AI assistant
TeamViewer AG — Annual Report 2020
Feb 9, 2021
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Annual Report
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GESCHÄFTS-BERICHT 2020

"Technologie intelligent nutzen, Prozesse digitalisieren, aus der Ferne arbeiten, weltweit Wissen teilen – all das sind Bausteine des digitalen Fortschritts."
002
Oliver Steil Vorsitzender des Vorstands/CEO
TeamViewer AG • GESCHÄFTSBERICHT 2020
Smarte Technologie für digitalen Fortschritt
Als führendes Technologieunternehmen bietet TeamViewer Software-Lösungen zur weltweiten Vernetzung von Menschen und Geräten. Die Technologie überwindet räumliche Distanz und ermöglicht eine sofortige Problemlösung aus der Ferne – in der Industrie entlang der gesamten Wertschöpfungskette genau wie im Privatleben. Dadurch kann digitaler Fortschritt in der Breite von Wirtschaft und Gesellschaft gelingen. Und ganz nebenbei profitiert auch die Umwelt von den eingesparten Reisen und dadurch vermiedenen CO2 e-Emissionen.
Die Einsatzmöglichkeiten der TeamViewer-Software sind vielfältig, egal ob bei IT-Problemen im Freundeskreis oder bei Störungen von komplexen Maschinen und Anlagen im geschäftlichen Kontext. Was alle Anwendungsfelder eint: Durch TeamViewer werden Prozesse schneller, besser und smarter, die Lösungen liefern unmittelbar einen konkreten Mehrwert für Nutzer und Kunden.
In seiner 15-jährigen Erfolgsgeschichte entwickelte Team-Viewer sich zum Innovationstreiber für die großen Themen unserer Zeit: flexibles, ortsunabhängiges Arbeiten, digitale Transformation von Geschäftsprozessen, Unterstützung
von Menschen durch Technologie, globale Zusammenarbeit in einer vernetzten Welt. Dafür bietet TeamViewer die richtigen Instrumente: Software-Lösungen, die auf der einen Seite einfach, schnell und kostengünstig einsetzbar sind und die auf der anderen Seite die höchsten Sicherheitsstandards anlegen und sich zukunftsweisende Technologien wie erweiterte Realität, künstliche Intelligenz und das Internet der Dinge zunutze machen.


TeamViewer AG • GESCHÄFTSBERICHT 2020
TeamViewer AG auf einen Blick
| 2020 | 2019 | +/- in % | |
|---|---|---|---|
| Leistungsindikatoren Konzern | |||
| Billings (in Mio. EUR) | 460,3 | 324,9 | +42%1 |
| Adjusted EBITDA (in Mio. EUR) | 261,4 | 182,1 | +44% |
| Abonnentenzahl (LTM) | 584.000 | 464.000 | +26% |
| Jährlich wiederkehrende Billings existierender Abonnementkunden/Net Retention Rate |
102% | 102% | |
| Ertragslage Konzern | |||
| Umsatzerlöse (in Mio. EUR) | 455,6 | 390,2 | +17% |
| EBIT (in Mio. EUR) | 164,1 | 153,1 | +7% |
| EBIT (in % der Umsatzerlöse) | 36% | 39% | |
| EBITDA (in Mio. EUR) | 205,1 | 189,5 | +8% |
| EBITDA Marge (in % der Umsatzerlöse) | 45% | 49% | |
| Adjusted EBITDA (in Mio. EUR) | 261,4 | 182,1 | +44% |
| Adjusted EBITDA Marge (in % der Billings) | 57% | 56% | |
| Vermögens- und Finanzlage Konzern | |||
| Eigenkapitalquote (in % der Bilanzsumme) | 23% | 10% | |
| Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit (in Mio. EUR) |
224,5 | 143,6 | +56% |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit (in Mio. EUR) | (110,2) | (20,9) | >100,0% |
| Zahlungsmittel und -äquivalente (in Mio. EUR) | 83,5 | 71,2 | +17% |
| Sonstige Kennzahlen | |||
| F&E-Aufwendungen (in Mio. EUR) | (46,6) | (37,9) | +23% |
| Mitarbeiter Vollzeitäquivalente (zum Bilanzstichtag) | 1.256 | 841 | +49% |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | 0,52 | 0,52 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | 0,51 | 0,52 |
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Genderbezogene Schreibweise
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Geschäftsbericht auf eine geschlechterneutrale Differenzierung (z.B. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) verzichtet. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung der jeweils anderen Geschlechter. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begrifflichkeiten für alle Geschlechter. 1 Bereinigt um Währungseffekte (at-constant-currency (acc)): + 44%
A_AN UNSERE AKTIONÄRE B_ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT C_KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_NICHTFINANZIELLER BERICHT E_WEITERE INFORMATIONEN
A \_ AN UNSERE AKTIONÄRE
| 01 | Brief des Vorstands | 008 |
|---|---|---|
| 02 | Bericht des Aufsichtsrats | 011 |
| 03 | TeamViewer am Kapitalmarkt | 015 |
B\_ ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT
| 01 | Grundlagen des Konzerns | 019 |
|---|---|---|
| 02 | Mitarbeiter | 031 |
| 03 | Unternehmerische Verantwortung | 032 |
| 04 | Wirtschaftsbericht | 033 |
| 05 | Nachtragsbericht | 044 |
| 06 | Chancen- und Risikobericht | 045 |
| 07 | Prognosebericht | 055 |
| 08 | Vergütungsbericht | 056 |
| 09 | Übernahmerelevante Angaben | 064 |
| 10 | Erklärung zu Unternehmensführung | 067 |
| 11 | Nichtfinanzielle Erklärung | 076 |
| 12 | Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht | 076 |
| 13 | Lagebericht der TeamViewer AG | 077 |
C\_ KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG
| 01 | Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 080 |
|---|---|---|
| 02 | Konzern-Bilanz | 081 |
| 03 | Konzern-Kapitalflussrechnung | 082 |
| 04 | Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung | 083 |
| 05 | Erläuterungen zum Konzernabschluss | 084 |
| 06 | Veröffentlichung | 149 |
D\_ NICHTFINANZIELLER BERICHT
| 01 | Grundlagen des Nichtfinanziellen Berichts | 152 |
|---|---|---|
| 02 | Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell | 153 |
| 03 | Mitarbeiter | 160 |
| 04 | Umwelt und Klimaschutz | 165 |
| 05 | Energie, Abfall und Wassermanagement | 170 |
| 06 | Soziale Verantwortung | 171 |
E _ WEITERE INFORMATIONEN
| 01 | Versicherung gesetzlicher Vertreter | 174 |
|---|---|---|
| 02 | Inhaltsindex für GRI, SDG und UN Global Compact | 175 |
| 03 | Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | 176 |
| 04 | Abkürzungsverzeichnis | 183 |
| 05 Finanzkalender | 184 | |
| 06 Impressum | 184 |
A_ AN UNSERE AKTIONÄRE B_ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT C_KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_NICHTFINANZIELLER BERICHT E_WEITERE INFORMATIONEN

A _ AN UNSERE AKTIONÄRE
| 01 | Brief des Vorstands | 008 |
|---|---|---|
| 02 | Bericht des Aufsichtsrats | 011 |
| 03 | TeamViewer am Kapitalmarkt | 015 |
01 Brief des Vorstands

Stefan Gaiser, Finanzvorstand
01 Brief des Vorstands
Oliver Steil, Vorstandsvorsitzender
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir alle blicken auf ein in vielerlei Hinsicht außerordentliches Jahr 2020 zurück. Ab Ende Januar zeichnete die Entwicklung der Nutzungszahlen der TeamViewer-Software nahezu in Echtzeit die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie von Asien über Europa bis Amerika nach. Die weltweite Nachfrage nach unseren Produkten stieg sprunghaft an und wir konnten viele Unternehmen mit unseren Lösungen für den Betrieb geschäftskritischer Prozesse aus der Ferne bei der Krisenbewältigung unterstützen. Dabei ging es nicht nur um das vielzitierte Homeoffice oder das Durchführen von Videokonferenzen. Vielmehr wurde es notwendig, aus der Ferne auf
Datenverarbeitungssysteme und Applikationen zuzugreifen, Geschäftsprozesse zu digitalisieren und Experten zu befähigen, komplexe Probleme an Industrieanlagen oder Maschinen aus der Distanz zu beheben. In diesem Kontext verzichteten wir zeitweise komplett darauf, die kommerzielle Nutzung unserer Software zu überprüfen, sodass jede Person weltweit TeamViewer zum flexiblen, ortsunabhängigen Arbeiten während der Hochphase der Krise einsetzen konnte. Auch stellten wir Schulen und anderen Bildungseinrichtungen unsere Online-Meeting-Lösung für den Digitalunterricht kostenfrei zur Verfügung.
Parallel verlagerten wir nahezu alle Arbeitsplätze unserer Belegschaft ins Homeoffice – eine Erfahrung, die auch für uns gänzlich neu war, die TeamViewer jedoch dank des beeindruckenden Einsatzes seiner Mitarbeiter hervorragend gemeistert hat. Für dieses großartige Engagement möchten wir uns herzlich bei unserem Team bedanken. Es ist beeindruckend, wie unsere Kollegen es tagtäglich schaffen, die einzigartige TeamViewer-Kultur auch ohne persönlichen Austausch und Treffen im Büro zu leben.
Aus den vielen Kundengesprächen in diesem intensiven Jahr bleibt die Überzeugung, dass die Pandemie einen fundamentalen Bewusstseins- und Paradigmenwandel bewirkt hat. COVID-19 wurde zu einem Weckruf für die Digitalisierung und beschleunigte viele der globalen Megatrends, die wir bereits zuvor gesehen haben. Automatisierung, Robotik, Industrie 4.0 und digitale Transformation sind so relevant wie nie zuvor. Das digitale Momentum geht weit über die positiven Homeoffice-Erfahrungen hinaus bis in die industrielle Wertschöpfungskette, an die Schnittstelle von Information Technology (IT) und Operational Technology (OT). Genau dort liegt TeamViewers Stärke.
AUGMENTED REALITY FÜR DEN FACHARBEITER
In diesem Kontext ist auch die erste Akquisition unserer Firmengeschichte zu sehen. Mit Ubimax aus Bremen übernahmen wir den führenden Anbieter von Augmented-Reality- (AR)-gestützter Software für den Facharbeiter. Die innovativen Lösungen unter der neuen Marke TeamViewer Frontline unterstützen Arbeiter außerhalb des Büroumfelds an vielen 01 Brief des Vorstands
Stellen der industriellen Wertschöpfung. Zum Beispiel in der Fertigung oder Logistik mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen auf einer Datenbrille oder mobilen Geräten wie Tablets. Schon während der Ubimax-Integration, die wir in nur wenigen Monaten vollzogen haben, wurde deutlich, wie hervorragend sich die Frontline-Lösungen mit unseren Anwendungen im Bereich Augmented Reality und Internet der Dinge (IoT) ergänzen. Der integrierte Vertrieb bei Großkunden ist sehr erfolgreich gestartet. Zahlreiche weitere branchenspezifische Lösungen für die Industrie 4.0 sind bereits in der Entwicklung.
HOHES INNOVATIONSTEMPO
Auch darüber hinaus legten wir 2020 ein hohes Innovationstempo vor. Über das gesamte Lösungsportfolio hinweg nahmen wir im ständigen Dialog mit unseren Kunden wichtige Weiterentwicklungen vor. So haben wir unserer Lösung für das Großkundensegment, TeamViewer Tensor, ein Mobile SDK (Software Development Kit) und eine Co-Browsing-Funktionalität hinzugefügt und stiegen damit in den stark wachsenden Markt für digitale Kundeninteraktion ein. Beide Erweiterungen bieten datenschutzkonforme Kundenunterstützung aus der Ferne an, welche das persönliche Verkaufs- oder Servicegespräch vor Ort zusehends ergänzt oder sogar ersetzen kann.
Wichtige Partnerschaften unterstreichen unsere Bedeutung im globalen Technologie-Ökosystem.
Im IoT-Bereich arbeiteten wir an der Implementierung von selbstlernenden Algorithmen, die mit künstlicher Intelligenz (KI) im Sinne der vorausschauenden Wartung den Kunden alarmieren, bevor eine Maschine tatsächlich ausfällt. Unsere Online-Meeting- und Videokonferenzlösung blizz wurde in TeamViewer Meeting umbenannt und ist nun eine Kernfunktionalität der TeamViewer-Plattform. Einige neue und vertiefte Integrationspartnerschaften, u.a. mit Apple, Google und Microsoft, unterstreichen unsere stetig wachsende Bedeutung im globalen Technologie-Ökosystem und verschaffen uns zusätzliche Anwendungsfelder sowie erhöhte Markenbekanntheit. Auch im Jahr 2021 haben wir bereits einen wichtigen Meilenstein erreicht: Mit dem jüngsten Zukauf des österreichischen Start-ups Xaleon im Januar 2021 werden wir nun das sogenannte Customer-Engagement-Angebot mit Co-Browsing aus einer Hand weiterentwickeln.
Um unsere hohe Innovationsgeschwindigkeit aufrechtzuerhalten, haben wir signifikant in unser Entwicklungsteam investiert. Im als "griechisches Silicon Valley" beschriebenen Ioannina eröffneten wir im Januar 2020 einen neuen Entwicklungsstandort, an dem mittlerweile mehr als 40 engagierte Software-Ingenieure arbeiten.
MEHR ALS 500 NEUE MITARBEITER
Auch in anderen Abteilungen haben wir zahlreiche neue Kollegen begrüßt, sodass unser Team bis Ende 2020 auf über 1.200 Mitarbeiter weltweit gewachsen ist. Unser Senior Leadership Team erweiterten wir um die Ubimax-Gründer Dr. Hendrik Witt für Augmented Reality und Jan Junker für Solution Delivery. Außerdem übernahm unser IoT-Experte Lukas Baur den Bereich Solution Sales auf Managementebene. Auch in den Bereichen IT-Sicherheit sowie Legal & Compliance verstärkten wir uns mit erfahrenen Fachleuten. Die große Mehrheit der fast 500 neuen Kollegen wurde wegen der Corona-Pandemie virtuell eingearbeitet, daher freuen wir uns sehr auf ein persönliches Kennenlernen in unserer neuen Firmenzentrale. Das von der Stadt Göppingen hierfür zur Verfügung gestellte Gebäude haben wir nach einem modernen Ausbau im Spätsommer trotz andauernder Pandemie in kleiner Besetzung bezogen. Allen Beteiligten, insbesondere der Stadt Göppingen, möchten wir noch einmal einen sehr herzlichen Dank dafür aussprechen, dass für TeamViewer Raum zur weiteren Entwicklung in Göppingen geschaffen wurde.
Mit dem konsequenten Vorantreiben der strategischen Wachstumsinitiativen haben wir geliefert, was wir versprochen haben.
2020 war das erste volle Jahr für TeamViewer als börsennotiertes Unternehmen nach dem erfolgreichen Börsengang im Herbst 2019. Und wir haben mit dem konsequenten Vorantreiben unserer strategischen Wachstumsinitiativen geliefert, was wir zum Börsengang versprochen haben. Das hat uns ein erfolgreiches Jahr 2020 beschert:
Während die Zahl unserer Vertragskunden um 26 % auf 584.000 anstieg, konnten wir die Anzahl der Verträge mit einem jährlichen Volumen von über 10.000 EUR binnen Jahresfrist von 698 auf 1.885 fast verdreifachen. Unser einzigartiges Profil aus starkem Wachstum, hoher Profitabilität und sehr starkem Cashflow zeigt sich auch in den Finanzzahlen für das Geschäftsjahr. Mit Billings, den fakturierten Umsätzen, in Höhe von 460,3 Mio. EUR liegen wir über der Prognose, die wir im Zuge der Corona-Sondernachfrage im Frühjahr und dann im Herbst erneut erhöht hatten, und sind im Vergleich mit dem Vorjahr um 42% gewachsen. Unser attraktives Geschäftsmodell zeigt sich in einer bereinigten Marge von 57% und einem Adjusted EBITDA von 261,4 Mio. EUR.
01 Brief des Vorstands
AMBITIONIERTE ZIELE
Für das Jahr 2021 haben wir uns auf dieser sehr guten Aus gangsbasis erneut ambitionierte Ziele gesetzt. So wollen wir im laufenden Jahr die Billings auf 585 bis 605 Mio. EUR stei gern und mittelfristig die 1-Mrd.-EUR-Marke im Jahr 2023 erreichen. Deshalb wollen wir unser Lösungsportfolio hori zontal wie vertikal erweitern. Ein besonderer Schwerpunkt wird hierbei auf der AR-Technologie liegen, deren großes Potenzial wir über das gesamte Kundenspektrum von der privaten Nutzung bis zum industriellen Einsatz in Großunter nehmen erschließen wollen. Als strategischen Schlüssel für unseren Führungsanspruch in der Industrie 4.0 sehen wir die intelligente Integration dieser AR-Innovationen mit IoT- und KI-Anwendungen. Es geht darum, die gesamte industrielle Wertschöpfungskette durch Technologie zu unterstützen und Daten von Maschinen und Prozessen sinnvoll zu nutzen, um Produktivität und Effektivität zu steigern. In all diesen Zukunftsfeldern halten wir auch nach geeigneten Akquisitio nen Ausschau, die unser Lösungsportfolio ergänzen können und damit unseren Zielmarkt vergrößern. Wir sind sehr zuver sichtlich, dass TeamViewer durch organische Entwicklung und strategische Ergänzungen im Jahr 2021 erneut einen großen Sprung nach vorne machen wird. Auf dieser Grund lage werden wir auf unserem nachhaltigen und langfristigen Wachstumspfad voranschreiten, denn die Megatrends der Digitalisierung bleiben in der vielbesprochenen "neuen Nor malität" relevant wie nie zuvor.
Unser starkes Wachstum, insbesondere im Großkundenbe reich, und unser Börsengang führten zu einem deutlichen Anstieg der globalen Markenbekanntheit von TeamViewer. Diese Position werden wir in den kommenden Monaten mit intensivierten Marketingaktivitäten ausbauen. Unsere Bot schaft hier ist eindeutig: Wir übersetzen technologische Innovation in konkrete, einfache und bezahlbare Lösungen. Unsere Software verbindet Geräte weltweit und ermöglicht schnelle Problemlösung und Unterstützung durch Experten aus der Ferne. TeamViewer überwindet räumliche Distanz über Grenzen hinweg und baut technologische Hürden ab, sodass echter Fortschritt zum Wohle aller gelingen kann – egal ob bei der Digitalisierung von Unternehmen oder bei der zunehmenden Technologisierung des Privatlebens. Davon profitiert nicht zuletzt auch die Umwelt, denn durch das pro duktive Arbeiten aus der Ferne und den Verzicht auf Reisen können Treibhausgasemissionen in beträchtlicher Höhe ver mieden werden. So ist TeamViewer hervorragend positio niert, um die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft weltweit entscheidend mitzugestalten.
Durch das produktive Arbeiten aus der Ferne und den Verzicht auf Reisen können Treibhausgasemissionen in beträchtlicher Höhe vermieden werden.
Ein Highlight zum Jahresende war der 15. Geburtstag unse res Unternehmens. Wir sind sehr stolz darauf, was TeamViewer seit seiner Gründung erreicht hat. In diesem Sinne wollen wir auch die Zukunft gestalten. Wir hoffen, dass die Corona-Pandemie bald überwunden sein wird und freuen uns auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2021 – mit unseren Mitarbeitern, unseren Kunden und Partnern sowie natürlich mit Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktio näre.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Oliver Steil Stefan Gaiser Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand
02 Bericht des Aufsichtsrats
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
TeamViewer blickt auf ein ereignisreiches und wirtschaftlich erfolgreiches Jahr 2020 zurück – das erste volle Geschäftsjahr seit dem Börsengang der Gesellschaft im September 2019 und zugleich das 15. Jahr des Bestehens von TeamViewer.
Das Jahr 2020 war geprägt durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden Herausforderungen. TeamViewer übernahm in dieser Situation Verantwortung und stellte nicht nur Schulen und Universitäten seine Meeting- und Videokonferenzlösung für Distanzunterricht kostenlos zur Verfügung. Vielmehr verzichtete das Unternehmen teilweise komplett darauf, die kommerzielle Nutzung seiner Software zu überprüfen, sodass Menschen auf der ganzen Welt während der Krise TeamViewer auch ohne Abonnement zur Arbeit im Homeoffice und für den Zugriff auf entfernte Geräte und Maschinen nutzen konnten. Aufgrund des besonderen und außergewöhnlichen Einsatzes aller Mitarbeiter gelang es der Gesellschaft, auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ein durchgängig starkes Wachstum in allen Geschäftsbereichen zu erzielen, gekoppelt mit einer konsequenten Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie sowie dem weiteren Ausbau des Produktportfolios, insbesondere im Bereich Augmented-Reality-Lösungen. Mit dem Erwerb und der vollständigen Integration der Ubimax GmbH innerhalb weniger Monate legte die Gesellschaft einen weiteren Grundstein für ihre führende Marktposition im Bereich Digitalisierung für die Industrie 4.0 und schuf die Basis für weiteres langfristiges Wachstum. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeitern und dem Vorstand für den großen persönlichen Einsatz und die hervorragenden Leistungen.
Im Folgenden möchten wir Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2020 informieren.
ZUSAMMENARBEIT VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft nahm die ihm obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2020 wahr und beschäftigte sich insbesondere mit der Lage und Entwicklung der TeamViewer AG und des Konzerns.
Dabei arbeitete der Aufsichtsrat mit dem Vorstand stets konstruktiv, offen und vertrauensvoll zusammen. Im Rahmen des regelmäßigen und intensiven Dialogs beriet der Aufsichtsrat bei der Unternehmungsleitung und überwachte den Vorstand.
Sowohl innerhalb als auch außerhalb von Sitzungen informierte der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend zur Strategieentwicklung und -umsetzung, zur Planung und Geschäftsentwicklung, zur Risikolage und zum Risikomanagement, zu Themen der Compliance, Personalplanung und Investorenkommunikation sowie zu aktuellen Ereignissen. Insbesondere bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens stimmte sich der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab.
Besonders hervorzuheben ist die Sitzung vom 13. Juli 2020, in welcher der Aufsichtsrat dem Erwerb der Ubimax GmbH durch TeamViewer und einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zur teilweisen Finanzierung der Transaktion zugestimmt hat. In dieser Sitzung billigte der Aufsichtsrat außerdem eine Anpassung des bestehenden Konsortialdarlehens. Darüber hinaus wurden keine Geschäfte getätigt, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurft hätten.
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten im Berichtszeitraum nicht auf.
AUFSICHTSRATSSITZUNGEN UND THEMENSCHWERPUNKTE
Der Aufsichtsrat tagte im Berichtszeitraum insgesamt neun Mal. In den Sitzungen besprach das Gremium regelmäßig die Geschäftsentwicklung, die strategische Ausrichtung sowie die finanzielle Entwicklung der TeamViewer AG und des Konzerns. Der Vorstand erörterte die entsprechenden detaillierten Berichte eingehend mit dem Aufsichtsrat. Sie entsprachen sowohl hinsichtlich der darin behandelten Themen als auch hinsichtlich ihres Umfangs den gesetzlichen Bestimmungen, den Grundsätzen guter Corporate Governance und den Vorgaben des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat stellte dabei sicher, regelmäßig auch ohne den Vorstand zu tagen.
Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 insbesondere mit folgenden Themen:
In seiner Sitzung am 11. März 2020 besprach der Aufsichtsrat die Jahres- und Konzernabschlussprüfung, Anstellungsverträge und die Vergütung des Vorstands, die operative Effektivität der Gesellschaft sowie den Ausblick auf die Geschäftsentwicklung. Zudem bildeten das Produktangebot, die Produktentwicklung und die Ausgestaltung möglicher strategischer Partnerschaften Schwerpunkte der Sitzung.
Fokus der Sitzung am 7. Mai 2020 waren hingegen die Kapitalmarktkommunikation, die M&A-Strategie der Gesellschaft sowie die Vorbereitung der virtuellen Hauptversammlung. Aufgrund dieser kam der Aufsichtsrat auch am 27. Mai 2020 zusammen. Es war die erste Hauptversammlung der Gesellschaft nach dem Börsengang.
Die Sitzung am 30. Juni 2020 war erneut geprägt von der M&A-Strategie der Gesellschaft und dem damit möglicherweise einhergehenden Finanzierungsbedarf.
Schwerpunkte der Sitzung am 13. Juli 2020 waren wie oben erwähnt die Diskussion und Zustimmung des Aufsichtsrats zum Erwerb der Ubimax GmbH durch TeamViewer und der Ausgabe von 1.070.931 neuen Aktien im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital der TeamViewer AG und dem damit verbundenen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur teilweisen Finanzierung der Transaktion. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat den Anpassungen der Kreditvereinbarungen der Gruppe (Konsortialdarlehen 2019) zu.
Am 29. Juli 2020 standen der Halbjahresbericht, die Investor-Relations-Aktivitäten der Gesellschaft und die Integration der Ubimax GmbH in den TeamViewer-Konzern im Mittelpunkt.
In seiner Strategie-Sitzung vom 14. Oktober 2020 befasste sich der Aufsichtsrat zudem umfassend mit der mehrjährigen Strategie und technologischen Entwicklungen, dem Wettbewerbsumfeld sowie den Wachstumsfeldern und den diesbezüglich zu ergreifenden Maßnahmen.
Darauf folgte eine Sitzung am 5. November 2020, auf deren Agenda neben den Quartalszahlen und einer Folgediskussion zur strategischen Planung der Gesellschaft vor allem Corporate-Governance-Themen standen, einschließlich Erwägungen und Maßnahmen zur umfassenden Befolgung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und zur ständigen Verbesserung der Corporate Governance der Gesellschaft.
Am 16. Dezember 2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Unternehmensentwicklung im Geschäftsjahr 2020 und den erwarteten Jahresendergebnissen. Auf Grundlage der Strategiediskussion im Oktober und November fand eine detaillierte Erörterung des vorgeschlagenen Budgets 2021 sowie der strategischen Investitionsschwerpunkte für 2021 nach Abteilungen statt. Schwerpunkte lagen außerdem auf möglichen strategischen Partnerschaften oder Akquisitionen sowie der Abgabe der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz (AktG).
Neben den neun Sitzungen wurden zudem im Vorfeld der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung zwei Beschlüsse im Umlaufverfahren getätigt.
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats vor Ort oder per Videokonferenz teilgenommen.
| Aufsichtsratsplenum (11.3., 7.5., 27.5., 30.6., 13.7., 29.7., 14.10, 5.11., 16.12.) |
Prüfungsausschuss (3.2., 11.3., 29.7., 5.11.) |
Nominierungs- und Vergütungsausschuss (19.2., 4.3., 11.3., 5.11.) |
|
|---|---|---|---|
| Dr. Abraham Peled | 9 (9) | 4 (4) | 4 (4) |
| Jacob Fonnesbech Aqraou | 9 (9) | 4 (4) | 4 (4) |
| Stefan Dziarski | 9 (9) | 4 (4) | – |
| Holger Felgner | 9 (9) | – | – |
| Dr. Jörg Rockenhäuser | 9 (9) | – | 4 (4) |
| Axel Salzmann | 9 (9) | 4 (4) | 4 (4) |
Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2020 (in Klammern: Anzahl der Sitzungen in der jeweiligen Amtszeit des Mitglieds)
AUSSCHÜSSE
Zur effizienten Wahrnehmung der Aufgaben hat der Aufsichtsrat folgende Ausschüsse gebildet:
Der Prüfungsausschuss überwacht die Rechnungslegungsprozesse, das Risikomanagement, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und das interne Revisionssystem und befasst sich mit Fragen der Compliance. Er prüft darüber hinaus die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich mit etwaigen weiteren durch den Abschlussprüfer zu erbringenden Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrages, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Vereinbarung des Honorars des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss erörtert die Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand. Darüber hinaus bereitet er für das Aufsichtsratsplenum die Beschlüsse und die vorangehende Diskussion zur Feststellung der Abschlüsse, der Gewinnverwendung und der Bestellung des Abschlussprüfers vor.
Im Berichtszeitraum kam der Prüfungsausschuss zu vier Sitzungen zusammen. Der Ausschuss befasste sich dabei insbesondere mit folgenden Themen:
- Erörterung der Geschäftsentwicklung und -ergebnisse, einschließlich der Jahresberichtserstattung, der unterjährigen Berichterstattung und des vorläufigen Ergebnisses,
- Diskussion und Vorbereitung zur Feststellung der Abschlüsse, der Gewinnverwendung und der Bestellung des Abschlussprüfers,
- Überprüfung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der weiteren Leistungen, die durch den Abschlussprüfer erbracht werden,
- Bestimmung und Erörterung der Prüfungsschwerpunkte und des Ergebnisses der Abschlussprüfung mit dem Abschlussprüfer, Erörterung und Vereinbarung des Honorars des Abschlussprüfers, Erteilung des Prüfungsauftrages,
- Erörterung und Überwachung der Rechnungslegungsprozesse,
- Erörterung und Überwachung des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance, einschließlich eines regelmäßigen Schwerpunkts auf datenschutzrechtlicher Compliance,
- Schwerpunktsitzung zu Fragen der Corporate Governance, und
- Festlegung der Prüfungsbereiche der internen Revision.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von neuen Aufsichtsratsmitgliedern bei Bedarf geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Er prüft zudem sämtliche Aspekte der Vergütung und die Anstellungsbedingungen für den Vorstand und unterbreitet dem Aufsichtsrat diesbezüglich Empfehlungen. Darüber hinaus legt er eine Beurteilung der Leistung des Vorstandes vor.
Im Berichtszeitraum kam der Nominierungs- und Vergütungsausschuss zu vier Sitzungen zusammen. Der Ausschuss befasste sich vornehmlich mit der Vergütung des Vorstands, der Festlegung von Zielgrößen für die variablen Vergütungsbestandteile und der langfristigen Nachfolgeplanung für Vorstand und Aufsichtsrat. Weiterer Schwerpunkt der Arbeit waren die vergütungsbezogenen Neuerungen und Verpflichtungen der Gesellschaft, die sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben, insbesondere die Ausarbeitung eines angepassten Vorstandsvergütungssystems.
AUS- UND FORTBILDUNG
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und wurden dabei auch im Geschäftsjahr 2020 von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Nach der Amtseinführung der Mitglieder des Aufsichtsrats im August 2019 standen dabei zunächst Maßnahmen im Mittelpunkt, die sich mit den Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft befassten. Weitere Schwerpunkte der laufenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Jahr 2020 lagen in den Bereichen Corporate Governance und Compliance sowie strategierelevanten Geschäftsfeldern.
JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG
Der vom Vorstand nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der Team-Viewer AG, der gemäß §315e Abs. 1 HGB auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die TeamViewer AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 sowie der Abhängigkeitsbericht des Vorstands gemäß §312 AktG wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), Stuttgart, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
TeamViewer AG • GESCHÄFTSBERICHT 2020
02 Bericht des Aufsichtsrats
EY ist seit 2019 als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig. Verantwortlicher Prüfungspartner im Sinne des §319a Abs.1 Satz 4 HGB war Herr Steffen Maurer.
Die Prüfungsberichte, die genannten Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie der Abhängigkeitsbericht des Vorstands gemäß § 312 AktG lagen dem Aufsichtsrat mit ausreichender Frist vor der Bilanzsitzung am 17. März 2021 vor, sodass genügend Gele genheit zur Prüfung bestand. Die Prüfungsberichte wurden sowohl dem Prüfungsausschuss als auch dem gesamten Aufsichtsrat und dem Vorstand durch den für die Prüfung verantwortlichen Abschlussprüfer persönlich erläutert. Dabei berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergeb nisse seiner Prüfung und stand dem gesamten Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach eigener Prü fung kam der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass keine Ein wendungen zu erheben sind, und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers an. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 17. März 2021 den Jahresabschluss der TeamViewer AG festgestellt und den Konzernabschluss mit dem zusammengefassten Lagebe richt gebilligt.
Gemäß §171 Abs.1 AktG hat der Aufsichtsrat darüber hin aus den Inhalt des Nichtfinanziellen Berichts geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung bestand kein Anlass für Einwendungen und der Aufsichtsrat machte sich den Inhalt des Nichtfinanziellen Berichts zu eigen.
Der Vorstand hat gemäß §312 AktG im Geschäftsjahr 2020 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unter nehmen erstellt. Der Bericht enthält die folgende Schlusser klärung: "Zusammengefasst erklären wir hiermit, dass die TeamViewer AG, Göppingen, und ihre Tochtergesellschaf ten bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsge schäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und nicht benachteiligt worden ist." Der Aufsichtsrat unterzog auch den Abhängigkeitsbericht einer eigenen Prü fung und stimmte dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer in der Sitzung am 17. März 2021 zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats waren keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vor stands am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erheben.
CORPORATE GOVERNANCE
Der Aufsichtsrat misst der Sicherstellung einer guten Corpo rate Governance große Bedeutung bei und orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Im Dezember 2020 gab der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für den Berichtszeitraum die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab, die auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investoren bzw. Corpo rate Governance dauerhaft zugänglich ist. Die TeamViewer AG erfüllt die aktuellen Empfehlungen der Regierungskom mission DCGK ohne Ausnahmen. Weitere Informationen inklusive der Entsprechenserklärung sind in der Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft enthalten.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern der TeamViewer AG und des Konzerns für ihren hohen per sönlichen Einsatz und die hervorragenden Leistungen im Geschäftsjahr 2020.
Göppingen, den 17. März 2021
Im Auftrag des Aufsichtsrats Dr. Abraham Peled
03 TeamViewer am Kapitalmarkt
015
03 TeamViewer am Kapitalmarkt
____ TeamViewer-Aktie im Jahr 2020 mit Kursanstieg von 37 % ____ Analysten-Coverage erweitert ____ Streubesitz auf 72 % erhöht ____ Hauptversammlung 2020 im virtuellen Format
TEAMVIEWER-AKTIE MIT STARKER KURSENTWICKLUNG
Die TeamViewer-Aktie startete mit einem Kurs von 31,90 EUR in das Jahr 2020 und entwickelte sich in den ersten Wochen des Jahres zunächst stabil. Gestützt wurde die Kursentwicklung durch die Veröffentlichung der über den Erwartungen liegenden vorläufigen Ergebnisse des vierten Quartals 2019, des Gesamtjahrs 2019 sowie der Prognose für das Geschäftsjahr 2020.
Ab März 2020 verschärfte sich die Bedrohung durch die COVID-19-Pandemie. Der Gesundheitsnotstand erforderte in vielen Ländern ein Herunterfahren des sozialen und wirtschaftlichen Lebens, was einen Einbruch der Weltwirtschaft zur Folge hatte. Gleichzeitig kam es weltweit zu starken Kurseinbrüchen an den Börsen, wodurch der DAX und Dow Jones im März 2020 Jahrestiefststände von 8.255,65 (–38% gegenüber dem Jahresende 2019) bzw. 18.213,65 (–36%) markierten. Auch die TeamViewer-Aktie war vom massiven Verkaufsdruck an den Börsen betroffen. In der Folge sank der Aktienkurs am 16. März 2020 auf das Jahrestief von 22,30 EUR (– 30%). Während das Marktumfeld zunächst volatil blieb, erholte sich die TeamViewer-Aktie schnell. Durch die globalen Quarantänemaßnahmen waren Fernzugriffs- und Homeoffice-Lösungen zur Aufrechterhaltung geschäftsnotwendiger Prozesse gefragter denn je und sorgten für eine Beschleunigung der Wachstumstreiber des Unternehmens. In einer Ad-Hoc-Meldung vom 23. März 2020 informierte TeamViewer über eine ausgesprochen starke Geschäftsentwicklung in den ersten Monaten des Jahres. Gestützt von einem sich erholenden Gesamtmarkt und der Anhebung der Gesamtjahresprognose im Mai 2020 im Rahmen der Veröffentlichung der Ergebnisse des ersten Quartals stieg der TeamViewer-Aktienkurs bis zum Halbjahresende kontinuierlich an und erreichte am 9. Juli 2020 einen Jahreshöchstkurs von 54,86 EUR (+72%). Weitere positive Unternehmensmeldungen wie die Akquisition von Ubimax, einem führenden Anbieter von Augmented-Reality-(AR)-Lösungen für Facharbeiter in der Industrie, und das starke Wachstum im zweiten Quartal verpufften dagegen, da die Halbjahres-Ergebnisse hinter den sehr hohen Markterwartungen zurückblieben.
Hoffnungen auf einen – früher als erwartet zur Verfügung stehenden – Impfstoff beflügelten die Aktienmärkte in der zweiten Jahreshälfte. Dies führte gleichzeitig auch zu einer Rotation der Anleger aus Technologiewerten in zyklische Sektoren, die von einer schnellen Erholung der Weltwirtschaft profitieren würden. Trotz einer erneuten Anhebung der Gesamtjahresprognose im November tendierte die TeamViewer-Aktie bis zum Jahresende daher seitwärts. Mit einem Schlusskurs von 43,83 EUR erzielte die Aktie auf Jahressicht dennoch ein Plus von 37%. Somit entwickelte sich die TeamViewer-Aktie deutlich besser als die Vergleichsindizes MDAX und TecDAX, die ein Plus von 7% bzw. 2% erreichten, und blickt somit auf ein sehr erfolgreiches Börsenjahr 2020 zurück.
TeamViewer-Aktie im Index-Vergleich vom 31. Dezember 2019 bis 31. Dezember 2020

03 TeamViewer am Kapitalmarkt
KOMMUNIKATION MIT DEM KAPITALMARKT
TeamViewer steht in permanentem Kontakt mit Investoren, Analysten sowie Finanzjournalisten, um eine transparente und zeitnahe Kommunikation mit dem Kapitalmarkt zu gewährleisten. Im Berichtsjahr erläuterten die Vorstandsmitglieder und das Investor-Relations-Team in Einzelgesprächen sowie im Rahmen von insgesamt zwölf Konferenzen und 14 Roadshowtagen die Geschäftsentwicklung und die strategischen Zielsetzungen. Gleichzeitig standen sie Investoren und Stakeholdern Rede und Antwort. Der Schwerpunkt lag auf Kontakten mit Investoren in den internationalen Finanzmarktzentren zunehmend ergänzt um Aktivitäten außerhalb der bekannten Zentren. Aufgrund der COVID-19- Reisebeschränkungen griff TeamViewer ab Februar 2020 vermehrt auf virtuelle Formate zurück, die sich als sehr effizient erwiesen. Oftmals nutzte das Team dafür die TeamViewer-Meeting-Lösung. Das Unternehmen beabsichtigt, auch in Zukunft auf virtuelle Lösungen in der Kapitalmarktkommunikation zurückzugreifen, unter anderem auch aufgrund des damit verbundenen Beitrags zur CO2 e-Reduktion.
Auf der Investor-Relations-Website von TeamViewer, steht ein breites Angebot an aktuellen Informationen zur Aktie zur Verfügung, um alle Anleger gleichermaßen zeitnah zu informieren. Das Investor-Relations-Team ist direkt über eine Telefon-Hotline oder per E-Mail unter der Adresse [email protected] erreichbar.
ANALYSTEN-COVERAGE ERWEITERT
Zum Jahresende 2020 beobachteten die folgenden elf nationalen und internationalen Banken die TeamViewer-Aktie:
| Bank of America Securities | Goldman Sachs |
|---|---|
| Barclays | JP Morgan |
| Berenberg | M.M. Warburg & CO |
| Commerzbank | Morgan Stanley |
| DZ Bank | Royal Bank of Canada |
| Exane BNP Paribas | |
Davon nahmen die Banken Berenberg, DZ Bank, Exane BNP Paribas sowie M.M. Warburg & CO im Verlauf des Geschäftsjahrs die Coverage auf. Zum Jahresende 2020 bewerteten zehn Analysten die TeamViewer-Aktie mit "Kaufen". Ein Analyst stufte die Aktie mit "Halten" ein. Das durchschnittliche Kursziel der Analysten lag bei 54,27 EUR und impliziert weiteres Aufwärtspotenzial für die TeamViewer-Aktie. Positiv bewerten die Analysten die Aussichten für das Geschäftsjahr 2021, insbesondere die vorteilhaften Auswirkungen einer Normalisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Enterprise-Segment. Das TeamViewer-Management erwartet, dass im Jahr 2021 weitere Analysten die Beobachtung aufnehmen werden.
Der Analysten-Konsensus, welcher in Zusammenarbeit mit VARA Research erhoben wird, enthält die durchschnittlichen Schätzungen der Billings und Umsatzerlöse sowie der Adjusted-EBITDA- und Adjusted-EBIT-Kennzahlen. Dieser wird regelmäßig aktualisiert und ist auf der Investor-Relations-Website von TeamViewer abrufbar.
Im Nachgang zum Geschäftsjahresende 2020 veröffentlichte die Deutsche Bank am 29. Januar 2021 ihren Research mit einer Kauf-Empfehlung.
AKTIONÄRSVERTEILUNG – STREUBESITZ AUF ÜBER 70 % ERHÖHT
Gemäß der Definition der Deutschen Börse erreichte der Streubesitz zum 31. Dezember 2020 einen Anteil von 72,15%. Dieser lag zum Vorjahresstichtag noch bei 37,50%. Grund für den höheren Streubesitzanteil ist der Verkauf von Anteilen der Mehrheitsaktionärin TigerLuxOne S.à r.l. (TLO). Diese wird von Permira Holdings Limited über verschiedene Gesellschaften kontrolliert.
Die Verkäufe wurden jeweils in einem beschleunigten Bookbuilding getätigt. Die TLO stimmte im Zuge der Transaktionen jeweils einer sogenannten Lock-up-Periode von 90 Tagen zu. Zum Jahresende 2020 bleibt die TLO mit einem Anteil von 27,85% weiterhin größte Aktionärin der TeamViewer AG.
TeamViewer-Aktionärsstruktur

Stand 31.12.2020 in %, Anteile der Aktionäre gemäß letzter Stimmrechtsmeldung
03 TeamViewer am Kapitalmarkt
Am 18. Februar 2021 wurde der TeamViewer AG per Stimmrechtsmitteilung bekannt gemacht, dass die Mehrheitsaktionärin Permira Holdings Limited am 16. Februar 2021 ihre Beteiligung über die TLO um 15,9 Millionen Aktien auf 40,1 Millionen Aktien reduziert hat. Damit bleibt die TLO mit einem Anteil in Höhe von 19,97% weiterhin größte Aktionärin der TeamViewer AG. Der Streubesitz Anteil erhöht sich auf 80,03%.
ERSTE ORDENTLICHE HAUPTVERSAMM-LUNG IM VIRTUELLEN FORMAT
Am 29. Mai 2020 hielt TeamViewer die erste ordentliche Hauptversammlung in der Geschäftszentrale in Göppingen ab. Dies geschah im virtuellen Format, das im Jahr 2020 vom Gesetzgeber aufgrund der Versammlungseinschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erstmalig ermöglicht wurde.
Die Veranstaltung wurde live im Internet übertragen und war bis zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte auch für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich. An der Abstimmung konnten registrierte Aktionäre über ein entsprechendes Portal teilnehmen. Die zahlreichen, vorab eingegangenen Fragen beantworteten der Vorstand und der Aufsichtsrat in vollem Umfang. Unter Einhaltung der Bedingungen zur Stimmrechtsausübung wurden sämtliche Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit beschlossen und auf der Investor-Relations-Website zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen beabsichtigt, die ordentliche Hauptversammlung 2021 erneut im virtuellen Format abzuhalten, da aufgrund der COVID-19-Versammlungsbeschränkungen die Möglichkeit einer uneingeschränkten Präsenzveranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit hinreichender Sicherheit absehbar ist.
GEWINNE INVESTIEREN
TeamViewer beabsichtigt, für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividende zu zahlen und stattdessen den erwirtschafteten Gewinn zur Finanzierung des erwarteten zukünftigen Wachstums zu investieren, insbesondere in den weiteren Aufbau von Vertrieb und Marketing, Produktentwicklung, geographische Expansion und mögliche Akquisitionen. Die Gesellschaft überprüft ihre Dividendenpolitik regelmäßig. Jeder künftige Beschluss zur Ausschüttung von Dividenden wird in Übereinstimmung mit geltendem Recht gefasst und wird insbesondere von der Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft, von vertraglichen Beschränkungen und vom Kapitalbedarf der Gesellschaft abhängen.
GRUNDKAPITAL ERHÖHT
Das Grundkapital der TeamViewer AG betrug am 31. Dezember 2020 201.070.931,00 EUR, eingeteilt in 201.070.931 Stückaktien ohne Nennbetrag. Gegenüber dem Stand zum 31. Dezember 2019 (200.000.000,00 EUR) stieg das Grundkapital um 1.070.931 Aktien, die im September 2020 für die Finanzierung der Ubimax-Übernahme im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen aus dem Genehmigten Kapital begeben wurden. Das Bezugsrecht der Aktionäre war ausgeschlossen.
Stammdaten & Kennzahlen der TeamViewer-Aktie zum 31. Dezember 2020 Goldman Sachs
| ISIN: | DE000A2YN900 |
|---|---|
| WKN: | A2YN90 |
| Börsenkürzel: | TMV |
| Börsennotierung: | Frankfurter Wertpapierbörse |
| Börsensegment: | Regulierter Markt (Prime Standard) |
| Indexmitgliedschaft: | MDAX, TecDAX, STOXX-Europe 600 |
| Designated Sponsors: | Goldman Sachs Int. & Morgan Stanley |
| Anzahl Aktien: | 201.070.931 |
| Grundkapital: | 201.070.931 EUR |
| Aktiengattung: | Nennwertlose Inhaber-Stammaktien |
| Ergebnis je Aktie (GJ 1 2020) in EUR |
0,52 EUR2 |
| Operativer Cashflow je Aktie (GJ 2020) in EUR | 1,12 EUR |
| Höchstkurs im Xetra-Handel in EUR: | 54,86 EUR |
| Tiefstkurs im Xetra-Handel in EUR: | 22,30 EUR |
| Schlusskurs im Xetra-Handel (30.12.2020) in EUR: | 43,83 EUR |
| Durchschnittlicher Tagesumsatz (Xetra-Handel): | 798 Tsd Stück |
| Marktkapitalisierung (30.12.2020) in EUR: | 8,8 Mrd. EUR |
| Streubesitz: | 72,15%3 |
1 GJ = Geschäftsjahr
2 Verwässertes Ergebnis je Aktie: 0,51 EUR. Entsprechende Erläuterungen finden sich im Konzernabschluss
3 Erhöhung auf 80,03% im Zuge des Verkaufs der Mehrheitsaktionärin

B_ ZUSAMMEN-GEFASSTER LAGEBERICHT
| 01 | Grundlagen des Konzerns | 019 |
|---|---|---|
| Geschäftsmodell | 019 | |
| Konzernstruktur und Organisation | 021 | |
| Steuerungssystem | 022 | |
| Märkte und Vertriebsmodell | 023 | |
| Produkte, Forschung & Entwicklung und Innovationen |
024 | |
| Sicherheit und Datenschutz | 028 | |
| 02 | Mitarbeiter | 031 |
| 03 | Unternehmerische Verantwortung | 032 |
| 04 | Wirtschaftsbericht | 033 |
| Wirtschaftliche Rahmenbedingungen | 033 | |
| Geschäftsverlauf | 033 | |
| Ertragslage des Konzerns | 035 | |
| Vermögens- und Finanzlage des Konzerns | 040 | |
| 05 | Nachtragsbericht | 044 |
|---|---|---|
| 06 | Chancen- und Risikobericht | 045 |
| Wesentliche Chancen | 045 | |
| Risikomanagement, interne Revision und internes Kontrollsystem |
047 | |
| Wesentliche Risiken | 049 | |
| 07 | Prognosebericht | 055 |
| 08 | Vergütungsbericht | 056 |
| 09 | Übernahmerelevante Angaben | 064 |
| 10 | Erklärung zu Unternehmensführung 067 | |
| Grundverständnis | 067 | |
| Vorstand | 067 | |
| Aufsichtsrat | 069 | |
| Zielgrößen für die Beteiligung | ||
| von Frauen an Führungspositionen | 072 |
| Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats | ||
|---|---|---|
| der TeamViewer AG zu den Empfehlungen der | ||
| "Regierungskommission Deutscher Corporate | ||
| Governance Kodex" gemäß § 161 AktG | 073 | |
| Rechnungslegung und Abschlussprüfung | 074 | |
| Compliance | 074 | |
| Director's Dealings | 075 | |
| 11 | Nichtfinanzielle Erklärung | 076 |
| 12 Schlusserklärung | ||
| zum Abhängigkeitsbericht | 076 | |
| 13 Lagebericht der TeamViewer AG | 077 |
01 Grundlagen des Konzerns
____ Geschäftsmodell fokussiert auf die Megatrends Automatisierung, Robotik, Industrie 4.0 und digitale Transformation ____ Weiterentwicklung der TeamViewer-Plattform und Integration der Ubimax-Lösungen (Frontline) ____ Strategische Wachstumsinitiativen weiter vorangetrieben ____ Mittelfristziel: 1 Mrd. EUR Billings im Jahr 2023
TeamViewer ist ein 2005 gegründetes, globales Technologieunternehmen und Anbieter einer cloudbasierten Plattform zur digitalen Vernetzung von Menschen und Geräten sowie zur digitalen Unterstützung industrieller Arbeitsprozesse. Neben einer hohen Zahl an Privatnutzern, die Teile des Produktportfolios kostenlos nutzen können, setzt sich TeamViewers Kundenkreis aus Unternehmen jeglicher Größe und aus verschiedensten Branchen zusammen. Der TeamViewer-Konzern beschäftigt weltweit 1.256 Mitarbeiter. Mutterunternehmen des Konzerns ist die TeamViewer AG. Die Aktien der TeamViewer AG sind an der Frankfurter Börse notiert und unter anderem Mitglied im MDAX und TecDAX.

Vollzeitäquivalente (FTE) zum 31. Dezember 2020
GESCHÄFTSMODELL
Mit der fortschreitenden Entwicklung digitaler Technologien verändert sich auch die Art und Weise, wie Menschen interagieren und arbeiten. Für Unternehmen steigt die Notwendigkeit, sowohl Mitarbeiter als auch eine Vielzahl von Geräten und Anwendungen unabhängig von Zeit und Ort zu verbinund der Einsatz von Robotern und künstlicher Intelligenz (KI). Hinzu kommt eine gesteigerte Sensibilität der Gesellschaft für Umwelt- und Klimathemen sowie der Wunsch nach CO2 e-Reduktion und flexiblen Arbeitskonzepten (z.B. Homeoffice). Die weltweite COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 führte zu einer deutlichen Beschleunigung dieser Trends, insbesondere in Bezug auf flexible Arbeitskonzepte.


den. Neben der kontinuierlichen Zunahme von Endpunkten und Geräten wird dieser hohe Bedarf an Konnektivitätslösungen durch globale Megatrends beeinflusst. Dazu gehören die digitale Transformation, Weiterentwicklungen im Bereich Internet of Things (IoT), die fortschreitende Automatisierung Diese Megatrends und Anforderungen bedient das Lösungsportfolio von TeamViewer. Mit der Software von TeamViewer können Nutzer aus der Ferne auf Geräte aller Art zugreifen und diese steuern, verwalten und überwachen – von Laptops und Mobiltelefonen bis zu Industriemaschinen und Robotern.
01 Grundlagen des Konzerns
Darüber hinaus ermöglichen TeamViewer-Lösungen, durch digitale Anwendungen mit anderen Menschen zu interagieren oder industrielle Arbeitsprozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu digitalisieren und mit Augmented-Reality-(AR)-Elementen anzureichern. TeamViewer unterstützt alle gängigen Betriebssysteme, um seinen Kunden größtmögliche Freiheiten bei der Gestaltung der individuellen Anwendungsfälle zu gewähren.
Die Umsätze stammen nahezu ausschließlich aus dem Vertrieb der eigenen Software-Lösungen. Diese werden seit 2018 ausschließlich im Abonnementmodell (Subscription) vertrieben, wobei der Abonnementzeitraum in der Regel zwölf Monate beträgt. Darüber hinaus bietet TeamViewer Serviceleistungen zur Implementierung komplexerer Lösungen, beispielsweise im Enterprise-, IoT- oder AR-Umfeld an.
Strategie
Die strategische Ausrichtung von TeamViewer folgt dem übergeordneten Ziel, langfristiges Wachstum zu erzielen und den Unternehmenswert kontinuierlich zu steigern. Die Strategie von TeamViewer beruht auf drei Wachstumsdimensionen, die in Zukunft mithilfe zahlreicher strategischer Initiativen vorangetrieben und weiter vertieft werden sollen: Erstens wird die TeamViewer-Software für neue Anwendungsfälle (Use Cases) weiterentwickelt. Zweitens baut TeamViewer sein Portfolio für alle Kundensegmente kontinuierlich weiter aus, aufbauend auf seinem Produktangebot, das bereits heute das komplette Kundenspektrum abdeckt – vom Privatnutzer bis zum globalen Unternehmen. Drittens hat TeamViewer stets die geografische Expansion im Blick und arbeitet an einer weiteren Durchdringung der internationalen Absatzmärkte. Im Rahmen dieser drei Dimensionen strebt TeamViewer einerseits ein organisches Wachstum an und hält zusätzlich Ausschau nach geeigneten strategischen Akquisitionszielen, welche das Lösungsportfolio und technologische Know-how des TeamViewer-Konzerns sinnvoll ergänzen.
Erweiterung der Anwendungsfälle (Use Cases)
TeamViewer ermöglicht eine Vernetzung von Geräten aller Art über sämtliche relevanten Betriebssysteme hinweg. Allein dadurch sind die Einsatzmöglichkeiten für die Software nahezu unbegrenzt. Kunden nutzen die Lösungen, um aus der Ferne auf Geräte und Maschinen zuzugreifen, sie zu überwachen, zu steuern, zu warten oder zu reparieren. Über die reine Vernetzung von Geräten hinaus will TeamViewer Mehrwert durch die Nutzung neuer Technologien wie Augmented Reality, IoT oder KI schaffen. Die digitale Transformation bietet insbesondere im industriellen Bereich erheblichen Spielraum für weitere Anwendungsfälle, geht es doch darum, auf Maschinendaten zuzugreifen und diese intelligent zu nutzen sowie gleichzeitig den Facharbeitern und Servicetechnikern vor Ort digitale Unterstützung bei ihren Tätigkeiten außerhalb des Büroumfelds zu geben. TeamViewers große Nutzer- und Kundenbasis und ihr kontinuierlicher Input sind eine wichtige Quelle für neue Anwendungsfälle. Diese werden entweder über neue Funktionalitäten in bestehenden Lösungen oder selektiv durch neue Anwendungen adressiert. Generell arbeitet TeamViewer neben seinen horizontal einsetzbaren Lösungen vor allem an neuen, passgenauen Lösungen für einzelne Branchen oder Teile der Wertschöpfungskette, um diese bei der digitalen Transformation zu unterstützen.
Abdeckung der Kundensegmente
TeamViewer deckt mit seinem Produktportfolio ein breites Spektrum ab: Privatpersonen können die Software für nichtkommerzielle Zwecke kostenlos verwenden (Free User Community), für die kommerzielle Nutzung gibt es unterschiedliche Lösungen und Abonnementmodelle. Historisch bedingt hat TeamViewer eine starke Kundenbasis im mittelständischen Bereich, allerdings hat das Unternehmen in den letzten Jahren verstärkt ins Großkundensegment investiert und zahlreiche sogenannte Enterprise-Kunden1 gewonnen.



TeamViewer zielt verstärkt darauf ab, seine Präsenz im Enterprise-Segment weiter auszubauen, insbesondere im Bereich Industrie 4.0. Hier hat TeamViewer mit der Übernahme von Ubimax und mit einer intelligenten Integration seiner AR- und IoT-Lösungen einen wesentlichen Meilenstein erreicht. Ein weiterer Wachstumstreiber im Großkundenbereich ist die Digitalisierung von Vertriebs- und Kundenservice-Interaktionen. In diesem Zusammenhang hat TeamViewer seine Enterprise-Suite Tensor um wesentliche Funktionalitäten ergänzt. Dazu gehört Co-Browsing, eine datenschutzkonforme Version des Screensharings. Am anderen Ende des Kundenspektrums deckt TeamViewer durch die kostenlose Integration von TeamViewer Meeting und weiteren Neuentwicklungen auch die Bedürfnisse der nicht-kommerziellen Individualnutzer verstärkt ab.
Geografische Expansion
TeamViewer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Nutzern und Kunden in nahezu allen Ländern. Die langjährigen zentralen Vertriebsstandorte in Deutschland, USA und Australien wurden in den letzten Jahren um weitere Vertriebsstandorte in der APAC-Region ergänzt. Zudem eröffnete das Unternehmen einen neuen Software-Entwicklungs-Standort in Griechenland. Im Jahr 2020 wurden die Vertriebs- und Marke-
1 Kunden mit in Rechnung gestellten Billings über alle Produkte und Dienstleistungen hinweg von mindestens 10.000 EUR innerhalb der letzten 12 Monaten
01 Grundlagen des Konzerns

tingaktivitäten in strategischen Wachstumsmärkten über alle Regionen hinweg weiter ausgebaut, so ist TeamViewer auch in seinen Kernmärkten in Europa vor Ort präsent.
Die Vertriebs- und Marketingaktivitäten in strategischen Wachstumsmärkten sind 2020 überall weiter ausgebaut worden.
Mit der Ubimax-Akquisition kamen neue Standorte in den USA sowie in Mexiko hinzu. TeamViewer beabsichtigt auch in Zukunft lokale Vertriebs- und Marketingaktivitäten und entsprechende Teams auf- und auszubauen. Durch die stärkere Anpassung an die lokalen Gegebenheiten sollen die Potenziale speziell in diesen für TeamViewer strategischen Wachstumsmärkten genutzt werden.
Mittelfristige Wachstumsziele
Getragen von strategischen Wachstumsinitiativen in den weiter oben beschriebenen Bereichen – neue Anwendungsfälle, Ausbau der Kundensegmente und geografische Expansion – hat sich TeamViewer ambitionierte Ziele gesetzt. So sollen im Jahr 2021 die Billings auf 585 bis 605 Mio. EUR gesteigert werden und mittelfristig die Marke von 1 Mrd. EUR im Jahr 2023 erreichen.
KONZERNSTRUKTUR UND ORGANISATION
Rechtliche Struktur
Der TeamViewer-Konzern besteht aus der TeamViewer AG, ansässig in Göppingen, und ihren insgesamt zwölf Tochtergesellschaften. Die TeamViewer AG nimmt ausschließlich die Funktion einer Holding-Gesellschaft für den TeamViewer-Konzern wahr und verantwortet die einheitliche Leitung und Steuerung des Konzerns, während das operative Geschäft von der TeamViewer Germany GmbH, einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft der TeamViewer AG, und ihren Tochtergesellschaften geführt wird.
Der Konsolidierungskreis des Konzerns veränderte sich im Geschäftsjahr 2020 durch die Übernahme der Ubimax GmbH, einschließlich deren Tochtergesellschaften Ubimax Inc. und Ubimax SA de CV, durch die TeamViewer AG und TeamViewer Germany GmbH im August 2020. Die Ubimax GmbH, die zum 31. Dezember 2020 eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der TeamViewer Germany GmbH war, wurde durch Eintragung im Handelsregister am 7. Januar 2021 auf die TeamViewer Germany GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wirkt buchhalterisch auf den 1. Januar 2020 zurück.
Standorte
TeamViewer unterhält insgesamt 17 Standorte in zehn Ländern. Der Hauptsitz des Konzerns befindet sich in Göppingen. Dieser stellt gleichzeitig den zentralen Entwicklungsstandort sowie die Vertriebszentrale für die Region EMEA dar. Weitere zentrale Vertriebsstandorte sind Largo in Florida (USA) für die Region AMERICAS und Adelaide (Australien) für die Region APAC. Zusätzlich unterhält TeamViewer lokale Vertriebsstandorte in Tokio (Japan), Mumbai (Indien), Shanghai (China) und Singapur sowie weitere Entwicklungsstandorte in Jerevan (Armenien) und Ioannina (Griechenland). Gegenüber dem Vorjahr sind im Zuge der Akquisition der Ubimax GmbH fünf weitere Standorte hinzugekommen, darunter in Deutschland die Standorte Bremen und Bruchsal, in den USA die Standorte Atlanta und Palo Alto und in Mexico der Standort Guadalajara.
Segmente
Die Steuerung des TeamViewer-Konzerns erfolgt auf Basis eines einzelnen Segments und mit der Plattform TeamViewer als Grundlage. Die Berichterstattung über die Plattform basiert auf den geographischen Regionen EMEA, AMERICAS und APAC als Berichtseinheiten.

STEUERUNGSSYSTEM
Beschreibung des Steuerungssystems
Zur Steuerung und Überwachung der Entwicklung des Konzerns nutzt TeamViewer ein unternehmensinternes Steuerungssystem, basierend auf finanziellen Leistungsindikatoren, ergänzt um nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.
Bei diesen Steuerungskennzahlen handelt es sich um TeamViewer-spezifische Definitionen, die nicht in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen definiert oder ausgeführt sind. Die finanziellen Leistungsindikatoren sind aber zu den im IFRS-Konzernabschluss enthaltenen Kennzahlen überleitbar. Alle Leistungsindikatoren reflektieren die Sicht des Managements auf das Unternehmen. Die Leistungsindikatoren werden im jährlichen Planungsprozess in ihrer Höhe definiert und unterjährig auf monatlicher Basis überwacht. Dabei werden die Istwerte mit Plan- und Vorjahreswerten verglichen und gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen eingeleitet. Die Leistungsindikatoren werden teilweise regionsspezifisch erfasst und dienen zur Steuerung verschiedener regionsspezifischer Initiativen. TeamViewer unterscheidet zwischen primären Leistungsindikatoren mit hoher Priorität für die interne Steuerung und sekundären Leistungsindikatoren, die eine nachgelagerte Priorität für die interne Steuerung einnehmen, dennoch aber wichtige Informationsgrößen darstellen.
Leistungsindikatoren
Billings Adjusted EBITDA Leistungsindikatoren Sekundäre Leistungsindikatoren
Net Retention Rate Anzahl der Abonnenten Anzahl der Mitarbeiter
Primäre
Primäre Leistungsindikatoren
TeamViewer setzte im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich die folgenden primären Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns ein:
- Billings, und
- Adjusted EBITDA.
Billings
Billings stellen den Wert (netto) der fakturierten Güter und Dienstleistungen dar, die den Kunden innerhalb einer Periode berechnet werden und einen Vertrag im Sinne des IFRS 15 darstellen.
Adjusted EBITDA
Adjusted EBITDA ist definiert als das operative Ergebnis (EBIT) nach IFRS, zuzüglich Abschreibungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen (EBITDA), bereinigt um die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse im Betrachtungszeitraum und um bestimmte, durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat definierte Geschäftsvorfälle (Erträge und Aufwendungen). Zu bereinigende Geschäftsvorfälle stehen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsmodellen und sonstigen wesentlichen Sondereffekten, die separat dargestellt werden, um die grundlegende operative Entwicklung des Unternehmens darzustellen. Dazu zählen u.a. Aufwendungen aus Finanzierung und M&A von 1,8 Mio. EUR (2019: 0,6 Mio. EUR), Aufwendungen für besondere rechtliche Angelegenheiten in Höhe von 0,4 Mio. EUR (2019: 2,5 Mio. EUR), Erträge aus Bewertung von Finanzinstrumenten von 3,0 Mio. EUR (2019: 0 Mio. EUR) sowie Aufwendungen aus besonderen IT-Projekten in Höhe von 1,9 Mio. EUR (2019: 3,5 Mio. EUR).
Sekundäre Leistungsindikatoren
Zusätzlich zu den primären Leistungsindikatoren stellen die folgenden sekundären Leistungsindikatoren wichtige Informationsgrößen dar:
- Net Retention Rate,
- Anzahl der Abonnenten, und
- Anzahl der Mitarbeiter.
Die Net Retention Rate, als Kennzahl zur Bewertung der Kundenbindung, ist definiert als jährlich wiederkehrende Billings bestehender Abonnementkunden in der Betrachtungsperiode, abzüglich des Brutto-Wertverlusts durch Kundenabwanderung, zuzüglich der Billings aus Up- und Cross-Selling-Aktivitäten, inklusive der Effekte aus Währungskursveränderungen und auslaufenden Preisnachlässen, in Prozent der jährlich wiederkehrenden Billings der Vorperiode. Bei Berechnung der Net Retention Rate werden Zahlungsausfälle nicht berücksichtigt. Daneben stellen die Anzahl der Abonnenten sowie die Anzahl der Mitarbeiter wichtige zusätzliche Informationsgrößen zur Beurteilung der Geschäftsentwicklung des TeamViewer-Konzerns dar.
MÄRKTE UND VERTRIEBSMODELL
TeamViewer vertreibt seine Produkte und Lösungen in nahezu allen Ländern der Welt. Geographisch unterteilt TeamViewer seine Absatzmärkte in die Regionen EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika), AMERICAS (Nord-, Mittelund Südamerika) und APAC (Asien, Australien und Ozeanien). Die Region EMEA war im Geschäftsjahr 2020 erneut die größte Absatzregion, gefolgt von AMERICAS und APAC. Die USA waren auf Länderebene weiterhin der größte Absatzmarkt, gefolgt vom Heimatmarkt Deutschland. TeamViewers Produkte und Lösungen sind in nahezu allen Branchen anwendbar, weshalb die Absatzmärkte nicht weiter unterteilt werden. Weitere Informationen zur regionalen Aufteilung der Umsätze finden sich auf Seite 37 im Wirtschaftsbericht.
Seit Gründung des Unternehmens stellt die kostenlose Bereitstellung zahlreicher TeamViewer-Produkte für den privaten Gebrauch – insbesondere des Produkts TeamViewer – ein wesentliches Element der Vertriebsstrategie dar. Die kostenfreie private Nutzung – in Kombination mit einer barrierefreien Installation und einer hohen Leistungsfähigkeit des Produkts – führt zu einer hohen Bekanntheit der TeamViewer-Marke und zu einer großen Nutzerbasis. Davon profitiert das gesamte Vertriebsmodell, insbesondere beim Verkauf von kommerziellen Lizenzen.
Das Vertriebsmodell setzt sich aus mehreren Vertriebskanälen zusammen, deren Fokus auf unterschiedlichen Kundengruppen und Lizenzen liegt.
Über einen eigenen Webshop oder per Telefon werden primär standardisierte Lizenzen der TeamViewer-Produkte vertrieben. Dazu gehören die Lizenzen TeamViewer Business, Premium und Corporate oder Lizenzen des Augmented-Reality-(AR)-Produkts TeamViewer Pilot sowie TeamViewer Remote Management. Diese Produkte funktionieren nach dem Plug&Play-Prinzip und können von den Kunden direkt
Digitalisierung von Arbeitsabläufen, die typischerweise mit Datenbrillen ausgeführt werden. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung von Fachkräften in der Produktion von
Die Integration der Ubimax-Produkte in die TeamViewer-Plattform führte bereits zu ersten Erfolgen.
Servicetechnikern und Mitarbeitern in der Logistik.
TeamViewer stellt seinen Kunden alle nötigen Werkzeuge und das Know-how zur Verfügung, damit diese mehrstufige Abläufe auf Basis der TeamViewer-Produkte digitalisieren können. Durch die Übernahme der Ubimax GmbH entstand die neue Lösung TeamViewer Frontline. Diese ermöglicht die
Die Integration der von Ubimax entwickelten Produkte in die TeamViewer-Plattform war einer der Schwerpunkte der Entwicklungsaktivitäten im Jahr 2020 und führte bereits zu ersten Produkterfolgen. In Kombination mit dem TeamViewer-IoT-Produkt können Kunden nun ihre gesamte Prozesskette digitalisieren: von Einrichtung, Überwachung, Updates und Fernsteuerung einer Produktionsmaschine bis hin zur Wartung oder Reparatur vor Ort mittels AR-Unterstützung des Arbeiters.
Zu dem Produktportfolio gehören: TeamViewer, TeamViewer Tensor, TeamViewer Remote Access, TeamViewer IoT, TeamViewer Remote Management, TeamViewer Pilot, TeamViewer Meeting (ehemals Blizz), TeamViewer Web Monitoring (ehemals Monitis) sowie das neu entstandene TeamViewer Frontline, bestehend aus den von Ubimax entwickelten Produkten xAssist, xPick, xMake und xInspect.
und ohne großen Installationsaufwand in Betrieb genommen
werden. Hierbei setzt TeamViewer auf niedrige Einstiegspreise für kleine und mittelgroße Unternehmen. Zudem verwendet TeamViewer Algorithmen zur Erkennung unlizenzierter kommerzieller Nutzung.
Um aus dem eigenen Produktportfolio passgenaue Lösungen für Großkunden zusammenzustellen, betreibt TeamViewer eine dedizierte Solution Sales Organisation. Neben dem auf Großkundenbedürfnisse zugeschnittenen Produkt TeamViewer Tensor, mit Fokus auf Remote Access und Remote Support, sind Lösungen für Anwendungsfälle im Internet of Things (IoT)- und AR-Bereich von Bedeutung. Insbesondere die Vertriebskompetenz für AR-Lösungen wurde im Geschäftsjahr durch die Akquisition der Ubimax GmbH weiter gestärkt. Zur technischen Unterstützung der Solution Sales Organisation sowie zur Implementierung komplexerer Lösungen beim Kunden – insbesondere im IoT- und AR-Bereich – schuf TeamViewer im Geschäftsjahr 2020 zudem eine eigene Solution Delivery Organisation.
Zusätzlich zu den genannten Vertriebskanälen arbeitet TeamViewer mit verschiedenen Vertriebspartnern zusammen, die – je nach Partner – sowohl im Vertrieb von standardisierten Lizenzen als auch in der Entwicklung und Implementierung komplexer Lösungen tätig sind.
PRODUKTE, FORSCHUNG & ENTWICKLUNG UND INNOVATIONEN
Alle Produkte – eine Plattform
Basis für TeamViewers gesamtes Lösungsportfolio ist eine cloudbasierte Plattform zur Digitalisierung ganzer Unternehmen, einzelner Bereiche oder alleinstehender Prozesse. Mit seinen Produkten arbeitet TeamViewer an den Zukunftsthemen der grenzenlosen Konnektivität (ubiquitous connectivity), dem Internet der Dinge (IoT), Augmented Reality (AR) und Künstlicher Intelligenz (KI). Durch die gemeinsame IT-Architektur der Produkte sind diese ineinander hochgradig kompatibel, sicher, einfach zu implementieren und skalierbar. TeamViewer entwickelt Lösungen, die Unternehmen unabhängig von Branche und Größe in die Lage versetzen, ihre Digitalisierungsvorhaben Schritt-für-Schritt oder im Gesamten umzusetzen. Die TeamViewer-Technologie stellt Verbindungen zu nahezu jedem Endgerät her – von Laptops und Mobiltelefonen bis zu Industriemaschinen und Robotern. Dazu nutzen die Produkte das weltweite TeamViewer-Router-Netzwerk und sind End-to-End, auf Basis von 256 bit AES und 4096 bit RSA Keys, verschlüsselt. Die TeamViewer-Produkte werden im industriellen Umfeld (IoT, Pilot & Frontline), in IT-Abteilungen (Remote Management, Web Monitoring) und im Remote-Work-Kontext (Remote Access, Meeting) eingesetzt. Der Ansatz ist eine nahtlose Mensch-Maschine-Kommunikation mit einer zusätzlichen Mensch-Mensch-Interaktion mittels AR. Ein besonderer Schwerpunkt der Entwicklungsaktivitäten im Geschäftsjahr 2020 war deshalb der Fokus auf ganzheitliche Lösungsansätze anstelle von einzelnen Produkten. Das Bestreben des Konzerns ist es, das Portfolio so weiterzuentwickeln, dass einzelne Herausforderungen durch die Kombination verschiedener TeamViewer-Produkte zielgerichtet gelöst werden können. In diesem Sinne hat sich der Plattformansatz für die Produktentwicklung aus den Anforderungen größerer Kunden und deren Digitalisierungsstrategien entwickelt.
TeamViewers proprietäres Protokoll zur Herstellung von Verbindungen zu fast jedem Endgerät durch bestehende Firewalls hindurch ist ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil. Außerdem unterstützt TeamViewer alle gängigen Betriebssysteme und Softwarearchitekturen und zählt Unternehmen wie Microsoft, Apple, Salesforce und ServiceNow zu seinen Integrationspartnern. TeamViewer war eines der ersten Unternehmen im Jahr 2020, das die neue Apple Silicon Architektur nativ unterstützte, ebenso wie den LiDAR Scanner von Apple und die Google Depth API im Bereich AR.


Übersicht der aktuellen TeamViewer-Produkte TeamViewer
Das Kernprodukt TeamViewer ermöglicht über zahlreiche unterschiedliche Betriebssysteme und Gerätetypen hinweg eine durchgängig sichere Konnektivität mithilfe von End-to-End-Verschlüsselung, Zwei-Faktor-Authentifizierung und der Funktion "Trusted Devices". Die Funktionen von TeamViewer ermöglichen unter anderem den Zugriff auf Geräte aus der Ferne und ihre Steuerung von dort, Screensharing, schnellen Dateitransfer und der re-integrierten TeamViewer-Meeting-Funktion. Außerdem enthalten sie ein Security Screen Feature. TeamViewer ist über drei Lizenzen erhältlich – Business, Premium und Corporate. Es ist das am meisten genutzte Produkt des Konzerns und trägt durch seine Popularität zur Bekanntheit der Marke TeamViewer bei. Die verschiedenen Funktionen von TeamViewer und die schnelle Konnektivität und Kompatibilität mit nahezu allen Geräten und Betriebssystemen ermöglichen es Kunden und Nutzern weltweit, ihre eigenen Anwendungsfälle zu implementieren. Eine wichtige Weiterentwicklung im Jahr 2020 war die herstellerunabhängige Unterstützung aller Android Geräte ab Version 7.
TeamViewer Tensor
TeamViewer Tensor ist die Enterprise-Lösung von TeamViewer und beinhaltet neben der Funktionalität der regulären TeamViewer-Lösung zahlreiche Funktionen, die für große Unternehmen erforderlich sind, z.B. Multi-Tenancy-Unterstützung, Conditional Access, eine granulare Rollenund Zugriffsverwaltung oder eine tiefere Integration in die IT-Landschaft von Unternehmen durch Funktionen wie Mass Deployment, Managed Devices 2.0 und Single-Sign-On. TeamViewer Tensor wurde 2020 durch eine dedizierte Remote-Access-Lösung für Homeoffice-Situationen, die Integration von TeamViewer IoT, TeamViewer Pilot oder Frontline sowie dem Mobile SDK und Co-Browsing erweitert. Damit bildet es die TeamViewer-Plattform mit allen zugehörigen Produkten umfassend ab.
TeamViewer Remote Management (RMM) und TeamViewer Web Monitoring (ehemals Monitis)
TeamViewer Remote Management automatisiert Backend-IT-Prozesse und fasst die Verwaltung aller IT-Geräte in einem Unternehmen, inklusive Malware-Schutz, Datensicherung und Patch Management, zentral zusammen. TeamViewer Remote Management richtet sich hauptsächlich an zwei große Kundengruppen: IT-Administratoren und IT-Manager in kleinen, mittleren und großen Unternehmen sowie an Managed-Service-Provider.
TeamViewer Web Monitoring ist TeamViewers Lösung zur kontinuierlichen Überwachung von Websites, Servern und Anwendungen. Das Produkt läuft im Gegensatz zu Monitis auf der TeamViewer-IT-Plattform. TeamViewer Web Monitoring ermöglicht die Überwachung von Webseiten und konzentriert sich auf Zugriffszeitoptimierung, Seitenladegeschwindigkeit, Funktionsüberwachung für Onlineshops und Website-Stresstests. Das neue geschaffene TeamViewer Web Monitoring wird Monitis im Laufe des Jahres 2021 ablösen.
TeamViewer Meeting (ehemals Blizz)
TeamViewer Meeting ist die Meeting-Funktion, die einerseits im TeamViewer-Client und andererseits als Standalone-Lösung verfügbar ist. Das ehemals eigenständige Programm Blizz wurde mit allen Funktionen in die TeamViewer-Plattform integriert, sodass Meetings aus TeamViewer heraus und mittels der Standalone-Lösung vollständig kompatibel sind. TeamViewer Meeting bietet Audio- und Videokonferenzen, Bildschirmübertragung, eine Chat-Funktion, granulare Rollenzuweisungen für Präsentationen, Instant Messaging und eine Telefoneinwahl-Option.
TeamViewer Remote Access
TeamViewer Remote Access ist die Einsteigerversion von TeamViewer und ermöglicht Fernzugriff auf einzelne Geräte, die im Vorfeld definiert werden. Diese Lösung ist als reiner Fernzugriff konzipiert und bietet daher keine Meeting- oder Supportlösungen, jedoch Dateitransfer und ein Security-Screen-Feature.
TeamViewer IoT
TeamViewer IoT ist die dedizierte TeamViewer-Lösung für Geräte außerhalb der klassischen Bürowelt. Die Software kann auf smarten Geräten ohne Display, Tastatur oder Maus eingesetzt werden und ist deshalb besonders für Szenarien im Bereich Industrie 4.0 geeignet. Hierzu zählen beispielsweise die Fernsteuerung von Robotern, die Überwachung von Industriemaschinen oder das Störungsmanagement. Neu hinzugekommen ist im Berichtsjahr eine Multi-Tenancy-Unterstützung, eine Rule Engine mit Waylay-Integration, ein Predictive-Maintenance-Modul und die Unterstützung von Edge Modules.
TeamViewer Pilot
TeamViewer Pilot ist neben TeamViewer Frontline eine der AR-Lösungen von TeamViewer, mit der Anwender vor Ort über einen geteilten Kamera-Stream auf Smartphone oder Smart Glasses Live-Unterstützung von Fachexperten (beispielsweise Ingenieuren oder Mechanikern) aus der Ferne erhalten können. Möglich sind Anwendungsfälle, in denen ein Außendienst involviert ist, zum Beispiel bei Telekom-Providern oder Reparaturen. Seit 2020 sind zusätzlich auch die Frontline-Workflows in Kombination mit TeamViewer Pilot nutzbar.
TeamViewer Frontline
TeamViewer Frontline ist das Produkt, das als Ergebnis der Akquisition der Ubimax GmbH hervorgegangen ist. Die Unterprodukte von Ubimax – xAssist, xMake, xInspect und xPick – wurden in das TeamViewer-Portfolio übernommen und werden schrittweise auf die TeamViewer-IT-Infrastruktur überführt. Das Produkt xAssist ist – wie TeamViewer Pilot – ebenfalls eine Remote-Assistance-Lösung auf AR-Basis, jedoch speziell auf den industriellen Einsatz mittels Smart Glasses ausgerichtet. Die Produkte xPick, xMake und xInspect sind Workflow-basierte Lösungen. Das bedeutet, dass Schritt-für-Schritt-Anleitungen auf Smart Glasses, Head-Mounted-Displays oder Mixed-Reality-Glasses für vordefinierte Arbeitsprozesse angezeigt und interaktiv abgearbeitet werden können.
Frontline-Produkte erschließen eine neue Zielgruppe im Industrie-Segment.
Die Frontline-Workflows sind ein besonderes Instrument, das eine neue Zielgruppe im Industrie-Segment erschließt. Mögliche Anwendungsfälle sind manuelle Picking-Prozesse in der Logistik, standardisierte Reparaturen oder Wartungen und Fertigungsprozesse. Frontline-Workflows werden immer in Abstimmung und speziell auf die Anforderungen der jeweiligen Kunden hin entworfen. TeamViewer unterstützt die Kunden hierfür mit einem Solution-Delivery-Team.
Schwerpunkt der Forschung & Entwicklungsaktivitäten im Jahr 2020
In der sich dynamisch entwickelnden Software-Industrie ist die Fähigkeit innovative Lösungen auf den Markt zu bringen, die den stetig steigenden Anforderungen der Kunden gerecht werden, ein wichtiger Erfolgsfaktor. Die F&E-Aktivitäten sind daher aus Sicht des Vorstands von zentraler Bedeutung für den zukünftigen Erfolg des TeamViewer-Konzerns und nehmen einen dementsprechend hohen Stellenwert ein. Im Geschäftsjahr lag der Fokus auf den folgenden Bereichen:
Weiterentwicklung der Plattform
Die Weiterentwicklung der Plattform und der Interoperabilität der Produkte war im Jahr 2020 ein Schwerpunkt der F&E-Aktivitäten. Wichtige Meilensteine waren die Re-Integration der TeamViewer-Meeting-Lösung (ehemals Blizz) und des TeamViewer Web Monitoring (ehemals Monitis). Mit der Integration der Produkte der zugekauften Ubimax GmbH unter dem Namen TeamViewer Frontline wurde bereits kurz nach Abschluss der Übernahme begonnen und erste Meilensteine, wie die Kombination mit der TeamViewer-Pilot-App, wurden erreicht.
Bei dem Ziel, ein umfassendes Ökosystem für alle Belange der Digitalisierung zu schaffen, arbeitet TeamViewer auch eng mit Partnern zusammen. Mit diesen entwickelt der Konzern zum einen gemeinsame Produkte und stellt ihnen zum anderen seine Programmierschnittstellen zur Verfügung. Im Geschäftsjahr konnten unter anderem die Remote-Accessund AR-Integrationen in Microsoft Teams, Salesforce und ServiceNow sowie die IoT-Integration in Kooperation mit Waylay umgesetzt werden.
Digitalisierung von Industrieanlagen
TeamViewer bietet seinen IoT-Kunden verschiedene Lösungen, von der Digitalisierung einzelner Prozesse bis hin zur vollständig vernetzten Fabrik. Der Ansatz der maximalen Konnektivität bei gleichzeitiger Sicherheit und Stabilität wird hierbei als horizontale Ergänzung der OEMs umgesetzt, da TeamViewer herstellerunabhängig arbeitet. Für bestehende Anlagen arbeitete der Konzern im vergangenen Geschäftsjahr verstärkt mit Partnern zusammen, die die IoT-Lösung zur Überwachung und Wartung sowie den Remote-Zugriff direkt in ihre Produkte, wie SPS-Steuergeräte oder Starterkits, integrieren. Auf diese Weise können selbst Anlagen, die nicht für das IoT konzipiert waren, in die vernetzte Fabrik integriert und mittels digitalen Zwillings abgebildet werden.
wurden im laufenden Geschäftsjahr einem vollständigen Redesign des UX und der UI unterzogen, um eine intuitivere Bedienbarkeit sicherzustellen. TeamViewer Pilot und TeamViewer Frontline sind technologisch schon heute kompatibel und ergänzen sich, da nun auch Pilotkunden Frontline-Workflows nutzen können. Mit dem Plattformgedanken verfolgt TeamViewer das Ziel, dass jeder Kunde flexibel und nach Bedarf auch andere TeamViewer-Produkte nutzen kann. Die Lösungen unterstützen die neuesten Geräte im Bereich Head-Mounted-Display, Smart Glasses oder Mixed
Reality, wie beispielsweise die Microsoft HoloLens 2. Enabler für Remote Worker Der strategische Fokus im Geschäftsjahr 2020 lag auf der
Entwicklung von IoT- und AR-Lösungen. Doch das Jahr 2020 und der Beginn einer weltweiten COVID-19-Pandemie rückte das Kernprodukt, den TeamViewer-Client, sowie die Produkte TeamViewer Meeting, Remote Monitoring und Management (RMM) und die Konzern-Lösung TeamViewer Tensor in den Blickpunkt der Kunden. Die gute Skalierbarkeit der Angebote ermöglichte es ihnen, Kapazitäten schnell zu erweitern. Neukunden profitierten in einer schwierigen und unsicheren Zeit besonders davon, dass TeamViewer-Lösungen sehr schnell, einfach und sicher ausgerollt werden können. Auch hier spielte die Plattform eine wichtige Rolle. Features, wie ein Security Screen, der den Datenschutz im Zuge eines Fernzugriffs sicherstellt, ein verbessertes Patch Management oder ein Remote-Scripting-Feature zur Ausführung von Skripten auf Servern, konnten schnell und zuverlässig implementiert werden. Die Verwaltung der IT-Infrastruktur mittels der TeamViewer-Remote-Monitoring- und Management-Lösung wurde insbesondere durch die Integration der TeamViewer-Web-Monitoring-Lösung geprägt, die im Laufe des Jahres 2021 das Produkt Monitis ablösen wird und es ermöglicht, die Erreichbarkeit und Funktionalität von Webseiten und Webshops konstant zu überwachen.
Nächste Stufe des Customer Support
Mit der TeamViewer-Tensor-Lizenz legte der Konzern außerdem den Grundstein für einen vollständig digitalisierten Customer Support, inklusive eines eigens entwickelten Mobile-Software-Development-Kit (SDK). Apps, die direkt mit dem TeamViewer-Mobile-SDK entwickelt wurden, ermöglichen Fernsupport innerhalb der App, ohne dass andere Informationen des Smartphones sichtbar sind. Zusammen mit dem im Jahr 2020 eingeführten Co-Browsing-Plugin für eine DSGVOkonforme Fernunterstützung innerhalb eines Browsertabs hilft TeamViewer seinen Kunden, die Privatsphäre ihrer eigenen Kunden zu wahren.
Mit dieser Lösung können Unternehmen ihre Websitebesucher schnell und unkompliziert per Browser-basiertem Screensharing unterstützen, ähnlich wie mit einem integrierten Chat. Die TeamViewer-Tensor-Lizenz erhielt darüber hinaus ein Update der Lizenzverwaltung durch die neu entwickelte Multi-Tenancy-Unterstützung (Mehrmandantenfähigkeit), die es großen Konzernen erleichtert, Lizenzen einzelner Tochterunternehmen zu verwalten.
Verbesserung der Kollaborationslösung
Aufgrund der zunehmenden Nachfrage nach digitalen Meeting-Lösungen forcierte TeamViewer im Jahr 2020 die Integration des Onlinekollaborationstools Blizz und dessen Rebranding in TeamViewer Meeting. Die Anforderungen an die Meeting-Lösung umfassen: Sicherheit, Stabilität, Skalierbarkeit, Nutzerfreundlichkeit und Integrationsfähigkeit. Um die Stabilität auch bei weit entfernten Teilnehmern zu verbessern, hat TeamViewer die Skalierung durch eine Umstellung auf Distributed Meetings ermöglicht. Hierbei wird der jeweils nächstgelegene TeamViewer-Router zur Herstellung der Verbindung für jeden einzelnen Teilnehmer verwendet. Dies verringert Latenzen und verbessert die Ausfallsicherheit des gesamten Meetings.
Der Konzern versteht sich als Digitalisierungspartner der vollständigen Wertschöpfungskette und ermöglicht in Kombination mit verschiedenen weiteren TeamViewer-Lösungen eine kontinuierliche Überwachung und Wartung, auch in Verbindung mit den TeamViewer-Frontline-Lösungen. Ein wesentlicher Innovationsschwerpunkt ist die Analyse von Daten zur Visualisierung und Auswertung mittels KI. Das neu entwickelte Predictive-Maintenance-Modul analysiert Daten mittels Machine-Learning-Algorithmen und kann damit die Gefahr von Ausfällen minimieren.
AR für Industrie und Dienstleister
Durch TeamViewers AR-Produkte können Kunden Fernsupport und digitalisierte Arbeitsprozesse effizienter und sicherer gestalten. Durch die Platzierung von 3D-Elementen im Bild der Smartphone- oder Tabletkamera können nun beispielsweise Techniker aus der Ferne Experten vor Ort unterstützen – als wären sie selbst anwesend. An anderer Stelle können sich Produktionsmitarbeiter über Smart Glasses Arbeitsanweisungen direkt ins Sichtfeld einspielen lassen. Hierzu updatet TeamViewer die Produkte kontinuierlich, um den Kunden neueste Technologien schnellstmöglich zugänglich zu machen. Darunter fällt die Unterstützung des Apple LiDAR Scanners und der Google Depth API, als Bestandteil des AR CORE Kit, was die Genauigkeit der Platzierungen von AR-Elementen auf dem Bildschirm verbessert und auch eine Annotation eines verdeckten Objekts ermöglicht.
TeamViewer macht Kunden neueste Technologien schnellstmöglich zugänglich.
Der Zukauf der Ubimax GmbH und die Implementierung der Frontline-Produkte in die TeamViewer-Lösungen war ebenfalls ein Schwerpunkt innerhalb der AR-Entwicklungsabteilung. Die neu entstandenen TeamViewer-Frontline-Produkte
Weiterentwicklung des Entwicklungsprozesses
TeamViewer sieht sich als Rückgrat der Digitalisierung der eigenen Kunden und muss deshalb vielen differenzierten Anforderungen gerecht werden. Daher liegt ein ständiger Fokus auf der Optimierung der F&E-Aktivitäten. Im Bestreben, alle Funktionalitäten auf einer Plattform zu vereinen, wurde ebenfalls der Entwicklungsprozess an sich weiterentwickelt und ein Secure Software Development Cycle (S-SDLC) implementiert.
Durch die Weiterentwicklung der Produktentwicklung wurden die klassischen SCRUM-Prozesse und Roadmaps teilweise ersetzt und dadurch eine Beschleunigung und höhere Transparenz erzielt. Im Jahr 2021 wird mit den Erfahrungen aus den Umstellungen der Entwicklungsprozess noch weiter verbessert.
Weiterführende Forschungsprojekte
TeamViewer kooperiert mit Universitäten und Forschungseinrichtungen. Insgesamt ist das Unternehmen in elf Forschungsprojekte involviert, davon zwei unter europäischer Führung, acht im Rahmen von bundesweiten Projekten und eines im regionalen Umfeld. Forschungsprojekte von Ubimax wurden nach der Übernahme durch die TeamViewer AG fortgeführt und werden im Rahmen der bestehenden Projekte weiter vorangetrieben.
F & E-Organisation
Zum Ende des Geschäftsjahres waren konzernweit 384 FTE im F&E-Bereich beschäftigt (Vorjahr: 254). Dies entspricht einer Zunahme von 51%. Der Großteil der Mitarbeiter ist in Deutschland tätig, vor allem in Göppingen sowie in den universitätsnahen Standorten Stuttgart und Karlsruhe sowie Bremen (ehemaliger Ubimax Entwicklungsstandort). Zusätzlich unterhält TeamViewer F&E-Standorte in Armenien und Griechenland. Diese internationalen Standorte ermöglichen dem Konzern den Zugang zu qualifizierten lokalen Arbeitskräften.
F & E: Aufwendungen und Mitarbeiteranzahl

Aufwendungen in Mio. EUR, Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten (FTE) zum 31.12.2020
F & E-Aufwendungen
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen im Geschäftsjahr 2020 46,6 Mio. EUR (2019: 37,9 Mio. EUR). Sie beinhalten Personalkosten, Kosten für von Dienstleistern und Kooperationspartnern durchgeführte Arbeiten und erbrachte Dienstleistungen sowie Abschreibungen. TeamViewers Aufwendungen für F&E, exklusive Abschreibungen und unter Berücksichtigung der Bereinigungen entsprechend der Definition des Adjusted EBITDA, betrugen 34,8 Mio. EUR (2019: 28,0 Mio. EUR). Dies entspricht einem Anteil von 7,6% der Billings (2019: 8,6%).
SICHERHEIT UND DATENSCHUTZ
Millionen Unternehmen und Menschen weltweit vertrauen tagtäglich auf TeamViewer-Lösungen für geschäftskritische Prozesse und private Anwendungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen bezüglich Privatsphäre und Cybersicherheit. Es ist für TeamViewers unternehmerisches Handeln daher von zentraler Bedeutung, jederzeit die bestmöglichen Vorkehrungen für Datenschutz sowie IT- und Produktsicherheit zu gewährleisten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat der Konzern in den vergangenen Jahren signifikante Investitionen getätigt, um die notwendigen organisatorischen und strukturellen Vorkehrungen zu schaffen.
Infrastruktur und Produktsicherheit
TeamViewer legt großen Wert auf die laufende Sensibilisierung aller Mitarbeiter für ein möglichst hohes Maß an IT-Sicherheit und Cyberhygiene. So wird etwa in verpflichtenden Schulungen und regelmäßigen Kursen ein fortgeschrittenes Wissen zu den Mustern möglicher Angriffsversuche und den notwendigen Verhaltensweisen vermittelt. Periodisch abgefragte Inhalte von zahlreichen internen Richtlinien und Handbüchern geben den festen und freien Mitarbeitern praktische Orientierung für eine wirksame Sicherheitskultur.
TeamViewers Sicherheitsstrategie verfolgt einen Best-of-Breed-Ansatz. Für jede Sicherheitsanwendung soll demnach die beste Lösung eingesetzt werden. So können die weltweit führenden Ressourcen in einem umfassenden Schutzkonzept integriert werden, das auch die physische Sicherheit umfasst. Zwei dedizierte Teams für IT-Sicherheit und für Produktsicherheit sind für den bestmöglichen Schutz der globalen IT-Infrastruktur und aller Produkte des Konzerns zuständig. Unterstützt werden die Teams von weiteren internen Kräften sowie externen Beratern und anerkannten Sicherheitslösungen. Ein externes 24/7-Security-Operations-Center (SOC) überwacht die TeamViewer Systemlandschaft rund um die Uhr. Die Sicherheitsarchitektur des Konzerns ist nach
HIPAA/SOC2 und TISAX zertifiziert. Im BitSight Cyber Security Rating wird TeamViewer in der höchsten Kategorie eingestuft.
TeamViewer verfügt über ein Computer Security Incident Response Team (CSIRT) und ein Product Security Incident Response Team (PSIRT), deren ständige Einsatzbereitschaft auf einem regelmäßig aktualisierten Security-Incident-Response-Plan sowie weiteren Security Playbooks basiert. Mit Red-Teaming-Übungen sowie Penetrationstests führender Sicherheitsforscher beauftragt TeamViewer regelmäßig detaillierte Sicherheitsüberprüfungen der relevanten Systeme und des Produktportfolios. TeamViewer unterstützt den Responsible-Disclosure-Grundsatz und arbeitet eng mit Dritten zusammen, um mögliche Schwachstellen der Software aufzudecken. In allen Phasen der Softwareentwicklung strebt TeamViewer mittels Secure Software Development Life Cycle (S-SDLC) nach einem Höchstmaß an Produktsicherheit. TeamViewers Software wird mit DigiCert Code Signing Certificates signiert.
Anfang 2020 hat TeamViewer die Funktionsfähigkeit der Altversionen 4, 5, 6 und 7 eingestellt. Ende 2020 hat TeamViewer darüber hinaus bekanntgegeben, weitere Altversionen noch bis Mitte 2021 mit Sicherheitsupdates zu unterstützen und anschließend abzuschalten. Somit kann sichergestellt werden, dass sämtliche Anwender von einer möglichst modernen Software- und Sicherheitsarchitektur profitieren. Eine kostenlose Nutzung der Software ist aus dem gleichen Grund nur mit der neuesten TeamViewer-Version möglich.
TeamViewers Chief Executive Officer (CEO) und Chief Financial Officer (CFO) werden laufend zu aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der IT- und Produktsicherheit informiert sowie in relevante Diskussionen eingebunden. Das Senior Leadership Team (SLT) befasst sich regelmäßig mit ausführlichen Berichten zu strategischen und operativen Fragen der Cybersicherheit. Geführt wird die Sicherheitsorganisation aus dem Security Steering Board, an dem mindestens Chief Operations Officer (COO), Chief Technology Officer (CTO), Chief Information Security Officer (CISO) und Director Product Security teilnehmen.
Datenschutz
TeamViewer misst dem Schutz personenbezogener Daten hohe Bedeutung bei. Die Compliance-Richtlinie des Konzerns legt einen besonderen Wert auf die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die resultierenden Pflichten als Datenverantwortlicher und Auftragsverarbeiter erkennt TeamViewer mit allen verbundenen Gesellschaften vollumfänglich an. TeamViewer arbeitet ausschließlich mit Auftragsverarbeitern zusammen, die diesen Ansprüchen ebenfalls gerecht werden.
Das Datenschutzmanagementsystem (Data Protection Management System) namens TeamViewer Privacy Management Framework definiert hierfür sämtliche datenschutzbezogenen Bestimmungen, Richtlinien und Verfahren. Zur Operationalisierung wurde seit 2017 mit signifikanten Investitionen eine Datenschutzorganisation und Datenschutzkultur im Unternehmen entwickelt. Gemäß Art. 5 DSGVO erstellt TeamViewer regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, einen Rechenschaftsbericht zur Implementierung des TeamViewer Privacy Management Framework. Der aktuelle Bericht stammt aus April 2020 und hat keine relevanten Verletzungen oder Unzulänglichkeiten in der Datenschutzorganisation festgestellt.
Innerhalb des TeamViewer Privacy Management Framework ist das TeamViewer Privacy Handbook das führende Dokument für TeamViewers Datenschutz. Enthalten sind umfassende Regelungen zur Berücksichtigung regulatorischer Anforderungen inklusive der Pflege eines vollständigen Verzeichnisses von Verarbeitungsaktivitäten, des Prüfens und Abschließens von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Auftragnehmern sowie der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen. Darüber hinaus wird die Implementierung geeigneter technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit aller TeamViewer anvertrauten personenbezogenen Daten adressiert.
TeamViewer definiert in der Datenschutzerklärung die Rechte betroffener Personen unter anderem im Sinne der Auskunft, Berichtigung und Löschung auf Grundlage der DSGVO. Diese werden im TeamViewer Privacy Handbook ebenso prozedural gewürdigt wie mögliche Meldepflichten im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Demnach verpflichtet sich TeamViewer nach Art. 33 DSGVO die zuständige Aufsichtsbehörde sowie unter den Voraussetzungen des Art. 34 DSGVO zusätzlich die betroffenen Personen, ohne jeglichen Verzug, zu benachrichtigen.
Datenschutz liegt in der Verantwortung aller TeamViewer-Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund werden die Inhalte des TeamViewer Privacy Handbook in jährlich verpflichtenden Schulungen für feste und freie Mitarbeiter sowie in weiterführenden Trainings und Qualifizierungsmaßnahmen für betroffene Verantwortungs- und Funktionsträger vermittelt und überprüft. Im unternehmensinternen Netzwerk steht allen Mitarbeitern eine Vielzahl an aktuellen Informationen und Vorlagen zu den im TeamViewer Privacy Handbook definierten Handlungsfeldern zur Verfügung.
Wie der Datenschutz bei TeamViewer organisiert ist
Um eine effektive Implementierung des TeamViewer Privacy Management Framework sicherzustellen, wurden klare Berichtslinien in der Unternehmensorganisation und in die Unternehmensführung definiert. An der Spitze der Datenschutzorganisation steht das Data Protection Board, das mindestens aus Chief Financial Officer (CFO) als Vorstandsmitglied sowie Chief Operations Officer (COO), General Counsel und Data Protection Project Lead besteht. Das Data Protection Board trifft sich regelmäßig, mindestens jedoch quartalsweise, um über Themen von strategischer Bedeutung zu beraten und die Datenschutzorganisation zu führen.
Es ist für TeamViewer von zentraler Bedeutung, jederzeit die bestmöglichen Vorkehrungen für Datenschutz sowie IT- und Produktsicherheit zu gewährleisten.
TeamViewer schafft eine starke Verzahnung von Datenschutz bzw. DSGVO-Compliance und operativer Verantwortung mit einem dezentralen Prinzip auf Grundlage der Abteilungsstruktur. Die Verantwortung für Implementierung und Compliance der Datenschutzorganisation liegt demnach bei den zuständigen Abteilungsleitern im Senior Leadership Team (SLT), die hierzu jährlich in einem Confirmation Letter, also einer schriftlichen Bestätigung, persönlich Rechenschaft ablegen. Die Abteilungsleiter werden bei der Ausübung ihrer Funktion in der Datenschutzorganisation von derzeit 15 sogenannten GDPR Leads in den Abteilungen unterstützt, davon neun in Vollzeit. Die GDPR Leads kommen regelmäßig, zumeist monatlich, in der Data Protection Working Group zusammen, in der sich die Datenschutzorganisation unter Vorsitz des Data Protection Project Lead operativ koordiniert.

Als integraler Bestandteil unterstützen Experten aus TeamViewers Rechtsabteilung sowie der Chief Information Security Officer (CISO) laufend die Datenschutzorganisation. Darüber hinaus hat TeamViewer einen externen und unabhängigen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt, der TeamViewer in beratender und prüfender Funktion begleitet sowie gegenüber den Aufsichtsbehörden vertritt.
02 Mitarbeiter
____ Zunahme der Mitarbeiterzahl (FTEs) um fast 50 % ____ Schwerpunkt auf Ausbau des Vertriebs ____ 110 zusätzliche Softwareentwickler eingestellt
Zum 31. Dezember 2020 beschäftigte der Konzern weltweit 1.256 Mitarbeiter 1 (31. Dezember 2019: 841 FTE). Das entspricht einer Zunahme der Beschäftigtenzahl von 49,3 % gegenüber 2019, die mit dem Wachstum des Geschäftsvolumens einherging. Aus der Akquisition der Ubimax GmbH ergab sich eine Zunahme der Mitarbeiterzahl um 78, die hier bereits mit eingerechnet sind.
Für weitere Informationen über Mitarbeiterbelange wird auf Seite 160 im Nichtfinanziellen Bericht verwiesen.



Stand 31.12.2020 (2019) in Vollzeitäquivalenten (FTE); Veränderung ggü. Vorjahr in %
03 Unternehmerische Verantwortung
____ Klimaneutralitätsziele und -maßnahmen definiert ____ Geschäftsmodell berücksichtigt soziale Belange durch kostenlose Nutzbarkeit unserer Produkte für Privatpersonen ____ Verpflichtung zum UN Global Compact
Durch die Nutzung der TeamViewer Lösungen erhalten Millionen von Menschen kostenlos Fernzugriff, Fernsteuerung und Supportmöglichkeiten. TeamViewer-Produkte ermöglichen es Menschen, anderen Menschen zu helfen und gleichzeitig den Reisebedarf und die damit verbundenen CO2 e-Emissionen zu reduzieren.
TeamViewer will die Innovationskraft des Unternehmens nutzen, um die Welt positiv zu beeinflussen und das Unternehmen so zu führen, dass es eine Vorbildfunktion als lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Partner erfüllt.
TeamViewer teilt seine unternehmerische Verantwortung in die drei Teilbereiche des ESG-Konzeptes auf:
- E Environment (Umwelt),
- S Social (Sozialbelange), und
- G Governance (Unternehmensführung).

Umwelt
Im Jahr 2020 lag ein starker Fokus auf dem Ausbau der bisherigen Klimastrategie. Das Hauptziel der Klimaneutralität wurde durch klare inhaltliche und zeitliche Klimaziele ergänzt. Eine detaillierte Beschreibung der Klimastrategie, -ziele und -maßnahmen findet sich auf Seite 165 im Nichtfinanziellen Bericht.
Sozialbelange
Den größten sozialen Einfluss schreibt das Unternehmen weiterhin seinem Geschäftsmodell zu und der kostenlosen Nutzbarkeit seiner Produkte für private Personen. Hierdurch können weltweit Millionen Menschen anderen Menschen helfen und Zugang zur digitalen Infrastruktur erhalten.
Eine detaillierte Beschreibung des TeamViewer Managementansatzes zur Steuerung der sozialen Verantwortung und entsprechender Projekte findet sich im Kapitel Soziale Verantwortung des Nichtfinanziellen Berichts.
Unternehmensführung
TeamViewer verpflichtet sich zu globalen Standards nachhaltiger Unternehmensführung, wie dem UN Global Compact, dem wir im Jahr 2020 beigetreten sind. Eine detaillierte Darstellung der Governance-Themen finden sich im Kapitel Erklärung zur Unternehmensführung sowie in den Ausführungen zu Sicherheit und Datenschutz (siehe Seite 28) und Mitarbeiter (siehe Seite 31).
TeamViewer wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr durch diverse Ratingagenturen hinsichtlich seiner ESG-Performance bewertet: Unter anderem erhielt die TeamViewer AG ein "AA"-Rating (auf einer Skala von AAA–CCC) in der MSCI-ESG-Ratings-Bewertung (mehr Information dazu auf Seite 156 im Nichtfinanziellen Bericht).
04 Wirtschaftsbericht
____ Relevantes Marktumfeld mit anhaltendem Wachstum ____ Prognosen für Geschäftsjahr 2020 mehrfach angehoben ____ Wachstum der Billings um 42 % ____ Adjusted EBITDA steigt um 44 % ____ Netto-Verschuldungsgrad sinkt von 3,0 x auf 1,7 x
WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Nach Einschätzung des Instituts für Weltwirtschaft Kiel (IfW)1 hat das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) seit Mitte 2020 einen erheblichen Teil des in der ersten Jahreshälfte erlittenen Rückgangs infolge der COVID-19-Pandemie wieder aufgeholt. Dennoch geht das IfW für das Gesamtjahr 2020 von einem Rückgang der Weltwirtschaft von 3,8% aus. Das Ausmaß der wirtschaftlichen Erholung unterschied sich regional erheblich. Insbesondere in den asiatischen Schwellenländern, in denen die Pandemie frühzeitig und effektiv eingedämmt werden konnte, lag die Wirtschaftsleistung zum Jahresende 2020 zum Teil über dem Vorkrisenniveau. In Europa wurde die Erholung im vierten Quartal dagegen von einer zweiten Infektionswelle und einem erneuten Lockdown in vielen Ländern gebremst. Zudem belastete hier die Unsicherheit über den zum Jahresende vollzogenen Brexit. Für die Europäische Union erwartet das IfW insgesamt einen Rückgang des BIP von 7,7%. Für die Vereinigten Staaten, wo die Regierung umfangreiche Programme zur Stützung der Wirtschaft aufgelegt hatte, wird mit einem Rückgang von 3,6% gerechnet.
Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die weltweiten IT-Ausgaben gingen 2020 nach Einschätzung des Marktforschungsinstituts Gartner infolge der Rezession in den meisten Volkswirtschaften um 5,4% zurück.2 Gleichzeitig zeigte die COVID-19-Pandemie, dass Unternehmen generell einen erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung ihrer Prozesse haben. So ergab eine Befragung von Gartner unter Finanzvorständen, dass zahlreiche Unternehmen mit dem Stand ihrer digitalen Transformation unzufrieden sind und deshalb planen, die Investitionen in die Digitalisierung stark zu erhöhen.3
Ausgaben für digitale Transformation um
10,4 %.
im Jahr 2020 gewachsen
Laut einer Prognose des Marktforschungsinstituts IDC sollen die Ausgaben der Unternehmen für digitale Transformation im Jahr 2020 – trotz der COVID-19-Pandemie – um 10,4% gewachsen sein.4 Die globalen Ausgaben für das Internet der Dinge (IoT) sollen demnach um 8,2% zugelegt haben.5 Das Marktumfeld in den für den TeamViewer-Konzern relevanten Marktsegmenten – digitale Transformation, IoT und Konnektivitätslösungen – war im Berichtsjahr daher weiterhin von anhaltendem Wachstum geprägt.
- 4 IDC: https://www.idc.com/getdoc.jsp?containerId=prUS46377220
GESCHÄFTSVERLAUF
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Trotz des weltweiten Lockdowns im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie konnte der TeamViewer-Konzern seinen Geschäftsbetrieb im Berichtsjahr ohne nennenswerte Einschränkungen aufrechterhalten. Dabei kam TeamViewer eine frühzeitige Notfallplanung zugute. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über virtuelle Vertriebsprozesse und die Möglichkeit, Produkte schnell und effizient aus der Ferne über das Internet bei den jeweiligen Kunden zu installieren. Insbesondere zu Beginn der Krise arbeitete ein Großteil der TeamViewer-Mitarbeiter aus dem Homeoffice heraus. Im weiteren Jahresverlauf etablierten sich zunehmend hybride Arbeitszeitmodelle, bei denen die Mitarbeiter Büro und Homeoffice miteinander kombinierten. In Erwartung einer höheren Aktivität auf seiner Verbindungsplattform erweiterte der Konzern seine bestehenden Router-Kapazitäten, um die Stabilität der Plattform und damit eine störungsfreie Nutzung der TeamViewer-Anwendungen zu gewährleisten. Daneben baute TeamViewer seinen Mitarbeiterstamm im Jahresverlauf 2020 weiter aus. Von den insgesamt 4156 neuen Mitarbeitern sind 130 Mitarbeiter Softwareentwickler und 173 Vertriebsmitarbeiter. Insgesamt 78 Mitarbeiter kamen durch die Ubimax-Akquisition hinzu.
Die Beschränkungen des öffentlichen Lebens und der wirtschaftlichen Aktivität zur Bekämpfung der Pandemie führten zu einer Beschleunigung der grundlegenden Wachstumstreiber des TeamViewer-Konzerns. Das Homeoffice als Arbeitsmodell entwickelte sich zur Notwendigkeit und verlässliche Lösungen für die Fernsteuerung von Infrastruktur und Geräten wurden flächendeckend benötigt. Entsprechend entwickelten sich Fernzugriffs- und Kollaborationsfunktionen 5 IDC: https://www.idc.com/getdoc.jsp?containerId=prUS46609320 6 Netto-Zuwachs in FTE zum Jahresende
1 Kieler Konjunkturberichte des Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW): Weltwirtschaft im Winter 2020
2 Gartner: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2020-10-20 gartner-says-worldwide-it-spending-to-grow-4-percent-in-2021
3 Gartner: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2020-11-12 gartner-cfo-survey-reveals-a-dramatic-digital-acceleration-since-covid19
zunehmend zu erfolgskritischen Faktoren für Unternehmen und Organisationen. In der Folge wurden aufgeschobene oder versäumte Investitionen in die Digitalisierung nachgeholt, insbesondere in den ersten Monaten der Krise. Zur Jahresmitte 2020 hatte sich die Nachfragesituation dann wieder weitgehend normalisiert.
Geographische Expansion
Eines der zentralen Ziele des TeamViewer-Konzerns ist die Erweiterung der geografischen Präsenz. Der Fokus liegt hierbei auf dem Ausbau der im Jahr 2018 gegründeten Standorte in Indien, China, Japan und Singapur in der Region APAC sowie der Intensivierung der Vertriebs- und Marketingaktivitäten in der Region AMERICAS. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Anzahl der FTE in der Region APAC um 54 FTE bzw. 62% und in der Region AMERICAS um 64 FTE bzw. 46% aufgestockt. Im Berichtsjahr erzielte der TeamViewer-Konzern in beiden Regionen ein hohes Wachstum der Billings von 36,3% (Region APAC) bzw. 43,7% (Region AMERI-CAS), was den Erfolg der bisher umgesetzten Maßnahmen bestätigt.
Erwerb Ubimax
Im Juli 2020 unterzeichnete die TeamViewer AG eine bindende Vereinbarung zur Übernahme von Ubimax, einem Anbieter von Wearable-Computing-Technologien und Augmented-Reality (AR)-Lösungen zur Verbesserung manueller Arbeitsprozesse. Die Ubimax-Technologie kommt im Arbeitsumfeld von Facharbeitern in der Industrie zum Einsatz und wird auf sogenannten Wearables wie etwa Datenbrillen genutzt. Zum Produktportfolio gehört daneben die AR-Software-Plattform Frontline. Zu den mehr als 200 Kunden von Ubimax zählen diverse internationale Konzerne. Die mehr als 801 Mitarbeiter von Ubimax sind an Standorten in Deutschland, den USA und Mexiko tätig. Mit der Akquisition erweitert TeamViewer sein Angebot für große Unternehmenskunden in den Bereichen Industrie 4.0 und Internet der Dinge (IoT) deutlich. Zudem erlaubt die Übernahme, die Ent-1 Headcount zum Jahresende
wicklung neuer Anwendungsfälle mit Fokus auf Datenanalyse und künstlicher Intelligenz voranzutreiben. Das erweiterte Angebot baut auf TeamViewer Pilot auf, einer einfach nutzbaren AR-Anwendung für Mobiltelefone und Tablets.
Ubimax erweitert das TeamViewer-Angebot für große Unternehmenskunden in den Bereichen Industrie 4.0 und IoT.
62,44% der Geschäftsanteile an der Ubimax GmbH wurden durch die TeamViewer Germany GmbH erworben. Der Kaufpreis in Höhe von 86,2 Mio. EUR wurde vollständig mit Zahlungsmitteln des Konzerns in bar beglichen. Darüber hinaus wurden 37,56% der Geschäftsanteile der Ubimax GmbH gegen Ausgabe von Aktien der TeamViewer AG erworben. Hierfür wurden 1.070.931 neue Aktien der TeamViewer AG ausgegeben, die aus dem genehmigten Kapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage begeben wurden. Da die Übertragung der Anteile an zukünftige Eintrittsbedingungen geknüpft ist, wird diese Sacheinlage als anteilsbasierter Aufwand mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Die neuen Aktien sind an die TeamViewer AG verpfändet und unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren, wobei die Freigabe in jährlichen Tranchen erfolgt. Der Abschluss der Transaktion erfolgte im August 2020.
Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf
Im Lagebericht 2019 prognostizierte der TeamViewer-Konzern für das Jahr 2020 Billings in Höhe von 430 bis 440 Mio. EUR (Anstieg von 32% bis 35% gegenüber 2019) und Umsatzerlöse in Höhe von 420 bis 430 Mio. EUR (Anstieg von 8% bis 10% gegenüber 2019). Die Erwartungen für das Adjusted EBITDA beliefen sich auf eine Spanne von 240 bis 250 Mio. EUR.
Die schnelle Ausbreitung der COVID-19-Pandemie führte zu einem signifikanten Anstieg der Nachfrage für Fernzugriffsund Homeoffice-Lösungen, insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2020. In der Folge verzeichnete der TeamViewer-Konzern eine zusätzliche Beschleunigung der Nachfrage ab März nach einer bereits guten Geschäftsentwicklung in den ersten beiden Monaten des Jahres 2020. Auf Basis des über den Erwartungen liegenden Geschäftsverlaufs im ersten Quartal und der anhaltend starken Nachfrage im April hob der Konzern im Mai 2020 seine Prognose für die Billings auf rund 450 Mio. EUR und für die Umsatzerlöse auf mindestens 450 Mio. EUR an. Gleichzeitig erhöhte TeamViewer den Ausblick für die Adjusted-EBITDA-Marge auf ca. 56%, was einem absoluten Betrag von ca. 256 Mio. EUR entsprach. Zudem wurden leicht höhere Investitionsausgaben von 25 bis 30 Mio. EUR (zuvor ca. 25 Mio. EUR) prognostiziert. Das lag an den Pandemie-bedingten Verzögerungen bei der Einführung des neuen Systems zum Enterprise Resource Planning (ERP) und Kosten im Zusammenhang mit dem Bezug der neuen Unternehmenszentrale.
Anpassung der Guidance im Jahr 2020
| in Mio. EUR | Geschäftsjahr 2019 |
Prognose (Lagebericht 2019) |
Prognose (Mai 2020) |
Prognose (November 2020) |
Geschäftsjahr 2020 (inkl. Ubimax) |
|---|---|---|---|---|---|
| Billings | 324,9 | 430 bis 440 | Ca. 450 | 450 bis 455 | 460,3 |
| Wachstum ggü. Vorjahr (in %) | – | +32% bis +35% | Ca. 39% | +39% bis +40% | +41,7% |
| Umsatzerlöse | 390,2 | 420 bis 430 | Mindestens 450 | Mindestens 450 | 455,6 |
| Adjusted EBITDA | 182,1 | 240 bis 250 | 252 | 252 bis 255 | 261,4 |
Billings in Mio. EUR
Vertrieb aller Produkte ausschließlich im Abonnementmodell. Während nach dem zeitlich unbegrenzten Lizenzmodell Umsatzerlöse über drei Jahre (bis zu TeamViewer-Version 11: vier Jahre) abgegrenzt wurden, werden im Abonnementmodell die Umsatzerlöse über den Abonnementzeitraum von
in der Regel zwölf Monaten abgegrenzt.
Wandel des Geschäftsmodells abgeschlossen
0 100 200 300 400 500 Abonnements unbegrenzte Lizenzen
035
Aufgrund des anhaltend starken Wachstums im zweiten und dritten Quartal und zu Beginn des vierten Quartals, unter anderem maßgeblich getragen durch das Großkundengeschäft, erhöhte der TeamViewer-Konzern im November 2020 erneut seine Prognose. Die Erwartung für die Billings wurde auf eine Bandbreite von 450 bis 455 Mio. EUR bzw. einen Anstieg von 39% bis 40% (währungsbereinigt: 41– 42%) angehoben. Die erhöhte Prognose für die Billings beinhaltete nicht den Beitrag aus der Übernahme von Ubimax. Der Ausblick für den Umsatz (mindestens 450 Mio. EUR) und die Adjusted-EBITDA-Marge (56%) wurde bestätigt. Auf Basis der höheren Billings entsprach die Zielgröße für die Adjusted-EBITDA-Marge einem leicht erhöhten absoluten Betrag von 252 bis 255 Mio. EUR.
Auch im vierten Quartal lag die Geschäftsentwicklung über den Erwartungen. Dies lag sowohl am starken Neugeschäft als auch an der weiterhin sehr hohen Anzahl an Vertragsverlängerungen (Renewals) von Bestandsabonnenten. Demzufolge erreichten die Billings im Geschäftsjahr 2020 auf organischer Basis einen Wert von 456,8 Mio. EUR, womit das obere Ende der im November angepassten Prognosespanne leicht übertroffen wurde. Inklusive des Beitrags von Ubimax ergaben sich Billings von 460,3 Mio. EUR bzw. ein Anstieg von 41,7% gegenüber dem Vorjahr. Die Umsatzerlöse von 455,6 Mio. EUR lagen im Berichtsjahr 2020 ebenfalls über der zuletzt avisierten Zielgröße. Auch das Adjusted EBITDA in Höhe von 261,4 Mio. EUR übertraf die im November erhöhte Prognosespanne.
ERTRAGSLAGE DES KONZERNS
Die folgende Übersicht beschreibt die Entwicklung der wesentlichen Ertragskennziffern des TeamViewer-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr. Neben den wichtigsten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS zeigt die Übersicht auch die Überleitung auf die Management-Betrachtung, bei der die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse und bestimmte, durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat definierte Sachverhalte bereinigt werden. Die einzelnen zu bereinigenden Sachverhalte sind in den Ausführungen zu Operatives Ergebnis (EBIT) und Adjusted EBITDA auf Seite 38 erläutert. Das TeamViewer-Management verwendet Billings und Adjusted EBITDA als primäre finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns.
Entwicklung der Billings und Umsatzerlöse
Im Jahr 2018 schloss der TeamViewer-Konzern die Umstellung des Geschäftsmodells von einem zeitlich unbegrenzten Lizenz- auf ein Abonnementmodell ab. Seit 2019 erfolgt der
Wesentlichen Kennziffern zur Ertragslage des TeamViewer-Konzerns1
| 2 | 2020 | 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. EUR | IFRS | Überleitung | Management Betrachtung |
IFRS | Überleitung | Management Betrachtung |
| Umsatzerlöse/ Billings |
455,6 | 4,7 | 460,3 | 390,2 | (65,2) | 324,9 |
| EBITDA2 / Adjusted EBITDA |
205,1 | 56,3 | 261,4 | 189,5 | (7,4) | 182,1 |
| EBITDA in % der Umsatzerlöse/ Adjusted EBITDA in % der Billings |
45,0% | 11,8 pp3 | 56,8% | 48,6% | 7,4 pp | 56,0% |
| EBIT | 164,0 | 153,0 | ||||
| Konzernergebnis | 103,0 | 103,9 |
1 Negative Werte werden in tabellarischen Übersichten in Klammern dargestellt
2 EBITDA stellt keine Kennzahl nach IFRS dar, wird jedoch zum besseren Verständnis in der Tabelle mit angeführt
3 pp = Prozentpunkte
Billings
Billings stellen den Wert (netto) der fakturierten Güter und Dienstleistungen dar, die den Kunden innerhalb einer Periode berechnet werden und die einen Vertrag im Sinne des IFRS 15 darstellen. Die Billings ergeben sich direkt aus den Kundenverträgen und sind unbeeinflusst von der zeitlichen Abgrenzung der Umsatzerlöse. In den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019 und 2020 sind nach wie vor Umsätze aus unbegrenzten Lizenzen enthalten, obwohl das Geschäftsmodell bereits umgestellt wurde, da diese Lizenzerlöse über drei Jahre als Umsatz abgegrenzt werden. Aus Sicht des Managements reflektieren Billings die zugrundeliegende Geschäftsentwicklung des TeamViewer-Konzerns daher besser als Umsatzerlöse, da diese nicht mehr von unbegrenzten Lizenzen beeinflusst werden. Deshalb verwendet der TeamViewer-Konzern Billings als primären Leistungsindikator, um die Performance des Unternehmens zu messen und zu beurteilen. Rechnerisch können die Billings aus den Umsatzerlösen nach IFRS, bereinigt um die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse, ermittelt werden.
Im Berichtsjahr 2020 stiegen die Billings des Konzerns um 41,7% auf 460,3 Mio. EUR (2019: 324,9 Mio. EUR). Währungsbereinigt lag der Zuwachs bei 44,4%1 . Der negative Währungseffekt ergab sich hauptsächlich aus der Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro. Für weitere Informationen über die Wechselkursumrechnung wird auf die Ausführungen in den Erläuterungen auf Seite 99 im Konzernabschluss verwiesen.
Die seit dem 21. August 2020 in den Konsolidierungskreis einbezogene Ubimax GmbH und ihre Tochtergesellschaften steuerten 3,5 Mio. EUR zu den Gesamt-Billings bei. Die hohe Nachfrage nach Fernzugriffs- und Homeoffice-Lösungen in Folge der COVID-19-Pandemie führte im ersten Quartal 2020 zu einem außergewöhnlich starken Wachstum der Billings von 74,7%. Bis zur Jahresmitte 2020 hatte sich das Marktumfeld zwar wieder weitgehend normalisiert, dennoch verzeichnete der Konzern auch in den folgenden Quartalen währungsbereinigte Wachstumsraten von jeweils über 30%.


In der Region EMEA nahmen die Billings im Berichtsjahr um 41,6% auf 246,4 Mio. EUR (2019: 174,0 Mio. EUR) zu. Das Wachstum resultierte im Wesentlichen aus einem deutlichen Ausbau des Vertriebs und einer hohen Zahl von Großkunden, die neu gewonnen werden konnten. Mit einem unveränderten Anteil von 53,5% an den gesamten Billings (2019: 53,5%) blieb EMEA im Geschäftsjahr 2020 die wichtigste Region des Konzerns. In der Region AMERICAS legten die Billings um 43,7% (währungsbereinigt: 49,7%) zu und erreichten 157,7 Mio. EUR (2019: 109,8 Mio. EUR). Das Wachstum in der
Billings nach Regionen

Region wurde überwiegend vom Enterprise-Segment und der Verfügbarkeit einer größeren Produktpalette getrieben. In der Region APAC erwirtschaftete der Konzern im Geschäftsjahr 2020 einen Anstieg der Billings um 36,3% (währungsbereinigt: 38,7%) auf 56,1 Mio. EUR (2019: 41,2 Mio. EUR).
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse des TeamViewer-Konzerns nach IFRS beinhalten die Billings sowie die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse. Der Konzern stellt seine Softwareprodukte zu Vertragsbeginn in der Regel in einem Betrag in Rechnung. Dieser Betrag wird hauptsächlich über einen Zeitraum von zwölf Monaten in den Umsatzerlösen erfasst. Hierdurch sind die Umsatzerlöse eines Geschäftsjahres bei steigenden Billings geringer als die Billings des Geschäftsjahres. In der folgenden Tabelle ist die Überleitung der Billings auf die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2020 und die Vorjahresperiode dargestellt:
1 Zur Ermittlung der währungsbereinigten Billings des Geschäftsjahres werden die verwendeten Wechselkurse der Billings des Vorjahres herangezogen und auf die Billings des Geschäftsjahres angewendet. Zur Ermittlung des währungsbereinigten Zuwachses werden die währungsbereinigten Billings des Geschäftsjahres in das Verhältnis zu den Billings des Vorjahres gesetzt.
04 Wirtschaftsbericht
Überleitung Billings zu Umsatzerlösen
| 2020 | 2019 | Ver | In % | ||
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. EUR | änderung | ||||
| Billings | 460,3 | 324,9 | 135,4 | 42 | |
| Ergebniswirksame Veränderung abge grenzter Umsatzer löse |
(4,7) | 65,2 | (69,9) | 107 | |
| davon aus dem Abonnementge schäft |
(48,6) | (56,7) | 8,1 | 14 | |
| davon aus zeitlich unbegrenzten Lizenzen |
46,2 | 124,5 | (78,3) | 63 | |
| davon nicht zugeordnetes Geschäft |
(2,3) | (2,6) | 0,3 | 12 | |
| Umsatzerlöse | 455,6 | 390,2 | 65,4 | 17 |
Infolge der Umstellung des Geschäftsmodells auf ein Abonnementmodell im Geschäftsjahr 2018 verkauft der Konzern seitdem keine zeitlich unbegrenzten Lizenzen mehr. Die bis dahin unter dem alten Lizenzmodell abgegrenzten Umsatzerlöse werden über einen Zeitraum von drei Jahren (bis zu TeamViewer-Version 11: vier Jahre) aufgelöst und laufen daher sukzessive aus. Im Berichtsjahr 2020 ergaben sich aus der Auflösung abgegrenzter Umsatzerlöse aus zeitlich unbegrenzten Lizenzen Erlöse in Höhe von 46,3 Mio. EUR (2019: 125,5 Mio. EUR).
Im Abonnementgeschäft werden die Umsatzerlöse über die Abonnementlaufzeit (in der Regel auf Monats- oder Jahresbasis) abgegrenzt. Im Berichtsjahr 2020 ergab sich aus dem Saldo der Auflösung bzw. Zuführung abgegrenzter Umsatzerlöse aus dem Abonnementgeschäft ein Effekt auf den Umsatz in Höhe von –48,6 Mio. EUR (2019: –56,7 Mio. EUR).
Insgesamt wuchsen die Umsatzerlöse des Konzerns im Geschäftsjahr 2020 um 16,8% auf 455,6 Mio. EUR (2019: 390,2 Mio. EUR). Der im Vergleich zu der Entwicklung der Billings prozentual geringere Anstieg resultierte aus dem beschriebenen Effekt der abgegrenzten Umsatzerlöse, insbesondere aus den zeitlich unbegrenzten Lizenzen. Die Akquisition von Ubimax trug 2,9 Mio. EUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns bei.


In der Region EMEA erzielte der TeamViewer-Konzern 2020 Umsatzerlöse von 248,3 Mio. EUR (2019: 219,8 Mio. EUR). Das entspricht einem prozentualen Wachstum von 13,0%. Trotz der im Vergleich zu den anderen Regionen geringeren Umsatzdynamik stellte EMEA weiterhin die umsatzstärkste Region des Konzerns dar. In der Region AMERICAS nahmen die Umsatzerlöse um 21,3 % auf 149,1 Mio. EUR (2019: 122,9 Mio. EUR) und in der Region APAC um 22,4 % auf 58,2 Mio. EUR (2019: 47,6 Mio. EUR) zu.
Ergebnisentwicklung
Bei der Ergebnisentwicklung gegenüber dem Vorjahr ist zu berücksichtigen, dass das Konzernergebnis im Vorjahr einen positiven Effekt in Höhe von 65,2 Mio. EUR aus der ergebniswirksamen Veränderung der abgegrenzten Umsatzerlöse enthielt. Im Geschäftsjahr 2020 ergab sich hieraus ein negativer Effekt von 4,7 Mio. EUR. Der Rückgang der ergebniswirksamen Veränderung aus abgegrenzten Umsatzerlösen in Höhe von 69,9 Mio. EUR ist im Wesentlichen begründet durch einen Rückgang der Umsatzerlöse aus zeitlich unbegrenzten Lizenzen in Höhe von 78,3 Mio. EUR. Dieser Rückgang resultiert aus der Umstellung des Geschäftsmodells von einem zeitlich unbegrenzten Lizenz- auf ein Abonnementmodell.
Gesamtkosten und sonstige Erträge
Die Umsatzkosten des Konzerns stiegen im Geschäftsjahr 2020 um 27,6% auf 64,1 Mio. EUR (2019: 50,2 Mio. EUR). Die wesentlichen Gründe für die gestiegenen Umsatzkosten waren nutzungsabhängig gestiegene Aufwendungen für Zahlungs- und Internetdienstleister, gestiegene Personalkosten und höhere Infrastrukturkosten wie beispielsweise Aufwendungen für Server und Router. Die Umsatzkosten in Prozent der Umsatzerlöse erhöhten sich auf 14,1 % (2019: 12,9%).
Entwicklung Umsatzkosten

Das Bruttoergebnis vom Umsatz (Rohertrag), ermittelt als Umsatzerlöse abzüglich Umsatzkosten, nahm dementsprechend um 15,2% auf 391,5 Mio. EUR (2019: 340,0 Mio. EUR) zu.
tungen zurückzuführen.
038
Überleitung vom operativen Ergebnis zum Adjusted EBITDA
Das EBITDA, definiert als EBIT zuzüglich Abschreibungen, nahm um 8,3% auf 205,1 Mio. EUR (2019: 189,5 Mio. EUR) zu. Die EBITDA-Marge im Verhältnis zu den Umsatzerlösen fiel von 48,6% im Geschäftsjahr 2019 auf 45,0%. Analog zur Entwicklung der EBIT-Marge war dieser Rückgang maßgeblich auf die geringeren Umsätze aus der Auflösung abgegrenzter Umsatzerlöse aus zeitlich unbegrenzten Lizenzen und gestiegene Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergü-
| in Mio. EUR | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Operatives Ergebnis | 164,0 | 153,0 | |
| Abschreibungen | 41,1 | 36,4 | |
| EBITDA | 205,1 | 189,5 | |
| Ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse |
4,7 | (65,2) | |
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen |
48,9 | 36,8 | |
| Aufwendungen (und Erträge) in Verbindung mit dem Börsengang |
– | 10,8 | |
| Sonstige zu bereinigende Sachverhalte |
2,7 | 10,2 | |
| Adjusted EBITDA | 261,4 | 182,1 |
Die obenstehende Tabelle zeigt die Überleitung vom operativen Ergebnis zum Adjusted EBITDA, dem primären Leistungsindikator des Konzerns für die operative Ergebnisentwicklung, für die Geschäftsjahre 2020 und 2019. Bei der Berechnung des Adjusted EBITDA werden die ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse und be stimmte, durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat definierte Sachverhalte bereinigt.
Neben der ergebniswirksamen Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse in Höhe von 4,7 Mio. EUR (2019: – 65,2 Mio. EUR) wurden im Jahr 2020 Aufwendungen (abzüglich korre-
Die sonstigen Erträge beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 5,3 Mio. EUR (2019: 7,7 Mio. EUR). Die Position setzte sich im Wesentlichen aus Kursgewinnen aus dem Währungscap in Höhe von 3,4 Mio. EUR (2019: 0 EUR) zusammen. Der Vorjahreswert beinhaltete darüber hinaus Erträge aus der Weiterbelastung von Aufwendungen an die veräußernde Aktionärin TigerLuxOne S.à r.l. (TLO) im Zusammenhang mit dem Börsengang.
Akquisition von Ubimax führte zu einer weiteren Verstärkung des Entwicklungsteams.
Die F&E-Kosten erhöhten sich im Jahr 2020 um 22,9% auf 46,6 Mio. EUR (2019: 37,9 Mio. EUR). Zu den höheren Kosten trug insbesondere die verstärkte Einstellung von Softwareentwicklern im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von Produkten wie Tensor, IoT und Pilot sowie der Ausbau der IT-Infrastruktur und IT-Security bei. Auch die Akquisition von Ubimax, die zu einer weiteren Verstärkung des Entwicklungsteams führte, trug zu höheren F&E-Kosten bei. Zudem ergab sich ein Anstieg der F&E-Kosten aus höheren Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen sowie höheren Bonuszahlungen.
Der Anstieg der Vertriebskosten um 47,4% im Berichtsjahr auf 77,7 Mio. EUR (2019: 52,7 Mio. EUR) resultierte aus dem weiteren Ausbau der Vertriebsstrukturen, insbesondere der Vertriebsniederlassungen in Deutschland, USA und Japan. Hierbei wurde insbesondere die Vertriebsorganisation für Enterprise-Kunden in allen wesentlichen Standorten ausgebaut. Weitere Gründe für den Anstieg der Vertriebskosten waren die Akquisition von Ubimax und deren Vertrieb als auch höhere Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen.
Auch der Anstieg der Marketingkosten um 30,1% auf 38,5 Mio. EUR (2019: 29,6 Mio. EUR) war wesentlich bedingt durch höhere Personalaufwendungen. Zudem erhöhten sich die Marketingkosten aufgrund von verstärktem Suchmaschinenmarketing.
Der Rückgang der Verwaltungskosten um 6,0% im Geschäftsjahr 2020 auf 54,9 Mio. EUR (2019: 58,4 Mio. EUR) resultierte vor allem aus dem Wegfall von Beratungskosten im Vorjahr, die insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Börsengangs entstanden waren. Gegenläufig wirkten höhere Personalaufwendungen.
Die sonstigen Aufwendungen waren im Geschäftsjahr 2020 nahezu unverändert bei 0,4 Mio. EUR gegenüber 0,5 Mio. EUR im Vorjahr.
Die Aufwendungen für Wertminderungen auf Forderungen sind im Geschäftsjahr 2020 um 5,9 % auf 14,6 Mio. EUR (2019: 15,5 Mio. EUR) gesunken.
Operatives Ergebnis (EBIT) und Adjusted EBITDA
Das operative Ergebnis (EBIT) stieg im Geschäftsjahr 2020 um 7,2% auf 164,0 Mio. EUR (2019: 153,0 Mio. EUR). Die EBIT-Marge im Verhältnis zu den Umsatzerlösen sank von 39,2 % auf 36,0 %, was maßgeblich auf die geringeren Umsätze aus der Auflösung abgegrenzter Umsatzerlöse aus zeitlich unbegrenzten Lizenzen und gestiegene Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen zurückzuführen ist.
Die in den Gesamtkosten enthaltenen Abschreibungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen lagen im Berichtsjahr bei 41,1 Mio. EUR (2019: 36,4 Mio. EUR). Dieser Anstieg resultierte aus den erhöhten Investitionen des laufenden Jahres. Zudem ergaben sich aus der Kaufpreisallokation im Rahmen der Übernahme von Ubimax zusätzliche Abschreibungen in Höhe von 1,3 Mio. EUR. Die Abschreibungen von entgeltlich erworbenen Kundenbeziehungen erhöhten sich auf 24,2 Mio. EUR (2019: 23,6 Mio. EUR).
TeamViewer AG • GESCHÄFTSBERICHT 2020
spondierender Erträge) in einer Gesamthöhe von 51,6 Mio. EUR (2019: 57,9 Mio. EUR) bereinigt. Diese Bereinigungen betrafen in erster Linie Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von 48,9 Mio. EUR (2019: 36,8 Mio. EUR). Der Großteil dieser Aufwendungen (36,8 Mio. EUR) resultierte aus von der TLO aufgelegten und zu leistenden Vergütungsprogrammen. Obwohl der TeamViewer-Konzern diese anteilsbasierte Vergütung nicht selbst leistet, ist er dennoch zu deren Bilanzierung verpflichtet, da er Teil des übergeordneten Konzerns der TLO war und es sich somit um anteilsbasierte Vergütungstransaktionen zwischen Gesellschaften eines Konzerns handelt. Die Liquidität des TeamViewer-Konzerns ist von diesen Transaktionen nicht berührt. Aus Vergütungsprogrammen des TeamViewer-Konzerns und der Ubimax GmbH ergaben sich darüber hinaus anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von 12,1 Mio. EUR (2019: 0,0 Mio. EUR).
Die weiteren Sachverhalte summierten sich im Geschäftsjahr 2020 auf 2,7 Mio. EUR und betrafen überwiegend transaktionsbezogene Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ubimax-Übernahme, Aufwendungen aus besonderen IT-Projekten, Reorganisationsaufwendungen und Bewertungseffekte. Im Vorjahr wurden IPO-Kosten und Bonuszahlungen an Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von 10,8 Mio. EUR sowie Aufwendungen aus der Implementierung von Anforderungen der DSGVO und aus Projekten zur Verbesserung der IT-Sicherheit, Reorganisationsaufwendungen und Aufwendungen für bestimmte Rechtsstreitigkeiten von in Summe 10,2 Mio. EUR bereinigt.
Im Geschäftsjahr 2020 stieg das Adjusted EBITDA um 43,5% auf 261,4 Mio. EUR (2019: 182,1 Mio. EUR). Der Hauptgrund für diesen Anstieg waren Skaleneffekte infolge des starken Wachstums der Billings. Die Adjusted-EBITDA-Marge in Prozent der Billings verbesserte sich im Geschäftsjahr 2020 auf 56,8% (2019: 56,0%).
Gewinn vor Ertragsteuern (EBT)
Die Währungsumrechnungserträge lagen im Geschäftsjahr 2020 bei 43,9 Mio. EUR (2019: 28,4 Mio. EUR). Sie resultierten im Wesentlichen aus den Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die in US-Dollar und Britischen Pfund denominierten Tranchen der Finanzverbindlichkeiten. Die Währungsumrechnungsaufwendungen sanken dagegen auf 17,6 Mio. EUR (2019: 41,3 Mio. EUR). Während sich die Verluste im Geschäftsjahr 2020 vor allem aus Verlusten auf in Fremdwährung gehaltenen Zahlungsmitteln und -äquivalenten und Währungsverlusten aus der operativen Geschäftstätigkeit zusammensetzten, standen die Verluste aus der Währungsumrechnung im Vorjahr im Zusammenhang mit der Entwicklung des USD/EUR-Wechselkurses und der entsprechenden Auswirkung auf die Bewertung der Finanzverbindlichkeiten.
Die Netto-Finanzierungskosten verbesserten sich auf 19,9 Mio. EUR.
Die Finanzerträge fielen im Geschäftsjahr 2020 von 38,9 Mio. EUR auf 3,0 Mio. EUR und enthielten im Wesentlichen Erträge aus der Refinanzierung. Der Vorjahreswert enthielt zudem Erträge aus der Bewertung der im Konsortialdarlehen 2017 eingebetteten Derivate. Die Finanzaufwendungen sanken auf 22,9 Mio. EUR (2019: 83,9 Mio. EUR). Im Berichtsjahr fielen in erster Linie Zinszahlungen auf die Finanzverbindlichkeiten und Aufwendungen aus der Amortisierung von aktivierten Transaktionskosten an. Im Vorjahr waren Aufwendungen in Zusammenhang mit der Refinanzierung sowie mit dem damals bestehenden Darlehen der TLO enthalten. In Summe verbesserten sich die Netto-Finanzierungskosten im Berichtsjahr auf 19,9 Mio. EUR (2019: 45,0 Mio. EUR). Auf Basis dieser Entwicklungen stieg der Gewinn vor Ertragsteuern (EBT) im Geschäftsjahr 2020 auf 170,4 Mio. EUR (2019: 95,1 Mio. EUR).
Konzernergebnis
Im Geschäftsjahr 2020 ergab sich per Saldo ein Steueraufwand in Höhe von 67,4 Mio. EUR (2019: Steuerertrag von 8,7 Mio. EUR). Das entsprach einer Steuerquote von 39,5 % (2019: –9,2%). Der Anstieg des laufenden Steueraufwands auf EUR 42,6 Mio. (2019: 12,6 Mio. EUR) resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des Ergebnisses vor Steuern auf EUR 170,4 Mio. (2019: 95,1 Mio. EUR) sowie aus der Nutzung eines Verlustvortrags im Vorjahr in Höhe von 9,0 Mio. EUR.
Die Steuerquote im Geschäftsjahr in Höhe von 39,5% (2019: – 9,2 %) überstieg die Konzernsteuerrate von 28,8 % auf Grund von zusätzlichem Steueraufwand hauptsächlich aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit 13,8 Mio. EUR, aus der Nichtaktivierung von Verlustvorträgen mit 2,0 Mio. EUR sowie weiteren nicht abzugsfähigen Aufwendungen in Höhe von 1,6 Mio. EUR.
Im Vorjahr resultierte aus diesen Positionen ein zusätzlicher Steueraufwand von insgesamt 13,7 Mio. EUR. Diesem zusätzlichen Steueraufwand stand ein zusätzlicher Steuerertrag in Höhe von 49,3 Mio. EUR aus dem Erstansatz aktiver latenter Steuern auf den Zinsvortrag gegenüber. Hierdurch ergab sich im Vorjahr ein Gesamtsteuerertrag in Höhe von 8,7 Mio. EUR.
Die Ertragsteuern setzten sich im Berichtsjahr aus 42,6 Mio. EUR (2019: 12,6 Mio. EUR) laufendem Steueraufwand und 24,8 Mio. EUR latentem Steueraufwand (2019: Steuerertrag von 21,3 Mio. EUR) zusammen. Der latente Steuerertrag im Geschäftsjahr 2019 resultierte im Wesentlichen aus dem Erstansatz aktiver latenter Steuern auf den Zinsvortrag.
Das Konzernergebnis lag im Geschäftsjahr 2020 bei 103,0 Mio. EUR nach 103,9 Mio. EUR im Vorjahr. Daraus ergab sich ein unverändertes Ergebnis je Aktie in Höhe von 0,52 EUR (2019: 0,52 EUR).
DES KONZERNS
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
Vermögenslage des Konzerns
Die folgende Übersicht zeigt die Struktur der Aktivseite der Bilanz des TeamViewer-Konzerns zum Geschäftsjahresende 2020 und 2019:
Aktivseite der Bilanz
| in Mio. EUR | 2 31.12.2020 (Anteil Bilanzsumme) |
31.12.2019 (Anteil Bilanzsumme) |
||
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte |
948,1 | 89,2% | 865,2 | 90,2% |
| Kurzfristige Vermögenswerte |
115,3 | 10,8% | 93,7 | 9,8% |
| Summe Aktiva | 1.063,4 | 100,0% | 958,9 | 100,0% |
Die Bilanzsumme des Konzerns stieg zum Stichtag 31. Dezember 2020 um 10,9 % auf 1.063,4 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 958,9 Mio. EUR). Wie im Vorjahr entfiel mit 948,1 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 865,2 Mio. EUR) der Großteil der Aktivseite der Bilanz auf langfristige Vermögenswerte. Die kurzfristigen Vermögenswerte summierten sich auf 115,3 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 93,7 Mio. EUR).
Die langfristigen Vermögenswerte des Konzerns umfassten zum 31. Dezember 2020 den Geschäfts- oder Firmenwert, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, finanzielle Vermögenswerte, andere Vermögenswerte sowie aktive latente Steuern. In Summe nahmen die langfristigen Vermögenswerte im Berichtsjahr um 82,9 Mio. EUR bzw. 9,6% zu.
Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020 war hauptsächlich die Folge der Übernahme der Ubimax GmbH. Aus der Kaufpreisallokation ergab sich ein Zugang von Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 56,9 Mio. EUR und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 37,6 Mio. EUR. Für weitere Informationen bezüglich der Auswirkungen der Übernahme der Ubimax GmbH wird auf die Ausführungen in den Erläuterungen auf Seite 103 im Konzernabschluss verwiesen.
Dementsprechend betrug der Geschäfts- oder Firmenwert zum 31. Dezember 2020 646,8 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 590,4 Mio. EUR) und stellte damit weiterhin die größte Position auf der Aktivseite der Bilanz des TeamViewer-Konzerns dar. Die Erhöhung der immateriellen Vermögenswerte auf 255,3 Mio. EUR zum Stichtag (31. Dezember 2019: 235,8 Mio. EUR) resultiert im Wesentlichen aus der Kaufpreisallokation der Ubimax GmbH. Der Anstieg der Sachanlagen auf 40,5 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 26,5 Mio. EUR) war bedingt durch Investitionen in Höhe von 26,2 Mio. EUR (2019: 16,6 Mio. EUR) im Berichtsjahr, die im Wesentlichen in die Erweiterung der IT-Infrastruktur und Investitionen im Rahmen des Bezugs der neuen Konzernzentrale flossen. Dem standen Abschreibungen auf Anlagevermögen in Höhe von 41,1 Mio. EUR (2019: 36,4 Mio. EUR) gegenüber.
Die Saldierung der latenten Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten führte zum 31. Dezember 2020 zum Ausweis passiver latenter Steuern in Höhe von EUR 29,0 Mio. (2019: EUR 6,0 Mio. latente Steuerforderung). Der saldierte Ausweis latenter Steuerverbindlichkeiten war im Wesentlichen die Folge des Verbrauchs latenter Steuerforderungen aus dem Zinsvortrag in Höhe von 10,0 Mio. EUR, dem Rückgang latenter Steuerforderungen für abgegrenzte Umsatzerlöse in Höhe von 13,6 Mio. EUR, dem Erstansatz latenter Steuerverbindlichkeiten aus der Ubimax-Erstkonsolidierung in Höhe von EUR 10,2 Mio., der Auflösung latenter Steuerverbindlichkeiten aus der TeamViewer-Erstkonsolidierung in Höhe von EUR 6,0 Mio., sowie dem Anstieg latenter Steuerverbindlichkeiten auf Bankdarlehen in Fremdwährung um EUR 9,6 Mio. Demzufolge lagen die aktiven latenten Steuern zum Stichtag 31. Dezember 2020 bei nur noch 0,2 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 6,3 Mio. EUR).
Die kurzfristigen Vermögenswerte des Konzerns umfassten zum 31. Dezember 2020 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, andere Vermögenswerte, Steuerforderungen, finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und -äquivalente.
Die Zunahme der kurzfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020 resultierte zum einen aus dem Anstieg der Zahlungsmittel und -äquivalente. Mit 83,5 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 71,2 Mio. EUR) stellte diese weiterhin den größten Posten innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte dar. Zum anderen erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Zuge der Geschäftsausweitung im Berichtsjahr auf 19,7 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 11,8 Mio. EUR). Der Ausweis der finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 4,5 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 0,0 Mio. EUR) betrifft die Bewertung der Fremdwährungsderivate zum Marktwert.
Die folgende Übersicht zeigt die Struktur der Passivseite der Bilanz des TeamViewer-Konzerns zum Geschäftsjahresende 2020 und 2019:
Passivseite der Bilanz
| in Mio. EUR | 2 31.12.2020 (Anteil Bilanzsumme) |
31.12.2019 (Anteil Bilanzsumme) |
||
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 240,7 | 22,6% | 91,9 | 9,6% |
| Langfristige Verbindlichkeiten |
471,7 | 44,4% | 585,7 | 61,1% |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten |
351,0 | 33,0% | 281,4 | 29,3% |
| Summe Passiva | 1.063,4 | 100,0% | 958,9 | 100,0% |
periode 2019.
Das Eigenkapital des Konzerns stieg zum 31. Dezember 2020 um 148,9 Mio. EUR auf 240,7 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 91,9 Mio. EUR). Die Zunahme resultierte hauptsächlich aus dem im Berichtsjahr erwirtschafteten Konzernergebnis in Höhe von 103,0 Mio. EUR. Darüber hinaus führten die Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen der TLO nach IFRS 2 zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um 36,8 Mio. EUR sowie die anteilsbasierte Vergütung der Ubimax zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 10,5 Mio. Die Gewährung der Aktien, die nicht Teil des Kaufpreises nach IFRS sind, werden als anteilsbasierte Vergütung über einen Zeitraum von drei Jahren als Aufwand gegen die Kapitalrücklage erfasst. Das Gezeichnete Kapital erhöhte sich im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage, mit der ein Teil des Kaufpreises der Ubimax-Akquisition finanziert wurde, um 1,1 Mio. EUR auf 201,1 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 200,0 Mio. EUR). Es ist eingeteilt in 201.070.931 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die Gewährung der Aktien an die ehemaligen Ubimax-Eigner, die nach IFRS nicht als Teil des Kaufpreises zu betrachten ist, wird stattdessen über einen Zeitraum von drei Jahren als Aufwand gegen die Kapitalrücklage erfasst. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich damit zum Geschäftsjahresende 2020 auf 22,6% gegenüber 9,6% zum Ende der Vergleichsgen Vermögensgegenständen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 351,0 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 281,4 Mio. EUR). Die abgegrenzten Umsatzerlöse, der größte Posten innerhalb der kurzfristigen Verbindlichkeiten, nahmen um 4,6 Mio. EUR auf 214,8 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 210,3 Mio. EUR) zu. Im Rahmen der im August 2020 durchgeführten Anpassung der Kredit- und Darlehensfazilitäten des Konzerns und der damit verbundenen Ziehung eines Teils der revolvierenden Kreditlinie erhöhten sich die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 auf 82,1 Mio. EUR gegenüber 34,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019. Der Anstieg der abgegrenzten Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten auf 39,1 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 17,8 Mio. EUR) war im Wesentlichen auf höhere mitarbeiterbezogene Verbindlich-
keiten und Umsatzsteuern zurückzuführen.
Finanzverbindlichkeiten
| 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. EUR | Währung | Nominaler Zinssatz |
Jahr der Fälligkeit |
Nominalwert (EUR) |
Buchwert (EUR) |
| Konsortialdarlehen 2019 USD | USD | 2,24% | 2024 | 263,2 | 257,9 |
| Konsortialdarlehen 2019 EUR | EUR | 1,75% | 2024 | 118,8 | 116,3 |
| Konsortialdarlehen 2019 GBP | GBP | 2,03% | 2024 | 70,4 | 68,9 |
| Konsortialdarlehen 2019 Revolvierende Kreditlinie1 |
USD | 1,89% | 2024 | 52,2 | 52,0 |
| Summe der verzinslichen Verbindlichkeiten |
504,5 | 495,1 |
| 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. EUR | Währung | Nominaler Zinssatz |
Jahr der Fälligkeit |
Nominalwert (EUR) |
Buchwert (EUR) |
| Konsortialdarlehen 2019 USD | USD | 4,81% | 2024 | 400,6 | 395,4 |
| Konsortialdarlehen 2019 EUR | EUR | 2,50% | 2024 | 125,0 | 123,4 |
| Konsortialdarlehen 2019 GBP | GBP | 3,58% | 2024 | 78,3 | 77,3 |
| Konsortialdarlehen 2019 Revolvierende Kreditlinie2 |
diverse | diverse | 2024 | – | (0,4) |
| Summe der verzinslichen Verbindlichkeiten |
603,8 | 595,7 |
1 TeamViewer verfügte zum 31. Dezember 2020 über eine Kreditlinie von bis zu 150,0 Mio. EUR, von der zum Stichtag 86,0 Mio. EUR nicht gezogen waren
2 TeamViewer verfügte zum 31. Dezember 2019 über eine nicht gezogene Kreditlinie von bis zu 35 Mio. EUR
| demzufolge auf 44,4% (31. Dezember 2019: 61,1%). Inner |
|---|
| halb dieses Postens verzeichneten die Finanzverbindlichkei |
| ten einen Rückgang auf 440,2 Mio. EUR (31. Dezember |
| 2019: 582,5 Mio. EUR). Neben der teilweisen Tilgung des |
| USD-Darlehens sanken die Finanzverbindlichkeiten auch |
| aufgrund der Umrechnung der in US-Dollar und Britischen |
| Pfund denominierten Darlehen. Zum Anstieg der latenten |
| Steuerverbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführun |
| gen zu den latenten Steuerforderungen unter den langfristi |
Die langfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns sanken zum 31. Dezember 2020 auf 471,7 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 585,7 Mio. EUR). Ihr Anteil an der Summe der Passiva fiel
TeamViewer AG • GESCHÄFTSBERICHT 2020
Jahresende 2020 auf 1,7x nach 3,0x zum Jahresende 2019. Finanzlage des Konzerns Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Kennziffern zur Finanzlage des TeamViewer-Konzerns:
Entwicklung Finanzlage
| in Mio. EUR | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Zahlungsmittel und -äquivalente zum Periodenanfang |
71,2 | 79,9 | |
| Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit |
224,5 | 143,6 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
(110,2) | (20,9) | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
(95,8) | (136,1) | |
| Sonstige Veränderungen | (6,2) | 4,6 | |
| Zahlungsmittel und -äquivalente zum Periodenende |
83,5 | 71,2 |
Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit erreichte im Geschäftsjahr 2020 224,5 Mio. EUR (2019: 143,6 Mio. EUR), was einem Wachstum von 56,4% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Entwicklung ergibt sich aus einem Anstieg der Billings um 41,7% auf 460,3 Mio. EUR und einer unterproportionalen Erhöhung der operativen zahlungswirksamen Aufwendungen.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2020 bei –110,2 Mio. EUR (2019: –20,9 Mio. EUR). Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stiegen auf 26,2 Mio. EUR (2019: 16,6 Mio. EUR) und betrafen vor allem die Einführung eines neuen ERP-Systems (12,3 Mio. EUR) sowie Investitionen im Rahmen des Bezugs der neuen Konzernzentrale (6,6 Mio. EUR). Die Übernahme von Ubimax führte im Geschäftsjahr zu einem Netto-Mittelabfluss von 84,1 Mio. EUR.
Im August 2020 schloss der TeamViewer-Konzern eine Veränderung der im Jahr 2024 fälligen revolvierenden Kreditund Darlehensfazilitäten ab. Während die auf Euro und Britisches Pfund lautenden Konsortialdarlehen unverändert blieben, wurde das Volumen des auf US-Dollar lautenden Konsortialdarlehens von 450 Mio. USD auf 340 Mio. USD reduziert. Zur teilweisen Zwischenfinanzierung der vorzeitigen Rückzahlung des USD-Darlehens nahm der Konzern die von 35 Mio. EUR auf 150 Mio. EUR aufgestockte revolvierende Kreditlinie in Höhe von 75 Mio. USD in Anspruch. Die Zinsmarge wurde für alle Darlehen um 25 Basispunkte und im Falle der revolvierenden Kreditlinie um 50 Basispunkte reduziert. Zusätzlich wurde der USD-Libor-Floor von 1% auf 0% herabgesetzt. TeamViewer rechnet damit, dass diese Maßnahmen ab dem Geschäftsjahr 2021 zu einer jährlichen Zinsersparnis von ca. 5,0 Mio. EUR führen werden. Darüber hinaus sind die geänderten Kreditfazilitäten seitdem unbesichert. Bei den bestehenden Finanzverbindlichkeiten hat der Konzern seit Ende 2020 jährlich eine Pflichttilgung in Höhe von mindestens 5% des Nominalwertes zu leisten, erstmals am 31. Dezember 2020 in Höhe von 23,8 Mio. EUR.
Die Netto-Finanzverbindlichkeiten des TeamViewer-Konzerns, definiert als die Summe der zinstragenden kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich von Zahlungsmitteln und -äquivalenten, gingen zum 31. Dezember 2020 auf 438,7 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 545,6 Mio. EUR) zurück. Aufgrund des im Berichtsjahr erwirtschafteten Levered Free Cashflow (FCFE) sowie positiven Währungseffekten konnte die Verschuldung des Konzerns – trotz der Akquisition der Ubimax GmbH – weiter reduziert werden.
Der Netto-Verschuldungsgrad, der die Netto-Finanzverbindlichkeiten des Konzerns ins Verhältnis zum Adjusted EBITDA der vergangenen zwölf Monate setzt, verbesserte sich zum Dies ist auf das Zusammenspiel aus hohen operativen Cashflows und daraus resultierenden geringeren Netto-Finanzverbindlichkeiten bei gestiegenem Adjusted EBITDA zurückzuführen.
Entwicklung Netto-Verschuldungsgrad
| Netto-Verschuldungsgrad | 1,7x | 3,0x |
|---|---|---|
| Adjusted EBITDA | 261,4 | 182,1 |
| Netto-Finanzverbindlichkeiten | 438,7 | 545,6 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | (83,5) | (71,2) |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 440,2 | 582,5 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
82,1 | 34,3 |
| in Mio. EUR | 2020 | 2019 |
Grundzüge des Finanzmanagements
Das Finanzmanagement von TeamViewer ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität, Flexibilität und Liquidität des Konzerns zu sichern. Es umfasst das Kapitalstrukturmanagement beziehungsweise die Finanzierung des Unternehmens, das Cash- und Liquiditätsmanagement und die Überwachung und Steuerung von Marktpreisrisiken wie Wechselkurs- und Zinsrisiken. Die Finanzierungsstruktur von TeamViewer ist dabei auf den Erhalt finanzieller Handlungsspielräume zur Nutzung von Geschäfts- und Investitionschancen ausgerichtet. Dies wird durch ein ausgewogenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital erreicht. Gemäß den Bedingungen der Kreditvereinbarungen aus dem Jahr 2019 muss der Konzern bestimmte Verschuldungsgrad-Covenants einhalten, die in jeweiligen Kreditverträgen definiert sind und auf dem Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zu Pro-forma-EBITDA basieren (siehe auch die Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten auf Seite 129 im Konzernabschluss).
TeamViewer AG • GESCHÄFTSBERICHT 2020
Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit (vor Ertragsteuern) verbesserte sich im Berichtsjahr 2020 auf 258,0 Mio. EUR (2019: 161,5 Mio. EUR) und der Levered Free Cashflow (FCFE) auf 165,4 Mio. EUR (2019: 77,1 Mio, EUR).
Entwicklung Cashflow
| in Mio. EUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit (vor Ertragsteuern) |
258,0 | 161,5 |
| Gezahlte Ertragsteuern | (33,4) | (17,9) |
| Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände |
(26,2) | (16,6) |
| Auszahlungen für den Tilgungsanteil von Leasingverbindlichkeiten |
(4,9) | (3,8) |
| Gezahlte Zinsen für Fremdmittel und Leasingverbindlichkeiten |
(28,1) | (46,1) |
| Levered Free Cashflow (FCFE) | 165,4 | 77,1 |
| In % des Adjusted EBITDA | 63% | 42% |
| In % des EBITDA | 81% | 41% |
Wesentliche Kennziffern zur Finanzlage des TeamViewer-Konzerns

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf – 95,8 Mio. EUR (2019: 136,1 Mio. EUR). Aus der Rückführung und Aufnahme von Darlehen ergab sich per Saldo ein Mittelabfluss von 62,8 Mio. EUR (2019: 86,1 Mio. EUR). Darüber hinaus führten Zinszahlungen im Geschäftsjahr 2020 zu Mittelabflüssen in Höhe von 28,1 Mio. EUR gegenüber 46,1 Mio. EUR im Vorjahr.
Die Zahlungsmittel und -äquivalente von TeamViewer stiegen zum 31. Dezember 2020 auf 83,5 Mio. EUR nach 71,2 Mio. EUR zum Vorjahresstichtag. Der Konzern war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Der Vorstand der TeamViewer AG beurteilt die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage des Konzerns im Berichtsjahr 2020 insgesamt als sehr positiv. Die unterjährig angehobenen Prognosen für die Billings, die Umsatzerlöse und das Adjusted EBITDA wurden jeweils übertroffen. Aufgrund der sehr hohen Cash Conversion Rate konnte zudem die Nettoverschuldung trotz der Übernahme von Ubimax reduziert werden.
Gleichzeitig hat der Konzern im Geschäftsjahr 2020 weiterhin stark in seine Wachstumsinitiativen investiert. So stieg die Mitarbeiterzahl im Jahresverlauf um mehr als 400 an, wobei der Fokus der Neueinstellungen auf Vertrieb sowie Forschung & Entwicklung lag. Darüber hinaus hat TeamViewer mit der Übernahme von Ubimax sein Portfolio an Lösungen deutlich vergrößert, insbesondere in den Bereichen Internet of Things (IoT) und Augmented Reality (AR).
Auch im laufenden Geschäftsjahr wird der Konzern seine strategische Wachstumsinitiativen weiter vorantreiben. Ein erster Schritt hierzu stellt die zu Jahresbeginn bekanntgegebene Übernahme von Xaleon dar, einem Anbieter von Customer-Engagement-Lösungen.
Die COVID-19-Pandemie hat zu einer weiteren Beschleunigung globaler Megatrends wie der digitalen Transformation, zunehmender Prozessautomatisierung, dem IoT und ortsunabhängiger Arbeitsformen geführt. Aus Sicht des Vorstands ist TeamViewer sehr gut positioniert, um von diesen Trends auch in Zukunft profitieren zu können.
05 Nachtragsbericht
____ TigerLuxOne S.à r.l. reduziert Anteil an TeamViewer auf unter 20 % ____ Erwerb der Chatvisor GmbH ____ Aufnahme eines neuen Schuldscheindarlehens zur Diversifizierung der Fremdkapitalfinanzierung
Der Vorstand der TeamViewer AG hat am 17. März 2021 die Weitergabe des vorliegenden Konzernabschlusses an den Aufsichtsrat genehmigt. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 17. März 2021 zu prüfen und zu billigen.
Die Permira Holdings Limited hat am 18. Februar 2021 mitgeteilt, dass sich der Anteilsbesitz der TLO an der TeamViewer AG am 16. Februar 2021 auf 19,97% der Stimmrechte reduziert hat. Die TLO hatte 15,9 Millionen Aktien der Gesellschaft an institutionelle Investoren veräußert und sich in diesem Zusammenhang einer Sperrfrist (Lock-up) von 90 Tagen unterworfen. Damit hält kein Aktionär 20% oder mehr der Stimmrechte der Gesellschaft.
ERWERB DER CHATVISOR GMBH
Am 18. Januar 2021 hat die TeamViewer Germany GmbH die Chatvisor GmbH, Linz/Österreich, erworben (im Folgenden: Xaleon). Mit der Übernahme von Xaleon, einem führenden Anbieter von Customer Engagement Software, erweitert TeamViewer das bestehende Portfolio in dem Bereich Customer Engagement. Das Kernprodukt von Xaleon ist eine Co-Browsing-Technologie, die in Websessions eine besondere Form des Screensharings ermöglicht. Dies funktioniert ohne Installation und ohne Übertragung von Nutzerdaten, womit die Software vollkommen DSGVO-konform arbeitet. Mit seiner Engagement Suite bietet Xaleon eine ganzheitliche Lösung für digitale Vertriebs- und Kundendienstprozesse an. Der Erwerb von 100% der Anteile an Chatvisor erfolgte durch die TeamViewer Germany GmbH, Göppingen. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen im Anhang unter: 05\_04 c) Unternehmenserwerbe 2021.
TeamViewer erwirbt 100% der Anteile an Xaleon. Der Kaufpreis wird teilweise in bar und teilweise über eine Earn-out-Klausel gezahlt. Der Barmittel-Anteil im unteren zweistelligen Millionenbereich wird vollständig aus liquiden Mitteln von TeamViewer finanziert.
ERWERB DER UPSKILL, INC.
Der Konzern hat mit Wirkung zum 26. Februar 2021 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Upskill Inc. mit Sitz in Newark (Delaware, USA) erworben.
Upskill ist ein Anbieter für Augmented-Reality-(AR)-Lösungen in der Industrie. Upskill hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Art und Weise, wie wir arbeiten, zu verbessern und leistet seit 2010 Pionierarbeit bei der Nutzung von Wearable Technology am Arbeitsplatz. Mit seiner AR-Plattform verbindet Upskill die Fachkräfte in vielen Industrien in Echtzeit mit den entscheidenden Informationen, Daten und Werkzeugen, die diese benötigen, um ihre Arbeit effizienter und effektiver zu erledigen.
Der Erwerb der Upskill, Inc. erfolgte durch die TeamViewer US, Inc. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen im Anhang unter 05\_04 c) Unternehmenserwerbe 2021.
AUFNAHME SCHULDSCHEINDARLEHEN
TeamViewer hat Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 300 Mio. EUR und mit Laufzeiten zwischen drei und zehn Jahren begeben. Mit der Transaktion hat die Gesellschaft ihr Laufzeitenprofil gestreckt und ihre Fremdkapitalfinanzierung diversifiziert. Attraktive Marktbedingungen wurden genutzt, um TeamViewers durchschnittliche Zinskosten weiter zu reduzieren. Darüber hinaus ist die Zinsmarge des Schuldscheindarlehens an den ESG Management Score von Sustainalytics gekoppelt. Damit unterstreicht TeamViewer sein Engagement für Nachhaltigkeit und schafft einen neuen Anreiz, Nachhaltigkeit in allen Geschäftsbereichen weiter zu fördern und zu verankern. Ein verbessertes ESG-Rating reduziert die Zinslast und TeamViewer wird das so eingesparte Geld zur weiteren Förderung nachhaltiger Zwecke verwenden.
Weitere Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach dem 31. Dezember 2020 gab es nicht.
06 Chancen- und Risikobericht
____ Risiko- und Kontrollsystem als ein Schlüsselelement einer guten Corporate Governance ____ Keine bestandsgefährdenden Risiken identifiziert ____ Wachstumschancen des Konzerns basieren auf Vielzahl technologischer und gesellschaftlicher Trends
WESENTLICHE CHANCEN
Auf Basis verschiedener technologischer und gesellschaftlicher Trends bieten sich dem TeamViewer-Konzern vielfältige Wachstumschancen. Der Vorstand der TeamViewer AG hat insbesondere die folgenden Chancen identifiziert:
Digitalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Unternehmen
Der TeamViewer-Konzern betrachtet die Digitalisierung und die damit verbundene Produktivitätssteigerung innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette von der Logistik über Fertigung bis hin zu Wartung und Instandsetzung als eine Chance. Mit TeamViewers Frontline-Produkt kann die Geschwindigkeit und Effizienz von Prozessen gesteigert und gleichzeitig die Fehlerhäufigkeit reduziert werden.
Robotik und Automatisierung
Der Vorstand der TeamViewer AG sieht Chancen in der Erweiterung des IoT-Produktportfolios, insbesondere im Bereich der Robotik und Automatisierung von industriellen Arbeitsschritten. Die Akquisition von Ubimax erweitert das Produktportfolio für Unternehmen in den Bereichen Industrie 4.0 als auch Internet der Dinge (IoT) deutlich und bildet eine Plattform für weitere industrielle Lösungen. Das Integrieren von jeglichen Endgeräten in eine IoT-Plattform, deren Anbindung an Produktions- und Kundenbestandssoftware sowie darauf aufbauende analytische Rückschlüsse werden in Zukunft vor allem im produktionsnahen Bereich, aber auch in sonstigen Industriezweigen, eine wichtige Rolle spielen.
Chancen durch omnipräsente Konnektivität
Den globalen Ausbau des Breitband Internets (5G) betrachtet TeamViewer als Chance mit seinen Produkten vermehrt Geräte zu verbinden. Die zunehmende Verbreitung mobiler Endgeräte wie Smartphones und Tablets in Verbindung mit der fortschreitenden Einführung von IoT-Technologie in kommerziellen und industriellen Anwendungsfällen hat eine starke Zunahme an Geräten und Endpunkten zur Folge. So schätzt das Marktforschungsinstitut IDC die Anzahl verbundener IoT-Endpunkte im Jahr 2025 bereits auf über 40 Milliarden.
Darüber hinaus ermöglichen Unternehmen ihren Mitarbeitern zunehmend die Nutzung privater Geräte für geschäftliche Zwecke. Mit dem Wachstum einer heterogenen Gerätelandschaft entsteht ein entsprechender Bedarf für Konnektivitätslösungen, um diese Geräte zu verbinden, zu bedienen und zu verwalten.
Umweltbelange
Umweltbelange und die Reduktion des eigenen ökologischen Fußabdrucks gewinnen sowohl für Unternehmen als auch staatliche Organisationen zunehmend an Bedeutung. Dies zeigt sich beispielsweise in der Verpflichtung der EU im Rahmen des Pariser Klimaabkommens, die CO2 e-Emmissionen bis zum Jahr 2030 um 40% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren.1 TeamViewers Konnektivitätslösungen können hierbei einen Beitrag zur Emissionsreduktion leisten, indem sie Interaktionen zwischen Personen sowie das Steuern und Verwalten von Geräten aus der Ferne ermöglichen und damit Reiseaktivitäten reduzieren. Entsprechend ergeben sich hieraus aus Sicht des Vorstandes weitere Wachstumschancen für den TeamViewer-Konzern.
Mobile First
Mit der weiten Verbreitung von Smartphones nimmt auch die Nutzung von Firmensoftware über mobile Endgeräte ständig zu. Verstärkt wird der Trend hin zur mobilen Software Lösung von der Eingliederung der jungen, digital-nativen Generation ins Berufsleben, der verbesserten Verbindungsleistung wie beispielsweise dem 5G-Netwerk und durch den Fokus vieler Entwicklungsteam auf mobile Applikationen.
TeamViewer sieht sich hierfür bestens positioniert und wird auch weiterhin das Angebot für mobile Endnutzer ausbauen. Exemplarisch zu nennen ist hier die konsequente Weitereinwicklung der TeamViewer-Pilot-Lösung, die vor allem technische Experten im Außendienst auf mobilen Endgeräten mit dem Fachexperten per virtueller Verbindung unterstützt. Ebenso setzt Ubimax für ihre Lösungen in großem Maße auf virtuell unterstützte Brillen, um dem Nutzer die Möglichkeit zu geben, beide Hände frei zur Verfügung zu haben.
1 Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/clima/policies/strategies/2030_de

Homeoffice
Die Veränderungen der modernen Arbeitswelt, geprägt durch eine zunehmend geographisch verteilte und flexibel arbeitende Arbeitnehmerschaft, wird als eine weitere Chance des Konzerns angesehen. Laut einer Studie der International Workplace Group1 arbeiten weltweit 50% der Arbeitnehmer 2,5 Tage pro Woche außerhalb ihres Standortes. Dies führt dazu, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern zunehmend ermöglichen, aus der Ferne auf Firmendaten und -geräte zuzugreifen und sich mit Kollegen, Teams und Drittparteien zu verbinden. Hierin besteht die Chance für TeamViewer, seine Konnektivitätslösungen anzubieten. Darüber hinaus stellen auch der Support und das Verwalten von Geräten eine wachsende Herausforderung für die IT-Abteilungen von Unternehmen dar. Auch hier bieten sich Chancen für die Konnektivitätslösungen von TeamViewer, um einen zentralen Support und eine zentrale Verwaltung einer weltweit verteilten Gerätelandschaft zu ermöglichen und so Kostenersparnisse und Effizienzgewinne realisieren zu können.
Im Zuge der Pandemie mussten sich Unternehmen neuen Herausforderungen stellen und vermehrt auf eine digitale Arbeitswelt umstellen, um die Betriebsfortführung zu gewährleisten. Das "New Normal" prägt auch die Arbeitswelt und bestätigt immer mehr den Trend zu mehr flexiblen Arbeitsplätzen. TeamViewer sieht sich mit seinem Produktangebot gut positioniert, um von diesem Trend nachhaltig zu profitieren.
Künstliche Intelligenz
Der Vorstand der TeamViewer AG sieht eine Chance in der Entwicklung der Datenerhebung und -strukturierung, da die künstliche Intelligenz nunmehr eine Standardvoraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen darstellt. Mit seinem Produktportfolio hat sich TeamViewer der Herausforderung gestellt, innovative Prozesse zu etablieren.

RISIKOMANAGEMENT, INTERNE REVISION UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Risikomanagement
Der TeamViewer-Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, seine Produkte stetig weiterzuentwickeln und an Markt- und Kundenbedürfnisse anzupassen und hiermit seine Marktposition kontinuierlich zu verbessern. Der Erfolg von TeamViewer beruht sowohl auf dem systematischen Erkennen und Nutzen von Chancen als auch dem gezielten Kontrollieren von Risiken. TeamViewer hat ein Risikomanagement- und Kontrollsystem implementiert, um eine frühzeitige Erkennung, Bewertung sowie einen kontrollierten Umgang mit potenziellen Risiken sicherzustellen. Das Risiko- und Kontrollsystem wird als eines der Schlüsselelemente einer guten Corporate Governance betrachtet.
Risikomanagementsystem
Die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems ist gewährleistet.
Das Risikomanagementsystem von TeamViewer wurde auf der Grundlage des Enterprise Risk Management Standards des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) sowie der Prüfungsstandards PS 340 und PS 981 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) implementiert und umfasst die Erkennung und Bewertung der Risiken des Konzerns. Das Risikomanagementsystem setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:

Ziel des Risikomanagementsystems
Ziel des Risikomanagementsystems ist es, dem Vorstand einen Überblick über die Risiken zu verschaffen und die Entscheidungsfindung sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene zu unterstützen. Das Risikomanagementsystem soll potenzielle Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und umfassend durch Kontrollen und Maßnahmen mindern.
Identifikation und Überwachung von Risiken
Die Identifikation der Risiken wird halbjährlich durch den Risikomanager in Zusammenarbeit mit den jeweiligen, für jede Abteilung ernannten Risikoverantwortlichen durchgeführt. Neben dem regulären Reporting sind die Risikoverantwortlichen dazu angehalten, Risiken fortlaufend zu überprüfen. Eine zusätzliche Ad-hoc-Berichterstattung, durch die der Vorstand und der Risikomanager über aktuelle Risikoereignisse zeitnah informiert werden, ist implementiert.
Bewertung der Risiken
Alle identifizierten Risiken werden halbjährlich auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer möglichen Auswirkung auf das Unternehmen, in Bezug auf die Erreichung der finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmensziele, die Unternehmensreputation sowie Compliance bewertet. Die Bewertung und Einordung der einzelnen Risiken erfolgen unter Verwendung der nachfolgenden Matrix:
Risikobewertungsmatrix
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Auswirkung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beschreibung | Skala | 1 Marginal | 2 Geringfügig 3 Moderat | 4 Signifikant | 5 Erheblich | |
| Sicher | 5 | Mittel | Erheblich | Erheblich | Hoch | Hoch |
| Wahrscheinlich | 4 | Mittel | Mittel | Erheblich | Erheblich | Hoch |
| Voraussichtlich | 3 | Niedrig | Mittel | Mittel | Erheblich | Erheblich |
| Möglich | 2 | Niedrig | Niedrig | Mittel | Mittel | Erheblich |
| Unwahrscheinlich | 1 | Niedrig | Niedrig | Niedrig | Mittel | Mittel |
Im anschließenden Risikobericht werden die Risiken erläutert, die auf Basis einer Bruttobetrachtung erhebliche oder
Steuerung
Der Risikoverantwortliche ist dafür zuständig, dass die Entwicklung und Implementierung geeigneter risikomindernder Maßnahmen und Kontrollen innerhalb seines Verantwortungsbereichs erfolgt. Er analysiert die Reaktionen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Risikofolgen und -wahrscheinlichkeiten, ihrer Kosten im Verhältnis zum Nutzen, der verfügbaren Ressourcen, der bestehenden Kontrollen und Maßnahmen und möglicher Chancen. Abhängig von der Art des Risikos identifiziert er unterschiedliche Risikostrategien, wie Risikoakzeptanz, -vermeidung, -minderung oder die Übertragung des Risikos auf Dritte.
hohe Auswirkungen auf den Konzern haben könnten.
Berichterstattung
Der Vorstand und das Senior Leadership Team werden halbjährlich über die konzernweite Risikosituation, insbesondere über die größten Risiken und Veränderungen in der Risikobewertung, unterrichtet. Ad-hoc-Berichterstattung erfolgt gegenüber der Risk Steering Group, bestehend aus dem Vorstand, dem Risikomanager und dem Risikoverantwortlichen des betroffenen Bereichs.
Gemeinsam mit dem Vorstand unterrichtet der Risikomanager den Prüfungsausschuss über das Risikomanagement und die bestehenden Risiken in regelmäßigem Turnus.
06 Chancen- und Risikobericht
Für finanzielle Auswirkungen gelten folgende Wertgrenzen für die Einordnung in die fünf Stufen:
Risikowertgrenzen
| Skala | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Kategorie | Marginal | Geringfügig | Moderat | Signifikant | Erheblich |
| Finanziell (in Mio. EUR) |
<0,5 Adjusted EBITDA |
0,5 – 3 Adjusted EBITDA |
3 – 5 Adjusted EBITDA |
5 – 20 Adjusted EBITDA |
>20 Adjusted EBITDA |
Die Bewertung erfolgt sowohl auf Brutto- als auch Nettobasis. Die Bruttobasis stellt das Risiko vor Berücksichtigung aller risikomindernder Maßnahmen und Kontrollen dar. Das Nettorisiko bezieht sich auf das nach Betrachtung aller risikomindernder Maßnahmen und Kontrollen verbleibende Risiko. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich der TeamViewer-Konzern dafür entschieden, die Stufen der Effektivität von Kontrollen und Maßnahmen von fünf auf drei zu reduzieren. Die daraus resultierenden Änderungen stellen sich wie folgt dar:
Stufen der Risikokontrolle
| Effektivität der Maßnahmen/Kontrollen |
Risiko | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Niedrig | Mittel | Erheblich | Hoch | ||
| Inexistent | Niedrig | Mittel | Erheblich | Hoch | |
| Teilweise wirksam | Niedrig | Mittel | Erheblich | Hoch | |
| Wirksam | Niedrig | Niedrig | Mittel | Erheblich |
Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist die Identifikation, Bewertung und Steuerung all jener Risiken, die sich wesentlich auf die ordnungsgemäße Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses auswirken können. Die folgenden Elemente werden mit dem Kontrollsystem abgedeckt:
- Für den Rechnungslegungsprozess wesentliche Funktionen sind getrennt und Verantwortlichkeiten eindeutig zugeordnet.
- Gesetzliche Änderungen und neue Rechnungslegungsstandards werden regelmäßig analysiert.
- Die Erstellung der Abschlüsse erfolgt konzernweit nach einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien und unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips in allen relevanten Prozessen.
- Es erfolgt eine regelmäßige Werthaltigkeitsprüfung wesentlicher Vermögensgegenstände.
- Die Verwaltung der Lieferungs- und Leistungsbeziehungen sowie die Leistungsverrechnung innerhalb des Konzerns erfolgt an zentraler Stelle.
- Die Einzelgesellschaften werden mit einheitlicher Konsolidierungssoftware und unter stichprobenartiger Prüfung der erhaltenen Daten an zentraler Stelle konsolidiert.
- Im Zuge der Monatsberichtserstellung werden Berichtszahlen monatlich überprüft.
- Grundsätzlich sind die im Rechnungslegungsprozess zum Einsatz kommenden EDV-Systeme durch entsprechende Berechtigungen vor unbefugtem Zugriff geschützt.
- Rechnungsrelevante Maßnahmen sind vom Risikomanagementsystem sowie vom internen Kontrollsystem abgedeckt.
- Der Code of Conduct beschreibt zudem die Grundsätze eines korrekten und verantwortungsvollen Handelns im Hinblick auf die Finanzberichterstattung. Ein entsprechendes Richtlinienwesen ist implementiert.
Das interne Kontrollsystem stellt einen wichtigen Bestandteil dar, um eine vollständige und korrekte Rechnungslegung und Berichterstattung zu gewährleisten. Basierend auf den im Risikomanagementsystem identifizierten Risiken stellt das interne Kontrollsystem die Minderung der finanziellen Risiken durch entsprechende Kontrollen sicher.
Interne Revision
Die interne Revision ist ein aktiver Bestandteil der Corporate Governance des TeamViewer-Konzerns. Sie stellt sicher, dass interne Prozesse und Organisationsstrukturen auf deren Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Weiterhin ist sie darauf ausgerichtet, durch die Beurteilung der Effektivität und Effizienz von Geschäftsprozessen Mehrwerte für die TeamViewer-Konzern zu schaffen.
Die interne Revision berichtet direkt an den Vorstand sowie den Prüfungsausschuss und operiert weltweit. Gemeinsam mit dem Vorstand werden die für das jeweils kommende Geschäftsjahr zu analysierenden Bereiche und Themen definiert und dem Prüfungsausschuss zur Freigabe des Jahresprüfungsprogramms vorgelegt. Der Prüfungsausschuss wird über den Fortschritt der Projekte regelmäßig informiert.
WESENTLICHE RISIKEN
Der TeamViewer-Konzern teilt seine Risiken in strategische, operative, Compliance-bezogene und finanzielle Risiken ein. Nachfolgend wird ein Überblick über diese Risikokategorien gegeben, wobei eine detaillierte Beschreibung der Risiken erfolgt, die von der Gesellschaft als erheblich oder hoch eingestuft werden. Die übrigen Risiken sind überblicksartig zusammengefasst. Risiken, die im Vorjahr noch als mindestens erheblich oder hoch eingestuft wurden und für die im Berichtsjahr eine niedrigere Bewertung festgestellt wurde, sind zur Verdeutlichung in der folgenden Übersicht aufgeführt.
Im Geschäftsjahr 2020 hat der Konzern die Risikobetrachtung und die Klassifizierung der Risiken weiter ausgebaut, wodurch sich Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ergaben. Risiken wurden neu klassifiziert, zusammengefasst und in die vier Hauptrubriken – strategisch, operativ, Compliancebezogen und finanziell – unterteilt. Dies soll eine vereinfachte Darstellung und bessere Einordung der Risiken ermöglichen.
In der nachfolgenden Übersicht wurden die Risiken aggregiert und das jeweils am höchsten bewerteten Risiko innerhalb einer Risikogruppe aufgeführt.
| Risiko-Bewertungen | |
|---|---|
| -------------------- | -- |
| Konzern Risikobewertung (Bruttorisiko) |
Konzern Risikobewertung (Nettorisiko) |
Trend1 | |
|---|---|---|---|
| Strategische Risiken | |||
| Makroökonomische Risiken | |||
| Generelles makroökonomisches Umfeld | Hoch | Hoch | |
| Corona-Pandemie | Hoch | Hoch | |
| Geopolitisches Umfeld | Erheblich | Erheblich | |
| Wettbewerbsumfeld | Hoch | Erheblich | |
| Operative Risiken | |||
| Produktrisiken | Erheblich | Erheblich | |
| Produkt- und IT-Sicherheit | Hoch | Hoch | |
| Vertriebsrisiken | Erheblich | Erheblich | |
| Migration der heterogenen IT-Systemlandschaft | Erheblich | Erheblich | |
| Personalrisiken | Mittel | Mittel | |
| Compliance-bezogene Risiken | |||
| Generelle rechtliche und regulatorische Risiken | Erheblich | Erheblich | |
| Datenschutz | Erheblich | Erheblich | |
| Corporate-Governance-Risiken | Mittel | Mittel | |
| Finanzielle Risiken | |||
| Fremdwährungsrisiko | Hoch | Erheblich | |
1 Trend: Netto-Risikostufe im Vergleich zum Vorjahr
Legende: Gesunkenes Nettorisiko Unverändertes Nettorisiko Gestiegenes Nettorisiko
Strategische Risiken
Unter strategischen Risiken versteht TeamViewer sämtliche Risiken, die sich aus der strategischen Ausrichtung des Geschäftsmodells ergeben. Dies können insbesondere solche Risiken sein, die aus dem Marktumfeld oder der internen strategischen Ausrichtung des Konzerns resultieren.
Interne strategische Risiken2
Hinsichtlich der internen strategischen Risiken unterscheidet TeamViewer zwischen solchen, die sich aus der Struktur und den Entscheidungen der Geschäftsleitung und solchen, die sich aus der strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung des Geschäftsmodells ergeben. Dazu zählen auch Risiken aus Planung und Ressourcenallokation sowie Kommunikations- und Investor-Relations-Risiken. Die internen strategischen Risiken der Gruppe weisen weitreichende Überschneidungen zu anderen Risikokategorien auf, da sich geschäftspolitische Grundsatzentscheidungen und Einschätzungen in hohem Maße auf die Gesamtrisikosituation des Konzerns auswirken oder Einfluss darauf haben können, wie stark TeamViewer externen Einflüssen ausgesetzt ist.
Externe strategische Risiken
Unter externen strategischen Risiken versteht TeamViewer Risiken, die sich aus dem Markt- und Wettbewerbsumfeld ergeben, in dem die Gruppe tätig ist. Die folgenden externen Risiken sind besonders hervorzuheben.

und pflegt gute Kontakte zu den führenden Softwareunter-
nehmen. Des Weiteren investiert der Konzern substanziell in die kontinuierliche Vertiefung und Verbreiterung des Lösungsportfolios, um sich mit seinen Lösungen dauerhaft am Markt zu differenzieren.
Operative Risiken
Unter operativen Risiken versteht TeamViewer sämtliche Risiken, die mit operativen Geschäftsvorfällen, wie beispielsweise Produkt, Produktsicherheit, Vertrieb und Infrastruktur in Verbindung stehen.
Produktrisiken
Es können Schäden und Unterbrechungen in der von TeamViewer genutzten Infrastruktur sowie in der von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Infrastruktur auftreten. Die Beschädigung oder der Ausfall der Infrastruktur könnte zu Datenverlusten und zu Unterbrechungen oder Verzögerungen bei den Diensten des Konzerns führen. TeamViewer etablierte interne Prozesse, um mögliche Ausfälle und Unterbrechungen zu vermeiden bzw. schnellstmöglich zu beheben.
TeamViewers Software ermöglicht Konnektivität auf Endgeräten über sehr viele unterschiedliche Betriebssysteme hinweg. Updates oder Weiterentwicklungen dieser Betriebssysteme oder die Einführung neuer Betriebssysteme könnten dazu führen, dass TeamViewers Software-Lösungen vollständig oder teilweise nicht mehr funktionieren. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Kundenbeziehungen haben und zu Reputationsverlusten führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, überwacht die Entwicklungsabteilung des Konzerns stets Updates der Betriebssysteme und steht in engem Kontakt zu TeamViewers Kundensupport, um etwaige Störungen der TeamViewer-Software sofort beheben zu können.
Generelles makroökonomisches Umfeld
Die Entwicklung von TeamViewer wird von makroökonomischen Entwicklungen und dem allgemeinen Geschäftsklima beeinflusst. Ein wirtschaftlicher Abschwung könnte zu einem Rückgang der Abonnements für Produkte, längeren Verkaufszyklen, verstärktem Preiswettbewerb und Problemen bei der Gewinnung neuer Kunden führen, was für TeamViewer einen Rückgang des Umsatzvolumens und der Rentabilität bedeuten könnte. Kleine und mittelständische Unternehmen, die die Mehrheit der Kunden von TeamViewer darstellen, sowie Kunden in Schwellenländern, deren Volkswirtschaften zum Teil größeren Schwankungen unterliegen, insbesondere im lateinamerikanischen und asiatisch-pazifischen Raum, sind besonders anfällig für makroökonomische Veränderungen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, werden die verschiedenen regionalen Märkte genau beobachtet und marktspezifische Lösungsportfolios angeboten, die den Anforderungen der jeweiligen Märkte gerecht werden.
Corona-Pandemie
TeamViewer stuft das Risiko potenziell negativer Auswirkungen der Corona-Pandemie grundsätzlich als hoch ein. Die Corona-Pandemie stellt Unternehmen generell, wie auch den TeamViewer-Konzern im speziellen, vor erhebliche allgemeine, gesundheitliche und gesamtwirtschaftliche Herausforderungen. Durch Maßnahmen, wie z.B. Homeoffice-Regelungen und die Einführung eines Schichtbetriebs vor Ort, konnte TeamViewer gesundheitliche Risiken für Mitarbeiter zwar bislang weitestgehend reduzieren, doch krankheitsbedingte Ausfälle der Mitarbeiter und damit verbundene wirtschaftliche Folgeschäden in der Zukunft kann der Konzern nicht ausschließen. Auch die mittel- bis langfristigen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kundenverhalten sind schwer einzuschätzen.
Geopolitisches Umfeld
Als Teil seiner Wachstumsstrategie beabsichtigt TeamViewer, die geografische Präsenz, einschließlich der Vertriebs- und Marketingaktivitäten, weiterhin auszubauen. Die Geschäftstätigkeit wird dabei neben den externen Marktfaktoren wie Konjunkturverläufen zudem durch politische und finanzwirtschaftliche Veränderungen beeinflusst. Insbesondere der Ausbau der Geschäftstätigkeit in China kann für TeamViewer mit einem erhöhten politischen Risiko im entsprechenden Markt einhergehen.
Die USA waren für TeamViewer im abgelaufenen Geschäftsjahr der weltweit größte Einzelmarkt gemessen an den Billings. In den USA verfügt der TeamViewer-Konzern über eine eigene Vertriebs- und Marketingorganisation, welche einen erheblichen Teil des Konzerngewinns erwirtschaftet. Politische und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen in den USA können in besonderem Maße Unsicherheit auslösen und negative Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen von TeamViewers Kunden zur Folge haben.
Wettbewerbsumfeld
Der Konzern sieht im Wettbewerbsumfeld ein erhebliches Risiko. Eine verstärkte Konkurrenz durch bestehende Wettbewerber und/oder das Auftreten neuer Wettbewerber könnte zu einem erhöhten Preisdruck, reduzierten Gewinnmargen und einem Verlust von Marktanteilen führen. Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere dann, wenn einer der großen internationalen Softwareanbieter beschließen würde, die eigenen Produkte und Lösungsangebote dahingehend zu erweitern, dass eine zunehmende Überschneidung mit TeamViewers Lösungsportfolio entsteht. Zudem besteht das Risiko eines erhöhten Preisdrucks durch Auftreten neuer Wettbewerber, insbesondere im Niedrigpreissegment. TeamViewer beobachtet aktuelle Marktgegebenheiten genau
Aufgrund des sich schnell verändernden IT-, IoT- und Softwaremarkts besteht grundsätzlich das Risiko, dass TeamViewers Innovationsvorsprung gegenüber den Wettbewerbern verloren geht, die Produktentwicklung des Konzerns die Markterwartungen hinsichtlich neuer Trends und Innovationen nicht erfüllt und in der Folge die Produkte des Konzerns an Attraktivität verlieren und die Kunden zu Wettbewerbern wechseln. Um die Markterwartungen zu erkennen und schnell auf diese reagieren zu können, berücksichtigt TeamViewer kontinuierlich Kunden-Feedback in der Produktentwicklung. Des Weiteren wendet TeamViewer agile Methoden zur Softwareentwicklung an, um schneller auf Veränderungen reagieren zu können.
Die Softwaretechnologie, die den Produkten von TeamViewer zugrunde liegt, ist komplex und kann wesentliche Mängel oder Fehler enthalten, insbesondere wenn neue Produkte eingeführt oder neue Funktionen oder Möglichkeiten freigeschaltet werden. Die Kosten, die bei der Analyse, Korrektur oder Beseitigung von wesentlichen Mängeln oder Fehlern in der Software anfallen, können erheblich sein. Obwohl TeamViewer häufig Updates für seine Software herausgibt, kann es sein, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, Schwachstellen oder Fehler zeitnah oder gänzlich zu korrigieren, was dem Ruf und der Wettbewerbsposition des Unternehmens erheblichen Schaden zufügen könnte. Tatsächliche, mögliche oder wahrgenommene Mängel können Unterbrechungen in der Verfügbarkeit der Software verursachen und zu verlorener oder verzögerter Marktakzeptanz und Verkäufen führen, TeamViewer zu Rückerstattungen an Kunden verpflichten oder anderweitig Haftungsansprüche begründen. Eine Haftung kann sich auch im Zusammenhang mit älteren Versionen der TeamViewer-Software ergeben, die noch von Kunden genutzt werden.
Die Bewertung der Produktrisiken hat sich aufgrund der veränderten Bewertungsmatrix der Kontrollen im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöht. Dies ist lediglich auf die Änderung des Bewertungsansatzes zurückzuführen und bringt keinerlei substanzielle Änderungen für den Konzern mit sich.
Produkt und IT-Sicherheit
Das Geschäftsmodell von TeamViewer umfasst die Bereitstellung von Lösungen, die Endanwendern einen sicheren Fernzugriff auf Geräte und Netzwerke (Remote-Konnektivität) und die Verarbeitung von Kundendaten oder Informationen ermöglichen. Jegliches unbefugte Eindringen, Netzwerkunterbrechungen, Denial-of-Service (ein Angriff, um legitime Nutzer am Zugriff auf die Dienstleistungen zu hindern) oder ähnliche bösartige Einflüsse von Dritten haben das Potenzial, die Integrität, Kontinuität, Sicherheit und das Vertrauen in die Software, Dienste oder Systeme von TeamViewer oder seiner Kunden zu beeinträchtigen. Dies könnte zu kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten, erheblichen finanziellen Verbindlichkeiten, verstärkter regulatorischer Kontrolle, finanziellen Sanktionen und zu einem Vertrauensverlust in die Produkte von TeamViewer führen. Bestehende oder potenzielle Kunden könnten sich zudem für andere IT-Lösungen entscheiden. Cyberangriffe werden immer raffinierter und gehen zunehmend auch von hoch professionellen Parteien aus. Cloudbasierte Plattformanbieter von Produkten und Dienstleistungen und Produktangebote im Remote-Connectivity-Bereich sind zunehmend attraktive Ziele solcher Cyberattacken. Neben traditionellen Cyberangriffen wie Computer-"Hackern", bösartigem Code (z.B. Viren und Würmern), Diebstahl oder Missbrauch durch Mitarbeiter und Denial-of-Service-Angriffen wird auch von hoch professionellen, finanziell sehr gut ausgestatteten und oftmals staatsnahen oder politisch motivierten Akteuren berichtet, die Cyberangriffe durchführen. Angriffe können sowohl auf eine Schädigung von TeamViewer als auch seiner Nutzer abzielen oder Bestandteil externer oder interner Spionagetätigkeit und Sabotageakte sein. Dabei kann schon allein das Gerücht über einen unberechtigten Zugang oder angebliche Sicherheitslücken erhebliche Auswirkungen auf TeamViewers Reputation und Geschäftsentwicklung haben. TeamViewers Sicherheitsteam konzentriert sich auf die stetige Verbesserung der Produktsicherheit sowie der zugrundeliegenden Infrastruktur. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Cyberangriffe und Versuche eines unberechtigten Zugangs zu TeamViewers Netzwerken und Servern frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden. Mögliche Risiken werden zunächst durch Bedrohungsmodellierung, Penetrationstests, Risikoklassifizierungen, Prüfungen und Bedrohungsprofile regelmäßig bewertet. Ein Sicherheitsbetriebszentrum (SOC) überwacht rund um die Uhr die IT- und Produktinfrastruktur, um mögliche Angriffe sofort zu erkennen. Zudem werden die internen Sicherheitsstrukturen regelmäßig von internen sowie von externen Parteien überprüft und gegebenenfalls angepasst. Das Abschalten von älteren Produktversionen, die den heutigen Sicherheitsstandards nicht mehr gerecht werden, stellt eine weitere Sicherheitsmaßnahme dar.
Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass TeamViewers Produkte zu unberechtigten Zwecken missbraucht werden, beispielsweise indem das Produkt im Zusammenhang mit Schadsoftware oder für betrügerische Geschäftsmodelle verwendet wird. Dies kann für TeamViewer zu Reputationsschäden und negativen Auswirkungen auf Kundengewinnung und Kundenbindung führen. Die oben beschriebenen Produktsicherheitsmaßnahmen stellen auch für diesen Fall risikominimierende Maßnahmen dar. Darüber hinaus arbeitet TeamViewer mit externen Fachgremien zusammen, um Verdachtsfälle frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
matrix der Kontrollen im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöht. Dies ist lediglich auf die Änderung des Bewertungsansatzes zurückzuführen und bringt keinerlei substanzielle Änderungen für den Konzern mit sich.
Die Bewertung der Risiken aus dem Bereich Produkt- und IT-Sicherheit hat sich aufgrund der veränderten Bewertungs-
Vertriebsrisiken
Der Erfolg von TeamViewer ist in erheblichem Maße von seiner Fähigkeit abhängig, Neukunden zu gewinnen und die Geschäftsbeziehungen zu bestehenden Kunden zu erhalten und weiter auszubauen. Dabei besteht das Risiko, dass Kunden am Ende ihrer Subskriptionsperiode ihre Lizenz nicht verlängern oder kündigen oder den Umfang reduzieren. TeamViewer versucht durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere durch regional spezifische Vertriebsstrategien und den gezielten Einsatz von Vertriebspartnern, diesen Risiken entgegenzuwirken. Allerdings kann nicht in allen Fällen gewährleistet werden, dass eine dauerhafte Kundenbindung und eine fortlaufende Erweiterung der Nutzung der TeamViewer-Produkte durch die bestehenden Kunden erfolgt. Die Net Retention Rate von jeweils fast 100% in den vergangenen Jahren belegt das hohe Maß an Kundenbindung und damit den Erfolg der Vertriebsmaßnahmen des Konzerns.
Die Vertriebsrisiken des Konzerns unterscheiden sich regional und sind insbesondere in Regionen mit instabilen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise im asiatischen und lateinamerikanischen Raum, stark erhöht. TeamViewers Wachstumsstrategie basiert unter anderem auf dem Ausbau von Kundenbeziehungen in solchen Regionen. TeamViewer ist in diesen Ländern daher Risiken ausgesetzt, die insbesondere mit der Geschäftstätigkeit in Schwellenmärkten einhergehen. Der Konzern wirkt diesen Risiken durch den kontinuierlichen Ausbau regionaler Vertriebsstrukturen entgegen, um den jeweiligen spezifischen Marktanforderungen gerecht zu werden.
Migration der heterogenen IT-Systemlandschaft
Viele operative Prozesse von TeamViewer, einschließlich Verwaltung, Personalwesen und Buchhaltung, die in besonderem Maße vom ordnungsgemäßen Funktionieren ihrer IT-Infrastruktur und anderer damit verbundener Systeme abhängen, befinden sich derzeit in der Umstellung auf eine neue Anwendungslandschaft, die im Wesentlichen ein neues Enterprise Resource Planning (ERP), Customer Relationship Management (CRM) und E-Commerce-System umfasst. TeamViewer wechselt dabei von einer fragmentierten ERP-Landschaft zu einer stärker integrierten Version auf der Basis von Microsoft Dynamics 365, zusammen mit bestimmten zusätzlichen Modulen und Applikationen. Probleme in der Migration könnten erhebliche Auswirkungen auf das operative Geschäft von TeamViewer haben, insbesondere bei der Auftragserteilung und Rechnungsstellung. Diesem Risiko wirkt TeamViewer durch intensive Testphasen vor jedem Roll-out sowie durch Trainings der betroffenen Anwender und Unterstützung durch globale Key-User entgegen.
Die Bewertung der Vertriebsrisiken hat sich aufgrund der veränderten Bewertungsmatrix der Kontrollen im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöht. Dies ist lediglich auf die Änderung des Bewertungsansatzes zurückzuführen und bringt keinerlei substanzielle Änderungen für den Konzern mit sich.
Compliance-bezogene Risiken
Unter Compliance-bezogenen Risiken versteht TeamViewer sämtliche rechtliche und regulatorische Risiken sowie Corporate-Governance-Risiken.
Generelle rechtliche und regulatorische Risiken
TeamViewer definiert generelle rechtliche und regulatorische Risiken als solche, die aus Verstößen gegen Rechtsgrundlagen und aus Vertragspflichten entstehen. TeamViewer ist einer Vielzahl verschiedener Gesetze und rechtlicher Rahmenbedingungen in verschiedenen Jurisdiktionen ausgesetzt, einschließlich solcher, die die Nutzung des Internets, die Privatsphäre, den Datenschutz, IT-Sicherheit, Verbraucherschutz und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen regeln. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen laufenden Änderungen und können erhebliche Auswirkungen auf TeamViewers Geschäftstätigkeit oder die Erweiterung der Geschäftstätigkeit in neue Geschäftsfelder haben.
Durch den kontinuierlichen Ausbau seiner Kundenbasis und seiner Vertriebsmodelle ist TeamViewer in zunehmenden Maßen vertraglichen Haftungsrisiken und Produktanforderungen von Großkunden ausgesetzt. Dabei kann es zu Abweichungen von der Standard-Endnutzerlizenzvereinbarung kommen, deren Verhandlung und fortlaufende Prüfung signifikante Ressourcen bei TeamViewer in Anspruch nehmen und den Vertriebszyklus hinauszögern können. Zudem ist die technische Integration der betrieblichen Anforderungen von Großkunden oftmals komplex und erfordert individuell abgestimmte Entwicklungsarbeit. Bei Verstößen gegen Vertragspflichten können sich Haftungsansprüche der Kunden für entstandene Schäden und Reputationsschäden ergeben. Um solche Risiken nach Möglichkeit zu minimieren, prüft TeamViewers Rechtsabteilung Enterprise-Verträge und Service-Level-Vereinbarungen intensiv vor deren Abschluss.
TeamViewer bietet seine Produkte weltweit und einer Vielzahl von Kunden an, oftmals ohne persönlichen Kontakt und über das Internet. Dabei besteht das Risiko eines Verstoßes gegen Sanktionen oder Exportkontrollbeschränkungen. Solche Verstöße können zu Strafzahlungen, juristischen Konsequenzen sowie Reputationsschäden führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat TeamViewer umfassende Compliance-Mechanismen etabliert.
Die Bewertung der generellen rechtlichen und regulatorischen Risiken hat sich aufgrund der veränderten Bewertungsmatrix der Kontrollen im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöht. Dies ist lediglich auf die Änderung des Bewertungsansatzes zurückzuführen und bringt keinerlei substanzielle Änderungen für den Konzern mit sich.
Datenschutz
Das Bewusstsein für den Schutz persönlicher Daten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bildet zwar mittlerweile eine solide rechtliche Grundlage, allerdings hat sich noch keine vollständig einheitliche Rechtsauslegung und Anwendung durch die zuständigen Behörden etabliert. Neben der DSGVO sind verschiedene nationale Gesetze in außereuropäischen Ländern zu beachten und mit den deutschen und europäischen Anforderungen in Einklang zu bringen. Bei Verletzung dieser nationalen Vorschriften kann es zu Geldstrafen, Auflagen und Reputationsschäden kommen. Aufgrund der umfassenden territorialen Erstreckung der DSGVO kann es dabei zu einer extraterritorialen Anwendung der Pflichten und damit einer stärkeren Regulierung kommen, als dies bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU (beispielsweise der USA) der Fall ist. Dadurch können TeamViewer Wettbewerbsnachteile entstehen.
TeamViewer betrachtet den Schutz persönlicher Daten als einen Schlüsselfaktor für das Vertrauen und die Zufriedenheit der Kunden. Der Konzern legt daher höchsten Wert auf Datenschutz, Datenminimierung, Privatsphäre und Transparenz und sichert seine Infrastruktur, die Zugänglichkeit von Konten sowie Produkten und Daten mit geeigneten Lösungen. Außerdem hat TeamViewer eine umfassende interne Infrastruktur mit entsprechender Organisation, Verantwortlichkeiten und Prozessen aufgebaut, um datenschutzrechtliche Compliance zu gewährleisten.
Die Bewertung der Datenschutzrisiken hat sich aufgrund der veränderten Bewertungsmatrix der Kontrollen im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöht. Dies ist lediglich auf die Änderung des Bewertungsansatzes zurückzuführen und bringt keinerlei substanzielle Änderungen für den Konzern mit sich.
Finanzielle Risiken
Unter finanziellen Risiken versteht TeamViewer sämtliche Risiken, die sich im Zusammenhang mit Finanzmitteln, Buchhaltung, Berichterstattung und Steuern ergeben.
Fremdwährungsrisiko
TeamViewer tätigt Geschäfte in etwa 180 Ländern und mehr als 40 Währungen. Insbesondere die in US-Dollar denominierten Billings trugen im Geschäftsjahr 2020 einen hohen Anteil zu Billings und Umsatz des Konzerns bei. Eine Veränderung des Wechselkurses dieser Währungen gegenüber dem Euro birgt daher ein Währungsrisiko für den Konzern. TeamViewer hat zur Absicherung des USD-Währungsrisikos derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Auch aus der Bewertung des US-Dollar- und Britischen-Pfund-Darlehens zum aktuellen Wechselkurs resultiert ein Fremdwährungsrisiko, welches gegenläufig zu den Billings in diesen Währungen ist.
Die Berichtswährung des TeamViewer-Konzerns ist der Euro. Die TeamViewer-Tochterunternehmen berichten in verschiedenen Währungen, darunter US-Dollar, Britisches Pfund, Australischer Dollar, Japanischer Yen, Indische Rupie, Singapur-Dollar und Armenischer Dram. Die Einnahmen und Ausgaben der ausländischen Tochtergesellschaften werden zum durchschnittlichen Wechselkurs der Periode in Euro umgerechnet.
Gesamtbetrachtung der Risiken
Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die identifizierten Risiken derzeit weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdend für den Konzern oder eines seiner wesentlichen Tochterunternehmen sind.
07 Prognosebericht
____ Wachstum der Billings in einer Bandbreite von 29 % bis 33 % ____ Adjusted EBITDA-Marge in einer Spanne von 55 % bis 57 % ____ Weiterhin signifikante Investitionen in Vertrieb, Marketing und F & E
ERWARTETE GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE SITUATION
Für das Jahr 2021 rechnet das IfW mit einem kräftigen Anstieg der Weltproduktion um 6,1%, nach einem Einbruch um 3,8% im Jahr 2020 (2019: +3,0%). Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass die Impfprogramme wie erwartet rasch und in der Breite der Gesellschaft umgesetzt werden und das Abflauen der Infektionswelle sowie die Rücknahme der zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Maßnahmen die wirtschaftliche Aktivität wieder beleben. Für die Europäische Union erwartet das IfW einen Anstieg des BIP um knapp 5% im Jahr 2021 und um rund 4% im Jahr 2022. Für die Vereinigten Staaten, wo die Regierung umfangreiche Programme zur Stützung der Wirtschaft aufgelegt hat, wird ein Anstieg des BIP in den kommenden beiden Jahren mit Raten von 3,7% bzw. 3,5% erwartet.
In den für TeamViewer relevanten Märkten für digitale Transformation und SaaS zeichnet sich für das Jahr 2021 eine Fortsetzung der positiven Entwicklung aus dem Jahr 2020 ab. So erwartet das Marktforschungsinstitut IDC für den Markt für digitale Transformation bis 2023 ein jährliches Wachstum von +17,1% (CAGR) hin zu einem Marktvolumen von 2,3 Billionen USD.1 Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich zudem im SaaS-Markt ab. Hier erwartet das Marktforschungsinstitut Gartner für das Jahr 2021 ein Wachstum von +14,7% gegenüber dem Vorjahr.2 Auch für den Markt für Konnektivitätsplattformen wird in den nächsten Jahren ein deutlich zweistelliges Wachstum erwartet. So prognostiziert McKinsey and Company ein jährliches Wachstum (CAGR) von +24% hin zu einem Marktvolumen von 30,2 Mrd. EUR im Jahr 2023.3
KÜNFTIGE ENTWICKLUNG DES KONZERNS
Im Geschäftsjahr 2021 will TeamViewer die eingeschlagene strategische Ausrichtung weiterverfolgen und entlang der drei strategischen Dimensionen (siehe auch Ausführungen zur Strategie auf Seite 20) Erweiterung der Anwendungsfälle, Erweiterung der Kundensegmente und geografische Expansion weiter profitabel wachsen und erwartet daher für das Geschäftsjahr 2021 einen erneuten deutlichen Anstieg der Billings und des Adjusted EBITDA. Diese Einschätzung beruht auf der Annahme eines weiterhin stabilen wirtschaftlichen Umfelds sowie stabiler Wechselkurse zwischen dem Euro und den für den Konzern wichtigsten Fremdwährungen, insbesondere dem US-Dollar. Die Covid-19-Pandemie hat die Ergebnisplanung insoweit positiv beeinflusst, als das bestehende Trends zur Digitalisierung beschleunigt werden. Der weitere Verlauf der Pandemie und deren Auswirkung auf die Ergebnisplanung können jedoch nicht genau abgeschätzt werden.
Nach der sehr starken Geschäftsentwicklung im vergangenen Jahr rechnet TeamViewer für 2021 mit einer anhaltenden Wachstumsdynamik. Getragen wird diese von globalen Megatrends rund um Digitalisierung, Konnektivität und Nachhaltigkeit.
Einschließlich der Beiträge aus den jüngsten Übernahmen erwartet das Unternehmen für das laufende Geschäftsjahr ein währungsbereinigtes Billings-Wachstum von 29% bis 33%. Wegen negativer Wechselkurseffekte, vor allem bedingt durch den schwächeren US-Dollar, werden die ausgewiesenen Billings voraussichtlich in einer Spanne zwischen 585 und 605 Mio. EUR (2020: 460,3 Mio. EUR) liegen. Dabei geht TeamViewer von vierteljährlichen Wachstumsraten zwischen 20% und 40% zum jeweiligen Vorjahreszeitraum aus. Der Ausblick beruht auf einem Euro-Dollar-Wechselkurs von 1,20 und unterstellt weitgehend stabile Wechselkurse anderer Währungen. Der Umsatz für das Gesamtjahr soll auf 525 bis 540 Mio. EUR steigen (2020: 455,6 Mio. EUR). Es wird erwartet, dass sich das Umsatz-Wachstum dem Billings-Wachstum ab 2022 angleichen wird. Ferner erwartet das Unternehmen eine bereinigte EBITDA-Marge von 55% bis 57%.
GESAMTAUSSAGE ZUR ZUKÜNFTIGEN ENTWICKLUNG
Der Vorstand ist zuversichtlich, dass der TeamViewer-Konzern an das starke Geschäftsjahr 2020 anknüpfen kann und erwartet für das Geschäftsjahr 2021 eine erneut positive Geschäftsentwicklung.
- 2 Gartner: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2019-11-13 gartner-forecasts-worldwide-public-cloud-revenue-to-grow-17-percent-in-2020
- 3 Growing Opportunities in the Internet of Things, McKinsey & Company, 2019
1 IDC: https://www.idc.com/getdoc.jsp?containerId=prUS45612419
08 Vergütungsbericht
____ Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ____ Malus- und Clawback-Bedingungen verankert
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Höhe der individuellen Vergütung, die den Organmitgliedern der TeamViewer AG im Berichtsjahr 2020 zugeflossen bzw. gewährt worden ist. Der Bericht entspricht den gesetzlichen Vorgaben sowie den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019.
GRUNDSÄTZE DER VORSTANDSVERGÜTUNG
Die vom Aufsichtsrat beschlossene Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung der TeamViewer AG entspricht den Vorgaben des deutschen Aktiengesetzes (AktG). Insbesondere ist die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und berücksichtigt sowohl die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder als auch die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Vor Festlegung der Vergütungshöhe beurteilte ein unabhängiger externer Vergütungsberater die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung innerhalb des Unternehmens hat der Aufsichtsrat insbesondere das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt. Für diesen Vergleich hat der Aufsichtsrat festgelegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.
ÜBERBLICK ÜBER DAS VERGÜTUNGSSYSTEM
Neben einem festen Jahresgrundgehalt beinhaltet die Vergütung der Vorstandsmitglieder grundsätzlich zwei variable Vergütungskomponenten, STI-Bonus und LTI (gemäß den Bedingungen des anwendbaren Long-term Incentive Plans für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft (LTIP)), sowie zusätzliche Nebenleistungen. Der langfristige variable Vergütungsbestandteil (LTI) zielt darauf ab, die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die langfristigen Entwicklungen und Erfolge der Gesellschaft anzupassen. Die vom Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) verlangte Billigung des vom Aufsichtsrat vorzulegenden Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder ("Say-on-Pay″) ist für die ordentliche Hauptversammlung 2021 vorgesehen.
Feste Vergütung
Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes, in gleichen monatlichen Teilbeträgen zahlbares Jahresgrundgehalt in bar, das für Herrn Steil im Berichtsjahr 900.000 EUR (brutto) p.a. und für Herrn Gaiser 550.000 EUR (brutto) p.a. betrug.
Erfolgsabhängige variable Vergütung
Zusätzlich zum festen Jahresgehalt haben die Vorstandsmitglieder die Möglichkeit, einen vom Jahreserfolg der Gesellschaft abhängigen STI-Bonus sowie zusätzlich einen LTI gemäß dem jeweils anwendbaren LTIP zu erhalten.
Kurzfristige variable Vergütung/STI-Bonus
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020 haben die Vorstandsmitglieder die Möglichkeit, einen variablen, in bar auszuzahlenden Jahresbonus zu bekommen, abhängig von der Erreichung finanzieller (basierend auf Billings-basierten Performance-Zielen und Adjusted EBITDA-Zielen) sowie nicht
finanzieller Unternehmensziele, die der Aufsichtsrat jeweils vor Beginn oder zu Anfang des Geschäftsjahres nach vorheriger Besprechung mit dem Vorstandsmitglied festlegt, zu vereinbaren. Grundlage für die Bemessung des STI-Bonus ist zusätzlich die Berücksichtigung von bestimmten Malusund Clawback-Tatbeständen, die zu einer Reduzierung oder zum vollständigen Entfallen des STI-Bonus führen können.
Bei einer Zielerreichung von 100% (und bei Fehlen von Malus- bzw. Clawback-Tatbeständen) beträgt der STI-Bonus (Ziel-STI) für Herrn Steil 900.000 EUR (brutto) und für Herrn Gaiser 500.000 EUR (brutto). Der STI-Bonus ist auf maximal 200% des Ziel-STI-Bonus begrenzt. Beginnt oder endet der jeweilige Dienstvertrag im Laufe eines Jahres, wird der STI-Bonus pro rata temporis für die Zeit des Bestehens des Dienstverhältnisses im jeweiligen Geschäftsjahr berechnet, wobei die Feststellung der Zielerreichung auch im Falle eines unterjährigen Ausscheidens nach den ursprünglich festgelegten Parametern erfolgt und zum regulären Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt wird. Der STI-Bonus wird, soweit ein Anspruch auf einen solchen entstanden ist, sechs Wochen nach Verabschiedung des Konzernjahresabschlusses zur Zahlung fällig.
Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die Performance-Ziele für Billings 434 Mio. EUR und für Adjusted EBITDA 245 Mio. EUR, die mit 180% bzw. 200% übererfüllt wurden. Auch die weiteren vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele wurden von den beiden Mitgliedern des Vorstands fast vollständig übererfüllt, so dass der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 für beide Vorstandsmitglieder eine Auszahlung des STI zum Höchstbetrag von 200% des Zielwerts beschlossen hat. Dies liegt im Einklang mit den außergewöhnlichen Leistungen der beiden Vorstandsmitglieder und dem hervorragenden Geschäftsverlauf im Jahr 2020.
Am 3. Februar 2021 hat der Aufsichtsrat die Zielwerte für den STI-Bonus 2021 festgelegt. Dabei hat er neben den Zielgrößen für Billings und Adjusted EBITDA im Geschäftsjahr 2021 für jedes Vorstandsmitglied sechs individuelle Ziele festgelegt, die ausdrücklich ESG-Kriterien (wie die Verbesserung der ESG-Scores des Unternehmens und den Auf- und Ausbau hochkarätige weiblicher Führungskräfte) umfassen.
Langfristige variable Vergütung (Long-term Incentive/LTI)
Die Vorstandsmitglieder nahmen erstmals mit dem Geschäftsjahr 2020 an dem jeweils geltenden LTIP teil. Mit jedem Geschäftsjahr beginnt eine neue Bemessungsperiode (Performanceperiode) gemäß den Bedingungen des jeweils anwendbaren LTIP, nach dessen Ablauf die Zielerreichung bestimmter vorher definierter Ziele gemessen wird. Der erste und aktuelle LTIP gilt für das Geschäftsjahr 2020 mit der Performanceperiode 2020 bis 2023.
Die Bedingungen des LTIP legt der Aufsichtsrat für jede Performanceperiode nach billigem Ermessen fest. Sofern der Aufsichtsrat keine Neufestlegung der LTIP-Bedingungen beschließt, gelten die Bedingungen des aktuellen LTIP auch für die jeweils nächste Performanceperiode.
Die Bedingungen des aktuell geltenden LTIP sehen die Zuteilung einer Tranche von virtuellen Aktien (Performance Shares) zu Beginn des ersten Geschäftsjahres der Performanceperiode 2020 bis 2023 vor. Die anfänglich zugeteilte Tranche Performance Shares dient dabei als Berechnungsgröße für die spätere Ermittlung eines etwaigen LTIP-Auszahlungsbetrages unter Berücksichtigung der Erfolgsmessung/ Zielerreichung nach Ablauf der vierjährigen Bemessungsperiode. Die anfängliche Zahl der zugeteilten Performance Shares einer Tranche folgt grundsätzlich aus einem dem Vorstandsmitglied zugesagten Zuteilungswert dividiert durch den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft der letzten 60 Handelstage vor Beginn der Performanceperiode (kaufmännisch gerundet auf volle Performance Shares). Für die erste Performanceperiode 2020 bis 2023 gilt abweichend, dass die anfängliche Zahl der Performance Shares dem (dem jeweiligen Vorstandmitglied zugesagten) Zuteilungswert dividiert durch den Platzierungspreis der Aktien der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft (kaufmännisch gerundet auf volle Performance Shares) entspricht.
Der Zuteilungswert beträgt für Herrn Steil 1.000.000 EUR und für Herrn Gaiser 550.000 EUR.
Nach Ablauf einer Performanceperiode wird ein Gesamtzielerreichungsgrad für die vor Beginn der Performanceperiode vom Aufsichtsrat festgelegten Erfolgsziele ermittelt.
Auf der Grundlage des aktuell geltenden LTIP wird die endgültige Anzahl der Performance Shares am Ende der Performanceperiode ermittelt, indem die anfängliche Anzahl der Performance Shares mit dem Gesamtzielerreichungsgrad multipliziert wird. Der Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt sich aus den Zielerreichungsgraden der vom Aufsichtsrat für die jeweilige Performanceperiode festgelegten Einzelziele. Im Rahmen des zunächst geltenden LTIP für die Performanceperiode 2020 bis 2023 sollen die Ziele mindestens (i) ein langfristiges finanzielles Ziel, (ii) ein nichtfinanzielles strategisches Ziel und (iii) ein auf dem Aktienkurs/der Aktienrendite basierendes Ziel umfassen.
Für das Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat folgende Zielkomponenten festgelegt:
Vergütungsbestandteile für Vorstand
Am 3. Februar 2021 hat der Aufsichtsrat die Zielwerte für das LTIP 2021 festgelegt. Neben Festlegung der Zielwerte für die langfristigen finanziellen Ziele (durchschnittliches Billings und Adjusted EBITDA-Wachstum 2021 bis 2024) wurden dabei insbesondere die nichtfinanziellen Ziele um eine weitere ESG-basierte Vergütungskomponente ergänzt, mit deren Hilfe auf eine effektive Erhöhung der Frauenquote im Vorstand hingewirkt werden soll. Ebenfalls wurden die Zielgrößen für die relative Aktienrendite gegenüber STOXX® 600 Technology und MDAX festgelegt, wobei ein Ziel von 6,67% gegenüber dem jeweiligen Vergleichsindex angestrebt wird (Minimalwert bei 0% und Maximalwert bei 20% Outperformance).
Zu Beginn einer jeden Performanceperiode legt der Aufsichtsrat für jedes der mindestens drei Erfolgsziele eine Vorgabe fest, bei deren Erfüllung die Zielerreichung 100% beträgt. Außerdem legt der Aufsichtsrat – soweit möglich – für jedes der Erfolgsziele einen Minimalwert als unteres Ende des Zielkorridors fest, bei dessen Erreichen die Zielerreichung 50% beträgt (Minimalwert). Hinzukommt ein Maximalwert, bei dessen Erreichen oder Überschreiten die Zielerreichung 200% beträgt (Maximalwert). Unterschreitet der im Hinblick auf ein Erfolgsziel erreichte Wert den Minimalwert, entspricht der Zielerreichungsgrad für dieses Erfolgsziel 0%. Erreicht oder überschreitet der im Hinblick auf ein Erfolgsziel erreichte Wert den Maximalwert, beträgt der Zielerreichungsgrad 200%.
| Gewichtung | Bedingungen | ||
|---|---|---|---|
| 1. Langfristiges finanzielles Ziel | 30% | 50%: Durchschnittliches Billings-Wachstum 2020–20231 50%: Durchschnittliches Adjusted EBITDA-Wachstum 2020–20231 |
|
| 2. Nichtfinanzielles strategisches Ziel | 20% | 100%: Net Promoter Score (extern erhoben) | |
| 3. Aktienkurs /-rendite basierendes Ziel | 50% | 50%: Relative Aktienrendite ggü. STOXX® 600 Technology 50%: Relative Aktienrendite ggü. MDAX® |
1 Durchschnitt der vier Jahreswachstumsraten 2020 bis 2023
08 Vergütungsbericht
Der Auszahlungsbetrag wird durch Multiplikation der endgültigen Anzahl der Performance Shares für die Performanceperiode mit dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an den letzten 60 Handelstagen vor Ende der Performanceperiode ermittelt. Bei einem unveränderten Aktienkurs und einer Zielerreichung von insgesamt 100% (ohne Eingreifen von Malus- oder Clawback-Tatbeständen) würde der Auszahlungsbetrag des LTI somit dem ursprünglichen Zuteilungswert entsprechen. Der maximale Auszahlungsbetrag einer LTI-Tranche kann (vor Berücksichtigung von Malus- bzw. Clawback-Tatbeständen) grundsätzlich 200% des ursprünglichen Zuteilungswertes nicht überschreiten.
Der aus dem LTIP entstandene Gesamtaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2020 für Herrn Steil auf 345.900 EUR und für Herrn Gaiser auf 190.200 EUR. Weitere Angaben zur anteilsbasierten Vergütung mittels Performance Shares sind in den Erläuterungen 05_07 zum Konzernabschluss (siehe Seite 112) aufgeführt. Wir betrachten diese ebenfalls als Bestandteile dieses Vergütungsberichts.
Malus- und Clawback
STI und LTI unterliegen (seit dem Börsengang der Gesellschaft) Malus- und Clawback-Bedingungen. Dies bedeutet, dass der Aufsichtsrat vor der Festlegung des Auszahlungsbetrags eines STI bzw. LTI prüft, ob ein Malus-Tatbestand eine Reduzierung oder sogar den Wegfall des variablen Vergütungsbetrags rechtfertigt, der auf der Grundlage des Zielerreichungsgrades und der LTIP-Konditionen ermittelt wird.
Bereits ausgezahlte variable Vergütungsbeträge können bei Auftreten eines Clawback-Tatbestandes während der Periode, für die der variable Vergütungsbestandteil gezahlt wurde, innerhalb einer Clawback-Frist zurückgefordert werden. Die Clawback-Frist beginnt für jede variable Vergütung mit dem Ablauf der ihr zugrunde liegenden Performanceperiode und endet mit dem Ablauf von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt.
Nebenleistungen
Den Vorstandsmitgliedern werden zudem Nebenleistungen gewährt. Diese setzten sich im Wesentlichen zusammen aus einer Pauschalvergütung in Höhe von 2.000 EUR pro Monat für die Nutzung eines Privatwagens für dienstliche Fahrten, Beiträgen zu der (privaten oder gesetzlichen) Kranken- und Pflegeversicherung (in Höhe der gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bzw. höchstens in Höhe der Hälfte des tatsächlich aufgewandten Beitrags), Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Tod sowie aus einer Unfallversicherung für den Fall des Todes und Invalidität. Darüber hinaus sind alle Vorstandsmitglieder durch eine D&O-Versicherung auf Kosten der Gesellschaft mit einem Selbstbehalt entsprechend den aktienrechtlichen Bestimmungen in Höhe von 10 % des Schadens, maximal jedoch 150% des Jahresgrundgehalts, gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert. Die Gesellschaft stellt darüber hinaus für bestimmte Fahrten
Überblick Zielvergütungsstruktur im Geschäftsjahr 2020

in EUR (Jahresgrundgehalt, STI-Bonus und LTI bei 100 % Zielerreichung, ohne Nebenleistungen)
Überblick Maximalvergütungsstruktur im Geschäftsjahr 2020

Herrn Gaiser einen persönlichen Fahrer zur Verfügung. Die Vergütung beider Vorstandsmitglieder bestehend aus Festgehalt, STI und LTI beträgt demnach insgesamt maximal 7.350.000 EUR p.a. bei einer Zielerreichung von 200% (oder mehr) und 4.400.000 EUR p.a. bei einer Zielerreichung von 100%.
Aktienvorhaltepflicht
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, während der Dauer der Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft Aktien der TeamViewer AG zu halten, wobei diese Pflicht erstmals spätestens nach Ablauf von zwei Jahren seit der erstmaligen Bestellung zum Mitglied des Vorstands erfüllt sein muss. Die zu haltende Anzahl von Aktien der Gesellschaft (Restricted Shares) ergibt sich aus (i) der Festvergütung dividiert durch (ii) den Wert der Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Börsengangs. Die zur Ablösung von früheren Beteiligungszusagen zur Teilhabe an der Wertsteigerung des Unternehmens von der Hauptgesellschafterin1 der Gesellschaft gewährten Aktien (siehe hierzu unten zu Leistungen Dritter) können zu diesem Zweck verwendet werden. Zum 31. Dezember 2020 hielten Oliver Steil 706.389 und Stefan Gaiser 353.911 Aktien.
Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit
Im Falle eines vorzeitigen Widerrufs der Bestellung haben die Vorstandsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung. Im Falle eines Widerrufs der Bestellung wegen Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsleitung im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG, wegen grober Pflichtverletzung oder wegen eines sonstigen vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grundes gem. § 84 AktG oder, wenn ein vom Vorstandsmitglied zu vertretender wichtiger Grund im Sinne des §626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorliegt, der die Gesellschaft zu einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages berechtigt hätte, erhält das Vorstandsmitglied keine Abfindung.
Endet die Vorstandstätigkeit vorzeitig durch den Tod des Vorstandsmitglieds, zahlt die Gesellschaft die Festvergütung sowie anteilig einen etwaigen STI-Bonus für den Sterbemonat und drei darauffolgende Kalendermonate an den hinterlassenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bzw. – wenn das Vorstandsmitglied nicht verheiratet oder verpartnert ist – an etwaige Erben erster Ordnung.
Die Vorstandsmitglieder unterliegen einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot von zwölf Monaten, während dessen Dauer dem jeweiligen Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung in Höhe von 50% der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zusteht. Die Entschädigung ist in monatlichen Raten zahlbar. Auf die Karenzentschädigung ist eine etwaige Abfindung anzurechnen.
Leistungen Dritter resultierend aus der Veräußerung einer indirekten Beteiligung an der TeamViewer AG und aus Beteiligungszusagen zur Teilhabe an der Wertsteigerung des Unternehmens
Die Vorstandsmitglieder haben (noch als Geschäftsführer der TeamViewer GmbH und der Regit Eins GmbH) mit der damaligen Hauptgesellschafterin der Gesellschaft Beteiligungen an der Wertsteigerung des Unternehmens vereinbart und zudem eine indirekte Beteiligung an der Gesellschaft (sogenannte Management Equity Participation, MEP) erworben. Vor dem Börsengang der Gesellschaft im Jahr 2019 wurden die Wertsteigerungsrechte modifiziert. Nach dem Börsengang wurden die Beteiligungszusagen auf Basis der erreichten Wertsteigerung teilweise ausgezahlt und die indirekte Beteiligung veräußert. Hieraus sind beiden Vorstandsmitgliedern Mittel zugeflossen sowie Ansprüche auf zukünftige Leistungen entstanden. Diese Leistungen wurden bzw. werden ausschließlich von der Hauptgesellschafterin bzw. von mit ihr verbundenen Unternehmen gewährt und nicht von der Gesellschaft. Im Jahr 2019 ist Oliver Steil in diesem Zusammenhang ein Betrag in Höhe von 39.734.344,93 EUR und Stefan Gaiser ein Betrag in Höhe von 19.907.507,22 EUR zugeflossen. Wie im Wertpapierprospekt der Gesellschaft vom 11. September 2019 dargestellt, treten dazu zwei Aktienzuteilungen, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Für die 2020 fällig werdende Tranche sind diese Bedingungen zum 1. Oktober 2020 endgültig eingetreten. Am 1. Dezember 2020 wurden Herrn Steil deshalb 1.765.971 Aktien und Herrn Gaiser 884.778 Aktien aus dem Bestand der Hauptgesellschafterin zugeteilt. Diese Aktien werden von den Vorstandsmitgliedern, mit Ausnahme eines hauptsächlich zur Begleichung von Steuern und Kosten unmittelbar bei Zuteilung veräußerten Anteils, gehalten. Damit werden die Aktienvorhaltepflichten (Share Ownership Guidelines) von beiden Vorstandsmitgliedern übererfüllt. Die zweite noch ausstehende Aktienzuteilung in identischer Höhe wird voraussichtlich im vierten Quartal 2021 erfolgen, sofern bestimmte vertraglich definierte Ausschlussgründe einer Gewährung nicht entgegenstehen.
1 TLO; soweit nachfolgend die Hauptgesellschafterin genannt wird, handelt es sich um die TLO
Nebenleistungen 21.732 21.912 21.912 21.912 56.142 55.153 55.153 55.153 Summe 809.232 921.912 921.912 921.912 508.642 605.152 605.152 605.152 Leistungen Dritter 1 24.128.000 n/a – n/a 12.064.000 n/a – n/a Einjährige variable Vergütung 601.500 1.800.000 – 1.800.000 298.244 1.000.000 – 1.000.000 Mehrjährige variable Vergütung n/a 983.000 – 2.000.000 n/a 540.700 – 1.100.000 Summe 24.729.500 2.783.000 – 3.800.000 12.362.244 1.540.700 – 2.100.000 Versorgungsaufwand – – – – – – – – Gesamtvergütung 25.538.732 3.704.912 921.912 4.721.912 12.870.886 2.145.852 605.152 2.705.152
060
Oliver Steil Vorstandsvorsitzender/CEO Stefan Gaiser Finanzvorstand/CFO in EUR 2019 2020 2020 Min. 2020 Max. 2019 2020 2020 Min. 2020 Max. Festvergütung 787.500 900.000 900.000 900.000 452.500 550.000 550.000 550.000
| Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020) | ||||
|---|---|---|---|---|
| ---------------------------------------------------------------------------------- | -- | -- | -- | -- |
| 1 Die Leistungen betreffen die Wertsteigerungsrechte und werden von der Hauptaktionärin bzw. deren Mehrheitsgesellschafterin gewährt | |
|---|---|
Zufluss Berichtsjahr (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020)
| Oliver Steil Vorstandsvorsitzender/CEO |
Stefan Gaiser Finanzvorstand/CFO |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | |
| Festvergütung | 787.500 | 900.000 | 452.500 | 550.000 | |
| Nebenleistungen | 22.232 | 22.217 | 58.767 | 54.203 | |
| Summe | 809.732 | 922.217 | 511.267 | 604.203 | |
| Leistungen Dritter 2 | 39.734.3453 | 70.162.0284 | 19.907.5075 | 35.152.2306 | |
| Einjährige variable Vergütung7 | 748.214 | 601.500 | 425.625 | 298.244 | |
| Mehrjährige variable Vergütung | n/a | – | n/a | – | |
| Summe | 40.482.559 | 70.763.528 | 20.333.132 | 35.450.474 | |
| Versorgungsaufwand | – | – | – | – | |
| Gesamtvergütung | 41.292.291 | 71.685.745 | 20.844.399 | 36.054.676 |
2 Von der Hauptaktionärin bzw. dessen Mehrheitsgesellschafterin gezahlt. Im Jahr 2020 erfolgte diese Zahlung in Form von Aktienübertragungen
3 Resultierend aus der Veräußerung einer indirekten Beteiligung (MEP) an der TeamViewer AG (7.597.201 EUR) und aus Beteiligungszusagen zur Teilhabe an der Wertsteigerung des Unternehmens (32.137.144 EUR)
4 1.765.971 Aktien zum gewichteten Durchschnittskurs am 1. Dezember 2020 in Höhe von 39,73 EUR je Aktie
5 Resultierend aus der Veräußerung einer indirekten Beteiligung (MEP) an der TeamViewer AG (3.933.049 EUR) und aus Beteiligungszusagen zur Teilhabe an der Wertsteigerung des Unternehmens (15.974.458 EUR)
6 884.778 Aktien zum gewichteten Durchschnittskurs am 1. Dezember 2020 in Höhe von 39,73 EUR je Aktie
7 Im Geschäftsjahr 2019 gewährt durch die Regit Eins GmbH unter Geschäftsführeranstellungsvertrag
| Gesamtbezüge nach DRS 17 (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020) | ||||
|---|---|---|---|---|
| ----------------------------------------------------------------- | -- | -- | -- | -- |
| Oliver Steil | Stefan Gaiser | Gesamt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | |
| Festvergütung | 787.500 | 900.000 | 452.500 | 550.000 | 1.240.000 | 1.450.000 | |
| Nebenleistungen | 21.732 | 21.912 | 56.142 | 55.153 | 77.874 | 77.065 | |
| Summe | 809.232 | 921.912 | 508.642 | 605.152 | 1.317.874 | 1.527.064 | |
| Leistungen Dritter | 24.128.000 | n/a | 12.064.000 | n/a | 36.192.000 | n/a | |
| Einjährige variable Vergütung | 601.500 | 1.800.000 | 298.244 | 1.000.000 | 899.744 | 2.800.000 | |
| Mehrjährige variable Vergütung1 | n/a | 983.000 | n/a | 540.700 | – | 1.523.700 | |
| Zwischensumme variable Vergütung | 24.729.500 | 2.783.000 | 12.362.244 | 1.540.700 | 37.091.744 | 4.323.700 | |
| Versorgungsaufwand | – | – | – | – | – | – | |
| Gesamtvergütung | 25.538.732 | 3.704.912 | 12.870.886 | 2.145.852 | 38.409.618 | 5.850.764 |
1 Aktienbasierte Vergütungsbestandteile
Gewährte Zuwendungen für das Vorjahr – TeamViewer AG, vormals Regit Beteiligungs-GmbH (1. August 2019 bis 31. Dezember 2019)
| Oliver Steil Vorstandsvorsitzender/CEO Eintritt 19. August 2019 |
Stefan Gaiser Finanzvorstand/CFO Eintritt 19. August 2019 |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | 2018 | 2019 | 2019 Min. | 2019 Max. | 2018 | 2019 | 2019 Min. | 2019 Max. |
| Festvergütung | n/a | 350.000 | 350.000 | 350.000 | n/a | 207.500 | 207.500 | 207.500 |
| Nebenleistungen | n/a | 9.055 | 9.055 | 9.055 | n/a | 23.206 | 23.206 | 23.206 |
| Summe | n/a | 359.055 | 359.055 | 359.055 | n/a | 230.706 | 230.706 | 230.706 |
| Leistungen Dritter 2 | n/a | 24.128.000 | – | n/a | n/a | 12.064.000 | – | n/a |
| Einjährige variable Vergütung | n/a | 309.104 | – | n/a | n/a | 163.742 | – | n/a |
| Mehrjährige variable Vergütung | n/a | n/a | n/a | n/a | n/a | n/a | n/a | n/a |
| Summe | n/a | 24.437.104 | – | n/a | n/a | 12.227.742 | – | n/a |
| Versorgungsaufwand | n/a | – | – | – | n/a | – | – | – |
| Gesamtvergütung | n/a | 24.796.159 | 359.055 | n/a | n/a | 12.458.447 | 230.706 | n/a |
2 Die Leistungen betreffen die Wertsteigerungsrechte und die MEP und werden von der Hauptaktionärin bzw. deren Mehrheitsgesellschafterin gewährt
08 Vergütungsbericht
Zufluss Vorjahr – TeamViewer AG, vormals Regit Beteiligungs-GmbH
(1. August 2019 bis 31. Dezember 2019)
| Oliver Steil Vorstandsvorsitzender/CEO Eintritt 19. August 2019 |
Stefan Gaiser Finanzvorstand/CFO Eintritt 19. August 2019 |
|||
|---|---|---|---|---|
| in EUR | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 |
| Festvergütung | n/a | 350.000 | n/a | 207.500 |
| Nebenleistungen | n/a | 9.055 | n/a | 25.806 |
| Summe | n/a | 359.055 | n/a | 233.306 |
| Leistungen Dritter 1 | n/a | 39.734.3452 | n/a | 19.907.5073 |
| Einjährige variable Vergütung | n/a | – | n/a | – |
| Mehrjährige variable Vergütung | n/a | n/a | n/a | n/a |
| Summe | n/a | 39.734.345 | n/a | 19.907.507 |
| Versorgungsaufwand | n/a | – | n/a | – |
| Gesamtvergütung | n/a | 40.093.400 | n/a | 20.140.813 |
1 Von der Hauptaktionärin bzw. deren Mehrheitsgesellschafterin gezahlt
2 Resultierend aus der Veräußerung einer indirekten Beteiligung (MEP) an der TeamViewer AG (7.597.201 EUR) und aus Beteiligungszusagen zur Teilhabe an der Wertsteigerung des Unternehmens (32.137.144 EUR)
3 Resultierend aus der Veräußerung einer indirekten Beteiligung (MEP) an der TeamViewer AG (3.933.049 EUR) und aus Beteiligungszusagen zur Teilhabe an der Wertsteigerung des Unternehmens (15.974.458 EUR)
Gesamtbezüge nach DRS 17 – TeamViewer AG, vormals Regit Beteiligungs-GmbH (1. August 2019 bis 31. Dezember 2019)
| Oliver Steil | Stefan Gaiser | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 |
| Festvergütung | n/a | 350.000 | n/a | 207.500 | n/a | 557.500 |
| Nebenleistungen | n/a | 9.055 | n/a | 23.206 | n/a | 32.260 |
| Summe | n/a | 359.055 | n/a | 230.706 | n/a | 589.760 |
| Leistungen Dritter | n/a | 24.128.000 | n/a | 12.064.000 | n/a | 36.192.000 |
| Einjährige variable Vergütung | n/a | 309.104 | n/a | 163.742 | n/a | 472.846 |
| Mehrjährige variable Vergütung | n/a | n/a | n/a | n/a | n/a | n/a |
| Zwischensumme variable Vergütung | n/a | 24.437.104 | n/a | 12.227.742 | n/a | 36.664.846 |
| Versorgungsaufwand | n/a | – | n/a | – | n/a | – |
| Gesamtvergütung | n/a | 24.796.159 | n/a | 12.458.447 | n/a | 37.254.606 |
BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten grundsätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 75.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 187.500 EUR und sein Stellvertreter eine feste Vergütung in Höhe von 165.000 EUR. Darüber hinaus erhalten die als Mitglieder des Prüfungsausschusses fungierenden Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche feste Vergütung in Höhe von 30.000 EUR. Für die Tätigkeit in anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 EUR pro Ausschuss, sofern der zuständige Ausschuss mindestens einmal jährlich zur Erfüllung seiner Aufgaben zusammentritt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten das Doppelte der oben genannten Ausschussvergütung. Die Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen wird für maximal zwei Ausschüsse berücksichtigt. Dabei sind die beiden Funktionen mit der höchsten Vergütung für den Fall einer Überschreitung dieser Grenze relevant. Die oben genannte Vergütung ist in vier gleichen Raten zahlbar, die am Ende eines jeden Quartals, für das die Vergütung gezahlt wird, fällig und zahlbar sind. Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Amt im Aufsichtsrat oder das Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden nur während eines Teils des Geschäftsjahres ausüben, erhalten die entsprechende Vergütung anteilig. Zusätzlich erstattet die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats ihre angemessenen Auslagen für die Ausübung ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied sowie die Umsatzsteuer auf ihre Vergütung und Auslagen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die D&O-Versicherung der Gesellschaft mit einer marktgerechten Deckung abgedeckt.
Permira Partner und Mitarbeiter, die als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft tätig sind, erhalten für ihre Tätigkeit keine zusätzlichen Vergütungen, da diese als durch ihre vertragliche Vergütung bei Permira abgedeckt gelten. Sie sind in der Regel verpflichtet, auf jegliche Entschädigung zu verzichten, die ihnen im Zusammenhang mit solchen Positionen zusteht.
Vergütung von Mitgliedern des Aufsichtsrats
| Feste Vergütung |
Tätigkeit in Ausschüssen |
Sonstiges | Gesamt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 |
| Dr. Abraham Peled | 46.875 | 187.500 | 13.750 | 55.000 | 11.254 | – | 71.879 | 242.500 |
| Jacob Fonnesbech Aqraou | 60.766 | 165.000 | 20.255 | 55.000 | 399 | – | 81.420 | 220.000 |
| Stefan Dziarski 1 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Holger Felgner | 27.261 | 75.000 | – | – | 5.248 | – | 32.869 | 75.000 |
| Dr. Jörg Rockenhäuser 1 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Axel Salzmann | 27.621 | 75.000 | 40.511 | 110.000 | 14.672 | – | 82.804 | 185.000 |
1 Aufgrund ihrer Tätigkeit für Permira haben Stefan Dziarski und Dr. Jörg Rockenhäuser im Geschäftsjahr 2020 keine Vergütung erhalten
09 Übernahmerelevante Angaben
____ Grundkapital im Jahr 2020 auf 201,1 Mio. EUR gestiegen ____ Permira Holdings Limited hält Beteiligung von 28 % an der TeamViewer AG ____ Genehmigtes Kapital in Höhe von 98,3 Mio. EUR
ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS
Das Grundkapital der TeamViewer AG zum 31. Dezember 2020 beträgt 201.070.931,00 EUR und ist eingeteilt in 201.070.931 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien. Das Grundkapital wurde im Berichtsjahr im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage mit Wirksamkeit zum 16. September 2020 um 1.070.931,00 EUR erhöht, wobei die Bezugsrechte der Aktionäre ausgeschlossen wurden. Sämtliche Aktien sind mit gleichen Rechten und einem anteiligen Betrag von je 1,00 EUR am Grundkapital der Gesellschaft ausgestattet. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zum 31. Dezember 2020 befanden sich keine eigenen Aktien im Bestand der Gesellschaft.
STIMMRECHTS- UND ÜBERTRAGUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Es bestehen keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Nach Kenntnis des Vorstands bestand zum Ende des Geschäftsjahrs 2020 lediglich die folgende schuldrechtliche Vereinbarung: Die Mehrheitsaktionärin TigerLuxOne S.à r.l. (TLO) hat sich im Rahmen eines Verkaufs von 22,0 Millionen Aktien am 20. Oktober 2020 einer Halteverpflichtung (Lock-up) für einen Zeitraum von 90 Tagen, ab dem Datum der Transaktion, unterworfen.
Nachtrag
Die Permira Holdings Limited hat die TeamViewer AG am 18. Februar 2021 informiert, dass die TLO am 16. Februar 2021 ihre Beteiligung am Kapital der TeamViewer AG auf 19,97% reduziert hat. Die TLO stimmte im Zuge der Aktienplatzierung einer Sperrfrist von 90 Tagen zu.
WESENTLICHE BETEILIGUNGEN VON AKTIONÄREN
Zum 31. Dezember 2020 hielt die Permira Holdings Limited über die TLO eine Beteiligung am Kapital der TeamViewer AG in Höhe von 27,9%1 .
Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10% der Stimmrechte überschreiten.
Nachtrag
Die Permira Holdings Limited hat die TeamViewer AG am 18. Februar 2021 informiert, dass die TLO am 16. Februar 2021 ihre Beteiligung am Kapital der TeamViewer AG auf 19,97% reduziert hat.
INHABER VON AKTIEN MIT SONDER-KONTROLLRECHTEN SOWIE ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE VON ARBEITNEHMERAKTIEN
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die gem. §315a Nr.4 und §289a Nr.4 HGB Kontrollbefugnisse verleihen. Arbeitnehmer sind nicht im Sinne von §315a Nr.5 und §289a Nr.5 HGB am Kapital der Gesellschaft beteiligt.
BESTIMMUNGEN ÜBER ERNENNUNG UND ABBERUFUNG VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS UND ÜBER ÄNDERUNGEN DER SATZUNG
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß §§ 84 und 85 AktG in Verbindung mit §6 der Satzung der TeamViewer AG. Der Aufsichtsrat bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Änderungen der Satzung erfordern gemäß §179 AktG mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals. Nach §10 der Satzung der TeamViewer AG ist der Aufsichtsrat jedoch befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.
09 Übernahmerelevante Angaben
065
BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUR AUSGABE UND ZUM RÜCKERWERB VON AKTIEN
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 2. September 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 100.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 100.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Dabei kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von §60 Abs.2 AktG bestimmt werden. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in den folgenden Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen:
- Soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist.
- Soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von der Gesellschaft und/oder von ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen sowie Wandelgenussrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung ihrer Optionsausübungsbzw. Wandlungspflichten zustünde.
- Soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur, soweit der rechnerisch auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §186 Abs.3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder das bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital noch das zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital.
- Soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen ausgegeben werden.
Zudem wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. September 2024 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.400.000.000 EUR jeweils mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 60.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 60.000.000 EUR nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können eine Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung zum Ende der Laufzeit oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Bar- oder Sachleistung erfolgen. Die Schuldverschreibungen können auch durch Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die erforderlichen Garantien für die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen.
Der Vorstand wurde darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen unter bestimmten Umständen auszuschließen, unter anderem bei Ausgabe gegen Sachleistungen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 60.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 60.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 bis zum 2. September 2024 durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, für den Fall, dass Wandlungs- bzw. Optionsrechte ausgeübt oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllt werden oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Zum 31. Dezember 2020 hat die Gesellschaft das Genehmigte Kapital 2019 in Höhe von 1.070.931,00 EUR im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage in Anspruch genommen. Das Bedingte Kapital 2019 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Dementsprechend beträgt das Genehmigte Kapital 2019 zum 31. Dezember 2020 98.929.069,00 EUR und das Bedingte Kapital 2019 60.000.000,00 EUR.
Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, bis zum 2. September 2024 eigene Aktien zu jedem zulässigen Zweck, bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals betragen. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Erwerbsangebot) oder durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination hiervon).
WESENTLICHE VEREINBARUNGEN FÜR DEN FALL DES WECHSELS DER UNTER-NEHMENSKONTROLLE INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS
Das Senior Facilities Agreement zwischen der TeamViewer AG und ihren Kreditgebern stellt eine wesentliche Vereinbarung dar, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels enthält. Diese Regelungen räumen den Kreditgebern im Falle eines Wechsels der Unternehmenskontrolle das Recht zur Kündigung und vorzeitigen Fälligstellung der Rückzahlung ein.
ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN MIT VORSTAND ODER ARBEITNEHMERN FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Vorstand oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots.
10 Erklärung zu Unternehmensführung
____ Unternehmensführungspraktiken basieren auf den Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex ____ Sämtlichen Empfehlungen des Kodex 2020 wird entsprochen ____ Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt insbesondere den Aspekt der Unabhängigkeit ____ Keine Veränderungen in Besetzung des Vorstands und Aufsichtsrats
GRUNDVERSTÄNDNIS
Der global agierende TeamViewer-Konzern legt großen Wert auf gute Corporate Governance. Transparente und verantwortungsvolle Unternehmensführung, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat und eine offene Kapitalmarktkommunikation stellen dabei zentrale Elemente dar. Die TeamViewer AG orientiert sich an den Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der aktuell anwendbaren Fassung vom 16. Dezember 2019.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG geben diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d i.V.m. §289f HGB ab, die Teil des zusammengefassten Lageberichts ist. Sie berichten darin im Einklang mit Grundsatz 22 des DGCK gemeinsam über die Corporate Governance bei TeamViewer. Diese Erklärung ist zudem auf der Investor-Relations-Website von TeamViewer öffentlich zugänglich.
VORSTAND
Zusammensetzung
Der Vorstand der TeamViewer AG setzte sich zum 31. Dezember 2020 aus zwei Mitgliedern zusammen. Gemäß der Satzung der TeamViewer AG wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen.
Zum 31. Dezember 2020 bestand der Vorstand der Gesellschaft aus den folgenden zwei Mitgliedern:
- Oliver Steil ist bis 2022 zum Mitglied des Vorstands der TeamViewer AG bestellt und zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Herr Steil ist seit Januar 2018 als Geschäftsführer der TeamViewer Germany GmbH und CEO des TeamViewer-Konzerns tätig.
- Stefan Gaiser ist bis 2022 zum Vorstandsmitglied der TeamViewer AG bestellt. Seit November 2017 ist er als Geschäftsführer der TeamViewer Germany GmbH und CFO des Konzerns tätig.
Anforderungsprofil und Diversitätskonzept
Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Gemäß seines Diversitätskonzepts achtet der Aufsichtsrat daher bei der Zusammensetzung des Vorstands in besonderem Maße auf Diversität und strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann.
Die Vielfalt im Vorstand spiegelt sich im individuellen Ausbildungs- und beruflichen Werdegang sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder wider. Jedes Vorstandsmitglied soll außerdem in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Softwareunternehmen wahrzunehmen und das Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit zu wahren. Darüber hinaus sollen die Mitglieder des Vorstands über ein tiefes Verständnis des Geschäfts- und Marktumfelds der Gesellschaft sowie in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen. Mit Blick auf das Geschäftsmodell der Gesellschaft sollte mindestens ein Vorstandsmitglied über Kenntnisse in den folgenden Bereichen verfügen:
- Strategie und strategische Führung,
- Technologie- und Software-As-A-Service-(SaaS)-Unternehmen, einschließlich relevanter Märkte und Kundenbedürfnisse,
- Betrieb und Technologie, einschließlich IT und Digitalisierung,
- Corporate Governance,
- Personalmanagement und -entwicklung, und
- Finanzen, inklusive Finanzierung, Bilanzierung, Controlling, Risikomanagement und interne Kontrollverfahren.
Mit Blick auf die internationale Ausrichtung der Aktivitäten der Gesellschaft sollte zumindest ein Teil der Mitglieder des Vorstands über nennenswerte internationale Erfahrung verfügen.
Die Ziele der Gesellschaft im Hinblick auf die Zielgröße von Frauen im Vorstand sowie der Stand von deren Umsetzung finden sich in den entsprechenden Ausführungen zu den Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen auf Seite 72. Zur Erreichung der festgelegten Ziel-
größen und zur Förderung der Diversität generell hat der Aufsichtsrat ein umfassendes und detailliertes Diversitätskonzept erarbeitet, an dem er sich bei der Besetzung und der langfristigen Nachfolgeplanung orientiert.
Bestellungen für Mitglieder des Vorstands enden in der Regel mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Eine Verlängerung um maximal drei weitere Jahre ist möglich. Eine heterogene Altersstruktur wird nachrangig zu den anderen genannten Kriterien angestrebt.
Aufgaben
Der Vorstand leitet die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese regelmäßig mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.
Die Geschäftsordnung regelt die Grundzüge der Geschäftsführung, der Zusammenarbeit des Vorstandes und der Information des Aufsichtsrats.
Die Grundzüge der Geschäftsführung, der Zusammenarbeit des Vorstandes und der Information des Aufsichtsrats sind in einer Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den anderen Organen der Gesellschaft kollegial und vertrauensvoll zusammen.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinschaftlich die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Dabei leitet jedes Mitglied des Vorstands den ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und beraten und unterrichten sich gegenseitig laufend. Vorstandssitzungen finden regelmäßig, in der Regel alle zwei Wochen, statt. Vorstandsbeschlüsse müssen einstimmig erfolgen.
Der Vorstand arbeitet mit dem Aufsichtsrat eng zusammen. Dabei ist die ausreichende und fristgerechte Informationsversorgung des Aufsichtsrats gemeinsame Aufgabe. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Berichtspflichten gemäß § 90 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen. Dazu gehören Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen, unter Angabe von Gründen, ein. Entscheidungsrelevante Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. Der Vorstand bedarf für bestimmte, in der Geschäftsordnung festgelegte Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Interessenskonflikte
Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, unterliegen während ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften zustehen, nicht für sich persönlich nutzen. Die Mitglieder des Vorstands dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen Zuwendungen oder sonstige Vorteile von Dritten fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Jedes Vorstandsmitglied hat Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Alle Geschäfte zwischen der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen andererseits haben den Standards zu entsprechen, wie sie bei Geschäften mit fremden Dritten maßgeblich wären. Die Übernahme von Nebentätigkeiten, insbesondere von Aufsichtsratsmandaten bei konzernfremden Gesellschaften durch Mitglieder des Vorstands, bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Langfristige Nachfolgeplanung
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat das geschilderte Anforderungsprofil an Vorstandsmitglieder sowie das Diversitätskonzept entwickelt, auf deren Basis der Aufsichtsrat, gemeinsam mit dem Vorstand, regelmäßig die Bedürfnisse der Gesellschaft analysiert und Erwägungen zur langfristigen Nachfolgeplanung anstellt. Dabei soll neben einer Notfallplanung gewährleistet werden, dass die Gesellschaft frühzeitig mit geeigneten Kandidaten in Kontakt treten kann.
möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann. Der Aufsichtsrat muss zu jeder Zeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über das Wissen, die Fähigkeiten und die
Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums achtet der Aufsichtsrat in besonderem Maße auf Diversität. Die Mitglieder sollen sich im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, sodass das Gesamtgremium auf ein
berufliche Erfahrung verfügen, die für die ordnungsgemäße Ausübung der Aufgaben des Aufsichtsratsgremiums benötigt werden. Darüber hinaus müssen gemäß § 100 Abs. 5 AktG die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die TeamViewer AG tätig ist, vertraut sein und mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der die Arbeit im Aufsichtsrat koordiniert und die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahrnimmt. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt in angemessenem Rahmen mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält zwischen den Sitzungen regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, und bespricht mit ihm Strategie, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance des Unternehmens.
Kompetenzprofil
Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen
- in der Führung eines international agierenden Unternehmens, idealerweise in den Bereichen Software, SaaS oder Technologie,
- in Überwachungspositionen im In- oder Ausland,
- in den Bereichen Strategie und Innovation,
- in der Unternehmensentwicklung eines international tätigen Unternehmens,
- im Rechnungswesen, der Rechnungslegung, im Controlling oder Risikomanagement sowie in internen Kontrollverfahren, und
- in der Corporate Governance und Compliance.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats wird das Kompetenzprofil in der derzeitigen Zusammensetzung vollständig umgesetzt.
Unabhängigkeit
Der Aufsichtsrat misst der Unabhängigkeit seiner Mitglieder und der umfassenden Einhaltung der entsprechenden Empfehlungen des DGCK zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern besondere Bedeutung bei. Der Aufsichtsrat soll in angemessener Weise die Eigentümerstruktur berücksichtigen und ist der Ansicht, dass dem Aufsichtsrat mindestens zwei Anteilseigner-Vertreter angehören sollen, die unabhängig von der Gesellschaft, von ihrem Vorstand und von einem kontrollierenden Aktionär im Sinne der Empfehlung C.6 des DCGK sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind Herr Salzmann, Herr Aqraou und Herr Felgner unabhängige Mitglieder im Sinne dieser Empfehlung. Sämtliche Mitglieder werden als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK angesehen.
AUFSICHTSRAT
Zusammensetzung
Der Aufsichtsrat der TeamViewer AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder wurden im Zuge der Umwandlung der Gesellschaft und des Wechsels der Rechtsform für den Zeitraum bis zur Hauptversammlung im Jahr 2023 bestellt.
Zum 31. Dezember 2020 setzte sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
- Dr. Abraham Peled, Vorsitzender des Aufsichtsrats,
- Jacob Fonnesbech Aqraou, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats,
- Stefan Dziarski, Aufsichtsratsmitglied,
- Holger Felgner, Aufsichtsratsmitglied,
- Dr. Jörg Rockenhäuser, Aufsichtsratsmitglied, und
- Axel Salzmann, Aufsichtsratsmitglied.
Die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder sind bis zur Hauptversammlung im Jahr 2023 bestellt.
Der Aufsichtsrat der TeamViewer AG hat sich für seine Zusammensetzung konkrete Ziele gesetzt sowie ein Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für das Gesamtgremium erarbeitet, die nachfolgend näher erläutert werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied in einem international tätigen Softwareunternehmen zu erfüllen. Sie achten darauf, dass ihnen für die sorgfältige Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht und sie in der Regel die Höchstzahl zulässiger Mandate, gemäß Empfehlungen C.4 und C.5 DCGK, einhalten. Ein Aufsichtsratsmitglied soll zum Zeitpunkt der Wahl nicht älter als 75 Jahre alt sein und dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als zehn Jahre angehören.
TeamViewer AG • GESCHÄFTSBERICHT 2020
Vielfalt
Der Aufsichtsrat soll ein ausgewogenes Maß an Vielfalt widerspiegeln, insbesondere im Hinblick auf die Internationalität der Mitglieder, Berufserfahrung, Know-how und den Frauenanteil. Um dem internationalen Charakter der Gesellschaft Rechnung zu tragen, sollte der Aufsichtsrat grundsätzlich mindestens zwei internationale Mitglieder mit globaler Management- oder unternehmerischer Erfahrung haben. Zu den Zielgrößen der Gesellschaft im Hinblick auf Frauen im Aufsichtsrat sowie dem Stand von deren Umsetzung wird in den entsprechenden Ausführungen zu den Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen auf Seite 72 eingegangen.
Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass eine derartige Zusammensetzung eine unabhängige und effiziente Beratung und Überwachung des Vorstands sicherstellt. Daher sollen die künftigen Nominierungsvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung die genannten Ziele zu seiner Zusammensetzung berücksichtigen und gleichzeitig zur Erfüllung des Kompetenzprofils sowie der Erreichung der Ziele des Diversitätskonzeptes beitragen.
Aufgaben
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand regelmäßig bei der Leitung der Gesellschaft. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden.
Der Aufsichtsrat hat sich mit Beschluss vom 19. August 2019 gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft eine Geschäftsordnung gegeben und diese auf der Investor-Relations-Website von TeamViewer zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung. Er arbeitet zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft, insbesondere dem Vorstand, zusammen. Geschäfte, die seiner Zustimmung bedürfen, hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung für den Vorstand definiert.
Gemäß seiner Geschäftsordnung muss der Aufsichtsrat mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. Dabei tagt der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies im Gesellschaftsinteresse erforderlich ist oder wenn die Einberufung der Sitzung von einem Aufsichtsratsmitglied oder vom Vorstand unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt wird. Weitere Informationen bezüglich der Sitzungen des Aufsichtsrats während des Berichtsjahrs finden sich auf Seite 12 im Bericht des Aufsichtsrats.
Interessenkonflikte
Die Aufsichtsratsmitglieder sind ausschließlich dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften zustehen, für sich oder Dritte nutzen. Jedes Aufsichtsratsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenskonflikte und deren Behandlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft ausüben. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Ausschüsse
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss gebildet. Diese Ausschüsse bestehen jeweils aus mindestens drei Mitgliedern. Über die Arbeit und die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen ist dem Aufsichtsrat regelmäßig zu berichten.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die folgenden Angelegenheiten: Er bereitet die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor und überwacht die Rechnungslegung, die Rechnungslegungsprozesse sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und befasst sich mit Fragen der Compliance. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich ESG-Berichterstattung), unterjährige Finanzinformationen und den Jahresabschluss nach HGB.
Der Prüfungsausschuss nimmt regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor.
Der Prüfungsausschuss bereitet zudem die Entscheidung des Aufsichtsrats zur Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor und überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Er befasst sich darüber hinaus mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, der Honorarvereinbarung und erteilt den Prüfungsauftrag. Er nimmt regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Der Prüfungsausschuss erörtert die Halbjahres- und Quartalsmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Axel Salzmann, ist unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 DCGK, verfügt über besondere Kenntnisse in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und ist mit der Abschlussprüfung vertraut.
Dem Prüfungsausschuss gehören zum 31. Dezember 2020 folgende Mitglieder an: Axel Salzmann (Vorsitzender), Jacob Fonnesbech Aqraou, Stefan Dziarski und Dr. Abraham (Abe) Peled. Für Informationen bezüglich der Sitzungen des Prüfungsausschusses während des Berichtsjahrs wird auf die Ausführungen auf Seite 12 im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
Nominierungs- und Vergütungsausschuss
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss erstellt die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Hauptversammlung hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, prüft alle Aspekte der Vergütung und Anstellungsbedingungen für den Vorstand und gibt dem Aufsichtsrat Empfehlungen über den Abschluss, Änderungen oder die Beendigung der Anstellungsverträge für diese Angestelltengruppe. Bei Bedarf gibt er eine unabhängige Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und der den Vorständen gezahlten Vergütungspakete in Auftrag. Er legt eine Beurteilung der Leistung des Vorstands vor und gibt dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Anstellungsbedingungen und Vergütung des Vorstands.
Dem Nominierungs- und Vergütungsausschuss gehören zum 31. Dezember 2020 folgende Mitglieder an: Axel Salzmann (Vorsitzender), Jacob Fonnesbech Aqraou, Dr. Abraham (Abe) Peled und Dr. Jörg Rockenhäuser. Der Vorsitzende des Nominierungs- und Vergütungsausschuss, Axel Salzmann, ist unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 DCGK. Für Informationen bezüglich der Sitzungen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses während des Berichtsjahrs wird auf die Ausführungen auf Seite 12 im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
Selbstbeurteilung
In Übereinstimmung mit Empfehlung D.13 DCGK beurteilt der Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und seiner Ausschüsse, der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Plenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Zuletzt hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 5. November 2020 Themenfelder für die Selbstbeurteilung festgelegt. Darauf aufbauend haben die Mitglieder des Aufsichtsrats eine detaillierte Bewertung der verschiedenen Themenfelder vorgenommen.
Weitere Aufsichtsratsmandate der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die folgende Tabelle zeigt die weiteren aktuellen Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien, welche die Aufsichtsratsmitglieder der TeamViewer AG zum 31. Dezember 2020 zusätzlich wahrnehmen.
| Aufsichtsratsmitglied | Mandate gem. §125 Abs.1 S.5 AktG |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Abraham Peled | Vorsitzender des Verwaltungsrats der CyberArmor Ltd. |
|||||
| Vorsitzender des Verwaltungsrats der Synamedia Ltd. |
||||||
| Jacob Fonnesbech Aqraou | Mitglied des Verwaltungsrats der Telenor ASA |
|||||
| Vorsitzender des Verwaltungsrats der Loopia Group |
||||||
| Mitglied des Verwaltungsrats der Wallapop SL |
||||||
| Mitglied des Verwaltungsrats der Denmark Bridge |
||||||
| Vorsitzender des Verwaltungsrats der Aqraou Invest ApS |
||||||
| Vorsitzender des Verwaltungsrats der PhaseOne ApS |
||||||
| Stefan Dziarski | Mitglied des Aufsichtsrats der P&I Personal & Informatik AG |
|||||
| Mitglied des Beirats der FlixMobility GmbH |
||||||
| Holger Felgner | Mitglied des Beirats der MPN Marketplace Networks GmbH |
|||||
| Dr. Jörg Rockenhäuser | Mitglied des Beirats der Schustermann & Borenstein GmbH |
|||||
Axel Salzmann keine
10 Erklärung zu Unternehmensführung
ZIELGRÖSSEN FÜR DIE BETEILIGUNG VON FRAUEN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN
Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Gesellschaft sind von der besonderen Bedeutung von Vielfalt, namentlich auch der angemessenen Beteiligung von Frauen an Überwachungsund Führungspositionen überzeugt. Dementsprechend achten der Aufsichtsrat und der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen in besonderem Maße auf Diversität und streben mittelfristig eine Steigerung des Anteils von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und in der Führungsebene unterhalb des Vorstands 1 an. Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht über die festgelegten Zielgrößen für die Frauenbeteiligung in den jeweiligen Managementebenen sowie Erläuterungen zum Stand der Umsetzung.
| Zielgröße (in Prozent der Gesamtzahl der Mitglieder zum jeweiligen Stichtag |
Zielzeitraum | Stand der Umsetzung zum 31. Dezember 2020 |
||
|---|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | 33% | Bis 31. Dezember 2023 | 0% | |
| Vorstand | 25% | Bis 31. Dezember 2023 | 0% | |
| Führungsebene unterhalb des Vorstandes |
33% | Bis 31. Dezember 2023 | 43% |
10 Erklärung zu Unternehmensführung
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER TEAMVIEWER AG ZU DEN EMPFEHLUNGEN DER "REGIERUNGS-KOMMISSION DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX" GEMÄSS §161 AKTG
Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG erklären, dass die TeamViewer AG sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekannt gemacht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 (der "Kodex 2020") seit dessen Bekanntmachung ohne Ausnahme entsprochen hat und beabsichtigt, den Empfehlungen des Kodex 2020 auch in Zukunft ohne Ausnahme zu entsprechen.
Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG erklären außerdem, dass die TeamViewer AG den Empfehlungen des vor Inkrafttreten des Kodex 2020 anwendbaren Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, bekannt gemacht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 (der "Kodex 2017") seit der Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2019 mit Ausnahme der folgenden Abweichung entsprochen hat:
Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex 2017 hat empfohlen, dass eine D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt in Höhe von 10% des Schadens bis mindestens 150% der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds enthalten soll. Die derzeitige D&O-Versicherung der TeamViewer AG für die Mitglieder des Aufsichtsrats sieht keinen Selbstbehalt vor. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass ein Selbstbehalt keinen Einfluss auf das Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität der Mitglieder des Aufsichtsrats hinsichtlich ihrer Aufgaben und Funktionen hat. Zudem würde dies die Wettbewerbsfähigkeit der TeamViewer AG um kompetente und qualifizierte Mitglieder des Aufsichtsrats beeinträchtigen.
Göppingen, im Dezember 2020
Der Vorstand
Oliver Steil Stefan Gaiser
Für den Aufsichtsrat
Dr. Abraham Peled
10 Erklärung zu Unternehmensführung
RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die TeamViewer AG erstellt ihren Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten IFRS und den Interpretationen des IFRS IC, wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss der TeamViewer AG wird nach den Grundsätzen des HGB erstellt. Der Jahresabschluss der TeamViewer AG, der Konzernabschluss und der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasste Konzernlagebericht werden vom Vorstand erstellt und vom Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat geprüft. Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil, berichtet über den Verlauf und die Ergebnisse seiner Prüfung und steht für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 ist die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), Stuttgart.

COMPLIANCE
Compliance bedeutet, dass alle Geschäftsprozesse mit allen maßgeblichen Gesetzen sowie den unternehmensinternen Regularien im Einklang sind.
Compliance-Kultur
In der TeamViewer-Unternehmenskultur ist Compliance durch klar definierte Vorgaben verankert und wird durch ein internes Schulungsprogramm weiter vertieft. Ziel ist es, die gesamte Organisation im Hinblick auf Compliance-Sachverhalte zu sensibilisieren, sodass durchgängig auf Basis relevanter Gesetze, Normen, internationaler Standards sowie interner Richtlinien gehandelt wird.
Compliance Management System
Der TeamViewer-Konzern hat ein Compliance-Management eingerichtet, dessen zentraler Bestandteil das Compliance Management System (CMS) ist und das entlang der Risikolage der Gruppe ausgerichtet ist. Unter das CMS fallen alle notwendigen Maßnahmen und Prozesse, um Konformität mit den Gesetzen und internen Regularien sicherzustellen. Es basiert maßgeblich auf dem Code of Conduct, dem Verhaltenskodex des TeamViewer-Konzerns.
Compliance-Organisation
Die konzernweite Compliance-Organisation ist für die Überprüfung, Einhaltung und ggf. Verbesserung von ComplianceProzessen sowie für die Bewertung und Minderung von Compliance-Risiken verantwortlich. Das Compliance Board, unter der Leitung des Compliance Offices, ist das zentrale Organ der Compliance-Organisation, welches an den Vorstand sowie an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.
Code of Conduct
Mit dem Code of Conduct wurde ein verbindliches Rahmenwerk für ethisches Handeln im geschäftlichen Umfeld etabliert. Das Dokument beschreibt das durch den Vorstand kommunizierte Ziel, Integrität, Transparenz und die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften als Basis jedweder Entscheidungsfindung anzuwenden.
Im Wesentlichen enthält der Code of Conduct Regelungen zum internen Umgang miteinander, dem Umgang mit Geschäftspartnern, Korruptionsbekämpfung und der Verantwortung hinsichtlich Sicherheit, Vertraulichkeit und der Umwelt.
Zusätzlich dient der Code of Conduct als Rahmenwerk für weitere wichtige interne Richtlinien und Verfahrensanweisungen, unter anderem aus den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit.
TeamViewer ist sehr stolz auf die Diversität der eigenen Belegschaft. Im Unternehmen arbeiten Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts. Sie unterscheiden sich durch ihre nationale Herkunft, ihren Familienstatus, ihren sozialen und ethnischen Hintergrund, ihre sexuelle Orientierung sowie körperliche und andere persönliche Merkmale. Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung ist ebenso wichtig wie die Akzeptanz aller politischen und religiösen Überzeugungen. Dennoch toleriert TeamViewer in keiner Weise extremistisches Gedankengut, anstößiges Verhalten oder Propaganda. In diesem Kontext unterstützt oder bevorzugt TeamViewer auch keine politischen Organisationen.
Zusammen mit dem Compliance Board überprüft das Compliance Office die Aktualität und Anwendbarkeit der Regelungen des Code of Conduct und ist darüber hinaus zentraler Ansprechpartner für alle Compliance-relevanten Fragestellungen.
Der Code of Conduct ist auf der Investor-Relations-Website von TeamViewer veröffentlicht.
Weitere Compliance-Dokumente und -Richtlinien
Auch von seinen Geschäftspartnern erwartet TeamViewer, dass diese konform mit Gesetzen und ethischen Standards handeln, um Compliance in der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen.
In Anlehnung an den Code of Conduct hat TeamViewer daher einen Kodex für Lieferanten und Geschäftspartner, den Business Partner & Supplier Code of Conduct, etabliert.
Untergeordnete Richtlinien ergänzen das interne Compliance-Regelwerk, unter anderem:
- Anti-Bribery & Corruption Policy,
- Anti-Money Laundering Policy,
- Antitrust and Fair Competition Policy,
- Data Protection Privacy Handbook,
- Group Security Dealings Code,
- Health & Safety Policy,
- IT Security Policies,
- Trade Controls and Sanctions Policy, und
- Travel Policy.
Alle Richtlinien werden regelmäßig überprüft und, falls nötig, angepasst. Schulungen für alle Mitarbeiter, Anleitungen per E-Mails oder konzernweite Meetings stellen die Aktualität der Themen und deren Einhaltung sicher. Funktionsspezifische Richtlinien und Verfahrensanweisungen vervollständigen das Regelwerk.
Ein anderes, wichtiges Themenfeld im TeamViewer-Konzern ist die Mitarbeitergesundheit. Um diese zu fördern, wurden Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien sowie dazugehörige Schulungen implementiert.
Außerdem unterstützt TeamViewer internationale Standards zum Schutz der Menschenrechte. Zusammen mit dem Code of Conduct werden alle aktuellen, globalen und anwendbaren Bestimmungen erfasst. Näheres findet sich auf Seite 157 im Nichtfinanziellen Bericht.
Compliance-Meldewege
Um Compliance-Verstöße oder Auffälligkeiten zu melden, stehen den Mitarbeitern verschiedene Kanäle zur Verfügung. Erste Ansprechpartner sind die direkten Vorgesetzten. Darüber hinaus können Mitarbeiter über einen gesonderten und eigens dafür eingerichteten E-Mail-Account an das Compliance Office berichten, oder einen der beiden Vertrauenspersonen (Trust Council), kontaktieren. Ferner steht der Belegschaft ein Whistleblower-Kanal zur Verfügung, über den geschützt und anonym Hinweise auf Rechtsverstöße oder Compliance-Bedenken abgegeben werden können. Zudem unterhält die Gesellschaft einen umfassenden Dialog mit externen Stakeholdern, um durch den offenen Austausch umfassende Compliance zu fördern.
Alle gemeldeten Hinweise werden zeitnah untersucht und bewertet. Geeignete Maßnahmen und Sanktionen werden gegebenenfalls getroffen.
DIRECTOR'S DEALINGS
Die TeamViewer AG informiert über Eigengeschäfte des Vorstands und Aufsichtsrats sowie mit diesen in enger Beziehung stehenden natürlichen und juristischen Personen, gemäß Art.19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Diese Transaktionen sind innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auf der Unternehmenswebsite einzusehen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden der TeamViewer AG fünf Geschäfte, gemäß Art.19 der MAR, gemeldet. Diese sind auf der Investor-Relations-Website von TeamViewer aufgeführt.
12 Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht
11 Nichtfinanzielle Erklärung
11 Nichtfinanzielle Erklärung
Die für TeamViewer relevanten, nichtfinanziellen Belange, die nicht Teil des Lageberichts sind, werden im Nichtfinanzieller Bericht ausführlich dargestellt.
12 Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht
Der Vorstand der TeamViewer AG hat gemäß §312 Abs.1 AktG einen Abhängigkeitsbericht erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Zusammengefasst erklären wir hiermit, dass die TeamViewer AG, Göppingen, und ihre Tochtergesellschaften bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und nicht benachteiligt worden ist."
076
13 Lagebericht der TeamViewer AG (Kurzfassung nach HGB)
Ergänzend zur Berichterstattung über den TeamViewer-Konzern wird im Folgenden die Entwicklung der TeamViewer AG im Geschäftsjahr 2020 erläutert.
Die TeamViewer AG ist das Mutterunternehmen des TeamViewer-Konzerns und hat ihren Sitz in Göppingen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRB 738852 eingetragen.
Der Jahresabschluss der TeamViewer AG wird nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss von TeamViewer wird in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen IFRS und den Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
1. ERTRAGSLAGE DER TEAMVIEWER AG
Das Geschäftsjahr 2020 der TeamViewer AG ist das Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr 2019 war ein Rumpfgeschäftsjahr, welches den Zeitraum von der Gründung der Gesellschaft am 3. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 umfasst. Die Zahlen des Berichtsjahrs sind somit nur bedingt mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Sowohl das Geschäftsjahr 2020 als auch das Vorjahresgeschäftsjahr des TeamViewer-Konzerns umfassen hingegen jeweils den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, da die TeamViewer AG den Konzern der Regit Eins GmbH als neue Muttergesellschaft fortgeführt hat.
Für das Geschäftsjahr 2020 stellt sich die Gewinn- und Verlustrechnung der TeamViewer AG wie folgt dar:
Gewinn- und Verlustrechnung
| in Mio. EUR | Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020 |
Rumpfgeschäftsjahr vom 03.07. bis 31.12.2019 |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 11,8 | 2,9 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | – | 0,4 | |
| Personalaufwand | (14,3) | (3,2) | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (4,1) | (1,8) | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (0,2) | (0,1) | |
| Jahresfehlbetrag | (6,8) | (1,8) |
Die Umsatzerlöse der TeamViewer AG resultierten im Wesentlichen aus der Erbringung von Managementdienstleistungen an verbundene Unternehmen und beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 11,8 Mio. EUR (2019: 2,9 Mio. EUR).
Der Personalaufwand der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 14,3 Mio. EUR (2019: 3,2 Mio. EUR). Hauptgründe für den Anstieg sind, dass im Vorjahr aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres erst ab dem 1. August Mitarbeiter angestellt waren, die erstmalig im Geschäftsjahr 2020 gewährte erfolgsabhängige mehrjährige variable Vergütung von Führungskräften und der Anstieg der kurzfristigen variablen Vergütung aller Mitarbeiter. Während des Geschäftsjahres beschäftigte die TeamViewer AG durchschnittlich 64 (2019: 67) Angestellte.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 4,1 Mio. EUR (2019: 1,8 Mio. EUR) umfassen vor allem Rechts- und Beratungskosten, Abschluss- und Prüfungskosten sowie Aufwendungen für die Vergütung des Aufsichtsrats.
Der Zinsaufwand lag im Geschäftsjahr 2020 bei 0,2 Mio. EUR (2019; 0,1 Mio. EUR). Der Jahresfehlbetrag der TeamViewer AG belief sich auf 6,8 Mio. EUR (2019: 1,8 Mio. EUR).
13 Lagebericht der TeamViewer AG
2. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER TEAMVIEWER AG
Die Vermögens- und Finanzlage der TeamViewer AG stellte sich zum 31. Dezember 2020 und zum Vorjahresstichtag wie folgt dar:
Vermögens- und Finanzlage
| in Mio. EUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| Finanzanlagen | 4.048,7 | 3.999,7 | |
| Anlagevermögen | 4.048,7 | 3.999,7 | |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
0,1 | 0,5 | |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 1,3 | 5,7 | |
| Umlaufvermögen | 1,4 | 6,2 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,2 | – | |
| Summe Aktiva | 4.050,3 | 4.005,9 | |
| Eigenkapital | 4.038,5 | 3.997,9 | |
| Rückstellungen | 7,2 | 2,0 | |
| Verbindlichkeiten (aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber verbun denen Unternehmen und sonstige) |
4,6 | 5,9 | |
| Summe Passiva | 4.050,3 | 4.005,9 |
Die Bilanzsumme der TeamViewer AG betrug zum 31. Dezember 2020 4.050,3 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 4.005,9 Mio. EUR).
Zum 31. Dezember 2020 entfielen 4.048,7 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 3.999,7 Mio. EUR) auf Finanzanlagen im Anlagevermögen. Die Erhöhung resultiert aus dem Kauf eines Teils der Anteile an der Ubimax GmbH.
Das Umlaufvermögen beinhaltet zum 31. Dezember 2020 im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 1,3 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 5,7 Mio. EUR).
Mit dem Kauf von 37,56% der Anteile an der Ubimax GmbH wurden 1.070.931 neue Aktien an die Gründer der Ubimax GmbH begeben, die aus dem Genehmigten Kapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage stammen. Das Bezugsrecht der Aktionäre war ausgeschlossen. Die neuen Aktien unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren, wobei die Freigabe in jährlichen Tranchen erfolgt, was das langfristige Engagement der Ubimax-Gründer unterstreicht. Der Abschluss der Transaktion erfolgte im August 2020. Zeitgleich wurde die Kapitalrücklage um 46,3 Mio. EUR erhöht. Noch im Jahr 2020 wurden die Anteile an der Ubimax GmbH unter Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts der Regit Eins GmbH in deren Kapitalrücklage eingebracht.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrags von 6,8 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 1,8 Mio. EUR) erhöhte sich damit das Eigenkapital der TeamViewer AG zum 31. Dezember 2020 auf 4.038,5 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 3.997,9 Mio. EUR). Die Rückstellungen in Höhe von 7,2 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 2,0 Mio. EUR) zum 31. Dezember 2020 beinhalteten überwiegend personalbezogene Rückstellungen und Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten für das Jahr 2020. Hauptgründe für den Anstieg sind zum einen die erfolgsabhängige mehrjährige variable Vergütung von Führungskräften und zum anderen ein Anstieg der kurzfristigen variablen Vergütung aller Mitarbeiter.
Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beliefen sich auf insgesamt 4,6 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 5,9 Mio. EUR), davon sind 2,3 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 3,1 Mio. EUR) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
3. CHANCEN UND RISIKEN
Die Geschäftsentwicklung der TeamViewer AG unterliegt aufgrund ihrer Funktion als Holdinggesellschaft grundsätzlich den gleichen Chancen und Risiken wie der TeamViewer-Konzern. An den Chancen und Risiken der mittel- und unmittelbaren Tochtergesellschaften partizipiert die TeamViewer AG in voller Höhe. Die Chancen und Risiken und das Risikomanagementsystem des Konzerns sind im Chancen- und Risikobericht dargestellt. Nachteilige Einflüsse auf mittel- und unmittelbare Tochtergesellschaften der TeamViewer AG können zu einer Wertminderung der Beteiligung an der Regit Eins GmbH im Jahresabschluss der TeamViewer AG führen und das Jahresergebnis der Gesellschaft reduzieren.
4. PROGNOSEBERICHT
Das Jahresergebnis der TeamViewer AG ist von den Gewinnausschüttungen der Regit Eins GmbH abhängig. Im Geschäftsjahr 2020 sowie im Rumpfgeschäftsjahr 2019 gab es keine Ausschüttungen und auch für das Geschäftsjahr 2021 ist keine Ausschüttung geplant.
Für das Geschäftsjahr 2021 wird für die TeamViewer AG im laufenden Jahr eine moderate Kostensteigerung sowie ebenfalls eine moderate Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr und ein Jahresfehlbetrag auf Vorjahresniveau erwartet. Für eine detaillierte Darstellung der erwarteten zukünftigen Entwicklung des TeamViewer-Konzerns wird auf den Prognosebericht verwiesen.
A_AN UNSERE AKTIONÄRE B_ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT C_ KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_NICHTFINANZIELLER BERICHT E_WEITERE INFORMATIONEN
C_ KONZERN-ABSCHLUSS TEAMVIEWER AG
01 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 080 02 Konzern-Bilanz 081 03 Konzern-Kapitalflussrechnung 082 04 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 083 05 Erläuterungen zum Konzernabschluss 084 01 Berichtendes Unternehmen 084 02 Erstellungsgrundlagen 084 03 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 088 04 Struktur des Konzerns 102 05 Umsatzerlöse 109 06 Art der Aufwendungen 110 07 Personalaufwand 112
| 08 Finanzerträge und -aufwendungen | 120 | |
|---|---|---|
| 09 Ertragsteuern | 120 | |
| 10 Geschäfts- oder Firmenwert und andere | ||
| immaterielle Vermögenswerte | 123 | |
| 11 Sachanlagen | 125 | |
| 12 Finanzielle Vermögenswerte | 127 | |
| 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 127 | ||
| 14 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 128 | |
| 15 Zahlungsmittel und -äquivalente | 128 | |
| 16 Eigenkapital | 128 | |
| 17 Finanzverbindlichkeiten | 129 | |
| 18 Abgegrenzte Umsatzerlöse | 133 | |
| 19 Verbindlichkeiten aus Lieferungen | ||
| und Leistungen | 133 | |
| 20 Abgegrenzte Schulden und | ||
| sonstige Verbindlichkeiten | 134 |
| 21 Rückstellungen | 134 | |
|---|---|---|
| 22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte | ||
| und Risikomanagement | 135 | |
| 23 Geschäftssegmente | 142 | |
| 24 Beziehungen zu nahestehenden | ||
| Personen und Unternehmen | 143 | |
| 25 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag | 147 | |
| 26 Vertragliche Verpflichtungen und | ||
| Eventualverbindlichkeiten | 147 | |
| 27 Ergebnis je Aktie | 147 | |
| 28 Honorare des Abschlussprüfers | 148 | |
| 29 Entsprechenserklärung zum | ||
| Deutschen Corporate Governance Kodex | 148 | |
| 30 Inanspruchnahme der Befreiung nach | ||
| Abschnitt 479a UK Companies Act 2006 | 148 | |
| 06 | Veröffentlichung | 149 |
01 Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
| in TEUR | Erläuterung | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 5 | 455.614 | 390.191 |
| Umsatzkosten | 6 | (64.102) | (50.228) |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 391.512 | 339.963 | |
| Sonstige Erträge | 5.256 | 7.723 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 6 | (46.627) | (37.934) |
| Vertriebskosten | 6 | (77.707) | (52.731) |
| Marketingkosten | 6 | (38.459) | (29.571) |
| Verwaltungskosten | 6 | (54.939) | (58.445) |
| Sonstige Aufwendungen | 6 | (415) | (468) |
| Wertminderungsaufwand auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
13 | (14.576) | (15.489) |
| Operativer Gewinn | 164.045 | 153.048 | |
| Finanzerträge | 8 | 2.953 | 38.936 |
| Finanzaufwendungen | 8 | (22.887) | (83.891) |
| Währungsumrechnungserträge1 | 8 | 43.873 | 28.384 |
| Währungsumrechnungsaufwendungen1 | 8 | (17.598) | (41.335) |
| Gewinn vor Ertragsteuern | 170.385 | 95.142 |
| in TEUR | Erläuterung | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Ertragsteuern | 9 | (67.358) | 8.717 |
| Konzernergebnis | 103.027 | 103.859 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Sonstiges Ergebnis, das in der Folgeperiode in den Gewinn- oder Verlust umgegliedert werden kann |
(1.484) | 202 | |
| Cashflow Hedge, brutto | 16 | (61) | 14 |
| Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe |
(1.424) | 188 | |
| Gesamtergebnis | 101.543 | 104.061 | |
| Ergebnis je Aktie | 27 | ||
| Unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis |
0,52 | 0,52 | |
| Verwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis |
0,51 | 0,52 |
1 Darstellungsänderungen im Vergleich zum Vorjahr; Siehe hierzu auch Erläuterungen 05_02 c) zum Konzernabschluss
02 Konzern-Bilanz
| △ | |
|---|---|
| D |
081
| in TEUR | Erläuterung | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 10 | 646.793 | 590.445 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 10 | 255.330 | 235.831 |
| Sachlagen | 11 | 40.469 | 26.480 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 22 | 4.516 | 4.424 |
| Sonstige Vermögenswerte | 857 | 1.740 | |
| Aktive latente Steuern | 9 | 159 | 6.266 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 948.124 | 865.187 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13 | 19.667 | 11.756 |
| Sonstige Vermögenswerte | 14 | 7.594 | 5.856 |
| Steuerforderungen | 9 | 52 | 4.972 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 22 | 4.456 | – |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 15 | 83.531 | 71.153 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 115.301 | 93.737 |
Summe Aktiva 1.063.425 958.924
02 Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020
| in TEUR | Erläuterung | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 16 | 201.071 | 200.000 |
| Kapitalrücklage | 16 | 366.898 | 320.661 |
| (Verlustvortrag)/Gewinnrücklage | 16 | (326.854) | (429.881) |
| Cashflow Hedge | 16 | (61) | – |
| Währungsumrechnungsrücklagen | 16 | (343) | 1.081 |
| Den Eigentümern der Muttergesellschaft zustehendes Eigenkapital |
240.711 | 91.861 | |
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Rückstellungen | 21 | 433 | 235 |
| Finanzverbindlichkeiten | 17 | 440.153 | 582.538 |
| Abgegrenzte Umsatzerlöse | 18 | 361 | 2.572 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 7 | 1.614 | – |
| Passive latente Steuern | 9 | 29.186 | 308 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 471.747 | 585.652 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Rückstellungen | 21 | 2.225 | 3.284 |
| Finanzverbindlichkeiten | 17 | 82.099 | 34.260 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 19 | 8.304 | 9.069 |
| Abgegrenzte Umsatzerlöse | 18 | 214.811 | 210.250 |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten |
20 | 39.120 | 17.793 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 17 | 29 | 6.642 |
| Steuerverbindlichkeiten | 9 | 4.378 | 114 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 350.966 | 281.411 | |
| Summe Verbindlichkeiten | 822.714 | 867.063 | |
| Summe Passiva | 1.063.425 | 958.924 |
TeamViewer AG • GESCHÄFTSBERICHT 2020
03 Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
| D | |
|---|---|
082
in TEUR Erläuterung 2020 2019 Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit Gewinn vor Ertragsteuern 170.385 95.142 Abschreibungen und Wertminderungen auf Anlagevermögen 10, 11 41.096 36.442 (Gewinn)/Verlust aus dem Verkauf von Sachanlagen (278) (5) Erhöhung/(Verminderung) von Rückstellungen 21 753 2.170 Nicht operative (Gewinne)/Verluste aus der Währungsumrechnung 8 (30.541) 10.869 Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 7 47.308 36.830 Netto-Finanzierungskosten 8 19.935 44.955 Veränderung der abgegrenzten Umsatzerlöse 5, 18 2.233 (67.814) Veränderungen des sonstigen Nettoumlaufvermögens und sonstige 7.063 2.899 Gezahlte Ertragsteuern 9 (33.417) (17.879) Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit 224.536 143.610 Cashflow aus der Investitionstätigkeit Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 10, 11 (26.168) (16.551) Einzahlungen aus dem Abgang von Anlagevermögen 23 – Auszahlungen für den Erwerb langfristiger finanzieller Vermögenswerte (51) (4.326) Auszahlungen für Unternehmenserwerbe 4 (84.053) – Cashflow aus der Investitionstätigkeit (110.249) (20.877)
| in TEUR | Erläuterung | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Rückzahlungen von Fremdmitteln | 17 | (62.832) | (696.373) |
| Einzahlungen aus Bankkrediten | 17 | – | 610.313 |
| Auszahlungen für den Tilgungsanteil von Leasingverbindlichkeiten |
17 | (4.863) | (3.836) |
| Gezahlte Zinsen für Fremdmittel und Leasingverbindlichkeiten |
8, 17 | (28.071) | (46.100) |
| Einzahlungen/(Auszahlungen) aus der Abwicklung von derivativen Finanzinstrumenten |
– | (131) | |
| Einzahlungen/(Auszahlungen) in Eigenkapital | – | 25 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | (95.766) | (136.102) | |
| Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente | 18.521 | (13.369) | |
| Wechselkursbedingte Veränderung | (6.082) | – | |
| Veränderung aus Risikovorsorge | (61) | 815 | |
| Interne Zusammenschlüsse und Übertragungen | – | 3.768 | |
| Zahlungsmittel und -äquivalente Periodenanfang | 15 | 71.153 | 79.939 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente Periodenende | 15 | 83.531 | 71.153 |
04 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2020
| Erläuterung | Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | (Verlustvortrag)/ Gewinnrücklage |
Cashflow Hedge | Währung umrechnungs |
Summe Eigenkapital |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | rücklage | ||||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 200.000 | 320.661 | (429.881) | – | 1.081 | 91.861 | |
| Konzernergebnis | – | – | 103.027 | – | – | 103.027 | |
| Sonstiges Ergebnis | – | – | – | (61) | (1.424) | (1.484) | |
| Anteilsbasierte Vergütung | 7 | 1.071 | 46.237 | – | – | – | 47.308 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 201.071 | 366.898 | (326.854) | (61) | (343) | 240.711 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2019
| in TEUR | Erläuterung | Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | (Verlustvortrag)/ Gewinnrücklage |
Cashflow Hedge | Währung umrechnungs rücklage |
Summe Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2019 | 25 | 116.312 | (332.876) | (14) | 4 | (216.548) | |
| Konzernergebnis | – | – | 103.859 | – | – | 103.859 | |
| Sonstiges Ergebnis | – | – | – | 14 | 188 | 202 | |
| Kapitalreorganisation | 4 | 199.975 | – | (199.975) | – | – | – |
| Anteilsbasierte Vergütung | 7 | – | 36.830 | – | – | – | 36.830 |
| Gesellschaftereinlage | 4, 16 | – | 167.518 | (889) | – | 889 | 167.518 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 200.000 | 320.661 | (429.881) | – | 1.081 | 91.861 |
05_ 01 BERICHTENDES UNTERNEHMEN
Die TeamViewer Aktiengesellschaft (AG) wurde am 3. Juli 2019 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unter dem Namen Regit Beteiligungs-GmbH gegründet und am 10. Juli 2019 in das Handelsregister beim Amtsgericht Ulm unter HRB 738601 eingetragen. Die TeamViewer AG ist durch den am 3. September 2019 (Datum der Eintragung ins Handelsregister unter HRB 738852) erfolgten Formwechsel der am 3. Juli 2019 gegründeten Regit Beteiligungs-GmbH in eine Aktiengesellschaft entstanden.
Hauptaktionär der TeamViewer AG ist mit einem Besitz von 27,9 % der Aktien zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019: 62,5 %) die TigerLuxOne S.à r.l. (TLO), ein in Luxemburg registriertes Unternehmen. Der Unternehmenssitz der TeamViewer AG ist Göppingen. Mit Wirkung zum 9. September 2020 wurde der Geschäftssitz in Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen, Deutschland geändert (zuvor: Jahnstraße 30, 73037 Göppingen, Deutschland). Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Gesellschaftsrechtlich ist der Konzern dadurch entstanden, dass die TLO am 1. August 2019 100 % der Anteile an der Regit Eins GmbH in die Regit Beteiligungs-GmbH (jetzt TeamViewer AG) eingebracht hat. Bilanziell stellt diese Einbringung hingegen eine Kapitalreorganisation mit der Folge dar, dass dieser Konzernabschluss der TeamViewer AG eine Fortführung des Konzernabschlusses der Regit Eins GmbH mit geänderter Kapitalstruktur und geändertem Namen darstellt (siehe Erläuterung dazu unter 05\_04 Struktur des Konzerns – d) Einbringung in die TeamViewer AG).
Nachfolgend bezeichnet "Gesellschaft" entweder die TeamViewer AG (ehemals Regit Beteiligungs-GmbH) oder die Regit Eins GmbH.
Das Lösungsportfolio von TeamViewer ermöglicht die Verbindung einer Vielzahl von Geräten und Anwendungen, unabhängig von Zeit und Ort. Es bedient die globalen Megatrends wie digitale Transformation, Weiterentwicklungen im Bereich Internet of Things (IoT), die fortschreitende Automatisierung, den Einsatz von Robotern und künstlicher Intelligenz (KI) und den gesteigerten Wunsch der Gesellschaft nach CO2 e-Reduktion und flexiblen Arbeitskonzepten (z.B. Homeoffice).
05_ 02 ERSTELLUNGSGRUNDLAGEN
a) Übereinstimmungserklärung
Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den zum Berichtsstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB), wie sie in der Europäischen Union (EU) gemäß Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs.1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen sowie aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Der Begriff "IFRS" umfasst ebenfalls die noch in Kraft befindlichen International Accounting Standards (IAS). Alle bindenden, für das Jahr 2020 vorgeschriebenen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) wurden ebenfalls berücksichtigt.
Der Vorstand der TeamViewer AG hat am 17. März 2021 die Weitergabe des vorliegenden Konzernabschlusses an den Aufsichtsrat genehmigt.
b) Bewertungsgrundlagen
Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip, mit Ausnahme der folgenden Positionen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:
- Derivative Finanzinstrumente, und
- Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich.
Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
c) Erstellungsgrundlagen der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzern-Bilanz
Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Der Aufbau des Konzernabschlusses folgt den Anforderungen des IAS 1. Die Darstellung der Konzern-Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert bzw. erfüllt werden. Schulden werden auch dann als kurzfristig eingestuft, wenn kein uneingeschränktes Recht vorliegt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Abweichend hiervon werden latente Steuersprüche und -schulden innerhalb der Konzern-Bilanz stets als langfristig ausgewiesen.
Um ein klareres und aussagekräftigeres Bild zu vermitteln, wurden einige Posten in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung sowie in der Konzern-Bilanz, unter Angabe genauerer Erklärungen in den Erläuterungen, zusammengefasst.
Anders als im Vorjahr werden die Währungsumrechnungserträge und Währungsumrechnungsaufwendungen nunmehr unsaldiert in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2019 wurden diese Erträge und Aufwendungen hingegen saldiert dargestellt und es wurde stattdessen zwischen unrealisierten und realisierten Gewinnen/Verlusten aus der Währungsumrechnung unterschieden.
d) Erstellungsgrundlagen der Konzern-Kapitalflussrechnung
Der Konzern weist Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit unter Verwendung der indirekten Methode aus und verwendet den Gewinn vor Ertragsteuern als Ausgangspunkt.
Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit werden Zinsauszahlungen aus Darlehen, Fremdmitteln und Leasingverträgen ausgewiesen. Sonstige Zinszahlungen (nicht aus der Finanzierungstätigkeit) werden im Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit dargestellt. Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit werden Zinseinzahlungen aus finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
e) Darstellungswährung
Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR oder €) erstellt, der als Darstellungswährung der Gesellschaft dient. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) gerundet angegeben, sodass bei der Summierung einzelner Beträge Rundungsdifferenzen entstehen können. Dies gilt analog auch für das Aufaddieren von Prozentsätzen.
f) Verwendung von Beurteilungen und Schätzungen
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses ist das Management verpflichtet, Schätzungen und Annahmen zu treffen, die die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, die damit verbundenen Angaben und die Angabe von Eventualverbindlichkeiten beeinflussen. Die Unsicherheit über diese Annahmen und Schätzungen könnten zu wesentlichen Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten in zukünftigen Perioden führen.
Ermessensspielräume
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns hat das Management folgende Einschätzungen getroffen, die einen wesentlichen Effekt auf die innerhalb des Konzernabschlusses bilanzierten Beträge haben:
Umsatzerlöse
Der Zeitraum der Umsatzrealisierung für zeitlich unbegrenzte Lizenzen wird mit drei Jahren geschätzt. Mit der Veröffentlichung von TeamViewer 12 im vierten Quartal 2016 ist der Vorstand des Konzerns zu der Einschätzung gelangt, dass der Zeitraum der Umsatzrealisierung für zeitlich unbegrenzte Lizenzen drei Jahre ist. Bis zu TeamViewer 11 war der Zeitraum der Umsatzrealisierung für zeitlich unbegrenzte Lizenzen des Konzerns auf vier Jahre festgesetzt.
Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten
Ermessensspielräume bestehen insbesondere zum Ansatz und zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten/Geschäfts- oder Firmenwert und Schulden, die aus der Kaufpreisallokation zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung entstehen (siehe Erläuterung dazu unter 05\_10 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte).
Andere immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert
Eine Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde vorgenommen und ein jährlicher Werthaltigkeitstest wurde durchgeführt. Schlüsselannahme zum Werthaltigkeitstest ist die Ermittlung des erzielbaren Betrages pro zahlungsmittelgenerierender Einheit (Siehe Erläuterung dazu unter 05\_10 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte).
Leasingverhältnisse
Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten berücksichtigt. Wenn die Gesellschaft eine einseitige Verlängerungs- oder Kündigungsoption hat, wird bei der Bestimmung der Laufzeit auch die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Option berücksichtigt. Nur wenn der Konzern hinreichend sicher ist, dass er den
Vertrag verlängern oder nicht kündigen wird, wird die Laufzeit mit mehr als der Grundlaufzeit angenommen. Sollten beide Seiten eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption haben, wird die Laufzeit des Vertrags unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit der Nutzung dieser
Option und der eventuell anfallenden ökonomischen Nachteile beider Seiten ermittelt.
Schätzungen und Annahmen
Die wichtigsten Annahmen über die Zukunft und andere Hauptquellen von Unsicherheiten von Schätzungen, die der Konzern zum Berichtsstichtag vorgenommen hat und die ein erhebliches Risiko für eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden in den kommenden Geschäftsjahren beinhalten, werden nachfolgend beschrieben. Der Konzern stützte seine Annahmen und Schätzungen auf die bei der Erstellung des Konzernabschlusses verfügbaren Parameter. Bestehende Umstände und Annahmen über zukünftige Entwicklungen können sich jedoch aufgrund von Marktveränderungen oder Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Konzerns liegen, ändern. Solche Veränderungen spiegeln sich in den Annahmen wider, sobald sie auftreten.
Wertsteigerungsbeteiligungsprogramm/EPP-Programm
Die Schätzung des beizulegenden Zeitwertes dieser anteilsbasierten Vergütungen am Tag der Gewährung erfolgte im Vorjahr anhand geeigneter Bewertungsmodelle. Für die Erfassung des Aufwands aus dem EPP-Bonus ist der Erdienungszeitraum zu schätzen. Der Erdienungszeitraum reicht bis zu dem Verkauf der letzten TeamViewer Aktie durch TLO (siehe Erläuterung 05_07 Personalaufwand).
Virtuelles Aktienprogramm zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (LTIP)
Bei der Schätzung des beizulegenden Wertes des LTIP werden Annahmen verwendet, die unter anderem die erwartete Volatilität des Aktienkurses der Gesellschaft beinhaltet. Die Höhe des endgültigen Auszahlungsbetrags hängt ferner vom Erreichen der Performanceziele sowie dem zukünftigen Endaktienkurs ab. Änderungen dieser Annahmen und Ergebnisse, die von diesen Annahmen abweichen, könnten zu erheblichen Anpassungen des Buchwertes der Verbindlichkeiten führen. Die erwartete Volatilität stellt die kritischste Annahme für die Schätzung des beizulegenden Wertes des LTIP dar. Für den Auszahlungsbetrag ist der Endaktienkurs der wichtigste Faktor (siehe Erläuterung 05_07 Personalaufwand).
Ansatz latenter Steueransprüche
Voraussetzung ist die Verfügbarkeit zukünftiger zu versteuernder Gewinne, gegen die vorgetragene steuerliche Verluste aufgerechnet werden können (siehe Erläuterung 05_09 Ertragsteuern).
Steuerbezogene Verbindlichkeiten
Der Konzern berechnet und zahlt Ertragsteuern im Einklang mit den anwendbaren Steuergesetzen.
Der Konzern bewertet seine laufenden Steuererstattungsansprüche oder -schulden für den aktuellen und für vergangene Zeiträume zum voraussichtlich an die Steuerbehörden zu bezahlenden oder erstattbaren Betrag. Dies beinhaltet den Umgang mit Ungewissheiten in der Anwendung komplexer Steuergesetzgebungen und -regeln in einer Vielzahl von Rechtssystemen für die weltweiten Tätigkeitsfelder.
Unsichere Steuerpositionen
Die Anwendung von Steuerregelungen auf komplexe Transaktionen weist oft Interpretationsspielraum auf, sowohl seitens des Konzerns als auch seitens der Steuerbehörden. Die Steuerbehörden könnten vom Konzern eingenommene Standpunkte bei der Festlegung des aktuellen Ertragsteueraufwands anfechten und zusätzliche Zahlungen fordern. Solche mit Auslegungsspielraum behafteten Interpretationen von Steuergesetzen werden generell als unsichere Steuerpositionen bezeichnet.
Für die Bewertung von unsicheren Steuerpositionen beurteilt der Konzern zunächst, ob diese gesondert oder zusammen mit anderen unsicheren Steuerpositionen zu bewerten sind. Für die Entscheidung ist maßgeblich, ob ein derartiger Zusammenhang zwischen den Posten besteht, dass eine gemeinsame Auflösung der Unsicherheit für die Posten zu erwarten ist. Anschließend erfolgt auf Basis der Annahme, dass die Steuerbehörden die unsichere Steuerposition in vollständiger Sachverhaltskenntnis prüfen werden, die Beurteilung, ob die Steuerbehörde die steuerliche Behandlung des Konzerns akzeptiert. Ist es wahrscheinlich, dass die Behörde die steuerliche Behandlung des Konzerns akzeptiert, wird nur diese Bewertung der unsicheren Steuerposition zugrunde gelegt. Ansonsten erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerpositionen auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages oder nach der Erwartungswertmethode. Sind die möglichen Ergebnisse binär oder konzentrieren sich um einen Wert, erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerposition auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages, ansonsten nach der Erwartungswertmethode.
Covid-19-Pandemie
Die Covid-19-Pandemie hatte keine wesentliche Auswirkung auf Planung, Schätzungsannahmen und Bewertungen.
g) IFRS 13 – Beizulegende Zeitwerte
Der Konzern bewertet Finanzinstrumente wie z.B. Derivate zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert. Angaben zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente und nichtfinanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder bei denen die beizulegenden Zeitwerte ausgewiesen werden, sind in den folgenden Erläuterungen zusammengefasst:
- 05_17 Finanzverbindlichkeiten, und
- 05_22 Finanzinstrumente Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert basiert auf der Vermutung, dass der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld entweder:
- auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld stattfindet, oder
- auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.
Der Haupt- oder der vorteilhafteste Markt muss für den Konzern zugänglich sein.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird anhand der Annahmen ermittelt, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer nach ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Der Konzern verwendet Bewertungsmethoden, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind und für die ausreichend Daten zur Verfügung stehen, um den beizulegenden Zeitwert zu bestimmen. Hierbei wird versucht, die Nutzung relevanter beobachtbarer Inputs zu maximieren und die Verwendung von nicht beobachtbaren Inputs zu minimieren.
Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die ein beizulegender Zeitwert ermittelt oder im Jahresabschluss ausgewiesen wird, werden nach den Hierarchiestufen des beizulegenden Zeitwerts, die nachfolgend beschrieben werden, basierend auf der niedrigsten Ebene, die für die Zeitwertbewertung als Ganzes signifikant ist, kategorisiert:
- Stufe 1: Kursnotierungen (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden,
- Stufe 2: Andere Inputfaktoren als die auf Stufe 1 genannten Kursnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (z.B. in Form von Preisen) oder indirekt (z.B. von Preisen abgeleitet) beobachtbar sind, und
- Stufe 3: Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Schuld, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputfaktoren).
Für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die im Jahresabschluss wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, legt der Konzern am Ende jedes Berichtszeitraumes auf Basis einer Neueinschätzung der Kategorisierung fest, ob Änderungen in den Hierarchiestufen eingetreten sind (basierend auf der niedrigsten Ebene, die für die Zeitwertbewertung als Ganzes signifikant ist).
Für die Angaben zum beizulegenden Zeitwert hat der Konzern verschiedene Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten festgelegt. Dies erfolgte auf Basis der Art, der Merkmale und der Risiken des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit sowie der jeweiligen Stufe der Zeitwerthierarchie (wie oben beschrieben).
Die beizulegenden Zeitwerte werden unter Verwendung standardisierter finanzieller Bewertungsmodelle, die ausschließlich auf beobachtbaren Inputfaktoren beruhen, berechnet.
Zinscaps und Währungsoptionen werden unter Verwendung eines Optionspreismodells mit aktuellen Marktvolatilitäten bewertet.
Die beizulegenden Zeitwerte der zu Stufe 2 zugeordneten Schuldinstrumente werden als Barwert der mit den Schulden verbundenen Zahlungen auf der Grundlage der kurzfristigen Zinsertragskurve und der Credit-Default-Kurve vergleichbarer Unternehmen berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen und andere Investitionen und Vermögenswerte, Darlehensforderungen sowie Zahlungsmittel und -äquivalente haben grundsätzlich alle kurzfristige Fälligkeiten. Aus diesem Grund entspricht ihr Buchwert zum Abschlussstichtag nahezu ihrem beizulegenden Zeitwert.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, fällige Verbindlichkeiten und andere nichtfinanzielle Verbindlichkeiten haben ebenfalls grundsätzlich kurzfristige Fälligkeiten. Aus diesem Grund entspricht ihr Buchwert zum Abschlussstichtag nahezu ihrem beizulegenden Zeitwert.
05_ 03 WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die untenstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden von den Gesellschaften des Konzerns während der dargestellten Berichtszeiträume dieses Konzernabschlusses einheitlich angewendet.
a) Konsolidierungsgrundlagen
Unternehmenszusammenschlüsse
Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse gemäß der Erwerbsmethode des IFRS 3 zum Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Die beim Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung wird, genau wie das erworbene identifizierbare Nettovermögen, generell zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Entstehende Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich auf Wertminderung geprüft. Gewinne aufgrund eines Erwerbs zu einem Preis unter Marktwert werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten werden in voller Höhe im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Tochterunternehmen
Gemäß IFRS 10 sind Tochterunternehmen solche Unternehmen, die von der TeamViewer AG beherrscht werden. Die Gesellschaft beherrscht ein anderes, wenn es aufgrund seiner Beteiligung schwankenden Renditen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit innehat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Beginn der Beherrschung bis zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung enthalten.
Beherrschungsverlust
Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens, alle relevanten nicht beherrschenden Anteile und andere Eigenkapitalkomponenten aus. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste werden im Gewinn oder Verlust berücksichtigt. Am ehemaligen Tochterunternehmen verbleibende Beteiligungen werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes bewertet.
Durch die Konsolidierung eliminierte Transaktionen
Konzerninterne Salden und Transaktionen und alle hieraus resultierenden Erträge, Aufwendungen und Cashflows werden eliminiert. Konzerninterne Verluste werden genau wie konzerninterne Gewinne eliminiert.
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr aller konsolidierten Gesellschaften entspricht dem Geschäftsjahr des Mutterunternehmens, mit Ausnahme des ersten Geschäftsjahres der TeamViewer Singapore Pte.Ltd., das den Zeitraum von September 2018 bis Dezember 2019 umfasste, sowie des Geschäftsjahres der TeamViewer India Pvt.Ltd., das den Zeitraum April bis März umfasst. Bei abweichenden Geschäftsjahren werden für die Konsolidierung im Konzern Finanzinformationen herangezogen, die sich auf denselben Bilanzstichtag beziehen wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
b) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse stammen in der Regel aus der Erbringung von Konnektivitätsleistungen, auf Basis von Lizenzen für unsere Softwareprodukte. Der Konzern nutzt dabei den Direktvertrieb an Endkunden, den indirekten Vertrieb über Vertriebspartner sowie den Vertrieb über OEM-Partner (Original Equipment Manufacturer, OEMs). Unsere Verträge mit Kunden enthalten oft verschiedene Produkte und Dienstleistungen.
Für Konnektivitätsleistungen auf Basis von befristeten Lizenzen für unsere Softwareprodukte (sogenanntes Abonnementmodell) ist eine zeitanteilige, lineare Verteilung der Umsatzerlöse über die Laufzeit des Vertrages die angemessenste Form der Umsatzrealisierung, weil der Konzern Dienstleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit erbringen muss. Bei Konnektivitätsleistungen auf Basis von zeitlich unbefristeten Softwarelizenzen ist die geschätzte technologische Nutzungsdauer maßgeblich für den Zeitraum der Umsatzrealisierung. Der Konzern schätzt die technologische Nutzungsdauer dieser Softwarelizenzen auf drei Jahre ein. Der Konzern verkauft Konnektivitätsleistungen auf Basis von zeitlich unbefristeten Softwarelizenzen nur noch in Ausnahmefällen. Die weit überwiegende Mehrzahl der verkauften Konnektivitätsleistungen basiert auf befristeten Lizenzen im Rahmen des Abonnementmodells. Die Abonnementlaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr.
Konnektivitätsleistungen auf Basis von Lizenzen für unsere Softwareprodukte werden in der Regel mit einem festen Betrag zu Vertragsbeginn in Rechnung gestellt. Deshalb enthalten die in der Bilanz ausgewiesenen abgegrenzten Umsatzerlöse den Betrag der Umsatzerlöse, die noch nicht realisiert wurden, soweit die entsprechenden Leistungen für den Kunden noch nicht erbracht wurden (Vertragsverbindlichkeit gegenüber dem Kunden gemäß der Definition nach IFRS 15). Die abgegrenzten Umsatzerlöse werden linear über den Zeitraum der Umsatzrealisierung als Umsatz erfasst.
Grundsätzlich gewährt der Konzern seinen Kunden ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei größeren Kunden wird das Zahlungsziel auch individuell vereinbart.
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die entsprechenden Verträge auch tatsächlich durchgeführt werden. Insbesondere muss es wahrscheinlich sein, dass der Kunde das geschuldete Entgelt entrichtet. Diese Einschätzung beinhaltet Ermessensspielräume. Hierbei werden Kriterien wie die historische Vertragstreue und die Intensität der Kundenbeziehung zur Einschätzung herangezogen. Diese Einschätzung nimmt der Konzern insbesondere auf Basis von historischen Informationen vor, die für Vertragsportfolios ermittelt wurden. Daneben berücksichtigt er aber auch erwartete künftige Entwicklungen, die von Erfahrungen der Vergangenheit abweichen. Für bestimmte Vertragsportfolios führt diese Einschätzung dazu, dass eine Erfassung von Umsatzerlösen erst nach erfolgter Zahlung stattfindet.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten wir die Prozesse zur Einschätzung der erwarteten Vertragstreue des Kunden, insbesondere dessen Intention zur Zahlung, aufgrund einer erweiterten Datenbasis durch systemseitige Verbesserungen und Aufbau von entsprechenden Berichten verfeinern. Es wird nunmehr detaillierter zwischen Ländern/Regionen und Kundengruppen unterschieden.
c) Leistungen an Arbeitnehmer
Anteilsbasierte Vergütungen durch ein im Zeitpunkt der Gewährung beherrschendes Unternehmen, die als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert werden
Die TLO hat ausgewählten Führungskräften des Konzerns anteilsbasierte Vergütungen gewährt, die von der TLO entweder in bar (cash-settled) oder durch Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten (equity-settled) erfüllt werden. Gleiches galt bis zum Geschäftsjahr 2019 für die TigerLuxOne Holdco S.C.A. (im Folgenden: HoldCo) als beherrschende Gesellschafterin der TLO. Sie hatte ausgewählten Führungskräften des Konzerns die Möglichkeit eingeräumt, sich über von ihr beherrschte Kommanditgesellschaften an der TLO zu beteiligen.
Auch wenn in diesem Fall keine Gesellschaft des Konzerns der TeamViewer AG gegenüber den Führungskräften zum Leisten einer anteilsbasierten Vergütung verpflichtet ist, bilanziert der Konzern für die Zusagen der TLO anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Diese Bilanzierung resultiert aus dem Umstand, dass es sich um anteilsbasierte Vergütungen zwischen Gesellschaften eines Konzerns handelt. Der Konzern der TeamViewer AG war im Zeitpunkt der Gewährung der anteilsbasierten Vergütungen Teil des übergeordneten Konzerns der TLO, welche zum Leisten der anteilsbasierten Vergütungen verpflichtet ist. Da die Gesellschaften des Konzerns der TeamViewer AG die Arbeitsleistung der Führungskräfte empfangen (und nicht die TLO), bilanziert der Konzern der TeamViewer AG diese Transaktionen als solche mit einem Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, unabhängig davon, in welcher Form (cash- oder equity-settled) die Vergütungszusagen durch TLO gegenüber den Führungskräften erfüllt werden.
Die gleichen Grundsätze galten auch im Falle der den Führungskräften von der HoldCo eingeräumten Möglichkeit, sich über von ihr beherrschte Kommanditgesellschaften an der TLO zu beteiligen. Auch hierbei handelte es sich um anteilsbasierte Vergütungstransaktionen zwischen Gesellschaften eines Konzerns. Sowohl die zum Leisten der anteilsbasierten Vergütung verpflichteten Kommanditgesellschaften als auch die Gesellschaften des Konzerns der TeamViewer AG, die von den Führungskräften die Arbeitsleistung empfingen, waren Teil des übergeordneten Konzerns der HoldCo.
Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
Die Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumenten werden anhand des beizulegenden Zeitwertes zum Tag der Gewährung ermittelt. Für die anteilsbasierten Vergütungstransaktionen, die aus der Beteiligung der Führungskräfte an der TLO über die von den HoldCo beherrschten Kommanditgesellschaften resultierten, wurden keine Aufwendungen erfasst, weil deren beizulegender Zeitwert zum Tag der Gewährung Null betrug. Weitere Informationen hierzu sind Erläuterung 05\_07 Personalaufwand zu entnehmen.
Dienst- und Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, werden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der Vergütungszusagen zum Tag der Gewährung nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung der Gesellschaft über die Anzahl der letztendlich ausübbaren Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt. Ausführliche Informationen zu den Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, sind Erläuterung 05_07 Personalaufwand zu entnehmen.
Marktbedingungen fließen hingegen in den beizulegenden Zeitwert zum Tag der Gewährung ein. Andere mit einer Vergütungszusage verbundenen Bedingungen, die keine Dienst- und Ausübungsbedingungen sind, werden als Nicht-Ausübungsbedingungen behandelt. Nicht-Ausübungsbedingungen fließen in den beizulegenden Zeitwert einer Vergütungszusage am Tage der Gewährung ein und führen zu einer unmittelbaren aufwandswirksamen Erfassung einer Vergütungszusage, es sei denn, es bestehen zudem Dienst- und/oder Leistungsbedingungen.
Erwerben die Führungskräfte bereits am Tag der Gewährung einen uneingeschränkten Anspruch auf die anteilsbasierte Vergütung, werden auch die Aufwendungen am Tag der Gewährung erfasst. Ansonsten erfolgt eine Erfassung über die Dienstzeit bzw. über den erwarteten Zeitraum, in dem die Leistungsbedingungen erfüllt werden (der Erdienungszeitraum). Siehe auch Erläuterung 05\_07 Personalaufwand. Der kumulierte Aufwand, der für Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu jedem Bilanzstichtag bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit erfasst wird, spiegelt in diesem Fall den Umfang wider, in dem der zum Bilanzstichtag erwartete Erdienungszeitraum verstrichen ist sowie die bestmögliche Schätzung der Gesellschaft bezüglich der Anzahl der letztendlich ausübbaren Eigenkapitalinstrumente. Der im Berichtszeitraum erfasste Aufwand entspricht der Veränderung des kumulierten Aufwands zwischen dem Beginn und dem Ende der betreffenden Periode. In dem Umfang der Erfassung als Aufwand erhöht sich korrespondierend die Kapitalrücklage.
Änderungen anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
Im Falle einer Änderung bestehender Vergütungszusagen wird der zum ursprünglichen Gewährungszeitpunkt ermittelte beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung als Aufwand erfasst, wenn die Leistungen erbracht werden, d. h., die Änderung der bestehenden Verträge hat keine Auswirkungen auf die vorherige bilanzielle Behandlung. Zusätzlich werden Effekte aus Änderungen, die zu einer Erhöhung des gesamten beizulegenden Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen zum Zeitpunkt der Änderung führen, so bilanziert, als wäre eine neue Vereinbarung getroffen worden, die sodann am Tag der Änderung mit dem zusätzlichen beizulegenden Zeitwert bewertet wird.
Anteilsbasierte Vergütungen, die als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanziert werden
Die Gesellschaft hat ein virtuelles Aktienprogramm zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (LTIP) aufgesetzt. Der Auszahlungsbetrag aus dem LTIP ist unter anderem abhängig von der Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft. Die Verbindlichkeiten aus dem LTIP werden zu jedem Stichtag mit dem beizulegenden Wert bewertet und über den Erdienungszeitraum als Aufwand erfasst. Der Erdienungszeitraum umfasst den Zeitraum von der Gewährung bis zur Unverfallbarkeit der Zusage. Der kumulierte Aufwand, der zu jedem Bilanzstichtag erfasst wird, spiegelt den Umfang wider, in dem der zum Bilanzstichtag erbrachte Erdienungszeitraum verstrichen ist.
Dienst- und Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, werden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der Vergütungszusagen nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung der Gesellschaft über die Anzahl der letztendlich ausübbaren Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt. Marktbedingungen fließen hingegen in den beizulegenden Zeitwert ein. Andere mit einer Vergütungszusage verbundene Bedingungen, die keine Dienstund Ausübungsbedingungen sind, werden als Nicht-Ausübungsbedingungen behandelt. Nicht-Ausübungsbedingungen fließen in den beizulegenden Zeitwert einer Vergütungszusage ein und führen zu einer unmittelbaren aufwandswirksamen Erfassung einer Vergütungszusage, es sei denn, es bestehen zudem Dienst- und/oder Leistungsbedingungen.
| Ermittlung Mitarbeiterzahlen |
|---|
| Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (Beschäftigte) wird anhand der |
| jeweils zum Quartalsende beschäftigten Mitarbeiter ermittelt. |
Die Anzahl der Full Time Equivalents (FTEs) ermittelt sich aus der vertraglichen Arbeitszeit eines Mitarbeiters durch die übliche Arbeitszeit eines Vollzeit-Erwerbstätigen.
d) Finanzerträge und -aufwendungen
In den Finanzerträgen und -aufwendungen des Konzerns sind enthalten:
- Zinserträge,
- Zinsaufwendungen, und
- Finanzierungskosten.
Zinserträge oder -aufwendungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.
e) Ertragsteuern
Der Aufwand für Ertragsteuer enthält laufende und latente Steuern vom Einkommen und Ertrag. Er wird gemäß IAS 12 im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, er entsteht in Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb oder betrifft eine direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasste Position.
Laufende Steuern
Laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten die voraussichtlich zu entrichtenden oder zu erstattenden Steuern für das zu versteuernde Ergebnis des laufenden Jahres sowie zugehörige Anpassungen aus Vorjahren. Sie werden unter Anwendung der zum Abschlussdatum gültigen oder angekündigten Steuersätze bemessen.
Latente Steuern
Latente Steuern vom Einkommen und Ertrag werden in Bezug auf temporäre Unterschiede zwischen den für Rechnungslegungszwecke erfassten Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden und denjenigen Werten, die für steuerliche Zwecke angesetzt wurden, erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
- temporäre Unterschiede bei der Ersterfassung von Vermögenswerten und Schulden einer Transaktion, die kein Unternehmenszusammenschluss ist und die weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch den zu versteuernden Gewinn oder Verlust beeinflusst,
- temporäre Unterschiede in Bezug auf Investitionen in Tochterunternehmen, wenn der Konzern in der Lage ist, den Auflösungszeitpunkt der temporären Unterschiede zu kontrollieren, und es wahrscheinlich ist, dass die Auflösung nicht in der vorhersehbaren Zukunft erfolgt, und
- zu versteuernde temporäre Unterschiede aus der Ersterfassung des Geschäfts- oder Firmenwerts.
Bei der erstmaligen Erfassung von Leasingverhältnissen setzt der Konzern latente Steueransprüche im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten und latente Steuerschulden im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an.
Latente Steuerforderungen werden für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, nicht genutzte Zinsvorträge, ungenutzte Steuerguthaben und abzugsfähige temporäre Unterschiede erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die sie verwendet werden können. Latente Steuerforderungen werden zu jedem Abschlussdatum überprüft und in dem Maße reduziert, wie es nicht mehr wahrscheinlich erscheint, den zugehörigen Steuervorteil nutzen zu können.
Die latente Steuer wird mit den zum Auflösungszeitpunkt der temporären Unterschiede wahrscheinlich anwendbaren Steuersätzen bewertet. Hierzu werden die zum Abschlussstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätze herangezogen.
Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die zum Abschlussstichtag bestehenden Erwartungen des Konzerns wider, inwieweit er damit rechnet, die Buchwerte seiner Vermögenswerte und Schulden zu erzielen bzw. zu begleichen.
Latente Steuern, die aus Geschäftsvorfällen resultieren, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis gebildet.
Latente Steuerpositionen werden verrechnet, wenn ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Verrechnung tatsächlicher Steuerforderungen mit tatsächlichen Steuerverbindlichkeiten besteht und sich die latenten Ertragsteuern auf dasselbe Unternehmen und dieselbe zuständige Steuerbehörde beziehen.
f) Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert
Der aus dem Unternehmenserwerb entstehende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Forschung und Entwicklung (F & E)
Entstandene Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden im Jahr ihrer Entstehung im Gewinn oder Verlust erfasst.
Andere immaterielle Vermögenswerte
Andere vom Konzern erworbene immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen gemäß IAS 38 bewertet. Andere vom Konzern erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden zu den Anschaffungskosten bewertet und mindestens jährlich gemäß IAS 36 auf Wertminderung überprüft.
Abschreibung
Die Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte wird auf Grundlage ihrer Anschaffungskosten abzüglich ihres geschätzten Restwertes nach der linearen Methode über ihre geschätzte Nutzungsdauer berechnet. Grundsätzlich erfolgt ihre Berücksichtigung im Gewinn oder Verlust. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben.
Die geschätzten Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte sind unverändert zum Vorjahr:
| Jahre | |
|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert | unbegrenzt |
| Markenname "TeamViewer" | unbegrenzt |
| Kundenbeziehungen | 10 |
| Software | 2 –10 |
Die Nutzungsdauer des Markennamens "TeamViewer" wird als unbegrenzt eingestuft, da die Nutzung desselben nicht von der Produktlebensdauer der Software abhängig ist und unabhängig von der aktuellen Technologie als Marke benutzt werden kann. Der Konzern hat die unbegrenzte Nutzungsdauer des Markennamens basierend auf den folgenden maßgeblichen Faktoren in Übereinstimmung mit IAS 38.90 festgelegt:
- Der Konzern geht davon aus, seinen Unternehmensmarkennamen für unbegrenzte Zeit zu nutzen. Die wirtschaftliche Nutzung des Markennamens hängt nicht von bestimmten Mitgliedern des Managements ab.
- Es gibt keine Anzeichen für einen kommerziellen Wertverlust des Markennamens. Die Markenbekanntheit nahm seit der Gründung des Unternehmens ständig zu.
- Es gibt aktuell keine Anzeichen für rückläufige Nachfrage am Markt der jeweiligen Branche.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden in Übereinstimmung mit IAS 36 jährlich unter der Anwendung der in Erläuterung 05\_03 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschriebenen Methodik auf Werthaltigkeit überprüft. Der Werthaltigkeitstest des Markennamens wird in Verbindung mit dem Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwerts durchgeführt, da der Markenname allein betrachtet keine Cashflows aus der fortgesetzten Nutzung erzeugt.
Die Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwert werden zu jedem Abschlussdatum überprüft und, wenn notwendig, angepasst.
g) Sachanlagen
Gemäß IAS 16 werden Sachanlagen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und angefallener Wertminderungsaufwendungen angesetzt. In den Anschaffungs- und Herstellungskosten sind Ausgaben enthalten, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zugeordnet werden können. Für durch einen Unternehmenszusammenschluss erworbene Sachanlagen entsprechen die Anschaffungs- und Herstellungskosten dem sich aus der jeweiligen Kaufpreisallokation ergebenden beizulegenden Zeitwert.
Nachträgliche Anschaffungskosten
Nachträgliche Anschaffungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene zukünftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließt.
Planmäßige Abschreibungen
Die planmäßigen Abschreibungen werden auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen, abzüglich ihres geschätzten Restwerts, unter Verwendung der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer berechnet. Grundsätzlich erfolgt ihre Berücksichtigung im Gewinn oder Verlust. Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.
Die geschätzten Nutzungsdauern der Sachanlagen sind unverändert zum Vorjahr und stellen sich wie folgt dar:
| Jahre | |
|---|---|
| Büroausstattung | 3 –15 |
| IT-Ausstattung | 3 – 8 |
| Einbauten in fremde Gebäude | 2 –10 |
Eine Sachanlage wird nach Veräußerung oder wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrer Nutzung oder Veräußerung zu erwarten ist, ausgebucht. Gewinne oder Verluste, die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts entstehen (berechnet als Differenz zwischen dem Netto-Veräußerungspreis und dem Buchwert des Vermögenswerts) werden als Gewinn oder Verlust im Jahr der Ausbuchung des Vermögenswertes berücksichtigt.
Die Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte werden zu jedem Abschlussdatum überprüft und, wenn notwendig, angepasst.
h) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Konzern setzt keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an, wenn er keinen unbedingten Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung hat. Kunden haben das Recht, die erworbenen Lizenzen innerhalb von sieben Tagen nach Erwerb zurückzugeben. Während dieses Zeitraums hat der Konzern keinen unbedingten Anspruch auf eine Gegenleistung und nur die bereits erbrachten Leistungen werden anteilig als Vertragsvermögenswerte erfasst.
Die Wertberichtigung auf kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns wird gemäß IFRS 9 gebildet; dabei wird das Modell der erwarteten Kreditverluste angewendet. Zur Berechnung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste wird der vereinfachte Ansatz verfolgt. Aufgrund des diversifizierten Kundenstamms werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Verbrauchsteuern je Region und je Alter der Forderung auf Basis historischer Kreditverluste wertberichtigt. Das Management beurteilt regelmäßig, ob angemessene und belastbare Informationen vorliegen, um die historischen Ausfallquoten mithilfe zukunftsorientierter Informationen anzupassen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die mehr als 120 Tage überfällig sind, werden vollständig wertgemindert. Aufgrund des kurzen Zeitraums und des Niedrigzinsumfelds hat der Zeitwert des Geldes keine wesentlichen Auswirkungen auf die Wertberichtigungen.
Überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen unterschiedlichen Durchsetzungsmaßnahmen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden nach Ablauf eines Jahres ausgebucht, wenn keine Realisierung der Forderung mehr zu erwarten ist.
i) Zahlungsmittel und -äquivalente
Zahlungsmittel und -äquivalente bestehen aus Bankguthaben, Kassenbeständen und kurzfristigen Einlagen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von drei Monaten oder weniger. Zahlungsmittel und -äquivalente sind definiert als Kassenbestände, Sichteinlagen und kurzfristige, äußerst liquide Investitionen, die jederzeit in bekannte Zahlungsmittelbeträge getauscht werden können und vernachlässigbaren Wertschwankungsrisiken unterliegen. Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Forderungen gegenüber Zahlungsdienstleistern. Für Zahlungsmittel und -äquivalente hat der Konzern gemäß IFRS 9 eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet. Der Konzern wendet dabei das Modell der erwarteten Kreditverluste an. Der Konzern verwendete Credit Default Swaps, um die erwarteten 12-Monats-Kreditverluste zu schätzen. Der Konzern überwacht das Risiko auf regelmäßiger Basis um festzustellen, ob eine signifikante Verschlechterung des Ausfallrisikos eingetreten ist. Der Konzern geht von einer signifikanten Verschlechterung des Ausfallrisikos aus, wenn das Kreditrating einer Bank von Investment Grade herabgestuft wird. Von einem Ausfall wird ausgegangen, wenn das Standard & Poor-Kreditrating einer Bank auf unter C herabgestuft wird.
j) Gezeichnetes Kapital
Das Gezeichnete Kapital ist eingeteilt in nennwertlose Inhaberaktien (Stückaktien), die als Eigenkapital eingestuft werden. Kosten, die direkt der Ausgabe neuer Aktien zugeordnet werden können, werden abzgl. der steuerlichen Auswirkungen als Eigenkapitalminderung angesetzt.
k) Rückstellungen
Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine bestehende gesetzliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines in der Vergangenheit liegenden Ereignisses entstanden ist, wenn der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sie werden durch die bestmögliche Abschätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlichen Ressourcen unter Berücksichtigung von Erfahrungen der Vergangenheit bewertet. Sie werden in Höhe des wahrscheinlichsten Betrages der Verpflichtung angesetzt. Die Höhe der Rückstellung wird regelmäßig angepasst, wenn neue Informationen verfügbar sind oder sich die Umstände ändern. Langfristige Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe des abgezinsten, erwarteten Erfüllungsbetrags, unter Berücksichtigung von Preis- und Kostenentwicklungen, gebildet. Die Abzinsungssätze werden regelmäßig an die vorherrschenden Marktzinssätze angepasst.
l) Finanzverbindlichkeiten
Alle Finanzverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. Nach dem Erstansatz werden Finanzverbindlichkeiten im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten, unter Verwendung der Effektivzinsmethode, bewertet. Die erfolgswirksame Amortisierung der Transaktionskosten ist in den Finanzaufwendungen enthalten. In den Finanzverbindlichkeiten werden sowohl Darlehen als auch Leasingverbindlichkeiten erfasst.
Eine Finanzverbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Verpflichtung erfüllt oder aufgehoben wurde oder ausgelaufen ist. Wenn eine bestehende Finanzverbindlichkeit vom Kreditgeber durch eine andere zu wesentlich abweichenden Bedingungen ersetzt oder die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich verändert wurden, wird ein solcher Austausch oder eine solche Veränderung als Tilgung der ursprünglichen Verpflichtung mit dem Ansatz einer neuen Verbindlichkeit angesehen. Die Differenz der jeweiligen Buchwerte wird im Gewinn oder Verlust angesetzt.
m) Finanzinstrumente
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, bei denen es sich ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt, gehalten werden, bewertet der Konzern zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der Konzern klassifiziert nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dies schließt insbesondere Finanzverbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten ein, einschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Derzeit hat der Konzern keine nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Der Konzern setzt nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu dem Zeitpunkt, in dem die Konzerngesellschaft Vertragspartei des Finanzinstruments wird, an. Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst.
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte an den Mittelzuflüssen des Vermögenswertes auslaufen oder wenn er die Rechte zum Erhalt der vertraglichen Mittelzuflüsse in einer Transaktion überträgt, im Rahmen derer nahezu alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts übertragen werden, oder er die Risiken und Chancen des Eigentums weder überträgt noch behält, er aber keine Kontrolle mehr über den übertragenen Vermögenswert hat. Alle Beteiligungen an einem so übertragenen finanziellen Vermögenswert, die durch den Konzern erstellt oder zurückbehalten wurden, werden als eigener Vermögenswert oder Verbindlichkeit angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zudem ausgebucht, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht mehr davon ausgeht, dass die Forderung realisierbar ist. Dies ist bei Forderungen aus dem Verkauf von Softwareabonnements und zeitlich unbegrenzten Softwarelizenzen (einschließlich Updates) regelmäßig dann der Fall, wenn die Forderung zwölf Monate nach Fälligkeit nicht beglichen worden ist.
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag nur dann in die Bilanz übernommen, wenn der Konzern das gesetzliche Recht zur Saldierung der Beträge hat und beabsichtigt, diese entweder auf Nettobasis zu begleichen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeiten zu begleichen.
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Finanzverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich oder abzüglich aller direkt zurechenbaren Transaktionskosten angesetzt. Auf den Erstansatz folgend werden Finanzinstrumente zu den fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet.
Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente, um sich gegen Zinsänderungs- und Währungsrisiken abzusichern. Eingebettete Derivate werden vom Basisvertrag getrennt und separat erfasst, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Diese Kriterien beinhalten die Bedingungen, dass die wirtschaftlichen Risiken und Merkmale des eingebetteten Derivats nicht eng mit denen des Basisvertrages verbunden sind, dass ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Vertragsbedingungen der Definition eines Derivats entspräche und dass das hybride (zusammengesetzte) Finanzinstrument nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.
Derivate, die nicht einer effektiven Sicherungsbeziehung zugeordnet sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Derivate werden beim Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Alle direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden nach Anfall im Gewinn oder Verlust berücksichtigt. In der Folge werden Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und dessen Veränderungen werden grundsätzlich sofort im Gewinn oder Verlust zum Ansatz gebracht. Derivate werden als finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen, wenn der beizulegende Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten bei einem negativen beizulegenden Zeitwert. Derivate können mit erwarteten Transaktionen in Verbindung stehen, da vertragliche Vereinbarungen Ausübungszeitpunkte oder ähnliche transaktionsbezogene Bedingungen enthalten können.
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Der Konzern wendet die in IFRS 9 enthaltenen Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an. Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen designiert wird, wird der effektive Teile der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und im Posten Cashflow Hedge kumuliert. Der ineffektive Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust angesetzt. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bezogen auf den Zeitwert einer Option, die ein zeitraumbezogenes gesichertes Grundgeschäft absichert, werden in einem separaten Bestandteil des sonstigen Ergebnisses erfasst und auf sachgerechter und systematischer Grundlage verteilt. Der im Posten Cashflow Hedge im Eigenkapital kumulierte Betrag verbleibt im sonstigen Ergebnis und wird erst in der Periode oder in den Perioden erfolgswirksam im Gewinn oder Verlust berücksichtigt, in der oder denen die abgesicherte Position den Gewinn und Verlust beeinflusst.
Wenn das Sicherungsinstrument nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt, ausläuft oder verkauft, gekündigt oder ausgeübt wird oder der Sicherungszusammenhang nicht mehr besteht, wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen mit Wirkung für die Zukunft eingestellt. Wenn die erwartete Transaktion wahrscheinlich nicht mehr zur Ausführung kommt, dann wird der im Posten Cashflow Hedge kumulierte Betrag in den Gewinn oder Verlust umgebucht.
n) Wertminderung
Nichtfinanzielle Vermögenswerte
Gemäß IAS 36 prüft der Konzern Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer auf Wertminderung, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass diese Vermögenswerte einer Wertminderung unterliegen. Zudem werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte sowie der Geschäfts- oder Firmenwert mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft.
Zu jedem Stichtag, bzw. wenn es Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung gibt, überprüft der Konzern die Buchwerte seiner nichtfinanziellen Vermögenswerte (mit Ausnahme latenter Steuerforderungen), um zu prüfen, ob es Anhaltspunkte für eine Wertminderung gibt. Sollten Anhaltspunkte vorliegen, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert und die Marke mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden mindestens jährlich und immer dann, wenn es Anzeichen von Wertminderung gibt, auf Wertminderung geprüft.
Für die Wertminderungsprüfung wird die kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die den Vermögenswert enthält und die Mittelzuflüsse erzeugt, die von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder einer Gruppe von Vermögenswerten weitestgehend unabhängig sind, zusammengefasst (Zahlungsmittelgenerierende Einheit, ZGE). Der aus einem Unternehmenserwerb entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird einer ZGE oder einer Gruppe von ZGEs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus den durch den Zusammenschluss entstehenden Synergien Nutzen ziehen.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere Betrag aus entweder dem Nutzungswert eines Vermögenswerts oder seinem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung. Der Nutzungswert basiert auf den geschätzten zukünftigen Cashflows, die auf den Barwert abgezinst werden; dabei kommt ein Abzinsungssatz zur Anwendung, der die aktuellen Markteinschätzungen des Zeitwerts des Geldes und die spezifischen Risiken eines Vermögenswerts oder einer ZGE berücksichtigt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Kosten der Veräußerung wird ein geeignetes Bewertungsverfahren benutzt. Diese Berechnungen werden durch Bewertungskennzahlen, notierte Anteilspreise vergleichbarer börsennotierter Unternehmen und anderer verfügbarer Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert unterlegt.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust berücksichtigt. Sie werden zunächst auf die Verminderung des Buchwerts eines zu einer ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts verwendet und anschließend anteilig auf die Buchwerte anderer Vermögenswerte der ZGE verteilt. Der Buchwert der anderen Vermögenswerte der ZGE wird jedoch nicht unter den höchsten Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (sofern messbar), Nutzungswert (falls bestimmbar) und Null reduziert. Die Höhe des Wertminderungsaufwands, der aufgrund dieser Untergrenze nicht zugeordnet werden kann, wird anteilig den sonstigen Vermögenswerten der ZGE zugeordnet.
Ein Wertminderungsaufwand in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert darf nicht wieder aufgeholt werden. Für andere Vermögenswerte erfolgt eine Wertaufholung nur in dem Umfang, in dem der Buchwert des Vermögenswerts nicht den Buchwert abzüglich von Abschreibungen übersteigt, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste für alle Schuldinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und sämtlichen Cashflows, die der Konzern voraussichtlich einnimmt, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Zu den erwarteten Cashflows gehören die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder sonstiger Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil der vertraglichen Bedingungen sind.
Erwartete Kreditverluste werden in zwei Stufen erfasst. Bei Ausfallrisikopositionen, bei denen seit dem erstmaligen Ansatz keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eingetreten ist, werden für erwartete Kreditverluste, die aus innerhalb der nächsten zwölf Monate möglichen Ausfallereignissen resultieren, Wertberichtigungen gebildet (erwarteter 12-Monats-Kreditverlust). Bei Ausfallrisikopositionen, bei denen seit dem erstmaligen Ansatz eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eingetreten ist, ist eine Wertberichtigung zu bilden für Kreditverluste, die für die Restlaufzeit der Ausfallrisikoposition zu erwarten sind, unabhängig vom Zeitpunkt des Ausfalls (über die Laufzeit erwartete Kreditverluste). Siehe auch Erläuterung 05\_22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten, die innerhalb der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte ausgewiesen werden, wendet der Konzern ein vereinfachtes Verfahren für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Deshalb überwacht der Konzern keine Veränderung des Kreditrisikos, sondern erfasst an jedem Berichtsstichtag eine Wertberichtigung, die auf den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten basiert. Siehe auch Erläuterung 05\_13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
In Folgeperioden werden die Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Basis der Effektivzinsmethode bewertet. Sie werden neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen infolge einer Änderung eines Index oder (Zins-)Satzes ändern, wenn
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zungsrechts entsprechend angepasst. Am Bereitstellungsdatum eines Leasingverhältnisses, bei dem die Gesellschaft der Leasing-
eine Änderung der verwendeten Schätzung des im Rahmen einer Restwertgarantie voraussichtlich zu entrichtenden Betrags eintritt oder wenn der Konzern seine Annahme bezogen auf sein Recht, eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption auszuüben, ändert. Bei Änderungen des Wertes der Leasingverbindlichkeit wird der Buchwert des jeweiligen Nut-
einen latenten Steueranspruch im Zusammenhang mit der Leasingverbindlichkeit insoweit es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung steht, gegen welches die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können, und
eine latente Steuerschuld im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht.
nehmer ist, erfasst die Gesellschaft:
o) Mieten/Leasingzahlungen
Der Konzern wendet die Vorschrift des IFRS 16 auf Miet- und Leasingverhältnisse an. Die Zahlungen für Leasingverhältnisse stellen zu bezahlende Mieten des Konzerns für Gebäude, Server und Fahrzeuge dar.
Nutzungsrecht
Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu Anschaffungskosten, die dem Betrag der erstmaligen Bewertung der jeweiligen Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um etwaige am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Vorauszahlungen abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Das Nutzungsrecht wird zur Berücksichtigung von Änderungen des Leasingverhältnisses angepasst. Das erfasste Nutzungsrecht wird linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben und kann Wertminderungen unterliegen.
Leasingverbindlichkeiten
Die erstmalige Bewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt zum Barwert der zum Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen und die voraussichtlich während der verbleibenden Laufzeit des Leasingverhältnisses geleistet werden, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Gesellschaft. Es wird ein zur Laufzeit des Leasingverhältnisses kongruenter Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet. Die Leasingzahlungen beinhalten die festen Zahlungen (einschließlich der sogenannten De-facto-feste-Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen (die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind) sowie Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen.
TeamViewer AG • GESCHÄFTSBERICHT 2020
Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse
über Leasinggegenstände von geringem Wert
Der Konzern macht von der Freistellung des Ansatzes von kurzfristigen Leasingverhältnissen Gebrauch (d.h. diejenigen Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten ab Bereitstellungsdatum und die keine Kaufoption beinhalten). Außerdem macht er von der Freistellung des Ansatzes von Leasingverhältnissen über Leasinggegenstände von geringem Wert Gebrauch (bei TeamViewer Vermögenswerte mit einem Wert von weniger als 5.000 EUR). Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über Leasinggegenstände von geringem Wert werden linear als Aufwand über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
Wesentliche Beurteilungen bei der Bestimmung der Laufzeit eines
Leasingverhältnisses bei Verträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen
In die Laufzeit eines Leasingverhältnisses werden Zeiträume, die sich durch das Ausüben einer Verlängerungsoption durch den Leasingnehmer ergeben, einbezogen, wenn das Ausüben der Verlängerungsoption durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist. Gleiches gilt für Zeiträume, um die sich das Leasingverhältnis durch das Nichtausüben einer Kündigungsoption verlängert. Auch sie werden in die Laufzeit des Leasingverhältnisses einbezogen, wenn es hinreichend sicher ist, dass der Leasingnehmer die Kündigungsoption nicht ausüben wird. Im Falle von beiderseitigen Kündigungsoptionen, die ohne die Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei ausgeübt werden können, werden diese Zeiträume aber nur in die Laufzeit des Leasingverhältnisses einbezogen, wenn die Kündigung für beide Vertragsparteien mit mehr als nur geringfügigen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist.
p) Fremdwährungen
Fremdwährungstransaktionen und ausländische Geschäftsbetriebe werden gemäß IAS 21 abgebildet.
Fremdwährungstransaktionen
Transaktionen in Fremdwährungen werden in die jeweilige funktionale Währung der Gesellschaften des Konzerns zu den Wechselkursen am Tag der Transaktion umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum Wechselkurs am Stichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht-monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurde, werden in die funktionale Währung zum Wechselkurs am Tag der Bewertung umgerechnet. Fremdwährungskursdifferenzen werden generell im Gewinn oder Verlust erfasst. Nicht-monetäre Posten, die mit dem historischen Wechselkurs am Zugangsdatum bewertet werden, werden nicht angepasst.
Ausländische Geschäftsbetriebe
Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Geschäftsbetriebe, inklusive Geschäfts- oder Firmenwerte und Änderungen des beizulegenden Zeitwertes aufgrund von Unternehmenserwerben, werden von der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften zum Wechselkurs am Stichtag in Euro umgerechnet, da dies die Berichtswährung der Muttergesellschaft ist. Funktionale Währungen von Tochterunternehmen sind Euro, US-Dollar, Britisches Pfund, Australischer Dollar, Japanischer Yen, Indische Rupie, Singapur-Dollar, Chinesische Renminbi, Mexikanischer Peso und Armenischer Dram. Aus Vereinfachungsgründen werden Ertrag und Aufwand ausländischer Geschäftsbetriebe zum Jahresdurchschnittskurs der jeweiligen funktionalen Währung in Euro umgerechnet.
Fremdwährungskursdifferenzen aus der Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und im Posten Währungsumrechnungsrücklagen ausgewiesen. Wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise veräußert wird, sodass die Beherrschung nicht länger besteht, wird der im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung kumulierte Betrag, der sich auf diesen ausländischen Geschäftsbetrieb bezieht, als Teil des Veräußerungsgewinns oder -verlusts ergebniswirksam umgegliedert.
Die folgenden maßgeblichen Wechselkurse wurden zum Stichtag angewandt:
Stichtagskurse
| Währung | ISO-Code | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| US-Dollar | USD | 1,23 | 1,12 |
| Britisches Pfund | GBP | 0,90 | 0,85 |
| Australischer Dollar | AUD | 1,59 | 1,60 |
| Armenischer Dram | AMD | 641,11 | 537,26 |
| Japanischer Yen | JPY | 126,49 | 121,94 |
| Indische Rupie | INR | 89,66 | 80,19 |
| Singapur-Dollar | SGD | 1,62 | 1,51 |
| Chinesische Yuan | CNY | 8,02 | 7,82 |
| Mexikanischer Peso | MXN | 24,42 | 21,22 |
Die folgenden Jahresdurchschnittskurse wurden für die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen ausländischer Geschäftsbetriebe in Euro angewandt:
Jahresdurchschnittskurse
| Währung | ISO-Code | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| US-Dollar | USD | 1,14 | 1,12 |
| Britisches Pfund | GBP | 0,89 | 0,88 |
| Australischer Dollar | AUD | 1,66 | 1,61 |
| Armenischer Dram | AMD | 558,41 | 538,04 |
| Japanischer Yen | JPY | 121,78 | 122,10 |
| Indische Rupie | INR | 84,58 | 78,86 |
| Singapur-Dollar | SGD | 1,57 | 1,53 |
| Chinesische Yuan | CNY | 7,87 | 7,74 |
| Mexikanischer Peso | MXN | 24,51 | 21,56 |
q) Eventualschulden
Nach IAS 37 sind Eventualschulden Verbindlichkeiten, die vom Konzern, abhängig vom Ausgang eines unsicheren zukünftigen Ereignisses, getragen werden müssen. Eine Eventualschuld wird angegeben, es sei denn der Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen ist unwahrscheinlich.
r) Segment
Innerhalb des Konzerns besteht nur ein einziges Segment, mit der Plattform TeamViewer als Berichtseinheit. Der Konzern definierte den Chief Executive Officer und den Chief Financial Officer als "verantwortliche Unternehmensinstanz". Diese sind für die Allokation von Ressourcen verantwortlich und beurteilen die Ertragskraft auf der Grundlage separater Finanzinformationen auf konsolidierter Ebene.
s) Standards, Interpretationen und Ergänzungen bestehender veröffentlichter Standards, die ausgegeben und angewandt wurden
Die folgenden Ergänzungen oder Verbesserungen von Standards, die zum ersten Mal für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, obligatorisch sind, aber keine oder keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern haben, wurden vom Konzern angewandt:
- Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit,
- Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs,
- Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Reform der Referenzzinssätze Phase 1,
- Änderungen an IFRS 16 Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit COVID-19
- TeamViewer hat von dem praktischen Behelf keinen Gebrauch gemacht, und Änderungen der Bezugnahmen auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards.
t) Standards, Interpretationen und Ergänzungen bestehender veröffentlichter Standards, die noch nicht angewandt wurden
Eine Reihe neuer Standards und Ergänzungen zu Standards und Interpretationen sind gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen.
Die folgenden neuen oder ergänzten Standards sollten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben:
- Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig,
- Änderungen an IAS 1 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
- Änderungen an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen,
- Änderungen an IAS 16 Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet,
- Änderungen an IAS 37 Belastende Verträge Kosten für die Erfüllung eines Vertrags,
- Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept,
- Änderungen an IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung des IFRS 9,
- Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 Reform der Referenzzinssätze – Phase 2,
- IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17, und
- jährliches Verbesserungsverfahren 2018 bis 2020.

05_ 04 STRUKTUR DES KONZERNS

Neben den in der Abbildung dargestellten Unternehmen stellte die Ubimax GmbH, Bremen, bis zu ihrer Verschmelzung am 7. Januar 2021 auf die TeamViewer Germany GmbH ein verbundenes Unternehmen der TeamViewer AG dar. Die Ubimax Inc./USA wurde am 29. Januar 2021 auf die TeamViewer US, Inc./USA verschmolzen.
a) Konzernstruktur zum 31. Dezember 2020
Zum 31. Dezember 2020 bestand der Konzern aus der TeamViewer AG mit Sitz in Göppingen, Deutschland, als Mutterunternehmen und vierzehn vollkonsolidierten Gesellschaften.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt verändert:
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b) Unternehmenserwerbe im Jahr 2020
Erwerb der Ubimax GmbH
Der Konzern hat mit Wirkung zum 21. August 2020 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Ubimax GmbH mit Sitz in Bremen sowie deren Tochterunternehmen Ubimax Inc./USA und Ubimax S.A. de C.V./Mexico erworben (alle drei Gesellschaften zusammen werden im Folgenden als "Ubimax" bezeichnet).
Ubimax ist ein führender Anbieter von Wearable-Computing-Technologien und Augmented-Reality-Lösungen für Facharbeiter in der Industrie. Das in Bremen ansässige Unternehmen bietet die AR-Softwareplattform Frontline, Wearables wie etwa Datenbrillen und Beratungsleistungen für rund 200 Unternehmenskunden aus verschiedenen Branchen weltweit an. Ubimax beschäftigte zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als 80 Mitarbeiter in Deutschland, den USA und Mexiko.
Mit dem Unternehmenserwerb hat TeamViewer sein branchenspezifisches Angebot für große Unternehmenskunden in den Bereichen Augmented Reality und IoT deutlich erweitert und kann auf diese Weise im Segment Augmented Reality eine wesentlich erweiterte Produktpalette anbieten.
62,44% der Geschäftsanteile an der Ubimax GmbH wurden durch die TeamViewer Germany GmbH erworben. Der Kaufpreis in Höhe von 86,2 Mio. EUR wurde vollständig mit Zahlungsmitteln des Konzerns in bar beglichen. Darüber hinaus wurden 37,56% der Geschäftsanteile der Ubimax GmbH gegen Ausgabe von Aktien der TeamViewer AG erworben. Hierfür wurden 1.070.931 neue Aktien der TeamViewer AG ausgegeben, die aus dem genehmigten Kapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage begeben wurden. Da die Übertragung der Anteile an zukünftige Eintrittsbedingungen geknüpft ist, wird diese Sacheinlage als anteilsbasierter Aufwand mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Die neuen Aktien sind an die TeamViewer AG verpfändet und unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren, wobei die Freigabe in jährlichen Tranchen erfolgt.
Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Ubimax-Gesellschaften stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
| in TEUR | Zum 21.08.2020 |
|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 37.600 |
| Sachanlagen | 1.021 |
| 38.621 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |
| Vorräte | 542 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 967 |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.029 |
| Ertragsteuern | 4 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 2.129 |
| 4.671 | |
| Langfristige Schulden | |
| Finanzverbindlichkeiten | 430 |
| Abgegrenzte Umsatzerlöse | 17 |
| Passive latente Steuern | 10.231 |
| 10.678 | |
| Kurzfristige Schulden | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 330 |
| Abgegrenzte Umsatzerlöse | 101 |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten | 2.707 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 239 |
| 3.377 | |
| Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert | 29.237 |
| Geschäfts- oder Firmenwertaus dem Unternehmenserwerb | 56.946 |
| Übertragene Gegenleistung | 86.183 |
Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf TEUR 967, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 1.075. Der Konzern hat die erworbenen Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen zum Zeitpunkt des Erwerbs bewertet. Die Nutzungsrechte wurden mit demselben Betrag wie die Leasingverbindlichkeiten bewertet.
Zahlungsmittelabfluss Unternehmenserwerb Ubimax
| in TEUR | |
|---|---|
| Analyse des Zahlungsmittelabflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs | |
| Kaufpreiszahlung (enthalten in den Cashflows aus Investitionstätigkeit) | (86.183) |
| Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs (enthalten in den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit) |
(525) |
| Mit den Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten in den Cashflows aus der Investitionstätigkeit |
2.129 |
| Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss aufgrund des Unternehmenserwerbs | (84.579) |
Die Transaktionskosten in Höhe von TEUR 525 wurden als Aufwand erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz aus der übertragenen Gegenleistung in Höhe von TEUR 86.183 und dem zum beizulegenden Zeitwert des bewerteten Nettovermögens. Es wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert von EUR 56,9 Mio. ermittelt. Der Geschäftsoder Firmenwert umfasst im Wesentlichen erwartete Synergien sowie Know-how der Belegschaft.
Ubimax hat seit dem Erwerbszeitpunkt EUR 2,9 Mio. zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von ca. EUR 2 Mio zum Konzernergebnis beigetragen. Wäre die Ubimax seit dem 1. Januar 2020 in den Konzern einbezogen worden, so hätte sie EUR 9,1 Mio. zu den Umsatzerlösen des Konzerns und einen Jahresfehlbetrag von ca. EUR 5 Mio zum Konzernergebnis beigetragen. Dabei wurde unterstellt, dass die Abschreibungen aufgrund der durchgeführten Kaufpreisallokation bereits zum 1. Januar erfasst werden.
c) Unternehmenserwerbe im Jahr 2021
Die nachfolgenden Angaben beruhen auf vorläufigen Beträgen. Die Vorläufigkeit betrifft die Feststellung des erworbenen Nettovermögens aufgrund der bislang nicht finalen Bewertung der im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierten immateriellen Vermögenswerte sowie die Feststellung des Kaufpreises im Hinblick auf bedingte Kaufpreiskomponenten. Die Finalisierung der Erstkonsolidierung wird bis zum Ende des ersten Halbjahres 2021 erfolgen.
Erwerb der Chatvisor GmbH
Der Konzern hat mit Wirkung zum 18. Januar 2021 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Chatvisor GmbH mit Sitz in Linz, Österreich, erworben (im Folgenden "Chatvisor" bezeichnet).
Das Kernprodukt von Chatvisor ist eine Co-Browsing-Technologie, die in Websessions eine besondere Form des Screensharings ermöglicht. Dies funktioniert ohne Installation und ohne Übertragung von Nutzerdaten, womit die Software vollkommen DSGVO-konform arbeitet. Ergänzend zur Co-Browsing-Anwendung hat Chatvisor eine Software-Suite entwickelt, um sichere digitale Interaktionen über die gesamte Customer Journey zu ermöglichen. Dazu gehören Funktionen wie Chatbots, Live- und Video-Chats sowie eine elektronische Unterschrift, um innerhalb einer Online-Kundeninteraktion rechtskräftige Verträge abzuschließen. Darüber hinaus beinhaltet Chatvisors Angebot Schnittstellen – sogenannte APIs – zu allen wichtigen Kundenservice- und Ticket-Management-Systemen, um eine reibungslose Integration zu ermöglichen. Chatvisor beschäftigte zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als 20 Mitarbeiter in Österreich.
Der Erwerb von 100% der Anteile an Chatvisor erfolgte durch die TeamViewer Germany GmbH, Göppingen. Neben einer festen Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 16.317 wurde eine variable bedingte Kaufpreiszahlung (bedingte Kaufpreiszahlung) vereinbart. Die feste Kaufpreiszahlung setzt sich aus einer Barkomponente in Höhe von TEUR 10.317 und vier jährlichen Zahlungen von in Summe TEUR 6.000 zusammen. Die bedingte Kaufpreiszahlung hängt von zusätzlichen Billings der nächsten vier Geschäftsjahre gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 ab. Es wird geschätzt, dass die bedingten Kaufpreiszahlungen in einer Bandbreite von TEUR 6.371 bis TEUR 10.954 liegen können. Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Kaufpreiszahlung mit TEUR 8.631 geschätzt. Der beizulegende Zeitwert wird anhand der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt.
Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
| in TEUR | Zum 18.01.2021 |
|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 8.990 |
| Sachanlagen | 14 |
| 9.004 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 141 |
| Sonstige Vermögenswerte | 6 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 431 |
| 578 | |
| Langfristige Schulden | |
| Finanzverbindlichkeiten | 113 |
| Passive latente Steuern | 2.189 |
| 2.302 | |
| Kurzfristige Schulden | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 41 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 64 |
| 105 | |
| Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert | 7.174 |
| Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb | 17.774 |
| Übertragene Gegenleistung | 24.984 |
| Davon feste Barkomponente | 10.317 |
| Davon feste Kaufpreisverbindlichkeit (diskontiert) | 6.000 |
| Davon beizulegender Zeitwert bedingte Kaufpreiszahlung | 8.631 |
Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf TEUR 141, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 141.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz aus der übertragenen Gegenleistung in Höhe von TEUR 24.984 und dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen. Es wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 17.774 ermittelt. Der Geschäfts- oder Firmenwert umfasst im Wesentlichen erwartete Synergien sowie Know-how der Belegschaft.
Erwerb der Upskill, Inc.
Der Konzern hat mit Wirkung zum 26. Februar 2021 100% der stimmberechtigten Anteile an der Upskill Inc. mit Sitz in Newark (Delaware, USA), erworben (im Folgenden: "Upskill" bezeichnet).
Upskill ist ein Anbieter für Augmented-Reality-(AR)-Lösungen in der Industrie. Durch Echtzeit-Schnittstellen über Datenbrillen und andere mobile Endgeräte ermöglicht Upskills Software digitalisierte Arbeitsprozesse, insbesondere in der industriellen Fertigung, bei Inspektionen und Audits. Upskill beschäftigte zum Zeitpunkt des Erwerbs 28 Mitarbeiter in den USA.
Die TeamViewer US, Inc. hat im Vorfeld des Erwerbs von Upskill die TV Merger Sub, Inc. (Delaware, USA) gegründet. Der Erwerb von 100% der stimmberechtigten Anteile an Upskill erfolgte durch Verschmelzung der TV Merger Sub, Inc. auf die Upskill , Inc. ("reverse triangular merger" nach dem Recht des US-Staates Delaware). Die TV Merger Sub, Inc. ist im Zuge der Verschmelzung in der Upskill, Inc. aufgegangen. Die Upskill, Inc. fungierte als aufnehmende Gesellschaft, deren Anteile im Zuge der Verschmelzung durch die TeamViewer US, Inc. erworben wurden. Hierdurch ist die TeamViewer US, Inc. alleinige Gesellschafterin der Upskill, Inc.
Neben einer festen Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 9.444 wurde eine variable bedingte Kaufpreiszahlung (bedingte Kaufpreiszahlung) vereinbart. Die bedingte Kaufpreiszahlung hängt von zusätzlich geschlossenen Aufträgen zwei Jahre nach dem Erwerb ab. Es wird geschätzt, dass die bedingten Kaufpreiszahlungen in einer Bandbreite von TEUR 0 bis TEUR 9.075 liegen können. Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Kaufpreiszahlung mit TEUR 3.122 geschätzt. Der beizulegende Zeitwert wird anhand der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt.
A_AN UNSERE AKTIONÄRE B_ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT C_KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_NICHTFINANZIELLER BERICHT E_WEITERE INFORMATIONEN
05 Erläuterungen zum Konzernabschluss
106
Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
| in TEUR | Zum 26.02.2021 |
|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 11.176 |
| Sachanlagen | 139 |
| 11.315 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 594 |
| Sonstige Vermögenswerte | 427 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 233 |
| 1.254 | |
| Langfristige Schulden | |
| Finanzverbindlichkeiten | 168 |
| 168 | |
| Kurzfristige Schulden | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 141 |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten | 605 |
| 746 | |
| Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert | 11.655 |
| Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb | 911 |
| Übertragene Gegenleistung | 12.566 |
| Davon feste Barkomponente | 9.444 |
| Davon beizulegender Zeitwert bedingte Kaufpreiszahlung | 3.122 |
Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf TEUR 594, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 617.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz aus der übertragenen Gegenleistung in Höhe von TEUR 12.566 und dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen. Es wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 911 ermittelt. Der Geschäfts- oder Firmenwert umfasst im Wesentlichen erwartete Synergien sowie Know-how der Belegschaft.
d) Kapitalreorganisation (Einbringung in die TeamViewer AG) im Jahr 2019
Am 1. August 2019 brachte die TLO 100 % der Anteile an der Regit Eins GmbH in die Regit Beteiligungs-GmbH (jetzt TeamViewer AG) ein. Die Einlage erfolgte in die Kapitalrücklage. Da die Regit Beteiligungs-GmbH (jetzt TeamViewer AG) ebenfalls über keinen eigenen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 verfügte, führte die Einbringung zu keiner wesentlichen Änderung des bereits bestehenden Konzerns. Sie war daher unter Berücksichtigung mit der im unmittelbaren Anschluss an die Einbringung erfolgten Umwandlung der GmbH in eine Aktiengesellschaft als Kapitalreorganisation zu bilanzieren (siehe Erläuterung 05\_16 Eigenkapital). Es kam daher zur bilanziellen Fortführung des Konzernabschlusses der Regit Eins GmbH und zur Übernahme der historischen Buchwerte auch für die Vorjahre. Lediglich die Struktur des Eigenkapitals wurde angepasst.
e) Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung im Jahr 2019
Am 12. Juni 2019 brachte die TLO, die damals alleinige Gesellschafterin der Regit Eins GmbH, alle Anteile ihrer folgenden ausländischen Tochtergesellschaften in die Regit Eins GmbH ein:
- TeamViewer US Inc. (USA),
- TeamViewer Pty. Ltd. (Australien), und
- TeamViewer UK limited (Großbritannien).
Diese Tochtergesellschaften führten Marketing- und Vertriebsaktivitäten durch. Die Anteile wurden anschließend von der Regit Eins GmbH in die TeamViewer GmbH (jetzt TeamViewer Germany GmbH) eingebracht.
Am 27. Juni 2019 brachte die TLO alle Anteile der Monitis CJSC (Armenien) in die Regit Eins GmbH ein, bevor sie anschließend in die TeamViewer GmbH (jetzt TeamViewer Germany GmbH) eingebracht wurden. Im Zuge dessen wurde sie in TeamViewer Armenia CJSC umbenannt. TeamViewer Armenia CJSC ist im Bereich der Softwareentwicklung tätig.
Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung bilanziert der Konzern nach der Buchwertfortführungsmethode, der sogenannten "Predecessor Accounting"-Methode. Im Zuge der Erlangung der Beherrschung über die Geschäftsaktivitäten der vier eingebrachten ausländischen Unternehmen:
- erfasste der Konzern die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der vier eingebrachten ausländischen Unternehmen zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung mit den Buchwerten, die von der TLO als gemeinsames beherrschendes Unternehmen angesetzt wurden. Dies beinhaltet auch Geschäfts- oder Firmenwerte, die bilanziert wurden, als die vier eingebrachten ausländischen Unternehmen Teil der TLO wurden,
- erfasste der Konzern zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung einen Vortrag des vor dem Zusammenschluss bestehenden Posten Währungsumrechnungsrücklage und wies diesen im Abschluss der Gesellschaft nach dem Zusammenschluss aus,
- führte der Konzern die historischen Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der vier eingebrachten ausländischen Unternehmen fort (d.h. historische Anschaffungskosten und planmäßige Abschreibungen der von der TLO angesetzten Sachanlagen) und wies diese Buchwerte im Abschluss der Gesellschaft nach dem Zusammenschluss aus,
- erfasste der Konzern keinen zusätzlichen Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Beherrschung. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen der übertragenen Gegenleistung und dem Nettovermögen der vier eingebrachten ausländischen Unternehmen wurden in der Kapitalrücklage erfasst,
- eliminierte der Konzern die Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen dem Konzern und den vier eingebrachten ausländischen Unternehmen, die vor dem Zeitpunkt stattfanden, an dem die Gesellschaft die Beherrschung erlangte,
- passte der Konzern die Finanzinformationen für Perioden vor dem Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Beherrschung nicht an, und
- bezog der Konzern die Ergebnisse der vier eingebrachten ausländischen Unternehmen nach der Erlangung der Beherrschung ein.
Der Konzern erwarb am 12. April 2019 die Eigentumsrechte an der Monitis-Softwarelizenz von der TeamViewer UK limited (UK) für einen Betrag von 3.610 TEUR. 603 TEUR der Gegenleistung wurden in bar gezahlt, während die restliche Verbindlichkeit in Höhe von 3.007 TEUR durch Verrechnung von Krediten und Forderungen gegenüber der TeamViewer UK limited (UK) beglichen wurde. Als miteinander verknüpfte Geschäftsvorfälle wurde diese Transaktion für Bilanzierungszwecke mit dem Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Beherrschung für die TeamViewer UK limited verbunden. Somit erfasste der Konzern die Eigentumsrechte an der Monitis-Softwarelizenz mit einem Buchwert von 883 TEUR, der von der TLO angesetzt wurde. Des Weiteren wurde die Zahlung in Höhe von 603 TEUR an die TeamViewer UK Limited (UK) weder im Cashflow aus der Investitionstätigkeit innerhalb der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesen noch in den Zugängen von Zahlungsmitteln zum Zahlungsmittelbestand des Konzerns aufgrund der Einbringung der ausländischen Unternehmen.
Infolge der obengenannten Einbringung der ausländischen Unternehmen am 12. Juni 2019 beziehungsweise am 27. Juni 2019 wurden die folgenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den Konzernabschluss einbezogen:
Im Rahmen der Einbringung von ausländischen Unternehmen bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
| in TEUR | Zum 12. und 27.06.2019 |
|---|---|
| Vermögenswerte | |
| Geschäfts- oder Firmenwert (siehe Erläuterung 05_10 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte) |
6.057 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte (siehe Erläuterung 05_10 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte)1 |
1.035 |
| Sachanlagen (siehe Erläuterung 05_11 Sachanlagen) |
2.907 |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.700 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 144 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 3.768 |
| Summe Aktiva | 15.611 |
| Verbindlichkeiten | |
| Finanzverbindlichkeiten | 690 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige operative Verbindlichkeiten |
3.403 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.967 |
| Summe Verbindlichkeiten | 6.060 |
| Nettovermögen, bewertet zu den in den Abschlüssen des Vorgängerunternehmens ausgewiesenen Werten |
9.551 |
| Eliminierung des Verkaufs der Eigentumsrechte an der Monitis-Softwarelizenz | (3.610) |
| Eliminierung anderer Transaktionen mit dem Konzern | 2.737 |
| Effekt der Einbringung ausländischer Unternehmen auf die Kapitalrücklage des Konzerns |
8.678 |
1 Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten den Buchwert der Monitis-Softwarelizenz, die am 12. April 2019 übertragen wurde
TeamViewer AG • GESCHÄFTSBERICHT 2020
Gemeinsam mit der im nachfolgenden Absatz beschriebenen Einbringung der Anteile an der TV Borrower US LLC werden diese Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung auch als "Einbringung ausländischer Unternehmen" bezeichnet.
f) Weitere Änderungen in der Struktur des Konzerns im Jahr 2019
Am 12. Juni 2019 brachte die TLO 100 % der Anteile der TV Borrower US LLC, Clearwater/ USA in den Konzern ein, bevor diese Gesellschaft am 5. Dezember 2019 mit der TeamViewer US Inc., Clearwater/USA verschmolzen wurde.
Im Januar 2019 wurde die Regit Zwei GmbH auf die Regit Eins GmbH verschmolzen.
Schließlich wurde die im Januar 2019 gegründete TeamViewer Information Technology (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai/China am 5. Juni 2019 in die TeamViewer GmbH (jetzt TeamViewer Germany GmbH) eingegliedert.
05_ 05 UMSATZERLÖSE
Umsatzerlöse nach Lizenztyp anhand der Entwicklung der abgegrenzten Umsatzerlöse
| Gesamtumsatz | 455.614 | 390.191 |
|---|---|---|
| Ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse | (4.669) | 65.248 |
| Billings | 460.283 | 324.943 |
| in TEUR | 2020 | 2019 |
| Umsätze |
Billings sind die dem Kunden in Rechnung gestellten Beträge (ohne Umsatzsteuer), d.h. Umsatzerlöse abzüglich der ergebniswirksamen Veränderung der abgegrenzten Umsatzerlöse.
| in TEUR | 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konnektivitätsleistungen auf Basis von: | Stand zum 01.01. |
Zugang/ Billings |
Auflösung/ Umsatzerlöse |
Stand zum 31.12. |
||
| Abonnementlizenzen | 163.959 | 460.311 | (411.761) | 212.509 | ||
| Zeitlich unbegrenzte Lizenzen | 48.862 | 89 | (46.289) | 2.663 | ||
| Entwicklung Bilanzposten | 212.822 | 460.401 | (458.050) | 215.172 | ||
| Sonstiges | n/a | (118) | 2.436 | n/a | ||
| Erfolgswirksame Veränderung | n/a | 460.283 | (455.614) | n/a |
Umsatzerlöse nach Lizenztyp anhand der Entwicklung der abgegrenzten Umsatzerlöse
| in TEUR | 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Konnektivitätsleistungen auf Basis von: | Stand zum 01.01. |
Zugang/ Billings |
Auflösung/ Umsatzerlöse |
Stand zum 31.12. |
|
| Abonnementlizenzen | 107.246 | 324.266 | (267.552) | 163.959 | |
| Zeitlich unbegrenzte Lizenzen | 173.390 | 997 | (125.525) | 48.863 | |
| Entwicklung Bilanzposten | 280.636 | 325.263 | (393.077) | 212.822 | |
| Sonstiges | n/a | (320) | 2.886 | n/a | |
| Erfolgswirksame Veränderung | n/a | 324.943 | (390.191) | n/a |
Durchschnittlich erfolgte die Zahlung von Rechnungen im Geschäftsjahr 2020 nach 30 Tagen (2019: 33 Tage) nach Rechnungsstellung.
05_ 06 ART DER AUFWENDUNGEN
Art der Aufwendungen 2020
| Umsatzkosten | F&E-Kosten | Vertriebskosten | Marketingkosten | Verwaltungskosten | Sonst. betriebliche | Wertminderungen | Aufwendungen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Aufwendungen | auf Forderungen aus LuL |
gesamt | |||||
| Personalaufwand | (6.163) | (32.491) | (59.675) | (15.543) | (44.914) | – | – | (158.786) |
| Abschreibungen | (27.581) | (5.206) | (4.995) | (1.315) | (2.000) | – | – | (41.096) |
| Sonst. Aufwendungen | (1.952) | (153) | (402) | (84) | (3.680) | (415) | (14.576) | (21.261) |
| Marketing | – | – | – | (16.817) | (2) | – | – | (16.819) |
| Masterserver und Router | (15.186) | – | – | – | – | – | – | (15.186) |
| Rechts- und Beratungskosten | – | (476) | (755) | (485) | (9.580) | – | – | (11.296) |
| Bezogene Leistungen | (30) | (314) | (1.963) | (1.021) | (4.103) | – | – | (7.432) |
| Aufwand Zahlungsdienstleister | (7.149) | – | – | – | – | – | – | (7.149) |
| Lizenzgebühren | (1.716) | (397) | (541) | (768) | (2.726) | – | – | (6.148) |
| Internetkosten | (2.928) | (436) | (4) | (10) | (1.615) | – | – | (4.993) |
| Leasingaufwand | – | – | – | – | (2.483) | – | – | (2.483) |
| Reisekosten | (69) | (217) | (727) | (222) | (466) | – | – | (1.701) |
| Kommunikation | – | (1) | (1) | (2) | (1.394) | – | – | (1.398) |
| Mitarbeitergewinnung | – | – | – | – | (1.077) | – | – | (1.077) |
| Verrechnungen1 | (1.327) | (6.937) | (8.645) | (2.192) | 19.101 | – | – | – |
| Aufwendungen gesamt | (64.102) | (46.627) | (77.707) | (38.459) | (54.939) | (415) | (14.576) | (296.826) |
1 Über die Zeile "Verrechnungen" werden Verwaltungskosten teilweise an andere Funktionsbereiche weiterbelastet. Dies betrifft hauptsächlich den Personalaufwand der IT-Abteilung, Mietaufwendungen für Gebäude, Kommunikationsaufwendungen und Versicherungskosten.
Art der Aufwendungen 2019
| Umsatzkosten | F&E-Kosten | Vertriebskosten | Marketingkosten | Verwaltungskosten2 | Sonst. betriebliche | Wertminderungen | Aufwendungen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Aufwendungen | auf Forderungen aus LuL |
gesamt | |||||
| Personalaufwand | (3.434) | (22.039) | (29.713) | (10.906) | (39.053) | – | – | (105.145) |
| Abschreibungen | (24.970) | (4.210) | (4.073) | (1.073) | (2.115) | – | – | (36.442) |
| Bezogene Leistungen | (1.075) | (4.113) | (8.624) | (4.674) | (3.292) | – | – | (21.778) |
| Rechts- und Beratungskosten | (60) | (38) | (1.693) | (207) | (18.771) | – | – | (20.769) |
| Sonst. Aufwendungen | (545) | (221) | (569) | (30) | (2.029) | (468) | (15.489) | (19.351) |
| Masterserver und Router | (11.271) | – | – | – | – | – | – | (11.271) |
| Marketing | – | – | – | (9.912) | (152) | – | – | (10.065) |
| Aufwand Zahlungsdienstleister | (4.675) | – | – | – | – | – | – | (4.675) |
| Reisekosten | (149) | (558) | (1.369) | (625) | (1.200) | – | – | (3.900) |
| Lizenzgebühren | (697) | (246) | (915) | (682) | (1.347) | – | – | (3.887) |
| Internetkosten | (2.404) | (289) | – | – | (795) | – | – | (3.488) |
| Leasingaufwand | – | – | – | – | (1.571) | – | – | (1.571) |
| Kommunikation | – | – | (1) | (3) | (1.262) | – | – | (1.266) |
| Mitarbeitergewinnung | – | – | – | – | (1.257) | – | – | (1.257) |
| Verrechnungen1 | (947) | (6.219) | (5.774) | (1.460) | 14.399 | – | – | – |
| Aufwendungen gesamt | (50.228) | (37.934) | (52.731) | (29.571) | (58.445) | (468) | (15.489) | (244.866) |
1 Über die Zeile "Verrechnungen" werden Verwaltungskosten teilweise an andere Funktionsbereiche weiterbelastet. Dies betrifft hauptsächlich den Personalaufwand der IT-Abteilung, Mietaufwendungen für Gebäude, Kommunikationsaufwendungen und Versicherungskosten.
2 Kosten der Vorbereitung des Börsengangs wurden in den Verwaltungskosten erfasst. Diese wurden an den veräußernden Aktionär TLO weiterbelastet und durch TLO erstattet; die Erstattungen wurden in den sonstigen Erträgen abgebildet.
112
05_ 07 PERSONALAUFWAND
Die Personalaufwendungen bestehen aus:
Personalaufwand
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 95.600 | 57.923 |
| Davon für gesetzliche Altersvorsorge | 3.677 | 3.157 |
| Kosten für Sozialabgaben | 14.265 | 10.392 |
| Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten | 47.308 | 36.830 |
| Davon IPO-Vereinbarung | 15.767 | 17.438 |
| Davon für EPP-Programm | 21.024 | 19.392 |
| Davon für Ubimax | 10.516 | – |
| Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich | 1.613 | – |
| Davon für LTIP | 1.613 | – |
| Personalaufwand insgesamt | 158.786 | 105.145 |
Mitarbeiter Regionen
| 2 2020 |
2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Region | durchschnittl. Beschäftigte |
FTE zum 31.12. |
durchschnittl. Beschäftigte |
FTE zum 31.12. |
|
| EMEA | 835 | 911 | 563 | 614 | |
| AMERICAS | 189 | 204 | 102 | 140 | |
| APAC | 124 | 141 | 63 | 87 | |
| Gesamt | 1.148 | 1.256 | 728 | 841 |
Wertsteigerungsbeteiligungsprogramm
Am 24. Januar 2018 legte die TLO ein Programm zur Gewährung von Wertsteigerungsrechten für ausgewählte Führungskräfte auf (im Folgenden: Wertsteigerungsvereinbarung), welches im August 2019 modifiziert wurde (im Folgenden: IPO-Vereinbarung).
Ausübungsbedingungen
Gemäß dieser Wertsteigerungsvereinbarung sollen die Führungskräfte an den künftigen Wertsteigerungen des Konzerns partizipieren, wenn die Anteile einer Konzerngesellschaft, die alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte des Konzerns hält, an die Börse gebracht werden (Börsengang, Initial Public Offering, IPO).
In diesem Fall hat jeder Begünstigte Anspruch auf einen Barausgleich, wenn er zu diesem Zeitpunkt entweder noch bei einer Gesellschaft des Konzerns beschäftigt ist oder vorher nicht als "Bad Leaver" ausgeschieden ist. Nach den Bestimmungen der Wertsteigerungsvereinbarung scheidet ein Begünstigter beispielsweise dann als "Bad Leaver" aus, wenn er sein Beschäftigungsverhältnis ohne triftigen Grund kündigt.
Ermittlung der Wertsteigerung
Die Wertsteigerung seit Vertragsbeginn wird als Überschussbetrag berechnet, indem von dem durch die oben beschriebenen Ereignisse erzielten Erlösen die folgenden Beträge abgezogen werden:
- die Rückzahlung von Finanzschulden, einschließlich Finanzierungsvereinbarungen mit Aktionären, wie Kredite, Schuldverschreibungen, Vorzugsanleihen (Preferred Equity Certificates, PECs), Vorzugsaktien oder ähnlicher Vereinbarungen (sofern zutreffend),
- die Rückzahlung von Agien und sonstigen Zuzahlungen durch den Anteilsinhaber,
- die Transaktionskosten,
- alle von den Anteilsinhabern an die Mitarbeiter der Gruppe gezahlten Boni, und ein vertraglich vereinbarter Basisbetrag.
Sollten im Rahmen dieser Ereignisse nicht 100 % der Anteile veräußert werden, wird im Rahmen einer Hochrechnung der Veräußerungserlös ermittelt und zugrunde gelegt, der sich bei der Veräußerung sämtlicher Anteile am Konzern ergeben hätte.
Höhe der Wertsteigerungsbeteiligung
Nach der Wertsteigerungsvereinbarung partizipieren die ausgewählten Führungskräfte an dieser Wertsteigerung in Höhe von 3,6%. Im Falle von schrittweisen Veräußerungen der Anteile erhalten die Führungskräfte anteilige Auszahlungen des Wertsteigerungsbetrags entsprechend des jeweils veräußerten Anteils.
Einbringung der TeamViewer US Inc.
Infolge der am 12. Juni 2019 erfolgten Einbringung der TeamViewer US Inc. zusammen mit den anderen ausländischen Gesellschaften durch die TLO in den Konzern (siehe Erläuterung 05\_04 Struktur des Konzerns) erhöhte sich die Zahl der Begünstigten aus der Wertsteigerungsvereinbarung. Dadurch stieg der Anteil der Führungskräfte an der künftigen Wertsteigerung von 3,6 % auf 4,1 %.
Bilanzierung
Bei Gewährung der Wertsteigerungsvereinbarung am 24. Januar 2018 war der Eintritt eines der oben genannten Ereignisse nicht vor Ende des Geschäftsjahres 2019 zu erwarten. Somit betrug auch der ursprünglich geschätzte Erdienungszeitraum zwei Jahre. Erst im dritten Quartal 2019 hat sich ein erfolgreicher IPO der TeamViewer AG Ende September 2019 hinreichend konkretisiert, wodurch sich die Dauer des ursprünglichen Erdienungszeitraums auf 21 Monate reduzierte.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden aus dem Wertsteigerungsprogramm 0,0 Mio. EUR (2019: 1,9 Mio. EUR) im Personalaufwand erfasst.
Modifizierung der Wertsteigerungsvereinbarung
Im August 2019 wurde die Wertsteigerungsvereinbarung vom 24. Januar 2018 modifiziert (im Folgenden: IPO-Vereinbarung), um einen Teil der Führungskräfte noch direkter am Unternehmen zu beteiligen und eine Übereinstimmung der Interessen zwischen Führungskräften und neuen Aktionären, die im Rahmen des IPO investieren, herzustellen. Die Wertsteigerungsvereinbarung des Managements der TeamViewer US Inc. wurde nicht modifiziert.
Die Änderungen im Einzelnen
Für den Fall eines erfolgreichen Börsengangs im Rahmen des IPO-Projektes sollten folgende Änderungen der Wertsteigerungsvereinbarung zur Anwendung kommen:
- Erhöhung des Anteils der aus der Wertsteigerungsvereinbarung berechtigten Führungskräfte an der künftigen Wertsteigerung von 3,6 % auf 4,5 %.
- Tranche 1 (mit Barausgleich): Der Anteil der im Rahmen des Börsengangs verkauften Aktien in Prozent, maximal 30 %, multipliziert mit der Wertsteigerung und multipliziert mit dem gewährten Anteil an der Wertsteigerung, abzüglich der Zahlungen aus der MEP-Beteiligung (siehe Erläuterung 05\_04 Struktur des Konzerns) wird zum Zeitpunkt des Börsengangs unverfallbar und 30 Tage später zur Zahlung fällig.
- Tranche 2 (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente): 50 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem gewährten Anteil an der Wertsteigerung (d.h. 4,5 %) und dem gemäß Tranche 1 erfolgten Barausgleich werden mit Eigenkapitalinstrumenten der Gesellschaft bei Eintritt der Unverfallbarkeit ausgeglichen. Die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente bemisst sich nach dem Aktienkurs im Emissionszeitpunkt. Tranche 2 wird zwölf Monate nach dem Börsengang unverfallbar.
- Tranche 3 (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente): Die weiteren 50 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem gewährten Anteil an der Wertsteigerung (d.h. 4,5 %) und dem gemäß Tranche 1 erfolgten Barausgleich werden mit Eigenkapitalinstrumenten der Gesellschaft bei Eintritt der Unverfallbarkeit ausgeglichen. Die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente bemisst sich nach dem Aktienkurs im Emissionszeitpunkt. Tranche 3 wird 24 Monate nach dem Börsengang unverfallbar.
Bilanzierung
Obwohl nur TLO verpflichtet ist, die anteilsbasierte Vergütung zu leisten, muss der Konzern der TeamViewer AG als Empfängerin der Arbeitsleistung der Führungskräfte eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfassen, da es sich im Zeitpunkt der Gewährung der Zusage um eine Transaktion zwischen Gesellschaften des übergeordneten TLO-Konzerns gehandelt hat (siehe Erläuterung 05_03 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – c) Leistungen an Arbeitnehmer).
Bilanzierung der Modifizierung
Die Modifizierung der Wertsteigerungsvereinbarung durch die IPO-Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die vorherige bilanzielle Behandlung. Der zum ursprünglichen Zuteilungszeitpunkt ermittelte beizulegende Zeitwert der Wertsteigerungsvereinbarung (3,6 Mio. EUR) wird als Aufwand erfasst, wenn die Leistungen erbracht werden.
Zusätzlich werden Effekte aus Änderungen, die zu einer Erhöhung des gesamten beizulegenden Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen führen, so bilanziert, als wäre eine neue Vereinbarung getroffen worden, die sodann am Tag der Änderung mit dem zusätzlichen beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Folglich wurde die Erhöhung des gewährten Anteils am Überschussbetrag um +0,9 Prozentpunkte wie eine separate neue Vereinbarung bilanziert. Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2020 enthält einen Betrag aus der IPO-Vereinbarung in Höhe von 15,8 Mio. EUR (2019: 15,6 Mio. EUR).
EPP-Programm
Im August 2019 legte die TLO ein Programm zur Gewährung von Wertsteigerungsrechten, sogenannter Share Appreciation Rights (SARs), für ausgewählte Führungskräfte der Gruppe auf (im Folgenden: EPP-Programm), um einen langfristigen Anreiz für die Führungskräfte im Hinblick auf eine Wertsteigerung des Unternehmens zu schaffen. Gemäß dem EPP-Programm sind circa 70 Führungskräfte berechtigt, an der künftigen Wertsteigerung des Unternehmens teilzuhaben.
Ausübungsbedingungen
Ein Börsengang (im Folgenden: IPO-Ereignis) führt zu einer Teilzahlung zum Zeitpunkt des Börsengangs (Tranche 1) und einer weiteren Teilzahlung zum Zeitpunkt des vollständigen Verkaufs, d.h., wenn die letzte Aktie an der TeamViewer AG von TLO verkauft wurde (Tranche 2). Darüber hinaus kann ein ermessensabhängiger Bonus 30 Tage nach dem vollständigen Verkauf durch TLO gewährt werden (Tranche 3).
Die Begünstigten haben nur dann Anspruch auf Ausgleich, wenn zum Zeitpunkt des Börsengangs (Tranche 1) bzw. des vollständigen Verkaufs (Tranche 2 und Tranche 3) eine fortgesetzte Beschäftigung innerhalb der Gruppe besteht. Wenn der Begünstigte sein Beschäftigungsverhältnis vor diesen Zeitpunkten beendet hat, erlischt der Anspruch für die jeweilige Tranche nur dann, wenn er ein "Bad Leaver" gemäß den Bestimmungen des Vertrages ist, z.B. bei einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Begünstigten ohne triftigen Grund.
Höhe des EPP-Bonus
Der Ausgleichsbetrag basiert auf dem EPP-Wert, der den Gesamtausgleichsbetrag darstellt, der an Führungskräfte ausgezahlt werden könnte und der in 12.000.000 EPP-Einheiten unterteilt ist; davon wurden Mitarbeitern im August 2019 10.780.000 Einheiten gewährt.
Der EPP-Wert entspricht 1,63% der Erlöse für den Verkauf von 100% der Anteile an der Gesellschaft, abzüglich:
- Schulden gegenüber Dritten, Verkaufsgebühren, Kosten und Steuern sowie sonstiger Verbindlichkeiten,
- Verbindlichkeiten aus PECs, Gesellschafterdarlehen und vergleichbarer Gesellschafterinstrumente, einschließlich der Rückzahlung von Nominalbeträgen und aufgelaufenen Zinsen, und
- Beträgen, die vom Gesellschafter in die Gesellschaft als Eigenkapital eingebracht wurden.
Der geschätzte Erdienungszeitraum für die zweite und dritte Tranche beläuft sich auf 28 Monate bzw. 29 Monate, da vorher nicht mit einem vollständigen Verkauf der TeamViewer-Aktien durch TLO zu rechnen ist. Die Erbringung von Arbeitsleistungen durch die jeweiligen ausgewählten Führungskräfte bis zum vollständigen Verkauf der Anteile stellt eine Ausübungsbedingung dar. Zum 31. Dezember 2020 sind die Erwartungen bezüglich des voraussichtlichen Zeitpunkts eines vollständigen Verkaufs unverändert zum Zuteilungszeitpunkt im August 2019.
Teilzahlungen
Bei Eintritt des IPO-Ereignisses wird die Zahlung für jede Tranche wie folgt ermittelt:
Tranche 1:
30% oder – falls geringer – der prozentuale Anteil der durch TLO am Tag der Börsennotierung emittierten Aktien, des vorläufigen EPP-Wertes je EPP-Einheit, wobei der maximale Auszahlungsbetrag 50 Mio. EUR beträgt (Obergrenze – Cap). Der vorläufige EPP-Wert wird zum Zeitpunkt des Börsengangs unter der Annahme ermittelt, dass TLO sämtliche Aktien der TeamViewer AG beim Börsengang platziert.
Tranche 2:
Der endgültige EPP-Wert je EPP-Einheit basierend auf den tatsächlichen Erlösen aus der Veräußerung der Anteile durch TLO, nachdem TLO nicht länger an der Gesellschaft beteiligt ist und unter Beachtung der Obergrenze, abzüglich der Zahlung aus Tranche 1.
Tranche 3:
Sofern der endgültige EPP-Wert die Obergrenze übersteigt, kann TLO nach dem vollständigen Verkauf der Beteiligung an der Gesellschaft den ausgewählten Führungskräften in freiem Ermessen eine Vergütung gewähren, die dem endgültigen und unbegrenzten EPP-Wert je EPP-Einheit abzüglich der Obergrenze (50 Mio. EUR) je EPP-Einheit entspricht.
Da die TLO den ausgewählten Führungskräften den unbegrenzten EPP-Wert bereits in Aussicht gestellt hat, wird diese ermessensabhängige Vergütungszusage (Tranche 3) als faktische Verpflichtung angesehen.
Bilanzierung
Obwohl nur TLO verpflichtet ist, die anteilsbasierte Vergütung zu leisten, muss der Konzern der TeamViewer AG als Empfängerin der Arbeitsleistung der Führungskräfte auch für die EPP-Bonus-Vereinbarung eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfassen, da es sich im Zeitpunkt der Gewährung der Zusage um eine Transaktion zwischen Gesellschaften des übergeordneten Konzerns der TLO gehandelt hat (siehe Erläuterung 05\_03 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – c) Leistungen an Arbeitnehmer).
Bewertung (modifizierte) Wertsteigerungsvereinbarung und EPP-Programm
Der beizulegende Zeitwert der (modifizierten) Wertsteigerungsvereinbarung wurde jeweils zum Tag der Gewährung anhand des Black-Scholes-Modells ermittelt. Ausübungsbedingungen im Zusammenhang mit den Vereinbarungen, die keine Marktbedingungen sind, wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte nicht berücksichtigt.
Die Ermittlung der erwarteten Volatilität basiert auf der historischen Volatilität von Referenzunternehmen, die zum Tag der Gewährung über einen Zeitraum bewertet werden, der der erwarteten Restlaufzeit zu diesem Zeitpunkt entspricht.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des EPP-Programms erfolgte zum Tag der Gewährung auf Basis des mittleren Wertes der Preisspanne des Emissionskurses, der einen Marktpreis darstellt.
Die nachfolgende Tabelle legt den Wert der SAR-Programme dar und stellt Informationen zum beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung bereit:
| Verwendetes Bewertungsverfahren | Black-Scholes Modell |
Black-Scholes Modell |
Marktpreis | |
|---|---|---|---|---|
| Innerer Wert (in EUR) | (0,16) 3 | 20,114 | 23,665 | |
| Zeitwert (in EUR) | 0,661 | 0,002 | 0,003 | |
| Beizulegender Zeitwert (in EUR) | 0,501 | 20,112 | 23,663 | |
| Erwartete Laufzeit (in Jahren) | 2 | 2,1 | 2,3 | |
| Erwartete Exit-Wahrscheinlichkeit (in %) | 100 | 100 | 100 | |
| Risikoloser Zins (in %) | 0 | 0 | 0 | |
| Erwartete Volatilität (in %) | 30,6 | 30,6 | 30,6 | |
| Erwartete Dividendenrendite (in %) | 0 | 0 | 0 | |
Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit
der zum 31. Dezember 2020 ausstehenden
Vergütungszusagen (in Jahren) 0 0,8 1 1 Da das Gezeichnete Kapital der TeamViewer AG zum Zeitpunkt des Börsengangs auf 200 Millionen Aktien entfiel, wurde für
Zwecke der Vergleichbarkeit auch die für nach der Wertsteigerungsvereinbarung und der IPO-Vereinbarung maßgebliche Wertsteigerung sowie für das EPP-Programm fiktiv unterstellt, dass diese auf 200 Millionen SARs aufzuteilen ist. Die Angaben zum inneren Wert, zum Zeitwert und zum beizulegenden Wert unterstellen somit Wertsteigerungsrechte bezogen auf eine TeamViewer-Aktie.
Wertsteigerungsvereinbarungen1 24.01.20182
2 Zahlen spiegeln den Wert zum Zuteilungszeitpunkt wider.
3 Bezogen auf die vertraglichen Vereinbarungen (4,1% des Wertsteigerungsbetrags für Vereinbarungen einschließlich Vereinbarungen aus der Einbringung der TeamViewer US Inc.) beträgt der innere Wert –1,3 Mio. EUR, der Zeitwert 5,4 Mio. EUR und der beizulegende Zeitwert 4,1 Mio. EUR.
4 Bezogen auf die vertraglichen Vereinbarungen (0,9% des Wertsteigerungsbetrags) beträgt der innere Wert 36,2 Mio. EUR, der Zeitwert 0,0 Mio. EUR und der beizulegende Zeitwert 36,2 Mio. EUR.
5 Bezogen auf die vertragliche Vereinbarung (eine EPP-Unit) beträgt der innere Wert 6,43 EUR, der Zeitwert 0,00 EUR und der beizulegende Zeitwert 6,43 EUR.
| E_WEITERE INFORMATION | |||
|---|---|---|---|
EPP-Programm2 31.08.20193
Modifizierte Vereinbarungen2 31.08.20193
gramm). Die Führungskräfte partizipieren an der Wertentwicklung der TLO, nachdem die Kommanditgesellschaften mit ihren Einlagen Anteile an der TLO erworben haben. Der Bezugspreis für die von den Führungskräften gezeichneten Gesellschaftsanteile an den Kommanditgesellschaften entsprach ihrem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung.
Höhe der Kapitalvergütung
MEP-Programm
Gemäß den Bestimmungen des MEP-Programms sollen die Führungskräfte an den künftigen Wertsteigerungen des Konzerns der TLO partizipieren, die realisiert werden, wenn eines der folgenden Ereignisse (Exit-Ereignisse) eintritt:
Im Geschäftsjahr 2014 legte die HoldCo ein Programm auf, das es ausgewählten Führungskräften des Konzerns der TeamViewer AG erlaubt, sich über Kommanditgesellschaften, die von der HoldCo beherrscht werden, an der TLO zu beteiligen (Im Folgenden: MEP-Pro-
- die Anteile einer Konzerngesellschaft, die alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte des Konzerns hält, werden an die Börse gebracht (Börsengang, IPO),
- Verkauf von Anteilen am Konzern,
- Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Konzerns, oder
- eine Transaktion, die dieselben wirtschaftlichen Auswirkungen wie eine der zuvor genannten Transaktionen hat und welche die geschäftsführenden Gesellschafter der Kommanditgesellschaften deshalb als Exit-Ereignis ansehen.
Ausübungsbedingungen
An den bei Eintritt eines der oben genannten Ereignisse realisierten Wertsteigerungen partizipieren die Führungskräfte nur dann, wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch an den Kommanditgesellschaften beteiligt sind. Nach den Bestimmungen des MEP-Programms ist dies entweder der Fall, wenn sie bei Eintritt des Exit-Ereignisses noch bei einer Gesellschaft des Konzerns beschäftigt sind, oder wenn ihnen bei Ausscheiden die Kommanditbeteiligungen belassen wurden. Über letzteres entscheidet die HoldCo nach freiem Ermessen.
Trifft die HoldCo bei Ausscheiden der Führungskraft die Entscheidung, ihr die Kommanditbeteiligung nicht zu belassen, erhält sie eine Abfindung. Scheidet die Führungskraft als "Bad Leaver" aus, entspricht die Abfindung dem niedrigeren der beiden folgenden Beträge:
- dem beizulegenden Zeitwert der Kommanditbeteiligung zum Zeitpunkt des Ausscheidens, oder
- der Gegenleistung für die Kommanditbeteiligungen, zuzüglich nachfolgender Einlagen und abzüglich von Privatentnahmen.
Nach den Bestimmungen des MEP-Programms scheidet eine Führungskraft beispielsweise dann als "Bad Leaver" aus, wenn sie ihr Beschäftigungsverhältnis ohne triftigen Grund kündigt.
Ubimax
Im Rahmen des Unternehmenserwerbs Ubimax wurden 1.070.931 neue Aktien der Gesellschaft ausgegeben, die aus dem genehmigten Kapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage begeben wurden. Diese Übertragung der Anteile wird als separate anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert.
Die ausgegebenen Aktien sind an die Gesellschaft verpfändet. Jeweils am 20. August 2021, 20. August 2022 bzw. 20. August 2023 werden 356.977 Aktien unverfallbar.
Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung wurde auf Basis des Aktienkurses der Gesellschaft am 21. August 2020 (44,21 EUR) bewertet und beträgt 47.346 TEUR. Der Erdienungszeitraum für jeweils 356.977 Aktien ergibt sich aus dem Zeitpunkt der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung und dem jeweiligen Unverfallbarkeitszeitpunkt. Zum Ende des Geschäftsjahres sind keine Aktien verfallen.
Im Geschäftsjahr wurden 10.516 TEUR als Aufwand erfasst.
Long-Term Incentive Plan (LTIP)
Für die erfolgsabhängige Vergütung von Führungskräften hat TeamViewer im Geschäftsjahr 2020 einen Long-Term Incentive Plan (LTIP) eingeführt.
Planbeschreibung
Das virtuelle Aktienprogramm zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung besteht aus vier Tranchen. Während die erste Tranche bereits im Geschäftsjahr 2020 gewährt wurde, sollen die drei weiteren Tranchen in den Geschäftsjahren 2021 bis 2023 folgen. Das LTIP dient der langfristigen Bindung des Vorstands und ausgewählter Führungskräfte und soll die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausrichten. Die Performanceperiode des LTIP soll sich für alle Tranchen auf vier Kalenderjahre belaufen und jeweils am 1. Januar des Kalenderjahres beginnen, in dem die betreffende Tranche gewährt wurde.
Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung aufgrund des LTIPs erfolgt im Kalenderjahr nach dem Auslaufen der Performanceperiode für die jeweilige Tranche. Die Höhe der Vergütung wird nach der folgenden Formel berechnet:
Der Zuteilungsbetrag in Euro für die jeweilige Tranche ist vertraglich mit den Mitarbeitern individuell vereinbart und ist die Grundlage der Berechnung der anfänglichen Anzahl Performance Shares der jeweiligen Tranche. Der Zuteilungsbetrag wird durch den arithmetischen Mittelwert der XETRA-Schlusskurse der TeamViewer Aktie an den 60 Handelstagen vor Beginn der jeweiligen Tranche (Anfangsaktienkurs) dividiert bzw. für die erste Tranche durch den Emissionskurs und ergibt die anfängliche Anzahl Performance Shares für die jeweilige Tranche. Diese werden nach Ablauf der Performanceperiode mit dem Gesamt-Zielerreichungsgrad multipliziert und ergeben die endgültige Anzahl Performance Shares. Der Gesamt-Zielerreichungsgrad ist auf 200% begrenzt. Die endgültige Anzahl Performance Shares wird mit dem Endaktienkurs multipliziert und ergibt den Auszahlungsbetrag. Der Endaktienkurs bezeichnet das arithmetische Mittel der Xetra-Schlusskurse der TeamViewer-Aktie für die letzten 60 Börsenhandelstage vor dem 31. Dezember 2023. Der Auszahlungsbetrag ist begrenzt auf den zweifachen Zuteilungsbetrag.
Long-Term Incentive Plan

Es wurden unterschiedliche Performanceziele mit verschiedenen Gewichtungen für die Performanceperiode festgelegt. Dabei handelt es sich um finanzielle Ziele (durchschnittliches Billings- bzw. Adjusted-EBITDA-Wachstum), ein nichtfinanzielles Ziel (Net Promoter Score) und Total-Shareholder-Return (TSR)-Ziele (TSR im Vergleich zum STOXX® 600 und MDAX).
Der Gesamt-Zielerreichungsgrad errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt der einzelnen Performanceziele. Für jedes Performanceziel werden Minimum- bzw. Maximum-Werte für die Zielerreichung von 50% bzw. 200% festgesetzt. Wird der Minimumwert nicht erreicht, so entspricht dies einer Zielerreichung von 0%. Wird der Maximum-Wert von 200% überschritten, wird die Zielerreichung bei 200% begrenzt. Es wurden folgende Performanceziele und Gewichtungen festgelegt:
Bewertungsparameter/-annahmen
| Ziel | Min. | Zielwert | Max. | Gewichtung |
|---|---|---|---|---|
| Ø Wachstum Billings p.a. | 24% | 27% | 33% | 15% |
| Ø Wachstum Adjusted EBITDA p.a. | 27% | 30% | 36% | 15% |
| Net Promoter Score (NPS) | 43 | 47 | 55 | 20% |
| TSR vs. STOXX® 600 Technology | +0% | +6,67% | +20% | 25% |
| TSR vs. MDAXX® | +0% | +6,67% | +20% | 25% |
| Gesamt-Zielerreichungsgrad | 50% | 100% | 200% |
Die Ansprüche aus dem LTIP verfallen, wenn ein sogenanntes "Bad Leaver"-Event vor dem Ende der Unverfallbarkeitsperiode eintritt. Die Unverfallbarkeitsperiode der ersten Tranche für den Vorstand endet am 31. Dezember 2023 für alle anderen Mitarbeiter am 31. Dezember 2021.
Der Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 aus dem LTIP betrug 1.613 TEUR. Der beizulegende Zeitwert des LTIPs zum 31. Dezember 2020 betrug 6.457 TEUR.
Der innere Wert der unverfallbaren Performance Shares zum 31. Dezember 2020 betrug 0 TEUR. Der beizulegende Zeitwert eines Performance Shares zum 31. Dezember 2020 betrug 27,30 EUR und wurde mit dem Monte Carlo Modell basierend auf folgenden Parametern und Annahmen ermittelt:
Bewertungsparameter/-annahmen
| 2020 | ||
|---|---|---|
| Aktienkurs | EUR | 43,83 |
| Risikofreier Zinssatz je nach Laufzeit | % | (0,77) |
| Erwartete Volatilität | % | 51 |
| Erwartete Dividendenrendite | % | 0,0 |
| Restlaufzeit der Performance Shares | Jahre | 2,9 |
Bei der Schätzung des beizulegenden Wertes des LTIP werden Annahmen verwendet, die unter anderem die erwartete Volatilität des Aktienkurses beinhalten. Die Höhe des endgültigen Auszahlungsbetrags hängt ferner vom Erreichen der Performanceziele sowie dem zukünftigen Endaktienkurs ab. Änderungen dieser Annahmen und Ergebnisse, die von diesen Annahmen abweichen, könnten zu erheblichen Anpassungen des Buchwertes der Verbindlichkeiten führen. Für den Auszahlungsbetrag ist der Endaktienkurs der wichtigste Faktor.
05_ 08 FINANZERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN

Wechselkursschwankungen
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aus operativer Geschäftstätigkeit | (4.267) | (1.712) |
| Aus Zahlungsmitteln und -äquivalenten | (5.566) | 981 |
| Aus Finanzverbindlichkeiten | 36.107 | (12.220) |
| Summe Wechselkursschwankungen | 26.274 | (12.951) |
| Davon Erträge | 43.873 | 28.384 |
| Davon Aufwendungen | (17.598) | (41.335) |
Finanzerträge und -aufwendungen
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Finanzerträge | 2.953 | 38.936 |
| Finanzaufwendungen | (22.887) | (83.891) |
| Zinsen für Bankdarlehen | (18.769) | (44.896) |
| Zinsen für Darlehen von nahestehenden Unternehmen | – | (7.781) |
| Sonstige Finanzaufwendungen | (4.119) | (31.214) |
| Netto-Finanzierungskosten | (19.935) | (44.955) |
Die Finanzerträge beinhalten überwiegend Gewinne aus vertraglichen Änderungen der Kreditvereinbarung zum Konsortialdarlehen 2019 (2019: überwiegend Gewinne aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert).
Die sonstigen Finanzaufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Verlusten aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, der erfolgswirksamen Amortisierung der Transaktionskosten aus Bankdarlehen, der Erfassung der fortgeführten Anschaffungskosten von Darlehen und der Wertminderung von Zahlungsmitteln und -äquivalenten. Siehe Erläuterung 05\_22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement.
Steuern vom Einkommen und Ertrag, gesamt
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Laufender Steuerertrag/(Aufwand) | (42.584) | (12.560) |
| Davon aus laufendem Jahr | (41.873) | (12.815) |
| Davon aus Vorjahren | (711) | 255 |
| Latenter Steuerertrag/(Aufwand) | (24.773) | 21.277 |
| Davon aus laufendem Jahr | (24.947) | 21.187 |
| Davon aus Vorjahren | 174 | 90 |
| Davon aus temporären Differenzen | (14.109) | (25.245) |
| Davon aus Zins- und Verlustvorträgen | (10.665) | 46.522 |
| Steuerertrag/(Aufwand) gesamt | (67.358) | 8.717 |
Die Gruppe ist in Deutschland ansässig und unterliegt einem durchschnittlichen Steuersatz von 28,8% (2019: 28,8%). Die Ertragsteuersätze der weiteren Länder liegen zwischen 17% und 33% (2019: 17% und 33%).
Überleitung erwarteter Steueraufwand
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 170.385 | 95.142 |
| Konzernsteuerrate (in %) | 28,8 | 28,8 |
| Erwarteter Steueraufwand | (49.071) | (27.401) |
| Unterschiede aus abweichenden Steuersätzen | (356) | 74 |
| Unterschiede aus Steuersatzänderung | 84 | – |
| Steuerertrag aus der Aktivierung von Zinsvorträgen | – | 49.330 |
| Steueraufwand aus der Nichtaktivierung von Verlustvorträgen | (2.019) | (467) |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen | (13.814) | (10.636) |
| Permanente Differenzen (steuerfreie Erträge und nicht abzugsfähige Aufwendungen) |
(1.561) | (2.623) |
| Laufende und latente Steuern die Vorjahre betreffen | (537) | 345 |
| Sonstige | (84) | 95 |
| Tatsächlicher Steuerertrag/(Aufwand) | (67.358) | 8.717 |
| Effektive Steuerrate (in %) | 39,6 | (9,2) |
121
Der zum 31. Dezember bestehende Zinsvortrag in Höhe von 175.978 TEUR (217.192 TEUR) wurde auf Basis der vorliegenden Gewinnprognose in voller Höhe aktiviert und es wird von einer vollständigen Nutzung ausgegangen. Im Vorjahr wurden latente Steuern in Höhe von 49.330 TEUR aus einem Zinsvortrag erstmalig aktiviert, da in Folge des Börsengangs nicht mehr von einem steuerschädlichen Anteilseignerwechsel auszugehen war. Davon ausgehend und auf Basis der vorliegenden Gewinnprognose sowie den in Folge der Refinanzierung 2019 gemeinsam mit der Einlage des Gesellschafterdarlehens nachhaltig gesunkenen Zinsaufwendungen war der Zinsvortrag in voller Höhe anzusetzen.
Latente Steuern
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.082 | 185 |
| Sachanlagen | 569 | 463 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.761 | 298 |
| Abgegrenzte Umsatzerlöse | 805 | 14.403 |
| Rückstellungen | 900 | 910 |
| Steuerlicher Zinsvortrag | 45.468 | 55.506 |
| Aktive latente Steuern vor Verrechnung | 50.585 | 71.764 |
| Verrechnung | (50.426) | (65.498) |
| Summe aktive latente Steuern | 159 | 6.266 |
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Passive latente Steuern | ||
| Immaterielle Vermögenswerte – mit planmäßiger Abschreibung |
(34.881) | (31.053) |
| Immaterielle Vermögenswerte – ohne planmäßige Abschreibung |
(30.689) | (30.269) |
| Finanzverbindlichkeiten | (14.042) | (4.484) |
| Passive latente Steuern vor Verrechnung | (79.612) | (65.806) |
| Verrechnung | 50.426 | 65.498 |
| Summe passive latente Steuern | (29.186) | (308) |
| Saldo latente Steuern | (29.027) | 5.958 |
| Entwicklung Saldo latente Steuern | ||
|---|---|---|
| in TEUR | 2020 | 2019 |
| Zum 1. Januar | 5.958 | (18.614) |
| Latenter Steuerertrag/(Aufwand) | (24.773) | 21.277 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasst | (25) | – |
| Aus Unternehmenserwerben (siehe Erläuterung 05_04 Struktur des Konzerns) |
(10.231) | – |
| Eliminierung konzerninterner Transaktionen | – | 3.455 |
| Aus Währungsumrechnungen | 44 | (160) |
| Zum 31. Dezember | (29.027) | 5.958 |
Im Vorjahr wurden 3.445 TEUR aus der Bildung einer Steuerforderung in Höhe von 791 TEUR für den Erwerb von Eigentumsrechten an der Monitis-Softwarelizenz sowie ein Steuerertrag in Höhe von 2.654 TEUR resultierend aus der Auflösung einer latenten Steuerverbindlichkeit in Verbindung mit der Einlage eines Gesellschafterdarlehens erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Zum 31. Dezember wurden für die folgenden Beträge keine latenten Steuern angesetzt. Der zu Grunde liegende Verlustvortrag ist unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften für unbegrenzte Zeit vortragsfähig.
Nicht angesetzte latente Steuerforderungen
| in TEUR | 2 31.12.2020 |
31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Grundbetrag der steuerlichen Verlustvorträge |
Nicht angesetzte latente Steuer ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen |
Grundbetrag der steuerlichen Verlustvorträge |
Nicht angesetzte latente Steuer ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen |
|
| Steuerliche Verlustvorträge |
8.360 | 2.485 | 1.621 | 467 |
Auf Gewinnrücklagen in Höhe von ca. 650 Mio. EUR (2019: ca. 430 Mio. EUR) von Tochterunternehmen wird unverändert zum Vorjahr keine latente Steuerverbindlichkeit angesetzt, da das Unternehmen in der Lage ist, den Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenz zu steuern, und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit umkehrt.
Im Rahmen des Erwerbs des TeamViewer-Geschäfts im Geschäftsjahr 2014 hat die Gruppe Eventualverbindlichkeiten für unsichere steuerlichen Positionen gemäß IFRS 3.23 angesetzt, die von den jeweiligen Steuerbehörden angefochten werden könnten und sich auf den laufenden Steueraufwand der Gruppe in der Zukunft auswirken würden.
Zum Zeitpunkt des Erwerbs beliefen sich diese Eventualverbindlichkeiten auf 1.610 TEUR und wurden bis zum Ende des Berichtszeitraums nicht erhöht, verwendet oder aufgehoben. Bei der Festlegung der Höhe der Eventualverbindlichkeiten wurden zu erwartende Erstattungen berücksichtigt.
Für Zeiträume nach dem Erwerbszeitpunkt bestehen Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Steuern im mittleren einstelligen Millionenbereich. Darüber hinaus schätzt die Gruppe, dass ein Abfluss von wirtschaftlichen Ressourcen in Bezug auf diese steuerlichen Positionen nicht wahrscheinlich ist. Daher wurden keine Abgrenzungen für Perioden nach dem Erwerbszeitpunkt erfasst.
Die Anwendung von IFRIC 23 führte im laufenden Geschäftsjahr zu einer Verbindlichkeit für mögliche steuerliche Risiken in Höhe von 600 TEUR. Die Verbindlichkeit beinhaltet mögliche Risiken zur Begründung von Betriebsstätten im Ausland sowie die Zuordnung abweichender Gewinne bei bestehenden Betriebsstätten im Rahmen von Betriebsprüfungen. Ferner beinhaltet die Verbindlichkeit Beträge für eine abweichende Gewinnzurechnung bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Bei der Festlegung der Höhe der Verbindlichkeit wurden zu erwartende Erstattungen sowie Freistellungs- und Anrechnungsbeträge im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend berücksichtigt.
05_ 10 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT UND ANDERE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
123
Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte 2020
| in TEUR | Brutto buchwert zum 01.01.2020 |
Zugänge | Zugänge aus Unter nehmens erwerben |
Um gliederung |
Abgänge | Wechsel kursände rungen |
Brutto buchwert zum 31.12.2020 |
Kum. Abschrei bungen und Wert minderun gen zum 01.01.2020 |
Zugänge | Abgänge | Auswir kung von Wechsel kursände rungen |
Kum. Abschrei bungen und Wert minderun gen zum 31.12.2020 |
Netto buchwert zum 31.12.2020 |
Netto buchwert zum 01.01.2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäfts oder Firmenwert |
590.445 | – | 56.946 | – | – | (598) | 646.793 | – | – | – | – | - | 646.793 | 590.445 |
| Markenname TeamViewer | 105.100 | – | – | – | – | – | 105.100 | – | – | – | – | – | 105.100 | 105.100 |
| Kundenbeziehungen1 | 235.800 | – | 18.800 | – | – | – | 254.600 | (129.113) | (24.207) | – | – | (153.320) | 101.280 | 106.687 |
| Software | 44.696 | 15.252 | 18.800 | 89 | – | (68) | 78.769 | (20.741) | (9.135) | – | 56 | (29.820) | 48.950 | 23.955 |
| Anlagen im Bau | 89 | – | – | (89) | – | – | – | – | – | – | – | – | – | 89 |
| Summe | 976.131 | 15.252 | 94.545 | – | – | (666) 1.085.262 | (149.854) | (33.341) | – | 56 | (183.139) | 902.123 | 826.277 |
05 Erläuterungen zum Konzernabschluss
Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte 2019
| in TEUR | Brutto buchwert zum 01.01.2019 |
Zugänge | Einbrin gung von ausl. Unter nehmen |
Abgänge | Wechsel kursände rungen |
Brutto buchwert zum 31.12.2019 |
Kum. Abschrei bungen und Wert minderun gen zum 01.01.2019 |
Zugänge | Einbrin gung von ausl. Unter nehmen |
Abgänge | Auswir kung von Wechsel kursände rungen |
Kum. Abschrei bungen und Wert minderun gen zum 31.12.2019 |
Netto buchwert zum 31.12.2019 |
Netto buchwert zum 01.01.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäfts oder Firmenwert |
584.312 | – | 6.057 | – | 76 | 590.445 | – | – | – | – | – | – | 590.445 | 584.312 |
| Markenname TeamViewer | 105.100 | – | – | – | – | 105.100 | – | – | – | – | – | – | 105.100 | 105.100 |
| Kundenbeziehungen1 | 235.800 | – | – | – | – | 235.800 | (105.533) | (23.580) | – | – | – | (129.113) | 106.687 | 130.267 |
| Software | 29.240 | 13.330 | 2.120 | – | 5 | 44.696 | (12.045) | (7.608) | (1.086) | – | (2) | (20.741) | 23.955 | 17.196 |
| Anlagen im Bau | – | 89 | – | – | – | 89 | – | – | – | – | – | – | 89 | – |
| Summe | 954.452 | 13.419 | 8.177 | – | 82 | 976.131 | (117.578) | (31.188) | (1.086) | – | (2) | (149.854) | 826.277 | 836.875 |
124
Werthaltigkeitstest
Der Werthaltigkeitstest wurde auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit TeamViewer vorgenommen.
Der erzielbare Betrag wurde auf der Basis des Nutzungswertes abgeleitet, der durch Abzinsung der aus der fortgesetzten Nutzung zu erwartenden zukünftigen Cashflows ermittelt wurde. In Übereinstimmung mit IAS 36 wurden die voraussichtlichen Cashflows über einen Zeitraum von fünf Jahren im Abzinsungsmodell berücksichtigt. In der ewigen Rente wurde eine Wachstumsrate berücksichtigt, die eine Einschätzung bezüglich des langfristigen Branchenwachstums darstellt. Der Abzinsungssatz wurde unter Verwendung der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten (WACC) vor Steuern berechnet, die Verschuldungskosten mit einem Kredit-Spread beinhalten, um Fremdmittelkosten aus der Sicht eines Marktteilnehmers sowie Eigenkapitalkosten zu berücksichtigen. Die Eigenkapitalkosten werden von Marktdaten abgeleitet, die auf der Grundlage einer Vergleichsgruppe von Unternehmen mit einem vergleichbaren Risikoprofil in Bezug auf Geschäftsmodell, Größe und geografischer Verteilung der jeweiligen Verkäufe basierten. Die wesentlichen verwendeten Bestandteile zur Festlegung der Eigenkapitalkosten sind der Marktrisikoaufschlag, der risikofreie Zinssatz und ein Unlevered-Beta, das den Fünfjahresdurchschnitt der Vergleichsgruppe des Konzerns beinhaltet. Geografische Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, wurden durch einen Länderrisikoaufschlag berücksichtigt. Die bei dem Werthaltigkeitstest verwendeten wesentlichen Annahmen sind Abzinsungssatz, Wachstumsrate der Billings, Wachstumsrate der ewigen Rente und EBITDA-Marge.
Der Geschäftsplan wurde vom TeamViewer-Management erstellt und stellt die zum Bewertungsstichtag (31. Dezember 2020) aktuellste verfügbare Planung für einen Zeitraum von fünf Jahren dar. Das geplante EBITDA baut auf den Erwartungen bezüglich zukünftiger Ergebnisse unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten auf. Für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025 wird mit einem deutlichen Wachstum der Billings und des EBITDA gerechnet (Erweiterung der Anwendungsfälle, Abdeckung zusätzlicher Kundensegmente und geografische Expansion). Die Covid-19-Pandemie hat die Ergebnisplanung insoweit positiv beeinflusst, als dass bestehende Trends zur Digitalisierung beschleunigt wurden.
| Bewertungsparameter/-annahmen | ||
|---|---|---|
| in % | 2020 | 2019 |
| Wachstumsrate Billings | 19,0 | 24,0 |
| Abzinsungssatz (vor Steuer) | 8,1 | 11,3 |
| Kredit-Spread | 1,53 | 0,54 |
| Marktrisikoaufschlag | 7,47 | 7,50 |
| Risikofreier Zinssatz | (0,17) | 0,17 |
| Unlevered-Beta | 0,90 | 1,05 |
| Gewichteter Länderrisikoaufschlag | 0,50 | 0,80 |
| Wachstumsrate der ewigen Rente | 2,0 | 2,0 |
| Angepasste EBITDA-Marge (ewige Rente) | 56,75 | 56,9 |
Der erzielbare Betrag war größer als der Buchwert, daher wurde kein Wertminderungsaufwand erfasst. Von der Geschäftsleitung für möglich gehaltene Änderungen von wesentlichen Annahmen des Werthaltigkeitstests würden nicht zu einem Wertminderungsaufwand führen.
05_ 11 SACHANLAGEN
Sachanlagen 2020
| in TEUR | Brutto buchwert zum 01.01. 2020 |
Zugänge | Zugänge aus Unter nehmens erwerben |
Um gliederung |
Abgänge | Auswir kung von Wechsel kursände rungen |
Brutto buchwert zum 31.12. 2020 |
Kum. Abschrei bungen zum 01.01. 2020 |
Zugänge | Zugänge aus Unter nehmens erwerben |
Abgänge | Auswir kung von Wechsel kursände rungen |
Kum. Abschrei bungen zum 31.12. 2020 |
Netto buchwert zum 31.12. 2020 |
Netto buchwert zum 01.01. 2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einbauten in fremde Gebäude |
1.120 | 4.145 | – | 1.083 | – | (89) | 6.258 | (540) | (258) | – | – | 36 | (761) | 5.496 | 580 |
| IT-Ausstattung | 7.057 | 4.654 | 303 | – | (3.782) | (271) | 7.962 | (5.135) | (1.827) | – | 3.599 | 145 | (3.219) | 4.743 | 1.921 |
| Büromöbel und Büroausstattung |
2.029 | 2.116 | 51 | – | (73) | 27 | 4.151 | (910) | (427) | – | 69 | (61) | (1.330) | 2.822 | 1.119 |
| Anlagen im Bau | 1.083 | – | – | (1.083) | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | 1.083 |
| Summe Sachanlagen | 11.288 | 10.915 | 355 | – | (3.855) | (333) | 18.371 | (6.586) | (2.512) | – | 3.668 | 120 | (5.310) | 13.061 | 4.702 |
Sachanlagen 2019
| in TEUR | Brutto buchwert zum 01.01. 2019 |
Zugänge | Ein bringung von Unter nehmen |
Abgänge | Auswir kung von Wechsel kursände rungen |
Brutto buchwert zum 31.12. 2019 |
Kum. Abschrei bungen zum 01.01.2019 |
Zugänge | Ein bringung von Unter nehmen |
Abgänge | Auswir kung von Wechsel kursände rungen |
Kum. Abschrei bungen zum 31.12. 2019 |
Netto buchwert zum 31.12. 2019 |
Netto buchwert zum 01.01. 2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einbauten in fremde Gebäude |
364 | 221 | 532 | (2) | 5 | 1.120 | (228) | (107) | (205) | 2 | (2) | (540) | 580 | 136 |
| IT-Ausstattung | 4.220 | 1.608 | 1.468 | (250) | 11 | 7.057 | (2.916) | (1.351) | (1.114) | 250 | (4) | (5.135) | 1.921 | 1.305 |
| Büromöbel und Büroausstattung |
1.241 | 310 | 579 | (108) | 6 | 2.029 | (442) | (276) | (298) | 108 | (3) | (910) | 1.119 | 798 |
| Anlagen im Bau | – | 1.083 | – | – | – | 1.083 | – | – | – | – | – | – | 1.083 | – |
| Summe Sachanlagen | 5.825 | 3.222 | 2.579 | (360) | 22 | 11.288 | (3.586) | (1.733) | (1.617) | 360 | (10) | (6.586) | 4.702 | 2.239 |
Bruttobuchwert zum 01.01.2020
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16
Zugänge Zugänge
aus Unternehmenserwerben Abgänge Wechsel-
kursänderungen
05 Erläuterungen zum Konzernabschluss
Kum. Abschreibung zum 01.01. 2020
Zugänge Zugänge
aus Unternehmenserwerben
Bruttobuchwert zum 31.12.2020
Gebäude 19.019 – 3.626 652 (896) (199) 22.203 (1.748) (3.175) – – 104 (4.818) 17.384 17.271 IT-Ausstattung 6.475 – 10.670 17 (4.593) – 12.568 (1.968) (2.068) – 1.492 – (2.544) 10.024 4.507
Nutzungsrechte 25.494 – 14.296 669 (5.489) (198) 34.771 (3.716) (5.243) – 1.492 104 (7.362) 27.408 21.778
Abgänge Auswir-
kung von Wechselkursänderungen
Kum. Abschreibungen zum 31.12.2020
Nettobuchwert zum 31.12.2019
Nettobuchwert zum 01.01.2020
Nutzungsrechte 2019
Nutzungsrechte 2020
in TEUR
Summe
| in TEUR | Brutto buchwert zum 01.01.2019 vor IFRS 16 |
Effekt aus der Erst anwen dung von IFRS 16 |
Zugänge | Ein bringung von Unter nehmen |
Abgänge | Wechsel kursände rungen |
Brutto buchwert zum 31.12.2019 |
Kum. Abschrei bung zum 01.01. 2019 |
Zugänge | Ein bringung von Unter nehmen |
Abgänge | Auswir kung von Wechsel kursände rungen |
Kum. Abschrei bungen zum 31.12.2019 |
Netto buchwert zum 31.12.2019 |
Netto buchwert zum 01.01.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude | – | 3.146 | 14.288 | 2.293 | (727) | 18 | 19.019 | – | (1.408) | (347) | 10 | (3) | (1.748) | 17.271 | – |
| IT-Ausstattung | – | 4.194 | 3.135 | – | (854) | – | 6.475 | – | (2.110) | – | 142 | – | (1.968) | 4.507 | – |
| Summe Nutzungsrechte |
– | 7.340 | 17.424 | 2.293 | (1.581) | 18 | 25.494 | – | (3.518) | (347) | 153 | (3) | (3.716) | 21.778 | – |

127
05_ 12 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Mietkautionen.
Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen derivative Finanzinstrumente.
05_ 13 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Es bestehen nur kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Forderungen von nahestehenden Unternehmen (31. Dezember 2020: 31 TEUR; 31. Dezember 2019: 301 TEUR).
Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Überfällig und wertgemindert | – | – |
| Weder überfällig noch wertgemindert | 1.638 | 450 |
| Überfällig, 0–30 Tage | 12.086 | 11.389 |
| Überfällig, 31–60 Tage | 4.426 | 2.852 |
| Überfällig, 61–90 Tage | 2.873 | 2.554 |
| Überfällig, 91–120 Tage | 2.123 | 1.708 |
| Überfällig, mehr als 120 Tage | 14.778 | 11.238 |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto | 37.925 | 30.194 |
Über die Laufzeit erwartete Forderungsausfälle der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember
| 2 2020 |
2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| Überfälligkeit | in TEUR | Erwartete Ausfallquoten |
in TEUR | Erwartete Ausfallquoten |
| 0– 30 Tage | (964) | 8% | (2.181) | 20% |
| 31– 60 Tage | (866) | 20% | (1.541) | 56% |
| 61– 90 Tage | (926) | 32% | (2.301) | 92% |
| 91–120 Tage | (834) | 39% | (1.550) | 95% |
| > 120 Tage | (14.666) | 100% | (10.866) | 100% |
| Summe Wertberichtigung | (18.257) | (18.438) |
Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Wertberichtigungen zu Beginn des Geschäftsjahres | (18.438) | (9.560) |
| Auflösung/(Zuführung) | (14.688) | (15.489) |
| Inanspruchnahme | 14.869 | 6.162 |
| Einbringung ausländischer Unternehmen | – | 472 |
| Sonstiges | – | (24) |
| Summe der Wertberichtigungen zum Ende des Geschäftsjahres | (18.257) | (18.438) |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten keine signifikante Finanzierungskomponente.
Informationen über Risiken, denen der Konzern in Bezug auf Kredit- und Marktrisiken für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt ist, sind in Erläuterung 05\_22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement enthalten.
128
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Vorauszahlungen | 4.432 | 3.108 |
| Umsatzsteuerforderungen | 1.296 | 494 |
| Vorräte | 354 | – |
| Sonstige Forderungen | 1.512 | 2.254 |
| Summe sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 7.594 | 5.856 |
05_ 14 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
05_ 15 ZAHLUNGSMITTEL UND -ÄQUIVALENTE
Zahlungsmittel und -äquivalente
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Bankkonten | 82.242 | 70.557 |
| Zahlungsdienstleister | 1.415 | 460 |
| Kurzfristige Einlagen | 136 | 337 |
| Kassenbestand | 1 | 1 |
| Summe der Zahlungsmittel und -äquivalente | 83.794 | 71.355 |
| Wertminderungen auf Zahlungsmittel und -äquivalente | (263) | (202) |
| Summe der Zahlungsmittel und -äquivalente nach Wertminderung | 83.531 | 71.153 |
Eigenkapital
05_ 16 EIGENKAPITAL
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 201.071 | 200.000 |
| Kapitalrücklage | 366.898 | 320.661 |
| (Verlustvortrag)/Gewinnrücklagen | (326.854) | (429.881) |
| Cashflow Hedge | (61) | – |
| Währungsumrechnungsrücklage | (343) | 1.081 |
| Summe Eigenkapital | 240.711 | 91.861 |
Gezeichnetes Kapital
Das Gezeichnete Kapital umfasst zum 31. Dezember 2020 das Grundkapital der TeamViewer AG in Höhe von 201.070.931 EUR und ist eingeteilt in 201.070.931 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). 1.070.931 Aktien sind im Rahmen anteilsbasierter Vergütungen an die Gesellschaft verpfändet.
Das Gezeichnete Kapital ist in Höhe von 200.000 TEUR infolge der Umwandlung der Regit Beteiligungs-GmbH in eine Aktiengesellschaft mit Gesellschafterbeschluss vom 19. August 2019, der auch zur Änderung des Namens der Gesellschaft von Regit Beteiligungs-GmbH in TeamViewer AG führte, und der Eintragung ins Handelsregister am 3. September 2019, entstanden. Das Stammkapital der Regit Beteiligungs-GmbH belief sich zum Zeitpunkt der Umwandlung auf 200.000 TEUR. Nachdem sie am 3. Juli 2019 mit einem Stammkapital von 25 TEUR gegründet worden war, erfolgte mit der Einbringung sämtlicher Anteile an der Regit Eins GmbH am 1. August 2019 eine Erhöhung des Stammkapitals der Regit Beteiligungs-GmbH um 199.975 TEUR auf 200.000 TEUR. Am 1. Januar 2019 umfasste das Gezeichnete Kapital des Konzerns das Stammkapital der Regit Eins GmbH in Höhe von 25 TEUR. Die Einbringung der Anteile an der Regit Eins GmbH in die Regit Beteiligungs-GmbH (jetzt TeamViewer AG) ist als Fortführung des Konzernabschlusses der Regit Eins GmbH mit einer Reorganisation des Kapitals bilanziert (siehe Erläuterung 05_04 Struktur des Konzerns – d) Kapitalreorganisation (Einbringung in die TeamViewer AG) im Jahr 2019). Im Zuge der Reorganisation des Kapitals wurde das Gezeichnete Kapital des Konzerns um 199.975 TEUR zu Lasten des Verlustvortrags auf 200.000 TEUR erhöht.
05_ 17 FINANZVERBINDLICHKEITEN
| Genehmigtes Kapital | |||
|---|---|---|---|
| -- | --------------------- | -- | -- |
Der Vorstand ist berechtigt das Gezeichnete Kapital bis zum 2. September 2024 einmal oder mehrmals um bis zu 98.929.069 EUR (genehmigtes Kapital 2020) zu erhöhen. Dabei kann das Bezugsrecht der Altaktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 60.000 TEUR durch Ausgabe von bis zu 60.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. September 2019 bis zum 2. September 2024 durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, für den Fall, dass Wandlungsbzw. Optionsrechte ausgeübt oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllt werden oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Kapitalrücklage
Die Erhöhung der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr resultiert aus anteilsbasierten Vergütungen, siehe Erläuterung 05_07 Personalaufwand.
Die Bewegung in der Kapitalrücklage in 2019 besteht aus der Einlage einer Darlehensforderung der TLO in Höhe von 158.056 TEUR (siehe Erläuterung 05_17 Finanzverbindlichkeiten), der Einlage von Gesellschaften (siehe Erläuterung 05\_04 Struktur des Konzerns) in Höhe von 8.678 TEUR, der Bildung einer aktiven latenten Steuer im Zusammenhang mit der Einlage in Höhe von 784 TEUR und der Erfassung einer anteilsbasierten Vergütung in der Ergebnisrechnung in Höhe von 36.830 TEUR (siehe Erläuterung 05_07 Personalaufwand).
Cashflow Hedge
In der Rücklage für Cashflow Hegdes sind die Effekte einer Zinsbegrenzungsvereinbarung (Zinscap) erfasst; siehe Erläuterung 05\_22 Finanzinstrumente.
Währungsumrechnungsrücklage
Die Währungsumrechnungsrücklage resultiert aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Euro.
| 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Kurzfristig | Langfristig | Summe | |
| Finanzverbindlichkeiten | 82.099 | 440.153 | 522.252 | |
| Davon aus Darlehen | 75.962 | 419.107 | 495.069 | |
| Davon aus Leasingverbindlichkeiten | 6.137 | 21.046 | 27.183 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 29 | – | 29 | |
| Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten | 82.128 | 440.153 | 522.281 |
| 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Kurzfristig | Langfristig | Summe | |
| Finanzverbindlichkeiten | 34.260 | 582.538 | 616.797 | |
| Davon aus Darlehen | 30.191 | 565.492 | 595.683 | |
| Davon aus Leasingverbindlichkeiten | 4.069 | 17.046 | 21.114 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 6.642 | – | 6.642 | |
| Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten | 40.902 | 582.538 | 623.440 |
a) Laufzeiten und Rückzahlungsstruktur
Verzinsliche Verbindlichkeiten 2020
| 31.12.2020 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Währung | Nominaler Zinssatz in % |
Jahr der Fälligkeit |
Nominal wert (EUR) |
Buchwert (EUR) |
|
| Konsortialdarlehen 2019 USD | USD | 2,24 | 2024 | 263.222 | 257.918 | |
| Konsortialdarlehen 2019 EUR | EUR | 1,75 | 2024 | 118.750 | 116.270 | |
| Konsortialdarlehen 2019 GBP | GBP | 2,03 | 2024 | 70.352 | 68.928 | |
| Konsortialdarlehen 2019 Revolvierende Kreditlinie |
USD | 1,89 | 2024 | 52.155 | 51.952 | |
| Summe der verzinslichen Verbindlichkeiten |
504.480 | 495.069 |
Verzinsliche Verbindlichkeiten 2019
| Nominaler Zinssatz in % |
Jahr der Fälligkeit |
31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Währung | Nominal wert (EUR) |
Buchwert (EUR) |
||
| Konsortialdarlehen 2019 USD | USD | 4,81 | 2024 | 400.570 | 395.442 |
| Konsortialdarlehen 2019 EUR | EUR | 2,50 | 2024 | 125.000 | 123.404 |
| Konsortialdarlehen 2019 GBP | GBP | 3,58 | 2024 | 78.253 | 77.252 |
| Konsortialdarlehen 2019 Revolvierende Kreditlinie |
diverse | diverse | 2024 | – | (415) |
| Summe der verzinslichen Verbindlichkeiten |
603.823 | 595.683 |
Die revolvierende Kreditlinie ist mit einem variablen Zinssatz zzgl. einer vereinbarten Marge ausgestattet. Die dargestellten Nominalzinsen berücksichtigen die jeweiligen Stichtagskurse, die Marge zum Stichtagskurs und vorhandene Zinsfloors. Der angegebene Nominalwert enthält keine kapitalisierten Zinsen.
In den Buchwerten der jeweiligen Darlehen sind Finanzierungskosten enthalten. Hieraus entsteht für die revolvierende Kreditlinie im Vorjahr ein negativer Buchwert.
Die revolvierende Kreditlinie wird zum Bilanzstichtag in Höhe von 64 Mio. USD in Anspruch genommen. Eine Inanspruchnahme ist in verschiedenen Währungen bis zu einem Betrag von 150 Mio. EUR (2019: 35 Mio. EUR) möglich.
Die Zahlungsstruktur der Finanzverbindlichkeiten aus Darlehen stellt sich wie folgt dar, ausgehend von der zum Bilanzstichtag bestehenden Annahme einer Rückzahlung wie im Darlehensvertrag vereinbart:
Zukünftige Cashflows Stand 31. Dezember 2020
| in TEUR | Zahlbar binnen 3 Monaten |
Zahlbar zwischen 3 und 12 Monaten |
Zahlbar zwischen 1 und 3 Jahren |
Summe aus stehender Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Konsortialdarlehen 2019 USD | 1.491 | 18.342 | 264.122 | 283.954 |
| Konsortialdarlehen 2019 EUR | 525 | 7.832 | 117.699 | 126.056 |
| Konsortialdarlehen 2019 GBP | 355 | 4.772 | 70.166 | 75.293 |
| Konsortialdarlehen 2019 Revolvierende Kreditlinie |
52.346 | – | – | 52.346 |
| Summe zukünftiger Zahlungen | 54.717 | 30.946 | 451.986 | 537.649 |
Zukünftige Cashflows Stand 31. Dezember 2019
| in TEUR | Zahlbar binnen 3 Monaten |
Zahlbar zwischen 3 und 12 Monaten |
Zahlbar zwischen 1 und 3 Jahren |
Zahlbar zwischen 3 und 5 Jahren |
Summe aus stehender Betrag |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsortialdarlehen 2019 USD | 9.750 | 29.885 | 76.739 | 373.255 | 489.629 |
| Konsortialdarlehen 2019 EUR | 1.580 | 7.847 | 18.444 | 111.560 | 139.431 |
| Konsortialdarlehen 2019 GBP | 1.396 | 5.324 | 13.079 | 71.208 | 91.008 |
| Summe zukünftiger Zahlungen | 12.726 | 43.057 | 108.261 | 556.024 | 720.068 |
Für zusätzliche Informationen über das Risikomanagement in Bezug auf Zinssatz und Liquiditätsrisiko (siehe Erläuterung 05\_22 Finanzinstrumente – Beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement).
131
b) Konsortialdarlehen
Am 22. Februar 2017 ging die Regit Eins GmbH eine Kreditvereinbarung mit einer Laufzeit von sieben Jahren (Konsortialdarlehen 2017) mit unterschiedlichen Kreditgebern ein. Mit Transaktionsdatum vom 27. September 2019 hat der Konzern seine Finanzierung neu aufgestellt. Es erfolgte eine vollständige Rückzahlung und Ausbuchung des Konsortialdarlehens 2017 und die Neuaufnahme einer Kreditvereinbarung (Konsortialdarlehen 2019) mit unterschiedlichen Kreditgebern. Der Konzern hat am 27. September 2019 folgendes Konsortialdarlehen aufgenommen:
Konsortialdarlehen 2019
| Darlehen | |||
|---|---|---|---|
| EUR | USD | GBP | |
| Tag der Ausgabe | 27.09.2019 | 27.09.2019 | 27.09.2019 |
| Rückzahlungsdatum | 26.09.2024 | 26.09.2024 | 26.09.2024 |
| Währung | EUR | USD | GBP |
| Nominalwert | 125.000.000 | 450.000.000 | 66.577.500 |
| Referenzrate | EURIBOR | LIBOR (USD) | LIBOR (GBP) |
| Zinsperiode (variabel) | 6M (Erstansatz) | 6M (Erstansatz) | 6M (Erstansatz) |
| Floor (in %) | 0 | 1 | 0 |
| Marge (abhängig von Finanzkennzahlen) (in %) |
1,75–2,75 (Erst ansatz 2,50) |
2,0–3,0 (Erst ansatz 2,75) |
2,0–3,0 (Erst ansatz 2,75) |
Der Konzern hat ab Ende 2020 jährlich eine Pflichttilgung in Höhe von mindestens 5% des Nominalwertes zu leisten. Der Konzern hat das unbedingte Recht, die Darlehen jederzeit teilweise oder vollständig vorzeitig zurück zu zahlen.
Die Darlehen wurden bei Erstansatz zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Kosten, die dem neuen Darlehen direkt zugeordnet werden konnten (Transaktionskosten 8.690 TEUR), bewertet.
Die Konsortialdarlehen 2019 enthalten zusätzlich eine revolvierende Kreditlinie mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die nach Bedarf in Anspruch genommen werden kann.
c) Finanzieller Effekt der Refinanzierung 2019
Die Ausbuchung der früheren Darlehen hat zu Nettoaufwendungen in Höhe von rund 23 Mio. EUR geführt, die sich wie folgt zusammensetzen:
Durch die Darlehensausbuchung verursachte Aufwendungen
| 6.850 |
|---|
| (29.124) |
| (601) (22.875) |
d) Finanzieller Effekt der Refinanzierung 2020
Am 25. August 2020 kam es zu unwesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen des Konsortialdarlehens 2019. Die Änderungen haben aufgrund der fortgeschrittenen Entschuldung zu größeren Zinseinsparungen geführt. Gleichzeitig wurden 75 Mio. USD des Konsortialdarlehens 2019 USD getilgt und 75 Mio. USD der revolvierenden Kreditlinie gezogen. Die Vertragsänderung hat zu einem Ertrag von 2,7 Mio. EUR geführt.
Der Konzern hat am 25. August 2020 das Konsortialdarlehen 2019 wie folgt geändert:
Konsortialdarlehen 2019
| Darlehen | ||||
|---|---|---|---|---|
| EUR | USD | GBP | Revolvierende Kreditlinie |
|
| Rückzahlungsdatum | 26.09.2024 | 26.09.2024 | 26.09.2024 | 26.09.2024 |
| Währung | EUR | USD | GBP | USD |
| Nominalwert | 125.000.000 | 340.000.000 | 66.577.500 | 75.000.000 |
| Referenzrate | EURIBOR | LIBOR (USD) | LIBOR (GBP) | LIBOR (USD) |
| Zinsperiode (variabel) | 3M | 3M | 3M | 1M |
| Floor (in %) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Marge (abhängig von Finanzkennzahlen) (in %) |
1,25–2,75 (bei Modifikation 1,75) |
1,5–3,0 (bei Modifikation 2,0) |
1,5–3,0 (bei Modifikation 2,0) |
1,0–2,5 (bei Modifikation 1,75) |
e) Darlehen der TLO
Das Darlehen der TLO wurde bei Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, der nach der Discounted-Cashflow-Methode mit den geltenden Marktzinssätzen, dem voraussichtlichen Rückzahlungstermin und einem mit den besicherten Bankdarlehen übereinstimmenden Credit Spread unter Berücksichtigung der Nachrangigkeit des Darlehens berechnet wurde. Das Darlehen wurde anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, wobei beim erstmaligen Ansatz ein Effektivzins von 10,44% zugrunde gelegt wurde. Infolgedessen wurde bei Erstansatz ein Teil des Darlehensbetrags als Kapitaleinlage im Eigenkapital verbucht.
Das Darlehen wurde am 7. Juli 2014 mit einem Nominalbetrag von 350 Mio. EUR vergeben. Der beizulegende Zeitwert des Darlehens zum Zeitpunkt der Ausgabe betrug rund 280 Mio. EUR. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Darlehens und dem Nominalwert zum Ausgabetag betrug rund 50 Mio. EUR (nach Abzug latenter Steuern), die als Einlage der Anteilseigner in das Eigenkapital verbucht und in der Kapitalrücklage ausgewiesen wurden. Dementsprechend wurden passive latente Steuern in Höhe von 20 Mio. EUR gebildet.
Am 9. September 2019 wurde das Darlehen von der TLO über die TeamViewer AG als Kapitaleinlage in die Regit Eins GmbH eingelegt. Da es sich hierbei um eine Einlage unter gemeinsamer Beherrschung handelte, erfolgte die Einlage zum Buchwert (158.056 TEUR).
f) Kreditbedingungen
Gemäß den Bedingungen aus dem Konsortialdarlehen 2019 muss sich der Konzern an bestimmte Verschuldungsgrad-Covenants (entspricht Netto-Finanzverbindlichkeit/Pro-forma-EBITDA, jeweils definiert gemäß Kreditvertrag) halten.
Zum 31. Dezember 2020 bestanden keine Verletzungen der Darlehensbedingungen.
g) Finanzmanagement
Das Finanzmanagement von TeamViewer ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität, Flexibilität und Liquidität des Konzerns zu sichern. Es umfasst das Kapitalstrukturmanagement beziehungsweise die Finanzierung des Unternehmens, das Cash- und Liquiditätsmanagement und das Überwachen und Steuern von Marktpreisrisiken, wie Wechselkurs- und Zinsrisiken. Die Finanzierungsstruktur von TeamViewer ist dabei auf den Erhalt finanzieller Handlungsspielräume zur Nutzung von Geschäfts- und Investitionschancen ausgerichtet. Dies wird durch ein ausgewogenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital erreicht.
h) Leasingverbindlichkeiten
Entwicklung Leasingverbindlichkeiten
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| 1. Januar | 21.114 | 7.142 |
| Zugänge | 10.383 | 15.998 |
| Zinsaufwand | 747 | 348 |
| Leasingzahlungen | (5.610) | (4.186) |
| Wechselkurseffekte | (120) | 15 |
| Unternehmenserwerbe | 669 | – |
| Einbringung Unternehmen ( Erläuterung 05_04) |
– | 1.797 |
| 31. Dezember | 27.183 | 21.114 |
Die Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasinggegenstände von geringem Wert im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich auf 704 TEUR (2019: 490 TEUR).
05_ 18 ABGEGRENZTE UMSATZERLÖSE
| Summe abgegrenzte Umsatzerlöse | 215.172 | 212.822 |
|---|---|---|
| Kurzfristig | 214.811 | 210.250 |
| Langfristig | 361 | 2.572 |
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| Abgegrenzte Umsatzerlöse |
Die abgegrenzten Umsatzerlöse beinhalten solche aus zeitlich unbegrenzten Lizenzen in Höhe von 2.663 TEUR (2019: 48.862 TEUR).
05_ 19 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Fälligkeitsanalyse der Leasingverpflichtungen
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| Nicht abgezinste vertragliche Zahlungsströme | |||
| < 1 Jahr | 6.834 | 4.486 | |
| 1– 3 Jahre | 11.377 | 6.478 | |
| 3– 5 Jahre | 4.056 | 4.323 | |
| > 5 Jahre | 7.545 | 7.475 | |
| Summe nicht abgezinster Leasingverbindlichkeiten | 29.811 | 22.762 | |
| In der Bilanz ausgewiesene Leasingverbindlichkeiten | 27.183 | 21.114 | |
| Davon kurzfristig | 6.137 | 4.069 | |
| Davon langfristig | 21.046 | 17.046 |
Im Geschäftsjahr 2019 hat der Konzern ein Geschäftsgebäude am Standort Göppingen mit einer unkündbaren Laufzeit von zehn Jahren angemietet.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Altersstruktur
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| 1– 30 Tage | 7.982 | 9.069 |
| 31 – 60 Tage | – | – |
| 61– 90 Tage | – | – |
| Mehr als 90 Tage | 322 | – |
| Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.304 | 9.069 |
Der Konzern geht davon aus, dass die folgenden abgegrenzten Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden:
Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Mitarbeiterbezogene Verbindlichkeiten | 24.079 | 10.005 |
| Steuern und Sozialabgaben aus der Lohnabrechnung | 3.701 | 1.468 |
| Umsatzsteuer | 6.394 | 2.312 |
| Sonstige | 4.946 | 4.008 |
| Abgegrenzte Schulden und sonstige Verbindlichkeiten | 39.120 | 17.793 |
05_ 21 RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen 2020
| in TEUR | Personal | Steuern | Sonstige | 2020 |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Januar | 285 | 1.103 | 2.131 | 3.519 |
| Zugänge | 172 | 786 | 824 | 1.782 |
| Verbrauch | (37) | (431) | (1.391) | (1.859) |
| Auflösung | – | – | (83) | (83) |
| Umgliederung | – | – | (700) | (700) |
| Stand am 31. Dezember | 420 | 1.459 | 779 | 2.658 |
| Davon langfristig | 345 | – | 88 | 433 |
Rückstellungen 2019
| in TEUR | Personal | Steuern | Sonstige | 2019 |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Januar | 141 | 857 | 351 | 1.349 |
| Zugänge | 181 | 473 | 2.865 | 3.519 |
| Verbrauch | (37) | (209) | (1.058) | (1.304) |
| Auflösung | – | (17) | (25) | (42) |
| Umrechnungsdifferenzen | – | – | (2) | (2) |
| Stand am 31. Dezember | 285 | 1.103 | 2.131 | 3.519 |
| Davon langfristig | 211 | – | 24 | 235 |
Im Rahmen der weltweiten Entwicklungen zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle stufen immer mehr Staaten den Verkauf von Software auch bei fehlender physischer Präsenz als steuerpflichtigen Geschäftsvorfall ein. Der ausländische Unternehmer ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechende Umsatzsteuer beim lokalen Kunden zu vereinnahmen und an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Die Auslegung der neu eingeführten Gesetze ist vielfach noch in Klärung. TeamViewer prüft die jeweilige Auslegung und Anwendung. Bei Bedarf erfolgen entsprechende Registrierungen sowie das Einsammeln der Umsatzsteuer beim lokalen Kunden. Im laufenden Berichtsjahr erfolgte eine Registrierung in verschiedenen US-Bundesstaaten sowie weiteren Drittländern, in denen eine Registrierungspflicht identifiziert wurde.
Für mögliche Zahlungsverpflichtungen aus Vorperioden und dem laufenden Wirtschaftsjahr sind zum 31. Dezember 2020 Rückstellungen im unteren einstelligen Millionenbereich in der Bilanz erfasst.
Zusätzlich zu den in der Bilanz erfassten Rückstellungen können bei abweichender Auffassung der zuständigen Finanzbehörden weitere Zahlungsverpflichtungen im ebenfalls unteren einstelligen Millionenbereich anfallen. Da nach Unternehmenseinschätzung für diese Beträge eine geringe Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme besteht, sind keine weiteren Rückstellungen in der Bilanz erfasst.
zum 31. Dezember 2019
Buchwert und Zeitwertstufe finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
135
05_ 22 FINANZINSTRUMENTE – BEIZULEGENDE ZEITWERTE UND RISIKOMANAGEMENT
a) Kategorisierung und beizulegende Zeitwerte
Buchwert und Zeitwertstufe finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020
| Buchwert | Zeitwertstufe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Klassifizierung nach IFRS 9 in TEUR |
Erfolgswirk sam zum beizulegen den Zeitwert |
Fortgeführte Anschaf fungskosten |
Gesamt | Beizulegen der Zeitwert |
Stufe |
| Finanzielle Vermögenswerte Davon Derivate |
4.497 | – | 4.497 | 4.497 | Stufe 2 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
4.497 | – | 4.497 | 4.497 | |
| Forderungen aus LuL | – | 19.667 | 19.667 | 19.667 | Stufe 2 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente |
– | 83.531 | 83.531 | 83.531 | Stufe 2 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
– | 4.475 | 4.475 | 4.475 | Stufe 2 |
| Summe finanzielle Ver mögenswerte nicht bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
– | 107.673 | 107.673 | 107.673 | |
| Verbindlichkeiten aus LuL | – | 8.304 | 8.304 | 8.304 | Stufe 2 |
| Leasingverbindlichkeiten | – | 27.183 | 27.183 | 27.183 | Stufe 2 |
| Bankdarlehen | – | 495.069 | 495.069 | 495.069 | Stufe 2 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
– | 29 | 29 | 29 | Stufe 2 |
| Summe finanzielle Verbind lichkeiten nicht bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
– | 530.585 | 530.585 | 530.585 |
| Buchwert | Zeitwertstufe | |||
|---|---|---|---|---|
| Erfolgswirk sam zum beizulegen |
Fortgeführte Anschaf fungskosten |
Gesamt | Beizulegen der Zeitwert |
Stufe |
| Stufe 2 | ||||
| – | 71.153 | 71.153 | 71.153 | Stufe 2 |
| – | 4.424 | 4.424 | 4.424 | Stufe 2 |
| mögenswerte nicht bewertet | ||||
| Stufe 2 | ||||
| – | 21.114 | 21.114 | 21.114 | Stufe 2 |
| – | 595.683 | 595.683 | 595.683 | Stufe 2 |
| – | 6.642 | 6.642 | 6.642 | Stufe 2 |
| den Zeitwert – – – – |
11.756 87.333 9.069 632.508 |
11.756 87.333 9.069 632.508 |
11.756 9.069 |
Die beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 zugeordneten Schuldinstrumente werden als Barwert der mit den Schulden verbundenen Zahlungen auf der Grundlage der kurzfristigen Zinsertragskurve und der Credit-Default-Kurve vergleichbarer Unternehmen berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen und andere Investitionen und Vermögenswerte, Darlehensforderungen sowie Zahlungsmittel und -äquivalente haben grundsätzlich alle kurzfristige Fälligkeiten. Aus diesem Grund entspricht ihr Buchwert zum Abschlussstichtag nahezu ihrem beizulegenden Zeitwert.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, fällige Verbindlichkeiten und andere nichtfinanzielle Verbindlichkeiten haben ebenfalls grundsätzlich kurzfristige Fälligkeiten. Aus diesem Grund entspricht ihr Buchwert zum Abschlussstichtag nahezu ihrem beizulegenden Zeitwert.
In den Jahren 2020 und 2019 sind keine Übergänge zwischen den Zeitwertstufen erfolgt.
Nettoerträge und -aufwendungen
Die Nettoerträge und -aufwendungen nach Kategorie der Finanzinstrumente in Übereinstimmung mit IFRS 7.20 sind wie folgt:
Nettoertrag/(-aufwand)
| in Mio. EUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (ausschließlich eingebettete Derivate) |
3,1 | 2,9 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
(21,5) | (9,6) |
| Davon Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmitteln und -äquivalenten |
(14,6) | (14,7) |
| Davon Wechselkursgewinne/(-verluste) | (9,8) | 4,4 |
| Davon Zinserträge und sonstige | 2,9 | 0,7 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
13,3 | (66,7) |
| Davon Wechselkursgewinne/(-verluste) | 36,1 | (17,7) |
| Davon Zinsaufwand für Bankdarlehen | (21,3) | (36,8) |
| Davon Zinsaufwand für Leasing und sonstige | (1,4) | (0,8) |
| Davon Zinsaufwand aus Darlehen der TLO | 0,0 | (11,4) |
| Summe Nettoertrag/(-aufwand) | (5,1) | (73,4) |
b) Finanzielle Risikosteuerung
Der Konzern ist den folgenden aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken ausgesetzt:
- Kreditrisiko,
- Liquiditätsrisiko, und
- Marktrisiko.
Die Risikomanagementstrategie des Konzerns zielt darauf ab, die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu analysieren sowie angemessene Risikogrenzen und Kontrollen festzulegen, um Risiken und die Einhaltung der Risikogrenzen zu überwachen.
In Bezug auf Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und künftige Transaktionen sind die TeamViewer AG und ihre Tochterunternehmen unter anderem Risiken ausgesetzt, die aus Schwankungen von Wechselkursen und Zinssätzen entstehen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen werden ausgewählte Sicherungsinstrumente benutzt, um diese Risiken zu begrenzen.
Der Einsatz von Derivaten wird ständig vom Management überwacht. Dies beinhaltet die funktionale Trennung von Handel, Abwicklung und Buchung sowie die Befugnis von nur einigen qualifizierten Mitarbeitern, derartige Geschäfte zu tätigen. Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente nur zu Absicherungszwecken ab.
Weitere Erläuterungen über Risikokonzentration und -diversifizierung sind im Chancen- und Risikobericht im zusammengefassten Lagebericht enthalten.
Kreditrisiko
Unter Kreditrisiko wird das Risiko finanzieller Verluste des Konzerns verstanden, wenn ein Kunde oder Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Der Konzern ist durch seine Finanzierungs- und Geschäftsaktivitäten einem Kredit- und Geschäftspartnerrisiko ausgesetzt. Der Buchwert finanzieller Vermögenswerte in der Bilanz stellt das Kreditrisiko dar.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Kreditrisiken für den Konzern ergeben sich hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes Kunden. Das Management wägt darüber hinaus ebenfalls diejenigen Risiken ab, die Einfluss auf das Kreditrisiko des Kundenstamms haben können, inklusive des Ausfallrisikos der Branche und des Landes, in dem die jeweiligen Kunden tätig sind.
Der Konzern ist bestrebt, Kreditrisiken durch Bonitätsanforderungen an Geschäftspartner zu minimieren. Zusätzlich wird der Forderungsbestand permanent überwacht. Das Kreditrisiko ist auf den Nennwert der Forderung begrenzt.
Softwarelizenzen und Dienstleistungen werden unter Vorbehalt der Zahlung verkauft, sodass der Konzern im Fall einer Nichtbezahlung die Lizenz sperren kann. Der Konzern verlangt ansonsten keine Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder für sonstige Forderungen.
Der Konzern nimmt Wertberichtigungen vor, die den erwarteten Verlusten in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen Forderungen entsprechen (Siehe Erläuterung 05\_13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen).
Zahlungsmittel und -äquivalente
Der Konzern hielt zum 31. Dezember 2020 Zahlungsmittel und -äquivalente in Höhe von 83.531 TEUR (2019: 71.153 TEUR).
Derivate
Die derivativen Finanzinstrumente werden mit Banken und Finanzinstitutionen mit einer guten Bonitätseinstufung eingegangen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern Schwierigkeiten hat, seine finanziellen Verbindlichkeiten zu bedienen. Der Konzern verfolgt im Rahmen der Liquiditätssteuerung den Ansatz ausreichend liquide Mittel vorzuhalten, um Verbindlichkeiten bei Fälligkeit sowohl unter normalen als auch unter angespannten Geschäftsbedingungen bedienen zu können, ohne inakzeptable Verluste zu erleiden oder den Ruf des Konzerns zu schädigen.
Der Konzern strebt an, Zahlungsmittel oder -äquivalente bereit zu halten, die oberhalb der wöchentlich erwarteten Cashflows zur Bedienung der finanziellen Verbindlichkeiten (ausgenommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) liegen. Zusammen mit den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderen Verbindlichkeiten überwacht der Konzern auch die Höhe der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen Forderungen. Mögliche extreme Auswirkungen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die unter normalen Umständen nicht vorhergesagt werden können, werden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Kreditvereinbarungen des Konzerns enthalten einen ungesicherten revolvierenden Kredit in Höhe von 150 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2020 war der revolvierende Kredit mit 64 Mio. USD gezogen (siehe Erläuterung 05\_17 Finanzverbindlichkeiten).
Gefährdung durch Liquiditätsrisiken
Im Folgenden werden die vertraglichen Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten zum Abschlussdatum dargestellt. Die Beträge sind brutto, nicht abgezinst und enthalten geschätzte Zinszahlungen, aber nicht die Auswirkungen von Saldierungsvereinbarungen.
Gefährdung durch Liquiditätsrisiko zum 31. Dezember 2020
| Vertragliche Cashflows | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Buchwert | Gesamt | < 1 Jahr | 1– 5 Jahre | mehr als 5 Jahre |
| Finanzverbindlichkeiten | 495.069 | 537.649 | 85.663 | 451.986 | – |
| IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten | 27.183 | 29.811 | 6.834 | 15.433 | 7.545 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
8.304 | 8.304 | 8.304 | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
29 | 29 | 29 | – | – |
| Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
530.585 | 575.793 | 100.830 | 467.419 | 7.545 |
Gefährdung durch Liquiditätsrisiko zum 31. Dezember 2019
| Vertragliche Cashflows | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Buchwert | Gesamt | < 1 Jahr | 1– 5 Jahre | mehr als 5 Jahre |
| Finanzverbindlichkeiten | 595.683 | 720.068 | 55.783 | 664.285 | – |
| IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten | 21.114 | 22.783 | 4.507 | 10.801 | 7.475 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
9.069 | 9.069 | 9.069 | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
6.642 | 6.642 | 6.642 | – | – |
| Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
632.508 | 758.562 | 76.001 | 675.086 | 7.475 |
Die in den auf Seite 137 stehenden Tabellen dargestellten Bruttoabflüsse zeigen die vertraglichen, nicht abgezinsten Cashflows in Bezug auf derivative finanzielle Verbindlichkeiten, die für Zwecke der Risikosteuerung gehalten und normalerweise nicht vor ihrer vertraglichen Fälligkeit glattgestellt werden. Die Darstellung zeigt Netto-Cashflows für derivative Finanzinstrumente, die per Netto-Barausgleich bedient werden und Bruttomittelzuflüsse und -abflüsse für derivative Finanzinstrumente, die per Brutto-Barausgleich bedient werden.
Fremdwährungsbeträge wurden jeweils zum Schlusskurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die aus Finanzinstrumenten stammenden variablen Zinszahlungen wurden unter Verwendung des zuletzt im Dezember 2020 festgelegten Zinssatzes berechnet.
Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen und Überziehungen in der vorstehenden Tabelle geben den Kassamarkt-Zinssatz zum Abschlussdatum wieder. Diese Beträge sind je nach Marktzins veränderlich.
Die zukünftigen Cashflows können von den Beträgen in der vorstehenden Tabelle abweichen, da sich die Zinssätze und Wechselkurse ändern.
Marktrisiko
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass Änderungen der Marktpreise, wie zum Beispiel die Änderung von Wechselkursen oder Zinssätzen, den Ertrag des Konzerns oder den Wert seiner Finanzinstrumente beeinträchtigen. Das Ziel der Marktrisikosteuerung ist, die Gefährdung durch Marktrisiken innerhalb vertretbarer Bandbreiten zu verwalten und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.
Der Konzern benutzt derivative Finanzinstrumente, um Marktrisiken zu verwalten. Grundsätzlich strebt der Konzern die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an, um die Volatilität des Ergebnisses zu begrenzen.
Währungsrisiken
Bei Währungsrisiken bezieht sich der Konzern auf die Gefahr von Verlusten, die aus den Änderungen von Wechselkursen entstehen.
Der Konzern ist Währungsrisiken in dem Maße ausgesetzt, dass Währungen, in denen Verkäufe, Einkäufe und Fremdmittel denominiert sind, und die jeweilige funktionale Währung von Konzernunternehmen voneinander abweichen können. Für den Konzern bestehen wesentliche Währungsrisiken ausschließlich in US-Dollar (USD) und in Britischen Pfund (GBP), da auf die anderen Währungen jeweils nicht mehr als 3% der gesamten monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entfallen.
Das Bilanzrisiko aus US-Dollar und Britischem Pfund resultiert hauptsächlich aus Finanzverbindlichkeiten aus Darlehen.
Diese Instrumente werden alle von der Regit Eins GmbH, einer Gesellschaft mit Euro als funktionaler Währung, gehalten. Der Konzern erhält Mittelzuflüsse in US-Dollar aus Umsätzen in den USA und in britischen Pfund aus Umsätzen in Großbritannien. Hierdurch besteht eine natürliche Währungsabsicherung von Zins- und Tilgungszahlungen in US-Dollar und in Britischen Pfund. Zusätzlich nutzt der Konzern Währungsderivate zur Absicherung von USD-Risiken.
Höhe der Währungsrisiken
Die Gefährdung des Konzerns durch Währungsrisiken ist wie folgt:
Belastung durch Währungsrisiko
| in TUSD | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel | 45.208 | 33.511 |
| Forderungen aus LuL | 13.761 | 4.029 |
| Sonstige Forderungen | – | 960 |
| Finanzverbindlichkeit | (393.758) | (458.652) |
| Derivate | (47) | – |
| IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten | (386) | (1.279) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (23) | – |
| Verbindlichkeiten aus LuL | (1.428) | (2.605) |
| Sonstige Verbindlichkeiten | – | (1.965) |
| Nettobelastung in der Bilanz | (336.673) | (426.002) |
| in TGBP | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel | 1.076 | 3.244 |
| Forderungen aus LuL | 2.638 | 625 |
| Sonstige Forderungen | – | – |
| Finanzverbindlichkeit | (64.529) | (66.578) |
| Derivate | – | – |
| IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (4) | – |
| Verbindlichkeiten aus LuL | (40) | (192) |
| Sonstige Verbindlichkeiten | – | (92) |
| Nettobelastung in der Bilanz | (60.858) | (62.992) |
Sensitivitätsanalyse
Eine mögliche Erhöhung (Abschwächung) des Euro gegenüber dem US-Dollar oder gegenüber dem Britischen Pfund zum 31. Dezember 2020 hätte die Bewertung der auf eine Fremdwährung lautenden Finanzinstrumente beeinflusst sowie Eigenkapital und Gewinn oder Verlust um die unten aufgeführten Beträge verändert. Andere Fremdwährungen hätten keine maßgeblichen Auswirkungen auf Gewinn oder Verlust oder das Eigenkapital gehabt. Diese Analyse setzt voraus, dass alle anderen Variablen, im Besonderen die Zinssätze, konstant bleiben, und klammert die Auswirkungen auf vorgesehene Verkaufszahlen und Erwerbe aus.
Wäre der Euro um 10% stärker (schwächer) gegenüber dem US-Dollar gewesen, wäre, unter der Voraussetzung, dass alle anderen Risikofaktoren unverändert geblieben wären, das Konzernergebnis um 33,6 Mio. EUR (31,5 Mio. EUR) (2019: 37,2 Mio. EUR (37,2 Mio. EUR)) besser (schlechter) ausgefallen.
Wäre der Euro um 10% stärker (schwächer) gegenüber dem Britischen Pfund gewesen, wäre, unter der Voraussetzung, dass alle anderen Risikofaktoren unverändert geblieben wären, das Konzernergebnis um 6,8 Mio. EUR (6,8 Mio. EUR) (2019: 7,4 Mio. EUR (7,4 Mio. EUR)) besser (schlechter) ausgefallen.
Zinssatzrisiko
Zinssatzrisiken werden als negative Auswirkungen sich ändernder Zinssätze auf das Konzernergebnis verstanden. Unterschieden wird zwischen Finanzinstrumenten mit Festzins und variablem Zinssatz. Bei Finanzinstrumenten mit festem Zinssatz wird ein fester Marktzinssatz über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments vereinbart. Das Risiko besteht darin, dass sich, wenn sich die Marktzinssätze verändern, der beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments ändert (Zeitwertrisiko aufgrund veränderter Zinssätze). Der beizulegende Zeitwert basiert auf dem gegenwärtigen Wert zukünftiger Zahlungen (Zinszahlung zuzüglich Rückzahlung des Darlehensbetrags), die mit dem geltenden Marktzins am Ende der Berichtsperiode für die Restlaufzeit der jeweiligen Zahlung abgezinst werden. Das Risiko bezogen auf den beizulegenden Zeitwert aufgrund veränderter Zinssätze führt dann zu einem Gewinn oder Verlust, wenn das Finanzinstrument vor Fälligkeit verkauft wird.
Für Finanzinstrumente mit variablem Zinssatz wird der Zinssatz anhand der jeweiligen Marktzinssätze angepasst. Es besteht ein Risiko, dass es zu Schwankungen der Zinssätze kommt, die zu Änderungen der zukünftigen Zinszahlungen führen (Cashflow-Risiko aufgrund von Zinssatzänderungen).
Zinscaps wurden im Geschäftsjahr 2020 eingesetzt, um Zinssatzrisiken abzusichern. Die Entscheidung, ob derivative Finanzinstrumente verwendet werden, basiert auf dem veranschlagten Zinsrisiko und der Schuldenhöhe. Die Zinsabsicherungsstrategie wird regelmäßig überprüft und die Ziele werden im Bedarfsfall angepasst.
Belastung durch Zinsrisiken
Finanzielle Verbindlichkeiten durch Darlehen 2020 und 2019 sind variabel verzinst. Finanzielle Verbindlichkeiten durch Leasing sind fest verzinst.
Sensitivitätsanalyse für Finanzinstrumente mit variablem Zinssatz
Die im Folgenden dargestellte Zinssensitivitätsanalyse zeigt die hypothetischen Effekte, die eine Änderung des Marktzinssatzes am Ende der Berichtsperiode auf den Gewinn vor Steuern und das Eigenkapital gehabt hätte. In dieser vereinfachten Analyse wird angenommen, dass die Belastung am Ende des Berichtszeitraums repräsentativ für das ganze Jahr ist und dass die angenommene Änderung des Marktzinses am Ende des Berichtszeitraums im Bereich des Möglichen lag. In den Berechnungen ist angenommen, dass alle anderen Variablen, im Besonderen die Fremdwährungswechselkurse, konstant bleiben.
Eine Bewegung der Renditekurve um + 50/–50 Basispunkte hätte auf die Darlehen in den kommenden zwölf Monaten einen Cashflow-Effekt in Höhe von –2,3 Mio. EUR/+0,7 Mio. EUR (2019: 2,6 Mio. EUR/+2.4 Mio. EUR) und einen Effekt auf Jahresergebnis und folglich Eigenkapital von –2,3 Mio. EUR/+0,7 Mio. EUR (2019: –2.6 Mio. EUR/+2.4 Mio. EUR).
c) Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Zahlungsströme in USD werden teilweise durch FX-Optionen abgesichert, die einen Betrag von monatlich 3,35 Mio. USD in 2020 und monatlich 6,25 Mio. USD in 2021 zu einem Strike von 1,15 USD/EUR absichern. Die Optionen sind nicht als Hedge designiert.
Es besteht eine Zinsbegrenzungsvereinbarung zur teilweisen Absicherung des USD Konsortialdarlehen mit einem Strike von 1,5% und einer Laufzeit bis 31.12.2022. Diese Vereinbarung ist als Cashflow Hedge designiert. Es besteht eine wirtschaftliche Sicherungsbeziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft (USD-Konsortialdarlehen mit einem Nominalwert von 387 Mio. USD zum 31. Dezember 2020) und dem Sicherungsinstrument (Zinscap auf 315 Mio. USD zum 31. Dezember 2020), da beide umgekehrt proportional zum 3-Monats-USD-LIBOR mit einer Sicherungsquote zum Stichtag von 7% designiert sind.
d) Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Verbindlichkeiten, die aus Finanzierungsaktivitäten resultieren:
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten 2020
| in TEUR | 01.01.2020 | Cashflows | Wechselkurs änderungen |
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes |
Zinsen und fortgeführte Anschaffungs kosten |
Einlagen ins Eigenkapital |
Zugang Unternehmens erewerbe |
Sonstige | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konsortialdarlehen 2019 | 595.683 | (64.481) | (36.013) | (2.726) | 2.549 | – | – | 57 | 495.069 |
| Leasingverbindlichkeiten | 21.114 | (5.610) | (120) | – | 747 | – | 669 | 10.383 | 27.183 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 6.642 | (25.300) | (84) | – | 18.769 | – | 2 | – | 29 |
| Summe | 623.440 | (95.392) | (36.217) | (2.726) | 22.065 | – | 671 | 10.440 | 522.281 |
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten 2019
| in TEUR | 01.01.2019 | Cashflows | Wechselkurs änderungen |
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes |
Zinsen und fortgeführte Anschaffungs kosten |
Einlagen ins Eigenkapital |
Einbringung von Unternehmen |
Sonstige1 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konsortialdarlehen 2019 | – | 610.313 | (7.442) | – | (7.187) | – | – | – | 595.683 |
| Konsortialdarlehen 2017 | 683.869 | (696.373) | 19.565 | – | (8.056) | – | – | 995 | – |
| Darlehen von Gesellschaftern | 149.720 | – | – | – | 11.363 | (158.056) | – | (3.027) | – |
| Leasingverbindlichkeiten | 7.142 | (4.186) | 15 | – | 348 | – | 1.797 | 15.998 | 21.114 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 9.568 | (45.752) | 97 | (2.531) | 48.609 | – | – | (3.348) | 6.643 |
| Summe | 850.299 | (135.998) | 12.235 | (2.531) | 45.076 | (158.058) | 1.797 | 10.618 | 623.440 |
1 Die Position Sonstige im Geschäftsjahr 2019 enthielt insbesondere die Zugänge an Finanzverbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16
05_ 23 GESCHÄFTSSEGMENTE
Der Konzern wird als Unternehmen mit einem einzigen Segment gesteuert, wobei die Plattform TeamViewer die Grundlage für die Segmentierung bildet. Die Entscheidung für die Segmentierung basierte auf der internen Organisation, die auf der Plattform als einziger Berichtslinie beruht. Die Berichterstattung der Plattform basiert auf den unterschiedlichen geografischen Regionen als Berichtseinheiten, und zwar "Europa, Naher Osten und Afrika" (EMEA), "Nord-, Mittel- und Südamerika" (AMERICAS) und "Asien-Pazifik" (APAC).
Da kein weiteres Segment besteht, zeigt die Konzern-Gesamtergebnisrechnung bereits die Umsatzerlöse und Aufwendungen des Segments, während die Konzernbilanz bereits das Segmentvermögen und die Segmentschulden ausweist. Aus diesem Grund erfolgt keine weitere Aufschlüsselung. Sämtliche in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse wurden mit externen Kunden erzielt.
Die wichtigsten Erfolgsindikatoren, auf deren Basis das Management den Konzern steuert, sind die Billings je Region und das Adjusted EBITDA.
Billings nach Regionen
| Gesamtumsatz | 455.614 | 390.191 |
|---|---|---|
| Ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse | (4.669) | 65.248 |
| Billings | 460.283 | 324.943 |
| APAC | 56.141 | 41.184 |
| AMERICAS | 157.714 | 109.778 |
| EMEA | 246.428 | 173.981 |
| in TEUR | 2020 | 2019 |
Billings nach Ländern
| Billings | 460.283 | 324.943 |
|---|---|---|
| Übrige Länder | 212.464 | 161.155 |
| Frankreich | 25.447 | 15.662 |
| Großbritannien | 28.583 | 20.351 |
| Deutschland | 69.714 | 44.524 |
| USA | 124.075 | 83.250 |
| in TEUR | 2020 | 2019 |
Die Enterprise Billings (Billings in den letzten zwölf Monaten an einen Kunden, die den Betrag von 10 TEUR übersteigen) betrugen im Geschäftsjahr 53,0 Mio. EUR (2019: 17,4 Mio. EUR).
Umsatzerlöse nach Regionen
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| EMEA | 248.293 | 219.751 |
| AMERICAS | 149.098 | 122.872 |
| APAC | 58.223 | 47.567 |
| Umsatzerlöse | 455.614 | 390.191 |
Umsatzerlöse nach Ländern
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| USA | 112.600 | 89.914 |
| Deutschland | 74.806 | 65.580 |
| Großbritannien | 25.894 | 19.130 |
| Frankreich | 24.818 | 20.952 |
| Übrige Länder | 217.496 | 194.615 |
| Umsatzerlöse | 455.614 | 390.191 |
Die Zuweisung der Umsatzerlöse zu den einzelnen Ländern erfolgt auf Basis des jeweiligen Kundensitzes.
Die langfristigen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Deutschland.
Der Konzern verfügt über einen sehr diversifizierten Kundenkreis. Deshalb entfällt auf keinen einzelnen Kunden ein Umsatzanteil von mehr als 10%.
Das Adjusted EBITDA wird wie folgt berechnet:
Adjusted EBITDA
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Operativer Gewinn/(Verlust) | 164.045 | 153.048 |
| Abschreibungen | 41.096 | 36.442 |
| EBITDA | 205.141 | 189.490 |
| Ergebniswirksame Veränderung abgegrenzter Umsatzerlöse | 4.669 | (65.248) |
| Weitere zu bereinigende Sachverhalte | 51.614 | 57.878 |
| Adjusted EBITDA | 261.423 | 182.120 |
Die weiteren, zu bereinigenden Sachverhalte umfassen:
Weitere zu bereinigende Sachverhalte
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen | (48.921) | (36.830) |
| Aufwendungen und Erträge in Verbindung mit dem Börsengang | 35 | (10.820) |
| Sonstige zu bereinigende Sachverhalte | (2.727) | (10.228) |
| Summe | (51.614) | (57.878) |
Die sonstigen zu bereinigenden Sachverhalte beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus besonderen IT-Projekten in Höhe von 1,9 Mio. EUR (2019: 3,5 Mio. EUR), Aufwendungen aus Finanzierung und M&A von 1,8 Mio. EUR (2019: 0,6 Mio. EUR), Aufwendungen für besondere Rechtstreitigkeiten in Höhe von 0,4 Mio. EUR (2019: 2,5 Mio. EUR) sowie Erträge aus Bewertung von Finanzinstrumenten von 3,0 Mio. EUR (2019: 0 Mio. EUR).
05_ 24 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN
Die TLO ist mit einem Besitzanteil von 27,9% (2019: 62,5%) Hauptanteilseigner der TeamViewer AG. Die restlichen 72,1% (2019: 37,5%) befinden sich im Streubesitz. Die TLO hat in ihrer Eigenschaft als Konzernobergesellschaft (größter Kreis von Unternehmen) letztmalig zum 31. Dezember 2019 einen Konzernabschluss aufgestellt, in den der TeamViewer-Konzern einbezogen wurde. Die TLO hat ihren Konzernabschluss im luxemburgischen Handelsregister www.lbr.lu offengelegt. Es gab keinen Konzernabschluss für einen größeren Konsolidierungskreis.
Bis zum Verlust der Beherrschung durch die TLO wurde der Konzern letztendlich durch Fonds gehalten, die sich im Mehrheitsbesitz von Permira Holdings Limited befanden, einem internationalen Private-Equity-Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich. Es gab kein ranghöheres Mutterunternehmen von TLO, das einen für die Öffentlichkeit verfügbaren Konzernabschluss erstellte.
Die Fonds über der TLO waren
- (i) Permira V G.P. Limited, Permira V G.P. L.P., P5 SUB L.P. 1, Tiger Group Holdings Limited, TigerLuxOne Topco S.à r.l., TigerLuxOne Midco S.à r.l. and TigerLuxOne Holdco S.C.A.,
- (ii) Permira V G.P. Limited, Permira V G.P. L.P., Permira V L.P. 2, Tiger Group Holdings Limited, TigerLuxOne Topco S.à r.l., TigerLuxOne Midco S.à r.l. und TigerLuxOne Holdco S.C.A.,
- (iii) Permira V G.P. Limited, Permira V G.P. L.P., Permira V I.A.S. L.P., Tiger Group Holdings Limited, TigerLuxOne Topco S.à r.l., TigerLuxOne Midco S.à r.l. und TigerLuxOne Holdco S.C.A.,
- (iv) Permira V G.P. Limited, Permira V G.P. L.P., P5 Co-Investment L.P., Tiger Group Holdings Limited, TigerLuxOne Topco S.à r.l., TigerLuxOne Midco S.à r.l. und TigerLuxOne Holdco S.C.A.,
- (v) Permira V G.P. Limited, P5 CIS S.à r.l., Tiger Group Holdings Limited, TigerLuxOne Topco S.à r.l., TigerLuxOne Midco S.à r.l. and TigerLuxOne Holdco S.C.A., und
- (vi) Permira Investments Holdings S.à r.l., Permira Investments Management Ltd., PIL Investments LLP, Permira Nominees Limited, Tiger Group Holdings Limited, TigerLuxOne Topco S.à r.l., TigerLuxOne Midco S.à r.l. und TigerLuxOne Holdco S.C.A.
Für den Konzern sind nahestehende Unternehmen und Personen gemäß der Definition des IAS 24 solche Personen oder Unternehmen, die den Konzern beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf den Konzern haben. Dementsprechend werden die direkten und indirekten Mutterunternehmen von TLO und die Mitglieder des Managements als nahestehende Unternehmen und Personen betrachtet. Darüber hinaus werden alle Unternehmen des Portfolios, die durch von Permira beratene Fonds gehalten werden, als nahestehende Unternehmen betrachtet.
Außer den nachfolgend beschriebenen Transaktionen wurden aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen 2020 und 2019 keine wesentlichen Umsätze generiert.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Im März 2017 gewährte die Tochtergesellschaft Regit Eins GmbH der Holdco S.C.A, Luxemburg, ein revolvierendes Darlehen zu einem Zinssatz von 5,73% pro Jahr über eine Laufzeit von zwei Jahren.
Im September 2017 gewährte die Tochtergesellschaft TeamViewer GmbH der TigerLuxOne Holdco S.C.A, Luxemburg, ein Darlehen zu einem Zinssatz von 7% pro Jahr.
Beide Darlehen wurden im Jahr 2019 durch Aufrechnung mit dem Darlehen der TLO verrechnet und somit ausgeglichen.
Im Jahr 2014 gewährte der direkte Anteilseigner TLO ein Darlehen über nominal 350.000 TEUR an die Tochtergesellschaft Regit Eins GmbH mit einem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 7% pro Jahr. Die ausgewiesene Verbindlichkeit und der ausgewiesene Zinsaufwand basierten auf dem marktgerechten Zinssatz, welcher vom vertraglich vereinbarten Zinssatz abweicht. Das Darlehen wurde 2019 durch Umwandlung in Eigenkapital, bzw. durch Aufrechnung mit dem gegebenen Darlehen an die TigerLuxOne Holdco S.C.A und durch Aufrechnung von anderweitigen Forderungen gegenüber der TLO, ausgeglichen. Ausführlichere Informationen hierzu befinden sich unter Erläuterung 05\_17 Finanzverbindlichkeiten. Weiterhin erbringt der Konzern auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages vom 1. Januar 2015 Verwaltungsdienstleistungen an die TLO. Ebenfalls ab dem 1. Januar 2015 begab sich die TLO in eine "Intercompany Financing Framework"-Vereinbarung, bei der die TeamViewer Germany GmbH als Konsortialführer fungiert. Auf Grundlage dieser "Intercompany Financing Framework"-Vereinbarung wurde jede kurzfristige Intercompany-Forderung oder -Verbindlichkeit verzinst. Der effektive Zinssatz wurde anhand des "Euro Overnight Index Average" (EONIA) berechnet.
Im Jahr 2018 schloss der Konzern mehrere Dienstleistungsverträge mit der Tricor Group, um die geschäftliche Expansion in Indien, Singapur, Japan und China zu unterstützen. Im Rahmen dieser Verträge werden mehrheitlich Buchhaltungs- und Personaldienstleistungen erbracht. Tricor ist ein Unternehmen, das mit von Permira beratenen Fonds in Verbindung steht. Insgesamt zahlte der Konzern im Jahr 2020 Servicegebühren von 242 TEUR (2019: 226 TEUR) an die Tricor Group; zum 31. Dezember 2020 waren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8 TEUR (2019: 22 TEUR) ausstehend.
In den Jahren 2019 und 2020 bezog der Konzern Beratungsdienstleistungen von der Stibel Technologies Inc., USA (Bryant Stibel), sowie in 2020 von Duff & Phelps, LLC, USA (Duff&Phelps), welche ebenfalls mit von Permira beratenen Fonds in Verbindung stehen. Die Summe der bezogenen Leistungen betrug im Geschäftsjahr 2020 220 TEUR (2019: 436 TEUR).
Alle offenstehenden Salden mit diesen nahestehenden Unternehmen und Personen sind binnen zwei Monaten ab dem Geschäftsjahresende auszugleichen. Keiner der Salden ist gesichert. Im aktuellen Jahr wurde kein Aufwand in Bezug auf uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen angesetzt.
Transaktionen mit Mitarbeitern in Schlüsselpositionen
Vorstandsvergütung nach IFRS
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 4.327 | 2.218 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 16.302 | 17.438 |
| Davon Oliver Steil | 10.857 | 11.625 |
| Davon Stefan Gaiser | 5.446 | 5.813 |
| Summe | 20.629 | 19.656 |
Vorstandsvergütung nach DRS 17 (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020)
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in folgenden, vergleichbaren Kontrollgremien aktiv:
| Oliver Steil | Stefan Gaiser | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| Festvergütung | 900 | 788 | 550 | 453 | 1.450 | 1.240 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 | 55 | 56 | 77 | 78 |
| Summe | 922 | 809 | 605 | 509 | 1.527 | 1.318 |
| Leistungen Dritter | – | 24.128 | – | 12.064 | – | 36.192 |
| Einjährige variable Vergütung |
1.800 | 602 | 1.000 | 298 | 2.800 | 900 |
| Mehrjährige variable Vergütung |
983 | – | 541 | – | 1.524 | – |
| Zwischensumme variable Vergütung |
2.783 | 24.730 | 1.541 | 12.362 | 4.324 | 37.092 |
| Versorgungs aufwand |
– | – | - | – | – | – |
| Gesamtvergütung | 3.705 | 25.539 | 2.146 | 12.871 | 5.851 | 38.410 |
Weitere Details zu den an Mitarbeiter in Schlüsselpositionen gewährten anteilsbasierten Vergütungen/Leistungen Dritter sind in Erläuterung 05\_07 Personalaufwand zu finden.
Darüber hinaus gab es keine weiteren Transaktionen mit Mitarbeitern in Schlüsselpositionen während des Berichtszeitraums (wie auch im Jahr 2019) und keine zum 31. Dezember 2020 bzw. zum 31. Dezember 2019 offenstehenden Salden.
Die an den Aufsichtsrat bezahlten Vergütungen bestanden aus kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 723 TEUR (2019: 370 TEUR), wobei sich die Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zum 31. Dezember 2020 auf 181 TEUR (2019: 168 TEUR) beliefen. Es wurden in den Jahren 2020 und 2019 keine Beratungsleistungen von einem Mitglied des Aufsichtsrats erbracht.
| Aufsichtsratsmitglied | Beruf | Art und Gesellschaft des Mandats | ||
|---|---|---|---|---|
| Dr. Abraham Peled (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
Partner bei Peled Ventures LLC |
Vorsitzender des Verwaltungsrats der CyberArmor Ltd. |
||
| Vorsitzender des Verwaltungsrats der Synamedia Ltd. |
||||
| Jacob Fonnesbech Aqraou (Stellvertretender Vorsitzender |
Entrepreneur und Investor |
Mitglied des Verwaltungsrats der Telenor ASA |
||
| des Aufsichtsrats) | Vorsitzender des Verwaltungsrats der Loopia Group |
|||
| Mitglied des Verwaltungsrats der Wallapop SL |
||||
| Mitglied des Verwaltungsrats der Denmark Bridge |
||||
| Mitglied des Verwaltungsrats der Acqraou Invest ApS |
||||
| Vorsitzender des Verwaltungsrats der PhaseOne ApS |
||||
| Vorsitzender des Verwaltungsrats der CaptureOne A/S |
||||
| Stefan Dziarski | Partner bei Permira |
Mitglied des Aufsichtsrats der P&I Personal & Informatik AG |
||
| Mitglied des Beirats der FlixMobility GmbH |
||||
| Holger Felgner | Co-Chief Executive Officer bei Chrono24 GmbH |
Mitglied des Beirats der MPN Marketplace Networks GmbH |
||
| Dr. Jörg Rockenhäuser | Partner und Head of DACH bei Permira |
Mitglied des Beirats der Schustermann & Borenstein GmbH |
||
| Mitglied des Aufsichtsrats der P&I Personal & Informatik AG (bis 31. März 2020) |
||||
| Mitglied des Beirats der Simon Midco Limited/Lowell (bis 30. November 2020) |
||||
| Mitglied des Regionalbeirats Mitte der Commerzbank AG (Mandat ruht seit dem 31. Mai 2020) |
||||
| Axel Salzmann | Vorstandsmitglied und Chief Financial Officer bei Hensoldt AG |
Mitglied des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG (bis Mai 2020) |
| A_ AN UNSERE AKTIONÄRE B_ ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT |
C_ KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG | D_ NICHTFINANZIELLER BERICHT | E_ WEITERE INFORMATIONEN |
|---|---|---|---|
| ------------------------------------------------------------ | ----------------------------------- | ------------------------------ | -------------------------- |
Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen
| in TEUR | Jahr | Verkäufe an nahestehende Unternehmen und Personen |
Käufe von nahestehenden Unternehmen und Personen |
Zinsauf wendungen an nahestehende Unternehmen und Personen |
Zinserträge von nahestehenden Unternehmen und Personen |
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Persnen aus Lieferungen |
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen |
Aufgenommene Darlehen und Ausleihungen gegen nahestehende Unternehmen |
Gewährte Darlehen und Ausleihungen gegenüber nahestehenden Unternehmen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftspartner | und Leistungen | und Personen | und Personen | ||||||
| TigerLux One HoldCo S.C.A. | 31.12.2020 | 2 | – | – | – | 2 | – | – | – |
| 31.12.2019 | – | – | – | 265 | – | – | – | – | |
| TLO | 31.12.2020 | – | – | – | – | 31 | – | – | – |
| 31.12.2019 | 130 | – | 7.781 | 35 | 301 | – | – | – | |
| TeamViewer Pty Ltd | 30.06.2020 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 31.12.2019 | – | 1.545 | 1 | – | – | – | – | – | |
| TeamViewer US, LLC | 30.06.2020 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 31.12.2019 | – | 11.944 | 11 | – | – | – | – | – | |
| TeamViewer UK, Ltd | 30.06.2020 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 31.12.2019 | 33 | 266 | – | 45 | – | – | – | – | |
| Monitis US, LLC | 30.06.2020 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 31.12.2019 | 528 | 2 | – | 1 | – | – | – | – | |
| Monitis CJSC | 30.06.2020 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 31.12.2019 | – | 1.995 | – | 10 | – | – | – | – | |
| GFKL | 31.12.2020 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 31.12.2019 | – | 2 | – | – | – | – | – | – | |
| Tricor | 31.12.2020 | – | 242 | – | – | – | 8 | – | – |
| 31.12.2019 | – | 226 | – | – | – | 22 | – | – | |
| Duff & Phelps | 31.12.2020 | – | 220 | – | – | – | – | – | – |
| 31.12.2019 | – | – | – | – | – | – | – | – | |
| Bryant Stibel | 31.12.2020 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| 31.12.2019 | – | 436 | – | – | – | – | – | – |
147
05_ 25 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Die Permira Holdings Limited hat am 18. Februar 2021 mitgeteilt, dass sich der Anteilsbesitz der TLO an der TeamViewer AG am 16. Februar 2021 auf 19,97% der Stimmrechte reduziert hat. Die TLO hatte 13,2 Millionen Aktien der Gesellschaft an institutionelle Investoren veräußert und sich in diesem Zusammenhang einer Sperrfrist (Lock-up) von 90 Tagen unterworfen. Damit hält kein Aktionär 20% oder mehr der Stimmrechte der Gesellschaft.
Unternehmenserwerbe 2021
Hierzu wird verwiesen auf unsere Ausführungen unter 05\_04 Struktur des Konzerns – c) Unternehmenserwerbe im Jahr 2021.
Aufnahme Schuldscheindarlehen
TeamViewer hat am 18. Februar 2021 Schuldscheindarlehen in Höhe von 300 Mio. EUR mit einer durchschnittlichen Zinsmarge von 1,2% (mit festverzinslichen und variablen Tranchen in Abhängigkeit vom EURIBOR) und Laufzeiten zwischen drei und zehn Jahren begeben. Hieraus ergeben sich Zinsaufwendungen in Höhe von ca. 3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021.
05_ 26 VERTRAGLICHE VERPFLICHTUNGEN UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Vertragliche Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 9.320 | 13.537 |
| Zwischen einem und fünf Jahren | 7.004 | 1.851 |
| Mehr als fünf Jahre | – | – |
| Summe Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten | 16.324 | 15.388 |
Die vertraglichen Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Mietkosten für IT-Infrastruktur.
05_ 27 ERGEBNIS JE AKTIE
Für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
Ergebnis je Aktie (unverwässert)
| in EUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 103.027.087 | 103.858.942 |
| Ausgegebene Aktien zum 31. Dezember | 201.070.931 | 200.000.000 |
| Effekt aus der Rückforderbarkeit der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" |
(1.070.931) | – |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf | 200.000.000 | 200.000.000 |
| Ergebnis je Aktie (Konzernergebnis/Aktien) | 0,52 | 0,52 |
Bei der Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie bleiben 1.070.931 rückforderbare Stammaktien unberücksichtigt, die TeamViewer anlässlich des Erwerbs der Ubimax GmbH an die Veräußerin ausgegeben hat. Diese neuen Aktien unterliegen einer Rückforderung für den Fall, dass sie im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" nicht erdient werden, weil die Gründer nicht die erforderliche Arbeitsleistung erbringen. Sie sind an die TeamViewer AG verpfändet und unterliegen einer Sperrfirst von drei Jahren. Ihre Freigabe ist in drei jährlichen Tranchen vorgesehen und erfolgt, sobald sie im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung erdient werden. Für zusätzliche Informationen zur anteilsbasierten Vergütungstransaktion "Ubimax" siehe Erläuterungen 05\_04 Struktur des Konzerns – b) Unternehmenserwerbe im Jahr 2020 und 05\_07 Personalaufwand.
Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von in Umlauf befindlichen Stammaktien der TeamViewer AG zurechenbare Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von im Umlauf befindlichen Stammaktien, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergäben, geteilt.
Ergebnis je Aktie (verwässert)
| in EUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 103.027.087 | 103.858.942 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf | 200.000.000 | 200.000.000 |
| Verwässerungseffekt aus der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" | 63.861 | – |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf, bereinigt um den Verwässerungseffekt |
200.063.861 | 200.000.000 |
| Ergebnis je Aktie (Konzernergebnis/Aktien) | 0,51 | 0,52 |
Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um die Zahl potenziell verwässernden Aktien aus der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" erhöht. Die Zahl der potenziell verwässernden Aktien wird als Differenz zwischen den folgenden beiden Zahlen bestimmt:
- (a) die Zahl der im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung "Ubimax" ausgegebenen Stammaktien, und
- (b) die Zahl der Stammaktien, die zu ihrem durchschnittlichen Marktpreis während der Periode ausgegeben worden wären.
Zur Ermittlung der letzteren Zahl wird angenommen, dass ein Betrag in Höhe des zukünftig noch anfallenden Aufwands aus der anteilsbasierten Vergütungstransaktion zum Rückerwerb der ausgegeben Stammaktien zu ihrem durchschnittlichen Marktpreis während der Periode verwendet wird (sog. Treasury-Stock-Methode).
Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses haben keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.
05_ 28 HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Die Honorare für die Leistungen des Abschlussprüfers des Konzerns, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 847 TEUR (2019: 533 TEUR) und beinhalten Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 682 TEUR sowie steuerliche Beratungsleistungen in Höhe von 165 TEUR. Die Abschlussprüfungsleistungen enthalten neben Konzern- und Jahresabschlussprüfung der TeamViewer AG auch die gesetzlichen Prüfungen von Tochtergesellschaften und prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen.
05_ 29 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Vorstand und Aufsichtsrat der TeamViewer AG haben im Dezember 2020 die nach § 161 des Aktiengesetztes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Investor-Relations-Website von TeamViewer öffentlich zugänglich gemacht.
05_ 30 INANSPRUCHNAHME DER BEFREIUNG NACH ABSCHNITT 479A UK COMPANIES ACT 2006
Die Tochtergesellschaft TeamViewer UK Limited, UK (Company No. 09108787) ist von den Anforderungen bezüglich der Prüfung ihrer individuellen Abschlüsse des UK Companies Act 2006 gemäß Abschnitt 479 A des UK Companies Act 2006 ausgenommen, sofern folgende Anforderungen erfüllt werden:
-
- Die gesetzlichen Vertreter der TeamViewer UK Limited haben der Befreiung für das Geschäftsjahr 2020 zugestimmt.
-
- Die TeamViewer AG hat die Garantie in Bezug auf die Verbindlichkeiten von TeamViewer UK Limited gegeben.
-
- Die TeamViewer UK Limited ist in den Konzernabschluss der TeamViewer AG für zum 31. Dezember 2020 gemäß den Bestimmungen der siebten Gesellschaftsrechtsrichtlinie der EU erstellten Konsolidierungsabschlüssen einbezogen.
06 Veröffentlichung
06 Veröffentlichung
Der Konzernabschluss wurde am 17. März 2021 zur Veröffentlichung freigegeben.
- März 2021
Der Vorstand
Oliver Steil Stefan Gaiser
D_ NICHT-FINANZIELLER BERICHT
01 Grundlagen des
| Nichtfinanziellen Berichts | 152 | |
|---|---|---|
| 02 | Nachhaltigkeit | |
| im Geschäftsmodell | 153 | |
| Nachhaltigkeitsstrategie | 153 | |
| Materialitätsanalyse | 153 | |
| Nachhaltigkeitsziele | 156 | |
| Nachhaltigkeitsmanagement | 157 | |
| Achtung der Menschenrechte | 157 | |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | 158 | |
| Transparenz und Zusammenarbeit | 158 |
| 03 Mitarbeiter | 160 |
|---|---|
| Personalmanagement und Unternehmenskultur | 160 |
| Mitarbeitergewinnung | 161 |
| Mitarbeiterbindung | 161 |
| Vielfalt und Antidiskriminierung | 162 |
| Mitarbeitertraining und -entwicklung | 163 |
| Gesundheit und Wohlbefinden | 163 |
| Flexibles Arbeiten | 164 |
| Mitarbeiterengagement und Feedback | 164 |
| 04 | Umwelt und Klimaschutz | 165 |
|---|---|---|
| Klimastrategie | 165 | |
| Klimaschutz und Klimaneutralität | 166 | |
| Klimabilanz | 166 | |
| 05 | Energie-, Abfall und Wassermanagement |
170 |
| 06 Soziale Verantwortung | 171 | |
| Unser Verständnis | 171 | |
| Unser Beitrag | 171 |
"Der Klimawandel ist die zentrale Herausforderung unserer Zeit. Für die Erhaltung
unseres Planeten müssen wir CO2e-Emissionen einsparen. Kreative, innovative und digitale Lösungen sind der Schlüssel zu mehr Nachhaltigkeit – in der Wirtschaft, aber auch im Alltag." (Stefan Gaiser, Finanzvorstand TeamViewer)
Nachhaltigkeit ist bei TeamViewer Teil des Geschäftsmodells und der Unternehmenskultur. In Zahlen bedeutet das:

Megatonnen CO2e-Einsparungen
im Jahr durch die Nutzung unserer Produkte Weitere Informationen
2030 Klimaneutral bis spätestens
Net Zero, Scope 1– 3 vom Server bis zum Endkunden Weitere Informationen
2,5 + Milliarden Installationen
Davon ein großer Teil durch private, kostenlose Nutzung. Wir verbinden damit Menschen, die anderen Menschen helfen
70 + Nationalitäten
finden sich unter unseren Mitarbeitern. Wir leben, atmen und fördern Vielfalt Weitere Informationen
10 Prinzipien
des UN Global Compact haben wir als offizieller Unterzeichner (August 2020) zusammen mit den Sustainable Development Goals in unsere Nachhaltigkeitsstrategie integriert Weitere Informationen
Bewertung »AA«
der TeamViewer AG im Jahr 2020 durch MSCI ESG Ratings (auf einer Skala von AAA–CCC) Weitere Informationen

wurden im Jahr 2020 eingestellt (FTE) Weitere Informationen
01 Grundlagen des Nichtfinanziellen Berichts
01 Grundlagen des Nichtfinanziellen Berichts
____ Standards der Global Reporting Initiative (GRI) dienen als Rahmenwerk für Berichterstattung ____ Ziel des Nichtfinanziellen Berichts ist die transparente Kommunikation zu wesentlichen und relevanten nichtfinanziellen Aspekten ____ Fokus auf Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Diversität, Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Steuertransparenz sowie Achtung der Menschenrechte
Mit dem Nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b– 289 e, 315 b und c HGB informiert die TeamViewer AG über die Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Achtung der Menschenrechte für das Geschäftsjahr 2020. Sofern sich aus der wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens weitere relevante nichtfinanzielle Aspekte ableiten lassen, werden diese gemäß §289c Abs.2 HGB aufgeführt.
Als Rahmenwerk im Sinne des § 289 d in Verbindung mit §315c Abs.3 HGB werden die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) in der Option "Kern" verwendet. Dabei wurden die von GRI genannten Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung des Berichtsinhalts und zur Berichtsqualität berücksichtigt. Sofern zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit sinnvoll, enthalten einige Abschnitte auch Daten aus dem Vorjahr, um den Lesern Änderungen im Zeitverlauf aufzeigen zu können. Eine Übersicht der GRI-Verweise findet sich im Berichtsteil Weitere Informationen.
Ziel unseres Nichtfinanziellen Berichts ist es, die relevanten Bedürfnisse und Anforderungen unserer Stakeholder – zum Beispiel Aktieninhaber, Kunden, Partner, Mitarbeiter, Lieferanten, Investoren, Ratingagenturen sowie schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen und sonstige zivilgesellschaftliche Organisationen – an eine integre Kommunikation wesentlicher und relevanter nichtfinanzieller Aspekten zu erfüllen.
Das für TeamViewer wesentliche Thema Sicherheit und Datenschutz mit den Teilaspekten Infrastruktur und Produktsicherheit findet sich als eigenständiger Teil im Lagebericht. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Sinne des § 289 Abs.3 HGB zu Mitarbeiter- und Umweltaspekten werden im Lagebericht aufgeführt und im Nichtfinanziellen Bericht vertieft.
Dieser Nichtfinanzielle Bericht wurde vom Aufsichtsrat der TeamViewer AG gemäß § 171 Abs. 1 AktG geprüft und genehmigt.
____ TeamViewers Plattform für die digitale Vernetzung leistet relevante Beiträge für eine nachhaltigere Welt ____ Unterzeichnung des UN Global Compact ____ TeamViewer verpflichtet sich zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) der Vereinten Nationen ____ Positive Bewertungen durch ESG-Ratingagenturen im Geschäftsjahr 2020
NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE
TeamViewer ist die globale Plattform für die digitale Vernetzung von Menschen und Maschinen. Mit seinen Produkten und Dienstleistungen leistet das Unternehmen im Kerngeschäft einen relevanten Beitrag für eine nachhaltigere Welt:
- TeamViewer verbindet Menschen, die anderen Menschen privat helfen – weltweit, millionenfach und kostenfrei,
- TeamViewer unterstützt Geschäftskunden und ihre Mitarbeiter bei der Anwendung flexibler Formen der Arbeit und stärkt Möglichkeiten für eine bessere Balance von Arbeit und Privatleben, und
- TeamViewer ermöglicht allen Nutzern durch vermiedene Reisen die Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen.
Unsere Werte – Kundenfokus, Vertrauen, Sicherheit, Leidenschaft, Einfachheit und Vielfalt – sowie der Schutz von Umwelt und Klima sowie die Achtung der Menschenrechte bilden die Grundlagen für unser Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir ergänzen sie durch gute Unternehmensführung und die Wahrnehmung sozialer Verantwortung.
Die COVID-19-Pandemie hat im Berichtsjahr gesellschaftliche Herausforderungen in den Fokus gerückt. So zeigt sich die Notwendigkeit, die gemeinsamen Anstrengungen zur Entwicklung und Nutzung fortschrittlicher Technologien zu beschleunigen, um unvorhersehbare Herausforderungen zu bewältigen. TeamViewer-Lösungen ermöglichen es Millionen von Firmen- und Privatkunden trotz physischer Distanz, ihre Produktivität aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die Notwendigkeit von Reisen und damit Kosten und Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.
Das Vertrauen unserer Kunden auf die Sicherheit von persönlichen Daten und kritischen Informationen sowie die Verlässlichkeit und Verfügbarkeit unserer Produkte und Dienstleistungen sind dabei die Grundlage unseres nachhaltigen Wachstums. Dies zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, betrachten wir als unsere größte Verantwortung. Wie wir dieser Verantwortung gerecht werden, beschreiben wir im Kapitel Datenschutz.
Als Unterzeichner des UN Global Compact unterstützt Team-Viewer die zehn Prinzipien des UN Global Compact und die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Vereinten Nationen. Die SDGs sind ein zentraler konzeptioneller Rahmen für unsere Materialitätsanalyse und unsere Nachhaltigkeitsziele und wichtige Leitlinien für die Nachhaltigkeitsstrategie. Eine besondere Rolle nehmen die SDGs 4 (Hochwertige Bildung), 5 (Geschlechtergleichheit), 8 (Gute Arbeit und Wirtschaftswachstum), 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), 10 (Weniger Ungleichheiten), 12 (Nachhaltiger Konsum und Produktion), 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz), sowie 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) ein.
MATERIALITÄTSANALYSE
Aufbauend auf der Kategorisierung nichtfinanzieller Aspekte im Geschäftsbericht 2019 hat TeamViewer in einer mehrstufigen Materialitätsanalyse relevante und materielle nichtfinanzielle Themen für den Geschäftsbericht 2020 identifiziert.
Bei der Erstellung möglicher relevanter Themen wurden interne Dokumente, die drei wichtigsten nichtfinanziellen Ratings, Benchmarks und Wettbewerber, Industrie-Benchmark und -Ressourcen, regulatorische Themen sowie ESGund andere Reportings (insbesondere GRI, SASB, SDGs) ausgewertet. Durch die Einbeziehung Stakeholder-orientierter Standards wurden die Ansprüche verschiedener Interessensgruppen in der Materialitätsanalyse berücksichtigt. Aus dieser externen Betrachtungsweise wurde eine Liste mit 70 relevanten Themen abgeleitet.
Im Rahmen eines internen Expertenworkshops wurde diese Liste um interne Aspekte ergänzt. Dabei wurde qualitativ eingeschätzt, ob und inwieweit das wirtschaftliche Handeln von TeamViewer Auswirkung auf Wirtschaft, Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaft aufweist.
Zur Validierung dieser Ergebnisse hat ein erweiterter Expertenkreis aus Communications, Compliance, Corporate Operations, Corporate Development, CSR, Finance, Human Resources, Investor Relations, Legal, Marketing und Public Relations die Ergebnisse erneut in einer Skala von 0–20 quantifiziert und qualifiziert. Die Priorisierungen wurden dabei im Grunde bestätigt und nicht wesentlich geändert.
Handlungsfelder
Ergebnis dieses Prozesses sind 21 für das Unternehmen relevante Themen, die sechs Handlungsfeldern zugeordnet wurden (siehe Tabelle).
Relevante Themen haben eine hohe oder sehr hohe Bedeutung aus der Stakeholder-Perspektive oder eine hohe oder sehr hohe Auswirkung auf die relevanten Schutzgüter. Neun Themen, die oberhalb dieser Bewertungen liegen, sind für uns materiell.
Materielle nichtfinanzielle Aspekte der TeamViewer AG
Die nachfolgenden nichtfinanzielle Aspekte wurden als materiell in Bezug auf mindestens eine der beiden Perspektiven (outside-in/inside-out) identifiziert:
- Datenschutz und Informationssicherheit,
- Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Systemen und Diensten,
- Gute Unternehmensführung,
- Produktauswirkungen auf den Umweltschutz,
- Attraktivität als Arbeitgeber,
- Klimaschutz,
- Soziale Verantwortung,
- Vielfalt und Antidiskriminierung, und
- Zugänglichkeit von Produkten.
Materielle Themen

Materielle nichtfinanzielle Aspekte der TeamViewer AG

Inside-out: Betrachtung der Auswirkungen ("impact") unseres Handelns als Unternehmen
Die Materialitätsmatrix zeigt die Positionierung der für das Unternehmen wesentlichen nichtfinanziellen Aspekte. Mindestens eine der beiden Perspektiven (outside-in/inside-out) ist dabei in punkto Materialität mit einer wesentlichen Kategorisierung versehen.
Basierend auf dieser Wesentlichkeitsanalyse werden Ressourcen wie Zeit, Aufwand und Budget zugewiesen, um künftig weitere Fortschritte zu erzielen. Sie prägen damit die Nachhaltigkeitsstrategie und unsere Berichterstattung.
Wichtigste Sustainable Development Goals für TeamViewer
02 Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell
NACHHALTIGKEITSZIELE
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die 2015 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, ist ein Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand. TeamViewer verpflichtet sich zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) und erkennt die Bedeutung aller 17 Ziele an. TeamViewer ist der Überzeugung, dass das Potenzial technologischer Innovation von grundlegender Bedeutung ist, um unsere Gesellschaft zu einer nachhaltigeren Lebens- und Arbeitsweise zu führen.
Um Ressourcen und Bestrebungen bestmöglich einsetzen zu können, konzentriert sich TeamViewer auf acht Fokus-SDGs, in denen das Unternehmen einen starken Beitrag zur Verbesserung leisten kann.
Auf dieser Grundlage arbeitet TeamViewer an einem Nachhaltigkeitsprogramm mit konkreten Maßnahmen, Zielen und einem verbindlichen zeitlichen Rahmen.

Dabei werden auch die ESG-Ratings kritisch ausgewertet. TeamViewer wurde 2020 unter anderem durch folgende ESG-Ratingagenturen hinsichtlich der Performance in den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG) bewertet:
Ziel von TeamViewer ist eine kontinuierliche Verbesserung der ESG-Ratings, zumindest aber das Halten der guten Bewertungen bei prognostiziert strengeren ESG-Ratinganforderungen in Zukunft.

1 The use by TeamViewer AG of any MSCI ESG research llc or its affiliates ("MSCI") data, and the use of MSCI logos, trademarks, service marks or index names herein, do not constitute a sponsorship, endorsement, recommendation, or promotion of TeamViewer by MSCI. MSCI services and data are the property of MSCI or its information providers and are provided 'as-is' and without warranty. MSCI names and logos are trademarks or service marks of MSCI.
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NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT
TeamViewer hat in den letzten Jahren damit begonnen, unternehmerische Verantwortung und die damit verbundenen Herausforderungen vor allem im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz strategisch anzugehen. Im Jahr 2020 wurden gezielt Initiativen zur Stärkung des strategischen und operativen Nachhaltigkeitsmanagements gestartet.
Zentral ist dabei die Etablierung einer Sustainability Funktion unter der Leitung des Director Corporate Development, der direkt an das Management Board, respektive den CFO berichtet. Zudem soll auch dem Aufsichtsrat, respektive dem Prüfungsausschuss, regelmäßig über Fortschritte und Planungen der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen berichtet werden. Als Schnittstellenfunktion legt die Funktion Analysen, Entscheidungsvorlagen und Empfehlungen vor, koordiniert die nichtfinanziellen Themen, sichert die strategische und operative Entwicklung sowie das Nachhaltigkeitsreporting im funktionsübergreifenden Dialog und steht als fachlicher Ansprechpartner der ESG-Ratingagenturen zur Verfügung.
Zur strategischen Steuerung unserer Nachhaltigkeitsthemen wurden diese 2020 zweimal im Rahmen des Senior Leadership Team Meetings besprochen und konkrete Maßnahmen beschlossen. Das Senior Leadership Team nimmt dabei die Funktion eines Sustainability Steering Board ein. TeamViewer plant zur stärkeren Verankerung der nichtfinanziellen Themen in unsere Geschäftstätigkeit dieses Sustainability Steering Board auszubauen.
Die Unterzeichnung des UN Global Compact im August 2020 war unter anderem eine Maßnahme im Rahmen stärkerer Zusammenarbeit mit globalen Partnern und Initiativen. Ein wichtiger Meilenstein war auch die Einführung der Vier-Säulen-Strategie als Rahmenwerk unseres sozialen Engagements (siehe Kapitel Soziale Verantwortung).
Mit der kritischen Entwicklung der Klimakrise und der Aufnahme von Umwelt- und Klimabelange in das Chancen- und Risikomanagement hat das Thema Klimaschutz auch für die TeamViewer AG eine besondere Bedeutung erlangt. Entsprechend wurde der unternehmens- und produktbezogene CO2e-Fußabdruck für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 berechnet.
Durch die Erfassung, Validierung und Analyse der entsprechenden Daten konnte das Unernehmen CO2 e-Emissions-Reduktionsziele für seine Organisation ableiten und gleichzeitig vermiedene Emissionen durch den Einsatz unserer Produkte valide quantifizieren. TeamViewer verpflichtet sich, seinen operativen Betrieb klimaneutral zu gestalten (siehe Kapitel Umwelt und Klimaschutz).
ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE
Als verantwortungsbewusstes globales Unternehmen sieht sich TeamViewer in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass im eigenen Geschäftsbetrieb, in der gesamten Wertschöpfungskette und durch die unternehmenseigenen Produkte keine Menschenrechte verletzt werden. TeamViewer respektiert internationale Standards zum Schutz der Menschenrechte und setzt sich im Rahmen seines Einflussbereichs für deren Einhaltung ein. Entsprechende Regelungen sind in unserem Code of Conduct und im Supplier and Business Partner Code of Conduct festgehalten, dessen Anerkennung für Lieferanten und andere Geschäftspartner verpflichtend ist.
TeamViewer setzt sich innerhalb des eigenen Unternehmens wie auch der gesamten Wertschöpfungskette für die Einhaltung von internationalen Standards zum Schutz der Menschenrechte ein.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hält sich TeamViewer an die Menschenrechtsstandards, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR), der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit hervorgehoben werden. Als Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen bekräftigt TeamViewer sein Engagement für die Integration der zehn Prinzipien, insbesondere der ersten beiden Prinzipien im Hinblick auf die Menschenrechtsstandards, in die eigene Geschäftstätigkeit.
Intern formalisiert der TeamViewer Code of Conduct diese Überzeugungen und Verpflichtungen. Er spiegelt bestehende Richtlinien zur Gewährleistung der grundlegenden Standards unseres Geschäftsverhaltens wider und versucht mögliche Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Damit TeamViewer seiner Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte gerecht wird, sind mehrere Funktionen damit betraut, fortlaufende menschenrechtliche Due-Diligence-Prozesse durchzuführen. Sie ermitteln oder verhindern mögliche Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen, melden Risiken und tatsächliche Verletzungen, beenden mögliche negative menschenrechtliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und bemühen sich gegebenenfalls um Wiedergutmachung.
TeamViewer Mitarbeiter erhalten regelmäßige Schulungen zu unserer Menschenrechtspolitik und zu Menschenrechtsverfahren. Ein Whistleblower-System ermöglicht unter anderem die anonyme Berichterstattung potenzieller Menschenrechtsverletzungen.
Im Jahr 2020 wurden bei TeamViewer keine wesentlichen Vorfälle von Menschenrechtsverletzungen gemeldet.
Steuerstrategie
die folgenden Punkte:
management,
BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG
TeamViewer verpflichtet sich im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten zur Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze und Richtlinien. Interne Richtlinien zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind verabschiedet und verbindlich für alle Mitarbeiter.
Ethisches und transparentes Verhalten im Geschäftsverkehr sowie zwischen Mitarbeitern, Lieferanten und Geschäftspartnern ist für TeamViewer ein absoluter Standard. Dazu gehören neben der Einhaltung gesetzlicher Antikorruptionsvorschriften auch faire Geschäfts-, Marketing- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prinzipien, Prozesse und Meldewege sind im Code of Conduct, der Anti-Bribery and Corruption Policy sowie dem Supplier and Business Partner Code of Conduct festgehalten. Regelmäßige Schulungen aller Mitarbeiter und Due Diligence Prozesse unserer Lieferanten und Partner stellen die Einhaltung sicher.
Ethisches und transparentes Verhalten im Geschäftsverkehr ist bei TeamViewer absoluter Standard.
Eine Überprüfung der Einhaltung der Prinzipien der Anti-Bribery and Corruption Policy erfolgt durch regelmäßige Berichterstattung der Bereichsleiter an die Compliance-Abteilung. Beobachtungen und Verstöße können anonym über das Whistleblower-System gemeldet werden.
Aus dem Jahr 2020 sind TeamViewer keine wesentlichen Fälle bekannt, in denen ein Verstoß gegen Antikorruptionsund Bestechungsbestimmungen festgestellt oder gemeldet wurden.
TRANSPARENZ UND ZUSAMMENARBEIT
TeamViewer ist davon überzeugt, dass hinter jedem erfolgreichen Unternehmen eine transparente Kommunikation und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen und Behörden steht. Den Grad der Transparenz und Offenlegung für alle Aspekte der Geschäftstätigkeit will TeamViewer, unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen, kontinuierlich erhöhen. Die Themen Informationssicherheit und Datenschutz haben dabei einen besonderen Stellenwert (siehe auch Kapitel Sicherheit und Datenschutz). Die offene und transparente Kommunikation mit externen Stakeholdern wie ESG-Ratingagenturen wird weiter gepflegt.
Steuertransparenz
Steuerzahlungen sind ein wichtiger Teil des wirtschaftlichen und sozialen Gesellschaftsbeitrags des TeamViewer-Konzerns. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von 33 Mio. EUR Ertragsteuern gezahlt. Ein gerechtes und faires Steuersystem spielt eine wesentliche Rolle für alle Länder, in denen TeamViewer tätig ist. TeamViewer handelt deshalb in allen Steuerfragen transparent und verantwortungsbewusst. Um dies sicherzustellen, zahlt die Gesellschaft ihren fairen Steueranteil und arbeitet weltweit vertrauensvoll mit Steuerbehörden zusammen.
TeamViewer unterstützt das Ziel eines globalen Steuersystems, das Stabilität und gerechte Steuern für die beteiligten Regierungen und Unternehmen gewährleistet. Dazu verfolgt die Gesellschaft insbesondere die Entwicklung auf OECD-Ebene und richtet ihr steuerliches Handeln daran aus.
Compliance-Managements, und
Einhalten der geltenden Steuergesetze,
Anwendung eines effektiven Tax-Risk- und
Die Steuerstrategie der Gesellschaft umfasst insbesondere
Aufbau einer der Unternehmensgröße entsprechende Organisationstruktur für ein angemessenes Steuer-
Handeln als verantwortungsbewusster Steuerzahler.
Die Steuerstrategie befindet sich im Einklang mit der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie von TeamViewer. Die Zahlung eines sogenannten "fair shares" an Steuern hat durch die Finanzierungsfunktion von Steuerzahlungen für die jeweiligen Staaten einen mittelbaren Einfluss auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Steuerpraktiken, die diesen Zielen widersprechen, lehnt TeamViewer ab. Dieser Ansatz beinhaltet insbesondere folgende Punkte:
Keine aggressive Steuerplanung
TeamViewer wendet die geltenden Steuerregelungen nach herrschender Auslegung an. Dies gilt auch für die Vermeidung von Doppelbesteuerung durch entsprechende zwischenstaatliche Abkommen.
Die von TeamViewer angewendeten Steuerpraktiken sowie Transaktionen mit und zwischen den Konzerngesellschaften werden den jeweiligen Finanzverwaltungen im Rahmen von Steuererklärungen oder anderer Mitteilungspflichten offengelegt. Die Gesellschaft stellt darüber hinaus sicher, dass die Preisgestaltung unserer konzerninternen Aktivitäten im Einklang mit dem OECD-Fremdvergleichsprinzip sowie den lokalen Verrechnungspreisregeln steht, um die angemessene Steuer auf entstehende Gewinne in den beteiligten Staaten zu zahlen. Aggressive Steuerplanungen im Sinne von künstlichen Strukturierungen, also ohne zugrunde lie-
genden Geschäftszweck oder wesentlicher wirtschaftlicher Substanz werden nicht angewendet.
Kein Engagement in Steueroasen
TeamViewer verlagert keine Geschäftsaktivitäten in sog. Steueroasen, um Steuern zu vermeiden, die an anderer Stelle anfallen würden. Der Begriff der sogenannten Steueroase basiert dabei auf der "List of non-cooperative Tax Jurisdictions" der EU.
Tax Governance, Tax Compliance und Tax Risk Management
Tax Governance
Die Steuerfunktion von TeamViewer ist Teil der Finanzfunktion, die dem Chief Financial Officer untersteht. Die Steuerabteilung überwacht die Einhaltung der gesamten Steuerstrategie, stellt die Abstimmung zu Steuerfragen im gesamten Konzern sicher und koordiniert lokale Steueranforderungen innerhalb des Konzerns. Die Vergütung der Mitarbeiter der Steuerfunktion steht nicht im Zusammenhang mit der Steuerquote des Unternehmens.
Tax Compliance
TeamViewer ist in über 180 Ländern weltweit tätig. Ergänzend zu Steuerzahlungen auf das eigene Einkommen behält TeamViewer auch Umsatzsteuern oder sonstige Quellensteuern im Rahmen von Kunden- und Lieferantenzahlungen ein. Steuerzahlungen sind somit ein wesentlicher Bestandteil des Beitrags für die Gesellschaft durch das Unternehmen. Die Steuerabteilung gibt dabei Vorgaben zur Einhaltung der lokalen Steuervorschriften für den gesamten Konzern.
Des Weiteren können die Mitarbeiter des Unternehmens zur Meldung von unethischen oder gesetzeswidrigen Verhaltensweisen und Aktivitäten (sogenannte "unethical or unlawful behavior") mit steuerlichem Bezug bestehende, konzernweite Prozesse wie das Whistleblowing-System nutzen.
Tax Risk Management
Das Tax Risk Management ist eingebunden in das allgemeine konzernweite Risikomanagement (siehe auch Seite 47). Die interne Steuerabteilung identifiziert, bewertet, überwacht und steuert mögliche steuerliche Risiken. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Leiter Finanzen zu steuerlichen Risiken statt. Bei Unsicherheiten werden externe Steuerexperten hinzugezogen.
Stakeholder-Dialog und Advocacy
TeamViewer ist überzeugt, dass ein verantwortungsbewusstes Einhalten von Steuergesetzen die positive wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unterstützt. TeamViewer unterstützt die Arbeit für ein besseres und gerechteres Steuersystem auf nationaler und internationaler Ebene, um die verschiedenen Interessen von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auszugleichen. Zudem erfolgt anlassbezogen ein kooperativer Austausch mit der zuständigen Finanzverwaltung.
Derzeit bestehen keine weiteren Mitgliedschaften der verantwortlichen Personen in steuerlichen Interessenvertretungen und kein daraus folgender politischer Austausch.
Unternehmenswerte von TeamViewer
03 Mitarbeiter
03 Mitarbeiter
____ Unternehmenswerte: Vertrauen, Leidenschaft, Kundenorientierung, Sicherheit, Einfachheit und Vielfalt ____ 483 neue Mitarbeiter eingestellt ____ Mitarbeiterbindung deutlich verbessert ____ Engagement für Vielfalt und Antidiskriminierung ____ Zielgröße für Frauen in Führungspositionen festgelegt ____ Gleichheit der Vergütung von Frauen und Männern ____ 34 % Frauenanteil
PERSONALMANAGEMENT UND UNTERNEHMENSKULTUR
Unsere Mitarbeiter sind ein Schlüsselfaktor für die erfolgreiche Umsetzung unserer Unternehmensziele. Mehr denn je hängt unser zukünftiger Erfolg von unserer Fähigkeit ab, hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zu unserer Unternehmenskultur passen, zu rekrutieren, weiterzuentwickeln und an unser Unternehmen zu binden.
In einem für alle herausfordernden Jahr haben unsere Werte – Vertrauen, Leidenschaft, Kundenorientierung, Sicherheit, Einfachheit und Vielfalt – und ein starker Zusammenhalt der Mitarbeiter einen wesentlichen Beitrag zu unserem unternehmerischen Erfolg geleistet.
Das prägt unsere Unternehmenskultur. Als schnell wachsendes Unternehmen ist uns bewusst, dass nachhaltiges Wachstum nur im Kontext einer werteorientierten Unternehmenskultur gelingen kann. Die Verankerung unserer Werte in unserem Arbeitsumfeld und die Gestaltung einer nachhaltigen, werteorientierten Unternehmenskultur bleibt daher eine hohe Priorität.

Wir streben ein von Offenheit und Ehrlichkeit geprägtes Arbeitsumfeld an, dass es Mitarbeitern ermöglicht, sich mit der notwendigen Agilität und Reichweite eines digitalen Arbeitsumfeldes erfolgreich zu entwickeln. Unser Engagement dafür spiegelt sich auch in unseren Arbeitspraktiken und den täglichen Interaktionen wider, die Mitarbeiter mit unserem Führungsteam und den Managern im gesamten Unternehmen haben können.
Eine jährliche Mitarbeiterbefragung unterstützt die Ausrichtung unseres Personalmanagements und treibt deren Entwicklung voran, indem sie auf die Themen abzielt, die die Prioritäten und Strategien des Unternehmens widerspiegeln und sinnvolle Verbesserungen unserer Unternehmenskultur ermöglichen. Der Employee Engagement Index lag mit 73% über unserer Vergleichsbenchmark von 70%.
Die Verantwortung für unser Personalmanagement liegt bei der Senior Vice President HR, die direkt an den Vorstand respektive unseren CFO berichtet.
A_AN UNSERE AKTIONÄRE B_ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT C_KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_NICHTFINANZIELLER BERICHT E_WEITERE INFORMATIONEN
03 Mitarbeiter
MITARBEITERGEWINNUNG
Dank der erfolgreichen Rekrutierung von Mitarbeitern in allen Bereichen unseres Geschäftsbetriebs haben wir unsere Pläne für unser Mitarbeiter-Wachstum im Geschäftsjahr 2020 umsetzen können.
Anzahl der Mitarbeiter

Stand 31.12.2020, Angaben in Vollzeitäquivalenten (FTE)
Die COVID-19-Pandemie hat uns dazu veranlasst, unsere Methode für die Einstellung und das Onboarding von Mitarbeitern zu ändern. Unsere Erfahrung als ein führender Player im Digitalgeschäft war ein wichtiger Erfolgsfaktor bei der Bewältigung dieser Herausforderung.
Obwohl wir nicht an diversen Recruiting-Veranstaltungen verschiedener Hochschulen, Gemeinschaftsgruppen, Messen oder sonstigen Veranstaltungen teilnehmen konnten, wirkte sich dies nicht negativ auf die Rekrutierung von Toptalenten in allen Funktionsbereichen weltweit aus.
Insgesamt haben wir im Berichtszeitraum 483 Mitarbeiter eingestellt. Es ergibt sich im gleichen Zeitraum ein Nettozuwachs von 415 Mitarbeitern.
Erhebliche Investitionen in unsere F&E-Organisation waren ein wesentliches, strategisches Handlungsfeld im Geschäftsjahr 2020 und wir konnten die Anzahl der Beschäftigten im Bereich F&E an unseren Standorten in Deutschland, Armenien und Griechenland um gesamt 130 auf nun 384 F&E-Mitarbeiter steigern (+51%).
Darüber hinaus haben wir in allen Regionen unser Vertriebsteam ausgebaut und die Anzahl der Vertriebsmitarbeiter um gesamt 173 auf nun 495 Vertriebsmitarbeiter erhöht (+54%). Nicht zuletzt ist uns die Diversität unserer Belegschaft wichtig. So finden sich unter unseren Neueinstellungen 35 % Frauen und Mitarbeiter aus mehr als 40 verschiedenen Nationalitäten.
MITARBEITERBINDUNG
Neben dem Recruiting ist die Mitarbeiterbindung ein bedeutsamer Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung unserer Wachstumspläne. Hierzu bieten wir eine wettbewerbsfähige Vergütung und weitere Leistungen für Mitarbeiter, flexible Arbeitsvereinbarungen, ein positives, dynamisches Arbeitsklima sowie persönliche Wachstums- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten an.
Wir wissen, dass wir in einer hart umkämpften Branche gerechte und angemessene Vergütungs- und Versorgungspakete anbieten müssen. Unsere entsprechenden Programme zielen darauf ab, sowohl durch globale als auch lokale Angebote die besten Mitarbeiter für uns zu gewinnen und zu binden. Allen Mitarbeitern wird ein Unternehmensbonus gewährt, der sich an geschäftlichen und finanziellen Zielen ausrichtet. Für Vertriebsmitarbeiter gilt ein gesondertes Bonussystem.
Im Jahr 2020 wurden

neue Mitarbeiter eingestellt
Spätestens seit die COVID-19-Pandemie sich auf unsere Arbeitsweisen ausgewirkt hat, ist der Bedarf an flexiblen Arbeitsvereinbarungen hoch relevant. Wir waren in der Lage, alle unsere Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten zu lassen und sie nach Möglichkeit wieder in unsere Firmenbüros zurückzuholen. In diesem Zusammenhang haben wir unsere Homeoffice-Richtlinien angepasst, um den neuen Erwartungen der Mitarbeiter Rechnung zu tragen und ihnen zur Berücksichtigung ihrer persönlichen Bedürfnisse mehr Flexibilität zu verschaffen.
Unser Teilzeitprogramm unterstreicht unser Engagement in dieser Hinsicht. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 nahmen 63 Mitarbeiter an diesem Programm teil.
TeamViewer ist in der Lage, sichere Arbeitsplätze zu bieten, ein attraktives Vergütungs- und Versorgungspaket aufrechtzuerhalten und flexible Arbeitsoptionen anzubieten. Auch der hohe gesellschaftliche Mehrwert unseres Geschäftsmodells ist ein relevanter Wettbewerbsfaktor, der sich auch in der Verbesserung der Mitarbeiterbindung zeigt.
03 Mitarbeiter
Plus 5-%-Punkte im Jahr 2020:
Mitarbeiterbindung 91%
Entsprechend konnte die Mitarbeiterbindung im Geschäftsjahr 2020 (91%) gegenüber 2019 (86%) deutlich verbessert werden.1 Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei TeamViewer ist gegenüber 2019 leicht gesunken (2020: 2,9 Jahre; 2019: 3,1 Jahre). Wir sehen dies dennoch als positives Signal unserer Langzeitbeschäftigten, besonders vor dem Hintergrund der im Jahr 2020 hohen Anzahl an neu eingestellten Kollegen, die den diesjährigen Durchschnitt senken.
VIELFALT UND ANTIDISKRIMINIERUNG
Als eine globale Organisation profitiert TeamViewer von der Vielfalt seiner Belegschaft.
Im Geschäftsjahr 2020 haben wir konkrete Maßnahmen durchgeführt, um unser Engagement in dieser Hinsicht zu stärken. Wir veröffentlichen demografische Angaben, schulen Mitarbeiter stärker und haben eine geschlechtsspezifische Gehaltsanalyse durchgeführt. Mit dieser Analyse (siehe auch Ausführungen auf Seite 163) wurde bestätigt, dass TeamViewer über gerechte und gleiche Vergütungsgrundsätze verfügt.
Der TeamViewer Code of Conduct legt die grundsätzlichen Leitlinien fest, wonach alle Mitarbeiter auf nicht-diskriminierende Weise und unter Beachtung des Gleichbehandlungsprinzips miteinander interagieren.
Gleichstellung von Frauen und Männern
TeamViewer ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern wichtig. Wir wollen zunehmend mehr Frauen rekrutieren und eine gleichberechtigte Einbindung von Frauen in Führungs- und Entscheidungsprozesse unseres Unternehmens sicherstellen.
Zum 31. Dezember 2020 betrug der Frauenanteil unserer weltweit Beschäftigten 34 %. Unser Ziel ist es, den Frauenanteil weiter auszubauen und eine Spitzenposition im Vergleich der führenden Unternehmen unserer Branche einzunehmen.
34 % ¢ 66 %
Ein wesentlicher Indikator, der die Gleichstellung der Geschlechter bei TeamViewer unterstreicht, ist der Anteil der Frauen in Führungspositionen. Neben den Zielgrößen für Aufsichtsrat (33%) und Vorstand (25%) (siehe auch Seite 72 in der Erklärung zur Unternehmensführung) fördert TeamViewer die Beteiligung von Frauen in Führungspositionen innerhalb seines Geschäftsbetriebs.
Ergänzend zu den Beschlüssen des Vorjahres hat der Vorstand in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 eine Zielgröße für den Anteil weiblicher Führungskräfte auf 33% festgelegt. Dieses Ziel ist bis 31. Dezember 2024 zu erreichen und entspricht einer Steigerung von jährlich 1% zum Basisjahr 2020 (29%) über die kommenden vier Jahre hinweg.
Im Jahr 2020 belief sich der Frauenanteil in Führungspositionen auf 29%. Führungsposition beinhalten dabei Teamleiter (Managers Managing Employees or Teams) sowie mittleres und oberes Management (Managers Managing Managers).
Frauenanteil in Führungspositionen
| 2020 | Zielgröße | Zu erreichen bis | |
|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | 0% | 33% | 31. Dezember 2023 |
| Vorstand | 0% | 25% | 31. Dezember 2023 |
| Konzern | 29% | 33% | 31. Dezember 2024 |
Neben den Zielsetzungen für den Frauenanteil ist für TeamViewer eine Gleichstellung der Geschlechter hinsichtlich der Vergütung der zweite Schlüsselindikator, der gleiche Chancen innerhalb unseres Einflussbereichs fördern soll.
TeamViewer wendet bei allen Rekrutierungsaktivitäten den Gleichbehandlungsgrundsatz an und gewährt die gleiche Vergütung für Frauen und Männer. Zusätzlich verpflichtete sich TeamViewer dazu, in jedem Jahr (beginnend 2020) die geschlechterspezifische Vergütung zu prüfen und eine Gleichstellung in dieser Hinsicht zu erreichen.
1 Die Mitarbeiterbindung definieren wir als das Verhältnis der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl abzüglich der Mitarbeiter, die das Unternehmen freiwillig verlassen haben, zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl (umgerechnet in FTE).
Eine initiale Analyse der geschlechterspezifischen Vergütung unter vergleichbaren Gruppen innerhalb des bestehenden Mitarbeiterstamms (gleiche Berufsbezeichnung, Seniorität, Betriebszugehörigkeit, Standort)1 ergab, dass TeamViewer seine Mitarbeiter geschlechtsunabhängig gleich gut bezahlt. Es gab keine Hinweise auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Bezahlung. Frauen erhielten demnach zwischen 94,6% und 102,5% des Gehalts ihrer männlichen Kollegen, was zu einer Gesamtquote von 98,8% über alle analysierten Mitarbeitergruppen führte. Da wir Vielfalt schätzen und Gleichberechtigung fördern, sehen wir dennoch noch Raum für Verbesserungen und werden die Analyse im Jahr 2021 weiterführen und die Ergebnisse weiterhin jährlich berichten.
Kulturelle Vielfalt
TeamViewer beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 Mitarbeiter aus mehr als 70 unterschiedlichen Nationalitäten. Allein an unseren deutschen Standorten haben wir in diesem Jahr Mitarbeiter aus mehr als 40 Nationen neu eingestellt und zahlreiche internationale Umzüge unterstützt, um talentierte Fachkräfte für eine Anstellung bei TeamViewer zu gewinnen.
MITARBEITERTRAINING UND -ENTWICKLUNG
Schulungen und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter tragen maßgeblich dazu bei, erwartetes Umsatzwachstum zu erzielen, unser Produktangebot zu erweitern und Erwartungen unserer Kunden weiterhin gerecht werden zu können. Die Rückmeldungen im Rahmen unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung zeigten, dass die berufliche Weiterentwicklung und die Weiterentwicklung von Führungskräften für unsere Belegschaft wichtig sind.
Mitarbeiter sollten die Chance bekommen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und auszubauen, einen Beitrag für eine sinnvolle Arbeit zu leisten und gefördert zu werden. Deshalb erhöhen wir kontinuierlich das Angebot an Schulungen für unsere Mitarbeiter.
Berufliche Weiterentwicklung von Mitarbeitern und Führungskräften sind für unsere Belegschaft wichtig.
Im Kontext der COVID-19-Pandemie haben wir alle unsere Präsenzschulungsprogramme digitalisiert, um den Zugang zu Lernmöglichkeiten sicherzustellen und die persönliche und berufliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter zu fördern. Wir bieten und betreiben Programme zu verschiedenen Zeiten, um allen Mitarbeitern in den verschiedenen Zeitzonen gerecht zu werden.
Speziell im Geschäftsjahr 2020 wurden aufgrund der COVID-19-Pandemie Programme zur Unterstützung von Homeoffice und zur Mitarbeiterführung dezentraler Teams sowie Schulungen zur Sensibilisierung für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz eingeführt. Damit werden Mitarbeiter im Homeoffice unterstützt und die Sicherheit unserer IT-Infrastruktur sichergestellt. Weitere Schwerpunkte und neue freiwillige sowie verpflichtende Schulungen wurden rund um die Themen Compliance (inklusive Antidiskriminierung) und Führungskräftetraining angeboten.
2021 werden wir in den weiteren Ausbau der Schulungsprogramme investieren, beispielsweise durch verstärktes Training unserer Führungskräfte zum Ausbau von Führungskompetenzen.
GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN
03 Mitarbeiter
Wir sind uns der Agilität des Arbeitsumfeldes unserer Mitarbeiter bewusst. Gesundheit und Wohlbefinden waren daher Schwerpunkte unserer Entscheidungen und Angebote während des Jahres. Durch das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter ist sichergestellt, dass sie so gut wie möglich leistungsfähig, produktiv und zufrieden sein können. Aus diesem Grund haben wir unsere Initiativen im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden regelmäßig angepasst. Unsere jährlichen Gesundheitstage konnten wir aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht in der gewohnten Form durchführen, stattdessen haben wir nach Möglichkeit lokale Gesundheitsprogramme und neue virtuelle Fitness- und Bewegungsangebote eingeführt und zur Nutzung verschiedener virtueller bzw. Online-Veranstaltungen zur Pflege sozialer Kontakte ermuntert. Unsere flexiblen Arbeitspraktiken haben es den Mitarbeitern ermöglicht, eine Balance zwischen Privatleben und Beruf zu finden. Der psychischen Belastung unserer Mitarbeiter versuchen wir durch Maßnahmen wie der Gefährdungsbeurteilung vorzubeugen.
Wir haben weltweit Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um das von COVID-19 ausgehende Risiko für unsere Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Zu unseren Maßnahmen zählten die vorübergehende Schließung unserer Büros, die Aufforderung an alle Mitarbeiter, Homeoffice-Möglichkeiten zu nutzen, die Einführung neuer Hygieneregeln in den Büros sowie die Einstellung aller Geschäftsreisen, sowohl landesweit als auch international. Wir haben globale und lokale Krisenteams gebildet, die die Auswirkungen des Virus aktiv überwachen und unsere Arbeitspraktiken und -richtlinien anpassen, damit die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Sicherheit unserer Mitarbeiter gewährleistet sind. Mindestens einmal jährlich werden alle Mitarbeiter zu den Themen Arbeitssicherheit und Wohlbefinden geschult.
1 Analysiert wurden Positionen mit der Bezeichnung "Inside Sales Representative" und "Software Developer" und "Customer Support Specialist" mit der gleichen Betriebszugehörigkeit, im gleichen Land und auf gleichem Senioritätslevel, da diese die größten und wichtigsten Rollen-Gruppierungen bei TeamViewer sind.
FEEDBACK
Flexible Arbeitsmodelle gehören für uns als führenden Anbieter von Konnektivitätslösungen zu den Erwartungen an ein gutes Arbeitgeber-Angebot. Neben ausgeweiteten Homeoffice-Möglichkeiten bieten wir auch Teilzeit-Modelle an. Im Geschäftsjahr 2020 nahmen 63 Mitarbeiter (entspricht einem
Um auch die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu fördern, bietet TeamViewer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und standortbedingt unterschiedlich Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub an und fördert aktiv die Reintegration von Müttern nach ihrer Rückkehr in den Beruf.
TeamViewer ist auf motivierte und engagierte Mitarbeiter angewiesen. Aus diesem Grund streben wir danach, die Erwartungen und Wünsche der Mitarbeiter bestmöglich zu kennen. Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, fördern wir Offenheit und organisatorische Transparenz und bieten verschiedene Methoden, mit denen wir unsere Mitarbeiter sowohl zu strategischen als auch zu operativen Themen auf dem Laufenden halten, dazu zählen beispielsweise regelmäßige Mitarbeiterversammlungen (All Hands Meetings) oder Company- beziehungsweise CEO-Updates. Ferner bieten wir Mitarbeitern vielfältige Möglichkeiten, Feedback zu geben, direkt durch unsere "open door policy" oder anonym durch ein Hinweisgebersystem, in der jährlichen Mitarbeiterbefragung oder weiteren unterjährigen Mitarbeiterumfragen.
Anteil von 4,9%) an Teilzeit-Programmen teil.
MITARBEITERENGAGEMENT UND
FLEXIBLES ARBEITEN
03 Mitarbeiter
164
res Gespür für die offene und diverse TeamViewer-Kultur zu entwickeln, vor allem wenn Telearbeit genutzt wird.
Der Employee Engagement Index lag mit 73 % über unserer Vergleichsbenchmark von 70 %.
Häufige Interaktionen innerhalb von Teams und abteilungsübergreifend sind für das Engagement der Mitarbeiter wichtig und wir fördern dies über unsere Kooperationsplattformen. Die regelmäßigen Updates ermöglichen es den Mitarbeitern, sich auf globaler Ebene zu vernetzen und ein besse-
Wir haben unsere jährliche Mitarbeiterbefragung durchgeführt, in der auch Fragen zu COVID-19 enthalten waren, um sicherzustellen, dass wir die Erwartungen der Mitarbeiter erfüllen. Die Teilnahmequote lag mit 87% auf einem hohen Niveau. Der Employee Engagement Index lag mit 73% über unserer Vergleichsbenchmark von 70%. Aufgrund der Änderung des durchführenden Anbieters im Jahr 2020, die mit der Veränderung einzelner Kriterien einherging, konnten keine Vergleiche mit den Ergebnissen der Vorjahre vorgenommen. Obwohl das Ergebnis des Employee Engagement Index bereits zufriedenstellend ist, wollen wir uns im kommenden Jahr weiter verbessern.
04 Umwelt- und Klimaschutz
165
04 Umwelt- und Klimaschutz
____ Einsatz der TeamViewer-Produkte vermeiden die Emission von ca. 37 Mio. Tonnen CO2 e ____ TeamViewer seit 2018 im eigenen Geschäftsbetrieb klimaneutral ____ Festlegung verbindlicher Klimaziele im Geschäftsjahr 2020 ____ Ermittlung der Treibhausgasemissionen erstmals gemäß GHG-Protokoll
KLIMASTRATEGIE
Der Schutz der Umwelt und des Klimas sind wichtige Anliegen von TeamViewer und wurden in der Materialitätsanalyse als wesentlich für das Unternehmen eingestuft.
Als Anbieter von Remote Connectivity Software sieht sich TeamViewer in der Pflicht, Kunden bei der Einsparung von CO2e-Emissionen zu unterstützen und den eigenen Geschäftsbetrieb umweltfreundlich und klimaneutral zu gestalten. Seit 2018 ist TeamViewer im eigenen Geschäftsbetrieb klimaneutral.
Zur weiteren Optimierung und zur strategischeren Ausrichtung bestehender Klima- und Umweltschutzmaßnahmen wurde im Geschäftsjahr 2020 eine neue Funktion für Nachhaltigkeit unter der Leitung des Director Corporate Development geschaffen, die direkt an den Vorstand respektive an den Chief Financial Officer berichtet. Aufgabe dieser Funktion ist es, bestehende Maßnahmen in einem Umweltmanagementsystem zu bündeln und kontinuierlich zu optimieren sowie die bestehende Klimastrategie weiter zu entwickeln und operative Maßnahmen zur Zielerreichung zu koordinieren. Cross-funktionale Teams gewährleisten die Einhaltung aller geltenden Umweltgesetze, behördlichen Vorschriften sowie freiwillig eingegangenen Verpflichtungen im Bereich Umweltschutz.
Zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität wurden im Geschäftsjahr 2020 verbindliche Ziele in Abstimmung mit dem Vorstand/Management Board festgelegt:
Verbleibende nicht vermeidbare Emissionen werden mit Zertifikaten ausgeglichen
-
- Kontinuierliche Klimaneutralität der eigenen operations1 – gleichzeitig Reduzierung der operationalen CO2 e-Emissionen pro Mitarbeiter um 50% bis 2025 (Jahresende), verglichen mit dem Basisjahr 2019.
-
- Erreichung einer Gesamt-Klimaneutralität (Net-Zero; Full Scope 1–3 GHG-Protokoll) bis spätestens 2030 – gleichzeitig Reduzierung der Scope-1–3-Emissionen um 50% (in Relation zu Millionen EUR Umsatz).
TeamViewer prüft vor diesem Hintergrund die Erweiterung des Klimareportings gemäß CDP (Carbon Disclosure Project) und SBTi (Science Based Targets Initiative).
Umweltschutz ist ein wichtiges Thema in der gesamten Wertschöpfungskette des Unternehmens. Grundprinzipien zu ressourcenschonendem Handeln sind im Code of Conduct und im Supplier and Business Partner Code of Conduct, der sich an vor- und nachgelagerte Geschäftspartner richtet, verankert. TeamViewer strebt einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie, Wasser und anderen natürlichen Ressourcen im gesamten Geschäftsbereich an. Das Unternehmen optimiert die Energieeffizienz und bevorzugt – sofern umsetzbar – regenerative Energiequellen.

1 Durch die Kompensation der Scope-1- und -2-Emissionen sowie der Scope-3- Emissionen, die dem eigenen Betrieb zugeordnet werden können (z.B. Reiseund Pendleraktivitäten; siehe auch Definition unter Operative Emissionen)
Der Weg zur Klimaneutralität
Es sind keine umweltrelevanten Vorfälle oder Bußgelder für das Jahr 2020 bekannt.
KLIMASCHUTZ UND KLIMANEUTRALITÄT
Der globale Klimawandel hat bereits beobachtbare Auswirkungen auf die Umwelt. Angesichts immer extremerer Wetterereignisse und zunehmender Umweltzerstörung ist das Handeln zur Begrenzung der Ursachen und Folgen eine der elementaren Herausforderungen unserer Zeit. Klimaschutz und das Erreichen global abgestimmter Ziele sind eine entscheidende gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderung. Im Jahr 2015 wurde mit dem Pariser Abkommen ein weltweites, rechtlich verbindliches Abkommen verkündet und von fast 190 Parteien unterzeichnet. Die Regierungen einigten sich auf das langfristige Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Als Unternehmen ist sich TeamViewer seiner Verantwortung für den Klimaschutz bewusst und handelt konsequent, indem es die Nutzung von technologischen Vorteilen als ein wirksames Mittel zur globalen Reduzierung von Kohlenstoffemissionen unterstützt.
Schon bei der Gründung von TeamViewer im Jahr 2005 war es ein zentrales Anliegen, physische Distanzen zu überwinden, indem man sich aus der Ferne mit Computern und anderen Geräten verbindet. Dieser Effekt führt letztlich nicht nur zu Effizienzgewinnen in Form von Zeit- und Geldersparnis für unsere Kunden, sondern trägt darüber hinaus in hohem Maße zur Reduktion von Kohlenstoffemissionen bei. Jede durch den Einsatz eines TeamViewer-Produkts ersetzte Reise bedeutet, dass Emissionen vermieden werden.
Seit 2018 stellt TeamViewer die durch die eigene Geschäftstätigkeit verursachten Emissionen klimaneutral.
Im Einklang mit unserem Produktangebot und dem damit verbundenen Versprechen grüner Technologie ist es das ultimative Umweltziel von TeamViewer, anderen Menschen zu ermöglichen, ihre Kohlenstoffemissionen zu reduzieren, indem wir eine einfach zu bedienende Technologie zur Verfügung stellen, die es ermöglicht, sich von überall und zu jeder Zeit aus der Ferne mit jedem Gerät zu verbinden. Gleichzeitig verpflichtet sich TeamViewer seine eigenen Emissionen zu reduzieren und stellt den eigenen Geschäftsbetrieb bereits seit 2018 klimaneutral.1 Klimabildung wird zudem als ein zentraler Einflussfaktor auf zukünftige Verbesserungen gesehen, weswegen in Abstimmung mit dem TeamViewer-Rahmenwerk zur sozialen Verantwortung (siehe auch Seite 171), jährlich Projekte zur Förderung der Klimabildung unterstützt werden.
KLIMABILANZ
04 Umwelt- und Klimaschutz
TeamViewer sieht die Bedeutung transparenter Wertschöpfungsketten bei der Umsetzung globaler Klimastrategien. Im Geschäftsjahr 2020 hat das Unternehmen daher erstmals die Treibhausgasemissionen gemäß GHG-Protokoll ermittelt. TeamViewer wurde dabei von einem wissenschaftlichen Partnerunternehmen unterstützt. Ausgehend vom Basisjahr 2019 wurden Ziele und Maßnahmen abgeleitet.
Zentrales Ziel ist die Erreichung einer Klimaneutralität, ausgedehnt auf GHG-Protokoll Scopes 1 – 3. Die Erreichung dieses Ziels wird durch die fünf Schritte der Klimastrategie sichergestellt: Messen. Ziele setzen. Vermeiden. Kompensieren. Kommunizieren.
Fünf Schritte der Klimastrategie

1 Zum Ausgleich werden Zertifikate gekauft. Bezieht sich auf die Kompensation der in Scope 1, 2 und anteilig 3 (anteilig: beinhaltet nicht alle produkt- und nutzungsbezogenen Bestandteile, siehe auch Definition Operation Carbon Emissions).
Um eine optimale Steuerungsmethodik zu erreichen, werden die Maßnahmen, Ziele und die Kommunikation zur Klimaneutralität bei TeamViewer in zwei strategische Bereiche aufgeteilt:
-
- TeamViewers betriebliche CO2 e-Emissionen (Operational Carbon Emissions – OCE). Dies umfasst alle direkt erzeugten Emissionen (Scope 1), die Emissionen, die mit eingekaufter Energie verbunden sind (Scope 2), sowie die betriebsbedingten Scope-3-Emissionen (wie zum Beispiel Geschäftsreisen oder das Pendeln der Mitarbeiter).
-
- TeamViewers Produkt-Lebenszyklus-bezogene CO2 e-Emisisonen (Product Carbon Emissions – PCE). Darunter fallen alle produktbezogenen Scope-3-Emissionen (eingekaufte Waren und Dienstleistungen sowie die Nutzung von verkauften Produkten).
TeamViewer-Technologie schützt die Umwelt
Remote Connectivity kann einen großen, positiven Effekt auf die Erreichung globaler Klimaziele haben. Hierzu hat TeamViewer gemeinsam mit einem etablierten Klimaforschungsinstitut die auf ein Kalenderjahr hochgerechneten CO2 e-Einsparungen ermittelt, die auf TeamViewer-Produkte zurückzuführen sind.
Im Rahmen dieser Studie über "vermiedene Emissionen" wurde zunächst für das Basisjahr 2019 ein Corporate Carbon Footprint (CCF) gemäß GHG-Protokoll sowie ein darauf aufbauender Product Carbon Footprint (PCF) ermittelt. Eine Auswertung von anonymen Verbindungsdaten wurde anschließend mit der Rückmeldung von mehr als 1.000 privaten und gewerblichen Nutzern zu ihrem Nutzungs- und damit verbundenem Reiseverhalten kombiniert und durch weitere Experteninterviews verifiziert.
04 Umwelt- und Klimaschutz
TeamViewer-Produkte sind gemäß dieser Studie in einem Jahr für die Vermeidung von ca. 37 Mio. Tonnen CO2 e verantwortlich. Dies entspricht in etwa der Kompensationsleistung von 3,5 Milliarden Bäumen, also etwa dem gesamten Baumbestand Österreichs. Die Produkte leisten damit einen signifikanten Beitrag zur Erreichung globaler Klimaziele.
Jede einzelne Verbindung vermeidet demnach durchschnittlich ca. 13kg CO2 e. Jedes einzelne lizenzierte Gerät unserer Unternehmenskunden ist somit für die Vermeidung von durchschnittlich 4 t CO2 e pro Jahr verantwortlich. Näheres und Hintergründe zur wissenschaftlichen Methode finden sich auf der Website von Team Viewer.
Vermiedene CO2e -Emissionen durch TeamViewer-Lösungen
Remote Connectivity kann einen großen, positiven Effekt auf die Erreichung globaler Klimaziele haben. So viele CO2e-Einsparungen lassen sich durch TeamViewer-Produkte in einem Kalenderjahr erreichen.1

1 Ermittelt in einer wissenschaftlichen Studie vom Institute for Energy, Ecology, and Economy (DFGE) auf Basis von Zahlen des Jahres 2019
Emissionen
Gemeinsam mit einem wissenschaftlichen Partner hat TeamViewer im Jahr 2020 seine eigenen Emissionen für das als Basisjahr gesetzte Jahr 2019 gemäß GHG-Protokoll ermittelt und die Berechnung für das Geschäftsjahr 2020 ergänzt.
Die ermittelten Emissionen in t CO2 e verteilen sich wie folgt auf die Scopes 1–3.
Entwicklung CO2 e-Emissionen
| Angaben in Tonnen CO2 e, Veränderung in % |
2020 | 2019 | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Scope 1 | 266 | 283 | –6% |
| Scope 2 | 986 | 1.049 | –6% |
| Summe Scope 1 & 2 | 1.252 | 1.332 | –6% |
| Scope 3 – betriebliche Emissionen |
2.210 | 4.673 | –53% |
| Summe Operations Gesamt (Scope 1, 2 und 3 Operations) 1 |
3.463 | 6.005 | –42% |
| Scope 3 – Produkt bezogene Emissionen |
94.367 | 87.926 | +7% |
| Summe Scope 3 | 96.557 | 92.598 | +4% |
| CCF total 2 | 97.829 | 93.931 | +4% |
Mit einem schnell wachsenden Geschäft und in Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie, M &A-Aktivitäten zu den organischen Wachstumsinitiativen hinzuzufügen, musste TeamViewer (und kann davon ausgegangen werden, dass weiterhin) die Berechnungen für das Basisjahr anpassen, wie auch in den Empfehlungen des GHG-Protokolls definiert.
- 1 Seit 2018 stellt TeamViewer die durch die eigene Geschäftstätigkeit verursachten Emissionen klimaneutral, indem zum Ausgleich Zertifikate gekauft werden
- 2 Ab dem Jahr 2030 stellt TeamViewer die gesamten Emissionen (Scope 1, 2, 3) klimaneutral, indem alle bis dahin nicht vermiedenen Emissionen durch Zertifikate kompensiert werden
Im Jahr 2020 reduzierte TeamViewer um
53%2
die operationalen CO e-Emissionen pro Mitarbeiter
Der Rückgang der operationalen CO2e-Emissionen im Jahr 2020 ist im Wesentlichen auf die stark zurückgegangene Reise- und Pendeltätigkeit zurückzuführen. Dies zeigt die Wirksamkeit der zukünftigen Maßnahmen in diesem Bereich sehr eindringlich. Die Zunahme der produktbezogenen Emissionen, und schlussendlich auch des gesamten Corporate Carbon Footprints, ist der Zunahme der Nutzung der TeamViewer-Produkte geschuldet, die auch durch Investitionen in Infrastruktur gesichert wurden. Bedenkt man die Emissionseinsparungen, die mit jeder TeamViewer-Verbindung erzielt werden, ist dies jedoch eine sinnvolle Investition (siehe auch Ausführungen auf Seite 167).
Entwicklung CO2 e-Emissionen pro Mitarbeiter
| CCF total | 93 | 109 | – 15% |
|---|---|---|---|
| Summe Scope 3 total | 92 | 108 | –15% |
| Scope 3 – Produkt bezogene Emissionen |
90 | 102 | –12% |
| Summe Operations Gesamt (Scope 1, 2 und 3 Operations) 3 |
3,3 | 7,0 | –53% |
| Scope 3 – betriebliche Emissionen | 2,1 | 5,4 | –61% |
| Summe Scope 1 & 2 | 1,2 | 1,5 | –23% |
| Scope 2 | 0,9 | 1,2 | –23% |
| Scope 1 | 0,3 | 0,3 | –23% |
| Angaben in Tonnen CO2 e pro Mitar beiter (Vollzeitäquivalente), Veränderung in % |
2020 | 2019 | Veränderung ggü. Vorjahr |
3 Bis zum Jahr 2025 will TeamViewer die durch die eigene Geschäftstätigkeit verursachten Emissionen umgerechnet auf den einzelnen Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) um 50 Prozent bezogen auf das Jahr 2019 reduzieren
| Entwicklung CO2 | e-Emissionen pro Mio. EUR Umsatz | |||
|---|---|---|---|---|
| ----------------- | ---------------------------------- | -- | -- | -- |
04 Umwelt- und Klimaschutz
| Angaben in Tonnen CO2 e pro Mio. EUR Umsatz, Veränderung ggü. Vorjahr in % |
2020 | 2019 | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Scope 1 | 0,6 | 0,7 | –20% |
| Scope 2 | 2,1 | 2,7 | –20% |
| Summe Scope 1 & 2 | 2,7 | 3,4 | –20% |
| Scope 3 – betriebliche Emissionen | 4,8 | 12,0 | –60% |
| Summe Operations Gesamt (Scope 1, 2 und 3 Operations) |
7,5 | 15,4 | –51% |
| Scope 3 – Produkt bezogene Emissionen |
205 | 225 | – 9% |
| Summe Scope 3 total | 210 | 237 | –12% |
| CCF total 4 | 213 | 241 | –12% |
Basierend auf dem Geschäftswachstum wurden die CO2 e-Emissionen entsprechend ihrer FTE- (Jahresdurchschnitt) und Umsatzintensität berechnet. Diese Intensitäten spielen eine wichtige Rolle bei der Definition der Klimaziele, da sie eine realistischere Steuerung der Reduktionsmaßnahmen ermöglichen.
4 Bis zum Jahr 2030 will TeamViewer die durch die eigene Geschäftstätigkeit verursachten Emissionen umgerechnet auf eine Umsatz-Million um 50 Prozent bezogen auf das Jahr 2019 reduzieren
Ziele und Maßnahmen
TeamViewer hat im Jahr 2020 einen detaillierten Maßnahmenkatalog zur Erreichung seiner Klimaziele erstellt, der durch den Vorstand verabschiedet wurde. Die wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele beinhalten:
Ziel 1: 50% Reduktion der betrieblichen Emissionen pro Mitarbeiter bis 2025
- Steigerung der Energieeffizienz der Bürostandorte, z.B. durch die Erhöhung der Versorgung mit regenerativer Energie auf ein durchschnittliches Niveau von 75 % in allen Büros weltweit,
- verantwortungsvoller Umgang mit Dienstreisen, Anpassung der Reiserichtlinie, die zu einer Reduzierung des durchschnittlichen Reiseaufkommens pro Mitarbeiter führen soll,
2019 2025
2020 3,3
–50 %
3,5
- verantwortungsbewusstes Pendeln, z.B. durch die verstärkte Subventionierung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Firmen-Fahrrädern, und
- Klimaneutralität durch die Kompensation nicht-vermeidbarer Emissionen mit Kompensationszertifikaten.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde dieses Ziel bereits erreicht (–53%). Die Einschränkungen der Reisetätigkeiten bedingt durch die COVID-19-Pandemie trugen dazu einen wesentlichen Teil bei. Daher ist die entscheidende Herausforderung für die kommenden Jahre, die definierten Maßnahmen sorgfältig umzusetzen und tief in den Unternehmensstrukturen zu verankern, um so dieses vergleichsweise niedrige Emissionsniveau zu halten.
Bis spätestens
2030 CO2e-Emissionen (in t) pro Mio. EUR Umsatz
will TeamViewer die Net Zero Klimanteuralität erreichen
Ziel 2: Net-Zero Klimaneutralität Scope 1–3 bis spätestens 2030 bei gleichzeitiger Reduktion der gesamten Emissionen um 50% pro Million EUR Umsatz
04 Umwelt- und Klimaschutz
- Verbesserung der Energieeffizienz von Rechenzentren durch verstärkte Interaktion mit Anbietern
- Verbesserung der Transparenz und Qualität von emissionsrelevanten Daten in der Lieferkette
- Erhöhung der Versorgung mit regenerativer Energie an den Standorten der Anbieter und eine Verbesserung der Stromverbrauchseffizienz (PUE). TeamViewer betreibt keine eigenen Datencenter und ist daher auf ein starkes Lieferantenengagement angewiesen
- Verbesserung des Umweltbewusstseins der Kunden durch Umweltkampagnen und erhöhte Datentransparenz

CO2e-Emissionen (in t) pro Mitarbeiter
7,0
05 Energie-, Abfall- und Wassermanagement
____ Bis 2025 soll 75 % der bezogenen Energie aus CO2eneutralen Quellen stammen ____ Energieverbrauch und Abfallmengen trotz starken Geschäftswachstums rückläufig ____ Pro-Kopf-Energieverbrach 2020 um 19 % gesunken
ENERGIE
Als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Reduktion unserer Emissionen treiben wir den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen voran. Bis 2025 sollen alle von TeamViewer betriebenen Gebäude durchschnittlich mit 75% CO2 e neutraler Energie betrieben werden. Der Energieverbrauch stellte sich 2020 wie folgt dar:
Entwicklung Energieverbrauch

Angaben in kWh, Veränderung in %
Analog zur Erreichung unserer Reduktionsziele verpflichten wir unsere Lieferanten ebenfalls zu mehr Effizienz und zügigem Wechsel auf erneuerbare Energiequellen. Dies wird über einen Due-Dilligence-Prozess im Rahmen des global verpflichtenden Supplier & Business Partner Code of Conduct überwacht.
ABFALL
Mülltrennungsmöglichkeiten wurden bereits in den vergangenen Jahren an allen deutschen Standorten eingeführt und werden zunehmend global ausgerollt.
Zur Vermeidung von Einwegplastik sind an fast allen Standorten abwaschbares und wiederverwendbares Geschirr, Besteck und Trinkgefäße vorhanden. Manche Standorte, wie der neue Hauptsitz in Göppingen, verfügen über Wasserspender, die in diesem Jahr die logistisch aufwändigen Mehrweg-Getränkebehältnisse ersetzt haben.
Besonders wichtig ist uns die Verlängerung der Lebenszyklen unserer IT/elektronischen Geräte. Nach durchschnittlich drei Jahren werden unsere Geräte aussortiert, allerdings dann nicht verschrottet, sondern an Zweitverwertungspartner verkauft (teilweise lokal gespendet) und können nach einer technischen und datenschutzkonformen Überarbeitung weiter genutzt werden.
WASSERMANAGEMENT
Abfall und Abwässer werden trotz des geringen Anteils (<5%) am CO2 e-Fußabdruck weiter optimiert. Eine effiziente Nutzung der Ressourcen wird zunehmend an allen TeamViewer-Standorten gefördert.


Entwicklung Abwassermenge

Angaben in Kubikmeter (m3), Veränderung in %
06 Soziale Verantwortung
____ Strategie basiert auf vier Säulen: Technologie, lokales Engagement, Bildung und Diversität ____ Unterstützung gemeinnütziger Institutionen ____ Partnerschaft mit Bildungseinrichtungen
UNSER VERSTÄNDNIS
Wir bei TeamViewer ermöglichen Menschen, Menschen zu helfen – ein Leitprinzip, das unsere Geschäftstätigkeit täglich begleitet. Wir wollen die Innovationskraft unseres Unternehmens nutzen, um die Welt positiv zu beeinflussen. Wir möchten Vorbild als lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Partner sein.
Um Zeit, Aufwand und Budget bestmöglich einsetzen zu können, stützt TeamViewer seine Soziale-Verantwortungs-Strategie und Projekte auf die folgenden vier Hauptpfeiler:
Technologie
Als Global Player des Technologiesektors setzt TeamViewer seine Lösungen ein, um das Leben von Millionen von Kunden weltweit zu erleichtern. Wir wissen, dass kollektive Anstrengungen wichtig sind und nutzen unsere Position, um zielgerichtete positive Veränderungen zu ermöglichen.
Lokales Engagement
TeamViewer ist es wichtig, sich nicht nur als globaler Akteur zu behaupten, sondern auch unsere direkte Nachbarschaft an unserem Erfolg teilhaben und profitieren zu lassen. Daher sind wir bestrebt, uns aktiv, aber parteipolitisch neutral, in den Regionen, in denen wir ansässig sind, zu engagieren.
Bildung
Unternehmen wie TeamViewer können von den akademischen und innovativen Anstrengungen von Schulen und Hochschulen nur profitieren – und so unterstützen wir bewusst Bildungssysteme, die sich bemühen, die Gesellschaft durch Forschung und Lernen weiter voranzubringen.
Diversität
Mit über 70 Nationalitäten in unserer Belegschaft ist Vielfalt einer unserer Kernwerte bei TeamViewer. Wir profitieren von der Kreativität, die sich aus der bewussten und zufälligen Verflechtung unterschiedlicher Menschen und Ideen ergibt. Dank der verschiedenen Erfahrungen und Perspektiven konnten wir Ideen und Produkte entwickeln, die unsere Unterschiede widerspiegeln – und das ist es, was wir in der Gesellschaft und der Welt insgesamt sehen wollen.
UNSER BEITRAG
Basierend auf den vier Säulen unserer Sozialen-Verantwortungs-Strategie engagieren wir uns in zahlreichen Projekten und Initiativen. Zu den konkreten Aktivitäten, die wir in diesem Jahr durchgeführt haben, gehören unter anderem:
TeamViewer for Good
Die Initiative TeamViewer for Good genießt seit langem eine stille, aber zentrale Position in unseren Vertriebs- und Marketingabteilungen. Im Rahmen dieser Initiative vergibt TeamViewer Lizenzen für den symbolischen Preis von 1,00 EUR an gemeinnützige Institutionen (NGOs), die Menschen an allen unseren Standorten weltweit gesellschaftlich relevante Hilfe leisten. Diese Initiative ist bereits einem breiten Spektrum von Benutzern zu Hilfe gekommen, die eine digitale Lösung suchen, um ihre gemeinnützige Arbeit zu erleichtern.
Partnerschaft mit der Fachhochschule Esslingen
Der Campus Göppingen der Hochschule Esslingen ist nicht weit von unserer Unternehmenszentrale entfernt. Wir unterstützen mehrere Projekte, die sich der Förderung der Technologie-Studiengänge und insbesondere auch der Förderung von Frauen widmen. Dieses Engagement deckt all unsere Sozialen-Verantwortungs-Säulen ab: Technologie, Bildung, lokales Engagement und Diversität. So konnten zahlreiche Studenten und junge Talente aus dieser Einrichtung an unser Unternehmen herangeführt werden.
Wir unterstützen Projekte, die sich der Förderung der Technologie-Studiengänge und der Förderung von Frauen widmen.
Im Rahmen der Partnerschaft mit der Fachhochschule Esslingen wurden folgende Projekte organisiert und umgesetzt:
Stipendien
06 Soziale Verantwortung
Im Jahr 2020 wurden unter dem Dach des Deutschland-Stipendiums Stipendien für drei Studierende (zwei Frauen und einen Mann) der Hochschule Esslingen zur Verfügung gestellt. Wir wollen herausragende Nachwuchstalente ermutigen, ihre akademische Entwicklung fortzusetzen. Auf diese Weise fördern wir auch Studierende, die sich für die Durchführung von Forschungsstudien und Experimenten engagie-
06 Soziale Verantwortung
ren, die eine wesentliche Voraussetzung für technologische Innovationen sind.
Digital Girl's Camp
Das Digital Girl's Camp ist eine Initiative der Hochschule Esslingen. Sie zielt darauf ab, junge Studentinnen und Schülerinnen in Schulen einzubinden und sie zu ermutigen, sich mit MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Natur und Technik) zu beschäftigen. Da die MINT-Fächer überwiegend von männlichen Studierenden besetzt sind, ist es unerlässlich geworden, die Attraktivität der MINT-Fächer für Schülerinnen zu fördern und diese Fächer insgesamt zu entmystifizieren. TeamViewer ist ein Hauptsponsor dieser Initiative. Dies steht im Einklang mit unserem Unternehmensziel, die Beschäftigung von Frauen im Technologiesektor zu fördern und zu erhöhen.
Bildungspartner-Netzwerk Göppingen
Wir fördern akademische Einrichtungen in unserer Nachbarschaft und sind Förderer akademischer Exzellenz. Entsprechend sind wir offizieller "Bildungspartner" in verschiedenen Grund- und weiterführenden Schulen in Göppingen. Auch wenn die Umsetzung unserer Pläne wegen der COVID-19- Pandemie schwierig ist, beabsichtigen wir dennoch, unsere Partner tatkräftig zu unterstützen. Unter unserer Schirmherrschaft wollen wir noch viele weitere Schulen in diese Partnerschaft einbinden und ein stärkeres Netzwerk von Schulen in Göppingen bilden. Auf diese Weise werden wir mehr Schülerinnen und Schülern im Anfangsstadium helfen, bewusstere Berufsentscheidungen zu treffen, indem wir Einblicke in mögliche Karrierewege bei einem Technologieführer gewähren.
Lokale soziale Einrichtungen
Während des ersten COVID-19-Lockdowns trat das Haus der Familie in Göppingen mit der Bitte um Hilfe an uns. Schwangeren Frauen, die zur Entbindung anstanden und zuhause festsaßen, sollten weiterhin die notwendigen Geburtsvorbereitungskurse angeboten werden können. Kostenlose TeamViewer-Meeting-Lizenzen und eine passende Schulung durch unser Kundenbetreuungsteam konnten das Problem lösen. Dieser erste Kontakt ebnete den Weg für weitere gemeinsame Projekte. Im Haus der Familie Göppingen sehen wir eine gemeinnützige Organisation, die sich nach Kräften bemüht, Menschen aus allen Lebensbereichen, aller Nationalitäten, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund, zu unterstützen und ihnen die Sozialisierung zu erleichtern. Sie stellen einen Ort zur Verfügung, an dem sie sich aus den verschiedensten Gründen treffen und Kontakte knüpfen können: Kochen, Spielen mit Kindern, Singen, Tanzen und Lesen etc.
Wir fördern soziale Projekte mit dem gemeinsamen Ziel, Vielfalt voranzubringen.
Mit dem gemeinsamen Ziel, Vielfalt zu fördern, haben wir uns verpflichtet, einige dieser Projekte auch im Jahr 2021 finanziell zu unterstützen.
Lokales Sportsponsoring
TeamViewer hat die Bedeutung der Gesundheit seiner Mitarbeiter als wichtigen Teil der Langlebigkeit von Unternehmen und nachhaltiger Beschäftigung erkannt. Wir bemühen wir uns daher, eine bewegungsorientierte Kultur im Unternehmen zu fördern.
Dies hat unser Engagement zur Förderung sportlicher Aktivitäten in Göppingen verstärkt. So sind wir neuer Hauptsponsor des Handball-Bundesligisten Frisch Auf Göppingen. Mit
diesem Sponsoring gelingt es uns, Sponsoring und lokales soziales Engagement in Göppingen in Einklang zu bringen.

Besonders wichtig bei diesem Engagement ist uns ein gemeinsames Verständnis von sozialer und lokaler Verantwortung. Einige gemeinsame soziale Projekte sind bereits angedacht, konnten jedoch leider aufgrund der Einschränkungen der globalen Pandemie zunächst nicht umgesetzt werden.
Andere Sportaktivitäten
Nicht nur das Sponsoring von Spitzensport passt zu unserer Soziale-Verantwortungs-Strategie, auch die vielfältige Förderung von Amateursport-Aktivitäten verbindet die Gesundheit unserer Mitarbeiter mit lokalem sozialem Engagement. So unterstützen wir beispielsweise einen lokalen Frauenfussballclub und einen Tennisclub.
Klimabildung
Gemeinsam mit unserem Partner sind wir der Überzeugung, dass zur Erreichung globaler Klimaziele nicht nur die direkte Vermeidung und Reduktion von CO2 e-Emissionen nötig ist, sondern auch zunehmend in Klimabildung investiert werden sollte. Seit 2018 unterstützen wir daher weltweit Projekte zur Klimabildung. Die so ermöglichten Akademien erreichten seither 491 Kinder und befähigten sie Botschafter für Klimagerechtigkeit zu werden. Die Kinder lernen ganz konkret, wie die Klimakrise ihre Zukunft und das Leben von Menschen auf der ganzen Welt bedroht. Sie erfahren anschaulich, wie Klimagerechtigkeit aussehen kann und entwickeln in Gruppen eigene Aktionen zum Schutz ihrer Zukunft. Die Kinder pflanzen mit ihren eigenen Händen Bäume (160 Bäume bisher) und lernen dabei, wie sie andere motivieren können, Bäume zu pflanzen.
E _ WEITERE INFORMATIONEN
| 01 | Versicherung gesetzlicher Vertreter | 174 |
|---|---|---|
| 02 | Inhaltsindex für GRI, SDG und UN Global Compact | 175 |
| 03 | Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | 176 |
| 04 | Abkürzungsverzeichnis | 183 |
| 05 | Finanzkalender | 184 |
| 06 | Impressum | 184 |

A_AN UNSERE AKTIONÄRE B_ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT C_KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_NICHTFINANZIELLER BERICHT E_WEITERE INFORMATIONEN
01 Versicherung gesetzlicher Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der TeamViewer AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Göppingen, 17. März 2021
Der Vorstand
Oliver Steil Stefan Gaiser
A_AN UNSERE AKTIONÄRE B_ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT C_KONZERNABSCHLUSS TEAMVIEWER AG D_NICHTFINANZIELLER BERICHT E_WEITERE INFORMATIONEN
02 Inhaltsindex für GRI, SDG und UNGC
175
02 Inhaltsindex für GRI, SDG und UN Global Compact
| Kapitel Nichtfinanzieller Bericht | GRI | SDGs | UNGC Prinzipien |
|---|---|---|---|
| 01 Grundlagen des Nichtfinanziellen Berichts | |||
| 02 Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell | |||
| Nachhaltigkeitsstrategie | 102–15 | 12, 13 | 9 |
| Materialitätsanalyse | 102–15, 103–1, 201–2 |
||
| Nachhaltigkeitsziele | |||
| Nachhaltigkeitsmanagement | 102–29, 103–2 |
||
| Achtung der Menschenrechte | 5, 8, 10 | 1, 2, 3, 4, 5, 6 | |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | 205, 206 | 16 | 10 |
| Transparenz und Zusammenarbeit | |||
| Steuertransparenz | 207 | 17 | |
| 03 Mitarbeiter | |||
| Personalmanagement und Unternehmenskultur | 102–8 | 8 | |
| Mitarbeitergewinnung | 405, 406 | 5, 8 | 6 |
| Mitarbeiterbindung | 6 | ||
| Vielfalt und Antidiskriminierung | 405, 406 | 5, 8 | 6 |
| Gleichstellung von Frauen und Männern | 405, 406 | 5, 8 | 6 |
| Kulturelle Vielfalt | 102–16, 405 | 8 | 1, 6 |
| Mitarbeitertraining und -entwicklung | 404 | 4, 8 | |
| Gesundheit und Wohlbefinden | 403 | 3, 8 | |
| Flexibles Arbeiten | 401–2 | 8 | |
| Mitarbeiterengagement und Feedback | 102–43, 403–4 |
8 | 2 |
| Kapitel Nichtfinanzieller Bericht | GRI | SDGs | UNGC Prinzipien |
|---|---|---|---|
| 04 Umwelt und Kilmaschutz | |||
| Klimastrategie | 103–2, 308 | 12, 13 | 7 |
| Klimaschutz und Klimaneutralität | 305 | 12, 13 | 7 |
| Klimabilanz | 305 | 13 | |
| Emissionen | 305 | 12, 13 | 7 |
| Ziele und Maßnahmen | 103–2, 305 | 12, 13 | 7 |
| 05 Energie, Abfall und Wassermanagement | |||
| Energie | 302, 303 | 12, 13, 15 | 7 |
| Abfall | 302, 303 | 12, 13, 15 | 7 |
| Wassermanagement | 302, 303 | 12, 13, 15 | 7 |
| 06 Soziale Verantwortung | |||
| Unser Verständnis | 413 | 4, 8, 10, 12, 13 | 8 |
| Unser Beitrag | 413 | 4, 5, 17 | |
03 Bestätigungsvermerk
03 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
An die TeamViewer AG
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN KONZERNLAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der TeamViewer AG, Göppingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie den Erläuterungen zum Konzernabschluss, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der TeamViewer AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Konzernlagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f bzw. §315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs.1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß §322 Abs.3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs.2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs.1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und
03 Bestätigungsvermerk
177
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Im Konzernabschluss der TeamViewer AG werden Geschäfts- oder Firmenwerte sowie ein Markenname ausgewiesen, die gemäß IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterliegen.
Das Ergebnis des Werthaltigkeitstests ist insbesondere von der Einschätzung der Höhe der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse, auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen durch die COVID-19-Pandemie, durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig und daher ermessensbehaftet. Der Werthaltigkeitstest ist daher in besonderem Maße mit Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten behaftet.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben das angewandte Verfahren zur Durchführung des Werthaltigkeitstests mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft diskutiert und auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des IAS 36 beurteilt. Die Ableitung des Diskontierungszinssatzes und dessen einzelner Bestandteile haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsspezialisten gewürdigt, indem wir insbesondere die Peer Group hinterfragt, die Marktdaten mit externen Nachweisen abgeglichen und die Ermittlungsmethodik nachvollzogen haben. Die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells haben wir stichprobenweise überprüft.
Die in der Planungsrechnung verwendeten Planungsannahmen haben wir in Stichproben mit der vom Vorstand erstellten Unternehmensplanung der Gesellschaft abgestimmt. Darüber hinaus haben wir die für die Fortschreibung der Planung verwendeten Wachstumsraten für Erträge und Aufwendungen durch Abgleich mit Marktdaten nachvollzogen. Zudem haben wir die Planungsrechnung unter Einbezug der Planungstreue der Vergangenheit analysiert, mit den Planungen des Vorjahres verglichen, mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft diskutiert und unterstützende Nachweise für einzelne Annahmen der Planungsrechnung eingeholt.
Die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsrechnungen haben wir im Hinblick auf die Berücksichtigung der wesentlichen Annahmen gewürdigt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte und des Markennamens keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf dazugehörige Angaben
Angaben der Gesellschaft zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie des Markennamens, den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie zu den in diesem Zusammenhang stehenden Ermessensentscheidungen sind in den Erläuterungen zum Konzernabschluss in den Kapiteln "Erstellungsgrundlagen", "Wesentliche Bilanzierungsund Bewertungsmethoden" sowie "Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte" enthalten.
2. Bilanzielle Abbildung des Erwerbs der Anteile an der Ubimax
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Am 21. August 2020 haben die TeamViewer AG, Göppingen, und die TeamViewer Germany GmbH, Göppingen, 100% der Anteile an der Ubimax GmbH, Bremen, erworben.
Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden wurden in Übereinstimmung mit IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem jeweils beizulegenden Zeitwert unter Hinzuziehung externer Bewertungsspezialisten angesetzt. In Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der Ubimax GmbH wurden neue Aktien der TeamViewer AG ausgegeben und einem Teil der Veräußerer vorläufig übertragen. Da die endgültige Übertragung dieser Aktien von der zukünftigen Erbringung der Arbeitsleistung dieser Veräußerer im TeamViewer-Konzern abhängt, wurde die Übertragung der Aktien nicht als Teil der Gegenleistung des Unternehmenserwerbs, sondern als separate Transaktion bilanziert. Die Übertragung der Aktien wird in Übereinstimmung mit IFRS 2 "anteilsbasierte Vergütung" als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert.
Die Identifikation und die Bewertung der erworbenen Vermögensgegenstände und der übernommenen Schulden im Rahmen des Unternehmenserwerbs sind komplex und beruhen auf ermessensbehafteten Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Dabei betreffen die bewertungsrelevanten Annahmen die jeweilige Umsatz- und Margenplanung sowie die Bestimmung der Kapitalkosten.
Vor diesem Hintergrund war die bilanzielle Abbildung des Erwerbs der Anteile an der Ubimax GmbH im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die angewandten Identifikations- und Bewertungsverfahren unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten methodisch und rechnerisch nachvollzogen. Die Kaufpreisbestandteile haben wir auf Basis des zugrunde liegenden Kaufvertrages abgeglichen. Wir haben die den Ermittlungen der beizulegenden Zeitwerte zugrunde liegenden Unternehmensplanungen und Annahmen gewürdigt und auf ihre Angemessenheit beurteilt. Darüber hinaus haben wir die den Kapitalkosten zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zudem haben wir die Bilanzierung der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 2 beurteilt.
Ergänzend haben wir die Angaben zum Erwerb der Ubimax GmbH im Konzernanhang gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der bilanziellen Abbildung des Erwerbs der Anteile an der Ubimax GmbH ergeben.
Verweis auf dazugehörige Angaben
Angaben der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie anteilsbasierten Vergütungen sind in den Erläuterungen zum Konzernabschluss in den Kapiteln "Erstellungsgrundlagen", "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Struktur des Konzerns" enthalten.
3. Bewertung der aktiven latenten Steuern auf Zinsvorträge
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die im Konzernabschluss der TeamViewer AG angesetzten aktiven latenten Steuern betreffen überwiegend steuerliche Zinsvorträge im Inland. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern auf Zinsvorträge ist insbesondere von der Einschätzung des zukünftig erwarteten steuerpflichtigen Einkommens und des zukünftig erwarteten Zinsergebnisses abhängig. Die Bewertung ist daher in besonderem Maße mit Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten behaftet.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben das angewandte Verfahren zur Durchführung der Bewertung der aktiven latenten Steuern auf Zinsvorträge mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft diskutiert und dieses auf Übereinstimmung mit den Regelungen des IAS 12 beurteilt.
Die Annahmen der gesetzlichen Vertreter zur Prognose des zukünftig erwarteten steuerpflichtigen Einkommens und des zukünftig erwarteten Zinsergebnisses in Abhängigkeit der geplanten Rückführung der Finanzverbindlichkeiten haben wir hinterfragt und in Stichproben zur internen Planung abgestimmt. Dabei haben wir insbesondere die Überleitung der geplanten Ergebnisse auf das erwartete steuerpflichtige Einkommen mit Unterstützung von internen Steuerspezialisten nachvollzogen. Weiterhin haben wir die Annahmen der Steuerplanung vor dem Hintergrund des in der Vergangenheit erwirtschafteten steuerpflichtigen Einkommens und der erstmaligen Nutzung im Jahr 2020 gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der aktiven latenten Steuern auf Zinsvorträge keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf dazugehörige Angaben
Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den damit in Zusammenhang stehenden Ermessensausübungen des Vorstandes im Hinblick auf die Bewertung der aktiven latenten Steuern auf Zinsvorträge sind in den Erläuterungen zum Konzernabschluss in den Kapiteln "Erstellungsgrundlagen", "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Ertragsteuern" enthalten.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach §161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere den Abschnitt "TeamViewer AG auf einen Blick", das Kapitel "An unsere Aktionäre" (u.a. Bericht des Aufsichtsrats), den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht und das Kapitel "Weitere Informationen" (u.a. Versicherung der gesetzlichen Vertreter), aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
- wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs.1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
- holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
- beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach §317 Abs.3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei "Teamviewer_AG_KA+KLB_ESEF-2020-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben
03 Bestätigungsvermerk
181
des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 Abs.3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach §317 Abs.3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des §328 Abs.1 Satz 4 Nr.1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des §328 Abs.1 Satz 4 Nr.2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des §328 Abs.1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs.1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des §328 Abs.1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen;
- gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben;
- beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt;
- beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen;
- beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.
03 Bestätigungsvermerk
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden durch die Hauptversammlung am 29. Mai 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. Juli 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der TeamViewer AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Steffen Maurer.
Stuttgart, 17. März 2021
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Koch | Maurer |
|---|---|
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
04 Abkürzungsverzeichnis
04 Abkürzungsverzeichnis
| AG | Aktiengesellschaft | IAS | International Accounting Standards |
|---|---|---|---|
| AktG | Aktiengesetz | IASB | International Accounting Standards Board |
| AMERICAS | Nord-, Mittel- und Südamerika | IDW | Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland |
| APAC | Asien-Pazifik | IFRS | International Financial Reporting Standards |
| AR | Augmented Reality | IFRS IC | IFRS Interpretations Committee |
| ARUG II | Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie | IfW | Institut für Weltwirtschaft Kiel |
| BGB | Bügerliches Gesetzbuch | ILO | Internationale Arbeitsorganisation |
| CAGR | Compound Annual Growth Rate, durchschnittliche | IoT | Internet of Things |
| jährliche Wachstumsrate | IPO | Initial Public Offering, Börsengang | |
| COSO | Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission |
IT | Information Technology |
| CO₂(e) | Kohlenstoffdioxid analog verwendet | KI | Künstliche Intelligenz |
| für Treibhausgase | Kodex | Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekannt gemacht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des |
|
| CRM | Customer Relationship Management | ||
| CSR | Corporate Social Responsibility | ||
| CSR-RUG | Corporate Social Responsibility-Richtlinie Umsetzungsgesetz |
Konsortial darlehen 2017 |
Bundesanzeigers am 20. März 2020 Kreditvereinbarung der Regit Eins GmbH |
| DCGK | Deutscher Corporate Governance Kodex | mit unterschiedlichen Kreditgebern vom 22. Februar 2017 |
|
| DSGVO | Datenschutzgrundverordnung | Konsortial | Neuaufnahme einer Kreditvereinbarung mit unterschiedlichen Kreditgebern |
| EMEA | Europa, Naher Osten und Afrika | darlehen | |
| EONIA | Euro Overnight Index Average | 2019 | vom 27. September 2019 |
| EPP | Employee Participation Programm | LTI | Langfristiger variabler Vergütungsbestandteil |
| ERP | Enterprise Resource Planning | LTIP | Long-term Incentive Plan für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft |
| EU | Europäische Union | LTM | Last twelve month (die letzten zwölf Monate) |
| F&E | Forschung und Entwicklung | MAR | Marktmissbrauchsverordnung |
| FTE | Full-Time Equivalents, vollzeitäquivalente Mitarbeiter | Management Equity Participation | |
| GmbH | Gesellschaft mit beschränkter Haftung | MEP | Net Retention Rate (Netto-Kundenbindungsrate) |
| HGB | Handelsgesetzbuch, | NRR OEM |
Original Equipment Manufacturer |
| deutsche Rechnungslegungsvorschriften | OT | Operational Technology | |
| HoldCo | TigerLuxOne Holdco S.C.A. |
| PEC | Preferred Equity Certificates, Vorzugsanleihen | ||
|---|---|---|---|
| SaaS | Software-as-a-Service | ||
| SARs | Share Appreciation Rights | ||
| SDG | Sustainable Development Goals (Nachhaltigkeitsziele) der Vereinten Nationen |
||
| SIC | Standing Interpretations Committee | ||
| SOC | Sicherheitsbetriebszentrum | ||
| STI-Bonus | Kurzfristiger variabler Vergütungsbestandteil | ||
| TEUR | Tausend Euro | ||
| TLO | TigerLuxOne S.á r.l. | ||
| UK | Vereinigtes Königreich | ||
| UmwG | Umwandlungsgesetz | ||
| UN | United Nations. Vereinte Nationen | ||
| UNGC | United Nations Global Compact. Global Compact der Vereinten Nationen |
||
| WACC | Durchschnittlich gewichtete Kapitalkosten | ||
| ZGE | Zahlungsmittelgenerierende Einheit | ||
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05 Finanzkalender

06 Impressum
Herausgeber
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Kontakt
Tel: 07161 60692 50 [email protected]
Investor Relations [email protected]
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Konzept und Gestaltung
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Bildnachweise
- S. 004: Shutterstock
- S. 008: TeamViewer
- S. 166: DFGE Institute for Energy, Ecology, Economy
- S. 172: Frisch Auf! Göppingen

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185
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