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TeamViewer AG Annual Report 2021

Feb 2, 2022

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Annual Report

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Geschäftsbericht

Te a m V i e w e r AG

GESCHÄFTSBERICHT 2021

Creating a world that works better.

Für Aktionärinnen und Aktionäre: Nachhaltiges Wachstum, attraktive Margen, Cash-Generierung

~1.500

Für Mitarbeitende

Mitarbeitende mit mehr als 70 Nationalitäten

Eine starke Unternehmenskultur und sinnstiftende Arbeitsplätze schaffen

Für Partner

TeamViewer bietet zahlreiche Integrationen mit einigen der größten Softwarefirmen, z. B. Microsoft, SAP, Salesforce

Neue Geschäftsmodelle und Services ermöglichen

Für Kunden

627.000

Kunden verlassen sich auf TeamViewer

Geschäftskritische Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette und in allen Branchen digitalisieren

Für Privatnutzer

TeamViewer ermöglicht einfachen und kostenlosen Zugang zu Technologie für alle

Freunden und Familie aus der Ferne bei Problemen helfen

Für die Gesellschaft

37 Mio.

Tonnen CO2 werden pro Jahr 1 durch die Nutzung von TeamViewer-Lösungen vermieden

Digitalen Fortschritt ermöglichen, Distanzen überbrücken und den CO2-Fußabdruck verringern

1 Quelle: DFGE – Institute for Energy, Ecology, Economy

Globale Megatrends im Fokus

New Work – Zukunft der Arbeit

Sichere und effiziente Arbeit – im Büro, zu Hause und unterwegs

Robotik & Automatisierung

Die Digitalisierung voranbringen

CO2-Ausstoß senken

Reisen durch bessere Vernetzung reduzieren

Globale Vernetzung

Verschiedene Geräte von überall aus nutzen

Te

Als globales Technologieunternehmen unterstützt TeamViewer mit seinen Softwarelösungen Unternehmen aller Größen und Branchen weltweit bei der Digitalisierung ihrer Prozesse

entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Anwendungsfelder reichen vom Zugriff auf IT-Geräte, Anlagen und Maschinen sowie deren Steuerung und Wartung aus der Distanz über gemeinsame Problemlösung per Fern-Support bis hin zur Augmented-Realitygestützten Optimierung von manuellen Arbeitsabläufen im industriellen Kontext.

Für nichtkommerzielle Zwecke im privaten Umfeld sind TeamViewers Lösungen kostenfrei nutzbar. Sie sind damit ein wichtiger Treiber für die Demokratisierung von Technologie und den digitalen Fortschritt in der Gesellschaft.

Wichtige Kennzahlen

Bereinigtes EBITDA 257, 0

Billings 2021 6 Mio. EUR Mio. EUR

Cashflow , 0

Bereinigte EBITDA-Marge

46

,

9

%

TeamViewer AG auf einen Blick

Genderbezogene Schreibweise

In diesem Geschäftsbericht wird weitestgehend auf eine gendergerechte Schreibweise geachtet. Sofern dies an einzelnen Stellen nicht möglich ist, impliziert dies keinesfalls eine Benachteiligung der jeweils anderen Geschlechter. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begrifflichkeiten für alle Geschlechter.

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1

2021 2020
Leistungsindikatoren Konzern
Billings (in Mio. EUR) 547,6 460,3
Bereinigtes EBITDA (in Mio. EUR) 257,0 261,4
Abonnentenzahl (LTM) 627.000 584.000
Net Retention Rate (NRR LTM); Wiederkehrende Billings existierender Abonnementkunden (in %) 98 104
Ertragslage Konzern
Umsatzerlöse (in Mio. EUR) 501,1 455,6
EBIT (in Mio. EUR) 117,4 164,1
EBIT (in % der Umsatzerlöse) 23,4 36,0
EBITDA (in Mio. EUR) 168,3 205,1
EBITDA-Marge (in % der Umsatzerlöse) 33,6 45,0
Bereinigtes EBITDA (in Mio. EUR) 257,0 261,4
Bereinigte EBITDA-Marge (in % der Billings) 46,9 56,8
Vermögens- und Finanzlage Konzern
Eigenkapitalquote (in % der Bilanzsumme) 20,7 22,6
Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit (in Mio. EUR) 194,0 224,5
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (in Mio. EUR) 2
(38,9)
(110,2)
Zahlungsmittel und -äquivalente (in Mio. EUR) 550,5 83,5
Sonstige Kennzahlen
F&E-Aufwendungen (in Mio. EUR) 62,1 46,6
Mitarbeitende Vollzeitäquivalente (zum Bilanzstichtag) 1.477 1.256
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 0,25 0,52
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 0,25 0,51

2

1 TeamViewer hat die NRR-LTM-Definition mit Beginn des Geschäftsjahres 2021 geändert, um eine direkte Herleitung aus den berichteten jährlich wiederkehrenden Billings zu ermöglichen. Der Vorjahreswert wurde entsprechend angepasst.

2 Negative Werte werden in tabellarischen Übersichten in Klammern dargestellt.

A _ An unsere Aktionäre

01 Brief des Vorstands 11
02 Bericht des Aufsichtsrats 14
03 TeamViewer am Kapitalmarkt 17

B\_ Zusammengefasster Lagebericht

01 Grundlagen des Konzerns 22
02 Mitarbeitende 36
03 Unternehmerische Verantwortung 37
04 Wirtschaftsbericht 38
05 Nachtragsbericht 48
06 Chancen- und Risikobericht 49
07 Prognosebericht 57
08 Vergütungsbericht 58
09 Übernahmerelevante Angaben 70
10 Erklärung zu Unternehmensführung 72
11 Nichtfinanzielle Erklärung 80
12 Lagebericht der TeamViewer AG 81

C_ Konzernabschluss TeamViewer AG

-

-

01 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 85
02 Konzern-Bilanz 86
03 Konzern-Kapitalflussrechnung 87
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 88
Erläuterungen zum Konzernabschluss 89
Veröffentlichung 152

D\_ Nichtfinanzieller Bericht

-

01 Grundlagen des Nichtfinanziellen Berichts 157
02 Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell 158
03 Governance und Integrität 166
04 Mitarbeitende 168
05 Umwelt- und Klimaschutz 173
06 Energie-, Abfall- und Wassermanagement 179
07 Soziale Verantwortung 181

E \_ Weitere Informationen

  • -
  • -
01 Versicherung gesetzlicher Vertreter 186
02 Inhaltsindex für GRI, SDG, UN Global Compact,
WEPs und SASB 187
03 Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers 188
04 Abkürzungsverzeichnis 194
05 Finanzkalender & Impressum 195

Te a m V i e w e r AG

GESCHÄFTSBERICHT 2021

AN UNSERE AKTIONÄRE

TeamViewer AG >>> GESCHÄFTSBERICHT 2021

01 Brief des Vorstands

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

2021 war für uns ein Jahr voller Dynamik, Weiterentwicklung und Veränderung. Wir haben strategische Weichen für die Zukunft des Unternehmens gestellt, sind wegweisende Part nerschaften eingegangen, haben unser Produktportfolio erneut stark weiterentwickelt und uns eine führende Position im Bereich von Augmented-Reality-Software erarbeitet. Wir haben unser Enterprise-Geschäft erfolgreich ausgebaut und unsere globale Präsenz und Markenbekanntheit gestärkt – und das inmitten der nach wie vor andauernden weltweiten Coronapandemie. Neben all diesen wichtigen Errungen schaften hielt das Jahr 2021 auch einige Rückschläge für uns bereit. Den damit einhergegangenen Vertrauensverlust am Kapitalmarkt gilt es im neuen Jahr wieder zurückzuge winnen. TeamViewer ist ein starkes, hochprofitables Unternehmen mit großem Potenzial in einem wachsenden Markt – darauf können wir aufbauen. Seit unserem Börsengang haben wir uns enorm weiterentwickelt und sind strategisch und mit Blick auf das Produktportfolio sehr gut aufgestellt. Das stimmt uns zuversichtlich für die Zukunft.

"Creating a world that works better"

COVID-19 hat in den zurückliegenden zwei Jahren viele Megatrends beschleunigt. Ortsunabhängiges Arbeiten, die weltweite Vernetzung von Geräten, Automatisierung, Indus trie 4.0, die digitale Transformation aller Branchen und nicht zuletzt der Wandel zu mehr Nachhaltigkeit sind so relevant wie nie zuvor. Vor diesem Hintergrund adressiert unser umfangreiches und weit über Software für den klassischen IT-Support hinausgehendes Angebot besser denn je die wichtigen Themen unserer Zeit.

Wir haben den Anspruch, mit unseren Softwarelösungen dazu beizutragen, dass die Welt besser funktioniert – im Arbeitsleben, aber auch im privaten Umfeld. Das Motto "Creating a world that works better" ist für uns deshalb wegweisend. Wir helfen anderen Unternehmen dabei, neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen zu entwickeln und ihre geschäftskritischen Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu digitalisieren – unabhängig von Firmengröße und Branche.

Millionen von Privatanwenderinnen und Privatanwendern ermöglichen wir es, sich kostenfrei aus der Ferne mit den Geräten ihrer Familie und Freunde zu vernetzen und sich dadurch gegenseitig bei Problemen zu helfen. TeamViewer steht für die Demokratisierung von Technologie, für einfa chen Zugang zu Software, für digitale Teilhabe und Partizi pation über räumliche Distanz hinweg – wichtige Aspekte für unsere Informationsgesellschaft.

Darüber hinaus trägt die Nutzung von TeamViewer-Lösun gen wesentlich dazu bei, (Geschäfts-)Reisen und damit CO 2 - Emissionen zu vermeiden. Damit leisten wir einen wichti gen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit und helfen unseren Kundinnen und Kunden sowie Nutzerinnen und Nutzern, ihren eigenen CO 2-Fußabdruck zu reduzieren. Dass uns Nachhaltigkeit insgesamt sehr wichtig ist, stellen wir auch mit unserem Sustainability-Programm c-a-r-e unter Beweis: Wir haben uns unter anderem dazu verpflichtet, spätestens bis zum Jahr 2025 klimaneutral zu werden, also fünf Jahre

01 Brief des Vorstands

früher als ursprünglich geplant – inklusive aller vor- und nachgelagerten Prozesse unserer Wertschöpfung. Dies ist ein ehrgeiziges Ziel und gleichzeitig ein wichtiges Investment für eine nachhaltigere Zukunft.

Skalierbare Lösungen für alle Schritte der Wertschöpfungskette

Zur Weiterentwicklung unseres Lösungsportfolios haben wir unsere Akquisitionsstrategie aus dem Vorjahr erfolgreich fortgesetzt und mit dem US-Pionier für Augmented Reality (AR), Upskill, sowie dem Münchner Mixed-Reality-Spezialisten Viscopic Anfang des Jahres zwei sehr relevante AR-Anbieter akquiriert und deren Technologie erfolgreich in unsere Enterprise-AR-Plattform Frontline integriert. Dadurch haben wir es innerhalb von nur drei Jahren geschafft, eine weltweit führende Position im Bereich der AR-Lösungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen einzunehmen. Wir freuen uns darüber, dass dies auch von renommierten Marktanalyse- und Beratungsunternehmen sowie Großkunden weltweit bestätigt wird. Mittlerweile nutzen Marktführer aller Branchen, beispielsweise Ford, DHL oder Airbus, AR-Lösungen von TeamViewer zur Digitalisierung ihrer Prozesse in Produktion, Wartung, Logistik, Qualitätssicherung oder After-Sales. Gerade mit Fokus auf Augmented Reality sind wir zudem attraktive neue Partnerschaften mit Technologievorreitern wie SAP oder Google Cloud eingegangen, die unsere Relevanz im globalen Technologieökosystem einmal mehr unterstreichen. Gemeinsame Vertriebs- und Marketingaktivitäten, Produktentwicklung und Technologieintegrationen sind wesentliche Bestandteile dieser Partnerschaften, um der gemeinsamen Kundschaft künftig einen außerordentlichen Mehrwert zu bieten.

Jenseits von Augmented Reality sind wir Anfang 2021 mit dem Kauf des österreichischen Start-ups Xaleon in das attraktive Wachstumsfeld von Customer-Engagement-Software eingestiegen, um unser Portfolio mit Angeboten für die Digitalisierung von Vertrieb und Kundenservice zu ergänzen. Diese Technologie diente auch als Basis für die Neuentwicklung von TeamViewer Classroom, einer Lösung für modernes, datenschutzkonformes Online-Lernen, die als Alternative zum Präsenzunterricht an Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen vertrieben wird. Auch im Bereich der klassischen Konnektivität konnten wir im Jahr 2021 gute Erfolge verzeichnen. Wir haben unsere Lösungen für Fernzugriff und Fernwartung weiterentwickelt und gemeinsam mit Kunden wie Siemens Healthineers bewiesen, dass einfache, skalierbare, geräteübergreifende und sichere Konnektivität eine wesentliche Basis zahlreicher Remote-Services ist und Geschäftsmodelle im Gesundheitswesen, in der Industrie und in vielen anderen Branchen unterstützt. und beinhaltet umfangreiche Aktivierungsmaßnahmen von klassischer Werbung über Social Media bis zu Hospitality und Events. Besonders wichtig ist uns jedoch die Technologiepartnerschaft, sodass wir beide Sportpartner mit unseren Lösungen bei ihren jeweiligen Herausforderungen unterstützen können. Diese Anwendungsfälle lassen sich wiederum auch auf andere Branchen übertragen und schlagen so die Brücke vom globalen Branding zum operativen Geschäft. Wichtigstes Ziel: auf Kurs bleiben Wer sich weiterentwickeln und vorankommen möchte, muss mit Rückschlägen umgehen können. Dabei gilt es, Fehlentwicklungen schnell zu identifizieren und gegenzusteuern. Dies haben wir im vergangenen Jahr mit aller Entschlossen-

2021 haben wir uns dazu entschlossen, den erfolgreichen Beispielen anderer großer Technologiekonzerne zu folgen und die Marke TeamViewer weltweit stärker zu positionieren. Wir sind davon überzeugt, dass eine gesteigerte Markenbekanntheit und damit einhergehende Glaubwürdigkeit bei den Kaufentscheidungen unserer Kundinnen und Kunden auf allen Ebenen eine wesentliche Rolle spielt und dadurch eine wichtige Grundlage für künftiges Wachstum darstellt. In diesem Kontext sind wir Partnerschaften mit zwei der erfolgreichsten Sportteams der Welt eingegangen: einerseits mit dem Fußballclub Manchester United und andererseits mit dem Mercedes-AMG Petronas Formel 1 Team sowie dem Mercedes-EQ Formel E Team. Beide Partnerschaften sind Mitte des Jahres gestartet und haben weltweit Aufmerksamkeit, Begeisterung und Medienwert generiert – Kennzahlen, anhand derer wir regelmäßig den Erfolg des Sponsorings messen werden. Die Zusammenarbeit geht weit über die Platzierung des Logos auf Trikots und Rennautos hinaus

heit getan. Im Verlauf des Jahres mussten wir erkennen, dass unser Wachstum hinter unseren eigenen Erwartungen zurückblieb. Die Gründe dafür waren vielschichtig. Zum einen war es im Jahr 2020 zu starken Vorzieheffekten im Bereich Remote Work gekommen, als Firmen weltweit von der Pandemie überrascht wurden. Dies führte bei den diesjährigen Vertragsverlängerungen in erhöhtem Maße zu einer Anpassung der gekauften Remote-Connectivity-Volumina und hat gleichzeitig den Wettbewerb im Einstiegsbereich dieses Segments verstärkt. Darüber hinaus war es uns aufgrund der weiterhin geltenden Coronarestriktionen nicht ausreichend gelungen, die 477 neu eingestellten Mitarbeitenden im Jahr 2021 optimal einzuarbeiten, sie mit erfahrenen Teammitgliedern physisch zusammenzubringen und ihre Lernkurve zu beschleunigen. All dies führte dazu, dass wir unsere ambitionierten Ziele korrigieren mussten und unsere Aktie im Jahr 2021 eine äußerst enttäuschende Kursentwicklung aufwies.

Auf unserem Kapitalmarkttag im November haben wir detailliert vorgestellt, welche Pläne wir zur besseren Umsetzung unserer Wachstumsinitiativen und zur Optimierung unserer Kostenstruktur haben. Dass diese Maßnahmen greifen, zeigte sich bereits in einem starken vierten Quartal. Das Gesamtjahr 2021 haben wir mit rund 548 Mio. Euro an fakturierten Umsätzen (Billings) abgeschlossen, was einem Wachstum von 19 % im Vergleich zum extrem starken und durch coronabedingte Vorzieheffekte geprägten Vorjahr entspricht. Mit diesem Ergebnis lagen wir in der oberen Hälfte der Anfang Oktober angepassten Billings-Prognose. Der wesentliche Wachstumstreiber im Gesamtjahr war das Enterprise-Geschäft. Die bereinigte EBITDA-Marge lag 2021 bei 47 %.

Wachstumspläne für 2022

Auf dieser Basis haben wir die Ziele für das Geschäftsjahr 2022 definiert. Wir erwarten Billings in einer Größenordnung von 630 bis 650 Mio. EUR sowie eine bereinigte EBITDA-Marge zwischen 45 und 47 %. Am wichtigsten ist dieses Jahr jedoch für uns, das Vertrauen des Kapitalmarkts in unsere Wachstumsinitiativen und unsere operative Umsetzungsstärke zurückzugewinnen und im Dialog mit Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, den nachhaltigen Erfolgsweg von TeamViewer weiterzugehen. Dazu gehört auch, die Kapitalstruktur anzupassen. Vor dem Hintergrund der starken und langfristig gesicherten Finanzierungsstruktur sowie des anhaltend hohen Cashflows streben wir zum Jahresende nachhaltig eine Verschuldungsquote von ca. 1,5 x des bereinigten EBITDA an. Infolgedessen haben wir ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 300 Mio. EUR bzw. knapp 10 % aller sich im Umlauf befindlichen Aktien aufgesetzt. Dadurch wollen wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre deutlicher am Erfolg von TeamViewer beteiligen.

01 Brief des Vorstands

TeamViewer ist ein gesundes und vielversprechendes Unternehmen in einem attraktiven und wachsenden Markt. Unser einzigartiges Finanzprofil verdeutlicht, dass starkes Wachstum, überdurchschnittliche Margen und eine hohe Cash-Generierung Hand in Hand gehen können. Wir arbeiten täglich daran, unsere führende Position mit neuen Produkten, Partnerschaften und weiteren Wachstumsinitiativen auszubauen und dadurch unsere Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

An dieser Stelle möchten wir einen großen Dank an unsere Belegschaft richten. In einem herausfordernden Jahr haben unsere rund 1.500 Mitarbeitenden weltweit alles dafür getan, unser Geschäft voranzubringen, für unsere Kundinnen und Kunden sowie Nutzerinnen und Nutzer da zu sein und ihren Beitrag zu unserem Geschäftserfolg zu leisten. Wir wissen, dass das in Zeiten der anhaltenden Pandemie viel Einsatz und Motivation erforderte und nicht immer einfach war. Auch unseren zahlreichen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern möchten wir für die außerordentlich gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr danken. Daran wollen wir im Jahr 2022 anknüpfen.

Organisatorisch haben wir uns im Senior Leadership Team neu aufgestellt und mit Patty Nagle in der Region Americas und Sojung Lee in APAC herausragende Führungskräfte und Enterprise-Software-Expertinnen gewinnen können; der ehemalige Ubimax-Gründer Jan Junker übernahm zusätzlich zur Abteilung Solution Delivery auch den EMEA-Enterprise-Vertrieb. Seit Anfang 2021 hat Dr. Hendrik Witt, ebenfalls Ubimax-Gründer, die Verantwortung für das gesamte Produktportfolio übernommen. Und unter der Führung von Georg Beyschlag haben wir die Bereiche Strategie, Unternehmensentwicklung und Personal in einer Hand gebündelt. Wir freuen uns auch darüber, mit Hera Kitwan Siu eine international erfahrene Managerin für den Aufsichtsrat ge wonnen zu haben. Bis zum Sommer 2022 sollen die angekündigten Ergänzungen im Vorstand mit einem neuen Finanzvorstand und einem zusätzlichen Vorstandsmitglied mit Marketing- und Vertriebsfokus umgesetzt werden.

unserer Customer-Engagement-Lösung und dem daraus abgeleiteten TeamViewer Classroom werden wir weiterarbeiten und neue Standards bei der Online-Interaktion mit Kunden oder Schülerinnen und Schülern und Studierenden setzen. Außerdem werden wir unser Lösungsportfolio um eine neue Applikation auf Basis von künstlicher Intelligenz erweitern und diese Technologie auch in die Frontline-Plattform integrieren, innerhalb derer es zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten beispielsweise für Bild- oder Objekterkennung in der Industrie gibt. Ganz generell wird ein wesentlicher Schwerpunkt darauf liegen, unsere Kunden mit unserer Software dabei zu unterstützen, Prozesse zu automatisieren und datenbasierte Entscheidungen zu treffen. Nicht zuletzt werden wir auch unsere strategischen Partnerschaften und die gemeinsame Kundengewinnung weiter ausbauen sowie weitreichende technische Integrationen in Drittsysteme umsetzen, um ein nahtloses Kundenerlebnis über Insellösungen hinweg zu ermöglichen.

Unsere produktseitigen Schwerpunkte im Jahr 2022 haben wir bereits beim Kapitalmarkttag dargelegt: Die klassischen Anwendungsfelder von Fernwartung, Fernsteuerung und Fernzugriff auf alle Arten von Geräten – vom Mobiltelefon über Computertomographen bis zur Industriemaschine – sind nach wie vor enorm wichtig für uns. Diese ergänzen wir um Expertenunterstützung aus der Ferne über einen geteilten Kamerastream und AR-basierte Handlungsanweisungen sowie um komplette Schritt-für-Schritt-Anleitungen, sogenannte AR-Workflows, zur Digitalisierung von Arbeitsprozessen jenseits des "Remote Supports". In diesem Kontext werden wir die Weiterentwicklung unserer Enterprise-AR-Plattform Frontline vorantreiben und insbesondere neue maßgeschneiderte Lösungen für einzelne Branchen und zusätzliche Schritte der Wertschöpfungskette auf den Markt bringen, beispielsweise dedizierte Lösungen für das Gesundheitswesen oder für Mitarbeitendentrainings. Darüber hinaus werden wir das Nutzungserlebnis rund um das Kernprodukt von TeamViewer vor allem im KMU-Segment verbessern und eine modernere und individualisierbare Nutzungsoberfläche zur einfachen Navigation innerhalb des Produkts zur Verfügung stellen. Auch an Wir haben uns für das Jahr 2022 viel vorgenommen und sind zuversichtlich, dass wir unsere Pläne gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden und im Dialog mit Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, erfolgreich umsetzen werden. Dazu trägt sicher auch die bessere Beherrschbarkeit der weltweiten Pandemie bei, die unser aller Leben und Arbeiten in den letzten Jahren stark beeinflusst hat. Was uns dieser Tage leider umso mehr beschäftigt, ist der schreckliche Angriff von Russland auf die Ukraine, der uns schockiert und den wir wie alle Arten von Gewalt und Aggression zutiefst verurteilen. Die humanitäre Situation in den Kriegsgebieten besorgt uns außerordentlich, weswegen wir durch Spenden und Bereitstellung von Sonderurlaubstagen für ehrenamtliches Engagement unserer Belegschaft versuchen, einen Beitrag zu leisten. Aus heutiger Sicht sind die unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges auf unser Geschäft sehr gering, da der Billingsanteil aus den involvierten Ländern nur rund ein Prozent ausmacht. Allerdings sind die mittel- und langfristigen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen bei einer weiteren Eskalation des Konflikts derzeit nicht absehbar. Wir hoffen daher, dass der Krieg schnell beendet wird und man zu Gesprächen zurückfindet.

In diesem Sinne wünschen wir unseren Mitarbeitenden, unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, unseren Kundinnen und Kunden und Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für 2022 eine gute Gesundheit und vor allen Dingen Frieden.

Herzliche Grüße,

Oliver Steil Stefan Gaiser CEO CFO

Seit dem IPO haben wir uns enorm weiterentwickelt und sind strategisch und mit Blick auf das Produktportfolio sehr gut aufgestellt.

(Oliver Steil, CEO)

01 Brief des Vorstands

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

TeamViewer blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück mit vielen Höhen, aber auch Tiefen. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass TeamViewer sich 2021 in zentralen Punkten wesentlich weiterentwickelt hat. Zum einen hat das Managementteam durch eine konsequente Akquisitionsstrategie sehr erfolgreich innovative Lösungen in TeamViewers Produktportfolio integriert sowie hochtalentierte und erfahrene Fach- und Führungskräfte für das Unternehmen gewonnen. So ist es TeamViewer gelungen, sein Angebot zur Digitalisierung aller Schritte der Wertschöpfungskette von Unternehmen erheblich zu erweitern. Hier sind besonders die AR-Lösungen von TeamViewer zur digitalen Unterstützung von Arbeitskräften außerhalb des Büros zu erwähnen. Diese Software läuft auf Datenbrillen und mobilen Endgeräten und bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Arbeitsprozesse in Fertigung, Instandhaltung, Reparatur, Qualitätskontrolle, Logistik oder Außendienst. Mit der Integration der Technologien aus den akquirierten Unternehmen in die übergreifende Enterprise-AR-Plattform Frontline bietet TeamViewer nun das gesamte Spektrum der AR-Funktionen an. TeamViewer hat in 2021 gezeigt, dass das Unternehmen sowohl deutlich größere Vertragsvolumina bei bestehenden Kunden abschließen kann als auch wichtige globale Unternehmen von seinen Lösungen überzeugen und sie als Kunden gewinnen kann. Darüber hinaus ist es TeamViewer gelungen, wichtige Partnerschaften mit führenden Unternehmen im globalen Tech-Ökosystem einzugehen. Dies unterstreicht TeamViewers erfolgreiche Entwicklung zum Enterprise-Software-Anbieter. Das Großkundensegment wuchs um 75 % auf 93 Mio. EUR.

TeamViewer steht finanziell sehr gut da. Das Unternehmen zeichnet sich durch einen kontinuierlich starken Cashflow, attraktive Wachstumsraten und eine ausgezeichnete Profitabilität aus. Blickt man auf die Entwicklung von TeamViewer seit dem Börsengang im Jahr 2019, so stellt man fest, dass das Unternehmen heute in Bezug auf sein Produktportfolio, seinen globalen Kundenstamm und sein Geschäftsmodell sehr viel besser aufgestellt ist. Deshalb ist es aus unserer Sicht wichtig, die letzten beiden Geschäftsjahre von TeamViewer gesamthaft zu beurteilen. Letztendlich waren beide Jahre Ausnahmejahre: 2020 mit unerwartet hohem Wachstum, maßgeblich getrieben von einer extremen Sondernachfrage nach TeamViewers Remote-Connectivity-Lösungen infolge des durch die COVID-19-Pandemie bedingten Lockdowns; 2021 dann eine Gegenbewegung auf Kundenseite, sodass Vertragsvolumina aus dem Vorjahr angepasst wurden. TeamViewers Entwicklung im Durchschnitt der beiden zurückliegenden Jahre ist dabei sehr positiv. Zusammen mit den strategischen Entscheidungen, die TeamViewer im Jahr 2021 in Bezug auf die globale Positionierung seiner Marke getroffen hat, und hinter denen wir als Aufsichtsrat voll und ganz stehen, sind die Weichen für zukünftiges, nachhaltiges Wachstum gestellt. Deshalb haben wir den massiven Kursverlust der TeamViewer-Aktie am Kapitalmarkt sehr ernst genommen und unverzüglich korrigierende Maßnahmen eingeleitet. Gemeinsam mit dem Managementteam haben wir ein Programm aufgesetzt, um TeamViewer für das veränderte Marktumfeld zwei Jahre nach Ausbruch der Coronapandemie erfolgreich aufzustellen. Die wichtigsten Maßnahmen des Programms beinhalten die Fokussierung auf wesentliche Wachstumsinitiativen und die Anpassung der Kostenstruktur um diese generell wieder mehr in Einklang mit dem Wachstum der Billings zu bringen. In Zukunft wird TeamViewer sich neben dem erfolgreichen Enterprise-Geschäft auch wieder mehr auf seine historische Stärke und DNA konzentrieren und das klassische Remote-Connectivity-Produkt für Privatnutzerinnen und -nutzer sowie KMU verbessern. Zudem will das Unternehmen die Durchschlagkraft und Effizienz des Digitalmarketings erhöhen. Zusätzlich soll die APAC-Region unter neuer Führung von Sojung Lee verstärkt zum künftigen Wachstum beitragen. In diesem Zusammenhang freut es uns, dass wir mit unserer neuen Kollegin Hera Kitwan Siu im Aufsichtsrat nun auch eine ausgewiesene Asien-Expertin in unseren Reihen haben, von der das Unternehmen sicherlich profitieren wird.

Dennoch müssen wir anerkennen, dass es im letzten Jahr auch einige Tiefen gab. Den Kapitalmarkt haben die Beweggründe für die umfangreichen Sponsoringpartnerschaften von TeamViewer im Fußball und im Rennsport nicht unmittelbar überzeugt. Zudem blieb TeamViewer beim Wachstum hinter den eigenen Erwartungen zurück und die Gesellschaft musste ihre Prognose im Jahresverlauf anpassen. So verlor TeamViewer am Kapitalmarkt Vertrauen und der Aktienkurs reagierte entsprechend. Die Kursentwicklung ist zwar einerseits für uns nachvollziehbar, spiegelt aber andererseits bei weitem nicht das große Potenzial sowie das attraktive und außergewöhnliche Finanzprofil des Unternehmens wider.

Darüber hinaus haben wir eine Neuaufstellung im Vorstand initiiert. Neben CEO Oliver Steil soll der Vorstand um einen neuen CFO und um ein zusätzliches Mitglied mit Fokus auf Vertrieb und Marketing ergänzt werden. Beide Suchen wurden bereits im Oktober 2021 gestartet. Der bisherige CFO, Stefan Gaiser, wird das Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf seines Vertrags im Sommer 2022 verlassen, nachdem wir uns Ende 2021 aufgrund veränderter Anforderungen an die Vorstandspositionen bereits im gegenseitigen Einvernehmen von Marketingvorständin Lisa Agona getrennt hatten. Der Aufsichtsrat hat diese Änderungen sowie die strategischen Erwägungen und die begleitende Kapitalmarktkommunikation eng mit dem Vorstand abgestimmt. Der Aufsichtsrat hat außerdem spezifische neue Leistungskennzahlen eingeführt, die eine enge Nachverfolgung der bei der Strategieumsetzung erzielten Fortschritte ermöglichen.

Ein weiterer Diskussionsgegenstand im Aufsichtsrat war die Frage, in welcher Form die Aktionärinnen und Aktionäre stärker am Unternehmenserfolg und am Wertbeitrag beteiligt werden sollen. Nach ausführlicher Abwägung erschien uns der Vorschlag des Vorstands, ein Aktienrückkaufprogramm zu starten, am vorteilhaftesten. Daher freuen wir uns über den Beschluss und die Umsetzung dieser Maßnahme und sind uns sicher, dass TeamViewer damit ein Zeichen gegenüber seinen Investorinnen und Investoren setzen und Zuversicht in seine Strategie verbreiten kann. Nach wie vor ist die Rückgewinnung des Vertrauens am Kapitalmarkt eins der wichtigsten Ziele, das wir als Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand von TeamViewer verfolgen.

Wir sind davon überzeugt, dass TeamViewer mit seiner grundsätzlichen strategischen Ausrichtung und maßgeblichen Weiterentwicklungen im vergangenen Jahr die richtigen Weichen für langfristigen und nachhaltigen Erfolg gestellt hat, und stehen als Aufsichtsrat voll und ganz hinter dem eingeschlagenen Weg.

Im Folgenden möchten wir Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2021 informieren.

02 Bericht des Aufsichtsrats

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft nahm die ihm obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2021 wahr und beschäftigte sich insbesondere mit der Lage und Entwicklung der TeamViewer AG und des Konzerns.

Dabei arbeitete der Aufsichtsrat mit dem Vorstand stets konstruktiv, offen und vertrauensvoll zusammen. Im Rahmen des regelmäßigen und intensiven Dialogs beriet der Aufsichtsrat bei der Unternehmungsleitung und überwachte den Vorstand.

Sowohl innerhalb als auch außerhalb von Sitzungen informierte der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über Strategieentwicklung und -umsetzung, über Planung und Geschäftsentwicklung, über Risikolage und über Risikomanagement, über die Themen Compliance, Personalplanung und Investorenkommunikation sowie aktuelle Ereignisse. Insbesondere bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens stimmte sich der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Alle Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden dem Aufsichtsrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Besonders hervorzuheben sind die Zustimmung zu den Marketingpartnerschaften mit Manchester United sowie mit den Mercedes-AMG Petronas Formel 1 und Mercedes-EQ Formel E Teams, die Zustimmung zu den Schuldscheindarlehensverträgen mit Nachhaltigkeitskomponente und dem bilateralen Kreditvertrag sowie verschiedene M&A-Transaktionen im Berichtszeitraum. Außerdem wurden in verschiedenen Aufsichtsratssitzungen die Grundlagen für die neue Zusammensetzung des Vorstands und der Führungsebene unterhalb des Vorstands gelegt.

Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten im Berichtszeitraum nicht auf.

Aufsichtsratssitzungen und Themenschwerpunkte

Der Aufsichtsrat tagte im Berichtszeitraum insgesamt neun Mal. In den Sitzungen besprach das Gremium regelmäßig die Geschäftsentwicklung, die strategische Ausrichtung sowie die finanzielle Entwicklung der TeamViewer AG und des Konzerns. Der Vorstand erörterte die entsprechenden detaillierten Berichte eingehend mit dem Aufsichtsrat. Sie entsprachen sowohl hinsichtlich der darin behandelten Themen als auch hinsichtlich ihres Umfangs den gesetzlichen Bestimmungen, den Grundsätzen guter Corporate Governance und den Vorgaben des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat stellte dabei sicher, regelmäßig auch ohne den Vorstand zu tagen.

Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 insbesondere mit folgenden Themen:

In seiner Sitzung am 3. Februar 2021 besprach der Aufsichtsrat unter anderem die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2020, die Vergütung des Vorstands, die laufende Geschäftsentwicklung sowie die M&A-Strategie der Gesellschaft, in deren Rahmen zugleich dem Erwerb der Upskill, Inc. zugestimmt wurde.

Schwerpunkt der Sitzung vom 17. März 2021 bildeten die Marketingpartnerschaften mit Manchester United sowie mit den Mercedes-AMG Petronas Formel 1 und Mercedes-EQ Formel E Teams, denen der Aufsichtsrat einstimmig zustimmte. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat in dieser Sitzung dem Abschluss eines bilateralen Kreditvertrags in Höhe von 100 Mio. EUR mit einer Laufzeit von vier Jahren zu. Darüber hinaus wurden in der Sitzung der zur Veröffentlichung anstehende Geschäftsbericht sowie der Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers besprochen.

In der Sitzung vom 27. April 2021 wurden die Geschäftsergebnisse des ersten Quartals 2021, die F&E-Strategie der Gesellschaft sowie die Integration der neu erworbenen Tochter - gegesellschaften besprochen. Außerdem wurden Vorbereitungen für die Hauptversammlung der Gesellschaft getroffen.

Schwerpunktthemen der Sitzung vom 28. Juli 2021 waren die Geschäftsentwicklung im zweiten Quartal 2022 einschließlich der Kostenstruktur der Gruppe, die Marketingaktivitäten, sowie die Produkt- und IT-Sicherheit.

In seiner Sitzung vom 14. Oktober 2021 befasste sich der Aufsichtsrat erneut mit der Marketingstrategie sowie der Geschäftsentwicklung im dritten Quartal 2021. Im Anschluss wurde eine umfassende Strategiesitzung des Aufsichtsrats abgehalten, in deren Rahmen die Mitglieder des Senior Leadership Teams die Strategien ihrer jeweiligen Geschäftsfelder vorstellten. Diese wurden vom Aufsichtsrat detailliert geprüft und als Grundlage für die Gesamtstrategie des Konzerns weiterentwickelt. Schwerpunkt der Sitzung waren zudem verschiedene Erwägungen zur Aufstellung des Vorstands, die in weiteren Sitzungen am 15. Oktober und 17. Oktober 2021 vertieft wurden. Am 17. Oktober 2021 gab die Gesellschaft die getroffenen Entscheidungen zur Neuaufstellung des Vorstands im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt. Auf Grundlage dieser Entscheidungen wurde der Vertrag von CEO Oliver Steil um drei Jahre bis Oktober 2024 verlängert. Finanzchef Stefan Gaiser wird das Unternehmen mit Ablauf seines Vertrags im Jahr 2022 verlassen. Zudem soll der Vorstand um ein zusätzliches Mitglied mit Fokus auf den Vertrieb erweitert werden.

Am 29. Oktober 2021 stand die laufende Geschäftsentwicklung und die Vorbereitung auf den Capital Markets Day der Gesellschaft im Mittelpunkt der Diskussion. Darüber hinaus stimmte der Aufsichtsrat im Rahmen der Gesamtstrategie des Konzerns verschiedenen Änderungen im Senior Leadership Team zu.

In seiner Strategiesitzung vom 14. Dezember 2021 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Umsetzung des Effizienzprogramms, der Budgetplanung, in deren Rahmen dem Budget für das Jahr 2022 zugestimmt wurde, sowie Fragen der Corporate Governance.

Neben den neun Sitzungen wurden zudem verschiedene Beschlüsse im Umlaufverfahren getätigt. Hervorzuheben sind hier Beschlüsse im Rahmen der Ernennung und dem einvernehmlichen Ausscheiden von Lisa Agona, wobei beide Punkte zuvor in den Sitzungen des Aufsichtsrats und insbesondere auch durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss umfassend besprochen wurden, sowie die Zustimmung zur Begebung der Schuldscheindarlehen.

Mit der Ausnahme von Herrn Salzmann, der an der Teilnahme einer Sitzung verhindert war, nahmen alle Aufsichtsratsmitglieder an allen Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats vor Ort oder per Videokonferenz teil. Weitere Einzelheiten zur Sitzungsteilnahme des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.

Aufsichtsratsplenum Prüfungsausschuss Nominierungs- und
Vergütungsausschuss
(3.2., 17.3., 27.4., 28.7., 14.10.,
15.10., 17.10., 29.10., 14.12.)
(3.2., 17.3., 27.4., 28.7., 29.10.) (4.3., 17.3., 1.4., 28.7., 29.10.)
Dr. Abraham Peled 9 (9) 5 (5) 4 (5)
Jacob Fonnesbech Aqraou
9 (9)
Stefan Dziarski
9 (9)
5 (5) 3 (5)
5 (5)
Holger Felgner (bis 3. August 2021)
4 (4)
Dr. Jörg Rockenhäuser 9 (9) 5 (5)
Axel Salzmann
8 (9)
5 (5) 5 (5)
Hera Kitwan Siu (ab 26. November 2021) 1 (1)

Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2021 (in Klammern: Anzahl der Sitzungen in der jeweiligen Amtszeit des Mitglieds).

02 Bericht des Aufsichtsrats

Ausschüsse

Zur effizienten Wahrnehmung der Aufgaben hat der Aufsichtsrat folgende Ausschüsse gebildet:

Der Prüfungsausschuss überwacht die Rechnungslegungsprozesse, das Risikomanagement, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und das interne Revisionssystem. Zudem befasst er sich mit Fragen der Compliance und mit Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (engl. ESG). Er prüft darüber hinaus die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich mit etwaigen weiteren durch den Abschlussprüfer zu erbringenden Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrages, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Vereinbarung des Honorars des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss erörtert die Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand. Darüber hinaus bereitet er für das Aufsichtsratsplenum die Beschlüsse und die vorangehende Diskussion zur Feststellung der Abschlüsse, der Gewinnverwendung und der Bestellung des Abschlussprüfers vor.

Im Berichtszeitraum kam der Prüfungsausschuss zu fünf Sitzungen zusammen. Der Ausschuss befasste sich dabei insbesondere mit folgenden Themen:

  • Erörterung der Geschäftsentwicklung und -ergebnisse, einschließlich der Jahresberichtserstattung, der unterjährigen Berichterstattung und des vorläufigen Ergebnisses,
  • Diskussion und Vorbereitung zur Feststellung der Abschlüsse und der Gewinnverwendung,
  • Neuausschreibung der Abschlussprüfung,
  • Überprüfung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der weiteren Leistungen, die durch den Abschlussprüfer erbracht werden,
  • Bestimmung und Erörterung der Prüfungsschwerpunkte und des Ergebnisses der Abschlussprüfung mit dem Abschlussprüfer, Erörterung und Vereinbarung des Honorars des Abschlussprüfers, Erteilung des Prüfungsauftrags,
  • Erörterung und Überwachung der Rechnungslegungsprozesse,
  • Erörterung und Überwachung des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance, einschließlich eines regelmäßigen Schwerpunkts auf datenschutzrechtlicher Compliance,
  • Schwerpunktsitzung zu Fragen der Corporate Governance und
  • Festlegung der Prüfungsbereiche der internen Revision.

Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von neuen Aufsichtsratsmitgliedern bei Bedarf geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Er prüft zudem sämtliche Aspekte der Vergütung und die Anstellungsbedingungen für den Vorstand und unterbreitet dem Aufsichtsrat diesbezüglich Empfehlungen. Darüber hinaus legt er eine Beurteilung der Leistung des Vorstands vor.

Im Berichtszeitraum kam der Nominierungs- und Vergütungsausschuss zu fünf Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt standen dabei die Besetzung des Vorstands, der Vorschlag der Bestellung von Hera Kitwan Siu als neue Aufsichtsrätin der Gesellschaft sowie die Ausarbeitung des neuen Vergütungssystems für den Vorstand, das von der Hauptversammlung 2021 gebilligt wurde. Zudem befasste sich der Ausschuss im Berichtsjahr mit der Vergütung des Vorstands, der Festlegung von Zielgrößen für die variablen Vergütungsbestandteile und der kurz- und langfristigen Nachfolgeplanung für Vorstand und Aufsichtsrat.

Aus- und Fortbildung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und wurden dabei auch im Geschäftsjahr 2021 von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Nach der Amtseinführung von Hera Kitwan Siu standen dabei erneut Maßnahmen im Mittelpunkt, die sich mit den Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft befassen. Weitere Schwerpunkte der laufenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Jahr 2021 lagen in den Bereichen Corporate Governance und Compliance sowie strategierelevanten Geschäftsfeldern.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der vom Vorstand nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der TeamViewer AG, der gemäß § 315e Abs. 1 HGB auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die TeamViewer AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), Stuttgart, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

EY ist seit 2019 als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig. Verantwortlicher Prüfungspartner im Sinne des § 319a Abs. 1 Satz 4 HGB war Herr Steffen Maurer.

Die Prüfungsberichte, die genannten Abschlussunterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands lagen dem Aufsichtsrat mit ausreichender Frist vor der Bilanzsitzung am 11. März 2022 vor, sodass genügend Gelegenheit zur Prüfung bestand. Die Prüfungsberichte wurden sowohl dem Prüfungsausschuss als auch dem Vorstand durch den für die Prüfung verantwortlichen Abschlussprüfer persönlich erläutert. Dabei berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand sowohl dem Prüfungsausschuss als auch dem gesamten Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach eigener Prüfung kam der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass keine Einwendungen zu erheben sind, und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers an. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11. März 2022 den Jahresabschluss der TeamViewer AG festgestellt und den Konzernabschluss mit dem zusammengefassten Lagebericht gebilligt.

Gemäß § 171 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat darüber hinaus den Inhalt des Nichtfinanziellen Berichts geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung bestand kein Anlass für Einwendungen und der Aufsichtsrat machte sich den Inhalt des Nichtfinanziellen Berichts zu eigen.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat misst der Sicherstellung einer guten Corporate Governance große Bedeutung bei und orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Im Dezember 2021 gab der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für den Berichtszeitraum die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab, die auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investoren bzw. Corporate Governance dauerhaft zugänglich ist. Die TeamViewer AG erfüllt die aktuellen Empfehlungen der Regierungskommission DCGK ohne Ausnahmen. Weitere Informationen inklusive der Entsprechenserklärung sind in der Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft enthalten.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden der TeamViewer AG und des Konzerns für ihren hohen persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2021.

Göppingen, den 11. März 2022

Im Auftrag des Aufsichtsrats

Dr. Abraham Peled

02 Bericht des Aufsichtsrats

03 TeamViewer am Kapitalmarkt

Enttäuschende Kursentwicklung | Schuldscheindarlehen mit Nachhaltigkeitskomponente | Erster Kapitalmarkttag | Analysten-Coverage erweitert

Enttäuschendes Börsenjahr trotz profitablem Wachstum

Schuldscheindarlehen und Upskill-Akquisition

Gestützt von einem hervorragenden vorläufigen Jahresergebnis für 2020, das die zuvor bereits mehrfach angehobene Prognose noch einmal übertraf, startete die TeamViewer-Aktie zunächst gut in das Börsenjahr. Unter dem Eindruck der erfolgreichen Platzierung eines Schuldscheindarlehens mit Nachhaltigkeitskomponente in Höhe von 300 Mio. EUR erreichte die Aktie am 19. Februar 2021 bei einem Kurs von 49,64 EUR das Jahreshoch.

Im weiteren Verlauf des Frühjahres wurde auch die Akquisition des US-amerikanischen Unternehmens Upskill positiv an den Kapitalmärkten aufgenommen. Vor dem Hintergrund der Ubimax-Übernahme im Vorjahr konnte TeamViewer mit der Integration eines weiteren führenden Anbieters von branchenspezifischen Augemented-Reality-Lösungen seine Positionierung in dem Zukunftsfeld weiter ausbauen. Nachdem bereits zu Jahresbeginn Xaleon, ein österreichischer Anbieter für Customer-Engagement-Software, übernommen worden war, stellte Upskill die zweite Erweiterung des Produktportfolios innerhalb kurzer Zeit dar.

Langfristige Investitionen in strategischen Marketingpartnerschaften

Am 19. März 2021 gaben TeamViewer und Manchester United eine strategische Marketing-Partnerschaft bekannt. Die Hintergründe wurden am selben Tag ausführlich in einer Telefonkonferenz für Analysten und Investoren erläutert. Der Fünfjahresvertrag umfasst neben dem Auftritt als Haupttrikotsponsor eine Vielzahl von werblichen und technologischen Kooperationsprojekten, die die Wahrnehmung von TeamViewer als globaler Marke insbesondere mit Blick auf die Wachstumsfelder Augmented Reality und Enterprise Connectivity weiter stärken sollen. Kurze Zeit später wurde im gleichen Zusammenhang ein Sponsorenvertrag mit den Mercedes-AMG Petronas Formel 1 und Mercedes-EQ Formel E Teams verkündet.

Die mit beiden strategischen Marketing-Partnerschaften einhergehenden Investitionen hatten eine Anpassung der für das Geschäftsjahr 2021 prognostizierten bereinigten EBITDA-Marge von 55 % bis 57 % auf 49 % bis 51 % zur Folge. In der Wahrnehmung der Investoren überwog der Abschlag auf die Profitabilität in der auf kurze und mittlere Frist angepassten Prognose gegenüber den in Aussicht gestellten langfristigen Wachstumsimpulsen. Der Aktienkurs gab in der Folge deutlich nach. Das TeamViewer-Management erläuterte in einem auf der Investor-Relations-Website einsehbaren Webcast sowie in zahlreichen Gesprächen mit Investoren ausführlich das strategische Ziel der Marketing-Partnerschaften.

TeamViewer-Aktie im Indexvergleich vom 30. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2021

03 TeamViewer am Kapitalmarkt

Wachstum geringer als erwartet in schwierigem Umfeld

Die am 4. Mai 2021 vorgelegten vorläufigen Ergebnisse für das erste Quartal 2021 übertrafen die Erwartungen des Marktes. Zugleich sorgte jedoch ein vorsichtigerer Ausblick des Managements auf das weitere Wachstum im Jahresverlauf für Skepsis im Markt. Aufgrund der außerordentlich starken Nachfrage nach TeamViewer-Produkten zu Beginn der Coronapandemie im Frühjahr 2020 mit signifikanten Vorzieheffekten und unklarem Verlängerungsverhalten galt die weitere Entwicklung der Wachstumsraten im Vorjahresvergleich als schwer prognostizierbar. In Verbindung mit einem eingetrübten Marktumfeld im Technologiesektor führte dies zu einer weiteren Abwärtsbewegung des Aktienkurses.

Die wenige Tage später bekanntgegebenen Übernahmen von Viscopic sowie Hapibot konnten den Verkaufsdruck auf die Aktie nicht mindern. Dennoch wurden beide Akquisitionen als sinnvolle technologische Ergänzung und damit als Fortsetzung der Wachstumsstrategie wahrgenommen. Gleiches gilt für die einen Monat später bekanntgegebene strategische Partnerschaft mit SAP, die eine enge Verzahnung von SAP-Lösungen mit TeamViewers Augmented-Reality--Innovationen und deren gemeinsamen Vertrieb umfasst.

Am 8. Juli 2021 wurde das vorläufige Ergebnis für das zweite Quartal als Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, da das Billings-Wachstum unter der Prognose von mindestens 20 % je Quartal lag. Der Ausblick für das Gesamtjahr 2021 wurde bestätigt, wenn auch am unteren Ende der erwarteten Spanne. Der Aktienkurs setzte infolgedessen den Abwärtstrend fort. Die vorläufigen Ergebnisse für das dritte Quartal am 6. Oktober 2021 konnten die Erwartungen der Analysten und Investoren auf ein stärkeres zweites Halbjahr nicht erfüllen, weshalb der Ausblick für das Gesamtjahr 2021 schließlich nach unten angepasst werden musste.

Erster Kapitalmarkttag

Vor dem Hintergrund der enttäuschenden Kursentwicklung veranstaltete TeamViewer am 10. November 2021 den ersten Kapitalmarkttag der Unternehmensgeschichte. Bei der virtuellen Veranstaltung präsentierte das Management einen ganzheitlichen Blick auf die Unternehmensstrategie und nahm die Berichterstattung zusätzlicher Kennzahlen auf, um die Transparenz gegenüber dem Kapitalmarkt weiter zu erhöhen. Darüber hinaus wurde ein Maßnahmenplan zur Intensivierung der bekannten Wachstumsinitiativen sowie zur Stabilisierung der Kostenbasis präsentiert. Die ausführliche Behandlung des Geschäftsmodells sowie aller relevanten Fragestellungen wurde von Analysten und Investoren positiv aufgenommen.

Mit Bekanntgabe des vorläufigen Jahresergebnisses setzte der TeamViewer-Aktienkurs Anfang 2022 zu einer Erholung an. Die angepasste Prognose der Billings konnte mit einem Wachstum von 19 % auf 547,6 Mio. EUR voll erfüllt werden, während die Profitabilität mit einer bereinigten EBITBA-Marge von 47 % über den Erwartungen lag. Analysten und Investoren nahmen insbesondere die starke Entwicklung des Enterprise-Geschäfts mit einem Billings-Wachstum im Vorjahresvergleich von 75 % positiv auf.

Kommunikation mit dem Kapitalmarkt

In einem volatilen Marktumfeld erreichte der Aktienkurs am 17. Dezember 2021 das Jahrestief bei 10,71 EUR und beendete den Berichtszeitraum mit einem Jahresschlusskurs von 11,82 EUR. Die Marktkapitalisierung der TeamViewer AG lag zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres bei 2,38 Mrd. EUR. Auf der Investor-Relations-Website von TeamViewer stehen ein breites Angebot an aktuellen Informationen zur Aktie sowie sämtliche Unterlagen und die Aufzeichnungen der virtuellen Veranstaltungen zum Abruf bereit. TeamViewers Investor-Relations-Team steht allen Interessierten über eine Telefonhotline oder unter der E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.

TeamViewer blickt auf ein ereignisreiches Berichtsjahr 2021 zurück, dessen Verlauf viele Anteilseigner enttäuscht hat. Vor diesem Hintergrund hat das Management kontinuierlich einen engen Austausch mit sämtlichen Marktteilnehmern gesucht. In einer Vielzahl von Einzelgesprächen sowie im Rahmen von zwölf Konferenzen und mehreren Roadshows wurden die Geschäftsentwicklung und die strategischen Weichenstellungen mit Investoren, Analysten und Finanzjournalisten diskutiert. Hinzu kamen ein Webcast am 30. März 2021 bezüglich der strategischen Marketingpartnerschaften sowie der erste Kapitalmarkttag des Unternehmens am 10. November 2021. Die Informationsangebote wurden von zahlreichen Marktteilnehmern weltweit angenommen, um sich ausführlich über TeamViewer zu informieren.

Hochwertige Analysten-Coverage erweitert

Derzeit begleiten 14 Bankhäuser die Entwicklung von TeamViewer mit ausführlichen Analysen. Im Verlauf des Geschäftsjahres nahmen Deutsche Bank, Metzler Capital Markets, ODDO BHF und UBS die Coverage auf. Bei einem durchschnittlichen Kursziel von 19,14 EUR bewerteten zum Jahresende fünf Analysten die TeamViewer-Aktie mit "Kaufen" und neun mit "Halten".

Der Konsensus der Analysten aus durchschnittlichen Schätzungen der Billings und Umsatzerlöse sowie der bereinigten EBITDA- und EBIT-Kennzahlen wird regelmäßig von VARA Research erhoben und ist auf der Investor-Relations-Website von TeamViewer abrufbar.

Bank of America Securities J. P. Morgan
Barclays M.M. Warburg & CO
Berenberg Metzler Capital Markets
Deutsche Bank Morgan Stanley
DZ Bank ODDO BHF
Exane BNP Paribas Royal Bank of Canada
Goldman Sachs UBS

03 TeamViewer am Kapitalmarkt

Aktionärsverteilung

Die TigerLuxOne S.à r.l. (TLO), eine von Permira Holdings Limited über verschiedene Gesellschaften kontrollierte Tochtergesellschaft, bleibt mit 37,5 Mio. Aktien und somit 18,65 % des Grundkapitals weiterhin größte Anteilseignerin. Zum Vorjahresstichtag lag dieser Wert noch bei 27,85 %. Die Minderung ergibt sich größtenteils aus einem Aktienverkauf, welcher am 18. Februar 2021 per Stimmrechtsmitteilung bekannt gegeben wurde. Der Streubesitz belief sich somit zum 31. Dezember 2021 auf 76,29 %.

Hauptversammlung 2021

Am 15. Juni 2021 hielt TeamViewer die ordentliche Hauptversammlung im Mercedes-Benz Museum in Stuttgart ab. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie geschah dies im virtuellen Format. Die Veranstaltung wurde live im Internet übertragen und war bis zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich. An der Abstimmung konnten registrierte Aktionäre über ein entsprechendes Portal teilnehmen. Die zahlreichen vorab eingegangenen Fragen beantworteten der Vorstand

und der Aufsichtsrat in vollem Umfang. Zusätzlich wurde den Aktionären auch die Einreichung von schriftlichen Stellungnahmen sowie Videobotschaften ermöglicht, welche im Verlauf der Hauptversammlung live vorgelesen bzw. gezeigt wurden.

Unter Einhaltung der Bedingungen zur Stimmrechtsausübung wurden sämtliche Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit beschlossen. Das Unternehmen beabsichtigt, die ordentliche Hauptversammlung 2022 erneut im virtuellen Format abzuhalten, da aufgrund der COVID-19-Pandemie die Umsetzbarkeit einer ordnungsgemäßen Präsenzveranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit hinreichender Sicherheit garantiert werden kann.

Aktienrückkaufprogramm im Jahr 2022

Mit Veröffentlichung des vorläufigen Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2021 hat TeamViewer im Februar 2022 ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 300 Mio. EUR oder maximal 20 Mio. Aktien angekündigt und unmittelbar gestartet. Vor dem Hintergrund der starken und langfristig gesicherten Finanzierungsstruktur sowie eines anhaltend hohen Cashflows des profitablen Geschäftsmodells von TeamViewer wurde in diesem Kontext eine Verschuldungsquote von 1,5 x des bereinigten EBITDA als neue Zielgröße der Kapitalstruktur kommuniziert. TeamViewer hat angekündigt, seine Aktionäre regelmäßig mittels Aktienrückkaufprogrammen am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen,

sofern diese Zielgröße unterschritten wird. TeamViewer Aktionärsstruktur

Stammdaten und Kennzahlen der TeamViewer-Aktie zum 31. Dezember 2021, Goldman Sachs

ISIN: DE000A2YN900
WKN: A2YN90
Börsenkürzel: TMV
Börsennotierung: Frankfurter Wertpapierbörse
Börsensegment: Regulierter Markt (Prime Standard)
Indexmitgliedschaft: MDAX, TecDAX
Designated Sponsors: Goldman Sachs Int. & Morgan Stanley
Anzahl Aktien: 201.070.931
Grundkapital in EUR: 201.070.931
Aktiengattung: Nennwertlose Inhaber-Stammaktien
Höchstkurs im Xetra-Handel in EUR: 49,64
Tiefstkurs im Xetra-Handel in EUR: 10,71
Schlusskurs im Xetra-Handel (30. Dezember 2021) in EUR: 11,82
Durchschnittlicher Tagesumsatz (Xetra-Handel): 1.440 Tsd. Stück
Marktkapitalisierung (30. Dezember 2021) in Mio. EUR: 2.377
Streubesitz in %: 81,35

Stand 7. Dezember 2021. Die Grafik zur Aktionärsstruktur zeigt sämtliche Stimmrechtsanteile von 3,00 % oder mehr, die aktuell gemäß der §§ 33, 34 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) von Aktionären in Bezug auf das aktuelle Stammkapital der TeamViewer AG mitgeteilt worden sind. Hierbei werden direkt oder durch ein Tochterunternehmen gehaltene Stimmrechte berücksichtigt. Finanzinstrumente gemäß § 38 WpHG oder aggregierte Beteiligungen und Instrumente gemäß § 39 WpHG werden nicht einbezogen.

03 TeamViewer am Kapitalmarkt

ZUSAMMEN-GEFASSTER LAGEBERICHT

01 Grundlagen des Konzerns 22
Geschäftsmodell 22
Konzernstruktur und Organisation 26
Steuerungssystem 27
Märkte und Vertriebsmodell 28
Lösungen für die Zukunft –
Forschung & Entwicklung 2022 31
Sicherheit und Datenschutz 32
B 02 Mitarbeitende 36
03 Unternehmerische Verantwortung 37
04 Wirtschaftsbericht 38
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 38
Geschäftsverlauf 39
Ertragslage des Konzerns 40
Vermögens- und Finanzlage
des Konzerns 44
05 Nachtragsbericht 48
06 Chancen- und Risikobericht 49
Wesentliche Chancen 49
Risikomanagement, interne Revision und
internes Kontrollsystem 51
Wesentliche Risiken 53
Prognosebericht 57
08 Vergütungsbericht 58
Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021
aus Vergütungssicht 58
Grundsätze der Vorstandsvergütung 58
Vergütung des Vorstands
im Geschäftsjahr 2021 60
Bezüge des Aufsichtsrats 67
Vergleichende Darstellung der
Ertragsentwicklung und der
jährlichen Veränderung der Vergütung 68
09 Übernahmerelevante Angaben 70
10 Erklärung zu
Unternehmensführung 72
Grundverständnis 72
Vorstand 72
Aufsichtsrat 73
Zielgrößen für die Beteiligung von
Frauen an Führungspositionen 76
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats
der TeamViewer AG zu den Empfehlungen der
"Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex" gemäß § 161 AktG 77
Rechnungslegung und
Abschlussprüfung 77
Compliance 78
Director's Dealings 79
11 Nichtfinanzielle Erklärung 80
12 Lagebericht der TeamViewer AG 81
Ertragslage 81
Vermögens- und Finanzlage 81
Risiken und Chancen 82
Prognosebericht 82

A\_ AN UNSERE AKTIONÄRE B\_ ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT C\_ KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D\_ NICHTFINANZIELLER BERICHT E\_ WEITERE INFORMATIONEN 21

01 Grundlagen des Konzerns

TeamViewers Portfolio entlang globaler Megatrends konsequent weiterentwickelt und ausgebaut | Strategische M&A-Aktivitäten mit Akquisition und Integration der Unternehmen Xaleon, Upskill, Visocpic und Hapibot vorangetrieben | Billings im Enterprise-Geschäft wachsen um 75 % | Starke Marketing-Partnerschaften im Sport steigern globale Markenbekanntheit in strategischen Wachstumsmärkten | Kurzfristiges Exzellenzprogramm ReMax zielt auf Beschleunigung des Wachstums und Stabilisierung der Kostenbasis

TeamViewer ist ein 2005 gegründetes, globales Technologieunternehmen und Anbieter einer cloudbasierten Plattform zur digitalen Vernetzung von Menschen und Geräten sowie zur digitalen Unterstützung industrieller Arbeitsprozesse. Neben einer hohen Zahl an Privatnutzern, die Teile des Produktportfolios kostenlos nutzen können, setzt sich TeamViewers Kundenkreis aus Unternehmen jeglicher Größe und aus verschiedensten Branchen zusammen. Der TeamViewer-Konzern beschäftigt weltweit 1.477 Mitarbeitende. Mutterunternehmen des Konzerns ist die TeamViewer AG. Die Aktien der TeamViewer AG sind an der Frankfurter Börse notiert und unter anderem Mitglied im MDAX und TecDAX.

Geschäftsmodell

Mit der fortschreitenden Entwicklung digitaler Technologien verändert sich auch die Art und Weise, wie Menschen interagieren und arbeiten. Für Unternehmen steigt die Notwendigkeit, sowohl Mitarbeitende als auch eine Vielzahl von Geräten und Anwendungen unabhängig von Zeit und Ort zu verbinden und so die digitale Transformation ihrer Geschäftsprozesse voranzutreiben. Der stetig steigende Bedarf an Konnektivitätslösungen wird vor allem durch eine

Reihe globaler Megatrends beeinflusst. Dazu gehören die Verbreitung von hybriden Arbeitsmodellen (z. B. Homeoffice), die kontinuierliche Zunahme internetfähiger Endpunkte und -geräte, das Bestreben einer weitgehenden Reduktion des CO2-Fußabdrucks, die fortschreitende Automatisierung, der zunehmende Einsatz von Robotern sowie Weiterentwicklungen im Bereich Augmented Reality. Zudem erwies sich die COVID-19-Pandemie – wie bereits im vergangenen Jahr – auch 2021 als Treiber der Digitalisierung in Unternehmen weltweit.

Das Produktportfolio von TeamViewer ist an diesen Megatrends ausgerichtet und bietet Lösungen für die daraus resultierenden Herausforderungen – sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen. Auf Basis der eigenen Remote-as-a-Service-Plattform verfügt TeamViewer über vielfältige branchenführende Lösungen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche und Zielgruppen.

Das Portfolio von TeamViewer ermöglicht es Unternehmen jeglicher Größe und Branche, Prozesse entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu digitalisieren und damit Mehrwert zu generieren. Für eine detailliertere Darstellung des Produktportfolios von TeamViewer wird auf den Abschnitt Märkte und Vertriebsmodell verwiesen.

Der Großteil der Umsätze von TeamViewer stammt aus dem Vertrieb der eigenen Softwarelösungen. Diese werden seit 2018 im Abonnementmodell (Subscription) vertrieben, wobei der Abonnementzeitraum in der Regel zwölf Monate beträgt. Darüber hinaus bietet TeamViewer Serviceleistungen zur Implementierung komplexerer Lösungen an, beispielsweise im Umfeld des Internet of Things (IoT) oder auf Basis von Augmented Reality (AR).

Zunahme der Anzahl der Mitarbeitenden

Vollzeitäquivalente (FTE) zum 31. Dezember 2021

Strategie

Die Strategie von TeamViewer orientiert sich grundsätzlich entlang von drei Wachstumsdimensionen:

  • Erweiterung der TeamViewer-Software um neue Anwendungsfälle (Use Cases).
  • Kontinuierlicher Ausbau des bereits heute umfassenden TeamViewer-Portfolios für alle Kundensegmente – vom Privatnutzer bis zum globalen Unternehmen.
  • Geografische Expansion und weitere Durchdringung der internationalen Absatzmärkte.

Im Rahmen dieser drei Dimensionen setzt TeamViewer zum einen auf ein organisches Wachstum. Zum anderen hat das Unternehmen sein Lösungsportfolio und das technologische Knowhow in den vergangenen zwei Jahren durch strategische Akquisitionen gezielt ergänzt. Nach der erfolgreichen Integration des AR-Spezialisten Ubimax im Jahr 2020 erfolgten im Jahr 2021 die Akquisitionen von TeamViewer Austria (vormals Xaleon/Chatvisor GmbH) mit seinem Lösungsportfolio für Online-Kundeninteraktion, dem USamerikanischen Tech-Unternehmen Upskill, das seinen Fokus ebenfalls auf AR-Lösungen legt, dem deutschen 3D- und Mixed-Reality-Spezialisten Viscopic sowie dem portugiesischen Software-Entwicklungsbüro Hapibot. Die akquirierten Unternehmen sind mittlerweile vollständig in den TeamViewer-Konzern integriert und tragen dazu bei, dass TeamViewer auch von Marktforschungsunternehmen wie ABI-Research (Studie vom Dezember 2021) als einer der führende Anbieter von Augmented-Reality-Lösungen betrachtet wird.

Ausgewählte TeamViewer Anwendungsfälle entlang der Wertschöpfungskette

Neben der Gewinnung von Neukunden sind die zum Jahresende mehr als 627.000 bestehenden Abonnenten von TeamViewer ein wesentlicher Stützpfeiler für die Entwicklung entlang der drei genannten Wachstumsdimensionen. Im Bestandskundengeschäft fokussiert sich TeamViewer auf den Abschluss von Verträgen mit größeren Umsatzvolumina, beispielsweise durch den Verkauf zusätzlicher Lösungen für andere Einsatzmöglichkeiten ("Cross-Sell") oder den weiteren Ausbau der bestehenden Anwendungsfälle ("Upsell").

Erweiterung der Anwendungsfälle (Use Cases)

TeamViewer ermöglicht eine Vernetzung von Geräten aller Art über sämtliche relevante Betriebssysteme hinweg. Dadurch sind die Einsatzmöglichkeiten für die Software nahezu unbegrenzt. Kunden nutzen die Lösungen, um aus der Ferne auf Geräte und Maschinen zuzugreifen, sie zu überwachen, zu steuern, zu warten oder zu reparieren. Über die reine Vernetzung von Geräten hinaus schafft TeamViewer Mehrwert durch die Nutzung neuer Technologien wie Augmented und Mixed Reality, IoT oder Künstliche Intelligenz (KI). Die digitale Transformation bietet insbesondere im industriellen Bereich erheblichen Spielraum für weitere Anwendungsfälle. So geht es bei einer Vielzahl der Anwendungen darum, auf Maschinendaten zuzugreifen, diese zu analysieren und intelligent zu nutzen, sowie gleichzeitig den Facharbeiterinnen und Facharbeitern und Servicetechnikerinnen und Servicetechnikern vor Ort digitale Unterstützung bei ihren Tätigkeiten außerhalb des Büroumfelds zu geben. TeamViewers große Nutzer- und Kundenbasis und ihr kontinuierlicher Input sind dabei eine wichtige Quelle für

neue Anwendungsfälle. Diese werden entweder über neue Funktionalitäten in bestehenden Lösungen oder selektiv durch neue Anwendungen adressiert. Neben den unmittelbar einsetzbaren Lösungen arbeitet TeamViewer auch an passgenauen Lösungen für einzelne Branchen oder Teile der Wertschöpfungskette, um Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Geschäftsprozesse zu unterstützen. Abdeckung der Kundensegmente TeamViewer deckt mit seinem Produktportfolio ein breites Spektrum ab: Privatpersonen können die Software für nichtkommerzielle Zwecke kostenlos verwenden (Free User Community), für die kommerzielle Nutzung gibt es unterschiedliche Lösungen und Abonnementmodelle. TeamViewer fokussiert sich auf zwei Kundengruppen: kleine und mittelständische Unternehmen ("Small and Medium-Sized Business" – SMB) sowie Großunternehmen (Enterprise1). Bereits vor dem Börsengang im Jahr 2019 begann TeamViewer, das Enterprise-Geschäft mit einem eigenen Connectivity-Produkt für Großkunden aufzubauen. TeamViewers Enterprise-Suite Tensor bietet ebenfalls Fernzugriff und -support, jedoch mit erweiterten Funktionalitäten in Bezug auf Verwaltung und Sicherheit. Ein weiterer Wachstumstreiber im Großkundenbereich ist die Digitalisierung von Vertriebs- und Kundenservice-Interaktionen, welche durch das neue Produkt TeamViewer Engage adressiert werden. Mit der AR-Lösung TeamViewer Frontline optimiert TeamViewer zudem auch die operativen Arbeitsabläufe von Mitarbeitenden, die ihren Arbeitsplatz nicht unmittelbar am Schreibtisch haben. Das breitere Produktportfolio bietet Unternehmen die Möglichkeit, TeamViewer in verschiedenen Abteilungen und für diverse Anwendungsszenarien einzusetzen, wodurch sich für TeamViewer gleichzeitig ein hohes Potenzial für Cross-Selling ergibt.

Im SMB-Segment sind insbesondere Fernzugriffs- und -support-Lösungen gefragt. Die Kunden werden hier primär online oder durch den Vertriebsinnendienst betreut. Für das weitere Wachstum ist daher der kontinuierliche Ausbau der internen Kompetenzen im Digitalmarketing und Direktvertrieb essenziell. Durch den Webshop und den Vertriebsinnendienst, der 30 Sprachen bedient, erreicht TeamViewer eine globale Abdeckung, ohne in jedem Land vor Ort mit eigenen Mitarbeitenden präsent zu sein. TeamViewer hat im SMB-Bereich seine historischen Wurzeln und erwirtschaftet hier weiterhin einen wesentlichen Teil der Billings. Zum Zeitpunkt des IPO (Ende Q3 2019) hatte TeamViewer 590 Großkunden, Ende 2020 waren es bereits 1.885, Ende 2021 2.712. Das Enterprise-Segment wuchs im Vergleich zu 2020 damit um 44 % und hat seine Kundenzahl seit dem IPO im Jahr 2019 nahezu verfünffacht, obwohl das Onboarding neuer Vertriebskollegen sowie persönliche Treffen mit Großkunden aufgrund der COVID-19-Pandemie nur mit Einschränkungen möglich war. Entsprechend entwickelten sich die Billings im Enterprise-Geschäft von 17,4 Mio. EUR (2019) auf 53 Mio. EUR in 2020 (+ 204 %) und 93 Mio. EUR in 2021 (+ 75 %).

Geografische Expansion & globale Markenbekanntheit

TeamViewer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Nutzern und Kunden in nahezu allen Ländern. Die langjährigen zentralen Vertriebsstandorte in Deutschland, USA und Australien wurden in den letzten Jahren um weitere Vertriebsstandorte in der APAC-Region ergänzt. Zudem akquirierte das Unternehmen im Jahr 2021 die portugiesische Softwarefirma Hapibot und entwickelte diese zu einem neuen Softwareentwicklungsstandort für TeamViewer in Portugal weiter. Im Jahr 2021 wurden die Vertriebs- und Marketingaktivitäten in strategischen Wachstumsmärkten über alle Regionen hinweg weiter ausgebaut.

1 Kunden mit in Rechnung gestellten Billings über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von mindestens 10.000 EUR in den letzten zwölf Monaten.

Entwicklung Billings im Großkundengeschäft

in Mio. EUR, Billings von allen Großkunden mit mindestens 10.000 EUR Volumen innerhalb der letzten zwölf Monate.

TeamViewer beabsichtigt auch in Zukunft lokale Vertriebsaktivitäten und entsprechende Teams auf- und auszubauen. Durch die stärkere Anpassung an die lokalen Gegebenheiten sollen die Potenziale speziell in den für TeamViewer strategischen Wachstumsmärkten genutzt werden. Ein wichtiger Schritt bei dem Ausbau der Aufstellung in der Region Asien war die Einführung eines Führungspostens mit Verantwortung für den gesamten APAC-Raum, der im vierten Quartal des Geschäftsjahres mit Sojung Lee als President APAC besetzt wurde.

Die strategische Ausrichtung von TeamViewer folgt dem übergeordneten Ziel, langfristiges Wachstum zu erzielen und den Unternehmenswert kontinuierlich zu steigern. In diesem Zusammenhang wurden im Frühjahr 2021 umfangreiche Investitionen in den Markenwert getätigt. Die zunächst auf fünf Jahre ausgelegten Partnerschaften als Haupttrikotsponsor von Manchester United sowie als Team Partner des Mercedes-AMG Petronas Formel 1 Teams und des Mercedes-EQ Formel E Teams (bis Saisonende 2022) zielen darauf ab, die globale Markenbekanntheit von TeamViewer in den strategischen Wachstumsmärkten zu steigern. Diese Partnerschaften dienen neben ihrer Eigenschaft als Werbeplattform insbesondere auch der gemeinsamen Entwicklung und anschließenden Vermarktung diverser Anwendungsfälle für TeamViewer-Produkte. Durch die Einbindung von TeamViewers IT- und AR-Lösungen in Prozesse von Manchester United kann TeamViewer den mehr als 1,1 Milliarden Fans und Anhängern des Vereins

seine Lösungen demonstrieren. Durch die Partnerschaft in der Formel 1 und Formel E wird TeamViewer Teil eines globalen Hightech-Ökosystems. Das anspruchsvolle und datengetriebene Umfeld beider Rennserien stellt höchste Anforderungen an Konnektivitätslösungen. Gemeinsam mit Mercedes lassen sich Anwendungsfälle finden, die von der Rennstrecke auf eine industrielle Umgebung übertragbar sind und somit auch für TeamViewer-Kunden einen potentiellen Mehrwert generieren können.

Kurzfristiges Exzellenzprogramm ReMax

Zur Realisierung der kurzfristigen Unternehmensziele wurde darüber hinaus im Herbst 2021 das Exzellenz-Programm ReMax etabliert. Der Fokus des Programms liegt auf der Beschleunigung des Wachstums und der Stabilisierung der Kostenbasis. Konkret besteht das Programm aus zehn Wachstums- und Kosteninitiativen, die in verschiedenen Unternehmensbereichen wirksam werden. Neben einer Anpassung der Personalstruktur nach überproportionalem Personalaufbau der letzten zwei bis drei Jahre sind die wichtigsten Bestandteile dieses Programms:

  • Ein kurzfristiger Innovationsplan für das TeamViewer-Kernprodukt für Fernwartung und -zugriff, der das Nutzererlebnis durch Vereinfachung der Bedienoberfläche, Erweiterung der Produktfeatures und Erneuerung des Designs insgesamt verbessern soll. Gleichzeitig werden nicht strategische Produkte, die nur unwesentlich zum Unternehmenserfolg beitragen, nicht weiterentwickelt.
  • Eine Neuausrichtung des digitalen Marketings mit Schwerpunkt auf der Verbesserung der Customer Journey und der Performance des Webshops. Dies betrifft im Wesentlichen die globale Konsistenz der Marketinginitiativen, einen erhöhten Fokus auf neueste Marketing-Technologien zur Neukundenakquise sowie die adäquate Online-Repräsentation unseres SMB- und Enterprise-Geschäfts.
  • Eine neue Struktur für die Region APAC, die sich unter neuer Leitung auf die wichtigsten Märkte (Australien, China, Japan, Neuseeland) und Kernprodukte (TeamViewer Tensor und Frontline) konzentrieren wird, um die Region so wieder auf einen besseren Wachstumskurs zu bringen. Zudem wird eine engere Zusammenarbeit von direkten und indirekten (Reseller, Partner) Vertriebskanälen und eine bessere lösungsorientierte Vermarktung von Erfolgsgeschichten (Success Stories) wie zum Beispiel aus den Bereichen Healthcare und Logistik angestrebt.
  • Weltweite Einführung von Best Practices für den Vertrieb, die eine schnellere Einarbeitung und ein besseres Cross- und Up-Selling über alle Branchen hinweg ermöglichen.
  • Eine veränderte Managementstruktur mit klaren regionalen Verantwortlichkeiten und eine schlankere Aufstellung des Senior Leadership Teams, um mehr Fokus in der gesamten Organisation zu ermöglichen.

Mittelfristige Wachstumsziele

TeamViewer erwartet für die kommenden Quartale eine weiterwachsende Nachfrage nach seinen Lösungen. Globale Megatrends rund um Digitalisierung, Konnektivität und Nachhaltigkeit ebenso wie die auf dem Kapitalmarkttag angekündigten Maßnahmen werden den Wachstumskurs des Unternehmens auch im Jahr 2022 unterstützen. So strebt TeamViewer weiterhin ein Billings-Wachstum im hohen Zehnerbereich an und erwartet Billings in einer Größenordnung von 630 bis 650 Mio. EUR. Der Umsatz wird voraussichtlich im mittleren Zehnerbereich auf 565 bis 580 Mio. EUR steigen. Die bereinigte EBITDA-Marge wird voraussichtlich zwischen 45 % und 47 % liegen. Das Unternehmen rechnet außerdem mit einem deutlichen Anstieg des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit im Vergleich zu 2021.

Konzernstruktur und Organisation

Rechtliche Struktur

Der TeamViewer-Konzern besteht aus der TeamViewer AG, ansässig in Göppingen, und ihren insgesamt vierzehn Tochtergesellschaften. Die TeamViewer AG nimmt ausschließlich die Funktion einer Holding-Gesellschaft für den

TeamViewer-Konzern wahr und verantwortet die einheitliche Leitung und Steuerung des Konzerns, während das operative Geschäft von der TeamViewer Germany GmbH, einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft der TeamViewer AG, und ihren Tochtergesellschaften geführt wird.

Der Konsolidierungskreis des Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2021 durch die Übernahme der nachfolgend aufgeführten Unternehmen wie folgt verändert:

Übernahmen durch die TeamViewer Germany GmbH:

  • Januar 2021: TeamViewer Austria GmbH (vormals XALEON/Chatvisor GmbH)
  • Mai 2021: Viscopic GmbH
  • Mai 2021: TeamViewer Portugal, Unipessoal Lda (vormals Hapibot Studio, Unipessoal Lda)

Übernahme durch die TeamViewer US, Inc.:

Februar 2021: Upskill, Inc.

Die Viscopic GmbH wurde durch Eintragung im Handelsregister am 5. Oktober 2021 auf die TeamViewer Germany GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wirkt auf den 1. Januar 2021 zurück. Die Ubimax Inc., USA, wurde am 29. Januar 2021 und die Upskill, Inc. am 30. September 2021 auf die TeamViewer US, Inc. verschmolzen.

Standorte

TeamViewer ist mit Standorten in dreizehn Ländern vertreten. Der Hauptsitz des Konzerns befindet sich in Göppingen. Dieser stellt gleichzeitig den zentralen Entwicklungsstandort sowie die Vertriebszentrale für die Region EMEA dar. Weitere zentrale Vertriebsstandorte sind Largo in Florida (USA) für die Region AMERICAS und Adelaide (Australien) für die Region APAC. Zusätzlich unterhält TeamViewer lokale Vertriebsstandorte in Tokio (Japan), Mumbai (Indien), Shanghai (China) und Singapur sowie weitere Entwicklungsstandorte in Bremen (Deutschland), Jerewan (Armenien), Ioannina (Griechenland), Porto (Portugal) und Linz (Österreich).

Segmente

Die Steuerung des TeamViewer-Konzerns erfolgt auf Basis eines einzelnen Segments und mit der Plattform TeamViewer als Grundlage. Die Berichterstattung über die Plattform basiert auf den geographischen Regionen EMEA, AMERICAS und APAC als Berichtseinheiten.

Steuerungssystem

Beschreibung des Steuerungssystems

Zur Steuerung und Überwachung der Entwicklung des Konzerns nutzt TeamViewer ein unternehmensinternes Steuerungssystem, basierend auf finanziellen Leistungsindikatoren, ergänzt um nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

Bei diesen Steuerungskennzahlen handelt es sich um TeamViewer-spezifische Definitionen, die nicht in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen definiert oder ausgeführt sind. Die finanziellen Leistungsindikatoren sind aber zu den im IFRS-Konzernabschluss enthaltenen Kennzahlen überleitbar. Alle Leistungsindikatoren reflektieren die Sicht des Managements auf das Unternehmen. Die Leistungsindikatoren werden im jährlichen Planungsprozess in ihrer Höhe definiert und unterjährig auf monatlicher Basis überwacht. Dabei werden die Istwerte mit Plan- und Vorjahreswerten verglichen und gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen eingeleitet. Die Leistungsindikatoren werden teilweise regionsspezifisch erfasst und dienen zur Steuerung verschiedener regionsspezifischer Initiativen. TeamViewer unterscheidet zwischen primären Leistungsindikatoren mit hoher Priorität für die interne Steuerung und sekundären Leistungsindikatoren, die eine nachgelagerte Priorität für die interne Steuerung einnehmen, dennoch aber wichtige Informationsgrößen darstellen.

Primäre Leistungsindikatoren

TeamViewer setzte im Geschäftsjahr 2021 hauptsächlich die folgenden primären Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns ein:

  • Billings und
  • Bereinigtes EBITDA.

Billings

Billings stellen den Wert (netto) der fakturierten Güter und Dienstleistungen dar, die den Kunden innerhalb einer Periode berechnet werden und die einen Vertrag im Sinne des IFRS 15 darstellen. Die Billings ergeben sich direkt aus den Kundenverträgen und sind unbeeinflusst von der zeitlichen Abgrenzung der Umsatzerlöse. In den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2020 und 2021 sind nach wie vor Umsätze aus zeitlich unbegrenzten Lizenzen enthalten, obwohl das Geschäftsmodell bereits umgestellt wurde, da diese Lizenzerlöse über drei Jahre als Umsatz abgegrenzt werden. Aus Sicht des Managements reflektieren Billings die zugrundeliegende Geschäftsentwicklung des TeamViewer-Konzerns daher besser als Umsatzerlöse, da diese nicht mehr von zeitlich unbegrenzten Lizenzen beeinflusst werden. Deshalb verwendet der TeamViewer-Konzern Billings als primären Leistungsindikator, um die Performance des Unternehmens zu messen und zu beurteilen. Rechnerisch können die Billings aus den Umsatzerlösen nach IFRS, bereinigt um die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse, ermittelt werden.

Leistungsindikatoren

Primäre Leistungsindikatoren

Billings Bereinigtes EBITDA

Sekundäre Leistungsindikatoren

Net Retention Rate Anzahl der Abonnenten Anzahl der Mitarbeitenden

4 erfolgreiche Firmenübernahmen im Jahr 2021

Bereinigtes EBITDA

Bereinigtes EBITDA ist definiert als das operative Ergebnis (EBIT) nach IFRS, zuzüglich Abschreibungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen (EBITDA), bereinigt um die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse im Betrachtungszeitraum und um bestimmte, durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat definierte Geschäftsvorfälle (Erträge und Aufwendungen). Zu bereinigende Geschäftsvorfälle stehen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsmodellen und sonstigen wesentlichen Sondereffekten, die separat dargestellt werden, um die grundlegende operative Entwicklung des Unternehmens darzustellen.

Sekundäre Leistungsindikatoren

Zusätzlich zu den primären Leistungsindikatoren stellen die folgenden sekundären Leistungsindikatoren wichtige Informationsgrößen dar:

  • Net Retention Rate (NRR LTM),
  • Anzahl der Abonnenten und
  • Anzahl der Mitarbeitenden.

Die Net Retention Rate (NRR LTM), als Kennzahl zur Bewertung der Kundenbindung, ist definiert als wiederkehrende Billings (Abonnement-Verlängerungen, Up- und Cross-Selling Aktivitäten) der letzten zwölf Monate (LTM – last twelve months), die den bestehenden Abonnenten (Abonnenten, die im vorangegangenen 12-Monats-Periode bereits Abonnenten waren) zugeordnet werden, geteilt durch die gesamten wiederkehrenden Billings der vorangegangenen Zwölfmonatsperiode. Daneben stellen die Anzahl der Abonnenten sowie der Mitarbeitenden wichtige zusätzliche Informationsgrößen zur Beurteilung der Geschäftsentwicklung des TeamViewer-Konzerns dar.

TeamViewer vertreibt seine Produkte und Lösungen in nahezu allen Ländern der Welt. Geographisch unterteilt TeamViewer seine Absatzmärkte in die Regionen EMEA (Europa, Mittlerer Osten und Afrika), AMERICAS (Nord-, Mittel- und Südamerika) und APAC (Asien, Australien und Ozeanien). Im Geschäftsjahr 2021 stellte die Region EMEA erneut den größten Absatzmarkt dar, gefolgt von AMERICAS und APAC. In den USA verbuchte TeamViewer auf Länderebene erneut die höchsten Umsätze, gefolgt vom Heimatmarkt Deutschland. TeamViewers Produkte und Lösungen sind in nahezu allen Branchen anwendbar, weshalb die Absatzmärkte nicht weiter unterteilt werden. Weitere Informationen zur regionalen Aufteilung der Umsätze finden sich im Wirtschaftsbericht.

Seit Gründung des Unternehmens stellt die kostenlose Bereitstellung zahlreicher TeamViewer-Produkte für den privaten Gebrauch – insbesondere des Kernprodukts für den Remote-Zugriff – ein wesentliches Element der Vertriebsstrategie dar. Die kostenfreie private Nutzung in Kombination mit einer barrierefreien Installation und einer hohen Leistungsfähigkeit des Produkts führt zu einer hohen Bekanntheit der Marke und zu einer großen Nutzerbasis. Die im Jahr 2021 eingegangenen Partnerschaften mit Manchester United und den Mercedes-AMG Petronas Formel 1 und Mercedes-EQ Formel E Teams sollen ebenfalls den Bekanntheitsgrad erhöhen und die Nutzerbasis verbreitern. Davon profitiert das gesamte Vertriebsmodell, insbesondere beim Verkauf kommerzieller Lizenzen.

Das Vertriebsmodell basiert auf mehreren Vertriebskanälen, deren Fokus auf unterschiedlichen Kundengruppen und Lizenzen liegt.

Über den eigenen Webshop oder per Telefon werden primär standardisierte Lizenzen der TeamViewer-Produkte vertrieben. Dazu gehören die Lizenzen TeamViewer Business, Premium, Remote Management und Corporate oder Lizenzen des Augmented-Reality-Produkts TeamViewer AssistAR. Diese Produkte funktionieren nach dem "Plug & Play"-Prinzip und können von den Kunden direkt und ohne großen Installationsaufwand in Betrieb genommen werden.

Um aus dem eigenen Produktportfolio passgenaue Lösungen für Großkunden zu entwickeln, betreibt TeamViewer eine dedizierte Solution Sales Organisation. Neben dem auf Großkundenbedürfnisse zugeschnittenen Produkt TeamViewer Tensor, mit Fokus auf Fernzugriff und -support, sind Lösungen für Anwendungsfälle im IoT- und AR-Bereich von Bedeutung. Insbesondere die Vertriebs- und Produktkompetenz für AR-Lösungen wurde seit der Akquisition der Ubimax GmbH im Jahr 2020 kontinuierlich weiterentwickelt und durch gezielte Akquisitionen im Geschäftsjahr 2021 technologisch (Viscopic, Mixed Reality) und geographisch (Upskill, USA) weiter gestärkt. TeamViewer zählt heute zu den weltweit top drei Anbietern AR-basierter Prozessoptimierung. Durch die Akquisition des österreichischen Anbieters Xaleon (jetzt TeamViewer Austria GmbH) konnte zudem das Angebot im SMB- sowie Enterprise-Segment um den Anwendungsfall Online-Kundeninteraktion erweitert werden.

Zusätzlich zu den genannten Vertriebskanälen arbeitet TeamViewer mit verschiedenen Vertriebspartnern zusammen, die – je nach Partner – sowohl im Vertrieb von standardisierten Lizenzen als auch in der Entwicklung und Implementierung komplexer Lösungen tätig sind.

TeamViewers Produkte und Lösungen sind in nahezu allen Branchen anwendbar

Des Weiteren arbeitet TeamViewer kontinuierlich an Integ rationen mit strategischen Partnern. In 2021 konnten so Partnerschaften unter anderem mit SAP und Google Cloud geschlossen werden. Gemeinsam mit der von SAP einge führten Industry Cloud vereinfacht TeamViewer beispiels weise den Zugang zu innovativen, angepassten Lösungen, die von SAP und deren Partnern auf einer offenen Plattform entwickelt wurden. Diese AR-basierten Prozesse können auf der einen Seite die Produktivität erheblich steigern, und auf der anderen Seite Bedienungsfehler und Maschinen stillstände reduzieren und so Kosten senken.

Ziel der Kooperation mit Google Cloud ist es, TeamViewers AR-Portfolio auf der Google Cloud Plattform bereitzustellen. Im Rahmen der Kooperation entwickeln und vermarkten die beiden Partner zudem AR-Lösungen für die Google Cloud, mit denen Unternehmen ihre Geschäftsprozesse digitalisie ren können. Die erste gemeinsam entwickelte Anwendung "Assisted Order Picking" ermöglicht beispielsweise eine freihändige Kommissionierung mit Fokus auf den Einsatz vor allem bei Lebensmittel- und Einzelhändlern.

Lösungen zur Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungskette

TeamViewer ist eine cloudbasierte Remote-as-a-Service-Plattform zur Digitalisierung von Prozessen entlang der gesamten betrieblichen Wertschöpfungskette. Die von TeamViewer entwickelten Lösungen bieten Konnektivität zwischen verschiedensten Geräten und Betriebssystemen. TeamViewer folgt in der Produktentwicklung der Mission, eine Welt zu schaffen, die besser zusammenarbeitet. Dazu arbeitet TeamViewer an den Zukunftsthemen der grenzen losen Konnektivität (ubiquitous connectivity), Smart Embed ded Devices, Augmented und Mixed Reality (AR & MR) und Künstlicher Intelligenz (KI). Die Lösungen sind dabei unter einander höchst kompatibel, sicher, skalierbar, einfach zu implementieren und intuitiv zu nutzen. TeamViewers Ziel in der Weiterentwicklung des Produktportfolios ist es, verschiedenste Herausforderungen bei der digitalen Trans formation von Unternehmen – gegebenenfalls auch durch die Kombination mehrerer TeamViewer-Produkte – zielge richtet zu lösen. Unabhängig von Branche und Größe wer den Unternehmen so dabei unterstützt, ihre Digitalisie rungsvorhaben Schritt für Schritt oder im Gesamten umzusetzen. TeamViewers Technologieplattform ist dabei nicht auf den Einsatz im Büro begrenzt, sondern ermöglicht insbesondere auch das Digitalisieren von Arbeitsabläufen, die typischerweise außerhalb des Büros stattfinden: etwa im Außendienst, in der Fertigung oder in der Logistik. Hierzu hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2021 einen starken Fokus auf die Integration der in 2020 und 2021 akquirierten Lösungen in die bestehende TeamViewer-Plattform gelegt.

Das Lösungsportfolio, basierend auf TeamViewers Tech-Stack, lässt sich in die Bereiche "Immediate Remote Support Tools", "Managed Enterprise Connectivity" und "Operational Workflow Optimization" untergliedern. Zusammen bilden die drei Bereiche die vollständige Bandbreite der Lösungen des Unternehmens ab und spiegeln den Remoteas-a-Service-Gedanken wider.

Ausgewählte TeamViewer Anwendungsfälle

Im Fokus: Integration der in 2020 und 2021 akquirierten Lösungen in die bestehende TeamViewer-Plattform

Immediate Remote Support Tools

Lösungen aus dem Bereich der Immediate Remote Support Tools ermöglichen eine unkomplizierte Problemlösung durch schnelle, sichere und geräteunabhängige Konnektivität. Die bekannteste Lösung, die ebenfalls TeamViewer heißt und für Privatanwender kostenfrei nutzbar ist, hat die Wahrnehmung des Unternehmens TeamViewer dabei maßgeblich geprägt. Der über die Software ermöglichte Fernzugriff auf ein anderes Gerät bleibt der häufigste Anwendungsfall bei den Kunden. Die Software nimmt daher weiterhin den Stellenwert eines der Kernprodukte des TeamViewer-Konzerns ein.

Managed Enterprise Connectivity

Für Unternehmen, die ihre gesamte IT- und OT- (Operational Technology) Landschaft verwalten möchten, bietet TeamViewer vollständig integrierte Lösungen, die Konnektivität sowohl im Bereich IT-Infrastruktur als auch OT-Equipment ermöglichen. Grundsätzlich umfasst der Bereich Managed Enterprise Connectivity die Funktionalitäten der Immediate Remote Support Tools, die jedoch individuell an die Bedürfnisse des Kundenunternehmens angepasst werden können. Ein besonderer Fokus der Software liegt auf der Sicherheit des Netzwerkes und der Zugänge. Als einer der Kernbereiche im stark wachsenden Enterprise-Kundensegment legt TeamViewer auf die Weiterentwicklung dieser Enterprise-Lösungen einen besonderen Fokus.

Operational Workflow Optimization

Jenseits der bestehenden Konnektivitätslösungen bietet TeamViewer als dritten Bereich auch Lösungen zur Optimierung von Geschäftsprozessen mittels AR- und MR (Mixed Reality) -gestützter Workflows. AR- und MR-gestützte Workflows sind Schritt-für-Schritt Anleitungen für Abläufe in der Logistik, bei der Qualitätssicherung, im Training oder in der Fertigung, die auf einer Datenbrille oder einem mobilen Gerät angezeigt werden. Über eine Datenbrille können Mitarbeitenden Echtzeitinformationen oder vordefinierte Workflows direkt im Sichtfeld eingeblendet werden. Ein großer Vorteil liegt darin, dass Mitarbeitende während der Arbeit beide Hände frei haben. Im Bereich der AR- und MRgestützten Workflows ermöglicht TeamViewer eine Anbindung an eine Vielzahl von Backend-Systemen und damit eine einfache Integration in bestehende IT-Landschaften. Mit diesem Angebot hat sich TeamViewer innerhalb von kurzer Zeit eine marktführende Position unter den europäischen Wettbewerbern erarbeitet.

Direkter Fernzugriff und -support

Konnektivitätsverwaltung für Firmenkunden

Optimierung operativer Arbeitsabläufe

Assisted Order Picking

Maintaining machines and robotics with Smartglasses

Lösungen für die Zukunft – Forschung & Entwicklung 2022

Neuausrichtung der Entwicklungsschwerpunkte

Getrieben von Innovationen und stetig wachsenden Anforderungen der Kunden entwickelt sich die Software-Industrie sehr dynamisch. Ein wichtiger Erfolgsfaktor für Software-Unternehmen ist die Fähigkeit, neue Lösungen zu entwickeln und schnell zur Marktreife zu bringen. Die Entwicklungs-Aktivitäten sind daher aus Sicht des TeamViewer-Konzerns von zentraler Bedeutung für den zukünftigen Erfolg und nehmen einen dementsprechend hohen Stellenwert ein. Im Geschäftsjahr 2021 stand hierbei eine Neuausrichtung der Weiterentwicklung der Produkte und Forschungsprojekte im Fokus.

Priorisiert wurden unter anderem die Verbesserung des Nutzererlebnisses beim Kernprodukt für Fernwartung und -zugriff sowie die Weiterentwicklung weiterer Kernprodukte wie etwa der Frontline-Plattform und AssistAR. Die Entwicklung von Anwendungen außerhalb der Kernprodukte wurde dagegen weitgehend eingestellt, um die im Rahmen des ReMax-Programmes angestrebten Kosteneinsparungen zu realisieren.

Usability im Fokus

Die Nutzererfahrung bei der erstmaligen Nutzung der TeamViewer-Software ist ausschlaggebend sowohl für den Erfolg im Segment der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) als auch für die Beliebtheit unter den nichtlizensierten Nutzern. Darum hat TeamViewer im vergangenen Geschäftsjahr einen Fokus auf die Verbesserung der Benutzeroberfläche gelegt und sich im Rahmen seines ReMax-Programms unter anderem für eine Priorisierung des Fokusproduktes TeamViewer entschieden. So sichert sich TeamViewer langfristig den Vorsprung als beliebteste

Lösung für den Fernzugriff. Zudem überarbeitet TeamViewer die browserbasierte Version, um weiterhin eine breite Kompatibilität mit verschiedensten Betriebssystemen zu ermöglichen.

Kundenorientierte Entwicklung

Weitere Schwerpunkte in der Entwicklung sind die AR-Lösungen TeamViewer Frontline und AssistAR. TeamViewer ist im Bereich der AR-Lösungen für Unternehmen durch die strategischen Akquisitionen im Geschäftsjahr 2020 und 2021 global 1 auf Platz zwei vorgerückt. Im europäischen Raum ist TeamViewer das führende Unternehmen in diesem Bereich. Für die Weiterentwicklung der Lösungen arbeitet TeamViewer eng mit den Kunden zusammen, um die realen Herausforderungen zu identifizieren und praxisorientierte Lösungen zu entwickeln. Hierzu gehört zum Beispiel die Verbesserung der Low- und No-Code-Werkzeuge für die Erstellung von AR-Workflows. Dabei handelt es sich um Software-Oberflächen, die auf das "Drag & Drop"-Prinzip setzen. So können die Kunden AR-basierte Anleitungen für Arbeitsabläufe auch ohne IT-Kenntnisse erstellen und direkt auf die Datenbrillen übertragen.

KI im Blick

Zudem führt TeamViewer die Entwicklung im Bereich der bilderkennenden Künstlichen Intelligenz weiter. Diese intelligente Bilderkennungssoftware kann schon heute von Frontline-Kunden genutzt werden. So können beispielsweise Warnhinweise automatisch erkannt und der Träger der Datenbrille darauf aufmerksam gemacht werden, etwa wenn in einem Bereich spezielle Schutzkleidung getragen werden muss. Der Fokus in der Entwicklung liegt auf der Möglichkeit für den Kunden, die KI unkompliziert selbst trainieren zu können. So ist diese nicht auf einen Anwendungsfall begrenzt, sondern kann ohne Programmierkenntnisse auf das Erkennen beliebiger Objekte trainiert werden.

Die Weiterentwicklung der KI-Kompetenz und der bestehenden KI-basierten Lösungen wird auch in den kommenden Jahren Priorität haben. KI und AR sind zwei Megatrends der Zukunft, die zudem gewinnbringend kombiniert werden können. Gemeinsam haben sie das Potenzial, Menschen mit intelligent aufbereiteten Daten zu unterstützen, die direkt im Sichtfeld eingeblendet werden.

Weiterführende Forschungsprojekte

TeamViewer ist zur Stärkung der eigenen Entwicklungskompetenz und zum Ideenaustausch in einer Reihe von universitären, öffentlich-rechtlichen und privaten Forschungsvorhaben involviert. Hierbei werden beispielsweise die Daten von Wearables ausgewertet, um personalisierte Assistenzsysteme zu optimieren. In einem anderen Projekt wird erforscht, wie Schiffslotsen bei der Navigation Live-Daten über eine Datenbrille angezeigt werden können. Zudem werden verschiedene Anwendungsszenarien von AR-gestützten Systemen zur Unterstützung von medizinischem Fachpersonal erforscht, oder auch die Möglichkeiten von Fernzugriff und -steuerung medizinischer Geräte für Diagnostik und Behandlung.

F&E-Organisation

Zum Ende des Geschäftsjahres waren konzernweit 460 FTE im F&E-Bereich beschäftigt (Vorjahr: 384). Dies entspricht einer Zunahme von 20 %. Der Großteil der Mitarbeitenden ist in Deutschland tätig, vor allem in Göppingen sowie in den universitätsnahen Standorten Stuttgart und Karlsruhe sowie Bremen (ehemaliger Ubimax Entwicklungsstandort). Zusätzlich unterhält TeamViewer F&E-Standorte in Armenien, Griechenland, Österreich, Portugal und auch den USA. Die Standorte in Österreich, Portugal und den USA sind durch die Akquisitionen der Chatvisor GmbH, Hapibot Studio Unipessoal Lda und der ehemaligen Upskill Inc. in die TeamViewer Gruppe eingebracht worden. Diese internationalen Standorte ermöglichen dem Konzern den Zugang zu qualifizierten lokalen Arbeitskräften und den weiteren Ausbau der erworbenen Technologien.

460 FTE im Bereich Forschung und Entwicklung

1 ABI Research Ergebnis findet sich hier: https://www.abiresearch.com/market-research/ product/7779381-enterprise-augmented-reality-platforms/

F&E-Aufwendungen

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen im Geschäftsjahr 2021 62,1 Mio. EUR (2020: 46,6 Mio. EUR). Sie beinhalten Personalkosten, Kosten für von Dienstleistern und Kooperationspartnern durchgeführte Arbeiten und erbrachte Dienstleistungen sowie Abschreibungen.

TeamViewers Aufwendungen für F&E, exklusive Abschreibungen und unter Berücksichtigung der Bereinigungen entsprechend der Definition des bereinigten EBITDA, betrugen 46,0 Mio. EUR (2020: 34,8 Mio. EUR). Dies entspricht einem Anteil von 8,4 % der Billings (2020: 7,6 %).

Sicherheit und Datenschutz

Millionen Unternehmen und Menschen weltweit vertrauen tagtäglich auf TeamViewer-Lösungen, sowohl für geschäftskritische Prozesse als auch für private Anwendungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an Privatsphäre und Cybersicherheit. Es ist für TeamViewers unternehmerisches Handeln daher von zentraler Bedeutung, Datenschutz sowie IT- und Produktsicherheit jederzeit bestmöglich zu gewährleisten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat der Konzern über die letzten fünf Jahre mehr als 30 Mio. EUR in Cybersicherheit und Datenschutz investiert sowie mehrere dedizierte Teams mit insgesamt über 50 Experten aufgebaut.

30 Mio. EUR Investitionen in Cybersicherheit und Datenschutz über die letzten fünf Jahre

Über 50 Experten in den Teams für Cybersicherheit und Datenschutz

Infrastruktur- und Produktsicherheit

Für ein möglichst hohes Maß an IT-Sicherheit und Cyberhygiene legt TeamViewer großen Wert auf die laufende Sensibilisierung aller Mitarbeitenden zu diesen Themen. Periodisch abgefragte Inhalte von insgesamt 26 Richtlinien und Guidelines geben allen Mitarbeitenden praktische Orientierung für eine wirksame Sicherheitskultur. Darüber hinaus wird in jährlich 12 verpflichtenden Schulungen ein fortgeschrittenes Wissen zu den Mustern möglicher Angriffsversuche und den notwendigen Verhaltensweisen für deren Abwehr vermittelt. Im Jahr 2021 wurden 35 Rundschreiben zu spezifischen Themen der Sicherheitsvorsorge an die Belegschaft versandt.

26 interne Richtlinien, 12 jährliche Schulungen, 35 Rundschreiben

TeamViewers Sicherheitsstrategie verfolgt einen Best-of-Breed-Ansatz. Für jede Sicherheitsanwendung soll demnach die jeweils beste verfügbare Lösung eingesetzt werden. So lassen sich die weltweit führenden Ressourcen in ein umfassendes Schutzkonzept integrieren. Zwei dedizierte Teams für IT-Sicherheit und Produktsicherheit sind für den bestmöglichen Schutz der globalen IT-Infrastruktur von TeamViewer und aller Produkte des Konzerns zuständig. Unterstützt werden die Teams sowohl von internen Mitarbeitenden aus anderen Bereichen als auch von externen Beratern und Anbietern anerkannter Sicherheitslösungen. So wird etwa TeamViewers Systemlandschaft rund um die Uhr von einem externen 24/7-Security-Operations-Center (SOC) überwacht. Die Sicherheitsarchitektur des Konzerns ist entsprechend HIPAA/HITECH, SOC 2 und SOC 3 sowie TISAX auditiert. Sämtliche Rechenzentren, in denen TeamViewer-Daten verarbeitet werden, sind ISO 27001 zertifiziert. Im BitSight Cyber Security Rating wird TeamViewers Sicherheitsniveau in der höchsten Kategorie eingestuft und gehört im Peer-Vergleich zu den besten 10 % der globalen Tech-Industrie.

Das Schutzkonzept umfasst auch die physische Sicherheit aller weltweiten Büros. TeamViewer überprüft regelmäßig und detailliert die Sicherheit seiner Firmenstandorte, um den jeweiligen Schutzbedarf zu jedem Zeitpunkt erfüllen zu können. Dies gilt sowohl für Bestandsobjekte als auch für die Eröffnung neuer Standorte. Ein standardisierter Ablauf ermöglicht eine vergleichbare und regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Schutzdefinitionen und Sicherheitsziele entlang von definierten Prüfungsbereichen.

24/7 Security Operations Center

F&E: Aufwendungen und Anzahl Mitarbeitende

F&E-Aufwendungen F&E-Mitarbeitende

Aufwendungen in Mio. EUR, Mitarbeitende in Vollzeitäquivalenten (FTE) zum 31. Dezember 2021

TeamViewer verfügt über ein Computer Security Incident Response Team (CSIRT) und ein Product Security Incident Response Team (PSIRT), deren ständige Einsatzbereitschaft auf einem regelmäßig aktualisierten Security-Incident-Response-Plan sowie weiteren Security Playbooks basiert. Als geprüftes Mitglied im international renommierten Forum of Incident Response and Security Teams (FIRST) nimmt der Konzern aktiv am globalen Informations- und Erfahrungsaustausch zu aktuellen Bedrohungslagen teil. TeamViewers IT-Infrastruktur, das gesamte Lösungsportfolio sowie relevante Lieferketten-Partner werden regelmäßig von führenden Dienstleistern detaillierten Sicherheitsprüfungen unterzogen und im wöchentlichen Security Steering Board besprochen. 2021 wurden über das Jahr verteilt insgesamt 400 Personentage für Penetrationstests von TeamViewer-Produkten aufgewendet. Spezialisierte Sicherheitsdienstleister haben vier große Beratungsprojekte zur Überprüfung und Verbesserung der IT-Sicherheit inklusive Stresstests der bestehenden Infrastruktur durchgeführt.

Geprüftes Mitglied im Forum of Incident Response and Security Teams (FIRST)

400 Personentage für Penetrationstests des gesamten Produktportfolios

In allen Phasen der Softwareentwicklung strebt TeamViewer mittels eines Secure Software Development Life Cycle (S-SDLC) nach einem Höchstmaß an Produktsicherheit. TeamViewers Software wird mit DigiCert Code Signing Certificates signiert. Der Konzern unterstützt den Responsible-Disclosure-Grundsatz und arbeitet mittels Vulnerability Disclosure Program (VDP) sowie in einem Bug Bounty Programm des Anbieters YesWeHack eng mit unabhängigen Sicherheitsforschern zusammen, um mögliche Schwachstellen in TeamViewer-Software zu identifizieren und zu beheben. Diese werden öffentlich einsehbar als Security Bulletins im TeamViewer Trust Center kommuniziert. TeamViewer ist seit Ende 2021 Partner des werktäglichen Briefings "Tagesspiegel Background Cybersecurity" der Tageszeitung "Tagesspiegel" und unterstützt mit dieser Medienpartnerschaft den Aufbau einer Plattform zur informierten Debatte um Cybersecurity in Deutschland.

CVE Numbering Authority (CNA) als eines von neun deutschen Unternehmen

Unterstützung des werktäglichen Briefings "Tagesspiegel Background Cybersecurity"

TeamViewer hat im Jahr 2021 die Funktionalitäten der Software im Sicherheitsbereich weiter gestärkt. Unter anderem ist neben der Multi-Faktor-Authentifizierung (das heißt die Login-Bestätigung über ein zweites Gerät) für Konten nun auch eine Multi-Faktor-Authentifizierung für eingehende Verbindungen verfügbar. Nutzer können somit einstellen, dass jede Verbindung zunächst mit einem zuvor registrierten Mobilgerät autorisiert werden muss. Die entsprechende TeamViewer-App kann zudem mittels biometrischer Authentifizierung geschützt werden. Basierend auf Künstlicher Intelligenz wurden darüber hinaus effiziente Mechanismen zum Schutz gegen Brute-Force-Angriffsszenarien und Betrugsversuche implementiert. TeamViewer hat Mitte 2021 der Altversionen 8, 9 und 10 eingestellt. Allen Nutzern der abgeschalteten Versionen wurde in diesem Zuge angeboten, auf die neueste Version umzusteigen und diese für zehn Jahre ab dem jeweiligen Kaufdatum zu nutzen. Somit kann sichergestellt werden, dass sämtliche Anwender von einer möglichst aktuellen Software- und Sicherheitsarchitektur profitieren. Eine kostenlose Nutzung der TeamViewer-Software durch Privatanwender ist aus dem gleichen Grund nur mit der jeweils aktuellen Version möglich.

Innovative Multi-Faktor-Authentifizierung für einzelne Verbindungen

Der Vorstand wird laufend zu aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der IT- und Produktsicherheit informiert und in die relevanten Diskussionen eingebunden. Zu strategischen Themen der Cybersicherheit berichtet der Vorstand regelmäßig an den Aufsichtsrat. Im operativem Detailgrad befasst sich das Senior Leadership Team (SLT) mit ausführlichen Berichten der zuständigen Experten für IT-Sicherheit und Produkt-Sicherheit. Geführt wird die Sicherheitsorganisation aus dem wöchentlich tagenden Security Steering Board, an dem unter Vorsitz des Chief Technology Officer (CTO) alle relevanten Abteilungsleiter teilnehmen.

Regelmäßige Thematisierung in Aufsichtsrat, Vorstand und Security Steering Board

Hochwirksame Betrugsprävention basierend auf Künstlicher Intelligenz

Führend laut BitSight Cyber Security Rating in der Tech-Industrie

Datenschutz

TeamViewer misst dem Schutz personenbezogener Daten eine sehr hohe Bedeutung bei. Die Compliance-Richtlinie des Konzerns legt einen besonderen Wert auf die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die resultierenden Pflichten als Datenverantwortlicher und Auftragsverarbeiter erkennt TeamViewer mit allen verbundenen Gesellschaften vollumfänglich an.

Die seit 2017 etablierte und immer weiter ausgebaute unternehmensweite Datenschutzorganisation umfasst das Privacy Management Framework, welches sämtliche datenschutzbezogenen Bestimmungen, Richtlinien und Verfahren beinhaltet – zum Beispiel das Privacy Handbook, ein internes Regelwerk mit sämtlichen relevanten Prozessen und Richtlinien. Gemäß Art. 5 DSGVO erstellt TeamViewer regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, einen Rechenschaftsbericht zur Implementierung des Privacy Management Framework. Der aktuelle Bericht stammt von November 2021 und hat keine relevanten Verletzungen oder Unzulänglichkeiten in der Datenschutzorganisation festgestellt.

Jede Fachabteilung des Unternehmens verfügt über mindestens einen dedizierten und qualifizierten Mitarbeitenden, den sogenannten GDPR-Lead, der für die Einhaltung der DSGVO in der jeweiligen Abteilung verantwortlich ist. Zu den Aufgaben der der GDPR-Leads zählen u. a. die Pflege eines vollständigen Verzeichnisses von Verarbeitungsaktivitäten, die Prüfung und der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Auftragnehmern sowie die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen. Darüber hinaus werden geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen implementiert, um die Sicherheit aller TeamViewer anvertrauten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Zudem wird das Umsetzen der Grundsätze "Datenschutz durch Technikgestaltung" und "Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellung" adressiert.

Mit einem dezentralen Prinzip auf Grundlage der Abteilungsstruktur schafft TeamViewer eine starke Verzahnung von Datenschutz bzw. DSGVO-Compliance und operativer Verantwortung. Die Verantwortung für Implementierung und Einhaltung der Datenschutzorganisation liegt demnach bei den zuständigen Abteilungsleitern im Senior Leadership Team (SLT), die hierzu jährlich in einem Confirmation Letter, also einer schriftlichen Bestätigung, persönlich Rechenschaft ablegen.

Als integraler Bestandteil unterstützen Experten aus der TeamViewer Rechtsabteilung laufend die Datenschutzorganisation. Darüber hinaus hat TeamViewer einen externen und unabhängigen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt, der TeamViewer in beratender und prüfender Funktion begleitet sowie gegenüber den Aufsichtsbehörden vertritt.

Wie der Datenschutz bei TeamViewer organisiert ist

Jede Fachabteilung verfügt über mindestens einen GDPR-Lead

Governance

Beim Erheben von Daten handelt TeamViewer gemäß dem Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO). Ein Beispiel für die Maßnahmen, die TeamViewer ergreift, um die Verarbeitung personenbezogener Daten zu minimieren, ist der Testprozess für mobile Geräte. Wenn TeamViewer im Rahmen des Testprozesses für mobile Geräte Daten an seinen Drittanbieter sendet, beschränkt sich der Datenaustausch auf Dummy-/Nicht-Kunden-Daten. TeamViewer stellt sicher, dass die Tests im Rahmen dieser Weitergabe von TeamViewer-Mitarbeitenden durchgeführt werden. Diese Einschränkungen dienen dazu, die Weitergabe und Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Kundendaten, zu begrenzen.

Im Jahr 2021 finalisierte TeamViewer ein unternehmensweites Löschkonzept, das zentral überwacht und auf Abteilungsebene fortlaufend gepflegt wird. Dies beinhaltet Aufbewahrungsfristen und Zeitvorgaben sowie angewendete Löschmechanismen pro System und Programm (automatisiert oder manuell), um einen einheitlichen Ansatz zur Datenlöschung zu gewährleisten.

Darüber hinaus werden alle Mitarbeitenden einmal im Jahr im Rahmen des unternehmensweiten Datenlöschungsmonats aufgefordert, die unstrukturierten Daten zu löschen, die sie in ihren Systemen aufbewahren und für die sie verantwortlich sind. Diese konzertierten und systematischen Bemühungen tragen der Anforderung Rechnung, dass personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO nur so lange gespeichert werden dürfen, wie sie für den Zweck, für den sie verarbeitet werden, erforderlich sind (Art. 25 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 lit b und e) DSGVO in Verbindung mit Erwägungsgrund 39 und 66).

TeamViewer hat durch festgelegte technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) ein angemessenes Sicherheitsniveau umgesetzt, das gewährleistet, dass die Anforderungen des Art. 32 in Verbindung mit Art. 25 DSGVO erfüllt werden.

Unter anderem wird der Zugriff auf Systeme, die personenbezogene Daten enthalten, durch eine Mischung aus rollenbasierter Zugriffskontrolle (RBAC) und Benutzerrechteverwaltung kontrolliert. Dadurch wird sichergestellt, dass der Zugriff auf und die Nutzung von Daten sowohl in Bezug auf die allgemeine Verarbeitung als auch in Bezug auf die Liste und den Umfang des Zugriffs für TeamViewer-Mitarbeitende minimiert wird. Diese Zugriffskontrollen variieren in Abhängigkeit von der Sensibilität der gespeicherten Daten und den betrieblichen Anforderungen.

Auskunftsersuchen betroffener Personen werden laut den internen Richtlinien innerhalb von einem Monat bearbeitet. Eine entsprechende E-Mail-Anfrage an [email protected]

erzeugt ein Ticket im für den Kundensupport genutzten Freshdesk-Ticketsystem. Die Anfrage wird von einem dedizierten Mitarbeitenden dahingehend verifiziert, ob die betroffene Person für die Auskunft berechtigt ist und ob es sich um einen Kunden, einen freien Nutzer oder einen (ehemaligen) Mitarbeitenden handelt. Die Informationen in den Systemen, die personenbezogene Daten enthalten, werden durch ein internes Ticketsystem gesammelt. Die betroffene Person erhält den Link mit den personenbezogenen Daten als Antwort im entsprechenden Freshdesk-Ticket.

Schulungen und Zertifizierungen

TeamViewer hat ein strukturiertes und ganzheitliches Schulungsprogramm für Datenschutz und Datensicherheit entwickelt und eingeführt, das sich darauf konzentriert, das Bewusstsein für Datenschutz im Allgemeinen und die Vorgaben der DSGVO im Besonderen zu schärfen und eine gute Datenschutzkultur innerhalb des Unternehmens zu fördern. Alle festen und freien Mitarbeitenden erhalten regelmäßig verpflichtende Schulungen zu Datenschutz- sowie DSGVO-Themen, sowohl persönlich als auch über die TeamViewer-interne Lernmanagement-Plattform. Den Schulungen liegt eine Mischung aus extern und intern erstellten Inhalten zugrunde. Schulungen werden regelmäßig mindestens alle zwei Monate sowie bedarfsweise an alle Mitarbeitenden oder an Mitarbeitende bestimmter Abteilungen ausgerollt.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden folgende Datenschutz-Schulungen ausgerollt:

Acht Datenschutzschulungen, 180 Minuten für jeden Mitarbeitenden: Auffrischung der Grundlagen des Datenschutzes sowie Richtlinien und Prozesse (z. B. eine neue Richtline zum Thema Datenschutz im Homeoffice, Umgang mit Datenpannen, Löschung unstrukturierter Daten). Fünf Datenschutz-Schulungen, 240 Minuten für jeden neuen Mitarbeitenden: Mischung aus Datenschutz-Grundlagen sowie eine Verdeutlichung von internen Prozessen.

Zusätzlich zum allgemeinen Mitarbeitendenschulungsprogramm bietet TeamViewer ein Qualifizierungsprogramm an, das interessierten Mitarbeitenden – vor allem denjenigen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit im weitesten Sinn mit Datenschutz befassen – die Möglichkeit bietet, Zertifizierungen im Bereich Datenschutz, wie z.B. den Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E) zu erlangen. Diese Zertifizierung wird von der International Association of Privacy Professionals (IAPP) vergeben, bei der TeamViewer eine Gold-Mitgliedschaft unterhält. Diese Mitgliedschaft ermöglicht es den Mitarbeitenden unter anderem, auf zahlreiche Online-Ressourcen zum Thema Datenschutz zuzugreifen und regelmäßig an Datenschutz-Workshops und Kongressen teilzunehmen. Die CIPP-Zertifizierungen wurden im Jahr 2020 erstmalig angeboten und seither von 59 Mitarbeitenden erfolgreich erlangt.

Des Weiteren entschied die Geschäftsführung, die Verarbeitungstätigkeiten innerhalb des Produkts gemäß Art. 42 DSGVO einer externen datenschutzrechtlichen Prüfung mit anschließender Zertifizierung zu unterziehen. Das Verfahren wird durch die TÜViT durchgeführt, die als externer Anbieter den Prozess begleitet. Für die Zertifizierung selbst wurde das EuroPriSe-Datenschutzsiegel gewählt, eine Zertifizierung für IT-Produkte und IT-basierte Dienstleistungen. Der Zertifizierungsprozess soll voraussichtlich bis Mai 2022 abgeschlossen und das Datenschutzsiegel zugesprochen sein. Der anfängliche Geltungsbereich umfasst das TeamViewer Kernprodukt für Fernwartung. In einem nächsten Schritt wird die Zertifizierung weiterer Produkte (TeamViewer Engage, Classroom oder Frontline) in Betracht gezogen.

Beim Erheben von Daten handelt TeamViewer gemäß dem Prinzip der Datenminimierung

02 Mitarbeitende

Zunahme der Mitarbeitendenzahl (FTEs) um 18 %

Zum 31. Dezember 2021 beschäftigte der Konzern weltweit 1.477 Mitarbeitende (31. Dezember 2020: 1.256 FTE). Das entspricht einer Zunahme der Beschäftigtenzahl von rund 18 % gegenüber 2020, die mit dem Wachstum des Geschäftsvolumens einherging. Der prozentual stärkste Anstieg der Beschäftigtenzahl war in den Regionen APAC (+ 21 %) und

Amerikas (+ 20 %) zu verzeichnen. In der Region EMEA nahm die Anzahl der Mitarbeitenden um 16 % zu. Nach Funktionsbereichen entfiel der Schwerpunkt der Neueinstellungen auf den Vertrieb (+ 22 %).

Für weitere Informationen über Mitarbeitendenbelange wird auf den Nichtfinanziellen Bericht verwiesen.

Veränderung ggü. Vorjahr in %

Mitarbeitende nach Funktionen

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03 Unternehmerische Verantwortung

Klimaneutralität bis spätestens 2025 | Geschäftsmodell berücksichtigt soziale Belange durch kostenlose Nutzbarkeit der Softwarelösungen für Privatpersonen | Beitritt zum Women Empowerment Principles Programm der UN zur Stärkung der Förderung von Frauen in Führungspositionen

TeamViewer will die Innovationskraft des Unternehmens nutzen, um die Welt positiv zu beeinflussen und das Unternehmen so zu führen, dass es eine Vorbildfunktion als lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Partner erfüllt.

TeamViewer teilt seine unternehmerische Verantwortung in die drei Teilbereiche des ESG-Konzeptes auf:

  • E Environment (Umwelt),
  • S Social (Sozialbelange) und
  • G Governance (Unternehmensführung).

Umwelt

Im Jahr 2021 lag ein starker Fokus auf der Weiterentwicklung der bisherigen Klimastrategie. TeamViewer ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung bewusst und will eine Vorreiterrolle in der Bewältigung der Klimakrise einnehmen. Aus diesem Grund wurde das Ziel der Klimaneutralität für das gesamte Unternehmen zeitlich vorgezogen. Statt bisher bis spätestens 2030 will das Unternehmen nun bereits fünf Jahre früher, im Jahr 2025, klimaneutral sein. Zeitgleich sollen intern definierte Maßnahmen dazu beitragen, die CO2e-Emissionen um 50 % (in Relation zum Umsatz) zu senken. Der Beitritt zur Science-based Targets Initiative (1,5-Grad-Weg) verdeutlicht das Level der Ambitionen zusätzlich.

Eine detaillierte Beschreibung des TeamViewer Managementansatzes zur Steuerung der sozialen Verantwortung und entsprechender Projekte findet sich im Kapitel Soziale Verantwortung des Nichtfinanziellen Berichts.

Unternehmensführung

Eine detaillierte Beschreibung der Klimastrategie, -ziele und -maßnahmen findet sich im Nichtfinanziellen Bericht. Sozialbelange Den größten sozialen Einfluss schreibt das Unternehmen seinem Geschäftsmodell zu. Durch die Nutzung der TeamViewer Lösungen erhalten Millionen von Privatpersonen Zugang zur digitalen Infrastruktur und kostenlos Fernzugriff, Fernsteuerung und Supportmöglichkeiten. TeamViewer-Produkte ermöglichen es Menschen, anderen Menschen zu helfen und gleichzeitig den Reisebedarf und die damit verbundenen CO2e-Emissionen zu reduzieren. TeamViewer wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr durch diverse Ratingagenturen hinsichtlich seiner ESG-Performance bewertet: Unter anderem erhielt die TeamViewer AG ein "AA"-Rating (auf einer Skala von AAA-CCC) in der MSCI-ESG-Ratings-Bewertung (mehr Information dazu im Nichtfinanziellen Bericht).

TeamViewer verpflichtet sich zu globalen Standards nachhaltiger Unternehmensführung, wie dem UN Global Compact, dem das Unternehmen bereits im Jahr 2020 beigetreten ist. Einen besonderen Fokus legt TeamViewer auf die Themen Diversität und Chancengleichheit, sowie die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Aus diesem Grund und in Erweiterung der bisherigen UN-Verpflichtungen ist TeamViewer im Jahr 2021 dem UN WEP Program (women empowerment principles) beigetreten.

Eine detaillierte Darstellung der Governance-Themen finden sich im Kapitel Erklärung zur Unternehmensführung sowie in den Ausführungen zu Sicherheit und Datenschutz und Mitarbeitende. Teilbereiche des

ESG-Konzeptes

Zugang zu Technologie

Ziel: 33 % weibliche Führungskräfte

03 Unternehmerische Verantwortung

Strategisch gut positioniert in attraktiven Wachstumsmärkten | Billingswachstum 19 % | Neue Sponsoringmaßnahmen führen zu höheren Marketingaufwendungen | Verschuldung weiter zurückgeführt: Netto-Verschuldungsgrad sinkt von 1,7 x auf 1,3 x | Enterprise-Geschäft sehr stark wachsend

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nach Einschätzung des Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) hat die Erholung der Weltwirtschaft im zweiten Halbjahr 2021 an Fahrt verloren. Das IfW geht für das Gesamtjahr 2021 von einem Zuwachs des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 5,7 % aus. Die wirtschaftliche Erholung wird neben den anhaltenden Belastungen durch die COVID-19- Pandemie auch von zunehmenden Lieferengpässen und damit einhergehenden Beschränkungen der Warenproduktion sowie einem verstärkten Inflationsdruck gebremst. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften hat sich die Konjunktur zum Jahresende 2021 spürbar abgeschwächt. In den Vereinigten Staaten führten nachlassende fiskalische

Impulse, die insbesondere den privaten Konsum im ersten Halbjahr anregten, sowie zunehmende Probleme bei der Beschaffung von Vorprodukten in der Industrie zu einem verlangsamten Produktionsanstieg. Für die Vereinigten Staaten rechnet das IfW für 2021 mit einem BIP-Wachstum von 5,6 %. Aufgrund hoher COVID-19-Inzidenzen in der Europäischen Union und den damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen erwartet das IfW für den Berichtszeitraum 2021 einen Anstieg des BIP in der EU von 5,0 %1.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nach einem pandemiebedingt schwächeren Jahr 2020 erhöhten sich die weltweiten IT-Ausgaben nach Einschätzung des Marktforschungsinstituts Gartner Inc. im Jahr 2021 um 9,5 % auf rund 4,2 Billionen USD2. Gleichzeitig blieb der mit dem Beginn der Pandemie noch offensichtlicher gewordene Digitalisierungsdruck weiterhin auf einem hohen Niveau. Wie aus einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey & Company hervorgeht, hat die Pandemie im Jahr 2020 dabei in vielen Bereichen, beispielsweise beim mobilen Arbeiten oder der digitalen Interaktion mit Kunden, zu einem Vorzieheffekt geführt, indem innerhalb kürzester Zeit Adoptionsraten neuer Technologien erzielt wurden, die ohne die Effekte der COVID-19-Pandemie erst in mehreren Jahren erreicht worden wären3. Dieser Vorzieheffekt führte im Jahr 2021 zu einer Verlangsamung des Wachstums in den Märkten, für Remote Access und Remote Support, da viele

Unternehmen für das Jahr 2021 geplante Investitionen bereits im Jahr 2020 getätigt hatten. Der Markt für Enterprise-Augmented-Reality-Anwendungen bleibt dagegen weiter von starkem Wachstum gekennzeichnet. So schätzt das Marktforschungsinstitut ABI Research das jährliche Wachstum bis zum Jahr 2026 auf 66 %4. Das Marktumfeld in den für den TeamViewer-Konzern relevanten Marktsegmenten war im Berichtsjahr daher weiterhin von anhaltendem, wenngleich gegenüber dem Vorjahr etwas abgeschwächtem Wachstum geprägt.

Der Markt für Enterprise-Augmented-Reality-Anwendungen bleibt weiter von starkem Wachstum gekennzeichnet

04 Wirtschaftsbericht

Geschäftsverlauf

Im Jahr 2021 hat TeamViewer strategisch wichtige Entscheidungen getroffen, um den Wachstumskurs abzusichern. Durch die Übernahme von Upskill Inc. und der Viscopic GmbH, die im schnell wachsenden Bereich der Augmented-Reality-Lösungen tätig sind – hat TeamViewer sein Produktportfolio gestärkt. Das Angebot beider Unternehmen wurde imBerichtsjahr vollständig in die Augmented-Reality-Plattform Frontline integriert, zu deren Kundenstamm globale Firmen wie Ford, DHL, DB Schenker und Airbus zählen. Zudem ist TeamViewer mit der Übernahme von Xaleon (jetzt: TeamViewer Austria GmbH) in das Segment der Customer Engagement Software eingestiegen und erweitert somit sein Portfolio entlang der Wertschöpfungskette um Lösungen für Vertrieb und Kundensupport.

Darüber hinaus ging TeamViewer zahlreiche Partnerschaften mit führenden Unternehmen aus verschiedenen Branchen ein. Zu den wichtigsten Partnerschaften gehören die Zusammenarbeit mit SAP und Google Cloud. Sie sind eine wichtige Säule für TeamViewers langfristiges Wachstum, da sie die Expansion in strategisch relevante Branchen beschleunigen und es dem Unternehmen ermöglichen, seine Vertriebspräsenz zu erweitern. Die Partnerschaften unterstreichen außerdem die Qualität von TeamViewers Angebot im Enterprise-Bereich und die Bedeutung, die das Unternehmens im globalen Tech-Ökosystem einnimmt.

Zudem investiert TeamViewer stark in seine Marke und baut das Marketing des erweiterten Produktangebots über alle Kundensegmente hinweg aus. Die auf fünf Jahre angelegte Partnerschaft mit dem Fußballverein Manchester United und den langfristig angelegten Partnerschaften mit den Teams von Mercedes-AMG Petronas Formel 1 und Mercedes-EQ Formel E sind wichtige Eckpfeiler, um TeamViewers Markenbekanntheit zu stärken und das Unternehmen dem Ziel näher zu bringen, eine globale Technologiemarke zu werden. Langfristig soll dadurch das Wachstum im Geschäft mit kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie großen Enterprise-Kunden gestärkt werden.

Auf dem Kapitalmarkttag im November 2021 hat TeamViewer verschiedene Initiativen bekannt gegeben, um das Unternehmenswachstum wieder zu beschleunigen und das Kostenwachstum wieder besser in Einklang mit dem Marktwachstum zu bringen.

TeamViewer hat im Dezember 2021 Sojung Lee als Präsidentin für die Region Asia-Pazifik (APAC) ernannt. Mit der Ernennung wird das Wachstum von TeamViewer in den Kernmärkten der APAC-Region - einschließlich China, Japan, Indien, Australien und Neuseeland – vorangetrieben. Als weitere Expertin für die asiatischen Märkte wurde Hera Kitwan Siu ebenfalls im November 2021 zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats ernannt.

Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf

Im Lagebericht 2020 prognostizierte der TeamViewer-Konzern für das Jahr 2021 Billings in Höhe von 585 bis 605 Mio. EUR (Anstieg von 29 % bis 33 % gegenüber 2020) und Umsatzerlöse in Höhe von 525 bis 540 Mio. EUR. Die Erwartungen für die bereinigte EBITDA-Marge beliefen sich auf eine Spanne von 55 % bis 57 %. Im Verlauf des Jahres musste die Prognose angepasst werden, da das Wachstum hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückblieb. Die Gründe dafür waren vielschichtig. Zum einen war es im Jahr 2020 zu starken Vorzieheffekten im Bereich Remote Work gekommen, als Firmen weltweit von der COVID-19-Pandemie überrascht wurden. Dies führte bei den Vertragsverlängerungen im Jahr 2021 in erhöhtem Maße zu einer Anpassung

der gekauften Remote-Connectivity-Volumina und gleichzeitig hat sich der Wettbewerb im Einstiegsbereich dieses Segments verstärkt. Zum anderen war es aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Restriktionen nicht ausreichend gelungen, neu eingestellte Mitarbeitende im Jahr 2021 optimal einzuarbeiten, sie mit erfahrenen Teammitgliedern physisch zusammenzubringen und ihre Lernkurve zu beschleunigen. All dies führte dazu, dass die Ziele vom Jahresanfang korrigiert werden mussten. Mit den im Gesamtjahr 2021 erzielten Ergebnissen konnte die Oktober angepassten Erwartungen für Billings und Umsatz im Mittel leicht übertroffen werden. Mit 47 % übertraf die bereinigte EBITDA-Marge ebenfalls die angepasste Prognosespanne von 44 bis 46 %. Hierfür waren primär der gute Abschluss des Quartals auf Billingsebene verantwortlich.

Ursprüngliche Guidance für 2021 und Anpassung im Jahresverlauf 2021

in Mio. EUR Geschäftsjahr
2020
Prognose
(Lagebericht 2020)
Prognose
(März 2021)
Prognose
(Oktober 2021)
Geschäftsjahr
2021
Billings 460,3 585 bis 605 585 bis 605 535 bis 555 547,6
Wachstum ggü. Vorjahr (in %) + 41,7 + 29 bis + 33 + 19,0
Umsatzerlöse 455,6 525 bis 540 525 bis 540 495 bis 505 501,1
Bereinigtes EBITDA 261,4 257,0
Bereinigte EBITDA-Marge
(in %)
+ 57 + 55 bis + 57 + 49 bis + 51 + 44  bis + 46 + 47

Ertragslage des Konzerns

Die folgende Übersicht beschreibt die Entwicklung der wesentlichen Ertragskennziffern des TeamViewer-Konzerns im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr. Neben den wichtigsten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS zeigt die Übersicht auch die Überleitung auf die Management-Betrachtung, bei der die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse und bestimmte, durch den Vorstand in Abstimmung mit dem

Aufsichtsrat definierte Sachverhalte bereinigt werden. Die einzelnen zu bereinigenden Sachverhalte sind in den Ausführungen im Abschnitt Operatives Ergebnis (EBIT) und bereinigtes EBITDA auf Seite 43 erläutert. Das TeamViewer-Management verwendet Billings und bereinigtes EBITDA als primäre finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns.

Billings

Billings stellen den Wert (netto) der fakturierten Güter und Dienstleistungen dar, die den Kunden innerhalb einer Periode berechnet werden und die einen Vertrag im Sinne des IFRS 15 darstellen. Die Billings ergeben sich direkt aus den Kundenverträgen und sind unbeeinflusst von der zeitlichen Abgrenzung der Umsatzerlöse. Aus Sicht des Managements reflektieren Billings die zugrundeliegende Geschäftsentwicklung des TeamViewer-Konzerns daher besser als Umsatzerlöse, da diese nicht mehr von zeitlich unbegrenzten Lizenzen beeinflusst werden. Deshalb verwendet der TeamViewer-Konzern Billings als primären Leistungsindikator, um die Performance des Unternehmens zu

messen und zu beurteilen. Rechnerisch können die Billings aus den Umsatzerlösen nach IFRS, bereinigt um die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse, ermittelt werden.

Im Berichtsjahr 2021 stiegen die Billings des Konzerns um 19,0 % auf 547,6 Mio. EUR (2020: 460,3 Mio. EUR). Währungsbereinigt lag der Zuwachs bei 19,8 %3. Der negative Währungseffekt ergab sich hauptsächlich aus dem schwächeren US-Dollar gegenüber dem Euro. Für weitere Informationen über die Wechselkursumrechnung wird auf die Ausführungen in den Erläuterungen zum Konzernabschluss auf Seite 102 verwiesen. Der Beitrag der im Berichtsjahr akquirierten Unternehmen zum Billingswachstum war nicht wesentlich.

Wesentlichen Kennziffern zur Ertragslage des TeamViewer-Konzerns

2021 2020
in Mio. EUR IFRS Überleitung Management
Betrachtung
IFRS Überleitung Management
Betrachtung
Umsatzerlöse/Billings 501,1 46,5 547,6 455,6 4,7 460,3
EBITDA1/bereinigtes EBITDA 168,3 88,7 257,0 205,1 56,3 261,4
EBITDA in % der Umsatzerlöse/
bereinigtes EBITDA in % der Billings
33,6 13,3 pp2 46,9 45,0 11,8 pp2 56,8
EBIT 117,4 164,0
Konzernergebnis 50,1 103,0

1 EBITDA stellt keine Kennzahl nach IFRS dar, wird jedoch zum besseren Verständnis in der Tabelle mit angeführt.

2 pp = Prozentpunkte.

Billings nach Regionen

3 Zur Ermittlung der währungsbereinigten Billings des Geschäftsjahres werden die verwendeten Wechselkurse der Billings des Vorjahres herangezogen und auf die Billings des Geschäftsjahres angewendet. Zur Ermittlung des währungsbereinigten Zuwachses werden die währungsbereinigten Billings des Geschäftsjahres in das Verhältnis zu den Billings des Vorjahres gesetzt.

Wachstum der Billings nach Quartalen

Letztendlich waren die letzten beiden Geschäftsjahre Ausnahmejahre: 2020 mit unerwartet hohem Wachstum, maßgeblich getrieben von einer extremen Sondernachfrage nach TeamViewers Remote-Connectivity-Lösungen infolge der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Lockdowns; 2021 dann eine Gegenbewegung auf Kundenseite, so dass Vertragsvolumina aus dem Vorjahr angepasst wurden und die Neukundengewinnung langsamer verlief aufgrund des erwähnten Vorzieheffekts in 2020. TeamViewers Entwicklung im Durchschnitt der beiden zurückliegenden Jahre ist

dabei sehr positiv.

In der Region EMEA nahmen die Billings im Berichtsjahr um 20,1 % auf 296,0 Mio. EUR (2020: 246,4 Mio. EUR) zu. Das Wachstum resultierte aus einem fortgesetzten guten Wachstum im Geschäft mit kleinen und mittelgroßen Unternehmen und einem deutlichen Ausbau des Großkundengeschäfts. Mit einem leicht gestiegenen Anteil von 54,1 % an den gesamten Billings (2020: 53,5 %) blieb EMEA im Geschäftsjahr 2021 die wichtigste Region des Konzerns. In der Region AMERICAS legten die Billings um 19,2 % (währungsbereinigt: 21,9 %) zu und erreichten 187,9 Mio. EUR (2020: 157,7 Mio. EUR). Das Wachstum in der Region AME-RICAS wurde insbesondere vom Enterprise-Segment getrieben. In der Region APAC erwirtschaftete der Konzern im Geschäftsjahr 2021 einen Anstieg der Billings um 13,4 % (währungsbereinigt: 14,1 %) auf 63,6 Mio. EUR (2020: 56,1 Mio. EUR). Das Wachstum in der Region APAC wurde im Wesentlichen vom Wachstum der Billings in Australien (+ 3,1 Mio. EUR) und Indien (+ 1,1 Mio. EUR) beeinflusst.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse des TeamViewer-Konzerns nach IFRS beinhalten die Billings sowie die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse. Der Konzern stellt seine Softwareprodukte zu Vertragsbeginn in der Regel in einem Betrag in Rechnung. Dieser Betrag wird hauptsächlich über einen Zeitraum von zwölf Monaten in den Umsatzerlösen erfasst. Hierdurch sind die Umsatzerlöse eines Geschäftsjahres bei steigenden Billings geringer als die Billings des Geschäftsjahres. In der folgenden Tabelle ist die Überleitung der Billings auf die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2021 und die Vorjahresperiode dargestellt.

Infolge der Umstellung des Geschäftsmodells auf ein Abonnementmodell im Geschäftsjahr 2018 verkauft der Konzern seitdem keine zeitlich unbegrenzten Lizenzen mehr. Die bis dahin unter dem alten Lizenzmodell abgegrenzten Umsatzerlöse werden über einen Zeitraum von drei Jahren aufgelöst und laufen daher sukzessive aus. Im Berichtsjahr 2021 ergaben sich aus der Auflösung abgegrenzter Umsatzerlöse aus zeitlich unbegrenzten Lizenzen Erlöse in Höhe von 2,6 Mio. EUR (2020: 46,2 Mio. EUR).

Die Umstellung ist nun abgeschlossen und es bestehen keine weiteren wesentlichen abgegrenzten Umsätze aus zeitlich unbefristeten Lizenzverkäufen. Jedoch hat der nahezu komplette Wegfall dieser Lizenzverkäufe eine signifikante Auswirkung auf das berichtete Umsatzwachstum und bedingt durch die sehr hohe Rohertragsmarge auch entsprechend eine wesentliche Auswirkung auf das EBIT des Konzerns.

Im Abonnementgeschäft werden die Umsatzerlöse über die Abonnementlaufzeit (in der Regel auf Monats- oder Jahresbasis) abgegrenzt. Im Berichtsjahr 2021 ergab sich aus dem Saldo der Auflösung bzw. Zuführung abgegrenzter Umsatzerlöse aus dem Abonnementgeschäft ein Effekt auf den Umsatz in Höhe von (49,0) Mio. EUR (2020: (50,9) Mio. EUR). Insgesamt stiegen die Umsatzerlöse des Konzerns im Geschäftsjahr 2021 um 10,0 % auf 501,1 Mio. EUR (2020: 455,6 Mio. EUR). Der im Vergleich zu der Entwicklung der Billings prozentual geringere Anstieg resultierte insbesondere aus geringeren Auflösungen abgegrenzter Umsatzerlöse für zeitlich unbegrenzte Lizenzen. Der Umsatz aus dem Abonnementgeschäft stieg hingegen um 21,8 %

In der Region EMEA erzielte der TeamViewer-Konzern 2021 Umsatzerlöse von 267,7 Mio. EUR (2020: 248,3 Mio. EUR). Das entspricht einem prozentualen Wachstum von 7,8 %. Die Region EMEA stellt weiterhin die umsatzstärkste Region des Konzerns dar. In der Region AMERICAS nahmen die Umsatzerlöse um 15,6 % auf 172,4 Mio. EUR (2020: 149,1 Mio. EUR) und in der Region APAC um 4,8 % auf 61,0 Mio. EUR (2020: 58,2 Mio. EUR) zu.

Gesamtkosten und sonstige Erträge

Die Umsatzkosten des Konzerns stiegen im Geschäftsjahr 2021 um 10,7 % auf 71,0 Mio. EUR (2020: 64,1 Mio. EUR). Die wesentlichen Gründe für die gestiegenen Umsatzkosten waren höhere Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Umsatzkosten in Prozent der Umsatzerlöse sind mit 14,2 % nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (2020: 14,1 %).

Das Bruttoergebnis vom Umsatz (Rohertrag), ermittelt als Umsatzerlöse abzüglich Umsatzkosten, nahm dementsprechend um 9,9 % zu und erhöhte sich auf 430,2 Mio. EUR (2020: 391,5 Mio. EUR).

Die F&E-Kosten erhöhten sich im Jahr 2021 um 33,3 % auf 62,1 Mio. EUR (2020: 46,6 Mio. EUR). Zu den höheren Kosten trug insbesondere der Personalaufbau von Softwareentwicklern bei.

Überleitung Billings zu Umsatzerlösen

in Mio. EUR 2021 2020 Veränderung In %
Billings 547,6 460,3 87,3 19
Ergebniswirksame Veränderung
abgegrenzter Umsatzerlöse
(46,5) (4,7) (41,8) (889)
davon aus dem Abonnementgeschäft (49,0) (50,9) 1,8 4
davon aus zeitlich unbegrenzten Lizenzen 2,6 46,2 (43,7) (95)
Umsatzerlöse 501,1 455,6 45,5 10

Umsatzerlöse Perpetual vs. Subscription

in EUR 2021 2020 Veränderung In %
Subscription 498,5 409,3 89,2 21,8 %
Perpetual 2,6 46,3 (43,7) (94,4 %)
Total 501,1 455,6 45,5 10,0 %

Umsatzerlöse nach Regionen

Der Anstieg der Marketingkosten um 149,8 % auf 96,1 Mio. EUR (2020: 38,5 Mio. EUR) war wesentlich bedingt durch höhere Sponsoring- und Werbemaßnahmen.

Der Anstieg der Vertriebskosten um 14,8 % im Berichtsjahr auf 89,2 Mio. EUR (2020: 77,7 Mio. EUR) resultierte aus dem weiteren Ausbau der Vertriebsorganisation, insbesondere im Enterprise-Bereich.

Der Rückgang der Verwaltungskosten um 6,2 % im Geschäftsjahr 2021 auf 51,5 Mio. EUR (2020: 54,9 Mio. EUR) resultierte im Wesentlichen aus geringeren Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen.

Die sonstigen Erträge beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 5,0 Mio. EUR (2020: 5,3 Mio. EUR) und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Bewertung bedingter Kaufpreiszahlungen sowie aus öffentlichen Zuschüssen.

Der Anstieg der sonstigen Aufwendungen auf 2,9 Mio. EUR (2020: 0,4 Mio. EUR) beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen aus der Bewertung von Währungsoptionen in Höhe von 2,5 Mio. EUR.

Die Aufwendungen für Wertminderungen auf Forderungen sind im Geschäftsjahr 2021 um 9,6 % auf 16,0 Mio. EUR (2020: 14,6 Mio. EUR) angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Umsatzerlöse.

Operatives Ergebnis (EBIT) und Bereinigtes EBITDA

Das operative Ergebnis (EBIT) ist im Geschäftsjahr 2021 um 28,4 % auf 117,4 Mio. EUR (2020: 164,0 Mio. EUR) zurückgegangen. Die EBIT-Marge im Verhältnis zu den Umsatzerlösen reduzierte sich von 36,0 % auf 23,4 %, was maßgeblich auf die geringeren Umsätze aus der Auflösung abgegrenzter Umsatzerlöse aus zeitlich unbegrenzten Lizenzen und dem Anstieg der Marketingkosten zurückzuführen ist. Gegenläufig haben sich die Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen entwickelt, diese sind um 22,5 Mio. EUR geringer ausgefallen. Dies resultiert im Wesentlichen aus einer Schätzungsänderung des Erdienungszeitraums für das EPP-Programm.

Die in den Gesamtkosten enthaltenen Abschreibungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen lagen im Berichtsjahr bei 50,9 Mio. EUR (2020: 41,1 Mio. EUR). Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus Zugängen zum Anlagevermögen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen. Diese beinhalten im Wesentlichen Software sowie Kundenbeziehungen.

Das EBITDA, definiert als EBIT zuzüglich Abschreibungen, nahm um 17,9 % auf 168,3 Mio. EUR (2020: 205,1 Mio. EUR) ab. Die EBITDA-Marge im Verhältnis zu den Umsatzerlösen fiel von 45,0 % im Geschäftsjahr 2020 auf 33,6 %. Analog zur Entwicklung der EBIT-Marge war dieser Rückgang maßgeblich auf die geringeren Umsätze aus der Auflösung abgegrenzter Umsatzerlöse aus zeitlich unbegrenzten Lizenzen und den Anstieg der Marketingkosten zurückzuführen.

Die auf der nächsten Seite gezeigte Tabelle zeigt die Überleitung vom operativen Ergebnis zum bereinigten EBITDA, dem primären Leistungsindikator des Konzerns für die operative Ergebnisentwicklung. Bereinigtes EBITDA ist definiert als das operative Ergebnis (EBIT) nach IFRS, zuzüglich Abschreibungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen (EBITDA), bereinigt um die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse im Betrachtungszeitraum und um bestimmte, durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat definierte Geschäftsvorfälle (Erträge und Aufwendungen). Zu bereinigende Geschäftsvorfälle stehen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsmodellen und sonstigen genau definierten wesentlichen Sondereffekten, die bereinigt werden, um die grundlegende operative Entwicklung des Unternehmens darzustellen.

Aus Vergütungsprogrammen des TeamViewer-Konzerns und im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses Ubimax resultieren Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von 22,0 Mio. EUR (2020: 12,1 Mio. EUR). Daneben hat die TigerLuxOne S.à.r.l. (TLO) Vergütungsprogramme vor dem IPO aufgelegt, aus denen Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von 4,4 Mio. EUR (2020: 36,8 Mio. EUR) resultieren. Obwohl der TeamViewer-Konzern diese anteilsbasierte Vergütung nicht selbst leistet, ist er dennoch zu deren Bilanzierung verpflichtet, da er Teil des übergeordneten Konzerns der TLO war und es sich somit um anteilsbasierte Vergütungstransaktionen zwischen Gesellschaften eines Konzerns handelt. Die Liquidität des TeamViewer-Konzerns ist von diesen Transaktionen nicht berührt.

Entwicklung Umsatzkosten

in Mio. EUR, in % der Umsatzerlöse

Die sonstigen zu bereinigenden Sachverhalte enthalten Reorganisationsaufwendungen von 7,2 Mio. EUR (2020: 0,4 Mio. EUR), Aufwendungen aus besonderen IT-Projekten in Höhe von 3,3 Mio. EUR (2020: 1,9 Mio. EUR), Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten von 3,0 Mio. EUR (2020: Ertrag 3,0 Mio. EUR), Aufwendungen für besondere Rechtstreitigkeiten von 0,6 Mio. EUR (2020: 0,4 Mio. EUR) sowie einen ausgeglichenen Saldo der Aufwendungen und Erträge im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen. Im Vorjahr betrug der Aufwand 1,8 Mio. EUR. Diese beinhalten Transaktionskosten im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 2,4 Mio. EUR (2020: 1,8 Mio. EUR) sowie Erträge aus der Bewertung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von 2,7 Mio. EUR (2020: 0,0 Mio. EUR).

Die Reorganisationsaufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Personalabbau im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Mitarbeitendenstamms auf Wachstumsbereiche sowie der Optimierung von Geschäftsprozessen.

Im Geschäftsjahr 2021 sank das bereinigte EBITDA um 1,7 % auf 257,0 Mio. EUR (2020: 261,4 Mio. EUR). Der Hauptgrund

für diesen Rückgang waren gestiegene Marketingaufwendungen aufgrund der Sponsoring-Verträge mit Manchester United und Mercedes-AMG Petronas Formel 1 Team und Mercedes-EQ Formel E Team. Die bereinigte EBITDA-Marge in Prozent der Billings reduzierte sich im Geschäftsjahr 2021 auf 46,9 % (2020: 56,8 %). Gewinn vor Ertragsteuern (EBT) Die Finanzerträge fielen im Geschäftsjahr 2021 von 3,0 Mio. EUR auf 0,6 Mio. EUR. Der Vorjahreswert enthielt im Wesentlichen Erträge aus der Refinanzierung 2020. Die Finanzaufwendungen sanken auf 19,2 Mio. EUR (2020: 22,9 Mio. EUR). Der Rückgang von 3,7 Mio. EUR resultiert hauptsächlich aus niedrigeren Zinssätzen auf Bankdarlehen, die das gestiegene Finanzierungsvolumen überkompensieren. Die Ertragsteuern setzten sich im Berichtsjahr aus 38,4 Mio. EUR (2020: 42,6 Mio. EUR) laufendem Steueraufwand und 3,1 Mio. EUR latentem Steuerertrag (2020: Steueraufwand von 24,8 Mio. EUR) zusammen. Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich somit ein Gesamtsteueraufwand in Höhe von 35,3 Mio. EUR (2020: 67,4 Mio. EUR). Dies entspricht einer Steuerquote von 41,4 % (2020: 39,5 %). Die Reduzierung des laufenden Steueraufwands resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang des Ergebnisses vor Steuern. Die Veränderung des latenten Steuerertrags 2021 in Höhe von 3,1 Mio. EUR gegenüber einem latenten Steueraufwand 2020 in Höhe von 24,8 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang der latenten Steueraufwendungen für abgegrenzte Umsatzerlöse in Höhe von 12,8 Mio. EUR aus einem latenten Steuerertrag für Fremdverbindlichkeiten in USD und GBP in Höhe von 19,3 Mio. EUR sowie sonstigen Veränderungen für latente Steuern in Höhe von (4,1) Mio. EUR.

Auf Basis dieser Entwicklungen sank der Gewinn vor Ertragsteuern (EBT) im Geschäftsjahr 2021 auf 85,4 Mio. EUR (2020: 170,4 Mio. EUR).

Konzernergebnis

Der Saldo aus Währungsumrechnungserträgen und -aufwendungen betrug im Geschäftsjahr 2021 (13,5) Mio. EUR (2020: 26,3 Mio. EUR). Der Rückgang in Höhe von 39,8 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus der Bewertung von Finanzverbindlichkeiten in USD und GBP zum Bilanzstichtag. Die Steuerquote im Geschäftsjahr in Höhe von 41,4 % (2020: 39,5 %) überstieg die Konzernsteuerrate von 28,8 % hauptsächlich auf Grund von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen und aus der Nichtaktivierung von Verlustvorträgen auf Ebene der TeamViewer AG.

Das Konzernergebnis lag im Geschäftsjahr 2021 bei 50,1 Mio. EUR nach 103,0 Mio. EUR im Vorjahr. Daraus ergab sich ein Ergebnis je Aktie in Höhe von 0,25 EUR (2020: 0,52 EUR).

Vermögens- und Finanzlage des Konzerns

Vermögenslage des Konzerns

Die Bilanzsumme des Konzerns stieg zum Stichtag 31. Dezember 2021 um 45,4 % auf 1.546,7 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 1.063,4 Mio. EUR). Wie im Vorjahr entfiel mit 970,0 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 948,1 Mio. EUR) der Großteil der Aktivseite der Bilanz auf langfristige Vermögenswerte. Die kurzfristigen Vermögenswerte summierten sich auf 576,7 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 115,3 Mio. EUR).

Die langfristigen Vermögenswerte des Konzerns umfassten zum 31. Dezember 2021 den Geschäfts- oder Firmenwert, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, finanzielle Vermögenswerte, andere Vermögenswerte sowie aktive latente Steuern. In Summe nahmen die langfristigen Vermögenswerte im Berichtsjahr um 21,9 Mio. EUR bzw. 2,3 % zu.Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr resultierte hauptsächlich aus Unternehmenszusammenschlüssen.

Überleitung vom operativen Ergebnis zum bereinigten EBITDA

in Mio. EUR 2021 2020
Operatives Ergebnis 117,4 164,0
Abschreibungen 50,9 41,1
EBITDA 168,3 205,1
Ergebniswirksame Veränderung
abgegrenzter Umsatzerlöse
46,5 4,7
Aufwendungen für anteilsbasierte
Vergütungen
26,4 48,9
Sonstige zu bereinigende
Sachverhalte
15,8 2,7
Bereinigtes EBITDA 257 261,4

Aktivseite der Bilanz

in Mio. EUR 31. Dezember 2021
(Anteil Bilanzsumme)
31. Dezember 2020
(Anteil Bilanzsumme)
Langfristige
Vermögenswerte
970,0 62,7 % 948,1 89,2 %
Kurzfristige
Vermögenswerte
576,7 37,3 % 115,3 10,8 %
Summe Aktiva 1.546,7 100,0 % 1.063,4 100,0 %

Der Geschäfts- oder Firmenwert stieg im Geschäftsjahr durch Unternehmenszusammenschlüsse (Chatvisor GmbH, Upskill, Inc., Viscopic GmbH und Hapibot Studio Unipessoal Lda) um 20,4 Mio. EUR auf 667,2 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 646,8 Mio. EUR) und stellte damit weiterhin die größte Position innerhalb der langfristigen Vermögenswerte dar. Der Rückgang der immateriellen Vermögenswerte auf 248,2 Mio. EUR zum Stichtag (31. Dezember 2020: 255,3 Mio. EUR) resultiert im Wesentlichen aus Abschreibungen in Höhe von 39,3 Mio. EUR (2020: 33,3 Mio. EUR). Zugänge ergaben sich aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 23,5 Mio EUR (2020: 37,6 Mio. EUR) und Zugänge für Software in Höhe von 8,6 Mio. EUR (2020: 15,3 Mio. EUR), die im Wesentlichen aktivierte Implementierungsaufwendungen für das ERP-System in Höhe von 7,4 Mio. EUR beinhalten. Der Anstieg der Sachanlagen auf 45,5 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 40,5 Mio. EUR) war bedingt durch Investitionen in Höhe von 16,2 Mio. EUR (2020: 26,2 Mio. EUR). Dem standen Abschreibungen in Höhe von 11,6 Mio. EUR (2020: 7,8 Mio. EUR) gegenüber.

Die kurzfristigen Vermögenswerte des Konzerns umfassten zum 31. Dezember 2021 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, andere Vermögenswerte, Steuerforderungen sowie Zahlungsmittel und -äquivalente.

Die Zunahme der kurzfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2021 resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente infolge der Aufnahme neuer Bankdarlehen, der Finanzierung durch Schuldscheindarlehen und aus dem operativen Cashflow. Mit 550,5 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 83,5 Mio. EUR) stellte die verfügbare Liquidität weiterhin den größten

Posten innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte dar. Der Anstieg der sonstigen Vermögenswerte um 5,4 Mio. EUR auf 13,0 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 7,6 Mio. EUR) resultiert hauptsächlich aus aktivierten Kosten für die Erzielung neuer Kundenverträge. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gingen im Berichtsjahr auf 11,6 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 19,7 Mio. EUR) zurück. Dies resultierte aus einem Anstieg der nicht fälligen Billings in Höhe von 11,1 Mio. EUR aufgrund eines starken Wachstums bei Enterprise-Kunden zum Jahresende. Diese Forderungen sind noch nicht fällig. Der Konzern setzt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht fällig sind, nur in der Höhe der bereits erbrachten Leistungen an.

Das Eigenkapital des Konzerns stieg zum 31. Dezember 2021 um 79,4 Mio. EUR auf 320,1 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 240,7 Mio. EUR). Die Zunahme resultierte hauptsächlich aus dem im Berichtsjahr erwirtschafteten Konzernergebnis in Höhe von 50,1 Mio. EUR. Darüber hinaus hat sich die Kapitalrücklage um 27,6 Mio. EUR durch die Erfassung anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erhöht. Die Eigenkapitalquote lag zum Geschäftsjahresende 2021 bei 20,7 % (31. Dezember 2020: 22,6 %). Der Rückgang der Eigenkapitalquote resultiert aus dem Anstieg der Bilanzsumme.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten reduzierten sich zum 31. Dezember 2021 um 13,9 Mio. EUR auf 337,1 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 351,0 Mio. EUR). Zurückzuführen war dies im Wesentlichen auf den Rückgang der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um 47,1 Mio. EUR auf 35,0 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 82,1 Mio. EUR). Dies resultiert hauptsächlich aus der vollständigen Rückzahlung der revolvierenden Kreditlinie 2021. Gegenläufig haben sich die kurzfristigen abgegrenzten Umsatzerlöse aufgrund höherer Billings im Berichtszeitraum um 29,7 Mio. EUR auf 244,5 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 214,8 Mio. EUR) erhöht.

Die langfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns stiegen zum 31. Dezember 2021 um 417,8 Mio. EUR auf 889,5 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 471,7 Mio. EUR). Ihr Anteil an der Summe der Passiva stieg zum Ende des Geschäftsjahres 2021 auf 57,5 % (31. Dezember 2020: 44,4 %). Innerhalb dieses Postens stiegen die langfristigen Finanzverbindlichkeiten hauptsächlich durch die Aufnahme neuer Bank- und Schuldscheindarlehen um 402,3 Mio. EUR auf 842,5 Mio. EUR zum Geschäftsjahresende 2021 (31. Dezember 2020: 440,2 Mio. EUR). Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten bedingte Kaufpreiszahlungen aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 8,4 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 0,0 Mio. EUR) sowie feste Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 6,3 Mio. EUR (31. Dezember 2029: 0,0 Mio. EUR). Nach Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern ergab sich zum 31. Dezember 2021 eine aktive latente Steuer in Höhe von 0,5 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 0,2 Mio. EUR) und eine passive latente Steuer in Höhe von 29,8 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 29,2 Mio. EUR). nehmens gekoppelt. Passivseite der Bilanz

Bei den Konsortialdarlehen 2019 hat der Konzern jährlich eine Pflichttilgung in Höhe von mindestens 5 % des Nominalwerts zu leisten. Im Geschäftsjahr betrug die Pflichttilgung 25,2 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 23,8 Mio. EUR). Der Konzern hat das unbedingte Recht, die Darlehen jederzeit teilweise oder vollständig vorzeitig zurückzuzahlen. Die revolvierende Kreditlinie wurde im Berichtsjahr vollständig

zurückgeführt und wurde zum 31. Dezember 2021 nicht in Anspruch genommen. Eine Inanspruchnahme ist in verschiedenen Währungen bis zu einem Betrag von 150 Mio. EUR (2020: 150 Mio. EUR) möglich.

Das Schuldscheindarlehen beinhaltet variable und festverzinsliche Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Rückzahlungen erfolgen in einem Betrag, bei Fälligkeit der jeweiligen Tranche. Die Zins-Kupons werden halbjährlich ab dem 4. September 2021 gezahlt. Der Referenzzinssatz (6-M-EURIBOR) ist für die variablen Tranchen mit 0 % festgeschrieben. Die Zinsmargen sind an die durch die Ratingagentur Sustainalytics erstellten Bewertungen der Faktoren Environment, Social und Governance im Unternehmen (ESG-Ratings) und den Nettoverschuldungsgrad des Unter-

in Mio. EUR 31. Dezember 2021
(Anteil Bilanzsumme)
31. Dezember 2020
(Anteil Bilanzsumme)
Eigenkapital 320,1 20,7 % 240,7 22,6 %
Langfristige
Verbindlichkeiten
889,5 57,5 % 471,7 44,4 %
Kurzfristige
Verbindlichkeiten
337,1 21,8 % 351,0 33,0 %
Summe Passiva 1.546,7 100,0 % 1.063,4 100,0 %

550,5 Mio.

EUR Zahlungsmittel und -äquivalente zum 31. Dezember 2021

Das bilaterale Bankdarlehen ist endfällig und hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2025. Die Verzinsung beträgt 1,00 % p. a. Die Zinsen sind erstmals am 30. Juni 2021 und danach jeweils vierteljährlich nachträglich am Ultimo eines jeden Kalendervierteljahres zur Zahlung fällig.

Die Netto-Finanzverbindlichkeiten des TeamViewer-Konzerns, definiert als die Summe der zinstragenden kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich von Zahlungsmitteln und -äquivalenten, gingen zum 31. Dezember 2021 auf 326,9 Mio. EUR (2020: 438,7 Mio. EUR) zurück. Aufgrund des im Berichtsjahr erwirtschafteten Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit konnte die Verschuldung des Konzerns – trotz der in 2021 getätigten Akquisitionen – weiter reduziert werden.

Der Netto-Verschuldungsgrad, der die Netto-Finanzverbindlichkeiten des Konzerns ins Verhältnis zum bereinigten EBITDA der vergangenen zwölf Monate setzt, verbesserte sich zum Jahresende 2021 auf 1,3 x (2020: 1,7 x).

Grundzüge des Finanzmanagements

Das Finanzmanagement von TeamViewer ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität, Flexibilität und Liquidität des Konzerns zu sichern. Es umfasst das Kapitalstrukturmanagement beziehungsweise die Finanzierung des Unternehmens, das Cash- und Liquiditätsmanagement und die Überwachung und Steuerung von Marktpreisrisiken, wie Wechselkurs- und Zinsrisiken. Die Finanzierungsstruktur von TeamViewer ist dabei auf den Erhalt finanzieller Handlungsspielräume zur Nutzung von Geschäfts- und Investitionschancen ausgerichtet. Dies wird durch ein ausgewogenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital erreicht.

Gemäß den Bedingungen der Kreditvereinbarungen aus dem Jahr 2019 muss der Konzern bestimmte Verschuldungsgrad-Covenants einhalten, die in den jeweiligen Kreditverträgen definiert sind und auf dem Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zu Pro-forma-EBITDA basieren (Siehe auch die Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten auf Seite 130 im Konzernabschluss).

Finanzverbindlichkeiten

2021
in Mio. EUR Währung Nominaler
Zinssatz
Jahr der
Fälligkeit
Nominalwert
(EUR)
Buchwert
(EUR)
Darlehen
Konsortialdarlehen 2019 USD USD 1,88 % 2024 270,2 266,1
Konsortialdarlehen 2019 EUR EUR 1,50 % 2024 112,5 110,7
Konsortialdarlehen 2019 GBP GBP 1,93 %1 2024 71,3 70,2
Konsortialdarlehen 2019
Revolvierende Kreditlinie2
diverse diverse 2024
Bilaterales Bankdarlehen 2021 EUR 1,00 % 2025 100,0 100,0
Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen 3 Jahre Fix EUR 1,00 % 2024 27,0 27,0
Schuldscheindarlehen 3 Jahre Variabel EUR 1,00 % 2024 58,0 58,1
Schuldscheindarlehen 5 Jahre Fix EUR 1,20 % 2026 118,0 118,1
Schuldscheindarlehen 5 Jahre Variabel EUR 1,20 % 2026 75,0 75,1
Schuldscheindarlehen 7 Jahre Fix EUR 1,40 % 2028 13,0 13,0
Schuldscheindarlehen 10 Jahre Fix EUR 1,60 % 2031 9,0 9,0
Summe der verzinslichen
Verbindlichkeiten
854,0 847,3
2020
in Mio. EUR Währung Nominaler
Zinssatz
Jahr der
Fälligkeit
Nominalwert
(EUR)
Buchwert
(EUR)
Konsortialdarlehen 2019 USD USD 2,24 % 2024 263,2 257,9
Konsortialdarlehen 2019 EUR EUR 1,75 % 2024 118,8 116,3
Konsortialdarlehen 2019 GBP GBP 2,03 % 2024 70,4 68,9
Konsortialdarlehen 2019
Revolvierende Kreditlinie3
USD 1,89 % 2024 52,2 52,0
Summe der verzinslichen
Verbindlichkeiten
504,5 495,1

1 Im Geschäftsjahr von LIBOR auf SONIA +0,1193 % umgestellt.

2 TeamViewer verfügte zum 31. Dezember 2021 über eine Kreditlinie von bis zu 150,0 Mio. EUR, von der zum Stichtag 150,0 Mio. EUR nicht gezogen waren.

3 TeamViewer verfügte zum 31. Dezember 2020 über eine Kreditlinie von bis zu 150,0 Mio. EUR, von der zum Stichtag 86,0 Mio. EUR nicht gezogen waren.

Entwicklung Netto-Verschuldungsgrad

in Mio. EUR 2021 2020
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
35,0 82,1
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 842,5 440,2
Zahlungsmittel und -äquivalente (550,5) (83,5)
Netto-Finanzverbindlichkeiten 326,9 438,7
Bereinigtes EBITDA 257,0 261,4
Netto-Verschuldungsgrad 1,3 x 1,7 x

Finanzlage des Konzerns

Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit erreichte im Geschäftsjahr 2021 194,0 Mio. EUR (2020: 224,5 Mio. EUR), was einem Rückgang von 13,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Rückgang war insbesondere durch den niedrigeren Gewinn vor Ertragsteuern infolge der erhöhten Marketingausgaben begründet.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2021 bei (38,9) Mio. EUR (2020: (110,2) Mio. EUR). Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sanken auf 15,2 Mio. EUR (2020: 26,2 Mio. EUR). Unternehmenszusammenschlüsse führten zu einem Netto-Mittelabfluss von 23,4 Mio. EUR (2020: 84,1 Mio. EUR).

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 301,1 Mio. EUR (2020: (95,8) Mio. EUR). Aus der Rückführung und Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten ergab sich per Saldo ein Mittelzufluss von 322,1 Mio. EUR (2020: Mittelabfluss 62,8 Mio. EUR). Darüber hinaus führten Zinszahlungen im Geschäftsjahr 2021 zu Mittelabflüssen in Höhe von 14,1 Mio. EUR (2020: 28,1 Mio. EUR).

Die Zahlungsmittel und -äquivalente von TeamViewer stiegen zum 31. Dezember 2021 auf 550,5 Mio. EUR nach 83,5 Mio. EUR zum Vorjahresstichtag. Der Konzern war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

TeamViewer blickt auf ein ereignisreiches Jahr 2021 mit vielen Höhen, aber auch Tiefen zurück. Zahlreiche strategische Weichen für die Zukunft des Unternehmens wurden gestellt und wegweisende Partnerschaften eingegangen. Das Produktportfolio wurde erneut stark weiterentwickelt und eine führende Position im Bereich von Augmented-Reality-Software erarbeitet. Das Enterprise-Geschäft wurde erfolgreich ausgebaut und TeamViewers globale Präsenz und Markenbekanntheit gestärkt.

Neben diesen wichtigen Erfolgen hielt das Jahr 2021 auch einige Rückschläge bereit. Im Verlauf des Jahres musste die Prognose angepasst werden, da das Wachstum hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückblieb. Die Gründe dafür waren vielschichtig. Zum einen war es im Jahr 2020 zu starken Vorzieheffekten im Bereich Remote Work gekommen, als Firmen weltweit von der COVID-19-Pandemie überrascht wurden. Dies führte bei den Vertragsverlängerungen im Jahr 2021 in erhöhtem Maße zu einer Anpassung der gekauften Remote-Connectivity-Volumina und hat gleichzeitig den Wettbewerb im Einstiegsbereich dieses Segments verstärkt. Zum anderen war es aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Restriktionen nicht ausreichend gelungen, neu eingestellte Mitarbeitende im Jahr 2021 optimal einzuarbeiten, sie mit erfahrenen Teammitgliedern physisch zusammenzubringen und ihre Lernkurve zu beschleunigen. All dies führte dazu, dass die Ziele vom Jahresanfang korrigiert werden mussten und die TeamViewer-Aktie im Jahr 2021 eine äußerst enttäuschende Kursentwicklung aufwies. Am Kapitalmarkttag im November hat TeamViewer weitere Pläne zur Umsetzung der Wachstumsinitiativen und zur Optimierung der bereinigten EBITDA-Marge vorgestellt.

Der Vorstand der TeamViewer AG ist mit dem Abschluss des letzten Quartals des Geschäftsjahres insgesamt zufrieden und hat die Richtung für weiterhin profitables Wachstum vorgegeben. Durch wichtige Investitionen in das Produktportfolio hat TeamViewer eine branchenweit führende Augmented-Reality-Plattform aufgebaut und damit seine Position in wichtigen Wachstumsmärkten gestärkt. Zudem öffnen die Partnerschaften mit weltweit führenden Tech-Playern wie SAP und Google Cloud Türen auf der ganzen Welt und vergrößern die Reichweite erheblich.

Finanziell steht TeamViewer sehr gut da. Das Unternehmen zeichnet sich durch einen starken Cashflow, attraktive Wachstumsraten und eine weiterhin sehr hohe Profitabilität aus.

Der Vorstand der TeamViewer AG beurteilt die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage des Konzerns im Berichtsjahr 2021 insgesamt als positiv.

Finanzlage

in Mio. EUR 2021 2020
Zahlungsmittel und -äquivalente
zum Periodenanfang
83,5 71,2
Cashflow aus der operativen
Geschäftstätigkeit
194,0 224,5
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit
(38,9) (110,2)
Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit
301,1 (95,8)
Sonstige Veränderungen 10,8 (6,2)
Zahlungsmittel und -äquivalente
zum Periodenende
550,5 83,5

Levered Free Cashflow

in Mio. EUR 2021 2020
Cashflow aus der
operativen Geschäftstätigkeit
(vor Ertragsteuern)
237,5 258,0
Gezahlte Ertragsteuern (43,5) (33,4)
Investitionen in Sachanlagen und
immaterielle Vermögensgegenstände
(15,2) (26,2)
Auszahlungen für den Tilgungsanteil
von Leasingverbindlichkeiten
(6,9) (4,9)
Gezahlte Zinsen für Fremdmittel und
Leasingverbindlichkeiten
(14,1) (28,1)
Levered Free Cashflow 157,8 165,4
In % des Bereinigten EBITDA 61 63
In % des EBITDA 94 81

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05 Nachtragsbericht

Aktienrückkaufprogramm beschlossen| Durchführung innerhalb des Geschäftsjahres 2022 | Unterstreicht TeamViewers Vertrauen in Geschäftsentwicklung | Verschuldungsquote von 1,5x des bereinigten EBITDA angestrebt

Der Vorstand der TeamViewer AG hat am 2. Februar 2022 ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Das Programm hat ein Volumen von bis zu 300 Mio. Euro oder maximal 20 Millionen Aktien, was knapp 10 % aller im Umlauf befindlichen Aktien der Gesellschaft entspricht. Der Rückkauf erfolgt im Einklang mit der auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 3. September 2019 erteilten Ermächtigung. Das Programm begann am 3. Februar 2022 und wird innerhalb des Geschäftsjahres 2022 abgeschlossen. Die zurückgekauften Aktien sollen größtenteils eingezogen und das Grundkapital des Unternehmens entsprechend reduziert werden.

Das Aktienrückkaufprogramm unterstreicht TeamViewers Vertrauen in die zukünftige Geschäftsentwicklung und das Ziel des Unternehmens, Wert für seine Investoren zu generieren: Es lässt Aktionärinnen und Aktionäre am Erfolg des Unternehmens teilhaben und sichert gleichzeitig genügend Flexibilität für die zukünftige strategische Entwicklung des Unternehmens. Vor dem Hintergrund der starken und langfristig gesicherten Finanzierungsstruktur sowie des anhaltend hohen Cashflows strebt TeamViewer zum Jahresende 2022 nachhaltig eine Verschuldungsquote von ca. 1,5 x des bereinigten EBITDA (31. Dezember 2021: 1,3 x) an.

Als Teil seiner Wachstumsstrategie beabsichtigt TeamViewer, die geografische Präsenz, einschließlich der Vertriebs- und Marketingaktivitäten, stetig weiter auszubauen. Die Geschäftstätigkeit wird dabei neben den externen Marktfaktoren wie Konjunkturverläufen zudem durch politische, insbesondere auch geopolitische, und finanzwirtschaftliche Veränderungen beeinflusst. Insbesondere der Russland-Ukraine-Konflikt hat zu Beginn des Jahres 2022 zu einer starken Steigerung der aus dem geopolitischen Umfeld resultierenden Risiken weltweit geführt, deren Ausmaß und mittel- bis langfristige Folgen kaum vorhersehbar sind. Daher stuft TeamViewer diese Risiken im Ergebnis insgesamt als hoch ein. Auch der Ausbau der Geschäftstätigkeit in China kann für TeamViewer beispielsweise mit einem erhöhten politischen Risiko im entsprechenden Markt einhergehen.

Das Aktienrückkaufprogramm unterstreicht TeamViewers Vertrauen in die zukünftige Geschäftsentwicklung

05 Nachtragsbericht

06 Chancen- und Risikobericht

Risiko- und Kontrollsystem als ein Schlüsselelement einer guten Corporate Governance | Keine bestandsgefährdenden Risiken identifiziert | Wachstumschancen des Konzerns basieren auf Vielzahl technologischer und gesellschaftlicher Trends

Wesentliche Chancen

Auf Basis verschiedener technologischer und gesellschaftlicher Trends bieten sich dem TeamViewer-Konzern vielfältige Wachstumschancen. Der Vorstand der TeamViewer AG hat insbesondere die folgenden Chancen identifiziert:

Digitalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Unternehmen

Der TeamViewer-Konzern betrachtet die Digitalisierung und das damit verbundene Potenzial für praktisch alle Unternehmen aus allen Branchen zur Steigerung ihrer Produktivität innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette als Chance für sich. Da TeamViewers Produktportfolio sowohl horizontale Lösungen zum Einsatz in Corporate-Funktionen und im IT-Kontext als auch vertikale Lösungen für die Digitalisierung von Logistik oder Produktion im Bereich der sogenannten Operations Technology (OT) beinhaltet, kann das Unternehmen seinen Kunden für nahezu alle Schritte der Wertschöp fungskette Angebote machen.

Robotik, Automatisierung und Industrie 4.0

TeamViewer sieht Chancen in der zunehmenden Automatisierung und Prozessoptimierung im Zuge der Industrie 4.0. In diesem Kontext ist insbesondere TeamViewers Augmented-Reality-Plattform Frontline zu erwähnen. Mit Hilfe von AR-gestützten Schritt-für-Schritt-Anleitungen kann durch den Einsatz von TeamViewer Frontline die Geschwindigkeit und Effizienz von manuellen Arbeitsprozessen gesteigert und gleichzeitig die Fehlerhäufigkeit reduziert werden – in der Logistik oder Fertigung genau wie in der Wartung, Instandhaltung oder im After-Sales. Dass die Software auf Datenbrillen läuft und damit ein Arbeiten mit beiden Händen ermöglicht, ist für viele Branchen enorm wichtig. Die Anbindung dieser Prozesse an Produktions- oder Bestandssysteme des jeweiligen Kunden macht die Frontline-Software so attraktiv. Insbesondere die Akquisitionen von Ubimax (2020), Upskill (2021) und Viscopic (2021) haben zu dieser Entwicklung beigetragen, ihre Technologie wurde vollständig in die Frontline-Plattform integriert. Dadurch können nun erheblich mehr industrielle Anwendungsfälle abgedeckt werden als noch vor zwei Jahren. Doch auch TeamViewers Stärke im Fernzugriff auf sogenannte "embedded devices", also jegliche Nicht-IT-Geräte außerhalb des klassischen Büro-Setups, spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle und unterstützen IoT-Szenarien wie die Vernetzung von Robotern, Industriemaschinen oder ähnlichen Anlagen.

Smarte Geräte benötigen omnipräsente Konnektivität

Den globalen Ausbau des Breitband-Internets (5G) betrachtet TeamViewer als Chance, mit seinen Produkten weitere und datenintensivere Anwendungsfälle für vernetzte Geräte unterstützen zu können. Die zunehmende Verbreitung mobiler Endgeräte und Wearables wie Smartphones, Tablets und Datenbrillen in Verbindung mit der fortschreitenden Einführung von IoT-Technologie in kommerziellen und industriellen Anwendungsfällen ist ein Megatrend, von dem TeamViewer profitieren kann. Doch auch im privaten Umfeld steigt die Nutzung von smarten, internetfähigen Geräten und die damit verbundene Möglichkeit für Anwendungsfälle im Bereich von Fernzugriff und Fernwartung.

Stärkung des Nachhaltigkeitsgedankens

Umweltbelange und die Reduktion des eigenen ökologischen Fußabdrucks gewinnen sowohl für Unternehmen als auch staatliche Organisationen und Privatpersonen zunehmend an Bedeutung. Dies zeigt sich beispielsweise in der Verpflichtung der EU im Rahmen des Pariser Klimaabkommens, die CO2e-Emmissionen bis zum Jahr 2030 um 40 % gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Zwölf TeamViewers Konnektivitätslösungen können hierbei einen Beitrag zur Emissionsvermeidung leisten, indem sie Interaktionen zwischen Personen sowie das Steuern und Verwalten von Geräten aus der Ferne ermöglichen und damit Reiseaktivitäten reduzieren. Entsprechend ergeben sich hieraus aus Sicht des Vorstands weitere Wachstumschancen für den TeamViewer-Konzern.

Mobile First

Mit der weiten Verbreitung von Smartphones und Tablets nimmt auch die Nutzung von Firmensoftware über mobile Endgeräte ständig zu. Verstärkt wird der Trend hin zur mobilen Softwarelösung durch Eingliederung der jungen, digitalnativen Generation ins Berufsleben, der verbesserten mobilen Verbindungsleistung wie beispielsweise durch das 5G-Netzwerk und durch den Fokus vieler Entwicklungsteams auf mobile Applikationen.

TeamViewer sieht sich hierfür bestens positioniert und wird auch weiterhin das Angebot für mobile Endnutzer ausbauen. Exemplarisch zu nennen ist hier die Weiterentwicklung der TeamViewer-Remote-Assist-Lösung AssistAR. Mit dieser können beispielsweise Mitarbeitende im Außendienst ARbasierte Unterstützung aus der Ferne durch Kolleginnen und Kollegen mit technischem Expertenwissen auf ihren mobilen Endgeräten holen.

Flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten

Die Veränderungen der modernen Arbeitswelt, geprägt durch eine zunehmend geographisch verteilte und flexibel arbeitende Belegschaft, wird vom Vorstand als eine weitere Chance für den TeamViewer-Konzern angesehen. Unternehmen ermöglichen es ihren Mitarbeitenden zunehmend, aus der Ferne auf Firmensysteme, -daten und -geräte zuzugreifen und standortübergreifend mit Kolleginnen und Kollegen, Teams und Drittparteien zusammenzuarbeiten. Hier besteht die Chance für TeamViewer, seine Lösungen für sicheren Fernzugriff und für Online-Kollaboration anzubieten. Darüber hinaus stellen der Support und die Verwaltung von Geräten eine wachsende Herausforderung für die IT-Abteilungen von Unternehmen dar. Auch hier bieten sich Chancen für die Konnektivitätslösungen von TeamViewer, um einen zentralen Support und eine zentrale Verwaltung einer weltweit verteilten Gerätelandschaft und IT-Infrastruktur zu ermöglichen und so Kostenersparnisse und Effizienzgewinne zu realisieren.

Durch die weltweite Coronapandemie hat sich der Trend zum ortsunabhängigen und vermehrt digitalen Arbeiten stark beschleunigt. Das "New Normal" prägt die heutige Arbeitswelt. Mit seinem Produktangebot sieht sich TeamViewer gut aufgestellt, um von dieser Entwicklung weiterhin zu profitieren.

Künstliche Intelligenz (KI)

TeamViewer sieht für sein Geschäft eine Chance im zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Lösung von geschäftskritischen Problemen oder zur Optimierung von Prozessen. Daher integriert das Unternehmen KI-Funktionalitäten in seine bestehenden Lösungen und arbeitet auch an eigenständigen Innovationen in diesem Bereich. Datengetriebene Entscheidungen werden in Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen, insbesondere im industriellen Umfeld.

Partnerschaften

TeamViewer hat den Ausbau verschiedener Marketing- und Vertriebspartnerschaften massiv vorangetrieben. Daraus ergeben sich verschiedene Chancen zur Erweiterung der Absatzwege, der Reichweite sowie der Integration.

Risikomanagement, interne Revision und internes Kontrollsystem

Risikomanagement

Der TeamViewer-Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, seine Produkte stetig weiterzuentwickeln und an Markt- und Kundenbedürfnisse anzupassen und hiermit seine Marktposition kontinuierlich zu verbessern. Der Erfolg von TeamViewer beruht sowohl auf dem systematischen Erkennen und Nutzen von Chancen als auch dem gezielten Kontrollieren von Risiken. TeamViewer hat ein Risikomanagement- und Kontrollsystem implementiert, um eine frühzeitige Erkennung, Bewertung sowie einen kontrollierten Umgang mit potenziellen Risiken sicherzustellen. Das Risiko- und Kontrollsystem wird als eines der Schlüsselelemente einer guten Corporate Governance betrachtet.

Risikomanagementsystem

Die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems ist gewährleistet durch kontinuierliche Überprüfung und Anpassung an die Bedürfnisse der Gesellschaft und an Marktentwicklungen.

Das Risikomanagementsystem von TeamViewer wurde auf der Grundlage des Enterprise Risk Management Standards des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) sowie der Prüfungsstandards PS 340 und PS 981 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) implementiert und umfasst die Erkennung und Bewertung der Risiken des Konzerns.

Im Rahmen der Neufassung des Prüfungsstandards PS 340 n. F. und der daraus resultierenden Anforderungen an das Risikomanagementsystem, hat TeamViewer sein Risikomanagementsystem überprüft und eine Risikomanagment-Applikation eingeführt, um den neuen Anforderungen vollumfassend gerecht zu werden.

Die Neuerungen fokussierten sich insbesondere auf die Definition und Überprüfung der Risikotragfähigkeit des Unternehmens und eine vollautomatisierte Aggregation der Risiken (Monte-Carlo-Simulation).

Das Risikomanagementsystem setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:

Ziel des Risikomanagementsystems

Ziel des Risikomanagementsystems ist es, dem Vorstand einen Überblick über die Risiken zu verschaffen und die Entscheidungsfindung hinsichtlich des Umgangs mit diesen Risiken sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene zu unterstützen. Das Risikomanagementsystem soll potenzielle Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und umfassend durch Kontrollen und Maßnahmen mindern.

Identifikation und Überwachung von Risiken

Die Identifikation der Risiken wird halbjährlich durch den Risikomanager in Zusammenarbeit mit den jeweiligen, für jede Abteilung ernannten Risikoverantwortlichen durchgeführt. Neben dem regulären Reporting sind die Risikoverantwortlichen dazu angehalten, Risiken fortlaufend zu überprüfen. Eine zusätzliche Ad-hoc-Berichterstattung, durch die der Vorstand und der Risikomanager über aktuelle Risikoereignisse zeitnah informiert werden, ist implementiert.

Risikomanagementsystem

Bewertung der Risiken

Alle identifizierten Risiken werden halbjährlich auf Basis ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Auswirkung auf das Unternehmen, in Bezug auf die Erreichung der finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmensziele, die Unternehmensreputation sowie Compliance bewertet. Die Bewertung und Einordung der einzelnen Risiken erfolgen unter Verwendung der nachfolgenden Matrix:

TeamViewer hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die genaue monetäre Quantifizierung aller Risiken überprüft, sodass eine vollautomatisierte Aggregation der Risiken auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation erfolgen kann. Die Quantifizierung der Risiken aller Kategorien erfolgt nach den untenstehenden Wertgrenzen:

Die Bewertung erfolgt sowohl auf Brutto- als auch Nettobasis. Die Bruttobasis stellt das Risiko vor Berücksichtigung aller risikomindernder Maßnahmen und Kontrollen dar. Das Nettorisiko bezieht sich auf das nach Betrachtung aller risikomindernder Maßnahmen und Kontrollen verbleibende Risiko. Die resultierende Nettobewertung stellt sich wie folgt dar:

Im anschließenden Bericht über die wesentlichen Risiken werden die Risiken erläutert, die auf Basis einer Bruttobetrachtung erhebliche oder hohe Auswirkungen auf das Konzernergebnis haben könnten.

Qualifizierung der Risiken

Skala Kategorie Bereinigtes EBITDA
(in Mio. €)
1 Marginal < 0,5
2 Geringfügig 0,5 – 3
3 Moderat 3 – 5 folgt dar:
4 Signifikant 5 – 20
5 Erheblich > 20
Effektivität der Maßnahmen/Kontrollen
Risiko Inexistent Teilweise
wirksam
Wirksam
Niedrig Niedrig Niedrig Niedrig
Mittel Mittel Mittel Niedrig
Erheblich Erheblich Erheblich Mittel
Hoch Hoch Hoch Erheblich

Risikobewertungsmatrix

Eintrittswahrscheinlichkeit Auswirkung

Beschreibung Skala 1 Marginal 2 Geringfügig 3 Moderat 4 Signifikant 5 Erheblich
Sicher 5 Mittel Erheblich Erheblich Hoch Hoch
Wahrscheinlich 4 Mittel Mittel Erheblich Erheblich Hoch
Voraussichtlich 3 Niedrig Mittel Mittel Erheblich Erheblich
Möglich 2 Niedrig Niedrig Mittel Mittel Erheblich
Unwahrscheinlich 1 Niedrig Niedrig Niedrig Mittel Mittel

Risikotragfähigkeit und Risikoaggregation

Der Vorstand definiert die Risikotragfähigkeit des TeamViewer-Konzerns in Anlehnung an IDW PS 340 n. F. Danach ist die Risikotragfähigkeit definiert als die Fähigkeit des TeamViewer-Konzerns, alle potenziellen Verluste aus den dem Geschäft inhärenten Risiken zu tragen, so dass der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Dazu gehört, dass der Konzern über ausreichende Liquidität verfügt, um die maximal möglichen Verluste aus den bestehenden Risiken zu tragen. Gleichzeitig müssen die Voraussetzungen für alle Finanzierungs- und Refinanzierungsbedürfnisse erfüllt sein.

Bei der Bewertung der Risiken berücksichtigt der Vorstand sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die möglichen aggregierten Auswirkungen verschiedener Risiken, die eintreten können (Aggregation von Risiken). Dabei verwendet der Vorstand anerkannte Methoden zur Risikoaggregation wie z. B. eine Monte-Carlo-Simulation. Die aggregierten Risiken dürfen zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Risikotragfähigkeit.

Zudem hat der Konzern mögliche Handlungsoptionen für den Fall vorbereitet, dass die Risikotragfähigkeitsgrenze des Konzerns erreicht bzw. überschritten wird.

Steuerung

Die Risikoverantwortlichen sind ist dafür zuständig, dass die Entwicklung und Implementierung geeigneter risikomindernder Maßnahmen und Kontrollen innerhalb ihres Verantwortungsbereichs erfolgt. Sie analysieren die Reaktionen hinsichtlich der Auswirkungen der risikomindernden Maßnahmen und Kontrollen auf die Risikofolgen und -wahrscheinlichkeiten, ihrer Kosten im Verhältnis zum Nutzen, der verfügbaren Ressourcen, der bestehenden Kontrollen und Maßnahmen und möglicher Chancen. Abhängig von der Art des Risikos identifizierten sie unterschiedliche Risikostrategien, wie Risikoakzeptanz, -vermeidung, -minderung oder die Übertragung des Risikos auf Dritte.

Berichterstattung

Der Vorstand und das Senior Leadership Team werden halbjährlich über die konzernweite Risikosituation, insbesondere über die größten Risiken und Veränderungen in der Risikobewertung, unterrichtet. Ad-hoc-Berichterstattung erfolgt gegenüber der Risk Steering Group, bestehend aus dem Vorstand, dem Risikomanager und dem Risikoverantwortlichen des betroffenen Bereichs. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keinerlei Ad-hoc-Berichterstattungen.

Gemeinsam mit dem Vorstand unterrichtet der Risikomanager den Prüfungsausschuss über das Risikomanagement und die bestehenden Risiken in regelmäßigem Turnus.

Wesentliche Risiken

Der TeamViewer-Konzern teilt seine Risiken in strategische, operative, Compliance-bezogene und finanzielle Risiken ein. Nachfolgend wird ein Überblick über diese Risikokategorien gegeben, wobei eine detaillierte Beschreibung der Risiken erfolgt, die von der Gesellschaft als erheblich oder hoch eingestuft werden. Die übrigen Risiken sind überblicksartig zusammengefasst. Risiken, die im Vorjahr noch als mindestens erheblich oder hoch eingestuft wurden und für die im Berichtsjahr eine niedrigere Bewertung festgestellt wurde, sind zur Verdeutlichung in der folgenden Übersicht aufgeführt.

In der nachfolgenden Übersicht wurden die Risiken aggregiert und das jeweils am höchsten bewertete Risiko innerhalb einer Risikogruppe aufgeführt.

Risiko-Bewertungen

Konzern
Risiko
bewertung
(Bruttorisiko)
Konzern
Risiko
bewertung
(Nettorisiko)
Trend 1
Strategische Risiken
Makroökonomische Risiken
Generelles makro
ökonomisches Umfeld
Hoch Hoch
Coronapandemie Erheblich Erheblich m
Geopolitisches Umfeld Hoch Hoch k
Wettbewerbsumfeld Hoch Hoch
Partnerschaften Erheblich Erheblich k
Operative Risiken
Produktrisiken Erheblich Erheblich
Produkt- und IT-Sicherheit Hoch Hoch
Vertriebsrisiken Erheblich Erheblich
Migration der heterogenen
IT-Systemlandschaft
Mittel Mittel m
Personalrisiken Erheblich Mittel k
Compliance-bezogene
Risiken
Generelle rechtliche und
regulatorische Risiken
Erheblich Erheblich
Datenschutz Mittel Mittel m
Finanzielle Risiken
Fremdwährungsrisiko Hoch Erheblich

1 Trend: Netto-Risikostufe im Vergleich zum Vorjahr.

Legende: Gesunkenes Nettorisiko m Unverändertes Nettorisiko Gestiegenes Nettorisiko k

Strategische Risiken

Unter strategischen Risiken versteht TeamViewer sämtliche Risiken, die sich aus der strategischen Ausrichtung des Geschäftsmodells ergeben. Dies können insbesondere solche Risiken sein, die aus dem Marktumfeld oder der internen strategischen Ausrichtung des Konzerns resultieren.

Makroökonomische Risiken Generelles makroökonomisches Umfeld

Die Entwicklung von TeamViewer wird von makroökonomischen Entwicklungen und dem allgemeinen Geschäftsklima beeinflusst. Ein wirtschaftlicher Abschwung könnte zu einem Rückgang der Abonnements für Produkte, längeren Verkaufszyklen, verstärktem Preiswettbewerb und Problemen bei der Gewinnung neuer Kunden führen, was für TeamViewer einen Rückgang des Umsatzvolumens und der Rentabilität bedeuten könnte. Kleine und mittelständische Unternehmen, die die Mehrheit der Kunden von TeamViewer darstellen, sowie Kunden in Schwellenländern, deren Volkswirtschaften zum Teil größeren Schwankungen unterliegen, insbesondere im lateinamerikanischen und asiatisch-pazifischen Raum, sind besonders anfällig für makroökonomische Veränderungen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, werden die verschiedenen regionalen Märkte genau beobachtet und marktspezifische Lösungsportfolios angeboten, die den Anforderungen der jeweiligen Märkte gerecht werden.

Coronapandemie

TeamViewer stuft das Risiko potenziell negativer Auswirkungen der Coronapandemie grundsätzlich als erheblich ein. Die Coronapandemie stellt Unternehmen generell, wie auch den TeamViewer-Konzern im speziellen, vor erhebliche allgemeine, gesundheitliche und gesamtwirtschaftliche Herausforderungen. Durch Maßnahmen, wie z. B. Homeoffice-Regelungen und die Einführung eines Schichtbetriebs vor Ort, konnte TeamViewer gesundheitliche Risiken für Mitarbeitende zwar bislang weitestgehend reduzieren, doch krankheitsbedingte Ausfälle der Mitarbeitenden und damit verbundene wirtschaftliche Folgeschäden in der Zukunft kann der Konzern nicht ausschließen. Auch die mittel- bis langfristigen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kundenverhalten als auch auf die Risiken, die mit der Vertriebsreisetätigkeit einhergehen sind schwer einzuschätzen.

Geopolitisches Umfeld

Als Teil seiner Wachstumsstrategie beabsichtigt TeamViewer, die geografische Präsenz, einschließlich der Vertriebs- und Marketingaktivitäten, stetig weiter auszubauen. Die Geschäftstätigkeit wird dabei neben den externen Marktfaktoren wie Konjunkturverläufen zudem durch politische, insbesondere auch geopolitische, und finanzwirtschaftliche Veränderungen beeinflusst. Insbesondere der Russland-Ukraine-Konflikt hat zu Beginn des Jahres 2022 zu einer starken Steigerung der aus dem geopolitischen Umfeld resultierenden Risiken weltweit geführt, deren Ausmaß und mittel- bis langfristige Folgen kaum vorhersehbar sind. Daher stuft TeamViewer diese Risiken im Ergebnis insgesamt als hoch ein. Auch der Ausbau der Geschäftstätigkeit in China kann für TeamViewer beispielsweise mit einem erhöhten politischen Risiko im entsprechenden Markt einhergehen.

Die USA waren für TeamViewer im abgelaufenen Geschäftsjahr der weltweit größte Einzelmarkt gemessen an den Billings. In den USA verfügt der TeamViewer-Konzern über eine eigene Vertriebs- und Marketingorganisation, welche einen erheblichen Teil des Konzerngewinns erwirtschaftet. Politische und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen in den

USA können in besonderem Maße Unsicherheit auslösen und negative Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen von TeamViewers Kunden zur Folge haben.

Wettbewerbsumfeld

Partnerschaften

Der Konzern sieht im Wettbewerbsumfeld ein erhebliches Risiko. Eine weitere Verstärkung der Konkurrenz durch bestehende Wettbewerber und/oder neuer Wettbewerber könnte zu einem erhöhten Preisdruck, reduzierten Gewinnmargen und einem Verlust von Marktanteilen führen. Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere dann, wenn einer der großen internationalen Softwareanbieter beschließen würde, die eigenen Produkte und Lösungsangebote dahingehend zu erweitern, dass eine zunehmende Überschneidung mit TeamViewers Lösungsportfolio entsteht. Darüber hinaus besteht das Risiko eines erhöhten Preisdrucks durch Wettbewerber, insbesondere im Niedrigpreissegment. TeamViewer beobachtet aktuelle Marktgegebenheiten genau und pflegt gute Kontakte zu den führenden Softwareunternehmen. Des Weiteren investiert der Konzern substanziell in die kontinuierliche Vertiefung und Verbreiterung des Lösungsportfolios, um sich mit seinen Lösungen dauerhaft am Markt zu differenzieren. Operative Risiken Unter operativen Risiken versteht TeamViewer sämtliche Risiken, die mit operativen Geschäftsvorfällen, wie beispielsweise Produkt, Produktsicherheit, Vertrieb und Infrastruktur in Verbindung stehen. Produktrisiken In der von TeamViewer genutzten Infrastruktur sowie in der von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Infrastruktur können Schäden und Unterbrechungen auftreten. Die Beschädigung oder der Ausfall der Infrastruktur könnte zu Datenverlusten und zu Unterbrechungen oder Verzögerungen bei den Diensten des Konzerns führen. TeamViewer hat interne Prozesse etabliert, um mögliche Ausfälle und Unterbrechungen zu vermeiden bzw. schnellstmöglich zu beheben.

TeamViewer unterhält eine Vielzahl von für den weiteren Geschäftserfolg relevanten Partnerschaften, die der Konzern in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut hat. Dazu zählen neben den Sponsoring-Partnerschaften im Sportumfeld auch verschiedene technische Partnerschaften und Vertriebspartnerschaften. Der Konzern stuft die mit den Partnerschaften generell verbundenen Risiken auf nunmehr als erheblich ein. Dies ergibt sich unter anderem aus verschiedenen Negativ-Schlagzeilen im Sportumfeld, aus denen im Rahmen des Sportsponsorings vor allem Reputationsrisiken für TeamViewer hervorgehen können. Finanzielle Risiken bestehen zudem aufgrund der Tatsache, dass sich ein Return on Investment im Sportsponsoringbereich nur schwer quantifizieren und planen lässt. Auch im

Zusammenhang mit den technischen Partnerschaften und Vertriebspartnerschaften bestehen Risiken, dass sich die Produktintegration und Erweiterung der Vertriebswege nicht wie geplant monetarisieren lassen.

TeamViewers Software ermöglicht Konnektivität auf Endgeräten über sehr viele unterschiedliche Betriebssysteme hinweg. Updates oder Weiterentwicklungen dieser Betriebssysteme oder die Einführung neuer Betriebssysteme könnten dazu führen, dass TeamViewers Softwarelösungen vollständig oder teilweise nicht mehr funktionieren. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Kundenbeziehungen haben und zu Reputationsverlusten führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, überwacht die Entwicklungsabteilung des Konzerns stets Updates der Betriebssysteme und steht in engem Kontakt zu TeamViewers Kundensupport, um etwaige Störungen der TeamViewer-Software sofort beheben zu können.

Aufgrund des sich schnell verändernden Softwaremarkts besteht grundsätzlich das Risiko, dass TeamViewers Innovationsvorsprung gegenüber den Wettbewerbern verloren geht, die Produktentwicklung des Konzerns die Markterwartungen hinsichtlich neuer Trends und Innovationen nicht erfüllt und in der Folge die Produkte des Konzerns an Attraktivität verlieren und die Kunden zu Wettbewerbern wechseln. Um die Markterwartungen zu erkennen und schnell auf diese reagieren zu können, berücksichtigt TeamViewer kontinuierlich Kunden-Feedback in der Produktentwicklung. Des Weiteren wendet TeamViewer agile Methoden zur Softwareentwicklung an, um schneller auf Veränderungen reagieren zu können.

Die Softwaretechnologie, die den Produkten von TeamViewer zugrunde liegt, ist komplex und kann wesentliche Mängel oder Fehler enthalten, insbesondere wenn neue Produkte eingeführt oder neue Funktionen oder Möglichkeiten freigeschaltet werden. Die Kosten, die bei der Analyse, Korrektur oder Beseitigung von wesentlichen Mängeln oder Fehlern in der Software anfallen, können erheblich sein. Obwohl TeamViewer häufig Updates für seine Software herausgibt, ist es möglich, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, Schwachstellen oder Fehler zeitnah oder gänzlich zu korrigieren, was dem Ruf und der Wettbewerbsposition des Unternehmens erheblichen Schaden zufügen könnte. Tatsächliche, mögliche oder wahrgenommene Mängel können Unterbrechungen in der Verfügbarkeit der Software verursachen und zu verlorener oder verzögerter Marktakzeptanz und Verkäufen führen, TeamViewer zu Rückerstattungen an Kunden verpflichten oder anderweitig Haftungsansprüche begründen. Eine Haftung kann sich auch im Zusammenhang mit älteren Versionen der TeamViewer-Software ergeben, die noch von Kunden genutzt werden.

Produkt- und IT-Sicherheit

Das Geschäftsmodell von TeamViewer umfasst die Bereitstellung von Lösungen, die Endanwendern einen sicheren Fernzugriff auf Geräte und Netzwerke (Remote-Konnektivität sowie Frontline-Lösungen) ermöglichen. Jegliches unbefugte Eindringen, Netzwerkunterbrechungen, Denial-of-Service

(ein Angriff, um legitime Nutzer am Zugriff auf die Dienstleistungen zu hindern) oder ähnliche bösartige Einflüsse von Dritten haben das Potenzial, die Integrität, Kontinuität, Sicherheit und das Vertrauen in die Software, Dienste oder Systeme von TeamViewer oder seiner Kunden zu beeinträchtigen. Dies könnte zu kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten, erheblichen finanziellen Verbindlichkeiten, verstärkter regulatorischer Kontrolle, finanziellen Sanktionen und zu einem Vertrauensverlust in die Produkte von TeamViewer führen. Bestehende oder potenzielle Kunden könnten sich zudem für andere IT-Lösungen entscheiden. Cyberangriffe werden immer raffinierter und gehen zunehmend auch von hoch professionellen Parteien aus. Cloudbasierte Plattformanbieter von Produkten und Dienstleistungen und Produktangebote im Remote-Connectivity-Bereich sind zunehmend attraktive Ziele solcher Cyberattacken.

Neben traditionellen Cyberangriffen wie Computer-Hackern", bösartigem Code (z. B. Viren und Würmern), Diebstahl oder Missbrauch durch Mitarbeitende und Denial-of-Service-Angriffen wird auch von hoch professionellen, finanziell sehr gut ausgestatteten und oftmals staatsnahen oder politisch motivierten Akteuren berichtet, die Cyberangriffe durchführen. Angriffe können sowohl auf eine Schädigung von TeamViewer als auch seiner Nutzer abzielen oder Bestandteil externer oder interner Spionagetätigkeit und Sabotageakte sein. Dabei kann schon allein das Gerücht über einen unberechtigten Zugang oder angebliche Sicherheitslücken erhebliche Auswirkungen auf TeamViewers Reputation und Geschäftsentwicklung haben. TeamViewers Sicherheitsteam konzentriert sich auf die stetige Verbesserung der Produktsicherheit sowie der zugrundeliegenden Infrastruktur. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Cyberangriffe und Versuche eines unberechtigten Zugangs zu TeamViewers Netzwerken und Servern frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden. Mögliche Risiken werden zunächst durch Bedrohungsmodellierung, Penetrationstests, Risikoklassifizierungen, Prüfungen und Bedrohungsprofile regelmäßig bewertet. Ein Sicherheitsbetriebszentrum (SOC) überwacht rund um die Uhr die IT- und

Produktinfrastruktur, um mögliche Angriffe sofort zu erkennen. Zudem werden die internen Sicherheitsstrukturen regelmäßig von internen sowie von externen Parteien überprüft und gegebenenfalls angepasst. Das Abschalten von älteren Produktversionen, die den heutigen Sicherheitsstandards nicht mehr gerecht werden, stellt eine weitere Sicherheitsmaßnahme dar.

Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass TeamViewers Produkte zu unberechtigten Zwecken missbraucht werden, beispielsweise indem das Produkt im Zusammenhang mit Schadsoftware oder für betrügerische Geschäftsmodelle verwendet wird. Dies kann für TeamViewer zu Reputationsschäden und negativen Auswirkungen auf Kundengewinnung und Kundenbindung führen. Die oben beschriebenen Produktsicherheitsmaßnahmen stellen auch für diesen Fall risikominimierende Maßnahmen dar. Darüber hinaus arbeitet TeamViewer mit externen Fachgremien zusammen, um Verdachtsfälle frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Vertriebsrisiken

Der Erfolg von TeamViewer ist in erheblichem Maße von seiner Fähigkeit abhängig, Neukunden zu gewinnen und die Geschäftsbeziehungen zu bestehenden Kunden zu erhalten und weiter auszubauen. Dabei besteht das Risiko, dass Kunden am Ende ihrer Subskriptionsperiode ihre Lizenz nicht verlängern oder kündigen oder den Umfang reduzieren. TeamViewer versucht durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere durch regional spezifische Vertriebsstrategien und den gezielten Einsatz von Vertriebspartnern, diesen Risiken entgegenzuwirken. Allerdings kann nicht in allen Fällen gewährleistet werden, dass eine dauerhafte Kundenbindung und eine fortlaufende Erweiterung der Nutzung der TeamViewer-Produkte durch die bestehenden Kunden erfolgt. Die hohe Net Retention Rate in den vergangenen Jahren belegt das hohe Maß an Kundenbindung und damit den Erfolg der Vertriebsmaßnahmen des Konzerns.

Die Vertriebsrisiken des Konzerns unterscheiden sich regional und sind insbesondere in Regionen mit teilweise schwankenden wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise im asiatischen und lateinamerikanischen Raum, stark erhöht. TeamViewers Wachstumsstrategie basiert unter anderem auf dem Ausbau von Kundenbeziehungen in solchen Regionen. TeamViewer ist in diesen Ländern daher Risiken ausgesetzt, die insbesondere mit der Geschäftstätigkeit in Schwellenmärkten einhergehen. Der Konzern wirkt diesen Risiken durch den kontinuierlichen Ausbau regionaler Vertriebsstrukturen entgegen, um den jeweiligen spezifischen Marktanforderungen gerecht zu werden.

Migration der heterogenen IT-Systemlandschaft

Die Migration der IT-Systemlandschaft die im Vorjahr noch nicht vollständig abgeschlossen und deshalb als mit erheblichem Risiko behaftet eingestuft wurde, wurde im Geschäftsjahr 2021 fertiggestellt, sodass die mit der IT-System Landschaft des TeamVirewer Konzerns verbundenen Risiken nur noch als mittel eingestuft werden.

Personalrisiken

Hochqualifizierte Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen zu binden sowie die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitenden stellen für den Konzern – wie auch für viele andere Unternehmen speziell im Technologiesektor – eine Herausforderung dar. Der mit der Abwanderung zentraler Mitarbeitenden verbundene Wissensverlust könnte dazu führen, dass TeamViewer den Marktanforderungen an seine Produkte nicht gerecht werden kann und TeamViewers strategische Initiativen nicht ausreichend umgesetzt werden können. Wenn es TeamViewer nicht gelingt, ausreichend qualifizierte Mitarbeitende aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels zu rekrutieren, besteht die Gefahr, dass der Konzern seine Wachstums- und Innovationsziele verfehlt. Um dem Risiko entgegenzuwirken, nutzt TeamViewer verschiedene Maßnahmen zur Mitarbeitendenbindung und -gewinnung, wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle, attraktive Arbeitsplatzmodelle, die Eröffnung weiterer Standorte sowie eine marktgerechte Vergütung inklusive Bonusprogramm.

Compliance-bezogene Risiken

Unter Compliance-bezogenen Risiken versteht TeamViewer sämtliche rechtliche und regulatorische Risiken sowie Corporate-Governance-Risiken.

Generelle rechtliche und regulatorische Risiken

TeamViewer definiert generelle rechtliche und regulatorische Risiken als solche, die aus Verstößen gegen Rechtsgrundlagen und aus Vertragspflichten entstehen. TeamViewer ist einer Vielzahl verschiedener Gesetze und rechtlicher Rahmenbedingungen in verschiedenen Jurisdiktionen ausgesetzt, einschließlich solcher, die die Nutzung des Internets, die Privatsphäre, den Datenschutz, IT-Sicherheit, Verbraucherschutz und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen regeln. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen laufenden Änderungen und können erhebliche Auswirkungen auf TeamViewers Geschäftstätigkeit oder die Erweiterung der Geschäftstätigkeit in neue Geschäftsfelder haben.

Das Geschäftsmodell von TeamViewer umfasst die Bereitstellung von Lösungen, die Endanwendern einen sicheren Fernzugriff ermöglichen

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Durch den kontinuierlichen Ausbau seiner Kundenbasis und seiner Vertriebsmodelle ist TeamViewer in zunehmendem Maße vertraglichen Haftungsrisiken und Produktanforderungen von Großkunden ausgesetzt. Dabei kann es zu Abweichungen von der Standard-Endnutzerlizenzvereinbarung kommen, deren Verhandlung und fortlaufende Prüfung signifikante Ressourcen bei TeamViewer in Anspruch nehmen und den Vertriebszyklus hinauszögern können. Zudem ist die technische Integration der betrieblichen Anforderungen von Großkunden oftmals komplex und erfordert individuell abgestimmte Entwicklungsarbeit. Bei Verstößen gegen Vertragspflichten können sich Haftungsansprüche der Kunden für entstandene Schäden und Reputationsschäden ergeben. Um solche Risiken nach Möglichkeit zu minimieren, prüft TeamViewers Rechtsabteilung Enterprise-Verträge und Service-Level-Vereinbarungen intensiv vor deren Abschluss.

TeamViewer bietet seine Produkte weltweit und einer Vielzahl von Kunden an, oftmals ohne persönlichen Kontakt und über das Internet. Dabei besteht das Risiko eines Verstoßes gegen Sanktionen oder Exportkontrollbeschränkungen. Solche Verstöße können zu Strafzahlungen, juristischen Konsequenzen sowie Reputationsschäden führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat TeamViewer umfassende Compliance-Mechanismen etabliert.

Datenschutz

Der Konzern hat die Einstufung des Datenschutzrisikos im Geschäftsjahr 2021 auf mittel reduziert. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der nunmehr gefestigten Marktpraxis bei der Umsetzung und damit auch besseren Vorhersehbarkeit der Anwendung des neuen datenschutzrechtlichen Umfelds durch die Marktteilnehmer und Behörden.

Finanzielle Risiken

Unter finanziellen Risiken versteht TeamViewer sämtliche Risiken, die sich im Zusammenhang mit Finanzmitteln, Buchhaltung, Berichterstattung und Steuern ergeben.

Fremdwährungsrisiko

TeamViewer tätigt Geschäfte in etwa 180 Ländern und mehr als 40 Währungen. Insbesondere die in US-Dollar denominierten Billings trugen im Geschäftsjahr 2021 einen hohen Anteil zu Billings, Umsatz und entsprechend der Ertragskraft des Konzerns bei. Eine Veränderung des Wechselkurses dieser Währungen gegenüber dem Euro birgt daher ein Währungsrisiko für den Konzern. TeamViewer hat zur Absicherung des USD-Währungsrisikos derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Auch aus der Bewertung des US-Dollar- und Britischen-Pfund-Darlehens zum aktuellen Wechselkurs resultiert ein Fremdwährungsrisiko, welches gegenläufig zu den Billings in diesen Währungen ist.

Die Berichtswährung des TeamViewer-Konzerns ist der Euro. Die TeamViewer-Tochterunternehmen berichten in verschiedenen Währungen, darunter US-Dollar, Britisches Pfund, Australischer Dollar, Japanischer Yen, Indische Rupie, Singapur-Dollar und Armenischer Dram. Die Einnahmen und Ausgaben der ausländischen Tochtergesellschaften werden zum durchschnittlichen Wechselkurs der Periode in Euro umgerechnet.

Gesamtbetrachtung der Risiken

Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die identifizierten Risiken derzeit weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdend für den Konzern oder eines seiner wesentlichen Tochterunternehmen sind.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist die Identifikation, Bewertung und Steuerung all jener Risiken, die sich wesentlich auf die ordnungsgemäße Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses auswirken können. Die folgenden Elemente werden mit dem Kontrollsystem abgedeckt:

  • Für den Rechnungslegungsprozess wesentliche Funktionen sind getrennt und Verantwortlichkeiten eindeutig zugeordnet.
  • Gesetzliche Änderungen und neue Rechnungslegungsstandards werden regelmäßig analysiert.
  • Die Erstellung der Abschlüsse erfolgt konzernweit nach einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien und unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips in allen relevanten Prozessen.
  • Die Verwaltung der Lieferungs- und Leistungsbeziehungen sowie die Leistungsverrechnung innerhalb des Konzerns erfolgt an zentraler Stelle.
  • Die Einzelgesellschaften werden mit einheitlicher Konsolidierungssoftware und unter stichprobenartiger Prüfung der erhaltenen Daten an zentraler Stelle konsolidiert.
  • Im Zuge der Monatsberichtserstellung werden Berichtszahlen intern monatlich überprüft.
  • Rechnungsrelevante Maßnahmen sind vom Risikomanagementsystem sowie vom internen Kontrollsystem abgedeckt.
  • Der Code of Conduct beschreibt zudem die Grundsätze eines korrekten und verantwortungsvollen Handelns im Hinblick auf die Finanzberichterstattung. Ein entsprechendes Richtlinienwesen ist implementiert.

Das interne Kontrollsystem stellt einen wichtigen Bestandteil dar, um eine vollständige und korrekte Rechnungslegung und Berichterstattung zu gewährleisten. Basierend auf den im Risikomanagementsystem identifizierten Risiken stellt das interne Kontrollsystem die Minderung der finanziellen Risiken durch entsprechende Kontrollen sicher.

Interne Revision

Die interne Revision ist ein aktiver Bestandteil der Corporate Governance des TeamViewer-Konzerns. Sie stellt sicher, dass interne Prozesse und Organisationsstrukturen auf deren Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Weiterhin ist sie darauf ausgerichtet, durch die Beurteilung der Effektivität und Effizienz von Geschäftsprozessen Mehrwerte für den TeamViewer-Konzern zu schaffen.

Die interne Revision berichtet direkt an den Vorstand sowie den Prüfungsausschuss und operiert weltweit. Gemeinsam mit dem Vorstand werden die für das jeweils kommende Geschäftsjahr zu analysierenden Bereiche und Themen definiert und dem Prüfungsausschuss zur Freigabe des Jahresprüfungsprogramms vorgelegt. Der Prüfungsausschuss wird über den Fortschritt der Projekte regelmäßig informiert.

Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die identifizierten Risiken derzeit weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdend für den Konzern oder eines seiner wesentlichen Tochterunternehmen sind

07 Prognosebericht

Billings-Wachstum in einer Größenordnung von 630 bis 650 Mio. EUR | Bereinigte EBITDA-Marge in einer Spanne von 45 % bis 47 %

Erwartete gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Situation

Für das Jahr 2022 rechnet das IfW mit einem Zuwachs der Weltproduktion um 4,5 %, nach einem Anstieg um 5,7 % im Jahr 2021. Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass die konjunkturellen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie trotz neuer Infektionswellen zurückgehen werden, da zum einen die Impfquoten hoch sind und zum anderen ein hoher Anteil der Bevölkerung bereits in Kontakt mit dem Virus gekommen ist und die gesundheitlichen Folgen daher begrenzt sein dürften. Mit der zunehmenden Anpassung der Produktionskapazitäten und der Wertschöpfungsketten an die veränderte Nachfragestruktur dürften die sich als Bremsfaktor erwiesenen Lieferengpässe allmählich überwunden werden. Für die Europäische Union erwartet das IfW einen Anstieg des BIP um knapp 3,5 % im Jahr 2022 und um rund 3,2 % im Jahr 2023. Für die Vereinigten Staaten wird für die beiden kommenden Jahre ein Anstieg des BIP mit Raten von 4,4 % bzw. 3,2 % erwartet1.

Für die weltweiten IT-Ausgaben erwartet das Marktforschungsinstitut Gartner im Jahr 2022 ein Wachstum von 5,5 % auf 4,5 Billionen USD und damit ein geringeres Wachstum als im Vorjahr (9,5 %)2. Im Markt für digitale Transformation, für den das Marktforschungsinstitut IDC im Zeitraum 2021-2025 ein jährliches Wachstum von 16,4 % (CAGR) prognostiziert, erwartet IDC im Jahr 2022 hingegen eine Beschleunigung der Investitionen, insbesondere mit dem Fokus auf langfristige strategische Digitalisierungsziele3. Für den Enterprise Augmented Reality Markt werden sowohl für das Jahr 2022 als auch darüber hinaus hohe Wachstumsraten erwartet – das Marktforschungsinstitut ABI Research prognostiziert hierfür bis zum Jahr 2026 ein jährliches Wachstum von 66 % (CAGR)4.

Künftige Entwicklung des Konzerns

TeamViewer erwartet für die kommenden Quartale eine weiter wachsende Nachfrage nach seinen Lösungen. Globale Megatrends rund um Digitalisierung, Konnektivität und Nachhaltigkeit werden den Wachstumskurs des Unternehmens auch im Jahr 2022 unterstützen. So strebt TeamViewer weiterhin ein Billings-Wachstum im hohen Zehnerbereich an und erwartet im Geschäftsjahr 2022 Billings in einer Größenordnung von 630 bis 650 Mio. EUR (2021: 547,6 Mio. EUR). Der Umsatz wird voraussichtlich im mittleren Zeh-

nerbereich auf 565 bis 580 Mio. EUR steigen (2021: 501,1

Mio. EUR). Die bereinigte EBITDA-Marge wird voraussicht-

lich zwischen 45 % und 47 % liegen. Das Unternehmen rechnet außerdem mit einem deutlichen Anstieg des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit im Vergleich zu 2021 (2021: 194,0 Mio. EUR).

Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung

Der Vorstand ist zuversichtlich, dass der TeamViewer-Konzern an die Entwicklung des Geschäftsjahres 2021 anknüpfen kann und erwartet für das Geschäftsjahr 2022 eine erneut positive Geschäftsentwicklung.

Globale Megatrends rund um Digitalisierung, Konnektivität und Nachhaltigkeit werden den Wachstumskurs des Unternehmens auch im Jahr 2022 unterstützen

07 Prognosebericht

08 Vergütungsbericht

Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmernsentwicklung ausgerichtet | Malus- und Clawback-Bedingungen verankert

Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Höhe der individuellen Vergütung, die den Organmitgliedern der TeamViewer AG im Berichtsjahr 2021 zugeflossen bzw. gewährt worden ist. Der Bericht entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 162 AktG, den relevanten Rechnungslegungsvorschriften (HGB, IFRS) sowie den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019. Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG haben bei der Erstellung des Vergütungsberichts Wert auf eine klare, verständliche und transparente Berichterstattung gelegt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 S.1 und 2 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft.

Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 aus Vergütungssicht

Performance im Geschäftsjahr 2021

Die Entwicklung der TeamViewer AG im Geschäftsjahr 2021 zeigt ein gemischtes Bild. Das Unternehmen hat trotz einiger Herausforderungen ein starkes Ergebnis erzielt. Die Billings stiegen um 19 % gegenüber dem Vorjahr auf 547,6 Mio. EUR, die bereinigte EBITDA-Marge lag bei 47 %. Das Finanzprofil des Unternehmens zeichnet sich nach wie vor durch ein zweistelliges Wachstum, hohe Profitabilität und einen sehr guten Cashflow aus. Dennoch waren die Erwartungen sowohl an das Billings-Wachstum als auch an die bereinigte EBITDA-Marge nach dem überaus starken und von

Corona-bedingter Sondernachfrage geprägten 2020 deutlich höher. Die eigene Wachstumsprognose wurde auf Basis des Ausnahmejahrs 2020 zu optimistisch angesetzt und musste im Jahresverlauf 2021 reduziert werden. Zuvor hatten die neuen Sport-Partnerschaften im Fußball und Rennsport und die damit verbundenen zusätzlichen Marketingkosten bereits zu einer Korrektur des Margenziels geführt. Die angepasste Prognose wurde zum Jahresende dann umfassend erfüllt bzw. bei der bereinigten EBITDA-Marge sogar übertroffen. Insgesamt wurden seitens des Vorstands wichtige strategische Weichen für die Zukunft gestellt: TeamViewer hat mehrere kleinere Unternehmen akquiriert und deren Technologie vollständig in sein Produktangebot integriert. Damit konnte das Lösungsportfolio maßgeblich erweitert werden, was TeamViewers gestiegene Relevanz als Enterprise-Software-Anbieter erklärt. Zudem wurden strategische Partnerschaften mit großen Technologievorreitern abgeschlossen, die künftiges Wachstum sicherstellen sollen.

Das Nichterreichen der ursprünglich gesetzten Prognose für Billings und bereinigtem EBITDA hatte unter anderem zur Folge, dass die STI-Zahlungen an den Vorstand im Geschäftsjahr 2021 komplett entfallen sind. Der Grundsatz des Vergütungssystems, dass besondere Leistungen angemessen vergütet werden und Zielverfehlungen zur Vergütungsverringerung führen sollen, sogenannte Pay for Performance, spiegelt sich damit, wie auch in der nachstehend dargestellten Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2021 generell, im besonderen Maße wider.

Veränderungen in der Corporate Governance

Im Berichtsjahr 2021 gab es Veränderungen sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat der TeamViewer AG. Im Zeitraum vom 19. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021 war Lisa Agona ordentliches Mitglied des Vorstands. Nach dem vorzeitigen Ausscheiden des bisherigen Mitglieds des Aufsichtsrats der TeamViewer AG, Holger Felgner, ist Hera Kitwan Siu ab 26. November 2021 gerichtlich als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Die Bestätigung durch die Hauptversammlung wird in der turnusmäßigen Hauptversammlung 2022 durchgeführt. Darüber hinaus gab es keine Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG.

Im Berichtsjahr 2021 wurde zudem das neue Vergütungssystem des Vorstands und des Aufsichtsrats der TeamViewer AG eingeführt und durch die Hauptversammlung bestätigt. Darin sind die Grundsätze der Vergütung festgelegt, die nachstehend näher erläutert werden.

Grundsätze der Vorstandsvergütung

Zielsetzung des Vergütungssystems

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der TeamViewer AG wurde am 17. März 2021 vom Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Nominierungs- und Vergütungsausschusses beschlossen und am 15. Juni 2021 von der Hauptversammlung der Gesellschaft mit 96,23 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Es setzt die Anforderungen des Aktiengesetzes unter Berücksichtigung der zweiten

Aktionärsrichtlinie (ARUG II) um und entspricht sämtlichen Empfehlungen des DCGK.

Das neue Vergütungssystem ist auf die Förderung der Geschäftsstrategie sowie eine langfristige Gesellschaftsentwicklung ausgerichtet. Insbesondere setzt das System wirksame Anreize für Wachstum und steigende Rentabilität und soll gleichzeitig die nichtfinanzielle Leistung, darunter auch Nachhaltigkeitsaspekte (Environment, Social, Governance – ESG-Aspekte), verbessern. Es liefert damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung und Erreichung der von TeamViewer verfolgten Wachstumsstrategie. Das Vergütungssystem ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Wachsstumsstrategie von TeamViewer umgesetzt und erreicht wird und dabei den individuellen Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder sowie der Gesamtsituation und Leistung von TeamViewer in angemessener Weise Rechnung trägt.

Struktur der Vorstandsvergütung

Die Vorstandsvergütung setzt sich aus einer Mischung von kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteilen zusammen, um die Unternehmensstrategie und die nachhaltige und langfristige Entwicklung von TeamViewer effektiv zu fördern. Zusätzlich zu den finanziellen Erfolgszielen sind auch nichtfinanzielle Erfolgsziele enthalten. Diese nichtfinanziellen Erfolgsziele umfassen ESG-Aspekte, die sich auf die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie von TeamViewer beziehen und somit Anreize für den langfristigen und nachhaltigen Erfolg von TeamViewer setzen. Darüber hinaus orientiert sich die langfristige variable Vergütung weitgehend an der Aktienkursentwicklung von TeamViewer, was einen Gleichklang der Interessen des Vorstands und der Aktionäre sicherstellt. Eine Verpflichtung zum Erwerb

und Halten von Aktien von TeamViewer trägt ebenfalls zu diesem Interessengleichklang bei.

Bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat zudem die jeweiligen Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen des oberen Führungskreises und der Belegschaft von TeamViewer. Eine Konsistenz des Vergütungssystems für Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeitende wird dadurch sichergestellt, dass dieselben Erfolgsziele verwendet werden und somit gleiche Anreize bei der Steuerung von TeamViewer gesetzt werden.

Das Vergütungssystem für den Vorstand gilt für neu eintretende Vorstandsmitglieder, bei Wiederbestellungen amtierender Vorstandsmitglieder sowie bei sonstigen Änderungen bestehender Dienstverträge und findet auch auf den Dienstvertrag von Oliver Steil seit dessen Wiederbestellung im Oktober 2021 Anwendung. Damit liegen keine Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG vor. Darüber hinaus entsprachen sowohl der bis zum Zeitpunkt seiner Wiederbestellung geltende Dienstvertrag von Oliver Steil und der Dienstvertrag von Lisa Agona als auch der bestehende Dienstvertrag von Stefan Gaiser weitestgehend den im Jahr 2021 erstmals eingeführten Regelungen zum Vergütungssystem.

Weiterführende Informationen wie das von der Hauptversammlung gebilligte Vorstandsvergütungssystem stehen auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung.

Verfahren zur Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand

Für die Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems ist der Aufsichtsrat zuständig. Hierbei wird der Aufsichtsrat durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss unterstützt. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss erarbeitet Empfehlungen für die Vor-

standsvergütung unter Berücksichtigung der vorgenannten Prinzipien sowie der Empfehlungen des DCGK in seiner jeweils gültigen Fassung. Vorbereitet durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss werden das Vergütungssystem sowie alle sonstigen Angelegenheiten, die die individuelle Vergütung der Vorstandsmitglieder betreffen, im Aufsichtsrat beraten und beschlossen. Bei Bedarf können sowohl der Nominierungs- und Vergütungsausschuss als auch der Aufsichtsrat einen unabhängigen externen Vergütungsexperten zur Unterstützung bei der Entwicklung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder sowie der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung hinzuziehen. Ein unabhängiger externer Vergütungsexperte wurde durch den Aufsichtsrat zur Unterstützung bei der der Entwicklung des Vergütungsystems hinzugezogen.

In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sind Vorgaben zur Vermeidung von Interessenkonflikten festgelegt, die auch bei der Festsetzung, Umsetzung oder Überprüfung der Vorstandsvergütung zu berücksichtigen sind.

Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder trägt den individuellen Aufgaben und Leistungen sowie der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten von TeamViewer in angemessener Weise Rechnung.

Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Vorstandsvergütung und schlägt dem Aufsichtsrat bei Bedarf Anpassungen vor, um den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen und eine marktübliche Vergütung zu gewährleisten.

Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem regelmäßig und nimmt die für notwendig erachteten Änderungen vor. Bei wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung gemäß den Vorgaben des § 120a AktG erneut zur Billigung vorgelegt. Sollte die Hauptversammlung das Vergütungssystem nicht billigen, wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vorgelegt. Für den horizontalen Vergleich legt der Aufsichtsrat eine Gruppe vergleichbarer Unternehmen – bezogen auf Land, Unternehmensgröße und Branche – fest. Diese setzte sich bei Festlegung der im Geschäftsjahr 2021 gewährten Vergütung aus den im MDAX gelisteten Unternehmen zusammen und wurde um eine Vergleichsgruppe aus internationalen Technologieunternehmen vergleichbarer Größe ergänzt. Dadurch wurde sowohl die Angemessenheit gegenüber Unternehmen vergleichbarer Größe in Deutschland als auch gegenüber internationalen Unternehmen derselben Branche gewährleistet. Insbesondere hat der Aufsichtsrat dabei die folgenden Aspekte geprüft und berücksichtigt:

Zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung betrachtet der Nominierungs- und Vergütungsausschuss die Höhe der Vergütung im Vergleich zu den Vergütungen von Vorstandsmitgliedern vergleichbarer Unternehmen (horizontaler Vergleich) sowie die vertikale Angemessenheit im Verhältnis zu den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen des oberen Führungskreises und der Belegschaft der TeamViewer AG (vertikaler Vergleich) und die Entwicklung der Vergütungsrelation über die Zeit.

  • die Wirkungsweise der einzelnen fixen und variablen Komponenten, also deren Methodik und Erfolgsparameter,
  • die Gewichtung der Komponenten zueinander, das heißt, das Verhältnis der fixen Grundvergütung zu den kurz- und langfristigen variablen Bestandteilen,
  • die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung, bestehend aus Jahresgrundgehalt und Nebenleistungen, der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-term Incentive – STI) (Jahresbonus) und der langfristigen variablen Vergütung (Long-Term Incentive – LTI), sowie
  • den möglichen Höchstbetrag der gewährten Vergütung.

Für den vertikalen (internen) Vergleich werden der obere Führungskreis und die Belegschaft der TeamViewer AG herangezogen. Bei dieser Bewertung werden sowohl das aktuelle Verhältnis als auch die Veränderung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt beurteilt. Der Aufsichtsrat legt fest, wie der obere Führungskreis und die Belegschaft für den Vergleich zu differenzieren sind. Bei der Festlegung der im Geschäftsjahr 2021 gewährten Vergütung hat der Aufsichtsrat als oberen Führungskreis die Führungsebene unterhalb des Vorstands sowie als Belegschaft die Gesamtbelegschaft, also alle Mitarbeitenden der TeamViewer AG, für den Vergleich herangezogen. Darüber hinaus wurden die Vergütung des Senior Leadership Teams sowie die Vergütung der Gesamtbelegschaft auf Konzernebene berücksichtigt.

Überblick über die Bestandteile der Vergütung

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen (erfolgsunabhängigen) und variablen (erfolgsabhängigen) Vergütungsbestandteilen zusammen, deren Gesamtsumme jeweils die Gesamtzielvergütung eines Vorstandsmitglieds bestimmt.

Neben dem Jahresgrundgehalt beinhaltet die feste Vergütung zusätzlich Nebenleistungen, die ereignis- und personenbezogen jährlich unterschiedlich ausfallen können. Die variable Vergütung setzen sich aus der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-term Incentive – STI) (Jahresbonus) und der langfristigen variablen Vergütung (Long-Term Incentive – LTI) zusammen.

Um den Pay-for-Performance-Gedanken des Vergütungssystems zu stärken, besteht der überwiegende Teil der Zielgesamtvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds aus variablen, erfolgsabhängigen Bestandteilen. Um darüber hinaus sicherzustellen, dass die Vergütung auf die nachhaltige und langfristige Entwicklung von TeamViewer ausgerichtet ist, überwiegt der Anteil des LTI den Anteil des STI.

Der Anteil der festen Vergütung an der Zielgesamtvergütung liegt zwischen 30 % und 40 %. An der festen Vergütung hat das Jahresgrundgehalt einen Anteil von 90 % bis 100 % und die Nebenleistungen von bis zu 10 %. Der Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtzielvergütung liegt zwischen 60 % und 70 %, wovon 30 % bis 47 % auf die STI und 53 % bis 70 % auf die LTI entfallen. Eine nachträgliche Änderung der durch den Aufsichtsrat jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr festgelegten Zielwerte oder Vergleichsparameter wird ausgeschlossen.

Bei Vorstandsmitgliedern, die im Rahmen ihrer Erstbestellung eine Ausgleichszahlung als Kompensation für verfallende Vergütung bei früheren Arbeitgebern erhalten, können die Anteile der einzelnen Bestandteile im gesetzlich zulässigen Rahmen abweichen.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2021

Feste Vergütung

Im Geschäftsjahr 2021 haben sämtliche Mitglieder des Vorstands ein festes, in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen zahlbares erfolgsunabhängiges Jahresgrundgehalt in bar erhalten, das für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Steil 900.000 EUR (brutto) p. a. und für Herrn Gaiser 550.000 EUR (brutto) p. a. betrug. Das Jahresgrundgehalt von Frau Lisa Agona betrug 450.000 USD (brutto) p. a. (entspricht ca. 397.315,91 EUR (brutto) in Abhängigkeit vom Wechselkurs) und wurde anteilig vom Zeitpunkt ihrer Ernennung als Mitglied des Vorstands am 19. April 2021 bis zum Ende ihres Anstellungsverhältnisses bei der Gesellschaft am 31. Dezember 2021 gezahlt.

Erfolgsabhängige variable Vergütung

Zusätzlich zur festen Vergütung haben die Vorstandsmitglieder die Möglichkeit, einen vom Jahreserfolg der Gesellschaft abhängigen variablen Short-term Incentive-Bonus (STI-Bonus) sowie zusätzlich einen Long-Term Incentive-Bonus (LTI-Bonus) gemäß dem jeweils anwendbaren Long-Term Incentive Programme (LTIP) zu erhalten.

Kurzfristige variable Vergütung/STI-Bonus

Der variable, in bar auszuzahlenden Jahresbonus (STI-Bonus) ist abhängig vom Erreichen bestimmter finanzieller Ziele (basierend auf Billings-basierten Performance-Zielen und/oder bereinigten EBITDA-Zielen) sowie optional bestimmter nichtfinanzieller Unternehmensziele, die insbesondere Nachhaltigkeitsaspekte ESG-Aspekte) umfassen. Zudem ist die Höhe des STI-Bonus abhängig von der Bewertung der vom Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres für jedes Vorstandsmitglied individuell festgelegten persönlichen Leistungskriterien, die prozentual gewichtet werden. Durch die optionale Berücksichtigung nichtfinanzieller Unternehmensziele auf Ebene der Bemessungsgrundlage des STI ermöglicht das neue Vergütungssystem zukünftig in noch stärkerem Ausmaß als bisher, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen des STI-Bonus zu berücksichtigen, um der besonderen Bedeutung der ESG-Aspekte für TeamViewer gerecht zu werden. Um bereits für das Geschäftsjahr 2021 den hohen Stellenwert der ESG-Aspekte zu unterstreichen, hat sich der Aufsichtsrat entschieden, ESG-Aspekte an zentraler Stelle innerhalb der festzulegenden persönlichen Leistungskriterien (sogenannte Modifier Kriterien) sämtlicher Vorstandsmitglieder einzubeziehen.

Grundlage für die Bemessung bzw. Auszahlung des STI-Bonus ist zusätzlich die Berücksichtigung von bestimmten Malus- und Clawback-Tatbeständen, die zu einer Reduzierung oder zum vollständigen Entfallen des STI-Bonus sowie zu dessen Rückforderung führen können.

Der STI-Bonus für das jeweilige Geschäftsjahr wird damit – vorbehaltlich einer etwaigen Reduzierung oder Rückforderung (Malus und Clawback) – grundsätzlich wie folgt berechnet:

Bei einer Zielerreichung von 100 % (und bei Fehlen von Malus- bzw. Clawback-Tatbeständen) beträgt der STI-Bonus (Ziel-STI) im Geschäftsjahr 2021 für Herrn Steil 900.000 EUR (brutto), für Herrn Gaiser 500.000 EUR (brutto) und für Frau Agona 450.000 USD (brutto), was für Frau Agona pro rata temporis einem Betrag in Höhe von 279.754 EUR (brutto) (nach Wechselkurs) entspricht.

Der STI-Bonus ist auf maximal 200 % des Ziel-STI-Bonus begrenzt. Beginnt oder endet der jeweilige Dienstvertrag im Laufe eines Jahres, wird der STI-Bonus pro rata temporis für die Zeit des Bestehens des Dienstverhältnisses im jeweiligen Geschäftsjahr berechnet, wobei die Feststellung der

Zielerreichung auch im Falle eines unterjährigen Ausscheidens nach den ursprünglich festgelegten Parametern erfolgt und zum regulären Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt wird. Der STI-Bonus wird, soweit ein Anspruch auf einen solchen entstanden ist, sechs Wochen nach Verabschiedung des Konzernjahresabschlusses zur Zahlung fällig.

Der Aufsichtsrat hat am 3. Februar 2021 die Zielwerte für den STI-Bonus für das Geschäftsjahr 2021 für Herrn Steil und Herrn Gaiser sowie am 28. Juli 2021 für Frau Agona festgelegt. Dabei hat er neben den Performance-Zielen für Billings und für bereinigte EBITDA, die zu jeweils 50 % gewichtet werden, auch für jedes Vorstandsmitglied kollektive und individuelle persönliche Leistungskriterien konkretisiert.

Für die Herren Steil und Gaiser wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Billings-Zielwert in Höhe von 594 Mio. Euro festgelegt. Die Untergrenze der zu erreichenden Billings wurde bei 570 Mio. Euro und die Obergrenze bei 623 Mio. Euro festgelegt. Zwischen diesen Beträgen wird die Zielerreichung durch lineare Interpolation ermittelt. Der entsprechende Zielwert für das bereinigte EBITDA betrug 331 Mio. Euro, wobei eine Untergrenze bei 310 Mio. Euro und eine Obergrenze bei 355 Mio. Euro festgelegt wurde. Damit lagen die für die Herren Steil und Gaiser festgelegten Zielwerte jeweils in der Mitte der im Februar 2021 kommunizierten Unternehmensprognose für das Gesamtjahr 2021. Für Frau Agona wurden dieselben Billings-Ziele wie für die Herren Steil und Gaiser zugrunde gelegt. Da die Gesellschaft ihre angestrebte und dem Kapitalmarkt kommunizierte bereinigte EBITDA-Marge vor dem Eintritt von Frau Agona reduziert hatte, wurde auch der STI-Zielwert für Frau Agona angepasst, und zwar auf

Grundlage für die Bemessung des STI-Bonus

Gesamtzielerreichungsgrad in % in Bezug auf die finanziellen und ggf. nichtfinanziellen Ziele

Modifier Faktor STI-Bonus  ×  ×  =

einen Zielwert von 296 Mio. Euro bei einer Untergrenze von 290 Mio. Euro und einer Obergrenze von 330 Mio. Euro.

Die individuellen persönlichen Leistungskriterien des Vorstands fokussierten sich maßgeblich auf die Themen eines nachhaltigen und langfristigen Unternehmenswachstums, Nachhaltigkeit (ESG-Kriterien, wie die Verbesserung der ESG-Scores des Unternehmens und die Gewinnung und Förderung hochkarätiger weiblicher Führungskräfte), die Weiterentwicklung und Stärkung der Organisationsstruktur und der Prozesse des Unternehmens sowie die effiziente Umsetzung der M&A-Strategien.

Die Leistungen des Vorstandsvorsitzenden Oliver Steil im Geschäftsjahr 2021 wurden dabei insbesondere an der Wachstumsinitiative im Bereich des Enterprise-Geschäfts, der Setzung der regionalen Schwerpunkte, insbesondere durch Entwicklung und Durchführung eines Investitionsprogramms für den US-Markt und der Umsetzung der M&A-Strategien, der Stärkung von TeamViewers Remote Management Suite, den ESG-Aspekten, der Umsetzung der Akquisitions- und Partnerschaftsstrategie sowie der Stärkung der Organisationsstruktur und der -prozesse gemessen.

Die individuelle Zielerreichung des Finanzvorstands Stefan Gaiser beurteilte sich 2021 anhand des Erfolges der CFO-Organisation, der künftigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens auf dem Kapitalmarkt, der Investor Relations-Arbeit, der Einbeziehung der ESG-Aspekte, der Umsetzung der Akquisitions- und Partnerschaftsstrategie, sowie der Unterstützung und Förderung von Wachstumsinitiativen.

Die Erreichung der persönlichen Leistungskriterien im Vorstandsressort von Lisa Agona wurde im Geschäftsjahr 2021 an der Entwicklung einer mehrjährigen Marketingstrategie, der Maximierung der Geschäftsentwicklung durch bestehende Partnerschaften, sowie der Steigerung der Nachfrage und der Umsätze durch gezielte, strategische Marketingmaßnahmen gemessen.

Der Aufsichtsrat sowie der Nominierungsausschuss haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 ausführlich mit der individuellen Zielerreichung sowohl des gesamten Vorstands als auch jedes einzelnen Vorstandsmitglieds befasst.

Da die Untergrenzen der finanziellen Performance-Ziele des STI im Geschäftsjahr 2021 von keinem Vorstandsmitglied erreicht wurden, betrug der Gesamtzielerreichungsgrad 0 %. Der Aufsichtsrat hat auf dieser Basis entschieden, für das Geschäftsjahr 2021 keinen STI-Bonus auszuzahlen. Hierdurch kommt der sogenannte Pay-for-Performance-Grundsatz des Vergütungssystems, im besonderen Maße zum Tragen. Die Bewertung der Modifier-Faktoren war vor diesem Hintergrund nicht mehr maßgeblich für die Bemessung des STI-Bonus.

STI-Bonus für das Geschäftsjahr 2021

STI-Bonus für das Geschäftsjahr 2021

Vorstandsmit
glied
Gesamt
zielerrei
chungs
grad
Zielvergütung Modifier Faktor STI-Bonus
für das
Geschäfts
jahr 2021
Oliver Steil 0 % 900.000 EUR n/a 0
Stefan Gaiser 0 % 500.000 EUR n/a 0
Lisa Agona 0 % 450.000 USD n/a 0

Am 25. Januar 2022 hat der Aufsichtsrat die Zielwerte für den STI-Bonus 2022 festgelegt. Dabei werden neben den Zielgrößen für Billings und bereinigtes EBITDA im Geschäftsjahr 2022 für jedes Vorstandsmitglied individuelle Ziele festgelegt, die ausdrücklich ESG-Kriterien umfassen.

Langfristige variable Vergütung (Long-Term Incentive/LTI-Bonus)

Die Vorstandsmitglieder nahmen auch im Geschäftsjahr 2021 an dem geltenden Long-Term Incentive Programme (LTIP) der Gesellschaft teil.

Der Long-Term Incentive (LTI) wird auf Grundlage sogenannte Performance Shares mit einer vierjährigen Performance-Periode bemessen. Die Bedingungen des LTIP legt der Aufsichtsrat für jede Performanceperiode nach billigem Ermessen fest. Sofern der Aufsichtsrat keine Neufestlegung der LTIP-Bedingungen beschließt, gelten die Bedingungen des LTIP des vorgehenden Geschäftsjahrs auch für die jeweils nächste Performanceperiode.

Zu Beginn einer jeden Performanceperiode legt der Aufsichtsrat für jedes der mindestens drei Erfolgsziele eine Vorgabe fest, bei deren Erfüllung die Zielerreichung 100 % beträgt. Außerdem legt der Aufsichtsrat – soweit möglich – für jedes der Erfolgsziele einen Minimalwert als unteres Ende des Zielkorridors fest, bei dessen Erreichen die Zielerreichung 50 % (Minimalwert) beträgt. Außerdem wird ein Maximalwert festgelegt, bei dessen Erreichen oder Überschreiten die Zielerreichung 200 % (Maximalwert) beträgt. Unterschreitet der im Hinblick auf ein Erfolgsziel erreichte Wert den Minimalwert, entspricht der Zielerreichungsgrad für dieses Erfolgsziel 0 %. Erreicht oder überschreitet der im Hinblick auf ein Erfolgsziel erreichte Wert den Maximalwert, beträgt der Zielerreichungsgrad 200 %.

Der Auszahlungsbetrag wird durch Multiplikation der endgültigen Anzahl der Performance Shares für die Performanceperiode mit dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an den letzten 60 Handelstagen vor Ende der Performance-periode ermittelt. Bei einem unveränderten Aktienkurs und einer Zielerreichung von insgesamt 100 % (ohne Eingreifen von Malus- oder Clawback-Tatbeständen) würde der Auszahlungsbetrag des LTI somit dem ursprünglichen Zuteilungswert entsprechen. Der maximale

Auszahlungsbetrag einer LTI-Tranche kann (vor Berücksichtigung von Malus- bzw. Clawback-Tatbeständen) grundsätzlich 200 % des ursprünglichen Zuteilungswerts nicht überschreiten.

Die Gesamtzielerreichung berücksichtigt für die Performanceperiode:

  • 30 % finanzielle Erfolgsziele "durchschnittliches Billings-Wachstum" und "durchschnittliches Bereinigtes EBITDA-Wachstum" (gleichgewichtet),
  • 50 % relativer Total Shareholder Return (TSR), gemessen an den beiden Vergleichsgruppen "STOXX® 600 Technology" und "MDAX" (gleichgewichtet) oder vom Aufsichtsrat zum Vergleich festgelegte andere Vergleichsgruppen oder Aktienindizes und
  • 20 % nichtfinanzielle Erfolgsziele, die insbesondere Nachhaltigkeitsaspekte (Environment, Social, Governance – ESG) umfassen.

Die Auszahlung wird anschließend unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Aktienkurses von TeamViewer der letzten 60 Handelstage vor dem Ende der Performanceperiode berechnet. Die Auszahlung ist auf 200 % des LTI-Zielbetrags begrenzt.

Im Falle eines unterjährigen Beginns oder Endes des Dienstvertrages oder der Teilnahmeberechtigung an einem LTIP wird der Zuteilungswert pro rata temporis auf den Betrag reduziert, der der Anzahl der Kalendermonate, in denen das Dienstverhältnis bzw. die Teilnahmeberechtigung im Zuteilungsjahr (das erste Jahr der Performanceperiode) besteht, entspricht. Ein etwaiger Verfall nach Maßgabe des jeweils anwendbaren LTIP bleibt unberührt.

LTIP für die Performanceperiode 2021 bis 2024

Mit jedem Geschäftsjahr beginnt eine neue Bemessungsperiode (Performanceperiode) gemäß den Bedingungen des jeweils anwendbaren LTIP, nach dessen Ablauf die Zielerreichung bestimmter vorab definierter Ziele gemessen wird. Für den im Geschäftsjahr 2021 zugeteilten LTIP gilt die Performanceperiode 2021 bis 2024.

Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat folgende Zielkomponenten festgelegt:

Neben der Festlegung der Zielwerte für die langfristigen finanziellen Ziele (durchschnittliches Billings und bereinigtes EBITDA-Wachstum 2021 bis 2024) wurden dabei insbesondere die nichtfinanziellen Ziele um eine weitere ESGbasierte Vergütungskomponente ergänzt, mit deren Hilfe auf eine effektive Erhöhung der Frauenquote im Vorstand hingewirkt werden soll. Ebenfalls wurden die Zielgrößen für die relative Aktienrendite gegenüber STOXX® 600 Technology und MDAX festgelegt, wobei als Zielwert eine relative Outperformance von 6,67 % gegenüber dem jeweiligen Vergleichsindex angestrebt wird (Minimalwert bei 0 % und Maximalwert bei 20 % Outperformance).

Die Bedingungen des aktuell geltenden LTIP sehen die Zuteilung einer Tranche von virtuellen Aktien (Performance Shares) zu Beginn des ersten Geschäftsjahres der Performanceperiode 2021 bis 2024 vor. Die anfänglich zugeteilte Tranche an Performance Shares dient dabei als Berechnungsgröße für die spätere Ermittlung eines etwaigen LTIP-Auszahlungsbetrags unter Berücksichtigung der Erfolgsmessung/Zielerreichung nach Ablauf der vierjährigen Bemessungsperiode. Die anfängliche Zahl der zugeteilten Performance Shares einer Tranche ergibt sich grundsätzlich aus einem dem Vorstandsmitglied zugesagten Zutei-

lungswert dividiert durch den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an den letzten 60 Handelstagen vor Beginn der Performanceperiode (kaufmännisch gerundet auf volle Performance Shares).

Der Zuteilungswert im Geschäftsjahr 2021 betrug für Herrn Steil 1.000.000 EUR, für Herrn Gaiser 550.000 EUR und für Frau Agona 340.000 USD (entspricht gerechnet zum EZB-Referenzsatz, einem Betrag von 0,847, einem Betrag von 287.980 EUR) und wurde ausgehend von einem jährlichen Zielbetrag in Höhe von 510.000 USD pro rata temporis berechnet.

Nach Ablauf der Performanceperiode wird ein Gesamtzielerreichungsgrad für die vor Beginn der Performanceperiode vom Aufsichtsrat festgelegten Erfolgsziele ermittelt. Die Auszahlung des Auszahlungsbetrages für die jeweilige Performanceperiode wird mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Feststellung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft, der auf das Ende der jeweiligen Performanceperiode folgt, fällig, jedoch nicht später als am 31. Dezember des dem Ende der Performanceperiode folgenden Geschäftsjahres.

Auf der Grundlage des aktuell geltenden LTIP wird die endgültige Anzahl der Performance Shares am Ende der Performanceperiode ermittelt, indem die anfängliche Anzahl der Performance Shares mit dem Gesamtzielerreichungsgrad multipliziert wird. Der Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt sich aus den Zielerreichungsgraden der vom Aufsichtsrat für die jeweilige Performanceperiode festgelegten Einzelziele.

Der aus dem LTIP 2020 entstandene Gesamtaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2021 für Herrn Steil auf 300.700 EUR, für Herrn Gaiser auf 152.600 EUR und für Frau Agona 0 EUR. Der aus dem LTIP 2021 entstandene Gesamtaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2021 für Herrn Steil auf 14.800 EUR, für Herrn Gaiser auf 19.600 EUR und für Frau Agona 17.100. Weitere Angaben zur anteilsbasierten Vergütung mittels Performance Shares sind in 05 Erläuterungen zum Konzernabschluss aufgeführt. Wir betrachten diese ebenfalls als Bestandteile dieses Vergütungsberichts.

Malus- und Clawback

STI und LTI unterliegen (seit dem Börsengang der Gesellschaft) Malus- und Clawback-Bedingungen. Dies bedeutet, dass der Aufsichtsrat vor der Festlegung des Auszahlungsbetrags eines STI bzw. LTI prüft, ob ein Malus-Tatbestand eine Reduzierung oder sogar den Wegfall des variablen Vergütungsbetrags rechtfertigt, der auf der Grundlage des Zielerreichungsgrades und der LTIP-Konditionen ermittelt wird. Bereits ausgezahlte variable Vergütungsbeträge können bei Auftreten eines Clawback-Tatbestandes während der Periode, für die der variable Vergütungsbestandteil gezahlt wurde, innerhalb einer Clawback-Frist zurückgefordert werden. Die Clawback-Frist beginnt für jede variable Vergütung mit dem Ablauf der ihr zugrundeliegenden Performanceperiode und endet mit dem Ablauf von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten weder Reduzierungen noch Rückforderungen von variablen Vergütungsbestandteilen aufgrund von Malus- oder Clawback-Tatbeständen.

Vergütungsbestandteile für Vorstand

Gewicht in % Bedingungen
1. Langfristiges finanzielles Ziel 30 50%: Durchschnittliches Billings-Wachstum 2021–2024 1
50%: Durchschnittliches bereinigtes EBITDA-Wachstum 2021–2024 1
2. Nichtfinanzielles strategisches Ziel 20 50%: Net Promoter Score (extern erhoben)
50%: ESG-Ziele
3. Aktienkurs/-rendite basierendes Ziel 50 50%: Relative Aktienrendite ggü. STOXX® 600 Technology
50%: Relative Aktienrendite ggü. MDAX®

1 Durchschnitt der vier Jahreswachstumsraten 2021 bis 2024.

Nebenleistungen

Den Vorstandsmitgliedern wurden zudem geldwerte Nebenleistungen gewährt. Diese setzten sich im Wesentlichen zusammen aus einer Pauschalvergütung in Höhe von 2.000 EUR pro Monat für die Nutzung eines Privatwagens für dienstliche Fahrten (bzw. 2.000 USD im Falle von Frau Agona), Beiträgen zu der (privaten oder gesetzlichen) Kranken- und Pflegeversicherung (in Höhe der gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bzw. höchstens in Höhe der Hälfte des tatsächlich aufgewandten Beitrags), Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Tod sowie aus einer Unfallversicherung für den Fall des Todes und Invalidität. Darüber hinaus sind alle Vorstandsmitglieder durch eine D&O-Versicherung auf Kosten der Gesellschaft mit einem Selbstbehalt entsprechend den aktienrechtlichen Bestimmungen in Höhe von 10 % des Schadens, maximal jedoch 150 % des Jahresgrundgehalts, gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert. Die Gesellschaft stellt darüber hinaus für bestimmte Fahrten Herrn Gaiser einen Fahrservice zur Verfügung.

Die jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder bestehend aus Festgehalt, STI und LTI betrug demnach im Geschäftsjahr 2021 insgesamt für alle drei Vorstandsmitglieder zusammen maximal EUR 8.743.158 p. a. bei einer Zielerreichung von 200 % (oder mehr) und 5.225.424 EUR p. a. bei einer Zielerreichung von 100 %.

Die im Geschäftsjahr 2021 an die Mitglieder des Vorstands gezahlten festen und variablen Vergütungsbestandteile entsprechen vollständig den Vorgaben des durch die Hauptversammlung der Gesellschaft 2021 gebilligten Vergütungssystems. Insbesondere wurde durch die Höhe der gewährten Vergütungen auch die im Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung eingehalten. Um eine uneingeschränkte und überhöhte Vorstandsvergütung zu vermeiden, ist die Vergütung auf zwei Arten begrenzt. Zum

Überblick Ziel- und Maximalvergütungsstruktur im Geschäftsjahr 2021

1.000.000 (36 %)

900.000 (19 %) 2.000.000 (43 %) Fix STI LTI in EUR (Jahresgrundgehalt, STI-Bonus und LTI bei 200 % Zielerreichung, ohne Nebenleistungen)

Zielvergütungsstruktur

(Jahresgrundgehalt, STI-Bonus und LTI bei 100 % Zielerreichung, ohne Nebenleistungen)

Maximalvergütungsstruktur

einen ist die Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile sowohl beim STI als auch beim LTI auf 200 % des Zielbetrags limitiert. Zum anderen hat der Aufsichtsrat für die Vorstandsmitglieder eine Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegt, die alle für ein Geschäftsjahr gewährten festen und variablen Vergütungsbestandteile umfasst. Die für ein bestimmtes Geschäftsjahr maximal realisierbare Vergütung darf für jedes Vorstandsmitglied EUR 9.800.000 nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung der festgelegten Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr reduziert sich der Auszahlungsbetrag des LTI entsprechend.

Die Mischung aus kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteilen sowie die vorstehend beschriebene Bewertung der Leistungskriterien im Einzelfall gewährleisten, dass die Unternehmensstrategie und die nachhaltige und langfristige Entwicklung von TeamViewer effektiv gefördert werden.

Aktienvorhaltepflicht

Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, während der Dauer der Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft Aktien der TeamViewer AG zu halten, wobei diese Pflicht erstmals spätestens nach Ablauf von vier Jahren (bzw. im Falle von Herrn Steil und Herrn Gaiser: zwei Jahren) seit der erstmaligen Bestellung zum Mitglied des Vorstands erfüllt sein muss. Die zu haltende Anzahl von Aktien der Gesellschaft (Restricted Shares) ergibt sich aus (i) der Festvergütung dividiert durch (ii) den Wert der Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Börsengangs. Die zur Ablösung von früheren Beteiligungszusagen zur Teilhabe an der Wertsteigerung des Unternehmens von der Hauptgesellschafterin 1 der Gesellschaft gewährten Aktien (siehe hierzu unten zu Leistungen Dritter) können zu diesem Zweck verwendet werden.

Auf Basis der oben genannten Aktienbestände der Vorstandsmitglieder wurde deren Einhaltung der Aktienvorhaltepflichten zum 31. Dezember 2021 festgestellt. Lisa Agona war zum 31. Dezember 2021 nicht mehr Mitglied des Vorstands und fiel im ersten Jahr ihrer Vorstandstätigkeit ohnehin noch nicht unter die Aktienvorhaltepflicht.

Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit

Im Falle eines vorzeitigen Widerrufs der Bestellung können die Vorstandsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung haben. Im Falle eines Widerrufs der Bestellung wegen Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsleitung im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG, wegen grober Pflichtverletzung oder wegen eines sonstigen vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grundes gem. § 84 AktG oder, wenn ein vom Vorstandsmitglied zu vertretender wichtiger Grund im Sinne des § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorliegt, der die Gesellschaft zu einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages berechtigt hätte, erhält das Vorstandsmitglied keine Abfindung.

Endet die Vorstandstätigkeit vorzeitig durch den Tod des Vorstandsmitglieds, zahlt die Gesellschaft die Festvergütung sowie anteilig einen etwaigen STI-Bonus für den Sterbemonat und drei darauffolgende Kalendermonate an den hinterlassenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bzw. – wenn das Vorstandsmitglied nicht verheiratet oder verpartnert ist – an etwaige Erben erster Ordnung.

Die Vorstandsmitglieder unterliegen einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot von zwölf Monaten, während dessen Dauer dem jeweiligen Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung in Höhe von 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zusteht. Die Entschädigung ist in monatlichen Raten zahlbar. Auf die Karenzentschädigung ist eine etwaige Abfindung anzurechnen.

Frau Agona und der Aufsichtsrat haben sich im November 2021 im gegenseitigen Einvernehmen über eine Aufhebung des Dienstvertrages von Frau Agona zum 31. Dezember 2021 geeinigt. Lisa Agona unterliegt nach Beendigung ihres Dienstvertrages einem sechsmonatigen Wettbewerbsverbot. STI-/LTI-Boni werden pro rata temporis ausgezahlt. Zur Abgeltung aller zukünftigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis erhält Frau Agona eine einmalige Abfindung in Höhe von 1.200.000 USD (brutto) (1.055.687,51 EUR nach Wechselkurs). Die Abfindung wird als Einmalbetrag mit dem auf den Beendigungszeitpunkt folgenden Gehaltslauf ausgezahlt.

Leistungen für den Fall der regulären Beendigung der Tätigkeit

Im Falle einer regulären Beendigung der Tätigkeit ist den Vorstandsmitgliedern keine Abfindung oder andere vergleichbare Leistung zugesagt worden.

Leistungen Dritter resultierend aus der Veräußerung einer indirekten Beteiligung an der TeamViewer AG und aus Beteiligungszusagen zur Teilhabe an der Wertsteigerung des Unternehmens

Die Vorstandsmitglieder Oliver Steil und Stefan Gaiser haben (noch als Geschäftsführer der TeamViewer GmbH und der Regit Eins GmbH) mit der damaligen Hauptgesellschafterin der Gesellschaft Beteiligungen an der Wertsteigerung des Unternehmens vereinbart und zudem eine indirekte Beteiligung an der Gesellschaft (sogenannte Management Equity Participation, MEP) erworben. Vor dem Börsengang der Gesellschaft im Jahr 2019 wurden die Wertsteigerungsrechte modifiziert. Nach dem Börsengang wurden die Beteiligungszusagen auf Basis der erreichten Wertsteigerung teilweise ausgezahlt und die indirekte Beteiligung veräußert. Hieraus sind beiden Vorstandsmitgliedern Mittel zugeflossen sowie Ansprüche auf zukünftige Leistungen entstanden. Diese Leistungen wurden bzw. werden ausschließlich von der Hauptgesellschafterin bzw. von mit ihr verbundenen Unternehmen gewährt und nicht von der Gesellschaft. Trotzdem sind diese gemäß den einschlägigen Bestimmungen der IFRS (Konzernverbund) von TeamViewer als Aufwand zu erfassen. Im Jahr 2019 ist Oliver Steil in diesem Zusammenhang ein Betrag in Höhe von 39.734.344,93 EUR und Stefan Gaiser ein Betrag in Höhe von 19.907.507,22 EUR zugeflossen. Wie im Wertpapierprospekt der Gesellschaft vom 11. September 2019 dargestellt, treten dazu zwei Aktienzuteilungen, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Für die 2020 fällig gewordene Tranche traten diese Bedingungen zum 1. Oktober 2020 endgültig ein. Am 1. Dezember 2020 wurden Herrn Steil deshalb 1.765.971 Aktien und Herrn Gaiser 884.778 Aktien aus dem Bestand der Hauptgesellschafterin zugeteilt. Diese Aktien werden von den Vorstandsmitgliedern, mit Ausnahme eines nur zur Begleichung von Steuern und Kosten unmittelbar bei Zuteilung veräußerten Anteils, gehalten. Die zweite Aktienzuteilung in identischer Höhe erfolgte am 1. Dezember 2021. Auch diese Aktien werden

Aktienbestitz von Vorstandsmitgliedern zum 31. Dezember 2021

Mitglieder des Vorstands Anzahl der Aktien
Oliver Steil 2.287.209
Stefan Gaiser 1.288.689

1 TigerLuxOne S.à.r.l. (TLO); soweit nachfolgend die Hauptgesellschafterin genannt wird, handelt es sich um die TLO.

von den Vorstandsmitgliedern, mit Ausnahme eines hauptsächlich zur Begleichung von Steuern und Kosten unmittelbar bei Zuteilung veräußerten Anteils, gehalten. Im Jahr 2021 haben sich Herr Steil und Herr Gaiser entschieden, einen Anteil der in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern und Kosten aus eigenen Mitteln zu begleichen und daher erheblich weniger Aktien zu verkaufen als im Vorjahr. Nach diesen Zuteilungen sowie dem weiteren Erwerb von Aktien aus eigenen Mitteln werden die Aktienvorhaltepflichten (Share Ownership Guidelines) von beiden Vorstandsmitgliedern weit übererfüllt.

Gewährte und geschuldete Vergütung

Die nachfolgende Tabelle stellt die im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dar. Davon sind alle festen und variablen Vergütungsbestandteile sowie deren jeweiliger relativer Anteil je Vorstandsmitglied umfasst. Die Tabellen enthalten alle Beträge, die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands im Berichtszeitraum tatsächlich (faktisch) zugeflossen sind, sogenannte "gewährte Vergütung", und fälligen Beträge, die für die (abschließende) Leistungserbringung in dem entsprechenden Berichtsjahr geschuldet aber bisher nicht zugeflossen sind, sogenannte "geschuldete Vergütung".

Die einjährige variable Vergütung (STI) wird als geschuldete Vergütung verstanden, obwohl die Auszahlung nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt, da die für die variable Vergütung maßgebliche Leistung bis zum jeweilen Stichtag am 31.Dezember erbracht wurde. Eine solche Betrachtungsweise ist zur Beurteilung des Pay for Performance erforderlich, weil nur so eine Kongruenz zwischen den veröffentlichen Geschäftsergebnissen zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres und der sich daraus ergebenden Vergütung hergestellt werden kann.

Die Tabelle stellt die im Geschäftsjahr ausbezahlte Jahresvergütung, die ausbezahlten Nebenkosten, den ausbezahlten STI sowie die sonstige Vergütung (Leistung Dritter oder Abfindung) dar. Laufende Aufwendungen für Altersversorgung bestehen bei der Gesellschaft nicht. LTI stellte im Berichtsjahr 2021 weder gewährte noch geschuldete Vergütung dar, da die Ansprüche aus den zugeteilten LTI-Tranchen der vergangenen Jahre noch nicht fällig sind und die in den Jahren 2020 und 2021 zugeteilten LTI-Tranchen

definitionsgemäß keine im Jahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung darstellen.

Neben den oben genannten Angaben stellt die Tabelle die nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG ferner die anzugebenden relativen Anteile aller festen und variablen Vergütungsbestandsteilen in Bezug auf die Gesamtvergütung in dem jeweiligen Geschäftsjahr dar.

Die nachfolgende Tabelle stellt die im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung des früheren Vorstandsmitglieds gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dar. Nach Ablauf von zehn Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem das jeweilige Mitglied seine Tätigkeit beendet hat, werden personenbezogene Angaben zu früheren Mitgliedern des Vorstands nach § 165 Abs. 5 AktG unterlassen.

Gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG für das Berichtsjahr (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021)

Oliver Steil
Vorstandsvorsitzender/CEO
Stefan Gaiser
Finanzvorstand/CFO
2020 2020 2021
2021
2020 2021 2021
in EUR in % GV in EUR in % GV. in EUR in % GV in EUR in % GV.
Festvergütung 900.000 1,23% 900.000 4,08% 550.000 1,5% 550.000 4,92%
Nebenleistungen 21.912 0,03% 21.981 0,10% 55.153 0,15% 36.845 0,33%
Summe 921.912 1,26% 921.981 4,18% 605.152 1,65% 586.845 5,25%
Einjährige variable
Vergütung (STI)
2020 1.800.000 2,47% 1.000.000 2,72%
2021
Mehrjährige variable
Vergütung (LTIP)
2020 bis 2023
2021 bis 2024
Sonstiges 1 70.162.0282 96,27% 21.138.6733 95,82% 35.152.2304 95,63% 10.590.7935 94,75%
Summe 71.962.028 98,74% 21.138.673 95,82% 36.152.230 98,35% 10.590.793 94,75%
Versorgungs
aufwand
Gesamtvergütung
(GV; i.S.v. § 162 AktG)
72.883 940 100% 22.060.654 100% 36.757.382 100% 11.177.638 100%

1 Leistung Dritter: Von der Hauptaktionärin bzw. dessen Mehrheitsgesellschafterin gezahlt. Im Jahr 2021 erfolgte diese Zahlung in Form von Aktienübertragungen.

2 1.765.971 Aktien zum gewichteten Durchschnittskurs am 1. Dezember 2020 in Höhe von 39,73 EUR je Aktie.

3 1.765.971 Aktion zum gewichteten Durchschnittskurs am 1. Dezember 2021 in Höhe von 11,97 EUR je Aktie.

4 884.778 Aktien zum gewichteten Durchschnittskurs am 1. Dezember 2020 in Höhe von 39,73 EUR je Aktie.

5 884.778 Aktien zum gewichteten Durchschnittskurs am 1. Dezember 2021 in Höhe von 11,97 EUR je Aktie.

Gewährte und geschuldete Vergütung des ausgeschiedenen Mitglieds des Vorstands nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG für das Berichtsjahr (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021)

Lisa Agona
Chief Marketing Officer/CMO
19. April bis 31. Dezember
2020 2020 2021 2021
in EUR in % GV in EUR in % GV.
Festvergütung 257.690 19%
Nebenleistungen 33.839 2,5%
Summe 291.529 21,5%
Einjährige variable
Vergütung (STI)
2020
2021
Mehrjährige variable
Vergütung (LTIP)
2020 bis 2023
2021 bis 2024
Sonstiges 1 1.062.323 78,5%
Summe 1.062.323 78,5%
Versorgungs
aufwand
Gesamtvergütung
(GV; i.S.v. § 162 AktG)
1.353.852 100%

1 Abfindung zur Abgeltung aller zukünftigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis.

Lisa Agona
Chief Marketing Officer/CMO 19. April bis 31. Dezember

Gewährte Zuwendungen und Zufluss

Die nachfolgenden Tabellen stellen die gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021) sowie den Zufluss während dieses Zeitraums dar.

Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr

(1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021)

Oliver Steil
Vorstandsvorsitzender/CEO
Stefan Gaiser
Finanzvorstand/CFO
Lisa Agona
Chief Marketing Officer/CMO 19. April bis 31. Dezember
in EUR 2020 2021 2021
Min.
2021
Max.
2020 2021 2021
Min.
2021
Max.
2020 2021 2021
Min.
2021
Max.
Festvergütung 900.000 900.000 900.000 900.000 550.000 550.000 550.000 550.000 257.690 257.690 257.690
Nebenleistungen 21.912 21.981 21.981 21.981 55.153 36.845 36.845 36.845 33.839 33.839 33.839
Summe 921.912 921.981 921.981 921.981 605.152 586.845 586.845 586.845 291.529 291.529 291.529
Leistungen Dritter
Einjährige variable Vergütung (STI) 1.800.000 1.800.000 1.000.000 1.000.000 559.508
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP)
2020 bis 2023 983.000 2.000.000 540.700 1.100.000
2021 bis 2024 n/a 864.800 2.000.000 475.600 1.100.000 249.000 575.960
Sonstiges1 1.062.323 1.062.323 1.062.323
Summe 2.783.000 864.800 5.800.000 1.540.700 475.600 3.200.000 1.311.323 1.062.323 2.197.791
Versorgungsaufwand
Gesamtvergütung
(GV; i.S.v. § 162 AktG)
3.704.912 1.786.781 921.981 6.721.981 2.145.852 1.062.445 586.845 3.786.845 1.602.852 1.353.852 2.489.320

1 Abfindung zur Abgeltung aller zukünftigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis.

Zufluss Berichtsjahr

(1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021)

Oliver Steil
Vorstandsvorsitzender/CEO
Stefan Gaiser
Finanzvorstand/CFO
Lisa Agona
Chief Marketing Officer/CMO
19. April bis 31. Dezember
in EUR 2020 2021
Max.
2020 2021
Max.
2020 2021
Max.
Festvergütung 900.000 900.000 550.000 550.000 257.690
Nebenleistungen 22.217 18.000 54.203 57.853 33.8396
Summe 922.217 918.000 604.203 607.853 291.529
Leistungen Dritter1 70.162.0282 21.138.6733 35.152.2304 10.590.7935
Einjährige variable Vergütung (STI) 601.500 1.800.000 298.244 1.000.000
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP)
2020 bis 2023
2021 bis 2024
Summe 70.763.528 22.938.673 35.450.474 11.590.793
Versorgungsaufwand
Gesamtvergütung 71.685.745 23.856.673 36.054.676 12.198.645 291.529

1 Von der Hauptaktionärin bzw. dessen Mehrheitsgesellschafterin gezahlt. Im Jahr 2021 erfolgte diese Zahlung in Form von Aktienübertragungen.

2 1.765.971 Aktien zum gewichteten Durchschnittskurs am 1. Dezember 2020 in Höhe von 39,73 EUR je Aktie.

3 1.765.971 Aktion zum gewichteten Durchschnittskurs am 1. Dezember 2021 in Höhe von 11,97 EUR je Aktie.

4 884.778 Aktien zum gewichteten Durchschnittskurs am 1. Dezember 2020 in Höhe von 39,73 EUR je Aktie.

5 884.778 Aktien zum gewichteten Durchschnittskurs am 1. Dezember 2021 in Höhe von 11,97 EUR je Aktie.

6 Mit ausbezahlten Fahrten ohne KV/PV.

Bezüge des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist eine reine Festvergütung. Sie trägt den Aufgaben und Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats Rechnung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten grundsätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 75.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 187.500 EUR und sein Stellvertreter eine feste Vergütung in Höhe von 165.000 EUR. Darüber hinaus erhalten die als Mitglieder des Prüfungsausschusses fungierenden Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche feste Vergütung in Höhe von 30.000 EUR. Für die Tätigkeit in anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 EUR pro Ausschuss, sofern der zuständige Ausschuss mindestens einmal jährlich zur Erfüllung seiner Aufgaben zusammentritt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten das Doppelte der oben genannten Ausschussvergütung. Die Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen wird für maximal zwei Ausschüsse berücksichtigt. Dabei sind die beiden Funktionen mit der höchsten Vergütung für den Fall einer Überschreitung dieser Grenze relevant. Die oben genannte Vergütung ist in vier gleichen Raten zahlbar, die am Ende eines jeden Quartals, für das die Vergütung gezahlt wird, fällig und zahlbar sind. Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Amt im Aufsichtsrat oder das Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden nur während eines Teils des Geschäftsjahres ausüben, erhalten die entsprechende Vergütung anteilig. Zusätzlich erstattet die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats ihre angemessenen Auslagen (Sonstiges), die in Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die Umsatzsteuer auf ihre Vergütung und Auslagen.

Mitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nur für einen Teil des Geschäftsjahres angehören, erhalten eine pro rata temporis reduzierte Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die D&O-Versicherung der Gesellschaft mit einer marktgerechten Deckung abgedeckt.

Partner und Mitarbeitende von Permira, die als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft tätig sind, erhalten für ihre Tätigkeit keine zusätzlichen Vergütungen, da diese als durch ihre vertragliche Vergütung bei Permira abgedeckt gelten. Sie sind in der Regel verpflichtet, auf jegliche Entschädigung zu verzichten, die ihnen im Zusammenhang mit solchen Positionen zusteht.

Nach § 113 Abs. 3 AktG in der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechtrichtlinie (ARUG II) geänderten Fassung ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Hauptversammlung hat das vorgelegte System der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder entsprechend § 113 Abs. 3 AktG am 15. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 98,71 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Das System der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder entspricht den bisherigen Satzungsregelungen zur Aufsichtsratsvergütung des § 13 der Satzung der Gesellschaft. Das Vergütungssystem sowie die Satzung sind öffentlich zugänglich.

Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung

Die nachstehende Übersicht stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. AktG eine vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie die über die letzten fünf Geschäftsjahre betrachtete durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer auf Volläquivalenzbasis.

Für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG personenindividuell dargestellt.

Die Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird anhand der Billings und dem bereinigten EBITDA gemessen.

Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmern auf Volläquivalenzbasis (FTE) wird auf die Gesamtbelegschaft der TeamViewer AG abgestellt, zu der im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 80 Mitarbeitende (FTE) zählten. Die durchschnittliche Vergütung der Mitarbeitenden umfasst den Personalaufwand für Löhne und Gehälter, Nebenleistungen, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie die dem jeweiligen Geschäftsjahr zuzurechnenden variablen Vergütungsbestandteilen.

Die Vergütung der Arbeitnehmer entspricht mithin, im Einklang mit der Vorstands- und Aufsichtsratvergütung, im Grundsatz der gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 S.1 AktG.

Gewährte und geschuldete Vergütung von Mitgliedern des Aufsichtsrats nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG

Feste Vergütung Tätigkeit in Ausschüssen Sonstiges Gesamtvergütung
in EUR 2020 2021 2020 2021 2020 2021 2020 2021
Zum 31. Dezember 2021 amtierende Aufsichtsratsmitglieder
Dr. Abraham Peled (Vorsitzender) 187.500 187.500 55.000 55.000 6.896 242.500 249.396
Jacob Fonnesbech Aqraou (stellv. Vorsitzender) 165.000 165.000 55.000 55.000 3.824 220.000 223.824
Stefan Dziarski1
Dr. Jörg Rockenhäuser1
Axel Salzmann 75.000 75.000 110.000 110.000 173 185.000 185.173
Hera Kitwan Siu (ab 26. Novemer 2021) 4.688 4.688
Im Geschäftsjahr ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder
Holger Felgner (bis 3. August 2021) 75.000 44.429 75.000 44.429

1 Aufgrund ihrer Tätigkeit für Permira haben Stefan Dziarski und Dr. Jörg Rockenhäuser im Geschaftsjahr 2021 keine Vergutung erhalten.

Die Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird anhand der Billings und dem bereinigten EBITDA gemessen

Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung der Arbeitnehmer, des Vorstands und des Aufsichtsrats gem § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG

in EUR 20171 20181 Veränderung
in %1
2019 Veränderung
in %
2020 Veränderung
in %
2021 Veränderung
in %
Ertragsentwicklung in Euro
Billings (non-IFRS) (in Mio. Euro) 324,9 460,3 + 42 % 547,6 +19 %
Bereinigtes EBITDA (non-IFRS) (in Mio. Euro) 182,1 261,4 + 44 % 257,0 – 2 %
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer
Gesamtbelegschaft der TeamViewer AG 84.489 110.942 + 31 % 113.160 + 2%
Vorstandsvergütung (zugeflossen)
Oliver Steil (seit 2019) 41.292.2913 72.883.9403 + 76 % 22.060.6543 – 69 %
Stefan Gaiser(seit 2019) 20.844.3993 36.757.3823 + 76 % 11.177.6383 – 69 %
Im Geschäftsjahr ausgeschiedene Vorstandsmitglieder
Lisa Agona (von 19. April 2021 bis 31. Dezember 2021) 291.529
Aufsichtsratsvergütung
Dr. Abraham Peled (seit August 2019) 71.8792 242.500 + 237 % 249.396 + 3 %
Jacob Fonnesbech Aqraou (seit August 2019) 81.4202 220.000 +170 % 223.824 + 2 %
Stefan Dziarski (seit August 2019)
Dr. Jörg Rockenhäuser (seit August 2019)
Axel Salzmann (seit August 2019) 82.8042 185.000 +123 % 185.173 + 0 %
Hera Kitwan Siu 4.688
Im Geschäftsjahr ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder
Holger Felgner (bis 3. August 2021) 32.8692 75.000 +128 % 44.429 – 41 %

1 Die Gesellschaft wurde erst im Jahr 2019 gegründet. Eine Angabe für die Jahre 2017 und 2018 ist aus diesem Grund nicht möglich.

2 Dei Vergütung bezieht sich auf einen Zeitraum seit Bestellung des Aufsichtsrats im August 2019.

3 Die Vergütung in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 enthält einen hohen Anteil von Leistungen Dritter. Diese beinhalten im Wesentlichen Leistungen die im Rahmen einer im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft abgeschlossenen Beteilugnsvereinbarung gewährt wurden (vgl. Wertpapierprospekt der Gesellschaft vom 11. September 2019). Diese Leistungen wurden ausschließlich von der Hauptgesellschafterin bzw. von mit ihr verbundenen Unternehmen gewährt und nicht von der Gesellschaft.

09 Übernahmerelevante Angaben

Grundkapital gegenüber Vorjahr unverändert | Permira Holdings Limited hält zum 31. Dezember 2021 eine Beteiligung von 18,65 % an der TeamViewer AG | Genehmigtes Kapital in Höhe von 98,9 Mio. EUR

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der TeamViewer AG beträgt zum 31. Dezember 2021 unverändert gegenüber dem Vorjahr 201.070.931,00 EUR und ist eingeteilt in 201.070.931 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien. Sämtliche Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet. Auf jede Aktie entfällt ein anteiliger Betrag von je 1,00 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zum 31. Dezember 2021 befanden sich keine eigenen Aktien im Bestand der Gesellschaft.

Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen

Es bestehen zum 31. Dezember 2021 keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

Wesentliche Beteiligungen von Aktionären

Zum 31. Dezember 2021 hielt die Permira Holdings Limited mit Sitz in St. Peter Port, Guernsey, über die TLO eine Beteiligung am Kapital der TeamViewer AG in Höhe von 18,65 %.

Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten.

Inhaber von Aktien mit Sonderkontrollrechten sowie Art der Stimmrechtskontrolle von Arbeitnehmeraktien

Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die gem. § 315 a Nr. 4 und § 289 a Nr. 4 HGB Kontrollbefugnisse verleihen. Arbeitnehmer sind nicht im Sinne von § 315a Nr. 5 und § 289 a Nr. 5 HGB am Kapital der Gesellschaft beteiligt.

Bestimmungen über Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und über Änderungen der Satzung

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß §§ 84 und 85 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung der TeamViewer AG. Der Aufsichtsrat bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Änderungen der Satzung erfordern gemäß § 179 AktG mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals. Nach § 10 der Satzung der TeamViewer AG ist der Aufsichtsrat jedoch befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückerwerb von Aktien

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 2. September 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 100.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 100.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Dabei kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in den folgenden Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen:

  • Soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist.
  • Soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von der Gesellschaft und/oder von ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen sowie Wandelgenussrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung ihrer Optionsausübungsbzw. Wandlungspflichten zustünde.
  • Soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur, soweit der rechnerisch auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder das bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital noch das zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital.

09 Übernahmerelevante Angaben

Soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen ausgegeben werden.

Zudem wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. September 2024 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.400.000.000 EUR jeweils mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 60.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 60.000.000 EUR nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können eine Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung zum Ende der Laufzeit oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Bar- oder Sachleistung erfolgen. Die Schuldverschreibungen können auch durch Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die erforderlichen Garantien für die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen.

Der Vorstand wurde darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen unter bestimmten Umständen auszuschließen, unter anderem bei Ausgabe gegen Sachleistungen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 60.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 60.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 bis zum 2. September 2024 durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, für den Fall, dass Wandlungs- bzw. Optionsrechte ausgeübt oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllt werden oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Zum 31. Dezember 2021 hat die Gesellschaft das Genehmigte Kapital 2019 in Höhe von 1.070.931,00 EUR im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage, die im Geschäftsjahr 2020 erfolgt ist, in Anspruch genommen. Das Bedingte Kapital 2019 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Dementsprechend beträgt das Genehmigte Kapital 2019 zum 31. Dezember 2021 98.929.069,00 EUR und das Bedingte Kapital 2019 60.000.000,00 EUR.

Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, bis zum 2. September 2024 eigene Aktien zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals betragen. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Erwerbsangebot) oder durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination hiervon).

Wesentliche Vereinbarungen für den Fall des Wechsels der Unternehmenskontrolle infolge eines Übernahmeangebots

Das Senior Facilities Agreement, die Schuldscheindarlehensverträge und ein bilateraler Kreditvertrag zwischen der TeamViewer AG und ihren Kreditgebern stellen wesentliche Vereinbarungen dar, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels enthalten. Diese Regelungen räumen den Kreditgebern im Falle eines Wechsels der Unternehmenskontrolle das Recht zur Kündigung und vorzeitigen Fälligstellung der Rückzahlung ein.

Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstand oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Vorstand oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots.

09 Übernahmerelevante Angaben

10 Erklärung zu Unternehmensführung

Unternehmensführungspraktiken basieren auf den Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex | Sämtlichen Empfehlungen des Kodex wird entsprochen | Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt insbesondere den Aspekt der Unabhängigkeit | Veränderungen in Besetzung des Vorstands und Aufsichtsrats

Grundverständnis

Der global agierende TeamViewer-Konzern legt großen Wert auf gute Corporate Governance. Transparente und verantwortungsvolle Unternehmensführung, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat und eine offene Kapitalmarktkommunikation stellen dabei zentrale Elemente dar. Die TeamViewer AG orientiert sich an den Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der aktuell anwendbaren Fassung vom 16. Dezember 2019.

Der Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG geben diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d i. V. m. § 289 f HGB ab, die Teil des zusammengefassten Lageberichts ist. Sie berichten darin im Einklang mit Grundsatz 22 des DCGK gemeinsam über die Corporate Governance bei TeamViewer. Diese Erklärung ist zudem auf der TeamViewer-Website öffentlich zugänglich.

Vorstand

Zusammensetzung

Der Vorstand der TeamViewer AG setzte sich zum 31. Dezember 2021 aus zwei Mitgliedern zusammen. Gemäß der Satzung der TeamViewer AG wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen.

Zum 31. Dezember 2021 bestand der Vorstand der Gesellschaft aus den folgenden zwei Mitgliedern:

  • Oliver Steil ist bis Oktober 2024 zum Mitglied des Vorstands der TeamViewer AG bestellt und zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Herr Steil ist seit Januar 2018 als Geschäftsführer der TeamViewer Germany GmbH und CEO des TeamViewer-Konzerns tätig.
  • Stefan Gaiser ist bis August 2022 zum Vorstandsmitglied der TeamViewer AG bestellt und wird das Unternehmen mit Ablauf seines Vertrags im Jahr 2022 in gegenseitigem Einvernehmen verlassen. Er ist seit November 2017 als Geschäftsführer der TeamViewer Germany GmbH und CFO des Konzerns tätig.

Im Geschäftsjahr 2021 war Lisa Agona für den Zeitraum vom 19. April 2021 bis zum 10. November 2021 zum Mitglied des Vorstands der TeamViewer AG bestellt und als CMO tätig. Sie hat das Unternehmen zum 31. Dezember 2021 in gegenseitigem Einvernehmen verlassen.

Anforderungsprofil und Diversitätskonzept

Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Gemäß seines Diversitätskonzepts achtet der Aufsichtsrat daher bei der Zusammensetzung des Vorstands in besonderem Maße auf Diversität und strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann.

Die Vielfalt im Vorstand spiegelt sich im individuellen Ausbildungs- und beruflichen Werdegang sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder wider. Jedes Vorstandsmitglied soll außerdem in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Softwareunternehmen wahrzunehmen und das Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit zu wahren. Darüber hinaus sollen die Mitglieder des Vorstands über ein tiefes Verständnis des Geschäfts- und Marktumfelds der Gesellschaft sowie in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen. Mit Blick auf das Geschäftsmodell der Gesellschaft sollte mindestens ein Vorstandsmitglied über Kenntnisse in den folgenden Bereichen verfügen:

  • Strategie und strategische Führung
  • Technologie- und Remote-as-a-Service (RaaS)- Unternehmen, einschließlich relevanter Märkte und Kundenbedürfnisse
  • Betrieb und Technologie, einschließlich IT und Digitalisierung
  • Corporate Governance
  • Personalmanagement und -entwicklung und
  • Finanzen, inklusive Finanzierung, Bilanzierung, Controlling, Risikomanagement und interne Kontrollverfahren.

Mit Blick auf die internationale Ausrichtung der Aktivitäten der Gesellschaft sollte zumindest ein Teil der Mitglieder des Vorstands über nennenswerte internationale Erfahrung verfügen.

Die Ziele der Gesellschaft im Hinblick auf die Zielgröße von Frauen im Vorstand sowie der Stand von deren Umsetzung finden sich in den entsprechenden Ausführungen zu den Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen auf Seite 76. Zur Erreichung der festgelegten Zielgrößen und zur Förderung der Diversität generell hat der Aufsichtsrat ein umfassendes und detailliertes Diversitätskonzept erarbeitet, an dem er sich bei der Besetzung und der langfristigen Nachfolgeplanung orientiert.

Bestellungen für Mitglieder des Vorstands enden in der Regel mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Eine Verlängerung um maximal drei weitere Jahre ist möglich. Eine heterogene Altersstruktur wird nachrangig zu den anderen genannten Kriterien angestrebt.

Aufgaben

Der Vorstand leitet die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese regelmäßig mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.

Die Geschäftsordnung regelt die Grundzüge der Geschäftsführung, der Zusammenarbeit des Vorstands und der Information des Aufsichtsrats

Die Grundzüge der Geschäftsführung, der Zusammenarbeit des Vorstands und der Information des Aufsichtsrats sind in einer Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den anderen Organen der Gesellschaft kollegial und vertrauensvoll zusammen.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinschaftlich die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Dabei leitet jedes Mitglied des Vorstands den ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und beraten und unterrichten sich gegenseitig laufend. Vorstandssitzungen finden regelmäßig, in der Regel alle zwei Wochen, statt. Vorstandsbeschlüsse müssen einstimmig erfolgen.

Der Vorstand arbeitet mit dem Aufsichtsrat eng zusammen. Dabei ist die ausreichende und fristgerechte Informationsversorgung des Aufsichtsrats gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Berichtspflichten gemäß § 90 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen. Dazu gehören Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen, unter Angabe von Gründen, ein. Entscheidungsrelevante Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. Der Vorstand bedarf für bestimmte, in der Geschäftsordnung festgelegte Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Interessenskonflikte

Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, unterliegen während ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften zustehen, nicht für sich persönlich nutzen. Die Mitglieder des Vorstands dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen Zuwendungen oder sonstige Vorteile von Dritten fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Jedes Vorstandsmitglied hat Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Alle Geschäfte zwischen der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen andererseits haben den Standards zu entsprechen, wie sie bei Geschäften mit fremden Dritten maßgeblich wären. Die Übernahme von Nebentätigkeiten, insbesondere von Aufsichtsratsmandaten bei konzernfremden Gesellschaften durch Mitglieder des Vorstands, bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Langfristige Nachfolgeplanung

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat das geschilderte Anforderungsprofil an Vorstandsmitglieder sowie das Diversitätskonzept entwickelt, auf deren Basis der Aufsichtsrat, gemeinsam mit dem Vorstand, regelmäßig die Bedürfnisse der Gesellschaft analysiert und Erwägungen zur langfristigen Nachfolgeplanung anstellt. Dabei soll neben einer Notfallplanung gewährleistet werden, dass die Gesellschaft frühzeitig mit geeigneten Kandidaten in Kontakt treten kann.

Aufsichtsrat

Zusammensetzung

Der Aufsichtsrat der TeamViewer AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung (HV) gewählt werden. Mit Ausnahme von Frau Hera Kitwan Siu, die am 26. November 2021 als Nachfolgerin von Herrn Holger Felgner durch das Gericht bestellt wurde, und deren Mandat auf der Hauptversammlung im Jahr 2022 bestätigt werden soll, wurden sämtliche Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Jahr 2023 bestellt.

Zum 31. Dezember 2021 setzte sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Dr. Abraham Peled, Vorsitzender des Aufsichtsrats,
  • Jacob Fonnesbech Aqraou, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats,
  • Stefan Dziarski, Aufsichtsratsmitglied,
  • Dr. Jörg Rockenhäuser, Aufsichtsratsmitglied,
  • Axel Salzmann, Aufsichtsratsmitglied und
  • Hera Kitwan Siu, Aufsichtsratsmitglied.

Der Aufsichtsrat der TeamViewer AG hat sich für seine Zusammensetzung konkrete Ziele gesetzt sowie ein Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für das Gesamtgremium erarbeitet, die nachfolgend näher erläutert werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied in einem international tätigen Softwareunternehmen zu erfüllen. Sie achten darauf, dass ihnen für die sorgfältige Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht und sie in der Regel die Höchstzahl zulässiger Mandate, gemäß Empfehlungen C.4 und C.5 DCGK, einhalten. Ein Aufsichtsratsmitglied soll zum Zeitpunkt der Wahl nicht älter als 75 Jahre alt sein und dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als zehn Jahre angehören.

Übersicht der Amtszeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ziele für Zusammensetzung

Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums achtet der Aufsichtsrat in besonderem Maße auf Diversität. Die Mitglieder sollen sich im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, sodass das Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann. Der Aufsichtsrat muss zu jeder Zeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über das Wissen, die Fähigkeiten und die berufliche Erfahrung verfügen, die für die ordnungsgemäße Ausübung der Aufgaben des Aufsichtsratsgremiums benötigt werden. Darüber hinaus müssen gemäß § 100 Abs. 5 AktG die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die TeamViewer AG tätig ist, vertraut sein und mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der die Arbeit im Aufsichtsrat koordiniert und die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahrnimmt. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt in angemessenem Rahmen mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorstandsvorsitzenden informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende unterrichtet sodann den Aufsichtsrat und beruft, falls erforderlich, eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung ein. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält zwischen den Sitzungen regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, und bespricht mit ihm Strategie, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance des Unternehmens.

Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen

  • in der Führung eines international agierenden Unternehmens, idealerweise in den Bereichen Software, SaaS oder Technologie,
  • in Überwachungspositionen im In- oder Ausland,
  • in den Bereichen Strategie und Innovation,
  • in der Unternehmensentwicklung eines international tätigen Unternehmens,
  • im Rechnungswesen, der Rechnungslegung, im Controlling oder Risikomanagement sowie in internen Kontrollverfahren und
  • in der Corporate Governance und Compliance.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats wird das Kompetenzprofil in der derzeitigen Zusammensetzung vollständig umgesetzt.

Unabhängigkeit

Der Aufsichtsrat misst der Unabhängigkeit seiner Mitglieder und der umfassenden Einhaltung der entsprechenden Empfehlungen des DCGK zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern besondere Bedeutung bei. Der Aufsichtsrat soll in angemessener Weise die Eigentümerstruktur berücksichtigen und ist der Ansicht, dass dem Aufsichtsrat mindestens zwei Anteilseigner-Vertreter angehören sollen, die unabhängig von der Gesellschaft, von ihrem Vorstand und von einem kontrollierenden Aktionär im Sinne der Empfehlung C.6 des DCGK sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind Herr Salzmann, Herr Aqraou und Frau Siu unabhängige Mitglieder im Sinne der Empfehlung C. 6 und C. 9 des DCGK. Sämtliche Mitglieder werden als unabhängig

von der Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK angesehen. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Abraham Peled, ist unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 DCGK.

Vielfalt

Der Aufsichtsrat soll ein ausgewogenes Maß an Vielfalt widerspiegeln, insbesondere im Hinblick auf die Internationalität der Mitglieder, Berufserfahrung, Know-how und den Frauenanteil. Um dem internationalen Charakter der Gesellschaft Rechnung zu tragen, sollte der Aufsichtsrat grundsätzlich mindestens zwei internationale Mitglieder mit globaler Management- oder unternehmerischer Erfahrung haben. Zu den Zielgrößen der Gesellschaft im Hinblick auf Frauen im Aufsichtsrat sowie dem Stand von deren Umsetzung wird in den entsprechenden Ausführungen zu den Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen auf  Seite 76 eingegangen. Darüber hinaus ist ein ausgewogenes Maß an Vielfalt nach Einschätzung des Aufsichtsrats in der derzeitigen Zusammensetzung gewährleistet.

Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass eine derartige Zusammensetzung eine unabhängige und effiziente Beratung und Überwachung des Vorstands sicherstellt. Daher sollen die künftigen Nominierungsvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung die genannten Ziele zu seiner Zusammensetzung berücksichtigen und gleichzeitig zur Erfüllung des Kompetenzprofils sowie der Erreichung der Ziele des Diversitätskonzeptes beitragen.

Name Datum der Bestellung Ende der Amtszeit (jeweils bis Ablauf der
ordentlichen HV des Jahres oder Niederlegung)
Dr. Abraham Peled 19. August 2019 HV 2023 [4 Jahre]
Jacob Fonnesbech Aqraou 19. August 2019 HV 2023 [4 Jahre]
Stefan Dziarski 19. August 2019 HV 2023 [4 Jahre]
Dr. Jörg Rockenhäuser 19. August 2019 HV 2023 [4 Jahre]
Axel Salzmann 19. August 2019 HV 2023 [4 Jahre]
Hera Kitwan Siu 26. November 2021
(gerichtliche Bestellung)
Bestätigung durch HV 2022 ausstehend
Holger Felgner 19. August 2019 3. August 2021 (Datum der Niederlegung)

Aufgaben

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand regelmäßig bei der Leitung der Gesellschaft. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden.

Der Aufsichtsrat hat sich mit Beschluss vom 19. August 2019, zuletzt ergänzt durch Beschlussfassung vom 28. Juli 2021, gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft eine Geschäftsordnung gegeben und diese auf der TeamViewer-Website zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung. Er arbeitet zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft, insbesondere dem Vorstand, zusammen. Geschäfte, die seiner Zustimmung bedürfen, hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung für den Vorstand definiert.

Gemäß seiner Geschäftsordnung muss der Aufsichtsrat mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. Dabei tagt der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies im Gesellschaftsinteresse erforderlich ist oder wenn die Einberufung der Sitzung von einem Aufsichtsratsmitglied oder vom Vorstand unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt wird. Weitere Informationen bezüglich der Sitzungen des Aufsichtsrats während des Berichtsjahrs finden sich auf Seite 15 im Bericht des Aufsichtsrats.

Interessenkonflikte

Ausschüsse

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss gebildet. Diese Ausschüsse bestehen jeweils aus mindestens drei Mitgliedern. Über die Arbeit und die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen ist dem Aufsichtsrat regelmäßig zu berichten.

Prüfungsausschuss

Die Aufsichtsratsmitglieder sind ausschließlich dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften zustehen, für sich oder Dritte nutzen. Jedes Aufsichtsratsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenskonflikte und deren Behandlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds führen zur Beendigung des Mandats. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft ausüben. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. schließlich CSR-Berichterstattung), unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB. Der Prüfungsausschuss bereitet zudem die Entscheidung des Aufsichtsrats zur Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor und überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss vereinbart entsprechend der Empfehlung D.9. des DCGK mit dem Abschlussprüfer, dass dieser ihn unverzüglich über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unterrichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Darüber hinaus vereinbart der Prüfungsausschuss entsprechend der Empfehlung D.10 des DCGK mit dem Abschlussprüfer, dass dieser ihn informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit, der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben.

Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die folgenden Angelegenheiten: Er bereitet die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor und überwacht die Rechnungslegung, die Rechnungslegungsprozesse sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und befasst sich mit Fragen der Abschlussprüfung und der Compliance. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (ein-

Der Prüfungsausschuss nimmt regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor

Der Prüfungsausschuss befasst sich darüber hinaus mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, der Honorarvereinbarung und erteilt den Prüfungsauftrag. Er nimmt regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Der Prüfungsausschuss erörtert die Halbjahresund Quartalsmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Axel Salzmann, ist unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.10 und D.4 des DCGK, verfügt über besondere Kenntnisse in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und ist mit der Abschlussprüfung vertraut.

Dem Prüfungsausschuss gehören zum 31. Dezember 2021 folgende Mitglieder an: Axel Salzmann (Vorsitzender), Jacob Fonnesbech Aqraou, Stefan Dziarski und Dr. Abraham (Abe) Peled. Für Informationen bezüglich der Sitzungen des Prüfungsausschusses während des Berichtsjahrs wird auf die Ausführungen auf Seite 15 im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

Nominierungs- und Vergütungsausschuss

Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss erstellt die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Hauptversammlung hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, prüft alle Aspekte der Vergütung und Anstellungsbedingungen für den Vorstand und gibt dem Aufsichtsrat Empfehlungen über den Abschluss, Änderungen oder die Beendigung der Anstellungsverträge für diese Angestelltengruppe. Bei Bedarf gibt er eine unabhängige Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und der den Vorständen gezahlten Vergütungspakete in Auftrag. Er legt eine Beurteilung der Leistung des Vorstands vor und gibt dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Anstellungsbedingungen und Vergütung des Vorstands.

Dem Nominierungs- und Vergütungsausschuss gehören zum 31. Dezember 2021 folgende Mitglieder an: Axel Salzmann (Vorsitzender), Jacob Fonnesbech Aqraou, Dr. Abraham (Abe) Peled und Dr. Jörg Rockenhäuser. Der Vorsitzende des Nominierungs- und Vergütungsausschusses, Axel Salzmann, ist unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 DCGK. Für Informationen bezüglich der Sitzungen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses während des Berichtsjahrs wird auf die Ausführungen auf Seite 15 im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

Selbstbeurteilung

In Übereinstimmung mit Empfehlung D.13 DCGK beurteilt der Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und seiner Ausschüsse, der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Plenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. In seiner Sitzung vom 5. November 2020 hat der Aufsichtsrat Themenfelder für die Selbstbeurteilung festgelegt. Darauf aufbauend haben die Mitglieder des Aufsichtsrats eine detaillierte Bewertung der verschiedenen Themenfelder vorgenommen. Die nächste Selbstbeurteilung ist im Laufe des Geschäftsjahrs 2022 geplant.

Weitere Aufsichtsratsmandate der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die folgende Tabelle zeigt die weiteren aktuellen Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien, welche die Aufsichtsratsmitglieder der TeamViewer AG zum 31. Dezember 2021 zusätzlich wahrnehmen.

Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen

Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Gesellschaft sind von der besonderen Bedeutung von Vielfalt, namentlich auch der angemessenen Beteiligung von Frauen an Überwachungs- und Führungspositionen überzeugt. Dementsprechend achten der Aufsichtsrat und der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen in besonderem Maße auf Diversität und streben mittelfristig eine Steigerung des Anteils von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und in der Führungsebene unterhalb des Vorstands 1 an. Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht über die festgelegten Zielgrößen für die Frauenbeteiligung in den jeweiligen Managementebenen sowie sowie den Stand der Umsetzung.

Frauenbeteiligung

Name Zielzeitraum Zielgröße
(in % der Gesamtzahl der Mitglieder
zum jeweiligen Stichtag
Stand der Umsetzung zum
31. Dezember 2021
Aufsichtsrat Bis 31. Dezember 2023 33 % 16,67 % oder 1/6
Vorstand Bis 31. Dezember 2023 25 % 0 %
Führungsebene unterhalb
des Vorstands
Bis 31. Dezember 2023 33 % 36,36 %
Aufsichtsrats
mitglied
Mandate gem. § 125 Abs. 1 S. 5 AktG
Dr. Abraham Peled Vorsitzender des Verwaltungsrats der
CyberArmor Ltd.
Jacob Fonnesbech
Aqraou
Mitglied des Verwaltungsrats der
Telenor ASA
Vorsitzender des Verwaltungsrats der
Loopia Group
Mitglied des Verwaltungsrats der Wallapop SL
Vorsitzender des Verwaltungsrats der
Denmark Bridge
Mitglied des Verwaltungsrats der Aqraou
Invest ApS
Vorsitzender des Verwaltungsrats der
PhaseOne Group A/S
Vorsitzender des Verwaltungsrats der
Chronext AG
Vorsitzender des Verwaltungsrats der
Boats Group
Mitglied des Beirats der Lego Ventures
Stefan Dziarski Mitglied des Aufsichtsrats der P&I Personal
& Informatik AG
Mitglied des Beirats der FlixMobility GmbH
Dr. Jörg
Rockenhäuser
Mitglied des Beirats der Best Secret GmbH
(vormals die Schustermann & Borenstein
GmbH)
Vorsitzender des Beirats der neuraxpharm
Arzneimittel GmbH
Mitglied des Beirats der Engel & Völkers
Holding GmbH
Axel Salzmann keine
Hera Kitwan Siu Mitglied des Verwaltungsrats der
The Goodyear Tire & Rubber Company
Mitglied des Verwaltungsrats der
Vallourec S.A.

1 Eine zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands existiert nicht.

33% Frauenanteil als Zielgröße im Aufsichtsrat

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der TeamViewer AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß §161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG erklären, dass die TeamViewer AG sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekannt gemacht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 (der "Kodex") seit der Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2020 ohne Ausnahme entsprochen hat und beabsichtigt, den Empfehlungen des Kodex' auch in Zukunft ohne Ausnahme zu entsprechen.

Göppingen, im Dezember 2021

Der Vorstand

Oliver Steil Stefan Gaiser

Für den Aufsichtsrat

Dr. Abraham Peled

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die TeamViewer AG erstellt ihren Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten IFRS und den Interpretationen des IFRS IC, wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss der TeamViewer AG wird nach den Grundsätzen des HGB erstellt. Der Jahresabschluss der TeamViewer AG, der Konzernabschluss und der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasste Konzernlagebericht werden vom Vorstand erstellt und vom Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat geprüft. Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil, berichtet über den Verlauf und die Ergebnisse seiner Prüfung und steht für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 ist die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), Stuttgart.

Compliance

Compliance bedeutet, dass alle Geschäftsprozesse mit allen maßgeblichen Gesetzen sowie den unternehmensinternen Regularien im Einklang sind.

Compliance-Kultur

Compliance ist ein Pfeiler der Unternehmenskultur von TeamViewer. Die klar definierten Vorgaben werden durch ein internes Schulungsprogramm weiter vertieft. Ziel ist es, die gesamte Organisation im Hinblick auf Compliance-Sachverhalte zu sensibilisieren, sodass durchgängig auf Basis relevanter Gesetze, Normen, internationaler Standards sowie interner Richtlinien gehandelt wird.

Compliance Management System

Der TeamViewer-Konzern hat ein Compliance-Management eingerichtet, dessen zentraler Bestandteil das Compliance Management System (CMS) ist und das entlang der Risikolage der Gruppe ausgerichtet ist. Unter das CMS fallen alle notwendigen Maßnahmen und Prozesse, um Konformität mit den Gesetzen und internen Regularien sicherzustellen. Es basiert maßgeblich auf dem Code of Conduct, dem Verhaltenskodex des TeamViewer-Konzerns.

Compliance-Organisation

Die konzernweite Compliance-Organisation ist für die Überprüfung, Einhaltung und ggf. Verbesserung von Compliance-Prozessen sowie für die Bewertung und Minderung von Compliance-Risiken verantwortlich. Das Compliance Board, unter der Leitung des Compliance Office, ist das zentrale Organ der Compliance-Organisation, welches an den Vorstand sowie an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.

Compliance-Organisation

Das unternehmensweite Risikomanagement trägt Sorge für das unternehmensweite Risikomanagement inklusive der Compliance relevanten Risiken.

Der TeamViewer Code of Conduct beschreibt die Compliance-Kultur und -Ziele.

Code of Conduct

Mit dem Code of Conduct wurde ein verbindliches Rahmenwerk für ethisches Handeln im geschäftlichen Umfeld etabliert. Das Dokument beschreibt das durch den Vorstand kommunizierte Ziel, Integrität, Transparenz und die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften als Basis jedweder Entscheidungsfindung anzuwenden.

Im Wesentlichen enthält der Code of Conduct Regelungen zum internen Umgang miteinander, zum Umgang mit Geschäftspartnern, zur Korruptionsbekämpfung und zur Verantwortung hinsichtlich Sicherheit, Vertraulichkeit und der Umwelt.

Zusätzlich dient der Code of Conduct als Rahmenwerk für weitere wichtige interne Richtlinien und Verfahrensanweisungen, unter anderem aus den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit.

TeamViewer ist sehr stolz auf die Diversität der eigenen Belegschaft. Im Unternehmen arbeiten Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts. Sie unterscheiden sich durch ihre nationale Herkunft, ihren Familienstatus, ihren sozialen und ethnischen Hintergrund, ihre sexuelle Orientierung sowie körperliche und andere persönliche Merkmale. Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung ist ebenso wichtig wie die Akzeptanz aller politischen und religiösen Überzeugungen. Dennoch toleriert TeamViewer in keiner Weise extremistisches Gedankengut, anstößiges Verhalten oder Propaganda. In diesem Kontext unterstützt oder bevorzugt TeamViewer auch keine politischen Organisationen.

Der Code of Conduct ist auf der TeamViewer-Website veröffentlicht.

Weitere Compliance-Dokumente und -Richtlinien

Auch von seinen Geschäftspartnern erwartet TeamViewer, dass diese konform mit Gesetzen und ethischen Standards handeln, um Compliance in der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen.

In Anlehnung an den Code of Conduct hat TeamViewer daher einen Kodex für Lieferanten und Geschäftspartner, den Business Partner & Supplier Code of Conduct, etabliert.

Zusammen mit dem Compliance Board überprüft das Compliance Office die Aktualität und Anwendbarkeit der Regelungen des Code of Conduct und ist darüber hinaus zentraler Ansprechpartner für alle Compliance-relevanten Fragestellungen. Alle Richtlinien werden regelmäßig überprüft und, falls nötig, angepasst. Schulungen für alle Mitarbeitenden, Anleitungen per E-Mail oder konzernweite Meetings stellen die Aktualität der Themen und deren Einhaltung sicher. Funktionsspezifische Richtlinien und Verfahrensanweisungen vervollständigen das Regelwerk.

Untergeordnete Richtlinien ergänzen das interne Compliance-Regelwerk, unter anderem:

  • Anti-Bribery & Corruption Policy,
  • Anti-Money Laundering Policy,
  • Antitrust and Fair Competition Policy,
  • Data Protection Privacy Handbook,
  • Diversity & Inclusion Policy
  • Group Security Dealings Code,
  • Health & Safety Policy,
  • IT Security Policies,
  • Trade Controls and Sanctions Policy und
  • Travel Policy.

Ein anderes, wichtiges Themenfeld im TeamViewer-Konzern ist die Mitarbeitendengesundheit. Um diese zu fördern, wurden Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien sowie dazugehörige Schulungen implementiert.

Außerdem unterstützt TeamViewer internationale Standards zum Schutz der Menschenrechte. Zusammen mit dem Code of Conduct werden alle aktuellen, globalen und anwendbaren Bestimmungen erfasst. Näheres findet sich im Nichtfinanziellen Bericht.

Compliance-Meldewege

Um Compliance-Verstöße oder Auffälligkeiten zu melden, stehen den Mitarbeitenden verschiedene Kanäle zur Verfügung. Erste Ansprechpartner sind die direkten Vorgesetzten. Darüber hinaus können Mitarbeitende über einen gesonderten und eigens dafür eingerichteten E-Mail-Account an das Compliance Office berichten, oder einen der beiden Vertrauenspersonen (Trust Council), kontaktieren. Ferner steht der Belegschaft ein Whistleblower-Kanal zur Verfügung, über den geschützt und anonym Hinweise auf Rechtsverstöße oder Compliance-Bedenken abgegeben werden können. Zudem unterhält die Gesellschaft einen umfassenden Dialog mit externen Stakeholdern, um durch den offenen Austausch umfassende Compliance zu fördern.

Alle gemeldeten Hinweise werden zeitnah untersucht und bewertet. Geeignete Maßnahmen und Sanktionen werden gegebenenfalls getroffen.

Director's Dealings

Die TeamViewer AG informiert über Eigengeschäfte des Vorstands und Aufsichtsrats sowie mit diesen in enger Beziehung stehenden natürlichen und juristischen Personen, gemäß Art. 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Diese Transaktionen sind innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auf der Unternehmenswebsite einzusehen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden der TeamViewer AG 16 Geschäfte gemäß Art. 19 der MAR gemeldet. Diese sind auf der TeamViewer-Website aufgeführt.

11 Nichtfinanzielle Erklärung

Die für TeamViewer relevanten, nichtfinanziellen Belange, die nicht Teil des Lageberichts sind, werden im Kapitel Nichtfinanzieller Bericht ausführlich dargestellt.

11 Nichtfinanzielle Erklärung

12 Lagebericht der TeamViewer AG (Kurzfassung nach HGB)

Ergänzend zur Berichterstattung über den TeamViewer-Konzern wird im Folgenden die Entwicklung der TeamViewer AG im Geschäftsjahr 2021 erläutert.

Die TeamViewer AG ist das Mutterunternehmen des TeamViewer-Konzerns und hat ihren Sitz in Göppingen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRB 738852 eingetragen.

Der Jahresabschluss der TeamViewer AG wird nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss von TeamViewer wird in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen IFRS und den Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Ertragslage

Das Geschäftsjahr 2021 der TeamViewer AG ist das Kalenderjahr.

Für das Geschäftsjahr 2021 stellt sich die Gewinn- und Verlustrechnung der TeamViewer AG wie folgt dar:

Die Umsatzerlöse der TeamViewer AG resultierten im Wesentlichen aus der Erbringung von Managementdienstleistungen an verbundene Unternehmen und beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 10,0 Mio. EUR (2020: 11,8 Mio. EUR). Der Rückgang der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus geringeren Personalkostenweiterbelastungen, dadurch konnten die im Vorjahr prognostizierten Umsatzsteigerungen nicht erreicht werden.

Der Personalaufwand der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 11,0 Mio. EUR (2020: 14,3 Mio. EUR). Der Rückgang der Personalaufwendungen ist im Wesentlichen durch geringere Mitarbeitendenboni gegenüber dem Vorjahr begründet. Während des Geschäftsjahres beschäftigte die TeamViewer AG durchschnittlich 89 (2020: 65) Angestellte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 6,0 Mio. EUR (2020: 4,1 Mio. EUR) umfassen vor allem Rechtsund Beratungskosten in Höhe von 4,0 Mio. EUR (2020: 1,9 Mio. EUR), Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 0,5 Mio. EUR (2020: 0,7 Mio. EUR) sowie Aufwendungen für die Vergütung des Aufsichtsrats in Höhe von 0,7 Mio. EUR (2020: 0,7 Mio. EUR).

Der Zinsaufwand lag im Geschäftsjahr 2021 bei 0,9 Mio. EUR (2020: 0,2 Mio. EUR). Der Anstieg ist bedingt durch den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 12,1 Mio. EUR auf 14,4 Mio. EUR. Der Jahresfehlbetrag der TeamViewer AG belief sich auf 7,8 Mio. EUR (2020: 6,8 Mio. EUR).

Der Jahresfehlbetrag erhöhte sich von 6,8 Mio. EUR auf 7,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr. Der Rückgang der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen durch die geringere Weiterbelastung gesunkener Personalaufwendungen bedingt. Rechts- und Beratungskosten sind gegenüber dem Vorjahr angestiegen, so dass der Jahresfehlbetrag über der prognostizierten Erwartung lag.

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögens- und Finanzlage der TeamViewer AG stellte sich zum 31. Dezember 2021 und zum Vorjahresstichtag wie folgt dar:

Die Bilanzsumme der TeamViewer AG betrug zum 31. Dezember 2021 4.051,0 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 4.050,3 Mio. EUR).

Gewinn- und Verlustrechnung

in Mio. EUR Geschäftsjahr
vom 1. Januar
bis 31. Dezember
2020
Geschäftsjahr
vom 01. Januar
bis 31. Dezember
2021
Umsatzerlöse 11,8 10,0
Personalaufwand (14,3) (11,0)
Sonstige betriebliche Auf
wendungen
(4,1) (6,0)
Zinsen und ähnliche Aufwen
dungen
(0,2) (0,8)
Summe (6,8) (7,8)

Vermögens- und Finanzlage

in Mio. EUR 31. Dezember
2020
31. Dezember
2021
Finanzanlagen 4.048,7 4.048,7
Anlagevermögen 4.048,7 4.048,7
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
0,1 0,5
Guthaben bei Kreditinstituten 1,3 1,7
Umlaufvermögen 1,4 2,2
Rechnungsabgrenzungsposten 0,2 0,1
Summe Aktiva 4.050,3 4.051,0
Eigenkapital 4.038,5 4.030,7
Rückstellungen 7,2 3,8
Verbindlichkeiten
(aus Lieferungen und Leistungen,
gegenüber verbundenen Unter
nehmen und sonstige)
4,6 16,5

12 Lagebericht der TeamViewer AG

Zum 31. Dezember 2021 entfielen unverändert 4.048,7 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 4.048,7 Mio. EUR) auf Finanzanlagen.

Das Umlaufvermögen beinhaltet zum 31. Dezember 2021 im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 1,7 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 1,3 Mio. EUR) sowie Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 0,1 Mio. EUR) innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände.

Mit dem Kauf von 37,56 % der Anteile an der Ubimax GmbH wurden im Geschäftsjahr 2020 1.070.931 neue Aktien an die Gründer der Ubimax GmbH begeben, die aus dem Genehmigten Kapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage stammen. Das Bezugsrecht der Aktionäre war ausgeschlossen. Die neuen Aktien unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren, wobei die Freigabe in jährlichen Tranchen erfolgt, was das langfristige Engagement der Ubimax-Gründer unterstreicht. Der Abschluss der Transaktion erfolgte im August 2020. Zeitgleich wurde die Kapitalrücklage um 46,3 Mio. EUR erhöht. Noch im Jahr 2020 wurden die Anteile an der Ubimax GmbH unter Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts der Regit Eins GmbH in deren Kapitalrücklage eingebracht.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrags von 7,8 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 6,8 Mio. EUR) reduzierte sich das Eigenkapital der TeamViewer AG zum 31. Dezember 2021 auf 4.030,7 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 4.038,5 Mio. EUR). Die Rückstellungen in Höhe von 3,8 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 7,2 Mio. EUR) zum 31. Dezember 2021 beinhalteten überwiegend personalbezogene Rückstellungen und Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten für das Jahr 2021. Hauptgründe für den Rückgang sind zum einen eine geringere kurzfristige variable Vergütung aller Mitarbeitenden und zum anderen eine geringere erfolgsabhängige mehrjährige variable Vergütung von Führungskräften.

Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beliefen sich auf insgesamt 16,5 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 4,6 Mio. EUR), davon resultieren 14,4 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 2,3 Mio. EUR) aus Verrechnungskonten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Risiken und Chancen

Die Geschäftsentwicklung der TeamViewer AG unterliegt aufgrund ihrer Funktion als Holdinggesellschaft grundsätzlich den gleichen Chancen und Risiken wie der TeamViewer-Konzern. An den Chancen und Risiken der mittel- und unmittelbaren Tochtergesellschaften partizipiert die TeamViewer AG in voller Höhe. Die Chancen und Risiken und das Risikomanagementsystem des Konzerns sind im   Chancen- und Risikobericht dargestellt. Nachteilige Einflüsse auf mittel- und unmittelbare Tochtergesellschaften der TeamViewer AG können zu einer Wertminderung der Beteiligung an der Regit Eins GmbH im Jahresabschluss der TeamViewer AG führen und das Jahresergebnis der Gesellschaft reduzieren.

Prognosebericht

Das Jahresergebnis der TeamViewer AG ist von den Gewinnausschüttungen der Regit Eins GmbH abhängig. Im Geschäftsjahr 2021 sowie im Geschäftsjahr 2020 gab es keine Ausschüttungen und auch für das Geschäftsjahr 2022 ist keine Ausschüttung geplant.

Für das Geschäftsjahr 2022 wird für die TeamViewer AG im laufenden Jahr eine moderate Kostensteigerung sowie ebenfalls eine moderate Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr und ein Jahresfehlbetrag auf Vorjahresniveau erwartet. Für eine detaillierte Darstellung der erwarteten zukünftigen Entwicklung des TeamViewer-Konzerns wird auf den Prognosebericht verwiesen.

Göppingen, den 11. März 2022

Oliver Steil Stefan Gaiser

12 Lagebericht der TeamViewer AG

A
01 Konzern
Gesamtergebnisrechnung
85
02 Konzern-Bilanz 86
03 Konzern-Kapitalflussrechnung 87
04 Konzern-Eigenkapital
veränderungsrechnung
88
05 Erläuterungen zum
Konzernabschluss
89
01
Berichtendes Unternehmen
02
Erstellungsgrundlagen
89
89
03
Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
92
04
Struktur des Konzerns
103
05
Umsatzerlöse
111
06
Art der Aufwendungen
111
07
Personalaufwand
112
08
Finanzerträge und -aufwendungen
119
09 Ertragsteuern 119
10
Geschäfts- oder Firmenwert
und Immaterielle Vermögenswerte 122
11 Sachanlagen 124
12
Finanzielle Vermögenswerte
126
13 Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 126
14 Sonstige Vermögenswerte 127
15 Zahlungsmittel und -äquivalente 127
16 Eigenkapital 128
17 Finanzverbindlichkeiten 130
18 Abgegrenzte Umsatzerlöse 134
19 Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 135
20 Abgegrenzte Schulden und
sonstige Verbindlichkeiten 135
21 Rückstellungen 136
22 Finanzinstrumente – Beizulegende
Zeitwerte und Risikomanagement 136
23 Geschäftssegmente 144
24 Beziehungen zu nahestehenden
Personen und Unternehmen 147
25 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 148
26 Vertragliche Verpflichtungen
und Eventualverbindlichkeiten 149
27 Ergebnis je Aktie 150
28 Honorare des Abschlussprüfers 151
29 Entsprechenserklärung zum Deutschen
Corporate Governance Kodex 151

06 Veröffentlichung 152

Erläuterung 2021 2020 in TEUR Erläuterung 2021 2020
5 501.097 455.614 Ertragsteuern 9 (35.337) (67.358)
6 (70.944) (64.102) Konzernergebnis 50.051 103.027
430.153 391.512
Sonstiges Ergebnis
(62.137) (46.627) Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden in den Gewinn- oder Verlust
(96.070) (38.459) umgegliedert werden kann 1.736 (1.484)
(89.165) (77.707) Cashflow Hedge, brutto 16 73 (61)
(51.532) (54.939) Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse (1.424)
13 (15.995) (14.576) 101.543
5.039 5.256
(2.869) (415)
117.424 164.045 Ergebnis je Aktie 27
Unverwässert, bezogen auf das den Inhabern
8 599 2.953 zuzurechnende Ergebnis 0,25 0,52
8 (19.170) (22.887) Verwässert, bezogen auf das den Inhabern
8 20.259 43.873 zuzurechnende Ergebnis 0,25 0,51
8 (33.723) (17.598)
85.389 170.385
ausländischer Geschäftsbetriebe
Gesamtergebnis
von Stammaktien des Mutterunternehmens
von Stammaktien des Mutterunternehmens
1.663
51.787

01 Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

01 Konzern-Gesamtergebnisrechnung

in TEUR Erläuterung 2021 2020 in TEUR Erläuterung 2021 2020
Langfristige Vermögenswerte Eigenkapital
Geschäfts- oder Firmenwerte 10 667.224 646.793 Gezeichnetes Kapital 16 201.071 201.071
Immaterielle Vermögenswerte 10 248.159 255.330 Kapitalrücklage 16 394.487 366.898
Sachanlagen 11 45.484 40.469 (Verlustvortrag)/Gewinnrücklage 16 (276.803) (326.854)
Finanzielle Vermögenswerte 22 4.848 4.516 Cashflow Hedge 16 12 (61)
Sonstige Vermögenswerte 14 3.824 857 Währungsumrechnungsrücklagen 16 1.320 (343)
Aktive latente Steuern 9 496 159 Den Aktionären der TeamViewer AG zustehendes Eigenkapital 320.087 240.711
Summe langfristige Vermögenswerte 970.035 948.124
Langfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Vermögenswerte Rückstellungen 21 366 433
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13 11.560 19.667 Finanzverbindlichkeiten 17 842.495 440.153
Sonstige Vermögenswerte 14 13.029 7.594 Abgegrenzte Umsatzerlöse 18 6.095 361
Steuerforderungen 9 1.513 52 Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten1 20 2.032 1.614
Finanzielle Vermögenswerte 22 4.456 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten1 17 8.769
Zahlungsmittel und -äquivalente 15 550.533 83.531 Passive latente Steuern 9 29.764 29.186
Summe kurzfristige Vermögenswerte 576.635 115.301 Summe langfristige Verbindlichkeiten 471.747
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Rückstellungen 21 1.893 2.225
Finanzverbindlichkeiten 17 34.973 82.099
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19 7.272 8.304
Abgegrenzte Umsatzerlöse 18 244.480 214.811
Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten1 20 41.784 39.120
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten1 17 5.911 29
Steuerverbindlichkeiten
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten
9 749
337.062
4.378
350.966
Summe Verbindlichkeiten 1.226.583 822.714
Summe Aktiva 1.546.670 1.063.425 Summe Passiva 1.546.670 1.063.425

1 Darstellungsänderungen im Vergleich zum Vorjahr, siehe hierzu auch Erläuterung unter 2 Erstellungsgrundlagen (c) Erstellungsgrundlagen der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzernbilanz.

02 Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2021

02 Konzern-Bilanz

03 Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

in TEUR Erläuterung 2021 2020 in TEUR Erläuterung 2021 2020
Gewinn vor Ertragsteuern 85.389 170.385 Rückzahlungen von Finanzverbindlichkeiten 17 (77.934) (62.832)
Abschreibungen und Wertminderungen auf Anlagevermögen 10, 11 50.918 41.096 Erhaltene Zahlungen von Finanzverbindlichkeiten 17 400.000
Erhöhung/(Verminderung) von Rückstellungen 21 (399) 753 Auszahlungen für den Tilgungsanteil von Leasingverbindlichkeiten 17 (6.884) (4.863)
Nicht operative (Gewinne)/Verluste aus der Währungsumrechnung 8 15.902 (30.541) Gezahlte Zinsen für Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten 8, 17 (14.078) (28.071)
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich
durch Eigenkapitalinstrumente
7 27.590 47.308 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 301.104 (95.766)
Nettofinanzierungskosten 8 18.571 19.935
Veränderung der abgegrenzten Umsatzerlöse 5, 18 35.403 2.233 Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente 456.154 18.521
Veränderungen des sonstigen Nettoumlaufvermögens und sonstige 4.114 6.785 Wechselkursbedingte Veränderung 11.779 (6.082)
Gezahlte Ertragsteuern 9 (43.513) (33.417) Veränderung aus Risikovorsorge (930) (61)
Zahlungsmittel und -äquivalente Periodenanfang 15 83.531 71.153
Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit 193.973 224.536 Zahlungsmittel und -äquivalente Periodenende 15 550.533 83.531
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten
10, 11 (15.231) (26.145)
Auszahlungen für den Erwerb langfristiger finanzieller Vermögenswerte (310) (51)
Auszahlungen für Unternehmenszusammenschlüsse 4 (23.383) (84.053)
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (38.924) (110.249)

03 Konzern-Kapitalflussrechnung

in TEUR Erläuterung Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage (Verlustvortrag)/
Gewinnrücklage
Cashflow Hedge Währungsumrechnungs
rücklage
Summe
Eigenkapital
Stand zum 1. Januar 2021 201.071 366.898 (326.854) (61) (343) 240.711
Konzernergebnis 50.051 50.051
Sonstiges Ergebnis 73 1.663 1.736
Anteilsbasierte Vergütung 7 27.590 27.590
Stand zum 31. Dezember 2021 201.071 394.487 (276.803) 12 1.320 320.087

04 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

in TEUR Erläuterung Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage (Verlustvortrag)/
Gewinnrücklage
Cashflow Hedge Währungsumrechnungs
rücklage
Summe
Eigenkapital
Stand zum 1. Januar 2020 200.000 320.661 (429.881) 1.081 91.861
Konzernergebnis 103.027 103.027
Sonstiges Ergebnis (61) (1.424) (1.484)
Anteilsbasierte Vergütung 7 1.071 46.237 47.308
Stand zum 31. Dezember 2020 201.071 366.898 (326.854) (61) (343) 240.711

04 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

05 Erläuterungen zum Konzernabschluss

1. Berichtendes Unternehmen

Die TeamViewer AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Göppingen, Deutschland. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Ulm unter der Handelsregisternummer HRB 738852 geführt. Die TeamViewer AG, Göppingen, ist die Muttergesellschaft des TeamViewer-Konzerns (nachfolgend auch "TeamViewer" oder "Konzern" genannt).

Hauptaktionär der TeamViewer AG ist mit einem Besitz von 18,65 % der Aktien zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember 2020: 27,85 %) die TigerLuxOne S.à.r.l. (TLO), ein in Luxemburg registriertes Unternehmen. Der Unternehmenssitz der TeamViewer AG ist Göppingen. Mit Wirkung zum 9. September 2020 wurde der Geschäftssitz in Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen, Deutschland geändert (zuvor: Jahnstraße 30, 73037 Göppingen, Deutschland). Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Nachfolgend bezeichnet "Gesellschaft" die TeamViewer AG.

Das Lösungsportfolio von TeamViewer ist sehr umfangreich und ermöglicht Fernzugriff auf eine Vielzahl unterschiedlicher Geräte, Maschinen und Anlagen, sodass diese aus der Distanz verwaltet, gesteuert, gewartet oder repariert werden können. TeamViewer bietet Software zur Augmented-Reality-gestützten Optimierung von Arbeitsprozessen für Mitarbeitende außerhalb des klassischen Büros, also in Produktion, Logistik oder im Außendienst. TeamViewers Geschäftsmodell macht sich globale Megatrends wie die rapide Verbreitung von vernetzten Endgeräten, die zunehmende digitale Transformation und Prozessautomatisierung in der Industrie, neue, ortsunabhängige Arbeitsformen sowie den Wunsch nach einer nachhaltigeren Arbeitsweise zunutze. Mithilfe moderner Technologien gestaltet TeamViewer proaktiv die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungskette über alle Branchen hinweg.

2. Erstellungsgrundlagen

(a) Übereinstimmungserklärung

Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den zum Berichtsstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB), wie sie in der Europäischen Union (EU) gemäß Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen sowie aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Der Begriff "IFRS" umfasst ebenfalls die noch in Kraft befindlichen International Accounting Standards (IAS). Alle bindenden, für das Jahr 2021 vorgeschriebenen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) wurden ebenfalls berücksichtigt.

Der Vorstand der TeamViewer AG hat am 11. März 2022 die Weitergabe des vorliegenden Konzernabschlusses an den Aufsichtsrat genehmigt.

(b) Bewertungsgrundlagen

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip, mit Ausnahme der folgenden Positionen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

  • derivative Finanzinstrumente,
  • Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich und Balance von Arbeit und Privatleben und
  • bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen.

Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zu Stichtagskursen umgerechnet.

(c) Erstellungsgrundlagen der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzern-Bilanz

Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Der Aufbau des Konzernabschlusses folgt den Anforderungen des IAS 1. Die Darstellung der Konzern-Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert bzw. erfüllt werden. Schulden werden auch dann als kurzfristig eingestuft, wenn kein uneingeschränktes Recht vorliegt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Latente Steuern werden stets als langfristig ausgewiesen.

Um ein klareres und aussagekräftigeres Bild zu vermitteln, wurden einige Posten in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung sowie in der Konzern-Bilanz, unter Angabe genauerer Erklärungen in den Erläuterungen, zusammengefasst.

Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (LTIP) sind unter dem Posten: "Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen und nicht mehr wie im Vorjahr im Posten: "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" .

Das unternehmensinterne Steuerungssystem beinhaltet auch finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die nicht nach IFRS definiert sind. Die finanziellen Leistungsindikatoren sind zu den im IFRS-Konzernabschluss enthaltenen Kennzahlen überleitbar und sollten nicht isoliert, sondern als vervollständigende Information zur Beurteilung der Ertragslage betrachtet werden.

(d) Erstellungsgrundlagen der Konzern-Kapitalflussrechnung

Einzahlungen und Auszahlungen aus kurzfristigen Finanzinvestitionen mit großer Umschlagshäufigkeit, großen Beträgen und kurzen Laufzeiten werden in der Konzern-Kapitalflussrechnung saldiert ausgewiesen.

(e) Darstellungswährung

Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR) erstellt, der als Darstellungswährung der Gesellschaft dient. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) gerundet angegeben, sodass bei der Summierung einzelner Beträge Rundungsdifferenzen entstehen können. Dies gilt analog auch für das Aufaddieren von Prozentsätzen.

(f) Verwendung von Beurteilungen und Schätzungen

Der Konzern weist Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit unter Verwendung der indirekten Methode aus und verwendet den Gewinn vor Ertragsteuern als Ausgangspunkt. Ermessensspielräume bestehen insbesondere zum Ansatz und zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten/Geschäftsoder Firmenwert und Schulden, die aus der Kaufpreisallokation zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung entstehen. Weiterführende Information hierzu sind in Erläuterung 10 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte enthalten.

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses ist das Management verpflichtet, Schätzungen und Annahmen zu treffen, die die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, die damit verbundenen Angaben und die Angabe von Eventualverbindlichkeiten beeinflussen. Die Unsicherheit über diese Annahmen und Schätzungen könnten zu wesentlichen Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten in zukünftigen Perioden führen.

Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit werden Zinsauszahlungen aus Darlehen, Fremdmitteln und Leasingverträgen ausgewiesen. Sonstige Zinszahlungen (nicht aus der Finanzierungstätigkeit) werden im Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit dargestellt. Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit werden Zinseinzahlungen aus finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Andere immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert Eine Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde vorgenommen und ein jährlicher Werthaltigkeitstest wurde durchgeführt. Schlüsselannahme zum Werthaltigkeitstest ist die Ermittlung des erzielbaren Betrages pro zahlungsmittelgenerierender Einheit. Siehe Erläuterung 10 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte.

Ermessensspielräume

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns hat das Management folgende Einschätzungen getroffen, die einen wesentlichen Effekt auf die innerhalb des Konzernabschlusses bilanzierten Beträge haben:

Umsatzerlöse

Der Zeitraum der Umsatzrealisierung für zeitlich unbegrenzte Lizenzen wird auf drei Jahre geschätzt.

Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten

Leasingverhältnisse

Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten berücksichtigt. Wenn die Gesellschaft eine einseitige Verlängerungs- oder Kündigungsoption hat, wird bei der Bestimmung der Laufzeit auch die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Option berücksichtigt. Nur wenn der Konzern hinreichend sicher ist, dass er den Vertrag verlängern oder nicht kündigen wird, wird die Laufzeit mit mehr als der Grundlaufzeit angenommen. Sollten beide Seiten eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption haben, wird die Laufzeit des Vertrags unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit der Nutzung dieser Option und der eventuell anfallenden ökonomischen Nachteile beider Seiten ermittelt.

Schätzungen und Annahmen

Die wichtigsten Annahmen über die Zukunft und andere Hauptquellen von Unsicherheiten von Schätzungen, die der Konzern zum Berichtsstichtag vorgenommen hat und die ein erhebliches Risiko für eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden in den kommenden Geschäftsjahren beinhalten, werden nachfolgend beschrieben. Der Konzern stützte seine Annahmen und Schätzungen auf die bei der Erstellung des Konzernabschlusses verfügbaren Parameter. Bestehende Umstände und Annahmen über zukünftige Entwicklungen können sich jedoch aufgrund von Marktveränderungen oder Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Konzerns liegen, ändern. Solche Veränderungen spiegeln sich in den Annahmen wider, sobald sie auftreten.

Zu Wertminderungen siehe Erläuterung 3 (p) Wertminderung Zu bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen siehe Erläuterung 22 (a) Kategorisierung und beizulegende Zeitwerte

Wertsteigerungsbeteiligungsprogramm/EPP-Programm

Die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts dieser anteilsbasierten Vergütungen am Tag der Gewährung erfolgte anhand geeigneter Bewertungsmodelle. Für die Erfassung des Aufwands aus dem EPP-Bonus ist zudem der erwartete Erdienungszeitraum zu schätzen. Siehe Erläuterung 7 Personalaufwand.

Virtuelles Aktienprogramm zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (LTIP)

Bei der Schätzung des beizulegenden Werts des LTIP werden Annahmen verwendet, die unter anderem die erwartete Volatilität des Aktienkurses der Gesellschaft beinhalten. Die Höhe des endgültigen Auszahlungsbetrags hängt ferner vom Erreichen der Performanceziele sowie dem zukünftigen Endaktienkurs ab. Änderungen dieser Annahmen und Ergebnisse, die von diesen Annahmen abweichen, könnten zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der Verbindlichkeiten führen. Die erwartete Volatilität stellt die kritischste Annahme für die Schätzung des beizulegenden Werts des LTIP dar. Für den Auszahlungsbetrag ist der Endaktienkurs der wichtigste Faktor. Siehe Erläuterung 7 Personalaufwand.

Ansatz latenter Steueransprüche

Voraussetzung ist die Verfügbarkeit zukünftiger zu versteuernder Gewinne, gegen die vorgetragene steuerliche Verluste aufgerechnet werden können. Siehe Erläuterung 9 Ertragsteuern.

Steuerbezogene Verbindlichkeiten

Der Konzern berechnet und zahlt Ertragsteuern im Einklang mit den anwendbaren Steuergesetzen.

Der Konzern bewertet seine laufenden Steuererstattungsansprüche oder -schulden für den aktuellen und für vergangene Zeiträume zum voraussichtlich an die Steuerbehörden zu bezahlenden oder erstattbaren Betrag. Dies beinhaltet den Umgang mit Ungewissheiten in der Anwendung komplexer Steuergesetzgebungen und -regeln in einer Vielzahl von Rechtssystemen für die weltweiten Tätigkeitsfelder.

Unsichere Steuerpositionen

Die Anwendung von Steuerregelungen auf komplexe Transaktionen weist oft Interpretationsspielraum auf, sowohl seitens des Konzerns als auch seitens der Steuerbehörden. Die Steuerbehörden könnten vom Konzern eingenommene Standpunkte bei der Festlegung des aktuellen Ertragsteueraufwands anfechten und zusätzliche Zahlungen fordern. Solche mit Auslegungsspielraum behafteten Interpretationen von Steuergesetzen werden generell als unsichere Steuerpositionen bezeichnet.

Für die Bewertung von unsicheren Steuerpositionen beurteilt der Konzern zunächst, ob diese gesondert oder zusammen mit anderen unsicheren Steuerpositionen zu bewerten sind. Für die Entscheidung ist maßgeblich, ob ein derartiger Zusammenhang zwischen den Posten besteht, dass eine gemeinsame Auflösung der Unsicherheit für die Posten zu erwarten ist. Anschließend erfolgt auf Basis der Annahme, dass die Steuerbehörden die unsichere Steuerposition in vollständiger Sachverhaltskenntnis prüfen werden, die Beurteilung, ob die Steuerbehörde die steuerliche Behandlung des Konzerns akzeptiert. Ist es wahrscheinlich, dass die Behörde die steuerliche Behandlung des Konzerns akzeptiert, wird nur diese Bewertung der unsicheren Steuerposition zugrunde gelegt. Ansonsten erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerpositionen auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages oder nach der Erwartungswertmethode. Sind die möglichen Ergebnisse binär oder konzentrieren sich um einen Wert, erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerposition auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages, ansonsten nach der Erwartungswertmethode.

Die COVID-19-Pandemie sowie klimabezogene Sachverhalte hatten keine wesentliche Auswirkung auf Planung, Schätzungsannahmen und Bewertungen.

(g) IFRS 13 – Beizulegende Zeitwerte

Der Konzern bewertet Finanzinstrumente wie z. B. Derivate zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert. Angaben zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente und nicht-finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder bei denen die beizulegenden Zeitwerte ausgewiesen werden, sind in den folgenden Erläuterungen zusammengefasst:

17 Finanzverbindlichkeiten und

22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert basiert auf der Vermutung, dass der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld entweder:

auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld stattfindet oder

auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Der Haupt- oder der vorteilhafteste Markt muss für den Konzern zugänglich sein.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird anhand der Annahmen ermittelt, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer nach ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Der Konzern verwendet Bewertungsmethoden, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind und für die ausreichende Daten zur Verfügung stehen, um den beizulegenden Zeitwert zu bestimmen. Hierbei wird versucht, die Nutzung relevanter beobachtbarer Inputs zu maximieren und die Verwendung von nicht beobachtbaren Inputs zu minimieren.

Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die ein beizulegender Zeitwert ermittelt oder im Jahresabschluss ausgewiesen wird, werden nach den Hierarchiestufen des beizulegenden Zeitwerts, die nachfolgend beschrieben werden, basierend auf der niedrigsten Ebene, die für die Zeitwertbewertung als Ganzes signifikant ist, kategorisiert:

  • Stufe 1: Kursnotierungen (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden,
  • Stufe 2: andere Inputfaktoren als die auf Stufe 1 genannten Kursnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (z. B. in Form von Preisen) oder indirekt (z. B. von Preisen abgeleitet) beobachtbar sind,
  • Stufe 3: Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Schuld, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputfaktoren).

Für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die im Jahresabschluss wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, legt der Konzern am Ende jedes Berichtszeitraumes auf Basis einer Neueinschätzung der Kategorisierung fest, ob Änderungen in den Hierarchiestufen eingetreten sind (basierend auf der niedrigsten Ebene, die für die Zeitwertbewertung als Ganzes signifikant ist).

Für die Angaben zum beizulegenden Zeitwert hat der Konzern verschiedene Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten festgelegt. Dies erfolgte auf Basis der Art, der Merkmale und der Risiken des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit sowie der jeweiligen Stufe der Zeitwerthierarchie (wie oben beschrieben).

Zinscaps und Währungsoptionen werden unter Verwendung eines Optionspreismodells unter Berücksichtigung von Marktvolatilitäten bewertet.

Die beizulegenden Zeitwerte der zu Stufe 3 zugeordneten Schuldinstrumente werden unter Verwendung eines Discounted-Cashflow-Modells berechnet, das auf signifikanten, nicht beobachtbaren Einflussfaktoren wie zum Beispiel erwartete vertraglich definierte Kennzahlen sowie einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz beruht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen und andere Investitionen und Vermögenswerte, Darlehensforderungen sowie Zahlungsmittel und -äquivalente haben grundsätzlich alle kurzfristige Fälligkeiten. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, fällige Verbindlichkeiten und andere nicht-finanzielle Verbindlichkeiten haben ebenfalls grundsätzlich kurzfristige Fälligkeiten. Aus diesem Grund entspricht ihr Buchwert zum Abschlussstichtag nahezu ihrem beizulegenden Zeitwert.

Die beizulegenden Zeitwerte der zu Stufe 2 zugeordneten Schuldinstrumente werden als Barwert der mit den Schulden verbundenen Zahlungen auf der Grundlage der kurzfristigen Zinsertragskurve und der Credit-Default-Kurve vergleichbarer Unternehmen berechnet. Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse gemäß der Erwerbsmethode des IFRS 3 zum Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Die beim Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung wird, genau wie das erworbene identifizierbare Nettovermögen, generell zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Entstehende Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich auf Wertminderung geprüft. Gewinne aufgrund eines Erwerbs zu einem Preis unter Marktwert werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten werden in voller Höhe im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

3. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die untenstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden von den Gesellschaften des Konzerns während der dargestellten Berichtszeiträume dieses Konzernabschlusses einheitlich angewendet.

(a) Konsolidierungsgrundlagen

Unternehmenszusammenschlüsse

Tochterunternehmen

Gemäß IFRS 10 sind Tochterunternehmen solche Unternehmen, die von der TeamViewer AG beherrscht werden. Die Gesellschaft beherrscht ein anderes, wenn sie aufgrund ihrer Beteiligung schwankenden Renditen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit innehat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Beginn der Beherrschung bis zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung enthalten.

Beherrschungsverlust

Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens, alle relevanten nicht beherrschenden Anteile und andere Eigenkapitalkomponenten aus. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste werden im Gewinn oder Verlust berücksichtigt. Am ehemaligen Tochterunternehmen verbleibende Beteiligungen werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes bewertet.

Durch die Konsolidierung eliminierte Transaktionen

Konzerninterne Salden und Transaktionen und alle hieraus resultierenden Erträge, Aufwendungen und Cashflows werden eliminiert. Konzerninterne Verluste werden genau wie konzerninterne Gewinne eliminiert.

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr aller konsolidierten Gesellschaften entspricht dem Geschäftsjahr des Mutterunternehmens, mit Ausnahme der TeamViewer India Pvt. Ltd., bei der das Geschäftsjahr den Zeitraum April bis März umfasst. Bei abweichenden Geschäftsjahren werden für die Konsolidierung im Konzern Finanzinformationen herangezogen, die sich auf denselben Bilanzstichtag beziehen wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

(b) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse stammen im Wesentlichen aus der Erbringung von Konnektivitätsleistungen auf Basis von Softwarelizenzen. Darüber hinaus bietet TeamViewer Serviceleistungen zur Implementierung komplexerer Lösungen, beispielsweise im Enterprise-, IoT- oder Augmented-Reality (AR)-Umfeld an. Hardwareverkäufe erfolgen im Bereich AR, um dem Kunden eine ganzheitliche Lösung anzubieten. Der Konzern nutzt dabei den Direktvertrieb an Endkunden, den indirekten Vertrieb über Vertriebspartner sowie den Vertrieb über OEM-Partner (Original Equipment Manufacturer, OEMs). Unsere Verträge mit Kunden enthalten oft verschiedene Produkte und Dienstleistungen.

Konnektivitätsleistungen auf Basis von Lizenzen für unsere Softwareprodukte werden in der Regel mit einem festen Betrag zu Vertragsbeginn in Rechnung gestellt. Deshalb enthalten die in der Bilanz ausgewiesenen abgegrenzten Umsatzerlöse den Betrag der Umsatzerlöse, die noch nicht realisiert wurden, soweit die entsprechenden Leistungen für den Kunden noch nicht erbracht wurden (Vertragsverbindlichkeit gegenüber dem Kunden gemäß der Definition nach IFRS 15). Die abgegrenzten Umsatzerlöse werden linear über den Leistungszeitraum als Umsatz erfasst.

Für Konnektivitätsleistungen auf Basis von befristeten Softwarelizenzen (sogenanntes Abonnementmodell) ist eine zeitanteilige, lineare Verteilung der Umsatzerlöse über die Laufzeit des Vertrages die angemessenste Form der Umsatzrealisierung, weil der Konzern Dienstleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit erbringen muss. Bei Konnektivitätsleistungen auf Basis von zeitlich unbefristeten Softwarelizenzen ist die geschätzte technologische Nutzungsdauer maßgeblich für den Zeitraum der Umsatzrealisierung. Der Konzern schätzt die technologische Nutzungsdauer dieser Softwarelizenzen auf drei Jahre ein. Der Konzern verkauft Konnektivitätsleistungen auf Basis von zeitlich unbefristeten Softwarelizenzen nur noch in Ausnahmefällen. Die weit überwiegende Mehrzahl der verkauften Konnektivitätsleistungen basiert auf befristeten Lizenzen im Rahmen des Abonnementmodells. Die Abonnementlaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr, es kommen aber auch unterjährige oder mehrjährige Verträge vermehrt zur Anwendung. vorgenommen. SMB (Small and Medium sized Businesses) Kunden: Kunden mit in Rechnung gestellten Billings über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von unter 10.000 EUR innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei Über oder Unterschreiten dieser Schwelle wird eine Neuzuordnung vorgenommen. Zur Bewertung der Kundenbindung verwendet TeamViewer die Net Retention Rate (NRR LTM) als nichtfinanziellen Leistungsindikator. Zur Ermittlung der NRR LTM werden die Billings wie folgt kategorisiert:

Verträge auch tatsächlich durchgeführt werden. Insbesondere muss davon ausgegangen werden können, dass der Kunde beabsichtigt, das geschuldete Entgelt zu entrichten. Diese Einschätzung beinhaltet Ermessensspielräume. Hierbei werden Kriterien wie die historische Vertragstreue und die Intensität der Kundenbeziehung zur Einschätzung herangezogen. Diese Einschätzung nimmt der Konzern insbesondere auf Basis von historischen Informationen vor, die für Vertragsportfolios ermittelt wurden. Daneben berücksichtigt er aber auch erwartete künftige Entwicklungen, die von Erfahrungen der Vergangenheit abweichen. Für bestimmte Vertragsportfolios führt diese Einschätzung dazu, dass eine Erfassung von Umsatzerlösen erst nach erfolgter Zahlung stattfindet.

Zur Erläuterung der Umsatzerlöse werden Billings als finanzieller Leistungsindikator verwendet.

Billings stellen den Wert (netto) der fakturierten Güter und Dienstleistungen dar, die den Kunden innerhalb einer Periode berechnet werden und einen Vertrag im Sinne des IFRS 15 darstellen.

TeamViewer unterscheidet hierbei folgende Kundengruppen:

Grundsätzlich gewährt der Konzern seinen Kunden ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei größeren Kunden wird das Zahlungsziel auch individuell vereinbart. Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die entsprechenden Die Net Retention Rate (NRR LTM) wird ermittelt als wiederkehrende Billings (Abonnementverlängerungen, Up- und Cross-Selling-Aktivitäten) der letzten zwölf Monate, die den bestehenden Abonnenten (Abonnenten, die im vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraum bereits Abonnenten waren) zugeordnet werden, geteilt durch die gesamten wiederkehrenden Billings der vorangegangenen 12-Monats-Periode.

Enterprise-Kunden: Kunden mit in Rechnung gestellten Billings über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von mindestens 10.000 EUR innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei Über- oder Unterschreiten dieser Schwelle wird eine Neuzuordnung

Retained Billings: Wiederkehrende Billings (Verlängerungen, Up- & Cross-Sell) an bestehende Abonnenten, die im vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraum bereits Abonnenten waren.

New Billings: Wiederkehrende Billings, die Neuabonnenten zuzurechnen sind.

Non-Recurring Billings: Nicht wiederkehrende Billings, wie z. B. Dienstleistungen und Hardwareverkäufe.

(c) Leistungen an Arbeitnehmer

Anteilsbasierte Vergütungen durch ein im Zeitpunkt der Gewährung beherrschendes Unternehmen, die als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert werden

Die TLO hat ausgewählten Führungskräften des Konzerns anteilsbasierte Vergütungen gewährt, die von der TLO entweder in bar (cash-settled) oder durch Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten (equity-settled) erfüllt werden.

Auch wenn in diesem Fall keine Gesellschaft des Konzerns der TeamViewer AG gegenüber den Führungskräften zum Leisten einer anteilsbasierten Vergütung verpflichtet ist, bilanziert der Konzern für die Zusagen der TLO anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Diese Bilanzierung resultiert aus dem Umstand, dass es sich um anteilsbasierte Vergütungen zwischen Gesellschaften eines Konzerns handelt. Der Konzern der TeamViewer AG war im Zeitpunkt der Gewährung der anteilsbasierten Vergütungen Teil des übergeordneten Konzerns der TLO, welche zum Leisten der anteilsbasierten Vergütungen verpflichtet ist. Da die Gesellschaften des Konzerns der TeamViewer AG die Arbeitsleistung der Führungskräfte empfangen (und nicht die TLO), bilanziert der Konzern der TeamViewer AG diese Transaktionen als solche mit einem Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, unabhängig davon, in welcher Form (cash- oder equity-settled) die Vergütungszusagen durch TLO gegenüber den Führungskräften erfüllt werden.

Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

ausübbaren Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt. Ausführliche Informationen zu den Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, sind Erläuterung 7 Personalaufwand zu entnehmen.

Erwerben die Führungskräfte bereits am Tag der Gewährung einen uneingeschränkten Anspruch auf die anteilsbasierte Vergütung, werden auch die Aufwendungen am Tag der Gewährung erfasst. Ansonsten erfolgt eine Erfassung über die Dienstzeit bzw. über den erwarteten Zeitraum, in dem die Leistungsbedingungen erfüllt werden (der Erdienungszeitraum), (siehe Erläuterung 7 Personalaufwand). Der kumulierte Aufwand, der für Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu jedem Bilanzstichtag bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit erfasst wird, spiegelt in diesem Fall den Umfang wider, in dem der zum Bilanzstichtag erwartete Erdienungszeitraum verstrichen ist sowie die bestmögliche Schätzung der Gesellschaft bezüglich der Anzahl der letztendlich ausübbaren Eigenkapitalinstrumente. Der im Berichtszeitraum erfasste Aufwand entspricht der Veränderung des kumulierten Aufwands zwischen dem Beginn und dem Ende der betreffenden Periode. In dem Umfang der Erfassung als Aufwand erhöht sich korrespondierend die Kapitalrücklage.

Die Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden anhand des beizulegenden Zeitwerts zum Tag der Gewährung ermittelt. Weitere Informationen hierzu sind Erläuterung 7 Personalaufwand zu entnehmen. Dienst- und Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, werden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Vergütungszusagen zum Tag der Gewährung nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung der Gesellschaft über die Anzahl der letztendlich Anteilsbasierte Vergütungen, die als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanziert werden Die Gesellschaft hat ein virtuelles Aktienprogramm zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (LTIP) aufgesetzt. Der Auszahlungsbetrag aus dem LTIP ist unter anderem abhängig von der Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft. Die Verbindlichkeiten aus dem LTIP werden zu jedem Stichtag mit dem beizulegenden Wert bewertet und über den Erdienungszeitraum als Aufwand erfasst. Der Erdienungszeitraum umfasst den Zeitraum von der Gewährung bis zur Unverfallbarkeit der Zusage. Der kumulierte Aufwand, der zu jedem Bilanzstichtag erfasst wird, spiegelt den Umfang wider, in dem der zum Bilanzstichtag erbrachte Erdienungszeitraum verstrichen ist.

Änderungen anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Marktbedingungen fließen hingegen in den beizulegenden Zeitwert zum Tag der Gewährung ein. Andere mit einer Vergütungszusage verbundenen Bedingungen, die keine Dienst- und Ausübungsbedingungen sind, werden als Nicht-Ausübungsbedingungen behandelt. Nicht-Ausübungsbedingungen fließen in den beizulegenden Zeitwert einer Vergütungszusage am Tag der Gewährung ein und führen zu einer unmittelbaren aufwandswirksamen Erfassung einer Vergütungszusage, es sei denn, es bestehen zudem Dienst- und/oder Leistungsbedingungen. Dienst- und Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, werden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Vergütungszusagen nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung der Gesellschaft über die Anzahl der letztendlich ausübbaren Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt. Marktbedingungen fließen hingegen in den beizulegenden Zeitwert ein. Andere mit einer Vergütungszusage verbundene Bedingungen, die keine Dienst- und Ausübungsbedingungen sind, werden als Nicht-Ausübungsbedingungen behandelt. Nicht-Ausübungsbedingungen fließen in den beizulegenden Zeitwert einer Vergütungszusage ein und führen zu einer unmittelbaren aufwandswirksamen Erfassung einer Vergütungszusage, es sei denn, es bestehen zudem Dienst- und/oder Leistungsbedingungen.

Im Falle einer Änderung bestehender Vergütungszusagen wird der zum ursprünglichen Gewährungszeitpunkt ermittelte beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung als Aufwand erfasst, wenn die Leistungen erbracht werden, das heißt, die Änderung der bestehenden Verträge hat keine Auswirkungen auf die vorherige bilanzielle Behandlung. Zusätzlich werden Effekte aus Änderungen, die zu einer Erhöhung des gesamten beizulegenden Zeitwerts der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen zum Zeitpunkt der Änderung führen, so bilanziert, als wäre eine neue Vereinbarung getroffen worden, die sodann am Tag der Änderung mit dem zusätzlichen beizulegenden Zeitwert bewertet wird.

Ermittlung Mitarbeitendenzahlen

(d) Finanzerträge und -aufwendungen

  • Zinserträge,
  • Zinsaufwendungen,
  • Finanzierungskosten und
  • Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

(e) Ertragsteuern

Laufende Steuern

Latente Steuern

Latente Steuern vom Einkommen und Ertrag werden in Bezug auf temporäre Unterschiede zwischen den für Rechnungslegungszwecke erfassten Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden und denjenigen Werten, die für steuerliche Zwecke angesetzt wurden, erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:

A_ AN UNSERE AKTIONÄRE
B_ ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT
C_ KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_ NICHTFINANZIELLER BERICHT E_ WEITERE INFORMATIONEN
05 Erläuterungen zum Konzernabschluss
Ermittlung Mitarbeitendenzahlen
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden (Beschäftigte) wird anhand der jeweils zum Quartalsende
beschäftigten Mitarbeitenden ermittelt.
Verlust beeinflusst, temporäre Unterschiede bei der Ersterfassung von Vermögenswerten und Schulden einer Transaktion, die kein Unterneh
menszusammenschluss ist und die weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch den zu versteuernden Gewinn oder
Die Anzahl der Full Time Equivalents (FTEs) ermittelt sich aus der vertraglichen Arbeitszeit eines Mitarbeitenden durch die
übliche Arbeitszeit eines Vollzeiterwerbstätigen.
temporäre Unterschiede in Bezug auf Investitionen in Tochterunternehmen, wenn der Konzern in der Lage ist, den Auf
lösungszeitpunkt der temporären Unterschiede zu kontrollieren, und es wahrscheinlich ist, dass die Auflösung nicht in der
vorhersehbaren Zukunft erfolgt und
zu versteuernde temporäre Unterschiede aus der Ersterfassung des Geschäfts- oder Firmenwerts.
(d)
Finanzerträge und -aufwendungen
Bei der erstmaligen Erfassung von Leasingverhältnissen setzt der Konzern latente Steueransprüche im Zusammenhang mit
Leasingverbindlichkeiten und latente Steuerschulden im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an.
In den Finanzerträgen und -aufwendungen des Konzerns sind enthalten: Latente Steuerforderungen werden für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, nicht genutzte Zinsvorträge, unge
nutzte Steuerguthaben und abzugsfähige temporäre Unterschiede erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu
Zinserträge,
Zinsaufwendungen,
Finanzierungskosten und
Steuervorteil nutzen zu können. versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die sie verwendet werden können. Latente Steuerforderungen werden zu
jedem Abschlussdatum überprüft und in dem Maße reduziert, wie es nicht mehr wahrscheinlich erscheint, den zugehörigen
Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die latente Steuer wird mit den zum Auflösungszeitpunkt der temporären Unterschiede wahrscheinlich anwendbaren Steuer
sätzen bewertet. Hierzu werden die zum Abschlussstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätze herangezogen.
(e)
Ertragsteuern
Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die zum Abschlussstichtag bestehenden Erwartungen des Konzerns wider, inwieweit er
Der Aufwand für Ertragsteuern enthält laufende und latente Steuern vom Einkommen und Ertrag. Er wird gemäß IAS 12 im
Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, er entsteht in Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb oder betrifft eine
damit rechnet, die Buchwerte seiner Vermögenswerte und Schulden zu erzielen bzw. zu begleichen.
direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasste Position. sonstigen Ergebnis gebildet. Latente Steuern, die aus Geschäftsvorfällen resultieren, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden ebenfalls im
Laufende Steuern
Laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten die voraussichtlich zu entrichtenden oder zu erstattenden Steuern
für das zu versteuernde Ergebnis des laufenden Jahres sowie zugehörige Anpassungen aus Vorjahren. Sie werden unter
Latente Steuerpositionen werden verrechnet, wenn ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Verrechnung tatsächlicher
Steuerforderungen mit tatsächlichen Steuerverbindlichkeiten besteht und sich die latenten Ertragsteuern auf dasselbe Unter
Anwendung der zum Abschlussdatum gültigen oder angekündigten Steuersätze bemessen. nehmen und dieselbe zuständige Steuerbehörde beziehen.

(f) Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwert

Der aus dem Unternehmenserwerb entstehende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Forschung und Entwicklung (F&E)

Entstandene Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden im Jahr ihrer Entstehung im Gewinn oder Verlust erfasst.

Abschreibung

Die Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte wird auf Grundlage ihrer Anschaffungskosten abzüglich ihres geschätzten Restwerts nach der linearen Methode über ihre geschätzte Nutzungsdauer berechnet. Grundsätzlich erfolgt ihre Berücksichtigung im Gewinn oder Verlust. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben.

Die geschätzten Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte sind unverändert zum Vorjahr:

Jahre
Geschäfts- oder Firmenwert unbegrenzt
Markenname TeamViewer unbegrenzt
Kundenbeziehungen 4 bis 10
Software 2 bis 10

Andere immaterielle Vermögenswerte Andere vom Konzern erworbene immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen gemäß IAS 38 bewertet. Andere vom Konzern erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden zu den Anschaffungskosten bewertet und mindestens jährlich gemäß IAS 36 auf Wertminderung überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden in Übereinstimmung mit IAS 36 jährlich unter der Anwendung der in Erläuterung 3 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschriebenen Methodik auf Werthaltigkeit überprüft. Der Werthaltigkeitstest des Markennamens wird in Verbindung mit dem Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwerts durchgeführt, da der Markenname allein betrachtet keine Cashflows aus der fortgesetzten Nutzung erzeugt.

Die Nutzungsdauer des Markennamens "TeamViewer" wird als unbegrenzt eingestuft, da die Nutzung desselben nicht von der Produktlebensdauer der Software abhängig ist und unabhängig von der aktuellen Technologie als Marke benutzt werden kann. Der Konzern hat die unbegrenzte Nutzungsdauer des Markennamens basierend auf den folgenden maßgeblichen Faktoren in Übereinstimmung mit IAS 38.90 festgelegt:

  • Der Konzern geht davon aus, seinen Unternehmensmarkennamen für unbegrenzte Zeit zu nutzen. Die wirtschaftliche Nutzung des Markennamens hängt nicht von bestimmten Mitgliedern der Geschäftsführung des Managements ab.
  • Es gibt keine Anzeichen für einen kommerziellen Wertverlust des Markennamens. Die Markenbekanntheit nahm seit der Gründung des Unternehmens ständig zu.
    • Es gibt aktuell keine Anzeichen für rückläufige Nachfrage am Markt der jeweiligen Branche.

Die Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwert werden zu jedem Abschlussdatum überprüft und, wenn notwendig, angepasst.

(g) Sachanlagen

Gemäß IAS 16 werden Sachanlagen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und angefallener Wertminderungsaufwendungen angesetzt. In den Anschaffungs- und Herstellungskosten sind Ausgaben enthalten, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zugeordnet werden können. Für durch einen Unternehmenszusammenschluss erworbene Sachanlagen entsprechen die Anschaffungs- und Herstellungskosten dem sich aus der jeweiligen Kaufpreisallokation ergebenden beizulegenden Zeitwert.

Nachträgliche Anschaffungskosten

Nachträgliche Anschaffungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene zukünftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließt.

Planmäßige Abschreibungen

Die planmäßigen Abschreibungen werden auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen, abzüglich ihres geschätzten Restwerts, unter Verwendung der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer berechnet. Grundsätzlich erfolgt ihre Berücksichtigung im Gewinn oder Verlust. Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.

Die geschätzten Nutzungsdauern der Sachanlagen sind unverändert zum Vorjahr und stellen sich wie folgt dar:

Jahre
Büroausstattung 3 bis 15
IT-Ausstattung 3 bis 8
Einbauten in fremde Gebäude 2 bis 10

Eine Sachanlage wird nach Veräußerung oder wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrer Nutzung oder Veräußerung zu erwarten ist, ausgebucht. Gewinne oder Verluste, die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts entstehen (berechnet als Differenz zwischen dem Netto-Veräußerungspreis und dem Buchwert des Vermögenswerts) werden als Gewinn oder Verlust im Jahr der Ausbuchung des Vermögenswerts berücksichtigt.

Die Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte werden zu jedem Abschlussdatum überprüft und, wenn notwendig, angepasst.

(h) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Konzern setzt keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an, wenn er keinen unbedingten Anspruch auf Gegenleistung hat. Kunden haben in der Regel das Recht, die erworbenen Lizenzen innerhalb einer Testperiode von sieben Tagen nach Erwerb zurückzugeben. Während dieses Zeitraums hat der Konzern keinen unbedingten Anspruch auf eine Gegenleistung. In Höhe der bereits erbrachten Leistungen wird in diesen Fällen ein Vertragsvermögenswert erfasst. Der Konzern setzt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht fällig sind, nur in der Höhe der bereits erbrachten Leistungen an.

Die Wertberichtigung auf kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns wird gemäß IFRS 9 gebildet; dabei wird das Modell der erwarteten Kreditverluste angewendet. Zur Berechnung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste wird der vereinfachte Ansatz verfolgt. Aufgrund des diversifizierten Kundenstamms werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Verbrauchsteuern je Region und je Alter der Forderung auf Basis historischer Kreditverluste wertberichtigt. Das Management beurteilt regelmäßig, ob angemessene und belastbare Informationen vorliegen, um die historischen Ausfallquoten mithilfe zukunftsorientierter Informationen anzupassen. Aufgrund des kurzen Zeitraums und des Niedrigzinsumfelds hat der Zeitwert des Geldes keine wesentlichen Auswirkungen auf die Wertberichtigungen.

Überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen unterschiedlichen Durchsetzungsmaßnahmen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden nach Ablauf eines Jahres ausgebucht, wenn keine Realisierung der Forderung mehr zu erwarten ist.

(i) Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen

Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen werden in der Bilanz unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Die aktivierten inkrementellen Kosten der Auftragserlangung bestehen aus Verkaufsprovisionen für Vertriebsmitarbeitende. In der Regel zahlt TeamViewer entweder keine Verkaufsprovisionen für die Verlängerung von Kundenverträgen, oder diese Provisionen entsprechen nicht den für neue Verträge gezahlten Provisionen. Somit beziehen sich die für neue Verträge mit Verlängerungsoptionen gezahlten Provisionen auch auf die erwarteten Verlängerungen dieser Verträge. Deshalb werden die Verkaufsprovisionen für neue Kundenverträge linear über die erwartete Dauer des Vertrags, einschließlich erwarteter Vertragsverlängerungen, abgeschrieben. Die inkrementellen Kosten der Auftragserlangung werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst, wenn davon auszugehen ist, dass der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr beträgt. Erstmals seit der abgeschlossenen Einführung des Abonnementmodells liegen nachweisbare globale Erfahrungswerte über eine Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen durch Kunden vor. Die Bestimmung der erwarteten Dauer des Vertrags erfordert Ermessen und wird für alle Kundenverträge einheitlich ausgeübt. Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen werden über vier Jahre abgeschrieben. Die Abschreibung der aktivierten Kosten für die Auftragserlangung wird als Vertriebskosten klassifiziert.

(j) Vorauszahlungen für Sponsoring

Vorauszahlungen für Sponsoringmaßnahmen werden bis zum Erhalt der Dienstleistungen als Abgrenzungsposten unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen und bei Erhalt der Dienstleistung vollständig aufwandswirksam erfasst. Wesentliche Aufwendungen für Sponsoringmaßnahmen werden linear über die vorgesehene Dauer der Sponsoringmaßnahme als Aufwand verteilt.

(k) Zahlungsmittel und -äquivalente

Zahlungsmittel und -äquivalente bestehen aus Bankguthaben, Kassenbeständen und kurzfristigen Einlagen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von drei Monaten oder weniger. Zahlungsmittel und -äquivalente sind definiert als Kassenbestände, Sichteinlagen und kurzfristige, äußerst liquide Investitionen, die jederzeit in bekannte Zahlungsmittelbeträge getauscht werden können und vernachlässigbaren Wertschwankungsrisiken unterliegen. Für Zahlungsmittel und -äquivalente hat der Konzern gemäß IFRS 9 eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet. Der Konzern wendet dabei das Modell der erwarteten Kreditverluste an. Der Konzern verwendete Credit Default Swaps, um die erwarteten Kreditverluste zu schätzen. Der Konzern überwacht das Risiko auf regelmäßiger Basis um festzustellen, ob eine signifikante Verschlechterung des Ausfallrisikos eingetreten ist. Der Konzern geht von einer signifikanten Verschlechterung des Ausfallrisikos aus, wenn das Kreditrating einer Bank von Investment Grade herabgestuft wird. Von einem Ausfall wird ausgegangen, wenn das Standard & Poor-Kreditrating einer Bank auf unter C herabgestuft wird.

(l) Gezeichnetes Kapital

Das Gezeichnete Kapital ist eingeteilt in nennwertlose Inhaberaktien (Stückaktien), die als Eigenkapital eingestuft werden. Kosten, die direkt der Ausgabe neuer Aktien zugeordnet werden können, werden abzgl. der steuerlichen Auswirkungen als Eigenkapitalminderung angesetzt.

(m) Rückstellungen

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine bestehende gesetzliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines in der Vergangenheit liegenden Ereignisses entstanden ist, wenn der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sie werden durch die bestmögliche Abschätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlichen Ressourcen unter Berücksichtigung von Erfahrungen der Vergangenheit bewertet. Sie werden in Höhe des wahrscheinlichsten Betrages der Verpflichtung angesetzt. Die Höhe der Rückstellung wird regelmäßig angepasst, wenn neue Informationen verfügbar sind oder sich die Umstände ändern. Langfristige Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe des abgezinsten, erwarteten Erfüllungsbetrags, unter Berücksichtigung von Preis- und Kostenentwicklungen, gebildet. Die Abzinsungssätze werden regelmäßig an die vorherrschenden Marktzinssätze angepasst.

(n) Finanzverbindlichkeiten

Alle Finanzverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. Nach dem Erstansatz werden Finanzverbindlichkeiten im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten, unter Verwendung der Effektivzinsmethode, bewertet. Die erfolgswirksame Amortisierung der Transaktionskosten ist in den Finanzaufwendungen enthalten. In den Finanzverbindlichkeiten werden sowohl Darlehen als auch Leasingverbindlichkeiten erfasst.

Eine Finanzverbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Verpflichtung erfüllt oder aufgehoben wurde oder ausgelaufen ist. Wenn eine bestehende Finanzverbindlichkeit vom Kreditgeber durch eine andere zu wesentlich abweichenden Bedingungen ersetzt oder die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich verändert wurden, wird ein solcher Austausch oder eine solche Veränderung als Tilgung der ursprünglichen Verpflichtung mit dem Ansatz einer neuen Verbindlichkeit angesehen. Die Differenz der jeweiligen Buchwerte wird im Gewinn oder Verlust angesetzt.

(o) Finanzinstrumente

Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, bei denen es sich ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt, gehalten werden, bewertet der Konzern zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Der Konzern klassifiziert nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dies schließt insbesondere Finanzverbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten ein, einschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Der Konzern setzt nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu dem Zeitpunkt, in dem die Konzerngesellschaft Vertragspartei des Finanzinstruments wird, an. Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst.

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte an den Mittelzuflüssen des Vermögenswerts auslaufen oder wenn er die Rechte zum Erhalt der vertraglichen Mittelzuflüsse in einer Transaktion überträgt, im Rahmen derer nahezu alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts übertragen werden, oder er die Risiken und Chancen des Eigentums weder überträgt noch behält, er aber keine Kontrolle mehr über den übertragenen Vermögenswert hat. Alle Beteiligungen an einem so übertragenen finanziellen Vermögenswert, die durch den Konzern erstellt oder zurückbehalten wurden, werden als eigener Vermögenswert oder Verbindlichkeit angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zudem ausgebucht, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht mehr davon ausgeht, dass die Forderung realisierbar ist.

ER AG D_ NICHTFINANZIELLER BERICHT
------- ------------------------------ --

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

geführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet.

Derivative Finanzinstrumente

Diese Kriterien beinhalten die Bedingungen, dass die wirtschaftlichen Risiken und Merkmale des eingebetteten Derivats nicht eng mit denen des Basisvertrags verbunden sind, dass ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Vertragsbedingungen der Definition eines Derivats entspräche und dass das hybride (zusammengesetzte) Finanzinstrument nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.

Derivate, die nicht einer effektiven Sicherungsbeziehung zugeordnet sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag nur dann in die Bilanz übernommen, wenn der Konzern das gesetzliche Recht zur Saldierung der Beträge hat und beabsichtigt, diese entweder auf Nettobasis zu begleichen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeiten zu begleichen. Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Finanzverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich oder abzüglich aller direkt zurechenbaren Transaktionskosten angesetzt. Auf den Erstansatz folgend werden Finanzinstrumente zu den fort-Der Konzern wendet die in IFRS 9 enthaltenen Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an. Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen designiert wird, wird der effektive Teile der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und im Posten Cashflow Hedge kumuliert. Der ineffektive Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust angesetzt. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bezogen auf den Zeitwert einer Option, die ein zeitraumbezogenes gesichertes Grundgeschäft absichert, werden in einem separaten Bestandteil des sonstigen Ergebnisses erfasst und auf sachgerechter und systematischer Grundlage verteilt. Der im Posten Cashflow Hedge im Eigenkapital kumulierte Betrag verbleibt im sonstigen Ergebnis und wird erst in der Periode erfolgswirksam im Gewinn oder Verlust berücksichtigt, in der die abgesicherte Position den Gewinn und Verlust beeinflusst.

Derivate werden beim Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Alle direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden nach Anfall im Gewinn oder Verlust berücksichtigt. In der Folge werden Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und dessen Veränderungen werden grundsätzlich sofort im Gewinn oder Verlust zum Ansatz gebracht. Derivate werden als finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen, wenn der beizulegende Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten bei einem negativen beizulegenden Zeitwert.

Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente, um sich gegen Zinsänderungs- und Währungsrisiken abzusichern. Eingebettete Derivate werden vom Basisvertrag getrennt und separat erfasst, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Wenn das Sicherungsinstrument nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt, ausläuft oder verkauft, gekündigt oder ausgeübt wird oder der Sicherungszusammenhang nicht mehr besteht, wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen mit Wirkung für die Zukunft eingestellt. Wenn die erwartete Transaktion wahrscheinlich nicht mehr zur Ausführung kommt, dann wird der im Posten Cashflow Hedge kumulierte Betrag in den Gewinn oder Verlust umgebucht.

(p) Wertminderung

Nicht-finanzielle Vermögenswerte

Gemäß IAS 36 prüft der Konzern Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer auf Wertminderung, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass diese Vermögenswerte einer Wertminderung unterliegen. Zudem werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte sowie der Geschäftsoder Firmenwert mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft.

Zu jedem Stichtag, bzw. wenn es Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung gibt, überprüft der Konzern die Buchwerte seiner nicht-finanziellen Vermögenswerte (mit Ausnahme latenter Steuerforderungen), um zu prüfen, ob es Anhaltspunkte für eine Wertminderung gibt. Sollten Anhaltspunkte vorliegen, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert und die Marke mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden mindestens jährlich und immer dann, wenn es Anzeichen einer Wertminderung gibt, auf Wertminderung geprüft.

Für die Wertminderungsprüfung wird die kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die den Vermögenswert enthält und die Mittelzuflüsse erzeugt, die von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder einer Gruppe von Vermögenswerten weitestgehend unabhängig sind, zusammengefasst (Zahlungsmittelgenerierende Einheit, ZGE). Der aus einem Unternehmenserwerb entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird einer ZGE oder einer Gruppe von ZGEs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus den durch den Zusammenschluss entstehenden Synergien Nutzen ziehen. nächsten zwölf Monate möglichen Ausfallereignissen resultieren, Wertberichtigungen gebildet (erwarteter 12-Monats-Kreditverlust). Bei Ausfallrisikopositionen, bei denen seit dem erstmaligen Ansatz eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eingetreten ist, ist eine Wertberichtigung zu bilden für Kreditverluste, die für die Restlaufzeit der Ausfallrisikoposition zu erwarten sind, unabhängig vom Zeitpunkt des Ausfalls (über die Laufzeit erwartete Kreditverluste). Siehe Erläuterung 22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement.

Finanzielle Vermögenswerte

Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer ZGE ist der höhere Betrag aus entweder dem Nutzungswert eines Vermögenswerts oder seinem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung. Der Nutzungswert basiert auf den geschätzten zukünftigen Cashflows, die auf den Barwert abgezinst werden; dabei kommt ein Abzinsungssatz zur Anwendung, der die aktuellen Markteinschätzungen des Zeitwerts des Geldes und die spezifischen Risiken eines Vermögenswerts oder einer ZGE berücksichtigt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung wird ein geeignetes Bewertungsverfahren benutzt. Diese Berechnungen werden durch Bewertungskennzahlen, notierte Anteilspreise vergleichbarer börsennotierter Unternehmen und anderer verfügbarer Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert unterlegt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten, die innerhalb der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte ausgewiesen werden, wendet der Konzern ein vereinfachtes Verfahren für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Deshalb überwacht der Konzern keine Veränderung des Kreditrisikos, sondern erfasst an jedem Berichtsstichtag eine Wertberichtigung, die auf den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten basiert. Siehe Erläuterung 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust berücksichtigt. Sie werden zunächst auf die Verminderung des Buchwerts eines zu einer ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts verwendet und anschließend anteilig auf die Buchwerte anderer Vermögenswerte der ZGE verteilt. Der Buchwert der anderen Vermögenswerte der ZGE wird jedoch nicht unter den höchsten Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (sofern messbar), Nutzungswert (falls bestimmbar) und null reduziert. Die Höhe des Wertminderungsaufwands, der aufgrund dieser Untergrenze nicht zugeordnet werden kann, wird anteilig den sonstigen Vermögenswerten der ZGE zugeordnet. Der Konzern wendet die Vorschrift des IFRS 16 auf Miet- und Leasingverhältnisse an. Die Zahlungen für Leasingverhältnisse stellen zu bezahlende Mieten des Konzerns für Gebäude, Server und Fahrzeuge dar. Nutzungsrecht

Erwartete Kreditverluste werden in zwei Stufen erfasst. Bei Ausfallrisikopositionen, bei denen seit dem erstmaligen Ansatz keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eingetreten ist, werden für erwartete Kreditverluste, die aus innerhalb der

Ein Wertminderungsaufwand in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert darf nicht wieder aufgeholt werden. Für andere Vermögenswerte erfolgt eine Wertaufholung nur in dem Umfang, in dem der Buchwert des Vermögenswerts nicht den Buchwert abzüglich von Abschreibungen übersteigt, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu Anschaffungskosten, die dem Betrag der erstmaligen Bewertung der jeweiligen Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um etwaige am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Vorauszahlungen abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Das Nutzungsrecht wird zur Berücksichtigung von Änderungen des Leasingverhältnisses angepasst. Das erfasste Nutzungsrecht wird linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben und kann Wertminderungen unterliegen.

Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste für alle Schuldinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und sämtlichen Cashflows, die der Konzern voraussichtlich einnimmt, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Zu den erwarteten Cashflows gehören die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder sonstiger Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil der vertraglichen Bedingungen sind. Leasingverbindlichkeiten Die erstmalige Bewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt zum Barwert der zum Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen und die voraussichtlich während der verbleibenden Laufzeit des Leasingverhältnisses geleistet werden, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Gesellschaft. Es wird ein zur Laufzeit des Leasingverhältnisses kongruenter Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet. Die Leasingzahlungen beinhalten die festen Zahlungen (einschließlich der sogenannten De-facto-feste Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen (die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind) sowie Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen.

(q) Mieten/Leasingzahlungen

In Folgeperioden werden die Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Basis der Effektivzinsmethode bewertet. Sie werden neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen infolge einer Änderung eines Index oder (Zins-)Satzes ändern, wenn eine Änderung der verwendeten Schätzung des im Rahmen einer Restwertgarantie voraussichtlich zu entrichtenden Betrags eintritt oder wenn der Konzern seine Annahme bezogen auf sein Recht, eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption auszuüben, ändert. Bei Änderungen des Werts der Leasingverbindlichkeit wird der Buchwert des jeweiligen Nutzungsrechts entsprechend angepasst.

Am Bereitstellungsdatum eines Leasingverhältnisses, bei dem die Gesellschaft der Leasingnehmer ist, erfasst die Gesellschaft:

  • einen latenten Steueranspruch im Zusammenhang mit der Leasingverbindlichkeit insoweit es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung steht, gegen welches die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können und
  • eine latente Steuerschuld im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht.

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über Leasinggegenstände von geringem Wert

Wesentliche Beurteilungen bei der Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses bei Verträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen

In die Laufzeit eines Leasingverhältnisses werden Zeiträume, die sich durch das Ausüben einer Verlängerungsoption durch den Leasingnehmer ergeben, einbezogen, wenn das Ausüben der Verlängerungsoption durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist. Gleiches gilt für Zeiträume, um die sich das Leasingverhältnis durch das Nichtausüben einer Kündigungsoption verlängert. Auch sie werden in die Laufzeit des Leasingverhältnisses einbezogen, wenn es hinreichend sicher ist, dass der Leasingnehmer die Kündigungsoption nicht ausüben wird. Im Falle von beiderseitigen Kündigungsoptionen, die ohne die Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei ausgeübt werden können, werden diese Zeiträume aber nur in die Laufzeit des Leasingverhältnisses einbezogen, wenn die Kündigung für beide Vertragsparteien mit mehr als nur geringfügigen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist.

Der Konzern macht von der Freistellung des Ansatzes von kurzfristigen Leasingverhältnissen Gebrauch (das heißt diejenigen Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten ab Bereitstellungsdatum und die keine Kaufoption beinhalten). Außerdem macht er von der Freistellung des Ansatzes von Leasingverhältnissen über Leasinggegenstände von geringem Wert Gebrauch (bei TeamViewer Vermögenswerte mit einem Wert von weniger als 5.000 EUR). Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über Leasinggegenstände von geringem Wert werden linear als Aufwand über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Geschäftsbetriebe, inklusive Geschäfts- oder Firmenwerte und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen, werden von der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften zum Wechselkurs am Stichtag in Euro umgerechnet, da dies die Berichtswährung der Muttergesellschaft ist. Funktionale Währungen von Tochterunternehmen sind Euro, US-Dollar, Britisches Pfund, Australischer Dollar, Japanischer Yen, Indische Rupie, Singapur-Dollar, Chinesische Renminbi, Mexikanischer Peso und Armenischer Dram. Aus Vereinfachungsgründen werden Erträge und Aufwendungen ausländischer Geschäftsbetriebe zum Jahresdurchschnittskurs der der jeweiligen funktionalen Währung in Euro umgerechnet.

(r) Fremdwährungen

Fremdwährungstransaktionen und ausländische Geschäftsbetriebe werden gemäß IAS 21 abgebildet.

Fremdwährungstransaktionen

Transaktionen in Fremdwährungen werden in die jeweilige funktionale Währung der Gesellschaften des Konzerns zu den Wechselkursen am Tag der Transaktion umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum Wechselkurs am Stichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Nichtmonetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurde, werden in die funktionale Währung zum Wechselkurs am Tag der Bewertung umgerechnet. Fremdwährungskursdifferenzen werden generell im Gewinn oder Verlust erfasst. Nicht-monetäre Posten, die mit dem historischen Wechselkurs am Zugangsdatum bewertet werden, werden nicht angepasst.

Ausländische Geschäftsbetriebe

Fremdwährungskursdifferenzen aus der Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und im Posten Währungsumrechnungsrücklagen ausgewiesen. Wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise veräußert wird, sodass die Beherrschung nicht länger besteht, wird der im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung kumulierte Betrag, der sich auf diesen ausländischen Geschäftsbetrieb bezieht, als Teil des Veräußerungsgewinns oder -verlusts in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Die folgenden maßgeblichen Wechselkurse wurden zum Stichtag angewandt:

Stichtagskurse

Stichtagskurse Jahresdurchschnittskurse
Währung ISO-Code 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020 2021 2020
US-Dollar USD 1,13 1,23 1,18 1,14
Britisches Pfund GBP 0,84 0,90 0,86 0,89
Australischer Dollar AUD 1,56 1,59 1,57 1,66
Armenischer Dram AMD 546,10 641,11 596,65 558,41
Japanischer Yen JPY 130,38 126,49 129,86 121,78
Indische Rupie INR 84,23 89,66 87,49 84,58
Singapur-Dollar SGD 1,53 1,62 1,59 1,57
Chinesische Yuan CNY 7,19 8,02 7,63 7,87
Mexikanischer Peso MXN 23,14 24,42 23,99 24,51

(s) Eventualschulden

Nach IAS 37 sind Eventualschulden Verbindlichkeiten, die vom Konzern, abhängig vom Ausgang eines unsicheren zukünftigen Ereignisses, getragen werden müssen. Eine Eventualschuld wird angegeben, es sei denn der Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen ist unwahrscheinlich.

(t) Segment

Innerhalb des Konzerns besteht nur ein einziges Segment, mit der Plattform TeamViewer als Berichtseinheit. Der Konzern definierte den Chief Executive Officer und den Chief Financial Officer als "verantwortliche Unternehmensinstanz". Diese sind für die Allokation von Ressourcen verantwortlich und beurteilen die Ertragskraft auf der Grundlage separater Finanzinformationen auf konsolidierter Ebene.

(u) Standards, Interpretationen und Ergänzungen bestehender veröffentlichter Standards, die ausgegeben und angewandt wurden

Die folgenden Ergänzungen oder Verbesserungen von Standards, die zum ersten Mal für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, obligatorisch sind, aber keine oder keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern haben, wurden vom Konzern angewandt:

  • Änderungen an IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung des IFRS 9,
  • Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 Reform der Referenzzinssätze Phase 2,
  • Änderungen an IFRS 16 Bilanzierung von Mietkonzessionen infolge der COVID-19-Pandemie über den 30. Juni 2021 hinaus.

Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

(v) Standards, Interpretationen und Ergänzungen bestehender veröffentlichter Standards, die noch nicht angewandt wurden

Eine Reihe neuer Standards und Ergänzungen zu Standards und Interpretationen sind gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Die folgenden neuen oder ergänzten Standards sollten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben:

  • Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig,
  • Änderungen an IAS 1 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
  • Änderungen an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen,
  • Änderungen an IAS 16 Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet,
  • Änderungen an IAS 37 Belastende Verträge Kosten für die Erfüllung eines Vertrags,
  • Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept,
  • Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen,
  • IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17,
  • Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichsinformationen,
  • jährliche Verbesserungsverfahren 2018 bis 2020.

4. Struktur des Konzerns

Struktur des Konzerns

Neben den in der Abbildung dargestellten Unternehmen stellte die Ubimax GmbH, Bremen bis zu ihrer Verschmelzung am 7. Januar 2021 auf die TeamViewer Germany GmbH ein verbundenes Unternehmen der TeamViewer AG dar. Die im Geschäftsjahr 2021 erworbene Viscopic GmbH, München, wurde am 5. Oktober 2021 auf die TeamViewer Germany GmbH verschmolzen. Die Ubimax Inc., USA, wurde am 29. Januar 2021 auf die TeamViewer US, Inc., USA verschmolzen. Die im Geschäftsjahr 2021 erworbene Upskill, Inc., USA wurde am 30. September 2021 ebenfalls auf die TeamViewer US, Inc., USA verschmolzen.

(a) Konzernstruktur zum 31. Dezember 2021

Zum 31. Dezember 2021 bestand der Konzern aus der TeamViewer AG mit Sitz in Göppingen, Deutschland, als Mutterunternehmen und vierzehn vollkonsolidierten Gesellschaften.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt verändert:

(b) Unternehmenszusammenschlüsse im Jahr 2020

Erwerb der Ubimax GmbH

Der Konzern hat mit Wirkung zum 21. August 2020 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Ubimax GmbH mit Sitz in Bremen sowie deren Tochterunternehmen Ubimax Inc., USA und Ubimax S.A. de C.V., Mexiko, erworben (alle drei Gesellschaften zusammen werden im Folgenden als "Ubimax" bezeichnet).

Ubimax ist ein führender Anbieter von Wearable-Computing-Technologien und Augmented-Reality-Lösungen für Facharbeiter in der Industrie. Das in Bremen ansässige Unternehmen bietet die AR-Softwareplattform Frontline, Wearables wie etwa Datenbrillen und Beratungsleistungen für rund 200 Kunden aus verschiedenen Branchen weltweit an. Ubimax beschäftigte zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als 80 Mitarbeitende in Deutschland, den USA und Mexiko.

Mit dem Unternehmenserwerb hat TeamViewer sein branchenspezifisches Angebot in den Bereichen Augmented Reality und IoT deutlich erweitert.

62,44 % der Geschäftsanteile an der Ubimax GmbH wurden durch die TeamViewer Germany GmbH erworben. Der Kaufpreis in Höhe von 86,2 Mio. EUR wurde vollständig mit Zahlungsmitteln des Konzerns in bar beglichen. Darüber hinaus wurden 37,56 % der Geschäftsanteile der Ubimax GmbH gegen Ausgabe von Aktien der TeamViewer AG erworben. Hierfür wurden 1.070.931 neue Aktien der TeamViewer AG ausgegeben, die aus dem genehmigten Kapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage begeben wurden. Da die Übertragung der Anteile an zukünftige Eintrittsbedingungen geknüpft ist, wird diese Sacheinlage als anteilsbasierter Aufwand mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Die neuen Aktien sind an die TeamViewer AG verpfändet und unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren, wobei die Freigabe in jährlichen Tranchen erfolgt.

Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Ubimax Gesellschaften stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:

Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt

in TEUR Zum
21. August 2020
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 37.600
Sachanlagen 1.021
38.621
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 542
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 967
Sonstige Vermögenswerte 1.029
Ertragsteuern 4
Zahlungsmittel und -äquivalente 2.129
4.671
Langfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten 430
Abgegrenzte Umsatzerlöse 17
Passive latente Steuern 10.231
10.678
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 330
Abgegrenzte Umsatzerlöse 101
Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten 2.707
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 239
3.377
Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert 29.237
Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb 56.946
Übertragene Gegenleistung 86.183

A_ AN UNSERE AKTIONÄRE B_ ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT C_ KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_ NICHTFINANZIELLER BERICHT E_ WEITERE INFORMATIONEN

Analyse des Zahlungsmittelabflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs

Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss aufgrund des Unternehmenserwerbs (84.579)
Mit den Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten in den Cashflows aus der Investitionstätigkeit)
Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs (enthalten in den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit) (525)
Kaufpreiszahlung (enthalten in den Cashflows aus Investitionstätigkeit) (86.183)
in TEUR

Die Transaktionskosten in Höhe von 525 TEUR wurden als Aufwand erfasst.

Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belief sich auf 967 TEUR, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 1.075 TEUR. Der Konzern hat die erworbenen Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen zum Zeitpunkt des Erwerbs bewertet. Die Nutzungsrechte wurden mit demselben Betrag wie die Leasingverbindlichkeiten bewertet. (c) Unternehmenszusammenschlüsse im Jahr 2021 Erwerb der Chatvisor GmbH (jetzt: TeamViewer Austria GmbH) Der Konzern hat mit Wirkung zum 18. Januar 2021 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Chatvisor GmbH (jetzt: TeamViewer Austria GmbH) mit Sitz in Linz, Österreich, erworben (im Folgenden als: "Xaleon" bezeichnet).

Ubimax hat seit dem Erwerbszeitpunkt 2,9 Mio. EUR zu den Umsatzerlösen 2020 des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von circa 2 Mio. EUR zum Konzernergebnis 2020 beigetragen. Wäre die Ubimax seit dem 1. Januar 2020 in den Konzern einbezogen worden, so hätte sie 9,1 Mio. EUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von circa 5 Mio. EUR zum Konzernergebnis 2020 beigetragen. Dabei wurde unterstellt, dass die Abschreibungen aufgrund der durchgeführten Kaufpreisallokation bereits zum 1. Januar erfasst werden.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz aus der übertragenen Gegenleistung in Höhe von 86.183 TEUR und dem beizulegenden Zeitwert des bewerteten Nettovermögens. Es wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert von 56,9 Mio. EUR ermittelt. Der Geschäfts- oder Firmenwert umfasst im Wesentlichen erwartete Synergien sowie Know-how der Belegschaft. Der Erwerb von 100 % der Anteile an Xaleon erfolgte durch die TeamViewer Germany GmbH, Göppingen. Neben einer festen Kaufpreiszahlung in Höhe von 16.317 TEUR wurde eine bedingte Kaufpreiszahlung vereinbart. Die feste Kaufpreiszahlung setzt sich aus einer Barkomponente in Höhe von 10.317 TEUR und vier jährlichen Zahlungen von in Summe 6.000 TEUR zusammen. Die bedingte Kaufpreiszahlung hängt von zusätzlichen Billings der nächsten vier Geschäftsjahre gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 ab. Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Kaufpreiszahlung mit 8.631 TEUR geschätzt. Der beizulegende Zeitwert wurde anhand der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Die zukünftigen bedingten Kaufpreiszahlungen wurden in einer Bandbreite von 8.910 bis 14.850 TEUR geschätzt.

Das Kernprodukt von Xaleon ist eine Co-Browsing-Technologie, die in Web Sessions eine besondere Form des Screensharings ermöglicht. Dies funktioniert ohne Installation und ohne Übertragung von Nutzerdaten, womit die Software vollkommen DSGVO-konform arbeitet. Ergänzend zur Co-Browsing-Anwendung hat Xaleon eine Software-Suite entwickelt, um sichere digitale Interaktionen über die gesamte Customer Journey zu ermöglichen. Dazu gehören Funktionen wie Chatbots, Live- und Videochats sowie eine elektronische Unterschrift, um innerhalb einer Online-Kundeninteraktion rechtskräftige Verträge abzuschließen. Darüber hinaus beinhaltet Xaleons Angebot Schnittstellen – sogenannte APIs – zu allen wichtigen Kundenserviceund Ticket-Management-Systemen, um eine reibungslose Integration zu ermöglichen. Xaleon beschäftigte zum Zeitpunkt des

Erwerbs 21 Mitarbeitende in Österreich.

Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt

Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar: Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 141 TEUR, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 141 TEUR.

Analyse des Zahlungsmittelabflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs

Zum in TEUR
in TEUR 18. Januar 2021 Kaufpreiszahlung (enthalten in den Cashflows aus Investitionstätigkeit)
(10.317)
Langfristige Vermögenswerte Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs (enthalten in den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit)
(203)
Immaterielle Vermögenswerte 8.990 Mit den Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten in den Cashflows aus der Investitionstätigkeit)
431
Sachanlagen 14 Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss aufgrund des Unternehmenserwerbs
(10.089)
9.004
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 141 Die Transaktionskosten in Höhe von 203 TEUR wurden als Aufwand erfasst.
Sonstige Vermögenswerte 6 Der Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz aus der übertragenen Gegenleistung in Höhe von 24.948 TEUR und dem zum
Zahlungsmittel und -äquivalente 431 beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen. Es wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert von 17.774 TEUR ermittelt. Der
Geschäfts- oder Firmenwert umfasst im Wesentlichen erwartete Synergien sowie Know-how der Belegschaft.
578
Langfristige Schulden Xaleon hat seit dem Erwerbszeitpunkt 480 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von
Finanzverbindlichkeiten 113 (2.805) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen. Im Jahresfehlbetrag sind Abschreibungen auf immaterielle Vermögens
Passive latente Steuern 2.189 werte in Höhe von 899 TEUR enthalten.
2.302
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 64
105
Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert 7.174
Geschäfts- oder Firmenwert 17.774
Übertragene Gegenleistung 24.948
Davon feste Barkomponente 10.317
Davon feste Kaufpreisverbindlichkeit (diskontiert) 6.000
Davon beizulegender Zeitwert bedingte Kaufpreiszahlung 8.631

Erwerb der Upskill, Inc.

Upskill ist ein Marktführer für Augmented-Reality-(AR)-Lösungen in der Industrie. Durch Echtzeitschnittstellen über Datenbrillen und andere mobile Endgeräte ermöglicht Upskills Software digitalisierte Arbeitsprozesse, insbesondere in der industriellen Fertigung, bei Inspektionen und Audits. Upskill beschäftigte zum Zeitpunkt des Erwerbs 28 Mitarbeitende in den USA.

Die TeamViewer US, Inc. hat im Vorfeld des Erwerbs von Upskill die TV-Merger Sub, Inc. (Delaware, USA) gegründet. Der Erwerb von 100 % der stimmberechtigten Anteile an Upskill erfolgte durch Verschmelzung der TV-Merger Sub, Inc. auf die Upskill, Inc. ("reverse triangular merger" nach dem Recht des US-Staates Delaware). Die TV-Merger Sub, Inc. ist im Zuge der Verschmelzung in der Upskill, Inc. aufgegangen. Die Upskill, Inc. fungierte als aufnehmende Gesellschaft, deren Anteile im Zuge der Verschmelzung durch die TeamViewer US, Inc. erworben wurden. Hierdurch ist die TeamViewer US, Inc. alleinige Gesellschafterin der Upskill, Inc.

Der Konzern hat mit Wirkung zum 26. Februar 2021 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Upskill Inc. mit Sitz in Newark (Delaware, USA), erworben (im Folgenden als "Upskill" bezeichnet). Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:

Neben einer festen Kaufpreiszahlung in Höhe von 9.444 TEUR wurde eine bedingte Kaufpreiszahlung vereinbart. Die bedingte Kaufpreiszahlung hängt von zusätzlichen geschlossenen Aufträgen zwei Jahre nach dem Erwerb ab. Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Kaufpreiszahlung mit 1.561 TEUR geschätzt. Es wurde geschätzt, dass die bedingten Kaufpreiszahlungen in einer Bandbreite von 0 TEUR bis 4.620 TEUR liegen. Der beizulegende Zeitwert wird anhand der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt.

Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden

Gegenüber der Darstellung im Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 ergaben sich Änderungen der Kaufpreiszuordnung.

Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt

in TEUR Zum
26. Februar 2021
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 10.252
Sachanlagen 738
10.990
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 709
Sonstige Vermögenswerte 252
Zahlungsmittel und -äquivalente 233
1.194
Langfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten 346
Passive latente Steuern
346
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 141
Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten 966
1.107
Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert 10.731
Geschäfts- oder Firmenwert 274
Übertragene Gegenleistung 11.005
Davon feste Barkomponente 9.444
Davon beizulegender Zeitwert bedingte Kaufpreiszahlung 1.561

Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 709 TEUR, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 792 TEUR.

Analyse des Zahlungsmittelabflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs

(9.444)
(641)
233
(9.852)

Die Transaktionskosten in Höhe von 641 TEUR wurden als Aufwand erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz aus der übertragenen Gegenleistung in Höhe von 11.005 TEUR und dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen. Es wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert von 274 TEUR ermittelt. Der Geschäfts- oder Firmenwert umfasst im Wesentlichen erwartete Synergien sowie Know-how der Belegschaft.

Upskill hat seit dem Erwerbszeitpunkt 784 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von (5.414) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen. Wäre Upskill seit dem 1. Januar 2021 in den Konzern einbezogen worden, so hätte sie 923 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von circa (5.859) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen.

Für den getrennt vom Unternehmenserwerb bilanzierten Earn-out wird der erwartete Betrag als Leistung an Arbeitnehmer über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Höhe des Earn-outs ist abhängig von den jährlich wiederkehrenden Billings bei Upskill-Produkten zum Bewertungsstichtag (31. März 2021) und beträgt maximal 7.500 TUSD. Die Zahlungsverpflichtung ist spätestens fünf Monate nach dem Bewertungszeitpunkt fällig. Der Anspruch auf Zahlung ist an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Fälligkeit gebunden. Zum 31. Dezember 2021 wurden Aufwendungen in Höhe von 734 TEUR erfasst. Die bedingte Kaufpreisverpflichtung aus Unternehmenszusammenschlüssen ist in der Bilanz unter dem Posten "Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.

Erwerb der Viscopic GmbH

Der Konzern hat mit Wirkung zum 7. Mai 2021 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Viscopic GmbH mit Sitz in München, erworben (im Folgenden: "Viscopic" bezeichnet).

Das Münchner Start-up Viscopic ist im Bereich der interaktiven 3D-Visualisierung sowie Mixed-Reality-Lösungen tätig. Auf Basis von Viscopics innovativer Technologie lassen sich industrielle Prozesse weiter optimieren – insbesondere in den Bereichen Qualitätssicherung, Instandhaltung, Schulungen und Layoutplanung von Industrieanlagen. Die Technologie von Viscopic ergänzt TeamViewers AR-Angebot und schafft zusätzlichen Mehrwert für Kunden. Im Anwendungsfall von Schulungen können zum Beispiel neue Mitarbeitende in der Fertigung oder Inspektion komplexe Aufgaben mit Hilfe von interaktiven 3D-Hologrammen üben. Auf diese Weise können sie die Prozesse leichter nachvollziehen und immersiv am Modell erlernen.

Der Erwerb von 100 % der Anteile an Viscopic erfolgte durch die TeamViewer Germany GmbH, Göppingen. Neben einer festen Kaufpreiszahlung in Höhe von 4.255 TEUR wurde eine bedingte Kaufpreiszahlung vereinbart. Die bedingte Kaufpreiszahlung hängt von zusätzlichen Billings bis zum 31. Dezember 2023 ab. Es wird geschätzt, dass die bedingte Kaufpreiszahlung in einer Bandbreite von 356 TEUR bis 1.051 TEUR liegen könnte. Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Kaufpreiszahlung mit 550 TEUR geschätzt. Der beizulegende Zeitwert wird anhand der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt.

Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt

Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar: Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 126 TEUR, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 134 TEUR.

Analyse des Zahlungsmittelabflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs

Zum in TEUR
in TEUR 7. Mai 2021 Kaufpreiszahlung (enthalten in den Cashflows aus Investitionstätigkeit) (4.255)
Langfristige Vermögenswerte Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs (enthalten in den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit) (120)
Immaterielle Vermögenswerte 4.250 Mit den Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten in den Cashflows aus der Investitionstätigkeit) 249
Sachanlagen 143 Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss aufgrund des Unternehmenserwerbs (4.126)
Aktive latente Steuern 119
4.512
Kurzfristige Vermögenswerte Die Transaktionskosten in Höhe von 120 TEUR wurden als Aufwand erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 126 Der Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz aus der übertragenen Gegenleistung in Höhe von 4.805 TEUR und dem zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen. Es wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert von 1.281 TEUR ermittelt. Der
Sonstige Vermögenswerte 32
Zahlungsmittel und -äquivalente 249 Geschäfts- oder Firmenwert umfasst im Wesentlichen erwartete Synergien sowie Know-how der Belegschaft.
Viscopic hat seit dem Erwerbszeitpunkt 167 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von circa
(888) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen. Im Jahresfehlbetrag sind Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
in Höhe von 355 TEUR enthalten. Wäre Viscopic seit dem 1. Januar 2021 in den Konzern einbezogen worden, so hätte sie
407
Langfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten 78
Passive latente Steuern 1.241 377 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von circa (933) TEUR zum Konzernergebnis bei
1.319 getragen.
Kurzfristige Schulden Für den getrennt vom Unternehmenserwerb bilanzierten Earn-out wird der erwartete Betrag als Leistung an Arbeitnehmer
Finanzverbindlichkeiten 38 über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Höhe des Earn-out ist abhängig von der zukünftigen Entwicklung der jährlich wie
derkehrenden Billings bei Viscopic und beträgt maximal 7.850 TEUR. Die Zahlungsverpflichtung ist in zwei Tranchen fällig,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2 jeweils spätestens zum 4. Februar 2023 und zum 5. April 2024. Der Anspruch auf Zahlung der jeweiligen Tranche ist an ein
Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten 37 bestehendes Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Tranche gebunden. Zum 31. Dezember
77 2021 wurden Aufwendungen in Höhe von 690 TEUR erfasst. Die Earn-out-Verpflichtung ist in der Bilanz unter dem Posten
Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert 3.524 "Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.
Geschäfts- oder Firmenwert 1.281
Übertragene Gegenleistung 4.805
Davon feste Barkomponente 4.255
Davon beizulegender Zeitwert bedingte Kaufpreiszahlung 550

Erwerb der Hapibot Studio Unipessoal Lda (jetzt: TeamViewer Portugal, Unipessoal Lda)

Der Konzern hat mit Wirkung zum 19. Mai 2021 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Hapibot Studio Unipessoal Lda mit Sitz in Porto, Portugal, erworben (im Folgenden als "Hapibot" bezeichnet). Mit Hapibot wurde eine Software-, Entwicklungs- und Digital-Design-Agentur übernommen, die als Softwareentwicklungshub für TeamViewer dienen soll. Die Kompetenzen liegen vor allem in den Feldern App-Entwicklung, Augmented Reality, Internet of Things und künstlicher Intelligenz. Hapibot beschäftigte zum Zeitpunkt des Erwerbs 18 Mitarbeitende. Der Erwerb von 100 % der Anteile an Hapibot erfolgte durch die TeamViewer Germany GmbH, Göppingen. Es wurde eine feste Kaufpreiszahlung in Höhe von 753 TEUR vereinbart. Die feste Kaufpreiszahlung setzt sich aus einer Barkomponente in Höhe von 503 TEUR und einer Zahlung in Höhe von 250 TEUR zahlbar im Juni 2023 zusammen. in TEUR Zum 19. Mai 2021 Langfristige Vermögenswerte Sachanlagen 4 Kurzfristige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23 Sonstige Vermögenswerte 14 Zahlungsmittel und -äquivalente 223 260 Langfristige Schulden Finanzverbindlichkeiten – Passive latente Steuern – Kurzfristige Schulden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7 Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten 34 Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert 223 Geschäfts- oder Firmenwert 530 Übertragene Gegenleistung 753 Davon feste Barkomponente 503 Davon feste Kaufpreisverbindlichkeit (diskontiert) 250

Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt

4

41

Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 23 TEUR, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 29 TEUR.

Analyse des Zahlungsmittelabflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs

in TEUR

(308)
223
(28)
(503)

Die Transaktionskosten in Höhe von 28 TEUR wurden als Aufwand erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz aus der übertragenen Gegenleistung in Höhe von 753 TEUR und dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen. Es wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert von 530 TEUR ermittelt. Der Geschäfts- oder Firmenwert umfasst im Wesentlichen erwartete Synergien sowie Know-how der Belegschaft.

Hapibot hat seit dem Erwerbszeitpunkt 104 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von circa (452) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen. Wäre Hapibot seit dem 1. Januar 2021 in den Konzern einbezogen worden, so hätte sie 373 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von circa (333) TEUR zum Konzernergebnis beigetragen.

Für den getrennt vom Unternehmenserwerb bilanzierten Earn-out wird der erwartete Betrag als Leistung an Arbeitnehmer über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Höhe des Earn out ist abhängig von der zukünftigen Entwicklung der Anzahl der Mitarbeitenden und deren Fluktuation bei Hapibot und beträgt maximal 400 TEUR. Die Zahlungsverpflichtung ist in zwei Tranchen fällig, jeweils zum 30. Juni 2022 und zum 30. Juni 2023. Der Anspruch auf Zahlung der jeweiligen Tranche ist an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis des Veräußerers zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Tranche gebunden. Zum 31. Dezember 2021 wurden Aufwendungen in Höhe von 176 TEUR erfasst. Die Earn-out-Verpflichtung ist in der Bilanz unter dem Posten "Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen".

5. Umsatzerlöse

Überleitung Billings auf Umsatzerlöse

in TEUR 2021 2020
Billings 547.608 460.283
Ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse (46.511) (4.669)
Gesamtumsätze 501.097 455.614

Zu weiteren Aufgliederungen der Umsatzerlöse siehe 23 Geschäftssegmente.

6. Art der Aufwendungen

Kostenarten

in TEUR 2021 2020
Personalaufwendungen (156.819) (158.786)
Käufe/bezogene Leistungen von Dritten und übrige (162.111) (81.952)
Abschreibungen (50.918) (41.096)
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (15.995) (14.576)
Sonstige (2.869) (415)
Aufwendungen gesamt (388.712) (296.826)

7. Personalaufwand

Die Personalaufwendungen bestehen aus:

Personalaufwand

2021 2020
109.963 95.600
5.841 3.677
20.447 14.265
27.590 47.308
4.787 15.767
(394) 21.024
23.197 10.516
(1.181) 1.613
(1.181) 1.613
156.819 158.786

Anzahl Mitarbeitende und FTE nach Region

2021 2020
Region durchschnittl.
Beschäftigte
FTE zum
31.12.
durchschnittl.
Beschäftigte
FTE zum
31.12.
EMEA 1.088 1.061 835 911
AMERICAS 254 245 189 204
APAC 173 171 124 141
Gesamt 1.515 1.477 1.148 1.256

Wertsteigerungsbeteiligungsprogramm

Am 24. Januar 2018 legte die TLO ein Programm zur Gewährung von Wertsteigerungsrechten für ausgewählte Führungskräfte auf (im Folgenden: Wertsteigerungsvereinbarung), welches im August 2019 modifiziert wurde (im Folgenden: IPO-Vereinbarung).

Ausübungsbedingungen

Gemäß dieser Wertsteigerungsvereinbarung sollen die Führungskräfte an den künftigen Wertsteigerungen des Konzerns partizipieren, wenn die Anteile einer Konzerngesellschaft, die alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte des Konzerns hält, an die Börse gebracht werden (Börsengang, Initial Public Offering, IPO).

In diesem Fall hat jeder Begünstigte Anspruch auf einen Barausgleich, wenn er zu diesem Zeitpunkt entweder noch bei einer Gesellschaft des Konzerns beschäftigt ist oder vorher nicht als "Bad Leaver" ausgeschieden ist. Nach den Bestimmungen der Wertsteigerungsvereinbarung scheidet ein Begünstigter beispielsweise dann als "Bad Leaver" aus, wenn er sein Beschäftigungsverhältnis ohne triftigen Grund kündigt.

Ermittlung der Wertsteigerung

Die Wertsteigerung seit Vertragsbeginn wird als Überschussbetrag berechnet, indem von den durch die oben beschriebenen Ereignisse erzielten Erlösen die folgenden Beträge abgezogen werden:

  • die Rückzahlung von Finanzschulden, einschließlich Finanzierungsvereinbarungen mit Aktionären wie Kredite, Schuldverschreibungen, Vorzugsanleihen (Preferred Equity Certificates, PECs), Vorzugsaktien oder ähnliche Vereinbarungen (sofern zutreffend),
  • die Rückzahlung von Agien und sonstigen Zuzahlungen durch den Anteilsinhaber,
  • die Transaktionskosten,
  • alle von den Anteilsinhabern an die Mitarbeitende der Gruppe gezahlten Boni,
  • ein vertraglich vereinbarter Basisbetrag.

Sollten im Rahmen dieser Ereignisse nicht 100 % der Anteile veräußert werden, wird im Rahmen einer Hochrechnung der Veräußerungserlös ermittelt und zugrunde gelegt, der sich bei der Veräußerung sämtlicher Anteile am Konzern ergeben hätte.

112

Höhe der Wertsteigerungsbeteiligung

Einbringung der TeamViewer US Inc.

Infolge der am 12. Juni 2019 erfolgten Einbringung der TeamViewer US Inc. zusammen mit den anderen ausländischen Gesellschaften durch die TLO in den Konzern (siehe Erläuterung 4 Struktur des Konzerns) erhöhte sich die Zahl der Begünstigten aus der Wertsteigerungsvereinbarung. Dadurch stieg der Anteil der Führungskräfte an der künftigen Wertsteigerung von 3,6 % auf 4,1 %.

Bilanzierung

Nach der Wertsteigerungsvereinbarung partizipieren die ausgewählten Führungskräfte an dieser Wertsteigerung in Höhe von 3,6 %. Im Falle von schrittweisen Veräußerungen der Anteile erhalten die Führungskräfte anteilige Auszahlungen des Wertsteigerungsbetrags entsprechend des jeweils veräußerten Anteils. Für den Fall eines erfolgreichen Börsengangs im Rahmen des IPO-Projekts sollten folgende Änderungen der Wertsteigerungsvereinbarung zur Anwendung kommen:

Bei Gewährung der Wertsteigerungsvereinbarung am 24. Januar 2018 war der Eintritt eines der oben genannten Ereignisse nicht vor Ende des Geschäftsjahres 2019 zu erwarten. Somit betrug auch der ursprünglich geschätzte Erdienungszeitraum zwei Jahre. Erst im dritten Quartal 2019 hat sich ein erfolgreicher IPO der TeamViewer AG Ende September 2019 hinreichend konkretisiert, wodurch sich die Dauer des ursprünglichen Erdienungszeitraums auf 21 Monate reduzierte.

Modifizierung der Wertsteigerungsvereinbarung

Im August 2019 wurde die Wertsteigerungsvereinbarung vom 24. Januar 2018 modifiziert (im Folgenden: IPO-Vereinbarung), um einen Teil der Führungskräfte noch direkter am Unternehmen zu beteiligen und eine Übereinstimmung der Interessen zwischen Führungskräften und neuen Aktionären, die im Rahmen des IPO investieren, herzustellen. Die Wertsteigerungsvereinbarung des Managements der TeamViewer US Inc. wurde nicht modifiziert.

Die Änderungen im Einzelnen

  • Erhöhung des Anteils der laut Wertsteigerungsvereinbarung berechtigten Führungskräfte an der künftigen Wertsteigerung von 3,6 % auf 4,5 %.
  • Tranche 1 (mit Barausgleich): Der Anteil der im Rahmen des Börsengangs verkauften Aktien in Prozent, maximal 30 %, multipliziert mit der Wertsteigerung und multipliziert mit dem gewährten Anteil an der Wertsteigerung, abzüglich der Zahlungen aus der MEP-Beteiligung wird zum Zeitpunkt des Börsengangs unverfallbar und 30 Tage später zur Zahlung fällig.
  • Tranche 2 (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente): 50 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem gewährten Anteil an der Wertsteigerung (d. h. 4,5 %) und dem gemäß Tranche 1 erfolgten Barausgleich werden mit Eigenkapitalinstrumenten der Gesellschaft bei Eintritt der Unverfallbarkeit ausgeglichen. Die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente bemisst sich nach dem Aktienkurs im Emissionszeitpunkt. Tranche 2 wird zwölf Monate nach dem Börsengang unverfallbar.
  • Tranche 3 (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente): Die weiteren 50 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem gewährten Anteil an der Wertsteigerung (d. h. 4,5 %) und dem gemäß Tranche 1 erfolgten Barausgleich werden mit Eigenkapitalinstrumenten der Gesellschaft bei Eintritt der Unverfallbarkeit ausgeglichen. Die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente bemisst sich nach dem Aktienkurs im Emissionszeitpunkt. Tranche 3 wird 24 Monate nach dem Börsengang unverfallbar.

113

Bilanzierung

Obwohl nur TLO verpflichtet ist, die anteilsbasierte Vergütung zu leisten, muss der Konzern der TeamViewer AG als Empfängerin der Arbeitsleistung der Führungskräfte eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfassen, da es sich im Zeitpunkt der Gewährung der Zusage um eine Transaktion zwischen Gesellschaften des übergeordneten TLO-Konzerns gehandelt hat (siehe Erläuterung 3 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden- (c) Leistungen an Arbeitnehmer.

Bilanzierung der Modifizierung

Die Modifizierung der Wertsteigerungsvereinbarung durch die IPO-Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die vorherige bilanzielle Behandlung. Der zum ursprünglichen Zuteilungszeitpunkt ermittelte beizulegende Zeitwert der Wertsteigerungsvereinbarung (3,6 Mio. EUR) wird als Aufwand erfasst, wenn die Leistungen erbracht werden.

Zusätzlich werden Effekte aus Änderungen, die zu einer Erhöhung des gesamten beizulegenden Zeitwerts der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen führen, so bilanziert, als wäre eine neue Vereinbarung getroffen worden, die sodann am Tag der Änderung mit dem zusätzlichen beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Folglich wurde die Erhöhung des gewährten Anteils am Überschussbetrag um +0,9 Prozentpunkte wie eine separate neue Vereinbarung bilanziert. Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2021 enthält einen Betrag aus der IPO-Vereinbarung in Höhe von 4,8 Mio. EUR (2020: 15,8 Mio. EUR).

Abschluss des modifizierten Wertsteigerungsbeteiligungsprogramms

Die modifiziete Wertsteigerungsvereinbarung wurde im Geschäftsjahr 2021 beglichen.

EPP-Programm

Im August 2019 legte die TLO ein Programm zur Gewährung von Wertsteigerungsrechten, sogenannter Share Appreciation Rights (SARs), für ausgewählte Führungskräfte der Gruppe auf (im Folgenden: EPP-Programm), um einen langfristigen Anreiz für die Führungskräfte im Hinblick auf eine Wertsteigerung des Unternehmens zu schaffen. Gemäß dem EPP-Programm sind circa 70 Führungskräfte berechtigt, an der künftigen Wertsteigerung des Unternehmens teilzuhaben.

Ausübungsbedingungen

Ein Börsengang (im Folgenden: IPO-Ereignis) führt zu einer Teilzahlung zum Zeitpunkt des Börsengangs (Tranche 1) und einer weiteren Teilzahlung zum Zeitpunkt des vollständigen Verkaufs, das heißt, wenn die letzte Aktie an der TeamViewer AG von TLO verkauft wurde (Tranche 2). Darüber hinaus kann ein ermessensabhängiger Bonus 30 Tage nach dem vollständigen Verkauf durch TLO gewährt werden (Tranche 3).

Die Begünstigten haben nur dann Anspruch auf Ausgleich, wenn zum Zeitpunkt des Börsengangs (Tranche 1) bzw. des vollständigen Verkaufs (Tranche 2 und Tranche 3) eine fortgesetzte Beschäftigung innerhalb der Gruppe besteht. Wenn der Begünstigte sein Beschäftigungsverhältnis vor diesen Zeitpunkten beendet hat, erlischt der Anspruch für die jeweilige Tranche nur dann, wenn er ein "Bad Leaver" gemäß den Bestimmungen des Vertrags ist, z. B. bei einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Begünstigten ohne triftigen Grund.

114

Höhe des EPP-Bonus

  • Schulden gegenüber Dritten, Verkaufsgebühren, Kosten und Steuern sowie sonstiger Verbindlichkeiten,
  • Verbindlichkeiten aus PECs, Gesellschafterdarlehen und vergleichbarer Gesellschafterinstrumente, einschließlich der Rückzahlung von Nominalbeträgen und aufgelaufenen Zinsen und
  • Beträgen, die vom Gesellschafter in die Gesellschaft als Eigenkapital eingebracht wurden.

Teilzahlungen

Tranche 1:

Tranche 2:

Tranche 3:

Sofern der endgültige EPP-Wert die Obergrenze übersteigt, kann TLO nach dem vollständigen Verkauf der Beteiligung an der Gesellschaft den ausgewählten Führungskräften in freiem Ermessen eine Vergütung gewähren, die dem endgültigen und unbegrenzten EPP-Wert je EPP-Einheit abzüglich der Obergrenze (50 Mio. EUR) je EPP-Einheit entspricht. Die Ermittlung der erwarteten Volatilität basiert auf der historischen Volatilität von Referenzunternehmen, die zum Tag der Gewährung über einen Zeitraum bewertet werden, der der erwarteten Restlaufzeit zu diesem Zeitpunkt entspricht.

Da die TLO den ausgewählten Führungskräften den unbegrenzten EPP-Wert bereits in Aussicht gestellt hat, wird diese ermessensabhängige Vergütungszusage (Tranche 3) als faktische Verpflichtung angesehen. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des EPP-Programms erfolgte zum Tag der Gewährung auf Basis des mittleren Werts der Preisspanne des Emissionskurses, der einen Marktpreis darstellt.

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05 Erläuterungen zum Konzernabschluss
Höhe des EPP-Bonus
Der Ausgleichsbetrag basiert auf dem EPP-Wert, der den Gesamtausgleichsbetrag darstellt, der an Führungskräfte ausgezahlt
werden könnte und der in 12.000.000 EPP-Einheiten unterteilt ist; davon wurden Mitarbeitenden im August 2019 10.780.000
Einheiten gewährt.
Der EPP-Wert entspricht 1,63 % der Erlöse für den Verkauf von 100 % der Anteile an der Gesellschaft, abzüglich:
Bilanzierung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ((c)) Leistungen an Arbeitnehmer).
Obwohl nur TLO verpflichtet ist, die anteilsbasierte Vergütung zu leisten, muss der Konzern der TeamViewer AG als Empfän
gerin der Arbeitsleistung der Führungskräfte auch für die EPP-Bonus-Vereinbarung eine anteilsbasierte Vergütungstrans
aktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfassen, da es sich im Zeitpunkt der Gewährung der Zusage um eine
Transaktion zwischen Gesellschaften des übergeordneten Konzerns der TLO gehandelt hat (siehe Erläuterung 3
Wesentliche
Schulden gegenüber Dritten, Verkaufsgebühren, Kosten und Steuern sowie sonstiger Verbindlichkeiten,
Verbindlichkeiten aus PECs, Gesellschafterdarlehen und vergleichbarer Gesellschafterinstrumente, einschließlich der
Rückzahlung von Nominalbeträgen und aufgelaufenen Zinsen und
Beträgen, die vom Gesellschafter in die Gesellschaft als Eigenkapital eingebracht wurden.
Teilzahlungen
Die Erbringung von Arbeitsleistungen durch die jeweiligen ausgewählten Führungskräfte bis zum vollständigen Verkauf der
Anteile stellt eine Ausübungsbedingung dar. Der geschätzte Erdienungszeitraum für die zweite und dritte Tranche endet am
31. Dezember 2023 (Vorjahr 31. Dezember 2021), da vorher nicht mit einem vollständigen Verkauf der TeamViewer-Aktien durch
TLO zu rechnen ist. Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand entspricht der Veränderung des kumulierten Aufwands zwischen
dem 31. Dezember 2021 und dem 31. Dezember 2020. Aufgrund der Schätzungsänderung hinsichtlich des Erdienungszeitraums
ergibt sich eine geringere Ergebnisauswirkung im Vergleich zum Vorjahr.
Bei Eintritt des IPO-Ereignisses wird die Zahlung für jede Tranche wie folgt ermittelt:
Tranche 1:
30 % des vorläufigen EPP-Werts je EPP-Einheit, wobei der maximale Auszahlungsbetrag 50 Mio. EUR beträgt (Obergrenze –
Cap). Der vorläufige EPP-Wert wird zum Zeitpunkt des Börsengangs unter der Annahme ermittelt, dass TLO sämtliche Aktien
der TeamViewer AG beim Börsengang platziert.
Für einige Führungskräfte wurde im Geschäftsjahr 2021 das EPP beendet. Da es hierbei im Zeitpunkt der Beendigung zu kei
ner Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der anteilsbasierten Vergütung kam, wurde der ursprüngliche Aufwand aus diesen
Zusagen vollständig im Geschäftsjahr erfasst.
Tranche 2:
Der endgültige EPP-Wert je EPP-Einheit basierend auf den tatsächlichen Erlösen aus der Veräußerung der Anteile durch TLO,
nachdem TLO nicht länger an der Gesellschaft beteiligt ist und unter Beachtung der Obergrenze, abzüglich der Zahlung aus
Tranche 1.
Bewertung (modifizierte) Wertsteigerungsvereinbarung und EPP-Programm
Der beizulegende Zeitwert der (modifizierten) Wertsteigerungsvereinbarung wurde jeweils zum Tag der Gewährung anhand
des Black-Scholes-Modells ermittelt. Ausübungsbedingungen im Zusammenhang mit den Vereinbarungen, die keine Markt
bedingungen sind, wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte nicht berücksichtigt.

Die nachfolgende Tabelle legt den Wert der SAR-Programme dar und stellt Informationen zum beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung bereit:

Entwicklung Emissionen

Wertsteigerungs
vereinbarungen1
24. Januar 20182
Modifizierte
Vereinbarungen2
31. August 20193
EPP-Programm2
31. August 20193
Verwendetes Bewertungsverfahren Black-Scholes-Modell Black-Scholes-Modell Marktpreis
Innerer Wert (in EUR) (0,16)3 20,114 23,665
Zeitwert (in EUR) 0,661 0,002 0,003
Beizulegender Zeitwert (in EUR) 0,501 20,112 23,663
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 2 2,1 2,3
Erwartete Exit-Wahrscheinlichkeit (in %) 100 100 100
Risikoloser Zins (in %)
Erwartete Volatilität (in %) 30,6 30,6 30,6
Erwartete Dividendenrendite (in %)
Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit
der zum 31. Dezember 2021 ausstehenden
Vergütungszusagen (in Jahren)
0,8 2

1 Da das Gezeichnete Kapital der TeamViewer AG zum Zeitpunkt des Börsengangs auf 200 Millionen Aktien entfiel, wurde für Zwecke der Vergleichbarkeit auch die für nach der Wertsteigerungsvereinbarung und der IPO-Vereinbarung maßgebliche Wertsteigerung sowie für das EPP-Programm fiktiv unterstellt, dass diese auf 200 Millionen SARs aufzuteilen ist. Die Angaben zum inneren Wert, zum Zeitwert und zum beizulegenden Wert unterstellen somit Wertsteigerungsrechte bezogen auf eine TeamViewer-Aktie.

2 Zahlen spiegeln den Wert zum Zuteilungszeitpunkt wider.

3 Bezogen auf die vertraglichen Vereinbarungen (4,1 % des Wertsteigerungsbetrags für Vereinbarungen einschließlich Vereinbarungen aus der Einbringung der TeamViewer US Inc.) beträgt der innere Wert (1,3) Mio. EUR, der Zeitwert 5,4 Mio. EUR und der beizulegende Zeitwert 4,1 Mio. EUR.

4 Bezogen auf die vertraglichen Vereinbarungen (0,9 % des Wertsteigerungsbetrags) beträgt der innere Wert 36,2 Mio. EUR, der Zeitwert 0,0 Mio. EUR und der beizulegende Zeitwert 36,2 Mio. EUR.

5 Bezogen auf die vertragliche Vereinbarung (eine EPP-Unit) beträgt der innere Wert 6,43 EUR, der Zeitwert 0,00 EUR und der beizulegende Zeitwert 6,43 EUR.

Ubimax

Im Rahmen des Unternehmenserwerbs Ubimax wurden 1.070.931 neue Aktien der Gesellschaft ausgegeben, die aus dem genehmigten Kapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage begeben wurden. Diese Übertragung der Anteile wird als separate anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert.

Die ausgegebenen Aktien sind an die Gesellschaft verpfändet. Jeweils am 20. August 2021, 20. August 2022 bzw. 20. August 2023 werden 356.977 Aktien unverfallbar.

Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung wurde auf Basis des Aktienkurses der Gesellschaft am 21. August 2020 (44,21 EUR) bewertet und beträgt 47.346 TEUR. Der Erdienungszeitraum für jeweils 356.977 Aktien ergibt sich aus dem Zeitpunkt der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung und dem jeweiligen Unverfallbarkeitszeitpunkt. Zum Ende des Geschäftsjahres sind keine Ansprüche auf Aktien verfallen.

Im Geschäftsjahr wurden 23.197 TEUR (2020: 10.516 TEUR) als Aufwand erfasst.

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05 Erläuterungen zum Konzernabschluss
A C

Long-Term Incentive Plan (LTIP)

Für die erfolgsabhängige Vergütung von Führungskräften hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2020 einen Long-Term Incentive Plan (LTIP) eingeführt.

Planbeschreibung

Das virtuelle Aktienprogramm zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung besteht aus vier Tranchen. Während die ersten beiden Tranchen bereits in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 gewährt wurden, sollen die zwei weiteren Tranchen in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 folgen. Das LTIP dient der langfristigen Bindung des Vorstands und ausgewählter Führungskräfte und soll die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausrichten. Die Performanceperiode des LTIP soll sich für alle Tranchen auf vier Kalenderjahre belaufen und jeweils am 1. Januar des Kalenderjahres beginnen, in dem die betreffende Tranche gewährt wurde.

Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung aufgrund des LTIPs erfolgt im Kalenderjahr nach dem Auslaufen der Performanceperiode für die jeweilige Tranche. Die Höhe der Vergütung wird nach der folgenden Formel berechnet:

Der Zuteilungsbetrag in Euro für die jeweilige Tranche ist vertraglich mit den Mitarbeitenden individuell vereinbart und ist die

Grundlage der Berechnung der anfänglichen Anzahl Performance Shares der jeweiligen Tranche. Der Zuteilungsbetrag wird durch den arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der TeamViewer-Aktie an den 60 Handelstagen vor Beginn der jeweiligen Tranche (Anfangsaktienkurs) dividiert bzw. für die erste Tranche durch den Emissionskurs und ergibt die anfängliche Anzahl Performance Shares für die jeweilige Tranche. Diese werden nach Ablauf der Performanceperiode mit dem Gesamtzielerreichungsgrad multipliziert und ergeben die endgültige Anzahl Performance Shares. Der Gesamtzielerreichungsgrad ist auf 200 % begrenzt. Die endgültige Anzahl Performance Shares wird mit dem Endaktienkurs multipliziert und ergibt den Auszahlungsbetrag. Der Endaktienkurs bezeichnet das arithmetische Mittel der Xetra-Schlusskurse der TeamViewer-Aktie für die letzten 60 Börsenhandelstage vor dem Ende der jeweiligen Performanceperiode. Der Auszahlungsbetrag ist begrenzt auf den zweifachen Zuteilungsbetrag.

Es wurden unterschiedliche Performanceziele mit verschiedenen Gewichtungen für die Performanceperiode festgelegt. Dabei handelt es sich um finanzielle Ziele (durchschnittliches Billings- bzw. Bereinigtes EBITDA-Wachstum), nichtfinanzielle Ziele (Promotor-Score- und ESG-Ziele) und Total-Shareholder-Return (TSR)-Ziel (TSR im Vergleich zum Stoxx600 und MDAX). Die ESG-Ziele gelten nur für den Vorstand.

Der Gesamtzielerreichungsgrad errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt der einzelnen Performanceziele. Für jedes Performanceziel werden Minimum- bzw. Maximumwerte für die Zielerreichung von 50 % bzw. 200 % festgesetzt. Wird der Minimumwert nicht erreicht, so entspricht dies einer Zielerreichung von 0 %. Wird der Maximumwert von 200 % überschritten, wird die Zielerreichung bei 200 % begrenzt. Es wurden folgende Performanceziele und Gewichtungen festgelegt:

LTIP 2020

Ziel Min. Zielwert Max. Gewichtung
ø Wachstum Billings p.a. 24 % 27 % 33 % 15 %
ø Wachstum Bereinigtes EBITDA p.a. 27 % 30 % 36 % 15 %
Net Promoter Score (NPS) 43 47 55 20 %
TSR vs. STOXX® 600 Technology + 0 % + 6,67 % + 20 % 25 %
TSR vs. MDAX® + 0 % + 6,67 % + 20 % 25 %
Gesamt Zielerreichungsgrad 50% 100% 200%

LTIP 2021

  1. Dezember 2022.

Bewertung LTIP zum 31. Dezember 2021

LTIP 2020
Ziel Min. Zielwert Max. Gewichtung Angaben zur Ermittlung des beizulegenden
ø Wachstum Billings p.a. 22 % 25 % 31 % 15 % Zeitwerts zum Bewertungsstichtag
ø Wachstum Bereinigtes EBITDA p.a. 20 % 23 % 29 % 15 % Optionspreismodell Monte Carlo
Net Promoter Score (NPS) 43 47 55 20 % Aktienkurs EUR 43,83
TSR vs. STOXX® 600 Technology + 0 % + 6,67 % + 20 % 25 % Risikofreier Zinssatz je nach Laufzeit % (0,77)
TSR vs. MDAX® + 0 % + 6,67 % + 20 % 25 % Erwartete Volatilität % 51
Gesamt Zielerreichungsgrad 50% 100% 200% Erwartete Dividendenrendite % 0,0
Restlaufzeit der Performance Shares Jahre 2,9
Die Ansprüche aus dem LTIP verfallen, wenn ein sogenanntes Bad Leaver Event vor dem Ende der Unverfallbarkeits Beizulegender Zeitwert TEUR 6.457
periode eintritt. Die Unverfallbarkeitsperiode der ersten und zweiten Tranche für den CEO endet am 31. Dezember 2023 Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten TEUR 1.613
bzw. 31. Dezember 2024, für den CFO am 31. August 2022, für alle anderen Mitarbeitende am 31. Dezember 2021 bzw. Summe innerer Wert der unverfallbaren Bezugsrechte EUR 27,30
LTIP 2021 LTIP 2020
Angaben zur Ermittlung des beizulegenden
Zeitwerts zum Bewertungsstichtag
Optionspreismodell Monte Carlo Monte Carlo
Aktienkurs EUR 12,02 12,02
Risikofreier Zinssatz je nach Laufzeit % (0,66 ) (0,71)
Erwartete Volatilität % 55 55
Erwartete Dividendenrendite % 0,0 0,0
Restlaufzeit der Performance Shares Jahre 3 2
Beizulegender Zeitwert TEUR 269 386
Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten TEUR 105 328

Bewertung LTIP zum 31. Dezember 2020

Bei der Schätzung des beizulegenden Werts des LTIP werden Annahmen verwendet, die unter anderem die erwartete Volatilität des Aktienkurses beinhalten. Die Höhe des endgültigen Auszahlungsbetrags hängt ferner vom Erreichen der Performanceziele sowie dem zukünftigen Aktienkurs ab. Änderungen dieser Annahmen und Ergebnisse, die von diesen Annahmen abweichen, könnten zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der Verbindlichkeiten führen. Für den Auszahlungsbetrag ist der Endaktienkurs der wichtigste Faktor.

8. Finanzerträge und -Aufwendungen

Wechselkursschwankungen

in TEUR 2021 2020
Aus operativer Geschäftstätigkeit 2.438 (4.267)
Aus Zahlungsmitteln und -äquivalenten 11.159 (5.566)
Aus Finanzverbindlichkeiten (27.061) 36.107
Summe Wechselkursschwankungen (13.464) 26.274
Davon Erträge 20.259 43.873
Davon Aufwendungen (33.723) (17.598)

Finanzerträge und -aufwendungen

in TEUR 2021 2020
Finanzerträge 599 2.953
Finanzaufwendungen (19.170) (22.887)
Zinsen für Bankdarlehen (12.655) (18.769)
Sonstige Finanzaufwendungen (6.515) (4.119)
Nettofinanzierungskosten (18.571) (19.935)

Die Finanzerträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus kurzfristigen Anlagen sowie sonstige Zinserträge. (2020: überwiegend Gewinne aus vertraglichen Änderungen der Kreditvereinbarung zum Konsortialdarlehen 2019).

Die sonstigen Finanzaufwendungen bestehen im Wesentlichen aus der erfolgswirksamen Amortisierung der Transaktionskosten aus Bankdarlehen und der Wertminderung von Zahlungsmitteln und -äquivalenten und Zinsen für Leasing. Siehe Erläuterung 22 Finanzinstrumente Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement für weitere Informationen.

9. Ertragsteuern

Steuern vom Einkommen und Ertrag, gesamt

in TEUR 2021 2020
Laufender Steuerertrag/(Aufwand) (38.397) (42.584)
Davon aus laufendem Jahr (38.944) (41.873)
Davon aus Vorjahren 547 (711)
Latenter Steuerertrag/(Aufwand) 3.060 (24.773)
Davon aus laufendem Jahr 2.355 (24.947)
Davon aus Vorjahren 705 174
Davon aus temporären Differenzen 14.332 (14.109)
Davon aus Zins- und Verlustvorträgen (11.272) (10.664)
Steuerertrag/(Aufwand) gesamt (35.337) (67.358)

Die Gruppe ist in Deutschland ansässig. Die Muttergesellschaft unterliegt einem Steuersatz von 28,8 % (2020: 28,8 %). Die Ertragssteuersätze der weiteren Gesellschaften liegen zwischen 17 % und 33 % (2020: 17 % und 33 %).

Überleitung erwarteter Steueraufwand

in TEUR 2021 2020 in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Ergebnis vor Steuern 85.389 170.385 Aktive latente Steuern
Konzernsteuerrate (in %) 28,8 28,8 Immaterielle Vermögenswerte 1.314 1.081
Erwarteter Steueraufwand (24.592) (49.071) Sachanlagen 524 569
Unterschiede aus abweichenden Steuersätzen (7) (356) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 502 1.761
Unterschiede aus Steuersatzänderung 84 Abgegrenzte Umsatzerlöse 805
Steueraufwand aus der Nichtaktivierung von Verlustvorträgen (2.038) (2.019) Rückstellungen 870 900
Nicht abzugsfähige Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen (8.056) (13.814) Steuerlicher Zinsvortrag 34.345 45.468
Permanente Differenzen (steuerfreie Erträge und nicht abzugsfähige Aufwendungen) (1.949) (1.561) Aktive latente Steuern vor Verrechnung 37.555 50.585
Laufende und latente Steuern die Vorjahre betreffen 1.252 (537) Verrechnung (37.058) (50.426)
Sonstige 52 (84) Summe aktive latente Steuern 496 159
Tatsächlicher Steuerertrag/(Aufwand) (35.337) (67.358)
Effektive Steuerrate (in %) 41,4 39,6 Passive latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte
– mit planmäßiger Abschreibung
(30.078) (34.881)
Der zum 31. Dezember bestehende Zinsvortrag in Höhe von 132.925 TEUR (2020: 175.978 TEUR) wurde auf Basis der vorliegenden
Gewinnprognose analog zum Vorjahr in voller Höhe aktiviert und es wird von einer vollständigen Nutzung ausgegangen.
Immaterielle Vermögenswerte
– ohne planmäßige Abschreibung
(30.689) (30.689)
Sachanlagen (670)
Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen (1.104)
Finanzverbindlichkeiten (4.282) (14.042)
Passive latente Steuern vor Verrechnung (66.823) (79.612)
Verrechnung 37.058 50.426
Summe passive latente Steuern (29.764) (29.186)
Saldo latente Steuern (29.268) (29.027)

Latente Steuern aus temporären Differenzen

2020
5,958
4.773)
(25)
0.231)
44
0

Entwicklung Saldo latente Steuern

in TEUR 2021 2020
Zum 01.01. 29.027 5.958
Latenter Steuerertrag/(Aufwand) 3.060 (24.773)
Im sonstigen Ergebnis erfasst (25)
Aus Unternehmenszusammenschlüssen
(  siehe hierzu 4. Struktur des Konzerns)
(3.311) (10.231)
Aus Währungsumrechnungen 10 44
Zum 31.12. (29.268) (29.027)

Zum 31. Dezember wurden für die folgenden Beträge keine latenten Steuern angesetzt. Der zu Grunde liegende Verlustvortrag ist unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften für unbegrenzte Zeit vortragsfähig.

Nicht angesetzte latente Steuerforderungen

in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Grundbetrag
der steuerlichen
Verlustvorträge
Nicht angesetzte
latente Steuer
ansprüche aus
steuerlichen
Verlustvorträgen
Grundbetrag der
steuerlichen
Verlustvorträge
Nicht angesetzte
latente Steuer
ansprüche aus
steuerlichen
Verlustvorträgen
Steuerliche Verlustvorträge 15.786 4.546 8.360 2.485

steuerlichen

Auf Gewinnrücklagen in Höhe von circa 844 Mio. EUR (2020: circa 650 Mio. EUR) von Tochterunternehmen wird unverändert zum Vorjahr keine latente Steuerverbindlichkeit angesetzt, da das Unternehmen in der Lage ist, den Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenz zu steuern, und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit umkehrt.

Im Rahmen des Erwerbs des TeamViewer Geschäfts im Geschäftsjahr 2014 hat die Gruppe Eventualverbindlichkeiten für unsichere steuerlichen Positionen gemäß IFRS 3.23 angesetzt, die von den jeweiligen Steuerbehörden angefochten werden könnten und sich auf den laufenden Steueraufwand der Gruppe in der Zukunft auswirken würden.

Zum Zeitpunkt des Erwerbs beliefen sich diese Eventualverbindlichkeiten auf 1.610 TEUR und wurden bis zum Ende des Vorjahres nicht erhöht, verwendet oder aufgehoben. Bei der Festlegung der Höhe der Eventualverbindlichkeiten wurden zu erwartende Erstattungen berücksichtigt. Für Zeiträume nach dem Erwerbszeitpunkt bestehen Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Steuern im mittleren einstelligen Millionenbereich.

Im Hinblick auf den Ablauf möglicher Verjährungsfristen zum Ende des Berichtszeitraumes wurden die im Geschäftsjahr 2014 gebildeten Eventualverbindlichkeiten in voller Höhe aufgelöst.

Darüber hinaus schätzt die Gruppe unverändert gegenüber Vorjahren, dass ein Abfluss von wirtschaftlichen Ressourcen in Bezug auf diese steuerlichen Positionen nicht wahrscheinlich ist. Daher wurden keine Abgrenzungen für Perioden nach dem Erwerbszeitpunkt erfasst.

Die Anwendung von IFRIC 23 führte im laufenden Geschäftsjahr zu einer Verbindlichkeit für mögliche steuerliche Risiken in Höhe 820 TEUR (2020: 600 TEUR). Die Verbindlichkeit beinhaltet mögliche Risiken zur Begründung von Betriebsstätten im Ausland sowie die Zuordnung abweichender Gewinne bei bestehenden Betriebsstätten im Rahmen von Betriebsprüfungen. Ferner beinhaltet die Verbindlichkeit Beträge für eine abweichende Gewinnzurechnung bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Bei der Festlegung der Höhe der Verbindlichkeit wurden zu erwartende Erstattungen sowie Freistellungs- und Anrechnungsbeträge im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend berücksichtigt.

10.Geschäfts- oder Firmenwert und Immaterielle Vermögenswerte

Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte 2021

in TEUR Brutto
buchwert zum
1. Januar 2021
Zugänge Zugänge aus
Unternehmens
zusammen
schlüssen
Umgliederung Abgänge Wechselkurs
änderungen
Brutto
buchwert zum
31. Dezember
2021
Kumulierte
Abschrei
bungen und
Wertminde
rungen zum
1. Januar 2021
Zugänge Abgänge Auswirkung von
Wechselkurs
änderungen
Kumulierte
Abschrei
bungen und
Wertminde
rungen zum
31. Dezember
2021
Netto
buchwert zum
31. Dezember
2021
Netto
buchwert zum
1. Janur 2021
Geschäfts- oder Firmenwert 646.793 19.861 570 667.224 667.224 646.793
Markenname TeamViewer 105.100 105.100 105.100 105.100
Kundenbeziehungen 254.600 2.617 257.217 (153.320) (25.754) (179.074) 78.143 101.280
Software 78.769 8.623 20.875 75 108.341 (29.820) (13.541) (64) (43.425) 64.917 48.950
Summe 1.085.262 8.623 43.352 644 1.137.882 (183.140) (39.295) (64) (224.499) 915.383 902.123

Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte 2020

in TEUR Brutto
buchwert zum
1. Januar 2020
Zugänge Zugänge aus
Unternehmens
zusammen
schlüssen
Umgliederung Abgänge Wechselkurs
änderungen
Brutto
buchwert zum
31. Dezember
2021
Kumulierte
Abschrei
bungen und
Wertminder
ungen zum
1. Januar 2020
Zugänge Abgänge Auswirkung von
Wechselkurs
änderungen
Kumulierte
Abschrei
bungen und
Wertminde
rungen zum
31. Dezember
2020
Netto
buchwert zum
31. Dezember
2020
Netto
buchwert zum
1. Janur 2020
Geschäfts- oder Firmenwert 590.445 56.946 (598) 646.793 646.793 590.445
Markenname TeamViewer 105.100 105.100 105.100 105.100
Kundenbeziehungen 235.800 18.800 254.600 (129.113) (24.207) (153.320) 101.280 106.687
Software 44.696 15.252 18.800 89 (68) 78.769 (20.741) (9.135) 56 (29.820) 48.950 23.955
Anlagen im Bau 89 (89) 89
Summe 976.131 15.252 94.545 (666) 1.085.262 (149.854) (33.341) 56 (183.139) 902.123 826.277

Werthaltigkeitstest

Der Werthaltigkeitstest wurde auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit TeamViewer vorgenommen.

Der erzielbare Betrag wurde auf der Basis des Nutzungswerts abgeleitet, der durch Abzinsung der aus der fortgesetzten Nutzung zu erwartenden zukünftigen Cashflows ermittelt wurde. In Übereinstimmung mit IAS 36 wurden die voraussichtlichen Cashflows über einen Zeitraum von fünf Jahren im Abzinsungsmodell berücksichtigt. Der Abzinsungssatz wurde unter Verwendung der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten (WACC) vor Steuern berechnet, die Verschuldungskosten mit einem Kredit-Spread beinhalten, um Fremdmittelkosten aus der Sicht eines Marktteilnehmers sowie Eigenkapitalkosten zu berücksichtigen. Die Eigenkapitalkosten werden von Marktdaten abgeleitet, die auf der Grundlage einer Vergleichsgruppe von Unternehmen mit einem vergleichbaren Risikoprofil in Bezug auf Geschäftsmodell, Größe und geografischer Verteilung der jeweiligen Verkäufe basiert. Die wesentlichen verwendeten Bestandteile zur Festlegung der Eigenkapitalkosten sind der Marktrisikoaufschlag, der risikofreie Zinssatz und ein Unlevered-Beta, das den Fünfjahresdurchschnitt der Vergleichsgruppe des Konzerns beinhaltet. Geografische Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, wurden durch einen Länderriskoaufschlag berücksichtigt. Die bei dem Werthaltigkeitstest verwendeten wesentlichen Annahmen sind Abzinsungssatz, Wachstumsrate der Billings, Wachstumsrate der ewigen Rente und EBITDA-Marge.

Der Geschäftsplan wurde vom TeamViewer-Management erstellt und stellt die zum Bewertungsstichtag (31. Dezember 2021) aktuellste verfügbare Planung für einen Zeitraum von fünf Jahren dar. Das geplante EBITDA baut auf den Erwartungen bezüglich zukünftiger Ergebnisse unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten auf. Für die Geschäftsjahre 2022 bis 2026 wird mit einem Wachstum der Billings und des EBITDA gerechnet. Das geplante Billingswachstum ist getrieben durch ein überproportionales Wachstum der Enterprise Kunden. Dieses Wachstum resultiert aus einem Anstieg der NRR (LTM), einer fortlaufenden Entwicklung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen in das Großkundensegment sowie aus neuen Großkunden. Der erzielbare Betrag war größer als der Buchwert, daher wurde kein Wertminderungsaufwand erfasst. Von der Geschäftsleitung für möglich gehaltene Änderungen von wesentlichen Annahmen des Werthaltigkeitstests würden nicht zu einem Wertminderungsaufwand führen.

Bewertungsparameter/-annahmen

in % 2021 2020
Jährliche Wachstumsrate der Billings 18,0 22,5
Abzinsungssatz (vor Steuer) 8,6 8,1
Kredit-Spread 1,22 1,53
Marktrisikoaufschlag 7,23 7,47
Risikofreier Zinssatz 0,07 (0,17)
Unlevered-Beta 0,721 0,901
Gewichteter Länderrisikoaufschlag 0,48 0,50
Wachstumsrate der ewigen Rente 2,0 2,0
Angepasste EBITDA-Marge (ewige Rente) 55,6 56,8

1 Verhältniszahl.

EWER AG D_ NICHTFINANZIELLER BERICHT E_ WEITERE INFORMATIONEN

11. Sachanlagen

Sachanlagen 2021

in TEUR Bruttobuchwert
zum
1. Januar 2021
Zugänge Zugänge aus
Unternehmens
zusammen
schlüssen
Umgliederung Abgänge Auswirkung von
Wechselkurs
änderungen
Bruttobuchwert
zum
31. Dezember
2021
Kumulierte
Abschreibungen
zum
1. Januar 2021
Zugänge Abgänge Auswirkung von
Wechselkurs
änderungen
Kumulierte
Abschrei
bungen zum
31. Dezember
2021
Nettobuchwert
zum
31. Dezember
2021
Nettobuchwert
zum
1. Januar 2021
Einbauten in fremde Gebäude 6.258 1.683 17 106 8.063 (761) (439) (53) (1.254) 6.809 5.496
IT-Ausstattung 7.962 2.883 21 (50) 484 11.300 (3.219) (2.815) 50 (309) (6.292) 5.008 4.743
Büromöbel und Büroausstattung 4.151 1.324 145 (59) 103 5.665 (1.330) (796) 28 (94) (2.191) 3.473 2.822
Anlagen im Bau 717 27 745 745
Summe Sachanlagen 18.371 6.608 184 (109) 720 25.773 (5.310) (4.050) 79 (456) (9.737) 16.036 13.061

Sachanlagen 2020

in TEUR Bruttobuchwert
zum
1. Januar 2020
Zugänge Zugänge aus
Unternehmens
zusammen
schlüssen
Umgliederung Abgänge Auswirkung von
Wechselkurs
änderungen
Bruttobuchwert
zum
31. Dezember
2020
Kumulierte
Abschreibungen
zum
1. Januar 2020
Zugänge Abgänge Auswirkung von
Wechselkurs
änderungen
Kumulierte
Abschreibungen
zum
31. Dezember
2020
Nettobuchwert
zum
31. Dezember
2020
Nettobuchwert
zum
1. Januar 2020
Einbauten in fremde Gebäude 1.120 4.145 1.083 (89) 6.258 (540) (258) 36 (761) 5.496 580
IT-Ausstattung 7.057 4.654 303 (3.782) (271) 7.962 (5.135) (1.827) 3.599 145 (3.219) 4.743 1.921
Büromöbel und Büroausstattung 2.029 2.116 51 (73) 27 4.151 (910) (427) 69 (61) (1.330) 2.822 1.119
Anlagen im Bau 1.083 (1.083) 1.083
Summe Sachanlagen 11.288 10.915 355 (3.855) (333) 18.371 (6.586) (2.512) 3.668 120 (5.310) 13.061 4.702

Nutzungsrechte 2021

in TEUR Bruttobuchwert
zum
1. Januar 2021
Zugänge Zugänge aus
Unternehmens
zusammen
schlüssen
Abgänge Wechselkurs
änderungen
Bruttobuchwert
zum
31. Dezember
2021
Kumulierte
Abschreibungen
zum
1. Januar 2021
Zugänge Abgänge Auswirkung von
Wechselkurs
änderungen
Kumulierte
Abschrei
bungen zum
31. Dezember
2021
Netto
buchwert
zum
31. Dezember
2021
Nettobuchwert
zum
1. Januar 2021
Gebäude 22.203 6.381 716 (1.545) 415 28.170 (4.818) (3.817) 1.545 (177) (7.267) 20.903 17.384
IT-Ausstattung 12.568 2.276 (1.545) 13.299 (2.544) (3.755) 1.545 (4.754) 8.545 10.024
Summe Nutzungsrechte 34.771 8.657 716 (3.090) 415 41.469 (7.362) (7.572) 3.090 (177) (12.021) 29.448 27.408

Nutzungsrechte 2020

in TEUR Bruttobuchwert
zum
1. Januar 2020
Zugänge Zugänge aus
Unternehmens
zusammen
schlüssen
Abgänge Wechselkurs
änderungen
Bruttobuchwert
zum
31. Dezember
2020
Kumulierte
Abschreibungen
zum
1. Januar 2020
Zugänge Abgänge Auswirkung von
Wechselkurs
änderungen
Kumulierte
Abschrei
bungen zum
31. Dezember
2020
Nettobuchwert
zum
31. Dezember
2020
Nettobuchwert
zum
1. Januar 2020
Gebäude 19.019 3.626 652 (896) (199) 22.203 (1.748) (3.175) 104 (4.818) 17.384 17.271
IT-Ausstattung 6.475 10.670 17 (4.593) 12.568 (1.968) (2.068) 1.492 (2.544) 10.024 4.507
Summe Nutzungsrechte 25.494 14.296 669 (5.489) (198) 34.771 (3.716) (5.243) 1.492 104 (7.362) 27.408 21.778

A_ AN UNSERE AKTIONÄRE B_ ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT C_ KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_ NICHTFINANZIELLER BERICHT E_ WEITERE INFORMATIONEN

12.Finanzielle Vermögenswerte

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Mietkautionen.

Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalteten im Vorjahr im Wesentlichen derivative Finanzinstrumente.

13. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Es bestehen nur kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Weder überfällig noch wertgemindert
Überfällig und wertgemindert
Bis 30 Tage 11.068 19.609
31 bis 60 Tage 2.813 3.292
61 bis 90 Tage 1.773 2.337
91 bis 120 Tage 1.416 1.486
121 bis 150 Tage 1.610 1.656
Mehr als 150 Tage 9.995 9.545
Summe vor Wertberichtigung 28.675 37.925
Wertberichtigung (17.115) (18.257)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.560 19.667

Erwartete Forderungsausfälle der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember

2021 2020
Überfälligkeit in TEUR Erwartete
Ausfallquoten in %
in TEUR Erwartete
Ausfallquoten in %
Bis 30 Tage (2.018) 20 (3.102) 17
31 bis 60 Tage (1.758) 66 (1.637) 52
61 bis 90 Tage (1.438) 87 (1.555) 70
91 bis 120 Tage (1.278) 96 (1.265) 88
121 bis 150 Tage (1.473) 98 (1.581) 100
Mehr als 150 Tage (9.150) 100 (9.117) 100
Summe Wertberichtigung (17.115) (18.257)

Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Wertberichtigungen zu Beginn des Geschäftsjahres (18.257) (18.438)
Auflösung/(Zuführung) (16.081) (14.688)
Inanspruchnahme 17.223 14.869
Summe der Wertberichtigungen zum Ende des Geschäftsjahres (17.115) (18.257)

Überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen Durchsetzungsmaßnahmen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden nach Ablauf eines Jahres ausgebucht, wenn keine Realisierung der Forderung mehr zu erwarten ist.

Durchschnittlich erfolgte die Zahlung von Rechnungen im Geschäftsjahr 2021 nach 34 Tagen (2020: 40 Tage) nach Rechnungsstellung.

Informationen über Risiken, denen der Konzern in Bezug auf Kredit- und Marktrisiken für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt ist, sind in Erläuterung 22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement enthalten.

14.Sonstige Vermögenswerte

Sonstige Vermögenswerte 2021

Sonstige Vermögenswerte 2020

in TEUR Kurzfristig Langfristig 31. Dezember 2020
Summe
Vorauszahlungen 4.432 4.432
Sonstige Forderungen 1.512 857 2.369
Umsatzsteuerforderungen 1.296 1.296
Vorräte 354 354
Summe sonstige Vermögenswerte 7.594 857 8.451
Kurzfristig Langfristig 31. Dezember 2021 in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
in TEUR Summe Bankkonten 459.051 82.242
Sonstige Forderungen 5.573 1.049 6.622 Zahlungsdienstleister 909 1.415
Aktivierte Kosten aus Kundenverträgen 1.006 2.774 3.780
Vorauszahlungen 6.119 6.119 Kurzfristige Einlagen 91.762 136
Kassenbestand 4 1
Vorräte 316 316 Summe der Zahlungsmittel und -äquivalente 551.726 83.794
Umsatzsteuerforderungen 15 15 Wertminderungen auf Zahlungsmittel und -äquivalente (1.193) (263)
Summe sonstige Vermögenswerte 13.029 3.823 16.852 Summe der Zahlungsmittel und -äquivalente nach Wertminderung 550.533 83.531

Die Abschreibung aktivierter Kosten aus Kundenverträgen im Geschäftsjahr betrug 243 TEUR (2020: 0 TEUR).

15.Zahlungsmittel und -äquivalente

Zahlungsmittel und -äquivalente

16.Eigenkapital

Eigenkapital

in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Gezeichnetes Kapital 201.071 201.071
Kapitalrücklage 394.487 366.898
(Verlustvortrag)/Gewinnrücklagen (276.803) (326.854)
Cashflow Hedge 12 (61)
Währungsumrechnungsrücklage 1.320 (343)
Summe Eigenkapital 320.087 240.711

Gezeichnetes Kapital

Das Gezeichnete Kapital umfasst zum 31. Dezember 2021 das Grundkapital der TeamViewer AG in Höhe von 201.070.931 EUR und ist eingeteilt in 201.070.931 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). 713.954 Aktien sind im Rahmen anteilsbasierter Vergütungen zugunsten der Gesellschaft mit einer Verfügungssperre belegt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist berechtigt das Gezeichnete Kapital bis zum 2. September 2024 einmal oder mehrmals um bis zu 98.929.069 EUR (Genehmigtes Kapital 2020) zu erhöhen. Dabei kann das Bezugsrecht der Altaktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 60.000 TEUR durch Ausgabe von bis zu 60.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 bis zum 2. September 2024 durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, für den Fall, dass Wandlungsbzw. Optionsrechte ausgeübt oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllt werden oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Kapitalrücklage

Die Erhöhung der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr resultiert aus anteilsbasierten Vergütungen (siehe Erläuterung 7 Personalaufwand).

Währungsumrechnungsrücklage

Die Währungsumrechnungsrücklage resultiert aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Euro.

Cashflow Hedge

In der Rücklage für Cashflow Hegdes sind die Effekte einer Zinsbegrenzungsvereinbarung (Zinscap) erfasst.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 2. September 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 100.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 100.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Dabei kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in den folgenden Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen:

  • Soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist.
  • Soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von der Gesellschaft und/oder von ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen sowie Wandelgenussrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung ihrer Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflichten zustünde.
  • Soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur, soweit der rechnerisch auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder das bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital noch das zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital.
  • Soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen ausgegeben werden.

Zudem wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. September 2024 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.400.000.000 EUR jeweils mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 60.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 60.000.000 EUR nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können eine Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung zum Ende der Laufzeit oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Bar- oder Sachleistung erfolgen. Die Schuldverschreibungen können auch durch Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die erforderlichen Garantien für die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen. neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 bis zum 2. September 2024 durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, für den Fall, dass Wandlungs- bzw. Optionsrechte ausgeübt oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllt werden oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Zum 31. Dezember 2021 hat die Gesellschaft das Genehmigte Kapital 2019 in Höhe von 1.070.931,00 EUR im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage, die im Geschäftsjahr 2020 erfolgt ist, in Anspruch genommen. Das Bedingte Kapital 2019 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Dementsprechend beträgt das Genehmigte Kapital 2019 zum 31. Dezember 2021 98.929.069,00 EUR und das Bedingte Kapital 2019 60.000.000,00 EUR. Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, bis zum 2. September 2024 eigene Aktien zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, bis

Der Vorstand wurde darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen unter bestimmten Umständen auszuschließen, unter anderem bei Ausgabe gegen Sachleistungen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 60.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 60.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Gewährung zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals betragen. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Erwerbsangebot) oder durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination hiervon).

17.Finanzverbindlichkeiten

in TEUR Kurzfristig Langfristig Summe
Finanzverbindlichkeiten 34.973 842.495 877.468
Davon aus Darlehen 26.378 820.961 847.338
Davon aus Leasingverbindlichkeiten 8.595 21.534 30.129
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 5.911 8.769 14.680
Summe 40.883 851.264 892.147
2020
in TEUR Kurzfristig Langfristig Summe
Finanzverbindlichkeiten 82.099 440.153 522.252
Davon aus Darlehen 75.962 419.107 495.069
Davon aus Leasingverbindlichkeiten 6.137 21.046 27.183
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 29 29
Summe 82.128 440.153 522.281

(a) Laufzeiten und Rückzahlungsstruktur

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

31. Dezember 2021
in TEUR Währung Nominaler
Zinssatz in %
Jahr der
Fälligkeit
Nominalwert
(EUR)
Buchwert
(EUR)
Darlehen
Konsortialdarlehen 2019 USD USD 1,88 2024 270.175 266.051
Konsortialdarlehen 2019 EUR EUR 1,50 2024 112.500 110.722
Konsortialdarlehen 2019 GBP GBP 1,931 2024 71.309 70.216
Konsortialdarlehen 2019
Revolvierende Kreditlinie
diverse diverse 2024
Bilaterales Bankdarlehen 2021 EUR 1,00 2025 100.000 100.000
Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen 3 Jahre Fix EUR 1,00 2024 27.000 27.025
Schuldscheindarlehen 3 Jahre Variabel EUR 1,00 2024 58.000 58.051
Schuldscheindarlehen 5 Jahre Fix EUR 1,20 2026 118.000 118.144
Schuldscheindarlehen 5 Jahre Variabel EUR 1,20 2026 75.000 75.087
Schuldscheindarlehen 7 Jahre Fix EUR 1,40 2028 13.000 13.022
Schuldscheindarlehen 10 Jahre Fix EUR 1,60 2031 9.000 9.020
Summe 853.984 847.338

1 Im Geschäftsjahr von LIBOR auf SONIA +0,1193 % umgestellt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Bei den Konsortialdarlehen hat der Konzern jährlich eine Pflichttilgung in Höhe von mindestens 5 % des Nominalwerts zu leisten. Im Geschäftsjahr betrug die Pflichttilgung 25,2 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 23,8 Mio. EUR). Der Konzern hat das unbedingte Recht, die Darlehen jederzeit teilweise oder vollständig vorzeitig zurückzuzahlen.

31. Dezember 2020
in TEUR Währung Nominaler
Zinssatz in %
Jahr der
Fälligkeit
Nominalwert
(EUR)
Buchwert
(EUR)
Zukünftige Cashflows Stand 31. Dezember 2021
Konsortialdarlehen 2019 USD USD 2.24 2024 263.222 257.918 in TEUR Zahlbar binnen
3 Monaten
Zahlbar zwischen
3 und 12 Monaten
Zahlbar nach
über 12 Monaten
Summe aus
stehender Betrag
Konsortialdarlehen 2019 EUR EUR 1.75 2024 118.750 116.270 Darlehen 2.363 32.325 544.664 579.352
Konsortialdarlehen 2019 GBP GBP 2.03 2024 70.352 68.928 Konsortialdarlehen 2019 USD 1.344 19.042 263.829 284.214
Konsortialdarlehen 2019
Revolvierende Kreditlinie
USD 1,89 2024 52.155 51.952 Konsortialdarlehen 2019 EUR 427 7.530 109.000 116.956
Summe der verzinslichen Konsortialdarlehen 2019 GBP 343 4.990 69.557 74.890
Verbindlichkeiten 504.480 495.069 Konsortialdarlehen 2019 Revolvierende Kreditlinie
Bilaterales Bankdarlehen 2021 250 764 102.278 103.292
Die Konsortialdarlehen 2019 enthalten zusätzlich eine revolvierende Kreditlinie, die nach Bedarf in Anspruch genommen wer Schuldscheindarlehen 1.739 1.780 311.644 315.163
den kann und mit einem variablen Zinssatz zzgl. einer vereinbarten Marge ausgestattet ist. Die dargestellten Nominalzinsen Schuldscheindarlehen 3 Jahre Fix 135 137 27.404 27.675
berücksichtigen die jeweiligen Stichtagskurse, die Marge zum Stichtagskurs und vorhandene Zinsfloors. Die angegebenen Schuldscheindarlehen 3 Jahre Variabel 288 298 58.880 59.466
Nominalwerte enthalten keine kapitalisierten Zinsen. Die Zinszahlungstermine sind aktuell drei Monate rollierend. Der Zins
zahlungszeitraum kann nach jedem Zinszahlungstermin beliebig auf einen Zeitraum zwischen einem und zwölf Monaten
Schuldscheindarlehen 5 Jahre Fix 706 718 122.946 124.370
verlängert werden. Schuldscheindarlehen 5 Jahre Variabel 448 463 78.190 79.100
Schuldscheindarlehen 7 Jahre Fix 91 92 14.001 14.184
In den Buchwerten der jeweiligen Darlehen sind direkt zurechenbare Transaktionskosten enthalten, die über die Laufzeit der
jeweiligen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert werden.
Schuldscheindarlehen 10 Jahre Fix 72 73 10.223 10.368
Summe zukünftiger Zahlungen 4.102 34.106 856.307 894.515

Die revolvierende Kreditlinie wurde im Berichtsjahr zurückgeführt und wird zum 31. Dezember 2021 nicht in Anspruch genommen. Eine Inanspruchnahme ist in verschiedenen Währungen bis zu einem Betrag von 150 Mio. EUR (2020: 150 Mio. EUR) möglich.

Die Zahlungsstruktur der Finanzverbindlichkeiten aus Darlehen stellt sich wie folgt dar, ausgehend von der zum Bilanzstichtag bestehenden Annahme einer Rückzahlung wie im Darlehensvertrag vereinbart:

Zukünftige Cashflows Stand 31. Dezember 2020

in TEUR Zahlbar binnen
3 Monaten
Zahlbar zwischen
3 und 12 Monaten
Zahlbar nach
über 12 Monaten
Summe aus
stehender Betrag
Konsortialdarlehen 2019 USD 1.491 18.342 264.122 283.954
Konsortialdarlehen 2019 EUR 525 7.832 117.699 126.056
Konsortialdarlehen 2019 GBP 355 4.772 70.166 75.293
Konsortialdarlehen 2019 Revolvierende Kreditlinie 52.346 52.346
Summe zukünftiger Zahlungen 54.717 30.946 451.986 537.649

Für zusätzliche Informationen über das Risikomanagement in Bezug auf Zinssatz und Liquiditätsrisiko siehe Erläuterung 22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement.

(b) Refinanzierung 2020

Am 25. August 2020 kam es zu unwesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen des Konsortialdarlehens 2019. Die Änderungen haben zu größeren Zinseinsparungen geführt. Gleichzeitig wurden USD 75 Mio. des Konsortialdarlehens 2019 USD getilgt und USD 75 Mio. der revolvierenden Kreditlinie gezogen. Die Vertragsänderung hat zu einem Ertrag von EUR 2,7 Mio. geführt.

Seit dem 25. August 2020 sind die Bedingungen des Konsortialdarlehens 2019 wie folgt:

Konsortialdarlehen 2019

Darlehen Kreditlinie

Darlehen
EUR
Darlehen
USD
Darlehen
GBP
Darlehen
revolvierende
Kreditlinie
Rückzahlungsdatum 26. September 2024 26. September 2024 26. September 2024 26. September 2024
Währung EUR USD GBP EUR
Nominalwert 125.000.000 340.000.000 66.577.500 150.000.000
Referenzrate EURIBOR LIBOR (USD) LIBOR (GBP) EURIBOR/LIBOR1
Zinsperiode (variabel) 3M 3M 3M 1M
Floor (in %)
Marge (abhängig von Finanzkennzahlen2)
(in %)
1,25 – 2,75 (bei
Modifikation 1,75)
1,5 – 3,0 (bei
Modifikation 2,0)
1,5 – 3,0 (bei
Modifikation 2,0)
1,0 – 2,5 (bei
Modifikation 1,75)

1 Jeweils abhängig in welcher Währung die Kreditlinie gezogen wird.

2 Nettoverschuldungsgrad.

Bis zur Änderung des Konsortialdarlehens 2019 am 25. August 2020 waren die Bedingungen wie folgt:

Konsortialdarlehen 2019

Darlehen
EUR
Darlehen
USD
Darlehen
GBP
Darlehen
revolvierende
Kreditlinie
Tag der Ausgabe 27. September 2019 27. September 2019 27. September 2019 27. September 2019
Rückzahlungsdatum 26. September 2024 26. September 2024 26. September 2024 26. September 2024
Währung EUR USD GBP EUR
Nominalwert 125.000.000 450.000.000 66.577.500 35.000.000
Referenzrate EURIBOR LIBOR (USD) LIBOR (GBP) EURIBOR/LIBOR1
Zinsperiode (variabel) 6M (Erstansatz) 6M (Erstansatz) 6M (Erstansatz) 6M (Erstansatz)
Floor (in %)
Marge (abhängig von Finanzkennzahlen2)
(in %)
1,75 – 2,75
(Erstansatz 2,50)
2,0 – 3,0
(Erstansatz 2,75)
2,0 – 3,0
(Erstansatz 2,75)
1,75 – 2,75
(Erstansatz 2,50)
1 Jeweils abhängig in welcher Währung die Kreditlinie gezogen wird.

2 Nettoverschuldungsgrad.

(c) Schuldscheindarlehen

Das Schuldscheindarlehen wurde anfänglich zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der Transaktionskosten, die der Platzierung direkt zurechenbar sind, angesetzt. Die Transaktionskosten in Höhe von TEUR 967 werden anteilig über die Laufzeit der jeweiligen Tranchen des Schuldscheindarlehens unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert.

Am 19. Februar 2021 hat TeamViewer eine Vereinbarung über die Begebung eines Schuldscheindarlehens über 300 Mio. EUR getroffen, die variable und festverzinsliche Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten beinhalten. Alle Tranchen wurden zum Nennwert ausgegeben. Die Rückzahlungen erfolgen in einem Betrag, bei Fälligkeit der jeweiligen Tranche. Die Zins-Kupons werden halbjährlich ab dem 4. September 2021 gezahlt. Der Referenzzinssatz (6-M-EURIBOR) ist für die variablen Tranchen mit 0 % festgeschrieben. Die Zinsmargen sind an die von Sustainalytics erstellten Bewertung der Faktoren Environment, Social und Governance im Unternehmen (ESG-Ratings) und den Nettoverschuldungsgrad des Unternehmens gekoppelt. Am 31. März 2021 hat TeamViewer einen fix verzinslichen Darlehensvertrag in Höhe von 100 Mio. EUR abgeschlossen. Das Darlehen ist endfällig und hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2025. Die Verzinsung beträgt 1,00 % p. a. Die Zinsen sind erstmals am 30. Juni 2021 und danach jeweils vierteljährlich nachträglich am Ultimo eines jeden Kalendervierteljahres zur Zahlung fällig.

Schuldscheindarlehen

10 Jahre fix EUR

3 Jahre
fix
EUR
3 Jahre
variabel
EUR
5 Jahre
fix
EUR
5 Jahre
variabel
EUR
7 Jahre
fix
EUR
10 Jahre
fix
EUR
Rückzahlungsdatum 4. März 2024 4. März 2024 4. März 2026 4. März 2026 6. März 2028 4. März 2031
Währung EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Nominalwert 27.000.000 58.000.000 118.000.000 75.000.000 13.000.000 9.000.000
Referenzrate1 1,00 % 6M
EURIBOR +
1,00 %
1,20 % 6M
EURI-BOR +
1,20 %
1,40 % 1,60 %
Floor (in %)

1 Ab dem 1. Januar 2023 +5/–5 Basispunkte in Abhängigkeit des definierten ESG-Scores.

(d) Bilaterales Bankdarlehen

(e) Kreditbedingungen

Gemäß den Bedingungen aus dem Konsortialdarlehen 2019 und dem bilateralen Bankdarlehen muss sich der Konzern an bestimmte Verschuldungsgrad-Covenants (entspricht Nettofinanzverbindlichkeit/Pro-Forma-EBITDA, jeweils definiert gemäß Kreditvertrag) halten.

Zum 31. Dezember 2021 bestanden keine Verletzungen der Darlehensbedingungen.

(f) Finanzmanagement

Das Finanzmanagement von TeamViewer ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität, Flexibilität und Liquidität des Konzerns zu sichern. Es umfasst das Kapitalstrukturmanagement beziehungsweise die Finanzierung des Unternehmens, das Cash- und Liquiditätsmanagement und das Überwachen und Steuern von Marktpreisrisiken, wie Wechselkurs- und Zinsrisiken. Die Finanzierungsstruktur von TeamViewer ist dabei auf den Erhalt finanzieller Handlungsspielräume zur Nutzung von Geschäfts- und Investitionschancen ausgerichtet. Dies wird durch ein ausgewogenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital erreicht.

(g) Leasingverbindlichkeiten

Entwicklung Leasingverbindlichkeiten

Die Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasinggegenstände von geringem Wert im Geschäftsjahr 2021 beliefen sich auf TEUR 446 (2020: TEUR 704).

Fälligkeitsanalyse der Leasingverpflichtungen

in TEUR Zum
31. Dezember 2021
Zum
31. Dezember 2020
Nicht abgezinste vertragliche Zahlungsströme
< 1 Jahr 8.895 6.834
1 bis 3 Jahre 10.912 11.377
3 bis 5 Jahre 6.198 4.056
> 5 Jahre 5.756 7.545
Summe nicht abgezinster Leasingverbindlichkeiten 31.761 29.811
In der Bilanz ausgewiesene Leasingverbindlichkeiten 30.129 27.183
Davon kurzfristig 8.595 6.137
Davon langfristig 21.534 21.046
in TEUR 2021 2020 2021
1. Januar 27.183 21.114 Stand zum Zugang/ Auflösung/ Stand zum
Zugänge 8.159 10.383 in TEUR 1. Januar Billings Umsatzerlöse 31. Dezember
Zinsaufwand 749 747 Abonnementmodell 212.509 547.601 (509.630) 250.480
Leasingzahlungen (7.633) (5.610) Zeitlich unbegrenzte Lizenzen 2.663 7 (2.575) 95
Wechselkurseffekte 246 (120) Entwicklung Bilanzposten 215.172 547.608 (512.205) 250.575
Modifikationen & Anpassungen 1.425 Sonstiges n/a 11.1081 n/a
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 669 Erfolgswirksame Veränderung n/a 547.608 (501.097) n/a
31. Dezember 30.129 27.183 1 Dieser Betrag beinhaltet im Wesentlichen Billigs, die noch nicht als Forderung aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen sind. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen unter 3 (h) Forderun
gen aus Lieferungen und Leistungen.

18. Abgegrenzte Umsatzerlöse

Umsatzerlöse nach Lizenztyp anhand der Entwicklung der abgegrenzten Umsatzerlöse

Umsatzerlöse nach Lizenztyp anhand der Entwicklung der abgegrenzten Umsatzerlöse

2020
in TEUR Stand zum
1. Januar
Zugang/
Billings
Auflösung/
Umsatzerlöse
Stand zum
31. Dezember
Abonnementmodell 163.959 460.311 (411.761) 212.509
Zeitlich unbegrenzte Lizenzen 48.862 89 (46.289) 2.663
Entwicklung Bilanzposten 212.822 460.401 (458.050) 215.172
Sonstiges n/a (118) 2.436 n/a
Erfolgswirksame Veränderung n/a 460.283 (455.614) n/a

Abgegrenzte Umsatzerlöse

in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Langfristig 6.095 361
Kurzfristig 244.480 214.811
Summe abgegrenzte Umsatzerlöse 250.575 215.172

19. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Altersstruktur

in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Bis 30 Tage 6.666 7.982
31 bis 60 Tage 445
61 bis 90 Tage
Mehr als 90 Tage 161 322
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.272 8.304

20.Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten

Der Konzern geht davon aus, dass die folgenden abgegrenzten Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden:

Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten

in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Belegschaftbezogene Verbindlichkeiten 21.221 24.079
Käufe/bezogene Leistungen von Dritten und übrige 14.328 4.946
Steuern und Sozialabgaben aus der Lohnabrechnung 2.155 3.701
Umsatzsteuer 4.080 6.394
Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten 41.784 39.120

Die Belegschaftbezogene Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem Sachverhalte aus erfolgsabhängigen Vergütungen, Reorganisationen und Urlaubsansprüchen. Die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Reorganisationen betreffen im Wesentlichen Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Mitarbeitendenstamms auf Wachstumsbereiche sowie die Optimierung von Geschäftsprozessen.

21.Rückstellungen

Rückstellungen 2021

Personal Steuern Sonstige Summe
420 1.459 779 2.658
51 371 1.257 1.679
(59) (567) (779) (1.405)
(673) (673)
412 590 1.257 2.259
342 24 366

Rückstellungen 2020

in TEUR Personal Steuern Sonstige Summe
Stand am 1. Januar 285 1.103 2.131 3.519
Zugänge 172 786 824 1.782
Verbrauch (37) (431) (1.391) (1.859)
Auflösung (83) (83)
Umrechnungsdifferenzen (700) (700)
Stand am 31. Dezember 420 1.459 779 2.658
Davon langfristig 345 88 433

Im Rahmen der weltweiten Entwicklungen zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle stufen immer mehr Staaten den Verkauf von Software auch bei fehlender physischer Präsenz als steuerpflichtigen Geschäftsvorfall ein. Der ausländische Unternehmer ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechende Umsatzsteuer beim lokalen Kunden zu vereinnahmen und an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Die Auslegung der neu eingeführten Gesetze ist vielfach noch in Klärung. TeamViewer prüft die jeweilige Auslegung und Anwendung. Bei Bedarf erfolgen entsprechende Registrierungen sowie das Abführen von Umsatzsteuer. Für mögliche Zahlungsverpflichtungen sind zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. EUR (2020: 1,5 Mio. EUR) in der Bilanz erfasst.

Zusätzlich zu den in der Bilanz erfassten Rückstellungen können bei abweichender Auffassung der zuständigen Finanzbehörden weitere Zahlungsverpflichtungen im unteren einstelligen Millionenbereich anfallen. Da nach Unternehmenseinschätzung für diese Beträge eine geringe Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme besteht, sind keine weiteren Rückstellungen in der Bilanz erfasst.

22.Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement

(a) Kategorisierung und beizulegende Zeitwerte

Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die ein beizulegender Zeitwert ermittelt oder ausgewiesen wird, werden wie folgt kategorisiert:

  • Stufe 1: Kursnotierungen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden.
  • Stufe 2: Andere Inputfaktoren als die auf Stufe 1 genannten Kursnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
  • Stufe 3: Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Schuld, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit ihrer jeweiligen Stufe in der Zeitwerthierarchie.

Buchwert und Zeitwertstufe finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021

Buchwert Zeitwertstufe Buchwert Zeitwertstufe
Klassifizierung nach IFRS 9 Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Fortgeführte
Anschaffungs
Gesamt Beizulegender
Zeitwert
Stufe Klassifizierung nach IFRS 9 Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Fortgeführte
Anschaffungs
Gesamt Beizulegender
Zeitwert
Stufe
in TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Zeitwert kosten in TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Zeitwert kosten
Davon Derivate
Summe finanzielle Vermögenswerte
bewertet zum beizulegenden
Zeitwert
63
63

63
63
63
63
2 Davon Derivate
Summe finanzielle Vermögenswerte
bewertet zum beizulegenden
Zeitwert
4.497
4.497

4.497
4.497
4.497
4.497
2
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
11.560 11.560 11.560 2 Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
19.667 19.667 19.667 2
Zahlungsmittel und -äquivalente 550.533 550.533 550.533 2 Zahlungsmittel und -äquivalente 83.531 83.531 83.531 2
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.785 4.785 4.785 2 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.475 4.475 4.475 2
Summe finanzielle Vermögenswerte
nicht bewertet zum beizulegenden
Zeitwert
566.878 566.878 566.878 Summe finanzielle Vermögenswerte
nicht bewertet zum beizulegenden
Zeitwert
107.673 107.673 107.673
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten:
Bedingte Kaufpreiszahlungen
8.430 8.430 8.430 3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
8.304 8.304 8.304 2
Summe finanzielle Verbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten 27.183 27.183 27.183 2
bewertet zum beizulegenden Zeitwert 8.430 8.430 8.430 Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
495.069 495.069 495.069 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
7.272 7.272 7.272 2 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 29 29 29 2
Leasingverbindlichkeiten 30.129 30.129 30.129 2 Summe finanzielle Verbindlichkeiten
nicht bewertet zum beizulegenden
Verbindlichkeiten gegenüber Zeitwert 530.585 530.585 530.585
Kreditinstituten 847.338 847.338 849.375 2
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.250 6.250 6.250 2 Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Mietkautionen für angemietete
Summe finanzielle Verbindlichkeiten
nicht bewertet zum beizulegenden
Zeitwert
890.990 890.990 893.026 Büroflächen.

Buchwert und Zeitwertstufe finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020

(b) Bewertung von beizulegenden Zeitwerten

Die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren in Bezug auf eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die der Stufe 3 der Bemessungshierarchie zugeordnet wurden, gestalten sich zusammen mit einer quantitativen Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2021 wie folgt:

Bewertung bedingte Kaufpreiszahlungen

(Mio. EUR)

verfahren Wesentliche
nicht
beobachtbare
Inputfaktoren
Earn-out
relevante Billings
(Mio. EUR)
Sensitivitäts
analyse +/– 10 %1
(Mio. EUR)
DCF Methode Vertraglich
definierte Billings
4,5 + / – 0,2
DCF Methode Vertraglich
definierte Billings
15,7 + / – 0,6
DCF Methode Vertraglich
definierte Billings
2,4 + / – 0,0
Bewertungs

1 Veränderung der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit bei +/– 10 % Änderung der vertraglich definierten Earn-out-relevanten Billings.

A_ AN UNSERE AKTIONÄRE
B_ ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT
C_ KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_ NICHTFINANZIELLER BERICHT E_ WEITERE INFORMATIONEN
05 Erläuterungen zum Konzernabschluss
(b)
Bewertung von beizulegenden Zeitwerten
Die wesentlichen Inputfaktoren entsprechen den Erwartungen zum Stichtag.
Der beizulegende Zeitwert der Derivate wird mit einem Optionspreismodell berechnet, in dem die relevantesten Faktoren Zin
sertragskurven und bei Fremdwährungsderivaten realisierte und erwartete Währungskursänderungen sind.
Die Schätzungen der beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten für die ausstehenden bedingten Kaufpreiszahlungen basie
ren zudem auf den vertraglich festgelegten Einflussfaktoren, die die künftigen Zahlungen bedingen sowie der Erwartungshal
tung, die der TeamViewer-Konzern für diese Werte hat (Stufe 3). Der TeamViewer-Konzern beurteilt die Wahrscheinlichkeit im
Die beizulegenden Zeitwerte der zu Stufe 2 zugeordneten finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwert der mit den Schul
den verbundenen Zahlungen berechnet.
Hinblick auf die Erreichung der festgelegten Zielgrößen und deren Zeitpunkt. Die getroffenen Annahmen werden in regelmäßigen
Abständen überprüft.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehensforderungen sowie Zahlungsmittel und -äquivalente haben grund
sätzlich alle kurzfristige Fälligkeiten. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, fällige Verbindlichkeiten und andere
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten haben ebenfalls grundsätzlich kurzfristige Fälligkeiten. Aus diesem Grund entspricht ihr
Geschäftsjahr 2021 dargestellt: Im Folgenden werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der in Stufe 3 eingestuften Finanzinstrumente im
Buchwert zum Abschlussstichtag nahezu ihrem beizulegenden Zeitwert. Ausstehende bedingte Kaufpreiszahlungen für Akquisitionen
Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der ausstehenden bedingten Kaufpreiszahlungen für Unternehmenszusammen in TEUR
schlüsse (Stufe 3) erfolgt unter Verwendung eines Discounted-Cashflow-Modells, das auf signifikanten, nicht beobachtbaren
Einflussfaktoren beruht. Die wesentlichen nicht beobachtbaren Einflussfaktoren sind die vertraglich definierten Earn-out-re
1. Januar 2021
levanten Billings. Zugänge
10.751
Die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren in Bezug auf eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die der Stufe Sonstige Erträge/(sonstige Aufwendungen) (2.321)
31. Dezember 2021
8.430

In den Jahren 2021 und 2020 sind keine Übergänge zwischen den Zeitwertstufen erfolgt.

(c) Derivate

TeamViewer hat im Geschäftsjahr überschüssige Liquidität in kurzfristige Flip-Anlagen investiert. Die Flip Anlagen waren abhängig von der Entwicklung des US-Dollar und des Britischen Pfund. Zum Bilanzstichtag sind alle Geschäfte ausgelaufen. Hieraus haben sich keine wesentlichen Ergebniseffekte ergeben. Die Ein- und Auszahlungen aus den Flip Anlagen wurden in der Kapitalflussrechnung saldiert dargestellt.

Es besteht eine Zinsbegrenzungsvereinbarung zur teilweisen Absicherung des USD Konsortialdarlehens. Diese Vereinbarung ist als Cashflow Hedge designiert. Es besteht eine wirtschaftliche Sicherungsbeziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft (USD-Konsortialdarlehen mit einem Nominalwert von 306,0 Mio. USD (2020: 323,0 Mio. USD) und dem Sicherungsinstrument Zinscap auf 283,2 Mio. USD (2020: 299,3 Mio. USD), da beide umgekehrt proportional zum 3-Monats-USD-LIBOR mit einer Sicherungsquote zum Stichtag von 0,93 (2020: 0,93) designiert sind.

Zahlungsströme in USD wurden teilweise durch Währungsoptionen mit Barausgleichszahlungen (non-deliverable Options) abgesichert, die einen Betrag von monatlich 3,35 Mio. USD im Jahr 2020 und monatlich 6,25 Mio. USD im Jahr 2021 zu einem Strike von 1,15 USD/EUR abgesichert. Die Optionen waren nicht als Hedge designiert. Zum Bilanzstichtag sind sämtliche Währungsoptionen ausgelaufen. Der Konzern ist den folgenden aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken ausgesetzt: Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko,

Nettoerträge und -aufwendungen

Die Nettoerträge und -aufwendungen nach Kategorie der Finanzinstrumente in Übereinstimmung mit IFRS 7.20 sind wie folgt:

Nettoertrag/(-aufwand)

In Mio. EUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten
(0,5) 3,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (3,0) (21,5)
Davon Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie Zahlungsmitteln und -äquivalenten
(16,9) (14,6)
Davon Wechselkursgewinne/(-verluste) 13,6 (9,8)
Davon Zinserträge und sonstige 0,3 2,9
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (45,1) 13,3
Davon Wechselkursgewinne/(-verluste) (27,1) 36,1
Davon Zinsaufwand für Bankdarlehen (15,7) (21,3)
Davon Zinsaufwand für Leasing und sonstige (2,3) (1,4)
Summe Nettoertrag/(-aufwand) (48,6) (5,1)

(d) Finanzielle Risikosteuerung

-

  • Marktrisiko.

Die Risikomanagementstrategie des Konzerns zielt darauf ab, die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu analysieren sowie angemessene Risikogrenzen und Kontrollen festzulegen, um Risiken und die Einhaltung der Risikogrenzen zu überwachen.

In Bezug auf Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und künftige Transaktionen sind die TeamViewer AG und ihre Tochterunternehmen unter anderem Risiken ausgesetzt, die aus Schwankungen von Wechselkursen und Zinssätzen entstehen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen werden ausgewählte Sicherungsinstrumente benutzt, um diese Risiken zu begrenzen.

Der Einsatz von Derivaten wird ständig vom Management überwacht. Dies beinhaltet die funktionale Trennung von Handel, Abwicklung und Buchung sowie die Befugnis von nur einigen qualifizierten Mitarbeitenden, derartige Geschäfte zu tätigen. Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente nur zu Absicherungszwecken ab.

Weitere Erläuterungen über Risikokonzentration und -diversifizierung sind im Chancen- und Risikobericht im Konzernlagebericht enthalten.

Kreditrisiko

Unter Kreditrisiko wird das Risiko finanzieller Verluste des Konzerns verstanden, wenn ein Kunde oder Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Der Konzern ist durch seine Finanzierungs- und Geschäftsaktivitäten einem Kredit- und Geschäftspartnerrisiko ausgesetzt. Der Buchwert finanzieller Vermögenswerte in der Bilanz stellt das Kreditrisiko dar.

1 1

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Konzern ist bestrebt, Kreditrisiken durch Bonitätsanforderungen an Geschäftspartner zu minimieren. Zusätzlich wird der Forderungsbestand permanent überwacht. Das Kreditrisiko ist auf den Nennwert der Forderung begrenzt.

Softwarelizenzen und Dienstleistungen werden unter Vorbehalt der Zahlung verkauft, sodass der Konzern im Fall einer Nichtbezahlung die Lizenz sperren kann. Der Konzern verlangt ansonsten keine Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder für sonstige Forderungen.

Der Konzern nimmt Wertberichtigungen vor, die den erwarteten Verlusten in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen Forderungen entsprechen (siehe Erläuterung 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen).

Zahlungsmittel und -äquivalente

Der Konzern hielt zum 31. Dezember 2021 Zahlungsmittel und -äquivalente in Höhe von 550.533 TEUR (2020: 83.531 TEUR).

Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente werden mit Banken und Finanzinstitutionen mit einer guten Bonitätseinstufung eingegangen.

Liquiditätsrisiko

Kreditrisiken für den Konzern ergeben sich hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes Kunden. Das Management wägt darüber hinaus ebenfalls diejenigen Risiken ab, die Einfluss auf das Kreditrisiko des Kundenstamms haben können, inklusive des Ausfallrisikos der Branche und des Landes, in dem Kunden tätig sind. Im Folgenden werden die vertraglichen Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten zum Abschlussdatum dargestellt. Die Beträge sind brutto, nicht abgezinst und enthalten geschätzte Zinszahlungen, aber nicht die Auswirkungen von Saldierungsvereinbarungen.

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern Schwierigkeiten hat, seine finanziellen Verbindlichkeiten zu bedienen. Der Konzern verfolgt im Rahmen der Liquiditätssteuerung den Ansatz, ausreichend liquide Mittel vorzuhalten, um Verbindlichkeiten bei Fälligkeit sowohl unter normalen als auch unter angespannten Geschäftsbedingungen bedienen zu können, ohne inakzeptable Verluste zu erleiden oder den Ruf des Konzerns zu schädigen.

Der Konzern strebt an, Zahlungsmittel oder -äquivalente bereit zu halten, die oberhalb der wöchentlich erwarteten Cashflows zur Bedienung der finanziellen Verbindlichkeiten (ausgenommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) liegen. Zusammen mit den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderen Verbindlichkeiten überwacht der Konzern auch die Höhe der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen Forderungen. Mögliche extreme Auswirkungen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die unter normalen Umständen nicht vorhergesagt werden können, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Die Kreditvereinbarungen des Konzerns enthalten einen ungesicherten revolvierenden Kredit in Höhe von 150 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2021 war der revolvierende Kredit mit 0 Mio. USD (31. Dezember 2020: 64 Mio. USD) gezogen (siehe Erläuterung 17 Finanzverbindlichkeiten).

Gefährdung durch Liquiditätsrisiken

Gefährdung durch Liquiditätsrisiko zum 31. Dezember 2021

Vertragliche Cashflows
in TEUR Buchwert Gesamt < 1 Jahr 1–5 Jahre mehr als 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten 847.338 894.515 38.208 856.307
IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten 30.129 31.761 8.895 17.110 5.756
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
7.272 7.272 7.272
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 14.680 16.523 4.236 12.287
Summe nicht-derivative finanzielle
Verbindlichkeiten
899.419 950.072 58.611 885.705 5.756

Gefährdung durch Liquiditätsrisiko zum 31. Dezember 2020

Vertragliche Cashflows
in TEUR Buchwert Gesamt < 1 Jahr 1–5 Jahre mehr als 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten 495.069 537.649 85.663 451.986
IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten 27.183 29.811 6.834 15.433 7.545
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
8.304 8.304 8.304
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 29 29 29
Summe nicht-derivative finanzielle
Verbindlichkeiten
530.585 575.793 100.830 467.419 7.545

Marktrisiko

Währungsrisiken

Der Konzern ist Währungsrisiken in dem Maße ausgesetzt, dass Währungen, in denen Verkäufe, Einkäufe und Fremdmittel denominiert sind, und die jeweilige funktionale Währung von Konzernunternehmen voneinander abweichen können. Für den Konzern bestehen wesentliche Währungsrisiken ausschließlich in US-Dollar (USD) und in Britischen Pfund (GBP), da auf die anderen Währungen jeweils nicht mehr als 3 % der gesamten monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entfallen.

Das Bilanzrisiko aus US-Dollar und Britischem Pfund resultiert hauptsächlich aus Finanzverbindlichkeiten aus Darlehen.

Diese Instrumente werden alle von der Regit Eins GmbH, einer Gesellschaft mit Euro als funktionaler Währung, gehalten. Der Konzern erhält Mittelzuflüsse in US-Dollar aus Umsätzen in den USA und in Britischen Pfund aus Umsätzen in Großbritannien. Hierdurch besteht eine natürliche Währungsabsicherung von Zins- und Tilgungszahlungen in US-Dollar und in Britischen Pfund. Zusätzlich nutzt der Konzern Währungsderivate zur Absicherung von USD-Risiken.

A_ AN UNSERE AKTIONÄRE B_ ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT C_ KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_ NICHTFINANZIELLER BERICHT E_ WEITERE INFORMATIONEN
05 Erläuterungen zum Konzernabschluss
berechnet. Höhe der Währungsrisiken
Die Gefährdung des Konzerns durch Währungsrisiken ist wie folgt:
Belastung durch Währungsrisiko
Wechselkurse ändern. In TUSD 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Zahlungsmittel 267.827 45.208
Forderungen aus LuL 17.285 13.761
Finanzverbindlichkeiten (301.330) (393.758)
Derivate 71 (47)
IFRS 16 – Leasingverbindlichkeiten (4.400) (386)
Fremdwährungsbeträge wurden jeweils zum Schlusskurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die aus Finanzinstrumenten
stammenden variablen Zinszahlungen wurden unter Verwendung des zuletzt im Dezember 2021 festgelegten Zinssatzes
Die zukünftigen Cashflows können von den Beträgen in der vorstehenden Tabelle abweichen, da sich die Zinssätze und
Marktrisiko
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass Änderungen der Marktpreise, wie zum Beispiel die Änderung von Wechselkursen oder
Zinssätzen, den Ertrag des Konzerns oder den Wert seiner Finanzinstrumente beeinträchtigen. Das Ziel der Marktrisikosteuerung
ist, die Gefährdung durch Marktrisiken innerhalb vertretbarer Bandbreiten zu verwalten und zu kontrollieren und gleichzeitig
die Rendite zu optimieren.
Der Konzern benutzt derivative Finanzinstrumente, um Marktrisiken zu verwalten. Grundsätzlich strebt der Konzern die Bilan
zierung von Sicherungsbeziehungen an, um die Volatilität des Ergebnisses zu begrenzen.
Währungsrisiken
Bei Währungsrisiken bezieht sich der Konzern auf die Gefahr von Verlusten, die aus den Änderungen von Wechselkursen ent
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (1.753) (23)
Verbindlichkeiten aus LuL (402) (1.428)
Sonstige Verbindlichkeiten
Nettobelastung in der Bilanz (22.701) (336.673)
stehen.
In TGBP 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Zahlungsmittel 47.141 1.076
Forderungen aus LuL 1.585 2.638
Finanzverbindlichkeit (59.001) (64.529)
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (4)
Verbindlichkeiten aus LuL (337) (40)
Nettobelastung in der Bilanz (10.612) (60.858)

Sensitivitätsanalyse

Eine mögliche Erhöhung (Abschwächung) des Euro gegenüber dem US-Dollar oder gegenüber dem Britischen Pfund zum 31. Dezember 2021 hätte die Bewertung der auf eine Fremdwährung lautenden Finanzinstrumente beeinflusst sowie Eigenkapital und Gewinn oder Verlust um die unten aufgeführten Beträge verändert. Andere Fremdwährungen hätten keine maßgeblichen Auswirkungen auf Gewinn oder Verlust oder das Eigenkapital gehabt. Diese Analyse setzt voraus, dass alle anderen Variablen, im Besonderen die Zinssätze, konstant bleiben, und klammert die Auswirkungen auf vorgesehene Verkaufszahlen und Erwerbe aus.

Wäre der Euro um 10 % stärker (schwächer) gegenüber dem US-Dollar gewesen, wäre, unter der Voraussetzung, dass alle anderen Risikofaktoren unverändert geblieben wären, das Konzernergebnis um 2,0 Mio. EUR (2,0 Mio. EUR) (2020: 33,6 Mio. EUR (31.5 Mio. EUR)) besser (schlechter) ausgefallen.

Wäre der Euro um 10 % stärker (schwächer) gegenüber dem Britischen Pfund gewesen, wäre, unter der Voraussetzung, dass alle anderen Risikofaktoren unverändert geblieben wären, das Konzernergebnis um 1,3 Mio. EUR (1,3 Mio. EUR) (2020: 6,8 Mio. EUR (6,8 Mio. EUR) besser (schlechter) ausgefallen.

Zinssatzrisiko

Für Finanzinstrumente mit variablem Zinssatz wird der Zinssatz anhand der jeweiligen Marktzinssätze angepasst. Es besteht ein Risiko, dass es zu Schwankungen der Zinssätze kommt, die zu Änderungen der zukünftigen Zinszahlungen führen (Cashflow-Risiko aufgrund von Zinssatzänderungen).

Das Unternehmen änderte im Oktober den Rahmenvertrag für das GBP Konsortialdarlehen 2019 und ersetzte den GBP-LIBOR Referenzzinssatz durch SONIA (Sterling Overnight Index Average) zuzüglich einem zusätzlichen Zinsspread. Dies hat zum Bilanzstichtag keine wesentlichen Auswirkungen und ist ausschließlich auf regulatorische Änderungen zurückzuführen. Der USD-LIBOR wird 2022 abgelöst. Hieraus ergeben sich aus Sicht des Konzerns keine wesentlichen Risiken. Das EUR-Darlehen bleibt unverändert mit einem EURIBOR Referenzzinssatz.

Zinssatzrisiken werden als negative Auswirkungen sich ändernder Zinssätze auf das Konzernergebnis verstanden. Unterschieden wird zwischen Finanzinstrumenten mit Festzins und variablem Zinssatz. Bei Finanzinstrumenten mit festem Zinssatz wird ein fester Marktzinssatz über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments vereinbart. Das Risiko besteht darin, dass sich, wenn sich die Marktzinssätze verändern, der beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments ändert (Zeitwertrisiko aufgrund veränderter Zinssätze). Der beizulegende Zeitwert basiert auf dem gegenwärtigen Wert zukünftiger Zahlungen (Zinszahlung zuzüglich Rückzahlung des Darlehensbetrags), die mit dem geltenden Marktzins am Ende der Berichtsperiode für die Restlaufzeit der jeweiligen Zahlung abgezinst werden. Das Risiko bezogen auf den beizulegenden Zeitwert aufgrund veränderter Zinssätze führt dann zu einem Gewinn oder Verlust, wenn das Finanzinstrument vor Fälligkeit verkauft wird. die angenommene Änderung des Marktzinses am Ende des Berichtszeitraums im Bereich des Möglichen lag. In den Berechnungen ist angenommen, dass alle anderen Variablen, im Besonderen die Fremdwährungswechselkurse, konstant bleiben. Eine Bewegung der Renditekurve um +50/–50 Basispunkte hätte auf die Darlehen in den kommenden zwölf Monaten einen Cashflow-Effekt in Höhe von (3,0) Mio. EUR/+0,6 Mio. EUR (2020: (2,3) Mio. EUR/ +0,7 Mio. EUR) und einen Effekt auf Jahresergebnis und folglich Eigenkapital von (3,0) Mio. EUR/+0,6 Mio. EUR (2020: (2,3) Mio. EUR/+0,7 Mio. EUR).

Zinscaps wurden im Geschäftsjahr 2021 eingesetzt, um Zinssatzrisiken abzusichern. Die Entscheidung, ob derivative Finanzinstrumente verwendet werden, basiert auf dem veranschlagten Zinsrisiko und der Schuldenhöhe. Die Zinsabsicherungsstrategie wird regelmäßig überprüft und Ziele im Bedarfsfall angepasst.

Belastung durch Zinsrisiken

Finanzielle Verbindlichkeiten durch Darlehen 2021 und 2020 sind variabel und fest verzinst. Finanzielle Verbindlichkeiten durch Leasing 2021 sind fest verzinst.

Sensitivitätsanalyse für Finanzinstrumente mit variablem Zinssatz

Die im Folgenden dargestellte Zinssensitivitätsanalyse zeigt die hypothetischen Effekte, die eine Änderung des Marktzinssatzes am Ende der Berichtsperiode auf den Gewinn vor Steuern und das Eigenkapital gehabt hätte. In dieser vereinfachten Analyse wird angenommen, dass die Belastung am Ende des Berichtszeitraums repräsentativ für das ganze Jahr ist und dass

(e) Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten

05 Erläuterungen zum Konzernabschluss
(e)
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Verbindlichkeiten, die aus Finanzierungsaktivitäten resultieren:
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten 2021
in TEUR 1. Januar 2021 Cashflows Wechselkurs
änderungen
Änderungen des
beizulegenden Zeitwerts
Zinsen und fortgeführte
Anschaffungskosten
Zugang
Unternehmenserwerbe
Sonstige 31. Dezember 2021
Konsortialdarlehen 2019 495.069 (77.963) 27.061 2.825 (3) 446.989
Schuldscheindarlehen 297.263 3.086 300.349
Bilaterales Bankdarlehen 99.236 764 100.000
Leasingverbindlichkeiten 27.183 (7.633) 246 749 9.584 30.129
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 29 (29)
Summe 522.281 310.874 27.307 (2.321) 7.425 17.001 9.581 877.467

Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten 2020

in TEUR 1. Januar 2020 Cashflows Wechselkurs
änderungen
Änderungen des
beizulegenden Zeitwerts
Zinsen und fortgeführte
Anschaffungskosten
Zugang
Unternehmenserwerbe
Sonstige 31. Dezember 2020
Konsortialdarlehen 2019 595.683 (64.481) (36.013) (2.726) 2.549 57 495.069
Leasingverbindlichkeiten 21.114 (5.610) (120) 747 669 10.383 27.183
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.642 (25.300) (84) 18.769 2 29
Summe 623.440 (95.392) (36.217) (2.726) 22.065 671 10.440 522.281

23.Geschäftssegmente

Der Konzern wird als Unternehmen mit einem einzigen Segment gesteuert, wobei die Plattform TeamViewer die Grundlage für die Segmentierung bildet. Die Entscheidung für die Segmentierung basierte auf der internen Organisation, die auf der Plattform als einziger Berichtslinie beruht. Die Berichterstattung der Plattform basiert auf den unterschiedlichen geografischen Regionen als Berichtseinheiten, und zwar "Europa, Naher Osten und Afrika" (EMEA), "Nord-, Mittel- und Südamerika" (AMERICAS) und "Asien-Pazifik" (APAC).

Da kein weiteres Segment besteht, zeigt die Konzern-Gesamtergebnisrechnung bereits die Umsatzerlöse und Aufwendungen des Segments, während die Konzernbilanz bereits das Segmentvermögen und die Segmentschulden ausweist. Aus diesem Grund erfolgt keine weitere Aufschlüsselung. Sämtliche in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse wurden mit externen Kunden erzielt.

Die wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren, auf deren Basis das Management den Konzern steuert, sind die Billings je Region, Kategorie, Kundengruppe und das Bereinigte EBITDA.

Billings nach Regionen

in TEUR 2021 2020
EMEA 296.039 246.428
AMERICAS 187.926 157.714
APAC 63.643 56.141
Billings 547.608 460.283
Ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse (46.511) (4.669)
Gesamtumsatz 501.097 455.614

Billings nach Ländern

in TEUR 2021 2020
USA 147.652 124.075
Deutschland 86.726 69.714
Großbritannien 32.448 28.583
Frankreich 31.010 25.447
Übrige Länder 249.772 212.464
Billings 547.608 460.283

Billings nach Kategorie1

in TEUR 2021 2020
Retained 450.911 335.970
New 94.164 122.182
Non-Recurring 2.532 2.131
Billings 547.608 460.283

1 Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen unter 2 (c) Erstellungsgrundlagen der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzern-Bilanz.

Billings nach Kundengruppe

in TEUR 2021 2020
SMB-Kunden 454.643 407.241
Enterprise-Kunden 92.965 53.042
Billings 547.608 460.283

Die Net Retention Rate (NRR LTM) als nichtfinanzieller Leistungsindikator stellt sich wie folgt dar:

Net Retention Rate (NRR LTM)

in Prozent 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Jährlich wiederkehrende Billings existierender Abonnementkunden 98 1041

1 TeamViewer hat die NRR LTM-Definition mit Beginn des Geschäftsjahres 2021 geändert, um eine direkte Herleitung aus den berichteten jährlich wiederkehrenden Billings zu ermöglichen. Der Vorjahreswert wurde entsprechend angepasst.

Umsatzerlöse nach Regionen

in TEUR 2021 2020
EMEA 267.682 248.293
AMERICAS 172.368 149.098
APAC 61.047 58.223
Umsatzerlöse 501.097 455.614

Umsatzerlöse nach Ländern

in TEUR 2021 2020
USA 133.970 112.600
Deutschland 78.387 74.806
Großbritannien 29.891 25.894
Frankreich 27.905 24.818
Übrige Länder 230.945 217.496
Umsatzerlöse 501.097 455.614

Die Zuweisung der Umsatzerlöse zu den einzelnen Ländern erfolgt auf Basis des jeweiligen Kundensitzes. Die langfristigen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Deutschland.

Umsatzerlöse nach Kundengruppe

in TEUR 2021 2020
SMB Kunden 432.273 412.966
Enterprise Kunden 68.824 42.648
Umsatzerlöse 501.097 455.614

Der Konzern verfügt über einen sehr diversifizierten Kundenkreis. Deshalb entfällt auf keinen einzelnen Kunden ein Umsatzanteil von mehr als 10 %.

Das Bereinigte EBITDA wird wie folgt berechnet:

Bereinigtes EBITDA

in TEUR 2021 2020
Operativer Gewinn/(Verlust) 117.424 164.045
Abschreibungen 50.918 41.096
EBITDA 168.342 205.141
Ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse 46.511 4.669
Weitere zu bereinigende Sachverhalte 42.136 51.614
Bereinigtes EBITDA 256.989 261.423

Weitere zu bereinigende Sachverhalte

in TEUR 2021 2020
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen (26.409) (48.921)
Davon Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen mit
Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
(27.590) (47.308)
Davon anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich an eigene Mitarbeitende 1.181 (1.613)
Sonstige zu bereinigende Sachverhalte (15.727) (2.692)
Reorganisationsaufwendungen (7.243) (394)
Aufwendungen aus besonderen IT-Projekten (3.277) (1.939)
Bewertung von Finanzinstrumenten (3.029) 2.988
Aufwendungen für besondere Rechtstreitigkeiten (609) (367)
Aufwendungen aus Finanzierung und M&A (10) (1.826)
Übrige (1.559) (1.154)
Summe (42.136) (51.614)

Die Reorganisatiosaufwendungen betreffen insbesondere das Reorganisationsprogramm ReMax, welches die Ausrichtung des Mitarbeiterstamms auf Wachstumsbereiche sowie die Optimierung von Geschäftsprozessen zum Inhalt hat.

Die Aufwendungen für besondere IT-Projekte betreffen im Wesentlichen die Einführung eines ERP-Systems.

Die Aufwendungen aus Finanzierung und M&A beinhalten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Trnsaktionskosten im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 2,4 Mio. EUR (2020: 1,8 Mio. EUR) sowie einen Ertrag aus der Bewertung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von 2,7 Mio. EUR (2020: 0,0 Mio. EUR).

24.Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Die TigerLuxOne S.à.r.l. (TLO) hat ihren Anteil an der TeamViewer AG im ersten Halbjahr 2021 um 7,88 % von 27,85 % auf 19,97 % reduziert, nachdem sie ihren Besitzanteil im Jahre 2020 bereits von 62,5 % auf 27,85 % zurückgeführt hatte. Im Dezember 2021 hat die TLO 2.650.749 oder 1,32 % der Aktien an der TeamViewer AG im Rahmen des Wertsteigerungsbeteiligungsprogramms auf die Vorstände Oliver Steil und Stefan Gaiser übertragen. Es befinden sich aktuell 81,35 % (2020: 72,15 %) der Aktien in Streubesitz.

Im Berichtsjahr hat TeamViewer Buchhaltungs- und Steuerberatungsleistungen in Höhe von 0,6 Mio. EUR (2020: 0,2 Mio. EUR) von Tricor bezogen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Tricor betragen zum Bilanzstichtag 6 TEUR (31. Dezember 2020: 8 TEUR). Kroll (vormals Duff & Phelps) hat im Berichtsjahr Beratungsleistungen in Höhe von 212 TEUR (2020: 220 TEUR) an TeamViewer erbracht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kroll betragen 0 TEUR zum Stichtag (31. Dezember 2020: 0 TEUR).

Über die in diesem Anhang dargestellten Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen hinaus bestehen keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen in den Geschäftsjahren 2021 und 2020.

Transaktionen mit Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen

Vorstandsvergütung nach IFRS

in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer 1.800 4.327
Leistungen im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1.259
Anteilsbasierte Vergütung 4.385 16.302
Summe 7.444 20.629

Die anteilsbasierte Vergütung beinhaltet Aufwendungen für IPO-Boni in Höhe von 4,8 Mio. EUR (2020: 15,8 Mio. EUR) sowie Erträge für das Long Term Incentive Programme (LTIP) in Höhe von 0,4 Mio. EUR (2020: Aufwendungen von 0,5 Mio. EUR).

Vorstandsvergütung nach DRS 17 (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021)

in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Festvergütung 1.708 1.450
Nebenleistungen 93 77
Summe 1.800 1.527
Leistungen Dritter
Einjährige variable Vergütung 2.800
Mehrjährige variable Vergütung 1.589 1.524
Zwischensumme variable Vergütung 1.589 4.324
Versorgungsaufwand
Gesamtvergütung aktive Vorstandsmitglieder 3.389 5.851

Die Bezüge eines ehemaligen Vorstandsmitglieds beliefen sich im Geschäftsjahr auf 1,1 Mio. EUR (2020: 0 Mio. EUR).

Weitere Details zu den an Mitarbeitende in Schlüsselpositionen gewährten anteilsbasierten Vergütungen/Leistungen Dritter sind in Erläuterung 7 Personalaufwand zu finden.

Darüber hinaus gab es keine weiteren Transaktionen mit Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen während des Berichtszeitraums (wie auch im Jahr 2020) und keine zum 31. Dezember 2021 bzw. zum 31. Dezember 2020 offenstehenden Salden.

Über die oben genannten Programme hinaus wurden im Geschäftsjahr 2021 zudem Erträge/Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen aus dem Employee Participation Program (EPP) in Höhe von (0,4) Mio. EUR (2020: 21,0 Mio. EUR) für Mitarbeitende außerhalb des Vorstands erfasst.

Die an den Aufsichtsrat bezahlten Vergütungen bestanden aus kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 708 TEUR (2020: 723 TEUR), wobei sich die Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zum 31. Dezember 2021 auf 0 TEUR (2020: 181 TEUR) beliefen. Es wurden in den Jahren 2021 und 2020 keine Beratungsleistungen von einem Mitglied des Aufsichtsrates erbracht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind in folgenden, vergleichbaren Kontrollgremien aktiv:

Aufsichtsratsmitglied Beruf Art und Gesellschaft des Mandats
Dr. Abraham Peled Partner bei Peled Ventures Vorsitzender des Verwaltungsrats der CyberArmor Ltd.
(Vorsitzender des Aufsichtsrats) LLC und Industrieberater der
Hg Capital Private Equity
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Synamedia Ltd. (bis Juli 2021)
Jacob Fonnesbech Aqraou Entrepreneur und Investor Mitglied des Verwaltungsrats der Telenor ASA (bis Mai 2022)
(Stellvertretender Vorsitzender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Loopia Group
des Aufsichtsrats) Mitglied des Verwaltungsrats der Wallapop SL
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Denmark Bridge
Mitglied des Verwaltungsrats der Acqraou Invest ApS
Vorsitzender des Verwaltungsrats der PhaseOne Group ApS
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Chronext AG (seit Februar 2021)
Vorsitzender des Verwaltungsrats der BoatsGroup, LLC (seit März 2021)
Mitglied des Beirats der Lego Ventures (seit März 2021)
Stefan Dziarski Partner bei Permira Mitglied des Aufsichtsrats der P&I Personal & Informatik AG
Mitglied des Beirats der FlixMobility GmbH
Holger Felgner
(bis 3. August 2021)
Co-Chief Executive Officer
bei Chrono24 GmbH
Mitglied des Beirats der MPN Marketplace Networks GmbH
Hera Kitwan Siu Beraterin Mitglied des Verwaltungsrats der Goodyear Tire&Rubber Company
(ab 26. November 2021) Mitglied des Verwaltungsrats der Vallourec S.A.
Dr. Jörg Rockenhäuser Partner und Head of DACH
bei Permira
Mitglied des Beirats der Best Secret GmbH
(vormals: Schustermann & Borenstein GmbH)
Vorsitzender des Beirats der neuraxpharm Arzneimittel GmbH
(seit Dezember 2020)
Mitglied des Beirats der Engel & Völkers Holding GmbH (seit Oktober 2021)
Axel Salzmann Mitglied des Vorstands und
Chief Financial Officer bei
Hensoldt AG
keine

25.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag gab es, mit Ausnahme des nachfolgend genannten Aktienrückkaufprogramms, keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf unsere Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hatten.

Am 2. Februar 2022 hat der Vorstand der TeamViewer AG ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 300 Mio. EUR oder einer Obergrenze von 20.000.000 Aktien, was knapp 10 % aller sich im Umlauf befindlichen Aktien entspricht, beschlossen. Der Rückkauf erfolgt im Einklang mit der auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 3. September 2019 erteilten Ermächtigung.

Das Programm begann am 3. Februar 2022 und soll innerhalb des Geschäftsjahres 2022 abgeschlossen werden. Die zurückgekauften Aktien sollen größtenteils eingezogen und das Grundkapital des Unternehmens entsprechend reduziert werden. Die verbleibenden Aktien werden zunächst für eine spätere Verwendung für alle aktienrechtlich zulässigen Zwecke von der Gesellschaft gehalten.

26.Vertragliche Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

TeamViewer hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Sponsoringverträgen. Die Restlaufzeiten dieser Verträge stellen sich wie folgt dar:

Vertragliche Verpflichtungen aus Sponsoringverträgen

Summe 359.504 1.300
Mehr als fünf Jahre
Zwischen einem und fünf Jahren 287.980 450
Innerhalb eines Jahres 71.524 850
in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020

Im Geschäftsjahr hat TeamViewer wesentliche Sponsoringverträge mit Manchester United plc. ("Manchester United") sowie mit den Mercedes-AMG Petronas Formel 1 und Mercedes-EQ Formel E-Teams von Mercedes abgeschlossen.

Vertragliche Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten aus sonstigen Verträgen

in TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Innerhalb 1 Jahres 21.489 8.470
Zwischen 1 und 5 Jahren 25.942 6.554
Mehr als 5 Jahre
Summe vertragliche Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten 47.431 15.024

Die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Mietkosten für IT-Infrastruktur.

27.Ergebnis je Aktie

Für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.

Ergebnis je Aktie (unverwässert)

In EUR 2021 2020
Konzernergebnis 50.051.429 103.027.087
Ausgegebene Aktien zum 31. Dezember 201.070.931 201.070.931
Effekt aus der Rückforderbarkeit der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" (940.854) (1.070.931)
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf 200.130.077 200.000.000
Ergebnis je Aktie (Konzernergebnis/Aktien) 0,25 0,52

Bei der Ermittlung des unverwässerten Ergebnis je Aktie werden 1.070.931 Stammaktien, die TeamViewer anlässlich des Erwerbs der Ubimax GmbH an die Veräußerin ausgegeben hat, solange nicht berücksichtigt, wie sie einer möglichen Rückforderung mangels Erdienung unterliegen. Diese neuen Aktien unterliegen einer Rückforderung für den Fall, dass sie im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" nicht erdient werden, weil die Gründer nicht die erforderliche Arbeitsleistung erbringen. Sie sind an die TeamViewer AG verpfändet und unterliegen einer Sperrfirst von drei Jahren. Ihre Freigabe ist in drei jährlichen Tranchen vorgesehen und erfolgt, sobald sie im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung erdient werden. Letzteres traf im Geschäftsjahr 2021 auf 356.977 der 1.070.931 neuen Stammaktien zu. Diese wurden am 21. August 2021 als erste Tranche im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung erdient und infolgedessen freigegeben. Für zusätzliche Informationen zur anteilsbasierten Vergütungstransaktion "Ubimax" siehe Erläuterungen 4 (b) Unternehmenszusammenschlüsse im Jahr 2020 und 7 Personalaufwand.

Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von in Umlauf befindlichen Stammaktien der TeamViewer AG zurechenbare Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von im Umlauf befindlichen Stammaktien, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt im Stammaktien ergäben, geteilt.

Ergebnis je Aktie (verwässert)

In EUR 2021 2020
Konzernergebnis 50.051.429 103.027.087
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf 200.130.077 200.000.000
Verwässerungseffekt aus der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" 481.209 63.861
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf,
bereinigt um den Verwässerungseffekt
200.611.286 200.063.861
Ergebnis je Aktie (Konzernergebnis/Aktien) 0,25 0,51

Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um die Zahl potenziell verwässernden Aktien aus der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" erhöht. Die Zahl der potenziell verwässernden Aktien wird als Differenz zwischen den folgenden beiden Zahlen bestimmt:

  • (a) die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" ausgegebenen, aber noch nicht erdienten Stammaktien und
  • (b) die Zahl der Stammaktien, die zu ihrem durchschnittlichen Marktpreis während der Periode ausgegeben worden wären.

Zur Ermittlung der letzteren Zahl wird angenommen, dass ein Betrag in Höhe des zukünftig noch anfallenden Aufwands aus der anteilsbasierten Vergütungstransaktion zum Rückerwerb der ausgegebenen Stammaktien zu ihrem durchschnittlichen Marktpreis während der Periode verwendet wird (sogenannte Treasury-Stock-Methode).

Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses haben keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

28.Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare für die Leistungen des Abschlussprüfers des Konzerns, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt 824 TEUR und beinhalten Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 799 TEUR und sonstige Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Höhe von 25 TEUR. Die Abschlussprüfungsleistungen enthalten neben Konzern- und Jahresabschlussprüfung der TeamViewer AG auch die gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen von Tochtergesellschaften und prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen.

29.Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG haben im Dezember 2021 die nach § 161 des Aktiengesetztes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website des Unternehmens unter Entsprechenserklaerung\_Dez\_2021\_DE.pdf (teamviewer.com) öffentlich zugänglich gemacht.

A_ AN UNSERE AKTIONÄRE B_ ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT C_ KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_ NICHTFINANZIELLER BERICHT E_ WEITERE INFORMATIONEN
05 Erläuterungen zum Konzernabschluss

Der Konzernabschluss wurde am 11. März 2022 zur Veröffentlichung freigegeben.

  1. März 2022

Der Vorstand

Oliver Steil Stefan Gaiser

06 Veröffentlichung

06 Veröffentlichung

NICHT-FINANZIELLER BERICHT

01 Grundlagen des Nichtfinanziellen Berichts 157

02 Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell 158

Nachhaltigkeitsstrategie 158
Materialitätsanalyse 158
Nachhaltigkeitsziele 161
Nachhaltigkeitsmanagement 162

03 Governance und Integrität 166

Gute Unternehmensführung 166
Achtung der Menschenrechte 166
Bekämpfung von Korruption
und Bestechung 166
Transparenz und Zusammenarbeit 167

04 Mitarbeitende 168

Personalmanagement und
Unternehmenskultur 168
Mitarbeitendengewinnung 169
Mitarbeitendenbindung 169
Vielfalt und Antidiskriminierung 170
Mitarbeitendentraining und -entwicklung 171
Gesundheit und Wohlbefinden 172
Flexibles Arbeiten 172
Mitarbeitendenengagement und Feedback 172
05 Umwelt- und Klimaschutz 173
Klimastrategie 173
Klimaschutz und Klimaneutralität 174
Klimabilanz 175
06 Energie-, Abfall
und Wassermanagement
179
Energiemanagement 179
Abfallmanagement 179
Wassermanagement 179
07 Soziale Verantwortung 181
Unser Verständnis 181
Unser Beitrag 181

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TeamViewer AG >>> GESCHÄFTSBERICHT 2021

"Mit dem Programm c-a-r-e bringen wir Nachhaltigkeit bei TeamViewer auf das nächste Level und unterstreichen CO2-Vermeidung, Klimaneutralität, Diversitätsthemen

durch umfangreiche Investitionen, wie wichtig uns und Zugang zu modernen Technologien für die Gesamtgesellschaft sind."

(Oliver Steil, CEO TeamViewer)

TeamViewer AG >>> GESCHÄFTSBERICHT 2021

Nachhaltigkeit ist bei TeamViewer Teil des Geschäftsmodells und der Unternehmenskultur. In Zahlen bedeutet das:

zusätzlich SBTI 1,5-Grad-Verpflichtung

Weitere Informationen

Klimaneutral bis spätestens

70+

Nationalitäten finden sich unter unseren Mitarbeitenden. Wir leben, atmen und fördern Vielfalt.

Weitere Informationen

Bewertung der TeamViewer AG im Jahr 2021 durch MSCI ESG Ratings (auf einer Skala von AAA–CCC)

Weitere Informationen CO2e-Einsparungen pro Jahr durch die Nutzung unserer Produkte

Weitere Informationen

7 Adaptiert als Erweiterung unseres UN Global Compact Engagements mit einem starken Fokus auf der Förderung von Frauen in der Wirtschaft

Women's Empowerment Principles Frauenanteil unter allen neu eingestellten Mitarbeitenden im Jahr 2021

38%

01 Grundlagen des Nichtfinanziellen Berichts

Ziel des Nichtfinanziellen Berichts ist die transparente Kommunikation zu wesentlichen und relevanten nichtfinanziellen Aspekten | Fokus auf Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Diversität, Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Achtung der Menschenrechte

Mit dem Nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b–289e, 315b und c HGB sowie nach den Vorgaben von CSR-RUG informiert die TeamViewer AG über die Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Achtung der Menschenrechte für das Geschäftsjahr 2021. Sofern sich aus der wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens weitere relevante nichtfinanzielle Aspekte ableiten lassen, werden diese gemäß § 289c Abs. 2 HGB aufgeführt.

Dabei wurden die von GRI (Global Reporting Initiative) genannten Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung des Berichtsinhalts und zur Berichtsqualität berücksichtigt. Sofern zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit sinnvoll, enthalten einige Abschnitte auch Daten aus dem Vorjahr, um Änderungen im Zeitverlauf aufzeigen zu können. Eine Übersicht der GRI-Verweise findet sich im Berichtsteil Weitere Informationen.

Ziel unseres Nichtfinanziellen Berichts ist es, die relevanten Bedürfnisse und Anforderungen unserer Stakeholder – zum Beispiel Aktionäre, Kunden, Partner, Mitarbeitende, Lieferanten, Investoren, Ratingagenturen sowie schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen und sonstige zivilgesellschaftliche Organisationen – an eine integre Kommunikation wesentlicher und relevanter nichtfinanzieller Aspekte zu erfüllen.

Das für TeamViewer wesentliche Thema Sicherheit und Datenschutz mit den Teilaspekten Infrastruktur und Produktsicherheit findet sich als eigenständiger Teil im Lagebericht. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Sinne des § 289 Abs. 3 HGB zu den Aspekten Mitarbeitende und Umwelt werden im Lagebericht aufgeführt und im Nichtfinanziellen Bericht vertieft.

Dieser Nichtfinanzielle Bericht informiert über die nichtfinanziellen Themen des Geschäftsjahres 2021 und wurde vom Aufsichtsrat der TeamViewer AG gemäß § 171 Abs. 1 AktG geprüft und genehmigt. Alexander Gührer in seiner Funktion als Head of Sustainability dient als Ansprechpartner für alle Sustainability- und ESG-Themen.

Dieser Nichtfinanzielle Bericht steht für die integre Kommunikation wesentlicher und relevanter nichtfinanzieller Aspekte gegenüber unseren Stakeholdern.

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02 Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell

TeamViewers Plattform für die digitale Vernetzung leistet relevante Beiträge für eine nachhaltigere Welt | Unterzeichnung des UN Women Empowerment Principles | Positive Bewertungen durch ESG-Ratingagenturen bestätigt oder verbessert

Nachhaltigkeitsstrategie

TeamViewer ist die globale Plattform für die digitale Vernetzung von Menschen und Maschinen. Mit seinen Produkten und Dienstleistungen leistet das Unternehmen in seinem Kerngeschäft einen relevanten Beitrag für eine nachhaltigere Welt:

  • TeamViewer verbindet Menschen, die anderen Menschen privat helfen – weltweit, millionenfach und kostenfrei,
  • TeamViewer unterstützt Geschäftskunden und ihre Mitarbeitenden bei der Anwendung flexibler Formen der Arbeit und stärkt Möglichkeiten für eine bessere Balance von Arbeit und Privatleben, und
  • TeamViewer ermöglicht allen Nutzerinnen und Nutzern durch das Vermeiden von Reisen die Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen.

Eine detaillierte Beschreibung des Geschäftsmodells findet sich im Lagebericht.

TeamViewer-Lösungen ermöglichen es Millionen von Firmenund Privatkunden, ihre Produktivität trotz physischer Distanz aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Notwendigkeit von Reisen und damit Kosten und Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Das Vertrauen unserer Kunden auf die Sicherheit ihrer persönlichen Daten und kritischen Informationen sowie die Verlässlichkeit und Verfügbarkeit unserer Produkte und Dienstleistungen sind dabei die Grundlage unseres nachhaltigen Wachstums. Dies zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, betrachten wir als unsere größte Verantwortung. Wie wir dieser Verantwortung gerecht werden, beschreiben wir im Kapitel Datenschutz.

Unsere Werte – Kundenfokus, Vertrauen, Sicherheit, Leidenschaft, Einfachheit und Vielfalt – sowie der Schutz von Umwelt und Klima und die Achtung der Menschenrechte bilden die Grundlagen für unser Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir ergänzen sie durch gute Unternehmensführung und die Wahrnehmung sozialer Verantwortung. 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), 10 (Weniger Ungleichheiten), 12 (Nachhaltiger Konsum und Produktion), 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) sowie 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) ein. In diesem Geschäftsjahr hat sich TeamViewer zudem zu den UN Women's Empowerment Principles verpflichet.

Als Unterzeichner des UN Global Compact unterstützt TeamViewer die zehn Prinzipien des UN Global Compact und die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Vereinten Nationen. Die SDGs sind ein zentraler konzeptioneller Rahmen für unsere Materialitätsanalyse und unsere Nachhaltigkeitsziele und wichtige Leitlinien für die Nachhaltigkeitsstrategie. Eine besondere Rolle nehmen die SDGs 4 (Hochwertige Bildung), 5 (Geschlechtergleichheit), 8 (Gute Arbeit und Wirtschaftswachstum),

Materialitätsanalyse

Aufbauend auf einer mehrstufigen Materialitätsanalyse im Geschäftsjahr 2020, in der relevante und materielle nichtfinanzielle Themen identifiziert wurden, fand im Geschäftsjahr 2021 eine Überprüfung der Ergebnisse der Materialitätsanalyse statt. Eine Neubewertung der Materialität nichtfinanzieller Themen ergab sich daraus nicht.

Bei der Bestimmung möglicher relevanter Themen wurden im Vorjahr (2020) interne Dokumente, die drei wichtigsten nichtfinanziellen Ratings, Benchmarks und Wettbewerber, Industrie-Benchmark und -Ressourcen, regulatorische Themen sowie ESG- und andere Reportings (insbesondere GRI, SASB, SDGs) ausgewertet. Durch die Einbeziehung Stakeholder-orientierter Standards wurden die Ansprüche verschiedener Interessensgruppen in der Materialitätsanalyse berücksichtigt. Aus dieser externen Betrachtungsweise wurde eine Liste mit 70 relevanten Themen abgeleitet.

Im Rahmen eines internen Expertenworkshops wurde diese Liste um interne Aspekte ergänzt. Dabei wurde qualitativ eingeschätzt, ob und inwieweit das wirtschaftliche Handeln von TeamViewer Auswirkung auf Wirtschaft, Umwelt, Mitarbeitende und Gesellschaft aufweist.

Zur Validierung dieser Ergebnisse hat ein erweiterter Expertenkreis aus Communications, Compliance, Corporate Operations, Corporate Development, CSR, Finance, Human Resources, Investor Relations, Legal, Marketing und Public Relations die Ergebnisse erneut in einer Skala von 0 bis 20 quantifiziert und qualifiziert. Die Priorisierungen wurden dabei im Grunde bestätigt und nicht wesentlich geändert.

Handlungsfelder

Ergebnis dieses Prozesses sind 21 für das Unternehmen relevante Themen, die sechs Handlungsfeldern zugeordnet wurden (siehe Grafik).

Themen werden als relevant eingeschätzt, wenn sie aus der Perspektive der Stakeholder eine hohe oder sehr hohe Bedeutung haben oder eine hohe oder sehr hohe Auswirkung auf die relevanten Schutzgüter haben. Neun Themen, die oberhalb dieser Bewertungen liegen, sind für uns materiell.

Materielle nichtfinanzielle Aspekte der TeamViewer AG

Die nachfolgenden nichtfinanziellen Aspekte wurden als materiell in Bezug auf mindestens eine der beiden Perspektiven (outside-in/inside-out) identifiziert:

  • Datenschutz und Informationssicherheit Ausführungen finden sich im Zusammengefassten Lagebericht, Kapitel "Sicherheit und Datenschutz"
  • Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Systemen und Diensten

Ausführungen finden sich im Zusammengefassten Lagebericht, Kapitel "Sicherheit und Datenschutz"

Ausführungen finden sich im Nichtfinanziellen Bericht, Kapitel "Umwelt- und Klimaschutz"

  • Soziale Verantwortung Ausführungen finden sich im Nichtfinanziellen Bericht, Kapitel "Soziale Verantwortung"
  • Vielfalt und Antidiskriminierung Ausführungen finden sich im Nichtfinanziellen Bericht, Kapitel "Mitarbeitende"
  • Zugänglichkeit von Produkten Ausführungen finden sich im Nichtfinanziellen Bericht,

Kapitel "Umwelt- und Klimaschutz"

Governance und Integrität
Gute Unternehmensführung
inkl. Antikorruption und Bestechung
Menschenrechte
Steuertransparenz
Verantwortliche
Wertschöpfungskette
Attraktiver Arbeitgeber
Attraktivität als
Arbeitgeber
Weiterbildung und Entwicklung
Flexibles Arbeiten und Homeoffice

Materielle Themen

TeamViewer AG >>> GESCHÄFTSBERICHT 2021

Die Materialitätsmatrix zeigt die Positionierung der für das Unternehmen wesentlichen nichtfinanziellen Themen. Mindestens eine der beiden Perspektiven (outside-in und insideout) ist dabei in puncto Materialität mit einer wesentlichen Kategorisierung versehen.

Basierend auf dieser Wesentlichkeitsanalyse werden Ressourcen wie Zeit, Aufwand und Budget zugewiesen, um künftig weitere Fortschritte zu erzielen. Sie prägen damit die Nachhaltigkeitsstrategie und unsere Berichterstattung. Aus Gründen der Transparenz wird in diesem Nichtfinanziellen Bericht auch über Themen berichtet, die über die Materialität im Sinne der Materialitätsanalyse hinausgehen. Dies betrifft insbesondere die Kapitel Transparenz und Zusammenarbeit, Gesundheit und Wohlbefinden sowie Energie-, Abfall- und Wassermanagement.

Materielle nichtfinanzielle Aspekte der TeamViewer AG

Inside-out: Betrachtung der Auswirkungen ("impact") unseres Handelns als Unternehmen

Outside-in: Bedeutung aus der Stakeholder-Perspektive

TeamViewer berichtet über neun materielle nichtfinanzielle Themen innerhalb des nichtfinanziellen Berichts sowie im Lagebericht.

Sustainalytics 1

Im Juni 2021 erhielt die TeamViewer AG ein ESG-Risiko-Rating von 12,8 (2020: 15,6). Sustainalytics stufte das Risiko für wesentliche finanzielle Auswirkungen von ESG-Faktoren als "geringes Risiko" ein. Die TeamViewer AG erhielt für den aktuellen Ratingzeitraum die Auszeichnung "ESG Industry Top Rated".

MSCI 2

Im Jahr 2021 erhielt die TeamViewer AG, im zweiten Jahr in Folge, ein Rating von "AA" (auf einer Skala von AAA-CCC) in der MSCI-ESG-Ratings-Bewertung.

ISS-ESG

Im Jahr 2021 wurde TeamViewers "Prime"-Status des ISS ESG Corporate Rating bestätigt.

Nachhaltigkeitsziele

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die 2015 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, ist ein Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand. TeamViewer verpflichtet sich zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) und erkennt die Bedeutung aller 17 Ziele an. TeamViewer ist der Überzeugung, dass das Potenzial technologischer Innovation von grundlegender Bedeutung ist, um unsere Gesellschaft zu einer nachhaltigeren Lebens- und Arbeitsweise zu führen.

Um Ressourcen und Bestrebungen bestmöglich einsetzen zu können, konzentriert sich TeamViewer auf acht Fokus-SDGs, in denen das Unternehmen einen starken Beitrag zur Verbesserung leisten kann.

Auf dieser Grundlage arbeitet TeamViewer an einem Nachhaltigkeitsprogramm mit konkreten Maßnahmen, Zielen und einem verbindlichen zeitlichen Rahmen. Zu den wesentlichen Nachhaltigkeitszielen gehören:

  • Klimaneutralität bis spätestens 2025
  • Verbesserung des Zugangs zu Technologie und Bildung
  • Unterstützung unserer Kunden bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele durch den Einsatz unserer Technologien
  • Förderung von Frauen in Führungspositionen

Wichtigste Sustainable Development Goals für TeamViewer

Nachhaltigkeitsratings

Für TeamViewer sind ESG-Ratings sowie der jährliche Feedbackprozess im Rahmen der Überprüfung und Überarbeitung der Ratingergebnisse besonders hilfreich bei der Bewertung der eigenen Anstrengungen. Entsprechend kritisch werden die Berichte ausgewertet und Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet.

Es ist unser Ziel, unsere Nachhaltigkeitspositionierung kontinuierlich zu verbessern und somit auch unsere Ratingergebnisse positiv zu beeinflussen.

TeamViewer wurde im Jahr 2021 unter anderem durch folgende ESG-Ratingagenturen hinsichtlich der Performance in den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG) bewertet:

1 Copyright© 2021 Sustainalytics. All rights reserved. This publication contains information developed by Sustainalytics (www.sustainalytics.com). Such information and data are proprietary of Sustainalytics and/or its third party suppliers (Third Party Data) and are provided for informational purposes only. They do not constitute an endorsement of any product or project, nor an investment advice and are not warranted to be complete, timely, accurate or suitable for a particular purpose. Their use is subject to conditions available at https://www.sustainalytics.com/legal-disclaimers. property of MSCI or its information providers and are provided 'as-is' and without warranty. MSCI names and logos are trademarks or service marks of MSCI.

2 The use by TeamViewer AG of any MSCI ESG research llc or its affiliates ("MSCI") data, and the use of MSCI logos, trademarks, service marks or index names herein, do not constitute a sponsorship, endorsement, recommendation, or promotion of TeamViewer by MSCI. MSCI services and data are the

02 Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell

Nachhaltigkeitsmanagement

Für TeamViewer sind unternehmerische Verantwortung und die damit verbundenen Herausforderungen in allen Bereichen der Nachhaltigkeit, vor allem aber bei den Themen Klimaschutz und Chancengleichheit, von zentraler Bedeutung. Die tiefe Verankerung dieser Themen im Nachhaltigkeitsmanagement von TeamViewer wurde durch gezielte Initiativen gesichert. Dazu zählt die Einführung des Nachhaltigkeitsprogramms c-a-r-e, das Vorziehen des angestrebten Zielhorizonts der Klimaneutralität (2025 statt 2030), die Ernennung eines Nachhaltigkeitsverantwortlichen im Aufsichtsrat sowie der Beitritt zum UN-WEPs-Programm.

Die Sustainability-Abteilung berichtet direkt an den Vorstand, respektive den CFO. Mit der Ernennung eines Nachhaltigkeitsverantwortlichen im Aufsichtsrat, respektive dem Prüfungsausschuss, wurde die direkte Berichtslinie in die beiden höchsten Geschäftsorgane festgelegt und die Priorität des Themas Nachhaltigkeit weiter untermauert. Regelmäßige Berichte an den Vorstand und den Aufsichtsrat über Fortschritte und Planungen der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen ermöglichen ein schnelles Steuern der Prioritäten. Als Schnittstellenfunktion koordiniert die Abteilung die nichtfinanziellen Themen, legt Analysen, Entscheidungsvorlagen und Empfehlungen vor, sichert die strategische und operative Entwicklung sowie das Nachhaltigkeitsreporting im funktionsübergreifenden Dialog und steht für die ESG-Ratingagenturen als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Zur strategischen Steuerung unserer Nachhaltigkeitsthemen wurden diese 2021 zweimal im Rahmen des Senior Leadership Team Meetings besprochen und konkrete Maßnahmen beschlossen. Das Senior Leadership Team nimmt dabei die Funktion eines Sustainability Steering Board ein.

Mit der weiter voranschreitenden Klimakrise und der Aufnahme von Umwelt- und Klimabelangen in das Chancenund Risikomanagement hat das Thema Klimaschutz auch für die TeamViewer AG eine besondere Bedeutung erlangt. Entsprechend wird der unternehmens- und produktbezogene CO2e-Fußabdruck seit dem Geschäftsjahr 2019 berechnet.

Durch die Erfassung, Validierung und Analyse der entsprechenden Daten konnten wir CO2e-Emissions-Reduktionsziele ableiten und gleichzeitig die durch den Einsatz unserer Produkte vermiedenen Emissionen valide quantifizieren. TeamViewer verpflichtet sich, seinen operativen Betrieb klimaneutral zu gestalten, siehe Kapitel Umwelt und Klimaschutz.

Steuerung der ESG-Themen ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung, wobei der Prüfungsausschuss als Nachhaltigkeitsausschuss fungiert

Maßnahmen und Ziele

Fokus Wesentliche Verpflichtungen

  • Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2025
  • Beitritt zur SBTI 1.5 °C ambition

  • Kostenlose Verwendung unserer Lösungen für private und soziale Zwecke

  • Verbesserung des Zugangs zu Bildung und Technologie

  • Kunden dabei unterstützen selbst Emissionen zu sparen

  • Klimaneutrale Produkte basierend auf 100 % Grünstrom

  • Erhöhung des Frauenanteils im Management auf allen Ebenen

  • Würdigung der kulturellen Vielfalt mit einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung

Nachhaltigkeitsprogramm c-a-r-e

TeamViewer hat im Jahr 2021 ein eigenes Nachhaltigkeitsprogramm namens c-a-r-e gestartet. Das Programm dient der zielgerichteten, einfachen und fortlaufenden Kommunikation der Nachhaltigkeitsprioritäten und ist mit klaren Verpflichtungen, Zielen und Maßnahmen verbunden.

Das Wort c-a-r-e ist ein Akronym der englischen Begriffe

  • Climate Neutrality (Klimaneutralität)
  • Access to Technology (Zugang zur Technologie)
  • Reduced Emissions (Reduktion von Emissionen)
  • Equality (Gleichberechtigung)

c-a-r-e verbindet das Selbstverständnis (Purpose: Creating a world that works better) mit unserem nachhaltigen Geschäftsmodell, den Produkten und der Unternehmenskultur, die ebenfalls durch Verantwortungsbewusstsein und nachhaltiges Denken und Handeln geprägt ist.

Mit der Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsprogramms wurden konkrete Maßnahmen und Ziele kommuniziert:

02 Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell

Chancen und Risiken der Nachhaltigkeit

Die Chancen- und Risikobetrachtung der Nachhaltigkeitsthemen bei TeamViewer leitet sich aus dem Chancen- und Risikomanagement sowie der Materialitätsanalyse der nichtfinanziellen Themen ab.

Da im Chancen- und Risikobericht (Zusammengefasster Lagebericht) ausschließlich materielle finanzielle Risiken aufgeführt werden, ergänzt der hier vorliegende Bericht diesen um alle materiellen nichtfinanziellen Themen und folgt dabei der gleichen Bewertungslogik.

Risikobewertungsmatrix

Eintrittswahrscheinlichkeit Auswirkung Beschreibung Skala 1 Marginal 2 Geringfügig 3 Moderat 4 Signifikant 5 Erheblich Sicher 5 Mittel Erheblich Erheblich Hoch Hoch Wahrscheinlich 4 Mittel Mittel Erheblich Erheblich Hoch Voraussichtlich 3 Niedrig Mittel Mittel Erheblich Erheblich Möglich 2 Niedrig Niedrig Mittel Mittel Erheblich Unwahrscheinlich 1 Niedrig Niedrig Niedrig Mittel Mittel

Beschreibung Skal
Sicher 5
Wahrscheinlich 1
Voraussichtlich 3
Möglich 2
Unwahrscheinlich

EU-Taxonomie

Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise hat sich die Europäische Union (EU) zu einer Stärkung des Klimaschutzes verpflichtet. Die EU-Taxonomie verfolgt das Ziel, Investitionsströme in ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu leiten und stellt in diesem Kontext ein EUweites Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten dar. Bislang wurden für zwei der insgesamt sechs Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) bereits finale, delegierte Rechtsakte erlassen. Geschäftsaktivitäten und Investitionen sind nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO), wenn sie

  • (1) einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung leisten (Substantial Contribution), nachgewiesen durch Einhaltung bestimmter Kriterien (Technical Screening Criteria),
  • (2) die Erreichung der vier weiteren EU-Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen (Do No Significant Harm, DNSH ebenfalls konkretisiert in nachgeordneten delegierten Rechtsakten) und
  • (3) Mindestschutz für Arbeitssicherheit und Menschenrechte einhalten (Minimum Safeguards, Mindestschutz).

Mit im Sinne der Taxonomie-VO als nachhaltig definierte Wirtschaftsaktivitäten, damit verbundene Umsatzerlöse, Investitionen (Capex) und Betriebsausgaben (Opex) sind zu ermitteln und zu veröffentlichen.

Für das Geschäftsjahr 2021 ist zunächst nur der Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten ("eligibility") zu berichten. Der Anteil der Taxonomie-konformen Aktivitäten ("alignment") ist erst für das Geschäftsjahr 2022 zu berichten.

Zur Ermittlung der relevanten Aktivitäten und zur Ableitung der verbundenen Kennzahlen hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2021 eine Arbeitsgruppe unter der Projektpatenschaft des CFO etabliert, die zunächst durch ein externes Expertenteam geschult wurde. Dabei wurden die Bereiche Sustainability, Controlling, Accounting, Reporting, Operations und F&E einbezogen.

Das abgeleitete Projekt teilte sich in folgende Schritte:

Bei der Betrachtung der potenziellen Hauptaktivitäten (Projektschritt 2) auf Basis der Produktgruppen und Services von TeamViewer wurden folgende Wirtschaftsaktivitäten als EU taxonomiefähig ("eligible") identifiziert:

  • Annex 1, Nummer 8.1 (Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten)
  • Annex 1, Nummer 8.2 (datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen)

Neben diesen beiden Geschäftstätigkeiten hat die Arbeitsgruppe auch Geschäftsaktivitäten in Bezug auf Baugewerbe und Immobilien, Energie und Verkehr als relevant betrachtet, kam allerdings zu der Ansicht, dass aufgrund nicht wesentlicher Werte keine der Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2021 anzusetzen ist.

Begründung zu Annex 1, 8.1

TeamViewer-Lösungen stellen Verbindungen zwischen digitalen Endgeräten jeglicher Art her – jederzeit und von überall. Diese Verbindungen dienen dem Zugriff, der Steuerung, der Verwaltung oder der Reparatur der Endgeräte aus der Ferne. Die "Speicherung, Manipulation, Verwaltung, Bewegung, Kontrolle, Anzeige, Vermittlung, Austausch, Übertragung oder Empfang einer Vielfalt von Daten über Rechenzentren", wie es in der Beschreibung der Tätigkeit Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten in der Taxonomie-VO heißt, ist damit gegeben. TeamViewer selbst betreibt keine eigenen nennenswerten Rechenzentren, nimmt jedoch direkt Einfluss auf die Betreiber. Dies spiegelt sich in der Ansetzung der taxonomierelevanten Capex und Opex wider.

Begründung zu Annex 1, 8.2:

TeamViewers Selbstverständnis ist es eine Welt zu kreieren die besser funktioniert (englisch: "Creating a world that works better"). Bereits bei der Gründung des Unternehmens im Jahr 2005 war die Steigerung der Effizienz des (vornehmlich) IT-Support-Prozesses untrennbar mit der Vermeidung von Reisetätigkeiten und der dadurch verursachten Treibhausgasemissionen verbunden. Die Erweiterung des Lösungsportfolios um Kollaborations-, AR- und IoT-Anwendungen bestätigte diesen Zusammenhang auch im Sinne der Beschreibung der Tätigkeit der EU-Taxonomie. Aus unserem Produktportfolio erachten wir diejenigen Lösungen als taxonomiefähig, die im Sinne der Aktivität 8.2 zur Verringerung von Treibhausgasemissionen beitragen. Dabei gilt zu beachten, dass einzelne, kundenspezifische Anwendungsfälle ausgeschlossen werden können.

Auf Basis dieser Einschätzung berichtet TeamViewer im Weiteren über die anzusetzenden Capex, Opex sowie Umsatzerlöse, die nach Analyse aller taxonomierelevanten Geschäftsaktivitäten erhoben wurden.

Da die beiden dargestellten Aktivitäten untrennbar mit dem Geschäftsmodell von TeamViewer verbunden sind, werden die erhobenen Kennzahlen zusammengefasst aufgeführt.

85%

85%

Umsatz (426 Mio. EUR / 501 Mio. EUR)

Als Basis dient der Konzernumsatz nach IFRS in Höhe von 501.1 Mio. EUR, wie innerhalb des Konzernabschlusses ausgewiesen. Die Ermittlung des taxonomiefähigen Umsatzes erfolgte auf Basis einer angesetzten Quote von 85 %. TeamViewer entwickelt und vertreibt Software für Fernwartung, Augmented Reality und das Internet der Dinge – zur Steigerung der Prozesseffizienz bei unseren Kunden. Damit einher geht vor allem auch die Vermeidung von Reisetätigkeit und somit auch von Treibhausgasemissionen. Allerdings ist TeamViewer zum einen nicht jeder Anwendungsfall bekannt, in dem Kunden unsere Software verwenden, und zum anderen führen nicht alle bekannten Anwendungsfälle zur Vermeidung von Reisen und Emissionen. Die genauen Umsätze dieser Anwendungsfälle sind nicht eindeutig zu ermitteln. Aus diesem Grund wird mit einem Abschlag von 15 % gerechnet.

Zur Ermitltung der operativen taxonomiefähigen Investitionsausgaben (Capex) wird als Basis der Konzernabschluss nach IFRS herangezogen. Als ansetzungsfähige Capex im Sinne der Taxonomie-VO werden im Wesentlichen gesehen: Investitionen für Software, Vermögenswerte in Gebäuden, IT-Ausstattung und Kundenbeziehungen. Capex werden mit dem gleichen 15-%-Abschlag angesetzt wie Umsatzerlöse.

Zur Ermittlung der operativen taxonomiefähigen Betriebsausgaben (Opex) wird ebenfalls als Basis der Konzernabschluss nach IFRS herangezogen. Wobei sich das Gesamt-Opex im Wesentlichen aus Ausgaben für Forschung & Entwicklung (F&E), Lizenzen, Mieten und Wartung zusammensetzt. Als taxonomiefähig werden hierbei lediglich 85 % der F&E-Ausgaben angesehen und somit zur Ansetzung gebracht. Opex werden mit dem gleichen 15-%-Abschlag angesetzt wie Umsatzerlöse, da eben nicht unser gesamtes Produktportfolio als taxonomiefähig eingestuft werden kann. Da die Betriebskosten nicht direkt im Zusammenhang mit einzelnen Produkten anfallen und ermittelt werden können, greifen wir für die Datenerhebung auf den über die Umsatzerlöse ermittelten Verteilungsschlüssel zurück.

Capex (41,0 Mio. EUR / 48,3 Mio. EUR)

Opex (31,7 Mio. EUR / 39,1 Mio. EUR)

  • 1 Schulung zu den Hintergründen der EU-Taxonomie
  • 2 Betroffenheitsanalyse /Analyse der Geschäftstätigkeiten
  • 3 Datenerhebung und Ableitung der relevanten Kennzahlen
  • 4 Dokumentation und Berichterstattung

03 Governance und Integrität

Gute Unternehmensführung

Bei TeamViewer sehen wir uns in der Verantwortung, das Vertrauen der Aktionäre, Kunden und Mitarbeitenden in die hohen Standards der Unternehmensführung und -verantwortung zu erhalten. Dieses Vertrauen ist eine wesentliche Voraussetzung für unser unternehmerisches Handeln und ermöglicht es uns, unseren Erfolg zu messen. Details dazu finden sich im Kapitel Erklärung zur Unternehmensführung des Zusammengefassten Lageberichts.

Achtung der Menschenrechte

Als verantwortungsbewusstes globales Unternehmen sieht sich TeamViewer in der Pflicht, Sorge dafür zu tragen, dass im eigenen Geschäftsbetrieb, in der gesamten Wertschöpfungskette und durch die unternehmenseigenen Produkte keine Menschenrechte verletzt werden. TeamViewer respektiert internationale Standards zum Schutz der Menschenrechte und setzt sich im Rahmen seines Einflussbereichs für deren Einhaltung ein. Entsprechende Regelungen sind in

unserem Code of Conduct und im Supplier and Business Partner Code of Conduct festgehalten, dessen Anerkennung für Lieferanten und andere Geschäftspartner verpflichtend ist. Lieferanten und Geschäftspartner werden zu regelmäßiger Selbstanalyse und -beurteilung angehalten. Gleichzeitig behält sich TeamViewer eine stichprobenartige Überprüfung vor. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Auffälligkeiten, die Konsequenzen erfordert hätten.

TeamViewer setzt sich innerhalb des eigenen Unternehmens wie auch in der gesamten Wertschöpfungskette für die Einhaltung von internationalen Standards zum Schutz der Menschenrechte ein.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, orientiert sich TeamViewer an den Menschenrechtsstandards, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR), der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit hervorgehoben werden. Als Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen bekräftigt TeamViewer sein Engagement für die Integration der zehn Prinzipien in die eigene Geschäftstätigkeit, insbesondere der ersten beiden Prinzipien im Hinblick auf die Menschenrechtsstandards.

Intern, global und für alle Entitäten und Mitarbeitende formalisiert der TeamViewer Code of Conduct diese Überzeugungen und Verpflichtungen. Er spiegelt bestehende Richtlinien zur Gewährleistung der grundlegenden Standards des Geschäftsverhaltens wider. So sollen mögliche Menschenrechtsverletzungen verhindert werden. Mehrere Funktionen bei TeamViewer sind damit betraut, fortlaufende menschenrechtliche Due-Diligence-Prozesse durchzuführen. Sie ermitteln und – wenn möglich – verhindern Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen, melden Risiken und tatsächliche Verletzungen, beenden mögliche negative menschenrechtliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und bemühen sich gegebenenfalls um Wiedergutmachung.

Mitarbeitende von TeamViewer erhalten mindestens einmal jährlich Schulungen zur Menschenrechtspolitik und zu Menschenrechtsverfahren. Ein Whistleblower-System ermöglicht unter anderem die anonyme Berichterstattung potenzieller Menschenrechtsverletzungen.

Im Jahr 2021 – wie auch im Vorjahr – wurden bei TeamViewer keine wesentlichen Vorfälle von Menschenrechtsverletzungen gemeldet.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

TeamViewer verpflichtet sich im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten zur Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze und Richtlinien. Interne Richtlinien zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind verabschiedet und verbindlich.

Ethisches und transparentes Verhalten im Geschäftsverkehr sowie zwischen Mitarbeitenden, Lieferanten und Geschäftspartnern ist für TeamViewer selbstverständlich. Dazu gehören neben der Einhaltung gesetzlicher Antikorruptionsvorschriften auch faire Geschäfts-, Marketing- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prinzipien, Prozesse und Meldewege sind im Code of Conduct, der Anti-Bribery and Corruption Policy, dem Supplier and Business Partner Code of Conduct sowie der Antitrust and Fair Competition Policy festgehalten. Regelmäßige Schulungen aller Mitarbeitenden (mindestens einmal jährlich, zirka zwei Stunden pro Mitarbeitenden) und Due-Diligence-Prozesse unserer Lieferanten und Partner sollen die Einhaltung sicherstellen.

Eine Überprüfung der Einhaltung der Prinzipien der Anti-Bribery and Corruption Policy erfolgt durch regelmäßige Berichterstattung der Bereichsleiter an die Compliance-Abteilung. Beobachtungen und Verstöße können anonym über das Whistleblower-System gemeldet werden.

Aus dem Jahr 2021 – wie auch dem Vorjahr – sind TeamViewer keine wesentlichen Fälle bekannt, in denen ein Verstoß gegen Antikorruptions- und Bestechungsbestimmungen festgestellt oder gemeldet wurden.

Transparenz und Zusammenarbeit

TeamViewer ist davon überzeugt, dass hinter jedem erfolgreichen Unternehmen eine transparente Kommunikation und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen und Behörden steht. Den Grad der Transparenz und Offenlegung aller Aspekte der Geschäftstätigkeit will TeamViewer, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, kontinuierlich auf einem höchstmöglichen Niveau halten. Die Themen Informationssicherheit und Datenschutz haben dabei einen besonderen Stellenwert (siehe auch Kapitel Sicherheit und Datenschutz). Die Kommunikation mit externen Stakeholdern wie ESG-Ratingagenturen wird weiterhin offen und transparent geführt.

Steuertransparenz

Steuerzahlungen sind ein wichtiger Teil des wirtschaftlichen und sozialen Gesellschaftsbeitrags des TeamViewer-Konzerns. Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von 43,5 Mio. EUR Ertragsteuern gezahlt. Ein gerechtes und faires Steuersystem spielt für TeamViewer in allen Ländern, in denen das Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhält, eine wesentliche Rolle. TeamViewer handelt deshalb in allen Steuerfragen transparent und verantwortungsbewusst. Um dies sicherzustellen, zahlt die Gesellschaft ihren fairen Steueranteil und arbeitet weltweit vertrauensvoll mit Steuerbehörden zusammen.

TeamViewer unterstützt das Ziel eines globalen Steuersystems, das Stabilität und gerechte Steuern für die beteiligten Staaten und Unternehmen gewährleistet. Dazu verfolgt die Gesellschaft insbesondere die Entwicklung auf OECD-Ebene und richtet ihr steuerliches Handeln daran aus.

Steuerstrategie

  • Einhalten der geltenden Steuergesetze,
  • Aufbau einer der Unternehmensgröße entsprechenden Organisationstruktur für ein angemessenes Steuermanagement,
  • Anwendung eines effektiven Tax-Risk- und Compliance-Managements und
  • Handeln als verantwortungsbewusster Steuerzahler.

Die Steuerstrategie befindet sich im Einklang mit der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie von TeamViewer. Die Zahlung eines sogenannten "fair share" an Steuern hat durch die Finanzierungsfunktion von Steuerzahlungen für die jeweiligen Staaten einen mittelbaren Einfluss auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Steuerpraktiken, die diesen Zielen widersprechen, lehnt TeamViewer ab. Dieser Ansatz beinhaltet insbesondere folgende Punkte:

Keine aggressive Steuerplanung

Die Steuerstrategie der Gesellschaft umfasst insbesondere die folgenden Punkte: Staaten zu zahlen. Aggressive Steuerplanungen im Sinne von künstlichen Strukturierungen – also ohne zugrundeliegenden Geschäftszweck oder wesentliche wirtschaftliche Substanz – werden nicht angewendet.

TeamViewer wendet die geltenden Steuerregelungen nach herrschender Auslegung an. Dies gilt auch für die Vermeidung von Doppelbesteuerung durch entsprechende zwischenstaatliche Abkommen.

Die von TeamViewer angewendeten Steuerpraktiken sowie Transaktionen mit und zwischen den Konzerngesellschaften werden den jeweiligen Finanzverwaltungen im Rahmen von Steuererklärungen oder anderer Mitteilungspflichten offengelegt. Die Gesellschaft stellt darüber hinaus sicher, dass die Preisgestaltung der konzerninternen Aktivitäten im Einklang mit dem OECD-Fremdvergleichsprinzip sowie den lokalen Verrechnungspreisregeln steht, um die angemessene Steuer auf entstehende Gewinne in den beteiligten

Kein Engagement in Steueroasen

TeamViewer verlagert keine Geschäftsaktivitäten in sogenannten "Steueroasen", um Steuern zu vermeiden, die an anderer Stelle anfallen würden. Der Begriff der sogenannten Steueroase basiert auf der "List of non-cooperative Tax Jurisdictions" der EU.

Tax Governance, Tax Compliance und Tax Risk Management

Tax Governance

Die Steuerfunktion von TeamViewer ist Teil der Finanzfunktion, die dem Chief Financial Officer untersteht. Die Steuerabteilung überwacht die Einhaltung der gesamten Steuerstrategie, stellt die Abstimmung zu Steuerfragen im gesamten Konzern sicher und koordiniert lokale Steueranforderungen innerhalb des Konzerns. Die Vergütung der Mitarbeitenden der Steuerfunktion steht nicht im Zusammenhang mit der Steuerquote des Unternehmens.

Tax Compliance

TeamViewer ist in über 180 Ländern weltweit tätig. Ergänzend zu Steuerzahlungen auf das eigene Einkommen behält TeamViewer auch Umsatzsteuern oder sonstige Quellensteuern im Rahmen von Kunden- und Lieferantenzahlungen ein. Steuerzahlungen sind somit ein wesentlicher Bestandteil des Beitrags für die Gesellschaft durch das Unternehmen. Die Steuerabteilung gibt dabei Vorgaben zur Einhaltung der lokalen Steuervorschriften für den gesamten Konzern.

Des Weiteren können die Mitarbeitenden des Unternehmens zur Meldung von bestehenden unethischen oder gesetzeswidrigen Verhaltensweisen und Aktivitäten (sogenannte "unethical or unlawful behavior") mit steuerlichem Bezug konzernweite Prozesse wie etwa das Whistleblowing-System nutzen.

Tax Risk Management

Das Tax Risk Management ist eingebunden in das allgemeine konzernweite Risikomanagement. Die interne Steuerabteilung identifiziert, bewertet, überwacht und steuert mögliche steuerliche Risiken. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit dem CFO zu steuerlichen Risiken statt. Bei Unsicherheiten werden externe Steuerexperten hinzugezogen.

Stakeholder-Dialog und Advocacy

TeamViewer ist überzeugt, dass ein verantwortungsbewusstes Einhalten von Steuergesetzen die positive wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unterstützt. TeamViewer unterstützt die Arbeit für ein besseres und gerechteres Steuersystem auf nationaler und internationaler Ebene, um die verschiedenen Interessen von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auszugleichen. Zudem erfolgt anlassbezogen ein kooperativer Austausch mit der zuständigen Finanzverwaltung.

Derzeit bestehen keine weiteren Mitgliedschaften der verantwortlichen Personen in steuerlichen Interessenvertretungen und kein daraus folgender politischer Austausch.

03 Governance und Integrität

477 neue Mitarbeitende eingestellt – davon 38 % Frauen | Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit gestiegen | Engagement für Vielfalt und Antidiskriminierung durch die Einführung der Diversity, Inclusion and Non-Discrimination Policy verstärkt | Anteil an Frauen in Führungspositionen steigt um 1 % auf 30 % | Gleichheit der Vergütung von Frauen und Männern mit einer Abweichung von unter 1 % | 34 % Frauenanteil zum Vorjahr bestätigt | Kulturelle Vielfalt mit fast 80 verschiedenen Nationalitäten unter den Mitarbeitenden

Personalmanagement und Unternehmenskultur

Eines der zentralen Elemente bei der Erfüllung unserer Unternehmensziele sind unsere Mitarbeitenden. In einer Zeit des allgemeinen Fachkräftemangels und des anhaltenden Trends der "Great Resignation", vor allem in der westlichen Welt, basiert unser zukünftiger Erfolg mehr denn je auf der Rekrutierung, Weiterentwicklung und vor allem der Bindung von hoch qualifizierten und motivierten Mitarbeitenden.

Trotz der COVID-19-bedingt schwierigen Umstände gelingt es uns, geleitet durch unsere Werte – Vertrauen, Leidenschaft, Kundenorientierung, Sicherheit, Einfachheit und Vielfalt – sowie einen starken Zusammenhalt, als attraktiver Arbeitgeber wertvolle Mitarbeitende an uns zu binden.

In einem Umfeld, das von schnellem Wandel und unsteten Umgebungen geprägt ist, bildet unsere wertorientierte Unternehmenskultur die Basis für nachhaltiges Wachstum. Die Verankerung unserer Werte in unserem Arbeitsumfeld und die Gestaltung einer nachhaltigen, werteorientierten Unternehmenskultur haben daher weiterhin eine hohe Priorität.

Wir streben ein von Offenheit und Ehrlichkeit geprägtes Arbeitsumfeld an, dass es Mitarbeitenden ermöglicht, sich mit der notwendigen Agilität und Reichweite eines digitalen Arbeitsumfeldes erfolgreich zu entwickeln. Unser Engagement dafür spiegelt sich auch in unseren Arbeitspraktiken und den täglichen Interaktionen wider, die Mitarbeitende mit unserem Führungsteam und den Führungskräften im gesamten Unternehmen haben können.

Dies bestätigt auch unsere jährliche Befragung der Mitarbeitenden. Sie unterstützt die Ausrichtung unseres Personalmanagements und treibt dessen Entwicklung voran, indem sie auf die Themen abzielt, die die Prioritäten und Strategien des Unternehmens reflektieren und sinnvolle Verbesserungen unserer Unternehmenskultur ermöglichen. Im Rahmen der diesjährigen Befragung waren 77 % unserer Mitarbeitenden stolz darauf, Teil dieser Unternehmenskultur und Teil von TeamViewer zu sein.

Die Verantwortung für unser Personalmanagement ging 2021 von der Senior Vice President HR (mit Berichtslinie zu unserem CFO) an den Chief of Staff and Strategy (Executive Vice President) über, der direkt an den CEO berichtet.

04 Mitarbeitende

der Mitarbeitenden sind stolz, ein Teil von TeamViewer zu sein

77% Unternehmenswerte von TeamViewer

04 Mitarbeitende

Mitarbeitendengewinnung

Wie im Vorjahr war TeamViewer auch im Jahr 2021 erfolgreich bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden. Aufgrund des etwas schwächeren Geschäftswachstums wurden die Rekrutierungsaktivitäten vor allem im letzten Quartal des Geschäftsjahr 2021 reduziert. Dennoch wurden im Berichtszeitraum insgesamt 477 neue Mitarbeitende eingestellt, unter denen fast 60 Nationalitäten vertreten sind. 179 Positionen oder 38 % der Stellen konnten mit Frauen besetzt werden.

Die COVID-19-Pandemie hat uns dazu veranlasst, unsere Methode für die Einstellung und das Onboarding von Mitarbeitenden zu ändern. Unsere Erfahrung als ein führendes Unternehmen im Digitalgeschäft war ein wichtiger Erfolgsfaktor bei der Bewältigung dieser Herausforderung.

Obwohl wir nicht an diversen Recruiting-Veranstaltungen verschiedener Hochschulen, Gemeinschaftsgruppen, Messen oder sonstigen Veranstaltungen teilnehmen konnten, wirkte sich dies nicht negativ auf die Rekrutierung von Toptalenten in allen Funktionsbereichen weltweit aus.

Insgesamt haben wir im Berichtszeitraum 477 Mitarbeitende eingestellt. Es ergibt sich im gleichen Zeitraum ein Nettozuwachs von 221 Mitarbeitenden.

Der Schwerpunkt der Rekrutierungsaktivitäten lag im Geschäftsjahr 2021 in den Vertriebsbereichen, die mit 267 neu eingestellten Mitarbeitenden einen Nettozuwachs von 180 (+ 42 %) Mitarbeitenden verzeichnen konnten.

Mitarbeitendenbindung

Mehr denn je ist die Mitarbeitendenbindung ein bedeutsamer Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung unserer Wachstumspläne. Hierzu bieten wir eine wettbewerbsfähige Vergütung und weitere Leistungen für Mitarbeitende, flexible Arbeitszeitvereinbarungen, ein positives, dynamisches Arbeitsklima sowie persönliche Wachstums- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten an.

Wir sind uns bewusst, dass wir in einer hart umkämpf-

ten Branche gerechte und angemessene Vergütungs- und Versorgungspakete anbieten müssen. Unsere entsprechenden Programme zielen darauf ab, sowohl durch globale als auch lokale Angebote die besten Mitarbeitenden für uns zu gewinnen und an uns zu binden. Allen Mitarbeitenden wird ein Unternehmensbonus gewährt, der sich an geschäftlichen und finanziellen Zielen ausrichtet. Für Vertriebsmitarbeitende gilt ein gesondertes Bonussystem.

Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass unsere Mitarbeitenden in der Lage sind, trotz der über einen sehr langen Zeitraum einzuhaltenden Distanzregeln effizient und erfolgreich zusammenzuarbeiten. Viele Mitarbeitende haben in der zurückliegenden Zeit die räumliche Flexibilität sehr geschätzt. Dennoch erleben wir insbesondere nach länger andauernden Phasen des Homeoffice, wie wertvoll die persönliche Zusammenarbeit an unseren Standorten ist. Um für TeamViewer das Beste aus beidem dauerhaft kombinieren zu können, haben wir unseren Mitarbeitenden auch in diesem Jahr ein hybrides Arbeitsmodell angeboten. Unsere Mitarbeitenden können von nun an jeweils zur Hälfte an ihrem jeweiligen Standort oder von zu Hause arbeiten. Absprachen werden dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Bedürfnisse, aber auch vor dem Hintergrund der Erfordernisse des jeweiligen Fachbereichs flexibel getroffen.

In einem nie dagewesenen Maß hat die COVID-19-Pandemie auch gezeigt, wie unabhängig in unserer Branche die Erbringung erfolgreicher Arbeit von den örtlichen Gegebenheiten ist. Gerade in Zeiten langanhaltender Homeoffice-Phasen hat sich allgemein der Trend verfestigt, diese Phasen wohnortunabhängig zu verbringen. Diesem Wunsch wollen wir in Zukunft auch unabhängig von den Erfordernissen der Pandemie entsprechen und bieten daher allen Mitarbeitenden die Möglichkeit, einen Teil des Jahres außerhalb von Deutschland tätig zu sein.

Neben der räumlichen Flexibilität bietet unser Teilzeitprogramm auch zeitliche Flexibilität. Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 nahmen 95 Mitarbeitende an diesem Programm teil.

Trotz umfangreicher Maßnahmen nahm die Bindung von Mitarbeitenden im Geschäftsjahr 2021 entsprechend dem allgemeinen Branchentrend ab. Von dem hohen Wert von 91 % im Vorjahr (+ 5 % gegenüber 2019) sank die Bindung der Mitarbeitenden im Jahr 2021 auf 84 % (16 % freiwillige Fluktuation).

Anzahl der Mitarbeitenden

Stand 31. Dezember 2021, Angaben in Vollzeitäquivalenten (FTE).

38% Frauenanteil bei den neu eingestellten Mitarbeitenden

neue Mitarbeitende eingestellt.

Im Jahr 2021 wurden

TeamViewer ist in der Lage, sichere Arbeitsplätze, ein attraktives Vergütungs- und Versorgungspaket sowie individuell flexible Arbeitsoptionen anzubieten.

Dies zeigt auch Auswirkung auf die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei TeamViewer, die gegenüber 2020 leicht gestiegen ist (2020: 2,9 Jahre; 2021: 3,0 Jahre). Wir sehen dies als positives Signal der Verbundenheit unserer Langzeitbeschäftigten, besonders vor dem Hintergrund der im Jahr 2021 hohen Anzahl an neu eingestellten Mitarbeitenden, die den diesjährigen Durchschnitt senken.

Vielfalt und Antidiskriminierung

Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Die Vielfalt der Belegschaft auf allen Ebenen ist für TeamViewer als globale Organisation von großer Bedeutung. So haben wir auch im Geschäftsjahr 2021 Maßnahmen durchgeführt, um die Vielfalt innerhalb des Unternehmens weiter auszubauen und das Miteinander verschiedenster Menschen diskriminierungsfrei zu gestalten. Wir veröffentlichen demografische Angaben und schulen unsere Mitarbeitenden in der Durchführung diskriminierungsfreier und auf eine Förderung von Diversität angelegter Rekrutierungsprozesse. Außerdem haben wir zum Ende des Jahres 2021 eine unternehmensweite Diversity, Inclusion and Non-Discrimination Policy veröffentlicht, die zusätzlich zu unserem Code of Conduct weitere Leitlinien im Bereich Diversität und Inklusion verbindlich festlegt. Darüber hinaus ist TeamViewer Teilnehmer des Target Gender Equality Programs des UN Global Compact und bekennt sich zu den Women Empowerment Principles der Vereinten Nationen. voranzutreiben, nimmt TeamViewer im Geschäftsjahr 2021 am Target Gender Equality Program des UN Global Compact teil. Mit der Durchführung einer Performance Analyse, praktischen Workshops, Peer-to-peer-Learning und einem Netzwerk mit über 20 weiteren teilnehmenden Unternehmen, sowie einem Multi-Stakeholder-Dialog auf Landesebene leistet das Programm praktische Unterstützung bei der Umsetzung der WEPs, aber auch bei der nachhaltigen Verankerung von Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Unternehmens. Zum 31. Dezember 2021 betrug der Frauenanteil unserer weltweit Beschäftigten 34 %. Unser Ziel ist es, den Frauenanteil weiter auszubauen und eine Spitzenposition im Vergleich der führenden Unternehmen unserer Branche einzunehmen. Frauenanteil

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist TeamViewer wichtig. Im Geschäftsjahr 2021 haben wir insbesondere in bislang unterrepräsentierten Bereichen soweit möglich Frauen rekrutiert, gleichzeitig wollen wir eine gleichberechtigte Einbindung von Frauen in Führungs- und Entscheidungsprozesse unseres Unternehmens sicherstellen. Um diese Bestrebungen nach innen zu stärken sowie nach außen hin sichtbar zu machen, hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2021 die Women Empowerment Principles (WEPs) der Vereinten Nationen unterzeichnet. Die WEPs dienen Unternehmen weltweit als Leitlinie zur Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie der Stärkung von Frauen am Arbeitsplatz und in den Märkten, aber auch darüber hinaus in der gesamten Gesellschaft. Sie sind primäres Vehikel zur Umsetzung der Agenda 2030 sowie der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung von Unternehmen. Um die Umsetzung der WEPs zu unterstützen und

unserer weltweit Beschäftigten

34%

Ein wesentlicher Indikator, der die Gleichstellung der Geschlechter bei TeamViewer unterstreicht, ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen. In der zum Ende des Geschäftsjahres 2021 veröffentlichten Diversity, Inclusion and Non-Discrimination Policy hat TeamViewer die ambitionierten Ziele aus dem Jahr 2020 daher noch einmal konkretisiert. Bis Jahresende 2023 wollen wir den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf 33 % (im Vorstand auf 25 %) steigern.

Frauenanteil in Führungspositionen

Den Anteil von Frauen in Führungspositionen insgesamt wollen wir bis zum Ende des Jahres 2024 auf 33 % anheben. Im Jahr 2021 belief sich der Frauenanteil in Führungspositionen auf 30 % (+ 1 % gegenüber Vorjahr). Damit haben wir unser Teilziel von + 1 % pro Jahr erreicht.

Führungspositionen beinhalten dabei Teamleiter (Managers Managing Employees or Teams) sowie mittleres und oberes Management (Managers Managing Managers). Darüber hinaus haben wir uns zum Ziel gesetzt, einen Anteil von mindestens 33 % Frauen an unseren Karriere- und Führungskräfteentwicklungsprogrammen zu beteiligen.

Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei TeamViewer ist leicht gestiegen – trotz hoher Anzahl an Neueinstellungen im letzten Jahr.

Neben den Zielsetzungen für den Frauenanteil ist für TeamViewer eine Gleichstellung der Geschlechter hinsichtlich der Vergütung der zweite Schlüsselindikator, den wir zur Messung der Gleichbehandlung innerhalb unseres Einflussbereichs heranziehen.

TeamViewer wendet bei allen Rekrutierungsaktivitäten den Gleichbehandlungsgrundsatz an und gewährt die gleiche Vergütung für Frauen und Männer in vergleichbaren Positionen. Zusätzlich verpflichtete sich TeamViewer dazu, in jedem Jahr die geschlechterspezifische Vergütung zu prüfen und eine Gleichstellung in dieser Hinsicht zu erreichen. Im Rahmen unserer Diversity, Inclusion and Non-Discrimination Policy verpflichten wir uns nun auch zu konkretem Handeln, sollte der Gehaltsunterschied innerhalb einer vergleichbaren Mitarbeitendengruppe bei gleicher Qualifikation, Berufserfahrung, Unternehmenszugehörigkeit und regionaler Verortung mehr als 3 % betragen.

Die Analyse der geschlechterspezifischen Vergütung unter vergleichbaren Gruppen innerhalb des bestehenden Mitarbeitendenstamms (gleiche Berufsbezeichnung, Seniorität, Betriebszugehörigkeit, Standort)1 wurde im Geschäftsjahr 2021 ausgebaut und ergab, dass TeamViewer seine Mitarbeitenden geschlechtsunabhängig gleich gut bezahlt.

Mit einer Ausnahme, die eine Abweichung von mehr als 3 % ergab (95,2 %), gab es keine Hinweise auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Bezahlung. Frauen erhielten demnach zwischen 95,2 % und 102,4 % des Gehalts ihrer männlichen Kollegen, was zu einer Gesamtquote von 99,1 % über alle analysierten Mitarbeitendengruppen führte. Die Gesamtabweichung lag demnach bei unter 1 %.

TeamViewer verpflichtet sich, das identifizierte Gap innerhalb eines Jahres zu mitigieren und geschlechterunabhängig gleich zu bezahlen. Diese Analyse wird jährlich durchgeführt und unterliegt einem stetigen Überwachungs- und Verbesserungsprozess.

Analyse zeigt unter 1 % Abweichung.

Geschlechterunabhängige Vergütung

Kulturelle Vielfalt

TeamViewer beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 Mitarbeitende mit rund 80 unterschiedlichen Nationalitäten. Allein an unseren deutschen Standorten haben wir in diesem Jahr Mitarbeitende aus mehr als 50 Nationen neu eingestellt und zahlreiche internationale Umzüge unterstützt, um talentierte Fachkräfte für eine Anstellung bei TeamViewer zu gewinnen.

Mitarbeitendentraining und -entwicklung

Wir bewegen uns in einem dynamischen Umfeld, in dem wir zeitnah und flexibel auf sich verändernde interne und vor allem externe Anforderungen reagieren wollen, um sowohl kurz- als auch langfristig das Unternehmenswachstum zu sichern und den Erwartungen unserer Kunden weiterhin gerecht zu werden. Unsere Mitarbeitenden bewegen sich ebenfalls in diesem Umfeld sich ständig wandelnder Anforderungen. Somit ist die kontinuierliche Weiterbildung unserer Mitarbeitenden einer der Erfolgsfaktoren, um sie zu befähigen, neuen Anforderungen nicht nur zu begegnen, sondern sie frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen.

Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Qualifizierung unserer Führungskräfte. Sie sind die Schlüsselfiguren bei der Bewältigung dieser vielfältigen Herausforderungen. TeamViewer bietet drei verschiedene Qualifizierungsprogramme für Führungskräfte verschiedener Ebenen wiederkehrend an:

Für Nachwuchsführungskräfte:

Dieses Programm richtet sich an Mitarbeitende, die vor kurzer Zeit eine Führungsrolle übernommen haben oder innerhalb kürzerer Zeit dazu befördert werden. Im Jahr 2021 haben an diesem mehrtägigen Programm insgesamt 23 Nachwuchsführungskräfte teilgenommen. Der Frauenanteil in dieser Gruppe lag bei 35 %.

Für erfahrene Führungskräfte:

Dieses Programm bietet erfahrenen Führungskräften in verschiedenen ganztägigen Modulen vertiefte Weiterentwicklung in allen Bereichen der Mitarbeitendenführung und der Bewältigung einer agilen Umwelt. Hier haben im Jahr 2021 insgesamt zwölf erfahrene Führungskräfte teilgenommen, 33 % von ihnen waren weiblich.

Für Führungskräfte der oberen Ebenen:

Dieses Programm ist insgesamt auf die Dauer eines Jahres angelegt und wird hybrid über mehrere Module in Kooperation mit der INSEAD Business School durchgeführt. 27 Führungskräfte haben im Jahr 2021 an diesem Programm teilgenommen. 33 % der Teilnehmenden waren Frauen.

Alle unsere Führungskräfteprogramme sind interdisziplinär und global besetzt, um die Vernetzung über Abteilungen und Fachbereiche sowie unsere verschiedenen Standorte hinweg zu fördern.

Natürlich erhalten auch alle anderen Mitarbeitenden die Chance, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und auszubauen und somit einen Beitrag für eine effiziente Arbeit zu leisten. Mitarbeitende werden dazu ermutigt, bis zu sechs Tage im Jahr für die fachliche und persönliche Weiterentwicklung zu nutzen. In unserem Learning Management System stehen den Mitarbeitenden über 1.000 verschiedene Kurse und Inhalte zu vielen verschiedenen Themen zur Verfügung. Ergänzt wird dieses Angebot durch die Möglichkeit, darüber hinaus externe Qualifizierungsmaßnahmen wahrzunehmen. Um allen Mitarbeitenden rund um den Globus ein niedrigschwelliges Weiterentwicklungsangebot machen zu können und zudem den sich verändernden Anforderungen der andauernden COVID-19-Pandemie flexibel gerecht werden zu können, finden viele Angebote virtuell statt. Online-Lernen ist dabei sowohl synchron als auch asynchron verfügbar. In Zeiten, in denen es vor dem Hintergrund von COVID-19 möglich ist, fördert TeamViewer darüber hinaus aktiv Präsenzveranstaltungen und plant hybride Maßnahmen.

2022 werden wir unsere Qualifizierungsprogramme weiter ausbauen, weitere Möglichkeiten nutzen, um Zeitunterschiede zwischen den einzelnen Standorten zu überbrücken und Inhalte für verschiedene Mitarbeitendengruppen noch effektiver zu vermitteln.

1 Analysiert wurden Positionen mit der Bezeichnung "Inside Sales Representative" und "Software Developer" und "Customer Support Specialist" mit der gleichen Betriebszugehörigkeit, im gleichen Land und auf gleichem Senioritätslevel, da diese die größten und wichtigsten Rollen-Gruppierungen bei TeamViewer sind.

Gesundheit und Wohlbefinden

Die zurückliegenden zwei Jahre zeigen, dass sich die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen negativ auf Gesundheit und Wohlbefinden von Arbeitnehmern auswirken können. Längere Phasen des Lockdowns führen zu unerwünschter Isolation; wirtschaftliche Sorgen oder die zusätzliche Belastung durch die zeitgleiche Betreuung von Kindern wirken als zusätzlicher Stressfaktor. Auch wenn TeamViewer als Unternehmen wirtschaftlich unbeschadet durch die Krise gekommen ist, haben wir die Effekte der weltweiten Maßnahmen auf das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden von Anfang an ernst genommen.

Auch im Jahr 2021 ergriffen wir frühzeitig und jeweils mit regionalem Bezug Maßnahmen, um das von COVID-19 ausgehende Risiko für unsere Mitarbeitenden so gering wie möglich zu halten. In Zeiten des Lockdowns haben wir unsere Team Manager ermutigt und gefördert, die soziale Interaktion in den Teams aufrechtzuerhalten und persönlichen Austausch zu fördern. Gleichzeitig haben wir zeitliche Korridore niedriger Inzidenzen regional für die Förderung persönlicher Zusammenarbeit vor Ort genutzt, wobei die installierten Hygieneregeln weiterhin Bestand hatten. Darüber hinaus wurden unsere Mitarbeitenden über die Vorsichtsmaßnahmen zur COVID-19-Pandemie hinaus mindestens einmal jährlich zu den Themen Arbeitsgesundheit und Wohlbefinden geschult.

Im Umgang mit der COVID-19-Pandemie war es TeamViewer sehr wichtig, die Möglichkeit der Impfung zu betonen, sobald diese für alle zur Verfügung stand. So konnten wir mit mehreren Impftagen an unserem Hauptsitz in Göppingen im Sommer 2021 unseren Mitarbeitenden in Deutschland ein niedrigschwelliges Impfangebot machen. Auch Mitarbeitende aus anderen deutschen Standorten sowie nahe Angehörige hatten die Möglichkeit, sich an diesen Tagen impfen zu lassen. Im Januar 2022 haben wir allen Mitarbeitenden der deutschen Standorte die Möglichkeit einer Boosterimpfung angeboten.

Im Frühjahr 2021 startete TeamViewer mit Move4Change die erste globale Wohltätigkeitsinitiative in der Geschichte des Unternehmens. Gleichzeitig bildete diese Initiative einen Anreiz für unsere Mitarbeitenden, physisch in Bewegung zu bleiben. Über eine App, die zurückgelegte Schritte oder Wege auf dem Rad aufzeichnet, hatten alle Mitarbeitende die Gelegenheit, an dieser Aktion teilzunehmen. TeamViewer wiederum verpflichtete sich, einen kleinen Betrag pro gelaufener bzw. gefahrener Meile an das UNICEF Projekt UPSHIFT zu spenden, das Jugendliche im Bereich des sozialen Unternehmertums fördert. In einem Zeitraum von zwei Monaten beteiligten sich insgesamt 516 Mitarbeitende weltweit an der Initiative. Sie legten insgesamt 73.959 Kilometer zurück und erarbeiteten so insgesamt 20.000 US-Dollar für UPSHIFT. Neben dieser globalen Initiative fanden 2021 kleinere regionale Aktionen mit dem Fokus auf Bewegung statt, wie zum Beispiel die gemeinschaftlich organisierte Vorbereitung und Teilnahme an lokalen Sportveranstaltungen. Als führender Anbieter von Konnektivitätslösungen erwarten unsere Mitarbeitenden flexible Arbeitsmodelle, die für TeamViewer zu einem guten Arbeitgeberangebot dazugehören. Neben einer flexiblen Arbeitszeitvereinbarung, die bei TeamViewer bereits länger besteht, haben wir in diesem Geschäftsjahr global ein hybrides Arbeitsmodell eingeführt. Mitarbeitende haben nun die Möglichkeit, jeweils zur Hälfte von zu Hause und an ihrem jeweiligen Bürostandort zu arbeiten. Das Modell legt Rahmenbedingungen auf individueller Ebene sowie bereichsspezifische Erfordernisse fest. Daneben bieten wir weiterhin Teilzeitmodelle an. Im Geschäftsjahr 2021 nahmen 95 Mitarbeitende (entspricht einem Anteil von 6,4 %) an einem Teilzeitprogramm teil. Um auch die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu fördern, bietet TeamViewer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und standortabhängig unterschiedlich Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub an und fördert aktiv die Reintegration von Müttern und Vätern nach ihrer Rückkehr in den Beruf.

Flexibles Arbeiten

Mitarbeitendenengagement und Feedback

Feedback und Beteiligung sind für unsere motivierten und engagierten Mitarbeitenden wichtige Themen. Dies spiegelt sich in der Beteiligung an unserer jährlichen Mitarbeitendenbefragung wider: knapp 80 % aller Mitarbeitenden nutzten 2021 die Chance, über diesen Weg ihr Feedback zu wichtigen Themen zu geben und sich so an der Weiterentwicklung des Unternehmens zu beteiligen.

Auch auf individueller Ebene gewinnt das Thema Feedback an Bedeutung. Eine nachwachsende Generation aus Beschäftigten und Führungskräften wünscht sich eine regelmäßige, qualifizierte und rollenspezifische Rückmeldung zu ihrer individuellen Arbeit. Um hier einen ganzheitlichen und organisationsweiten Ansatz zu etablieren, haben wir 2021 begonnen, regelmäßige Feedbackprozesse rollenspezifisch aufzusetzen. Dies werden wir im Geschäftsjahr 2022 fortsetzen und ausbauen.

Offenheit und organisatorische Transparenz sind uns wichtig, um unsere Mitarbeitenden sowohl zu strategischen als auch zu operativen Themen auf dem Laufenden zu halten. Hierzu nutzen wir beispielsweise regelmäßige Mitarbeitendenversammlungen (All Hands Meetings) oder Companybeziehungsweise CEO-Updates. Häufige Interaktionen innerhalb von Teams und abteilungsübergreifend sind für das Engagement der Mitarbeitenden wichtig und werden über die Kooperationsplattformen des Unternehmens gefördert. Die regelmäßigen Updates ermöglichen es den Mitarbeitenden, sich auf globaler Ebene zu vernetzen und ein besseres Gespür für die offene und diverse TeamViewer-Kultur zu entwickeln. Mehr denn je wird dies auch vor dem Hintergrund unseres hybriden Arbeitsmodells von langfristiger Relevanz sein.

Offenheit und organisatorische Transparenz sind uns wichtig, um unsere Mitarbeitenden sowohl zu strategischen als auch zu operativen Themen auf dem Laufenden zu halten.

05 Umwelt- und Klimaschutz

Vorzug des Klimaneutralitätsziels auf 2025 | Beitritt zur Science Based Targets Initiative zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels | Ausrollen von Maßnahmen zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele | Einsatz der TeamViewer-Produkte vermeiden die Emission von ca. 37 Mio. t CO2e

Klimastrategie

Der Schutz der Umwelt und des Klimas sind wichtige Anliegen von TeamViewer und wurden in der Materialitätsanalyse als wesentlich für das Unternehmen eingestuft. Auch im Rahmen unseres Nachhaltigkeitsprogramms c-a-r-e wird den Themen Klima- und Umweltschutz eine hohe Priorität beigemessen.

Als Anbieter von Remote Connectivity Software sieht sich TeamViewer in der Pflicht, Kunden bei der Einsparung von CO2e-Emissionen zu unterstützen und den eigenen Geschäftsbetrieb umweltfreundlich und klimaneutral zu gestalten. Seit 2018 ist TeamViewer im eigenen Geschäftsbetrieb klimaneutral.

Überarbeitung der Klimaziele

Die bisherigen Klimaziele

    1. Kontinuierliche Klimaneutralität des eigenen Geschäftsbetriebs1 – gleichzeitig Reduzierung der operationalen CO2e-Emissionen pro Mitarbeitenden um 50 % bis 2025 (Jahresende), verglichen mit dem Basisjahr 2019.
    1. Erreichung einer Gesamt-Klimaneutralität (Net-Zero; Full Scope 1–3 GHG-Protokoll) bis spätestens 2030 – gleichzeitig Reduzierung der Scope-1–3-Emissionen um 50 % (in Relation zu Mio. EUR Umsatz)

wurden gemeinsam vom Vorstand und dem Senior Leadership Team überarbeitet:

TeamViewer strebt nun bis spätestens 2025 Klimaneutralität unter Berücksichtigung der Scopes 1 bis 3, bei gleichzeitiger Reduktion der Emissionen um 50 % an; also fünf Jahre früher als ursprünglich geplant.

Wir sind davon überzeugt, dass die Zeit des Wartens und Aufschiebens vorbei ist und wollen mit unserem neuen und ambitionierteren Ziel eine Vorreiterrolle einnehmen, die auch andere Unternehmen darin bestärken soll, Verantwortung zu übernehmen und zu handeln.

Der Weg zur Klimaneutralität

Verbleibende nicht vermeidbare Emissionen werden mit Zertifikaten ausgeglichen.

1. Durch die Kompensation der Scope-1- und -2-Emissionen sowie der Scope-3-Emissionen, die dem eigenen Betrieb zugeordnet werden können (z. B. Reise- und Pendleraktivitäten; siehe auch Definition unter operative Emissionen).

Im Jahr 2021 haben wir unser Klimareporting zudem durch die Teilnahme an der cdp-Berichterstattung erweitert. Das im Dezember 2021 veröffentlichte Ergebnis (B-) bescheinigt TeamViewer ein aktives Management der Umweltbelange. Um sowohl dieses aktive Management, aber vor allem auch den hohen Anspruch unserer gesetzten Klimaziele mit globalen Standards und Verpflichtungen zu unterlegen, ist TeamViewer im Jahr 2021 der Science-based Targets Initiative (SBTI) beigetreten und verpflichtet sich, seine Klimaziele nach wissenschaftlichen Standards zu verifizieren und auf die Limitierung der globalen Erderwärmung um maximal 1,5-Grad auszurichten. Gemäß den Regularien der SBTI streben wir eine Berechnung dieser Ziele (oder Verifizierung der bisherigen Ziele auf SBT-Basis) innerhalb der kommenden zwei Jahre an.

Umweltschutz ist ein wichtiges Thema in der gesamten Wertschöpfungskette des Unternehmens. Grundprinzipien zu ressourcenschonendem Handeln sind im Code of Conduct und im Supplier and Business Partner Code of Conduct, der sich an vor- und nachgelagerte Geschäftspartner richtet, verankert. TeamViewer strebt einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie, Wasser und anderen natürlichen Ressourcen im gesamten Geschäftsbetrieb an. Das Unternehmen optimiert seine Energieeffizienz und strebt an, vollständig auf erneuerbare Energiequellen zu setzen.

Innerhalb des Prüfungsausschusses wurde im Jahr 2021 ein Mitglied ernannt, dass sich vornehmlich aller Nachhaltigkeitsthemen des Unternehmens annimmt und insbesondere die Betrachtung und Bewertung der Klimaziele vornimmt.

Im Jahr 2021 haben sich keine umweltrelevanten Vorfälle ereignet und es wurden keine entsprechenden Bußgelder verhängt.

Klimaschutz und Klimaneutralität

Auch organisatorisch sind die Nachhaltigkeitsbelange in direkten Berichtslinien an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat, respektive den Prüfungsausschuss verankert. Die Abteilung Sustainability, die direkt an den Vorstand respektive an den Chief Financial Officer berichtet, hat die Aufgabe, bestehende Maßnahmen in einem Umweltmanagementsystem zu bündeln und kontinuierlich zu optimieren sowie die Klimastrategie weiterzuentwickeln und operative Maßnahmen zur Zielerreichung zu koordinieren. Crossfunktionale Teams sollen für die Einhaltung aller geltenden Umweltgesetze, behördlichen Vorschriften sowie freiwillig eingegangenen Verpflichtungen im Bereich Umweltschutz Sorge tragen. len Niveau zu begrenzen. Als Unternehmen ist sich TeamViewer seiner Verantwortung für den Klimaschutz bewusst und handelt konsequent, indem es die Nutzung von Technologie als ein wirksames Mittel zur globalen Reduzierung von Kohlenstoffemissionen unterstützt. Mit dem Beitritt zur Science Based Target Initiative sowie der Business Ambition for 1.5 °C macht TeamViewer einen weiteren wichtigen Schritt und verpflichtet sich die im eignen Einflussbereich befindlichen Emissionen soweit wie möglich zu reduzieren, um die Vorgaben des Pariser Abkommens zu erfüllen.

Der globale Klimawandel hat bereits beobachtbare Auswirkungen auf die Umwelt. Klimaschutz und das Erreichen global abgestimmter Ziele sind eine entscheidende gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderung. Im Jahr 2015 wurde mit dem Pariser Abkommen ein weltweites, rechtlich verbindliches Abkommen verkündet und von fast 190 Parteien unterzeichnet. Die Regierungen einigten sich auf das langfristige Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5-Grad über dem vorindustriel-

Schon bei der Gründung von TeamViewer im Jahr 2005 war es ein zentrales Anliegen, physische Distanzen zu überwinden, indem sich Anwender aus der Ferne mit Computern und anderen Geräten verbinden. Dieser Effekt führt letztlich nicht nur zu Effizienzgewinnen in Form von Zeit- und Geldersparnis für unsere Kunden, sondern trägt darüber hinaus durch die Vermeidung von Reisen in hohem Maße zur Reduktion von Kohlenstoffemissionen bei.

Im Einklang mit unserem Produktangebot und dem damit verbundenen Versprechen grüner Technologie ist es unser Ziel, es den Menschen zu ermöglichen, ihre Kohlenstoffemissionen zu reduzieren Dafür stellen wir eine Technologie zur Verfügung, die es erlaubt, sich von überall und zu jeder Zeit aus der Ferne mit jedem vernetzten Gerät zu verbinden. Gleichzeitig verpflichtet sich TeamViewer seine eigenen Emissionen zu reduzieren und stellt den eigenen Geschäftsbetrieb bereits seit 2018 klimaneutral. 2

TeamViewer betrachtet auch die Bildung in Energie- und Klimafragen als einen wichtigen Einflussfaktor für künftige Verbesserungen, weshalb jedes Jahr Projekte zur Förderung der Weiterbildung in Energie- und Klimafragen im Einklang mit den Rahmenbedingungen des Unternehmens im Hinblick auf die soziale Verantwortung unterstützt werden (siehe auch Seite 181).

will TeamViewer Klimaneutralität1 erreichen

2025

Bis spätestens

Mit dem Beitritt zur Science Based Targets Initiative sowie der Business Ambition for 1.5°C, macht TeamViewer einen weiteren wichtigen Schritt, um die Vorgaben des Pariser Abkommens zu erreichen.

2 Zertifikate werden zur Kompensation erworben. Bezieht sich auf die Kompensation von Scope 1, 2 und anteilig 3 (anteilig: umfasst nicht alle produkt- und nutzungsbezogenen Komponenten; siehe auch Definition der betrieblichen Kohlenstoffemissionen).

Klimabilanz

TeamViewer misst transparenten Wertschöpfungsketten eine hohe Bedeutung bei der Umsetzung globaler Klimastrategien bei. Im Geschäftsjahr 2021 hat das Unternehmen daher erneut die Treibhausgasemissionen gemäß GHG-Protokoll ermittelt und plant diese Messung fortan jährlich. TeamViewer wurde dabei für die Berechnung der Jahre 2019 und 2020 von einem wissenschaftlichen Partnerunternehmen unterstützt und hat zur Berechnung des CO2e-Fußabdrucks 2021 eine zertifizierte Softwarelösung eingesetzt. Die Emissionswerte der Jahre 2017 und 2018 sind zur besseren Vergleichbarkeit der Entwicklung und Ableitung geeigneter Reduktionsmaßnahmen hochgerechnet worden.

Zentraler Bestandteil der Klimastrategie ist die Erreichung der Klimaneutralität, ausgedehnt auf GHG-Protokoll Scopes 1 bis 3. Die fünf Schritte der Klimastrategie – Messen – Ziele setzen – Vermeiden – Kompensieren – Kommunizieren – wurden als Steuerungslogik definiert.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts finden sich Details zu

    1. Messen im Kapitel Emissionen,
    1. Ziele setzen im Kapitel Klimastrategie,
    1. Vermeiden,
    1. Kompensieren und
    1. Kommunizieren im Kapitel Maßnahmen zur Emmisionsreduktion.

Um eine optimale Steuerungsmethodik zu erreichen, werden die Maßnahmen, Ziele und die Kommunikation zur Klimaneutralität bei TeamViewer in zwei strategische Bereiche aufgeteilt:

    1. TeamViewers betriebliche CO2e-Emissionen (Operational Carbon Emissions – OCE). Diese umfassen alle direkt erzeugten Emissionen (Scope 1), die Emissionen, die mit eingekaufter Energie verbunden sind (Scope 2), sowie die betriebsbedingten Scope-3-Emissionen (wie zum Beispiel Geschäftsreisen oder das Pendeln der Mitarbeitenden).
    1. Auf TeamViewers Produkt-Lebenszyklus bezogene CO2e-Emisisonen (Product Carbon Emissions – PCE). Darunter fallen alle produktbezogenen Scope-3-Emissionen (eingekaufte Waren und Dienstleistungen sowie die Nutzung von verkauften Produkten).

Ziele und Maßnahmen zur Emissionsreduktion

Nachdem dieses Ziel bereits im Geschäftsjahr 2020 erreicht (– 53 %) wurde, bestätigte das Geschäftsjahr 2021 diese positive Entwicklung. Die Emissionen pro Mitarbeitenden sanken auf 1.7. Das Ziel gilt damit als erreicht. Da es das klare Verständnis TeamViewers ist, sich stetig weiter zu verbessern, fokussieren wir unsere Bemühungen nun gänzlich auf die Klimaneutralität für das gesamte Unternehmen, inbegriffen der Scopes 1–3 (GHG Protocol). Dieses Ziel wurde zudem um fünf Jahre von 2030 auf 2025 vorgezogen und verdeutlicht damit die gestiegene Selbstverpflichtung.

CO2e-Emissionen in Tonnen

pro Mio. EUR Umsatz

Fünf Schritte der Klimastrategie zur Erreichung der neutralen Klimabilanz

05 Umwelt- und Klimaschutz

TeamViewer Lösungen erfreuen sich anhaltend guter Nachfrage. Damit steigen Umsätze, die Anzahl an Kunden, aber auch die anfallenden CO2e-Emissionen für Produktentwicklung, Vertrieb und Geschäftsbetrieb.

Um den Anstieg dieser Emissionen so gering wie möglich zu halten, strebt TeamViewer auch hier die Reduktion der Emissionen um 50 % (relativ zu Mio. EUR Umsatz) an. Durch den verstärkten Umstieg auf grüne Energie in den eigenen Gebäuden sowie der Server und Clouddienstleistung und die deutlich gestiegene Qualität der Primärdaten sowie die Verwendung branchenspezifischer und damit genauerer Methoden bei der Berechnung der Emission reduzierte sich der errechnete Carbon Footprint im Jahr 2021 deutlich. Rund 45.000 CO2e im Jahr 2021 bedeuten eine Reduktion um 54 % gegenüber dem Vorjahr (98.000 t). In Relation zum Umsatz wurde somit das auf das Jahr 2025 vorgezogene Ziel von 120 t / Mio. EUR Umsatz bereits untertroffen (89 t /  Mio. EUR Umsatz. An diesem Ziel werden wir jedoch zunächst festhalten und das Jahr 2022 nutzen, um die Basisdaten an die neue Datenerhebungslogik anzupassen und im Anschluss die Zielsetzung und Reduktionsmaßnahmendefinition überarbeiten. Im gleichen Zeitraum werden wir zusammen mit der SBTI an einem Net-Zero-Langfrist-Ziel arbeiten.

Zur Erreichung dieser Reduktion wurden vier wesentliche Maßnahmen definiert:

    1. Der Umstieg auf 100 % grüne Energie Für den eigenen Bürobetrieb
    2. Für die gesamte Produktinfrastruktur (Router/Server/Cloud Services)
    1. Die Erhöhung der Produkteffizienz
  • Verringerung der Datenintensität unserer Dienstleistungen und damit Verringerung des Energiebedarfs entlang der gesamten Wertschöpfungskette
    1. Hybrides Arbeitsmodell
  • Reduzierung der Emissionen des beruflichen Pendelns durch die Umsetellung auf 50 % Homeoffice
    1. Emissionseffiziente Geschäftsreisen
  • Vermehrter Einsatz von Bahn und öffentlichen Verkehrsmitteln, bewusster Einsatz von Flügen

Erreichung der Reduktion

Hybrides Arbeitsmodell, dadurch weniger Pendlerverkehr und weniger Emissionen im Büro

TeamViewer-Technologie schützt die Umwelt

Remote Connectivity kann einen erheblichen, positiven Effekt auf die Erreichung globaler Klimaziele haben. Um diesen Effekt zu quantifizieren, hat TeamViewer gemeinsam mit einem etablierten Klimaforschungsinstitut die auf ein Kalenderjahr hochgerechneten CO2e-Einsparungen ermittelt, die auf den Einsatz von TeamViewer-Produkten zurückzuführen sind.

Im Rahmen dieser Studie über "vermiedene Emissionen" wurde zunächst für das Basisjahr 2019 ein Corporate Carbon Footprint (CCF) gemäß GHG-Protokoll sowie ein darauf aufbauender Product Carbon Footprint (PCF) ermittelt. Eine Auswertung von anonymen Verbindungsdaten wurde anschließend mit der Rückmeldung von mehr als 1.000 privaten und gewerblichen Nutzern zu ihrem Nutzungs- und damit verbundenem Reiseverhalten kombiniert und durch weitere Experteninterviews verifiziert.

TeamViewer-Produkte sind gemäß dieser Studie in einem Jahr für die Vermeidung von ca. 37 Mio. t CO2e verantwortlich. Dies entspricht in etwa der Kompensationsleistung von 3,5 Mrd. Bäumen, also etwa dem gesamten Baumbestand Österreichs. Die Produkte leisten damit einen signifikanten Beitrag zur Erreichung globaler Klimaziele.

Jede einzelne Verbindung vermeidet demnach durchschnittlich ca. 13 kg CO2e. Jedes einzelne lizenzierte Gerät unserer Unternehmenskunden ist somit für die Vermeidung von durchschnittlich 4 t CO2e pro Jahr verantwortlich. Näheres und Hintergründe zur wissenschaftlichen Methode finden sich auf der TeamViewer-Website.

Die Ergebnisse der Studie wurden anhand der Auswertung der zugrundeliegenden Verbindungsdaten überprüft. Die Ergebnisse konnten auch für das Jahr 2021 bestätigt werden. Eine weitere Nachberechnung erfolgte nicht.

Vermiedene CO2e-Emissionen durch TeamViewer-Lösungen

Remote Connectivity kann einen großen, positiven Effekt auf die Erreichung globaler Klimaziele haben. So viele CO2e-Einsparungen lassen sich durch TeamViewer-Produkte in einem Kalenderjahr erreichen.*

* Ermittelt in einer wissenschaftlichen Studie vom Institute for Energy, Ecology, and Economy (DFGE) auf Basis von Nutzungsdaten des Jahres 2021.

13 kg CO2e-Emissionen. Dies entspricht 5,5 l Benzin oder einer Autofahrt von Düsseldorf nach Dortmund.

Dies entspricht: den Emissionen, die 11 Mio. Pkw in einem Jahr ausstoßen.

05 Umwelt- und Klimaschutz

Emissionen

Unterstützt durch den Einsatz einer zertifizierten Softwarelösung und zusätzliche externe Beratung hat TeamViewer im Jahr 2021 seine eigenen CO2e-Emissionen berechnet.

Die ermittelten Emissionen in t CO2e verteilen sich wie folgt auf die Scopes 1 bis 3.

Der Rückgang der operationalen CO2e-Emissionen im Jahr 2021 ist im Wesentlichen auf die stark zurückgegangene Reise- und Pendeltätigkeit zurückzuführen. Dies zeigt die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, insbesondere des vermehrten Einsatzes von Homeoffice in diesem Bereich.

Doch nicht nur die operationalen Pro-Kopf-Emissionen konnten im Jahr 2021 gesenkt werden, sondern auch der gesamte Carbon Footprint des Unternehmens sank in Relation zum Umsatz (89 t/Mio. EUR Umsatz (– 58 %)). Besonders stark wirkt sich neben der verbesserten Berechnungsqualität auch die zunehmende Umstellung auf erneuerbare Energiequellen aus, sowohl in den eigenen Büros als auch in der Produktlieferkette.

Basierend auf dem Geschäftswachstum wurden die CO2e-Emissionen entsprechend ihrer FTE-(Jahresdurchschnitt) und Umsatzintensität berechnet. Diese Intensitäten spielen eine wichtige Rolle bei der Definition der Klimaziele, da sie eine realistischere Steuerung der Reduktionsmaßnahmen ermöglichen.

die operationalen CO2e-Emissionen pro Mitarbeitenden.

Im Jahr 2021 reduzierte TeamViewer um

Entwicklung CO2e-Emissionen

Angaben in Tonnen CO2e, Veränderung in % 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung
ggü. Vorjahr
Scope 1 215 219 283 266 223 –16%
Scope 2 796 813 1.049 986 256 –74%
Summe Scope 1 & 2 1.010 1.033 1.332 1.252 479 – 62 %
Scope 3 – betriebliche Emissionen 3.545 3.623 4.673 2.211 1.826 –17%
Summe Operations Gesamt (Scope 1, 2 und 3 Operations) 1 4.556 4.656 6.005 3.463 2.305 – 33 %
Scope 3 – produktbezogene Emissionen 66.702 68.166 87.926 94.366 42.371 –55%
Summe Scope 3 70.248 71.789 92.598 96.557 44.197 – 54 %
CCF total 2 71.258 72.822 93.931 97.829 44.676 – 54 %

Entwicklung CO2e-Emissionen pro Mitarbeitenden

Angaben in Tonnen CO2e pro Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente),
Veränderung in %
2019 2020 2021 Veränderung
ggü. Vorjahr
Scope 1 0,3 0,3 0,2 – 47 %
Scope 2 1,2 0,9 0,2 –80%
Summe Scope 1 & 2 1,5 1,2 0,3 – 72 %
Scope 3 – betriebliche Emissionen 5,4 2,1 1,3 –39%
Summe Operations Gesamt (Scope 1, 2 und 3 Operations) 3 7,0 3,3 1,6 – 51 %
Scope 3 – produktbezogene Emissionen 102,0 90,0 29,9 –67%
Summe Scope 3 108,0 92,0 31,2 – 66 %
CCF total 109,0 93,0 31,6 – 66 %

Entwicklung CO2e-Emissionen pro Mio. EUR Umsatz

Angaben in Tonnen CO2e pro Mio. EUR Umsatz, Veränderung in % 2019 2020 2021 Veränderung
ggü. Vorjahr
Scope 1 0,7 0,6 0,4 – 26 %
Scope 2 2,7 2,1 0,5 – 76 %
Summe Scope 1 & 2 3,4 2,7 1,0 –65%
Scope 3 – betriebliche Emissionen 12,0 4,8 3,6 – 24 %
Summe Operations Gesamt (Scope 1, 2 und 3 Operations) 4 15,4 7,5 4,6 –39%
Scope 3 – produktbezogene Emissionen 225 205 85 – 59 %
Summe Scope 3 237 210 88 –58%
CCF total 241 213 89 –58%

1 Seit 2018 stellt TeamViewer die durch die eigene Geschäftstätigkeit verursachten Emissionen klimaneutral, indem zum Ausgleich Zertifikate gekauft werden.

2 Ab dem Jahr 2025 stellt TeamViewer die gesamten Emissionen (Scope 1, 2, 3) klimaneutral, indem alle bis dahin nicht vermiedenen Emissionen durch Zertifikate kompensiert werden.

3 Bis zum Jahr 2025 will TeamViewer die durch die eigene Geschäftstätigkeit verursachten Emissionen umgerechnet auf den einzelnen Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) um 50 Prozent bezogen auf das Jahr 2019 reduzieren.

4 Bis zum Jahr 2025 will TeamViewer die durch die eigene Geschäftstätigkeit verursachten Emissionen umgerechnet auf eine Umsatzmillion um 50 Prozent bezogen auf das Jahr 2019 reduzieren.

06 Energie-, Abfall- und Wassermanagement

Bis 2025 soll 100 % der bezogenen Energie aus CO2e-neutralen Quellen stammen | Energieverbrauch und Abfallmengen trotz starken Geschäftswachstums rückläufig | Pro-Kopf-Energieverbrach 2021 um 66 % gesunken

Energiemanagement

Als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Reduktion unserer Emissionen treiben wir den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen voran. Bis 2025 sollen alle von TeamViewer betriebenen Gebäude durchschnittlich mit 100 % CO2e-neutraler Energie betrieben werden. Der Energieverbrauch stellte sich 2021 wie nebenstehend dar.

Analog zur Erreichung unserer Reduktionsziele verpflichten wir unsere Lieferanten ebenfalls zu mehr Effizienz und zügigem Wechsel auf erneuerbare Energiequellen. Dies wird über einen Due-Dilligence-Prozess im Rahmen des global verpflichtenden Supplier & Business Partner Code of Conduct überwacht.

Abfallmanagement

Mülltrennungsmöglichkeiten wurden bereits in den vergangenen Jahren an allen deutschen Standorten eingeführt und werden zunehmend global ausgerollt.

Zur Vermeidung von Einwegplastik sind an fast allen Standorten abwaschbares und wiederverwendbares Geschirr, Besteck und Trinkgefäße oder Wasserspender vorhanden.

Besonders wichtig ist uns die Verlängerung der Lebenszyklen unserer IT und der elektronischen Geräte. Nach durchschnittlich drei Jahren werden unsere Geräte aussortiert, allerdings dann nicht verschrottet, sondern an Zweitverwertungspartner verkauft (teilweise lokal gespendet) und können nach einer technischen und datenschutzkonformen Überarbeitung weiter genutzt werden.

Die gestiegenen Abfallmengen des vorliegenden Reporting sind im Wesentlichen auf eine höhere Transparenz in der Datenerhebung zurückzuführen.

Wassermanagement

Abfall und Abwässer werden trotz des geringen Anteils (< 5 %) des CO2e-Fußabdruck weiter optimiert. Eine effiziente Nutzung der Ressourcen wird zunehmend an allen TeamViewer-Standorten gefördert.

Die gestiegenen Wassermengen des vorliegenden Reporting sind im Wesentlichen auf eine höhere Transparenz in der Datenerhebung zurückzuführen.

Entwicklung Abfallmenge

Entwicklung Abwassermenge

06 Energie-, Abfall- und Wassermanagement

07 Soziale Verantwortung

Strategie basiert auf vier Säulen: Technologie, lokales Engagement, Bildung und Diversität | Unterstützung gemeinnütziger Institutionen | Partnerschaft mit Bildungseinrichtungen

Unser Verständnis

TeamViewers Geschäftszweck ist es eine Welt zu schaffen, die besser funktioniert (englisch: Creating a world that works better). Diese Prämisse sieht eine Welt vor, in der unsere Technologie und unser Support es sozialen Akteuren ermöglichen, die Welt positiv zu beeinflussen. Wir möchten Vorbild als lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Partner sein.

Um Zeit, Aufwand und Budget bestmöglich einsetzen zu können, stützt TeamViewer seine Soziale-Verantwortungs-Strategie und Projekte auf die folgenden vier Hauptpfeiler:

Technologie

Als Global Player im Technologiesektor setzt TeamViewer seine Lösungen ein, um das Leben von Millionen von Kunden weltweit zu erleichtern. Wir wissen, dass kollektive Anstrengungen wichtig sind, und nutzen unsere Position, um zielgerichtete positive Veränderungen zu ermöglichen.

Lokales Engagement

Bildung

Unternehmen wie TeamViewer können von den akademischen und innovativen Anstrengungen von Schulen und Hochschulen nur profitieren – und so unterstützen wir bewusst Bildungssysteme, die sich bemühen, die Gesellschaft durch Forschung und Lernen weiter voranzubringen.

Diversität

TeamViewer ist es wichtig, sich nicht nur als globaler Akteur zu behaupten, sondern auch unsere direkte Nachbarschaft an unserem Erfolg teilhaben und profitieren zu lassen. Daher sind wir bestrebt, uns aktiv, aber parteipolitisch neutral, in den Regionen, in denen wir ansässig sind, zu engagieren. Basierend auf den vier Säulen unserer Sozialen-Verantwortungs-Strategie engagieren wir uns in zahlreichen Projekten und Initiativen. Zu den konkreten Aktivitäten, die wir in diesem Jahr durchgeführt haben, gehören unter anderem:

Mit fast 80 Nationalitäten in unserer Belegschaft ist Vielfalt einer unserer Kernwerte bei TeamViewer. Wir profitieren von der Kreativität, die sich aus der bewussten und zufälligen Verflechtung unterschiedlicher Menschen und Ideen ergibt. Dank der verschiedenen Erfahrungen und Perspektiven konnten wir Ideen und Produkte entwickeln, die unsere Unterschiede widerspiegeln – und das ist es, was wir in der Gesellschaft und der Welt insgesamt sehen wollen.

Unser Beitrag

TeamViewer for Good

Die Initiative TeamViewer for Good genießt seit langem eine stille, aber zentrale Position in unseren Vertriebs- und Marketingabteilungen. Im Rahmen dieser Initiative vergibt TeamViewer Lizenzen mit einem stark reduzierten oder sogar kostenlosen Preis an gemeinnützige Institutionen (NGOs), die Menschen an allen unseren Standorten weltweit gesellschaftlich relevante Hilfe leisten. Diese Initiative ist bereits einem breiten Spektrum von Benutzern zu Hilfe gekommen, die eine digitale Lösung suchen, um ihre gemeinnützige Arbeit zu erleichtern, wobei im Jahr 2021 mehr als 1.600 Lizenzen an NGOs gespendet wurden.

Partnerschaft mit der Fachhochschule Esslingen

Der Campus Göppingen der Hochschule Esslingen ist nicht weit von unserer Unternehmenszentrale entfernt. Wir unterstützen mehrere Projekte, die sich der Förderung der Technologiestudiengänge und insbesondere auch der Förderung von Frauen widmen. Dieses Engagement deckt all unsere Sozialen-Verantwortungs-Säulen ab: Technologie, Bildung, lokales Engagement und Diversität. So konnten zahlreiche Studenten und junge Talente aus dieser Einrichtung an unser Unternehmen herangeführt werden.

Wir unterstützen Projekte, die sich der Förderung der Technologiestudiengänge und der Förderung von Frauen im Technologiesektor widmen.

Im Rahmen der Partnerschaft mit der Fachhochschule Esslingen wurden folgende Projekte organisiert und umgesetzt:

Stipendien

Im Jahr 2021 wurden unter dem Dach des Deutschland-Stipendiums Stipendien für zwei Studierende (eine Frau und ein Mann) der Hochschule Esslingen zur Verfügung gestellt. Wir wollen herausragende Nachwuchstalente ermutigen, ihre akademische Entwicklung fortzusetzen. Auf diese Weise fördern wir auch Studierende, die sich für die Durchführung von Forschungsstudien und Experimenten engagieren, die eine wesentliche Voraussetzung für technologische Innovationen sind.

Girl's Digital Camp

Das Transferprogramm Girl's Digital Camp ist eine Initiative der Hochschule Esslingen. Sie zielt darauf ab, junge Studentinnen und Schülerinnen in Schulen einzubinden und sie zu ermutigen, sich mit MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zu beschäftigen. Da die MINT-Fächer überwiegend von männlichen Studierenden gewählt werden, wollen wir die Attraktivität der MINT-Fächer für Schülerinnen fördern. TeamViewer ist ein Hauptsponsor dieser Initiative. Wir haben uns nicht nur verpflichtet, das Programm drei Jahre lang finanziell zu unterstützen, sondern auch Gelegenheiten zum Austausch zwischen den Studentinnen und den Mitarbeiterinnen von TeamViewer geschaffen.Zum Auftakt unserer Partnerschaft organisierte TeamViewer eine Online-Veranstaltung, die von zwei unserer Mitarbeiterinnen geleitet wurde, die über ihre eigenen Erfahrungen in der Tech-Branche berichteten und Karrieretipps gaben. Dies steht im Einklang mit unserem Unternehmensziel, die Beschäftigung von Frauen im Technologiesektor zu fördern und zu erhöhen.

Bildungspartner-Netzwerk Göppingen

Wir fördern akademische Einrichtungen in unserer Nachbarschaft und sind Förderer akademischer Exzellenz. Entsprechend sind wir offizieller "Bildungspartner" in verschiedenen Grund- und weiterführenden Schulen in Göppingen. Auch wenn die Umsetzung unserer Pläne wegen der COVID-19-Pandemie schwierig ist, beabsichtigen wir dennoch, unsere Partner tatkräftig zu unterstützen. Unter unserer Schirmherrschaft wollen wir noch viele weitere Schulen in diese Partnerschaft einbinden und ein stärkeres Netzwerk von Schulen in Göppingen bilden. Auf diese Weise werden wir mehr Schülerinnen und Schülern helfen, bewusstere Berufsentscheidungen zu treffen, indem wir Einblicke in mögliche Karrierewege bei einem Technologieführer gewähren.

Lokale soziale Einrichtungen

Während des ersten COVID-19-Lockdowns trat das Haus der Familie in Göppingen mit der Bitte um Hilfe an uns. Schwangeren Frauen sollten auch zuhause weiterhin die notwendigen Geburtsvorbereitungskurse angeboten werden können. Kostenlose TeamViewer-Meeting-Lizenzen und eine passende Schulung durch unser Kundenbetreuungsteam konnten das Problem lösen. Dieser erste Kontakt ebnete den Weg für weitere gemeinsame Projekte. Das Haus der Familie Göppingen ist eine gemeinnützige Organisation, die sich nach Kräften bemüht, Menschen aus allen Lebensbereichen, aller Nationalitäten und unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund zu unterstützen. Das Haus der Familie ist ein Ort, an dem sich Menschen aus den verschiedensten Gründen treffen und Kontakte knüpfen können – zum Beispiel beim Kochen, beim Spielen mit Kindern, beim Singen, Tanzen oder Lesen und vieles mehr.

Das Lokale Bündnis für Familie Göppingen e. V. ist eine weitere von TeamViewer unterstützte Organisation, die sich auf die Unterstützung benachteiligter Familien, Kinder und Senioren konzentriert. Die Organisation bietet Initiativen an, die Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund helfen, sich zu integrieren und an sozialen und kulturellen Aktivitäten teilzunehmen.

In diesem Jahr unterstützte TeamViewer auch SOPRI: Sozialpsychiatrie, Rehabilitation und berufliche Integration Förderverein Tübingen/Neckar-Alb e. V mit einer Spende. Diese Organisation bietet Dienstleistungen für junge Erwachsene an, die an einer psychischen Erkrankung leiden und deshalb nicht in der Lage sind, ihr tägliches Leben selbständig zu bewältigen. Das Programm konzentriert sich darauf, diesen Menschen zu helfen, ihre Fähigkeiten wieder aufzubauen, um in allen Bereichen des Lebens erfolgreich zu sein.

Wir glauben, dass auch kleine Gesten den Menschen große Freude bereiten können. Deshalb nutzen wir jede Gelegenheit, um denjenigen, die es brauchen, ein wenig Freude zu bereiten. In diesem Jahr haben wir den SOS-Kinderdörfern Stuttgart, einer Jugendhilfeorganisation, eine Carrera-Bahn gespendet, auf der bisher TeamViewer-Lösungen vorgeführt wurden.

Mit dem gemeinsamen Ziel, Vielfalt zu fördern, haben wir uns verpflichtet, einige dieser Projekte auch im Jahr 2022 finanziell zu unterstützen.

Wir fördern soziale Projekte mit dem gemeinsamen Ziel, Vielfalt voranzubringen.

Sponsoring im Spitzensport

TeamViewer hat die Bedeutung der Gesundheit seiner Mitarbeitenden als wichtigen Teil der Langlebigkeit von Unternehmen und nachhaltiger Beschäftigung erkannt. Wir bemühen uns daher, eine bewegungsorientierte Kultur im Unternehmen zu fördern.

Dies hat unser Engagement zur Förderung sportlicher Aktivitäten in Göppingen verstärkt. So sind wir neuer Hauptsponsor des Handball-Bundesligisten Frisch Auf Göppingen. Mit diesem Sponsoring gelingt es uns, Sponsoring und lokales soziales Engagement in Göppingen in Einklang zu bringen.

Besonders wichtig bei diesem Engagement ist uns ein gemeinsames Verständnis von sozialer und lokaler Verantwortung. Einige gemeinsame soziale Projekte sind bereits angedacht, konnten jedoch leider aufgrund der Einschränkungen der globalen Pandemie zunächst nicht umgesetzt werden.

Auch bei unseren weiteren beiden Sponsoringaktivitäten wird auf eine Vereinbarkeit der Nachhaltigkeitsziele geachtet.

Manchester United

Mit Manchester United teilt TeamViewer den Fokus auf Diversität, Bildung und die Förderung von Talenten. Ein regelmäßiger Austausch der Expertengruppen stellt eine enge Zusammenarbeit sicher. Für das Jahr 2022 sind gemeinsame Projekte angedacht.

Mercedes-AMG Petronas Formel 1 Team und Mercedes-EQ Formel E Team

Die Teams bezeichnen sich und den Rennsport als "schnellstes Labor der Welt". Wir teilen die Ansicht, dass Technologie ein zentraler Treiber für den Wandel in der Klimastrategie sein kann und die Mitigierung der Klimakrise positiv beeinflussen kann. Sowohl TeamViewer als auch die beiden Teams und der Mutterkonzern Mercedes-Benz Group AG verpflichten sich zu Klimaneutralität und wollen diese bis 2025 (Mercedes-AMG Petronas Formel 1 Team und TeamViewer) bzw. 2039 (Mercedes-Benz Group AG) erreichen.

Das Mercedes-EQ Formel E Team stellt zudem eine äußerst wichtige Plattform zur Verfügung: das Partners Advisory Board. Einmal pro Quartal sind hier alle Partner zu einem Austausch eingeladen, um Nachhaltigkeitsansätze und Ziele zu diskutieren, den Sport sowie die eigenen Prozesse weiter zu optimieren und Emissionen weiter zu reduzieren.

Andere und lokale Sportaktivitäten

Nicht nur das Sponsoring von Spitzensport passt zu unserer Soziale-Verantwortungs-Strategie, auch die vielfältige Förderung von Amateursport-Aktivitäten verbindet die Gesundheit unserer Mitarbeitenden mit lokalem sozialem Engagement. So unterstützen wir beispielsweise einen lokalen Frauenfussballclub und einen Tennisclub.

Interne Initiativen

TeamViewer organisierte Move4Change, eine wohltätige Initiative, die Mitarbeitende dazu ermutigte, aktiv zu bleiben, z. B. zu gehen, zu laufen, Fahrrad zu fahren, zu schwimmen usw. Für jeden zurückgelegten Kilometer wurde ein bestimmter Geldbetrag an UPSHIFT gespendet, ein UNICEF-Programm, das sich auf soziale Innovation und soziales Unternehmertum bei Jugendlichen konzentriert. TeamViewer und UPSHIFT haben einen gemeinsamen Fokus auf vier SDGs, die das Recht auf Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung unabhängig vom Geschlecht anerkennen.

07 Soziale Verantwortung

WEITERE INFORMATIONEN

01 Versicherung gesetzlicher Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der TeamViewer AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Göppingen, 11. März 2022

Der Vorstand

Oliver Steil Stefan Gaiser

01 Versicherung gesetzlicher Vertreter

02 Inhaltsindex für GRI, SDG, UN Global Compact, WEPs und SASB

Kapitel Nichtfinanzieller Bericht GRI SDGs UNGC-Prinzipien WEPs Kapitel Nichtfinanzieller Bericht GRI SDGs UNGC-Prinzipien WEPs
01 Grundlagen des Nichtfinanziellen Berichts Klimabilanz 305 13
Emissionen 305 12, 13 7
02 Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell Ziele und Maßnahmen 103–2, 305 12, 13 7
Nachhaltigkeitsstrategie 102–15 12, 13 9
Materialitätsanalyse 102–15, 103–1 05 Energie-, Abfall- und Wassermanagement
201–2 1, 2 Energiemanagement 302, 303 12, 13, 15 7
Nachhaltigkeitsziele 2 Abfallmanagement 302, 303 12, 13, 15 7
Nachhaltigkeitsmanagement 102–29, 103–2 1 Wassermanagement 302, 303 12, 13, 15 7
Achtung der Menschenrechte 5, 8, 10 1, 2 3, 4 5, 6 2
Bekämpfung von Korruption und Bestechung 205, 206 16 10 06 Soziale Verantwortung
Transparenz und Zusammenarbeit Unser Verständnis 413 4, 8, 10, 12, 13 8
Steuertransparenz 207 17 Unser Beitrag 413 4, 5, 17
03 Mitarbeitende
Personalmanagement und Unternehmenskultur 102–8 8 1, 2
Mitarbeitendengewinnung 405, 406 5, 8 6
Mitarbeitendenbindung 6
Vielfalt und Antidiskriminierung 405, 406 5, 8 6 2, 6 Übersicht über Referenzen zu relevanten SASB-Standards
Gleichstellung von Frauen und Männern 405, 406 5, 8 6 2, 5, 6, 7
Kulturelle Vielfalt 102–16, 405 8 1, 6 6 Kapitel SASB Kapitel SASB
Mitarbeitendentraining und -entwicklung 404 4, 8 2, 4 Grundlagen des Konzerns TC-SI-000.A Datenschutz und Informationssicherheit TC-SI-230a.2
Gesundheit und Wohlbefinden 403 3, 8 3 Datenschutz und Informationssicherheit TC-SI-000.B Mitarbeitende TC-SI-330a.1
Flexibles Arbeiten 401–2 8 2, 3 Datenschutz und Informationssicherheit TC-SI-000.C Mitarbeitende TC-SI-330a.2
Mitarbeitendenengagement und Feedback 102–43, 403–4 8 2 Energie-, Abfall- und Wassermanagement TC-SI-130a.1 Vielfalt und Antidiskriminierung TC-SI-330a.3
Energie-, Abfall- und Wassermanagement TC-SI-130a.2 Bekämpfung von Korruption und Bestechung TC-SI-520a.1
04 Umwelt- und Kilmaschutz Klimaschutz und Klimaneutralität TC-SI-130a.3 Datenschutz und Informationssicherheit TC-SI-550a.1
Klimastrategie 103–2, 308 12, 13 7 Datenschutz und Informationssicherheit TC-SI-220a.4 Datenschutz und Informationssicherheit TC-SI-550a.2
Klimaschutz und Klimaneutralität 305 12, 13 7 Achtung der Menschenrechte TC-SI-220a.5

02 Inhaltsindex

03 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Zu dem Konzernabschluss, dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der TeamViewer AG zusammengefasst wurde, und den ESEF-Unterlagen haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die TeamViewer AG

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der TeamViewer AG, Göppingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie den Erläuterungen zum Konzernabschluss, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der TeamViewer AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im Konzernlagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f bzw. § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im Abschnitt "Vergütungsbericht" des Konzernlageberichts enthaltenen lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lage berichtsfremde Angaben im Konzernlagebericht sind Angaben, die weder nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB und nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben, noch nach DRS 20 gefordert sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung

gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannte Erklärung zur

Unternehmensführung und nicht auf den oben genannten Abschnitt "Vergütungsbericht" des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschluss prüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Realisierung von Umsatzerlösen aus Konnektivitätsleistungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Die Geschäftstätigkeit des Konzerns besteht im Wesentlichen aus der Erbringung von Konnektivitätsleistungen auf Basis von zeitlich befristeten Softwarelizenzen im Rahmen eines Abonnementmodells. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitanteilig und linear über die Laufzeit des Vertrags mit einem Kunden. Die Konnektivitätsleistungen auf Basis von Lizenzen für Softwareprodukte werden regelmäßig mit einem festen Betrag zu Vertragsbeginn in Rechnung gestellt. Daher ist der Betrag der Umsatzerlöse, die noch nicht realisiert wurden, soweit die entsprechenden Leistungen für den Kunden noch nicht erbracht wurden, abzugrenzen. Die abgegrenzten Umsatzerlöse werden linear über den Leistungszeitraum als Umsatz erfasst.

Es besteht daher das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Abgrenzung von Umsatzerlösen aus Konnektivitätsleistungen zum Bilanzstichtag fehlerhaft ist und somit Umsatzerlöse der falschen Periode zugeordnet werden.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung und der Komplexität der Umsatzerlöse erachten wir die Realisierung von Umsatzerlösen aus Konnektivitätsleistungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit den Prozessen im Zusammenhang mit der Umsatzrealisierung auseinandergesetzt und uns mit der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze für die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 befasst. Wir haben die Einrichtung, Ausgestaltung und Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems unter Einbeziehung von IT-Experten durch das Nachvollziehen von Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss beurteilt.

Wir haben für die im Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Umsatzerlöse im Rahmen von Datenanalysen die Erfassung der Umsatzerlöse nachvollzogen und vor dem Hintergrund der bestehenden Prozesse die zugrunde liegende Buchungslogik beurteilt. Wir haben die Umsatzerlöse im Rahmen unserer Datenanalysen dahingehend untersucht, ob die entsprechenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im geschäftsüblichen Rahmen durch Zahlungen des Rechnungsbetrags beglichen wurden. Darüber hinaus haben wir in Stichproben Zahlungseingänge mit den entsprechenden Bankkontoauszügen abgeglichen. Unsere aussagebezogenen Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem auf Basis der vertraglichen Grundlagen die Beurteilung der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung für einzelne Umsatzvorgänge in Stichproben.

Des Weiteren haben wir zur Beurteilung der periodengerechten Umsatzrealisierung die zum 31. Dezember 2021 abgegrenzten Umsatzerlöse anhand der zugrundeliegenden Verträge mit Kunden und der darin enthaltenen Leistungszeiträume der einzelnen Lizenzen in Stichproben nachberechnet und auf Basis der Rechnungsstellungen verprobt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Realisierung von Umsatzerlösen aus Konnektivitätsleistungen ergeben.

Verweis auf dazugehörige Angaben

Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den damit in Zusammenhang stehenden Ermessensausübungen des Vorstands im Hinblick auf die Realisierung von Umsatzerlösen nach IFRS 15 sind in den Erläuterungen zum Konzernabschluss in den Kapiteln "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "13. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" sowie "18. Abgegrenzte Umsatzerlöse" enthalten.

2. Bilanzielle Abbildung anteilsbasierter Vergütungen mit variablem Erdienungszeitraum

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Im Vorfeld des im Geschäftsjahr 2019 durchgeführten Börsengangs wurden durch die damalige Muttergesellschaft der TeamViewer AG, die TigerLuxOne S.à r.l. (TLO), verschiedene Programme zur anteilsbasierten Vergütung von Mitarbeitern der TeamViewer AG aufgelegt. Im Konzernabschluss der TeamViewer AG sind diese als anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Im Rahmen eines dieser Programme zur Gewährung von Wertsteigerungsrechten, sogenannter Share Appreciation Rights, für ausgewählte Führungskräfte des Konzerns ist die Auszahlung der zweiten und dritten Tranche an den Verkauf der Aktien, die die TLO an der TeamViewer AG hält, geknüpft. Die zugehörige Aufwandserfassung unterliegt der Schätzung des erwarteten Erdienungszeitraums, da der jeweilige Mitarbeiter nur dann seine zweite und dritte Tranche erhält, wenn er bei Verkauf der Aktien durch die TLO noch bei TeamViewer beschäftigt ist. Der vollständige Verkauf der TeamViewer-Aktien durch die TLO und damit der geschätzte Erdienungszeitraum für die zweite und dritte Tranche wird nun bis zum 31. Dezember 2023 (zuvor: 31. Dezember 2021) erwartet.

Vor dem Hintergrund des bestehenden Ermessensspielraums, insbesondere bei der Einschätzung des erwarteten Erdienungszeitraums, und aufgrund der Wesentlichkeit der daraus resultierenden Ergebnisauswirkungen erachten wir die bilanzielle Abbildung anteilsbasierter Vergütungen mit variablem Erdienungszeitraum als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Länge des Erdienungszeitraums mit den Verantwortlichen erörtert. Ferner haben wir zur Beurteilung des zugrunde gelegten Erdienungszeitraums eine schriftliche Bestätigung der gesetzlichen Vertreter der TLO zum geschätzten Zeitpunkt des Verkaufs der letzten TeamViewer-Aktien als Prüfungsnachweis eingeholt. Darüber hinaus haben wir die bisherige Schätzung mit den Aktienverkäufen der Vergangenheit verglichen und die Gründe für die zum 31. Dezember 2021 vorgenommene Schätzungsänderung analysiert.

Weiterhin haben wir die vorgenommene Ermittlung der Ergebnisauswirkung der Schätzungsänderung insgesamt und in Bezug auf die Aufteilung auf die einzelnen Funktionsbereiche, denen die begünstigten Personen zugeordnet sind, rechnerisch nachvollzogen.

Wir haben die von TeamViewer vorgenommene ergebniswirksame Erfassung der Schätzungsänderung auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des IFRS 2 beurteilt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die bilanzielle Abbildung anteilsbasierter Vergütungen mit variablem Erdienungszeitraum ergeben.

Verweis auf dazugehörige Angaben

Angaben der Gesellschaft bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen der anteilsbasierten Vergütungen sowie zu der in diesem Zusammenhang bestehenden Ermessensentscheidung sind in den Erläuterungen zum Konzernabschluss in den Kapiteln "Erstellungsgrundlagen", "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "7. Personalaufwand" enthalten.

3. Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie des Markennamens

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Im Konzernabschluss der TeamViewer AG werden ein Geschäfts- oder Firmenwert sowie ein Markenname ausgewiesen, die gemäß IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterliegen.

Das Ergebnis des Werthaltigkeitstests ist insbesondere von der Einschätzung der Höhe der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig und daher ermessensbehaftet. Der Werthaltigkeitstest ist deshalb in besonderem Maße mit Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten behaftet.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben das angewandte Verfahren zur Durchführung des Werthaltigkeitstests mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft diskutiert und auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des IAS 36 beurteilt. Die Ableitung des Diskontierungszinssatzes und dessen einzelner Bestandteile haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsspezialisten gewürdigt, indem wir insbesondere die Peer Group hinterfragt, die Marktdaten mit externen Nachweisen abgeglichen und die Ermittlungsmethodik nachvollzogen haben. Die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells haben wir stichprobenhaft überprüft.

Die in der Planungsrechnung verwendeten Planungsannahmen haben wir in Stichproben mit der vom Vorstand erstellten Unternehmensplanung der Gesellschaft abgestimmt. Darüber hinaus haben wir die für die Fortschreibung der Planung verwendeten Wachstumsraten für Erträge und Aufwendungen durch Abgleich mit Marktdaten nachvollzogen. Zudem haben wir die Planungsrechnung unter Einbezug der Planungstreue der Vergangenheit analysiert, mit den Planungen des Vorjahres verglichen, mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft diskutiert und unterstützende Nachweise für einzelne Annahmen der Planungsrechnung eingeholt.

Die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsrechnungen haben wir im Hinblick auf die Berücksichtigung der wesentlichen Annahmen gewürdigt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts und des Markennamens keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf dazugehörige Angaben

Angaben der Gesellschaft zur Werthaltigkeit des Geschäftsoder Firmenwerts sowie des Markennamens, den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie zu den in diesem Zusammenhang stehenden Ermessensentscheidungen sind in den Erläuterungen zum Konzernabschluss in den Kapiteln "Erstellungsgrundlagen", "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "10. Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte" enthalten.

4. Bewertung der aktiven latenten Steuern auf den Zinsvortrag

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Die im Konzernabschluss der TeamViewer AG angesetzten aktiven latenten Steuern betreffen überwiegend einen steuerlichen Zinsvortrag im Inland. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern auf einen Zinsvortrag ist insbesondere von der Einschätzung des zukünftig erwarteten steuerpflichtigen Einkommens und des zukünftig erwarteten Zinsergebnisses abhängig. Die Bewertung ist daher in besonderem Maße mit Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten behaftet.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben das angewandte Verfahren zur Durchführung der Bewertung der aktiven latenten Steuern auf einen Zinsvortrag mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft diskudes IAS 12 beurteilt.

haben wir hinterfragt und in Stichproben zur internen Planung abgestimmt. Dabei haben wir insbesondere die Überleitung der geplanten Ergebnisse auf das erwartete steuerpflichtige Einkommen mit Unterstützung von internen Steuerspezialisten nachvollzogen. Weiterhin haben wir die Annahmen der Steuerplanung vor dem Hintergrund des in der Vergangenheit erwirtschafteten steuerpflichtigen Einkommens und der Nutzung in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der aktiven latenten Steuern auf einen Zinsvortrag keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf dazugehörige Angaben

tiert und dieses auf Übereinstimmung mit den Regelungen Die Annahmen der gesetzlichen Vertreter zur Prognose des zukünftig erwarteten steuerpflichtigen Einkommens und des zukünftig erwarteten Zinsergebnisses in Abhängigkeit der geplanten Rückführung der Finanzverbindlichkeiten Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sowie für den Vergütungsbericht nach § 162 AktG sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung, die

Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den damit in Zusammenhang stehenden Ermessensausübungen des Vorstands im Hinblick auf die Bewertung der aktiven latenten Steuern auf einen Zinsvortrag sind in den Erläuterungen zum Konzernabschluss in den Kapiteln "Erstellungsgrundlagen", "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "9. Ertragsteuern" enthalten.

Sonstige Informationen

Bestandteil des Konzernlageberichts ist, sowie die oben genannten im Konzernlagebericht im Abschnitt "Vergütungsbericht" enthaltenen lageberichtsfremden Angaben. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere den Abschnitt "TeamViewer AG auf einen Blick", das Kapitel "An unsere Aktionäre" (u.a. Bericht des Aufsichtsrats), den gesonderten nichtfinanziellen Bericht und das Kapitel "Weitere Informationen" (u.a. Versicherung der gesetzlichen Vertreter), aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt;

  • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Teamviewer_AG_KA+KLB_ESEF-2021-12-31.zip (SHA-256- Prüfsumme: a8a69ea63ff5a7b496b6495396d3dde653a0b 6172dc2e6b5e1c1ff41a79a1148) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen;
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben;
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt;
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen;

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden durch die Hauptversammlung am 15. Juni 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Oktober 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Rumpfgeschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der TeamViewer AG tätig.

Sonstiger Sachverhalt – Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Prof. Dr. Kuhn Maurer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Steffen Maurer.

Stuttgart, 11. März 2022

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

04 Abkürzungsverzeichnis

AG Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz
AMERICAS Nord-, Mittel- und Südamerika
APAC Asien-Pazifik
AR Augmented Reality
ARUG II Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrichtlinie
Beschäftigte Durchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
CAGR Compound Annual Growth Rate,
durchschnittliche jährliche Wachstumsrate
COSO Committee of Sponsoring Organizations
of the Treadway Commission
CO2(e) Kohlenstoffdioxid analog verwendet
für Treibhausgase
CRM Customer Relationship Management
CSM Compliance Management System
CSR Corporate Social Responsibility
CSR-RUG CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex
DSGVO Datenschutzgrundverordnung
EMEA Europa, Naher Osten und Afrika
EONIA Euro Overnight Index Average
EPP Employee Participation Programm
ERP Enterprise Resource Planning
EU Europäische Union
F&E Forschung und Entwicklung
FTE Full-Time Equivalents, vollzeitäquivalente
Mitarbeitende
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HGB Handelsgesetzbuch, deutsche
Rechnungslegungsvorschriften
HoldCo TigerLuxOne Holdco S.C.A.
IAS International Accounting Standards
IASB International Accounting Standards Board
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland
IFRS International Financial Reporting Standards
IFRS IC IFRS Interpretations Committee
IfW Institut für Weltwirtschaft Kiel
ILO Internationale Arbeitsorganisation
IoT Internet of Things
IPO Initial Public Offering, Börsengang
IT Information Technology
Kodex Deutscher Corporate Governance Kodex
in der Fassung vom 16. Dezember 2019,
bekannt gemacht vom Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz
im amtlichen Teil des Bundesanzeigers
am 20. März 2020
Konsortialdarlehen
2017
Kreditvereinbarung der Regit Eins GmbH
mit unterschiedlichen Kreditgebern vom
22. Februar 2017
Konsortialdarlehen
2019
Neuaufnahme einer Kreditvereinbarung
mit unterschiedlichen Kreditgebern vom
27. September 2019
LTI Langfristiger variabler Vergütungsbestandteil
LTIP Long-Term Incentive Plan für
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft
MAR Marktmissbrauchsverordnung
MEP Management Equity Participation
OEM Original Equipment Manufacturer
OT Operational Technology
PEC Preferred Equity Certificates, Vorzugsanleihen
R&D Research & Development;
Forschung & Entwicklung
RaaS Remote-as-a-Service
SARs Share Appreciation Rights
SASB Standing Interpretations Committee
SIC Standing Interpretations Committee
SOC Sicherheitsbetriebszentrum
STI-Bonus Kurzfristiger variabler Vergütungsbestandteil
TEUR Tausend Euro
TLO TigerLuxOne S.á r.l.
UK Vereinigtes Königreich
UmwG Umwandlungsgesetz
WACC Durchschnittlich gewichtete Kapitalkosten
ZGE Zahlungsmittelgenerierende Einheit

04 Abkürzungsverzeichnis

05 Finanzkalender

06 Impressum

Finanzkalender

Herausgeber

TeamViewer AG Bahnhofsplatz 2 73033 Göppingen Deutschland

[email protected] www.teamviewer.com

Kontakt

Tel.: +49 7161 60692 50 [email protected]

Investor Relations [email protected]

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Konzept und Gestaltung

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Bildnachweise

  • S. 1/2/83/84/153/154 Shutterstock
  • S. 3/9/10/11/20/21 TeamViewer
  • S. 183/185 Manchester United
  • S. 183 FRISCH AUF! Göppingen
  • S. 183 FRISCH AUF Frauen
  • S. 183/184 Mercedes-AMG Petronas Formel 1 Team
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