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TAKKT AG — AGM Information 2012
Mar 27, 2012
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AGM Information
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News Details
AGM Announcements | 27 March 2012 15:07
TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2012 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
TAKKT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
27.03.2012 / 15:07

Stuttgart
Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600
ISIN DE 000 744 600 7
Einladung zur 13. ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre der TAKKT AG werden zur 13. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Dienstag, den 08. Mai 2012, 10:00 Uhr, eingeladen. Ort der Hauptversammlung ist das Forum am Schlosspark, Bürgersaal, Stuttgarter Straße 33-35, 71638 Ludwigsburg (bei Stuttgart).
I. Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB).
Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen übersendet. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Die Unterlagen können auch im Internet unter www.takkt.de eingesehen und heruntergeladen werden. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in Abschnitt II.10 dieser Einladung.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) am 20. März 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss und der gemeinsame Lagebericht für die TAKKT AG und den Konzern, der Konzernabschluss, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von 71.203.980,85 Euro wie folgt zu verwenden:
| (a) | Zahlung einer Dividende von 0,85 Euro je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 65.610.331 Euro an die Aktionäre, aufgeteilt in eine Basisdividende von 0,32 Euro je Stückaktie sowie eine Sonderdividende von 0,53 Euro je Stückaktie, insgesamt also Ausschüttung von 55.768.781,35 Euro. |
| (b) | Der verbleibende Bilanzgewinn von 15.435.199,50 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Die Dividende ist am 09. Mai 2012 zahlbar.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu entlasten.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu entlasten.
5.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, zu Abschlussprüfern und zu Konzernabschlussprüfern der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß § 102 Abs. 1 AktG sowie gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung derjenigen ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet (§ 102 Abs. 1 Satz 2 AktG, § 7 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft). Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft kann die Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere Amtszeit beschließen, wobei das Amtszeitende aller Aufsichtsratsmitglieder auf denselben Zeitpunkt fallen muss.
In der Hauptversammlung vom 04. Mai 2007 wurden die Herren Prof. Dr. Klaus Trützschler, Dr. Eckhard Cordes, Michael Klein, Thomas Kniehl, Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot und Alexander von Witzleben in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 beschließt.
In der Hauptversammlung vom 06. Mai 2009 wurde Herr Dr. Dr. Peter Bettermann als Nachfolger für den zum 31. Dezember 2008 ausgeschiedenen Herrn von Witzleben für dessen restliche Amtsdauer in den Aufsichtsrat gewählt, also ebenfalls für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. In der Hauptversammlung vom 04. Mai 2010 wurden die Herren Prof. Dr. Jürgen Kluge und Stefan Meister als Nachfolger für die zum 31. Dezember 2009 bzw. 04. Mai 2010 ausgeschiedenen Herren Dr. Eckhard Cordes und Michael Klein für deren restliche Amtsdauer in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 beschließt.
Die Amtszeit aller gegenwärtig von der Hauptversammlung bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats endet somit mit Beendigung der Hauptversammlung 2012.
Mit Wirkung zum 04. Mai 2011 bzw. zum 31. August 2011 schieden Herr Dr. Dr. Peter Bettermann und Herr Stefan Meister aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft aus. Mit Beschluss vom 12. Dezember 2011 wurde Herr Dr. Florian Funck, der bis zum 31. August 2011 amtierender Vorstand Finanzen und Controlling der Gesellschaft war, auf Antrag der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, vom Amtsgericht Stuttgart zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Nach seiner Bestellung durch das Amtsgericht Stuttgart soll Herr Dr. Florian Funck nun von der Hauptversammlung gewählt werden.
Damit sind sechs Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung zu wählen.
Die Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, die 70,4 Prozent der Stimmrechte der Gesellschaft hält, hat mit Schreiben vom 02. März 2012 gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, den bis zum 31. August 2011 amtierenden Vorstand Finanzen und Controlling der Gesellschaft, Herrn Dr. Florian Funck, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Da die Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte der Gesellschaft hält, steht die zum 31. August 2011 beendete Mitgliedschaft von Herrn Dr. Florian Funck im Vorstand der Gesellschaft seiner Wahl gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 2. Halbsatz AktG nicht entgegen. Der Aufsichtsrat folgt dem Vorschlag der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
| 6a) | Prof. Dr. Klaus Trützschler Essen Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg |
| 6b) | Dr. Florian Funck Essen Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg |
| 6c) | Dr. Johannes Haupt Karlsruhe Vorsitzender der Geschäftsführung / CEO der E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH, Oberderdingen, und Vorsitzender der Geschäftsführung der E.G.O. Gruppe, Oberderdingen |
| 6d) | Prof. Dr. Jürgen Kluge Düsseldorf Vorsitzender des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg |
| 6e) | Thomas Kniehl Stuttgart Sachbearbeiter Logistik der KAISER+KRAFT GmbH, Stuttgart |
| 6f) | Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot Gauting Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung erfolgt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das ist das Geschäftsjahr 2016, da das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2017.
Von den zur Wahl Vorgeschlagenen sind die nachfolgend genannten Kandidaten wie folgt Mitglieder in den aufgeführten, anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG):
Prof. Dr. Klaus Trützschler
| * | Bilfinger Berger SE, Mannheim |
| * | Celesio AG, Stuttgart |
| * | Sartorius AG, Göttingen |
| * | Wilh. Werhahn KG, Neuss (Mitglied des Verwaltungsrats) |
| * | Wuppermann AG, Leverkusen (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
| * | Zwiesel Kristallglas AG, Zwiesel (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
Dr. Florian Funck
| * | SmartLoyalty AG, Wiesbaden |
Dr. Johannes Haupt
| * | BLANCO GmbH & Co. KG, Oberderdingen (Mitglied des Verwaltungsrats) |
| * | BLANCO CS GmbH & Co. KG, Oberderdingen (Mitglied des Verwaltungsrats) |
Prof. Dr. Jürgen Kluge
| * | Celesio AG, Stuttgart (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
| * | SMS GmbH, Düsseldorf |
Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot
| * | Sartorius AG, Göttingen (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
| * | Sartorius Stedim Biotech GmbH, Göttingen (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
| * | Sartorius Stedim Biotech S.A., Aubagne/Frankreich (Mitglied des Verwaltungsrats) |
| * | Sartorius Weighing Technology GmbH, Göttingen (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
| * | WIK GmbH, Bad Honnef |
| * | WIK-Consult GmbH, Bad Honnef |
Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird mitgeteilt: Im Falle der Wahl von Herrn Prof. Dr. Klaus Trützschler in den Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, in der nächsten Aufsichtsratssitzung erneut Herrn Prof. Dr. Klaus Trützschler als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse bis mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der Beginn des 17. April 2012 (Nachweisstichtag), beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einladung mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Sie müssen der Gesellschaft bis spätestens am 01. Mai 2012 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:
TAKKT AG
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstr. 8
D-80333 München
Telefax: +49 89 30 90 37 – 4675
E-Mail: [email protected]
Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersendet. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der organisatorischen Abwicklung. Die Eintrittskarten dienen der Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis und werden an der Eingangskontrolle in einen Stimmabschnittsbogen umgetauscht. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
2. Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, mit diesen Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen können und nicht stimmberechtigt sind. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
3. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Derzeit sind 65.610.331 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die sämtlich zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung teilnahme- und stimmberechtigt sind. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgewiesen haben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 04. Mai 2012, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse in Textform eingegangen sein:
| Per Post: | TAKKT AG, Zentralabteilung Recht, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart |
| Per Fax: | +49 711 3465 – 8101 |
| Per E-Mail: | [email protected] |
5. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine fristgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen (vgl. oben unter 1.). Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmachten und Weisungen können auch elektronisch per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.
Bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der TAKKT AG können wir aus technischen Gründen die entsprechenden Bevollmächtigungen nur berücksichtigen, wenn sie bis einschließlich 04. Mai 2012, 24:00 Uhr, formgerecht mit einer Weisung versehen bei uns eingehen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
6. Ergänzende Informationen
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.takkt.de unter Aktie/Hauptversammlung einsehbar.
7. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Versammlung, also bis zum 07. April 2012, 24:00 Uhr, schriftlich unter der in der nachfolgenden Nr. 8 angegebenen Adresse zugegangen sein. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
8. Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 und 127 AktG
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung (§ 126 AktG) oder Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (§ 127 AktG) zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
| Per Post: | TAKKT AG, Zentralabteilung Recht, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart |
| Per Fax: | +49 711 3465 – 8101 |
| Per E-Mail: | [email protected] |
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen auf unserer Internetseite www.takkt.de unter Aktie/Hauptversammlung veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 23. April 2012, 24:00 Uhr, bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu solchen Anträgen können ebenfalls unter der genannten Internetadresse eingesehen werden.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
9. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben unter II. 8. genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
10. Veröffentlichungen auf der Internetseite/Ergänzende Informationen
Folgende Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.takkt.de zur Verfügung:
–
Der Inhalt dieser Einberufung,
–
eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll,
–
die zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere
| * | der Konzernabschluss der TAKKT AG, |
| * | der Jahresabschluss der TAKKT AG, |
| * | der gemeinsame Lagebericht für die TAKKT AG und den Konzern, |
| * | der Bericht des Aufsichtsrats, |
| * | der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, |
–
die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,
–
Schreiben der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg vom 02. März 2012,
–
die Formulare, die für die Briefwahl und die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können, sowie
–
Hinweise zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge beziehungsweise Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmacht- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.takkt.de zugänglich.
Stuttgart, im März 2012
Der Vorstand