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TeamViewer AG — Annual Report 2022
Feb 7, 2023
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Annual Report
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Geschäftsbericht 2022

Creating a world that works better

–
Geschäftsbericht 2022
TeamViewer auf einen Blick
| GJ 22 | GJ 21 | Δ ggü. VJ | |
|---|---|---|---|
| Vertriebskennzahlen | |||
| Billings1 (in Mio. EUR) | 634,8 | 547,6 | +16 %/ 11 % cc2 |
| Umsatz1 (in Mio. EUR) | 565,9 | 501,1 | +13 % |
| Anzahl der Abonnenten3 (Ende der Berichtsperiode) (in Tausend) | 626 | 617 | +1 % |
| Net Retention Rate (NRR LTM) | 107% | 98% | +9pp |
| Gewinn- und Margen-Kennzahlen | |||
| Bereinigtes (Billings) EBITDA1 (in Mio. EUR) | 298,7 | 257,0 | +16 % |
| Bereinigte (Billings) EBITDA-Marge1 | 47% | 47% | +0pp |
| Bereinigtes (Umsatz) EBITDA1 (in Mio. EUR) | 229,8 | 210,5 | +9 % |
| Bereinigte (Umsatz) EBITDA-Marge1 | 41% | 42% | -1pp |
| EBITDA (in Mio. EUR) | 197,5 | 168,3 | +17 % |
| EBITDA-Marge (in % des Umsatzes) | 35% | 34% | +1pp |
| EBIT (in Mio. EUR) | 143,7 | 117,4 | +22 % |
| EBIT (in % des Umsatzes) | 25% | 23% | +2pp |
| Cashflow-Kennzahlen | |||
| Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit (in Mio. EUR) | 204,3 | 194,0 | +5 % |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit (in Mio. EUR) | (10,8) | (38,9) | -72 % |
| Levered Free Cashflow (FCFE) | 171,8 | 157,8 | +9 % |
| Cash Conversion (FCFE/Bereinigtes (Umsatz) EBITDA) | 75% | 75% | -0pp |
| Zahlungsmittel und -äquivalente (in Mio. EUR) | 161,0 | 550,5 | -71 % |
| Sonstige Kennzahlen | |||
| F&E-Ausgaben (in Mio. EUR) | (69,5) | (62,1) | +12 % |
| Mitarbeitende, FTE (Ende der Berichtsperiode) | 1.386 | 1.477 | -6 % |
| Gewinn pro Aktie (unverwässert) (in EUR) | 0,37 | 0,25 | +46 % |
| Gewinn pro Aktie (verwässert) (in EUR) | 0,37 | 0,25 | +46 % |
1 Ab dem GJ 2023 berichtet TeamViewer über seine Geschäftsentwicklung anhand eines überarbeiteten Kennzahlensystems. Dabei werden Billings von der primären zur sekundären Leistungskennzahl und der Umsatz (IFRS) rückt stärker in den Vordergrund. Vor diesem Hintergrund wird die Definition des bereinigten EBITDA angepasst und von der Billings- zur Umsatzperspektive wechseln. Auch die Jahresprognose 2023 bezieht sich auf den Umsatz (IFRS) und die bereinigte (Umsatz) EBITDA-Marge.
2 cc = währungsbereinigt.
3 Bereinigt um Russland und Belarus.
Wichtige Hinweise
Interaktives PDF
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Rundungen
Prozentuale Veränderungen und Summen, die in diesem Geschäftsbericht dargestellt werden, sind auf Basis ungerundeter Zahlen berechnet. Daher kann es vorkommen, dass sich die Werte nicht genau zu den angegebenen Gesamtsummen addieren lassen und dass die prozentualen Veränderungen nicht die Veränderungen auf Basis gerundeter Zahlen widerspiegeln.
Alternative Kennzahlen
Dieser Geschäftsbericht enthält alternative Leistungsindikatoren (APM), die nicht nach IFRS definiert sind. Die APMs werden in Berichtsteil E (Weitere Informationen) als Teil eines Kennzahlenglossars (E_6) näher beschrieben.
Genderbezogene Schreibweise
In diesem Geschäftsbericht wird weitestgehend auf eine gendergerechte Schreibweise geachtet. Sofern dies an einzelnen Stellen nicht möglich ist, impliziert dies keinesfalls eine Benachteiligung der jeweils anderen Geschlechter. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begrifflichkeiten für alle Geschlechter.

| An unsere Aktionäre A_ |
5 |
|---|---|
| Zusammengefasster Lagebericht B_ |
1 6 |
| C_Konzernabschluss | 9 0 |
| D_Nichtfinanzieller Bericht | 159 |
| Weitere Informationen E_ |
19 3 |
| 1 | Brief des Vorstands 6 |
|
|---|---|---|
| 2 | Bericht des Aufsichtsrats9 | |
| 3 | TeamViewer am Kapitalmarkt13 |
| 1 | Grundlagen des Konzerns 17 |
|
|---|---|---|
| 2 | Mitarbeitende 28 |
|
| 3 | Unternehmerische Verantwortung 29 |
|
| 4 | Wirtschaftsbericht | 30 |
| 5 | Nachtragsbericht |
41 |
| 6 | Chancen- und Risikobericht |
42 |
| 7 | Prognosebericht 51 |
|
| 8 | Vergütungsbericht 53 |
|
| 9 | Übernahmerelevante Angaben 72 |
|
| 10 | Erklärung zur Unternehmensführung 75 |
|
| 11 | Nichtfinanzielle Erklärung86 | |
| 12 | Lagebericht der TeamViewer AG87 |
| 1 | Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember91 |
|
|---|---|---|
| 2 | Konzern-Bilanz zum 31. Dezember92 | |
| 3 | Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember |
93 |
| 4 | Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung | 94 |
| 5 | Erläuterungen zum Konzernabschluss95 | |
| 6 | Veröffentlichung 158 |
| 1 | Grundlagen des Nichtfinanziellen Berichts160 | |
|---|---|---|
| 2 | Nachhaltigkeit bei TeamViewer | 161 |
| 3 | Governance und Integrität175 | |
| 4 | Mitarbeitende | 178 |
| 5 | Umwelt- und Klimaschutz 184 |
|
| 6 | Energie-, Abfall- und Wassermanagement |
189 |
| 7 | Soziale Verantwortung | 191 |
| 1 | Versicherung gesetzlicher Vertreter 194 |
|
|---|---|---|
| 2 | Inhaltsindex für GRI, SDG, UN Global Compact, WEPs und SASB195 | |
| 3 | Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers197 | |
| 4 | Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des | |
| Vergütungsberichts nach §162 Abs. 3 AktG204 | ||
| 5 | Abkürzungsverzeichnis 205 |
|
| 6 | Kennzahlenglossar 208 |
|
| 7 | Finanzkalender210 | |
| 8 | Impressum | 211 |
| 9 | Disclaimer 212 |

5 A_ An unsere Aktionäre – 1 Brief des Vorstands
1 Brief des Vorstands

Peter Turner, Oliver Steil und Michael Wilkens (v. l. n. r.)
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
in 2022 hat TeamViewer bewiesen, dass wir auch in einem herausfordernden Jahr voller makroökonomischer Unsicherheiten erfolgreich sein können. Wir haben unsere Finanzprognose erfüllt und damit unser Versprechen an den Kapitalmarkt eingehalten. Dies war für uns eines der wichtigsten Ziele des zurückliegenden Jahres und ein wesentlicher Meilenstein, um Ihr Vertrauen in unsere operative Umsetzungsstärke und in unser Zukunftspotenzial zu festigen.
Kunden digitalisieren weltweit Prozesse mit TeamViewer
In einem von globalen Krisen geprägten Umfeld hat sich gezeigt, dass die Produkte von TeamViewer für unsere weltweit mehr als 626.000 Kunden einen echten Mehrwert darstellen. Mit unseren Remote-Connectivity- und Workflow-Lösungen können Unternehmen ihre Prozesse effizienter gestalten, Personal wirtschaftlicher einsetzen und damit dem Fachkräftemangel begegnen, Fehler minimieren, Stillstand in der Produktion reduzieren sowie teure und zeitintensive Reisen vermeiden. Damit ermöglichen unsere Produkte auch signifikante Einsparungen von CO₂ und tragen zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele unserer Kunden weltweit bei. All dies sind in Zeiten von Krieg, Energie- und Klimakrise, Inflation und Rezession starke Argumente für unsere Lösungen. So konnten wir zum Beispiel namhafte Unternehmen wie ABB, Böhringer Ingelheim, Cimbali, Coca-Cola, DHL, Ford, GlobalFoundries, Henkel, Hyundai Motors oder Specsavers erfolgreich als Kunden gewinnen bzw. bestehende Kundenbeziehungen signifikant ausbauen.
Führender Anbieter bei Fernwartung
Um unsere Wachstumsstrategie voranzutreiben, haben wir 2022 an entscheidenden Stellen strategische Projekte initiiert und umgesetzt. Auf Produktseite haben wir beispielsweise mit Integrationen in den Messagingdienst Slack oder in die Datenbrillen von RealWear erneut unter Beweis gestellt, dass wir auf dem Gebiet der Remote Connectivity, also Fernwartung, führend sind. Mit TeamViewer können sich Nutzerinnen und Nutzer mit einer Vielfalt an Geräten verbinden und diese aus der Ferne steuern, konfigurieren, in Betrieb nehmen, warten und reparieren – unabhängig davon, ob es sich um klassische IT-Geräte wie PCs oder Tablets handelt oder um Kaffeemaschinen, Medizingeräte oder Industrieanlagen.
Konkreter Mehrwert für das Industrial Metaverse
Darüber hinaus hat sich TeamViewer im letzten Jahr mehr und mehr zu einem wegweisenden Anbieter für das sogenannte Industrial Metaverse entwickelt. Unsere Augmented-Reality- (AR)-basierte Workflow-Plattform TeamViewer Frontline, die laut relevanten Marktanalyseinstituten bereits die führende Lösung in Europa ist und weltweit auf Platz zwei liegt, wurde kontinuierlich um neue Funktionen ergänzt. Zum Beispiel im Bereich von 3D-Hologrammen/Mixed Reality oder mit selbstlernenden Algorithmen und künstlicher Intelligenz. Das Industrial Metaverse ist bereits heute Realität und stellt einen signifikanten Mehrwert für Unternehmen dar. Es geht darum, Arbeitsprozesse in der Industrie durch AR-Lösungen wie die Frontline-Plattform digital anzureichern und dadurch deutlich zu verbessern, aber auch Wissen zu dokumentieren und Personal gezielter einzusetzen – wesentliche Aspekte im Kontext des zunehmenden Fachkräftemangels. Die Frontline-Plattform war für uns auch ein Treiber für zahlreiche Kooperationen und Integrationen mit globalen Tech-Playern wie SAP, Siemens oder Google Cloud. Auch hierbei liegt der Schwerpunkt auf der digitalen Transformation von Prozessen in der Logistik, Produktion oder im Aftersales sowie im intelligenten Zusammenspiel der Prozesse mit den Backendsystemen unserer Kunden.
Ein starkes Team für den nächsten Entwicklungsschritt
Jenseits des Produktportfolios haben wir unser Managementteam erweitert und unsere geografische Expansion vorangetrieben. Als neues Vorstandstrio sehen wir uns für die nächste Phase der Unternehmensentwicklung bestens aufgestellt. In Asia-Pacific hat Sojung Lee, die seit einem Jahr für diese Region verantwortlich ist, neue Führungskräfte für Korea, Indien und Japan gewonnen und damit maßgebliche Impulse für eine Wachstumsbeschleunigung in der Region gesetzt. Mit einem neuen regionalen Headquarter in Singapur und weiteren neuen Büros in Korea und Australien haben wir unsere Präsenz in der Region verstärkt. Aber auch in Europa wurden bestehende Büros weiterentwickelt und im portugiesischen Porto ein neues Forschungs- und Entwicklungszentrum aufgebaut.
Wir nehmen Nachhaltigkeit ernst und zeigen Haltung
Mit dem Nachhaltigkeitsprogramm c-a-r-e zeigt TeamViewer, dass wir unsere gesellschaftliche und ökologische Verantwortung ernst nehmen. Es ist unser Ziel, als Unternehmen bis spätestens 2025 klimaneutral zu werden. Wir arbeiten mit größtem Einsatz daran, dieses Ziel zu verwirklichen. Gemeinsam mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir Arbeitsgruppen aufgesetzt, um uns bei Themen, die uns als Gesamtgesellschaft angehen, noch stärker zu engagieren. Dazu gehört auch, Haltung zu zeigen gegen den völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine. Wir haben unverzüglich jegliches Neugeschäft in Russland und Belarus gestoppt und verlängern darüber hinaus keine Verträge mit Kunden aus diesen Ländern. Alle nicht-kommerziellen Verbindungen von und nach Russland und Belarus haben wir unterbunden und zudem unsere Software lokalen Organisationen in der Ukraine kostenlos zur Verfügung gestellt. TeamViewer hat darüber hinaus rund 750.000 Euro an Organisationen des Roten Kreuzes für humanitäre Hilfe vor Ort gespendet.
Beteiligung aller Mitarbeitenden am Unternehmenserfolg
Auch für unsere weltweit mehr als 1.400 Mitarbeitenden haben wir 2022 viel getan: Das Unternehmen hat mit steuerfreien Corona-Sonderzahlungen und Energieausgleichsprämien Möglichkeiten genutzt, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen zu entlohnen und bestmöglich zu unterstützen. Zudem hat TeamViewer ein attraktives Aktienbeteiligungsprogramm für alle Mitarbeitenden aufgelegt, um diese am zukünftigen Erfolg zu beteiligen und dauerhaft ans Unternehmen zu binden. Dies ist ausdrücklich als Dank zu verstehen für die herausragende Leistung, die unermüdliche Motivation und den großen Einsatz der letzten Jahre. Mit der Einführung unserer neuen Unternehmenswerte (Courage/Mut, Family/Familie, Impact/Einfluss, Quality/Qualität) stärken wir zudem die einzigartige Unternehmenskultur von TeamViewer.
Jahresprognose 2022 erreicht und Gewinn pro Aktie gesteigert
Aus Finanzsicht haben wir das Jahr 2022 sehr erfolgreich im Rahmen unserer Prognose abgeschlossen. Wir haben fakturierte Umsätze (Billings) in Höhe von 634,8 Mio. Euro erzielt, was einer Steigerung von 16 Prozent zum Vorjahr entspricht. Die Umsatzerlöse erreichten 565,9 Mio. Euro. Hier haben wir ein Wachstum von 13 Prozent gegenüber 2021 verzeichnet. Mit einer bereinigten EBITDA-Marge auf Billings-Basis von 47 Prozent konnten wir erneut unsere starke Profitabilität unter Beweis stellen. Unsere Aktionäre haben von unserer hohen Cashflow-Generierung profitiert, da wir 300 Mio. Euro zum Rückkauf eigener Aktien eingesetzt haben. Dadurch haben wir zur Steigerung des Gewinns pro Aktie von 46 % beigetragen. Unsere Bilanzstruktur haben wir durch die Rückführung von Finanzverbindlichkeiten weiter optimiert. So sind wir bestens aufgestellt: TeamViewer ist ein finanzstarkes und gesundes Unternehmen, das mit relevanten Softwarelösungen in einem attraktiven Markt operiert.
Anpassung der Manchester United Partnerschaft
Unsere seit 2021 bestehenden Partnerschaften mit dem Fußballclub Manchester United und dem Mercedes-AMG Petronas Formel 1 Team haben 2022 weltweit zu mehr Sichtbarkeit geführt. Auf zahlreichen Veranstaltungen am Rande von Fußballspielen oder F1-Rennen konnten unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Vertrieb erfolgreich unsere Lösungen vorstellen und mit Vertreterinnen und Vertretern von Kunden und Partnern ins Verkaufsgespräch kommen. Dennoch haben wir die Entscheidung getroffen, die Partnerschaft mit
Manchester United anzupassen und dem Verein die Möglichkeit eingeräumt, die Rechte am Haupttrikotsponsoring zurückzukaufen. So konnte Manchester United einen zielgerichteten Verkaufsprozess für einen neuen langfristigen Haupttrikotsponsor starten. Ziel ist, dass TeamViewer so schnell wie technisch möglich aus dieser Rolle aussteigen kann. Im Anschluss würde TeamViewer bis zum Ende der Vertragslaufzeit von fünf Jahren mit einem deutlich reduzierten, einstelligen US-Dollar-Millionenbetrag pro Jahr Teil des Partnernetzwerks von Manchester United bleiben. Dies hätte dann einen erheblichen positiven Effekt auf unsere Profitabilität. Dennoch könnten wir auch weiterhin von den äußerst positiven Effekten auf unsere Markenbekanntheit profitieren und gleichzeitig einem veränderten makroökonomischen Umfeld Rechnung tragen.
Relaunch der Fernwartungssoftware geplant
Für 2023 haben wir viel vor: Mit einem umfangreichen Upgrade unseres Kernprodukts für Fernwartung im ersten Halbjahr wollen wir unsere führende Position in diesem Bereich mit einer modernen Nutzeroberfläche und zusätzlichen Funktionalitäten weiter ausbauen. Darüber hinaus werden wir diese Lösung um wesentliche Elemente aus dem Bereich Remote Monitoring und Management ergänzen und damit für größere SMB-Unternehmenskunden und IT-Service-Anbieter noch attraktiver gestalten. Zudem werden wir die Fähigkeiten von TeamViewer weiterentwickeln, sich mit komplexen Anlagen und Maschinen im Industriekontext sowie mit Smart-Home-Geräten zu verbinden. Wir sind davon überzeugt, dass gerade dieser Bereich in Zukunft stark zu unserem Erfolg beitragen wird. Außerdem werden wir unsere Workflow-Plattform Frontline weiterentwickeln und hier einen Fokus auf Apps für Mobiltelefone und Tablets legen. So soll unseren Kunden ein einfacher Einstieg in das Industrial Metaverse ermöglicht werden – jenseits von Datenbrillen und anderer Hardware.
Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich, stabile Marge und erneuter Aktienrückkauf in 2023
Wir gehen davon aus, dass TeamViewer trotz anhaltender makroökonomischer Unsicherheiten auch im Jahr 2023 von globalen Megatrends profitieren und sich die Nachfrage nach unseren Konnektivitäts- und Workflow-Lösungen fortsetzen wird. Finanziell haben wir uns für 2023 vorgenommen, unsere Umsatzerlöse um 10–14 Prozent auf 620–645 Mio. Euro zu steigern. Unsere bereinigte EBITDA-Marge auf Umsatzbasis soll mit ca. 40 Prozent stabil und damit weiterhin stark bleiben. Zudem haben wir unsere Kapitalallokationsstrategie, bei der eine nachhaltige Verschuldungsquote von etwa 1,5 x Nettoverschuldung im Verhältnis zum bereinigten EBITDA auf Billings-Basis angestrebt wird, mit einem neuen Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 150 Mio. Euro bestätigt.
Wir alle arbeiten hart daran, unsere Ziele zu erreichen. Wir freuen uns auf ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr 2023, auf einen weiterhin konstruktiven Austausch mit Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, und auf eine gute Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unseren Kunden und Partnern.
Herzliche Grüße
| Oliver Steil | Michael Wilkens | Peter Turner |
|---|---|---|
| CEO | CFO | CCO |
2 Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
das Geschäftsjahr 2022 war von großen geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt. Nachdem die globale Wirtschaftsleistung zum Jahresende 2021 noch kräftig zugelegt hatte, geriet die Erholung im ersten Quartal 2022 durch den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine, dadurch ausgelöste drohende Energieversorgungsengpässe und Preissteigerungen sowie Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie ins Stocken. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zeigte sich TeamViewer operativ sehr widerstandsfähig und konnte seine Wachstumsstrategie erfolgreich umsetzen. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass sich TeamViewer im vergangenen Geschäftsjahr in zentralen Punkten wesentlich weiterentwickelt hat. So hat TeamViewer eine Reihe unterschiedlicher organisatorischer und operativer Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, um das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen. Dazu gehörten unter anderem der Abschluss des konzernweiten ReMax Programms sowie die Neuaufstellung und Erweiterung des Managementteams. Neben CEO Oliver Steil haben wir Michael Wilkens als neuen CFO und Peter Turner als neuen CCO mit Verantwortung für Commercial Operations und Marketing in den Vorstand berufen. Der bisherige Finanzvorstand, Stefan Gaiser, hat das Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf seines Vertrags im Sommer 2022 verlassen.
Auch das Finanzprofil der Gesellschaft wurde durch die weitere Rückführung der Finanzverschuldung und den Abschluss des Aktienrückkaufprogramms weiter gestärkt. Die Gesellschaft hat einen Teil der erworbenen Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen. Mit dem Rückkauf der Aktien beteiligt TeamViewer seine Aktionärinnen und Aktionäre stärker am Unternehmenserfolg. Gleichzeitig unterstreichen Vorstand und Aufsichtsrat damit ihre Überzeugung von TeamViewers strategischer Ausrichtung. Die Festigung des Vertrauens am Kapitalmarkt bleibt eines der wichtigsten Ziele, das wir als Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand von TeamViewer weiterverfolgen werden.
In 2022 stärkte das Unternehmen die Kommunikation gegenüber dem Kapitalmarkt weiter und stellte zusätzliche Informationen zur Verfügung, um transparent über die Strategie und deren Umsetzung zu informieren. Wachstumsseitig konzentrierte sich TeamViewer 2022 insbesondere auf die Erweiterung der Anwendungsfälle, die Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen und die geografische Expansion in wichtigen Absatzmärkten. Produktseitig konnte TeamViewer sein bestehendes Lösungsportfolio weiterentwickeln, vorrangig im Bereich Enterprise. Darüber hinaus wurde die Zusammenarbeit mit strategischen Technologiepartnern deutlich intensiviert.
Wir sind davon überzeugt, dass TeamViewer mit seiner strategischen Ausrichtung und maßgeblichen Weiterentwicklungen im vergangenen Jahr die richtigen Weichen für langfristigen und nachhaltigen Erfolg gestellt hat, und stehen als Aufsichtsrat hinter dem eingeschlagenen Weg.
Im Folgenden möchten wir Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2022 informieren.
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft nahm die ihm obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2022 wahr und beschäftigte sich insbesondere mit der Lage und Entwicklung der TeamViewer AG und des Konzerns.
Dabei arbeitete der Aufsichtsrat mit dem Vorstand stets konstruktiv, offen und vertrauensvoll zusammen. Im Rahmen des regelmäßigen und intensiven Dialogs beriet der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Unternehmungsleitung und überwachte dessen Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat wurde stets bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist auch seinen Informationspflichten stets nachgekommen.
Sowohl innerhalb als auch außerhalb von Sitzungen informierte der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über Strategieentwicklung und -umsetzung, über Planung und Geschäftsentwicklung, über Risikolage und Risikomanagement, über die Themen Compliance, Personalplanung, Nachhaltigkeitsstrategie und Investorenkommunikation sowie aktuelle Ereignisse. Alle Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden dem Aufsichtsrat zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Neben dem bereits erwähnten Aktienrückkaufprogramm sind dabei im Geschäftsjahr 2022 besonders die erfolgten Anpassungen zum Kreditvertrag sowie die mit Manchester United getroffene Vereinbarung in Bezug auf das Haupttrikotsponsoring hervorzuheben.
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten im Berichtszeitraum nicht auf.
Der Aufsichtsratsvorsitzende war während des gesamten Geschäftsjahrs in angemessenem Rahmen bereit, mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen zu führen.
Aufsichtsratssitzungen und Themenschwerpunkte
Der Aufsichtsrat tagte im Berichtszeitraum insgesamt acht Mal. In den Sitzungen besprach das Gremium regelmäßig die Geschäftsentwicklung, die strategische Ausrichtung sowie die finanzielle Entwicklung der TeamViewer AG und des Konzerns. Der Vorstand erörterte die entsprechenden detaillierten Berichte eingehend mit dem Aufsichtsrat. Sie entsprachen sowohl hinsichtlich der darin behandelten Themen als auch hinsichtlich ihres Umfangs den gesetzlichen Bestimmungen, den Grundsätzen guter Corporate Governance und den Vorgaben des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat stellte dabei sicher, regelmäßig auch ohne den Vorstand zu tagen.
Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 insbesondere mit folgenden Themen:
In seiner Sitzung am 25. Januar 2022 beschloss der Aufsichtsrat unter anderem das Budget für das Jahr 2022. Er diskutierte zudem die möglichen Vorteile eines aktienbasierten Vergütungsprogramms auf Mitarbeiterebene, unter dem ein Teil der zurückgekauften eigenen Aktien der Gesellschaft ab Januar 2023 an Mitarbeitende der Gesellschaft ausgegeben werden, sowie das Vorstandsvergütungssystem.
Die Sitzung am 18. Februar 2022 befasste sich mit der Kapitalmarktstrategie der Gesellschaft und dem Aktienrückkaufprogramm.
In der Sitzung am 11. März 2022 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Ukraine-Konflikt und den von der Gesellschaft getroffenen Maßnahmen in Russland, Belarus und der Ukraine, dem zur Veröffentlichung anstehenden Geschäftsbericht sowie dem Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl eines neuen Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat analysierte auch die vorgeschlagene Umwandlung der Gesellschaft in eine Societas Europaea (SE) und beschloss, der Einleitung der Umwandlung der TeamViewer AG in eine SE zuzustimmen.
In der Sitzung am 28. April 2022 wurden die allgemeine Geschäftsentwicklung, der Ukraine-Konflikt, der Stand des Aktienrückkaufprogramms und die Strategie des Unternehmens mit den Schwerpunkten Produkt- und Marketinginitiativen, wichtige Wettbewerbstrends und Markenaufbau diskutiert.
Die Hauptthemen der Sitzung am 29. Juli 2022 waren die persönlichen STI-Ziele (MBOs) 2022 für die Vorstandsmitglieder Michael Wilkens und Peter Turner, die strategischen Partnerschaften des Unternehmens sowie die kurz- und mittelfristige Geschäftsentwicklung.
In seiner Sitzung am 26. Oktober 2022 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Marketingstrategie der Gesellschaft, mit Schwerpunkt auf Preis- und Vertriebsstrategien, den Sportpartnerschaften sowie der Geschäftsentwicklung im dritten Quartal 2022.
Am 9. November 2022 konzentrierte sich die Diskussion erneut auf die Produkt- und Vertriebsstrategie, das Marktumfeld sowie verschiedene produkt- und marktbezogene Aspekte der Unternehmensstrategie.
In seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Budgetplanung und der anschließenden Genehmigung des Budgets für das Jahr 2023, dem Sponsoringvertrag mit Manchester United und Fragen der Corporate Governance.
Am 1. Dezember 2022 fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats der TeamViewer SE statt, in der die letzten vor der Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister noch erforderlichen technischen Beschlüsse gefasst wurden. Die Umwandlung der TeamViewer AG in eine europäische Gesellschaft (SE) war während des gesamten Jahres wiederholt Gegenstand der Sitzungen des Aufsichtsrats. Dabei beriet sich der Aufsichtsrat mit dem Vorstand ausführlich über die Vorbereitung und Durchführung der Umwandlung sowie den jeweiligen Stand der Umsetzung.
Mit Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister, die zeitnah nach Veröffentlichung des Geschäftsberichts erwartet wird, werden sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß dem Umwandlungsplan der Gesellschaft automatisch Mitglieder des Aufsichtsrats der TeamViewer SE.
Neben den acht Sitzungen wurden zudem verschiedene Beschlüsse im Umlaufverfahren getätigt. Im Geschäftsjahr 2022 waren dies vor allem technische Umsetzungsbeschlüsse zu den zuvor in den Sitzungen des Aufsichtsrats behandelten und vorstehend geschilderten Themen.
Sitzungsteilnahme des Aufsichtsrats 2022
| Aufsichtsratsplenum | Prüfungsausschuss | Nominierungs- und Vergütungsausschuss |
|
|---|---|---|---|
| (per Video- oder Telefon konferenz 25.01., 18.02., 11.03., 29.07., 26.10.) |
(per Video- oder Telefon konferenz 25.01., 21.02., 11.03., 29.07.) |
(per Video- oder Telefon konferenz 25.01., 17.02., 11.03., 29.07.) |
|
| (Präsenzsitzungen: 28.04., 09.11, 01.12.) |
(Präsenzsitzungen: 28.04., 26.10., 01. 12.) |
(Präsenzsitzungen: 28.04., 01.12.) |
|
| Dr. Abraham Peled | 8 (8) | 7 (7) | 6 (6) |
| Jacob Fonnesbech Aqraou |
3 (5) | 4 (5) | 3 (5) |
| Stefan Dziarski | 8 (8) | 7 (7) | – |
| Dr. Jörg Rockenhäuser | 8 (8) | – | 6 (6) |
| Axel Salzmann | 6 (8) | 6 (7) | 5 (6) |
| Hera Kitwan Siu | 8 (8) | 6 (7) | – |
| Ralf W. Dieter | 2 (2) | 1 (1) | 1 (1) |
Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2022 (in Klammern: Anzahl der Sitzungen in der jeweiligen Amtszeit des Mitglieds)
Mit der Ausnahme von Herrn Salzmann und Herrn Fonnesbech Aqraou, die jeweils bei zwei Sitzungen verhindert waren, nahmen alle Aufsichtsratsmitglieder an allen Sitzungen des Aufsichtsrats vor Ort oder per Video- oder Telefonkonferenz teil. Weitere Einzelheiten zur Sitzungsteilnahme des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sind der obenstehenden Tabelle zu entnehmen.
Ausschüsse
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat folgende Ausschüsse gebildet:
Der Prüfungsausschuss, der gleichzeitig auch als Nachhaltigkeitsausschuss fungiert, überwacht die Rechnungslegungsprozesse, das Risikomanagement, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und das interne Revisionssystem. Zudem befasst er sich mit Fragen der Compliance und mit Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Er prüft darüber hinaus die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich mit etwaigen weiteren durch den Abschlussprüfer zu erbringenden Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrages, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Vereinbarung des Honorars des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss erörtert die Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand. Darüber hinaus bereitet er für das Aufsichtsratsplenum die Beschlüsse und die vorangehende Diskussion zur Feststellung der Abschlüsse, der Gewinnverwendung und der Bestellung des Abschlussprüfers vor. Zudem hat der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse diskutiert. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung ausgetauscht und dem Ausschuss hierüber berichtet. Der Prüfungsausschuss berät sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand.
Im Berichtszeitraum kam der Prüfungsausschuss zu sieben Sitzungen zusammen. Der Ausschuss befasste sich dabei insbesondere mit folgenden Themen:
- Erörterung der Geschäftsentwicklung und -ergebnisse, einschließlich der Jahresberichtserstattung, der unterjährigen Berichterstattung und des vorläufigen Ergebnisses,
- Diskussion und Vorbereitung zur Feststellung der Abschlüsse und Gewinnverwendung,
- Neuausschreibung der Abschlussprüfung,
- Überprüfung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der weiteren Leistungen, die durch den Abschlussprüfer erbracht werden,
- Bestimmung und Erörterung der Prüfungsschwerpunkte und des Ergebnisses der Abschlussprüfung mit dem Abschlussprüfer, Erörterung und Vereinbarung des Honorars des Abschlussprüfers, Erteilung des Prüfungsauftrags,
- Erörterung und Überwachung der Rechnungslegungsprozesse,
- Erörterung und Überwachung des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance, einschließlich eines regelmäßigen Schwerpunkts auf datenschutzrechtlicher Compliance,
- Schwerpunktsitzung zu Fragen der Corporate Governance, und
- Festlegung der Prüfungsbereiche der internen Revision.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von neuen Aufsichtsratsmitgliedern bei Bedarf geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Er prüft zudem sämtliche Aspekte der Vergütung und die Anstellungsbedingungen für den Vorstand und unterbreitet dem Aufsichtsrat diesbezüglich Empfehlungen. Darüber hinaus legt er eine Beurteilung der Leistung des Vorstands vor.
Im Berichtszeitraum kam der Nominierungs- und Vergütungsausschuss zu sechs Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt standen dabei die Besetzung des Vorstands mit zwei neuen Mitgliedern sowie der Vorschlag der Bestellung von Ralf W. Dieter als neues Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss berücksichtigt bei seinen Empfehlungen die gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung der Geschlechter und die von der Gesellschaft festgelegten Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem befasste sich der Ausschuss im Geschäftsjahr mit der Vergütung des Vorstands, der Festlegung von Zielgrößen für die variablen Vergütungsbestandteile und der kurz- und langfristigen Nachfolgeplanung für Vorstand und Aufsichtsrat.
Aus- und Fortbildung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und wurden dabei auch im Geschäftsjahr 2022 von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Im Mittelpunkt der angebotenen Ausund Fortbildungsmaßnahmen standen im Geschäftsjahr 2022 Maßnahmen, die sich mit den Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft, insbesondere auch einer europäischen Aktiengesellschaft (SE), befassen. Weitere Schwerpunkte der laufenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Jahr 2022 lagen in den Bereichen Corporate Governance und Compliance sowie strategierelevanten Geschäftsfeldern. Ralf W. Dieter als neuem Aufsichtsratsmitglied wurde eine umfassende Einführung angeboten, um ihn mit dem Geschäftsmodell der Gesellschaft und den Strukturen sowie besonders strategie- oder risikorelevanten Aspekten vertraut zu machen.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Der vom Vorstand nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der TeamViewer AG, der gemäß § 315e Abs. 1 HGB auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die TeamViewer AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022 wurden von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC), Stuttgart, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
PWC ist seit 2022 als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig und hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgelöst. Verantwortlicher Prüfungspartner im Sinne des § 319a Abs. 1 Satz 4 HGB war Jürgen Schwehr.
Die Prüfungsberichte, die genannten Abschlussunterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands lagen dem Aufsichtsrat mit ausreichender Frist vor der Bilanzsitzung am 8. März 2023 vor, sodass genügend Gelegenheit zur Prüfung bestand. Die Prüfungsberichte wurden sowohl dem Prüfungsausschuss als auch dem Vorstand durch den für die Prüfung verantwortlichen Abschlussprüfer persönlich erläutert. Dabei berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand sowohl dem Prüfungsausschuss als auch dem gesamten Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach eigener Prüfung kam der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass keine Einwendungen zu erheben sind, und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers an. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. März 2023 den Jahresabschluss der TeamViewer AG festgestellt und den Konzernabschluss mit dem zusammengefassten Lagebericht gebilligt.
Gemäß § 171 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat darüber hinaus den Inhalt des Nichtfinanziellen Berichts geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung bestand kein Anlass für Einwendungen.
Corporate Governance
Der Aufsichtsrat misst der Sicherstellung einer guten Corporate Governance große Bedeutung bei und orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Im Dezember 2022 gab der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für den Berichtszeitraum die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab, die auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investor Relations bzw. Corporate Governance dauerhaft zugänglich ist. Die TeamViewer AG erfüllt die aktuellen Empfehlungen der Regierungskommission DCGK ohne Ausnahmen. Weitere Informationen inklusive der Entsprechenserklärung sind in der Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft enthalten.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TeamViewer Konzerns für ihren hohen persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2022.
Göppingen, den 8. März 2023
Im Auftrag des Aufsichtsrats
Dr. Abraham Peled
3 TeamViewer am Kapitalmarkt
TeamViewer führt seit dem Börsengang einen offenen und transparenten Austausch mit dem Kapitalmarkt. Dies setzte die Gesellschaft auch im Geschäftsjahr 2022 weiter fort. Dabei konnte TeamViewer im ersten Halbjahr auf seiner Identität als Anbieter von Remote Connectivity Software aufbauen und die Mehrzahl der Interaktionen virtuell abhalten. In der zweiten Jahreshälfte hat das Management gezielt an Präsenzveranstaltungen teilgenommen, um auch wieder stärker in den persönlichen Dialog mit dem Kapitalmarkt zu treten.
Auf der Investor Relations (IR) Webseite von TeamViewer stehen ein breites Angebot an Informationen zur Aktie, sämtlichen veröffentlichten Kapitalmarktunterlagen und rechtlichen Offenlegungen sowie Aufzeichnungen der Kapitalmarktveranstaltungen zum Abruf bereit. Bei Anfragen kann das IR-Team per E-Mail unter [email protected] erreicht werden.
Kommunikation mit dem Kapitalmarkt
Die Aktie von TeamViewer wurde per 31. Dezember 2022 von insgesamt 15 nationalen und internationalen Finanzanalysten beobachtet, die regelmäßig Berichte und Analysen über das Unternehmen veröffentlichen. Auf Basis der Publikationen ermittelte TeamViewer einen Analysten-Konsensus bestehend aus den durchschnittlichen Schätzungen der Billings, des Umsatzes sowie der bereinigten EBITDA-Kennzahlen. Die jeweils aktuelle Übersicht der Schätzungen ist auf der IR Webseite von TeamViewer veröffentlicht.
Zu der Veröffentlichung der Finanzergebnisse hielt TeamViewer pro Quartal eine Analysten-Telefonkonferenz ab, in der CEO und CFO über das abgelaufene Quartal berichteten und für Fragen zur Verfügung standen.
Analystenveranstaltungen
| Termin | Anlass |
|---|---|
| 2. Februar 2022 | Vorläufiges Ergebnis für Q4 / Geschäftsjahr 2021 |
| 4. Mai 2022 | Ergebnis Q1 2022 |
| 3. August 2022 | Ergebnis Q2/H1 2022 |
| 2. November 2022 | Ergebnis Q3 |
Neben dem regelmäßigen Austausch mit den Finanzanalysten hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2022 diverse Investorengespräche wahrgenommen. Dabei traten der Vorstand und das IR-Team sowohl auf Roadshows und Konferenzen als auch im Rahmen virtueller Gespräche (Einzeltermine und Gruppenveranstaltungen) mit bestehenden und potenziellen Investoren in den Austausch. Der Hauptfokus der Gespräche lag auf der Geschäftsentwicklung des Unternehmens im Bereich SMB und Enterprise und auf regionaler Ebene sowie der entsprechenden Wachstumstreiber. Daneben wurde der Fortschritt beim Erreichen der gesetzten Jahresziele diskutiert. Im vierten Quartal hat sich der Finanzvorstand Michael Wilkens dem Kapitalmarkt vorgestellt.
TeamViewer Aktie
Die TeamViewer Aktie wird seit September 2019 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Stammdaten & Kennzahlen der TeamViewer Aktie zum 31. Dezember 2022
| ISIN/WKN | DE000A2YN900/A2YN90 | |
|---|---|---|
| Börsenkürzel/Börsennotierung: | TMV/Frankfurter Wertpapierbörse | |
| Börsensegment: | Regulierter Markt (Prime Standard) | |
| Indexmitgliedschaft: | MDAX, TecDAX | |
| Designated Sponsors: | Goldman Sachs & Morgan Stanley | |
| Anzahl Aktien/Grundkapital in EUR: | 186.515.856/186.515.856 ,00 | |
| Aktiengattung: | Nennwertlose Inhaber-Stammaktien | |
| Jahreshöchstkurs im Xetra-Handel in EUR: | 16,16 (8. Feb. 2022) | |
| Jahrestiefstkurs im Xetra-Handel in EUR: | 7,76 (29. Sept. 2022) | |
| Jahresschlusskurs im Xetra-Handel in EUR: | 12,05 (30. Dez. 2022) | |
| Durchschnittlicher Tagesumsatz (Xetra-Handel): | 1.205.402 Aktien/14.506.167 Euro | |
| Marktkapitalisierung in Mio. EUR: | 2.247 (30. Dez. 2022) | |
| Streubesitz in %: | 74,8 % |
Aktienrückkaufprogramm 2022
Nach Veröffentlichung des vorläufigen Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2021 hat TeamViewer im Februar 2022 ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von 300 Mio. EUR gestartet, das erfolgreich im September 2022 abgeschlossen wurde. Das Programm stand im Einklang mit der zuvor kommunizierten Zielverschuldungsquote von 1,5 x des bereinigten EBITDA auf Basis der Billings. Die Gesellschaft hat im Rahmen des Rückkaufs 24.093.675 Aktien erworben, von denen insgesamt 14.555.075 Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen wurden.
Aktionärsstruktur
Die Aktionärsstruktur von TeamViewer stellt sich unter Berücksichtigung des Aktienrückkaufprogramms und der Kapitalherabsetzung zum 31. Dezember 2022 wie folgt dar:
| Aktionär | Aktienanzahl | Anteil in % |
|---|---|---|
| Permira/TigerLuxOne S.à r.l. | 37.498.502 | 20,1 |
| Eigene Anteile (Treasury Shares) | 9.538.600 | 5,1 |
| Streubesitz | 139.478.754 | 74,8 |
| Gesamt | 186.515.856 | 100,0 |
Die TigerLuxOne S.à r.l. (TLO), eine von Permira kontrollierte Tochtergesellschaft, war mit 37,5 Mio. Aktien und einem Anteil von 20,1 % des Grundkapitals weiterhin größte Anteilseignerin von TeamViewer. Unter Berücksichtigung der als Treasury Shares im eigenen Bestand befindlichen Aktien belief sich der Streubesitz auf Basis der insgesamt ausstehenden Aktien damit zum 31. Dezember 2022 auf 74,8 %.
TeamViewer hat im Rahmen einer Analyse des Aktienregisters rund 93 % der ausstehenden Aktien identifiziert. Die im Streubesitz befindlichen Aktien werden im Wesentlichen von institutionellen Anteilseignern gehalten. Der Anteilsbesitz verteilt sich wie folgt:

Kursverlauf im Geschäftsjahr 2022
Das weltweite Börsenumfeld im Jahr 2022 war geprägt vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und der daraus resultierenden Energiekrise, was speziell in Deutschland Sorgen über einen massiven Einbruch der Volkswirtschaft auslöste. Noch zu Beginn des Jahres bewegte sich der deutsche Aktienmarkt nahe des Allzeithochs. Diese Entwicklung ließ sich nach Kriegsbeginn nicht fortsetzen.
Im Verlauf des Jahres stieg die Inflation im Euroraum stark an und erreichte zwischenzeitlich einen Höchststand von 10,6 %. In Reaktion darauf hob die Europäische Zentralbank im Juli die Leitzinsen zum ersten Mal seit 2011 um 0,50 % an. Im Jahresverlauf folgten weitere Erhöhungen der Leitzinsen um jeweils 0,75 % und 0,50 %. Auch die Zinsentscheidungen der US-amerikanischen Notenbank FED haben die Entwicklung an den internationalen Finanzmärkten maßgeblich beeinflusst und führten in der Folge zu einer massiven Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar.
Die TeamViewer Aktie beendete das Jahr 2021 mit einem Schlusskurs von 11,82 EUR und startete in das neue Börsenjahr 2022 zunächst deutlich positiv, unter anderem getrieben durch die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse für das vierte Quartal und das Geschäftsjahr 2021. Das Jahreshoch wurde am 8. Februar 2022 bei einem Kurs von 16,16 EUR erreicht.
In den folgenden Monaten entwickelte sich die Aktie rückläufig. So führten der Krieg in der Ukraine und die Verwerfungen an den internationalen Finanzmärkten auch zu einer Anpassung der Kapitalmarktprognose von TeamViewer. Der Aktienkurs entwickelte sich daraufhin bis in den September rückläufig und erreichte am 29. September 2022 sein Jahrestief bei einem Kurs von 7,76 EUR. Angetrieben durch gute Ergebnisse für das dritte Geschäftsquartal und ein allgemein weniger volatiles Marktumfeld zeigte die Aktie im vierten Quartal eine deutlich positivere Kursbewegung.
Der Jahresschlusskurs lag bei 12 ,05 EUR pro Aktie, einem Plus von rund 2 % gegenüber dem Vorjahr. Die Aktie hat sich damit deutlich besser als die relevanten Vergleich sindi zes MDAX ( -28 %) und STOXX 600 Technology ( -28 %) entwickelt.

B_ Zusammengefasster Lagebericht
16 B_ Zusammengefasster Lagebericht – 3 TeamViewer am Kapitalmarkt
1 Grundlagen des Konzerns
Die fortschreitende Entwicklung digitaler Technologien verändert die Art und Weise, wie Menschen interagieren und arbeiten. Für Unternehmen steigt die Notwendigkeit, sowohl Mitarbeitende als auch eine Vielzahl von elektronischen Geräten, chip-gesteuerten Maschinen und Anwendungen unabhängig von Zeit und Ort miteinander zu verbinden, um die digitale Transformation von Geschäftsprozessen voranzutreiben. Dies führt zu einem stetig steigenden Bedarf an Konnektivitätslösungen, wie sie von TeamViewer angeboten werden.
1.1 Geschäftsmodell
TeamViewer ist ein globales Technologieunternehmen und Anbieter einer cloudbasierten Plattform zur Vernetzung von Computern, Maschinen und industriellen Anlagen sowie zur digitalen Unterstützung von Arbeitsprozessen entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Industrie- und Dienstleistungsbranchen. Dabei verfolgt TeamViewer das Ziel, mit seinen angebotenen Produkt- und Serviceleistungen Effizienz- und Produktivitätssteigerungen für die Nutzer zu erzielen sowie einen positiven Umweltbeitrag zu leisten. Neben einer hohen Zahl an Privatnutzerinnen und -nutzern, die Teile des Produktportfolios im Rahmen nicht kommerzieller Anwendungen kostenlos nutzen können, setzt sich TeamViewers weltweiter Nutzerkreis aus über 626.000 Unternehmenskunden unterschiedlicher Größe und aus verschiedensten Branchen zusammen, die die Produkte und Lösungen im Rahmen eines Abonnementmodells (Subscription) nutzen.


Das Produktportfolio von TeamViewer richtet sich an ein weites Kundenspektrum, von Privatnutzern über kleine und mittelständische Unternehmen (SMB) bis zu Großkonzernen (Enterprise)1. Dabei lässt es sich in folgende Bereiche untergliedern:
Remote Support Solutions
Diese Tools bieten Privatnutzern und kleinen Firmenkunden Problemlösungen durch schnelle, sichere und geräteunabhängige Konnektivität. Der über die Software ermöglichte Fernzugriff auf ein anderes Gerät stellt den häufigsten Anwendungsfall dar.
Enterprise Connectivity Solutions
Durch diese speziell zugeschnittenen Fernzugriffslösungen können Firmenkunden mit dem TeamViewer Enterprise Produkt Tensor ihre IT- und OT (Operational Technology)-Systeme unternehmensweit verwalten. Ein besonderer Fokus liegt auf der Sicherheit der Netzwerkverbindungen und der Zugangsverwaltung.
Frontline Productivity Solutions
TeamViewer Frontline ermöglichdie Optimierung von Geschäftsprozessen in Unternehmen mittels Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) Workflows. Dabei werden dem Nutzer Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Arbeitsabläufe in der Logistik, bei der Qualitätssicherung oder in der industriellen Fertigung auf einer Datenbrille oder einem mobilen Endgerät angezeigt. Es besteht zudem die Möglichkeit zur Anbindung an eine Vielzahl von IT-Systemen und damit eine einfache Integration in bestehende Unternehmensprozesse. Im Rahmen der Anwendung erfolgt während des gesamten Arbeitsvorgangs direkt und automatisch eine vollständige digitale Ende-zu-Ende-Prozessdokumentation sämtlicher Arbeitsschritte.
Strategie
Die strategische Ausrichtung von TeamViewer folgt dem übergeordneten Ziel, nachhaltiges Wachstum zu erzielen und den Unternehmenswert kontinuierlich zu steigern. Dabei dienen die folgenden Megatrends rund um Digitalisierung, Konnektivität und Nachhaltigkeit als wichtige Treiber für die langfristige Wachstumsstrategie:
- Zunehmende Nachfrage nach hybriden Arbeitsmodellen, insbesondere Remote-Work
- Kontinuierlich wachsende Anzahl internetfähiger Endpunkte und -geräte
- Notwendigkeit zum nachhaltigen Wirtschaften mit signifikanten Einsparungen von CO₂ und Energie
- Fortschreitende Automatisierung von Arbeitsabläufen
- Zunehmender industrieller Einsatz von Robotern und technologischen Innovationen
- Steigende Akzeptanz von AR- und MR-Lösungen bzw. des Industrial Metaverse
Kurz- und mittelfristig orientiert sich die Strategie von TeamViewer an den folgenden drei Wachstumsdimensionen:
1. Neue und erweiterte Anwendungsfälle (Use Cases)
Die digitale Transformation birgt insbesondere im industriellen Bereich erhebliches Nutzungs- und Erweiterungspotenzial für die von TeamViewer entwickelte Software. Ein besonderer Fokus liegt daher auf der Entwicklung neuer sowie der kontinuierlichen Erweiterung bestehender Use Cases. Dabei bilden die Problemstellungen und Herausforderungen der Kunden sowie die fortwährende Rückmeldung zu im Einsatz befindlichen Produktlösungen die Basis für die technologische (Weiter-)Entwicklung des Produktangebots.
2. Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen (Cross- und Up-Selling)
Im Bestandskundengeschäft (SMB und Enterprise) fokussiert sich TeamViewer auf die Ausweitung der Kundenbeziehungen durch Cross- und Up-Selling über alle drei Produktbereiche (Remote Support Solutions, Enterprise Connectivity Solutions und Frontline Productivity Solutions) hinweg. Im Vordergrund stehen der Verkauf zusätzlicher Produktbestandteile für bisher nicht genutzte Einsatzbereiche, die Erweiterung von Funktionsumfängen und Sicherheitslösungen oder der Umstieg auf höherwertige Produktkategorien. Darüber hinaus analysiert TeamViewer kontinuierlich das Nutzerverhalten im Bereich privater Anwender. Bei Verstößen gegen die Endnutzerlizenzvereinbarungen bietet TeamViewer den betreffenden Kunden gewerbliche Lösungen an oder schließt die Nutzer von der Verwendung der TeamViewer Software aus.
3. Geografische Expansion
Zur Stärkung der weltweiten Vertriebsaktivitäten hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2022 die langjährigen zentralen Vertriebsstandorte in Deutschland, USA und Australien um weitere Standorte in Kanada und der APAC-Region ergänzt. Durch die Eröffnung eines regionalen Hauptsitzes in Singapur, eines Vertriebsstandortes in Korea und die Eröffnung eines neuen Bürostandortes in Adelaide, Australien, konnte die Präsenz in der für TeamViewer strategisch wichtigen APAC-Region weiter gestärkt werden. Auf dem amerikanischen Markt wurden die Vertriebs- und Marketingaktivitäten durch den Aufbau einer Gesellschaft in Toronto, Kanada, erweitert. TeamViewer beabsichtigt, auch in Zukunft lokale Vertriebsaktivitäten und entsprechende Teams auf- und auszubauen. Durch die fortschreitende Anpassung an die lokalen Gegebenheiten sollen die Potenziale speziell in den für TeamViewer wichtigen Wachstumsmärkten stärker genutzt werden.
Im Rahmen der drei strategischen Dimensionen setzt TeamViewer grundsätzlich auf organisches Wachstum. In bestimmten Fällen kann das Lösungsportfolio und/oder das technologische Know-how gezielt durch strategische Zukäufe ergänzt werden, um den Wachstumskurs zu unterstützen.
1.2 Konzernstruktur und Organisation
Rechtliche Struktur
Der TeamViewer Konzern besteht aus der TeamViewer AG, ansässig in Göppingen, und ihren insgesamt fünfzehn vollkonsolidierten Tochtergesellschaften. Die TeamViewer AG nimmt ausschließlich die Funktion einer Holding-Gesellschaft für den TeamViewer Konzern wahr und verantwortet die einheitliche Leitung und Steuerung des Konzerns, während das operative Geschäft von der TeamViewer Germany GmbH, einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft der TeamViewer AG, und ihren Tochtergesellschaften geführt wird.
Der Aufsichtsrat von TeamViewer hat in seiner Sitzung am 11. März 2022 dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, die Umwandlung der Gesellschaft von einer deutschen Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz SE) unter dem Namen TeamViewer SE vorzubereiten. Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 haben die Aktionäre dieser Umwandlung ebenfalls zugestimmt. Die Umwandlung der Gesellschaft wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 vollzogen und betrifft daher nicht die Berichterstattung des Geschäftsjahres 2022.
Die Darstellung auf der folgenden Seite gibt einen Überblick über die Konzernstruktur der TeamViewer AG zum 31. Dezember 2022.
Standorte
TeamViewer ist mit Standorten in vierzehn Ländern vertreten. Der Hauptsitz des Konzerns befindet sich in Göppingen, Deutschland. Dieser stellt gleichzeitig den zentralen Entwicklungsstandort sowie die Vertriebszentrale für die Region EMEA dar. Weitere zentrale Vertriebsstandorte sind Largo in Florida (USA) für die Region AMERICAS und Singapur sowie Adelaide (Australien) für die Region APAC. Zusätzlich unterhält TeamViewer unter anderem lokale Vertriebsstandorte in Tokio (Japan), Mumbai (Indien), Shanghai (China) und Toronto (Kanada) sowie Entwicklungsstandorte in Bremen (Deutschland), Jerewan (Armenien), Ioannina (Griechenland), Porto (Portugal) und Linz (Österreich).
Segmente
Die Steuerung des TeamViewer Konzerns erfolgt auf Basis eines einzelnen Segments. Die Berichterstattung über die Plattform basiert auf den geographischen Regionen EMEA, AMERICAS und APAC als Berichtseinheiten sowie auf Ebene der den Kunden in Rechnung gestellten Umsätze (Billings) bzw. des Umsatzes auf der Kundenklassifizierung SMB und Enterprise.
Struktur des Konzerns

1.3 Steuerungssystem
TeamViewer nutzt zur Steuerung und Überwachung der Entwicklung des Konzerns finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (KPI), die sich in "primär" und "sekundär" unterteilen lassen. Teilweise werden sie kunden- bzw. regionsbezogen ermittelt. Diese Steuerungskennzahlen werden im jährlichen Planungsprozess in ihrer Höhe definiert und unterjährig auf monatlicher Basis überwacht. Dabei werden die Istwerte mit Plan- und Vorjahreswerten verglichen und gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen eingeleitet.
Primäre Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2022
TeamViewer setzte im Geschäftsjahr 2022 wie auch in den Vorjahren die folgenden primären Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns ein:
- Billings (non-IFRS)
- Bereinigtes EBITDA (non-IFRS)
Billings stellen den Wert (netto) der Güter und Dienstleistungen dar, die den Kunden innerhalb einer Periode fakturiert werden und die einen Vertrag im Sinne des IFRS 15 darstellen. Billings ergeben sich direkt aus den Kundenverträgen und sind unbeeinflusst von der zeitlichen Abgrenzung der Umsatzerlöse.
Bereinigtes EBITDA (non-IFRS) ist definiert als das operative Ergebnis (EBIT) nach IFRS zuzüglich Abschreibungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen (EBITDA), bereinigt um die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse im Betrachtungszeitraum und um bestimmte, durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat definierte Geschäftsvorfälle (Erträge und Aufwendungen). Zu bereinigende Geschäftsvorfälle beinhalten Aufwendungen aus aktienbasierten Vergütungsmodellen und sonstige wesentliche Sondereffekte. Durch das bereinigte EBITDA (non-IFRS) soll die zugrundeliegende operative Entwicklung des Unternehmens dargestellt werden.
Umstellung der primären Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023
Seit Beginn des Geschäftsjahres 2023 verwendet TeamViewer anstelle der Billings die Umsatzerlöse als primären Leistungsindikator, da sie als Planungsgröße üblicher und weniger volatil sind. Billings werden damit ab dem Geschäftsjahr 2023 zum sekundären Leistungsindikator. Die Umsatzerlöse ergeben sich aus den Billings durch Bereinigung der ergebniswirksamen Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse.
Darüber hinaus hat TeamViewer die Definition des bereinigten EBITDA (non-IFRS) dahingehend geändert, dass die Bereinigung der ergebniswirksamen Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse entfällt. Das bereinigte EBITDA (non-IFRS) steht dadurch in einer direkten Beziehung zu der Steuerungskennzahl Umsatzerlöse.
Sekundäre Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2022
Zusätzlich zu den primären Leistungsindikatoren wurden im Geschäftsjahr 2022 wie auch in den Vorjahren die folgenden sekundären Leistungsindikatoren als wichtige Informationsgrößen zur Konzernsteuerung herangezogen:
- Net Retention Rate (NRR LTM)
- Anzahl der zahlenden Abonnenten bzw. Kunden
- Anzahl der Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente, FTE)
Die Net Retention Rate (NRR LTM), die der Bewertung der Kundenbindung dient, wird auf Basis der wie folgt kategorisierten Billings ermittelt:
Retained Billings: Wiederkehrende Billings (Abonnementverlängerungen, Up- & Cross-Selling-Aktivitäten) mit bestehenden Abonnenten, die im vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraum (LTM-1) bereits Abonnenten waren.
New Billings: Wiederkehrende Billings, die Neu-Abonnenten zuzurechnen sind.
Non-Recurring Billings: Nicht wiederkehrende Billings, wie z. B. Dienstleistungen und Hardwareverkäufe.
Die Net Retention Rate (NRR LTM) wird ermittelt als Retained Billings der letzten zwölf Monate (LTM), geteilt durch die gesamten wiederkehrenden Billings (Retained Billings + New Billings) des vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraums (LTM-1). Die gesamten wiederkehrenden Billings der LTM-1 Periode werden dabei in Bezug auf Mehrjahres-Verträge (MYD) angepasst.
Erweiterung der sekundären Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023
Seit Beginn des Geschäftsjahres 2023 hat TeamViewer, neben Billings (non-IFRS), Annual Recurring Revenues (ARR) als zusätzlichen sekundären Leistungsindikator definiert. ARR bildet unterjährig, jährlich und mehrjährig wiederkehrende Billings in einem annualisierten Wert ab.
1.4 Märkte und Vertrieb
Märkte
TeamViewer vertreibt seine Produkte und Lösungen in nahezu allen Ländern der Welt. Grundsätzlich sind sie in allen Wirtschaftssektoren und auch für nichtkommerzielle Zwecke einsetzbar. In Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2022 seine Geschäfts- und Vertriebsaktivitäten in Russland und Belarus vollständig eingestellt.
Geographisch unterteilt TeamViewer seine Absatzmärkte in die Regionen EMEA (Europa, Mittlerer Osten und Afrika), AMERICAS (Nord-, Mittel- und Südamerika) und APAC (Asien, Australien und Ozeanien). Im Geschäftsjahr 2022 stellte die Region EMEA den größten regionalen Absatzmarkt dar, gefolgt von AMERICAS und APAC. In den USA verbuchte TeamViewer auf Länderebene die höchsten Billings, gefolgt vom Heimatmarkt Deutschland. Weitere Informationen zur regionalen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2022 finden sich im Wirtschaftsbericht und im Anhang zum Konzernabschluss.
Vertrieb
TeamViewers Vertriebskanäle legen ihren Fokus auf unterschiedliche Kundengruppen und Anwendungsfälle. Dabei werden die Produkte einerseits im Direktvertrieb über den unternehmenseigenen Webshop und Vertriebsinnendienst (Inside Sales) bzw. spezialisierte Vertriebsmitarbeiter (Enterprise Account Executives) im Bereich großer Unternehmenskunden vertrieben. Andererseits arbeitet TeamViewer im Vertrieb auch mit externen Vertriebspartnern (Channel Sales) zusammen. Die Vertriebsaktivitäten von TeamViewer sind regional organisiert und in Vertriebszentren gebündelt. Im Zuge des ReMax Programms wurde im Geschäftsjahr 2022 die Struktur der Vertriebsorganisation mit dem Ziel angepasst, die Steuerung der Vertriebseinheiten stärker den regionalen Marktgegebenheiten anzupassen und ihre Effizienz zu erhöhen.
Der Erfolg der Vertriebsarbeit wird bei TeamViewer nicht nur anhand der Billings gemessen, sondern auch über die Kundenbindung und -zufriedenheit. Dafür verwendet TeamViewer den sogenannten Net Promoter Score (NPS).
Nichtkommerzielle Nutzung
Im Rahmen der nichtkommerziellen Produktnutzung bietet TeamViewer eine kostenlose, funktional eingeschränkte Softwareversion für den Fernzugriff an. Die über die Webseite von TeamViewer kostenfrei erhältliche Software ist ein wesentliches Element der Vertriebsstrategie und sichert einen hohen Bekanntheitsgrad der Marke und des Produktbereichs Remote-Konnektivität. Gleichzeitig sorgt die nichtkommerzielle Verwendung für eine entsprechend große Nutzerbasis, von der insbesondere der Vertrieb der standardisierten kommerziellen Produktlösungen sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der TeamViewer Softwareplattform profitiert.
SMB-Vertrieb
Für die kommerzielle Nutzung vertreibt TeamViewer ein standardisiertes Produktangebot im Rahmen eines Abonnementmodells über den eigenen Webshop und den Vertriebsinnendienst. Dabei fokussieren sich die hauseigenen Vertriebsteams neben der Akquise von Neukunden auch auf bestehende Nutzer aus dem nichtkommerziellen Bereich, die Bedarf an einem erweiterten Funktionsumfang haben oder die Software in kommerziellem Umfang nutzen möchten. Die zusätzlichen Funktionalitäten des Lösungsportfolios gegenüber der nichtkommerziellen Version ermöglicht den Anwendern eine umfangreiche Gerätefernverwaltung und den professionellen IT-Support. Das Produktportfolio funktioniert nach dem "Plug & Play"-Prinzip und kann daher von den Kunden eigenständig in Betrieb genommen werden.
Enterprise-Vertrieb
Für den Vertrieb passgenauer Lösungen im Bereich Enterprise verfügt TeamViewer über eine dedizierte Vertriebsorganisation für Unternehmenskunden. Neben dem speziell auf Großkundenbedürfnisse zugeschnittenen Produktangebot TeamViewer Tensor, mit Fokus auf Remote-Support und Remote-Management, sind Lösungen aus dem Produktbereich Frontline für Anwendungsfälle im Bereich Digital Workflow Optimization von zentraler Bedeutung. Der Großkundenvertrieb arbeitet im Rahmen seiner Vertriebsarbeit eng mit den internen Produktingenieuren (Solution Engineers) zusammen, die für die Konzipierung und nachgelagerte Implementierung insbesondere im Bereich der AR- und MR-Lösungen verantwortlich sind.
Vertriebs- und Technologiepartnerschaften
Ergänzt wird das Vertriebsmodell von TeamViewer durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Vertriebspartnern, darunter unter anderem regionale und global tätige IT-
Dienstleister, die sowohl im Vertrieb von standardisierten Produkten als auch in der Entwicklung und Implementierung komplexer Lösungen für das Enterprise-Geschäft unterstützend tätig sind.
Darüber hinaus wird die TeamViewer Software durch die Integration in die Applikationen unterschiedlicher strategischer Technologiepartner vertrieben. Mit Siemens, RealWear und Slack konnten im Geschäftsjahr 2022 weitere namhafte Partner gewonnen werden, in deren Technologieplattformen die Enterprise Produkte integriert werden können. Die Technologiepartnerschaften sind zentrales Element der Großkunden-Vertriebsstrategie und untermauern die wachsende globale Präsenz von TeamViewer sowie den Mehrwert des Produktportfolios für die unterschiedlichen Absatzmärkte und -branchen. Darüber hinaus stärken sie TeamViewers Vorreiterrolle in technologischen Innovationen wie dem Industrial Metaverse. TeamViewer erwartet aus den Partnerschaften eine weitere Steigerung seines Bekanntheitsgrads und zusätzliches Umsatzpotenzial.
Im Geschäftsjahr 2022 hat TeamViewer unter anderem seine strategisch wichtigen Partnerschaften mit SAP und Google weiter ausgebaut. So hat TeamViewer gemeinsam mit SAP seine Lösungen auf verschiedenen branchenspezifischen Events präsentiert. Die Lösungen sind auch in den SAP -Innovationszentren weltweit zu Demonstrationszwecken installiert und für potenzielle Kunden zugänglich. TeamViewers AR-Plattform ist im Rahmen der Kooperation mit Google auf dem Google-Cloud-Marketplace verfügbar. Dies erleichtert den Beschaffungsprozess für Google-Cloud-Kunden.
1.5 Forschung und Entwicklung
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Softwareanbieter ist die Fähigkeit, bestehende Produktund Servicelösungen kontinuierlich anzupassen sowie neue Produkte zu entwickeln und diese schnell zur Marktreife zu bringen. Für den zukünftigen Unternehmenserfolg von TeamViewer ist die Arbeit im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) entsprechend von zentraler Bedeutung.
F&E-Organisation
Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 waren konzernweit 404 FTE (Vollzeitäquivalente) im F&E-Bereich beschäftigt (Vorjahr: 460). Dies entspricht einer Abnahme von 12 % gegenüber dem Vorjahr. Die Abnahme ist insbesondere auf die im Rahmen des ReMax Programms erfolgte Anpassung der weltweiten Personalstruktur zur Stabilisierung der Kostenbasis des TeamViewer Konzerns zurückzuführen. Nach erfolgreichem Abschluss des Programms hat TeamViewer gezielte Neueinstellungen von Mitarbeitenden vorgenommen, darunter auch im Bereich F&E. Dies ist insbesondere auf die stetig wachsende Relevanz des Enterprise-Geschäfts und einen entsprechenden Ausbau der F&E-Kapazitäten für diesen Produktbereich zurückzuführen.
Der Großteil der F&E-Mitarbeitenden ist in Deutschland tätig, insbesondere am Konzernhauptsitz in Göppingen sowie in Stuttgart, Karlsruhe und Bremen (ehemaliger Ubimax Entwicklungsstandort). Zusätzlich unterhält TeamViewer F&E-Standorte in Armenien, Griechenland, Österreich, und Portugal. Die Standorte in Österreich, Portugal und den USA kamen durch die Akquisitionen von Chatvisor, Hapibot Studio und Upskill zum TeamViewer Konzern. Die verschiedenen nationalen und internationalen Standorte ermöglichen dem Konzern den Zugang zu zusätzlichen qualifizierten Mitarbeitenden im Bereich F&E.
F&E-Aufwendungen
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen im Geschäftsjahr 2022 69,5 Mio. EUR (2021: 62,1 Mio. EUR). Sie beinhalten Personalkosten, Kosten für von Dienstleistern und Kooperationspartnern erbrachte Arbeiten und Dienstleistungen sowie Abschreibungen. TeamViewers Aufwendungen für F&E, exklusive Abschreibungen und unter Berücksichtigung der Bereinigungen entsprechend der Definition des bereinigten EBITDA, betrugen im Geschäftsjahr 2022 54,4 Mio. EUR (2021: 46,0 Mio. EUR). Dies entspricht einem Anteil von 8,6 % der Billings (2021: 8,4 %).
Weiterentwicklung der bestehenden Softwareplattform
Um die von TeamViewer angebotenen Produktlösungen noch enger miteinander zu verbinden, eine vereinfachte und modernere Nutzeroberfläche und Navigation (Nutzererlebnis) bei der Anwendung zu bieten und Entwicklungssynergien zu generieren, hat sich TeamViewer im Geschäftsjahr 2022 auf die Weiterentwicklung seines Kernprodukts für Fernwartung fokussiert. Dabei wurde eine produktübergreifende Vereinheitlichung auf einer gemeinsamen Technologieplattform vorgenommen. Mit der neuen Plattform können zukünftige Produkte, Funktionalitäten und Innovationen schneller zur Marktreife gebracht und den Nutzergruppen zugänglich gemacht machen. Darüber hinaus konnte TeamViewer mit den Weiterentwicklungen deutliche Verbesserungen im Bereich der Latenz und der dynamischen Lastenverteilung umsetzen. Mit den Entwicklungsverbesserungen einher geht auch eine Vereinfachung der Endnutzerlizenzierung sowie eine Harmonisierung der Preisstaffelungen.
Enterpriselösungen im Fokus
Im Remote Connectivity Bereich für Großkunden (Tensor Produkt) hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2022 weitere Funktionalitäten zur verbesserten Nutzerverwaltung in großen Organisationen entwickelt. Zusätzlich lag ein Fokus auf der Weiterentwicklung der Sicherheitsfunktionalitäten, die besonders im Bereich der Zugriffskontrolle und Rechteverwaltung stattgefunden hat.
Zudem wurde konsequent an der Weiterentwicklung des Frontline Produkts gearbeitet. Hier kooperiert TeamViewer eng mit den Kunden, um reale Herausforderungen zu identifizieren und praxisorientierte Lösungen zu entwickeln. Ein besonderer Fokus lag hierbei auf der Verbesserung der Low- und No-Code-Werkzeuge für die Erstellung von AR-Workflows. So können die Kunden AR-basierte Anleitungen für Arbeitsabläufe auch ohne spezielle IT-Kenntnisse erstellen und in die Software integrieren. TeamViewer konnte sich im Bereich der workflowbasierten AR-Lösungen für Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 weiterhin global auf Platz zwei positionieren.2 Im europäischen Raum wird TeamViewer als das führende Unternehmen in diesem Bereich angesehen.3
Entwicklungen im Bereich künstliche Intelligenz
Im Geschäftsjahr 2022 führte TeamViewer die auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Lösung AI-Studio in den Markt ein und ermöglichte es damit allen Geschäftskunden eine intelligente Bilderkennung in ihre AR-Workflows zu integrieren. So kann die Software beispielsweise Warnhinweise automatisch erkennen und die Träger der Datenbrille auf diese aufmerksam machen – etwa, wenn in einem Bereich spezielle Schutzkleidung getragen werden muss. Auch andere Aufgaben wie das Überprüfen von Quantität und Qualität einer Ware können von AI-Studio übernommen werden, so etwa der automatische Abgleich, ob der Ist-Zustand einer durch die Datenbrille betrachteten Ware dem Soll-Zustand entspricht.
Die Weiterentwicklung der KI-Kompetenz und der bestehenden KI-basierten Lösungen wird auch in den nächsten Jahren zu den F&E-Prioritäten von TeamViewer gehören. KI und AR sind zwei Megatrends der Zukunft, die zudem gewinnbringend kombiniert werden können. Gemeinsam haben sie das Potenzial, Nutzer mit intelligent aufbereiteten Daten zu unterstützen, die direkt im Sichtfeld eingeblendet werden.
1.6 Sicherheit und Datenschutz
Für TeamViewers unternehmerisches Handeln ist es von zentraler Bedeutung, Datenschutz sowie IT- und Produktsicherheit jederzeit sicherzustellen. Hierfür investiert der Konzern kontinuierlich in die Entwicklung von internen Richtlinien und Präventionsmaßnahmen, den Ausbau von Sicherheitsanwendungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.
Sicherheit
TeamViewer verfügt über eine konzernweite IT- und Produktsicherheitsstrategie, die dem Schutz der eigenen Infrastruktur sowie der angebotenen Softwareprodukte dient. IT- und Produktsicherheit ist in zwei Abteilungen organisiert, die unter der einheitlichen Leitung des Chief Information Security Officer (CISO) stehen. Die Abteilungen werden auch von externen Beratern und Anbietern anerkannter Sicherheitslösungen unterstützt.
Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Für ein möglichst hohes Maß an IT-Sicherheit und Cyberhygiene legt TeamViewer großen Wert auf die kontinuierliche Sensibilisierung aller Mitarbeitenden. Periodisch abgefragte Inhalte von internen Richtlinien und Rahmenwerken geben allen Mitarbeitenden praktische Orientierung und sorgen damit für eine ausgeprägte Sicherheitskultur. Darüber hinaus wird in verpflichtenden Schulungen ein fortgeschrittenes Wissen zu den Mustern möglicher Angriffsversuche und entsprechenden Abwehrmaßnahmen vermittelt. Mittels zielgerichteter Kampagnen wird die Organisation zudem regelmäßig auf die Erkennung möglicher Bedrohungsmuster getestet.
Infrastruktur und Produktsicherheit
Die konzernweite IT-Sicherheitsstrategie von TeamViewer verfolgt einen sogenannten Bestof-Breed-Ansatz. Für jede Sicherheitsanwendung wird die jeweils beste am Markt verfügbare Sicherheitssoftware eingesetzt. So lassen sich die weltweit führenden Lösungen in ein umfassendes Schutzkonzept integrieren. TeamViewer überprüft regelmäßig die in Verwendung befindlichen Sicherheitsanwendungen und kalibriert diese auf die aktuellen Bedrohungslagen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Infrastruktur und Produktsicherheit durch unterschiedliche Maßnahmen gestärkt. So baute TeamViewer unter anderem die bestehenden Sicherheitsmechanismen bei der Verwaltung seiner mobilen Endgeräte aus. Neben dem erweiterten
3 ABI Research: https://www.teamviewer.com/de/unternehmen/presse/abi-research-teamviewers-augmented-realityplattform-frontline-ist-beste-europaeische-ar-loesung-fuer-unternehmen/ (abgerufen am 31. Dezember 2022).
Schutz gegen mögliche Schadprogramme, wie zum Beispiel Ransomware, hat TeamViewer die intern vorgehaltenen Ressourcen im Rahmen des Incident-Response-Teams weiter ausgebaut und die Abläufe im Bereich Verwundbarkeitsmanagement verbessert. Darüber hinaus wurden zusätzliche Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Multi-Cloud-Strategie getätigt sowie weitere Mechanismen zum Schutz gegen Brute-Force-Angriffsszenarien und Betrugs- und Missbrauchsversuche implementiert.
Auch das Sicherheitskonzept in der Softwareentwicklung wurde weiter gestärkt. In allen Phasen der Softwareentwicklung strebt TeamViewer mittels eines Secure Software Development Life Cycle (S-SDLC) nach einem Höchstmaß an Produktsicherheit. Dabei werden bereits in der Entwicklungsphase verschiedene Sicherheitstests eingebaut, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren und Sicherheitslücken zu schließen. In diesem Zusammenhang verfolgt TeamViewer unter anderem den Responsible-Disclosure-Grundsatz und arbeitet über eine konzernweite Vulnerability-Disclosure-Policy (VDP) sowie im Rahmen eines sogenannten Bug-Bounty-Programms eng mit unabhängigen Sicherheitsforschern zusammen. Sicherheitslücken für bereits veröffentlichte und in Betrieb befindliche Software werden gemäß interner Richtlinien als Sicherheitsbericht (Security Bulletin) im TrustCenter der entsprechenden Softwareapplikation sowie im offiziellen CVE-Register veröffentlicht.
TeamViewer überwacht seine IT-Systeme und Anwendungen permanent. Dazu verfügt das Unternehmen über ein Computer Security Incident Response Team (CSIRT) und ein Product Security Incident Response Team (PSIRT), deren ständige Einsatzbereitschaft auf einem regelmäßig aktualisierten Security-Incident-Response-Plan sowie weiteren Sicherheitshandbüchern (Security Playbooks) basiert. Unterstützt wird die Arbeit durch ein externes 24/7- Security-Operations-Center (SOC), das die Systemlandschaft von TeamViewer überwacht.
Auch in Bezug auf die Marke "TeamViewer" hat das Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 in weitere Schutzmechanismen zur proaktiven Cyber-Bedrohungserkennung investiert. Eine Überwachung der externen Angriffsfläche erkennt Markenimitationen in Form von gefälschten Webseiten, Betrug in sozialen Medien und weitere bösartige Anwendungen. Dabei konnten betrügerische Webseiten, Apps und Social-Media-Accounts identifiziert, abgeschaltet und potenzieller Schaden bei Nutzern sowie der öffentlichen Reputation von TeamViewer verhindert werden.
Audits und Zertifizierungen
TeamViewers IT-Infrastruktur, das gesamte Produkt- und Lösungsportfolio sowie relevante Zulieferer werden in regelmäßigen Abständen von spezialisierten und international führenden Sicherheitsdienstleistern detaillierten Prüfungen und Stresstests unterzogen, mit dem Ziel, die Produkt- und IT-Sicherheit weiter zu verbessern. Die Ergebnisse und mögliche Verbesserungsmaßnahmen werden durch die internen Experten für IT-Sicherheit und Produktsicherheit im Rahmen des 14-tägig tagenden Security Steering Boards diskutiert. Der Gesamtvorstand wird zudem laufend über aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der IT- und Produktsicherheit informiert. Zu strategischen Themen der Cybersicherheit berichtet der Vorstand regelmäßig an den Aufsichtsrat.
Die Sicherheitsarchitektur des Konzerns ist HIPAA/HITECH-, SOC-2- und SOC-3- sowie TISAXauditiert. Die Rechenzentren, in denen TeamViewers Daten verarbeitet werden, sind zudem ISO-27001-zertifiziert. Im BitSight Security Rating, einem weltweit führenden unabhängigen Unternehmen für die Bewertung von Cybersecurity-Risiken und Effektivitätsmessungen des Sicherheitsmanagements, wird TeamViewers Sicherheitsarchitektur in der höchsten Kategorie eingestuft. Damit gehört TeamViewer im Wettbewerbsvergleich zu den besten 1 % der Unternehmen in der globalen Technologie-Industrie.4
Physisches Sicherheitskonzept
Das Schutzkonzept des TeamViewer Konzerns umfasst neben der IT- und Produktsicherheit auch die physische Sicherheit aller Büros des Konzerns weltweit. TeamViewer überprüft jährlich und detailliert die Sicherheit seiner Unternehmensstandorte, um den jeweiligen Schutzbedarf zu jedem Zeitpunkt erfüllen zu können. Dies gilt sowohl für Bestandsobjekte als auch für die Eröffnung neuer Standorte. Ein standardisierter Ablauf der Prüfung ermöglicht eine vergleichbare und regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der vorgegebenen Schutzdefinitionen und Sicherheitsziele entlang von definierten Prüfungsbereichen.
Mitglied- und Partnerschaften
Als geprüftes Mitglied im international renommierten Forum of Incident Response and Security Teams (FIRST) nimmt TeamViewer aktiv am globalen Informations- und Erfahrungsaustausch zu weltweiten Bedrohungslagen teil. Darüber hinaus führte TeamViewer auch im Jahr 2022 die Partnerschaft des Briefings "Background Cybersecurity" der in Deutschland erhältlichen Zeitung "Der Tagesspiegel" fort und unterstützte mit dieser Partnerschaft den Aufbau einer Plattform zur informierten Debatte rund um das Thema Cybersecurity.
Datenschutz
TeamViewer misst dem Schutz personenbezogener Daten eine hohe Bedeutung zu. Die Compliance-Richtlinie des Konzerns legt einen besonderen Wert auf die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 5 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die daraus resultierenden Pflichten als Datenverantwortlicher und Auftragsverarbeiter erkennt TeamViewer mit allen verbundenen Gesellschaften vollumfänglich an.
Datenschutzorganisation
Die im Jahr 2017 eingeführte und kontinuierlich ausgebaute unternehmensweite Datenschutzorganisation wird im TeamViewer Privacy Management Framework gebündelt, welches sämtliche datenschutzbezogenen Bestimmungen, Richtlinien und Verfahren des Konzerns umfasst.
Datenschutz bei TeamViewer ist dezentral organisiert. Jede Fachabteilung des Unternehmens verfügt über mindestens einen qualifizierten Mitarbeitenden, den sogenannten GDPR-Lead, der für die Einhaltung der Grundsätze gemäß DSGVO im jeweiligen Unternehmensbereich verantwortlich ist. Experten aus der Rechtsabteilung von TeamViewer unterstützen laufend die Datenschutzorganisation des Unternehmens. Darüber hinaus hat TeamViewer einen externen und unabhängigen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO ernannt, der TeamViewer in beratender und prüfender Funktion begleitet sowie gegenüber den Aufsichtsbehörden vertritt.
Zu den Aufgaben der GDPR-Leads zählen insbesondere die Pflege eines vollständigen Verzeichnisses von Verarbeitungsaktivitäten, die Prüfung und der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Auftragnehmern sowie Datenschutz-Folgenabschätzungen. Darüber hinaus werden geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) implementiert, um die Sicherheit von anvertrauten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Diese TOMs werden regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, auf Aktualität überprüft. Die letzte Aktualisierung der TOMs wurde im März 2022 durchgeführt. Zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen der Produktneu- oder -weiterentwicklung verpflichtet sich TeamViewer zur Einhaltung der DSGVO-Bestimmungen "Datenschutz durch Technikgestaltung" und "Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellung".

Schulungen und Zertifizierungen
Alle im Rahmen eines festen oder freien Anstellungsverhältnisses bei TeamViewer tätigen Mitarbeitenden erhalten regelmäßig verpflichtende Schulungen zu Datenschutz- sowie DSGVO-relevanten Themen, sowohl persönlich als auch über die TeamViewer-interne Weiterbildungsplattform. Die Schulungen beinhalten sowohl extern als auch intern erstellte Inhalte und werden regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Monate, sowie zusätzlich bedarfsweise in bestimmten risikobehafteten Abteilungen abgehalten.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden folgende Datenschutz-Schulungen im Rahmen der unternehmensweiten Weiterbildung durchgeführt:
- Datenschutz-Schulungen für jeden Mitarbeitenden: Auffrischung der Grundlagen des Datenschutzes sowie Richtlinien und Prozesse (z. B. Umgang mit Datenpannen, Löschung unstrukturierter Daten).
- Abteilungsspezifische Schulungen sowie Schulungen vor Ort in den Niederlassungen Bremen, Berlin und Porto. Weitere Vor-Ort-Schulungen sind für das Geschäftsjahr 2023 geplant, um eine Abdeckung der gesamten Belegschaft und aller Niederlassungen zu gewährleisten.
Des Weiteren bietet TeamViewer ein Qualifizierungsprogramm an, das interessierten Mitarbeitenden – vor allem denjenigen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem Schutz persönlicher Daten befassen oder in der Verarbeitung DSGVO-relevanter Daten tätig sind – die Möglichkeit bietet, Zertifizierungen und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Datenschutz, wie z. B. den Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E) zu absolvieren. Die Rezertifizierung derjenigen Mitarbeitenden, die bereits über eine Zertifizierung verfügen, wird ebenfalls unterstützt. Diese Zertifizierung wird von der International Association of Privacy Professionals (IAPP) vergeben, bei der TeamViewer eine Gold-Mitgliedschaft unterhält.
2 Mitarbeitende
Zum 31. Dezember 2022 beschäftigte der TeamViewer Konzern weltweit 1.386 Mitarbeitende (FTE, Vollzeitäquivalente) (31. Dezember 2021: 1.477 FTE). Die Anzahl der Beschäftigten war damit im Geschäftsjahr 2022 um rund 6 % rückläufig gegenüber dem Berichtsstichtag des Vorjahrs. Dieser Rückgang stand in Zusammenhang mit dem konzernweiten ReMax Programm, das im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen wurde. Im zweiten Halbjahr hat TeamViewer Wachstumsbereiche des Konzerns durch die selektive Einstellung von Mitarbeitenden wieder gestärkt und so nachhaltig in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens investiert. Neueinstellungen erfolgten insbesondere in den Regionen APAC und AMERICAS sowie im Vertrieb des TeamViewer Konzerns.
Als Arbeitgeber der Wahl für Mitarbeitende aus 79 Nationen fördert TeamViewer eine Unternehmenskultur, die durch soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion sowie Gleichbehandlung unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion, wirtschaftlichem, sozialem oder anderem Hintergrund geprägt ist. Vielfalt wird dabei als einer der Grundwerte des Konzerns gesehen.
Mitarbeitende nach Funktion
| Funktion | 2022 | 2021 | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Vertrieb | 572 | 605 | -5 % |
| Forschung & Entwicklung | 404 | 460 | -12 % |
| Verwaltung | 243 | 239 | +1 % |
| Marketing | 98 | 86 | +13 % |
| Technischer Kundenservice | 69 | 86 | -20 % |
| FTE Gesamt | 1.386 | 1.477 | -6 % |
Stand: 31. Dezember 2022 (2021) in Vollzeitäquivalenten (FTE)
Mitarbeitende nach Region
| Region | 2022 | 2021 | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|
| EMEA | 947 | 1.061 | -11 % |
| AMERICAS | 260 | 245 | +6 % |
| APAC | 179 | 171 | +5 % |
| FTE Gesamt | 1.386 | 1.477 | -6 % |
Stand: 31. Dezember 2022 (2021) in Vollzeitäquivalenten (FTE)
3 Unternehmerische Verantwortung
TeamViewer hat sich zum Ziel gesetzt, als Unternehmen, Arbeitgeber sowie Produkt- und Lösungsanbieter einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Umwelt zu leisten. Dabei möchte TeamViewer eine Vorbildfunktion als nationaler und internationaler Partner einnehmen, der nachhaltig und ressourcenschonend arbeitet und sich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensführung richtet.
Im Rahmen des globalen Nachhaltigkeitsprogramms c-a-r-e (c – Climate neutrality (Klimaneutralität), a – Access to technology (Zugang zu Technologie), r – Reduced emissions (Emissionssenkung), e – Equality (Gleichberechtigung)) hat sich TeamViewer konkrete Ziele gesetzt und Maßnahmen eingeleitet, die auf die Nachhaltigkeitsbemühungen des Konzerns einzahlen.
TeamViewer unterteilt seine unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeitsbestrebungen in drei Verantwortungsebenen: E – Environmental (Umwelt), S – Social (Sozialbelange), und G – Governance (Unternehmensführung).
Umwelt (E)
TeamViewer ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung bewusst und beabsichtigt auch zukünftig einen Beitrag im Kampf gegen die Klimakrise zu leisten. Das Unternehmen verfolgt daher mit seiner Klimastrategie das Ziel, bereits ab 2025 klimaneutral zu arbeiten. Zudem sollen die CO₂-Emissionen bis 2030 um 50 % in Relation zum Konzernumsatz gesenkt werden. In diesem Zusammenhang hat TeamViewer den Energieeinsatz für den operativen Geschäftsbetrieb und die Produktinfrastruktur auf erneuerbare Energiequellen umgestellt. Nutzer erhalten demnach Software-Services aus 100 % "grünen" Servern. Weitere Maßnahmen umfassen die Erhöhung der Produkteffizienz durch eine Verringerung der Datenintensität, emissionseffiziente Geschäftsreisen durch Vermeidung von Flugreisen sowie ein hybrides Arbeitsmodell zur Reduzierung des Pendelns. Die Nachhaltigkeitsambitionen unterstreicht TeamViewer mit der Anerkennung der Sustainable Development Goals (SDG) und dem Beitritt zur Science-based Targets Initiative (SBTi).
Sozialbelange (S)
Durch die Bereitstellung einer kostenfreien Softwareversion ermöglicht TeamViewer privaten Nutzern den kostenfreien Zugang zu seinen Produktlösungen, um anderen Menschen zu helfen. Dies unterstreicht das gesellschaftliche und soziale Engagement des Konzerns. Gleichzeitig ermöglicht die Software den weltweiten Reisebedarf und damit verbundene CO₂-Emissionen zu reduzieren. Darüber hinaus ist TeamViewer regional und überregional gesellschaftlich engagiert und unterstützt die Bildung junger Menschen im Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik). TeamViewer respektiert internationale Standards zum Schutz der Menschenrechte, darunter insbesondere:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen (UN)
- Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit
Unternehmensführung (G)
TeamViewer verpflichtet sich zur Einhaltung globaler Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung. Darunter fallen neben den Empfehlungen des DCGK auch der UN Global Compact. Einen besonderen Fokus legt TeamViewer auf die Schwerpunkte Diversität und Chancengleichheit sowie die Förderung von Frauen in Führungspositionen. In Erweiterung der bisherigen UN-Verpflichtungen ist TeamViewer daher in 2021 den UN Women Empowerment Principles (WEP) beigetreten.
Externe Rankings
TeamViewer wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr durch zwei weltweit führende unabhängige Ratingagenturen, MSCI und Sustainalytics, hinsichtlich seiner Performance, Nachhaltigkeitsinitiativen und -ambitionen bewertet. Im Geschäftsjahr 2022 konnte TeamViewer sein MSCI Nachhaltigkeitsrating auf AAA verbessern (2021: AA) und stieg damit in die höchste Kategorie des Ratings auf. Mit dieser Bewertung gehört TeamViewer weltweit zu den führenden acht Prozent der Software- und Dienstleistungsbranche. 5 Von Morningstar Sustainalytics wurde TeamViewer als eines der Top-3-Unternehmen (von 419 bewerteten Unternehmen) im Bereich "Enterprise & Infrastruktur Software" eingestuft.6
4 Wirtschaftsbericht
4.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Geschäftsjahr 2022 war von großen geopolitischen Herausforderungen und wirtschaftlichen Einschnitten geprägt. Nachdem die globale Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 noch kräftig zugelegt hatte, geriet die Erholung zu Jahresbeginn 2022 ins Stocken. Der Krieg in der Ukraine, steigende Inflationsraten, drohende Energieversorgungsengpässe, anhaltende Störungen in den globalen Lieferketten sowie lokale Covid-19-Lockdown-Maßnahmen (insbesondere in China) haben die weltweite wirtschaftliche Entwicklung deutlich negativ beeinflusst. Das angespannte wirtschaftliche Umfeld dämpfte dabei insbesondere die Investitionsbereitschaft der Unternehmen und den privaten Konsum.7 Nach Angaben des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW) wurde für die globale Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 ein Wachstum von durchschnittlich 3,2 % erwartet, nach rund 5,9 % im Vorjahreszeitraum.8 Für die Hauptabsatzmärkte von TeamViewer, Deutschland und USA, gingen die Prognosen dabei sogar von einem deutlich niedrigeren Wirtschaftswachstum aus. Für Deutschland lag die Erwartung bei einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Jahr 2022 von 1,9 %. Für die Vereinigten Staaten von Amerika wurde ebenfalls rund 1,9 % BIP-Wachstum für 2022 erwartet.9
Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Im Jahr 2022 lagen die weltweiten IT-Ausgaben bei etwa 4,4 Bio. USD. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von rund 0,2 %. Dieser Rückgang ist dabei unter anderem auf das schwierige wirtschaftliche Gesamtumfeld, gestiegene Inflationsraten, eine geringere Investitionsbereitschaft auf Seiten der Unternehmen und Privathaushalte sowie auf den anhaltenden IT-Fachkräftemängel zurückzuführen. Letzteres hatte in seiner Folge Auswirkungen auf die IT-Ausgabenbereitschaft, insbesondere von Großkonzernen.10
Für TeamViewer relevante Subsegmente wie Softwarelösungen bzw. IT-Services wuchsen in 2022 mit Wachstumsraten von 7,1 % bzw. 3,0 %. 11 Das im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Lage überdurchschnittliche Wachstum der relevanten Subsegmente – im Vergleich zu vorherigen Perioden jedoch mit verlangsamter Wachstumsdynamik – ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Phasen digitale, effizienzsteigernde Softwarelösungen verstärkt nachgefragt und ausgebaut werden.12
4.2 Geschäftsverlauf
Vor diesem Hintergrund konnte TeamViewer im Geschäftsjahr seine Wachstumsstrategie erfolgreich fortführen und profitabel wachsen. Finanzseitig erhöhten sich die Billings um 16 % auf 634,8 Mio. EUR, womit die im August 2022 angepasste Prognose von "ungefähr 630 Mio. EUR" erreicht wurde. Der Umsatz in Höhe 565,9 Mio. EUR lag ebenfalls im Rahmen der Erwartungen von "565 bis 580 Mio. EUR". Die bereinigte EBITDA-Marge von 47 % lag am oberen Ende der Prognose von 45 bis 47 %.
Ursprüngliche Prognose für 2022 und Anpassung im Jahresverlauf 2022
| In Mio. EUR, falls nicht anders bezeichnet |
Geschäftsjahr 2022 |
Prognose anpassung 2022 |
Ursprüngliche Prognose 2022 |
|---|---|---|---|
| Billings | 634,8 | ungefähr 630 | 630 bis 650 |
| Umsatz | 565,9 | 565 bis 580 | 565 bis 580 |
| Bereinigte EBITDA-Marge | 47 % | 45 % bis 47 % | 45 % bis 47 % |
10 Gartner, Inc. –Weltweite IT-Ausgaben 2022: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2022-06-14 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-3-percent-in-2022 (abgerufen am 31. Dezember 2022). 11 Gartner, Inc. –Weltweite IT-Ausgaben 2023: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2023-01-18 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-2-percent-in-2023 (abgerufen am 31. Januar 2023). 12 Gartner, Inc. –Weltweite IT-Ausgaben 2023: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2023-01-18 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-2-percent-in-2023 (abgerufen am 31. Januar 2023).
7 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte 2022-Q3: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/ ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2022/KKB\_93\_2022-Q3_Welt_DE.pdf (abgerufen am 31. Dezember 2022).
8 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte 2022-Q4: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/kielerkonjunkturberichte/2022/weltwirtschaft-im-winter-2022-wenig-auftrieb-viel-gegenwind-17875/ (abgerufen am 31. Dezember 2022).
9 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte 2022-Q4: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/kieler-konjunkturberichte/2022/weltwirtschaft-im-winter-2022-wenig-auftrieb-viel-gegenwind-17875/ (abgerufen am 31. Dezember 2022).
Die im August 2022 angepasste Prognose auf Ebene der Billings resultierte aus TeamViewers Rückzug aus Russland und Belarus sowie dem allgemein herausfordernden Geschäftsumfeld im ersten Halbjahr 2022.
Organisatorisch sind der Abschluss des ReMax Programms und die Erweiterung des Managementteams um Chief Financial Officer (CFO) Michael Wilkens und Chief Commercial Officer (CCO) Peter Turner hervorzuheben. Auch stellte das Aktienrückkaufprogramm und die damit zusammenhängende Herabsetzung des Grundkapitels ein wichtiges Ereignis dar.
Operativ konzentrierte sich TeamViewer auf seine drei definierten Wachstumsdimensionen: neue und erweiterte Anwendungsfälle, Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen und geografische Expansion. Folgende Ereignisse und Initiativen haben dabei den Geschäftsverlauf besonders beeinflusst:
Neue und erweiterte Anwendungsfälle
Im Rahmen bestehender und neuer Kundenbeziehungen konnte TeamViewer im Geschäftsjahr 2022 diverse neue Anwendungsfälle ausrollen und sein bestehendes Lösungsportfolio weiterentwickeln, insbesondere im Bereich Enterprise. So hat TeamViewer unter anderem mit Global Foundries, Wendy's, DB Netz AG und Specsaver neue Kunden in den Branchen Hightech, Nahrungsmittel, Infrastruktur und Einzelhandel gewonnen. Die Vertriebs- und Entwicklungspipeline im Kontext der strategischen Partnerschaften mit Google, SAP, Siemens und Microsoft konnte im Geschäftsjahr 2022 weiterentwickelt werden.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen
Das Wachstum im Geschäftsjahr war primär getrieben durch das Enterprise-Geschäft, das zum Geschäftsjahresende etwa 21 % der Billings ausmachte (Vorjahr: 17 %). Dabei wurde ein zunehmender Trend zum Abschluss von Mehrjahresverträgen festgestellt. Weitere Wachstumstreiber waren verschiedene Cross- und Up-Selling-Kampagnen. Diese beinhalteten unter anderen die Corporate-to-Tensor-Kampagne, bei der bestehende Kunden auf das Tensor-Produkt migriert haben, sowie die Free-to-Paid-Kampagne, bei der nichtkommerzielle Kunden aufgrund ihres Nutzungsverhaltens ein kostenpflichtiges Produkt erworben haben. Die Billings im vierten Quartal konnten darüber hinaus durch gezielte Preiserhöhungen im SMB-Geschäft ausgebaut werden. Trotz der Einstellung des Geschäftsbetriebs in Russland und Belarus stieg die bereinigte Kundenzahl von TeamViewer im Jahresvergleich und lag am Ende des vierten Quartals 2022 bei 626 TSD (31. Dezember 2021: 617 TSD; unbereinigt: 31. Dezember 2022: 629 TSD, 31. Dezember 2021: 627 TSD). Eine im Jahresverlauf verbesserte Net Retention Rate (GJ 2022: 107%; GJ 2021: 98%) zeugte weiterhin von der allgemein hohen Kundenzufriedenheit sowie der hohen Qualität des breiten Produkt- und Serviceportfolios von TeamViewer.
Regionale Geschäftsentwicklung
Trotz der geopolitischen und makroökonomischen Herausforderungen hat die EMEA-Region im Geschäftsjahr auf währungsbereinigter Basis das stärkste Billings-Wachstum erzielt. Das Wachstum in der AMERICAS Region profitierte insbesondere durch einen gegenüber Vorjahr vorteilhafteren EUR/USD-Wechselkurs. Das Wachstum in der APAC-Region zeigte, dass die organisatorischen Veränderungen unter neuer Führung erfolgreich sind.
4.3 Ertragslage des Konzerns
Nachfolgend wird neben den wichtigsten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS wird auch auf die Management-Betrachtung (non-IFRS) eingegangen.
Umsatzerlöse und Billings
Die Umsatzerlöse des TeamViewer Konzerns nach IFRS ergeben sich aus den Billings (Wert der fakturierten Güter und Dienstleistungen) sowie der ergebniswirksamen Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse. Der Konzern stellt seine Softwareprodukte zu Vertragsbeginn in der Regel in einem vorab zu zahlenden Betrag in Rechnung. Dieser Betrag wird über die Vertragslaufzeit von in der Regel zwölf Monaten in den Umsatzerlösen erfasst. Vermehrt werden auch Mehrjahresverträge abgeschlossen.
Überleitung und Entwicklung von Umsatzerlösen und Billings
| Mio. EUR, falls nicht anders bezeichnet |
2022 | 2021 | ∆ Vorjahr | ∆ währungs bereinigt |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse (IFRS) | 565,9 | 501,1 | +13 % | +10 % |
| Ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse |
68,9 | 46,5 | +48 % | n/a |
| Billings (non-IFRS) | 634,8 | 547,6 | +16 % | +11 % |
Folgende Faktoren führten u. a. zu einem Anstieg der Billings im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr (siehe auch Teilkapitel "Geschäftsmodell und Geschäftsverlauf"):
- Starkes Wachstum im Enterprise-Geschäft
- Gewinnung von Neukunden (SMB und Enterprise)
- Cross- und Up-Selling Kampagnen
- Free-to-Paid Kampagne
- Verkaufsstarkes viertes Quartal mit positiven Preiseffekten
- Vermehrter Abschluss von Mehrjahresverträgen
Darüber hinaus ergab sich aus Wechselkursveränderungen ein positiver Effekt, hauptsächlich getrieben aus dem EUR/USD-Verhältnis. Für weitere Informationen über die Wechselkursumrechnung wird auf das Kapitel "Fremdwährungen" im Konzernabschluss verwiesen.
Die Umsatzerlöse stiegen im Berichtszeitraum weniger stark als die Billings, was hauptsächlich mit dem höheren Anteil von vorab vollständig bezahlten Mehrjahresverträgen an den Billings (2022: 45,6 Mio. EUR; 2021: 11,8 Mio. EUR) sowie einem verkaufsstarken vierten Geschäftsquartal zu tun hatte. Letzteres hatte zur Folge, dass das vierte Quartal 2022 hohe Billings verzeichnete, die aber zum Großteil in den Folgejahren als Umsatzerlöse erfasst werden.
Umsatzerlöse und Billings nach Regionen
| Mio. EUR, falls nicht anders bezeichnet |
2022 | 2021 | ∆ Vorjahr (währungs bereinigt) |
Anteil Gesamt 2022 |
Anteil Gesamt 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| EMEA | |||||
| Umsatzerlöse | 301,0 | 267,7 | +12 % | 53 % | 53 % |
| Billings | 340,1 | 296,0 | +15 % (+14 %) |
54 % | 54 % |
| AMERICAS | |||||
| Umsatzerlöse | 198,8 | 172,4 | +15 % | 35 % | 34 % |
| Billings | 222,9 | 188,4 | +18 % (+6 %) |
35 % | 34 % |
| APAC | |||||
| Umsatzerlöse | 66,0 | 61,0 | +8 % | 12 % | 12 % |
| Billings | 71,8 | 63,1 | +14 % (+11 %) |
11 % | 12 % |
| Gesamt Umsatzerlöse |
565,9 | 501,1 | +13 % | 100 % | 100 % |
| Gesamt-Billings | 634,8 | 547,6 | +16 % (+11 %) |
100 % | 100 % |
Billings und Umsatzerlöse sind – trotz des Rückzugs aus Belarus und Russland – im Geschäftsjahr über alle Regionen hinweg gestiegen, wobei die Region EMEA währungsbereinigt die größte Zuwachsrate aufwies. Insbesondere in den Regionen AMERICAS und APAC haben Währungseffekte das Billingswachstum positiv beeinflusst. Analog zu den Billings wurde 2022 auch der größte Teil der Umsatzerlöse in der Region EMEA erzielt (53 % der Umsatzerlöse; 54 % der Billings). AMERICAS machte 35 % der Umsatzerlöse und 35 % der Billings und APAC 12 % der Umsatzerlöse und 11 % der Billings des Jahres 2022 aus.
| Mio. EUR | 2022 | 2021 | ∆ Vorjahr (währungs bereinigt) |
Anteil Gesamt 2022 |
Anteil Gesamt 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| SMB | |||||
| Umsatzerlöse | 457,9 | 432,3 | +6 % | 81 % | 86 % |
| Billings | 502,8 | 454,6 | +11 % (+6 %) |
79 % | 83 % |
| Enterprise | |||||
| Umsatzerlöse | 108,0 | 68,8 | +57 % | 19 % | 14 % |
| Billings | 132,0 | 93,0 | +42 % (+36 %) |
21 % | 17 % |
| Gesamt Umsatzerlöse |
565,9 | 501,1 | +13 % | 100 % | 100 % |
| Gesamt-Billings | 634,8 | 547,6 | +16 % (+11 %) |
100 % | 100 % |
Umsatzerlöse und Billings nach Kundenklassifizierung
Die Strategie, TeamViewers Produktportfolio im Enterpriseumfeld auszubauen, wurde im Geschäftsjahr – wie auch im Vorjahr – erfolgreich umgesetzt. Die Wachstumsraten (Billings und Umsatzerlöse) im Enterprise-Geschäft lagen signifikant über denen des SMB-Geschäfts. Das Enterprise-Geschäft hatte einen Anteil von 19 % an den Umsatzerlösen (+5pp gegenüber dem Vorjahr) und 21 % an den Billings (+4pp gegenüber dem Vorjahr). Das SMB-Geschäft verzeichnete aufgrund der Reife des Geschäfts ein vergleichsweise geringeres Wachstum im Geschäftsjahr 2022. Insgesamt hatte das SMB-Geschäft im Geschäftsjahr einen Anteil von 81 % an den Umsatzerlösen (-5pp gegenüber dem Vorjahr) und 79 % an den Billings (-4pp gegenüber dem Vorjahr).
Operatives Ergebnis/EBIT (IFRS)
Das EBIT (IFRS) des TeamViewer Konzerns ergibt sich aus den Umsatzerlösen (IFRS) abzüglich der in nachstehender Tabelle aufgeführten Umsatzkosten und operativen Kosten (inklusive sonstiger Erträge und Aufwendungen). Es belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf 143,7 Mio. EUR, was einem Anstieg von 22 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dem Umsatzwachstum stand vor allem ein überproportionaler Anstieg der Marketingkosten (getrieben von den erstmalig ganzjährig anfallenden Kosten der Sportpartnerschaften) gegenüber, welcher jedoch durch Verbesserungen in anderen Bereichen nahezu ausgeglichen werden konnte. Somit stieg die EBIT-Marge (Verhältnis der operativen Kosten zu den Umsatzerlösen) von 23 % auf 25 %.
Gesamtkosten und sonstige Erträge/Aufwendungen
| Mio. EUR | 2022 | 2021 | ∆ Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Umsatzkosten | -81,3 | -70,9 | +15 % |
| F&E-Kosten | -69,5 | -62,1 | +12 % |
| Marketingkosten | -128,4 | -96,1 | +34 % |
| Vertriebskosten | -99,1 | -89,2 | +11 % |
| Verwaltungskosten | -53,5 | -51,5 | +4 % |
| Aufwendungen für Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
-12,4 | -16,0 | -22 % |
| Sonstige Erträge | 23,3 | 5,0 | >+300 % |
| Sonstige Aufwendungen | -1,3 | -2,9 | -55 % |
| Gesamt | -422,2 | -383,7 | +10 % |
Die Umsatzkosten des Konzerns setzen sich primär aus Router- und Serverkosten, Zahlungsentgelten, Vermittlungsprovisionen, Hosting-Dienstleistungen, Gerichtsverfahrenskosten und Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen zusammen. Der absolute Anstieg resultiert hauptsächlich aus Kosten in Höhe von 6 Mio. EUR im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit um Patentverletzungen.
Das Bruttoergebnis vom Umsatz (Rohertrag), ermittelt als Umsatzerlöse abzüglich Umsatzkosten, nahm um 13 % zu und erhöhte sich auf 484,6 Mio. EUR (2021: 430,2 Mio. EUR). Die entsprechende Bruttomarge belief sich im Geschäftsjahr auf 86 % (2021: 86 %).
Der Anstieg der F&E-Kosten wurde größtenteils von gestiegenen Personalkosten und höheren Abschreibungen verursacht.
Haupttreiber für die gestiegenen Marketingkosten waren die gestiegenen Kosten aus den Sportpartnerschaften, welche im Geschäftsjahr 2021 erst ab Ende des zweiten Quartals anfielen. Diese Mehraufwendungen wurden durch Verbesserungen in anderen Bereichen teilweise kompensiert.
Die Vertriebskosten sind im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies lag vor allem an höheren Personal- und Reisekosten.
Die Verwaltungskosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 4 % gestiegen. Der Anstieg beruhte im Wesentlichen auf gestiegenen Personalkosten.
Die Aufwendungen für Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken unter anderem aufgrund eines höheren Anteils des Enterprise-Geschäfts, welches geringere Forderungsausfälle als das SMB-Geschäft aufweist.
Die sonstigen Erträge sind signifikant gestiegen. Haupttreiber waren Erträge aus der Absicherung von Wechselkursschwankungen.
Die sonstigen Aufwendungen sind im Wesentlichen aufgrund des Wegfalls der im vorangegangenen Geschäftsjahr entstandenen Aufwendungen aus der Absicherung von Wechselkursschwankungen gesunken.
EBITDA/bereinigtes EBITDA (non-IFRS)
Überleitung vom EBIT (IFRS) zum bereinigten EBITDA (non-IFRS)
| in Mio. EUR | 2022 | 2021 | ∆ Vorjahr |
|---|---|---|---|
| EBIT (IFRS) | 143,7 | 117,4 | +22 % |
| Abschreibungen | 53,7 | 50,9 | +6 % |
| EBITDA | 197,5 | 168,3 | +17 % |
| EBITDA-Marge in % der Umsatzerlöse | 35 % | 34 % | +1pp |
| Ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse |
68,9 | 46,5 | +48 % |
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen | 28,4 | 26,4 | +8 % |
| Sonstige zu bereinigende Sachverhalte | 3,9 | 15,7 | -75 % |
| Bereinigtes EBITDA (non-IFRS) | 298,7 | 257,0 | +16 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge in % der Billings | 47 % | 47 % | +0pp |
Die in den Gesamtkosten enthaltenen Abschreibungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen stiegen im Geschäftsjahr leicht an. Dies lag vor allem an höheren Abschreibungen auf kapitalisierte Mietverträge und gestiegenen Abschreibungen auf Einbauten in Büroräume. Die in den gesamten Abschreibungen enthaltenen Abschreibungen im Rahmen der Kaufpreisallokation (PPA-Abschreibungen) beliefen sich im Geschäftsjahr auf 29,8 Mio. EUR (2021: 29,4 Mio. EUR).
Das EBITDA stieg im Geschäftsjahr 2022 um 17 % auf 197,5 Mio. EUR an. Die EBITDA-Marge (EBITDA im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) erhöhte sich von 34 % auf 35 %.
Nach Bereinigung der Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse (Erläuterung weiter oben unter "Umsatzerlöse und Billings") und der nicht-operativen Effekte des Berichtszeitraums (Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen und sonstige zu bereinigende Sachverhalte) ergab sich für das Geschäftsjahr 2022 ein bereinigtes EBITDA (non-IFRS) von 298,7 Mio. EUR, was einer Steigerung um 16 % zum Vorjahr entspricht. Da das Billingswachstum ebenfalls 16 % betrug, blieb die bereinigte EBITDA-Marge (bereinigtes EBITDA (non-IFRS) in Prozent der Billings) nahezu unverändert bei 47 % (Vorjahr: 47 %).
Sonstige zu bereinigende Sachverhalte
| in TEUR | 2022 | 2021 | ∆ Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Reorganisationsaufwendungen | -7.941 | -7.243 | +10 % |
| Aufwendungen aus besonderen IT-Projekten | -3.602 | -3.277 | +10 % |
| Bewertung von Finanzinstrumenten | 16.848 | -3.029 | <-300 % |
| Aufwendungen für besondere Rechtstreitigkeiten | -9.064 | -609 | >+300 % |
| Aufwendungen aus Finanzierung und M&A | -29 | -2.743 | -99 % |
| Anpassungen aus Earn-Out13 | 3.438 | 2.734 | +26 % |
| Übrige | -3.588 | -1.559 | +130 % |
| Gesamt | -3.937 | -15.727 | -75 % |
Ab dem Geschäftsjahr 2023 hat TeamViewer die Definition des bereinigten EBITDA (non-IFRS) angepasst (siehe Abschnitt "Steuerungssystem"). Nach dieser Definition ergab sich für das Geschäftsjahr 2022 ein bereinigtes EBITDA (non-IFRS) von 229,8 Mio. EUR, was einer Steigerung um 9 % zum Vorjahr entspricht.
Überleitung vom EBITDA zum bereinigten EBITDA (non-IFRS) – neue Definition ab dem Geschäftsjahr 2023
| in Mio. EUR | 2022 | 2021 | ∆ Vorjahr |
|---|---|---|---|
| EBITDA | 197,5 | 168,3 | +17 % |
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen | 28,4 | 26,4 | +8 % |
| Sonstige zu bereinigende Sachverhalte | 3,9 | 15,7 | -75 % |
| Bereinigtes EBITDA (Definition 2023) (non-IFRS) | 229,8 | 210,5 | +9 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge (Definition 2023) in % der Umsatzerlöse |
41 % | 42 % | -1pp |
Gewinn vor Ertragsteuern (EBT)
Das EBT stieg im Geschäftsjahr 2022 auf 116,7 Mio. EUR (2021: 85,4 Mio. EUR). Neben dem Anstieg des operativen Ergebnis/EBIT waren hierfür folgende Positionen des Finanzergebnisses ursächlich:
Positionen des Finanzergebnisses
| Mio. EUR | 2022 | 2021 | ∆ Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Finanzerträge | 4,3 | 0,6 | >+300 % |
| Finanzaufwendungen | -25,8 | -19,2 | +34 % |
| Währungserträge | -41,5 | -33,7 | +23 |
| Währungsaufwendungen | 36,0 | 20,3 | +78 % |
Der Anstieg der Finanzerträge im Geschäftsjahr 2022 wurde hauptsächlich durch den Verkauf eines Zinsderivats erzielt. Die Finanzaufwendungen stiegen primär aufgrund der Erfassung von kapitalisierten Transaktionskosten im Rahmen der Refinanzierung im Geschäftsjahr und Zinsaufwendungen aus einem Gerichtverfahren.
Die Veränderung des Währungsergebnisses (Saldo aus Währungsumrechnungserträgen und -aufwendungen) resultierte im Wesentlichen aus dem Euro/US-Dollar-Verhältnis im Geschäftsjahr.
Konzernergebnis
Die Ertragsteuern setzten sich im Geschäftsjahr aus 44,9 Mio. EUR (2021: 38,4 Mio. EUR) laufendem Steueraufwand und 4,2 Mio. EUR latentem Steueraufwand (2021: Steuerertrag von 3,1 Mio. EUR) zusammen. Im Geschäftsjahr 2022 ergab sich somit ein Gesamtsteueraufwand in Höhe von 49,1 Mio. EUR (2021: 35,3 Mio. EUR). Dies entspricht einer Steuerquote von 42,1 % (2021: 41,4 %). Die Erhöhung des laufenden Steueraufwands resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des Ergebnisses vor Steuern. Die Veränderung des latenten Steueraufwands resultierte im Wesentlichen aus einem Rückgang der latenten Steueraufwendungen für Fremdverbindlichkeiten und Finanzinstrumente in Höhe von 10,8 Mio. EUR sowie sonstigen Veränderungen der latenten Steuern in Höhe von -3,4 Mio. EUR.
Die Steuerquote im Geschäftsjahr in Höhe von 42,1 % (2021: 41,4 %) überstieg die Konzernsteuerrate von 28,6 % (2021: 28,8 %) hauptsächlich auf Grund von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen und aus der Nichtaktivierung von Verlustvorträgen.
Das Konzernergebnis lag im Geschäftsjahr 2022 bei 67,6 Mio. EUR nach 50,1 Mio. EUR im Vorjahr. Daraus ergab sich ein Ergebnis je Aktie in Höhe von 0,37 EUR (2021: 0,25 EUR).
Zur Beurteilung der Ertragslage verwendet TeamViewer das bereinigte Konzernergebnis (non-IFRS). Dieses ist definiert als das Konzernergebnis, bereinigt um bestimmte Erträge und Aufwendungen. Dies sind: Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen, Abschreibungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen, sonstige Sondereffekte und damit zusammenhängende Ertragsteuern.
Das bereinigte Konzernergebnis betrug im Geschäftsjahr 2022 124,3 Mio. EUR, +15 % über dem Vorjahr (2021: 108,1 Mio. EUR). Das entsprechende bereinigte Ergebnis je Aktie betrug demnach 0,67 EUR (2021: 0,54 EUR).
| Überleitung vom Konzernergebnis zum bereinigten Konzernergebnis (non-IFRS) | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022 | 2021 | ∆ Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 67,6 | 50,1 | +35 % |
| PPA-Abschreibungen | 29,8 | 29,4 | +1 % |
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen | 28,4 | 26,4 | +8 % |
| sonstige zu bereinigende Sachverhalte1 | 3,9 | 15,7 | -75 % |
| Sondereffekte Finanzergebnis | 6,7 | 0,1 | >+300 % |
| Zu bereinigende Ertragsteuern | -12,2 | -13,6 | -10 % |
| Bereinigtes Konzernergebnis (non-IFRS) | 124,3 | 108,1 | +15 % |
1Siehe bereinigtes EBITDA (non-IFRS).
4.4 Vermögens- und Finanzlage des Konzerns
Vermögenslage des Konzerns
Aktivseite der Bilanz
| 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | |
| Langfristige Vermögensgegenstände |
963,6 | 82 | 970,0 | 63 | -6,4 | -1 |
| Kurzfristige Vermögensgegenstände |
209,1 | 18 | 576,7 | 37 | -367,6 | -64 |
| Summe Aktiva | 1.172,7 | 100 | 1.546,7 | 100 | -374,0 | -24 |
Die Bilanzsumme des Konzerns ist zum Stichtag 31. Dezember 2022 um 24 % gesunken. Dies beruht hauptsächlich auf dem Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte, insbesondere der Zahlungsmittel und -äquivalente infolge des Aktienrückkaufprogramms. Wie im Vorjahr entfiel der Großteil der Aktivseite auf die langfristigen Vermögenswerte.
Die langfristigen Vermögenswerte des Konzerns umfassten zum 31. Dezember 2022 den Geschäfts- oder Firmenwert, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, finanzielle Vermögenswerte, andere Vermögenswerte sowie aktive latente Steuern. Der Rückgang der langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2022 gegenüber dem Vorjahr resultierte hauptsächlich aus planmäßigen Abschreibungen. Diese wurden teilweise durch höhere finanzielle Vermögenswerte aus Derivaten und höhere aktivierte Kosten aus Kundenverträgen kompensiert.
Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt weiterhin die größte Position innerhalb der langfristigen Vermögenswerte dar (31.12.2022 667,9 Mio. EUR; 31.12.2021 667,2 Mio. EUR). Der Rückgang der immateriellen Vermögenswerte auf 212,9 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 248,2 Mio. EUR) zum Stichtag resultiert im Wesentlichen aus Abschreibungen in Höhe von 39,1 Mio. EUR (2021: 39,3 Mio. EUR). Zugänge ergaben sich durch Investitionen in Software in Höhe von 2,5 Mio. EUR (2021: 8,6 Mio. EUR). Der Anstieg der Sachanlagen auf 50,3 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 45,5 Mio. EUR) war bedingt durch Investitionen in Höhe von 18,7 Mio. EUR (2021: 16,2 Mio. EUR). Dem standen Abschreibungen in Höhe von 14,7 Mio. EUR (2021: 11,6 Mio. EUR) gegenüber.
Die kurzfristigen Vermögenswerte des Konzerns umfassten zum 31. Dezember 2022 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, andere Vermögenswerte, Steuerforderungen, finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und -äquivalente.
Der Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2022 resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang der Zahlungsmittel und -Zahlungsmitteläquivalente infolge des Aktienrückkaufprogramms im Umfang von 300,1 Mio. EUR. Mit 161,0 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 550,5 Mio. EUR) stellte die verfügbare Liquidität weiterhin den größten Posten innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte dar. Der Anstieg der sonstigen Vermögenswerte um 6,4 Mio. EUR auf 19,4 Mio. EUR (31.12.2021: 13,0 Mio. EUR) resultierte hauptsächlich aus höheren aktivierten Kosten aus Kundenverträgen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen im Geschäftsjahr auf 18,3 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 11,6 Mio. EUR). Dies resultierte hauptsächlich aus einem Anstieg der Billings.
Passivseite der Bilanz
| 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | |
| Eigenkapital | 115,3 | 10 | 320,1 | 21 | -204,8 | -64 |
| Langfristige Verbindlichkeiten |
583,1 | 50 | 889,5 | 58 | -306,4 | -34 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten |
474,3 | 40 | 337,1 | 22 | 137,3 | 41 |
| Summe Passiva | 1.172,7 | 100 | 1.546,7 | 100,0 | -374,0 | -24 |
Das Eigenkapital des Konzerns ging zum 31. Dezember 2022 um 204,8 Mio. EUR bzw. 64 % zurück. Der Rückgang resultierte hauptsächlich aus dem Aktienrückkaufprogramm. Das gezeichnete Kapital des Konzerns verringerte sich zum 31. Dezember 2022 auf 186,5 Mio. EUR und war eingeteilt in 186,5 Mio. auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Wie zuvor angekündigt, wurde der Großteil der zurückgekauften Aktien eingezogen (14,6 Mio. Aktien). Die Verminderung der Kapitalrücklage in Höhe von 157,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2022 resultierte hauptsächlich aus den eingezogenen Aktien. Gegenläufig hat sich die Kapitalrücklage um 27,6 Mio. EUR durch die Erfassung anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erhöht. Das Gesamtergebnis des Geschäftsjahrs in Höhe von 67,6 Mio. EUR hat das Eigenkapital erhöht. Die Eigenkapitalquote lag zum Geschäftsjahresende 2022 bei 10 % (31. Dezember 2021: 21 %). Der Rückgang der Eigenkapitalquote resultiert im Wesentlichen aus dem Aktienrückkaufprogramm.
Die langfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns gingen zum 31. Dezember 2022 ebenfalls zurück. Ihr Anteil an der Summe der Passiva zum Ende des Geschäftsjahres 2022 sank auf 50 %. Innerhalb dieses Postens reduzierten sich die langfristigen Finanzverbindlichkeiten hauptsächlich aufgrund der Refinanzierung im Juli 2022 um 323,1 Mio. EUR auf 519,3 Mio. EUR zum Geschäftsjahresende 2022 (31. Dezember 2021: 842,5 Mio. EUR). Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 3,1 Mio. EUR beinhalten hauptsächlich Verbindlichkeiten aus einem Derivat zur Absicherung von Wechselkursveränderungen (Vorjahr: bedingte Kaufpreiszahlungen und feste Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen). Nach Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern ergab sich zum 31. Dezember 2022 eine aktive latente Steuer in Höhe von 2,1 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 0,5 Mio. EUR) und eine passive latente Steuer in Höhe von 33,9 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 29,8 Mio. EUR). Die langfristigen abgegrenzten Umsatzerlöse haben sich auf 24,2 Mio. EUR erhöht (31. Dezember 2021: 6,1 Mio. EUR). Dies ist auf den vermehrten Abschluss von Mehrjahresverträgen mit den Kunden zurückzuführen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten nahmen zum 31. Dezember 2022 zu. Zurückzuführen war dies im Wesentlichen auf den Anstieg der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um 78,3 Mio. EUR auf 113,3 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 35,0 Mio. EUR). Dies lag hauptsächlich an der Refinanzierung im Juni 2022. Ebenso haben sich die kurzfristigen abgegrenzten Umsatzerlöse aufgrund höherer Billings im Geschäftsjahr um 43,7 Mio. EUR auf 288,1 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 244,5 Mio. EUR) erhöht.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
| 31. Dezember 2022 in TEUR |
Währung | Effektiver Zinssatz in % |
Jahr der Fälligkeit |
Nominal wert (EUR) |
Buchwert (EUR) |
|---|---|---|---|---|---|
| Darlehen | |||||
| Konsortialdarlehen 2022 EUR |
EUR | 3,9 | 2025 | 100.000 | 99.301 |
| Konsortialdarlehen 2022 Revolvierende Kreditlinie |
EUR | 3,9 | 2027 | 100.000 | 97.636 |
| Bilaterales Bankdarlehen 2021 EUR |
EUR | 1,0 | 2025 | 100.000 | 100.000 |
| Schuldscheindarlehen | |||||
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre Fix |
EUR | 1,1 | 2024 | 27.000 | 27.054 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre Variabel |
EUR | 2,4 | 2024 | 58.000 | 58.347 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre Fix |
EUR | 1,3 | 2026 | 118.000 | 118.218 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre Variabel |
EUR | 2,5 | 2026 | 75.000 | 75.438 |
| Schuldscheindarlehen 7 Jahre Fix |
EUR | 1,5 | 2028 | 13.000 | 13.028 |
| Schuldscheindarlehen 10 Jahre Fix |
EUR | 1,6 | 2031 | 9.000 | 9.023 |
| Summe | 600.000 | 598.044 |
| 31. Dezember 2021 in TEUR |
Währung | Effektiver Zinssatz in % |
Jahr der Fälligkeit |
Nominal wert (EUR) |
Buchwert (EUR) |
|---|---|---|---|---|---|
| Darlehen | |||||
| Konsortialdarlehen 2019 USD | USD | 2,5 | 2024 | 270.175 | 266.051 |
| Konsortialdarlehen 2019 EUR | EUR | 2,1 | 2024 | 112.500 | 110.722 |
| Konsortialdarlehen 2019 GBP | GBP | 2,6 | 2024 | 71.309 | 70.216 |
| Konsortialdarlehen 2019 Revolvierende Kreditlinie |
diverse | 1,5–4 | 2024 | – | – |
| Bilaterales Bankdarlehen 2021 EUR |
EUR | 1,0 | 2025 | 100.000 | 100.000 |
| Schuldscheindarlehen | |||||
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre Fix |
EUR | 1,1 | 2024 | 27.000 | 27.025 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre Variabel |
EUR | 1,1 | 2024 | 58.000 | 58.051 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre Fix |
EUR | 1,3 | 2026 | 118.000 | 118.144 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre Variabel |
EUR | 1,3 | 2026 | 75.000 | 75.087 |
| Schuldscheindarlehen 7 Jahre Fix |
EUR | 1,5 | 2028 | 13.000 | 13.022 |
| Schuldscheindarlehen 10 Jahre Fix |
EUR | 1,6 | 2031 | 9.000 | 9.020 |
| Summe | 853.984 | 847.338 |
Die Zinszahlungstermine sind aktuell drei Monate rollierend. Der Zinszahlungszeitraum kann nach jedem Zinszahlungstermin beliebig auf einen Zeitraum zwischen einem und zwölf Monaten verlängert werden. In den Buchwerten der jeweiligen Darlehen sind direkt zurechenbare Transaktionskosten enthalten, die über die Laufzeit der jeweiligen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert werden. Der Konzern hat das unbedingte Recht, die Darlehen jederzeit teilweise oder vollständig vorzeitig zurückzuzahlen. Die revolvierende Kreditlinie wird zum 31. Dezember 2022 mit einem Betrag in Höhe von 100 Mio. EUR in Anspruch genommen (31. Dezember 2021: 0). Eine Inanspruchnahme ist bis zu einem Betrag von 450 Mio. EUR (2021: 150 Mio. EUR) möglich.
Die Netto-Finanzverbindlichkeiten des TeamViewer Konzerns, definiert als die Summe der Finanzverbindlichkeiten (ohne sonstige Finanzverbindlichkeiten) abzüglich von Zahlungsmitteln und -äquivalenten, stiegen zum 31. Dezember 2022 auf 471,6 Mio. EUR (2021: 326,9 Mio. EUR).
Der Netto-Verschuldungsgrad, der die Netto-Finanzverbindlichkeiten des Konzerns ins Verhältnis zum bereinigten EBITDA der vergangenen zwölf Monate setzt, erhöhte sich zum Jahresende 2022 auf 1,6 x (2021: 1,3 x).
Entwicklung Netto-Verschuldungsgrad
| in Mio. EUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 113,3 | 35,0 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 519,3 | 842,5 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | -161,0 | -550,5 |
| Netto-Finanzverbindlichkeiten | 471,6 | 326,9 |
| Bereinigtes EBITDA | 298,7 | 257,0 |
| Netto-Verschuldungsgrad | 1,6 x | 1,3 x |
Grundzüge des Finanzmanagements
Das Finanzmanagement von TeamViewer ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität, Flexibilität und Liquidität des Konzerns zu sichern. Es umfasst das Kapitalstrukturmanagement beziehungsweise die Finanzierung des Unternehmens, das Cash- und Liquiditätsmanagement und die Überwachung und Steuerung von Marktpreisrisiken wie Wechselkurs- und Zinsrisiken. Die Finanzierungsstruktur von TeamViewer ist dabei auf den Erhalt finanzieller Handlungsspielräume zur Nutzung von Geschäfts- und Investitionschancen ausgerichtet. Dies wird durch ein ausgewogenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital erreicht.
Gemäß den Bedingungen der Kreditvereinbarungen aus dem Jahr 2022 muss der Konzern bestimmte Verschuldungsgrad-Covenants einhalten, die in den jeweiligen Kreditverträgen definiert sind und auf dem Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zu Pro-forma-EBITDA basieren (siehe auch Teilkapitel "Finanzverbindlichkeiten" im Konzernabschluss). Der Konzern hat die Covenants im Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt eingehalten.
Finanzlage des Konzerns
Finanzlage
| 2022 in Mio. € |
2021 in Mio. € |
Veränderung in Mio. € |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|
| Zahlungsmittel und -äquivalente zum Periodenanfang |
550,5 | 83,5 | 467,0 | >+300 |
| Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit |
204,3 | 194,0 | 10,4 | +5 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
-10,8 | -38,9 | 28,1 | -72 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
-609,8 | 301,1 | -910,9 | <-300 |
| Sonstige Veränderungen | 26,7 | 10,8 | 15,9 | 147 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente zum Periodenende |
161,0 | 550,5 | -389,5 | -71 |
Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit ist im Geschäftsjahr leicht angestiegen. Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus einem Anstieg der Billings. Gegenläufig haben sich höhere Zahlungen im Zusammenhang mit Sportpartnerschaften ausgewirkt.
Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit waren im Geschäftsjahr 2022 rückläufig. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sanken auf 8,8 Mio. EUR (2021: 15,2. EUR). Auszahlungen aus Unternehmenszusammenschlüssen führten zu einem Netto-Mittelabfluss von 2,0 Mio. EUR (2021: 23,4 Mio. EUR).
Nachdem im vorigen Geschäftsjahr aus der Finanzierungstätigkeit ein Mittelzufluss generiert wurde, ergab sich im Geschäftsjahr 2022 ein Mittelabfluss. Hauptgrund hierfür waren die Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 300,1 Mio. EUR (2021: 0). Auch aus der Rückführung und Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten ergab sich per Saldo ein Mittelabfluss von 286,1 Mio. EUR (2021: Mittelzufluss 322,1 Mio. EUR). Darüber hinaus führten Zinszahlungen und Tilgungen für Leasingverbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2022 zu Mittelabflüssen in Höhe von 23,7 Mio. EUR (2021: 21,0 Mio. EUR).
Levered Free Cashflow
| 2022 in Mio. € |
2021 in Mio. € |
Veränderung in Mio. € |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|
| Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit (vor Ertragsteuern) |
250,8 | 237,5 | 13,3 | +6 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -46,4 | -43,5 | -2,9 | +7 |
| Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögens gegenstände |
-8,8 | -15,2 | 6,4 | -42 |
| Auszahlungen für den Tilgungsanteil von Leasingverbindlichkeiten |
-9,5 | -6,9 | -2,6 | +37 |
| Gezahlte Zinsen für Fremdmittel und Leasingverbindlichkeiten |
-14,2 | -14,1 | -0,1 | +1 |
| Levered Free Cashflow (FCFE) | 171,8 | 157,8 | 14,1 | +9 |
| In % des bereinigten EBITDA | 57,5 | 61,4 | -3,9pp | |
| In % des bereinigten EBITDA (Definition 2023) |
74,8 | 75,0 | -0,2pp | |
| In % des EBITDA | 87,0 | 93,7 | -6,7pp |
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
TeamViewer blickt auf ein ereignisreiches Geschäftsjahr 2022 zurück, das von großen geopolitischen Herausforderungen und wirtschaftlichen Einschnitten geprägt war.
Trotz der makroökonomischen Entwicklungen zeigte sich TeamViewer nach Einschätzung des Vorstands operativ sehr widerstandsfähig. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die von TeamViewer angebotenen Produkte und Lösungen Unternehmen dabei helfen, Effizienzsteigerungen zu realisieren. In der Folge konnte TeamViewer die ausgegebene und unterjährig angepasste Jahresprognose bestätigen und erreichen.
Im Geschäftsjahr hat TeamViewer eine Reihe unterschiedlicher organisatorischer und operativer Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, um das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen. So wurden das ReMax Programm abgeschlossen und das Managementteam neu aufgestellt. Das Finanzprofil konnte durch die weitere Rückführung der Finanzverschuldung und den Abschluss des Aktienrückkaufprogramms weiter gestärkt werden. Darüber hinaus konnte sich TeamViewer durch Sicherungsgeschäfte gegen zukünftige Zins- und Währungsrisiken (insbesondere USD) erfolgreich absichern.
Strategisch konzentrierte sich TeamViewer im Geschäftsjahr auch auf die Stärkung der drei definierten Wachstumsdimensionen. Hervorzuheben ist insbesondere der Erfolg im Bereich des Cross- und Up-Sellings. Das anhaltende Momentum unterstreicht dabei die Qualität des Produkt- und Lösungsportfolios sowie die hohe Kundenzufriedenheit. Darüber hinaus konnte die Zusammenarbeit mit strategischen Technologiepartnern deutlich intensiviert und eine vielversprechende Vertriebs- und Entwicklungspipeline generiert werden. Im Bereich Nachhaltigkeit konnte TeamViewer sein Engagement mit führenden Positionen in den Nachhaltigkeitsratings von Sustainalytics und MSCI weiter stärken.
Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage des Konzerns im Geschäftsjahr 2022 insgesamt positiv.
5 Nachtragsbericht
Nach Ende des Geschäftsjahres 2022 sind folgende Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die zukünftige Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von TeamViewer haben könnten:
Im Januar 2023 wurden insgesamt 237.452 Aktien der TeamViewer AG im Rahmen des konzernweiten Mitarbeiteraktienprogramms auf die teilnahmeberechtigten Mitarbeitenden übertragen. Die Aktien wurden dabei aus dem Bestand von TeamViewer als eigene Aktien (Treasury Shares) gehaltenen Aktienbeständen entnommen und haben diesen entsprechend reduziert.
Am 6. Februar 2023 hat der Vorstand der Gesellschaft ein neues Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 150 Mio. EUR beschlossen. Das angekündigte Rückkaufprogramm stellt den zweiten Aktienrückkauf von TeamViewer als börsennotiertes Unternehmen nach dem erfolgreichen Abschluss des 300 Mio. EUR Rückkaufs im Jahr 2022 dar. Der Rückkauf wird in zwei unabhängigen Tranchen über die Börse durchgeführt und soll innerhalb des Jahres 2023 abgeschlossen werden.
Die erste Tranche mit einem Volumen von bis zu 75 Mio. EUR, höchstens aber 9.112.985 Aktien, startete am 15. Februar 2023 und wird unter der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung 2022 ausgeführt. Durch den Aktienrückkauf hat die Gesellschaft am 15. Februar 2023 die meldepflichtige Schwelle in Bezug auf den im eigenen Bestand befindlichen Aktienanteil von 5 % überschritten.
Weitere Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2022 gab es nicht.
6 Chancen- und Risikobericht
Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht Angaben zum Risikomanagement und internen Kontrollsystem vor, die über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinausgehen und somit von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen sind ("lageberichtsfremde Angaben"). Diese werden thematisch der Erklärung zur Unternehmensführung zugeordnet; sie sind zudem von den inhaltlich zu prüfenden Angaben durch separate Absätze abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet.
6.1 Wesentliche Chancen
Der Vorstand von TeamViewer hat folgende Chancen als wesentlich identifiziert:
Digitalisierung der Wertschöpfungskette
Der TeamViewer Konzern betrachtet die Digitalisierung und das damit verbundene Wachstums- und Effizienzsteigerungspotenzial für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette als Chance. Da das Produktportfolio von TeamViewer sowohl horizontale Lösungen zum Einsatz in Unternehmensfunktionen und im IT-Kontext als auch vertikale Lösungen für die Digitalisierung von Logistik oder Produktion im Bereich der sogenannten Operational Technology (OT) beinhaltet, kann TeamViewer seinen Kunden für nahezu alle Bereiche der industriellen und dienstleistungsbezogenen Wertschöpfungskette passende Produkte und Lösungen anbieten.
Robotik, Automatisierung und Industrie 4.0
TeamViewer sieht Chancen in der zunehmenden Automatisierung und Prozessoptimierung im Zuge der Industrie 4.0. In diesem Kontext ist TeamViewers Frontline Produkt von besonderer Bedeutung. Mit Hilfe von AR-gestützten Schritt-für-Schritt-Anleitungen kann die Geschwindigkeit und Effizienz von manuellen Arbeitsprozessen gesteigert und gleichzeitig die Fehleranfälligkeit reduziert werden. Die TeamViewer Software kann dabei sowohl auf herkömmlichen mobilen Endgeräten wie Tablets oder Smartphones oder marktgängigen Datenbrillen verwendet werden und an die verschiedensten Produktions- oder Bestandssysteme auf Kundenseite angebunden werden. Durch gezielte Akquisitionen und technische Weiterentwicklungen konnte TeamViewer seine Marktposition und die abgedeckten Anwendungsfälle in den vergangenen Jahren deutlich ausbauen. Auch TeamViewers Stärke im Fernzugriff auf sogenannte "embedded devices", also jegliche Nicht-IT-Geräte außerhalb des klassischen Büro-Setups, spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Dabei unterstützt TeamViewer zahlreiche industrielle IoT-Szenarien wie die Vernetzung von Robotern, Industriemaschinen oder ähnlichen Anlagen.
Omnipräsente Konnektivität
Die zunehmende Verbreitung mobiler Endgeräte und prozessorgesteuerter Wearables wie Smartphones, Tablets und Datenbrillen in Verbindung mit der zunehmenden Einführung von IoT-Technologie in kommerziellen und industriellen Anwendungsfällen ist ein Megatrend, von dem TeamViewer auch weiterhin stark profitieren kann. Auch im privaten Umfeld steigt die Nutzung von smarten, internetfähigen Geräten und die damit verbundene Möglichkeit für Anwendungsfälle im Bereich von Fernzugriff und Fernwartung.
Zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsbelangen
Umweltbelange und die Reduktion des eigenen ökologischen Fußabdrucks gewinnen sowohl für Unternehmen als auch staatliche Organisationen und Privathaushalte zunehmend an Bedeutung. TeamViewers Konnektivitätslösungen können zur Emissionsvermeidung beitragen, indem sie Interaktionen zwischen Personen sowie das Steuern und Verwalten von internetfähigen Geräten aus der Ferne ermöglichen und damit Reiseaktivitäten jeglicher Art und tägliches Pendeln zwischen Arbeitsplatz und Wohnstätte deutlich reduzieren. Entsprechend ergeben sich aus Sicht des Vorstandes weitere Wachstumschancen für den TeamViewer Konzern.
Mobile First
Mit der weiten Verbreitung von Smartphones und Tablets nimmt auch die Nutzung von Firmensoftware über mobile Endgeräte ständig zu. Verstärkt wird der Trend zu mobilen Softwarelösungen durch die kontinuierliche Eingliederung der jungen, digital-nativen Generation ins Berufsleben, der verbesserten mobilen Verbindungsleistung (5G-Netzwerk) und durch den Fokus vieler Entwicklungsteams auf mobile Applikationen.
TeamViewer sieht sich im Bereich Mobile First bestens positioniert und wird auch weiterhin das Angebot für mobile Endnutzer ausbauen. Exemplarisch zu nennen ist hier die Weiterentwicklung der TeamViewer-Remote-Assist-Lösung AssistAR. Mit dieser Softwaretechnologie können beispielsweise Außendienstmitarbeitende auf AR-basierte Unterstützung aus der
Ferne zurückgreifen. Die Software ermöglicht dabei den Verbindungsaufbau und die Kommunikation mit technischen Experten anhand eines mobilen Endgerätes.
Flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten
Die Veränderungen der modernen Arbeitswelt, die durch durch eine zunehmend geographisch verteilte und flexibel arbeitende Belegschaft geprägt ist, wird vom Vorstand als eine weitere Chance für den TeamViewer Konzern angesehen. Unternehmen ermöglichen es ihren Mitarbeitenden zunehmend, aus der Ferne auf Firmensysteme, -daten und -geräte zuzugreifen und standortübergreifend mit Kolleginnen und Kollegen, Teams und Drittparteien zusammenzuarbeiten. Hier besteht die Chance für TeamViewer, seine Lösungen für sicheren Fernzugriff vermehrt zum Einsatz zu bringen. Darüber hinaus stellen der Support und die Verwaltung von Geräten eine wachsende Herausforderung für die IT-Abteilungen von Unternehmen dar. Auch hier bieten sich Chancen für die Konnektivitätslösungen von TeamViewer, die einen zentralen Support und eine zentrale Verwaltung einer weltweit verteilten Gerätelandschaft und IT-Infrastruktur ermöglichen und so Kostenersparnisse und Effizienzgewinne realisieren.
Künstliche Intelligenz (KI)
TeamViewer sieht für sein Geschäft im zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Lösung von geschäftskritischen Problemen oder zur Optimierung von Prozessen eine Chance. Daher integriert das Unternehmen KI-Funktionalitäten in seine bestehenden Lösungen und arbeitet auch an eigenständigen Innovationen in diesem Bereich. Datengetriebene Entscheidungen werden in Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen, insbesondere im industriellen Umfeld.
Partnerschaften
TeamViewer hat den Ausbau verschiedener Marketing- und Vertriebspartnerschaften (unter anderem mit dem internationalen Softwareunternehmen SAP) deutlich ausgebaut. Daraus ergeben sich verschiedene Chancen zur Erweiterung der Vertriebs- und Absatzwege, der Reichweite sowie der Integration und technologischen Weiterentwicklung.
6.2 Risikomanagement, interne Revision und internes Kontrollsystem
Zur Einschätzung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems wird auf die Ausführungen in der Erklärung zur Unternehmensführung verwiesen.
Risikomanagement
Der TeamViewer Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, seine Produkte stetig weiterzuentwickeln und an Markt- und Kundenbedürfnisse anzupassen, um seine Marktposition kontinuierlich auszubauen und zu stärken. Der Erfolg von TeamViewer beruht sowohl auf dem systematischen Erkennen und Nutzen von Chancen als auch dem gezielten Kontrollieren von Risiken. Für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Risiken der Geschäftstätigkeit hat TeamViewer ein Risikomanagement- und internes Kontrollsystem einschließlich deren interner Überwachung implementiert, um eine frühzeitige Erkennung, Bewertung sowie einen kontrollierten Umgang mit potenziellen Risiken sicherzustellen. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem decken Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten ab. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem umfassen auch ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance Management System. Zudem wird Beschäftigten die Möglichkeit gegeben, geschützt Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße innerhalb des Unternehmens zu geben. Das Risiko- und Kontrollsystem wird als eines der Schlüsselelemente einer guten Corporate Governance betrachtet.
Wirksamkeit des Risikomanagementsystems
Das Risikomanagementsystem von TeamViewer wurde auf der Grundlage des Enterprise Risk Management Standards des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) sowie der Prüfungsstandards PS 340, PS 340 n. F. sowie PS 981 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) implementiert und umfasst die Erkennung und Bewertung der Risiken des Konzerns. Mithilfe einer Risikomanagementapplikation wird unter anderem die Überprüfung der Risikotragfähigkeit des Unternehmens und eine vollautomatisierte Aggregation der Risiken (Monte-Carlo-Simulation) sichergestellt.
Aufbau und Zielsetzung
Ziel des Risikomanagementsystems ist es, dem Vorstand einen Überblick über die Risiken zu verschaffen und die Entscheidungsfindung hinsichtlich des Umgangs mit den identifizierten Risiken sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene zu unterstützen. Das Risikomanagementsystem soll potenzielle Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und umfassend durch Kontrollen und Maßnahmen mindern.
Das Risikomanagementsystem von TeamViewer basiert auf den folgenden fünf Kernelementen:
-
- Identifizierung
-
- Bewertung
-
- Steuerung
-
- Überwachung
-
- Reporting
Die Identifikation der Risiken wird halbjährlich durch den Risikomanager in Zusammenarbeit mit den für jede unternehmensinterne Abteilung ernannten Risikoverantwortlichen durchgeführt. Neben dem regulären Reporting sind die Risikoverantwortlichen dazu angehalten, Risiken fortlaufend zu überprüfen. Eine zusätzliche Ad-hoc-Berichterstattung, durch die der Vorstand und der Risikomanager über aktuelle Risikoereignisse zeitnah informiert werden, ist implementiert. Dazu gehörten auch die systematische Identifizierung und Bewertung von Risiken, die mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen sind.
Alle identifizierten Risiken werden halbjährlich auf Basis ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Auswirkung auf das Unternehmen bewertet. Dies beinhaltet insbesondere die möglichen Auswirkungen der Risiken in Bezug auf die Erreichung der finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmensziele, die Unternehmensreputation sowie Compliance. Die Bewertung und Einordung der einzelnen Risiken erfolgen unter Verwendung der unternehmensspezifischen Risikobewertungsmatrix:
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Auswirkung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beschreibung | Skala | 1 Marginal | 2 Geringfügig | 3 Moderat | 4 Signifikant | 5 Erheblich |
| Sicher | 5 | Mittel | Erheblich | Erheblich | Hoch | Hoch |
| Wahrscheinlich | ব | Mittel | Mittel | Erheblich | Erheblich | Hoch |
| Voraussichtlich | 3 | Niedrig | Mittel | Mittel | Erheblich | Erheblich |
| Möglich | 2 | Niedrig | Niedrig | Mittel | Mittel | Erheblich |
| Unwahrscheinlich | 1 | Niedrig | Niedrig | Niedrig | Mitte | Mittel |
TeamViewer hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die monetäre Quantifizierung aller Risiken überprüft, sodass eine vollautomatisierte Aggregation der Risiken auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation erfolgen kann. Die Quantifizierung der Risiken aller Kategorien erfolgt entlang von definierten Wertgrenzen:
Qualifizierung der Risiken
| Skala | Kategorie | Bereinigtes EBITDA (in Mio. €) |
|---|---|---|
| 1 | Marginal | < 0,5 |
| 2 | Geringfügig | 0,5–3 |
| 3 | Moderat | 3–5 |
| 4 | Signifikant | 5–20 |
| 5 | Erheblich | > 20 |
Die Bewertung erfolgt sowohl auf Brutto- als auch Nettobasis. Die Bruttobasis stellt das Risiko vor Berücksichtigung aller risikomindernden Maßnahmen und Kontrollen dar. Das Nettorisiko bezieht sich auf das nach Betrachtung aller risikomindernden Maßnahmen und Kontrollen verbleibende Restrisiko. Die resultierende Nettobewertung stellt sich wie folgt dar:
| Risiko | Inexistent | Teilweise wirksam | Wirksam |
|---|---|---|---|
| Niedrig | Niedrig | Niedrig | Niedrig |
| Mittel | Mittel | Mittel | Niedrig |
| Erheblich | Erheblich | Erheblich | Mittel |
| Hoch | Hoch | Hoch | Erheblich |
Risikotragfähigkeit und Risikoaggregation
TeamViewer definiert die Risikotragfähigkeit des Konzerns in Anlehnung an IDW PS 340 n. F. Danach ist die Risikotragfähigkeit definiert als die Fähigkeit des TeamViewer Konzerns, alle potenziellen Verluste aus den dem Geschäft inhärenten Risiken zu tragen, sodass der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Dazu gehört, dass der Konzern über ausreichende Liquidität verfügt, um die maximal möglichen Verluste aus den bestehenden Risiken zu tragen. Gleichzeitig müssen die Voraussetzungen für alle Finanzierungs- und Refinanzierungsbedürfnisse erfüllt sein.
Bei der Bewertung der Risiken berücksichtigt der Vorstand sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die möglichen aggregierten Auswirkungen verschiedener Risiken. Dabei verwendet der Vorstand anerkannte Methoden zur Risikoaggregation, wie zum Beispiel eine Monte-Carlo-Simulation. Die aggregierten Risiken dürfen zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Risikotragfähigkeit des Unternehmens.
Zudem hat der Konzern mögliche Handlungsoptionen für den Fall vorbereitet, dass die Risikotragfähigkeitsgrenze des Konzerns erreicht bzw. überschritten wird.
Steuerung
Die Risikoverantwortlichen sind dafür zuständig, dass die Entwicklung und Implementierung geeigneter risikomindernder Maßnahmen und Kontrollen innerhalb ihres Verantwortungsbereichs erfolgen. Sie analysieren die Reaktionen hinsichtlich der Auswirkungen der risikomindernden Maßnahmen und Kontrollen auf die Risikofolgen und -wahrscheinlichkeiten, ihrer Kosten im Verhältnis zum Nutzen, der verfügbaren Ressourcen, der bestehenden Kontrollen und Maßnahmen und möglicher Chancen. Abhängig von der Art des Risikos identifizieren sie unterschiedliche Risikostrategien wie Risikoakzeptanz, -vermeidung, -minderung oder die Übertragung des Risikos auf Dritte.
Berichterstattung
Der Vorstand und der erweiterte Führungskreis von TeamViewer (Senior Leadership Team) werden halbjährlich über die konzernweite Risikosituation, insbesondere über die größten Risiken und Veränderungen in der Risikobewertung, unterrichtet. Ad-hoc-Berichterstattung erfolgt gegenüber der Risk Steering Group, bestehend aus dem Vorstand, dem Risikomanager und dem Risikoverantwortlichen des betroffenen Unternehmensbereichs. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keinerlei Ad-hoc-Berichterstattungen.
Gemeinsam mit dem Vorstand unterrichtet der Risikomanager den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über das Risikomanagement und die bestehenden Risiken in regelmäßigem Turnus.
6.3 Wesentliche Risiken
Der TeamViewer Konzern teilt seine Risiken in strategische, operative, Compliance-bezogene und finanzielle Risiken ein. Bei den Erläuterungen der wesentlichen Risiken werden die Risiken erwähnt, die auf Basis einer Bruttobetrachtung erhebliche oder hohe Auswirkungen auf das bereinigte EBITDA haben könnten. Die übrigen Risiken sind überblicksartig zusammengefasst. Risiken, die im Vorjahr noch als mindestens erheblich oder hoch eingestuft wurden und für die im Geschäftsjahr eine niedrigere Bewertung festgestellt wurde, sind zur Verdeutlichung in der folgenden Übersicht aufgeführt. Dabei wurden die Risiken aggregiert und das jeweils am höchsten bewertete Risiko innerhalb einer Risikogruppe aufgeführt.
Risikobewertungen
| Konzern Risikobewertung (Bruttorisiko) |
Konzern Risikobewertung (Nettorisiko) |
Trend1 | |
|---|---|---|---|
| Strategische Risiken | |||
| Makroökonomische Risiken | |||
| Generelles makroökonomisches Umfeld |
Hoch | Hoch | |
| Nachwirkungen der Coronapandemie |
Erheblich | Erheblich | |
| Geopolitisches Umfeld | Hoch | Hoch | |
| Wettbewerbsumfeld | Hoch | Hoch | |
| Partnerschaften | Erheblich | Erheblich | |
| Operative Risiken | |||
| Produktrisiken | Erheblich | Erheblich | |
| Produkt- und IT-Sicherheit | Hoch | Hoch | |
| Vertriebsrisiken | Erheblich | Erheblich | |
| Personalrisiken | Erheblich | Mittel | |
| Compliance-bezogene Risiken | |||
| Generelle rechtliche und regulatorische Risiken |
Erheblich | Erheblich | |
| Finanzielle Risiken | |||
| Fremdwährungsrisiko | Erheblich | Erheblich | |
| Inflationsrisiko2 | Erheblich | Erheblich | |
1 Trend: Netto-Risikostufe im Vergleich zum Vorjahr.
2 Finanzielle Auswirkung, jedoch Teil des generellen makroökonomischen Umfelds.
Legende: Gesunkenes Nettorisiko Unverändertes Nettorisiko Gestiegenes Nettorisiko
Strategische Risiken
Unter strategischen Risiken versteht TeamViewer sämtliche Risiken, die sich aus der strategischen Ausrichtung des Geschäftsmodells ergeben. Dies können insbesondere solche Risiken sein, die aus dem Marktumfeld oder der internen strategischen Ausrichtung des Konzerns resultieren.
Makroökonomische Risiken
Generelles makroökonomisches Umfeld, Nachwirkungen der Coronapandemie
Die Entwicklung von TeamViewer wird von makroökonomischen Entwicklungen und dem allgemeinen Geschäftsklima beeinflusst. Im Jahr 2022 standen dabei klar die gesamtwirtschaftlichen Nachwirkungen der Coronapandemie und die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der weltweit hohen Inflationsraten im Mittelpunkt. Die daraus resultierenden Folgen, wie auch ein wirtschaftlicher Abschwung allgemein, könnten zu einem Rückgang der Abonnements für Produkte, längeren Verkaufszyklen, verstärktem Preiswettbewerb und Problemen bei der Gewinnung neuer Kunden führen. Dies kann für TeamViewer einen Rückgang des Umsatzvolumens und der Rentabilität verursachen. Kleine und mittelständische Unternehmen, die die Mehrheit der Kunden von TeamViewer darstellen, sowie Kunden in Schwellenländern, deren Volkswirtschaften zum Teil größeren Schwankungen unterliegen, insbesondere im lateinamerikanischen und asiatisch-pazifischen Raum, sind besonders anfällig für makroökonomische Veränderungen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, werden die verschiedenen regionalen Märkte genau beobachtet und marktspezifische Lösungsportfolios angeboten, die den Anforderungen der jeweiligen Märkte gerecht werden. Darüber hinaus kann TeamViewer aufgrund seiner geografischen Diversifikation einen Teil der auftretenden Risiken abfedern.
Geopolitisches Umfeld
Als Teil seiner Wachstumsstrategie beabsichtigt TeamViewer, die geografische Präsenz, einschließlich der Vertriebs- und Marketingaktivitäten, stetig weiter auszubauen. Die Geschäftstätigkeit wird dabei neben den externen Marktfaktoren wie Konjunkturverläufen auch durch politische, geopolitische und finanzwirtschaftliche Veränderungen beeinflusst. Insbesondere der Russland-Ukraine-Konflikt hat zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 zu einer starken Steigerung der aus dem geopolitischen Umfeld resultierenden Risiken weltweit geführt, deren mittel- bis langfristige Folgen kaum vorhersehbar sind. Auch der Ausbau der Geschäftstätigkeit im asien-pazifischen sowie im lateinamerikanischen Raum kann für TeamViewer beispielsweise mit einem erhöhten politischen Risiko im entsprechenden Markt einhergehen.
Politische und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen in den Regionen können in besonderem Maße Unsicherheit auslösen und negative Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen von TeamViewers Kunden zur Folge haben. TeamViewer schätzt diese Risiken im Ergebnis insgesamt als hoch ein.
Wettbewerbsumfeld
Der Konzern sieht im Wettbewerbsumfeld ein erhebliches Risiko. Eine weitere Verstärkung der Konkurrenz durch bestehende Wettbewerber und/oder neue Wettbewerber könnte zu einem Verlust von Marktanteilen, einem erhöhten Preisdruck und reduzierten Gewinnmargenführen. Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere, wenn einer der großen internationalen Softwareanbieter beschließen würde, die eigenen Produkte und Lösungsangebote dahingehend zu erweitern, dass eine zunehmende Überschneidung mit TeamViewers Lösungsportfolio entsteht. Darüber hinaus besteht das Risiko eines erhöhten Preisdrucks durch Wettbewerber, insbesondere im Niedrigpreissegment bzw. im Geschäft mit SMB-Kunden. TeamViewer beobachtet aktuelle Marktentwicklungen genau und pflegt gute Kontakte zu den führenden Softwareunternehmen. Darüber hinaus unterhält TeamViewer mit einigen internationalen Softwarekonzernen wie Microsoft, SAP und Google strategische Partnerschaften. Des Weiteren investiert der Konzern substanziell in die kontinuierliche Vertiefung und Verbreiterung des Lösungsportfolios, um sich mit seinen Lösungen dauerhaft am Markt zu differenzieren.
Partnerschaften
TeamViewer unterhält eine Vielzahl von für den weiteren Geschäftserfolg relevanten Partnerschaften, die der Konzern in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut hat. Dazu zählen neben den Partnerschaften im Sportumfeld auch verschiedene Technologieund Vertriebspartnerschaften. Der Konzern stuft die mit den Partnerschaften generell verbundenen Risiken als erheblich ein. Dies ergibt sich unter anderem aus verschiedenen Negativ-Schlagzeilen im Sportumfeld, aus denen im Rahmen des Sponsorings vor allem Reputationsrisiken für TeamViewer hervorgehen können. Finanzielle Risiken bestehen zudem aufgrund der Tatsache, dass sich ein Return on Investment im Sportsponsoringbereich nur schwer quantifizieren und planen lässt. Auch im Zusammenhang mit den Technologie- und Vertriebspartnerschaften bestehen Risiken, dass sich die Produktintegration und Erweiterung der Vertriebswege nicht wie geplant monetarisieren lassen.
Operative Risiken
Unter operativen Risiken versteht TeamViewer sämtliche Risiken, die mit operativen Geschäftsvorfällen wie beispielsweise Produkt, Produktsicherheit, Vertrieb und Infrastruktur in Verbindung stehen.
Produktrisiken
In der von TeamViewer genutzten Infrastruktur sowie in der von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Infrastruktur können Schäden und Unterbrechungen auftreten. Die Beschädigung oder der Ausfall der Infrastruktur könnte zu Datenverlusten und zu Unterbrechungen oder Verzögerungen bei den Diensten des Konzerns führen. TeamViewer hat interne Prozesse etabliert, um mögliche Ausfälle und Unterbrechungen zu vermeiden bzw. schnellstmöglich zu beheben.
TeamViewers Software ermöglicht Konnektivität auf Endgeräten über sehr viele unterschiedliche Betriebssysteme hinweg. Updates oder Weiterentwicklungen dieser Betriebssysteme oder die Einführung neuer Betriebssysteme könnten dazu führen, dass TeamViewers Softwarelösungen vollständig oder teilweise nicht mehr funktionieren. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Kundenbeziehungen haben und zu Reputationsverlusten führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, überwacht die Entwicklungsabteilung des Konzerns stets Updates der Betriebssysteme und steht in engem Kontakt zu TeamViewers Kundensupport, um etwaige Störungen der TeamViewer-Software umgehend beheben zu können.
Aufgrund des sich schnell verändernden Softwaremarkts besteht grundsätzlich das Risiko, dass TeamViewers Innovationsvorsprung gegenüber den Wettbewerbern verloren geht, die Produktentwicklung des Konzerns die Markterwartungen hinsichtlich neuer Trends und Innovationen nicht erfüllt und in der Folge die Produkte des Konzerns an Attraktivität verlieren oder die Kunden zu Wettbewerbern wechseln. Um die Markterwartungen zu erkennen und schnell auf diese reagieren zu können, berücksichtigt TeamViewer kontinuierlich das Kunden-Feedback in der Produktentwicklung. Des Weiteren wendet TeamViewer agile Methoden zur Softwareentwicklung an, um schneller auf Veränderungen reagieren zu können.
Die Softwaretechnologie, die den Produkten von TeamViewer zugrunde liegt, ist komplex und kann wesentliche Mängel oder Fehler enthalten, insbesondere wenn neue Produkte eingeführt oder neue Funktionen oder Möglichkeiten freigeschaltet werden. Die Kosten, die bei der Analyse, Korrektur oder Beseitigung von wesentlichen Mängeln oder Fehlern in der Software anfallen, können erheblich sein. Obwohl TeamViewer häufig Updates für seine Software herausgibt, ist es möglich, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, Schwachstellen oder Fehler zeitnah oder gänzlich zu korrigieren, was dem Ruf und der Wettbewerbsposition des Unternehmens erheblichen Schaden zufügen könnte. Tatsächliche, mögliche oder wahrgenommene Mängel können Unterbrechungen in der Verfügbarkeit der Software verursachen und zu verlorener oder verzögerter Marktakzeptanz und Verkäufen führen,
TeamViewer zu Rückerstattungen an Kunden verpflichten oder anderweitig Haftungsansprüche begründen. Eine Haftung kann sich auch im Zusammenhang mit älteren Versionen der TeamViewer-Software ergeben, die noch von Kunden genutzt werden.
Produkt- und IT-Sicherheit
Das Geschäftsmodell von TeamViewer umfasst die Bereitstellung von Lösungen, die Endanwendern einen sicheren Fernzugriff auf Geräte und Netzwerke ermöglichen. Jegliches unbefugte Eindringen, Netzwerkunterbrechungen, Denial-of-Service (ein Angriff, um legitime Nutzer am Zugriff auf die Dienstleistungen zu hindern) oder ähnlich schädliche Einflüsse von Dritten haben das Potenzial, die Integrität, Kontinuität, Sicherheit und das Vertrauen in die Software, Dienste oder Systeme von TeamViewer oder seiner Kunden zu beeinträchtigen. Dies könnte zu kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten, erheblichen finanziellen Verbindlichkeiten, verstärkter regulatorischer Kontrolle, finanziellen Sanktionen und zu einem Vertrauensverlust in die Produkte von TeamViewer führen. Bestehende oder potenzielle Kunden könnten sich zudem für andere IT-Lösungen entscheiden.
Cyberangriffe werden immer komplexer und gehen zunehmend auch von hoch professionellen Parteien aus. Cloudbasierte Plattformanbieter von Produkten und Dienstleistungen und Produktangebote im Remote-Connectivity-Bereich sind zunehmend attraktive Ziele solcher Cyberattacken. Neben traditionellen Cyberangriffen wie Computer-Hackern, bösartigem Code (z. B. Viren und Würmern), Diebstahl oder Missbrauch durch Mitarbeitende und Denialof-Service-Angriffen (eine Vielzahl von gezielten Server-Anfragen mit der Beabsichtigung das System zu blockieren oder zu überlasten) wird auch von hoch professionellen, finanzstarken oder staatsnahen/politisch motivierten Akteuren berichtet, die Cyberangriffe durchführen. Angriffe können sowohl auf eine Schädigung von TeamViewer als auch seiner Nutzer abzielen oder Bestandteil externer oder interner Spionagetätigkeit und Sabotageakte sein. Dabei reicht bereits ein Gerücht über einen unberechtigten Zugang oder angebliche Sicherheitslücken aus, um erhebliche Auswirkungen auf TeamViewers Reputation und Geschäftsentwicklung zu haben.
TeamViewers Sicherheitsteam konzentriert sich auf die stetige Verbesserung der Produktsicherheit sowie der zugrundeliegenden Infrastruktur. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Cyberangriffe und Versuche eines unberechtigten Zugangs zu TeamViewers Netzwerken und Servern frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden. Mögliche Risiken werden zunächst durch Bedrohungsmodellierung, Penetrationstests, Risikoklassifizierungen, Prüfungen und Bedrohungsprofile regelmäßig bewertet. Ein Sicherheitsbetriebszentrum (SOC) überwacht rund um die Uhr die IT- und Produktinfrastruktur, um mögliche Angriffe unmittelbar zu erkennen. Zudem werden die internen Sicherheitsstrukturen regelmäßig von internen sowie von externen Parteien überprüft und gegebenenfalls angepasst. Das Abschalten von älteren Produktversionen, die den heutigen Sicherheitsstandards nicht mehr gerecht werden, stellt eine weitere Sicherheitsmaßnahme dar.
Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass TeamViewers Produkte zu unberechtigten Zwecken missbraucht werden, beispielsweise indem das Produkt im Zusammenhang mit Schadsoftware oder für betrügerische Geschäftsmodelle verwendet wird. Dies kann für TeamViewer zu Reputationsschäden und negativen Auswirkungen auf Kundengewinnung und Kundenbindung führen. Die oben beschriebenen Produktsicherheitsmaßnahmen stellen auch für diesen Fall risikominimierende Maßnahmen dar. Darüber hinaus arbeitet TeamViewer mit externen Fachgremien zusammen, um Verdachtsfälle frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Vertriebsrisiken
Der Erfolg von TeamViewer ist in erheblichem Maße von seiner Fähigkeit abhängig, Neukunden zu gewinnen und die Geschäftsbeziehungen zu bestehenden Kunden zu erhalten und weiter auszubauen. Dabei besteht das Risiko, dass Kunden am Ende ihrer Abonnementlaufzeit ihre Lizenz nicht verlängern oder kündigen oder den Leistungsumfang reduzieren. TeamViewer versucht durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere durch regional spezifische Vertriebsstrategien und den gezielten Einsatz von Vertriebspartnern, diesen Risiken entgegenzuwirken. Allerdings kann nicht in allen Fällen gewährleistet werden, dass eine dauerhafte Kundenbindung und eine fortlaufende Erweiterung der Nutzung der TeamViewer-Produkte durch die bestehenden Kunden erfolgt. Die hohe Net Retention Rate (NRR) und Kundenzufriedenheit in den vergangenen Jahren belegt das hohe Maß an Kundenbindung und damit den Erfolg der Vertriebsaktivitäten sowie die Qualität des Produkt- und Lösungsportfolios des Konzerns.
Personalrisiken
Hochqualifizierte Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen zu binden sowie die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitenden stellen für den Konzern – wie auch für viele andere Unternehmen speziell im Technologiesektor – eine kontinuierliche Herausforderung dar. Der mit der Abwanderung zentraler Mitarbeitender verbundene Wissensverlust könnte dazu führen, dass TeamViewer den Marktanforderungen an seine Produkte nicht gerecht werden kann und TeamViewers strategische Initiativen nicht ausreichend umgesetzt werden können. Wenn es TeamViewer nicht gelingt, ausreichend qualifizierte Mitarbeitende aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels zu rekrutieren, besteht die Gefahr, dass der Konzern seine Wachstums- und Innovationsziele verfehlt. Um dem Risiko entgegenzuwirken, nutzt TeamViewer verschiedene Maßnahmen zur Mitarbeitendenbindung und -gewinnung,
wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle, attraktive Arbeitsplatzmodelle, die Eröffnung weiterer Standorte sowie eine marktgerechte Vergütung inklusive variabler Vergütung und eines aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms.
Compliance-bezogene Risiken
Unter Compliance-bezogenen Risiken versteht TeamViewer sämtliche rechtliche und regulatorische Risiken sowie Corporate-Governance-Risiken.
Generelle rechtliche und regulatorische Risiken
TeamViewer definiert generelle rechtliche und regulatorische Risiken als solche, die aus Verstößen gegen Rechtsgrundlagen und aus Vertragspflichten entstehen. TeamViewer ist einer Vielzahl verschiedener Gesetze und rechtlicher Rahmenbedingungen in verschiedenen Jurisdiktionen ausgesetzt, einschließlich solcher, die die Nutzung des Internets, die Privatsphäre, den Datenschutz, IT-Sicherheit, Verbraucherschutz und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen regeln. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen laufenden Änderungen und können erhebliche Auswirkungen auf TeamViewers Geschäftstätigkeit oder die Erweiterung der Geschäftstätigkeit in neue Geschäftsfelder haben.
Durch den kontinuierlichen Ausbau seiner Kundenbasis und seiner Vertriebsmodelle ist TeamViewer in zunehmendem Maße vertraglichen Haftungsrisiken und Produktanforderungen von Großkunden ausgesetzt. Dabei kann es zu Abweichungen von der Standard-Endnutzerlizenzvereinbarung kommen, deren Verhandlung und fortlaufende Prüfung signifikante Ressourcen bei TeamViewer in Anspruch nehmen und den Vertriebszyklus hinauszögern können. Zudem ist die technische Integration der betrieblichen Anforderungen von Großkunden oftmals komplex und erfordert individuell abgestimmte Entwicklungsarbeit. Bei Verstößen gegen Vertragspflichten können sich Haftungsansprüche der Kunden für entstandene Schäden und Reputationsschäden ergeben. Um solche Risiken nach Möglichkeit zu minimieren, prüft TeamViewers Rechtsabteilung Enterprise-Verträge und Service-Level-Vereinbarungen intensiv vor deren Abschluss.
TeamViewer bietet seine Produkte weltweit und einer Vielzahl von Kunden an, oftmals ohne persönlichen Kontakt und über das Internet. Dabei besteht das Risiko eines Verstoßes gegen Sanktionen oder Exportkontrollbeschränkungen. Solche Verstöße können zu Strafzahlungen, juristischen Konsequenzen sowie Reputationsschäden führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat TeamViewer umfassende Compliance-Mechanismen etabliert.
Finanzielle Risiken
Unter finanziellen Risiken versteht TeamViewer sämtliche Risiken, die sich im Zusammenhang mit Finanzmitteln, Buchhaltung, Berichterstattung und Steuern ergeben.
Fremdwährungsrisiko
TeamViewer tätigt Geschäfte in etwa 180 Ländern und ca. 40 Währungen. Eine Veränderung des Wechselkurses dieser Währungen gegenüber dem Euro birgt daher ein Fremdwährungsrisiko für den Konzern. Insbesondere die in US-Dollar denominierten Vertragsabschlüsse trugen im Geschäftsjahr 2022 einen hohen Anteil zu Billings, Umsatz und dem Gewinn des Konzerns bei. TeamViewer hat zur Absicherung des USD-Währungsrisikos derivative Finanzinstrumente eingesetzt.
Die Berichtswährung des TeamViewer Konzerns ist Euro. Die TeamViewer-Tochterunternehmen berichten in verschiedenen Währungen, darunter US-Dollar, Britisches Pfund, Australischer Dollar, Japanischer Yen, Indische Rupie, Singapur-Dollar und Armenischer Dram. Die Einnahmen und Ausgaben der ausländischen Tochtergesellschaften werden zum durchschnittlichen Wechselkurs der Periode oder zu durch Absicherungsgeschäfte fixierte Wechselkurse in Euro umgerechnet.
Inflationsrisiko
Inflationsrisiken können unmittelbare finanzielle, vor allem aber auch mittelbare und gesamtwirtschaftliche Auswirkungen haben. Auf die vorstehenden Ausführungen zu makroökonomischen Risiken wird daher verwiesen.
Gesamtbetrachtung der Risiken
Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die identifizierten Risiken derzeit weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdend für den Konzern oder eines seiner wesentlichen Tochterunternehmen sind.
Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem
Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist die Identifikation, Bewertung und Steuerung all jener Risiken, die sich wesentlich auf die ordnungsgemäße Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses auswirken können. Die folgenden Elemente werden mit dem Kontrollsystem abgedeckt:
- Für den Rechnungslegungsprozess wesentliche Funktionen sind getrennt und Verantwortlichkeiten eindeutig zugeordnet.
- Gesetzliche Änderungen und neue Rechnungslegungsstandards werden regelmäßig analysiert.
- Die Erstellung der Abschlüsse erfolgt konzernweit nach einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien und unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips in allen relevanten Prozessen.
- Die Verwaltung der Lieferungs- und Leistungsbeziehungen sowie die Leistungsverrechnung innerhalb des Konzerns erfolgt an zentraler Stelle.
- Die Einzelgesellschaften werden mit einheitlicher Konsolidierungssoftware an zentraler Stelle konsolidiert.
- Im Zuge der Monatsberichtserstellung werden Berichtszahlen intern monatlich überprüft.
- Rechnungsrelevante Maßnahmen sind vom Risikomanagementsystem sowie vom internen Kontrollsystem abgedeckt.
- Der Code of Conduct (CoC) beschreibt zudem die Grundsätze eines korrekten und verantwortungsvollen Handelns im Hinblick auf die Finanzberichterstattung. Ein entsprechendes Richtlinienwesen ist implementiert.
Das interne Kontrollsystem stellt einen wichtigen Bestandteil dar, um eine vollständige und korrekte Rechnungslegung und Berichterstattung zu gewährleisten. Basierend auf den im Risikomanagementsystem identifizierten Risiken stellt das interne Kontrollsystem die Minderung der finanziellen Risiken durch entsprechende Kontrollen sicher.
Interne Revision
Die interne Revision ist ein aktiver Bestandteil der Corporate Governance des TeamViewer Konzerns. Sie stellt sicher, dass interne Prozesse und Organisationsstrukturen auf deren Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Weiterhin ist sie darauf ausgerichtet, durch die Beurteilung der Effektivität und Effizienz von Geschäftsprozessen Mehrwerte für den TeamViewer Konzern zu schaffen.
Die interne Revision berichtet direkt an den Vorstand sowie den Prüfungsausschuss und operiert weltweit. Gemeinsam mit dem Vorstand werden die für das jeweils kommende Geschäftsjahr zu analysierenden Bereiche und Themen definiert und dem Prüfungsausschuss zur Freigabe des Jahresprüfungsprogramms vorgelegt. Der Prüfungsausschuss wird über den Fortschritt der Projekte regelmäßig informiert.
7 Prognosebericht
Erwartete gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Situation
Für das Jahr 2023 rechnet das IfW mit einem Zuwachs der Weltproduktion um 2,2 %, nach einem Anstieg um 3,2 % im Jahr 2022. 14 Die Prognose baut im Wesentlichen auf den geopolitischen Ereignissen des Jahres 2022 und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft auf. Zum Jahresende 2022 hat sich die wirtschaftliche Dynamik weltweit nochmals deutlich abgeschwächt. Dabei stehen insbesondere die großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften trotz erheblicher fiskalischer Stützungsmaßnahmen vor einer Phase schwacher Konjunktur. Für den weltweiten Arbeitsmarkt wird aktuellen Schätzungen zur Folge weiterhin von einem qualifizierten Fachkräftemangel ausgegangen.15 Die für TeamViewer wichtigen Einzelmärkte Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika zeigen nach aktuellen Prognosen geringe bis negative Wachstumsaussichten. Für Deutschland liegt die Erwartung bei einem leichten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 0,3 %. 16 Für die Vereinigten Staaten von Amerika wird ein rückläufiges BIP-Wachstum von -0,4 % gegenüber dem Vorjahr erwartet.17 Das schwache Wachstum ist insbesondere auf ausgeschöpfte Nachholeffekte nach der COVID-19-Pandemie, schrumpfende Realeinkommen und reduzierte Ersparnisse, abnehmende Auftragsbestände auf Unternehmensseite, anhaltenden Inflationsdruck und höhere Finanzierungskosten zurückzuführen.18
Für die weltweiten IT-Ausgaben erwartet das Marktforschungsinstitut Gartner für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,4 % gegenüber dem Vorjahr (2022: -0,2 %) auf 4,5 Bio. USD.19 Die für TeamViewer wichtigen Subsegmente wie Softwarelösungen bzw. IT-Services werden voraussichtlich Wachstumsraten von rund 9,3%bzw. 5,5%aufzeigen.20 Das im Gegensatz zur gesamtwirtschaftlichen Lage beschleunigte Wachstum der erwarteten IT-Ausgaben insgesamt sowie der relevanten Subsegmente ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass auch im Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich eine weiterhin hohe Nachfrage nach IT-Lösungen besteht, insbesondere im Bereich digitaler und effizienzsteigernder Softwarelösungen.21
Künftige Entwicklung des Konzerns
Die Geschäftsentwicklung von TeamViewer wird auch im Jahr 2023 von globalen Megatrends profitieren. Dazu zählen unter anderem der anhaltende Fachkräftemangel, die digitale Transformation im industriellen Umfeld sowie das Ziel vieler Unternehmen, nachhaltiger zu wirtschaften. TeamViewer erwartet daher eine anhaltend hohe Nachfrage nach seinen Lösungen für Remote Support, Enterprise Connectivity und Frontline Productivity. Die große und loyale Kundenbasis birgt dabei erhebliches Cross- und Up-Selling-Potenzial. Darüber hinaus wird TeamViewer verstärkt bestehende Anwendungsfällen in spezifischen Branchen nutzen, um neue Kunden mit vergleichbaren Anwendungsfällen zu gewinnen.
Vor diesem Hintergrund und trotz der weiterhin anhaltenden makroökonomischen Unsicherheiten sieht TeamViewer eine anhaltend hohe Nachfrage nach seinen Lösungen und erwartet ein zweistelliges Umsatzwachstum innerhalb einer Spanne von 10 % bis 14 % für das Geschäftsjahr 2023.
TeamViewer strebt außerdem eine im Vergleich zum Vorjahr stabile Profitabilität mit einer erwarteten bereinigten (Umsatz) EBITDA-Marge von ungefähr 40 % für das Geschäftsjahr 2023 an. Diese Margenprognose berücksichtigt Investitionen in Forschung und Entwicklung, um die führende Position von TeamViewer im Bereich Remote Connectivity und im Industrial Metaverse weiter zu stärken.
14 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte 2022-Q4: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/kieler-konjunktur-
berichte/2022/weltwirtschaft-im-winter-2022-wenig-auftrieb-viel-gegenwind-17875/ (abgerufen am 2. Januar 2023). 15 World Economic Forum: https://www.weforum.org/agenda/2022/12/labour-shortages-rise-across-oecd-countries/ (abgerufen am 31. Januar 2023).
16 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte 2022-Q4 Deutschland: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/kielerkonjunkturberichte/2022/deutsche-wirtschaft-im-winter-2022-im-kriechgang-durch-die-energiekrise-17876/ (abgerufen am 2. Januar 2023).
17 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte 2022-Q4: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/kieler-konjunkturberichte/2022/weltwirtschaft-im-winter-2022-wenig-auftrieb-viel-gegenwind-17875/ (abgerufen am 2. Januar 2023).
18 IfW Kiel – Kieler Konjunkturberichte 2022-Q4: https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/ ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2022/KKB\_97_2022-Q4_Welt.pdf (abgerufen am 2. Januar 2023). 19 Gartner, Inc. – Erwartung Weltweite IT-Ausgaben: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2023-01-18 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-2-percent-in-2023 (abgerufen am 18. Januar 2023). 20 Gartner, Inc. – Erwartung Weltweite IT-Ausgaben: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2023-01-18 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-2-percent-in-2023 (abgerufen am 18. Januar 2023). 21Gartner, Inc. – Erwartung Weltweite IT-Ausgaben: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2023-01-18 gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-2-percent-in-2023 (abgerufen am 18. Januar 2023).
Prognose 2023
| Mio. EUR, falls nicht anders bezeichnet | Prognose 2023 | Geschäftsjahr 2022 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz (IFRS) | 620 Mio. bis 645 Mio. EUR +10–14 % ggü. VJ |
565,9 | |
| Bereinigte (Umsatz) EBITDA-Marge | ungefähr 40 % | 41 % |
Wie im Kapitel "Steuerungssystem" beschrieben, verwendet TeamViewer seit Beginn des Geschäftsjahres 2023 die Umsatzerlöse als primären Leistungsindikator, während Billings in den Hintergrund rücken. Die oben genannte Prognose entspricht Billings innerhalb einer Bandbreite von 675 bis 705 Mio. EUR (2022: 634,8 Mio. EUR) und einer bereinigten EBITDA-Marge im Verhältnis zu den Billings von ungefähr 45 %. Die genannte Billingsbandbreite für 2023 basiert auf einem durchschnittlichen EUR/USD-Wechselkurs für 2022 von 1,05.
TeamViewer hält an seiner bestehenden Kapitalallokationsstrategie fest, wonach das Unternehmen eine nachhaltige Verschuldungsquote von etwa 1,5 x Nettoverschuldung im Verhältnis zum bereinigten (Billings) EBITDA (LTM) anstrebt. Diese Verschuldungsquote verschafft dem Unternehmen ausreichend Flexibilität, um das organische Wachstum zu fördern und ergänzende Zukäufe zu tätigen, durch die die bestehenden Kompetenzen erweitert werden.
Basierend auf der starken Cashflow-Generierung von TeamViewer und der hohen Zuversicht in seine Prognose für das Jahr 2023 hat das Unternehmen am 6. Februar 2023 beschlossen, überschüssiges Kapital in Form eines Aktienrückkaufprogramms an seine Aktionäre auszuschütten. Dieses neue Aktienrückkaufprogramm, welches in zwei Tranchen durchgeführt werden soll, beläuft sich auf ein Volumen von bis zu 150 Mio. EUR. Die erste Tranche in Höhe von bis zu 75 Mio. EUR, höchstens aber 9.112.985 Aktien, startete am 15. Februar 2023.
Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung
Durch die Produktlösungen von TeamViewer sind die Kunden in der Lage, Arbeitsabläufe aus der Ferne sicher zu steuern. Dies führt nicht nur zu erheblichen Effizienzsteigerungen, sondern auch zu einer verbesserten Nachhaltigkeitsbilanz. In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt das Produktportfolio von TeamViewer an zusätzlicher Relevanz. Daher geht der Vorstand auch im Jahr 2023 davon aus, erfolgreiches Cross- und Up-Selling zu betreiben und neue Kunden zu gewinnen sowie das Enterprise-Geschäfts konsequent auszubauen.
8 Vergütungsbericht
Dieses Kapitel ist durch den Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft.
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsund Aufsichtsratsmitglieder sowie die Höhe der individuellen gewährten und geschuldeten Vergütung für die Vorstand- und Aufsichtsrat von TeamViewer im Geschäftsjahr 2022. Der Bericht entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 162 AktG sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowohl in der Fassung vom 28. April 2022 als auch in der im Geschäftsjahr bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung vom 16. Dezember 2019. Vorstand und Aufsichtsrat haben bei der Erstellung des Vergütungsberichts Wert auf eine klare, verständliche und transparente Berichterstattung gelegt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 S. 1 und 2 AktG durch den Abschlussprüfer formell geprüft.
Rückblick auf das Geschäftsjahr 2022 aus Vergütungssicht
Geschäftsentwicklung 2022
TeamViewer konnte im Geschäftsjahr 2022 seine Wachstumsstrategie erfolgreich umsetzen und trotz der großen geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen profitabel wachsen. Im Geschäftsjahr hat TeamViewer eine Reihe unterschiedlicher organisatorischer und operativer Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, um das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen. Organisatorisch standen der Abschluss des ReMax Programms, die Erweiterung des Managementteams sowie die Stärkung des Finanzprofils – u. a. durch den Erwerb eigener Aktien, die Rückführung von Finanzverbindlichkeiten und den Abschluss von Sicherungsgeschäften gegen zukünftige Zins- und Währungsrisiken – im Blickpunkt. In Bezug auf das operative Geschäft konzentrierte sich TeamViewer auf die weitere Umsetzung seiner Wachstumsstrategie entlang der definierten Wachstumsdimensionen. Dazu zählten unter anderem verschiedene Initiativen im Bereich des Cross- und Up-Sellings, gezielte Standortstärkungen in Wachstumsmärkten sowie der Ausbau strategischer Technologiepartnerschaften.
In der Folge konnte TeamViewer die Jahresprognose erreichen. Die Billings erhöhten sich um 16 % auf 634,8 Millionen EUR, womit die im August 2022 angepasste Prognose von "ungefähr 630 Millionen EUR" erfüllt wurde. Der Umsatz in Höhe 565,9 Millionen EUR lag ebenfalls im Rahmen der Erwartungen von "565 bis 580 Millionen EUR". Die bereinigte EBITDA-Marge von 47 % lag am oberen Ende der Prognosespanne von 45 bis 47 %.
Der Grundsatz des Vergütungssystems, dass besondere Leistungen angemessen vergütet werden und Zielverfehlungen zur Vergütungsverringerung führen sollen, sogenannte Pay for Performance, spiegelt sich im besonderen Maße in der nachstehend dargestellten Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2022 wider.
Veränderungen in der Corporate Governance
Im Geschäftsjahr 2022 gab es Veränderungen sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat der TeamViewer AG. Mit Wirkung zum September 2022 wurde Michael Wilkens zum Mitglied des Vorstands und Chief Financial Officer (CFO) von TeamViewer bestellt. Sein Mandat läuft bis August 2025. Mit Wirkung zum Juli 2022 wurde Peter Turner zum Mitglied des Vorstands und Chief Commercial Officer (COO) bestellt. Sein Mandat läuft bis Juli 2025. Im Geschäftsjahr 2022 war Stefan Gaiser bis August 2022 Mitglied des Vorstands und als deren CFO tätig. Er hat das Unternehmen zum August 2022 in gegenseitigem Einvernehmen mit Ablauf seines Vertrages verlassen.
Nach dem vorzeitigen Ausscheiden des bisherigen Mitglieds des Aufsichtsrats von TeamViewer Jacob Fonnesbech Aqraou ist Ralf W. Dieter ab Oktober 2022 gerichtlich als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Die Bestätigung durch die Hauptversammlung wird in der ordentlichen Hauptversammlung 2023 durchgeführt. Die Hauptversammlung 2022 hat die Bestellung von Frau Hera Kitwan Siu für einen Zeitraum von vier Jahren bestätigt. Darüber hinaus gab es keine Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG.
Abstimmung zum Vergütungsbericht auf der Hauptversammlung 2022
Der Vergütungsbericht 2021, der über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 berichtet, wurde erstmals nach § 162 AktG erstellt, durch den Abschlussprüfer nach § 162 Abs. 3 S. 1 und 2 AktG formell geprüft und von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 mit einer Mehrheit von 93,15 % gebilligt. In Anbetracht der hohen Zustimmung zum Vergütungsbericht folgt auch der aktuelle Vergütungsbericht 2022 einem vergleichbaren Aufbau. Zu Gunsten einer noch höheren Transparenz wurde das Kapitel "Kurzfristige variable Vergütung/STI-Bonus" um weitere Details und Übersichten ergänzt.
Grundsätze der Vorstandsvergütung
Zielsetzung des Vergütungssystems
Das aktuelle Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der TeamViewer AG, das am 17. März 2021 vom Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Nominierungs- und Vergütungsausschusses beschlossen und am 15. Juni 2021 von der Hauptversammlung der Gesellschaft mit 96,23 % der abgegebenen Stimmen gebilligt wurde, kam im Geschäftsjahr 2022 für alle Vorstandsmitglieder zur Anwendung. Das Vergütungssystem entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes und den einschlägigen Empfehlungen des DCGK.
Das aktuelle Vergütungssystem des Vorstands ist auf die Förderung der Geschäftsstrategie sowie eine langfristige Gesellschaftsentwicklung ausgerichtet. Insbesondere setzt das System wirksame Anreize für Wachstum und steigende Rentabilität und soll gleichzeitig die nichtfinanzielle Leistung, darunter auch Nachhaltigkeitsaspekte (Environmental, Social, Governance – ESG-Aspekte), verbessern. Es liefert damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung und Erreichung der von TeamViewer verfolgten Wachstumsstrategie. Das Vergütungssystem ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Wachstumsstrategie von TeamViewer umgesetzt und erreicht wird und dabei den individuellen Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder sowie der Gesamtsituation und Leistung von TeamViewer in angemessener Weise Rechnung trägt.
Struktur der Vorstandsvergütung
Die aktuelle Vorstandsvergütung setzt sich aus einer Mischung von kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteilen zusammen, um die Unternehmensstrategie und die nachhaltige und langfristige Entwicklung von TeamViewer effektiv zu fördern. Zusätzlich zu den finanziellen Erfolgszielen sind auch nichtfinanzielle Erfolgsziele enthalten. Diese nichtfinanziellen Erfolgsziele umfassen ESG-Aspekte, die sich auf die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie von TeamViewer beziehen und somit Anreize für den langfristigen und nachhaltigen Erfolg von TeamViewer setzen. Darüber hinaus orientiert sich die langfristige variable Vergütung weitgehend an der Aktienkursentwicklung von TeamViewer, was einen Gleichklang der Interessen des Vorstands und der Aktionäre sicherstellt. Eine Verpflichtung zum Erwerb und Halten von Aktien von TeamViewer trägt ebenfalls zu diesem Interessengleichklang bei.
Bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat zudem die jeweiligen Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen des oberen Führungskreises und der Belegschaft von TeamViewer. Eine Konsistenz des Vergütungssystems für Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeitende wird dadurch sichergestellt, dass dieselben Erfolgsziele verwendet werden und somit gleiche Anreize bei der Steuerung von TeamViewer gesetzt werden.
Das Vergütungssystem für den Vorstand gilt für neu eintretende Vorstandsmitglieder, bei Wiederbestellungen amtierender Vorstandsmitglieder sowie bei sonstigen Änderungen bestehender Dienstverträge. Die Dienstverträge des gegenwärtigen Vorstands entsprechen diesem Vergütungssystem. Damit liegen keine Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG vor. Von den im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen, hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 keinen Gebrauch gemacht.
Weiterführende Informationen zum Vorstandsvergütungssystem befinden sich auf der IR-Webseite (ir.teamviewer.com/verguetung) unter der Rubrik Governance & ESG.
Verfahren zur Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand
Für die Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems ist der Aufsichtsrat zuständig. Hierbei wird der Aufsichtsrat durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss unterstützt. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss erarbeitet Empfehlungen für die Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung der vorgenannten Prinzipien sowie der Empfehlungen des DCGK in seiner jeweils gültigen Fassung. Vorbereitet durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss werden das Vergütungssystem sowie alle sonstigen Angelegenheiten, die die individuelle Vergütung der Vorstandsmitglieder betreffen, im Aufsichtsrat beraten und beschlossen. Bei Bedarf können sowohl der Nominierungs- und Vergütungsausschuss als auch der Aufsichtsrat einen unabhängigen externen Vergütungsexperten zur Unterstützung bei der Entwicklung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder sowie der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung hinzuziehen.
Ein unabhängiger externer Vergütungsexperte wurde durch den Aufsichtsrat zur Unterstützung bei der Entwicklung des Vergütungssystems hinzugezogen.
Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wurde durch die Hauptversammlung 2021 gebilligt und im Geschäftsjahr 2022 angewendet. Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem regelmäßig und nimmt die für notwendig erachteten Änderungen vor. Bei wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung gemäß den Vorgaben des § 120a AktG erneut zur Billigung vorgelegt. Sollte die Hauptversammlung das Vergütungssystem nicht billigen, wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vorgelegt.
In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sind Vorgaben zur Vermeidung von Interessenkonflikten festgelegt, die auch bei der Festsetzung, Umsetzung oder Überprüfung der Vorstandsvergütung zu berücksichtigen sind.
Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder trägt den individuellen Aufgaben und Leistungen sowie der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten von TeamViewer in angemessener Weise Rechnung.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Vorstandsvergütung und schlägt dem Aufsichtsrat bei Bedarf Anpassungen vor, um den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen und eine marktübliche Vergütung zu gewährleisten. Dabei hat der Ausschuss im Geschäftsjahr 2022 keine Anhaltspunkte für eine unangemessene Entwicklung und kein Erfordernis einer Anpassung festgestellt.
Zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung betrachtet der Nominierungs- und Vergütungsausschuss die Höhe der Vergütung im Vergleich zu den Vergütungen von Vorstandsmitgliedern vergleichbarer Unternehmen (horizontaler Vergleich) sowie die vertikale Angemessenheit im Verhältnis zu den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen des oberen Führungskreises und der Gesamtbelegschaft der TeamViewer AG (vertikaler Vergleich).
Für den horizontalen Vergleich legt der Aufsichtsrat eine Gruppe vergleichbarer Unternehmen – bezogen auf Land, Unternehmensgröße und Branche – fest. Diese setzte sich bei Festlegung der im Geschäftsjahr 2022 gewährten Vergütung aus den im MDAX gelisteten Unternehmen zusammen und wurde um eine Vergleichsgruppe aus internationalen Technologieunternehmen vergleichbarer Größe ergänzt. Dadurch wurde sowohl die Angemessenheit gegenüber Unternehmen vergleichbarer Größe in Deutschland als auch gegenüber internationalen Unternehmen derselben Branche gewährleistet. Insbesondere hat der Aufsichtsrat dabei die folgenden Aspekte geprüft und berücksichtigt:
- Wirkungsweise der einzelnen festen und variablen Vergütungsbestandteilen, also deren Methodik und Erfolgsparameter
- Gewichtung der Komponenten zueinander, das heißt, das Verhältnis der festen Grundvergütung zu den kurz- und langfristigen variablen Bestandteilen
- Höhe der Ziel-Gesamtvergütung, bestehend aus Jahresgrundgehalt und Nebenleistungen, der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-term Incentive – STI) (Jahresbonus) und der langfristigen variablen Vergütung (Long-term Incentive – LTI),
- Möglichen Höchstbetrag der gewährten Vergütung
Für den vertikalen (internen) Vergleich werden der obere Führungskreis und die Belegschaft der TeamViewer AG herangezogen. Bei dieser Bewertung werden sowohl das aktuelle Verhältnis als auch die Veränderung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung der Belegschaft insgesamt beurteilt. Darüber hinaus wurde die Vergütung des Senior Leadership Teams als oberer Führungskreis des Konzerns berücksichtigt.
Überblick über die Bestandteile der Vergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen (erfolgsunabhängigen) und variablen (erfolgsabhängigen) Vergütungsbestandteilen zusammen, deren Gesamtsumme jeweils die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds bestimmt.
Neben dem Jahresgrundgehalt beinhaltet die feste Vergütung zusätzlich Nebenleistungen, die ereignis- und personenbezogen jährlich unterschiedlich ausfallen können. Die variable Vergütung setzt sich aus der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) (Jahresbonus) und der langfristigen variablen Vergütung (LTI) zusammen.
Um den Pay-for-Performance-Gedanken des Vergütungssystems zu stärken, besteht der überwiegende Teil der Zielgesamtvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds aus variablen, erfolgsabhängigen Bestandteilen. Um darüber hinaus sicherzustellen, dass die Vergütung auf die nachhaltige und langfristige Entwicklung von TeamViewer ausgerichtet ist, überwiegt der Anteil des LTI den Anteil des STI.
Der Anteil der festen Vergütung an der Zielgesamtvergütung liegt zwischen 30 % und 40 %. An der festen Vergütung hat das Jahresgrundgehalt einen Anteil von 90 % bis 100 % und die Nebenleistungen von bis zu 10 %. Der Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtzielvergütung liegt zwischen 60 % und 70 %, wovon 30 % bis 47 % auf die STI und 53 % bis 70 % auf die LTI entfallen. Eine nachträgliche Änderung der durch den Aufsichtsrat jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr festgelegten Zielwerte oder Vergleichsparameter wird ausgeschlossen.
Bei Vorstandsmitgliedern, die im Rahmen ihrer Erstbestellung eine Ausgleichszahlung als Kompensation für verfallende Vergütung bei früheren Arbeitgebern erhalten, können die Anteile der einzelnen Bestandteile im gesetzlich zulässigen Rahmen abweichen.
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2022
| 30% - 40% | Jahresgrund- gehalt |
● Feste Barvergütung, monatliche Zahlung in zwölf gleichen Raten | |
|---|---|---|---|
| fest | Neben- leistungen |
● Fahrzeugzulage • Beiträge zu Versicherungen (private Kranken- und Pflegeversicherung, D&O Versicherung) |
|
| 30%-47% kurzfristig |
Short-term Incentive (STI) |
In bar auszuzahlender Jahresbonus Erfolgsziele: 0 Billings, adjusted EBITDA, nichtfinanzielle, die ESG-Aspekte und persönliche Leistungskriterien umfassen ● Cap: 200% des Zielbetrags |
|
| 60% - 70% variabel |
53% - 70% langfristig |
Long-term Incentive (LTI) |
Performance Share Plan Performance-Periode: vier Jahre ● Erfolgsziele: - durchschnittliches Billings-Wachschnittliches EBITDA-Wachstum, relativer Total Shareholder Return (affänglich 50% vs. STOX 600 Technology und 50% vs. MDAX) und nichtfinanzielle Erfolgsziele, die ESG-Aspekte umfassen ● Cap: 200% des Zielbetrags |
| Weitere Vertrags- bestandteile |
· Share Ownership Guidelines: – 200% des Jahresgrundgehalts für den Vorstanden und 100% des Jahresgrundgehalts für den Finanzvorstand ordert in de Verstandsmitglieder - Haltepflicht bis zum Ende der Bestellung ● Maximalvergütung: Begrenzung der für ein Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütung gemäß 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG - Jeweils EUR 9.800.000 für den Vorstandsvorsitzenden und ordentliche Vorstandsmitglieder ● Malus and Clawback: – Vollständige oder teilveise Reduzierung der variaben Vergitung bei schwerwiegenden Verstößen oder fehlerhaften Konzernabschuss ● Abfindungszahlung: Begrenzt auf zwei Jahresgrundgehälter zuzüglich ST1, jedoch nicht mehr als die Restlaufzeit ags |
Erfolgsunabhängige feste Vergütungsbestandteile
Jahresgrundgehalt
Im Geschäftsjahr 2022 haben sämtliche Mitglieder des Vorstands ein festes, in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen zahlbares erfolgsunabhängiges Jahresgrundgehalt in bar erhalten, das für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Steil 900.000 EUR (brutto) p. a., für Herrn Wilkens 700.000 EUR (brutto) p. a., für Herrn Turner 475.000 EUR (brutto) p. a. und für Herrn Gaiser 550.000 EUR (brutto) p. a. betrug. Das Jahresgrundgehalt wurde für Herrn Wilkens, Herrn Turner und Herrn Gaiser pro rata temporis ausbezahlt.
Nebenleistungen
Den Vorstandsmitgliedern wurden zudem geldwerte Nebenleistungen gewährt. Diese setzten sich im Wesentlichen zusammen aus einer Pauschalvergütung in Höhe von 2.000 EUR pro Monat für die Nutzung eines Privatwagens für dienstliche Fahrten, Beiträgen zu der (privaten oder gesetzlichen) Kranken- und Pflegeversicherung (in Höhe der gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bzw. höchstens in Höhe der Hälfte des tatsächlich aufgewandten Beitrags), Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Tod sowie aus einer Unfallversicherung für den Fall des Todes und Invalidität. Die Gesellschaft stellte darüber hinaus Herrn Gaiser für bestimmte Fahrten einen Fahrservice zur Verfügung. Alle Vorstandsmitglieder sind durch eine D&O-Versicherung auf Kosten der Gesellschaft mit einem Selbstbehalt entsprechend den aktienrechtlichen Bestimmungen in Höhe von 10 % des Schadens, maximal jedoch 150 % des Jahresgrundgehalts, gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert.
Um qualifizierte Kandidaten für den Vorstand zu gewinnen, hat der Aufsichtsrat darüber hinaus die Möglichkeit, neuen Vorstandsmitgliedern in angemessener und marktgerechter Weise eine Ausgleichszahlung zu gewähren, beispielsweise zur Kompensation verfallender Vergütung bei früheren Arbeitgebern. Die Gesellschaft gewährte im Geschäftsjahr 2022 Herrn Wilkens als Kompensation für verfallende Vergütung beim vorherigen Arbeitgeber eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 150.000 EUR (brutto).
Die Gesellschaft erstattet Herrn Turner die Kosten eines Steuerberaters für die Erstellung seiner Steuererklärungen in Deutschland gegen Nachweis bis zu einer Höhe von 5.000 EUR zzgl. MwSt. jährlich. Außerdem erstattet die Gesellschaft die durch den Auslandsbezug entstehenden Mehrkosten eines Steuerberaters für die Erstellung seiner Steuererklärungen im Vereinigten Königreich gegen Nachweis bis zu einer Höhe von 3.000 EUR zzgl. MwSt. jährlich. Hierauf eventuell entfallende Einkommensteuer trägt Herr Turner.
Keine Gewährung von Krediten und sonstige Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2022 sind Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.
Erfolgsabhängige variable Vergütungsbestandteile
Kurzfristige variable Vergütung/STI-Bonus
Der Short-term Incentive Bonus (STI-Bonus) ist das kurzfristige variable Vergütungselement mit einer Laufzeit von einem Jahr. Der in bar auszuzahlenden Jahresbonus ist abhängig vom Erreichen bestimmter finanzieller Ziele (basierend auf Billings-basierten Performancezielen und/oder bereinigten EBITDA-Zielen) sowie optional bestimmter nichtfinanzieller Unternehmensziele, die insbesondere Nachhaltigkeitsaspekte ESG-Aspekte) umfassen. Zudem ist die Höhe des STI-Bonus abhängig von der Bewertung der vom Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres für jedes Vorstandsmitglied individuell festgelegten persönlichen Leistungskriterien, die prozentual gewichtet werden. Durch die optionale Berücksichtigung nichtfinanzieller Unternehmensziele auf Ebene der Bemessungsgrundlage des STI ermöglicht das aktuelle Vergütungssystem in noch stärkerem Ausmaß als zuvor, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen des STI-Bonus zu berücksichtigen, um der besonderen Bedeutung der ESG-Aspekte für TeamViewer gerecht zu werden. Für das Geschäftsjahr 2022 wurden für sämtliche Vorstandsmitglieder ESG-Aspekte an zentraler Stelle innerhalb der festzulegenden persönlichen Leistungskriterien (sogenannte Modifier Kriterien) einbezogen, um den hohen Stellenwert der ESG-Aspekte zu unterstreichen.
Grundlage für die Bemessung bzw. Auszahlung des STI-Bonus ist zusätzlich die Berücksichtigung von bestimmten Malus- und Clawback-Tatbeständen, die zu einer Reduzierung oder zum vollständigen Entfallen des STI-Bonus sowie zu dessen Rückforderung führen können.
Der STI-Bonus für das jeweilige Geschäftsjahr wird damit – vorbehaltlich einer etwaigen Reduzierung oder Rückforderung (Malus und Clawback) – grundsätzlich wie folgt berechnet:

Bei einer Zielerreichung von 100 % (und bei Fehlen von Malus- bzw. Clawback-Tatbeständen) beträgt der Zielbonus im Geschäftsjahr 2022:
| STI-Bonus bei 100 % Zielerreichung im Geschäftsjahr 2022 |
Zielbonus per annum in EUR |
Zielbonus pro rata temporis in EUR |
|---|---|---|
| Oliver Steil | 900.000 | 900.000 |
| Michael Wilkens2 (ab 01.09.2022) |
700.000 | 233.333 |
| Peter Turner1 ,2 (ab 11.07.2022) |
440.000 | 208.172 |
| Stefan Gaiser2 (bis 18.08.2022) |
500.000 | 315.860 |
1Bei Herrn Turner wird der STI-Bonus, falls erforderlich, jährlich zum jeweils 1. Januar, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2023, dem jeweils anwendbaren EUR-zu-GBP Wechselkurs laut TeamViewer Accounting angepasst.
2Für den STI-Bonus wird für Herrn Wilkens, Herrn Turner und Herrn Gaiser die jeweils aktive Dienstzeit pro rata temporis zugrunde gelegt.
Der STI-Bonus ist auf maximal 200 % des Ziel-STI-Bonus begrenzt. Beginnt oder endet der jeweilige Dienstvertrag im Laufe eines Jahres, wird der STI-Bonus pro rata temporis für die Zeit des Bestehens des Dienstverhältnisses im jeweiligen Geschäftsjahr berechnet, wobei die Feststellung der Zielerreichung auch im Falle eines unterjährigen Ausscheidens nach den ursprünglich festgelegten Parametern erfolgt und zum regulären Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt wird. Der STI-Bonus wird, soweit ein Anspruch auf einen solchen entstanden ist, sechs Wochen nach Verabschiedung des Konzernjahresabschlusses zur Zahlung fällig.
Gesamtzielerreichungsgrad
Der Aufsichtsrat hat am 25. Januar 2022 die Zielwerte für den STI-Bonus für das Geschäftsjahr 2022 für Herrn Steil und Herrn Gaiser sowie am 29. Juli 2022 für Herrn Wilkens und Herrn Turner festgelegt. Dabei hat er neben den finanziellen Performance-Zielen für Billings und für bereinigtes EBITDA, die zu jeweils 50 % gewichtet werden, auch für jedes Vorstandsmitglied kollektive und individuelle persönliche Leistungskriterien konkretisiert.
Finanzielle Ziele
Für das Geschäftsjahr 2022 gelten für alle Vorstandsmitglieder die im Folgenden dargestellten Zielerreichungskurven. Die Zielerreichung zwischen diesen Beträgen wird jeweils durch lineare Interpolation ermittelt. Die Zielerreichung beträgt 0 %, wenn die Untergrenze nicht erreicht wird.

| Leistungs kriterium |
Untergrenze bei 50 % Zielerreichung |
Zielwert für 100 % Zielerreichung |
Obergrenze bei 200 % Zielerreichung |
Ergebnis 2022 |
Ziel erreichung in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Billings (50 %) |
621,0 | 641,0 | 661,0 | 634,8 | 84 % |
| Bereinigtes EBITDA (50 %) |
280,5 | 300,5 | 324,5 | 298,7 | 96 % |
| Gesamtzielerreichungsgrad in % | 90 % |
STI 2022 Zielerreichung hinsichtlich der finanziellen Leistungskriterien
Persönliche Leistungskriterien/Modifier Faktor
Die individuellen persönlichen Leistungskriterien des Vorstands fokussierten sich maßgeblich auf die Themen eines nachhaltigen und langfristigen Unternehmenswachstums, Nachhaltigkeit (ESG-Kriterien, wie die Verbesserung der ESG-Scores des Unternehmens und die Gewinnung und Förderung hochkarätiger weiblicher Führungskräfte), die Weiterentwicklung und Stärkung der Organisationsstruktur und der Prozesse des Unternehmens, des Onboarding von Michael Wilkens und Peter Turner sowie der Stärkung und Positionierung von TeamViewer im Rahmen der Kapitalmarktstrategie.
Der Aufsichtsrat sowie der Nominierungsausschuss haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2022 ausführlich mit der individuellen Zielerreichung sowohl des gesamten Vorstands als auch jedes einzelnen Vorstandsmitglieds befasst. Nach Genehmigung des Konzernjahresabschlusses für das betreffende Geschäftsjahr bestimmt der Aufsichtsrat den Zielerreichungsgrad (in Prozent) in Bezug auf die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsziele sowie den sich daraus ergebenden Gesamtzielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der Gewichtung der einzelnen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsziele und den persönlichen Modifier Faktoren in einer Bandbreite von 0,8 bis 1,2 nach billigem Ermessen in Abhängigkeit von der Zielerreichung der jeweils festgelegten Kriterien.
| Individuelle Ziele | Zielerreichung in % |
Modifier Faktor |
|---|---|---|
| Die Leistungen des Vorstandsvorsitzenden Oliver Steil im Geschäftsjahr 2022 wurden dabei insbeson dere an der Wachstumsinitiative im Bereich des Enterprise-Geschäfts, an der Steigerung des Wachs tums im SMB-Geschäft, dem Aufbau einer führenden globalen Tech-Marke, an der Verbesserung des ESG Profils, an der Kommunikation mit den Anlegern sowie der Stärkung der Organisationsstruktur und der Prozesse gemessen. |
109,56 % | 1,0956 |
| Die individuelle Zielerreichung des Finanzvorstands Michael Wilkens beurteilte sich 2022 anhand eines reibungslosen Onboarding-Prozesses, der Stärkung und Positionierung von TeamViewer im Rahmen der Kapitalmarktstrategie, der Festlegung des Budgets und der Finanzierung für 2023, der Sicherstellung von gesetzlichen und Compliance-Anforderungen sowie der Zielvorgaben zur Verbesserung des Anse hens der TeamViewer Aktie aus der ESG-Perspektive, einschließlich der Unterstützung bei der Einstellung und Entwicklung einer hochkarätigen weiblichen Führungsgruppe, der weiteren Verbesserung der ESG-Ratings sowie der Reduzierung des CO₂-Fuß abdrucks der Gesellschaft. |
120 % | 1,2 |
| Die individuelle Zielerreichung des CCO Peter Turner beurteilte sich für 2022 anhand eines reibungslosen Onboarding-Prozesses, der Nachfragegenerierung und des Wachstums des Webshops und Inside Sales, dem Aufbau eines neuen, leistungsstarken Marke ting-Teams mit Besetzung der Schlüsselpositionen, dem Fokus auf die kommerziellen Ergebnisse und der Zielvorgaben zur Verbesserung des Ansehens der TeamViewer Aktie aus der ESG-Perspektive. |
98,5 % | 0,985 |
| Die individuelle Zielerreichung des Finanzvorstands Stefan Gaiser beurteilte sich bis zum Vertragsende August 2022 anhand der Unterstützung des Aus stiegs- sowie des Übergabeprozesses an den neuen CFO, an der Kommunikation mit den Anlegern, der kapitalmarktbezogenen Strategie der Gesellschaft, dem laufenden Aktienrückkauf und der damit ver bundenen Strategie sowie der Umsetzung von ESG-Maßnahmen zur Reduzierung von Kohlenstoff emissionen. |
114,78 % | 1,1478 |
Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich für den STI die folgende Zusammenfassung:
| Vorstandsmitglied | Gesamtzieler reichungsgrad in % |
Ziel vergütung in EUR |
Modifier Faktor |
STI-Bonus für das Geschäftsjahr 2022 in EUR |
|---|---|---|---|---|
| Oliver Steil | 90 % | 900.000 | 1,0956 | 887.436 |
| Michael Wilkens (ab 01.09.2022) |
90 % | 233.333 | 1,2 | 252.000 |
| Peter Turner1 (ab 11.07.2022) |
90 % | 208.172 | 0,985 | 184.544 |
| Stefan Gaiser (bis 18.08.2022) |
90 % | 315.860 | 1,1478 | 326.290 |
1 Bei Herrn Turner wird der STI-Bonus, falls erforderlich, jährlich zum jeweils 1. Januar, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2023, dem jeweils anwendbaren EUR/GBP-Wechselkurs laut TeamViewer Accounting angepasst.
STI als Teil der im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten Vergütung
Bei dem STI-Bonus für das Geschäftsjahr 2022 handelt es sich um Vergütung, deren zugrundeliegende Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 vollständig erbracht worden ist, auch wenn die Auszahlung erst 2023 erfolgt. Im Sinne einer periodengerechten Zuordnung wird der STI als die im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 AktG ausgewiesen.
Langfristige variable Vergütung (Long-term Incentive/LTI-Bonus)
Bei der langfristigen variablen Vergütung im Geschäftsjahr 2022 handelt es sich noch nicht um eine gewährte Vergütung im Sinne des § 162 AktG, da der Erdienungs- und Leistungszeitraum für das LTIP 2022–2025 erst im Geschäftsjahr 2025 endet. Das erste LTIP der Gesellschaft (LTIP 2020–2023) endet erst im Geschäftsjahr 2023, sodass folgende Angaben freiwillig sind.
Die Vorstandsmitglieder nahmen auch im Geschäftsjahr 2022 an dem geltenden Long-term Incentive Programme (LTIP) der Gesellschaft teil. Der Long-term Incentive (LTI) wird auf Grundlage sogenannte Performance Shares mit einer vierjährigen Performanceperiode bemessen. Die Bedingungen des LTIP legt der Aufsichtsrat für jede Performanceperiode nach billigem Ermessen fest. Sofern der Aufsichtsrat keine Neufestlegung der LTIP-Bedingungen beschließt, gelten die Bedingungen des LTIP des vorgehenden Geschäftsjahrs auch für die jeweils nächste Performanceperiode.

Zu Beginn einer jeden Performanceperiode legt der Aufsichtsrat für jedes der mindestens drei Erfolgsziele eine Vorgabe fest, bei deren Erfüllung die Zielerreichung 100 % beträgt. Außerdem legt der Aufsichtsrat – soweit möglich – für jedes der Erfolgsziele einen Minimalwert als unteres Ende des Zielkorridors fest, bei dessen Erreichen die Zielerreichung 50 % (Minimalwert) beträgt. Außerdem wird ein Maximalwert festgelegt, bei dessen Erreichen oder Überschreiten die Zielerreichung 200 % (Maximalwert) beträgt. Unterschreitet der im Hinblick auf ein Erfolgsziel erreichte Wert den Minimalwert, entspricht der Zielerreichungsgrad für dieses Erfolgsziel 0 %. Erreicht oder überschreitet der im Hinblick auf ein Erfolgsziel erreichte Wert den Maximalwert, beträgt der Zielerreichungsgrad 200 %.
Der Auszahlungsbetrag wird durch Multiplikation der endgültigen Anzahl der Performance Shares für die Performanceperiode mit dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an den letzten 60 Handelstagen vor Ende der Performanceperiode ermittelt. Bei einem unveränderten Aktienkurs und einer Zielerreichung von insgesamt 100 % (bei Fehlen von Malus- oder Clawback-Tatbeständen) würde der Auszahlungsbetrag des LTI somit dem ursprünglichen Zuteilungswert entsprechen. Der maximale Auszahlungsbetrag einer LTI-Tranche kann (vor Berücksichtigung von Malus- bzw. Clawback-Tatbeständen) grundsätzlich 200 % des ursprünglichen Zuteilungswertes nicht überschreiten.
Die Gesamtzielerreichung berücksichtigt für die Performanceperiode:
• 30 % finanzielle Erfolgsziele "durchschnittliches Billings-Wachstum" und "durchschnittliches bereinigtes EBITDA-Wachstum" (gleichgewichtet),
- 50 % relativer Total Shareholder Return (TSR), gemessen an den beiden Vergleichsgruppen "STOXX® 600 Technology" und "MDAX" (gleichgewichtet) oder vom Aufsichtsrat zum Vergleich festgelegte andere Vergleichsgruppen oder Aktienindizes, und
- 20 % nichtfinanzielle Erfolgsziele, die insbesondere Nachhaltigkeitsaspekte (Environment, Social, Governance – ESG) umfassen.
Die Auszahlung wird anschließend unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Aktienkurses von TeamViewer der letzten 60 Handelstage vor dem Ende der Performanceperiode berechnet. Die Auszahlung ist auf 200 % des LTI-Zielbetrags begrenzt.
Im Falle eines unterjährigen Beginns oder Endes des Dienstvertrages oder der Teilnahmeberechtigung an einem LTIP wird der Zuteilungswert pro rata temporis auf den Betrag reduziert, der der Anzahl der Kalendermonate, in denen das Dienstverhältnis bzw. die Teilnahmeberechtigung im Zuteilungsjahr (das erste Jahr der Performanceperiode) besteht, entspricht. Ein etwaiger Verfall nach Maßgabe des jeweils anwendbaren LTIP bleibt unberührt.
LTIP für die Performanceperiode 2022 bis 2025
Mit jedem Geschäftsjahr beginnt eine neue Bemessungsperiode (Performanceperiode) gemäß den Bedingungen des jeweils anwendbaren LTIP, nach dessen Ablauf die Zielerreichung bestimmter vorab definierter Ziele gemessen wird. Für den im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten LTIP gilt die Performanceperiode 2022 bis 2025.
Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat folgende Zielkomponenten festgelegt:
Vergütungsbestandteile für Vorstand
| Ziele | Gewichtung | Bedingungen |
|---|---|---|
| 1. Langfristiges finanzielles Ziel |
30 % | 50 %: Durchschnittliches Billings-Wachstum 2022–20251 50 %: Durchschnittliches bereinigtes EBITDA-Wachstum 2022–20251 |
| 2. Nichtfinanzielles strategisches Ziel |
20 % | 50 %: Net Promoter Score (extern erhoben) 50 %: ESG-Ziele |
| 3. Aktienkurs/ -rendite basierendes Ziel |
50 % | 50 %: Relative Aktienrendite ggü. STOXX® 600 Technology 50 %: Relative Aktienrendite ggü. MDAX® |
1 Durchschnitt der vier Jahreswachstumsraten 2022 bis 2025.
Neben der Festlegung der Zielwerte für die langfristigen finanziellen Ziele (durchschnittliches Billings und bereinigtes EBITDA-Wachstum 2022 bis 2025) wurden dabei insbesondere die nichtfinanziellen Ziele um eine weitere ESG-basierte Vergütungskomponente ergänzt, mit deren Hilfe auf eine effektive Erhöhung von Frauen in Führungspositionen sowie eine Verbesserung des Net Promoter Scores hingewirkt werden soll. Ebenfalls wurden die Zielgrößen für die relative Aktienrendite gegenüber STOXX 600 Technology und MDAX festgelegt, wobei als Zielwert eine relative Outperformance von 6,67 % gegenüber dem jeweiligen Vergleichsindex angestrebt wird (Minimalwert bei 0%und Maximalwert bei 20%Outperformance). Dabei wurden sämtliche Unternehmen des jeweiligen Vergleichsindex berücksichtigt.
Die Bedingungen des aktuell geltenden LTIP sehen die Zuteilung einer Tranche von virtuellen Aktien (Performance Shares) zu Beginn des ersten Geschäftsjahres der Performanceperiode 2022 bis 2025 vor. Die anfänglich zugeteilte Tranche an Performance Shares dient dabei als Berechnungsgröße für die spätere Ermittlung eines etwaigen LTIP-Auszahlungsbetrages unter Berücksichtigung der Erfolgsmessung/Zielerreichung nach Ablauf der vierjährigen Bemessungsperiode. Die anfängliche Zahl der zugeteilten Performance Shares einer Tranche ergibt sich grundsätzlich aus einem dem Vorstandsmitglied zugesagten Zuteilungswert dividiert durch den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an den letzten 60 Handelstagen vor Beginn der Performanceperiode (kaufmännisch gerundet auf volle Performance Shares).
| LTI-Bonus bei 100 % Zielerreichung im Geschäftsjahr 2022 |
Zielbonus per annum in EUR |
Zielbonus pro rata temporis in EUR |
|---|---|---|
| Oliver Steil | 1.000.000 | 1.000.000 |
| Michael Wilkens2 (ab 01.09.2022) | 830.000 | 276.667 |
| Peter Turner1 ,2 (ab 11.07.2022) | 600.000 | 250.000 |
| Stefan Gaiser2 (bis 18.08.2022) | 550.000 | 320.833 |
1Bei Herrn Turner wird der LTI-Bonus, falls erforderlich, jährlich zum jeweils 1. Januar, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2023, dem jeweils anwendbaren EUR/GBP-Wechselkurs laut TeamViewer Accounting angepasst.
2Für den LTI-Bonus wird für Herrn Wilkens, Herrn Turner und Herrn Gaiser die jeweils aktive Dienstzeit pro rata temporis zugrunde gelegt.
Nach Ablauf der Performanceperiode wird ein Gesamtzielerreichungsgrad für die vor Beginn der Performanceperiode vom Aufsichtsrat festgelegten Erfolgsziele ermittelt. Die Auszahlung des Auszahlungsbetrages für die jeweilige Performanceperiode wird mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Feststellung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft, der auf das Ende der jeweiligen Performanceperiode folgt, fällig, jedoch nicht später als am 31. Dezember des dem Ende der Performanceperiode folgenden Geschäftsjahres.
Auf der Grundlage des aktuell geltenden LTIP wird die endgültige Anzahl der Performance Shares am Ende der Performanceperiode ermittelt, indem die anfängliche Anzahl der Performance Shares mit dem Gesamtzielerreichungsgrad multipliziert wird. Der Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt sich aus den Zielerreichungsgraden der vom Aufsichtsrat für die jeweilige Performanceperiode festgelegten Einzelziele.
Weitere Angaben zur anteilsbasierten Vergütung mittels Performance Shares sind in den Erläuterungen zum Konzernabschluss (S. 121 ff.) aufgeführt.
Malus- und Clawback
STI und LTI unterliegen (seit dem Börsengang der Gesellschaft) Malus- und Clawback-Bedingungen. Dies bedeutet, dass der Aufsichtsrat vor der Festlegung des Auszahlungsbetrags eines STI bzw. LTI prüft, ob ein Malus-Tatbestand eine Reduzierung oder sogar den Wegfall des variablen Vergütungsbetrags rechtfertigt, der auf der Grundlage des Zielerreichungsgrades und der LTIP-Konditionen ermittelt wird.
Bereits ausgezahlte variable Vergütungsbeträge können bei Auftreten eines Clawback-Tatbestandes während der Periode, für die der variable Vergütungsbestandteil gezahlt wurde, innerhalb einer Clawback-Frist zurückgefordert werden. Die Clawback-Frist beginnt für jede variable Vergütung mit dem Ablauf der ihr zugrundeliegenden Performanceperiode und endet mit dem Ablauf von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgten weder Reduzierungen noch Rückforderungen von variablen Vergütungsbestandteilen aufgrund von Malus- oder Clawback-Tatbeständen.
Überblick Ziel- und Maximalvergütungsstruktur im Geschäftsjahr 2022
| Zielvergütungsstruktur 2022 (Jahresgrundgehalt, STI-Bonus und LTI bei 100 % Zielerreichung ohne Nebenleistungen |
Jahres grundgehalt in EUR |
STI in EUR |
LTI in EUR |
Gesamt in EUR |
|---|---|---|---|---|
| Oliver Steil | 900.000 (32 %) |
900.000 (32 %) |
1.000.000 (36 %) |
2.800.000 |
| Michael Wilkens | 233.333 | 233.333 | 276.667 | 743.333 |
| (ab 01.09.2022) | (31 %) | (31 %) | (38 %) | |
| Peter Turner | 224.306 | 208.172 | 250.000 | 682.478 |
| (ab 11.07.2022) | (33 %) | (31 %) | (36 %) | |
| Stefan Gaiser | 348.333 | 315.860 | 320.833 | 985.026 |
| (bis 18.08.2022) | (35 %) | (32 %) | (33 %) | |
| Summe | 5.210.837 |
| Maximalvergütungsstruktur 2022 (Jahresgrundgehalt, STI-Bonus und LTI bei 200 % Zielerreichung ohne Nebenleistungen) |
Jahres grundgehalt in EUR |
STI in EUR |
LTI in EUR |
Gesamt in EUR |
|---|---|---|---|---|
| Oliver Steil | 900.000 (19 %) |
1.800.000 (38 %) |
2.000.000 (43 %) |
4.700.000 |
| Michael Wilkens | 233.333 | 466.667 | 553.333 | 1.253.333 |
| (ab 01.09.2022) | (19 %) | (37 %) | (44 %) | |
| Peter Turner | 224.306 | 416.344 | 500.000 | 1.140.650 |
| (ab 11.07.2022) | (20 %) | (37 %) | (43 %) | |
| Stefan Gaiser | 348.333 | 631.720 | 641.667 | 1.621.720 |
| (bis 18.08.2022) | (21 %) | (39 %) | (40 %) | |
| Summe | 8.715.703 |
Die im Geschäftsjahr 2022 an die Mitglieder des Vorstands gezahlten festen und variablen Vergütungsbestandteile entsprechen vollständig den Vorgaben des durch die Hauptversammlung der Gesellschaft 2021 gebilligten Vergütungssystems. Insbesondere wurde durch die Höhe der gewährten Vergütungen auch die im Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung eingehalten. Um eine unbegrenzte und überhöhte Vorstandsvergütung zu vermeiden, ist die Vergütung auf zwei Arten begrenzt. Zum einen ist die Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile sowohl beim STI als auch beim LTI auf 200 % des Zielbetrags limitiert. Zum anderen hat der Aufsichtsrat für die Vorstandsmitglieder eine Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegt, die alle für ein Geschäftsjahr gewährten festen und variablen Vergütungsbestandteile umfasst. Die für ein bestimmtes Geschäftsjahr maximal realisierbare Vergütung darf für jedes Vorstandsmitglied 9.800.000 EUR p. a. nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung der festgelegten Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr reduziert sich der Auszahlungsbetrag des LTI entsprechend.
Die Mischung aus kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteilen sowie die vorstehend beschriebene Bewertung der Leistungskriterien im Einzelfall gewährleisten, dass die Unternehmensstrategie und die nachhaltige und langfristige Entwicklung von TeamViewer effektiv gefördert werden.
Aktienvorhaltepflicht
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, während der Dauer der Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft Aktien der TeamViewer AG zu halten, wobei diese Pflicht erstmals spätestens nach Ablauf von vier Jahren (bzw. im Falle von Herrn Steil und Herrn Gaiser: zwei Jahren; im Falle von Herrn Wilkens und Herrn Turner: ein Jahr) seit der erstmaligen Bestellung zum Mitglied des Vorstands erfüllt sein muss. Die zu haltende Anzahl von Aktien der Gesellschaft (Restricted Shares) ergibt sich aus (i) dem Jahresgrundgehalt dividiert durch (ii) den Wert der Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Börsengangs. Die zur Ablösung von früheren Beteiligungszusagen zur Teilhabe an der Wertsteigerung des Unternehmens von der Hauptgesellschafterin22 der Gesellschaft gewährten Aktien (siehe hierzu unten zu Leistungen Dritter) können zu diesem Zweck verwendet werden.
Aktienbesitz von Vorstandsmitgliedern zum 31. Dezember 2022:
| Mitglieder des Vorstands | Anzahl der Aktien |
|---|---|
| Oliver Steil | 2.500.000 |
| Michael Wilkens | 73.300 |
| Peter Turner | 50.321 |
Auf Basis der oben genannten Aktienbestände der Vorstandsmitglieder wurde deren Einhaltung der Aktienvorhaltepflichten zum 31. Dezember 2022 festgestellt. Michael Wilkens und Peter Turner fielen im ersten Jahr ihrer Vorstandstätigkeit nicht unter die Aktienvorhaltepflicht. Stefan Gaiser war zum 31. Dezember 2021 nicht mehr Mitglied des Vorstands.
Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit
Im Falle eines vorzeitigen Widerrufs der Bestellung können die Vorstandsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung haben. Im Falle eines Widerrufs der Bestellung wegen Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsleitung im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG, wegen grober Pflichtverletzung oder wegen eines sonstigen vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grundes gem. § 84 AktG oder, wenn ein vom Vorstandsmitglied zu vertretender wichtiger Grund im Sinne des § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorliegt, der die Gesellschaft zu einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages berechtigt hätte, erhält das Vorstandsmitglied keine Abfindung.
Endet die Vorstandstätigkeit vorzeitig durch den Tod des Vorstandsmitglieds, zahlt die Gesellschaft das Jahresgrundgehalt sowie anteilig einen etwaigen STI-Bonus für den Sterbemonat und drei darauffolgende Kalendermonate an den hinterlassenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bzw. – wenn das Vorstandsmitglied nicht verheiratet oder verpartnert ist – an etwaige Erben erster Ordnung.
Leistungen für den Fall der regulären Beendigung der Tätigkeit
Im Falle einer regulären Beendigung der Tätigkeit ist den Vorstandsmitgliedern keine Abfindung oder andere vergleichbare Leistung zugesagt worden. Im Falle eines unterjährigen Ausscheidens aus dem Vorstand bzw. einer unterjährigen Beendigung dieses Dienstvertrages oder einer Freistellung werden der Zielerreichungsgrad sowie der Modifier Faktor auf Basis der festgelegten Zielparameter (finanzielle Ziele und Modifier-Kriterien) zum üblichen Zeitpunkt (nach dem Ende des Geschäftsjahres) berechnet und festgestellt.
Leistungen im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
Das Vorstandsmitglied erhält während der Dauer eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots eine Entschädigung, die 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt. Auf diesen Betrag anfallende gesetzliche Abgaben trägt das Vorstandsmitglied. Das Vorstandsmitglied muss sich auf die Karenzentschädigung anrechnen lassen, was er während des Zeitraums, für den die Karenzentschädigung gezahlt wird, durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft oder als Leistung nach dem SGB III erwirbt, soweit die Karenzentschädigung unter Hinzurechnung dieses Betrages mehr als 110 % der zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistung übersteigen würde. Eine etwaige Abfindungszahlung wird auf die Karenzentschädigung angerechnet.
Herr Gaiser und der Aufsichtsrat haben sich im Oktober 2021 im gegenseitigen Einvernehmen über ein Auslaufen des Dienstvertrages von Herrn Gaiser zum 18. August 2022 geeinigt. Stefan Gaiser unterliegt nach Beendigung seines Dienstvertrages einem zwölfmonatigen Wettbewerbsverbot. Während des Wettbewerbsverbots erhält Herr Gaiser eine Entschädigung in Höhe von 50 % der zuletzt bezogenen vereinbarten Vergütung, bestehend aus Jahresgrundgehalt, STI und LTI. 50 % der zuletzt bezogenen vereinbarten Vergütung betragen 506.275 EUR. Die Entschädigung beträgt dementsprechend 42.189 EUR pro Monat und wird monatlich für die Dauer von zwölf Monaten ausgezahlt. Sämtliche Zahlungen sind aufgrund der variablen Vergütungsbestandteile als Abschlagszahlungen zu verstehen. Nach Ablauf aller Vesting-Perioden wird die Entschädigung entsprechend der tatsächlichen Zielerreichung angepasst.
Leistungen Dritter
Oliver Steil und Stefan Gaiser haben (noch als Geschäftsführer der TeamViewer GmbH und der Regit Eins GmbH) mit der damaligen Hauptgesellschafterin der Gesellschaft Beteiligungen an der Wertsteigerung des Unternehmens vereinbart und zudem eine indirekte Beteiligung an der Gesellschaft (sogenannte Management Equity Participation, MEP) erworben. Vor dem Börsengang der Gesellschaft im Jahr 2019 wurden die Wertsteigerungsrechte
modifiziert. Nach dem Börsengang wurden die Beteiligungszusagen auf Basis der erreichten Wertsteigerung teilweise ausgezahlt und die indirekte Beteiligung veräußert. Hieraus sind beiden Mittel zugeflossen sowie Ansprüche auf zukünftige Leistungen entstanden. Diese Leistungen wurden bzw. werden ausschließlich von der Hauptgesellschafterin bzw. von mit ihr verbundenen Unternehmen gewährt und nicht von der Gesellschaft. Trotzdem sind diese gemäß den einschlägigen Bestimmungen der IFRS (Konzernverbund) von der TeamViewer AG als Aufwand zu erfassen.
Im Jahr 2019 ist Oliver Steil in diesem Zusammenhang ein Betrag in Höhe von 39.734.344,93 EUR und Stefan Gaiser ein Betrag in Höhe von 19.907.507,22 EUR zugeflossen. Wie im Wertpapierprospekt der Gesellschaft vom 11. September 2019 dargestellt, traten dazu zwei Aktienzuteilungen, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Für die 2020 fällig gewordene Tranche traten diese Bedingungen zum 1. Oktober 2020 endgültig ein. Am 1. Dezember 2020 wurden Herrn Steil deshalb 1.765.971 Aktien und Herrn Gaiser 884.778 Aktien aus dem Bestand der Hauptgesellschafterin zugeteilt. Diese Aktien werden von Herrn Steil und Herrn Gaiser, mit Ausnahme eines hauptsächlich zur Begleichung von Steuern und Kosten unmittelbar bei Zuteilung veräußerten Anteils, gehalten. Die zweite Aktienzuteilung in identischer Höhe erfolgte am 1. Dezember 2021. Auch diese Aktien werden von Herrn Steil und Herrn Gaiser, mit Ausnahme eines nur zur Begleichung von Steuern und Kosten unmittelbar bei Zuteilung veräußerten Anteils, gehalten.
Im Jahr 2021 haben sich Herr Steil und Herr Gaiser entschieden, einen Anteil der in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern und Kosten aus eigenen Mitteln zu begleichen und daher erheblich weniger Aktien zu verkaufen als im Vorjahr. Nach diesen Zuteilungen sowie dem weiteren Erwerb von Aktien aus eigenen Mitteln wurden die Aktienvorhaltepflichten (Share Ownership Guidelines) von beiden in 2021 weit übererfüllt.
Im Geschäftsjahr 2022 haben die Vorstandsmitglieder keine Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Gesellschaft erhalten.
Gewährte und geschuldete Vergütung
Die nachfolgenden Tabellen stellen die im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dar. Davon sind alle festen und variablen Vergütungsbestandteile sowie deren jeweiliger relativer Anteil je Vorstandsmitglied umfasst. "Gewährt" ist eine Vergütung, wenn sie dem Organmitglied faktisch zugeflossen und damit in sein Vermögen übergegangen ist, unabhängig davon, ob der Zufluss zur Erfüllung der Verpflichtung oder rechtsgrundlos erfolgt. Hierbei kann eine Vergütung bereits für das Geschäftsjahr angegeben werden, in dem die zugrunde liegende (ein- oder mehrjährige) Tätigkeit vollständig erbracht worden ist. Entsprechend werden bezüglich der Vergütung des Vorstands nachfolgend die Beträge desjenigen STI oder LTI als im Geschäftsjahr 2022 "gewährt" ausgewiesen, deren Performancezeitraum zum 31. Dezember 2022 abgelaufen ist, da die zugrunde liegenden Leistungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2022 vollständig erbracht wurden, auch wenn die Auszahlung erst im Folgejahr erfolgt. Dies gewährleistet eine transparente und verständliche Berichtserstattung und stellt die Verbindung zwischen Leistung und Vergütung im Geschäftsjahr sicher. "Geschuldet" ist eine Vergütung, wenn im Geschäftsjahr, für das der Vergütungsbericht erstellt wird, die Gesellschaft eine rechtlich bestehende Verpflichtung gegenüber dem Organmitglied hat, die fällig, aber noch nicht erfüllt ist. Die Tabellen enthalten alle die gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Vorstandsmitglieder und gegenwärtigen und ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder.
Die Tabelle stellt das im Geschäftsjahr ausbezahlte Jahresgrundgehalt, die ausbezahlten Nebenkosten, den ausbezahlten STI sowie die sonstige Vergütung (Ausgleichszahlung, Karenzentschädigung für nachvertragliches Wettbewerbsverbot) dar. Laufende Aufwendungen für Altersversorgung bestehen bei der Gesellschaft nicht. LTI stellte im Geschäftsjahr 2022 weder gewährte noch geschuldete Vergütung dar, da die Ansprüche aus den zugeteilten LTI-Tranchen der vergangenen Jahre noch nicht fällig sind und die in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zugeteilten LTI-Tranchen definitionsgemäß keine im Jahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung darstellen.
Neben den oben genannten Angaben stellt die Tabelle die nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG ferner die anzugebenden relativen Anteile aller festen und variablen Vergütungsbestandsteilen in Bezug auf die Gesamtvergütung (GV) in dem jeweiligen Geschäftsjahr dar.
Gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG für das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022), Teil I
| Oliver Steil, Vorstandsvorsitzender/CEO | Michael Wilkens, Finanzvorstand/CFO 01.09.2022–31.12.2022 |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 in EUR |
2021 in % GV |
2022 in EUR |
2022 in % GV |
2021 in EUR |
2021 in % GV |
2022 in EUR |
2022 in % GV |
|
| Jahresgrundgehalt | 900.000 | 4,08 % | 900.000 | 49,73 % | – | – | 233.333 | 36,27 % |
| Nebenleistungen | 21.981 | 0,10 % | 22.307 | 1,23 % | – | – | 8.000 | 1,24 % |
| Summe | 921.981 | 4,18 % | 922.307 | 50,96 % | – | – | 241.333 | 37,51 % |
| Einjährige variable Vergütung (STI) | ||||||||
| 2021 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 2022 | – | – | 887.436 | 49,04 % | – | – | 252.000 | 39,17 % |
| Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) | ||||||||
| 2020–2023 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 2021–2024 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 2022–2025 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Sonstiges | 21.138.6731 | 95,82 % | – | – | – | – | 150.0002 | 23,32 % |
| Summe | 21.138.673 | 95,82 % | 887.436 | 49,04 % | – | – | 402.000 | 62,49 % |
| Gesamtvergütung (GV; i. S. v. § 162 AktG) | 22.060.654 | 100 % | 1.809.743 | 100 % | – | – | 643.333 | 100 % |
1 Leistung Dritter: Von der Hauptaktionärin bzw. dessen Mehrheitsgesellschafterin gezahlt. Im Jahr 2021 erfolgte diese Zahlung in Form von Aktienübertragungen. 1.765.971 Aktien zum gewichteten Durchschnittskurs am 1. Dezember 2021 in Höhe von 11,97 EUR je Aktie.
2 Einmalige Ausgleichszahlung im Rahmen der Erstbestellung als Kompensation für verfallende Vergütung bei früherem Arbeitgeber.
Gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG für das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022), Teil II
| Peter Turner Chief Commercial Officer/CCO 11.07.2022–31.12.2022 |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 in EUR |
2021 in % GV |
2022 in EUR |
2022 in % GV |
||
| Jahresgrundgehalt | – | – | 224.306 | 54,84 % | |
| Nebenleistungen | – | – | 168 | 0,04 % | |
| Summe | – | – | 224.474 | 54,88 % | |
| Einjährige variable Vergütung (STI) | |||||
| 2021 | – | – | – | – | |
| 2022 | – | – | 184.545 | 45,12 % | |
| Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) | |||||
| 2020–2023 | – | – | – | – | |
| 2021–2024 | – | – | – | – | |
| 2022–2025 | – | – | – | – | |
| Sonstiges | – | – | – | – | |
| Summe | – | – | 184.545 | 45,12 % | |
| Gesamtvergütung (GV; i. S. v. § 162 AktG) | – | – | 409.018 | 100 % |
Die nachfolgende Tabelle stellt die im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der früheren Vorstandsmitglieder gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dar. Nach Ablauf von zehn Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem das jeweilige Mitglied seine Tätigkeit beendet hat, werden personenbezogene Angaben zu früheren Mitgliedern des Vorstands nach § 165 Abs. 5 AktG unterlassen.
Gewährte und geschuldete Vergütung der früheren Mitglieder des Vorstands nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG für das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022)
| Lisa Agona, Chief Marketing Officer/CMO 19.4.2021–31.12.2021 |
Stefan Gaiser, Finanzvorstand/CFO 01.01.2022–18.08.2022 |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 in EUR |
2021 in % GV |
2022 in EUR |
2022 in % GV |
2021 in EUR |
2021 in % GV |
2022 in EUR |
2022 in % GV |
|
| Jahresgrundgehalt | 257.690 | 19,03 % | – | – | 550.000 | 4,92 % | 348.333 | 38,59 % |
| Nebenleistungen | 33.839 | 2,50 % | – | – | 36.845 | 0,33 % | 42.343 | 4,69 % |
| Summe | 291.529 | 21,53 % | – | – | 586.845 | 5,25 % | 390.676 | 43,28 % |
| Einjährige variable Vergütung (STI) | ||||||||
| 2021 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 2022 | – | – | – | – | – | – | 326.290 | 36,15 % |
| Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) | ||||||||
| 2020–2023 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 2021–2024 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 2022–2025 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Sonstiges | 1.062.3231 | 78,47 % | – | – | 10.590.7932 | 94,75 % | 185.6343 | 20,57 % |
| Summe | 1.062.323 | 78,47 % | – | – | 10.590.793 | 94,75 % | 511.924 | 56,72 % |
| Gesamtvergütung (GV; i. S. v. § 162 AktG) | 1.353.852 | 100 % | – | – | 11.177.638 | 100 % | 902.600 | 100 % |
1 Abfindung zur Abgeltung aller zukünftigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis.
2 Leistung Dritter: Von der Hauptaktionärin bzw. dessen Mehrheitsgesellschafterin gezahlt. Im Jahr 2021 erfolgte diese Zahlung in Form von Aktienübertragungen. 884.778 Aktien zum gewichteten Durchschnittskurs am 1. Dezember 2021 in Höhe von 11,97 EUR je Aktie.
3 Leistungen aufgrund des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots.
Bezüge des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft und im Vergütungssystem des Aufsichtsrats geregelt. Das System der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder entspricht den bisherigen Satzungsregelungen zur Aufsichtsratsvergütung des § 13 der Satzung der Gesellschaft Das aktuelle Vergütungssystem wurde am 15. Juni 2021 von der Hauptversammlung der Gesellschaft mit 98,71% der abgegebenen Stimmen gebilligt wurde, kam im Geschäftsjahr 2022 für alle Aufsichtsrats zur Anwendung. Das Vergütungssystem sowie die Satzung sind öffentlich zugänglich.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist eine reine feste jährliche Vergütung. Sie trägt den Aufgaben und Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats Rechnung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten grundsätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 75.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 187.500 EUR und sein Stellvertreter eine feste Vergütung in Höhe von 165.000 EUR. Darüber hinaus erhalten die als Mitglieder des Prüfungsausschusses fungierenden Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche feste Vergütung in Höhe von 30.000 EUR. Für die Tätigkeit in anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 EUR pro Ausschuss, sofern der zuständige Ausschuss mindestens einmal jährlich zur Erfüllung seiner Aufgaben zusammentritt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten das Doppelte der oben genannten Ausschussvergütung. Die Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen wird für maximal zwei Ausschüsse berücksichtigt. Dabei sind die beiden Funktionen mit der höchsten Vergütung für den Fall einer Überschreitung dieser Grenze relevant. Die oben genannte Vergütung ist in vier gleichen Raten zahlbar, die am Ende eines jeden Quartals, für das die Vergütung gezahlt wird, fällig und zahlbar sind. Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Amt im Aufsichtsrat oder das Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden nur während eines Teils des Geschäftsjahres ausüben, erhalten die entsprechende Vergütung anteilig. Zusätzlich erstattet die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats ihre angemessenen Auslagen, die in Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die Umsatzsteuer auf ihre Vergütung und Auslagen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die D&O-Versicherung der Gesellschaft mit einer marktgerechten Deckung abgedeckt.
Partner und Mitarbeitende von Permira, die als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft tätig sind, erhalten für ihre Tätigkeit keine zusätzlichen Vergütungen, da diese als durch ihre vertragliche Vergütung bei Permira abgedeckt gelten. Sie sind in der Regel verpflichtet, auf jegliche Entschädigung zu verzichten, die ihnen im Zusammenhang mit solchen Positionen zusteht.
Gewährte und geschuldete Vergütung von Mitgliedern des Aufsichtsrats nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG
| Feste jährliche Vergütung |
Tätigkeit in Ausschüssen |
Gesamtvergütung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 |
| Zum 31.12.2022 amtierende Aufsichts ratsmitglieder |
||||||
| Dr. Abraham Peled (Vorsitzender) |
187.500 | 187.500 | 55.000 | 55.000 | 242.500 | 242.500 |
| Axel Salzmann (stellv. Vorsitzender ab 01.09.2022) |
75.000 | 104.837 | 110.000 | 110.000 | 185.000 | 214.837 |
| Stefan Dziarski1 | – | – | – | – | – | – |
| Dr. Jörg Rockenhäuser1 | – | – | – | – | – | – |
| Ralf W. Dieter (ab 17.10.2022) |
– | 9.375 | – | 6.875 | – | 16.250 |
| Hera Kitwan Siu | 4.688 | 75.000 | – | 30.000 | 4.688 | 105.000 |
| Frühere Aufsichts ratsmitglieder |
||||||
| Jacob Fonnesbech Agraou (ehem. stellv. Vorsitzender) (bis 22.08.2022) |
165.000 | 106.264 | 55.000 | 35.421 | 220.000 | 141.685 |
1 Stefan Dziarski und Dr. Jörg Rockenhäuser haben auf ihre Vergütung im Geschäftsjahr 2022 verzichtet.
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung
Die nachstehende Übersicht stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG eine vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie die über die letzten fünf Geschäftsjahre betrachtete durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer auf Volläquivalenzbasis.
Für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG personenindividuell dargestellt.
Die Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird anhand des Jahresüberschusses/-fehlbetrags dargestellt. Darüber hinaus wird die Ertragsentwicklung des Konzerns anhand der Billings und dem bereinigten EBIDTA gemessen.
Da die TeamViewer AG seit 1. Juni 2022 keine eigenen Mitarbeitenden hat, wird für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Volläquivalenzbasis (FTE) auf die Belegschaft des TeamViewer Konzerns in Deutschland (TeamViewer Germany GmbH und Regit Eins GmbH) abgestellt, zu der im Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich 726 Mitarbeitende (FTE) zählten. Im Vergleich dazu beschäftigte der TeamViewer Konzern im Geschäftsjahr 2021 in Deutschland 694 Mitarbeitende (FTE). Die durchschnittliche Vergütung der Mitarbeitenden umfasst den Personalaufwand für Löhne und Gehälter, Nebenleistungen, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie die dem jeweiligen Geschäftsjahr zuzurechnenden variablen Vergütungsbestandteile.
Die Vergütung der Arbeitnehmer entspricht mithin, im Einklang mit der Vorstands- und Aufsichtsratvergütung, im Grundsatz der gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 S. 1 AktG.
| Geschäftsjahr | 20181 | 2019 | Veränderung1 | 2020 Veränderung | 2021 Veränderung | 2022 Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ertragsentwicklung der TeamViewer AG in EUR | |||||||||
| Jahresfehlbetrag (HGB) (in Mio. EUR) | – | 2 | – | 9 | -350 % | 8 | +11 % | 14 | -75 % |
| Ertragsentwicklung des TeamViewer Konzerns in EUR | |||||||||
| Billings (non-IFRS) (in Mio. EUR) | – | 324,9 | – | 460,3 | +42 % | 547,6 | +19 % | 634,8 | +16 % |
| Bereinigtes EBITDA (non-IFRS) (in Mio. EUR) | – | 182,1 | – | 261,4 | +44 % | 257,0 | -2 % | 298,7 | +16 % |
| Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer | |||||||||
| Gesamtbelegschaft TeamViewer AG (bis 2022) | – | 84.489 | – | 110.942 | +31 % | 113.160 | +2 % | – | – |
| Gesamtbelegschaft TeamViewer Konzerns in Deutschland (ab 2022) | – | – | – | – | – | 92.004 | – | 95.479 | + 4 % |
| Vorstandsvergütung | |||||||||
| Oliver Steil (ab 2019) | – | 41.292.2913 | – | 72.883.9403 | +76 % | 22.060.6543 | -69 % | 1.809.743 | -92 % |
| Michael Wilkens (ab 1.9.2022) | – | – | – | – | – | – | – | 643.333 | – |
| Peter Turner (ab 17.7.2022) | – | – | – | – | – | – | – | 409.018 | – |
| Frühere Vorstandsmitglieder | |||||||||
| Lisa Agona (von 19. 04.2021 bis 31.12.2021) | – | – | – | – | – | 1.353.8524 | – | – | – |
| Stefan Gaiser (bis 18.8.2022) | – | 20.844,3993 | – | 36.757.3823 | +76 % | 11.177.6383 | -69 % | 902.600 | -92 % |
| Aufsichtsratsvergütung | |||||||||
| Dr. Abraham Peled (ab August 2019) | – | 71.8792 | – | 242.500 | +237 % | 242.500 | 0 | 242.500 | -3 % |
| Axel Salzmann (ab August 2019) | – | 82.8042 | – | 185.000 | +123 % | 185.000 | 0 | 214.837 | +16 % |
| Stefan Dziarski (ab August 2019) | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Dr. Jörg Rockenhäuser (ab August 2019) | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Ralf W. Dieter (ab 17.10.2022) | – | – | – | – | – | – | 16.250 | – | |
| Hera Kitwan Siu (ab 26.11.2021) | – | – | – | – | – | 4.688 | – | 105.000 | +2.140 % |
| Frühere Aufsichtsratsmitglieder | |||||||||
| Jacob Fonnesbech Agraou (bis 22.08.2022) | – | 81.4202 | – | 220.000 | +170 % | 220.000 | 0 | 141.685 | -36 % |
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung der Arbeitnehmer, des Vorstands und des Aufsichtsrats gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG
1 Die Gesellschaft wurde erst im Jahr 2019 gegründet. Eine Angabe für das Jahr 2018 ist aus diesem Grund nicht möglich.
2 Die Vergütung bezieht sich auf einen Zeitraum seit Bestellung des Aufsichtsrats im August 2019.
3 Die Vergütung in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 enthält einen Anteil von Leistungen Dritter. Diese beinhalten im Wesentlichen Leistungen, die im Rahmen einer im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft abgeschlossenen Beteiligungsvereinbarung gewährt wurden (vgl. Wertpapierprospekt vom 11. September 2019). Diese Leistungen wurden ausschließlich von der Hauptgesellschafterin bzw. von mit ihr verbundenen Unternehmen gewährt und nicht von der Gesellschaft. 4 Die Vergütung enthält Abfindungszahlung in Höhe von 1.602.852 Euro zur Abgeltung aller zukünftigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis.
9 Übernahmerelevante Angaben
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital der TeamViewer AG beträgt zum 31. Dezember 2022 186.515.856,00 EUR und ist in 186.515.856 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist auf das im Geschäftsjahr 2022 abgeschlossene Aktienrückkaufprogramm zurückzuführen. TeamViewer hat dabei 24.093.675 Aktien zurückgekauft und das Kapital nach Einzug von 14.555.075 Aktien von 201.070.931,00 EUR auf 186.515.856,00 EUR herabgesetzt. Sämtliche Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet. Auf jede Aktie entfällt ein anteiliger Betrag von je 1,00 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zum 31. Dezember 2022 befanden sich 9.538.600 eigenen Aktien im Bestand der Gesellschaft.
Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen
Es bestehen zum 31. Dezember 2022 keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Wesentliche Beteiligungen von Aktionären
Zum 31. Dezember 2022 hielt die Permira Holdings Limited mit Sitz in St. Peter Port, Guernsey, über die TLO eine Beteiligung am Kapital der TeamViewer AG in Höhe von 20,10 %.
Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten.
Inhaber von Aktien mit Sonderkontrollrechten sowie Art der Stimmrechtskontrolle von Arbeitnehmeraktien
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die gem. § 315a Nr. 4 und § 289a Nr. 4 HGB Kontrollbefugnisse verleihen. Arbeitnehmer sind nicht im Sinne von § 315a Nr. 5 und § 289a Nr. 5 HGB am Kapital der Gesellschaft beteiligt.
Bestimmungen über Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und über Änderungen der Satzung
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß §§ 84 und 85 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung der TeamViewer AG. Der Aufsichtsrat bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Änderungen der Satzung erfordern gemäß § 179 AktG mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals. Nach § 10 der Satzung der TeamViewer AG ist der Aufsichtsrat jedoch befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.
Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückerwerb von Aktien
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 2. September 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 100.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 100.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Dabei kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in den folgenden Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre einoder mehrmalig auszuschließen:
- Soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist.
- Soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von der Gesellschaft und/oder von ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen sowie Wandelgenussrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung ihrer Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflichten zustünde.
- Soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft
zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur, soweit der rechnerisch auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder das bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital noch das zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital.
• Soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen ausgegeben werden.
Zudem wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. September 2024 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.400.000.000 EUR jeweils mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 60.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 60.000.000 EUR nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können eine Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung zum Ende der Laufzeit oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Bar- oder Sachleistung erfolgen. Die Schuldverschreibungen können auch durch Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die erforderlichen Garantien für die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen.
Der Vorstand wurde darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen unter bestimmten Umständen auszuschließen, unter anderem bei Ausgabe gegen Sachleistungen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 60.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 60.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 bis zum 2. September 2024 durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, für den Fall, dass Wandlungsbzw. Optionsrechte ausgeübt oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllt werden oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Zum 31. Dezember 2022 hat die Gesellschaft das Genehmigte Kapital 2019 in Höhe von 1.070.931,00 EUR im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage, die im Geschäftsjahr 2020 erfolgt ist, in Anspruch genommen. Das Bedingte Kapital 2019 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Dementsprechend beträgt das Genehmigte Kapital 2019 zum 31. Dezember 2022 98.929.069,00 EUR und das Bedingte Kapital 2019 60.000.000,00 EUR.
Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, bis zum 2. September 2024 eigene Aktien zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals betragen. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Erwerbsangebot) oder durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination hiervon).
Im Rahmen der Ermächtigung hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2022 24.093.675 eigene Aktien zurückgekauft. Das Gesamtvolumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 3. Februar 2022 bis einschließlich 26. September 2022 erworbenen Aktien entspricht ca. 12,9 % des Grundkapitals (berechnet auf der Grundkapitalziffer von EUR 186.515.856,00 zum 31. Dezember 2022). Die Gesellschaft hat 14.555.075 der unter dem Aktienrückkaufprogramm vor dem 17. Mai 2022 erworbenen eigenen Aktien mit Wirkung zum 13. Juni 2022 unter entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals von zuvor EUR 201.070.931,00 auf EUR 186.515.856,00 eingezogen.
Wesentliche Vereinbarungen für den Fall des Wechsels der Unternehmenskontrolle infolge eines Übernahmeangebots
Das Senior Facilities Agreement, die Schuldscheindarlehensverträge und ein bilateraler Kreditvertrag zwischen der TeamViewer AG und ihren Kreditgebern stellen wesentliche Vereinbarungen dar, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels enthalten. Diese Regelungen räumen den Kreditgebern im Falle eines Wechsels der Unternehmenskontrolle das Recht zur Kündigung und vorzeitigen Fälligstellung der Rückzahlung ein.
Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstand oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Vorstand oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots.
10 Erklärung zur Unternehmensführung
Dieses Kapitel ist durch den Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft.
10.1 Grundverständnis
Der TeamViewer Konzern legt großen Wert auf gute Corporate Governance. Transparente und verantwortungsvolle Unternehmensführung, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat und eine offene Kapitalmarktkommunikation stellen zentrale Elemente dar. Die TeamViewer AG orientiert sich an den Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der jeweils aktuell anwendbaren Fassung.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG geben diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d i. V. m. § 289 f HGB ab, die Teil des Zusammengefassten Lageberichts ist. Sie berichten darin im Einklang mit Grundsatz 22 des DCGK gemeinsam über die Corporate Governance bei TeamViewer. Diese Erklärung ist zudem auf der TeamViewer Website öffentlich zugänglich.
10.2 Vorstand
Zusammensetzung
Gemäß der Satzung der TeamViewer AG wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Zum 31. Dezember 2022 bestand der Vorstand der TeamViewer AG aus den folgenden drei Mitgliedern:
- Oliver Steil ist bis Oktober 2024 zum Mitglied des Vorstands der TeamViewer AG bestellt und zum Vorsitzenden des Vorstands (CEO) ernannt. Herr Steil ist seit Januar 2018 als Geschäftsführer der TeamViewer Germany GmbH und CEO des TeamViewer Konzerns tätig.
- Michael Wilkens ist bis August 2025 zum Mitglied des Vorstands der TeamViewer AG bestellt und zum Chief Financial Officer (CFO) ernannt. Michael Wilkens ist seit September 2022 als Mitglied des Vorstands der TeamViewer AG und als CFO des TeamViewer Konzerns tätig.
• Peter Turner ist bis Juli 2025 zum Mitglied des Vorstands der TeamViewer AG bestellt und zum Chief Commercial Officer (CCO) ernannt. Er ist seit Juli 2022 als Mitglied des Vorstands der TeamViewer AG und CCO des TeamViewer Konzerns tätig.
Im Geschäftsjahr 2022 war Stefan Gaiser bis August 2022 zum Mitglied des Vorstands der TeamViewer AG bestellt und als CFO des TeamViewer Konzerns tätig.
Anforderungsprofil und Diversitätskonzept
Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Gemäß seines Diversitätskonzepts achtet der Aufsichtsrat daher bei der Zusammensetzung des Vorstands in besonderem Maße auf Diversität und strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann.
Jedes Vorstandsmitglied soll außerdem in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Softwareunternehmen wahrzunehmen und das Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit zu wahren. Darüber hinaus sollen die Mitglieder des Vorstands über ein tiefes Verständnis des Geschäfts- und Marktumfelds der Gesellschaft sowie in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen. Mit Blick auf das Geschäftsmodell der Gesellschaft sollte mindestens ein Vorstandsmitglied über Kenntnisse in den folgenden Bereichen verfügen:
- Strategie und strategische Führung
- Technologie- und Remote-as-a-Service-(RaaS)-Unternehmen, einschließlich relevanter Märkte und Kundenbedürfnisse
- Betrieb und Technologie, einschließlich IT und Digitalisierung
- Corporate Governance
- Personalmanagement und -entwicklung
- Finanzen, inklusive Finanzierung, Bilanzierung, Controlling, Risikomanagement und interne Kontrollverfahren
Mit Blick auf die internationale Ausrichtung der Aktivitäten der Gesellschaft sollte zumindest ein Teil der Mitglieder des Vorstands über nennenswerte internationale Erfahrung verfügen.
Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands an dem Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern und fördert dieses Ziel aktiv, z. B. durch die gezielte Suche nach weiblichen Kandidaten für den Vorstand. Die Ziele der Gesellschaft im Hinblick auf die Zielgröße von Frauen im Vorstand sowie der Stand von deren Umsetzung finden sich in den entsprechenden Ausführungen zu den Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen. Zur Erreichung der festgelegten Zielgrößen und zur Förderung der Diversität generell hat der Aufsichtsrat ein umfassendes und detailliertes Diversitätskonzept erarbeitet, an dem er sich bei der Besetzung und der langfristigen Nachfolgeplanung orientiert.
Bestellungen für Mitglieder des Vorstands enden in der Regel mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Eine Verlängerung um maximal drei weitere Jahre ist möglich. Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung erfolgt nur bei Vorliegen besonderer Umstände. Eine heterogene Altersstruktur wird nachrangig zu den anderen genannten Kriterien angestrebt.
Aufgaben
Der Vorstand leitet die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung. Er ist an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese regelmäßig mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.
Der Vorstand identifiziert und bewertet die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. In der Unternehmensstrategie werden neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Die Unternehmensplanung umfasst entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele. Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung im Unternehmen hin.
Die Grundzüge der Geschäftsführung, der Zusammenarbeit des Vorstandes und der Information des Aufsichtsrats sind in einer Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den anderen Organen der Gesellschaft kollegial und vertrauensvoll zusammen.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinschaftlich die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Dabei leitet jedes Mitglied des Vorstands den ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und beraten und unterrichten sich gegenseitig laufend. Vorstandssitzungen finden regelmäßig, in der Regel alle zwei Wochen, statt. Vorstandsbeschlüsse müssen einstimmig erfolgen.
Der Vorstand arbeitet mit dem Aufsichtsrat eng zusammen. Dabei ist die ausreichende und fristgerechte Informationsversorgung des Aufsichtsrats gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Berichtspflichten gemäß § 90 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen. Dazu gehören Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen, unter Angabe von Gründen, ein. Entscheidungsrelevante Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. Der Vorstand bedarf für bestimmte, in der Geschäftsordnung festgelegte Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Interessenkonflikte
Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, unterliegen während ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften zustehen, nicht für sich persönlich nutzen. Die Mitglieder des Vorstands dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen Zuwendungen oder sonstige Vorteile von Dritten fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Jedes Vorstandsmitglied hat Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Alle Geschäfte zwischen der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen andererseits haben den Standards zu entsprechen, wie sie bei Geschäften mit fremden Dritten maßgeblich wären. Die Übernahme von Nebentätigkeiten, insbesondere von Aufsichtsratsmandaten bei konzernfremden Gesellschaften durch Mitglieder des Vorstands, bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Langfristige Nachfolgeplanung
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat das geschilderte Anforderungsprofil an Vorstandsmitglieder sowie das Diversitätskonzept entwickelt, auf deren Basis der Aufsichtsrat, gemeinsam mit dem Vorstand, regelmäßig die Bedürfnisse der Gesellschaft analysiert und Erwägungen zur langfristigen Nachfolgeplanung anstellt. Dabei soll neben einer Notfallplanung gewährleistet werden, dass die Gesellschaft frühzeitig mit geeigneten Kandidaten in Kontakt treten kann.
10.3 Aufsichtsrat
Zusammensetzung
Der Aufsichtsrat der TeamViewer AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung (HV) gewählt werden. Mit Ausnahme von Frau Hera Kitwan Siu, deren Mandat bis zum Ende der Hauptversammlung im Jahr 2026 läuft, und von Herrn Ralf W. Dieter, der im Oktober 2022 als Nachfolger von Herrn Jacob Fonnesbech Aqraou durch das Gericht bestellt wurde und dessen Mandat auf der Hauptversammlung im Jahr 2023 bestätigt werden soll, wurden sämtliche Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Jahr 2023 bestellt. Herr Jacob Fonnesbech Aqraou, der seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrats war, hatte sein Mandat nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat im August 2022 aus persönlichen Gründen niedergelegt.
Zum 31. Dezember 2022 setzte sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
- Dr. Abraham Peled, Vorsitzender des Aufsichtsrats,
- Axel Salzmann, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats,
- Stefan Dziarski, Aufsichtsratsmitglied,
- Dr. Jörg Rockenhäuser, Aufsichtsratsmitglied,
- Ralf W. Dieter, Aufsichtsratsmitglied, und
- Hera Kitwan Siu, Aufsichtsratsmitglied.
Der Aufsichtsrat der TeamViewer AG hat sich für seine Zusammensetzung konkrete Ziele gesetzt sowie ein Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für das Gesamtgremium erarbeitet, die nachfolgend näher erläutert werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied in einem international tätigen Softwareunternehmen zu erfüllen. Sie achten darauf, dass ihnen für die sorgfältige Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht und sie in der Regel die Höchstzahl zulässiger Mandate, gemäß Empfehlungen C.4 und C.5 DCGK, einhalten. Ein Aufsichtsratsmitglied soll zum Zeitpunkt der Wahl nicht älter als 75 Jahre alt sein und dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als zehn Jahre angehören.
Übersicht der Amtszeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats
| Name | Datum der Bestellung | Ende der Amtszeit (jeweils bis Ablauf der ordentlichen HV des Jahres oder Niederlegung) |
|---|---|---|
| Dr. Abraham Peled | 19. August 2019 | HV 2023 (4 Jahre) |
| Axel Salzmann | 19. August 2019 | HV 2023 (4 Jahre) |
| Stefan Dziarski | 19. August 2019 | HV 2023 (4 Jahre) |
| Dr. Jörg Rockenhäuser | 19. August 2019 | HV 2023 (4 Jahre) |
| Ralf W. Dieter | 17. Oktober 2022 (gerichtliche Bestellung) |
Bestätigung durch HV 2023 ausstehend |
| Hera Kitwan Siu | 26. November 2021 | HV 2026 (4 Jahre) |
| Jacob Fonnesbech Aqraou | 19. August 2019 | 22. August 2022 (Niederlegung) |
Ziele für Zusammensetzung
Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums achtet der Aufsichtsrat in besonderem Maße auf Diversität. Die Mitglieder sollen sich im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, sodass das Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann. Der Aufsichtsrat muss zu jeder Zeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über das Wissen, die Fähigkeiten und die berufliche Erfahrung verfügen, die für die ordnungsgemäße Ausübung der Aufgaben des Aufsichtsratsgremiums benötigt werden. Darüber hinaus müssen gemäß § 100 Abs. 5 AktG die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die TeamViewer AG tätig ist, vertraut sein und mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats umfasst auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen diese Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der die Arbeit im Aufsichtsrat koordiniert und die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahrnimmt. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt in angemessenem Rahmen mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorstandsvorsitzenden informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende unterrichtet sodann den Aufsichtsrat und beruft, falls erforderlich, eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung ein. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält zwischen den Sitzungen regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, und bespricht mit ihm Strategie, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance des Unternehmens.
Kompetenzprofil
Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen:
- in der Führung eines international agierenden Unternehmens, idealerweise in den Bereichen Software, SaaS oder Technologie,
- in Aufsichtsratspositionen im In- oder Ausland,
- in den Bereichen Strategie und Innovation,
- in der Unternehmensentwicklung eines international tätigen Unternehmens,
- im Rechnungswesen, der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, in der Finanzberichtserstattung, im Controlling/Risikomanagement sowie in internen Kontrollverfahren,
- in der Corporate Governance und Compliance, und
- in für das Unternehmen relevanten Fragen der Nachhaltigkeit.
Die Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung besteht aus besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollund Risikomanagementsystemen. Die Expertise auf dem Gebiet der Abschlussprüfung besteht aus besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Prüfung von Abschlüssen. Rechnungslegung und Abschlussprüfung umfassen auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie deren Prüfung und Bestätigung.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats wird das Kompetenzprofil in der derzeitigen Zusammensetzung vollständig umgesetzt.
Die nachfolgende Tabelle enthält im Einklang mit Empfehlung C.1 DCGK eine Übersicht über die Kompetenzen und Erfahrungen der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Qualifikationsmatrix
| Kompetenzen | Dr. Abraham (Abe) Peled |
Axel Salzmann |
Ralf W. Dieter |
Stefan Dziarski |
Dr. Jörg Rocken häuser |
Hera Kitwan Siu |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mitglied seit | August 2019 |
August 2019 |
Oktober 2022 |
August 2019 |
August 2019 |
November 2021 |
||
| Nationalität | Ameri kanisch |
Deutsch | Deutsch | Deutsch | Deutsch | Hong Kong Chinesisch |
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| Internationale Unternehmens führung |
||||||||
| Industrie (Soft ware/SaaS, IT, Digitalisierung) |
||||||||
| Strategie und Innovation |
||||||||
| Unternehmens entwicklung |
||||||||
| Rechnungs legung und Finanzberichts erstattung |
||||||||
| Abschluss prüfung |
||||||||
| Corporate Governance/ Compliance |
||||||||
| Aufsichtsrats aktivitäten |
||||||||
| Nachhaltigkeit/ ESG |
||||||||
| Grundkenntnisse/Erfahrungen | ||||||||
| Fortgeschrittene Kenntnisse/Erfahrungen; mindestens eine bestehende oder vorherige | ||||||||
| Führungsposition in einem Großunternehmen | ||||||||
| Langjährige Expertenerfahrung in börsennotierten Unternehmen; mehrere Führungspositionen |
Unabhängigkeit
Der Aufsichtsrat misst der Unabhängigkeit seiner Mitglieder und der umfassenden Einhaltung der entsprechenden Empfehlungen des DCGK zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern besondere Bedeutung bei. Der Aufsichtsrat soll in angemessener Weise die Eigentümerstruktur berücksichtigen und ist der Ansicht, dass dem Aufsichtsrat mindestens zwei Anteilseigner-Vertreter angehören sollen, die unabhängig von der Gesellschaft, von ihrem Vorstand und von einem kontrollierenden Aktionär im Sinne der Empfehlung C.6 des DCGK sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind Herr Peled, Herr Salzmann, Herr Dieter und Frau Siu unabhängige Mitglieder im Sinne der Empfehlung C.6 und C.9 des DCGK. Sämtliche Mitglieder werden als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK angesehen. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Abraham Peled, ist zudem unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 DCGK.
Vielfalt
Der Aufsichtsrat soll ein ausgewogenes Maß an Vielfalt widerspiegeln, insbesondere im Hinblick auf die Internationalität der Mitglieder, Berufserfahrung, Know-how sowie den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat. Um dem internationalen Charakter der Gesellschaft Rechnung zu tragen, sollte der Aufsichtsrat grundsätzlich mindestens zwei internationale Mitglieder mit globaler Management- oder unternehmerischer Erfahrung haben. Zu den Zielgrößen der Gesellschaft im Hinblick auf Frauen im Aufsichtsrat sowie dem Stand von deren Umsetzung wird in den entsprechenden Ausführungen (Kapitel 10.4) zu den Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen eingegangen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist ein ausgewogenes Maß an Vielfalt in der derzeitigen Zusammensetzung gewährleistet.
Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass eine derartige Zusammensetzung eine unabhängige und effiziente Beratung und Überwachung des Vorstands sicherstellt. Daher sollen die künftigen Nominierungsvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung die genannten Ziele zu seiner Zusammensetzung berücksichtigen und gleichzeitig zur Erfüllung des Kompetenzprofils sowie der Erreichung der Ziele des Diversitätskonzeptes beitragen.
Aufgaben
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand regelmäßig bei der Leitung der Gesellschaft. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. Überwachung und Beratung umfassen auch Nachhaltigkeitsfragen.
Der Aufsichtsrat hat sich mit Beschluss vom 19. August 2019, zuletzt ergänzt durch Beschlussfassung vom 14. Dezember 2021, gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft eine Geschäftsordnung gegeben und diese auf der TeamViewer-Website zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung. Er arbeitet zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft, insbesondere dem Vorstand, zusammen. Geschäfte, die seiner Zustimmung bedürfen, hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung für den Vorstand definiert.
Gemäß seiner Geschäftsordnung muss der Aufsichtsrat mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. Dabei tagt der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies im Gesellschaftsinteresse erforderlich ist oder wenn die Einberufung der Sitzung von einem Aufsichtsratsmitglied oder vom Vorstand unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt wird. Weitere Informationen bezüglich der Sitzungen des Aufsichtsrats während des Geschäftsjahrs finden sich im Bericht des Aufsichtsrats.
Interessenkonflikte
Die Aufsichtsratsmitglieder sind ausschließlich dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften zustehen, für sich oder Dritte nutzen. Jedes Aufsichtsratsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenskonflikte und deren Behandlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds führen zur Beendigung des Mandats. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft ausüben. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Ausschüsse
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss gebildet. Diese Ausschüsse bestehen jeweils aus mindestens drei Mitgliedern. Über die Arbeit und die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen ist dem Aufsichtsrat regelmäßig zu berichten.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die folgenden Angelegenheiten: Er bereitet die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor und überwacht die Rechnungslegung, die Rechnungslegungsprozesse sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und befasst sich mit Fragen der Abschlussprüfung und der Compliance. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich der nichtfinanziellen Berichterstattung), unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB. Darüber hinaus ist der Prüfungsausschuss zuständig für sämtliche Nachhaltigkeitsthemen.
Der Prüfungsausschuss bereitet zudem die Entscheidung des Aufsichtsrats zur Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor und überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss vereinbart entsprechend der Empfehlung D.8 des DCGK mit dem Abschlussprüfer, dass dieser ihn unverzüglich über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unterrichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Darüber hinaus vereinbart der Prüfungsausschuss entsprechend der Empfehlung D.9 des DCGK mit dem Abschlussprüfer, dass dieser ihn informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben. Der Prüfungsausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und -planung sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss hierüber. Der Prüfungsausschuss berät zudem regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand.
Der Prüfungsausschuss befasst sich darüber hinaus mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, der Honorarvereinbarung und erteilt den Prüfungsauftrag. Er nimmt regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Der Prüfungsausschuss erörtert die Halbjahres- und Quartalsmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Axel Salzmann, ist unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.10 und D.4 des DCGK, verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrung in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen und in der Abschlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die nichtfinanzielle Berichterstattung und deren Prüfung. Darüber hinaus verfügt Stefan Dziarski ebenfalls über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungslegung und dem Gebiet der Abschlussprüfung.
Dem Prüfungsausschuss gehören zum 31. Dezember 2022 folgende Mitglieder an: Axel Salzmann (Vorsitzender), Ralf W. Dieter, Stefan Dziarski, Hera Kitwan Siu und Dr. Abraham (Abe) Peled. Für Informationen bezüglich der Sitzungen des Prüfungsausschusses während des Geschäftsjahrs wird auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
Nominierungs- und Vergütungsausschuss
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss erstellt die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Hauptversammlung hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, prüft alle Aspekte der Vergütung und Anstellungsbedingungen für den Vorstand und gibt dem Aufsichtsrat Empfehlungen über den Abschluss, Änderungen oder die Beendigung der Anstellungsverträge. Bei Bedarf gibt er eine unabhängige Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und der den Vorständen gezahlten Vergütungspakete in Auftrag. Er legt eine Beurteilung der Leistung des Vorstands vor und gibt dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Anstellungsbedingungen und Vergütung des Vorstands.
Dem Nominierungs- und Vergütungsausschuss gehören zum 31. Dezember 2022 folgende Mitglieder an: Axel Salzmann (Vorsitzender), Ralf W. Dieter, Dr. Abraham (Abe) Peled, Hera Kitwan Siu und Dr. Jörg Rockenhäuser. Der Vorsitzende des Nominierungs- und Vergütungsausschusses, Axel Salzmann, ist unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 DCGK. Für Informationen bezüglich der Sitzungen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses während des Geschäftsjahrs wird auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
Selbstbeurteilung
In Übereinstimmung mit Empfehlung D.12 DCGK beurteilt der Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und seiner Ausschüsse, der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Plenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Zuletzt hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2022 eine umfassende Selbstbeurteilung vorgenommen. Dabei wurde zunächst ein detaillierter Fragebogen ausgewertet, auf dessen Basis die Mitglieder des Aufsichtsrats sodann sämtliche als relevant erachtete Themenfelder im Detail diskutiert und bewertet haben.
Weitere Aufsichtsratsmandate der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die folgende Tabelle zeigt die weiteren aktuellen Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien, die von Aufsichtsratsmitgliedern der TeamViewer AG zum 31. Dezember 2022 zusätzlich wahrgenommen wurden.
| Aufsichtsratsmitglied | Mandate gem. § 125 Abs. 1 S. 5 AktG | ||
|---|---|---|---|
| Dr. Abraham Peled Partner Peled Ventures Industrieberater |
Vorsitzender des Verwaltungsrats der CyberArmor Ltd. (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
||
| Stefan Dziarski Partner bei Permira |
Mitglied des Aufsichtsrats der P&I Personal & Informatik AG (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
||
| Mitglied des Beirats der FlixMobility GmbH (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
|||
| Mitglied des Verwaltungsrats der McAfee TopCo, Inc. (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
|||
| Dr. Jörg Rockenhäuser Partner und Chairman bei Permira |
Mitglied des Beirats der Best Secret GmbH (vormals Schustermann & Borenstein GmbH) (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
||
| Vorsitzender des Beirats der neuraxpharm Arzneimittel GmbH (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
|||
| Mitglied des Beirats der Engel & Völkers Holding GmbH (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
|||
| Axel Salzmann CFO BestSecret Group |
keine | ||
| Hera Kitwan Siu Unternehmens beraterin |
Mitglied des Verwaltungsrats der The Goodyear Tire & Rubber Company (börsennotierte Gesellschaft) |
||
| Mitglied des Verwaltungsrats der Vallourec S.A. (börsennotierte Gesellschaft) |
|||
| Mitglied des Verwaltungsrats der ASMPT Limited (börsennotierte Gesellschaft) |
|||
| Ralf W. Dieter Unternehmer |
Mitglied des Aufsichtsrats der Körber AG (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
||
| Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler Group GmbH (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
|||
| Vorsitzender des Beirats der ADAMOS GmbH (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
|||
| Vorsitzender des Beirats der Dantherm Gruppe A/S (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
|||
| Mitglied des Beirats Leadec Holding BV (nicht börsennotierte Gesellschaft) |
10.4 Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen
Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Gesellschaft sind von der besonderen Bedeutung von Vielfalt, namentlich auch der angemessenen Beteiligung von Frauen an Überwachungs- und Führungspositionen, überzeugt. Dementsprechend achten der Aufsichtsrat und der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen in besonderem Maße auf Diversität und streben mittelfristig eine Steigerung des Anteils von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den Führungsebenen unterhalb des Vorstands23 an. Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht über die festgelegten Zielgrößen für die Frauenbeteiligung in den jeweiligen Managementebenen sowie den Stand der Umsetzung.
| Zielgröße (in Prozent der Gesamtzahl der Mitglieder zum jeweiligen Stichtag) |
Zielzeitraum | Stand der Umsetzung zum 31. Dezember 2022 |
|
|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | 33 % | Bis 31. Dezember 2023 | 16,67 % oder 1/6 |
| Vorstand | 25 % | Bis 31. Dezember 2023 | 0 % |
| Frauen in Führungs positionen weltweit im Konzern |
33 % | Bis 31. Dezember 2023 | 33,5 % |
10.5 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der TeamViewer AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG erklären, dass die TeamViewer AG sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, bekannt gemacht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 (der "Kodex 2022") seit dessen Bekanntmachung ohne Ausnahme entspricht und beabsichtigt, den Empfehlungen des Kodex 2022 auch in Zukunft ohne Ausnahme zu entsprechen.
Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG erklären außerdem, dass die TeamViewer AG sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekannt gemacht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 (der "Kodex 2020") seit der Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2021 ohne Ausnahme entsprochen hat.
Göppingen, im Dezember 2022
Der Vorstand
Oliver Steil Michael Wilkens Peter Turner
Für den Aufsichtsrat Dr. Abraham Peled
10.6 Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die TeamViewer AG erstellt ihren Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten IFRS und den Interpretationen des IFRS IC, wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss der TeamViewer AG wird nach den Grundsätzen des HGB erstellt. Der Jahresabschluss der TeamViewer AG, der Konzernabschluss und der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasste Konzernlagebericht werden vom Vorstand erstellt und vom Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat geprüft. Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil, berichtet über den Verlauf und die Ergebnisse seiner Prüfung und steht für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Stuttgart.
10.7 Compliance
Compliance bedeutet, dass alle Geschäftsprozesse mit allen maßgeblichen Gesetzen sowie den unternehmensinternen Regularien im Einklang sind.
Compliance-Kultur
Compliance ist ein wesentlicher Pfeiler der Unternehmenskultur von TeamViewer. Die klar definierten Vorgaben werden durch ein internes Schulungsprogramm weiter vertieft. Ziel ist es, die gesamte Organisation im Hinblick auf Compliance-relevante Sachverhalte zu sensibilisieren, sodass durchgängig auf Basis gesetzlicher Vorgaben, Normen, internationaler Standards sowie interner Richtlinien gehandelt wird.


Compliance Management System
Der TeamViewer Konzern hat ein Compliance-Management eingerichtet, dessen zentraler Bestandteil das Compliance Management System (CMS) ist und das entlang der Risikolage der Gruppe ausgerichtet ist. Unter das CMS fallen alle notwendigen Maßnahmen und Prozesse, um Konformität mit den Gesetzen und internen Regularien sicherzustellen. Es basiert maßgeblich auf dem unternehmensinternen Code of Conduct (CoC), dem Verhaltenskodex des TeamViewer Konzerns.
Compliance-Organisation
Die konzernweite Compliance-Organisation ist für die Überprüfung, Einhaltung und ggf. Verbesserung von Compliance-Prozessen sowie für die Bewertung und Minderung von Compliance-Risiken verantwortlich. Das Compliance Board, unter der Leitung des Compliance Office, ist das zentrale Organ der Compliance-Organisation, welches an den Vorstand sowie an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.
Code of Conduct
Mit dem CoC wurde ein verbindliches Rahmenwerk für ethisches Handeln im geschäftlichen Umfeld etabliert. Der Verhaltenskodex beschreibt das durch den Vorstand kommunizierte Ziel, Integrität, Transparenz und die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften als Basis jedweder Entscheidungsfindung anzuwenden.
Im Wesentlichen enthält der CoC Regelungen zum internen Umgang miteinander, zum Umgang mit Geschäftspartnern, zur Korruptionsbekämpfung und zur Verantwortung hinsichtlich Sicherheit, Vertraulichkeit und der Umwelt.
Zusätzlich dient der CoC als Rahmenwerk für weitere wichtige interne Richtlinien und Verfahrensanweisungen, unter anderem aus den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit.
TeamViewer ist sehr stolz auf die Diversität der eigenen Belegschaft. Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeitende unterschiedlichen Alters und Geschlechts. Sie unterscheiden sich durch ihre nationale Herkunft, ihren Familienstatus, ihren sozialen und ethnischen Hintergrund, ihre sexuelle Orientierung sowie körperliche und andere persönliche Merkmale. Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung ist ebenso wichtig wie die Akzeptanz aller politischen und religiösen Überzeugungen. Dennoch toleriert TeamViewer in keiner Weise extremistisches Gedankengut, anstößiges Verhalten oder Propaganda. In diesem Kontext unterstützt oder bevorzugt TeamViewer auch keine politischen Organisationen.
Zusammen mit dem Compliance Board überprüft das Compliance Office die Aktualität und Anwendbarkeit der Regelungen des CoC und ist darüber hinaus zentraler Ansprechpartner für alle Compliance-relevanten Fragestellungen.
Der Code of Conduct ist auf der TeamViewer-Website veröffentlicht.
Weitere Compliance-Dokumente und -Richtlinien
Auch von seinen Geschäftspartnern erwartet TeamViewer, dass diese konform mit Gesetzen und ethischen Standards handeln, um Compliance in der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen.
In Anlehnung an den Code of Conduct hat TeamViewer daher einen Kodex für Lieferanten und Geschäftspartner, den Business Partner & Supplier Code of Conduct, etabliert.
Untergeordnete Richtlinien ergänzen das interne Compliance-Regelwerk, unter anderem:
- Anti-Bribery & Corruption Policy
- Anti-Money Laundering Policy
- Antitrust and Fair Competition Policy
- Data Protection Privacy Handbook
- Diversity & Inclusion Policy
- Group Security Dealings Code
- Health & Safety Policy
- IT Security Policies
- Trade Controls and Sanctions Policy
- Travel Policy
Alle Richtlinien werden regelmäßig überprüft und, falls nötig, angepasst. Schulungen für alle Angestellten, Anleitungen per E-Mail oder konzernweite Meetings stellen die Aktualität der Richtlinien und deren Einhaltung sicher. Funktionsspezifische Richtlinien und Verfahrensanweisungen vervollständigen das Regelwerk.
Außerdem unterstützt TeamViewer internationale Standards zum Schutz der Menschenrechte. Zusammen mit dem Code of Conduct werden alle aktuellen, globalen und anwendbaren Bestimmungen erfasst. Weitere Details finden sich im Nichtfinanziellen Bericht.
Compliance-Meldewege
Um Compliance-Verstöße oder Auffälligkeiten zu melden, stehen den Mitarbeitenden verschiedene Kanäle zur Verfügung. Erste Ansprechpartner sind die direkten Vorgesetzten. Darüber hinaus können Mitarbeitende über einen gesonderten und eigens dafür eingerichteten E-Mail-Account an das Compliance Office berichten oder einen der beiden Vertrauenspersonen (Trust Council) kontaktieren. Ferner steht der Belegschaft ein Whistleblower-Kanal zur Verfügung, über den geschützt und anonym Hinweise auf Rechtsverstöße oder Compliance-Bedenken abgegeben werden können. Zudem unterhält die Gesellschaft einen stetigen Dialog mit externen Stakeholdern, um durch den offenen Austausch umfassende Compliance zu fördern.
Alle gemeldeten Hinweise werden zeitnah untersucht und bewertet. Geeignete Maßnahmen und Sanktionen werden gegebenenfalls getroffen.
Risikomanagement und internes Kontrollsystem
Mit einem integrierten Governance-, Risiko- und Compliance-Ansatz hat der Vorstand einen Steuerungsrahmen für TeamViewer geschaffen und implementiert, der auf ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagement abzielt. Die im Rahmen dieses Ansatzes umgesetzten Maßnahmen zielen ebenfalls auf die Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontroll- und Risikomanagements ab und werden beispielsweise im Chancen- und Risikobericht näher erläutert. Im Rahmen des implementierten Ansatzes und der gesetzlichen Rahmenbedingungen finden zugleich unabhängige Überwachungen und Prüfungen statt, insbesondere durch die Prüfungen der internen Revision und deren Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.24
Aus der Befassung mit dem internen Kontroll- und Risikomanagement sowie der Berichterstattung der internen Revision sind dem Vorstand keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen.24
10.8 Director's Dealings
Die TeamViewer AG informiert über Eigengeschäfte des Vorstands und Aufsichtsrats sowie mit diesen in enger Beziehung stehenden natürlichen und juristischen Personen gemäß Art. 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Diese Transaktionen sind innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auf der Unternehmenswebsite einzusehen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden der TeamViewer AG acht Geschäfte gemäß Art. 19 der MAR gemeldet. Zwei weitere Meldungen erfolgten im Geschäftsjahr 2023 vor Veröffentlichung des Geschäftsberichts. In Summe erfolgten demnach zehn Geschäfte. Diese sind auf der TeamViewer IR-Website aufgeführt.
11 Nichtfinanzielle Erklärung
Dieses Kapitel ist durch den Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft.
Mit dem Nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b-289e, 315b und c HGB sowie nach den Vorgaben von CSR-RUG informiert TeamViewer über die Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Achtung der Menschenrechte sowie über die im Rahmen der EU-Taxonomie Verordnung zu berichtenden Schwerpunkte für das Geschäftsjahr 2022. Der Nichtfinanzielle Bericht ist Teil des Geschäftsberichts 2022 von TeamViewer und in Kapitel "D" aufgeführt. Sofern sich aus der wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens weitere relevante nichtfinanzielle Aspekte ableiten lassen, werden diese gemäß § 289c Abs. 2 HGB aufgeführt.
Als Rahmenwerk im Sinne des § 289d in Verbindung mit § 315c Abs. 3 HGB sowie CSR-RUG, wird in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) berichtet. Dabei wurden die von GRI genannten Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung des Berichtsinhalts und zur Berichtsqualität berücksichtigt. Sofern zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit sinnvoll, enthalten einige Abschnitte auch Daten aus dem Vorjahr, um Änderungen im Zeitverlauf aufzeigen zu können. Eine Übersicht der GRI-Verweise findet sich im Berichtsteil "Weitere Informationen".
Ziel des Nichtfinanziellen Berichts ist es, die relevanten Bedürfnisse und Anforderungen interner und externer Stakeholder – zum Beispiel Aktionäre, Kunden, Partner, Mitarbeitende, Lieferanten, Investoren, Ratingagenturen, schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen und sonstige zivilgesellschaftliche Organisationen – an eine integre Kommunikation wesentlicher und relevanter nichtfinanzieller Aspekte zu erfüllen.
Das für TeamViewer wesentliche Thema Sicherheit und Datenschutz mit den Teilaspekten ITund Produktsicherheit findet sich als eigenständiger Teil im Lagebericht.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Sinne des § 289 Abs. 3 HGB zu Mitarbeitenden- und Umweltaspekten werden im Lagebericht aufgeführt und im Nichtfinanziellen Bericht vertieft.
Der Nichtfinanzielle Bericht wurde vom Aufsichtsrat der TeamViewer AG gemäß § 171 Abs. 1 AktG geprüft und genehmigt.
12 Lagebericht der TeamViewer AG
Ergänzend zur Berichterstattung über den TeamViewer Konzern wird im Folgenden die Entwicklung der TeamViewer AG im Geschäftsjahr 2022 erläutert.
Die TeamViewer AG ist das Mutterunternehmen des TeamViewer Konzerns und hat ihren Sitz in Göppingen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRB 738852 eingetragen.
Der Jahresabschluss der TeamViewer AG wird nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss von TeamViewer wird in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen IFRS und den Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
1. Ertragslage
Das Geschäftsjahr der TeamViewer AG entspricht dem Kalenderjahr. Für das Geschäftsjahr 2022 stellt sich die Gewinn- und Verlustrechnung der TeamViewer AG wie folgt dar:
Gewinn- und Verlustrechnung
| in Mio. EUR | Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2022 |
Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 12,4 | 10,0 |
| Personalaufwand | (9,3) | (11,0) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (12,4) | (6,0) |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (5,0) | (0,8) |
| Jahresfehlbetrag | (14,3) | (7,8) |
Die Umsatzerlöse der TeamViewer AG resultierten im Wesentlichen aus der Erbringung von Managementdienstleistungen an verbundene Unternehmen und Kompensationszahlungen aus dem Transfer der Beschäftigten auf die TeamViewer Germany GmbH. Insgesamt beliefen sich die erzielten Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2022 auf 12,4 Mio. EUR (2021: 10,0 Mio. EUR). Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen durch die höheren Weiterbelastungen gestiegener Personalaufwendungen bedingt.
Der Personalaufwand der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 9,3 Mio. EUR (2021: 11,0 Mio. EUR). Der Rückgang der Personalaufwendungen ist im Wesentlichen durch geringere Bonuszahlungen an die Belegschaft gegenüber dem Vorjahr begründet. Während des Geschäftsjahres beschäftigte die TeamViewer AG durchschnittlich 25 (2021: 89) Mitarbeitende. Im ersten Halbjahr 2022 wurde ein Großteil der Arbeitsverhältnisse der Angestellten auf die TeamViewer Germany GmbH übertragen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 12,4 Mio. EUR (2021: 6,0 Mio. EUR) umfassen vor allem Kosten für die Begebung von Mitarbeiteraktien an Mitarbeitende aus dem Konzernkreis, die aber nicht bei der Gesellschaft angestellt sind, in Höhe von 4,1 Mio. EUR sowie Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 3,5 Mio. EUR (2021: 4,0 Mio. EUR), Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 0,6 Mio. EUR (2021: 0,5 Mio. EUR) sowie Aufwendungen für die Vergütung des Aufsichtsrats in Höhe von 0,7 Mio. EUR (2021: 0,7 Mio. EUR).
Der Zinsaufwand lag im Geschäftsjahr 2022 bei 5,0 Mio. EUR (2021: 0,9 Mio. EUR). Der Anstieg ist bedingt durch den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 306,3 Mio. EUR auf 320,7 Mio. EUR. Der Jahresfehlbetrag der TeamViewer AG belief sich auf 14,3 Mio. EUR (2021: 7,8 Mio. EUR).
Die Kosten des im Jahr 2022 aufgelegten Mitarbeiteraktienprogramms des TeamViewer Konzerns wurden erstmals im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst, sodass der Jahresfehlbetrag über der prognostizierten Erwartung lag.
Das Jahresergebnis der TeamViewer AG ist von den Gewinnausschüttungen der Regit Eins GmbH abhängig. Im Geschäftsjahr 2022 sowie im Geschäftsjahr 2021 gab es keine Ausschüttungen und auch für das Geschäftsjahr 2023 ist keine Ausschüttung geplant.
2. Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögens- und Finanzlage der TeamViewer AG stellte sich zum 31. Dezember 2022 und zum Vorjahresstichtag wie folgt dar:
Vermögens- und Finanzlage
| in Mio. EUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Finanzanlagen | 4.048,7 | 4.048,7 |
| Anlagevermögen | 4.048,7 | 4.048,7 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
0,0 | 0,5 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 0,3 | 1,7 |
| Umlaufvermögen | 0,3 | 2,2 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,0 | 0,1 |
| Summe Aktiva | 4.049,0 | 4.051,0 |
| Eigenkapital | 3.716,4 | 4.030,7 |
| Rückstellungen | 9,0 | 3,8 |
| Verbindlichkeiten (aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige) |
323,6 | 16,5 |
| Summe Passiva | 4.049,0 | 4.051,0 |
Die Bilanzsumme der TeamViewer AG betrug zum 31. Dezember 2022 4.049,0 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 4.051,0 Mio. EUR).
Zum 31. Dezember 2022 entfielen unverändert 4.048,7 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 4.048,7 Mio. EUR) auf Finanzanlagen.
Das Umlaufvermögen beinhaltet zum 31. Dezember 2022 im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 0,3 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 1,7 Mio. EUR) sowie Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 0,0 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 0,5 Mio. EUR) innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände.
Im Februar 2022 hat der Vorstand der TeamViewer AG ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Im Rahmen des Rückkaufs erfolgte eine Kapitalherabsetzung in Höhe von 14,6 Mio. EUR sowie eine Reduzierung der Kapitalrücklage um 185,2 Mio. EUR. Des Weiteren wurden in der Kapitalrücklage eigene Aktien ausgewiesen, die die Kapitalrücklage um weitere 100,2 Mio. EUR reduzierten. Unter Berücksichtigung dieser Effekte und des Jahresfehlbetrags von 14,3 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 7,8 Mio. EUR) reduzierte sich das Eigenkapital der TeamViewer AG zum 31. Dezember 2022 auf 3.716,4 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 4.030,7 Mio. EUR).
Die Rückstellungen in Höhe von 9,0 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 3,8 Mio. EUR) zum 31. Dezember 2022 beinhalteten überwiegend personalbezogene Rückstellungen für das Jahr 2022. Hauptgrund für den Anstieg ist das Programm zur Gewährung von Aktien an Mitarbeitende des TeamViewer Konzerns.
Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beliefen sich auf insgesamt 323,6 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 16,5 Mio. EUR), davon resultieren aus Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 316,0 Mio. EUR (31. Dezember 2021 0,0 Mio. EUR) und 0,0 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 14,4 Mio. EUR) aus Verrechnungskonten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Begebung eines Darlehens von einem verbundenen Unternehmen angestiegen.
3. Risiken und Chancen
Die Geschäftsentwicklung der TeamViewer AG unterliegt aufgrund ihrer Funktion als Holdinggesellschaft grundsätzlich den gleichen Chancen und Risiken wie der TeamViewer Konzern. An den Chancen und Risiken der mittel- und unmittelbaren Tochtergesellschaften partizipiert die TeamViewer AG in voller Höhe. Die Chancen und Risiken und das Risikomanagementsystem sind im Chancen- und Risikobericht des Konzerns dargestellt. Nachteilige Einflüsse auf mittel- und unmittelbare Tochtergesellschaften der TeamViewer AG können zu einer Wertminderung der Beteiligung an der Regit Eins GmbH im Jahresabschluss der TeamViewer AG führen und das Jahresergebnis der Gesellschaft reduzieren.
4. Prognosebericht
Für das Geschäftsjahr 2023 wird für die TeamViewer AG mit einer Kostensteigerung aus dem Aktienprogramm für Konzernmitarbeitende sowie mit höherem Zinsaufwand gegenüber verbundenen Unternehmen gerechnet. Aufgrund des Transfers der Beschäftigten auf die TeamViewer Germany GmbH und damit einhergehend geringeren erbrachten Managementdienstleistungen, wird mit stark sinkenden Umsatzerlösen auf Ebene der TeamViewer AG gerechnet. In der Folge wird ein deutlich höherer Jahresfehlbetrag für das Jahr 2023 erwartet. Für eine detaillierte Darstellung der erwarteten zukünftigen Entwicklung des TeamViewer-Konzerns wird auf den Prognosebericht der Gesellschaft verwiesen.
Göppingen, den 8. März 2023
Oliver Steil Michael Wilkens Peter Turner

90 C_ Konzernabschluss – 12 Lagebericht der TeamViewer AG
1 Konzern-Gesamtergebnisrechnung
vom 1. Januar bis 31. Dezember
| in TEUR | 2022 | 2021 | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 565.874 | 501.097 | (5) |
| Umsatzkosten | (81.298) | (70.944) | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 484.577 | 430.153 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | (69.538) | (62.137) | |
| Marketingkosten | (128.408) | (96.070) | |
| Vertriebskosten | (99.051) | (89.165) | |
| Verwaltungskosten | (53.475) | (51.532) | |
| Wertminderungsaufwand auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
(12.400) | (15.995) | (13) |
| Sonstige Erträge | 23.319 | 5.039 | (22c) |
| Sonstige Aufwendungen | (1.299) | (2.869) | |
| Operatives Ergebnis | 143.725 | 117.424 | |
| Finanzerträge | 4.267 | 599 | (8) |
| Finanzaufwendungen | (25.782) | (19.170) | (8) |
| Währungsergebnis | (5.522) | (13.464) | (8) |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 116.689 | 85.389 |
| in TEUR | 2022 | 2021 | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| Ertragsteuern | (49.088) | (35.337) | (9) |
| Konzernergebnis | 67.600 | 50.051 | |
| Ergebnis je Aktie, unverwässert (in EUR) | 0,37 | 0,25 | (27) |
| Ergebnis je Aktie, verwässert (in EUR) | 0,37 | 0,25 | (27) |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden kann |
51 | 1.736 | |
| Cashflow Hedge, brutto | (1.632) | 73 | (16) |
| Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe |
1.683 | 1.663 | |
| Gesamtergebnis | 67.651 | 51.787 |
2 Konzern-Bilanz zum 31. Dezember
| in TEUR | 2022 | 2021 | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 667.929 | 667.224 | (10) |
| Immaterielle Vermögenswerte | 212.864 | 248.159 | (10) |
| Sachanlagen | 50.265 | 45.484 | (11) |
| Finanzielle Vermögenswerte | 18.537 | 4.848 | (12), (22) |
| Sonstige Vermögenswerte | 11.922 | 3.824 | (14) |
| Aktive latente Steuern | 2.126 | 496 | (9) |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 963.644 | 970.035 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18.295 | 11.560 | (13) |
| Sonstige Vermögenswerte | 19.392 | 13.029 | (14) |
| Steuerforderungen | 3.335 | 1.513 | (9) |
| Finanzielle Vermögenswerte | 7.038 | – | (12), (22) |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 160.997 | 550.533 | (15) |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 209.057 | 576.635 | |
Summe Aktiva 1.172.702 1.546.670
| in TEUR | 2022 | 2021 | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 186.516 | 201.071 | (16) |
| Kapitalrücklage | 236.849 | 394.487 | (16) |
| Verlustvortrag | (209.203) | (276.803) | (16) |
| Cashflow Hedge | (1.620) | 12 | (16) |
| Währungsumrechnungsrücklagen | 3.003 | 1.320 | (16) |
| Eigene Anteile | (100.263) | – | (16) |
| Den Aktionären der TeamViewer AG zustehendes Eigenkapital | 115.282 | 320.087 | |
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Rückstellungen | 530 | 366 | (21) |
| Finanzverbindlichkeiten | 519.346 | 842.495 | (17) |
| Abgegrenzte Umsatzerlöse | 24.151 | 6.095 | (18) |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten | 2.081 | 2.032 | (20) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 3.119 | 8.769 | (17) |
| Passive latente Steuern | 33.852 | 29.764 | (9) |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 583.079 | 889.521 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Rückstellungen | 9.013 | 1.893 | (21) |
| Finanzverbindlichkeiten | 113.295 | 34.973 | (17) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.875 | 7.272 | (19) |
| Abgegrenzte Umsatzerlöse | 288.138 | 244.480 | (18) |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten | 42.385 | 41.784 | (20) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 11.537 | 5.911 | (17) |
| Steuerverbindlichkeiten | 1.098 | 749 | (9) |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 474.341 | 337.062 | |
| Summe Verbindlichkeiten | 1.057.420 | 1.226.583 | |
| Summe Passiva | 1.172.702 | 1.546.670 |
3 Konzern-Kapitalflussrechnung
vom 1. Januar bis 31. Dezember
| 2022 | 2021 | Erläuterung |
|---|---|---|
| 116.689 | 85.389 | |
| 53.741 | 50.918 | (10), (11) |
| 7.285 | (399) | (21) |
| 5.887 | 15.902 | (8) |
| 27.632 | 27.590 | (7) |
| 21.514 | 18.571 | (8) |
| 61.714 | 35.403 | (5), (18) |
| (43.705) | 4.114 | |
| (46.413) | (43.513) | (9) |
| 204.343 | 193.973 | |
| (8.845) | (15.231) | (10), (11) |
| – | (310) | |
| (1.977) | (23.383) | (4) |
| (10.281) | (38.924) | |
| in TEUR | 2022 | 2021 | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| Rückzahlungen von Fremdmitteln | (470.376) | (77.934) | (17) |
| Einzahlungen aus Fremdmitteln | 184.323 | 400.000 | (17) |
| Auszahlungen für den Tilgungsanteil von Leasingverbindlichkeiten |
(9.461) | (6.884) | (17) |
| Gezahlte Zinsen für Fremdmittel und Leasingverbindlichkeiten |
(14.200) | (14.078) | (8), (17) |
| Erwerb eigener Anteile | (300.088) | – | (16) |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | (609.802) | 301.104 | |
| Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente |
(416.280) | 456.154 | |
| Wechselkursbedingte Veränderung | 25.551 | 11.779 | |
| Veränderung aus Risikovorsorge | 1.193 | (930) | |
| Zahlungsmittel und -äquivalente Periodenanfang |
550.533 | 83.531 | (15) |
| Zahlungsmittel und -äquivalente Periodenende |
160.997 | 550.533 | (15) |
4 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital |
Kapital rücklage |
Verlustvortrag | Cashflow Hedge |
Währungsumrech nungsrücklage |
Eigene Anteile |
Summe Eigenkapital |
Erläuterung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2022 | 201.071 | 394.487 | (276.803) | 12 | 1.320 | – | 320.087 | |
| Konzernergebnis | – | – | 67.600 | – | – | – | 67.600 | |
| Sonstiges Ergebnis | – | – | – | (1.632) | 1.683 | – | 51 | |
| Anteilsbasierte Vergütung | – | 27.632 | – | – | – | – | 27.632 | (7) |
| Transaktionen für eigene Anteile | – | – | – | – | – | (300.088) | (300.088) | (16) |
| Einziehung eigene Anteile | (14.555) | (185.270) | – | – | – | 199.825 | – | (16) |
| Stand zum 31. Dezember 2022 | 186.516 | 236.849 | (209.203) | (1.620) | 3.003 | (100.263) | 115.282 |
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital |
Kapital rücklage |
Verlustvortrag | Cashflow Hedge |
Währungsumrech nungsrücklage |
Eigene Anteile |
Summe Eigenkapital |
Erläuterung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2021 | 201.071 | 366.898 | (326.854) | (61) | (343) | – | 240.711 | |
| Konzernergebnis | – | – | 50.051 | – | – | – | 50.051 | |
| Sonstiges Ergebnis | – | – | – | 73 | 1.663 | – | 1.736 | |
| Anteilsbasierte Vergütung | – | 27.590 | – | – | – | – | 27.590 | (7) |
| Stand zum 31. Dezember 2021 | 201.071 | 394.487 | (276.803) | 12 | 1.320 | – | 320.087 |
5 Erläuterungen zum Konzernabschluss
1. Berichtendes Unternehmen
Die TeamViewer AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Göppingen, Deutschland. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Ulm unter der Handelsregisternummer HRB 738852 geführt. Die TeamViewer AG, Göppingen, ist die Muttergesellschaft des TeamViewer Konzerns (nachfolgend auch "TeamViewer" oder "Konzern" genannt). Der Aufsichtsrat der TeamViewer AG hat in seiner Sitzung am 11. März 2022 dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, die Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz SE) unter dem Namen TeamViewer SE vorzubereiten. Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 haben die Aktionäre dieser Umwandlung ebenfalls zugestimmt. Die Umwandlung wird im Geschäftsjahr 2023 erfolgen.
Hauptaktionär der TeamViewer AG ist mit einem Besitz von 20,10 % der Aktien zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021: 18,65 %) die TigerLuxOne S.à r.l. (TLO), ein in Luxemburg registriertes Unternehmen. Der Unternehmenssitz der TeamViewer AG ist Göppingen, Deutschland. Der Geschäftssitz ist Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen, Deutschland. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Nachfolgend bezeichnet "Gesellschaft" die TeamViewer AG.
TeamViewer ist ein globales Technologieunternehmen und Anbieter einer cloudbasierten Plattform zur Vernetzung von Computern, Maschinen und industriellen Anlagen sowie zur digitalen Unterstützung von Arbeitsprozessen entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Industrie- und Dienstleistungsbranchen. Dabei verfolgt TeamViewer das Ziel, mit seinen angebotenen Produkt- und Serviceleistungen erhebliche Effizienz- und Produktivitätssteigerungen zu erzielen sowie einen positiven Umweltbeitrag zu leisten. Neben einer hohen Zahl an Privatnutzerinnen und -nutzern, die Teile des Produktportfolios im Rahmen nicht kommerzieller Anwendungen kostenlos nutzen können, setzt sich TeamViewers weltweiter Nutzerkreis aus über 626.000 zahlenden Unternehmenskunden unterschiedlicher Größe und aus verschiedensten Branchen zusammen.
2. Erstellungsgrundlagen
(a) Übereinstimmungserklärung
Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den zum Berichtsstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB), wie sie in der Europäischen Union (EU) gemäß Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen sowie aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Der Begriff "IFRS" umfasst ebenfalls die noch in Kraft befindlichen International Accounting Standards (IAS). Alle bindenden, für das Jahr 2022 vorgeschriebenen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) wurden ebenfalls berücksichtigt.
Der Vorstand der TeamViewer AG hat am 8. März 2023 die Weitergabe des vorliegenden Konzernabschlusses an den Aufsichtsrat genehmigt.
(b) Bewertungsgrundlagen
Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip, mit Ausnahme der folgenden Positionen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:
- derivative Finanzinstrumente,
- Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich und
- bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen
Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
(c) Erstellungsgrundlagen der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzern-Bilanz
Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Der Aufbau des Konzernabschlusses folgt den Anforderungen des IAS 1. Die Darstellung der Konzern-Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert bzw. erfüllt werden. Schulden werden auch dann als kurzfristig eingestuft, wenn kein uneingeschränktes Recht vorliegt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Latente Steuern werden stets als langfristig ausgewiesen.
Um ein klareres und aussagekräftigeres Bild zu vermitteln, wurden einige Posten in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung sowie in der Konzern-Bilanz, unter Angabe genauerer Erklärungen in den Erläuterungen, zusammengefasst.
Das unternehmensinterne Steuerungssystem beinhaltet auch finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die nicht nach IFRS definiert sind. Die finanziellen Leistungsindikatoren sind zu den im IFRS-Konzernabschluss enthaltenen Kennzahlen überleitbar und sollten nicht isoliert, sondern als vervollständigende Information zur Beurteilung der Ertragslage betrachtet werden.
(d) Erstellungsgrundlagen der Konzern-Kapitalflussrechnung
Der Konzern weist Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit unter Verwendung der indirekten Methode aus und verwendet den Gewinn vor Ertragsteuern als Ausgangspunkt.
Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit werden Zinsauszahlungen aus Darlehen, Fremdmitteln und Leasingverträgen ausgewiesen. Sonstige Zinszahlungen (nicht aus der Finanzierungstätigkeit) werden im Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit dargestellt. Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit werden Zinseinzahlungen aus finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Einzahlungen und Auszahlungen aus kurzfristigen Finanzinvestitionen mit großer Umschlagshäufigkeit, großen Beträgen und kurzen Laufzeiten werden in der Konzern-Kapitalflussrechnung saldiert ausgewiesen.
(e) Darstellungswährung
Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR) erstellt, der als Darstellungswährung der Gesellschaft dient. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) gerundet angegeben, sodass bei der Summierung einzelner Beträge Rundungsdifferenzen entstehen können. Dies gilt analog auch für das Aufaddieren von Prozentsätzen.
(f) Verwendung von Beurteilungen und Schätzungen
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses ist das Management verpflichtet, Schätzungen und Annahmen zu treffen, die die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, die damit verbundenen Angaben und die Angabe von Eventualverbindlichkeiten beeinflussen. Die Unsicherheit über diese Annahmen und Schätzungen könnten zu wesentlichen Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten in zukünftigen Perioden führen.
Ermessensspielräume
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns hat das Management folgende Einschätzungen getroffen, die einen wesentlichen Effekt auf die innerhalb des Konzernabschlusses bilanzierten Beträge haben:
Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten – Ermessensspielräume bestehen insbesondere zum Ansatz und zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten/Geschäfts- oder Firmenwert und Schulden, die aus der Kaufpreisallokation zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung entstehen. Weiterführende Information hierzu sind in Erläuterung 10 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte enthalten.
Andere immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert – Eine Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde vorgenommen und ein jährlicher Werthaltigkeitstest wurde durchgeführt. Schlüsselannahme zum Werthaltigkeitstest ist die Ermittlung des erzielbaren Betrages pro zahlungsmittelgenerierender Einheit. Siehe Erläuterung 10 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte.
Leasingverhältnisse – Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten berücksichtigt. Wenn die Gesellschaft eine einseitige Verlängerungsoder Kündigungsoption hat, wird bei der Bestimmung der Laufzeit auch die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Option berücksichtigt. Nur wenn der Konzern hinreichend
sicher ist, dass er den Vertrag verlängern oder nicht kündigen wird, wird die Laufzeit mit mehr als der Grundlaufzeit angenommen. Sollten beide Seiten eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption haben, wird die Laufzeit des Vertrags unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit der Nutzung dieser Option und der eventuell anfallenden ökonomischen Nachteile beider Seiten ermittelt.
Schätzungen und Annahmen
Die wichtigsten Annahmen über die Zukunft und andere Hauptquellen von Unsicherheiten von Schätzungen, die der Konzern zum Berichtsstichtag vorgenommen hat und die ein erhebliches Risiko für eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden in den kommenden Geschäftsjahren beinhalten, werden nachfolgend beschrieben. Der Konzern stützte seine Annahmen und Schätzungen auf die bei der Erstellung des Konzernabschlusses verfügbaren Parameter. Bestehende Umstände und Annahmen über zukünftige Entwicklungen können sich jedoch aufgrund von Marktveränderungen oder Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Konzerns liegen, ändern. Solche Veränderungen spiegeln sich in den Annahmen wider, sobald sie auftreten.
Zu Wertminderungen siehe Erläuterung 3 (o) Wertminderung.
Zu bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen siehe Erläuterung 22 (a) Kategorisierung und beizulegende Zeitwerte.
Wertsteigerungsbeteiligungsprogramm/ EPP-Programm – Die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts dieser anteilsbasierten Vergütungen am Tag der Gewährung erfolgte anhand geeigneter Bewertungsmodelle. Für die Erfassung des Aufwands aus dem EPP-Bonus ist zudem der erwartete Erdienungszeitraum zu schätzen. Siehe Erläuterung 7 Personalaufwand.
Virtuelles Aktienprogramm zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (LTIP) – Bei der Schätzung des beizulegenden Wertes des LTIP werden Annahmen verwendet, die unter anderem die erwartete Volatilität des Aktienkurses der Gesellschaft beinhalten. Die Höhe des endgültigen Auszahlungsbetrags hängt ferner vom Erreichen der Performanceziele sowie dem zukünftigen Endaktienkurs ab. Änderungen dieser Annahmen und Ergebnisse, die von diesen Annahmen abweichen, könnten zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der Verbindlichkeiten führen. Die erwartete Volatilität stellt die kritischste Annahme für die Schätzung des beizulegenden Wertes des LTIP dar. Für den Auszahlungsbetrag ist der Endaktienkurs der wichtigste Faktor. Siehe Erläuterung 7 Personalaufwand.
Ansatz latenter Steueransprüche – Voraussetzung ist die Verfügbarkeit zukünftiger zu versteuernder Gewinne, gegen die vorgetragene steuerliche Verluste aufgerechnet werden können. Siehe Erläuterung 9 Ertragsteuern.
Steuerbezogene Verbindlichkeiten – Der Konzern berechnet und zahlt Ertragsteuern im Einklang mit den anwendbaren Steuergesetzen.
Der Konzern bewertet seine laufenden Steuererstattungsansprüche oder -schulden für den aktuellen und für vergangene Zeiträume zum voraussichtlich an die Steuerbehörden zu bezahlenden oder erstattbaren Betrag. Dies beinhaltet den Umgang mit Ungewissheiten in der Anwendung komplexer Steuergesetzgebungen und -regeln in einer Vielzahl von Rechtssystemen für die weltweiten Tätigkeitsfelder.
Unsichere Steuerpositionen – Die Anwendung von Steuerregelungen auf komplexe Transaktionen weist oft Interpretationsspielraum auf, sowohl seitens des Konzerns als auch seitens der Steuerbehörden. Die Steuerbehörden könnten vom Konzern eingenommene Standpunkte bei der Festlegung des aktuellen Ertragsteueraufwands anfechten und zusätzliche Zahlungen fordern. Solche mit Auslegungsspielraum behafteten Interpretationen von Steuergesetzen werden generell als unsichere Steuerpositionen bezeichnet.
Für die Bewertung von unsicheren Steuerpositionen beurteilt der Konzern zunächst, ob diese gesondert oder zusammen mit anderen unsicheren Steuerpositionen zu bewerten sind. Für die Entscheidung ist maßgeblich, ob ein derartiger Zusammenhang zwischen den Posten besteht, dass eine gemeinsame Auflösung der Unsicherheit für die Posten zu erwarten ist. Anschließend erfolgt auf Basis der Annahme, dass die Steuerbehörden die unsichere Steuerposition in vollständiger Sachverhaltskenntnis prüfen werden, die Beurteilung, ob die Steuerbehörde die steuerliche Behandlung des Konzerns akzeptiert. Ist es wahrscheinlich, dass die Behörde die steuerliche Behandlung des Konzerns akzeptiert, wird nur diese Bewertung der unsicheren Steuerposition zugrunde gelegt. Ansonsten erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerpositionen auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages oder nach der Erwartungswertmethode. Sind die möglichen Ergebnisse binär oder konzentrieren sich um einen Wert, erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerposition auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages, ansonsten nach der Erwartungswertmethode.
Die COVID-19-Pandemie sowie klimabezogene Sachverhalte hatten keine wesentliche Auswirkung auf Planung, Schätzungsannahmen und Bewertungen.
In Reaktion auf die anhaltenden Angriffe Russlands auf die Ukraine und auf Grund der internationalen Sanktionen, hat das Unternehmen seine Geschäftsaktivitäten in Russland und Belarus eingestellt. Hieraus ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
(g) IFRS 13 – Beizulegende Zeitwerte
Der Konzern bewertet Finanzinstrumente wie z. B. Derivate zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert. Angaben zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente und nichtfinanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder bei denen die beizulegenden Zeitwerte ausgewiesen werden, sind in den folgenden Erläuterungen zusammengefasst:
- 17 Finanzverbindlichkeiten
- 22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert basiert auf der Vermutung, dass der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld entweder:
- auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld stattfindet oder
- auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist
Der Haupt- oder der vorteilhafteste Markt muss für den Konzern zugänglich sein.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird anhand der Annahmen ermittelt, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer nach ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Der Konzern verwendet Bewertungsmethoden, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind und für die ausreichende Daten zur Verfügung stehen, um den beizulegenden Zeitwert zu bestimmen. Hierbei wird versucht, die Nutzung relevanter beobachtbarer Inputs zu maximieren und die Verwendung von nicht beobachtbaren Inputs zu minimieren.
Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die ein beizulegender Zeitwert ermittelt oder im Jahresabschluss ausgewiesen wird, werden nach den Hierarchiestufen des beizulegenden Zeitwerts, die nachfolgend beschrieben werden, basierend auf der niedrigsten Ebene, die für die Zeitwertbewertung als Ganzes signifikant ist, kategorisiert:
- Stufe 1: Kursnotierungen (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden
- Stufe 2: andere Inputfaktoren als die auf Stufe 1 genannten Kursnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (z. B. in Form von Preisen) oder indirekt (z. B. von Preisen abgeleitet) beobachtbar sind
- Stufe 3: Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Schuld, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputfaktoren).
Für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die im Jahresabschluss wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, legt der Konzern am Ende jedes Berichtszeitraumes auf Basis einer Neueinschätzung der Kategorisierung fest, ob Änderungen in den Hierarchiestufen eingetreten sind (basierend auf der niedrigsten Ebene, die für die Zeitwertbewertung als Ganzes signifikant ist).
Für die Angaben zum beizulegenden Zeitwert hat der Konzern verschiedene Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten festgelegt. Dies erfolgte auf Basis der Art, der Merkmale und der Risiken des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit sowie der jeweiligen Stufe der Zeitwerthierarchie (wie oben beschrieben).
Zinscaps und Währungsoptionen werden unter Verwendung eines Optionspreismodells unter Berücksichtigung von Marktvolatilitäten bewertet.
Die beizulegenden Zeitwerte der zu Stufe 2 zugeordneten Schuldinstrumente werden als Barwert der mit den Schulden verbundenen Zahlungen auf der Grundlage der kurzfristigen Zinsertragskurve und der Credit-Default-Kurve vergleichbarer Unternehmen berechnet.
Die beizulegenden Zeitwerte der zu Stufe 3 zugeordneten Schuldinstrumente werden unter Verwendung eines Discounted-Cashflow-Modells berechnet, das auf signifikanten, nicht beobachtbaren Einflussfaktoren wie zum Beispiel erwartete vertraglich definierte Kennzahlen sowie einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz beruht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen und andere Investitionen und Vermögenswerte, Darlehensforderungen sowie Zahlungsmittel und -äquivalente haben grundsätzlich alle kurzfristige Fälligkeiten. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, fällige Verbindlichkeiten und andere nichtfinanzielle Verbindlichkeiten haben ebenfalls grundsätzlich kurzfristige Fälligkeiten. Aus diesem Grund entspricht ihr Buchwert zum Abschlussstichtag nahezu ihrem beizulegenden Zeitwert.
3. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die untenstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden von den Gesellschaften des Konzerns während der dargestellten Berichtszeiträume dieses Konzernabschlusses einheitlich angewendet.
(a) Konsolidierungsgrundlagen
Unternehmenszusammenschlüsse – Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse gemäß der Erwerbsmethode des IFRS 3 zum Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Die beim Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung wird, genau wie das erworbene identifizierbare Nettovermögen, generell zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Entstehende Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich auf Wertminderung geprüft. Gewinne aufgrund eines Erwerbs zu einem Preis unter Marktwert werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten werden in voller Höhe im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Tochterunternehmen – Gemäß IFRS 10 sind Tochterunternehmen solche Unternehmen, die von der TeamViewer AG beherrscht werden. Die Gesellschaft beherrscht ein anderes, wenn sie aufgrund ihrer Beteiligung schwankenden Renditen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit innehat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Beginn der Beherrschung bis zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung enthalten.
Beherrschungsverlust – Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens, alle relevanten nicht beherrschenden Anteile und andere Eigenkapitalkomponenten aus. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste werden im Gewinn oder Verlust berücksichtigt. Am ehemaligen Tochterunternehmen verbleibende Beteiligungen werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes bewertet.
Durch die Konsolidierung eliminierte Transaktionen – Konzerninterne Salden und Transaktionen und alle hieraus resultierenden Erträge, Aufwendungen und Cashflows werden eliminiert. Konzerninterne Verluste werden genau wie konzerninterne Gewinne eliminiert.
Geschäftsjahr – Das Geschäftsjahr aller konsolidierten Gesellschaften entspricht dem Geschäftsjahr des Mutterunternehmens, mit Ausnahme der TeamViewer India Pvt. Ltd., bei der das Geschäftsjahr den Zeitraum April bis März umfasst. Bei abweichenden Geschäftsjahren werden für die Konsolidierung im Konzern Finanzinformationen herangezogen, die sich auf denselben Bilanzstichtag beziehen wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
(b) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse stammen im Wesentlichen aus der Erbringung von Konnektivitätsleistungen auf Basis von Softwarelizenzen. Darüber hinaus bietet TeamViewer Serviceleistungen zur Implementierung komplexerer Lösungen, beispielsweise im Enterprise-, IoT (Internet of Things)- oder Augmented-Reality-Umfeld an. Hardwareverkäufe erfolgen im Bereich Augmented Reality (AR), um dem Kunden eine ganzheitliche Lösung anzubieten. Der Konzern nutzt dabei den Direktvertrieb an Endkunden, den indirekten Vertrieb über Vertriebspartner sowie den Vertrieb über OEM-Partner (Original Equipment Manufacturer, OEMs). Verträge mit Kunden enthalten oft verschiedene Produkte und Dienstleistungen.
Für Konnektivitätsleistungen auf Basis von befristeten Softwarelizenzen (sogenanntes Abonnementmodell) ist eine zeitanteilige, lineare Verteilung der Umsatzerlöse über die Laufzeit des Vertrages die angemessenste Form der Umsatzrealisierung, weil der Konzern Dienstleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit erbringen muss. Die Abonnementlaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr. Vor allem im Geschäft mit Enterprise Kunden kommen auch Mehrjahresverträge (MYD) zur Anwendung.
Konnektivitätsleistungen auf Basis von Lizenzen für unsere Softwareprodukte werden in der Regel mit einem festen Betrag zu Vertragsbeginn in Rechnung gestellt. Deshalb enthalten die in der Bilanz ausgewiesenen abgegrenzten Umsatzerlöse den Betrag der Umsatzerlöse, die noch nicht realisiert wurden, soweit die entsprechenden Leistungen für den Kunden noch nicht erbracht wurden (Vertragsverbindlichkeit gegenüber dem Kunden gemäß der
Definition nach IFRS 15). Grundsätzlich gewährt der Konzern seinen Kunden ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei größeren Kunden wird das Zahlungsziel auch individuell vereinbart.
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die entsprechenden Verträge auch tatsächlich durchgeführt werden. Insbesondere muss davon ausgegangen werden können, dass der Kunde beabsichtigt, das geschuldete Entgelt zu entrichten. Diese Einschätzung beinhaltet Ermessensspielräume. Hierbei werden Kriterien wie die historische Vertragstreue und die Intensität der Kundenbeziehung zur Einschätzung herangezogen. Diese Einschätzung nimmt der Konzern insbesondere auf Basis von historischen Informationen vor, die für Vertragsportfolios ermittelt wurden. Daneben berücksichtigt er aber auch erwartete künftige Entwicklungen, die von Erfahrungen der Vergangenheit abweichen. Für bestimmte Vertragsportfolien führt diese Einschätzung dazu, dass eine Erfassung von Umsatzerlösen erst nach erfolgter Zahlung stattfindet.
Zur Erläuterung der Umsatzerlöse werden Billings als finanzieller Leistungsindikator verwendet.
Billings stellen den Wert (netto) der fakturierten Güter und Dienstleistungen dar, die den Kunden innerhalb einer Periode berechnet werden und einen Vertrag im Sinne des IFRS 15 darstellen.
TeamViewer unterscheidet hierbei folgende Kundengruppen:
SMB Kunden sind Kunden mit einem ACV (Annual Contract Value; definiert als der annualisierte Wert eines SMB-/Entperprise-Vertrags) über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von unter 10.000 EUR innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei Überschreiten dieser Schwelle wird eine Neuzuordnung vorgenommen.
Enterprise Kunden sind Kunden mit einem ACV über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von mindestens 10.000 EUR innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei Unterschreiten dieser Schwelle wird eine Neuzuordnung vorgenommen.
Zur Bewertung der Kundenbindung verwendet TeamViewer die Net Retention Rate (NRR LTM) als nichtfinanziellen Leistungsindikator. Zur Ermittlung der NRR LTM werden die Billings wie folgt kategorisiert:
Retained Billings beschreibt wiederkehrende Billings (Verlängerungen, Up- und Cross-Selling) mit bestehenden Abonnenten, die im vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraum bereits Abonnenten waren.
New Billings beschreibt wiederkehrende Billings, die neuen Abonnenten zuzurechnen sind.
Non-recurring Billings beschreibt nicht wiederkehrende Billings, wie z. B. Dienstleistungen und Hardwareverkäufe.
Net Retention Rate (NRR) wird ermittelt als Retained Billings der letzten zwölf Monate (LTM), geteilt durch die gesamten wiederkehrenden Billings (Retained Billings + New Billings) des vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraums (LTM-1). Die gesamten wiederkehrenden Billings der LTM-1 Periode werden dabei in Bezug auf Mehrjahresverträge (MYD) angepasst.
(c) Leistungen an Arbeitnehmer
Anteilsbasierte Vergütungen durch ein im Zeitpunkt der Gewährung beherrschendes Unternehmen, die als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert werden
Die TLO hat ausgewählten Führungskräften des Konzerns anteilsbasierte Vergütungen gewährt, die von der TLO entweder in bar (cash-settled) oder durch Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten (equity-settled) erfüllt werden.
Auch wenn in diesem Fall keine Gesellschaft des Konzerns der TeamViewer AG gegenüber den Führungskräften zum Leisten einer anteilsbasierten Vergütung verpflichtet ist, bilanziert der Konzern für die Zusagen der TLO anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Diese Bilanzierung resultiert aus dem Umstand, dass es sich um anteilsbasierte Vergütungen zwischen Gesellschaften eines Konzerns handelte. Der Konzern der TeamViewer AG war zum Zeitpunkt der Gewährung der anteilsbasierten Vergütungen Teil des übergeordneten Konzerns der TLO, welche zum Leisten der anteilsbasierten Vergütungen verpflichtet ist. Da die Gesellschaften des Konzerns der TeamViewer AG die Arbeitsleistung der Führungskräfte empfangen (und nicht die TLO), jedoch keinerlei Zahlungsverpflichtung haben, bilanziert der Konzern der TeamViewer AG diese Transaktionen als solche mit einem Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, unabhängig davon, in welcher Form (cash- oder equity-settled) die Vergütungszusagen durch TLO gegenüber den Führungskräften erfüllt werden.
Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Die Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden anhand des beizulegenden Zeitwertes zum Tag der Gewährung ermittelt. Weitere Informationen hierzu sind Erläuterung 7 Personalaufwand zu entnehmen.
Dienst- und Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, werden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der Vergütungszusagen zum Tag der Gewährung nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung der Gesellschaft über die Anzahl der letztendlich ausübbaren Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt und zu jedem Bilanzstichtag angepasst. Ausführliche Informationen zu den Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, sind Erläuterung 7 Personalaufwand zu entnehmen.
Marktbedingungen fließen hingegen in den beizulegenden Zeitwert zum Tag der Gewährung ein. Andere mit einer Vergütungszusage verbundenen Bedingungen, die keine Dienst- und Ausübungsbedingungen sind, werden als Nicht-Ausübungsbedingungen behandelt. Nicht-Ausübungsbedingungen fließen in den beizulegenden Zeitwert einer Vergütungszusage am Tag der Gewährung ein.
Erwerben die Arbeitnehmer bereits am Tag der Gewährung einen uneingeschränkten Anspruch auf die anteilsbasierte Vergütung, werden auch die Aufwendungen am Tag der Gewährung erfasst. Ansonsten erfolgt eine Erfassung über die Dienstzeit bzw. über den erwarteten Zeitraum, in dem die Leistungsbedingungen erfüllt werden (der Erdienungszeitraum), siehe Erläuterung 7 Personalaufwand. Der kumulierte Aufwand, der für Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu jedem Bilanzstichtag bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit erfasst wird, spiegelt in diesem Fall den Umfang wider, in dem der zum Bilanzstichtag erwartete Erdienungszeitraum verstrichen ist sowie die bestmögliche Schätzung der Gesellschaft bezüglich der Anzahl der letztendlich ausübbaren Eigenkapitalinstrumente. Der im Berichtszeitraum erfasste Aufwand entspricht der Veränderung des kumulierten Aufwands zwischen dem Beginn und dem Ende der betreffenden Periode. In dem Umfang der Erfassung als Aufwand erhöht sich korrespondierend die Kapitalrücklage.
Änderungen anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Im Falle einer Änderung bestehender Vergütungszusagen wird der zum ursprünglichen Gewährungszeitpunkt ermittelte beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung als Aufwand erfasst, wenn die Leistungen erbracht werden, das heißt, die Änderung der bestehenden Verträge hat keine Auswirkungen auf die bisherige bilanzielle Behandlung. Zusätzlich werden Effekte aus Änderungen, die zu einer Erhöhung des gesamten beizulegenden Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen zum Zeitpunkt der Änderung führen, so bilanziert, als wäre eine neue Vereinbarung getroffen worden, die sodann am Tag der Änderung mit dem zusätzlichen beizulegenden Zeitwert bewertet wird.
Anteilsbasierte Vergütungen, die als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanziert werden
Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich werden durch Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag ermittelt. Siehe Erläuterung 7 Personalaufwand.
Wenn Arbeitnehmer bereits zum Zeitpunkt der Gewährung einen unbedingten Anspruch auf eine aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich erwerben, werden die damit verbundenen Aufwendungen ebenfalls zum Zeitpunkt der Gewährung erfasst. Andernfalls werden die Aufwendungen über den Dienstzeitraum bzw. den Zeitraum, in dem die Leistungsbedingungen voraussichtlich erfüllt werden (Erdienungszeitraum), erfasst (siehe Erläuterung 7 Personalaufwand). Der Erdienungszeitraum umfasst den Zeitraum von der Gewährung bis zur Unverfallbarkeit der Zusage. Der kumulierte Aufwand, der zu jedem Bilanzstichtag erfasst wird, spiegelt den Umfang wider, in dem der zum Bilanzstichtag erbrachte Erdienungszeitraum verstrichen ist.
Dienst- und Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, werden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der Vergütungszusagen nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung der Gesellschaft über die Anzahl der letztendlich ausübbaren virtuellen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt. Marktbedingungen fließen hingegen in den beizulegenden Zeitwert ein. Andere mit einer Vergütungszusage verbundene Bedingungen, die keine Dienst- und Ausübungsbedingungen sind, werden als Nicht-Ausübungsbedingungen behandelt. Nicht-Ausübungsbedingungen fließen in den beizulegenden Zeitwert einer Vergütungszusage ein.
Ermittlung Mitarbeitendenzahlen
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden (Beschäftigte) wird anhand der jeweils zum Quartalsende beschäftigten Mitarbeitenden ermittelt.
Die Anzahl der Full Time Equivalents (FTEs) ermittelt sich aus der vertraglichen Arbeitszeit eines Mitarbeitenden durch die übliche Arbeitszeit eines Vollzeiterwerbstätigen.
(d) Finanzerträge und -aufwendungen
In den Finanzerträgen und -aufwendungen des Konzerns sind enthalten:
- Zinserträge,
- Zinsaufwendungen,
- Finanzierungskosten und
- Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
(e) Ertragsteuern
Der Aufwand für Ertragsteuern enthält laufende und latente Steuern vom Einkommen und Ertrag. Er wird gemäß IAS 12 im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, er entsteht in Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb oder betrifft eine direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasste Position.
Laufende Steuern – Laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten die voraussichtlich zu entrichtenden oder zu erstattenden Steuern für das zu versteuernde Ergebnis des laufenden Jahres sowie zugehörige Anpassungen aus Vorjahren. Sie werden unter Anwendung der zum Abschlussdatum gültigen oder angekündigten Steuersätze bemessen.
Latente Steuern – Latente Steuern vom Einkommen und Ertrag werden in Bezug auf temporäre Unterschiede zwischen den für Rechnungslegungszwecke erfassten Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden und denjenigen Werten, die für steuerliche Zwecke angesetzt wurden, erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
- temporäre Unterschiede bei der Ersterfassung von Vermögenswerten und Schulden einer Transaktion, die kein Unternehmenszusammenschluss ist und die weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch den zu versteuernden Gewinn oder Verlust beeinflusst,
- temporäre Unterschiede in Bezug auf Investitionen in Tochterunternehmen, wenn der Konzern in der Lage ist, den Auflösungszeitpunkt der temporären Unterschiede zu kontrollieren, und es wahrscheinlich ist, dass die Auflösung nicht in der vorhersehbaren Zukunft erfolgt, und
- zu versteuernde temporäre Unterschiede aus der Ersterfassung des Geschäfts- oder Firmenwerts.
Bei der erstmaligen Erfassung von Leasingverhältnissen setzt der Konzern latente Steueransprüche im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten und latente Steuerschulden im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an.
Latente Steuerforderungen werden für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, nicht genutzte Zinsvorträge, ungenutzte Steuerguthaben und abzugsfähige temporäre Unterschiede erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die sie verwendet werden können. Latente Steuerforderungen werden zu jedem Abschlussdatum überprüft und in dem Maße reduziert, wie es nicht mehr wahrscheinlich erscheint, den zugehörigen Steuervorteil nutzen zu können.
Die latente Steuer wird mit den zum Auflösungszeitpunkt der temporären Unterschiede wahrscheinlich anwendbaren Steuersätzen bewertet. Hierzu werden die zum Abschlussstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätze herangezogen.
Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die zum Abschlussstichtag bestehenden Erwartungen des Konzerns wider, inwieweit er damit rechnet, die Buchwerte seiner Vermögenswerte und Schulden zu erzielen bzw. zu begleichen.
Latente Steuern, die aus Geschäftsvorfällen resultieren, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis gebildet.
Latente Steuerpositionen werden verrechnet, wenn ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Verrechnung tatsächlicher Steuerforderungen mit tatsächlichen Steuerverbindlichkeiten besteht und sich die latenten Ertragsteuern auf dasselbe Unternehmen und dieselbe zuständige Steuerbehörde beziehen.
(f) Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert – Der aus dem Unternehmenserwerb entstehende Geschäftsoder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Forschung und Entwicklung (F&E) – Entstandene Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden im Jahr ihrer Entstehung im Gewinn oder Verlust erfasst.
Andere immaterielle Vermögenswerte – Andere vom Konzern erworbene immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen gemäß IAS 38 bewertet. Andere vom Konzern erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden zu den Anschaffungskosten bewertet und mindestens jährlich gemäß IAS 36 auf Wertminderung überprüft.
Abschreibung – Die Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer wird auf Grundlage ihrer Anschaffungskosten abzüglich ihres geschätzten Restwerts nach der linearen Methode über ihre geschätzte Nutzungsdauer berechnet. Grundsätzlich erfolgt ihre Berücksichtigung im Gewinn oder Verlust. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben.
Die geschätzten Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte sind unverändert zum Vorjahr:
| Jahre | |
|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert | unbegrenzt |
| Markenname TeamViewer | unbegrenzt |
| Kundenbeziehungen | 4–10 |
| Software | 3–10 |
Die Nutzungsdauer des Markennamens "TeamViewer" wird als unbegrenzt eingestuft, da die Nutzung desselben nicht von der Produktlebensdauer der Software abhängig ist und unabhängig von der aktuellen Technologie als Marke benutzt werden kann. Der Konzern hat die unbegrenzte Nutzungsdauer des Markennamens basierend auf den folgenden maßgeblichen Faktoren in Übereinstimmung mit IAS 38.90 festgelegt:
- Der Konzern geht davon aus, seinen Unternehmensmarkennamen für unbegrenzte Zeit zu nutzen. Die wirtschaftliche Nutzung des Markennamens hängt nicht von bestimmten Mitgliedern der Geschäftsführung des Managements ab.
- Es gibt keine Anzeichen für einen kommerziellen Wertverlust des Markennamens. Die Markenbekanntheit nahm seit dem Erwerb zu.
- Es gibt aktuell keine Anzeichen für rückläufige Nachfrage am Markt der jeweiligen Branche.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden in Übereinstimmung mit IAS 36 mindestens jährlich unter der Anwendung der in Erläuterung 3 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschriebenen Methodik auf Werthaltigkeit überprüft. Der Werthaltigkeitstest des Markennamens wird in Verbindung mit dem Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwerts durchgeführt, da der Markenname allein betrachtet keine Cashflows erzeugt und sämtliche Produkte des Konzerns unter der Marke "TeamViewer" vertrieben werden.
Die Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwert werden zu jedem Abschlussdatum überprüft und, wenn notwendig, angepasst.
(g) Sachanlagen
Gemäß IAS 16 werden Sachanlagen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und angefallener Wertminderungsaufwendungen angesetzt. In den Anschaffungs- und Herstellungskosten sind Ausgaben enthalten, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zugeordnet werden können. Für durch einen Unternehmenszusammenschluss erworbene Sachanlagen entsprechen die Anschaffungs- und Herstellungskosten dem sich aus der jeweiligen Kaufpreisallokation ergebenden beizulegenden Zeitwert.
Nachträgliche Anschaffungskosten – Nachträgliche Anschaffungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene zukünftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließt.
Planmäßige Abschreibungen – Die planmäßigen Abschreibungen werden auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen, abzüglich ihres geschätzten Restwerts, unter Verwendung der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer berechnet. Grundsätzlich erfolgt ihre Berücksichtigung im Gewinn oder Verlust. Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.
Die geschätzten Nutzungsdauern der Sachanlagen sind unverändert zum Vorjahr und stellen sich wie folgt dar:
| Jahre | |
|---|---|
| Büroausstattung | 3–10 |
| IT-Ausstattung | 3–8 |
| Einbauten in fremde Gebäude | 2–10 |
Eine Sachanlage wird nach Veräußerung oder wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrer Nutzung oder Veräußerung zu erwarten ist, ausgebucht. Gewinne oder Verluste, die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts entstehen (berechnet als Differenz zwischen dem Netto-Veräußerungspreis und dem Buchwert des Vermögenswerts) werden als Gewinn oder Verlust im Jahr der Ausbuchung des Vermögenswerts berücksichtigt.
Die Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte werden zu jedem Abschlussdatum überprüft und, wenn notwendig, angepasst.
(h) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Konzern setzt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nur an, wenn er einen unbedingten Anspruch auf Gegenleistung hat. Kunden haben in der Regel das Recht, die erworbenen Lizenzen innerhalb einer Testperiode von sieben Tagen nach Erwerb zurückzugeben. Während dieses Zeitraums hat der Konzern keinen unbedingten Anspruch auf eine Gegenleistung. In Höhe der bereits erbrachten Leistungen wird in diesen Fällen ein Vertragsvermögenswert erfasst. Der Konzern setzt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht fällig sind, nur in der Höhe der bereits erbrachten Leistungen an.
Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns wird gemäß IFRS 9 gebildet. Hierzu wird das Modell der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss: "ECL") angewendet. Zur Berechnung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste wird der vereinfachte Ansatz nach IFRS verfolgt. Hierbei werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Umsatzsteuer anhand der Größenklasse der Forderung (in Rechnung gestellter Betrag), der Region des Kunden und der Fälligkeit der Forderung auf Basis historischer Kreditverluste wertberichtigt. Das Management beurteilt quartalsweise, ob angemessene und belastbare qualitative Informationen vorliegen, um die historischen Ausfallquoten mithilfe zukunftsorientierter Informationen anzupassen. Aufgrund des kurzen Zeitraums hat der Zeitwert des Geldes keine wesentliche Auswirkung auf die Wertberichtigung.
Überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen unterschiedlichen Durchsetzungsmaßnahmen. Aufgrund des Geschäftsmodells des Konzerns (Jahresabonnement), werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Ablauf eines Jahres ausgebucht (Forderungsausfall), wenn keine Realisierung der Forderung mehr zu erwarten ist.
(i) Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen
Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen werden in der Bilanz unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Die aktivierten inkrementellen Kosten der Auftragserlangung bestehen aus Verkaufsprovisionen für Vertriebsmitarbeitende. In der Regel zahlt TeamViewer entweder keine Verkaufsprovisionen für die Verlängerung von Kundenverträgen, oder diese Provisionen entsprechen nicht den für neue Verträge gezahlten Provisionen. Somit beziehen sich die für neue Verträge mit Verlängerungsoptionen gezahlten Provisionen auch auf die erwarteten Verlängerungen dieser Verträge. Deshalb werden die Verkaufsprovisionen für neue Kundenverträge linear über die erwartete Dauer des Vertrags, einschließlich erwarteter Vertragsverlängerungen, abgeschrieben. Die inkrementellen Kosten der Auftragserlangung werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst, wenn davon auszugehen ist, dass der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die Bestimmung der erwarteten Dauer des Vertrags beinhaltet Schätzungen und wird für alle Kundenverträge einheitlich ausgeübt. Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen werden über vier Jahre abgeschrieben. Die Abschreibung der aktivierten Kosten für die Auftragserlangung wird als Vertriebskosten klassifiziert.
(j) Vorauszahlungen für Sponsoring
Vorauszahlungen für Sponsoringmaßnahmen werden bis zum Erhalt der Dienstleistungen als Abgrenzungsposten unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen und bei Erhalt der Dienstleistung vollständig aufwandswirksam erfasst. Wesentliche Aufwendungen für Sponsoringmaßnahmen werden linear über die vorgesehene Dauer der Sponsoringmaßnahme als Aufwand verteilt.
(k) Zahlungsmittel und -äquivalente
Zahlungsmittel und -äquivalente bestehen aus Bankguthaben, Kassenbeständen und kurzfristigen Einlagen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von drei Monaten oder weniger. Zahlungsmittel und -äquivalente sind definiert als Kassenbestände, Sichteinlagen und kurzfristige, äußerst liquide Investitionen, die jederzeit in bekannte Zahlungsmittelbeträge getauscht werden können und vernachlässigbaren Wertänderungsrisiken unterliegen. Für Zahlungsmittel und -äquivalente ermittelt der Konzern gemäß IFRS 9 eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Die erwarteten Kreditverluste von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden auf der Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Verwertungsquoten berechnet, die von CDS-Spreads oder von externen Kreditratings der Gegenparteien abgeleitet werden. Der Konzern überwacht das Risiko mindestens quartärlich, um festzustellen, ob eine signifikante Verschlechterung des Ausfallrisikos eingetreten ist. Der Konzern geht von einer signifikanten Verschlechterung des Ausfallrisikos aus, wenn das Kreditrating einer Bank aus dem Investment Grade herabgestuft wird. Von einem Ausfall wird ausgegangen, wenn das Kreditrating einer Bank auf unter C herabgestuft wird.
(l) Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in nennwertlose Inhaberaktien (Stückaktien), die als Eigenkapital eingestuft werden. Kosten, die direkt der Ausgabe neuer Aktien zugeordnet werden können, werden abzgl. der steuerlichen Auswirkungen als Eigenkapitalminderung angesetzt.
(m) Rückstellungen
Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine bestehende gesetzliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines in der Vergangenheit liegenden Ereignisses entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sie werden durch die bestmögliche Abschätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlichen Ressourcen unter Berücksichtigung von Erfahrungen der Vergangenheit bewertet. Sie werden in Höhe des wahrscheinlichsten Betrages der Verpflichtung angesetzt. Die Höhe der Rückstellung wird regelmäßig angepasst, wenn neue Informationen verfügbar sind oder sich die Umstände ändern. Langfristige Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe des abgezinsten, erwarteten Erfüllungsbetrags, unter Berücksichtigung von Preisund Kostenentwicklungen, gebildet. Die Abzinsungssätze werden regelmäßig an die vorherrschenden Marktzinssätze angepasst.
(n) Finanzinstrumente
Alle Finanzverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. Nach dem Erstansatz werden Finanzverbindlichkeiten im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten, unter Verwendung der Effektivzinsmethode, bewertet. Die erfolgswirksame Amortisierung der Transaktionskosten ist in den Finanzaufwendungen enthalten. In den Finanzverbindlichkeiten werden sowohl Darlehen als auch Leasingverbindlichkeiten erfasst.
Finanzverbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die Verpflichtung erfüllt oder aufgehoben wurde oder ausgelaufen sind. Wenn bestehende Finanzverbindlichkeiten vom Kreditgeber durch andere zu wesentlich abweichenden Bedingungen ersetzt oder die Bedingungen bestehender Verbindlichkeiten wesentlich verändert wurden, wird ein solcher Austausch oder eine solche Veränderung als Tilgung der ursprünglichen Verpflichtungen mit dem Ansatz neuer Verbindlichkeiten angesehen. Die Differenz der jeweiligen Buchwerte wird im Gewinn oder Verlust erfasst.
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, welche ausschließlich zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows von Tilgungs- und Zinszahlungen gehalten werden, bewertet der Konzern zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der Konzern klassifiziert nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dies schließt insbesondere Finanzverbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten ein, einschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern setzt nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu dem Zeitpunkt an, in dem die Konzerngesellschaften Vertragspartei des Finanzinstruments werden. Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst.
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte an den Mittelzuflüssen des Vermögenswertes auslaufen oder wenn er die Rechte zum Erhalt der vertraglichen Mittelzuflüsse in einer Transaktion überträgt, im Rahmen derer nahezu alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts übertragen werden, oder er die Risiken und Chancen des Eigentums weder überträgt noch behält, er aber keine Kontrolle mehr über den übertragenen Vermögenswert hat. Alle Beteiligungen an
einem so übertragenen finanziellen Vermögenswert, die durch den Konzern erstellt oder zurückbehalten wurden, werden als eigener Vermögenswert oder Verbindlichkeit angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zudem ausgebucht, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht mehr davon ausgeht, dass die Forderung realisierbar ist.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag nur dann in die Bilanz übernommen, wenn der Konzern das gesetzliche Recht zur Saldierung der Beträge hat und beabsichtigt, diese entweder auf Nettobasis zu begleichen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeiten zu begleichen.
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich oder abzüglich aller direkt zurechenbaren Transaktionskosten angesetzt. Auf den Erstansatz folgend werden Finanzinstrumente zu den fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet.
Derivative Finanzinstrumente
Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente, um sich gegen Zinsänderungs- und Währungsrisiken abzusichern. Eingebettete Derivate werden vom Basisvertrag getrennt und separat erfasst, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Diese Kriterien beinhalten die Bedingungen, dass die wirtschaftlichen Risiken und Merkmale des eingebetteten Derivats nicht eng mit denen des Basisvertrages verbunden sind, dass ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Vertragsbedingungen der Definition eines Derivats entspräche und dass das hybride (zusammengesetzte) Finanzinstrument nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.
Derivate, die nicht einer effektiven Sicherungsbeziehung zugeordnet sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Derivate werden beim Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Alle direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden nach Anfall im Gewinn oder Verlust berücksichtigt. In der Folge werden Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und dessen Veränderungen werden grundsätzlich sofort im Gewinn oder Verlust zum Ansatz gebracht. Derivate werden als finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen, wenn der beizulegende Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten bei einem negativen beizulegenden Zeitwert.
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Der Konzern wendet die in IFRS 9 enthaltenen Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an. Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen designiert wird, wird der effektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und im Posten Cashflow Hedge kumuliert. Der ineffektive Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bezogen auf den Zeitwert einer Option, die ein zeitraumbezogenes gesichertes Grundgeschäft absichert, werden in einem separaten Bestandteil des sonstigen Ergebnisses erfasst und auf sachgerechter und systematischer Grundlage verteilt. Der im Posten Cashflow Hedge im Eigenkapital kumulierte Betrag verbleibt im sonstigen Ergebnis und wird erst in der Periode erfolgswirksam im Gewinn oder Verlust erfasst, in der die abgesicherte Position die Gewinn- und Verlustrechnung beeinflusst.
Wenn das Sicherungsinstrument nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt, ausläuft oder verkauft, gekündigt oder ausgeübt wird oder der Sicherungszusammenhang nicht mehr besteht, wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen mit Wirkung für die Zukunft eingestellt. Wenn die erwartete Transaktion wahrscheinlich nicht mehr zur Ausführung kommt, dann wird der im Posten Cashflow Hedge kumulierte Betrag in den Gewinn oder Verlust umgebucht.
(o) Wertminderung
Nichtfinanzielle Vermögenswerte – Gemäß IAS 36 prüft der Konzern Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer auf Wertminderung, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass diese Vermögenswerte einer Wertminderung unterliegen. Zudem werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, noch nicht fertiggestellte immaterielle Vermögenswerte sowie der Geschäfts- oder Firmenwert mindestens jährlich daraufhin überprüft, ob eine Wertminderung vorzunehmen ist.
Zu jedem Stichtag überprüft der Konzern die Buchwerte seiner nichtfinanziellen Vermögenswerte (mit Ausnahme latenter Steuerforderungen), um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine Wertminderung gibt. Sollten Anhaltspunkte vorliegen, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert und der Markenname TeamViewer mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden mindestens jährlich und immer dann, wenn es Anzeichen einer Wertminderung gibt, auf Wertminderung geprüft.
Für die Wertminderungsprüfung wird die kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die den Vermögenswert enthält und die Mittelzuflüsse erzeugt, die von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder einer Gruppe von Vermögenswerten weitestgehend unabhängig sind, zusammengefasst (Zahlungsmittelgenerierende Einheit, ZGE). Der aus einem Unternehmenserwerb entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird einer ZGE oder einer Gruppe von ZGEs zugeordnet, von der erwartet wird, dass sie aus den durch den Zusammenschluss entstehenden Synergien Nutzen ziehen.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere Betrag aus entweder dem Nutzungswert eines Vermögenswerts oder seinem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung. Der Nutzungswert basiert auf den geschätzten zukünftigen Cashflows, die auf den Barwert abgezinst werden; dabei kommt ein Abzinsungssatz zur Anwendung, der die aktuellen Markteinschätzungen des Zeitwerts des Geldes und die spezifischen Risiken eines Vermögenswerts oder einer ZGE berücksichtigt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Kosten der Veräußerung wird ein geeignetes Bewertungsverfahren benutzt. Diese Berechnungen werden durch Bewertungskennzahlen, notierte Anteilspreise vergleichbarer börsennotierter Unternehmen und anderer verfügbarer Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert unterlegt.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Sie werden zunächst auf die Verminderung des Buchwerts eines zu einer ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts verwendet und anschließend anteilig auf die Buchwerte anderer Vermögenswerte der ZGE verteilt, sobald kein Geschäftsoder Firmenwert mehr vorliegt. Der Buchwert der anderen Vermögenswerte der ZGE wird jedoch nicht unter den höchsten Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (sofern messbar), Nutzungswert (falls bestimmbar) und null reduziert. Die Höhe des Wertminderungsaufwands, der aufgrund dieser Untergrenze nicht zugeordnet werden kann, wird anteilig den sonstigen Vermögenswerten der ZGE zugeordnet.
Ein Wertminderungsaufwand in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert darf nicht wieder aufgeholt werden. Für andere Vermögenswerte erfolgt eine Wertaufholung nur in dem Umfang, in dem der Buchwert des Vermögenswerts nicht den Buchwert abzüglich von Abschreibungen übersteigt, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Finanzielle Vermögenswerte – Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste für alle Schuldinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und sämtlichen Cashflows, die der Konzern voraussichtlich einnimmt, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Zu den erwarteten Cashflows gehören die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder sonstiger Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil der vertraglichen Bedingungen sind.
Erwartete Kreditverluste werden wie folgt erfasst:
- a) Für Ausfallrisikopositionen, bei denen seit dem erstmaligen Ansatz keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eingetreten ist, werden für erwartete Kreditverluste, die aus innerhalb der nächsten zwölf Monate möglichen Ausfallereignissen resultieren, Wertberichtigungen gebildet (erwarteter 12-Monats-Kreditverlust).
- b) Bei Ausfallrisikopositionen, bei denen seit dem erstmaligen Ansatz eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eingetreten ist, ist eine Wertberichtigung zu bilden für Kreditverluste, die für die Restlaufzeit der Ausfallrisikoposition zu erwarten sind, unabhängig vom Zeitpunkt des Ausfalls (über die Laufzeit erwartete Kreditverluste).
Siehe Erläuterung 22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten, die innerhalb der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte ausgewiesen werden, wendet der Konzern ein vereinfachtes Verfahren für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste an (siehe Erläuterung 3.h Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Deshalb überwacht der Konzern keine Veränderung des Kreditrisikos, sondern erfasst an jedem Berichtsstichtag eine Wertberichtigung, die auf den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten basiert. Siehe Erläuterung 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
(p) Mieten/Leasingzahlungen
Der Konzern wendet die Vorschrift des IFRS 16 auf Miet- und Leasingverhältnisse an. Die Zahlungen für Leasingverhältnisse stellen zu bezahlende Mieten des Konzerns für Gebäude, Server und Fahrzeuge dar.
Nutzungsrecht
Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu Anschaffungskosten, die dem Betrag der erstmaligen Bewertung der jeweiligen Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um etwaige am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Vorauszahlungen abzüglich etwaiger erhaltener
Leasinganreize. Das Nutzungsrecht wird zur Berücksichtigung von Änderungen des Leasingverhältnisses angepasst. Das erfasste Nutzungsrecht wird linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben und kann Wertminderungen unterliegen.
Leasingverbindlichkeiten
Die erstmalige Bewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt zum Barwert der zum Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen und die voraussichtlich während der verbleibenden Laufzeit des Leasingverhältnisses geleistet werden, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Gesellschaft. Es wird ein zur Laufzeit des Leasingverhältnisses kongruenter Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet. Die Leasingzahlungen beinhalten die festen Zahlungen (einschließlich der sogenannten de facto festen Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen (die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind) sowie Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen.
In Folgeperioden werden die Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Basis der Effektivzinsmethode bewertet. Sie werden neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen infolge einer Änderung eines Index oder Zinssatzes ändern, wenn eine Änderung der verwendeten Schätzung des im Rahmen einer Restwertgarantie voraussichtlich zu entrichtenden Betrags eintritt oder wenn der Konzern seine Annahme bezogen auf sein Recht, eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption auszuüben, ändert. Bei Änderungen des Wertes der Leasingverbindlichkeit wird der Buchwert des jeweiligen Nutzungsrechts entsprechend angepasst.
Am Bereitstellungsdatum eines Leasingverhältnisses, bei dem die Gesellschaft der Leasingnehmer ist, erfasst die Gesellschaft:
- einen latenten Steueranspruch im Zusammenhang mit der Leasingverbindlichkeit insoweit es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung steht, gegen welches die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können, und
- eine latente Steuerschuld im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht.
Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über Leasinggegenstände von geringem Wert
Der Konzern macht von der Freistellung des Ansatzes von kurzfristigen Leasingverhältnissen Gebrauch (das heißt diejenigen Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten ab Bereitstellungsdatum und die keine Kaufoption beinhalten). Außerdem macht er von der Freistellung des Ansatzes von Leasingverhältnissen über Leasinggegenstände von geringem Wert Gebrauch (bei TeamViewer Vermögenswerte mit einem Wert von weniger als 5.000 EUR). Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über Leasinggegenstände von geringem Wert werden linear als Aufwand über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
Wesentliche Beurteilungen bei der Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses bei Verträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen
In die Laufzeit eines Leasingverhältnisses werden Zeiträume, die sich durch das Ausüben einer Verlängerungsoption durch den Leasingnehmer ergeben, einbezogen, wenn das Ausüben der Verlängerungsoption durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist. Gleiches gilt für Zeiträume, um die sich das Leasingverhältnis durch das Nichtausüben einer Kündigungsoption verlängert. Auch sie werden in die Laufzeit des Leasingverhältnisses einbezogen, wenn es hinreichend sicher ist, dass der Leasingnehmer die Kündigungsoption nicht ausüben wird. Im Falle von beiderseitigen Kündigungsoptionen, die ohne die Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei ausgeübt werden können, werden diese Zeiträume aber nur in die Laufzeit des Leasingverhältnisses einbezogen, wenn die Kündigung für beide Vertragsparteien mit mehr als nur geringfügigen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist.
(q) Fremdwährungen
Fremdwährungstransaktionen und ausländische Geschäftsbetriebe werden gemäß IAS 21 abgebildet.
Fremdwährungstransaktionen – Transaktionen in Fremdwährungen werden in die jeweilige funktionale Währung der Gesellschaften des Konzerns zu den Wechselkursen am Tag der Transaktion umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum Wechselkurs am Stichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht-monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurde, werden in die funktionale Währung zum Wechselkurs am Tag der Bewertung umgerechnet. Fremdwährungskursdifferenzen werden generell im Gewinn oder Verlust erfasst. Nicht-monetäre Posten, die mit dem historischen Wechselkurs am Zugangsdatum bewertet werden, werden nicht angepasst.
Ausländische Geschäftsbetriebe – Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Geschäftsbetriebe, inklusive Geschäfts- oder Firmenwerte und Änderungen des beizulegenden Zeitwertes aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen, werden von der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften zum Wechselkurs am Stichtag in Euro umgerechnet, da dies die Berichtswährung der Muttergesellschaft ist. Funktionale Währungen von Tochterunternehmen sind Euro, US-Dollar, Britisches Pfund, Australischer Dollar, Japanischer Yen, Indische Rupie, Singapur-Dollar, Chinesischer Renminbi, Mexikanischer Peso, Kanadischer Dollar und Armenischer Dram. Aus Vereinfachungsgründen werden Erträge und Aufwendungen ausländischer Geschäftsbetriebe zum Jahresdurchschnittskurs der jeweiligen funktionalen Währung in Euro umgerechnet.
Fremdwährungskursdifferenzen aus der Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und im Posten Währungsumrechnungsrücklagen ausgewiesen. Wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise veräußert wird, sodass die Beherrschung nicht länger besteht, wird der im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung kumulierte Betrag, der sich auf diesen ausländischen Geschäftsbetrieb bezieht, als Teil des Veräußerungsgewinns oder -verlusts in den Gewinn- oder Verlust umgegliedert.
Die folgenden maßgeblichen Wechselkurse wurden zum Stichtag angewandt:
| Stichtagskurse | Jahresdurchschnittskurse | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | ISO Code |
31. Dezember 2022 |
31. Dezember 2022 |
2022 | 2021 |
| Armenischer Dram | AMD | 422,35 | 546,10 | 460,80 | 596,65 |
| Australischer Dollar | AUD | 1,58 | 1,56 | 1,52 | 1,57 |
| Kanadischer Dollar | CAD | 1,46 | – | 1,37 | – |
| Chinesische Yuan | CNY | 7,40 | 7,19 | 7,08 | 7,63 |
| Britisches Pfund | GBP | 0,89 | 0,84 | 0,85 | 0,86 |
| Indische Rupie | INR | 88,76 | 84,23 | 82,73 | 87,49 |
| Japanischer Yen | JPY | 140,64 | 130,38 | 138,00 | 129,86 |
| Mexikanischer Peso | MXN | 20,90 | 23,14 | 21,21 | 23,99 |
| Singapur-Dollar | SGD | 1,44 | 1,53 | 1,45 | 1,59 |
| US-Dollar | USD | 1,07 | 1,13 | 1,05 | 1,18 |
(r) Eventualschulden
Nach IAS 37 sind Eventualschulden Verbindlichkeiten, die vom Konzern, abhängig vom Ausgang eines unsicheren zukünftigen Ereignisses, getragen werden müssen. Eine Eventualschuld wird angegeben, es sei denn der Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen ist unwahrscheinlich.
(s) Segment
Innerhalb des Konzerns besteht nur ein einziges Segment, mit der Plattform TeamViewer als Berichtseinheit. Der Konzern definierte den Vorstand der TeamViewer AG als "verantwortliche Unternehmensinstanz". Dieser ist für die Allokation von Ressourcen verantwortlich und beurteilt die Ertragskraft auf der Grundlage eigenständiger Finanzinformationen auf konsolidierter Ebene.
(t) Standards, Interpretationen und Ergänzungen bestehender veröffentlichter Standards, die ausgegeben und angewandt wurden
Die folgenden Ergänzungen oder Verbesserungen von Standards, die zum ersten Mal für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, obligatorisch sind, aber keine oder keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern haben, wurden vom Konzern angewendet:
- Änderungen an IAS 16 Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet
- Änderungen an IAS 37 Belastende Verträge Kosten für die Erfüllung eines Vertrags
- Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Die erstmalige Anwendung der oben aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
(u) Standards, Interpretationen und Ergänzungen bestehender veröffentlichter Standards, die noch nicht angewendet wurden
Eine Reihe neuer Standards und Ergänzungen zu Standards und Interpretationen sind gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Die folgenden neuen oder ergänzten Standards sollten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben:
- Änderungen an IAS 1 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- Änderungen an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
- Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
- Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept
- IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17
- Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen
- IFRS 16: Leasingverbindlichkeiten im Falle einer Sale and Leaseback-Transaktion
- Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (ab 1. Januar 2024)
4. Struktur des Konzerns

Neben den in der Abbildung dargestellten Unternehmen stellte die Ubimax GmbH, Bremen, bis zu ihrer Verschmelzung am 7. Januar 2021 auf die TeamViewer Germany GmbH ein verbundenes Unternehmen der TeamViewer AG dar. Die im Geschäftsjahr 2021 erworbene Viscopic GmbH, München, wurde am 5. Oktober 2021 auf die TeamViewer Germany GmbH verschmolzen. Die Ubimax Inc., USA, wurde am 29. Januar 2021 auf die TeamViewer US, Inc., USA, verschmolzen. Die im Geschäftsjahr 2021 erworbene Upskill, Inc., USA, wurde am 30. September 2021 ebenfalls auf die TeamViewer US, Inc., USA, verschmolzen.
(a) Konzernstruktur zum 31. Dezember 2022
Zum 31. Dezember 2022 bestand der Konzern aus der TeamViewer AG mit Sitz in Göppingen, Deutschland, als Mutterunternehmen und fünfzehn vollkonsolidierten Gesellschaften.
Im Juni 2022 hat die TeamViewer Germany GmbH die TeamViewer Canada Inc., Toronto, Kanada, gegründet. Die TeamViewer Canada Inc. liefert Vertriebs- und Marketingdienstleistungen an die TeamViewer Germany GmbH.
(b) Unternehmenszusammenschlüsse im Jahr 2021
Erwerb der Chatvisor GmbH (jetzt: TeamViewer Austria GmbH)
Der Konzern hat mit Wirkung zum 18. Januar 2021 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Chatvisor GmbH (jetzt: TeamViewer Austria GmbH) mit Sitz in Linz, Österreich, erworben (im Folgenden als Xaleon bezeichnet).
Das Kernprodukt von Xaleon ist eine Co -Browsing -Technologie, die in Web -Sessions eine besondere Form des Screensharings ermöglicht. Dies funktioniert ohne Installation und ohne Übertragung von Nutzerdaten, womit die Software vollkommen DSGVO -konform arbeitet. Ergänzend zur Co -Browsing -Anwendung hat Xaleon eine Software -Suite entwickelt, um sichere digitale Interaktionen über die gesamte Customer Journey zu ermöglichen. Dazu gehören Funktionen wie Chatbots, Live - und Video -Chats sowie eine elektronische Unter schrift, um innerhalb einer Online -Kundeninteraktion rechtskräftige Verträge abzuschließen. Darüber hinaus beinhaltet Xaleons Angebot Schnittstellen – sogenannte APIs – zu allen wichtigen Kundenservice - und Ticket -Management -Systemen, um eine reibungslose Integration zu ermöglichen. Xaleon beschäftigte zum Zeitpunkt des Erwerbs 21 Mitarbeitende in Österreich.
Der Erwerb von 100 % der Anteile an Xaleon erfolgte durch die TeamViewer Germany GmbH, Göppingen. Neben einer festen Kaufpreiszahlung in Höhe von 16.317 TEUR wurde eine be dingte Kaufpreiszahlung vereinbart. Die feste Kaufpreiszahlung setzt sich aus einer Barkom ponente in Höhe von 10.317 TEUR und vier jährlichen Zahlungen von in Summe 6.000 TEUR zusammen. Die bedingte Kaufpreiszahlung hängt von zusätzlichen Billings der nächsten vier Geschäftsjahre gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 ab. Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Kaufpreiszahlung mit 8.631 TEUR geschätzt. Der beizu legende Zeitwert w urd e anhand der Discounted -Cashflow -Methode ermittelt. Die zukünfti gen bedingten Kaufpreiszahlungen wurden in einer Bandbreite von 8.910 bis 14.850 TEUR geschätzt.
Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
| in TEUR | Zum 18. Januar 2021 |
|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 8.990 |
| Sachanlagen | 14 |
| 9.004 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 141 |
| Sonstige Vermögenswerte | 6 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente |
431 |
| 578 | |
| Langfristige Schulden | |
| Finanzverbindlichkeiten | 113 |
| Passive latente Steuern | 2.189 |
| 2.302 | |
| Kurzfristige Schulden | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 41 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 64 |
| 105 | |
| Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert |
7.174 |
| Geschäfts - oder Firmenwert |
17.774 |
| Übertragene Gegenleistung | 24.948 |
| Davon feste Barkomponente | 10.317 |
| Davon feste Kaufpreisverbindlichkeit (diskontiert) | 6.000 |
| Davon beizulegender Zeitwert bedingte Kaufpreiszahlung | 8.631 |
Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 141 TEUR, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 141 TEUR.
Analyse des Zahlungsmittelabflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs im Geschäftsjahr 2021
in TEUR
| Kaufpreiszahlung (enthalten in den Cashflows aus Investitionstätigkeit) | (10.317) |
|---|---|
| Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs (enthalten in den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit) |
(203) |
| Mit den Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten in den Cashflows aus der Investitionstätigkeit) |
431 |
| Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss aufgrund des Unternehmenserwerbs | (10.089) |
Die Transaktionskosten in Höhe von 203 TEUR wurden im Geschäftsjahr 2021 als Aufwand erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz aus der übertragenen Gegenleistung in Höhe von 24.948 TEUR und dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen. Es wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert von 17.774 TEUR ermittelt. Der Geschäfts- oder Firmenwert umfasst im Wesentlichen erwartete Synergien sowie das Know-how der Belegschaft.
Xaleon hat im Geschäftsjahr 2021 480 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von (2.805) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen. Im Jahresfehlbetrag 2021 sind Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 899 TEUR enthalten.
Erwerb der Upskill, Inc.
Der Konzern hat mit Wirkung zum 26. Februar 2021 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Upskill Inc. mit Sitz in Newark (Delaware, USA), erworben (im Folgenden als Upskill bezeichnet).
Upskill ist ein Marktführer für Augmented-Reality-(AR)-Lösungen in der Industrie. Durch Echtzeit-Schnittstellen über Datenbrillen und andere mobile Endgeräte ermöglicht Upskills Software digitalisierte Arbeitsprozesse, insbesondere in der industriellen Fertigung, bei Inspektionen und Audits. Upskill beschäftigte zum Zeitpunkt des Erwerbs 28 Mitarbeitende in den USA.
Die TeamViewer US, Inc. hat im Vorfeld des Erwerbs von Upskill die TV-Merger Sub, Inc. (Delaware, USA) gegründet. Der Erwerb von 100 % der stimmberechtigten Anteile an Upskill erfolgte durch Verschmelzung der TV-Merger Sub, Inc. auf die Upskill, Inc. ("reverse triangular merger" nach dem Recht des US-Staates Delaware). Die TV-Merger Sub, Inc. ist im Zuge der Verschmelzung in der Upskill, Inc. aufgegangen. Die Upskill, Inc. fungierte als aufnehmende Gesellschaft, deren Anteile im Zuge der Verschmelzung durch die TeamViewer US, Inc. erworben wurden. Hierdurch ist die TeamViewer US, Inc. alleinige Gesellschafterin der Upskill, Inc.
Neben einer festen Kaufpreiszahlung in Höhe von 9.444 TEUR wurde eine bedingte Kaufpreiszahlung vereinbart. Die bedingte Kaufpreiszahlung hängt von zusätzlichen geschlossenen Aufträgen zwei Jahre nach dem Erwerb ab. Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Kaufpreiszahlung mit 1.561 TEUR geschätzt. Es wurde geschätzt, dass die bedingten Kaufpreiszahlungen in einer Bandbreite von 0 TEUR bis 4.620 TEUR liegen. Der beizulegende Zeitwert wird anhand der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt.
Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
| in TEUR | Zum 26. Februar 2021 |
|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte: | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 10.252 |
| Sachanlagen | 738 |
| 10.990 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte: | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 709 |
| Sonstige Vermögenswerte | 252 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 233 |
| 1.194 | |
| Langfristige Schulden | |
| Finanzverbindlichkeiten | 346 |
| Passive latente Steuern | 0 |
| 346 | |
| Kurzfristige Schulden | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 141 |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten | 966 |
| 1.107 | |
| Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert |
10.731 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 274 |
| Übertragene Gegenleistung | 11.005 |
| Davon feste Barkomponente | 9.444 |
| Davon beizulegender Zeitwert bedingte Kaufpreiszahlung | 1.561 |
Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 709 TEUR, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 792 TEUR.
Analyse des Zahlungsmittelabflusses im Geschäftsjahr 2021 aufgrund des Unternehmenserwerbs
in TEUR
| Kaufpreiszahlung (enthalten in den Cashflows aus Investitionstätigkeit) | (9.444) |
|---|---|
| Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs (enthalten in den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit) |
(641) |
| Mit den Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten in den Cashflows aus der Investitionstätigkeit) |
233 |
| Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss aufgrund des Unternehmenserwerbs | (9.852) |
Die Transaktionskosten in Höhe von 641 TEUR wurden im Geschäftsjahr 2021 als Aufwand erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz aus der übertragenen Gegenleistung in Höhe von 11.005 TEUR und dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen. Es wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert von 274 TEUR ermittelt. Der Geschäfts- oder Firmenwert umfasst im Wesentlichen erwartete Synergien sowie das Know-how der Belegschaft.
Upskill hat im Geschäftsjahr 2021 784 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von (5.414) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen. Wäre Upskill seit dem 1. Januar 2021 in den Konzern einbezogen worden, so hätte sie im Geschäftsjahr 2021 923 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von ca. (5.859) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen.
Für den getrennt vom Unternehmenserwerb bilanzierten Earn-out wird der erwartete Betrag als Leistung an Arbeitnehmer über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Höhe des Earn-outs ist abhängig von den jährlich wiederkehrenden Billings bei Upskill-Produkten zum Bewertungsstichtag (31. März 2021) und beträgt maximal 7.500 TUSD. Die Zahlungsverpflichtung ist spätestens fünf Monate nach dem Bewertungszeitpunkt fällig. Der Anspruch auf Zahlung ist an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Fälligkeit gebunden. Zum 31. Dezember 2021 wurden Aufwendungen in Höhe von 734 TEUR erfasst. Die bedingte Kaufpreisverpflichtung aus Unternehmenszusammenschlüssen ist in der Bilanz unter dem Posten "Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.
Erwerb der Viscopic GmbH
Der Konzern hat mit Wirkung zum 7. Mai 2021 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Viscopic GmbH mit Sitz in München erworben (im Folgenden als Viscopic bezeichnet).
Das Münchner Start-up Viscopic ist im Bereich der interaktiven 3D-Visualisierung sowie Mixed-Reality-Lösungen tätig. Auf Basis von Viscopics innovativer Technologie lassen sich industrielle Prozesse weiter optimieren – insbesondere in den Bereichen Qualitätssicherung, Instandhaltung, Schulungen und Layoutplanung von Industrieanlagen. Die Technologie von Viscopic ergänzt TeamViewers AR-Angebot und schafft zusätzlichen Mehrwert für Kunden. Im Anwendungsfall von Schulungen können zum Beispiel neue Mitarbeitende in der Fertigung oder Inspektion komplexe Aufgaben mit Hilfe von interaktiven 3D-Hologrammen üben. Auf diese Weise können sie die Prozesse leichter nachvollziehen und immersiv am Modell erlernen.
Der Erwerb von 100 % der Anteile an Viscopic erfolgte durch die TeamViewer Germany GmbH, Göppingen. Neben einer festen Kaufpreiszahlung in Höhe von 4.255 TEUR wurde eine bedingte Kaufpreiszahlung vereinbart. Die bedingte Kaufpreiszahlung hängt von zusätzlichen Billings bis zum 31. Dezember 2023 ab. Es wird geschätzt, dass die bedingte Kaufpreiszahlung in einer Bandbreite von 356 TEUR bis 1.051 TEUR liegen könnte. Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Kaufpreiszahlung mit 550 TEUR geschätzt. Der beizulegende Zeitwert wird anhand der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt.
Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
| in TEUR | Zum 7. Mai 2021 |
|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte: | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 4.250 |
| Sachanlagen | 143 |
| Aktive Latente Steuern | 119 |
| 4.512 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte: | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 126 |
| Sonstige Vermögenswerte | 32 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 249 |
| 407 | |
| Langfristige Schulden | |
| Finanzverbindlichkeiten | 78 |
| Passive latente Steuern | 1.241 |
| 1.319 | |
| Kurzfristige Schulden | |
| Finanzverbindlichkeiten | 38 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2 |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten | 37 |
| 77 | |
| Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert | 3.524 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.281 |
| Übertragene Gegenleistung | 4.805 |
| Davon feste Barkomponente | 4.255 |
| Davon beizulegender Zeitwert bedingte Kaufpreiszahlung | 550 |
Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 126 TEUR, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 134 TEUR.
Analyse des Zahlungsmittelabflusses im Geschäftsjahr 2021 aufgrund des Unternehmenserwerbs
in TEUR
| Kaufpreiszahlung (enthalten in den Cashflows aus Investitionstätigkeit) | (4.255) |
|---|---|
| Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs (enthalten in den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit) |
(120) |
| Mit den Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten in den Cashflows aus der Investitionstätigkeit) |
249 |
| Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss aufgrund des Unternehmenserwerbs | (4.126) |
Die Transaktionskosten in Höhe von 120 TEUR wurden als Aufwand erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz aus der übertragenen Gegenleistung in Höhe von 4.805 TEUR und dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen. Es wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert von 1.281 TEUR ermittelt. Der Geschäfts- oder Firmenwert umfasst im Wesentlichen erwartete Synergien sowie das Know-how der Belegschaft.
Viscopic hat im Geschäftsjahr 2021 167 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von ca. (888) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen. Im Jahresfehlbetrag sind Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 355 TEUR enthalten. Wäre Viscopic seit dem 1. Januar 2021 in den Konzern einbezogen worden, so hätte sie im Geschäftsjahr 2021 377 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von ca. (933) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen.
Für den getrennt vom Unternehmenserwerb bilanzierten Earn-out wird der erwartete Betrag als Leistung an Arbeitnehmer über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Höhe des Earn-out ist abhängig von der zukünftigen Entwicklung der jährlich wiederkehrenden Billings bei Viscopic und beträgt maximal 7.850 TEUR. Die Zahlungsverpflichtung ist in zwei Tranchen fällig, jeweils spätestens zum 4. Februar 2023 und zum 5. April 2024. Der Anspruch auf Zahlung der jeweiligen Tranche ist an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Tranche gebunden. Zum 31. Dezember 2021 wurden Aufwendungen in Höhe von 690 TEUR erfasst. Die Earn-out Verpflichtung ist in der Bilanz unter dem Posten Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Erwerb der Hapibot Studio Unipessoal Lda (jetzt: TeamViewer Portugal, Unipessoal Lda) Der Konzern hat mit Wirkung zum 19. Mai 2021 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Hapibot Studio Unipessoal Lda mit Sitz in Porto, Portugal, erworben (im Folgenden als
Hapibot bezeichnet).
Mit Hapibot wird eine Software-, Entwicklungs- und Digital-Design-Agentur übernommen, die als Software-Entwicklungs-Hub für TeamViewer dienen soll. Die Kompetenzen liegen vor allem in den Feldern App-Entwicklung, Augmented Reality, Internet of Things und künstlicher Intelligenz. Hapibot beschäftigte zum Zeitpunkt des Erwerbs 18 Mitarbeitende.
Der Erwerb von 100 % der Anteile an Hapibot erfolgte durch die TeamViewer Germany GmbH, Göppingen. Es wurde eine feste Kaufpreiszahlung in Höhe von 753 TEUR vereinbart. Die feste Kaufpreiszahlung setzt sich aus einer Barkomponente in Höhe von 503 TEUR und einer Zahlung in Höhe von 250 TEUR zahlbar im Juni 2023 zusammen.
Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
| in TEUR | Zum 19. Mai 2021 |
|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte: | |
| Sachanlagen | 4 |
| 4 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte: | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 23 |
| Sonstige Vermögenswerte | 14 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 223 |
| 260 | |
| Langfristige Schulden | |
| Finanzverbindlichkeiten | 0 |
| Passive latente Steuern | 0 |
| 0 | |
| Kurzfristige Schulden | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7 |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten | 34 |
| 41 | |
| Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert | 223 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 530 |
| Übertragene Gegenleistung | 753 |
| Davon feste Barkomponente | 503 |
| Davon feste Kaufpreisverbindlichkeit (diskontiert) | 250 |
Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 23 TEUR, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 29 TEUR.
Analyse des Zahlungsmittelabflusses im Geschäftsjahr 2021 aufgrund des Unternehmenserwerbs
in TEUR
| Kaufpreiszahlung (enthalten in den Cashflows aus Investitionstätigkeit) | (503) |
|---|---|
| Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs (enthalten in den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit) |
(28) |
| Mit den Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten in den Cashflows aus der Investitionstätigkeit) |
223 |
| Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss aufgrund des Unternehmenserwerbs | (308) |
Die Transaktionskosten in Höhe von 28 TEUR wurden im Geschäftsjahr 2021 als Aufwand erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz aus der übertragenen Gegenleistung in Höhe von 753 TEUR und dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen. Es wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert von 530 TEUR ermittelt. Der Geschäfts- oder Firmenwert umfasst im Wesentlichen erwartete Synergien sowie das Know-how der Belegschaft.
Hapibot hat im Geschäftsjahr 2021 104 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von ca. (452) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen. Wäre Hapibot seit dem 1. Januar 2021 in den Konzern einbezogen worden, so hätte sie im Geschäftsjahr 2021 373 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von ca. (333) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen.
Für den getrennt vom Unternehmenserwerb bilanzierten Earn-out wird der erwartete Betrag als Leistung an Arbeitnehmer über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Höhe des Earn out ist abhängig von der zukünftigen Entwicklung der Mitarbeitendenanzahl sowie der Mitarbeitendenfluktuation bei Hapibot und beträgt maximal 400 TEUR. Die Zahlungsverpflichtung ist in zwei Tranchen fällig, jeweils zum 30. Juni 2022 und zum 30. Juni 2023. Der Anspruch auf Zahlung der jeweiligen Tranche ist an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis des Veräußerers zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Tranche gebunden. Zum 31. Dezember 2021 wurden Aufwendungen in Höhe von 176 TEUR erfasst. Die Earn-out Verpflichtung ist in der Bilanz unter dem Posten Abgegrenzte Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
5. Umsatzerlöse
Überleitung Billings auf Umsatzerlöse
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Billings | 634.774 | 547.608 |
| Ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse | (68.900) | (46.511) |
| Gesamtumsätze | 565.874 | 501.097 |
Zu weiteren Aufgliederungen der Umsatzerlöse siehe 23 Geschäftssegmente.
6. Art der Aufwendungen
Kostenarten
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Personalaufwendungen | (172.055) | (156.819) |
| Käufe/bezogene Leistungen von Dritten und übrige | (205.974) | (162.111) |
| Abschreibungen | (53.741) | (50.918) |
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
(12.400) | (15.995) |
| Sonstige | (1.299) | (2.869) |
| Aufwendungen gesamt | (445.468) | (388.712) |
7. Personalaufwand
Die Personalaufwendungen bestehen aus:
Personalaufwand
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 121.274 | 108.396 |
| Davon für Altersvorsorge | 6.308 | 5.841 |
| Kosten für Sozialabgaben | 22.255 | 20.447 |
| Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten |
27.632 | 27.590 |
| Davon IPO-Vereinbarung | – | 4.787 |
| Davon EPP-Programm | 13.223 | (394) |
| Davon Ubimax | 10.283 | 23.197 |
| Davon RSU | 4.125 | – |
| Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich | 861 | (1.181) |
| Davon LTIP | 740 | (1.181) |
| Davon PSU1 | 121 | – |
| Kosten für Unternehmenszusammenschlüsse2 | 33 | 1.568 |
| Personalaufwand insgesamt | 172.055 | 156.819 |
1 Inklusive Sozialabgaben RSU.
2Kosten für Unternehmenszusammenschlüsse waren 2021 unter Löhne und Gehälter ausgewiesen.
Mitarbeitende nach Region
| 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Region | durchschnittl. Beschäftigte |
FTE zum 31. Dezember |
durchschnittl. Beschäftigte |
FTE zum 31. Dezember |
| EMEA | 1.002 | 947 | 1.088 | 1.061 |
| AMERICAS | 244 | 260 | 254 | 245 |
| APAC | 170 | 179 | 173 | 171 |
| Gesamt | 1.416 | 1.386 | 1.515 | 1.477 |
Wertsteigerungsbeteiligungsprogramm
Am 24. Januar 2018 legte die TLO ein Programm zur Gewährung von Wertsteigerungsrechten für ausgewählte Führungskräfte auf (im Folgenden: Wertsteigerungsvereinbarung), welches im August 2019 modifiziert wurde (im Folgenden: IPO-Vereinbarung).
Ausübungsbedingungen
Gemäß dieser Wertsteigerungsvereinbarung sollen die Führungskräfte an den künftigen Wertsteigerungen des Konzerns partizipieren, wenn die Anteile einer Konzerngesellschaft, die alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte des Konzerns hält, an die Börse gebracht werden (Börsengang, Initial Public Offering, IPO).
In diesem Fall hat jeder Begünstigte Anspruch auf einen Barausgleich, wenn er zu diesem Zeitpunkt entweder noch bei einer Gesellschaft des Konzerns beschäftigt ist oder vorher nicht als "Bad Leaver" ausgeschieden ist. Nach den Bestimmungen der Wertsteigerungsvereinbarung scheidet ein Begünstigter beispielsweise dann als "Bad Leaver" aus, wenn er sein Beschäftigungsverhältnis ohne triftigen Grund kündigt.
Ermittlung der Wertsteigerung
Die Wertsteigerung seit Vertragsbeginn wird als Überschussbetrag berechnet, indem von dem durch die oben beschriebenen Ereignisse erzielten Erlösen die folgenden Beträge abgezogen werden:
- die Rückzahlung von Finanzschulden, einschließlich Finanzierungsvereinbarungen mit Aktionären, wie Kredite, Schuldverschreibungen, Vorzugsanleihen (Preferred Equity Certificates, PECs), Vorzugsaktien oder ähnlicher Vereinbarungen (sofern zutreffend)
- die Rückzahlung von Agien und sonstigen Zuzahlungen durch den Anteilsinhaber
- die Transaktionskosten
- alle von den Anteilsinhabern an die Mitarbeitenden der Gruppe gezahlten Boni
- ein vertraglich vereinbarter Basisbetrag
Sollten im Rahmen dieser Ereignisse nicht 100 % der Anteile veräußert werden, wird im Rahmen einer Hochrechnung der Veräußerungserlös ermittelt und zugrunde gelegt, der sich bei der Veräußerung sämtlicher Anteile am Konzern ergeben hätte.
Höhe der Wertsteigerungsbeteiligung
Nach der Wertsteigerungsvereinbarung partizipieren die ausgewählten Führungskräfte an dieser Wertsteigerung in Höhe von 3,6 %. Im Falle von schrittweisen Veräußerungen der Anteile erhalten die Führungskräfte anteilige Auszahlungen des Wertsteigerungsbetrags entsprechend des jeweils veräußerten Anteils.
Einbringung der TeamViewer US Inc.
Infolge der am 12. Juni 2019 erfolgten Einbringung der TeamViewer US Inc. zusammen mit den anderen ausländischen Gesellschaften durch die TLO in den Konzern erhöhte sich die Zahl der Begünstigten aus der Wertsteigerungsvereinbarung. Dadurch stieg der Anteil der Führungskräfte an der künftigen Wertsteigerung von 3,6 % auf 4,1 %.
Bilanzierung
Bei Gewährung der Wertsteigerungsvereinbarung am 24. Januar 2018 war der Eintritt eines der oben genannten Ereignisse nicht vor Ende des Geschäftsjahres 2019 zu erwarten. Somit betrug auch der ursprünglich geschätzte Erdienungszeitraum zwei Jahre. Erst im dritten Quartal 2019 hat sich ein erfolgreicher IPO der TeamViewer AG Ende September 2019 hinreichend konkretisiert, wodurch sich die Dauer des ursprünglichen Erdienungszeitraums auf 21 Monate reduzierte.
Modifizierung der Wertsteigerungsvereinbarung
Im August 2019 wurde die Wertsteigerungsvereinbarung vom 24. Januar 2018 modifiziert (im Folgenden: IPO-Vereinbarung) um einen Teil der Führungskräfte noch direkter am Unternehmen zu beteiligen und eine Übereinstimmung der Interessen zwischen Führungskräften und neuen Aktionären, die im Rahmen des IPO investieren, herzustellen. Die Wertsteigerungsvereinbarung des Managements der TeamViewer US Inc. wurde nicht modifiziert.
Die Änderungen im Einzelnen
Für den Fall eines erfolgreichen Börsengangs im Rahmen des IPO-Projektes sollten folgende Änderungen der Wertsteigerungsvereinbarung zur Anwendung kommen:
- Erhöhung des Anteils der aus der Wertsteigerungsvereinbarung berechtigten Führungskräfte an der künftigen Wertsteigerung auf 4,5 %.
- Tranche 1 (mit Barausgleich): Der Anteil der im Rahmen des Börsengangs verkauften Aktien in Prozent, maximal 30 %, multipliziert mit der Wertsteigerung und multipliziert mit dem gewährten Anteil an der Wertsteigerung, abzüglich der Zahlungen aus der MEP-Beteiligung wird zum Zeitpunkt des Börsengangs unverfallbar und 30 Tage später zur Zahlung fällig.
- Tranche 2 (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente): 50 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem gewährten Anteil an der Wertsteigerung (das heißt
4,5 %) und dem gemäß Tranche 1 erfolgten Barausgleich werden mit Eigenkapitalinstrumenten der Gesellschaft bei Eintritt der Unverfallbarkeit ausgeglichen. Die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente bemisst sich nach dem Aktienkurs im Emissionszeitpunkt. Tranche 2 wird zwölf Monate nach dem Börsengang unverfallbar.
• Tranche 3 (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente): Die weiteren 50 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem gewährten Anteil an der Wertsteigerung (das heißt 4,5 %) und dem gemäß Tranche 1 erfolgten Barausgleich werden mit Eigenkapitalinstrumenten der Gesellschaft bei Eintritt der Unverfallbarkeit ausgeglichen. Die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente bemisst sich nach dem Aktienkurs im Emissionszeitpunkt. Tranche 3 wird 24 Monate nach dem Börsengang unverfallbar.
Bilanzierung
Obwohl nur TLO verpflichtet ist, die anteilsbasierte Vergütung zu leisten, muss der Konzern der TeamViewer AG als Empfängerin der Arbeitsleistung der Führungskräfte eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfassen, da es sich im Zeitpunkt der Gewährung der Zusage um eine Transaktion zwischen Gesellschaften des übergeordneten TLO-Konzerns gehandelt hat (siehe Erläuterung 3 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (c) Leistungen an Arbeitnehmer).
Bilanzierung der Modifizierung
Die Modifizierung der Wertsteigerungsvereinbarung durch die IPO-Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die vorherige bilanzielle Behandlung. Der zum ursprünglichen Zuteilungszeitpunkt ermittelte beizulegende Zeitwert der Wertsteigerungsvereinbarung (3,6 Mio. EUR) wird als Aufwand erfasst, wenn die Leistungen erbracht werden.
Zusätzlich werden Effekte aus Änderungen, die zu einer Erhöhung des gesamten beizulegenden Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen führen, so bilanziert, als wäre eine neue Vereinbarung getroffen worden, die sodann am Tag der Änderung mit dem zusätzlichen beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Folglich wurde die Erhöhung des gewährten Anteils am Überschussbetrag um +0,9 Prozentpunkte wie eine separate neue Vereinbarung bilanziert. Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2021 enthält einen Betrag aus der IPO-Vereinbarung in Höhe von 4,8 Mio. EUR (2020: 15,8 Mio. EUR).
Abschluss des modifizierten Wertsteigerungsbeteiligungsprogramms
Die modifizierte Wertsteigerungsvereinbarung wurde im Geschäftsjahr 2021 beglichen.
EPP-Programm
Im August 2019 legte die TLO ein Programm zur Gewährung von Wertsteigerungsrechten, sogenannter Share Appreciation Rights (SARs), für ausgewählte Führungskräfte der Gruppe auf (im Folgenden: EPP-Programm), um einen langfristigen Anreiz für die Führungskräfte im Hinblick auf eine Wertsteigerung des Unternehmens zu schaffen.
Ausübungsbedingungen
Ein Börsengang (im Folgenden: IPO-Ereignis) führt zu einer Teilzahlung zum Zeitpunkt des Börsengangs (Tranche 1) und einer weiteren Teilzahlung zum Zeitpunkt des vollständigen Verkaufs, das heißt, wenn die letzte Aktie an der TeamViewer AG von TLO verkauft wurde (Tranche 2). Darüber hinaus kann ein ermessensabhängiger Bonus 30 Tage nach dem vollständigen Verkauf durch TLO gewährt werden (Tranche 3).
Die Begünstigten haben nur dann Anspruch auf Ausgleich, wenn zum Zeitpunkt des Börsengangs (Tranche 1) bzw. des vollständigen Verkaufs (Tranche 2 und Tranche 3) eine fortgesetzte Beschäftigung innerhalb der Gruppe besteht. Wenn der Begünstigte sein Beschäftigungsverhältnis vor diesen Zeitpunkten beendet hat, erlischt der Anspruch für die jeweilige Tranche nur dann, wenn er ein "Bad Leaver" gemäß den Bestimmungen des Vertrages ist, z. B. bei einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Begünstigten ohne triftigen Grund.
Höhe des EPP-Bonus
Der Ausgleichsbetrag basiert auf dem EPP-Wert, der den Gesamtausgleichsbetrag darstellt, der an Führungskräfte ausgezahlt werden könnte und der in 12.000.000 EPP-Einheiten unterteilt ist; davon wurden Mitarbeitenden im August 2019 10.780.000 Einheiten gewährt.
Der EPP-Wert entspricht 1,63 % der Erlöse für den Verkauf von 100 % der Anteile an der Gesellschaf, abzüglich:
- Schulden gegenüber Dritten, Verkaufsgebühren, Kosten und Steuern sowie sonstiger Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten aus PECs, Gesellschafterdarlehen und vergleichbarer Gesellschafterinstrumente, einschließlich der Rückzahlung von Nominalbeträgen und aufgelaufenen Zinsen
- Beträgen, die vom Gesellschafter in die Gesellschaft als Eigenkapital eingebracht wurden
Teilzahlungen
Bei Eintritt des IPO-Ereignisses wird die Zahlung für jede Tranche wie folgt ermittelt:
Tranche 1:
30 Prozent des vorläufigen EPP-Wertes je EPP-Einheit, wobei der maximale Auszahlungsbetrag 50 Mio. EUR beträgt (Obergrenze – Cap). Der vorläufige EPP-Wert wird zum Zeitpunkt des Börsengangs unter der Annahme ermittelt, dass TLO sämtliche Aktien der TeamViewer AG beim Börsengang platziert.
Tranche 2:
Der endgültige EPP-Wert je EPP-Einheit basierend auf den tatsächlichen Erlösen aus der Veräußerung der Anteile durch TLO, nachdem TLO nicht länger an der Gesellschaft beteiligt ist und unter Beachtung der Obergrenze, abzüglich der Zahlung aus Tranche 1.
Tranche 3:
Sofern der endgültige EPP-Wert die Obergrenze übersteigt, kann TLO nach dem vollständigen Verkauf der Beteiligung an der Gesellschaft den ausgewählten Führungskräften in freiem Ermessen eine Vergütung gewähren, die dem endgültigen und unbegrenzten EPP-Wert je EPP-Einheit abzüglich der Obergrenze (50 Mio. EUR) je EPP-Einheit entspricht.
Da die TLO den ausgewählten Führungskräften den unbegrenzten EPP-Wert bereits in Aussicht gestellt hat, wird diese ermessensabhängige Vergütungszusage (Tranche 3) als faktische Verpflichtung angesehen.
Bilanzierung
Obwohl nur TLO verpflichtet ist, die anteilsbasierte Vergütung zu leisten, muss der Konzern der TeamViewer AG als Empfängerin der Arbeitsleistung der Führungskräfte auch für die EPP-Bonus-Vereinbarung eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfassen, da es sich im Zeitpunkt der Gewährung der Zusage um eine Transaktion zwischen Gesellschaften des übergeordneten Konzerns der TLO gehandelt hat (siehe Erläuterung 3 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (c) Leistungen an Arbeitnehmer).
Die Erbringung von Arbeitsleistungen durch die jeweiligen ausgewählten Führungskräfte bis zum vollständigen Verkauf der Anteile stellt eine Ausübungsbedingung dar. Der geschätzte Erdienungszeitraum für die zweite und dritte Tranche endet am 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 31. Dezember 2023), da vorher nicht mit einem vollständigen Verkauf der TeamViewer Aktien durch TLO zu rechnen ist. Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand entspricht der Veränderung des kumulierten Aufwands zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem 31. Dezember 2021. Für einige Führungskräfte wurde im Geschäftsjahr 2021 bzw. im Geschäftsjahr 2022 das EPP beendet. Da es hierbei im Zeitpunkt der Beendigung zu keiner Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der anteilsbasierten Vergütung kam, wurde der Aufwand aus diesen Zusagen vollständig bis zur Beendigung erfasst. Für einige Führungskräfte wurde das EPP-Programm im Geschäftsjahr angepasst. Diese Führungskräfte haben zusätzliche EPP-Einheiten erhalten und es wurde eine zusätzliche Vorauszahlung (nächster Aktienverkauf durch die TLO) vereinbart. Der beizulegende Zeitwert der zusätzlichen EPP-Einheiten beträgt 5,6 Mio. EUR. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte anhand des Aktienkurses der TeamViewer AG zum Gewährungszeitpunkt (9,52 EUR).
Ubimax
Im Rahmen des Unternehmenserwerbs Ubimax wurden 1.070.931 neue Aktien der Gesellschaft ausgegeben, die aus dem genehmigten Kapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage begeben wurden. Diese Übertragung der Anteile wird als separate anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert.
Die ausgegebenen Aktien sind an die Gesellschaft verpfändet. Jeweils am 20. August 2021, 20. August 2022 bzw. 20. August 2023 werden 356.977 Aktien unverfallbar. Die Unverfallbarkeit der Aktien ist abhängig von der Erbringung von Arbeitsleistungen der Gründer.
Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung wurde auf Basis des Aktienkurses der Gesellschaft am 20. August 2020 (44,21 EUR) bewertet und beträgt 47.346 TEUR. Der Erdienungszeitraum für jeweils 356.977 Aktien ergibt sich aus dem Zeitpunkt der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung und dem jeweiligen Unverfallbarkeitszeitpunkt. Zum Ende des Geschäftsjahres sind keine Ansprüche auf Aktien verfallen.
Long-Term Incentive Plan (LTIP)
Für die erfolgsabhängige Vergütung von Führungskräften hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2020 einen Long-Term Incentive Plan (LTIP) eingeführt, der in jährlichen Tranchen gewährt wird.
Planbeschreibung
Das LTIP dient der langfristigen Bindung des Vorstands und ausgewählter Führungskräfte und soll die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausrichten. Ab dem Geschäftsjahr 2022 findet das Programm nur noch auf den Vorstand Anwendung. Die Performanceperiode des LTIP soll sich für alle Tranchen auf vier Kalenderjahre belaufen und jeweils am 1. Januar des Kalenderjahres beginnen, in dem die betreffende Tranche gewährt wurde.
Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung aufgrund des LTIP´s erfolgt im Kalenderjahr nach dem Auslaufen der Performanceperiode für die jeweilige Tranche. Die Höhe der Vergütung wird nach der folgenden Formel berechnet:

Der Zuteilungsbetrag in Euro für die jeweilige Tranche ist vertraglich mit den Mitarbeitenden individuell vereinbart und ist die Grundlage der Berechnung der anfänglichen Anzahl der Performance Shares der jeweiligen Tranche. Der Zuteilungsbetrag wird durch den arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der TeamViewer Aktie an den 60 Handelstagen vor Beginn der jeweiligen Tranche (Anfangsaktienkurs) dividiert bzw. für die erste Tranche durch den Emissionskurs und ergibt die anfängliche Anzahl der Performance Shares für die jeweilige Tranche. Diese werden nach Ablauf der Performanceperiode mit dem Gesamt-Zielerreichungsgrad multipliziert und ergeben die endgültige Anzahl Performance Shares. Der Gesamt-Zielerreichungsgrad ist auf 200 % begrenzt. Die endgültige Anzahl der Performance Shares wird mit dem Endaktienkurs multipliziert und ergibt den Auszahlungs-betrag. Der Endaktienkurs bezeichnet das arithmetische Mittel der Xetra-Schlusskurse der TeamViewer Aktie für die letzten 60 Börsenhandelstage vor dem Ende der jeweiligen Performanceperiode. Der Auszahlungsbetrag ist begrenzt auf den zweifachen Zuteilungsbetrag.
Es wurden unterschiedliche Performanceziele mit verschiedenen Gewichtungen für die Performanceperiode festgelegt. Dabei handelt es sich um finanzielle Ziele (durchschnittliches Billings- bzw. bereinigtes EBITDA Wachstum), nichtfinanzielle Ziele (Net Promoter Score und ESG-Ziele) und Total Shareholder Return (TSR) Zielen (TSR im Vergleich zum Stoxx Europe 600 und MDAX). Die ESG-Ziele gelten nur für den Vorstand.
Der Gesamt-Zielerreichungsgrad errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt der einzelnen Performanceziele. Für jedes Performanceziel werden Minimum- bzw. Maximumwerte für die Zielerreichung von 50% bzw. 200 % festgesetzt. Wird der Minimumwert nicht erreicht, so entspricht dies einer Zielerreichung von 0 %. Wird der Maximumwert von 200 % überschritten, wird die Zielerreichung bei 200 % begrenzt.
Gewichtung einzelner Performanceziele
| Ziel | LTIP 2022 | LTIP 2021 | LTIP 2020 |
|---|---|---|---|
| ø Wachstum Billings p. a. | 15 % | 15 % | 15 % |
| ø Wachstum bereinigtes EBITDA p. a. | 15 % | 15 % | 15 % |
| Net Promoter Score (NPS) – Vorstand | 10 % | 10 % | 20 % |
| Net Promoter Score (NPS) – andere Mitarbeiter | – | 20 % | 20 % |
| ESG Target (ausschließlich Vorstand) | 10 % | 10 % | – |
| TSR vs. STOXX® 600 Technology | 25 % | 25 % | 25 % |
| TSR vs. MDAX® | 25 % | 25 % | 25 % |
Die Ansprüche aus dem des LTIP verfallen, wenn ein sogenanntes Bad Leaver Event vor dem Ende der Unverfallbarkeitsperiode eintritt (insbesondere Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Die Unverfallbarkeits-Periode der ersten und zweiten Tranche enden für den CEO am 31. Dezember 2023 bzw. 31. Dezember 2024, für den ehemaligen CFO am 18. August 2022, für alle anderen Mitarbeitenden am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2022. Die Unverfallbarkeitsperiode der zweiten Tranche für den ehemaligen CMO endete am 31. Dezember 2021. Die Unverfallbarkeitsperiode der dritten Tranche endet für den Vorstand am 31. Dezember 2025.
Bewertung LTIP zum 31. Dezember 2022
| LTIP 2022 | LTIP 2021 | LTIP 2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Angaben zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes zum Bewertungsstichtag |
||||
| Optionspreismodell | Monte Carlo | Monte Carlo | Monte Carlo | |
| Aktienkurs | EUR | 12,05 | 12,05 | 12,05 |
| Risikofreier Zinssatz je nach Laufzeit | % | 2,507 | 2,569 | 2,424 |
| Erwartete Volatilität | % | 58,17 | 58,17 | 58,17 |
| Erwartete Dividendenrendite | % | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Restlaufzeit der Performance Shares |
Jahre | 3 | 2 | 1 |
| Beizulegender Zeitwert | TEUR | 1.592 | 252 | 388 |
| Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten |
TEUR | 542 | 222 | 365 |
| Davon unverfallbar | TEUR | – | 193 | 297 |
Bewertung LTIP zum 31. Dezember 2021
| LTIP 2021 | LTIP 2020 | ||
|---|---|---|---|
| Angaben zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes zum Bewertungsstichtag |
|||
| Optionspreismodell | Monte Carlo | Monte Carlo | |
| Aktienkurs | EUR | 12,02 | 12,02 |
| Risikofreier Zinssatz je nach Laufzeit | % | (0,66) | (0,71) |
| Erwartete Volatilität | % | 55 | 55 |
| Erwartete Dividendenrendite | % | 0,0 | 0,0 |
| Restlaufzeit der Performance Shares | Jahre | 3 | 2 |
| Beizulegender Zeitwert | TEUR | 269 | 386 |
| Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten | TEUR | 105 | 328 |
| Davon unverfallbar | TEUR | 17 | 246 |
Bei der Schätzung des beizulegenden Wertes des LTIP werden Annahmen verwendet, die unter anderem die erwartete Volatilität des Aktienkurses beinhalten. Die Höhe des endgültigen Auszahlungsbetrags hängt ferner vom Erreichen der Performanceziele sowie dem zukünftigen Aktienkurs ab. Änderungen dieser Annahmen und Ergebnisse, die von diesen Annahmen abweichen, könnten zu erheblichen Anpassungen des Buchwertes der Verbindlichkeiten führen. Für den Auszahlungsbetrag ist der Endaktienkurs der wichtigste Faktor.
Restricted Stock Unit Plan (RSU) und Phantom Stock Unit Plan (PSU)
Für die erfolgsabhängige Vergütung der Mitarbeitenden hat TeamViewer im Mai 2022 einen Restricted Stock Unit Plan (im Folgenden: RSU) beziehungsweise einen Phantom Stock Unit Plan (im Folgenden: PSU) eingeführt. Zweck des RSU beziehungsweise PSU ist es, Mitarbeitende zu gewinnen, zu halten und zu motivieren, indem ihnen eine Teilnahme am Unternehmenserfolg ermöglicht wird. Die Mitarbeitenden nehmen entweder am RSU oder am PSU teil.
RSU
Planbeschreibung
Der RSU gewährt dem Mitarbeitenden einen Anspruch auf Übereignung von TeamViewer Aktien. Dieser Anspruch wird dem Mitarbeitenden im jeweiligen Geschäftsjahr gewährt und ist zu jeweils einem Viertel zum 31. Dezember des Geschäftsjahres und der drei Folgejahre unverfallbar. Nach Unverfallbarkeit des Anspruchs werden dem Mitarbeitenden die entsprechenden Aktien übertragen. Bis zur Unverfallbarkeit des Anspruchs hat der Mitarbeitende keinen Anspruch auf Dividenden- und Stimmrechte. Der Anspruch des Mitarbeitenden verfällt mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Bewertung und Bilanzierung
Der beizulegende Zeitwert einer Aktie des RSU zum Zeitpunkt der Gewährung (Juni - Oktober 2022) wurde ausschließlich anhand des Aktienkurses der Gesellschaft ermittelt und betrug durchschnittlich 10,33 EUR. Eine Anpassung für die fehlende Dividendenberechtigung wurde nicht vorgenommen, da eine Dividendenzahlung nicht erwartet wird. Der RSU wird als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Soweit bei TeamViewer Aufwendungen für Sozialabgaben auf die Aktiengewährung anfallen, werden diese als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanziert.
PSU
Planbeschreibung
Der PSU entspricht inhaltlich dem RSU mit dem Unterschied, dass anstelle des Anspruchs auf Übereignung von Aktien ein Anspruch auf Barausgleich der gewährten virtuellen Aktien besteht. Der Barausgleich berechnet sich anhand des durchschnittlichen Kurses der TeamViewer Aktie der letzten 60 Handelstage vor Unverfallbarkeit.
Bewertung und Bilanzierung
Der beizulegende Zeitwert einer virtuellen Aktie des PSU zum Bewertungsstichtag wurde ausschließlich anhand des Aktienkurses der Gesellschaft ermittelt. Eine Anpassung für die fehlende Dividendenberechtigung der virtuellen Aktien wurde nicht vorgenommen, da eine Dividendenzahlung nicht erwartet wird. Der PSU wird als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanziert.
Bewertung PSU
| 31. Dezember 2022 |
||
|---|---|---|
| Aktienkurs | EUR | 12,05 |
| Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten* | TEUR | 121 |
| Davon unverfallbar | TEUR | 88 |
* Inklusive Sozialabgaben RSU.
Entwicklung Anzahl Aktien RSU/virtuelle Aktien PSU
| in Stück | RSU | PSU |
|---|---|---|
| 31. Dezember 2021 | – | – |
| Gewährt | 991.109 | 18.090 |
| Verwirkt | 43.048 | 2.037 |
| Ausgeübt | 237.452 | 4.041 |
| 31. Dezember 2022 ausstehend | 710.609 | 12.012 |
| Davon unverfallbar 31.12.2023 | 236.870 | 4.004 |
| Davon unverfallbar 31.12.2024 | 236.870 | 4.004 |
| Davon unverfallbar 31.12.2025 | 236.870 | 4.004 |
8. Finanzerträge und -aufwendungen
Wechselkursschwankungen
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Aus operativer Geschäftstätigkeit | 365 | 2.438 |
| Aus Zahlungsmitteln und -äquivalenten | 25.112 | 11.159 |
| Aus Finanzverbindlichkeiten | (31.000) | (27.061) |
| Währungsergebnis | (5.522) | (13.464) |
| davon Erträge | 35.984 | 20.259 |
| davon Aufwendungen | (41.506) | (33.723) |
Finanzerträge und -aufwendungen
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Finanzerträge | 4.267 | 599 |
| Finanzaufwendungen | (25.782) | (19.170) |
| Zinsen für Bank und Schuldscheindarlehen1 | (20.708) | (15.639) |
| Sonstige Finanzaufwendungen | (5.073) | (3.531) |
| Netto-Finanzierungskosten | (21.514) | (18.571) |
1 Beinhaltet amortisierte Transaktionskosten, die im Jahresabschluss 2021 unter den sonstigen Finanzaufwendungen ausgewiesen wurden. 2022 enthält einen einmaligen Sondereffekt durch Refinanzierung in Höhe von EUR 5,9 Mio.
Die Finanzerträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus realisierten Gewinnen des Zinscaps und Erträge aus der niedrigeren Wertberichtigung auf Zahlungsmittel und -äquivalente (2021: Erträge aus kurzfristigen Anlagen sowie sonstige Zinserträge).
Die sonstigen Finanzaufwendungen bestehen im Wesentlichen aus anderen Zinsaufwendungen, der Wertminderung von Zahlungsmitteln und -äquivalenten und Zinsen für Leasing. Siehe Erläuterung 22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement für weitere Informationen.
9. Ertragsteuern
Steuern vom Einkommen und Ertrag, gesamt
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Laufender Steuerertrag/(Aufwand) | (44.933) | (38.397) |
| Davon aus laufendem Jahr | (41.942) | (38.944) |
| Davon aus Vorjahren | (2.991) | 547 |
| Latenter Steuerertrag/(Aufwand) | (4.156) | 3.060 |
| Davon aus laufendem Jahr | (6.337) | 2.355 |
| Davon aus Vorjahren | 2.181 | 705 |
| Davon aus temporären Differenzen | 3.315 | 14.332 |
| Davon aus Zins- und Verlustvorträgen | (7.471) | (11.272) |
| Steuerertrag/(Aufwand) gesamt | (49.088) | (35.337) |
Die Gruppe ist in Deutschland ansässig. Die Muttergesellschaft unterliegt einem Steuersatz von 28,6 % (2021: 28,8 %). Die Ertragssteuersätze der weiteren Gesellschaften liegen zwischen 17 % und 33 % (2021: 17 % und 33 %).
Überleitung erwarteter Steueraufwand
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 116.689 | 85.389 |
| Konzernsteuerrate (in %) | 28,6 % | 28,8 % |
| Erwarteter Steueraufwand | (33.373) | (24.592) |
| Unterschiede aus abweichenden Steuersätzen | (189) | (7) |
| Steueraufwand aus der Nichtaktivierung von Verlustvorträgen |
(3.804) | (2.038) |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen |
(6.864) | (8.056) |
| Permanente Differenzen (steuerfreie Erträge und nicht abzugsfähige Aufwendungen) |
(3.975) | (1.949) |
| Laufende und latente Steuern die Vorjahre betreffen |
(810) | 1.252 |
| Sonstige | (74) | 52 |
| Tatsächlicher Steuerertrag/(Aufwand) | (49.088) | (35.337) |
| Effektive Steuerrate (in %) | 42,1 % | 41,4 % |
Der zum 31. Dezember bestehende Zinsvortrag in Höhe von 104.003 TEUR (2021: 132.925 TEUR) wurde auf Basis der vorliegenden Gewinnprognose analog zum Vorjahr in voller Höhe aktiviert und es wird von einer vollständigen Nutzung ausgegangen.
Latente Steuern aus temporären Differenzen
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 627 | 1.314 |
| Leasing Verbindlichkeiten | 6.882 | 6.812 |
| Sachanlagen | 447 | 363 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 461 | 502 |
| Rückstellungen | 2.824 | 870 |
| Steuerlicher Zinsvortrag | 26.874 | 34.345 |
| Aktive latente Steuern vor Verrechnung | 38.116 | 44.206 |
| Verrechnung | (35.989) | (43.709) |
| Summe aktive latente Steuern | 2.126 | 496 |
| Passive latente Steuern | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| – mit planmäßiger Abschreibung | (21.693) | (30.078) |
| Immaterielle Vermögenswerte – ohne planmäßige Abschreibung |
(30.689) | (30.689) |
| Leasing Nutzungsrechte | (6.694) | (6.651) |
| Umlaufvermögen | (683) | (670) |
| Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen | (4.715) | (1.104) |
| Finanzverbindlichkeiten | (5.366) | (4.282) |
| Passive latente Steuern vor Verrechnung | (69.841) | (73.474) |
| Verrechnung | 35.989 | 43.709 |
| Summe passive latente Steuern | (33.852) | (29.764) |
| Saldo latente Steuern | (31.726) | (29.268) |
Im laufenden Jahr werden latente Steuern im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten als latente Steuerforderungen in Höhe von 6.882 TEUR (2021 6.812 TEUR) und latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 6.694 TEUR (2021 6.651 TEUR) ausgewiesen. Im Vorjahresbericht wurde der entsprechende Betrag mit gesamt netto TEUR 161 im Rahmen der Sachanlagen erfasst. Der bisherige Nettoausweis im Vorjahresbericht wurde entsprechend dem neuen Bruttoausweis im laufenden Jahr angepasst. Die Sachanlagen für das Vorjahr wurden entsprechend von 524 TEUR im Vorjahresbericht neu auf 363 TEUR angepasst.
Entwicklung Saldo latente Steuern
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Zum 1. Januar | (29.268) | 29.027 |
| Latenter Steuerertrag/(Aufwand) | (4.156) | 3.060 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasst | 1.720 | – |
| Aus Unternehmenszusammenschlüssen (siehe hierzu 4 Struktur des Konzerns) |
– | (3.311) |
| Aus Währungsumrechnungen | (22) | 10 |
| Zum 31. Dezember | (31.726) | (29.268) |
Zum 31. Dezember wurden für die folgenden Beträge keine latenten Steuern angesetzt. Der zu Grunde liegende Verlustvortrag ist unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften für unbegrenzte Zeit vortragsfähig.
Nicht angesetzte latente Steuerforderungen
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundbetrag der nicht angesetzten latente Steuer forderungen |
Nicht angesetzte latente Steuer forderungen |
Nicht angesetzte latente Steuer forderungen |
|||||
| Steuerliche Verlustvorträge |
20.654 | 5.907 | 15.786 | 4.546 | |||
| Temporäre Differenzen |
4.164 | 1.191 | – | – | |||
| Steuerliche Zinsvorträge |
4.948 | 1.252 | – | – |
Auf Gewinnrücklagen in Höhe von ca. 389 Mio. EUR (2021: ca. 844 Mio. EUR) von Tochterunternehmen wird unverändert zum Vorjahr keine latente Steuerverbindlichkeit angesetzt, da das Unternehmen in der Lage ist, den Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenz zu steuern, und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit umkehrt.
Im Hinblick auf den Ablauf möglicher Verjährungsfristen wurden zum Ende des Vorjahres die im Geschäftsjahr 2014 gebildeten Eventualverbindlichkeiten für mögliche steuerliche Positionen nach IFRS 3.23 in Höhe von gesamt TEUR 1.610 TEUR aufgelöst. Im laufenden Geschäftsjahr sind keine weiteren verbleibenden Verbindlichkeiten nach IFRS 3.23 bilanziert.
Die Anwendung von IFRIC 23 führte im laufenden Geschäftsjahr zu einer Verbindlichkeit für mögliche steuerliche Risiken in Höhe TEUR 2.614 (2021: TEUR 820).
Die Verbindlichkeit beinhaltet mögliche Risiken in Höhe von TEUR 970 (2021: TEUR 820) zur Begründung von Betriebsstätten im Ausland, der Zuordnung abweichender Gewinne bei bestehenden Betriebsstätten im Rahmen von Betriebsprüfungen sowie der abweichenden Gewinnzurechnung bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
Ferner wurde eine Verbindlichkeit für mögliche steuerliche Risiken aus einer laufenden Betriebsprüfung gebildet in Höhe von TEUR 1.666 (2021: TEUR 0). Der Betrag beinhaltet eine Verbindlichkeit für mögliche zukünftige Steuerzahlungen in Höhe von TEUR 2.957 (2021: TEUR 0) sowie dem gegenüberstehend eine latente Steuerforderung in Höhe von TEUR 1.292 (2021: TEUR 0).
Bei der Festlegung der oben genannten Beträge wurden jeweils zu erwartende Erstattungen sowie Freistellungs- und Anrechnungsbeträge im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend berücksichtigt.
10. Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte
| in TEUR | Bruttobuchwert zum 1. Januar 2022 |
Zu gänge |
Zugänge aus Unter nehmens zusammen schlüssen |
Um gliede rung |
Ab gänge |
Wechsel kursän derungen |
Brutto buchwert zum 31. Dezember 2022 |
Kum. Abschrei bungen und Wertmin derungen zum 1. Januar 2022 |
Zugänge | Ab gänge |
Auswir kung von Wechsel kursände rungen |
Kum. Abschrei bungen und Wertminde rungen zum 31. Dezember 2022 |
Netto buchwert zum 31. Dezember 2022 |
Netto buchwert zum 1. Januar 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert |
667.224 | – | – | – | 705 | 667.929 | – | – | – | – | – | 667.929 | 667.224 | |
| Markenname TeamViewer |
105.100 | – | – | – | – | 105.100 | – | – | – | – | – | 105.100 | 105.100 | |
| Kunden beziehungen |
257.217 | – | – | – | – | 257.217 | (179.074) | (25.830) | – | – | (204.903) | 52.313 | 78.143 | |
| Software | 108.341 | 2.514 | – | – | 104 | 110.959 | (43.425) | (13.233) | – | (90) | (56.748) | 54.211 | 64.917 | |
| Unfertige immaterielle Vermögens gegenstände |
– | 1.241 | – | 1.241 | – | – | 1.241 | – | ||||||
| Summe | 1.137.882 | 3.754 | – | – | 809 | 1.142.445 | (222.498) | (39.063) | – | (90) | (261.651) | 880.793 | 915.383 |
Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte 2022
Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte 2021
| in TEUR | Bruttobuchwert zum 1. Januar 2021 |
Zu gänge |
Zugänge aus Unter nehmens zusammen schlüssen |
Um gliede rung |
Ab gänge |
Wechsel kursän derungen |
Brutto buchwert zum 31. Dezember 2021 |
Kum. Abschrei bungen und Wertmin derungen zum 1. Januar 2021 |
Zugänge | Ab gänge |
Auswir kung von Wechsel kursände rungen |
Kum. Abschrei bungen und Wertminde rungen zum 31. Dezember 2021 |
Netto buchwert zum 31. Dezember 2021 |
Netto buchwert zum 1. Januar 2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert |
646.793 | – | 19.861 | – | – | 570 | 667.224 | – | – | – | – | – | 667.224 | 646.793 |
| Markenname TeamViewer |
105.100 | – | – | – | – | 105.100 | – | – | – | – | – | 105.100 | 105.100 | |
| Kunden beziehungen |
254.600 | – | 2.617 | – | – | – | 257.217 | (153.320) | (25.754) | – | – | (179.074) | 78.143 | 101.280 |
| Software | 78.769 | 8.623 | 20.875 | – | – | 75 | 108.341 | (29.820) | (13.541) | – | (64) | (43.425) | 64.917 | 48.950 |
| Summe | 1.085.262 | 8.623 | 43.352 | – | – | 644 | 1.137.882 | (183.140) | (39.295) | – | (64) | (222.498) | 915.383 | 902.123 |
Werthaltigkeitstest – Der Werthaltigkeitstest wurde auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit TeamViewer vorgenommen.
Der erzielbare Betrag wurde auf der Basis des Nutzungswerts abgeleitet, der durch Abzinsung der aus der fortgesetzten Nutzung zu erwartenden zukünftigen Cashflows ermittelt wurde. In Übereinstimmung mit IAS 36 wurden die voraussichtlichen Cashflows über einen Zeitraum von fünf Jahren im Abzinsungsmodell berücksichtigt. Der Abzinsungssatz wurde unter Verwendung der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten (WACC) vor Steuern berechnet, die Verschuldungskosten mit einem Kredit-Spread beinhalten, um Fremdmittelkosten aus der Sicht eines Marktteilnehmers sowie Eigenkapitalkosten aus Marktsicht zu berücksichtigen. Die Eigenkapitalkosten werden von Marktdaten abgeleitet, die auf der Grundlage einer Vergleichsgruppe von Unternehmen mit einem vergleichbaren Risikoprofil in Bezug auf Geschäftsmodell, Größe und geografischer Verteilung der jeweiligen Verkäufe basieren. Die wesentlichen verwendeten Bestandteile zur Festlegung der Eigenkapitalkosten sind der Marktrisikoaufschlag, der risikofreie Zinssatz und ein Unlevered-Beta, das den Fünfjahresdurchschnitt der Vergleichsgruppe des Konzerns beinhaltet. Geografische Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, wurden durch einen Länderriskoaufschlag berücksichtigt. Die bei dem Werthaltigkeitstest verwendeten wesentlichen Annahmen sind Abzinsungssatz, Wachstumsrate der Billings, Wachstumsrate der ewigen Rente und EBITDA-Marge.
Der Geschäftsplan wurde vom TeamViewer-Vorstand genehmigt und stellt die zum Bewertungsstichtag (31. Dezember 2022) aktuellste verfügbare Planung für einen Zeitraum von vier Jahren dar. Das geplante EBITDA baut auf den Erwartungen bezüglich zukünftiger Ergebnisse unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten auf. Für die Geschäftsjahre 2023- 2027 wird mit einem Wachstum der Billings und des EBITDA gerechnet. Das geplante Billingswachstum ist getrieben durch ein überproportionales Wachstum der Enterprise Kunden. Dieses Wachstum resultiert aus einem Anstieg der NRR (LTM), einer fortlaufenden Entwicklung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen in das Großkundensegment sowie aus neuen Großkunden.
Bewertungsparameter/-annahmen
| in % | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Jährliche Wachstumsrate der Billings | 9,4 | 18,0 |
| Abzinsungssatz (vor Steuer) | 10,8 | 8,6 |
| Kredit-Spread | 3,6 | 1,2 |
| Marktrisikoaufschlag | 7,0 | 7,2 |
| Risikofreier Zinssatz | 2,0 | 0,1 |
| Unlevered-Beta | 89,4 | 72,3 |
| Gewichteter Länderrisikoaufschlag | 0,7 | 0,5 |
| Wachstumsrate der ewigen Rente | 2,0 | 2,0 |
| Angepasste EBITDA-Marge (ewige Rente) | 54,9 | 55,6 |
Der erzielbare Betrag war größer als der Buchwert, daher wurde kein Wertminderungsaufwand erfasst. Von der Geschäftsleitung für möglich gehaltene Änderungen von wesentlichen Annahmen des Werthaltigkeitstests würden nicht zu einem Wertminderungsaufwand führen.
11. Sachanlagen
Sachanlagen 2022
| in TEUR | Brutto buchwert zum 1. Januar 2022 |
Zu gänge |
Zugänge aus Unter nehmens zusam men schlüssen |
Um gliederung |
Abgänge | Auswirkung von Wechsel kurs änderungen |
Bruttobuch wert zum 31. Dezember 2022 |
Kumulierte Abschrei bungen zum 1. Januar 2022 |
Zugänge | Abgänge | Auswir kung von Wechsel kurs änderun gen |
Kum. Abschrei bungen zum 31. Dezem ber 2022 |
Netto buchwert zum 31. Dezember 2022 |
Nettobuch wert zum 1. Januar 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einbauten in fremde Gebäude |
8.063 | 750 | – | 794 | – | 135 | 9.742 | (1.254) | (1.383) | – | (75) | (2.712) | 7.031 | 6.809 |
| IT-Ausstattung | 11.300 | 3.560 | – | – | – | 526 | 15.385 | (6.292) | (3.282) | – | (347) | (9.921) | 5.464 | 5.008 |
| Büromöbel und Büroausstattung |
5.665 | 780 | – | – | – | 168 | 6.613 | (2.191) | (636) | – | (81) | (2.909) | 3.704 | 3.473 |
| Anlagen im Bau | 745 | – | – | (794) | – | 49 | – | – | – | – | – | – | – | 745 |
| Summe Sachanlagen | 25.773 | 5.090 | – | – | – | 877 | 31.740 | (9.737) | (5.301) | – | (503) | (15.541) | 16.199 | 16.036 |
Sachanlagen 2021
| in TEUR | Brutto buchwert zum 1. Januar 2021 |
Zu gänge |
Zugänge aus Unter nehmens zusam men schlüssen |
Um gliederung |
Abgänge | Auswirkung von Wechsel kurs änderungen |
Bruttobuch wert zum 31. Dezember 2021 |
Kumulierte Abschrei bungen zum 1. Januar 2021 |
Zugänge | Abgänge | Auswir kung von Wechsel kurs änderun gen |
Kum. Abschrei bungen zum 31. Dezem ber 2021 |
Netto buchwert zum 31. Dezember 2021 |
Nettobuch wert zum 1. Januar 2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einbauten in fremde Gebäude |
6.258 | 1.683 | 17 | – | 106 | 8.063 | (761) | (439) | – | (53) | (1.254) | 6.809 | 5.496 | |
| IT-Ausstattung | 7.962 | 2.883 | 21 | – | (50) | 484 | 11.300 | (3.219) | (2.815) | 50 | (309) | (6.292) | 5.008 | 4.743 |
| Büromöbel und Büroausstattung |
4.151 | 1.324 | 145 | – | (59) | 103 | 5.665 | (1.330) | (796) | 28 | (94) | (2.191) | 3.473 | 2.822 |
| Anlagen im Bau | – | 717 | – | – | – | 27 | 745 | – | – | – | – | – | 745 | – |
| Summe Sachanlagen | 18.371 | 6.608 | 184 | – | (109) | 720 | 25.773 | (5.310) | (4.050) | 79 | (456) | (9.737) | 16.036 | 13.061 |
Nutzungsrechte 2022
| in TEUR | Brutto buchwert zum 1. Januar 2022 |
Zugänge | Zugänge aus Unterneh mens zusammen schlüssen |
Abgänge | Wechselkurs änderungen |
Bruttobuch wert zum 31. Dezember 2022 |
Kumulierte Abschreibung zum 1. Januar 2022 |
Zugänge | Abgänge | Auswir kung von Wechsel kursände rungen |
Kum. Abschrei bungen zum 31. Dezember 2022 |
Netto buchwert zum 31. Dezember 2022 |
Nettobuchwert zum 1. Januar 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude | 28.170 | 8.482 | – | (77) | 670 | 37.245 | (7.267) | (4.836) | 77 | (238) | (12.265) | 24.980 | 20.903 |
| IT-Ausstattung | 13.299 | 5.091 | – | – | (11) | 18.379 | (4.754) | (4.541) | – | 2 | (9.293) | 9.086 | 8.545 |
| Summe Nutzungsrechte | 41.469 | 13.572 | – | (77) | 659 | 55.624 | (12.021) | (9.377) | 77 | (237) | (21.558) | 34.066 | 29.448 |
Nutzungsrechte 2021
| in TEUR | Brutto buchwert zum 1. Januar 2021 |
Zugänge | Zugänge aus Unter nehmens zusammen schlüssen |
Abgänge | Wechselkurs änderungen |
Bruttobuch wert zum 31. Dezember 2021 |
Kumulierte Abschreibung zum 1. Januar 2021 |
Zugänge | Abgänge | Auswir kung von Wechsel kursände rungen |
Kum. Abschrei bungen zum 31. Dezember 2021 |
Netto buchwert zum 31. Dezember 2021 |
Nettobuchwert zum 1. Januar 2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude | 22.203 | 6.381 | 716 | (1.545) | 415 | 28.170 | (4.818) | (3.817) | 1.545 | (177) | (7.267) | 20.903 | 17.384 |
| IT-Ausstattung | 12.568 | 2.276 | – | (1.545) | 0 | 13.299 | (2.544) | (3.755) | 1.545 | (0) | (4.754) | 8.545 | 10.024 |
| Summe Nutzungsrechte | 34.771 | 8.657 | 716 | (3.090) | 415 | 41.469 | (7.362) | (7.572) | 3.090 | (177) | (12.021) | 29.448 | 27.408 |
12. Finanzielle Vermögenswerte
Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Mietkautionen und Forderungen aus Derivaten.
Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2022 beinhalten im Wesentlichen derivative Finanzinstrumente. Zum 31. Dezember 2021 bestanden keine kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte.
13. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Es bestanden zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021 nur kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Bis 30 Tage | 19.524 | 11.068 |
| 31–60 Tage | 2.457 | 2.813 |
| 61–90 Tage | 2.041 | 1.773 |
| 91–120 Tage | 1.273 | 1.416 |
| 121–150 Tage | 1.119 | 1.610 |
| Mehr als 150 Tage | 7.688 | 9.995 |
| Summe vor Wertberichtigung | 34.101 | 28.675 |
| Wertberichtigung | (15.806) | (17.115) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
18.295 | 11.560 |
Erwartete Forderungsausfälle der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember
| 2022 | 2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Überfälligkeit | in TEUR | Erwartete Ausfallquoten in % |
in TEUR | Erwartete Ausfallquoten in % |
||
| Bis 30 Tage | (3.718) | 22 | (2.018) | 20 | ||
| 31–60 Tage | (1.390) | 58 | (1.758) | 66 | ||
| 61–90 Tage | (1.284) | 64 | (1.438) | 87 | ||
| 91–120 Tage | (1.105) | 89 | (1.278) | 96 | ||
| 121–150 Tage | (1.069) | 99 | (1.473) | 98 | ||
| > 150 Tage | (7.241) | 99 | (9.150) | 100 | ||
| Summe Wertberichtigung | (15.806) | (17.115) |
Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Wertberichtigungen zu Beginn des Geschäftsjahres |
(17.115) | (18.257) |
| Auflösung/(Zuführung) | (13.604) | (16.081) |
| Inanspruchnahme | 14.913 | 17.223 |
| Summe der Wertberichtigungen zum Ende des Geschäftsjahres |
(15.806) | (17.115) |
Durchschnittlich erfolgte die Zahlung von Rechnungen im Geschäftsjahr 2022 nach 37 Tagen (2021: 34 Tage) nach Rechnungsstellung.
Informationen über Risiken, denen der Konzern in Bezug auf Kredit- und Marktrisiken für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt ist, sind in Erläuterung 22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement enthalten.
14. Sonstige Vermögenswerte
Sonstige Vermögenswerte 2022
| in TEUR | Kurzfristig | Langfristig | 31. Dezember 2022 Summe |
|---|---|---|---|
| Sonstige Forderungen | 5.866 | 574 | 6.440 |
| Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen |
4.799 | 11.348 | 16.147 |
| Vorauszahlungen | 8.336 | – | 8.336 |
| Vorräte | 388 | – | 388 |
| Umsatzsteuerforderungen | 4 | – | 4 |
| Summe sonstige Vermögenswerte |
19.392 | 11.922 | 31.315 |
Sonstige Vermögenswerte 2021
| in TEUR | Kurzfristig | Langfristig | 31. Dezember 2021 Summe |
|---|---|---|---|
| Sonstige Forderungen | 5.573 | 1.049 | 6.622 |
| Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen |
1.006 | 2.774 | 3.780 |
| Vorauszahlungen | 6.119 | – | 6.119 |
| Vorräte | 316 | – | 316 |
| Umsatzsteuerforderungen | 15 | – | 15 |
| Summe sonstige Vermögenswerte |
13.029 | 3.823 | 16.852 |
Die Abschreibung aktivierter Kosten aus Kundenverträgen im Geschäftsjahr betrug 2,8 Mio. EUR (2021: 243 TEUR).
15. Zahlungsmittel und -äquivalente
Zahlungsmittel und -äquivalente
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Einlagen | 85.013 | 91.762 |
| Bankkonten | 75.217 | 459.051 |
| Zahlungsdienstleister | 763 | 909 |
| Kassenbestand | 4 | 4 |
| Summe der Zahlungsmittel und -äquivalente | 160.997 | 551.726 |
| Wertminderungen auf Zahlungsmittel und -äquivalente |
– | (1.193) |
| Summe der Zahlungsmittel und -äquivalente nach Wertminderung |
160.997 | 550.533 |
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 wurde aufgrund von Unwesentlichkeit keine Wertminderung für Zahlungsmittel- und äquivalente vorgenommen.
16. Eigenkapital
Eigenkapital
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 186.516 | 201.071 |
| Kapitalrücklage | 236.849 | 394.487 |
| Verlustvortrag | (209.203) | (276.803) |
| Cashflow Hedge | (1.620) | 12 |
| Währungsumrechnungsrücklage | 3.003 | 1.320 |
| Eigene Anteile | (100.263) | – |
| Summe Eigenkapital | 115.282 | 320.087 |
Anzahl Aktien
| in tausend Stück | Gezeichnetes Kapital | Eigene Anteile |
|---|---|---|
| 31.12.2021 | 201.071 | – |
| Erwerb eigener Aktien | – | (24.094) |
| Einziehung eigene Aktien | (14.555) | 14.555 |
| 31.12.2022 | 186.516 | (9.539) |
Gezeichnetes Kapital – Das Gezeichnete Kapital umfasst das Grundkapital der TeamViewer AG in Höhe von 186.515.856 EUR und ist eingeteilt in 186.515.856 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). 356.977 Aktien sind im Rahmen anteilsbasierter Vergütungen zugunsten der Gesellschaft mit einer Verfügungssperre belegt.
Genehmigtes Kapital – Der Vorstand ist berechtigt, das Gezeichnete Kapital bis zum 2. September 2024 einmal oder mehrmals um bis zu 98.929.069 EUR (genehmigtes Kapital 2020) zu erhöhen. Dabei kann das Bezugsrecht der Altaktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 2. September 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 100.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 100.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Dabei kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in den folgenden Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen:
- Soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist.
- Soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von der Gesellschaft und/oder von ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen sowie Wandelgenussrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung ihrer Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflichten zustünde.
- Soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft
zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur, soweit der rechnerisch auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder das bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital noch das zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital.
• Soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen ausgegeben werden.
Zum 31. Dezember 2021 hat die Gesellschaft das Genehmigte Kapital 2019 in Höhe von 1.070.931,00 EUR im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage, die im Geschäftsjahr 2020 erfolgt ist, in Anspruch genommen. Das Bedingte Kapital 2019 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Dementsprechend beträgt das Genehmigte Kapital 2019 zum 31. Dezember 2022 98.929.069,00 EUR und das Bedingte Kapital 2019 60.000.000,00 EUR.
Bedingtes Kapital – Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 60.000 TEUR durch Ausgabe von bis zu 60.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 bis zum 2. September 2024 durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, für den Fall, dass Wandlungs- bzw. Optionsrechte ausgeübt oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllt werden oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Zudem wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. September 2024 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.400.000.000 EUR jeweils mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 60.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 60.000.000 EUR nach
näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können eine Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung zum Ende der Laufzeit oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Bar- oder Sachleistung erfolgen. Die Schuldverschreibungen können auch durch Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die erforderlichen Garantien für die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte oder Wandlungsbzw. Optionsausübungspflichten auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen.
Der Vorstand wurde darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen unter bestimmten Umständen auszuschließen, unter anderem bei Ausgabe gegen Sachleistungen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 60.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 60.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 bis zum 2. September 2024 durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, für den Fall, dass Wandlungsbzw. Optionsrechte ausgeübt oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllt werden oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Kapitalrücklage – Die Erhöhung der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr resultiert aus anteilsbasierten Vergütungen (siehe Erläuterung 7 Personalaufwand).
Cashflow Hedge – In der Rücklage für Cashflow Hegdes sind die Effekte einer Zinsbegrenzungsvereinbarung (Zinscap) erfasst.
Währungsumrechnungsrücklage – Die Währungsumrechnungsrücklage resultiert aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Euro.
Eigene Anteile – Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 3. September 2019 ermächtigt, bis zum 2. September 2024 eigene Aktien zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Mai 2022 dahingehend erneuert und ersetzt, dass der Vorstand nunmehr ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Mai 2027 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Soweit im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger ist, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich. Dabei dürfen auf die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweils bestehenden Grundkapitals entfallen. Der Erwerb erfolgt über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufbzw. Verkaufsangebots, unter Nutzung von Derivaten oder von einem Kredit- oder Finanzinstitut.
Am 2. Februar 2022 hat der Vorstand der TeamViewer AG ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 300 Mio. EUR oder, falls höher, bis zu 20.000.000 Aktien beschlossen. Dieses begann am 3. Februar 2022 und wurde mit Beschluss vom 2. August 2022 dahingehend geändert, dass der Höchstbetrag der zu erwerbenden Aktien bis zu 30.000.000 Aktien beträgt. Das Programm wurde unter den vorstehend genannten Ermächtigungen durchgeführt und am 26. September 2022 abgeschlossen. Insgesamt wurden 24.093.675 Aktien erworben. Mit Wirkung zum 13. Juni 2022 wurden 14.555.075 Aktien eingezogen und das gezeichnete Kapital des Unternehmens wurde entsprechend reduziert. Die verbleibenden 9.538.600 Aktien werden zunächst für eine spätere Verwendung für alle aktienrechtlich zulässigen Zwecke von der Gesellschaft, insbesondere dem RSU-Programm, gehalten.
Unter dem RSU-Programm entstanden am 31.12.2022 die ersten unbedingten Ansprüche auf Übertragung von Aktien. Diese Aktien wurden in unmittelbarem Anschluss, allerdings erst im Januar 2023, an die Mitarbeitenden übertragen, sodass die Gesellschaft zum 31.12.2022 eine Anzahl von 9.538.600 eigener Aktien hielt.
Der Posten Eigene Anteile enthält die Anschaffungskosten von 9.538.600 eigenen Aktien.
17. Finanzverbindlichkeiten
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | |||
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig | Langfristig | Summe | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 113.295 | 519.346 | 632.641 | |
| Davon aus Darlehen | 101.664 | 496.380 | 598.044 | |
| Davon aus Leasing verbindlichkeiten |
11.632 | 22.966 | 34.598 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
11.537 | 3.119 | 14.656 | |
| Summe | 124.832 | 522.465 | 647.297 |
| in TEUR | 31. Dezember 2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig | Langfristig | Summe | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 34.973 | 842.495 | 877.468 | |
| Davon aus Darlehen | 26.378 | 820.961 | 847.338 | |
| Davon aus Leasing verbindlichkeiten |
8.595 | 21.534 | 30.129 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
5.911 | 8.769 | 14.680 | |
| Summe | 40.883 | 851.264 | 892.147 |
(a) Laufzeiten und Rückzahlungsstruktur
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | Effektiver Zinssatz in % |
Jahr der Fälligkeit |
Nominal wert |
Buchwert | |
| Darlehen | |||||
| Konsortialdarlehen 2022 EUR | EUR | 3,9 | 2025 | 100.000 | 99.301 |
| Konsortialdarlehen 2022 Revolvierende Kreditlinie |
EUR | 3,9 | 2027 | 100.000 | 97.636 |
| Bilaterales Bankdarlehen 2021 EUR |
EUR | 1,0 | 2025 | 100.000 | 100.000 |
| Schuldscheindarlehen | |||||
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre Fix |
EUR | 1,1 | 2024 | 27.000 | 27.054 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre Variabel |
EUR | 2,4 | 2024 | 58.000 | 58.347 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre Fix |
EUR | 1,3 | 2026 | 118.000 | 118.218 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre Variabel |
EUR | 2,5 | 2026 | 75.000 | 75.438 |
| Schuldscheindarlehen 7 Jahre Fix |
EUR | 1,5 | 2028 | 13.000 | 13.028 |
| Schuldscheindarlehen 10 Jahre Fix |
EUR | 1,6 | 2031 | 9.000 | 9.023 |
| Summe | 600.000 | 598.044 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
| in TEUR | 31. Dezember 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | Effektiver Zinssatz in % |
Jahr der Fälligkeit |
Nominal wert |
Buchwert | |
| Darlehen | |||||
| Konsortialdarlehen 2019 USD | USD | 2,5 | 2024 | 270.175 | 266.051 |
| Konsortialdarlehen 2019 EUR | EUR | 2,1 | 2024 | 112.500 | 110.722 |
| Konsortialdarlehen 2019 GBP | GBP | 2,6 | 2024 | 71.309 | 70.216 |
| Konsortialdarlehen 2019 Revolvierende Kreditlinie |
diverse | 1,5–4 | 2024 | – | – |
| Bilaterales Bankdarlehen 2021 EUR |
EUR | 1,0 | 2025 | 100.000 | 100.000 |
| Schuldscheindarlehen | |||||
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre Fix |
EUR | 1,1 | 2024 | 27.000 | 27.025 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre Variabel |
EUR | 1,1 | 2024 | 58.000 | 58.051 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre Fix |
EUR | 1,3 | 2026 | 118.000 | 118.144 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre Variabel |
EUR | 1,3 | 2026 | 75.000 | 75.087 |
| Schuldscheindarlehen 7 Jahre Fix |
EUR | 1,5 | 2028 | 13.000 | 13.022 |
| Schuldscheindarlehen 10 Jahre Fix |
EUR | 1,6 | 2031 | 9.000 | 9.020 |
| Summe | 853.984 | 847.338 |
Die Zinszahlungstermine sind aktuell drei Monate rollierend. Der Zinszahlungszeitraum kann nach jedem Zinszahlungstermin beliebig auf einen Zeitraum zwischen einem und zwölf Monaten verlängert werden.
In den Buchwerten der jeweiligen Darlehen sind direkt zurechenbare Transaktionskosten enthalten, die über die Laufzeit der jeweiligen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert werden.
Der Konzern hat das unbedingte Recht, die Darlehen jederzeit teilweise oder vollständig vorzeitig zurückzuzahlen.
Die revolvierende Kreditlinie wird zum 31. Dezember 2022 mit einem Betrag in Höhe von 100 Mio. EUR in Anspruch genommen (31. Dezember 2021: 0). Eine Inanspruchnahme ist bis zu einem Betrag von 450 Mio. EUR (2021: 150 Mio. EUR) möglich.
Die Zahlungsstruktur der Finanzverbindlichkeiten aus Darlehen stellt sich wie folgt dar, ausgehend von der zum Bilanzstichtag bestehenden Annahme einer Rückzahlung wie im Darlehensvertrag vereinbart:
Zukünftige Cashflows Stand 31. Dezember 2022
| in TEUR | Zahlbar binnen 3 Monaten |
Zahlbar zwischen 3 und 12 Monaten |
Zahlbar nach über 12 Monaten |
Summe aus stehender Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Darlehen | 1.957 | 5.943 | 318.778 | 326.678 |
| Konsortialdarlehen 2022 EUR |
873 | 2.680 | 105.759 | 109.312 |
| Konsortialdarlehen 2022 Revolvierende Kreditlinie |
835 | 2.502 | 111.752 | 115.089 |
| Bilaterales Bankdarlehen 2021 |
250 | 761 | 101.267 | 102.278 |
| Schuldscheindarlehen | 2.588 | 2.588 | 310.867 | 316.043 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre Fix |
135 | 135 | 27.135 | 27.405 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre Variabel |
657 | 657 | 58.657 | 59.970 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre Fix |
708 | 708 | 121.540 | 122.956 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre Variabel |
925 | 925 | 79.636 | 81.486 |
| Schuldscheindarlehen 7 Jahre Fix |
91 | 91 | 13.819 | 14.001 |
| Schuldscheindarlehen 10 Jahre Fix |
72 | 72 | 10.080 | 10.224 |
| Summe zukünftiger Zahlungen |
4.545 | 8.531 | 629.645 | 642.721 |
Zukünftige Cashflows Stand 31. Dezember 2021
| in TEUR | Zahlbar binnen 3 Monaten |
Zahlbar zwischen 3 und 12 Monaten |
Zahlbar nach über 12 Monaten |
Summe aus stehender Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Darlehen | 2.363 | 32.325 | 544.664 | 579.352 |
| Konsortialdarlehen 2019 USD |
1.344 | 19.042 | 263.829 | 284.214 |
| Konsortialdarlehen 2019 EUR |
427 | 7.530 | 109.000 | 116.956 |
| Konsortialdarlehen 2019 GBP |
343 | 4.990 | 69.557 | 74.890 |
| Konsortialdarlehen 2019 Revolvierende Kreditlinie |
0 | 0 | 0 | 0 |
| Bilaterales Bankdarlehen 2021 |
250 | 764 | 102.278 | 103.292 |
| Schuldscheindarlehen | 1.739 | 1.780 | 311.644 | 315.163 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre Fix |
135 | 137 | 27.404 | 27.675 |
| Schuldscheindarlehen 3 Jahre Variabel |
288 | 298 | 58.880 | 59.466 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre Fix |
706 | 718 | 122.946 | 124.370 |
| Schuldscheindarlehen 5 Jahre Variabel |
448 | 463 | 78.190 | 79.100 |
| Schuldscheindarlehen 7 Jahre Fix |
91 | 92 | 14.001 | 14.184 |
| Schuldscheindarlehen 10 Jahre Fix |
72 | 73 | 10.223 | 10.368 |
| Summe zukünftiger Zahlungen |
4.102 | 34.106 | 856.307 | 894.515 |
Für zusätzliche Informationen über das Risikomanagement in Bezug auf Zinssatz und Liquiditätsrisiko siehe Erläuterung 22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement.
(b) Refinanzierung 2022
Am 14. Juli 2022 hat der Konzern seine Kreditfazilitäten verbessert und sowohl die Zinsmargen reduziert als auch die Kreditlaufzeiten verlängert. Hierfür wurde ein neuer Kreditvertrag (Konsortialdarlehen 2022) mit verschiedenen Kreditgebern abgeschlossen, um die bestehenden Konsortialdarlehen aus 2019 abzulösen. Wesentliche Eckpunkte sind:
- Neues endfälliges Darlehen in Höhe von 150 Mio. EUR
- Revolvierende Kreditfazilität (RCF) in Höhe von 450 Mio. EUR
- Revolvierende Kreditfazilität (RCF) in Euro
- Reduzierung der Zinssätze
Kreditkonditionen
| RCF | Endfälliges Darlehen | ||
|---|---|---|---|
| Gesamtbetrag | 450 Mio. EUR + 100 Mio. EUR optional |
150 Mio EUR | |
| Laufzeit | 5 Jahre1 | 3 Jahre1 | |
| Anfangsmarge | 1,10 % | 1,25 % | |
| Margen Anpassungen | +/- Anpassung an Verschuldungsgrad2 |
Nach 12 Monaten +0,15 % nach 18 Monaten +0,25 % +/- Anpassung an Verschuldungsgrad3 |
|
| Bereitstellungsgebühr | 35 % der aktuellen Marge | – | |
| Währung | EUR | ||
| Zinszeiträume | 1, 3 oder 6 Monate | ||
| Referenzrate | EURIBOR | ||
| Floor | 0 % | ||
| Rückzahlung | Zum Endfälligkeitsdatum | ||
| ESG Margen Anpassung | Basierend auf ESG-Scoring 4 |
1 Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr mit Zustimmung der Bank.
2 Margen im Bereich von 0,90 % bis 1,90 %.
3 Margen im Bereich von 1,05 % bis 2,05 %.
4 Basierend auf dem ESG Scoring kann eine Anpassung der Kreditmarge von bis zu +/- 4 Basispunkten erfolgen.
Die Rückzahlung der Konsortialdarlehen 2019 führten zu einer sofortigen Erfassung der kapitalisierten Transaktionskosten in Höhe von 5,9 Mio EUR im Geschäftsjahr.
Nach der Rückführung der Konsortialdarlehen 2019 wurde zugehörige USD-Zinscap im Juli 2022 verkauft.
Im Juli 2022 hat der Konzern neue Euro Zinscaps mit einem Gesamtnennbetrag von 133 Mio. EUR und einem Ausübungspreis von 2 % basierend auf dem 6-Monats EURIBOR abgeschlossen. Die neuen Zinscaps sind über die restliche Laufzeit und den gesamten Betrag des Schuldscheindarlehens 3-Jahre variabel und des Schuldscheindarlehens 5-Jahre variabel abgeschlossen und sind als Cash-Flow-Hedge mit einer Hedge-Ratio von 1 designiert.
(c) Schuldscheindarlehen
Im Februar 2021 hat TeamViewer eine Vereinbarung über die Begebung eines Schuldscheindarlehens über 300 Mio. EUR getroffen, die variable und festverzinsliche Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten beinhaltet. Alle Tranchen wurden zum Nennwert ausgegeben und sind endfällig. Die Zinscoupons werden halbjährlich gezahlt. Der Referenzzinssatz (6-M-EURIBOR) ist für die variablen Tranchen mit einem Gesamtnennbetrag von 133 Mio. EUR mit 0 % nach unten begrenzt. Die Zinsmargen sind an den Nettoverschuldungsgrad des Konzerns sowie an das ESG-Rating gekoppelt.
Das Schuldscheindarlehen wurde anfänglich zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der Transaktionskosten, die der Platzierung direkt zurechenbar sind, angesetzt. Die Transaktionskosten in Höhe von 967 TEUR werden anteilig über die Laufzeit der jeweiligen Tranchen des Schuldscheindarlehens unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert.
(d) Bilaterales Bankdarlehen
Im März 2021 hat TeamViewer einen fix verzinslichen Darlehensvertrag in Höhe von 100 Mio. EUR abgeschlossen. Das Darlehen ist endfällig und hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2025. Die Verzinsung beträgt 1,00 % p. a. Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich am Ende eines jeden Kalendervierteljahres zur Zahlung fällig.
(e) Kreditbedingungen
Gemäß den Bedingungen aus dem Konsortialdarlehen 2022 und dem bilateralen Bankdarlehen muss sich der Konzern an bestimmte Verschuldungsgrad-Covenants (entspricht Netto-Finanzverbindlichkeit/Pro-Forma-EBITDA, jeweils definiert gemäß Kreditvertrag) halten.
Zum 31. Dezember 2022 bestanden keine Verletzungen der Darlehensbedingungen.
(f) Finanzmanagement
Das Finanzmanagement von TeamViewer ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität, Flexibilität und Liquidität des Konzerns zu sichern. Es umfasst das Kapitalstrukturmanagement beziehungsweise die Finanzierung des Unternehmens, das Cash- und Liquiditätsmanagement und das Überwachen und Steuern von Marktpreisrisiken, wie Wechselkurs- und Zinsrisiken. Die Finanzierungsstruktur von TeamViewer ist dabei auf den Erhalt finanzieller Handlungsspielräume zur Nutzung von Geschäfts- und Investitionschancen ausgerichtet. Dies wird durch ein ausgewogenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital erreicht.
(g) Leasingverbindlichkeiten
Entwicklung Leasingverbindlichkeiten
| In TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| 1. Januar | 30.129 | 27.183 |
| Zugänge | 13.141 | 8.159 |
| Zinsaufwand | 745 | 749 |
| Leasingzahlungen | (10.206) | (7.633) |
| Wechselkurseffekte | 423 | (120) |
| Modifikationen & Anpassungen | (516) | 1.368 |
| Wechselkursänderungen | 143 | (246) |
| Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen | 738 | 669 |
| 31. Dezember | 34.598 | 30.129 |
Die Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasinggegenstände von geringem Wert im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich auf 532 TEUR (2021: 446 TEUR).
Fälligkeitsanalyse der Leasingverpflichtungen
| Zum 31. Dezember 2022 |
Zum 31. Dezember 2021 |
|---|---|
| 11.751 | 8.895 |
| 15.998 | 10.912 |
| 4.609 | 6.198 |
| 3.748 | 5.756 |
| 36.106 | 31.761 |
| 34.598 | 30.129 |
| 11.632 | 8.595 |
| 22.966 | 21.534 |
18. Abgegrenzte Umsatzerlöse
Umsatzerlöse nach Lizenztyp anhand der Entwicklung der abgegrenzten Umsatzerlöse
| in TEUR | 2022 | |||
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar |
Zugang/ Billings |
Auflösung/ Umsatzerlöse |
Stand zum 31. Dezember |
|
| Abonnementmodell | 250.480 | 634.773 | (572.974) | 312.279 |
| Zeitlich unbegrenzte Lizenzen |
95 | 1 | (86) | 10 |
| Entwicklung Bilanzposten | 250.575 | 634.774 | (573.060) | 312.289 |
| Sonstiges | n/a | (0) | 7.18625 | n/a |
| Erfolgswirksame Veränderung |
n/a | 634.774 | (565.874) | n/a |
| in TEUR | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar |
Zugang/ Billings |
Auflösung/ Umsatzerlöse |
Stand zum 31. Dezember |
|
| Abonnementmodell | 212.509 | 547.601 | (509.630) | 250.480 |
| Zeitlich unbegrenzte Lizenzen |
2.663 | 7 | (2.575) | 95 |
| Entwicklung Bilanzposten | 215.172 | 547.608 | (512.205) | 250.575 |
| Sonstiges | n/a | - | 11.10826 | n/a |
| Erfolgswirksame Veränderung |
n/a | 547.608 | (501.097) | n/a |
25 Dieser Betrag beinhaltet im Wesentlichen Billings, die noch nicht als Forderung aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen sind. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen unter Erläuterung 3 (h) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
26 Dieser Betrag beinhaltet im Wesentlichen Billings, die noch nicht als Forderung aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen sind. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen unter Erläuterung 3 (h) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Abgegrenzte Umsatzerlöse
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Langfristig | 24.151 | 6.095 |
| Kurzfristig | 288.138 | 244.480 |
| Summe abgegrenzte Umsatzerlöse | 312.289 | 250.575 |
19. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Altersstruktur
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Bis 30 Tage | 8.169 | 6.666 |
| 31–60 Tage | – | 445 |
| 61–90 Tage | 92 | – |
| Mehr als 90 Tage | 613 | 161 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
8.875 | 7.272 |
20. Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten
Der Konzern geht davon aus, dass die folgenden abgegrenzten Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden:
Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Belegschaftsbezogene Verbindlichkeiten | 24.891 | 21.221 |
| Käufe/ bezogene Leistungen von Dritten und übrige |
7.272 | 14.328 |
| Steuern und Sozialabgaben aus der Lohnabrechnung |
2.629 | 2.155 |
| Umsatzsteuer | 6.857 | 4.080 |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten |
41.648 | 41.784 |
Die belegschaftsbezogenen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem Sachverhalte aus erfolgsabhängigen Vergütungen, Reorganisationen und Urlaubsansprüchen.
21. Rückstellungen
Rückstellungen 2022
| in TEUR | Personal | Steuern | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Januar | 412 | 590 | 1.257 | 2.259 |
| Zugänge | 277 | 248 | 8.204 | 8.729 |
| Verbrauch | (62) | (146) | (1.237) | (1.444) |
| Auflösung | – | – | – | – |
| Stand am 31. Dezember | 628 | 692 | 8.224 | 9.543 |
| Davon langfristig | 530 | – | – | 530 |
Rückstellungen 2021
| in TEUR | Personal | Steuern | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Januar | 420 | 1.459 | 779 | 2.658 |
| Zugänge | 51 | 371 | 1.257 | 1.679 |
| Verbrauch | (59) | (567) | (779) | (1.405) |
| Auflösung | – | (673) | – | (673) |
| Stand am 31. Dezember | 412 | 590 | 1.257 | 2.259 |
| Davon langfristig | 342 | – | 24 | 366 |
Im Rahmen der weltweiten Entwicklungen zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle stufen immer mehr Staaten den Verkauf von Software auch bei fehlender physischer Präsenz als steuerpflichtigen Geschäftsvorfall ein. Der ausländische Unternehmer ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechende Umsatzsteuer beim lokalen Kunden zu vereinnahmen und an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Die Auslegung der neu eingeführten Gesetze ist vielfach noch in Klärung. TeamViewer prüft die jeweilige Auslegung und Anwendung. Bei Bedarf erfolgen entsprechende Registrierungen sowie das Abführen von Umsatzsteuer. Für mögliche Zahlungsverpflichtungen sind zum 31. Dezember 2022 Rückstellungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR (2021: 0,6 Mio. EUR) in der Bilanz erfasst.
Zusätzlich zu den in der Bilanz erfassten Rückstellungen können bei abweichender Auffassung der zuständigen Finanzbehörden weitere Zahlungsverpflichtungen im unteren einstelligen Millionenbereich anfallen. Da nach Unternehmenseinschätzung für diese Beträge eine geringe Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme besteht, sind keine weiteren Rückstellungen in der Bilanz erfasst.
Der Zugang zu den sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr 2022 resultiert im Wesentlichen auslaufenden Rechtsstreitigkeiten.
22. Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement
(a) Kategorisierung und beizulegende Zeitwerte
Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die ein beizulegender Zeitwert ermittelt oder ausgewiesen wird, werden wie folgt kategorisiert:
- Stufe 1: Kursnotierungen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden
- Stufe 2: Andere Inputfaktoren als die auf Stufe 1 genannten Kursnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
- Stufe 3: Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Schuld, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit ihrer jeweiligen Stufe in der Zeitwerthierarchie.
Buchwert und Zeitwertstufe finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022
Buchwert und Zeitwertstufe finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021
| in TEUR | Buchwert | Zeitwertstufe | ||
|---|---|---|---|---|
| Klassifizierung nach IFRS 9 | Erfolgswirksam zum beizulegen den Zeitwert |
Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Beizu legender Zeitwert |
Stufe |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Davon Derivate | 20.809 | 2 | ||
| Summe finanzielle Vermögens werte bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
20.809 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
18.295 | |||
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 160.997 | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
4.766 | |||
| Summe finanzielle Vermögens werte nicht bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
184.059 | |||
| Derivate | 5.892 | |||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten: Bedingte Kaufpreiszahlungen |
4.490 | 3 | ||
| Summe finanzielle Verbindlich keiten bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
10.382 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
8.875 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 34.598 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
598.044 | 590.973 | 2 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
4.273 | |||
| Summe finanzielle Verbindlich keiten nicht bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
645.789 |
| in TEUR | Buchwert | Zeitwertstufe | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Klassifizierung nach IFRS 9 | Erfolgswirksam zum beizu legenden Zeitwert |
Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Beizu legender Zeitwert |
Stufe | |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Davon Derivate | 63 | 2 | |||
| Summe finanzielle Vermögens werte bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
63 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
11.560 | ||||
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 550.533 | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
4.785 | ||||
| Summe finanzielle Vermögens werte nicht bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
566.878 | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten: Bedingte Kaufpreiszahlungen |
8.430 | 3 | |||
| Summe finanzielle Verbindlich keiten bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
8.430 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
7.272 | ||||
| Leasingverbindlichkeiten | 30.129 | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
847.338 | 849.375 | 2 | ||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
6.250 | ||||
| Summe finanzielle Verbindlich keiten nicht bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
890.990 | 849.375 | |||
Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Mietkautionen für angemietete Büroflächen.
(b) Bewertung von beizulegenden Zeitwerten
Der beizulegende Zeitwert der Derivate zum Bewertungsstichtag wird mit einem Optionspreismodell berechnet, in dem die relevantesten Faktoren Zinsertragskurven und bei Fremdwährungsderivaten geeignete Terminkurse sind.
Die beizulegenden Zeitwerte der zu Stufe 2 zugeordneten finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwert der mit den Schulden verbundenen Zahlungen berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehensforderungen sowie Zahlungsmittel und -äquivalente haben grundsätzlich alle kurzfristige Fälligkeiten. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, fällige Verbindlichkeiten und andere sonstige finanzielle Verbindlichkeiten haben ebenfalls grundsätzlich kurzfristige Fälligkeiten. Aus diesem Grund entspricht ihr Buchwert zum Abschlussstichtag nahezu ihrem beizulegenden Zeitwert.
Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der ausstehenden bedingten Kaufpreiszahlungen für Unternehmenszusammenschlüssen (Stufe 3) erfolgt unter Verwendung eines Discounted-Cashflow Modells, das auf signifikanten, nicht beobachtbaren Einflussfaktoren beruht. Die wesentlichen nicht beobachtbaren Einflussfaktoren sind die vertraglich definierten Earn-out relevanten Billings.
Die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren in Bezug auf eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die der Stufe 3 der Bemessungshierarchie zugeordnet wurden, stellen sich zusammen mit einer quantitativen Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2022 wie folgt dar:
Bewertung bedingte Kaufpreiszahlungen zum 31. Dezember 2022
| Bewertungs verfahren |
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren |
Earn-out relevante Billings (Mio. EUR) |
Sensitivitäts analyse +/- 10 %27 (Mio. EUR) |
|
|---|---|---|---|---|
| Bedingte Kaufpreiszahlung Erwerb Upskill |
DCF Methode | Vertraglich definierte Billings |
0,0 | +/- 0,0 |
| Bedingte Kaufpreiszahlung Erwerb Xaleon28 |
DCF Methode | Vertraglich definierte Billings |
8,1 | +/- 0,0 |
| Bedingte Kaufpreiszahlung Erwerb Viscopic |
DCF Methode | Vertraglich definierte Billings |
1,2 | +/- 0,0 |
Bewertung bedingte Kaufpreiszahlungen zum 31. Dezember 2021
| Bewertungs verfahren |
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren |
Earn-out relevante Billings (Mio. EUR) |
Sensitivitäts analyse +/- 10 %29 (Mio. EUR) |
|
|---|---|---|---|---|
| Bedingte Kaufpreiszahlung Erwerb Upskill |
DCF Methode | Vertraglich definierte Billings |
4,5 | +/- 0,2 |
| Bedingte Kaufpreiszahlung Erwerb Xaleon |
DCF Methode | Vertraglich definierte Billings |
15,7 | +/- 0,6 |
| Bedingte Kaufpreiszahlung Erwerb Viscopic |
DCF Methode | Vertraglich definierte Billings |
2,4 | +/- 0,0 |
Die wesentlichen Inputfaktoren entsprechen den Erwartungen zum Stichtag.
Die Schätzungen der beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten für die ausstehenden bedingten Kaufpreiszahlungen basieren zudem auf den vertraglich festgelegten Einflussfaktoren, die die künftigen Zahlungen bedingen, sowie der Erwartungshaltung, die der
27 Veränderung der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit bei +/- 10% Änderung der vertraglich definierten Earn-out relevanten Billings.
28 Zum 31.12.2022 wurde die bedingte Kaufpreiszahlung für den Earn-out Xaleon mit Bezug auf 2023 und 2024 durch eine Verbindlichkeit in Höhe von 3,8 Mio. EUR ersetzt, welche im Februar 2023 fällig ist.
29 Veränderung der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit bei +/- 10% Änderung der vertraglich definierten Earn-out relevanten Billings.
Konzern für diese Werte hat (Stufe 3). Der Konzern beurteilt die Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf die Erreichung der festgelegten Zielgrößen und deren Zeitpunkt. Die getroffenen Annahmen werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Im Folgenden werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der in Stufe 3 eingestuften Finanzinstrumente im Geschäftsjahr 2022 dargestellt:
| in TEUR | Ausstehend bedingte Kaufpreiszahlungen für Akquisitionen |
|---|---|
| 1. Januar 2022 | 8.430 |
| Zugänge | – |
| Sonstige Erträge/(sonstige Aufwendungen) | (3.702) |
| Auszahlungen | (238) |
| 31. Dezember 2022 | 4.490 |
In den Jahren 2022 und 2021 sind keine Übergänge zwischen den Zeitwertstufen erfolgt.
(c) Derivate
Cashflows in US-Dollar werden bis zum 31. Dezember 2025 teilweise mit Devisentermingeschäften über im Durchschnitt monatlich 7,3 Mio. USD abgesichert. Die Derivate sind nicht als Sicherungsgeschäfte designiert.
Ein weiteres Portfolio von Devisentermingeschäften ist als Sicherungsinstrument für vertraglich vereinbarte US-Dollar Vorauszahlungen designiert. Die Derivate verringern das Risiko ungünstiger Währungskursbewegungen in Höhe von insgesamt 91,3 Mio. USD bis Mai 2025. Die Absicherungsquote sinkt von 0,8 im Jahr 2023 auf 0,25 im Jahr 2025.
Im Juli 2022 wurden vier Zinsbegrenzungsvereinbarungen abgeschlossen, um die Zahlungsströme für die variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen mit Fälligkeiten im März 2024 (58 Mio. EUR) und März 2026 (75 Mio. EUR) abzusichern. Alle Kontrakte haben einen Ausübungspreis von 2% auf den 6-Monats-EURIBOR, der umgekehrt proportional zu den variabel verzinslichen Schuldscheinen mit demselben Referenzzinssatz ist.
30 In dieser Kategorie ist der nicht realisierte Zeitwertgewinn des Devisenterminportfolios, die nicht als Cash Flow Hedge designiert sind, in Höhe von EUR 16,4m, enthalten. Dieser wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung als sonstiger Ertrag ausgewiesen, da die Derivate das operative Währungsrisiko wirtschaftlich absichern.
Die Zinsbegrenzungsvereinbarung, welche mit dem zurückgezahlten Konsortialdarlehen 2019 im Zusammenhang stand, wurden im Geschäftsjahr verkauft.
Nettoerträge und -aufwendungen – Die Nettoerträge und -aufwendungen nach Kategorie der Finanzinstrumente in Übereinstimmung mit IFRS 7.20 sind wie folgt:
Nettoertrag/(-aufwand)
| in Mio. EUR | vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 |
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten |
19,830 | (0,5) |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
15,4 | (3,0) |
| Davon Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
(12,4) | (16,0) |
| Davon Wertminderung von Zahlungsmitteln und -äquivalenten |
1,2 | (0,9) |
| Davon Wechselkursgewinne/(-verluste) | 25,5 | 13,6 |
| Davon Zinserträge und sonstige | 1,1 | 0,3 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
(56,5) | (45,1) |
| Davon Wechselkursgewinne/(-verluste) | (31,0) | (27,1) |
| Davon Zinsaufwand für Bankdarlehen | (14,8) | (15,7) |
| Davon Zinsaufwand für Leasing und sonstige | (10,7) | (2,3) |
| Summe Nettoertrag/(-aufwand) | (21,3) | (48,6) |
Die sonstigen Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die sofortige Erfassung der kapitalisierten Transaktionskosten in Höhe von 5,9 Mio. EUR (2021: 0 EUR) sowie Zinsen aus Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 2,1 Mio. EUR (2021: 0 EUR).
(d) Finanzielle Risikosteuerung
Der Konzern ist den folgenden aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken ausgesetzt:
- Kreditrisiko
- Liquiditätsrisiko
- Marktrisiko
Die Risikomanagementstrategie des Konzerns zielt darauf ab, die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu analysieren sowie angemessene Risikogrenzen und Kontrollen festzulegen, um Risiken und die Einhaltung der Risikogrenzen zu überwachen.
In Bezug auf Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und künftige Transaktionen sind die TeamViewer AG und ihre Tochterunternehmen unter anderem Risiken ausgesetzt, die aus Schwankungen von Wechselkursen und Zinssätzen entstehen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen werden ausgewählte Sicherungsinstrumente genutzt, um diese Risiken zu begrenzen.
Der Einsatz von Derivaten wird ständig vom Management überwacht. Dies beinhaltet die funktionale Trennung von Handel, Abwicklung und Buchung sowie die Bevollmächtigung von nur wenigen, qualifizierten Mitarbeitenden, derartige Geschäfte zu tätigen. Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente nur zu Absicherungszwecken ab.
Weitere Erläuterungen über Risikokonzentration und -diversifizierung sind im Chancen- und Risikobericht im Konzernlagebericht enthalten.
Kreditrisiko – Unter Kreditrisiko wird das Risiko finanzieller Verluste des Konzerns verstanden, wenn ein Kunde oder Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Der Konzern ist durch seine Finanzierungs- und Geschäftsaktivitäten einem Kredit- und Geschäftspartnerrisiko ausgesetzt. Der Buchwert finanzieller Vermögenswerte in der Bilanz stellt das Kreditrisiko dar.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – Kreditrisiken für den Konzern ergeben sich hauptsächlich aus dem wirtschaftlichen Umfeld der Kunden.
Der Konzern ist bestrebt, Kreditrisiken durch Bonitätsanforderungen an Geschäftspartner zu minimieren. Zusätzlich wird der Forderungsbestand permanent überwacht. Das Kreditrisiko ist auf den Nennwert der Forderung begrenzt.
Softwarelizenzen und Dienstleistungen werden unter Vorbehalt der Zahlung verkauft, sodass der Konzern im Fall einer Nichtbezahlung die Lizenz sperren kann. Der Konzern verlangt ansonsten keine Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder für sonstige Forderungen.
Der Konzern nimmt Wertberichtigungen vor, die den erwarteten Verlusten in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen Forderungen entsprechen (siehe Erläuterung 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen).
Zahlungsmittel und -äquivalente – Der Konzern hielt zum 31. Dezember 2022 Zahlungsmittel und -äquivalente in Höhe von 160.997 TEUR (2021: 550.533 TEUR).
Derivate – Die derivativen Finanzinstrumente werden ausschließlich mit Finanzinstitutionen eingegangen, welche die Bonitätseinstufung "Investment Grade" haben.
Liquiditätsrisiko – Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern Schwierigkeiten hat, seine finanziellen Verbindlichkeiten zu bedienen. Der Konzern verfolgt im Rahmen der Liquiditätssteuerung den Ansatz ausreichend liquide Mittel vorzuhalten, um Verbindlichkeiten bei Fälligkeit sowohl unter normalen als auch unter angespannten Geschäftsbedingungen bedienen zu können.
Der Konzern strebt an, Zahlungsmittel oder -äquivalente bereit zu halten, die über den wöchentlich erwarteten Cashflows zur Bedienung der finanziellen Verbindlichkeiten (ausgenommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) liegen. Zusammen mit den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderen Verbindlichkeiten überwacht der Konzern auch die Höhe der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen Forderungen. Mögliche extreme Auswirkungen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die unter normalen Umständen nicht vorhergesagt werden können, werden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Kreditvereinbarungen des Konzerns enthalten einen unbesicherten revolvierenden Kredit in Höhe von 450 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2022 war der revolvierende Kredit mit 100 Mio. EUR (31.12.2021: 0 Mio. EUR) gezogen (siehe Erläuterung 17 Finanzverbindlichkeiten).
Risikopositionen durch Liquiditätsrisiken – Im Folgenden werden die vertraglichen Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten zum Abschlussdatum dargestellt. Die Beträge sind brutto, nicht abgezinst und enthalten geschätzte Zinszahlungen, aber nicht die Auswirkungen von Saldierungsvereinbarungen.
Liquiditätsrisiko zum 31. Dezember 2022
| Vertragliche Cashflows | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Buchwert | Gesamt | < 1 Jahr | 1–5 Jahre |
mehr als 5 Jahre |
| Finanzverbindlichkeiten | 598.044 | 642.721 | 13.076 | 607.050 | 22.595 |
| IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten | 34.598 | 36.106 | 11.751 | 20.607 | 3.748 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
8.875 | 8.875 | 8.875 | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
8.764 | 8.764 | 8.764 | – | – |
| Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
650.279 | 696.465 | 42.465 | 627.657 | 26.343 |
Liquiditätsrisiko zum 31. Dezember 2021
| Vertragliche Cashflows | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Buchwert | Gesamt | < 1 Jahr | 1–5 Jahre |
mehr als 5 Jahre |
| Finanzverbindlichkeiten | 847.338 | 894.515 | 38.208 | 856.307 | - |
| IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten | 30.129 | 31.761 | 8.895 | 17.110 | 5.756 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
7.272 | 7.272 | 7.272 | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
14.680 | 16.523 | 4.236 | 12.287 | – |
| Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
899.419 | 950.072 | 58.611 | 885.705 | 5.756 |
Fremdwährungsbeträge wurden jeweils zum Schlusskurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die aus Finanzinstrumenten stammenden variablen Zinszahlungen wurden unter Verwendung des zuletzt im Dezember 2022 festgelegten Zinssatzes berechnet.
Die zukünftigen Cashflows können von den Beträgen in der vorstehenden Tabelle abweichen, da sich die Zinssätze und Wechselkurse ändern.
Marktrisiko – Das Marktrisiko ist das Risiko, dass Änderungen der Marktpreise, wie zum Beispiel die Änderung von Wechselkursen oder Zinssätzen, den Ertrag des Konzerns oder den Wert seiner Finanzinstrumente beeinträchtigen. Das Ziel der Marktrisikosteuerung ist es, die Marktrisiken innerhalb gewisser Bandbreiten zu begrenzen, zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.
Der Konzern benutzt derivative Finanzinstrumente, um Marktrisiken zu begrenzen. Grundsätzlich strebt der Konzern die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an, um die Volatilität des Ergebnisses zu begrenzen.
Währungsrisiken – Bei Währungsrisiken bezieht sich der Konzern auf die Gefahr von Verlusten, die aus den Änderungen von Wechselkursen entstehen.
Der Konzern ist Währungsrisiken in dem Maße ausgesetzt, dass Währungen, in denen Verkäufe, Einkäufe und Fremdmittel denominiert sind, und die jeweilige funktionale Währung von Konzernunternehmen voneinander abweichen können. Für den Konzern bestehen wesentliche Währungsrisiken in Geschäftsjahr 2022 und 2021 ausschließlich in US-Dollar (USD) und im Geschäftsjahr 2021 in Britischen Pfund (GBP), da auf die anderen Währungen jeweils nicht mehr als 3 % der gesamten monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entfallen.
Höhe der Währungsrisiken – Die Gefährdung des Konzerns durch Währungsrisiken ist wie folgt:
Belastung durch Währungsrisiko
| in TUSD | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel | 17.717 | 267.827 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 9.094 | 17.285 |
| Finanzverbindlichkeiten | – | (301.330) |
| Derivate | – | 71 |
| IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten | (4.756) | (4.400) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | – | (1.753) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
(1.713) | (402) |
| Nettobelastung in der Bilanz | 20.343 | (22.701) |
| in TGBP | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel | 1.939 | 47.141 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.310 | 1.585 |
| Finanzverbindlichkeit | – | (59.001) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
(125) | (337) |
| Nettobelastung in der Bilanz | 3.125 | (10.612) |
Sensitivitätsanalyse – Eine mögliche Erhöhung (Abschwächung) des Euro gegenüber dem US-Dollar oder gegenüber dem Britischen Pfund zum 31. Dezember 2022 hätte die Bewertung der auf eine Fremdwährung lautenden Finanzinstrumente beeinflusst sowie Eigenkapital und Gewinn oder Verlust um die unten aufgeführten Beträge verändert. Andere Fremdwährungen hätten keine maßgeblichen Auswirkungen auf Gewinn oder Verlust oder das Eigenkapital gehabt. Diese Analyse setzt voraus, dass alle anderen Variablen, im Besonderen die Zinssätze, konstant bleiben, und klammert die Auswirkungen auf vorgesehene Verkaufszahlen und Erwerbe aus.
Wäre der Euro um 10 % stärker (schwächer) gegenüber dem US-Dollar gewesen, unter der Voraussetzung, dass alle anderen Risikofaktoren unverändert geblieben wären, wäre das Konzernergebnis um 1,9 Mio. EUR (1,9 Mio. EUR) (2021: 2,0 Mio. EUR (2,0 Mio. EUR)) besser (schlechter) ausgefallen.
Wäre der Euro um 10 % stärker (schwächer) gegenüber dem Britischen Pfund gewesen, unter der Voraussetzung, dass alle anderen Risikofaktoren unverändert geblieben wären, wäre das Konzernergebnis um 0,4 Mio. EUR (0,4 Mio. EUR) (2021: 1,3 Mio. EUR (1,3 Mio. EUR) besser (schlechter) ausgefallen.
Zinsänderungsrisiken – Zinsänderungsrisiken werden als negative Auswirkungen sich ändernder Zinssätze auf das Konzernergebnis verstanden. Unterschieden wird zwischen Finanzinstrumenten mit Festzins und variablem Zinssatz. Bei Finanzinstrumenten mit festem Zinssatz wird ein fester Marktzinssatz über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments vereinbart. Das Risiko besteht darin, dass sich, wenn sich die Marktzinssätze verändern, der beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments ändert (Zeitwertrisiko aufgrund veränderter Zinssätze). Der beizulegende Zeitwert basiert auf dem gegenwärtigen Wert zukünftiger Zahlungen (Zinszahlung zuzüglich Rückzahlung des Darlehensbetrags), die mit dem geltenden Marktzins am Ende der Berichtsperiode für die Restlaufzeit der jeweiligen Zahlung abgezinst werden. Das Risiko bezogen auf den beizulegenden Zeitwert aufgrund veränderter Zinssätze führt dann zu einem Gewinn oder Verlust, wenn das Finanzinstrument vor Fälligkeit verkauft wird.
Für Finanzinstrumente mit variablem Zinssatz wird der Zinssatz anhand der jeweiligen Marktzinssätze angepasst. Es besteht ein Risiko, dass es zu Schwankungen der Zinssätze kommt, die zu Änderungen der zukünftigen Zinszahlungen führen (Cashflow-Risiko aufgrund von Zinssatzänderungen).
Zinscaps wurden im den Geschäftsjahr 2022 eingesetzt, um Zinsänderungsrisiken abzusichern. Die Entscheidung, ob derivative Finanzinstrumente verwendet werden, basiert auf dem veranschlagten Zinsrisiko und der Schuldenhöhe. Die Zinsabsicherungsstrategie wird regelmäßig überprüft und die Ziele werden im Bedarfsfall angepasst.
Änderungspositionen durch Zinsänderungsrisiken – Finanzielle Verbindlichkeiten durch Darlehen sind variabel und fest verzinst. Finanzielle Verbindlichkeiten durch Leasing sind fest verzinst.
Sensitivitätsanalyse für Finanzinstrumente mit variablem Zinssatz – Die im Folgenden dargestellte Zinssensitivitätsanalyse zeigt die hypothetischen Effekte, die eine Änderung des Marktzinssatzes am Ende der Berichtsperiode auf den Gewinn vor Steuern und das Eigenkapital gehabt hätte. In dieser vereinfachten Analyse wird angenommen, dass die Belastung am Ende des Berichtszeitraums repräsentativ für das ganze Jahr ist. In den
Berechnungen wird weiterhin angenommen, dass alle anderen Variablen, im Besonderen die Fremdwährungskurse, konstant bleiben.
Eine Bewegung der Zinsertragskurve um +50/-50 Basispunkte hätte auf die Darlehen in den kommenden zwölf Monaten einen Cashflow-Effekt in Höhe von (0,1) Mio. EUR/+1,7 Mio. EUR (2021: (3,0) Mio. EUR/ +0,6 Mio. EUR) und einen Effekt auf das Jahresergebnis und folglich das Eigenkapital von (0,1) Mio. EUR/+1,7 Mio. EUR (2021: (3,0) Mio. EUR/+0,6 Mio. EUR).
(e) Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Verbindlichkeiten, die aus Finanzierungsaktivitäten resultieren:
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten
| in TEUR | 1. Januar 2022 | Cashflows | Wechselkurs änderungen |
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes |
Zinsen und fortgeführte Anschaffungs kosten |
Zugang Unter nehmens erwerbe |
Sonstige | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konsortialdarlehen 2019 | 446.989 | (491.135) | 31.000 | – | 13.151 | – | (5) | 0 |
| Konsortialdarlehen 2022 | – | 194.659 | – | – | 2.277 | – | – | 196.936 |
| Schuldscheindarlehen | 300.349 | (3.508) | – | – | 4.267 | – | – | 301.107 |
| Bilaterales Bankdarlehen | 100.000 | (1.014) | – | – | 1.014 | – | – | 100.000 |
| Leasingverbindlichkeiten | 30.129 | (10.206) | 423 | 143 | 745 | 13.141 | 222 | 34.598 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 14.680 | (2.214) | – | (3.702) | – | – | – | 8.764 |
| Summe | 892.147 | (313.418) | 31.423 | (3.558) | 21.453 | 13.141 | 217 | 641.405 |
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten
| in TEUR | 1. Januar 2021 | Cashflows | Wechselkurs änderungen |
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes |
Zinsen und fortgeführte Anschaffungs kosten |
Zugang Unter nehmens erwerbe |
Sonstige | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konsortialdarlehen 2019 | 495.069 | (77.963) | 27.061 | – | 2.825 | – | (3) | 446.989 |
| Schuldscheindarlehen | – | 297.263 | – | – | 3.086 | – | – | 300.349 |
| Bilaterales Bankdarlehen | – | 99.236 | – | – | 764 | – | – | 100.000 |
| Leasingverbindlichkeiten | 27.183 | (7.633) | 246 | – | 749 | – | 9.584 | 30.129 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 29 | (29) | – | (2.321) | – | 17.001 | – | 14,680 |
| Summe | 522.281 | 310.874 | 27.307 | (2.321) | 7.425 | 17.001 | 9.581 | 892.147 |
23. Geschäftssegmente
Der Konzern wird als Unternehmen mit einem einzigen Segment gesteuert, wobei die Plattform TeamViewer die Grundlage für die Segmentierung bildet. Die Entscheidung für die Segmentierung basiert auf der internen Organisation, die auf der Plattform als einziger Berichtslinie beruht. Die Berichterstattung der Plattform basiert auf den unterschiedlichen geografischen Regionen als Berichtseinheiten, und zwar "Europa, Naher Osten und Afrika" (EMEA), "Nord-, Mittel- und Südamerika" (AMERICAS) und "Asien-Pazifik" (APAC).
Da kein weiteres Segment besteht, zeigt die Konzern-Gesamtergebnisrechnung bereits die Umsatzerlöse und Aufwendungen des Segments, während die Konzernbilanz bereits das Segmentvermögen und die Segmentschulden ausweist. Aus diesem Grund erfolgt keine weitere Aufschlüsselung. Sämtliche in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse wurden mit externen Kunden erzielt.
Die langfristigen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Deutschland.
Die wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren, auf deren Basis das Management den Konzern steuert, sind die Billings je Region, Kategorie, Kundengruppe und das bereinigte EBITDA.
Billings nach Regionen
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| EMEA | 340.149 | 296.039 |
| AMERICAS | 222.850 | 188.42631 |
| APAC | 71.775 | 63.14332 |
| Billings | 634.774 | 547.608 |
| Ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse | (68.900) | (46.511) |
| Gesamtumsatz | 565.874 | 501.097 |
Billings nach Ländern
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| USA | 177.115 | 148.15231 |
| Deutschland | 105.707 | 86.726 |
| Großbritannien | 35.770 | 32.448 |
| Frankreich | 35.559 | 31.010 |
| Übrige Länder | 280.622 | 249.27232 |
| Billings | 634.774 | 547.608 |
Billings nach Kundengruppe
| Billings | 634.774 | 547.608 |
|---|---|---|
| Enterprise-Kunden | 131.976 | 92.965 |
| SMB-Kunden | 502.798 | 454.643 |
| in TEUR | 2022 | 2021 |
Billings nach Kategorie33
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Retained | 568.801 | 450.911 |
| New | 62.369 | 94.164 |
| Non-Recurring | 3.604 | 2.532 |
| Billings | 634.774 | 547.608 |
Berechnung Net Retention Rate (NRR LTM)
| in TEUR | 31. Dezember 2022 |
31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Retained billings LTM | 568.801 | 450.211 |
| Wiederkehrende Billings LTM-1 | 545.075 | 458.152 |
| MYD-Anpassung | (11.853) | – |
| Eligible base | 533.222 | 458.152 |
| in Prozent | ||
| Net Retention Rate (NRR LTM) | 107 % | 98 % |
31 Vergleichsperiode 2021 angepasst um 500 TEUR aufgrund geänderter Zuordnung eines Kunden von APAC zu AMERICAS. 32 Vergleichsperiode 2021 angepasst um 500 TEUR aufgrund geänderter Zuordnung eines Kunden von APAC zu AMERICAS. 33 Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen unter 2 (c) Erstellungsgrundlagen der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzern-Bilanz.
Umsatzerlöse nach Regionen
| Umsatzerlöse | 565.874 | 501.097 |
|---|---|---|
| APAC | 65.990 | 61.047 |
| AMERICAS | 198.837 | 172.368 |
| EMEA | 301.047 | 267.682 |
| in TEUR | 2022 | 2021 |
Umsatzerlöse nach Ländern
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| USA | 157.873 | 133.970 |
| Deutschland | 89.012 | 78.387 |
| Großbritannien | 33.128 | 29.891 |
| Frankreich | 31.138 | 27.905 |
| Übrige Länder | 254.724 | 230.945 |
| Umsatzerlöse | 565.874 | 501.097 |
Die Zuweisung der Umsatzerlöse zu den einzelnen Ländern erfolgt auf Basis des jeweiligen Kundensitzes.
Umsatzerlöse nach Kundengruppe
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| SMB Kunden | 457.897 | 432.273 |
| Enterprise Kunden | 107.977 | 68.824 |
| Umsatzerlöse | 565.874 | 501.097 |
Der Konzern verfügt über einen sehr diversifizierten Kundenkreis. Deshalb entfällt auf keinen einzelnen Kunden ein Umsatzanteil von mehr als 10 %.
Das bereinigte EBITDA wird wie folgt berechnet:
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 143.725 | 117.424 |
| Abschreibungen | 53.741 | 50.918 |
| EBITDA | 197.466 | 168.342 |
| Ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse |
68.900 | 46.511 |
| Weitere zu bereinigende Sachverhalte | 32.376 | 42.136 |
| Bereinigtes EBITDA | 298.742 | 256.989 |
Weitere zu bereinigende Sachverhalte
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen | (28.439) | (26.409) |
| Davon Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente |
(27.632) | (27.590) |
| Davon Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich an eigene Mitarbeitende |
(808) | 1.181 |
| Sonstige zu bereinigende Sachverhalte | (3.937) | (15.727) |
| Reorganisationsaufwendungen | (7.941) | (7.243) |
| Aufwendungen aus besonderen IT-Projekten | (3.602) | (3.277) |
| Bewertung von Finanzinstrumenten | 16,848 | (3.029) |
| Aufwendungen für besondere Rechtstreitigkeiten | (9.064) | (609) |
| Aufwendungen aus Finanzierung und M&A | (29) | (2.743) |
| Anpassungen aus Earn-Out34 | 3.438 | 2.734 |
| Übrige | (3.588) | (1.559) |
| Summe | (32.376) | (42.136) |
Die Reorganisationsaufwendungen betreffen insbesondere das Reorganisationsprogramm ReMax, welches die Ausrichtung des Mitarbeitendenstamms auf Wachstumsbereiche sowie die Optimierung von Geschäftsprozessen zum Inhalt hat.
Die Aufwendungen für besondere IT-Projekte betreffen im Wesentlichen die Einführung eines ERP-Systems.
Die Aufwendungen aus Finanzierung und M&A beinhalten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Transaktionskosten im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 17 TEUR (2021: 2,6 Mio. EUR).
24. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen
Beziehungen zu Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss
Für die TigerLuxOne S.à r.l. (TLO), welche sich im Mehrheitsbesitz von Permira Holdings Limited befindet, hat sich ihr Anteil an der TeamViewer AG im Geschäftsjahr 2022 um 0,13 % von 19,97 % auf 20,10 % erhöht, nachdem sie ihren Besitzanteil im Jahre 2021 bereits von 27,85 % auf 19,97 % zurückgeführt hatte. Die Erhöhung im Geschäftsjahr 2022 ergab sich aus der Einziehung der eigenen Aktien (siehe auch Erläuterung 16 Eigenkapital). Im Dezember 2021 hat die TLO 2.650.749 oder 1,32 % der Aktien an der TeamViewer AG im Rahmen des Wertsteigerungsbeteiligungsprogramms auf die Vorstände Oliver Steil und Stefan Gaiser übertragen. Es befinden sich aktuell 79,90 % (2021: 81,35 %) der Aktien in Streubesitz.
Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Verkäufe an nahestehende Unternehmen und Personen |
272 | 2 |
| Käufe von nahestehenden Unternehmen und Personen |
4.015 | 3.254 |
| Davon offen zum Stichtag | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 55 | 2 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
0 | 6 |
Über die in diesem Anhang dargestellten Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen hinaus bestehen keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen in den Geschäftsjahren 2022 und 2021.
Transaktionen mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen
Vorstandsvergütung nach IFRS
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 3.579 | 1.800 |
| Leistungen im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
510 | 1.259 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 606 | 4.385 |
| Summe | 4.695 | 7.444 |
Die anteilsbasierte Vergütung beinhaltet Aufwendungen für IPO-Boni in Höhe von 0,0 Mio. EUR (2021: 4,8 Mio. EUR) und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 0,0 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 0,0 Mio. EUR) sowie Aufwendungen für das Long Term Incentive Programme (LTIP) in Höhe von 0,6 Mio. EUR (2021: Erträge von 0,4 Mio. EUR) und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 1,1 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 0,4 Mio. EUR).
| in TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 1.706 | 1.708 |
| Nebenleistungen | 73 | 93 |
| Summe | 1.779 | 1.800 |
| Leistungen Dritter | – | – |
| Einjährige variable Vergütung | 1.650 | – |
| Mehrjährige variable Vergütung | 1.342 | 1.589 |
| Sonstiges | 660 | – |
| Zwischensumme variable Vergütung | 3.652 | 1.589 |
| Versorgungsaufwand | – | – |
| Gesamtvergütung aktive Vorstandsmitglieder | 5.431 | 3.389 |
Vorstandsvergütung nach DRS 17 (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022)
Die Bezüge eines ehemaligen Vorstandsmitglieds beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,5 Mio. EUR (2021: 1,1 Mio. EUR).
Weitere Details zu den an Mitarbeitende in Schlüsselpositionen gewährten anteilsbasierten Vergütungen/Leistungen Dritter sind in Erläuterung 7 Personalaufwand zu finden.
Darüber hinaus gab es keine weiteren Transaktionen mit Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen während des Berichtszeitraums (wie auch im Jahr 2021) und keine zum 31. Dezember 2022 bzw. zum 31. Dezember 2021 offenstehenden Salden.
Über die oben genannten Programme hinaus wurden im Geschäftsjahr 2021 zudem Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen aus dem Employee Participation Program (EPP) in Höhe von 13,2 Mio. EUR (2021: 0,4 Mio. EUR) für Mitarbeitende außerhalb des Vorstands erfasst.
Die an den Aufsichtsrat bezahlten Vergütungen bestanden aus kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 720 TEUR (2021: 708 TEUR), wobei sich die Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zum31. Dezember 2022 auf 0 TEUR (2021: 0 TEUR) beliefen. Es wurden in den Jahren 2022 und 2021 keine Beratungsleistungen von einem Mitglied des Aufsichtsrates erbracht.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind in folgenden, vergleichbaren Kontrollgremien aktiv:
| Aufsichtsratsmitglied | Beruf | Art und Gesellschaft des Mandats | |
|---|---|---|---|
| Dr. Abraham Peled (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
Partner bei Peled Ventures LLC und Industrieberater der Hg Capital Private Equity |
Vorsitzender des Verwaltungsrats der CyberArmor Ltd. |
|
| Axel Salzmann (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
Mitglied des Vorstands und Chief Financial Officer bei BestSecret Group (seit Juli 2022) |
Keine | |
| Jacob Fonnesbech Aqraou |
Entrepreneur und Investor |
Mitglied des Verwaltungsrates der Telenor ASA (bis Mai 2022) |
|
| (Stellvertretender Vorsitzender des |
Vorsitzender des Verwaltungsrates der Loopia Group |
||
| Aufsichtsrats) (bis 22. August 2022) |
Mitglied des Verwaltungsrates der Wallapop SL | ||
| Vorsitzender des Verwaltungsrates der Denmark Bridge |
|||
| Mitglied des Verwaltungsrates der Acqraou Invest ApS |
|||
| Vorsitzender des Verwaltungsrates der PhaseOne Group ApS |
|||
| Vorsitzender des Verwaltungsrates der Chronext AG (seit Februar 2021) |
|||
| Vorsitzender des Verwaltungsrates der BoatsGroup, LLC |
|||
| Mitglied des Beirats der Lego Ventures | |||
| Stefan Dziarski | Partner bei Permira |
Mitglied des Aufsichtsrates der P&I Personal & Informatik AG |
|
| Mitglied des Beirats der FlixMobility GmbH | |||
| Mitglied des Verwaltungsrats der McAdfee TopCo, Inc. (seit Februar 2022) |
|||
| Hera Kitwan Siu | Beraterin | Mitglied des Verwaltungsrates der Goodyear Tire&Rubber Company |
|
| Mitglied des Verwaltungsrates der Vallourec S.A. | |||
| Mitglied des Verwaltungsrats der ASMPT Limited (seit Oktober 2022) |
| Aufsichtsratsmitglied | Beruf | Art und Gesellschaft des Mandats |
|---|---|---|
| Dr. Jörg Rockenhäuser |
Partner und Chairman bei Permira |
Mitglied des Beirats der Best Secret GmbH (vormals: Schustermann & Borenstein GmbH) |
| Vorsitzender des Beirats der neuraxpharm Arzneimittel GmbH (seit Dezember 2020) |
||
| Mitglied des Beirats der Engel & Völkers Holding GmbH (seit Oktober 2021) |
||
| Ralf W. Dieter (ab 17. Oktober 2022) |
Unternehmer und geschäfts führender Gesellschafter der RWD Vermögens- und Beteiligungs gesellschaft mbH |
Mitglied des Aufsichtsrats der Körber AG Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler Group GmbH Vorsitzender des Beirats der ADAMOS GmbH Vorsitzender des Beirats der Dantherm Group A/S Mitglied des Beirats Leadec Holding BV |
Aktienrückkauf hat die Gesellschaft am 15. Februar 2023 die meldepflichtige Schwelle in Bezug auf den im eigenen Bestand befindlichen Aktienanteil von 5 % überschritten.
Weitere Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2022 gab es nicht.
25. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Ende des Geschäftsjahres 2022 sind folgende Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die zukünftige Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von TeamViewer haben könnten:
Im Januar 2023 wurden insgesamt 237.452 Aktien der TeamViewer AG im Rahmen des konzernweiten Mitarbeiteraktienprogramms auf die teilnahmeberechtigten Mitarbeitenden übertragen. Die Aktien sind dabei aus dem Bestand der von TeamViewer AG als eigene Aktien (Treasury Shares) gehaltenen Aktienbeständen entnommen worden und haben diesen entsprechend reduziert.
Am 6. Februar 2023 hat der Vorstand der Gesellschaft ein neues Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 150 Mio. EUR beschlossen. Das angekündigte Rückkaufprogramm stellt den zweiten Aktienrückkauf von TeamViewer als börsennotiertes Unternehmen nach dem erfolgreichen Abschluss des 300 Mio. EUR Rückkaufs im Jahr 2022 dar. Der Rückkauf wird in zwei unabhängigen Tranchen über die Börse durchgeführt und soll innerhalb des Jahres 2023 abgeschlossen werden. Die erste Tranche mit einem Volumen von bis zu 75 Mio. EUR, höchstens aber 9.112.985 Aktien, startete am 15. Februar 2023 und wird unter der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung 2022 ausgeführt. Durch den
26. Vertragliche Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
TeamViewer hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Sponsoringverträgen. Die Restlaufzeiten dieser Verträge stellen sich wie folgt dar:
Vertragliche Verpflichtungen aus Sponsoringverträgen
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 66.422 | 71.524 |
| Zwischen einem und fünf Jahren | 209.915 | 287.980 |
| Mehr als fünf Jahre | – | – |
| Summe | 276.338 | 359.504 |
Vertragliche Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten aus sonstigen Verträgen
| in TEUR | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 27.338 | 21.489 |
| Zwischen einem und fünf Jahren | 23.970 | 25.942 |
| Mehr als fünf Jahre | – | – |
| Summe vertragliche Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten |
51.308 | 47.431 |
Die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Mietkosten für IT-Infrastruktur.
Eventualverbindlichkeiten zum 31.12.2022 sowie zum 31.12.2021 bestanden nicht.
27. Ergebnis je Aktie
Für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
Ergebnis je Aktie (unverwässert)
| In EUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 67.600.265 | 50.051.429 |
| Ausgegebene Aktien zum 31. Dezember | 186.515.856 | 201.070.931 |
| Effekt aus der Rückforderbarkeit der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" |
(583.877) | (940.854) |
| Gewichteter Effekt aus eigenen Anteilen | (1.313.442) | – |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf |
184.618.537 | 200.130.077 |
| Ergebnis je Aktie (Konzernergebnis/Aktien) |
0,37 | 0,25 |
Bei der Ermittlung des unverwässerten Ergebnis je Aktie werden 1.070.931 Stammaktien, die TeamViewer anlässlich des Erwerbs der Ubimax GmbH an die Veräußerin ausgegeben hat, solange nicht berücksichtigt, wie sie einer möglichen Rückforderung mangels Erdienung unterliegen. Diese neuen Aktien unterliegen einer Rückforderung für den Fall, dass sie im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" nicht erdient werden, weil die Gründer nicht die erforderliche Arbeitsleistung erbringen. Sie sind an die TeamViewer AG verpfändet und unterliegen einer Sperrfirst von drei Jahren. Ihre Freigabe ist in drei jährlichen Tranchen vorgesehen und erfolgt, sobald sie im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung erdient werden. Letzteres traf auf 713.954 der 1.070.931 neuen Stammaktien zu. Diese wurden am 21. August 2021 (erste Tranche: 356.977) und am 21. August 2022 (zweite Tranche: 356.977) im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung erdient und infolgedessen freigegeben. Für zusätzliche Informationen zur anteilsbasierten Vergütungstransaktion "Ubimax" siehe Erläuterungen 4 (b) Unternehmenszusammenschlüsse und 7 Personalaufwand.
Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von in Umlauf befindlichen Stammaktien der TeamViewer AG zurechenbare Ergebnis durch die
gewichtete durchschnittliche Anzahl von im Umlauf befindlichen Stammaktien, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergäben, geteilt.
Ergebnis je Aktie (verwässert)
| In EUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 67.600.265 | 50.051.429 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf | 184.618.537 | 200.130.077 |
| Verwässerungseffekt aus der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" |
293.297 | 481.209 |
| Verwässerungseffekt aus der anteilsbasierten Vergütung "RSU" |
149.030 | – |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf, bereinigt um den Verwässerungseffekt |
185.060.864 | 200.611.286 |
| Ergebnis je Aktie (Konzernergebnis/Aktien) |
0,37 | 0,25 |
Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um die Zahl potenziell verwässernden Aktien aus der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" und "RSU" erhöht. Die Zahl der potenziell verwässernden Aktien wird als Differenz zwischen den folgenden beiden Zahlen bestimmt:
- a) Die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" und "RSU" ausgegebenen, aber noch nicht erdienten Stammaktien, und
- b) die Zahl der Stammaktien, die zu ihrem durchschnittlichen Marktpreis während der Periode ausgegeben worden wären.
Zur Ermittlung der letzteren Zahl wird angenommen, dass ein Betrag in Höhe des zukünftig noch anfallenden Aufwands aus der anteilsbasierten Vergütungstransaktion zum Rückerwerb der ausgegebenen Stammaktien zu ihrem durchschnittlichen Marktpreis während der Periode verwendet wird (sogenannte Treasury-Stock-Methode).
Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses haben keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.
28. Honorare des Abschlussprüfers
Die Honorare für die Leistungen des Abschlussprüfers des Konzerns, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf insgesamt 475 TEUR und beinhalten Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 470 TEUR und sonstige Beratungsleistungen (Zugang zu IFRS Online-Schulungen) in Höhe von 5 TEUR. Die Abschlussprüfungsleistungen enthalten neben Konzern- und Jahresabschlussprüfung der TeamViewer AG auch die gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen von Tochtergesellschaften und prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen.
29. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG haben im Dezember 2022 die nach § 161 des Aktiengesetztes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Investor Relations Website des Unternehmens unter der Rubrik Governance & ESG öffentlich zugänglich gemacht.
6 Veröffentlichung
Der Konzernabschluss wurde am 8. März 2023 zur Veröffentlichung freigegeben.
- März 2023
Der Vorstand
Oliver Steil Michael Wilkens Peter Turner
TeamViewer AG – Geschäftsbericht 2022

D_ Nichtfinanzieller Bericht
Dieses Kapitel ist nicht inhaltlich durch den Abschlussprüfer geprüft.
159 D_ Nichtfinanzieller Bericht – 6 Veröffentlichung
1 Grundlagen des Nichtfinanziellen Berichts
Mit dem Nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b-289e, 315b und c HGB sowie nach den Vorgaben des Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) informiert TeamViewer über die Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Achtung der Menschenrechte sowie über die im Rahmen der EU-Taxonomie Verordnung zu berichtenden Schwerpunkte für das Geschäftsjahr 2022. Sofern sich aus der wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens weitere relevante nichtfinanzielle Aspekte ableiten lassen, werden diese gemäß § 289c Abs. 2 HGB aufgeführt.
Bei der Erstellung des Nichtfinanziellen Berichts wurden die von der Global Reporting Initiative (GRI) genannten Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung des Berichtsinhalts und zur Berichtsqualität berücksichtigt. Sofern zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit sinnvoll, enthalten einige Abschnitte auch Daten aus dem Vorjahr, um Änderungen im Zeitverlauf aufzeigen zu können. Eine Übersicht der GRI-Verweise findet sich im Berichtsteil E (Weitere Informationen) des Geschäftsberichts 2022.
Ziel des Nichtfinanziellen Berichts ist es, die relevanten Bedürfnisse und Anforderungen der Stakeholder von TeamViewer – darunter Aktionäre, Kunden, Partner, Mitarbeitende, Lieferanten, Ratingagenturen, schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen und sonstige zivilgesellschaftliche Organisationen – an eine integre Kommunikation wesentlicher und relevanter nichtfinanzieller Aspekte transparent zu erfüllen.
Das für TeamViewer wesentliche Thema Sicherheit und Datenschutz mit den Teilaspekten Infrastruktur und Produktsicherheit findet sich als eigenständiger Teil im Zusammengefassten Lagebericht des Geschäftsberichts 2022. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Sinne des § 289 Abs. 3 HGB zu den Aspekten Mitarbeitende und Umwelt werden ebenfalls im Zusammengefassten Lagebericht aufgeführt, und im Nichtfinanziellen Bericht der Gesellschaft vertieft.
Der Nichtfinanzielle Bericht wurde vom Aufsichtsrat der TeamViewer AG gemäß § 171 Abs. 1 AktG geprüft und genehmigt.
2 Nachhaltigkeit bei TeamViewer
TeamViewer ist ein globales Technologieunternehmen und Anbieter einer cloudbasierten Plattform zur Vernetzung von Computern, Maschinen und industriellen Anlagen sowie zur digitalen Unterstützung von Arbeitsprozessen entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Industrie- und Dienstleistungsbranchen. Mit seinen Produkten und Dienstleistungen leistet das Unternehmen mit seinem Kerngeschäft einen relevanten Beitrag für eine nachhaltigere Welt:
- TeamViewer verbindet Menschen, die anderen Menschen privat helfen weltweit, millionenfach und kostenfrei.
- TeamViewer unterstützt Geschäftskunden und ihre Mitarbeitenden bei der Umsetzung flexibler Formen der Arbeit und stärkt Möglichkeiten für eine bessere Balance von Arbeit und Privatleben.
- TeamViewers Lösungen ermöglichen es Millionen von Unternehmenskunden und Free Usern ihre Produktivität trotz physischer Distanz aufrechtzuerhalten oder zu steigern.
- TeamViewer ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern durch das Vermeiden von Reisen die Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen.
Eine detaillierte Beschreibung des Geschäftsmodells von TeamViewer findet sich im Zusammengefassten Lagebericht.
Unsere Unternehmenswerte sowie der Schutz von Umwelt und Klima und die Achtung der Menschenrechte bilden die Grundlagen für unser Handeln. Wir ergänzen sie durch gute Unternehmensführung und die Wahrung sozialer Verantwortung.
Das Vertrauen unserer Kunden auf die Sicherheit ihrer persönlichen Daten und kritischen Informationen sowie die Verlässlichkeit und Verfügbarkeit unserer Softwarelösungen und Dienstleistungen sind die Grundlage unseres nachhaltigen Wachstums. Diese Anforderungen zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, betrachten wir als unsere größte Verantwortung. Wie wir dieser Verantwortung gerecht werden, beschreiben wir im Zusammengefassten Lagebericht im Teilkapitel "Datenschutz".
Als Unterzeichner des UN Global Compact unterstützt TeamViewer die zehn Prinzipien des UN Global Compact und die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Vereinten Nationen. Die SDGs sind ein zentraler konzeptioneller Rahmen für unsere Materialitätsanalyse und unsere Nachhaltigkeitsziele und wichtige Leitlinien für die Nachhaltigkeitsstrategie des Konzerns. Eine besondere Rolle nehmen die SDGs #4 (Hochwertige Bildung), #5 (Geschlechtergleichheit), #8 (Gute Arbeit und Wirtschaftswachstum), #9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), #10 (Weniger Ungleichheiten), #12 (Nachhaltiger Konsum und Produktion), #13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) sowie #17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) ein. TeamViewer hat sich zudem den UN Women's Empowerment Principles verpflichtet.
Materialitätsanalyse
Aufbauend auf einer mehrstufigen Materialitätsanalyse, die im Geschäftsjahr 2020 durchgeführt wurde und in deren Rahmen die für TeamViewer spezifischen relevanten und materiellen nichtfinanziellen Themen identifiziert wurden, erfolgte im Geschäftsjahr 2022 eine Überprüfung der Ergebnisse der Materialitätsanalyse. Eine Neubewertung der Materialität nichtfinanzieller Themen ergab sich hieraus nicht.
Bei der Bestimmung möglicher relevanter Themen wurden interne Dokumente, drei nichtfinanzielle Ratings (MSCI, Sustainalytics, ISS-ESG), Benchmarkvergleiche und Wettbewerber, Industrie-Benchmark und -Ressourcen, regulatorische Themen sowie ESG- und andere Reportings (insbesondere GRI, SASB, SDGs) ausgewertet. Durch die Einbeziehung Stakeholder-orientierter Standards wurden die Ansprüche verschiedener Interessensgruppen in der Materialitätsanalyse umfassend berücksichtigt. Aus dieser externen Betrachtungsweise wurde eine Übersicht mit 70 für TeamViewer relevanten Themen und Subthemen abgeleitet. Im Rahmen eines internen Expertenworkshops (Teilnehmerkreis: Sustainability Manager, Compliance und Risk Manager, General Counsel) wurde die erarbeitete Übersicht um weitere relevante interne Aspekte ergänzt. Dabei wurde insbesondere qualitativ eingeschätzt, ob und inwieweit das wirtschaftliche Handeln von TeamViewer Auswirkung auf Wirtschaft, Umwelt, Mitarbeitende und die Gesellschaft hat.
Zur Validierung der Ergebnisse hat ein erweiterter interner Expertenkreis, der sich aus den Konzernbereichen Communications, Compliance, Corporate Operations, Corporate Development, CSR, Finance, Human Resources, Investor Relations, Legal, Marketing und Public Relations zusammensetzt, die Ergebnisse in einer Skala von 0 bis 20 quantifiziert und qualifiziert. Die zuvor getätigten Priorisierungen wurden dabei im Wesentlichen bestätigt und nicht geändert.
Ergebnis des Einstufungsprozesses war die Definition von sechs übergeordneten Handlungs feldern.
-
- Governance und Integrität
-
- Vertrauen und Sicherheit
-
- Umwelt und Klimaschutz
-
- Attraktiver Arbeitgeber
-
- Gleichberechtigung
-
- Corporate Citizenship
Die sechs definierten Handlungsfelder bündeln wiederum die von TeamViewer grund sätzlich als relevant oder materiell eingestuften nichtfinanziellen Themen.
Nichtfinanzielle Themen werden dann als relevant eingeschätzt, wenn ihnen aus Perspektive der Stakeholder ( Outside -in Perspektive) mindestens eine hohe oder sehr hohe Bedeutung beigemessen wird oder sie eine hohe oder sehr hohe Auswirkung ( Inside -out Perspektive) auf die relevanten Schutzgüter haben können. Für TeamViewer ergeben sich im Rahmen der durchgeführten Analyse neun nichtfinanzielle Themen, die als materiell einzustufen sind. Diese werden mit Hilfe einer Materialitätsmatrix visualisiert (Darstellung auf der nach folgenden Seite) .

Materielle nichtfinanzielle Aspekte
Die nachfolgenden nichtfinanziellen Belange wurden als materiell in Bezug auf mindestens eine der beiden Perspektiven Outside -in / Inside -out identifiziert:
- Gute Unternehmensführung (Ausführungen finden sich im Zusammengefassten Lagebericht, Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung")
- Datenschutz und Informationssicherheit (Ausführungen finden sich im Zusammengefassten Lagebericht, Kapitel "Sicherheit und Datenschutz")
- Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Systemen und Diensten (Ausführungen finden sich im Zusammengefassten Lagebericht, Kapitel "Sicherheit und Datenschutz")
- Produktauswirkungen auf den Umweltschutz (Ausführungen finden sich im Nichtfinanziellen Bericht, Kapitel "Umwelt - und Klimaschutz")
- Klimaschutz (Ausführungen finden sich im Nichtfinanziellen Bericht, Kapitel "Umwelt - und Klimaschutz")
- Attraktivität als Arbeitgeber (Ausführungen finden sich im Nichtfinanziellen Bericht, Kapitel "Mitarbeitende")
- Vielfalt und Antidiskriminierung (Ausführungen finden sich im Nichtfinanziellen Bericht, Kapitel "Mitarbeitende")
- Zugänglichkeit von Produkten (Ausführungen finden sich im Nichtfinanziellen Bericht, Kapitel "Umwelt - und Klimaschutz")
- Soziale Verantwortung (Ausführungen finden sich im Nichtfinanziellen Bericht, Kapitel "Soziale Verantwortung")
Basierend auf der Wesentlichkeitsanalyse werden den materiellen nichtfinanziellen Themen Ressourcen wie Zeit, Aufwand und Budget zugewiesen, um künftig weitere Fortschritte bei den entsprechenden Themen zu erzielen. Sie prägen damit die Nachhaltigkeitsstrategie und unsere Berichterstattung. Da sich TeamViewer diesen Belangen besonders verpflichtet fühlt, wird in diesem Nichtfinanziellen Bericht auch über nichtfinanzielle Themen berichtet, die gemäß der Materialitätsanalyse als nicht relevant eingestuft werden. Dies betrifft insbeson dere die Kapitel "Transparenz und Zusammenarbeit", "Gesundheit und Wohlbefinden" sowie "Energie -, Abfall - und Wassermanagement".

Nachhaltigkeitsziele
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die 2015 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, ist ein Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand. TeamViewer verpflichtet sich zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) und erkennt die Bedeutung aller 17 Ziele an. TeamViewer ist der Überzeugung, dass das Potenzial technologischer Innovation von grundlegender Bedeutung ist, um unsere Gesellschaft zu einer nachhaltigeren Lebens- und Arbeitsweise zu führen.
Um seine Ressourcen und Bestrebungen bestmöglich einsetzen zu können, konzentriert sich TeamViewer auf acht SDGs, in denen das Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung leisten kann.
-
- Hochwertige Bildung (SDG #4)
-
- Geschlechtergleichheit (SDG #5)
-
- Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG #8)
-
- Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG #9)
-
- Weniger Ungleichheiten (SDG #10)
-
- Nachhaltiger Konsum und Produktion (SDG #12)
-
- Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG #13)
-
- Partnerschaften zur Erreichung der Ziele (SDG #17)
Auf Grundlage der acht festgelegten Fokus-SDGs hat sich TeamViewer die folgenden wesentlichen Nachhaltigkeitsziele gesetzt, an deren Erreichung das Unternehmen mit konkreten Maßnahmen und einem verbindlichen zeitlichen Rahmen arbeitet:
- Klimaneutralität bis spätestens 2025
- Verbesserung des Zugangs zu Technologie und Bildung
- Unterstützung unserer Kunden bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele durch den Einsatz unserer Technologien
- Förderung von Frauen in Führungspositionen
Nachhaltigkeitsmanagement
Für TeamViewer sind unternehmerische Verantwortung in allen Bereichen der Nachhaltigkeit, vor allem aber bei den Themen Klimaschutz und Chancengleichheit, von zentraler Bedeutung. Die tiefe Verankerung dieser Themen im Nachhaltigkeitsmanagement von TeamViewer wurde durch gezielte Maßnahmen und ein gesondertes Nachhaltigkeitsbudget zur Finanzierung der konzernweiten Nachhaltigkeitsbemühungen abgesichert. Zu den implementierten Maßnahmen zählen unter anderem das Nachhaltigkeitsprogramm c-a-r-e, die angestrebte Klimaneutralität ab 2025, die Überwachung des Nachhaltigkeitsmanagements im Aufsichtsrat, der Beitritt zum UN-WEPs-Programm sowie die Beitrittserklärung zur Science Based Targets Initiative (SBTi).
Die Nachhaltigkeitsabteilung von TeamViewer berichtet direkt an den Finanzvorstand (CFO). Mit der halbjährlichen Berichterstattung an den Aufsichtsrat bzw. Nachhaltigkeitsausschuss wurde die Berichtslinie in die beiden höchsten Geschäftsorgane von TeamViewer gelegt und damit die Priorität des Themas Nachhaltigkeit untermauert. Regelmäßige Berichte an den Vorstand und den Aufsichtsrat über Fortschritte und Planungen der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen ermöglichen ein schnelles Steuern in Bezug auf die gesetzten Prioritäten. Als Schnittstellenfunktion koordiniert die Nachhaltigkeitsabteilung die nichtfinanziellen Themen, legt Analysen, Entscheidungsvorlagen und Empfehlungen vor, sichert die strategische und operative Entwicklung sowie das Nachhaltigkeitsreporting im funktionsübergreifenden Dialog und steht für die ESG-Ratingagenturen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zur strategischen Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen nimmt das konzernweite Senior Leadership Team (insgesamt 10 Mitglieder, bestehend aus dem Vorstand und der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands) die Funktion eines Sustainability Steering Board ein. Innerhalb des im Aufsichtsrat angesiedelten Prüfungsausschusses wurde unter der Leitung von Hera Kitwan Siu ein Nachhaltigkeitsausschuss etabliert.

Nachhaltigkeitsprogramm c-a-r-e
TeamViewers Nachhaltigkeitsprogramm c-a-r-e dient der zielgerichteten, einfachen und fortlaufenden Kommunikation der konzernweiten Nachhaltigkeitsprioritäten und ist mit klaren Verpflichtungen, Zielen und Maßnahmen verbunden.
Das Wort c-a-r-e ist dabei ein Akronym der englischen Begriffe
- C Climate Neutrality (Klimaneutralität)
- A Access to Technology (Zugang zur Technologie)
- R Reduced Emissions (Reduktion von Emissionen)
- E Equality (Gleichberechtigung)
c-a-r-e verbindet das Selbstverständnis von TeamViewer "Creating a world that works better" mit seinem nachhaltigen Geschäftsmodell, den Produkten und der Unternehmenskultur, die ebenfalls durch Verantwortungsbewusstsein und nachhaltiges Denken und Handeln geprägt ist.
Mit der Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsprogramms c-a-r-e wurden konkrete Maßnahmen und Ziele kommuniziert:
- C Klimaneutralität:
-
- Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2025
-
- Beitritt zur SBT-Initiative (1,5-°C Ziel)
-
- A Zugang zur Technologie
-
- Kostenlose Verwendung unserer Lösungen für private und soziale Zwecke
-
- Verbesserung des Zugangs zu Bildung und Technologie
-
- R Reduktion von Emissionen
-
- Unterstützung der Kunden bei der Vermeidung von Emissionen
-
- Klimaneutrale Produkte basierend auf 100 % erneuerbaren Energien
-
- E Gleichberechtigung
-
- Erhöhung des Frauenanteils in allen Führungsebenen
-
- Würdigung der kulturellen Vielfalt mit einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung
-
Die Mitarbeitenden werden im Rahmen von unternehmensinternen Workshops aktiv in die Erarbeitung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen zur Erreichung der Ziele eingebunden. An den ersten Workshops im Jahr 2022 haben rund 390 Mitarbeitende teilgenommen. Nachfolgende vier Arbeitsgruppen wurden gebildet, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit ersten konkreten Aktivitäten in die Nachhaltigkeitsarbeit des Konzerns eingebracht haben:
- Female Empowerment (Förderung von Frauen)
- Climate Action (Klimaschutz)
- LGBTQIA+ (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transgender, Queer, Intersexuell, Asexuell, +)
- Parents@TeamViewer (Eltern bei TeamViewer)
Details zu den gebildeten Arbeitsgruppen und etablierten Maßnahmen finden sich im Teilkapitel "Mitarbeitende" des Nichtfinanziellen Berichts.
Chancen und Risiken der Nachhaltigkeit
Die Chancen- und Risikobetrachtung der Nachhaltigkeitsthemen bei TeamViewer leitet sich aus dem unternehmensweiten Chancen- und Risikomanagement sowie der Materialitätsanalyse der nichtfinanziellen Themen ab.
Da im Chancen- und Risikobericht (Teil des Zusammengefassten Lageberichts) ausschließlich materielle Risiken aufgeführt werden, ergänzt der hier vorliegende Bericht diesen um alle nichtfinanziellen Themen. Die Quantifizierung folgt dabei der gleichen Bewertungslogik, die auch bei der Erfassung und Bewertung der finanziellen Risiken verwendet wird.
Klimawandel
Risiken durch den Klimawandel werden in Zukunft vermehrt Lebens- und Wirtschaftsbereiche erfassen. Die Auswirkungen auf das Geschäftsumfeld und die Produkte von TeamViewer werden aktuell mit der Kategorie "Mittel" bewertet. Mit Maßnahmen zum Klimaschutz, wie zum Beispiel der Verpflichtung zu den Zielen der SBTi, nimmt TeamViewer eine aktive Rolle ein, um die Auswirkungen des Klimawandels möglichst gering zu halten. Gleichzeitig ergeben sich Chancen, wenn TeamViewer aktiv in den Klimaschutz investiert, da dadurch die Marke "TeamViewer" für Mitarbeitende und Kunden attraktiver wird.
Netto-Null-Strategie
Ein Netto-Null-Geschäftsmodell bedeutet, dass die Kohlenstoffemissionen, die durch eine Aktivität entstehen, auf das nicht zu vermeidende Minimum reduziert werden und der verbleibende Rest durch kohlenstoffabsorbierende Aktivitäten ausgeglichen wird. Das Risiko, dass TeamViewer seine gesetzten Netto-Null-Ziele nicht im angestrebten Zeitrahmen erreicht, wird mit "Mittel" bewertet. Eine Nichterreichung könnte zu einem Reputationsverlust führen. Zahlreiche Unternehmen haben ebenfalls eine Netto-Null-Strategie, woraus sich auch Chancen ergeben, weil TeamViewer seine Partner und Kunden unterstützen kann, die eigenen Netto-Null-Ziele zu erreichen.
Vielfalt und Antidiskriminierung
TeamViewer hat sich mit seiner "Diversity, Inclusion & Non-Discrimination Policy" eigene Standards auferlegt, die zu einer offenen und inklusiven Unternehmenskultur führen. Positive Auswirkungen sind bei der täglichen Interaktion zwischen Mitarbeitenden sowie mit Partnern und Kunden erlebbar. Damit einher geht das Risiko, die eigenen Richtlinien nicht zu erfüllen. Dieses Risiko wird mit "Mittel" bewertet. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden reduzieren dieses Risiko.
Unethisches Verhalten
Unsere einmalige Unternehmenskultur ist mit unseren Firmenwerten und dem unternehmensweiten "Code of Conduct" untermauert und stellt ein wichtiges Element der Mitarbeitendenbindung dar. Unethisches Verhalten, das unsere Werte missachtet und unseren "Code of Conduct" verletzt, stellt ein "mittleres" Risiko dar. Durch regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeitenden wird dieses Risiko reduziert.
Weitergabe vertraulicher Informationen
Die Offenlegung vertraulicher Informationen und damit einhergehende mögliche Wettbewerbsnachteile wird als Risiko eingestuft und mit "Mittel" bewertet. Durch hohe Sicherheitsstandards und regelmäßige Trainings für Mitarbeitende wird diesem Risiko begegnet.
Regulatorisches Rahmenwerk
Das regulatorische Rahmenwerk, im Speziellen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, befindet sich in einem stetigen Veränderungsprozess. Besonders im globalen Kontext bedarf dies einem kontinuierlichen Monitoring der relevanten Vorschriften und einer Anpassung der eigenen Offenlegungen. Das Risiko, den sich veränderten Standards nicht gerecht zu werden, wird mit "Mittel" bewertet. Kontinuierliche interne Weiterbildung und die Einbeziehung von externem Fachwissen reduzieren dieses Risiko.
Soziale Verantwortung
TeamViewer ist sich seiner sozialen Verantwortung bewusst und engagiert sich in zahlreichen Projekten (siehe hierzu auch Teilkapitel Soziale Verantwortung). Das Risiko eines Reputationsverlustes durch zu geringes soziales Engagement wird als "Niedrig" bewertet.
Zugänglichkeit unserer Produkte
Die leichte Zugänglichkeit und die damit verbundene hohe Verbreitung unserer Produkte ist seit Gründung des Unternehmens ein Erfolgsfaktor. Dass diese Zugänglichkeit eingeschränkt wird, bewerten wir mit einem "niedrigen" Risiko, da unter anderem die kostenlose private Nutzung weiterhin bestehen wird.
Im Rahmen der Risikoanalyse, die wir im Geschäftsjahr 2022 durchgeführt haben, wurden keine wesentlichen nichtfinanziellen Risiken mit potenziellen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unseren Umsatz oder unsere Kostenbasis identifiziert.
Risikobewertungen
| Nichtfinanzielle Risiken | Konzern-Risikobewertung (Bruttorisiko) |
Trend1 |
|---|---|---|
| Klimawandel | Mittel | |
| Netto-Null-Strategie | Mittel | |
| Vielfalt und Antidiskriminierung | Mittel | |
| Unethisches Verhalten | Mittel | |
| Weitergabe vertraulicher Informationen | Mittel | |
| Behördliche Vorschriften | Mittel | |
| Soziale Verantwortung | Niedrig | |
| Zugänglichkeit unserer Produkte | Niedrig | |
1Trend: Netto-Risikostufe im Vergleich zum Vorjahr.
Legende: Gesunkenes Nettorisiko Unverändertes Nettorisiko Gestiegenes Nettorisiko
EU-Taxonomie
Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise hat sich die Europäische Union (EU) mit dem "European Green Deal" zu einer Stärkung des Klimaschutzes und nachhaltigen Wachstumsstrategie verpflichtet. Die EU Sustainable Finance Taxonomie (kurz: EU-Taxonomie) verfolgt das Ziel, Investitionsströme in ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu leiten und stellt in diesem Kontext ein EU-weites Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten dar.
In einem ersten Schritt wird dazu die Taxonomiefähigkeit betrachtet, indem geprüft wird, ob die Wirtschaftsaktivität eines Unternehmens im erweiternden delegierten Rechtsakt der EU-Taxonomie aufgeführt wird. Ist dies der Fall und trägt die Wirtschaftsaktivität zur potenziellen Erreichung mindestens einer der sechs im Rahmen der EU-Taxonomie definierten Umweltziele bei, gilt diese Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig (eligible). Die Umweltziele im Sinne der EU-Taxonomie sind:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
In einem zweiten Schritt wird die Taxonomiekonformität geprüft. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als taxonomiekonform (aligned), wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
- Erbringung eines substantiellen Beitrags zu einem der Umweltziele durch Einhaltung der für die jeweilige Wirtschaftstätigkeit definierten Bewertungskriterien (zum Beispiel Höhe der eingesparten CO₂-Emissionen für das Umweltziel Klimaschutz).
- Eine erhebliche Beeinträchtigung mindestens eines anderen Umweltziels wird ausgeschlossen, in dem die Do-No-Significant-Harm-(DNSH)-Kriterien der EU-Taxonomie eingehalten werden.
- Ein Mindestschutz (Minimum Safeguards) von Menschen- und Verbraucherrechten, Anti-Korruption, Steuerwesen und fairem Wettbewerb wird eingehalten.
Wir haben alle Wirtschaftsaktiviäten des TeamViewer Konzerns analysiert und geprüft, welche Aktivitäten taxonomiefähig und taxonomiekonform im Sinne der EU-Taxonomie Annex I und II der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 sind. Für TeamViewer als Anbieter von datenbasierten Remote-Connectitivity Lösungen ist eine in der EU-Taxonomie aufgeführten Wirtschaftsaktivitäten als wesentlich zu erachten:
• Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (8.2. im Annex I der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139)
Die Wirtschaftsaktivität "8.2 – Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen" umfasst Fernzugriff, Fernsteuerung und Fernwartung, die mit nahezu allen Desktop- und Mobilplattformen funktionieren, einschließlich Windows, MacOS, iOS und Android. Mit TeamViewer Lösungen können Computer, mobile Geräte oder Maschinen – kurz: alle technischen Geräte, die eine Datenverbindung zum Internet haben – überall auf der Welt ferngesteuert und verwendet werden. Die Bereitstellung unserer datenbasierten Lösung erfolgt aus 100 % erneuerbarer Energie. Taxonomiefähig ist diese Aktivität in Bezug auf das klare Potential zur Vermeidung von Reisetätigkeiten und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen, wenn diese Tätigkeiten vorwiegend zur Bereitstellung von Daten und Analysen zur Ermöglichung der Senkung der Treibhausgasemissionen bestimmt sind. Die Vermeidung von klimaschädlichen CO₂-Emissionen ist für TeamViewer eine wichtige ESG-Kennzahl ("Vermiedene Emissionen" pro Jahr), die seit dem Jahr 2020 erhoben wird und durch externe Gutachter verifiziert ist. Dabei wird gemessen, wie viele (Geschäfts-)Reisen tatsächlich vermieden werden und errechnet, welche CO₂-Emissionen eingespart werden.
Die mit unseren Produkten und Lösungen verbundenen Umsatzerlöse, Betriebsausgaben (OpEx nach Definition der EU-Taxonomie) und Investitionen (taxonomiekonformer CapEx) ordnen wir dem Umweltziel "Klimaschutz" im Sinne der EU-Taxonomie zu.
Taxonomiefähigkeit (Eligibility) der Wirtschaftsaktivitäten
| Umsatz erlöse |
Betriebsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie |
Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie |
|
|---|---|---|---|
| 8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringer ung der Treibhausgas emissionen (in Mio. EUR) |
543,3 | 35,3 | 16,8 |
| Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (in Mio. EUR) |
22,6 | 11,7 | 5,6 |
| Gesamt (in Mio. EUR) | 565,9 | 47,1 | 22,4 |
| Anteil taxonomiefähiger Tätigkeiten (in %) |
96 % | 75 % | 75 % |
Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen. Für die Zuordnung der Aktivitäten und die Berechnung der Kennzahlen können sich in den Folgejahren aufgrund von Auslegungsentscheidungen andere Einschätzungen ergeben.
Im Vergleich zum Vorjahr hat diese Auslegungsunsicherheit dazu geführt, dass wir die Aktivität 8.1 "Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten" nicht mehr als wesentlich erachten, da damit keine direkten Umsatzerlöse erzielt werden, obwohl Server von Drittanbietern ein integraler Bestandteil unserer Lösungen sind.
Im Geschäftsjahr 2022 haben wir die Berechnungssystematik dahingehend geändert, dass wir keinen pauschalen Abschlag in der Ermittlung der taxonomiefähigen Umsatzerlöse vornehmen, sondern eine anwendungsbasierte Betrachtung zur Ermittlung verwendet haben. Im Jahr 2021 wurde mit einem pauschalen Abschlag von 15 % gerechnet. Dies resultierte in 85 % taxonomiefähigen Umsatzerlösen. Die anwendungsbezogene Ermittlung ergibt einem Anteil der taxonomiefähigen Umsatzerlöse in Höhe von 96 % für das Geschäftsjahr 2022. Es konnte nur in 4 % der Anwendungsfälle kein klares Potenzial zur Senkung der Treibhausgasemissionen erkannt werden.
Bei der Ermittlung der Betriebs- und Investitionsausgaben wurde im Jahr 2021 ebenfalls mit einem pauschalen Abschlag in Höhe von 15 % gerechnet. Dieser wurde für das Jahr 2022 ebenfalls durch die anwendungsbezogene Betrachtung ersetzt, die im Wesentlichen auf dem größten Kostenfaktor (Personalkosten) in Forschung und Entwicklung basiert (siehe Betriebsausgaben Geschäftsjahr 2022).
Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz
Gemäß EU-Taxonomie ist zu prüfen, ob die Informations- und Kommunikationstechniklösung hauptsächlich zur Senkung von Treibhausgasemissionen eingesetzt wird und welche erheblichen Einsparungen an Treibhausgasemissionen im Vergleich zur "leistungsfähigsten alternativen Lösung" durch TeamViewer erzielt werden kann. TeamViewer hat 2022 mit der Planung eines THG Life Cycle Assessment begonnen und wird in 2023 weiter an der Nachweisführung zur Senkung von Treibhausgasemission im Wettbewerbsvergleich arbeiten.
Do-No-Significant-Harm (DNSH) und Minimum Safeguards
Die wesentlichen Beitragskriterien der Tätigkeit 8.2 wurden im Geschäftsjahr 2022 nicht erfüllt. Aus diesem Grund erfolgte keine weitere Untersuchung der DNSH-Kriterien und "Minimum Safeguards". Die Wirtschaftsaktivität wird daher der Taxonomiefähigkeit, nicht aber der Taxonomiekonformität zugeordnet.
Leistungsindikatoren gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
Die EU-Taxonomie definiert die berichtspflichtigen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse, Betriebsausgaben und Investitionsausgaben. Für das Geschäftsjahr 2022 sind verpflichtende Angaben zur Taxonomiefähigkeit und -konformität zu machen. Die für TeamViewer relevanten Finanzdaten ergeben sich aus dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022.
Umsatzerlöse Geschäftsjahr 2022
Als Basis dient der Konzernumsatz nach IFRS in Höhe von 565,9 Mio. EUR, wie innerhalb des Konzernabschlusses von TeamViewer ausgewiesen (Kapitel 1, Konzern-Gesamtergebnisrechnung (S. 91); Einzelheiten zu den Rechnungslegungsgrundsätzen in Bezug auf den Nettoumsatz finden sich in Kapitel 5.3 (b) des Konzernabschlusses (S. 99 ff)). TeamViewer entwickelt und vertreibt Software für Fernzugriff auf/Fernwartung von Geräten zur Digitalisierung von Arbeitsprozessen in der Industrie und Steigerung der Prozesseffizienz auf Kundenseite. Damit einher geht vor allem die Vermeidung von Reisetätigkeiten und von Treibhausgasemissionen. Allerdings stehen bei einem Teil unserer Lösungen die Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung im Vordergrund und weniger die direkte Vermeidung von Reisen (z. B. im Rahmen der Worflow-Optimization in der Logistik). Daher wurden lediglich die Anwendungsfälle Fernzugriff, Fernsteuerung und Fernwartung als taxonomiefähig klassifiziert. Diese Tätigkeiten entsprechend rund 96 % der Wirtschaftstätigkeiten des TeamViewer Konzerns (siehe Tabelle "Taxonomiefähigkeit (Eligibility) der Wirtschaftsaktivitäten").
Betriebsausgaben (OpEx) Geschäftsjahr 2022
Zur Ermittlung der operativen Betriebsausgaben nach Definition der EU-Taxonomie wird als Basis der Konzernabschluss nach IFRS herangezogen. Die Betriebsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie umfassen im Wesentlichen:
- Alle direkten, nicht-kapitalisierten Forschungs- und Entwicklungskosten.
- Nicht-kapitalisierte Leasingaufwendungen für kurzfristiges Leasing in Übereinstimmung mit IFRS 16.
- Wartungs- und Reparaturkosten und andere direkte Ausgaben, die sich auf die tägliche Wartung von Sachanlagen beziehen, ermittelt auf der Grundlage unserer internen Kostenstellen.
Die direkten, nicht-kapitalisierten Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 43,1 Mio. EUR stellen mit 92 % den größten Anteil an den Betriebsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie dar. Hiervon entfallen rund 95 % auf Personalkosten. Im Bereich F&E sind
ca. 25 % der Mitarbeitenden (FTE) in der Entwicklung von Lösungen tätig, die keinen substanziellen Beitrag zu der Verringerung von Treibhausgasemissionen leisten. In der Folge werden nur 75 % der gesamten operativen Betriebsausgaben in Höhe von 47,1 Mio. EUR im Sinne der EU-Taxonomie als taxonomiefähig angesehen. Dies entspricht 35,3 Mio. EUR (siehe Tabelle "Taxonomiefähigkeit (Eligibility) der Wirtschaftsaktivitäten").
Übersicht der Betriebsausgaben (OpEx) 2022 im Sinne der EU-Taxonomie
| in Mio. EUR | |
|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten (wiederkehrend) | 43,1 |
| Nicht-kapitalisierte Leasingaufwendungen für kurzfristige Leasing in Übereinstimmung mit IFRS 16 |
1,0 |
| Wartungs- und Reparaturkosten und andere direkte Ausgaben, die sich auf die tägliche Wartung von Sachanlagen beziehen |
3,0 |
| Gesamt | 47,1 |
Investitionsausgaben (CapEx) Geschäftsjahr 2022
Zur Ermittlung der Investitionsausgaben (CapEx) nach Definition der EU-Taxonomie wird als Datenbasis ebenfalls der Konzernabschluss nach IFRS herangezogen. Hierzu werden insbesondere die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten sowie Sachanlagen betrachtet. Diese können aus der Konzern-Kapitalflussrechnung innerhalb des Konzernabschlusses (S. 93) ermittelt werden.
Im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich die Zugänge auf insgesamt auf 22,4 Mio. EUR. Dabei setzt sich die Summe aus den ausgewiesenen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 8,8 Mio. EUR, ergänzt um die aktivierten Nutzungsrechte nach IFRS 16 in Höhe von 13,6 Mio. EUR zusammen. Verteilt auf Zugänge zu immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagevermögen ergibt sich folgendes:
- 3,7 Mio. EUR Zugänge zu immaterielle Vermögensgegenständen
- 18,7 Mio. EUR Zugänge zum Sachanlagevermögen
Weitere Einzelheiten zu unseren Rechnungslegungsgrundsätzen für Zugänge nach IAS 16, IAS 38 und IFRS 16 sind im Konzernabschluss in den Erläuterungen des Konzernabschlusses unseres Geschäftsberichts 2022 (S. 102 ff.), Kapitel 5.3 (f), beschrieben.
Da die Investitionsausgaben in Höhe von 22,4 Mio. EUR nicht direkt im Zusammenhang mit einzelnen Produkten anfallen und damit entsprechend untergliedert werden können, greifen wir für die Ermittlung der Taxonomiefähigkeit auf den über die operativen Betriebsausgaben ermittelten Verteilungsschlüssel in Höhe von 75% zurück. Dies resultiert in taxonomiefähigen CapEx von 16,8 Mio. EUR.
Weitere Details zu unserer Wirtschaftsaktivität finden sich in den nachfolgend dargestellten Meldebögen zu Umsatz, Betriebsausgaben (OpEx) und Investitionsausgaben (CapEx) im Sinne der EU-Taxonomie.
Umsatz
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") |
|||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Co de (s) (2 ) |
Ab so lut er U m sa tz (3 ) |
Um sa tz an te il ( 4) |
Kli m as ch ut z ( 5) |
An Kli m pa aw ss an un de g a l (6 n d ) en |
W Me as er se es r u re nd ss ou rc e n (7 ) |
Kr eis lau fw irt sc ha ft (8 ) |
(9 Um ) we ltv er sc hm ut zu ng |
Ök Bi olo os ys gi sc te m he e ( V iel 10 fa ) lt un d |
Kli m as ch ut z (1 1) |
An Kli m pa aw ss an un de g a l (1 n d 2) en |
W Me as er se es r u re nd ss ou rc e n (1 3) |
Kr eis lau fw irt sc ha ft (1 4) |
(1 Um 5) we ltv er sc hm ut zu ng |
Ök Bi olo os ys gi sc te m he e ( V iel 16 fa ) lt un d |
Mi nd es ts ch ut z ( 17 ) |
Taxonomie konformer Umsatz anteil, Jahr N (18) |
Taxonomie konformer Umsatz anteil, Jahr N-1 (19) |
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) (20) |
Kategorie (Übergangs tätigkeiten) (21) |
| Mio. EUR |
% | % | % | % | % | % | % | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | Prozent | Prozent | E | T | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||||||||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) |
||||||||||||||||||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) |
0 | 0 % | ||||||||||||||||||
| A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
||||||||||||||||||||
| 8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen |
J62. 01 |
543,1 | 96 % | |||||||||||||||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
543,1 | 96 % | ||||||||||||||||||
| Gesamtumsatz von taxonomiefähigen Tätigkeiten (A.1 + A.2) (A) |
543,1 | 96 % | 0 % | |||||||||||||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||||||||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) |
22,6 | 5 % | ||||||||||||||||||
| Gesamt (A + B) | 565,9 | 100 % |
Betriebsausgaben (OpEx)
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") |
|||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Co de (s) (2 ) |
Ab so lut er O pE x ( 3) |
An te il O pE x ( 4) |
Kli m as ch ut z ( 5) |
An Kli m pa aw ss an un de g a l (6 n d ) en |
W Me as er se es r u re nd ss ou rc e n (7 ) |
Kr eis lau fw irt sc ha ft (8 ) |
(9 Um ) we ltv er sc hm ut zu ng |
Ök Bi olo os ys gi sc te m he e ( V iel 10 fa ) lt un d |
Kli m as ch ut z ( 11 ) |
An Kli m pa aw ss an un de g a l (1 n d 2) en |
W Me as er se es r u re nd ss ou rc e n (1 3) |
Kr eis lau fw irt sc ha ft (1 4) |
(1 Um 5) we ltv er sc hm ut zu ng |
Ök Bi olo os ys gi sc te m he e ( V iel 16 fa ) lt un d |
Mi nd es ts ch ut z ( 17 ) |
Taxonomie konformer OpEx Anteil, Jahr N (18) |
Taxonomie konformer OpEx Anteil, Jahr N-1 (19) |
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) (20) |
Kategorie (Übergangs tätigkeiten) (21) |
| Mio. EUR |
% | % | % | % | % | % | % | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | Prozent | Prozent | E | T | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||||||||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) |
||||||||||||||||||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) |
0 | 0 % | ||||||||||||||||||
| A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
||||||||||||||||||||
| 8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen |
J62. 01 |
35,3 | 75 % | |||||||||||||||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
35,3 | 75 % | ||||||||||||||||||
| Gesamt-OpEx von taxonomiefähigen Tätigkeiten (A.1 + A.2) (A) |
35,3 | 75 % | 0 % | |||||||||||||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||||||||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) |
11,7 | 25 % | ||||||||||||||||||
| Gesamt (A + B) | 47,1 | 100 % |
Investitionsausgaben (CapEx)
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") |
||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Co de (s) (2 ) |
Ab so lut er C ap Ex (3 ) |
An te il C ap Ex (4 ) |
Kli m as ch ut z ( 5) |
An Kli m pa aw ss an un de g a l (6 n d ) en |
W Me as er se es r u re nd ss ou rc e n (7 ) |
Kr eis lau fw irt sc ha ft (8 ) |
(9 Um ) we ltv er sc hm ut zu ng |
Ök Bi olo os ys gi te sc he m e ( V iel 10 fa ) lt un d |
Kli m as ch ut z ( 11 ) |
An Kli m pa aw ss an un de g a l (1 n d 2) en |
W Me as er se es r u re nd ss ou rc e n (1 3) |
Kr eis lau fw irt sc ha ft (1 4) |
(1 Um 5) we ltv er sc hm ut zu ng |
Ök Bi olo os ys gi te sc he m e ( V iel 16 fa ) lt un d |
Mi nd es ts ch ut z ( 17 ) |
Taxonomie konformer CapEx Anteil, Jahr N (18) |
Taxonomie konformer CapEx Anteil, Jahr N-1 (19) |
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) (20) |
Kategorie (Übergangs tätigkeiten) (21) |
| Mio. EUR |
% | % | % | % | % | % | % | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | Prozent | Prozent | E | T | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||||||||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) |
||||||||||||||||||||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) |
0 | 0 % | ||||||||||||||||||
| A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
||||||||||||||||||||
| 8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen |
J62. 01 |
16,8 | 75 % | |||||||||||||||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
16,8 | 75 % | ||||||||||||||||||
| Gesamt-CapEx von taxonomiefähigen Tätigkeiten (A.1 + A.2) (A) |
16,8 | 75 % | 0 % | |||||||||||||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||||||||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) |
5,6 | 25 % | ||||||||||||||||||
| Gesamt (A + B) | 22,4 | 100 % |
Nachhaltigkeitsratings
Für TeamViewer sind ESG-Ratings sowie der jährliche Feedbackprozess im Rahmen der Überprüfung und Überarbeitung der Ratingergebnisse besonders hilfreich bei der Bewertung und Verbesserung der eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen. Entsprechend kritisch werden die unabhängigen Bewertungsanalysen ausgewertet und Verbesserungsmaßnahmen daraus abgeleitet. TeamViewer wurde im Jahr 2022 unter anderem durch folgende ESG-Ratingagenturen in Bezug auf seine Performance in den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG) bewertet:
- MSCI: TeamViewer hat sich im ESG-Rating des global führenden Analyseinstituts MSCI im Vergleich zum Vorjahr verbessern können. Für das Jahr 2022 erhielt TeamViewer ein Rating von AAA (2021: AA) und stieg damit in die höchste Kategorie auf. Mit dieser Bewertung gehört TeamViewer weltweit zu den führenden acht Prozent der Unternehmen aus der Software- und Dienstleistungsbranche. Das Rating analysiert die Geschäftspraktiken von Unternehmen im Hinblick auf "Environment", "Social" und "Governance" und bewertet jede dieser Säulen mit einer Note von 0 bis 10. TeamViewer erhielt für 2022 eine Bewertung von 6,0 für seine Aktivitäten im Umweltbereich, 5,8 für soziale Aspekte und 8,0 für seine Governance-Praktiken. Insbesondere im Bereich Governance erreichte TeamViewer damit eine der global besten Bewertungen aller Unternehmen seiner Branche.35
- Sustainalytics: TeamViewer hat sich in der ESG-Risikobewertung des führenden unabhängigen ESG-Marktforschungs- und Rating-Unternehmens Morningstar Sustainalytics im Geschäftsjahr 2022 erneut verbessert. Das ESG-Risiko-Rating von Sustainalytics bewertet zum einen die Exposition eines Unternehmens gegenüber den wesentlichen branchenspezifischen ESG-Themen, und zum anderen, wie gut das Unternehmen mit den identifizierten Risiken umgeht. Mit dieser mehrdimensionalen Messung gelangt Sustainalytics zu einem Gesamtwert für das ESG-Risiko, der über alle Branchen hinweg vergleichbar ist. Unternehmen werden in fünf verschiedene Risikokategorien eingeteilt, die von vernachlässigbar (0–10) über gering (10–20), mittel (20–30) und hoch (30–40) bis schwerwiegend (40+) reichen. 2022 bewertete Sustainalytics TeamViewer mit einem ESG-Risiko-Rating von 9,9 Punkten (2021: 12,8). Das Risiko für TeamViewer, wesentliche negative finanzielle Auswirkungen durch ESG-Faktoren zu erleiden, gilt laut Sustainalytics damit als vernachlässigbar. Mit der Bewertung gehört TeamViewer nun zu den Top 3 von insgesamt 419 bewerteten Unternehmen innerhalb der Branche "Enterprise & Infrastructure Software". 36
- ISS-ESG: Im Jahr 2021 wurde TeamViewer mit dem "Prime"-Status des ISS-ESG-Corporate-Ratings bewertet. Eine Aktualisierung dieser Bewertung erfolgte 2022 nicht, ist jedoch für 2023 geplant.37
Es ist unser Ziel, unsere Nachhaltigkeitspositionierung kontinuierlich zu verbessern und somit auch unsere ESG-Ratingergebnisse positiv zu beeinflussen.
35https://www.teamviewer.com/de/unternehmen/presse/teamviewer-erhaelt-aaa-bewertung-im-msci-esg-rating-2/ (abgerufen am 31. Dezember 2022).
36https://ir.teamviewer.com/websites/teamviewer/English/3480/news-
details.html?newsID=2356291#:~:text=In%20September%202022%2C%20TeamViewer%20received,financial%20imp acts%20from%20ESG%20factors (abgerufen am 31. Dezember 2022).
37https://ir.teamviewer.com/websites/teamviewer/German/3280/ir-news.html?newsID=1907329 (abgerufen am31. Dezember 2022).
3 Governance und Integrität
Gute Unternehmensführung
Bei TeamViewer sehen wir uns in der Verantwortung, das Vertrauen der Aktionäre, Kunden und Mitarbeitenden in die hohen Standards der Unternehmensführung und -verantwortung zu erhalten und zu stärken. Dieses Vertrauen ist eine wesentliche Voraussetzung für unser unternehmerisches Handeln und ermöglicht uns, unseren Erfolg zu messen. Details dazu finden sich im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" des Zusammengefassten Lageberichts.
Achtung der Menschenrechte
Als verantwortungsbewusstes globales Unternehmen sieht sich TeamViewer in der Pflicht, Sorge dafür zu tragen, dass im eigenen Geschäftsbetrieb, in der gesamten Wertschöpfungskette und durch die unternehmenseigenen Produkte keine Menschenrechte verletzt werden. TeamViewer respektiert internationale Standards zum Schutz der Menschenrechte und setzt sich im Rahmen seines Einflussbereichs für deren Einhaltung ein. Entsprechende Regelungen sind in unserem Code of Conduct und im Supplier Code of Conduct festgehalten, dessen Anerkennung für Lieferanten und andere Geschäftspartner verpflichtend ist.38 Lieferanten und Geschäftspartner werden zu regelmäßiger Selbstanalyse und -beurteilung angehalten. Gleichzeitig behält sich TeamViewer eine stichprobenartige Überprüfung vor. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Auffälligkeiten, die Konsequenzen erfordert hätten.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, orientiert sich TeamViewer an den Menschenrechtsstandards, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR), der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit hervorgehoben werden. Als Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen, der weltweit größten und wichtigsten
TeamViewer darüber hinaus sein Engagement für die Integration der zehn universellen Prinzipien des UN Global Compacts (Schwerpunktbereiche: Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung) in die eigene Geschäftstätigkeit, insbesondere die Prinzipien in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards. Intern, global und für alle Einheiten und Mitarbeitende formalisiert der TeamViewer Code of
Conduct diese Überzeugungen und Verpflichtungen. Er spiegelt bestehende Richtlinien zur Gewährleistung der grundlegenden Standards des Geschäftsverhaltens wider. So sollen mögliche Menschenrechtsverletzungen verhindert werden. Mehrere Funktionen bei TeamViewer sind damit betraut, fortlaufende Due-Diligence-Prozesse in Bezug auf Menschenrechte durchzuführen. Sie ermitteln und verhindern – wenn möglich – Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette, melden Risiken und tatsächliche Verletzungen, beenden mögliche negative menschenrechtliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und bemühen sich gegebenenfalls um Wiedergutmachung.
Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung, bekräftigt
Mitarbeitende von TeamViewer erhalten mindestens einmal jährlich Schulungen zur Menschenrechtspolitik und zu Menschenrechtsverfahren. Ein Whistleblower-System ermöglicht unter anderem die anonyme Berichterstattung potenzieller Menschenrechtsverletzungen.
Im Jahr 2022 – wie auch im Vorjahr – wurden bei TeamViewer keine wesentlichen Vorfälle von Menschenrechtsverletzungen gemeldet.
38 Die jeweils aktuelle Fassung kann über folgenden Weblink eingesehen werden: https://ir.teamviewer.com/websites/teamviewer/German/4700/nachhaltigkeit-und-soziale-verantwortung.html.
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
TeamViewer verpflichtet sich im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten zur Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze und Richtlinien. Interne Richtlinien zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind verabschiedet und verbindlich.
Ethisches und transparentes Verhalten im Geschäftsverkehr zwischen Mitarbeitenden, Lieferanten und Geschäftspartnern ist für TeamViewer selbstverständlich. Dazu gehören neben der Einhaltung gesetzlicher Antikorruptionsvorschriften auch faire Geschäfts-, Marketing- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prinzipien, Prozesse und Meldewege sind im Code of Conduct, der Anti-Bribery and Corruption Policy, dem Supplier and Business Partner Code of Conduct sowie der Antitrust and Fair Competition Policy festgehalten. Regelmäßige Schulungen aller Mitarbeitenden (mindestens einmal jährlich) und Due-Diligence-Prozesse unserer Lieferanten und Partner sollen die Einhaltung sicherstellen.
Eine Überprüfung der Einhaltung der Prinzipien der Anti-Bribery and Corruption Policy erfolgt durch regelmäßige Berichterstattung der Bereichsleiter an die Compliance-Abteilung. Beobachtungen und Verstöße können anonym über das Whistleblower-System gemeldet werden.
Aus dem Jahr 2022 – wie auch dem Vorjahr – sind TeamViewer keine wesentlichen Fälle bekannt, in denen ein Verstoß gegen Antikorruptions- und Bestechungsbestimmungen festgestellt oder gemeldet wurde.
Transparenz und Zusammenarbeit
TeamViewer ist davon überzeugt, dass hinter jedem erfolgreichen Unternehmen eine transparente Kommunikation und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen und Behörden steht. Den Grad der Transparenz und Offenlegung aller Aspekte der Geschäftstätigkeit will TeamViewer, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, kontinuierlich auf einem höchstmöglichen Niveau halten. Die Themen Informationssicherheit und Datenschutz haben dabei einen besonderen Stellenwert (siehe auch Zusammengefasster Lagebericht Unterkapitel "Sicherheit und Datenschutz"). Die Kommunikation mit externen Stakeholdern wie ESG-Ratingagenturen wird offen und transparent geführt.
Steuertransparenz
Steuerzahlungen sind ein wichtiger Teil des wirtschaftlichen und sozialen Gesellschaftsbeitrags des TeamViewer Konzerns. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von 46,4 Mio. EUR an Ertragsteuern gezahlt. Ein gerechtes und faires Steuersystem spielt für TeamViewer in allen Ländern, in denen das Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhält, eine wesentliche Rolle. TeamViewer handelt deshalb in allen Steuerfragen transparent und verantwortungsbewusst. Um dies sicherzustellen, zahlt die Gesellschaft ihren fairen Steueranteil und arbeitet weltweit vertrauensvoll mit Steuerbehörden zusammen.
TeamViewer unterstützt das Ziel eines globalen Steuersystems, das Stabilität und gerechte Steuern für die beteiligten Staaten und Unternehmen gewährleistet. Dazu verfolgt die Gesellschaft insbesondere die Entwicklung auf OECD-Ebene und richtet ihr steuerliches Handeln daran aus.
Steuerstrategie
Die Steuerstrategie der Gesellschaft umfasst insbesondere die folgenden Punkte:
- Einhalten der geltenden Steuergesetze,
- Aufbau einer der Unternehmensgröße entsprechenden Organisationstruktur für ein angemessenes Steuermanagement,
- Anwendung eines effektiven Tax-Risk- und Compliance-Managements und
- Handeln als verantwortungsbewusster Steuerzahler.
Die Steuerstrategie befindet sich im Einklang mit der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie von TeamViewer. Die Zahlung eines sogenannten "fair share" an Steuern hat durch die Finanzierungsfunktion von Steuerzahlungen für die jeweiligen Staaten einen mittelbaren Einfluss auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens. Steuerpraktiken, die diesen Zielen widersprechen, lehnt TeamViewer ab. Dieser Ansatz beinhaltet insbesondere folgende Punkte:
Keine aggressive Steuerplanung
TeamViewer wendet die geltenden Steuerregelungen nach herrschender Auslegung an. Dies gilt auch für die Vermeidung von Doppelbesteuerung durch entsprechende zwischenstaatliche Abkommen.
Die von TeamViewer angewendeten Steuerpraktiken sowie Transaktionen mit und zwischen den Konzerngesellschaften werden den jeweiligen Finanzverwaltungen im Rahmen von Steuererklärungen oder anderer Mitteilungspflichten offengelegt. Die Gesellschaft stellt darüber hinaus sicher, dass die Preisgestaltung der konzerninternen Aktivitäten im Einklang mit dem OECD-Fremdvergleichsprinzip sowie den lokalen Verrechnungspreisregeln steht, um die angemessene Steuer auf entstehende Gewinne in den beteiligten Staaten zu zahlen. Aggressive Steuerplanungen im Sinne von künstlichen Strukturierungen – also ohne zugrundeliegenden Geschäftszweck oder wesentliche wirtschaftliche Substanz – werden nicht angewendet.
Kein Engagement in Steueroasen
TeamViewer verlagert keine Geschäftsaktivitäten in sogenannten "Steueroasen", um Steuern zu vermeiden, die an anderer Stelle anfallen würden. Der Begriff der sogenannten Steueroase basiert auf der "List of non-cooperative Tax Jurisdictions" der EU.
Tax Governance, Tax Compliance und Tax Risk Management
Tax Governance
Die Steuerfunktion von TeamViewer ist Teil der Finanzfunktion, die dem CFO untersteht. Die Steuerabteilung überwacht die Einhaltung der gesamten Steuerstrategie, stellt die Abstimmung zu Steuerfragen im gesamten Konzern sicher und koordiniert lokale Steueranforderungen innerhalb des Konzerns. Die Vergütung der Mitarbeitenden der Steuerfunktion steht nicht im Zusammenhang mit der Steuerquote des Unternehmens.
Tax Compliance
TeamViewer ist in den meisten Ländern der Welt tätig. Ergänzend zu Steuerzahlungen auf das eigene Einkommen behält TeamViewer auch Umsatzsteuern oder sonstige Quellensteuern im Rahmen von Kunden- und Lieferantenzahlungen ein. Steuerzahlungen sind somit ein wesentlicher Bestandteil des Beitrags für die Gesellschaft durch das Unternehmen. Die Steuerabteilung gibt dabei Vorgaben zur Einhaltung der lokalen Steuervorschriften für den gesamten Konzern.
Des Weiteren können die Mitarbeitenden des Unternehmens zur Meldung von bestehenden unethischen oder gesetzeswidrigen Verhaltensweisen und Aktivitäten (sogenannte "unethical or unlawful behavior") mit steuerlichem Bezug konzernweite Prozesse wie etwa das Whistleblowing-System nutzen.
Tax Risk Management
Das Tax Risk Management ist eingebunden in das allgemeine konzernweite Risikomanagement. Die interne Steuerabteilung identifiziert, bewertet, überwacht und steuert mögliche steuerliche Risiken. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit dem CFO zu steuerlichen Risiken statt. Bei Unsicherheiten werden externe Steuerexperten hinzugezogen.
Stakeholder-Dialog und Advocacy
TeamViewer ist überzeugt, dass ein verantwortungsbewusstes Einhalten von Steuergesetzen die positive wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unterstützt. TeamViewer unterstützt die Arbeit für ein besseres und gerechteres Steuersystem auf nationaler und internationaler Ebene, um die verschiedenen Interessen von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auszugleichen. Zudem erfolgt anlassbezogen ein kooperativer Austausch mit der zuständigen Finanzverwaltung.
Derzeit bestehen keine weiteren Mitgliedschaften der verantwortlichen Personen in steuerlichen Interessenvertretungen und kein daraus folgender politischer Austausch.
4 Mitarbeitende
Personalmanagement und Unternehmenskultur
Eines der zentralen Elemente bei der Erfüllung unserer Unternehmensziele sind unsere Mitarbeitenden. In Zeiten des allgemeinen Fachkräftemangels und des anhaltenden Trends der "Great Resignation" basiert unser zukünftiger Erfolg mehr denn je auf der Gewinnung, Weiterentwicklung und vor allem der Bindung von hoch qualifizierten und motivierten Mitarbeitenden.
Trotz der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenentwicklungen gelang es uns auch im Geschäftsjahr 2022, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden und wertvolle Mitarbeitende zu gewinnen und an uns zu binden.
In einem Umfeld, das von schnellem Wandel geprägt ist, bildet unsere werteorientierte Unternehmenskultur die Basis für nachhaltiges Wachstum. Die Verankerung unserer Werte in unserem Arbeitsumfeld und die Gestaltung einer nachhaltigen, werteorientierten Unternehmenskultur haben daher weiterhin eine hohe Priorität.
Wir streben ein von Offenheit und Ehrlichkeit geprägtes Arbeitsumfeld an, das es unseren Mitarbeitenden ermöglicht, sich mit der notwendigen Agilität und Reichweite eines digitalen Arbeitsumfeldes erfolgreich zu entwickeln. Unser Engagement dafür spiegelt sich auch in unseren Arbeitspraktiken und den täglichen Interaktionen wider, die Mitarbeitende mit unserem Führungsteam und den Führungskräften im gesamten Unternehmen haben können.
Entwicklung der Mitarbeitendenzahl
Zum 31. Dezember 2022 beschäftigte der TeamViewer Konzern weltweit 1.386 Mitarbeitende (FTE, Vollzeitäquivalente) (31. Dezember 2021: 1.477 FTE). Die Anzahl der Beschäftigten war damit im Geschäftsjahr 2022 um rund 6 % rückläufig gegenüber dem Berichtsstichtag des Vorjahrs. Dieser Rückgang stand in Zusammenhang mit dem konzernweiten ReMax Programm, das im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen wurde. Im zweiten Halbjahr hat TeamViewer Wachstumsbereiche des Konzerns durch die selektive Einstellung von Mitarbeitenden wieder gestärkt und so nachhaltig in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens investiert. Neueinstellungen erfolgten insbesondere in den Regionen APAC und AMERICAS sowie im Vertrieb des TeamViewer Konzerns.
Mitarbeitende nach Funktion
| Funktion | 2022 | 2021 | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Vertrieb | 572 | 605 | -5 % |
| Forschung & Entwicklung | 404 | 460 | -12 % |
| Verwaltung | 243 | 239 | +1 % |
| Marketing | 98 | 86 | +13 % |
| Technischer Kundenservice | 69 | 86 | -20 % |
| FTE Gesamt | 1.386 | 1.477 | -6 % |
Stand: 31. Dezember 2022 (2021) in Vollzeitäquivalenten (FTE)
Mitarbeitende nach Region
| Region | 2022 | 2021 | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|
| EMEA | 947 | 1.061 | -11 % |
| AMERICAS | 260 | 245 | +6 % |
| APAC | 179 | 171 | +5 % |
| FTE Gesamt | 1.386 | 1.477 | -6 % |
Stand: 31. Dezember 2022 (2021) in Vollzeitäquivalenten (FTE)
Mitarbeitendenbindung
Mit Blick auf eine zukunftsfähige und nachhaltige Mitarbeitendenstruktur bleibt das Thema Mitarbeitendenbindung von großer Bedeutung. Die Mitarbeitenden bei TeamViewer sind oftmals Wissensträger. Eine Einarbeitung neuer Mitarbeitender ist daher häufig mit hohem Zeiteinsatz und Kosten verbunden. Nicht nur aus diesem Grund ist es uns wichtig, möglichst viele Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen zu binden, aber vor allem auch nachhaltig zu motivieren. Hierzu bieten wir eine wettbewerbsfähige Vergütung und weitere Leistungen für Mitarbeitende, flexible Arbeitszeitvereinbarungen, ein positives, dynamisches Arbeitsklima sowie persönliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten an. Dabei zielen unsere Angebote darauf ab, sowohl durch globale als auch lokale Angebote die besten Mitarbeitenden für uns zu gewinnen bzw. an uns zu binden.
Neben einer wettbewerbsfähigen Vergütung innerhalb der jeweiligen Rolle und in Abhängigkeit der jeweiligen regionalen Gegebenheiten, wird allen Mitarbeitenden ein Unternehmensbonus gewährt, der sich an der Erreichung operativer und finanzieller Ziele ausrichtet. Für Vertriebsmitarbeiter gilt ein gesondertes Bonussystem.
Darüber hinaus haben wir im Jahr 2022 erstmalig ein Mitarbeiteraktienprogramm eingeführt. Als Teil des Programms werden Mitarbeitenden weltweit Aktien gewährt, die – unter der Prämisse der weiteren Anstellung bei einem Unternehmen des TeamViewer Konzerns – über einen Zeitraum von vier Jahren an die Mitarbeitenden übertragen werden und daher zunächst einer Sperrfrist unterliegen. Mit der Übertragung der Aktien an die Mitarbeitenden entfallen alle Beschränkungen.
Dieses Vorgehen aus Gewährung und späterer Übertragung werden wir zukünftig einmal jährlich vornehmen, sodass den Mitarbeitenden kontinuierlich weitere Aktienkontingente gewährt werden. Durch dieses Programm stärken wir sowohl die kurz- als auch die langfristige Mitarbeitendenbindung.
Die im Jahr 2021 von TeamViewer eingeführten Programme zur Flexibilisierung der Arbeit waren auch im Jahr 2022 ein großer Wettbewerbsvorteil auf dem Bewerbermarkt. Besonders das hybride Arbeitsmodell hilft bei der Mitarbeitendengewinnung und -bindung. Aber auch das Angebot, einen Anteil des Jahres wohnortungebunden zu arbeiten, wurde im Jahr 2022 vielfach genutzt: 167 Mitarbeitende machten weltweit von diesem Angebot Gebrauch. Dieses Angebot konnten wir im Jahr 2022 auf viele weitere Standorte ausweiten, abhängig von den jeweils geltenden lokalen Bestimmungen.
Neben der räumlichen Flexibilität bietet unser Teilzeitprogramm zudem zeitliche Flexibilität. Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 nahmen 92 Mitarbeitende an diesem Programm teil.
TeamViewer ist in der Lage, sichere Arbeitsplätze zu bieten, ein attraktives Vergütungs- und Versorgungspaket aufrechtzuerhalten sowie individuell flexible Arbeitsoptionen anzubieten.
Vielfalt und Antidiskriminierung
Im Geschäftsjahr 2021 wurde bereits mit der Veröffentlichung einer unternehmensweiten "Diversity, Inclusion and Non-Discrimination Policy" sowie der Teilnahme am "Target Gender Equality Program" des UN Global Compact und der Unterzeichnung der "Women Empowerment Principles" der Vereinten Nationen ein wichtiger Grundstein gelegt. Darauf aufbauend haben wir im Jahr 2022 vielfache Möglichkeiten zur Beteiligung unserer Mitarbeitenden an diesen relevanten Themen geschaffen. Mit dem Start des Nachhaltigkeitsprogamms c-a-r-e (siehe Kapitel "Nachhaltigkeitsprogramm c-a-r-e") geben wir den Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich im Bereich ESG zu engagieren und einen Betrag zum Erreichen unserer Nachhaltigkeitsziele zu leisten. Vor diesem Hintergrund sind im Verlauf des Jahres in Workshops folgende vier Arbeitsgruppen entstanden:
- Female Empowerment (Förderung von Frauen)
- Climate Action (Klimaschutz)
- LGBTQIA+ (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transgender, Queer, Intersexuell, Asexuell, +)
- Parents@TeamViewer (Eltern bei TeamViewer)
Die Gruppen sind offen für alle Mitarbeitenden bei TeamViewer und werden von mindestens zwei freiwilligen sogenannten "Ambassadors" geleitet. Das Engagement in den Gruppen erfolgt selbstorganisiert und neben der jeweiligen Hauptbeschäftigung bei TeamViewer, darf jedoch auch in die regulären Arbeitszeiten eingebunden werden. An den ersten Zusammenkünften dieser Gruppen haben global insgesamt 390 Mitarbeitende teilgenommen. Im Folgenden wird eine kurze Übersicht der Agenda und bisheriger Aktivitäten der vier Gruppen gegeben:
Female Empowerment (Förderung von Frauen)
Diese Gruppe widmet sich der Sichtbarkeit und gezielten Förderung und Vernetzung von Frauen bei TeamViewer. Dabei geht es nicht nur um Frauen in Führungspositionen. In einem ersten Schritt möchte die Gruppe über verschiedene interne und externe Kampagnen eine größere Sichtbarkeit von Frauen im Unternehmen schaffen und Informationen über verschiedene Karrierewege zugänglich machen, so z. B. über die Interviewserie "She Leads", in der Frauen in Führungspositionen bei TeamViewer porträtiert werden. Darüber hinaus plant die Gruppe Kampagnen und Veranstaltungen, um auf die Problematik der unbewussten Vorurteile (Unconscious Bias) gerade in Bezug auf das Geschlecht aufmerksam zu machen. Außerdem werden lokale und globale Netzwerkveranstaltungen sowie ein Mentoringprogramm in Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsgruppen organisiert.
Climate Action (Klimaschutz)
Hier geht es um die Sensibilisierung für Klimaschutzthemen und die Frage, wie sich jeder Mitarbeitende und TeamViewer als Unternehmen nachhaltig(er) verhalten kann. Die Gruppe plant Sensibilisierungskampagnen zu den Themen Energiesparen, Recycling und Nutzung von Ressourcen. Außerdem hat die Gruppe im November 2022 den ersten "TeamViewer Clean-Up Day" (Müllsammeltag) initiiert und organisiert. Dieser Tag wurde von einer Mehrzahl der TeamViewer Standorte begangen. Mitarbeitende nahmen sich Zeit, rund um die Büros Müll und Unrat einzusammeln und zu beseitigen.
LGBTQIA+ (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transgender, Queer, Inter, Asexuell, +)
Ziel ist die Förderung eines inklusiven Arbeitsplatzes für Mitarbeitende aus der LGBTQ+-Gemeinschaft. So startete die Gruppe eine interne und externe Sichtbarkeitskampagne rund um den sogenannten "Pride Month" im Juni 2022 (wird traditionell in der LGBTQIA+-Gemeinschaft mit Kampagnen, Märschen, Feierlichkeiten etc. begangen, um die LGBTQIA+-Bewegung zu honorieren und ihre Kultur zu zelebrieren). Außerdem organisierte die Gruppe die Teilnahme TeamViewers an einer durch einen externen Dienstleister durchgeführten Prüfung zur Evaluierung des derzeitigen Status verschiedener LGBTQIA+- Themen bei TeamViewer. Darüber hinaus organisierte die Gruppe verschiedene lokale Events am sogenannten "Pride Office Day" im Oktober 2022. Die Gruppe fungiert auch als Anlaufstelle für Mitarbeitende aus der LGBTQIA+-Gemeinschaft bei Fragen und Unsicherheiten. Hieraus entstanden erste Ideen für ein Mentoring-Programm in Zusammenarbeit mit der Female-Empowerment-Gruppe.
Parents@TeamViewer (Eltern bei TeamViewer)
In dieser Gruppe geht es vornehmlich um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Gruppe möchte Initiativen identifizieren, die das Arbeitsumfeld für Eltern verbessern und zu mehr Flexibilität beitragen. Die Gruppe richtet sich bewusst an Väter und Mütter und ist daher inhaltlich von der Female-Empowerment-Gruppe getrennt. In Planung sind Sichtbarkeitskampagnen zum Thema Elternschaft und Arbeit, eine Umfrage zur Erhebung der Betreuungsmöglichkeiten und eventueller Probleme an den verschiedenen Standorten, Netzwerkveranstaltungen für Eltern und Kinder, ein verbessertes Onboarding nach der Elternzeit sowie eine Beteiligung an dem oben beschriebenen Mentoring-Programm.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Die Gleichstellung von Frauen und Männern auf verschiedenen Ebenen hat für TeamViewer eine große Wichtigkeit. Im Jahr 2022 haben wir weiterhin – insbesondere in bislang unterrepräsentierten Bereichen – nach Möglichkeit Frauen eingestellt. TeamViewer wendet bei allen Rekrutierungsaktivitäten den Gleichbehandlungsgrundsatz an und gewährt die gleiche Vergütung für Frauen und Männer. Darüber hinaus verwenden wir in unseren Stellenausschreibungen eine inklusive Sprache und schulen unsere an Einstellungsprozessen beteiligten Führungskräfte im Hinblick auf Gleichbehandlung und Inklusivität. Zusätzlich zur Gewährung einer gleichen Vergütung bei Neueinstellungen verpflichtete sich TeamViewer dazu, in jedem Jahr die geschlechterspezifische Vergütung zu prüfen und eine Gleichstellung in dieser Hinsicht zu erreichen. Im Rahmen unserer Diversity, Inclusion and Non-Discrimination Policy verpflichten wir uns zu konkretem Handeln, sollte der Gehaltsunterschied innerhalb einer vergleichbaren Mitarbeitergruppe bei gleicher Qualifikation, Berufserfahrung, Unternehmenszugehörigkeit und regionaler Verortung mehr als 3 % betragen.
Zum 31. Dezember 2022 betrug der Frauenanteil unserer weltweit Beschäftigten 34,3 % und stieg damit um 0,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Unser Ziel ist es, den Frauenanteil weiter auszubauen und eine Spitzenposition im Vergleich der führenden Unternehmen unserer Branche einzunehmen.
| 2021 | in % | 2022 | in % | |
|---|---|---|---|---|
| Anteil Frauen | 522 | 33,9 % | 493 | 34,3 % |
| Anteil Männer | 1.016 | 66,1 % | 943 | 65,7 % |
| 1.538 | 100 % | 1.436 | 100 % |
Anmerkung: Berechnung der Anteile von Frauen und Männern an der Gesamtbelegschaft basiert auf dem gesamten Personalbestand von TeamViewer (Headcount).
Mit einem Frauenanteil von 33,5 % in Führungspositionen haben wir unser gesetztes Ziel für 2024 bereits im Geschäftsjahr 2022 frühzeitig erreicht. TeamViewer geht dabei von einem anhaltenden Trend aus, der das Ergebnis der aktuellen Rekrutierungs- und Förderungsmaßnahmen des Unternehmens ist. Zu den Fördermaßnahmen zählt das Ziel eines Frauenanteils von mindestens 33 % in Führungskräftetrainings. Der Anteil von Frauen bei der
Rekrutierung lag über alle Hierarchielevel bei 38 % und blieb damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Ziel bis zum Jahresende 2023 ist es, den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf 33% und im Vorstand auf 25% anzuheben.
Frauenanteil in Führungspositionen
| 2022 | Zielgröße | Zu erreichen bis | |
|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | 16,7 % | 33 % | 31. Dezember 2023 |
| Vorstand | 0 % | 25 % | 31. Dezember 2023 |
| Frauen in Führungspositionen | 33,5 % | 33 % | 31. Dezember 2024 |
Zudem streben wir im Geschäftsjahr 2023 eine Quote von mindestens 33 % Frauen in unseren Karriere- und Führungskräftetrainings an. 2022 wurden 28 % Frauen im Rahmen von Karriereund Führungskräftetrainings gefördert.
Mitarbeitendentraining und -entwicklung
2022 haben Mitarbeitende durchschnittlich 5,5 Tage an Weiterbildungen (online und in Präsenz) teilgenommen. Neue Mitarbeitende wurden im Rahmen unseres Onboarding-Prozesses während durchschnittlich zwei Monaten geschult. Für uns ist die (Weiter-) Qualifizierung und Entwicklung unserer Mitarbeitenden ein entscheidender Baustein für die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit des Konzerns. So hat TeamViewer im Jahr 2022 in eine neue grundlegende Infrastruktur für Lernen und Weiterentwicklung investiert. Durch dieses Learning Management System sind wir nun in der Lage, unseren Mitarbeitenden auf einer zentralen Plattform global sowohl verpflichtende Onlinetrainings als auch Inhalte zum selbstgesteuerten Onlinelernen zur Verfügung zu stellen und die Inhalte dabei so zu präsentieren, dass es den verschiedenen Zielgruppen leichtfällt, die relevanten Themen zu finden. Dies umfasst sowohl unsere eigenen konzerninternen Trainings zu unseren Produkten und Lösungen als auch Inhalte externer Anbieter. In dieser Lernumgebung stehen den Mitarbeitenden Kataloge zu verschiedenen Themen zur Verfügung, unter anderem:
Compliance: Dieser Katalog bündelt alle verpflichtenden Kurse im Bereich Compliance wie z. B. Risikomanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz, IT-Sicherheit, Datenschutz und Bestechungsbekämpfung. Zum Teil sind die Kurse in Lernplänen organisiert, sodass die Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen automatisch eine Auffrischung des Themas erhalten. Andere Themen werden jährlich mit neuen Inhalten ausgestattet. Außerdem umfasst dieser Katalog alle TeamViewer Richtlinien, denen alle Mitarbeitenden zustimmen müssen.
TeamViewer Produkte: Dieser Katalog umfasst alle Schulungen und Trainings zu unseren eigenen Produkten. Diese Trainings werden intern erstellt und richten sich vor allem an die Mitarbeitenden in Funktionsbereichen mit direktem Kundenkontakt. Für diese Mitarbeitendengruppe gibt es eigene Lernpläne, die verpflichtend durchlaufen werden.
Systeme: Hier finden die Mitarbeitenden Trainings zu den bei TeamViewer genutzten IT-Systemen mit Informationen zu den Basisfunktionalitäten sowie den Möglichkeiten der fortgeschrittenen Nutzung.
Technisches Wissen: Zwei verschiedene Kataloge fassen Trainings und Schulungen zu technischen Inhalten zusammen, die die Mitarbeitenden in den Bereichen Forschung & Entwicklung sowie technischer Kundendienst für die selbstgesteuerte Weiterentwicklung nutzen können.
Soft Skills: Neben den technischen Kompetenzen und dem Produktwissen sind auch Soft Skills essenziell in der Zusammenarbeit intern sowie mit externen Ansprechpartnern. In diesem Katalog finden die Mitarbeitenden daher Inhalte und Trainings um selbstgesteuert ihr Wissen und ihre Kompetenzen in diesem Bereich zu erweitern.
Führung: Für die Führungskräfte bei TeamViewer stehen zwei verschiedene Kataloge zur Verfügung. Einer bündelt Inhalte und Schulungen rund um das Thema Führungskompetenz. Dies umfasst nicht nur Onlinetraining sondern auch die Anmeldung zu den unten beschriebenen Qualifizierungsprogrammen. Ein weiterer Katalog widmet sich den Themen Einstellungsprozess und Bewerbungsgespräch mit hilfreichen Informationen zum Prozess sowie zur Führung von Bewerbungsgesprächen.
Compliance Training
Im Bereich Compliance haben wir im Geschäftsjahr 2022 insgesamt sieben Trainings zu verschiedenen Themen neu an alle Mitarbeitenden ausgerollt. Insgesamt haben Mitarbeitende im Jahr 2022 durchschnittlich vier Stunden Training im Bereich Compliance erhalten. Neu eingestellte Mitarbeitende sind im Rahmen des Onboardings verpflichtet, alle bislang ausgerollten Kurse zu absolvieren, sofern diese noch aktuell sind, sowie alle Lernpläne zu starten. Das Compliance Training im Rahmen des Onboarding-Programms für neue Mitarbeitende dauert 3,5 Stunden.
Produkttraining
Jeder Mitarbeitende wird dazu ermutigt, über die verpflichtenden Trainings hinaus bis zu sechs Tage im Jahr für die fachliche und persönliche Weiterentwicklung zu nutzen. Die Nutzung der Angebote aus unserer Lernplattform werden dabei durch die Möglichkeit ergänzt, externe Qualifizierungsmaßnahmen wahrzunehmen. 2022 wurden durchschnittlich fünf Tage für Produkttrainings auf FTE basis investiert. Dabei lagen der Vertrieb mit rund 14 Tagen über dem unternehmensweiten Durchschnitt.
Onboarding für neue Mitarbeitende
Im Geschäftsjahr 2022 konnten wir unser Onboarding wieder in Präsenz organisieren, nachdem es im vergangenen Jahr noch online durchgeführt wurde. Der modular aufgebaute Prozess beinhaltet zunächst allgemeine, für alle Abteilungen relevante Themen. Danach werden, angepasst an die jeweilige Abteilung, Produktschulungen durchgeführt, bevor die weitere Einarbeitung in den Fachabteilungen beginnt.
Für unsere Führungskräfte haben wir neben den Inhalten und Ressourcen innerhalb unserer Lernplattform zudem drei verschiedene Qualifizierungsprogramme, die jährlich von externen Trainern virtuell oder hybrid durchgeführt werden:
Für Nachwuchsführungskräfte: Dieses Programm richtet sich an Mitarbeitende, die vor kurzer Zeit eine Führungsrolle übernommen haben, oder innerhalb kürzerer Zeit dafür vorgesehen sind. Im Jahr 2022 hat sich der Schwerpunkt der Teilnehmenden auf anstehende Führungskräfte verlagert, sodass immer mehr junge Führungskräfte gut vorbereitet in die neue Rolle starten können. Im zurückliegenden Jahr haben insgesamt 26 Nachwuchsführungskräfte an dem Programm teilgenommen. Der Anteil teilnehmender Frauen lag unverändert bei 35 %.
Für erfahrene Führungskräfte: Dieses hybride Programm bietet erfahrenen Führungskräften in verschiedenen ganztägigen Modulen vertiefte Weiterentwicklung in allen Bereichen der Mitarbeiterführung und der Bewältigung einer agilen Umwelt. An diesem Programm haben im Jahr 2022 insgesamt elf erfahrene Führungskräfte teilgenommen, 36 % von ihnen waren weiblich, was eine leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr darstellt.
Für Führungskräfte der oberen Ebenen: Dieses Programm ist insgesamt auf die Dauer eines Jahres angelegt und wird hybrid über mehrere Module in Kooperation mit der INSEAD Business School durchgeführt. Im Jahr 2022 haben 32 Führungskräfte an dem Programm teilgenommen, davon waren 19 % weiblich.
Alle unsere Führungskräfteprogramme sind interdisziplinär und global besetzt, um die Vernetzung über Abteilungen und Fachbereiche sowie unsere verschiedenen Standorte hinweg zu fördern.
im Jahr 2023 werden wir das Angebot zum selbstgesteuerten Lernen auf unserer Onlinelernplattform in allen Bereichen weiter ausbauen, um die Inhalte noch vielfältiger und individuell passender zu gestalten. Außerdem wollen wir auch das Angebot außerhalb der Lernplattform weiter ausbauen und vereinheitlichen, z. B. durch zentrale Angebote zu den Themen Soft Skills und Projektmanagement.
Gesundheit und Wohlbefinden
Im Vergleich zu den vorangegangenen Geschäftsjahren stand das Jahr 2022 deutlich weniger unter dem Einfluss der Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie. So waren wir in der Lage, bewährte Programme im Bereich der Gesundheitsförderung wieder aufleben zu lassen. Im September veranstalteten wir nach zweijähriger Pause wieder die TeamViewer Health Days (TeamViewer Gesundheitstage) in Zusammenarbeit mit verschiedenen externen Partnern wie z. B. Krankenkassen und dem Betriebsarzt. An unserem Hauptsitz in Göppingen hatten Mitarbeitende die Möglichkeit vor Ort verschiedene Vorsorge- oder allgemeinmedizinische diagnostische Untersuchungen wahrzunehmen. Darüber hinaus umfasste das Programm virtuelle Veranstaltungen zu verschiedenen Gesundheitsthemen wie z. B. Stressbewältigung, Ernährung oder Bewegung oder auch praktische Kurse wie Yogastunden, die auch allen anderen Mitarbeitenden offenstanden.
Flexibles Arbeiten
Flexible Arbeitsmodelle sind für TeamViewer fester Bestandteil eines attraktiven Arbeitgeberangebots. Dazu gehören flexible Arbeitszeitvereinbarungen, ein attraktives Teilzeitangebot, ein hybrides Arbeitsmodell, das den Mitarbeitenden eine ausgewogene Balance aus Arbeit von zu Hause und an dem jeweiligen Bürostandort erlaubt, sowie die Möglichkeit einen Teil des Jahres wohnortunabhängig zu arbeiten. Im Geschäftsjahr 2022 nahmen 92 Mitarbeitende an Teilzeitprogrammen teil. Außerdem machten 167 der Mitarbeitenden von dem Angebot Gebrauch, im Ausland zu arbeiten.
Um die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu fördern, bietet TeamViewer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und standortabhängig unterschiedliche Formen des Elternzeit an und fördert aktiv die Reintegration von Müttern und Vätern nach ihrer Rückkehr in den Beruf.
Feedback und Mitarbeiterbeteiligung
Beteiligungsmöglichkeiten in Form von strukturierter Rückmeldung sind für unsere motivierten und engagierten Mitarbeitenden ein wichtiger Attraktivitätsfaktor. Mit 82 % fiel die Beteiligungsquote der festangestellten Mitarbeitenden an unserer jährlichen Befragung erneut sehr hoch aus. Die durch die Befragung erlangten umfassenden und vielseitigen Einblicke nutzte TeamViewer zur Erstellung eines unternehmensweiten Aktionsplans auf verschiedenen Ebenen, sowohl lokal als auch global, der im kommenden Jahr in Form verschiedener Optimierungsprojekte umgesetzt wird.
Nach ersten Planungen im Jahr 2021 haben wir im Geschäftsjahr 2022 weiter an einem zentralen und globalen Feedbackprozess bei TeamViewer gearbeitet. Wir verfolgen damit das Ziel der individuellen Leistungsevaluation sowie der strukturierten Wertschätzung und Rückmeldung von Entwicklungspotenzialen an die Mitarbeitenden. Im Vorfeld haben wir alle Führungskräfte umfassend zu den Themen individuelles Feedback und Leistungsbeurteilung geschult. Auch alle nichtleitenden Mitarbeitenden sind umfassend über den Prozess informiert worden, insbesondere um die im Prozess vorgesehene Phase der Selbstreflexion effektiv nutzen zu können. Im Geschäftsjahr 2023 werden wir diesen Prozess fortführen, ihn noch spezifischer auf einzelne Rollen zuschneiden sowie weitere Ebenen des Feedbacks einführen (aufwärtsgerichtetes Feedback, Feedback von Kolleginnen und Kollegen).
Offenheit und organisatorische Transparenz sind uns wichtig, um unsere Mitarbeitenden sowohl zu strategischen als auch zu operativen Themen auf dem Laufenden zu halten. Hierzu nutzen wir beispielsweise regelmäßige Mitarbeiterversammlungen (All Hands Meetings). Häufige Interaktionen innerhalb von Teams aber auch abteilungsübergreifend sind für das Engagement der Mitarbeitenden wichtig. Wir fördern dies über unsere Kooperationsplattformen. Die regelmäßigen Updates ermöglichen es den Mitarbeitenden, sich auf globaler Ebene zu vernetzen und ein besseres Gespür für die offene und diverse TeamViewer-Kultur zu entwickeln.
5 Umwelt- und Klimaschutz
Klimastrategie
Der Schutz der Umwelt und des Klimas sind wichtige Anliegen von TeamViewer und wurden in der Materialitätsanalyse als wesentlich für das Unternehmen eingestuft. Auch im Rahmen unseres Nachhaltigkeitsprogramms c-a-r-e wird den Themen Klima- und Umweltschutz eine hohe Priorität beigemessen.
Als Anbieter von Remote Connectivity Software sieht sich TeamViewer in der Pflicht, Kunden bei der Einsparung von CO₂-Emissionen zu unterstützen und den eigenen Geschäftsbetrieb umweltfreundlich und klimaneutral zu gestalten. Seit 2018 ist TeamViewer im eigenen Geschäftsbetrieb klimaneutral und nutzt seit 2022 100 % erneuerbare Energie für den Betrieb seiner Software sowie der Bürogebäude.
Mit der weiter voranschreitenden Klimakrise und der Aufnahme von Umwelt- und Klimabelangen in das eigene Chancen- und Risikomanagement hat der Klimaschutz für TeamViewer eine besondere Bedeutung erlangt. Entsprechend wird der unternehmens- und produktbezogene CO₂-Fußabdruck seit dem Geschäftsjahr 2019 berechnet.
Durch die Erfassung, Validierung und Analyse der entsprechenden Daten werden CO₂- Emissions-Reduktionsziele abgeleitet und gleichzeitig die durch den Einsatz unserer Produkte vermiedenen Emissionen quantifiziert. TeamViewer verpflichtet sich, seinem gesamten Geschäftsbetrieb (Scope 1, 2, 3) ab dem Jahr 2025 klimaneutral zu gestalten (siehe Teilkapitel "Umwelt- und Klimaschutz" des Nichtfinanziellen Berichts).
Die bisherigen Emissions-Reduktions-Ziele, bei denen Emissionen ins Verhältnis zu Mitarbeitenden und Umsatz gesetzt sind, wurden in Geschäftsjahren 2021 und 2022 bereits erreicht.
Zur weiteren Optimierung der bestehenden Klima- und Umweltschutzmaßnahmen wurde im Geschäftsjahr 2022 die Stelle eines Sustainability Managers geschaffen, die an den Head of Sustainability berichtet. Aufgabe dieser Funktion ist es u. a., bestehende Maßnahmen in einem Umweltmanagementsystem zu bündeln und kontinuierlich zu optimieren.

Wir nutzen branchenübliche Standards und unterziehen uns regelmäßig externen Gutachten, um unsere Klimastrategie kontinuierlich zu validieren. Die Teilnahme an der Carbon Disclosure Project (cdp) Berichterstattung seit dem Jahr 2021 und die Verbesserung des Ergebnisses von "B-" auf "B" in 2022 bescheinigt TeamViewer ein aktives Management der Umweltbelange.
Als wichtigen nächsten Schritt auf dem Weg zu Klimaneutralität und Netto-Null Emissionen, sind wir der Science-Based-Targets Initiative (SBTi) beigetreten. Mit der Veröffentlichung unserer SBTi-Reduktionsziele im Laufe des Geschäftsjahres 2023 verpflichten wir uns, unsere Klimaziele nach wissenschaftlichen Standards zu verifizieren, und uns auf die Limitierung der globalen Erderwärmung um maximal 1,5 °C auszurichten und damit die Vorgaben des Pariser Abkommens zu erfüllen. Im Jahr 2022 haben wir uns mit SBTi im Rahmen der "Business Ambition for 1.5°C" auf ein Mid-Term-Taget für das Jahr 2030 und Netto-Null Emissionen im Jahr 2040 verständigt. Wir gehen aktuell von einer linearen Reduktion von ca. -5 % pro Jahr bis hin zu ca. -90 % im Jahr 2040 gegenüber dem Referenzjahr (2021) aus. TeamViewer hat sich zum Ziel gesetzt, die Netto-Null-Verpflichtung zehn Jahre früher als von SBTi gefordert zu erfüllen, und unterstreicht damit seine Bereitschaft zu kohlenstoffabsorbierenden
Aktivitäten. Das bedeutet, ab dem Jahr 2040 verpflichtet sich TeamViewer, dass die Absorption von CO₂ aus der Atmosphäre der Menge an CO₂-Emissionen entspricht. Dabei wird der komplette CO₂-Fußabdruck aller Greenhouse Gas (GHG) Scopes inklusive der Bereitstellung aller Produkte für die Nutzer berücksichtigt.
Wir wollen mit unseren ambitionierteren Zielen eine Vorreiterrolle einnehmen, die auch andere Unternehmen darin bestärken soll, Verantwortung zu übernehmen und zu handeln.
Klimaschutz und Klimaneutralität
Schon bei der Gründung von TeamViewer im Jahr 2005 war es ein zentrales Anliegen, physische Distanzen zu überwinden, indem sich Anwender aus der Ferne mit Computern und anderen Geräten verbinden können. Dieser Effekt führt letztlich nicht nur zu Effizienzgewinnen in Form von Zeit- und Geldersparnis für unsere Kunden, sondern trägt darüber hinaus durch die Vermeidung von Reisen zur Reduktion von Kohlenstoffemissionen bei.
Es ist unser ultimatives Umweltziel, anderen Unternehmen und Individuen zu ermöglichen, ihre Kohlenstoffemissionen zu reduzieren, indem wir eine einfach zu bedienende grüne Technologie zur Verfügung stellen, die es ermöglicht, sich von überall und zu jeder Zeit aus der Ferne mit jedem Gerät zu verbinden. Gleichzeitig verpflichtet sich TeamViewer seine eigenen Emissionen zu reduzieren und stellt den eigenen Geschäftsbetrieb bereits durch Kompensation von CO₂-Emissionen seit 2018 klimaneutral.
Umweltschutz ist ein wichtiges Thema in der gesamten Wertschöpfungskette des Unternehmens. Grundprinzipien zu Ressourcen-schonendem Handeln sind im Code of Conduct sowie in unserem Supplier and Business Partner Code of Conduct, der sich an vor- und nachgelagerte Geschäftspartner richtet, verankert. TeamViewer strebt einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie, Wasser und anderen natürlichen Ressourcen im gesamten Geschäftsbetrieb an. Das Unternehmen optimiert seine Energieeffizienz und bevorzugt – sofern umsetzbar – regenerative Energiequellen.
Klimabildung wird zudem als ein zentraler Einflussfaktor auf zukünftige Verbesserungen gesehen, weswegen in Abstimmung mit dem TeamViewer-Rahmenwerk zur sozialen Verantwortung (siehe Kapitel "Soziale Verantwortung"), jährlich Projekte zur Förderung der Klimabildung unterstützt werden. Zudem werden Mitarbeitende intern in einem ressourcenschonenden Verhalten geschult.
Im Jahr 2022 haben sich keine umweltrelevanten Vorfälle ereignet und es wurden keine entsprechenden Bußgelder verhängt.
Klimabilanz
TeamViewer misst transparenten Wertschöpfungsketten eine hohe Bedeutung bei der Umsetzung globaler Klimastrategien bei. Im Geschäftsjahr 2022 hat das Unternehmen daher erneut die Treibhausgasemissionen gemäß Greenhouse Gas (GHG)-Protokoll ermittelt und plant, diese Messung weiterhin jährlich durchzuführen. TeamViewer hat zur Berechnung des CO₂-Fußabdrucks 2022 eine zertifizierte Softwarelösung eingesetzt.
Zentraler Bestandteil der Klimastrategie ist die Erreichung der Klimaneutralität und des Netto-Null-Emissionen-Ziels, ausgedehnt auf die GHG-Protokoll Scopes 1 bis 3. Die fünf Schritte der Klimastrategie – Messen – Ziele setzen – Vermeiden – Kompensieren – Kommunizieren – wurden dabei als Steuerungslogik definiert.
Maßnahmen zur Emissionsreduktion
TeamViewer Lösungen erfreuen sich anhaltend guter Nachfrage. Damit steigen Umsätze, die Dauer der Nutzung unserer Produkte, aber auch die anfallenden CO₂-Emissionen des Konzerns für den Geschäftsbetrieb.
Um den Anstieg dieser Emissionen so gering wie möglich zu halten, wurde 2022 zusammen mit der SBTi an den wissenschaftlich fundierten Zielen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG) gearbeitet. Ziele gelten als "wissenschaftsbasiert", wenn sie mit dem Reduktionspfad übereinstimmen, den die aktuelle Klimawissenschaft für notwendig hält, um die Ziele des Pariser Klima-Abkommens zu erreichen – die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen und Anstrengungen zur Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 °C zu unternehmen.
Zur Erreichung seiner Reduktionsziele hat TeamViewer fünf wesentliche Maßnahmen definiert:
- Erneuerbare Energie
Datendienste mit 100 % erneuerbarer Energie beziehen
- Betrieb der Bürogebäude mit 100 % erneuerbaren Energien
-
- Einwirken auf die Lieferkette
Verpflichtung der Lieferanten zur Definition von Klimaneutralitätszielen
- Erhöhung der Produkteffizienz
Verringerung der Datenintensität unserer Dienstleistungen und damit Verringerung des Energiebedarfs entlang der gesamten Wertschöpfungskette
- Emissionseffiziente Geschäftsreisen
Vermehrter Einsatz von Bahn und öffentlichen Verkehrsmitteln, bewusster Einsatz von Flügen
- Hybrides Arbeitsmodell
Reduzierung der Emissionen des beruflichen Pendelns durch die Umstellung auf bis zu 60 % Homeoffice (+10 % im Vergleich zum Vorjahr)
Im Geschäftsjahr 2022 wurde bereits der gesamte Energiebedarf für den geschäftlichen Betrieb, das heißt für die Versorgung der Büros und die Bereitstellung der Produkte, durch
100 % erneuerbare Energie gedeckt. Dies stellen wir durch elektronisch dokumentierte Energieattributzertifikate (Energy Attribute Certificates = EACs) sicher.
Umweltschutz ist ein wesentliches Thema in der Wertschöpfungskette von TeamViewer. Grundprinzipien zu ressourcenschonendem Handeln sind im Code of Conduct und im Supplier and Business Partner Code of Conduct verankert, der sich an vor- und nachgelagerte Geschäftspartner richtet. TeamViewer strebt einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie, Wasser und anderen natürlichen Ressourcen im gesamten Geschäftsbetrieb an.
Aus den genannten Gründen ist auch die Vergütung des Vorstands an klar definierte ESG-Ziele gekoppelt. Ab dem Geschäftsjahr 2023 ist hierbei unter anderem geplant, über die bisher enthaltenen ESG-Ziele (Mitarbeiterzufriedenheit, Frauenanteil und NPS) hinaus klar messbare Reduktionen der CO₂-Emissionen als persönliche Leistungskriterien der einzelnen Vorstandsmitglieder aufzunehmen.
TeamViewer-Technologie schützt die Umwelt
Remote Connectivity kann einen erheblichen, positiven Effekt auf die Erreichung globaler Klimaziele haben. Um diesen Effekt zu quantifizieren, hat TeamViewer gemeinsam mit einem etablierten Klimaforschungsinstitut die auf ein Kalenderjahr hochgerechneten CO₂- Einsparungen ermittelt, die auf den Einsatz von TeamViewer-Produkten zurückzuführen sind.
Im Rahmen der im Jahr 2019 erstellten Studie (Studienergebnisse sind auch im Geschäftsjahr 2022 gültig) über "vermiedene Emissionen" wurde zunächst für das Basisjahr 2019 ein Corporate Carbon Footprint (CCF) gemäß GHG-Protokoll sowie ein darauf aufbauender Product Carbon Footprint (PCF) ermittelt. Eine Auswertung von anonymen Verbindungsdaten wurde anschließend mit der Rückmeldung von mehr als 1.000 privaten und gewerblichen Nutzern zu ihrem Nutzungs- und damit verbundenem Reiseverhalten kombiniert und durch weitere Experteninterviews verifiziert.
TeamViewer-Produkte sind gemäß dieser Studie in einem Jahr für die Vermeidung von ca. 37 Mio. Tonnen CO₂ verantwortlich. Dies entspricht in etwa der Kompensationsleistung von 3,5 Mrd. Bäumen, also etwa dem gesamten Baumbestand Österreichs. Damit wird ca. 500 mal die Menge an Emissionen eingespart, die für die Entwicklung und den Betrieb der Software jährlich benötigt wird. Die Produkte leisten damit einen signifikanten Beitrag zur Erreichung globaler Klimaziele.
Die Ergebnisse der Studie wurden anhand der Auswertung der zugrundeliegenden Verbindungsdaten überprüft. Die Ergebnisse konnten auch für das Jahr 2022 bestätigt werden. Eine weitere Nachberechnung erfolgte nicht, ist aber für das Jahr 2023 geplant.
Emissionen
Unterstützt durch den Einsatz einer zertifizierten Softwarelösung und zusätzliche externe Beratung hat TeamViewer im Jahr 2022 seine eigenen CO₂-Emissionen berechnet.
Die ermittelten Emissionen in t CO₂ verteilen sich wie folgt auf die Scopes 1 bis 3:
Entwicklung CO₂-Emissionen
| Angaben in Tonnen CO₂, Veränderung in % |
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Verände rung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Scope 1 | 283 | 266 | 222 | 73 | -67 % |
| Scope 2 | 1.049 | 986 | 255 | 54 | -79 % |
| Summe Scope 1 & 2 | 1.332 | 1.252 | 477 | 127 | -73 % |
| Scope 3 – betriebliche Emissionen | 4.673 | 2.211 | 1.909 | 4.770 | +150 % |
| Summe Operations Gesamt (Scope 1, 2 und 3 Operations)1 |
6.005 | 3.463 | 2.386 | 4.897 | +105 % |
| Scope 3 – verbleibend | 87.926 | 94.366 | 76.112 | 61.362 | -19 % |
| Summe Scope 3 | 92.598 | 96.557 | 78.021 | 66.131 | -15 % |
| CCF total3 | 93.931 | 97.829 | 78.4992 | 66.259 | -16 % |
1 Seit 2018 stellt TeamViewer die durch die eigene Geschäftstätigkeit verursachten Emissionen klimaneutral, indem zum Ausgleich Zertifikate gekauft werden.
2 Eine Veränderung der zugrundliegenden Annahmen für die Berechnung des Scope 3.11 "Use of sold products" hat zu einer Unterschätzung der Emissionen geführt. Durch die Korrektur hat sich der gesamte CO₂-Fußabdruck von 45k t CO₂ auf 78,5k t CO₂ erhöht. Die veränderte Logik wurde für die Berechnung der Emissionen im Jahr 2022 herangezogen und wird in Zukunft weiterhin angewendet.
3 Ab dem Jahr 2025 wird TeamViewer die gesamten Emissionen (Scope 1, 2, 3) klimaneutral stellen, indem alle nicht vermiedenen Emissionen durch Zertifikate kompensiert werden.
Der gesamte Carbon Footprint des Unternehmens sank im Geschäftsjahr 2022 um 16 % im Vergleich zum Vorjahr und entspricht damit einer Reduktion von rund 12k t CO₂. Dies ist vor allem auf den Umstieg auf 100 % erneuerbare Energien durch den Einsatz von Energieattributzertifikate (EACs) zurückzuführen. EACs ermöglichen es Unternehmen, die Herkunft des Stroms zu verfolgen, den Verbrauch erneuerbarer Energien nachzuweisen und die Ziele für saubere Energie zu erreichen. Damit kann TeamViewer seinen Kunden ein 100 % "grünes" Produkt anbieten, das vollständig mit erneuerbarer Energie entwickelt und betrieben wird. Für das Jahr 2022 wurden durch die Nutzung von 100% erneuerbarer Energie für den Betrieb unserer Produkte und Bürogebäude insgesamt Emissionen in Höhe von 6.365 t CO₂ eingespart.
Ein Anstieg der Emissionen ist im Bereich Scope 3.06. Business Travel zu verzeichnen und auf eine gestiegene Anzahl an Flugreisen nach der Covid-19-Pandemie zurückzuführen. Eine angepasste TeamViewer interne Reiserichtlinie wurde bereits im Jahr 2022 ausgerollt und setzt zur Reduktion der mit Reiseaktivitäten verbundenen Emissionen auf die verstärkte Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel sowie niedriger Buchungsklassen bei Flug- und Zugreisen.
Wie im Kapitel "Klimastrategie" näher erläutert, haben wir uns mit den Science Based Targets auch für die kommenden Jahre ambitionierte Ziele zur weiteren Einsparung von klimaschädlichen CO₂-Emmissionen gesetzt.
Entwicklung CO₂-Emissionen pro Mio. EUR Umsatz
| Angaben in Tonnen CO₂,Veränderung in % |
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Verände rung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Scope 1 | 0,7 | 0,6 | 0,4 | 0,1 | -71 % |
| Scope 2 | 2,7 | 2,1 | 0,5 | 0,1 | -81 % |
| Summe Scope 1 & 2 | 3,4 | 2,7 | 1,0 | 0,2 | -76 % |
| Scope 3 – betriebliche Emissionen | 12,0 | 4,8 | 3,8 | 8,4 | +121 % |
| Summe Operations Gesamt (Scope 1, 2 und 3 Operations)1 |
15,4 | 7,5 | 4,8 | 8,7 | +82 % |
| Scope 3 – verbleibend | 225,0 | 205,0 | 77,2 | 108,4 | +29 % |
| Summe Scope 3 | 237,0 | 210,0 | 155,7 | 116,9 | -25 % |
| CCF total | 241,0 | 213,0 | 156,7 | 117,1 | -25 % |
1 Bis zum Jahr 2025 will TeamViewer die durch die eigene Geschäftstätigkeit verursachten Emissionen umgerechnet auf eine Umsatzmillion um 50 Prozent bezogen auf das Jahr 2019 reduzieren.
Die Entwicklung der CO₂-Emissionen gemessen am Umsatz zeigt einen Rückgang um insgesamt -25 %. Damit wurde auch das Ziel vorzeitigt erreicht, bis 2025 die durch die eigene Geschäftstätigkeit verursachten Emissionen, umgerechnet auf den Umsatz, um 50 Prozent, bezogen auf das Jahr 2019, zu reduzieren.
6 Energie-, Abfall- und Wassermanagement
Energie
Als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Reduktion unserer Emissionen treiben wir den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen voran. Das Ziel, dass bis 2025 alle von TeamViewer betriebenen Gebäude mit 100 % CO₂-neutraler Energie betrieben werden, wurde bereits im Geschäftsjahr 2022 erreicht. Der Energieverbrauch stellte sich 2022 wie folgt dar:
| Jahr | Energie verbrauch absolut (in kWh) |
Entwick lung ggü. Vorjahr (in %) |
Energiever brauch relativ pro Mitar beitenden (in kWh) |
Entwick lung ggü. Vorjahr (in %) |
Energiever brauch relativ pro Mio. EUR Umsatz (in kWh) |
Entwick lung ggü. Vorjahr (in %) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 3.256.292 | -2 | 2.349 | 4 | 5.754 | -13 |
| 2021 | 3.328.197 | -23 | 2.306 | -44 | 6.643 | -29 |
| 2020 | 4.309.053 | -1 | 4.088 | -44 | 9.386 | -29 |
| 2019 | 4.336.024 | – | 5.036 | -19 | 11.112 | -16 |
Durch die Nutzung 100 % erneuerbarer Energie konnten wir im Jahr 2022 insgesamt rund 6.365 t CO₂ einsparen.
Analog zur Erreichung unserer Reduktionsziele verpflichten wir unsere Lieferanten ebenfalls zu mehr Effizienz und zügigem Wechsel auf erneuerbare Energiequellen. Dies wird über einen Due-Dilligence-Prozess im Rahmen des global verpflichtenden Supplier & Business Partner Code of Conduct überwacht.
Abfall
Mülltrennungsmöglichkeiten wurden bereits in den vergangenen Jahren an allen deutschen Standorten eingeführt und werden zunehmend global ausgerollt und optimiert. Zur Vermeidung von Einwegplastik sind an nahezu allen Standorten abwaschbares und wiederverwendbares Geschirr, Besteck und Trinkgefäße oder Wasserspender vorhanden.
Besonders wichtig ist uns die Verlängerung der Lebenszyklen unserer IT und der elektronischen Geräte. Nach durchschnittlich drei Jahren werden unsere Geräte aussortiert, allerdings dann nicht verschrottet, sondern an Zweitverwertungspartner verkauft (teilweise lokal gespendet) und können nach einer technischen und datenschutzkonformen Überarbeitung weiter genutzt werden.
| Jahr | Abfall menge absolut (in kg) |
Entwick lung ggü. Vorjahr (in %) |
Abfallmenge relativ pro Mitarbeitenden (in kg) |
Entwick lung ggü. Vorjahr (in %) |
Abfallmenge relativ pro Mio. EUR Umsatz (in kg) |
Entwick lung ggü. Vorjahr (in %) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 111.418 | 3 | 80 | 7 | 197 | -8 |
| 2021 | 107.720 | 193 | 75 | 113 | 215 | 169 |
| 2020 | 36.817 | -18 | 35 | -33 | 80 | -30 |
| 2019 | 44.864 | – | 52 | – | 115 | – |
Wassermanagement
Abfall und Abwässer werden trotz des geringen Anteils (< 5 %) am CO₂ -Fußabdruck weiter optimiert. Eine effiziente Nutzung der Ressourcen wird zunehmend an allen TeamViewer - Standorten u. a. durch Schulungen der Mitarbeitenden und Kommunikations kampagnen gefördert .
| Jahr | Abwasser - menge absolut (m 3 ) |
Entwick - lung ggü. Vorjahr |
Abwassermenge relativ pro Mitarbeitenden |
Entwick - lung ggü. Vorjahr |
Abwasser - menge relativ pro Mio. EUR Umsatz |
Entwick - lung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 11 .275 |
- 2 % |
16 | 2 % |
40 | -13 % |
| 2021 | 11 .550 1 |
83 % |
16 | 167 % |
46 | 229 % |
| 2020 | 6.298 | +1 % |
6 | -14 % |
14 | -13 % |
| 2019 | 6.257 | – | 7 | – | 16 | – |
1 Aus der Änderung der Berechnungsmethode ergibt sich eine Korrektur der Werte des Jahres 2021 (23.100 m³).
7 Soziale Verantwortung
Unser Verständnis
TeamViewer arbeitet unter dem Motto Creating a world that works better. Wir möchten Vorbild als lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Partner sein.
Um Zeit, Aufwand und Budget bestmöglich einsetzen zu können, stützt TeamViewer seine Soziale-Verantwortungs-Strategie und Projekte auf die folgenden vier Hauptpfeiler:
Technologie
Als Global Player im Technologiesektor setzt TeamViewer seine Lösungen ein, um das Leben von Kunden weltweit zu erleichtern. Wir wissen, dass kollektive Anstrengungen wichtig sind, und nutzen unsere Position, um zielgerichtete positive Veränderungen zu ermöglichen.
Lokales Engagement
TeamViewer ist es wichtig, sich nicht nur als globaler Akteur zu behaupten, sondern auch unsere direkte Nachbarschaft an unserem Erfolg teilhaben zu lassen. Daher sind wir bestrebt, uns aktiv, aber parteipolitisch neutral, in den Regionen, in denen wir ansässig sind, zu engagieren.
Bildung
Unternehmen wie TeamViewer können von den akademischen und innovativen Anstrengungen von Schulen und Hochschulen profitieren. Daher unterstützen wir bewusst Bildungssysteme, die die Gesellschaft durch Forschung und Lernen weiter voranbringen.
Diversität
Mit rund 80 Nationalitäten in unserer Belegschaft ist Vielfalt ein Teil unserer DNA. Wir profitieren von der Kreativität, die sich aus der bewussten und zufälligen Verflechtung unterschiedlicher Menschen und Ideen ergibt. Dank der verschiedenen Erfahrungen und Perspektiven konnten wir Ideen und Produkte entwickeln, die unsere Unterschiede widerspiegeln – und das ist es, was wir in der Gesellschaft und der Welt insgesamt sehen wollen.
Unser Beitrag
Basierend auf den vier Säulen unserer Soziale-Verantwortungs-Strategie engagieren wir uns in zahlreichen Projekten und Initiativen. Zu den konkreten Aktivitäten, die wir in diesem Jahr durchgeführt haben, gehören unter anderem:
TeamViewer for Good
Die Initiative TeamViewer for Good genießt seit langem eine stille, aber zentrale Position in unseren Vertriebs- und Marketingabteilungen. Im Rahmen dieser Initiative vergibt TeamViewer Lizenzen zu einem stark reduzierten Preis oder sogar kostenlos an gemeinnützige Institutionen (NGOs). Diese Initiative ist bereits einem breiten Spektrum von Nutzern zu Hilfe gekommen, die eine digitale Lösung suchen, um ihre gemeinnützige Arbeit zu erleichtern, wobei im Jahr 2022 mehr als 3.400 Lizenzen an NGOs gespendet wurden.
Partnerschaft mit der Fachhochschule Esslingen
Der Campus Göppingen ist nicht weit von unserer Unternehmenszentrale entfernt. Wir unterstützen mehrere Projekte, die sich der Förderung der Technologiestudiengänge und insbesondere auch der Förderung von Frauen widmen. Dieses Engagement deckt all unsere Verantwortungsbereiche ab: Technologie, Bildung, lokales Engagement und Diversität. So konnten zahlreiche Studierende an unser Unternehmen herangeführt werden.
Im Rahmen der Partnerschaft mit der Fachhochschule Esslingen wurden folgende Projekte organisiert und umgesetzt:
Stipendien
Im Jahr 2022 wurden unter dem Dach des Deutschland-Stipendiums Stipendien für zwei Studierende (jeweils eine Frau, ein Mann) zur Verfügung gestellt. Wir wollen herausragende Nachwuchstalente ermutigen, ihre akademische Entwicklung fortzusetzen. Auf diese Weise fördern wir die Durchführung von Forschungsstudien und Experimenten, die eine wesentliche Voraussetzung für technologische Innovationen sind.
Girls' Digital Camp
Das Transferprogramm Girls' Digital Camp ist eine Initiative der Hochschule Esslingen. Sie zielt darauf ab, junge Studentinnen und Schülerinnen einzubinden und sie zu ermutigen, sich mit MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zu beschäftigen. Da die MINT-Fächer überwiegend von männlichen Studierenden gewählt werden, wollen wir die Attraktivität der MINT-Fächer für Schülerinnen fördern. TeamViewer ist ein Hauptsponsor dieser Initiative. Wir haben uns nicht nur verpflichtet, das Programm drei Jahre lang finanziell zu unterstützen, sondern auch Gelegenheiten zum Austausch zwischen den Studentinnen und den Mitarbeiterinnen von TeamViewer geschaffen. Zum Auftakt unserer Partnerschaft organisierte TeamViewer eine Onlineveranstaltung, die von zwei unserer Mitarbeiterinnen geleitet wurde, die über ihre eigenen Erfahrungen in der Tech-Branche berichteten und Karrieretipps gaben. Dies steht im Einklang mit unserem Unternehmensziel, die Beschäftigung von Frauen im Technologiesektor zu fördern und zu erhöhen.
Bildungspartner-Netzwerk Göppingen
Wir fördern akademische Einrichtungen in unserer Nachbarschaft und sind Förderer akademischer Exzellenz. Entsprechend sind wir offizieller "Bildungspartner" in verschiedenen Grund- und weiterführenden Schulen in Göppingen. Unter unserer Schirmherrschaft wollen wir noch viele weitere Schulen in diese Partnerschaft einbinden und ein stärkeres Netzwerk von Schulen in Göppingen bilden. Auf diese Weise werden wir mehr Schülerinnen und Schülern helfen, bewusstere Berufsentscheidungen zu treffen, indem wir Einblicke in mögliche Karrierewege bei einem Technologieführer gewähren.
Soziale Einrichtungen
Mit dem gemeinsamen Ziel, Vielfalt zu fördern, hat sich TeamViewer verpflichtet, einige lokale Projekte auch im Jahr 2022 finanziell zu unterstützen. Dabei liegt der Fokus auch hier auf den Bereichen Bildung und Jugendarbeit.
Sponsoring im Spitzensport
TeamViewer hat die Bedeutung der Gesundheit seiner Mitarbeitenden als wichtigen Teil der Langlebigkeit von Unternehmen und nachhaltiger Beschäftigung erkannt. Wir bemühen uns daher, eine bewegungsorientierte Kultur im Unternehmen zu fördern.
Dies hat unser Engagement zur Förderung sportlicher Aktivitäten in Göppingen verstärkt. So sind wir seit dem Jahr 2020 Hauptsponsor des Handball-Bundesligisten Frisch Auf Göppingen. Mit diesem Sponsoring gelingt es uns, Sponsoring und lokales soziales Engagement in Göppingen in Einklang zu bringen.
Besonders wichtig bei diesem Engagement ist uns ein gemeinsames Verständnis von sozialer und lokaler Verantwortung.
Auch bei unseren weiteren beiden Sponsoringaktivitäten wird auf eine Vereinbarkeit mit den von TeamViewer gesteckten Nachhaltigkeitszielen geachtet.
Manchester United
Mit Manchester United teilt TeamViewer den Fokus auf Diversität, Bildung und die Förderung von Talenten. Ein regelmäßiger Austausch der unternehmenseigenen Expertengruppen stellt eine enge Zusammenarbeit sicher.
Mercedes-AMG Petronas Formel 1 Team
Das Mercedes-AMG Petronas Formel 1 Team bezeichnet sich und seine Arbeit im Rennsport als "schnellstes Labor der Welt". Wir teilen die Ansicht, dass Technologie ein zentraler Treiber für den Wandel in der globalen Klimastrategie sein kann und die Mitigierung der Klimakrise positiv beeinflussen kann. Sowohl TeamViewer als auch das Formel 1 Rennteam sowie der Mutterkonzern Mercedes-Benz Group AG verpflichten sich zu Klimaneutralität und wollen diese bis 2025 (Mercedes-AMG Petronas Formel 1 Team und TeamViewer) bzw. 2039 (Mercedes-Benz Group AG) erreichen.
Andere und lokale Sportaktivitäten
Nicht nur das Sponsoring von Spitzensport passt zu unserer Soziale-Verantwortungs-Strategie, auch die vielfältige Förderung von Amateursport-Aktivitäten verbindet die Gesundheit unserer Mitarbeitenden mit lokalem sozialem Engagement. So unterstützen wir beispielsweise auch einen lokalen Frauenfussballclub und einen Tennisclub, die beide in der Region des Unternehmenssitzes in Göppingen, Deutschland, angesiedelt sind.
Grundwerte
Auf Basis unserer Grundwerte und unseres Verständnisses von globaler Zusammenarbeit verurteilen wir den schrecklichen Krieg von Russland gegen die Ukraine. Daher haben wir unverzüglich jegliches Neugeschäft in Russland und Belarus gestoppt und verlängern darüber hinaus auch keine Verträge mit Kunden aus diesen Ländern. Alle nicht-kommerziellen Verbindungen von und nach Russland und Belarus haben wir unterbunden und zudem unsere Software lokalen Organisationen in der Ukraine kostenlos zur Verfügung gestellt. TeamViewer hat darüber hinaus mehr als 750.000 Euro an Organisationen des Roten Kreuzes für humanitäre Hilfe vor Ort gespendet.
E_ Weitere Informationen
193 E_ Weitere Informationen – 7 Soziale Verantwortung

1 Versicherung gesetzlicher Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der TeamViewer AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Göppingen, 8. März 2023
Der Vorstand
Oliver Steil Michael Wilkens Peter Turner

WEPs
2 Inhaltsindex für GRI, SDG, UN Global Compact, WEPs und SASB
| Kapitel Nichtfinanzieller Bericht | GRI | SDGs | UNGC Prinzipien |
WEPs | Kapitel Nichtfinanzieller Bericht | GRI | SDGs | UNGC Prinzipien |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01 Grundlagen des Nichtfinanziellen Berichts | Mitarbeitendenengagement und Feedback | 102–43, 403–4 |
8 | 2 | ||||
| 02 Nachhaltigkeit bei TeamViewer | 102–15 | 12, 13 | 9 | 05 Umwelt- und Kilmaschutz | ||||
| Materialitätsanalyse | 102–15, 103–1, 201–2 |
1, 2 | Klimastrategie | 103–2, 308 |
12, 13 | 7 | ||
| Nachhaltigkeitsziele | 2 | Klimaschutz und Klimaneutralität | 305 | 12, 13 | 7 | |||
| Nachhaltigkeitsmanagement | 102–29, | 1 | Klimabilanz | 305 | 13 | |||
| 103–2 | Emissionen | 305 | 12, 13 | 7 | ||||
| 02 Governance und Integrität | Ziele und Maßnahmen | 103–2, | 12, 13 | 7 | ||||
| Achtung der Menschenrechte | 5, 8, 10 | 1, 2, 3, 4, 5, 6 | 2 | 305 | ||||
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | 205, 206 | 16 | 10 | 06 Energie-, Abfall- und Wassermanagement | ||||
| Transparenz und Zusammenarbeit | Energie | 302, 303 | 12, 13, 15 | 7 | ||||
| Steuertransparenz | 207 | 17 | Abfall | 302, 303 | 12, 13, 15 | 7 | ||
| 04 Mitarbeitende | Wassermanagement | 302, 303 | 12, 13, 15 | 7 | ||||
| Personalmanagement und Unternehmenskultur | 102–8 | 8 | 1, 2 | 07 Soziale Verantwortung | ||||
| Entwicklung der Mitarbeitendenzahl | 405, 406 | 5, 8 | 6 | Unser Verständnis | 413 | 4, 8, 10, 12, 13 |
8 | |
| Mitarbeitendenbindung | 6 | Unser Beitrag | 413 | 4, 5, 17 | ||||
| Vielfalt und Antidiskriminierung | 405, 406 | 5, 8 | 6 | 2, 6 | ||||
| Gleichstellung von Frauen und Männern | 405, 406 | 5, 8 | 6 2, 5, 6, 7 |
|||||
| Mitarbeitendentraining und -entwicklung | 404 | 4, 8 | 2, 4 | |||||
| Gesundheit und Wohlbefinden | 403 | 3, 8 | 3 | |||||
| Flexibles Arbeiten | 401–2 | 8 | 2, 3 |
| Geschäftsbericht 2022 | |
|---|---|
| – wer AG mVie |
|
| Tea |
Übersicht über Referenzen zu relevanten Sustainability Accounting Standards Board (SASB) Standards
| Kapitelzuordnung Geschäftsbericht 2022 | SASB |
|---|---|
| Grundlagen des Konzerns (Zusammengefasster Lagebericht) | TC -SI -000.A |
| Konzernabschluss der TeamViewer AG | TC -SI -000.A |
| Datenschutz und Informationssicherheit (Zusammengefasster Lagebericht) | TC -SI -000.B |
| Konzernabschluss der TeamViewer AG | TC -SI -000.B |
| Datenschutz und Informationssicherheit (Zusammengefasster Lagebericht) | TC -SI -000.C |
| Konzernabschluss der TeamViewer AG | TC -SI -000.C |
| Energie, Abfall und Wassermanagement (Nichtfinanzieller Bericht ) |
TC -SI -130a.1 |
| Energie, Abfall und Wassermanagement (Nichtfinanzieller Bericht) | TC -SI -130a.2 |
| Klimaschutz und Klimaneutralität (Nichtfinanzieller Bericht) | TC -SI -130a.3 |
| Datenschutz und Informationssicherheit (Zusammengefasster Lagebericht) | TC -SI -220a.1 |
| Märkte und Vertrieb (Zusammengefasster Lagebericht) | TC -SI -220a.5 |
| Achtung der Menschenrechte (Nichtfinanzieller Bericht) | TC -SI -220a.5 |
| Datenschutz und Informationssicherheit (Zusammengefasster Lagebericht) | TC -SI -230a.2 |
| Mitarbeitende (Zusammengefasster Lagebericht und Nichtfinanzieller Bericht) | TC -SI -330a.1 |
| Mitarbeitende (Zusammengefasster Lagebericht und Nichtfinanzieller Bericht) | TC -SI -330a.2 |
| Vielfalt und Antidiskriminierung (Nichtfinanzieller Bericht) | TC -SI -330a.3 |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung (Nichtfinanzieller Bericht) | TC -SI -520a.1 |
| Chancen - und Risikobericht (Zusammengefasster Lagebericht) |
TC -SI -550a.1 |
| Chancen - und Risikobericht (Zusammengefasster Lagebericht) |
TC -SI -550a.2 |
3 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die TeamViewer AG, Göppingen
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der TeamViewer AG, Göppingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der TeamViewer AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
- vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser
Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführthat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
- ❶ Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und des Markennamens
- ❷ Anteilsbasierte Vergütung
- ❸ Bewertung der aktiven latenten Steuern
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
- ① Sachverhalt und Problemstellung
- ② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
- ③ Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
❶ Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und des Markennamens
① In dem Konzernabschluss der Gesellschaft wird ein Geschäfts- oder Firmenwert mit einem Betrag von insgesamt € 667,9 Mio. (57% der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwert" ausgewiesen. Darüber hinaus wird der Markenname mit einem Betrag von insgesamt € 105,1 Mio. (9% der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert sowie der Markenname werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der einzigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. auf Ebene der Marke der Gesellschaft. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests sowohl für den Geschäfts- oder Firmenwert als auch für den Markennamen wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie der Buchwert des Markennamens dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. der Marke. Der Barwert wird mittels Discounted-Cashflow Modell ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. der Marke, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Cashflows mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts bzw. Werts der Marke haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts sowie des Markennamens unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
③ Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte und des Markennamens sind im Abschnitt 10 des Konzernanhangs enthalten.
❷ Anteilsbasierte Vergütung
① Der Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich in Form von Eigenkapitalinstrumenten für das Jahr 2022 beläuft sich auf € 27,6 Mio. (€ 0,3 Mio. für Umsatzkosten, € 7,9 Mio. für Forschungs- und Entwicklungskosten, € 1,9 Mio. für Marketingkosten, € 11,1 Mio. für Vertriebskosten und € 6,4 Mio. für Verwaltungskosten). In den Geschäftsjahren 2019 bis 2022 wurden verschiedene Programme zur anteilsbasierten Vergütung der Belegschaft, der Führungskräfte und des Vorstands aufgelegt. Von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr waren aus unserer Sicht zwei Programme. So wurde im Vorfeld des im Geschäftsjahr 2019 durchgeführten Börsengangs durch die damalige Muttergesellschaft der TeamViewer AG, die TigerLuxOne S.à r.l. (TLO), ein Programm zur Gewährung von Wertsteigerungsrechten, sogenannter EPP-Einheiten, für ausgewählte Führungskräfte des Konzerns aufgelegt (EPP-Programm). Die Auszahlung wurde in unterschiedliche Teilzahlungen aufgeteilt (Tranchen). Die erste Teilzahlung (Tranche 1) führte zu einer Zahlung zum Zeitpunkt des Börsengangs. Die zweite und dritte Tranche ist an den Verkauf der Aktien, die die TLO noch an der TeamViewer AG hält, geknüpft. Im Geschäftsjahr wurde für einige Führungskräfte das Programm angepasst und es wurden zusätzliche EPP-Einheiten gewährt. Die zugehörige Aufwandserfassung unterliegt der Schätzung des erwarteten Erdienungszeitraums, da die jeweilige Führungskraft nur dann ihre zweite und dritte Tranche erhält, wenn sie bei Verkauf der Aktien durch die TLO noch bei TeamViewer beschäftigt ist. Der geschätzte Erdienungszeitraum für die zweite und dritte Tranche endet am 31. Dezember 2023, da vorher nicht mit einem vollständigen Verkauf der TeamViewer Aktien durch TLO zu rechnen ist. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Mai 2022 einen Restricted Stock Unit Plan (RSU) für die erfolgsabhängige Vergütung der Belegschaft eingeführt. Der mit dem Plan gewährte Anspruch auf Aktien der Gesellschaft wird der Belegschaft im jeweiligen Geschäftsjahr gewährt und ist zu je einem Viertel zum Ende des Geschäftsjahres und der folgenden drei Geschäftsjahre unverfallbar. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2022 gewährten Aktien, wurde anhand des Aktienkurses zum Zeitpunkt der Gewährung ermittelt.
Vor dem Hintergrund der Schätzung des erwarteten Erdienungszeitraums, der Anpassung des EPP-Programms, der Einführung des RSU-Plans und aufgrund der Höhe der aus diesen Programmen resultierenden Ergebnisauswirkungen, erachten wir die bilanzielle Abbildung der anteilsbasierten Vergütungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das Verfahren der Gesellschaft zur Identifizierung neuer anteilsbasierter Vergütungsprogramme beurteilt. In diesem Rahmen haben wir auch eine Durchsicht der Protokolle der Sitzungen des Vergütungsausschusses durchgeführt. Darüber hinaus haben wir die zugehörigen Unterlagen, wie z. B. die Zuteilungsschreiben, die Planbedingungen der Programme einschließlich der Bewertungsparameter sowie die von den gesetzlichen Vertretern zur Verfügung gestellten Marktwerte für die zugrundeliegenden Daten wie Aktienkurse, die bei der Bewertung der beizulegenden Zeitwerte zum Zeitpunkt der Zuteilung der Programme verwendet wurden, eingeholt und eingesehen. Gemeinsam mit unseren Bewertungsspezialisten haben wir die von den gesetzlichen Vertretern für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Modelle beurteilt. Für die Beurteilung der Annahmen in den Modellen haben wir die relevanten Daten, wie Gewährungsdatum, Anzahl der gewährten Einheiten und Unverfallbarkeitsdatum mit den vertraglichen Grundlagen und Zuteilungsschreiben verglichen und die zugrundeliegenden Aktienkurse mit beobachtbaren Börsendaten abgestimmt, sowie zur Beurteilung des zugrunde gelegten Erdienungszeitraums des EPP-Programms eine schriftliche Bestätigung der gesetzlichen Vertreter der TLO zum geschätzten Zeitpunkt des vollständigen Verkaufs der TeamViewer-Aktien als Prüfungsnachweis eingeholt. Außerdem haben wir die Berechnungen mit den zugrunde liegenden Unterlagen in der Buchführung abgestimmt.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass die von der Geschäftsleitung vorgenommenen Schätzungen und Annahmen fundiert und ausreichend dokumentiert sind, um die Aufwendungen aus den anteilsbasierten Vergütungsprogrammen zu erfassen.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den anteilsbasierten Vergütungen sind im Abschnitt 7 des Konzernanhangs enthalten.
❸ Bewertung der aktiven latenten Steuern
① In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden nach Saldierungen aktive latente Steuern in Höhe von € 2,1 Mio. ausgewiesen. Vor Saldierung mit kongruenten passiven latenten Steuern sind aktive latente Steuern in Höhe von € 38,1 Mio. bilanziert. Diese betreffen in Höhe von € 26,9 Mio. einen steuerlichen Zinsvortrag im Inland. Die Bewertung erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verluste sowie Zinsvorträge genutzt werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind, Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Insgesamt wurden auf abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste sowie Zinsvorträge in Höhe von € 29,8 Mio. keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da eine steuerliche Nutzung aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen in absehbarer Zukunft nicht wahrscheinlich ist.
Aus unserer Sicht war die Bewertung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste und Zinsvorträge auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind im Abschnitt 9 des Konzernanhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
- die in Abschnitt "10 Erklärung zu Unternehmensführung" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB,
- die in Abschnitt "11 Nichtfinanzielle Erklärung" des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB und der §§ 315b bis 315c HGB,
- den in Abschnitt "8 Vergütungsbericht" des Konzernlageberichts enthaltenen Vergütungsbericht nach § 162 AktG, für den zusätzlich auch der Aufsichtsrat verantwortlich ist.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
- wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
- holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
- beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei TeamViewer_AG_KA_KLB_2022-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
- gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
- beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
- beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
- beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. September 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Konzernabschlussprüfer der TeamViewer AG, Göppingen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT – VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Schwehr.
Stuttgart, den 8. März 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jürgen Schwehr ppa. Jens Rosenberger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
4 Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach §162 Abs. 3 AktG
An die TeamViewer AG, Göppingen
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der TeamViewer AG, Göppingen, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Stuttgart, den 8. März 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jürgen Schwehr ppa. Jens Rosenberger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
TeamViewer AG
–
Geschäftsbericht 2022
5 Abkürzungsverzeichnis
| ACV | Annual Contract Value |
|---|---|
| AEMR | Allgemeine Erklärung der Menschenrechte |
| AG | Aktiengesellschaft |
| AktG | Aktiengesetz |
| AMERICAS | Nord-, Mittel- und Südamerika |
| APAC | Asien, Australien und Ozeanien/Asien Pazifik (Asia Pacific) |
| AR | Augmented Reality |
| ARR | Annual Recurring Revenue |
| ARUG II | Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie |
| ASP | Average Selling Price |
| BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
| Bio. | Billionen |
| BIP | Bruttoinlandsprodukt |
| CAGR | Compound Annual Growth Rate, durchschnittliche jährliche Wachstumsrate |
| c-a-r-e | Klimaneutralität, Zugang zu Technologie, Emissionssenkung, Gleichberechtigung (Climate Neutrality, Access to Technology, Reduced Emissions, Equality) |
| CC | Währungsbereinigt |
| CCF | Corporate Carbon Footprint |
| CCO | Chief Commercial Officer |
| CDS | Credit Default Swap |
| CEO | Chief Executive Officer |
| CFO | Chief Financial Officer |
| CIPP/E | Certified Information Privacy Professional/Europe |
| CISO | Chief Information Security Officer |
| CoC | Verhaltenskodex (Code of Conduct) |
| COSO | Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission |
| CRM | Customer Relationship Management | |
|---|---|---|
| CSIRT | Computer Security Incident Response Team | |
| CSR | Corporate Social Responsibility | |
| CSR-RUG | CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz | |
| DCGK | Deutscher Corporate Governance Kodex | |
| DD | Director's Dealings | |
| DSGVO | Datenschutzgrundverordnung | |
| EAC | Energieattributzertifikat | |
| EBIT | Earnings before Interest & Taxes | |
| EBITDA | Earnings before Interest, Taxes, Depreciation & Amortisation | |
| EMEA | Europa, Mittlerer Osten und Afrika (Europe, Middle East, Africa) | |
| EONIA | Euro Overnight Index Average | |
| EPP | Employee Participation Programm | |
| EPS | Gewinn pro Aktie | |
| ERP | Enterprise Resource Planning | |
| ESG | Umwelt, Sozialbelange, Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance) | |
| EU | Europäische Union | |
| EUR | ||
| Euro | ||
| F&E | Forschung und Entwicklung | |
| FCFE | Levered Free Cashflow | |
| FED | US Notenbank, Federal Reserve | |
| FIRST | Forum of Incident Response and Security Teams | |
| FTE | Vollzeitäquivalente (Full Time Equivalent) | |
| GBP | Britische Pfund | |
| GmbH | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| GV | Gesamtvergütung | ||
|---|---|---|---|
| Hapibot | Hapibot Studio Unipessoal Lda | ||
| HGB | Handelsgesetzbuch, deutsche Rechnungslegungsvorschriften | ||
| HoldCo | TigerLuxOne Holdco S.C.A. | ||
| HV | Hauptversammlung | ||
| IAO | Internationale Arbeitsorganisation | ||
| IAPP | International Association of Privacy Professionals | ||
| IAS | International Accounting Standards | ||
| IASB | International Accounting Standards Board | ||
| IDW | Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland | ||
| IFRS | International Financial Reporting Standards | ||
| IFRS IC | IFRS Interpretations Committee | ||
| IfW | Institut für Weltwirtschaft Kiel | ||
| IoT | Internet der Dinge (Internet of Things) | ||
| IPO | Initial Public Offering, Börsengang | ||
| IR | Investor Relations | ||
| IT | Information Technology | ||
| KI | Künstliche Intelligenz | ||
| KPI | Leistungsindikator | ||
| LGBTQIA+ | Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transgender, Queer, Intersexuell, Asexuell, + | ||
| LTI | Langfristiger variabler Vergütungsbestandteil | ||
| LTIP | Long-term Incentive Plan für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft | ||
| LTM | Last twelve month (die letzten zwölf Monate) | ||
| MAR | Marktmissbrauchsverordnung | ||
| MEP | Management Equity Participation | ||
| MINT | Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik | ||
| Mio. | Millionen | ||
| MR | Mixed Reality | ||
| MYD | Mehrjahresverträge | ||
| NGO | Gemeinnützige Organisation |
| NPS | Net Promoter Score | ||
|---|---|---|---|
| NRR | Net Retention Rate (Netto-Kundenbindungsrate) | ||
| OEM | Original Equipment Manufacturer | ||
| OT | Operational Technology | ||
| PC | Personal Computer | ||
| PCF | Product Carbon Footprint | ||
| PEC | Preferred Equity Certificates, Vorzugsanleihen | ||
| PPA | Kaufpreisallokation, Purchase Price Allocation | ||
| PSIRT | Product Security Incident Response Team | ||
| PSU | Phantom Stock Unit | ||
| PwC | PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | ||
| RaaS | Remote-as-a-Service | ||
| RCF | Revolvierende Kredifaszilität | ||
| RSU | Mitarbeiteraktien | ||
| SARs | Share Appreciation Rights | ||
| SBTi | Science-based Targets Initiative | ||
| SDG | Sustainable Development Goals (Nachhaltigkeitsziele) der Vereinten Nationen | ||
| SE | Societas Europaea | ||
| SIC | Standing Interpretations Committee | ||
| SLT | Senior Leadership Team | ||
| SMB | Small and Medium-sized Businesses/Kleinere- und mittelständische Unternehmen | ||
| SOC | Sicherheitsbetriebszentrum (Security-Operations-Center) | ||
| S-SDLC | Secure Software Development Life Cycle | ||
| STI-Bonus | Kurzfristiger variabler Vergütungsbestandteil | ||
| TEUR | Tausend Euro | ||
| THG | Treibhausgasemission | ||
| TLO | Tiger LuxOne S. à r.l. | ||
| TOM | Technische und organisatorische Maßnahmen | ||
| TSR | Total Shareholder Return | ||
| TUSD | Tausend US-Dollar |
| UFCF | Unlevered Free Cashflow | USD | US-Dollar |
|---|---|---|---|
| UK | Vereinigtes Königreich | VDP | Vulnerability-Disclosure-Policy |
| UmwG | Umwandlungsgesetz | WACC | Gewichtete Kapitalkosten |
| UN | Vereinten Nationen (United Nations) | WEP | Women Empowerment Principles |
| UNGC | United Nations Global Compact. Global Compact der Vereinten Nationen | ZGE | Zahlungsmittelgenerierende Einheit |
| USA | Vereinigte Staaten von Amerika (United States of America) |
6 Kennzahlenglossar
Dieses Kennzahlenglossar enthält alternative Leistungsindikatoren (APM), die nicht nach IFRS definiert sind. Die APM (non-IFRS) sind zu den im IFRS-Konzernabschluss enthaltenen Kennzahlen überleitbar und sollten nicht isoliert, sondern nur als vervollständigende Information zur Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage betrachtet werden. TeamViewer ist der Auffassung, dass diese Kennzahlen ein tiefergehendes Verständnis der Geschäftsentwicklung des Unternehmens vermitteln. TeamViewer hat die nachstehenden APMs wie folgt definiert:
Billings stellen den Wert (netto) der Güter und Dienstleistungen dar, die den Kunden innerhalb einer Periode fakturiert werden und einen Vertrag im Sinne des IFRS 15 darstellen.
Bereinigtes EBITDA (non-IFRS) (Definition bis 2022, auch als bereinigtes (Billings) EBITDA bezeichnet) ist definiert als das operative Ergebnis (EBIT) nach IFRS zuzüglich Abschreibungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen (EBITDA), bereinigt um die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse im Betrachtungszeitraum und um bestimmte, durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat definierte Geschäftsvorfälle (Erträge und Aufwendungen). Zu bereinigende Geschäftsvorfälle beinhalten Aufwendungen aus aktienbasierten Vergütungsmodellen und sonstige wesentliche Sondereffekte, die gesondert dargestellt werden, um die zugrunde liegende operative Leistung des Unternehmens zu zeigen.
Bereinigte EBITDA-Marge (Definition bis 2022, auch als bereinigte (Billings) EBITDA-Marge bezeichnet) ist definiert als das Bereinigte EBITDA ausgedrückt als Prozentsatz der Billings.
Bereinigtes EBITDA (Definition ab 2023, auch bezeichnet als bereinigtes (Revenue) EBITDA) ist definiert als das operative Ergebnis (EBIT) nach IFRS zuzüglich Abschreibungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen (EBITDA), bereinigt um bestimmte, durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat definierte Geschäftsvorfälle (Erträge und Aufwendungen). Zu bereinigende Geschäftsvorfälle beinhalten Aufwendungen aus aktienbasierten Vergütungsmodellen und sonstige wesentliche Sondereffekte, die gesondert dargestellt werden, um die zugrunde liegende operative Leistung des Unternehmens zu zeigen.
Bereinigte EBITDA-Marge (Definition ab 2023, auch bezeichnet als bereinigte (Revenue) EBITDA-Marge) ist definiert als das bereinigte EBITDA ausgedrückt als Prozentsatz der Umsatzerlöse.
Retained Billings beschreibt wiederkehrende Billings (Verlängerungen, Up- & Cross-Sell) mit bestehenden Abonnenten, die im vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraum bereits Abonnenten waren.
New Billings beschreibt wiederkehrende Billings, die neuen Abonnenten zuzurechnen sind.
Non-recurring Billings beschreibt nicht wiederkehrende Billings, wie z. B. Dienstleistungen und Hardwareverkäufe.
Net Retention Rate (NRR) wird ermittelt als Retained Billings der letzten zwölf Monate (LTM), geteilt durch die gesamten wiederkehrenden Billings (Retained Billings + New Billings) des vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraums (LTM-1). Die gesamten wiederkehrenden Billings der LTM-1 Periode werden dabei in Bezug auf Mehrjahresverträge (MYD) angepasst.
Annual Recurring Revenue (ARR) beschreibt die jährlich wiederkehrenden Billings für alle aktiven Abonnenten zum jeweiligen Berichtszeitpunkt.
Anzahl der Abonnenten ist die Gesamtzahl der zahlenden Abonnenten mit einem gültigen Abonnement zum jeweiligen Berichtszeitpunkt.
SMB-Kunden sind Kunden mit einem ACV über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von unter 10.000 EUR innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei Überschreiten dieser Schwelle wird eine Neuzuordnung vorgenommen.
Enterprise-Kunden sind Kunden mit einem ACV über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von mindestens 10.000 EUR innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei Unterschreiten dieser Schwelle wird eine Neuzuordnung vorgenommen.
Churn (Subscriber) wird berechnet, indem die Anzahl der bestehenden Abonnenten zum Berichtszeitpunkt durch die Gesamtzahl der Abonnenten zum Berichtszeitpunkt des Vorjahres geteilt wird.
Average Selling Price (ASP) beschreibt den durchschnittlichen Verkaufspreis. Er wird berechnet, indem die gesamten SMB-/Enterprise-Billings der letzten zwölf Monate (LTM) durch die Gesamtzahl der SMB-/Enterprise-Abonnenten zum jeweiligen Berichtszeitpunkt geteilt werden.
Annual Contract Value (ACV) wird zur Unterscheidung verschiedener Kundengrößen innerhalb von SMB und Enterprise verwendet. Der ACV ist definiert als der annualisierte Wert eines SMB-/Enterprise-Vertrags.
Nettofinanzverbindlichkeiten sind definiert als zinstragende kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten (ohne weitere Finanzverbindlichkeiten) abzüglich von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.
Netto-Verschuldungsgrad setzt die Nettofinanzverbindlichkeiten ins Verhältnis zum bereinigten EBITDA des vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraums (LTM).
Levered Free Cash Flow (FCFE) ist definiert als Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit abzüglich Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (exkl. M&A), Tilgungszahlungen für Leasingverbindlichkeiten und bezahlte Zinsen für Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten.
Cash Conversion (FCFE) entspricht dem prozentualen Anteil des Levered Free Cash Flows (FCFE) am bereinigten EBITDA.
Bereinigtes Konzernergebnis ist definiert als das Konzernergebnis, bereinigt um bestimmte Erträge und Aufwendungen. Dies sind: Aufwendungen für anteilsbasierten Vergütungen, Abschreibungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen, sonstige Sondereffekte und damit zusammenhängende Ertragsteuern.
7 Finanzkalender
3. Mai 2023
Q1 2023 Ergebnis
24. Mai 2023
Hauptversammlung
1. August 2023
Q2 2023 Ergebnis /Halbjahresbericht 2023

Q3 2023 Ergebnis
8 Impressum
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Public Relations [email protected]
Herausgeber
TeamViewer AG Bahnhofsplatz 2 73033 Göppingen Deutschland
Gestaltung
HGB Hamburger Geschäftsberichte GmbH & Co. KG
9 Disclaimer
Bestimmte Aussagen in diesem Bericht können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Diese Aussagen basieren auf Annahmen, die zu dem Zeitpunkt, an dem sie getroffen wurden, für angemessen erachtet werden, und sie unterliegen wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, einschließlich derjenigen Risiken und Unsicherheiten, die in den Offenlegungen von TeamViewer beschrieben sind. Sie sollten sich nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen als Vorhersagen von künftigen Ereignissen verlassen.
TeamViewers tatsächliche Ergebnisse können von den in diesem Bericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund mehrerer Faktoren wesentlich und nachteilig abweichen, unter anderem aufgrund von Risiken aus makroökonomischen Entwicklungen, externem Betrug, mangelnder Innovationskraft, unangemessener Datensicherheit und Änderungen im Wettbewerbsniveau. Im Falle neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderweitiger Umstände ist das Unternehmen nicht verpflichtet, und beabsichtigt auch nicht, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren.
Prozentuale Veränderungen und Summen, die in Tabellen in diesem Bericht dargestellt werden, werden im Allgemeinen auf Basis ungerundeter Zahlen berechnet. Daher kann es vorkommen, dass sich die in den Tabellen angegebenen Werte nicht genau zu den angegebenen Gesamtsummen addieren lassen und dass die prozentualen Veränderungen nicht die Veränderungen auf Basis gerundeter Zahlen widerspiegeln.
Dieser Bericht enthält alternative Leistungsindikatoren (APM), die nicht nach IFRS definiert sind. Die APM (non-IFRS) sind zu den im IFRS-Konzernabschluss enthaltenen Kennzahlen überleitbar und sollten nicht isoliert, sondern nur als vervollständigende Information zur Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage betrachtet werden. TeamViewer ist der Auffassung, dass diese Kennzahlen ein tiefergehendes Verständnis der Geschäftsentwicklung des Unternehmens vermitteln.
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Geschäftsbericht 2022