnerschaft mit Manchester United bekannt. Sie folgt der im Dezember 2022 getroffenen Vereinbarung, nach der Manchester United die Option eingeräumt wurde, die Rechte am Haupttrikotsponsoring des Vereins zurückzukaufen. Nach der Bekanntgabe des neuen Haupttrikotsponsors durch Manchester United wird TeamViewer zum Start der Saison 2024/2025 eine neue Rolle im Partner-Ökosystem von Manchester United einnehmen und bis zum Ende der Saison 2025/2026 seine markenbildenden Maßnahmen fortsetzen, um so von der Plattform von Manchester United zu profitieren.
Mit dem strategischen Erwerb von Minderheitsanteilen im Umfang von jeweils weniger als 15 % an verschiedenen Technologieunternehmen hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2023 sein Engagement für die digitale Transformation industrieller Arbeitsumgebungen und Smart-Factory-Lösungen ausgebaut und sich dadurch punktuell zusätzliche Kompetenzen verschafft.
Mit Veröffentlichung des vorläufigen Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2022 hat TeamViewer im Februar 2023 ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von 150 Mio. EUR angekündigt, das im November 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Gesellschaft hat in diesem Rahmen insgesamt 9.993.893 Aktien erworben. Im Dezember 2023 hat TeamViewer ein neues Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 150 Mio. EUR angekündigt, das innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen werden soll und zunächst unter Ausnutzung der bestehenden Rückkaufsermächtigung der Hauptversammlung 2023 ausgeführt wird. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden im Rahmen dieses Programms insgesamt 987.760 Aktien erworben.
Folgende Themen bildeten die Hauptwachstumstreiber im Geschäftsjahr 2023:
Nachfolgend wird neben den wichtigsten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS auch auf die Management-Betrachtung (non-IFRS) eingegangen.
Der Konzern stellt seine Softwareprodukte zu Vertragsbeginn in der Regel in einem vorab zu zahlenden Betrag in Rechnung. Dieser Betrag wird über die Vertragslaufzeit in den Umsatzerlösen erfasst. In der Regel sind dies zwölf Monate. Teilweise werden auch Mehrjahresverträge abgeschlossen.
Die Umsatzerlöse konnten im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr wie folgt gesteigert werden:
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse (IFRS) | 626,7 | 565,9 | +11 % |
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ Vorjahr | Anteil Gesamt 2023 |
Anteil Gesamt 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| EMEA | 332,4 | 301,0 | +10 % | 53 % | 53 % |
| AMERICAS | 222,8 | 198,8 | +12 % | 36 % | 35 % |
| APAC | 71,5 | 66,0 | +8 % | 11 % | 12 % |
| Gesamt | 626,7 | 565,9 | +11 % | 100 % | 100 % |
Die Umsatzerlöse stiegen im laufenden Geschäftsjahr über alle Regionen hinweg. Die Region AMERICAS wies hierbei die höchste Wachstumsrate auf, was aus dem hohen Billingswachstum im Vorjahr in dieser Region resultiert. Die Umsatzerlöse der Region APAC sind im Geschäftsjahr deutlich gewachsen.
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ Vorjahr | Anteil | Anteil |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | Gesamt | ||||
| 2023 | 2022 | ||||
| SMB 1 |
504,6 | 467,2 | +8 % | 81 % | 83 % |
| Enterprise1 | 122,1 | 98,6 | +24 % | 19 % | 17 % |
| Gesamt | 626,7 | 565,9 | +11 % | 100 % | 100 % |
1 Seit dem Geschäftsjahr 2023 werden die Auswirkungen von Mehrjahresverträgen in der Berechnung der Umsatzaufteilung detaillierter berücksichtigt. Die Vorjahreszahlen (2022 berichtet: SMB 457,9 Mio. EUR; Enterprise 108,0 Mio. EUR) wurden aus Vergleichsgründen angepasst.
Das SMB-Geschäft hat sich im Geschäftsjahrpositiv entwickelt. Dadurch konnte die schwächere Entwicklung des Enterprise-Geschäfts – insbesondere in höherpreisigen Vertragsklassen und in der AMERICAS-Region – kompensiert werden.
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Umsatzkosten | (81,7) | (81,3) | +1 % |
| F&E-Kosten | (80,1) | (69,5) | +15 % |
| Marketingkosten | (138,7) | (128,4) | +8 % |
| Vertriebskosten | (106,7) | (99,1) | +8 % |
| Verwaltungskosten1 | (49,4) | (53,5) | –8 % |
| Aufwendungen für Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
(8,5) | (12,4) | –31 % |
| Sonstige Erträge | 8,5 | 23,3 | –63 % |
| Sonstige Aufwendungen | (3,5) | (1,3) | +170 % |
| Gesamt | (460,1) | (422,2) | +9 % |
1 Im Geschäftsjahr 2023 wurden Kosten für Personalverwaltung in Höhe von 8,0 Mio. EUR auf einzelne Funktionsbereiche allokiert (davon Umsatzkosten: 0,5 Mio. EUR, F&E-Kosten: 2,8 Mio. EUR, Marketingkosten: 0,7 Mio. EUR und Vertriebskosten: 3,9 Mio. EUR). Im Vorjahr wurden Personalverwaltungskosten im Wesentlichen unter Verwaltungskosten ausgewiesen.
Die Umsatzkosten bestehen primär aus Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte, Router- und Serverkosten, Zahlungsentgelten sowie Personalkosten. Das Bruttoergebnis vom Umsatz (Rohertrag), ermittelt als Umsatzerlöse abzüglich Umsatzkosten, nahm um 12 % zu und erhöhte sich auf 544,9 Mio. EUR (2022: 484,6 Mio. EUR). Die entsprechende Bruttomarge erhöhte sich leicht auf 87 % (2022: 86 %).
Die F&E-Kosten stiegen aufgrund höherer Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des zukünftigen Produktangebots.
Haupttreiber für die gestiegenen Marketingkosten waren die gestiegenen Sportsponsoringkosten sowie höhere Personalkosten.
Die Vertriebskosten erhöhten sich im Geschäftsjahr vor allem aufgrund von höheren Personal- und Reisekosten.
Der Rückgang der Verwaltungskosten resultierte im Wesentlichen aus der Re-Allokation von Personalverwaltungskosten auf die einzelnen Funktionsbereiche.
Der Posten Aufwendungen für Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich aufgrund geringerer Forderungsausfälle positiv entwickelt. Ursächlich hierfür waren ein effizienteres Mahnverfahren sowie ein besseres Zahlungsverhalten (auch bedingt durch einen höheren Anteil Enterprise-Geschäft).
Hauptbestandteil der saldierten sonstigen Erträge und Aufwendungen im Geschäftsjahr waren Erträge aus der Absicherung von Wechselkursschwankungen und ein Ertrag aus dem Rückkauf der Rechte am Haupttrikotsponsoring durch Manchester United. Im Vorjahr resultierten die sonstigen Erträge und Aufwendungen hauptsächlich aus Erträgen im Zusammenhang mit der Absicherung von Wechselkursschwankungen.
Insgesamt stiegen die Gesamtkosten und sonstigen Erträge/Aufwendungen unterproportional zum Umsatz, was sich entsprechend positiv auf die Profitabilität von TeamViewer im Geschäftsjahr auswirkte.
In den Gesamtkosten sind Abschreibungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen enthalten. Diese beliefen sich im Geschäftsjahr auf 55,4 Mio. EUR, was einem Anstieg um 3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht (2022: 53,7 Mio. EUR). Dies lag vor allem an höheren Abschreibungen auf kapitalisierte Mietverträge von Gebäuden und von Routern und Servern.
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ Vorjahr |
|---|---|---|---|
| EBITDA | 221,9 | 197,5 | +12 % |
| EBITDA-Marge in % der Umsatzerlöse | 35 % | 35 % | +0 pp |
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen | 23,7 | 28,4 | –17 % |
| Sonstige zu bereinigende Sachverhalte | 14,9 | 3,9 | +279 % |
| Bereinigtes EBITDA (non-IFRS) | 260,5 | 229,8 | +13 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge in % der Umsatzerlöse | 42 % | 41 % | +1 pp |
Für das Geschäftsjahr ergab sich ein bereinigtes EBITDA (non-IFRS) von 260,5 Mio. EUR, was einer Steigerung um 13 % zum Vorjahr entspricht. Da das Umsatzwachstum 11 % betrug, stieg die bereinigte EBITDA-Marge (bereinigtes EBITDA (non-IFRS) in Prozent der Umsatzerlöse) auf 42 % an (Vorjahr: 41 %).
Das EBIT erhöhte sich im Geschäftsjahr um 16 % auf 166,6 Mio. EUR, was zu einer im Vorjahresvergleich um zwei Prozentpunkte höheren EBIT-Marge (EBIT in Relation zu den Umsatzerlösen) von 27 % im Geschäftsjahr (2022: 25 %) führte.
Das EBT stieg im Geschäftsjahr 2023 um 26 % auf 147,5 Mio. EUR (2022: 116,7 Mio. EUR). Für den im Vergleich zum EBIT überproportionalen Anstieg war die nachstehend dargestellte Entwicklung der Positionen des Finanzergebnisses ursächlich.
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Finanzerträge | 1,4 | 4,3 | –68 % |
| Finanzaufwendungen | (16,9) | (25,8) | –35 % |
| Währungsergebnis | (3,6) | (5,5) | –34 % |
Der Rückgang der Finanzerträge im Geschäftsjahr lag hauptsächlich am Rückgang von Erträgen aus Zinssicherungsgeschäften. Die Finanzaufwendungen gingen aufgrund von Kosten im Zusammenhang mit der vorzeitigen Tilgung von Finanzverbindlichkeiten im Vorjahr sowie geringerer Finanzverbindlichkeiten im Geschäftsjahr zurück.
Die Ertragsteuern setzten sich im Geschäftsjahr aus einem laufenden Steueraufwand in Höhe von 46,2 Mio. EUR (2022: 44,9 Mio. EUR) und einem latenten Steuerertrag in Höhe von 12,8 Mio. EUR (2022: 4,2 Mio. EUR latenter Steueraufwand) zusammen. Im Geschäftsjahr ergab sich somit ein niedrigerer Gesamtsteueraufwand in Höhe von 33,4 Mio. EUR (2022: 49,1 Mio. EUR). Der höhere laufende Steueraufwand resultierte im Wesentlichen aus dem Anstieg des Ergebnisses vor Steuern. Die Veränderung der latenten Steuern resultierte primär aus der erstmaligen Aktivierung von steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen sowie von temporären Differenzen. Ursächlich für die erstmalige Aktivierung waren konkretisierte Pläne von TeamViewer zur zukünftigen steuerlichen Nutzung. Die Steuerquote (Ertragsteuern im Verhältnis zum EBT) des Geschäftsjahres von 22,7 % lag signifikant unter der Steuerquote des Vorjahres (2022: 42,1 %).
Das Konzernergebnis wuchs um 69 % auf 114,0 Mio. EUR (2022: 67,6 Mio. EUR). Das Ergebnis je Aktie stieg bedingt durch Aktienrückkäufe überproportional von 0,37 EUR auf 0,66 EUR.
Zur Beurteilung der Ertragslage verwendet TeamViewer zusätzlich das bereinigte Konzernergebnis (non-IFRS).
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | ∆ Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 114,0 | 67,6 | +69 % |
| PPA-Abschreibungen1 | 29,8 | 29,8 | +0 % |
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen | 23,7 | 28,4 | –17 % |
| Sonstige zu bereinigende Sachverhalte2 | 14,9 | 3,9 | +279 % |
| Sondereffekte Finanzergebnis | 0,2 | 6,7 | –97 % |
| Zu bereinigende Ertragsteuern | (31,0) | (12,2) | +154 % |
| Bereinigtes Konzernergebnis (non-IFRS) | 151,6 | 124,3 | +22 % |
Überleitung vom Konzernergebnis zum bereinigten Konzernergebnis (non-IFRS)
1 Abschreibungen im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen. 2 Siehe bereinigtes EBITDA (non-IFRS).
Der bereinigte Gewinn je Aktie betrug 0,88 EUR und stieg um 31 % im Vergleich zum Vorjahr (2022: 0,67 EUR).
| 31. Dez. 2023 | 31. Dez. 2022 |
Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | in % | Mio. EUR | in % | Mio. EUR | in % | |
| Langfristige | ||||||
| Vermögenswerte | 952,1 | 86 | 963,6 | 82 | (11,6) | –1 |
| Kurzfristige | ||||||
| Vermögenswerte | 159,5 | 14 | 209,1 | 18 | (49,6) | –24 |
| Summe Aktiva | 1.111,5 | 100 | 1.172,7 | 100 | (61,2) | –5 |
Die langfristigen Vermögenswerte des Konzerns umfassten zum 31. Dezember 2023 den Geschäfts- oder Firmenwert (größter Posten; mit 667,7 Mio. EUR nahezu unverändert gegenüber 31. Dezember 2022), immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, finanzielle Vermögenswerte, andere Vermögenswerte sowie aktive latente Steuern. Der Rückgang der langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023 resultierte hauptsächlich aus planmäßigen Abschreibungen innerhalb der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen. Diese wurden teilweise durch Investitionen sowie höhere aktive latente Steuern kompensiert.
Die kurzfristigen Vermögenswerte des Konzerns umfassten zum 31. Dezember 2023 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, andere Vermögenswerte, Steuerforderungen, finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und -äquivalente. Der Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023 resultierte im Wesentlichen aus dem Abbau der Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente infolge von Aktienrückkaufprogrammen und der Rückzahlung der revolvierenden Kreditlinie. Mit 72,8 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 161,0 Mio. EUR) stellte die verfügbare Liquidität weiterhin den größten Posten innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte dar. Der Rückgang der Zahlungsmittel und -äquivalente wurde teilweise durch den Anstieg der sonstigen Vermögenswerte auf 52,4 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 19,4 Mio. EUR) kompensiert. Dieser Anstieg resultierte hauptsächlich aus Vorauszahlungen im Rahmen von Sponsorship-Verträgen.
| 31. Dez. 2023 | 31. Dez. 2022 |
Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | in % | Mio. EUR | in % | Mio. EUR | in % | |
| Eigenkapital | 83,7 | 8 | 115,3 | 10 | (31,6) | –27 |
| Langfristige Verbindlichkeiten |
516,1 | 46 | 583,1 | 50 | (67,0) | –11 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten |
511,8 | 46 | 474,3 | 40 | 37,4 | +8 |
| Summe Passiva | 1.111,5 | 100 | 1.172,7 | 100 | (61,2) | –5 |
Das Eigenkapital des Konzerns verringerte sich infolge des Erwerbs eigener Anteile im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme. Gegenläufig wirkte sich das erwirtschaftete Gesamtergebnis positiv auf das Eigenkapital aus. Die Eigenkapitalquote ging von 10 % auf 8 % zurück.
Die langfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns gingen zum 31. Dezember 2023 ebenfalls zurück. Hauptgrund war die Reduzierung von Finanzverbindlichkeiten um 87,2 Mio. EUR. Gegenläufig wirkte sich die Erhöhung der langfristigen abgegrenzten Umsatzerlöse um 17,2 Mio. EUR aus, was primär auf den höheren Abschluss von Mehrjahresverträgen zurückzuführen ist.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten nahmen zum 31. Dezember 2023 zu. Dies war im Wesentlichen auf den wachstumsbedingten Anstieg der kurzfristigen abgegrenzten Umsatzerlöse um 26,7 Mio. EUR zurückzuführen sowie auf gestiegene abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten durch Vorauszahlungen um 30,7 Mio. EUR. Gegenläufig wirkte die Reduktion der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um 16,0 Mio. EUR.
Der Fremdfinanzierungsmix von TeamViewer setzt auf ein ausgewogenes Verhältnis verschiedener Instrumente und Laufzeiten. Um Volatilitäten zu reduzieren und die Planbarkeit zu erhöhen, wurden variable Zinsen weitgehend durch Zinssicherungsgeschäfte in fixe Zinsstrukturen überführt. Alle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lauten in Euro. Die in Anspruch genommenen Darlehen und Schuldscheindarlehen beliefen sich zum 31. Dezember 2023 insgesamt auf nominal 500 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 600 Mio. EUR).
Die revolvierende Kreditlinie wurde zum 31. Dezember 2023 nicht in Anspruch genommen (31. Dezember 2022: 100 Mio. EUR). Eine Inanspruchnahme ist bis zu 450 Mio. EUR möglich.
| 31. Dezember 2023 in TEUR |
Jahr der Fälligkeit |
Nominalwert (EUR) 31. Dezember 2023 |
Nominalwert (EUR) 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|---|
| Darlehen | |||
| Konsortialdarlehen 2022 | 2025 | 100.000 | 100.000 |
| Konsortialdarlehen 2022 Revolvierende Kreditlinie |
2027 | – | 100.000 |
| Bilaterales Bankdarlehen 2021 | 2025 | 100.000 | 100.000 |
| Schuldscheindarlehen | |||
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre fix/variabel |
2024 | 85.000 | 85.000 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre fix/variabel |
2026 | 193.000 | 193.000 |
| Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix |
2028 | 13.000 | 13.000 |
| Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix |
2031 | 9.000 | 9.000 |
| Summe | 500.000 | 600.000 |
Die Zinszahlungstermine für das Konsortialdarlehen 2022 sind aktuell drei Monate rollierend. Der Zinszahlungszeitraum kann nach jedem Zinszahlungstermin beliebig auf einen Zeitraum zwischen einem und zwölf Monaten verändert werden. Die variablen Schuldscheindarlehen haben halbjährliche Zinszahlungstermine.
Die Netto-Finanzverbindlichkeiten des TeamViewer-Konzerns sanken zum 31. Dezember 2023 auf 456,6 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 471,6 Mio. EUR).
Der Netto-Verschuldungsgrad verringerte sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 1,8x (31. Dezember 2022: 2,1x).
| in Mio. EUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 97,3 | 113,3 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 432,1 | 519,3 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | (72,8) | (161,0) |
| Netto-Finanzverbindlichkeiten | 456,6 | 471,6 |
| Bereinigtes EBITDA (LTM) |
260,5 | 229,8 |
| Netto-Verschuldungsgrad | 1,8x | 2,1x |
Gemäß den Bedingungen der Kreditvereinbarungen aus dem Jahr 2022 muss TeamViewer bestimmte Verschuldungsgrad-Covenants basierend auf dem Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zu EBITDA – wie in den jeweiligen Kreditverträgen definiert – einhalten. TeamViewer hat die Covenants im Geschäftsjahr 2023 zu jedem Zeitpunkt eingehalten.
| Mio. EUR | 2023 | 2022 | Veränderung | Veränderung in % |
|---|---|---|---|---|
| Zahlungsmittel und | ||||
| -äquivalente Periodenanfang | 161,0 | 550,5 | (389,5) | –71 |
| Cashflow aus der operativen | ||||
| Geschäftstätigkeit | 229,9 | 204,3 | 25,5 | +12 |
| Cashflow aus der | ||||
| Investitionstätigkeit | (29,6) | (10,8) | (18,7) | +173 |
| Cashflow aus der | ||||
| Finanzierungstätigkeit | (287,4) | (609,8) | 322,4 | –53 |
| Sonstige Veränderungen | (1,1) | 26,7 | (27,8) | –104 |
| Zahlungsmittel und | ||||
| -äquivalente Periodenende | 72,8 | 161,0 | (88,2) | –55 |
Die Zunahme des Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 resultierte hauptsächlich aus einem besseren operativen Ergebnis und positiven Working-Capital-Effekten.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit stiegen aufgrund höherer Mittelabflüsse für Investitionen in Finanzanlagen im Zusammenhang mit Beteiligungserwerben.
Der rückläufige Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich im Wesentlichen aus geringeren Netto-Mittelabflüssen für Finanzverbindlichkeiten sowie geringeren Auszahlungen für Aktienrückkäufe.
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 | Veränderung | Veränderung in % |
|---|---|---|---|---|
| Cashflow aus der operativen | ||||
| Geschäftstätigkeit | 229,9 | 204,3 | 25,5 | +12 |
| Investitionen in Sachanlagen | ||||
| und immaterielle Vermögens |
||||
| gegenstände | (5,6) | (8,8) | 3,2 | –37 |
| Auszahlungen für Tilgungsan | ||||
| teil von Leasingverbindlichkei | ||||
| ten | (11,1) | (9,5) | (1,6) | +17 |
| Gezahlte Zinsen für Fremd | ||||
| mittel und Leasingverbind | ||||
| lichkeiten | (14,4) | (14,2) | (0,2) | +1 |
| Levered Free Cashflow | ||||
| (FCFE) | 198,8 | 171,8 | 26,9 | +16 |
| In % des bereinigten EBITDA | ||||
| (Cash Conversion) | 76,3 | 74,8 | +1,5 pp |
TeamViewer blickt auf ein Geschäftsjahr 2023 zurück, das erneut von geopolitischen Spannungen und einer herausfordernden wirtschaftlichen Entwicklung geprägt war.
Trotz der makroökonomischen Herausforderungen zeigte sich TeamViewer nach Einschätzung des Vorstands operativ sehr widerstandsfähig. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die von TeamViewer angebotenen Produkte und Lösungen Unternehmen dabei helfen, Effizienzsteigerungen zu realisieren. In der Folge konnte TeamViewer seine Jahresprognose bestätigen und erreichen.
Im Geschäftsjahr hat TeamViewer eine Reihe unterschiedlicher organisatorischer und operativer Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, um das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen. So wurde das neue Partnerprogramm "TeamViewer TeamUP" für die Vertriebspartner von TeamViewer eingeführt und die AMERICAS-Vertriebsorganisation neu aufgestellt.
Strategisch konzentrierte sich TeamViewer im Geschäftsjahr weiter auf die Stärkung der drei definierten Wachstumsdimensionen. Hervorzuheben ist insbesondere die Einführung der Produktupgrades für TeamViewer Remote und Tensor, die neues Cross- und Up-Selling-Potenzial bieten. Zusätzlich wurde mit strategischen Unternehmensbeteiligungen das Engagement in den Bereichen digitale Transformation der Industrie und Smart Factory ausgebaut. Im Bereich Nachhaltigkeit konnte TeamViewer seine führende Position in den Nachhaltigkeitsratings von Sustainalytics und MSCI weiter halten.
Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage des Konzerns im Geschäftsjahr 2023 insgesamt positiv.
Nach Ende des Geschäftsjahres 2023 sind folgende Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die zukünftige Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von TeamViewer haben könnten:
Im Januar 2024 hat TeamViewer ein zusätzliches revolvierendes Kreditliniendarlehen in Höhe von bis zu 75 Mio. EUR abgeschlossen. Eine Inanspruchnahme fand bisher nicht statt.
Im Februar 2024 hat TeamViewer aus der bestehenden revolvierenden Kreditlinie (Konsortialdarlehen 2022) einen Betrag in Höhe von 90 Mio. EUR in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme erfolgte aufgrund der planmäßigen Rückführung einer Tranche des Schuldscheindarlehens im März 2024.
Weitere Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 gab es nicht .
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) sieht Angaben zum Risikomanagement und internen Kontrollsystem vor, die über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinausgehen und somit von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen sind ("lageberichtsfremde Angaben"). Diese werden thematisch der Erklärung zur Unternehmensführung zugeordnet; sie sind zudem von den inhaltlich zu prüfenden Angaben durch separate Absätze abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet.
Der Vorstand von TeamViewer hat folgende Chancen als wesentlich identifiziert:
Der TeamViewer-Konzern betrachtet die Digitalisierung und das damit verbundene Wachstums- und Effizienzsteigerungspotenzial für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette als Chance. Da das Produktportfolio von TeamViewer sowohl horizontale Lösungen zum Einsatz in Unternehmensfunktionen und im IT-Kontext als auch vertikale Lösungen für die Digitalisierung von Logistik oder Produktion im Bereich der sogenannten Operational Technology (OT) beinhaltet, kann TeamViewer seinen Kunden für nahezu alle Bereiche der industriellen und dienstleistungsbezogenen Wertschöpfungskette passende Produkte und Lösungen anbieten.
TeamViewer sieht Chancen in der zunehmenden Automatisierung und Prozessoptimierung im Zuge der Industrie 4.0. In diesem Kontext ist TeamViewers Frontline-Produkt von besonderer Bedeutung. Mithilfe von AR-gestützten Schritt-für-Schritt-Anleitungen können die Geschwindigkeit und Effizienz von manuellen Arbeitsprozessen gesteigert und gleichzeitig die Fehleranfälligkeit reduziert werden. Die TeamViewer-Software kann dabei sowohl auf herkömmlichen mobilen Endgeräten wie Tablets oder Smartphones oder marktgängigen Datenbrillen verwendet werden und an die verschiedensten Produktions- oder Bestandssysteme auf Kundenseite angebunden werden. Durch gezielte Akquisitionen und technische Weiterentwicklungen konnte TeamViewer seine Marktposition und die abgedeckten Anwendungsfälle in den vergangenen Jahren deutlich ausbauen. Auch TeamViewers Stärke im Fernzugriff auf sogenannte "embedded devices", also jegliche Nicht-IT-Geräte außerhalb des klassischen Büro-Setups, spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Dabei unterstützt TeamViewer zahlreiche industrielle IoT-Szenarien wie die Vernetzung von Robotern, Industriemaschinen oder ähnlichen Anlagen.
Die zunehmende Verbreitung mobiler Endgeräte und prozessorgesteuerter Wearables wie Smartphones, Tablets und Datenbrillen in Verbindung mit der zunehmenden Einführung von IoT (Internet of Things)-Technologie in kommerziellen und industriellen Anwendungsfällen ist ein Megatrend, von dem TeamViewer auch weiterhin stark profitieren kann. Auch im privaten Umfeld steigt die Nutzung von smarten, internetfähigen Geräten und die damit verbundene Möglichkeit für Anwendungsfälle im Bereich von Fernzugriff und Fernwartung.
Umweltbelange und die Reduktion des eigenen ökologischen Fußabdrucks gewinnen sowohl für Unternehmen als auch staatliche Organisationen und Privathaushalte zunehmend an Bedeutung. TeamViewers Konnektivitätslösungen können zur Emissionsvermeidung beitragen, indem sie Interaktionen zwischen Personen sowie das Steuern und Verwalten von internetfähigen Geräten aus der Ferne ermöglichen und damit Reiseaktivitäten jeglicher Art und tägliches Pendeln zwischen Arbeitsplatz und Wohnstätte deutlich reduzieren. Entsprechend ergeben sich aus Sicht des Vorstands hieraus weitere Wachstumschancen für den TeamViewer-Konzern.
Mit der weiten Verbreitung von Smartphones und Tablets nimmt auch die Nutzung von Firmensoftware über mobile Endgeräte ständig zu. Verstärkt wird der Trend zu mobilen Softwarelösungen durch die kontinuierliche Eingliederung der jungen, digital-nativen Generation ins Berufsleben, die verbesserte mobile Verbindungsleistung (5G-Netzwerk) und durch den Fokus vieler Entwicklungsteams auf mobile Applikationen.
TeamViewer sieht sich im Bereich Mobile First bestens positioniert und wird auch weiterhin das Angebot für mobile Endnutzer ausbauen. Exemplarisch zu nennen ist hier die Weiterentwicklung der TeamViewer-Remote-Assist-Lösung AssistAR. Mit dieser Softwaretechnologie können beispielsweise Außendienstmitarbeitende auf AR-basierte Unterstützung aus der Ferne zurückgreifen. Die Software ermöglicht dabei den Verbindungsaufbau und die Kommunikation mit technischen Experten anhand eines mobilen Endgeräts.
Die Veränderungen der modernen Arbeitswelt, die durch eine zunehmend geografisch verteilte und flexibel arbeitende Belegschaft geprägt ist, werden vom Vorstand als eine weitere Chance für den TeamViewer-Konzern angesehen. Unternehmen ermöglichen es ihren Mitarbeitenden zunehmend, aus der Ferne auf Firmensysteme, -daten und -geräte zuzugreifen und standortübergreifend mit Kolleginnen und Kollegen, Teams und Drittparteien zusammenzuarbeiten. Hier besteht die Chance für TeamViewer, seine Lösungen für sicheren Fernzugriff vermehrt zum Einsatz zu bringen. Darüber hinaus stellen der Support und die Verwaltung von Geräten eine wachsende Herausforderung für die IT-Abteilungen von Unternehmen dar. Diese Herausforderung wird durch die zunehmende Vielfalt und Komplexität von Endgeräten und Betriebssystemen noch verstärkt. Auch hier bieten sich Chancen für die Konnektivitätslösungen von TeamViewer, die einen zentralen Support und eine zentrale Verwaltung einer weltweit verteilten Gerätelandschaft und IT-Infrastruktur ermöglichen und so Kostenersparnisse und Effizienzgewinne realisieren.
TeamViewer sieht für sein Geschäft im zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Lösung von geschäftskritischen Problemen oder zur Optimierung von Prozessen eine Chance. Daher integriert das Unternehmen KI-Funktionalitäten in seine bestehenden Lösungen und arbeitet auch an eigenständigen Innovationen in diesem Bereich. Datengetriebene Entscheidungen werden in Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen, insbesondere im industriellen Umfeld.
TeamViewer hat den Ausbau verschiedener Marketing- und Vertriebspartnerschaften (unter anderem mit den internationalen Softwareunternehmen SAP und Siemens Digital Industries Software) deutlich ausgebaut. Daraus ergeben sich verschiedene Chancen zur Erweiterung der Vertriebs- und Absatzwege, der Reichweite sowie der Integration und technologischen Weiterentwicklung.
Zur Einschätzung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems wird auf die Ausführungen in der Erklärung zur Unternehmensführung verwiesen.
Der TeamViewer-Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, seine Produkte stetig weiterzuentwickeln und an Markt- und Kundenbedürfnisse anzupassen, um seine Marktposition kontinuierlich auszubauen und zu stärken. Der Erfolg von TeamViewer beruht sowohl auf dem systematischen Erkennen und Nutzen von Chancen als auch dem gezielten Kontrollieren von Risiken. Für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Risiken der Geschäftstätigkeit hat TeamViewer ein Risikomanagement- und internes Kontrollsystem einschließlich deren interner Überwachung implementiert, um eine frühzeitige Erkennung, Bewertung sowie einen kontrollierten Umgang mit potenziellen Risiken sicherzustellen. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem decken auch Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten ab. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem umfassen zudem ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance-Management-System. Zudem wird Beschäftigten die Möglichkeit gegeben, geschützt Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße innerhalb des Unternehmens zu geben. Das Risiko- und Kontrollsystem wird als eines der Schlüsselelemente einer guten Corporate Governance betrachtet.
Das Risikomanagementsystem von TeamViewer wurde auf der Grundlage des Enterprise Risk Management Standards des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) sowie der Prüfungsstandards PS 340, PS 340 n.F. sowie PS 981 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) implementiert und umfasst die Erkennung und Bewertung der Risiken des Konzerns. Mithilfe einer Risikomanagementapplikation werden unter anderem die Überprüfung der Risikotragfähigkeit des Unternehmens und eine vollautomatisierte Aggregation der Risiken (Monte-Carlo-Simulation) sichergestellt.
Ziel des Risikomanagementsystems ist es, dem Vorstand einen Überblick über die Risiken zu verschaffen und die Entscheidungsfindung hinsichtlich des Umgangs mit den identifizierten Risiken sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene zu unterstützen. Das Risikomanagementsystem soll potenzielle Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und umfassend durch Kontrollen und Maßnahmen mindern.
Das Risikomanagementsystem von TeamViewer basiert auf den folgenden fünf Kernelementen:
Die Identifikation der Risiken wird halbjährlich durch den Risikomanager in Zusammenarbeit mit den für jede unternehmensinterne Abteilung ernannten Risikoverantwortlichen durchgeführt. Neben dem regulären Reporting sind die Risikoverantwortlichen dazu angehalten, Risiken fortlaufend zu überprüfen. Eine zusätzliche Ad-hoc-Berichterstattung, durch die der Vorstand und der Risikomanager über aktuelle Risikoereignisse zeitnah informiert werden, ist implementiert. Dazu gehört auch die systematische Identifizierung und Bewertung von Risiken, die mit Sozial- und Umweltfaktoren verbunden sind. Indem die gesamte Belegschaft dazu angehalten ist, Risiken den Risikoverantwortlichen aus den Abteilungen bzw. dem Risikomanagement zu kommunizieren, wird das Risikobewusstsein der Organisation geschärft und eine Risikokultur etabliert.
Alle identifizierten Risiken werden halbjährlich auf Basis ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Auswirkung auf das Unternehmen bewertet. Dies beinhaltet insbesondere die möglichen Auswirkungen der Risiken in Bezug auf die Erreichung der finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmensziele, die Unternehmensreputation sowie Compliance. Die Bewertung und Einordung der einzelnen Risiken erfolgen unter Verwendung der unternehmensspezifischen Risikobewertungsmatrix:
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Auswirkung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beschreibung | Skala | 1 Marginal | 2 Geringfügig | 3 Moderat | 4 Signifikant | 5 Erheblich |
| Sicher | 5 | Mittel | Hoch1 | Hoch1 | Erheblich1 | Erheblich1 |
| Wahrscheinlich | 4 | Mittel | Mittel | Hoch1 | Hoch1 | Erheblich1 |
| Voraussichtlich | 3 | Niedrig | Mittel | Mittel | Hoch1 | Hoch1 |
| Möglich | 2 | Niedrig | Niedrig | Mittel | Mittel | Hoch1 |
| Unwahrscheinlich | 1 | Niedrig | Niedrig | Niedrig | Mittel | Mittel |
1Terminologie gegenüber 2022 angepasst.
TeamViewer hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die monetäre Quantifizierung aller Risiken überprüft, sodass eine vollautomatisierte Aggregation der Risiken auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation erfolgen kann. Die Quantifizierung der Risiken aller Kategorien erfolgt entlang von definierten Wertgrenzen:
| Skala | Kategorie | Bereinigtes EBITDA (in Mio. EUR) |
|---|---|---|
| 1 | Marginal | < 0,5 |
| 2 | Geringfügig | 0,5–3 |
| 3 | Moderat | 3–5 |
| 4 | Signifikant | 5–20 |
| 5 | Erheblich | > 20 |
Die Bewertung erfolgt sowohl auf Brutto- als auch auf Nettobasis. Die Bruttobasis stellt das Risiko vor Berücksichtigung aller risikomindernden Maßnahmen und Kontrollen dar. Das Nettorisiko bezieht sich auf das nach Betrachtung aller risikomindernden Maßnahmen und Kontrollen verbleibende Restrisiko. Die resultierende Nettobewertung stellt sich wie folgt dar:
| Risiko1 | Inexistent | Teilweise wirksam | Wirksam |
|---|---|---|---|
| Niedrig | Niedrig | Niedrig | Niedrig |
| Mittel | Mittel | Mittel | Niedrig |
| Hoch | Hoch | Hoch | Mittel |
| Erheblich | Erheblich | Erheblich | Hoch |
1Terminologie gegenüber 2022 angepasst.
TeamViewer definiert die Risikotragfähigkeit des Konzerns in Anlehnung an IDW PS 340 n.F. Danach ist die Risikotragfähigkeit definiert als die Fähigkeit des TeamViewer-Konzerns, alle potenziellen Verluste aus den dem Geschäft inhärenten Risiken zu tragen, sodass der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Dazu gehört, dass der Konzern über ausreichende Liquidität verfügt, um die maximal möglichen Verluste aus den bestehenden Risiken zu tragen. Gleichzeitig müssen die Voraussetzungen für alle Finanzierungs- und Refinanzierungsbedürfnisse erfüllt sein.
Bei der Bewertung der Risiken berücksichtigt der Vorstand sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die möglichen aggregierten Auswirkungen verschiedener Risiken. Dabei verwendet der Vorstand anerkannte Methoden zur Risikoaggregation, wie zum Beispiel eine Monte-Carlo-Simulation. Die aggregierten Risiken dürfen zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Risikotragfähigkeit des Unternehmens.
Zudem hat der Konzern mögliche Handlungsoptionen für den Fall vorbereitet, dass die Risikotragfähigkeitsgrenze des Konzerns erreicht bzw. überschritten wird.
Die Risikoverantwortlichen sind dafür zuständig, dass die Entwicklung und Implementierung geeigneter risikomindernder Maßnahmen und Kontrollen innerhalb ihres Verantwortungsbereichs erfolgen. Sie analysieren die Reaktionen hinsichtlich der Auswirkungen der risikomindernden Maßnahmen und Kontrollen auf die Risikofolgen und -wahrscheinlichkeiten, ihrer Kosten im Verhältnis zum Nutzen, der verfügbaren Ressourcen, der bestehenden Kontrollen und Maßnahmen und möglicher Chancen. Abhängig von der Art des Risikos identifizieren sie unterschiedliche Risikostrategien wie Risikoakzeptanz, -vermeidung, -minderung oder die Übertragung des Risikos auf Dritte.
Der Vorstand und der erweiterte Führungskreis von TeamViewer (Senior Leadership Team) werden halbjährlich über die konzernweite Risikosituation, insbesondere über die größten Risiken und Veränderungen in der Risikobewertung, unterrichtet. Ad-hoc-Berichterstattung erfolgt gegenüber der Risk Steering Group, bestehend aus dem Vorstand, dem Risikomanager und dem Risikoverantwortlichen des betroffenen Unternehmensbereichs. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keinerlei Ad-hoc-Berichterstattungen.
Gemeinsam mit dem Vorstand unterrichtet der Risikomanager den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über das Risikomanagement und die bestehenden Risiken in regelmäßigem Turnus.
Der TeamViewer-Konzern teilt seine Risiken in strategische, operative, Compliance-bezogene und finanzielle Risiken ein. Bei den Erläuterungen der wesentlichen Risiken werden die Risiken erwähnt, die auf Basis einer Bruttobetrachtung erhebliche oder hohe Auswirkungen auf das bereinigte EBITDA haben könnten. Die übrigen Risiken sind überblicksartig zusammengefasst. Risiken, die im Vorjahr noch als mindestens erheblich oder hoch eingestuft wurden und für die im Geschäftsjahr eine niedrigere Bewertung festgestellt wurde, sind zur Verdeutlichung in der folgenden Übersicht aufgeführt. Dabei wurden die Risiken aggregiert und das jeweils am höchsten bewertete Risiko innerhalb einer Risikogruppe aufgeführt.
| Konzern Risikobewertung (Bruttorisiko)* |
Konzern Risikobewertung (Nettorisiko)* |
Trend1 | |
|---|---|---|---|
| Strategische Risiken | |||
| Generelles makroökonomisches Umfeld |
Erheblich | Erheblich | |
| Geopolitisches Umfeld | Erheblich | Erheblich | |
| Wettbewerbsumfeld | Erheblich | Erheblich | |
| Personalrisiken | Hoch | Hoch | |
| Operative Risiken | |||
| Produktrisiken | Hoch | Hoch | |
| Produkt- und IT-Sicherheit |
Erheblich | Erheblich | |
| Partnerschaften und Produktintegration |
Hoch | Hoch | |
| Vertriebsrisiken | Hoch | Hoch | |
| Compliance-bezogene Risiken | |||
| Generelle rechtliche und regulatorische Risiken |
Hoch | Hoch | |
| Finanzielle Risiken | |||
| Fremdwährungsrisiko | Hoch | Mittel | |
| Inflationsrisiko | Hoch | Hoch | |
1Trend: Prognostizierte Entwicklung für das kommende Geschäftsjahr. * Terminologie gegenüber 2022 angepasst.
Legende: Sinkendes Nettorisiko Unverändertes Nettorisiko Steigendes Nettorisiko
Unter strategischen Risiken versteht TeamViewer sämtliche Risiken, die sich aus der strategischen Ausrichtung des Geschäftsmodells ergeben. Dies können insbesondere solche Risiken sein, die aus dem Marktumfeld oder der internen strategischen Ausrichtung des Konzerns resultieren.
Die Entwicklung von TeamViewer wird von makroökonomischen Entwicklungen und dem allgemeinen Geschäftsklima beeinflusst. Im Jahr 2023 standen dabei weiterhin die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der erhöhten Inflationsraten im Fokus. Die daraus resultierenden Folgen, wie auch ein wirtschaftlicher Abschwung allgemein, können zu einem Rückgang der Abonnements für Produkte, längeren Verkaufszyklen, verstärktem Preiswettbewerb und Problemen bei der Gewinnung neuer Kunden führen. Dies kann für TeamViewer einen Rückgang des Umsatzvolumens und der Rentabilität verursachen. Kleine und mittelständische Unternehmen, die die Mehrheit der Kunden von TeamViewer darstellen, sowie Kunden in Schwellenländern, deren Volkswirtschaften zum Teil größeren Schwankungen unterliegen, insbesondere im lateinamerikanischen und asiatisch-pazifischen Raum, sind besonders anfällig für makroökonomische Veränderungen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, werden die verschiedenen regionalen Märkte genau beobachtet und marktspezifische Lösungsportfolios angeboten, die den Anforderungen der jeweiligen Märkte gerecht werden. Darüber hinaus kann TeamViewer aufgrund seiner geografischen Diversifikation einen Teil der auftretenden Risiken abfedern. Die Nachwirkungen der Coronapandemie haben immer noch einen Einfluss auf das makroökonomische Umfeld, werden von TeamViewer allerdings nicht mehr als eigenständiges Risiko bewertet.
Als Teil seiner Wachstumsstrategie beabsichtigt TeamViewer, die geografische Präsenz, einschließlich der Vertriebs- und Marketingaktivitäten, stetig weiter auszubauen. Die Geschäftstätigkeit wird dabei neben den externen Marktfaktoren wie Konjunkturverläufen auch durch politische, geopolitische und finanzwirtschaftliche Veränderungen beeinflusst. Aktuell ist das geopolitische Umfeld nicht zuletzt durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine, den Nahost-Konflikt und die Spannungen zwischen China und Taiwan stark angespannt. Diese und andere Konflikte lassen sich nicht regional begrenzen und können erhebliche Auswirkungen auf TeamViewers Geschäftstätigkeit weltweit haben. Der Ausbau der Geschäftstätigkeit im asiatisch-pazifischen sowie im lateinamerikanischen Raum geht – über aktuelle Konflikte hinaus – für TeamViewer mit einem erhöhten politischen Risiko in den entsprechenden Märkten einher.
Politische und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen in den Regionen können in besonderem Maße Unsicherheit auslösen und negative Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen von TeamViewers Kunden zur Folge haben. TeamViewer schätzt diese Risiken im Ergebnis insgesamt als erheblich ein.
Der Konzern sieht im Wettbewerbsumfeld ein erhebliches Risiko. Eine weitere Verstärkung der Konkurrenz durch bestehende Wettbewerber und/oder neue Wettbewerber könnte zu einem Verlust von Marktanteilen, einem erhöhten Preisdruck und reduzierten Gewinnmargen führen. Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere, wenn einer der großen internationalen Softwareanbieter beschließen würde, die eigenen Produkte und Lösungsangebote dahingehend zu erweitern, dass eine zunehmende Überschneidung mit TeamViewers Lösungsportfolio entsteht. Darüber hinaus besteht das Risiko eines erhöhten Preisdrucks durch Wettbewerber, insbesondere im Niedrigpreissegment bzw. im Geschäft mit SMB-Kunden. TeamViewer beobachtet aktuelle Marktentwicklungen genau und pflegt gute Kontakte zu den führenden Softwareunternehmen. Darüber hinaus unterhält TeamViewer mit einigen internationalen Softwarekonzernen wie Microsoft, SAP und Google strategische Partnerschaften. Des Weiteren investiert der Konzern substanziell in die kontinuierliche Vertiefung und Verbreiterung des Lösungsportfolios, um sich mit seinen Lösungen dauerhaft am Markt zu differenzieren.
Hoch qualifizierte Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen zu binden sowie qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen, stellen für den Konzern – wie auch für viele andere Unternehmen speziell im Technologiesektor – eine kontinuierliche Herausforderung dar. Der mit der Abwanderung zentraler Mitarbeitender verbundene Wissensverlust könnte dazu führen, dass TeamViewer den Marktanforderungen an seine Produkte nicht gerecht werden kann und TeamViewers strategische Initiativen nicht ausreichend umgesetzt werden können. Wenn es TeamViewer nicht gelingt, ausreichend qualifizierte Mitarbeitende aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels zu rekrutieren, besteht die Gefahr, dass der Konzern seine Wachstums- und Innovationsziele verfehlt. Um dem Risiko entgegenzuwirken, nutzt TeamViewer verschiedene Maßnahmen zur Personalbindung und -gewinnung, wie z.B. flexible Arbeitszeitmodelle, attraktive Arbeitsplatzmodelle, die Eröffnung weiterer Standorte sowie eine marktgerechte Vergütung inklusive variabler Vergütung und eines aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms.
Unter operativen Risiken versteht TeamViewer sämtliche Risiken, die mit operativen Geschäftsvorfällen wie beispielsweise Produkt, Produktsicherheit, Vertrieb und Infrastruktur in Verbindung stehen.
In der von TeamViewer genutzten Infrastruktur sowie in der von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Infrastruktur können Schäden und Unterbrechungen auftreten. Die Beschädigung oder der Ausfall der Infrastruktur könnte zu Datenverlusten und zu Unterbrechungen oder Verzögerungen bei den Diensten des Konzerns führen. TeamViewer hat interne Prozesse etabliert, um mögliche Ausfälle und Unterbrechungen zu vermeiden bzw. schnellstmöglich zu beheben.
TeamViewers Software ermöglicht Konnektivität auf Endgeräten über sehr viele unterschiedliche Betriebssysteme hinweg. Updates oder Weiterentwicklungen dieser Betriebssysteme oder die Einführung neuer Betriebssysteme könnten dazu führen, dass TeamViewers Softwarelösungen vollständig oder teilweise nicht mehr funktionieren. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Kundenbeziehungen haben und zu Reputationsverlusten führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, überwacht die Entwicklungsabteilung des Konzerns stets Updates der Betriebssysteme und steht in engem Kontakt zu TeamViewers Kundensupport, um etwaige Störungen der TeamViewer-Software umgehend beheben zu können.
Aufgrund des sich schnell verändernden Softwaremarkts besteht grundsätzlich das Risiko, dass TeamViewers Innovationsvorsprung gegenüber den Wettbewerbern verloren geht, die Produktentwicklung des Konzerns die Markterwartungen hinsichtlich neuer Trends und Innovationen nicht erfüllt und in der Folge die Produkte des Konzerns an Attraktivität verlieren oder die Kunden zu Wettbewerbern wechseln. Um die Markterwartungen zu erkennen und schnell auf diese reagieren zu können, berücksichtigt TeamViewer kontinuierlich das Kunden-Feedback in der Produktentwicklung. Des Weiteren wendet TeamViewer agile Methoden zur Softwareentwicklung an, um schneller auf Veränderungen reagieren zu können.
Die Softwaretechnologie, die den Produkten von TeamViewer zugrunde liegt, ist komplex und kann wesentliche Mängel oder Fehler enthalten, insbesondere wenn neue Produkte eingeführt oder neue Funktionen oder Möglichkeiten freigeschaltet werden. Die Kosten, die bei der Analyse, Korrektur oder Beseitigung von wesentlichen Mängeln oder Fehlern in der Software anfallen, können erheblich sein. Obwohl TeamViewer häufig Updates für seine Software herausgibt, ist es möglich, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, Schwachstellen oder Fehler zeitnah oder gänzlich zu korrigieren, was dem Ruf und der Wettbewerbsposition des Unternehmens erheblichen Schaden zufügen könnte. Tatsächliche, mögliche oder wahrgenommene Mängel können Unterbrechungen in der Verfügbarkeit der Software verursachen und zu verlorener oder verzögerter Marktakzeptanz und Verkäufen führen, TeamViewer zu Rückerstattungen an Kunden verpflichten oder anderweitig Haftungsansprüche begründen. Eine Haftung kann sich auch im Zusammenhang mit älteren Versionen der TeamViewer-Software ergeben, die noch von Kunden genutzt werden.
Das Geschäftsmodell von TeamViewer umfasst die Bereitstellung von Lösungen, die Endanwendern einen sicheren Fernzugriff auf Geräte und Netzwerke ermöglichen. Jegliches unbefugte Eindringen, Netzwerkunterbrechungen, Denial-of-Service (ein Angriff, um legitime Nutzer am Zugriff auf die Dienstleistungen zu hindern) oder ähnlich schädliche Einflüsse von Dritten haben das Potenzial, die Integrität, Kontinuität, Sicherheit und das Vertrauen in die Software, Dienste oder Systeme von TeamViewer oder seiner Kunden zu beeinträchtigen. Dies könnte zu kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten, erheblichen finanziellen Verbindlichkeiten, verstärkter regulatorischer Kontrolle, finanziellen Sanktionen und zu einem Vertrauensverlust in die Produkte von TeamViewer führen. Bestehende oder potenzielle Kunden könnten sich zudem für andere IT-Lösungen entscheiden.
Cyberangriffe werden immer komplexer und gehen zunehmend auch von hochprofessionellen Parteien aus. Cloudbasierte Plattformanbieter von Produkten und Dienstleistungen und Produktangebote im Remote-Connectivity-Bereich sind zunehmend attraktive Ziele solcher Cyberattacken. Neben traditionellen Cyberangriffen wie Computer-Hackern, bösartigem Code (z. B. Viren und Würmern), Diebstahl oder Missbrauch durch Mitarbeitende und Denialof-Service-Angriffen wird auch von hochprofessionellen, finanzstarken oder staatsnahen/politisch motivierten Akteuren berichtet, die Cyberangriffe durchführen. Angriffe können sowohl auf eine Schädigung von TeamViewer als auch seiner Nutzer abzielen oder Bestandteil externer oder interner Spionagetätigkeit und Sabotageakte sein. Dabei reicht bereits ein Gerücht über einen unberechtigten Zugang oder angebliche Sicherheitslücken aus, um erhebliche Auswirkungen auf TeamViewers Reputation und Geschäftsentwicklung zu haben.
TeamViewers Sicherheitsteam konzentriert sich auf die stetige Verbesserung der Produktsicherheit sowie der zugrundeliegenden Infrastruktur. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Cyberangriffe und Versuche eines unberechtigten Zugangs zu TeamViewers Netzwerken und Servern frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden. Mögliche Risiken werden zunächst durch Bedrohungsmodellierung, Penetrationstests, Risikoklassifizierungen, Prüfungen und Bedrohungsprofile regelmäßig bewertet. Ein Sicherheitsbetriebszentrum (SOC) überwacht rund um die Uhr die IT- und Produktinfrastruktur, um mögliche Angriffe unmittelbar zu erkennen. Zudem werden die internen Sicherheitsstrukturen regelmäßig von internen sowie von externen Parteien überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Das Abschalten von älteren Produktversionen, die den heutigen Sicherheitsstandards nicht mehr gerecht werden, stellt eine weitere Sicherheitsmaßnahme dar.
Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass TeamViewers Produkte zu unberechtigten Zwecken missbraucht werden, beispielsweise indem das Produkt im Zusammenhang mit Schadsoftware oder für betrügerische Geschäftsmodelle verwendet wird. Dies kann für TeamViewer zu Reputationsschäden und negativen Auswirkungen auf Kundengewinnung und Kundenbindung führen. Die oben beschriebenen Produktsicherheitsmaßnahmen stellen auch für diesen Fall risikominimierende Maßnahmen dar. Darüber hinaus arbeitet TeamViewer mit externen Fachgremien zusammen, um Verdachtsfälle frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
TeamViewer unterhält zahlreiche Partnerschaften, die für den weiteren Geschäftserfolg relevant sind, und hat diese in den vergangenen Jahren sukzessive ausgebaut. Dazu gehören verschiedene Technologie- und Vertriebspartnerschaften. Der Konzern stuft die mit Partnerschaften generell verbundenen Risiken nunmehr als hoch ein. Bei den Technologie- und Vertriebspartnerschaften besteht das Risiko, dass die Produktintegration oder der Ausbau der Vertriebskanäle nicht wie geplant monetarisiert werden können. Bei Partnerschaften im Sportumfeld ist das Risiko aufgrund negativer Schlagzeilen, die vor allem Reputationsrisiken für TeamViewer darstellen, moderat.
Der Erfolg von TeamViewer ist in erheblichem Maße von seiner Fähigkeit abhängig, Neukunden zu gewinnen und die Geschäftsbeziehungen zu bestehenden Kunden zu erhalten und weiter auszubauen. Dabei besteht das Risiko, dass Kunden am Ende ihrer Abonnementlaufzeit ihre Lizenz nicht verlängern oder kündigen oder den Leistungsumfang reduzieren. TeamViewer versucht durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere eine starke Kundenzentrierung sowie Kundenunterstützung während der Abonnementlaufzeit, regional spezifische Vertriebsstrategien und den gezielten Einsatz von Vertriebspartnern, diesen Risiken entgegenzuwirken. Allerdings kann nicht in allen Fällen gewährleistet werden, dass eine dauerhafte Kundenbindung und eine fortlaufende Erweiterung der Nutzung der TeamViewer-Produkte durch die bestehenden Kunden erfolgt. Die hohe Net Retention Rate (NRR) und Kundenzufriedenheit in den vergangenen Jahren belegen das hohe Maß an Kundenbindung und
damit den Erfolg der Vertriebsaktivitäten sowie die Qualität des Produkt- und Lösungsportfolios des Konzerns.
Unter Compliance-bezogenen Risiken versteht TeamViewer sämtliche rechtliche und regulatorische Risiken sowie Corporate-Governance-Risiken.
TeamViewer definiert generelle rechtliche und regulatorische Risiken als solche, die aus Verstößen gegen Rechtsgrundlagen und aus Vertragspflichten entstehen. TeamViewer ist einer Vielzahl verschiedener Gesetze und rechtlicher Rahmenbedingungen in verschiedenen Jurisdiktionen ausgesetzt, einschließlich solcher, die die Nutzung des Internets, die Privatsphäre, den Datenschutz, IT-Sicherheit, Verbraucherschutz und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen regeln. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen laufenden Änderungen und können erhebliche Auswirkungen auf TeamViewers Geschäftstätigkeit oder die Erweiterung der Geschäftstätigkeit in neue Geschäftsfelder haben.
Durch den kontinuierlichen Ausbau seiner Kundenbasis und seiner Vertriebsmodelle ist TeamViewer in zunehmendem Maße vertraglichen Haftungsrisiken und Produktanforderungen von Großkunden ausgesetzt. Dabei kann es zu Abweichungen von der Standard-Endnutzerlizenzvereinbarung kommen, deren Verhandlung und fortlaufende Prüfung signifikante Ressourcen bei TeamViewer in Anspruch nehmen und den Vertriebszyklus hinauszögern können. Zudem ist die technische Integration der betrieblichen Anforderungen von Großkunden oftmals komplex und erfordert individuell abgestimmte Entwicklungsarbeit. Bei Verstößen gegen Vertragspflichten können sich Haftungsansprüche der Kunden für entstandene Schäden und Reputationsschäden ergeben. Um solche Risiken nach Möglichkeit zu minimieren, prüft TeamViewers Rechtsabteilung Enterprise-Verträge und Service-Level-Vereinbarungen intensiv vor deren Abschluss.
TeamViewer bietet seine Produkte weltweit und einer Vielzahl von Kunden an, oftmals ohne persönlichen Kontakt und über das Internet. Dabei besteht das Risiko eines Verstoßes gegen Sanktionen oder Exportkontrollbeschränkungen. Solche Verstöße können zu Strafzahlungen, juristischen Konsequenzen sowie Reputationsschäden führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat TeamViewer umfassende Compliance-Mechanismen etabliert.
Unter finanziellen Risiken versteht TeamViewer sämtliche Risiken, die sich im Zusammenhang mit Finanzmitteln, Buchhaltung, Berichterstattung und Steuern ergeben.
TeamViewer tätigt Geschäfte in etwa 180 Ländern und ca. 40 Währungen. Eine Veränderung des Wechselkurses dieser Währungen gegenüber dem Euro birgt daher ein Fremdwährungsrisiko für den Konzern. Insbesondere die in US-Dollar denominierten Vertragsabschlüsse trugen im Geschäftsjahr 2023 einen hohen Anteil zu Billings, Umsatz und dem Gewinn des Konzerns bei. TeamViewer setzt zur Absicherung des Risikos der wichtigsten Währungspaare derivative Finanzinstrumente (Termingeschäfte) ein, wodurch das Nettorisiko auf eine mittlere Stufe mitigiert werden kann. Durch den globalen Ausbau unserer Geschäftstätigkeiten erachtet TeamViewer die Bedeutung dieses Risikos als steigend.
Inflationsrisiken können unmittelbare finanzielle, vor allem aber auch mittelbare und gesamtwirtschaftliche Auswirkungen haben. Auf die vorstehenden Ausführungen zu makroökonomischen Risiken wird verwiesen.
Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die identifizierten Risiken derzeit weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdend für den Konzern oder eines seiner wesentlichen Tochterunternehmen sind.
Die Risikotragfähigkeit definiert die Fähigkeit von TeamViewer, alle potenziellen Verluste aus den dem Geschäft inhärenten Risiken zu tragen, damit der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist die Identifikation, Bewertung und Steuerung all jener Risiken, die sich wesentlich auf die ordnungsgemäße Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses auswirken können. Die folgenden Elemente werden mit dem Kontrollsystem abgedeckt:
Das interne Kontrollsystem stellt einen wichtigen Bestandteil dar, um eine vollständige und korrekte Rechnungslegung und Berichterstattung zu gewährleisten. Basierend auf den im Risikomanagementsystem identifizierten Risiken stellt das interne Kontrollsystem die Minderung der finanziellen Risiken durch entsprechende Kontrollen sicher.
Die Interne Revision ist ein aktiver Bestandteil der Corporate Governance des TeamViewer-Konzerns. Sie stellt sicher, dass interne Prozesse und Organisationsstrukturen auf deren Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Weiterhin ist sie darauf ausgerichtet, durch die Beurteilung der Effektivität und Effizienz von Geschäftsprozessen Mehrwerte für den TeamViewer-Konzern zu schaffen.
Die Interne Revision ist an eine interne Stelle, das interne Revisionsteam, übertragen, das bei der Durchführung einzelner Projekte durch externe Dienstleister unterstützt wird (sog. Co-Sourcing). Die Interne Revision berichtet direkt an den Vorstand sowie den Prüfungsausschuss und operiert weltweit. Gemeinsam mit dem Vorstand werden die für das jeweils kommende Geschäftsjahr zu analysierenden Bereiche und Themen definiert und dem Prüfungsausschuss zur Freigabe des Jahresprüfungsprogramms vorgelegt. Der Prüfungsausschuss wird über den Fortschritt der Projekte regelmäßig informiert. Des Weiteren wird der Umsetzungsstand der abgestimmten Maßnahmen laufend nach zeitlicher Fälligkeit überwacht sowie an Vorstand und Prüfungsausschuss halbjährlich sowie im Rahmen einer Jahresberichterstattung kommuniziert. Die Umsetzung der Feststellungen wird im Rahmen einer Followup-Prüfung verifiziert.

Nach Berechnungen des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel) wird die globale Wirtschaftsleistung im Jahr 2024 um rund 2,9 % wachsen, nach 3,1 % im Jahr 2023.16 Nach den Prognosen des IfW Kiel gehe die Inflation weltweit zwar zügig zurück und es sei bereits im ersten Halbjahr 2024 mit Zinssenkungen der wesentlichen Notenbanken zu rechnen. Eine konjunkturelle Belebung sei jedoch nicht zu erwarten. Bremsend wirke sich in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften eine hohe Unsicherheit über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus, während nach dem Auslaufen der Krisenmaßnahmen infolge der Pandemie finanzpolitische Impulse wegfielen.17 Die Arbeitslosigkeit in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften nehme dabei in der nächsten Zeit zwar leicht zu, bleibe aber auf historisch niedrigem Niveau.18
Für die beiden für TeamViewer wichtigen Einzelmärkte Deutschland und die USA sehen die Wirtschaftsforscher des Internationalen Währungsfonds (IWF) unterschiedliche Tendenzen. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt wird der Prognose zufolge 2024 um 0,5 % wachsen nach einem Minus von 0,3 % im Jahr 2023.19 Seitens der Weltwirtschaft ließen größere Impulse auf sich warten und die zu erwartende Konsolidierung des Bundeshaushalts nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hätte bremsende Wirkung, so das IfW Kiel.20 Zwar wird sich nach Erwartungen des IWF auch in den USA die konjunkturelle Dynamik im Jahr 2024 abschwächen, mit einem erwarteten Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 2,1 % (2023: 2,5 %) insgesamt jedoch auf einem höheren Niveau liegen als in Deutschland.21 Positiv wirkten sich hier Zuwächse bei den Bauinvestitionen der Unternehmen und ein zunehmender privater Konsum aus, wie das IfW Kiel festhält.22
Die weltweiten IT-Ausgaben werden nach Erwartungen des Marktforschungsinstituts Gartner im Jahr 2024 deutlich um 6,8 % gegenüber dem Vorjahr (2023: 3,3 %) auf ein Marktvolumen von rund 5,0 Bio. USD steigen (2023: 4,7 Bio. USD).23 Diese Entwicklung wird angeführt von den beiden für TeamViewer besonders relevanten Segmenten Software, das im Vergleich zu 2023 um 12,7 % auf 1,0 Bio. USD wachsen soll (2023: 0,9 Bio. USD), sowie IT-Services, das um 8,7 % auf rund 1,5 Bio. USD zulegen wird (2023: 1,4 Bio. USD).24 Wichtige Wachstumstreiber seien laut Gartner die Investitionen in Projekte für organisatorische Effizienz und Optimierung – ein Bereich, den TeamViewer mit seinen Produkten primär bedient.25 Neben der breiteren Anwendung von Künstlicher Intelligenz sehen die Gartner-Analysten unter den zehn wichtigsten IT-Trends des kommenden Jahres darüber hinaus die für TeamViewer relevanten Themenfelder digitale Technologien, die Nachhaltigkeit fördern, sowie Lösungen für eine "Augmented-Connected Workforce", die Arbeitskräfte bei ihren Tätigkeiten unterstützen.26
Von diesen Trends wird aus Sicht des Managements auch TeamViewer profitieren. Angesichts zunehmender Nachhaltigkeitsbemühungen der Wirtschaft, der fortgesetzten digitalen Transformation der Industrie und eines anhaltenden Fachkräftemangels erwarten wir eine weiterhin hohe Nachfrage nach unseren Lösungen für Remote Support, Enterprise Connectivity und Frontline Productivity. Wir wollen dabei auch in Zukunft das große Cross-
16 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte Nr. 109 (2023-Q4), S. 2: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/6bf368c2-c935-48e4-8f28-098420e6c252-KKB_109_2023-Q4_Welt_DE.pdf
17 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte Nr. 109 (2023-Q4), S. 6: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/6bf368c2-c935-48e4-8f28-098420e6c252-KKB_109_2023-Q4_Welt_DE.pdf
18 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte Nr. 109 (2023-Q4), S. 2: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/6bf368c2-c935-48e4-8f28-098420e6c252-KKB_109_2023-Q4_Welt_DE.pdf
19 IWF – World Economic Outlook Update, January 2024, S. 6: https://www.imf.org/-/media/Files/Publications/WEO/2024/Update/January/English/text.ashx
20 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte Nr. 110 (2023-Q4), S. 2: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/6c4fd05f-bb55-42f7-b7a4-96b9fc631caf-KKB_110_2023-Q4_Deutschland_DE.pdf
21 IWF – World Economic Outlook Update, January 2024, S. 6: https://www.imf.org/-/media/Files/Publications/WEO/2024/Update/January/English/text.ashx
22 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte Nr. 109 (2023-Q4), S. 7: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/6bf368c2-c935-48e4-8f28-098420e6c252-KKB_109_2023-Q4_Welt_DE.pdf
23 Gartner, Inc. – Erwartung weltweite IT-Ausgaben: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/01-17-2024 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-six-point-eight-percent-in-2024
24 Gartner, Inc. – Erwartung weltweite IT-Ausgaben: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/01-17-2024 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-six-point-eight-percent-in-2024
25 Gartner, Inc. – Erwartung weltweite IT-Ausgaben: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/01-17-2024 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-six-point-eight-percent-in-2024
26 Gartner, Inc. – Die 10 wichtigsten strategischen Technologietrends 2024: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2023-10-16-gartner-identifies-the-top-10-strategic-technology-trends-for-2024
und Up-Selling-Potenzial unserer breiten Anwenderbasis nutzen. Ein besonderer Vertriebsfokus liegt zudem darauf, den Kundenstamm für unsere Enterprise-Lösungen weiter auszubauen.
TeamViewer sieht im Geschäftsjahr 2024 trotz des anhaltend herausfordernden makroökonomischen Umfelds eine ungebrochen hohe Nachfrage nach seinen Lösungen. Basierend auf den durchschnittlichen Wechselkursen des Vorjahrs erwartet der Vorstand einen Umsatz innerhalb einer Spanne von 660 Mio. EUR bis 685 Mio. EUR. Die Wachstumsdynamik wird dabei auch von nachteiligen Wechselkurseffekten beeinflusst, die sich aus den Billings des Vorjahrs ergeben und sich zeitverzögert im Umsatz niederschlagen.
Die Profitabilität wird nach Erwartung des Vorstands auf eine bereinigte EBITDA-Marge von mindestens 43 % zulegen (2023: 42 %). Nach der Anpassung der Partnerschaft mit Manchester United geht der Vorstand davon aus, dass sich ein Großteil der effektiven Einsparungen positiv auf die Marge in der zweiten Jahreshälfte auswirken wird. Weitere Teile der Einsparungen werden in strategische Wachstumsinitiativen reinvestiert, die bereits in der ersten Jahreshälfte 2024 eingeleitet werden.
| Mio. EUR | Prognose 2024 | Geschäftsjahr 2023 |
|---|---|---|
| Umsatz (IFRS) | 660–6851 (entspricht ca. +7–11 % währungsbereinigt ggü. VJ) |
626,7 |
| Bereinigte EBITDA-Marge | mindestens 43 % | 42 % |
1 Basierend auf den durchschnittlichen Wechselkursen des Vorjahrs.
Wie im Kapitel "1.3 Steuerungssystem" beschrieben, verwendet TeamViewer seit Beginn des Geschäftsjahrs 2023 die Umsatzerlöse als primären Leistungsindikator, während Billings in den Hintergrund gerückt sind. Es wird daher keine Billings-Prognose mehr veröffentlicht.
Bereits im Dezember 2023 beschloss der TeamViewer-Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein neues Aktienrückkaufprogramm. Der Rückkauf hat am 13. Dezember 2023 begonnen und soll innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen sein. In diesem Zeitraum sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu 150 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 10.658.374 Aktien, zurückgekauft werden.
Die Produkte von TeamViewer ermöglichen es Kunden, IT- und OT-Geräte sowie Arbeitsabläufe sicher aus der Ferne zu steuern. Dies soll nicht nur zu erheblichen Effizienzsteigerungen führen, sondern auch zu einer verbesserten Nachhaltigkeitsbilanz dank eingesparter Reisen. In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt das Produktportfolio von TeamViewer an zusätzlicher Relevanz, indem es bei der Zentralisierung von Supportaufgaben unterstützt. Daher geht der Vorstand auch im Jahr 2024 davon aus, erfolgreiches Cross- und Up-Selling zu betreiben und neue Kunden zu gewinnen sowie das Enterprise-Geschäft konsequent auszubauen.
Die positiven Wachstumsaussichten in der Technologiebranche werden dabei von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gedämpft. Zusätzlich wirken sich unternehmensspezifische Effekte auf die Entwicklung der primären Leistungsindikatoren aus. Unter Berücksichtigung der insgesamt positiven kundenseitigen Signale erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr ein fortgesetztes Umsatzwachstum und eine erneut verbesserte Profitabilität.
Der nachfolgende Vergütungsbericht fasst die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder zusammen und erläutert die Höhe der individuell gewährten und geschuldeten Vergütung für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der TeamViewer SE im Geschäftsjahr 2023. TeamViewer folgt den gesetzlichen Vorgaben des § 162 AktG sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022. TeamViewer hat den Vergütungsbericht auf seiner Website unter https://ir.teamviewer.com/verguetung veröffentlicht. Das Vergütungssystem des Vorstands und das Vergütungssystem des Aufsichtsrats sind ebenfalls unter dieser Adresse zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat haben bei der Erstellung des Vergütungsberichts Wert auf eine klare, verständliche und transparente Berichterstattung gelegt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 AktG durch den Abschlussprüfer formell und materiell geprüft.
TeamViewer konnte im Geschäftsjahr 2023 trotz der anhaltenden geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen profitabel wachsen. Dabei konzentrierte sich TeamViewer auf die weitere Umsetzung seiner Wachstumsstrategie entlang der definierten Wachstumsdimensionen, Produktüberarbeitungen der Remote und Tensor Software, die Integration weiterer Partneranwendungen (u.a. Ivanti, Lansweeper) sowie die Implementierung einer Taskforce zur Stärkung der Frontline-Aktivitäten.
In der Folge erhöhten sich die Billings um 7 % auf 678,0 Mio. EUR und der Umsatz um 11 % auf 626,7 Mio. EUR, womit die für das Geschäftsjahr 2023 ausgegebene Prognose eines "zweistelligen Umsatzwachstums innerhalb einer Spanne von 10 % bis 14 %" erreicht wurde. Das bereinigte (Billings) EBITDA erhöhte sich um 4 % auf 311,8 Mio. EUR, woraus eine bereinigte (Billings) EBITDA Marge von 46 % für das Geschäftsjahr 2023 resultiert. Das für die Margenprognose relevante bereinigte (Umsatz) EBITDA erhöhte sich um 13 % auf 260,5 Mio. EUR, woraus eine bereinigte (Umsatz) EBITDA Marge von 42 % resultiert.
Damit wurde auch die Margenprognose einer "bereinigten (Umsatz) EBITDA-Marge von ungefähr 40 %" erreicht.
Mit Wirkung zum 31. August 2023 wurde Mei Dent zum Mitglied des Vorstands und Chief Product and Technology Officer (CPTO) von TeamViewer bestellt. Ihr Mandat läuft bis August 2026. Im Oktober 2023 wurde zudem Oliver Steil für weitere fünf Jahre zum Vorstandsvorsitzenden und CEO des Unternehmens bestellt.
Im Aufsichtsrat konnten Swantje Conrad und Christina Stercken im Mai 2023 als neue Mitglieder gewonnen werden. Sie wurden im Zuge der Erweiterung des Aufsichtsrats auf acht Mitglieder durch die ordentliche Hauptversammlung 2023 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Hauptversammlung hat zudem die Bestellung von Ralf W. Dieter zum Aufsichtsratsvorsitzenden für einen Zeitraum von vier Jahren bestätigt. Mit Wirkung zum 11. Dezember 2023 hat Stefan Dziarski sein Aufsichtsratsmandat vorzeitig niedergelegt. Darüber hinaus gab es keine Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer SE.
Der Vergütungsbericht 2022 wurde nach § 162 AktG erstellt, durch den Abschlussprüfer nach § 162 Abs. 3 S. 1 und 2 AktG formell geprüft und von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 mit einer Mehrheit von 96,25 % gebilligt. In Anbetracht der hohen Zustimmung zum Vergütungsbericht folgt auch der aktuelle Vergütungsbericht 2023 einem vergleichbaren Aufbau.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der TeamViewer SE wurde am 6. April 2023 vom Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Nominierungs- und Vergütungsausschusses beschlossen und am 24. Mai 2023 von der Hauptversammlung der Gesellschaft mit 96,63 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Das Vergütungssystem gilt für alle im Geschäftsjahr 2023 aktiven Vorstandsmitglieder und entspricht sowohl den Anforderungen des Aktiengesetzes als auch den Empfehlungen des DCGK. Das Vergütungssystem löst das von der Hauptversammlung am 15. Juni 2021 gebilligte Vergütungssystem ab, entspricht diesem jedoch weitestgehend. Bei den Leistungsparametern werden zukünftig im Einklang mit der Finanzberichterstattung "Umsatz" und "bereinigtes (Umsatz) EBITDA" gegenüber vormals "Billings" und "bereinigtes (Billings) EBITDA" stärker in den Vordergrund gerückt. Von den im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen, hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 keinen Gebrauch gemacht.
Das Vergütungssystem des Vorstands ist so ausgestaltet, dass die darauf basierende Vergütung auf die Förderung der Geschäftsstrategie sowie eine langfristige Gesellschaftsentwicklung ausgerichtet ist. Die im Vergütungssystem festgelegte Vergütung soll insbesondere wirksame Anreize für Wachstum und steigende Rentabilität sowie das Erreichen nichtfinanzieller Ziele setzen. Letztere sollen auch Nachhaltigkeitsaspekte (Environmental, Social, Governance – ESG-Aspekte) umfassen. Aus Sicht des Aufsichtsrats und des Vorstands ist das Ziel des Vergütungssystems, einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der von TeamViewer verfolgten Wachstumsstrategie zu leisten. Dabei soll den individuellen Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder sowie dem Geschäftserfolg von TeamViewer in angemessener Weise Rechnung getragen werden.
Die Vorstandsvergütung setzt sich aus einer Mischung von fixen, sowie kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Letztere beide sollen durch entsprechende Zielsetzung die Umsetzung der Unternehmensstrategie und langfristige Entwicklung von TeamViewer effektiv fördern, indem sie sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Erfolgsziele enthalten. Darüber hinaus orientieren sich die langfristigen Vergütungsbestandteile weitgehend an der Aktienkursentwicklung von TeamViewer, was einen Gleichklang der Interessen des Vorstands und der Aktionäre sicherstellen soll. Eine Verpflichtung der Vorstandsmitglieder zum Erwerb und Halten von Aktien von TeamViewer trägt ebenfalls zu diesem Interessengleichklang bei.
Bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat zudem die jeweiligen Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen des oberen Führungskreises und der Belegschaft von TeamViewer.
Für die Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems ist der Aufsichtsrat zuständig. Hierbei wird der Aufsichtsrat durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss unterstützt. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss erarbeitet Empfehlungen für die Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung der vorgenannten Prinzipien sowie der Empfehlungen des DCGK in seiner jeweils gültigen Fassung. Vorbereitet durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss werden das Vergütungssystem sowie alle sonstigen Angelegenheiten, die die individuelle Vergütung der Vorstandsmitglieder betreffen, im Aufsichtsrat beraten und beschlossen. Bei Bedarf können sowohl der Nominierungs- und Vergütungsausschuss als auch der Aufsichtsrat einen unabhängigen externen Vergütungsexperten zur Unterstützung bei der Entwicklung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder sowie der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung hinzuziehen.
Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem regelmäßig und nimmt die für notwendig erachteten Änderungen vor. Bei wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung gemäß den Vorgaben des § 120a AktG erneut zur Billigung vorgelegt. Sollte die Hauptversammlung das Vergütungssystem nicht billigen, wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vorgelegt.
In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sind Vorgaben zur Vermeidung von Interessenkonflikten festgelegt, die auch bei der Festsetzung, Umsetzung oder Überprüfung der Vorstandsvergütung zu berücksichtigen sind.
Aus Sicht des Aufsichtsrats trägt die Vergütung den individuellen Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten von TeamViewer in angemessener Weise Rechnung.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss soll die Angemessenheit der Vorstandsvergütung regelmäßig überprüfen und schlägt dem Aufsichtsrat bei Bedarf Anpassungen vor, um den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen und eine marktübliche Vergütung zu gewährleisten. Dabei hat der Ausschuss im Geschäftsjahr 2023 keine Anhaltspunkte für eine unangemessene Entwicklung und kein Erfordernis einer Anpassung festgestellt. Zur Beurteilung der Angemessenheit betrachtet der Nominierungs- und Vergütungsausschuss die Höhe der Vergütung im horizontalen und vertikalen Vergleich.
Für den horizontalen Vergleich legt der Aufsichtsrat eine Gruppe vergleichbarer Unternehmen – bezogen auf Land, Unternehmensgröße und Branche – fest. Diese setzt sich bei Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder aus den im MDAX gelisteten Unternehmen zusammen und wird um eine Vergleichsgruppe aus internationalen Technologieunternehmen vergleichbarer Größe ergänzt. Dadurch wird sowohl die Angemessenheit gegenüber Unternehmen vergleichbarer Größe in Deutschland als auch gegenüber internationalen Unternehmen derselben Branche gewährleistet. Insbesondere prüft und berücksichtigt der Aufsichtsrat dabei die folgenden Aspekte:
Für den vertikalen (internen) Vergleich wird die Angemessenheit der Vorstandsvergütung im Verhältnis zu den Vergütungs-und Beschäftigungsbedingungen des oberen Führungskreises und der Belegschaft von TeamViewer betrachtet. Der Aufsichtsrat legt fest, wie der obere Führungskreis und die Belegschaft für den Vergleich zu differenzieren sind.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss hat am 25. Oktober 2023 im Zusammenhang mit der Verlängerung der Bestellung von Oliver Steil als CEO letztmals die Angemessenheit und Üblichkeit der Vorstandsvergütung bei TeamViewer überprüft. Die hierbei zugrunde gelegte Vergleichsgruppe setzte sich unverändert aus den im MDAX gelisteten Unternehmen zusammen, die um eine Vergleichsgruppe aus internationalen Technologieunternehmen vergleichbarer Größe ergänzt wurde (ausgewählte internationale Unternehmen aus den Bereichen Software und Sicherheit, insbesondere STOXX 600 Technology). Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss hat zudem auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft von TeamViewer insgesamt überprüft. Dabei wurden auch die Vergütungsveränderungen in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt. Dem vertikalen Vergütungsvergleich wurde das Senior Leadership Team als oberer Führungskreis zugrunde gelegt. Als Ergebnis hat der Nominierungs- und Vergütungsausschuss festgestellt, dass die Vorstandsvergütung marktkonform und marktüblich ausgestaltet und angemessen ist.
| > 30%-40% |
Jahresgrund- gehalt |
· Feste Barvergütung, monatliche Zahlung in zwölf gleichen Raten | |
|---|---|---|---|
| fest | Neben- leistungen |
• Fahrzeugzulage, Beiträge zur Unfallversicherung • Erstattung von Unterkunftskosten und angemessene Steuerberatungskosten für Vohnsitz im Ausland |
|
| C 60%-70% variabel |
30% - 47% kurzfristig 53% - 70% langfristig |
Short-term Incentive (STI) |
• In bar auszuzahlender Jahresbonus · Erfolgsziele: – Umsatz, bereinigtes EBITDA, nichtfinanzielle Erfolgsziele, die ESG-Aspekte und persönliche Leistungskriterien umfassen • Cap: 200% des Zielbetrags |
| Long-term Incentive (LTI) |
· Performance Share Plan · Performanceperiode: vier Jahre • Erfolgsziele: – durchschnittliches Umsatzwachstum, durchschnittliches bereinigtes EBITDA-Wachstum, relativer Return (anfänglich 50% vs. STOX 600 Technology und 50% vs. MDAX) und nichtfinanzielle Erfolgsziele, die ESG-Aspekte umfassen • Cap: 200% des Zielbetrags |
||
| Weitere Vertrags- bestandteile |
· Share Ownership Guidelines: – 200% des Jahresgrundgehanden und 10% des Jahresgrundgehalts für den Finanzvorstand/ordentliche Vorstandsmitglieder – Haltepflicht bis zum Ende der Bestellung • Maximalvergütung: – Begrenzung der für ein Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG - Jeweils 9.800.000 EUR für den Vorstandsvorsitzenden und ordentliche Vorstandsmitglieder • Malus and Clawback: - Vollständige oder teilveise Reduzieren der variaben Vergitung bei schwerwiegenden Verstößen oder fehlerhaften Konzernabschuss • Abfindungszahlung: – Begrenzt auf zwei Jahresgrundgehälter zuzüglich STL jedoch nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags |
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen (erfolgsunabhängigen) und variablen (erfolgsabhängigen) Vergütungsbestandteilen zusammen, deren Gesamtsumme jeweils die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds bestimmt.
Neben dem Jahresgrundgehalt beinhaltet die feste Vergütung zusätzlich Nebenleistungen, die ereignis- und personenbezogen jährlich unterschiedlich ausfallen können. Die variable Vergütung setzt sich aus der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) und der langfristigen variablen Vergütung (LTI) zusammen.
Das Short-term Incentive (STI) ist das kurzfristige variable Vergütungselement mit einer Laufzeit von einem Jahr. Das STI für das jeweilige Geschäftsjahr wird damit – vorbehaltlich einer etwaigen Reduzierung oder Rückforderung (Malus und Clawback) – grundsätzlich wie folgt berechnet:

Der in bar auszuzahlende Jahresbonus ist abhängig vom Erreichen bestimmter finanzieller Ziele (bis einschließlich 2023 Billings und bereinigtes (Billings) EBITDA, ab 2024 Umsatz und bereinigtes (Umsatz) EBITDA) sowie optional bestimmter nichtfinanzieller Unternehmensziele. Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat für jedes der Erfolgsziele (Finanzielle Ziele und optional bestimmte nichtfinanzielle Ziele) eine Vorgabe fest, bei deren Erfüllung die Zielerreichung 100 % beträgt. Außerdem legt der Aufsichtsrat – soweit möglich – für jedes der Erfolgsziele einen Minimalwert als unteres Ende des Zielkorridors fest, bei dessen Erreichen die Zielerreichung 50 % beträgt. Zudem wird ein Maximalwert festgelegt, bei dessen Erreichen oder Überschreiten die Zielerreichung 200 %beträgt. Unterschreitet der im Hinblick auf ein Erfolgsziel erreichte Wert den Minimalwert, entspricht der Zielerreichungsgrad für dieses Erfolgsziel 0 %. Erreicht oder überschreitet der im Hinblick auf ein Erfolgsziel erreichte Wert den Maximalwert, beträgt der Zielerreichungsgrad 200 %. Die Zwischenwerte werden jeweils durch lineare Interpolation ermittelt, wobei sämtliche Zielwerte vor der Feststellung wechselkursbereinigt werden.
Zudem ist die Höhe des STI abhängig von der Bewertung der vom Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahrs für jedes Vorstandsmitglied individuell festgelegten persönlichen Leistungskriterien. Diese werden prozentual gewichtet. Der Aufsichtsrat bestimmt die Erreichung der persönlichen Modifier in einer Bandbreite von 0,8 bis 1,2 nach billigem Ermessen in Abhängigkeit von der Zielerreichung der jeweils festgelegten Kriterien. Eine garantierte Mindestzielerreichung gibt es nicht, sodass die Auszahlung komplett entfallen kann. Beginnt oder endet der jeweilige Dienstvertrag im Laufe eines Jahres, wird das STI pro rata temporis für die Zeit des Bestehens des Dienstverhältnisses im jeweiligen Geschäftsjahr berechnet, wobei die Feststellung der Zielerreichung auch im Falle eines unterjährigen Ausscheidens nach den ursprünglich festgelegten Parametern erfolgt und zum regulären Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt wird. Das STI wird, soweit ein Anspruch auf ein solches entstanden ist, sechs Wochen nach Verabschiedung des Konzernjahresabschlusses zur Zahlung fällig.
Das Long-term Incentive (LTI) ist das langfristige variable Vergütungselement. Das LTI ist aktienbasiert und durch sogenannte Performance Shares mit einer vierjährigen Performanceperiode ausgestaltet. Das LTI wird – vorbehaltlich einer etwaigen Reduzierung oder Rückforderung (Malus und Clawback) - grundsätzlich wie folgt berechnet:

Mit jedem Geschäftsjahr beginnt eine neue Performanceperiode gemäß den Bedingungen des jeweils anwendbaren LTI, nach deren Ablauf die Zielerreichung bestimmter vorab definierter Ziele gemessen wird. Zu Beginn einer jeden Performanceperiode legt der Aufsichtsrat auf Basis des LTI-Zielbetrags und des durchschnittlichen Aktienkurses die anfängliche Zahl der Performance Shares für jedes einzelne Vorstandmitglied fest. Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat für jedes der mindestens drei Erfolgsziele (Finanzielle Ziele, relativer TSR, nichtfinanzielle Ziele) eine Vorgabe fest, bei deren Erfüllung die Zielerreichung 100 % beträgt. Außerdem legt der Aufsichtsrat – soweit möglich – für jedes der Erfolgsziele einen Minimalwert als unteres Ende des Zielkorridors fest, bei dessen Erreichen die Zielerreichung 50 % beträgt. Zudem wird ein Maximalwert festgelegt, bei dessen Erreichen oder Überschreiten die Zielerreichung 200 % beträgt. Unterschreitet der im Hinblick auf ein Erfolgsziel erreichte Wert den Minimalwert, entspricht der Zielerreichungsgrad für dieses Erfolgsziel 0 %. Erreicht oder überschreitet der im Hinblick auf ein Erfolgsziel erreichte Wert den Maximalwert, beträgt der Zielerreichungsgrad 200 %. Bei den Performance Shares handelt es sich lediglich um eine Rechnungsgröße, aus deren Zuteilung sich noch kein Anspruch auf eine Zahlung im Zusammenhang mit dem LTI ergibt.
Bei der Messung der Zielerreichung für die jeweilige Performanceperiode werden die Erfolgsziele nach dem aktuellen Vergütungssystem wie folgt gewichtet:
Nach Ablauf der jeweiligen Performanceperiode wird die anfängliche Anzahl der Performance Shares mit der Zielerreichung multipliziert und auf die nächste volle Aktie aufgerundet. Diese Multiplikation ergibt die finale Anzahl der Performance Shares. Die finale Anzahl der Performance Shares wird mit dem Endaktienkurs multipliziert. Diese Multiplikation ergibt den Auszahlungsbetrag. Dieser ist auf 200 % des Zuteilungswertes begrenzt (Cap). Im Falle eines unterjährigen Beginns oder Endes des Dienstvertrages erfolgt eine pro rata temporis Reduktion des Zuteilungswertes.
Bei Ausscheiden vor Ablauf der jeweiligen Performanceperiode des LTI, erfolgt die Feststellung der Zielerreichung und die Auszahlung erst zum planmäßigen Zeitpunkt, sofern der Anspruch nicht verfällt.
Um den Pay-for-Performance-Gedanken zu stärken, besteht nach dem Vergütungssystem der überwiegende Teil der Zielgesamtvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds aus variablen, erfolgsabhängigen Bestandteilen. Um darüber hinaus sicherzustellen, dass die Vergütung auf die nachhaltige und langfristige Entwicklung von TeamViewer ausgerichtet ist, überwiegt der Anteil des LTI den Anteil des STI.
Der Anteil der festen Vergütung an der Zielgesamtvergütung liegt zwischen 30% und 40%. An der festen Vergütung hat das Jahresgrundgehalt einen Anteil von 90%bis 100%und die Nebenleistungen von bis zu 10%. Der Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtzielvergütung liegt zwischen 60%und 70%, wovon 30%bis 47%auf den STI und 53%bis 70%auf den LTI entfallen. Eine nachträgliche Änderung der durch den Aufsichtsrat jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr festgelegten Zielwerte oder Vergleichsparameter ist ausgeschlossen.
Um qualifizierte Kandidaten für den Vorstand zu gewinnen, sieht das Vergütungssystem darüber hinaus die Möglichkeit vor, neuen Vorstandsmitgliedern in angemessener und marktgerechter Weise eine Ausgleichszahlung zu gewähren, beispielsweise zur Kompensation verfallender Vergütung bei früheren Arbeitgebern. Bei Vorstandsmitgliedern, die im Rahmen ihrer Erstbestellung eine solche Ausgleichszahlung erhalten, können die Anteile der einzelnen Bestandteile im gesetzlich zulässigen Rahmen von den oben genannten Prozentsätzen abweichen.
Sämtlichen Mitgliedern des Vorstands wurde ein festes, in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen zahlbares erfolgsunabhängiges Jahresgrundgehalt in bar gewährt.
| Vorstandsmitglied | Jahresgrundgehalt in EUR |
Jahresgrundgehalt pro rata temporis in EUR |
|---|---|---|
| Oliver Steil1 | 922.500 | 922.500 |
| Michael Wilkens | 700.000 | 700.000 |
| Mei Dent2 (ab 31.08.2023) | 500.000 | 168.011 |
| Peter Turner3 | 464.958 | 464.958 |
1 Bei Oliver Steil wurde im Zuge der Verlängerung seiner Amtszeit als Vorstandsvorsitzender und CEO des Unternehmens das Grundgehalt von 900.000 EUR p.a. auf 1.035.000 EUR p.a. mit Wirkung ab dem 25. Oktober 2023 erhöht.
2 Das Jahresgrundgehalt wurde für Mei Dent pro rata temporis ausbezahlt.
3 Bei Peter Turner unterliegt die feste Vergütung der jährlichen Anpassung des Wechselkurses EUR/GBP mit Wirkung zum jeweils 1. Januar, erstmals zum 1. Januar 2023. Das vertraglich vereinbarte Jahresgrundgehalt in EUR beträgt 475.000 EUR.
Den Vorstandsmitgliedern wurden zudem geldwerte Nebenleistungen gewährt. Diese setzten sich im Wesentlichen zusammen aus einer Pauschalvergütung in Höhe von bis zu 2.000 EUR pro Monat für die Nutzung eines Privatwagens für dienstliche Fahrten, Beiträgen zur (privaten oder gesetzlichen) Kranken- und Pflegeversicherung (in Höhe der gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bzw. höchstens in Höhe der Hälfte des tatsächlich aufgewandten Beitrags), Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Tod sowie aus einer Unfallversicherung für den Fall des Todes und Invalidität. Alle Vorstandsmitglieder sind durch eine D&O-Versicherung auf Kosten der Gesellschaft mit einem Selbstbehalt entsprechend den aktienrechtlichen Bestimmungen in Höhe von 10 % des Schadens, maximal jedoch 150 % des Jahresgrundgehalts, gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert.
Die Gesellschaft erstattete Peter Turner die Kosten eines Steuerberaters für die Erstellung seiner Steuererklärungen in Deutschland gegen Nachweis bis zu einer Höhe von 5.000 EUR zzgl. MwSt. (jährlich). Außerdem erstattete die Gesellschaft die durch den Auslandsbezug entstehenden Mehrkosten eines Steuerberaters für die Erstellung seiner Steuererklärungen im Vereinigten Königreich gegen Nachweis bis zu einer Höhe von 3.000 EUR zzgl. MwSt. (jährlich).
Der Aufsichtsrat hat bereits im Januar 2023 die Zielwerte für die Leistungsparameter für das Geschäftsjahr 2023 festgelegt. Da eine nachträgliche Änderung der festgelegten Werte ausgeschlossen ist, sind auch nach Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung 2023 die maßgeblichen Leistungsparameter für STI 2023 als auch LTI 2020 -2023 bis LTI 2023 – 2026 weiterhin "Billings" und "bereinigtes (Billings) EBITDA".
Bei einer Zielerreichung von 100 % beträgt der STI-Zielbetrag im Geschäftsjahr 2023:
| STI-Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung im Geschäftsjahr 2023 |
STI-Zielbetrag per annum in EUR |
STI-Zielbetrag pro rata temporis in EUR |
|---|---|---|
| Oliver Steil | 900.000,00 | 900.000,00 |
| Michael Wilkens | 700.000,00 | 700.000,00 |
| Peter Turner1 | 430.697,56 | 430.697,56 |
| Mei Dent2 (ab 31.08.2023) | 500.000,00 | 168.010,75 |
1Bei Peter Turner unterliegt der STI-Zielbetrag der jährlichen Anpassung des Wechselkurses EUR/GBP mit Wirkung zum jeweils 1. Januar, erstmals zum 1. Januar 2023. Der vertraglich vereinbarte STI-Zielbonus in EUR beträgt 440.000 EUR.
2Für die Ermittlung des STI-Zielbetrages wird für Mei Dent die aktive Dienstzeit pro rata temporis zugrunde gelegt
Zielerreichung in Prozent in Bezug auf die finanziellen und ggf. nichtfinanziellen Ziele Der Aufsichtsrat hat am 31. Januar 2023 die Zielwerte für die Leistungskriterien des STI für das Geschäftsjahr 2023 für Oliver Steil, Michael Wilkens, Peter Turner sowie am 26. Juni 2023 für Mei Dent festgelegt. Dabei hat er neben den finanziellen Performance-Zielen für Billings und für bereinigtes (Billings) EBITDA, die zu jeweils 50 % gewichtet werden, auch für jedes Vorstandsmitglied individuelle persönliche Leistungskriterien bestimmt.
| Leistungs kriterium |
Untergrenze bei 50 % Zielerreichung |
Zielwert für 100 % Zielerreichung |
Obergrenze bei 200 % Zielerreichung |
Ergebnis 2023 |
Zielerrei chung in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Billings1 (50 %) |
660,0 | 695,0 | 722,5 | 703,5 | 131 % |
| Bereinigtes (Billings) EBITDA1 (50 %) |
302,0 | 308,0 | 333,0 | 322,1 | 157 % |
| Zielerreichung in % | 144 % |
1Bereinigt um Wechselkurseffekte.
| Vorstandsmitglied | Individuelle Ziele | Zielerrei chung in % |
Modifier | Vorstands mitglied |
Zielerreichung in % |
STI-Zielbetrag in EUR |
Modifier Faktor | STI für das Geschäftsjahr 2023 in EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Oliver Steil Die individuelle Zielerreichung wurde |
insbe | 116,25 % | 1,1625 | Oliver Steil | 144 % | 900.000,00 | 1,1625 | 1.506.076,88 | |
| sondere am Aufbau einer führenden globalen Tech-Marke sowie der Stärkung der Organisa tionsstruktur und der Prozesse, an der Ent wicklung einer mittelfristigen Strategie und der M&A-Agenda für 2023-2025, an der Kom munikation der Unternehmensstrategie, an |
Michael Wilkens |
144 % | 700.000,00 | 1,1475 | 1.156.278,38 | ||||
| Peter Turner |
144 % | 430.697,56 | 1,1675 | 723.837,32 | |||||
| der Wachstumsinitiative im Bereich des Enter | Mei Dent | 144 % | 168.010,76 | 1,1625 | 281.152,36 | ||||
| prise-Geschäfts in IT und OT, an der Steige rung des Wachstums und der Innovation im SMB-Geschäft sowie an der weiteren Verbes serung der ESG-Ratings gemessen. |
|||||||||
| Michael Wilkens | Die individuelle Zielerreichung wurde insbe sondere an der Stärkung der Positionierung von TeamViewer im Rahmen der Kapitalmarkt strategie, der Festlegung des Budgets und der Finanzierung für 2023, der Verbesserungen der Unternehmens- und Produktsicherheit, des weiteren Aufbaus und Stärkung im Be reich Recht, Compliance und Innenrevision so wie der weiteren Verbesserung der ESG Ratings gemessen. |
114,75 % | 1,1475 | Langfristige variable Vergütung (Long-term Incentive/LTI) LTI für die Performanceperiode 2023 bis 2026 Für das im Geschäftsjahr 2023 zugeteilte LTI gilt die Performanceperiode 2023 grund der noch laufenden Performanceperiode sind 2023 keine Zahlungen aus dem LTI 2023- 2026 erfolgt bzw. erdient; demnach ist der LTI 2023-2026 nicht im Geschäftsjahr 2023 "ge währt und geschuldet" im Sinne von § 162 AktG. Aufsichtsrat hat folgende Zielkomponenten festgelegt: |
bis 2026. Auf | ||||
| Peter Turner Die individuelle Zielerreichung wurde insbeson dere am Aufbau einer erstklassigen CCO-Orga nisation mit Schwerpunkt auf Lead-Generierung und kommerzieller Exzellenz, an der Beschleuni gung des SMB-Wachstums über den Webshop, an der Verbesserung der Sponsorentätigkeit und Kostenkontrolle sowie an der weiteren Ver besserung der ESG-Ratings gemessen. |
116,75 % | 1,1675 | Der Ziele |
Gewichtung | Bedingungen | ||||
| 1. Langfristiges finanzielles Ziel |
30 % |
50 50 |
%: Durchschnittliches Billings-Wachstum 2023–20261 %: Durchschnittliches bereinigtes Wachstum 2023–20261 |
(Billings) EBITDA | |||||
| 2. Nichtfinanzielles strategisches Ziel |
20 % |
50 %: Net Promoter Score 50 |
%: Beteiligung von Frauen in Führungspositionen | ||||||
| Die individuelle Zielerreichung wurde insbe Mei Dent sondere am reibungslosen Onboarding-Pro zesses, der Entwicklung einer erstklassigen Organisation und Strategie des Produktmana |
116,25 % | 1,1625 | 3. Aktienkurs/ -rendite basiertes Ziel |
50 % |
50 50 |
%: Relative Aktienrendite ggü. STOXX® 600 Technology %: Relative Aktienrendite ggü. MDAX® |
|||
| gements messen. |
und der R&D-Abteilung sowie der weiteren Verbesserung der ESG-Ratings ge |
1 Durchschnitt der vier Jahreswachstumsraten 2023 bis 2026. |
| LTI-Zielbetrag bei 100 % Ziel erreichung im LTI 2023–2026 |
LTI-Zielbetrag per annum in EUR |
LTI-Zielbetrag pro rata temporis in EUR |
|---|---|---|
| Oliver Steil | 1.000.000,00 | 1.000.000,00 |
| Michael Wilkens | 830.000,00 | 830.000,00 |
| Mei Dent 1 (ab 31.08.2023) |
700.000,00 | 233.333,33 |
| Peter Turner2 | 587.314,86 | 587.314,86 |
1Für die Ermittlung des LTI-Zielbetrages wird für Mei Dent die jeweils aktive Dienstzeit pro rata temporis zugrunde gelegt.
2 Bei Peter Turner unterliegt der Zielbetrag der jährlichen Anpassung des Wechselkurses EUR/GBP mit Wirkung zum jeweils 1. Januar, erstmals zum 1. Januar 2023. Der vertraglich vereinbarte LTI-Zielbetrag in EUR beträgt 600.000 EUR..
Für das im Geschäftsjahr 2020 zugeteilte LTI galt die Performanceperiode 2020 bis 2023. Der Aufsichtsrat hatte für LTI 2020–2023 die folgenden Zielkomponenten festgelegt:
| Ziele | Gewichtung | Bedingungen | |
|---|---|---|---|
| 1. Langfristiges finanzielles Ziel |
30 % |
50 %: Durchschnittliches Billings-Wachstum 2020–20231 50 %: Durchschnittliches bereinigtes (Billings) EBITDA Wachstum 2020–20231 |
|
| 2. Nichtfinanzielles strategisches Ziel |
20 % |
100 %: Net Promoter Score (extern erhoben) | |
| 3. Aktienkurs/ -rendite basiertes Ziel |
50 % |
50 %: Relativer TSR vs. STOXX® 600 Technology 50 %: Relativer TSR vs. MDAX® |
1 Durchschnitt der vier Jahreswachstumsraten 2020 bis 2023.
| Leistungs kriterium |
Untergrenze bei 50 % Zielerrei chung |
Zielwert für 100 % Zielerrei chung |
Obergrenze bei 200 % Zielerrei chung |
Ergebnis 2023 |
Zielerrei chung in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Durchschnittli ches Billings Wachstum 2020–20231 |
24 % |
27 % |
33 % |
21 % | 0% |
| Durchschnittli ches bereinig tes (Billings) EBITDA-Wachs tum 2020– 20231 |
27 % |
30 % |
36 % |
15,5 % | 0% |
| Net Promoter Score |
43 | 47 | 55 | 0,6 | 0% |
| Relativer TSR vs. STOXX® 600 Technology |
+0 % |
+6.67 % |
+20 % |
–99 % | 0% |
| Relativer TSR vs. MDAX® |
+0 % |
+6.67 % |
+ 20 % |
–52 % | 0% |
| Gesamtzielerreichung in % | 0% |
| Vorstands mitglied |
Anfängliche Anzahl an Performance Shares |
Gesamtziel erreichung in % |
Finale Anzahl an Performance Shares |
Aktienkurs | LTI-Auszah lung für das Geschäftsjahr 2023 in EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Oliver Steil | 38.095 | 0 | 0 | 14,36 | 0 |
| Stefan Gaiser | 20.952 | 0 | 0 | 14,36 | 0 |
Am LTI 2020–2023 haben nur Oliver Steil und Stefan Gaiser teilgenommen, da im Geschäftsjahr 2020 kein weiteres Mitglied dem Vorstand angehörte.
STI und LTI unterliegen Malus- und Clawback-Bedingungen. Dies bedeutet, dass der Aufsichtsrat vor der Festlegung des Auszahlungsbetrags eines STI bzw. LTI prüft, ob ein Malus-Tatbestand eine Reduzierung oder sogar den Wegfall des variablen Vergütungsbetrags rechtfertigt.
Malus-Tatbestände sind solche, die während der jeweiligen Performanceperiode des einschlägigen variablen Vergütungsbestandteils eintreten. Eine Reduzierung bis hin zu einem vollständigen Entfallen des variablen Vergütungsbestandteils kann nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats festgelegt werden, wenn einer der folgenden Tatbestände vorliegt, wobei im Fall des LTI der Malus-Tatbestand für jede Performanceperiode gilt, in die das Jahr des Malus-Tatbestands fällt:
Bereits ausgezahlte variable Vergütungsbeträge können im Falle des nachträglichen Bekanntwerdens bzw. der nachträglichen Aufdeckung eines Malus-Tatbestands innerhalb einer Clawback-Frist durch den Aufsichtsrat nach billigem Ermessen für die relevante Performanceperiode voll oder teilweise zurückgefordert werden. Die Clawback-Frist beginnt für jede variable Vergütung mit dem Ablauf der ihr zugrundeliegenden Performanceperiode und endet mit dem Ablauf von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt. Die Rückforderung bezieht sich auf den tatsächlich geleisteten Netto-Betrag und Abtretung aller Ansprüche auf Steuerrückerstattung, die dem Vorstandsmitglied in diesem Zusammenhang gegen die Steuerbehörden entstehen.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es keinen Anlass zu Reduzierungen oder Rückforderungen von variablen Vergütungsbestandteilen.
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, während der Dauer der Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft eine bestimmte Anzahl an Aktien von TeamViewer (Restricted Shares) zu halten und die Erfüllung dieser Pflicht zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs nachzuweisen. Erstmalig tritt diese Pflicht spätestens nach Ablauf von vier Jahren seit der erstmaligen Bestellung zum Mitglied des Vorstands ein oder individualvertraglich vereinbart zu einem früheren Zeitpunkt. Nach dem Vergütungssystem beträgt das Investitionsvolumen 200 %des Brutto-Jahresgrundgehalts für den Vorstandsvorsitzenden und 100 %des Brutto-Jahresgrundgehalts für ordentliche Vorstandsmitglieder. Der Aufbau der Restricted Shares erfolgt entsprechend bis zum Ende des vierten Jahrs nach der erstmaligen Bestellung zum Mitglied des Vorstands (oder zum individualvertraglich vereinbarten früheren Zeitpunkt). Spätestens nach dem Ende des vierten Jahrs (oder individualvertraglich vereinbarten früheren Zeitpunkt) ist die volle Aktienanzahl an Restricted Shares zu halten. Die zu haltende Anzahl für Oliver Steil ergibt sich aus (i) dem doppelten Jahresgrundgehalt dividiert durch (ii) den Wert der Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Börsengangs. Die zu haltende Anzahl für Michael Wilkens, Mei Dent und Peter Turner ergibt sich aus (i) dem Jahresgrundgehalt dividiert durch (ii) den Wert der Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt der erstmaligen Bestellung zum Mitglied des Vorstands, kaufmännisch auf volle Stücke gerundet. Die zur Ablösung von früheren Beteiligungszusagen zur Teilhabe an der Wertsteigerung des Unternehmens von der Hauptgesellschafterin der Gesellschaft gewährten Aktien können zu diesem Zweck verwendet werden.
| Mitglieder des Vorstands |
Anzahl der zu erwerbenden Aktien |
Anzahl der gehaltenen Aktien |
Ende der Aufbauphase |
|---|---|---|---|
| Oliver Steil | 78.857 | 2.720.000 | 31. Dezember 2023 |
| Michael Wilkens | 73.176 | 73.300 | 31. Dezember 2023 |
| Mei Dent | 35.386 | 10.000 | 31. Dezember 2025 |
| Peter Turner | 49.244 | 50.321 | 31. Dezember 2023 |
Auf Basis der oben genannten Aktienbestände der Vorstandsmitglieder wurde deren Einhaltung der Aktienvorhaltepflichten zum 31. Dezember 2023 festgestellt. Mei Dent fiel im ersten Jahr ihrer Vorstandstätigkeit nicht unter die Aktienvorhaltepflicht.
Im Falle eines vorzeitigen Widerrufs der Bestellung können die Vorstandsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung haben. Die Abfindung orientiert sich an der Abfindungsgrundlage, die sich aus dem Jahresgrundgehalt und dem für das Vorjahr ermittelten STI zusammensetzt. Gelangt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis, dass ein Abstellen auf das vorherige Geschäftsjahr bei der Bestimmung des STI als Teil der Abfindungsgrundlage unangemessen ist, kann stattdessen auch auf den voraussichtlichen STI für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. Die maximale Abfindung beträgt 200 % der Abfindungsgrundlage, ist jedoch auf die Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags begrenzt.
Im Falle eines Widerrufs der Bestellung wegen Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsleitung im Sinne des § 84 AktG, wegen grober Pflichtverletzung oder wegen eines sonstigen vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grunds oder wenn ein vom Vorstandsmitglied zu vertretender wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt, der die Gesellschaft zu einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrags berechtigt hätte, erhält das Vorstandsmitglied keine Abfindung.
Endet die Vorstandstätigkeit vorzeitig durch den Tod des Vorstandsmitglieds, zahlt die Gesellschaft das Jahresgrundgehalt sowie anteilig einen etwaigen STI-Bonus für den Sterbemonat und drei darauffolgende Kalendermonate an den hinterlassenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bzw. – wenn das Vorstandsmitglied nicht verheiratet oder verpartnert ist – an etwaige Erben erster Ordnung.
Im Falle einer regulären Beendigung der Tätigkeit ist den Vorstandsmitgliedern keine Abfindung oder andere vergleichbare Leistung zugesagt worden. ImFalle eines unterjährigen Ausscheidens aus dem Vorstand bzw. einer unterjährigen Beendigung des Dienstvertrags oder einer Freistellung werden der Zielerreichungsgrad sowie der Modifier auf Basis der festgelegten Zielparameter (finanzielle Ziele und Modifier-Kriterien) zum üblichen Zeitpunkt (nach dem Ende des Geschäftsjahrs) berechnet und festgestellt.
Das Vorstandsmitglied erhält während der Dauer eines nachvertraglichen Wettbewerbs verbots eine Entschädigung, die 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt. Auf diesen Betrag anfallende gesetzliche Abgaben trägt das Vorstandsmitglied. Das Vorstandsmitglied muss sich auf die Karenzentschädigung anrechnen lassen, was es während des Zeitraums, für den die Karenzentschädigung gezahlt wird, durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft oder als Leistung nach dem SGB III erwirbt, soweit die Karenzentschädigung unter Hinzurechnung dieses Betrags mehr als 110 % der zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistung übersteigen würde. Eine etwaige Abfindungszahlung wird auf die Karenzentschädigung angerechnet.
Stefan Gaiser und der Aufsichtsrat haben sich im Oktober 2021 im gegenseitigen Einvernehmen über ein Auslaufen des Dienstvertrags von Stefan Gaiser zum 18. August 2022 geeinigt. Stefan Gaiser unterlag nach Beendigung seines Dienstvertrags einem zwölfmonatigen Wettbewerbsverbot. Während des Wettbewerbsverbots erhielt Stefan Gaiser eine Entschädigung in Höhe von 50 % der zuletzt bezogenen vereinbarten Vergütung, bestehend aus Jahresgrundgehalt, STI und LTI, und damit einen Betrag in Höhe von insgesamt 506.275 EUR. Die Entschädigung betrug dementsprechend 42.189 EUR pro Monat und wurde nach Beendigung des Dienstvertrages monatlich für die Dauer von zwölf Monaten ausgezahlt. Sämtliche Zahlungen sind aufgrund der variablen Vergütungsbestandteile als Abschlagszahlungen zu verstehen. Die Abschlagszahlung ist in der Tabelle "Gewährte und geschuldete Vergütung des früheren Mitglieds des Vorstands" als 2022 bzw. 2023 gewährte bzw. geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG berücksichtigt worden. Nach Ablauf aller Performanceperioden wird die Entschädigung entsprechend der tatsächlichen Zielerreichung angepasst.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstandsmitglieder gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dar. Gewährte Vergütung in diesem Sinne umfasst dabei alle Vergütungsbestandteile, deren zugrunde liegende Tätigkeit im Berichtsjahr bereits vollständig erbracht
wurde und deren Leistungskriterien vollständig erfüllt sind. Geschuldet ist eine Vergütung, wenn im Geschäftsjahr, für das der Vergütungsbericht erstellt wird, die Gesellschaft eine rechtlich bestehende Verpflichtung gegenüber dem Organmitglied hat, die fällig, aber noch nicht erfüllt ist. Davon unabhängig ist, ob die Auszahlung bereits im Geschäftsjahr 2023 erfolgt ist oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Entsprechend wird, am Beispiel des STI, die hierauf entfallende Vergütung im Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen, auch wenn die Auszahlung erst zu Beginn des Geschäftsjahrs 2024 erfolgt.
Die in den nachstehenden Tabellen nach § 162 AktG dargestellte gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 beinhaltet das im Geschäftsjahr ausbezahlte Jahresgrundgehalt, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen, die ausbezahlte Antrittsprämie, den für das Geschäftsjahr festgestellten STI (der im Geschäftsjahr 2024 ausbezahlt wird), den LTI 2020-2023 sowie die Abschlagszahlung auf die Karenzentschädigung für nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Laufende Aufwendungen für Altersversorgung bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Neben den oben genannten Angaben stellen die Tabellen die nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG ferner die anzugebenden relativen Anteile aller festen und variablen Vergütungsbestandsteile in Bezug auf die Gesamtvergütung (GV) in dem jeweiligen Geschäftsjahr dar.
Gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG für das Geschäftsjahr 2023 (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023), Teil I
| Oliver Steil, Vorstandsvorsitzender/CEO seit 19.08.2019 |
Michael Wilkens, Finanzvorstand/CFO seit 01.09.2022 |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 in EUR |
2022 in % GV |
2023 in EUR |
2023 in % GV |
2022 in EUR |
2022 in % GV |
2023 in EUR |
2023 in % GV |
|
| Jahresgrundgehalt | 900.000 | 49,73 % | 922.500 | 37,24 % | 233.333 | 36,27 % | 700.000 | 37,23 % |
| Nebenleistungen | 22.307 | 1,23 % | 48.668 | 1,96 % | 8.000 | 1,24 % | 24.000 | 1,28 % |
| Sonstiges (Antrittsprämie) | – | – | – | – | 150.0001 | 23,32 % | – | – |
| Summe der festen Vergütung | 922.307 | 50,96 % | 971.168 | 39,20 % | 391.333 | 60,83 % | 724.000 | 38,50 % |
| Einjährige variable Vergütung (STI) | 887.436 | 49,04 % | 1.506.077 | 60,80 % | 252.000 | 39,17 % | 1.156.278 | 61,50 % |
| Mehrjährige variable Vergütung (LTI) | – | – | 0 | 0 % | – | – | – | – |
| Summe der variablen Vergütung | 887.436 | 49,04 % | 1.506.077 | 60,80 % | 252.000 | 39,17% | 1.156.278 | 61,50 % |
| Gesamtvergütung (GV; i. S. v. § 162 AktG) | 1.809.743 | 100 % | 2.477.244 | 100 % | 643.333 | 100 % | 1.880.278 | 100 % |
1 Einmalige Ausgleichszahlung im Rahmen der Erstbestellung als Kompensation für verfallende Vergütung bei früherem Arbeitgeber.
| Peter Turner Chief Commercial Officer/CCO seit 11.07.2022 |
Mei Dent Chief Product and Technology Officer seit 31.08.2023 |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 in EUR |
2022 in % GV |
2023 in EUR |
2023 in % GV |
2022 in EUR |
2022 in % GV |
2023 in EUR |
2023 in % GV |
|
| Jahresgrundgehalt | 224.306 | 54,84 % | 464.958 | 38,96 % | – | – | 168.011 | 33,02 % |
| Nebenleistungen | 168 | 0,04 % | 4.752 | 0,40 % | – | – | 26.282 | 5,17 % |
| Sonstiges (Antrittsprämie) | – | – | – | – | – | – | 33.3331 | 6,55% |
| Summe der festen Vergütung | 224.474 | 54,88 % | 469.709 | 39,35 % | – | – | 227.626 | 44,74 % |
| Einjährige variable Vergütung (STI) | 184.545 | 45,12 % | 723.837 | 60,65 % | – | – | 281.152 | 55,26 % |
| Mehrjährige variable Vergütung (LTI) | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Summe der variablen Vergütung | 184.545 | 45,12 % | 723.837 | 60,65 % | – | – | 281.152 | 55,26 % |
| Gesamtvergütung (GV; i. S. v. § 162 AktG) | 409.018 | 100 % | 1.193.547 | 100 % | – | – | 508.778 | 100 % |
1 Ausgleichszahlung im Rahmen der Erstbestellung als Kompensation für verfallende Vergütung bei früherem Arbeitgeber. Die Ausgleichszahlung beträgt einmalig 100.000 EUR und wird in drei gleichen jährlichen Raten gezahlt, vorbehaltlich des wirksamen Bestehens eines Dienstverhältnisses zum jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung, erstmals mit der ersten Gehaltsabrechnung.
| Stefan Gaiser, Finanzvorstand/CFO 19.08.2019–18.08.2022 |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 in EUR |
2022 in % GV |
2023 in EUR |
2023 in % GV |
|||
| Jahresgrundgehalt | 348.333 | 38,59 % | – | – | ||
| Nebenleistungen | 42.343 | 4,69 % | 3.377 | 1,04 % | ||
| Summe der festen Vergütung | 390.676 | 43,28 % | 3.377 | 1,04 % | ||
| Einjährige variable Vergütung (STI) | 326.290 | 36,15 % | – | – | ||
| Mehrjährige variable Vergütung (LTI) | – | – | 0 | 0 % | ||
| Karenzentschädigung | 185.6341 | 21 % | 320.6411 | 98,96 % | ||
| Summe der variablen Vergütung | 511.924 | 56,72 % | 320.641 | 98,96 % | ||
| Gesamtvergütung (GV; i. S. v. § 162 AktG) | 902.600 | 100 % | 324.018 | 100 % |
1 Leistungen aufgrund des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots.
Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Vergütung der Vorstandsmitglieder ist begrenzt, um eine uneingeschränkte und überhöhte Vorstandsvergütung zu vermeiden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird. Die Vergütung ist auf zwei Arten begrenzt. Zum einen ist die Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile sowohl beim STI als auch beim LTI auf 200 %des Zielbetrags limitiert. Zum anderen hat der Aufsichtsrat für die Vorstandsmitglieder eine Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegt. Die Maximalvergütung schließt sämtliche Auszahlungen im Rahmen des Dienstvertrags ein, einschließlich Jahresgrundgehalt, Nebenleistungen, STI, LTI, Antrittsboni und Karenzentschädigungen. Die für ein bestimmtes Geschäftsjahr maximal realisierbare Vergütung darf für jedes Vorstandsmitglied 9.800.000 EUR p.a. nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung der festgelegten Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr reduziert sich der Auszahlungsbetrag des LTI entsprechend. Über die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2023 kann abschließend erst nach Ablauf der Performanceperiode des LTI 2023 – 2026 berichtet werden. Das Erreichen der Maximalvergütung ist aber unter sämtlichen aktuellen Vorstandsverträgen aufgrund des 200%-Caps bei STI und LTI bereits rechnerisch ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Performanceperiode des LTI 2020-2023 kann erstmals über die Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2020 berichtet werden, welche neben der festen Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 als Vergütungsbestandteile auch den STI 2020 und den LTI 2020- 2023 und sämtliche Nebenleistungen beinhaltet. Im Geschäftsjahr 2020 bestand allerdings noch keine Beschränkung der Maximalvergütung im Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG, da diese erst mit dem neuen Vergütungssystem für den Vorstand im Jahr 2021 eingeführt wurde. Bereits vor Einführung dieser Maximalvergütung bestand allerdings die faktische Beschränkung der Vergütung durch den 200%-Cap des Zielbetrags von STI und LTI, durch welchen eine unangemessen hohe Vergütung von vornherein ausgeschlossen war.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft und im Vergütungssystem des Aufsichtsrats geregelt. Das System der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder entspricht den bisherigen Satzungsregelungen zur Aufsichtsratsvergütung des § 13 der Satzung der Gesellschaft. Das aktuelle Vergütungssystem, das am 15. Juni 2021 von der Hauptversammlung der Gesellschaft mit 98,71 %der abgegebenen Stimmen gebilligt wurde, kam im Geschäftsjahr 2023 für alle Aufsichtsratsmitglieder zur Anwendung. Das Vergütungssystem sowie die Satzung sind öffentlich zugänglich.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist eine reine feste jährliche Vergütung. Sie soll den Aufgaben und der Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats Rechnung tragen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten grundsätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 75.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 187.500 EUR und sein Stellvertreter eine feste Vergütung in Höhe von 165.000 EUR. Darüber hinaus erhalten die als Mitglieder des Prüfungsausschusses fungierenden Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche feste Vergütung in Höhe von 30.000 EUR. Für die Tätigkeit in anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 EUR pro Ausschuss, sofern der zuständige Ausschuss mindestens einmal jährlich zur Erfüllung seiner Aufgaben zusammentritt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten das Doppelte der oben genannten Ausschussvergütung. Die Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen wird für maximal zwei Ausschüsse berücksichtigt. Dabei sind die beiden Funktionen mit der höchsten Vergütung für den Fall einer Überschreitung dieser Grenze relevant. Die oben genannte Vergütung ist in vier gleichen Raten zahlbar, die am Ende eines jeden Quartals, für das die Vergütung gezahlt wird, fällig und zahlbar sind. Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Amt im Aufsichtsrat oder in einem Ausschuss oder das Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden nur während eines Teils des Geschäftsjahrs ausüben, erhalten die entsprechende Vergütung anteilig. Zusätzlich erstattet die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats ihre angemessenen Auslagen, die in Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die Umsatzsteuer auf ihre Vergütung und Auslagen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die D&O-Versicherung der Gesellschaft abgedeckt.
Partner und Mitarbeitende der Hauptgesellschafterin, die als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft tätig sind, erhalten für ihre Tätigkeit keine zusätzlichen Vergütungen, da diese als durch ihre vertragliche Vergütung bei der Hauptgesellschafterin abgedeckt gelten. Sie sind in der Regel verpflichtet, auf jegliche Entschädigung zu verzichten, die ihnen im Zusammenhang mit solchen Positionen zusteht.
| Feste jährliche Vergütung |
Tätigkeit in Ausschüssen |
Gesamtvergütung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 |
| Zum 31.12.2023 amtierende Aufsichts ratsmitglieder |
||||||
| Ralf W. Dieter (Vorsitzender ab 24.05.2023) |
9.375 | 143.044 | 6.875 | 36.855 | 16.250 | 179.899 |
| Dr. Abraham Peled (stellv. Vorsitzender ab 24.05.2023; ehem. Vorsitzender) |
187.500 | 173.891 | 55.000 | 51.976 | 242.500 | 225.867 |
| Axel Salzmann (ehem. stellv. Vorsitzender bis 24.05.2023) |
104.837 | 110.565 | 110.000 | 76.734 | 214.837 | 187.298 |
| Dr. Jörg Rockenhäuser1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Hera Kitwan Siu | 75.000 | 75.000 | 30.000 | 30.000 | 105.000 | 105.000 |
| Swantje Conrad (ab 24.05.2023) |
– | 45.363 | – | 36.290 | – | 81.653 |
| Christina Stercken (ab 24.05.2023) |
– | 45.363 | – | 18.145 | – | 63.508 |
| Frühere Aufsichts ratsmitglieder |
||||||
| Stefan Dziarski (bis 11.12.2023)1 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1 Stefan Dziarski und Dr. Jörg Rockenhäuser haben auf ihre Vergütung im Geschäftsjahr 2022 und 2023 verzichtet.
Die nachstehende Übersicht ist gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG eine vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie die über die letzten fünf Geschäftsjahre betrachtete durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer auf Volläquivalenzbasis.
Für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG personenindividuell dargestellt.
Die Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird anhand des Jahresüberschusses/-fehlbetrags dargestellt. Darüber hinaus wird die Ertragsentwicklung des Konzerns anhand der Billings und dem bereinigten (Billings) EBITDA gemessen.
Da die TeamViewer SE seit 1. Juni 2022 außer dem Vorstand keine eigenen Mitarbeitenden hat, wird für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf die Belegschaft des TeamViewer-Konzerns in Deutschland (TeamViewer Germany GmbH und Regit Eins GmbH) abgestellt. Die durchschnittliche Vergütung der Mitarbeitenden umfasst den Personalaufwand für Löhne und Gehälter, Nebenleistungen, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie die dem jeweiligen Geschäftsjahr zuzurechnenden variablen Vergütungsbestandteile.
Die Vergütung der Arbeitnehmer entspricht mithin, im Einklang mit der Vorstands- und Aufsichtsratvergütung, im Grundsatz der gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 S. 1 AktG.
| Geschäftsjahr | 2019 | Veränderung1 | 2020 | Veränderung | 2021 | Veränderung | 2022 | Veränderung | 2023 | Veränderung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ertragsentwicklung der TeamViewer SE in EUR |
||||||||||
| Jahresfehlbetrag (HGB) (in Mio. EUR) |
2 | – | 7 | +250 % | 8 | +14% | 14 | +75 % | 33 | +136 % |
| Ertragsentwicklung des TeamViewer-Konzerns in EUR |
||||||||||
| Billings (non-IFRS) (in Mio. EUR) |
324,9 | – | 460,3 | +42 % |
547,6 | +19 % | 634,8 | +16 % | 678,0 | +7 % |
| Bereinigtes (Billings) EBITDA (non-IFRS) (in Mio. EUR) |
182,1 | – | 261,4 | +44 % |
257,0 | –1 % | 298,7 | +16 % | 311,8 | +4 % |
| Durchschnittliche Vergü tung der Arbeitnehmer |
||||||||||
| Gesamtbelegschaft TeamViewer SE (bis 2022) |
84.489 | – | 110.942 | +31 % |
113.160 | +2 % |
– | – | – | – |
| Gesamtbelegschaft TeamViewer Konzerns in Deutschland (ab 2022) |
– | – | – | – | 92.004 | – | 95.479 | +4 % | 105.043 | 10 % |
| Vorstandsvergütung | ||||||||||
| Oliver Steil (ab August 2019) |
41.292.2911 | – | 72.883.9401 | +76 % | 22.060.6541 | –69 % | 1.809.743 | –92 % | 2.477.244 | +37% |
| Michael Wilkens (ab September 2022) |
– | – | – | – | – | – | 643.333 | – | 1.880.278 | +192 % |
| Peter Turner (ab Juli 2022) |
– | – | – | – | – | – | 409.018 | – | 1.193.547 | +192 % |
| Mei Dent (ab August 2023) |
– | – | – | – | – | – | – | – | 508.778 | – |
| Frühere Vorstandsmit glieder |
||||||||||
| Stefan Gaiser (August 2019 – August 2022) |
20.844,3991 | – | 36.757.3821 | +76 % | 11.177.6381 | –69 % | 902.600 | –92 % | 324.018 | –64 % |
| Geschäftsjahr | 2019 | Veränderung1 | 2020 | Veränderung | 2021 | Veränderung | 2022 | Veränderung | 2023 | Veränderung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufsichtsratsvergütung | ||||||||||
| Dr. Abraham Peled (ab August 2019) |
71.879 | – | 242.500 | +237 % | 242.500 | 0% | 242.500 | 0 % |
225.867 | –7 % |
| Axel Salzmann (ab August 2019) |
82.804 | – | 185.000 | +123 % | 185.000 | 0% | 214.837 | +16 % | 187.298 | –13 % |
| Dr. Jörg Rockenhäuser (ab August 2019) |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ralf W. Dieter (ab Oktober 2022) |
– | – | – | – | – | – | 16.250 | – | 179.899 | +1.007 % |
| Swantje Conrad (ab Mai 2023) |
– | – | – | – | – | – | – | – | 81.653 | |
| Christina Stercken (ab Mai 2023) |
– | – | – | – | – | – | – | – | 63.508 | |
| Hera Kitwan Siu (ab November 2021) |
– | – | – | – | 4.688 | – | 105.000 | +2.140 % |
105.000 | 0 % |
| Frühere Aufsichtsratsmitglieder |
||||||||||
| Stefan Dziarski (August 2019 – Dezember 2023) |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1 Die Vergütung in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 enthält einen Anteil von Leistungen Dritter. Diese beinhalten im Wesentlichen Leistungen, die im Rahmen einer im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft abgeschlossenen Beteiligungsvereinbarung gewährt wurden (vgl. Wertpapierprospekt vom 11. September 2019). Diese Leistungen wurden ausschließlich von der Hauptgesellschafterin bzw. von mit ihr verbundenen Unternehmen gewährt und nicht von der Gesellschaft.
Das Grundkapital der TeamViewer SE beträgt zum 31. Dezember 2023 174.000.000,00 EUR und ist in 174.000.000 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist auf die Einziehung von insgesamt 12.515.856 Aktien zurückzuführen. Sämtliche Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet. Auf jede Aktie entfällt ein anteiliger Betrag von je 1,00 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zum 31. Dezember 2023 befanden sich 7.650.576 eigene Aktien im Bestand der Gesellschaft.
Es bestehen zum 31. Dezember 2023 keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Zum 31. Dezember 2023 hielt die Permira Holdings Limited mit Sitz in St. Peter Port, Guernsey, über die TLO eine Beteiligung am Kapital der TeamViewer SE in Höhe von 14, 1 %.
Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten.
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die gem. § 315a Nr. 4 und § 289a Nr. 4 HGB Kontrollbefugnisse verleihen. Arbeitnehmer sind nicht im Sinne von § 315a Nr. 5 und § 289a Nr. 5 HGB am Kapital der Gesellschaft beteiligt.
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß §§ 84 und 85 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung der TeamViewer SE. Der Aufsichtsrat bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Änderungen der Satzung erfordern gemäß § 179 AktG mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals. Nach § 10 der Satzung der TeamViewer SE ist der Aufsichtsrat jedoch befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 2. September 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 100.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 100.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Dabei kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in den folgenden Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen:
Soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von durch die Gesellschaft und/oder durch ihre unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen sowie Wandelgenussrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung ihrer Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflichten zustünde.
Soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur, soweit der rechnerisch auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder das bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital noch das zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital.
Zudem wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. September 2024 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.400.000.000 EUR jeweils mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 60.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 60.000.000 EUR nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können eine Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung zum Ende der Laufzeit oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Bar- oder Sachleistung erfolgen. Die Schuldverschreibungen können auch durch Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die erforderlichen Garantien für die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen.
Der Vorstand wurde darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen unter bestimmten Umständen auszuschließen, unter anderem bei Ausgabe gegen Sachleistungen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 60.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 60.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 bis zum 2. September 2024 durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, für den Fall, dass Wandlungs- bzw. Optionsrechte ausgeübt oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllt werden oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Zum 31. Dezember 2023 hat die Gesellschaft das Genehmigte Kapital 2019 in Höhe von 1.070.931,00 EUR im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage, die im Geschäftsjahr 2020 erfolgt ist, in Anspruch genommen. Das Bedingte Kapital 2019 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Dementsprechend beträgt das Genehmigte Kapital 2019 zum 31. Dezember 2023 98.929.069,00 EUR und das Bedingte Kapital 2019 60.000.000,00 EUR.
Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, bis zum 2. September 2024 eigene Aktien zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals betragen. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Erwerbsangebot) oder durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination hiervon).
Im Rahmen der Ermächtigung bzw. einer entsprechenden zuvor geltenden Ermächtigung hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 10.981.653 eigene Aktien unter verschiedenen Aktienrückkaufprogrammen zurückgekauft:
Die Gesellschaft hat auf der Grundlage der Ermächtigung vom 24. Mai 2023 6.515.856 erworbene eigene Aktien mit Wirkung zum 26. Juni 2023 unter entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals von zuvor 186.515.856,00 EUR auf 180.000.000,00 EUR und weitere 6.000.000 erworbene eigene Aktien mit Wirkung zum 20. Dezember 2023 unter entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals von zuvor 180.000.000,00 EUR auf 174.000.000,00 EUR eingezogen.
Das Senior Facilities Agreement, die Schuldscheindarlehensverträge und ein bilateraler Kreditvertrag zwischen der TeamViewer SE und ihren Kreditgebern stellen wesentliche Vereinbarungen dar, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels enthalten. Diese Regelungen räumen den Kreditgebern im Falle eines Wechsels der Unternehmenskontrolle das Recht zur Kündigung und vorzeitigen Fälligstellung der Rückzahlung ein.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Vorstand oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots.
Dieses Kapitel ist durch den Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft.
Der TeamViewer-Konzern legt großen Wert auf gute Corporate Governance. Transparente und verantwortungsvolle Unternehmensführung, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat und eine offene Kapitalmarktkommunikation stellen zentrale Elemente dar. Die TeamViewer SE orientiert sich an den Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der jeweils aktuell anwendbaren Fassung.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer SE geben diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d i. V. m. § 289f HGB ab, die Teil des Zusammengefassten Lageberichts ist. Sie berichten darin im Einklang mit Grundsatz 22 des DCGK gemeinsam über die Corporate Governance bei TeamViewer. Diese Erklärung ist zudem mit dem Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr, dem Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, dem geltenden Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 AktG und dem letzten Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 AktG auf der TeamViewer-Website öffentlich zugänglich.27
Gemäß der Satzung der TeamViewer SE wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Zum 31. Dezember 2023 bestand der Vorstand der TeamViewer SE aus den folgenden vier Mitgliedern:
• Oliver Steil ist bis Oktober 2028 zum Mitglied des Vorstands der TeamViewer SE bestellt und zum Vorsitzenden des Vorstands (CEO) ernannt. Herr Steil ist seit Januar 2018 als
Geschäftsführer der TeamViewer Germany GmbH und CEO des TeamViewer-Konzerns tätig.
Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Gemäß seinem Diversitätskonzept achtet der Aufsichtsrat daher bei der Zusammensetzung des Vorstands in besonderem Maße auf Diversität und strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann.
Jedes Vorstandsmitglied soll außerdem in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Softwareunternehmen wahrzunehmen und das Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit zu wahren. Darüber hinaus sollen die Mitglieder des Vorstands über ein tiefes Verständnis des Geschäfts- und Marktumfelds der Gesellschaft sowie in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen. Mit Blick auf das Geschäftsmodell der Gesellschaft sollte mindestens ein Vorstandsmitglied über Kenntnisse in den folgenden Bereichen verfügen:
Mit Blick auf die internationale Ausrichtung der Aktivitäten der Gesellschaft sollte zumindest ein Teil der Mitglieder des Vorstands über nennenswerte internationale Erfahrung verfügen.
Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands an dem Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern und fördert dieses Ziel aktiv, z.B. durch die gezielte Suche nach weiblichen Kandidaten für den Vorstand. Die Ziele der Gesellschaft im Hinblick auf die Zielgröße von Frauen im Vorstand sowie der Stand von deren Umsetzung finden sich in den entsprechenden Ausführungen zu den Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen. Zur Erreichung der festgelegten Zielgrößen und zur Förderung der Diversität generell hat der Aufsichtsrat ein umfassendes und detailliertes Diversitätskonzept erarbeitet, an dem er sich bei der Besetzung und der langfristigen Nachfolgeplanung orientiert.
Bestellungen für Mitglieder des Vorstands enden in der Regel mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Eine Verlängerung um maximal drei weitere Jahre ist möglich. Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung erfolgt nur bei Vorliegen besonderer Umstände. Eine heterogene Altersstruktur wird nachrangig zu den anderen genannten Kriterien angestrebt.
Der Vorstand leitet die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung. Er ist an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese regelmäßig mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.
Der Vorstand identifiziert und bewertet die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. In der Unternehmensstrategie werden neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Die Unternehmensplanung umfasst entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele. Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung im Unternehmen hin.
Die Grundzüge der Geschäftsführung, der Zusammenarbeit des Vorstands und der Information des Aufsichtsrats sind in einer Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den anderen Organen der Gesellschaft kollegial und vertrauensvoll zusammen.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinschaftlich die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Dabei leitet jedes Mitglied des Vorstands den ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und beraten und unterrichten sich gegenseitig laufend. Vorstandssitzungen finden regelmäßig, in der Regel alle zwei Wochen, statt. Vorstandsbeschlüsse müssen einstimmig erfolgen.
Der Vorstand arbeitet mit dem Aufsichtsrat eng zusammen. Dabei ist die ausreichende und fristgerechte Informationsversorgung des Aufsichtsrats gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Berichtspflichten gemäß § 90 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen. Dazu gehören Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen, unter Angabe von Gründen, ein. Entscheidungsrelevante Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. Der Vorstand bedarf für bestimmte, in der Geschäftsordnung festgelegte Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, unterliegen während ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften zustehen, nicht für sich persönlich nutzen. Die Mitglieder des Vorstands dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen Zuwendungen oder sonstige Vorteile von Dritten fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Jedes Vorstandsmitglied
hat Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Alle Geschäfte zwischen der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen andererseits haben den Standards zu entsprechen, wie sie bei Geschäften mit fremden Dritten maßgeblich wären. Die Übernahme von Nebentätigkeiten, insbesondere von Aufsichtsratsmandaten bei konzernfremden Gesellschaften durch Mitglieder des Vorstands, bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat das geschilderte Anforderungsprofil an Vorstandsmitglieder sowie das Diversitätskonzept entwickelt, auf deren Basis der Aufsichtsrat, gemeinsam mit dem Vorstand, regelmäßig die Bedürfnisse der Gesellschaft analysiert und Erwägungen zur langfristigen Nachfolgeplanung anstellt. Dabei soll neben einer Notfallplanung gewährleistet werden, dass die Gesellschaft frühzeitig mit geeigneten Kandidaten in Kontakt treten kann.
Der Aufsichtsrat der TeamViewer SE besteht satzungsgemäß aus acht Mitgliedern, die von der Hauptversammlung (HV) gewählt werden. Mit Ausnahme von Frau Hera Kitwan Siu, deren Mandat bis zum Ende der Hauptversammlung im Jahr 2026 läuft, wurden sämtliche Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Jahr 2027 bestellt. Herr Stefan Dziarski, der seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrats war, hat sein Mandat nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat im Dezember 2023 aus persönlichen Gründen niedergelegt.
Zum 31. Dezember 2023 setzte sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft entsprechend aus den folgenden sieben Mitgliedern zusammen:
Der Aufsichtsrat der TeamViewer SE hat sich für seine Zusammensetzung konkrete Ziele gesetzt sowie ein Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für das Gesamtgremium erarbeitet, die nachfolgend näher erläutert werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied in einem international tätigen Softwareunternehmen zu erfüllen. Sie achten darauf, dass ihnen für die sorgfältige Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht und sie in der Regel die Höchstzahl zulässiger Mandate, gemäß Empfehlungen C.4 und C.5 DCGK, einhalten. Ein Aufsichtsratsmitglied soll zum Zeitpunkt der Wahl nicht älter als 75 Jahre alt sein und dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als zehn Jahre angehören, vgl. Empfehlungen C.2 und C.3 DCGK.
| Name | Datum der Erstbestellung |
Datum der letz ten Bestellung |
Ende der Amtszeit (jeweils bis Ablauf der ordentlichen HV des Jahres oder Nieder legung) |
||
|---|---|---|---|---|---|
| Ralf W. Dieter | 17. Oktober 2022 (gerichtliche Bestellung) |
24. Mai 2023 | HV 2027 (4 Jahre) | ||
| Dr. Abraham Peled | 19. August 2019 | 24. Mai 2023 | HV 2027 (4 Jahre) | ||
| Axel Salzmann | 19. August 2019 | 24. Mai 2023 | HV 2027 (4 Jahre) | ||
| Stefan Dziarski | 19. August 2019 | 24. Mai 2023 | 11. Dezember 2023 (Wirk samkeit der Niederlegung) |
||
| Dr. Jörg Rockenhäuser | 19. August 2019 | 24. Mai 2023 | HV 2027 (4 Jahre) | ||
| Hera Kitwan Siu | 26. November 2021 | 17. Mai 2022 | HV 2026 (4 Jahre) | ||
| Swantje Conrad | 24. Mai 2023 | 24. Mai 2023 | HV 2027 (4 Jahre) | ||
| Christina Stercken | 24. Mai 2023 | 24. Mai 2023 | HV 2027 (4 Jahre) |
Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums achtet der Aufsichtsrat in besonderem Maße auf Diversität. Die Mitglieder sollen sich im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, sodass das Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann. Der Aufsichtsrat muss zu jeder Zeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über das Wissen, die Fähigkeiten und die berufliche Erfahrung verfügen, die für die ordnungsgemäße Ausübung der Aufgaben des Aufsichtsratsgremiums benötigt werden. Darüber hinaus müssen gemäß § 100 Abs. 5 AktG die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die TeamViewer SE tätig ist, vertraut sein und mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats umfasst auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen diese Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und streben gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der die Arbeit im Aufsichtsrat koordiniert und die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahrnimmt. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt in angemessenem Rahmen mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorstandsvorsitzenden informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende unterrichtet sodann den Aufsichtsrat und beruft, falls erforderlich, eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung ein. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält zwischen den Sitzungen regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, und bespricht mit ihm Strategie, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance des Unternehmens.
Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen
Die Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung besteht aus besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen. Die Expertise auf dem Gebiet der Abschlussprüfung besteht aus besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Prüfung von Abschlüssen. Rechnungslegung und Abschlussprüfung umfassen auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie deren Prüfung und Bestätigung.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats wird das Kompetenzprofil in der derzeitigen Zusammensetzung vollständig umgesetzt.
Die nachfolgende Tabelle enthält im Einklang mit Empfehlung C.1 DCGK eine Übersicht über die Kompetenzen und Erfahrungen der Mitglieder des Aufsichtsrats.
| Kompetenzen | Ralf W. Dieter | Dr. Abraham (Abe) Peled |
Axel Salzmann | Dr. Jörg Rockenhäuser | Hera Kitwan Siu | Swantje Conrad | Christina Stercken |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mitglied seit | Oktober 2022 | August 2019 | August 2019 | August 2019 | November 2021 | Mai 2023 | Mai 2023 |
| Nationalität | Deutsch | Amerikanisch | Deutsch | Deutsch | Hongkong Chinesisch |
Deutsch | Deutsch |
| Internationale Unternehmensführung |
|||||||
| Industrie (Software/ SaaS, IT, Digitalisierung) |
|||||||
| Strategie und Innovation |
|||||||
| Unternehmens entwicklung |
|||||||
| Rechnungslegung und Finanzbericht erstattung |
|||||||
| Abschlussprüfung | |||||||
| Corporate Governance/ Compliance |
|||||||
| Aufsichtsratsaktivitäten | |||||||
| Nachhaltigkeit/ESG |
Grundkenntnisse/-erfahrungen
Fortgeschrittene Kenntnisse/Erfahrungen; mindestens eine bestehende oder vorherige Führungsposition in einem Großunternehmen
Langjährige Expertenerfahrung in börsennotierten Unternehmen; mehrere Führungspositionen
Der Aufsichtsrat misst der Unabhängigkeit seiner Mitglieder und der umfassenden Einhaltung der entsprechenden Empfehlungen des DCGK zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern besondere Bedeutung bei. Der Aufsichtsrat soll in angemessener Weise die Eigentümerstruktur berücksichtigen und ist der Ansicht, dass dem Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung C.1.6 DCGK mindestens zwei Anteilseignervertreter angehören sollen, die unabhängig von der Gesellschaft, von ihrem Vorstand und von einem kontrollierenden Aktionär im Sinne der Empfehlung C.6 DCGK sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind Herr Dieter, Herr Peled, Herr Salzmann, Frau Siu, Frau Conrad und Frau Stercken unabhängige Mitglieder im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.9 DCGK. Sämtliche Mitglieder werden als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK angesehen. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Ralf W. Dieter, ist zudem unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 DCGK.
Der Aufsichtsrat soll ein ausgewogenes Maß an Vielfalt widerspiegeln, insbesondere im Hinblick auf die Internationalität der Mitglieder, Berufserfahrung, Know-how sowie den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat. Um dem internationalen Charakter der Gesellschaft Rechnung zu tragen, sollte der Aufsichtsrat grundsätzlich mindestens zwei internationale Mitglieder mit globaler Management- oder unternehmerischer Erfahrung haben. Auf die Zielgrößen der Gesellschaft im Hinblick auf Frauen im Aufsichtsrat sowie den Stand von deren Umsetzung wird in den entsprechenden Ausführungen (Kapitel 10.4) zu den Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen eingegangen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist ein ausgewogenes Maß an Vielfalt in der derzeitigen Zusammensetzung gewährleistet.
Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass eine derartige Zusammensetzung eine unabhängige und effiziente Beratung und Überwachung des Vorstands sicherstellt. Daher sollen die künftigen Nominierungsvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung die genannten Ziele zu seiner Zusammensetzung berücksichtigen und gleichzeitig zur Erfüllung des Kompetenzprofils sowie der Erreichung der Ziele des Diversitätskonzepts beitragen.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand regelmäßig bei der Leitung der Gesellschaft. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. Überwachung und Beratung umfassen auch Nachhaltigkeitsfragen.
Der Aufsichtsrat hat sich mit Beschluss vom 19. August 2019, zuletzt ergänzt durch Beschlussfassung vom 1. Dezember 2022, gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft eine Geschäftsordnung gegeben und diese auf der TeamViewer-Website zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung. Er arbeitet zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft, insbesondere dem Vorstand, zusammen. Geschäfte, die seiner Zustimmung bedürfen, hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung für den Vorstand definiert.
Gemäß seiner Geschäftsordnung muss der Aufsichtsrat mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. Dabei tagt der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies im Gesellschaftsinteresse erforderlich ist oder wenn die Einberufung der Sitzung von einem Aufsichtsratsmitglied oder vom Vorstand unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt wird. Weitere Informationen bezüglich der Sitzungen des Aufsichtsrats während des Geschäftsjahrs finden sich im Bericht des Aufsichtsrats.
Die Aufsichtsratsmitglieder sind ausschließlich dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften zustehen, für sich oder Dritte nutzen. Jedes Aufsichtsratsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds führen zur Beendigung des Mandats. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft ausüben. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss gebildet. Diese Ausschüsse bestehen jeweils aus mindestens drei Mitgliedern. Über die Arbeit und die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen ist dem Aufsichtsrat regelmäßig zu berichten.
Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die folgenden Angelegenheiten: Er bereitet die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor und überwacht die Rechnungslegung, die Rechnungslegungsprozesse sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und befasst sich mit Fragen der Abschlussprüfung und der Compliance. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich der nichtfinanziellen Berichterstattung), unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB. Darüber hinaus ist der Prüfungsausschuss zuständig für sämtliche Nachhaltigkeitsthemen.
Der Prüfungsausschuss bereitet zudem die Entscheidung des Aufsichtsrats zur Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor und überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss vereinbart entsprechend der Empfehlung D.8 DCGK mit dem Abschlussprüfer, dass dieser ihn unverzüglich über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unterrichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Darüber hinaus vereinbart der Prüfungsausschuss entsprechend der Empfehlung D.9 DCGK mit dem Abschlussprüfer, dass dieser ihn informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben. Der Prüfungsausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und -planung sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss hierüber. Der Prüfungsausschuss berät zudem regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand.
Der Prüfungsausschuss befasst sich darüber hinaus mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten sowie der Honorarvereinbarung und erteilt den Prüfungsauftrag. Er nimmt regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Der Prüfungsausschuss erörtert die Halbjahres- und Quartalsmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Swantje Conrad, ist unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.10 und D.4 DCGK, verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrung in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen sowie in der Abschlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die nichtfinanzielle Berichterstattung und deren Prüfung. Darüber hinaus verfügen Axel Salzmann, Hera Kitwan Siu und Christina Stercken ebenfalls über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungslegung und dem Gebiet der Abschlussprüfung.
Dem Prüfungsausschuss gehören zum 31. Dezember 2023 folgende Mitglieder an: Swantje Conrad (Vorsitzende), Axel Salzmann, Hera Kitwan Siu und Christina Stercken. Für Informationen bezüglich der Sitzungen des Prüfungsausschusses während des Geschäftsjahrs wird auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss erstellt die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Hauptversammlung hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, prüft alle Aspekte der Vergütung und Anstellungsbedingungen für den Vorstand und gibt dem Aufsichtsrat Empfehlungen über den Abschluss, Änderungen oder die Beendigung der Anstellungsverträge. Bei Bedarf gibt er eine unabhängige Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und der den Vorständen gezahlten Vergütungspakete in Auftrag. Er legt eine Beurteilung der Leistung des Vorstands vor und gibt dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Anstellungsbedingungen und Vergütung des Vorstands.
Dem Nominierungs- und Vergütungsausschuss gehören zum 31. Dezember 2023 folgende Mitglieder an: Dr. Abraham (Abe) Peled (Vorsitzender), Ralf W. Dieter, Axel Salzmann und Dr. Jörg Rockenhäuser. Der Vorsitzende des Nominierungs- und Vergütungsausschusses, Dr. Abraham (Abe) Peled, ist unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 DCGK. Für Informationen bezüglich der Sitzungen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses während des Geschäftsjahrs wird auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
In Übereinstimmung mit Empfehlung D.12 DCGK beurteilt der Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und seiner Ausschüsse, der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Plenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Zuletzt hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2022 eine umfassende Selbstbeurteilung vorgenommen. Dabei wurde zunächst ein detaillierter Fragebogen ausgewertet, auf dessen Basis die Mitglieder des Aufsichtsrats sodann sämtliche als relevant erachtete Themenfelder im Detail diskutiert und bewertet haben.
Die folgende Tabelle zeigt die weiteren aktuellen Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien, die von Aufsichtsratsmitgliedern der TeamViewer SE zum 31. Dezember 2023 zusätzlich wahrgenommen wurden.
| Aufsichtsratsmitglied | Mandate gem. § 125 Abs. 1 S. 5 AktG | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ralf W. Dieter | Mitglied des Aufsichtsrats der Körber AG | ||||
| Unternehmer | (nicht börsennotierte Gesellschaft) | ||||
| Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler Group GmbH | |||||
| (nicht börsennotierte Gesellschaft) | |||||
| Vorsitzender des Beirats der ADAMOS GmbH bis Mai 2023 | |||||
| (nicht börsennotierte Gesellschaft) | |||||
| Vorsitzender des Beirats der Dantherm Gruppe A/S | |||||
| (nicht börsennotierte Gesellschaft) | |||||
| Mitglied des Beirats Leadec Holding BV | |||||
| (nicht börsennotierte Gesellschaft) | |||||
| Dr. Abraham Peled | Vorsitzender des Verwaltungsrats der CyberArmor Ltd. | ||||
| Partner Peled Ventures | (nicht börsennotierte Gesellschaft) | ||||
| Industrieberater | |||||
| Dr. Jörg Rockenhäuser | Mitglied des Beirats der Best Secret GmbH | ||||
| Partner und Chairman | (vormals Schustermann & Borenstein GmbH) | ||||
| bei Permira | (nicht börsennotierte Gesellschaft) | ||||
| Vorsitzender des Beirats der Neuraxpharm Arzneimittel GmbH | |||||
| (nicht börsennotierte Gesellschaft) | |||||
| Mitglied des Beirats der Engel & Völkers Holding GmbH | |||||
| (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
| Aufsichtsratsmitglied | Mandate gem. § 125 Abs. 1 S. 5 AktG | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Axel Salzmann | keine | ||||
| CFO BestSecret Group | |||||
| Hera Kitwan Siu | Mitglied des Verwaltungsrats der The Goodyear Tire & Rubber | ||||
| Unternehmensberaterin | Company (börsennotierte Gesellschaft) | ||||
| Mitglied des Verwaltungsrats der Vallourec S.A. | |||||
| (börsennotierte Gesellschaft) | |||||
| Mitglied des Verwaltungsrats der ASMPT Limited | |||||
| (börsennotierte Gesellschaft) | |||||
| Swantje Conrad | Mitglied des Aufsichtsrats der RENK GmbH | ||||
| Selbstständige Berate | (nicht börsennotierte Gesellschaft) | ||||
| rin und Aufsichtsrätin | Mitglied des Aufsichtsrats der RENK Group AG | ||||
| (nicht börsennotierte Gesellschaft) | |||||
| Mitglied des Verwaltungsrats der CT Private Equity Trust Plc | |||||
| (börsennotierte Gesellschaft) | |||||
| Christina Stercken | Mitglied des Verwaltungsrats der Landis+Gyr Group AG | ||||
| Selbstständige Berate | (börsennotierte Gesellschaft) | ||||
| rin und Aufsichtsrätin | Mitglied des Board of Directors der Ansell Ltd. | ||||
| (börsennotierte Gesellschaft) |
Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Gesellschaft sind von der besonderen Bedeutung von Vielfalt, namentlich auch der angemessenen Beteiligung von Frauen an Überwachungs- und Führungspositionen, überzeugt. Dementsprechend achten der Aufsichtsrat und der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen in besonderem Maße auf Diversität und streben mittelfristig eine Steigerung des Anteils von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den Führungsebenen unterhalb des Vorstands28 an. Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht über die festgelegten Zielgrößen für die Frauenbeteiligung in den jeweiligen Managementebenen sowie den Stand der Umsetzung.
| Stand 31.12.2023 | Zielgröße | Zu erreichen bis | |
|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | 42,86 % |
37,50 % | |
| (oder 3 von 7) |
(oder 3 von 8) | 31. Dezember 2027 | |
| Vorstand | 25,00 % |
25,00 % | |
| (oder 1 von 4) |
(oder 1 von 4) | 31. Dezember 2027 | |
| Senior Leadership | 28,57 % | 33,33 % | |
| Team (SLT) | (oder 2 von 7) | (oder 2 von 6) | 31. Dezember 2027 |
| Alle weiteren Füh |
|||
| rungspositionen im | 33,65 % |
35,07 % | |
| Konzern weltweit | (oder 71 von 211) |
(oder 74 von 211) | 31. Dezember 2027 |
Die bis 31. Dezember 2023 zu erfüllenden Zielquoten in Höhe von 25 % für den Vorstand, 33% für den Aufsichtsrat und 33% für Frauen in Führungspositionen weltweit im Konzern wurden damit sämtlich erfüllt oder übertroffen.
Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer SE erklären, dass die TeamViewer SE seit der Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2022 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, bekannt gemacht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 (der "Kodex") ohne Ausnahme entsprochen hat und beabsichtigt, den Empfehlungen des Kodex auch in Zukunft ohne Ausnahme zu entsprechen.
Der Vorstand Oliver Steil Michael Wilkens Mei Dent Peter Turner
Für den Aufsichtsrat Ralf W. Dieter
28 Die TeamViewer SE als Konzernmuttergesellschaft hat keine eigenen Mitarbeitenden und damit auch keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands im Sinne des § 76 Abs. 4 Satz 1 AktG. TeamViewer hat sich die nachstehenden Zielgrößen für Frauen in Führungspositionen unterhalb des Vorstands auf freiwilliger Basis gesetzt und bezieht bei der
Betrachtung sämtliche Mitarbeitenden im Konzern weltweit ein. Bis 2023 erfolgte dabei eine einheitliche Betrachtung der beiden Ebenen unterhalb des Vorstands.
Die TeamViewer SE erstellt ihren Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten IFRS und den Interpretationen des IFRS IC, wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss der TeamViewer SE wird nach den Grundsätzen des HGB erstellt. Der Jahresabschluss der TeamViewer SE, der Konzernabschluss und der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasste Konzernlagebericht werden vom Vorstand erstellt und vom Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat geprüft. Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil, berichtet über den Verlauf und die Ergebnisse seiner Prüfung und steht für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Stuttgart.
Compliance bedeutet, dass alle Geschäftsprozesse mit allen maßgeblichen Gesetzen sowie den unternehmensinternen Regularien im Einklang sind.
Compliance ist ein wesentlicher Pfeiler der Unternehmenskultur von TeamViewer. Die klar definierten Vorgaben werden durch ein internes Schulungsprogramm weiter vertieft. Ziel ist es, die gesamte Organisation im Hinblick auf Compliance-relevante Sachverhalte zu sensibilisieren, sodass durchgängig auf Basis gesetzlicher Vorgaben, Normen, internationaler Standards sowie interner Richtlinien gehandelt wird.

Der TeamViewer-Konzern hat ein Compliance-Management eingerichtet, dessen zentraler Bestandteil das Compliance-Management-System (CMS) ist und das entlang der Risikolage der Gruppe ausgerichtet ist. Unter das CMS fallen alle notwendigen Maßnahmen und Prozesse, um Konformität mit den Gesetzen und internen Regularien sicherzustellen. Es basiert maßgeblich auf dem unternehmensinternen Code of Conduct, dem Verhaltenskodex des TeamViewer-Konzerns.
Die konzernweite Compliance-Organisation ist für die Überprüfung, Einhaltung und ggf. Verbesserung von Compliance-Prozessen sowie für die Bewertung und Minderung von Compliance-Risiken verantwortlich. Das Compliance Board, unter der Leitung des Compliance Office, ist das zentrale Organ der Compliance-Organisation, welches an den Vorstand sowie an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.
Mit dem Code of Conduct wurde ein verbindliches Rahmenwerk für ethisches Handeln im geschäftlichen Umfeld etabliert. Der Verhaltenskodex beschreibt das durch den Vorstand kommunizierte Ziel, Integrität, Transparenz und die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften als Basis jedweder Entscheidungsfindung anzuwenden.
Im Wesentlichen enthält der Code of Conduct Regelungen zum internen Umgang miteinander, zum Umgang mit Geschäftspartnern, zur Korruptionsbekämpfung und zur Verantwortung hinsichtlich Sicherheit, Vertraulichkeit und der Umwelt.
Zusätzlich dient der Code of Conduct als Rahmenwerk für weitere wichtige interne Richtlinien und Verfahrensanweisungen, unter anderem aus den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit.
TeamViewer ist sehr stolz auf die Diversität der eigenen Belegschaft. Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeitende unterschiedlichen Alters und Geschlechts. Sie unterscheiden sich durch ihre nationale Herkunft, ihren Familienstatus, ihren sozialen und ethnischen Hintergrund, ihre sexuelle Orientierung sowie körperliche und andere persönliche Merkmale. Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung ist ebenso wichtig wie die Akzeptanz aller politischen und religiösen Überzeugungen. Dennoch toleriert TeamViewer in keiner Weise extremistisches Gedankengut, anstößiges Verhalten oder Propaganda. In diesem Kontext unterstützt oder bevorzugt TeamViewer auch keine politischen Organisationen.
Zusammen mit dem Compliance Board überprüft das Compliance Office die Aktualität und Anwendbarkeit der Regelungen des Code of Conduct und ist darüber hinaus zentraler Ansprechpartner für alle Compliance-relevanten Fragestellungen.
Der Code of Conduct ist auf der TeamViewer-Website veröffentlicht.
Auch von seinen Geschäftspartnern erwartet TeamViewer, dass diese konform mit Gesetzen und ethischen Standards handeln, umCompliance in der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen.
In Anlehnung an den Code of Conduct hat TeamViewer daher einen Kodex für Lieferanten und Geschäftspartner, den Supplier and Business Partner Code of Conduct, etabliert.
Untergeordnete Richtlinien ergänzen das interne Compliance-Regelwerk, unter anderem:
Alle Richtlinien werden regelmäßig überprüft und, falls nötig, angepasst. Schulungen für alle Angestellten, Anleitungen per E-Mail oder konzernweite Meetings stellen die Aktualität der Richtlinien und deren Einhaltung sicher. Funktionsspezifische Richtlinien und Verfahrensanweisungen vervollständigen das Regelwerk.
Außerdem unterstützt TeamViewer internationale Standards zum Schutz der Menschenrechte. Zusammen mit dem Code of Conduct werden alle aktuellen, globalen und anwendbaren Bestimmungen erfasst. Weitere Details finden sich im nichtfinanziellen Bericht.
Um Compliance-Verstöße oder Auffälligkeiten zu melden, stehen allen Mitarbeitenden verschiedene Kanäle zur Verfügung. Erste Ansprechpartner sind die direkten Vorgesetzten. Darüber hinaus können Mitarbeitende über einen gesonderten und eigens dafür eingerichteten E-Mail-Account an das Compliance Office berichten oder eine der beiden Vertrauenspersonen (Trust Council) kontaktieren. Ferner steht ein Hinweisgeber- und Beschwerdesystem (SpeakUp) zur Verfügung, das weltweit Mitarbeitenden und externen Hinweisgebern die Möglichkeit eröffnet, anonym Regelverstöße zu melden. Zudem unterhält die Gesellschaft einen stetigen Dialog mit externen Stakeholdern, um durch den offenen Austausch umfassende Compliance zu fördern.
Alle gemeldeten Hinweise werden zeitnah untersucht und bewertet. Geeignete Maßnahmen und Sanktionen werden gegebenenfalls getroffen.
Mit einem integrierten Governance-, Risiko- und Compliance-Ansatz hat der Vorstand einen Steuerungsrahmen für TeamViewer geschaffen und implementiert, der auf ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagement abzielt. Die im Rahmen dieses Ansatzes umgesetzten Maßnahmen zielen ebenfalls auf die Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontroll- und Risikomanagements ab und werden beispielsweise im Chancen- und Risikobericht näher erläutert. Im Rahmen des implementierten Ansatzes und der gesetzlichen Rahmenbedingungen finden zugleich unabhängige Überwachungen und Prüfungen statt, insbesondere durch die Prüfungen der internen Revision und deren Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Aus der Befassung mit dem internen Kontroll- und Risikomanagement sowie der Berichterstattung der internen Revision sind dem Vorstand keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen.
Die TeamViewer SE informiert über Eigengeschäfte des Vorstands und Aufsichtsrats sowie mit diesen in enger Beziehung stehenden natürlichen und juristischen Personen gemäß Art. 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Diese Transaktionen sind innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auf der Unternehmenswebsite einzusehen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden der TeamViewer SE fünf Geschäfte gemäß Art. 19 der MAR gemeldet. Diese sind auf der TeamViewer IR-Website aufgeführt.
TeamViewer erstellt einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b bis 315c HGB. Dieser wird auf der Website unterhttps://ir.teamviewer.com/finanzergebnisse spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag des Konzernabschlusses veröffentlicht.
Mit dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht informiert TeamViewer über die Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte sowie über die im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung zu berichtenden Schwerpunkte für das Geschäftsjahr 2023. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht ist Teil des Geschäftsberichts 2023 von TeamViewer und in Kapitel "D" aufgeführt. Sofern sich aus der wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens weitere relevante nichtfinanzielle Aspekte ableiten lassen, werden diese gemäß § 289c Abs. 2 HGB aufgeführt.
Als Rahmenwerk im Sinne des § 289d in Verbindung mit § 315c Abs. 3 HGB sowie CSR-RUG wird in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) berichtet. Dabei wurden die von GRI genannten Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung des Berichtsinhalts und zur Berichtsqualität berücksichtigt. Sofern zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit sinnvoll, enthalten einige Abschnitte auch Daten aus dem Vorjahr, um Änderungen im Zeitverlauf aufzeigen zu können. Eine Übersicht der GRI-Verweise findet sich im Berichtsteil "Weitere Informationen".
Ziel des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts ist es, die relevanten Bedürfnisse und Anforderungen interner und externer Stakeholder – zum Beispiel Aktionäre, Kunden, Partner, Mitarbeitende, Lieferanten, Investoren, Ratingagenturen, schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen und sonstige zivilgesellschaftliche Organisationen – an eine integre Kommunikation wesentlicher und relevanter nichtfinanzieller Aspekte zu erfüllen.
Das für TeamViewer wesentliche Thema Sicherheit und Datenschutz mit den Teilaspekten ITund Produktsicherheit findet sich als eigenständiger Teil im Lagebericht.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Sinne des § 289 Abs. 3 HGB zu Mitarbeitenden- und Umweltaspekten werden im Lagebericht aufgeführt und im nichtfinanziellen Bericht vertieft.
Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht soll vom Aufsichtsrat der TeamViewer SE gemäß § 171 Abs. 1 AktG geprüft und genehmigt werden.
Ergänzend zur Berichterstattung über den TeamViewer-Konzern wird im Folgenden die Entwicklung der TeamViewer SE im Geschäftsjahr 2023 erläutert.
Die TeamViewer SE ist das Mutterunternehmen des TeamViewer-Konzerns und hat ihren Sitz in Göppingen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRB 745906 eingetragen.
Der Jahresabschluss der TeamViewer SE wird nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss von TeamViewer wird in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen IFRS und den Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Das Geschäftsjahr der TeamViewer SE entspricht dem Kalenderjahr. Für das Geschäftsjahr 2023 stellt sich die Gewinn- und Verlustrechnung der TeamViewer SE wie folgt dar:
| in Mio. EUR | Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 |
Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4,9 | 12,4 |
| Personalaufwand | (7,6) | (9,3) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (20,4) | (12,4) |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (10,2) | (5,0) |
| Jahresfehlbetrag | (33,3) | (14,3) |
Die Umsatzerlöse der TeamViewer SE resultierten im Wesentlichen aus der Erbringung von Managementdienstleistungen an verbundene Unternehmen. Im Jahr 2022 beinhalteten die Umsatzerlöse zudem Kompensationszahlungen aus dem Transfer der Beschäftigten auf die TeamViewer Germany GmbH. Insgesamt beliefen sich die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 auf 4,9 Mio. EUR (2022: 12,4 Mio. EUR). Der Rückgang der Umsatzerlöse resultiert aus geringeren Weiterbelastungen von Personalaufwendungen im Jahr 2023 im Zuge des im Jahr 2022 vollzogenen Transfers eines Großteils der Mitarbeitenden der TeamViewer SE auf eine Tochtergesellschaft.
Der Personalaufwand der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2023 7,6 Mio. EUR (2022: 9,3 Mio. EUR). Der Rückgang der Personalaufwendungen ist im Wesentlichen durch den eingangs erwähnten Übergang eines Großteils der Belegschaft im ersten Halbjahr 2022 auf eine Tochtergesellschaft begründet. Während des Geschäftsjahrs beschäftigte die TeamViewer SE durchschnittlich 4 (2022: 25) Mitarbeitende einschließlich des Vorstands.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 20,4 Mio. EUR (2022: 12,4 Mio. EUR) umfassen vor allem Kosten für die Begebung von Mitarbeiteraktien an Mitarbeitende aus dem Konzernkreis, die aber nicht bei der Gesellschaft angestellt sind, in Höhe von 15,1 Mio. EUR (2022: 4,1 Mio. EUR) sowie Rechts-und Beratungskosten in Höhe von 1,5 Mio. EUR (2022: 3,4 Mio. EUR), Abschluss-und Prüfungskosten in Höhe von 0,8 Mio. EUR (2022: 0,8 Mio. EUR) sowie Aufwendungen für die Vergütung des Aufsichtsrats in Höhe von 0,8 Mio. EUR (2022: 0,7 Mio. EUR).
Der Zinsaufwand lag im Geschäftsjahr 2023 bei 10,2 Mio. EUR (2022: 5,0 Mio. EUR). Der Anstieg ist bedingt durch den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 178,5 Mio. EUR auf 499,2 Mio. EUR sowie durch das höhere Zinsniveau. Der Jahresfehlbetrag der TeamViewer SE belief sich auf 33,2 Mio. EUR (2022: 14,3 Mio. EUR).
Die geringeren Erträge aus Weiterbelastung an verbundene Unternehmen, höhere Kosten aufgrund des aufgelegten Mitarbeiteraktienprogramms des TeamViewer-Konzerns sowie höhere Zinsen wurden bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses2022 erwartet, sodass der höhere Jahresfehlbetrag der prognostizierten Erwartung entspricht.
Das Jahresergebnis der TeamViewer SE ist von den Gewinnausschüttungen der Regit Eins GmbH abhängig. Im Geschäftsjahr 2023 sowie im Geschäftsjahr 2022 gab es keine Ausschüttungen und auch für das Geschäftsjahr 2024 ist keine Ausschüttung geplant.
Die Vermögens- und Finanzlage der TeamViewer SE stellte sich zum 31. Dezember 2023 und zum Vorjahresstichtag wie folgt dar:
| in Mio. EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Finanzanlagen | 4.048,7 | 4.048,7 |
| Anlagevermögen | 4.048,7 | 4.048,7 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 0,0 | 0,0 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 0,8 | 0,3 |
| Umlaufvermögen | 0,8 | 0,3 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,1 | 0,0 |
| Summe Aktiva | 4.049,6 | 4.049,0 |
| Eigenkapital | 3.523,1 | 3.716,4 |
| Rückstellungen | 23,3 | 9,0 |
| Verbindlichkeiten (aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige) |
503,2 | 323,6 |
| Summe Passiva | 4.049,6 | 4.049,0 |
Die Bilanzsumme der TeamViewer SE betrug zum 31. Dezember 2023 4.049,6 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 4.049,0 Mio. EUR).
Zum 31. Dezember 2023 entfielen unverändert 4.048,7 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 4.048,7 Mio. EUR) auf Finanzanlagen. Diese entfallen auf die Anteile an der Regit Eins GmbH, die wiederum 100 % der Anteile an der TeamViewer Germany GmbH hält.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Kapitalherabsetzung in Höhe von 12,5 Mio. EUR sowie eine Reduzierung der Kapitalrücklage um 144,9 Mio. EUR. Mit der Kapitalrücklage verrechnet sind eigene Aktien in Höhe von 102,9 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung dieser Effekte und des Jahresfehlbetrags von 33,2 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 14,3 Mio. EUR) reduzierte sich das Eigenkapital der TeamViewer SE zum 31. Dezember 2023 auf 3.523,1 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 3.716,4 Mio. EUR).
Die Rückstellungen in Höhe von 23,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 (31. Dezember 2022: 9,0 Mio. EUR) beinhalteten überwiegend personalbezogene Rückstellungen für das Jahr 2023. Hauptgrund für den Anstieg ist das Programm zur Gewährung von Aktien an Mitarbeitende des TeamViewer-Konzerns.
Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beliefen sich auf insgesamt 503,2 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 323,6 Mio. EUR). Davon resultieren aus Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 482,0 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 316,0 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des Erhalts neuer Darlehen von einem verbundenen Unternehmen, die zum Zwecke der Finanzierung des Aktienrückkaufprogramms erteilt wurden, angestiegen. Des Weiteren beinhalten die sonstigen Verbindlichkeiten Zahlungsverpflichtungen aus dem Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 1,3 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 0,0 Mio. EUR).
Die Geschäftsentwicklung der TeamViewer SE unterliegt aufgrund ihrer Funktion als Holdinggesellschaft grundsätzlich den gleichen Chancen und Risiken wie die des TeamViewer-Konzerns. An den Chancen und Risiken der mittel- und unmittelbaren Tochtergesellschaften partizipiert die TeamViewer SE in voller Höhe. Die Chancen und Risiken und das Risikomanagementsystem sind im Chancen- und Risikobericht des Konzerns dargestellt. Nachteilige Einflüsse auf mittel- und unmittelbare Tochtergesellschaften der TeamViewer SE können zu einer Wertminderung der Beteiligung an der Regit Eins GmbH im Jahresabschluss der TeamViewer SE führen und das Jahresergebnis der Gesellschaft reduzieren.
Für das Geschäftsjahr 2024 wird für die TeamViewer SE mit einer Kostensteigerung aus dem Aktienprogramm für Konzernmitarbeitende sowie mit einem höheren Zinsaufwand gegenüber verbundenen Unternehmen gerechnet. Aufgrund des im Laufe des Jahres 2023 erweiterten Vorstands wird mit leicht erhöhten Managementdienstleistungen und entsprechend leicht steigenden Umsatzerlösen auf Ebene der TeamViewer SE gerechnet, die aber die Kostensteigerungen nicht ausgleichen werden. In der Folge wird ein deutlich höherer Jahresfehlbetrag für das Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Für eine detaillierte Darstellung der erwarteten zukünftigen Entwicklung des TeamViewer-Konzerns wird auf den Prognosebericht des Konzerns verwiesen.
Göppingen, den 8. März 2024
Oliver Steil Michael Wilkens Mei Dent Peter Turner
92 C – Konzernabschluss – 12 Lagebericht der TeamViewer SE
| in TEUR | 2023 | 2022 | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 626.689 | 565.874 | |
| Umsatzkosten | (81.743) | (81.298) | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 544.946 | 484.577 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten |
(80.138) | (69.538) | |
| Marketingkosten | (138.699) | (128.408) | |
| Vertriebskosten | (106.691) | (99.051) | |
| Verwaltungskosten29 | (49.381) | (53.475) | |
| Wertminderungsaufwand auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
(8.506) | (12.400) | (12) |
| Sonstige Erträge | 8.537 | 23.319 | (21c) |
| Sonstige Aufwendungen | (3.506) | (1.299) | |
| Operatives Ergebnis | 166.562 | 143.725 | |
| Finanzerträge | 1.381 | 4.267 | (7) |
| Finanzaufwendungen | (16.864) | (25.782) | (7) |
| Währungsergebnis | (3.624) | (5.522) | (7) |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 147.455 | 116.689 |
| in TEUR | 2023 | 2022 | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| Ertragsteuern | (33.440) | (49.088) | (8) |
| Konzernergebnis | 114.015 | 67.600 | |
| Ergebnis je Aktie, unverwässert (in EUR) | 0,66 | 0,37 | (26) |
| Ergebnis je Aktie, verwässert (in EUR) | 0,66 | 0,37 | (26) |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert |
|||
| werden kann | 1.161 | 51 | |
| Cashflow Hedge | 2.549 | (1.632) | (15) |
| Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbe |
|||
| triebe | (1.389) | 1.683 | (15) |
| Gesamtergebnis | 115.175 | 67.651 |
29 Im Geschäftsjahr 2023 wurden Kosten für Personalverwaltung in Höhe von 7.955 TEUR auf die Funktionsbereiche allokiert (davon Umsatzkosten: –517 TEUR, Forschungs- und Entwicklungskosten: –2.839 TEUR, Marketingkosten –727 TEUR und Vertriebskosten –3.872 TEUR). Im Vorjahr wurden Kosten für Personalverwaltung im Wesentlichen unter Verwaltungskosten ausgewiesen.
| in TEUR | 2023 | 2022 | Erläu- terung |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwerte |
667.662 | 667.929 | (9) |
| Immaterielle Vermögenswerte | 175.736 | 212.864 | (9) |
| Sachanlagen | 43.261 | 50.265 | (10) |
| Finanzielle Vermögenswerte | 27.280 | 18.537 | (11),(21) |
| Sonstige Vermögenswerte | 19.530 | 11.922 | (13) |
| Aktive latente Steuern | 18.596 | 2.126 | (8) |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 952.065 | 963.644 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 21.966 | 18.295 | (12) |
| Sonstige Vermögenswerte | 52.366 | 19.392 | (13) |
| Steuerforderungen | 2.892 | 3.335 | (8) |
| Finanzielle Vermögenswerte | 9.423 | 7.038 | (11), (21) |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 72.822 | 160.997 | (14) |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 159.468 | 209.057 |
| Passiva | |
|---|---|
| in TEUR | 2023 | 2022 | Erläu terung |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 174.000 | 186.516 | (15) |
| Kapitalrücklage | 105.234 | 236.849 | (15) |
| Verlustvortrag | (95.188) | (209.203) | (15) |
| Cashflow Hedge | 929 | (1.620) | (15) |
| Währungsumrechnungsrücklagen | 1.614 | 3.003 | (15) |
| Eigene Anteile | (102.929) | (100.263) | (15) |
| Den Aktionären der TeamViewer SE zustehendes Eigenkapital |
83.660 | 115.282 | |
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Rückstellungen | 389 | 530 | (20) |
| Finanzverbindlichkeiten | 432.149 | 519.346 | (16) |
| Abgegrenzte Umsatzerlöse | 41.367 | 24.151 | (17) |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten | 2.486 | 2.081 | (19) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 13 | 3.119 | (16) |
| Passive latente Steuern | 39.693 | 33.852 | (8) |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 516.098 | 583.079 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Rückstellungen | 9.503 | 9.013 | (20) |
| Finanzverbindlichkeiten | 97.274 | 113.295 | (16) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.016 | 8.875 | (18) |
| Abgegrenzte Umsatzerlöse | 314.797 | 288.138 | (17) |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten | 73.067 | 42.385 | (19) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 8.125 | 11.537 | (16) |
| Steuerverbindlichkeiten | 993 | 1.098 | (8) |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 511.775 | 474.341 | |
| Summe Verbindlichkeiten | 1.027.873 | 1.057.420 | |
| Summe Passiva | 1.111.533 | 1.172.702 |
| in TEUR | 2023 | 2022 | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern |
147.455 | 116.689 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf Anlagevermögen |
55.358 | 53.741 | (9), (10) |
| Erhöhung/(Verminderung) von Rückstellungen | 349 | 7.285 | (20) |
| Nicht operatives Währungsergebnis | 758 | 5.887 | (7) |
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente |
21.842 | 27.632 | (6) |
| Nettofinanzierungskosten | 15.483 | 21.514 | (7) |
| Veränderung der abgegrenzten Umsatzerlöse | 43.875 | 61.714 | (17) |
| Veränderungen des sonstigen Nettoumlaufvermögens und Sonstiges |
(9.630) | (43.705) | |
| Gezahlte Ertragsteuern | (45.624) | (46.413) | (8) |
| Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit |
229.865 | 204.343 | |
| Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte |
(5.607) | (8.845) | (9), (10) |
| Auszahlungen für Finanzanlagen | (15.881) | – | |
| Auszahlungen für Unternehmenserwerbe | (8.073) | (1.977) | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | (29.561) | (10.821) |
| in TEUR | 2023 | 2022 | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| Rückzahlungen von Fremdmitteln | (100.000) | (470.376) | (16) |
| Einzahlungen aus Fremdmitteln | – | 184.323 | (16) |
| Auszahlungen für den Tilgungsanteil von Leasingverbindlichkeiten |
(11.079) | (9.461) | (16) |
| Gezahlte Zinsen für Fremdmittel und Leasingverbindlichkeiten |
(14.409) | (14.200) | (7), (16) |
| Erwerb eigener Anteile | (161.902) | (300.088) | (15) |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | (287.390) | (609.802) | |
| Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente |
(87.087) | (416.280) | |
| Wechselkursbedingte Veränderung | (1.088) | 25.551 | |
| Veränderung aus Risikovorsorge | – | 1.193 | |
| Zahlungsmittel und -äquivalente Periodenanfang |
160.997 | 550.533 | (14) |
| Zahlungsmittel und -äquivalente Periodenende |
72.822 | 160.997 | (14) |
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Verlustvortrag | Cashflow Hedge |
Währungsumrech nungsrücklage |
Eigene Anteile |
Summe Eigenkapital |
Erläuterung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2023 | 186.516 | 236.849 | (209.203) | (1.620) | 3.003 | (100.263) | 115.282 | |
| Konzernergebnis | – | – | 114.015 | – | – | – | 114.015 | |
| Sonstiges Ergebnis | – | – | – | 2.549 | (1.389) | – | 1.161 | |
| Anteilsbasierte Vergütung | – | 21.842 | – | – | – | – | 21.842 | (6) |
| Ausgabe eigener Anteile aus anteilsbasierter Vergütung |
– | (3.187) | – | – | – | 3.187 | – | |
| Transaktionen für eigene Anteile | – | (6.737) | – | – | – | (161.902) | (168.639) | (15) |
| Einziehung eigene Anteile | (12.516) | (143.533) | – | – | – | 156.049 | – | (15) |
| Stand zum 31. Dezember 2023 | 174.000 | 105.234 | (95.188) | 929 | 1.614 | (102.929) | 83.660 |
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Verlustvortrag | Cashflow Hedge |
Währungsumrech nungsrücklage |
Eigene Anteile |
Summe Eigenkapital |
Erläuterung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2022 | 201.071 | 394.487 | (276.803) | 12 | 1.320 | – | 320.087 | |
| Konzernergebnis | – | – | 67.600 | – | – | – | 67.600 | |
| Sonstiges Ergebnis | – | – | – | (1.632) | 1.683 | – | 51 | |
| Anteilsbasierte Vergütung | – | 27.632 | – | – | – | – | 27.632 | (6) |
| Transaktionen für eigene Anteile | – | – | – | – | – | (300.088) | (300.088) | (15) |
| Einziehung eigene Anteile | (14.555) | (185.270) | – | – | – | 199.825 | – | (15) |
| Stand zum 31. Dezember 2022 | 186.516 | 236.849 | (209.203) | (1.620) | 3.003 | (100.263) | 115.282 |
Die TeamViewer SE (vormals TeamViewer AG) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Göppingen, Deutschland. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Ulm unter der Handelsregisternummer HRB 745906 geführt. Die TeamViewer SE, Göppingen, ist die Muttergesellschaft des TeamViewer Konzerns (nachfolgend auch "TeamViewer" oder "Konzern" genannt). Der Aufsichtsrat der TeamViewer SE hat in seiner Sitzung am 11. März 2022 dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, die Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz SE) unter dem Namen TeamViewer SE vorzubereiten. Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 haben die Aktionäre dieser Umwandlung ebenfalls zugestimmt. Die Umwandlung wurde am 15. März 2023 vollzogen.
Hauptaktionär der TeamViewer SE ist mit einem Besitz von 14,08 % der Aktien zum 31. Dezember 2023 (31. Dezember 2022: 20,10 %) die TigerLuxOne S.à r.l. (TLO), ein in Luxemburg registriertes Unternehmen.
Der Unternehmenssitz der TeamViewer SE ist Göppingen, Deutschland. Der Geschäftssitz ist Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen, Deutschland. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
TeamViewer ist ein global tätiges Technologieunternehmen mit Hauptsitz in Deutschland. Die Softwarelösungen (TeamViewer Remote und TeamViewer Tensor) von TeamViewer ermöglichen den Fernzugriff und -support von IT-Geräten (Information Technology) wie Computern, Mobiltelefonen und Tablets sowie von nicht standardisierten OT-Geräten (Operation Technology) wie Industrieanlagen, Robotern, medizinischen und sonstigen Geräten. Darüber hinaus bietet TeamViewer Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) basierte Lösungen zur Steigerung der Produktivität manueller Prozesse in der Logistik, der Fertigung oder im After-Sales-Bereich (TeamViewer Frontline). Mit seinen Produkten verfolgt TeamViewer das Ziel, Effizienz- und Produktivitätssteigerungen für die Nutzer zu erzielen. Neben einer hohen Zahl an Privatnutzern, denen die kostenlose Version der Software angeboten wird (Free User Community), setzt sich TeamViewers weltweiter Kundenkreis aus kleinen und mittelständischen Unternehmen (SMB) bis zu Großkonzernen (Enterprise) aus verschiedensten Branchen zusammen.
Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den zum Berichtsstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB), wie sie in der Europäischen Union (EU) gemäß Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen sowie aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Der Begriff "IFRS" umfasst ebenfalls die noch in Kraft befindlichen International Accounting Standards (IAS). Alle bindenden, für das Jahr 2023 vorgeschriebenen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) wurden ebenfalls berücksichtigt.
Der Vorstand der TeamViewer SE hat am 8. März 2024 die Weitergabe des vorliegenden Konzernabschlusses an den Aufsichtsrat genehmigt.
Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip, mit Ausnahme der folgenden Positionen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:
Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Der Aufbau des Konzernabschlusses folgt den Anforderungen des IAS 1. Die Darstellung der Konzern-Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert bzw. erfüllt werden. Schulden werden auch dann als kurzfristig eingestuft, wenn kein uneingeschränktes Recht vorliegt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Latente Steuern werden stets als langfristig ausgewiesen.
Um ein klareres und aussagekräftigeres Bild zu vermitteln, wurden einige Posten in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung sowie in der Konzern-Bilanz, unter Angabe genauerer Erklärungen in den Erläuterungen, zusammengefasst.
Das unternehmensinterne Steuerungssystem beinhaltet auch finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die nicht nach IFRS definiert sind. Die finanziellen Leistungsindikatoren sind zu den im IFRS-Konzernabschluss enthaltenen Kennzahlen überleitbar und sollten nicht isoliert, sondern als vervollständigende Information zur Beurteilung der Ertragslage betrachtet werden.
Der Konzern weist Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit unter Verwendung der indirekten Methode aus und verwendet das "Ergebnis vor Ertragsteuern" als Ausgangspunkt.
Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit werden Zinsauszahlungen aus Darlehen, Fremdmitteln und Leasingverträgen ausgewiesen. Sonstige Zinszahlungen (nicht aus der Finanzierungstätigkeit) werden im Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit dargestellt. Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit werden Zinseinzahlungen aus finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Einzahlungen und Auszahlungen aus kurzfristigen Finanzinvestitionen mit großer Umschlagshäufigkeit, großen Beträgen und kurzen Laufzeiten werden in der Konzern-Kapitalflussrechnung saldiert ausgewiesen.
Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR) erstellt, der als Darstellungswährung der Gesellschaft dient. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) gerundet angegeben, sodass bei der Summierung einzelner Beträge Rundungsdifferenzen entstehen können. Dies gilt analog auch für das Aufaddieren von Prozentsätzen.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses ist das Management verpflichtet, Schätzungen und Annahmen zu treffen, die die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, die damit verbundenen Angaben und die Angabe von Eventualverbindlichkeiten beeinflussen. Die Unsicherheit über diese Annahmen und Schätzungen könnten zu wesentlichen Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten in zukünftigen Perioden führen.
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns hat das Management folgende Einschätzungen getroffen, die einen wesentlichen Effekt auf die innerhalb des Konzernabschlusses bilanzierten Beträge haben:
Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten – Ermessensspielräume bestehen insbesondere zum Ansatz und zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten/Geschäfts- oder Firmenwert und Schulden, die aus der Kaufpreisallokation zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung entstehen. Weiterführende Information hierzu sind in Erläuterung 9 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte enthalten.
Andere immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert – Eine Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde vorgenommen und ein jährlicher Werthaltigkeitstest wurde durchgeführt. Schlüsselannahme zum Werthaltigkeitstest ist die Ermittlung des erzielbaren Betrages pro zahlungsmittelgenerierender Einheit. Siehe Erläuterung 9 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte.
Leasingverhältnisse – Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten berücksichtigt. Wenn die Gesellschaft eine einseitige Verlängerungs- oder Kündigungsoption hat, wird bei der Bestimmung der Laufzeit auch die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Option berücksichtigt. Nur wenn der Konzern
hinreichend sicher ist, dass er den Vertrag verlängern oder nicht kündigen wird, wird die Laufzeit mit mehr als der Grundlaufzeit angenommen. Sollten beide Seiten eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption haben, wird die Laufzeit des Vertrags unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit der Nutzung dieser Option und der eventuell anfallenden ökonomischen Nachteile beider Seiten ermittelt.
Die wichtigsten Annahmen über die Zukunft und andere Hauptquellen von Unsicherheiten von Schätzungen, die der Konzern zum Berichtsstichtag vorgenommen hat und die ein erhebliches Risiko für eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden in den kommenden Geschäftsjahren beinhalten, werden nachfolgend beschrieben. Der Konzern stützte seine Annahmen und Schätzungen auf die bei der Erstellung des Konzernabschlusses verfügbaren Parameter. Bestehende Umstände und Annahmen über zukünftige Entwicklungen können sich jedoch aufgrund von Marktveränderungen oder Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Konzerns liegen, ändern. Solche Veränderungen spiegeln sich in den Annahmen wider, sobald sie auftreten.
Zu Umsatzerlösen siehe Erläuterung 3 (b) Umsatzerlöse.
Zu Wertminderungen siehe Erläuterung 3 (p) Wertminderung.
Zu bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen siehe Erläuterung 21 (a) Kategorisierung und beizulegende Zeitwerte.
Wertsteigerungsbeteiligungsprogramm/EPP-Programm– Die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts dieser anteilsbasierten Vergütungen am Tag der Gewährung erfolgte anhand geeigneter Bewertungsmodelle. Für die Erfassung des Aufwands aus dem EPP-Bonus ist zudem der erwartete Erdienungszeitraum zu schätzen. Siehe Erläuterung 6 Personalaufwand.
Virtuelles Aktienprogramm zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (LTIP) – Bei der Schätzung des beizulegenden Wertes des LTIP werden Annahmen verwendet, die unter anderem die erwartete Volatilität des Aktienkurses der Gesellschaft beinhalten. Die Höhe des endgültigen Auszahlungsbetrags hängt ferner vom Erreichen der Performanceziele sowie dem zukünftigen Endaktienkurs ab. Änderungen dieser Annahmen und Ergebnisse, die von diesen Annahmen abweichen, könnten zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der Verbindlichkeiten führen. Die erwartete Volatilität stellt die kritischste Annahme für die Schätzung des beizulegenden Wertes des LTIP dar. Für den Auszahlungsbetrag ist der Endaktienkurs der wichtigste Faktor. Siehe Erläuterung 6 Personalaufwand.
Ansatz latenter Steueransprüche – Voraussetzung ist die Verfügbarkeit zukünftiger zu versteuernder Gewinne, gegen welche die vorgetragenen steuerlichen Verluste aufgerechnet werden können. Siehe Erläuterung 8 Ertragsteuern.
Steuerbezogene Verbindlichkeiten – Der Konzern berechnet und zahlt Ertragsteuern im Einklang mit den anwendbaren Steuergesetzen.
Der Konzern bewertet seine laufenden Steuererstattungsansprüche oder -schulden für den aktuellen und für vergangene Zeiträume zum voraussichtlich an die Steuerbehörden zu bezahlenden oder erstattbaren Betrag. Dies beinhaltet den Umgang mit Ungewissheiten in der Anwendung komplexer Steuergesetzgebungen und -regeln in einer Vielzahl von Rechtssystemen für die weltweiten Tätigkeitsfelder.
Unsichere Steuerpositionen – Die Anwendung von Steuerregelungen auf komplexe Transaktionen weist oft Interpretationsspielraum auf, sowohl seitens des Konzerns als auch seitens der Steuerbehörden. Die Steuerbehörden könnten vom Konzern eingenommene Standpunkte bei der Festlegung des aktuellen Ertragsteueraufwands anfechten und zusätzliche Zahlungen fordern. Solche mit Auslegungsspielraum behafteten Interpretationen von Steuergesetzen werden generell als unsichere Steuerpositionen bezeichnet.
Für die Bewertung von unsicheren Steuerpositionen beurteilt der Konzern zunächst, ob diese gesondert oder zusammen mit anderen unsicheren Steuerpositionen zu bewerten sind. Für die Entscheidung ist maßgeblich, ob ein derartiger Zusammenhang zwischen den Posten besteht, dass eine gemeinsame Auflösung der Unsicherheit für die Posten zu erwarten ist. Anschließend erfolgt auf Basis der Annahme, dass die Steuerbehörden die unsichere Steuerposition in vollständiger Sachverhaltskenntnis prüfen werden, die Beurteilung, ob die Steuerbehörde die steuerliche Behandlung des Konzerns akzeptiert. Ist es wahrscheinlich, dass die Behörde die steuerliche Behandlung des Konzerns akzeptiert, wird nur diese Bewertung der unsicheren Steuerposition zugrunde gelegt. Ansonsten erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerpositionen auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages oder nach der Erwartungswertmethode. Sind die möglichen Ergebnisse binär oder konzentrieren sich um einen Wert, erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerposition auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages, ansonsten nach der Erwartungswertmethode.
Die starke Inflation hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planungen, Schätzungen, Annahmen oder Messungen.
Der Konzern bewertet Finanzinstrumente wie z. B. Derivate zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert. Angaben zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente und nicht-finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder bei denen die beizulegenden Zeitwerte ausgewiesen werden, sind in den folgenden Erläuterungen zusammengefasst:
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert basiert auf der Vermutung, dass der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld entweder:
Der Haupt- oder der vorteilhafteste Markt muss für den Konzern zugänglich sein.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird anhand der Annahmen ermittelt, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer nach ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Der Konzern verwendet Bewertungsmethoden, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind und für die ausreichende Daten zur Verfügung stehen, um den beizulegenden Zeitwert zu bestimmen. Hierbei wird versucht, die Nutzung relevanter beobachtbarer Inputs zu maximieren und die Verwendung von nicht beobachtbaren Inputs zu minimieren.
Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die ein beizulegender Zeitwert ermittelt oder im Jahresabschluss ausgewiesen wird, werden nach den Hierarchiestufen des beizulegenden Zeitwerts, die nachfolgend beschrieben werden, basierend auf der niedrigsten Ebene, die für die Zeitwertbewertung als Ganzes signifikant ist, kategorisiert:
Für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die im Jahresabschluss wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, legt der Konzern am Ende jedes Berichtszeitraumes auf Basis einer Neueinschätzung der Kategorisierung fest, ob Änderungen in den Hierarchiestufen eingetreten sind (basierend auf der niedrigsten Ebene, die für die Zeitwertbewertung als Ganzes signifikant ist).
Für die Angaben zum beizulegenden Zeitwert hat der Konzern verschiedene Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten festgelegt. Dies erfolgte auf Basis der Art, der Merkmale und der Risiken des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit sowie der jeweiligen Stufe der Zeitwerthierarchie (wie oben beschrieben).
Zinscaps und Währungsoptionen werden unter Verwendung eines Optionspreismodells unter Berücksichtigung von Marktvolatilitäten bewertet.
Die beizulegenden Zeitwerte der zu Stufe 2 zugeordneten Schuldinstrumente werden als Barwert der mit den Schulden verbundenen Zahlungen auf der Grundlage der entsprechenden Zinsertragskurve und des aktuellen Kreditaufschlags von TeamViewer berechnet.
Die beizulegenden Zeitwerte der zu Stufe 3 zugeordneten Schuldinstrumente werden unter Verwendung eines Discounted-Cashflow-Modells berechnet, das auf signifikanten, nicht beobachtbaren Einflussfaktoren wie zum Beispiel erwartete vertraglich definierte Kennzahlen sowie einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz beruht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen und andere Investitionen und Vermögenswerte, Darlehensforderungen sowie Zahlungsmittel und -äquivalente haben grundsätzlich kurzfristige Fälligkeiten. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, fällige Verbindlichkeiten und andere nicht-finanzielle Verbindlichkeiten haben ebenfalls grundsätzlich kurzfristige Fälligkeiten. Aus diesem Grund entspricht ihr Buchwert zum Abschlussstichtag nahezu ihrem beizulegenden Zeitwert.
Die untenstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden von den Gesellschaften des Konzerns während der dargestellten Berichtszeiträume dieses Konzernabschlusses einheitlich angewendet.
Unternehmenszusammenschlüsse – Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse gemäß der Erwerbsmethode des IFRS 3 zum Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Die beim Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung wird, genau wie das erworbene identifizierbare Nettovermögen, generell zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Entstehende Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich auf Wertminderung geprüft. Gewinne aufgrund eines Erwerbs zu einem Preis unter Marktwert werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten werden in voller Höhe im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Tochterunternehmen – Gemäß IFRS 10 sind Tochterunternehmen solche Unternehmen, die von der TeamViewer SE beherrscht werden. Die Gesellschaft beherrscht ein anderes, wenn sie aufgrund ihrer Beteiligung schwankenden Renditen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit innehat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Beginn der Beherrschung bis zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung enthalten.
Beherrschungsverlust – Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens, alle relevanten nicht beherrschenden Anteile und andere Eigenkapitalkomponenten aus. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste werden im Gewinn oder Verlust berücksichtigt. Am ehemaligen Tochterunternehmen verbleibende Beteiligungen werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes bewertet.
Durch die Konsolidierung eliminierte Transaktionen – Konzerninterne Salden und Transaktionen und alle hieraus resultierenden Erträge, Aufwendungen und Cashflows werden eliminiert. Konzerninterne Verluste werden genau wie konzerninterne Gewinne eliminiert.
Geschäftsjahr – Das Geschäftsjahr aller konsolidierten Gesellschaften entspricht dem Geschäftsjahr des Mutterunternehmens, mit Ausnahme der TeamViewer India Pvt. Ltd., bei der das Geschäftsjahr den Zeitraum April bis März umfasst. Bei abweichenden Geschäftsjahren werden für die Konsolidierung im Konzern Finanzinformationen herangezogen, die sich auf denselben Bilanzstichtag beziehen wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Die Umsatzerlöse stammen im Wesentlichen aus der Erbringung von Konnektivitätsleistungen auf Basis von Softwarelizenzen. Darüber hinaus bietet TeamViewer Serviceleistungen zur Implementierung komplexerer Lösungen, beispielsweise im Enterprise-, IoT (Internet of Things) oder Augmented-Reality-Umfeld an. Hardwareverkäufe erfolgen im Bereich Augmented Reality (AR), um dem Kunden eine ganzheitliche Lösung anzubieten. Der Konzern nutzt dabei den Direktvertrieb an Endkunden, den indirekten Vertrieb über Vertriebspartner sowie den Vertrieb über OEM-Partner (Original Equipment Manufacturer, OEMs). Verträge mit Kunden enthalten oft verschiedene Produkte und Dienstleistungen.
Für Konnektivitätsleistungen auf Basis von befristeten Softwarelizenzen (sogenanntes Abonnementmodell) ist eine zeitanteilige, lineare Verteilung der Umsatzerlöse über die Laufzeit des Vertrages die angemessenste Form der Umsatzrealisierung, weil der Konzern Dienstleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit erbringen muss. Die Abonnementlaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr, jedoch werden mit Kunden auf Fall-zu-Fall Basis auch abweichende Laufzeiten vereinbart (z.B. Mehrjahresverträge (MYD)).
Konnektivitätsleistungen auf Basis von Lizenzen für unsere Softwareprodukte werden in der Regel mit einem festen Betrag zu Vertragsbeginn in Rechnung gestellt. Deshalb enthalten die in der Bilanz ausgewiesenen abgegrenzten Umsatzerlöse den Betrag der Umsatzerlöse, die noch nicht realisiert wurden, soweit die entsprechenden Leistungen für den Kunden noch nicht erbracht wurden (Vertragsverbindlichkeit gegenüber dem Kunden gemäß der Definition nach IFRS 15). Die abgegrenzten Umsatzerlöse werden für gewöhnlich linear über den Leistungszeitraum als Umsatzerlöse realisiert. Grundsätzlich gewährt der Konzern seinen Kunden ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei größeren Kunden wird das Zahlungsziel auch individuell vereinbart.
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die entsprechenden Verträge auch tatsächlich durchgeführt werden. Insbesondere muss davon ausgegangen werden können, dass der Kunde beabsichtigt, das geschuldete Entgelt zu entrichten. Diese Einschätzung beinhaltet Ermessensspielräume. Hierbei werden
Kriterien wie die historische Vertragstreue und die Intensität der Kundenbeziehung zur Einschätzung herangezogen. Diese Einschätzung nimmt der Konzern insbesondere auf Basis von historischen Informationen vor, die für Vertragsportfoliosermittelt wurden. Daneben berücksichtigt er aber auch erwartete künftige Entwicklungen, die von Erfahrungen der Vergangenheit abweichen. Für bestimmte Vertragsportfolien führt diese Einschätzung dazu, dass eine Erfassung von Umsatzerlösen erst nach erfolgter Zahlung stattfindet.
In seltenen Fällen enthält die vertraglich zugesagte Gegenleistung eine variable Komponente. Um die Höhe der Gegenleistung hierfür zu bestimmen, verwendet TeamViewer die Erwartungswertmethode.
Zur Erläuterung der Umsatzerlöse werden Billings als finanzieller Leistungsindikator verwendet.
Billings stellen den Wert (netto) der fakturierten Güter und Dienstleistungen dar, die den Kunden innerhalb einer Periode berechnet werden und einen Vertrag im Sinne des IFRS 15 darstellen.
TeamViewer unterscheidet hierbei folgende Kundengruppen:
SMB Kunden sind Kunden mit einem ACV (Annual Contract Value; definiert als der annualisierte Wert eines SMB-/Enterprise-Vertrags) über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von unter 10.000 EUR innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei Überschreiten dieser Schwelle wird eine Neuzuordnung vorgenommen.
Enterprise Kunden sind Kunden mit einem ACV über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von mindestens 10.000 EUR innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei Unterschreiten dieser Schwelle wird eine Neuzuordnung vorgenommen.
Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
Die Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden anhand des beizulegenden Zeitwertes zum Tag der Gewährung ermittelt. Weitere Informationen hierzu sind Erläuterung 6 Personalaufwand zu entnehmen.
Dienst- und Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, werden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der Vergütungszusagen zum Tag der Gewährung nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung der Gesellschaft über die Anzahl der letztendlich ausübbaren Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt und zu jedem Bilanzstichtag angepasst. Ausführliche Informationen zu den Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, sind Erläuterung 6 Personalaufwand zu entnehmen.
Marktbedingungen fließen hingegen in den beizulegenden Zeitwert zum Tag der Gewährung ein. Andere mit einer Vergütungszusage verbundenen Bedingungen, die keine Dienst- und Ausübungsbedingungen sind, werden als Nicht-Ausübungsbedingungen behandelt. Nicht-Ausübungsbedingungen fließen in den beizulegenden Zeitwert einer Vergütungszusage am Tag der Gewährung ein.
Erwerben die Arbeitnehmer bereits am Tag der Gewährung einen uneingeschränkten Anspruch auf die anteilsbasierte Vergütung, werden auch die Aufwendungen am Tag der Gewährung erfasst. Ansonsten erfolgt eine Erfassung über die Dienstzeit bzw. über den erwarteten Zeitraum, in dem die Leistungsbedingungen erfüllt werden (der Erdienungszeitraum), siehe Erläuterung 6 Personalaufwand. Der kumulierte Aufwand, der für Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu jedem Bilanzstichtag bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit erfasst wird, spiegelt in diesem Fall den Umfang wider, in dem der zum Bilanzstichtag erwartete Erdienungszeitraum verstrichen, ist sowie die bestmögliche Schätzung der Gesellschaft bezüglich der Anzahl der letztendlich ausübbaren Eigenkapitalinstrumente. Der im Berichtszeitraum erfasste Aufwand entspricht der Veränderung des kumulierten Aufwands zwischen dem Beginn und dem Ende der betreffenden Periode. In dem Umfang der Erfassung als Aufwand erhöht sich korrespondierend die Kapitalrücklage.
Änderungen anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Im Falle einer Änderung bestehender Vergütungszusagen wird der zum ursprünglichen Gewährungszeitpunkt ermittelte beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung als Aufwand erfasst, wenn die Leistungen erbracht werden, das heißt, die Änderung der bestehenden Verträge hat keine Auswirkungen auf die bisherige bilanzielle Behandlung. Zusätzlich werden Effekte aus Änderungen, die zu einer Erhöhung des gesamten beizulegenden Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen zum Zeitpunkt der Änderung führen, so bilanziert, als wäre eine neue Vereinbarung getroffen worden, die sodann am Tag der Änderung mit dem zusätzlichen beizulegenden Zeitwert bewertet wird.
Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich werden durch Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag ermittelt. Siehe Erläuterung 6 Personalaufwand.
Wenn Arbeitnehmer bereits zum Zeitpunkt der Gewährung einen unbedingten Anspruch auf eine aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich erwerben, werden die damit verbundenen Aufwendungen ebenfalls zum Zeitpunkt der Gewährung erfasst. Andernfalls werden die Aufwendungen über den Dienstzeitraum bzw. den Zeitraum, in dem die Leistungsbedingungen voraussichtlich erfüllt werden (Erdienungszeitraum), erfasst (siehe Erläuterung 6 Personalaufwand). Der Erdienungszeitraum umfasst den Zeitraum von der Gewährung bis zur Unverfallbarkeit der Zusage. Der kumulierte Aufwand, der zu jedem Bilanzstichtag erfasst wird, spiegelt den Umfang wider, in dem der zum Bilanzstichtag erbrachte Erdienungszeitraum verstrichen ist.
Dienst- und Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, werden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der Vergütungszusagen nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung der Gesellschaft über die Anzahl der letztendlich ausübbaren virtuellen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt. Marktbedingungen fließen hingegen in den beizulegenden Zeitwert ein. Andere mit einer Vergütungszusage verbundene Bedingungen, die keine Dienst- und Ausübungsbedingungen sind, werden als Nicht-Ausübungsbedingungen behandelt. Nicht-Ausübungsbedingungen fließen in den beizulegenden Zeitwert einer Vergütungszusage ein.
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden (Beschäftigte) wird anhand der jeweils zum Quartalsende beschäftigten Mitarbeitenden ermittelt.
Die Anzahl der Full Time Equivalents (FTEs) ermittelt sich aus der vertraglichen Arbeitszeit eines Mitarbeitenden geteilt durch die übliche Arbeitszeit eines Vollzeiterwerbstätigen.
In den Finanzerträgen und -aufwendungen des Konzerns sind enthalten:
Der Aufwand für Ertragsteuern enthält laufende und latente Steuern vom Einkommen und Ertrag. Er wird gemäß IAS 12 im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, er entsteht in Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb oder betrifft eine direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasste Position.
Laufende Steuern – Laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten die voraussichtlich zu entrichtenden oder zu erstattenden Steuern für das zu versteuernde Ergebnis des laufenden Jahres sowie zugehörige Anpassungen aus Vorjahren. Sie werden unter Anwendung der zum Abschlussdatum gültigen oder angekündigten Steuersätze bemessen.
Latente Steuern – Latente Steuern vom Einkommen und Ertrag werden in Bezug auf temporäre Unterschiede zwischen den für Rechnungslegungszwecke erfassten Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden und denjenigen Werten, die für steuerliche Zwecke angesetzt wurden, erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
Bei der erstmaligen Erfassung von Leasingverhältnissen setzt der Konzern latente Steueransprüche im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten und latente Steuerschulden im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an.
Latente Steuerforderungen werden für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, nicht genutzte Zinsvorträge, ungenutzte Steuerguthaben und abzugsfähige temporäre Unterschiede erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die sie verwendet werden können. Latente Steuerforderungen werden zu jedem Abschlussdatum überprüft und in dem Maße reduziert, wie es nicht mehr wahrscheinlich erscheint, den zugehörigen Steuervorteil nutzen zu können.
Die latente Steuer wird mit den zum Auflösungszeitpunkt der temporären Unterschiede wahrscheinlich anwendbaren Steuersätzen bewertet. Hierzu werden die zum Abschlussstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätze herangezogen.
Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die zum Abschlussstichtag bestehenden Erwartungen des Konzerns wider, inwieweit er damit rechnet, die Buchwerte seiner Vermögenswerte und Schulden zu erzielen bzw. zu begleichen.
Latente Steuern, die aus Geschäftsvorfällen resultieren, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis gebildet.
Latente Steuerpositionen werden verrechnet, wenn ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Verrechnung tatsächlicher Steuerforderungen mit tatsächlichen Steuerverbindlichkeiten besteht und sich die latenten Ertragsteuern auf dasselbe Unternehmen und dieselbe zuständige Steuerbehörde beziehen.
Geschäfts- oder Firmenwert – Der aus dem Unternehmenserwerb entstehende Geschäftsoder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Forschung und Entwicklung (F&E) – Entstandene Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden im Jahr ihrer Entstehung im Gewinn oder Verlust erfasst.
Andere immaterielle Vermögenswerte – Andere vom Konzern erworbene immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen gemäß IAS 38 bewertet. Andere vom Konzern erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden zu den Anschaffungskosten bewertet und mindestens jährlich gemäß IAS 36 auf Wertminderung überprüft.
Abschreibung – Die Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer wird auf Grundlage ihrer Anschaffungskosten abzüglich ihres geschätzten Restwerts nach der linearen Methode über ihre geschätzte Nutzungsdauer berechnet. Grundsätzlich erfolgt ihre Berücksichtigung im Gewinn oder Verlust. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben.
Die geschätzten Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte sind unverändert zum Vorjahr:
| Jahre | |
|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert |
unbegrenzt |
| Markenname TeamViewer | unbegrenzt |
| Kundenbeziehungen | 4–10 |
| Software | 3–10 |
Die Nutzungsdauer des Markennamens "TeamViewer" wird als unbegrenzt eingestuft, da die Nutzung desselben nicht von der Produktlebensdauer der Software abhängig ist und unabhängig von der aktuellen Technologie als Marke benutzt werden kann. Der Konzern hat die unbegrenzte Nutzungsdauer des Markennamens basierend auf den folgenden maßgeblichen Faktoren in Übereinstimmung mit IAS 38.90 festgelegt:
Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden in Übereinstimmung mit IAS 36 mindestens jährlich unter der Anwendung der in Erläuterung 3 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschriebenen Methodik auf Werthaltigkeit überprüft. Der Werthaltigkeitstest des Markennamens wird in Verbindung mit dem Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwerts durchgeführt, da der Markenname allein betrachtet keine Cashflows erzeugt und sämtliche Produkte des Konzerns unter der Marke "TeamViewer" vertrieben werden.
Die Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwert werden zu jedem Abschlussdatum überprüft und, wenn notwendig, angepasst.
Gemäß IAS 16 werden Sachanlagen zu Anschaffungs-und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und angefallener Wertminderungsaufwendungen angesetzt. In den Anschaffungs- und Herstellungskosten sind Ausgaben enthalten, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zugeordnet werden können. Für durch einen Unternehmenszusammenschluss erworbene Sachanlagen entsprechen die Anschaffungs- und Herstellungskosten dem sich aus der jeweiligen Kaufpreisallokation ergebenden beizulegenden Zeitwert.
Nachträgliche Anschaffungskosten – Nachträgliche Anschaffungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene zukünftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließt.
Planmäßige Abschreibungen – Die planmäßigen Abschreibungen werden auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen, abzüglich ihres geschätzten Restwerts, unter Verwendung der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer berechnet. Grundsätzlich erfolgt ihre Berücksichtigung im Gewinn oder Verlust. Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.
Die geschätzten Nutzungsdauern der Sachanlagen sind unverändert zum Vorjahr und stellen sich wie folgt dar:
| Jahre | |
|---|---|
| Büroausstattung | 3–13 |
| IT-Ausstattung | 3–8 |
| Einbauten in fremde Gebäude | 3–10 |
Eine Sachanlage wird nach Veräußerung oder wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrer Nutzung oder Veräußerung zu erwarten ist, ausgebucht. Gewinne oder Verluste, die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts entstehen (berechnet als Differenz zwischen dem Netto-Veräußerungspreis und dem Buchwert des Vermögenswerts) werden als Gewinn oder Verlust im Jahr der Ausbuchung des Vermögenswerts berücksichtigt.
Die Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte werden zu jedem Abschlussdatum überprüft und, wenn notwendig, angepasst.
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen TeamViewer die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik auszuüben. Dies geschieht in der Regel durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 % bis 50 % oder das Recht Mitglieder des obersten Leitungsgremiums zu benennen.
Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Der Anteil von TeamViewer am Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach Erwerb wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals unmittelbar im Konzern-Eigenkapital. Die kumulierten Veränderungen nach dem Erwerbszeitpunkt beinhalten auch Effekte aus Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts und erhöhen beziehungsweise vermindern den Beteiligungsbuchwert. Entsprechen die Verluste eines assoziierten Unternehmens, die TeamViewer zuzurechnen sind, dem Wert des Anteils an diesem Unternehmen oder übersteigen diesen, werden keine weiteren Verlustanteile erfasst, es sei denn, TeamViewer ist Verpflichtungen für das Unternehmen eingegangen oder hat für das Unternehmen Zahlungen geleistet.
TeamViewer überprüft assoziierte Unternehmen auf Wertminderung, wenn objektive Hinweise darauf vorliegen, zum Beispiel ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die fortgeführten Anschaffungskosten der Beteiligung. TeamViewer prüft nach gleichen Grundsätzen auch, ob die Gründe für einen in früheren Perioden erfassten Wertminderungsaufwand nicht mehr bestehen oder zu einer Verringerung der Wertminderung führen. Ist dies der Fall, wird eine Wertaufholung entsprechend der Erhöhung des erzielbaren Betrags vorgenommen, maximal bis zum Buchwert, der sich ergäbe, wenn in früheren Perioden kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Wertminderungen und Wertaufholungen beinhalten Ermessensentscheidungen.
Der Konzern setzt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nur an, wenn er einen unbedingten Anspruch auf Gegenleistung hat. Kunden haben in der Regel das Recht, die erworbenen Lizenzen innerhalb einer Testperiode von sieben Tagen nach Erwerb zurückzugeben. Während dieses Zeitraums hat der Konzern keinen unbedingten Anspruch auf eine Gegenleistung. In Höhe der bereits erbrachten Leistungen wird in diesen Fällen ein Vertragsvermögenswert erfasst. Der Konzern setzt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht fällig sind, nur in der Höhe der bereits erbrachten Leistungen an.
Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns wird gemäß IFRS 9 gebildet. Hierzu wird das Modell der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss: "ECL") angewendet. Zur Berechnung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste wird der vereinfachte Ansatz nach IFRS verfolgt. Hierbei werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Umsatzsteuer anhand der Größenklasse der Forderung (in Rechnung gestellter Betrag), der Region des Kunden und der Fälligkeit der Forderung auf Basis historischer Kreditverluste wertberichtigt. Das Management beurteilt quartalsweise, ob angemessene und belastbare qualitative Informationen vorliegen, um die historischen Ausfallquoten mithilfe zukunftsorientierter Informationen anzupassen. Aufgrund des kurzen Zeitraums hat der Zeitwert des Geldes keine wesentliche Auswirkung auf die Wertberichtigung.
Überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen unterschiedlichen Durchsetzungsmaßnahmen. Aufgrund des Geschäftsmodells des Konzerns (Jahresabonnement), werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Ablauf eines Jahres ausgebucht (Forderungsausfall), wenn keine Realisierung der Forderung mehr zu erwarten ist.
Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen werden in der Bilanz unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Die aktivierten inkrementellen Kosten der Auftragserlangung bestehen aus Verkaufsprovisionen für Vertriebsmitarbeitende. In der Regel zahlt TeamViewer entweder keine Verkaufsprovisionen für die Verlängerung von Kundenverträgen, oder diese Provisionen entsprechen nicht den für neue Verträge gezahlten Provisionen. Somit beziehen sich die für neue Verträge mit Verlängerungsoptionen gezahlten Provisionen auch auf die erwarteten Verlängerungen dieser Verträge. Deshalb werden die Verkaufsprovisionen für neue Kundenverträge linear über die erwartete Dauer des Vertrags, einschließlich erwarteter Vertragsverlängerungen, abgeschrieben. Die inkrementellen Kosten der Auftragserlangung werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst, wenn davon auszugehen ist, dass der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die Bestimmung der erwarteten Dauer des Vertrags beinhaltet Schätzungen und wird für alle Kundenverträge einheitlich ausgeübt. Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen werden seit dem 1. Oktober 2023 über fünf abgeschrieben Jahre (bis zum 30. September 2023: vier Jahre). Die Abschreibung der aktivierten Kosten für die Auftragserlangung wird als Vertriebskosten klassifiziert.
Vorauszahlungen für Sponsoringmaßnahmen werden bis zum Erhalt der Dienstleistungen als Abgrenzungsposten unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen und bei Erhalt der Dienstleistung vollständig aufwandswirksam erfasst. Wesentliche Aufwendungen für Sponsoringmaßnahmen werden linear über die vorgesehene Dauer der Sponsoringmaßnahme als Aufwand verteilt.
Zahlungsmittel und -äquivalente bestehen aus Bankguthaben, Kassenbeständen und kurzfristigen Einlagen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von drei Monaten oder weniger. Zahlungsmittel und -äquivalente sind definiert als Kassenbestände, Sichteinlagen und kurzfristige, äußerst liquide Investitionen, die jederzeit in bekannte Zahlungsmittelbeträge getauscht werden können und vernachlässigbaren Wertänderungsrisiken unterliegen. Für Zahlungsmittel und -äquivalente ermittelt der Konzern gemäß IFRS 9 eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Die erwarteten Kreditverluste von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden auf der Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Verwertungsquoten berechnet, die von CDS-Spreads oder von externen Kreditratings der
Gegenparteien abgeleitet werden. Der Konzern überwacht das Risiko mindestens quartärlich, um festzustellen, ob eine signifikante Verschlechterung des Ausfallrisikos eingetreten ist. Der Konzern geht von einer signifikanten Verschlechterung des Ausfallrisikos aus, wenn das Kreditrating einer Bank aus dem Investment Grade herabgestuft wird. Von einem Ausfall wird ausgegangen, wenn das Kreditrating einer Bank auf unter C herabgestuft wird.
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in nennwertlose Inhaberaktien (Stückaktien), die als Eigenkapital eingestuft werden. Kosten, die direkt der Ausgabe neuer Aktien zugeordnet werden können, werden abzgl. der steuerlichen Auswirkungen als Eigenkapitalminderung angesetzt.
Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine bestehende gesetzliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines in der Vergangenheit liegenden Ereignisses entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sie werden durch die bestmögliche Abschätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlichen Ressourcen unter Berücksichtigung von Erfahrungen der Vergangenheit bewertet. Sie werden in Höhe des wahrscheinlichsten Betrages der Verpflichtung angesetzt. Die Höhe der Rückstellung wird regelmäßig angepasst, wenn neue Informationen verfügbar sind oder sich die Umstände ändern. Langfristige Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe des abgezinsten, erwarteten Erfüllungsbetrags, unter Berücksichtigung von Preis- und Kostenentwicklungen, gebildet. Die Abzinsungssätze werden regelmäßig an die vorherrschenden Marktzinssätze angepasst.
Alle Finanzverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. Nach dem Erstansatz werden Finanzverbindlichkeiten im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten, unter Verwendung der Effektivzinsmethode, bewertet. Die erfolgswirksame Amortisierung der Transaktionskosten ist in den Finanzaufwendungen enthalten. In den Finanzverbindlichkeiten werden sowohl Darlehen als auch Leasingverbindlichkeiten erfasst.
Finanzverbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die Verpflichtung erfüllt oder aufgehoben wurde oder ausgelaufen sind. Wenn bestehende Finanzverbindlichkeiten vom Kreditgeber durch andere zu wesentlich abweichenden Bedingungen ersetzt oder die Bedingungen bestehender Verbindlichkeiten wesentlich verändert wurden, wird ein solcher Austausch oder eine solche Veränderung als Tilgung der ursprünglichen Verpflichtungen mit dem Ansatz neuer Verbindlichkeiten angesehen. Die Differenz der jeweiligen Buchwerte wird im Gewinn oder Verlust erfasst.
Nichtderivative finanzielle Vermögenswerte, welche ausschließlich zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows von Tilgungs- und Zinszahlungen gehalten werden, bewertet der Konzern zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der Konzern klassifiziert nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dies schließt insbesondere Finanzverbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten ein, einschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Der Konzern setzt nichtderivative finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu dem Zeitpunkt an, in dem die Konzerngesellschaften Vertragspartei des Finanzinstruments werden. Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst.
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte an den Mittelzuflüssen des Vermögenswertes auslaufen oder wenn er die Rechte zum Erhalt der vertraglichen Mittelzuflüsse in einer Transaktion überträgt, im Rahmen derer nahezu alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts übertragen werden, oder er die Risiken und Chancen des Eigentums weder überträgt noch behält, er aber keine Kontrolle mehr über den übertragenen Vermögenswert hat. Alle Beteiligungen an einem so übertragenen finanziellen Vermögenswert, die durch den Konzern erstellt oder zurückbehalten wurden, werden als eigener Vermögenswert oder Verbindlichkeit angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zudem ausgebucht, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht mehr davon ausgeht, dass die Forderung realisierbar ist.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag nur dann in die Bilanz übernommen, wenn der Konzern das gesetzliche Recht zur Saldierung der Beträge hat und beabsichtigt, diese entweder auf Nettobasis zu begleichen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeiten zu begleichen.
Nichtderivative finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich oder abzüglich aller direkt zurechenbaren Transaktionskosten angesetzt. Auf den Erstansatz folgend werden Finanzinstrumente zu den fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet.
Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente, um sich gegen Zinsänderungs- und Währungsrisiken abzusichern. Eingebettete Derivate werden vom Basisvertrag getrennt und separat erfasst, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Diese Kriterien beinhalten die Bedingungen, dass die wirtschaftlichen Risiken und Merkmale des eingebetteten Derivats nicht eng mit denen des Basisvertrages verbunden sind, dass ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Vertragsbedingungen der Definition eines Derivats entspräche und dass das hybride (zusammengesetzte) Finanzinstrument nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.
Derivate, die nicht einer effektiven Sicherungsbeziehung zugeordnet sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Derivate werden beim Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Alle direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden nach Anfall im Gewinn oder Verlust berücksichtigt. In der Folge werden Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und dessen Veränderungen werden grundsätzlich sofort im Gewinn oder Verlust zum Ansatz gebracht. Derivate werden als finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen, wenn der beizulegende Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten bei einem negativen beizulegenden Zeitwert.
Der Konzern wendet die in IFRS 9 enthaltenen Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an. Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen designiert wird, wird der effektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und im Posten Cashflow Hedge kumuliert. Der ineffektive Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bezogen auf den Zeitwert einer Option, die ein zeitraumbezogenes gesichertes Grundgeschäft absichert, werden in einem separaten Bestandteil des sonstigen Ergebnisses erfasst und auf sachgerechter und systematischer Grundlage verteilt. Der im Posten Cashflow Hedge im Eigenkapital kumulierte Betrag verbleibt im sonstigen Ergebnis und wird erst in der Periode erfolgswirksam im Gewinn oder Verlust erfasst, in der die abgesicherte Position die Gewinnund Verlustrechnung beeinflusst.
Wenn das Sicherungsinstrument nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt, ausläuft oder verkauft, gekündigt oder ausgeübt wird oder der Sicherungszusammenhang nicht mehr besteht, wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen mit Wirkung für die Zukunft eingestellt. Wenn die erwartete Transaktion wahrscheinlich nicht mehr zur Ausführung kommt, dann wird der im Posten Cashflow Hedge kumulierte Betrag in den Gewinn oder Verlust umgebucht.
Nicht-finanzielle Vermögenswerte – Gemäß IAS 36 prüft der Konzern Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer auf Wertminderung, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass diese Vermögenswerte einer Wertminderung unterliegen. Zudem werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, noch nicht fertiggestellte immaterielle Vermögenswerte sowie der Geschäfts- oder Firmenwert mindestens jährlich daraufhin überprüft, ob eine Wertminderung vorzunehmen ist.
Zu jedem Stichtag überprüft der Konzern die Buchwerte seiner nicht-finanziellen Vermögenswerte (mit Ausnahme latenter Steuerforderungen), um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine Wertminderung gibt. Sollten Anhaltspunkte vorliegen, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert und der Markenname TeamViewer mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden mindestens jährlich und immer dann, wenn es Anzeichen einer Wertminderung gibt, auf Wertminderung geprüft.
Für die Wertminderungsprüfung wird die kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die den Vermögenswert enthält und die Mittelzuflüsse erzeugt, die von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder einer Gruppe von Vermögenswerten weitestgehend unabhängig sind, zusammengefasst (Zahlungsmittelgenerierende Einheit, ZGE). Der aus einem Unternehmenserwerb entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird einer ZGE oder einer Gruppe von ZGEs zugeordnet, von der erwartet wird, dass sie aus den durch den Zusammenschluss entstehenden Synergien Nutzen ziehen.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere Betrag aus entweder dem Nutzungswert eines Vermögenswerts oder seinem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung. Der Nutzungswert basiert auf den geschätzten zukünftigen Cashflows, die auf den Barwert abgezinst werden; dabei kommt ein Abzinsungssatz zur Anwendung, der die aktuellen Markteinschätzungen des Zeitwerts des Geldes und die spezifischen Risiken eines Vermögenswerts oder einer ZGE berücksichtigt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Kosten der Veräußerung wird ein geeignetes Bewertungsverfahren benutzt. Diese Berechnungen werden durch Bewertungskennzahlen, notierte Anteilspreise vergleichbarer börsennotierter Unternehmen und anderer verfügbarer Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert unterlegt.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Sie werden zunächst auf die Verminderung des Buchwerts eines zu einer ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts verwendet und anschließend anteilig auf die Buchwerte anderer Vermögenswerte der ZGE verteilt, sobald kein Geschäfts- oder Firmenwert mehr vorliegt. Der Buchwert der anderen Vermögenswerte der ZGE wird jedoch nicht unter den höchsten Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (sofern messbar), Nutzungswert (falls bestimmbar) und null reduziert. Die Höhe des Wertminderungsaufwands, der aufgrund dieser Untergrenze nicht zugeordnet werden kann, wird anteilig den sonstigen Vermögenswerten der ZGE zugeordnet.
Ein Wertminderungsaufwand in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert darf nicht wieder aufgeholt werden. Für andere Vermögenswerte erfolgt eine Wertaufholung nur in dem Umfang, in dem der Buchwert des Vermögenswerts nicht den Buchwert abzüglich von Abschreibungen übersteigt, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Finanzielle Vermögenswerte – Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste für alle Schuldinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und sämtlichen Cashflows, die der Konzern voraussichtlich einnimmt, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Zu den erwarteten Cashflows gehören die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder sonstiger Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil der vertraglichen Bedingungen sind.
a) Für Ausfallrisikopositionen, bei denen seit dem erstmaligen Ansatz keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eingetreten ist, werden für erwartete Kreditverluste, die aus innerhalb der nächsten zwölf Monate möglichen Ausfallereignissen resultieren, Wertberichtigungen gebildet (erwarteter 12-Monats-Kreditverlust).
b) Bei Ausfallrisikopositionen, bei denen seit dem erstmaligen Ansatz eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eingetreten ist, ist eine Wertberichtigung zu bilden für Kreditverluste, die für die Restlaufzeit der Ausfallrisikoposition zu erwarten sind, unabhängig vom Zeitpunkt des Ausfalls (über die Laufzeit erwartete Kreditverluste).
Siehe Erläuterung 21 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten, die innerhalb der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte ausgewiesen werden, wendet der Konzern ein vereinfachtes Verfahren für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste an (siehe Erläuterung 3.i Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Deshalb überwacht der Konzern keine Veränderung des Kreditrisikos, sondern erfasst an jedem Berichtsstichtag eine Wertberichtigung, die auf den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten basiert. Siehe Erläuterung 12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Der Konzern wendet die Vorschrift des IFRS 16 auf Miet- und Leasingverhältnisse an. Die Zahlungen für Leasingverhältnisse stellen zu bezahlende Mieten des Konzerns für Gebäude, Server und Fahrzeuge dar.
Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu Anschaffungskosten, die dem Betrag der erstmaligen Bewertung der jeweiligen Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um etwaige am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Vorauszahlungen abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Das Nutzungsrecht wird zur Berücksichtigung von Änderungen des Leasingverhältnisses angepasst. Das erfasste Nutzungsrecht wird linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben und kann Wertminderungen unterliegen.
Die erstmalige Bewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt zum Barwert der zum Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen und die voraussichtlich während der verbleibenden Laufzeit des Leasingverhältnisses geleistet werden, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Gesellschaft. Es wird ein zur Laufzeit des Leasingverhältnisses kongruenter Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet. Die Leasingzahlungen beinhalten die festen Zahlungen (einschließlich der sogenannten de facto festen Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen (die an einen Index oder
Zinssatz gekoppelt sind) sowie Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen.
In Folgeperioden werden die Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Basis der Effektivzinsmethode bewertet. Sie werden neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen infolge einer Änderung eines Index oder Zinssatzes ändern, wenn eine Änderung der verwendeten Schätzung des im Rahmen einer Restwertgarantie voraussichtlich zu entrichtenden Betrags eintritt oder wenn der Konzern seine Annahme bezogen auf sein Recht, eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption auszuüben, ändert. Bei Änderungen des Wertes der Leasingverbindlichkeit wird der Buchwert des jeweiligen Nutzungsrechts entsprechend angepasst.
Am Bereitstellungsdatum eines Leasingverhältnisses, bei dem die Gesellschaft der Leasingnehmer ist, erfasst die Gesellschaft:
Der Konzern macht von der Freistellung des Ansatzes von kurzfristigen Leasingverhältnissen Gebrauch (das heißt diejenigen Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten ab Bereitstellungsdatum und die keine Kaufoption beinhalten). Außerdem macht er von der Freistellung des Ansatzes von Leasingverhältnissen über Leasinggegenstände von geringem Wert Gebrauch (bei TeamViewer Vermögenswerte mit einem Wert von weniger als 5.000 EUR). Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über Leasinggegenstände von geringem Wert werden linear als Aufwand über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
In die Laufzeit eines Leasingverhältnisses werden Zeiträume, die sich durch das Ausüben einer Verlängerungsoption durch den Leasingnehmer ergeben, einbezogen, wenn das Ausüben der Verlängerungsoption durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist. Gleiches gilt für Zeiträume, um die sich das Leasingverhältnis durch das Nichtausüben einer Kündigungsoption verlängert. Auch sie werden in die Laufzeit des Leasingverhältnisses einbezogen, wenn es hinreichend sicher ist, dass der Leasingnehmer die Kündigungsoption nicht ausüben wird. Im Falle von beiderseitigen Kündigungsoptionen, die ohne die Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei ausgeübt werden können, werden diese Zeiträume aber nur in die Laufzeit des Leasingverhältnisses einbezogen, wenn die Kündigung für beide Vertragsparteien mit mehr als nur geringfügigen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist.
Fremdwährungstransaktionen und ausländische Geschäftsbetriebe werden gemäß IAS 21 abgebildet.
Fremdwährungstransaktionen – Transaktionen in Fremdwährungen werden in die jeweilige funktionale Währung der Gesellschaften des Konzerns zu den Wechselkursen am Tag der Transaktion umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum Wechselkurs am Stichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Nichtmonetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurde, werden in die funktionale Währung zum Wechselkurs am Tag der Bewertung umgerechnet. Fremdwährungskursdifferenzen werden generell im Gewinn oder Verlust erfasst. Nichtmonetäre Posten, die mit dem historischen Wechselkurs am Zugangsdatum bewertet werden, werden nicht angepasst.
Ausländische Geschäftsbetriebe – Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Geschäftsbetriebe, inklusive Geschäfts- oder Firmenwerte und Änderungen des beizulegenden Zeitwertes aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen, werden von der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften zum Wechselkurs am Stichtag in Euro umgerechnet, da dies die Berichtswährung der Muttergesellschaft ist. Funktionale Währungen von Tochterunternehmen sind Euro, US-Dollar, Britisches Pfund, Australischer Dollar, Japanischer Yen, Indische Rupie, Singapur-Dollar, Chinesischer Renminbi, Mexikanischer Peso, Kanadischer Dollar und Armenischer Dram. Aus Vereinfachungsgründen werden Erträge und Aufwendungen ausländischer Geschäftsbetriebe zum Jahresdurchschnittskurs der jeweiligen funktionalen Währung in Euro umgerechnet.
Fremdwährungskursdifferenzen aus der Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und im Posten Währungsumrechnungsrücklagen ausgewiesen. Wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise veräußert wird, sodass die Beherrschung nicht länger besteht, wird der im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung kumulierte Betrag, der sich auf diesen ausländischen Geschäftsbetrieb bezieht, als Teil des Veräußerungsgewinns oder -verlusts in den Gewinn- oder Verlust umgegliedert.
Die folgenden maßgeblichen Wechselkurse wurden zum Stichtag angewandt:
| Stichtagskurse | Jahresdurchschnittskurse | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | ISO Code |
31. Dezember 2023 |
31. Dezember 2022 |
2023 | 2022 |
| Armenischer Dram | AMD | 447,96 | 422,35 | 424,59 | 460,80 |
| Australischer Dollar | AUD | 1,62 | 1,58 | 1,63 | 1,52 |
| Kanadischer Dollar | CAD | 1,46 | 1,46 | 1,46 | 1,37 |
| Chinesische Yuan | CNY | 7,83 | 7,40 | 7,66 | 7,08 |
| Britisches Pfund | GBP | 0,87 | 0,89 | 0,87 | 0,85 |
| Indische Rupie | INR | 92,03 | 88,76 | 89,34 | 82,73 |
| Japanischer Yen | JPY | 155,90 | 140,64 | 151,97 | 138,00 |
| Mexikanischer Peso | MXN | 18,76 | 20,90 | 19,19 | 21,21 |
| Singapur-Dollar | SGD | 1,46 | 1,44 | 1,45 | 1,45 |
| US-Dollar | USD | 1,11 | 1,07 | 1,08 | 1,05 |
Nach IAS 37 sind Eventualschulden Verbindlichkeiten, die vom Konzern, abhängig vom Ausgang eines unsicheren zukünftigen Ereignisses, getragen werden müssen. Eine Eventualschuld wird angegeben, es sei denn der Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen ist unwahrscheinlich.
Innerhalb des Konzerns besteht nur ein einziges Segment, mit der Plattform TeamViewer als Berichtseinheit. Der Konzern definierte den Vorstand der TeamViewer SE als "verantwortliche Unternehmensinstanz". Dieser ist für die Allokation von Ressourcen verantwortlich und beurteilt die Ertragskraft auf der Grundlage eigenständiger Finanzinformationen auf konsolidierter Ebene.
Die folgenden Ergänzungen oder Verbesserungen von Standards, die zum ersten Mal für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, obligatorisch sind, aber keine oder keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern haben, wurden vom Konzern angewendet:
Die erstmalige Anwendung der oben aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage.
Eine Reihe neuer Standards und Ergänzungen zu Standards und Interpretationen sind gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
Die folgenden neuen oder ergänzten Standards sollten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben:
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital |
|---|---|
| Regit Eins GmbH, Deutschland | 100% |
| TeamViewer Germany GmbH, Deutschland | 100% |
| TeamViewer India Pvt. Ltd., Indien | 100% |
| TeamViewer Greece Epe, Griechenland | 100% |
| TeamViewer UK Limited, Großbritannien | 100% |
| TeamViewer Singapore Pte. Ltd., Singapur | 100% |
| TeamViewer Pty. Ltd., Australien | 100% |
| TeamViewer Japan KK, Japan | 100% |
| TeamViewer Information Techn. (Shanghai) Co., Ltd, China | 100% |
| TeamViewer Armenia CJSC, Armenien | 100% |
| TeamViewer US, Inc., USA | 100% |
| TeamViewer Mexico S.A. de. CV, Mexiko | 100% |
| TeamViewer Portugal, Unipessoal Lda., Portugal | 100% |
| TeamViewer Austria GmbH, Österreich | 100% |
| TeamViewer Canada, Inc., Kanada gegründet in 2022 |
100% |
Zum 31. Dezember 2023 bestand der Konzern aus der TeamViewer SE mit Sitz in Göppingen, Deutschland, als Mutterunternehmen und fünfzehn vollkonsolidierten Gesellschaften.
Im Juni 2022 hat die TeamViewer Germany GmbH die TeamViewer Canada Inc., Toronto, Kanada, gegründet. Die TeamViewer Canada Inc. liefert Vertriebs- und Marketingdienstleistungen an die TeamViewer Germany GmbH.
TeamViewer hat in 2023 Anteile an mehreren assoziierten Unternehmen erworben. TeamViewer besitzt an diesen Unternehmen weniger als 20 % am Kapital und weniger als 20 % der Stimmrechte. Jedoch hat TeamViewer das Recht ein Mitglied der obersten Leitungsgremien zu benennen und kann somit wichtige finanzielle oder operative Entscheidungen mitgestalten. Daher übt TeamViewer maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen aus.
TeamViewer hat im November 2023 eine Beteiligung an der Sight Machine Inc. (Sight Machine) erworben. TeamViewer betrachtet Sight Machine als ein individuell wesentliches assoziiertes Unternehmen. Sight Machine mit Sitz in den USA bietet Remote Connection und Analyse Tools für produzierende Unternehmen an.
(ab Erwerbszeitpunkt)
| in TEUR | Sight Machine Inc. 2023 |
|---|---|
| Umsatzerlöse | 715 |
| Ergebnis | (1.569) |
| sonstiges Ergebnis | – |
| Gesamtergebnis | (1.569) |
| in TEUR | Sight Machine 2023 |
|---|---|
| Nettovermögen, zum Erwerbszeitpunkt | 49.687 |
| Ergebnis der Periode, ab Erwerbszeitpunkt | (1.569) |
| Währungsumrechnung | (462) |
| Nettovermögen, zum 31. Dezember | 47.656 |
| in TEUR (sofern nicht anders bezeichnet) |
Sight Machine 31. Dezember 2023 |
|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 46.505 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 11.025 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 3.868 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 6.006 |
| Nettovermögen | 47.656 |
| Anteil TeamViewer am Kapital, in % | 13,71 |
| Anteil TeamViewer am Nettovermögen | 6.533 |
| Geschäfts- oder Firmenwert |
2.909 |
| Transaktionskosten | 33 |
| Buchwert der Beteilung | 9.475 |
Darüber hinaus hat TeamViewer im Geschäftsjahr in verschiedene, individuell unwesentliche Unternehmen investiert.
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Buchwert der Beteiligungen an assoziierten Unternehmen |
5.914 | – |
| Anteiliges Ergebnis | (252) | – |
| Anteiliges sonstiges Ergebnis | – | – |
| Anteiliges Gesamtergebnis | (252) | – |
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Personalaufwendungen | (187.497) | (172.055) |
| Käufe/bezogene Leistungen von Dritten und übrige | (213.797) | (205.974) |
| Abschreibungen | (55.358) | (53.741) |
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
(8.506) | (12.400) |
| Sonstige | (3.506) | (1.299) |
| Aufwendungen gesamt | (468.665) | (445.468) |
Die Personalaufwendungen bestehen aus:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 136.432 | 121.274 |
| Davon für Altersvorsorge | 6.727 | 6.308 |
| Kosten für Sozialabgaben | 26.990 | 22.255 |
| Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten |
21.842 | 27.632 |
| Davon EPP-Programm | 3.879 | 13.223 |
| Davon Ubimax | 3.349 | 10.283 |
| Davon RSU | 14.614 | 4.125 |
| Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich | 1.829 | 861 |
| Davon LTIP | 896 | 740 |
| Davon PSU1 | 933 | 121 |
| Kosten für Unternehmenszusammenschlüsse |
405 | 33 |
| Personalaufwand insgesamt | 187.497 | 172.055 |
1 Inklusive Sozialabgaben RSU.
| 2023 | 2022 | |||
|---|---|---|---|---|
| Region | durchschnittl. Beschäftigte |
FTE zum 31. Dezember |
durchschnittl. Beschäftigte |
FTE zum 31. Dezember |
| EMEA | 978 | 998 | 1.002 | 947 |
| AMERICAS | 265 | 268 | 244 | 260 |
| APAC | 191 | 195 | 170 | 179 |
| Gesamt | 1.434 | 1.461 | 1.416 | 1.386 |
Im August 2019 legte die TLO ein Programm zur Gewährung von Wertsteigerungsrechten, sogenannter Share Appreciation Rights (SARs), für ausgewählte Führungskräfte der Gruppe auf (im Folgenden: EPP-Programm), um einen langfristigen Anreiz für die Führungskräfte im Hinblick auf eine Wertsteigerung des Unternehmens zu schaffen.
Ein Börsengang (im Folgenden: IPO-Ereignis) führt zu einer Teilzahlung zum Zeitpunkt des Börsengangs (Tranche 1) und einer weiteren Teilzahlung zum Zeitpunkt des vollständigen Verkaufs, das heißt, wenn die letzte Aktie an der TeamViewer SE von TLO verkauft wurde (Tranche 2). Darüber hinaus kann ein ermessensabhängiger Bonus 30 Tage nach dem vollständigen Verkauf durch TLO gewährt werden (Tranche 3).
Die Begünstigten haben nur dann Anspruch auf Ausgleich, wenn zum Zeitpunkt des Börsengangs (Tranche 1) bzw. des vollständigen Verkaufs (Tranche 2 und Tranche 3) eine fortgesetzte Beschäftigung innerhalb der Gruppe besteht. Wenn der Begünstigte sein Beschäftigungsverhältnis vor diesen Zeitpunkten beendet hat, erlischt der Anspruch für die jeweilige Tranche nur dann, wenn er ein "Bad Leaver" gemäß den Bestimmungen des Vertrages ist, z. B. bei einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Begünstigten ohne triftigen Grund.
Der Ausgleichsbetrag basiert auf dem EPP-Wert, der den Gesamtausgleichsbetrag darstellt, der an Führungskräfte ausgezahlt werden könnte und der in 12.000.000 EPP-Einheiten unterteilt ist; davon wurden Mitarbeitenden im August 2019 10.780.000 Einheiten gewährt.
Der EPP-Wert entspricht 1,63 % der Erlöse für den Verkauf von 100 % der Anteile an der Gesellschaft, abzüglich:
Bei Eintritt des IPO-Ereignisses wird die Zahlung für jede Tranche wie folgt ermittelt:
30 Prozent des vorläufigen EPP-Wertes je EPP-Einheit, wobei der maximale Auszahlungsbetrag 50 Mio. EUR beträgt (Obergrenze – Cap). Der vorläufige EPP-Wert wird zum Zeitpunkt des Börsengangs unter der Annahme ermittelt, dass TLO sämtliche Aktien der TeamViewer SE beim Börsengang platziert.
Der endgültige EPP-Wert je EPP-Einheit basierend auf den tatsächlichen Erlösen aus der Veräußerung der Anteile durch TLO, nachdem TLO nicht länger an der Gesellschaft beteiligt ist und unter Beachtung der Obergrenze, abzüglich der Zahlung aus Tranche 1.
Sofern der endgültige EPP-Wert die Obergrenze übersteigt, kann TLO nach dem vollstän-digen Verkauf der Beteiligung an der Gesellschaft den ausgewählten Führungskräften in freiem Ermessen eine Vergütung gewähren, die dem endgültigen und unbegrenzten EPP-Wert je EPP-Einheit abzüglich der Obergrenze (50 Mio. EUR) je EPP-Einheit entspricht.
Da die TLO den ausgewählten Führungskräften den unbegrenzten EPP-Wert bereits in Aussicht gestellt hat, wird diese ermessensabhängige Vergütungszusage (Tranche 3) als faktische Verpflichtung angesehen.
Obwohl nur TLO verpflichtet ist, die anteilsbasierte Vergütung zu leisten, muss der Konzern der TeamViewer SE als Empfängerin der Arbeitsleistung der Führungskräfte auch für die EPP-Bonus-Vereinbarung eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfassen, da es sich im Zeitpunkt der Gewährung der Zusage um eine Transaktion zwischen Gesellschaften des übergeordneten Konzerns der TLO gehandelt hat (siehe Erläuterung 3 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (c) Leistungen an Arbeitnehmer).
Die Erbringung von Arbeitsleistungen durch die jeweiligen ausgewählten Führungskräfte bis zum vollständigen Verkauf der Anteile stellt eine Ausübungsbedingung dar. Der geschätzte Erdienungszeitraum für die zweite und dritte Tranche endet am 31. Dezember 2024 (Vorjahr: 31. Dezember 2023), da vorher nicht mit einem vollständigen Verkauf der TeamViewer Aktien durch TLO zu rechnen ist. Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand entspricht der Veränderung
des kumulierten Aufwands zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 31. Dezember 2022. Für einige Führungskräfte wurde im Geschäftsjahr 2022 bzw. im Geschäftsjahr 2023 das EPP angepasst und vorzeitig beendet. Da es hierbei im Zeitpunkt der Beendigung zu keiner Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der anteilsbasierten Vergütung kam, wurde der Aufwand aus diesen Zusagen vollständig bis zur Beendigung erfasst. Für einige Führungskräfte wurde das EPP-Programm im Geschäftsjahr 2023 bzw. im Geschäftsjahr 2022 angepasst. Diese Führungskräfte haben zusätzliche EPP-Einheiten erhalten und ihnen wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen durch die TLO eine zusätzliche nicht-rückforderbare Vorauszahlung im Geschäftsjahr ausbezahlt. Der beizulegende Zeitwert der zusätzlichen EPP-Einheiten beträgt 1,1 Mio. EUR (2022: 5,6 Mio. EUR). Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte anhand des Aktienkurses der TeamViewer SE zum Gewährungszeitpunkt (2023: 15,40 EUR; 2022: 9,52 EUR).
Im Rahmen des Unternehmenserwerbs Ubimax wurden 1.070.931 neue Aktien der Gesellschaft ausgegeben, die aus dem genehmigten Kapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage begeben wurden. Diese Übertragung der Anteile wird als separate anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert.
Die ausgegebenen Aktien waren an die Gesellschaft verpfändet. Jeweils am 20. August 2021, 20. August 2022 bzw. 20. August 2023 wurden 356.977 Aktien unverfallbar. Die Unverfallbarkeit der Aktien war abhängig von der Erbringung von Arbeitsleistungen der Gründer.
Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung wurde auf Basis des Aktienkurses der Gesellschaft am 20. August 2020 (44,21 EUR) bewertet und beträgt 47.346 TEUR. Der Erdienungszeitraum für jeweils 356.977 Aktien ergibt sich aus dem Zeitpunkt der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung und dem jeweiligen Unverfallbarkeitszeitpunkt.
Das Programm endete im Geschäftsjahr 2023. Zum Ende des Geschäftsjahres sind keine Ansprüche auf Aktien verfallen und sämtliche Aufwendungen wurden erfasst.
Für die erfolgsabhängige Vergütung von Führungskräften hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2020 einen Long-Term Incentive Plan (LTIP) eingeführt, der in jährlichen Tranchen gewährt wird.
Der LTIP dient der langfristigen Bindung des Vorstands und ausgewählter Führungskräfte und soll die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausrichten. Ab dem Geschäftsjahr 2022 findet das Programm nur noch auf den Vorstand Anwendung. Die Performanceperiode des LTIP soll sich für alle Tranchen auf vier Kalenderjahre belaufen und jeweils am 1. Januar des Kalenderjahres beginnen, in dem die betreffende Tranche gewährt wurde.
Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung aufgrund des LTIP´s erfolgt im Kalenderjahr nach dem Auslaufen der Performanceperiode für die jeweilige Tranche. Die Höhe der Vergütung wird nach der folgenden Formel berechnet:


Der Zuteilungsbetrag in Euro für die jeweilige Tranche ist vertraglich mit den Mitarbeitenden individuell vereinbart und ist die Grundlage der Berechnung der anfänglichen Anzahl der Performance Shares der jeweiligen Tranche. Der Zuteilungsbetrag wird durch den arith-metischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der TeamViewer Aktie an den 60 Handelstagen vor Beginn der jeweiligen Tranche (Anfangsaktienkurs) dividiert bzw. für die erste Tranche durch den Emissionskurs und ergibt die anfängliche Anzahl der Performance Shares für die jeweilige Tranche. Diese werden nach Ablauf der Performanceperiode mit dem Gesamt-Ziel-erreichungsgrad multipliziert und ergeben die endgültige Anzahl der Performance Shares. Der Gesamt-Zielerreichungsgrad ist auf 200 % begrenzt. Die endgültige Anzahl der Performance Shares wird mit dem Endaktienkurs multipliziert und ergibt den Auszahlungsbetrag. Der Endaktienkurs bezeichnet das arithmetische Mittel der Xetra-Schlusskurse der TeamViewer Aktie für die letzten 60 Börsenhandelstage vor dem Ende der jeweiligen Performanceperiode. Der Auszahlungsbetrag ist begrenzt auf den zweifachen Zuteilungsbetrag.
Es wurden unterschiedliche Performanceziele mit verschiedenen Gewichtungen für die Performanceperiode festgelegt. Dabei handelt es sich um finanzielle Ziele (durchschnittliches Billings- bzw. bereinigtes EBITDA Wachstum), nichtfinanzielle Ziele (Net Promoter Score und ESG-Ziele) und Total Shareholder Return (TSR) Ziele (TSR im Vergleich zum Stoxx Europe 600 und MDAX). Die ESG-Ziele gelten nur für den Vorstand.
Der Gesamt-Zielerreichungsgrad errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt der einzelnen Performanceziele. Für jedes Performanceziel werden Minimum- bzw. Maximum-werte für die Zielerreichung von 50% bzw. 200 % festgesetzt. Wird der Minimumwert nicht erreicht, so entspricht dies einer Zielerreichung von 0 %. Wird der Maximumwert von 200 % überschritten, wird die Zielerreichung bei 200 % begrenzt.
| Ziel | LTIP 2023 |
LTIP 2022 |
LTIP 2021 | LTIP 2020 |
|---|---|---|---|---|
| ø Wachstum Billings p. a. |
15 % | 15 % |
15 % |
15 % |
| ø Wachstum bereinigtes (Billings) EBITDA p. a. |
15 % | 15 % |
15 % |
15 % |
| Net Promoter Score (NPS) – Vorstand |
10 % | 10 % |
10 % |
20 % |
| Net Promoter Score (NPS) – andere Mitarbeitende |
– | – | 20 % | 20 % |
| ESG Target (ausschließlich Vorstand) |
10 % | 10 % |
10 % | – |
| TSR vs. STOXX® 600 Technology | 25 % | 25 % |
25 % |
25 % |
| TSR vs. MDAX® | 25 % | 25 % |
25 % |
25 % |
Die Ansprüche aus dem des LTIP verfallen, wenn ein sogenanntes Bad Leaver Event vor dem Ende der Unverfallbarkeitsperiode eintritt (insbesondere Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Die Unverfallbarkeits-Periode der ersten und zweiten Tranche enden für den CEO am 31. Dezember 2023 bzw. 31. Dezember 2024, für den ehemaligen CFO am 18. August 2022, für alle anderen Mitarbeitenden am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2022. Die Unverfallbarkeitsperiode der zweiten Tranche für den ehemaligen CMO endete am 31. Dezember 2021. Die Unverfallbarkeitsperiode der dritten Tranche endet für den Vorstand am 31. Dezember 2025. Die Unverfallbarkeitsperiode der vierten Tranche endet für den Vorstand am 31. Dezember 2026.
| LTIP 2023 | LTIP 2022 | LTIP 2021 | LTIP 2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Angaben zur Ermitt lung des beizulegen den Zeitwertes zum Bewertungsstichtag |
|||||
| Optionspreismodell | Monte Carlo | Monte Carlo | Monte Carlo | N/A | |
| Aktienkurs | EUR | 14,06 | 14,06 | 14,06 | 14,36 |
| Risikofreier Zinssatz je nach Laufzeit |
% | 2,125 | 2,475 | 3,113 | – |
| Erwartete Volatilität | % | 51,03 | 43,25 | 36,28 | – |
| Erwartete Dividendenrendite |
% | 0,0 | 0,0 | 0,0 | – |
| Restlaufzeit der Performance Shares |
Jahre | 3 | 2 | 1 | – |
| Beizulegender Zeitwert |
TEUR | 2.679 | 1.996 | 294 | – |
| Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten |
TEUR | 636 | 1.113 | 277 | – |
| Davon unverfallbar | TEUR | – | 340 | 225 | – |
| LTIP 2022 | LTIP 2021 | LTIP 2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Angaben zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes zum Bewertungsstichtag |
||||
| Optionspreismodell | Monte Carlo | Monte Carlo | Monte Carlo | |
| Aktienkurs | EUR | 12,05 | 12,05 | 12,05 |
| Risikofreier Zinssatz je nach Laufzeit |
% | 2,507 | 2,569 | 2,424 |
| Erwartete Volatilität | % | 58,17 | 58,17 | 58,17 |
| Erwartete Dividendenrendite |
% | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Restlaufzeit der Performance Shares |
Jahre | 3 | 2 | 1 |
| Beizulegender Zeitwert | TEUR | 1.592 | 252 | 388 |
| Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten |
TEUR | 542 | 222 | 365 |
| Davon unverfallbar | TEUR | – | 193 | 297 |
Bei der Schätzung des beizulegenden Wertes des LTIP werden Annahmen verwendet, die unter anderem die erwartete Volatilität des Aktienkurses beinhalten. Die Höhe des endgültigen Auszahlungsbetrags hängt ferner vom Erreichen der Performanceziele sowie dem zukünftigen Aktienkurs ab. Änderungen dieser Annahmen und Ergebnisse, die von diesen Annahmen abweichen, könnten zu erheblichen Anpassungen des Buchwertes der Verbindlichkeiten führen. Für den Auszahlungsbetrag ist der Endaktienkurs der wichtigste Faktor.
Für die erfolgsabhängige Vergütung der Mitarbeitenden hat TeamViewer im Mai 2022 einen Restricted Stock Unit Plan (im Folgenden: RSU 2022) beziehungsweise einen Phantom Stock Unit Plan (im Folgenden: PSU 2022) eingeführt. Zusätzlich hat TeamViewer im Juni 2023 einen neuen Restricted Stock Unit Plan (RSU 2023) beziehungsweise einen Phantom Stock Unit Plan (PSU 2023) eingeführt. Zweck des RSU beziehungsweise PSU ist es, Mitarbeitende zu gewinnen, zu halten und zu motivieren, indem ihnen eine Teilnahme am Unternehmenserfolg ermöglicht wird. Die Mitarbeitenden nehmen entweder am RSU oder am PSU teil.
Der RSU gewährt den Mitarbeitenden einen Anspruch auf Übereignung von TeamViewer-Aktien. Darüber hinaus gewährt TeamViewer bestimmten Mitarbeitenden zusätzliche Aktien im Rahmen des RSU 2023, deren Gewährung von einer Leistungsbedingung (Erreichung von Billingszielen in 2023) abhängig ist. Dieser Anspruch wird dem Mitarbeitenden im jeweiligen Geschäftsjahr gewährt und ist zu jeweils einem Viertel zum 31. Dezember des Geschäftsjahres und der drei Folgejahre unverfallbar. Nach Unverfallbarkeit des Anspruchs werden dem Mitarbeitenden die entsprechenden Aktien übertragen. Bis zur Unverfallbarkeit des Anspruchs hat der Mitarbeitende keinen Anspruch auf Dividenden- und Stimmrechte. Der Anspruch des Mitarbeitenden verfällt mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der beizulegende Zeitwert einer Aktie des RSU wurde ausschließlich anhand des Aktienkurses der Gesellschaft ermittelt und betrug 10,33 EUR (RSU 2022), beziehungsweise 15,37 EUR (RSU 2023). Gewährte RSU, deren Unverfallbarkeit von Ausübungsbedingungen abhängig sind, welche keine Marktbedingungen sind, werden nur erfasst, wenn zum Stichtag davon auszugehen ist, dass die Ausübungsbedingungen erfüllt werden. Eine Anpassung für die fehlende Dividendenberechtigung wurde nicht vorgenommen, da eine Dividendenzahlung nicht erwartet wird. Der RSU wird als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Soweit bei TeamViewer Aufwendungen für Sozialabgaben auf die Aktiengewährung anfallen, werden diese als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleichbilanziert.
Der PSU entspricht inhaltlich dem RSU mit dem Unterschied, dass anstelle des Anspruchs auf Übereignung von Aktien ein Anspruch auf Barausgleich der gewährten virtuellen Aktien besteht. Der Barausgleich berechnet sich anhand des durchschnittlichen Kurses der TeamViewer-Aktie der letzten 60 Handelstage vor Unverfallbarkeit.
Der beizulegende Zeitwert einer virtuellen Aktie des PSU zum Bewertungsstichtag wurde ausschließlich anhand des Aktienkurses der Gesellschaft ermittelt. Eine Anpassung für die fehlende Dividendenberechtigung der virtuellen Aktien wurde nicht vorgenommen da eine Dividendenzahlung nicht erwartet wird. Der PSU wird als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanziert.
| PSU 2023 | PSU 2022 | ||
|---|---|---|---|
| Aktienkurs | EUR | 14,06 | 14,06 |
| Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten* | TEUR | 849 | 162 |
| Davon unverfallbar | TEUR | 464 | 86 |
* Inklusive Sozialabgaben RSU.
| PSU 2022 | ||
|---|---|---|
| Aktienkurs | EUR | 12,05 |
| Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten* | TEUR | 121 |
| Davon unverfallbar | TEUR | 88 |
* Inklusive Sozialabgaben RSU.
| in Stück | RSU | PSU |
|---|---|---|
| 31. Dezember 2021 | – | – |
| Gewährt | 991.109 | 18.090 |
| Verwirkt | 43.048 | 2.037 |
| 31. Dezember 2022 ausstehend | 948.061 | 16.053 |
| Ausgeübt (unverfallbar 31.12.2022) | 237.452 | 4.041 |
| Ausgeübt (unverfallbar Q1 2023) | 21.063 | – |
| Gewährt | 2.039.310 | 68.598 |
| Verwirkt | 417.138 | 13.476 |
| 31. Dezember 2023 ausstehend | 2.311.718 | 67.134 |
| Davon unverfallbar 31.12.2023 | 629.150 | 17.553 |
| Davon unverfallbar 31.12.2024 | 628.578 | 17.536 |
| Davon unverfallbar 31.12.2025 | 627.924 | 17.467 |
| Davon unverfallbar 31.12.2026 | 426.066 | 14.578 |
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Aus operativer Geschäftstätigkeit | (2.867) | 365 |
| Aus Zahlungsmitteln und -äquivalenten | (758) | 25.112 |
| Aus Finanzverbindlichkeiten | – | (31.000) |
| Währungsergebnis | (3.624) | (5.522) |
| davon Erträge | 6.296 | 35.984 |
| davon Aufwendungen | (9.921) | (41.506) |
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Finanzerträge | 1.381 | 4.267 |
| Finanzaufwendungen | (16.864) | (25.782) |
| Zinsen für Bank- und Schuldscheindarlehen1 |
(13.276) | (20.708) |
| Sonstige Finanzaufwendungen | (3.589) | (5.073) |
| Netto-Finanzierungskosten | (15.483) | (21.514) |
1 Das Geschäftsjahr 2022 enthält einen einmaligen Sondereffekt durch Refinanzierung in Höhe von EUR 5,9 Mio.
Die Finanzerträge beinhalten im Wesentlichen Zinserträge aus kurzfristigen Finanzanlagen und Bankguthaben (2022: Erträge aus realisierten Gewinnen des Zinscaps und Erträge aus der niedrigeren Wertberichtigung auf Zahlungsmittel und -äquivalente).
Die sonstigen Finanzaufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Gebühren für die Bereitstellung der revolvierenden Kreditlinie, anderen Zinsaufwendungen, Zinsen für Leasing und Anteile am Ergebnis der assoziierten Unternehmen. Siehe Erläuterung 21 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement für weitere Informationen.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Laufender Steuerertrag/(Aufwand) | (46.237) | (44.933) |
| Davon aus laufendem Jahr | (48.867) | (41.942) |
| Davon aus Vorjahren | 2.630 | (2.991) |
| Latenter Steuerertrag/(Aufwand) | 12.797 | (4.156) |
| Davon aus laufendem Jahr | 2.105 | (6.337) |
| Davon aus Vorjahren | 10.692 | 2.181 |
| Davon aus temporären Differenzen | 17.281 | 3.315 |
| Davon aus Zins- und Verlustvorträgen |
(4.484) | (7.471) |
| Steuerertrag/(Aufwand) gesamt | (33.440) | (49.088) |
Die Gruppe ist in Deutschland ansässig. Die Muttergesellschaft unterliegt einem Steuersatz von 28,6 % (2022: 28,6 %). Die Ertragsteuersätze der weiteren Länder liegen zwischen 17 % und 33 % (2022: 17 % und 33 %).
Pillar Zwei ist in Ländern, in denen die Gruppe Geschäftsaktivitäten hat, vollständig oder in wesentlichen Teilen umgesetzt.
Pillar Zwei beinhaltet eine globale Mindestbesteuerung aller Unternehmensgruppen mit mindestens 750.000 TEUR Jahresumsatz. Damit soll ein Mindestbesteuerungsniveau für Unternehmensgewinne von 15 % erreicht werden. Ist dieser Mindeststeuersatz in einzelnen Geschäftseinheiten durch die nationale Besteuerung nicht sichergestellt, wird eine sogenannte Ergänzungssteuer innerhalb des Konzerns nacherhoben. Das Ziel der Implementierung ist es, den internationalen Steuerwettbewerb zu begrenzen und mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen.
Für die Gruppe finden die Pillar Zwei Regelungen jedoch keine Anwendung, da die Umsätze der Gruppe die Grenze von 750.000 TEUR nicht überschreiten.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 147.455 | 116.689 |
| Konzernsteuerrate (in %) | 28,6% | 28,6 % |
| Erwarteter Steueraufwand | (42.172) | (33.373) |
| Unterschiede aus abweichenden Steuersätzen | (304) | (189) |
| Steuerertrag (Steueraufwand) aus der Aktivierung (Nichtaktivierung) von Zins- und Verlustvorträgen |
8.289 | (3.804) |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen |
(2.067) | (6.864) |
| Permanente Differenzen (steuerfreie Erträge und nicht abzugsfähige Aufwendungen) |
(2.233) | (3.975) |
| Laufende und latente Steuern die Vorjahre betreffen |
5.033 | (810) |
| Sonstige | 14 | (74) |
| Tatsächlicher Steuerertrag/(Aufwand) | (33.440) | (49.088) |
| Effektive Steuerrate (in %) | 22,7% | 42,1 % |
Aufgrund der konkreten Planung eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Regit Eins GmbH und der TeamViewer SE wird es künftig zu steuerpflichtigen Gewinnen auf der Ebene der TeamViewer SE kommen, die mit bestehenden steuerlichen Zins- und Verlustvorträgen verrechnet werden können. Resultierend erfolgt im Geschäftsjahr 2023 eine Aktivierung der vorhandenen steuerlichen Zins- und Verlustvorträge sowie der temporären Differenzen auf Ebene der TeamViewer SE in Höhe von 8.289 TEUR (2022: 0 TEUR).
Die Erträge aus Vorjahren in Höhe von 5.033 TEUR resultieren aus Feststellungen und Folgeeffekten der Betriebsprüfung in Höhe von gesamt 2.780 TEUR und sonstigen Anpassungen aus Vorjahren in Höhe von gesamt 2.353 TEUR.
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 390 | 627 |
| Leasing Verbindlichkeiten | 6.204 | 6.882 |
| Sachanlagen | 292 | 447 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.727 | 461 |
| Rückstellungen und abgegrenzte Verbindlichkeiten |
6.667 | 2.824 |
| Steuerlicher Zinsvortrag | 14.119 | 26.874 |
| Steuerlicher Verlustvortrag | 8.272 | – |
| Mitarbeitendenbeteiligung | 5.054 | – |
| Aktive latente Steuern vor Verrechnung | 42.724 | 38.116 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 390 | 627 |
| Leasing Verbindlichkeiten | 6.204 | 6.882 |
| Passive latente Steuern | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| – mit planmäßiger Abschreibung |
(13.921) | (21.693) |
| Immaterielle Vermögenswerte – ohne planmäßige Abschreibung |
(30.689) | (30.689) |
| Leasing Nutzungsrechte | (6.260) | (6.694) |
| Umlaufvermögen | (1.073) | (683) |
| Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen | (7.403) | (4.715) |
| Finanzverbindlichkeiten | (4.475) | (5.366) |
| Passive latente Steuern vor Verrechnung | (63.822) | (69.841) |
| Verrechnung | 24.128 | 35.989 |
| Summe passive latente Steuern | (39.693) | (33.852) |
| Saldo latente Steuern | (21.098) | (31.726) |
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Zum 1. Januar | (31.726) | (29.268) |
| Latenter Steuerertrag/(Aufwand) | 12.797 | (4.156) |
| Im sonstigen Ergebnis erfasst | (2.104) | 1.720 |
| Aus Unternehmenszusammenschlüssen (siehe hierzu 4 Struktur des Konzerns) |
– | – |
| Aus Währungsumrechnungen | (66) | (22) |
| Zum 31. Dezember | (21.098) | (31.726) |
Zum 31. Dezember wird ein steuerlicher Zinsvortrag in Höhe von gesamt 54.869 TEUR (2022: 104.003 TEUR) analog zum Vorjahr und auf Basis der vorliegenden Gewinnprognose auf Ebene der jeweiligen Gesellschaften in voller Höhe aktiviert.
Auf Ebene der TeamViewer SE wird ein steuerlicher Verlustvortrag in Höhe von 28.922 TEUR (2022: 0 TEUR) und temporäre Differenzen in Höhe von 17.670 TEUR (2022: 0 TEUR) in voller Höhe auf Basis bestehender Planungen und Gewinnprognosen aktiviert und es wird jeweils von einer vollständigen Nutzung ausgegangen.
Die zu Grunde liegenden steuerlichen Zins- und Verlustvorträge sind unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften für unbegrenzte Zeit vortragsfähig.
Im laufenden Jahr wurden die bestehenden steuerlichen Zins- Verlustvorträge sowie temporären Differenzen mit Bezug auf den geplanten Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Regit Eins GmbH und der TeamViewer SE und der daraus resultierenden Gewinne auf Ebene TeamViewer SE in voller Höhe aktiviert. Der Ergebnisabführungsvertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung.
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember | 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| Grundbetrag der nicht ange setzten latente Steuerforde rungen |
Nicht ange setzte latente Steuerforde rungen |
Grundbetrag der nicht ange setzten latente Steuerforde rungen |
Nicht ange setzte latente Steuerforderun gen |
|
| Steuerliche Verlustvorträge |
– | – | 20.654 | 5.907 |
| Temporäre Differenzen |
– | – | 4.164 | 1.191 |
| Steuerliche Zinsvorträge |
– | – | 4.948 | 1.252 |
Auf Gewinnrücklagen in Höhe von ca. 290.717 TEUR (2022: ca. 389.350 TEUR) von Tochterunternehmen wird unverändert zum Vorjahr keine latente Steuerverbindlichkeit angesetzt, da das Unternehmen in der Lage ist, den Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenz zu steuern, und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit umkehrt.
Die Anwendung von IFRIC 23 führte im laufenden Geschäftsjahr zu einer Verbindlichkeit für mögliche steuerliche Risiken in Höhe 1.036 TEUR (2022: 2.614 TEUR).
Die Verbindlichkeit beinhaltet mögliche Risiken in Höhe von 1.036 TEUR (2022: 970 TEUR) zur Begründung von Betriebsstätten im Ausland, der Zuordnung abweichender Gewinne bei bestehenden Betriebsstätten im Rahmen von Betriebsprüfungen sowie der abweichenden Gewinnzurechnung bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
Aufgrund einer im laufenden Geschäftsjahr abgeschlossenen Betriebsprüfung werden keine weiteren Beträge für mögliche zukünftige Steuerzahlungen daraus bilanziert. (2022: 1.666 TEUR; davon 2.957 TEUR für eine mögliche zukünftige Steuerzahlung; 1.292 TEUR dem gegenüberstehend eine latente Steuerforderung).
Bei der Festlegung der oben genannten Beträge wurden jeweils zu erwartende Erstattungen sowie Freistellungs- und Anrechnungsbeträge im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend berücksichtigt.
| in TEUR | Brutto buchwert zum 1. Januar 2023 |
Zugänge | Umgliederung | Wechselkurs änderungen |
Brutto buchwert zum 31. Dezember 2023 |
Kum. Abschrei bungen und Wertminderun gen zum 1. Januar 2023 |
Zugänge | Auswirkung von Wechsel kursänderun gen |
Kum. Abschrei bungen und Wertminde rungen zum 31. Dezember 2023 |
Netto buchwert zum 31. Dezember 2023 |
Netto buchwert zum 1. Januar 2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder | |||||||||||
| Firmenwert | 667.929 | – | – | (267) | 667.662 | – | – | – | – | 667.662 | 667.929 |
| Markenname TeamViewer | 105.100 | – | – | – | 105.100 | – | – | – | – | 105.100 | 105.100 |
| Kundenbeziehungen | 257.217 | – | – | – | 257.217 | (204.903) | (25.830) | – | (230.733) | 26.483 | 52.313 |
| Software | 110.959 | 1.454 | 2.041 | (40) | 114.415 | (56.748) | (13.566) | 37 | (70.277) | 44.138 | 54.211 |
| Unfertige immaterielle Vermögensgegenstände |
1.241 | 816 | (2.041) | – | 15 | – | – | – | – | 15 | 1.241 |
| Summe | 1.142.445 | 2.270 | – | (307) | 1.144.408 | (261.651) | (39.395) | 37 | (301.010) | 843.398 | 880.793 |
| in TEUR | Brutto buchwert zum 1. Januar 2022 |
Zugänge | Umgliederung | Wechselkurs änderungen |
Brutto buchwert zum 31. Dezember 2022 |
Kum. Abschrei bungen und Wertminderun gen zum 1. Januar 2022 |
Zugänge | Auswirkung von Wechsel kursänderun gen |
Kum. Abschrei bungen und Wertminde rungen zum 31. Dezember 2022 |
Netto buchwert zum 31. Dezember 2022 |
Netto buchwert zum 1. Januar 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert |
667.224 | – | – | 705 | 667.929 | – | – | – | – | 667.929 | 667.224 |
| Markenname TeamViewer | 105.100 | – | – | – | 105.100 | – | – | – | – | 105.100 | 105.100 |
| Kundenbeziehungen | 257.217 | – | – | – | 257.217 | (179.074) | (25.830) | – | (204.903) | 52.313 | 78.143 |
| Software | 108.341 | 2.514 | – | 104 | 110.959 | (43.425) | (13.233) | (90) | (56.748) | 54.211 | 64.917 |
| Unfertige immaterielle Vermögensgegenstände |
– | 1.241 | – | 1.241 | – | – | 1.241 | – | |||
| Summe | 1.137.882 | 3.754 | – | 809 | 1.142.445 | (222.498) | (39.063) | (90) | (261.651) | 880.793 | 915.383 |
Werthaltigkeitstest – Der Werthaltigkeitstest wurde auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit TeamViewer vorgenommen.
Der erzielbare Betrag wurde auf der Basis des Nutzungswerts abgeleitet, der durch Abzinsung der aus der fortgesetzten Nutzung zu erwartenden zukünftigen Cashflows ermittelt wurde. In Übereinstimmung mit IAS 36 wurden die voraussichtlichen Cashflows über einen Zeitraum von fünf Jahren im Abzinsungsmodell berücksichtigt. Der Abzinsungssatz wurde unter Verwendung der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten (WACC) vor Steuern berechnet, die Verschuldungskosten mit einem Kredit-Spread beinhalten, um Fremdmittelkosten aus der Sicht eines Marktteilnehmers sowie Eigenkapitalkosten aus Marktsicht zu berücksichtigen. Die Eigenkapitalkosten werden von Marktdaten abgeleitet, die auf der Grundlage einer Vergleichsgruppe von Unternehmen mit einem vergleichbaren Risikoprofil in Bezug auf Geschäftsmodell, Größe und geografischer Verteilung der jeweiligen Verkäufe basieren. Die wesentlichen verwendeten Bestandteile zur Festlegung der Eigenkapitalkosten sind der Marktrisikoaufschlag, der risikofreie Zinssatz und ein Unlevered-Beta, das den Zweijahresdurchschnitt der Vergleichsgruppe des Konzerns beinhaltet. Geografische Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, wurden durch einen Länderriskoaufschlag berücksichtigt. Die bei dem Werthaltigkeitstest verwendeten wesentlichen Annahmen sind Abzinsungssatz, Wachstumsrate der Umsatzerlöse, Wachstumsrate der ewigen Rente und EBITDA-Marge.
Der Geschäftsplan wurde vom TeamViewer Vorstand genehmigt und stellt die zum Bewertungsstichtag (31. Dezember 2023) aktuellste verfügbare Planung für einen Zeitraum von fünf Jahren dar. Das geplante EBITDA baut auf den Erwartungen bezüglich zukünftiger Ergebnisse unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten auf. Für die Geschäftsjahre 2024-2028 wird mit einem Wachstum der Umsatzerlöse und des EBITDA gerechnet. Das geplante Wachstum der Umsatzerlöse ist getrieben durch ein überproportionales Wachstum der Enterprise Kunden. Dieses Wachstum resultiert aus einem Anstieg der NRR (LTM), einer fortlaufenden Entwicklung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen in das Großkundensegment sowie aus neuen Großkunden.
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Jährliche Wachstumsrate der Umsatzerlöse | 10,1 % | 9,4 % |
| Abzinsungssatz (vor Steuer) | 12,5 % | 10,8 % |
| Kredit-Spread | 1,9 % | 3,6% |
| Marktrisikoaufschlag | 7,0 % | 7,0 % |
| Risikofreier Zinssatz | 2,7 % | 2,0 % |
| Unlevered-Beta | 0,98 | 0,89 |
| Gewichteter Länderrisikoaufschlag | 0,6 % | 0,7 % |
| Wachstumsrate der ewigen Rente | 2,0 % | 2,0 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge* (ewige Rente) |
50,0 % | 53,0 %** |
* Bereinigte EBITDA-Marge ist definiert als das bereinigte EBITDA (siehe Erläuterung 22 Geschäftssegmente) ausgedrückt als Prozentsatz der Umsatzerlöse. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2023 berichtet TeamViewer nach einem überarbeiteten Kennzahlensystem, wobei der Umsatz (IFRS) stärker in den Fokus rückt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Definition des bereinigten EBITDA von der Billings- zur Umsatzperspektive geändert. **Im Vorjahr 54,9% basierend auf angepasstem (Billings) EBITDA
Der erzielbare Betrag war größer als der Buchwert, daher wurde kein Wertminderungsaufwand erfasst. Von der Geschäftsleitung für möglich gehaltene Änderungen von wesentlichen Annahmen des Werthaltigkeitstests würden nicht zu einem Wertminderungsaufwand führen.
| in TEUR | Brutto buchwert zum 1. Januar 2023 |
Zugänge | Umgliede rung |
Abgänge | Auswirkung von Wechsel kursände rungen |
Brutto buchwert zum 31. Dezem ber 2023 |
Kumulierte Abschreibun gen zum 1. Januar 2023 |
Zugänge | Abgänge | Auswirkung von Wechsel kursände rungen |
Kum. Ab schreibun gen zum 31. Dezem ber 2023 |
Netto buchwert zum 31. Dezem ber 2023 |
Netto buchwert zum 1. Januar 2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einbauten in fremde Gebäude |
9.742 | 328 | – | – | (50) | 10.020 | (2.712) | (1.078) | – | 48 | (3.742) | 6.278 | 7.031 |
| IT-Ausstattung | 15.385 | 2.428 | – | – | (244) | 17.570 | (9.921) | (3.783) | – | 206 | (13.498) | 4.072 | 5.464 |
| Büromöbel und Büroausstattung |
6.613 | 581 | – | – | (69) | 7.124 | (2.909) | (515) | – | 40 | (3.383) | 3.741 | 3.704 |
| Anlagen im Bau | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Summe Sachanlagen | 31.740 | 3.337 | – | – | (363) | 34.714 | (15.541) | (5.376) | – | 294 | (20.623) | 14.091 | 16.199 |
| in TEUR | Brutto buchwert zum 1. Januar 2022 |
Zugänge | Umgliede rung |
Abgänge | Auswirkung von Wechsel kursände rungen |
Brutto buchwert zum 31. Dezem ber 2022 |
Kumulierte Abschreibun gen zum 1. Januar 2022 |
Zugänge | Abgänge | Auswirkung von Wechsel kursände rungen |
Kum. Ab schreibun gen zum 31. Dezember 2022 |
Netto buchwert zum 31. Dezem ber 2022 |
Netto buchwert zum 1. Januar 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einbauten in fremde Gebäude |
8.063 | 750 | 794 | – | 135 | 9.742 | (1.254) | (1.383) | – | (75) | (2.712) | 7.031 | 6.809 |
| IT-Ausstattung | 11.300 | 3.560 | – | – | 526 | 15.385 | (6.292) | (3.282) | – | (347) | (9.921) | 5.464 | 5.008 |
| Büromöbel und Büroausstattung |
5.665 | 780 | – | – | 168 | 6.613 | (2.191) | (636) | – | (81) | (2.909) | 3.704 | 3.473 |
| Anlagen im Bau | 745 | – | (794) | – | 49 | – | – | – | – | – | – | – | 745 |
| Summe Sachanlagen | 25.773 | 5.090 | – | – | 877 | 31.740 | (9.737) | (5.301) | – | (503) | (15.541) | 16.199 | 16.036 |
| in TEUR | Brutto buchwert zum 1. Januar 2023 |
Zugänge | Abgänge | Wechselkurs änderungen |
Brutto buchwert zum 31. Dezember 2023 |
Kumulierte Abschreibung zum 1. Januar 2023 |
Zugänge | Abgänge | Auswirkung von Wechsel kursänderun gen |
Kum. Ab schreibungen zum 31. Dezember 2023 |
Netto buchwert zum 31. Dezember 2023 |
Netto buchwert zum 1. Januar 2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude | 37.245 | 2.884 | (431) | (366) | 39.332 | (12.265) | (5.363) | 431 | 227 | (16.971) | 22.362 | 24.980 |
| IT-Ausstattung | 18.379 | 2.969 | (2.858) | (35) | 18.454 | (9.293) | (5.223) | 2.858 | 12 | (11.646) | 6.808 | 9.086 |
| Summe Nutzungsrechte | 55.624 | 5.852 | (3.289) | (401) | 57.787 | (21.558) | (10.587) | 3.289 | 239 | (28.617) | 29.170 | 34.066 |
| in TEUR | Brutto buchwert zum 1. Januar 2022 |
Zugänge | Abgänge | Wechselkurs änderungen |
Brutto buchwert zum 31. Dezember 2022 |
Kumulierte Abschreibung zum 1. Januar 2022 |
Zugänge | Abgänge | Auswirkung von Wechsel kursänderun gen |
Kum. Ab schreibungen zum 31. Dezember 2022 |
Netto buchwert zum 31. Dezember 2022 |
Netto buchwert zum 1. Januar 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude | 28.170 | 8.482 | (77) | 670 | 37.245 | (7.267) | (4.836) | 77 | (238) | (12.265) | 24.980 | 20.903 |
| IT-Ausstattung | 13.299 | 5.091 | – | (11) | 18.379 | (4.754) | (4.541) | – | 2 | (9.293) | 9.086 | 8.545 |
| Summe Nutzungsrechte | 41.469 | 13.572 | (77) | 659 | 55.624 | (12.021) | (9.377) | 77 | (237) | (21.558) | 34.066 | 29.448 |
| in TEUR | Kurzfristig | Langfristig | 31. Dezember 2023 Summe |
|---|---|---|---|
| Derivate | 8.559 | 7.107 | 15.666 |
| Investitionen in assoziierte Unternehmen |
– | 15.414 | 15.414 |
| Mietkautionen und sonstige | 864 | 4.759 | 5.623 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte |
9.423 | 27.280 | 36.703 |
| in TEUR | Kurzfristig | Langfristig | 31. Dezember 2022 Summe |
|---|---|---|---|
| Derivate | 7.038 | 13.771 | 20.809 |
| Mietkautionen und sonstige | – | 4.766 | 4.766 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte |
7.038 | 18.537 | 25.575 |
Es bestanden zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 nur kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Bis 30 Tage | 22.108 | 19.524 |
| 31–60 Tage | 2.818 | 2.457 |
| 61–90 Tage | 1.575 | 2.041 |
| 91–120 Tage | 1.362 | 1.273 |
| 121–150 Tage | 1.528 | 1.119 |
| Mehr als 150 Tage | 6.881 | 7.688 |
| Summe vor Wertberichtigung | 36.271 | 34.101 |
| Wertberichtigung | (14.305) | (15.806) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
21.966 | 18.295 |
| 2023 | 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Überfälligkeit | in TEUR | Erwartete Aus fallquoten in % |
in TEUR | Erwartete Ausfallquoten in % |
|
| Bis 30 Tage | (3.041) | 16 | (3.718) | 22 | |
| 31–60 Tage | (1.348) | 49 | (1.390) | 58 | |
| 61–90 Tage | (1.128) | 74 | (1.284) | 64 | |
| 91–120 Tage | (1.024) | 79 | (1.105) | 89 | |
| 121–150 Tage | (1.264) | 85 | (1.069) | 99 | |
| > 150 Tage | (6.499) | 99 | (7.241) | 99 | |
| Summe Wertberichti gung |
(14.305) | (15.806) |
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Wertberichtigungen zu Beginn des Geschäftsjahres |
(15.806) | (17.115) |
| Auflösung/(Zuführung) | (8.506) | (13.604) |
| Inanspruchnahme | 10.007 | 14.913 |
| Summe der Wertberichtigungen zum Ende des Geschäftsjahres |
(14.305) | (15.806) |
Durchschnittlich erfolgte die Zahlung von Rechnungen im Geschäftsjahr 2023 nach 39 Tagen (2022: 37 Tage) nach Rechnungsstellung.
Informationen über Risiken, denen der Konzern in Bezug auf Kredit- und Marktrisiken für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt ist, sind in Erläuterung 21 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement enthalten.
| in TEUR | Kurzfristig | Langfristig | 31. Dezember 2023 Summe |
|---|---|---|---|
| Sonstige Forderungen | 9.175 | 642 | 9.817 |
| Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen |
6.466 | 18.889 | 25.354 |
| Vorauszahlungen | 36.318 | – | 36.318 |
| Vorräte | 403 | – | 403 |
| Umsatzsteuerforderungen | 4 | – | 4 |
| Summe sonstige Vermögenswerte | 52.366 | 19.530 | 71.896 |
| in TEUR | Kurzfristig | Langfristig | 31. Dezember 2022 Summe |
|---|---|---|---|
| Sonstige Forderungen | 5.866 | 574 | 6.440 |
| Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen |
4.799 | 11.348 | 16.147 |
| Vorauszahlungen | 8.336 | – | 8.336 |
| Vorräte | 388 | – | 388 |
| Umsatzsteuerforderungen | 4 | – | 4 |
| Summe sonstige Vermögenswerte | 19.392 | 11.922 | 31.315 |
Die Abschreibung aktivierter Kosten aus Kundenverträgen im Geschäftsjahr betrug 6,3 Mio. EUR (2022: 2,8 Mio. EUR).
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Einlagen | 12.025 | 85.013 |
| Bankkonten | 60.263 | 75.217 |
| Zahlungsdienstleister | 531 | 763 |
| Kassenbestand | 4 | 4 |
| Summe der Zahlungsmittel und -äquivalente | 72.822 | 160.997 |
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 und 2022 wurde aufgrund von Unwesentlichkeit keine Wertminderung für Zahlungsmittel- und äquivalente vorgenommen.
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 174.000 | 186.516 |
| Kapitalrücklage | 105.234 | 236.849 |
| Verlustvortrag | (95.188) | (209.203) |
| Cashflow Hedge | 929 | (1.620) |
| Währungsumrechnungsrücklage | 1.614 | 3.003 |
| Eigene Anteile | (102.929) | (100.263) |
| Summe Eigenkapital | 83.660 | 115.282 |
| in tausend Stück | Gezeichnetes Kapital | Eigene Anteile |
|---|---|---|
| 31.12.2021 | 201.071 | – |
| Erwerb eigener Aktien | – | (24.094) |
| Einziehung eigene Aktien | (14.555) | 14.555 |
| 31.12.2022 | 186.516 | (9.539) |
| Erwerb eigener Aktien | – | (10.886) |
| Ausgabe eigner Anteile aus anteilsbasierter Vergütung |
– | 259 |
| Einziehung eigene Aktien | (12.516) | 12.516 |
| 31.12.2023 | 174.000 | (7.651) |
Gezeichnetes Kapital – Das Gezeichnete Kapital umfasst das Grundkapital der TeamViewer SE in Höhe von 174.000.000 EUR und ist eingeteilt in 174.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien).
Genehmigtes Kapital – Der Vorstand ist berechtigt, das Gezeichnete Kapital bis zum 2. September 2024 einmal oder mehrmals um bis zu 98.929.069 EUR (genehmigtes Kapital 2020) zu erhöhen. Dabei kann das Bezugsrecht der Altaktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 2. September 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 100.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 100.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Dabei kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in den folgenden Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen:
Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung ihrer Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflichten zustünde.
Zum 31. Dezember 2023 hat die Gesellschaft das Genehmigte Kapital 2019 in Höhe von 1.070.931,00 EUR im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage, die im Geschäftsjahr 2020 erfolgt ist, in Anspruch genommen. Dementsprechend beträgt das Genehmigte Kapital 2019 zum 31. Dezember 2023 98.929.069,00 EUR.
Bedingtes Kapital – Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 60.000 TEUR durch Ausgabe von bis zu 60.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 bis zum 2. September 2024 durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, für den Fall, dass Wandlungs- bzw. Optionsrechte ausgeübt oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllt werden oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Das Bedingte Kapital 2019 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.
Zudem wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. September 2024 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.400.000.000 EUR jeweils mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 60.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 60.000.000 EUR nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können eine Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung zum Ende der Laufzeit oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Bar- oder Sachleistung erfolgen. Die Schuldverschreibungen können auch durch Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die erforderlichen Garantien für die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen.
Der Vorstand wurde darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen unter bestimmten Umständen auszuschließen, unter anderem bei Ausgabe gegen Sachleistungen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
Kapitalrücklage – Die Verminderung der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr resultiert hauptsächlich aus dem Erwerb und der Einziehung eigener Aktien. Dies wurde teilweise durch Erhöhungen aus anteilsbasierten Vergütungen ausgeglichen (siehe Erläuterung 6 Personalaufwand).
Cashflow Hedge – In der Rücklage für Cashflow Hedges sind die Effekte einer Zinsbegrenzungsvereinbarung (Zinscap) erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bewegung der Bilanzposition innerhalb des Jahres auf:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Kapitalrücklage zum Beginn des Geschäftsjahres |
(1.620) | 12 |
| Gesamte Bewegung während der Periode im Sonstigen Ergebnis |
2.549 | (1.632) |
| davon Veränderung des beizulegenden Zeitwertes |
4.252 | (3.420) |
| davon umgegliedert in den Gewinn oder Verlust |
(1.703) | 1.788 |
| Kapitalrücklage zum Ende des Geschäftsjahres |
929 | (1.620) |
Währungsumrechnungsrücklage – Die Währungsumrechnungsrücklage resultiert aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Euro.
Eigene Anteile – Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 3. September 2019 ermächtigt, bis zum 2. September 2024 eigene Aktien zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Mai 2022 dahingehend erneuert und ersetzt, welche wiederum von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. Mai 2023 erneuert und ersetzt wurde, so dass der Vorstand nunmehr ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2028 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Soweit im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger ist, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich. Dabei dürfen auf die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweils bestehenden Grundkapitals entfallen. Der Erwerb erfolgt über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kauf- bzw. Verkaufsangebots, unter Nutzung von Derivaten oder von einem Kreditoder Finanzinstitut.
Am 2. Februar 2022 hat der Vorstand der TeamViewer SE ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 300 Mio. EUR oder, falls höher, bis zu 20.000.000 Aktien beschlossen. Dieses begann am 3. Februar 2022 und wurde mit Beschluss vom 2. August 2022 dahingehend geändert, dass der Höchstbetrag der zu erwerbenden Aktien bis zu 30.000.000 Aktien beträgt. Das Programm wurde unter den vorstehend genannten Ermächtigungen durchgeführt und am 26. September 2022 abgeschlossen. Insgesamt wurden 24.093.675 Aktien erworben.
Am 6. Februar 2023 hat der Vorstand der TeamViewer SE ein Aktienrückkaufprogramm (SBB 2023) mit einem Volumen von bis zu 150 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) beschlossen, welches am 30. November 2023 abgeschlossen wurde. Der Rückkauf erfolgte in 2 unabhängigen Tranchen über die Börse. Tranche 1 mit einem Volumen von 75 Mio. EUR startete am 15. Februar 2023 und wurde am 15. Juni 2023 abgeschlossen. Insgesamt wurden im Rahmen der ersten Tranche 5.078.064 Aktien erworben. Die zweite Tranche mit einem Volumen von bis zu 75 Mio. EUR, maximal jedoch 16.174.203 Aktien, startete am 20. Juni 2023 und endete am 30. November 2023. Im Rahmen der zweiten Tranche wurden 4.915.829 Aktien erworben.
Am 7. Dezember 2023 hat der Vorstand der TeamViewer SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine neues Aktienrückkaufprogram (SBB 2024) mit einem Gesamtvolumen von bis zu 150 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) beschlossen. Das Rückkaufprogramm hat im Geschäftsjahr 2023 begonnen und soll innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Hierfür nutzt die Gesellschaft anfänglich die bestehende Ermächtigung der Hauptversammlung vom Mai 2023, um bis zu 10,7 Millionen Aktien im Rahmen des SBB 2024 zu erwerben. Der darüber hinaus gehende Teil des Programms steht unter dem Vorbehalt einer Erneuerung der Rückkaufermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft im Juni 2024. Bis zum 31. Dezember 2023 hat die Gesellschaft im Rahmen des SBB 2024 892.454 Aktien erworben. Darüber hinaus wurden zum bis 31. Dezember 2024 95.306 Aktien von einem Treuhänder im Rahmen des SBB 2024 erworben. Diese werden im Geschäftsjahr 2024 an TeamViewer übereignet.
Im ersten Quartal 2023 wurden im Rahmen des RSU-Programms der Gesellschaft 258.515 Aktien an Mitarbeitende übertragen.
Mit Wirkung zum 13. Juni 2022 wurden 14.555.075 Aktien eingezogen und mit Wirkung zum 26. Juni 2023 wurden weitere 6.515.856 Aktien und mit Wirkung zum 20. Dezember 2023 wurden 6.000.000 Aktien eingezogen. Das gezeichnete Kapital wurde entsprechend auf 174.000.000,00 EUR reduziert. Die verbleibenden Aktien werden zunächst für eine spätere Verwendung für alle aktienrechtlich zulässigen Zwecke von der Gesellschaft, insbesondere dem RSU-Programm, gehalten. Somit hält die Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 eine Anzahl von 7.650.576 eigener Aktien (31. Dezember 2022: 9.538.600 Aktien).
Der Posten "Eigene Anteile" enthält zum 31. Dezember 2023 die Anschaffungskosten von 7.650.576 eigenen Aktien (31. Dezember 2022: 9.538.600 Aktien).
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | |||
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig | Langfristig | Summe | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 97.274 | 432.149 | 529.424 | |
| Davon aus Darlehen | 87.835 | 412.401 | 500.236 | |
| Davon aus Leasingverbindlich keiten |
9.439 | 19.748 | 29.188 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlich keiten |
8.125 | 13 | 8.138 | |
| Summe | 105.399 | 432.162 | 537.562 |
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | |||
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig | Langfristig | Summe | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 113.295 | 519.346 | 632.641 | |
| Davon aus Darlehen | 101.664 | 496.380 | 598.044 | |
| Davon aus Leasingverbindlich keiten |
11.632 | 22.966 | 34.598 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlich keiten |
11.537 | 3.119 | 14.656 | |
| Summe | 124.832 | 522.465 | 647.297 |
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | |||
|---|---|---|---|---|
| Währung | Jahr der Fälligkeit |
Nominal wert |
Buchwert | |
| Darlehen | ||||
| Konsortialdarlehen 2022 EUR | EUR | 2025 | 100.000 | 99.652 |
| Konsortialdarlehen 2022 Revolvierende Kreditlinie |
EUR | 2027 | – | (1.895) |
| Bilaterales Bankdarlehen 2021 EUR |
EUR | 2025 | 100.000 | 100.000 |
| Schuldscheindarlehen | ||||
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre fix |
EUR | 2024 | 27.000 | 27.078 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre variabel |
EUR | 2024 | 58.000 | 58.923 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre fix |
EUR | 2026 | 118.000 | 118.274 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre variabel |
EUR | 2026 | 75.000 | 76.148 |
| Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix |
EUR | 2028 | 13.000 | 13.031 |
| Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix |
EUR | 2031 | 9.000 | 9.024 |
| Summe | 500.000 | 500.236 |
| in TEUR | 31. Dezember | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Währung | Jahr der Fälligkeit |
Nominal wert |
Buchwert | |
| Darlehen | ||||
| Konsortialdarlehen 2022 EUR | EUR | 2025 | 100.000 | 99.301 |
| Konsortialdarlehen 2022 Revolvierende Kreditlinie |
EUR | 2027 | 100.000 | 97.636 |
| Bilaterales Bankdarlehen 2021 EUR |
EUR | 2025 | 100.000 | 100.000 |
| Schuldscheindarlehen | ||||
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre fix |
EUR | 2024 | 27.000 | 27.054 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre variabel |
EUR | 2024 | 58.000 | 58.347 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre fix |
EUR | 2026 | 118.000 | 118.218 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre variabel |
EUR | 2026 | 75.000 | 75.438 |
| Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix |
EUR | 2028 | 13.000 | 13.028 |
| Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix |
EUR | 2031 | 9.000 | 9.023 |
| Summe | 600.000 | 598.044 |
Die Zinszahlungstermine sind aktuell drei Monate rollierend. Der Zinszahlungszeitraum kann nach jedem Zinszahlungstermin auf einen Zeitraum zwischen einem und zwölf Monaten verlängert werden.
In den Buchwerten der jeweiligen Darlehen sind direkt zurechenbare Transaktionskosten enthalten, die über die Laufzeit der jeweiligen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert werden.
Der Konzern hat das unbedingte Recht, die Darlehen jederzeit teilweise oder vollständig vorzeitig zurückzuzahlen.
Die revolvierende Kreditlinie wurde zum 31. Dezember 2023 nicht in Anspruch genommen (31. Dezember 2022: 100 Mio. EUR). Eine Inanspruchnahme ist bis zu einem Betrag von 450 Mio. EUR (2022: 450 Mio. EUR) möglich.
Die Zahlungsstruktur der Finanzverbindlichkeiten aus Darlehen stellt sich wie folgt dar, ausgehend von der zum Bilanzstichtag bestehenden Annahme einer Rückzahlung wie im Darlehensvertrag vereinbart:
| in TEUR | Zahlbar binnen 3 Monaten |
Zahlbar zwischen 3 und 12 Monaten |
Zahlbar nach über 12 Monaten |
Summe zukünftiger Zahlungen |
|---|---|---|---|---|
| Darlehen | 1.549 | 4.768 | 203.145 | 209.462 |
| Konsortialdarlehen 2022 EUR |
1.296 | 4.004 | 102.895 | 108.195 |
| Konsortialdarlehen 2022 Revolvierende Kreditlinie |
– | – | – | – |
| Bilaterales Bankdarlehen 2021 |
253 | 764 | 100.250 | 101.267 |
| Schuldscheindarlehen | 89.360 | 2.805 | 224.400 | 316.565 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre fix |
27.128 | – | – | 27.128 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre variabel |
59.448 | – | – | 59.448 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre fix |
679 | 679 | 120.036 | 121.393 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre variabel |
1.948 | 1.969 | 80.843 | 84.760 |
| Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix |
88 | 88 | 13.614 | 13.790 |
| Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix |
70 | 70 | 9.907 | 10.046 |
| Summe zukünftiger Zahlungen |
90.909 | 7.573 | 427.545 | 526.027 |
| Zukünftige Cashflows Stand 31. Dezember 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Zahlbar binnen 3 Monaten |
Zahlbar zwischen 3 und 12 Monaten |
Zahlbar nach über 12 Monaten |
Summe zukünftiger Zahlungen |
| Darlehen | 1.957 | 5.943 | 318.778 | 326.678 |
| Konsortialdarlehen 2022 EUR | 873 | 2.680 | 105.759 | 109.312 |
| Konsortialdarlehen 2022 EUR | 835 | 2.502 | 111.752 | 115.089 |
| Konsortialdarlehen 2022 Revolvierende Kreditlinie |
250 | 761 | 101.267 | 102.278 |
| Schuldscheindarlehen | 2.588 | 2.588 | 310.867 | 316.043 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre fix |
135 | 135 | 27.135 | 27.405 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre variabel |
657 | 657 | 58.657 | 59.970 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre fix |
708 | 708 | 121.540 | 122.956 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre variabel |
925 | 925 | 79.636 | 81.486 |
| Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix |
91 | 91 | 13.819 | 14.001 |
| Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix |
72 | 72 | 10.080 | 10.224 |
| Summe zukünftiger Zahlungen |
4.545 | 8.531 | 629.645 | 642.721 |
Für zusätzliche Informationen über das Risikomanagement in Bezug auf Zinssatz und Liquiditätsrisiko siehe Erläuterung 21 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement.
Am 14. Juli 2022 hat der Konzern seine Kreditfazilitäten verbessert und sowohl die Zinsmargen reduziert als auch die Kreditlaufzeiten verlängert. Hierfür wurde ein neuer Kreditvertrag (Konsortialdarlehen 2022) mit verschiedenen Kreditgebern abgeschlossen, um die bestehenden Konsortialdarlehen aus 2019 abzulösen. Wesentliche Eckpunkte sind:
Im Februar 2021 hat TeamViewer eine Vereinbarung über die Begebung eines Schuldscheindarlehens über 300 Mio. EUR getroffen, die variable und festverzinsliche Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten beinhaltet. Alle Tranchen wurden zum Nennwert ausgegeben und sind endfällig. Die Zinskupons werden halbjährlich gezahlt. Der Referenzzinssatz (6-M-EURIBOR) ist für die variablen Tranchen mit einem Gesamtnennbetrag von 133 Mio. EUR mit 0 % nach unten begrenzt. Die Zinsmargen sind an den Nettoverschuldungsgrad des Konzerns sowie an das ESG-Rating gekoppelt.
Im März 2021 hat TeamViewer einen fix verzinslichen Darlehensvertrag in Höhe von 100 Mio. EUR abgeschlossen. Das Darlehen ist endfällig und hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2025. Die Verzinsung beträgt 1,00 % p. a. Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich am Ende eines jeden Kalendervierteljahres zur Zahlung fällig.
Gemäß den Bedingungen aus dem Konsortialdarlehen 2022 und dem bilateralen Bankdarlehen muss sich der Konzern an bestimmte Verschuldungsgrad-Covenants (entspricht Netto-Finanzverbindlichkeit/Pro-Forma-EBITDA, jeweils definiert gemäß Kreditvertrag) halten.
Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine Verletzungen der Darlehensbedingungen.
Das Finanzmanagement von TeamViewer ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität, Flexibilität und Liquidität des Konzerns zu sichern. Es umfasst das Kapitalstrukturmanagement beziehungsweise die Finanzierung des Unternehmens, das Cash- und Liquiditätsmanagement und das Überwachen und Steuern von Marktpreisrisiken, wie Wechselkurs- und Zinsrisiken. Die Finanzierungsstruktur von TeamViewer ist dabei auf den Erhalt finanzieller Handlungsspielräume zur Nutzung von Geschäfts- und Investitionschancen ausgerichtet.
| In TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| 1. Januar | 34.598 | 30.129 |
| Zugänge | 4.094 | 13.141 |
| Zinsaufwand | 841 | 745 |
| Leasingzahlungen | (11.920) | (10.206) |
| Wechselkurseffekte | (244) | 566 |
| Modifikationen & Anpassungen | 1.820 | (516) |
| Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen | – | 738 |
| 31. Dezember | 29.188 | 34.598 |
Die Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasinggegenstände von geringem Wert im Geschäftsjahr 2023 beliefen sich auf 591 TEUR (2022: 532 TEUR).
| in TEUR | Zum 31. Dezember 2023 |
Zum 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Nicht abgezinste vertragliche Zahlungsströme | ||
| < 1 Jahr | 9.914 | 11.751 |
| 1–3 Jahre | 14.391 | 15.998 |
| 3–5 Jahre | 4.900 | 4.609 |
| > 5 Jahre | 1.945 | 3.748 |
| Summe nicht abgezinster Leasingverbindlich keiten |
31.150 | 36.106 |
| In der Bilanz ausgewiesene Leasingverbind lichkeiten |
29.188 | 34.598 |
| Davon kurzfristig | 9.439 | 11.632 |
| Davon langfristig | 19.748 | 22.966 |
| in TEUR | 2023 | |||
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar |
Zugang/ Billings |
Auflösung/ Umsatzerlöse |
Stand zum 31. Dezember |
|
| Bilanzposten der abgegrenzten Umsatserlöse |
312.289 | 677.993 | (634.119) | 356.164 |
| Sonstiges | n/a | (0) | 7.43030 | n/a |
| Erfolgswirksame Veränderung in der Gesamtergebnisrechnung |
n/a | 677.993 | (626.689) | n/a |
| in TEUR | 2022 | |||
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar |
Zugang/ Billings |
Auflösung/ Umsatzerlöse |
Stand zum 31. Dezember |
|
| Bilanzposten der abgegrenzten Umsatserlöse |
250.575 | 634.774 | (573.060) | 312.289 |
| Sonstiges | n/a | (0) | 7.18630 | n/a |
| Erfolgswirksame Veränderung in der Gesamtergebnisrechnung |
n/a | 634.774 | (565.874) | n/a |
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Langfristig | 41.367 | 24.151 |
| Kurzfristig | 314.797 | 288.138 |
| Summe abgegrenzte Umsatzerlöse | 356.164 | 312.289 |
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Bis 30 Tage | 7.703 | 8.169 |
| 31–60 Tage | – | – |
| 61–90 Tage | 148 | 92 |
| Mehr als 90 Tage | 165 | 613 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
8.016 | 8.875 |
Der Konzern geht davon aus, dass die folgenden abgegrenzten Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden:
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Belegschaftsbezogene Verbindlichkeiten | 36.119 | 24.891 |
| Käufe/ bezogene Leistungen von Dritten und übrige |
27.474 | 8.008 |
| Steuern und Sozialabgaben aus der Lohnab rechnung |
2.487 | 2.629 |
| Umsatzsteuer | 6.987 | 6.857 |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten |
73.067 | 42.385 |
Die belegschaftsbezogenen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem Sachverhalte aus erfolgsabhängigen Vergütungen, Urlaubsansprüchen, Abfindungen und Freistellungen.
| in TEUR | Personal | Steuern | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Januar | 628 | 692 | 8.224 | 9.543 |
| Zugänge | – | 201 | 2.314 | 2.516 |
| Verbrauch | (96) | (18) | (729) | (843) |
| Auflösung | (44) | (322) | (166) | (532) |
| Wechselkursänderung | – | – | (792) | (792) |
| Stand am 31. Dezember | 488 | 553 | 8.851 | 9.892 |
| Davon langfristig | 389 | – | – | 389 |
| in TEUR | Personal | Steuern | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Januar | 412 | 590 | 1.257 | 2.259 |
| Zugänge | 277 | 692 | 8.204 | 9.173 |
| Verbrauch | (62) | (590) | (1.237) | (1.888) |
| Auflösung | – | – | – | – |
| Stand am 31. Dezember | 628 | 692 | 8.224 | 9.543 |
| Davon langfristig | 530 | – | – | 530 |
Im Rahmen der weltweiten Entwicklungen zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle stufen immer mehr Staaten den Verkauf von Software auch bei fehlender physischer Präsenz als steuerpflichtigen Geschäftsvorfall ein. Der ausländische Unternehmer ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechende Umsatzsteuer beim lokalen Kunden zu vereinnahmen und an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Die Auslegung der neu eingeführten Gesetze ist vielfach noch in Klärung. TeamViewer prüft die jeweilige Auslegung und Anwendung. Bei Bedarf erfolgen entsprechende Registrierungen sowie das Abführen von Umsatzsteuer.
Für mögliche Zahlungsverpflichtungen sind zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2022: 0,7 Mio. EUR) in der Bilanz erfasst.
Zusätzlich zu den in der Bilanz erfassten Rückstellungen können bei abweichender Auffassung der zuständigen Finanzbehörden weitere Zahlungsverpflichtungen im unteren einstelligen Millionenbereich anfallen. Da nach Unternehmenseinschätzung für diese Beträge eine geringe Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme besteht, sind keine weiteren Rückstellungen in der Bilanz erfasst.
Der Zugang zu den sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr 2023 resultiert im Wesentlichen aus Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten, sowie Rückstellung für Kundenrabatte (2022: im Wesentlichen aus laufenden Rechtsstreitigkeiten).
Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die ein beizulegender Zeitwert ermittelt oder ausgewiesen wird, werden wie folgt kategorisiert:
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit ihrer jeweiligen Stufe in der Zeitwerthierarchie.
| in TEUR | Buchwert | Zeitwertstufe* | ||
|---|---|---|---|---|
| Klassifizierung nach IFRS 9 | Erfolgswirksam zum beizulegen den Zeitwert |
Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Beizule gender Zeitwert |
Stufe |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Davon Derivate | 15.666 | 2 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
21.966 | |||
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 72.822 | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
21.036 | |||
| Summe finanzielle Vermögenswerte |
15.666 | 115.824 | ||
| Derivate | 1.031 | 2 | ||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten: Bedingte Kaufpreiszahlungen |
371 | 3 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
8.016 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 29.188 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
500.236 | 483.272 | 2 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
6.737 | |||
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten |
1.402 | 544.177 |
* Sofern keine Zeitwertstufe vermerkt wurde, entspricht der Buchwert zum Abschlussstichtag nahezu dem beizulegenden Zeitwert.
| in TEUR | Buchwert | Zeitwertstufe* | ||
|---|---|---|---|---|
| Klassifizierung nach IFRS 9 | Erfolgswirksam zum beizulegen den Zeitwert |
Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Beizule gender Zeitwert |
Stufe |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Davon Derivate | 20.809 | 2 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
18.295 | |||
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 160.997 | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
4.766 | |||
| Summe finanzielle Vermögenswerte |
20.809 | 184.059 | ||
| Derivate | 5.892 | 2 | ||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten: Bedingte Kaufpreiszahlungen |
4.490 | 3 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
8.875 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 34.598 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
598.044 | 590.973 | 2 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
4.273 | |||
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten |
10.382 | 645.789 |
* Sofern keine Zeitwertstufe vermerkt wurde, entspricht der Buchwert zum Abschlussstichtag nahezu dem beizulegenden Zeitwert.
Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Mietkautionen für angemietete Büroflächen.
Der beizulegende Zeitwert der Derivate zum Bewertungsstichtag wird mit einem Optionspreismodell berechnet, in dem die relevantesten Faktoren Zinsertragskurven und bei Fremdwährungsderivaten geeignete Terminkurse sind.
Die beizulegenden Zeitwerte der zu Stufe 2 zugeordneten finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwert der mit den Schulden verbundenen Zahlungen berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehensforderungen sowie Zahlungsmittel und -äquivalente haben grundsätzlich alle kurzfristige Fälligkeiten. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, fällige Verbindlichkeiten und andere sonstige finanzielle Verbindlichkeiten haben ebenfalls grundsätzlich kurzfristige Fälligkeiten. Aus diesem Grund entspricht ihr Buchwert zum Abschlussstichtag nahezu ihrem beizulegenden Zeitwert.
Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der ausstehenden bedingten Kaufpreiszahlungen für Unternehmenszusammenschlüsse (Stufe 3) erfolgt unter Verwendung eines Discounted-Cashflow Modells, das auf signifikanten, nicht beobachtbaren Einflussfaktoren beruht. Die wesentlichen nicht beobachtbaren Einflussfaktoren sind die vertraglich definierten Earnout relevanten Billings.
Die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren in Bezug auf eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die der Stufe 3 der Bemessungshierarchie zugeordnet wurden, stellen sich zusammen mit einer quantitativen Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Bewertungs verfahren |
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren |
Earn-out relevante Billings (Mio. EUR) |
Sensitivitätsana lyse +/– 10 %31 (Mio. EUR) |
|
|---|---|---|---|---|
| Bedingte Kaufpreiszahlung Erwerb Viscopic |
DCF Methode | Vertraglich definierte Billings |
1,2 | +/– 0,0 |
TeamViewer SE
–
Geschäftsbericht 2023
| Bewertungs verfahren |
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren |
Earn-out relevante Billings (Mio. EUR) |
Sensitivitätsana lyse +/– 10 %32 (Mio. EUR) |
|
|---|---|---|---|---|
| Bedingte Kaufpreis zahlung Erwerb Upskill |
DCF Methode | Vertraglich definierte Billings |
0,0 | +/– 0,0 |
| Bedingte Kaufpreis zahlung Erwerb Xaleon |
DCF Methode | Vertraglich definierte Billings |
8,1 | +/– 0,0 |
| Bedingte Kaufpreis zahlung Erwerb Viscopic |
DCF Methode | Vertraglich definierte Billings |
1,2 | +/– 0,0 |
Die wesentlichen Inputfaktoren entsprechen den Erwartungen zum Stichtag.
Die Schätzungen der beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten für die ausstehenden bedingten Kaufpreiszahlungen basieren zudem auf den vertraglich festgelegten Einflussfaktoren, die die künftigen Zahlungen bedingen, sowie der Erwartungshaltung, die der Konzern für diese Werte hat (Stufe 3). Der Konzern beurteilt die Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf die Erreichung der festgelegten Zielgrößen und deren Zeitpunkt. Die getroffenen Annahmen werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Im Folgenden werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der in Stufe 3 eingestuften Finanzinstrumente im Geschäftsjahr 2023 dargestellt:
| in TEUR | Ausstehend bedingte Kaufpreiszahlungen für Akquisitionen |
|---|---|
| 1. Januar 2023 | 4.490 |
| Zugänge | – |
| (Sonstige Erträge)/sonstige Aufwendungen | 14 |
| Auszahlungen | (4.133) |
| 31. Dezember 2023 | 371 |
In den Jahren 2023 und 2022 sind keine Übergänge zwischen den Zeitwertstufen erfolgt.
Cashflows in fremden Währungen werden teilweise mit Devisentermingeschäften abgesichert. Das Gesamtportfolio für 2024 beläuft sich auf 155 Mio. EUR, einschließlich Forwards in USD (66 %), GBP (16 %), CHF (10 %) und JPY (8 %). Für 2025 belaufen sich die Forwards auf 75 Mio. EUR und sichern USD-CashFlows bis zum 31. Dezember 2025 ab. Die Derivate sind nicht als Sicherungsgeschäfte designiert.
Ein weiteres Portfolio von Devisentermingeschäften ist als Sicherungsinstrument für vertraglich vereinbarte GBP-Vorauszahlungen designiert. Die Derivate verringern das Risiko ungünstiger Währungskursbewegungen in Höhe von insgesamt 12,0 Mio. GBP bis Mai 2025. Die Absicherungsquote ist 1:1. Die bisher existierenden Devisentermingeschäfte zur Absicherung von vertraglich vereinbarten US-Dollar Vorauszahlungen wurden aufgrund von einer Vertragsanpassung abgewickelt.
Im Juli 2022 wurden vier Zinsbegrenzungsvereinbarungen abgeschlossen, um die Zahlungsströme für die variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen mit Fälligkeiten im März 2024 (58 Mio. EUR) und März 2026 (75 Mio. EUR) abzusichern. Alle Kontrakte haben einen Ausübungspreis von 2 % auf den 6-Monats-EURIBOR, der umgekehrt proportional zu den variabel verzinslichen Schuldscheinen mit demselben Referenzzinssatz ist.
Nettoerträge und -aufwendungen – Die Nettoerträge und -aufwendungen nach Kategorie der Finanzinstrumente in Übereinstimmung mit IFRS 7.20 sind wie folgt:
| in Mio. EUR |
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 |
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | ||
| bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten |
1,0 | 19,833 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
(11,2) | 15,4 |
| Davon Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
(8,5) | (12,4) |
| Davon Wertminderung von Zahlungsmitteln und -äquivalenten |
– | 1,2 |
| Davon Wechselkursgewinne/(-verluste) | (3,6) | 25,5 |
| Davon Zinserträge und sonstige | 0,9 | 1,1 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
(15,8) | (56,5) |
| Davon Wechselkursgewinne/(-verluste) | – | (31,0) |
| Davon Zinsaufwand für Bankdarlehen | (13,3) | (14,8) |
| Davon Zinsaufwand für Leasing und sonstige | (2,6) | (10,7) |
| Summe Nettoertrag/(-aufwand) | (26,0) | (21,3) |
Der Konzern ist den folgenden aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken ausgesetzt:
Die Risikomanagementstrategie des Konzerns zielt darauf ab, die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu analysieren sowie angemessene Risikogrenzen und Kontrollen festzulegen, um Risiken und die Einhaltung der Risikogrenzen zu überwachen.
In Bezug auf Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und künftige Transaktionen sind die TeamViewer SE und ihre Tochterunternehmen unter anderem Risiken ausgesetzt, die aus Schwankungen von Wechselkursen und Zinssätzen entstehen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen werden ausgewählte Sicherungsinstrumente genutzt, um diese Risiken zu begrenzen.
Der Einsatz von Derivaten wird ständig vom Management überwacht. Dies beinhaltet die funktionale Trennung von Handel, Abwicklung und Buchung sowie die Bevollmächtigung von nur wenigen, qualifizierten Mitarbeitenden, derartige Geschäfte zu tätigen. Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente nur zu Absicherungszwecken ab.
Weitere Erläuterungen über Risikokonzentration und -diversifizierung sind im Chancen- und Risikobericht im Konzernlagebericht enthalten.
Kreditrisiko – Unter Kreditrisiko wird das Risiko finanzieller Verluste des Konzerns verstanden, wenn ein Kunde oder Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Der Konzern ist durch seine Finanzierungs- und Geschäftsaktivitäten einem Kredit- und Geschäftspartnerrisiko ausgesetzt. Der Buchwert finanzieller Vermögenswerte in der Bilanz stellt das Kreditrisiko dar.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – Kreditrisiken für den Konzern ergeben sich hauptsächlich aus dem wirtschaftlichen Umfeld der Kunden.
33 In dieser Kategorie ist der nicht realisierte Zeitwertgewinn des Devisenterminportfolios, die nicht als Cash Flow Hedge designiert sind, in Höhe von 16,4 Mio. EUR, enthalten. Dieser wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung als sonstiger Ertrag ausgewiesen, da die Derivate das operative Währungsrisiko wirtschaftlich absichern.
Der Konzern ist bestrebt, Kreditrisiken durch Bonitätsanforderungen an Geschäftspartner zu minimieren. Zusätzlich wird der Forderungsbestand permanent überwacht. Das Kreditrisiko ist auf den Nennwert der Forderung begrenzt.
Softwarelizenzen und Dienstleistungen werden unter Vorbehalt der Zahlung verkauft, so dass der Konzern im Fall einer Nichtbezahlung die Lizenz sperren kann. Der Konzern verlangt ansonsten keine Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder für sonstige Forderungen.
Der Konzern nimmt Wertberichtigungen vor, die den erwarteten Verlusten in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen Forderungen entsprechen (siehe Erläuterung 3i Forderungen aus Lieferungen und Leistungen).
Zahlungsmittel und -äquivalente – Der Konzern hielt zum 31. Dezember 2023 Zahlungsmittel und -äquivalente in Höhe von 72.822 TEUR (2022: 160.997 TEUR).
Derivate – Die derivativen Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken gehalten und nur mit Finanzinstitutionen eingegangen, welche die Bonitätseinstufung "Investment Grade" haben.
Liquiditätsrisiko – Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern seine finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr uneingeschränkt und fristgerecht bedienen kann. Der Konzern verfolgt im Rahmen der Liquiditätssteuerung den Ansatz ausreichend liquide Mittel vorzuhalten, um Verbindlichkeiten bei Fälligkeit sowohl unter normalen als auch unter angespannten Geschäftsbedingungen bedienen zu können.
Der Konzern strebt an, Zahlungsmittel oder -äquivalente bereit zu halten, die über den wöchentlich erwarteten Cashflows zur Bedienung der finanziellen Verbindlichkeiten (ausgenommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) liegen. Zusammen mit den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderen Verbindlichkeiten überwacht der Konzern auch die Höhe der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen Forderungen. Mögliche extreme Auswirkungen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die unter normalen Umständen nicht vorhergesagt werden können, werden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Kreditvereinbarungen des Konzerns enthalten einen unbesicherten revolvierenden Kredit in Höhe von 450 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2023 wurde der revolvierende Kredit nicht in Anspruch genommen (31.12.2022: 100 Mio. EUR) (siehe Erläuterung 16 Finanzverbindlichkeiten).
Risikopositionen durch Liquiditätsrisiken – Im Folgenden werden die vertraglichen Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten zum Abschlussdatum dargestellt. Die Beträge sind brutto, nicht abgezinst und enthalten geschätzte Zinszahlungen, aber nicht die Auswirkungen von Saldierungsvereinbarungen.
| Vertragliche Cashflows | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Buchwert | Gesamt | < 1 Jahr | 1–5 Jahre |
mehr als 5 Jahre |
| Finanzverbindlichkeiten | 500.236 | 526.027 | 98.482 | 418.196 | 9.349 |
| IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten | 29.188 | 31.150 | 9.914 | 19.291 | 1.945 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
8.016 | 8.016 | 8.016 | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
371 | 371 | 371 | – | – |
| Summe nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten |
537.811 | 534.445 | 106.879 | 418.215 | 9.351 |
| Vertragliche Cashflows | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Buchwert | Gesamt | < 1 Jahr | 1–5 Jahre |
mehr als 5 Jahre |
| Finanzverbindlichkeiten | 598.044 | 642.721 | 13.076 | 607.050 | 22.595 |
| IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten | 34.598 | 36.106 | 11.751 | 20.607 | 3.748 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
8.875 | 8.875 | 8.875 | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
8.764 | 8.764 | 8.764 | – | – |
| Summe nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten |
650.279 | 696.465 | 42.465 | 627.657 | 26.343 |
Fremdwährungsbeträge wurden jeweils zum Schlusskurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die aus Finanzinstrumenten stammenden variablen Zinszahlungen wurden unter Verwendung des zuletzt im Dezember 2023 festgelegten Zinssatzes berechnet.
Die zukünftigen Cashflows können von den Beträgen in der vorstehenden Tabelle abweichen, da sich die Zinssätze und Wechselkurse ändern.
Marktrisiko – Das Marktrisiko ist das Risiko, dass Änderungen der Marktpreise, wie zum Beispiel die Änderung von Wechselkursen oder Zinssätzen, den Ertrag des Konzerns oder den Wert seiner Finanzinstrumente beeinträchtigen. Das Ziel der Marktrisikosteuerung ist es, die Marktrisiken innerhalb gewisser Bandbreiten zu begrenzen, zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.
Der Konzern benutzt derivative Finanzinstrumente, um Marktrisiken zu begrenzen. Grundsätzlich strebt der Konzern die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an, um die Volatilität des Ergebnisses zu begrenzen.
Währungsrisiken – Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass durch Änderungen von Wechselkursen dem Konzern Verluste entstehen können.
Der Konzern ist Währungsrisiken in dem Maße ausgesetzt, dass Währungen, in denen Verkäufe, Einkäufe und Fremdmittel denominiert sind, und die jeweilige funktionale Währung von Konzernunternehmen voneinander abweichen können. bestehen wesentliche Währungsrisiken in Geschäftsjahr 2023 ausschließlich in US-Dollar (USD) und in Britischen Pfund (GBP), da auf die anderen Währungen jeweils nicht mehr als 3 % der gesamten monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entfallen. Im Geschäftsjahr 2022 bestanden wesentliche Währungsrisiken ausschließlich in US-Dollar (USD).
Höhe der Währungsrisiken – Die Gefährdung des Konzerns durch Währungsrisiken ist wie folgt:
| in TUSD | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel | 8.783 | 17.717 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.278 | 9.094 |
| Finanzverbindlichkeiten | – | – |
| Derivate | – | – |
| IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten | (3.483) | (4.756) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | – | – |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | ||
| Leistungen | (3.239) | (1.713) |
| Nettobelastung in der Bilanz | 12.339 | 20.343 |
| in TGBP | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel | 1.326 | 1.939 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 865 | 1.310 |
| Sonstige Vermögenswerte | 3.000 | – |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
(202) | (125) |
| Nettobelastung in der Bilanz | 4.988 | 3.125 |
Sensitivitätsanalyse –Eine mögliche Erhöhung (Abschwächung) des Euro gegenüber dem US-Dollar oder gegenüber dem Britischen Pfund zum 31. Dezember 2023 hätte die Bewertung der auf eine Fremdwährung lautenden Finanzinstrumente beeinflusst sowie Eigenkapital und Gewinn oder Verlust um die unten aufgeführten Beträge verändert. Andere Fremdwährungen hätten keine maßgeblichen Auswirkungen auf Gewinn oder Verlust oder das Eigenkapital gehabt. Diese Analyse setzt voraus, dass alle anderen Variablen, im Besonderen die Zinssätze, konstant bleiben, und klammert die Auswirkungen auf vorgesehene Verkaufszahlen und Erwerbe aus.
Wäre der Euro um 10 % stärker (schwächer) gegenüber dem US-Dollar gewesen, unter der Voraussetzung, dass alle anderen Risikofaktoren unverändert geblieben wären, wäre das Konzernergebnis um 1,1 Mio. EUR (1,1 Mio. EUR) (2022: 1,9 Mio. EUR (1,9 Mio. EUR)) besser (schlechter) ausgefallen.
Wäre der Euro um 10 % stärker (schwächer) gegenüber dem britischen Pfund gewesen, unter der Voraussetzung, dass alle anderen Risikofaktoren unverändert geblieben wären, wäre das Konzernergebnis um 0,6 Mio. EUR (0,6 Mio. EUR) (2022: 0,4 Mio. EUR (0,4 Mio. EUR)) besser (schlechter) ausgefallen.
Zinsänderungsrisiken – Zinsänderungsrisiken werden als negative Auswirkungen sich ändernder Zinssätze auf das Konzernergebnis verstanden. Unterschieden wird zwischen Finanzinstrumenten mit Festzins und variablem Zinssatz. Bei Finanzinstrumenten mit festem Zinssatz wird ein fester Marktzinssatz über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments vereinbart. Das Risiko besteht darin, dass sich, wenn sich die Marktzinssätze verändern, der beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments ändert (Zeitwertrisiko aufgrund veränderter Zinssätze). Der beizulegende Zeitwert basiert auf dem gegenwärtigen Wert zukünftiger Zahlungen (Zinszahlung zuzüglich Rückzahlung des Darlehensbetrags), die mit dem geltenden Marktzins am Ende der Berichtsperiode für die Restlaufzeit der jeweiligen Zahlung abgezinst werden. Das Risiko bezogen auf den beizulegenden Zeitwert aufgrund veränderter Zinssätze führt dann zu einem Gewinn oder Verlust, wenn das Finanzinstrument vor Fälligkeit verkauft wird.
Für Finanzinstrumente mit variablem Zinssatz wird der Zinssatz anhand der jeweiligen Marktzinssätze angepasst. Es besteht ein Risiko, dass es zu Schwankungen der Zinssätze kommt, die zu Änderungen der zukünftigen Zinszahlungen führen (Cashflow-Risiko aufgrund von Zinssatzänderungen).
Zinscaps wurden im den Geschäftsjahr 2022 eingesetzt, um Zinsänderungsrisiken abzusichern. Die Entscheidung, ob derivative Finanzinstrumente verwendet werden, basiert auf dem veranschlagten Zinsrisiko und der Schuldenhöhe. Die Zinsabsicherungsstrategie wird regelmäßig überprüft und die Ziele werden im Bedarfsfall angepasst.
Änderungspositionen durch Zinsänderungsrisiken – Finanzielle Verbindlichkeiten durch Darlehen sind variabel und fest verzinst. Finanzielle Verbindlichkeiten durch Leasing sind fest verzinst.
Sensitivitätsanalyse für Finanzinstrumente mit variablen Zinssätzen – Die im Folgenden dargestellte Zinssensitivitätsanalyse zeigt die hypothetischen Effekte, die eine Änderung des Marktzinssatzes am Ende der Berichtsperiode auf den Gewinn vor Steuern und das Eigenkapital gehabt hätte. In dieser vereinfachten Analyse wird angenommen, dass die Belastung am Ende des Berichtszeitraums repräsentativ für das ganze Jahr ist. In den Berechnungen wird weiterhin angenommen, dass alle anderen Variablen, im Besonderen die Fremdwährungskurse, konstant bleiben.
Eine Bewegung der Zinsertragskurve um +150/–150 Basispunkte hätte auf die Darlehen in den kommenden zwölf Monaten einen Cashflow-Effekt Höhe von (1,5) Mio. EUR/+1,5 Mio. EUR (2022: (0,1) Mio. EUR/+1,7 Mio. EUR (Bewegung der Zinsertragskurve um +50/–50 Basispunkte)) und einen Effekt auf das Jahresergebnis und folglich das Eigenkapital von (1,5) Mio. EUR/+1,5 Mio. EUR (2022: (0,1) Mio. EUR/+1,7 Mio. EUR (Bewegung der Zinsertragskurve um +50/–50 Basispunkte)).
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Verbindlichkeiten, die aus Finanzierungsaktivitäten resultieren:
| in TEUR | 1. Januar 2023 | Cashflows | Wechselkurs änderungen |
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes |
Zinsen und fort geführte An schaffungs kosten |
Zugang Unter nehmenser werbe |
Sonstige | 31. Dezember 2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konsortialdarlehen 2022 | 196.936 | (105.322) | – | – | 6.142 | – | – | 97.757 |
| Schuldscheindarlehen | 301.107 | (6.530) | – | – | 7.901 | – | – | 302.479 |
| Bilaterales Bankdarlehen | 100.000 | (1.014) | – | – | 1.014 | – | – | 100.000 |
| Leasingverbindlichkeiten | 34.598 | (11.920) | (178) | (66) | 841 | 4.094 | 1.820 | 29.188 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 8.764 | (8.407) | – | 14 | – | – | 6.737 | 7.107 |
| Summe | 641.405 | (133.193) | (178) | (53) | 15.899 | 4.094 | 8.557 | 536.531 |
| in TEUR | 1. Januar 2022 | Cashflows | Wechselkurs änderungen |
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes |
Zinsen und fort geführte An schaffungs kosten |
Zugang Unter nehmenser werbe |
Sonstige | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konsortialdarlehen 2019 | 446.989 | (491.135) | 31.000 | – | 13.151 | – | (5) | – |
| Konsortialdarlehen 2022 | – | 194.659 | – | – | 2.277 | – | – | 196.936 |
| Schuldscheindarlehen | 300.349 | (3.508) | – | – | 4.267 | – | – | 301.107 |
| Bilaterales Bankdarlehen | 100.000 | (1.014) | – | – | 1.014 | – | – | 100.000 |
| Leasingverbindlichkeiten | 30.129 | (10.206) | 423 | 143 | 745 | 13.141 | 222 | 34.598 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 14.680 | (2.214) | – | (3.702) | – | – | – | 8.764 |
| Summe | 892.147 | (313.418) | 31.423 | (3.558) | 21.453 | 13.141 | 217 | 641.405 |
Der Konzern wird als Unternehmen mit einem einzigen Segment gesteuert, wobei die Plattform TeamViewer die Grundlage für die Segmentierung bildet. Die Entscheidung für die Segmentierung basiert auf der internen Organisation, die auf der Plattform als einziger Berichtslinie beruht. Die Berichterstattung der Plattform basiert auf den unterschiedlichen geografischen Regionen als Berichtseinheiten, und zwar "Europa, Naher Osten und Afrika" (EMEA), "Nord-, Mittel- und Südamerika" (AMERICAS) und "Asien-Pazifik" (APAC).
Da kein weiteres Segment besteht, zeigt die Konzern-Gesamtergebnisrechnung bereits die Umsatzerlöse und Aufwendungen des Segments, während die Konzernbilanz bereits das Segmentvermögen und die Segmentschulden ausweist. Aus diesem Grund erfolgt keine weitere Aufschlüsselung. Sämtliche in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse wurden mit externen Kunden erzielt.
Die langfristigen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Deutschland.
Das Management analysiert die Umsatzerlöse nach Region und Kundengruppe. Die Leistung der Gruppe wird vom Management anhand des bereinigten EBITDA gemessen.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| EMEA | 332.410 | 301.047 |
| AMERICAS | 222.753 | 198.837 |
| APAC | 71.526 | 65.990 |
| Umsatzerlöse | 626.689 | 565.874 |
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| USA | 175.943 | 157.873 |
| Deutschland | 101.625 | 89.012 |
| Großbritannien | 35.481 | 33.128 |
| Frankreich | 33.997 | 31.138 |
| Übrige Länder | 279.642 | 254.724 |
| Umsatzerlöse | 626.689 | 565.874 |
Die Zuweisung der Umsatzerlöse zu den einzelnen Ländern erfolgt auf Basis des jeweiligen Kundensitzes.
| in TEUR | 2023 | 2022* |
|---|---|---|
| SMB Kunden | 504.639 | 467.244 |
| Enterprise Kunden | 122.051 | 98.631 |
| Umsatzerlöse | 626.689 | 565.874 |
* Seit dem Geschäftsjahr 2023 werden die Auswirkungen von MYDs in der Berechnung der Umsatzaufteilung detaillierter berücksichtigt. Die Vorjahreszahlen (2022 berichtet: SMB 457.897 TEUR; Enterprise 107.977 TEUR) wurden aus Vergleichsgründen angepasst.
Der Konzern verfügt über einen sehr diversifizierten Kundenkreis. Deshalb entfällt auf keinen einzelnen Kunden ein Umsatzanteil von mehr als 10 %.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 166.562 | 143.725 |
| Abschreibungen | 55.358 | 53.741 |
| EBITDA | 221.920 | 197.466 |
| Weitere zu bereinigende Sachverhalte | 38.580 | 32.376 |
| Bereinigtes EBITDA | 260.499 | 229.842 |
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen | (23.671) | (28.439) |
| Sonstige zu bereinigende Sachverhalte | (14.909) | (3.937) |
| Summe | (38.580) | (32.376) |
Für die TigerLuxOne S.à r.l. (TLO), welche sich im Mehrheitsbesitz von Permira Holdings Limited befindet, hat sich ihr Anteil an der TeamViewer SE im Geschäftsjahr 2023 um 6,02 % von 20,10 % auf 14,08 % vermindert, nachdem sich ihr Besitzanteil im Jahre 2022 von 19,97 % auf 20,10 % erhöht hatte. Die Verminderung im Geschäftsjahr 2023 ergab sich hauptsächlich aus dem Verkauf von 13 Millionen Aktien an institutionelle Anleger (2022: Einziehung der eigenen Aktien) (siehe auch Erläuterung 15 Eigenkapital). Es befinden sich aktuell 81,52 % (2022: 79,90 %) der Aktien in Streubesitz.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Verkäufe an nahestehende Unternehmen und Personen |
198 | 272 |
| Käufe von nahestehenden Unternehmen und Personen |
4.808 | 4.015 |
| Davon offen zum Stichtag | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 60 | 55 |
Über die in diesem Anhang dargestellten Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen hinaus bestehen keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen in den Geschäftsjahren 2023 und 2022.
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 6.063 | 3.579 |
| Leistungen im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
0 | 510 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 1.119 | 606 |
| Summe | 7.183 | 4.695 |
Die anteilsbasierte Vergütung betrifft Aufwendungen für das Long Term Incentive Programme (LTIP) in Höhe von 1,1 Mio. EUR (2022: 0,6 Mio. EUR) und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 1,9 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 1,1 Mio. EUR). Darüber hinaus bestehen noch offene Verbindlichkeiten aus den kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer im Rahmen des Short Term Incentive Programme (STIP) in Höhe von 3,7 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 1,7 Mio. EUR).
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 2.255 | 1.706 |
| Nebenleistungen | 104 | 73 |
| Sonstiges | 33 | – |
| Summe | 2.393 | 1.779 |
| Leistungen Dritter | – | – |
| Einjährige variable Vergütung | 3.667 | 1.650 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 2.128 | 1.342 |
| Sonstiges | – | 660 |
| Zwischensumme variable Vergütung | 5.795 | 3.652 |
| Versorgungsaufwand | – | – |
| Gesamtvergütung aktive Vorstandsmitglieder | 8.188 | 5.431 |
Für das Geschäftsjahr 2023 sind in der oben genannten Tabelle Bezüge eines ehemaligen Vorstandsmitglieds in Höhe von 0,0 Mio. EUR enthalten (2022: 0,5 Mio. EUR).
Weitere Details zu den an Mitarbeitende in Schlüsselpositionen gewährten anteilsbasierten Vergütungen/Leistungen Dritter sind in Erläuterung 6 Personalaufwand zu finden.
Darüber hinaus gab es keine weiteren Transaktionen mit Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen während des Berichtszeitraums (wie auch im Jahr 2022) und keine zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 31. Dezember 2022 offenstehenden Salden.
Über die oben genannten Programme hinaus wurden im Geschäftsjahr 2023 zudem Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen aus dem Employee Participation Program (EPP) in Höhe von 3,9 Mio. EUR (2022: 13,2 Mio. EUR) für Mitarbeitende außerhalb des Vorstands erfasst.
Die an den Aufsichtsrat bezahlten Vergütungen bestanden aus kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 843 TEUR (2022: 720 TEUR), wobei sich die Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zum 31. Dezember 2023 auf 0 TEUR (2022: 0 TEUR) beliefen. Es wurden in den Jahren 2023 und 2022 keine Beratungsleistungen von einem Mitglied des Aufsichtsrats erbracht.
| Aufsichtsratsmitglied | Beruf | Art und Gesellschaft des Mandats |
|---|---|---|
| Ralf W. Dieter (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
Unternehmer und geschäfts führender Gesell schafter der RWD Vermögens- und Beteiligungs-ge sellschaft mbH |
Mitglied des Aufsichtsrats der Körber AG Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler Group GmbH Vorsitzender des Beirats der ADAMOS GmbH Vorsitzender des Beirats der Dantherm Group A/S Mitglied des Beirats Leadec Holding BV |
| Dr. Abraham Peled (Stellvertretender Vorsitzender des Auf sichtsrats) |
Partner bei Peled Ventures LLC und Industrieberater der Hg Capital Private Equity |
Vorsitzender des Verwaltungsrats der CyberArmor Ltd. |
| Axel Salzmann | Vorstands mitglied und Chief Financial Officer bei Best Secret GmbH |
Keine |
| Swantje Conrad (seit Mai 2023) |
Selbständige Beraterin und Aufsichtsrätin |
Mitglied des Aufsichtsrats der RENK GmbH Mitglied des Aufsichtsrats der RENK Group AG (seit September 2023) Mitglied des Verwaltungsrats der CT Private Equity Trust Plc |
| Stefan Dziarski (bis 11. Dezember 2023) |
Partner bei Permira |
Mitglied des Aufsichtsrats der P&I Personal & Informatik AG Mitglied des Beirats der FlixMobility GmbH Mitglied des Verwaltungsrats der McAfee TopCo, Inc. |
| Hera Kitwan Siu | Beraterin | Mitglied des Verwaltungsrats der Goodyear Tire&Rubber Company Mitglied des Verwaltungsrats der Vallourec S.A. Mitglied des Verwaltungsrats der ASMPT Limited (seit Oktober 2022) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in folgenden, vergleichbaren Kontrollgremien aktiv:
| Aufsichtsratsmitglied | Beruf | Art und Gesellschaft des Mandats | |
|---|---|---|---|
| Dr. Jörg | Partner und Chairman bei Permira |
Mitglied des Beirats der Best Secret GmbH | |
| Rockenhäuser | Vorsitzender des Beirats der Neuraxpharm Arzneimittel GmbH |
||
| Mitglied des Beirats der Engel & Völkers Holding GmbH |
|||
| Christina Stercken (seit Mai 2023) |
Selbständige Be raterin und Auf |
Mitglied des Verwaltungsrats der Landis+Gyr Group AG |
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| sichtsrätin | Mitglied des Board of Directors der Ansell Ltd. |
Nach Ende des Geschäftsjahres 2023 sind folgende Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die zukünftige Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von TeamViewer haben könnten:
Im Januar 2024 hat TeamViewer ein zusätzliches revolvierendes Kreditliniendarlehen in Höhe von bis zu 75 Mio. EUR abgeschlossen. Eine Inanspruchnahme fand bisher nicht statt.
Im Februar 2024 hat TeamViewer aus der bestehenden revolvierenden Kreditlinie (Konsortialdarlehen 2022) einen Betrag in Höhe von 90 Mio. EUR in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme erfolgte aufgrund der planmäßigen Rückführung einer Tranche des Schuldscheindarlehens im März 2024.
Weitere Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 gab es nicht.
TeamViewer hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Sponsoringverträgen. Die Restlaufzeiten dieser Verträge stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 37.646 | 66.422 |
| Zwischen einem und fünf Jahren | 51.234 | 209.915 |
| Mehr als fünf Jahre | – | – |
| Summe | 88.880 | 276.338 |
| in TEUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 18.290 | 27.338 |
| Zwischen einem und fünf Jahren | 25.187 | 23.970 |
| Mehr als fünf Jahre | – | – |
| Summe | 43.477 | 51.308 |
Die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Mietkosten für IT-Infrastruktur.
Eventualverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 sowie zum 31. Dezember 2022 bestanden nicht.
Für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
| In EUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 114.014.729 | 67.600.265 |
| Ausgegebene Aktien zum 31. Dezember | 174.000.000 | 186.515.856 |
| Effekt aus der Rückforderbarkeit der an teilsbasierten Vergütung "Ubimax" |
(226.900) | (583.877) |
| Gewichteter Effekt aus eigenen Anteilen | (1.632.904) | (1.313.442) |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf |
172.140.196 | 184.618.537 |
| Ergebnis je Aktie (Konzernergebnis/Aktien) |
0,66 | 0,37 |
Bei der Ermittlung des unverwässerten Ergebnis je Aktie werden 1.070.931 Stammaktien, die TeamViewer anlässlich des Erwerbs der Ubimax GmbH an die Veräußerin ausgegeben hat, solange nicht berücksichtigt, wie sie einer möglichen Rückforderung mangels Erdienung unterliegen. Diese neuen Aktien unterlagen einer Rückforderung für den Fall, dass sie im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" nicht erdient wurden, weil die Gründer nicht die erforderliche Arbeitsleistung erbringen. Sie sind an die TeamViewer SE verpfändet und unterlagen einer Sperrfirst von drei Jahren. Ihre Freigabe war in drei jährlichen Tranchen vorgesehen und erfolgte, sobald sie im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung erdient wurden. Diese wurden am 21. August 2021 (erste Tranche: 356.977), am 21. August 2022 (zweite Tranche: 356.977) und am 21. August 2023 (dritte Tranche: 356.977) im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung erdient und infolgedessen freigegeben. Für zusätzliche Informationen zur anteilsbasierten Vergütungstransaktion "Ubimax" siehe Erläuterung 6 Personalaufwand.
Ergebnis je Aktie (verwässert)
Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von in Umlauf befindlichen Stammaktien der TeamViewer SE zurechenbare Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von im Umlauf befindlichen Stammaktien, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergäben, geteilt.
| In EUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 114.014.729 | 67.600.265 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf |
172.140.196 | 184.618.537 |
| Verwässerungseffekt aus der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" |
– | 293.297 |
| Verwässerungseffekt aus der anteilsbasierten Vergütung "RSU" |
840.257 | 149.030 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf, bereinigt um den Verwässerungseffekt |
172.980.453 | 185.060.864 |
| Ergebnis je Aktie (Konzernergebnis/Aktien) |
0,66 | 0,37 |
Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um die Zahl potenziell verwässernden Aktien aus der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" und "RSU" erhöht. Die Zahl der potenziell verwässernden Aktien wird als Differenz zwischen den folgenden beiden Zahlen bestimmt:
Zur Ermittlung der letzteren Zahl wird angenommen, dass ein Betrag in Höhe des zukünftig noch anfallenden Aufwands aus der anteilsbasierten Vergütungstransaktion zum Rückerwerb der ausgegebenen Stammaktien zu ihrem durchschnittlichen Marktpreis während der Periode verwendet wird (sogenannte Treasury-Stock-Methode).
Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses wurden weitere Aktien im Rahmen des SBB 2024 erworben (siehe Erläuterung 15 Eigenkapital).
Die Honorare für die Leistungen des Abschlussprüfers des Konzerns*, Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt 729 TEUR (2022: 475 TEUR) und beinhalten Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 696 TEUR (2022: 470 TEUR) und sonstige Beratungs-leistungen (Beratung bezüglich Taxonomy, Zugang zu IFRS Online-Schulungen) in Höhe von 34 TEUR (2022: 5 TEUR). Die vorgenannten Angaben entsprechen gleichzeitig den Angaben für das gesamte PWC-Netzwerk. Die Abschlussprüfungsleistungen enthalten neben Konzern- und Jahresabschlussprüfung der TeamViewer SE auch die gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen von Tochtergesellschaften und prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen.
Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer SE haben im Dezember 2023 die nach § 161 des Aktiengesetztes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Investor Relations Website des Unternehmens unter der Rubrik "Governance & ESG" im Bereich "Grundlagen" öffentlich zugänglich gemacht.

Der Konzernabschluss wurde am 8. März 2024 zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Vorstand
Oliver Steil Michael Wilkens Mei Dent Peter Turner
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der TeamViewer SE zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Göppingen, 8. März 2024
Der Vorstand
Oliver Steil Michael Wilkens Mei Dent Peter Turner
An die TeamViewer SE, Göppingen
Wir haben den Konzernabschluss der TeamViewer SE (vormals: TeamViewer AG), Göppingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der TeamViewer SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, einschließlich des im Abschnitt "8 Vergütungsbericht" enthaltenen Vergütungsberichts nach § 162 AktG, einschließlich der dazugehörigen Angaben, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
① In dem Konzernabschluss der Gesellschaft wird ein Geschäfts- oder Firmenwert mit einem Betrag von insgesamt EUR 667,6 Mio. (60 % der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwert" ausgewiesen. Darüber hinaus wird der Markenname mit einem Betrag von insgesamt EUR 105,1 Mio. (9 %der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert sowie der Markenname werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der einzigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. auf Ebene der Marke der Gesellschaft. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests sowohl für den Geschäfts- oder Firmenwert als auch für den Markennamen wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie der Buchwert des Markennamens dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts.
Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. der Marke. Der Barwert wird mittels Discounted-Cashflow Modell ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. der Marke, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Cashflows mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts bzw. Werts der Marke haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts sowie des Markennamens unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
③ Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte und des Markennamens sind im Abschnitt 9 des Konzernanhangs enthalten.
① Der Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich in Form von Eigenkapitalinstrumenten für das Jahr 2023 beläuft sich auf EUR 21,8 Mio. (EUR 1,1 Mio. für Umsatzkosten, EUR 6,6 Mio. für Forschungs- und Entwicklungskosten, EUR 2,4 Mio. für Marketingkosten, EUR 6,9 Mio. für Vertriebskosten und EUR 4,9 Mio. für Verwaltungskosten). In den Geschäftsjahren 2019 bis 2023 wurden verschiedene Programme zur anteilsbasierten Vergütung der Belegschaft, der Führungskräfte und des Vorstands aufgelegt. Von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr waren aus unserer Sicht zwei Programme. So wurde im Vorfeld des im Geschäftsjahr 2019 durchgeführten Börsengangs durch die damalige Muttergesellschaft der TeamViewer SE, die TigerLuxOne S.à r.l. (TLO), ein Programm zur Gewährung von Wertsteigerungsrechten, sogenannter EPP-Einheiten, für ausgewählte Führungskräfte des Konzerns aufgelegt (EPP-Programm). Die Auszahlung wurde in unterschiedliche Teilzahlungen aufgeteilt (Tranchen). Die erste Teilzahlung (Tranche 1) führte zu einer Zahlung zum Zeitpunkt des Börsengangs. Die zweite und dritte Tranche ist an den Verkauf der Aktien, die die TLO noch an der TeamViewer SE hält, geknüpft. Die zugehörige Aufwandserfassung unterliegt der Schätzung des erwarteten Erdienungszeitraums, da die jeweilige Führungskraft nur dann ihre zweite und dritte Tranche erhält, wenn sie bei Verkauf der Aktien durch die TLO noch bei TeamViewer beschäftigt ist.
Der geschätzte Erdienungszeitraum für die zweite und dritte Tranche endet am 31. Dezember 2024, da vorher nicht mit einem vollständigen Verkauf der TeamViewer Aktien durch TLO zu rechnen ist. In diesem und vorherigen Geschäftsjahr wurde für einige Führungskräfte das Programm angepasst und es wurden zusätzliche EPP-Einheiten gewährt. Diesen Führungskräften wurde in diesem Geschäftsjahr im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen durch die TLO eine zusätzliche nicht-rückforderbare Vorauszahlung ausbezahlt. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Mai 2022 einen Restricted Stock Unit Plan (RSU) für die erfolgsabhängige Vergütung der Belegschaft eingeführt. Der mit dem Plan gewährte Anspruch auf Aktien der Gesellschaft wird der Belegschaft im jeweiligen Geschäftsjahr gewährt und ist zu je einem Viertel zum Ende des Geschäftsjahres und der folgenden drei Geschäftsjahre unverfallbar. Die Gewährung in diesem Geschäftsjahr erfolgte im Juni 2023. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktien, wurde anhand des Aktienkurses zum Zeitpunkt der Gewährung ermittelt. In diesem Geschäftsjahr erfolgte eine Anpassung der Rahmenvereinbarung und des Prozesses der Gewährung, die ab dem kommenden Geschäftsjahr gültig ist.
Vor dem Hintergrund der Schätzung des erwarteten Erdienungszeitraums, der Anpassung des EPP-Programms, der Anpassung des RSU-Plans und aufgrund der Höhe der aus diesen Programmen resultierenden Ergebnisauswirkungen, erachten wir die bilanzielle Abbildung der anteilsbasierten Vergütungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das Verfahren der Gesellschaft zur Identifizierung neuer oder angepasster anteilsbasierter Vergütungsprogramme beurteilt. In diesem Rahmen haben wir auch eine Durchsicht der Protokolle der Sitzungen des Vergütungsausschusses durchgeführt.
Darüber hinaus haben wir die zugehörigen Unterlagen, wie z. B. die Zuteilungsschreiben, die Planbedingungen der Programme einschließlich der Bewertungsparameter sowie die von den gesetzlichen Vertretern zur Verfügung gestellten Marktwerte für die zugrundeliegenden Daten wie Aktienkurse, die bei der Bewertung der beizulegenden Zeitwerte zum Zeitpunkt der Zuteilung der Programme verwendet wurden, eingeholt und eingesehen. Gemeinsam mit unseren Bewertungsspezialisten haben wir die von den gesetzlichen Vertretern für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Modelle beurteilt. Für die Beurteilung der Annahmen in den Modellen haben wir die relevanten Daten, wie Gewährungsdatum, Anzahl der gewährten Einheiten und Unverfallbarkeitsdatum mit den vertraglichen Grundlagen und Zuteilungsschreiben verglichen und die zugrundeliegenden Aktienkurse mit beobachtbaren Börsendaten abgestimmt, sowie zur Beurteilung des zugrunde gelegten Erdienungszeitraums des EPP-Programms eine schriftliche Bestätigung der gesetzlichen Vertreter der TLO zum geschätzten Zeitpunkt des vollständigen Verkaufs der TeamViewer-Aktien als Prüfungsnachweis eingeholt. Außerdem haben wir die Berechnungen mit den zugrunde liegenden Unterlagen in der Buchführung abgestimmt.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass die von der Geschäftsleitung vorgenommenen Schätzungen und Annahmen fundiert und ausreichend dokumentiert sind, um die Aufwendungen aus den anteilsbasierten Vergütungsprogrammen zu erfassen.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den anteilsbasierten Vergütungen sind im Abschnitt 6 des Konzernanhangs enthalten.
① In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden nach Saldierungen aktive latente Steuern in Höhe von EUR 18,6 Mio. ausgewiesen. Vor Saldierung mit kongruenten passiven latenten Steuern sind aktive latente Steuern in Höhe von EUR 42,7 Mio. bilanziert. Diese betreffen in Höhe von EUR 14,1 Mio. steuerliche Zinsvorträge im Inland sowie einen steuerlichen Verlustvortrag in Höhe von EUR 8,3 Mio. im Inland. Die Bewertung erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verluste sowie Zinsvorträge genutzt werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind, Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Auf abzugsfähige temporäre Differenzen und auf noch nicht genutzte steuerliche Zins- und Verlustvorträge in Höhe von insgesamt EUR 29,8 Mio. wurden erstmals aktive latente Steuern angesetzt, da eine steuerliche Nutzung aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen in absehbarer Zukunft durch die im Berichtsjahr konkretisierte Planung eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Regit Eins GmbH, Göppingen, und der TeamViewer SE wahrscheinlich geworden ist.
Aus unserer Sicht war die Bewertung aktiver latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste und Zinsvorträge auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind im Abschnitt 8 des Konzernanhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind des Weiteren verantwortlich für die Aufstellung des im Konzernlagebericht in einem besonderen Abschnitt enthaltenen Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Teamviewer_SE_KA+KLB_ESEF-2023-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Juli 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Konzernabschlussprüfer der TeamViewer SE, Göppingen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Schwehr.
Stuttgart, den 8. März 2024
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jürgen Schwehr Jens Rosenberger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
TeamViewer SE – Geschäftsbericht 2023

Dieses Kapitel ist nicht inhaltlich durch den Abschlussprüfer geprüft.
162 D – Nichtfinanzieller Bericht – 8 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
TeamViewer erstellt einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b bis 315c HGB. Dieser wird auf der Website unterhttps://ir.teamviewer.com/finanzergebnisse spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag des Konzernabschlusses veröffentlicht.
Mit dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht informiert TeamViewer über die Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Achtung der Menschenrechte sowie über die im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung zu berichtenden Sachverhalte für das Geschäftsjahr 2023. Sofern sich aus der wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens weitere relevante nichtfinanzielle Aspekte ableiten lassen, werden diese gemäß § 289c Abs. 2 HGB aufgeführt.
Bei der Erstellung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts wurden die von der Global Reporting Initiative (GRI) genannten Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung des Berichtsinhalts und zur Berichtsqualität berücksichtigt. Sofern zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit sinnvoll, enthalten einige Abschnitte auch Daten aus dem Vorjahr, um Änderungen im Zeitverlauf aufzeigen zu können. Eine Übersicht der GRI-Verweise findet sich im Berichtsteil E (Weitere Informationen) des Geschäftsberichts 2023.
Ziel des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts ist es, die relevanten Informationsbedürfnisse und Anforderungen der Stakeholder von TeamViewer – darunter Aktionäre, Kunden, Partner, Mitarbeitende, Lieferanten, Ratingagenturen, schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen und sonstige zivilgesellschaftliche Organisationen – an eine integre Kommunikation wesentlicher und relevanter nichtfinanzieller Aspekte transparent zu erfüllen.
Das für TeamViewer wesentliche Thema Sicherheit und Datenschutz mit den Teilaspekten Infrastruktur und Produktsicherheit findet sich als eigenständiger Teil im Zusammengefassten Lagebericht (Kapitel B\_1.6 "Sicherheit und Datenschutz"). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Sinne des § 289 Abs. 3 HGB zu den Aspekten Mitarbeitende und Umwelt werden ebenfalls im Zusammengefassten Lagebericht aufgeführt und im Nichtfinanziellen Bericht der Gesellschaft vertieft.
Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht soll vom Aufsichtsrat der TeamViewer SE gemäß § 171 Abs. 1 AktG geprüft und genehmigt werden.
TeamViewer ist ein globales Technologieunternehmen und Anbieter einer cloudbasierten Plattform zur Vernetzung von Computern, Maschinen und industriellen Anlagen sowie zur digitalen Unterstützung von Arbeitsprozessen entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Industrie- und Dienstleistungsbranchen. Mit den Produkten und Dienstleistungen seines Kerngeschäfts leistet das Unternehmen einen relevanten Beitrag für eine nachhaltigere Welt:
Eine detaillierte Beschreibung des Geschäftsmodells von TeamViewer findet sich im Kapitel B\_1.1 "Grundlagen des Konzerns" des Zusammengefassten Lageberichts.
Im Zentrum unserer nachhaltigen Unternehmenspraktiken stehen der Schutz der Umwelt, das Erreichen der internationalen Klimaziele und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte. Diese grundlegenden Prinzipien bilden das Fundament unserer Nachhaltigkeitsbemühungen und reflektieren unser Engagement für ökologische und soziale Verantwortung. Durch eine kohärente und effektive Umweltstrategie reduzieren wir aktiv unseren ökologischen Fußabdruck und setzen uns für den Erhalt der natürlichen Ressourcen ein. Parallel dazu nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber den Menschenrechten ernst und setzen uns für eine gerechte und inklusive Arbeitskultur ein. Diese Bestrebungen werden durch eine gute Unternehmensführung und die Wahrung sozialer Verantwortung ergänzt. Unser Ziel ist es, nicht nur als Unternehmen erfolgreich zu sein, sondern auch einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen und gerechten Welt zu leisten.
Das Vertrauen unserer Kunden in die Sicherheit ihrer persönlichen Daten und kritischen Informationen sowie die Verlässlichkeit und Verfügbarkeit unserer Softwarelösungen und Dienstleistungen sind die Grundlage unseres wirtschaftlichen Wachstums. Diese Anforderungen zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, betrachten wir als unsere größte Verantwortung. Wie wir dieser Verantwortung gerecht werden, beschreiben wir im Zusammengefassten Lagebericht im Teilkapitel B\_1.6 "Sicherheit und Datenschutz".
Als Unterzeichner des UN Global Compact unterstützt TeamViewer die zehn Prinzipien des UN Global Compact und die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs34) der Vereinten Nationen. Die SDGs sind ein zentraler konzeptioneller Rahmen für unsere Materialitätsanalyse und unsere Nachhaltigkeitsziele und bilden wichtige Leitlinien für die Nachhaltigkeitsstrategie des Konzerns.
TeamViewer hat sich darüber hinaus den UN Women's Empowerment Principles (UN-WEP) verpflichtet und ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt und #positivarbeiten der Deutschen Aidshilfe.
Als Vorbereitung auf die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2023 seine Wesentlichkeitsanalyse hin zu einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) weiterentwickelt. Die DWA dient zur Ermittlung und Priorisierung der für TeamViewer wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Charakteristisch für die doppelte Wesentlichkeit ist, dass zusätzlich zu einer "Inside-out"-Perspektive (welche die positiven und negativen Auswirkungen des Handelns von TeamViewer auf die Umwelt und Gesellschaft ermittelt) auch die "Outside-in"-Perspektive (finanzielle Wesentlichkeit) eingenommen wird. Diese betrachtet, welche Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeitsaspekten resultieren und sich auf die Unternehmensstrategie und damit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens auswirken können.
Eine Vorauswahl aller für TeamViewer potenziell wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wurde auf Basis der bisherigen wesentlichen Themen und einer internen Marktanalyse erstellt. Folgende Themen wurden dabei identifiziert:
• Zugang zur Informationsgesellschaft
Förderung von mehr Zugang und Inklusivität in der digitalen Welt.
• Biodiversität und Ökosysteme
Identifizierung und Überwachung der negativen und positiven Auswirkungen auf die Biodiversität in der Wertschöpfungskette von TeamViewer.
• Abschwächung und Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels
Abschwächung: Prozess der Reduzierung von Treibhausgasemissionen, um die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C zu begrenzen.
Anpassung: Prozess der Vorbereitung auf tatsächliche und erwartete Klimaveränderungen und deren Auswirkungen.
• Auswirkungen auf die Gesellschaft
Soziale Verantwortung umfasst den Schutz wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Belange, insbesondere der Rechte von Minderheiten.
• Diversität, Gleichberechtigung & Inklusion
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle, einschließlich Geschlechtergleichstellung und gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit.
• Engagement der Mitarbeitenden
Grad des emotionalen Engagements, der Hingabe und des Enthusiasmus der Mitarbeitenden gegenüber ihrer Arbeit und ihrem Unternehmen.
• Gute Corporate Governance
Einhaltung von globalen Vorschriften und Normen sowie Offenlegungspflichten, Schutz von Whistleblowern, politisches Engagement, Anti-Korruption und -Bestechung, fairer Wettbewerb sowie faire Steuerpraktiken.
• Verschmutzung
Luftverschmutzung (z.B. CO2-Emissionen), Wasserverschmutzung, Bodenverschmutzung, Mikroplastik oder bedenkliche Chemikalien.
• Datenschutz
Schutz personenbezogener und aller Informationen vor Verlust oder Missbrauch.
• Verantwortungsbewusster Einsatz von Technologien
Auswirkungen von Technologie auf Nachhaltigkeit einschließlich ethischer Fragen zu Künstlicher Intelligenz und technologischen Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen.
• Produkt-, Daten- und IT-Sicherheit
Sicherheit von Produkten und Daten sowie Bereitschaft zur Bekämpfung von Betrug und Cyberkriminalität.
Integration von Nachhaltigkeitsüberlegungen in die gesamte Lieferkette, darunter insbesondere Arbeitsbedingungen und Menschenrechte.
• Arbeitsbedingungen
Die wichtigsten Komponenten sind: Ausstattung des Arbeitsplatzes, Fernarbeit und Flexibilität, Arbeitszeiten und Projektfristen, Vergütung und Sozialleistungen, Arbeitsplatzsicherheit und -stabilität, berufliche Entwicklung und Aufstieg, Innovation und Kreativität, Teamdynamik und Zusammenarbeit, Arbeitsbelastung und Stressmanagement, (psychische) Gesundheit und Sicherheit.
Im Rahmen einer Umfrage hatten interne und externe Stakeholder die Möglichkeit, weitere Themen zu ergänzen und positive oder negative Auswirkungen sowie die finanziellen Chancen und Risiken für jedes der 14 Themen zu benennen. Anschließend wurden die identifizierten Auswirkungen sowie die Chancen und Risiken von internen Experten bewertet, basierend auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß der Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Menschenrechte. Nach Abschluss des Bewertungsverfahrens wurden die Ergebnisse von internen und externen Stakeholdern validiert und schließlich vom Management Board (CEO, CFO, CCO, CPTO) genehmigt.
Die nachfolgenden nichtfinanziellen Belange wurden als materiell in Bezug auf mindestens eine der beiden Perspektiven (Outside-in/Inside-out) identifiziert:
| Nachhaltigkeitsthema | Definition | Impact Wesentlichkeit (Inside-out) |
Finanzielle Wesentlichkeit (Outside-in) |
|---|---|---|---|
| Abschwächung und Anpas sung an die Auswirkungen des Klimawandels |
Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Vorbereitung auf Auswirkungen von Klimaveränderungen. | ||
| Diversität, Gleichberechtigung & Inklusion |
1. Diversität: die Vielfalt der individuellen Unterschiede zwischen den Mitarbeitern anerkennen und respektieren. Dazu gehören unter anderem Unterschiede in Bezug auf ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, körperliche Fähigkeiten, sozioökonomischen Status, religiöse Überzeugungen und kulturelle Hintergründe. |
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| 2. Gleichberechtigung: Gewährleistung von Fairness und Unparteilichkeit bei der Behandlung aller Mitarbeiter, wobei anerkannt wird, dass verschiedene Personen unterschiedliche Ressourcen oder Unterstützung benötigen, um ihr volles Potenzial zu erreichen. |
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| 3. Inklusion: Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem sich jeder Mitarbeiter geschätzt und respektiert fühlt und in der Lage ist, seine einzigartigen Perspektiven einzubringen. Es geht nicht nur um Repräsentation, sondern auch um die Förderung eines Gefühls der Zugehörigkeit. |
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| Engagement der Mitarbeitenden |
Engagement der Mitarbeitenden bezieht sich auf den Grad des emotionalen Engagements, der Hingabe und des Enthusias mus der Mitarbeitenden gegenüber ihrer Arbeit und ihrem Unternehmen. Engagierte Mitarbeiter sind nicht nur mit ihrer Arbeit zufrieden; sie fühlen sich ihrer Arbeit zutiefst verbunden, haben ein Gefühl von Sinn und Stolz auf ihren Beitrag und sind motiviert, über sich hinauszuwachsen, um dem Unternehmen zu helfen, seine Ziele zu erreichen. |
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| Gute Corporate Governance | Gute Corporate Governance hat das Ziel, die Interessen aller Stakeholder des Unternehmens in Einklang zu bringen und den langfristigen Wert des Unternehmens zu steigern sowie die Rechenschaftspflicht sicherzustellen, dass das Unternehmen ethisch und verantwortungsbewusst handelt. |
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| Luftverschmutzung | Bezieht sich auf die Verschmutzung von Luft durch CO2-Emissionen. | ||
| Datenschutz | Datenschutz, auch bekannt als Informationsschutz, bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Informationen oder Daten vor unbefugtem Zugriff, Verwendung, Offenlegung, Veränderung oder Zerstörung. |
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| Produkt-, Daten- und IT-Sicherheit |
Produkt-, Daten- und IT-Sicherheit beziehen sich auf die umfassenden Maßnahmen und Praktiken, die zum Schutz von IT Systemen, Softwareprodukten und Daten vor unbefugtem Zugriff, Verstößen, Betrug und anderen Sicherheitsbedrohungen eingesetzt werden. Diese Bereiche sind von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit digitaler Daten und gewährleisten, dass sensible Informationen sicher gehandhabt werden. |
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| Verantwortungsbewusster Einsatz von Technologien |
Der verantwortungsvolle Umgang mit Technologien bezieht sich auf die ethische und durchdachte Anwendung von techno logischen Werkzeugen, Systemen und Innovationen mit dem Ziel, negative Auswirkungen auf den Einzelnen, die Gesell schaft und die Umwelt zu minimieren. Es geht darum, die breiteren Implikationen und Konsequenzen technologischer Fortschritte zu berücksichtigen und Entscheidungen zu treffen, die ethischen Erwägungen, dem menschlichen Wohlbefin den und der Nachhaltigkeit Vorrang einräumen. Die wichtigsten Grundsätze und Aspekte sind: ethische Erwägungen, Nach haltigkeit, Offenheit und Transparenz, menschenzentriertes Design, Einhaltung von Vorschriften, kontinuierliche Bewertung. |
Basierend auf der Wesentlichkeitsanalyse werden den materiellen nichtfinanziellen Themen Ressourcen wie Zeit, Aufwand und Budget zugewiesen, um künftig weitere Fortschritte bei den entsprechenden Themen zu erzielen. Sie prägen damit die Nachhaltigkeitsstrategie und unsere Berichterstattung. Darüber hinaus wird in diesem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht auch über nichtfinanzielle Themen berichtet, die gemäß der Materialitätsanalyse als nicht relevant eingestuft werden, da sich TeamViewer diesen Belangen besonders verpflichtet fühlt.
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die 2015 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, ist ein Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand. TeamViewer verpflichtet sich zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) und erkennt die Bedeutung aller 17 Ziele an. TeamViewer ist der Überzeugung, dass das Potenzial technologischer Innovation von grundlegender Bedeutung ist, um unsere Gesellschaft zu einer nachhaltigeren Lebens- und Arbeitsweise zu führen.
Um seine Ressourcen und Bestrebungen bestmöglich einsetzen zu können, konzentriert sich TeamViewer auf acht SDGs, in denen das Unternehmen wesentlich zur Verbesserung beitragen kann.
Auf Grundlage der acht festgelegten Fokus-SDGs hat sich TeamViewer die folgenden wesentlichen Nachhaltigkeitsziele gesetzt, an deren Erreichung das Unternehmen mit konkreten Maßnahmen und teilweise einem verbindlichen zeitlichen Rahmen arbeitet:
TeamViewer betrachtet unternehmerische Verantwortung als grundlegend für alle Aspekte der Nachhaltigkeit, wobei ein besonderer Fokus auf Klimaschutz und Chancengleichheit liegt. Die tiefgreifende Integration dieser Themen in das Nachhaltigkeitsmanagement von TeamViewer wird durch gezielte Maßnahmen und ein dediziertes Budget für konzernweite Nachhaltigkeitsaktivitäten gewährleistet. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören das Nachhaltigkeitsprogramm c-a-r-e, die Überwachung des Nachhaltigkeitsmanagements im Aufsichtsrat, die Teilnahme am UN-WEPs-Programm und am UN Global Compact sowie die Einführung der Emissionsreduktionsziele, die von der Science Based Targets Initiative (SBTi) genehmigt wurden und Netto-Null-Emissionen bis 2040 vorsehen. Zur Erreichung dieses Ziels steht ein spezielles Budget für das Treibhausgasmanagement zur Verfügung – ein Finanzrahmen, der für die Implementierung von Maßnahmen zum Management von Treibhausgasemissionen vorgesehen ist.
Die Nachhaltigkeitsabteilung von TeamViewer berichtet direkt an den Finanzvorstand (CFO) und erstattet halbjährlich Bericht an den Aufsichtsrat bzw. den Nachhaltigkeitsausschuss. Diese direkte Berichtslinie in die beiden höchsten Geschäftsorgane von TeamViewer unterstreicht die Priorität des Themas Nachhaltigkeit im Konzern. Darüber hinaus ermöglichen regelmäßige schriftliche Berichte an den Vorstand und den Aufsichtsrat über Fortschritte und Planungen der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen ein schnelles Steuern in Bezug auf die gesetzten Prioritäten. Als Schnittstellenfunktion koordiniert die Nachhaltigkeitsabteilung die nichtfinanziellen Themen, legt Analysen, Entscheidungsvorlagen und Empfehlungen vor, sichert die strategische und operative Entwicklung sowie die Nachhaltigkeitsberichterstattung im funktionsübergreifenden Dialog und steht für ESG-Ratingagenturen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zur strategischen Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen nimmt das konzernweite Senior Leadership Team (bestehend aus dem Vorstand und der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands) die Funktion eines Sustainability Steering Board ein. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats fungiert gleichzeitig auch als Nachhaltigkeitsausschuss und ist für die Genehmigung der entsprechenden Kennzahlen verantwortlich.
Im Zuge unseres fortwährenden Engagements für Nachhaltigkeit und Umweltschutz planen wir, unser Nachhaltigkeitsmanagement extern zertifizieren zu lassen und streben die ISO 14001-Zertifizierung an. Dieser Prozess wird sicherstellen, dass unsere Nachhaltigkeitspraktiken den höchsten internationalen Standards entsprechen. Diese Initiative ist ein weiterer Meilenstein in unserem Bestreben, eine nachhaltige Zukunft zu gestalten, und zeigt unser festes Bekenntnis zur Umweltverträglichkeit und verantwortungsbewussten Unternehmensführung. Wir sind überzeugt, dass diese Zertifizierung einen nachhaltigen Mehrwert für unsere Stakeholder und die Umwelt insgesamt schaffen wird.

TeamViewers Nachhaltigkeitsprogramm c-a-r-e dient der zielgerichteten, einfachen und fortlaufenden Kommunikation der konzernweiten Nachhaltigkeitsprioritäten und ist mit klaren Verpflichtungen, Zielen und Maßnahmen verbunden.
Das Wort c-a-r-e ist dabei ein Akronym der englischen Begriffe
• C – Collaboration
(Wir wollen gemeinsam globale Nachhaltigkeitsherausforderungen meistern.)
• A – Access
(Wir befähigen Menschen, anderen durch den Einsatz von Technologie zu helfen.)
• R – Reduction
(Wir reduzieren unseren CO2-Fußabdruck und ermöglichen unseren Kunden, Emissionen zu vermeiden.)
• E – Equity (Wir fördern ein vielfältiges und integratives Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung.)
c-a-r-e verbindet das Selbstverständnis von TeamViewer, einen Beitrag zu einer effizienteren und nachhaltigeren Welt zu leisten, mit der Unternehmenskultur, die durch Verantwortungsbewusstsein und nachhaltiges Denken und Handeln geprägt ist.
Nach der erstmaligen Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsprogramms c-a-r-e im Jahr 2020 wurde unser Nachhaltigkeitsprogramm im Geschäftsjahr 2023 überarbeitet und an die aktuellen Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit angepasst. Dabei haben wir konkrete Maßnahmen und Ziele kommuniziert:
Die TeamViewer-Beschäftigten werden im Rahmen von unternehmensinternen Workshops aktiv in die Erarbeitung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen zur Erreichung der Ziele eingebunden. Dabei werden alle materiellen Nachhaltigkeitsthemen von folgenden "Working Groups" abgedeckt:
Von diesen Gruppen waren im Geschäftsjahr 2023 vier aktiv: Female Empowerment, Climate Action, LGBTQIA+, Parents @ TeamViewer. Die Gruppen sind offen für alle Mitarbeitenden bei TeamViewer und werden von mindestens zwei freiwilligen sogenannten "Ambassadors" (Botschafter/-innen) geleitet. Das Engagement in den Gruppen erfolgt selbstorganisiert und neben der jeweiligen Hauptbeschäftigung bei TeamViewer, darf jedoch auch in die regulären Arbeitszeiten eingebunden werden. An den ersten Zusammenkünften dieser Gruppen haben global insgesamt 390 Mitarbeitende teilgenommen. Im Folgenden wird eine kurze Übersicht der Agenda und bisheriger Aktivitäten der vier Gruppen gegeben:
Diese Gruppe widmet sich der Sichtbarkeit und gezielten Förderung und Vernetzung von Frauen bei TeamViewer. Das Angebot und die Arbeit dieser Gruppe richten sich dabei nicht nur an Frauen, sondern an alle Geschlechter und sollen vor allem Aufklärungsarbeit leisten.
Schwerpunkte sind die Förderung von Frauen in Führungspositionen und die Auflösung von Rollenbildern auf unterschiedlichen Ebenen im Arbeitsalltag.
Mit der Kampagne "She Leads" schafft die Gruppe interne und externe Sichtbarkeit von Frauen im Unternehmen und informiert über verschiedene Karrierewege. Des Weiteren wird über die Problematik der unbewussten Vorurteile (Unconscious Bias) aufgeklärt und es werden lokale und globale Netzwerkveranstaltungen organisiert sowie in Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsgruppen ein Mentoringprogramm initiiert.
Hier geht es um die Sensibilisierung für Klimaschutzthemen und die Frage, wie sich alle Mitarbeitenden und TeamViewer als Unternehmen nachhaltig(er) verhalten können. Die Gruppe führt Sensibilisierungskampagnen zu den Themen Energiesparen, Recycling und Nutzung von Ressourcen durch und organisiert regelmäßig "Clean-ups" (Müllsammlungen). Dabei sammeln Mitarbeitende, in Kollaboration mit lokalen NGOs, rund um die Büros Müll und Unrat ein und entsorgen diesen fachgerecht. Außerdem wurden im Jahr 2023 von den Mitarbeitenden an unserem Standort Ioannina in Griechenland über 60 Bäume in einem Naherholungsgebiet gepflanzt.
Ziel ist die Förderung eines inklusiven Arbeitsplatzes für Mitarbeitende aus der LGBTIAQ+- Gemeinschaft. So startete die Gruppe mit einer internen und externen Sichtbarkeitskampagne rund um den sogenannten "Pride Month" im Juni 2022 (wird traditionell in der LGBTQIA+-Gemeinschaft mit Kampagnen, Märschen, Feierlichkeiten etc. begangen, um die LGBTQIA+-Bewegung zu honorieren und ihre Kultur zu zelebrieren). Im Jahr 2023organisierte die Gruppe die durch den externen Dienstleister UHLALA Group durchgeführte Prüfung zur Evaluierung des derzeitigen Status verschiedener LGBTQIA+-Themen bei TeamViewer. Dabei erreichte TeamViewer im Pride Index 2023 ein Gesamtergebnis bis 90 % oder 4.5 von 5 Punkten und ist somit ein LGBTQIA+-freundlicher Arbeitgeber. Darüber hinaus organisierte die Gruppe verschiedene lokale Events und präsentierte TeamViewer als LGBTQIA+-freundliches Unternehmen am Christopher Street Day 2023 in Stuttgart. Die Gruppe fungiert auch als Anlaufstelle für Mitarbeitende aus der LGBTQIA+-Gemeinschaft bei Fragen und Unsicherheiten. Hieraus entstand die Idee für ein Mentoringprogramm in Zusammenarbeit mit der Female-Empowerment-Gruppe.
In dieser Gruppe geht es vornehmlich um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Gruppe identifiziert Initiativen, die das Arbeitsumfeld für Eltern verbessern und zu mehr Flexibilität beitragen. Die Gruppe richtet sich bewusst an Väter und Mütter und ist daher inhaltlich von der Female-Empowerment-Gruppe getrennt. Schwerpunkte liegen bei der unterstützenden Suche nach Betreuungsmöglichkeiten, einem effektiven Onboarding nach der Elternzeit und der Bereitstellung von Informationen rund um das Thema Elternschaft.
Die Chancen- und Risikobetrachtung der Nachhaltigkeitsthemen bei TeamViewer leitet sich aus dem unternehmensweiten Chancen- und Risikomanagement sowie der Materialitätsanalyse der nichtfinanziellen Themen ab.
Im Kapitel B\_6 "Chancen- und Risikobericht" des Zusammengefassten Lageberichts werden ausschließlich materielle Risiken aufgeführt. Der hier vorliegende Bericht ergänzt diese um alle nichtfinanziellen Themen. Die Quantifizierung folgt dabei der gleichen Bewertungslogik, die auch bei der Erfassung und Bewertung der finanziellen Risiken verwendet wird.
Risiken durch den Klimawandel werden in Zukunft noch mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche erfassen. Die Auswirkungen auf das Geschäftsumfeld und die Produkte von TeamViewer werden aktuell mit der Kategorie "Mittel" bewertet. Mit Maßnahmen zum Klimaschutz, wie zum Beispiel der Verpflichtung zu den Zielen der SBTi, nimmt TeamViewer eine aktive Rolle ein, um die Auswirkungen des Klimawandels möglichst gering zu halten. Gleichzeitig ergeben sich Chancen, wenn TeamViewer aktiv in den Klimaschutz investiert, da dadurch die Marke "TeamViewer" für Mitarbeitende und Kunden attraktiver wird.
Netto-Null-CO2-Emissionen bedeutet, dass die Kohlenstoffemissionen, die durch eine Aktivität entstehen, auf das nicht zu vermeidende Minimum reduziert werden und der verbleibende Rest durch kohlenstoffabsorbierende Aktivitäten ausgeglichen wird. Das Risiko, dass TeamViewer seine gesetzten Netto-Null-Ziele nicht im angestrebten Zeitrahmen erreicht, wird mit "Gering" bewertet. Eine Nichterreichung könnte zu einem Reputationsverlust führen. Zahlreiche Unternehmen haben ebenfalls eine Netto-Null-Strategie, woraus sich auch Chancen ergeben, weil TeamViewer seine Partner und Kunden unterstützen kann, die eigenen Netto-Null-Ziele zu erreichen.
TeamViewer hat sich mit seiner "Diversity, Inclusion & Non-Discrimination Policy" eigene Standards auferlegt, die zu einer offenen und inklusiven Unternehmenskultur führen. Positive Auswirkungen sind bei der täglichen Interaktion zwischen Mitarbeitenden sowie mit Partnern und Kunden erlebbar. Damit einher geht das Risiko, die eigenen Richtlinien nicht zu erfüllen. Dieses Risiko wird mit "Mittel" bewertet. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden reduzieren dieses Risiko.
Unsere Unternehmenskultur ist mit unseren Firmenwerten und dem unternehmensweiten "Code of Conduct" untermauert und stellt ein wichtiges Element der Mitarbeitendenbindung dar. Unethisches Verhalten, das unsere Werte missachtet und unseren "Code of Conduct" verletzt, stellt ein "mittleres" Risiko dar. Durch regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeitenden wird dieses Risiko reduziert.
Die Offenlegung vertraulicher Informationen und damit einhergehende mögliche Wettbewerbsnachteile werden als Risiko eingestuft und mit "Mittel" bewertet. Durch hohe Sicherheitsstandards und regelmäßige Trainings für Mitarbeitende wird diesem Risiko begegnet.
Das regulatorische Rahmenwerk, im Speziellen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, befindet sich in einem stetigen Veränderungsprozess. Besonders im globalen Kontext bedarf dies eines kontinuierlichen Monitorings der relevanten Vorschriften und einer Anpassung der eigenen Offenlegungen. Das Risiko, den geänderten Standards nicht gerecht zu werden, wird mit "Mittel" bewertet. Kontinuierliche interne Weiterbildung und die Einbeziehung von externem Fachwissen reduzieren dieses Risiko.
TeamViewer ist sich seiner sozialen Verantwortung bewusst und engagiert sich in zahlreichen Projekten (siehe hierzu auch das Teilkapitel D\_7 "Soziale Verantwortung"). Das Risiko eines Reputationsverlusts durch zu geringes soziales Engagement wird als "Niedrig" bewertet.
Im Rahmen der Risikoanalyse, die wir im Geschäftsjahr 2023 durchgeführt haben, wurden keine hohen und erheblichen nichtfinanziellen Risiken mit potenziellen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unseren Umsatz oder unsere Kostenbasis identifiziert. Die Definition der Risikoklassen ist im Risikobericht zu finden.
| Nichtfinanzielle Risiken | Konzern-Risikobewertung (Bruttorisiko) |
Trend1 (Nettorisiko) |
|---|---|---|
| Klimawandel | Mittel | |
| Netto-Null-CO2-Emissionen | Niedrig | |
| Vielfalt und Antidiskriminierung | Mittel | |
| Unethisches Verhalten | Mittel | |
| Weitergabe vertraulicher Informationen | Mittel | |
| Behördliche Vorschriften | Mittel | |
| Soziale Verantwortung | Niedrig | |
1Trend: Netto-Risikostufe im Vergleich zum Vorjahr.
Legende: Gesunkenes Nettorisiko Unverändertes Nettorisiko
Gestiegenes Nettorisiko
Angesichts des fortschreitenden Klimawandels hat sich die Europäische Union (EU) mit dem "European Green Deal" zu einer Stärkung des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Wachstumsstrategie verpflichtet. Die EU Sustainable Finance Taxonomy (kurz: EU Taxonomie) verfolgt das Ziel, Investitionsströme in ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu leiten, und stellt in diesem Kontext ein EU-weites Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten dar.
In einem ersten Schritt wird dazu die Taxonomiefähigkeit betrachtet, indem geprüft wird, ob die Wirtschaftsaktivität eines Unternehmens im ergänzenden delegierten Rechtsakt der EU Taxonomie aufgeführt wird. Ist dies der Fall und trägt die Wirtschaftsaktivität zur potenziellen Erreichung mindestens eines der sechs im Rahmen der EU Taxonomie definierten Umweltziele bei, gilt diese Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig (eligible). Die Umweltziele im Sinne der EU Taxonomie sind:
In einem zweiten Schritt wird die Taxonomiekonformität geprüft. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als taxonomiekonform (aligned), wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
Wir haben alle Wirtschaftsaktivitäten des TeamViewer-Konzerns analysiert und dahingehend geprüft, ob sie taxonomiefähig sind. Dafür haben wir die delegierte Klima-Verordnung (Delegierte Verordnung 2021/2139, Delegierte Verordnung 2022/1214 und Delegierte Verordnung 2023/2485) und die delegierte Umwelt-Verordnung (Delegierte Verordnung 2023/2486) untersucht. In diesem Jahr haben wir unsere Perspektive bezüglich der taxonomiefähigen Aktivitäten erweitert. Bisher haben wir die Analyse aus der Umsatz-Perspektive betrachtet und CapEx und OpEx für umsatzbezogene Aktivitäten mitberücksichtigt. Ab diesem Jahr unterscheiden wir nicht mehr zwischen Kern- und Nicht-Kernwirtschafts- oder Geschäftstätigkeiten. Daher sind für das Berichtsjahr 2023 insgesamt vier Aktivitäten im Vergleich zum Vorjahr hinzugekommen.
Für TeamViewer als Anbieter von datenbasierten Remote-Connectivity-Lösungen sind insgesamt fünf in der EU Taxonomie aufgeführte Wirtschaftsaktivitäten als relevant aus dem Umsatz, OpEx und CapEx zu erachten:
Bezogen auf die TeamViewer-Lösungen umfasst die Wirtschaftsaktivität "CCM 8.2 – Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen" Fernzugriff, Fernsteuerung und Fernwartung, die mit nahezu allen Desktop- und Mobilplattformen funktionieren, einschließlich Windows, MacOS, iOS und Android. Mit TeamViewer-Lösungen können Computer, mobile Geräte oder Maschinen – kurz: alle technischen Geräte, die eine Datenverbindung zum Internet haben – überall auf der Welt ferngesteuert und verwendet werden. Taxonomiefähig ist diese Aktivität in Bezug auf das Potenzial zur Vermeidung von Reisetätigkeiten und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen, wenn diese Wirtschaftsaktivitäten vorwiegend zur Bereitstellung von Daten und Analysen bestimmt sind, die es ermöglichen, die Treibhausgasemissionen zu senken. Die Vermeidung von klimaschädlichen CO₂-Emissionen ist für
TeamViewer eine wichtige ESG-Kennzahl ("Vermiedene Emissionen" pro Jahr), die seit dem Jahr 2020 erhoben wird und seit 2023 durch externe Gutachter verifiziert ist. Dabei wird gemessen, wie viele (Geschäfts-)Reisen tatsächlich vermieden werden, und errechnet, welche CO₂-Emissionen eingespart werden.
Die mit unseren Produkten und Lösungen verbundenen Umsätze (nach Definition der EU Taxonomie), Betriebsausgaben (OpEx nach Definition der EU Taxonomie) und Investitionen (taxonomiekonformer CapEx) ordnen wir dem Umweltziel "Klimaschutz" und "Kreislaufwirtschaft: CE" im Sinne der EU Taxonomie zu.
TeamViewer hat keine nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder im Bereich fossiles Gas.
| Umsatz | Betriebsausgaben im Sinne der EU Taxonomie |
Investitionsausga ben im Sinne der EU Taxonomie |
|
|---|---|---|---|
| CCM 8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhaus gasemissionen (in Mio. EUR) |
603,5 | 34,4 | |
| CCM 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten |
24,8 | 3,0 | |
| CCM 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden |
0,9 | 3,2 | |
| CCM 4.5 Stromerzeugung aus Wasserkraft |
0,2 | ||
| CE 1.2 Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten |
0,7 | 2,4 | |
| Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (in Mio. EUR) |
23,2 | 305,1 | 2,9 |
| Gesamt (in Mio. EUR) | 626,7 | 366,2 | 11,5 |
| Anteil taxonomiefähiger Tätigkeiten (in %) |
96,3 % | 16,7 % | 75,1 % |
Die EU-Taxonomie-Verordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die derzeit noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen. Für die Zuordnung der Aktivitäten und die Berechnung der Kennzahlen können sich in den Folgejahren aufgrund von Auslegungsentscheidungen andere Einschätzungen ergeben.
Die nachfolgende Untersuchung bezieht sich auf die Aktivität Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (CCM 8.2). Alle in diesem Jahr neu identifizierten taxonomiefähigen Aktivitäten wurden noch nicht hinsichtlich Konformität bewertet, da CCM 8.2 aufgrund der Umsatzrelevanz Priorität eingeräumt wurde. Die Untersuchung der neuen Aktivitäten wird im kommenden Jahr ergänzt.
Gemäß EU Taxonomie ist zu prüfen, ob die Informations- und Kommunikationstechniklösung hauptsächlich zur Senkung von Treibhausgasemissionen eingesetzt wird und welche erheblichen Einsparungen an Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von TeamViewer-Lösungen im Vergleich zur "leistungsfähigsten alternativen Lösung" erzielt werden können. Die wesentlichen Beitragskriterien der Tätigkeit CCM 8.2 wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht erfüllt, weil die Datenverfügbarkeit nicht gegeben war, um einen Vergleich zur "leistungsfähigsten alternativen Lösung" durchführen zu können. TeamViewer hat 2023 damit begonnen, ein THG Life Cycle Assessment durchzuführen, und wird im Jahr 2024 weiter an der Nachweisführung zur Senkung von Treibhausgasemission im Wettbewerbsvergleich arbeiten.
Da die Beitragskriterien zum Klimaschutz der Tätigkeit CCM 8.2 im Geschäftsjahr 2023 nicht erfüllt wurden, erfolgte keine weitere Untersuchung der DNSH-Kriterien und "Minimum Safeguards". Die Wirtschaftsaktivität wird daher als taxonomiefähig, nicht aber als taxonomiekonform eingestuft.
Die EU Taxonomie definiert die berichtspflichtigen Leistungsindikatoren Umsatz, Betriebsausgaben und Investitionsausgaben. Für das Geschäftsjahr 2023 sind verpflichtende Angaben zur Taxonomiefähigkeit und -konformität zu machen. Die für TeamViewer relevanten Finanzdaten ergeben sich aus dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023.
Als Basis dient der Konzernumsatz nach IFRS in Höhe von 626,7 Mio. EUR, wie im Konzernabschluss von TeamViewer ausgewiesen (Kapitel C_1 "Konzern-Gesamtergebnisrechnung"); Einzelheiten zu den Rechnungslegungsgrundsätzen in Bezug auf den Nettoumsatz finden sich in C\_5.3 "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". TeamViewer entwickelt und vertreibt Software für Fernzugriff auf bzw. Fernwartung von Geräten zur Digitalisierung von Arbeitsprozessen in der Industrie und Steigerung der Prozesseffizienz auf Kundenseite. Damit einher geht vor allem die Vermeidung von Reisetätigkeiten und von Treibhausgasemissionen. Allerdings stehen bei einem Teil unserer Lösungen die Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung im Vordergrund und weniger die direkte Vermeidung von Reisen (z.B. im Rahmen der Workflow-Optimization in der Logistik). Daher wurden lediglich die Anwendungsfälle Fernzugriff, Fernsteuerung und Fernwartung als taxonomiefähig klassifiziert. Diese Tätigkeiten entsprechen rund 96,3 % der Wirtschaftstätigkeiten des TeamViewer-Konzerns (siehe Tabelle "Taxonomiefähigkeit (Eligibility) der Wirtschaftsaktivitäten").
Zur Ermittlung der operativen Betriebsausgaben nach Definition der EU Taxonomie wird als Basis der Konzernabschluss nach IFRS herangezogen. Die Betriebsausgaben im Sinne der EU Taxonomie umfassen im Wesentlichen:
Für die Wirtschaftsaktivität CCM 8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen stellen die direkten, nichtkapitalisierten Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 49 Mio. EUR mit 94 % den größten Anteil an den Betriebsausgaben im Sinne der EU Taxonomie dar. Hiervon entfallen rund 83 % auf Personalkosten. Im Bereich Forschung & Entwicklung sind ca. 36 % der Mitarbeitenden (gemessen an Vollzeitäquivalenten) in der Entwicklung von Lösungen tätig, die keinen substanziellen Beitrag zu der Verringerung von Treibhausgasemissionen leisten. In der Folge werden 64 % der operativen Betriebsausgaben in Höhe von rund 49 Mio. EUR im Sinne der EU Taxonomie als taxonomiefähig angesehen. Dies entspricht 31,4 Mio. EUR. Dies führt in Summe zu 34,4 Mio. EUR Betriebsausgaben im Sinne der EU Taxonomie (siehe Tabelle "Taxonomiefähigkeit (Eligibility) der Wirtschaftsaktivitäten").
Zur Ermittlung der Investitionsausgaben (CapEx) nach Definition der EU Taxonomie wird als Datenbasis ebenfalls der Konzernabschluss nach IFRS herangezogen. Hierzu werden insbesondere die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten sowie Sachanlagen betrachtet. Diese können im Kapitel C_3 "Konzern-Kapitalflussrechnung" nachgelesen werden.
Im Geschäftsjahr 2023 beliefen sich die Zugänge auf insgesamt 11,5 Mio. EUR. Dabei setzt sich die Summe aus den ausgewiesenen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 2,3 Mio. EUR zusammen, ergänzt um die aktivierten Nutzungsrechte nach IFRS 16 in Höhe von 5,9 Mio. EUR. Verteilt auf Zugänge zu immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagevermögen ergibt sich Folgendes:
Weitere Einzelheiten zu unseren Rechnungslegungsgrundsätzen für Zugänge nach IAS 16, IAS 38 und IFRS 16 sind im Konzernabschluss in C\_5.3 "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" beschrieben.
Weitere Details zu unseren Wirtschaftsaktivitäten finden sich in den nachfolgend dargestellten Meldebögen zu Umsatz, Betriebsausgaben (OpEx) und Investitionsausgaben (CapEx) im Sinne der EU Taxonomie.
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") |
||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Co de (s) (2 ) |
Um sa tz 20 23 (3 ) |
Um sa tz an te il 20 23 (4 ) |
Kli m as ch ut z ( 5) |
An wa pa nd ss el un (6 ) g a n d en K lim a |
W as se r ( 7) |
(8 Um ) we ltv er sc hm ut zu ng |
Kr eis lau fw irt sc ha ft (9 ) |
Bi olo gi sc he V iel fa lt ( 10 ) |
Kli m as ch ut z ( 11 ) |
An wa pa nd ss el un (1 2) g a n d en K lim a |
W as se r ( 13 ) |
(1 Um 4) we ltv er sc hm ut zu ng |
Kr eis lau fw irt sc ha ft (1 5) |
Bi olo gi sc he V iel f alt (1 6) |
Mi nd es ts ch ut z ( 17 ) |
Anteil taxo nomiekon former (A.1) oder taxo nomiefähi ger (A.2) Umsatz 2023 (18) |
Anteil taxo nomiekon former (A.1) oder taxo nomiefähi ger (A.2) Umsatz 2022 (19) |
Kategorie ermög lichende Tätigkeit (20) |
Kategorie Übergangs tätigkeit (21) |
| Mio. EUR | % | J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | % | % | E | T | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||||||||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) |
0 | 0 % | 0 % | 0 % | ||||||||||||||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) |
0 | 0 % | ||||||||||||||||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0 % | ||||||||||||||||||
| Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0 % | ||||||||||||||||||
| A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekon forme Tätigkeiten) |
603,5 | 96,3 % | 0 % | 0 % | 0 % | |||||||||||||||
| Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen |
CCM 8.2 |
603,5 | 96,3 % | N | ||||||||||||||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökolo gisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxono miekonforme Tätigkeiten) (A.2) |
603,5 | 96,3 % | 0 % | 0 % | 0 % | |||||||||||||||
| Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) (A) |
||||||||||||||||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | 23,2 | 3,7 % | ||||||||||||||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 626,7 | 100 % | ||||||||||||||||||
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | DNSH-Kriterien | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Co de (s) (2 ) |
Op Ex 20 23 (3 ) |
An te il O pE x 2 02 3 ( 4) |
Kli m as ch ut z ( 5) |
An m aw pa an ss un de g a l (6 n d ) en K li |
W as se r ( 7) |
zu Um ng we (8 ltv ) er sc hm ut |
Kr eis lau fw irt sc ha ft (9 ) |
(1 Bi 0) olo gi sc he V iel fa lt |
Kli m as ch ut z ( 11 ) |
An m aw pa an ss un de g a l (1 n d 2) en K li |
W as se r ( 13 ) |
zu Um ng we (1 ltv 4) er sc hm ut - |
(1 Kr 5) eis lau fw irt sc ha ft |
(1 Bi 6) olo gi sc he V iel f alt |
Mi nd es ts ch ut z ( 17 ) |
Anteil taxo nomiekon former (A.1) oder taxo nomiefähi ger (A.2) OpEx 2023 (18) |
Anteil taxo nomiekon former (A.1) oder taxo nomiefähi ger (A.2) OpEx 2022 (19) |
Kategorie (ermög lichende Tätigkeit) (20) |
Kategorie Übergangs tätigkeit (21) |
| Mio. EUR | % | J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | % | % | E | T | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||||||||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) |
0 | 0 % | 0 % | 0 % | ||||||||||||||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) |
0 | 0 % | ||||||||||||||||||
| Davon aus ermöglichenden Tätigkeiten | 0 | 0 % | ||||||||||||||||||
| Davon aus Übergangstätigkeiten | 0 | 0 % | ||||||||||||||||||
| A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekon forme Tätigkeiten) |
61,1 | 16,7 % | 0 % | 0 % | 0 % | |||||||||||||||
| Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen |
CCM 8.2 |
34,4 | 9,4 % | N | ||||||||||||||||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten |
CCM 8.1 |
24,8 | 6,8 % | N | ||||||||||||||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7 |
0,9 | 0,2 % | N | ||||||||||||||||
| Stromerzeugung aus Wasserkraft | CCM 4.5 |
0,2 | 0,1 % | N | ||||||||||||||||
| Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | CE 1.2 | 0,7 | 0,2 % | N | ||||||||||||||||
| OpEx taxonimiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekon forme Tätigkeiten) (A.2) |
61,1 | 16,7 % | 0 % | 0 % | 0 % | |||||||||||||||
| OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) (A) |
||||||||||||||||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | 305,1 | 83,3 % | ||||||||||||||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 366,2 | 100 % |
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | DNSH-Kriterien | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Co de (s) (2 ) |
Ca pE x 2 02 3 ( 3) |
An te il C ap Ex 20 23 (4 ) |
Kli m as ch ut z ( 5) |
An m aw pa an ss un de g a l (6 n d ) en K li |
W as se r ( 7) |
zu Um ng we (8 ltv ) er sc hm ut |
Kr eis lau fw irt sc ha ft (9 ) |
(1 Bi 0) olo gi sc he V iel fa lt |
Kli m as ch ut z ( 11 ) |
An m aw pa an ss un de g a l (1 n d 2) en K li |
W as se r ( 13 ) |
zu Um ng we (1 ltv 4) er sc hm ut - |
(1 Kr 5) eis lau fw irt sc ha ft |
(1 Bi 6) olo gi sc he V iel f alt |
Mi nd es ts ch ut z ( 17 ) |
Anteil taxo nomiekon former (A.1) oder taxo nomiefähi ger (A.2) CapEx 2023 (18) |
Anteil taxo nomiekon former (A.1) oder taxo nomiefähi ger (A.2) CapEx 2022 (19) |
Kategorie (ermög lichende Tätigkeit) (20) |
Kategorie Übergangs tätigkeit (21) |
| Mio. EUR | % | J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J; N; N/EL |
J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | % | % | E | T | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||||||||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) |
0 | 0 % | 0 % | 0 % | ||||||||||||||||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) |
0 | 0 % | ||||||||||||||||||
| Davon aus ermöglichenden Tätigkeiten | 0 | 0 % | ||||||||||||||||||
| Davon aus Übergangstätigkeiten | 0 | 0 % | ||||||||||||||||||
| A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
8,6 | 75,1 % | 0 % | 0 % | ||||||||||||||||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten |
CCM 7.7 |
3,2 | 28,0 % | |||||||||||||||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 8.1 |
3,0 | 25,9 % | |||||||||||||||||
| Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | CE 1.2 | 2,4 | 21,2 % | |||||||||||||||||
| CapEx taxonimiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekon forme Tätigkeiten) (A.2) |
8,6 | 75,1 % | 0 % | 0 % | ||||||||||||||||
| CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) (A) |
||||||||||||||||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | 2,9 | 24,9 % | ||||||||||||||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 11,5 | 100 % |
TeamViewer nutzt ESG-Ratings sowie den jährlichen Feedbackprozess im Rahmen der Überprüfung und Überarbeitung der Ratingergebnisse, um die eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen umfassend zu bewerten und zu verbessern. Entsprechend kritisch werden die unabhängigen Bewertungsanalysen ausgewertet und Verbesserungsmaßnahmen daraus abgeleitet. TeamViewer wurde im Jahr 2023 unter anderem durch folgende ESG-Ratingagenturen in Bezug auf seine Performance in den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG) bewertet:
vernachlässigbar (0–10) über gering (10–20), mittel (20–30) und hoch (30–40) bis schwerwiegend (40+) reichen. 2023 bewertete Sustainalytics TeamViewer mit einem ESG-Risiko-Rating von 8,6 Punkten (2022: 9,9; 2021: 12,8). Das Risiko für TeamViewer, wesentliche negative finanzielle Auswirkungen durch ESG-Faktoren zu erleiden, gilt laut Sustainalytics damit als vernachlässigbar. Mit der Bewertung ist TeamViewer nun Spitzenreiter unter den 431 bewerteten Unternehmen innerhalb der Branche "Enterprise & Infrastructure Software".
Bei TeamViewer sehen wir uns in der Verantwortung, das Vertrauen der Aktionäre, Kunden und Mitarbeitenden in die hohen Standards der Unternehmensführung und -verantwortung zu erhalten und zu stärken. Dieses Vertrauen ist eine wesentliche Voraussetzung für unseren unternehmerischen Erfolg. Details dazu finden sich im Kapitel B\_10 "Erklärung zur Unternehmensführung" des Zusammengefassten Lageberichts.
Als verantwortungsbewusstes globales Unternehmen sieht sich TeamViewer in der Pflicht, Sorge dafür zu tragen, dass im eigenen Geschäftsbetrieb, in der gesamten Wertschöpfungskette und durch die unternehmenseigenen Produkte die Menschenrechte jederzeit und umfassend beachtet und geschützt werden. TeamViewer respektiert internationale Standards zum Schutz der Menschenrechte und setzt sich im Rahmen seines Einflussbereichs für deren Einhaltung ein. Entsprechende Regelungen sind in unserem Code of Conduct und im Supplier and Business Partner Code of Conduct festgehalten, dessen Anerkennung für Lieferanten und andere Geschäftspartner verpflichtend ist.35 Lieferanten und Geschäftspartner werden zu regelmäßiger Selbstanalyse und -beurteilung angehalten. Gleichzeitig behält sich TeamViewer eine stichprobenartige Überprüfung vor. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Auffälligkeiten, die Konsequenzen erfordert hätten.
TeamViewer orientiert sich dabei an den Menschenrechtsstandards, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR), der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights – UNGP) sowie der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit hervorgehoben werden. Als Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen, der weltweit größten und wichtigsten Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung, bekräftigt TeamViewer darüber hinaus sein Engagement für die Integration der zehn universellen Prinzipien des UN Global Compacts (Schwerpunktbereiche: Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung) in die eigene Geschäftstätigkeit, insbesondere der Prinzipien in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards.
Für alle Einheiten und Mitarbeitenden formalisiert der TeamViewer Code of Conduct diese Überzeugungen und Verpflichtungen. Er spiegelt bestehende Richtlinien zur Gewährleistung der grundlegenden Standards des Geschäftsverhaltens wider. So sollen mögliche Menschenrechtsverletzungen verhindert werden. Mehrere Funktionen bei TeamViewer sind damit betraut, fortlaufende Due-Diligence-Prozesse in Bezug auf Menschenrechte durchzuführen. Sie ermitteln und verhindern – wenn möglich – Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette, melden Risiken und tatsächliche Verletzungen, beenden mögliche negative menschenrechtliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und bemühen sich gegebenenfalls um Wiedergutmachung.
Mitarbeitende von TeamViewer erhalten mindestens einmal jährlich Schulungen zur Menschenrechtspolitik und zu Menschenrechtsverfahren. Ein Whistleblower-System ermöglicht unter anderem die anonyme Berichterstattung potenzieller Menschenrechtsverletzungen durch Mitarbeitende von TeamViewer und Dritte.
Im Jahr 2023 – wie auch im Vorjahr – wurden bei TeamViewer keine wesentlichen Vorfälle von Menschenrechtsverletzungen gemeldet.
TeamViewer SE – Geschäftsbericht 2023
35 Die jeweils aktuelle Fassung kann über folgenden Weblink eingesehen werden: https://ir.teamviewer.com/websites/teamviewer/German/4700/nachhaltigkeit-und-soziale-verantwortung.html
TeamViewer verpflichtet sich im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten zur Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze und Richtlinien. Interne Richtlinien zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind verabschiedet und verbindlich.
Ethisches und transparentes Verhalten im Geschäftsverkehr zwischen Mitarbeitenden, Lieferanten und Geschäftspartnern ist für TeamViewer selbstverständlich. Dazu gehören neben der Einhaltung gesetzlicher Antikorruptionsvorschriften auch faire Geschäfts-, Marketingund Wettbewerbsbedingungen. Die Prinzipien, Prozesse und Meldewege sind im Code of Conduct, der Anti-Bribery and Corruption Policy, dem Supplier and Business Partner Code of Conduct sowie der Antitrust and Fair Competition Policy festgehalten. Regelmäßige Schulungen aller Mitarbeitenden (mindestens einmal jährlich) und Due-Diligence-Prozesse unserer Lieferanten und Partner sollen die Einhaltung sicherstellen.
Eine Überprüfung der Einhaltung der Prinzipien der Anti-Bribery and Corruption Policy erfolgt durch regelmäßige Berichterstattung der Bereichsleiter an die Compliance-Abteilung. Beobachtungen und Verstöße können unter anderem anonym über das Whistleblower-System gemeldet werden.
Aus dem Jahr 2023 – wie auch dem Vorjahr – sind TeamViewer keine wesentlichen Fälle bekannt, in denen ein Verstoß gegen Antikorruptions- und Bestechungsbestimmungen festgestellt oder gemeldet wurde.
TeamViewer ist davon überzeugt, dass hinter jedem erfolgreichen Unternehmen eine transparente Kommunikation und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen und Behörden steht. Den Grad der Transparenz und Offenlegung aller Aspekte der Geschäftstätigkeit will TeamViewer, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, kontinuierlich auf einem höchstmöglichen Niveau halten. Die Themen Informationssicherheit und Datenschutz haben dabei einen besonderen Stellenwert (siehe auch Kapitel B\_1.6 "Sicherheit und Datenschutz" im Zusammengefassten Lagebericht). Die Kommunikation mit externen Stakeholdern wie ESG-Ratingagenturen wird offen und transparent geführt.
Steuerzahlungen sind ein wichtiger Teil des wirtschaftlichen und sozialen Gesellschaftsbeitrags des TeamViewer-Konzerns. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von 45,6 Mio. EUR an Ertragsteuern gezahlt. Ein gerechtes und faires Steuersystem spielt für TeamViewer in allen Ländern, in denen das Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhält, eine wesentliche Rolle. TeamViewer handelt deshalb in allen Steuerfragen transparent und verantwortungsbewusst. Um dies sicherzustellen, zahlt die Gesellschaft ihren fairen Steueranteil und arbeitet weltweit vertrauensvoll mit Steuerbehörden zusammen.
TeamViewer unterstützt das Ziel eines globalen Steuersystems, das Stabilität und gerechte Steuern für die beteiligten Staaten und Unternehmen gewährleistet. Dazu verfolgt die Gesellschaft insbesondere die Entwicklung auf OECD-Ebene und richtet ihr steuerliches Handeln daran aus.
Die Steuerstrategie der Gesellschaft umfasst insbesondere die folgenden Punkte:
Die Steuerstrategie befindet sich im Einklang mit der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie von TeamViewer. Die Zahlung eines sogenannten "fair share" an Steuern hat durch die Finanzierungsfunktion von Steuerzahlungen für die jeweiligen Staaten einen mittelbaren Einfluss auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens. Steuerpraktiken, die diesen Zielen widersprechen, lehnt TeamViewer ab. Dieser Ansatz beinhaltet insbesondere folgende Punkte:
TeamViewer wendet die geltenden Steuerregelungen nach herrschender Auslegung an. Dies gilt auch für die Vermeidung von Doppelbesteuerung durch entsprechende zwischenstaatliche Abkommen.
Die von TeamViewer angewendeten Steuerpraktiken sowie Transaktionen mit und zwischen den Konzerngesellschaften werden den jeweiligen Finanzverwaltungen im Rahmen von Steuererklärungen oder anderer Mitteilungspflichten offengelegt. Die Gesellschaft stellt darüber hinaus sicher, dass die Preisgestaltung der konzerninternen Aktivitäten im Einklang mit dem OECD-Fremdvergleichsprinzip sowie den lokalen Verrechnungspreisregeln steht, um die angemessene Steuer auf entstehende Gewinne in den beteiligten Staaten zu zahlen. Aggressive Steuerplanungen im Sinne von künstlichen Strukturierungen – also ohne zugrundeliegenden Geschäftszweck oder wesentliche wirtschaftliche Substanz – werden nicht angewendet.
TeamViewer verlagert keine Geschäftsaktivitäten in sogenannte "Steueroasen", um Steuern zu vermeiden, die an anderer Stelle anfallen würden. Der Begriff der sogenannten Steueroase basiert auf der "List of non-cooperative Tax Jurisdictions" der EU.
Die Steuerfunktion von TeamViewer ist Teil der Finanzfunktion, die dem CFO untersteht. Die Steuerabteilung überwacht die Einhaltung der gesamten Steuerstrategie, stellt die Abstimmung zu Steuerfragen im gesamten Konzern sicher und koordiniert lokale Steueranforderungen innerhalb des Konzerns. Die Vergütung der Mitarbeitenden der Steuerfunktion steht nicht im Zusammenhang mit der Steuerquote des Unternehmens.
TeamViewer ist in den meisten Ländern der Welt tätig. Ergänzend zu Steuerzahlungen auf das eigene Einkommen behält TeamViewer auch Umsatzsteuern oder sonstige Quellensteuern im Rahmen von Kunden- und Lieferantenzahlungen ein. Steuerzahlungen sind somit ein wesentlicher Bestandteil des Beitrags für die Gesellschaft durch das Unternehmen. Die Steuerabteilung gibt dabei Vorgaben zur Einhaltung der lokalen Steuervorschriften für den gesamten Konzern.
Des Weiteren können die Mitarbeitenden des Unternehmens zur Meldung von bestehenden unethischen oder gesetzeswidrigen Verhaltensweisen und Aktivitäten (sogenannte "unethical or unlawful behavior") mit steuerlichem Bezug konzernweite Prozesse wie etwa das Whistleblowing-System nutzen.
Das Tax Risk Management ist eingebunden in das allgemeine konzernweite Risikomanagement. Die interne Steuerabteilung identifiziert, bewertet, überwacht und steuert mögliche steuerliche Risiken. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit dem CFO zu steuerlichen Risiken statt. Bei Unsicherheiten werden externe Steuerexperten hinzugezogen.
TeamViewer ist überzeugt, dass ein verantwortungsbewusstes Einhalten von Steuergesetzen die positive wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unterstützt. TeamViewer unterstützt die Arbeit für ein besseres und gerechteres Steuersystem auf nationaler und internationaler Ebene, um die verschiedenen Interessen von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auszugleichen. Zudem erfolgt anlassbezogen ein kooperativer Austausch mit der zuständigen Finanzverwaltung.
Derzeit bestehen keine weiteren Mitgliedschaften der verantwortlichen Personen in steuerlichen Interessenvertretungen und kein daraus folgender politischer Austausch.
In einer Ära des allgemeinen Fachkräftemangels wird der künftige Erfolg von TeamViewer mehr denn je von der Fähigkeit bestimmt sein, hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeitende zu gewinnen, weiterzuentwickeln und vor allem langfristig an das Unternehmen zu binden. Die einzigartigen Fähigkeiten, die Kreativität und das Engagement unserer Teams sind nicht nur der Motor hinter unserer aktuellen Leistung, sondern bilden auch das Fundament für eine nachhaltige Zukunft. Daher ist es unsere Verantwortung, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die nicht nur talentierte Fachkräfte anzieht, sondern auch ihre persönliche und berufliche Entwicklung fördert. In dieser Hinsicht steht die Förderung eines inklusiven, unterstützenden und inspirierenden Arbeitsumfelds im Zentrum unserer Bestrebungen als Unternehmen und wir sind entschlossen, die individuellen Stärken jedes Mitarbeitenden zu erkennen und zu entfalten. Durch diese nachhaltige Ausrichtung stärken wir nicht nur unsere Organisation, sondern tragen auch zur Schaffung eines positiven sozialen und wirtschaftlichen Einflusses bei.
Wir möchten bei TeamViewer ein Arbeitsumfeld schaffen, das durch Offenheit und Ehrlichkeit geprägt ist. Das fördert eine dynamische Atmosphäre, die es unseren Mitarbeitenden ermöglicht, sich erfolgreich in einem digitalen Arbeitsumfeld zu entfalten. Unser Engagement für diese Vision spiegelt sich nicht nur in unseren Arbeitspraktiken wider, sondern auch in den täglichen Interaktionen zwischen Mitarbeitenden, unserem Führungsteam und den Führungskräften im gesamten Unternehmen.
Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte der TeamViewer-Konzern weltweit 1.461 Mitarbeitende (FTE, Vollzeitäquivalente) (31. Dezember 2022: 1.386 FTE). Die Anzahl der Beschäftigten war damit im Geschäftsjahr 2023 um rund 5 % höher gegenüber dem Berichtsstichtag des Vorjahrs.
| 2023 | 2022 | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|
| 584 | 572 | +2 % |
| 399 | 404 | –1 % |
| 283 | 243 | +16 % |
| 113 | 98 | +15 % |
| 83 | 69 | +20 % |
| 1.461 | 1.386 | +5 % |
Stand: 31. Dezember 2023 in Vollzeitäquivalenten (FTE)
| Region | 2023 | 2022 | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|
| EMEA | 998 | 947 | +5 % |
| AMERICAS | 268 | 260 | +3 % |
| APAC | 195 | 179 | +8 % |
| FTE gesamt | 1.461 | 1.386 | +5 % |
Stand: 31. Dezember 2023 in Vollzeitäquivalenten (FTE)
Die Bindung unserer Mitarbeitenden hat bei TeamViewer einen äußerst hohen Stellenwert. Unsere Mitarbeitenden fungieren oft als Wissenssäulen, und die Einarbeitung neuer Teammitglieder erfordert daher beträchtlichen Zeitaufwand und Ressourcen. Nicht nur aufgrund dieser Tatsache legen wir großen Wert darauf, möglichst viele Mitarbeitende langfristig an unser Unternehmen zu binden und sie vor allem nachhaltig zu motivieren. Hierfür bieten wir nicht nur eine wettbewerbsfähige Vergütung, eine attraktive zusätzliche Entschädigung für zusätzliche oder atypische Arbeitszeiten und Zusatzleistungen, sondern auch flexible Arbeitszeitmodelle, ein inspirierendes und dynamisches Arbeitsumfeld sowie individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Unsere Angebote zielen darauf ab, die besten Talente sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene zu gewinnen und langfristig an uns zu binden.
Ein unternehmensweiter Bonus, der an die Erreichung unserer operativen und finanziellen Ziele gekoppelt ist, gewährleistet, dass alle Mitarbeitenden am Erfolg des Unternehmens partizipieren. (Für unsere Vertriebsmitarbeitenden gilt ein gesondertes Bonussystem.) Zusätzlich haben wir im Jahr 2022 erstmals ein Mitarbeiteraktienprogramm eingeführt. Im Rahmen dieses Programms erhalten Mitarbeitende weltweit Aktien, die – unter der Bedingung einer fortgesetzten Anstellung im TeamViewer-Konzern – über einen Zeitraum von vier Jahren schrittweise übertragen werden und daher zunächst einer Sperrfrist unterliegen. Mit der Übertragung der Aktien an die Mitarbeitenden entfallen sämtliche Beschränkungen.
Diese Vorgehensweise der schrittweisen Gewährung und späteren Übertragung haben wir im Jahr 2023 fortgesetzt und werden dies auch zukünftig einmal jährlich tun. Auf diese Weise erhalten unsere Mitarbeitenden fortlaufend zusätzliche Aktienanteile.
Die im Jahr 2021 von TeamViewer eingeführten Programme zur Flexibilisierung der Arbeit waren auch im Jahr 2023 ein großer Wettbewerbsvorteil auf dem Bewerbermarkt. Besonders das hybride Arbeitsmodell hilft bei der Mitarbeitendengewinnung und -bindung. Aber auch das Angebot, einen Anteil des Jahres wohnortungebunden zu arbeiten, wurde im Jahr 2023 vielfach genutzt: 254 Mitarbeitende machten weltweit von diesem Angebot Gebrauch. Dieses Angebot konnten wir im Jahr 2023 auf viele weitere Standorte ausweiten, abhängig von den jeweils geltenden lokalen Bestimmungen.
Neben der räumlichen Flexibilität bietet unser Teilzeitprogramm zudem zeitliche Flexibilität. Zum Ende des Geschäftsjahrs 2023 nahmen 93 Mitarbeitende an diesem Programm teil.
Nachdem die Mitarbeitendenbindung dem allgemeinen Branchentrend folgend in den Jahren 2021 und 2022 zurückgegangen ist, hat sie sich 2023 wieder deutlich erholt. Mit 91 % Mitarbeitendenbindung und damit 9 % freiwilliger Fluktuation erreichten wir wieder den Vor-Corona-Wert. Wir berechnen die Fluktuation, indem wir die Anzahl der Mitarbeitenden, die ihr Arbeitsverhältnis mit TeamViewer aktiv kündigen, mit der durchschnittlichen monatlichen Gesamtzahl der Mitarbeitenden ins Verhältnis setzen.
Bereits im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Veröffentlichung einer unternehmensweiten "Diversity, Inclusion and Non-Discrimination Policy" sowie der Teilnahme am "Target Gender Equality Program" des UN Global Compact und der Unterzeichnung der "Women Empowerment Principles" der Vereinten Nationen ein wichtiger Grundstein für Vielfalt und Antidiskriminierung bei TeamViewer gelegt.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen hat für TeamViewer dabei eine große Bedeutung. Im Jahr 2023 haben wir weiterhin – insbesondere in bislang unterrepräsentierten Bereichen – nach Möglichkeit Frauen eingestellt. TeamViewer wendet bei allen Rekrutierungsaktivitäten den Gleichbehandlungsgrundsatz an und gewährt die gleiche Vergütung für Frauen und Männer. Darüber hinaus verwenden wir in unseren Stellenausschreibungen eine inklusive Sprache und schulen unsere an Einstellungsprozessen beteiligten Mitarbeitenden und Führungskräfte fortlaufend im Hinblick auf Gleichbehandlung und Inklusivität. Zusätzlich zur Gewährung einer gleichen Vergütung bei Neueinstellungen verpflichtete sich TeamViewer dazu, in jedem Jahr die geschlechterspezifische Vergütung zu prüfen und eine Gleichstellung in dieser Hinsicht zu erreichen. Im Rahmen unserer "Diversity, Inclusion and Non-Discrimination Policy" verpflichten wir uns zu konkretem Handeln, sollte der Gehaltsunterschied innerhalb einer vergleichbaren Mitarbeitendengruppe bei gleicher Qualifikation, Berufserfahrung, Unternehmenszugehörigkeit und regionaler Verortung mehr als 3 % betragen.
Zum 31. Dezember 2023 betrug der Frauenanteil unter unseren weltweit Beschäftigten 34,03 % und war damit weitgehend stabil im Vergleich zum Vorjahr. Unser Ziel ist es, den Frauenanteil weiter auszubauen und eine Spitzenposition in unserer Branche einzunehmen.
| 2023 | in % | 2022 | in % | |
|---|---|---|---|---|
| Anteil Frauen | 519 | 34,03 % |
493 | 34,3 % |
| Anteil Männer | 1.006 | 65,97 % |
943 | 65,7 % |
| 1.525 | 100 % | 1.436 | 100 % |
Anmerkung: Berechnung der Anteile von Frauen und Männern an der Gesamtbelegschaft basiert auf dem gesamten Personalbestand von TeamViewer (Headcount).
TeamViewer misst der Förderung von Frauen in Führungspositionen eine besondere Bedeutung zu und hat sich daher ehrgeizige Zielgrößen gesetzt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Konzern weltweit zu fördern. Die nachstehende Tabelle zeigt, dass TeamViewer seine zum 31. Dezember 2023 gesetzten Zielgrößen für Frauen in Führungspositionen36 sämtlich erreicht oder übertroffen hat. Damit haben wir einen weiteren wichtigen Schritt zu einer ausgewogenen Geschlechterrepräsentation und für mehr Vielfalt und Inklusion getätigt.
Diese Zielerreichung ist das Ergebnis der aktuellen Rekrutierungs- und Fördermaßnahmen des Unternehmens. Zu den Fördermaßnahmen zählt das Ziel eines Frauenanteils von mindestens 33 % in Führungskräftetrainings. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 28 % Frauen im Rahmen von Karriere- und Führungskräftetrainings gefördert. Zudem lag der Anteil von Frauen bei der Rekrutierung über alle Hierarchielevel bei 38 % und blieb damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
| 2023 | Zielgröße | Zu erreichen bis | |
|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | 42,86 % | 33,00 % | 31. Dezember 2023 |
| Vorstand | 25,00 % | 25,00 % | 31. Dezember 2023 |
| Frauen in Führungspositionen weltweit im Konzern |
33,49 % | 33,00 % | 31. Dezember 2023 |
Auch für die kommenden Jahre hat TeamViewer sich wieder ehrgeizige Ziele für den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Konzern weltweit gesetzt. Die Führungsebenen und Zielwerte wurden dabei wie folgt definiert:
| Stand 31. Dezember2023 |
Zielgröße | Zu erreichen bis | |
|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | 42,86 % (oder 3 von 7) |
37,50 % (oder 3 von 8) |
31. Dezember 2027 |
| Vorstand | 25,00 % (oder 1 von 4) |
25,00 % (oder 1 von 4) |
31. Dezember 2027 |
| Senior Leadership Team (SLT) |
28,57 % (oder 2 von 7) |
33,33 % (oder 2 von 6) |
31. Dezember 2027 |
| Alle weiteren Führungsposi tionen im Konzern weltweit |
33,65 % (oder 71 von 211) |
35,07 % (oder 74 von 211) |
31. Dezember 2027 |
2023 haben Mitarbeitende durchschnittlich 11,8 Stunden an Weiterbildungen (online und in Präsenz) teilgenommen. Neue Mitarbeitende durchlaufen im Rahmen unseres Onboarding-Prozesses ein Schulungsprogramm, das im Durchschnitt zwei Monate umfasst. Für uns ist die (Weiter-)Qualifizierung und Entwicklung unserer Mitarbeitenden ein entscheidender Baustein für die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit des Konzerns. Durch unser Learning Management System sind wir in der Lage, unseren Mitarbeitenden global auf einer zentralen Plattform sowohl verpflichtende Onlinetrainings als auch Inhalte zum selbstgesteuerten Online-Lernen zur Verfügung zu stellen und die Inhalte dabei so zu präsentieren, dass es den verschiedenen Zielgruppen leichtfällt, die relevanten Themen zu finden. Dies umfasst sowohl unsere eigenen konzerninternen Trainings zu unseren Produkten, Lösungen und Systemen als auch Inhalte externer Anbieter. In dieser Lernumgebung stehen den Mitarbeitenden Kataloge zu verschiedenen Themen zur Verfügung, unter anderem:
Insgesamt haben Mitarbeitende im Jahr 2023 durchschnittlich vier Stunden Training im Bereich Compliance erhalten. Neu eingestellte Mitarbeitende sind im Rahmen des Onboardings verpflichtet, alle bislang ausgerollten Kurse zu absolvieren, sofern diese noch aktuell sind, sowie alle Lernpläne zu starten. Dabei werden die Mitarbeitenden über Datenschutz, den Code of Conduct und die Diversität bei TeamViewer aufgeklärt.
Alle Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, regelmäßig an Trainings zum Thema IT Security teilzunehmen. Hier werden wesentliche Kenntnisse und bewährte Verfahren im Umgang mit Informationssicherheit vermittelt sowie über Richtlinien informiert. Diese umfassen Informationen zur Nutzung diverser Softwarelösungen sowie von Netzwerken und Geräten.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden für Mitarbeitende und Führungskräfte Trainings zum Thema unbewusste Voreingenommenheit (Unconscious Bias) durchgeführt. Durch dieses Modul werden positivere Interaktionen am Arbeitsplatz gefördert, da gängige Beispiele für unbewusste Vorurteile gezeigt werden, um so die negativen Effekte unbewusster Stereotypisierung zu minimieren und eine inklusivere Arbeitskultur zu schaffen.
36 Die TeamViewer SE hat als Konzernmuttergesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden und damit auch keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands i. S. d. § 76 Abs. 4 Satz 1 AktG. Die Festsetzung der Zielgrößen für den Anteil von Frauen auf den Ebenen unterhalb des Vorstands erfolgt daher auf freiwilliger Basis.
Dieses Programm richtet sich an Mitarbeitende, die vor kurzer Zeit eine Führungsrolle übernommen haben oder innerhalb kürzerer Zeit dafür vorgesehen sind. Seit 2022 hat sich der Schwerpunkt der Teilnehmenden auf anstehende Führungskräfte verlagert, sodass immer mehr junge Führungskräfte gut vorbereitet in ihre neue Rolle starten können. Im Jahr 2023 haben insgesamt 28 Nachwuchsführungskräfte an dem Programm teilgenommen, davon 36 % Frauen.
Dieses hybride Programm bietet erfahrenen Führungskräften in verschiedenen ganztägigen Modulen vertiefte Weiterentwicklung in allen Bereichen der Mitarbeiterführung und der Bewältigung einer agilen Umwelt. An diesem Programm haben im Jahr 2023 insgesamt zwölf erfahrene Führungskräfte teilgenommen, 42 % von ihnen waren weiblich, was eine Steigerung von sechs Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr darstellt.
Alle unsere Führungskräfteprogramme sind interdisziplinär und global besetzt, um die Vernetzung über Abteilungen und Fachbereiche sowie unsere verschiedenen Standorte hinweg zu fördern.
Des Weiteren bieten wir seit 2023 LinkedIn Learning für alle unsere Mitarbeitenden global an. Dort lassen sich für jede Abteilung themenspezifische E-Learnings und Vorträge finden sowie diverse Möglichkeiten, sich in verschiedenen Soft-Skill-Bereichen weiterzubilden.
2023 veranstalteten wir erneut die TeamViewer Health Days (TeamViewer Gesundheitstage) in Zusammenarbeit mit verschiedenen externen Partnern wie z.B. Krankenkassen und dem Betriebsarzt. An unserem Hauptsitz in Göppingen hatten Mitarbeitende die Möglichkeit, vor Ort verschiedene Vorsorge- oder allgemeinmedizinische diagnostische Untersuchungen wahrzunehmen. Darüber hinaus umfasste das Programm virtuelle Veranstaltungen zu verschiedenen Gesundheitsthemen wie z.B. Stressbewältigung, Ernährung oder Bewegung oder auch praktische Kurse wie Yogastunden, die auch allen anderen Mitarbeitenden offenstanden.
Flexible Arbeitsmodelle sind für TeamViewer fester Bestandteil eines attraktiven Arbeitgeberangebots. Dazu gehören flexible Arbeitszeitvereinbarungen, ein attraktives Teilzeitangebot, ein hybrides Arbeitsmodell, das den Mitarbeitenden eine ausgewogene Balance aus Arbeit von zu Hause und am jeweiligen Bürostandort erlaubt, sowie die Möglichkeit, einen Teil des Jahres wohnortunabhängig zu arbeiten. Um die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu fördern, bietet TeamViewer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und standortabhängig unterschiedliche Formen der Elternzeit an und fördert aktiv die Reintegration von Müttern und Vätern nach ihrer Rückkehr in den Beruf. Nähere Details finden sich im Abschnitt Mitarbeitendenbindung.
Beteiligungsmöglichkeiten in Form von strukturierter Rückmeldung sind für unsere motivierten und engagierten Mitarbeitenden ein wichtiger Attraktivitätsfaktor. Mit 82 % fiel die Beteiligungsquote der festangestellten Mitarbeitenden an unserer jährlichen Befragung im Jahr 2023 erneut sehr hoch aus. Die durch die Befragung erlangten umfassenden und vielseitigen Einblicke nutzte TeamViewer zur Erstellung eines unternehmensweiten Aktionsplans auf verschiedenen Ebenen, sowohl lokal als auch global, der 2023 in Form verschiedener Optimierungsprojekte umgesetzt wurde.
Bei TeamViewer verfolgen wir in unseren zentralen und globalen Feedbackprozessen das Ziel, die individuelle Leistung zu evaluieren, Wertschätzung auszudrücken und konstruktives Feedback zu Entwicklungspotenzialen an die Mitarbeitenden zu geben. Unsere Führungskräfte wurden umfassend zu den Themen individuelles Feedback und Leistungsbeurteilung geschult. Auch alle nichtleitenden Mitarbeitenden sind umfassend über den Prozess informiert worden, insbesondere um die im Prozess vorgesehene Phase der Selbstreflexion effektiv nutzen zu können. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir unsere Feedbackprozesse weiterentwickelt und noch spezifischer auf einzelne Rollen und Karrierepfade zugeschnitten. Im Geschäftsjahr 2024 werden wir diesen Prozess für alle Abteilungen fortführen und unsere Feedbackprozesse in unser neu eingeführtes HR-System einpflegen.
Offenheit und organisatorische Transparenz sind uns wichtig, um unsere Mitarbeitenden sowohl zu strategischen als auch zu operativen Themen auf dem Laufenden zu halten. Hierzu nutzen wir beispielsweise regelmäßige Mitarbeiterversammlungen (All Hands Meetings). Häufige Interaktionen innerhalb von Teams, aber auch abteilungsübergreifend sind für das Engagement der Mitarbeitenden wichtig. Wir fördern dies über unsere Kooperationsplattformen. Die regelmäßigen Updates ermöglichen es den Mitarbeitenden, sich auf globaler Ebene zu vernetzen und ein besseres Gespür für die offene und diverse TeamViewer-Kultur zu entwickeln.
Um eine effektive Mitarbeitendenbeteiligung sicherzustellen, wurde im Geschäftsjahr 2023 ein "World Works Council" gegründet, der an allen Unternehmensstandorten weltweit die lokal spezifischen Belange der Mitarbeitenden gegenüber der Geschäftsführung vertritt. Dieses Organ wurde zusätzlich zum bereits bestehenden Betriebsrat der TeamViewer-Gesellschaften am Standort Göppingen formiert.
Der Schutz der Umwelt und des Klimas sind wichtige Anliegen von TeamViewer und wurden in der Materialitätsanalyse als wesentlich für das Unternehmen eingestuft. Auch im Rahmen unseres Nachhaltigkeitsprogramms c-a-r-e wird den Themen Klima- und Umweltschutz eine hohe Priorität beigemessen.
Als Anbieter von Software für Remote Connectivity erkennen wir das erhebliche Potenzial, einen positiven Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft zu leisten. Dies realisieren wir, indem wir Kunden dabei unterstützen, CO₂-Emissionen zu reduzieren, und unseren eigenen Geschäftsbetrieb umweltfreundlich gestalten. Unser Ziel ist es, entlang der gesamten Wertschöpfungskette 100 % erneuerbare Energie zu nutzen.
Mit der Aufnahme von Umwelt- und Klimabelangen in das eigene Chancen- und Risikomanagement hat der Klimaschutz für TeamViewer eine besondere Bedeutung erlangt. Entsprechend wird der unternehmens- und produktbezogene CO₂-Fußabdruck (Scope 1, 2, 3) seit dem Geschäftsjahr 2019 berechnet.
Gemeinsam mit der Science Based Targets Initiative (SBTi) haben wir konkrete, zeitlich festgelegte absolute Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf Unternehmensebene festgelegt. Unser kurzfristiges Ziel (SBTi short-term target) umfasst die Verpflichtung, unsere absoluten Treibhausgasemissionen Scope 1 und 2 bis 2030 um 50 % im Vergleich zum Basisjahr 2021 zu reduzieren. Zusätzlich streben wir an, die absoluten Scope-3-THG-Emissionen aus gekauften Waren, Dienstleistungen und Investitionsgütern im gleichen Zeitraum um 37,8 % zu reduzieren. Als langfristiges Ziel (SBTi long-term target) verpflichten wir uns, die Treibhausgasemissionen in den Bereichen 1, 2 und 3 bis 2040 im Vergleich zum Basisjahr 2021 um 90 % zu reduzieren. Diese Verpflichtung bedeutet, dass TeamViewer sich darauf festgelegt hat, bis 2040 – zehn Jahre früher als von der SBTi empfohlen – Netto-Null-Treibhausgasemissionen in der gesamten Wertschöpfungskette zu erreichen. Die SBTi ordnet Ziele anhand der Langzeittemperaturpfade von deutlich unter 2 °C und 1,5 °C ein. Das Validierungsteam der SBTi hat die Zielambitionen TeamViewers in den Bereichen Scope 1 und 2 überprüft und festgestellt, dass diese im Einklang mit der 1,5 °C-Trajektorie stehen. Durch die Veröffentlichung unserer SBTi-Reduktionsziele verpflichten wir uns, unsere Klimaziele nach wissenschaftlichen Standards zu überprüfen und damit unseren Beitrag zur Begrenzung der globalen Erderwärmung, nach Vorgaben des Pariser Abkommens, zu erfüllen.
Im Jahr 2023 haben wir die erste Version unseres Climate Transition Plans erstellt, der unsere Strategie zur Dekarbonisierung konkretisiert. Dieser Plan setzt klare Ziele, um die Einhaltung unserer kurz-, mittel- und langfristigen Umweltziele sicherzustellen. Der Climate Transition Plan bildet das Fundament unserer Bemühungen, sicherzustellen, dass wir konsequent und transparent handeln, und bekräftigt unser Engagement, unternehmerische Verantwortung für den aktiven Schutz des Klimas zu übernehmen. Darauf aufbauend haben wir 2023 begonnen, in die langfristige Speicherung von Kohlendioxidemissionen zu investieren.
Wir orientieren uns an branchenüblichen Standards und unterziehen uns regelmäßigen externen Überprüfungen, um die Validität unserer Klimastrategie kontinuierlich zu gewährleisten. Unsere Teilnahme an der Carbon Disclosure Project (CDP)-Berichterstattung seit 2021 und die Verbesserung unseres Ergebnisses von "B" auf "B+" im Jahr 2023 bestätigen TeamViewer ein aktives Umweltmanagement.
Umweltschutz ist ein wichtiges Anliegen in der gesamten Wertschöpfungskette von TeamViewer. Grundprinzipien zu ressourcenschonendem Handeln sind im Code of Conduct sowie in unserem Supplier and Business Partner Code of Conduct verankert. TeamViewer strebt einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie, Wasser und anderen natürlichen Ressourcen im gesamten Geschäftsbetrieb an. Das Unternehmen optimiert seine Energieeffizienz und bevorzugt regenerative Energiequellen. Bildung wird als zentraler Einflussfaktor für zukünftige Verbesserungen beim Umweltschutz betrachtet. Mitarbeitende werden intern in ressourcenschonendem Verhalten geschult.
Im Jahr 2023 haben sich keine umweltrelevanten Vorfälle ereignet und es wurden keine entsprechenden Bußgelder verhängt.
TeamViewer wurde 2005 mit dem zentralen Anliegen gegründet, physische Distanzen zu überwinden, indem Anwender sich aus der Ferne mit Computern und anderen Geräten verbinden können. Dies führt nicht nur zu Effizienzgewinnen in Form von Zeit- und Kostenersparnis für unsere Kunden, sondern trägt auch durch die Vermeidung von Reisen zur Reduzierung von Kohlenstoffemissionen bei.
Unser übergeordnetes Umweltziel ist es, anderen Unternehmen und Einzelpersonen die Reduzierung ihrer Kohlenstoffemissionen zu ermöglichen, indem wir eine benutzerfreundliche Technologie bereitstellen, die es erlaubt, sich von überall und zu jeder Zeit zu verbinden. Gleichzeitig verpflichtet sich TeamViewer zur Reduktion seiner eigenen Emissionen und plant, die verbleibenden Emissionen gemäß den Vorgaben der Science Based Targets Initiative aus der Atmosphäre zu entziehen und langfristig zu speichern.
Im Jahr 2023 haben wir begonnen, in ein Portfolio verschiedener Methoden zur Entfernung von Kohlendioxid (Carbon Dioxide Removal, CDR) zu investieren, um einen Teil der ausgestoßenen Treibhausgasemissionen (2.695 t CO2e) aus der Atmosphäre zu entfernen und langfristig zu speichern. Diese Maßnahme wurde in der Berechnung des Corporate Carbon Footprints (CCF) nicht berücksichtigt. Wie in der Grafik "TeamViewers Weg zu Netto-Null-Emissionen" dargestellt, planen wir, das CDR-Volumen ab 2025 deutlich zu erhöhen.
Zur Erreichung seiner Reduktionsziele hat TeamViewer fünf wesentliche Maßnahmen definiert:
Über diese fünf Maßnahmen hinaus investiert TeamViewer signifikant in die Verbesserung der Datenqualität. Dies gilt sowohl für die Erhöhung des Primärdatenanteils aus dem eigenen Betrieb und der Lieferkette als auch insbesondere für die Qualität der Berechnung des CO2- Fußabdrucks.
TeamViewer unterstreicht seine Verpflichtung zur Erreichung der Reduktionsziele auch damit, dass die Vergütung des Vorstands an klar definierte ESG-Ziele gekoppelt ist. Seit dem Geschäftsjahr 2023 sind neben den ESG-Zielen Mitarbeiterzufriedenheit, Frauenanteil sowie Compliance und Sicherheit klar messbare Reduktionen der CO₂-Emissionen als persönliche Leistungskriterien der einzelnen Vorstandsmitglieder definiert (vgl. Kapitel B\_8 "Vergütungsbericht").
Durch eine konsequente und nachhaltige Modernisierung der eigenen Lieferkette und der damit zusammenhängenden Beschaffungsprozesse wird TeamViewer seiner Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Aktionären gerecht. Ziel ist es, eine durchgängig nachhaltige Lieferkette zu schaffen und in den Einkaufsprozessen zu verankern.
Der angestrebte Umbau der Strukturen fußt auf einem mehrstufigen Vorgehen. Er umfasst die Bereiche Nachhaltigkeit und Umwelt (dabei z.B. insbesondere den CO2-Fußabdruck in der Lieferkette), Arbeits- und Menschenrechte (wie bspw. auch im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geregelt) sowie Compliance-Aspekte (Korruption, Datenschutz etc.).
Zusätzlich zu bereits seit Jahren etablierten Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen wird in einem darüber hinausgehenden Schritt aktuell zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme der momentanen Situation durchgeführt. Das passiert unter anderem unter Einbeziehung von führenden Plattformen zur Quantifizierung des Nachhaltigkeitsstatus über die einzelnen Bereiche hinweg.
Parallel dazu werden Gespräche und Abstimmungen mit den volumenmäßig größten Lieferanten geführt (z.B. Cloud-Providern), um bereits kurzfristig erste Optimierungsmaßnahmen einleiten zu können. Hier geht es insbesondere um Themen wie Energie- und Ressourcenverbrauch oder die Sicherstellung, dass auch TeamViewers Partner klare und realistische Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Die Grundlage dieser Gespräche bildet TeamViewers Supplier and Business Partner Code of Conduct, dessen Unterzeichnung für alle Lieferanten verpflichtend ist.
Die weiteren Schritte bestehen schließlich aus der strukturellen Verankerung aller Prinzipien in überarbeiteten Einkaufsprozessen und -richtlinien sowie der Durchführung von entsprechenden jährlichen Fortbildungs- und Trainingsmaßnahmen für die Mitarbeitenden in diesen Bereichen. Hierdurch wird sichergestellt, dass zukünftig im Rahmen der Beschaffung eine ebenso sorgfältige Abwägung von Nachhaltigkeitsfaktoren stattfindet, wie dies heute für die rein kommerziellen Konditionen der Fall ist.
Das auf den erfassten Daten basierende Reporting erlaubt es TeamViewer schließlich, zielgerichtete und kontinuierliche Verbesserungen durchzuführen. Dadurch werden die Risiken reduziert, mit den falschen Partnern zusammenzuarbeiten, mittelfristig deutliche wirtschaftliche Vorteile erarbeitet und eine schrittweise Annäherung an die gesetzten Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit weiter vorangetrieben.
Remote Connectivity kann einen erheblichen positiven Effekt auf die Erreichung globaler Klimaziele haben. Um diesen Effekt zu quantifizieren, hat TeamViewer erstmals für das Jahr 2019 gemeinsam mit externer Beratung die CO₂-Einsparungen quantifiziert, die auf den Einsatz von TeamViewer-Produkten zurückzuführen sind.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Studie zu unseren CO2-Einsparungen wiederholt. Die Grundlage bildet der Corporate Carbon Footprint (CCF) gemäß dem Greenhouse Gas (GHG)-Protokoll sowie ein darauf aufbauender Product Carbon Footprint (PCF). Eine Auswertung von anonymen Verbindungsdaten wurde anschließend mit der Rückmeldung von privaten und gewerblichen Nutzern zu ihrem Nutzungs- und damit verbundenen Reiseverhalten kombiniert und durch weitere Experteninterviews verifiziert. Das von internen und externen Experten als am realistischsten bewertete Szenario entspricht einer Vermeidung von 41 Millionen Tonnen CO2. Die gesamte Studie wurde von TÜV SÜD kritisch geprüft.
Im Geschäftsjahr 2023 hat TeamViewer erneut seine Treibhausgasemissionen gemäß GHG-Protokoll erfasst und plant, diese Messung auch weiterhin jährlich durchzuführen. Die Berechnung des CO₂-Fußabdrucks für 2023 wurde in Zusammenarbeit mit externen Beratern erstellt und anschließend von Dritten verifiziert.
Die ermittelten Emissionen in t CO₂e verteilen sich wie folgt auf die Scopes 1 bis 3:
| Angaben in Tonnen CO₂e | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|---|
| Scope 1 | 222 | 353 | 202 | –43 % |
| Scope 2 | 255 | 54 | 31 | –41 % |
| Scope 3 | 38.665 | 28.443 | 24.276 | –15 % |
| Gesamter CO₂-Fußabdruck | 39.142 | 28.850 | 24.510 | –15 % |
| Angaben in Tonnen CO₂e/Mio. EUR | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|---|
| Scope 1 | 0,4 | 0,6 | 0,3 | –48 % |
| Scope 2 | 0,5 | 0,1 | 0,05 | –47 % |
| Scope 3 | 77,2 | 50,3 | 38,7 | –23 % |
| Gesamter CO₂-Fußabdruck | 78,1 | 51,0 | 39,1 | –23 % |
Die gesamten Netto CO2-Emissionen von TeamViewer sanken im Geschäftsjahr 2023 um 15 % im Vergleich zum Vorjahr, was einer Reduktion von rund 4.300 t CO₂e entspricht. Entscheidende Faktoren für die erzielten Reduzierungen sind die intensive Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten, die ebenfalls auf Emissionsreduktion abzielen, sowie die erheblich verbesserte Qualität der eingehenden Daten. Zudem gewährleisten wir nach Möglichkeit stets, dass unser Stromverbrauch zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird. Unser vorrangiges Ziel ist dabei der direkte Bezug von erneuerbarer Energie. In Fällen, in denen dies im Geschäftsjahr 2023 noch nicht realisierbar war, haben wir auf elektronisch dokumentierte Energieattributzertifikate (Energy Attribute Certificates = EACs) zurückgegriffen, um den Nachweis zu erbringen.
Mit dem Geschäftsjahr 2023 passen wir unsere Berechnung und Veröffentlichung an die Vorgaben der SBTi an. Vorjahreswerte sind entsprechend angepasst.
| Jahr | Energie verbrauch absolut (in kWh) |
Entwick lung ggü. Vorjahr (in %) |
Energie verbrauch relativ pro Mitarbeitenden (in kWh) |
Entwick lung ggü. Vorjahr (in %) |
Energie verbrauch relativ pro Mio. EUR Umsatz (in kWh) |
Entwick lung ggü. Vorjahr (in %) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 4.329.313 | 33 % | 2.963 | 26 % | 6.908 | 20 % |
| 2022 | 3.256.292 | –2 % | 2.349 | 4 % | 5.754 | –13 % |
| 2021 | 3.328.197 | –23 % | 2.306 | –44 % | 6.643 | –29 % |
| 2020 | 4.309.053 | –1 % | 4.088 | –44 % | 9.386 | –29 % |
| 2019 | 4.336.024 | – | 5.036 | –19 % | 11.112 | –16 % |
Analog zur Erreichung unserer Reduktionsziele verpflichten wir unsere Lieferanten ebenfalls zu mehr Effizienz und zügigem Wechsel auf erneuerbare Energiequellen. Dies wird über einen Due-Diligence-Prozess im Rahmen des global verpflichtenden Supplier and Business Partner Code of Conduct überwacht.
Mülltrennungsmöglichkeiten wurden bereits in den vergangenen Jahren an allen deutschen Standorten eingeführt und werden zunehmend global ausgerollt und optimiert. Zur Vermeidung von Einwegplastik sind an nahezu allen Standorten abwaschbares und wiederverwendbares Geschirr, Besteck und Trinkgefäße oder Wasserspender vorhanden.
Besonders wichtig ist uns die Verlängerung der Lebenszyklen unserer IT und der elektronischen Geräte. Nach durchschnittlich drei Jahren werden unsere Geräte aussortiert, allerdings dann nicht verschrottet, sondern an Zweitverwertungspartner verkauft (teilweise lokal gespendet) und können nach einer technischen und datenschutzkonformen Überarbeitung weitergenutzt werden.
| Jahr | Abfall menge absolut (in kg) |
Entwick lung ggü. Vorjahr (in %) |
Abfallmenge re lativ pro Mitar beitenden (in kg) |
Entwick lung ggü. Vorjahr (in %) |
Abfallmenge relativ pro Mio. EUR Umsatz (in kg) |
Entwick lung ggü. Vorjahr (in %) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 38.063 | 7 % | 26 | 7 % | 61 | 7 % |
| 2022 | 35.408 | –5 % | 24 | –5 % | 56 | –5 % |
| 2021 | 37.274 | 1 % | 26 | 1 % | 59 | 1 % |
| 2020 | 36.817 | –18 % | 25 | –52 % | 59 | –49 % |
| 2019 | 44.864 | – | 52 | – | 115 | – |
| Jahr | Abwasser - menge absolut (in m 3 ) |
Entwicklung ggü. Vorjahr (in %) |
Abwasser - menge relativ pro Mitarbeiten den (in m3) |
Entwicklung ggü. Vorjahr (in %) |
Abwasser - menge relativ pro Mio. EUR Umsatz |
Entwicklung ggü. Vorjahr (in %) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 7.179 | –36 % | 5 | –40 % | 11 | –43 % |
| 2022 | 11 .275 |
–2 % | 8 | –49 % | 2 0 |
–57 % |
| 2021 | 11.55 0 |
83 % | 16 | 167 % | 46 | 229 % |
| 2020 | 6.298 | +1 % | 6 | –14 % | 14 | –13 % |
| 2019 | 6.257 | – | 7 | – | 16 | – |
Die Frischwassernutzung wird ab 2023 zusätzlich für alle Büros global berechnet.
| Jahr | Frischwas sermenge absolut (in m 3 ) |
Entwick - lung ggü. Vorjahr (in %) |
Frischwasser - menge relativ pro Mitarbeitenden (in m 3 ) |
Entwick - lung ggü. Vorjahr (in %) |
Frischwas sermenge relativ pro Mio. EUR Umsatz |
Entwick - lung ggü. Vorjahr (in %) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 3 .377 |
– | 2 | – | 5 | – |
Als globales Unternehmen übernimmt TeamViewer weltweit Verantwortung – für seine Geschäftstätigkeit, für Umwelt und Klima, für seine Mitarbeitenden und nicht zuletzt für die lokalen Gemeinschaften, in denen sich unsere Niederlassungen befinden. Unser soziales Engagement fußt dabei auf den Prinzipien unseres Nachhaltigkeitsprogramms c-a-r-e: Collaboration (Zusammenarbeit), Access (Zugang zu Technologie), Reduction (Reduktion von Emissionen) und Equity (Gleichheit).
Ziel all unserer sozialen Aktivitäten soll es sein, das Gemeinwesen zu stärken, den Austausch zwischen Menschen zu fördern und damit die Grundlage für kulturelle Vielfalt und Teilhabe zu schaffen. Indem wir Schulen und Hochschulen aktiv unterstützen, erhöhen wir die Bildungschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch den besseren Zugang zu Technologie.
Unsere externen Maßnahmen gehen dabei Hand in Hand mit unseren internen Projekten für mehr Nachhaltigkeit, die im Unterkapitel "Nachhaltigkeitsprogramm c-a-r-e" des vorliegenden nichtfinanziellen Konzernberichts dargestellt sind.
TeamViewers Engagement umfasst drei Dimensionen, von der indirekten Unterstützung von Organisationen über die gezielte Förderung ausgewählter lokaler Initiativen bis zum persönlichen Einsatz von TeamViewer-Mitarbeitenden vor Ort.
Zur ersten Dimension zählt unser "TeamViewer for Good"-Programm. Damit bieten wir gemeinnützigen Institutionen weltweit Lizenzen für unsere Lösungen zu einem stark reduzierten Preis oder sogar kostenlos an. Im Jahr 2023 konnten wir auf diese Weise mehr als 1.500 Lizenzen spenden.
Auf lokaler Ebene haben wir unter anderem eine Partnerschaft mit der Fachhochschule am TeamViewer-Hauptsitz Göppingen, um insbesondere die Technologiestudiengänge zu unterstützen. In diesem Rahmen vergeben wir jährlich mehrere Stipendien an Studierende in einem naturwissenschaftlichen Studiengang für die Durchführung von Forschungsarbeiten. Zusätzlich unterstützen wir das Girls' Digital Camp der Fachhochschule, mit dem junge Mädchen für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) begeistert werden sollen. Zudem fördern wir mehrere Initiativen, die Schülerinnen und Schülern einen besseren Zugang zu Technik ermöglichen möchten, darunter Tech4Girls, eine Initiative der gemeinnützigen Organisation TechEducation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Kluft zwischen den Geschlechtern im IT-Bereich zu überbrücken. Mithilfe einer Spende von TeamViewer können nun zwei Schulen in einkommensschwachen Gebieten Berlins an diesem Programm teilnehmen.
Auch darüber hinaus engagieren wir uns an unseren Standorten in Deutschland, Griechenland, den USA und Australien, um die Gemeinschaft vor Ort zu stärken. Mit unseren Spenden unterstützen wir etwa kleinere Sportvereine, Initiativen für psychische Gesundheit und soziale Unterstützung sowie Organisationen, die sich für Klimaschutz, Vielfalt und Integration einsetzen.
Schließlich haben sich auch unsere Mitarbeitenden im vergangenen Jahr persönlich aktiv engagiert, um ihr Wissen und ihre Erfahrungen in ihrer Gemeinschaft einzubringen. So luden wir in Armenien und Griechenland gezielt Schülerinnen und Studentinnen in unsere Büros ein, um ihnen aus erster Hand die Möglichkeiten einer Karriere im Tech-Bereich vorzustellen. An unserem Hauptsitz in Göppingen boten Kolleginnen und Kollegen in Zusammenarbeit mit einer örtlichen Initiative einen Programmierworkshop an, in dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erste eigene Erfahrungen im Erstellen von Anwendungen sammeln konnten.
Dieses Kapitel ist nicht inhaltlich durch den Abschlussprüfer geprüft.
195 E – Weitere Informationen – 7 Soziale Verantwortung

| Kapitel Nichtfinanzieller Bericht | GRI | SDGs | UNGC Prinzipien |
WEPs | Kapitel Nichtfinanzieller Bericht | GRI | SDGs | UNGC Prinzipien |
WEPs |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01 Grundlagen des nichtfinanziellen Berichts | Mitarbeitendentraining und -entwicklung | 404 | 4, 8 | 6 | 1, 2, 4, 7 |
||||
| 02 Nachhaltigkeit bei TeamViewer | |||||||||
| Doppelte Materialitätsanalyse | 3, 102– | 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, |
1, 2, 3, 4 | Gesundheit und Wohlbefinden | 403 | 3, 8 | 3 | ||
| 15, 103– | Flexibles Arbeiten | 401–2 | 8 | 2, 3 | |||||
| Nachhaltigkeitsziele | 1, 201–2 | 13, 16, 17 4, 5, 7, 8, |
8, 9 | 2, 7 | Mitarbeitendenengagement und Feedback | 102–43, 403–4 |
8 | 2 | |
| 9, 10, 12, 13, 16, 17 |
05 Umwelt- und Klimaschutz | ||||||||
| Nachhaltigkeitsmanagement | 102–29, | 4, 5, 7, 8, 103–2 9, 10, 12, 13, 16, 17 |
7, 8 | 1, 7 | Klimastrategie | 103–2, 308 |
12, 13, 17 | 7, 8 | |
| Umweltschutz | 302, 305 | 12, 13 | 7, 8 | ||||||
| 03 Governance und Integrität | Klimaschutz und der Weg zu | 302, 305 | 13, 17 | ||||||
| Achtung der Menschenrechte | 407, 408, 409 |
5, 8, 10 | 1, 2, 3, 4, 5, 6 |
2 | Netto-Null-Treibhausgasemissionen | ||||
| CO2-Bilanz | 302, 305 | 12, 13 | 7 | ||||||
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | 205, 206 | 16, 17 | 10 | 06 Energie-, Abfall- und Wassermanagement | |||||
| Transparenz und Zusammenarbeit | 207 | 16, 17 | |||||||
| 04 Mitarbeitende | Energie | 302 | 7, 12, 13, 15 |
7 | |||||
| Personalmanagement und | 102–8 | 8, 10 | 6, 8, 10 | 1, 2 | Abfall | 306 | 12, 13, 15 | 7 | |
| Unternehmenskultur | 07 Soziale Verantwortung | ||||||||
| Entwicklung der Mitarbeitendenzahl | 2-7, 405, 406 |
5, 8 | 6 | 1, 7 | Unser Verständnis | 413 | 4, 5, 8, 10, 12, 13, 17 |
1, 8 | 1, 2, 4, 6 |
| Mitarbeitendenbindung | 5, 8, 10 | 6 | Unser Beitrag | 413 | 4, 5, 17 | 8 | 1, 2, 4, 6 | ||
| Vielfalt und Antidiskriminierung | 405, 406 | 5, 8, 10 | 6 1, 2, 5, 6, 7 |
| Kapitelzuordnung Geschäftsbericht 2023 | SASB | |
|---|---|---|
| Grundlagen des Konzerns (Zusammengefasster Lagebericht) | TC -SI -000.A |
|
| Konzernabschluss der TeamViewer SE | TC -SI -000.A |
|
| Datenschutz und Informationssicherheit (Zusammengefasster Lagebericht) | TC -SI -000.B |
|
| Konzernabschluss der TeamViewer SE | TC -SI -000.B |
|
| Datenschutz und Informationssicherheit (Zusammengefasster Lagebericht) | TC -SI -000.C |
|
| Konzernabschluss der TeamViewer SE | TC -SI -000.C |
|
| Energie -, Abfall - und Wassermanagement (Nichtfinanzieller Bericht) |
TC -SI -130a.1 |
|
| Energie -, Abfall - und Wassermanagement (Nichtfinanzieller Bericht) |
TC -SI -130a.2 |
|
| Klimaschutz und der Weg zu Netto -Null -Treibhausgasemissionen (Nichtfinanzieller Bericht) |
TC -SI -130a.3 |
|
| Datenschutz und Informationssicherheit (Zusammengefasster Lagebericht) | TC -SI -220a.1 |
|
| Märkte und Vertrieb (Zusammengefasster Lagebericht) | TC -SI -220a.5 |
|
| Achtung der Menschenrechte (Nichtfinanzieller Bericht) | TC -SI -220a.5 |
|
| Datenschutz und Informationssicherheit (Zusammengefasster Lagebericht) | TC -SI -230a.2 |
|
| Mitarbeitende (Zusammengefasster Lagebericht und Nichtfinanzieller Bericht) | TC -SI -330a.1 |
|
| Mitarbeitende (Zusammengefasster Lagebericht und Nichtfinanzieller Bericht) | TC -SI -330a.2 |
|
| Vielfalt und Antidiskriminierung (Nichtfinanzieller Bericht) | TC -SI -330a.3 |
|
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung (Nichtfinanzieller Bericht) | TC -SI -520a.1 |
|
| Chancen - und Risikobericht (Zusammengefasster Lagebericht) |
TC -SI -550a.1 |
|
| Chancen - und Risikobericht (Zusammengefasster Lagebericht) |
TC -SI -550a.2 |
| ACV | Annual Contract Value | ||
|---|---|---|---|
| AEMR | Allgemeine Erklärung der Menschenrechte | ||
| AG | Aktiengesellschaft | ||
| AktG | Aktiengesetz | ||
| AMERICAS | Nord-, Mittel- und Südamerika |
||
| APAC | Asien, Australien und Ozeanien/Asien-Pazifik (Asia-Pacific) | ||
| AR | Augmented Reality | ||
| ARR | Annual Recurring Revenue | ||
| ARUG II | Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie | ||
| ASP | Average Selling Price | ||
| BGB | Bürgerliches Gesetzbuch | ||
| Bio. | Billionen | ||
| BIP | Bruttoinlandsprodukt | ||
| CAGR | Compound Annual Growth Rate, durchschnittliche jährliche Wachstumsrate | ||
| c-a-r-e | Collaboration, Access, Reduction, Equity | ||
| CC | Währungsbereinigt | ||
| CCF | Corporate Carbon Footprint | ||
| CCO | Chief Commercial Officer | ||
| CDS | Credit Default Swap | ||
| CEO | Chief Executive Officer | ||
| CFO | Chief Financial Officer | ||
| CHRO | Chief Human Resources Officer | ||
| CIPP/E | Certified Information Privacy Professional/Europe | ||
| CISO | Chief Information Security Officer | ||
| CMS | Compliance-Management-System |
| COSO | Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission | |||
|---|---|---|---|---|
| CPTO | Chief Product & Technology Officer | |||
| CRM | Customer-Relationship-Management | |||
| CSIRT | Computer Security Incident Response Team | |||
| CSR | Corporate Social Responsibility | |||
| CSRD | Corporate Sustainability Reporting Directive | |||
| CSR-RUG | CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz | |||
| DCGK | Deutscher Corporate Governance Kodex | |||
| DD | Director's Dealings | |||
| DSGVO | Datenschutzgrundverordnung | |||
| DWA | Doppelte Wesentlichkeitsanalyse | |||
| EAC | Energieattributzertifikat | |||
| EBIT | Earnings before Interest & Taxes | |||
| EBITDA | Earnings before Interest, Taxes, Depreciation & Amortisation | |||
| EMEA | Europa, Mittlerer Osten und Afrika (Europe, Middle East, Africa) | |||
| EONIA | Euro Overnight Index Average | |||
| EPP | Employee Participation Programm | |||
| EPS | Gewinn pro Aktie | |||
| ERP | Enterprise Resource Planning | |||
| ESG | Umwelt, Sozialbelange, Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance) | |||
| EU | Europäische Union | |||
| EUR | Euro | |||
| EZB | Europäische Zentralbank | |||
| F&E | Forschung und Entwicklung | |||
| FCFE | Levered Free Cashflow | |||
| FED | US-Notenbank, Federal Reserve |
| FIRST | Forum of Incident Response and Security Teams | ||
|---|---|---|---|
| FTE | Vollzeitäquivalente (Full Time Equivalent) | ||
| GBP | Britisches Pfund |
||
| GmbH | Gesellschaft mit beschränkter Haftung | ||
| GRI | Global Reporting Initiative | ||
| GV | Gesamtvergütung | ||
| Hapibot | Hapibot Studio Unipessoal Lda | ||
| HGB | Handelsgesetzbuch, deutsche Rechnungslegungsvorschriften | ||
| HIPAA | Health Insurance Portability and Accountability Act | ||
| HITECH | Health Information Technology for Economic and Clinical Health Act | ||
| HoldCo | TigerLuxOne Holdco S.C.A. | ||
| HV | Hauptversammlung | ||
| IAO | Internationale Arbeitsorganisation | ||
| IAPP | International Association of Privacy Professionals | ||
| IAS | International Accounting Standards | ||
| IASB | International Accounting Standards Board | ||
| IDW | Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland | ||
| IFRS | International Financial Reporting Standards | ||
| IFRS IC | IFRS Interpretations Committee | ||
| IfW | Institut für Weltwirtschaft Kiel | ||
| IoT | Internet der Dinge (Internet of Things) | ||
| IPO | Initial Public Offering, Börsengang | ||
| IR | Investor Relations | ||
| ISMS | Information Security Management System | ||
| IT | Information Technology | ||
| IWF | Internationaler Währungsfonds | ||
| KI | Künstliche Intelligenz | ||
| KPI | Leistungsindikator | ||
| LGBTQIA+ | Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transgender, Queer, Intersexuell, Asexuell, + | ||
| LTI | Langfristiger variabler Vergütungsbestandteil |
| LTIP | Long-term Incentive Plan für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft | |||
|---|---|---|---|---|
| LTM | Last twelve month (die letzten zwölf Monate) | |||
| MAR | Marktmissbrauchsverordnung | |||
| MEP | Management Equity Participation | |||
| MINT | Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik | |||
| Mio. | Millionen | |||
| MR | Mixed Reality | |||
| MYD | Mehrjahresverträge | |||
| NGO | Gemeinnützige Organisation | |||
| NPS | Net Promoter Score | |||
| NRR | Net Retention Rate (Netto-Kundenbindungsrate) | |||
| OECD | Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | |||
| OEM | Original Equipment Manufacturer | |||
| OT | Operational Technology | |||
| PC | Personal Computer | |||
| PCF | Product Carbon Footprint | |||
| PEC | Preferred Equity Certificates, Vorzugsanleihen | |||
| PPA | Kaufpreisallokation, Purchase Price Allocation | |||
| PSIRT | Product Security Incident Response Team | |||
| PSU | Phantom Stock Unit | |||
| PwC | PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | |||
| RaaS | Remote as a Service |
|||
| RCF | Revolvierende Kreditfazilität | |||
| RSU | Mitarbeiteraktien | |||
| SaaS | Software as a Service | |||
| SARs | Share Appreciation Rights | |||
| SBB | Share Buy-back (Aktienrückkauf) | |||
| SBTi | Science Based Targets Initiative |
|||
| SDG | Sustainable Development Goals (Nachhaltigkeitsziele) der Vereinten Nationen | |||
| SE | Societas Europaea |
| SIC | Standing Interpretations Committee | TUSD | Tausend US-Dollar |
|---|---|---|---|
| SIEM | Security Information and Event Management System | UFCF | Unlevered Free Cashflow |
| SLT | Senior Leadership Team | UK | Vereinigtes Königreich |
| SMB | Small and Medium-sized Businesses/Kleine und mittelständische Unternehmen | UmwG | Umwandlungsgesetz |
| SOAR | Security Orchestration, Automation and Response | UN | Vereinte Nationen (United Nations) |
| SOC | Sicherheitsbetriebszentrum (Security-Operations-Center) | UNGC | United Nations Global Compact. Global Compact der Vereinten Nationen |
| S-SDLC | Secure Software Development Life Cycle | UNGP | UN Guiding Principles on Business and Human Rights |
| STI | Kurzfristiger variabler Vergütungsbestandteil | USA | Vereinigte Staaten von Amerika (United States of America) |
| TEUR | Tausend Euro | USD | US-Dollar |
| THG | Treibhausgasemission | VDP | Vulnerability-Disclosure-Policy |
| TISAX | Trusted Information Security Assessment Exchange | WACC | Gewichtete Kapitalkosten |
| TLO | Tiger LuxOne S. à r.l. | WEP | Women Empowerment Principles |
| TOM | Technische und organisatorische Maßnahmen | ZGE | Zahlungsmittelgenerierende Einheit |
| TSR | Total Shareholder Return | ||
Dieses Kennzahlenglossar enthält alternative Leistungsindikatoren (APM), die nicht nach IFRS definiert sind. Die APM (non-IFRS) sind zu den im IFRS-Konzernabschluss enthaltenen Kennzahlen überleitbar und sollten nicht isoliert, sondern nur als vervollständigende Information zur Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage betrachtet werden. TeamViewer ist der Auffassung, dass diese Kennzahlen ein tiefergehendes Verständnis der Geschäftsentwicklung des Unternehmens vermitteln. TeamViewer hat die nachstehenden APMs wie folgt definiert:
Billings stellen den Wert (netto) der Güter und Dienstleistungen dar, die den Kunden innerhalb einer Periode fakturiert werden und einen Vertrag im Sinne des IFRS 15 darstellen.
Bereinigtes EBITDA (non-IFRS) (Definition bis 2022, auch als bereinigtes (Billings) EBITDA bezeichnet) ist definiert als das operative Ergebnis (EBIT) nach IFRS zuzüglich Abschreibungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen (EBITDA), bereinigt um die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse im Betrachtungszeitraum und um bestimmte, durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat definierte Geschäftsvorfälle (Erträge und Aufwendungen). Zu bereinigende Geschäftsvorfälle beinhalten Aufwendungen aus aktienbasierten Vergütungsmodellen und sonstige wesentliche Sondereffekte, die gesondert dargestellt werden, um die zugrunde liegende operative Leistung des Unternehmens zu zeigen.
Bereinigte EBITDA-Marge (Definition bis 2022, auch als bereinigte (Billings) EBITDA-Marge bezeichnet) ist definiert als das Bereinigte EBITDA ausgedrückt als Prozentsatz der Billings.
Bereinigtes EBITDA (Definition ab 2023, auch bezeichnet als bereinigtes (Revenue) EBITDA) ist definiert als das operative Ergebnis (EBIT) nach IFRS zuzüglich Abschreibungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen (EBITDA), bereinigt um bestimmte, durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat definierte Geschäftsvorfälle (Erträge und Aufwendungen). Zu bereinigende Geschäftsvorfälle beinhalten Aufwendungen aus aktienbasierten Vergütungsmodellen und sonstige wesentliche Sondereffekte, die gesondert dargestellt werden, um die zugrunde liegende operative Leistung des Unternehmens zu zeigen.
Bereinigte EBITDA-Marge (Definition ab 2023, auch bezeichnet als bereinigte (Revenue) EBITDA-Marge) ist definiert als das bereinigte EBITDA ausgedrückt als Prozentsatz der Umsatzerlöse.
Retained Billings beschreibt wiederkehrende Billings (Verlängerungen, Up- & Cross-Sell) mit bestehenden Abonnenten, die im vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraum bereits Abonnenten waren.
New Billings beschreibt wiederkehrende Billings, die neuen Abonnenten zuzurechnen sind.
Non-recurring Billings beschreibt nicht wiederkehrende Billings, wie z. B. Dienstleistungen und Hardwareverkäufe.
Net Retention Rate (NRR) wird ermittelt als Retained Billings der letzten zwölf Monate (LTM), geteilt durch die gesamten wiederkehrenden Billings (Retained Billings + New Billings) des vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraums (LTM-1). Die gesamten wiederkehrenden Billings der LTM-1-Periode werden dabei in Bezug auf Mehrjahresverträge (MYD) angepasst.
Annual Recurring Revenue (ARR) beschreibt die jährlich wiederkehrenden Billings für alle aktiven Abonnenten zum jeweiligen Berichtszeitpunkt.
Anzahl der Abonnenten ist die Gesamtzahl der zahlenden Abonnenten mit einem gültigen Abonnement zum jeweiligen Berichtszeitpunkt.
SMB-Kunden sind Kunden mit einem ACV über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von unter 10.000 EUR innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei Überschreiten dieser Schwelle wird eine Neuzuordnung vorgenommen.
Enterprise-Kunden sind Kunden mit einem ACV über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von mindestens 10.000 EUR innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei Unterschreiten dieser Schwelle wird eine Neuzuordnung vorgenommen.
Churn (Subscriber) wird berechnet, indem die Anzahl der bestehenden Abonnenten zum Berichtszeitpunkt durch die Gesamtzahl der Abonnenten zum Berichtszeitpunkt des Vorjahres geteilt wird.
Average Selling Price (ASP) beschreibt den durchschnittlichen Verkaufspreis. Er wird berechnet, indem die gesamten SMB-/Enterprise-Billings der letzten zwölf Monate (LTM) durch die Gesamtzahl der SMB-/Enterprise-Abonnenten zum jeweiligen Berichtszeitpunkt geteilt werden.
Annual Contract Value (ACV) wird zur Unterscheidung verschiedener Kundengrößen innerhalb von SMB und Enterprise verwendet. Der ACV ist definiert als der annualisierte Wert eines SMB-/Enterprise-Vertrags.
Netto-Finanzverbindlichkeiten sind definiert als zinstragende kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten (ohne weitere Finanzverbindlichkeiten) abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.
Netto-Verschuldungsgrad setzt die Netto-Finanzverbindlichkeiten ins Verhältnis zum bereinigten EBITDA des vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraums (LTM).
Levered Free Cash Flow (FCFE) ist definiert als Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit abzüglich Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (exkl. M&A), Tilgungszahlungen für Leasingverbindlichkeiten und bezahlter Zinsen für Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten.
Cash Conversion entspricht dem prozentualen Anteil des Levered Free Cash Flows (FCFE) am bereinigten EBITDA.
Bereinigtes Konzernergebnis ist definiert als das Konzernergebnis, bereinigt um bestimmte Erträge und Aufwendungen. Dies sind: Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen, Abschreibungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen, sonstige Sondereffekte und damit zusammenhängende Ertragsteuern.
Bereinigtes Ergebnis pro Aktie wird entsprechend dem Ergebnis pro Aktie (unverwässert) berechnet, wobei als Berechnungsgrundlage anstelle des Konzernergebnisses das Bereinigte Konzernergebnis herangezogen wird.
Q1 2024 Ergebnis
Hauptversammlung
Q2 2024 Ergebnis/Halbjahresbericht 2024

Q3 2024 Ergebnis
Investor Relations
Public Relations [email protected]
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TeamViewer SE – Geschäftsbericht 2023
Bestimmte Aussagen in diesem Bericht können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Diese Aussagen basieren auf Annahmen, die zu dem Zeitpunkt, an dem sie getroffen wurden, für angemessen erachtet werden, und sie unterliegen wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, einschließlich derjenigen Risiken und Unsicherheiten, die in den Offenlegungen von TeamViewer beschrieben sind. Sie sollten sich nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen als Vorhersagen von künftigen Ereignissen verlassen.
TeamViewers tatsächliche Ergebnisse können von den in diesem Bericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund mehrerer Faktoren wesentlich und nachteilig abweichen, unter anderem aufgrund von Risiken aus makroökonomischen Entwicklungen, externem Betrug, mangelnder Innovationskraft, unangemessener Datensicherheit und Änderungen im Wettbewerbsniveau. Im Falle neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderweitiger Umstände ist das Unternehmen nicht verpflichtet und beabsichtigt auch nicht, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren.
Prozentuale Veränderungen und Summen, die in Tabellen in diesem Bericht dargestellt werden, werden im Allgemeinen auf Basis ungerundeter Zahlen berechnet. Daher kann es vorkommen, dass sich die in den Tabellen angegebenen Werte nicht genau zu den angegebenen Gesamtsummen addieren lassen und dass die prozentualen Veränderungen nicht die Veränderungen auf Basis gerundeter Zahlen widerspiegeln.
Dieser Bericht enthält alternative Leistungsindikatoren (APM), die nicht nach IFRS definiert sind. Die APM (non-IFRS) sind zu den im IFRS-Konzernabschluss enthaltenen Kennzahlen überleitbar und sollten nicht isoliert, sondern nur als vervollständigende Information zur Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage betrachtet werden. TeamViewer ist der Auffassung, dass diese Kennzahlen ein tiefergehendes Verständnis der Geschäftsentwicklung des Unternehmens vermitteln. Eine vollständige Übersicht der in diesem Bericht enthaltenen APM und der entsprechenden Definitionen ist dem Kennzahlenglossar (Kapitel E\_3) zu entnehmen.
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