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Synbiotic SE Annual Report 2020

Jun 21, 2021

4569_10-k_2021-06-21_21c4eaa9-3a42-481f-8b7d-c308b1c994cb.pdf

Annual Report

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Testatsexemplar

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020

SynBiotic SE München

Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

87234

Die vorliegende PDF-Datei haben wir im Auftrag unseres Mandanten erstellt.

Wir weisen darauf hin, dass maßgeblich für unsere Berichterstattung ausschließlich unser Bericht in der unterzeichneten Originalfassung ist.

Da nur der gebundene und von uns unterzeichnete Bericht das berufsrechtlich verbindliche Ergebnis unserer Tätigkeit darstellt, können wir für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser in Dateiform überlassenen Berichtsversion keine Haftung übernehmen.

Hinsichtlich der Weitergabe an Dritte weisen wir darauf hin, dass sich dieser Bericht ausschließlich an den Auftraggeber und seine Organe richtet. Unsere Verantwortlichkeit - auch gegenüber Dritten - bemisst sich alleine nach den mit dem Mandanten geschlossenen Auftragsbedingungen.

INHALTSVERZEICHNIS

Bestätigungsvermerk

    1. Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
    1. Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020
    1. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
    1. Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
    1. Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Besondere Auftragsbedingungen

Allgemeine Auftragsbedingungen

87234 | -

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SynBiotic SE, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der SynBiotic SE und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) zum 31. Dezember 2020 - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Ubereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss zu dienen.

mazalis

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Forfführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherneit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Ubereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • = identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

▪ holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Uberwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Berlin, 21. Juni 2021

Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Udo Heckeler Wirtschaftsprüfer

Marko Pape Wirtschaftsprüfer

87234 | 4

Anlage 1

KONZERN- GESAMTERGEBNISRECHNUNG

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

für das Geschäftsjahr 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 nach IFRS

in EUR Anhang
Nr.
2020 2019
Umsatzerlöse 5.1 5.445.812,26 0,00
Sonstige Erträge 5.2 26.369,34 0,00
Materialaufwand 5.3 -1.733.247,08 0,00
Personalaufwand 5.4 -728.340,35 0,00
Sonstige Aufwendungen 5.6 -3.724.711,20 -13.428,89
Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Equity Ergebnis -714.117,03 -13.428,89
Aufwendungen für Abschreibungen 5.5 -119.803,65 0,00
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -833.920,68 -13.428,89
Zinserträge 20.233,30 0,00
Zinsaufwendungen -22.873,05 0,00
Ergebnisanteil aus at Equity bilanzierte Beteiligungen -22.237,30 0,00
Ergebnis vor Steuern (EBT) -858.797,73 -13.428,89
5.7
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-21.591,28 0,00
Gewinn / Verlust / Gesamtergebnis -880.389,01 -13.428,89
davon auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend -880.389,01 -13.428,89
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend 0,00 0,00
Ergebnis je Aktie
unverwässert EUR/Aktie 5.8 -0,56 -0,05
verwässert EUR/Aktie -0,56 -0,05

Anlage 2/Seite 1

KONZERN-BILANZ

zum 31. Dezember 2020

KONZERNBILANZ AKTIVA

in EUR Anhang
Nr.
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Sachanlagen 4.1 23.160,00 0,00 0,00
Nutzungsrechte 0,00 0,00 0,00
Immaterielle Vermögenswerte 4.1 26.633.741,99 0,00 0,00
At Equity bilanzierte Beteiligungen 4.3 678.105,85 0,00 0,00
Aktive latente Steuern 0,00 0,00 0,00
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 27.335.007,84 0,00 0,00
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorrate 4.2.1 524.762,67 0,00 0,00
Geleistete Anzahlungen 4.2.1 27.390,60 0,00 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Forderungen
4.2.2 883.140,84 0,00 0,00
Sonstige Vermögenswerte 4.6 227.955,74 225.000,00 225.000,00
Ertragsteuerforderungen 4.5 38.853,68 0,00 0,00
Zahlungsmittel 4.4 5.990.288,32 13.249,46 24.678,35
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 7.692.391,85 238.249,46 249.678,35
Summe Aktiva 35.027.399,69 238.249,46 249.678,35

Anlage 2/Seite 2

KONZERN-BILANZ PASSIVA

in EUR Anhang
Nr.
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
EIGENKAPITAL 4.7
Gezeichnetes Kapital 2.625.000,00 250.000,00 250.000,00
Kapitalrücklage 23.750.000,00 0,00 0,00
Gewinnrücklage -889.401,28 -14.250,54 -821,65
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens
entfallende Eigenkapital
25.485.598,72 0,00 0,00
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Kapital 11.439,27 0,00 0,00
Eigenkapital, gesamt 25.497.037,99 235.749,46 249.178,35
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Passive latente Steuern 4.13 68.939,97 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.8 252.000,00 0,00 0,00
Langfristige Schulden, gesamt 320.939,97 0,00 0,00
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.9 669.543,60 2.500,00 500,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.8 114.883,67 0,00 0,00
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 4.10 8.393.358,25 0,00 0,00
Steuerschulden 4.12 31.636,21 0,00 0,00
Kurzfristige Schulden, gesamt 9.209.421,73 2.500,00 500,00
Summe Passiva 35.027.399,69 238.249,46 249.678,35

Anlage 3

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

für das Geschäftsjahr 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 nach IFRS

in EUR Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
rücklage
Gewinn-
rücklage
Auf die
Anteilseigner
des Mutter-
unternehmens
entfallende
Eigenkapital
Auf nicht
beherrschende
Anteile
entfallendes
Kapital
Gesamt
Stand am 1. Januar
2020
250.000,00 0,00 -14.250,54 235.749,46 0,00 235.749,46
Barkapitalerhöhung 1.650.000,00 6.350.000,00 0,00 8.000.000,00 0,00 8.000.000,00
Sachkapitalerhöhung 725.000,00 17.400.000,00 0,00 18.125.000,00 11.439,27 18.136.439,27
Gesamtergebnis 0,00 0,00 -875.150,74 -875.150,74 0,00 -875.150,74
Stand am 31.12.2020 2.625.000,00 23.750.000,00 -889.401,28 25.485.598,72 11.439,27 25.497.037,99
Stand am 1. Januar
2019
250.000,00 0,00 -821,65 249.178,35 0,00 249.178,35
Gesamtergebnis 0,00 0,00 -13.428,89 -13.428,89 0,00 -13.428,89
Stand am 31.12.2019 250.000,00 0,00 -14.250,54 235.749,46 0,00 235.749,46

Anlage 4

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

für den Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

in EUR Anhang Nr. 2020 2019
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Gewinn oder Verlust -880.389,01 -13.428,89
Berichtigungen für:
Abschreibungen und Wertminderungen 4.1 119.803,65 0,00
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 4.14 0,00 2.000,00
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 3.172,54 0,00
Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen und Leistungen und Leistungen sowie
andere Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen
sind
4.2 -245.072,32 0,00
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen
sind
4.9 -275.376,26 0,00
Sonstige Beteiligungserträge 22.237,30 0,00
Ertragsteueraufwand 5.7 21.591,28 0,00
Ertragsteuerzahlungen 5.7 -29.328,37 0,00
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -1.263.361,19 -11.428,89
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 4.1 -2.119.335,00 0,00
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 4.1 286,59 0,00
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 4.1 -17.846,93 0,00
Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte -716.172,15 0,00
Nettozahlungen aus der Ubernahme der Beherrschung über Tochterunternehmen 4.1 1.726.583,87 0,00
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.126.483,62 0,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 8.000.000,00 0,00
Einzahlungen aus der Aufnahme finanzieller Verbindlichkeiten 4.8 252.000,00 0,00
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 8.252.000,00 0,00
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 4.4 5.862.155,19 -11.428,89
Wechselkursbedingte Anderungen des Finanzmittelfonds 0,00 0,00
Nettoveränderung der liquiden Mittel 5.862.155,19 -11.428,89
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 13.249,46 24.678,35
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 5.875.404,65 13.249,46

KONZERN-ANHANG

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1.

1.1 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES KONZERNS

Die SynBiotic SE, München, (im Folgenden auch die Gesellschaft) ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 257735 eingetragen Sitz der Gesellschaft ist in München, die Geschäftsanschrift lautet Barer Straße 7, 8033 München. Die Aktie der SynBiert im Primärmarkt der Börse Düsseldorf und wird im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse auf Xetra und an der Präsenzbörse Frankfurt sowie weiteren Börsenplätzen gehandelt.

ાંડાંગ DE000A2LQ777
WKN A2LQ77
Börsenkürzel SBX
Börsenplätze Düsseldorf, Frankfurt, Xetra, München, Berlin, Hamburg

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns umfasst den Handel von Cannabinoiden, Nahrungsergänzungsmitteln, sowie von Kosmetikprodukten.

Die SynBiotic SE ist eines der ersten, deutschen Cannabis-Unternehmen und verfolgt einen auf die EU fokussierten Buy & Build Investmentansatz. Das Kerngeschäft des Plattform-Unternehmens ist die Erforschung und Entwicklung neuer, auf Cannabinoid und Terpen basierende Lösungsansätze für die großen Gesellschaftsprobleme wie Schlaf und Angs. Darüber hinaus beschäftigt sich die Plattform mit der Produktion verschiedenster Cannabinoide und ertreibt Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel sowie Kosmetikprodukte unter eigenen Marken.

Die Gesellschaft stellt aufgrund der im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Unternehmenschlüsse erstmals einen Konzernabschluss auf. Da in den Vorjahren keine Konzernstruktur bestand, betreffen die dargestellten Vergleichsinformationen ausschließlich den Einzelabschluss der SynBiotic SE.

Das Geschäftsjahr des Konzerns entspricht dem Kalenderjahr.

Im Geschäftsjahr 2020 vertügt die Gesellschaft nur über ein einziges Geschäftssegment. Daher werden keine eigenständigen Informationen für Segmente erfasst.

FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES 1.2

Der Geschäftsführende Direktor der SynBiotic SE hat den Konzernlagebericht am 21. Juni 2021 zur Veröffentlichung freigegeben.

1.3

Unternehmenszusammenschlüsse im Geschäftsjahr 2020

Die SynBiotic SE als Mutterunternehmen ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 zu 100% an der Solidmind Group GmbH, Sitz in Wangen im Allgäu, ("Solidmind") wirtschaftlich beteiligt. Die Gesellschaft füngiert als Brand-Builder auf den die im Wesentlichen operativen Umsatzerlöse im Konzern zurückzuführen sind. Die Transaktion war bezüglich 72,5% der Geschäftsanteile als Sachkapitalerhöhung und bezüglichen 27,5% als Kauf durchgeführt worden. Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung wurde das Grundkapital der SynBiotic SE um EUR 725.000,00 durch Ausgabe von 725.000 neuen, auf den unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf insgesamt EUR 2.250.000,00 erhöht. Darüber hinaus erwarb die Gesellschaft weitere 27,5 % der Geschäftsanteile an Solidmind für EUR 6.875.000,00 aufschiebend bedingt auf preiszahlung. Der beizulegende Zeitwert der Gegenleistung betrug insgesamt EUR 25.000.000,00.

Im Rahmen einer Kaufpreisallocation, PPA) erfolgte eine Neubewertung der materiellen und immateriellen Vermögenswerte. Aus der Differenz zwischen Eigenkapital und dem Kaufpreis resultierte ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von TEUR 24.129. Im Rahmen der PPA wurden marketielle Vermögenswerte in Höhe von 257 TEUR identifiziert. Der Geschäfts-/Firmenwert spiegelt vor allem die und Ertragserwartungen aus dem starken CBD-Marktwachstum wider.

Die Snaabt GmbH ("Snaabt") ist eine Tochtergesellschaft der Solidmind Group und Eigentümer der D2C-Marke "Vicupets". Snaabt bietet Nahrungsergänzungsmittel für Haustiere, wie Hauptvertriebskanal ist online. Die Solidnind Group hält derzeit 100,00 % der Anteile an Snaatt, se die Kontrolle über Snaabt ausübt. Die Ubernahme der Snaatt GmbH dient der Erweiterung des Brands-Portfolios und dem Aufbau einer nachhaltigen Markeiten Tierfutterprodukten. Zeitnah soll die Marke um CBD-haltige Produkte für Tiere erweitert werden des ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 01.09 - 31.8.

In den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zum Stichtag 31.12.2020:

Konsolidierte Tochterunternehmen:

Firma Ort Land Erwerbszeitpunkt Kapitalanteil Stimmrechtsanteile
Solidmind Group GmbH Wangen im Allgäu Deutschland 30.06.2020 100,000% 100,000% Direkt
Cannexo Pharma GmbH Riedlingen Deutschland 24.11.2020 50,004% 50,004% Direkt
Snaabt GmbH Wangen im Allgäu Deutschland 04.12.2020 100,000% 100,000% Indirekt*

* Die Solidmind Group GmbH hält 100% der Anteile an der Snaabt GmbH

Die SynBiotic SE hält 50,004% Anteile an der Cannexo"). Gegenstand bzw. Unternehmensgegenstand der Cannexo Pharma GmbH ist die Produktentwicklung, der Vertrieb, das Marketing und der Handel für pharmazeutische Produkte, Welness- und Gesundheitsprodukte aus den Kategorien medizinischer Cannabis, Cannabinoide und Hanfprodukte. Die Cannexo Pharma GmbH hat ihre operative Tätigkeit noch nicht aufgenommen. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2020 gegründet.

Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen:

Firma Ort Land Erwerbszeitpunkt Kapitalanteil Stimmrechtsanteile
Greenlight Pharmaceuticals
Limited
Dublin Irland 02.10.2020 25,000% 25,000% Direkt

Greenlight Pharmaceuticals Limited ("Greenlight") mit Sit in biopharmazeutisches Unternehmen, das sich auf die Erforschung, Entwicklung und Lizenzierung von Molekülen aus proprietären Formulierungen konzentriert, die auf eine Reihe von Krankheitsbereichen. GreenLight Medicines (eingetragen als GreenLight Pharmaceuticals Limited) ist das erste irische Pharmaunternehmen, das sich auf die klinische Anwendung von Phyto-Cannabinoiden und anderen pflanzlichen Verbindungen konzentriert. Die SynBiotic SE hält derzeit 25,00 % der Anteile an Greenlight.

Abgeschlossene Akquisitionen im ersten Halbjahr 2021:

The Hempany GmbH

Die The Hempany GmbH ("Hempany") hat mit ihrer Marke "hemi" die erste Hanfmich bzw. den ersten Hanfsamen-Drink Deutschlands entwickelt. Ab Ende Mär 2021 wird das Produkt aus Bio-Hanfsamen in allen Filialen der Rossmann- und Allatura-Märkte in Deutschland angeboten. Die Hempany GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart, Deutschland; die SynBiotic SE hält derzeit 25,01 % der Anteile.

NeuroTheryX Canada Ltd.

lm April 2021 hat die SynBiotic SE eine Wandelanleihe der NeuroTheryX Canada, ("NTX") in Höhe von USD

2.000.000 gezeichnet. Die Wandelaneine ist am 1. März 2023 zur Rückzahlung fällig. Darüber hinaus hat NTX eine Call-Option-Vereinbarung abgeschlossen, nach der die SynBiotic SE das Recht hat, bis zum 1. März 2024 alle weiteren Aktien von NTX zu einem Preis von 2,74 € pro Aktie zu erwerben. Das Team von NeuroTheryX erforscht die Wirkmechanismen und Zusammenhänge hinter Cannabinoiden wie CBD/THC sowie Terpenen. Neben Hanf und Cannbis hat NeuroTheryX mehr als einhundert andere Pflanzen, die Cannabinoide und Terpene enthalten, analysiert, um wirksame Produktformulierungen zu entwickeln.

Lean Labs Pharma GmbH

Die Lean Labs Pharma GmbH ("Lean Labs") führt Lebensmittel- und Pflanzenanalysen und Labortätigkeiten sowie die Entwickung, Produktion, Abfüllung und den Vertrieb und Nahrungsergänzungsmitteln durch. Das Unternehmen produziert CBD-Ole und ist der Hauptlieferant für die Solidmind Group. Lean Labs hat seinen Sitz in Wangen im Allgäu Deutschland; die SynBiotic SE hält 100,00 % der Anteile.

GECA Pharma GmbH

Am 18. Mai 2021 hat die SynBiotic SE einen Einbringungsvertrag über alle Anteile an der GECA Pharma GmbH ("GECA") mit Sitz in Köh, Deutschland, abgeschlossen. Cannen mit GECA Pharma den Grundstein für den pharmazeutischen Arm von SynBiotic. GECA besitzt die pharmazeutische Großhandelserlaubnis nach §52a AMG und die Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln sowie die Erlaubnigen von Arzneimitteln nach der AMRad-Verordnung. Mit ihrem Expertenwissen und allen notwendigen ist GECA bestens positioniert, um die wachsenden F&E-Leistungen von SynBiotic mittel- bis langfristig zu monetarisieren.

Princess Stardust GmbH

Am 17. Juni 2021 beteiligte sich SynBiotic an der Princess Stardust"). Mit Princess Stardust"). Mit Princess Stardust soll das Segment der CBD-Lifestyle Produkte in Angriff genommen werden. Princess Stardust hat ihren Sitz in Berlin. SynBiotic SE hält derzeit 25,01% der Anteile.

Stand Juni 2021 sind daher folgende Gesellschaften Teil des SynBiotic SE-Konzerns:

  • Solidmind Group GmbH .
  • Cannexo Pharma GmbH .
  • Greenlight Pharmaceuticals Limited .
  • Snaabt GmbH .
  • The Hempany GmbH .
  • NeuroTheryX Canada Ltd .
  • Lean Labs Pharma GmbH .
  • GECA Pharma GmbH .
  • Princess Stardust GmbH .

KONSOLIDIERUNGSGRUNDSATZE 1.4

Der Konzernabschluss beinhaltet die Tochtergeselschaften, bei denen die SynBiotic SE die Finanz und Geschäftspolitik bestimmen kann. Im Regelfall ist dies bei einem Anteils 50% gegeben, da sich Anteils- und Stimmrechte entsprechen. Wenn vertragliche Regelungen vorsehen, dass trotz eines Anteilsbesitzes von weniger als 50% Beherrschung wen ausgeübt werden kann, wird dieses Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Wenn aufgrund

vertraglicher Regelungen bei einem Anteis 50% keine Beherrschung über ein Unternehmen ausgeübt werden kann, wird dieses Unternehmen nicht als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt grundsätzlich durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem neu bewerteten Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile nach IFRS 3, sofern ein Unternehmenszusammenschluss vorliegt. Die ansatzfähigen Vermögenswerte, Schulden und der Tochterunternehmen werden dabei unabhängig von der Höhe des Minderheitenanteils mit ihren vollen beitwerten angesetzt. Bei jedem Erwerb besteht ein gesondert ausübbares Wahrecht, ob die Anteile fremder Gesellschafter zum beizulegenden Zeitwert oder zum anteiligen Nettoverden. Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs werden aufwandswirksam erfasst.

Bei der Erstkonsolidierung entstehende als Geschäfts- oder Firmenwerte bilanziert und entsprechend IFRS 3/IAS 36 jährlich bei Vorliegen eines auslösenden Ereignisses einem Werthaltiskeitstest (Impairment-Test) unterzogen.

Für die Einbeziehung von Tochterunten, die von der Berichtsperiode des Konzernabschlusses abweichende Geschäftsjahre aufweisen, werden mit der Berichtsperiode des Konzernabschlusses in Einklang stehende Zwischenabschlüsse erstellt.

Konzerninterne Forderungen, Schülden, Aufwendungen, Erträge und zwischen im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Assoziierte Unternehmen

Assoziierte Unternehmen sind Beteiligungsunternehmen, die SynBiotic SE alleine oder gemeinschaftlich beherrscht werden, auf deren finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen die SynBiotichen Einfluss nehmen kann. Maßgeblicher Einfluss wird hierbei grundsätzlich angenommen, wenn der indirekt Stimmrechtsanteile von mehr als 20% und weniger als 50% zustehen.

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und in der dem Posten At Equity bilanzierte Beteiligungen ausgewiesen.

Die nach der Equity-Methode bewerteten Bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten bewertet. Ein Unterschiedsbetrag zwischen der Beteiligung und ihrem anteiligen neu bewerteten Reinvermögen wird im Konzernabschluss als Teil des Buchwerts berücksichtigt. Ergeben sich Änteil des Nettovermögens des assoziierten Unternehmens den der Konzern hält, wird der Buchwert entsprechend erhöht oder vermindert.

GRUNDLAGEN DER RECHUNGSLEGUNG 2.

2.1

Der Konzernabschluss der SynBiotic SE wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (FRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses, inklusive der angegebenen Vergleichsinformationen für die IFRS und FRIC berücksichtigt, die bis zum Ende der Berichtsperiode von der Europäischen Kommission für die EU übernommen wurden und zum 31. Dezember 2020 verpflichtend anzuwenden waren. Es erfolgte keine vorzeitige Anwendung von Standards oder Interpretationen.

ERSTMALIGE ANWENDUNG DER IFRS 2.2

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde erstmals unter Anwendung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Auf die im Konzernabschluss angegebenen Vergleichsinformationen wurden unter retrospektiver Anwendung dieselben Rechnungslegungsmethoden wie für den Abschluss zum 31. Der Zeitpunkt des Übergangs auf die Rechnungslegung nach IFRS ist der 1. Januar 2019 (IFRS-Eröffnungsbilanz). Da in den Vorjahren bestand, betreffen die dargestelten Vergleichsinfen ausschließich den Einzelabschuss der SynBiotic SE. Aus der erstmaligen Anwendung der IFRS resultierte keine Änderung des Eigebnisses gegenüber den nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Einzelabschlüssen der SynBiotic SE in den dargestellten Vorjahren.

2.3

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. noch nicht in europäisches Recht übernommen worden. Die Geselschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.

Neue Standards Anzuwenden für
Geschäftsjahre,
die am oder ab
dem genannten
Datum beginnen:
Status des EU
Endorsement
(Stand
Aufstellungszeitraum)
IFRS 3 Anderungen an IFRS 3 -
Verweis auf das Rahmenkonzept der IFRS
01.01.2022 steht aus
IFRS 17 Versicherungsverträge inkl. Neuerungen 01.01.2023 steht aus
IFRS 16 Covid-19-bezogene Mieterleichterungen 01.01.2020 Übernahme erfolgt
IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung
von IFRS 9
01.01.2021 Ubernahme erfolgt
IFRS diverse Anderungen an IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und
IFRS 16 - Reform der Referenzzinssätze - Phase 2
01.01.2021 Ubernahme erfolgt
IFRS diverse Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018- 2020) -
Anderungen an IFRS 9, IFRS 16, IFRS 1 und IAS 41
01.01.2022 steht aus
IAS 1 Anderungen an IAS 1: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als
kurz- oder langfristig
01.01.2023 steht aus
IAS 1 & IFRS Practice
Statement 2
Angabe von Rechnungslegungsmethoden 01.01.2023 steht aus
IAS 8 Definition von Schätzungen 01.01.2023 steht aus
IAS 12 Latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten aus einer einzigen Transaktion
01.01.2023 steht aus
IAS 16 Anderung an IAS 16 - Erlöse vor beabsichtigter Nutzung 01.01.2022 steht aus
IAS 37 Anderungen an IAS 37 - Kosten der Vertragserfüllung 01.01.2022 steht aus

Sämtliche der oben aufgeführten neuen Standards oder Änderungen an Standards werden voraussichtlich keine signifikanten Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN 3.

3.1 ALLGEMEINES

Der Konzernabschluss wird grundelegung des Bewertungsgrundsatzes der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestelt, sofern nicht spezifische Regelungen eine erfolgsneutrale Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert erfordern.

Die Berichtswährung ist Euro (EUR), und entspricht der in den Konzern einbezogenen Unternehmen. Die Betragsangaben im Abschluss erfolgen in EUR, sofern nichts angegeben ist. Aus rechentechnischen in Tabelen und Textverweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten, Prozent, usw.) auftreten.

Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder innerhalb eines normalen Geschäftszyklus fällig oder primär für Handelszwecke gehalten werden.

Die Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Gesamtergebnisrechnung sowie in der Bilanz werschiedene Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

3.2 WESENTLICHE SCHATZUNGEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN DES MANAGEMENTS IM RAHMEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist die Geschäftsführung zur Vornahme von Schätzungen und Annahmen verpflichtet, die den ausgewiesenen Betrag von Verbindlichkeiten, Umsatzerlösen und Aufwendungen sowie die Angabe von Eventualvermögenswerten und Eventualichkeiten beinflussen. Zudem ist die Geschäftsführung auch verpflichtet, die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach eigenem Urteil anzuwenden. Obwohl diese Schätzungen und Annahmen auf der bestmögichen Kenntnis der Ereignisse und Maßnahmen beruhen, kann das Ergebnis jeweils von diesen Schätzungen abweichen.

Die berücksichtigten Annahmen und Schätzungen wurden im folgende Sachverhalte vorgenommen:

  • · Abschreibungsdauer der immateriellen Vermögenswerte, wie Schutzrechte
  • · Nutzungsdauer, sowie Abschreibungspläne des Sachanlagevermögens
  • Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) .
  • · Bewertungsannahmen im Rahmen der Kaufpreisallokation

WÄHRUNGSUMRECHNUNG 3.3

Geschäftsvorfälle in von der funktionalen Währungen werden mit den Wechselkursen im Transaktionszeitpunkt in Euro umgenswerte und Schulden in Fremdwährungen werden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs in Euro resultierende Differenzen werden ergebniswirksam als sonstige betriebliche Erträge beziehungsweise als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

GESCHAFTS- ODER FIRMENWERTE 3.4

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen Abschreibung. Die Werthaltigkeit des Buchwerts wird gemäß IAS 36 einmal jährlich - bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig - auf Basis von sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units) überprüft. Grundlage des Werthaltigkeitstests (Impairment-Test) bildet der Nutzungswert der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheitir ist die vom Management erstellte aktuelle Planung der Zahlungsströme sowie die Unterstellung einer ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanung der zukünftigen Zahlungströme auf Basis des Cashflows vor Zinsen und Steuern abzüglich Erhaltungs und Ersatzinvestitionen erfolgt für einen Zeithorizont von vier Jahren. Die ermittelten Zahlungsströme werden abgezinst, um den Nutzungswert der Cash Generating Unit zu bestimmen. Der Nutzungswert wird mit den zugehörigen Liegt dieser unter dem Buchwert der Cash Generating Unit, wird eine ergebniswirksame Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen.

3.5 SACHANLAGEN UND SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vernögenswerte werden zu Anschaffungskosten, bei Vorliegen einer bestimmten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert um planmäßige lineare beziehungsweise gemäß Nutzungsverlauf unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen, nutzungsbedingten Abschreibungen und ggf. Wertminderungen werden nach der linearen Methode über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende zugrunde:

Andere Anlagen Nutzungsdauer in Jahren
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 10
Sonstigen immateriellen Vermögenswerten 3 – 20

Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gepasst.

Bei der Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden die nachfolgend aufgeführten Kriterien schwerpunktmäßig berücksichtigt:

  • · voraussichtliche Nutzung des Vermögenswerts im Unternehmen,
  • · öffentlich verfügbare Information über die geschätzte Nutzungsdauer von vergleichbaren Vermögenswerten,
  • · technische, technologische und sonstige Arten der Veralterung.

ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELAQUIVALENTE 3.6

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Kassenbestand und Bankguthaben mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfasst der oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristigen Kontokorrentverbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

3.7 LEASING

Bei Vertragsbeginn wird beurteilt, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen Zeitraum zu kontrollieren.

Für Leasingverhältnisse, bei denen der ist, werden am Bereitstellungszeitpunkt Leasingverbindlichkeiten in Höhe des Barwerts der fest vereinbarten Leasing-zahlungen - einschließlich de facto fester Zahlungen - sowie unter Berücksichtigung von Vertragsverlängerungsoptionen, deren Ausübung als hinreicheinlich eingeschätzt wird, erfasst. Für die Diskontierung der künftigen Leasingzahlungen wird auf den Grenzfremdkapitalzinssatz zurückgegriffen.

In den Folgeperioden wird die Leasingverbindlichkeit mit dem bei der Zugangsbewertung zugrunde gelegten Diskontierungszinssatz aufgezinst. Die geleisteten Leasingzahungen in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgeteilt. Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung werden in der Gesamtergebnisrechnung unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen.

Korrespondierend zur Leasingverbindlicheit erfassung eines Nutzungsrechts aus Leasingverträgen, dessen Anschaffungskosten am Bereitstellungsdatum der Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaigen und Anschaffungsnebenkosten entsprechen.

Das Nutzungsrecht wird linear über die Leasingvertrags abgeschrieben. Sofern Anzeichen für eine Wertminderung des Nutzungsrechts vorliegen, wird ein Wertminderungstest durchgeführt und gegebenfalls eine Wertberichtigung erfasst.

Für Leasingegenstände mit einem Neuwert von bis zu 5 TEUR (Leasinggegenstände von geringemältnisse mit Vertragslaufzeiten von bis zu 12 Monaten (Kurzfristleasing) wird von Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht, sodass für

diese Verträge keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst werden.

3.8 FINANZINSTRUMENTE

Gemäß IFRS 9 "Finanzinstrumente" (IFRS 9) sind finanzielle Verbindlichkeiten auf Grundlichkeiten auf Grundlage des Geschäftsmodells des Konzerns im Rahmente gehalten und gesteuert werden sowie auf Basis der Zahlungsstromeigenschaften der Instrumente zu klassifizieren.

Finanzielle Vermögenswerte, die ausschießlich zur Vertraglichen Zahlungströme gehalten und deren Vertragsbedingungen lediglich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag vorsehen, werden gemäß IFRS 9 als zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte (Amortised Cost, AmC) klassifiziert.

Anderen finanzielle Vermögenswerte, die diesen Kriterien, werden als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (at fair value throught profit or loss; FVTPL) oder als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwertet (at fair value throught other comprehensive income; FVOC) qualifiziert. In den dargestellten Berichtsperioden lagen solche Instrumente nicht vor.

Bei Zugang werden finanzielle Vermögenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung von Transaktionskosten erfasst. Gemäß IFRS 9 werden für finanzielle Vermögenswerte neben Wertberietene Forderungsverluste auch Wertminderungen für zukünftige zu erwartende Forderungsausfälle erfasst. Die Ermittlung der Höhe der Wertminderung für zukünftige zu erwartende Forderungsausfälle erfolgt durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts und der erwarteten Schadensquote. Änderungen der zu erwartende Forderungsausfälle werden erfasst. Ein forderungsausfall liegt vor, wenn Forderungen mehr als 90 Tage überfällig

Anlage 5/Seite 11

sind und nach individueller Analyse als nicht einbringbar eingeschätzt werden.

Für kurzfristige Forderungen und Leistungen sowie für vergleichbare kurzfristige finanzielle Vermögenswerte ohne signifikante Finanzierungskomponente er Wertberichtigung für zu erwartende Forderungsausfälle nach der vereinfachten Methode auf Basis des Ausfallrisit der Forderungen (Lifetime Expected Credit Loss, Lifetime-ECL). Bei allen anderen finanziellen (Am) wird zunächst das erwartete Ausfallrisiko innerhalb von 12 Monaten bei der Bemessung der Wertberichtigt (12-Montats-ECL). Erst bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallriskos dieser Forderungen erfolgt die Bemessung der Wertberichtigung auf Basis des die Restlaufzeit der Forderungen. Bei Anzeichen für einen tatsächlichen Forderungsausfall werden Einzelwertberichtigungen erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögelaufen sind oder mit allen wesentlichen Chancen wurden beziehungsweise die Verfügungsmacht hierüber abgegeben wurde.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode (Amortised Cost, AmC) klassifiziert, sofern es sich hierbei nicht um derivative Finanzinstrumente oder um Instrumenten Derivaten handelt, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (at fair value throught profit or loss; afv) zu bewerten sind.

Finanzielle Verbindlichkeiten (AmC) werden beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung von Transaktionskosten erfasst. Die Folgebewertung erfolgt unter Effektivzinsmethode. Hierbei werden Transaktionskosten sowie Agio- beziehungsweise Disagio-Beträge über die Laufzeit verteilt als Zinsaufwand erfasst.

Eine Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt, wenn die hiermit verbilchtungen erfült oder erloschen sind.

VORRÅTE 3.9

Die Bewertung von Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten gleitenden gewogenen Durchschnitts beziehungsweise zum niedrigeren Netto-Veräußerungswert. Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit sowie anderen Gründen durch Abwertungen auf den Netto-Veräußerungswert berücksichtigt.

3.10 EIGENKAPITAL

In Abgrenzung zum Fremdkapital ist Eigenkapital nach IFRS definiert als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus den Vermögenswerten und Schulden. Finanzinstrumente werden nur dann als Eigestuft, wenn aus diesen keine bedingte Pflicht zur Lieferung von Vermögenswerten oder einer variablen Anzahl eigener Anteile resultiert.

RÜCKSTELLUNGEN 3.11

Rückstellungen werden gemäß den Regelungen des AS 37 gebildet, wenn die Gesellschaft aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat und diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen wird. Zudem muss die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden Die Rückstellung wird in Höhe der bestnöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der gegenwärtigen Verpflichtag passiviert. Ist der Zinseffekt wesentlich, erfolgt eine Abzinsung der Rückstellung mit dem Marktzins.

3.12 ERTRAGSREALISIERUNG UND ERWARTETE RETOUREN

Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt gemäß den Regelungen des IFRS 15. Die Umsatzerlöse entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der für die Erbringung der von den Konzerngesellschaften Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen oder noch zu erhaltenden Gegenleistungen.

Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt ohne Umsatzsteuer, abzüglich Rabatte und Preisnachösen erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Leistung durch das Unternehmen. Grundsätzlich muss zur Umsätzen die Höhe des Erlöses zuverlässig ermittelt werden und es wahrscheinliche Nutzen aus der Transktion dem Unternehmen zufließt. Provisionserlöse – je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Verträge – zeitpunktbezogen erfasst.

Die Veräußerungsgeschäfte erfolgen unter dem gesetzlichen 14-täggen Widerrufsrecht des Käufers 30-tägigen "Geldzurück-Garantie". Für Kundenretouren wird eine Gutschrift erstellt, die umsatzerlösmindernd zum Ende der Berichtsperiode gebildet.

Der Konzern bietet seinen Kunden verschiedene (marktübliche) Zahlungsarten / -ziele an. Keine umfasst eine signifikante Finanzierungskomponente. Zudem existieren keine Verträge, bei denen der Ubertragung des versprochenen Guts auf den Kunden und der Zahlung des Kunden ein Jahr überschreitet. Entsprechend wird die zugesagte Gegenleistung nicht um den Zeitwert des Geldes angepasst.

Erlöse werden nach Abzug von Kaufpreismine, gewährten Rabatten Rabatten und Rückerstatungen zum Zeitpunkt des Warenversands realisiert.

ERTRAGSTEUERN SOWIE LATENTE STEUERN 3.13

Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Ertragsteuern werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. Zahung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag bekannt sind.

Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die zu steuerpflichtigen Beträgen bei der Ermittlung des zu versteuernden führen. Weiterhin werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildese Verlustvorträge künftig von positivem zu versteuerndem Einkommen in Abzug gebracht werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheides zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die latenten Steueransprüche werden könnten. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der latenten Steueranden Bei der Einschätzung zur künftigen steuerlichen Nutzbarkeit latenter Steueransprüche wird grundsätzlich einen Zeitraum von drei Jahren zugrunde gelegt.

GESCHAFTSSEGMENTE 3.14

Bei einem Geschäftssegment handelt es sich um einen Teil einer Geschäftstätigkeiten ausübt, mit denen Erträge erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen Erlöse und Aufwendungen in Bezug auf Transaktionen mit einem anderen Teil des Unternehmens. Die Ergebnissegments werden regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens aufgrund verfügbarer Finanzinformationen überprüft, um Entscheidungen über die Mittelzuteilung für das Segment zu treffen und dessen Leistungen zu beurteilen.

Der Konzern verfügt im Jahr 2020 nur über ein einziges Geschäftssegment. Daher werden keine eigenständigen für Segmente erfasst

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

4.1

in EUR Sachanlagen Geschäfts-
oder Firmenwert
Sonstige
immaterielle
Vermögenswerte
Gesamt
Anschaffungskosten Stand 1. Januar 2020 0,00 0,00 0,00 0,00
Zugänge 17.846,93 0,00 2.119.335,00 2.137.181,93
Zugang zum Konsolidierungskreis 14.843,06 24.239.166,82 385.800,42 24.639.810,30
Fremdwährungsbewertung 0,00 0,00 0,00 0,00
Abgänge -286,59 0,00 0,00 -286,59
Umbuchungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 31. Dezember 2020 32.403,40 24.239.166,82 2.505.135,42 26.776.705,64
Kumulierte Abschreibungen Stand 1. Januar 2020 0,00 0,00 0,00 0,00
Zugange -9.243,40 0,00 -110.560,25 -119.803,65
Fremdwährungsbewertung 0,00 0,00 0,00 0,00
Abgange 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 31. Dezember 2020 -9.243,40 0,00 -110.560,25 -119.803,65
Buchwerte zum 31. Dezember 2020 23.160,00 24.239.166,82 2.394.575,17 26.656.901,99

lm Geschäftsjahr 2020 waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen zu verzeichnen.

Sachanlagen

Die wesentlichen Bestandteile der Sachaniagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie geringwertige Wirtschaftsgüter.

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde zur Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet. Für das Tochterunternehmen (entsprictelgenerierende Einheit) wird der erzielbare Betrag auf Basis der Berechnungen des Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von Jahren genehmigten Finanzplänen. Dem risikoangepassten Zinssatz der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten von 11,47 Prozent liegen die durchschnittichen Kapitalkosten (WACC - weighted average cost of capital) nach Unternehmenssteuern zu Grunde. Die Ernittlung erfolgt auf Basis des Pricing-Modells (CAPM) unter Berücksichtigung der aktuellen Markterwartungen. Zur risikoangepassten Zinssätze für Zwecke des Werthaltigkeitstests wurden spezifische Peer-Group Informationen, Kapitalstrukturdaten sowie Fremdkapitalkostensätze verwendet. Nicht in den Planungsrechnungen enthaltene Perioden werden durch Ansatz eines Restwerts (Terminal Value) abgebildet. Für die Cashflows nach dem Zeitraum von 4 Jahren wird unterstelt, dass sie einer konstanten Wachstumsrate von 1,25 Prozent (growth rate) unterliegen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird der Solidmind Group GmbH zugeordnet.

Sonstige Immaterielle Vermögenswerte

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten entgeltlich erworbene Schutzrechte und Software.

KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 4.2

4.2.1 VORRÄTE UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN

Die Vorräte setzen sich aus dem Warenbestand zusammen, der zum Bilanzstichtag beträgt. Bei den geleisteten Anzahlungen handelt es sich um Anzahlungen auf bevorstehende Lieferungen von Gegenständen des Vorratsvermögens. Die erfolgswirksame Erfassung der Wertberichtung erfolgte im Materialaufwand.

in EUR 31.12.2020 31.12.2019
Vorrate
Bezogene Waren 524.762,67 0,00
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 27.390,60 0,00
Gesamt 552.153,27 0,00

In der Berichtsperiode betrugen der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert 82 TEUR (2019: 0 TEUR) und sind im Materialaufwand enthalten.

4.2.2 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN

in EUR 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen gegenüber Dritten 632.567,92 0,00
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 250.572,92 0,00
Gesamt 883.140,84 0,00
-------- ------------ ------

Alle Forderungen aus Lieferungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Konzern hält keine Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Das maximale Kreditausfalrisiko der Forderungen beläuft sich auf den Buchwert des Forderungsbestandes. Die Höhe der pauschalierten Wertberichtigung für zu erwartende Kreditaisfälle beträgt für das Berichtsjahr 2020: 5 TEUR; 2018: 0 TEUR).

4.3

in EUR 2020
Greenlight Pharmaceuticals Limited
An SynBiotic SE geschüttete Dividenden 0,00
Kurzfristige Vermögenswerte 201.192,70
Langfristige Vermögenswerte 745.690,23
Kurzfristige Schulden 753.392,28
Langfristige Schulden 250.000,00
Erlöse 200.044,90
Gesamtergebnis -460.585,00

4.4 ZAHLUNGSMITTEL UND FINANZMITTELFONDS

Der Bilanzposten Zahlungsmittel enthält Guthaben bei Kreditinstituten. Verfügungsbeschränkungen lagen im Geschäftsjahr 2020 und im Vergleichszeitraum lagen nicht vor. Der Finanzmittelflussrechnung enthält neben Guthaben bei Kreditinstituten auch in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.

Überleitung des in der Bilanz ausgewiesenen Bestands an Zahlungsmitteln zum in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Finanzmittelfonds:

in EUR 2020 2019
Zahlungsmittel It. Bilanz 5.990.288,32 13.249,46
Kontokorrentverbindlichkeiten 114.883,67 0.00
Finanzmittelfonds It. Kapitalflussrechnung 5.875.404,65 13.249,46

ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN 4.5

Im Vorjahr beinhaltet der Posten Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerforderungen.

SONSTIGE VERMÖGENSWERTE 4.6

Zusammensetzung der sonstigen Vermögenswerte:

in EUR 31.12.2020 31.12.2019
Sonstige Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 175.818,50 0,00
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 36.308,24 0,00
Sonstige Beteiligungen 15.829,00 0,00
Genussrechte 0,00 225.000,00
Gesamt 227.955,74 225.000,00

4.7 EIGENKAPITAL

Mit Beschuss der Hauptversammlung vom 8. April 2020 wurde das Grundkapital der Gesellschaft von 250 TEUR auf 1.500 TEUR durch Ausgabe von 1.250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht.

Nach teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapital um 25 TEUR auf 1.525 TEUR auf 1.525 TEUR erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals wurde am 17. Juni 2020 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Der Verwaltungsrat hat am 30. Juni 2020 beschlossen, das Grundkaptal der Gesellschaft unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017/1 und des genehmigten Kapitals 2020/I von 1.525 TEUR auf 2.250 TEUR gegen Sacheinlagen durch Ausgabe von 725.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen ("Sachkaptalernöhung"). Im November 2020 hat der Verwaltungsrate ine weitere Kapitalerhöhung um 375 TEUR durch die Ausgabe von 375.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie beschlossen.

Die SynBiotic SE hat zum Abschlussstichtag 2.625.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückktien) ausgegeben. Jede Aktie repräsentiert einen anteiligen Betrag des gezeichneten Kapitals von 1,00 EUR und berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wurde in Laufe des Geschäftsjahres 2020 durch Bar- und Sachkapitalerhöhungen auf 2.625 TEUR erhöht.

Die Kapitalrücklage betrifft im Wesentlichen Aufgelder im Rahmen von Kapitalerhöhungen.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Kapital

Aus der Akquisition und erstmaligen Vollkonsolidierung der Cannexo Pharma GmbH (Riedlingen, Deutschland) im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich nicht beherrschende Anteile. Minderheitsgesellschafter halten zum 31.12.2020 49,996% der Anteile an der Cannexo Pharma GmbH. Die nicht beherrschende Anteile belaufen sich auf 11,4 TEUR.

in EUR 2020 2019
Cannexo Pharma GmbH
An SynBiotic SE ausgeschüttete Dividenden 0,00 0,00
Kurzfristige Vermögenswerte 11.814,24 0,00
Langfristige Vermögenswerte 0,00 0,00
Kurzfristige Schulden 11.814,24 0,00
Langfristige Schulden 0,00 0,00
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Kapital 11.439,27 0,00
Erlöse 0,00 0,00
Gewinn oder Verlust, der den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist 0,00 0,00
Gesamtergebnis (seit der Einbeziehung in den Konzernabschluss) 0,00 0,00

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN 4.8

in EUR Kurzfristig Langfristig Gesamt
Stand 1. Januar 2020 0,00 0,00 0,00
Aufnahme 114.883,67 252.000,00 366.883,67
Stand 31. Dezember 2020 114.883,67 252.000,00 366.883,67

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten entsprechen dem Kontokorrentkredit. Das langfristige Darlehen in der Höhe von TEUR 252 resultiert aus der Fremdfinanzierung des Erwerbs der Snaabt GmbH.

4.9 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN GEGENÜBER DRITTEN

Verbindlichkeiten aus Lieferungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.

4.10 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich entsprechend der Tabelle zusammen:

in EUR 31.12.2020 31.12.2019
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kaufpreisverbindlichkeiten 8.325.000,00 0,00
Weitere sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Verrechnungskonto Amazon 8.529,94 0,00
Durchlaufende Posten 3.880,27 0,00
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 217,50 0,00
Urlaubsverpflichtungen 18.285,00 0,00
Abgegrenzte Kosten der Abschlussprüfung 37.445,54 0,00
Gesamt 8.393.358,25 0,00

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

LEASINGVERHÄLTNISSE 4.11

In den Berichtsperioden lagen keine wesentlichen Leasingverhältnisse vor, die als Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zu erfassen waren.

Aus Kurzfristleasing und Leasing von Vert resultierten in der Berichtsperiode folgende Aufwendungen und Auszahlungen:

in EUR 31.12.2020
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen -19.983.57
Aufwand für geringwertige Leasingverhältnisse -2.488,46

ERTRAGSTEUERSCHULDEN 4.12

Die Ertragsteuerschulden betreffen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

4.13 PASSIVE LATENTE STEUERN

Die passiven latenten Steuern werden auf temporäre Differenzen gebildet. Der Effekt wird mit 69 TEUR (2018: 0 TEUR) erfasst. Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen werden mit den für Deutschland geltenden ermittelt. Da sämtliche mit Steuerlatenzen behafte im Inland begründet sind, wird für das Geschäftsjahr ein durchschnittlicher Steuersatz von 30 Prozent angenommen.

4.14 FINANZINSTRUMENTE/ZUSÄTZLICHE ANGABEN

Sämtliche in den Berichtsperioden bilanzielle Vermögenswerte und Schulden wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die jeweiligen Buchwerte entsprechen näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten.

Zu den Fristigkeiten finanzieller Schulden wir auf die Angaben unter Punkt 6 (LIQUIDITÄTSRISKO- UND EIGENKAPITALMANAGEMENT).

Nettogewinne und -verluste aus finanzielen und Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

in EUR 2020 2019
Nettogewinne (+)/ Nettoverluste (-) aus finanziellen Vermögenswerten, die zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
52.137,24 0,00
davon Zinserträge 12.708,33 0,00
davon Aufwendungen aus Wertberichtungen / Ausbuchungen 0,00 0,00
Nettogewinne (+)/ Nettoverluste (-) aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
-8.691.883,67 0,00
davon Zinsaufwendungen -903,16 0,00
Gesamt -8.639.746,43 0,00

5. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGESAMT-ERGEBNISRECHNUNG

UMSATZERLÖSE 5.1

Die SynBiotic SE erzielt ihre Umsatzerlöse durch ihre Tochterunternehmen, welche insbesondere auf den Handel von Cannabinoiden, Nahrungsergänzungsmitteln sowie von Kosmetikprodukten spezialisiert sind.

Die Verteilung der Umsätze nach Regionen zeigt nachstehende Tabelle:

in EUR 2020 % 2019 %
Deutschland 5.093.557 94% O 0%
Osterreich 176.976 3% O 0%
Vereinigtes Königreich 68.413 1% 0 0%
Schweiz 38.557 1% O 0%
Rest 68.309 1% 0 0%
Gesamt 5.445.812 100% 0 0%

5.2

Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung und die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Erträge.

in EUR 2020 2019
Erträge aus Schadensfällen 16.614,45 0,00
Erträge aus Währungsumrechnung 118,11 0,00
Weitere sonstige betriebliche Erträge 9.636,78 0,00
Sonstige betriebliche Erträge 26.369,34 0,00

MATERIALAUFWAND 5.3

Der Materialaufwand besteht hauptsächich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und für bezogene Leistungen

in
EUR
2020 2019
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.719.530,05 0,00
Aufwendungen für bezogene Leistungen 13.717,03 0,00
Gesamt 1.733.247,08 0,00

5.4 PERSONALAUFWAND

Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung und die Entwicklung des Personalaufwands:

in EUR 2020 2019
Löhne und Gehälter 584.081,24 0,00
Soziale Abgaben 144.259,11 0,00
Gesamt 728.340,35 0,00

Die sozialen Abgaben umfassen im Berichtsjahr gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 31 TEUR (2019: 0 TEUR)

Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Zahl der im Konzern beschäftigten Arbeitnehmer:

2020 2019
Mitarbeiter 29 0

5.5 ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen können dem Anlagenspiegel der Gesellschaftentnommen

werden.

5.6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich entsprechend der Tabelle zusammen:

in EUR 2020 2019
Werbekosten -824.985,55 0,00
Zahlungsverkehr -36.939,96 -61,70
IT-Dienstleitungen -105.902,76 0,00
Kundenservice -15.432,83 0,00
Rechts- und Beratungskosten -733.627,52 -2.615,71
Raumkosten -21.611,11 0,00
Provisionen -1.001.942,99 0,00
Versandkosten / Fracht -401.112,45 0,00
Wertberichtigungen und Ausbuchung von Forderungen -113.213,20 0,00
Weitere sonstige betriebliche Aufwendungen -469.942,83 -10.751,48
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.724.711,20 -13.428,89

5.7 STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich entsprechend der Tabelle zusammen:

in EUR 2020 2019
Tatsächliche Ertragsteuer -31.116,59 0,00
Latente Steuern 9.525,31 0,00
Ertragsteueraufwand/-ertrag -21.591,28 0,00

Steuerüberleitung:

in EUR 2020 2019
Ergebnis vor Steuern -858.797,73 0,00
Erwartete Ertragsteuern (Steuersatz 30 %) -257.639,32 0,00
Minderung des Steueraufwands aufgrund der Nutzung bisher nicht angesetzter Verlustvorträge
und temporärer Differenzen
240.442,02 0,00
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -4.393,98 0,00
Tatsächliche Ertragsteuern -21.591,28 0,00

Zum 31.12.2020 bestehen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 743 TEUR für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden.

ERGEBNIS JE AKTIE 5.8

Das Ergebnis je Aktie stellt sich wie folgt dar:

Ergebnis je Aktie 2020 2019
Jahresergebnis nach Steuern der SynBiotic SE EUR -880.389.01 -13.428,89

Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Aktien zur Berechnung

des Ergebnisses je Aktie

Unverwässert Anzahl 1.561.644 250.000
Verwässert Anzahl 1.561.644 250.000
Ergebnis je Aktie
Unverwässert EUR -0,56 -0,05
Verwässert EUR -0,56 -0,05

In den Berichtsperioden lagen keine potenziell verwässernden Instrumente vor.

6. LIQUIDITÄTSRISIKO- AUSFALLRISIKO- UND EIGENKAPITALMANAGEMENT

Hauptziel des Liquiditäts- und Kapitalmanagements bei der SynBiotic SE ist die Sicherstellung der finanziellen Ressourcen, um die Zielsetzungen des Unternehmens zu er Konzern überwacht und steuert die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation, um Liquiditätsengpässe und kritische Entwicklig zu erkennen zu können zu können und rechtzeitig geeignete Finanzierungsmaßnahmen zu er in den Konzern einbezogenen Unternehmen unterliegt aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen.

Unter Ausfallrisiko wird das Risiko des Zahlungsausfalls von Kunden oder Vertragspartnern verstanden. Etwaige Zahlungsausfälle führen zu Wertberichtigungen von bilanzierten Vermögenswerten oder Forderungen. Ausfallrisiken bestehen im Konzern im Wesentlichen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

in EUR < 1 Jahr < 7 Jahre
Stand 31.12.2020
Finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 114.883,67 252.000,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 669.543,60 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 8.393.358,25 0,00

7. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN / VERGUTUNG DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) gelten natürliche Personen und Unternehmen, die einen Einfluss auf den en. Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden werden regelmäßig zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch unter Dritten üblich sind.

Die Gesellschaft hat ihre geschäftsführen sowie die Mitglieder ihres Verwaltungsrats als nahestehende Personen identifiziert. Zur Zusammensetzung verweisen wir auf Punkt 9 (Organbesetzung der SynBiotic SE).

Die Gesamtbezüge (kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmen Direktors betragen im Geschäftsjahr 2020 22 TEUR. In den angegebenen Vergleichsperioden erhielten die geschäftsführenden Direktoren keine Vergütung.

Die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsjahr 2020 40 TEUR, in den angegebenen Vergleichsperioden erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Vergütung.

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden und Personen in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 zwischen SynBiotic SE, den

wesentlichen Aktionären und anderen nahestehende und Personen sind nachstehend zusammengefasst.

Zwischen der Lean Labs Pharma GmbH (Geschäftsführer: Lars Müller) und der Solidmind Group GmbH (Geschäftsführer: Lars Müller) besteht seit März 2020 eine Lieferantenbeziehung. Innerhalb des Zeitraums 31. Dezember 2020 wurden 1,3 MEUR Warenwert an die Solidnind Group GmbH verkauft. Die Lean Labs Pharma GmbH wurde im April 2021 mit allen in die SynBiotic SE eingebracht.

EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG 8.

lm März 2021 hat die Gesellschaft 25,1% Anteile der The Hempany GmbH hat mit ihrer Marke "hem" die erste Hanfmilch bzw. den ersten Hanfs entwicket. Ab Ende März wird das Produkt aus Bio-Hanfsamen in allen Filialen der Nahversorger Rossmann und Alnatura angeboten. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland; die SynBiotic SE hält derzeit 25,01 % der Anteile. Es wurde eine Kaufoption unter bedingungen eingeräumt. Der Kaufpreis für die übrigen Anteile ist variabel und hängt von den Umsätzen 12 Monaten ab. Der Kaufpreis für die weiteren Anteile kann zwischen EUR 2,5 Mio. liegen. Die SynBiotic SE hat das Recht zu verlangen, dass 75% davon mit SynBiotic-Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 27,50 je Aktie bezahlt werden.

lm April 2021 hat die SynBiotic SE eine Wandelaneine der NeuroTheryX Canada ("NTX") in Höhe von USD 2.000.000 gezeichnet. Die Wandelanleihe ist am 1. März 2023 zur Rückzahlung fällig. Darüber hinaus hat die SynBiotic SE mit NTX eine Call-Option-Vereinbarung abgeschlossen, nach der die SynBiotic SE das Recht hat, bis zum 1. März 2024 alle weiteren Aktien von NTX zu einem Preis von 2,74 € pro Aktie zu erwerben. Das Team von NeuroTheryX erforscht die Wirkmechanismen und Zusammenhänge hinter Cannabinoiden wie CBD/THC sowie Terpenen. Neben Hanf und Cannabis hat NeuroTheryX mehr andere Pflanzen, die Cannabinoide und Terpene enthalten, and katalogisiert, um wirksame Produktformulierungen zu entwickeln.

Im April 2021 wurde eine Sachkapitalerhöhung zur Übernahme der Lean Labs Pharma GmbH beschlossen. Die Lean Labs Pharma GmbH ("Lean Labs") führt Lebensmittel- und Pflanzenanalysen und Labortätigkeiten sowie Entwicklung, Produktion, Abfüllung und Vertrieb von Lebensmitteln und Nahrungsmitteln durch. Das Unternehmen stelt CBD-Ole her und ist der Hauptlieferant für die Solidmind Group GmbH. Lean Labs hat seinen Sitz in Deutschland; die SynBiotic SE hält 100,00 % der Anteile.

Am 18. Mai 2021 hat die SynBiotic SE einen Einbringungsvertrag über alle Anteile an der GECA Pharma GmbH ("GECA") mit Sitz in Köln, Deutschland, abgeschlossen. Cannen mit GECA Pharma den Grundstein für den pharmazeutischen Arm von SynBiotic. GECA besitzt die pharmazeutische Großhandelserlaubnis nach §52a AMG und die Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln sowie die Erlaubnigen von Arzneimitteln nach der AMRad-Verordnung. Mit ihrem Expertenwissen und allen notwendigen ist GECA bestens positioniert, um die wachsenden F&E-Leistungen von SynBiotic mittel- bis langfristig zu monetarisieren.

Am 17. Juni 2021 beteiligte sich SynBiotic an der Princess Stardust ("Princess Stardust")"). Mit Princess Stardust soll das Segment der CBD-Lifestyle Produkte in Angriff genommen werden. Princess Stardust hat ihren Sitz in Berlin. SynBiotic SE hält derzeit 25,01% der Anteile.

9. ORGANBESETZUNG DER SYNBIOTIC SE

Die SynBiotic mit der Rechtsform SE (Europäische Gesellschaft oder Societas Europaea) verfügt uiter ein monistisches Verwaltungsmodell ("one-tier system"). Beim monistischen nicht institutionell von der Überwachung getrennt.

Geschäftsführender Direktor

Im Geschäftsjahr 2020 waren als geschäftsführende Direktoren bestellt:

  • · Herr Robert Zeiss, Schliersee (vom 1. Januar 2020 bis 8. April 2020)
  • · Herr Sebastian Stietzel, Berlin (vom 8. April 2020 bis 18. November 2020)
  • · Herr Lars Müller, Wangen (seit 18. November 2020)

Der Geschäftsführende Direktor war einzelvertretungsberechtigt.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzte sich wie folgt zusammen:

  • · Herr Wadim Büttner vom 1. Januar 2020 bis 8. April 2020
  • · Herr Dr. Bent Witte-Reichardt (Vorsitzender) seit 8. April 2020 bis 18. November 2020
  • · Herr Sebastian Stietzel (stellvertretender Vorsitzender) seit 8. April 2020
  • · und seit 18. November Vorsitzender des Verwaltungsrats
  • · Frau Halima Jarrodi seit 8. April 2020 bis 18. November 2020
  • · Herr Dr. Marlon Baumann seit 18. November 2020
  • · Herr Thomas Hanke seit 18. November 2020

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 10, zahlbar eines jeden Kalenderquartals. Der Vorsitzende erhält das Doppete der Vergütung. Mitglieder des Verwaltungsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung anteilsmäßig entsprechend der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Verwaltungsrat.

21.06.2021

SynBiotic SE

  • Geschäftsführung -

Lars Müller

  • Geschäftsführender Direktor -

Cars Müller

Besondere Auftragsbedingungen für Prüfungen und prüfungsnahe Leistungen der

Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stand: 1. Juni 2019

Präambel

Diese Auftragsbedingungen der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ("Mazars KG") ergänzen und konkretisieren die vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. herausgegebenen Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (in der dem Auftragsbestätigungs-/Angebotsschreiben beigefügten Fassung) und sind diesen gegenüber vorrangig anzuwenden. Sie gelten nachrangig zu einem Auftragsbestätigungs-/Angebotsschreiben. Das Auftragsbestätigungs-/Angebotsschreiben zusammen mit allen Anlagen bildet die "Sämtlichen Auftragsbedingungen".

A. Ergänzende Bestimmungen für Abschlussprüfungen nach § 317 HGB und vergleichbare Prüfungen nach nationalen und internationalen Prüfungsgrundsätzen

Die Mazars KG wird die Prüfung gemäß § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung ("GoA") durchführen. Dem entsprechend wird die Mazars KG die Prüfung unter Beachtung der Grundsätze gewissenhafter Berufsausübung so planen und anlegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Prüfungsgegenstand laut Auftragsbestätigungsschreiben wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Die Mazars KG wird alle Prüfungshandlungen durchführen, die sie den Umständen entsprechend für die Beurteilung als notwendig erachtet und prüfen, in welcher Form der in § 322 HGB resp. den GoA vorgesehene Vermerk zum Prüfungsgegenstand erteilt werden kann. Uber die Prüfung des Prüfungsgegenstands wird die Mazars KG in berufsüblichem Umfang berichten. Um Art, Zeit und Umfang der einzelnen Prüfungshandlungen in zweckmäßiger Weise festzulegen, wird die Mazars KG, soweit sie es für erforderlich hält, das System der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen prüfen und beurteilen, insbesondere soweit es der Sicherung einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung dient. Wie berufsüblich, wird die Mazars KG die Prüfungshandlungen in Stichproben durchführen, sodass ein unvermeidliches Risiko besteht, dass auch bei pflichtgemäß durchgeführter Prüfung selbst wesentliche falsche Angaben unentdeckt bleiben können. Daher werden z.B. Unterschlagungen und andere Unregelmäßigkeiten durch die Prüfung nicht notwendigerweise aufgedeckt. Die Mazars KG weist darauf hin, dass die Prüfung in ihrer Zielsetzung nicht auf die Aufdeckung von Unterschlagungen und anderen Unregelmäßigkeiten, die nicht die Übereinstimmung des Prüfungsgegenstands mit den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen betreffen, ausgerichtet ist. Sollte die Mazars KG jedoch im Rahmen der Prüfung derartige Sachverhalte feststellen, wird dem Auftraggeber der Mazars KG ("Auftraggeber") dies unverzüglich zur Kenntnis gebracht.

B. Auftragsverhältnis

Unter Umständen werden der Mazars KG im Rahmen des Auftrages und zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange des Auftraggebers unmittelbar mit diesem zusammenhängende Dokumente, die rechtliche Relevanz haben, zur Verfügung gestellt. Die Mazars KG stellt ausdrücklich klar, dass sie weder eine Verpflichtung zur rechtlichen Beratung bzw. Uberprüfung hat, noch dass dieser Auftrag eine allgemeine Rechtsberatung beinhaltet; daher hat der Auftraggeber auch eventuell im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrages von der Mazars KG zur Verfügung gestellte Musterformulierungen zur abschließenden juristischen Prüfung seinem verantwortlichen Rechtsberater vorzulegen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Geschäftsführungsentscheidungen im Zusammenhang mit den Leistungen der Mazars KG sowie die Verwendung der Ergebnisse der Leistungen und die Entscheidung darüber, inwieweit die Leistungen der Mazars KG für eigene interne Zwecke des Auftraggebers geeignet sind.

C. Informationszugang

Es liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers, der Mazars KG einen uneingeschränkten Zugang zu den für den Auftrag erforderlichen Aufzeichnungen, Schriftstücken und sonstigen Informationen zu gewährleisten. Das Gleiche gilt für die Vorlage zusätzlicher Informationen (z.B. Geschäftsbericht, Feststellungen hinsichtlich der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG), die vom Auftraggeber zusammen mit dem Abschluss sowie ggf. dem zugehörigen Lagebericht veröffentlicht werden. Der Auftraggeber, wird diese rechtzeitig vor Erteilung des Bestätigungsvermerks bzw. unverzüglich sobald sie vorliegen, zugänglich machen. Sämtliche Informationen, die der Mazars KG vom Auftraggeber oder in seinem Auftrag zur Verfügung gestellt werden ("Auftraggeberinformationen"), müssen vollständig sein.

D. Hinzuziehung von Mazars-Mitgliedern und Dritten

Die Mazars KG ist berechtigt, Teile der Leistungen an andere Mit-

Vorstehende Ausführungen zu Prüfungszielen und -methoden gelten für andere Prüfungen nach nationalen oder internationalen Prüfungsgrundsätzen sinngemäß.

Es ist Aufgabe der gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers, wesentliche Fehler im Prüfungsgegenstand zu korrigieren und uns gegenüber in der Vollständigkeitserklärung zu bestätigen, dass die Auswirkungen etwaiger nicht korrigierter Fehler, die von uns während des aktuellen Auftrags festgestellt wurden, sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit für den Prüfungsgegenstand unwesentlich sind.

glieder des weltweiten Netzwerks der Mazars-Gesellschaften ("Mazars-Mitglieder") oder sonstige Dienstleister als Unterauftragnehmer zu vergeben, die direkt mit dem Auftraggeber in Kontakt treten können. Unabhängig davon verbleiben die Verantwortlichkeit für die Arbeitsergebnisse aus dem Auftrag, die Erbringung der Leistungen und die sonstigen sich aus dem Auftragsbestätigungsschreiben resultierenden Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich bei der Mazars KG.

Der Auftraggeber ist daher nicht dazu berechtigt, vertragliche Ansprüche oder Verfahren im Zusammenhang mit den Leistungen oder generell auf der Grundlage des Auftragsbestätigungsschreibens gegen ein anderes Mazars-Mitglied oder dessen Unterauftragnehmer, Mitglieder, Anteilseigner, Geschäftsführungsmitglieder, Partner oder Mitarbeiter ("Mazars-Personen") oder Mazars Personen der Mazars KG geltend zu machen bzw. anzustrengen. Der Auftraggeber verpflichtet sich somit, vertragliche Ansprüche ausschließlich der Mazars KG gegenüber geltend zu machen bzw. Verfahren nur gegenüber der Mazars KG anzustrengen. Mazars-Mitglieder und Mazars-Personen sind berechtigt, sich hierauf zu berufen.

In Einklang mit geltendem Recht ist die Mazars KG berechtigt, zum Zwecke

  • (a) der Erbringung der Leistungen der Mazars KG,
  • (b) der Einhaltung berufsrechtlicher sowie regulatorischer Vorschriften,
  • (c) der Prüfung von Interessenkonflikten,
  • (d) des Risikomanagements sowie der Qualitätssicherung,
  • (e) der internen Rechnungslegung, sowie der Erbringung anderer administrativer und IT-Unterstützungsleistungen

(Lit. (a)-(e) zusammen "Verarbeitungszwecke"), Auftraggeberinformationen an andere Mazars-Mitglieder, Mazars-Personen und externe Dienstleister der Mazars KG ("Dienstleister") weiterzugeben, die solche Daten in den verschiedenen Jurisdiktionen, in

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denen sie tätig sind (eine Aufstellung der Standorte der Mazars-Mitglieder ist unter www.mazars.com abrufbar), erheben, verwenden, übertragen, speichern oder anderweitig verarbeiten können (zusammen "verarbeiten").

Die Mazars KG ist dem Auftraggeber gegenüber für die Sicherstellung der Vertraulichkeit der Auftraggeberinformationen verantwortlich, unabhängig davon, von wem diese im Auftrag der Mazars KG verarbeitet werden.

E. Mündliche Auskünfte

Soweit der Auftraggeber beabsichtigt, eine Entscheidung oder sonstige wirtschaftliche Disposition auf Grundlage von Informationen und/oder Beratung zu treffen, welche die Mazars KG dem Auftraggeber mündlich erteilt hat, so ist der Auftraggeber verpflichtet, entweder (a) die Mazars KG rechtzeitig vor einer solchen Entscheidung zu informieren und sie zu bitten, das Verständnis des Auftraggebers über solche Informationen und/oder Beratung schriftlich zu bestätigen oder (b) in Kenntnis des oben genannten Risikos einer solchen mündlich erteilten Information und/oder Beratung jene Entscheidung in eigenem Ermessen und in alleiniger Verantwortung zu treffen.

F. Entwurfsfassungen der Mazars KG

Entwurfsfassungen eines Arbeitsergebnisses dienen lediglich den internen Zwecken der Mazars KG und/oder der Abstimmung mit dem Auftraggeber und stellen demzutolge nur eine Vorstufe des Arbeitsergebnisses dar und sind weder final noch verbindlich und erfordern eine weitere Durchsicht. Die Mazars KG ist nicht dazu verpflichtet, ein finales Arbeitsergebnis im Hinblick auf Umstände, die ihr seit dem im Arbeitsergebnis benannten Zeitpunkt des Abschlusses der Tätigkeit oder, in Ermangelung eines solchen Zeitpunkts, der Auslieferung des Arbeitsergebnisses zur Kenntnis gelangt sind oder eingetreten sind, zu aktualisieren. Dies gilt dann nicht, wenn die Mazars KG aufgrund der Natur der Leistungen dazu verpflichtet ist.

solchen Dokumenten auf elektronischem Wege an Dritte darf nur nach schriftlicher Zustimmung der Mazars KG erfolgen.

Die Ubermittlung Personenbezogener Daten unterliegt den Datenschutzregelungen von von Mazars, die unter https://www.mazars.de/Datenschutz abrufbar sind. Die Mazars KG verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit geltendem Recht und berufsrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung der nationalen (BDSG) und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz. Die Mazars KG verpflichtet Dienstleister, die im Auftrag der Mazars KG personenbezogene Daten verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten.

. Vollständigkeitserklärung

Die seitens Mazars KG von den gesetzlichen Vertretern erbetene Vollständigkeitserklärung umfasst gegebenenfalls auch die Bestätigung, dass die in einer Anlage zur Vollständigkeitserklärung zusammengefassten Auswirkungen von nicht korrigierten falschen Angaben im Prüfungsgegenstand sowohl einzeln als auch insgesamt unwesentlich sind.

J. Geltungsbereich

Die in den Sämtlichen Auftragsbedingungen enthaltenen Regelungen - einschließlich der Regelung zur Haftung - finden auch auf alle künftigen, vom Auftraggeber erteilten sonstigen Aufträge entsprechend Anwendung, soweit nicht jeweils gesonderte Vereinbarungen getroffen werden bzw. über einen Rahmenvertrag erfasst werden oder soweit für die Mazars KG verbindliche in- oder ausländische gesetzliche oder behördliche Erfordernisse einzelnen Regelungen zu Gunsten des Auftraggebers entgegenstehen.

Für Leistungen der Mazars KG gelten ausschließlich die Bedingungen der Sämtlichen Auftragsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber diese mit der Mazars KG im Einzelnen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart hat. Allgemeine Einkaufsbedingungen, auf die im Rahmen automatisierter Bestellungen Bezug genommen wird, gelten auch dann nicht als einbezogen, wenn die Mazars KG diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Mazars KG mit der Erbringung der Leistungen vorbehaltlos beginnt.

G. Freistellung und Haftung

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Mazars KG von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich verbundener Unternehmen) sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe Anwaltskosten) freizustellen, die aus der Verwendung des Arbeitsergebnisses durch Dritte resultieren, sofern die Weitergabe direkt oder indirekt durch den Auftraggeber oder auf seine Veranlassung hin erfolgt ist. Diese Verpflichtung besteht nicht in dem Umfang, wie die Mazars KG sich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt hat, dass der Dritte auf das Arbeitsergebnis vertrauen darf.

Bzgl. der Haftung für das zugrundeliegende Auftragsverhältnis gilt Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen sowie die gesetzliche Haftungsbeschränkung nach § 323 Abs. 2 HGB. Sollten sich im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis Ansprüche aus Nebenleistungen zur gesetzlichen oder freiwilligen Abschlussprüfung oder anderer von uns erbrachten Prüfungsleistungen ergeben, so ist unsere Haftung für solche Nebenleistungen auf EUR 4 Mio. begrenzt.

H. Elektronische Datenversendung (E-Mail)

Den Parteien ist die Verwendung elektronischer Medien zum Austausch und zur Ubermittlung von Informationen gestattet und diese Form der Kommunikation stellt als solche keinen Bruch von etwaigen Verschwiegenheitspflichten dar. Den Parteien ist bewusst, dass die elektronische Ubermittlung von Informationen (insbesondere per E-Mail) Risiken (z.B. unberechtigter Zugriff Dritter) birgt.

Jegliche Anderung der von der Mazars KG auf elektronischem Wege übersandten Dokumente ebenso wie jede Weitergabe von

K. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Für die Auftragsdurchführung sind die von den maßgeblichen deutschen berufsständischen Organisationen (Wirtschaftsprüferkammer, Institut der Wirtschaftsprüfer e. V., Steuerberaterkammern) entwickelten und verabschiedeten Berufsgrundsätze, soweit sie für den Auftrag im Einzelfall anwendbar sind, bestimmend.

Auf das Auftragsverhältnis und auf sämtliche hieraus oder aufgrund der Erbringung der darin vereinbarten Leistungen resultierenden außervertraglichen Angelegenheiten oder Verpflichtungen findet deutsches Recht Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle in Verbindung mit dem Auftrag oder den darunter erbrachten Leistungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der jeweilige Standort der auftragnehmenden Niederlassung, oder nach Wahl der Mazars KG, (i) das Gericht, bei dem die mit der Erbringung der Leistungen schwerpunktmäßig befasste Niederlassung der Mazars KG ihren Sitz hat oder (ii) die Gerichte an dem Ort, an dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.

Datenschutz i

Für die unter Lit. D genannten Verarbeitungszwecke sind die Mazars KG und andere Mazars-Mitglieder, Mazars-Personen und Dienstleister dazu berechtigt, Auftraggeberinformationen, die bestimmten Personen zugeordnet werden können ("Personenbezogene Daten"), in den verschiedenen Jurisdiktionen, in denen diese tätig sind, zu verarbeiten.

Allgemeine Auftragsbedingungen

tur

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Andert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Außerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Anderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6. Weitergabe einer beruflichen Außerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Außerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.

(2) Die Verwendung beruflicher Außerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Außerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Außerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen die Außerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Ubernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.

(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.

(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.

(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Andert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Offentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und

d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.

(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Uberprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

13. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.

14. Streitschlichtungen

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.