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Symrise AG Annual Report 2019

Apr 24, 2020

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Annual Report

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Symrise AG

Holzminden

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

5-Jahresübersicht

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In Mio. € 2015 2016 2017 2018 2019
Konzern-Ertragslage
Umsatz 2.602 2.903 2.996 3.154 3.408
Umsatzanteil Emerging Markets in % 46 43 44 43 44
EBITDA 1 572 625 630 631 707
EBITDA-Marge 1 in % 22,0 21,5 21,0 20,0 20,8
Jahresüberschuss 1,2 247 266 270 275 304
Ergebnis je Aktie 1,2 in € 1,90 2,05 2,08 2,12 2,25
Ausschüttung 104 110 114 122 129 3
Dividende je Aktie in € 0,80 0,85 0,88 0,90 0,95 3
Konzern-Finanz- und Vermögenslage
Operativer Cashflow 375 339 396 442 547
Investitionen (ohne M & A) 147 168 205 226 182
Bilanzsumme 2 (31.12.) 4.184 4.753 4.675 4.920 5.957
Eigenkapitalquote 2 (31.12.) in % 38,0 36,4 37,8 39,5 41,4
Nettoverschuldung (inkl. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (31.12.)) 1.576 1.971 1.922 1.893 2.222
Mitarbeiter (31.12.) FTE 4 8.301 8.944 9.247 9.647 10.264
Flavor
Umsatz 980 1.016 1.102 1.191 1.257
EBITDA 219 234 243 244 268
EBITDA-Marge in % 22,3 23,0 22,0 20,5 21,4
Nutrition
Umsatz 548 576 631 639 732
EBITDA 5 122 134 139 132 161
EBITDA-Marge 5 in % 22,3 23,2 22,1 20,7 22,0
Scent & Care
Umsatz 1.074 1.311 1.263 1.324 1.419
EBITDA 6 231 258 248 254 278
EBITDA-Marge 6 in % 21,5 19,7 19,6 19,2 19,6

1 Zahlen für 2016 und 2019 bereinigt um Transaktions-, Integrationskosten sowie einmalige Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen

2 Zahlen für 2016 angepasst aufgrund finalisierter Kaufpreisallokation für Nutraceutix

3 Vorschlag

4 ohne Auszubildende und Trainees; FTE = Full Time Equivalent (Vollzeitmitarbeiter)

5 Zahlen für 2019 bereinigt um Transaktions-, Integrationskosten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen

6 Zahlen für 2016 bereinigt um Transaktions-, Integrationskosten sowie einmalige Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen

ÜBER DIESEN BERICHT

Der vorliegende Finanzbericht 2019 enthält den vollständigen Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und alle weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Elemente. Daneben bietet ein separater Unternehmensbericht eine ganzheitliche Darstellung der Leistungen von Symrise im Jahr 2019 -in wirtschaftlicher Hinsicht wie auch unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit. Der Unternehmensbericht kann unter www.symrise.com/de/ investoren eingesehen beziehungsweise in gedruckter Form bestellt werden.

Der Finanzbericht 2019 wurde zeitgleich mit dem Unternehmensbericht 2019 am 10. März 2020 veröffentlicht und ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Der Veröffentlichungstermin des Finanzberichts für das Geschäftsjahr 2020 ist März 2021. Auf www.symrise.com finden sich zusätzliche Informationen über die Aktivitäten unseres Unternehmens.

Kurzporträt Symrise

always inspiring more ...

ANWENDUNGSBEREICHE

Symrise schafft begeisternde Geschmacks- und Dufterlebnisse und bietet nachhaltige Lösungen für die Nahrungsmittelherstellung auf Basis natürlicher Ausgangsstoffe. Das ist unsere Mission. Mit Engagement und innovativer Kraft entwickeln wir die bestmöglichen Konzepte für die Produkte unserer Kunden. Damit die Konsumenten weltweit mit besonderer Freude auch die alltäglichsten Dinge genießen können, die vielfach zusätzlich gesundheitsfördernde oder pflegende Eigenschaften besitzen. Mit Einfallsreichtum und unternehmerischem Schwung erschließt sich Symrise darüber hinaus zusätzliche Potenziale: Auf kosmetische Grund- und Wirkstoffe, funktionale Inhaltsstoffe, Heimtiernahrung, Aquakulturen oder Probiotika entfällt bereits ein Drittel des Geschäfts. Die Spannbreite unserer Aktivitäten eröffnet neue Wachstumschancen, stabilisiert den Geschäftsverlauf und verleiht Symrise ein unverwechselbares Profil.

Dynamisches Umsatzwachstum

2006 - 2019 CAGR 8,2 %

Hochprofitabel

EBITDA-Marge 2006 - 2019 zwischen 20 % und 22 %

Über 10.000 Mitarbeiter

in über 40 Ländern

Über 6.000 Kunden

in rund 160 Ländern

WERTSCHÖPFUNGSKETTE VON SYMRISE

Highlights 2019

Starkes organisches Wachstum bei gestiegener Profitabilität

UMSATZ NACH SEGMENTEN

in % vom Konzernumsatz bzw. organisches Umsatzwachstum in %

UMSATZ NACH REGIONEN

in % vom Konzernumsatz bzw. organisches Umsatzwachstum in %

EBITDA(N) (-MARGEN) SEGMENTE

in Mio. € bzw. % vom Umsatz

KURSENTWICKLUNG

der Symrise Aktie 2019

Umsatz

3.408 Mio. €

Organisches Wachstum

5,7 %

EBITDA(N)

707 Mio. €

EBITDA(N)-Marge

20,8 %

EBIT(N)

481 Mio. €

EBIT(N)-Marge

14,1 %

normalisierter Konzernjahresüberschuss

304 Mio. €

normalisiertes Ergebnis je Aktie

2,25 €

Dividendenvorschlag

0,95 € je Aktie

Marktkapitalisierung

12,7 Mrd. € per 31.12.2019

Konzernlagebericht

1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

Grundlagen des Symrise Konzerns

Sharing values: Starke Wurzeln, neue Wege

SEGMENTE

GESCHÄFTSBEREICHE

ZIELE

STRATEGIE

STRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

UNTERNEHMENSPROFIL

Symrise ist ein globaler Anbieter von Duft- und Geschmacksstoffen, kosmetischen Grund- und Wirkstoffen, funktionalen Inhaltsstoffen sowie von Lösungen für die Nahrungsmittelherstellung auf Basis natürlicher Ausgangsstoffe. Zu den Kunden gehören Parfüm-, Kosmetik-, Lebensmittel- und Getränkehersteller, die pharmazeutische Industrie sowie Produzenten von Nahrungsergänzungsmitteln und Heimtiernahrung.

Mit einem Umsatz von 3,4 Mrd. € im Geschäftsjahr 2019 und einem Marktanteil von rund 10 % gehört das Unternehmen zu den weltweit führenden Anbietern im Markt für Düfte und Aromen. Der Konzern mit Sitz in Holzminden ist mit mehr als 100 Standorten in Europa, Afrika und dem Nahen sowie Mittleren Osten, in Asien, den USA sowie in Lateinamerika vertreten. Der Symrise Konzern entstand ursprünglich aus dem Zusammenschluss der beiden deutschen Unternehmen Haarmann & Reimer und Dragoco im Jahr 2003. Die Wurzeln von Symrise reichen bis in die Jahre 1874 beziehungsweise 1919 zurück, in denen die Vorgängerunternehmen gegründet wurden. 2006 erfolgte der Börsengang der Symrise AG. Seitdem ist die Symrise Aktie im Prime Standard der Deutschen Börse notiert und zählt mit einer Marktkapitalisierung per Jahresultimo 2019 von rund 12,7 Mrd. € zu den im MDAX(r) geführten Unternehmen. Der Streubesitz der Aktie beläuft sich auf rund 95 %.

Die Verantwortung für das operative Geschäft liegt in den Segmenten Flavor, Nutrition sowie Scent & Care. Alle Segmente verfügen über Bereiche wie Forschung und Entwicklung, Einkauf, Produktion und Qualitätskontrolle sowie Marketing und Vertrieb. Auf diese Weise können Prozesse beschleunigt werden. Es ist unser Ziel, Abläufe zu vereinfachen, sie kundenorientiert und pragmatisch zu gestalten. Großen Wert legen wir auf schnelle und flexible Entscheidungswege.

Das Segment Flavor beinhaltet die Anwendungsbereiche Beverages, Savory und Sweet. Das Segment Nutrition besteht aus dem Geschäftsbereich Diana mit den Anwendungsbereichen Food, Pet Food, Aqua und Probi sowie dem im November 2019 erworbenen US-amerikanischen Unternehmen ADF/IDF. Das Segment Scent & Care umfasst die Geschäftsbereiche Fragrance, Cosmetic Ingredients und Aroma Molecules.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist zudem jeweils nach vier Regionen organisiert: Europa, Afrika sowie Naher und Mittlerer Osten (EAME), Nordamerika, Asien/Pazifik und Lateinamerika.

Zusätzlich besteht im Konzern ein Corporate Center, in dem die Zentralfunktionen Accounting, Controlling, Steuern,Treasury, Unternehmenskommunikation sowie Investor Relations, Recht, Personal, Group Compliance, Interne Revision und Information Technology (IT) wahrgenommen werden. Weitere unterstützende Funktionen wie Technik, Energie, Sicherheit und Umwelt sowie Logistik sind in eigenständigen Konzerngesellschaften gebündelt. Diese unterhalten auch Geschäftsbeziehungen zu Kunden außerhalb des Konzerns.

Der Firmensitz der Symrise AG befindet sich in Holzminden. An diesem zugleich größten Standort beschäftigt Symrise 2.448 Mitarbeiter in den Funktionen Forschung, Entwicklung, Produktion, Marketing, Vertrieb sowie im Corporate Center. Regionale Hauptsitze unterhält Symrise in den USA (Teterboro, New Jersey), Brasilien (São Paulo), Singapur und Frankreich (Rennes, Bretagne). Wichtige Standorte für Produktionsanlagen und Entwicklungszentren befinden sich in Deutschland, Frankreich, Brasilien, Mexiko, Singapur, China und den USA. Eigene Vertriebsniederlassungen unterhalten wir in über 40 Ländern.

Standorte weltweit 2019

LEITUNG UND KONTROLLE

Symrise ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet die Gesellschaft eigenverantwortlich mit dem vorrangigen Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.

Dem Aufsichtsrat der Symrise AG gehören zwölf Mitglieder an. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und erörtert regelmäßig Geschäftsentwicklung, Planung, Strategie und Risiken mit dem Vorstand. Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz ist der Aufsichtsrat der Symrise AG paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Der Aufsichtsrat hat zur Effizienzsteigerung seiner Arbeit vier Ausschüsse gebildet.

Einzelheiten zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat und zur Corporate Governance bei Symrise werden im Bericht des Aufsichtsrats und in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt.

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND PRODUKTE

Wertschöpfungskette von Symrise

Symrise stellt rund 30.000 Produkte auf der Basis von rund 10.000 zum Großteil natürlichen Rohstoffen wie Vanille, Zitrusprodukten oder Blüten- und Pflanzenmaterialien her. Die Wertschöpfungskette der drei Segmente erstreckt sich über die Forschung und Entwicklung, Einkauf, Produktion und den Vertrieb der Produkte und Lösungen. Die natürlichen Lebensmittelzutaten, Aromen, Parfümöle und Wirkstoffe sind in der Regel zentrale funktionale Bestandteile der Endprodukte unserer Kunden und spielen bei der Kaufentscheidung der Konsumenten häufig eine entscheidende Rolle. Neben den typischen Produkteigenschaften wie Duft und Geschmack besteht unsere Wertschöpfung in der Entwicklung von Produkten mit Zusatznutzen. Beispiele für eine Kombination von Aromen und Parfümölen mit weiteren innovativen Bestandteilen sind unter anderem Geschmacksstoffe, die einen reduzierten Zucker- oder Salzgehalt in Lebensmitteln ermöglichen, oder ein feuchtigkeitsspendender kosmetischer Wirkstoff, dessen Einsatz den Anteil an Konservierungsmitteln in Pflegeprodukten senkt.

Auf Basis dieser Produkte sind unsere Kunden in der Lage, sich im rasch wandelnden Konsumgütermarkt mit ihren maßgeschneiderten Endprodukten von Wettbewerbern zu differenzieren. Die Basis unserer Produktentwicklung bildet die in erheblichem Umfang betriebene Forschung & Entwicklung (F & E) im Unternehmen, die durch ein weit verzweigtes externes Netzwerk von Forschungsinstituten und wissenschaftlichen Einrichtungen ergänzt wird. Angesichts unterschiedlichster regionaler sensorischer Vorlieben ist auch eine umfangreiche Konsumentenforschung zentraler Bestandteil unserer F & E-Aktivitäten.

* Mehrheitsbeteiligung an dem schwedischen Unternehmen Probi AB

UNTERNEHMENSSTRUKTUR

Zu unseren Kunden zählen sowohl große multinationale Konzerne als auch wichtige regionale und lokale Hersteller von Lebensmitteln, Getränken, Heimtiernahrung, Parfüms, Kosmetika, Körperpflegeprodukten sowie Reinigungs- und Waschmitteln.

Die Produktion der Geschmacks- und Duftstoffe sowie Lösungen für die Nahrungsmittelherstellung erfolgt in eigenen Fertigungsanlagen. Für den Bezug wichtiger Rohmaterialien bestehen zum Teil längerfristige Lieferverträge. Wir stehen im engen Kontakt mit unseren Lieferanten und setzen einheitliche Standards fest, um die gleichbleibende Qualität unserer Ausgangsstoffe zu gewährleisten.

Flavor

Das Angebot des Segments Flavor umfasst mehr als 13.000 Produkte für authentische Geschmackserlebnisse. Die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie in 143 Ländern weltweit nutzt diese zur Herstellung von führenden Verbraucherprodukten.

In enger Zusammenarbeit mit Lebensmittelproduzenten entwickelt Symrise differenzierende Aromen, die dem Konsumentenbedürfnis nach Natürlichkeit gerecht werden und den jeweiligen Produkten individuelle Geschmacksnoten verleihen. Symrise liefert dabei sowohl einzelne Tonalitäten als auch Komplettlösungen für die Verwendung im Endprodukt, die neben dem eigentlichen Aroma weitere funktionale Inhaltsstoffe oder verkapselte Produktkomponenten zum Geschmacksschutz enthalten können. Mit Standorten in über 40 Ländern Europas, Asiens, Nord- und Lateinamerikas sowie Afrikas ermöglicht die weltweite Präsenz und Kundennähe ein stets aktuelles Angebot selbst in dynamischen Märkten.

Die Geschmacks- und Inhaltsstoffe des Segments Flavor kommen in drei Anwendungsbereichen zum Einsatz:

Beverages: Mit der globalen Expertise für sowohl nicht-alkoholische als auch alkoholische Getränke berät und unterstützt Symrise die internationale Getränkeindustrie. Die authentischen und innovativen Geschmackslösungen von Symrise setzen dabei neue Standards für Soft Drinks, saftbasierte Getränke, Tee- sowie Kaffeeprodukte, Spirituosen und fermentierte Getränke inklusive Brauereiprodukten. Zudem bietet das Segment Flavor hauseigene Technologien zur ressourcenschonenden Aromengewinnung sowie nachhaltige Beschaffung von Zitrusaromen an.

Sweet: Im Anwendungsbereich der süßen Aromen kreiert Symrise innovative Geschmackslösungen für Zucker- und Schokoladenwaren, Kaugummi, Backwaren, Cerealien, Eiscreme und Milchprodukte sowie für den Bereich Health Care.

Savory: Würzige Aromen von Symrise finden in zwei bedeutenden Kategorien Anwendung: Im "Culinary"-Bereich bei Suppen, Saucen, Fertiggerichten, Instant-Nudeln und Fleischprodukten sowie in der "Snackfood"-Kategorie durch Aufstreuwürzungen -sogenannte "Seasonings" -für Knabberartikel. Für beide Bereiche werden die immer anspruchsvoller werdenden Verbraucherwünsche nach authentischem Geschmack und Natürlichkeit in erfolgreiche Kundenkonzepte umgesetzt. Dabei nutzt Symrise insbesondere seine Geschmacks-Kernkompetenz für Fleisch und Gemüse, die sich durch Lebensmittelforschung auf höchstem Niveau sowie Nachhaltigkeit auszeichnet. Auch für Produkte auf pflanzlicher Proteinbasis bietet Symrise vielfältige Lösungen an.

Allen Produktbereichen gemein ist, dass die Geschmackslösungen auf umfassendem Markt- und Verbraucherverständnis basieren. Trendforschung wird mit hausinterner Expertise kombiniert, um mit schonenden Verfahren relevante Aromen zu entwickeln, die den Verbraucherbedürfnissen gerecht werden, im Einklang mit den jeweiligen Markenwerten stehen und die lokalen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Interdisziplinäre Teams beraten dabei die Kundenunternehmen im engen Dialog. Zudem hebt sich Symrise durch die nachhaltige Rückwärtsintegration seiner Wertschöpfungskette ab, unter anderem für Vanille- und Gemüseextrakte. Die kontinuierliche Zusammenarbeit mit über 7.000 Kleinbauern sowie der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) spielt dabei eine große Rolle. Darüber hinaus leistet Flavor einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung eines nachhaltigen Nahrungssystems: So lassen natürliche Aromen gesunde Produkte mit niedrigem Zucker-, Salz- und Fettgehalt wohlschmecken. Auch alternative Proteinprodukte für Konsumenten, die ihren Fleisch- oder Milchkonsum reduzieren möchten, werden durch Geschmackslösungen von Symrise noch köstlicher gemacht.

Seitdem die Firmengründer 1874 durch ihre Vanillin-Synthese den Grundstein der Aromenindustrie legten, hat Symrise Flavor seine Geschmackskompetenz kontinuierlich weiterentwickelt. Umfangreiche Ausbildung, internationaler Austausch sowie umfassende Investitionen in neueste Technologien zeugen auch 2019 weiterhin davon. Somit bietet der Aromenbereich ein diversifiziertes Produktportfolio verbraucherrelevanter, nachhaltiger Geschmackserlebnisse, das ständig weiterentwickelt wird.

Nutrition

Das Segment Nutrition ist mit mehr als 40 Standorten in 25 Ländern vertreten. Die rund 3.000 Mitarbeiter bedienen Kunden in mehr als 100 Ländern.

Die Produktpalette des Segments Nutrition umfasst natürliche, sensorische Produktlösungen wie Geschmack, Textur, Farbe und Funktionalität und teilt sich in fünf Anwendungsbereiche auf:

Food: Der Anwendungsbereich bietet Lösungen für das Wohlbefinden der Konsumenten für Nahrungsmittel- und Getränkehersteller sowie Produkte für Babynahrung an. Im Anwendungsbereich werden sorgfältig ausgewählte, nachhaltige Rohmaterialien wie Gemüse, Früchte, Fleisch und Meeresfrüchte verarbeitet. Daraus werden hochwertige Erzeugnisse mit Clean-Label-Inhaltsstoffen sowie standardisierte Nahrungsmittelinhaltsstoffe mit definierten Eigenschaften hinsichtlich Geschmack, Textur oder Farbe hergestellt, die wirkungsvolle und sensorisch interessante Endprodukte schaffen.

Pet Food: Der Anwendungsbereich bietet zahlreiche Produktlösungen und Dienstleistungen für die Geschmacks- und Akzeptanzverbesserung, die Nahrungsmittelsicherheit von Heimtiernahrung sowie für die Tiergesundheit an. Darüber hinaus werden innovative Duft- und Pflegestoffe für die Haustierpflege entwickelt. Zur Erforschung der Futterakzeptanz, des Fressverhaltens und der Wechselbeziehungen zwischen Tierhalter und Haustier unterhält der Anwendungsbereich eigene Hunde- und Katzenpanele.

Aqua: Der Anwendungsbereich entwickelt und produziert fortschrittliche natürliche und nachhaltige Meeresinhaltsstoffe für Aquakulturen zur Verbesserung der Ernährung und Tiergesundheit in Fisch- und Garnelenfarmen.

ADF/IDF: Mit der Akquisition von ADF/IDF hat das Segment Nutrition im Jahr 2019 seine Position im nordamerikanischen Markt gestärkt und sein Angebot im schnell wachsenden Bereich der Heimtiernahrung sowie bei Geschmacksstoffen und Nahrungsmitteln deutlich ausgeweitet. ADF/IDF ist ein führender Anbieter von Proteinspezialitäten auf Basis von Huhn- und Ei-Produkten für Kunden aus der Heimtiernahrungs- und Lebensmittelbranche sowie für Produzenten von Nahrungsergänzungsmitteln.

Probi: In diesem Bereich sind alle probiotischen Aktivitäten gebündelt, für die vor allem die schwedische Symrise Beteiligung Probi zuständig ist. Probi entwickelt, produziert und vermarktet wirksame Probiotika für Lebensmittel, Getränke sowie Nahrungsergänzungsmittel mit einem gesundheitsfördernden Zusatznutzen.

Darüber hinaus betreibt das Segment Nutrition mit Nova einen Inkubator für innovative Anwendungen in den Bereichen Gesundheit und Ernährung.

Scent & Care

Das Segment Scent & Care verfügt über Standorte in mehr als 30 Ländern und vertreibt seine mehr als 15.000 Produkte in 126 Ländern. Scent & Care unterteilt sich in die drei globalen Geschäftsbereiche Fragrance, Cosmetic Ingredients und Aroma Molecules, in denen die Produkte in verschiedenen Anwendungsbereichen eingesetzt werden:

Fragrance: Die Zielsetzung des Geschäftsbereichs Fragrance ist es, allen Menschen, die sich mit unseren Fragrance-Aktivitäten beschäftigen, "ein besseres Leben durch Duft" zu vermitteln. Der Geschäftsbereich beschäftigt mehr als 70 hochtalentierte und anerkannte Parfümeure mit 14 verschiedenen Nationalitäten, die in 11 Kreativzentren auf der ganzen Welt arbeiten. Ihre kombinierte Berufserfahrung addiert sich zu mehr als 1.300 Jahren in der Parfümerie. Sie kombinieren aromatische Rohmaterialien wie Aromachemikalien und ätherische Öle zu komplexen Duftkompositionen (Parfümölen). Unser Kreativ- und Kompositionsgeschäft umfasst die drei globalen Anwendungsbereiche Fine Fragrances, Consumer Fragrances und Oral Care:

Fine Fragrances: In den Kreativzentren des Anwendungsbereichs Fine Fragrances in Paris, New York, Mexiko City, Shanghai, Dubai, São Paulo, Barcelona, Singapur und Mumbai wird moderne Parfümerie gestaltet. Mit einer reichhaltigen Pipeline eigener Duftstoffe schafft Symrise neue, aufregende Dufterfahrungen.

Consumer Fragrances: Der Anwendungsbereich Consumer Fragrances umfasst Produkte für die Körperpflege und den Haushalt. Mithilfe modernster Technologien verbindet Symrise Funktion und Dufterlebnis.

Oral Care: Der Anwendungsbereich Oral Care deckt ein breites Produktspektrum von Zahnpasta über Mundspülungen bis hin zu Kaugummi ab. Symrise bietet hierfür die gesamte Produktpalette von Mintaromen und deren Vorprodukten an.

Cosmetic Ingredients: Das Portfolio des Geschäftsbereichs Cosmetic Ingredients umfasst aktive Wirkstoffe, moderne Lösungen für die Produktkonservierung, wegweisenden Schutz gegen Sonnenstrahlung und negative Umwelteinflüsse, innovative Inhaltsstoffe für die Haarpflege, inspirierende Pflanzenextrakte, leistungsstarke Functionals und maßgeschneiderte Kosmetikfarben. Der einzigartige Ansatz des Geschäftsbereichs basiert auf mehr als 100 Jahren Erfahrung in der Entwicklung und Vermarktung kosmetischer Rohstoffe. Hinzu kommt seine Fähigkeit, das Beste aus Natur, Wissenschaft, Chemie sowie Haut- und Haarbiologie miteinander zu verbinden. Basierend auf intensiver Konsumentenforschung versteht der Geschäftsbereich die Bedürfnisse von modernen Konsumenten. Die Forschungszentren in Holzminden und im brasilianischen São Paulo arbeiten eng mit den jeweiligen regionalen Teams in Verkauf und Anwendungstechnik zusammen, um den Kunden und Konsumenten passgenaue Lösungen und Produkte für die unterschiedlichen regionalen Anforderungen anzubieten. Der Geschäftsbereich Cosmetic Ingredients ist ein anerkannter Innovationsführer, der in den vergangenen zehn Jahren mit 33 Innovationspreisen für neue Wirkstoffe ausgezeichnet wurde. Im gleichen Zeitraum wurden 99 Patentanmeldungen eingereicht, davon allein 12 im Jahr 2019.

Aroma Molecules: Der Geschäftsbereich umfasst die Anwendungsgebiete Menthol und Fragrance Ingredients. Im Anwendungsgebiet Menthol wird naturidentisches Menthol hergestellt, das insbesondere bei der Herstellung von Zahnpflegeprodukten, Kaugummi und Duschgel verwendet wird. Fragrance Ingredients stellt Aromachemikalien (Vorprodukte für Parfümöle) von besonderer Qualität her. Diese Aromachemikalien werden sowohl für die eigene Produktion von Parfümölen eingesetzt als auch an Unternehmen der Konsumgüterindustrie und andere Unternehmen der Duft- und Geschmacksstoffindustrie vertrieben. Des Weiteren werden in diesem Anwendungsgebiet die Aktivitäten des 2016 erworbenen US-Unternehmens Renessenz LLC mit seinen terpenbasierten Produkten geführt, die aus erneuerbaren und nachhaltigen Rohstoffen gewonnen werden.

MARKT UND WETTBEWERB

MARKTSTRUKTUR

Der Symrise Konzern ist weltweit in verschiedenen Märkten tätig. Dazu zählt der klassische Markt für Geschmacks- und Duftstoffe (F & F-Markt/Flavors and Fragrances), dessen Volumen sich im Jahr 2019 nach Berechnungen des Marktforschungsinstituts IAL Consultants (11. Ausgabe, Juli 2018) auf 27,6 Mrd. € belaufen sollte. Zudem ist das Unternehmen mit den Geschäftsbereichen Cosmetic Ingredients und Aroma Molecules auf dem Markt für Aromachemikalien und kosmetische Inhaltsstoffe aktiv, der nach Berichten von IAL (1. Ausgabe, Dezember 2018) im Berichtsjahr ein Umsatzvolumen von circa 7,4 Mrd. € aufweisen sollte. Die Märkte sind in weiten Teilen durch gemeinsame Trends und Charakteristika gekennzeichnet. Der für Symrise relevante Markt weist damit insgesamt eine Größe von 35,0 Mrd. € auf. Er wächst nach eigenen Schätzungen langfristig durchschnittlich um circa 4 % pro Jahr.

Weltweit sind mehr als 500 Unternehmen am Markt aktiv, wobei die vier größten Anbieter -inklusive Symrise -zusammen einen Marktanteil von 49 % erreichen.

Für den F & F-Markt bestehen weltweit hohe Markteintrittsbarrieren. Die Anforderungen der Kunden an immer hochwertigere und differenziertere Produkte bei immer kürzeren Produktlebenszyklen nehmen kontinuierlich zu. Der Großteil der Produkte und Rezepturen wird speziell für einzelne Kunden hergestellt. Zudem haben lokale Geschmackspräferenzen zur Folge, dass häufig für ein Endprodukt länderspezifisch unterschiedliche Rezepturen verwendet werden. Des Weiteren sind die Kundenbeziehungen oftmals durch eine intensive Zusammenarbeit bei der Produktentwicklung geprägt.

Neben den unterschiedlichen lokalen Konsumentenvorlieben und Verhaltensweisen wird die Nachfrage nach Endprodukten, in denen unsere Produkte zum Einsatz kommen, von weiteren Faktoren beeinflusst: Die Nachfrageentwicklung nach Produkten, die Duft- und Geschmacksstoffe beziehungsweise kosmetische Inhaltsstoffe enthalten, wird in den sich entwickelnden Märkten durch das steigende Einkommen der Bevölkerung positiv beeinflusst. Das Marktwachstum beruht dabei auch auf einfachen Produkten des Grundbedarfs, die in den Industrienationen bereits lange im Markt etabliert sind. In den entwickelten Märkten Westeuropas, Asiens und Nordamerikas bestimmen Konsumententrends wie Schönheit, Gesundheit, Wellness, Bequemlichkeit und Natürlichkeit das Wachstum der Nachfrage nach Produkten, in denen Inhaltsstoffe von Symrise eingesetzt werden.

MARKTPOSITION VON SYMRISE

Symrise ist eines der größten Unternehmen der AFF-Branche. Bezogen auf den relevanten Markt von 35,0 Mrd. € beträgt der Marktanteil von Symrise, gemessen am Umsatz des Jahres 2019, rund 10 %. Symrise hat die klassischen Geschäftssegmente um zusätzliche Anwendungen erweitert: Bei Scent & Care beispielsweise um kosmetische Wirkstoffe, bei Nutrition um Heimtiernahrung und Food Ingredients innerhalb des Geschäftsbereichs Diana. Auf Basis dieser komplexeren Produktlösungen kann eine höhere Wertschöpfung erreicht werden. In Teilmärkten wie Nahrungsergänzungsmitteln, Sonnenschutzfiltern oder anderen kosmetischen Inhaltsstoffen steht Symrise zudem mit Unternehmen beziehungsweise einzelnen Produktbereichen dieser Unternehmen im Wettbewerb, die nicht zur klassischen AFF-Branche gehören.

In einzelnen Marktbereichen nimmt Symrise eine weltweit führende Stellung ein, wie beispielsweise bei der Herstellung von naturidentischem L-Menthol sowie der Komposition von Mint- und Vanillearomen. Eine Spitzenposition hält Symrise auch im Bereich der UV-Sonnenschutzfilter, der Fragrance Ingredients und bei Baby- und Heimtiernahrung.

Marktgröße relevanter AFF-Markt 2019

in Mrd. € (insgesamt etwa 35,0 Mrd. €)

Quellen: IAL (11. Ausgabe, FLA & FRA, Juli 2018), IAL (1. Ausgabe, AC/AM und CI, Dezember 2018)

Marktanteile AFF-Markt 2019

in % (Marktvolumen etwa 35,0 Mrd. €)

Quellen: Unternehmensdaten und eigene Schätzungen

Ziele bis 2025

Umsatz in Mrd. €

ZIELE UND STRATEGIE

ZIELE

Wir wollen langfristig unsere Marktposition stärken und die Unabhängigkeit von Symrise sichern. Zugleich sind wir uns unserer Verantwortung für Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaft bewusst. Indem wir unsere Nachhaltigkeitsleistung in den Themenfeldern "Footprint", "Innovation", "Sourcing" und "Care" steigern, verringern wir Risiken und fördern den wirtschaftlichen Erfolg von Symrise.

Marktposition: Unser Umsatz soll organisch langfristig mit 5 bis 7 % im Jahr (CAGR) 1 wachsen, und damit schneller als der Markt, der im Durchschnitt jährlich circa 4 % zulegt. Auf diese Weise werden wir schrittweise den Abstand zu den kleineren Wettbewerbern vergrößern und Marktanteile hinzugewinnen.
Wertorientierung: Wir wollen dauerhaft zu den profitabelsten Unternehmen der Branche gehören. Wir streben eine durchschnittliche EBITDA-Marge von 19 bis 22 % (bis 2020) beziehungsweise von 20 bis 23 % (bis 2025) an.

Die Zielerreichung wird im Kapitel Unternehmensentwicklung näher dargelegt. Wir beteiligen unsere Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg. Unsere Dividendenpolitik orientiert sich an der Ertragskraft des Konzerns.

1 CAGR: Compound Annual Growth Rate = durchschnittliche jährliche Wachstumsrate

STRATEGIE

Die Unternehmensstrategie von Symrise beruht auf den drei Säulen Wachstum, Effizienz und Portfolio. Sie bezieht auf allen Ebenen Aspekte der Nachhaltigkeit ein, um den Unternehmenswert dauerhaft zu steigern und Risiken zu minimieren.

So machen wir Nachhaltigkeit zu einem festen Bestandteil unseres Geschäftsmodells und zu einem klaren Wettbewerbsvorteil. Ziel ist eine vollständig integrierte Unternehmensstrategie.

Wachstum: Wir verstärken weltweit die Zusammenarbeit mit unseren strategischen Kunden und bauen unser Geschäft in den Schwellenländern weiter aus. Wir stellen sicher, dass wir in unseren Kernkompetenzen Innovationsführer sind. So sichern wir unser Wachstum.
Effizienz: Wir verbessern ständig unsere Prozesse und konzentrieren uns auf Produkte mit hoher Wertschöpfung. Durch die Rückwärtsintegration bei Schlüsselrohstoffen sichern wir uns gleichbleibend hohe Qualitäten in ausreichender Menge und zu fest verhandelten Lieferbedingungen. Wir handeln in allen Bereichen kostenbewusst. So sichern wir unsere Profitabilität.
Portfolio: Wir schärfen unser Produktportfolio und erschließen neue Märkte und Segmente. Wir bauen unsere Expertise außerhalb des traditionellen Geschäfts mit Aromen und Duftstoffen weiter aus. So sichern wir unsere herausragende Marktposition.

Symrise wächst aus eigener Kraft. Wo es sinnvoll ist, tätigen wir zudem ergänzende Akquisitionen oder gehen strategische Partnerschaften zur Produktentwicklung ein. Gleichzeitig wollen wir gewährleisten, dass Symrise weiterhin in der Lage ist, sich bietende Wachstumschancen wahrzunehmen, ohne die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gefährden.

WERTORIENTIERTE STEUERUNG

Im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung kommen verschiedene Stellgrößen zum Einsatz. Als Indikator für die Profitabilität des Unternehmens dient die EBITDA-Marge, für die wir einen strategischen Zielwert von durchschnittlich 19 bis 22 % (bis 2020) beziehungsweise 20 bis 23 % (bis 2025) definiert haben. Die Steigerung des Unternehmenswerts ist im Vergütungssystem des Vorstands und ausgewählter Führungskräfte berücksichtigt. Darüber hinaus hat das Unternehmen den Business Free Cashflow als primäre interne Steuerungsgröße zur Performance-Beurteilung im Jahr 2018 eingeführt, um die Cashflow-Ausrichtung des Unternehmens zu stärken. Wir streben an, den Business Free Cashflow, der sich aus EBITDA, Investitionen und Veränderungen im Working Capital zusammensetzt, kontinuierlich zu steigern. Zudem legen wir großen Wert auf die finanzielle Stabilität des Unternehmens. Der Fokus der Unternehmenssteuerung liegt auf diesen finanziellen Steuerungsgrößen. Nicht-finanzielle Steuerungsgrößen in den Bereichen Umwelt, Beschaffung, Mitarbeiter und Innovation weisen wir in unserem Unternehmensbericht gesondert aus. Weitere Informationen zu den nicht-finanziellen Steuerungsgrößen finden sich im Kapitel Nachhaltigkeit ab Seite 22 sowie im gesonderten nicht-finanziellen Bericht gemäß § 289b HGB, der auf der Internetseite der Symrise AG veröffentlicht ist. Die Adresse lautet: https://ub2019. symrise.de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsbilanz.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

LEITLINIEN

In der Forschung & Entwicklung (F & E) verfolgt Symrise das strategische Ziel, die einzelnen Bausteine der Produktentwicklung wie Markt- und Konsumentenforschung, F & E sowie Kreation im gesamten Konzern zu vernetzen. Neue Produkte und Technologien werden frühzeitig durch eine enge Anbindung der F & E an Marketing und Anwendungsbereiche, Einkauf und Fertigung, Produktentwicklung sowie Qualitätssicherung und Fragestellungen im regulatorischen Bereich auf Umsetzbarkeit, Digitalisierung, Nachhaltigkeitsaspekte und Rentabilität geprüft. Strategische Forschungsfelder wie Taste Modulation oder die geschmackliche Optimierung von Zubereitungen auf der Basis von pflanzlichem Protein werden durch ein stringentes IP-Management, wie beispielsweise Schutzrechte, abgesichert. Des Weiteren sind alle F & E-Aktivitäten an den Leitlinien globale Megatrends, Konsumentenbedarf, Kundenanforderungen, Natürlichkeit und Authentizität, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Innovation und Kosteneffizienz ausgerichtet.

ORGANISATION

Der Innovationsprozess bei Symrise ist von der Idee bis zum marktfähigen Produkt nach einem einheitlichen Stufenmodell mit Entscheidungsfiltern organisiert und unternehmensweit etabliert. Dabei werden mehr und mehr Elemente des agilen Projektmanagements genutzt. Für jedes Projekt liegt ein Business-Plan vor, der eine genaue Projektbeschreibung inklusive der Projektkosten und des Ressourceneinsatzes enthält. Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden auch anhand von Kriterien aus den vier Säulen der Nachhaltigkeitsstrategie (FISC) 1 regelmäßig bewertet und entsprechend priorisiert. Dabei wurde im Jahr 2019 vor allem auch der Bereich faire Nutzung von Biodiversität gemäß den Regeln des Nagoya-Protokolls weiterentwickelt. Die drei Segmente von Symrise verfolgen aufgrund der unterschiedlichen spezifischen Anforderungen der Märkte und Kunden eigene F & E-Aktivitäten. Gleichzeitig wird darauf geachtet, Technologien, Verfahren und Erkenntnisse für alle Segmente verfügbar zu machen, um Synergien zu erzielen. Weltweit bestehen mehrere F & E-Zentren, um so die regionalen Aktivitäten der Segmente optimal zu unterstützen. Die Forschung der Segmente Scent & Care und Flavor, insbesondere die Zentren für die Entwicklung und die Anwendungstechnik, befinden sich in Holzminden (Deutschland), Teterboro (USA), Singapur, Shanghai (China), Tokio (Japan), Chennai (Indien), Paris (Frankreich), Antananarivo (Madagaskar), São Paulo (Brasilien) und Cuautitlan (Mexiko). Des Weiteren wurde am Standort in São Paulo ein Haarforschungszentrum eingerichtet. Darüber hinaus hat der Geschäftsbereich Cosmetic Ingredients seine Kernkompetenzen durch die Akquisition der Firma Cutech, Padua, Italien, um hochinnovative Hautmodelle für die hautbiologische Grundlagenforschung und für die Entwicklung neuer kosmetischer Aktivstoffe erweitert. Im Segment Nutrition sind die F & E-Aktivitäten entsprechend der Anwendungsbereiche Food, Pet Food, Aqua und Probi organisiert. Der größte Teil der F & E-Aktivitäten des Segments ist in Frankreich angesiedelt.

1 Weitere Informationen zu den vier Säulen der Nachhaltigkeitsstrategie finden sich im Kapitel Nachhaltigkeit ab Seite 22.

EXTERNE KOOPERATIONEN

Externe Kooperationen und Netzwerke (Open Innovation) bringen in erheblichem Maße zusätzliche Ansätze und Ideen in den Entwicklungsprozess ein. Neben Ideen aus der Open Innovation unterhält Symrise ein enges, globales Projektnetzwerk mit industriellen, institutionellen und akademischen Partnern, das alle Stufen des Innovationsprozesses von der Grundlagenforschung bis zu Marketingkonzepten einschließt.

Symrise wirkt an zahlreichen wissenschaftlichen Forschungsprojekten mit, die durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) - über den Forschungskreis der Ernährungsindustrie (FEI)/Arbeitskreis der industriellen Forschung (AiF) -, die Europäische Union (EC, Horizont 2020), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), das französische Crédit impot recherche (CIR) oder andere öffentliche und private Fördereinrichtungen unterstützt werden. Dabei spielen Themen in folgenden Bereichen eine wesentliche Rolle: Nachhaltigkeit, gezielte Erschließung von Informationsquellen über die Wirkung pflanzlicher Rohstoffe, Aufbau von Kulturen und Züchtung von Pflanzen mit besonderen geschmacklichen Eigenschaften, Rohstoffsourcing und biotechnologische Prozessierung, Verbesserung sowie gesundheitlicher Mehrwert von Lebensmittelinhaltsstoffen. Zudem nehmen Vertreter von Symrise an zahlreichen internationalen, wissenschaftlichen Veranstaltungen teil und präsentieren aktuelle Forschungsarbeiten, um das Netzwerk des Unternehmens innerhalb der Scientific Community weiter auszubauen und neueste wissenschaftliche Anregungen und Informationen aufzunehmen. So haben Forscher aus dem Segment Flavor ihre Ergebnisse bei dem internationalen Flavor-Symposium zu Datamining und zum geschmacklichen Rebalancing von zuckerreduzierten Produkten vorgestellt.

Wesentliche Forschungskooperationen

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Partner Ziel der Kooperation
CDL for Taste Research/Universität Wien Systematische Untersuchung von physikochemischen und physiologischen Eigenschaften von süßen Stoffen
SweeTea (Universität Bonn, Hochschule Osnabrück, Fachhochschule Erfurt) Inkulturnahme und Züchtung von pflanzlichen Rohstoffen für den Bereich süßmodulierender Geschmacks- und Aromenlösungen, gefördert durch das BMEL
SimLeap (Charité, Berlin; Bicoll, München; Universität Wien) Identifizierung von neuen Geschmacksmodulierern durch Data Mining aus alten chinesischen Rezepten in Kombination mit Mitteln der zellkultur- und sensorikgetriebenen Geschmacksanalyse, gefördert durch das BMBF
SynBio4Flav (div. Partner, u.a. Universität Greifswald) Entwicklung von Co-Fermentationsprozessen zur Gewinnung von Flavonoiden
RapeQ (div. Partner, u.a. Technische Universität München) Verbesserung des Geschmacks von Rapsprotein durch Züchtung, Prozessierung und gezielte Maskierung (gefördert durch das BMBF)
King's College, London, UK Erforschung der Regulierung des Glukose-Stoffwechsels beim Menschen durch den von Diana entwickelten Apfelextrakt Polyphenol (Applin(tm)) in Zusammenarbeit mit dem Institut Diabetes & Nutritional Sciences am King's College
Leibniz-Institut für Katalyse (LIKAT), Rostock Entwicklung einer biobasierten Variante von Pentylenglykol (Hydrolite(r) 5) basierend auf natürlichen Seitenströmen, die bei der Zuckerproduktion aus Zuckerrohr anfallen
Institut Charles Violette, Universität Lille, Frankreich Untersuchung des Potenzials von Fisch-Hydrolysaten für die Regulierung des energetischen Gleichgewichts der physiologischen Körperfunktionen (Homöostase)
Arbeitsgemeinschaft Booster (LEMAR, Institut Européen de la Mer, Nutrineuro, INRA, Abyss ingrédients und Chancerelle) Entwicklung bioaktiver Substanzen aus Fisch-Nebenprodukten für ein gesundes Altern von Menschen und Heimtieren
ONIRIS Flaveur Entwicklung innovativer Analysemethoden für volatile Komponenten zur Akzeptanzverbesserung von Hundefutter
Institute for Food and Agricultural Research and Technology (IRTA), Barcelona, Spanien Erforschung der Wirkung dietätischer Proteinhydrolysate auf den Energie-, Fett- und Protein-Stoffwechsel des europäischen Wolfsbarschs
Laval University/ Institute of Nutrition & Functional Foods, Québec, Kanada Untersuchung des probiotischen Einflusses von Polyphenolen aus Früchten und Gemüse, Entwicklung synergetischer Kombinationen probiotischer Polyphenole und Bakterien zur Modulierung der Biozönose der inneren Organe

SCHWERPUNKTE

Das Segment Scent & Care konzentriert sich bei seiner F & E-Strategie auf fünf Forschungsplattformen in den Bereichen kosmetische Inhaltsstoffe, Verkapselungs- und Freisetzungssysteme für die Parfümerie, Grüne Chemie für nachhaltige Produkte, Schlechtgeruchsmanagement und Mundpflege. Unterstützende Plattformen in den Bereichen sensorischer und analytischer Forschung, Rohstoffe und Seitenströme aus nachwachsenden Quellen, Performance und Rezeptorforschung bilden die Basis für unsere Leistungsfähigkeit und für einen kontinuierlichen Innovationsprozess. Neu entwickelte Technologien unterstützen das Verständnis von Parfümölen im Hinblick auf langanhaltende Dufterlebnisse und Blooming Effekte. Bei der Entwicklung von Pet Care Produkten profitieren wir von der Zusammenarbeit zwischen der Sensorik innerhalb des Schlechtgeruchsmanagements und dem Segment Nutrition. Durch die wachsende Bevölkerung in großen Städten spielt das Thema Anti-Pollution eine immer bedeutendere Rolle. Auch hier profitieren wir durch die enge Zusammenarbeit verschiedener Gruppen in der Fragrance und Cosmetic Ingredients Forschung. Für bestimmte kulturelle Eigenheiten werden neue Anforderungen an Parfümöle gestellt, wie beispielsweise der Bedarf an alkoholfreien Parfümölen für Fine Fragrances. Die Aroma Molecules Forschung hat Canapur(r) für pharmazeutische Anwendungen entwickelt. Der maßgebliche Vorteil der synthetischen Herstellung von Cannabidiol (CBD) liegt in der konstanten Produktqualität im Vergleich zu CBD aus nachwachsenden Quellen. Im Geschäftsbereich Cosmetic Ingredients wurde eine interdisziplinäre Forschergruppe, bestehend aus Zell-, Molekular- und Mikrobiologen, neu etabliert, die sich mit dem menschlichen Mikrobiom befasst. Dieser neue Forschungsbereich dient dem tieferen Verständnis von Nutzen und Risiken der Wechselwirkung zwischen Mensch und Mikroorganismen und wird bereichsübergreifend bei der Entwicklung neuer Produkte nicht nur für die Haut- und Kopfhautpflege, sondern auch für die Mundpflege oder im Bereich Ernährung wissenschaftlich unterstützen.

Im Segment Flavor wird auf der Basis verschiedener Technologieplattformen und mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeitsaspekten eine große Zahl von Themenschwerpunkten bearbeitet. Beispielhaft sind zu nennen: die Entwicklung von neuen Trenntechnologien und die Erweiterung der Rohstoffquellen für nachhaltige und natürliche Produktlösungen für die Symrise Code of Nature (r) Plattform, die vor allem für gesunde Lebensmittelkonzepte eingesetzt werden, natürliche und nachhaltige Rohstoffe für Geschmackslösungen, die zur sensorisch bevorzugten Reformulierung von zucker-, salz- und fettreduzierten Lebensmittelkonzepten führen, sowie die Entwicklung von energieeffizienten und lösungsmittelarmen Methoden zur Aufkonzentration, ausgehend von pflanzlichen Rohstoffen. Ein weiterer Schwerpunkt der Forschungsarbeiten im Segment Flavor liegt auf der Entwicklung und Anwendung moderner digitaler Werkzeuge für die schnelle und zielgerichtete Entwicklung von Aromenlösungen für ausgewählte Lebensmittelanwendungen. Daneben arbeitet Flavor an der kontinuierlichen Erhöhung der Sicherheit und der positiven gesundheitlichen Wirkung von Aromalösungen.

Das Segment Nutrition ist ebenfalls stark wissenschaftsgetrieben und innovationsorientiert. Rund 10 % der Mitarbeiter des Segments sind in der Forschung und Entwicklung tätig und befassen sich im Wesentlichen mit dem Aspekt der Gesundheitsförderung durch die Ernährung. Verbraucher suchen zunehmend nach Produkten, denen sie vertrauen können und die auf verantwortungsvolle Weise aus einfachen, nachvollziehbaren Zutaten hergestellt werden. Dies erfordert auch neue Wege bei der Verwendung natürlicher Rohstoffe. In Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Symrise Anwendungsbereichen werden neue Technologien entwickelt und implementiert, die wichtige Herstellungsprozesse transformieren.

Kernfunktionen der Forschung & Entwicklung bei Symrise

PATENTE UND AUSZEICHNUNGEN

Neben einer hohen Zahl eingereichter Patente - 45 Neuanmeldungen im Jahr 2019 -wird zur Messung der Innovationsergebnisse und -qualität eine externe IP- (Intellectual Property) Bewertung mit einbezogen. Der Patent Asset Index(tm) von Patentsight(r) dient der Evaluierung der globalen Abdeckung und Wettbewerbskraft.

Auch 2019 wurde die Symrise Forschung wie bereits in den vergangenen Jahren bei internationalen Messen für ihre hohe Innovationskraft mit Preisen bedacht. So erhielt Symrise einen europäischen BSB Oskar und einen Innovationspreis bei der lateinamerikanischen In Cosmetics in São Paulo, Brasilien, für "SymReboot(tm) L19". Hierbei handelt es sich um ein neues, nachhaltiges, probiotikabasiertes Produkt zur Pflege von empfindlicher Haut, das in enger Zusammenarbeit mit Probi entwickelt wurde. Daneben wurde Hydrolite(r) 5 Green, ein nachhaltig produzierter, multifunktionaler Inhaltsstoff, bei der diesjährigen PCHi Kosmetikmesse in Guangzhou, China, mit einem Innovationspreis bedacht.

FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWAND

Die Gesamtaufwendungen für F & E beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 213 Mio. € (Vorjahr: 200 Mio. €); dies entspricht einem Anteil von 6,3 % am Umsatz (Vorjahr: 6,4 %). Die Ausgaben für F & E sollen sich auch zukünftig auf diesem Niveau bewegen, um die Innovationskraft von Symrise weiter zu stärken.

Die Aktivierungsquote bei den Forschungs- und Entwicklungsleistungen blieb 2019 wie im Vorjahr unwesentlich, da die Bedingungen für eine Aktivierung in der Regel erst zum Ende eines Projekts erfüllt sind, sodass ein Großteil der angefallenen Entwicklungsaufwendungen ergebniswirksam erfasst wird.

F & E-Aufwand 2019 nach Segmenten in Mio. €

F & E-Aufwand 2019 in Mio. €

MITARBEITER

STRUKTUR DER BELEGSCHAFT

Der Symrise Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2019 weltweit 10.264 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Trainees und Auszubildende). Im Vergleich zum Vorjahresultimo (31. Dezember 2018: 9.647 Mitarbeiter) entspricht dies einem Anstieg um 617 Mitarbeiter. Am größten war die Erhöhung der Mitarbeiterzahl im Segment Nutrition (+ 488 Mitarbeiter), vor allem bedingt durch die Akquisition von ADF/IDF. Die Zahl der Auszubildenden und Trainees lag mit 137 jungen Menschen leicht unter dem Vorjahreswert von 140.

Die demografische Entwicklung unserer Belegschaft wird von uns kontinuierlich beobachtet. Sie wird sich in den nächsten zehn Jahren sehr stetig vollziehen. Die jährliche Personalreduktion durch den Eintritt in das Rentenalter liegt bis zum Jahr 2022 bei etwa 1 bis 2 % der Belegschaft. 37 % der Mitarbeiter des Symrise Konzerns sind bereits zehn Jahre oder länger für das Unternehmen tätig, in Deutschland sind es sogar 60 %. Die Fluktuationsrate unserer Mitarbeiter blieb an unseren deutschen Standorten auch im Jahr 2019 mit 2,2 % auf sehr niedrigem Niveau, weltweit belief sie sich auf 5,6 %.

Anzahl der Mitarbeiter nach Segmenten

Anzahl der Mitarbeiter nach Regionen

Anzahl der Mitarbeiter nach Funktionen

Altersstruktur der Belegschaft 2019 in %

PERSONALSTRATEGIE

Mit unserer Personalstrategie unterstützen wir gleichzeitig das Wachstum von Symrise, stellen sicher, dass die benötigten Kompetenzen für unsere Segmente zur Verfügung stehen, und bilden unsere Kernprozesse des Personalmanagements auf einer effizienten digitalen Basis weltweit ab.

Führung und Führungskräfte-Entwicklung

Das Jahr 2019 war durch die Einführung eines weltweit standardisierten, digitalen Ergebnis- und Leistungsbeurteilungsprozesses sowie durch die Vorbereitung der Neueinführung unseres Tools zur Unterstützung des Karriereentwicklungs- und Nachfolgeplanungsprozesses geprägt.

Karriereentwicklung und Nachfolgeplanung

Weltweit haben wir rund 370 Schlüsselpositionen definiert, die für eine kontinuierliche Geschäftsentwicklung kritisch sind. Um auf unerwartete Ereignisse vorbereitet zu sein, führen wir einmal jährlich eine Nachfolgeplanung speziell für diese Positionen durch. Dabei verknüpfen wir diese mit den Karriereentwicklungswünschen unserer Mitarbeiter, um ihnen Perspektiven zu bieten. Symrise verfolgt damit das Prinzip der Besetzung von Schlüsselpositionen von innen. Um den Prozess bei Symrise gruppenübergreifend und weltweit standardisiert zu implementieren, bedienen wir uns einer geeigneten Softwarelösung, die wir 2019 neu gestaltet und in einem Pilotprojekt ausgerollt haben.

Vergütungsgerechtigkeit für Frauen und Männer bei Symrise

Symrise vergütet seine Mitarbeiter auf der Basis von Entgelttarifverträgen, die mit der jeweils zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen wurden. Jede erstmalige Eingruppierung oder spätere Umgruppierung unterliegt der Überprüfung durch den Betriebsrat. So stellen wir nach dem Vier-Augen-Prinzip sicher, dass Geschlechtsunterschiede keine Rolle bei der Festlegung der Vergütung spielen. Im Jahr 2019 haben wir an unseren großen Standorten eine geschlechtsspezifische Analyse der Entgelte von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorgenommen. Am Beispiel unseres Standorts Deutschland mit den meisten Mitarbeitern zeigt sich, dass die durchschnittliche Vergütung der Frauen von der durchschnittlichen Vergütung von Männern nicht signifikant abweicht (statistisch nicht signifikante Unterschiede von weniger als 2 %). Dabei haben wir die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen, in Teilzeit zu arbeiten, rechnerisch bereinigt. Die verbleibenden, nicht signifikanten Unterschiede beruhen auf produktionsspezifischen Entgeltbestandteilen wie Erschwerniszulagen, auf tätigkeitsbezogenen Entgelten wie Vorarbeiter- oder Meisterzulagen oder sind durch unterschiedliche, tarifliche Entgeltniveaus für kaufmännische oder technische Berufe vorgegeben. Insgesamt haben wir zwei Anfragen von Mitarbeiterinnen zur Überprüfung ihrer Vergütung nach dem Entgelttransparenzgesetz erhalten. In keinem Fall lag eine geschlechtsspezifische Diskriminierung vor.

Aus- und Weiterbildung

Für Symrise besitzt die Ausbildung junger Menschen einen besonderen Stellenwert. Zum einen rekrutieren wir auf diese Weise qualifizierte junge Menschen, die wir zielgerichtet vor dem Hintergrund unserer Unternehmensbedarfe ausbilden. Zum anderen erfüllen wir damit einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag gegenüber der nachfolgenden Generation. Zum 31. Dezember 2019 waren an unseren deutschen Standorten insgesamt 137 Auszubildende und Trainees beschäftigt. Das entspricht einer Ausbildungsquote von rund 5,0 %.

Die Ausbildung dauert je nach Berufsbild etwa zwei bis drei Jahre. Alle Auszubildenden werden nach Abschluss der Ausbildung zumindest zeitweise übernommen, wenn sie unsere Mindestanforderungen an den Ausbildungserfolg erfüllen. Mit unserem Investment in die Ausbildung decken wir den Bedarf an zukünftigen Fachkräften sowohl in der chemischen Produktion und in den Laboren als auch in den kaufmännischen Funktionen, im Marketing und im Vertrieb.

Unsere Ausbildungskapazitäten haben wir so ausgerichtet, dass jährlich etwa 46 junge Menschen ihre Ausbildung bei Symrise beginnen können. 24 davon werden für die chemisch-technischen Berufe ausgebildet, weitere etwa zehn für technische Berufe und Berufe in der Logistik sowie zwölf junge Menschen für die kaufmännischen Berufe. Über die Erstausbildung hinaus eröffnen wir Perspektiven durch ein duales Studium sowohl im kaufmännischen (fünf Mitarbeiter auf dem Weg zum Bachelor of Business Administration) wie auch im chemisch-technischen Bereich (zwei Mitarbeiter auf dem Weg zum Bachelor of Science). Durch unsere Ausbildungsaktivitäten wirken wir konsequent dem demografischen Wandel in unserem Unternehmen entgegen.

Darüber hinaus existieren in allen Regionen umfangreiche Schulungsprogramme. Im Jahr 2019 nahmen rund 7.200 Teilnehmer an internen und externen Trainings teil; weltweit belief sich die Gesamtstundenzahl für Trainings auf rund 37.400 Stunden, sodass jeder Teilnehmer im Durchschnitt 5,2 Stunden Training erhielt. Neben den traditionellen Trainingsinhalten qualifizieren wir unsere Mitarbeiter auch durch Auslandsentsendungen. 2019 lag die Anzahl an Auslandsentsendungen mit 122 Mitarbeitern, die außerhalb ihres Heimatlandes eingesetzt wurden, auf unverändert hohem Niveau.

In unserer Flavoristen- und Parfümeurs-Schule bilden wir kontinuierlich Experten aus, die in einem Zeitraum von rund drei Jahren Rohmaterialen und deren Anwendungsmöglichkeiten in unseren Produkten erlernen und danach sehr erfolgreich in unserer Produktentwicklung eingesetzt werden können. Darüber hinaus bestehen für unsere Mitarbeiter vielfältige Möglichkeiten, in Kooperation mit Hochschulen, Akademien und Instituten berufsbegleitend einen Bachelor- oder Masterstudiengang bis hin zur Promotion zu absolvieren. Im Jahr 2019 wurden 17 Mitarbeiter von Symrise bei derartigen Weiterqualifizierungsmaßnahmen unterstützt.

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Kennzahlen zur Vielfalt 2018 2019
Anteil Frauen an der Gesamtbelegschaft in % 39 39
Anteil Frauen im gesamten Management in % 42 42
Nationalitäten > 60 > 60

PERSONALMAßNAHMEN

Vergütung und Tarifverträge

In der Vergütungspolitik folgt Symrise weltweit der Logik, dass dort, wo tarifliche Regelungen bestehen, diese angewendet werden. Für rund 60 % unserer Mitarbeiter weltweit bestehen Tarifverträge. Wo keine tariflichen Regelungen gelten, also im außertariflichen Bereich, wenden wir unser weltweites Job Grade-Konzept an. Damit stellen wir eine marktgerechte, faire Vergütung für alle Mitarbeiter sicher.

In Deutschland wendet Symrise die Entgelttarife der chemischen Industrie an. Dementsprechend erhalten unsere Mitarbeiter ihre nächste Entgelterhöhung im Juli 2020. 2019 wurden die Entgelte nicht angepasst. Bei der Umsetzung dieser Erhöhung für Symrise haben wir unsere wegweisende Standortsicherungs-Vereinbarung berücksichtigt, die mit einer Gültigkeit bis in das Jahr 2020 Abschläge im Entgelt von 0,7 Prozentpunkten gegenüber dem Flächentarifvertrag vorsieht.

Darüber hinaus konnten wir 2019 unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tarifbereich in Deutschland eine Beteiligung am Unternehmenserfolg in Höhe von 300 € bei Vollzeitarbeit (anteilig bei Teilzeitarbeit) gewähren. Leistung soll sich lohnen. Mit dieser Erfolgsbeteiligung wurde die überzeugende Leistung am Standort Deutschland honoriert.

Im außertariflichen Bereich gilt für etwa 120 Führungskräfte mit globaler oder regionaler Verantwortung ein gesonderter sogenannter Global Performance Bonus-Plan, der das Erreichen der gesetzten Unternehmensziele durch eine ergebnis- und leistungsorientierte variable Vergütung sicherstellt. Außerdem werden unsere Mitarbeiter im Bereich der Kreation ebenfalls in dieses Führungs- und Incentive-System einbezogen.

Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit

Einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens leistet der zwischen Symrise und der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie und Energie bestehende Haustarifvertrag, der Anfang 2012 bis zum Jahr 2020 verlängert wurde. Wesentliche Elemente der Vereinbarung sind unternehmensseitig eine Standort- und Beschäftigungsgarantie sowie Investitionszusagen von über 220 Mio. € für die deutschen Standorte bis zum Jahr 2020. Zugleich bildet der Vertrag die Grundlage für Qualifizierungsmaßnahmen und erhebliche Kosteneinsparungen durch Beibehaltung einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und schrittweise Übernahme der Entgelttarifverträge der IG Bergbau, Chemie und Energie mit fest definierten Abschlägen von derzeit 0,7 Prozentpunkten pro Jahr bis 2020. Die Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen und damit die Sicherung der Innovationsfähigkeit unserer Mitarbeiter ist eine wesentliche Säule unserer Personalpolitik. Mit diesen Zugeständnissen leistet die Belegschaft einen entscheidenden Beitrag zu international wettbewerbsfähigen Personalkosten an unseren deutschen Standorten. Eine zentrale Vereinbarung ist dabei die Rückführung dieser Abschläge an die Mitarbeiter für den Fall, dass Symrise seine Eigenständigkeit verliert. In diesem Falle kommen sechs Monate nach Übernahme von Symrise durch einen Dritten die Flächentarifentgelte der chemischen Industrie automatisch zur Anwendung. Die Standortgarantie und der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis 2020 werden dadurch nicht berührt.

NACHHALTIGKEIT

Für Symrise sind wirtschaftlicher Erfolg und Verantwortung für Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaft untrennbar miteinander verbunden. Die Unternehmensstrategie von Symrise bezieht deshalb auf allen Ebenen Aspekte der Nachhaltigkeit ein, um den Unternehmenswert dauerhaft zu steigern und Risiken zu minimieren. Das unternehmerische Handeln von Symrise berührt die Interessen vieler unterschiedlicher Anspruchsgruppen. Im aktiven Dialog mit diesen Stakeholdern nehmen wir kontinuierlich deren Erwartungen und Anforderungen auf und beziehen sie auf allen Wertschöpfungsstufen mit ein, um überzeugende Lösungen zu entwickeln. So schaffen wir Werte für alle unsere Stakeholder.

Die Grundlage unseres Denkens und Handelns bildet der Symrise Wertekanon, der auch unsere Unternehmenskultur bestimmt. Unser Ziel ist eine vollständig integrierte Unternehmensstrategie. Um diesem Ziel noch mehr Nachdruck zu verleihen, wurde 2016 der neue Verantwortungsbereich des "Chief Sustainability Officers" (CSO) für die Symrise AG geschaffen. Der Vorstand trägt damit der zunehmenden strategischen Bedeutung der Nachhaltigkeitsthemen Rechnung. Diese strategische Bedeutung umfasst sowohl die interne Koordination und innovationsbezogene Ausrichtung der Nachhaltigkeitsziele von Symrise wie auch deren zunehmende Kommunikation nach außen gegenüber Kunden und mit Nachhaltigkeit befassten Institutionen. Weiterhin besteht die Aufgabe des CSO in der Implementierung der Strategie über alle Geschäftsbereiche und Unternehmenseinheiten sowie das zukunftsbezogene Monitoring der Aktivitäten, um eine konsistente Positionierung von Nachhaltigkeitsthemen nach innen und außen sicherzustellen. Der CSO berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden der Symrise AG.

Die sukzessive, strategische Integration von Nachhaltigkeit in unsere Kern- und Unterstützungsprozesse verantwortet ein globales, geschäftsbereichsübergreifendes Gremium -das Symrise Sustainability Board. Es definiert gemeinsame Ziele und stellt sowohl die Entwicklung und Umsetzung nachhaltigkeitsrelevanter Themen in der gesamten erweiterten Wertschöpfungskette als auch die Berücksichtigung der Belange wichtiger Anspruchsgruppen sicher. Nachhaltigkeit in den Unternehmensprozessen steuern wir über unser integriertes Managementsystem. Es basiert auf den internationalen Standards zu Qualität (ISO 9001), Umwelt (ISO 14001), Arbeitsschutz (OHSAS 18001), Nachhaltigkeit (ISO 26000), Energie (ISO 50001), sozialer Verantwortung (SA 8000), den allgemein anerkannten Auditstandards der Global Food Safety Initiative (GFSI) sowie weiteren lokal anerkannten Standards. Im Jahr 2019 erhielt Symrise erneut zahlreiche externe Anerkennungen für sein Nachhaltigkeitsengagement. Im Berichtszeitraum überzeugte Symrise ebenfalls erneut im CDP (ehemals Carbon Disclosure Project) Rating. Trotz erheblich gestiegener Anforderungen an die CDP Rating Teilnehmer gehörte Symrise auch im Jahr 2019 mit der Bewertung "A" sowohl in der Kategorie "Klima" als auch in der Kategorie "Wasser" erneut zur Spitzengruppe. Auch in der Kategorie "Wald" konnte mit sehr guten Bewertungen für "Palmöl" "A-" sowie für "Holz" ebenfalls "A-" eine Position weit vor anderen namhaften Unternehmen erreicht werden. In unserer Berichterstattung zum Thema Nachhaltigkeit erfüllen wir die Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) in der Fassung der "GRI Standards" (2016) und haben uns umgehend den neu hinzugekommenen Indikatoren Water and Effluents (GRI 303) und Occupational Health and Safety (GRI 403) angenommen, um unsere Leistungen im Bereich Environment, Health and Safety zu verbessern. Wir folgen dabei dem höchsten Anwendungslevel "In Übereinstimmung - Umfassend" und legen damit zu allen wesentlichen Themen vollständig Rechenschaft ab. Alle Informationen wurden gemäß dem AA1000 Assurance Standard einer externen Prüfung unterzogen. Weitergehende Informationen finden sich in unserem Unternehmensbericht. Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht gemäß § 289b HGB ist auf der Internetseite der Symrise AG veröffentlicht. Die Adresse lautet: https://ub2019.symrise.de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsbilanz.

Unsere Nachhaltigkeitsagenda

Wirtschaftsbericht

KONZERN

Umsatz in Mio. €

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In Mio. € GJ 2018 GJ 20191 GJ 2019 normalisiert1,2 Veränderung

in %
Bruttoergebnis vom Umsatz 1.241,5 1.367,1 1.367,1 10,1
EBITDA 630,5 690,9 707,2 12,2
EBITDA-Marge in % 20,0 20,3 20,8
EBIT 434,0 464,2 480,5 10,7
EBIT-Marge in % 13,8 13,6 14,1
Abschreibungen auf Sachanlagen 92,4 123,5 123,5 33,6
Abschreibungen auf immat. VG 104,1 103,2 103,2 -0,9
Finanzergebnis - 44,9 - 45,8 - 55,7 24,0
Ergebnis vor Ertragsteuern 389,0 418,4 424,8 9,2
Jahresüberschuss 3 275,3 298,3 303,5 10,2
Ergebnis je Aktie 4 in € 2,12 2,21 2,25 6,1
Forschungs- & Entwicklungsaufw. 200,4 213,3 213,3 6,4
Investitionen 5 226,1 181,6 181,6 - 19,7
Business Free Cashflow in % vom Umsatz 6 9,9 14,1

FLAVOR

Umsatz in Mio. €

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In Mio. € GJ 2018 GJ 20191 GJ 2019 normalisiert1,2 Veränderung

in %
EBITDA 243,9 268,5 10,1
EBITDA-Marge in % 20,5 21,4
EBIT 193,2 209,4 8,4
EBIT-Marge in % 16,2 16,7

NUTRITION

Umsatz in Mio. €

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In Mio. € GJ 2018 GJ 20191 GJ 2019 normalisiert1,2 Veränderung

in %
EBITDA 132,3 144,4 160,7 21,5
EBITDA-Marge in % 20,7 19,7 22,0
EBIT 49,0 51,5 67,7 38,2
EBIT-Marge in % 7,7 7,0 9,3

SCENT & CARE

Umsatz in Mio. €

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In Mio. € GJ 2018 GJ 20191 GJ 2019 normalisiert1,2 Veränderung

in %
EBITDA 254,4 278,0 9,3
EBITDA-Marge in % 19,2 19,6
EBIT 191,7 203,3 6,0
EBIT-Marge in % 14,5 14,3

1 2019 Zahlen inklusive IFRS 16 Effekt

2 Bereinigt um Transaktions- & Integrationskosten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen

3 entfällt auf die Aktionäre der Symrise AG

4 unverwässert

5 ohne neue Leasingverträge

6 Bereinigt um Akquisitions- & IFRS 16 Effekte

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Das Wachstum der Weltwirtschaft belief sich 2019 nach Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Januar 2020 auf 2,9 %. Damit hat sich die globale wirtschaftliche Expansion gegenüber dem Vorjahr (3,6 %) spürbar verlangsamt. Die Ursachen für die Wachstumsabschwächung lagen vor allem auf politischer Ebene: Die Handelsstreitigkeiten der USA mit China und der EU, Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU und drohende militärische Konflikte im Nahen und Mittleren Osten. So ging das Wachstumstempo in den USA von 2,9 % im Vorjahr auf 2,3 % im Berichtsjahr zurück. Im Euroraum wuchs die Wirtschaftsleistung lediglich um 1,2 %, nach 1,9 % im Jahr zuvor. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt lag 2019 nur noch um 0,5 % über dem Vorjahreswert. Hier wirkten die strukturellen Probleme der gesamtwirtschaftlich bedeutenden Automobilindustrie zusätzlich belastend. Auch in den übrigen Ländern der Eurozone fiel das Wachstum durchweg geringer aus als 2018. Italien verzeichnete sogar eine wirtschaftliche Stagnation. In Summe erzielten die Industrieländer 2019 nur noch eine Steigerung der Wirtschaftsleistung um 1,7 %, nach 2,2 % im Vorjahr.

Auch in den Schwellen- und Entwicklungsländern verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum deutlich von 4,5 % im Jahr 2018 auf 3,7 % im Berichtsjahr. In Asien -der weltweit seit Jahren wachstumsstärksten Region -verringerte sich die Wachstumsrate von 6,4 % (2018) auf 5,6 % im Jahr 2019. Dazu trug nicht zuletzt das mit 6,1 % (Vorjahr: 6,6 %) geringere Wachstum Chinas bei, aber auch die indische Volkswirtschaft verzeichnete eine spürbare Abschwächung der wirtschaftlichen Expansion auf 4,8 %, nach 6,8 % im Vorjahr. Generell wiesen die großen Schwellenländer 2019 ein für ihre Verhältnisse geringes Wirtschaftswachstum auf; dies gilt vor allem für Brasilien (1,2 %), Mexiko (0,0 %) und Südafrika (0,4 %) ebenso wie für Russland (1,1 %). Lediglich in Nigeria (2,3 %) lag die gesamtwirtschaftliche Wachstumsrate über dem Vorjahr.

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wirkt - als isolierter Einflussfaktor betrachtet -in unterschiedlicher Weise auf den Geschäftsverlauf von Symrise:

In den entwickelten Märkten haben konjunkturelle Schwankungen kaum Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Endprodukten, die Symrise Produkte enthalten, soweit sie Grundbedürfnisse -beispielsweise in den Bereichen Ernährung, Körperpflege oder Haushalt -abdecken.
Eine deutlich höhere Abhängigkeit der Nachfrage vom verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte besteht bei Produkten der "Luxussegmente" in Fine Fragrances und Personal Care.
In den Emerging Markets steigt die Nachfrage nach Produkten, die mit Geschmacks- und Duftstoffen veredelt sind, mit dem sich dynamisch erhöhenden Lebensstandard der Bevölkerung.
Die Kundenunternehmen von Symrise steuern Produktion und Lagerhaltung mit Blick auf eine möglichst geringe Kapitalbindung. Unsicherheiten über die künftige Absatzentwicklung führen zu entsprechenden Anpassungen, auch beim Abruf der von Symrise gelieferten Produkte.

Im Geschäftsjahr 2019 profitierte Symrise von der bereits erreichten guten Marktposition in den Emerging Markets und einem breit diversifizierten Produkt- und Kundenportfolio.

BIP-Entwicklung 2018/2019 in %

Quelle: IWF

ENTWICKLUNG WESENTLICHER ABSATZMÄRKTE

Der für den Symrise Konzern relevante Markt wächst nach eigenen Schätzungen langfristig um circa 4 % im Jahr. 2019 lag das globale Marktvolumen bei 35,0 Mrd. €. In den Marktbereichen Geschmacks- und Duftstoffe sowie Aromachemikalien waren im abgelaufenen Geschäftsjahr jeweils ähnliche Entwicklungen zu verzeichnen.

PREISENTWICKLUNG UND VERFÜGBARKEIT DER ROHSTOFFE

Symrise setzt in der Produktion rund 10.000 verschiedene Rohstoffe ein. Von Bedeutung sind beispielsweise natürliche Vanille und Zitrusderivate (Saft, ätherische Öle, etc.), Citral- und Terpenderivate sowie vom Rohöl abgeleitete Basischemikalien, die als Mentholvorprodukte, Lösungsmittel sowie als Rohstoffe für Sonnenschutzfilter und spezielle Riechstoffe in der Symrise Wertschöpfungskette Einsatz finden. Im Rahmen der Integration der Renessenz LLC wurde der Rohstoffpalette für Fragrance im Jahr 2016 eine große Anzahl neuer, nachhaltig produzierter Rohstoffe auf Basis von Crude Sulphate Turpentinen (CST) und Gum Turpentinen (GT) hinzugefügt. Generell entfallen auf einzelne Rohstoffe nur sehr geringe Anteile am Gesamtbedarf. Bei einer Vielzahl von Rohstoffen sind die Beschaffungskosten im Berichtsjahr für zwei von drei Segmenten angestiegen.

Bei natürlichen Rohstoffen führten das wechselhafte Marktumfeld, regulatorische Anforderungen wie beispielsweise die EU-Richtlinie zu natürlichen Materialien sowie negative Witterungseinflüsse zu erheblichen Schwankungen der Ernteerträge und Qualitäten und dadurch auch zu Preisverzerrungen bei weiterhin hoher Volatilität. Während sich bei zitrusbasierten Rohstoffen wie Saftkonzentraten und Schalenextrakten der Markt momentan etwas beruhigt hat und das Preisniveau vorteilhaft reagiert, bewegten sich die Preise bei Vanille weiterhin auf hohem Niveau. Die eingeschränkte Verfügbarkeit adäquater Quantitäten von Vanilleschoten hat, auch bei gestiegenem Qualitätsniveau, weiterhin einen starken Einfluss auf die Kostensituation des Segments Flavor.

Bei zitrus-basierten Produkten ist die Verfügbarkeit durch die Ausbreitung der Zitruspest (Citrus Greening Disease) weiterhin eingeschränkt. Auch bei wichtigen natürlichen Ölen, die bei der Herstellung von Duftkompositionen und Mundpflegeprodukten eingesetzt werden, hat sich die Versorgungs- und Kostensituation insbesondere im zweiten Halbjahr 2019 etwas entspannt. Für den Großteil der Basischemikalien, speziell Lösungsmittel, für den Bereich Fragrance hat sich die Preis- und Versorgungssituation 2019 verbessert. Aufgrund neuer Umweltauflagen der Regierung mussten sich einige chinesische Produzenten -teilweise nach Bränden oder Unfällen -aus dem Rohstoffmarkt der Parfüminhaltsstoffe und deren chemischer Vorprodukte zurückziehen. Die im Jahr 2018 durch die brandbedingten Ausfälle mehrerer Hauptlieferanten entstandene Knappheit hat sich dagegen zwischenzeitlich nahezu normalisiert. Die REACH-Verordnung für die EU verursacht für eine Vielzahl chemischer Rohstoffe weiterhin sowohl eine geringere Verfügbarkeit als auch teilweise steigende Preise aufgrund der Knappheit sowie der Kosten für Prüfungen und Registrierungen, die von den Produzenten durchzuführen sind.

Einen Teil der benötigten Rohstoffe stellt Symrise mittlerweile selbst her. Hier hat sich die Akquisition des US-amerikanischen Unternehmens Renessenz/Pinova (jetzt Symrise Jacksonville) im Jahr 2016 als sehr vorteilhaft erwiesen. Symrise verfolgt schon seit Jahren bei wichtigen Produkten eine Strategie, die Versorgungssicherheit durch langfristige Kooperationen zu gewährleisten. Beispiele sind die Zusammenarbeit mit LANXESS bei der Herstellung synthetischen Menthols und die Rückwärtsintegration bei Vanille durch die Einbeziehung der lokalen Bauern auf Madagaskar, dem weltweit wichtigsten Herkunftsland von Bourbon-Vanille. Symrise arbeitet im Rahmen der Programme zur Rückwärtsintegration seit mehreren Jahren gemeinsam mit den Erzeugern an der Optimierung des regionalen Zwiebelanbaus im Weserbergland. Dabei fordert und fördert das Unternehmen nachhaltige und umweltschonende Anbaumethoden, Respekt und fairen Umgang mit den Erzeugern sowie ökonomische Stabilität in der Lieferkette. Die enge Zusammenarbeit mit den Landwirten erhöht die Liefersicherheit und Rohwarenqualität zu wettbewerbsfähigen Rohstoffkosten.

Im Rahmen der fortlaufenden Prozessoptimierungen der Diana Gruppe wurden auch 2019 die Einkaufsaktivitäten durch den gemeinsamen Einkauf von Rohstoffen und gegenseitige Beschaffung weiter optimiert. Dadurch konnten sowohl die Liefersicherheit dauerhaft erhöht als auch Kostenvorteile in der Rohstoffbeschaffung realisiert werden.

POLITISCHE UND REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Das Umfeld der weltweiten Registrierung und Regulierung von Chemikalien verändert sich kontinuierlich. Schwellenländer führen eigene Gesetzgebungen ein, die sich an der europäischen REACH-Verordnung orientieren. Dadurch nimmt die Komplexität für unsere globalen Kunden zu, die an weltweit anwendbaren Formeln interessiert sind. Die direkte und indirekte Einflussnahme über lokale Handelskammern auf die Umsetzung solcher Programme in diesen Regionen bleibt daher von hoher Bedeutung. Die regulatorischen Umsetzungen beispielsweise in Brasilien, Indien und Südafrika sind so unterschiedlich, dass sie keinen standardisierten Ansatz erlauben, sondern ein individuelles Management und eine enge Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden in den jeweiligen Ländern erfordern.

Im Bereich Global Regulatory von Symrise wurde die Kultur der kontinuierlichen Verbesserung 2019 fortgeführt, um unseren globalen Kunden einen optimalen Service zu bieten. Im Segment Scent & Care wurden neue Servicemodelle angeboten, mit denen große Chancen priorisiert werden können, ohne dabei mögliche zukünftige große Marktteilnehmer aus dem Blick zu verlieren. Durch die weitere Verfeinerung unseres Servicemodells konnten die Effizienz und die Vielfältigkeit für unsere Kunden erneut gesteigert werden. Daneben wurden die IT-Systeme von Symrise für die regulatorische Compliance durch die regelmäßige Ergänzung um neue Module für neue Anforderungen weiter automatisiert. Ein Beispiel hierfür ist das neue bereichsübergreifende "Supplier-Document-Management-System" (S-DMS), das regulatorische Informationen von den Zulieferern sammelt und automatisch in das SAP-System von Symrise übernimmt.

In der Region EAME hat das Regulatory Team des Segments Flavor die Entwicklungen bezüglich der Sicherheitsbewertung von Aromastoffen durch die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Im Zuge dessen wurden interne und externe Stakeholder regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informiert.

Im Rahmen der Bewertung von Tierfutterzusatzstoffen wurden nochmals rund 60 Aromastoffe in die neue Positivliste der EU aufgenommen. Die Kennzeichnungspflicht für Stoffe, die die empfohlene Höchstdosierung im Futter überschreiten, wurde ebenfalls fristgerecht in unseren internen regulatorischen Systemen implementiert, sodass unsere Kunden die entsprechenden Informationen zukünftig auf Etiketten und in Dokumentationen erhalten.

Der Fokus des Global Substance Registration Teams liegt auf den kontinuierlichen Veränderungen lokaler und regionaler Anforderungen in speziellen Ländern. So erforderte das Inkrafttreten der koreanischen REACH-Verordnung (K-REACH) eine große Zahl von Vorregistrierungen, um sicherzustellen, dass Symrise und seine Kunden den Anforderungen gerecht werden. Durch eine intensive Zusammenarbeit der Geschäftsbereiche und Regionen wurden eine "eingebaute" Compliance und das uneingeschränkte Angebot unserer Einsatzstoffe und Öle gewährleistet. Derartige Aktivitäten werden zukünftig vor dem Hintergrund der zunehmenden regionalen und lokalen Regulierungen chemischer Stoffe an Bedeutung gewinnen. Die stetige Verbesserung unseres Global Substance Registration Teams stellt sicher, dass wir auch künftig die Anforderungen der globalen Registrierungssysteme erfüllen.

Symrise Global Operations Quality & Regulatory

* Global Operations / Q&R deckt die Aufgabengebiete Quality und Regulatory für die Segmente Flavor und Scent & Care ab. Die Expertise für Q & R für das Segment Nutrition liegt direkt im Geschäftsbereich DIANA

Dieser Trend wird auch in den kommenden Jahren anhalten, da mehr und mehr Länder und Regionen Kontrollsysteme, die sich an der REACH-Verordnung orientieren, für den sicheren Umgang mit Chemikalien einführen. Dabei ist eine hohe Transparenz für unsere Kunden sehr wichtig. Daneben verlangen zunehmend gebildete Konsumenten Produkte, deren Inhaltsstoffe sie nachvollziehen können und die ihren ethischen Anforderungen gerecht werden. So werden Eigenschaften wie vegan und "nicht an Tieren getestet" neben den Kriterien Nachhaltigkeit und Natürlichkeit immer wichtiger. Im Jahr 2019 hat sich Symrise mit der Humane Society International und einigen multinationalen Kunden wie Unilever, P & G, L'Oréal und Avon in einer Initiative zusammengeschlossen. Sie verfolgt zwei Ziele: Erstens die Erweiterung einer neuen Generation der Risikobeurteilung zur Gewährleistung der Zutaten- und Produktsicherheit ohne Tierversuche. Zweites Ziel ist die Reform der Regulierung, die eine Zunahme von Tierversuchen vermeidet, wie sie durch Regulierungsagenturen wie die European Chemicals Agency verursacht wird. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne und eng mit unserem Engagement in der European Partnership to Alternatives to Animal Testing (EPAA) verzahnt.

Alle Segmente des Symrise Konzerns verfolgen die Weiterentwicklung des im Jahr 2015 in europäisches Recht umgesetzten Nagoya-Protokolls aufmerksam. Die Übereinkunft regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile. Symrise begleitet diese Entwicklung permanent und arbeitet mit Nicht-Regierungs-Organisationen zusammen, die auf diesem Gebiet über praktisches Know-how verfügen, um die fortdauernde Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten.

DIFFERENZIERTE BETRACHTUNG DER AUSWIRKUNGEN AUF SYMRISE

Die Geschäftsentwicklung von Symrise wird von verschiedenen Faktoren im Umfeld des Unternehmens beeinflusst. Absatzseitig spielt die gesamtwirtschaftliche Entwicklung grundsätzlich eine große Rolle. Die Teilmärkte, in denen wir tätig sind, zeigen dabei unterschiedliche Schwankungsbreiten in Abhängigkeit von der Konjunkturentwicklung. Die große Zahl von Ländermärkten, in denen Symrise tätig ist, und die unterschiedlichen Produktmärkte wirken sich allerdings im Konzern risikomindernd aus.

Bei unserer Produktion greifen wir auf rund 10.000 natürliche und synthetische Rohstoffe zurück. Aufgrund verschiedener Faktoren wie Wirtschafts-, Ölpreis- oder Ernteentwicklung können sich größere Preisschwankungen bei diesen Einsatzstoffen ergeben. Zudem kann die Produktion von Engpässen in der Rohstoffbeschaffung, beispielsweise auch durch politische Unruhen in Bezugsländern, betroffen sein.

Die Produkte von Symrise kommen weltweit in verschiedenen Bereichen zur Anwendung: bei der Herstellung von Lebensmitteln bis hin zu Baby- und Heimtiernahrung, in kosmetischen und pharmazeutischen Endprodukten oder in Haushaltsprodukten. Dies erfordert insbesondere die Einhaltung der jeweils nationalen und international gültigen Verbraucherschutzvorschriften und Gesetzesvorgaben. Diese Vorschriften sind auf der Basis neuer Erkenntnisse in der Forschung, Entwicklung und Produktionstechnik durch ein steigendes Sicherheitsbedürfnis und durch ein weltweit stetig wachsendes Gesundheits- und Umweltbewusstsein fortlaufend Veränderungen unterworfen. Wir verfolgen die regionale und weltweite Entwicklung des regulatorischen Umfelds, um schnell auf Veränderungen oder Verschärfungen bestehender Vorschriften reagieren zu können.

UNTERNEHMENSENTWICKLUNG

WICHTIGE EREIGNISSE

Am 1. November 2019 hat Symrise die Unternehmensgruppe ADF/IDF, Springfield, Missouri/USA, übernommen. Die Unternehmensgruppe ist ein führender Anbieter von natürlichen Inhaltsstoffen insbesondere für Heimtiernahrung und Lebensmittel auf Basis von Huhn- und Ei-Produkten. Mit der Akquisition will Symrise seine führende Position bei Heimtiernahrung und sein Know-how mit Produkten, die zur vollwertigen Ernährung beitragen, ausbauen und damit die Aktivitäten im Segment Nutrition erweitern. Im Geschäftsjahr 2019 trug ADF/IDF mit 32 Mio. € zum Konzernumsatz bei.

GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Der Symrise Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz von 3.408 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Erlöse um 8,0 % in Berichtswährung. Ohne Berücksichtigung von Portfolio-Effekten beträgt das organische Umsatzwachstum 5,7 %. Der Umsatzanteil der Emerging Markets am Gesamtumsatz des Konzerns erreichte 44,3 % und lag damit geringfügig über dem Vorjahreswert von 43,2 %. Das um Einmaleffekte aus der Akquisition von ADF/IDF bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte (EBITDA(N)) belief sich auf 707 Mio. € und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert von 631 Mio. € (EBITDA). Dies entspricht einer normalisierten Marge bezogen auf den Umsatz von 20,8 % (Vorjahr EBITDA-Marge: 20,0 %).

Der um Einmaleffekte aus der ADF/IDF Akquisition bereinigte Jahresüberschuss beträgt 304 Mio. € und liegt damit 28 Mio. € oder 10 % über dem Wert des Vorjahres. Das normalisierte Ergebnis je Aktie erhöhte sich um 0,13 € auf 2,25 € (2018: 2,12 €). Der Jahresüberschuss 2019 inklusive Sondereinflüsse beträgt 298 Mio. €, was einem Ergebnis je Aktie von 2,21 € entspricht.

Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung wird der Vorstand der Symrise AG in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 6. Mai 2020 vorschlagen, die Dividende von 0,90 € im Vorjahr auf 0,95 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 anzuheben.

VERGLEICH DES TATSÄCHLICHEN MIT DEM PROGNOSTIZIERTEN GESCHÄFTSVERLAUF

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 hatten wir die Erwartung geäußert, dass alle drei Segmente - Flavor, Nutrition und Scent & Care -ein organisches Umsatzwachstum merklich über dem Marktwachstum (von rund 4 %) anstreben. Im Laufe des Geschäftsjahres hatten wir die Umsatzerwartung auf 5 % bis 7 % präzisiert.

Für 2019 hatten wir eine EBITDA-Marge von rund 20 % erwartet, unter der Annahme von steigenden Rohstoffkosten und einer Euro-Stärke gegenüber dem US-Dollar. Im Laufe des Geschäftsjahres hatten wir unsere Erwartung zur EBITDA-Marge auf rund 21 % angepasst. Unsere Verschuldung, gemessen anhand der Kennzahl Nettoverschuldung (inklusive Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie seit dem Jahr 2019 einschließlich Leasingverbindlichkeiten) zu EBITDA, sollte ohne Akquisitionen zwischen 2,5 und 2,8 liegen. Mittelfristig streben wir eine Rückkehr in die Verschuldungsbandbreite von 2,0 bis 2,5 an.

Mit einem Umsatzanstieg von 5,7 % (ohne Berücksichtigung von Portfolio- und Währungseffekten) haben wir unser Umsatzziel erreicht. Die EBITDA-Marge von 20,8 % liegt deutlich über dem für 2019 erwarteten Wert. Die Nettoverschuldung übersteigt mit dem 3,1-fachen EBITDA vor allem aufgrund der Akquisition von ADF/IDF unseren Prognosewert. Die Einbeziehung der Leasingverbindlichkeiten hat die Kennzahl um 0,1 erhöht.

Zielerreichung 2019

* organisches Wachstum ohne ADF / IDF

ENTWICKLUNG IN DEN SEGMENTEN

Segment Flavor

Umsatz Flavor in Mio. €

EBITDA Flavor in Mio. €

Das Segment Flavor erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz von 1.257 Mio. €. Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Zuwachs um 5,6 % in Berichtswährung. Bereinigt um Wechselkurseffekte betrug das organische Wachstum 3,8 %. Alle Regionen und Anwendungsbereiche konnten die Umsätze im abgelaufenen Geschäftsjahr steigern.

In der Region Asien/Pazifik war das Wachstum besonders stark ausgeprägt. Hier erzielte das Segment prozentual hohe einstellige organische Zuwächse, vor allem aus Anwendungen für süße Produkte und Aromatisierungen für Getränke. Besonders expansiv zeigten sich die Ländermärkte Indonesien, Malaysia und China.

Die Region EAME erzielte ein solides prozentual einstelliges organisches Wachstum mit starken Impulsen aus den Anwendungsbereichen Savory und Beverages. Vor allem die Ländermärkte Russland, Deutschland sowie die Länder des Nahen und Mittleren Ostens zeigten eine hohe Dynamik mit deutlichen, teilweise prozentual zweistelligen Wachstumsraten.

Die Umsatzentwicklung in Nordamerika verlief hingegen verhalten. Währungsbereinigt konnte ein leichtes Wachstum im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden. Auch in Nordamerika konnten die Anwendungsbereiche für würzige Produkte und für Getränkearomatisierungen zulegen, wohingegen der Anwendungsbereich für süße Produkte nicht an das hohe Niveau des Vorjahres anknüpfen konnte.

In der Region Lateinamerika konnte ein moderates organisches Wachstum im einstelligen Prozentbereich erreicht werden. Die im Vergleich zu den Vorjahren schwächere Entwicklung in dieser Region ist vor allem auf den Volumenrückgang eines größeren Geschäfts bei Softdrinks im Anwendungsbereich Beverages zurückzuführen.

Die Anwendungsbereiche Sweet und Savory hingegen erzielten gute, prozentual zweistellige organische Wachstumsraten.

In den Ländermärkten Brasilien, Argentinien und Mexiko war das Wachstum besonders ausgeprägt.

EBITDA Flavor: Das EBITDA des Segments Flavor betrug im Berichtsjahr 268 Mio. € und übertraf damit den Wert des Vorjahres (2018: 244 Mio. €) deutlich. Die EBITDA-Marge in Höhe von 21,4 % lag ebenfalls deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2018 EBITDA-Marge: 20,5 %). Bereinigt um den IFRS 16 Effekt 1 beträgt die EBITDA-Marge im Jahr 2019 20,7 %.

1 Weitere Informationen zum IFRS 16-Effekt finden sich im Kapitel Ertragslage ab Seite 33

Segment Nutrition

Umsatz Nutrition in Mio. €

EBITDA(N) Nutrition in Mio. €

Im Geschäftsjahr 2019 erzielte das Segment Nutrition einen Umsatz von 732 Mio. €. Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Zuwachs um 14,5 %. Ohne Berücksichtigung von Portfolio- und Währungseffekten belief sich das organische Umsatzwachstum auf 9,3 %.

Die Akquisition von ADF/IDF trug mit 32 Mio. € zum Umsatz des Segments bei.

Die größten organischen Wachstumsimpulse kamen aus dem Anwendungsbereich Pet Food, der vor allem in den Regionen Nord- und Lateinamerika ein prozentual zweistelliges Wachstum erreichte. Wesentlicher Wachstumstreiber waren hier unsere globalen und regionalen Kunden.

Erfreulich entwickelte sich auch der Anwendungsbereich Aqua mit prozentual zweistelligen Zuwachsraten, vor allem getrieben durch eine dynamische Entwicklung in der Region EAME.

In den Anwendungsbereichen Food und Probi hingegen verzeichneten wir eine etwas schwächere Nachfrage. Hier entsprachen die Umsätze im Geschäftsjahr 2019 in etwa dem Vorjahreswert.

EBITDA Nutrition: Im Rahmen des Erwerbs der ADF/IDF-Gruppe sind 2019 einmalige Akquisitions- und Integrationskosten in Höhe von 16,3 Mio. € angefallen. Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr wird im Folgenden ein um diese einmaligen Effekte bereinigtes Ergebnis (EBITDA(N)) ausgewiesen. Das Segment Nutrition erzielte 2019 ein EBITDA(N) in Höhe von 161 Mio. € und übertraf damit den Wert des Vorjahres (2018: EBITDA 132 Mio. €) deutlich. Die EBITDA(N)-Marge in Höhe von 22,0 % lag ebenfalls erheblich über dem Niveau des Vorjahres (2018 EBITDA-Marge: 20,7 %). Bereinigt um den IFRS 16 Effekt 1 beträgt die EBITDA(N)-Marge im Jahr 2019 21,3 %.

1 Weitere Informationen zum IFRS 16-Effekt finden sich im Kapitel Ertragslage ab Seite 33

Segment Scent & Care

Umsatz Scent & Care in Mio. €

EBITDA Scent & Care in Mio. €

Das Segment Scent & Care verbuchte im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz von 1.419 Mio. €. Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Zuwachs um 7,2 % in Berichtswährung. Bereinigt um Wechselkurseffekte wuchs das Segment organisch um 5,6 %.

Der Geschäftsbereich Fragrance weitete seine Umsätze im Vergleich zum Vorjahr deutlich aus und erzielte ein hohes prozentual einstelliges organisches Wachstum. Am stärksten expandierte der Anwendungsbereich Fine Fragrances mit prozentual zweistelligen organischen Zuwächsen, vor allem in den Regionen EAME und Lateinamerika. Auch der Anwendungsbereich Consumer Fragrances konnte stark zulegen und erzielte hohe prozentual einstellige Wachstumsraten, ebenfalls vor allem in den Regionen EAME und Lateinamerika. Im Anwendungsbereich Oral Care konnte eine solide organische Umsatzsteigerung im einstelligen Prozentbereich erzielt werden. Dynamisch entwickelte sich die Region Asien/Pazifik mit hohen Zuwächsen in den Ländermärkten China und Vietnam.

Im Geschäftsbereich Cosmetic Ingredients wurde ein gutes, prozentual einstelliges organisches Wachstum erzielt. Die Regionen Lateinamerika, Asien/Pazifik und auch Nordamerika verzeichneten hohe Zuwächse. Insbesondere in den Ländermärkten Kolumbien, China und den USA stiegen die Umsätze deutlich.

Im Geschäftsbereich Aroma Molecules wurde ein moderates organisches Wachstum erzielt. Positive Impulse kamen vor allem aus dem Anwendungsbereich Menthol, der seine Umsätze in allen Regionen ausweitete. Der Anwendungsbereich Fragrance Ingredients hingegen konnte nicht an das hohe Niveau des Vorjahres anknüpfen. Im Vorjahr hatte der Anwendungsbereich durch seine Rückwärtsintegration und die konstante Lieferfähigkeit von der Rohstoffknappheit bei Parfümrohstoffen profitiert.

EBITDA Scent & Care: Scent & Care erwirtschaftete 2019 ein EBITDA von 278 Mio. € und verzeichnete damit einen deutlichen Ergebnisanstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 254 Mio. € (+9,3 %). Die EBITDA-Marge belief sich auf 19,6 %, nach 19,2 % im Jahr 2018. Bereinigt um den IFRS 16 Effekt 1 beträgt die EBITDA-Marge im Jahr 2019 19,1 %.

1 Weitere Informationen zum IFRS 16-Effekt finden sich im Kapitel Ertragslage ab Seite 33

ENTWICKLUNG IN DEN REGIONEN

Das Geschäft in der Region EAME entwickelte sich erfreulich und nahm im Vorjahresvergleich organisch um 3,6 % zu.

In der Region Nordamerika konnte der Umsatz organisch um 4,2 % gesteigert werden. Die Region Asien/Pazifik erreichte im Vorjahresvergleich ein hohes organisches Umsatzwachstum von 7,4 %. Die Umsatzentwicklung in Lateinamerika verlief dynamisch und verzeichnete einen organischen Zuwachs von 12,8 % im Vergleich zum Vorjahr.

Entwicklung in den Regionen

(organisches Umsatzwachstum)

ERTRAGSLAGE

Entwicklung wesentlicher Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2019 war insgesamt gut. Die Herstellungskosten erhöhten sich unterproportional zum Umsatz. Hierzu trug vor allem eine sich normalisierende Situation an den Rohstoffmärkten bei. Im Vorjahr hatte der Ausfall einzelner Lieferanten von Schlüsselrohstoffen vor allem im Segment Scent & Care zu einer Rohstoffknappheit und in der Folge stark steigenden Rohstoffkosten geführt. Die Bruttomarge betrug im Berichtsjahr 40,1 % und lag damit um 0,7 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert (39,4 %). Der Anteil der Vertriebskosten am Konzernumsatz belief sich nahezu unverändert auf 15,6 %, nach 15,5 % im Vorjahr. Die F & E-Quote erreichte 6,3 % (Vorjahr: 6,4 %) des Umsatzes. Der Verwaltungskostenanteil am Konzernumsatz belief sich auf 5,5 %, nach 5,2 % im Vorjahr. Der Rückgang in den sonstigen betrieblichen Erträgen ist im Wesentlichen auf eine im Vorjahr gebuchte Steuererstattung in Brasilien sowie geringere erhaltene Subventionen im Berichtsjahr zurückzuführen.

Kurzfassung Gewinn- und Verlustrechnung

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In Mio. € 2018 2019 normalisiert* Veränderung

in %
Umsatzerlöse 3.154 3.408 8,0
Herstellungskosten - 1.913 - 2.041 6,7
Bruttoergebnis vom Umsatz 1.241 1.367 10,1
Bruttomarge in % 39,4 40,1
Vertriebskosten - 490 - 530 8,3
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen - 200 - 213 6,4
Verwaltungskosten - 165 - 186 12,8
Sonstige betriebliche Erträge 51 46 - 10,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 3 - 2 - 28,1
Betriebsergebnis / EBIT(N) 434 481 10,7
Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände 104 103 - 0,9
Abschreibung auf Sachanlagen 92 124 33,6
EBITDA(N) 631 707 12,2

* Bereinigt um einmalige, nicht wiederkehrende Akquisitions- und Integrationskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von ADF/IDF

Im Rahmen des Erwerbs der ADF/IDF-Gruppe sind 2019 einmalige Akquisitions- und Integrationskosten in Höhe von 16,3 Mio. € angefallen. Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr weisen wir für 2019 ein um diese einmaligen Effekte bereinigtes Ergebnis (EBITDA(N)) aus. Im Rahmen der Akquisition von ADF/IDF hat die US-amerikanische Wettbewerbsbehörde den Verkauf des in den Jahren 2018/19 neu errichteten Nutrition Standortes Banks County verlangt. Aus den bis dahin entstandenen Anlaufkosten im Jahr 2019 und der Transaktion im Oktober 2019 ist dem Symrise Konzern kein nennenswerter finanzieller Gewinn oder Verlust entstanden. Die jeweiligen Effekte sind nicht in die Normalisierung eingegangen.

Die Erstanwendung von IFRS 16 wirkte sich in Höhe von 20 Mio. € positiv auf das EBITDA aus.

Die EBITDA(N)-Marge lag mit 20,8 % deutlich über dem Vorjahreswert (EBITDA-Marge 2018: 20,0 %). Ohne den IFRS 16-Erstanwendungseffekt hätte die EBITDA(N)-Marge 20,2 % betragen.

Finanzergebnis: Das Finanzergebnis in Höhe von - 46 Mio. € liegt mit 1 Mio. € leicht unter dem Vorjahresergebnis von - 45 Mio. €. Dabei wurde ein positiver Sondereffekt aus der Absicherung zum Kauf von US-Dollar im Zusammenhang mit der Akquisition von ADF/IDF in Höhe von 10 Mio. € teilweise kompensiert durch Finanzaufwendungen aus Wechselkursveränderungen, besonders in Lateinamerika. Darüber hinaus sind erstmals Zinsaufwendungen in Höhe von 3 Mio. € für Leasing im Rahmen von IFRS 16 gebucht worden. Zusätzlich sind Zinsen für die Emission des Schuldscheindarlehens im ersten Quartal und für die vorzeitige Refinanzierung des im Juli fällig gewordenen Eurobonds in Höhe von 2 Mio. € angefallen. Des Weiteren hat sich der Zinsaufwand für Pensionen gegenüber dem Vorjahr um 1 Mio. € erhöht.

Steuern: Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Steueraufwendungen auf 113 Mio. € (2018: 109 Mio. €). Der sich ergebende Steuersatz von 27,1 % liegt vor allem durch niedrigere Steuersätze und geänderte Abschreibungsregeln unter dem Wert aus 2018 (28,1 %). Einer ausreichenden steuerlichen Risikovorsorge wurde, wie in den Vorjahren auch, im Konzern Rechnung getragen.

ÜBERSICHT EBITDA - NORMALISIERT UND BEREINIGT UM IFRS 16-EFFEKT

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Konzern Flavor Nutrition
In Mio. € 2018 2019 2018 2019 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
EBITDA 630,5 690,9 243,9 268,5 132,3 144,4
einmalige Akquisitions- und Integrationskosten 16,3 16,3
davon Beratungskosten 9,6 9,6
davon Abfindungen 1,1 1,1
davon sonstige Akquisitions- und Integrationskosten 5,7 5,7
EBITDA(N) 630,5 707,2 243,9 268,5 132,3 160,7
EBITDA(N)-Marge 20,0 % 20,8 % 20,5 % 21,4 % 20,7 % 22,0 %
Erstanwendung IFRS 16 20,0 8,1 4,7
EBITDA(N) bereinigt um IFRS 16-Effekt 630,5 687,1 243,9 260,4 132,3 155,9
EBITDA(N)-Marge bereinigt um IFRS 16-Effekt 20,0 % 20,2 % 20,5 % 20,7 % 20,7 % 21,3 %

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Scent & Care
In Mio. € 2018 2019
--- --- ---
EBITDA 254,4 278,0
einmalige Akquisitions- und Integrationskosten
davon Beratungskosten
davon Abfindungen
davon sonstige Akquisitions- und Integrationskosten
EBITDA(N) 254,4 278,0
EBITDA(N)-Marge 19,2 % 19,6 %
Erstanwendung IFRS 16 7,2
EBITDA(N) bereinigt um IFRS 16-Effekt 254,4 270,8
EBITDA(N)-Marge bereinigt um IFRS 16-Effekt 19,2 % 19,1 %

Jahresüberschuss und Ergebnis je Aktie: Der auf die Aktionäre der Symrise AG entfallende Jahresüberschuss beträgt 298 Mio. € und liegt damit 23 Mio. € oder 8,4 % über dem Wert des Vorjahres. Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich um 0,09 € auf 2,21 € (2018: 2,12 €). Bereinigt um die Einmaleffekte aus dem Erwerb von ADF/IDF beträgt der normalisierte Jahresüberschuss 304 Mio. € und das normalisierte Ergebnis je Aktie 2,25 €.

Dividendenvorschlag 2019: Vorstand und Aufsichtsrat der Symrise AG werden der Hauptversammlung am 6. Mai 2020 vorschlagen, eine Dividende von 0,95 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 auszuschütten.

Ergebnisübersicht in Mio. € / in %

FINANZLAGE

Finanzmanagement

Grundzüge und Ziele: Das Finanzmanagement des Symrise Konzerns verfolgt die Ziele, jederzeit die Deckung des Finanzbedarfs des Unternehmens zu gewährleisten, die Finanzierungsstruktur zu optimieren und finanzwirtschaftliche Risiken möglichst zu begrenzen. Hierzu tragen eine konsequente zentrale Steuerung und die kontinuierliche Überwachung des Finanzierungsbedarfs bei.

Gemäß den Symrise Treasury-Richtlinien wird die Finanzierung des Konzerns zentral gesteuert. Der Finanzbedarf der Tochtergesellschaften wird mittels der internen Konzernfinanzierung unter anderem im Rahmen eines Cash Poolings sichergestellt. Die überschüssige Liquidität einzelner europäischer Konzerneinheiten wird auf einem zentralen Konto gesammelt, sodass Liquiditätsdefizite anderer Konzerneinheiten ohne externe Finanzierungen ausgeglichen werden können und die internen Finanzmittel effizient zum Einsatz kommen. Sofern externe Kreditlinien benötigt werden, sind diese gegebenenfalls durch Garantien der Symrise AG abgesichert. Die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns sind unbesichert und teilweise mit Kreditvereinbarungen (Covenants) verbunden, die halbjährlich überprüft werden. Der Konzern unterhält gute Geschäftsbeziehungen zu einer großen Anzahl an Banken und vermeidet eine zu starke Abhängigkeit von einzelnen Instituten.

Der Symrise Konzern sichert Risiken, die sich aus einer variablen Verzinsung von Finanzverbindlichkeiten ergeben, gegebenenfalls mit Zinssicherungsgeschäften ab. Dabei gilt der Grundsatz, dass Zinsderivate nur auf Basis eines Grundgeschäfts abgeschlossen werden dürfen.

Symrise wickelt Geschäfte in unterschiedlichen Währungen ab und ist damit Währungsrisiken ausgesetzt. Wechselkursrisiken entstehen, wenn Produkte in anderen Währungsräumen verkauft werden als in denen, wo die Rohstoff- und Produktionskosten anfallen. Symrise stellt im Rahmen seiner globalen Strategie einen Großteil seiner Produkte in den Währungsräumen her, in denen diese auch verkauft werden sollen, um so eine natürliche Absicherung gegen Wechselkursschwankungen zu erreichen. Darüber hinaus hat Symrise ein Risk Management-System implementiert, welches basierend auf einer detaillierten Cashflow-Planung offene Währungspositionen identifiziert. Diese werden fallweise gegen Schwankungen abgesichert.

Mit einer Eigenkapitalquote (einschließlich nicht beherrschender Anteile) von 41,4 % zum 31. Dezember 2019 verfügt Symrise über eine solide Grundlage, um die zukünftige Geschäftsentwicklung nachhaltig voranzutreiben.

Finanzierungsstruktur: Zur Finanzierung der Akquisition der ADF/IDF Gruppe hat Symrise im Januar 2019 einen Vertrag über eine Brückenfinanzierung mit zwei Banken abgeschlossen. Diese Brückenfinanzierung gliederte sich in drei Tranchen, die sukzessive durch langfristige Finanzierungen abgelöst wurden. So gelang es Symrise, am 8. Februar 2019 eine Kapitalerhöhung im Volumen von rund 400 Mio. € im Rahmen eines Accelerated Bookbuilding-Verfahrens auf dem Kapitalmarkt zu platzieren. Darüber hinaus wurde am 29. März 2019 erfolgreich ein Schuldschein mit Laufzeiten von 5, 7 und 10 Jahren über 250 Mio. € emittiert, in dem hauptsächlich Banken und Sparkassen investiert sind. Der letzte Baustein der Brückenfinanzierung wurde zum Abschluss der Akquisition am 30. Oktober 2019 im Rahmen eines syndizierten Term Loans über 200 Mio. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgezahlt. Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres hat Symrise erfolgreich einen Eurobond bei institutionellen Investoren am Kapitalmarkt platziert. Er hat ein Volumen von 500 Mio. €, eine Laufzeit von 6,5 Jahren, trägt einen Kupon von 1,25 % und dient der Refinanzierung des im Juli 2019 fällig gewordenen Eurobonds aus dem Jahr 2014. Insgesamt deckt der Symrise Konzern seinen Kapitalbedarf aus dem guten operativen Cashflow sowie über kurz- und langfristige Finanzierungen.

Alle aus den Krediten resultierenden vertraglichen Verpflichtungen (Covenants) sind von Symrise im Geschäftsjahr 2019 eingehalten worden.

Zusätzlich zu dem eingeräumten Rahmenkredit in Höhe von 300 Mio. € bestehen im Konzern bilaterale, fest zugesagte Kreditlinien in Höhe von 82 Mio. €, die kurzfristige Zahlungsbedürfnisse abdecken sollen. Der vereinbarte Zins für den Rahmenkredit bewegt sich auf marktüblichem Niveau.

Cashflow- und Liquiditätsanalyse

Übersicht Cashflow

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In Mio. € 2018 2019
Operativer Cashflow 442 547
Cashflow aus Investitionstätigkeit - 239 - 882
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 152 498
Liquide Mittel (31.12.) 280 446
Business Free Cashflow 312 476

Sämtliche Zahlungsverpflichtungen konnten im Geschäftsjahr erfüllt werden. Liquiditätsengpässe bestanden nicht und sind auch in der Zukunft nicht absehbar. Dem Unternehmen stehen ausreichende Linien zur Verfügung, zum Beispiel im Rahmen einer Revolving Credit Facility in Höhe von 300 Mio. €, die zum 31. Dezember 2019 nicht in Anspruch genommen war.

Der operative Cashflow lag über dem Niveau des Vorjahres. Ein geringerer Aufbau von Working Capital sowie ein deutlich gestiegenes Ergebnis sind die Hauptursachen für diese Verbesserung. Darüber hinaus führte die Erstanwendung von IFRS 16 zu einer Umklassifizierung von Leasingaufwendungen in Höhe von 16 Mio. € in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit.

Die operative Cashflow-Quote bezogen auf den Umsatz belief sich auf 16,0 %.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich um 643 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch die Kaufpreiszahlung für die Akquisition von ADF/IDF. Im Geschäftsjahr 2019 fand per Saldo ein Zufluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 498 Mio. € statt. Wesentliche Bestandteile sind die 2019 im Zuge der Akquisitionsfinanzierung erfolgte Kapitalerhöhung in Höhe von 400 Mio. € und die Aufnahme des Schuldscheindarlehens in Höhe von 250 Mio. €. Außerdem ist die an die Aktionäre ausgezahlte Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 122 Mio. € Bestandteil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit.

Darüber hinaus hat das Unternehmen den Business Free Cashflow als primär interne Steuerungsgröße zur Performance-Beurteilung eingeführt, um die Cashflow-Ausrichtung des Unternehmens zu stärken. Der Business Free Cashflow, der sich aus EBITDA, Investitionen und Veränderungen im Working Capital zusammensetzt, betrug im Geschäftsjahr 2019 476 Mio. € 1 und konnte gegenüber dem Vorjahr um 53 % gesteigert werden.

1 Bereinigt um Einmaleffekte aus Akquisitionen und IFRS 16

Business Free Cashflow in % vom Umsatz

EBITDA(N)

- Investitionen

-/+ Veränderungen im Working Capital

\= Business Free Cashflow

Investitionen und Akquisitionen

Die Investitionen des Symrise Konzerns in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 182 Mio. €, nach 226 Mio. € im Vorjahr.

Für immaterielle Vermögenswerte wurden 26 Mio. € (2018: 15 Mio. €) aufgewendet. Schwerpunkte bildeten hier Investitionen im Bereich Software, vor allem die Vorbereitung der Einführung einer ERP-Software im Segment Nutrition sowie Patente. Investitionen in Sachanlagen wurden im Umfang von rund 156 Mio. € getätigt (Vorjahr: 211 Mio. €). Die größten Investitionsprojekte umfassten die Errichtung des neuen Standorts zur Produktion von Duft- und Geschmacksstoffen in Nantong (China), die Erweiterung der Produktionskapazitäten für Menthol in Charleston (USA), die Modernisierung der Produktion für Terpene Ingredients im Geschäftsbereich Aroma Molecules in Jacksonville (USA), die Erweiterung der Flavor Sprühtrocknungskapazitäten in Branchburg (USA) sowie die Errichtung eines Logistikzentrums in Holzminden.

Alle Projekte wurden aus laufenden Mitteln finanziert. Zum 31. Dezember 2019 hatte der Konzern Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 41 Mio. € (31. Dezember 2018: 72 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Produktionsanlagen sowie Labor- und Büroausstattung. Die Verpflichtungen sind größtenteils im Laufe des Jahres 2020 fällig.

Investitionen nach Segmenten in Mio. €

Investitionen nach Regionen in Mio. €

VERMÖGENSLAGE

Ausgewählte Bilanzposten

Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Vorjahresstichtag um 1.037 Mio. € beziehungsweise 21,1 % auf 5.957 Mio. €. Dies resultiert vor allem aus dem mit der Akquisition der ADF/IDF Gruppe erworbenen Nettovermögen einschließlich des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts. Zum Bilanzstichtag sind aufgrund der zeitlichen Nähe der Transaktion zum Abschlussstichtag die Buchwerte als vorläufige Zeitwerte angesetzt worden.

Auf der Aktivseite ist der Anstieg vorwiegend auf einen höheren Bestand an Zahlungsmitteln, eine investitionsbedingte Zunahme der Sachanlagen sowie auf höhere immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der ADF/IDF Gruppe zurückzuführen.

Die Zunahme des Zahlungsmittelbestands ist im Wesentlichen mit einer verbesserten Working Capital Performance sowie dem Zufluss von Zahlungsmitteln aus einem Desinvestment zu erklären.

Die Zugänge bei den Sachanlagen beinhalten Investitionen in Kapazitätserweiterungen in Nantong (China), Charleston und Branchburg (USA) sowie in die Modernisierung der Produktion in Jacksonville (USA).

Der Anstieg der immateriellen Vermögenswerte ist vor allem auf den vorläufig ermittelten Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der ADF/IDF Gruppe zurückzuführen. Neben den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den immateriellen Vermögenswerten Kundenstämme, Markenrechte, Software, Patente und sonstige Rechte sowie Rezepturen und Technologien enthalten. Diese Vermögenswerte resultierten nahezu vollständig aus Unternehmenserwerben.

Bilanzstruktur zum 31. Dezember 2019 in Mio. €

Fälligkeitsprofil zum 31. Dezember 2019

Der Anstieg der Bilanzsumme ist auf der Passivseite durch höhere Finanzverbindlichkeiten und Pensionsverpflichtungen sowie höheres Eigenkapital bedingt.

Der Tilgung des Eurobonds aus dem Jahr 2014 (500 Mio. €) stehen Zuflüsse aus dem im Geschäftsjahr abgeschlossenen Schuldscheindarlehen (250 Mio. €) und dem im Geschäftsjahr ausgegebenen Bond (500 Mio. €) gegenüber.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind aufgrund des um 0,8 Prozentpunkte auf 1,2 % zurückgegangenen Abzinsungssatzes für die in Deutschland gewährten Pensionszusagen gestiegen.

Das Eigenkapital (einschließlich nicht beherrschender Anteile) beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 2.464 Mio. € (31. Dezember 2018: 1.944 Mio. €). Es hat sich vor allem aufgrund der im Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung um 400 Mio. € (vor Transaktionskosten) erhöht. Die Eigenkapitalquote ist infolgedessen von 39,5 % auf 41,4 % angestiegen.

Für das Geschäftsjahr 2018 wurde im Jahr 2019 eine Dividende von 122 Mio. € ausgeschüttet.

Nettoverschuldung

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In Mio. € 2018 2019
Finanzverbindlichkeiten 1.659 1.966
Leasingverbindlichkeiten (nach IFRS 16) - 96
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen - 280 - 446
Nettoverschuldung 1.380 1.617
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 513 605
Nettoverschuldung inkl. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.893 2.222

Insgesamt stiegen die Finanzverbindlichkeiten um 307 Mio. € auf 1.966 Mio. €, vor allem im Zusammenhang mit dem Erwerb von ADF/IDF. Unter Berücksichtigung der Erhöhung der Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen sowie der erstmaligen Berücksichtigung der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 führte dies im Vergleich zum 31. Dezember 2018 zu einer Erhöhung der Nettoverschuldung um 237 Mio. € auf 1.617 Mio. €. Die Nettoverschuldung ergibt sich durch Abzug der Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen von den Finanzverbindlichkeiten. Als bestandsorientierte, auf Bilanzgrößen basierende Kennzahl gibt sie Auskunft über die effektive Verschuldung des Unternehmens. Zur Berechnung der Kennzahl Nettoverschuldung/EBITDA wird die Nettoverschuldung sowohl mit als auch ohne Pensionsrückstellungen und seit dem Jahr 2019 jeweils einschließlich der Leasingverbindlichkeiten auf das normalisierte EBITDA der letzten zwölf Monate bezogen. Danach ergibt sich für die Relation Nettoverschuldung/EBITDA(N) eine Kennzahl von 2,3 (2018: 2,2).

Aufgrund gestiegener Rückstellungen für Pensionen erhöhte sich der Verschuldungsgrad "Nettoverschuldung einschließlich Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen/EBITDA(N)" von 3,0 auf 3,1. Die Einbeziehung der Leasingverbindlichkeiten in die Ermittlung der Nettoverschuldungs-Kennzahlen hat beide Kennzahlen jeweils um 0,1 erhöht.

Symrise strebt eine Kapitalstruktur an, die es dem Unternehmen ermöglicht, seinen künftigen potenziellen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die Kapitalmärkte zu decken. Dadurch kann Symrise ein hohes Maß an Unabhängigkeit, Sicherheit und finanzieller Flexibilität gewährleisten. Die ergebnisorientierte Dividendenpolitik des Unternehmens wird fortgesetzt, um die Aktionäre auch in Zukunft angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen zu können. Daneben soll sichergestellt sein, dass Akquisitionsvorhaben durch eine solide Finanzierungsstruktur begleitet werden können.

An wesentlichen außerbilanziellen Verpflichtungen bestehen Abnahmeverpflichtungen für Warenbezüge in Höhe von 174 Mio. € (2018: 192 Mio. €) und Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 41 Mio. € (2018: 72 Mio. €).

Die Symrise AG hat mit verschiedenen Dienstleistern Serviceverträge zur Auslagerung der internen Informationstechnologie geschlossen. Die Serviceverträge bestanden teilweise bereits in den Vorjahren. Die verbleibende Gesamtverpflichtung gegenüber diesen Dienstleistern beträgt unter Berücksichtigung von Sonderkündigungsrechten 9 Mio. € (31. Dezember 2018: 25 Mio. €).

Übrige sonstige finanzielle Verpflichtungen beliefen sich am 31. Dezember 2019 auf 12 Mio. € (31. Dezember 2018: 15 Mio. €) und betrafen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Berater-, Dienstleistungs- und Kooperationsverträgen (8 Mio. €; 31. Dezember 2018: 8 Mio. €).

KAPITALSTRUKTUR

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2018 2019
In Mio. € in % der Bilanzsumme in % der Bilanzsumme Veränderung

in %
--- --- --- --- --- ---
Eigenkapital 1.944 40 2.464 41 + 26,7
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.218 25 1.143 19 - 6,2
Langfristige Verbindlichkeiten 1.758 35 2.350 39 + 33,7
Verbindlichkeiten 2.976 60 3.493 59 + 17,4
Bilanzsumme 4.920 100 5.957 100 + 21,1

Chancen- und Risikobericht

RISIKOMANAGEMENT

RISIKOMANAGEMENT-STUFEN

ÜBERSICHT CHANCEN UND RISIKEN

MANAGEMENT VON CHANCEN UND RISIKEN

Die Geschäftsaktivitäten des Symrise Konzerns bieten eine Vielzahl von Chancen und unterliegen zugleich permanent Risiken.

Chancen bezeichnen künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können. Entsprechend bezeichnen Risiken künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- und Zielabweichung führen können. Die Nutzung von Chancen und die frühzeitige Erkennung und Vermeidung von Risiken sind auch aufgrund der gestiegenen Größe und Komplexität des Konzerns durch die Akquisitionen in den vergangenen Jahren sehr bedeutsam für die weitere Entwicklung von Symrise. Bei der Wahrnehmung von Chancen ist darauf zu achten, dass ein akzeptables Risikoprofil gewahrt bleibt. Dementsprechend wird durch Richtlinien sichergestellt, dass Risikoabwägungen von Beginn an in den Entscheidungsprozessen des Vorstands berücksichtigt werden. Symrise verwendet eigene Anweisungen und Vorlagen, um die Prozesse des Risikomanagements zu regeln und für die Mitarbeiter eine verbindliche Grundlage für den Umgang mit Risiken vorzugeben.

Im Rahmen unseres Risikomanagements prüfen Konzerngesellschaften ihre Risiken periodisch. Das Risikoberichtswesen dokumentiert diese Risiken entsprechend, einschließlich ihrer Bewertung, Eintrittswahrscheinlichkeit und der vorgesehenen Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -verminderung. Um die finanziellen Auswirkungen von verbleibenden Risikopositionen zu minimieren, haben wir, sofern ökonomisch sinnvoll, Versicherungsschutz erworben.

Die Unternehmenskultur von Symrise legt Wert auf unternehmerisch geprägtes Denken und Handeln. Wir schätzen eine hohe Eigenverantwortung unserer Mitarbeiter. Es obliegt daher neben dem Vorstand auch allen Mitarbeitern von Symrise, unabhängig von ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich und -umfang, kontinuierlich Chancen zu suchen und wahrzunehmen. Die Gesellschaften des Konzerns sind angehalten, Chancen auf operativer Ebene, die sich beispielsweise im Rahmen der Betriebstätigkeit oder aufgrund verbesserter Marktbedingungen ergeben, zu identifizieren und mit dem Ziel einer überplanmäßigen Ergebnisentwicklung zu realisieren. Strategische Chancen werden in allen Segmenten sowie durch das Corporate Center identifiziert. Diese werden bewertet und Pläne zu deren Ausschöpfung entwickelt. Es liegt zudem in der Verantwortung des Vorstands von Symrise, regelmäßig strategische Chancen zu erörtern. Mit dem etablierten Risiko- und Chancenmanagement werden die in den verschiedenen Bereichen des Konzerns beobachteten und in strategisches Handeln integrierten Chancen gemeinsam mit den Risiken des Unternehmens systematisch analysiert.

ANSATZ ZUR EVALUIERUNG VON RISIKEN

Das Risikomanagement von Symrise basiert auf den Grundzügen allgemein anerkannter Standards (ISO 31000) und erstreckt sich über alle Konzerngesellschaften und Unternehmenseinheiten.

Die konzernweite Koordination der Risikoerfassung erfolgt im Corporate Center durch die Stabsfunktion "Risikomanagement". Auf der Ebene der Einzelgesellschaften werden Risikoberichte erstellt, die anschließend auf Konzernebene zu einem aktuellen Überblick der Risikosituation zusammengeführt werden. Dieser Konzern-Risikobericht wird zweimal pro Jahr dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Symrise AG vorgelegt und erläutert, letztmals im Oktober 2019, vor der Akquisition von ADF/IDF. Darin werden potenzielle Risiken identifiziert und nach ihrer Gewinnauswirkung (Nettomethode) sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.

Das Produkt aus Ergebniseffekt und der dem Risiko zugeordneten Eintrittswahrscheinlichkeit beziehungsweise "Wahrscheinlichkeit" (Likelihood) bestimmt die Höhe des jeweiligen Risikos. Das Schaubild zeigt, auf welche Weise die Kombination aus "Effekt" und "Wahrscheinlichkeit" sich insgesamt auf die Höhe des Risikos auswirkt. So liegen die Kombinationen mit relativ geringem EBIT-Effekt und geringer Wahrscheinlichkeit tendenziell links unten; Kombinationen mit einem relativ hohen Produkt beider Variablen finden sich rechts oben in dem Schaubild und beschreiben damit ein größeres Risiko.

Das Risikoberichtswesen führt des Weiteren geeignete Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -verminderung auf. Damit bildet es zugleich die Grundlage für die Risikosteuerung, die auch von der Internen Revision des Konzerns geprüft wird. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat beziehungsweise den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und trifft weitere Maßnahmen für den Umgang mit den Risiken.

Berichtsschwellen für Risiken orientieren sich an den finanziellen Auswirkungen auf die Konzerngesellschaften sowie an der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos. Eine sofortige Benachrichtigung des Vorstands erfolgt, sofern ein Risiko bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Dabei handelt es sich um ein plötzlich auftretendes Risiko, welches das EBIT der betreffenden Gesellschaft um wenigstens 20 % reduzieren könnte, mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von wenigstens 25 %. Im Falle von plötzlich auftretenden Risiken, die wesentliche Auswirkung auf die Weiterführung der Geschäfte und die Entwicklung der Ergebnisse und/oder "Health and Safety" haben, muss eine solche Benachrichtigung auch unabhängig von den oben genannten finanziellen Auswirkungen vorgetragen werden.

Im Folgenden werden die Chancen und Risiken detailliert beschrieben, die einen materiellen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Symrise Konzerns haben könnten. Sofern dabei kein Segment des Konzerns individuell adressiert wird, betreffen die dargestellten Chancen und Risiken alle drei Unternehmenssegmente gleichermaßen. Die Reihenfolge, in der die einzelnen Chancen und Risiken erläutert werden, stellt keine Wertung hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Symrise Konzern dar.

Impact (Effekt auf das EBIT des Konzerns)

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I -niedrig bis 10 Mio. €
II -mittel >10-20 Mio. €
III -hoch >20-30 Mio. €
IV -sehr hoch > 30 Mio. €

Likelihood (Wahrscheinlichkeit)

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1 -niedrig 0-24%
2 -mittel 25-49%
3 -hoch 50-74%
4 -sehr hoch 75-100%

CHANCEN UND RISIKEN IM EINZELNEN VERKAUFSMÄRKTE

In den von Symrise bedienten Branchen herrscht weiterhin ein intensiver Wettbewerb. Dementsprechend wird eine Fortsetzung des Konsolidierungstrends des Abnehmerkreises für Produkte von Symrise für möglich gehalten. Infolgedessen besteht für Symrise das Risiko, Kunden und damit auch Marktanteile zu verlieren. Als Gegenmaßnahme wird vor allem die Vermarktung von Innovationen und Produkten der Geschäftsbereiche weiter vorangetrieben, die einen Zusatznutzen gegenüber Produkten der Wettbewerber aufweisen.

Die gestiegene Volatilität der gesamten Weltwirtschaft und insbesondere einiger größerer Volkswirtschaften (zum Beispiel Brasilien, China, Türkei, Argentinien, Iran, Kolumbien) begegnet Symrise mit einer zeitnahen Analyse der Effekte auf das operative Geschäft und mit gegebenenfalls schnellen Korrekturen am jeweiligen Geschäftsmodell oder lokalen Marktauftritt.

Aus möglichen Handelsbeschränkungen ergeben sich aufgrund der globalen Aufstellung von Symrise mit Produktionsstätten in allen Kontinenten grundsätzlich nicht nur Risiken, sondern oft auch Chancen. Dies gilt besonders im Hinblick auf das Handelsdreieck USA, China, EU oder im Zusammenhang mit dem Brexit. Kurzfristig können jedoch negative Effekte nicht ausgeschlossen werden. In einzelnen Ländern wird kontinuierlich das mögliche Risiko eines politisch bedingten Zahlungsausfalls beobachtet. Ein Dialog mit Banken und Kunden dient der Eingrenzung dieses Risikos. Risiken in Exportländern, die auf politische Gründe zurückzuführen sind, beziehen sich überwiegend auf Forderungsausfälle und werden daher durch entsprechende Finanzkontrollen gemindert.

Politische Unruhen in Ländern und Regionen, in denen Symrise vertreten ist, werden mit großer Aufmerksamkeit beobachtet, um die Sicherheit der dort tätigen Belegschaft zu gewährleisten. Dennoch können in ungünstigen Fällen zeitweilig Produktions- und damit Umsatzausfälle auftreten.

BESCHAFFUNGSMÄRKTE

Symrise bezieht seine Rohmaterialien auf globaler Ebene und muss somit auch die Chancen und Risiken einer teilweise komplexen Wertschöpfungskette managen.

Die Beschaffung von natürlichen Rohstoffen aus verschiedenen Regionen der Welt beinhaltet das Ernterisiko, politische und währungsbezogene Risiken in den Anbauländern sowie das Weltmarktrisiko für die jeweilige Rohware (zum Beispiel Vanille). Auch für die chemische Produktion müssen verschiedene Vorprodukte global beschafft werden.

Eine zeitnahe Analyse sowie flexibles und schnelles Handeln ermöglichen zum Beispiel die Ausschöpfung von kurzfristigen Chancen oder die Vermeidung von mittelfristigen Risiken.

Eine dynamische Bedarfs- und Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen Chancen- und Risikoprofils ist eines der wichtigsten Instrumente der Symrise Supply Chain.

Risiken aus Konsolidierungen auf Ebene der Zulieferer bestehen ebenfalls, da durch den Wegfall von Lieferanten die Verfügbarkeit von Vorprodukten gefährdet oder die Profitabilität von Endprodukten betroffen sein könnte.

Die Rückwärtsintegration bei einigen Rohstoffen sowie die Möglichkeit zur Produktion von Vorstufen chemischer Produkte reduzieren deutlich Marktrisiken für Rohmaterialen für Symrise; dies gilt in Bezug auf die Verfügbarkeit als auch in Bezug auf die Einsatzkosten.

Aufgrund neuer Umweltauflagen der Regierung mussten sich seit 2017 chinesische Produzenten in größerem Umfang aus dem Rohstoffmarkt der Parfüminhaltsstoffe und deren chemischer Vorprodukte zurückziehen. Hier hat sich unsere Akquisition des US-amerikanischen Unternehmens Renessenz (jetzt Symrise Jacksonville) als sehr vorteilhaft erwiesen. Des Weiteren wird im Rahmen regulatorischer und olfaktorischer Möglichkeiten, in enger Absprache mit unseren Kunden, eine Strategie des teilweisen oder vollständigen Ersatzes kritischer Rohstoffe angewandt. Auch in diesem konkreten Fall liegen Chance und Risiko für Symrise nahe beieinander; zum Beispiel besteht einerseits das Risiko des Lieferausfalls seitens Symrise an seine Kunden, andererseits kann Symrise bei erfolgreicher Rückwärtsintegration zusätzliche Ertragspotenziale in einem knappen Markt ausschöpfen.

Ähnlich wie für die Verkaufsmärkte gilt auch für die Beschaffungsmärkte, dass sich aus möglichen Handelsbeschränkungen aufgrund der globalen Aufstellung von Symrise mit Produktionsstätten in allen Kontinenten grundsätzlich nicht nur Risiken, sondern oft auch Chancen (Dreieck USA, China, EU oder im Zusammenhang mit dem Brexit) ergeben können. Kurzfristig können jedoch negative Effekte nicht ausgeschlossen werden.

FINANZMÄRKTE

Symrise nutzt zur Finanzierung des laufenden Geschäfts die internationalen Finanzmärkte. Hier ist Symrise verschiedenen Risiken ausgesetzt. Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass Symrise nicht in der Lage ist, finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten zu erfüllen. Im Falle einer Verschlechterung der Geschäftsentwicklung besteht zusätzlich das Risiko, die für Kreditzusagen bestehenden Verpflichtungen (Covenants) nicht zu erfüllen.

Symrise führt eine rollierende Liquiditätsplanung durch, um Liquiditätsengpässe frühzeitig zu erkennen. Parallel dazu verfügt die Gesellschaft über ausreichende Kreditlinien zur Deckung von Zahlungsansprüchen. Durch die kontinuierliche Überwachung der kurz- und mittelfristigen Liquidität können Liquiditätsprobleme vermieden werden und gleichzeitig durch ein proaktives Management der Finanzierungsinstrumente die Refinanzierungskosten minimiert werden. Ein Refinanzierungsrisiko wird derzeit nicht gesehen.

Währungsrisiken sind eine inhärente Herausforderung einer globalisierten Wertschöpfungskette. Aufgrund der vielfältigen gegenläufigen Zahlungsströme in verschiedenen Währungen reduzieren sich die Risiken deutlich. Zudem benutzt Symrise die üblichen Instrumente der Währungssicherung, um die Auswirkungen auf das operative Geschäft möglichst zu reduzieren. Ein stringentes und dynamisches Management von Währungsveränderungen im operativen Geschäft dient der Reduzierung von Währungsrisiken. Dies gilt für Einkaufs- als auch Verkaufsmärkte. Zum Bilanzstichtag bestanden Devisentermingeschäfte im Wert von rund 221 Mio. €. 1 Um Schwankungen im Finanzergebnis aufgrund von Bewertungsänderungen zu vermeiden, wurden diese Währungsgeschäfte im Rahmen des Hedge Accountings als Cashflow Hedge klassifiziert.

1 Vgl. dazu auch Konzernanhang TZ 32

Das Zinsrisiko entsteht dadurch, dass bei variablen Finanzierungsinstrumenten steigende Zinssätze den Zinsaufwand ungeplant erhöhen und damit die Ertragslage des Konzerns belasten können. Insgesamt beträgt die Quote der zu fixen Konditionen eingegangenen Verschuldung zum 31. Dezember 2019 86 % der Gesamtverschuldung. Dem verbleibenden Zinsrisiko begegnet Symrise gegebenenfalls durch den Abschluss von Zinssicherungsgeschäften. Finanzielle Chancen und Risiken, die mit betrieblichen Pensionszusagen verbunden sind, sind bei Symrise aufgrund der langfristig fixierten Parameter begrenzt.

PRODUKTION

Technische Störungen können den fortlaufenden Betrieb des Konzerns unterbrechen und einen Ausfall von Einnahmen und entsprechenden Erträgen zur Folge haben. Ursachen können in der mangelnden Sicherheit der Energieversorgung, der Einrichtungen, der Prozesse, des Brandschutzes, der Qualität und Sicherheit von Materialien und deren Klassifizierung sowie der Qualifikation des operativen Personals liegen. Daneben können steigende Anforderungen, länderspezifische Arbeits- und Umweltschutzauflagen sowie Naturkatastrophen zu Betriebsunterbrechungen führen. Derartige Risiken werden durch Maßnahmen der Wartung, Investition, Arbeitssicherheit, Versicherung und entsprechende Richtlinien, Anweisungen und Schulungen unter Kontrolle gehalten. Veränderungen länderspezifischer Umweltschutzauflagen können Geldbußen oder die vorübergehende Schließung von Produktionsstätten nach sich ziehen. Aus diesem Grund wird die regulatorische Entwicklung in den Ländern, in denen Symrise tätig ist, fortlaufend beobachtet. Betriebsunterbrechungen können auch durch Fehler im betrieblichen Ablauf entstehen, beispielsweise durch Fremdkörper, die in Rohstoffen enthalten sind oder während des Verarbeitungsprozesses in Zwischen- oder Endprodukte eingebracht werden, sowie durch Zwischenfälle im Rahmen des Umgangs mit Arbeitsgeräten. Risiken dieser Art werden durch geeignete Richtlinien (zum Beispiel Foreign Body Policy), robuste Verfahren (Total Productive Maintenance), Schulungen, Notfallpläne, alternative Produktionsstandorte, Austausch von Best Practices und kontinuierliche Verbesserungen betrieblicher Abläufe gemindert. Fehler in betrieblichen Abläufen können auch Folgestufen und -produkte negativ beeinflussen. Im ungünstigsten Fall können derartige Fehler auch zu Produktrückrufen von eigenen oder Kundenprodukten führen. Gegen diese Schäden ist das Unternehmen in einem wirtschaftlich vertretbaren Maße versichert, sodass die wirtschaftlichen Folgen von möglicherweise eintretenden Produktionsrisiken weitgehend abgesichert werden.

Die an der Ostküste der USA in der Vergangenheit in regelmäßigen Abständen auftretenden Hurrikans sind als Risiken in der Risikoberichterstattung berücksichtigt und erhöhen die Betriebsrisiken. Für die betreffenden Gesellschaften des Symrise Konzerns führte dies während der vergangenen zwei Jahre in Teilen zu temporären Betriebsausfällen, die in Tagen zu messen waren, sich in ihrem Einfluss auf das Betriebsergebnis aber nicht existenzgefährdend darstellten. Innerhalb des Symrise Konzerns existieren für Extremfälle Notfallpläne, die eine Versorgung durch andere Symrise Gesellschaften vorsehen.

INVESTITIONEN

Die Umsetzung von Wachstumsprojekten mithilfe von Investitionen in neue Produktionskapazitäten beinhaltet das Risiko, dass die Umsetzung nicht im gesetzten Kosten- und Zeitrahmen gelingt, als auch das Risiko, dass die vorgesehene Technologie nicht wie geplant umgesetzt werden kann.

Der technische und finanzielle Planungsprozess für größere Projekte ist umfangreich und durchläuft diszipliniert mehrere Evaluierungsstufen. Dabei werden nicht nur neue Risiken identifiziert, sondern es können auch mögliche Chancen erkannt werden. Diese Reviews stützen sich auch auf eine systematische Nachbereitung früherer Projekte.

Symrise hat in den vergangenen Jahren einige größere Investitionsprojekte erfolgreich umgesetzt. Bei einigen im Jahr 2019 realisierten Projekten ergaben sich Verzögerungen, die jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns hatten.

PERSONAL

Risiken, die von Mitarbeitern ausgehen, können im Wesentlichen im Austritt und dem damit verbundenen Kompetenzverlust und der Nichteinhaltung von unternehmensweit geltenden Richtlinien sowie gesetzlichen oder mit Arbeitnehmervertretern abgeschlossenen Vereinbarungen bestehen. Die Einhaltung lokaler Gesetze sowie unternehmensweiter Richtlinien wird durch interne Audits geprüft. Ferner wird die Einhaltung dieser Vorgaben, die auf international anerkannten Standards beruhen, regelmäßig durch externe Auditoren überprüft. Durch das erstmalige Einweisen neuer Mitarbeiter und durch spätere Schulungen wird sichergestellt, dass unternehmensweite Richtlinien wie zum Beispiel der Code of Conduct von allen Mitarbeitern beachtet werden. Der stetige Dialog mit den Arbeitnehmervertretungen dient dem Austausch der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern sowie einer kooperativen Firmenkultur. Letztendlich unterstützt dies auch die Vermeidung von Arbeitsniederlegungen und damit verbundenen Betriebsunterbrechungen.

MERGERS & ACQUISITIONS

Aktives Portfolio Management hat eine hohe Priorität bei Symrise und ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Strategie. Symrise verfügt über einen systematischen Prozess zur Identifikation potenzieller Übernahmeziele, der Bewertung von möglichen Transaktionen als auch der Umsetzung der gesetzten Ziele nach einer getätigten Akquisition. Wichtigste Kriterien sind, dass die Transaktion zur Strategie passt, ergebnisverbessernd wirkt und Zukunftspotenzial auf der einen Seite und Compliance bezüglich Legal, Umwelt und Financial auf der anderen Seite aufweist.

Im Einklang mit der Unternehmensstrategie hat Symrise im Jahr 2019 mehrere Unternehmen zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit seiner Segmente erworben: Im Segment Flavor wurde zusammen mit anderen Partnern die Califormulation LLC, Columbus, Georgia, gegründet. Im Segment Scent & Care wurde die Cutech, Padua, Italien, und im Segment Nutrition die ADF/IDF, Springfield, Missouri, USA erworben. Trotz gründlicher und intensiver Due Diligence können sich bei Akquisitionen im Nachgang unvorhergesehene und unerwartete Verpflichtungen ergeben. Auch bei wertschaffenden Akquisitionen und übereinstimmenden Einschätzungen bezüglich der zukünftigen Geschäftsentwicklung können Integrationsprozesse länger dauern und mehr Ressourcen erfordern, als ursprünglich geplant.

Neue Konzerngesellschaften werden umgehend in die firmenweite Risikoanalyse integriert.

Grundsätzlich besteht bei allen Akquisitionen das Risiko, dass die gesetzten Ziele nicht umgesetzt werden können und dass signifikante Wertberichtigungen notwendig sind. Die kontinuierliche Kontrolle der Umsetzung der Akquisitionsziele soll eventuelle Probleme rechtzeitig erkennen und notwendige Korrekturen ermöglichen.

FORSCHUNG & ENTWICKLUNG

Chancen für Symrise ergeben sich häufig aus unserer marktorientierten Forschung & Entwicklung; wir sehen sie als einen der wichtigsten Treiber für profitables Wachstum. Symrise verfügt über eine gut gefüllte Innovationspipeline mit einer ausbalancierten Mischung aus kurz-, mittel- und langfristigen Projekten. Auf der einen Seite wird kontinuierlich nach Prozessverbesserungen gestrebt, um die Effizienz zu erhöhen, auf der anderen Seite ist Symrise auf der Suche nach neuen Märkten und Technologien. Das Projektportfolio wird permanent hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit der Strategie überprüft. Auch Aspekte der Digitalisierung werden immer wichtiger (IBM Research Projekt zur Entwicklung von Düften mithilfe Künstlicher Intelligenz).

Symrise beobachtet intensiv die sogenannten Megatrends, wie zum Beispiel Natürlichkeit der Lebensmittel und Body Care-Produkte oder Nachhaltigkeit in der gesamten Wertschöpfungskette. In Zusammenarbeit mit seinen Kunden und Lieferanten arbeitet Symrise permanent an der Erfüllung der Anforderungen beziehungsweise an der Umsetzung der selbst gesetzten Ziele. Hierbei können sich Chancen und Risiken ergeben; wie zum Beispiel höhere Kosten durch die Verwendung neuer Einsatzstoffe; oder Ausnutzung eines Wettbewerbsvorteils durch eine zeitliche Alleinstellung im Markt mit einem natürlichen Konservierungsmittel für Körperpflegeprodukte.

Chancen und Risiken im Bereich Forschung & Entwicklung sind verbunden mit der Realisierbarkeit von geplanten Produkt- und Prozessentwicklungen und ihrer zeitgerechten Umsetzung. Symrise sieht zahlreiche weitere Chancen im bestehenden Produktportfolio ebenso wie in angrenzenden Bereichen.

COMPLIANCE, RECHT UND REGULATORISCHER RAHMEN

Im Rahmen unseres Compliance Management-Systems unterscheiden wir zwischen der sogenannten "Technischen Compliance" und der "Legal Compliance". Die Schwerpunkte der Compliance-Aktivitäten im Rahmen der "Technischen Compliance" liegen in den Bereichen Qualität, Umweltschutz, Gesundheit, Arbeitssicherheit, Energie, Produktsicherheit und Lebensmittelsicherheit.

In nahezu allen diesen Bereichen unterliegt Symrise mit seinen Produkten weltweit einer strengen staatlichen Aufsicht. Es ist eine Selbstverständlichkeit für uns, dass unsere Produkte und Prozesse überall auf der Welt den dort geltenden Bestimmungen entsprechen.

Das umfangreiche Know-how im produktbezogenen regulatorischen Bereich erlaubt es Symrise, auch Kunden bei ihren regulatorischen Problemen zu unterstützen und zusätzliche Leistungen zu verkaufen. Weiterhin eröffnet dieses Know-how -auch in Kombination mit Anwendungen von Künstlicher Intelligenz -weitere Chancen im Bereich der Rezepturoptimierung und Komplexitätsreduzierung.

Die Compliance-Aktivitäten im Rahmen der "Legal Compliance" konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche Wettbewerbs- und Kartellrecht, Korruptionsbekämpfung, Geldwäscheprävention und Exportkontrolle. Hier liegt der Schwerpunkt der Tätigkeiten auf den Bereichen Aufklärung und Prävention. Auch die Implementierung und Weiterentwicklung von Konzernrichtlinien zu diesen Themen ist der "Legal Compliance" zuzuordnen.

Bereits seit 2008 hat Symrise durch das Group Compliance-Office eine Integrity Hotline eingerichtet, um sicherzustellen, dass Symrise Mitarbeiter weltweit anonym Verstöße gegen Rechtsvorschriften und konzerninterne Richtlinien melden können. Gegebenenfalls werden daraufhin Untersuchungen eingeleitet und fallspezifisch auf der Grundlage der jeweils geltenden Rechtsordnung und konzerninterner Vorschriften Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Diese können bis zu arbeitsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen reichen.

Derzeit sieht sich der Konzern nur in relativ geringem Maße rechtlichen Risiken ausgesetzt. Typischerweise resultieren diese Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Gewährleistungsrecht und aus dem Bereich Umweltrecht. Um diesen Risiken angemessen und frühzeitig zu begegnen, werden potenzielle Risiken umfassend unter Einbeziehung der Rechtsabteilung und, soweit erforderlich, auch unter Hinzuziehung externer Spezialisten analysiert. Trotz dieser Maßnahmen kann der Ausgang laufender oder künftiger Verfahren nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Derzeit sind nur wenige Konzerngesellschaften überhaupt von laufenden Gerichtsverfahren betroffen.

IT-SICHERHEIT

Risiken der IT bestehen in der Schädigung des Konzerns durch Datenmissbrauch und in potenziellen Unterbrechungen des Austauschs sowie der Verarbeitung von Daten, was zu einer Störung von Betriebsabläufen führen kann. Symrise unterhält eine Reihe von integrierten IT- und Telekommunikationssystemen, deren Programme und Daten auf unterschiedlichen Speichermedien gehalten und ständig weiterentwickelt werden. Vorhandene, etablierte Schutzmaßnahmen werden ebenfalls fortlaufend aktualisiert und erweitert, um die Integrität und Sicherheit der IT-Prozesse und den Schutz der Daten zu gewährleisten. Trotz hochentwickelter Schutzmaßnahmen besteht jedoch immer ein Restrisiko, dass Angriffe von Institutionen oder Dritten auf unsere IT-Landschaft unbemerkt bleiben oder Betriebsabläufe negativ beeinflussen. Weitere IT-Risiken bestehen bei mangelnder Einhaltung der Regeln zur Software-Lizenzierung und bei der Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur.

STEUERN

Die Einhaltung von lokalen und globalen Regelungen und gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Steuern hat bei Symrise höchste Priorität. Die Optimierung der Steuerbelastung liegt im ständigen Fokus, ohne eine übermäßige Komplexität für das operative Geschäft zu verursachen.

Aufgrund der komplexen Geschäftsmodelle und der globalen Aufstellung von Symrise gibt es fortlaufende ertragsteuerlich relevante Sachverhalte, die noch nicht von den betreffenden örtlichen Finanzbehörden geprüft und abschließend beurteilt wurden. In einigen Fällen sind Rückstellungen gebildet worden, um auf eine mögliche Nachzahlung von Steuern vorbereitet zu sein. Insgesamt gehen wir davon aus, für alle uns bekannten Steuerrisiken angemessen Vorsorge getroffen zu haben.

UMWELT (SICHERHEIT, GESUNDHEIT, ÖKOLOGIE UND QUALITÄT)

Symrise hat sich selbst auferlegt, hohe ethische Anforderungen zur Steigerung des Geschäftserfolgs unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen, aller Mitarbeiter und der Gesellschaft zu respektieren. Die Einhaltung von lokalen gesetzlichen Regeln ist für Symrise selbstverständlich. Diese Auflagen gelten auch für alle Lieferanten.

Symrise hat sich verpflichtet, an allen Standorten international anerkannte Standards zur Produktsicherheit, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umwelt zu erfüllen. Die Einhaltung wird regelmäßig von internen und externen Experten geprüft. Dies gilt auch für Lieferanten im Rahmen von regelmäßigen Audits.

Die Duft-, Geschmacks- und Zusatzstoffe von Symrise werden zumeist in Produkten verarbeitet, die Endverbraucher als Nahrungsmittel aufnehmen oder an Haut und Haaren anwenden. Dadurch besteht grundsätzlich das Risiko, dass sich die Produkte auch negativ auf den Gesundheitszustand der Verbraucher auswirken können. Um dieses Risiko zu minimieren, wird die Verträglichkeit der Produkte im Rahmen des Qualitätsmanagements fortlaufend auf der Basis wissenschaftlicher Forschung und Tests nach internationalen Standards und internen Sicherheitsvorschriften geprüft.

Veränderungen in der Technologie von Kunden können dazu führen, dass einzelne Produkte diesem Kunden nicht mehr angeboten werden können. Symrise verfügt über ein diversifiziertes Produktportfolio, um dieses Risiko zu minimieren. Auch in Patentverletzungen durch Wettbewerber bestehen Risiken für unsere Produkte, die durch eine angemessene Patentverwaltung kontrolliert werden.

PROZESS UND ORGANISATION BEZOGENE RISIKEN

Symrise verkauft mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen verschiedenste Produkte in zahlreichen geographischen Märkten. Die Dynamik der Verkaufs- und auch der Beschaffungsmärkte kann auch Anpassungen der internen Prozesse oder der Organisationsstruktur erfordern. Die möglichen Anpassungen interner Strukturen können verschiedene Chancen und Risiken mit sich bringen. Neben einem Effizienzgewinn durch schlankere Strukturen oder schnellere Entscheidungsfindung besteht auch das Risiko, dass die beabsichtigte Verbesserung technisch nicht umgesetzt werden kann oder dass die Strukturveränderung einen negativen Effekt auf die Motivation der Belegschaft haben kann. Symrise versucht permanent die Effizienz seiner Organisation und seiner Prozesse zu verbessern.

ÖKOLOGISCHE CHANCEN UND RISIKEN

Umweltbezogene Chancen und Risiken in den Bereichen Klima, Wasser und Wald werden jährlich im Rahmen der Berichterstattung gegenüber der britischen Nichtregierungsorganisation CDP analysiert, bewertet und öffentlich gegenüber Kunden und Investoren berichtet. Globale Herausforderungen im Bereich der Umwelt wie Klimawandel, Wasserknappheit, Bodenerosion oder der Verlust von biologischer Vielfalt können sich dabei nachteilig auf die Produktivität und Funktionstüchtigkeit der von uns oder von unseren Lieferanten und Vorlieferanten bewirtschafteten Ökosysteme auswirken. Dies wiederum kann zu sinkenden Rohstoffverfügbarkeiten oder ansteigenden Rohstoffpreisen innerhalb unseres Portfolios führen. Durch die systematische Analyse und Bewertung entsprechender Umweltrisiken und deren konsequente Berücksichtigung in Forschung, Produktentwicklung, Einkauf und Supply Chain Management kann Symrise frühzeitig Maßnahmen zur Risikominimierung einleiten: Angefangen bei der Entwicklung von Substitutionslösungen für kritische Rohstoffe über die Reformulierung von Rezepturen in Zusammenarbeit mit unseren Kunden bis hin zur Identifizierung alternativer Lieferanten und Beschaffungsländer.

GESAMTBEWERTUNG DER CHANCEN- UND RISIKOLAGE

Das Geschäftsmodell von Symrise zeichnet sich durch ein -im Vergleich zu anderen Industriezweigen und Unternehmen -überdurchschnittlich hohes Chancenpotenzial aus. Die Nachfrage nach Produkten von Symrise wird insbesondere durch den weltweit steigenden Privatkonsum und wachsenden Wohlstand getrieben. Viele Produkte dienen der Erfüllung grundlegender menschlicher Bedürfnisse wie "Gesundheit" und "jugendlichem Aussehen", die weltweit bestehen. Das dynamische Wachstum und die hohe Rentabilität von Symrise belegen, dass diese Chancen bislang erfolgreich genutzt wurden. Die Akquisitionen der vergangenen Jahre haben die Kategorie- und Technologiebasis von Symrise erweitert und die Rückwärtsintegration vertieft. Überdurchschnittliches Wachstum, steigende Margen und zusätzliche Innovationen sind Ergebnisse des erweiterten Footprint der Gruppe. Diese Strategie soll auch künftig fortgesetzt werden. Symrise ist davon überzeugt, dass die proaktive und systematische Überwachung potenzieller Risiken und Chancen ein wichtiger Baustein der erfolgreichen Unternehmensführung ist.

Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

GRUNDZÜGE UND ZIELE

Nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften verpflichtet, wesentliche Merkmale des Internen rechnungslegungsbezogenen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Lagebericht zu beschreiben.

Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet die ordnungsgemäße und verlässliche Finanzberichterstattung. Mittels des rechnungslegungsbezogenen Risikomanagementsystems werden Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von Risiken ergriffen, die die Erstellung eines regelkonformen Konzernabschlusses gewährleisten.

Das System besteht aus der Dokumentation möglicher Risiken, dazugehöriger Prozesse sowie deren Kontrollen und aus der Prüfung dieser Prozesse und Kontrollen. Chancen werden im Rahmen der Unternehmensplanung ebenfalls dokumentiert.

Um die Wirksamkeit des IKS zu gewährleisten, werden die konzernweiten Kontrollmechanismen auf Einzelgesellschafts- und Konzernebene auf Eignung und Funktionsfähigkeit überprüft. Hier prüft die Abteilung Interne Revision, wie effektiv die vorgesehenen Kontrollmechanismen durch die dezentral und zentral angesiedelten Funktionsträger befolgt wurden. Die Funktionsfähigkeit des IKS kann durch unvorhergesehene Veränderungen im Kontrollumfeld, kriminelle Handlungen oder menschliche Fehler eingeschränkt werden.

Zur Darstellung bereits bestehender und gegebenenfalls noch zu erweiternder Kontrollverfahren im Unternehmen hat Symrise einen Prozess eingerichtet, der die Dokumentation und Prüfung im Rahmen eines Self-Assessment in den Einheiten und Gesellschaften des Konzerns unterstützt. Die Grundsätze für das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem definieren Anforderungen, dokumentieren Prozesslandschaft und Geschäftsprozesse und regeln durchzuführende Kontrollen. Zudem sorgen Mitarbeiterschulungen sowie Erfahrungsaustausche dafür, dass Kontrollen stets an sich verändernde Risiken angepasst werden können.

ORGANISATION UND PROZESS

Das IKS im Symrise Konzern umfasst zentrale und dezentrale Bereiche des Unternehmens, orientiert sich an ISO 31000 und basiert auf dem Rahmenkonzept COSO II. Auf der Grundlage von Berichten der Einheiten und Gesellschaften des Konzerns wird dem Vorstand regelmäßig ein aggregierter Konzern-Risikobericht vorgelegt. Der Vorstand erörtert die Wirksamkeit des IKS mit dem Aufsichtsrat beziehungsweise dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.

Das IKS wird regelmäßig in Bezug auf die Aktualität der Dokumentation, die Eignung und Funktionalität der Kontrollen überwacht und auftretende Kontrollschwächen werden identifiziert und bewertet.

Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagement: Anhand eines risikoorientierten Ansatzes werden zunächst die für die Rechnungslegung wesentlichen Gesellschaften und Prozesse identifiziert. Basierend auf den Ergebnissen werden spezifische Mindestanforderungen und Ziele (Objectives) definiert, die den Risiken in der Finanzberichterstattung entgegenwirken. Das Ergebnis ist ein zentraler Risikokatalog in Bezug auf die Finanzberichterstattung, der gleichzeitig auch Arbeitsgrundlage für die an der Finanzberichterstattung beteiligten Mitarbeiter ist.
Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem: Zunächst werden die bestehenden Kontrollaktivitäten in den wesentlichen Gesellschaften dokumentiert und aktualisiert. Die durch das rechnungslegungsbezogene IKS definierten Kontrollen sollen die Einhaltung der Konzernbilanzierungsrichtlinien, Bilanzierungsrichtlinien der Einzelgesellschaften sowie Verfahrensanweisungen und Zeitpläne der einzelnen Rechnungslegungsprozesse gewährleisten. Die Kontrollmechanismen werden auf ihre Wirksamkeit zur Vermeidung von Risiken unter anderem durch den Einsatz von Stichprobenprüfungen der Internen Revision regelmäßig analysiert. Für dokumentierte Kontrollschwächen erfolgt eine Bewertung der aus den Berichten der Einheiten und Gesellschaften des Konzerns möglicherweise resultierenden Risiken auf den Jahresabschluss. In einem weiteren Schritt werden die einzelnen Risiken auf Gesellschaftsebene konsolidiert. Diese werden entsprechend ihrer Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung an den Vorstand berichtet. Diese Berichte stellen auch die Grundlage für die Berichterstattung gegenüber dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats dar. Im Fall festgestellter Kontrollschwächen werden Maßnahmen zur Verbesserung erarbeitet. Die neuen Kontrollmethoden werden dann im nächsten Prüfzyklus auf ihre Wirksamkeit geprüft.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche Lage des Symrise Konzerns positiv. 2019 konnte der Konzern seinen Umsatz bei anhaltend hoher Profitabilität erneut deutlich steigern. Die Finanzierung des Unternehmens ist mittelfristig gesichert. Die Aktionäre der Symrise AG werden vorbehaltlich des Beschlusses der Hauptversammlung über eine gegenüber dem Vorjahr erhöhte Dividende am Erfolg des Unternehmens teilhaben.

Prognosebericht

GRUNDLAGEN

Globales Wirtschaftswachstum

3,3 %

Marktwachstum

4 %

Rohstoffpreise stabil auf dem derzeitigen Niveau

EBITDA(N)-MARGE

1 Bereinigt um Transaktions- und Integrationskosten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen.

ORGANISCHES UMSATZWACHSTUM

in Mio. €

ERWARTUNGEN

Business Free Cashflow % vom Umsatz

> 14 %

Nettoverschuldung/ (inkl. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Leasingverbindlichkeiten) EBITDA

2,5 - 2,7

Investitionen % vom Umsatz

5 - 6 %

KÜNFTIGE RAHMENBEDINGUNGEN

Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für 2020 eine Beschleunigung des globalen Wirtschaftswachstums von 2,9 % im Vorjahr auf 3,3 %. Positive Impulse gehen dabei von den Schwellen- und Entwicklungsländern aus, deren Wirtschaftsleistung 2020 um 4,4 % zunehmen soll, nach einem Plus von 3,7 % im Vorjahr. Während die Dynamik in Asien noch relativ gering bleibt (5,8 %) und für China sogar eine weitere Wachstumsverlangsamung auf 6,0 % prognostiziert wird, dürfte sich die Wirtschaftsaktivität insbesondere in Indien (+5,8 %) spürbar beleben. Auch für Lateinamerika wird mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung um 1,6 % wieder eine höhere Dynamik erwartet. Demgegenüber rechnet der Internationale Währungsfonds in den Industrieländern für 2020 in Summe mit einem geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres liegenden Wirtschaftswachstum (+ 1,6 %). Im Euroraum soll die gesamtwirtschaftliche Wachstumsrate auf 1,3 % ansteigen. Diese Erwartung gründet auf einer Belebung der Auslandsnachfrage, vor allem aus den wachstumsstarken Schwellenländern, sowie auf einer Entspannung im Bereich der politischen Risiken, beispielsweise bei den handelspolitischen Auseinandersetzungen. Dabei fällt die Erholung in Deutschland mit einem erwarteten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,1 % zwar am stärksten aus, das Wirtschaftswachstum bleibt allerdings unter dem Durchschnitt des Euroraums. Für die USA wird ein weiterer Rückgang des Wachstums auf 2,0 % prognostiziert.

Der für Symrise relevante AFF-Markt erreichte 2019 ein Volumen von 35,0 Mrd. €. Hiervon entfallen -laut Berechnungen des Marktforschungsinstituts IAL -circa 27,6 Mrd. € auf den Teilmarkt der Geschmacks- und Duftstoffe und circa 7,4 Mrd. € auf den relevanten Teilmarkt der Aromachemikalien und kosmetischen Inhaltsstoffe.

Symrise geht in einer langfristigen Schätzung von einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate des relevanten AFF-Marktes von circa 4 % aus. Angesichts der starken Wirtschaftsleistung einiger Länder im Raum Asien/Pazifik wird laut Einschätzung von IAL die Nachfrage nach Aromen und Duftstoffen sowie Aromachemikalien und kosmetischen Inhaltsstoffen in dieser Region am stärksten steigen -gefolgt von Lateinamerika, der Region EAME und Nordamerika.

Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet Symrise eine stabile Rohstoffkostensituation auf dem derzeitigen Niveau. Im Wesentlichen unterscheidet das Unternehmen zwischen natürlichen, agrobasierten und petrobasierten Rohstoffen. Der strategische Fokus des Unternehmens liegt auf den natürlichen und aus erneuerbaren Quellen stammenden Rohmaterialien. Bei den wichtigen natürlichen Rohstoffen verfolgt der Konzern den Ansatz der Rückwärtsintegration. Das heißt, Symrise kooperiert bei den agrobasierten Schlüsselprodukten wie Vanille, Zwiebel, Rote Beete oder Früchten eng mit den Erzeugern. Ziel ist, durch langfristige Verträge eine gleichbleibend hohe Qualität und eine hohe Planungssicherheit zu erreichen. Der Erwerb der Renessenz LLC war ein weiterer Meilenstein zum Ausbau der Rohstoffbasis durch Rückwärtsintegration. Im Bereich Menthol nutzt Symrise seine führende Marktposition und langjährige Liefertreue bei den multinationalen Markenherstellern.

BIP-Entwicklung 2019/2020 in %

Quelle: IWF

Bei den Energiekosten ist für das Geschäftsjahr 2020 mit einer weiterhin moderaten Entwicklung zu rechnen. Gründe hierfür sind niedrige Gasbeschaffungskosten und die Tatsache, dass am Standort Holzminden eine Eigenstromversorgung über eine Kraft-Wärmekopplungs-Anlage erfolgt, die einen großen Teil des Strombedarfs abdeckt. Durch diese Maßnahme konnte der Ölverbrauch deutlich reduziert werden und somit auch der CO2-Ausstoß. Ferner führt die Eigenstromversorgung zu einer Verringerung der Netzkosten.

Beim Strompreis ist für die noch verbleibende Bezugsmenge durch leicht ansteigende Beschaffungspreise an der Strombörse EEX einerseits und durch eine weiter steigende EEG-Abgabe sowie erhöhte Netzkosten aus dem vorgelagerten Netz andererseits ebenfalls mit einer Erhöhung zu rechnen.

Symrise ist bestrebt, die Energiekosten des Unternehmens durch unterschiedliche Maßnahmen bei der Energiebeschaffung und ein etabliertes Energiemanagement positiv zu beeinflussen.

AUSWIRKUNGEN DES BREXIT-REFERENDUMS

Symrise erwartet durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union keine wesentlichen Auswirkungen auf den Gesamtkonzern, da die dort ansässigen Konzerngesellschaften über eigene Produktionsstätten verfügen und ihre Produkte vornehmlich an lokale Kunden vertreiben.

Darüber hinaus hat Symrise durch die Akquisition der Cobell Gruppe seine Präsenz auf dem britischen Getränkemarkt gestärkt und sich somit ein größeres Potenzial an britischen Kunden erschlossen. Da das Austrittsabkommen des Vereinigten Königreichs mit der EU ratifiziert wurde, gilt seit Anfang Februar 2020 die geordnete Übergangsphase. Symrise arbeitet aktiv an mitigierenden Maßnahmen, die den Fortbestand des Geschäfts im Vereinigten Königreich sichern.

Alle zentralen Finanzierungsverträge bestehen mit der Symrise AG und unterliegen nicht britischem Recht.

AUSWIRKUNGEN AUS HYPERINFLATIONSLÄNDERN

Die derzeit in Venezuela und Argentinien zu verzeichnende Hyperinflation ist für das Konzernergebnis von untergeordneter Bedeutung.

KÜNFTIGE UNTERNEHMENSENTWICKLUNG

Für das Jahr 2020 bekräftigt Symrise seine langfristigen Wachstums- und Profitabilitätsziele. Der Konzern geht weiterhin davon aus, schneller zu wachsen als der relevante Markt für Duft- und Geschmacksstoffe. Das prognostizierte Wachstum für den AFF-Markt liegt nach eigener Schätzung und Unternehmensdaten für das laufende Jahr bei circa 4 % weltweit. Dabei erwarten alle Segmente, Scent & Care, Flavor und Nutrition, jeweils ein organisches Umsatzwachstum merklich über dem Marktzuwachs. Für den Konzern gilt unverändert die langfristige Wachstumserwartung von 5-7 % (CAGR).

Zur weiteren Steigerung des Ergebnisses werden ein diszipliniertes Kostenmanagement und der Fokus auf margenstarke Geschäfte fortgeführt. Dazu gehören beispielsweise Initiativen zur Reduzierung der Komplexität von Prozessen und Abläufen und die Entwicklung innovativer, nachhaltiger Produkte und Technologien. Unter der Annahme von Rohstoffkosten auf dem gegenwärtigen Niveau und einer konstanten Euro/US-Dollar-Relation geht der Konzern für 2020 aktuell von einer EBITDA-Marge von über 20 % in allen Segmenten aus. Ohne die Effekte aus möglichen Akquisitionen soll der Quotient aus Nettoverschuldung (inklusive Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Leasingverbindlichkeiten) zu EBITDA Ende 2020 zwischen 2,5 und 2,7 liegen. Mittelfristig strebt das Unternehmen die Rückkehr in die Verschuldungsbandbreite von 2,0 bis 2,5 an.

Der Konzern wird die ergebnisorientierte Dividendenpolitik fortsetzen und seine Aktionäre auch in der Zukunft angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen.

GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMENS

Der Vorstand der Symrise AG sieht das Unternehmen bestens aufgestellt, um das Geschäft in allen Geschäftsbereichen und Wachstumsregionen weiter auszubauen. Das Erreichen der gesteckten Ziele beruht auf einer bewährten Strategie. Die drei Eckpfeiler unserer Strategie sind unverändert. Sie stehen für die weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Ausbau unseres Geschäfts:

Wachstum: Eine enge Zusammenarbeit mit ausgewählten Kunden, insbesondere um den Umsatzanteil in Schwellenländern weiter auszubauen.
Effizienz: Die fortlaufende Verbesserung der Prozesse sowie der Ausbau der Rückwärtsintegration bei nachwachsenden Rohstoffen.
Portfolio: Das Erschließen neuer Märkte und Marktsegmente außerhalb von Duftstoffen und Aromen.

Grundsätzlich will Symrise vorrangig organisch wachsen. Wo es sinnvoll und wertschaffend ist, tätigt der Konzern Akquisitionen oder geht strategische Partnerschaften ein, um sich Zugang zu neuen Technologien, neuen Märkten und Kunden zu verschaffen oder die nachhaltige Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen zu sichern.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder gelten, und stellt die Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung dar. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschrieben.

VERGÜTUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER

Gemäß Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und entsprechend §1(3) der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Symrise AG berät und entscheidet bei Symrise das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Personalausschusses über das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft dieses regelmäßig. Das aktuelle Vergütungssystem wurde zuletzt auf der Hauptversammlung 2015 von den Anteilseignern mehrheitlich gebilligt. Es erfüllt sämtliche Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017.

Die Systematik und die Höhe der Vorstandsvergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat in seiner ersten Sitzung des Jahres mit Unterstützung durch den gebildeten Personalausschuss überprüft. Die letzte Überprüfung hat in der Sitzung des Aufsichtsrats im März 2019 stattgefunden.

ZIEL-GESAMTVERGÜTUNG DES VORSTANDS MIT FAKTOR 27 ANGEMESSEN

Die Angemessenheit der Vorstandsbezüge orientiert sich an den Aufgaben und dem persönlichen Beitrag der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Marktumfeld des Unternehmens insgesamt. Darüber hinaus wird die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Symrise internen Vergütungsstruktur herangezogen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder angemessen und die Zielsetzungen ambitioniert sein sollen.

Alle Vorstandsmitglieder erhalten eine Ziel-Gesamtvergütung. Diese setzt sich zusammen aus einer Festvergütung, dem jährlichen variablen Anteil sowie dem langfristig variablen Anteil, jeweils bei 100 %iger Zielerreichung. Diese Ziel-Gesamtvergütung wird durch eine Maximalvergütung beim Jahresbonus sowie beim Long Term Incentive ergänzt (sogenannter Cap). Der Anteil von Festvergütung, Jahresbonus und langfristig variablem Anteil an der Ziel-Gesamtjahresvergütung beträgt jeweils 33 %.

Bei der Festlegung der Ziel-Gesamtvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat die globale Ausrichtung, das Marktumfeld sowie den kurz- und langfristigen Erfolg des Unternehmens. Er zieht dabei das nationale und internationale Vergleichsumfeld intern (Führungskräfte und Mitarbeiter) wie extern (Marktumfeld) heran. Die Ziel-Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder entspricht im vertikalen Vergütungsvergleich dem rund 28-fachen der durchschnittlichen Vergütung der Symrise Mitarbeiter in Deutschland beziehungsweise weltweit und dem rund 27-fachen der höchsten Tarifentgeltgruppe in Deutschland.

Bei der variablen Vergütung sind die Ziele und die Kriterien zur Bewertung der Zielerreichung für den Vorstand ambitioniert ausgestaltet. So entfällt eine Bonuszahlung vollständig, wenn weniger als 85 % bei den EBITDA-Zielen, weniger als 60 % bei den Umsatzzielen und weniger als 96 % bei den Margenzielen erreicht werden ("Threshold").

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Ziel-Gesamtvergütung Vergütungskomponenten Maximalvergütung
Erfolgsunabhängige Vergütung Festvergütung
Nebenleistungen
Erfolgsabhängige Vergütung (100 % Zielerreichung) Einjährige variable Vergütung (sogenannter Jahresbonus) 150 % des Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung (sogenannter LTIP) 200 % des LTIP Bonus

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Finanzielle Ziele (80 %) Strategische/qualitative Ziele (20 %)
50 % EBITDA/EBITDA-Marge/EPS 10 % Strategische Wachtstumsprojekte
15 % Umsatzwachstum 10 % Sustainability Projekte
15 % Business Free Cashflow
Zielerreichung je Ziel
85 % bis max. 150 % bei EBITDA Zielerreichung je Ziel
60 % bis max. 150 % bei Umsatzwachstum 50 % bis max. 100 %
96 % bis 105 % bei Margenzielen
Gesamt-Zielerreichung
Sogenannter "Total Performance Indicator" in %
Auszahlungsbetrag "Jahresbonus"
"Total Performance Indicator" in % * 100 % Ziel-Jahresbonus in €

FESTVERGÜTUNG UND NEBENLEISTUNGEN

Alle Vorstandsmitglieder erhalten ihre jährliche Festvergütung (entspricht 33 % der Ziel-Gesamtvergütung) in monatlich gleichen Beträgen ausgezahlt. Die Nebenleistungen enthalten im Wesentlichen Sachbezüge in Form geldwerter Vorteile aus der Bereitstellung eines Firmenwagens sowie die Kosten für Versicherungen wie zum Beispiel für eine Gruppenunfallversicherung.

EINJÄHRIGE VARIABLE VERGÜTUNG (BONUS)

Die einjährige variable Vergütung (entspricht 33 % der Ziel-Gesamtvergütung) besteht aus einem Jahresbonus, der auf operativen Kennziffern des jeweiligen Geschäftsjahres beruht.

Der Jahresbonus ist von der Erreichung bestimmter gewinn- und ergebnisorientierter Zielgrößen (EBITDA, EBITDA-Marge, EPS), von umsatzorientierten Kennzahlen (Umsatz, Umsatzwachstum) sowie Cash-orientierter Kennzahlen (Business Free Cash Flow) abhängig. Darüber hinaus hat jedes Vorstandsmitglied ein das nachhaltige Wirtschaften fokussierendes Ziel. Die jährliche variable Vergütung ist durch eine Auszahlungs-Deckelung ("Cap") begrenzt und kann maximal 150 % des vertraglich vereinbarten Jahresbonus erreichen. Bei Unterschreiten einer Mindestzielerreichung ("Threshold") von 85 % bei den EBITDA-Zielen, von 60 % bei den Umsatzzielen oder 96 % bei den Margenzielen entfällt die variable Vergütung für das betreffende Ziel komplett.

Die Zielvorgaben für die jährliche variable Vergütung wurden zu Beginn des Kalenderjahres 2019 durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Jahresgeschäftsplanung und des jeweiligen Vorstandsbereichs individuell festgelegt. Entsprechende Ziele finden auch auf den Ebenen unterhalb des Vorstands nebst anderen Zielen Anwendung. Dadurch wird innerhalb des Unternehmens das durchgängige Verfolgen der im Aufsichtsrat verabschiedeten Unternehmensziele sichergestellt. Die einjährige variable Vergütung für das Kalenderjahr 2019 wird je nach Zielerreichungsgrad auf Basis des gebilligten Konzernjahresabschlusses 2019 im Folgejahr 2020 in bar ausgezahlt. Der Aufsichtsrat kann nach pflichtgemäßem Ermessen bei der Bewertung der Zielerreichung außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen berücksichtigen. Dabei darf die Auszahlungs-Deckelung ("Cap") von 150 % nicht überschritten werden.

MEHRJÄHRIGE VARIABLE VERGÜTUNG (LONG TERM INCENTIVE PLAN)

Die mehrjährige variable Vergütung (sogenannter Long Term Incentive Plan/LTIP; entspricht 33 % der Ziel-Gesamtvergütung) ist eine revolvierende variable, auf den langfristigen Unternehmenserfolg -ausgedrückt in der Entwicklung des Symrise Aktienkurses -bezogene Barvergütung, die von der Entwicklung der nachfolgend beschriebenen Ziele in einem Zeitraum von drei Jahren abhängt. Sie dient der langfristigen Ausrichtung des Handelns der Vorstandsmitglieder an der Entwicklung des Aktienkurses im Vergleich zu Wettbewerbern und Markt-Vergleichsunternehmen (sogenannte "Peer Group").

Die Leistungsbeurteilung in den Incentive Plänen 2017 - 2019 und 2018 - 2020 sowie 2019 - 2021 beruht auf einem aktienbasierten Index aus börsennotierten Unternehmen der Aromen- und Duftstoffindustrie sowie Zulieferern und Unternehmen der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie. Kennziffer zur Leistungsmessung innerhalb der Peer Group des Index ist die Aktienkursentwicklung zuzüglich der Dividende oder sonstiger Ausschüttungen, der sogenannte "Total Investor Return". Die Entwicklung von Symrise im Vergleich zu den Unternehmen des Index wird in Form eines Percentile Ranking dargestellt. Um eine bestmögliche Objektivität und Transparenz zu gewährleisten, wird die Zusammensetzung des Index und die Ermittlung des Percentile Rank durch ein externes Beratungsunternehmen (Obermatt, Zürich) durchgeführt. Der Index wird dabei börsentäglich berechnet. Bei Veränderungen in der Peer Group (beispielsweise Akquisition eines gelisteten Unternehmens) nimmt der Aufsichtsrat Anpassungen auf Empfehlung des externen Beraters vor.

In dem Incentive Plan 2017 - 2019 wird ein Bonus erst dann ausgezahlt ("Threshold"), wenn Symrise sich über die drei Performance-Jahre besser entwickelt hat als 50 % der Vergleichswerte (mindestens 50ster Percentile Rank bezogen auf die Peer Group). Andernfalls entfällt der Bonusanspruch ersatzlos.

100 % Zielerreichung (Zielbetrag des Gesamteinkommens eines Vorstandsmitglieds) entspräche dem 60sten Percentile Rank.

Wenn sich die Symrise Aktie besser entwickelt als alle im Index vertretenen Werte, Symrise also über drei Jahre jeweils den 100sten Percentile Rank erzielt hätte, würde dies mit dem doppelten Bonuswert als bei 100 % Zielerreichung honoriert. Somit existiert eine Auszahlungs-Deckelung ("Cap") von 200 % des Zielbetrags.

Bei den Incentive Plänen 2018 - 2020 und 2019 - 2021 wird ein Bonus bereits dann ausgezahlt ("Threshold"), wenn Symrise sich über die drei Performance-Jahre besser entwickelt hat als 25 % der Vergleichswerte (mindestens 25ster Percentile Rank bezogen auf die Peer Group). Unterhalb des 25sten Percentile entfällt der Bonusanspruch ersatzlos. 100 % Zielerreichung (Zielbetrag des Gesamteinkommens eines Vorstandsmitglieds) entspräche dem 50sten Percentile Rank. Zwischen dem 50sten und dem 75sten Percentile verläuft die Bonusberechnung linear. Das heißt, wenn sich die Symrise Aktie besser entwickelt als alle im Index vertretenen Werte und Symrise über drei Jahre jeweils den 75sten Percentile Rank erzielt hätte, würde dies mit dem doppelten Bonuswert als bei 100 % Zielerreichung honoriert. Auch hier existiert die Auszahlungs-Deckelung ("Cap") von 200 %.

Für das im Jahr 2019 angebotene LTIP betrug bei Dr. Heinz-Jürgen Bertram die mehrjährig variable Vergütung bei 100 % Zielerreichung 800.000 €, bei Achim Daub, Olaf Klinger, Dr. Jean-Yves Parisot und Heinrich Schaper gleichermaßen 500.000 €. Dies entspricht rund 33 % ihrer jeweiligen Ziel-Gesamtvergütung.

Mehrjährige variable Vergütung (sogenannter "Long Term Incentive Plan"; "LTIP")

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Bemessung Kursentwicklung der Symrise Aktie (Berechnung sogenannter "Total Investor Return" im Vergleich zur Peer Group (ausgedrückt in Percentile))
LTIP 2017 - 2019 Unterhalb 50ster Percentile = 0 % Bonus
50ster Percentile = 75 % Bonus
60ster Percentile = 100 % Bonus
100ster Percentile = 200 % Bonus maximal
LTIP 2018 - 2020 Unterhalb 25ster Percentile = 0 % Bonus
25ster Percentile = 25 % Bonus
50ster Percentile = 100 % Bonus
75ster Percentile = 200 % Bonus maximal
LTIP 2019 - 2021 Unterhalb 25ster Percentile = 0 % Bonus
25ster Percentile = 25 % Bonus
50ster Percentile = 100 % Bonus
75ster Percentile = 200 % Bonus maximal
Berechnung des LTIP Bonus (Brutto Barauszahlung in €)
Erreichen des durchschnittlichen Percentile Werts für den jeweils auslaufenden LTIP unter Berücksichtigung der drei Performance-Jahre (= durchschnittlicher Percentile Wert) * 100 % Ziel LTIP Bonus

Scheidet ein Vorstandsmitglied auf eigenen Wunsch vor Ablauf der Performance-Periode aus dem Unternehmen aus, besteht grundsätzlich kein Anspruch aus den noch laufenden Long Term Incentive Programmen, auch kein Anspruch auf anteilige Auszahlung. Eine Ausnahme gilt bei Ausscheiden aufgrund Pensionierung, Invalidität oder Versterbens (siehe Abschnitt "Vorzeitige Beendigung und zeitliches Auslaufen der Dienstverträge").

Für das LTIP-Programm 2017 - 2019 wurden für Dr. Heinz-Jürgen Bertram Rückstellungen in Höhe von 636.738 €, für Olaf Klinger und Achim Daub jeweils 435.663 € sowie für Heinrich Schaper und Dr. Jean-Yves Parisot jeweils in Höhe von 383.000 € zum Bilanzstichtag gebildet. Für das LTIP-Programm 2018 - 2020 wurden für Dr. Heinz-Jürgen Bertram Rückstellungen in Höhe von 841.244 €, für Olaf Klinger, Achim Daub, Heinrich Schaper und Dr. Jean-Yves Parisot jeweils in Höhe von 525.778 € zum Bilanzstichtag gebildet. Für das LTIP-Programm 2019 - 2021 wurden für Dr. Heinz-Jürgen Bertram Rückstellungen in Höhe von 362.311 €, für Olaf Klinger, Achim Daub, Heinrich Schaper und Dr. Jean-Yves Parisot jeweils in Höhe von 226.444 € zum Bilanzstichtag gebildet.

INDIVIDUELLE VERGÜTUNG NACH MASSGABE DER EMPFEHLUNG DER ZIFFER 4.2.5 ABS. 3 DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die für das Geschäftsjahr 2019 geflossenen Bezüge der Vorstandsmitglieder Dr. Bertram, Daub, Klinger, Dr. Parisot und Schaper sind jeweils durch einen Beschluss des Aufsichtsrats festgesetzt worden und wurden zuletzt in der Sitzung vom 6. März 2019 insgesamt überprüft. Dabei erfolgt die Festsetzung der Vorstandsvergütung vor dem Hintergrund der Aufgaben und Leistung der Vorstandsmitglieder sowie der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und Entwicklung von Symrise.

Tabellarische Darstellung der für das Geschäftsjahr 2019 gewährten Zuwendungen

Der nachfolgende tabellarische Ausweis der im Geschäftsjahr 2019 gewährten Zuwendungen basiert auf den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Dabei werden auch die Werte angegeben, die im Minimum und im Maximum an Vergütung erreicht werden können.

IM GESCHÄFTSJAHR 2019 AMTIERENDE VORSTANDSMITGLIEDER

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Dr. Heinz-Jürgen Bertram Vorsitzender des Vorstands seit 2009 Olaf Klinger Vorstandsmitglied Finanzen seit Januar 2016
Gewährte Zuwendungen

In €
GJ 2018 GJ 2019 GJ 2019 (Min) GJ 2019 (Max) GJ 2018 GJ 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütungen * 800.000 800.000 800.000 800.000 500.000 500.000
Nebenleistungen ** 22.019 22.739 22.739 22.739 22.139 22.859
Summe 822.019 822.739 822.739 822.739 522.139 522.859
Einjährige variable Vergütung *** 800.000 800.000 0 1.200.000 500.000 500.000
Mehrjährige variable Vergütung (Summe) **** 800.000 800.000 0 1.600.000 500.000 500.000
LTIP 2018 (Laufzeit 2018 bis 2020) 800.000 - - - 500.000 -
LTIP 2019 (Laufzeit 2019 bis 2021) - 800.000 0 1.600.000 - 500.000
Summe 2.422.019 2.422.739 822.739 3.622.739 1.522.139 1.522.859
Versorgungsaufwand ***** 34.648 34.056 34.056 34.056 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 2.456.667 2.456.795 856.795 3.656.795 1.522.139 1.522.859

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Olaf Klinger Vorstandsmitglied Finanzen seit Januar 2016
Gewährte Zuwendungen

In €
GJ 2019 (Min) GJ 2019 (Max)
--- --- ---
Festvergütungen * 500.000 500.000
Nebenleistungen ** 22.859 22.859
Summe 522.859 522.859
Einjährige variable Vergütung *** 0 750.000
Mehrjährige variable Vergütung (Summe) **** 500.000 1.000.000
LTIP 2018 (Laufzeit 2018 bis 2020) - -
LTIP 2019 (Laufzeit 2019 bis 2021) 500.000 1.000.000
Summe 1.022.859 2.272.859
Versorgungsaufwand ***** 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 1.022.859 2.272.859

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Achim Daub Vorstandsmitglied Scent & Care seit 2006 Dr. Jean-Yves Parisot Vorstandsmitglied Nutrition seit Oktober 2016
Gewährte Zuwendungen

In €
GJ 2018 GJ 2019 GJ 2019 (Min) GJ 2019 (Max) GJ 2018 GJ 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütungen * 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000
Nebenleistungen ** 19.464 24.285 24.285 24.285 225.146 287.000
Summe 519.464 524.285 524.285 524.285 725.146 787.000
Einjährige variable Vergütung *** 500.000 500.000 0 750.000 500.000 500.000
Mehrjährige variable Vergütung (Summe) **** 500.000 500.000 0 1.000.000 500.000 500.000
LTIP 2018 (Laufzeit 2018 bis 2020) 500.000 - - - 500.000 -
LTIP 2019 (Laufzeit 2019 bis 2021) - 500.000 0 1.000.000 - 500.000
Summe 1.519.464 1.524.285 524.285 2.274.285 1.725.146 1.787.000
Versorgungsaufwand ***** 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 1.519.464 1.524.285 524.285 2.274.285 1.725.146 1.787.000

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Dr. Jean-Yves Parisot Vorstandsmitglied Nutrition seit Oktober 2016
Gewährte Zuwendungen

In €
GJ 2019 (Min) GJ 2019 (Max)
--- --- ---
Festvergütungen * 500.000 500.000
Nebenleistungen ** 287.000 287.000
Summe 787.000 787.000
Einjährige variable Vergütung *** 0 750.000
Mehrjährige variable Vergütung (Summe) **** 0 1.000.000
LTIP 2018 (Laufzeit 2018 bis 2020) - -
LTIP 2019 (Laufzeit 2019 bis 2021) 0 1.000.000
Summe 787.000 2.537.000
Versorgungsaufwand ***** 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 787.000 2.537.000

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Heinrich Schaper Vorstandsmitglied Flavors seit Oktober 2016
Gewährte Zuwendungen

In €
GJ 2018 GJ 2019 GJ 2019 (Min) GJ 2019 (Max)
--- --- --- --- ---
Festvergütungen * 500.000 500.000 500.000 500.000
Nebenleistungen ** 24.299 25.019 25.019 25.019
Summe 524.299 525.019 525.019 525.019
Einjährige variable Vergütung *** 500.000 500.000 0 750.000
Mehrjährige variable Vergütung (Summe) **** 500.000 500.000 0 1.000.000
LTIP 2018 (Laufzeit 2018 bis 2020) 500.000 - - -
LTIP 2019 (Laufzeit 2019 bis 2021) - 500.000 0 1.000.000
Summe 1.524.299 1.525.019 525.019 2.275.019
Versorgungsaufwand ***** 23.113 23.571 23.571 23.571
Gesamtvergütung (DCGK) 1.547.412 1.548.590 548.590 2.298.590

* Anhebung der Bezüge aller Vorstandsmitglieder durch Aufsichtsratsbeschluss vom 7. März 2018

** Nebenleistungen beinhalten bei allen Vorstandsmitgliedern sonstige Bezüge wie geldwerte Vorteile aus der Bereitstellung eines Firmenwagens sowie Zuschüsse zu Versicherungen wie z.B. Gruppenunfallversicherung. Bei Herrn Dr. Jean-Yves Parisot enthält der entsprechende Betrag die gesetzlich erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberbeiträge) zur französischen Sozialversicherung.

*** Einjährige variable Vergütung beinhaltet den Wert bei einer Zielerreichung von 100 %. Die in der Spalte "GJ 2019 (Max)" enthaltenen Werte stellen den theoretisch erreichbaren maximalen Bonuswert von 150 % dar.

**** Mehrjährige variable Vergütung beinhaltet die im jeweiligen Geschäftsjahr vom Aufsichtsrat gewährte Leistung für das Long-Term-Incentive-Program mit dem 100 % Zielwert. Die in der Spalte "GJ 2019 (Max)" enthaltenen Werte stellen den theoretisch erreichbaren maximalen Bonuswert von 200 % dar.

***** Versorgungsaufwand (Service Cost) beinhaltet den Dienstzeitaufwand nach IAS 19 ohne Zinsaufwand entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Tabellarische Darstellung der für das Geschäftsjahr 2019 zugeflossenen Leistungen

Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss der Vergütung im beziehungsweise für das Geschäftsjahr 2019 aus, die sich aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung sowie mehrjähriger variabler Vergütung, differenziert nach den jeweiligen Bezugsjahren und dem Versorgungsaufwand (Service Costs), zusammensetzt. Abweichend von der vorstehenden Tabelle beinhaltet diese Tabelle den tatsächlichen Wert aus in Vorjahren gewährten und im Geschäftsjahr 2019 zugeflossenen, mehrjährigen variablen Vergütungen aus Vorstandstätigkeit.

IM GESCHÄFTSJAHR 2019 AMTIERENDE VORSTANDSMITGLIEDER

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Zufluss Dr. Heinz-Jürgen Bertram Vorsitzender des Vorstands seit 2009 Olaf Klinger Vorstandsmitglied Finanzen seit Januar 2016 Achim Daub Vorstandsmitglied Scent & Care seit 2006
In € GJ 2018 GJ 2019 GJ 2018 GJ 2019 GJ 2018 GJ 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütungen * 800.000 800.000 500.000 500.000 500.000 500.000
Nebenleistungen ** 22.019 22.739 22.139 22.859 19.464 24.285
Summe 822.019 822.739 522.139 522.859 519.464 524.285
Einjährige variable Vergütung *** 1.159.120 809.840 726.150 510.800 677.300 448.200
Mehrjährige variable Vergütung (Summe) **** 0 636.738 0 435.663 0 435.663
LTIP 2016 (Laufzeit 2016 bis 2018) 0 0 0 0 0 0
LTIP 2017 (Laufzeit 2017 bis 2019) 0 636.738 0 435.663 0 435.663
Summe 1.981.139 2.269.317 1.248.289 1.469.322 1.196.764 1.408.148
Versorgungsaufwand ***** 34.648 34.056 0 0 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 2.015.787 2.303.373 1.248.289 1.469.322 1.196.764 1.408.148

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Zufluss Dr. Jean-Yves Parisot Vorstandsmitglied Nutrition seit Oktober 2016 Heinrich Schaper Vorstandsmitglied Flavor seit Oktober 2016
In € GJ 2018 GJ 2019 GJ 2018 GJ 2019
--- --- --- --- ---
Festvergütungen * 500.000 500.000 500.000 500.000
Nebenleistungen ** 225.146 287.000 24.299 25.019
Summe 725.146 787.000 524.299 525.019
Einjährige variable Vergütung *** 750.000 498.100 681.800 510.900
Mehrjährige variable Vergütung (Summe) **** 0 383.000 0 383.000
LTIP 2016 (Laufzeit 2016 bis 2018) 0 0 0 0
LTIP 2017 (Laufzeit 2017 bis 2019) 0 383.000 0 383.000
Summe 1.475.146 1.668.100 1.206.099 1.418.919
Versorgungsaufwand ***** 0 0 23.113 23.571
Gesamtvergütung (DCGK) 1.475.146 1.668.100 1.229.212 1.442.490

* Anhebung der Bezüge aller Vorstandsmitglieder durch Aufsichtsratsbeschluss vom 7. März 2018

** Nebenleistungen beinhalten bei allen Vorstandsmitgliedern sonstige Bezüge wie geldwerte Vorteile aus der Bereitstellung eines Firmenwagens sowie Zuschüsse zu Versicherungen wie z.B. Gruppenunfallversicherung. Bei Herrn Dr. Jean-Yves Parisot enthält der entsprechende Betrag die gesetzlich erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber) zur französischen Sozialversicherung.

*** Einjährige variable Vergütung beinhaltet den Zufluss für den Bonus entsprechend dem jeweils angegebenen Geschäftsjahr.

**** Mehrjährige variable Vergütung beinhaltet die im jeweils angegebenen Geschäftsjahr zugeflossene Leistung aus dem jeweiligen Long-Term-Incentive-Program basierend auf der tatsächlichen Zielerreichung.

***** Versorgungsaufwand (Service Cost) beinhaltet den Dienstzeitaufwand nach IAS 19 ohne Zinsaufwand entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex.

ANGABEN NACH § 315A HGB

IM GESCHÄFTSJAHR 2019 AMTIERENDE VORSTANDSMITGLIEDER

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Erfolgsunabhängige Komponenten Erfolgsbezogene Komponenten
In € Festvergütung Nebenleistungen* Einjährige variable Vergütung ohne langfristige Anreizwirkung** Mehrjährige variable Vergütung mit langfristiger nicht aktienbasierter Anreizwirkung*** Gesamtbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a) HGB
--- --- --- --- --- ---
Dr. Heinz-Jürgen Bertram
2019 800.000 22.739 809.840 636.738 2.269.317
2018 800.000 22.019 1.159.120 0 1.981.139
Olaf Klinger
2019 500.000 22.859 510.800 435.663 1.469.322
2018 500.000 22.139 726.150 0 1.248.289
Achim Daub
2019 500.000 24.285 448.200 435.663 1.408.148
2018 500.000 19.464 677.300 0 1.196.764
Dr. Jean-Yves Parisot
2019 500.000 287.000 498.100 383.000 1.668.100
2018 500.000 225.146 750.000 0 1.475.146
Heinrich Schaper
2019 500.000 25.019 510.900 383.000 1.418.919
2018 500.000 24.299 681.800 0 1.206.099

* Nebenleistungen beinhalten bei allen Vorstandsmitgliedern sonstige Bezüge wie geldwerte Vorteile aus der Bereitstellung eines Firmenwagens sowie Zuschüsse zu Versicherungen wie Gruppenunfallversicherung. Bei Herrn Dr. Jean-Yves Parisot enthält der entsprechende Betrag die gesetzlich erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber) zur französischen Sozialversicherung.

** Einjährige variable Vergütung beinhaltet den Zufluss für den Bonus entsprechend dem jeweils angegebenen Geschäftsjahr.

*** Mehrjährige variable Vergütung beinhaltet die im jeweils angegebenen Geschäftsjahr zugeflossene Leistung aus dem jeweiligen Long-Term-Incentive-Program basierend auf der tatsächlichen Zielerreichung.

AUFBAU DER ALTERSVERSORGUNG DURCH EIGENBEITRÄGE

Eine unternehmensfinanzierte Altersversorgung wird von Symrise bei neu abzuschließenden Vorstandsverträgen nicht gewährt. Allerdings können alle Vorstandsmitglieder aus ihrer Festvergütung im Rahmen eines Gehaltsverzichts Altersversorgungsansprüche aufbauen ("Deferred Compensation"). Im Jahr 2019 haben die Herren Dr. Bertram, Klinger und Schaper davon Gebrauch gemacht. Einen Unternehmenszuschuss gibt es in diesem Zusammenhang nicht -entsprechend der geltenden Regelung für außertarifliche Mitarbeiter und Führungskräfte.

Um künftige Ansprüche der Vorstandsmitglieder im Rahmen einer Deferred Compensation zu bedienen, hat Symrise aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens im Jahr 2019 Zuführungen zu den Rückstellungen für Herrn Dr. Bertram in Höhe von 423.439 € (Vorjahr: 87.038 €), für Herrn Klinger in Höhe von 166.664 € (Vorjahr: 61.157 €) und für Herrn Schaper in Höhe von 188.870 € (Vorjahr: 93.338 €) vorgenommen.

Aufgrund ihrer früheren Arbeitsverhältnisse mit Symrise bestehen bei den Herren Dr. Bertram und Schaper Altersversorgungszusagen, die damals allen anderen Mitarbeitern der ehemaligen Haarmann & Reimer GmbH ebenfalls angeboten wurden. Für diese Versorgungszusagen wurden im Geschäftsjahr 2019 bei Herrn Dr. Bertram 34.056 € (Vorjahr: 34.648 €) und für Herrn Schaper 23.571 € (Vorjahr: 23.113 €) an Versorgungsaufwand den Rückstellungen zugeführt.

Zum 31. Dezember 2019 beläuft sich der Barwert der Pensionszusagen beziehungsweise der Altersversorgungsansprüche aus Gehaltsverzicht (Deferred Compensation) für Herrn Dr. Bertram auf 3.036.985 € (Vorjahr: 2.458.075 €), für Herrn Klinger auf 513.288 € (Vorjahr: 346.624 €) und für Herrn Schaper auf 1.609.204 € (Vorjahr: 1.314.022 €).

Für die Herren Daub und Dr. Parisot bestehen weder Pensionszusagen noch Altersversorgungsansprüche aus Gehaltsverzicht (Deferred Compensation).

CHANGE OF CONTROL

Die Anstellungsverträge, die allen Vorstandsbestellungen zugrunde liegen, sehen gleichlautende Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ("Change of Control") vor.

Im Falle eines Kontrollwechsels hat jedes Vorstandsmitglied das Recht, seinen Anstellungsvertrag zu kündigen.

Alle Vorstandsmitglieder bekommen im Falle einer aufgrund eines Kontrollwechsels ausgesprochenen unternehmensseitigen Kündigung oder einer vorzeitigen Abberufung durch den Aufsichtsrat die Restlaufzeit ihrer Verträge abgegolten, mindestens aber eine Abfindung in Höhe von drei Jahresbezügen. Die Gesamtobergrenze der zu leistenden Zahlungen ist dabei für alle Vorstände auf 150 % des Abfindungs-Caps gemäß den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, also maximal drei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen, festgelegt.

Ferner enthalten alle Long Term Incentive Pläne (LTIP) eine Sonderklausel für den Fall eines Kontrollwechsels. Wird im Zuge eines Kontrollwechsels ein Mitglied des Vorstands abberufen, werden diesem Vorstandsmitglied alle zu dem Zeitpunkt laufenden und noch nicht fälligen, mehrjährigen variablen Vergütungen auf Basis einer Zielerreichung von 100 % ausbezahlt.

VORZEITIGE BEENDIGUNG UND ZEITLICHES AUSLAUFEN DER DIENSTVERTRÄGE

Bei einem zeitlichen Auslaufen der Dienstverträge erhalten die Vorstandsmitglieder keine besondere Vergütung, insbesondere keine gesonderten Abfindungszahlungen. Die im Zeitpunkt des Ausscheidens laufenden Long Term Incentive Programme werden im Falle eines Ausscheidens aufgrund Pensionierung oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit auf pro rata Basis abgerechnet.

Wird die Vorstandstätigkeit vorzeitig auf Wunsch eines Vorstandsmitglieds einvernehmlich beendet, erfolgt keine Abfindungszahlung.

Mit allen Vorstandsmitgliedern ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot von zwölf Monaten vereinbart, auf das das Unternehmen verzichten kann. Im Falle seiner Inanspruchnahme erhält das jeweilige Vorstandsmitglied als Entschädigung hierfür 50 % seiner Festvergütung für diese zwölf Monate.

D & O-VERSICHERUNG

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben hat die Symrise AG für die Mitglieder des Vorstands eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D & O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2, Satz 3 Aktiengesetz abgeschlossen.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten seit dem Geschäftsjahr 2018 eine jährliche Vergütung in Höhe von 70.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 70.000 €. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche Vergütung von jeweils 35.000 €.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1.000 €, jedoch höchstens 1.500 € je Kalendertag. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Dies gilt entsprechend für Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen.

Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds für das jeweilige Geschäftsjahr entscheidet, für das die Vergütung zu zahlen ist.

Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern auf Nachweis angemessene Auslagen. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben. Die individualisierte Offenlegung der Gesamtvergütung eines jeden Aufsichtsratsmitglieds ist in der folgenden Übersicht dargestellt.

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In € Vergütung Sitzungsgelder Gesamtvergütung per 31. Dezember 2019 Gesamtvergütung per 31. Dezember 2018
Dr. Thomas Rabe (Vorsitzender bis 7. August 2019) 116.667 4.500 121.167 146.000
Dr. Winfried Steeger (Vorsitzender ab 8. August 2019) 99.167 10.000 109.167 77.500
Harald Feist (stellv. Vorsitzender) 105.000 10.500 115.500 91.167
Ursula Buck 70.000 9.500 79.500 78.500
Horst-Otto Gerberding 70.000 7.000 77.000 76.000
Bernd Hirsch 105.000 9.500 114.500 74.500
André Kirchhoff 70.000 6.000 76.000 75.000
Jeannette Kurtgil 70.000 8.500 78.500 76.000
Prof. Dr. Andrea Pfeifer 70.000 7.000 77.000 75.000
Andrea Püttcher 70.000 6.000 76.000 25.333
Dr. Ludwig Tumbrink 70.000 7.000 77.000 75.500
Peter Winkelmann 70.000 9.500 79.500 79.500
985.833 95.000 1.080.833 950.000

D & O-VERSICHERUNG

In Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex ist auch für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine D & O-Versicherung mit einem angemessenen Selbstbehalt abgeschlossen worden.

Angaben gemäß Paragraph 315a HGB

Das Grundkapital der Symrise AG beläuft sich auf 135.426.610 €. Das Grundkapital ist in nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien zum rechnerischen Wert von je 1 € eingeteilt. Die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten werden durch die relevanten Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes geregelt. Es existieren keine unterschiedlichen Aktiengattungen mit verschiedenen Rechten und Pflichten. Auch Sonderrechte und Kontrollbefugnisse für irgendwelche Inhaber von Aktien bestehen nicht.
Die Mitteilung vom 27. März 2017 wurde im Zusammenhang mit der von der Sun Life Financial Inc., Toronto, Kanada, im eigenen Namen und im Namen ihrer Tochterunternehmen abgegebenen Erklärung bezüglich der Unabhängigkeit der Massachusetts Financial Services Company (MFS) und deren Tochterunternehmen abgegeben. Die Massachusetts Financial Services Company (MFS) und deren Tochterunternehmen verwalten weiterhin eine Beteiligung an der Symrise AG.
Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 des Aktiengesetzes. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 133, 179 des Aktiengesetzes.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 21. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 25.000.000,00 € zu erhöhen. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von insgesamt bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft in folgenden Fällen auszuschließen:

a) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;

b) zum Zweck der Ausgabe von maximal 1.000.000 neuer Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften;

c) soweit dies erforderlich ist, um Inhabern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- beziehungsweise Wandlungsrechts beziehungsweise nach Erfüllung von Options- beziehungsweise Wandlungspflichten zustehen würde;

d) um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen;

e) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende Betrag 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert oder ausgegeben wurden beziehungsweise auszugeben sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 4.354.476,00 € durch Ausgabe von bis zu 4.354.476 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der am 13. Juni 2017 gegen Barleistung ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von ihrem Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht Gebrauch machen beziehungsweise ihre Verpflichtung zur Ausübung des Options- beziehungsweise Wandlungsrechts erfüllen beziehungsweise die Gesellschaft von einem ihr eingeräumten Recht, den Gläubigern von Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, Gebrauch macht und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach den Anleihebedingungen jeweils maßgeblichen Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen am Gewinn teil ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem ihre Ausgabe erfolgt.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. (6) der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung des Wandlungsrechts der am 13. Juni 2017 begebenen Wandelschuldverschreibungen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 15.650.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 15.650.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von gegen Barleistung ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus gegen Barleistung ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 21. Mai 2024 begeben werden, von ihrem Options- beziehungsweise Wandlungsrecht Gebrauch machen beziehungsweise ihre Verpflichtung zur Ausübung des Options- beziehungsweise Wandlungsrechts erfüllen beziehungsweise die Gesellschaft von einem eingeräumten Recht, den Gläubigern von Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, Gebrauch macht und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen am Gewinn teil ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem ihre Ausgabe erfolgt.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. (7) der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals zu ändern. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf der Ermächtigungsfrist sowie für den Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals nach Ablauf sämtlicher Options- beziehungsweise Wandlungsfristen.

Ferner ist der Vorstand bis zum 11. Mai 2020 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals (bei Ermächtigung) zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des bei der Beschlussfassung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

a) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden.

b) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots beziehungsweise mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots.

aa) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.

bb) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot beziehungsweise eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots beziehungsweise der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots beziehungsweise der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot beziehungsweise die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot beziehungsweise die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, beziehungsweise im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:

aa) Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

bb) Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

cc) Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen.

d) Die Ermächtigungen unter c) Buchstaben aa) bis cc) erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die auf Grund von § 71 d Satz 5 Aktiengesetz erworben wurden.

e) Die Ermächtigungen unter c) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen unter c) Buchstaben bb) und cc) können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.

f) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter c) Buchstaben bb) und cc) verwendet werden.

g) Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands auf Grund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der Symrise AG enthalten eine Change of Control-Regelung. Diese sieht vor, dass ein Vorstandsmitglied, welches nach einem Kontrollwechsel, aber vor Ende seiner Vertragslaufzeit, ohne wichtigen Grund abberufen wird oder einvernehmlich sein Vorstandsamt niederlegt, einen Anspruch auf die Abgeltung der Restlaufzeit seines Anstellungsvertrags hat, mindestens jedoch auf eine Abfindungszahlung in Höhe von drei Jahresvergütungen. Abfindung und Abgeltung dürfen die Gesamtobergrenze von 150 % des Abfindungs-Caps gemäß den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 und mit Berichtigungen vom 19. Mai 2017 erneut bekannt gemachten aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 nicht überschreiten.
Ein Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots hätte unter Umständen Auswirkungen auf einige der langfristigen Finanzierungsverträge der Symrise AG, in denen Vereinbarungen über einen Kontrollwechsel enthalten sind. Es handelt sich um marktübliche Change of Control-Klauseln, die den Gläubigern bei einem Kontrollwechsel das Recht zur vorzeitigen Kündigung einräumen können.

Andere zu berichtende Angaben nach § 315a HGB bestehen nicht.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der Symrise AG öffentlich zugänglich gemacht. Die Adresse lautet: https://www.symrise.com/de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung.

Konzernabschluss 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

Konzerngewinn- und -verlustrechnung - 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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In T€ Anhang 2018 2019
Umsatzerlöse 4 3.154.032 3.407.854
Herstellungskosten 5 - 1.912.558 - 2.040.775
Bruttoergebnis vom Umsatz 1.241.474 1.367.079
Vertriebskosten 7 - 489.941 - 531.526
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 8 - 200.441 - 213.349
Verwaltungskosten 9 - 164.728 - 200.984
Sonstige betriebliche Erträge 10 50.948 45.587
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 3.340 - 2.400
Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen - - 221
Betriebsergebnis/EBIT 433.972 464.186
Finanzerträge 6.324 6.147
Finanzaufwendungen - 51.253 - 51.972
Finanzergebnis 11 - 44.929 - 45.825
Ergebnis vor Ertragsteuern 389.043 418.361
Ertragsteuern 12 - 109.356 - 113.224
Jahresüberschuss 279.687 305.137
davon entfällt auf Aktionäre der Symrise AG 275.330 298.308
davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile 4.357 6.829
Ergebnis je Aktie (in €) 14
unverwässert 2,12 2,21
verwässert 2,08 2,17

Konzerngesamtergebnisrechnung

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In T€ Anhang 2018 2019
Jahresüberschuss 279.687 305.137
davon entfällt auf Aktionäre der Symrise AG 275.330 298.308
davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile 4.357 6.829
Posten des sonstigen Ergebnisses, bei denen eine Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung möglich ist
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
Kursdifferenzen, die während des Geschäftsjahres eingetreten sind 28 30.483 - 3.708
Gewinne/Verluste aus Nettoinvestitionen - 3.604 1.403
Absicherung von Zahlungsströmen (Währungssicherung) 28
Während des Geschäftsjahres erfasste Gewinne/Verluste - 2.091 - 1.123
In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung umgegliederter Betrag 1.141 1.423
Auf diese Bestandteile entfallende Ertragsteuern 12 - 1.540 - 1.629
Posten des sonstigen Ergebnisses, bei denen keine Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung möglich ist
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen und ähnlichen Verpflichtungen 27 23.879 -77.654
Auf diese Bestandteile entfallende Ertragsteuern 12 - 6.791 22.156
Sonstiges Ergebnis 41.477 -59.132
Konzerngesamtergebnis 321.164 246.005
davon entfällt auf Aktionäre der Symrise AG 316.860 238.904
davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile 4.304 7.101

Konzernbilanz

Aktiva

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In T€ Anhang 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
VERMÖGENSWERTE
Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 15 279.595 445.900
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16 596.396 647.675
Vorräte 17 844.874 889.239
Sonstige Vermögenswerte und Forderungen 81.018 79.445
Übrige finanzielle Vermögenswerte 7.835 11.919
Tatsächliche Ertragsteuerforderungen 12 25.741 22.480
1.835.459 2.096.658
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 18 1.912.455 2.500.682
Sachanlagen 19 1.036.093 1.215.010
Sonstige Vermögenswerte und Forderungen 27.054 17.817
Übrige finanzielle Vermögenswerte 22.866 12.473
Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen 20 - 15.396
Latente Steueransprüche 21 86.452 99.173
3.084.920 3.860.551
AKTIVA 4.920.379 5.957.209
PASSIVA
in T€ Anhang 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
VERBINDLICHKEITEN
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22 315.806 332.497
Finanzverbindlichkeiten 23 623.341 503.324
Leasingverbindlichkeiten 24 652 21.058
Sonstige Verbindlichkeiten 25 170.073 192.470
Sonstige Rückstellungen 26 9.577 10.857
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 4.696 3.124
Tatsächliche Ertragsteuerverbindlichkeiten 12 94.232 79.531
1.218.377 1.142.861
Langfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 23 1.036.018 1.462.833
Leasingverbindlichkeiten 24 3.658 75.378
Sonstige Verbindlichkeiten 5.407 5.033
Sonstige Rückstellungen 26 21.427 29.212
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 27 513.292 604.851
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 2.554 1.597
Latente Steuerverbindlichkeiten 21 171.975 167.748
Tatsächliche Ertragsteuerverbindlichkeiten 3.263 3.263
1.757.594 2.349.915
SUMME VERBINDLICHKEITEN 2.975.971 3.492.776
EIGENKAPITAL 28
Gezeichnetes Kapital 129.813 135.427
Kapitalrücklage 1.405.085 1.798.030
Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) - 161.694 - 217.187
Kumulierte Währungskursdifferenzen - 189.413 - 193.991
Bilanzgewinn 705.668 881.696
Sonstige Rücklagen 2.533 3.197
Eigenkapital der Aktionäre der Symrise AG 1.891.992 2.407.172
Nicht beherrschende Anteile 52.416 57.261
SUMME EIGENKAPITAL 1.944.408 2.464.433
PASSIVA 4.920.379 5.957.209

Konzernkapitalflussrechnung

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In T€ Anhang 2018 2019
Jahresüberschuss 279.687 305.137
Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen 20 0 221
Ertragsteuern 12 109.356 113.224
Zinsergebnis 11 37.430 46.539
Abschreibungen und Wertminderungen des Anlagevermögens 18, 19 196.549 226.689
Zunahme (+)/Abnahme (-) der langfristigen Verbindlichkeiten 2.090 9.541
Zunahme (-)/Abnahme (+) der langfristigen Vermögenswerte -13.234 21.350
Gewinn (-)/Verlust (+) aus dem Abgang von Sachanlagen - 2.356 - 161
Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten 11 3.219 3.195
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge 5.711 -17.393
Cashflow vor Veränderung des Nettoumlaufvermögens 618.452 708.342
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer kurzfristiger Vermögenswerte -43.512 - 11.558
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte - 89.811 -13.973
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer kurzfristiger Verbindlichkeiten 52.833 -12.892
Gezahlte Ertragsteuern 30 -96.177 -123.153
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 441.785 546.766
Auszahlungen für Unternehmenserwerbe, zuzüglich erworbener liquider Mittel, für nachträglich
bedingte Kaufpreiskomponenten sowie für Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen 30 -21.696 -763.036
Einzahlungen aus dem Verkauf eines Tochterunternehmens, abzüglich verkaufter liquider Mittel 6.365 0
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -15.900 - 23.310
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -212.224 -151.095
Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte - 1.795 - 2.612
Zuflüsse aus Anlagenabgängen 6.053 58.165
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -239.197 -881.888
Aufnahme (+)/Tilgung (-) von Bankkrediten 18.127 32.888
Aufnahme (+)/Tilgung (-) von sonstigen Finanzverbindlichkeiten 23 - 664 248.228
Transaktionskosten in Bezug auf die Fremdkapitalfinanzierung 23 0 - 2.540
Ausgabe neuer Aktien/Kapitalerhöhung 23 0 400.000
Transaktionskosten in Bezug auf die Eigenkapitalfinanzierung 23 0 - 2.030
Gezahlte Zinsen - 24.800 - 37.169
Erhaltene Zinsen 2.501 2.067
Ausgeschüttete Dividenden der Symrise AG -114.235 -121.884
Ausgeschüttete Dividenden an Minderheitsaktionäre - 2.720 - 2.672
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen - 29.137 - 195
Tilgungsanteil von Leasingzahlungen (2018: Tilgungsanteil von Zahlungen im Zusammenhang mit Finanzierungsleasing) - 1.389 - 18.968
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 30 -152.317 497.725
Zahlungswirksame Veränderungen der Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen 50.271 162.603
Wechselkursbedingte Veränderungen 3.038 6.897
Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten 11 - 3.219 - 3.195
Summe der Veränderungen 50.090 166.305
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen zum 1. Januar 229.505 279.595
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen zum 31. Dezember 15 279.595 445.900

Die Konzernkapitalflussrechnung wird im Anhang unter TZ 30 erläutert.

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

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In T€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) Kumulierte Währungskursdifferenzen
1. Januar 2018 129.813 1.405.085 - 178.783 - 213.838
Jahresüberschuss - - - -
Sonstiges Ergebnis - - 17.089 25.143
Konzerngesamtergebnis - - 17.089 25.143
Ausgeschüttete Dividenden - - - -
Sonstige Veränderungen - - - - 718
31. Dezember 2018 129.813 1.405.085 - 161.694 - 189.413

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In T€ Bilanzgewinn Sonstige Rücklagen
1. Januar 2018 567.234 3.235
Jahresüberschuss 275.330 -
Sonstiges Ergebnis - - 702
Konzerngesamtergebnis 275.330 - 702
Ausgeschüttete Dividenden - 114.235 -
Sonstige Veränderungen - 22.661 -
31. Dezember 2018 705.668 2.533

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In T€ Summe Eigenkapital der Aktionäre der Symrise AG Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
1. Januar 2018 1.712.746 56.590 1.769.336
Jahresüberschuss 275.330 4.357 279.687
Sonstiges Ergebnis 41.530 - 53 41.477
Konzerngesamtergebnis 316.860 4.304 321.164
Ausgeschüttete Dividenden - 114.235 - 2.720 - 116.955
Sonstige Veränderungen - 23.379 - 5.758 - 29.137
31. Dezember 2018 1.891.992 52.416 1.944.408

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In T€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) Kumulierte Währungskursdifferenzen
1. Januar 2019 129.813 1.405.085 - 161.694 - 189.413
Anpassung durch IFRS 16 - - - 3
1. Januar 2019 angepasst 129.813 1.405.085 - 161.694 - 189.410
Jahresüberschuss - - - -
Sonstiges Ergebnis - - - 55.493 - 4.575
Konzerngesamtergebnis - - - 55.493 - 4.575
Ausgeschüttete Dividenden - - - -
Ausgabe von Stammaktien abzgl. Transaktionskosten nach Steuern 5.614 392.945 - -
Sonstige Veränderungen - - - - 6
31. Dezember 2019 135.427 1.798.030 - 217.187 - 193.991

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In T€ Bilanzgewinn Sonstige Rücklagen
1. Januar 2019 705.668 2.533
Anpassung durch IFRS 16 136 -
1. Januar 2019 angepasst 705.804 2.533
Jahresüberschuss 298.308 -
Sonstiges Ergebnis - 664
Konzerngesamtergebnis 298.308 664
Ausgeschüttete Dividenden - 121.884 -
Ausgabe von Stammaktien abzgl. Transaktionskosten nach Steuern - -
Sonstige Veränderungen - 532 -
31. Dezember 2019 881.696 3.197

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In T€ Summe Eigenkapital der Aktionäre der Symrise AG Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
1. Januar 2019 1.891.992 52.416 1.944.408
Anpassung durch IFRS 16 139 73 212
1. Januar 2019 angepasst 1.892.131 52.489 1.944.620
Jahresüberschuss 298.308 6.829 305.137
Sonstiges Ergebnis - 59.404 272 - 59.132
Konzerngesamtergebnis 238.904 7.101 246.005
Ausgeschüttete Dividenden - 121.884 - 2.672 - 124.556
Ausgabe von Stammaktien abzgl. Transaktionskosten nach Steuern 398.559 - 398.559
Sonstige Veränderungen - 538 343 - 195
31. Dezember 2019 2.407.172 57.261 2.464.433

Die sonstigen Veränderungen resultieren aus dem Erwerb nicht beherrschender Anteile.

Die übrige Eigenkapitalentwicklung wird im Anhang unter TZ 28 erläutert.

Konzernanhang

1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Symrise Aktiengesellschaft (Symrise AG, nachstehend auch bezeichnet als "Symrise") ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und Muttergesellschaft des Symrise Konzerns mit Sitz in 37603 Holzminden, Mühlenfeldstraße 1, Deutschland, und im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Registernummer HRB 200436 eingetragen. Symrise ist ein globaler Anbieter von Duft- und Geschmacksstoffen, kosmetischen Wirk- und Inhaltsstoffen sowie von Produktlösungen für natürliche Ernährung. Die Aktien der Symrise AG sind zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard zugelassen und im MDAX(r) geführt.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Symrise AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurden am 18. Februar 2020 durch den Vorstand aufgestellt und anschließend zur Prüfung und Billigung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats weitergeleitet.

Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Symrise AG wurden nach den zum Bilanzstichtag geltenden Vorschriften der von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und den ergänzenden, nach § 315e Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwendenden, handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die folgenden Erläuterungen umfassen Angaben und Bemerkungen, die nach den IFRS neben der Konzerngewinn- und -verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz, der Konzernkapitalflussrechnung sowie der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung als Konzernanhang in den Konzernabschluss aufzunehmen und damit integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses sind.

Zur übersichtlicheren Darstellung werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und Konzernbilanz einzelne Posten zusammengefasst; diese werden im Konzernanhang gesondert mit ergänzenden Ausführungen dargestellt. Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

2.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter Anwendung des historischen Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, kurzfristige Einlagen, Wertpapiere und ausgewählte Eigenkapitalinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt und auf volle Tausend Euro (T€) gerundet; dabei können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Abweichende Angaben werden explizit genannt. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten und der at equity bilanzierten Unternehmen wurden auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

2.2 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.

Ab dem Geschäftsjahr 2019 sind die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen verpflichtend anzuwenden:

IFRS 16 "Leasingverhältnisse",
IFRIC 23 "Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung",
Änderungen an IFRS 9 - Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung,
Änderungen an IAS 28 - Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen,
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015 - 2017),
Änderungen an IAS 19 - Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen.

IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ersetzt den bisherigen IAS 17 "Leasingverhältnisse" und die zugehörigen Interpretationen und führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse grundsätzlich in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Auf Basis der Analyse der von den Konzerngesellschaften geschlossenen Leasingverträge wurden Vorgaben für die künftige Bilanzierung und Bewertung entwickelt. Es handelt sich bis auf wenige Ausnahmefälle um bisher als operativ klassifizierte Leasingvereinbarungen, in denen Symrise Leasingnehmer ist; hierzu wird auf TZ 32 im Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2018 verwiesen.

Mit der erstmalig verpflichtenden Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 ergaben sich folgende Anpassungen in der Eröffnungsbilanz:

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In T€ 31. Dezember 2018 Veränderung 1. Januar 2019
VERMÖGENSWERTE
Kurzfristige Vermögenswerte 1.835.459 - 362 1.835.097
Sonstige Vermögenswerte und Forderungen 81.018 - 362 80.656
Langfristige Vermögenswerte 3.084.920 89.144 3.174.064
Sachanlagen 1.036.093 89.816 1.125.909
Sonstige Vermögenswerte und Forderungen 27.054 - 648 26.406
Latente Steueransprüche 86.452 - 24 86.428
AKTIVA 4.920.379 88.782 5.009.161
VERBINDLICHKEITEN
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.218.377 19.338 1.237.715
Leasingverbindlichkeiten 652 19.338 19.990
Langfristige Verbindlichkeiten 1.757.594 69.232 1.826.826
Sonstige Verbindlichkeiten 5.407 - 215 5.192
Leasingverbindlichkeiten 3.658 69.447 73.105
SUMME VERBINDLICHKEITEN 2.975.971 88.570 3.064.541
EIGENKAPITAL
Kumulierte Währungskursdifferenzen - 189.413 3 - 189.410
Bilanzgewinn 705.668 136 705.804
Eigenkapital der Aktionäre der Symrise AG 1.891.992 139 1.892.131
Nicht beherrschende Anteile 52.416 73 52.489
SUMME EIGENKAPITAL 1.944.408 212 1.944.620
PASSIVA 4.920.379 88.782 5.009.161

Die Erstanwendung von IFRS 16 erfolgte nach der begrenzt retrospektiven Methode, das heißt, die Vergleichswerte der Vorperioden wurden nicht angepasst. Die aus der Erstanwendung im Eigenkapital zu erfassenden Effekte waren unwesentlich. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung der neuen Vorschriften wurde IFRS 16 auf sämtliche Vereinbarungen angewandt, die bereits nach den zuvor gültigen Vorschriften als Leasingverhältnis identifiziert waren. Somit wurde auf eine Neubeurteilung, ob ein Leasingvertrag nach den Kriterien des IFRS 16 vorliegt, verzichtet. Für jedes identifizierte Leasingverhältnis wurde ein Nutzungsrecht aktiviert und eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit passiviert. Bislang als Finanzierungsleasing eingestufte Leasingverhältnisse wurden mit dem bisherigen Buchwert fortgeführt und entsprechend IFRS 16 weiterentwickelt. Das Wahlrecht, anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers bei der Bewertung des Nutzungsrechts bei zum Übergangszeitpunkt bestehenden Leasingverhältnissen nicht einzubeziehen, wurde ausgeübt. Das Erleichterungswahlrecht, Wahrscheinlichkeiten in Bezug auf die Ausübung bereits vergangener Kündigungs- und Verlängerungsoptionen anhand der aktuellen Faktenlage zu beurteilen, wurde gleichfalls in Anspruch genommen. Auch für im Geschäftsjahr 2019 auslaufende Leasingverhältnisse wurden Nutzungsrechte und korrespondierende Leasingverbindlichkeiten erfasst. Das Wahlrecht, auf eine Wertminderungsprüfung nach IAS 36 "Wertminderungen von Vermögenswerten" im Übergangszeitpunkt zu verzichten und stattdessen anhand von gemäß IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen" gebildeten Rückstellungen zu beurteilen, ob es sich bei Leasingverhältnissen um belastende Verträge handelt, ist in Anspruch genommen worden. Derart belastende Verträge wurden zum Erstanwendungszeitpunkt nicht identifiziert.

Im Rahmen der Erstanwendung wurden Vermögenswerte für Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in Höhe von 98.637 T€ erfasst. Darin enthalten waren in Höhe von 8.821 T€ bereits aktivierte Vermögenswerte (einschließlich solcher aus Erbbaurechtsverträgen), die bisher als Finanzierungsleasing klassifiziert waren. Die Leasingverbindlichkeiten bei Erstanwendung betragen 93.095 T€, wovon 4.310 T€ bereits zuvor als Finanzierungsleasingverbindlichkeiten erfasst waren. Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ergibt sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:

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In T€ Überleitung
Zahlungsverpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 117.182
Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse - 1.566
Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte - 693
Sonstiges - 679
Brutto-Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 114.244
Abzinsung - 25.459
Frühere Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 4.310
Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 93.095

Die Leasingverbindlichkeiten wurden unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz zum Erstanwendungszeitpunkt beträgt 3,93 %.

Auf die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ergeben sich für das Geschäftsjahr 2019 aus den am 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverträgen folgende Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 16: Das Betriebsergebnis (EBIT) hat sich um 2,0 Mio. € verbessert, im Finanzergebnis sind Zinsaufwendungen für Leasingverträge in Höhe von 3,4 Mio. € enthalten. Aus den bei Erstanwendung existierenden Verträgen, die bislang der Kategorie operatives Leasing zugeordnet wurden, ergeben sich Abschreibungen der Nutzungsrechte in Höhe von 17,6 Mio. €. Auf das unverwässerte Ergebnis je Aktie hat die Erstanwendung keine Auswirkung.

Analog dazu hat die Erstanwendung von IFRS 16 einen leicht positiven Effekt auf den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit. Die bisherigen Aufwendungen für operative Leasingverhältnisse werden infolge der neuen Bilanzierungsvorschrift innerhalb des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in den Positionen "Gezahlte Zinsen" und "Tilgungsanteil von Leasingzahlungen" ausgewiesen.

IFRIC 23 "Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" stellt Anforderungen an den Ansatz und die Bewertung von unsicheren Steuerpositionen klar. Die Anwendung dieser Interpretation hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Die anderen vorstehend aufgeführten Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Das IASB hat verschiedene Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen werden von Symrise nicht vorzeitig angewandt. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

2.3 Schätzungen und Annahmen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS macht es erforderlich, dass der Vorstand Schätzungen und Annahmen vornimmt, welche die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie den Wert der ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag, Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Die Schätzungen und Annahmen beruhen auf historischen Informationen und Plandaten sowie Informationen über wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den Branchen oder Regionen, in denen Symrise oder seine Kunden tätig sind. Deren Veränderung könnte sich auf die Schätzungen und Annahmen auswirken, weshalb sie regelmäßig überprüft werden. Wenngleich Symrise der Auffassung ist, dass die Schätzungen über die künftige Entwicklung der zugrunde liegenden Ungewissheiten angemessen sind, können die tatsächlichen Ergebnisse von den ursprünglich getroffenen Schätzungen und Annahmen abweichen. Die hieraus resultierenden Wertänderungen werden in der Berichtsperiode berücksichtigt, in der die entsprechende Änderung vorgenommen wird, sowie in den jeweils betroffenen künftigen Berichtsperioden.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen wurden insbesondere bei den folgenden, in TZ 2.5 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen vorgenommen: Prüfung von Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts, Bestimmung der Nutzungsdauer immaterieller Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens, Bestimmung der Laufzeit von Leasingverträgen bei Vorliegen von Verlängerungsoptionen, Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten im Rahmen von Entwicklungsaktivitäten, Bilanzierung von tatsächlichen Ertragsteuern und latenten Steuern, Pensionen und andere Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bilanzierung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten sowie langfristige Vergütungsprogramme. Annahmen und Einschätzungen sind zudem für die Bewertung von sonstigen Eventualverbindlichkeiten, sonstigen Rückstellungen und Derivaten notwendig.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Einschätzungen abweichen, so dass in der Folge wesentliche Anpassungen der Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten erforderlich sein können.

2.4 Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis

GRUNDSÄTZE DER EINBEZIEHUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN, GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN UND ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

Vollkonsolidierung

Alle Tochterunternehmen sind in den Konzernabschluss einbezogen und werden vollkonsolidiert. Tochterunternehmen sind Unternehmen, bei denen Symrise aufgrund der tatsächlichen oder faktischen Mehrheit der Stimmrechte die Kontrolle über die Geschäfts- und Finanzpolitik innehat, um aus deren Tätigkeit Nutzen zu ziehen, und damit die Beherrschungsmöglichkeit besitzt. Darüber hinaus ist Symrise schwankenden Renditen aus seinem Engagement in den Beteiligungsunternehmen ausgesetzt oder besitzt Anrechte auf diese und hat die Fähigkeit, die Renditen zu beeinflussen.

Im Rahmen der Vollkonsolidierung werden der Abschluss des Mutterunternehmens Symrise AG und die Abschlüsse der Tochtergesellschaften unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Bilanzstichtag aufgestellt. Es werden Anpassungen vorgenommen, um aus lokalen rechtlichen Bestimmungen resultierende Unterschiede in Ansatz und Bewertung auszugleichen. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen und nicht realisierten Gewinne aus konzerninternen Transaktionen werden eliminiert. Unrealisierte Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Konzernanschaffungs- und -herstellungskosten können künftig nicht erzielt werden. Die Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, das heißt ab dem Zeitpunkt, an dem Symrise einen beherrschenden Einfluss erlangt, vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung nicht mehr besteht. Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben werden im Erwerbszeitpunkt grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst (Erwerbsmethode). Soweit die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs das anteilige neu bewertete Reinvermögen des Akquisitionsobjekts übersteigen, kommt in Höhe des Unterschiedsbetrags ein Geschäfts- oder Firmenwert zum Ansatz. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter können bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet werden. Symrise wendet letztere Methode an. Die Aufwendungen und Erträge der erworbenen Tochterunternehmen gehen vom Erwerbszeitpunkt an in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ein. Im Rahmen des Unternehmenserwerbs angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst.

At Equity Bilanzierung

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, über die Symrise die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei Symrise Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen Symrise einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.

Gemeinschaftsunternehmen und Anteile an assoziierten Unternehmen werden at equity bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten inklusive Transaktionskosten angesetzt. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der at equity bilanzierten Beteiligungen bis zu dem Zeitpunkt, an dem die gemeinschaftliche Führung oder der maßgebliche Einfluss endet. Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Jahresüberschuss der Gemeinschaftsunternehmen und der assoziierten Unternehmen.

Bei Verlust der gemeinschaftlichen Führung des Gemeinschaftsunternehmens oder des maßgeblichen Einflusses auf ein assoziiertes Unternehmen bewertet der Konzern alle Anteile, die er am ehemaligen Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen behält, zum beizulegenden Zeitwert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert des Anteils am Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen zum Zeitpunkt des Verlusts der gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einflusses und dem beizulegenden Zeitwert der behaltenen Anteile sowie den Veräußerungserlösen werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst.

Konsolidierungskreis

Im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt entwickelt:

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31. Dezember 2018 Zugänge Abgänge 31. Dezember 2019
Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
Inland 11 - 1 10
Ausland 90 5 3 92
At equity bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen
Ausland - 1 - 1
At equity bilanzierte assoziierte Unternehmen
Ausland 1 2 - 3
Gesamt 102 8 4 106

Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine Gesellschaft gegründet und vier Gesellschaften sind im Rahmen von Unternehmenserwerben zugegangen. Aufgrund von Verschmelzungen sind drei Gesellschaften abgegangen, eine Gesellschaft wurde liquidiert. Das Gemeinschaftsunternehmen ist im Rahmen eines Unternehmenserwerbs hinzugekommen. Die Zugänge bei den assoziierten Unternehmen resultieren aus Gründungen.

Unternehmenserwerbe

CUTECH S.R.L.

Mit Vertrag vom 2. Mai 2019 hat Symrise S.r.l. (Italien) einen Kaufvertrag über den Erwerb sämtlicher Anteile an der ebenfalls italienischen Cutech S.r.l., im Folgenden als "Cutech" bezeichnet, geschlossen. Der Abschluss dieser Transaktion und damit die Erlangung der Beherrschung waren am 29. Mai 2019. Cutech ist ein Biotech-Unternehmen, das sich auf spezielle präklinische Screening-Dienstleistungen im Segment Scent & Care spezialisiert hat, die auf innovativen proprietären ex vivo-Modellen für Haut, Talgdrüsen und Haare basieren. Darüber hinaus steuert Cutech ein Portfolio von patentierten natürlichen Inhaltsstoffen wie Mikroalgen bei, welches die Produktlinien von Symrise ergänzt. Das finale Transaktionsvolumen beläuft sich auf 9,2 Mio. €, wovon 7,2 Mio. € bereits in Barmitteln beglichen wurden. Der zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2019 verbleibende Teilbetrag in Höhe von 2,0 Mio. € ist auf einem Treuhandkonto für Garantien und Gewährleistungen hinterlegt.

Die erstmalig in der Konzernbilanz berücksichtigten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden zu folgenden beizulegenden Zeitwerten angesetzt:

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In T€ Beizulegender Zeitwert zum Erstkonsolidierungszeitpunkt
Immaterielle Vermögenswerte 2.623
Sachanlagen 869
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2.341
Kurzfristige Verbindlichkeiten - 191
Langfristige Verbindlichkeiten - 692
Latente Steuerverbindlichkeiten - 630
Erworbenes Nettovermögen 4.320
Gegenleistung für den Erwerb der Anteile 9.221
Geschäfts- oder Firmenwert 4.901

Der -steuerlich nicht abzugsfähige - Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus Synergie- und Ertragspotenzialen, die aus der Eingliederung des operativen Geschäfts in den Symrise Konzern erwartet werden. Für diese Transaktion sind keine wesentlichen Erwerbsnebenkosten angefallen.

ADF/IDF

Symrise hat am 31. Januar 2019 mit den Eigentümern der Gesellschaften American Dehydrated Foods, Inc. und International Dehydrated Foods, Inc. ("ADF/IDF") eine Vereinbarung über den Kauf sämtlicher Anteile an der Unternehmensgruppe unterzeichnet. Die Unternehmen sind führende Anbieter von natürlichen Inhaltsstoffen, insbesondere für Heimtiernahrung und Lebensmittel auf Basis von Huhn- und Ei-Produkten. Mit der Akquisition will Symrise seine führende Position bei Heimtiernahrung und sein Know-how mit Produkten, die zur vollwertigen Ernährung beitragen, ausbauen und damit die Aktivitäten vorrangig im Segment Nutrition erweitern.

Die Freigabe des US-Justizministeriums für den Erwerb von ADF/IDF erfolgte am 1. November 2019. Dies ist auch der Erwerbsstichtag. Als Voraussetzung für diese Freigabe hatte sich Symrise verpflichtet, seinen Produktionsstandort in Banks, Georgia, zu veräußern. Diese Veräußerung hatte keine Auswirkungen auf die strategische Zielsetzung der ADF/IDF-Akquisition.

Der nach Übernahme bestehender Verbindlichkeiten in Barmitteln vollständig geleistete Kaufpreis von 860,4 Mio. USD (771,1 Mio. €) wurde aus Fremd- und Eigenkapital finanziert. Ein Teilbetrag in Höhe von 127,5 Mio. USD (114,3 Mio. €) ist für eine Laufzeit von maximal 18 Monaten auf Treuhandkonten für Garantien und Gewährleistungen hinterlegt. Die beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lagen bei der Erstellung dieses Abschlusses aufgrund der zeitlichen Nähe der Transaktion zum Abschlussstichtag noch nicht vor. Unter der Prämisse, dass diese zu Buchwerten übernommen werden würden, ergäbe sich folgender Unterschiedsbetrag:

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Vorläufig erfasster Zeitwert in TUSD zum Erstkonsolidierungszeitpunkt Vorläufig erfasster Zeitwert in T€ zum Erstkonsolidierungszeitpunkt
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 22.683 20.332
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 32.290 28.942
Vorräte 27.133 24.321
Immaterielle Vermögenswerte 2.016 1.807
Sachanlagen 79.101 70.901
Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen 13.569 12.163
Sonstige Vermögenswerte 6.833 6.125
Finanzverbindlichkeiten - 26.237 - 23.518
Verbindlichkeiten aus transaktionsbezogenen Einmalzahlungen - 35.545 - 31.861
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 1.575 - 1.412
Sonstige Verbindlichkeiten - 15.314 - 13.726
Erworbenes Nettovermögen 104.954 94.074
Gegenleistung für den Erwerb der Anteile 860.365 771.179
Geschäfts- oder Firmenwert 755.411 677.105

Der (vorläufige) Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 755,4 Mio. USD (677,1 Mio. €) ergibt sich aus Synergie- und Ertragspotenzialen, die aus der Eingliederung des operativen Geschäfts in den Symrise Konzern erwartet werden.

Die Erstkonsolidierung der ADF/IDF Gruppe ist noch als vorläufig anzusehen und basiert auf Schätzungen, die Gegenstand von Nachbearbeitungen sind, um Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bereits existierten, zu berücksichtigen.

Im Segment Nutrition sind im Jahr 2019 einmalige, nicht wiederkehrende Erwerbsnebenkosten für die Akquisition und Integration in Höhe von 16,3 Mio. € im operativen Ergebnis in den Vertriebskosten (1,1 Mio. €) und in den Verwaltungskosten (15,2 Mio. €) erfasst. Im Finanzergebnis ist in Höhe von 10,4 Mio. € ein positiver Sondereffekt aus der Absicherung zum Kauf von USD im Zusammenhang mit dieser Akquisition enthalten.

Seit dem Erwerbszeitpunkt trugen die erworbenen Unternehmen mit 32,0 Mio. € zum Umsatz und mit 5,9 Mio. € zum Konzernjahresüberschuss bei. Unter der Annahme, dass der Unternehmenserwerb bereits zum 1. Januar 2019 erfolgt wäre, hätten die Konzernumsatzerlöse 3.567,8 Mio. € und der Konzernjahresüberschuss 334,5 Mio. € betragen. Die Pro-Forma-Zahlen wurden im Wege der Schätzung ermittelt. Dabei wurden vereinfachende Annahmen zugrunde gelegt.

2.5 Darstellung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die Tochtergesellschaften der Symrise AG führen ihre Bücher in der jeweiligen funktionalen Währung. Die funktionale Währung ist die Währung, in der überwiegend Zahlungsmittel erwirtschaftet beziehungsweise verwendet werden. Da die Konzerngesellschaften ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist die funktionale Währung regelmäßig die jeweilige Landeswährung, in einem Ausnahmefall der US-Dollar. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Stichtagskurs am Periodenende umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge werden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden ergebnisneutral als "kumulierte Währungskursdifferenzen" im Eigenkapital ausgewiesen.

Soweit die Abwicklung eines monetären Postens in Form einer ausstehenden Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellt dieser einen Teil einer Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral als "kumulierte Währungskursdifferenzen" im Eigenkapital erfasst und bei einer Veräußerung oder Tilgung der Nettoinvestition vom sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Eigenkapitalbestandteile werden mit historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet. Hieraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral als "kumulierte Währungskursdifferenzen" im Eigenkapital ausgewiesen. Beim Ausscheiden von Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis oder bei Verringerung der Beteiligung durch Verkauf, Kapitalherabsetzung oder Liquidation werden die "kumulierten Währungskursdifferenzen", die bis zu diesem Zeitpunkt ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in der gleichen Periode (anteilig) in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den am Tag der Transaktion gültigen Wechselkursen in die entsprechenden funktionalen Währungen der Tochterunternehmen umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum Stichtagskurs bewertet. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Die sich aus der operativen Tätigkeit ergebenden Währungseffekte werden innerhalb der Herstellungskosten, Effekte aus der Finanzierungstätigkeit innerhalb des Finanzergebnisses erfasst.

Die Wechselkurse zum Euro der für den Symrise Konzern wichtigsten Währungen haben sich wie folgt verändert:

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Stichtagskurs = 1 € Durchschnittskurs = 1 €
Währung 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019 2018 2019
--- --- --- --- --- ---
Brasilianischer Real BRL 4,445 4,516 4,305 4,415
Chinesischer Renminbi CNY 7,860 7,819 7,805 7,734
Britisches Pfund GBP 0,897 0,847 0,885 0,878
Mexikanischer Peso MXN 22,520 21,197 22,708 21,555
US-Dollar USD 1,145 1,123 1,181 1,120

RECHNUNGSLEGUNG IN HOCHINFLATIONSLÄNDERN (HYPERINFLATION)

Die Abschlüsse von ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung die Währung eines Hochinflationslandes ist, werden vor der Umrechnung in Euro und vor Konsolidierung in Höhe der aus der Inflation resultierenden Kaufkraftveränderung angepasst. Nicht-monetäre Bilanzposten, die zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge werden ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung im Abschluss auf Basis eines allgemeinen Preisindexes bilanziert. Monetäre Posten werden nicht angepasst. Sämtliche Bestandteile des Eigenkapitals werden vom Zeitpunkt ihrer Zuführung anhand eines allgemeinen Preisindexes korrigiert. Eine Berichtigung der Vorjahreszahlen des Konzernabschlusses hat gemäß IAS 21.42 (b) nicht zu erfolgen. Alle Bilanzposten sowie die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet.

UMSATZREALISIERUNG

Als Umsatzerlöse für Waren und Erzeugnisse mit Kunden werden die Zeitwerte der erhaltenen oder erwarteten Gegenwerte abzüglich Retouren, Preisnachlässen und Rabatten sowie Abgrenzungen für Corelist-Zahlungen ausgewiesen. Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die Waren und Erzeugnisse erhält und damit über die Fähigkeit verfügt, über die Nutzung zu bestimmen und den Nutzen daraus zu ziehen (Kontrollübergang) und die Höhe der realisierbaren Umsatzerlöse verlässlich ermittelt werden kann. Der Zeitpunkt des Kontrollübergangs bestimmt sich unverändert nach den geltenden INCOTERMs. Die Transaktionspreise und damit die Höhe der Umsatzerlöse bestimmen sich nach den Einzelveräußerungspreisen unter Berücksichtigung der zuvor genannten variablen Gegenleistungen. Keine Umsatzerlöse werden ausgewiesen, wenn wesentliche Risiken bezüglich des Erhalts der Gegenleistung oder einer möglichen/wahrscheinlichen Warenrückgabe bestehen. Preisnachlässe und Boni werden gemäß dem wahrscheinlichsten Betrag geschätzt und monatlich überwacht. Eine Erfassung erfolgt nur dann, wenn es höchst unwahrscheinlich ist, dass diese Bestandteile in einer späteren Berichtsperiode wieder storniert werden. Corelist-Zahlungen werden über die Laufzeit der Corelist-Vereinbarung ergebniswirksam erfasst. Hinsichtlich einer verbleibenden Leistungsverpflichtung macht Symrise zulässigerweise und aus Gründen praktischer Erleichterung von der Ausnahmeregelung gemäß IFRS 15.121 (a) bei einer erwarteten Vertragslaufzeit von maximal zwölf Monaten Gebrauch.

ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen werden als sonstige betriebliche Erträge in den Zeiträumen erfasst, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendungen kompensiert werden sollen.

LEASING

Gemäß IFRS 16 liegt ein Leasingverhältnis vor, wenn ein Vertrag das Recht einräumt, den Nutzen eines bestimmten Vermögenswerts über einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Die Bilanzierung beim Leasingnehmer nach IFRS 16 erfolgt auf der Basis eines Nutzungsrechtsmodells (Right-of-Use Model). In der Bilanz des Leasingnehmers sind Vermögenswerte für die Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen anzusetzen. Die bisherigen Aufwendungen für operative Leasingverhältnisse werden durch Abschreibungen der Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten aus dem Leasingverhältnis ersetzt. Die Bilanzierung beim Leasinggeber erfuhr durch IFRS 16 keine so weitreichenden Änderungen wie die Bilanzierung beim Leasingnehmer.

Seit dem 1. Januar 2019 erfasst Symrise als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Diese Zahlungsverpflichtungen beinhalten feste Zahlungen abzüglich etwaiger Leasinganreize, de facto feste Zahlungen, variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien, den Preis für als hinreichend sicher eingeschätzte Ausübungen von Kaufoptionen und etwaige Vertragstrafen bei vorzeitiger Kündigung. Leasingzahlungen werden grundsätzlich mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der jeweiligen Konzerngesellschaft abgezinst. In dessen Bestimmung geht ein laufzeitäquivalenter Basiszinssatz ein. Bei Symrise wird dieser basierend auf Zinsstrukturkurven von Staatsanleihen (oder vergleichbaren Anleihen öffentlicher Institutionen) des jeweiligen Landes separat für Laufzeiten bis einschließlich 30 Jahre ermittelt. Liegen derartige Informationen nicht vor, wird der entsprechende Basiszins individuell unter Verwendung von anerkannten finanzmathematischen Methoden abgeleitet. Darüber hinaus enthält der Grenzfremdkapitalzinssatz eine Kreditrisikoprämie; auf vermögenswertspezifische Anpassungen wird hingegen bei Symrise verzichtet, da sie bei der derzeitigen Finanzierungsstruktur generell unüblich sind. Nutzungsrechte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Erstbewertung umfasst den Betrag, der sich aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverpflichtung ergibt. Darüber hinaus werden bei oder vor Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize, anfängliche direkte Kosten und Rückbauverpflichtungen berücksichtigt. Das Nutzungsrecht wird planmäßig linear abgeschrieben, wobei der Abschreibungszeitraum der kürzere Zeitraum aus Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Leasinggegenstands ist. Die Vermögenswerte für Nutzungsrechte werden unter den Sachanlagen ausgewiesen; diese schließen auch die Nutzungsrechte aus bisher als Finanzierungsleasing klassifizierten Verträgen ein. Die Befreiung zur bilanziellen Erfassung von Leasingverträgen, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten ab dem Datum der erstmaligen Nutzung endet, und solchen über geringwertige Vermögenswerte wird in Anspruch genommen, so dass Zahlungen stattdessen linear als Aufwand in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst werden. Separate Leasingkomponenten sind zwingend separat zu erfassen und zu bewerten, das Wahlrecht zur Anwendung des Portfolio-Ansatzes wird nicht ausgeübt. Das Wahlrecht zur Separierung von Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten wird ausschließlich bei Immobilien- und Fahrzeugleasingverträgen in Anspruch genommen. Eine Reihe von Leasingverträgen enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, um dem Konzern größtmögliche betriebliche Flexibilität zu bieten. Zur Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die den wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung beziehungsweise Nicht-Ausübung von Optionen beurteilen. Laufzeitänderungen werden nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Von dem Wahlrecht, IFRS 16 auch für immaterielle Vermögenswerte beziehungsweise Nutzungsrechte an diesen anzuwenden, wird kein Gebrauch gemacht.

Bis zum 31. Dezember 2018 erfolgte die Bilanzierung und Bewertung von Leasingverhältnissen nach den Vorgaben von IAS 17. Diese sind im Folgenden beschrieben: Als Leasingverhältnis galt eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum übertragen hat. Es wurde zwischen Finanzierungsleasingverhältnissen und operativen Leasingverhältnissen unterschieden. Als Finanzierungsleasingverhältnis wurden Leasingtransaktionen behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum eines Vermögenswerts verbundenen Chancen und Risiken getragen hat. Alle anderen Leasingverhältnisse wurden als operatives Leasingverhältnis bezeichnet. War Symrise Leasingnehmer in einem Finanzierungsleasingverhältnis, wurde in der Bilanz der niedrigere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses aktiviert und gleichzeitig unter den finanziellen Verbindlichkeiten passiviert. Die Mindestleasingzahlungen setzten sich im Wesentlichen aus Finanzierungskosten und dem Tilgungsanteil der Restschuld, die nach der Effektivzinsmethode ermittelt wurden, zusammen. Der Leasinggegenstand wurde linear über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben. Von Symrise als Leasingnehmer geleistete Leasingzahlungen für operative Leasingverhältnisse wurden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst.

ERTRAGSTEUERN

Ertragsteuern umfassen laufende sowie latente Steuern. Ertragsteuern werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital oder direkt im Eigenkapital verrechnet werden.

Laufende Steuern sind die erwarteten Steuerzahlungen auf Basis des steuerpflichtigen Gewinns des laufenden Geschäftsjahres, bewertet mit dem am Bilanzstichtag geltenden Steuersatz. Außerdem werden hier Änderungen aus den Vorjahren erfasst, die zum Beispiel aufgrund von Betriebsprüfungen entstehen können.

Aufgrund der international ausgerichteten Geschäftstätigkeit von Symrise werden Erlöse in zahlreichen Ländern außerhalb Deutschlands erzielt und unterliegen dabei den sich ändernden Steuergesetzen der jeweiligen Rechtsordnungen. Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit umfasst zudem Transaktionen, bei denen die letztendlichen steuerlichen Folgen ungewiss sind, zum Beispiel Verrechnungspreise und Kostenumlageverträge zwischen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus sind die von Symrise gezahlten Ertragsteuern grundsätzlich Gegenstand von laufenden Betriebsprüfungen in- und ausländischer Steuerbehörden. Daher sind Ermessensausübungen für die Bestimmung seiner weltweiten Ertragsteuerrückstellungen erforderlich. Symrise hat die Entwicklung der ungewissen Steuerfestsetzungen auf der Basis der Auslegungen der derzeitigen Steuergesetze angemessen geschätzt. Diese Ermessensausübungen können wesentliche Auswirkungen auf die Ertragsteueraufwendungen, Ertragsteuerrückstellungen und den Gewinn nach Steuern haben.

Latente Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den steuerbilanziellen und den im IFRS-Konzernabschluss berücksichtigten Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die Ermittlung erfolgt nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode und beruht auf der Anwendung der in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt erwarteten Steuersätze. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen. Für Unterschiede aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts sowie von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die nicht aus Unternehmenserwerben resultieren und weder den Konzerngewinn noch das steuerliche Ergebnis beeinflussen, werden keine latenten Steuern gebildet. Für alle zu versteuernden temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen (sogenannte Outside Basis Differences) werden latente Steuern bilanziert, ausgenommen in dem Umfang, in dem Symrise in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern werden in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das Gesetzgebungsverfahren, das der Steuersatzänderung zugrunde liegt, weitgehend abgeschlossen ist.

Tatsächliche und latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden verrechnet, sofern ein durchsetzbares Recht existiert, laufende Steueransprüche und -verbindlichkeiten miteinander zu verrechnen und sie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde auf eine Gesellschaft erhoben werden. Latente Steueransprüche werden in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft zu versteuerndes Einkommen vorhanden sein wird, mit dem die abzugsfähigen temporären Differenzen, die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste sowie die noch nicht genutzten Steuergutschriften aufgerechnet werden können. In dem Umfang, in dem die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist, werden latente Steueransprüche gemindert. Dies erfordert, dass Symrise Schätzungen, Ermessensausübungen und Annahmen über die steuerlichen Gewinne jeder Konzerngesellschaft vornimmt. Bei der Beurteilung der Fähigkeit, latente Steueransprüche zu nutzen, berücksichtigt Symrise sämtliche verfügbaren Informationen einschließlich des in der Vergangenheit erzielten zu versteuernden Einkommens und des prognostizierten zu versteuernden Einkommens in den Perioden, in denen sich die latenten Steueransprüche voraussichtlich realisieren. Bei der Beurteilung des zukünftigen zu versteuernden Einkommens wurden die erwarteten Marktbedingungen sowie andere Tatbestände und Sachverhalte zugrunde gelegt. Jegliche Veränderung dieser zugrunde liegenden Tatbestände oder der Schätzungen und Annahmen könnte eine Anpassung des Saldos der latenten Steueransprüche erfordern. Weitere Informationen finden sich unter TZ 21.

ERGEBNIS JE AKTIE

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt.

Infolge der Ausgabe der Wandelanleihe im Jahr 2017 weicht das verwässerte vom unverwässerten Ergebnis ab. Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien um die Anzahl aller potenziell verwässernden Aktien berichtigt. Hierbei werden die Stammaktien berücksichtigt, die bei Ausübung der Wandlungsrechte aus der emittierten Wandelanleihe maximal auszugeben sind. Das auf die Aktionäre der Symrise AG entfallende Konzernergebnis wird um die im Zusammenhang mit der Wandelanleihe entstehenden Ergebniseffekte bereinigt.

UNTERNEHMENSERWERBE UND GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT

Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Diese beinhaltet die Erfassung von identifizierbaren Vermögenswerten (einschließlich der zuvor nicht bilanzierten immateriellen Vermögenswerte) und Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten, jedoch ungeachtet einer künftigen Restrukturierung) des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert.

Der Geschäfts- oder Firmenwert aus einem Unternehmenszusammenschluss ergibt sich als Überschuss des Zeitwerts der übertragenen Gegenleistung am Erwerbsstichtag des Unternehmenserwerbs über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung. Zur Bestimmung eines möglichen Wertminderungsbedarfs erfolgt mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest. Im Erwerbszeitpunkt wird der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, die von den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses voraussichtlich profitieren werden. Angefallene Erwerbsnebenkosten werden erfolgswirksam erfasst.

SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts aus einem Unternehmenserwerb entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerts umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten, die erforderlich sind, den Vermögenswert zu entwerfen, herzustellen und so vorzubereiten, dass er für den vom Management beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit ist.

Für die immateriellen Vermögenswerte wird festgestellt, ob sie eine bestimmte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Diese Beurteilung ist ermessensbehaftet, da der Zeitraum geschätzt wird, in dem der Vermögenswert voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nutzen bringt. Der Abschreibungszeitraum hat Auswirkungen auf die in den einzelnen Perioden erfassten Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Im Symrise Konzern gibt es zum Bilanzstichtag neben dem Geschäfts- oder Firmenwert keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung linear über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben:

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Immaterielle Vermögenswerte Nutzungsdauer
Software 2-10 Jahre
Rezepturen 5-25 Jahre
Markenrechte 6-40 Jahre
Kundenstämme 6-15 Jahre
Patente und sonstige Rechte 1-40 Jahre

Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden für immaterielle Vermögenswerte werden jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls prospektiv angepasst. Darüber hinaus wird der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten einmal jährlich auf Wertminderungsbedarf überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird, beziehungsweise häufiger, wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines immateriellen Vermögenswerts werden zum Veräußerungszeitpunkt als Unterschiedsbetrag aus dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst.

FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN

Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Aufwendungen für Forschungsaktivitäten werden in voller Höhe als Aufwand erfasst. Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen und beträchtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen. Aufwendungen für Entwicklungsaktivitäten werden aktiviert, wenn bestimmte, genau bezeichnete Voraussetzungen erfüllt sind: Eine Aktivierung ist immer dann erforderlich, wenn die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können, das Produkt technisch und wirtschaftlich realisierbar sowie zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen, der auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdeckt, wahrscheinlich ist. Darüber hinaus muss Symrise die Absicht haben und über ausreichende Ressourcen verfügen, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Da eigene Entwicklungsprojekte häufig behördlichen Genehmigungsverfahren und anderen Unwägbarkeiten unterliegen, sind die Bedingungen für eine Aktivierung in der Regel erst zum Ende eines Projekts erfüllt, so dass ein Großteil der angefallenen Entwicklungsaufwendungen ergebniswirksam erfasst wird und infolgedessen der Umfang der aktivierten Aufwendungen eher gering ist. Eine nachträgliche Umklassifizierung bereits ergebniswirksam erfasster Aufwendungen darf nicht vorgenommen werden.

Die Bestimmung, ob Aktivitäten als Forschungs- oder als Entwicklungsaktivitäten einzustufen und ob die Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte erfüllt sind, ist mit erheblichem Ermessen verbunden. Dies erfordert Annahmen über Marktbedingungen, Kundennachfrage und andere Entwicklungen in der Zukunft. Zur Beurteilung, ob der zu entwickelnde Vermögenswert in der Zukunft genutzt oder verkauft werden kann, hat die Unternehmensleitung unter anderem Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Zahlungsflüsse aus Vermögenswerten, über die anzuwendenden Zinssätze und über den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Zahlungsflüssen zu treffen.

SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Komponenten der Sachanlage wesentlich (gemessen an den gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten), setzt Symrise diese Komponenten einzeln an und schreibt sie getrennt ab. Abschreibungen werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung linear über die folgenden Nutzungsdauern erfasst:

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Sachanlagen Nutzungsdauer
Gebäude 3-50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3-25 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2-30 Jahre

Die Bestimmung der Nutzungsdauern ist ermessensbehaftet, da der Zeitraum geschätzt wird, in dem der Vermögenswert voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nutzen bringt. Der Abschreibungszeitraum hat Auswirkungen auf die in den einzelnen Perioden erfassten Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen.

Grund und Boden wird, soweit es sich nicht um im Wege des Erbbaurechts genutzte Grundstücke handelt, nicht planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung von Mietereinbauten erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer oder die Laufzeit des Mietvertrags, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Bei der Bestimmung des verwendeten Abschreibungszeitraums werden Mietverlängerungsoptionen berücksichtigt, sofern ihre Ausübung wahrscheinlich ist. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung einer Sachanlage werden zum Veräußerungszeitpunkt als Unterschiedsbetrag aus dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst.

FINANZINSTRUMENTE

Allgemeine Informationen

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Vertragspartner zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Vertragspartner zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehensforderungen, Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens sowie derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert. Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz erfasst, wenn dem berichtenden Unternehmen ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Der erstmalige Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten anfallen, werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Unverzinsliche oder unterverzinsliche Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse angesetzt. Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten enthalten Wertminderungen und Zuschreibungen, Zinserträge und -aufwendungen, Dividenden sowie Gewinne und Verluste aus dem Abgang solcher Vermögenswerte. Dividenden erfasst Symrise bei Realisierung als Ertrag. Zinserträge werden auf Basis der Effektivzinsmethode erfasst. Bei Abgang eines Vermögenswerts werden weder Dividenden- noch Zinserträge in die Berechnung des Nettogewinns oder -verlusts einbezogen.

Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert und setzen sich aus originären Verbindlichkeiten und den negativen beizulegenden Zeitwerten von derivativen Finanzinstrumenten zusammen. Originäre Verbindlichkeiten umfassen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, gegenüber institutionellen und privaten Investoren, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Originäre Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn das berichtende Unternehmen eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung beziehungsweise zum Wert der erhaltenen Zahlungsmittel abzüglich gegebenenfalls angefallener Transaktionskosten.

Nach IFRS 9 werden Finanzinstrumente in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FAAC/ FLAC)", "als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI)" oder "als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)" unterteilt. Damit ein finanzieller Vermögenswert die Kriterien für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder für eine FVOCI-Bewertung erfüllt, muss er Zahlungsflüsse generieren, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Diese Beurteilung erfolgt auf der Ebene des Finanzinstruments. Weiterhin hängt die Klassifizierung vom Geschäftsmodell ab, in dessen Rahmen der finanzielle Vermögenswert gehalten wird. Das Geschäftsmodell spiegelt wider, wie das berichtende Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte verwaltet, um Zahlungsflüsse zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Zahlungsflüsse durch die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsflüsse, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder beides. Die Überprüfung des Geschäftsmodells erfolgt bei Symrise anhand von Szenarien, deren Eintreten Symrise nach vernünftiger Einschätzung erwarten kann.

Symrise macht von der Möglichkeit grundsätzlich keinen Gebrauch, finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die prinzipiell zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten sind, beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (bedingte Fair Value-Option) oder Eigenkapitalinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair Value-Option).

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind, zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksam oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen und Risiken übertragen werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Derivative Finanzinstrumente

Symrise hält derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken. Dazu gehören auch Währungsrisiken aus Unternehmenserwerben. Zu spekulativen Zwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und erstmals zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem ein derivatives Finanzinstrument vertraglich vereinbart wird. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst.

Cashflow Hedge

Symrise designiert bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente, um die Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die mit höchstwahrscheinlich erwarteten Transaktionen verbunden sind, die aus Änderungen insbesondere von Fremdwährungskursen resultieren. Die Sicherung des Währungsrisikos erfolgt rollierend über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten bis zu einer maximalen Sicherungsquote von 75 % der offenen Währungsposition in einer Gesellschaft.

Sofern die Voraussetzungen des IFRS 9 für die Anwendung des Cashflow Hedge Accountings vorliegen, werden die kumulierten Bewertungsgewinne/-verluste zunächst erfolgsneutral in der Cashflow Hedge-Rücklage, die Teil der sonstigen Rücklagen ist, erfasst und in der Periode erfolgswirksam umgegliedert, in der das gesicherte Grundgeschäft das Periodenergebnis beeinflusst. Entsprechend dem gesicherten Grundgeschäft (Fremdwährungsforderung oder -verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen) werden die Bewertungsgewinne/-verluste aus dem derivativen Finanzinstrument in die Umsatzerlöse beziehungsweise Herstellungskosten umgegliedert. Dort saldieren sie sich mit den tatsächlichen Währungsgewinnen und -verlusten des operativen Geschäfts. Sofern es sich bei der Sicherung der Währungsrisiken um die Sicherung von Finanzierungstätigkeiten handelt, werden die Bewertungsgewinne und -verluste im Finanzergebnis erfasst. Basiert die ökonomische Sicherungsabsicht seitens Symrise auf dem Kauf eines Geschäftsbetriebs ("Business"), handelt es sich um einen nicht-finanziellen Sachverhalt. Mit Abschluss des Unternehmenserwerbs werden die bis dahin im sonstigen Ergebnis aufgelaufenen Bewertungseffekte gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht.

Durch die Anwendung von Cashflow Hedges wird der Einfluss der Wechselkurseffekte gemindert. Die Anforderungen des IFRS 9 an die Anwendung des Hedge Accountings werden von Symrise wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel sowie Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählen sowohl die konkrete Zuordnung des Absicherungsinstruments zu der erwarteten Fremdwährungsforderung/-verbindlichkeit als auch die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden mittels der kumulierten Dollar Offset-Methode fortlaufend auf ihre Effektivität hin überwacht; sollte eine Hedge-Beziehung ineffektiv werden, würde diese umgehend erfolgswirksam aufgelöst.

Auch wenn einige Devisentermingeschäfte nicht als Cashflow Hedge Accounting abgebildet werden, so stellen diese bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Absicherung gegen Währungsschwankungen dar. In diesen Fällen gleichen sich die Bewertungseffekte des derivativen Finanzinstruments mit den Effekten aus der Bewertung der Fremdwährungsforderung beziehungsweise -verbindlichkeit innerhalb der Herstellungskosten aus.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Forderungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Forderungen werden -gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode -mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Zugangs abzüglich Wertminderungen bewertet. Sonstige langfristige Forderungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen umfassen Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und kurzfristige liquide Anlagen, die jederzeit in einen festgelegten Betrag umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Zahlungsmittel werden prinzipiell zu fortgeführten Anschaffungskosten und kurzfristige Einlagen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aufgrund des externen Kreditratings der jeweiligen Gegenseite betrachtet Symrise seine Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen als risikoarm.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Schuldinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu halten, um die vertraglichen Zahlungsflüsse zu vereinnahmen, sofern das Schuldinstrument auch die Zahlungsstrombedingung erfüllt. Die Zahlungsstrombedingung ist erfüllt, wenn die Zahlungsflüsse ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI), wenn sie im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsflüsse und der Verkauf finanzieller Vermögenswerte ist. Zudem muss die Zahlungsstrombedingung erfüllt sein. Nach IFRS 9 sind Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (FVTPL), wenn diese weder im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Zahlungsflüsse zu vereinnahmen, noch im Rahmen eines Geschäftsmodells, dessen Zielsetzung erfüllt wird, wenn vertragliche Zahlungsflüsse vereinnahmt und finanzielle Vermögenswerte verkauft werden.

Eigenkapitalinstrumente erfüllen nicht die Zahlungsstrombedingungen, da die aus solchen Instrumenten resultierenden Zahlungsflüsse nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Sie werden daher erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Bewertungsänderungen damit im Periodenergebnis erfasst (FVTPL).

Sonstige finanzielle Vermögenswerte werden entsprechend der vom Management geplanten Veräußerungsabsicht als kurz- oder langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.

Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Die Bestandteile eines von der Gesellschaft emittierten, zusammengesetzten Instruments (Wandelanleihe) werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen getrennt als Finanzverbindlichkeit und als Eigenkapitalinstrument erfasst. Zum Ausgabezeitpunkt wird der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente anhand der für vergleichbare, nicht wandelbare Instrumente geltenden Marktverzinsung ermittelt. Dieser Betrag wird als finanzielle Verbindlichkeit auf Basis fortgeführter Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bis zur Erfüllung bei Wandlung oder Fälligkeit des Instruments bilanziert. Die als Eigenkapital klassifizierte Wandeloption wird durch Subtraktion des beizulegenden Zeitwerts der Fremdkapitalkomponente vom Gesamtwert der Wandelanleihe bestimmt. Der resultierende Wert abzüglich der Ertragsteuereffekte wird als Teil des Eigenkapitals erfasst und unterliegt in der Folge keiner Bewertung. Durch die Ausübung oder das Auslaufen der Wandeloption entstehen keine Gewinne oder Verluste. Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Instrument stehen, werden auf die Fremd- und Eigenkapitalkomponente in Relation zu der Verteilung der Nettoerlöse aufgeteilt. Die der Eigenkapitalkomponente zuzurechnenden Transaktionskosten werden unter Berücksichtigung der darauf entfallenden Steuern direkt im Eigenkapital erfasst. Die der Fremdkapitalkomponente zuzurechnenden Transaktionskosten sind im Buchwert der Verbindlichkeit enthalten und werden über die Laufzeit der Wandelanleihe unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert.

VORRÄTE

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufswert abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und der notwendigen Vertriebskosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen die Kosten für die Anschaffung der Vorräte, Herstellungs- und Weiterverarbeitungskosten sowie sonstige Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Rohstoffe werden zu Anschaffungskosten mit dem gewichteten Durchschnittspreis bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse beziehungsweise Leistungen werden mit Material- und Lohneinzelkosten sowie sonstigen Einzelkosten und angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten basierend auf der normalen Auslastung der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten bewertet.

PENSIONEN UND ANDERE LEISTUNGEN NACH BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Die Konzerngesellschaften verfügen über verschiedene Pensionspläne, die auf die jeweiligen landesspezifischen Regularien und Praktiken ausgerichtet sind. Darüber hinaus bestehen Zusagen, bestimmte zusätzliche medizinische Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringen.

Bei Versorgungsplänen wird zwischen beitragsorientierten und leistungsorientierten Plänen unterschieden. Ein beitragsorientierter Plan ist ein Plan, auf dessen Basis eine Gesellschaft bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest vereinbarte Beiträge in andere Körperschaften einzahlt und keine weitere rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht, darüber hinausgehende Beträge zu zahlen. Verpflichtungen in Bezug auf Beiträge für beitragsorientierte Pläne werden zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nach betroffenen Funktionsbereichen in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst. Leistungsorientierte Pläne umfassen alle Pensionspläne, die nicht beitragsorientiert sind. Die Ansprüche aus leistungsorientierten Plänen werden mit dem versicherungsmathematischen Barwert der erdienten Anwartschaft individuell für jeden Plan berechnet, indem der Betrag für künftige Pensionsleistungen, auf welche die Arbeitnehmer während der laufenden und in vorherigen Berichtsperioden eine Anwartschaft erdient haben, geschätzt wird; diese Pensionsleistung wird zur Ermittlung ihres Barwerts abgezinst. Die Berechnung wird jährlich durch Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) vorgenommen.

Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeitsraten, künftige Rentensteigerungen sowie Kostensteigerungen für medizinische Versorgungsleistungen und ist daher mit erheblichem Ermessen verbunden. Die Abzinsungsfaktoren sind auf Grundlage der Renditen, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen mit entsprechender Laufzeit und in entsprechender Währung erzielt werden, zu bestimmen. Falls solche Renditen nicht verfügbar sind, basieren die Abzinsungsfaktoren auf Marktrenditen von Regierungsanleihen. Aufgrund einer schwankenden Markt- und Wirtschaftslage kann die tatsächliche Entwicklung von den zugrunde gelegten Prämissen abweichen, was wesentliche Auswirkungen auf die Verpflichtung für Pensionen und sonstige Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben kann. Wegen der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen großen Unsicherheiten.

Sind die Leistungsansprüche durch Planvermögen gedeckt, wird der beizulegende Zeitwert dieses Vermögens mit dem Anwartschaftsbarwert verrechnet. Der Nettobetrag wird als Pensionsverpflichtung oder Vermögenswert bilanziert. Übersteigt das Planvermögen die entsprechende Verpflichtung aus der Pensionszusage, wird der darüber hinausgehende Betrag unter Berücksichtigung der Obergrenze für Vermögenswerte als sonstige Forderung ausgewiesen (sogenannte Vermögenswertbegrenzung). Veränderungen des Barwerts einer Leistungsverpflichtung aufgrund von Arbeitsleistungen (Dienstzeitaufwand) werden unverzüglich ergebniswirksam im operativen Ergebnis erfasst. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen sowie gleichfalls auf Basis des Diskontierungszinssatzes ermittelte Erträge aus Planvermögen werden im Finanzergebnis erfasst. Neubewertungen der Verpflichtungen beinhalten versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen beziehungsweise aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, Änderungen in der Rendite des Planvermögens und Veränderungen aus der Vermögenswertbegrenzung. Sie werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital in der Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) ausgewiesen.

SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Eine Rückstellung wird gebildet, wenn mehr dafür als dagegen spricht, dass eine gegenwärtige gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Höhe der Rückstellung wird regelmäßig angepasst, wenn neue Erkenntnisse vorliegen oder veränderte Rahmenbedingungen bestehen. Die Bestimmung von Rückstellungen ist in erheblichem Maße mit Einschätzungen verbunden.

Symrise ist in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Verfahren konfrontiert. Diese Verfahren können dazu führen, dass Symrise straf- oder zivilrechtliche Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Symrise überprüft den Status jedes Sachverhalts mindestens auf vierteljährlicher Basis und nimmt eine Beurteilung des potenziellen finanziellen und geschäftlichen Risikos vor. Bei der Bestimmung, ob und wenn ja, in welcher Höhe eine Rückstellung für eine Rechtsstreitigkeit zu bilden oder eine Angabe als Eventualverbindlichkeit erforderlich ist, sind erhebliche Ermessensausübungen erforderlich. Aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf diese Sachverhalte basieren die Rückstellungen auf den bestmöglichen Informationen, die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbar sind.

Symrise gewährt langfristige Vergütungsprogramme mit Barausgleich. Bei der Schätzung der beizulegenden Zeitwerte unserer anteilsorientierten Vergütungen greift Symrise auf Annahmen zurück, die sich unter anderem auf die erwartete Volatilität eines künftigen Aktienindexes von Vergleichsunternehmen der Duftstoff- und Aromenindustrie sowie Zulieferern und Unternehmen der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie beziehen. Darüber hinaus hängt die Höhe des finalen Auszahlungsbetrags für diese Vergütungsprogramme vom Kurs der Symrise Aktie im Vergleich zu diesem Aktienindex zum vereinbarten Stichtag ab. Die Annahmen des Optionspreismodells haben Auswirkungen auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts und damit auf die Höhe und die zeitliche Verteilung unserer Aufwendungen für langfristige Vergütungsprogramme. Änderungen dieser Faktoren können die Schätzung der beizulegenden Zeitwerte und die künftigen Auszahlungen wesentlich beeinflussen. Weitere Informationen hierzu finden sich im Vergütungsbericht des Lageberichts.

Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert der erwarteten Erfüllungsbeträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Zur Abzinsung werden regelmäßig aktualisierte Zinssätze für sichere Anlagen verwendet. Zuführungen zu den Rückstellungen werden grundsätzlich erfolgswirksam in der jeweiligen Aufwandskategorie der betroffenen Funktionen berücksichtigt. Ein bei der Erfüllung der Verpflichtung positiver oder negativer entstandener Differenzbetrag zum Buchwert wird unter den jeweiligen Funktionsaufwendungen erfasst. Soweit es sich um periodenfremde positive Differenzbeträge handelt, werden diese unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

WERTMINDERUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Symrise hat für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Ansatz gewählt, das heißt die Wertminderung wird auf Basis des über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verlusts ermittelt. Bei der Analyse der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zunächst die Zahlungsfähigkeit einzelner Kunden betrachtet und es werden Wertberichtigungen für einzelne Kundensalden gebucht, wenn es wahrscheinlich erscheint, dass die vertraglich vereinbarte Forderung nicht gezahlt wird. Anschließend werden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Wertberichtigungen auf Basis homogener Forderungsklassen gebildet, die sich nach dem verbundenen Ausfallrisiko, den in der Vergangenheit festgestellten Forderungsausfällen, aber auch nach den allgemeinen Marktbedingungen wie Handelsembargos oder Naturkatastrophen richten. Symrise bildet eine pauschalierte Einzelwertberichtigung zur Berücksichtigung von Wertminderungen für ein Forderungsportfolio, wenn Symrise der Ansicht ist, dass das Alter der Forderungen einen Anhaltspunkt dafür liefert, dass es wahrscheinlich ist, dass ein Verlust eingetreten ist oder die ausstehenden Zahlungen nicht oder nicht vollständig eingezogen werden können.

Um eine Wertminderung objektiv nachweisbar festzustellen, werden Informationen über erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Vertragsbrüche, Zugeständnisse an den Kunden aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe im Zusammenhang mit dessen finanziellen Schwierigkeiten, eine (wahrscheinliche) Insolvenz oder eine Sanierungsnotwendigkeit des Schuldners herangezogen. Beobachtbare Daten zeigen, dass eine messbare Minderung der erwarteten künftigen Zahlungsströme einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten seit erstmaligem Ansatz eingetreten ist, obwohl die Minderung nicht einem einzelnen finanziellen Vermögenswert der Gruppe zugerechnet werden kann (pauschalierte Einzelwertberichtigung). Ergibt sich in den Folgeperioden, dass die Gründe für die Wertminderung nicht mehr vorliegen, wird eine erfolgswirksame Wertaufholung erfasst. Sofern eine Forderung als uneinbringlich eingestuft wird, erfolgt die entsprechende Ausbuchung. Die Beurteilung der Einbringlichkeit von Forderungen umfasst Einschätzungen und Beurteilungen hinsichtlich des Eintritts und der Höhe eines Forderungsausfalls. In der Vergangenheit festgestellte Forderungsausfälle sind möglicherweise nicht repräsentativ. Änderungen unserer Schätzungen in Bezug auf die Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen können wesentliche Auswirkungen auf die in unserem Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und Aufwendungen haben.

Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen. Wertberichtigungen werden unter den Vertriebskosten erfasst. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Aufgrund unterschiedlicher operativer Segmente sowie unterschiedlicher regionaler Rahmenbedingungen obliegt diese Beurteilung den einzelnen Finanzverantwortlichen.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden zu jedem Berichtszeitpunkt bewertet, um festzustellen, ob es eine objektive Grundlage für eine Erhöhung des Ausfallrisikos gibt. Dies gilt ebenfalls für die kurzfristigen Einlagen mit einer Fälligkeit bis zu drei Monaten.

Gemäß dem allgemeinen Ansatz muss eine Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle basierend auf zwei Schritten erfasst werden: Für Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, ist eine Risikovorsorge in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird. Für Finanzinstrumente, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, ist eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zu erfassen. Dies ist unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt. Eine Erhöhung des Kreditrisikos tritt ein, wenn es objektive Hinweise gibt, dass ein oder mehrere Vorkommnisse einen negativen Einfluss auf die zukünftigen Zahlungsflüsse dieses Vermögenswerts haben könnten.

Eine Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden, wird aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsflüsse nach Abzinsung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz berechnet. Eine Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, wird anhand des beizulegenden Zeitwerts berechnet.

Einzelne wesentliche finanzielle Vermögenswerte werden individuell hinsichtlich einer möglichen Wertberichtigung überprüft. Die verbleibenden finanziellen Vermögenswerte werden in Gruppen mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen zusammengefasst und bewertet.

Nicht-finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass ein nicht-finanzieller Vermögenswert einer Wertminderung unterliegt. Der Buchwert wird auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen darauf hinweisen, dass der Buchwert nicht mehr durch den erzielbaren Betrag gedeckt wird. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, wird eine Schätzung des erzielbaren Betrags vorgenommen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten (Level 3) und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert wertgemindert, das heißt auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Zahlungsflüsse unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen werden in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts entsprechen.

An jedem Abschlussstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist wieder zuzuschreiben, wenn der erzielbare Betrag als Folge einer Schätzungsänderung seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands über dem Buchwert des Vermögenswerts liegt. Die Wertaufholung darf die fortgeführten Anschaffungskosten, die sich ergeben hätten, wenn in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre, nicht übersteigen. Sie ist unmittelbar im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, wird die planmäßige Abschreibung gegebenenfalls für künftige Berichtsperioden angepasst, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts abzüglich eines etwaigen Restwerts systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Wertberichtigungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert wird gemäß IAS 36 mindestens einmal im Jahr untersucht. Symrise nimmt die jährliche Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Werthaltigkeit grundsätzlich zum 30. September vor. Sofern Ereignisse oder geänderte Rahmenbedingungen auf einen Wertberichtigungsbedarf hinweisen, erfolgt die Untersuchung auch häufiger. Zur Prüfung der Werthaltigkeit ist ein Geschäfts- oder Firmenwert nach Zugang auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zu allokieren, die aus den Synergien des Unternehmenserwerbs Nutzen ziehen sollen. Jede Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und ist nicht größer als ein Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8. Im Symrise Konzern wurden drei berichtspflichtige Segmente und zahlungsmittelgenerierende Einheiten - Scent & Care, Flavor und Nutrition -zur Allokation des Geschäfts- oder Firmenwerts identifiziert.

Die Wertberichtigung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Level 3) und Nutzungswert. Beide Werte beruhen auf abgezinsten Zahlungsflüssen (Discounted Cashflow-Verfahren). Übersteigt einer der beiden Werte den Buchwert, ist es nicht notwendig, beide Werte zu ermitteln. Bei Symrise lagen die ermittelten beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten über den entsprechenden Buchwerten, so dass auf die Ermittlung von Nutzungswerten verzichtet werden konnte. Die Zahlungsflüsse werden aus der Unternehmensplanung abgeleitet und beruhen im Wesentlichen auf Annahmen zu künftigen Absatzpreisen beziehungsweise -mengen und Kosten unter Berücksichtigung veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung individueller, aus jeweiligen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Der Planung liegt ein Detailplanungszeitraum für die Geschäftsjahre 2020 bis 2024 zugrunde. Zur Bemessung der ewigen Rente wurde eine Wachstumsrate von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) zugrunde gelegt. Die ermittelten Zahlungsflüsse wurden mit einem gewichteten Kapitalkostensatz nach Steuern (WACC) in Höhe von 5,93 % für Scent & Care, 5,56 % für Flavor und 6,45 % für Nutrition (2018: 6,62 % für Scent & Care, 6,23 % für Flavor und 6,74 % für Nutrition) diskontiert. Der WACC vor Steuern belief sich auf 7,75 % für Scent & Care, 7,08 % für Flavor und 8,06 % für Nutrition. Die Gewichtung der Eigen- und Fremdkapitalkosten erfolgte mit einer Kapitalstruktur, die aus einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen abgeleitet wurde. Für die Ermittlung der Eigen- und Fremdkapitalkosten wurde auf Kapitalmarktdaten und auf Daten vergleichbarer Unternehmen abgestellt. Es werden daher diverse Annahmen und Schätzungen über zukünftige Zahlungsflüsse verwendet, die komplexer Natur und mit erheblichen Ermessensausübungen und Annahmen hinsichtlich künftiger Entwicklungen verbunden sind sowie durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden. Daher können die tatsächlichen Zahlungsflüsse und Werte erheblich von den prognostizierten künftigen Zahlungsflüssen und Werten abweichen, die anhand der abgezinsten Zahlungsströme ermittelt wurden. Wenngleich Symrise der Auffassung ist, dass die in der Vergangenheit getroffenen Annahmen und Schätzungen angemessen sind, könnten abweichende Annahmen und Schätzungen unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Außerdem werden die Ergebnisse der Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte von der Aufteilung dieser Geschäfts- oder Firmenwerte auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten beeinflusst.

Liegt der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Verluste aus Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte dürfen in späteren Perioden nicht aufgeholt werden.

Im Geschäftsjahr lagen keine Anzeichen für eine Wertminderung vor. Symrise hat bei der Durchführung des Wertminderungstests verschiedene Sensitivitätsanalysen für möglich gehaltene Änderungen des WACC oder der geplanten Umsatzentwicklung vorgenommen. Diese Variation der Bewertungsparameter hat ebenfalls keinen Wertminderungsbedarf bei den aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerten ergeben.

ERMITTLUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS

Eine Vielzahl von Bilanzierungsgrundsätzen setzt die Ermittlung eines beizulegenden Zeitwerts für finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten voraus. Die beizulegenden Zeitwerte wurden anhand der nachfolgend dargestellten Methoden ermittelt. Weitere Informationen hinsichtlich der Annahmen für die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten werden in den spezifischen Anhangangaben für bestimmte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten aufgeführt.

Finanzinstrumente -allgemeine Grundsätze

Die zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren werden nach IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" in drei Level eingeteilt:

Inputfaktoren im Level 1 sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierte (nicht berichtigte) Preise.
Inputfaktoren im Level 2 sind andere als die auf Level 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.
Inputfaktoren im Level 3 sind Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit nicht beobachtbar sind.

Sachanlagen

Der beizulegende Zeitwert für Sachanlagen, die aus einem Unternehmenszusammenschluss resultieren, basiert auf Marktwerten. Der Marktwert einer Immobilie ist der geschätzte Wert, zu dem die Immobilie am Tag der Bewertung verkauft werden könnte, vorausgesetzt es würde zu einer Transaktion zwischen einem kaufbereiten Käufer und einem verkaufsbereiten Verkäufer kommen, bei der beide Parteien wissentlich, umsichtig und ohne Zwang agieren und angemessene Marketingaktivitäten vorausgegangen sind. Der Marktwert von Gegenständen aus Anlagen, Ausstattung, Inventar und Zubehör basiert auf Preisangeboten für vergleichbare Gegenstände.

Immaterielle Vermögenswerte

Der beizulegende Zeitwert von immateriellen Vermögenswerten wie zum Beispiel Rezepturen und Technologien, Kundenstämmen oder Markenrechten, die im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben wurden, basiert auf den abgezinsten geschätzten Lizenzgebühren, die durch das Eigentum an den Rezepturen und Technologien oder Markenrechten vermieden werden, oder auf diskontierten Zahlungsflüssen, die aus der Nutzung dieser Vermögenswerte zu erwarten sind.

Vorräte

Der beizulegende Zeitwert für Vorräte, die aus einem Unternehmenserwerb resultieren, wird auf Grundlage des geschätzten Verkaufspreises im normalen Geschäftsgang abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Verkaufskosten sowie angemessener Gewinnmargen, die auf den erforderlichen Bemühungen zur Fertigstellung und Veräußerung der Vorräte basieren, ermittelt.

3. SEGMENTINFORMATIONEN

BESCHREIBUNG DER BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENTE

Im internen Berichtswesen bildet Symrise die Unternehmenstätigkeit im Wesentlichen differenziert nach Segmenten und Regionen ab. Auf Basis dieses internen Berichtswesens beurteilt der Vorstand, der als Hauptentscheidungsträger für den Erfolg der verschiedenen Segmente und die Allokation der Ressourcen verantwortlich ist, die Geschäftstätigkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten. Die operativen Segmente werden nach Geschäftsbereichen abgegrenzt. Die Organisation der drei berichtspflichtigen Segmente Scent & Care, Flavor und Nutrition erfolgt auf Produktbasis. Das Segment Scent & Care entwickelt, produziert und vertreibt Duftstoffe, Duftkompositionen, kosmetische Inhaltsstoffe sowie Mintaromen einschließlich spezifischer Applikationsverfahren für diese Stoffe. Die von Symrise im Bereich Scent & Care entwickelten Produkte und Applikationsverfahren dienen den Kunden bei der Herstellung von Parfüms, Körperpflege- und Kosmetikprodukten, Reinigungs- und Waschmitteln, Raumdüften und Mundpflegeprodukten. Das Segment Flavor entwickelt, produziert und vertreibt Aromen und funktionale Inhaltsstoffe, die bei der Herstellung von Nahrungsmitteln (würzige und süße Nahrungsmittel sowie Milchprodukte), Getränken und Gesundheitsprodukten zum Einsatz kommen. Das Segment Nutrition entwickelt, produziert und vertreibt neben funktionalen Inhaltsstoffen auch maßgeschneiderte Lösungen aus natürlichen Rohstoffen, die in Nahrungsmitteln und Getränken, Heimtiernahrung, Aquakulturen und Kosmetika eingesetzt werden. Die Segmentberichterstattung nach Regionen orientiert sich an dem Ort der Vermögenswerte. Verkäufe an Kunden erscheinen in der geografischen Region, in der der Kunde seinen Sitz hat. Für interne Berichtszwecke werden Länder zu den Regionen EAME (Europa, Afrika, Naher und Mittlerer Osten), Nordamerika, Asien/Pazifik und Lateinamerika zusammengefasst.

MESSGRÖSSEN DER SEGMENTE

Die interne Berichterstattung im Symrise Konzern basiert auf den in TZ 2.5 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach IFRS. Zwischen den Segmenten bestehen nur in unwesentlichem Umfang Transaktionen. Diese werden zu Marktpreisen abgerechnet und sind aus Wesentlichkeitsgründen nicht gesondert ausgewiesen. Der Außenumsatz stellt die Umsatzerlöse der drei Segmente mit Konzernexternen dar und damit in Summe die konsolidierten Umsätze des Symrise Konzerns. Die Erträge und Aufwendungen der Zentraleinheiten/-funktionen des Symrise Konzerns sind dabei entsprechend den Leistungs- beziehungsweise Nutzungsverhältnissen in den drei Segmenten Scent & Care, Flavor und Nutrition vollständig enthalten. Ergebnisbezogene Steuerungsgröße der Segmente ist dabei das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (EBITDA). Die jedem Segment direkt zurechenbaren Abschreibungen sind im Segmentbeitrag eingerechnet. Das Finanzergebnis wird nicht einbezogen, da die Segmente im Wesentlichen zentral finanziert werden. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend die Finanzerträge und -aufwendungen auf Konzernebene zum Finanzergebnis zusammengefasst ausgewiesen. Entsprechend wird mit den Steuern verfahren, so dass der Jahresüberschuss nach Steuern zusammengefasst als Konzernergebnis dargestellt wird. Die Investitionen eines Segments umfassen die gesamten Ausgaben, die in der Berichtsperiode durch den Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten entstanden sind. Der Vorstand als Hauptentscheidungsträger erhält die Informationen zum Segmentvermögen und den Segmentverbindlichkeiten in aggregierter Form. Zur Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die Segmente wird auf TZ 18 verwiesen.

ERGEBNISSE DER SEGMENTE

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2018

In T€
Scent & Care Flavor Nutrition Summe Segmente = Gesamtkonzern
Außenumsatz 1.324.051 1.191.140 638.841 3.154.032
Herstellungskosten - 806.724 - 698.052 -407.782 - 1.912.558
Bruttoergebnis vom Umsatz 517.327 493.088 231.059 1.241.474
Vertriebskosten - 195.551 - 182.222 -112.168 - 489.941
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen - 97.535 - 73.468 - 29.438 - 200.441
Verwaltungskosten - 52.595 - 56.718 - 55.415 - 164.728
Sonstige betriebliche Erträge 21.156 14.583 15.209 50.948
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 1.055 - 2.060 - 225 - 3.340
Betriebsergebnis/EBIT 191.747 193.203 49.022 433.972
Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle
Vermögenswerte 28.896 16.451 58.765 104.112
Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen 33.753 34.216 24.468 92.437
EBITDA 254.396 243.870 132.255 630.521
Finanzergebnis - 44.929
Ergebnis vor Ertragsteuern 389.043
Ertragsteuern - 109.356
Jahresüberschuss 279.687
Sonstige Segmentinformationen
Investitionen 1)
Immaterielle Vermögenswerte 7.761 4.444 2.543 14.748
Sachanlagen 91.849 58.877 60.620 211.346

1) Ohne Zugänge aus Unternehmenserwerben.

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2019

In T€
Scent & Care Flavor Nutrition Summe Segmente = Gesamtkonzern
Außenumsatz 1.419.064 1.257.333 731.457 3.407.854
Herstellungskosten - 852.151 - 711.424 -477.200 - 2.040.775
Bruttoergebnis vom Umsatz 566.913 545.909 254.257 1.367.079
Vertriebskosten - 208.321 - 201.707 -121.498 - 531.526
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen - 105.162 - 77.945 - 30.242 - 213.349
Verwaltungskosten - 60.614 - 64.492 - 75.878 - 200.984
Sonstige betriebliche Erträge 10.830 9.845 24.912 45.587
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 312 - 1.703 - 385 - 2.400
Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen 1 - 24 - 486 289 - 221
Betriebsergebnis/EBIT 203.310 209.421 51.455 464.186
Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte 29.925 14.756 58.490 103.171
Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen 44.765 44.287 34.466 123.518
EBITDA 278.000 268.464 144.411 690.875
Finanzergebnis - 45.825
Ergebnis vor Ertragsteuern 418.361
Ertragsteuern - 113.224
Jahresüberschuss 305.137
Sonstige Segmentinformationen
Investitionen 1)
Immaterielle Vermögenswerte 15.114 9.294 1.573 25.981
Sachanlagen 83.121 45.240 47.893 176.254
davon aus Leasingverträgen 12.637 4.323 3.652 20.612

1) Die Zuordnung zu den Segmenten ist noch vorläufig.

2) Ohne Zugänge aus Unternehmenserwerben; für weitere Informationen wird auf TZ 2.4 verwiesen.

Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr wurden mit einem Kunden mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Symrise Konzerns getätigt.

ERGEBNISSE NACH REGIONEN

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Umsatzerlöse nach Bestimmungsregion Investitionen1)
In T€ 2018 2019 2018 2019
--- --- --- --- ---
EAME 1.378.505 1.430.636 61.481 75.331
Nordamerika 710.583 808.647 104.377 74.445
Asien/Pazifik 681.972 757.890 35.682 28.273
Lateinamerika 382.972 410.681 24.554 24.186
Summe 3.154.032 3.407.854 226.094 202.235

1) Ohne Zugänge aus Unternehmenserwerben; für weitere Informationen wird auf TZ 2.4 verwiesen.

Die Umsatzerlöse werden in verschiedenen Ländern erwirtschaftet; auf Deutschland entfallen 292,0 Mio. € (2018: 285,7 Mio. €). Die Umsatzerlöse in der Region Nordamerika wurden fast vollständig in den USA (765,0 Mio. €; 2018: 675,0 Mio. €) generiert.

In den Investitionen in Sachanlagen sind Effekte aus Leasingverhältnissen in Höhe von 20,6 Mio. € enthalten. Diese entfallen mit 13,0 Mio. € auf Nordamerika, mit 3,9 Mio. € auf Asien/Pazifik, mit 3,0 Mio. € auf EAME und mit 0,7 Mio. € auf Lateinamerika. Die langfristigen Vermögenswerte -ausgenommen Finanzinstrumente sowie at equity bilanzierte Beteiligungen und latente Steueransprüche -in Höhe von 3.733,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 2.975,6 Mio. €) sind mit 1.870,6 Mio. € im Wesentlichen in Deutschland gelegen (31. Dezember 2018: 1.260,3 Mio. €).

WEITERE ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

4. UMSATZERLÖSE

Zu den Kunden von Symrise zählen sowohl große multinationale Konzerne als auch wichtige regionale und lokale Hersteller von Lebensmitteln, Getränken, Heimtiernahrung, Parfüms, Kosmetika, Körperpflegeprodukten sowie Reinigungs- und Waschmitteln.

Symrise untergliedert und berichtet das Umsatzwachstum je Segment -aufbauend auf dem Vorjahresumsatz -in die Komponenten organisches Wachstum sowie portfolio- und währungskursbedingte Veränderungen. Zur Ermittlung des organischen Wachstums werden für die Umsatzerlöse des Berichts- und des Vorjahres vergleichbare Währungsumrechnungen zugrunde gelegt. Unter portfoliobedingten Veränderungen werden Auswirkungen aufgrund von Zu- und Abgängen des Konsolidierungskreises abgebildet. Die verbleibende Veränderung sind währungskursbedingte Entwicklungen.

Für die drei Segmente stellen sich diese Komponenten wie folgt dar:

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In T€ Scent & Care Flavor Nutrition
Umsatzerlöse 2018 1.324.051 1.191.140 638.841
Organisches Wachstum 74.800 44.781 59.679
Portfoliobedingte Veränderungen 0 0 31.993
Währungskursbedingte Veränderungen 20.213 21.412 944
Umsatzerlöse 2019 1.419.064 1.257.333 731.457

Die Umsatzerlöse werden zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert und sind innerhalb eines Jahres fällig. Portfoliobedingte Veränderungen resultierten im laufenden Geschäftsjahr aus dem in TZ 2.4 beschriebenen Unternehmenserwerb der ADF/IDF Unternehmensgruppe. Zur Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Segmenten und Regionen wird auf die Segmentberichterstattung unter TZ 3 des Konzernanhangs sowie die Erläuterungen im Konzernlagebericht verwiesen.

5. HERSTELLUNGSKOSTEN

Die Herstellungskosten bestehen im Wesentlichen aus Aufwendungen für Rohstoffe sowie aus Produktionskosten. Darüber hinaus sind Abschreibungen auf Rezepturen, Technologien und anderes produktionsbezogenes geistiges Eigentum sowie Währungseffekte aus operativen Tätigkeiten enthalten. Zur Darstellung der Herstellungskosten nach Segmenten wird auf die Segmentberichterstattung (siehe TZ 3) verwiesen.

6. PERSONALAUFWAND

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In T€ 2018 2019
Löhne und Gehälter - 508.281 - 562.607
Sozialversicherungsaufwendungen - 112.124 - 119.473
Pensionsaufwand (ohne Zinsaufwand) - 16.853 - 16.117
Übrige Personalaufwendungen - 4.348 - 7.928
Summe - 641.606 - 706.125

Der Anstieg der Löhne und Gehälter sowie der Sozialversicherungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen durch die gestiegene Anzahl an Mitarbeitern sowie reguläre Gehaltsanpassungen begründet. Die Sozialversicherungsaufwendungen beinhalten die vom Unternehmen zu tragenden gesetzlichen Abgaben. Darin enthalten sind beitragsorientierte Versorgungsleistungen in Höhe von 21,3 Mio. € (2018: 20,6 Mio. €).

Die übrigen Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen für Abfindungen sowie Aufwendungen für die mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands und ausgewählter Mitarbeiter. Die Jahresprämien und Boni für die übrigen Mitarbeiter werden in den Löhnen und Gehältern berücksichtigt.

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Symrise Konzern beläuft sich auf:

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In Full-Time Equivalents (FTE) 2018 2019
Produktion & Technologie 4.312 4.539
Vertrieb & Marketing 2.243 2.337
Forschung & Entwicklung 1.686 1.743
Verwaltung 779 826
Servicegesellschaften 435 446
Anzahl der Mitarbeiter 9.455 9.891
Auszubildende und Trainees 127 127
Summe 9.582 10.018

7. VERTRIEBSKOSTEN

Die Vertriebskosten beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen der Periode für Werbung und Kundenbetreuung sowie für Distribution und Lagerhaltung der fertigen Erzeugnisse. Daneben sind Transportkosten, Aufwendungen für Provisionen und Lizenzen sowie Abschreibungen auf aktivierte Kundenstämme und Markenrechte enthalten. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf gestiegene Personalkosten sowie umsatzbedingt höhere Fracht- und Lagerkosten im Segment Flavor zurückzuführen. Zur Darstellung der Vertriebskosten nach Segmenten wird auf die Segmentberichterstattung (siehe TZ 3) verwiesen.

8. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN

Die Forschungs- und Entwicklungsleistungen dienen neben der Grundlagenforschung der Entwicklung von Produkten zur Generierung von Umsatzerlösen und auch der Entwicklung neuer beziehungsweise verbesserter Prozesse zur Reduktion der Herstellungskosten, die nicht aktivierungsfähig sind. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Personalkosten infolge höherer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Segment Scent & Care. Zur Darstellung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nach Segmenten wird auf die Segmentberichterstattung (siehe TZ 3) verwiesen.

9. VERWALTUNGSKOSTEN

Die Verwaltungskosten beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen für Informationstechnologie, für Finanzen, für Personal- und Rechtswesen sowie für Werkschutz, Arbeitssicherheit und Verwaltungsgebäude. Die Verwaltungskosten haben sich gegenüber dem Vorjahr vor allem aufgrund der im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb ADF/IDF (siehe TZ 2.4) anfallenden Akquisitions- und Integrationskosten erhöht.

10. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Sachverhalte, die nicht mit dem Verkauf von Produkten im Zusammenhang stehen. Dies sind zum Beispiel Erträge aus staatlichen Zuschüssen zur Förderung von Forschungsprojekten (9,2 Mio. €, 2018: 13,4 Mio. €), Erträge aus Servicegesellschaften (Logistik, Technik, Sicherheit und Umwelt) für an Dritte erbrachte Dienstleistungen von Konzerngesellschaften (7,2 Mio. €, 2018: 5,7 Mio. €) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten, bei denen mit einer Inanspruchnahme nicht mehr gerechnet wird beziehungsweise dies feststeht (6,8 Mio. €, 2018: 6,3 Mio. €). Die übrigen Erträge enthalten Gewinne aus Anlagenabgängen, Erträge aus gegenüber Dritten erbrachten Forschungs-, Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen, Versicherungs- und übrige Erstattungen sowie weitere aperiodische Erträge.

11. FINANZERGEBNIS

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In T€ 2018 2019
Zinserträge aus Bankeinlagen 1.906 2.646
Sonstige Zinserträge 2.741 2.241
Zinserträge 4.647 4.887
Sonstige Finanzerträge 1.677 1.260
Finanzerträge 6.324 6.147
Zinsaufwendungen aus Bankdarlehen - 2.844 - 3.537
Zinsaufwendungen aus sonstigen Darlehen - 28.467 - 30.716
Sonstige Zinsaufwendungen - 10.766 - 17.173
Zinsaufwendungen - 42.077 - 51.426
Sonstige Finanzaufwendungen - 9.176 - 546
Finanzaufwendungen - 51.253 - 51.972
Finanzergebnis - 44.929 - 45.825
davon Zinsergebnis - 37.430 - 46.539
davon übriges Finanzergebnis - 7.499 714

Die sonstigen Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 11,0 Mio. € (2018: 9,5 Mio. €) und den Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten von 3,2 Mio. € (2018: 0,2 Mio. € im Rahmen des Finanzierungsleasings nach IAS 17). In den sonstigen Finanzaufwendungen sind im Wesentlichen Fremdwährungseffekte enthalten. Diese resultieren insbesondere aus konzerninternen Darlehen, die an ausländische Tochtergesellschaften gegeben werden. Aufgrund teilweise sehr volatiler Währungen ergeben sich regelmäßig stärkere Veränderungen dieser Position. In den sonstigen Finanzaufwendungen ist in Höhe von 10,4 Mio. € ein positiver Sondereffekt aus der Absicherung zum Kauf von USD im Zusammenhang mit der Akquisition der ADF/IDF Unternehmensgruppe enthalten.

12. ERTRAGSTEUERN

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten beziehungsweise geschuldeten tatsächlichen Steuern sowie die latenten Steuern ausgewiesen.

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In T€ 2018 2019
Tatsächliche Ertragsteuern - 127.010 - 109.287
Latenter Steueraufwand/-ertrag aus Verlustvorträgen - 6.886 6.967
Latenter Steueraufwand/-ertrag aus temporären Differenzen 24.540 - 10.904
Latenter Steueraufwand/-ertrag 17.654 - 3.937
Ertragsteuern - 109.356 - 113.224

Der Ertragsteueraufwand hat sich im Berichtsjahr um 3,9 Mio. € auf 113,2 Mio. € erhöht. Der Steuersatz hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr verringert und beträgt 27,1 % (2018: 28,1 %).

Die Reduzierung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands um 17,7 Mio. € auf 109,3 Mio. € ergibt sich aus gestiegenen operativen Ergebnissen in Ländern mit geringeren nominellen Steuersätzen sowie zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten im Vergleich zum Vorjahr. Die Veränderung des latenten Steuerergebnisses resultiert vor allem aus der planmäßigen Abschreibung immaterieller Vermögenswerte.

ABLEITUNG EFFEKTIVSTEUERSATZ

Die Ertragsteuern im Berichtsjahr in Höhe von 113,2 Mio. € (2018: 109,4 Mio. €) leiten sich wie folgt von einem erwarteten Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes unter Berücksichtigung lokaler Steuersätze auf das Konzernergebnis nach IFRS vor Ertragsteuern ergeben hätte:

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In T€ 2018 2019
Ergebnis vor Ertragsteuern 389.043 418.361
Erwarteter Steueraufwand zu lokalen Steuersätzen - 99.785 - 105.080
Steuereffekt aus Vorjahren - 12.041 2.085
Steuereffekt aus steuerfreien Erträgen 18.210 19.762
Steuereffekt aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen und steuerpflichtigen Erträgen - 19.103 - 21.835
Nicht erstattungsfähige Quellensteuer - 4.899 - 4.756
Steuereffekt aus Wertänderungen bei latenten Steueransprüchen 3.765 - 4.987
Steuereffekt aus Änderung des Steuersatzes - 2.382 186
Sonstige Steuereffekte 6.879 1.401
Steueraufwand - 109.356 - 113.224

Der sich rechnerisch ergebende erwartete Steueraufwand ist im Vergleich zum Vorjahr absolut gestiegen, wohingegen sich die Steuerquote verringert hat. Dies resultiert insbesondere aus den relativ höheren Ergebnisanteilen in Ländern mit geringeren nominellen Steuersätzen. Der Steuereffekt aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen ergibt sich unter anderem aus nicht abzugsfähigen Zinsen der mit Wirkung ab dem Jahr 2018 eingeführten Steuerreform in den USA, gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen in Deutschland, der Berücksichtigung von Effekten aus vereinnahmten Dividenden sowie weiteren ertragsunabhängigen lokalen Steuern. Die für das Geschäftsjahr 2019 vorgeschlagene Dividende (siehe TZ 28) wird keine ertragsteuerlichen Konsequenzen für Symrise haben. Für geplante Ausschüttungen von Konzerngesellschaften werden die zukünftig entstehenden Ertrag- und Quellensteuern als latente Steuerverbindlichkeiten abgegrenzt.

Der Betrag der Ertragsteuern, der direkt dem sonstigen Ergebnis belastet oder gutgeschrieben wurde, setzt sich wie folgt zusammen:

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2018 2019
In T€ vor Steuern Steuern nach Steuern vor Steuern Steuern nach Steuern
--- --- --- --- --- --- ---
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 26.879 -1.730 25.149 - 2.305 -1.996 - 4.301
Absicherung von Zahlungsströmen (Währungssicherung) - 950 280 - 670 300 - 89 211
Neubewertungen von leistungsorientierten Pensionsplänen 23.879 -6.782 17.097 - 77.654 22.156 - 55.498
Steuersatzänderung 0 - 99 - 99 0 456 456
Sonstiges Ergebnis 49.808 -8.331 41.477 - 79.659 20.527 - 59.132
davon tatsächliche Steuern 591 253
davon latente Steuern -8.922 20.274

13. ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind im Anlagespiegel unter den TZ 18 und 19 ersichtlich.

14. ERGEBNIS JE AKTIE

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Einheit 2018 2019
Auf Aktionäre der Symrise AG entfallendes Konzernergebnis T€ 275.330 298.308
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien Stück 129.812.574 134.802.828
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 2,12 2,21

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Einheit 2018 2019
Auf Aktionäre der Symrise AG entfallendes Konzernergebnis T€ 275.330 298.308
Ergebniseffekte aus der Wandelanleihe nach Steuern T€ 3.919 3.953
Berichtigtes auf Aktionäre der Symrise AG entfallendes Konzernergebnis T€ 279.249 302.261
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien Stück 129.812.574 134.802.828
Potenziell verwässernde Aktien Stück 4.354.476 4.354.476
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien für das verwässerte Ergebnis Stück 134.167.050 139.157.304
Verwässertes Ergebnis je Aktie 2,08 2,17

Die aus der Kapitalerhöhung im Februar 2019 resultierenden neuen Aktien werden bei der Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses zeitanteilig in die Berechnung einbezogen.

WEITERE ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

15. ZAHLUNGSMITTEL UND KURZFRISTIGE EINLAGEN

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In T€ 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
Zahlungsmittel 272.281 419.070
Kurzfristige Einlagen 7.314 26.830
Summe 279.595 445.900

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen umfassen Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und kurzfristige liquide Anlagen, die jederzeit in einen festgelegten Betrag umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Üblicherweise kommt es stichtagsbedingt zu Schwankungen bezüglich der Höhe der gehaltenen Mittel.

16. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

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In T€ 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 607.467 657.660
Wertberichtigungen - 11.071 - 9.985
Summe 596.396 647.675

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht besichert. Der Konzern trägt damit das Risiko, dass es zu Forderungsausfällen kommt. In der Vergangenheit mussten nur Ausfälle von untergeordneter Bedeutung hingenommen werden.

Der Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfällt mit 574,0 Mio. € auf Forderungen, die weder überfällig noch wertberichtigt sind (31. Dezember 2018: 533,7 Mio. €), mit 71,5 Mio. € auf Forderungen, die überfällig und teilweise wertberichtigt sind (31. Dezember 2018: 68,7 Mio. €) und mit 12,2 Mio. € auf Forderungen, die nicht überfällig, aber teilweise wertberichtigt sind (31. Dezember 2018: 5,1 Mio. €). Die im Berichtsjahr erfassten Wertminderungen in Höhe von 10,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 11,1 Mio. €) unterteilen sich in spezifische Einzelwertberichtigung in Höhe von 2,1 Mio. € (31. Dezember 2018: 2,5 Mio. €) sowie pauschalierte Einzelwertberichtigung in Höhe von 7,9 Mio. € (31. Dezember 2018: 8,6 Mio. €).

Die Gesellschaften gewähren branchen- und landesübliche Zahlungsziele.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

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In T€ 2018 2019
1. Januar 14.102 11.071
Zugänge aus Unternehmenserwerben 158 328
Zuführungen 4.975 2.932
Im Berichtsjahr in Anspruch genommen - 2.866 - 4.005
Wertaufholungen - 4.950 - 429
Währungskursdifferenzen - 348 88
31. Dezember 11.071 9.985

Das Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist begrenzt durch die Vielzahl von Kunden mit breit diversifizierten Aktivitäten auf unterschiedlichen Märkten.

17. VORRÄTE

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In T€ 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
Rohstoffe 291.034 280.140
Unfertige Erzeugnisse 289.518 295.519
Fertige Erzeugnisse 283.760 335.755
Wertberichtigungen - 19.438 - 22.175
Summe 844.874 889.239

In den Herstellungskosten sind in Höhe von 1.494,6 Mio. € (31. Dezember 2018: 1.401,9 Mio. €) Materialkosten ohne Fremdwährungseffekte enthalten. Der Anstieg der fertigen Erzeugnisse resultiert im Wesentlichen aus Vorräten der im Jahr 2019 erworbenen Unternehmen. Die Vorräte unterliegen ausschließlich branchenüblichen Eigentumsvorbehalten.

18. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

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In T€ Geschäfts- oder Firmenwert Rezepturen und Technologien Andere imm. Vermögenswerte1) Aktivierte Entwicklungskosten Geleistete Anzahlungen und immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1. Januar 2018 1.225.718 712.066 920.476 18.394 18.858 2.895.512
Zugänge aus Unternehmenserwerben 9.532 927 6.492 0 0 16.951
Zugänge aus Anschaffungen 0 0 4.336 0 9.240 13.576
Zugänge aus Eigenleistungen 0 0 0 722 450 1.172
Abgänge 0 0 - 2.948 - 3.005 - 17 - 5.970
Umbuchungen 0 0 6.763 284 - 7.047 0
Währungskursdifferenzen 15.214 8.485 7.736 - 288 - 18 31.129
31. Dezember 2018 1.250.464 721.478 942.855 16.107 21.466 2.952.370
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 2018 - 43.021 - 555.191 - 318.154 - 13.256 0 - 929.622
Planmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres 0 - 29.993 - 73.068 - 1.051 0 - 104.112
Abgänge 0 0 2.948 3.005 0 5.953
Währungskursdifferenzen - 1.322 - 7.242 - 3.681 111 0 - 12.134
31. Dezember 2018 - 44.343 - 592.426 - 391.955 - 11.191 0 -1.039.915
Buchwerte
1. Januar 2018 1.182.697 156.875 602.322 5.138 18.858 1.965.890
31. Dezember 2018 1.206.121 129.052 550.900 4.916 21.466 1.912.455

1) Die anderen immateriellen Vermögenswerte beinhalten vor allem Kundenstämme, Markenrechte, Software, Patente und sonstige Rechte sowie eigene IT-Entwicklungen.

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In T€ Geschäfts- oder Firmenwert Rezepturen und Technologien Andere imm. Vermögenswerte1) Aktivierte Entwicklungskosten Geleistete Anzahlungen und immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1. Januar 2019 1.250.464 721.478 942.855 16.107 21.466 2.952.370
Zugänge aus Unternehmenserwerben 682.006 307 3.937 0 187 686.437
Zugänge aus Anschaffungen 0 0 10.189 0 12.291 22.480
Zugänge aus Eigenleistungen 0 0 0 466 3.035 3.501
Abgänge 0 0 - 6.688 - 253 - 175 - 7.116
Umbuchungen 0 0 11.624 263 - 11.887 0
Währungskursdifferenzen - 23.946 5.523 4.954 - 161 6 - 13.624
31. Dezember 2019 1.908.524 727.308 966.871 16.422 24.923 3.644.048
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 2019 - 44.343 - 592.426 - 391.955 - 11.191 0 - 1.039.915
Planmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres 0 - 28.341 - 73.938 - 892 0 - 103.171
Abgänge 0 0 6.652 253 0 6.905
Währungskursdifferenzen - 325 - 4.636 - 2.287 63 0 - 7.185
31. Dezember 2019 - 44.668 - 625.403 - 461.528 - 11.767 0 -1.143.366
Buchwerte
1. Januar 2019 1.206.121 129.052 550.900 4.916 21.466 1.912.455
31. Dezember 2019 1.863.856 101.905 505.343 4.655 24.923 2.500.682

1) Die anderen immateriellen Vermögenswerte beinhalten vor allem Kundenstämme, Markenrechte, Software, Patente und sonstige Rechte sowie eigene IT-Entwicklungen.

Im Symrise Konzern gibt es zum Bilanzstichtag neben dem Geschäfts- oder Firmenwert keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Bezüglich der Zugänge aus Unternehmenserwerben wird auf TZ 2.4 verwiesen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem erwarteten Nettovermögen sowie der Gegenleistung für den Erwerb der Anteile an der ADF/IDF Gruppe ist zum Bilanzstichtag vorläufig als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert worden. Die Zugänge aus Anschaffungen betreffen im Wesentlichen Anzahlungen für Software, vorrangig SAP-Anwendungen, und Stoffregistrierungen nach der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH).

Die aktivierten Entwicklungskosten inklusive der im Erstellungsprozess befindlichen aktivierten Entwicklungskosten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 5,1 Mio. € (31. Dezember 2018: 5,4 Mio. €).

Die Abschreibungen auf Rezepturen und Technologien sind dem Fertigungsbereich zugeordnet und somit in den Herstellungskosten enthalten. In den Vertriebskosten sind die Abschreibungen auf Kundenstämme und Markenrechte ausgewiesen; die Abschreibungen auf die übrigen immateriellen Vermögenswerte sind den entsprechenden Funktionsbereichen der Konzerngewinn- und -verlustrechnung zugeordnet.

GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT NACH SEGMENTEN

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In T€ 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
Scent & Care 238.397 237.532
Flavor 535.242 526.684
Nutrition 432.482 1.099.640
Summe 1.206.121 1.863.856

19. SACHANLAGEN

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In T€ Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1. Januar 2018 539.434 782.097 247.169 163.497 1.732.197
Zugänge aus Unternehmenserwerben 3.401 198 209 1.026 4.834
Andere Zugänge 4.888 11.760 12.493 182.205 211.346
Abgänge - 2.389 - 6.454 - 10.531 - 139 - 19.513
Umbuchungen 52.100 66.997 7.596 - 126.693 0
Währungskursdifferenzen 6.218 12.383 1.544 3.867 24.012
31. Dezember 2018 603.652 866.981 258.480 223.763 1.952.876
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 2018 - 224.029 - 447.947 - 158.601 0 - 830.577
Planmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres - 20.776 - 50.972 - 20.689 0 - 92.437
Abgänge 1.951 6.008 7.970 0 15.929
Währungskursdifferenzen - 2.292 - 6.134 - 1.272 0 - 9.698
31. Dezember 2018 - 245.146 - 499.045 - 172.592 0 - 916.783
Buchwerte
1. Januar 2018 315.405 334.150 88.568 163.497 901.620
31. Dezember 2018 358.506 367.936 85.888 223.763 1.036.093
davon Finanzierungsleasing 3.578 1.090 8 0 4.676

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In T€ Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1. Januar 2019 603.652 866.981 258.480 223.763 1.952.876
Anpassung durch IFRS 16 81.873 77 7.866 0 89.816
1. Januar 2019 angepasst 685.525 867.058 266.346 223.763 2.042.692
Zugänge aus Unternehmenserwerben 25.761 41.020 2.266 2.723 71.770
Andere Zugänge 20.257 11.364 17.964 126.669 176.254
Abgänge - 23.519 - 29.995 - 12.963 - 154 - 66.631
Umbuchungen 44.954 132.094 8.396 - 185.444 0
Währungskursdifferenzen 6.020 7.740 2.036 3.176 18.972
31. Dezember 2019 758.998 1.029.281 284.045 170.733 2.243.057
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 2019 - 245.146 - 499.045 - 172.592 0 - 916.783
Planmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres - 37.562 - 58.967 - 26.989 0 - 123.518
Abgänge 1.486 6.358 11.355 0 19.199
Währungskursdifferenzen - 1.980 - 3.921 - 1.044 0 - 6.945
31. Dezember 2019 - 283.202 - 555.575 - 189.270 0 -1.028.047
Buchwerte
1. Januar 2019 angepasst 440.379 368.013 93.754 223.763 1.125.909
31. Dezember 2019 475.796 473.706 94.775 170.733 1.215.010

Bezüglich der Anpassungen durch IFRS 16 wird auf TZ 2.2 und bezüglich der Zugänge aus Unternehmenserwerben wird auf TZ 2.4 verwiesen. Andere Zugänge beinhalten Investitionen in Kapazitätserweiterungen wie beispielsweise die Errichtung des neuen Standorts zur Produktion von Duft- und Geschmacksstoffen in China, die Erweiterung der Produktionskapazitäten für Menthol in Charleston (USA), die Modernisierung der Produktion für Inhaltsstoffe der Parfümfabrikation im Geschäftsbereich Aroma Molecules in Jacksonville (USA), die Erweiterung der Flavor Sprühtrocknungskapazitäten in Branchburg (USA) und die Errichtung eines Logistikzentrums in Holzminden. In den Zugängen sind aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 1,6 Mio. € (31. Dezember 2018: 1,3 Mio. €) enthalten. Der zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz beläuft sich auf 1,80 % (31. Dezember 2018: 1,53 %).

Die folgende Tabelle zeigt die in den Sachanlagen erfassten Leasingverhältnisse:

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In T€ Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe
Anschaffungskosten 1. Januar 2019 89.674 1.166 7.797 98.637
Zugänge aus Unternehmenserwerben 880 0 0 880
Andere Zugänge 16.588 692 3.332 20.612
Abschreibungen - 15.026 - 287 - 4.880 -20.193
Buchwerte 31. Dezember 2019 92.501 1.571 6.269 100.341

In den Anschaffungskosten zum 1. Januar 2019 sind sämtliche Nutzungsrechte an Leasinggegenständen gemäß den Regelungen des IFRS 16 -einschließlich bereits aktivierter Vermögenswerte aus Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 -bilanziert. Symrise mietet im Bereich Immobilien vor allem Lagerhäuser und Bürogebäude sowie Grundstücke im Wege des Erbbaurechts. Die Position Betriebs- und Geschäftsausstattung enthält den gemieteten Fuhrpark; die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate. Leasingverträge können Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten, in seltenen Fällen auch Kaufoptionen. Da die Vertragskonditionen individuell ausgehandelt werden, gibt es hier eine Vielzahl von Ausprägungen.

Angaben zu den korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten finden sich unter TZ 24.

20. ANTEILE AN AT EQUITY BILANZIERTEN UNTERNEHMEN

Symrise hält Anteile an einer Reihe von für sich genommen nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen beziehungsweise assoziierten Unternehmen. Die nachstehende Tabelle gliedert in aggregierter Form den Buchwert und den Ergebnisanteil dieser Unternehmen auf.

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In T€ 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
Buchwert der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen - 15.396
Anteil am
Jahresfehlbetrag - - 221
sonstigen Ergebnis - -
Anteil am Gesamtergebnis - - 221

Ein wesentlicher Teil des Buchwerts entfällt auf das Gemeinschaftsunternehmen FITCO, L.L.C., welches im Rahmen des Erwerbs der ADF/IDF Unternehmensgruppe zugegangen ist (siehe TZ 2.4).

21. LATENTE STEUERANSPRÜCHE/-VERBINDLICHKEITEN

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31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
In T€ Steueransprüche Steuerverbindlichkeiten Erträge (+)/ Aufwendungen (-) Steueransprüche
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 8.101 171.284 20.505 8.927
Sachanlagen 7.399 64.939 - 6.708 7.146
Finanzielle Vermögenswerte 774 10 - 239 378
Vorräte 18.593 269 2.876 15.743
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen und sonstige Vermögenswerte 8.480 10.455 - 7.009 4.197
Rückstellungen für Pensionen 74.083 0 705 96.907
Sonstige Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten 27.145 8.089 15.410 47.279
Anteile an Tochterunternehmen 0 3.000 - 1.000 0
Verlustvorträge 27.948 0 - 6.886 34.915
Zwischensumme 172.523 258.046 17.654 215.492
Saldierung - 86.071 - 86.071 0 - 116.319
Summe 86.452 171.975 17.654 99.173

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31. Dezember 2019
In T€ Steuerverbindlichkeiten Erträge (+)/ Aufwendungen (-)
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 148.204 24.535
Sachanlagen 103.206 - 38.520
Finanzielle Vermögenswerte 2.908 - 3.294
Vorräte 357 - 2.938
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen und sonstige Vermögenswerte 18.687 - 12.015
Rückstellungen für Pensionen 0 810
Sonstige Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten 7.705 20.518
Anteile an Tochterunternehmen 3.000 0
Verlustvorträge 0 6.967
Zwischensumme 284.067 - 3.937
Saldierung - 116.319 0
Summe 167.748 - 3.937

Im Berichtsjahr belief sich der latente Steueraufwand auf 3,9 Mio. € gegenüber einem latenten Steuerertrag von 17,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2018. Die Veränderung des latenten Steueraufwands resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten, der Nutzung von Verlustvorträgen, Bewertungsunterschieden aus Akquisitionen sowie der Neubewertung latenter Steuern in Deutschland. Der latente Steueraufwand in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen und sonstige Vermögenswerte ist durch die Forderungs- und Fremdwährungsbewertung beeinflusst. Hinsichtlich der Veränderung der Pensionsrückstellungen und der damit verbundenen Veränderung der latenten Steuern wird auf TZ 12 verwiesen. Insgesamt bestanden am Bilanzstichtag körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 165,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 135,6 Mio. €), aktive latente Steuern wurden auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 34,9 Mio. € gebildet. Die Erhöhung von steuerlichen Verlustvorträgen gegenüber dem Vorjahr führte zu einem Anstieg des latenten Steuerertrags. Die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge und damit die Bewertung der entsprechenden latenten Steueransprüche sind durch eine Steuerplanung untermauert. Die Veränderung des Nichtansatzes von latenten Steueransprüchen beträgt zum 31. Dezember 2019 2,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 0,5 Mio. €).

Die Berechnung der ausländischen Einkommensteuern basiert auf den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes. Die Steuersätze der einzelnen Gesellschaften liegen zwischen 0 % und 35 %.

Gemäß IAS 12 "Ertragsteuern" sind passive latente Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Eigenkapital einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert für diese Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zu bilden (sogenannte Outside Basis Differences), wenn mit der Realisierung zu rechnen ist. Ursächlich für diese Unterschiedsbeträge sind im Wesentlichen thesaurierte Gewinne in- und ausländischer Tochtergesellschaften. Auf diese temporären Differenzen in Höhe von 452,3 Mio. € im Geschäftsjahr 2019 und 342,2 Mio. € im Vorjahr wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, da sie auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden oder keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen. Im Falle von Ausschüttungen von Tochtergesellschaften unterlägen diese einer Dividendenbesteuerung von 5 %. Ausschüttungen aus dem Ausland könnten darüber hinaus Quellensteuer auslösen. Zum 31. Dezember 2019 wurden für geplante Dividendenzahlungen 3,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 3,0 Mio. €) passive latente Steuern aus Anteilen von Tochterunternehmen berücksichtigt.

22. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

23. KURZ- UND LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN

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31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
In T€ Kurzfristig Langfristig Summe Kurzfristig Langfristig Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 116.126 7.685 123.811 180.004 490 180.494
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 499.880 1.028.331 1.528.211 317.463 1.462.342 1.779.805
Zinsabgrenzungen 7.335 2 7.337 5.857 1 5.858
Summe 623.341 1.036.018 1.659.359 503.324 1.462.833 1.966.157

Die Verpflichtungen aus dem Term Loan zur Finanzierung der Akquisition der ADF/IDF-Gruppe, die Inanspruchnahme der Revolving Credit Facilities, sowie das Darlehen mit der Europäischen Investitionsbank (im Folgenden EIB genannt) sind Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthalten vor allem die Verbindlichkeiten des Eurobonds aus 2019, der Wandelanleihe, dem US Private Placement und den Schuldscheindarlehen.

Der Anstieg der sonstigen Finanzverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus dem im Geschäftsjahr vereinnahmten Schuldscheindarlehen (250,0 Mio. €) und dem im Geschäftsjahr zugegangenen Bond der Symrise AG (500,0 Mio. €). Gegenläufig wirkt sich die Tilgung des Eurobonds aus dem Jahr 2014 (500,0 Mio. €) aus.

Das Volumen der Revolving Credit Facility EUR beträgt unverändert 300,0 Mio. € mit einer Restlaufzeit von zwei Jahren. Von der Option, das Volumen auf 500,0 Mio. € aufzustocken, wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Zusätzlich zu diesem Rahmenkredit bestehen weitere bilaterale Kreditlinien mit verschiedenen Kreditinstituten zur Abdeckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs. Am 31. Dezember 2019 standen Symrise nicht gezogene Kreditlinien in Höhe von nominal 312,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 252,8 Mio. €), 19,0 Mio. USD (31. Dezember 2018: 29,0 Mio. USD), 195,1 Mio. SEK (31. Dezember 2018: 86,0 Mio. SEK) und 68,1 Mrd. MGA (31. Dezember 2018: 168,0 Mrd. MGA) zur Verfügung.

Symrise hat sich bei zwei langfristigen Darlehen zur Einhaltung von festgelegten Grenzen der Nettoverschuldung im Verhältnis zu einem vertraglich definierten EBITDA (Leverage Covenant, siehe TZ 29) verpflichtet. Diese Kennzahl wird halbjährlich auf Einhaltung überprüft und wurde wie im Vorjahr stets eingehalten. Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten Buchwerte in ausländischen Währungen (USD, MGA und CAD) in Höhe von 188,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 220,7 Mio. €).

Die Fremdkapitalkomponente der im Wege einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren emittierten Wandelanleihe hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

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In T€ 31. Dezember 2019
Fremdkapitalkomponente zum 1. Januar 2019 370.809
Aufzinsung und amortisierte Transaktionskosten 5.169
Fremdkapitalkomponente zum Bilanzstichtag 375.978

Die Eigenkapitalkomponente wurde bei Ausgabe der Wandelanleihe als Teil der Kapitalrücklage ausgewiesen.

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End-/Fälligkeit Nominalzinssatz Nominalbetrag in Tsd. Emissionswährung
Symrise AG, Deutschland
EIB-Darlehen April 2020 2,59 % fix 8.182 USD
Term Loan Oktober 2024 0,55 % Euribor + 0,55 % 150.000 EUR
Revolving Credit Facility EUR 1) Mai 2021 0,45 % Euribor + 0,45 % 0 EUR
Revolving Credit Facility USD 1) Mai 2021 2,96 % Libor + 0,45 % 0 USD
Eurobond 2019 November 2025 1,25 % fix 500.000 EUR
Wandelanleihe 2017 Juni 2024 0,24 % fix 400.000 EUR
US Private Placement November 2020 4,09 % fix 175.000 USD
Schuldscheindarlehen 2015 (5Y) Dezember 2020 0,91 % fix 122.500 EUR
Schuldscheindarlehen 2015 (5Y) Dezember 2020 0,70 % Euribor + 0,70 % 38.500 EUR
Schuldscheindarlehen 2015 (7Y) Dezember 2022 1,34 % fix 224.000 EUR
Schuldscheindarlehen 2015 (7Y) Dezember 2022 0,85 % Euribor + 0,85 % 37.500 EUR
Schuldscheindarlehen 2015 (10Y) Dezember 2025 1,96 % fix 67.500 EUR
Schuldscheindarlehen 2015 (10Y) Dezember 2025 1,10 % Euribor + 1,10 % 10.000 EUR
Schuldscheindarlehen 2019 (5Y) März 2024 0,68 % fix 16.000 EUR
Schuldscheindarlehen 2019 (7Y) März 2026 0,75 % Euribor + 0,75 % 10.000 EUR
Schuldscheindarlehen 2019 (7Y) März 2026 1,02 % fix 144.000 EUR
Schuldscheindarlehen 2019 (10Y) März 2029 1,45 % fix 80.000 EUR
Origines S.a.r.L., Madagaskar
Credit Facility MGA September 2020 8,50 % TTB - 6,9 % 42.948.062 MGA
Symrise S.a.r.L., Madagaskar
Credit Facility MGA September 2020 8,50 % TTB - 6,9 % 8.976.897 MGA
Symrise Inc., USA
Credit Facility USD unbestimmt 4,75 % Libor + 1,50 % 10.000 USD
Probi AB, Schweden
Revolving Credit Facility SEK 1) Juli 2020 1,40 % Stibor + 1,40 % 0 SEK
Proteinas Del Ecuador Ecuaprotein SA, Ecuador
Shareholder Loan September 2020 5,00 % fix 2.810 USD
Diana Food Canada Inc., Kanada
Promotional Loan April 2023 0,00 % fix 1.976 CAD
Spécialités Pet Food SAS, Frankreich
Promotional Loan Juni 2025 0,00 % fix 503 EUR
Scelta Umami B.V., Niederlande
Term Loan September 2029 1,90 % fix 490 EUR
Octopepper, Frankreich
Promotional Loan Januar 2022 4,90 % fix 153 EUR
Term Loan Dezember 2020 2,40 % fix 191 EUR
Übrige Finanzverbindlichkeiten 1.354 EUR

1) Es ist jeweils die in Anspruch genommene Kreditlinie als Nominalbetrag angegeben.

24. LEASINGVERHÄLTNISSE

Symrise agiert in den geschlossenen Leasingvereinbarungen bis auf wenige Ausnahmefälle als Leasingnehmer. Mit der Einführung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 ist grundsätzlich für jedes identifizierte Leasingverhältnis ein Nutzungsrecht zu aktivieren und eine Leasingverbindlichkeit zu passivieren. Nach den bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Bilanzierungsvorgaben war dies lediglich für Finanzierungsleasingverhältnisse erforderlich.

Der Zahlungsmittelabfluss der zum 1. Januar 2019 passivierten Leasingverbindlichkeiten beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 21,6 Mio. €. Die Details zu den künftigen Mittelabflüssen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

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In T€ 31. Dezember 20181) 31. Dezember 2019
Bis zu einem Jahr 840 20.764
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 2.796 44.672
Länger als fünf Jahre 1.275 51.504
Summe 4.911 116.940

1) Bei der Angabe für das Geschäftsjahr 2018 handelt es sich ausschließlich um die zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse aus Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17.

Im Berichtsjahr 2019 sind die nachfolgenden Aufwendungen direkt im Betriebsergebnis der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst:

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In T€ 2019
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 3.939
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögensgegenstände 783
Aufwendungen für variable Leasingzahlungen 1.567

Zum Bilanzstichtag bestehen aus den geschlossenen und als kurzfristig klassifizierten Leasingverhältnissen Verpflichtungen für künftige Zahlungen in Höhe von 1,8 Mio. €.

Bezüglich der Auswirkungen aus Leasingverhältnissen auf das Sachanlagevermögen wird auf TZ 19, bezüglich der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen auf TZ 30 verwiesen.

25. KURZFRISTIGE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

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In T€ 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
Personalverbindlichkeiten 78.214 94.529
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 24.502 27.909
Sonstige Steuern 27.304 25.326
Steuern auf Löhne/Gehälter, Sozialversicherungsabgaben und sonstige Sozialleistungen 16.706 15.793
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 23.347 28.913
Summe 170.073 192.470

Die Personalverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Jahresprämien und Boni sowie Abgrenzungen für noch nicht genommenen Urlaub. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden berücksichtigen Vorauszahlungen von Kunden. In den sonstigen Steuern sind vor allem Verpflichtungen aus Umsatzsteuer enthalten. Die übrigen kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus diversen, im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallenen Verwaltungs- und Vertriebskosten.

26. KURZ- UND LANGFRISTIGE SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

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In T€ Personalrückstellungen Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten Übrige Rückstellungen Summe
1. Januar 2019 20.577 5.182 2.353 2.892 31.004
davon langfristig 14.168 5.151 1.675 433 21.427
Zuführung 8.599 1.175 1.747 93 11.614
Inanspruchnahme - 818 0 - 353 - 85 - 1.256
Auflösung - 824 0 - 827 - 430 - 2.081
Zinsaufwand 446 24 129 7 606
Währungskursdifferenzen 203 137 - 396 238 182
31. Dezember 2019 28.183 6.518 2.653 2.715 40.069
davon langfristig 19.952 6.487 2.255 518 29.212

Die Personalrückstellungen umfassen im Wesentlichen solche für Jubiläen (13,3 Mio. €; 31. Dezember 2018: 12,4 Mio. €) und für Abfindungen (3,8 Mio. €; 31. Dezember 2018: 3,2 Mio. €). Die Jubiläumsverpflichtungen wurden im Berichtsjahr mit 1,2 % gegenüber 2,0 % im Vorjahr abgezinst.

Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen bestehen aus Verpflichtungen gegenüber Vermietern zur Herstellung des Zustands vor Überlassung der Mietsache. Der Barwert der Rückbauverpflichtungen wird in der Periode erfasst, in der die Verpflichtungen entstanden sind. Grundsätzlich geht Symrise davon aus, dass die entsprechenden Mittelabflüsse zum Zeitpunkt der Beendigung des jeweiligen Mietverhältnisses anfallen, wobei sowohl das Ende des Mietverhältnisses als auch die Höhe der zu erbringenden Leistung jeweils geschätzt worden ist.

Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten bestehen für anhängige Verfahren in Lateinamerika und Frankreich. Jede einzelne Rechtsstreitigkeit hat für sich keinen signifikanten Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns.

Die übrigen Rückstellungen enthalten im Einzelnen nicht wesentliche Positionen, weshalb auf einen gesonderten Ausweis verzichtet wurde. Symrise geht davon aus, dass der Mittelabfluss sämtlicher kurzfristiger Rückstellungen innerhalb der nächsten Monate, spätestens bis zum Ende des Jahres 2020, erfolgen wird.

27. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

Einzelne Gesellschaften haben Pensionspläne aufgesetzt, die entweder durch die Bildung von Rückstellungen oder durch Beiträge an konzernexterne Fondsgesellschaften finanziert werden. Die Art und Weise, wie diese Leistungen gegenüber den Mitarbeitern erbracht werden, ist von den einzelnen gesetzlichen, fiskalischen und wirtschaftlichen Bedingungen der Länder abhängig. Darüber hinaus gewährt der Konzern vereinzelt zusätzlich medizinische Versorgungsleistungen an seine Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Pensionsleistungen sowie die medizinischen Versorgungsleistungen werden in der Regel an dem Lohn und Gehalt der Mitarbeiter und der jeweiligen Betriebszugehörigkeit bemessen. Die Verpflichtung bezieht sich sowohl auf die bereits im Ruhestand befindlichen Mitarbeiter als auch auf den Anspruch der zukünftigen Pensionäre.

Durch die Pensionspläne ist Symrise keinen über die üblichen versicherungsmathematischen Risiken -wie Langlebigkeitsrisiken, Zinsrisiken, Währungsrisiken und Kapitalmarktrisiken bezüglich des Planvermögens -hinausgehenden Risiken ausgesetzt.

Die Merkmale der für Symrise wesentlichen Pläne werden im Folgenden beschrieben:

DEUTSCHLAND

In Deutschland gewährt Symrise Pensionsleistungen durch Versorgungspläne mit arbeitgeberfinanzierten Altzusagen (leistungsorientiert) und verschiedene Pläne mit Entgeltumwandlungen (beitrags- und leistungsorientiert).

Die ordentliche Mitgliedschaft der Arbeitnehmer der früheren Haarmann & Reimer GmbH, Deutschland, in der Bayer-Pensionskasse VVaG wurde mit Wirkung vom 31. März 2003 beendet. Die Arbeitnehmer der Haarmann & Reimer GmbH, die zu diesem Zeitpunkt ordentliche Mitglieder waren, sind seit dem 1. April 2003 außerordentliche Mitglieder geworden. Ordentliche Mitglieder, die am 31. März 2003 verfallbare Anwartschaften hatten, konnten sich ihre bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rentenanwartschaften (ohne Arbeitgeberbeiträge) in Form einer Kapitalisierung auszahlen lassen und sind seitdem keine Mitglieder der Bayer-Pensionskasse mehr. Für alle zum Zeitpunkt 31. März 2003 in der Bayer-Pensionskasse befindlichen ordentlichen Mitglieder wurde mit Wirkung zum 1. April 2003 in Deutschland eine Versorgungsordnung in Form einer Direktzusage eingeführt, die über eine Bruttoentgeltumwandlung bedient wird (3 % bis maximal zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West). Für Entgeltbestandteile oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze besteht für diesen Personenkreis aufgrund einer Versorgungsordnung eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung bis zu einer wertmäßig begrenzten Höhe. Den früheren Arbeitnehmern der Haarmann & Reimer GmbH ist bei der Einführung einer neuen Versorgungsordnung garantiert worden, dass sich durch den Unternehmenszusammenschluss keine Verschlechterung in der betrieblichen Altersversorgung ergeben darf. Die Leistungen müssen auf dem Niveau vor der Zeit des Unternehmenszusammenschlusses beibehalten werden. Dies ist durch die neue Versorgungsordnung gewährleistet. Ebenso bietet das Unternehmen aufgrund dieser Garantie den früheren Haarmann & Reimer GmbH Arbeitnehmern im Tarifbereich eine zusätzliche freiwillige Entgeltumwandlung in Form einer Direktzusage an. Arbeitnehmerbeitrag und Unternehmenszuschuss zusammen sind auf maximal 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West begrenzt.

Bis zum 31. Dezember 1981 ins Unternehmen eingetretene frühere Dragoco Mitarbeiter unterliegen einer arbeitgeberfinanzierten Pensionsordnung. Die Höhe der hieraus resultierenden Rentenzahlungen hängt von der Betriebszugehörigkeit und dem letzten monatlichen Bruttoentgelt ab.

Alle zum 1. April 2003 keiner Versorgungsordnung angehörenden Mitarbeiter hatten ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis in Form einer Direktzusage durch Entgeltumwandlung an einer zum 31. Dezember 2010 geschlossenen Versorgungsordnung teilzunehmen. Arbeitnehmerbeitrag und Unternehmenszuschuss zusammen waren auf maximal 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West begrenzt.

Seit dem 1. Januar 2010 werden alle unbefristeten Neueintritte bei Symrise an den deutschen Standorten verpflichtet, ab dem siebten Monat ihrer Beschäftigung in die Rheinische Pensionskasse (RPK) einzutreten. Hierbei zahlt der Mitarbeiter 2 % seines Einkommens aus Bruttoentgeltumwandlung in die RPK ein (Pflichtbeitrag), begrenzt auf 2 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West. Das Unternehmen stockt den Betrag in gleicher Höhe auf, ebenfalls begrenzt auf maximal 2 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West. Höhere freiwillige Arbeitnehmerbeiträge sind bis maximal 6 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West möglich, wobei der Unternehmenszuschuss auf 2 % begrenzt bleibt, so dass Arbeitnehmerbeitrag und Unternehmenszuschuss zusammen auf maximal 8 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West begrenzt sind. Bereits im Unternehmen beschäftigte Mitarbeiter, die im Gegensatz zu ehemaligen Haarmann & Reimer Mitarbeitern oder bis zum 31. Dezember 1981 eingetretenen Dragoco Mitarbeitern keiner Versorgungsordnung angehören, konnten bis zum 30. September 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2011 auf freiwilliger Basis ihre Mitgliedschaft in der RPK erklären.

Darüber hinaus haben alle außertariflichen Mitarbeiter und Führungskräfte auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, sich in Form einer Direktzusage durch Entgeltumwandlung zusätzliche Altersversorgungsbausteine zu erwerben. Einen Unternehmenszuschuss gibt es für diese sogenannte "Deferred Compensation" nicht.

Die betriebliche Altersversorgung über die RPK als externem Versorgungsträger wird als beitragsorientierter Versorgungsplan klassifiziert und es wurde dafür keine Pensionsrückstellung gebildet. Alle anderen Verpflichtungen aus Leistungszusagen sind als leistungsorientierte Versorgungspläne bilanziert und damit in der Pensionsrückstellung berücksichtigt. Für diese besteht kein Planvermögen.

USA

In den USA gewährt Symrise Pensionsleistungen durch einen leistungsorientierten Plan, den sogenannten Mass Mutual Plan, sowie medizinische Versorgungsleistungen. Beide Pläne sind eingefroren, das heißt, die Pläne sind für Neueintritte ebenso wie für die Erdienung weiterer Ansprüche seit 2012 beziehungsweise seit 2003 geschlossen.

Die Höhe der Versorgungsleistungen aus dem Mass Mutual Plan bestimmt sich auf Basis des durchschnittlichen Endgehalts sowie der Jahre der Unternehmenszugehörigkeit. Das für diesen Versorgungsplan gehaltene Planvermögen wird in sogenannten Pooled Separate Accounts bei der Massachusetts Mutual Life Insurance Company gehalten, die das Vermögen zur Vermeidung von Risikokonzentrationen diversifiziert anlegt. Die Anlageentscheidungen werden von einem Anlageausschuss, dem Benefit Oversight Committee, getroffen, der zugleich auch für die rechtmäßige Verwaltung zuständig ist und die treuhändische Verantwortung trägt. Er setzt sich aus fünf Symrise Mitarbeitern zusammen. Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen beider Pläne basieren auf dem US-amerikanischen Employee Retirement Income Security Act (ERISA), der unter anderem Mindestfinanzierungsniveaus vorgibt, die auf Basis einer jährlichen Bewertung ermittelt werden. Einzahlungen durch die Planteilnehmer in das Planvermögen finden nicht statt.

Die als Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gezeigte leistungsorientierte Verpflichtung lässt sich wie folgt herleiten:

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In T€ 2018 2019
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen
1. Januar 565.637 552.910
Zugänge aus Unternehmenserwerben 0 90
Umgliederung der Ansatzobergrenze für Planvermögen - 638 0
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
Laufender Dienstzeitaufwand 16.920 16.117
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand - 67 0
Zinsaufwand (+) 10.930 12.405
Im sonstigen Ergebnis erfasst
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+)
aufgrund Veränderungen der demographischen Annahmen 5.610 - 534
aufgrund Veränderungen der finanziellen Annahmen - 34.712 82.958
aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen 948 953
Währungskursdifferenzen 3.138 1.677
Sonstiges
Gezahlte Leistungen - 14.856 - 15.053
31. Dezember 552.910 651.523
davon Pensionspläne 542.030 640.158
davon medizinische Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 10.880 11.365
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
1. Januar - 42.269 - 40.575
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
Zinsertrag (-) - 1.471 - 1.455
Im sonstigen Ergebnis erfasst
Gewinne (-)/Verluste (+) aus Planvermögen ohne bereits als Zinsertrag erfasste Beträge 4.013 - 6.085
Währungskursdifferenzen - 1.959 - 864
Sonstiges
Arbeitgeberbeiträge - 1.082 - 1.107
Gezahlte Leistungen 2.193 2.059
31. Dezember - 40.575 - 48.027
davon Pensionspläne - 40.575 - 48.027
Berücksichtigung der Ansatzobergrenze für Planvermögen
1. Januar 0 957
Umgliederung der Ansatzobergrenze für Planvermögen 638 0
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
Zinsaufwand (+)/Zinsertrag (-) 3 4
Im sonstigen Ergebnis erfasst
Zugänge 262 362
Währungskursdifferenzen 54 32
31. Dezember 957 1.355
davon Pensionspläne 957 1.355
Bilanzierte Nettoschuld der leistungsorientierten Verpflichtung
1. Januar 523.368 513.292
31. Dezember 513.292 604.851
davon Pensionspläne 502.412 593.486
davon medizinische Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 10.880 11.365

Der gesamte Barwert der Leistungsverpflichtung enthält zum Bilanzstichtag 370.838 T€ für aktive Mitarbeiter (31. Dezember 2018: 307.023 T€), 62.096 T€ für ehemalige Arbeitnehmer mit unverfallbaren Leistungsansprüchen (31. Dezember 2018: 48.542 T€) und 218.589 T€ für Pensionäre und deren Hinterbliebene (31. Dezember 2018: 197.345 T€). Von diesem gesamten Barwert der Leistungsverpflichtung entfallen 639.063 T€ (31. Dezember 2018: 542.206 T€) auf unverfallbare Ansprüche, die verbleibenden 12.460 T€ (31. Dezember 2018: 10.704 T€) berücksichtigen verfallbare Ansprüche.

Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit des Barwerts der Leistungsverpflichtung aus leistungsorientierten Plänen beträgt insgesamt 20,1 Jahre (31. Dezember 2018: 19,3 Jahre). Sie verteilt sich mit 23,6 Jahren auf aktive Mitarbeiter, mit 22,8 Jahren auf ehemalige Arbeitnehmer mit unverfallbaren Leistungsansprüchen und mit 11,5 Jahren auf Pensionäre und deren Hinterbliebene.

Die leistungsorientierten Pläne sind mit Ausnahme der Versorgungsordnungen in den USA (Mass Mutual Plan), in Japan und in Indien nicht durch Planvermögen gedeckt. Das Planvermögen zum Jahresende sichert einen Barwert der Leistungsverpflichtung von 66.108 T€ (31. Dezember 2018: 53.163 T€). Die Finanzierung der nicht durch Planvermögen gegebenen Zusagen erfolgt über den operativen Cashflow der Symrise AG und ihrer Tochtergesellschaften.

Das Planvermögen in Höhe von 48.027 T€ (31. Dezember 2018: 40.575 T€) besteht im Wesentlichen für Pensionszusagen in den USA (42.117 T€; 31. Dezember 2018: 35.043 T€) und ist in sogenannten Pooled Separate Accounts bei der Massachusetts Mutual Life Insurance Company angelegt. Auf diesen Konten werden Anteile an Fondsvermögen gehalten, das in Geldmarktpapiere, Anleihen sowie in speziell wachstums- und wertorientierte Wertpapiere investiert ist. Die Preisnotierungen für diese Anteile sind von aktiven Märkten ableitbar (Level 2). Darüber hinaus besteht Planvermögen in Japan (5.529 T€; 31. Dezember 2018: 5.201 T€) und in Indien (381 T€; 31. Dezember 2018: 331 T€). Das Vermögen in Japan ist in einem Fonds bei der Japan Master Trust Bank angelegt, die zum Jahresende 2019 das Vermögen unverändert in japanische und ausländische Anleihen und Aktien investiert hat, deren Preise ebenfalls aus aktiven Märkten ableitbar sind. Es übersteigt die leistungsorientierte Verpflichtung und wurde auf die Vermögensobergrenze begrenzt (Asset Ceiling). Das Planvermögen in Indien ist bei einer Lebensversicherung angelegt, für die kein Preis an aktiven Märkten existiert.

Die Nettoschuld der leistungsorientierten Verpflichtung gliedert sich nach Regionen wie folgt:

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In T€ 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
EAME 483.753 567.305
Nordamerika 23.944 30.183
Lateinamerika 4.389 5.745
Asien/Pazifik 1.206 1.618
Summe 513.292 604.851

Den versicherungsmathematischen Bewertungen lagen die folgenden Annahmen zugrunde:

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In % 2018 2019
Abzinsungssatz
Deutschland 2,00 1,20
USA 4,31 3,01
Übrige Länder 1,97 1,67
Gehaltstrend
Deutschland 2,25 2,25
Übrige Länder 3,22 3,21
Rententrend
Deutschland 1,70 1,50
Übrige Länder 1,98 1,93
Kostensteigerung für medizinische Versorgungsleistungen
USA 6,70 6,12
Übrige Länder 8,27 8,37

Die Annahmen über Sterblichkeitsraten basieren auf veröffentlichten Sterbetafeln. Für die in Deutschland ausgesprochenen Pensionszusagen bestimmt sich die Sterblichkeitsrate nach den Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Mass Mutual Plan in den USA ist auf Basis der Richttafel 2018 IRS 417(e) Mortality Tables berechnet. Allen weiteren versicherungsmathematischen Bewertungen im Ausland liegen länderspezifische Sterbetafeln zugrunde.

Der Barwert der Leistungsverpflichtung ist von oben genannten versicherungsmathematischen Annahmen abhängig. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich dieser Barwert zum jeweiligen Bilanzstichtag bei der Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen um jeweils einen Prozentpunkt verändert hätte:

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Veränderung des Barwerts der Leistungsverpflichtung
Erhöhung Rückgang
--- --- --- --- ---
In T€ 2018 2019 2018 2019
--- --- --- --- ---
Abzinsungssatz - 97.099 - 119.059 126.340 156.307
Gehaltstrend 18.892 22.165 - 17.020 - 20.165
Rententrend 64.425 76.392 - 54.725 - 63.237
Kostensteigerung für medizinische Versorgungsleistungen 1.336 1.353 - 1.106 - 1.121

Zur Bestimmung der Sensitivität bezüglich der Lebenserwartung wurde die Sterblichkeitsrate für die in den Plänen begünstigten Personen um 10,0 % erhöht beziehungsweise reduziert. Die Reduzierung der Sterbewahrscheinlichkeit führt zu einer Erhöhung der Lebenserwartung und ist abhängig vom individuellen Alter der begünstigten Personen. Die Erhöhung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10,0 % führt bei den von Symrise erteilten Pensionszusagen zu einer Reduzierung des Barwerts der Leistungsverpflichtung um 27.236 T€ (31. Dezember 2018: 21.328 T€). Dagegen führt die Reduzierung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10,0 % zu einer Erhöhung des Barwerts der Leistungsverpflichtung um 29.812 T€ (31. Dezember 2018: 23.350 T€).

Eine Veränderung von 1,0 Prozentpunkten bei der Annahme der Kostensteigerung für medizinische Versorgungsleistungen würde sich wie folgt auf den laufenden Dienstzeitaufwand auswirken:

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Veränderung des laufenden Dienstzeitaufwands
Erhöhung Rückgang
--- --- --- --- ---
In T€ 2018 2019 2018 2019
--- --- --- --- ---
Kostensteigerung für medizinische Versorgungsleistungen 70 72 - 56 - 58

Die Berechnung der Sensitivität des Barwerts der Leistungsverpflichtung wurde unter Anwendung des gleichen Verfahrens vorgenommen, nach dem auch der Barwert der Verpflichtungen aus den erteilten Pensionszusagen selbst ermittelt wurde (Verfahren der laufenden Einmalprämien). Vor allem aufgrund der Wirkung des Zinseszinseffekts bei der Bestimmung des Barwerts der Leistungsverpflichtung führen Erhöhungen beziehungsweise Senkungen des Diskontierungszinssatzes, des Gehalts- und Rententrends sowie von Sterblichkeitsraten zu anderen Absolutbeträgen. Sofern mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, ergibt sich der Gesamtbetrag nicht zwingend als Summe der zuvor gezeigten Einzeleffekte. Die Sensitivitäten gelten nur für die jeweilige konkrete Größenordnung der Änderung der Annahme (zum Beispiel 1,0 Prozentpunkte beim Abzinsungssatz). Verändern sich die Annahmen anders als genannt, lässt sich die Auswirkung auf den Barwert der Leistungsverpflichtung nicht linear übertragen.

28. EIGENKAPITAL

GEZEICHNETES KAPITAL

Das gezeichnete Kapital der Symrise AG beläuft sich auf 135.426.610 € (31. Dezember 2018: 129.812.574 €) und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 135.426.610 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 € pro Stück.

Auf Basis der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2015 und unter Ausschluss des Bezugsrechts wurde eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital in Höhe von 5.614.036 neuen Aktien mit einem Nennwert von 1 € durchgeführt und am 8. Februar 2019 in das Handelsregister eingetragen. Die neuen Aktien sind für das Jahr 2018 dividendenberechtigt; sie wurden am 11. Februar 2019 zum Handel am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter gleichzeitiger Aufnahme in den Prime Standard zugelassen und am 12. Februar 2019 in die bestehende Notierung einbezogen. Zur Ermittlung des Ergebnisses je Aktie werden die neuen Aktien zeitanteilig in die Berechnung einbezogen.

GENEHMIGTES KAPITAL

In der Hauptversammlung am 12. Mai 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 11. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 25.000.000 € zu erhöhen. Im Jahr 2019 wurde eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigtem Kapital in Höhe von 5.614.036 neuen Aktien mit einem Nennwert von 1 € durchgeführt und am 8. Februar 2019 in das Handelsregister eingetragen. Das nach dieser teilweisen Inanspruchnahme verbleibende genehmigte Kapital in Höhe von 19.385.964 € wäre am 11. Mai 2020 ausgelaufen. In der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 wurde beschlossen, dieses noch bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen. Der Vorstand ist nun ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 21. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 25.000.000 € zu erhöhen.

ERWERB EIGENER AKTIEN

Der Vorstand ist bis zum 11. Mai 2020 und unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals (bei Ermächtigung) zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des bei der Beschlussfassung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

BEDINGTES KAPITAL

Auf der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 wurde ein bedingtes Kapital zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 20,0 Mio. € beschlossen. Die Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung ist auf einen Nominalbetrag von 1.500,0 Mio. € beschränkt und bis zum 16. Mai 2022 befristet ("Bedingtes Kapital 2017").

Unter teilweiser Ausnutzung der vorstehend beschriebenen Ermächtigung 2017 hat die Gesellschaft am 13. Juni 2017 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 400,0 Mio. € begeben. Die ausgegebenen Teilschuldverschreibungen sind erstmalig nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausgabetag der Wandelanleihe in neue und/ oder bestehende auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft wandelbar. Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf 91,8595 € und das Wandlungsverhältnis der neuen Wandelanleihe wurde auf 1.088,6190 Aktien je Teilschuldverschreibung festgelegt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist damit um 4.354.476 € bedingt erhöht.

Auf der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 wurde beschlossen, das verbleibende Bedingte Kapital 2017 in Höhe von 15.645.524 € aufzuheben und ein neues bedingtes Kapital 2019 zu schaffen. Entsprechend wurde ein bedingtes Kapital 2019 zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 15.650.000 € beschlossen. Die Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung ist auf einen Nominalbetrag von 1.500,0 Mio. € beschränkt und bis zum 21. Mai 2024 befristet ("Bedingtes Kapital 2019").

KAPITALRÜCKLAGE UND SONSTIGE RÜCKLAGEN

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen das Aufgeld (Agio) aus dem Börsengang sowie aus drei Kapitalerhöhungen, von denen zwei im Geschäftsjahr 2014 und eine im Geschäftsjahr 2019 durchgeführt wurden. Darüber hinaus ist die Eigenkapitalkomponente aus der Emission der Wandelanleihe im Geschäftsjahr 2017 berücksichtigt. Gegenüber dem 31. Dezember 2018 hat sich die Kapitalrücklage um 394.386.029 € abzüglich Transaktionskosten von 2.030.000 € und darauf entfallender Steuer in Höhe von 588.700 € von 1.405.084.800 € auf 1.798.029.529 € erhöht.

In der Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Veränderung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung, tatsächliche Erträge aus Planvermögen abzüglich des bereits ergebniswirksam erfassten Teilbetrags sowie die Effekte aus der Vermögenswertbegrenzung berücksichtigt.

Die kumulierten Währungskursdifferenzen beinhalten Wechselkursgewinne und -verluste aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen zu Beginn und zum Ende der jeweiligen Berichtsperiode. Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich signifikante Effekte aus der Umrechnung des US-Dollars in Euro. Die nach IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern" erforderliche Anpassung der Abschlüsse von Unternehmen, deren funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist, ist ebenfalls Teil der kumulierten Währungskursdifferenzen. Konkret betroffen von den Anpassungen nach IAS 29 sind im Symrise Konzern die Tochtergesellschaften in Venezuela und Argentinien. Die Abschlüsse dieser Gesellschaften basieren grundsätzlich auf dem Konzept historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten. Im Jahr 2019 mussten diese aufgrund von Änderungen der allgemeinen Kaufkraft der funktionalen Währung angepasst werden und sind daher in der am Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit angegeben. Im Berichtsjahr 2019 wurden in Venezuela erstmals offizielle Inflationsraten veröffentlicht. Symrise hat diese für die Erstellung des Konzernabschlusses verwendet (Quelle im Vorjahr: "Latin Focus Consensus"). Danach wurde für das Geschäftsjahr 2019 eine Veränderung der allgemeinen Kaufkraft von 16.751,0 % (2018: 1.320.682,0 %) angenommen. Zum 31. Dezember 2019 wurden in Argentinien von der Regierung offizielle Inflationsraten veröffentlicht, die für das Jahr 2019 eine Veränderung der allgemeinen Kaufkraft von 53,8 % (2018: 47,6 %) vorsehen.

In den sonstigen Rücklagen sind die Neubewertungsrücklage und die Cashflow Hedge-Rücklage zusammengefasst. Die Neubewertungsrücklage resultiert aus sukzessiven Anteilserwerben in der Vergangenheit. Die Cashflow Hedge-Rücklage enthält den effektiven Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus zur Sicherung von Währungsrisiken gehaltenen derivativen Finanzinstrumenten. Umgliederungen von unwirksamen Teilen aus der Absicherung von Zahlungsströmen ins Periodenergebnis (Ineffektivitäten) fanden im Geschäftsjahr 2019 nicht statt.

ÜBERLEITUNG DER DURCH DAS SONSTIGE ERGEBNIS BETROFFENEN EIGENKAPITALBESTANDTEILE

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2018

In T€
Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) Kumulierte Währungskursdifferenzen Sonstige Rücklagen Summe sonstiges Ergebnis der Aktionäre der Symrise AG Nicht beherrschende Anteile Summe sonstiges Ergebnis
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
Kursdifferenzen, die während des Geschäftsjahres eingetreten sind - 27.715 - 27.715 - 69 27.646
Gewinne/Verluste aus Nettoinvestitionen - - 2.497 - - 2.497 - - 2.497
Absicherung von Zahlungsströmen (Währungssicherung)
Während des Geschäftsjahres erfasste Gewinne/Verluste - - - 1.426 - 1.426 - 58 - 1.484
In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung umgegliederter Betrag - - 739 739 75 814
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 17.098 - - 17.098 - 1 17.097
Steuersatzänderung - 9 - 75 - 15 - 99 0 - 99
Sonstiges Ergebnis 17.089 25.143 - 702 41.530 - 53 41.477

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2019

In T€
Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) Kumulierte Währungskursdifferenzen Sonstige Rücklagen Summe sonstiges Ergebnis der Aktionäre der Symrise AG Nicht beherrschende Anteile Summe sonstiges Ergebnis
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
Kursdifferenzen, die während des Geschäftsjahres eingetreten sind - - 5.541 - - 5.541 274 - 5.267
Gewinne/Verluste aus Nettoinvestitionen - 966 - 966 - 966
Absicherung von Zahlungsströmen (Währungssicherung)
Während des Geschäftsjahres erfasste Gewinne/Verluste - - - 701 - 701 - 97 - 798
In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung umgegliederter Betrag - - 909 909 100 1.009
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen - 55.493 - - - 55.493 - 5 - 55.498
Steuersatzänderung - - 456 456 - 456
Sonstiges Ergebnis - 55.493 - 4.575 664 - 59.404 272 - 59.132

DIVIDENDE

Die insgesamt an die Aktionäre der Symrise AG ausschüttungsfähigen Dividenden bemessen sich gemäß dem deutschen Aktiengesetz nach dem Bilanzgewinn, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Symrise AG ausgewiesen wird. In der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2018 0,90 € (für 2017: 0,88 €) je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem am 31. Dezember 2019 handelsrechtlich ausgewiesenen Bilanzgewinn der Symrise AG eine Dividende von 0,95 € pro Aktie auszuschütten.

Für Dividendenzahlungen von mehr als 0,90 € je Aktie sehen die Bedingungen der Wandelschuldverschreibung eine Anpassung des Wandlungspreises vor, wodurch sich die Anzahl der potenziellen Aktien verändert. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie.

NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE

Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen im Wesentlichen auf die Probi Gruppe. Die Aktien der Probi AB sind zum Handel im schwedischen Nasdaq Stockholm geführt.

29. ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT

Das Kapital wird auf der Basis verschiedener Kennzahlen überwacht. Das Verhältnis von Nettoverschuldung (inklusive Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) zu EBITDA und die Eigenkapitalquote sind hierbei wichtige Kennzahlen. Dabei haben sich die Ziele, Methoden und Prozesse zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Symrise verfügt mit einer Eigenkapitalquote (das auf Aktionäre der Symrise AG entfallende Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) von 40,4 % (31. Dezember 2018: 38,5 %) über eine solide Kapitalstruktur. Grundsatz von Symrise ist die Beibehaltung der starken Kapitalbasis, um das Vertrauen von Investoren, Gläubigern und des Marktes zu erhalten und die zukünftige Geschäftsentwicklung nachhaltig voranzutreiben.

Die Nettoverschuldung ermittelt sich folgendermaßen:

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In T€ 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
Finanzverbindlichkeiten 1.659.359 1.966.157
Leasingverbindlichkeiten (nach IFRS 16) - 96.436
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen - 279.595 - 445.900
Nettoverschuldung 1.379.764 1.616.693
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 513.292 604.851
Nettoverschuldung inkl. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.893.056 2.221.544

Zur Berechnung der Kennzahl Nettoverschuldung/EBITDA wird die Nettoverschuldung -mit oder ohne Pensionsrückstellungen und seit dem Jahr 2019 jeweils einschließlich Leasingverbindlichkeiten -auf das EBITDA beziehungsweise normalisierte EBITDA, sofern berichtet, der letzten zwölf Monate bezogen. Unter Zugrundelegung des normalisierten EBITDAs beträgt die Nettoverschuldung zum 31. Dezember 2019 2,3 beziehungsweise 3,1 einschließlich Rückstellungen für Pensionen. Bezüglich des normalisierten EBITDAs wird auf den Lagebericht verwiesen. Die Einbeziehung der Leasingverbindlichkeiten erhöht die Kennzahl um 0,1.

Symrise konzentriert sich auf eine Kapitalstruktur, die es ermöglicht, künftigen potenziellen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die Kapitalmärkte zu decken. Dadurch kann Symrise ein hohes Maß an Unabhängigkeit, Sicherheit und finanzieller Flexibilität gewährleisten. Die attraktive Dividendenpolitik wird fortgesetzt und die Aktionäre auch in Zukunft angemessen am Unternehmenserfolg beteiligt. Daneben soll sichergestellt sein, dass bei passenden Akquisitionsgelegenheiten diese durch eine solide Finanzierung getätigt werden können.

Der durchschnittliche Zinssatz für Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) belief sich auf 1,5 % (2018: 1,8 %).

30. WEITERE ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Konzernkapitalflussrechnung weist für das Berichtsjahr und das Vorjahr entsprechend IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit aus. Die Ermittlung der Zahlungsflüsse aus betrieblicher Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.

Der Finanzmittelfonds beinhaltet unverändert zum Vorjahr Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und kurzfristige, liquide Anlagen mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten, die jederzeit in einen festgelegten Betrag umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Er entspricht dem Bilanzposten "Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen".

Die Veränderung der langfristigen Vermögenswerte im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit resultiert aus einer im Vorjahr erfassten langfristigen Forderung im Zusammenhang mit einem angestrebten Finanzgerichtsverfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Umsatzsteuer in Brasilien. Bereits im Berichtsjahr konnte dieses Verfahren zu Gunsten von Symrise abgeschlossen werden. Die Forderung wurde im Jahr 2019 vollständig beglichen.

Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge enthalten im Wesentlichen nicht zahlungswirksame Währungseffekte aus externen sowie konzerninternen Transaktionen. Die Erhöhung der gezahlten Ertragsteuern im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus erhöhten Steuervorauszahlungen und Steuerzahlungen für Vorjahre sowie aus Währungskurseffekten.

Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit sind im Wesentlichen die Auszahlungen für Unternehmenserwerbe (763.036 T€) enthalten. Diese resultieren aus dem Kaufpreis für die im Berichtsjahr durchgeführten Akquisitionen der ADF/IDF Unternehmensgruppe (771.179 T€ vermindert um erworbene Zahlungsmittel in Höhe von 20.332 T€) sowie Cutech (9.221 T€ vermindert um erworbene Zahlungsmittel in Höhe von 2.029 T€). Bezüglich der Unternehmenserwerbe wird auf TZ 2.4 verwiesen.

Im Folgenden wird eine Überleitungsrechnung zwischen Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzwerten für Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt:

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In T€ Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Langfristige Finanzverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Summe der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
1. Januar 2018 88.974 1.538.764 5.847 1.633.585
Zahlungswirksam - 6.131 0 - 1.785 - 7.916
Zahlungsunwirksam 540.498 - 502.746 248 38.000
Zugänge aus Unternehmenserwerben 33 20 0 53
Umbuchungen 515.179 - 515.179 0 0
aufgelaufene Zinsen 24.121 6.726 249 31.096
Währungskursdifferenzen 1.165 5.687 - 1 6.851
davon erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis - 699 - 83 - 1 - 783
davon erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung (Finanzergebnis) 1.864 5.770 0 7.634
31. Dezember 2018 623.341 1.036.018 4.310 1.663.669

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In T€ Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Langfristige Finanzverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Summe der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
1. Januar 2019 623.341 1.036.018 4.310 1.663.669
Anpassung durch IFRS 16 0 0 88.785 88.785
1. Januar 2019 angepasst 623.341 1.036.018 93.095 1.752.454
Zahlungswirksam - 477.723 721.732 - 21.570 222.439
Zahlungsunwirksam 357.706 - 294.917 24.911 87.700
Zugänge aus Unternehmenserwerben 5.713 17.804 880 24.397
Umbuchungen 321.544 - 321.544 0 0
aufgelaufene Zinsen 27.135 7.118 3.173 37.426
sonstige Zugänge 0 0 20.612 20.612
Währungskursdifferenzen 3.314 1.705 246 5.265
davon erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis - 570 101 113 - 356
davon erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung (Finanzergebnis) 3.884 1.604 133 5.621
31. Dezember 2019 503.324 1.462.833 96.436 2.062.593

31. WEITERE INFORMATIONEN ZU FINANZINSTRUMENTEN UND ZUR BEMESSUNG BEIZULEGENDER ZEITWERTE

INFORMATIONEN ZU FINANZINSTRUMENTEN NACH KATEGORIEN

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31. Dezember 2018 Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
In T€ Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Fair Value
--- --- --- --- --- ---
AKTIVA
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FAAC) 893.509 893.509 - - 893.509
Zahlungsmittel 272.280 272.280 - - 272.280
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 596.396 596.396 - - 596.396
Übrige finanzielle Vermögenswerte 24.833 24.833 - - 24.833
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) 13.127 - - 13.127 13.127
Kurzfristige Einlagen 7.315 - - 7.315 7.315
Wertpapiere 678 - - 678 678
Eigenkapitalinstrumente 3.371 - - 3.371 3.371
Derivative Finanzinstrumente ohne Hedge-Beziehung 1.763 - - 1.763 1.763
Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (n.a.) 56 - 56 - 56
PASSIVA
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FLAC) 1.978.813 1.978.813 - - 2.009.156
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 315.806 315.806 - - 315.806
Finanzverbindlichkeiten 1.659.359 1.659.359 - - 1.689.702
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 3.648 3.648 - - 3.648
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) 3.296 - - 3.296 3.296
Derivative Finanzinstrumente ohne Hedge-Beziehung 2.418 - - 2.418 2.418
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 878 - - 878 878
Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (n.a.) 306 - 306 - 306

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31. Dezember 2019 Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
In T€ Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Fair Value
--- --- --- --- --- ---
AKTIVA
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FAAC) 1.082.987 1.082.987 - - 1.082.987
Zahlungsmittel 419.070 419.070 - - 419.070
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 647.675 647.675 - - 647.675
Übrige finanzielle Vermögenswerte 16.242 16.242 - - 16.242
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) 34.880 - - 34.880 34.880
Kurzfristige Einlagen 26.830 - - 26.830 26.830
Wertpapiere 724 - - 724 724
Eigenkapitalinstrumente 5.520 - - 5.520 5.520
Derivative Finanzinstrumente ohne Hedge-Beziehung 1.806 - - 1.806 1.806
Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (n.a.) 100 - 100 - 100
PASSIVA
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FLAC) 2.302.618 2.302.618 - - 2.433.716
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 332.497 332.497 - - 332.497
Finanzverbindlichkeiten 1.966.157 1.966.157 - - 2.097.255
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 3.964 3.964 - - 3.964
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) 497 - - 497 497
Derivative Finanzinstrumente ohne Hedge-Beziehung 497 - - 497 497
Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (n.a.) 260 - 260 - 260

Im Folgenden wird beschrieben, in welcher Bemessungshierarchie gemäß IFRS 13 die Finanzinstrumente eingestuft sind, die wiederkehrend zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden. Die einzelnen Stufen dieser Bemessungshierarchie werden unter TZ 2.5 erläutert.

Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten kurzfristigen Einlagen und Wertpapiere sind Level 1 und die Eigenkapitalinstrumente Level 3 zugeordnet. Unter den Eigenkapitalinstrumenten sind zwei Beteiligungen enthalten, wovon eine im Geschäftsjahr um 2,0 Mio. USD aufgestockt wurde. Die Bewertung und damit der Barwert des erwarteten Nutzens aus diesen Beteiligungen erfolgt auf Basis einer Discounted Cashflow-Berechnung. Als nicht beobachtbare Inputfaktoren wurden ein gewichteter Kapitalkostensatz von 9,5 % beziehungsweise 15,9 % und eine langfristige Wachstumsrate von 1,0 % zugrunde gelegt. Der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente hat sich zum Bilanzstichtag durch den Zugang und Währungskurseffekte von 3.371 T€ auf 5.520 T€ erhöht. Aus Wesentlichkeitsgründen wird auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Als Bewertungskurse für die Mark to Market-Bewertung der Devisentermingeschäfte im Level 2 werden für die Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse verwendet. Diese ergeben sich aus der Zinsdifferenz der beteiligten Währungen unter Berücksichtigung der Laufzeit. Auf die Anpassung der beizulegenden Zeitwerte um die Komponenten des kontrahentenspezifischen Risikos (Credit Valuation Adjustment - CVA/Debt Valuation Adjustment - DVA) und der Liquiditätsprämie für die jeweilige Fremdwährung (Cross Currency Basis Spread - CCBS) wurde aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet.

Im Berichtszeitraum wurden keine Transfers zwischen Level 1 und 2 vorgenommen. Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt unverändert.

Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzverbindlichkeiten werden als Barwerte der mit diesen finanziellen Verbindlichkeiten verbundenen künftigen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Referenzzinssätze ermittelt und jeweils um einen entsprechenden bonitätsabhängigen Spread (Risikoprämie) angepasst. Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der übrigen Finanzinstrumente erfolgt unverändert. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Abweichungen zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert.

NETTOGEWINNE UND -VERLUSTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN

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In T€ 2018 2019
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (FAAC) 3.691 - 1.301
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (FVTPL) - 5.264 4.380
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) - 41.225 - 41.994
Summe - 42.798 - 38.915

Nettogewinne und -verluste sind im Wesentlichen durch Zinseffekte bedingt. Das Zinsergebnis für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten belief sich im Berichtsjahr auf 31,1 Mio. € (2018: 27,2 Mio. €). Innerhalb der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente wirken sich zudem Gewinne (10,4 Mio. €) aus der Bewertung von Derivaten aus, die zur Absicherung von Transaktionen aus Unternehmenserwerben abgeschlossen wurden. Diese wurden teilweise durch gegenläufige Effekte aus Devisenterminkontrakten zur Absicherung geplanter Transaktionen kompensiert.

SALDIERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die einer rechtlich durchsetzbaren Globalnettingvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung unterlagen, bestanden nur bei derivativen Finanzinstrumenten in Form von International Swaps and Derivatives Association (ISDA) Master Netting Agreements oder vergleichbaren Vereinbarungen.

Die ISDA-Vereinbarungen erfüllen die Kriterien für die Saldierung in der Bilanz nicht. Dies liegt daran, dass der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat, da das Recht auf eine Saldierung nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, wie zum Beispiel einem Verzug bei den Bankdarlehen oder anderen Kreditereignissen, durchsetzbar ist.

32. ANGABEN ZUM RISIKOMANAGEMENT VON FINANZINSTRUMENTEN

Preisschwankungen von Währungen und Zinsen können signifikante Ergebnis- und Cashflow-Risiken zur Folge haben. Daher überwacht Symrise diese Risiken zentral und steuert diese vorausschauend, gegebenenfalls auch durch Nutzung von derivativen Finanzinstrumenten.

Die Steuerung der Risiken basiert auf konzernweit gültigen Richtlinien, in denen Ziele, Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen festgelegt sind. Sie werden regelmäßig überprüft und an aktuelle Markt- und Produktionsentwicklungen angepasst. Das Risikomanagement ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

ZINSRISIKO

Zinsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei festverzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen. Da die überwiegende Anzahl von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten festverzinslich ist, bestehen keine wesentlichen Zinsrisiken.

Marktzinssatzänderungen für Finanzverbindlichkeiten mit variabler Zinskomponente wirken sich wie folgt auf das Zinsergebnis, wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, aus:

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2018 Nominal davon fix davon variabel davon ungesichert 1,0 %-Punkte Anstieg
T€ 1.462.713 1.345.676 117.037 117.037 1.170
TUSD 237.921 203.921 34.000 34.000 340
TSEK 119.000 0 119.000 119.000 1.190

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2019 Nominal davon fix davon variabel davon ungesichert 1,0 %-Punkte Anstieg
T€ 1.802.691 1.555.443 247.248 247.248 2.472
TUSD 195.992 185.992 10.000 10.000 100
TMGA 51.924.959 0 51.924.959 51.924.959 519.250

Ein Anstieg sämtlicher relevanter Zinssätze um einen Prozentpunkt hätte zum 31. Dezember 2019 einen um 2.687 T€ (31. Dezember 2018: 1.583 T€) niedrigeren Jahresüberschuss zur Folge gehabt. Ein Rückgang der Zinssätze hätte aufgrund von Bestimmungen über negative Zinssätze in den Kreditverträgen keinen wesentlichen Einfluss auf den Jahresüberschuss. Auf das Eigenkapital ergeben sich aufgrund von Zinsänderungen aus Finanzinstrumenten keine Auswirkungen.

WÄHRUNGSRISIKO

Symrise ist im Rahmen seiner globalen Geschäftstätigkeit zwei Arten von Währungsrisiken ausgesetzt. Das Translationsrisiko beschreibt das Risiko einer Veränderung der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungs-Posten einer Tochtergesellschaft aufgrund von Währungskursveränderungen bei der Umrechnung der lokalen Einzelabschlüsse in die Konzernwährung. Durch Währungsschwankungen verursachte Veränderungen aus der Translation der Bilanzposten dieser Gesellschaften werden ergebnisneutral im Konzerneigenkapital abgebildet. Die Risiken hieraus werden nicht gesichert.

Das Transaktionsrisiko entsteht durch Änderungen künftiger Zahlungsflüsse aufgrund von Wechselkursschwankungen im Einzelabschluss der Konzerngesellschaften.

Die globale Ausrichtung des Symrise Konzerns führt zu Lieferbeziehungen und Zahlungsströmen in Fremdwährung. Diese Währungsrisiken werden systematisch erfasst und an die Konzernzentrale berichtet. Zur Sicherung des Wechselkursrisikos aus originären Finanzinstrumenten sowie aus geplanten Transaktionen werden Devisenterminkontrakte eingesetzt.

Zur Erhöhung der Transparenz und besseren Steuerung der Währungsrisiken aus den konzerninternen Lieferbeziehungen hat Symrise im Jahr 2019 eine Inhouse Bank etabliert. Angeschlossene Gesellschaften halten Konten in ihrer funktionalen Währung bei der Inhouse Bank. Sie werden somit von Währungsrisiken befreit, einzig die Inhouse Bank führt Salden in Fremdwährung. Diese werden mithilfe von Devisentermingeschäften zentral abgesichert.

Die Darstellung des bestehenden Fremdwährungsrisikos am Bilanzstichtag erfolgt gemäß IFRS 7 mittels einer Sensitivitätsanalyse. Die Fremdwährungssensitivität wird durch die Aggregation aller finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ermittelt, die auf eine fremde Währung lauten, die nicht funktionale Währung des jeweils berichtenden Unternehmens ist. Das so ermittelte Fremdwährungsrisiko wird zum Stichtagskurs und zu einem Sensitivitätskurs, der eine 10 %ige Aufwertung/Abwertung der funktionalen Währung gegenüber der Fremdwährung unterstellt, bewertet. Die Differenz aus dieser hypothetischen Bewertung stellt die Auswirkung auf das Ergebnis vor Ertragsteuern und auf das sonstige Ergebnis vor Ertragsteuern dar. Die Sensitivitätsanalyse beruht auf der Annahme, dass außer einer Änderung des Währungskurses alle anderen Variablen konstant bleiben. In die Sensitivitätsanalyse wurden auch Währungsrisiken aus konzerninternen monetären Posten einbezogen, sofern daraus Umrechnungsgewinne oder -verluste resultieren, die im Rahmen der Konsolidierung nicht eliminiert werden. Effekte aus der Währungsumrechnung von Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht die Berichtswährung des Symrise Konzerns ist, berühren die Zahlungsflüsse in lokaler Währung nicht und sind deshalb nicht Bestandteil der Sensitivitätsanalyse.

Ein signifikantes Währungsrisiko ergab sich im Symrise Konzern im Berichtsjahr vornehmlich aus US-Dollar, chinesischem Renminbi und japanischem Yen. Das Fremdwährungsrisiko vor Sicherungsgeschäften belief sich zum Bilanzstichtag auf 2.596,9 Mio. JPY (31. Dezember 2018: 1.298,6 Mio. JPY), 199,5 Mio. CNY (31. Dezember 2018: 95,2 Mio. CNY) und 77,7 Mio. USD (31. Dezember 2018: 35,7 Mio. USD). Der Anstieg bezogen auf japanischen Yen resultiert aus einem höheren Bestand konzerninterner Darlehen in dieser Währung, die überwiegend durch Devisentermingeschäfte gesichert wurden. Der Anstieg bezogen auf chinesische Renminbi resultiert im Wesentlichen aus einem höheren Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie konzerninternen Darlehen in dieser Währung, die überwiegend durch Devisentermingeschäfte gesichert wurden. Der Anstieg bezogen auf US-Dollar resultiert vor allem aus einem höheren Bestand konzerninterner Darlehen in der jeweiligen Währung, die überwiegend durch Devisentermingeschäfte gesichert wurden.

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In T€ 2018 2019
Sensitivität bei einer Auf-/Abwertung des EUR gegenüber dem USD um +/- 10 %
Effekt auf das Ergebnis vor Ertragsteuern +/- 4.356 +/- 5.893
Effekt auf das sonstige Ergebnis vor Ertragsteuern -/+ 2.623 -/+ 1.165
Summe +/- 1.733 +/- 4.728
Sensitivität bei einer Auf-/Abwertung des EUR gegenüber dem CNY um +/- 10 %
Effekt auf das Ergebnis vor Ertragsteuern +/- 1.211 +/- 708
Effekt auf das sonstige Ergebnis vor Ertragsteuern -/+ 0 -/+ 0
Summe +/- 1.211 +/- 708
Sensitivität bei einer Auf-/Abwertung des EUR gegenüber dem JPY um +/- 10 %
Effekt auf das Ergebnis vor Ertragsteuern +/- 325 +/- 186
Effekt auf das sonstige Ergebnis vor Ertragsteuern -/+ 0 -/+ 0
Summe +/- 325 +/- 186

Zur Reduzierung des Währungsrisikos wurden derivative Finanzinstrumente abgeschlossen.

Die Devisentermingeschäfte mit positiven Marktwerten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 1.906 T€ (31. Dezember 2018: 1.819 T€) und die Devisentermingeschäfte mit negativen Marktwerten auf 757 T€ (31. Dezember 2018: 2.724 T€).

Weitere Informationen zu den positiven und negativen beizulegenden Zeitwerten der Devisentermingeschäfte mit und ohne Hedge-Beziehung sind der Tabelle zu den Finanzinstrumenten in TZ 31 sowie den Erläuterungen zum Liquiditätsrisiko zu entnehmen.

Symrise hat zur Überwachung und Bewertung der Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit) eine Task Force eingerichtet. Im Moment erwartet Symrise durch den Brexit keine wesentlichen Auswirkungen auf den Gesamtkonzern, da die dort ansässigen Konzerngesellschaften über eigene Produktionsstätten verfügen und ihre Produkte vornehmlich an lokale Kunden vertreiben. Da das mögliche Stattfinden eines harten Brexit ohne Freihandelsabkommen nach Abschluss der sich an den EU-Austritt Großbritanniens anschließenden Übergangsphase und die Folgen daraus im Moment nicht abschätzbar sind, arbeitet Symrise aktiv an mitigierenden Maßnahmen. Alle zentralen Finanzierungsverträge bestehen mit der Symrise AG und unterliegen keinem britischen Recht.

LIQUIDITÄTSRISIKO

Das Liquiditätsrisiko, das heißt, das Risiko, dass Symrise seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, wird durch Schaffung der notwendigen finanziellen Flexibilität im Rahmen der bestehenden Finanzierung und durch effektives Cash-Management begrenzt. Das Liquiditätsrisiko wird bei Symrise durch eine rollierende Finanzplanung über 12 Monate gesteuert. Diese ermöglicht es, prognostizierbare Defizite unter normalen Marktbedingungen zu marktüblichen Konditionen zu finanzieren. Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Zum Bilanzstichtag verfügt Symrise über freie Kreditlinien, die unter TZ 23 näher erläutert sind.

Die folgende Übersicht zeigt die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen von kurz- und langfristigen nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich geschätzter Zinszahlungen für die variablen Verzinsungen:

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2018 Fälligkeit erwarteter Auszahlungen
In T€ Buchwert Erwartete Auszahlungen bis 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
--- --- --- --- --- ---
Finanzverbindlichkeiten 1.659.359 1.739.077 640.768 616.138 482.171
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 315.806 315.806 315.806 0 0
Sonstige nicht derivative finanzielle Verpflichtungen 4.526 4.526 1.973 2.553 0

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2019 Fälligkeit erwarteter Auszahlungen
In T€ Buchwert Erwartete Auszahlungen bis 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
--- --- --- --- --- ---
Finanzverbindlichkeiten 1.966.157 2.091.118 526.880 735.517 828.721
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 332.497 332.497 332.497 0 0
Sonstige nicht derivative finanzielle Verpflichtungen 3.964 3.988 2.367 1.621 0

In der folgenden Tabelle werden die beizulegenden Zeitwerte sowie die erwarteten Ein- und Auszahlungen aus derivativen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dargestellt. Die Laufzeit der Devisentermingeschäfte beträgt in der Regel zwölf Monate. Die Zins- und Währungsswaps sind im Jahr 2018 ausgelaufen.

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In T€ 2018 2019
Devisentermingeschäfte
Vermögenswerte 1.819 1.906
Verbindlichkeiten 2.724 757
Erwartete Einzahlungen 165.115 222.548
Erwartete Auszahlungen 166.020 221.399

AUSFALL- ODER BONITÄTSRISIKO

Ein Kreditrisiko ist der unerwartete Verlust an Zahlungsmitteln oder Erträgen. Dieser tritt ein, wenn ein Kunde nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen innerhalb der Fälligkeit nachzukommen. Ein Forderungsmanagement mit weltweit gültigen Richtlinien sowie eine regelmäßige Analyse der Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sorgen für eine permanente Überwachung und Begrenzung der Risiken und minimieren auf diese Weise die Forderungsverluste. Aufgrund der breit angelegten Geschäftsstruktur im Symrise Konzern bestehen weder hinsichtlich der Kunden noch für einzelne Länder besondere Konzentrationen von Kreditrisiken.

Im Rahmen der Geldanlage werden Finanzkontrakte nur mit Banken mit Investment Grade, welche permanent beobachtet werden, abgeschlossen. Bei derivativen Finanzinstrumenten ist der Symrise Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt, das durch die Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarung seitens der Vertragspartner entsteht. Dieses Kreditrisiko wird dadurch minimiert, dass Geschäfte nur mit Vertragspartnern abgeschlossen werden, deren Bonität einer regelmäßigen Bewertung unabhängiger Ratingagenturen unterliegt, die fortlaufend überwacht werden. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte stellen das maximale Kreditrisiko dar.

Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden, entfallen fast vollständig auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

33. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Eventualverbindlichkeiten betreffen potenzielle zukünftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag werden diese als unwahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden.

Symrise ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsaktivitäten mit Klagen und Gerichtsverfahren konfrontiert, die im Wesentlichen in den Bereichen Arbeitsrecht, Produkthaftung, Gewährleistungsrecht, Steuerrecht und in dem Bereich des geistigen Eigentums angesiedelt sind. Symrise bildet für solche Fälle Rückstellungen, wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung besteht, die aus einem Ereignis der Vergangenheit entstanden ist, diese verlässlich schätzbar ist und deren Erfüllung wahrscheinlich zum Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führt. Für alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten hat Symrise Rückstellungen in Höhe von 2,7 Mio. € gebildet. Derzeit ist Symrise der Ansicht, dass der Ausgang aller vorgebrachten Klagen und Prozesse, sowohl einzeln als auch insgesamt, keine wesentlich nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird. Die gebildeten Rückstellungen sind weder einzeln noch insgesamt wesentlich. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen beziehungsweise künftigen Verfahren sind nicht vorhersagbar, so dass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen könnten, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft und seine Ergebnisse haben könnten. Viele der Prozesse sind allerdings durch Versicherungsleistungen aus Produkthaftpflichtversicherungen gedeckt.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Zum 31. Dezember 2019 hat der Konzern Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 41,2 Mio. € (31. Dezember 2018: 72,1 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Produktionsanlagen sowie Labor- und Büroausstattung. Diese sind im Wesentlichen im Laufe des Jahres 2020 fällig. Weitere Verpflichtungen in Höhe von 174,2 Mio. € (31. Dezember 2018: 191,9 Mio. €) bestehen aus noch nicht erfüllten Abnahmeverpflichtungen für Warenbezüge.

Die Symrise AG hat mit verschiedenen Dienstleistern Serviceverträge zur Auslagerung der internen Informationstechnologie geschlossen. Die Serviceverträge bestanden teilweise bereits in den Vorjahren. Unter Berücksichtigung von Sonderkündigungsrechten beträgt die verbleibende Gesamtverpflichtung gegenüber diesen Dienstleistern 8,9 Mio. € (31. Dezember 2018: 25,3 Mio. €). Übrige sonstige finanzielle Verpflichtungen beliefen sich am 31. Dezember 2019 auf 12,4 Mio. € (31. Dezember 2018: 15,3 Mio. €) und betrafen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Berater-, Dienstleistungs- und Kooperationsverträgen (7,7 Mio. €; 31. Dezember 2018: 8,1 Mio. €).

34. TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN PERSONEN

Die verbundenen, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie deren nahe Angehörige gelten als nahestehende Personen. Die Umsätze und Einkäufe von verbundenen Unternehmen erfolgten zu Konditionen wie zwischen fremden Dritten. Unverändert zum Vorjahr wurden im Jahr 2019 nur in geringem Umfang Waren von Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen bezogen. Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben einer Festvergütung und einer einjährigen variablen Vergütung auch eine mehrjährige variable Vergütung (sogenannter Long Term Incentive Plan/LTIP). Die einzelnen Vergütungskomponenten werden im Vergütungsbericht des Lageberichts näher erläutert. Im Geschäftsjahr 2019 erhielten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats folgende Vergütung:

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2018 2019
In T€ Vorstand Aufsichtsrat Summe Vorstand Aufsichtsrat Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Kurzfristig fällige Leistungen 7.107 1.074 8.181 8.234 1.081 9.315
Andere langfristige Leistungen 1.103 0 1.103 2.999 0 2.999
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 58 0 58 58 0 58
Summe 8.268 1.074 9.342 11.291 1.081 12.372

Die ergänzenden Angaben nach § 315e HGB stellen sich wie folgt dar:

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In T€ 2018 2019
Gesamtbezüge aktiver Organmitglieder
Vorstand 7.107 8.234
Aufsichtsrat 1.074 1.081
Gesamtbezüge früherer Organmitglieder und ihrer Hinterbliebenen
Vorstand 342 343

In den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sind für frühere Mitglieder des Vorstands Beträge in Höhe von 12,9 Mio. € (31. Dezember 2018: 11,4 Mio. €) und für derzeitige Mitglieder des Vorstands in Höhe von 5,2 Mio. € (31. Dezember 2018: 4,1 Mio. €) berücksichtigt.

Die individualisierte Vergütung für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist ebenfalls im Vergütungsbericht des Lageberichts dargestellt.

35. AKTIENBESITZ VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Der direkte oder indirekte Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der Symrise AG belief sich zum 31. Dezember 2019 auf mehr als 1 %. Von den insgesamt von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gehaltenen 5,46 % Aktien der Symrise AG entfielen auf Mitglieder des Aufsichtsrats 5,23 % und auf Mitglieder des Vorstands 0,23 %.

36. LANGFRISTIGE ZIELSETZUNGEN UND METHODEN DES FINANZRISIKOMANAGEMENTS

Es wird auf den Risikobericht verwiesen, der Teil des Lageberichts ist.

37. ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Hauptversammlung der Symrise AG hat am 22. Mai 2019 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die an den Abschlussprüfer gewährten Honorare:

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In T€ 2018 2019
Abschlussprüfung 711 894
Andere Bestätigungsleistungen 0 91
Steuerberatung 0 9
Summe 711 994

Insgesamt sind weltweit 2,8 Mio. € (2018: 2,2 Mio. €) Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung entstanden.

38. AUFSTELLUNG DER BETEILIGUNGEN

Vollkonsolidierte Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2019

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Name und Sitz der Gesellschaft Anteil
Deutschland
Busiris Vermögensverwaltung GmbH, Holzminden 100,00 %
DrinkStar GmbH, Rosenheim 100,00 %
Haarmann & Reimer Unterstützungskasse Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Holzminden 100,00 %
Schimmel & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Holzminden 100,00 %
Symotion GmbH, Holzminden 100,00 %
Symrise Beteiligungs GmbH, Holzminden 100,00 %
Symrise BioActives GmbH, Hamburg 100,00 %
Symrise Financial Services GmbH, Holzminden 100,00 %
Symrise US-Beteiligungs GmbH, Holzminden 100,00 %
Tesium GmbH, Holzminden 100,00 %
Frankreich
Aromatics SAS, Clichy-la-Garenne 100,00 %
Arôme de Chacé SAS, Chacé 100,00 %
Diana Food SAS, Antrain 100,00 %
Diana SAS, Saint Nolff 100,00 %
Diana Trans SAS, Saint Nolff 100,00 %
Octopepper SAS, Bordeaux 57,93 %
Société de Protéines Industrielles SAS, Berric 100,00 %
Spécialités Pet Food SAS, Elven 100,00 %
Symrise SAS, Clichy-la-Garenne 100,00 %
Villers SAS, Villers Les Pôts 100,00 %
Übriges Europa
Cobell Limited, Exeter, Großbritannien 100,00 %
Diana Food Limited, Spalding, Großbritannien 100,00 %
OOO "Symrise Rogovo", Rogovo, Russland 100,00 %
Probi AB, Lund, Schweden 57,79 %
Probi Feed AB, Lund, Schweden 57,79 %
Probi Food AB, Lund, Schweden 57,79 %
Scelta Umami B.V., Venlo, Niederlande 60,00 %
SPF Diana España SLU, Lleida, Spanien 100,00 %
SPF Hungary Kft, Beled, Ungarn 100,00 %
SPF RUS, Shebekino, Russland 100,00 %
SPF UK Ltd, Doncaster, Großbritannien 60,00 %
Symrise Group Finance Holding 1 BVBA, Brüssel, Belgien 100,00 %
Symrise Holding Limited, Marlow Bucks, Großbritannien 100,00 %
Symrise Iberica S.L., Parets de Valles, Spanien 100,00 %
Symrise IP Holding GCV, Brüssel, Belgien 100,00 %
Symrise Kimya Sanayi Ticaret Ltd., Sirketi, Türkei 100,00 %
Symrise Limited, Marlow Bucks, Großbritannien 100,00 %
Symrise Luxembourg S.a.r.l., Luxemburg, Luxemburg 100,00 %
Symrise Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, Warschau, Polen 100,00 %
Symrise S.r.l., Milano, Italien 100,00 %
Symrise US Holding BV, Halle, Niederlande 100,00 %
Symrise Vertriebs GmbH, Wien, Österreich 100,00 %
Nordamerika
American Dehydrated Foods, Inc., Springfield, USA 100,00 %
Diana Food Canada Inc., Champlain (Québec), Kanada 100,00 %
Diana Food Inc., Silverton, USA 100,00 %
Diana US Inc., Wilmington, USA 100,00 %
International Dehydrated Foods, Inc., Springfield, USA 100,00 %
IsoNova Technologies LLC, Springfield, USA 100,00 %
Probi US, Inc., Seattle, USA 57,79 %
SPF Canada - Groupe Diana Inc, Chemin (Québec), Kanada 100,00 %
SPF North America Inc., South Washington, USA 100,00 %
SPF USA Inc., Wilmington, USA 100,00 %
Symrise Holding Inc., Wilmington, USA 100,00 %
Symrise Holding II Inc., Wilmington, USA 100,00 %
Symrise Inc., Teterboro, USA 100,00 %
Symrise US LLC, Teterboro, USA 100,00 %
Lateinamerika
Aquasea Costa Rica, Canas, Costa Rica 100,00 %
Citratus Fragrâncias Indústria e Comércio Ltda., Vinhedo, Brasilien 100,00 %
Diana-Food Ecuador SA, Machala, Ecuador 100,00 %
Diana Food Chile SpA, Buin, Chile 100,00 %
Diana Pet Food Colombia, Buenos Aires, Kolumbien 100,00 %
Proteinas Del Ecuador Ecuaprotein SA, Durán, Ecuador 67,70 %
Spécialité Pet Food S.A. de C.V., El Marquès queretato, Mexiko 100,00 %
SPF Argentina, Buenos Aires, Argentinien 100,00 %
SPF Do Brasil Indústria e Comércio Ltda, Sao Paulo, Brasilien 100,00 %
Symrise Aromas e Fragrâncias Ltda., Sao Paulo, Brasilien 100,00 %
Symrise C.A., Caracas, Venezuela 100,00 %
Symrise Ltda., Bogota, Kolumbien 100,00 %
Symrise S. de R.L. de C.V., San Nicolas de los Garza, Mexiko 100,00 %
Symrise S.A., Santiago de Chile, Chile 100,00 %
Symrise S.R.L., Tortuguitas, Argentinien 100,00 %
Asien und Pazifik
Diana Group Pte (Singapore) Ltd, Singapur, Singapur 100,00 %
Diana Petfood (Chuzhou) Company Limited, Chuzhou, China 100,00 %
Diana Naturals Private Ltd, Mumbai, Indien 100,00 %
P.T. Symrise, Jakarta, Indonesien 100,00 %
Probi Asia-Pacific Pte Ltd, Singapur, Singapur 57,79 %
SPF (Chuzhou) Pet Food Co., Ltd, Chuzhou, China 100,00 %
SPF (Qingdao) Trading Co., Ltd, Qingdao City, China 100,00 %
SPF Thailand, Bangkok, Thailand 51,00 %
SPF Diana Australia Pty Ltd, Beresfield, Australien 100,00 %
Symrise (China) Investment Co. Ltd., Nantong, China 100,00 %
Symrise Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100,00 %
Symrise Flavors & Fragrances (Nantong) Co. Ltd., Nantong, China 100,00 %
Symrise Holding Pte. Limited, Singapur, Singapur 100,00 %
Symrise Inc., Manila, Philippinen 100,00 %
Symrise K.K., Tokio, Japan 100,00 %
Symrise Limited, Seoul, Südkorea 100,00 %
Symrise Ltd., Bangkok, Thailand 100,00 %
Symrise Private Limited, Chennai, Indien 100,00 %
Symrise Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100,00 %
Symrise Pty. Ltd., Dee Why, Australien 100,00 %
Symrise SDN. BHD, Petaling, Malaysia 100,00 %
Symrise Shanghai Limited, Shanghai, China 100,00 %
Afrika und Naher Osten
Origines S.a.r.L., Antananarivo, Madagaskar 100,00 %
Specialites Pet Food South Africa, Kapstadt, Südafrika 100,00 %
Symrise (Pty) Ltd., Isando, Südafrika 100,00 %
Symrise Middle East Ltd, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 100,00 %
Symrise Middle East FZ-LLC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 100,00 %
Symrise Nigeria Limited, Lagos, Nigeria 100,00 %
Symrise Parsian, Teheran, Iran 100,00 %
Symrise S.A.E., 6th of October City, Ägypten 100,00 %
Symrise S.a.r.L., Antananarivo, Madagaskar 100,00 %
Gemeinschaftsunternehmen zum 31. Dezember 2019
Name und Sitz der Gesellschaft Anteil
Food Ingredients Technology Company, L.L.C., Springfield, USA 50,00 %
Assoziierte Unternehmen zum 31. Dezember 2019
Name und Sitz der Gesellschaft Anteil
Therapeutic Peptides Inc., Baton Rouge, USA 20,00 %
Califormulations, LLC, Columbus, USA 34,00 %
VIDEKA, LLC, Kalamazoo, USA 49,00 %

39. BEFREIUNG VON DER AUFSTELLUNG EINES JAHRESABSCHLUSSES NACH § 264 ABS. 3 HGB

Die folgenden Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Symrise AG nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften einbezogen und nehmen die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der Jahresabschlüsse in Anspruch: Busiris Vermögensverwaltung GmbH, Symrise Financial Services GmbH, Symotion GmbH, Symrise US-Beteiligungs GmbH und Tesium GmbH, jeweils mit Sitz in Holzminden, sowie DrinkStar GmbH mit Sitz in Rosenheim.

40. CORPORATE GOVERNANCE

Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ist für das Jahr 2019 abgegeben und den Aktionären auf unserer Website www.symrise.com dauerhaft zugänglich gemacht worden.

41. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Holzminden, den 18. Februar 2020

Symrise AG

Der Vorstand

Dr. Heinz-Jürgen Bertram

Olaf Klinger

Achim Daub

Dr. Jean-Yves Parisot

Heinrich Schaper

Erklärung des Vorstands

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Holzminden, den 18. Februar 2020

Symrise AG

Der Vorstand

Dr. Heinz-Jürgen Bertram

Olaf Klinger

Achim Daub

Dr. Jean-Yves Parisot

Heinrich Schaper

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Symrise AG

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Symrise AG, Holzminden, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und der Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Symrise AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1) WERTMINDERUNGSTEST FÜR GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Aufgrund von Akquisitionen in der Vergangenheit weist der Symrise-Konzern wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte in der Konzernbilanz aus. Der Konzern wird in den Segmenten "Scent & Care", "Flavor" und "Nutrition" geführt. Dies entspricht der internen Steuerung sowie der Ressortverteilung im Vorstand.

Das Ergebnis der Ermittlung eines möglichen Abschreibungsbedarfs der Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen der zum 30. September 2019 vorgenommenen Werthaltigkeitstests ("Impairment-Test") ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen.

Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte in Relation zur Bilanzsumme, der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war der Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Impairment-Tests nachvollzogen im Hinblick auf die Eignung der Vorgehensweise einen Impairment-Test nach IAS 36 durchzuführen. Dabei haben wir den Planungsprozess analysiert und die im Planungsprozess implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Effektivität beurteilt. Die wesentlichen Prämissen der Planung haben wir mit den gesetzlichen Vertretern besprochen sowie einen Abgleich mit den in der Vergangenheit realisierten Ergebnissen und Zahlungsmittelzuflüssen durchgeführt.

Im Hinblick auf die Überleitung der Mittelfristplanung in die Langfristplanung haben wir uns insbesondere mit den Annahmen zur Wachstumsrate befasst. Bei unserer Einschätzung der Ergebnisse der Impairment-Tests zum 30. September 2019 haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen gestützt, die den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter analysiert und die Berechnung im Hinblick auf die sich dafür ergebenden Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen. Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.

Wir haben Nachweise darüber erlangt, dass die Segmente die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns darstellen, die unabhängig voneinander Zahlungsmittelzuflüsse generiert und auf der die Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden.

Da der Impairment-Test durch den Symrise-Konzern jeweils bereits zum 30. September durchgeführt wird, haben wir zusätzliche Prüfungshandlungen durchgeführt um sicherzustellen, dass sich zum Stichtag keine wesentlichen Veränderungen ergeben haben. Hierzu gehörte im Wesentlichen eine Analyse der Gültigkeit der zugrunde gelegten Bewertungsparameter sowie wesentlicher Annahmen der Planung zum Bilanzstichtag.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den bezüglich der Geschäfts- oder Firmenwerte angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "2.5 Darstellung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" zu den Wertminderungen. Für die damit in Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessensausübungen der gesetzlichen Vertreter und zu Quellen von Schätzungsunsicherheit sowie zu den Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "2.3 Schätzungen und Annahmen" sowie im Abschnitt "Weitere Erläuterungen zur Konzernbilanz" Textziffer 18 "Immaterielle Vermögenswerte".

2) UMSATZREALISIERUNG AUS DEM VERKAUF VON PRODUKTEN

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Konzernabschluss der Symrise AG werden Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten dann realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die Waren und Erzeugnisse auf die Kunden übergegangen ist.

Der Symrise-Konzern verfügt über eine Vielzahl an Kunden sowie ein umfangreiches Produktsortiment. Durch die daraus resultierende große Anzahl unterschiedlicher vertraglicher Vereinbarungen ist hinsichtlich der sachgerechten Abbildung der Geschäftsvorfälle insbesondere in Bezug auf eine korrekte Periodenabgrenzung eine besondere Sorgfalt geboten. Vor diesem Hintergrund war die Umsatzrealisierung im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.

Prüferisches Vorgehen

Die gesetzlichen Vertreter der Symrise AG haben für die Realisierung von Umsatzerlösen aus Produktverkäufen detaillierte Bilanzierungsanweisungen erlassen und Prozesse implementiert. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die im Konzernabschluss der Symrise AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Realisierung von Umsatzerlösen anhand der in IFRS 15 definierten Kriterien gewürdigt. Unser prüferisches Vorgehen erstreckte sich unter anderem auf die Frage, ob die Verfügungsmacht im Rahmen des Verkaufs der Produkte auf die Käufer übergegangen ist. Wir haben die vom Vorstand der Symrise AG implementierten Prozesse sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Realisierung von Produktverkäufen analysiert. Wir haben die Effektivität der Kontrollen hinsichtlich der Umsatzrealisierung sowie der korrekten Abgrenzung von Umsätzen getestet. Zum Nachweis der Existenz der Umsatzerlöse haben wir diese unter anderem daraufhin untersucht, ob sie zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geführt haben und ob diese wiederum durch Zahlungseingänge ausgeglichen wurden. Zudem haben wir Analysen der Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2019 im Hinblick auf die Periodenabgrenzung auf Basis konzernweit vorgegebener, analytischer Prüfungshandlungen durchgeführt. Wir haben die Umsatzrealisierung anhand der Vereinbarungen in Verträgen stichprobenhaft analysiert im Hinblick auf die Anforderungen des IFRS 15 an die Umsatzrealisierung. Darüber hinaus haben wir Saldenbestätigungen von Kunden eingeholt.

Insgesamt haben sich aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Produkten keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den bezüglich der Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Produkten angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "2.5 Darstellung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" zu der Umsatzrealisierung.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung,
den im Finanzbericht 2019 enthaltenen "Bericht des Aufsichtsrats",
die im Kapitel "Erklärung des Vorstands" im Finanzbericht 2019 enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB,
die im Kapitel "Corporate Governance" des Finanzberichts 2019,
die im Kapitel "Nachhaltigkeit und Verantwortung" des Unternehmensberichts 2019

sowie die in den übrigen Teilen des Finanzberichts 2019 und im Unternehmensbericht 2019 erlangten Informationen mit Ausnahme des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts sowie unseres dazugehörigen Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der Symrise AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Christian Janze.

Hannover, 19. Februar 2020

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Ludwig, Wirtschaftsprüfer

Dr. Janze, Wirtschaftsprüfer

Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB und Corporate Governance-Bericht

Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der Symrise AG. Der Vorstand erstattet -zugleich auch für den Aufsichtsrat -die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung nach den §§ 289f und 315d des Handelsgesetzbuchs für die Symrise AG und den Symrise Konzern (nachfolgend gemeinsam als "Symrise" bezeichnet). Diese beinhaltet

(i) die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes,

(ii) relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken,

(iii) eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen, (iv) Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands nebst Umsetzungsfristen, Stand der Umsetzung und (v) eine Beschreibung des Diversitätskonzepts im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Nach der derzeit gültigen Fassung der Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 und mit Berichtigungen vom 19. Mai 2017 erneut bekannt gemachten aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") ist der dort von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erstattende Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens (Corporate Governance-Bericht) im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung zu veröffentlichen.

Aufgrund der Nähe der Inhalte des Corporate Governance-Berichts und der Erklärung zur Unternehmensführung zueinander haben wir uns auch dieses Jahr wieder entschieden, die Berichterstattung zur Corporate Governance im Sinne der Ziffer 3.10 des DCGK 2017 in die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB zu integrieren und dem Leser dadurch die Orientierung zu erleichtern. Dagegen ist der Vergütungsbericht nach Ziffer 4.2.5 des DCGK 2017 nicht mehr Teil der Berichterstattung zur Corporate Governance. Der Vergütungsbericht ist als Teil des Lageberichts auf den Seiten 55 bis 63 des Finanzberichts 2019 enthalten.

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB ist nebst des darin integrierten Corporate Governance-Berichts von Vorstand und Aufsichtsrat auch auf der Internetseite von Symrise öffentlich zugänglich gemacht. Die Adresse lautet: https://www.symrise.com/de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄß § 161 DES AKTIENGESETZES VOM SEPTEMBER 2019

Das Aktiengesetz verpflichtet gemäß seinem § 161 Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Form entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen warum nicht angewendet wurden oder werden.

WORTLAUT DER ERKLÄRUNG

Auf Basis ihrer Beratungen haben Vorstand und Aufsichtsrat der Symrise AG am 17. September 2019 eine neue Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:

"Vorstand und Aufsichtsrat der Symrise AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Die Symrise AG hat ohne Ausnahme sämtlichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 und mit Berichtigungen vom 19. Mai 2017 bekannt gemachten aktuellen Fassung des Kodexes vom 7. Februar 2017 entsprochen und wird dies auch zukünftig tun."

Die Erklärung ist der Öffentlichkeit auch separat auf der Internetseite der Symrise AG dauerhaft zugänglich gemacht.

Die Adresse lautet: https://www.symrise.com/de/investoren/corporate-governance/entsprechenserklaerung.

RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

In diesem Teil der Erklärung zur Unternehmensführung sind relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken zu machen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewendet werden.

UNSER VERHALTENSKODEX

Unser zuletzt im Jahr 2016 grundlegend überarbeiteter Verhaltenskodex hat weiterhin Bestand, um ein einheitliches vorbildliches Handeln und Verhalten zu gewährleisten. Dieser Verhaltenskodex gilt für Vorstand und Aufsichtsrat und alle im In- und Ausland bei Symrise Beschäftigten, das heißt für Führungskräfte und für alle Arbeitnehmer im Konzern gleichermaßen. Der Verhaltenskodex -ein verbindliches Leitbild -setzt Mindeststandards und gibt Hinweise, wie alle Beschäftigten bei deren Einhaltung zusammenwirken können. Der Verhaltenskodex soll helfen, ethische und rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen, und soll für Konfliktsituationen eine Orientierung geben. Verstöße werden im Interesse aller Beschäftigten und des Unternehmens analysiert und ihre Ursachen beseitigt. Dazu gehört auch die konsequente Verfolgung von Fehlverhalten im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Rechtsvorschriften.

Unser Verhaltenskodex regelt den Umgang mit den wesentlichen Anspruchsgruppen unseres Unternehmens: den Mitarbeitern und Kollegen, unseren Kunden und Lieferanten, den Aktionären und Investoren, unseren Nachbarn und dem gesellschaftlichen Umfeld, dem Staat und seinen Behörden, den Medien und der interessierten Öffentlichkeit.

Der Verhaltenskodex basiert auf unseren Werten und Prinzipien. Indem wir ihn befolgen, stellen wir sicher, dass jeder fair und mit Respekt behandelt wird und dass unser Verhalten sowie unsere Geschäfte transparent, ehrlich und nachvollziehbar bleiben - überall auf der Welt.

Unser Verhaltenskodex ist der Öffentlichkeit auf der Internetseite von Symrise dauerhaft zugänglich gemacht. Die Adresse lautet: https://www.symrise.com/de/verhaltenskodex.

UNSER COMPLIANCE MANAGEMENT-SYSTEM EINLEITUNG

Bei Symrise verstehen wir Compliance als ganzheitliches Organisationsmodell, das die Einhaltung von Rechtsvorschriften und konzerninternen Richtlinien sowie die entsprechenden Prozesse und Systeme umfasst. Hierbei handelt es sich um eine wichtige Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Symrise verfügt über ein integriertes Compliance Management-System, in dem wir nachhaltige, risiko- und werteorientierte sowie rechtliche als auch ethische Aspekte und Regeln zusammengeführt und zum Leitbild unseres geschäftlichen Handelns gemacht haben. Wir agieren aus dem Selbstverständnis und der Überzeugung heraus, dass die Einhaltung dieser Grundregeln einen unabdingbaren und nicht verhandelbaren Bestandteil unserer Symrise Identität darstellt. Nur ein klar abgesteckter und transparenter Rahmen des erlaubten und nicht erlaubten Handelns gewährleistet den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Bei Symrise ist Compliance eine Selbstverständlichkeit. Compliance ist eine Frage der Haltung eines jeden Einzelnen bei Symrise.

Für alle unsere Mitarbeiter gilt in allen Ländern unsere Leitlinie: "Ein Geschäft, das mit unseren Grundregeln nicht in Einklang zu bringen ist, ist kein Geschäft für Symrise."

Der Group Compliance-Officer sowie die Innenrevision berichten funktional direkt an den Finanzvorstand. Damit ist ihre Unabhängigkeit und Autorität gewährleistet. Dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichten der Group Compliance-Officer und die Innenrevision regelmäßig in jeder Sitzung dieses Gremiums.

TECHNISCHE COMPLIANCE UND LEGAL COMPLIANCE

Im Rahmen unseres Compliance Management-Systems unterscheiden wir zwischen der sogenannten "Technischen Compliance" und der "Legal Compliance". Die Schwerpunkte der Compliance-Aktivitäten im Rahmen der "Technischen Compliance" liegen in den Bereichen Qualität, Umweltschutz, Gesundheit, Arbeitssicherheit, Energie, Produktsicherheit und Lebensmittelsicherheit. In nahezu allen diesen Bereichen unterliegt Symrise mit seinen Produkten weltweit einer strengen staatlichen Aufsicht. Dass unsere Produkte und Prozesse überall auf der Welt den dort geltenden Bestimmungen entsprechen, ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Die Compliance-Aktivitäten im Rahmen der "Legal Compliance" konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche Wettbewerbs- und Kartellrecht, Korruptionsbekämpfung, Geldwäscheprävention und Exportkontrolle. Hier liegt der Schwerpunkt der Tätigkeiten auf den Bereichen Aufklärung und Prävention. Auch die Implementierung und Weiterentwicklung von Konzernrichtlinien zu diesen Themen gehören hierher.

Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus allen Bereichen der Compliance werden gesammelt und durch den Group Compliance-Officer an den Vorstand und an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Etwaige Maßnahmen werden somit effizienter koordiniert. Compliance-Verstöße werden umgehend abgestellt, ihre Ursachen ermittelt und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen umgesetzt.

Der Vorstand von Symrise hat seine ablehnende Haltung gegenüber jeder Form von Compliance-Verstößen sowohl intern als auch extern deutlich zum Ausdruck gebracht. Verstöße werden bei Symrise nicht toleriert. Sanktionen gegen betroffene Mitarbeiter werden verhängt, wenn notwendig und soweit rechtlich möglich.

UNSERE INTEGRITY HOTLINE

Die durch das Group Compliance-Office eingerichtete Integrity Hotline stellt sicher, dass Symrise Mitarbeiter weltweit anonym Verstöße gegen Rechtsvorschriften und konzerninterne Richtlinien melden können. Mittels dieser Hotline ist das Group Compliance-Office für alle Mitarbeiter über eine eigens in den jeweiligen Ländern eingerichtete, kostenlose Telefonnummer erreichbar. Über einen zwischengeschalteten Dienstleister ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter ihre Anliegen im Bedarfsfall anonym und in ihrer Muttersprache vorbringen können. Die Mitarbeiter geben dazu einen Zugangscode ein und können ihre Nachricht an das Group Compliance-Office hinterlassen. Dabei erhalten sie eine Vorgangsnummer, die es ihnen erlaubt, zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzurufen und die für sie vom Group Compliance-Office hinterlegte Antwort abzuhören. Dieses Verfahren kann beliebig fortgesetzt werden und ermöglicht eine intensive Kommunikation des Group Compliance-Office mit einem Hinweisgeber, ohne dass dessen Anonymität gefährdet würde. Gleichzeitig können durch gezielte Rückfragen Missbräuche verhindert werden. Zusätzlich können die Mitarbeiter das Group Compliance-Office auch über den Webservice der Symrise Integrity Hotline anonym erreichen und ihre Mitteilungen machen.

Eine Kommunikation mit dem Group Compliance-Office nur über das Telefon ist daher nicht mehr zwingend erforderlich. Natürlich kann sich jeder Mitarbeiter jederzeit auch direkt und persönlich an das Group Compliance-Office wenden. So stellen wir sicher, dass jeder Hinweis unverzüglich bearbeitet und beantwortet wird.

2019 wurden weltweit durchschnittlich einmal im Monat Fälle über die Integrity Hotline gemeldet. In allen Fällen wurden daraufhin Untersuchungen eingeleitet und fallspezifisch auf der Grundlage der jeweils geltenden Rechtsordnung und konzerninterner Vorschriften Korrekturmaßnahmen eingeleitet. In einem Fall wurden arbeitsrechtliche Sanktionen ausgesprochen. Wesentlicher Schaden ist weder für Dritte noch für unser Unternehmen entstanden.

SCHULUNGEN ZU COMPLIANCE-THEMEN

Um die Einhaltung aller Compliance-Vorgaben kontinuierlich sicherzustellen, wird der Schulungsbedarf regelmäßig ermittelt und es werden geeignete Schulungen sowohl in den Bereichen der "Technischen Compliance" als auch der "Legal Compliance" durchgeführt. Neben herkömmlichen Präsenzschulungen kommen überwiegend internetbasierte Schulungen zur Anwendung. Damit können wir mehr Mitarbeiter in kürzerer Zeit erreichen. Zudem verfügt jeder Mitarbeiter über mehr Flexibilität hinsichtlich des Ortes und des Zeitpunkts, an denen er eine Schulung absolviert. Anschließende Tests bestätigen nicht nur das Absolvieren einer Schulung, sondern auch das Verständnis der Inhalte einer Schulung.

Neue Symrise Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit neben den arbeitsplatzspezifischen Anforderungen umfassend zu den Grundlagen unseres Verhaltenskodex geschult. Alle Mitarbeiter nehmen dann aufgrund von im Vorhinein festgelegten Rhythmen an rollierenden Schulungen teil. Abhängig davon, ob es sich um Grund-, Auffrischungs- oder Spezialschulungen handelt, betragen diese Rhythmen zwischen ein und drei Jahren.

CORPORATE GOVERNANCE

Die Corporate Governance bei Symrise orientiert sich am DCGK 2017, der sich als Leitlinie und Maßstab guter Unternehmensführung in Deutschland etabliert hat. Wir sind heute mehr denn je überzeugt, dass eine gute Corporate Governance für den Erfolg eines Unternehmens Voraussetzung und unabdingbare Grundlage ist. Dieser Erfolg beruht ganz besonders auf dem uns von unseren Geschäftspartnern, den Finanzmärkten, Anlegern, Mitarbeitern und der interessierten Öffentlichkeit entgegengebrachten Vertrauen. Dieses Vertrauen zu bestätigen und weiter zu stärken, ist vorrangiges Ziel bei Symrise. Um dieses Ziel erreichen zu können, bedarf es einer verantwortungsbewussten und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Führung und Kontrolle unseres Unternehmens.

Bereits in der Vergangenheit haben wir uns an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung orientiert und werden dies auch in Zukunft tun. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2019 mehrfach intensiv und über alle Bereiche hinweg mit Themen der Corporate Governance beschäftigt.

BESCHREIBUNG DER ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

In diesem Teil der Erklärung zur Unternehmensführung ist die Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und der vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse dargestellt. Auch auf die Zusammensetzung dieser Ausschüsse wird kurz eingegangen. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet.

DUALES FÜHRUNGSSYSTEM

Die Symrise AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts, auf dem auch der DCGK 2017 beruht. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Symrise AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

VORSTAND

Der Vorstand der Symrise AG besteht zurzeit aus fünf Mitgliedern. Alle Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft eigenverantwortlich im Interesse des Unternehmens und mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung.

Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Die Berichterstattung des Vorstands umfasst auch das Compliance Management-System, also die Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung des Vorstands Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest.

Die Geschäftsordnung des Vorstands ist der interessierten Öffentlichkeit im Internet unter der Adresse https://www. symrise.com/de/geschaeftsordnungvorstand zugänglich gemacht.

Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in der vom Deutschen Bundestag am 6. Februar 2015 und vom Bundesrat am 27. März 2015 verabschiedeten Fassung hat zum Ziel, den Anteil von weiblichen Führungskräften in den sogenannten Spitzenpositionen der Wirtschaft zu erhöhen und langfristig weitgehend Geschlechterparität zu erreichen. Die Symrise AG verfolgt das Ziel, langfristig einen Frauenanteil von 20 % im Vorstand zu erreichen. Hierzu sind zwischen Aufsichtsrat und Vorstand konkrete personenbezogene Maßnahmen vereinbart. Allerdings müssen wir laufende Anstellungsverträge respektieren und die Kontinuität im Führungsgremium sicherstellen. Die derzeitigen Vorstandsmitglieder haben Verträge, die in die Jahre 2021 bis 2024 hineinreichen.

Symrise ist ein global geführtes Unternehmen, leitende Führungsfunktionen bestehen auch außerhalb Deutschlands. Basis für die Symrise spezifische Frauenquote ist daher die globale Führungsstruktur der Symrise AG. Der Anteil von Frauen auf der ersten Managementebene unterhalb des Vorstands betrug im Jahr 2019 24,1 %, auf der zweiten Managementebene 40,9 %.

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Zur Vorbereitung der Sitzungen tagen die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer bei Bedarf getrennt. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, welche auch entsprechende Anwendung auf die Ausschüsse des Aufsichtsrats findet.

Diese ist der interessierten Öffentlichkeit im Internet unter der Adresse https://www.symrise.com/de/geschaeftsordnung-aufsichtsrat zugänglich gemacht.

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Aktiengesetz ("AktG") und § 7 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 aus zwölf Mitgliedern. Davon werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Die Amtsperioden sind identisch.

§ 96 Abs. 2 Satz 1 AktG bestimmt unter anderem für die dem Mitbestimmungsgesetz unterliegenden börsennotierten Gesellschaften, dass sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen muss. Um diesem Mindestanteilsgebot zu entsprechen, müssen bei der Gesellschaft mindestens vier Aufsichtsratssitze von Frauen und mindestens vier Aufsichtsratssitze von Männern besetzt sein. Dieser Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen (sogenannte Gesamterfüllung), sofern nicht die Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat dem durch Beschluss widersprechen (§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG). Der Gesamterfüllung wurde sowohl seitens der Vertreter der Anteilseigner als auch seitens der Vertreter der Arbeitnehmer nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Sowohl die Gruppe der Anteilseignervertreter als auch die Gruppe der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat müssen das Mindestanteilsgebot von 30 % jeweils getrennt für ihre Gruppe erfüllen, so dass den sechs Vertretern jeder Gruppe mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören. Beide Gruppen im Aufsichtsrat erfüllen derzeit diese Voraussetzung.

Die sechs Vertreter der Arbeitnehmer wurden von den deutschen Belegschaften am 24. Februar 2016 nach dem hierfür gesetzlich vorgesehenen Wahlverfahren gewählt.

Derzeit sind folgende Anteilseignervertreter für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt worden:

Frau Ursula Buck, Geschäftsführerin der Top Management Consulting Buck Consult, Possenhofen; Herr Horst-Otto Gerberding, Geschäftsführender Gesellschafter der Gottfried Friedrichs (GmbH & Co.) KG, Holzminden; Herr Bernd Hirsch, Finanzvorstand der Bertelsmann Management SE, Neuler und Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer, Vorsitzende des Vorstands der AC Immune S. A., St. Légier, Schweiz.

Wegen Erreichens der Altersgrenze ist Herr Dr. Winfried Steeger, Geschäftsführer der Constanze GmbH & Co. KG, Hamburg, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt worden.

Herr Dr. Thomas Rabe, Vorsitzender des Vorstands der Bertelsmann Management SE, Berlin, hat sein Mandat aus persönlichen Gründen und im besten Einvernehmen mit Ablauf des 31. Dezember 2019 niedergelegt. An seiner Stelle ist Herr Michael König mit Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 15. Januar 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.

Folgende sechs Vertreter der Arbeitnehmer wurden von den deutschen Belegschaften am 24. Februar 2016 nach dem hierfür gesetzlich vorgesehenen Wahlverfahren für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt:

Herr Harald Feist, Vorsitzender des Betriebsrats und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Symrise AG, Holzminden; Frau Andrea Püttcher, stellv. Vorsitzende des Betriebsrats und stellv. Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Symrise AG, Bevern; Herr André Kirchhoff, freigestellter Betriebsrat der Symrise AG, Bevern; Frau Jeannette Kurtgil, IG BCE Gewerkschaftssekretärin im Landesbezirk Nord, Burgdorf; Herr Dr. Ludwig Tumbrink, Vice President Special Projects, Supply Chain Flavor EAME der Symrise AG, Höxter und Herr Peter Winkelmann, Bezirksleiter der IG BCE Bezirk Südniedersachsen, Alfeld.

Bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wurde auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet, ebenso wie auf die Vielfalt in der Zusammensetzung. Dem Aufsichtsrat der Symrise AG gehören derzeit acht unabhängige Mitglieder und mit Frau Buck, Frau Kurtgil, Frau Prof. Dr. Pfeifer und Frau Püttcher vier Frauen an. Der Aufsichtsrat wird durch die Unterstützung entsprechender Wahlvorschläge bei der Wahl der Anteilseignervertreter durch die Hauptversammlung und der Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Belegschaften auch zukünftig darauf hinwirken, dass die Vorgaben des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in der vom Deutschen Bundestag am 6. Februar 2015 und vom Bundesrat am 27. März 2015 verabschiedeten Fassung, soweit sie die Zusammensetzung des Aufsichtsrats betreffen, umgesetzt werden.

Mit Herrn Bernd Hirsch gehört dem Aufsichtsrat seit dem 16. Mai 2018 erstmals ein ehemaliges Mitglied des Vorstands an. Zwischen der Beendigung der Vorstandstätigkeit von Herrn Hirsch und seiner Wahl in den Aufsichtsrat liegt ein Zeitraum von zwei Jahren, vier Monaten und 15 Kalendertagen. Damit ist den Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG ("cooling-off") genüge getan. Eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands ist weiterhin uneingeschränkt gewährleistet. Mindestens ein unabhängiges Mitglied verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.

ZIELE DES AUFSICHTSRATS ZU SEINER ZUSAMMENSETZUNG

Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des DCGK 2017 konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation unter anderem (i) die internationale Tätigkeit des Unternehmens, (ii) potenzielle Interessenkonflikte, (iii) die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, (iv) eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder, (v) eine festzulegende Regelobergrenze für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat und (vi) Vielfalt (Diversity) berücksichtigen.

Im Hinblick auf seine zukünftige Zusammensetzung strebt der Aufsichtsrat durch die Unterstützung entsprechender Wahlvorschläge an, dass im Regelfall ein Frauenanteil von 30 % nicht unterschritten wird. Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen", wie vom Deutschen Bundestag am 6. Februar 2015 und vom Bundesrat am 27. März 2015 verabschiedet, ist seit seinem in Kraft treten umgesetzt worden.

Auch in der Zukunft sollen im Regelfall wenigstens sieben unabhängige Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten sein. Dabei werden Aufsichtsräte, die in einem Anstellungsverhältnis zur Symrise AG stehen, grundsätzlich nicht als unabhängig betrachtet. An der erforderlichen Unabhängigkeit fehlt es insbesondere auch dann, wenn ein Aufsichtsrat in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zur Symrise AG, ihren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dieses Ziel ist derzeit erfüllt. Unabhängige Mitglieder sind: Frau Ursula Buck, Herr Horst-Otto Gerberding, Herr Bernd Hirsch, Herr Michael König, Frau Jeannette Kurtgil, Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer, Herr Dr. Winfried Steeger und Herr Peter Winkelmann.

Des Weiteren wird angestrebt, dass auch der Anteil an Mitgliedern im Aufsichtsrat, die das Kriterium Internationalität verkörpern, einen Anteil von einem Drittel nicht unterschreiten soll. Auf Symrise bezogen bedeutet dies, dass nicht nur die Nationalität allein im Vordergrund steht. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats substanzielle Erfahrungen in weltweit tätigen Konzernen im In- und Ausland gesammelt hat. Auch dieses Ziel ist derzeit erfüllt.

Die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds endet in jedem Fall mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt. Die Regelobergrenze für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat beträgt vier Wahlperioden. Auch diese beiden Ziele sind derzeit erfüllt. Bei zukünftigen Wahlvorschlägen wird zu beachten sein, dass die vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele weiterhin erfüllt bleiben.

DAS KOMPETENZPROFIL DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat ist gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 1 des DCGK 2017 so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat hat gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des DCGK 2017 ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet, welches bei seiner Zusammensetzung berücksichtigt wurde und bei zukünftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung zur Gewährleistung des Kompetenzprofils durch das Gesamtgremium zur Anwendung kommen wird. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats von Symrise beinhaltet dabei verschiedene Parameter. Jeder dieser Parameter hat dabei für sich genommen erhebliche Bedeutung für das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums. Aber erst das Ineinandergreifen und das sich gegenseitige Ergänzen aller Parameter gewährleistet das für die Unterstützung des geschäftlichen Erfolgs von Symrise benötigte Kompetenzprofil des Gesamtgremiums. Erforderlich sind Fachkompetenzen in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Risikomanagement, Informationstechnologie, Vorstandsvergütungsfragen und Compliance. Weiter sind Fachkompetenzen aus dem Bereich der Duftstoff- und Aromenindustrie erforderlich. Dies umfasst die Herstellung von Aromen, von Lebensmittelinhaltsstoffen, von Riechstoffen und von kosmetischen Inhaltsstoffen. Ebenso zählen Erfahrungen in der chemischen Industrie, der Konsumgüterindustrie und der Lebensmittelindustrie zu den benötigten Kompetenzen. Dabei stehen Kenntnisse der jeweiligen Märkte, Produkte, Kunden- und Lieferantenbeziehungen im Fokus. Aber auch Fachkompetenzen in den Bereichen Produktion, Forschung und Entwicklung sind von herausragender Bedeutung.

Weitere wichtige Parameter des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats von Symrise sind eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit, die Vermeidung von Interessenkonflikten, Teamfähigkeit sowie Leitungs- und Entwicklungserfahrungen mit Blick auf große Organisationen. Dieses Kompetenzprofil des Aufsichtsrats von Symrise wird derzeit durch das Gesamtgremium erfüllt.

AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Wie bereits in der Vergangenheit hat der Aufsichtsrat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet, die die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die im Plenum zu behandelnden Themen vorbereiten. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, werden in Einzelfällen Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf seine Ausschüsse übertragen. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz, einen Personalausschuss und einen Nominierungsausschuss als ständige Ausschüsse eingerichtet. Letzterer hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseignervertreter vorzuschlagen. Mit Ausnahme des Prüfungsausschusses führt der Aufsichtsratsvorsitzende in allen Ausschüssen den Vorsitz. Die Ausschussvorsitzenden berichten in den Plenumssitzungen regelmäßig und umfassend über den Inhalt und die Ergebnisse der Ausschusssitzungen.

Der Personalausschuss ist für die Angelegenheiten des Vorstands zuständig. Hierzu gehört insbesondere auch die Erarbeitung von Beschlussempfehlungen für das Aufsichtsratsplenum hinsichtlich der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands oder hinsichtlich der Vertragsbestandteile der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder. Auch die Nachfolgeplanung auf Vorstandsebene gehört hierzu. Dabei durchlaufen Kandidaten, die das Potenzial zur Übernahme einer Vorstandstätigkeit mitbringen, ein Assessment, welches mit Hilfe eines externen Dienstleisters von der individuellen Analyse unmittelbar in einen individuellen Entwicklungsplan mündet. Bereits in diesem frühen Stadium werden die Ziele zur zukünftigen Zusammensetzung des Vorstands angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, sämtliche Vorstandspositionen auch kurzfristig und intern nachbesetzen zu können. Der Personalausschuss befasst sich auch mit der Ausgestaltung des Vorstandsvergütungssystems, mit der Festsetzung der jeweiligen Vergütung, den diesbezüglichen Zielvereinbarungen und unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Beschlussempfehlungen. Der Personalausschuss hat darüber hinaus beschlossen, bei der Neubestellung zukünftiger Vorstandsmitglieder auch das Kriterium der Vielfalt mit einzubeziehen und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Dem Personalausschuss gehören zurzeit sechs Mitglieder an, von denen jeweils drei Mitglieder durch die Vertreter der Anteilseigner und drei Mitglieder von den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat gestellt werden. Die Mitglieder sind: Herr Dr. Winfried Steeger (Vorsitzender), Herr Harald Feist, Herr Horst-Otto Gerberding, Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer, Herr Dr. Ludwig Tumbrink und Herr Peter Winkelmann. Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2019 zweimal. Der Personalausschuss hat keine eigene Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats findet entsprechende Anwendung.

Der Prüfungsausschuss befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, dem Risikomanagementsystem und dem internen Revisionssystem sowie der Abschlussprüfung. Daneben zählt die Überwachung der Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers sowie der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten sonstigen Leistungen zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses. Ferner werden die Zwischenberichte vor ihrer Veröffentlichung ausführlich erörtert und gebilligt. Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor. Zu diesem Zweck obliegt ihm eine Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Lageberichte und des Vorschlags für die Gewinnverwendung. Ebenfalls zu den regelmäßigen Tagesordnungspunkten gehört die Entgegennahme des Berichts der Innenrevision, des Group Compliance-Office und des Risikoberichts. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Dem Prüfungsausschuss gehören zurzeit sechs Mitglieder an. Drei Mitglieder werden von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat gestellt und drei Mitglieder von den Vertretern der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Die Mitglieder sind: Herr Bernd Hirsch (Vorsitzender), Frau Ursula Buck, Herr Harald Feist, Frau Jeannette Kurtgil, Herr Dr. Winfried Steeger und Herr Peter Winkelmann. Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2019 fünfmal. Der Prüfungsausschuss hat den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vorbereitet, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum neuen Abschlussprüfer zu wählen. Weiter hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Er erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer, stimmte einzelne Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer ab und bereitete die Beschlussfassung des Aufsichtsrats hinsichtlich des Honorars für den Abschlussprüfer vor.

Der Prüfungsausschuss hat keine eigene Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats findet entsprechende Anwendung. Ergänzend hierzu hat sich der Prüfungsausschuss ein Reglement hinsichtlich seiner konkreten Arbeitsweise gegeben.

Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz ist paritätisch besetzt. Der Vermittlungsausschuss hat vier Mitglieder. Die aktuellen Mitglieder sind: Herr Dr. Winfried Steeger (Vorsitzender), Frau Ursula Buck, Herr Harald Feist und Herr Dr. Ludwig Tumbrink. Der Vermittlungsausschuss musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 nicht einberufen werden. Der Vermittlungsausschuss hat keine eigene Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats findet entsprechende Anwendung.

Der Nominierungsausschuss wird gemäß dem DCGK 2017 ausschließlich von Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat gebildet. Er hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseignervertreter zur Wahl durch die Hauptversammlung vorzuschlagen. Dem Nominierungsausschuss gehören drei Mitglieder an. Derzeit sind dies Herr Dr. Winfried Steeger (Vorsitzender), Herr Horst-Otto Gerberding und Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer. Der Nominierungsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 einmal. Der Nominierungsausschuss hat keine eigene Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats findet entsprechende Anwendung.

TRANSPARENZ

Nach § 19 der am 3. Juli 2016 in Kraft getretenen EU-Marktmissbrauchsverordnung (bisher § 15a Wertpapierhandelsgesetz) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Symrise AG sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Symrise Aktien und sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offen legen. Diese Offenlegungspflicht besteht dann, wenn der Wert der getätigten Geschäfte, die eine zum vorstehend genannten Personenkreis gehörende Person tätigt, die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Symrise veröffentlicht diese Angaben zu den Geschäften unverzüglich auf der Internetseite und übermittelt diese Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Unternehmensregister zur Speicherung. Alle der Symrise AG bis zum 31. Dezember 2019 zugegangenen Meldungen sind auf unserer Internetseite unter https://www.symrise.com/de/investoren/stimmrechtsmitteilungen-directors-dealings veröffentlicht. Dort finden sich die seit dem Börsengang im Dezember 2006 abgegebenen Meldungen, auch soweit sie zwischenzeitlich aus Vorstand und Aufsichtsrat ausgeschiedene Personen betreffen.

INTERESSENKONFLIKTE

Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen wären, traten auch im Geschäftsjahr 2019 nicht auf. Berater- und Dienstleistungsverträge oder sonstige Austauschverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Geschäftsjahr 2019 ausschließlich bei Herrn Horst-Otto Gerberding.

Herr Horst-Otto Gerberding hat aus den zwischen ihm und der Gesellschaft bis Ende September 2003 bestehenden Anstellungs- und Versorgungsverträgen Pensionsansprüche gegen die Symrise AG. Die Gesamthöhe der Ansprüche beträgt monatlich 26.055,81 €.

Der direkte oder indirekte Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der Symrise AG betrug zum 31. Dezember 2019 mehr als 1 %. Von den insgesamt von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gehaltenen 5,46 % Aktien der Symrise AG entfielen auf Mitglieder des Aufsichtsrats 5,24 % und auf Mitglieder des Vorstands 0,22 % (Werte gerundet).

Eine Übersicht über die Mandate der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder außerhalb des Symrise Konzerns findet sich auf den Seiten 167 bis 169 des Finanzberichts 2019.

Ein Bericht über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen findet sich auf Seite 134 des Finanzberichts 2019.

RISIKOMANAGEMENT

Der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken jeder Art ist für den Erfolg eines Unternehmens von elementarer Bedeutung. Ein umfassendes Risikomanagementsystem gehört daher zwingend zu einer angemessenen Corporate Governance.

Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im gesamten Konzern sicher. Es wird permanent weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Zweimal im Jahr findet eine konzernweite Erhebung, Überprüfung und Klassifizierung möglicher Risiken durch für jede Risikoklasse benannte Beauftragte statt. Diese Erhebungen werden auf Konzernebene konsolidiert und fließen in den Risikobericht ein, der zweimal im Jahr Gegenstand der Beratungen des Prüfungsausschusses ist und von diesem einmal im Jahr dem Aufsichtsrat detailliert vorgestellt wird. Das Risikomanagement bei Symrise, seine Sicherheitsmechanismen, internen Richtlinien und Kontrollinstrumente werden unangekündigt durch die interne Konzernrevision geprüft. Hierbei identifizierte Risiken werden unverzüglich dem Vorstand zur Kenntnis gebracht.

Das Risikofrüherkennungssystem nach § 91, Absatz 2 AktG wird von den Abschlussprüfern im In- und Ausland geprüft. Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss befasst sich neben der Abschlussprüfung und der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses auch regelmäßig mit der Prüfung und Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Hierzu gehören beispielsweise auch regelmäßige Berichte der Innenrevision und des Group Compliance-Office von Symrise.

Durch dieses Ineinandergreifen verschiedener Mechanismen können Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden. Über bestehende Risiken und deren Entwicklung werden Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss vom Vorstand regelmäßig und kontinuierlich mittels des Risikoberichts unterrichtet. Bereits in diesem frühen Stadium werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt, um eine Neutralisierung der identifizierten Risiken herbeizuführen.

Auch die Umsetzung dieser eingeleiteten Maßnahmen wird von der Innenrevision überprüft und der erreichte Erfolg einer kritischen Würdigung unterzogen. Risikopositionen können so kontrolliert und notwendige Maßnahmen zur Risikoverringerung eingeleitet werden. Hierfür werden konkrete Verantwortlichkeiten zugeordnet und mittels einer Erfolgskontrolle nachgehalten.

AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre von Symrise üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von Symrise eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen.

Den Aktionären ist es außerdem möglich, ihre Stimme im Vorfeld der Hauptversammlung per Internet abzugeben, beziehungsweise die Stimmrechtsvertreter von Symrise per Internet zu beauftragen. Weisungen zur Stimmrechtsausübung an diese Stimmrechtsvertreter können vor und während der Hauptversammlung am 6. Mai 2020 bis zum Ende der Generaldebatte erteilt werden.

Eine Weisungserteilung über elektronische Medien ist bis zum Abend des 5. Mai 2020 um 18:00 Uhr möglich. Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Internetseite von Symrise in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Wir wollen unsere Aktionäre vor und während der Hauptversammlung zügig, umfassend und effektiv informieren und ihnen die Ausübung ihrer Rechte erleichtern. Bereits im Vorfeld einer Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Unternehmensbericht und den Finanzbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sind auch auf unserer Internetseite verfügbar. Das Anmelde- und Legitimationsverfahren zur Hauptversammlung ist einfach und stellt auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung als maßgeblichen Stichtag für die Legitimation der Aktionäre ab. Im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichen wir außerdem die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse auf unserer Internetseite.

INFORMATIONSSERVICE FÜR UNSERE AKTIONÄRE

Unsere Unternehmenskommunikation verfolgt den Anspruch, größtmögliche Transparenz und Chancengleichheit durch zeitnahe und gleichberechtigte Information aller Zielgruppen zu gewährleisten. Alle wesentlichen Presse- und Kapitalmarktmitteilungen von Symrise werden, auch auf der Internetseite der Gesellschaft, in deutscher und englischer Sprache publiziert. Die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat finden sich ebenso auf unserer Internetseite wie Jahres- und Konzernabschlüsse, Quartalszwischenmitteilungen, Jahres- und Halbjahresfinanzberichte.

Wir informieren die Aktionäre der Gesellschaft, Analysten, Aktionärsvereinigungen und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über alle wesentlichen wiederkehrenden Termine mittels eines Finanzkalenders. Dieser wird im Unternehmens- und im Finanzbericht, im Halbjahresfinanzbericht und den Quartalszwischenmitteilungen sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Regelmäßige Treffen mit Analysten und institutionellen Anlegern finden im Rahmen unserer Investor Relations-Aktivitäten statt. Hierzu gehört eine jährliche Analystenkonferenz ebenso wie anlässlich der Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten durchgeführte Telefonkonferenzen für Analysten und Investoren.

Die wichtigsten Präsentationen, die wir für diese Veranstaltungen, für die Hauptversammlung (https://www.symrise. com/de/investoren/hauptversammlung), aber auch für Investorenkonferenzen vorbereiten, können im Internet eingesehen werden. Auch die Orte und Termine von Anlegerkonferenzen sind für alle Interessierten auf unserer Internetseite unter https://www.symrise.com/de/investoren/finanzkalenderund-praesentationen abrufbar.

UNSER ABSCHLUSSPRÜFER

Die Rechnungslegung hinsichtlich des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte bei Symrise erfolgte auch im Jahr 2019 auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der Symrise AG wird nach den Vorschriften des Deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Dabei wurde der Jahresabschluss 2019 der Symrise AG nebst Lagebericht und der Konzernabschluss 2019 der Symrise AG nebst Konzernlagebericht von unserem Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft. Auch mit diesem Prüfer ist vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich zu unterrichten ist, soweit diese nicht umgehend beseitigt werden.

Unser Abschlussprüfer wird über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an Vorstand und Aufsichtsrat berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren, beziehungsweise im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind.

DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Die §§ 289f Abs. 2 Nr. 6, 315d HGB verlangen von Symrise eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise das Alter, das Geschlecht, den Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner Umsetzung und der im jeweiligen Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse. Aufgrund der für Symrise ohnehin geltenden zwingenden gesetzlichen Vorschriften und angesichts der ausnahmslosen Umsetzung sämtlicher Empfehlungen des DCGK 2017 verfügt Symrise bereits über ein solches Diversitätskonzept. Folglich kommt den §§ 289f Abs. 2 Nr. 6, 315d HGB im Falle von Symrise keine eigenständige weitergehende Bedeutung mehr zu. Zum besseren Verständnis fassen wir unser Diversitätskonzept nachfolgend nochmals zusammen:

Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen", wie vom Deutschen Bundestag am 6. Februar 2015 und vom Bundesrat am 27. März 2015 verabschiedet, ist seit seinem in Kraft treten umgesetzt worden. Es hat unter anderem auch zum Ziel, den Anteil von weiblichen Führungskräften in den sogenannten Spitzenpositionen der Wirtschaft zu erhöhen und langfristig weitgehend Geschlechterparität zu erreichen. Die Symrise AG verfolgt das Ziel, langfristig einen Frauenanteil von 20 % im Vorstand zu erreichen. Hierzu sind zwischen Aufsichtsrat und Vorstand konkrete personenbezogene Maßnahmen vereinbart. Allerdings müssen wir laufende Anstellungsverträge respektieren und die Kontinuität im Führungsgremium sicherstellen. Die derzeitigen Vorstandsmitglieder haben Verträge, die in die Jahre 2021 bis 2024 hineinreichen.

Symrise ist ein global geführtes Unternehmen, leitende Führungsfunktionen bestehen auch außerhalb Deutschlands. Basis für die Symrise spezifische Frauenquote ist daher die globale Führungsstruktur der Symrise AG. Der Anteil von Frauen auf der ersten Managementebene unterhalb des Vorstands betrug im Jahr 2019 24,1 %, auf der zweiten Managementebene 40,9 %.

Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des DCGK 2017 konkrete Ziele benannt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation unter anderem (i) die internationale Tätigkeit des Unternehmens, (ii) potenzielle Interessenkonflikte, (iii) die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, (iv) eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder, (v) eine festzulegende Regelobergrenze für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat und (vi) Vielfalt (Diversity) berücksichtigen.

Auch in der Zukunft sollen im Regelfall wenigstens sieben unabhängige Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten sein. Dabei werden Aufsichtsräte, die in einem Anstellungsverhältnis zur Symrise AG stehen, grundsätzlich nicht als unabhängig betrachtet. An der erforderlichen Unabhängigkeit fehlt es insbesondere auch dann, wenn ein Aufsichtsrat in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zur Symrise AG, ihren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dieses Ziel ist derzeit erfüllt. Des Weiteren wird angestrebt, dass auch der Anteil an Mitgliedern im Aufsichtsrat, die das Kriterium Internationalität verkörpern, einen Anteil von einem Drittel nicht unterschreiten soll. Auf Symrise bezogen bedeutet dies, dass nicht nur die Nationalität allein im Vordergrund steht. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats substanzielle Erfahrungen in weltweit tätigen Konzernen im In- und Ausland gesammelt hat. Auch dieses Ziel ist derzeit erfüllt.

Die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds endet in jedem Fall mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt. Die Regelobergrenze für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat beträgt vier Wahlperioden. Auch diese beiden Ziele sind derzeit erfüllt.

Der Aufsichtsrat hat gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des DCGK 2017 ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet, welches bei seiner Zusammensetzung berücksichtigt wurde und bei zukünftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung zur Gewährleistung des Kompetenzprofils durch das Gesamtgremium zur Anwendung kommen wird. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats von Symrise beinhaltet dabei verschiedene Parameter. Jeder dieser Parameter hat dabei für sich genommen erhebliche Bedeutung für das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums. Aber erst das Ineinandergreifen und das sich gegenseitige Ergänzen aller Parameter gewährleistet das für die Unterstützung des geschäftlichen Erfolgs von Symrise benötigte Kompetenzprofil des Gesamtgremiums. Erforderlich sind Fachkompetenzen in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Risikomanagement, Informationstechnologie, Vorstandsvergütungsfragen und Compliance. Weiter sind Fachkompetenzen aus dem Bereich der Duftstoff- und Aromenindustrie erforderlich. Dies umfasst die Herstellung von Aromen, von Lebensmittelinhaltsstoffen, von Riechstoffen und von kosmetischen Inhaltsstoffen. Ebenso zählen Erfahrungen in der chemischen Industrie, der Konsumgüterindustrie und der Lebensmittelindustrie zu den benötigten Kompetenzen. Dabei stehen Kenntnisse der jeweiligen Märkte, Produkte, Kunden- und Lieferantenbeziehungen im Fokus. Aber auch Fachkompetenzen in den Bereichen Produktion, Forschung und Entwicklung sind von herausragender Bedeutung. Weitere wichtige Parameter des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats von Symrise sind eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit, die Vermeidung von Interessenkonflikten, Teamfähigkeit, Leitungs- und Entwicklungserfahrungen von großen Organisationen. Dieses Kompetenzprofil des Aufsichtsrats von Symrise wird derzeit durch das Gesamtgremium erfüllt.

Bericht des Aufsichtsrats

der Symrise AG

Sehr geehrte Aktionäre,

die internationale Wirtschaftsentwicklung war 2019 von einem nur verhaltenen Wachstum geprägt. Die globale Wirtschaftsleistung nahm um schätzungsweise 3,0 % zu, nach 3,6 % und 3,8 % in den beiden Vorjahren. Ursachen der Wachstumsverlangsamung lagen vor allem auf politischer Ebene: Die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China, Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU und die auf einen militärischen Konflikt zulaufenden Spannungen im Nahen und Mittleren Osten. Auch die Wirtschaftsaussichten werden von diesen und weiteren Risikofaktoren belastet. Vor diesem Hintergrund verlief die Geschäftsentwicklung unseres Unternehmens im Berichtsjahr sehr gut. Symrise verfügt über eine breite internationale Aufstellung mit eigenen Produktionsstandorten in den wichtigsten Absatzmärkten. Das Produktportfolio ist diversifiziert und reicht deutlich über die Welt von Duft und Aroma hinaus. Die Kundenstruktur ist ausgewogen, der Bezug wichtiger Rohstoffe in weiten Bereichen abgesichert. Das Unternehmen befindet sich mit klaren Zielen auf Kurs.

Im nachfolgenden Bericht möchte ich Sie über die Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats informieren. Der Aufsichtsrat der Symrise AG hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Gesellschaft haben wir uns überzeugt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar und intensiv eingebunden. In den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse standen wiederum zahlreiche Sachthemen sowie zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle zur Diskussion und Entscheidung an. Die strategische Planung und Ausrichtung des Unternehmens hat der Vorstand mit uns umfassend erörtert und abgestimmt. Wie bereits in den vorangegangenen Geschäftsjahren haben Vorstand und Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2019 eine eigene Schwerpunktsitzung zur Überprüfung und Bewertung der Strategie des Unternehmens abgehalten.

Wir haben sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge auf Basis der Informationen des Vorstands im Aufsichtsratsplenum ausführlich diskutiert und beraten. Hierzu hat uns der Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte informiert. Hierzu zählten vor allem die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage, die Beschäftigungssituation, laufende und geplante Investitionen, grundsätzliche Fragen der Unternehmensstrategie und -planung, die Risikosituation und das Risikomanagement sowie das Compliance Management-System. Über Angelegenheiten, die nach Gesetz oder Satzung zustimmungspflichtig sind, hat uns der Vorstand frühzeitig unterrichtet und uns diese rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu diesen Beschlussvorschlägen und den Berichten des Vorstands haben wir, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung unser Votum abgegeben. In dringenden Einzelfällen erfolgte die Beschlussfassung in Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden auch schriftlich oder telefonisch.

Alle wesentlichen Finanzkennzahlen wurden uns vom Vorstand monatlich berichtet. Soweit es überhaupt zu Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Planungen und Zielen kam, haben wir ausführliche Erläuterungen in schriftlicher und mündlicher Form erhalten, sodass wir mit dem Vorstand über die Gründe für die Abweichungen und zielführende Korrekturmaßnahmen diskutieren konnten.

Auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse standen insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit dem Vorstand in engem und kontinuierlichem Dialog. Das immer noch vergleichsweise verhaltene Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung, die andauernde Niedrigzinsphase, die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China, Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU und die auf einen militärischen Konflikt zulaufenden Spannungen im Nahen und Mittleren Osten und die daraus für die aktuelle und zukünftige Geschäftsentwicklung zu ziehenden Schlussfolgerungen sowie der Stand wesentlicher Projekte und Geschäftsvorfälle der drei Segmente waren wiederholt Gegenstand unserer Gespräche mit dem Vorstand.

Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind und über die die Hauptversammlung hinsichtlich der den Interessenkonflikten zugrunde liegenden Sachverhalte und dem Umgang mit ihnen zu informieren ist, sind auch im Geschäftsjahr 2019 nicht aufgetreten.

DIE ARBEIT DER AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Wie bereits in der Vergangenheit hat der Aufsichtsrat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet, die die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die im Plenum zu behandelnden Themen vorbereiten. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, haben wir in Einzelfällen Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf seine Ausschüsse übertragen. Diese Aufteilung hat sich in der Praxis bewährt. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz, einen Personalausschuss und einen Nominierungsausschuss als ständige Ausschüsse eingerichtet. Letzterer hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat vorzuschlagen. Mit Ausnahme des Prüfungsausschusses führt der Aufsichtsratsvorsitzende in allen Ausschüssen den Vorsitz.

Die Ausschussvorsitzenden berichten in den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig und umfassend über den Inhalt und die Ergebnisse der Ausschusssitzungen, so dass der Aufsichtsrat immer über eine umfassende Informationsbasis für seine Beratungen verfügt.

Der Personalausschuss ist für die Angelegenheiten des Vorstands zuständig. Hierzu gehört insbesondere auch die Erarbeitung von Beschlussempfehlungen für das Aufsichtsratsplenum hinsichtlich der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands oder hinsichtlich der Vertragsbestandteile der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder. Auch die Nachfolgeplanung auf Vorstandsebene gehört zu seinen Aufgaben. Dabei durchlaufen Kandidaten, die das Potenzial zur Übernahme einer Vorstandstätigkeit mitbringen, ein Assessment, welches mit Hilfe eines externen Dienstleisters von der individuellen Analyse unmittelbar in einen individuellen Entwicklungsplan mündet. Bereits in diesem frühen Stadium werden die Ziele zur zukünftigen Zusammensetzung des Vorstands angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, sämtliche Vorstandspositionen auch kurzfristig und intern nachbesetzen zu können. Der Personalausschuss befasst sich auch mit der Ausgestaltung des Vorstandsvergütungssystems, mit der Festsetzung der jeweiligen Vergütung samt Zielvereinbarungen und unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Beschlussempfehlungen. Der Personalausschuss hat darüber hinaus beschlossen, bei der Neubestellung zukünftiger Vorstandsmitglieder auch das Kriterium der Vielfalt mit einzubeziehen und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Langfristig soll der Frauenanteil im Vorstand 20 % erreichen. Dem Personalausschuss gehören zurzeit sechs Mitglieder an, von denen jeweils drei Mitglieder durch die Vertreter der Anteilseigner und drei Mitglieder von den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat gestellt werden. Die Mitglieder sind: Herr Dr. Winfried Steeger (Vorsitzender), Herr Harald Feist, Herr Horst-Otto Gerberding, Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer, Herr Dr. Ludwig Tumbrink und Herr Peter Winkelmann.

Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2019 zweimal. An beiden Sitzungen nahmen alle Mitglieder teil. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Bewertung der Leistungen der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2018, die Vereinbarung der Ziele für das Geschäftsjahr 2019 und die Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Der Schwerpunkt der Überprüfung lag dabei auf der mehrjährigen Vergütung (LTIP) und der Perfomancebewertung. Weitere Themen waren die Führungskräfteentwicklung der Führungsebene unterhalb des Vorstands und die langfristige Nachfolgeplanung auf Vorstandsebene.

Der Prüfungsausschuss befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, dem Risikomanagementsystem und dem internen Revisionssystem, der Abschlussprüfung und dem Compliance Management-System. Daneben zählt die Überwachung der Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers sowie der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten sonstigen Leistungen zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses.

Soweit der Abschlussprüfer auch Steuerberatungsleistungen für Gesellschaften des Symrise Konzerns erbringt, sind diese vorab vom Prüfungsausschuss ausdrücklich zu genehmigen. Der Prüfungsausschuss hat für derartige Steuerberatungsleistungen des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2019 ein generelles Budget von 250.000 € genehmigt. Jede Überschreitung dieses Budgets würde eine weitere Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erforderlich machen. Ferner wurden die Quartalsmitteilungen und der Halbjahresbericht vor ihrer Veröffentlichung ausführlich erörtert und gebilligt. Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor. Zu diesem Zweck obliegt ihm eine Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Lageberichte und des Vorschlags für die Gewinnverwendung. Die für das Geschäftsjahr 2019 zu erstellende nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB ist nicht gesondert vom Prüfungsausschuss behandelt worden. Hiermit hat sich das Aufsichtsratsplenum befasst. Ebenfalls zu den regelmäßigen Tagesordnungspunkten gehört die Entgegennahme des Berichts der Innenrevision, des Group Compliance-Officers und des Risikoberichts. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Dem Prüfungsausschuss gehören zurzeit sechs Mitglieder an. Drei Mitglieder werden von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat gestellt und drei Mitglieder von den Vertretern der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Die Mitglieder sind: Herr Bernd Hirsch (Vorsitzender), Frau Ursula Buck, Herr Harald Feist, Frau Jeannette Kurtgil, Herr Dr. Winfried Steeger und Herr Peter Winkelmann. Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2019 fünfmal, davon wurde eine Sitzung als Telefonkonferenz abgehalten. Ein Mitglied des Prüfungsausschusses konnte an einer Sitzung nicht teilnehmen.

An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nehmen regelmäßig der Finanzvorstand und im Bedarfsfall der Abschlussprüfer, der Vorstandsvorsitzende und weitere Gäste, wie zum Beispiel die Leitung der Innenrevision oder der Compliance Officer, zu einzelnen Tagesordnungspunkten teil. Der Prüfungsausschuss hat sich in diesem Jahr ausführlich mit den im Konzern etablierten Kontrollsystemen, deren Zusammenspiel und Wirkweise befasst. Auch das Fälligkeitsprofil der einzelnen Finanzierungselemente und der Umgang mit einzelnen Währungsrisiken bildete einen Schwerpunkt der Beratungen. Der Abschlussprüfer berichtete stets ausführlich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung beziehungsweise des Reviews des Zwischenabschlusses nach Ablauf des ersten Halbjahres ergeben haben.

Der Prüfungsausschuss hat den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vorbereitet, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Ferner hat der Prüfungsausschuss die entsprechenden Unabhängigkeitserklärungen des Abschlussprüfers Ernst & Young eingeholt. Der Prüfungsausschuss erteilte dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag, vereinbarte mit diesem einen risikoorientierten Prüfungsansatz und legte einzelne Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2019 fest. Weiter bereitete er die Beschlussfassung des Aufsichtsrats zum Abschlussprüferhonorar vor.

Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz ist paritätisch besetzt. Ihm gehören mit Herrn Dr. Winfried Steeger (Vorsitzender), Frau Ursula Buck, Herrn Harald Feist und Herrn Dr. Ludwig Tumbrink vier Mitglieder an.

Der Vermittlungsausschuss musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 nicht einberufen werden.

Der Nominierungsausschuss wird gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich von Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat gebildet. Er hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseignervertreter zur Wahl durch die Hauptversammlung vorzuschlagen. Dem Nominierungsausschuss gehören die drei Mitglieder Herr Dr. Winfried Steeger (Vorsitzender), Herr Horst-Otto Gerberding und Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer an. Der Nominierungsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 einmal.

THEMEN IM AUFSICHTSRATSPLENUM

Wichtige Schwerpunkte unserer Arbeit und Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat waren erneut das immer noch vergleichsweise verhaltene Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung, die andauernde Niedrigzinsphase, die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China, Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU und die auf einen militärischen Konflikt zulaufenden Spannungen im Nahen und Mittleren Osten und die daraus für die aktuelle und zukünftige Geschäftsentwicklung zu ziehenden Schlussfolgerungen sowie der Stand wesentlicher Projekte und Geschäftsvorfälle der drei Segmente. Auch die anhaltend hohe Volatilität der Energie- und Rohstoffpreise, von der auch unsere Branche betroffen ist, sowie die andauernden Staatsschuldenkrisen in Europa und deren mögliche Auswirkungen auf unser Unternehmen, bildeten einen Gegenstand unserer Beratungen.

Vor diesem Hintergrund haben wir die vom Vorstand ergriffenen und für die Zukunft zu ergreifenden Maßnahmen ausführlich mit dem Vorstand diskutiert. Gegenstand regelmäßiger Beratungen des Aufsichtsrats waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Unternehmens und seiner drei Segmente in den jeweiligen Regionen unter den dort gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Finanz- und Liquiditätslage sowie die wesentlichen Beteiligungsprojekte und deren Entwicklung gemessen an den Planzielen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 fünf ordentliche Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung, davon zwei Schwerpunktsitzungen, abgehalten. Die erste Schwerpunktsitzung befasste sich mit der Strategie des Unternehmens, ihrer Überprüfung angesichts des sich verändernden wirtschaftlichen Umfelds und dem Stand ihrer Umsetzung, während die Jahresplanung 2020 im Mittelpunkt der zweiten Schwerpunktsitzung stand. Kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse teilgenommen.

In unserer außerordentlichen Sitzung am 15. Januar 2019 haben wir ausführlich die Akquisition von American Dehydrated Foods Inc. (ADF)/International Dehydrated Foods Inc. (IDF) besprochen und unsere Zustimmung hierzu erteilt. Weiter haben wir intensiv die Finanzierung dieser Akquisition diskutiert und unsere Zustimmung für die hierzu erforderlichen Finanzierungs- und Refinanzierungsinstrumente erteilt.

In unserer Sitzung am 5. März 2019 haben wir uns mit dem Vorstand über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und die Billigung des Konzernabschlusses 2018, die Vorbereitung der Hauptversammlung 2019, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance-Bericht beraten und abgestimmt. In dieser Sitzung sind auch die Ergebnisse der Effizienzprüfung 2019 ausführlich diskutiert worden. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit in Form einer Selbstevaluierung. Themenfelder waren dabei u.a. der Ablauf der Aufsichtsratssitzungen, das Zusammenwirken mit dem Vorstand, die Informationsversorgung des Aufsichtsrats sowie die Setzung von Prioritäten der einzelnen Schwerpunktthemen. Auch die im Auftrag des Aufsichtsrats durchgeführte Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach § 289b HGB durch die DQS CFS GmbH und deren Ergebnisse wurden in dieser Sitzung eingehend erörtert. An dieser Sitzung hat neben sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats auch der Abschlussprüfer teilgenommen.

In unserer Sitzung am 21. Mai 2019 standen vor allem der Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf der ersten drei Monate des Geschäftsjahres 2019 und zum Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019 sowie die bevorstehende Hauptversammlung im Mittelpunkt der Beratungen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat ebenfalls über den Stand laufender Investitionsprojekte. Außerdem haben wir in dieser Sitzung unsere Zustimmung zur Refinanzierung der am 10. Juli 2019 fällig werdenden Unternehmensanleihe in Höhe von 500 Mio. € erteilt. An dieser Sitzung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen.

Die Sitzung am 7. August 2019 war hauptsächlich geprägt vom Geschäftsverlauf des zweiten Quartals und des ersten Halbjahrs 2019 und der Aktualisierung des Ausblicks für das gesamte Jahr 2019. Der Aufsichtsrat befasste sich in dieser Sitzung auch mit dem Status Quo mehrerer Akquisitionsprojekte und wählte Herrn Dr. Winfried Steeger zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats. An dieser Sitzung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen.

In der Strategiesitzung am 17. September 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat den Stand der Umsetzung und die Weiterentwicklung unserer Unternehmensstrategie intensiv besprochen. In diesem Zusammenhang wurden auch ein möglicher Korrekturbedarf und gegebenenfalls eine Neupositionierung wesentlicher Elemente hinsichtlich Kundenfokus, Nachhaltigkeit und Endkonsumentenverhalten diskutiert. Erstmals wurden in dieser Sitzung neue und disruptive Technologien und Geschäftsmodelle mit Implikationen für das geschäftliche Umfeld von Symrise vorgestellt.

Dazu zählen z.B. der erfolgreiche Einsatz von künstlicher Intelligenz im Rahmen der Komposition von Parfümölen und der Einsatz von digitalen Technologien für ein personalisiertes Pet-Care Geschäft, das dem Kunden die Möglichkeit geben soll, die Gesundheit seines Haustieres im täglichen Miteinander zu beurteilen. Daneben wurden auch neue Technologien für die Durchführung chemischer Reaktionen und den Bau von hierfür benötigten Reaktoren mittels 3D-Drucktechnik vorgestellt und demonstriert. Die Verwertung von Seitenströmen aus konventionellen Produktionsabläufen wurde ebenfalls an konkreten Beispielen veranschaulicht. Hierdurch werden sich weitere Möglichkeiten zur Generierung von zusätzlichen Werten bieten. Weitere Diskussionsthemen waren das jährliche Investitionsvolumen bis einschließlich des Jahres 2024 für neue Technologien, die Umsetzung der IT-Strategie und die Einführung von SAP S4 Hana, aber auch die allgemeine Instandhaltung und der Kapazitätsausbau bestehender Anlagen. Diese Investitionen sollen das Wachstum profitabler Produkte bei gleichzeitiger Ausweitung der Rückwärtsintegration sichern. Ebenfalls in dieser Sitzung haben wir gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes abgegeben. An dieser Sitzung hat ein Mitglied des Aufsichtsrats nicht teilgenommen.

Die Sitzung am 4. Dezember 2019 stand im Zeichen der Unternehmensplanung für das bevorstehende Geschäftsjahr 2020. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2020 genehmigt. Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand den Stand der Corporate Governance bei Symrise erörtert und die Inhalte der Corporate Governance-Berichterstattung in der Erklärung zur Unternehmensführung abgestimmt. Wir haben die Ziele hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats unverändert zum Vorjahr bestätigt. Dies umfasst auch das gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des DCGK zu erarbeitende Kompetenzprofil des Gesamtaufsichtsrats. Aufgrund der Bestimmung des § 289b Abs. 1 HGB ist Symrise auch für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtet, eine sogenannte "nichtfinanzielle Erklärung" als Teil des Lageberichts zu veröffentlichen. Symrise macht dabei von der in § 289b Abs. 3 HGB vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch und erstellt auch für das Geschäftsjahr 2019 wieder einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht außerhalb des Lageberichts. Dieser wird zeitgleich mit dem Jahresabschluss 2019 veröffentlicht und findet sich auch auf der Internetseite von Symrise unter https://ub2019.symrise.de/nachhaltigkeit/ nachhaltigkeitsbilanz.

Gemäß § 171 AktG obliegt es dem Aufsichtsrat auch zu überprüfen, ob der gesonderte nichtfinanzielle Bericht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Aufsichtsrat hat diesbezüglich von der in § 111 Abs. 2 S. 4 AktG vorgesehenen Möglichkeit wie auch im Vorjahr Gebrauch gemacht und als externen Sachverständigen die DQS CFS GmbH mit der inhaltlichen Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts 2019 der Symrise AG beauftragt. Weiterhin stellte der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat den Stand der Kandidatensuche für die Nachfolge der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Thomas Rabe und Dr. Winfried Steeger vor. An dieser Sitzung hat ein Mitglied des Aufsichtsrats nicht teilgenommen.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS 2019

Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und der Lagebericht der Symrise AG wurden vom Abschlussprüfer Ernst & Young geprüft. Den Prüfungsauftrag hatte der Prüfungsausschuss entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Konzernabschluss der Symrise AG wurde gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versah auch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Bericht des Abschlussprüfers hierüber sowie die weiteren Prüfungsberichte und die Abschlussunterlagen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden im Prüfungsausschuss am 12. Februar und 3. März 2020 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 4. März 2020 intensiv diskutiert. Die Abschlussprüfer nahmen an den Beratungen des Jahres- und des Konzernabschlusses in beiden Gremien teil.

Dabei berichteten sie über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte uneingeschränkt zur Verfügung.

Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts haben wir dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und in der Sitzung am 4. März 2020 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns haben wir uns nach eigener Prüfung angeschlossen. Der Aufsichtsrat hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen.

Der für das Geschäftsjahr 2019 aufgestellte gesonderte nichtfinanzielle Bericht wurde inhaltlich durch die DQS CFS GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht ist auf der Internetseite von Symrise unter https://ub2019.symrise.de/nachhaltigkeit/ nachhaltigkeitsbilanz veröffentlicht.

CORPORATE GOVERNANCE

Über die Corporate Governance bei der Symrise AG berichtet der Vorstand -zugleich auch für den Aufsichtsrat -gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") einmal im Jahr im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d des Handelsgesetzbuchs. Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet (i) die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, (ii) relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, (iii) eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen, (iv) Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands nebst Umsetzungsfristen und (v) eine Beschreibung des Diversitätskonzepts im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach der für Symrise gültigen Fassung der Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 und mit Berichtigungen vom 19. Mai 2017 erneut bekannt gemachten aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") ist der dort von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erstattende Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens (Corporate Governance-Bericht) im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung zu veröffentlichen.

Aufgrund der Nähe der Inhalte des Corporate Governance-Berichts und der Erklärung zur Unternehmensführung zueinander haben wir uns auch dieses Jahr wieder entschieden, die Berichterstattung zur Corporate Governance im Sinne der Ziffer 3.10 des DCGK 2017 in die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB zu integrieren und dem Leser dadurch die Orientierung zu erleichtern. Dagegen ist der Vergütungsbericht nach Ziffer 4.2.5 des DCGK 2017 nicht mehr Teil der Berichterstattung zur Corporate Governance. Der Vergütungsbericht ist als Teil des Lageberichts auf den Seiten 55 bis 63 des Finanzberichts 2019 enthalten.

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d des Handelsgesetzbuchs ist nebst des darin integrierten Corporate Governance-Berichts von Vorstand und Aufsichtsrat auch auf der Internetseite der Symrise AG öffentlich zugänglich gemacht.

Die Adresse lautet: https://www.symrise.com/de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung.

Wir haben die Weiterentwicklung der Corporate Governance-Standards im In- und Ausland auch im Geschäftsjahr 2019 aufmerksam beobachtet und werden dies auch weiterhin tun.

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 17. September 2019 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft und als Teil der Erklärung zur Unternehmensführung ebenfalls dauerhaft zugänglich gemacht.

Die Symrise AG hat ohne Ausnahme sämtlichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 und mit Berichtigungen vom 19. Mai 2017 bekannt gemachten aktuellen Fassung des Kodexes vom 7. Februar 2017 entsprochen und wird dies auch zukünftig tun.

VERÄNDERUNGEN IN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Im Berichtsjahr gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand. Herr Dr. Thomas Rabe hat sein Aufsichtsratsmandat auf eigenen Wunsch und im besten Einvernehmen mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 niedergelegt. Das Amtsgericht Hildesheim hat Herrn Michael König mit Wirkung zum 15. Januar 2020 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Er wird sich auf der Hauptversammlung am 6. Mai 2020 den Aktionären zur Wahl stellen.

Die mittlerweile weltweit über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Symrise Konzerns tragen ganz wesentlich zum Erfolg unseres Unternehmens bei. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns im In- und Ausland sowie allen Arbeitnehmervertretern für ihr Engagement, für ihre konstruktive und kreative Zusammenarbeit im Dienste der Kunden des Unternehmens sowie für die im Geschäftsjahr 2019 geleistete hervorragende Arbeit.

Holzminden, 4. März 2020

Für den Aufsichtsrat

Dr. Winfried Steeger, Vorsitzender

Organe und Mandate - Vorstand und Aufsichtsrat

VORSTAND:

DR. HEINZ-JÜRGEN BERTRAM

Vorsitzender des Vorstands

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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine

ACHIM DAUB

Vorstand Scent & Care

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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)

Phlur, Inc., Austin/Texas, USA, Mitglied des Aufsichtsrats

OLAF KLINGER

Vorstand Finanzen

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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine

DR. JEAN-YVES PARISOT

Vorstand Nutrition (Diana)

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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)

Probi AB, Lund, Schweden, Vorsitzender des Aufsichtsrats
VetAgroSup, Lyon, Frankreich, Vorsitzender des Aufsichttsrats

HEINRICH SCHAPER

Vorstand Flavor

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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine

AUFSICHTSRAT:

DR. THOMAS RABE

Vorsitzender des Vorstands der Bertelsmann Management SE CEO der RTL Group S.A. (ab 1. April 2019)

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Symrise AG, Holzminden, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 7. August 2019) und ordentliches Mitglied (bis 31. Dezember 2019)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)

Majorel Group Luxembourg S.A., Luxemburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 4. Januar 2019)
RTL Group S.A., Luxemburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 31. März 2019)
Penguin Random House LLC, UK, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Adidas AG, Mitglied des Aufsichtsrats (ab 9. Mai 2019)

DR. WINFRIED STEEGER

Geschäftsführer der Constanze GmbH & Co. KG

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Symrise AG, Holzminden, Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 8. August 2019)
Verwaltungsgesellschaft Otto mbH (mitbestimmte GmbH des Otto Konzerns), Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
EUROKAI GmbH & Co. KGaA, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Blue Elephant Energy AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, Bremen, Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

August Prien Verwaltung GmbH, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Familie Thomas Eckelmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrats
Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrats
Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co. KG, Hamburg, stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrats

URSULA BUCK

Geschäftsführerin der Top Managementberatung BuckConsult

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats

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Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine

HARALD FEIST

Vorsitzender des Betriebsrats und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Symrise AG

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Symrise AG, Holzminden, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

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Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine

HORST-OTTO GERBERDING

Geschäftsführender Gesellschafter der Gottfried Friedrichs (GmbH & Co.) KG

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats

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Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine

BERND HIRSCH

Finanzvorstand der Bertelsmann Management SE

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats
Evotec AG, Hamburg, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Juni 2019)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)

Bertelsmann Inc., Wilmington, USA, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Penguin Random House LLC, UK, Mitglied des Aufsichtsrats
RTL Group S.A., Luxemburg, Mitglied des Aufsichtsrats

ANDRÉ KIRCHHOFF

Freigestellter Betriebsrat der Symrise AG

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats

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Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine

JEANNETTE KURTGIL

IG BCE Gewerkschaftssekretärin im Landbezirk Nord

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)

Esco GmbH, Hannover, Mitglied des Beirats

PROF. DR. ANDREA PFEIFER

Vorsitzende des Vorstands der AC Immune S.A.

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)

Bio MedInvest AG, Basel, Schweiz, Vorsitzende des Verwaltungsrats
AB2 Bio SA, Lausanne, Schweiz, Vorsitzende des Verwaltungsrats

ANDREA PÜTTCHER

Stellv. Vorsitzende des Betriebsrats und stellv. Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Symrise AG

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats

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Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine

DR. LUDWIG TUMBRINK

Vice President Special Projects, Supply Chain Flavor EAME der Symrise AG

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats

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Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine

PETER WINKELMANN

Bezirksleiter der IG BCE Bezirk Südniedersachsen

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats
amedes Holding GmbH, Hamburg, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
aenova Holding GmbH, Starnberg, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

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Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine

Glossar

AFF

Aroma Molecules, Flavors & Fragrances

AKTG

Aktiengesetz

AROMA

Komplexe Mischung aus Geruchs- und/oder Geschmacksstoffen, die vielfach auf chemischen Verbindungen (Aromastoffen) beruhen, die unter anderem zur Klasse der Aromaten gehören können

BIP

Bruttoinlandsprodukt: Statistische Größe zur Messung der gesamtwirtschaftlichen Leistung (Güter und Dienstleistungen) eines Landes

CAGR

Compound Annual Growth Rate/durchschnittliche jährliche Wachstumsrate einer bestimmten Größe

CORELIST

Liste bevorzugter Lieferanten

COSO II

Das COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) zielt darauf ab, die Finanzberichterstattung durch ethisches Handeln, wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung zu verbessern. COSO II ist eine 2004 veröffentlichte Erweiterung des ursprünglichen Kontrollmodells

COVENANTS

(Marktübliche) Kreditvereinbarungen

EAME

Region Europa/Afrika/Naher und Mittlerer Osten

EBIT

Earnings before interest and taxes/Ergebnis vor Zinsen und Steuern

EBITDA

Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization/ Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

EX VIVO-MODELL

Lebende Gewebe (z.B. Eizellen, Transplantate) werden isoliert unter Laborbedingungen getestet

F & F

Flavors & Fragrances /Geschmacks- und Duftstoffe

FISC

Die vier Säulen der Symrise Nachhaltigkeitsstrategie:

F = Footprint/Fußabdruck; I = Innovation; S = Sourcing/Beschaffung; C = Care/Soziales Engagement

FLAC

Financial liabilities measured at amortized cost/finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

GRÜNE CHEMIE

Nachhaltige Chemie, die Umweltbelastungen verringert, Energie einspart und umweltverträglich produziert

HGB

Handelsgesetzbuch

IAL

Unternehmen im Bereich Marktforschung

IKS

Internes Kontrollsystem

INCOTERMS

International Commercial Terms / Internationale Handelsklauseln

INVESTMENT GRADE

Unternehmen, Institutionen oder Wertpapiere mit guter bis sehr guter Bonität

ISO 31000

Eine Norm, die den Rahmen für ein Risikomanagementsystem definiert

LAR

Loans and receivables/Kredite und Forderungen

LTIP

Long Term Incentive Plan/Vergütungsinstrument mit langfristiger Anreizwirkung für Angestellte, vor allem Führungskräfte

OPEN INNOVATION

Öffnung des Innovationsprozesses von Organisationen und damit die aktive strategische Nutzung der Außenwelt zur Vergrößerung des Innovationspotenzials. Das Open Innovation-Konzept beschreibt die zweckmäßige Nutzung von in das Unternehmen ein- und ausdringendem Wissen, unter Anwendung interner und externer Vermarktungswege, um Innovationen zu generieren

OPERATIVER CASHFLOW

Einnahmen-Ausgaben-Saldo aus betrieblicher Umsatztätigkeit. Der aus der Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Cashflow ist ein wichtiger Indikator für die Ertragskraft einer Unternehmung

REACH

Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien

REVOLVING CREDIT FACILITY

Verfügungslimits, auf die Kreditnehmer jederzeit zugreifen können und die sehr flexible Tilgungsmöglichkeiten bieten

SUPPLY CHAIN

Prozesskette von der Beschaffung, über die Fertigung bis hin zum Absatz eines Produkts. Einbezogen sind somit Lieferanten, Produzenten und Endkunden

US PRIVATE PLACEMENT

Nicht-öffentlicher Verkauf von Schuldtiteln an US-Investoren, allerdings reguliert durch die Börsenaufsichtsbehörde SEC (United States Securities and Exchange Commission)

WORKING CAPITAL

Finanzkennzahl, die sich aus dem operativen Umlaufvermögen abzüglich der kurzfristigen operativen Verbindlichkeiten ergibt

Finanzkalender 2020

28. April 2020

Umsatzentwicklung Januar - März 2020

6. Mai 2020

Hauptversammlung, Holzminden

6. August 2020

Konzernzwischenbericht Januar - Juni 2020

29. Oktober 2020

Umsatzentwicklung Januar - September 2020

Impressum

Herausgeber

Symrise AG

Mühlenfeldstraße 1

Konzernkommunikation

37603 Holzminden

Deutschland

Telefon: + 49 55 31.90 - 0

Fax: + 49 55 31.90 - 16 49

Text und Redaktion

PvF Investor Relations, Oberursel

Konzept, Design & Umsetzung

3st kommunikation, Mainz

Fotografie (Titel)

Getty Images

Satz

BG media design GmbH, Darmstadt

Druck

AC medienhaus GmbH, Wiesbaden-Nordenstadt

Veröffentlichungsdatum dieses Berichts

10. März 2020

Symrise online

www.symrise.com/deAbsatzkontrolle

www.symrise.com/de/nachhaltigkeitAbsatzkontrolle

www.symrise.com/de/investorenAbsatzkontrolle

ub2019.symrise.de

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Finanzbericht beinhaltet zukunftsgerichtete Aussagen, die auf aktuellen Annahmen und Prognosen der Symrise AG beruhen. Der zukünftige Geschäftsverlauf und die Ergebnisse, die durch die Symrise AG und ihre verbundenen Unternehmen tatsächlich erzielt werden, sind einer Vielzahl von Risiken und Ungewissheiten ausgesetzt und können daher wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Viele dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der Symrise AG und können im Voraus nicht genau eingeschätzt werden. Bei diesen Faktoren handelt es sich zum Beispiel um eine ungünstige Entwicklung der Weltwirtschaft, eine Veränderung des Konsumentenverhaltens, Änderungen von Gesetzen, Bestimmungen und behördlichen Richtlinien. Sollte einer dieser genannten oder ungenannten Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die den vorausschauenden Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend herausstellen, können die tatsächlich erzielten Ergebnisse signifikant von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Symrise übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen laufend zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

(c) 2020 Symrise AG