Regulatory Filings • Oct 26, 2016
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| ### uniquedigital GmbH #### Hamburg #### Befreiung von der Pflicht der Aufstellung eines Jahresabschlusses #### Gesellschafterbeschluss #### (Befreiungsvorschrift § 264 Abs. 3 HGB) Die Syzygy AG hält 100% der Anteile an der uniquedigital GmbH, Hamburg (HRB 88134 AG Hamburg) und hält unter Verzicht auf alle Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung eine #### außerordentliche Gesellschafterversammlung der uniquedigital GmbH ab und beschließt einstimmig folgendes: Die uniquedigital GmbH wird in den Konzernabschluss der Syzygy AG zum 31. Dezember 2014 gem. § 290 HGB einbezogen und erfüllt im Übrigen die Voraussetzungen des §264 Abs. 3 Nr. 1 bis 4. Daher wendet die uniquedigital GmbH den Befreiungstatbestand gem. § 264 Abs. 3 HGB an. Sie verzichtet insbesondere auf die Prüfungspflicht des Einzelabschlusses nach HGB für das Geschäftsjahr 2015 sowie auf die Offenlegungspflichten des Jahresabschlusses und des Lageberichts gem. § 325 ff. HGB. Bad Homburg, 4. März 2016 Syzygy AG Finanzvorstand Erwin Greiner |
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